Betriebstagesmütter/-väter

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Betriebstagesmütter/-väter
VORWORT
Steirische Familien brauchen
bedarfsorientierte, qualitätsvolle und quantitativ ausreichende
Kinderbetreuung. Maßnahmen
zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind
ein ganz wesentlicher Bestandteil
zukunftsorientierter
Bildungsund Familienpolitik. Veränderte
gesellschaftliche
Bedingungen
erfordern kreative und auch neue
Formen der Kinderbetreuung. Eine bevölkerungsbewusste und nachhaltig wirkende Familienpolitik muss auf mehreren Ebenen wirksam werden
und braucht überdies ein adäquates Zusammenwirken von Politik und Wirtschaft. Daher freue ich
mich ganz besonders, dass es gelungen ist, mit der
Novellierung des Steiermärkischen Kinderbetreuungsgesetzes die Möglichkeit zu schaffen, dass
Tagesmütter/Tagesväter seit dem 1. September 2007
Kinder auch direkt in steirischen Betrieben betreuen
können.
Mit diesem neuen Gesetz ist es gelungen, die rechtliche Grundlage für bessere Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der
Steiermark zu schaffen. Im Sinne der steirischen Familien baue ich nun auf eine gute Kooperation mit
den Betrieben.
Liebe UnternehmerInnen, liebe Tagesmütter und
Tagesväter, liebe Eltern! Mit der vorliegenden
Broschüre haben Sie die Möglichkeit, sich ausreichend über die neu geschaffenen Möglichkeiten
zu informieren! An dieser Stelle danke ich schon
vorab für eine zukünftige Zusammenarbeit im Sinne
einer familiengerechten Betreuungslandschaft in
der Steiermark!
Ihre
Dr.in Bettina Vollath
Landesrätin für Bildung, Jugend, Frauen und Familie
Die neue Form der Kinderbetreuung
in der Steiermark hat viele Vorteile.
Die Betreuung von Kindern durch BetriebsTagesmütter und Betriebs-Tagesväter stellt
eine neue Form der Kinderbetreuung in der
Steiermark dar und ist seit 1.9.2007 möglich.
1. Was ist eine Betriebs-Tagesmutter/
ein Betriebs-Tagesvater?
Es handelt sich dabei um eine Betreuungsform, in der eine Tagesmutter/ein Tagesvater
Kinder nicht im eigenen Haushalt, sondern in
den Räumlichkeiten eines Betriebes betreut.
2. Welche Vorteile hat die Betreuung
durch eine Betriebs-Tagesmutter/
einen Betriebs-Tagesvater?
Aus der professionellen Betreuung eines Kindes
in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes eines
Elternteiles ergeben sich Vorteile für Eltern, für
Kinder und für den Betrieb:
Eltern/Kind:
• Gewissheit, dass das Kind in nächster Umgebung des Arbeitsplatzes gut betreut wird.
• Optimale Abstimmung der Betreuungszeit für
das Kind auf die Arbeitszeit der Eltern.
• Aufwendige Transportwege für das Bringen
und Holen des Kindes entfallen.
• Wenn flexible Arbeitszeiten notwendig sind,
können Betriebe ihren Bediensteten entgegenkommen, indem sie auch eine flexible Kinderbetreuung anbieten.
Informationen zu Betriebstagesmüttern und Betriebstagesvätern
Betrieb:
• Der Wiedereinstieg nach der Karenzzeit kann
fließend gestaltet werden, MitarbeiterInnen
kommen unbelastet zurück.
• Profilierung in Richtung „familienfreundlicher
Betrieb“. Die MitarbeiterInnenzufriedenheit
steigt, MitarbeiterInnen sind motiviert.
• Das Betriebsklima wird verbessert.
3. Informationen zur
Anschubfinanzierung
Die ersten 30 Betriebe, welche schriftlich
ansuchen, erhalten eine einmalige Förderung
von bis zu EUR 5.000,--.
Ansuchen sind an die Fachabteilung 6A, Referat Frau-Familie-Gesellschaft, Karmeliterplatz 2,
8010 Graz, zu richten.
Voraussetzungen und förderungswürdige Aufwendungen:
• Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn für
eine Tagesmutter/einen Tagesvater eine Betreuungsbewilligung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde für den betreffenden Standort des
Betriebes vorliegt. Diese muss zum Zeitpunkt der
Beantragung bereits vorliegen und dem Ansuchen
in Kopie beigelegt werden.
