Flächenfraß - BUND Dossenheim
Transcription
Flächenfraß - BUND Dossenheim
Braucht Dossenheim tatsächlich weitere Baugebiete? Derzeit wird für den Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim und damit auch für Dossenheim ein neuer Flächennutzungsplan erstellt. In einem derartigen Plan werden alle Vorhaben dokumentiert, die nach dem Willen der Gemeinde innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre verwirklicht werden sollen. Alle Vorhaben zur Ortsentwicklung, die innerhalb der Gemarkung zu Änderungen der derzeitigen Flächennutzung führen, müssen in einem derartigen Plan festgehalten werden. Dies gilt insbesondere für landwirtschaftliche Flächen, Gartenland (oder auch Wald), die zu Gunsten einer Ausdehnung der Wohn- oder Gewerbegebiete aufgegeben werden sollen. Dem Flächenfraß muss Einhalt geboten werden. Betroffen sind für Natur und Landschaftsbild hochwertige Flächen. 1. Gesetzliche Grundlage Die gesetzliche Grundlage für einen Flächennutzungsplan ist das Baugesetzbuch. Die Festlegung im Flächennutzungsplan stellt dabei den entscheidenden Schritt im Planungsablauf dar. Wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Planung konkretisiert, d.h. eine Fläche tatsächlich als Baugebiet ausgewiesen, muss hierfür kein konkreter Bedarf mehr nachgewiesen werden. Dieser Nachweis muss mit der Festlegung im Flächennutzungsplan geführt werden. Alle Ausweisungen in einem derartigen Plan müssen daher wohl überlegt und begründet sein. Eine weitere Ausdehnung der Siedlungsflächen auf Kosten der Bergstraßenlandschaft und der Natur sollte nur erfolgen, wenn sich hierfür eine unabweisbare Notwendigkeit nachweisen lässt. Ein Gesetz der Europäischen Union, nach dem bestimmte Pläne und Programme vor ihrem Erlass einer vertieften Untersuchung auf ihre Umweltverträglichkeit unterzogen werden müssen (Gesetz zur Einführung der Strategischen Umweltprüfung), wurde nur zögerlich in deutsches Recht überführt. Durch die eingeräumte Übergangszeit müssen Flächennutzungspläne erst ab Mitte 2006 dieser Prüfung unterzogen werden. Entsprechend soll der neue Flächennutzungsplan möglichst noch vor diesem Zeitpunkt gültig werden. Weitere wichtige Gesetze in diesem Zusammenhang sind das Bundesnaturschutzgesetz mit den Änderungen 2 und 3 sowie das Bundesbodenschutzgesetz bzw. die entsprechende Verordnung. 2. Dem Flächenfraß muss Einhalt geboten werden. In Deutschland verschwinden pro Sekunde 13 m²; für Siedlungs- und Verkehrszwecke. Das sind 1,15 Millionen m² pro Tag. Jedes Jahr kommt so in Deutschland die Fläche des Bodensees zusammen, die asphaltiert und betoniert wird. In den 60er Jahren betrug der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen noch 6,5% an der Gesamtfläche, heute ist ihr Anteil doppelt so hoch. Innerhalb tausender von Jahren wurde eine Siedlungsfläche in derselben Größe überbaut, wie sie allein unsere Generation innerhalb nur weniger Jahrzehnte verbraucht hat. Für das Land Baden-Württemberg lässt sich die Siedlungsentwicklung gut aus einer Arbeit der Akademie für Technikfolgenabschätzung Stuttgart nachvollziehen. Die Siedlungsentwicklung wird deutlich, wenn man sich Karten Baden-Württembergs für fuer die 1930er Jahre, die 1960er Jahre, das Jahr 1977 sowie das Jahr 1998. 