SG U.N.S-Konzept geht auf: Volleyballer steigen in die Oberliga auf

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SG U.N.S-Konzept geht auf: Volleyballer steigen in die Oberliga auf
mit den amtlichen Bekanntmachungen für die
gemeinden Armsheim, Ensheim, Gabsheim, Gauheim, Spiesheim, Sulzheim, Udenheim, Venders-
Nr. 13
Eine Reise um die Welt
Große Kinder- und
Jugendtanzshow
im Bürgerhaus Saulheim
Blatt
latt
Donnerstag, den 27. März 2014
Verbandsgemeinde Wörrstadt und die OrtsgeWeinheim, Partenheim, Saulheim, Schornsheim, Wallertheim und die Stadt Wörrstadt
47. Jahrgang
SG U.N.S-Konzept geht auf:
Volleyballer steigen in die Oberliga auf
ie bekannt erfolgreiche Jugendarbeit gipfelt im bisher größten
Erfolg der SG U.N.S. Rheinhessen: Die erste Herrenmannschaft verwirklicht den Traum der beteiligten
Vereine aus Undenheim, Nieder-Olm
und Schornsheim und tritt als Meister
der Landesliga Rheinland-Pfalz in der
nächsten Saison in der Oberliga an.
Der letzte Spieltag am Samstag war
eigentlich nur Formsache, der Meistertitel war schon sicher, aber gegen die
TSG Bretzenheim und die SSG Etzbach wollte man dem heimischen
Publikum in der Nieder-Olmer Halle
noch einmal etwas bieten. Die Voraussetzungen dafür waren nicht günstig.
Stamm-Mittelblock Lucas Becker war
verletzt und die jugendlichen Spieler
mit einem Mehrfachspielrecht mussten
selbst im parallel stattfindenden Heimspiel der zweiten Mannschaft antreten.
Dort schafften sie die Meisterschaft
der Rheinhessenliga. Für die erste
Mannschaft bedeutete dies, dass aus
dem großen Kader (15 Spieler), nur ein
„harter Kern“ mit 8 Spielern übrig
blieb, die ohne größere Wechselmöglichkeiten zwei harte Spiele zu bestreiten hatten. Gegen die Spieler aus dem
Mainzer Vorort lief alles wunschgemäß
(3:0; -19; -24, -18), Zuspieler Theo
D
Die Tanzsportgemeinschaft RotSilber Saulheim und Umgebung
lädt herzlich zur großen Kinderund Jugendtanzshow am Samstag, 5. April um 15 Uhr in das Bürgerhaus in Saulheim ein. Unter
dem Motto „Eine Reise um die
Welt“ wollen unsere Kindergartenund Grundschulkinder sowie die
Jugendlichen der Tanzsportgemeinschaft Rot-Silber Saulheim
u. U. mit Ihnen um die Welt fliegen.
Die Zuschauer dürfen sich auf eine
abwechslungsreiche und kurzweilige Tanzshow freuen. In der Pause
gibt es zur Stärkung Kaffee und
Kuchen.
Karten (nummerierte Plätze) gibt es
ab sofort bei Margrit Doble unter
01573-8480828 oder an der Tageskasse ab 14 Uhr.
Text/Logo: Bi.Re.
Meister der Landesliga 2013/14: hinten: Manz F., Schenk, Becker, Brand O., Manz
N., Hinkel-Stallmann; mitte: Sauer, Knacksterdt, Kramer, Jung, Brand Th.; vorne:
Vu, Brand To, Seibel, Weyer
Weyer bot eine sehenswerte Partie
und setzte seine Angreifer überzeugend ein. Gegen die starken SG-Angreifer hatte Bretzenheim meist das
Nachsehen. Vor allem die Angriffe aus
dem Rückraum mit Nikolai Manz aus
U12-Judoka holen Rheinland-Mannschaftsmeisterschaft in Cochem
Am 23. März fanden in Coschaftskampf gegen die
chem die Rheinland-MannKonkurrenz aus Nassau
schaftsmeisterschaften der
wurde mit gleicher AufstelAltersklasse U12 statt. Auch
lung deutlich mit 4:1 gewonmit dabei waren die Mädchen
nen. Anschließend wurde
vom JC Wörrstadt, die sich
die Strategie umgestellt.
bei ihren vier Begegnungen
Victoria Simon kämpfte nun
eindrucksvoll in Szene setzen
eine Gewichtklasse höher
konnten. Gekämpft wurde jeund konnte ebenso wie ihre
weils in fünf Gewichtsklassen
Mitkämpferinnen mit weite(-30kg, -34kg, -38kg, -42kg
ren Siegen überzeugen. So
und +42kg), so dass im beswurde die Mannschaft des
ten Fall ein Sieg mit 5:0-PunkJC Vulkaneifel ebenfalls mit
ten hätte erreicht werden kön4:1 geschlagen. Im annen. Weiterhin mussten sich
schließenden Finale hatten
die Mannschaften in einem
es unsere Mädchen wieder
Die Rheinland-Mannschaftsmeister Lena Jülicher,
Pool Jeder-gegen-Jeden zumit dem SV Urmitz zu tun,
Finja Hoffmann, Victoria Simon, Majlinda Gashi, Luisa Ponsel
erst für die Endrunde qualifiwelcher nun natürlich Rezieren.
vanche forderte. Luisa PonObwohl die Gewichtsklasse -34kg der ersten Begegnung gegen den SV sel und Lena Jülicher brachten den
beim JCW doppelt besetzt war, eine Urmitz gleich gegen den späteren Fi- JCW allerdings schnell mit zwei PunkKämpferin -38kg aber fehlte, ließen es nalgegner gehen würde, war anfangs ten in Führung und brachen so alle
die Wörrstädter Trainer in der Vorrunde noch nicht abzusehen. Entsprechend Dämme. Verdient und überglücklich
locker angehen und schonten ihre Ath- knapp war das Resultat 3:2 für den konnte das Team am Ende nach einem
leten, indem sie zuerst nur mit vier JCW nach fünf hochspannenden weiteren 4:1 Gold mit nach Hause nehKämpferinnen antraten. Dass es bei Kämpfen. Der anschließende Mann- men.
Text/Foto: Vo.Si.
der Mitte und Florian Manz als Diagonalspieler waren teilweise spektakulär.
Der zweite Gegner, der feststehende
Absteiger aus Etzbach, wurde anfangs
gnadenlos unterschätzt. Trotz der
Warnung des Trainers vor einem spielfreudigen und unberechenbaren Gegner ging das SG Team im ersten Satz
völlig unter. Erst zum Ende hin kamen
die Rheinhessen wieder ins Spiel und
gaben sich dann auch später keine
Blöße mehr. Vor allem die verbesserte
Blockarbeit und die aggressiveren Aufschläge (herausragend Oliver und Thilo Brandt) sorgten für klare Verhältnisse (3:1; 19; -17; -15; -16).
Den deutlichen Vorsprung am Ende
der Saison in der Tabelle führt Trainer
Richard Dörmer einerseits darauf
zurück, dass das Team mit Drucksituationen besser umgehen kann und insgesamt reifer spielt. Auf der anderen
Seite konnten immer leistungsstarke
U20- bzw. U18-Spieler eingesetzt werden, damit war die SG ausgeglichen
besetzt und spielte konstanter als die
Mitkonkurrenten.
Letztlich haben damit auch die SGTrainer ihre Träume erfüllt: Für den eigenen Nachwuchs mit dem Aufstieg in
die Oberliga und die Verbandsliga
auch hochklassige Spielgelegenheiten
zu schaffen. Dieses außergewöhnliche
Double wird sicher noch lange in Undenheim, Nieder-Olm und Schornheim
gefeiert.
Text/Foto: Dö.
Seite 2
Amtlicher Teil
Donnerstag, den 27. März 2014
NOTDIENSTE
Notruf 110
Feuer 112
Polizeiwache Wörrstadt
Rettungsdienst
DRK Krankentransport
Partenheim, Thüga Rhh.-Pfalz Nieder-Olm
Apothekennotdienst
0 67 32 / 91 10
19 222 oder 112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Fr., 16 Uhr bis Mo., 7 Uhr; Mi., 14 Uhr bis Do., 7 Uhr
werktags, 19 Uhr bis 7 Uhr Folgetag
und am Tag vor einem Feiertag ab 18 Uhr
116 117
(bitte Postleitzahl bereithalten)
Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst bei Zentrale anfragen.
Zahnärztlicher Notdienst
Wochenendnotdienst von Fr 15 Uhr - Mo 8 Uhr
An Feiertagen von 8.00-8.00 Uhr des folgenden Tages.
Feste Sprechzeiten der Notfalldienstpraxis:
Fr 16-17 Uhr, Sa und So 10-11 Uhr und 16-17 Uhr
Alzey, (14 ct. aus dem dt. Festnetz)
0 18 05 / 66 60 07
Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz
01 80 5 / 25 88 25 plus Postleitzahl des Standortes
Festnetz (0,14 Euro/Min.) - Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.)
Notdienstbereite Apotheken im Internet: www.lak-rlp.de
Elektro-Notdienst
Störungsdienst des EWR Worms
01 71 / 6 30 42 42
0 62 41 / 8 48 - 0
0 62 41 / 84 82 98
Nach Dienstschluss und am Wochenende
EWR Bezirksstelle Wörrstadt
Gewerbepark, Spiesheimer Weg 10
E-Mail [email protected]
EWR Störungsdienst rund um die Uhr unter
0 67 32 / 9 40 20
Fax 0 67 32 / 94 02 14
08 00 / 1 84 88 00
Gasversorgung Störungsdienst
Armsheim, Gabsheim, Gau-Weinheim, Saulheim, Schornsheim,
Sulzheim, Udenheim, Wallertheim, Wörrstadt,
RWE Energie Regionalversorgung, RNK
08 00 / 0 79 34 27
08 00 / 08 37 111
Krisentelefon
für psychisch Kranke und Angehörige;
Mo-Fr: 19 – 24 Uhr, Sa, So u. Feiertag: 16 – 22 Uhr
(0,06 Euro/Anruf) 0 18 02 / 00 08 42
Notfalldienst
Eigenbetrieb Abwasser
01 71 / 3 72 58 36
Bei Verstopfungen in Kanalhausanschlüssen
wenden Sie sich bitte direkt an ein Reinigungsunternehmen.
Telefonseelsorge evangelisch/katholisch
rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich
08 00 / 1 11 01 11
und 08 00 / 1 11 02 22
Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH
Entstörungsdienst
Der Anruf wird über eine Rufweiterschaltung
an den zuständigen Meister weitergeleitet.
0 61 35 / 65 00
BÜRGERSERVICE
Agendabüro der VG Wörrstadt
Fibromyalgie-SHG Alzey u. Umgebung
Nieder-Ramstädter Diakonie
Sprechstunde Do v. 15.30-17.30 Uhr (1. Do/Monat v. 15-17 Uhr)
Rathaus VG Wörrstadt
0 67 32 / 60 12 03
Treffen jeden 1. Mi (Werktag) u. dem darauffolgenden Sa (Werktag)
im Monat, jeweils v. 14-16 Uhr (vor Erstbesuch bitte anmelden)
i.d. Ev. Sozialstation, Josselinstr. 3, Alzey
Kontakt u. Info: M. Rothenmeyer
0 67 34 / 96 11 77
V. Senftleber
0 63 55 / 95 58 91
www.nrd-online.de, [email protected]
Regionalverbund Rheinland-Pfalz
0 61 31 / 144 734 3812
Aufnahme und Beratung
0 61 31 / 144 734 3818
Ambulante Dienste, Rheingrafen Str. 4-6, Wö. 0 67 32 / 93 29 01 38 90
Familienunterstützender Dienst
0 61 30 / 92 92 38 98
Bahnhofstraße 45, Jugenheim
Wohnverbund Wörrstadt, Am Krag 3b
0 67 32 / 93 82 91 40 02
Wohnverbund Wallertheim, Auf der Benn 14
0 67 32 / 91 63 39 02
Wohnverbund Jugenheim, Bahnhofstraße 45
0 61 30 / 92 92 38 01
Rheinhessen-Werkstatt, (WfbM) Werkstatt für
0 67 32 / 9 40 70
behinderte Menschen, Spiesheimer Weg 33, Wö.
Aktion Leben für Alle e.V.
Schloßgasse 41, 55232 Alzey
Beratung/Hilfe für Schwangere in Konfliktsituationen 0 67 32 / 57 57
Termine nach Vereinbarung
oder 0 67 31 / 12 01
Arbeitslosencafé Wörrstadt
Sozialberatungsstelle und Café der ASH Alzey – Worms e.V.
im ev. Gemeindehaus, Hermannstraße 45, 55286 Wörrstadt
Di, Mi und Fr 9-16 Uhr
0 67 32 / 95 12 69
die Jugendberatungsstelle (14-25 J.) ist vor Ort erreichbar
Mo von 9-16 Uhr
0 67 32 / 95 12 69
sowie n.V. (Mo-Fr) unter
01 62 / 543 94 86
[email protected], www.ash-alzey.de
• Sozialstation - Ambulanter Pflegedienst
Professionelle, kontinuierliche Krankenpflege im Einklang mit den
ärztlichen Verordnungen und der Pflegeversicherung 0 67 31 / 78 00
• Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt
Betreuung für geistig/körperlich Behinderte, psychisch Kranke,
Suchtkranke, alte und gebrechliche Menschen
Hellgasse 20, Alzey
0 67 31 / 10 4 59
AWO Seniorenzentrum Wörrstadt
Fachdienst für Menschen mit psychischer, körperlicher o.
geistiger Behinderung und Schwierigkeiten im Berufsleben
Ansprechpartnerin: Frau Bihlmeyer
0 67 31 / 67 62 - 63
Zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
Armsheim (tlw.)
Karl Reimann, Im Rosengarten 7, 55595 Mandel
Tel. 0671/34656, Fax: 0671/92899009
Armsheim (tlw.), Gau-Weinheim, Sulzheim, Vendersheim,
Wörrstadt (tlw.)
Günter Borniger, Hochstraße 7, 55578 Gau-Weinheim
Tel. 06732/62895, Fax: 06732/65463
Ensheim, Spiesheim
Joachim Geyer, Heimersheimer Straße 10, 55234 Albig
Tel. 06731/44584, Fax: 06731/941468
Gabsheim, Schornsheim, Udenheim, Wörrstadt (tlw.)
Heiko Walther, Morschheimer Weg 11, 55234 Nieder-Wiesen
Tel. 06736/8171 oder 960838, Fax: 06736/909653
Partenheim, Saulheim
Hugo Hindel, Zur Pfefferlache 22, 67550 Worms
Tel. 06242/4524, Fax: 06242/501468
Wallertheim
Andreas Heckmann, Schulstraße 52, 55595 Hargesheim
Tel. 0671/4831834
Bibliothek im Schulzentrum Wörrstadt
0 67 32 / 91 74 30
Bücherei im Bonihaus
Pariser Str. 44, 55286 Wörrstadt,
[email protected]
Öffnungszeiten: So 10-12 Uhr, Do 17-19 Uhr
01 71 / 9 44 95 17
Caritaszentrum Alzey
Am Obermarkt 25, Alzey
Beratung für Frauen in Schwangerschaft u. Notsituationen,
Termine nach Vereinbarung
0 67 31 / 94 15 97
Haus- und Familienpflege
Computercafé und Kontakt für Angebote
0 67 31 / 94 15 98
Diakonisches Werk Worms-Alzey
www.diakonie-worms-alzey.de
Beratungszentrum Schloßgasse 14, Termine
Familien- und JugendHilfeZentrum
Münch-Braun-Straße 10, 55232 Alzey
Stationäre und ambulante Erziehungshilfen
Interventionsstelle häusliche Gewalt
0 67 31 / 95 03-0
0 67 31 / 99 68 - 0
0 67 31 / 99 68 15
DRK Kreisverband Alzey
Mobiler Sozialdienst
Information unter
0 67 31 / 4 35 46
Frauenzentrum Alzey, Schloßgasse 11
Patientenliga-Atemwegserkrankungen e.V.
Sprechzeiten: Mo 16-18 Uhr, Di + Do 10-12 Uhr
und nach Vereinbarung, Tel. und Fax
0 67 31 / 72 27
Gruppenabend mittwochs 19.30 Uhr
Ev. Gemeindehaus, Hermannstr. 45, Wörrstadt
Kontakt: Diakonisches Werk, Claudia Winkler
0 67 31 / 95 03 -0
Fundtiere, außer Hunde
Tierschutzverein Donnersbergkreis e.V.
Am Greinerweg 1, 67292 Kirchheimbolanden,
[email protected]
Fax 06352/789510
0 63 52 / 74 00 33
Selbsthilfegruppe
Monatl. Informationsveranstaltungen, Lungensportgruppe Alzey
Ansprechpartner:
Sekretariat Dr. Laakmann
0 67 31 / 40 71 06
Beate Wolf
0 67 32 / 73 65
Pflegestützpunkt Wörrstadt/Wöllstein
Kostenlose/neutrale Beratung & Hilfe rund ums Thema Pflege.
Hausbesuche möglich.
Offene Sprechstunden jeden 2. + 4. Fr. von 9-11 Uhr
im Rathaus, Auf dem Römer 8 in Saulheim.
