Bärbel Keim-Meermann · Gabriele Agte Karl
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Bärbel Keim-Meermann · Gabriele Agte Karl
3_89993_612_4.qxd 19.02.2008 13:30 Uhr Seite 1 Bärbel Keim-Meermann · Gabriele Agte Karl-Werner Ratschko (Hrsg.) Die Medizinische Fachangestellte Qualitätsmanagement einführen leicht gemacht! 3_89993_612_4.qxd 19.02.2008 13:30 Uhr Seite 2 3_89993_612_4.qxd 19.02.2008 13:30 Uhr Seite 3 Bärbel Keim-Meermann · Gabriele Agte Karl-Werner Ratschko (Hrsg.) Die Medizinische Fachangestellte Qualitätsmanagement einführen leicht gemacht! Leitfaden für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte 2., aktualisierte Auflage 3_89993_612_4.qxd 19.02.2008 13:30 Uhr Seite 4 Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar ISBN 978-3-89993-612-4 Anschriften der Autorinnen: Bärbel Keim-Meermann Am Vogelgesang 7h 65817 Eppstein Gabriele Agte Hunsrückstr. 55 65929 Frankfurt am Main Anschrift des Herausgebers: Dr. med. Karl-Werner Ratschko Havkamp 23 23795 Bad Segeberg © 2008 Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover Die im Folgenden verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen stehen immer gleichwertig für beide Geschlechter, auch wenn sie nur in einer Form benannt sind. Die in den Beispielen aufgeführten Namen sind frei erfunden. Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt. Alle Rechte vorbehalten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle muss vom Verlag schriftlich genehmigt werden. Ein Markenzeichen kann warenrechtlich geschützt sein, ohne dass dies besonders gekennzeichnet wurde. Gestaltung: Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Hannover Satz: Die Feder, Konzeption vor dem Druck GmbH, Wetzlar Druck und Bindung: Druckhaus »Thomas Müntzer« GmbH, Bad Langensalza 3_89993_612_4.qxd 19.02.2008 13:30 Uhr Seite 5 Inhalt Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Teil I: Allgemeine Einführung in das Qualitätsmanagement . . . . . . 1 1.1 1.2 Die Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte im Qualitätsmanagement . . . . . . . . 7 Schritt 3: 9 Schritt 4: Schritt 5: 9 11 1.3 1.4 Gesetzliche Grundlagen . . . . . . . . . . Überprüfungen zum Stand der Umsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Berufsperspektiven . . . . . . . . . . . Das Praxisteam . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Was kann Qualitätsmanagement? . . 19 2.1 Qualität steigern durch Management . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wirtschaftlichkeit steigern durch Management . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kundenzufriedenheit verbessern . . . . Managementmethoden . . . . . . . . . . . Qualitätsmanagementmethoden . . . . Die Entwicklung des Qualitätsmanagements . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 3 3.1 3.2 3.3 Beurteilung von Qualität . . . . . . . . . Die Ebenen der Qualität . . . . . . . . . Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . Audit und Zertifizierung . . . . . . . . . 13 13 14 Schritt 7: Schritt 8: Schritt 9: 19 Schritt 10: Schritt 11: Schritt 12: Schritt 13: 22 22 23 25 Schritt 14: Schritt 15: Schritt 16: 29 35 36 37 39 4 Das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 4.1 Produkte der ärztlichen und zahnärztlichen Praxis . . . . . . . . . . . . 43 Kunden und Lieferanten . . . . . . . . . 43 Prozesse in der ärztlichen und zahnärztlichen Praxis . . . . . . . . . . . . 45 4.2 4.3 Schritt 6: 5 Anforderungen der Norm . . . . . . . . 