1930 1960 1977 1998 In den Karten befindet sich links oben der Rhein-Neckar-Raum. Die 1998 verbliebenen unzerschnittenen Räume zwischen den Siedlungen und Verkehrswegen sind so klein, dass sie kaum noch als Lebens- und Erholungsräume infrage kommen. Schon heute sind wir mit einem drastischen Artenstreben konfrontiert. Denn auch die Flächen, die noch nicht überbaut wurden, sind nicht selten so klein, dass sie oft nur noch kleine Restareale darstellen, die für viele Tiere nicht mehr als Lebensraum ausreichen. Wie man aus der Karte ersehen kann, gibt es in Deutschland nur noch wenige Regionen, in denen sich Flächen finden lassen, die nicht von Siedlungs- und Verkehresflächen zerschnitten als Lebensraum für Tiere aber auch als Erholungsraum für uns ausreichende Arealgrößen aufweisen. Besonders drastisch zeigt sich die Situation in Ballungsräumen wie dem Rhein-NeckarDreieck und damit auch an der Bergstraße. Der ökologisch bedeutende Naturraum Bergstraße droht verloren zu gehen und damit auch die Landschaft als Lebens- und Erholungsraum für uns Menschen. Betrachtet man sich die Bergstraße, lassen sich nur noch wenige Abschnitte benennen, in denen die Landschaft großflächig erhalten werden konnte. 3. Betroffen sind für Natur und Landschaftsbild hochwertige Flächen Die in Dossenheim geplanten Baugebiete nehmen selbst nach Ansicht der Planungsbehörde einen ökologisch hochwertigen Raum ein, der als nahezu unverzichtbar von Bebauung freigehalten werden sollte. Was die Gemeinde Dossenheim nicht hindert, an ihren Planungen festzuhalten bzw. diese sogar zu forcieren. Selbst im Landschaftsplan des Nachbarschaftsverbandes wird dies deutlich. Der Landschaftsplan ist der ökologische Fachbeitrag des Flächennutzungsplanes. Die nachfolgenden Ausführungen sind Zitate aus diesem Landschaftsplan. Nach diesem Plan wären die in der Karte Fachkonzept 1 genannten Flächen nördlich Dossenheim als Streuobst und strukturreiche Gebiete zu schützen. Dies bedeutet dauerhafte Erhaltung hochstämmiger Obstbaumbestände, Erhaltung und Entwicklung gebietstypischer Kleinstrukturen und Sicherung eines Biotopverbundes. Die Gemeinde Dossenheim interpretiert diese Vorgaben der Fachplanung als Aufforderung zum Teeren und Betonieren. Dies sieht auch schon der Konfliktplan im Landschaftsplan voraus. Hier wird der bereich zwischen Dossenheim und Schriesheim gekennzeichnet als Flaschenhals im Biotopverbund. Diese Freiräume mit ökologischer Brückenfunktion dürfen danach nicht weiter bebaut werden. Im Gegenteil sollte versucht werden, bestehende Siedlungen zurück zu bauen. Für die Fläche an der Bergstraße nördlich Dossenheims wird entsprechend klar gemacht, das die städtebaulichen Absichten (=Baugebiet) landschaftsplanerisch nicht vereinbar sind. Die dadurch provozierten ökologischen Konflikte lassen sich nicht ausgleichen. Im Rahmenkonzept Biotopverbund des Landschaftsplans ist dieser bereich deshalb als Schwerpunktbereich für Biotoperhaltung und -verbesserung gekennzeichnet, da es sich um bereiche mit guter Biotopausstattung in hoher Komplexität handelt, denen eine besondere Bedeutung als Kernlebensraum gefährdeter Arten zukommt. Derartige Konflikte durchsteht Dossenheim auf traditionelle Weise und dies über alle Parteigrenzen hinweg. Was scheren uns die Ansprüche der Tiere und Pflanzen, wir wollen unsere (auch zahlreichen gemeindeeigenen) Grundstücke vergolden. Die nachfolgenden Bilder zeigen trotz der Aufnahmen im Winter die ökologische Bedeutung der Gärten und Streuobstwiesen aber auch die Erholungseignung. 