AUSSCHÜTTUNG
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AUSSCHÜTTUNG
DER REFERENZ-IMMOBILIENFONDS SCHWEIZERISCHER IMMOBILIEN-ANLAGEFONDS AUSSCHÜTTUNG DATUM-EX : 19. DEZEMBER 2014 RECORD DATE : 22. DEZEMBER 2014 AUSZAHLUNG : AB 29. DEZEMBER 2014 GEGEN ABGABE DER COUPONS NR. 51 UND NR. 52 DER ANTEILSCHEINE VALORENNUMMER 278 226 Coupon Nr. 51 Coupon Nr. 52 Total Bruttoausschüttung CHF 18.40 CHF 2.20 CHF 20.60 ./. Verrechnungssteuer 35 % CHF 6.44 CHF 0.00 CHF 6.44 Nettoausschüttung CHF 11.96 CHF 2.20 CHF 14.16 Der Coupon Nr. 51 entspricht dem ordentlichen Ertrag der Immobiliengesellschaften im Fondsbesitz. Der Coupon ist der Verrechnungssteuer unterworfen, die zurückgefordert werden kann. Anteilsinhaber mit Wohnsitz in der Schweiz können die Anrechnung oder die Rückerstattung der Verrechnungssteuer verlangen. Für Ausländer gelten gegebenenfalls die Bestimmungen der entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen. Der Coupon Nr. 52 entspricht dem ordentlichen, bereits beim Fonds besteuerten Ertrag der Liegenschaften im Direktbesitz des Fonds. Dieser Betrag ist steuerfrei und braucht vom Anteilsinhaber in der Steuererklärung nicht aufgeführt zu werden. OFFIZIELLE COUPONZAHLSTELLEN Banque Cantonale de Genève, Genf Banque Cantonale de Fribourg, Freiburg Banque Cantonale du Valais, Sitten Banque Cantonale Vaudoise, Lausanne Banque Cantonale Neuchâteloise, Neuenburg Zürcher Kantonalbank, Zürich DIE DEPOTBANK : BANQUE CANTONALE DE GENÈVE, GENF Banca Privata Edmond de Rothschild Lugano SA, Lugano Crédit Suisse AG, Zürich Coutts & Co AG, Zürich Banque Cramer & Cie SA, Genf Banque Privée Edmond de Rothschild SA, Genf DIE FONDSLEITUNG : INVESTISSEMENTS FONCIERS SA, LAUSANNE Der Jahresbericht steht ab dem 20. Januar 2015 zur Verfügung auf der Website im Internet auf Bestellung bei der E-Mail Adresse www.lafonciere.ch [email protected] Aufgrund der, am 1. März 2013 in Kraft getretenen, neuen Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen sind die Fonds, welche physische Anteilscheine herausgeben, verpflichtet, diese durch buchmässig anerkannte Wertrechte zu ersetzen. Titel, die anlässlich der Umtauschanzeige nicht vorgelegt wurden, werden zwangsweise zurückgekauft. Deshalb fordern wir Inhaber von physischen Anteilscheinen auf, diese bei ihrer Hausbank zu deponieren, um die im Rahmen dieses Umtausches zur Aufhebung der physischen Titel notwendigen Schritte zu vereinfachen.