61 5.1 Das Qualitätsmanagementhandbuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Schritt 17: Schritt 18: Schritt 19: Schritt 20: Festlegen der Qualitätspolitik und der Leitlinien . . . . . . . . . . . Erstellen des Projektplans . . . . . Festlegen und Ermitteln der Praxisprodukte bzw. Dienstleistungen . . . . . . . . . . . . Ernennen der Qualitätsmanagementbeauftragten . . . . . Beschreiben von Hauptprozessen . . . . . . . . . . . . . . . . . . Qualifizieren des Praxisteams . . Ermitteln der Kundenanforderungen . . . . . . . . . . . . . . Überprüfen der Ist-Situation . . . Beschreibung des Soll-Zustands Festlegen der Messgrößen . . . . . Lenkung von fehlerhaften Handlungen und Produkten . . . Festlegen der Strukturierungstiefe . . . . . . . . . Prozesse vereinbaren . . . . . . . . . Qualitätsmanagementhandbuch (QMH) zusammenstellen . . . . . Freigeben der Prozesse . . . . . . . . Beginn der Umsetzung . . . . . . . Prüfen des QM-Systems . . . . . . Prozess lenken, Verbesserung realisieren . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 82 85 85 85 86 86 89 89 90 92 92 96 96 97 97 97 97 Teil III: Das Qualitätsmanagement ist eingeführt . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 1 Auditierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 1.1 Das Audit-Interview . . . . . . . . . . . . . 100 2 Zertifizierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Lösungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Begriffe des Qualitätsmanagements . . . . . 109 Teil II: Schritt für Schritt zum Qualitätsmanagement . . . . . . . . . . . 77 Schritt 1: Schritt 2: Teamarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Vorbereitungen zum Qualitätsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . 80 Abkürzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Fachbegriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Register . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 3_89993_612_4.qxd 19.02.2008 13:30 Uhr Seite 6 3_89993_612_4.qxd 19.02.2008 13:30 Uhr Seite 7 Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser, schön, dass Sie sich für dieses Buch entschieden haben. Damit sind Sie nicht alleine, denn Sie halten die 2., aktualisierte Auflage von „Qualitätsmanagement einführen – leicht gemacht!“ in Händen. Auch bei der Aktualisierung sind wir dem Motto „leicht gemacht““ konsequent treu geblieben. Sie werden keinen QM-Fachjargon lesen, und vielleicht wird es Ihnen aus diesem Grund leichter fallen, die Maßnahmen umzusetzen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als verpflichtend für das praxisinterne Qualitätsmanagement (QM) in Arzt- und Zahnarztpraxen vorgeschrieben hat. Auf den nachfolgenden Seiten behandeln wir die aktuellen Richtlinien für Ärzte und Zahnärzte, die beschreiben, wie genau das praxisinterne QM aussehen muss. Zur Überprüfung der QM-Systeme in den Arzt- und Zahnarztpraxen sind erste Kontrollen der Kassenärztlichen Vereinigung angelaufen bzw. werden anlaufen (Kassenzahnärztliche Vereinigungen). Wir weisen darauf hin, dass eine überarbeitete DIN EN ISO Norm ab 2008 zu erwarten ist. In diesen Tagen laufen die Arbeiten daran, die Normengruppe wird dann DIN EN ISO 9000, 9001 und 9004:2007 heißen und einige Veränderungen aufweisen, die wir in diesem Buch so weit es derzeit möglich ist berücksichtigt haben. Eine Zertifizierung Ihres QM-Systems ist nach wie vor keine Pflicht. QM wird aber nicht nur ein Muss, weil der Gesetzgeber es vorschreibt. Vielmehr ist eine nach Qualitätskriterien organisierte Praxis einfach besser. Denken Sie einmal an die vielen Gesetze und Verordnungen, die in den Praxen einzuhalten sind: Hygiene, Arbeitsschutz, Datenschutz, Medizinprodukte, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz, Brandschutz, Erste-HilfePlanung usw. Wie soll das alles so eingehalten und überwacht werden, dass jederzeit die aktuellen