Einreisebestimmungen Belgien

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Einreisebestimmungen Belgien
Einreisebestimmungen Belgien
Aktualisiert Donnerstag, den 09. März 2006 um 18:41 Uhr
Belgien
Impfungen und Gesundheit:
Urlaubsreisen nach Belgien aus EU-Ländern (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien/Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik,
Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern):
ACHTUNG: Diese Verordnung gilt nur für Urlaubsreisen und nicht für Tiere, die Gegenstand
eines
Verkaufs oder
einer
Eig
entumsübertragung
darstellen!
Bei Reisen muss der neue Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt
ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des
Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres - gegebenenfalls eine
gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut - mit einem inaktivirten Impfstoff (WHO-Norm)
vorgenommen wurde. Die deutsche Tollwut-Verordnung wurde am 20.12.2005 dem EU
Entscheid 2005/91/EG angepasst. Danach muss ein Welpe bei Erstimpfung mindestens 3
Monate alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage
zurückliegt (einige Botschaften / Konsulate geben noch 30 Tage an). Im Fall der
Wiederholungsimpfung sollen Impfungen innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sein,
den der Hersteller angibt. Ihr Tierarzt bzw. Ihre Tierärztin berät Sie gerne.
Die Mitgliedsstaaten (exkl. Schweden, Irland, Malta, Großbritannien / Nordirland) gestatten die
Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses
Tier ein EU Ausweis mitgeführt wird, es gechippt / tätowiert ist und es seit seiner Geburt an dem
Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion
mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom
Tierarzt zu bestätigen). Die Einreise ist auch gestattet, wenn es seine Mutter begleitet, von der
es noch abhängig ist. Die Mutter muss die Einreisebestimmungen erfüllen.
Anforderungen bezüglich der Kennzeichnung der Tiere:
Für nicht gekennzeichnete Tiere kann der EU-Heimtierausweis nicht ausgestellt werden. Für
Tiere, die nicht auf Reisen ins Ausland mitgenommen werden, reicht weiterhin der gelbe
„Internationale Impfpass“ aus.
Die Kennzeichnung mit einer – gut lesbaren – Tätowierung wird nur noch übergangsweise
bis 02. Juli 2011 anerkannt.
Für Tiere, die neu gekennzeichnet werden, ist deshalb ein Mikrochip zu empfehlen.
Vorgeschrieben für die Mikrochips sind ISO-Norm 11784 oder 11785 – bei anderen Standards
muss der Tierhalter das Ablesegerät für eventuelle Kontrollen selber zur Verfügung stellen.
Quelle: www.intervet.de
Stand: Februar 2006
Sollten Sie aus einem oben nicht genannten Land, also einem Drittland, nach Belgien
einreisen wollen, treten Sie bitte mit uns in Kontakt, da hier strengere Auflagen zu
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Einreisebestimmungen Belgien
Aktualisiert Donnerstag, den 09. März 2006 um 18:41 Uhr
beachten sind.
Hundeverordnung:
Hunde müssen in Belgien prinzipiell an der Leine geführt werden, außer auf dafür
vorgesehenen markierten Stellen.
Für gefährliche Hunde kann Maulkorbzwang angeordnet werden.
Besondere Einschränkungen für Kampfhunde gibt es in Belgien nicht. (Diese Information
wurde uns heute vom Fremdenverkehrsamt zugefaxt. Zudem wurde uns telefonisch bestätigt,
dass Hunde aller Rassen mit der Absicht einer Urlaubsreise einreisen dürfen sofern sie die
oben genannten Einreisebestimmungen einhalten).
Quelle: www.belgien-tourismus.de sowie Fax und Telefongespräch am 14.12.2005
Stand: abgerufen am 14.12.2005
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