Betriebstagesmütter/-väter
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Betriebstagesmütter/-väter
VORWORT Steirische Familien brauchen bedarfsorientierte, qualitätsvolle und quantitativ ausreichende Kinderbetreuung. Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind ein ganz wesentlicher Bestandteil zukunftsorientierter Bildungsund Familienpolitik. Veränderte gesellschaftliche Bedingungen erfordern kreative und auch neue Formen der Kinderbetreuung. Eine bevölkerungsbewusste und nachhaltig wirkende Familienpolitik muss auf mehreren Ebenen wirksam werden und braucht überdies ein adäquates Zusammenwirken von Politik und Wirtschaft. Daher freue ich mich ganz besonders, dass es gelungen ist, mit der Novellierung des Steiermärkischen Kinderbetreuungsgesetzes die Möglichkeit zu schaffen, dass Tagesmütter/Tagesväter seit dem 1. September 2007 Kinder auch direkt in steirischen Betrieben betreuen können. Mit diesem neuen Gesetz ist es gelungen, die rechtliche Grundlage für bessere Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Steiermark zu schaffen. Im Sinne der steirischen Familien baue ich nun auf eine gute Kooperation mit den Betrieben. Liebe UnternehmerInnen, liebe Tagesmütter und Tagesväter, liebe Eltern! Mit der vorliegenden Broschüre haben Sie die Möglichkeit, sich ausreichend über die neu geschaffenen Möglichkeiten zu informieren! An dieser Stelle danke ich schon vorab für eine zukünftige Zusammenarbeit im Sinne einer familiengerechten Betreuungslandschaft in der Steiermark! Ihre Dr.in Bettina Vollath Landesrätin für Bildung, Jugend, Frauen und Familie Die neue Form der Kinderbetreuung in der Steiermark hat viele Vorteile. Die Betreuung von Kindern durch BetriebsTagesmütter und Betriebs-Tagesväter stellt eine neue Form der Kinderbetreuung in der Steiermark dar und ist seit 1.9.2007 möglich. 1. Was ist eine Betriebs-Tagesmutter/ ein Betriebs-Tagesvater? Es handelt sich dabei um eine Betreuungsform, in der eine Tagesmutter/ein Tagesvater Kinder nicht im eigenen Haushalt, sondern in den Räumlichkeiten eines Betriebes betreut. 2. Welche Vorteile hat die Betreuung durch eine Betriebs-Tagesmutter/ einen Betriebs-Tagesvater? Aus der professionellen Betreuung eines Kindes in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes eines Elternteiles ergeben sich Vorteile für Eltern, für Kinder und für den Betrieb: Eltern/Kind: • Gewissheit, dass das Kind in nächster Umgebung des Arbeitsplatzes gut betreut wird. • Optimale Abstimmung der Betreuungszeit für das Kind auf die Arbeitszeit der Eltern. • Aufwendige Transportwege für das Bringen und Holen des Kindes entfallen. • Wenn flexible Arbeitszeiten notwendig sind, können Betriebe ihren Bediensteten entgegenkommen, indem sie auch eine flexible Kinderbetreuung anbieten. Informationen zu Betriebstagesmüttern und Betriebstagesvätern Betrieb: • Der Wiedereinstieg nach der Karenzzeit kann fließend gestaltet werden, MitarbeiterInnen kommen unbelastet zurück. • Profilierung in Richtung „familienfreundlicher Betrieb“. Die MitarbeiterInnenzufriedenheit steigt, MitarbeiterInnen sind motiviert. • Das Betriebsklima wird verbessert. 