Auszüge aus dem KMS zur Klassenbildung im Schuljahr
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Auszüge aus dem KMS zur Klassenbildung im Schuljahr
Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband e.V. Abteilung DIENSTRECHT und BESOLDUNG 30. April 2015 Zusammenstellung: Gerd Nitschke, Rolf Habermann Auszüge aus dem KMS zur Klassenbildung im Schuljahr 2015/16 Quelle: KMS vom 27.04.2015 (III.3 – 5 BS 7401 – 4b.58 944) Schülerzahlen Ab-/Zunahme der Schülerzahl an Grund- und Mittelschulen: - Grundschule: + 3.993 (2014: + 900;2013: - 5.400, 2012: - 9.200; 2011: - 13.300) Mittelschule: - 600 (2014: - 5.600; 2013: - 4.900, 2012: - 8.900; 2011: - 11.100) Die Zahl der Schulanfänger wird leicht zurückgehen. Höchstzahlen / Lehrerstunden pro Schüler Grundschule 1. – 4. Jahrgangsstufe 28 Schüler; an den Mittelschulen gilt die Höchstschülerzahl 30 als (unverbindliche) Richtzahl. Höchstzahl 25 bei mehr als 50 % Migrationshintergrund; Mindestschülerzahl: Grundschule 13; an Mittelschulen ist auf eine ausgewogene Klassenbildung zu achten. In den Übergangs- und Praxisklassen Mindestzahl 13, Höchstzahl 20 Nach Unterrichtsbeginn werden bei Überschreiten der Höchstzahl keine weiteren Klassen mehr eingerichtet. Bestehen innerhalb einer Gemeinde mehrere Volksschulen, so ist auf die Bildung gleich starker Klassen hinzuwirken und von Art. 43 Abs. 3 BayEUG verstärkt Gebrauch zu machen. Lehrerstunden pro Schüler Nach zu erwartenden Schülerzahlen und der voraussichtlich zur Verfügung stehenden Lehrerkapazität kann vorläufig für die Grundversorgung von den bayernweiten Planungswerten des Vorjahres ausgegangen werden. (Werte stehen so nicht im KMS) Grundschule: 1,3155 Lehrerstunden pro Schüler (2014) Mittelschule: 1,8010 Lehrerstunden pro Schüler (2014) Zusammenlegungen im Grundschulbereich, vor allem für derzeitige 1. und 3. Klassen, sollen weitestgehend vermieden werden. An Grundschulen können Jahrgangsklassen gebildet oder zwei Jahrgangsstufen in einer Klasse zusammengefasst werden. / plus zwei bis fünf Unterrichtsstunden aus dem Budget des Schulamtes / höchstens 25 Schüler. Gruppenbildung in der Grundschule ist in den Fächern Werken/und Gestalten (Arbeitsplatzsituation beachten!) und Religionslehre/Ethik möglich. Für Religion/Ethik gilt innerhalb einer Jahrgangsstufe die Höchstschülerzahl 26 (Zusammenfassung aller Jahrgangsstufen der Mittelschule soll vermieden werden). Für Mittelschulen in einem Mittelschulverbund sowie für eigenständige Mittelschulen, werden voraussichtlich Mitte Mai die Regelungen zur Unterrichtsversorgung in einem eigenen Schreiben bekanntgegeben. Stundentafel Jahrgangsstufe 4 kann die Förderstunde bei mehr als 25 Schülern geteilt werden. Jahrgangsstufe 5 und 6 kann die Förderstunde (30. Stunde) in allen Klassen geteilt werden. © BLLV Nitschke KMS Klassenbildung 2015/16 KMS zur Klassenbildung im Schuljahr 2015/2016 - Seite 2 Lehrereinsatz In den Jahrgangsstufen 1 und 2 sollen mindestens der Grundlegende Unterricht und der Förderunterricht von der Klassenleitung erteilt werden. In diesen Klassen sollen nach Möglichkeit nicht mehr als drei Lehrkräfte (Klassenleitung, Fachlehrkräfte, ggf. Religionslehrkräfte) unterrichten. Auch in den übrigen Jahrgangsstufen der Grundschule ist dafür zu sorgen, dass möglichst wenige Lehrkräfte (einschließlich LAA) in den Klassen unterrichten. Lehramtsanwärter: im 1. Jahr 8 Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterricht in von ihnen studierten Fächern (sollen nicht in Deutsch und Mathematik eingesetzt werden); außer Unterrichtsfach im 2. Jahr 15 Wochenstunden zur Klassenbildung; Verwendung als Klassenleiter ist möglich (Einsatz anderer Lehrkräfte hat Vorrang). Um den Ausbildungszweck sicher zu stellen, sollen die Lehramtsanwärter in möglichst wenig Klassen und Jahrgangsstufen eingesetzt werden. An den Seminar- und Ausbildungstagen sind sie ganztägig vom Unterricht freizustellen. Fachlehreranwärter: - 1. Jahr 2. Jahr 10 WoStd. 16 WoStd. Förderlehrer werden bei der Lehrerwochenstundenzuweisung mit durchschnittlich 8 Stunden berechnet – nicht der einzelne FöL (Einsatz: AG oder Deutschförderung). „Mittel für Mehrarbeit stehen auch im Schuljahr 2014/15 nicht zur Verfügung. Mehrarbeit ist daher im Rahmen der Klassenbildung nicht vorzusehen. Basissportunterricht: Für Sportklassen gelten die Bestimmungen über die Höchstschülerzahl. Aus Sicherheitsgründen soll die geltende Höchstschülerzahl von 30 nicht überschritten werden. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 werden 3,00 Sportstunden, in 7 bis 10 2,50 Sportstunden erteilt. Aushilfsbedarf / Mobile Reserve 1. Lehrer (- 1 Vollzeitkapazität) Grundschule (Vollzeitkapazitäten): Obb Ndb Opf Ofr Mfr Ufr Sch Gesamt 406 111 98 88 153 111 173 1.140 Mittelschule (Vollzeitkapazitäten): Obb Ndb Opf Ofr Mfr Ufr Sch Gesamt 271 74 65 58 102 74 115 759 2. Fachlehrer (wie im Vorjahr - Vollzeitkapazitäten): Obb Ndb Opf Ofr Mfr Ufr Sch Gesamt 75 21 19 16 28 21 32 212 Weitere 20 Vollzeitkapazitäten werden aus dem Bildungsfinanzierungsgesetz zur Sicherung der Sprachfördermaßnahmen zur Verfügung gestellt. Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass Lehrer der Mobilen Reserve nicht für die Klassenbildung eingesetzt werden dürfen. Wenn Lehrkräfte zum Schulhalbjahr am 19. Februar 2016 in den gesetzlichen Ruhestand treten oder in die Freistellungsphase der Altersteilzeit wechseln, können diese nahtlos ersetzt werden. Unterhälftig beschäftigte Lehrkräfte (nicht Beamte!) Folgende Wochenstunden dürfen nicht überschritten werden: Lehrer: 380 Lehrerwochenstunden / Fachlehrer: 660 Lehrerwochenstunden / Sportunterricht: 400 Lehrerwochenstunden © BLLV Nitschke KMS Klassenbildung 2015/16