4. Neue Wohngebiete angesichts stagnierender Bevölkerungszahlen? Die Argumentation für neue Wohngebiete basiert immer auf der Prognose einer wachsenden Bevölkerung und/oder weiter wachsender Ansprüche an die Größe der Wohnflächen. Betrachtet man sich die Situation in Dossenheim genauer, ist beides für den Geltungszeitraum des neuen Flächennutzungsplans nicht gegeben. Die reale Bevölkerungsentwicklung in Baden-Württemberg bleibt in den letzten Jahren deutlich hinter der Prognose des Statistischen Landesamtes aus dem Jahr 2003 zurück. Die Zuwanderung liegt deutlich niedriger und kann schon in wenigen Jahren höchstens noch den Sterbeüberschuss ausgleichen. Für Baden-Württemberg lässt sich eine eher gleichbleibende Bevölkerungszahl prognostizieren. Dies gilt auch für den Rhein-Neckar-Raum. Auch hier basiert die Prognose einer leicht steigenden Bevölkerungszahl auf einem entsprechend deutlichen Zuwanderungsüberschuss. Wie weit dies von der Realität entfernt ist zeigt sich darin, dass die reale Bevölkerungszahl für 2005 um 10.000 Einwohner niedriger lag als nach der Prognose des Statistischen Landesamtes aus 2003 vorhergesagt. Die Prognose des Statistischen Landesamtes für Dossenheim geht von einer stagnierenden oder gar leicht abnehmenden Bevölkerungszahl aus. Sind es im Jahre 2005 11.600 Einwohner werden für 2020 11.400 prognostiziert. Angesichts der sowohl für das Land, die Region als auch für die Gemeinde prognostizierten gleichbleibenden Bevölkerungszahl erfolgt ein forciertes Buhlen um weitere Einwohner in direkter Konkurrenz zur Entwicklung anderer Gemeinden und Städte - und dies auf dem Rücken der Natur: auch halb leer stehende Baugebiete sind für die Natur verloren. Bleibt das Argument, dass unsere Ansprüche an die Wohnflächengröße weiter zunehmen und damit eine Erschließung weiterer Baugebiete notwendig machen. Der Flächennutzungsplan basiert auf einem zukünftigen Bedarf von knapp 46 m² Wohnfläche pro Person, abgeleitet aus der Statistik der letzten Jahre. Diese Zahlen bedeuten nicht, dass unsere persönlichen Ansprüche entsprechend hoch wären und damit ein 2-Personenhaushalt durchschnittlich etwa 100m² Wohnfläche bräuchte. Dieser statistische Wert spiegelt eher die Problematik des demographischen Wandels und der Änderung der Lebenskonzepte wider. In Heidelberg sind es demnach auch nur 35 m². Die statistische Wohnfläche pro Person ist in den letzten Jahren vor allem dadurch gewachsen, dass in den vergangenen Jahrzehnten bspw. Einfamilienhäuser errichtet wurden, die zunächst größere Familien beherbergten, jetzt nach Auszug der Kinder aber nur noch von 1 - 2 Personen bewohnt werden. Ideen zur Aufteilung derartiger Häuser, gestützt durch (finanzielle) Anreize oder auch das Angebot an zentral gelegenen altersgerechten Wohnungen könnte hier ein großes Wohnraumpotenzial mobilisieren. Dies gilt umso mehr, als Familien mit 3-4 Kindern für viele junge Erwachsene nicht mehr ihrem Lebenskonzept entsprechen, die auf diese großen Häuser oder Wohneinheiten zurück greifen wollten. Im Gegenteil nimmt die Anzahl der kleinen Haushalte immer mehr zu. Nicht nur in Dossenheim müssten sich aus dem vorhandenen Häuserbestand in großem Umfang Wohnflächen mobilisieren lassen. Leider wurde auf eine umfassende Analyse der derzeitigen Nutzung des Baubestands, einer daraus abgeleiteten Prognose ihrer zukünftigen Verfügbarkeit oder gar eine gezielten Strategie zur effektiveren Nutzung der vorhandenen Bebauung verzichtet. Der Entwicklung der Innerortslagen täte dies gut. Unbedingten Vorrang hat die Mobilisierung von Innerortsflächen. Derartige Potenziale hat Dossenheim. In Heidelberg wird ein Stadtteil auf einer brachliegenden Bahnfläche geplant Die Bahnstadt wird so groß wie die Heidelberger Altstadt werden, zentral gelegen und bestens erschlossen sein, ohne dass Garten- oder Ackerland in Anspruch genommen werden müsste. Zur Erinnerung an die Felder und Gärten, die mittlerweile unter dem Baugebiet West II verschwunden sind. Die Siedlungsentwicklung muss vorrangig auf brachliegenden oder mangelhaft genutzten Flächen erfolgen. Dies entspricht der allgemeinen politischen Strategie nicht nur im Bund, sondern auch in Baden-Württemberg. So gibt seit Oktober 2004 ein Aktionsbündnis "Flächen gewinnen". Zu den Bündnispartnern gehören auch der Städtetag und der Gemeindetag. Im derzeitigen Entwurf des Flächennutzungsplans werden diese bestehenden Potenziale Dossenheims nicht berücksichtigt. Ebenfalls wird das Baugebiet West II nicht in die Bedarfsplanung aufgenommen, so als ob dieses Gebiet bereits vollständig bebaut sei. Ein Blick in das Baugebiet zeigt - weit gefehlt. 