3. Informationen zur Anschubfinanzierung Die ersten 30 Betriebe, welche schriftlich ansuchen, erhalten eine einmalige Förderung von bis zu EUR 5.000,--. Ansuchen sind an die Fachabteilung 6A, Referat Frau-Familie-Gesellschaft, Karmeliterplatz 2, 8010 Graz, zu richten. Voraussetzungen und förderungswürdige Aufwendungen: • Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn für eine Tagesmutter/einen Tagesvater eine Betreuungsbewilligung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde für den betreffenden Standort des Betriebes vorliegt. Diese muss zum Zeitpunkt der Beantragung bereits vorliegen und dem Ansuchen in Kopie beigelegt werden. • Der Zuschuss muss nachweislich für Kosten für die Herstellung von adäquaten Räumlichkeiten für die Betreuungstätigkeit durch eine Tagesmutter/einen Tagesvater bzw. für die erforderliche Ausstattung mit Mobiliar und pädagogischen Materialien sowie Sicherheitsvorkehrungen verwendet werden. • Nach der Fertigstellung ist die Endabrechnung mittels Originalrechnungen samt Zahlungsnachweisen der Fachabteilung 6A, Referat Frau-Familie-Gesellschaft, Karmeliterplatz 2, 8010 Graz, vorzulegen. Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Kontrolle der vorgelegten Rechnungen! • Die Tagesmutter-/Tagesvaterbetreuung muss mindestens über einen Zeitraum von zwei Jahren betrieben werden. Wird die Einrichtung weniger als zwei Jahre geführt, sind die gewährten Zuschüsse abgestuft nach vollen Monaten aliquot an das Land Steiermark zurückzuzahlen. • Auf die Gewährung eines Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch. 4. Gibt es seitens des Landes Steiermark eine Förderung für Betriebs-Tagesmütter/-väter? Das Land Steiermark fördert sowohl den Dienstgeber als Erhalter als auch die Eltern, deren Kinder von einer Betriebs-Tagesmutter/einem Betriebs-Tagesvater betreut werden. • Für den Dienstgeber (Erhalter) von Betriebs-Tagesmüttern/-vätern sind Beiträge des Landes zum Personalaufwand möglich, sofern die Tagesmutter/der Tagesvater zumindest 100 Stunden pro Kalendermonat nachweislich eine Betreuungstätigkeit ausgeübt hat. Der monatliche Landesbeitrag beläuft sich zurzeit auf EUR 2,67 ( jährliche Valorisierung) pro voller Betreuungsstunde und Kind. Die genaue Anzahl der Betreuungsstunden ergibt sich aus der zwischen dem Arbeitgeber, der Tagesmutter/dem Tagesvater und den Eltern vertraglich vereinbarten Betreuungszeit. Gefördert werden nur Betriebs-Tagesmütter/väter, die bei einem Dienstgeber (Erhalter) angestellt sind, wobei die Förderung nur an diesen ausbezahlt werden kann. Alle übrigen Modalitäten sind Sache der internen Vereinbarung z. B. zwischen Betrieb und Trägerverein, die diese in einem Kooperationsvertrag regeln können. • Für die Eltern, deren Kinder regelmäßig von einer Betriebs-Tagesmutter/einem Betriebs-Tagesvater betreut werden, ist unter gewissen Voraussetzungen (insbesondere abhängig vom Einkommen der Eltern) der Erhalt einer monatlichen allgemeinen Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe bzw. einer erhöhten Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe für Kinder im Kinderbetreuungsjahr vor Eintritt der Schulpflicht möglich. Informationen zu Betriebstagesmüttern und Betriebstagesvätern 5. Welche Voraussetzungen müssen für die Beschäftigung einer Betriebs-Tagesmutter/eines Betriebs-Tagesvaters gegeben sein? Betriebs-Tagesmutter/Betriebs-Tagesvater: Sie/Er hat eine Betreuungsbewilligung von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde für den betreffenden Standort des Betriebes zu beantragen. Neben den sonstigen gesetzlichen Erfordernissen ist die Absolvierung der Ausbildung zur Tagesmutter/zum Tagesvater bzw. zur Kinderbetreuer/in notwendig. Betrieb: • Räumlichkeiten, die im Wesentlichen in Größe und Ausstattung einer familiengerechten Wohnung entsprechen (eigene Küche, vollwertiges Badezimmer, eigenes WC) und ausreichende Spiel- und Ruhemöglichkeiten