Ansprechpartner: Katharina Bock
0 61 31 / 6 00 49 85
[email protected]
Schiedsamt Bezirk VG Wörrstadt
0 67 32 / 91 40
Berufsbegleitender Dienst Rheinhessen
Schul- und Öffentliche Bibliothek;
www.gfg-woerrstadt.de; Öffnungszeiten:
Mo 13-18 Uhr, Di 9.30-12 Uhr, 13-18 Uhr;
Mi 12.15-14.15 Uhr, Do 9.30-12 Uhr, 13-18 Uhr
Treffen jeden 1. Mi/Monat um 18 Uhr,
im Mehrgenerationenhaus, Schloßgasse 13, Alzey
Freundeskreis d. Suchtkrankenhilfe Wörrstadt
AWO Arbeiterwohlfahrt
Humboldtstraße 3, 55286 Wörrstadt
[email protected]
www.awo-rheinland.de
Frauenselbsthilfe nach Krebs e.V.
0 67 31 / 96 99 30
Ev. Sozialstation Wörrstadt/Wöllstein
Häusl. Krankenpflege u. Hauswirtschaftl. Versorgung
Zentrale in Wöllstein, Schulrat-Spang-Straße 2,
Geöffnet Mo-Fr von 8-17 Uhr o. n. Vereinbarung
Anschließend Rufumleitung
0 67 03 / 91 11 - 0
Fax: 0 67 03 / 91 11 - 20
www.sozialstation-woerrstadt-woellstein.de
[email protected]
Kostenlose Sozialberatung und Hilfe bei Antragstellung
Ansprechpartnerin: Lioba Baumeister
0 67 03 / 91 11 -17
[email protected]
Fundtiere, Hunde
Tierschutz Wörrstadt - Hunde suchen ein Zuhause e.V.
Sulzheimer Straße 2, 55286 Wörrstadt,
[email protected], Mobil: 0177/6905712
Fax 06732/9720272
0 67 32 / 6 29 82
Gesundheitsnetz Region Alzey e.V.
0 67 32 / 601 149
Schlafapnoe Selbsthilfe,
Alzey und Umgebung e.V.
c/o Toni Walk, www.schlafapnoe-alzey@gmx
Schuldnerberatung vom DRK Kreisverband Alzey
Das regionale Gesundheitsportal: www.gn-az.de
Kreuznacher Straße 7-9, 55232 Alzey
Offene Sprechzeit: Dienstags von 13-15 Uhr
Telefonsprechzeit:
Mo + Mi 12.30-13 Uhr
Di + Mi
8-8.30 Uhr
Gewässerverunreinigung - Meldestelle
Verbandsgemeinde Wörrstadt
0 67 32 / 6 01 - 1 47
Kreisverwaltung Alzey-Worms
0 67 31 / 4 08 - 46 21
o. außerhalb der Dienstzeiten bei der Polizei o. Feuerwehr
Gleichstellungsbeauftragte der VG Wörrstadt
Christine Geiger
Sprechstunde am 1. Do/Monat von 17-18 Uhr,
Rathaus VG Wörrstadt o. n. tel. Vereinbarung
[email protected]
Schiedsmann ist Dr. Gunnar Krone.
Sprechstunde nach telefonischer Absprache
mit Andrea Töpel
0 67 32 / 60 12 03
Hospizverein DASEIN e.V., Alzey
Sprechzeit der Hospizschwester Hiltrud Regner, n. Vereinbarung
im DRK-Krankenhaus Alzey, Kreuznacher Str. 7-9, Zimmer 1.317
Mobiltelefon
01 75 / 7 28 45 54
Gerda Pusch
0 67 33 / 60 87
[email protected], www.hospizverein-dasein.de
0 67 31 / 96 99 20
Schutzverband für Impfgeschädigte e.V.
Kontakt- und Beratungsstelle für Rheinland-Pfalz
Sprechzeiten n. vorheriger tel. Vereinbarung
06 71 / 4 45 15
www.impfschutzverband.de
Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen
MehrGenerationen-Haus, Schloßgasse 13, Alzey
Jeden 2. + 4. Di/Monat von 19-21 Uhr
Informationen unter
0 67 31 / 408 61 21
Sozialpsychiatrischer Dienst des
Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung
Interessen-Verband Unterhalt u. Familienrecht e.V. (ISUV)
Alzey-Worms, An der Hexenbleiche 36, Alzey
Infos/Termine: Mo-Fr von 8.30-12 Uhr
0 67 31 / 408 60-11 + -12
Sprechstunde für Bürger der VG Wörrstadt
Jeden 2. Di/Monat von 14-16 Uhr in der
VG-Verwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6.
Anmeldung möglich, aber nicht notwendig unter 0 67 31 / 408 60 81
Kontakt über Antje Duks
Tagesstätte Oase
0 67 32 / 83 38
Tagesstätte für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
„Verein für Integration und Teilhabe am Leben e.V.“,
Alzey, Schloßgasse 15
Mo, Di, Do 13.30 -15.30 Uhr, Fr 14-15.30 Uhr
0 67 31 / 35 99
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Regionalverband Rheinhessen
Hans-Böckler-Straße 109, 55128 Mainz
www.juh-mainz.de
0 61 31 / 93 555 0
THW Ortsverband Wörrstadt
Ober-Saulheimer Straße 7, Wörrstadt
Trauerbegleitung
Jugend- und Drogenberatungsstelle
0 67 31 / 13 72
Fax: 0 67 31 / 76 89
Öffnungszeiten: Mo + Do.10-18.30 Uhr; Di + Mi 9-17.30 Uhr;
Fr 9-14 Uhr, geschlossen jew. 13-13.30 Uhr; Termine n. Vereinbarung
Wörrstadt, Bonifatiushaus, Pariser Str. 44
Infos und Anmeldung:
Ilsemarie Zeitinger, Trauerbegleiterin
Jugendpfleger der VG Wörrstadt
Treffen jeden 2. und 4. Fr/Monat von 15-17 Uhr
im Diakonischen Werk, Alzey, Schloßgasse 14
Schloßgasse 11, Alzey
Martin Lauterbach
Sprechzeit nach tel. Absprache
0 67 32 / 39 65
0 67 32 / 6 01-2 17
Kleiderkammer Armsheim
An der Oberpforte 7
Kleiderausgabe Mo 10-11.30 Uhr, Spendenannahme Do 10-11.30 Uhr
für alle jeden 1. Freitag des Monats von 17-18 Uhr
0 67 32 / 44 48
Offene Trauerselbsthilfegruppe „Sonnenblume“
0 67 31 / 95 03 -0
VdK-Kreisverband Alzey
Hilfe in sozialen Fragen;
Rodensteiner Straße 3, Alzey, Sprechstunden:
Mo 8.30-12 und 14-18 Uhr, Do 8.30-12 Uhr
0 67 31 / 548 797-0
Fax:
0 67 31 / 548 797-90
Weißer Ring
Hilfe für Kriminalitätsopfer; Bundesweite Notruf-Nr.
Kleiderkammer der AWO
Hellgasse 20, Alzey
0 67 31 / 78 00
Landwirtschaftliche Familienberatung
der Kirchen in der Pfalz und in Rheinhessen
Di 9-17 Uhr, Mi + Do 9-12 Uhr
[email protected], www.lfbk.de
0 63 21 / 57 68 08
Wertstoffhof Saulheim
Öffnungszeiten: Di und Do 17-19 Uhr, Sa 9-13 Uhr
Wertstoffhof Wörrstadt
Öffnungszeiten:
Mi 14-16 Uhr, Fr 13.30-16.30 Uhr, Sa 9.30-12.30 Uhr
• Grün-Sammelplatz
Öffnungszeiten: Fr 13.30-16.30 Uhr, Sa 9.30-12.30 Uhr
116 006
Donnerstag, den 27. März 2014
VG Wörrstadt
Zum Römergrund 2 - 6
55286 Wörrstadt
Telefon Verwaltung 0 67 32 / 60 10
Telefon Bürgerbüro 0 67 32 / 6 01 - 2 30
Telefax 0 67 32 / 6 27 47
Internet: http://www.vgwoerrstadt.de
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten Verwaltung:
Montag, 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag, 7.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag, 8.30 bis 12.00 Uhr,
14.00 bis 19.00 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12.00 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag, 8.30 bis 16.00 Uhr
Dienstag, 7.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag, 8.30 bis 19.00 Uhr,
Freitag, 8.30 bis 12.00 Uhr,
Samstag 10.00 bis 12.00 Uhr
Die Verantwortung für den amtlichen Teil trägt die
Verbandsgemeindeverwaltung
Beginn Amtlicher Teil
Seite 3
Fahr-Termine Sammeltaxi:
7. April:
8. / 22. April:
Saulheim – Sulzheim – Ensheim – Spiesheim
Armsheim mit Schimsheim – Wörrstadt-Rommersheim – Partenheim –
Vendersheim – Gau-Weinheim – Wallertheim – Udenheim – Schornsheim –
Gabsheim
Wir weisen darauf hin, dass die Aus- und Einstiegsstelle in Wörrstadt die Verbandsgemeindeverwaltung ist. Des Weiteren wurde ein Fahrtnachweis eingeführt, den Sie beim Besuch der Verbandsgemeinde erhalten.
Anmeldungen für den Festzug beim Weinfest bis 5. Mai 2014
„Von der Saat bis zur Ernte – vom Rebschnitt bis zur Lese“
Der Festzug des Weinfestes in Spiesheim an Pfingstsonntag, den 8. Juni 2014 bildet wieder einen der
Höhepunkte unseres Festprogramms. Wir laden auch dieses Jahr alle Gruppierungen und Vereine unserer Ortsgemeinden/der Stadt sowie des Umlandes herzlich ein, sich daran zu beteiligen.
Auf Anregung der Ortsgemeinde Spiesheim steht der Festzug in diesem Jahr unter einem Motto. Teil 1 des
Mottos „Von der Saat bis zur Ernte“ wird durch die Spiesheimer Vereine umgesetzt. Spiesheim bittet die
weiteren Festzugteilnehmer, den 2. Teil des Mottos „Vom Rebschnitt bis zur Lese“ bei der Gestaltung
ihres Festzugbeitrages zu berücksichtigen.
Die Anmeldung aller Zuggruppen wird ausschließlich über die Verbandsgemeindeverwaltung
Wörrstadt abgewickelt. Wir bitten alle Fußgruppen, Musikgruppen, Festwagen und sonstigen teilnehmenden Gruppen, sich mit dem unten stehenden Anmeldezettel bis spätestens 5. Mai 2014 für den
Festzug anzumelden.
Den Aufstellbereich und den Verlauf des Festzuges werden wir rechtzeitig im Nachrichtenblatt und auf
unserer Internetseite mitteilen. Nähere Informationen erhalten Sie in der Verbandsgemeindeverwaltung
bei Ina Köhler, Tel. 06732-601200 oder unter [email protected].
Wir weisen darauf hin, dass die Teilnehmer am Festzug selbst für die versicherungsrechtliche
Absicherung ihres Festzugbeitrages verantwortlich sind.
!
Haushaltssatzung des
Zweckverbandes Landraum Wißberg
für die Jahre 2014 und 2015
Weinfest 2014 in Spiesheim
Anmeldungen für den Festzug
Siehe Seite 4.
Folgender Festzugbeitrag wird hiermit verbindlich angemeldet:
Bekanntmachung über die
erste Sitzung der Wahlausschüsse
Name der Gemeinde/Stadt, des Vereins, der Gruppierung:
Die erste Sitzung des Wahlausschusses für die Wahl
zum Verbandsgemeinderat findet am 10. April 2014,
17.30 Uhr, im Ratssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286
Wörrstadt, statt. Der Wahlausschuss hat über die
eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen. Die
Sitzung ist öffentlich.
Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die
Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen.
Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein.
Einreichungsfrist der Wahlvorschläge
Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl
zum Verbandsgemeinderat läuft am Montag, dem
07. April 2014, 18.00 Uhr, ab.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum
Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wahlen, ist an diesem Tag bis 18.00 Uhr besetzt (2. OG,
Zimmer 228).
Markus Conrad
Wahlleiter Verbandsgemeinderatswahl
Kontaktperson:
Vor- und Nachname:
Telefon, Handynummer:
E-Mail
Art des Beitrages (bitte ankreuzen bzw. ausfüllen).
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Fußgruppe mit ca. _________ Personen
씲
Musikgruppe mit ca. _________ Personen
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Festwagen mit Schlepper mit ca. __________ m Länge, __________ m Breite, __________ m Höhe
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Wir beabsichtigen, folgende Produkte zu verteilen:
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Sonstiges (bitte beschreiben):
Armsheim
Ortsbürgermeister Peter Starck
Sprechstunden:
montags von 18.30 bis 20.00 Uhr
mittwochs von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 17
Telefon 0 67 34 / 3 52
Öffnungszeiten Rathaus:
dienstags, donnerstags und freitags
von 11.00 bis 12.00 Uhr
montags und mittwochs
von 18.00 bis 19.30 Uhr
Internet: http://www.armsheim.de
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachung über die
erste Sitzung der Wahlausschüsse
Die erste Sitzung der Wahlausschüsse für die Wahl
zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl
findet am 10. April 2014, 19.30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus, Bahnhofstr. 17, 55288 Arms-
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Pferde und Pferdegespanne sind nicht erlaubt.
- Es darf keine Musik von Tonträgern abgespielt werden.
- Wagen mit Geschäftswerbung sind nicht erlaubt.
Mit unserer Anmeldung erkennen wir die „Richtlinien für Festzugteilnehmer“ auf der Internetseite
www.vgwoerrstadt.de (auf der Startseite unter „Themen“ – „Weinfest 2014“) an. Wir bestätigen
durch unsere Unterschrift, dass wir die Richtlinien akzeptieren und für deren Einhaltung selbst verantwortlich sind.
Ort, Datum
Unterschrift
Bitte senden Sie die Anmeldung an:
Verbandsgemeinde Wörrstadt, Frau Ina Köhler, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt
Tel. 06732 601200, Fax 06732 60188200, Mail: [email protected]
Seite 4
Amtlicher Teil
heim, statt. Die Wahlausschüsse haben über die eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen. Die Sitzung ist öffentlich.
Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die
Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen.
Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein.
Einreichungsfrist der Wahlvorschläge
Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl
zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl
läuft am Montag, dem 07. April 2014, 18.00 Uhr, ab.
Die Gemeindeverwaltung ist an diesem Tag zwischen
17.00 und 18.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung,
Bahnhofstr. 17, 55288 Armsheim, erreichbar.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum
Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wahlen, ist an diesem Tag ebenfalls bis 18.00 Uhr besetzt
(2. OG, Zimmer 228).
Peter Starck
Gemeindewahlleiter
Dreck-Weg-Tag am 29. März 2014
Am Samstag, den 29. März 2014 wird die Gemeinde
„gesäubert“. Mit dem „Dreck-Weg-Tag“ oder auch
„Frühjahrsputz“ wird jährlich der Müll aufgesammelt,
der über die Monate von verantwortungslosen Mitmenschen in der Gemarkung in Hecken und Gräben
„entsorgt“ wurde. Wer mitmachen möchte, ist herzlich willkommen. Wir treffen uns um 9:30 Uhr am
Parkplatz vor dem Kindergarten Wiesenwichtel.
Wenn möglich, bringen Sie bitte Schaufel, Harken,
Müllsäcke oder andere Behältnisse mit. Es werden
auch Traktoren und Anhänger benötigt. Wir bitten
deshalb die Landwirte und Winzer um Mithilfe und
Bereitstellen von Fahrzeugen und Hängern zum Laden des Mülls. Vergessen Sie nicht Handschuhe mitzunehmen.
Wir freuen uns über jede helfende Hand. Wir würden
uns insbesondere freuen, wenn die Vereine und
Gruppen mitmachen bzw. ihre jugendlichen Mitglieder zum Mithelfen motivieren würden. In einer Zeit, in
der immer mehr Menschen keinen Respekt mehr vor
der Umwelt und der Natur zu haben scheinen, ist es
wichtig, dass wir als Vorbilder vorangehen. Gerade
die Vereine sollten sich auch dieser Aufgabe und Verantwortung stellen. Für eine gute Mahlzeit und Getränke wird selbstverständlich gesorgt.
Peter Starck, Ortsbürgermeister
Friedhofssatzung
der Ortsgemeinde Armsheim
in der Verbandsgemeinde Wörrstadt
vom 19. März 2014
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Armsheim hat in
seiner Sitzung vom 13.03.2014 aufgrund des § 24
der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)
sowie der §§ 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1
des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Satzung
beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
1. Allgemeine Vorschriften
§1
Geltungsbereich
(1) Diese Satzung gilt für die im Gebiet der Ortsgemeinde Armsheim gelegenen und von ihr verwalteten
Friedhöfe.
(2) Das Gemeindegebiet wird in die Bestattungsbezirke Ortsteil Armsheim und Ortsteil Schimsheim eingeteilt. Die Grenze wird durch die Straße „Keltenweg“ und die Wegeparzelle Flur 9, Nr. 88 gebildet.
a) Einwohner, die nördlich des Keltenweges und
nördlich des Feldweges Flur 9, Nr. 88 sowie im
gesamten Ortsteil Schimsheim ihren Wohnsitz
haben bzw. ihren letzten Wohnsitz hatten, sind
auf dem Friedhof des Ortsteiles Schimsheim zu
bestatten
b) Einwohner, die südlich des Keltenweges und
südlich des Feldweges Flur 9, Nr. 88 sowie im
gesamten Ortsteil Armsheim ihren Wohnsitz
haben bzw. ihren letzten Wohnsitz hatten, sind
auf dem Friedhof Armsheim zu bestatten.
(3) Die Verstorbenen sind grundsätzlich auf dem
Friedhof des Bestattungsbezirks zu bestatten, in
dem sie ihren letzten Wohnsitz hatten, sofern sie
nicht bei ihrem Ableben ein Recht auf Bestattung in
einer bestimmten Grabstätte eines anderen Friedhofs besaßen. Die Ortsgemeinde Armsheim kann
Ausnahmen zulassen.
