Auszüge aus KMS zur Klassenbildung im Schuljahr 2013/14

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Auszüge aus KMS zur Klassenbildung im Schuljahr 2013/14
Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband e.V.
Abteilung
DIENSTRECHT
und
BESOLDUNG
25. April 2013
Zusammenstellung: Gerd Nitschke, Rolf Habermann
Auszüge aus KMS zur Klassenbildung im Schuljahr 2013/14
Quelle: KMS vom 24.04.2013 (IV.3 – 5 S 7401 – 4b. 46 872)
Schülerzahlen
Abnahme der Schülerzahl an Grund- und Hauptschulen:
Grundschule:
- 5.400 (2012: - 9.200; 2011: - 13.300; 2010: - 18.700; 2009: - 14.000)
Mittelschule:
- 4.900 (2012: - 8.900; 2011: - 11.100; 2010: - 10.000; 2009: - 9.400)
Die Zahl der Schulanfänger wird leicht anwachsen + 1.300 (2012: - 500; 2011: -1.300).
Höchstzahlen / Lehrerstunden pro Schüler
 Grundschule 1. – 4. Jahrgangsstufe 28 Schüler; an den Mittelschulen gilt die
Höchstschülerzahl 30 als (unverbindliche) Richtzahl.
Höchstzahl 25 bei mehr als 50 % Migrationshintergrund;
 Mindestschülerzahl: Grundschule 13; Hauptschule 15 (Unterschreitung bis 13 möglich)
Abschlussklassen auch weniger, Mittelschule: ausgewogene Klassenbildung

In den Übergangs- und Praxisklassen Mindestzahl 13, Höchstzahl 20
 Nach Unterrichtsbeginn werden bei Überschreiten der Höchstzahl keine weiteren Klassen mehr
eingerichtet.
 Bestehen innerhalb einer Gemeinde mehrere Volksschulen, so ist auf die Bildung gleich starker
Klassen hinzuwirken und von Art. 43 Abs. 3 BayEUG verstärkt Gebrauch zu machen.
 Lehrerstunden pro Schüler
Grundschule:
1,3155 (Vorjahr: 1,3119) Lehrerstunden pro Schüler
Hauptschule:
1,8010 (wie im Vorjahr) Lehrerstunden pro Schüler
Die Berechnung ist Planungsgrundlage für die Grundversorgung der Regierungsbezirke und
Schulämter. Der Lehrerbedarf der einzelnen Schule richtet sich nach dem notwendigen Bedarf.
Um die Klassenbildung von Landkreisen mit kleinteiliger Schulstruktur und erheblichem
Schülerrückgang zu unterstützen, werden im Bereich der Grundschulen 72 Stellen eingeplant.
Zu deren Verteilung ergeht ein eigenes KMS.
 Zusammenlegungen im Grundschulbereich, vor allem für derzeitige 1. und 3. Klassen, sollen
weitestgehend vermieden werden.
 An Grundschulen können Jahrgangsklassen gebildet oder zwei Jahrgangsstufen in einer
Klasse zusammengefasst werden. / plus zwei bis fünf Unterrichtsstunden aus dem Budget des
Schulamtes / höchstens 25 Schüler.
 Gruppenbildung in der Grundschule nur in den Fächern Werken/Textiles Gestalten
(Arbeitsplatzsituation beachten!) und Religionslehre/Ethik möglich. Für Religion/Ethik in Grundund Hauptschule gilt die Höchstschülerzahl 26 (Zusammenfassung aller Jahrgänge soll
vermieden werden).
 Für die bereits errichteten Mittelschulen in einem Mittelschulverbund sowie für
eigenständige Mittelschulen, werden voraussichtlich Mitte Mai die Regelungen zur
Unterrichtsversorgung in einem eigenen Schreiben bekanntgegeben.
© BLLV Nitschke KMS Klassenbildung 2013/14
KMS zur Klassenbildung im Schuljahr 2013/2014
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Stundentafel
Jahrgangsstufe 4 kann die Förderstunde bei mehr als 25 Schülern geteilt werden.
Jahrgangsstufe 5 und 6 kann die Förderstunde (30. Stunde) in allen Klassen geteilt werden.
Lehrereinsatz
In den Jahrgangsstufen 1 und 2 sollen mindestens der Grundlegende Unterricht und der
Förderunterricht vom Klassenleiter erteilt werden. In diesen Klassen sollen nach Möglichkeit nicht
mehr als 3 Lehrer (Klassenleiter, Fachlehrer, ggf. Religionslehrer) unterrichten. Auch in den übrigen
Jahrgangsstufen der Grundschule ist dafür zu sorgen, dass möglichst wenige Lehrkräfte
(einschließlich LAA) in den Klassen unterrichten.
Lehramtsanwärter:
im 1. Jahr 8 Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterricht in von ihnen studierten Fächern
(sollen nicht in Deutsch und Mathematik eingesetzt werden);
im 2. Jahr 15 Wochenstunden zur Klassenbildung; Verwendung als Klassenleiter ist möglich
(Einsatz anderer Lehrkräfte hat Vorrang).
Um den Ausbildungszweck sicher zu stellen, sollen die Lehramtsanwärter in möglichst wenig
Klassen- und Jahrgangsstufen eingesetzt werden. An den Seminar- und Ausbildungstagen sind sie
ganztägig vom Unterricht frei zu stellen.
Fachlehreranwärter: -
1. Jahr
2. Jahr
10 WoStd.
16 WoStd.
Förderlehrer werden bei der Lehrerwochenstundenzuweisung mit durchschnittlich 8 Stunden berechnet
– nicht der einzelne FöL (Einsatz: AG oder Deutschförderung).
„Mittel für Mehrarbeit stehen auch im Schuljahr 2013/14 nicht zur Verfügung. Mehrarbeit ist daher
im Rahmen der Klassenbildung nicht vorzusehen.
In den Jahrgangsstufen 5 und 6 werden 3,00 Sportstunden, in 7 bis 10 2,50 Sportstunden erteilt.
Aushilfsbedarf / Mobile Reserve
1. Lehrer (GS – 1.425 Std., HS - 929 Std., FL – 105 Std.)
Grundschule (Lehrerwochenstunden):
Obb
Ndb
Opf
Ofr
Mfr
Ufr
Sch
Gesamt
394
115
100
91
149
115
176
1.140
Hauptschule (Lehrerwochenstunden):
Obb
Ndb
Opf
Ofr
Mfr
Ufr
Sch
Gesamt
262
77
67
60
100
77
117
760
Obb
Ndb
Opf
Ofr
Mfr
Ufr
Sch
Gesamt
73
21
19
17
28
21
33
212
2. Fachlehrer:
Weitere 20 Vollzeitkapazitäten werden aus dem Bildungsfinanzierungsgesetz zur Sicherung der
Sprachfördermaßnahmen zur Verfügung gestellt. Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass
Lehrer der Mobilen Reserve nicht für die Klassenbildung eingesetzt werden dürfen.
Wenn Lehrkräfte zum Schulhalbjahr am 15. Februar 2014 in den gesetzlichen Ruhestand treten oder in
die Freistellungsphase der Altersteilzeit wechseln, können diese nahtlos ersetzt werden.
Unterhälftig beschäftigte Lehrkräfte (nicht Beamte!)
Folgende Wochenstunden dürfen nicht überschritten werden: Lehrer: 380 Lehrerwochenstunden /
Fachlehrer: 660 Lehrerwochenstunden / Sportunterricht: 400 Lehrerwochenstunden
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