Anforderungen erfüllt werden? Da ist QM schon eine große Hilfe. Strukturierte Abläufe, Klarheit über Zuständigkeiten und Termine, das schafft Entspannung und Gelassenheit – auch, wenn sich das Gewerbeaufsichtsamt anmeldet. Und zu guter Letzt sei wieder betont: QM macht Spaß! In einer gut organisierten Praxis zu arbeiten, in der Verbesserungen gemeinsam angestrebt werden und nicht mehr nur abgewartet, sondern reagiert wird, ist ein gutes Gefühl. Wir wünschen Ihnen gewinnbringende Stunden beim Lesen unseres Buches. Bärbel Keim-Meermann Gabriele Agte Dr. Karl-Werner Ratschko Februar 2008 3_89993_612_4.qxd 19.02.2008 13:30 Uhr Seite 8 3_89993_612_4.qxd 19.02.2008 Teil 1 13:30 Uhr Seite 9 Allgemeine Einführung in das Qualitätsmanagement 1 Die Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte im Qualitätsmanagement Es gibt sie, die Möglichkeit, mit der Bürokratie abgebaut, Doppelarbeiten verhindert, Informationsverluste vermieden und Konflikte in der Zusammenarbeit minimiert werden: Das Qualitätsmanagement oder kurz QM genannt. Falls Sie es nicht glauben, sollten Sie sofort mit dem Lesen dieses Buchs beginnen. Dann werden Sie uns am Ende zustimmen. Das Qualitätsmanagement ist eine viel versprechende Möglichkeit, die täglichen Probleme in der Praxis zu bewältigen. QM bedeutet auch keineswegs zusätzliche Bürokratie, wie Kolleginnen, die schon mit Qualitätsmanagement arbeiten, bestätigen. Sie erleben, dass gerade die immer wiederkehrenden Mängel und Fehler dauerhaft behoben wurden. Was aber ist Qualitätsmanagement? Betrachten wir die zwei Worte, aus denen sich der Begriff Qualitätsmanagement zusammensetzt: Qualität ist zuerst einmal ein Merkmal. Man spricht von guter oder schlechter Qualität eines Produkts, wie beispielsweise einer Hose. Dabei kann sich die persönliche Einschätzung der Qualität von Person zu Person unterscheiden. Das liegt daran, dass die individuellen Anforderungen an ein Produkt unterschiedlich sind. In der ärztlichen und zahnärztlichen Praxis werden keine Gegenstände produziert. Vielmehr werden Dienstleistungen erbracht, wie beispielsweise Beratungen oder Therapien. Auch deren Qualität wird nach den individuellen Anforderungen der Patienten beurteilt. Sie ist dann gut, wenn sie zu möglichst hundert Prozent der Erwartung des Patienten entspricht. Anders ausgedrückt: In das Qualitätsurteil werden nicht nur die reinen Sachleistungen einbezogen. Vielmehr beurteilen die Patienten zudem Merkmale wie Freundlichkeit, Zuwendung und Verständlichkeit der Ausdrucksweise sowie die Persönlichkeit der Teammitglieder. Management bezeichnet das Planen, Ausführen, Prüfen und Verbessern (englisch: plan, do, check, act) von allen erforderlichen Abläufen, damit ein Ziel sicher erreicht wird. Unter Management verstehen wir somit die optimale Organisation der Praxistätigkeiten, um die Erwartungen der Patienten bestmöglich zu erfüllen. Management Aufeinander abgestimmte Tätigkeiten zum Leiten und Lenken einer Organisation Qualitätsmanagement Aufeinander abgestimmte Tätigkeiten zum Leiten und Lenken einer Praxis (Organisation) bezüglich der Qualität Das Arbeiten mit QM und den entsprechenden Fachbegriffen muss erlernt werden. In der praktischen Anwendung ist diese Methode das Handwerkszeug, mit dem in jeder Praxis gearbeitet werden kann. Die Abläufe unterscheiden sich dennoch von Praxis zu Praxis. Deshalb sprechen wir vom praxisinternen Qualitätsmanagement. Es stellt eine gemeinsame Aufgabe des Praxisteams dar und ist eine Herausforderung für den Arzt und die Medizinische Fachangestellte (MFA) oder den 9 3_89993_612_4.qxd 19.02.2008 13:30 Uhr Seite 10 ALLGEMEINE EINFÜHRUNG IN DAS QUALITÄTSMANAGEMENT Unter Organisation