Donnerstag, den 27. März 2014
Haushaltssatzung
des Zweckverbandes Landraum Wißberg für die Jahre 2014 und 2015
vom 17.03.2014
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Landraum Wißberg hat auf Grund der Vorschriften der
Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 20. Oktober 2010 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der
Kreisverwaltung Alzey-Worms als Kommunalaufsichtsbehörde vom 11.02.2014 hiermit bekannt gemacht
wird:
§ 1 Erfolgs- und Vermögensplan
Festgesetzt werden
1. im Erfolgsplan
2014
der Gesamtbetrag der Erträge auf
8.000,00 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
8.000,00 EUR
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
0,00 EUR
2015
8.000,00 EUR
8.000,00 EUR
0,00 EUR
2. im Vermögensplan
der Gesamtbetrag der Einnahmen
der Gesamtbetrag der Ausgaben
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
1.396,93 EUR
1.396,93 EUR
0,00 EUR
165.352,80 EUR
165.352,80 EUR
0,00 EUR
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
2015
2014
zinslose Kredite auf
0,00 EUR
0,00 EUR
verzinsliche Kredite auf
0,00 EUR
0,00 EUR
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige
Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten,
2015
2014
wird festgesetzt auf
0 EUR
0 EUR
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich
Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
2015
2014
beläuft sich auf
0 EUR
0 EUR
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
2014
wird festgesetzt auf
50.000 EUR
2015
50.000 EUR
§ 5 Eigenkapital
- Fehlanzeige § 6 Steuerhebesätze
- Fehlanzeige § 7 Gebührensätze und Beiträge
- Fehlanzeige § 8 Zweckverbandsumlage
Es wird eine jährliche Verbandsumlage zu gleichen Teilen von den Mitgliedern im Sinne des § 2 Abs, 1
der Verbandsordnung des Zweckverbandes „Landraum Wißberg“ vom 03.03.2011 erhoben, soweit eine
Deckung nicht durch sonstige Einnahmen (Zuschüsse, Gebühren, Beiträge, Darlehen) erreichbar ist. Die
Höhe der Umlage wird im jeweiligen Wirtschaftsplan festgesetzt.
§ 9 Altersteilzeit
- Fehlanzeige § 10 Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.
Wörrstadt, den 17.03.2014
Markus Conrad, Bürgermeister
- Verbandsvorsteher Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 wird hiermit öffentlich bekannt
gemacht. Die nach § 95 IV GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzungen sind erteilt.
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 31.03.2014 bis 04.04.2014
während der Öffnungszeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund
2-6, Zimmer 227, öffentlich aus.
Auf die nachfolgenden Bestimmungen des § 24 VI GemO wird hingewiesen:
„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund
dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an
gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand
die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2. Nr. 2 geltend gemacht hat, so kann auch nach Ablauf der in Satz
1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Donnerstag, den 27. März 2014
§2
Friedhofszweck
(1) Die Friedhöfe sind nicht rechtsfähige Anstalten
(öffentliche Einrichtungen) der Ortsgemeinde Armsheim.
(2) Sie dienen der Bestattung derjenigen Personen,
die
a) bei ihrem Tode Einwohner der Ortsgemeinde
Armsheim waren,
b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer
bestimmten Grabstätte haben oder
c) ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs. 2 Sätze
2 und 3 BestG zu bestatten sind
d) sowie derjenigen ehemaligen Einwohner Armsheims, die wegen Alters, Gebrechlichkeit oder
Krankheit in einem auswärtigen Alters- oder
Pflegeheim bis zu ihrem Ableben ihren Aufenthalt hatten.
(3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
§3
Schließung und Aufhebung
(1) Die Friedhöfe oder Teile der Friedhöfe können
durch Beschluss des Ortsgemeinderates Armsheim
ganz oder teilweise für weitere Bestattungen oder
Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder anderen
Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) - vgl. § 7
BestG vom 04.03.1983; GVBl. 83, S. 69 -.
(2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen und Beisetzungen ausgeschlossen.
Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere
Bestattungen oder Beisetzungen in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten (Sondergräber) erlischt, wird
dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsoder Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Wahlbzw. Urnenwahlgrabstätte zur Verfügung gestellt.
Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit
die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist.
(2a) Erfolgt eine Schließung von Teilen des Friedhofs
lediglich zur Neugestaltung der betroffenen Teile,
z.B. Verbreiterung der Wege o.ä. (Belegsperre), so ist
die Schließung nur nach Ablauf der erstmaligen Nutzungszeit zulässig. In diesen Fällen wird das Bestattungsrecht auf den überlebenden Ehepartner oder
Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
beschränkt. Weitere Bestattungen sind unzulässig.
Sofern in einer Grabstätte keine weiteren Bestattungen mehr erfolgen, kann die Friedhofsverwaltung bis
zur Neuordnung des betroffenen Teils dem Nutzungsberechtigten gegen eine festgesetzte Gebühr
ein Pflegerecht einräumen.
(3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des
Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren. Die in
Reihen- oder Urnenreihengrabstätten Bestatteten
werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist,
die in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten, falls die
Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten
der Ortsgemeinde Armsheim in andere Grabstätten
umgebettet.
(4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekanntgemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Wahloder Urnenwahlgrabstätte erhält außerdem einen
schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt
oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist.
(5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher
öffentlich bekanntgemacht. Gleichzeitig werden sie
bei Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihen- oder Urnenreihengrabstätten - soweit möglich - einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt.
(6) Ersatzgrabstätten werden von der Ortsgemeinde
Armsheim auf ihre Kosten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen
Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts.
2. Ordnungsvorschriften
§4
Öffnungszeiten
(1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen
durch Aushang bekanntgegeben. Zu anderen Zeiten
dürfen die Friedhöfe nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden.
(2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem
Anlass das Betreten eines Friedhofes oder einzelner
Friedhofsteile vorübergehend untersagen.
Amtlicher Teil
§5
Verhalten auf den Friedhöfen
(1) Die Besucher haben sich auf den Friedhöfen der
Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen.
(2) Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in
Begleitung Erwachsener betreten.
(3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet,
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren;
Kinderwagen und Rollstühle sowie Handwagen
zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung,
leichte Fahrzeuge von zugelassenen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung
sind ausgenommen,
b) Waren aller Art, sowie gewerbliche Dienste anzubieten,
c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer
Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen,
d) ohne Auftrag eines Nutzungsberechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren,
e) Druckschriften zu verteilen,
f) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen
und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen,
g) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen
abzuladen,
h) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitzubringen,
i) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte
zu betreiben.
Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen,
soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der
Ordnung auf ihm vereinbar sind.
(4) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie
sind spätestens sieben Tage vorher anzumelden.
§6
Ausführen gewerblicher Arbeiten
(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit
der Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätten
befasste Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten
auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die
Friedhofsverwaltung. Die Tätigkeiten sind nur innerhalb des jeweiligen Berufsbildes zulässig.
(2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher
Hinsicht zuverlässig sind. Die Zulassung kann befristet werden.
(3) Die fachliche Zuverlässigkeit ist vor der ersten
Tätigkeit auf den Friedhöfen unaufgefordert gegenüber der Friedhofsverwaltung nachzuweisen. In der
Regel erfolgt dies durch Vorlage der Handwerkskarte.
(3a) Zur Errichtung bzw. Änderung von Grabmalen
und Einfassungen fachlich geeignet ist eine Person,
die aufgrund ihrer Ausbildung in der Lage ist, unter
Beachtung der örtlichen Gegebenheiten des Friedhofs die angemessene Gründungsart zu wählen und
nach den geltenden Regeln der Technik, insbesondere den Vorschriften der TA-Grabmal die erforderlichen Fundamentabmessungen und Befestigungsmodalitäten zu berechnen. Sie muss in der Lage
sein, für die Befestigung der Grabmalteile das richtige Befestigungsmittel auszuwählen, zu dimensionieren und zu montieren. Weiterhin muss sie die Standsicherheit von Grabanlagen beurteilen können. Personen, die unvollständige Anzeigen bzw. nicht korrekt dimensionierte Abmessungen von sicherheitsrelevanten Bauteilen bei der Anzeige benennen oder
sich bei der Ausführung der Fundamentierung oder
der Befestigung der Grabmalteile nicht an die in der
Anzeige genannten Daten halten, werden als unzuverlässig eingestuft.
(4) Die Zulassung kann zurückgenommen werden,
wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht
mehr vorliegen, wenn Gewerbetreibende wiederholt
gegen die Bestimmungen der Friedhofssatzung verstoßen oder wenn diese wiederholt Arbeiten auf den
Friedhöfen unsachgemäß ausgeführt haben.
(5) Bildhauer, Steinmetze und sonstige mit der Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende dürfen gewerbliche Tätigkeiten auf den Friedhöfen nur während der allgemeinen Arbeitszeit des Friedhofspersonals ausüben.
(6) Für die Zulassung des Gewerbetreibenden nach
Seite 5
§ 6 Abs. 1 und die Zulassung von Ausnahmen nach
§ 5 Abs. 3 finden die Bestimmungen über die Genehmigungsfiktion nach § 42a VwVfG mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach § 42a Abs. 2
Satz 1 VwVfG einen Monat beträgt. Das Verfahren für
die Zulassung kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die einheitlichen Ansprechpartner in
Verwaltungsangelegenheiten des Landes RheinlandPfalz vom 27.10.2009 (GVBl. 2009, S. 355) in der jeweils geltenden Fassung abgewickelt werden.
3. Allgemeine Bestattungsvorschriften
§7
Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit
(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des
Todes bei der Friedhofsverwaltung durch die Angehörigen oder das beauftragte Bestattungsunternehmen bzw. dessen Erfüllungsgehilfen anzumelden.
Die Meldepflicht besteht auch dann, wenn zunächst
nur eine Trauerfeier zur Einäscherung vorgesehen ist
und eine spätere Urnenbeisetzung erfolgen soll. Für
die Beisetzung von Aschen gilt § 15 Abs. 5.
Die Bestattung ist mindestens 2 Tage vor dem geplanten Bestattungstermin schriftlich mittels des von
der Friedhofsverwaltung ausgegebenen Antrags zu
beantragen.
(2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer
vorher erworbenen Wahlgrabstätte / Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.
(3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der
Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen oder
mit dem von den Angehörigen beauftragten Bestattungsunternehmen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest.
(4) Aschen müssen spätestens zwei Monate nach
der Einäscherung beigesetzt werden, andernfalls
werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen
(Verantwortlichen gem. § 9 BestG) in einer Urnenreihengrabstätte beigesetzt.
(5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch gestattet, ein Elternteil mit seinem
nicht über 3 Jahre alten Kind in einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung
können auch Geschwister im Alter bis zu 5 Jahren in
einem Sarg bestattet werden.
§8
Särge
(1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet
sein, daß jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht schwer verrottbar
sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist.
(2) Die Särge sollen höchstens 2,10 m lang, 0,70 m
hoch und im Mittelmaß 0,70 m breit sein. Sind in
Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die
Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. Die Särge für Kindergräber dürfen höchstens 1,40 m lang, 0,50 m
hoch und im Mittelmaß 0,50 m breit sein.
§9
Grabherstellung
(1) Die Gräber werden von dem Friedhofspersonal
bzw. den Beauftragten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt.
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der
Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des
Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der
Urne mindestens 0,50 m. Bei Tiefgräbern (§ 14 Abs.
4) beträgt die Tiefe bis zur Grabsohle 2,30 m.
(3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände
getrennt sein.
(4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher
auf seine Kosten entfernen zu lassen. Bei Zweitbelegung einer Grabstätte ist das Grabmal grundsätzlich
aus haftungsrechtlichen Gründen abzubauen, es sei
denn, ein Steinmetz legt dem Friedhofsträger eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung vor, in der bestätigt
wird, dass das Grabmal nicht abgebaut werden
muss. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale,
Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten.
§ 10
Ruhezeit
Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 30 Jahre.
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§ 11
Umbettungen
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.
(2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen,
unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb eines Friedhofs im ersten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte / Urnenreihengrabstätte in eine andere
Reihengrabstätte / Urnenreihengrabstätte sind innerhalb der Ortsgemeinde nicht zulässig. § 3 Abs. 2
bleibt unberührt.
(3) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind bei Umbettungen aus Reihengrabstätten / Urnenreihengrabstätten die Verantwortlichen
nach § 9 Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten / Urnenwahlgrabstätten der jeweilige
Nutzungsberechtigte. Die Ortsgemeinde Armsheim
ist bei dringendem öffentlichen Interesse berechtigt,
Umbettungen vorzunehmen.
(4) Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Sie kann sich dabei auch eines
gewerblichen Unternehmers bedienen. Sie bestimmt
den Zeitpunkt der Umbettung.
(5) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von
Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen.
(6) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit
wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder
gehemmt.
(7) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu
Umbettungszwecken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden.
4. Grabstätten
§ 12
Allgemeines, Arten der Grabstätten
(1) Die Grabstätten werden unterschieden in
a) Erdgrabstätten, § 14
b) Urnengrabstätten, § 15
c) Ehrengrabstätten, § 16
(2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer
der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.
§ 13
nicht besetzt
§ 14
Erdgrabstätten
(1) Erdgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die als Reihen- oder Wahlgrabstätten vergeben
werden. Als Reihengrabstätte werden sie im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestatteten
schriftlich zugeteilt. Als Wahlgrabstätte wird auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen. Die Verleihung eines Nutzungsrechtes
ist nur bei Eintritt eines Bestattungsfalles möglich.
(2) Die Verleihung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte an Nichtberechtigte nach § 2 Abs. 3 bedarf einer Sondervereinbarung.
(3) Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des
Nutzungsrechts enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und
Pflege des Grabes.
(4) Erdgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige
Grabstätten, als Einfach- oder Tiefgräber vergeben,
sofern die geologischen Verhältnisse dies zulassen.
In einer Grabstelle sind eine Erdbestattung und die
Beisetzung einer Urne oder die Beisetzung von 2 Urnen möglich; in einem Tiefgrab dürfen pro Grabstelle zwei Erdbestattungen erfolgen.
(5) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert worden ist.
(6) Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf für die gesamte Wahlgrabstätte wiederverliehen werden, sofern eine Gesamtdauer der Nutzungszeit von 80 Jahren nicht überschritten wird. Die Wiederverleihung
erfolgt auf Antrag für die Dauer von 5, 10, 15, 20 oder
Amtlicher Teil
25 Jahren nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden
Bestimmungen über den Inhalt des Nutzungsrechts
und die zu zahlenden Gebühren.
(7) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts
soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 3 genannten Personenkreis
einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und
ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Der Nachfolger hat gegenüber der Friedhofsverwaltung die Bereitschaft zur Übernahme des Nutzungsrechts zu erklären. Wird bis zu seinem Ableben
keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten
mit deren Zustimmung über:
a) auf den überlebenden Ehegatten,
b) auf die Kinder,
c) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung
ihrer Väter oder Mütter,
d) auf die Eltern,
e) auf die Geschwister,
f) auf sonstige Erben.
Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Gruppe die
nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt.
(8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf eine Person aus dem Kreis der in
Abs. 7 Satz 3 genannten Personen übertragen. Der
Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung
das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf
sich umschreiben zu lassen.
(9) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen
dieser Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu
werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung
und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. § 3
Abs. 2a bleibt unberührt.
(10) Das Nutzungsrecht an teilbelegten Grabstätten
kann erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich.
(11) Bei Rückgabe von Wahlgrabstätten vor Ablauf
der Nutzungszeit werden keine Gebühren zurückerstattet.
(12) Als Abmessungen kommen in Frage:
Grabstätten mit einer Stelle:
Länge 2,30 m, Breite 0,90 m, seitlicher Abstand 0,40
m sowie einem 1,50 m breiten Weg am Fußende zwischen den Grabreihen. Die Wegefläche zwischen
den Kopfseiten beträgt 0,60 m.
Grabstätten mit zwei Stellen:
Länge 2,30 m, Breite 2,20 m, seitlicher Abstand 0,40
m sowie einem 1,50 m breiten Weg am Fußende zwischen den Grabreihen. Die Wegefläche zwischen
den Kopfseiten beträgt 0,60 m.
§ 15
Urnengrabstätten
(1) Aschen dürfen beigesetzt werden
a) in Wahlgrabstätten bis zu 2 Aschen pro Grabstätte,
b) in Urnengrabstätten
c) in Urnenwänden
(2) Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten (Einzelgrabstätten), die der Reihe nach belegt und erst
im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden. Der Wiedererwerb des
Nutzungsrechts an einer Urnenreihengrabstätte ist
nicht möglich.
(3) Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, für die
auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30
Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Die Verleihung
ist nur bei Eintritt eines Bestattungsfalles möglich.
Urnenwahlgrabstätten werden der Reihe nach vergeben. In einer Grabstelle dürfen vier Urnen beigesetzt
werden.
(4) Urnenwände sind Urnenwahlgrabstätten, für die
auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von
30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Grabkammern in Urnenwände werden als zweistellige Kammern vergeben
(5) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung
rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung sind eine
Ausfertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde
und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen.
(6) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes
ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahl-
Donnerstag, den 27. März 2014
grabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten.
(7) Als Abmessungen für Urnenreihengrabstätten
und Urnenwahlgrabstätten kommen in Frage:
Länge 1,00 m, Breite 0,80 m, seitlicher Abstand 30
cm sowie einen 1,00 m breiten Weg zwischen den
Grabstätten.
§ 16
Ehrengrabstätten
Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung
von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich dem
Friedhofsträger. Für die Anlage und Unterhaltung der
Ehrengrabstätten der Kriegstoten gilt das Gräbergesetz in seiner jeweiligen Fassung.