• Der Zuschuss muss nachweislich für Kosten für die
Herstellung von adäquaten Räumlichkeiten für die
Betreuungstätigkeit durch eine Tagesmutter/einen
Tagesvater bzw. für die erforderliche Ausstattung
mit Mobiliar und pädagogischen Materialien sowie
Sicherheitsvorkehrungen verwendet werden.
• Nach der Fertigstellung ist die Endabrechnung mittels Originalrechnungen samt Zahlungsnachweisen
der Fachabteilung 6A, Referat Frau-Familie-Gesellschaft, Karmeliterplatz 2, 8010 Graz, vorzulegen. Die
Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Kontrolle der vorgelegten Rechnungen!
• Die Tagesmutter-/Tagesvaterbetreuung muss mindestens über einen Zeitraum von zwei Jahren betrieben werden. Wird die Einrichtung weniger als
zwei Jahre geführt, sind die gewährten Zuschüsse
abgestuft nach vollen Monaten aliquot an das Land
Steiermark zurückzuzahlen.
• Auf die Gewährung eines Zuschusses besteht kein
Rechtsanspruch.
4. Gibt es seitens des Landes
Steiermark eine Förderung für
Betriebs-Tagesmütter/-väter?
Das Land Steiermark fördert sowohl den
Dienstgeber als Erhalter als auch die Eltern, deren Kinder von einer Betriebs-Tagesmutter/einem Betriebs-Tagesvater betreut werden.
• Für den Dienstgeber (Erhalter) von Betriebs-Tagesmüttern/-vätern sind Beiträge des Landes zum Personalaufwand möglich, sofern die Tagesmutter/der
Tagesvater zumindest 100 Stunden pro Kalendermonat nachweislich eine Betreuungstätigkeit ausgeübt hat. Der monatliche Landesbeitrag beläuft sich
zurzeit auf EUR 2,67 ( jährliche Valorisierung) pro voller Betreuungsstunde und Kind. Die genaue Anzahl
der Betreuungsstunden ergibt sich aus der zwischen
dem Arbeitgeber, der Tagesmutter/dem Tagesvater
und den Eltern vertraglich vereinbarten Betreuungszeit. Gefördert werden nur Betriebs-Tagesmütter/väter, die bei einem Dienstgeber (Erhalter) angestellt
sind, wobei die Förderung nur an diesen ausbezahlt
werden kann. Alle übrigen Modalitäten sind Sache
der internen Vereinbarung z. B. zwischen Betrieb und
Trägerverein, die diese in einem Kooperationsvertrag
regeln können.
• Für die Eltern, deren Kinder regelmäßig von einer
Betriebs-Tagesmutter/einem
Betriebs-Tagesvater
betreut werden, ist unter gewissen Voraussetzungen (insbesondere abhängig vom Einkommen der
Eltern) der Erhalt einer monatlichen allgemeinen
Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe bzw. einer erhöhten Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe für Kinder im
Kinderbetreuungsjahr vor Eintritt der Schulpflicht
möglich.
Informationen zu Betriebstagesmüttern und Betriebstagesvätern
5. Welche Voraussetzungen müssen
für die Beschäftigung einer
Betriebs-Tagesmutter/eines
Betriebs-Tagesvaters gegeben sein?
Betriebs-Tagesmutter/Betriebs-Tagesvater:
Sie/Er hat eine Betreuungsbewilligung von der
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde für
den betreffenden Standort des Betriebes zu
beantragen. Neben den sonstigen gesetzlichen
Erfordernissen ist die Absolvierung der Ausbildung zur Tagesmutter/zum Tagesvater bzw. zur
Kinderbetreuer/in notwendig.
Betrieb:
• Räumlichkeiten, die im Wesentlichen in Größe
und Ausstattung einer familiengerechten Wohnung entsprechen (eigene Küche, vollwertiges
Badezimmer, eigenes WC) und ausreichende
Spiel- und Ruhemöglichkeiten im Ausmaß von
insgesamt mindestens 30 m2 Bodenfläche.
• Vorhandensein ausreichender Freispielflächen
oder eines öffentlichen Spielplatzes in der
Nähe.