im Ausmaß von insgesamt mindestens 30 m2 Bodenfläche. • Vorhandensein ausreichender Freispielflächen oder eines öffentlichen Spielplatzes in der Nähe. 6. Welche und wie viele Kinder darf eine Betriebs-Tagesmutter/ ein Betriebs-Tagesvater betreuen? Eine Betriebs-Tagesmutter/ein Betriebs-Tagesvater darf höchstens vier Kinder im Alter von 0 Jahren bis zur Beendigung der Schulpflicht gleichzeitig betreuen. Mindestens zwei davon müssen Kinder von Betriebsangehörigen sein, wobei solche Kinder vorrangig aufzunehmen sind. Pro Standort des Betriebes können höchstens acht Tageskinder von zwei Tagesmüttern/ -vätern in örtlich getrennten Räumlichkeiten betreut werden. Bei darüber hinausgehendem Betreuungsbedarf besteht die Möglichkeit, einen Betriebs-Kindergarten oder eine -Kinderkrippe einzurichten. 7. Wer kann als BetriebsTagesmutter/-vater tätig sein? Grundsätzlich kann jede Tagesmutter/jeder Tagesvater, die/der über eine Betreuungsbewilligung verfügt, als Betriebs-Tagesmutter/-vater tätig sein. Als Dienstgeber kommen primär der Betrieb selbst oder einer der großen Träger in Frage, es ist aber auch jeder andere potentielle Dienstgeber möglich. Auf der Hinterseite finden Sie die Adressen der drei großen Trägervereine in der Steiermark. 8. Wo erhält man weitere Infos? Anschubfinanzierung: Fachabteilung 6A, Referat Frau-Familie-Gesellschaft, Karmeliterplatz 2, 8010 Graz, Telefon: 0316/877-4023 www.steiermark.at/referat-ffg Fachlich inhaltliche Fragen und Fragen zur Personalförderung des Landes Steiermark: Fachabteilung 6B, Kinderbetreuungsreferat, Stempfergasse 4, 8010 Graz Tel.: 0316/877-3639 www.kinderbetreuung.steiermark.at Fragen zur Betreuungsbewilligung sind an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden zu richten. Gesetzliche Grundlagen §§ 35 Abs. 4 lit. b, 42 Abs. 3a und 44 Stmk. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz; § 2 Stmk. Kinderbetreuungsförderungsgesetz. Unter www.kinderbetreuung.steiermark.at kann die Novelle 2007 zum Stmk. Kinderbetreuungsgesetz abgerufen werden (in Kraft seit 1.9.2007), die u.a. den Tätigkeitsbereich der Betriebs-Tagesmutter/des Betriebs-Tagesvaters regelt. Informationen zu Betriebstagesmüttern und Betriebstagesvätern Kontaktadressen der 3 großen Trägerorganisationen in der Steiermark: Hilfswerk Steiermark GmbH Angelika Rosenberger Fachbereichsleitung Kinderbetreuung Herrgottwiesgasse 149, 8055 Graz Tel: 0316/81 31 81-0 Fax: 0316/81 31 81-4098 Handy: 0676/82 41 8805 E-Mail: [email protected] www.hilfswerk-steiermark.at Tagesmütter Graz-Steiermark Gemeinnützige Betriebs GmbH Mag.a Heidi Kinast Geschäftsführung Landesgeschäftsstelle Keesgasse 10/I, 8010 Graz Tel: 0316/671 460 Fax: 0316/671 460-4 E-Mail: offi[email protected] www.tagesmuetter.co.at Volkshilfe Steiermark Gemeinnützige Betriebs GmbH Mag.a Brigitte Schafarik Geschäftsleiterin Fachbereich Sozialzentren Albrechtgasse 7, 8010 Graz Tel. 0316/89 60-34 Fax: 0316/89 60-47 E-Mail: [email protected] www.stmk.volkshilfe.at Impressum: Herausgeber: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 6A, Referat Frau-Familie-Gesellschaft; Karmeliterplatz 2, 8010 Graz Für den Inhalt verantwortlich: Hofrätin Mag.a Eva-Maria Fluch Titel: Kinderbetreuung in Betrieben. Betriebstagesmütter und Betriebstagesväter Grafik: Werbeagentur Manfred Wegscheider / Titelfoto: FratzGraz Druck: Druckerei Khil GesmbH Die eigennützige Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Herausgebers nicht zulässig. Informationen zu Betriebstagesmüttern und Betriebstagesvätern