Auszüge aus KMS zur Klassenbildung im Schuljahr 2013/14
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Auszüge aus KMS zur Klassenbildung im Schuljahr 2013/14
Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband e.V. Abteilung DIENSTRECHT und BESOLDUNG 25. April 2013 Zusammenstellung: Gerd Nitschke, Rolf Habermann Auszüge aus KMS zur Klassenbildung im Schuljahr 2013/14 Quelle: KMS vom 24.04.2013 (IV.3 – 5 S 7401 – 4b. 46 872) Schülerzahlen Abnahme der Schülerzahl an Grund- und Hauptschulen: Grundschule: - 5.400 (2012: - 9.200; 2011: - 13.300; 2010: - 18.700; 2009: - 14.000) Mittelschule: - 4.900 (2012: - 8.900; 2011: - 11.100; 2010: - 10.000; 2009: - 9.400) Die Zahl der Schulanfänger wird leicht anwachsen + 1.300 (2012: - 500; 2011: -1.300). Höchstzahlen / Lehrerstunden pro Schüler Grundschule 1. – 4. Jahrgangsstufe 28 Schüler; an den Mittelschulen gilt die Höchstschülerzahl 30 als (unverbindliche) Richtzahl. Höchstzahl 25 bei mehr als 50 % Migrationshintergrund; Mindestschülerzahl: Grundschule 13; Hauptschule 15 (Unterschreitung bis 13 möglich) Abschlussklassen auch weniger, Mittelschule: ausgewogene Klassenbildung In den Übergangs- und Praxisklassen Mindestzahl 13, Höchstzahl 20 Nach Unterrichtsbeginn werden bei Überschreiten der Höchstzahl keine weiteren Klassen mehr eingerichtet. Bestehen innerhalb einer Gemeinde mehrere Volksschulen, so ist auf die Bildung gleich starker Klassen hinzuwirken und von Art. 43 Abs. 3 BayEUG verstärkt Gebrauch zu machen. Lehrerstunden pro Schüler Grundschule: 1,3155 (Vorjahr: 1,3119) Lehrerstunden pro Schüler Hauptschule: 1,8010 (wie im Vorjahr) Lehrerstunden pro Schüler Die Berechnung ist Planungsgrundlage für die Grundversorgung der Regierungsbezirke und Schulämter. Der Lehrerbedarf der einzelnen Schule richtet sich nach dem notwendigen Bedarf. Um die Klassenbildung von Landkreisen mit kleinteiliger Schulstruktur und erheblichem Schülerrückgang zu unterstützen, werden im Bereich der Grundschulen 72 Stellen eingeplant. Zu deren Verteilung ergeht ein eigenes KMS. Zusammenlegungen im Grundschulbereich, vor allem für derzeitige 1. und 3. Klassen, sollen weitestgehend vermieden werden. An Grundschulen können Jahrgangsklassen gebildet oder zwei Jahrgangsstufen in einer Klasse zusammengefasst werden. / plus zwei bis fünf Unterrichtsstunden aus dem Budget des Schulamtes / höchstens 25 Schüler. Gruppenbildung in der Grundschule nur in den Fächern Werken/Textiles Gestalten (Arbeitsplatzsituation beachten!) und Religionslehre/Ethik möglich. Für Religion/Ethik in Grundund Hauptschule gilt die Höchstschülerzahl 26 (Zusammenfassung aller Jahrgänge soll vermieden werden). Für die bereits errichteten Mittelschulen in einem Mittelschulverbund sowie für eigenständige Mittelschulen, werden voraussichtlich Mitte Mai die Regelungen zur Unterrichtsversorgung in einem eigenen Schreiben bekanntgegeben. © BLLV Nitschke KMS Klassenbildung 2013/14 KMS zur Klassenbildung im Schuljahr 2013/2014 - Seite 2 Stundentafel Jahrgangsstufe 4 kann die Förderstunde bei mehr als 25 Schülern geteilt werden. Jahrgangsstufe 5 und 6 kann die Förderstunde (30. Stunde) in allen Klassen geteilt werden. Lehrereinsatz In den Jahrgangsstufen 1 und 2 sollen mindestens der Grundlegende Unterricht und der Förderunterricht vom Klassenleiter erteilt werden. In diesen Klassen sollen nach Möglichkeit nicht mehr als 3 Lehrer (Klassenleiter, Fachlehrer, ggf. Religionslehrer) unterrichten. Auch in den übrigen Jahrgangsstufen der Grundschule ist dafür zu sorgen, dass möglichst wenige Lehrkräfte (einschließlich LAA) in den Klassen unterrichten. Lehramtsanwärter: im 1. Jahr 8 Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterricht in von ihnen studierten Fächern (sollen nicht in Deutsch und Mathematik eingesetzt werden); im 2. Jahr 15 Wochenstunden zur Klassenbildung; Verwendung als Klassenleiter ist möglich (Einsatz anderer Lehrkräfte hat Vorrang). Um den Ausbildungszweck sicher zu stellen, sollen die Lehramtsanwärter in möglichst wenig Klassen- und Jahrgangsstufen eingesetzt werden. An den Seminar- und Ausbildungstagen sind sie ganztägig vom Unterricht frei zu stellen. Fachlehreranwärter: - 1. Jahr 2. Jahr 10 WoStd. 16 WoStd. Förderlehrer werden bei der Lehrerwochenstundenzuweisung mit durchschnittlich 8 Stunden berechnet – nicht der einzelne FöL (Einsatz: AG oder Deutschförderung). „Mittel für Mehrarbeit stehen auch im Schuljahr 2013/14 nicht zur Verfügung. Mehrarbeit ist daher im Rahmen der Klassenbildung nicht vorzusehen. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 werden 3,00 Sportstunden, in 7 bis 10 2,50 Sportstunden erteilt. Aushilfsbedarf / Mobile Reserve 1. Lehrer (GS – 1.425 Std., HS - 929 Std., FL – 105 Std.) Grundschule (Lehrerwochenstunden): Obb Ndb Opf Ofr Mfr Ufr Sch Gesamt 394 115 100 91 149 115 176 1.140 Hauptschule (Lehrerwochenstunden): Obb Ndb Opf Ofr Mfr Ufr Sch Gesamt 262 77 67 60 100 77 117 760 Obb Ndb Opf Ofr Mfr Ufr Sch Gesamt 73 21 19 17 28 21 33 212 2. Fachlehrer: Weitere 20 Vollzeitkapazitäten werden aus dem Bildungsfinanzierungsgesetz zur Sicherung der Sprachfördermaßnahmen zur Verfügung gestellt. Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass Lehrer der Mobilen Reserve nicht für die Klassenbildung eingesetzt werden dürfen. Wenn Lehrkräfte zum Schulhalbjahr am 15. Februar 2014 in den gesetzlichen Ruhestand treten oder in die Freistellungsphase der Altersteilzeit wechseln, können diese nahtlos ersetzt werden. Unterhälftig beschäftigte Lehrkräfte (nicht Beamte!) Folgende Wochenstunden dürfen nicht überschritten werden: Lehrer: 380 Lehrerwochenstunden / Fachlehrer: 660 Lehrerwochenstunden / Sportunterricht: 400 Lehrerwochenstunden © BLLV Nitschke KMS Klassenbildung 2013/14