6. Welche und wie viele Kinder darf
eine Betriebs-Tagesmutter/
ein Betriebs-Tagesvater betreuen?
Eine Betriebs-Tagesmutter/ein Betriebs-Tagesvater darf höchstens vier Kinder im Alter von
0 Jahren bis zur Beendigung der Schulpflicht
gleichzeitig betreuen. Mindestens zwei davon
müssen Kinder von Betriebsangehörigen sein,
wobei solche Kinder vorrangig aufzunehmen
sind. Pro Standort des Betriebes können höchstens acht Tageskinder von zwei Tagesmüttern/
-vätern in örtlich getrennten Räumlichkeiten
betreut werden.
Bei darüber hinausgehendem Betreuungsbedarf
besteht die Möglichkeit, einen Betriebs-Kindergarten oder eine -Kinderkrippe einzurichten.
7. Wer kann als BetriebsTagesmutter/-vater tätig sein?
Grundsätzlich kann jede Tagesmutter/jeder Tagesvater, die/der über eine Betreuungsbewilligung verfügt, als Betriebs-Tagesmutter/-vater
tätig sein. Als Dienstgeber kommen primär der
Betrieb selbst oder einer der großen Träger in
Frage, es ist aber auch jeder andere potentielle
Dienstgeber möglich.
Auf der Hinterseite finden Sie die Adressen der
drei großen Trägervereine in der Steiermark.
8. Wo erhält man weitere Infos?
Anschubfinanzierung:
Fachabteilung 6A, Referat Frau-Familie-Gesellschaft, Karmeliterplatz 2, 8010 Graz,
Telefon: 0316/877-4023
www.steiermark.at/referat-ffg
Fachlich inhaltliche Fragen und Fragen zur
Personalförderung des Landes Steiermark:
Fachabteilung 6B, Kinderbetreuungsreferat,
Stempfergasse 4, 8010 Graz
Tel.: 0316/877-3639
www.kinderbetreuung.steiermark.at
Fragen zur Betreuungsbewilligung sind an die
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden zu
richten.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 35 Abs. 4 lit. b, 42 Abs. 3a und 44 Stmk. Kinderbildungs- und
-betreuungsgesetz; § 2 Stmk. Kinderbetreuungsförderungsgesetz.
Unter www.kinderbetreuung.steiermark.at kann die Novelle 2007
zum Stmk. Kinderbetreuungsgesetz abgerufen werden (in Kraft
seit 1.9.2007), die u.a. den Tätigkeitsbereich der Betriebs-Tagesmutter/des Betriebs-Tagesvaters regelt.
Informationen zu Betriebstagesmüttern und Betriebstagesvätern
Kontaktadressen der 3 großen
Trägerorganisationen in der Steiermark:
Hilfswerk Steiermark GmbH
Angelika Rosenberger
Fachbereichsleitung Kinderbetreuung
Herrgottwiesgasse 149, 8055 Graz
Tel: 0316/81 31 81-0
Fax: 0316/81 31 81-4098
Handy: 0676/82 41 8805
E-Mail: [email protected]
www.hilfswerk-steiermark.at
Tagesmütter Graz-Steiermark
Gemeinnützige Betriebs GmbH
Mag.a Heidi Kinast
Geschäftsführung
Landesgeschäftsstelle
Keesgasse 10/I, 8010 Graz
Tel: 0316/671 460
Fax: 0316/671 460-4
E-Mail: offi[email protected]
www.tagesmuetter.co.at
Volkshilfe Steiermark
Gemeinnützige Betriebs GmbH
Mag.a Brigitte Schafarik
Geschäftsleiterin Fachbereich Sozialzentren
Albrechtgasse 7, 8010 Graz
Tel. 0316/89 60-34
Fax: 0316/89 60-47
E-Mail: [email protected]
www.stmk.volkshilfe.at
Impressum:
Herausgeber: Amt der Steiermärkischen Landesregierung,
Fachabteilung 6A, Referat Frau-Familie-Gesellschaft;
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz
Für den Inhalt verantwortlich: Hofrätin Mag.a Eva-Maria Fluch
Titel: Kinderbetreuung in Betrieben. Betriebstagesmütter und
Betriebstagesväter
Grafik: Werbeagentur Manfred Wegscheider / Titelfoto: FratzGraz
Druck: Druckerei Khil GesmbH
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