5. Der Bedarf für neue Gewerbegebiete ist nicht zu erkennen. Der Flächennutzungsplan sieht im Vorentwurf von Oktober 2005 für Dossenheim ein Gewerbegebiet in westlicher Verlängerung des jetzigen Baugebietes West II/Nord vor. Dieses Gebiet soll nach den Vorstellungen des Flächennutzungsplanes innerhalb der nächsten 10 Jahre bebaut werden. Für den Bedarf ab 2015 ist die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes hinter dem Feuerwehrgerätehaus in die Felder der Gärtnereien vorgesehen. Aus den Sitzungsunterlagen des Nachbarschaftsverbandes vom 02. Februar wird deutlich, dass die Gemeinde Dossenheim Gewerbeflächen eher an der Autobahn gelegen favorisiert und nicht wie im Entwurf des Flächennutzungsplans am Ortsrand. Außerdem soll die Fläche nördlich des Feuerwehrgerätehauses in den sofortigen Bedarf aufgenommen werden. Von der Abfallverwertungsgesellschaft des Kreises wird zudem gewünscht, den am Schwabenheimer Hof gelegenen Komplex um weitere Flächen für technische Zwecke und die Straßenmeisterei auszudehnen. Es ist zu befürchten, dass durch solche solitär im Feld gelegenen Gewerbestandorte die bereits jetzt schon problematische Zersiedlung der Landschaft weiter forciert wird. Sind denn weitere Gewerbeflächen für Dossenheim innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre notwendig? Schon im Gewerbegutachten des Nachbarschaftsverbandes wurde darauf hingewiesen, dass weitere neue Gewerbeansiedlungen in Dossenheim nicht in das Konzept der Entwicklung des gesamten Raums passen bzw. sich auch faktisch entwickeln lassen. Wenn überhaupt wurde ein Bedarf nur für örtliches Gewerbe, das expandieren muss oder möchte, gesehen. Entsprechend wurde das neue Gewerbegebiet Nord mit einer örtlich starken Nachfrage an Gewerbegrundstücken begründet. Bereits in unserer damaligen Stellungnahme haben wir diesen Bedarf bezweifelt. Es gibt derzeit keine Betriebe, die größere Flächen bräuchten und ihren Betrieb aus der Ortskernlage verlagern möchten. Bezeichnerweise sind alle für diesen Zweck vorgesehenen Baugrundstücke im Gewerbegebiet Nord bislang nicht in Angriff genommen. Für derartige Betriebe bieten sich deshalb zunächst die Flächen an, die innerhalb der Gemeinde teilweise schon seit längerer Zeit brach liegen. Hier ist vor allem der ehemalige Standort der Fa. Mutschler bzw. der Fa. Degussa im Süden Dossenheims zu nennen. Im Norden Dossenheims sind es die Flächen innerhalb des neues Gewerbegebietes Nord , die für die nächsten 10-15 Jahre mit 90.000 m² ausreichend Spielräume bieten. Inwieweit darüber hinaus eine Ausweitung des Gewerbegebietes West notwendig wird, sollte im Einzelfall entschieden werden und darf nicht zur Existenzgefährdung der dortigen Gärtnereibetriebe führen. Bei entsprechendem Bauplatzbedarf lassen sich solche kleinere Flächen auch außerhalb des Flächennutzungsplanes realisieren. Auf einen Standort direkt an Autobahnausfahrten zielen Speditionen, Lager oder Produktionsbetriebe. Für diese Zwecke sind vor Jahren große Gewerbegebiete in Ladenburg, Heddesheim und Hirschberg entstanden, die zudem über einen Anschluss an die Eisenbahn haben. Trotz dieser Verkehrsgunst weisen diese Gebiete noch große Flächen auf. Für Hirschberg werden 80.000 m² genannt, für Heddesheim 35.000 m² und für Ladenburg 90.000 m² . Warum sollte man in Dossenheim angesichts der Flächen in den Nachbargemeinden auch noch weitere Flächen in durch Straßen erschlossenes und beleuchtetes Brachland verwandeln? 