Auszüge aus dem KMS zur Klassenbildung im Schuljahr

Transcription

Auszüge aus dem KMS zur Klassenbildung im Schuljahr
Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband e.V.
Abteilung
DIENSTRECHT
und
BESOLDUNG
30. April 2015
Zusammenstellung: Gerd Nitschke, Rolf Habermann
Auszüge aus dem KMS zur Klassenbildung im Schuljahr 2015/16
Quelle: KMS vom 27.04.2015 (III.3 – 5 BS 7401 – 4b.58 944)
Schülerzahlen
Ab-/Zunahme der Schülerzahl an Grund- und Mittelschulen:
-
Grundschule:
+ 3.993 (2014: + 900;2013: - 5.400, 2012: - 9.200; 2011: - 13.300)
Mittelschule:
- 600 (2014: - 5.600; 2013: - 4.900, 2012: - 8.900; 2011: - 11.100)
Die Zahl der Schulanfänger wird leicht zurückgehen.
Höchstzahlen / Lehrerstunden pro Schüler
 Grundschule 1. – 4. Jahrgangsstufe 28 Schüler; an den Mittelschulen gilt die
Höchstschülerzahl 30 als (unverbindliche) Richtzahl.
Höchstzahl 25 bei mehr als 50 % Migrationshintergrund;
 Mindestschülerzahl: Grundschule 13; an Mittelschulen ist auf eine ausgewogene
Klassenbildung zu achten.

In den Übergangs- und Praxisklassen Mindestzahl 13, Höchstzahl 20
 Nach Unterrichtsbeginn werden bei Überschreiten der Höchstzahl keine weiteren Klassen mehr
eingerichtet.
 Bestehen innerhalb einer Gemeinde mehrere Volksschulen, so ist auf die Bildung gleich starker
Klassen hinzuwirken und von Art. 43 Abs. 3 BayEUG verstärkt Gebrauch zu machen.
 Lehrerstunden pro Schüler
Nach zu erwartenden Schülerzahlen und der voraussichtlich zur Verfügung stehenden
Lehrerkapazität kann vorläufig für die Grundversorgung von den bayernweiten Planungswerten
des Vorjahres ausgegangen werden. (Werte stehen so nicht im KMS)
Grundschule:
1,3155 Lehrerstunden pro Schüler (2014)
Mittelschule:
1,8010 Lehrerstunden pro Schüler (2014)
 Zusammenlegungen im Grundschulbereich, vor allem für derzeitige 1. und 3. Klassen, sollen
weitestgehend vermieden werden.
 An Grundschulen können Jahrgangsklassen gebildet oder zwei Jahrgangsstufen in einer
Klasse zusammengefasst werden. / plus zwei bis fünf Unterrichtsstunden aus dem Budget des
Schulamtes / höchstens 25 Schüler.
 Gruppenbildung in der Grundschule ist in den Fächern Werken/und Gestalten
(Arbeitsplatzsituation beachten!) und Religionslehre/Ethik möglich. Für Religion/Ethik gilt
innerhalb einer Jahrgangsstufe die Höchstschülerzahl 26 (Zusammenfassung aller
Jahrgangsstufen der Mittelschule soll vermieden werden).
 Für Mittelschulen in einem Mittelschulverbund sowie für eigenständige Mittelschulen,
werden voraussichtlich Mitte Mai die Regelungen zur Unterrichtsversorgung in einem
eigenen Schreiben bekanntgegeben.
Stundentafel
Jahrgangsstufe 4 kann die Förderstunde bei mehr als 25 Schülern geteilt werden.
Jahrgangsstufe 5 und 6 kann die Förderstunde (30. Stunde) in allen Klassen geteilt werden.
© BLLV Nitschke KMS Klassenbildung 2015/16
KMS zur Klassenbildung im Schuljahr 2015/2016
- Seite 2
Lehrereinsatz
In den Jahrgangsstufen 1 und 2 sollen mindestens der Grundlegende Unterricht und der
Förderunterricht von der Klassenleitung erteilt werden. In diesen Klassen sollen nach Möglichkeit
nicht mehr als drei Lehrkräfte (Klassenleitung, Fachlehrkräfte, ggf. Religionslehrkräfte) unterrichten.
Auch in den übrigen Jahrgangsstufen der Grundschule ist dafür zu sorgen, dass möglichst wenige
Lehrkräfte (einschließlich LAA) in den Klassen unterrichten.
Lehramtsanwärter:
im 1. Jahr 8 Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterricht in von ihnen studierten Fächern
(sollen nicht in Deutsch und Mathematik eingesetzt werden); außer Unterrichtsfach
im 2. Jahr 15 Wochenstunden zur Klassenbildung; Verwendung als Klassenleiter ist möglich
(Einsatz anderer Lehrkräfte hat Vorrang).
Um den Ausbildungszweck sicher zu stellen, sollen die Lehramtsanwärter in möglichst wenig
Klassen und Jahrgangsstufen eingesetzt werden. An den Seminar- und Ausbildungstagen sind sie
ganztägig vom Unterricht freizustellen.
Fachlehreranwärter: -
1. Jahr
2. Jahr
10 WoStd.
16 WoStd.
Förderlehrer werden bei der Lehrerwochenstundenzuweisung mit durchschnittlich 8 Stunden berechnet
– nicht der einzelne FöL (Einsatz: AG oder Deutschförderung).
„Mittel für Mehrarbeit stehen auch im Schuljahr 2014/15 nicht zur Verfügung. Mehrarbeit ist daher
im Rahmen der Klassenbildung nicht vorzusehen.
Basissportunterricht: Für Sportklassen gelten die Bestimmungen über die Höchstschülerzahl. Aus
Sicherheitsgründen soll die geltende Höchstschülerzahl von 30 nicht überschritten werden. In den
Jahrgangsstufen 5 und 6 werden 3,00 Sportstunden, in 7 bis 10 2,50 Sportstunden erteilt.
Aushilfsbedarf / Mobile Reserve
1. Lehrer (- 1 Vollzeitkapazität)
Grundschule (Vollzeitkapazitäten):
Obb
Ndb
Opf
Ofr
Mfr
Ufr
Sch
Gesamt
406
111
98
88
153
111
173
1.140
Mittelschule (Vollzeitkapazitäten):
Obb
Ndb
Opf
Ofr
Mfr
Ufr
Sch
Gesamt
271
74
65
58
102
74
115
759
2. Fachlehrer (wie im Vorjahr - Vollzeitkapazitäten):
Obb
Ndb
Opf
Ofr
Mfr
Ufr
Sch
Gesamt
75
21
19
16
28
21
32
212
Weitere 20 Vollzeitkapazitäten werden aus dem Bildungsfinanzierungsgesetz zur Sicherung der
Sprachfördermaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass Lehrer der Mobilen Reserve nicht für die
Klassenbildung eingesetzt werden dürfen. Wenn Lehrkräfte zum Schulhalbjahr am 19. Februar 2016 in
den gesetzlichen Ruhestand treten oder in die Freistellungsphase der Altersteilzeit wechseln, können
diese nahtlos ersetzt werden.
Unterhälftig beschäftigte Lehrkräfte (nicht Beamte!)
Folgende Wochenstunden dürfen nicht überschritten werden: Lehrer: 380 Lehrerwochenstunden /
Fachlehrer: 660 Lehrerwochenstunden / Sportunterricht: 400 Lehrerwochenstunden
© BLLV Nitschke KMS Klassenbildung 2015/16