5. Gestaltung der Grabstätten
§ 17
nicht besetzt
§ 18
Allgemeine Gestaltungsgrundsätze
Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes
in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird.
6. Grabmale
§ 19
Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern
mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
(1) Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen
unterliegen mit Ausnahme der Urnenwände in ihrer
Gestaltung und Bearbeitung folgenden Anforderungen:
- Grabmale dürfen eine Höhe von 1,40 m (einschließlich Sockel) nicht überschreiten.
- Nicht zugelassen sind Beton, Kunststoff und Farben.
- Die Grabstätten sind mit Einfassungen zu versehen.
(2) Ganzflächige Grababdeckungen (Grabplatten)
sind unzulässig. Auf dem Friedhof Armsheim und
dem Friedhof Schimsheim ist eine Abdeckung von
höchstens 2/3 der Grabfläche zulässig.
(3) Urnengrabstätten dürfen ganzflächig mit Grabplatten abgedeckt werden.
(4) Der Friedhofsträger kann Ausnahmen von den
Vorschriften der Absätze 1 und 2 und auch sonstige
bauliche Anlagen zulassen, soweit er es unter Beachtung des § 18 für vertretbar hält.
§ 20
Gestaltungsvorschriften für Urnenwände
Der Nutzungsberechtigte kann die Abschlussplatte
der Urnenkammer nach eigenem Wunsch und auf eigene Kosten beschriften lassen. An den Urnenwänden dürfen kein über die Wandfläche hinausragender
Schmuck und keine Kerzen angebracht werden. Mit
der Grabplatte fest verbundene Blumenvasen mit einem Durchmesser von höchstens 4 cm sind gestattet. Das Anbringen von Bildern (10 cm x 8 cm) in der
maximalen Höhe der Schrifttiefe ist zulässig.
§ 21
Errichten und Ändern von Grabmalen
(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedürfen der Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Der Antragsteller hat bei Reihengrabstätten
die Grabzuweisung vorzulegen, bei Wahlgrabstätten
sein Nutzungsrecht nachzuweisen.
(2) Dem Antrag sind beizufügen der Grabmalentwurf
mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10
unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und
der Art und Weise der Grabmalgründung. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1:10 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangt werden.
Außerdem ist eine Erklärung beizufügen, dass das
Vorhaben der gültigen Friedhofssatzung entspricht
und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wird. Die Anträge können auch von dem mit
der Errichtung der Grabmale beauftragten Gewerbetreibenden eingereicht werden.
(3) Für die Errichtung und jede Veränderung aller
sonstigen baulichen Anlagen gelten die Absätze 1
und 2 entsprechend.
(4) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder
die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Einreichen der Anzeige errichtet bzw. geändert worden ist.
(5) Nicht zustimmungspflichtig sind provisorische
Grabmale aus naturlasierten Holztafeln.
(6) Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale
Donnerstag, den 27. März 2014
oder solche, die als besondere Eigenart eines Friedhofs erhalten bleiben sollen, werden in einem Verzeichnis geführt. Die Friedhofsverwaltung kann im
Einvernehmen mit der Ortsgemeinde die Zustimmung zur Änderung derartiger Grabmale versagen.
Anträge auf Erhaltung von Grabmalen können von jedermann gestellt werden.
§ 22
Standsicherheit der Grabmale
Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach
den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik zu
fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken
können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen
entsprechend.
§ 23
Verkehrssicherungspflicht für Grabmale
(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu
halten. Sie sind zu überprüfen oder überprüfen zu
lassen, und zwar in der Regel jährlich einmal im Frühjahr nach der Frostperiode. Verantwortlich dafür ist
bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, wer den
Antrag auf Zuteilung der Grabstätte (§ 13) gestellt
hat; bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte.
(2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer
sonstigen baulichen Anlage oder von Teilen davon
gefährdet, ist der für die Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
(3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von Grabmalen) treffen.
Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher
Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten
des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Ortsgemeinde ist
verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. § 24 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist
der Verantwortliche nicht bekannt oder über das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügen als
Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und
ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die
Dauer von einem Monat aufgestellt wird.
§ 24
Entfernen von Grabmalen
(1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit
dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der
Friedhofsverwaltung im Einvernehmen mit der Ortsgemeinde entfernt werden.
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei
Wahl- und Urnenwahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind
die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen
einschließlich der Fundamente innerhalb einer Frist
von drei Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der
Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die
Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal bzw. die sonstigen baulichen Anlagen nicht binnen drei Monaten abholen, geht es bzw. gehen diese
entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde Armsheim über. Sofern Grabstätten von der
Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.
7. Herrichten und Pflege der Grabstätten
§ 25
Herrichten und Instandhalten der Grabstätten
(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 18 hergerichtet und dauernd instand
gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den
Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind
unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen.
(2) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei
Reihen- und Urnenreihengrabstätten der Inhaber der
Grabzuweisung (Verantwortlicher gemäß § 9 BestG),
bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
(3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können
die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen.
Amtlicher Teil
(4) Reihen- und Urnenreihengrabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung,
Wahl- und Urnenwahlgrabstätten innerhalb von
sechs Monaten nach der Verleihung des Nutzungsrechtes hergerichtet werden.
(5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung
der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung.
(6) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln ist nicht gestattet.
(7) Die Grabstätten sollen in ihrer gesamten Fläche
bepflanzt werden. Die Bepflanzung darf die anderen
Grabstätten sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher.
Grababdeckungen sind nur nach Maßgabe des § 19
Abs. 2 und 3 zulässig.
§ 26
Vernachlässigte Grabstätten
(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf
schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung
die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen.
Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die
Friedhofsverwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen.
(2) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht
ohne weiteres zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 eine öffentliche
Bekanntmachung oder ein Hinweis auf der Grabstätte.
(3) Hat der Verantwortliche die Grabstätte innerhalb
einer Frist von drei Monaten nach Aufforderung nicht
ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, kann
die Friedhofsverwaltung die Reihengrabstätte oder
das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab entziehen.
Hierauf ist der Verantwortliche in der Aufforderung
nach Abs. 1 Satz 1 hinzuweisen. § 24 Abs. 2 findet
entsprechende Anwendung.
8. Leichenhalle und Trauerfeier
§ 27
Benutzen der Leichenhalle
(1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen
bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der
Friedhofsverwaltung betreten werden. Die Friedhofsverwaltung kann hierfür bestimmte Zeiten festlegen,
wobei in besonderen Fällen (z.B. Unfalltod) Ausnahmen möglich sind.
(2) Die Särge sind spätestens eine Stunde vor Beginn
der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu
schließen.
(3) Die Benutzung der Leichenhalle kann untersagt
werden, wenn der Verstorbene bei Eintritt des Todes
an einer nach seuchenrechtlichen Bestimmungen
meldepflichtigen Krankheit gelitten hat und der Verdacht besteht, dass von der Leiche eine Ansteckung
ausgeht.
§ 28
Trauerfeier
(1) Die Trauerfeier kann in der Trauerhalle im Friedhof,
am Grab oder an einer anderen dafür vorgesehenen
Stelle abgehalten werden.
(2) Die Ausschmückung (Dekoration) der Trauerhalle
im Friedhof und der Leichenzellen erfolgt durch den
Bestatter. Eine zusätzliche Ausschmückung durch
Friedhofsgärtner ist gestattet.
(3) Eine Trauerfeier im Freien (am Grab oder an anderer Stelle) kann untersagt werden, wenn der Verstorbene an einer meldepflichtigen übertragbaren
Krankheit gelitten hat oder Bedenken wegen des Zustandes der Leiche bestehen (Ansteckungsgefahr).
9. Schlussvorschriften
§ 29
Alte Rechte
(1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richten
sich Ruhezeit und Gestaltung nach den bisherigen
Vorschriften.
(2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer werden entsprechend § 10 i.V.m.
§ 14 Abs. 1 oder § 15 Abs. 2 dieser Satzung seit Verleihung in der Nutzungszeit begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten
dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche.
(3) Im Übrigen gilt diese Satzung.
Seite 7
§ 30
Haftung
(1) Die Ortsgemeinde Armsheim haftet nicht für
Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Blitzschlag,
Sturm, Wasser) oder durch satzungswidrige Benutzung der Friedhöfe sowie ihrer Anlagen und Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen.
(2) Bei Eis- und Schneeglätte werden nur die Hauptwege der Friedhöfe salzfrei gestreut. Die Ortsgemeinde Armsheim haftet nicht für Personenschäden,
die auf Neben- oder Zwischenwegen entstehen.
§ 31
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder
fahrlässig
1. den Friedhof entgegen der Bestimmungen des
§ 4 betritt,
2. sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Anordnungen
des Friedhofspersonals nicht befolgt (§ 5 Abs.
1),
3. gegen die Bestimmungen des § 5 Abs. (3) verstößt,
4. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung oder außerhalb der zugelassenen
Zeiten ausübt oder ohne die hierfür erforderliche
fachliche Qualifikation zu haben (§ 6 Abs. 1, 5
und 6),
5. Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt (§ 11),
6. die Bestimmungen über zulässige Maße für
Grabmale oder sonstige Gestaltungsvorschriften nicht einhält (§§ 19 und 20),
7. als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder Gewerbetreibender Grabmale oder
sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung
errichtet oder verändert (§ 21 Abs. 1 und 3),
8. Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt (§ 24 Abs. 1),
9. Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§§ 22, 23 und 25),
10. Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel verwendet (§ 25 Abs. 6),
11. Grabstätten nicht oder entgegen § 25 Abs. 7
bepflanzt,
12. Grabstätten vernachlässigt (§ 26),
13. der Meldepflicht nach § 7 Abs. 1 nicht oder
nicht rechtzeitig nachkommt oder die Bestattung nicht rechtzeitig gemäß § 7 Abs. 1 S. 3 beantragt wird,
14. die Leichenhalle entgegen § 27 Abs. 1 und Abs.
3 Satz 2 betritt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße
bis zu 1.000,-- € geahndet werden. Das Gesetz über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 19.2.1987 (BGBl.
I S. 602) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.
§ 32
Gebühren
Für die Benutzung der von der Ortsgemeinde Armsheim verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen
sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.
§ 33
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung vom 20.04.1995 in der Fassung vom
19.05.2005 und alle übrigen entgegenstehenden
ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft.
Armsheim, den 19. März 2014
gez.: Peter Starck
Bürgermeister der
Ortsgemeinde Armsheim
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses
Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande
gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntgabe als
von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind,
oder
Seite 8
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend
gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend
machen.
- Friedhofsgebührensatzung Satzung
über die Erhebung von Friedhofsgebühren
der Ortsgemeinde Armsheim
in der Verbandsgemeinde Wörrstadt
vom 19. März 2014
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Armsheim hat
auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Sitzung
vom 13.03.2014 folgende Satzung beschlossen, die
hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Allgemeines
Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren
erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der
Anlage zu dieser Satzung.
§2
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind:
1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen
haben und der Antragsteller,
2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der
Antragsteller.
§3
Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.
(2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen
nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
§4
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung
von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Armsheim
vom 16.10.2000 in der Fassung vom 03.01.2005
außer Kraft.
Armsheim, den 19. März 2014
gez.: Peter Starck
Bürgermeister der
Ortsgemeinde Armsheim
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses
Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande
gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntgabe als
von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind,
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend
gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend
machen.
Anlage zur Friedhofsgebührensatzung Armsheim
I. Reihengrabstätten
Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte
Amtlicher Teil
nach § 2 Abs. (2) der Friedhofssatzung Armsheim für
Verstorbene
a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
240,00 €
b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab
480,00 €
c) Überlassung einer
Urnenreihengrabstätte
330,00 €
II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten
1. Verleihung des Nutzungsrechts für
a) eine Einzelgrabstätte
480,00 €
b) eine Doppelgrabstätte
960,00 €
c) je weitere Grabstätte
480,00 €
d) eine Urnengrabstätte
330,00 €
e) einer Urnenkammer
1.350,00 €
Mit der Gebühr für die Verleihung des Nutzungsrechtes an einer Urnenkammer sind die Begräbnisleistungen nach Ziff. III. 1. abgegolten.
2. Verlängerung des Nutzungsrechts für
a) eine Einzelgrabstätte pro Jahr
16,00 €
b) eine Doppelgrabstätte pro Jahr
32,00 €
c) je weitere Grabstätte pro Jahr
16,00 €
d) eine Urnengrabstätte pro Jahr
11,00 €
e) einer Urnenkammer pro Jahr
45,00 €
f) Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechts
nach Ablauf der ersten Nutzungszeit werden die
gleichen Gebühren wie nach 1. erhoben.
III. Ausheben und Schließen der Gräber
1. An Begräbniskosten werden erhoben:
a) für Verstorbene bis zum
vollendeten 5. Lebensjahr
150,00 €
b) für Verstorbene ab
dem vollendeten 5. Lebensjahr
300,00 €
c) für die Beisetzung einer Urne
95,00 €
2. Mit den Begräbniskosten nach Nr. 1 sind abgegolten:
a) die Graböffnung
b) Schließen des Grabes
c) Abtransport des überschüssigen Erdaushubs
d) Auflegen der Kränze und Blumengebinde auf die
Grabstätte
3. Die unter Ziff. 1 genannten Gebühren sind auch
dann fällig, wenn im Einzelfall eine oder mehrere
der unter Ziff. 2 a) bis d) genannten Leistungen
nicht in Anspruch genommen werden.
4. Die Bestattung von standesamtlich nicht anmeldepflichtigen Leibesfrüchten, die in einfacher
fester Umhüllung dem Friedhof zugeführt werden, ist gebührenfrei.
IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und
Aschen
1. Das Ausgraben und Umbetten von Leichen und
Aschen wird durch gewerbliche Unternehmen
vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten
sind von den Gebührenschuldnern zu ersetzen.
Soweit Gemeindearbeiter eingesetzt werden,
sind zusätzlich die Arbeitsstunden eines Gemeindearbeiters der Lohngruppe 5 TVöD nach den
Sätzen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsvereinfachung (KGSt) zu ersetzen.
2. Für die Wiederbestattung von Leichen und die
Wiederbeisetzung von Aschen sind die Kosten
nach Ziffer III der Anlage von den Gebührenschuldnern zu ersetzen.
V. Benutzung der Leichenhalle
Für die Aufnahme und Einstellung eines Verstorbenen in die Leichenhalle und die Durchführung der
Trauerfeier werden erhoben 250,00 €
VI. Gebühren für sonstige Leistungen
1. Benutzung einer Leichenzelle für einen Leichnam, der Einwohner der Ortsgemeinde Armsheim
war und für den keine Leistungen nach Ziff. II bis
V in Anspruch genommen werden
bis zwei Tage
88,00 €
bis drei Tage
120,00 €
je weiterer Tag
40,00 €
2. Benutzung einer Leichenzelle für einen Leichnam, der nicht Einwohner der Ortsgemeinde
Armsheim war und für den keine Leistungen nach
Ziff. II bis V in Anspruch genommen werden
bis drei Tage
120,00 €
je weiterer Tag
40,00 €
3. Räumen von Grabstätten
4. Entfernen von Grabmalen und Grabeinfassungen
5. Herrichten vernachlässigter Grabstätten
6. Werden Arbeiten nach Nr. 3 bis 5 durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen, sind die hierbei entstehenden Kosten von den Gebühren-
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schuldnern als Auslage zu ersetzen.
Sofern Gemeindearbeiter zu diesen Arbeiten eingesetzt werden, sind die Arbeitsstunden eines Gemeindearbeiters der Lohngruppe 5 TVöD nach
den Sätzen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle
für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) zu ersetzen.
VII. Verwaltungsgebühren
Die Gebühren für die Genehmigung eines Grabmals
betragen 30,00 €
Ensheim
Ortsbürgermeister Klaus Kappler
Montag, 19.00 bis 20.00 Uhr
Gemeindebüro, Hahnengasse 16
Telefon 0 67 32 / 93 75 06
und 0 67 32 / 74 63
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachung über die
erste Sitzung der Wahlausschüsse
Die erste Sitzung der Wahlausschüsse für die Wahl
zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl
findet am 09. April 2014, 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus, Hahnengasse 16, 55232 Ensheim, statt. Die Wahlausschüsse haben über die eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen. Die Sitzung ist öffentlich.
Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die
Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen.
Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein.
Einreichungsfrist der Wahlvorschläge
Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl
zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl
läuft am Montag, dem 07. April 2014, 18.00 Uhr, ab.
Die Gemeindeverwaltung ist an diesem Tag zwischen
17.00 und 18.00 Uhr im Gemeindebüro, Hahnengasse 16, 55232 Ensheim, erreichbar.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum
Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wahlen, ist an diesem Tag ebenfalls bis 18.00 Uhr besetzt
(2. OG, Zimmer 228).
Klaus Kappler
Gemeindewahlleiter
Gabsheim
Ortsbürgermeister Hans Klaus Michel
Montag, 18.30 bis 19.30 Uhr
Gemeindebüro, Hauptstraße 6
Büro u. Dorfgemeinschaftsraum
Tel. 0 67 32 / 33 06,
Tel. privat 0 67 32 / 95 10 41
Internet: http://www.gabsheim.de
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachung über die
erste Sitzung der Wahlausschüsse
Die erste Sitzung der Wahlausschüsse für die Wahl
zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl
findet am 10. April 2014, 19.30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstr. 6, 55288 Gabsheim,
statt. Die Wahlausschüsse haben über die eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen. Die Sitzung
ist öffentlich.
Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die
Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen.
Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein.
Einreichungsfrist der Wahlvorschläge
Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl
zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl
läuft am Montag, dem 07. April 2014, 18.00 Uhr, ab.