verstehen wir die Strukturen und Regelungen der Arbeitsabläufe in einer Praxis. Sie sind notwendig, wenn mehrere Menschen zusammenarbeiten (kooperieren) und sich miteinander, aufeinander abgestimmt (koordiniert) verhalten müssen. Die DIN EN ISO 9000 Normengruppe bezieht in diesem Sinne das gesamte Team ein. Sie leitet dazu an, das Gefüge von Verantwortung, Befugnissen und Beziehungen systematisch zu ordnen. Mit dem Begriff Organisation kann auch einfach die „Praxis“ als Unternehmen, bzw. Einrichtung im Gesundheitswesen gemeint sein. Unter praxisinternem Qualitätsmanagement verstehen wir die Organisation aller Praxistätigkeiten mit dem Ziel, die Qualität aller Leistungen im Sinne der Patientenerwartungen zu sichern. Zahnarzt und die Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA). Nur gemeinsam ist es möglich, die optimale Patientenzufriedenheit zu erreichen. Zur Einführung und Durchführung des Qualitätsmanagements werden alle Teammitglieder aktiv. Als Praxisleiter wird der Arzt/Zahnarzt die Ziele des Qualitätsmanagements fest- und offen legen. Das ist sinnvoll, da er alle erforderlichen Mittel für die Praxis bereitstellt. Er bezahlt Gehälter, Mieten und stellt alle erforderlichen Geräte, Möbel und Materialien zur Verfügung. Das gesamte Praxisinventar inklusive der Verbrauchsmaterialien nennen wir im Zusammenhang mit QM auch Infrastruktur. Verantwortung und Weitblick beweist derjenige Praxisleiter, der seine Mitarbeiterinnen in die Entscheidungen über das Praxismanagement einbezieht. Das zahlt sich aus, denn schließlich muss das ganze Team hinter der entsprechenden Planung stehen und diese auch anwenden wollen und können. Die Aufgaben im Qualitätsmanagement sind unterschiedlich verteilt: Die Ärzte oder Zahnärzte als Praxisleiter haben ganz besondere, konkret vorgeschriebene Aufgaben, die sie nicht delegieren können. Medizinische Fachangestellte und Zahn10 medizinische Fachangestellte indessen sind verantwortlich für die Aufrechterhaltung des Qualitätsmanagementsystems – darunter verstehen wir den reibungslosen Ablauf zur Sicherung der Patientenzufriedenheit. Ferner sollen sie die Abläufe weiter entwickeln und somit ständige Verbesserungsmöglichkeiten erschließen. Dahinter stehen das Ziel und der Wunsch, den Menschen bestmöglich zu helfen. Im Fachjargon des QM heißt das: Den Kunden zufrieden zu stellen. In der ärztlichen und zahnärztlichen Praxis werden wir weiterhin von Patienten sprechen und somit die Patientenzufriedenheit in den Mittelpunkt der Arbeit stellen. Diese Zielsetzung deckt sich mit den ursprünglichen Motiven der Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten. Viele haben ihren Beruf ergriffen, um im Kontakt mit Menschen zu stehen und zu helfen. In der konkreten täglichen Arbeit bedeutet das, dass sowohl MFA wie ZMF aufgrund ihrer engen Kontakte zu den Patienten viel über deren Wünsche und Bedürfnisse erfahren. Dieses Wissen macht die Praxismitarbeiterinnen zu wichtigen Vertrauenspersonen. Deshalb können sie patientennahe Vorschläge zur Verbesserung des Praxismanagements einbringen. Keine Medizinische Fachangestellte oder Zahnmedizinische Fachangestellte – aber auch kein Arzt oder Zahnarzt – muss Angst vor der Einführung einer Managementmethode haben, deren Ziel Qualitätssicherung im Sinne der Patienten ist. Und doch sind immer wieder Vorbehalte zu hören: »Schon wieder etwas Neues …«, »Bei uns läuft die Praxis seit Jahren eigentlich ganz gut, weshalb nun auch noch Qualitätsmanagement?« oder »Wir müssen doch schon mit so vielen gesetzlichen Änderungen klarkommen!