6. Der Flächennutzungsplan im derzeitiger Entwurfsstand. Auf Wunsch der Gemeinde Dossenheim enthält der Entwurf des Flächennutzungsplan zwei Flächen, die ausgewiesen als vordringlicher Bedarf innerhalb der nächsten 10 Jahre bebaut werden sollen. An diesem Vorhaben wird festgehalten, obwohl Dossenheim erst in jüngster Vergangenheit mehrere Baugebiete ausgewiesen hat und das letzte West II/Nord erst in den nächsten Jahren vollständig bebaut werden wird. In Schriesheim hat mit dem Baugebiet Nord eine analoge Situation. Hier verzichtet die Stadt auf weitere Baugebiete innerhalb der nächsten 10 Jahre. In Dossenheim besitzt die Gemeinde zahlreiche Grundstücke in dem Plangebiet. Es steht daher zu befürchten, dass dies Gebiet im Zweifel auch ohne konkreten Bedarf realisiert werden wird, nur um der Gemeinde die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen zu sichern. Nachfolgend ist der Planungsstand dokumentiert, zu dem bis zum 16. März Stellung genommen werden kann. Fläche 1: Geplantes Wohngebiet „nördlich des Keltenweges und westlich der Korngasse“ Das Gebiet ist 12 ha d.h. 120.000 m² groß. Die Ausweisung wird damit begründet, dass das Gebiet zur Eigenentwicklung des Ortes benötigt wird und zur Abdeckung der vorhandenen Nachfrage nach Wohnbauland beiträgt. Vom Nachbarschaftsverband wird ausgeführt, dass es sich bei diesem Gebiet um zusammenhängende Streuobstbestände mit hoher Bedeutung für den landschaftstypischen Ortsrand handelt. Eine Bebauung würde den Verlust von Garten- und Weinbauflächen mit sehr hohem Ertrag bedeuten. Außerdem würden sehr wertvolle Biotope verloren gehen. Es handelt sich um einen wertvollen Lebensraum, das Gebiet ist im Rahmen des Programms Natura 2000 als Vogelschutzgebiet vorgeschlagen. Die klimatische lufthygienische Funktion der Flächen ist hoch. Diese geplante Bebauung steht nach Aussage des Nachbarschaftsverbandes aufgrund der ökologischen Bedeutung des betroffenen Gebiets in hohem Konflikt mit den Zielen des Landschaftsplans. Die benötigten Ausgleichsflächen wären an der Bergstraße selbst auszuweisen. Fläche 2: Geplantes Gewerbegebiet als Erweiterung Gewerbegebiet Gerhard Hauptmann Straße Gebiet eine Größe von 3 ha d.h. 30.000 m². Nach Aussagen der Planunterlagen ist diese Fläche auf Betreiben der Gemeinde in den vordringlichen Bedarf aufgenommen worden, um vorhandenen Betrieben eine Expansionsmöglichkeit bieten zu können. Weiterhin soll mit diesem Flächenangebot die mittelständische Wirtschaftsstruktur gefördert werden. Nachbarschaftsverband stützt diese Ausweisung trotz des vorhandenen Konfliktes mit den Interessen der Landwirtschaft (s.u.), da sie mit geringeren Konflikten verbunden ist als die dazu bestehenden diskutierten Alternativen, nämlich am Schwabenheimer Hof oder als westliche Erweiterung des aktuellen Baugebietes West II/Nord oder gar der Freifläche zwischen Großmarkthalle und Immanuel Kant Straße im Süden Dossenheims. Vom Nachbarschaftsverband wird ausgeführt, dass es sich bei diesem Gebiet um eine reich strukturierte Feldflur mit Nutzgärten, Hecken und Feldgehölzen handelt, die gerade aus Sicht des Biotopverbundes wichtig sind. Entlang des Humpelgraben befinden sich zudem wichtige Flächen zum Schutz und zur Pflege der Landschaft. Die Landwirtschaftsbehörde befürchtet, dass eine Bebauung den nördlich gelegenen Gärtnereien existenzbedeutsame Flächen entzieht. Zudem haben die Flächen eine hohe klimatisch-lufthygienische Ausgleichsfunktion.