Die Gemeindeverwaltung ist an diesem Tag zwischen
17.00 und 18.00 Uhr im Gemeindebüro, Hauptstr. 6,
55288 Gabsheim, erreichbar.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum
Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wah-
Donnerstag, den 27. März 2014
len, ist an diesem Tag ebenfalls bis 18.00 Uhr besetzt
(2. OG, Zimmer 228).
Hans-Klaus Michel
Gemeindewahlleiter
Jagdgenossenschaft Gabsheim
Einladung zur Genossenschaftsversammlung am
Dienstag, den 8. April 2014 um 19.30 Uhr im Feuerwehrhaus Gabsheim, Unterrichtsraum.
Zutritt zur Versammlung und Stimmrecht haben nur
Grundstückseigentümer des Jagdbezirks Gabsheim,
die in das Jagdkataster eingetragen sind. Beschlüsse bedürfen sowohl der Mehrheit der bei der Beschlussfassung anwesenden Personen als auch der
Mehrheit der vertretenen Grundfläche. Änderungen
zum Jagdkataster bzw. Anträge zur Generalversammlung können bis zum 4. April 2014 beim Vorsitzenden gestellt werden. Ansonsten wird ohne Ausnahme nach dem vorliegenden Jagdkataster abgestimmt. Stand April 2007 mit von Grundstückseigentümern beantragten Änderungen.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Protokoll der letzten Sitzung
3. Kassenbericht
4. Entlastung des Vorstands
5. Neuwahl des Vorstandes
6. Neuwahl der Kassenprüfer
7. Feldwegebau
8. Verschiedenes.
Thomas Michel
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Gabsheim
Gau-Weinheim
Ortsbürgermeister Hans-Bernhard Krämer
Freitag, 18.30 bis 20.00 Uhr
Rathaus, Sportfeldstraße 14 a
Telefon 0 67 32 / 25 58 oder 6 55 98 oder 84 60
Internet: http://www.gau-weinheim.de
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachung über die
erste Sitzung der Wahlausschüsse
Die erste Sitzung der Wahlausschüsse für die Wahl
zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl
findet am 09. April 2014, 20.00 Uhr, im Rathaus,
Sportfeldstr. 14 a, 55578 Gau-Weinheim, statt. Die
Wahlausschüsse haben über die eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen. Die Sitzung ist öffentlich.
Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die
Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen.
Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein.
Einreichungsfrist der Wahlvorschläge
Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl
zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl
läuft am Montag, dem 07. April 2014, 18.00 Uhr, ab.
Die Gemeindeverwaltung ist an diesem Tag zwischen
17.00 und 18.00 Uhr im Rathaus, Sportfeldstr. 14 a,
55578 Gau-Weinheim, erreichbar.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum
Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wahlen, ist an diesem Tag ebenfalls bis 18.00 Uhr besetzt
(2. OG, Zimmer 228).
Hans-Bernhard Krämer
Wahlleiter Ortsgemeinderatswahl
Franzel Nauth
Wahlleiter Bürgermeisterwahl
Partenheim
Ortsbürgermeister Frank Runkel
Montag 18.00 bis 19.00 Uhr
Donnerstag 17.30 bis 19.00 Uhr
Rathaus, Schmiedgasse
Telefon 0 67 32 / 25 65, Telefax 0 67 32 / 93 76 93
Internet http://www.partenheim.de
E-Mail: [email protected]
Amtlicher Teil
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR)
Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
- Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren
Stadecken Projekt V
Az.: 91694-HA10.3
Vorläufige Besitzeinweisung
§ 65 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Siehe unter Sonstige amtliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung über die
erste Sitzung der Wahlausschüsse
Die erste Sitzung der Wahlausschüsse für die Wahl
zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl
findet am 09. April 2014, 19.30 Uhr, im Rathaus,
Schmiedgasse 7, 55288 Partenheim, statt. Die
Wahlausschüsse haben über die eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen. Die Sitzung ist öffentlich.
Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die
Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen.
Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein.
Einreichungsfrist der Wahlvorschläge
Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl
zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl
läuft am Montag, dem 07. April 2014, 18.00 Uhr, ab.
Die Gemeindeverwaltung ist an diesem Tag zwischen
17.00 und 18.00 Uhr im Rathaus, Schmiedgasse 7,
55288 Partenheim, erreichbar.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum
Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wahlen, ist an diesem Tag ebenfalls bis 18.00 Uhr besetzt
(2. OG, Zimmer 228).
Frank Runkel
Wahlleiter Ortsgemeinderatswahl
Rainer Sudmann
Wahlleiter Bürgermeisterwahl
Saulheim
Sprechstunden:
Ortsbürgermeister Martin Fölix
Mittwoch, 14.00 bis 17.00 Uhr
1. Beigeordneter Denis Kittl
Montag, 18.00 bis 20.00 Uhr
Beigeordneter Dr. Markus Bachen
Dienstag, 15.00 bis 17.00 Uhr
Seniorenbeauftragter Wolfgang Rüttgens
Donnerstag, 15.00 bis 17.00 Uhr
Bürozeiten Sekretariat:
Montag und Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 14.00 bis 19.00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag von 8.00 bis 10.00 Uhr
Rathaus, Auf dem Römer 8
Telefon: 0 67 32 / 50 75
Fax: 0 67 32 / 6 40 69
Internet: http://www.saulheim.de
E-Mail: [email protected]
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR)
Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
- Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren
Stadecken Projekt V
Az.: 91694-HA10.3
Vorläufige Besitzeinweisung
§ 65 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Siehe unter Sonstige amtliche Bekanntmachungen.
Seite 9
Einreichungsfrist der Wahlvorschläge
Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl
zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl
läuft am Montag, dem 07. April 2014, 18.00 Uhr, ab.
Die Gemeindeverwaltung ist an diesem Tag zwischen
17.00 und 18.00 Uhr im Rathaus, Auf dem Römer 8,
55291 Saulheim, erreichbar.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum
Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wahlen, ist an diesem Tag ebenfalls bis 18.00 Uhr besetzt
(2. OG, Zimmer 228).
Martin Fölix
Wahlleiter Ortsgemeinderatswahl
Denis Kittl
Wahlleiter Bürgermeisterwahl
Sitzung des Ortsgemeinderates
Saulheim
Am Mittwoch, 2. April 2014, findet um 19:00 Uhr die
48. Sitzung des Ortsgemeinderates Saulheim im
Bürgerhaus, Großer Saal statt.
Tagesordnung:
Öffentlich:
1. Begrüßung
2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß § 41
(1) GemO
3. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Ersatzpflanzungen in Saulheim
4. Auftragsvergabe
4.a. Beratung und Beschlussfassung zu dem Austausch der defekten Deckenleuchten in der Kita
Spatzennest, 55291 Saulheim, Untergasse 26
4.b. Beratung und Beschlussfassung Erneuerung
der Küchenzeile Haus 1 in der Kita Spatzennest,
Untergasse
4.c. Beratung über den Ausbau oder die Reparatur
des Bürgersteiges in der Mainzer Straße
4.d. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Erweiterung des Glasvordaches an
der Kita Mühlbachindianer Westring 6, 55291
Saulheim
4.e. Beratung und Beschlussfassung über die Auswahl der Oberfläche des Sporthallenbodens Kunststoff oder Linoleum
4.f. Beratung und Beschlussfassung über die zusätzliche Oberflächenvergütung wegen Handballharz
5. Beratung und Beschlussfassung über die Inanspruchnahme des Feldschütz der VG Wörrstadt
6. Mitteilungen und Anfragen.
Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß § 16a der GemO
zu stellen.
Nichtöffentlich:
1. Beratung und Beschlussfassung über Bau- und
Grundstücksangelegenheiten
1.a. Beratung und Beschlussfassung über das Angebot der Statik für den Aufbau der Hallen auf
dem Bauhof
2. Beratung und Beschlussfassung über Vertragsangelegenheiten
3. Mitteilungen und Anfragen.
Nachtwächterführungen
Aufgrund der großen Nachfrage finden jeweils sonntags ab 18.00 Uhr wieder Nachtwächterführungen
der Runde 1 statt. Die ersten Termine sind am
30. März, 6. und 13. April 2014. Treffpunkt ist am
Rathaus. Optional mit anschließendem Umtrunk. Wir
bitten um Anmeldung telefonisch oder per E-Mail.
Die Führungen Runde 2 finden dann im Anschluss ab
Mai statt. Termine werden noch bekannt gegeben.
Martin Fölix, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung über die
erste Sitzung der Wahlausschüsse
Dreckwegtag
Die erste Sitzung der Wahlausschüsse für die Wahl
zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl
findet am 09. April 2014, 19.00 Uhr, im Rathaus, Auf
dem Römer 8, 55291 Saulheim, statt. Die Wahlausschüsse haben über die eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen. Die Sitzung ist öffentlich.
Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die
Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen.
Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein.
Am Samstag, den 5. April 2014 möchten wir einen
Dreckwegtag in den Gemarkungen und Fluren unserer Gemeinde durchführen. Treffpunkt ist am Bauhof
der Ortsgemeinde in der Siedlung. Von dort aus starten wir mit Traktoren und Anhängern ins Feld und
sammeln den Müll ein, um ihn ordnungsgemäß zu
entsorgen. Zu dieser Aktion laden wir alle Bürger ein.
Für Essen und Trinken ist gesorgt. Wir freuen uns auf
zahlreiche Helfer.
Martin Fölix, Ortsbürgermeister
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Amtlicher Teil
Donnerstag, den 27. März 2014
Rebschutzhüllen in den Weinbergen
Beim Befahren der Feldwege fällt immer wieder auf,
dass sehr viele Rebschutzhüllen durch die Gegend
fliegen. Wir bitten die Winzer darum, diese nicht vor
Ort aufzuhäufen, sondern gleich zu entsorgen.
Martin Fölix, Ortsbürgermeister
Saulheim
Öffentliche Bekanntmachung
6.3.4 „Am Westring Teil 1, 4. Änderung-Seniorenheim“ der Ortsgemeinde
Saulheim
Verkehrsbehinderungen
Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2
BauGB vom 04.04.2014 bis einschließlich 09.05.2014
In den Monaten März und April werden im ganzen
Ort Kanalisierungsarbeiten durchgeführt. Dadurch
kommt es zu Behinderungen. Wir bitten um Rücksichtnahme.
Martin Fölix, Ortsbürgermeister
Sprechstunde
am Mittwoch ab 15.00 Uhr
Meine Sprechstunde fängt am Mittwoch wegen Terminüberschneidung erst um 15.00 Uhr an.
Martin Fölix, Ortsbürgermeister
Schornsheim
Ortsbürgermeister Edwin Henn
Montag, 18.00 bis 19.30 Uhr
Freitag, 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindebüro, Jahnstraße 16
Telefon 0 67 32 / 39 35 oder 37 95
Internet: http://www.gemeinde-schornsheim.de
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachung über die
erste Sitzung der Wahlausschüsse
Die erste Sitzung der Wahlausschüsse für die Wahl
zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl
findet am 09. April 2014, 20.00 Uhr, im Büro der
Ortsgemeinde, Jahnstr. 16, 55288 Schornsheim,
statt. Die Wahlausschüsse haben über die eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen. Die Sitzung
ist öffentlich.
Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die
Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen.
Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein.
Einreichungsfrist der Wahlvorschläge
Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl
zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl
läuft am Montag, dem 07. April 2014, 18.00 Uhr, ab.
Die Gemeindeverwaltung ist an diesem Tag zwischen
17.00 und 18.00 Uhr im Büro der Ortsgemeinde,
Jahnstr. 16, 55288 Schornsheim, erreichbar.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum
Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wahlen, ist an diesem Tag ebenfalls bis 18.00 Uhr besetzt
(2. OG, Zimmer 228).
Edwin Henn
Gemeindewahlleiter
Spiesheim
Ortsbürgermeister Hans Philipp Schmitt
Sprechstunde Sängerhalle Raum 1
Montag, 18.00 bis 19.00 Uhr
Sängerhalle, Raum 1,
Telefon 0 67 32 / 12 23
Internet: http://www.spiesheim.de
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachung über die
erste Sitzung der Wahlausschüsse
Die erste Sitzung der Wahlausschüsse für die Wahl
zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl
findet am 08. April 2014, 20.00 Uhr, im Raum 1,
Sängerhalle, Niederstr. 4, 55288 Spiesheim, statt.
Die Wahlausschüsse haben über die eingereichten
Wahlvorschläge zu beschließen. Die Sitzung ist öffentlich.
Bekanntmachung der Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGB.I Seite 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBI.I Seite 1548) geändert worden ist.
Mit Urteil vom 18.07.2013 – 4 CN 3.12 – hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass an die öffentliche Bekanntmachung einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmte weitergehende Anforderungen zu stellen sind. Aus diesem Grund wird nunmehr Folgendes öffentlich bekanntgemacht:
Der Ortsgemeinderat Saulheim hat in seiner Sitzung am 22.08.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes
gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke (siehe Bebauungsplan):
Durch das Vorhaben Seniorenheim werden im Bereich Gemarkung Nieder-Saulheim, Flur 44, die Grundstücke Nr. 263/17,263/16, 263/8, 264 bis 267 und 263/15, 262/6 und 261/1(Mühlgraben) teilweise überplant.
Der Verbandsgemeinderat hat bereits am 06.03.2012 beschlossen, die Flächen in der Gemarkung NiederSaulheim künftig als „sonstiges Sondergebiet“ (SO) auszuweisen.
Der Beschluss wurde am 09. Januar 2014 im Nachrichtenblatt Nr. 1 / 2 gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich
bekannt gemacht.
Der Ortsgemeinderat Saulheim hat am 18.12.2013 die frühzeitige Beteiligung und Beteiligung der Behörden beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Bebauungsplan 6.3.4 “Am Westring Teil I, 4. Änderung-SENIORENHEIM“ wurde am 09. Januar 2014 im Nachrichtenblatt veröffentlicht. Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 17. Januar 2014 bis zum 17. Februar 2014 statt.
Am 12.03.2014 hat die Ortsgemeinde Saulheim die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beraten.
Aufgrund der im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen ist der
Planentwurf insbesondere im Hinblick auf die Ausgleichsflächen und Abwägungen geändert worden. Der
Ortsgemeinderat Saulheim hat in seiner Sitzung vom 12.03.2014 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes 6.3.4 “Am Westring Teil I, 4. Änderung-SENIORENHEIM“ sowie die zu ändernden Ausgleichsflächen als Grundlage für die öffentliche Auslegung gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes 6.3.4. „Am Westring Teil 1, 4. Änderung“ mit textlichen Festsetzungen
(auf der Planausfertigung), Begründung, Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.04.2014 bis einschließlich 09.05.2014 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Zum Römergrund 2-6, 55289 Wörrstadt, Zimmer
205, während der Dienststunden (montags 8.30 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr/dienstags 7.00 bis
12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr/mittwochs 8.30 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr/donnerstags 8.30 bis
12.00 und 14.00 bis 19.00 Uhr /freitags 8.30 bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Dabei sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:
- Umweltbericht mit Beschreibungen und Bewertungen der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter
Mensch, Tiere (insbesondere Vögel, Fledermäuse und Feldhamster), Pflanzen, geschützte Flächen,
Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, biologische Vielfalt
- Schreiben der VG Wörrstadt Abt. Jugend, Schutz und Ordnung vom 15.01.2014 zum Schutzgut Mensch
Fortsetzung nächste Seite
Donnerstag, den 27. März 2014
Amtlicher Teil
- Schreiben der Telekom Technik GmbH vom 21.01.2014 zum Schutzgut Sachgüter
- Schreiben des Landesamts für Geologie und Bergbau vom 08.02.2014 zum Schutzgut Mensch, Klima,
Luft
- Schreiben der SGD Süd RGS Gewerbeaufsicht vom 06.02.2014 zum Schutzgut Mensch
- Schreiben der VG Wörrstadt, Bauen und Umwelt vom 11.02.2014 zu Ausgleichsflächen und Ersatzmaßnahmen und zum Schutzgut Tieren
- Schreiben der Pollichia vom 14.02.2014 zum Schutzgut Tiere (Artenschutz)
- Schreiben der Kreisverwaltung Alzey-Worms vom 13.02.2014 zum Schutzgut Tiere (Artenschutz), Ausgleichsflächen und Ersatzmaßnahmen
- Schreiben der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH vom 17.02.2014 zum Schutzgut Sachgüter
- Schreiben der SGD Süd, RGS Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 11.02.2014 zum
Schutzgut Wasser und Boden
Während der Auslegungsfrist können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Stellungnahmen zu dem
Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Soweit bereits im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 17.01.2014 bis 17.02.2014 Stellungnahmen abgegeben worden sind, brauchen diese nicht wiederholt zu werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig,
wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Saulheim, den 27.03.2014
Martin Fölix (Ortsbürgermeister)
Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die
Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen.
Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein.
Einreichungsfrist der Wahlvorschläge
Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl
zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl
läuft am Montag, dem 07. April 2014, 18.00 Uhr, ab.
Die Gemeindeverwaltung ist an diesem Tag zwischen
17.00 und 18.00 Uhr im Raum 1, Sängerhalle, Niederstr. 4, 55288 Spiesheim, erreichbar.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum
Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wahlen, ist an diesem Tag ebenfalls bis 18.00 Uhr besetzt
(2. OG, Zimmer 228).
Hans-Philipp Schmitt
Wahlleiter Ortsgemeinderatswahl
Willi Schmitt
Wahlleiter Bürgermeisterwahl
Umwelttag 2014
Ich darf heute noch einmal an den Umwelttag 2014
in unserer Gemeinde/Gemarkung erinnern. Am
Samstag, den 5. April 2014 treffen sich hoffentlich
viele fleißige Helferinnen und Helfer ab 09.30 Uhr am
Sportplatz, um wieder einmal gemeinsam den Dreck
und Unrat von unseren so umweltbewussten Mitmenschen einzusammeln.