«. Prinzipiell ist die Einführung eines neuen Arbeitssystems sicherlich eine Umstellung und bedeutet einen Lernprozess. Doch das bringt auch Spaß und viel Interessantes mit sich! Angehörige der Gesundheitsberufe werden lebenslang lernen müssen, denn der technische und medizinische Fortschritt ist Bestandteil dieser Berufe. Ohne ihn würden viele Krankheiten unheilbar bleiben. Ein weiterer positiver Aspekt des Lernens ist, dass Routine und Langeweile, die aus anderen Berufen beklagt werden, in der ärztlichen und zahnärzt- 3_89993_612_4.qxd 19.02.2008 13:30 Uhr Seite 11 DIE MEDIZINISCHE UND ZAHNMEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE IM QUALITÄTSMANAGEMENT lichen Praxis nicht vorkommen. So haben alle die Chance flexibel und geistig fit zu bleiben. Neuerungen können mit einem QM-System zudem leichter nachhaltig umgesetzt werden. Aus Sicht vieler Medizinischer und Zahnmedizinischen Fachangestellten gibt noch einen weiteren Grund, sich auf das Qualitätsmanagement zu freuen: Jeder Chef muss sich fortan mit der Praxisorganisation auseinandersetzen und einen Standpunkt beziehen. Insbesondere unpünktliche und »chaotisch« arbeitende Chefs werden die Auswirkung ihres eigenen Verhaltens zur Kenntnis nehmen. Eine völlig neue Basis für die Zusammenarbeit im Sinne von Patienten- und Mitarbeiterinnenzufriedenheit kann gefunden werden. Und dazu ist der Vertragsarzt oder -zahnarzt seit 2004 gesetzlich verpflichtet. 1.1 Gesetzliche Grundlagen Der Gemeinsame Bundesausschuss der Vertreter der Spitzenverbände im Gesundheitswesen wurde per Gesetz beauftragt, Richtlinien für die Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung im ärztlichen und zahnärztlichen Bereich zu entwickeln. Ferner werden von ihm die Grundlagen des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements festgelegt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) besteht aus Vertretern der folgenden Institutionen: ■ Kassenärztliche bzw. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, ■ Deutsche Krankenhausgesellschaft, ■ Bundesverbände der Krankenkassen, ■ Bundesknappschaft, ■ Verbände der Ersatzkassen und ■ vier Vertreter der Patienten, der chronisch Kranken bzw. der Selbsthilfe. Sie haben bisher noch kein Stimmrecht, können aber Anträge stellen und mit beraten. § 135a (1) Die Leistungserbringer sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. (2) Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser, Erbringer von Vorsorgeleistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen und Einrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach §111a besteht, sind nach Maßgabe der §§ 136a, 136b, 137 und 137d verpflichtet, ■ sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere zum Ziel haben, die Ergebnisqualität zu verbessern und ■ einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiter zu entwickeln. Dieser Paragraf und die nachfolgenden Paragrafen (bis § 137f ) schreiben dem Vertragsarzt und dem Vertragszahnarzt schon seit dem ersten Januar 2004 die Einführung eines praxisinternen Qualitätsmanagements vor. Qualitätsmanagement Aufeinander abgestimmte Tätigkeiten zum Leiten und Lenken der ärztlichen und zahnärztlichen Aufgaben hinsichtlich ihrer Qualität. Qualitätssicherung Die Kontrolle bzw. der Nachweis von Qualität durch einheitliche Richtlinien und Tests, beispielsweise Ringversuche im Labor, Dosimeter im Röntgenbereich oder Überprüfungen der medizinischen Geräte durch Sachverständige. Qualitätssichernde Maßnahmen sind Bestandteil des Qualitätsmanagements. Die Durchführungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sind seit dem Januar 2006 für die Ärzteschaft und dem 1.1.2007 für die Zahnärzteschaft in Kraft. Mit ihnen wurden die folgenden gesetzlichen Vorschriften im Fünften Sozialgesetzbuch umgesetzt: 11