Insbesondere hoffe ich, dass viele Jugendliche an
der Aktion teilnehmen. Hier darf ich vor allem an die
Jugendgruppe „Sängerhalle-Sängerstübchen“ erinnern, die beim diesjährigen Umwelttag noch eine
Schuld einzulösen haben. Ich erwarte also rege Beteiligung.
Selbstverständlich ist für alle Helferinnen und Helfer
nach getaner Arbeit ein deftiges Mittagessen vorbereitet.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister
Sulzheim
Ortsbürgermeisterin Gudrun Kayser
Montag, 18.30 bis 19.30 Uhr
Rathaus, Hauptstraße 3
Telefon 0 67 32 / 6 23 76
Internet: http://www.Sulzheim-rhh.de
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachung über die
erste Sitzung der Wahlausschüsse
Die erste Sitzung der Wahlausschüsse für die Wahl
zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl
findet am 07. April 2014, 19.00 Uhr, im Rathaus,
Hauptstr. 3, 55286 Sulzheim, statt. Die Wahlausschüsse haben über die eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen. Die Sitzung ist öffentlich.
Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die
Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen.
Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein.
Einreichungsfrist der Wahlvorschläge
Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl
zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl
läuft am Montag, dem 07. April 2014, 18.00 Uhr, ab.
Die Gemeindeverwaltung ist an diesem Tag zwischen
17.00 und 18.00 Uhr im Rathaus, Hauptstr. 3, 55286
Sulzheim, erreichbar.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum
Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wahlen, ist an diesem Tag ebenfalls bis 18.00 Uhr besetzt
(2. OG, Zimmer 228).
Gudrun Kayser
Gemeindewahlleiterin
2014 – Französische Jugendliche
zu Besuch
Liebe Jugendliche!
Von Sonntag, 27. Juli bis Sonntag, 3. Aug. 2014 kommen unsere französischen Freunde (13-18 Jahre) auf
einen Gegenbesuch nach Sulzheim.
Gemeinsam mit ihnen und euch möchten wir eine tolle Woche verbringen. Geplant sind bisher: eine Übernachtung auf der Festung Ehrenbreitstein/
Koblenz, Besichtigung der Marksburg, Kletterwald
Lauschhütte, Fußballstadion, Lagerfeuerromantik,
Nachtwanderung, gemeinsam Kochen ... – der Fantasie sind fast keine Grenzen gesetzt. Französischkenntnisse sind nicht erforderlich!
Wenn auch ihr jemanden beherbergen möchtet, dann
meldet euch bitte bis 17. April bei Michaela AltmaierWolf (Tel. 919101) oder Klaus Ohl (Tel: 62248)
Ihr startet bereits am Samstag, 2. Aug. in den Familienurlaub?! Wir finden eine Lösung!
Michaela Altmaier-Wolf
Einladung zum Seniorennachmittag
Am Sonntag, den 06.04.2014 findet um 15.00 Uhr in
der Gemeindehalle der diesjährige Seniorennachmittag statt. Eingeladen sind dazu alle Senioren der
Ortsgemeinde mit Partner, von denen mindestens einer das Alter von 65 Jahren erreicht hat.
Die Anmeldung bitte schriftlich im Rathaus einwerfen, per E-Mail an die Gemeinde ([email protected]) vornehmen oder telefonisch.
Zur Unterhaltung wird wieder ein buntes Programm
vorbereitet und auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Wir freuen uns auf viele Besucher.
Gudrun Kayser, Ortsbürgermeisterin
Einladung zur Bürgerversammlung
Liebe Sulzheimer Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am 28.03.2014, 18.30 Uhr findet in der Sulzheimer Gemeindehalle wieder eine Bürgerversammlung mit Berichterstattung über die aktuellen Themen statt. Hierzu
sind alle Interessierten recht herzlich eingeladen.
Gudrun Kayser, Ortsbürgermeisterin
Termin zum Vormerken:
Aktion „Unser Dorf räumt auf“
Auch in diesem Jahr wollen wir wieder rechtzeitig zur
Kerb unsere Aktion „Unser Dorf räumt auf“ durchführen.
Seite 11
Hierzu sind Helfer und Helferinnen, jung oder alt,
groß oder klein, Neubürger oder Einheimische, ganz
herzlich zur Mithilfe eingeladen. Wir treffen uns am
Freitag, 25.04.2014, um 18.00 Uhr am Rathaus. Wir
freuen uns auf viele Teilnehmer.
Gudrun Kayser, Ortsbürgermeisterin
Udenheim
Ortsbürgermeisterin Ruthilde Breyer
Montag,18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindebüro, Wilhelmstraße 1
Telefon 0 67 32 / 49 33
Internet: http://www.udenheim.de
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachung über die
erste Sitzung der Wahlausschüsse
Die erste Sitzung der Wahlausschüsse für die Wahl
zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl
findet am 08. April 2014, 19.30 Uhr, im Rathaus,
Wilhelmstr. 1, 55288 Udenheim, statt. Die Wahlausschüsse haben über die eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen. Die Sitzung ist öffentlich.
Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die
Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen.
Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein.
Einreichungsfrist der Wahlvorschläge
Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl
zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl
läuft am Montag, dem 07. April 2014, 18.00 Uhr, ab.
Die Gemeindeverwaltung ist an diesem Tag zwischen
17.00 und 18.00 Uhr im Rathaus, Wilhelmstr. 1,
55288 Udenheim, erreichbar.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum
Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wahlen, ist an diesem Tag ebenfalls bis 18.00 Uhr besetzt
(2. OG, Zimmer 228).
Rudhilde Breyer
Gemeindewahlleiterin
Übung der
Freiwilligen Feuerwehr Udenheim
Am Montag, dem 31. März findet um 19.30 Uhr eine
Übung der Freiwilligen Feuerwehr Udenheim statt.
Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Der Wehrführer
Sitzung des Ortsgemeinderates
Udenheim
Am Donnerstag, 3. April 2014, findet um 19:30 Uhr
die 40. Sitzung des Ortsgemeinderates Udenheim im
Sitzungssaal des Rathauses statt.
Tagesordnung:
Öffentlich:
1. Begrüßung
2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß § 41
(1) GemO
3. Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung (öffentlicher Teil)
4. Beratung und Beschlussfassung über die Einweihung/Präsentation des "Alten Rathauses"
5. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Schreinerarbeiten in der Gaststätte der MZH
6. Beratung und Beschlussfassung über die Gebühr
für die Bescheinigung über das/die Nichtbestehen/Nichtausübung des Vorkaufsrechtes gemäß
§ 24 ff Baugesetzbuch
7. Mitteilungen und Anfragen.
Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß § 16a der GemO
zu stellen.
Nichtöffentlich:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
(nichtöffentlicher Teil)
Seite 12
2. Beratung und Beschlussfassung über Bau- und
Grundstücksangelegenheiten
3. Beratung und Beschlussfassung über Vertragsangelegenheiten
4. Mitteilungen und Anfragen.
Vendersheim
Ortsbürgermeister Gerhard Lenz
Montag, 18.30 bis 19.30 Uhr
Gemeindebüro, Hauptstraße 41
Telefon 0 67 32 / 95 12 46
Internet: http://www.vendersheim.de
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachung über die
erste Sitzung der Wahlausschüsse
Die erste Sitzung der Wahlausschüsse für die Wahl
zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl
findet am 09. April 2014, 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftsraum, Hauptstr. 41, 55578 Vendersheim, statt. Die Wahlausschüsse haben über die eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen. Die Sitzung ist öffentlich.
Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die
Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen.
Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein.
Einreichungsfrist der Wahlvorschläge
Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl
zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl
läuft am Montag, dem 07. April 2014, 18.00 Uhr, ab.
Die Gemeindeverwaltung ist an diesem Tag zwischen
17.00 und 18.00 Uhr im Gemeindebüro, Hauptstr. 41,
55578 Vendersheim, erreichbar.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum
Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wahlen, ist an diesem Tag ebenfalls bis 18.00 Uhr besetzt
(2. OG, Zimmer 228).
Gerhard Lenz
Wahlleiter Ortsgemeinderatswahl
Wolfgang Janson
Wahlleiter Bürgermeisterwahl
Wallertheim
Ortsbürgermeister Robert Majchrzyk
Mittwoch, 17.30 bis 19.00 Uhr
Samstag, 10.30 bis 12.00 Uhr
Rathaus, Neustraße 3
Telefon 0 67 32 / 25 78 oder 78 00
Internet: http://www.wallertheim.de
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachung über die
erste Sitzung der Wahlausschüsse
Die erste Sitzung der Wahlausschüsse für die Wahl
zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl
findet am 09. April 2014, 19.00 Uhr, im Rathaus,
Neustr. 3, 55578 Wallertheim, statt. Die Wahlausschüsse haben über die eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen. Die Sitzung ist öffentlich.
Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die
Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen.
Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein.
Einreichungsfrist der Wahlvorschläge
Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl
zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl
läuft am Montag, dem 07. April 2014, 18.00 Uhr, ab.
Die Gemeindeverwaltung ist an diesem Tag zwischen
17.00 und 18.00 Uhr im Rathaus, Neustr. 3, 55578
Wallertheim, erreichbar.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum
Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wahlen, ist an diesem Tag ebenfalls bis 18.00 Uhr besetzt
(2. OG, Zimmer 228).
Robert Majchrzyk
Gemeindewahlleiter
Amtlicher Teil
Übung der
Freiwilligen Feuerwehr Wallertheim
Am Freitag, den 28.03.14 um 19.00 Uhr findet eine
Übung statt. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen bittet der Wehrführer.
Wörrstadt
Stadtbürgermeister Ingo Kleinfelder
Sprechstunden:
montags von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
mittwochs von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
donnerstags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Sprechstunden der Beigeordneten
Gerhard Seebald, Angelika Müller, Peter Mai:
donnerstags von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr und nach
Vereinbarung.
Öffnungszeiten Rathaus:
täglich von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Rathaus, Pariser Straße 75
Telefon 0 67 32 / 33 77
Fax: 0 67 32 / 6 28 73
Internet: http: //www.woerrstadt.de
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachung über die
erste Sitzung der Wahlausschüsse
Die erste Sitzung der Wahlausschüsse für die Wahl
zum Stadtrat Wörrstadt, zum Ortsbeirat Rommersheim, für die Bürgermeisterwahl Wörrstadt und Ortsvorsteherwahl Rommersheim findet am 08. April
2014, 19.00 Uhr, im Rathaus, Pariser Str. 76, 55286
Wörrstadt, statt. Die Wahlausschüsse haben über
die eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen.
Die Sitzung ist öffentlich.
Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die
Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen.
Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein.
Einreichungsfrist der Wahlvorschläge
Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl
zum Ortsbeirat, Stadtrat, für die Ortsvorsteher- und
Bürgermeisterwahl läuft am Montag, dem 07. April
2014, 18.00 Uhr, ab.
Die Stadtverwaltung ist an diesem Tag zwischen
17.00 und 18.00 Uhr im Rathaus, Pariser Str. 76,
55286 Wörrstadt, erreichbar.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum
Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wahlen, ist an diesem Tag ebenfalls bis 18.00 Uhr besetzt
(2. OG, Zimmer 228).
Ingo Kleinfelder
Wahlleiter Gemeinderatswahl
Gerhard Seebald
Wahlleiter Bürgermeisterwahl
Sitzung des Stadtrates Wörrstadt
Am Montag, 31. März 2014, findet um 19:00 Uhr die
42. Sitzung des Stadtrates Wörrstadt im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Tagesordnung:
Öffentlich:
1. Begrüßung
2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß § 41 (1)
GemO
3. Beratung und Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Niederborn“
4. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass
einer Satzung zur freiwilligen Förderung von Fassaden-Restaurierungen
5. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Bezuschussung
6. Beratung und Beschlussfassung über Antrag auf
Ausbau des Weges im Graben vom Marktplatz
zum Friedhof (Antrag CDU-Fraktion)
7. Beratung und Beschlussfassung über Beitritt zur
Tourismus GmbH
8. Mitteilungen und Anfragen.
Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß § 16a der GemO
zu stellen.
Donnerstag, den 27. März 2014
Nichtöffentlich:
1. Präsentation der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung Innenstadtsanierung
2. Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung über
Konzept Bahnhof
3. Beratung und Beschlussfassung über Steuerangelegenheiten
4. Beratung und Beschlussfassung über Grundstücksangelegenheiten
5. Beratung und Beschlussfassung über Personalangelegenheiten
6. Mitteilungen und Anfragen.
Rechtsverordnung
über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage
in der Stadt Wörrstadt am
Sonntag: 30.03.2014
Sonntag: 28.09.2014
Sonntag: 30.11.2014
Aufgrund des § 10 des Ladenöffnungsgesetzes
Rheinland-Pfalz vom 21.11.2006 (GVBl. 2006 S. 351)
i. V. m. § 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und des technischen Gefahrenschutzes (AGSchZuVO) vom
26.09.2000 (GVBl. S. 379), zuletzt geändert durch
das Ladenöffnungsgesetz vom 21.11.2006 wird für
die Stadt Wörrstadt folgende Rechtsverordnung erlassen:
§1
Die Verkaufsstellen in der Stadt Wörrstadt dürfen aus
Anlass des „Frühlingstags/Ostermarkts“ am Sonntag, dem 30. März 2014, aus Anlass des „Herbstsonntags“ am Sonntag, dem 28. September 2014
und aus Anlass des „Wörrstädter Weihnachtssonntags“ am Sonntag, dem 30. November 2014 in der
Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein.
§2
(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen an
dem verkaufsoffenen Sonntag nur während der zugelassenen Ladenöffnungszeiten und soweit dies zur
Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten zwingend erforderlich ist, bis zu insgesamt weiteren 30 Minuten beschäftigt werden.
(2) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger als 3 Stunden
beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche bis oder ab 13:00 Uhr von der Arbeit freizustellen.
(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.
§3
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen,
Beschäftigungsart und -dauer, der am Sonntag beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
sowie über die diesen gewährte Freistellung zu
führen.
§4
Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, 2 Abs. 1 und 2
sowie gegen § 3 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 15 des Ladenöffnungsgesetzes geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12.04.1976 (BGBl.
S. 965), zuletzt geändert am 21.06.2005 (BGBl. I S.
1666/1668) geahndet. Die Beschäftigung werdender
und stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21
Abs. 1 Nr. 3 der Neufassung des Mutterschutzgesetzes in der Fassung vom 20.06.2002 (BGBl. I S. 2318)
als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
§5
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde
Wörrstadt in Kraft.
Wörrstadt, 19. März 2014
Verbandsgemeinde Wörrstadt
Markus Conrad
Bürgermeister
Sonstige amtliche Bekanntmachungen
Die Verantwortung für die sonstigen amtlichen
Bekanntmachungen tragen die jeweiligen Verfasser.
Donnerstag, den 27. März 2014
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR)
Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
- Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde Bad Kreuznach, 19.03.2014
Rüdesheimer Str. 60-68, 55545 Bad Kreuznach
Telefon: 0671/820-557, Telefax: 0671/820-500
Email: [email protected], Internet: www.dlr-rnh.rlp.de
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren
Stadecken Projekt V
Az.: 91694-HA10.3
Vorläufige Besitzeinweisung
§ 65 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
I. Anordnung
Die Beteiligten werden hiermit in den Besitz der neuen Grundstücke (Abfindungsgrundstücke) eingewiesen:
• für die Weinbergsflächen mit Wirkung zum
12.04.2014
• für die sonstigen Flächen mit Wirkung zum
12.04.2014, sofern sich die Beteiligten nicht anderweitig einigen.
Mit diesem Zeitpunkt gehen der Besitz und die Nutzung der neuen Grundstücke auf die im Nachweis
des neuen Bestandes genannten Empfänger über.
Jeder Beteiligte erhält bis zu diesem Zeitpunkt einen
vorläufigen Auszug aus dem Nachweis des Neuen
Bestandes und einen Kartenauszug mit der Darstellung seiner neuen Flurstücke.
II. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die sofortige Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), wird angeordnet mit
der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen sie keine aufschiebende Wirkung haben.
III. Hinweise
1. Allgemeine Hinweise
Die Erzeugnisse der neuen Grundstücke treten in
rechtlicher Beziehung an die Stelle der Erzeugnisse
der alten Grundstücke. Soweit an Erzeugnissen oder
sonstigen Bestandteilen besondere Rechtsverhältnisse bestehen können, gilt der Empfänger als Eigentümer der neuen Grundstücke.
Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an den
dem Eigentümer zur Last fallenden Beiträgen, auf Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder auf
Regelung des Pachtverhältnisses (§§ 69 und 70
FlurbG) sind - soweit sich die Beteiligten nicht einigen können - gemäß § 71 FlurbG spätestens 3 Monate nach Erlass dieser Anordnung beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) RheinhessenNahe-Hunsrück zu stellen.
Die nach § 34 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums bleiben bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes bestehen.
Deshalb dürfen auch weiterhin Änderungen der Nutzungsart, die über den Rahmen eines ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetriebes hinausgehen (z.B.
Beseitigung bzw. Neuanlage von Obstbaumanlagen,
Errichtung oder Veränderung von Bauwerken und
Einfriedungen sowie Beseitigung von Bäumen, Beerensträuchern, Hecken usw.) nur mit Zustimmung
der Flurbereinigungsbehörde vorgenommen werden.
Die rechtlichen Wirkungen dieser vorläufigen Besitzeinweisung enden mit der Ausführung des Flurbereinigungsplanes (§ 66 Abs. 3 FlurbG).
Durch die vorläufige Besitzeinweisung wird Widersprüchen, die von den Beteiligten bei der Vorlage
des Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die
zugeteilten Abfindungsgrundstücke, erhoben werden, nicht vorgegriffen. Änderungen des Flurbereinigungsplanes sind unbeschadet dieser Anordnung
nach wie vor möglich. Anträge auf örtliche Einweisung in die neue Feldeinteilung können bis zum
11.04.2014 beim Dienstleistungszentrum Ländlicher
Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück gestellt
werden.
Begründung
1. Sachverhalt
Durch die vorläufige Besitzeinweisung soll den Beteiligten die Möglichkeit gegeben werden, die neuen
Amtlicher Teil
Grundstücke schnellstmöglich in Besitz, Nutzung
und Verwaltung zu übernehmen. Ein Nutzungswechsel ist nur entsprechend dem jahreszeitlichen Bewirtschaftungsablauf möglich.
Durch diese Anordnung sollen die Beteiligten alsbald
in den vollen Genuss der Vorteile des Flurbereinigungsverfahrens in ihren Weinbergen gebracht werden. Insbesondere soll ihnen das zeitgerechte Setzen der Pfropfreben auf den neuen Grundstücken im
Frühjahr 2014 ermöglicht werden.
2. Gründe
2.1 Formelle Gründe
Diese Anordnung wird vom DLR Rheinhessen-NaheHunsrück als zuständige Flurbereinigungsbehörde
erlassen.
Rechtsgrundlage sind die §§ 62, 63, 65 und 66
FlurbG.
Die Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft ist erfolgt.
Die formellen Voraussetzungen des § 65 FlurbG zur
Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung liegen
vor.
2.2 Materielle Gründe
Die endgültigen Nachweise für Fläche und Wert der
neuen Grundstücke liegen vor sowie das Verhältnis
der Abfindungen zu dem von jedem Beteiligten Eingebrachten steht fest.
Die Grenzen der neuen Grundstücke (Abfindungsgrundstücke) werden bis zur allgemeinen Wirksamkeit der vorläufigen Besitzeinweisung in die Örtlichkeit übertragen.
Die neue Feldeinteilung wurde den Beteiligten vom
17.02. bis 19.02.2014 und am 13.03.2014 in der Gemeindeverwaltung in Stadecken-Elsheim bekannt
gegeben.
Die materiellen Voraussetzungen des § 65 FlurbG zur
Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung liegen
vor.
2.3 Gründe für die sofortige Vollziehung
Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung liegt im
überwiegenden Interesse der Beteiligten des Verfahrens. Die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs
hätte bei der örtlichen Verflechtung zahlreicher Altparzellen und Abfindungsgrundstücke zur Folge,
dass viele Beteiligte ihre Landabfindung zu dem vorgesehenen Zeitpunkt nicht in Besitz nehmen könnten. Sie sollten möglichst bald die Vorteile der Besitzzusammenlegung ausnutzen und die erforderlichen betrieblichen Umstellungen einleiten können.
Die Verzögerung der Besitzübernahme hätte deshalb
erhebliche Nachteile für die Beteiligten zur Folge.
Die sofortige Vollziehung liegt aber auch im öffentlichen Interesse, da der Allgemeinheit im Hinblick auf
die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der
landwirtschaftlichen Betriebe und wegen der in die
Flurbereinigung investierten erheblichen öffentlichen
Mittel daran gelegen ist, die Ziele des Verfahrens
möglichst bald herbeizuführen.
Die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der
VwGO sind damit gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten Tag der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift
bei dem
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR)
Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
Rüdesheimer Straße 60-68,
55545 Bad Kreuznach oder
Dienstsitz Oppenheim, Wormser Str. 111,
55276 Oppenheim, oder
Dienstsitz Simmern, Schloßplatz 10,
55469 Simmern,
oder bei der
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD),
- Obere Flurbereinigungsbehörde Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier,
einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die
Ende amtlicher Teil
Seite 13
Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der
oben genannten Behörden eingegangen ist.
Hinweis: Der Widerspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden.
Im Auftrag
gez. Frank Schmelzer
(Gruppenleiter)
Grünschnitt am Wiesbach
Wir haben in den vergangenen Jahren bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Entsorgung des
Grünschnittes am Wiesbach oder in der Böschung
des Wiesbachs verboten ist und auch zu Umweltschäden führt. Leider gibt es immer noch Zeitgenossen, die sich daran nicht halten und ihren Grünschnitt achtlos am Wiesbach oder in der Wiesbachböschung entsorgen. Dies führt bei erhöhtem Wasserstand zu einer Hochwassergefährdung, ist für die
natürliche Bepflanzung der Wiesbachböschung
schädlich und bietet auch Mäusen und Ratten einen
idealen Unterschlupf. Grünabfall kann kostenlos auf
dem Wertstoffhof oder in der entsprechenden Mülltonne entsorgt werden. Es gibt also keinen Grund die
Umwelt mit seinem Abfall zu verschmutzen.
Wiesbachverband,
Ernst-Ludwig-Str. 36, 55232 Alzey
Aufruf zur Haussammlung 2014
für blinde und sehbehinderte
Menschen in Rheinland-Pfalz
Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,
der Landesblinden- und Sehbehindertenverband
Rheinland-Pfalz e. V. führt zwischen dem 31. März
und dem 9. April 2014 seine traditionelle Haussammlung durch. Sehr gerne habe ich auch in diesem Jahr die Schirmherrschaft über diese wichtige
Aktion übernommen, die uns alle zur Solidarität aufruft.
Die Bereitschaft zum Engagement für andere ist eine
der stärksten Bindekräfte in unserer Gesellschaft. Indem er das Miteinander, den Erfahrungsaustausch
und die gegenseitige Unterstützung von blinden und
sehbehinderten Menschen in unserem Land fördert,
geht der Landesblinden- und Sehbehindertenverband mit gutem Beispiel voran. Als Selbsthilfeverband hat er sich zum Ziel gesetzt, für Teilhabe,
Gleichstellung und Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen einzutreten.
Rheinland-Pfalz soll ein Land der Chancen für alle
Bürger und Bürgerinnen sein. Ganz selbstverständlich gehört dazu ein gleichberechtigtes Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen. Es
ist der Landesregierung ein Anliegen, Menschen mit
Behinderungen als Experten und Expertinnen in eigener Sache an der Realisierung eines inklusiven
Miteinanders zu beteiligen.
Der Landesblinden- und Sehbehindertenverband
nimmt diese Aufgabe wahr und steht nicht nur Betroffenen, sondern auch Politik und Wirtschaft beratend zur Seite. Er fördert Bildungsmaßnahmen, den
Blinden- und Sehbehindertensport sowie die Jugendarbeit. Er berät zu Hilfsmitteln und in Rechtsfragen. In seinen neun regionalen Mitgliedsvereinen ist
er hilfesuchenden Menschen umfassender Informant, treuer Ratgeber und verlässlicher Ansprechpartner.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als zuständige Behörde hat dem Landesblinden- und Sehbehindertenverband die Sammelerlaubnis erteilt. Wir
alle sind nun dazu aufgerufen, den Verband durch eine großherzige Spende bei seinen vielfältigen und
wichtigen Aufgaben zu unterstützen.
Machen Sie mit! Leisten Sie Ihren persönlichen Beitrag zur wertvollen Arbeit des Landesblinden- und
Sehbehindertenverbandes. Dafür danke ich Ihnen
schon heute.
Malu Dreyer
Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz
Seite 14
Nichtamtlicher Teil
A
Donnerstag, den 27. März 2014
Nichtamtlicher Teil
ktuelles aus den Gemeinden
Gottesdienste
Katholische Gottesdienste:
Armsheim: Sa 18 Uhr Eucharistiefeier.
Di 12.15 Uhr Eucharistiefeier mit Erstkommunionkindern. E-Mail + Internet
siehe Wörrstadt.
Gau-Weinheim,
Gau-Bickelheim,
Wallertheim, Vendersheim, Partenheim und Wolfsheim (Pfarrgruppe
Wißberg): Fr 18.30 Uhr Hl. Messe in
Gau-Bickelh. Sa 17 Uhr Hl. Messe in
Gau-Bickelh.; 17 Uhr Wortgottesdienst
mit Kommunionfeier in Wallerth.; 18.30
Uhr Hl. Messe in Wolfsh. So 9 Uhr Hl.
Messe in Gau-Weinh.; 10.30 Uhr Wortgottesdienst mit Kommunionfeier in
Vendersh.; 10.30 Uhr Hl. Messe in
Partenh. Mo 18.30 Uhr Hl. Messe in
Partenh. Di 18.30 Uhr Hl. Messe in
Vendersh. Mi 18.30 Uhr Hl. Messe in
Gau-Weinheim.
Pfarrgruppe Saulheim-Gabsheim
mit Filialgemeinden Schornsheim
und Udenheim: Fr 6.30 Uhr Frühschicht in Udenh.; 18 Uhr Kreuzweg,
18.30 Uhr Hl. Messe in Saulh. Sa 17
Uhr Vorabendmesse in Schornsh.; 18
Uhr Rosenkranz, 18.30 Uhr Vorabendmesse in Udenh. So 9.30 Uhr Amt in
Gabsh.; 11 Uhr Familiengottesdienst,
anschl. Fastenessen in Saulh. Di 18
Uhr Rosenkranz, 18.30 Uhr Hl. Messe
in Saulh. Do 8.30 Uhr Hl. Messe, Krankenkommunion in Gabsheim.
Spiesheim: So 9 Uhr Eucharistiefeier.
Do 18 Uhr Bußandacht, anschl. Beichte. E-Mail + Internet siehe Wörrstadt.
Sulzheim: Fr 9 Uhr Eucharistiefeier. So
10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier. Mi 18
Uhr Eucharistiefeier. E-Mail + Internet
siehe Wörrstadt.
Wörrstadt: Sa Großes Gebet „Mut ist
zu geben, wenn alle nehmen“: 18 Uhr
Eröffnungsandacht mit Aussetzung
des „Allerheiligsten“, anschl. Meditation zum Hungertuch mit Pfr. Kaiser; ca.
19 Uhr Taizé-Gebet. So 9 Uhr Gestaltete Gebetsstunden mit der Gruppe
„Gerechtigkeit und Frieden“; 9.45-
Kultur - Sport - Vereinsleben
10.30 Uhr Gestaltete Gebetsstunden
des Frauenkreises; 10.30 Uhr Stille Anbetung; 11 Uhr Eucharistiefeier mit sakramentalem Segen, anschl. ca. 12
Uhr Fastenessen. Mo 19 Uhr „Atempause“, ökum. Fastenandacht, ev. Kirche. Mi 16 Uhr Eucharistiefeier im Seniorenzentrum. Do 10 Uhr Eucharistiefeier mit Erstkommunionkindern; 11
Uhr Stille Stunde. E-Mail: [email protected]; Internet:
www.pfarrgruppe-woerrstadt.de.
Evangelische Gottesdienste:
Armsheim: So 10.30 Uhr Gottesdienst
(Prädikantin M. Scheuermann).
Ensheim: So siehe Spiesheim, Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden. Di 19.30 Uhr Passionsandacht, ev. Kirche Biebelnheim.
Gau-Weinheim: So 10.15 Uhr Gottesdienst in Wallertheim.
Nieder-Saulheim: Fr 19 Uhr Flötenkreis, 19.30 Uhr Tanzkreis (beide DBH).
So 10.10 Uhr Gottesdienst. Mo 20 Uhr
Bläserkreis (DBH). Di Konfirmandenunterricht: 16 Uhr Gruppe I, 17.30 Uhr
Gruppe II (beide DBH); 20 Uhr Meditationsabend (Büroanbau DBH). Mi 20
Uhr Singkreis (MLH). Do 14.30 Uhr Seniorenkreis (DBH). Sprechzeiten v. Pfr.
Mathias Engelbrecht n. tel. Vereinbarung, Tel. 06732-3279. Bürozeiten: Mo
8.30-10 Uhr, Di u. Do 8.30-11 Uhr, Gemeindebüro Neupforte 16, Tel. 067323279, Fax: 935538. [email protected],
www.evki-saulheim.de.
Ober-Saulheim: So 10 Uhr Gottesdienst (Pfr. Ansorg). Di 17 Uhr Konfirmandenunterricht (MLH). Mi 15 Uhr
Gemeindetreff; 20 Uhr Singkreis, beides MLH. Sprechzeiten v. Pfr. Ansorg
n. tel. Vereinbarung, Tel. 935727. Bürozeiten von Fr. Schilling im MLH: Mo
10.30-12 Uhr, Mi 9-12 Uhr. Tel. 067324857. Kleidersammlung für die NiederRamstädter-Heime: immer Mo, Mi und
Sa von 9-11 Uhr, im Raum gegenüber
der Kirche; Kleidersäcke bitte in den
Raum stellen.
Partenheim: So 10.15 Uhr Gottesdienst („Kirchentaxi“ nach Absprache).
Mo 19.30 Uhr Kirchenchor. Di 16.30
Uhr Bürostunde. Mi 8 Uhr Bürostunde;
10 Uhr Krabbelkreis; 16.30 Uhr Bücherei. Termine mit Pfarrerin und Pfarrer
nach Vereinbarung.
Schornsheim: So 9 Uhr Gottesdienst.
Di 16.15 Uhr Konfirmandenstunde. Mi
10 Uhr Krabbelgruppe, ev. Gemeindehaus; 20 Uhr Kirchenchor. Bürostunden v. Karin Trapp im ev. Gemeindehaus Schornsheim: Mi 9-12 und Do
15-17 Uhr, Tel. 4048, Fax: 963530,
EvKG-Schor [email protected],
www.ev-schornsheim-udenheim.de.
Sprechstunden von Pfr. Klein nach tel.
Vereinbarung unter Tel./Fax 067323367.
Spiesheim: So 10.10 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden von Be., Bi., En. und Sp. Di 19.30
Uhr Passionsandacht, ev. Kirche Biebelnheim.
Udenheim: So 10.15 Uhr Gottesdienst. Di 15 Uhr Konfirmandenstunde; 16 Uhr Kinderclub mit Anja Muth.
Mi 20 Uhr Kirchenchor. Büro- u.
Sprechstunden v. Pfr. Klein siehe
Schornsheim.
Vendersheim: Sa 17.45 Uhr „KirchenTaxi“ zum Gottesdienst um 18 Uhr. Di
16.30 Uhr Bürostunde. Mi 8 Uhr Bürostunde. Termine mit Pfarrerin und Pfarrer nach Vereinbarung.
Wallertheim: So 10.15 Uhr Gottesdienst (Prädikantin Jung).
Wörrstadt: Fr 9.30 Uhr AbschlussGottesdienst der Abiturienten der GFG
Wö (Pfr. Beutler-Lotz). So 10.15 Uhr
Gottesdienst (Pfrin. Becker); 11 Uhr
Kindergottesdienst, ev. Gemeindehaus
(O. Scholles, G. Weisheimer). Mo 19
Uhr Ökum. Andacht „Atempause“
(Pfrin. Becker), ev. Kirche. Gemeindearbeit: Do 16.15 Uhr Konfirmandenunterricht; 20 Uhr Kantorei. Fr 14.30 Uhr
Seniorennachmittag. Sa 9 Uhr Großes
Frauenfrühstück, Bonifatiushaus. Mo 9
Uhr Krabbelgruppe; 16 Uhr Kinderchor
(ab 5 J.). Di 16.15 Uhr Konfirmandenunterricht; 18.30 Uhr MS-Selbsthilfegruppe. Mi 18 Uhr Bläserkreis; 19.30
Uhr Suchtkrankenhilfe; 19.30 Uhr
Theol. Gesprächskreis, Pfarrhaus.
Sprechstunde Pfrin. Becker: jederzeit
n. tel. Vereinbarung, 961172 im ev. Gemeindebüro; 8175 privat. Sprechstunde Pfr. Koch: jederzeit n. tel. Vereinbarung, Tel. 963289 im Pfarrhaus,
Pfarrstr. 13. Bürostunden im Ev. Gemeindebüro, Hermannstr. 45, Tel.
8509; Mo, Di, Mi, Fr 9-12 Uhr, Do
10.30-12 Uhr; www.woerrstadt-evangelisch.de.
Rommersheim: So 9 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Becker). Gemeindearbeit:
Mo 20 Uhr Posaunenchor Probe.
Sprechstunde Pfr. Koch und Gemeindebürostunden siehe Wörrstadt.
Stadtmission Wörrstadt: Osterstr. 32,
Udenheim; Gottesdienst mit KinderGottesdienst „Schatzinsel” (3-10 J.)
und „Fischlis” (10-14 J.) So 10 Uhr;
Teenkreis So 18 Uhr (nicht in den Ferien) Ansprechpartner M. Löffler Tel.
06732-62549; Kreis Junger Erwachsener Di 20 Uhr Kontakt Fam. Löffler Telefon 06732-935365; Seniorentreff Fr
14.30 Uhr (14-tägig; in ungeraden Wochen). Kleingruppen/Hauskreise in
Partenheim, Saulheim und Wörrstadt.
Fahrdienste z. d. Veranstaltungen nach
Absprache. Infos bei Gemeinschaftspastor Matthias Löffler, Tel. 0673262549.
www.stadtmission-woerrstadt.de.
Neuapostolische Kirche: Wörrstadt,
Bleichstr. 1: So 9.30 Uhr Gottesdienst.
Mi 20 Uhr Gottesdienst.
Alzey, Wormser Straße 81: So 9.30 Uhr
Gottesdienst. Mi 20 Uhr Gottesdienst.
„Männerrunde” im Diakonischen
Werk Alzey, Gesprächskreis zu Alltagssorgen, Lebenskrisen, Partnerschaft,
Familie, Beruf... jede gerade KW, donnerstags v. 19-21 Uhr Schloßgasse 14,
Alzey, Tel. 06731-950317.
Ihre E-Mails an die Redaktion des Nachrichtenblattes senden Sie an: [email protected]
Verbandsgemeinde
Kunst / Kultur
Kikeriki Theater
kommt nach Sörgenloch
Der TuS Sörgenloch veranstaltet am
Samstag, 31. Mai gemeinsam mit dem
Kikeriki Theater ein Puppentheater für
Erwachsene: „Siegfrieds Nibelungenentzündung“. Beginn der Veranstaltung
im Vereinshaus Sörgenloch ist um
20 Uhr, Einlass bereits um 19 Uhr. Karten zum Preis von 25 Euro gibt es ab
sofort bei: Wolle und Mode, Melitta
Wettig, Pariser Str. 107, Nieder-Olm, Tel.
06136-3652; Ingo Bender, Schlossgasse 6, Sörgenloch, Tel. 06136-5537;
Sieglinde Vollmer, Oppenheimerstr. 33,
Sörgenloch, Tel. 06136-2302; Thorsten
Wettig, Mainzer Str. 12, Sörgenloch, Tel.
06136-7385.
S.Sz.
Sport
Jugend-Fußball-Turnier
Auch in diesem Jahr richtet der Förderverein Fußball der TG Wallertheim (SG
Wiesbachtal) wieder ein Fußballturnier
für G-Jugend-Mannschaften aus. Am
1. Mai ab 10.30 Uhr tummeln sich die
Spieler/-innen auf dem Sportgelände
der TG Wallertheim. Für das leibliche
Wohl wird wie immer bestens gesorgt
sein. Anmeldungen sind noch unter Tel.
06732-603859 oder per Mail an
[email protected] bis zum 4.4.
möglich.
J.Pf.
Vereinsleben
Nähen für den guten Zweck
Mehrere Mütter des Spielkreises Villa
Regenbogen e.V. haben gemeinsam
Kindermützen, Hosen und Halstücher
für den Wörrstädter Ostermarkt genäht. Die Ergebnisse kann man diesen
Sonntag am Stand der Villa Kunterbunt
begutachten und natürlich auch kaufen. Zusätzlich veranstaltet der Spielkreis dort eine große Tombola mit vielen Preisen und einen Kuchen- und
Kaffeeverkauf. Alle interessierten Eltern
haben zudem die Möglichkeit sich über
unseren pädagogischen Spielkreis zu
informieren, der zwei- oder viermal die
Woche vormittags eine Betreuung für
Kinder ab 15 Monate in Saulheim anbietet. Anmeldungen sind bei Frank
Hansen unter Tel. 06732-933722 möglich.
J.Sch.
Sportbund Rheinhessen
Die nachfolgend aufgeführten Veranstaltungen richten sich an Vereinsmitarbeiter/innen wie Vorstandsmitglieder,
Übungsleiter/Trainer/innen und an alle
Interessierte. Sie werden zur Verlängerung der Gültigkeit der Übungsleiter C-
Donnerstag, den 27. März 2014
Nichtamtlicher Teil
Seite 15
V.i.S.d.P. Horst Rupp, Agendabüro, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt
Treff aktiv lädt ein: Lauftreff für alle!
Die Initiative Treff aktiv in Wörrstadt bietet regelmäßig einen Lauftreff für alle
Laufinteressierten an. Geplant ist eine Streckenlänge von ca. 5 Kilometern,
wobei sich die tatsächliche Länge der Laufstrecke nach den Teilnehmern richtet. Interessierte sind herzlich eingeladen am Mittwoch, den 2. April 2014 um
10:00 Uhr unter der Leitung von Klaus Vollmer mitzulaufen. Treffpunkt ist der
Parkplatz beim Café Emrich, Rheingrafenstr. 6, 55286 Wörrstadt. Es wird bei
jedem Wetter gelaufen, eine Anmeldung ist nicht erforderlich! Vorabinfos beim
Caritaszentrum Alzey, Tel. 06731/941597.
Weitere Termine sind jeweils Mittwoch, der 16. und 30. April sowie der 4., 14.
und 28. Mai 2014.
Es gibt viele gute Argumente für das Laufen. So ist Laufen jederzeit und überall möglich und eine simple Methode, Stress abzubauen. Laufen ist wie eine
Medizin, die nicht nur das Wohlbefinden, sondern auch das Selbstbewusstsein und das Körpergefühl stärkt. Laufen ist auch die ideale Methode zur Gewichtsabnahme. Laufen ist in jedem Lebensabschnitt möglich. Sie sind nie zu
alt, um mit dem Laufen zu beginnen und ein regelmäßiges Training auszuüben.
Träger der Initiative Treff aktiv sind das Caritaszentrum Alzey, die Agendagruppe Generationen der VG Wörrstadt, die katholische und evangelische Kirchengemeinde, das katholische Bildungswerk Rheinhessen sowie die Stadt Wörrstadt.
Frühjahrsputz
mit Entrümpelung
Die Tage werden länger und heller, es ist Frühling, der jährliche Frühjahrsputz
klopft an. Viele von uns packt jetzt die Lust aufs Großreinemachen.
Aber vor dem Putzen, Saugen, wischen
und Scheuern sollte das Entrümpeln
angepackt werden. Der Schreibtisch,
die Ablagen quellen über, der Kleiderschrank platzt beinahe aus den Nähten. Es ist an der Zeit Ballast über Bord
zu werfen, um so den Winter zu verabschieden. Jetzt gilt es, die Schränke zu
wischen, Fenster zu putzen, auch die
Federbetten zu reinigen. Die Kleider
sollten ebenfalls gelüftet werden.
Rund eine Milliarde Euro geben die
Deutschen für Reinigungsmittel aus.
Putzen ohne Umweltbelastung ist
kaum möglich, da sehr viele Reinigungsmittel Chemikalien enthalten, die
ins Abwasser gelangen. Laut Internet-Ökotipps des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist ein Reinigungsmittel umso schädlicher, je
spezieller es ist. Der Rat des BUND daher: „Ein Allzweckreiniger, möglichst unparfümiert und ohne Konservierungsstoffe, und ein Essig- oder Zitronenreiniger reichen meist aus und können auch schädliche WC-Reiniger ersetzen.
Zum Scheuern empfiehlt sich Haushaltssoda. Mit mechanischen Mitteln wie
Drahtschwamm, Bürste und Saugglocke lässt sich viel Chemie einsparen.“
Man kann also sehr wohl auch beim Frühjahrsputz der Umwelt Gutes tun.
Na alles erledigt? Alles sauber? Dann kann der Sommer kommen!
Horst Rupp, Agendabüro
Gemeinsamkeit macht stark. Bringen Sie Ihre Ideen ein, machen Sie mit. Agenda 21 ist gelebte und praktizierte Demokratie!
Sprechzeiten von Erika Korrell und Horst Rupp, Agendabüro der VG Wörrstadt:
jeweils donnerstags 15.30-17.30 Uhr, am 1. Donnerstag im Monat 15.00-17.00 Uhr, in der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt,
Zum Römergrund 2-6. Kontakt: Tel. 06732/601-203, Fax 06732/601-88200, Mail: [email protected].
Kontakt in der Verwaltung: Ina Köhler, Tel. 06732/601-200. Internet www.vgwoerrstadt.de.
und Vereinsmanager C-Lizenz anerkannt.
Der Mittwoch in Rheinhessen
Sponsoring im Sportverein MIT201402: Sportsponsoring ist ein wichtiges
Thema für Sportvereine. Wie aber finde
ich Sponsoren für meinen Verein und
was kann ich anbieten? Termin: 2.4.,
18.30-21 Uhr, Mainz, 3 LE, 5 €, Referent: Matthias Poppen.
Vereinsbesteuerung MIT2014-03 + -07:
Die Veranstaltung verschafft einen kurzen Überblick über die Grundlagen der
Vereinsbesteuerung in den Tätigkeitsbereichen des gemeinnützigen Vereins
unter Berücksichtigung von aktuellen
Steuerrechtsänderungen.
Termin:
30.4., 18.30-21 Uhr, Mainz, 3 LE, 5 €,
Referentin: Bianca Lehr.
Tipps und Tricks für druckreife Presseartikel. Die Teilnehmer/innen erhalten
Impulse für die Zusammenarbeit mit
den lokalen Printmedien, aber auch für
die informationsverdichtete Gestaltung
ihrer
Vereins-Websites.
Termin:
7.5.,18.30-21 Uhr, Mainz, 3 LE, 5 €,
Referent: Claus Rosenberg.
Der Samstag in Rheinhessen
Jubiläen richtig feiern – Veranstaltungen perfekt organisieren. Nützliche Organigramme, Checklisten, praktische
Beispiele sowie Tipps und Ratschläge
machen das Seminar zu einem wichtigen Helfer bei der Organisation und
Durchführung von Sportveranstaltungen. Termin: 29.3., 10-16 Uhr, Mainz,
7 LE, 20 €, Referent: Peter Schauer.
Deutsches Sportabzeichen 2014 BUF2014-05: Inhalte: Grundsätzliches
zum Dt. Sportabzeichen, organisatorische Hinweise, praktische Übungen
mit dem Schwerpunkt auf Leichtathletik, Regelkunde und Hinweise zur Abnahme. Termin: 17.5., 9-14.30 Uhr,
Mainz, 6 LE, 15 €, Referent: Thomas
Kohlbacher.
Anmeldung und Information unter:
www.sportbund-rheinhessen.de - Veranstaltungsportal.
S.A-W.
Frauenselbsthilfe
nach Krebs
Das Treffen der Frauenselbsthilfe nach
Krebs am Mittwoch, 2. April um 18 Uhr
im Mehrgenerationenhaus, Schlossgasse 13 in Alzey steht unter den Thema „Achtsamkeit“. Das Konzept der
Achtsamkeit ist dabei ein Weg, der uns
hilft, ein Gespür für uns selbst zu entwickeln, zu spüren, was uns gut tut,
und wo wir uns erholen und auftanken
können. Referentin: Dr. Susanne
Schöffling, Mainz. Alle Interessierte
sind herzlich eingeladen.
Kontakt: Marita Debnar, Tel. 067318923053 oder E-Mail [email protected].
Deb.
Referent: Dr. med. A .Werner, FA Innere
Medizin/Psychotherapie, Versorgung
von Tumorpatienten, Tumorzentrum
Rheinland-Pfalz e.V. Thema: Folgeprobleme nach Prostatakrebs.
Am 10. Juli findet ein Informations-Tagesausflug zur Uni Homburg/Saar
statt. Wir bitten um Anmeldung. Unkostenbeitrag 10 Euro.
Ehefrauen und Lebenspartnerinnen
sind wie immer willkommen. Ansprechpartner: Georg Schott (1. Vorsitzender), Tel. 06701-202148.
Gg.Sc.
SHG Prostatakrebs
Sprendlingen & Umgeb. e.V.
Einladung zum 116. Treffen unserer
Selbsthilfegruppe am Donnerstag,
3. April um 18 Uhr im ev. Gemeindehaus in Sprendlingen, Marktplatz 7.
Wechsel in die Sommerzeit
Osterartikel/Handarbeiten
zugunsten von Afemdi
Die nächste Zeitumstellung ist am
Sonntag, 30.3.2014 um 2.00 Uhr.
Die Uhr wird dann um 1 Stunde
vorgestellt - die Nacht ist also
1 Stunde kürzer. Dabei findet der
Wechsel von der Winterzeit (Normalzeit) in die Sommerzeit statt.
Foto: © WoGi - Fotolia.com
Red.
Land Frauen Verband Rhh.
Hund, Katze & Co
Über das Thema „Gesundheit“ macht
sich der engagierte Tierbesitzer oft erst
Gedanken, wenn das Tier krank ist.
Dabei ist es gerade das Wissen um
den Erhalt der Gesundheit, das an erster Stelle stehen sollte. Sandra Sievers,
engagierte Tierheilpraktikerin, wird am
2. April um 19.30 Uhr in Alzey im Haus
der Landwirtschaft über die Wesenszüge der Tierhomöophatie referieren
und viele wichtige Aspekte des gesunden Futters und der Parasitenprophylaxe ansprechen. Darüber hinaus Entscheidungshilfen zum Thema Impfungen geben. Gerne wird Sie auch auf Ihre speziellen Fragen eingehen. Wir
freuen uns auf Sie und interessante
Wortbeiträge.
Anmeldung: Land Frauen Verband
Rhh. e.V., Tel. 06731-95107500, Fax:
06731-95107510, E-Mail: [email protected].
Ga.Sc.
ZEITUMSTELLUNG
BSK-Malwettbewerb
Ostereier, selbstgemachte Osterdekoration, Gehäkeltes und Gestricktes für
Groß und Klein werden am Samstag,
5. April auf dem Bauernmarkt der Lokalen Agenda VG Wörrstadt von
8-13 Uhr (Weingut Huth, Hermannstraße 19) angeboten. Afemdi-projekte
Deutschland e.V. finanziert Bildungsund Entwicklungsprojekte für Frauen
und Mädchen in Kamerun. Nähere Information zur Arbeit des Vereins
„afemdi Deutschland - Chancen für
Frauen in Kamerun“ und zum aktuellen
Jahresprogramm sind vor Ort oder unter www.afemdi-Deutschland.de erhältlich.
Text: Gei./Foto: Schei.
„Wenn ich fliegen könnte“
Gleich zu Beginn des neuen Jahres
startet wieder das große Malprojekt für
Kinder mit und ohne Körperbehinderung. „Wenn ich fliegen könnte“ lautet
das Thema des Wettbewerbs, an dem
sich wieder Kinder im Alter von 6 bis
14 Jahren beteiligen können. Das Bild
sollte ausschließlich im Hochformat
DIN A 4 und mit deckenden Farben gemalt werden. Bitte keine Bleistiftzeichnungen und Collagen einsenden. Aus
den schönsten Einsendungen wählt
die Jury des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. 12 Monatsbilder und ein Titelbild für den Kalender „Kleine Galerie 2015“ aus. Der
Einsendung sollen neben dem Originalbild mit Titelangabe auch ein kurzer
Steckbrief und ein Foto des Künstlers/der Künstlerin (kein Passbild) bei-
Seite 16
liegen. Alle eingereichten Bilder bleiben Eigentum des BSK e.V. Einsendungen bis 11.4. zusammen mit dem
ausgefüllten Steckbrief an: BSK e.V.,
„Kleine Galerie“, Altkrautheimer Straße
20, 74238 Krautheim. Alle weiteren Infos per E-Mail an: [email protected] oder telefonisch unter: 06294428144. Der Steckbrief kann hier heruntergeladen werden:
http://www.bsk-ev.org/jugend. P.Rc.
Vorstand erweitert bei
100% erneuerbar e.V.
Bei der nach 5 Jahren erstmals erfolgten Neuwahl des Vorstandes wurde
Michael Lengersdorff (Saulheim) als
Vorsitzender des 100% erneuerbar e.V.
einstimmig bestätigt. Als neben ihm
letztes Gründungsvorstandsmitglied
wurde Karsten Krämer mit einem Präsentkorb als Schatzmeister verabschiedet und von Angelika Büker
(Armsheim) als Finanzchef beerbt. Ergänzt wird der jetzt wieder 5-köpfige
Vorstand durch den 2013 gewählten
stellvertretenden Vorsitzenden Harald
Schrauth (Wörrstadt), der bei Veranstaltungen durch die neue Beisitzende
Constanze Schuhmacher (StadeckenElsheim) unterstützt wird. Die Vorstandsriege komplettiert Schriftführerin Maria Podszus (Wörrstadt).
Einen weiterern Schwerpunkt der Versammlung bildeten Satzungsänderungen. So wird der Vorstand zukünftig
bereits alle 2 und nicht wie bisher nach
5 Jahren gewählt. Darüber hinaus hat
der Vorstand die Möglichkeit, zu seiner
Entlastung bei den vielfältigen Aufgaben einen nebenamtlichen Geschäftsführer einzustellen. Dies regelt u.a. eine
erstmals verabschiedete Geschäftsordnung. Beide Satzungen wurden
ebenso einstimmig auf den Weg gebracht wie der Jahresabschluss 2013
und der Doppelhaushalt für 2014/15.
Auch 2014 wird sich der Verein wieder
aktiv in das Thema „Energiewende in
Deutschland“ bei verschiedenen Veranstaltungen einmischen. Erstmals mit
einem Infostand vertreten sein wird der
Verein bei der Energiemesse „Leiniger
Land“ am 5.4. in Gerolsheim/Pfalz.
Weitere Termine: Beteiligung mit einer
Fußgruppe beim Festumzug zum
Weinfest in Spiesheim (8.6.) sowie Infostände mit Orangensaftverkauf beim
Kinderfestival am 20.7. im Mainzer
Volkspark sowie beim 3. Geisenheimer
Energietag (15.9.). Im Spätjahr 2014
sollen noch je ein Benefizkonzert mit
regionalen Bands sowie ein Vortragsabend folgen, bei dem wie bei allen
Veranstaltungen Gelder für ein Spendenprojekt gesammelt werden sollen.
Weitere Informationen zum Verein und
Nichtamtlicher Teil
zur Mitgliedschaft unter www.100-prozent-erneuerbar-verein.de, per Mail an
[email protected] oder telefonisch unter 06732-9656999.
Mi.Le.
Was sonst noch
Nordic-Walking
Am Freitag, 28. März startet von
17-19 Uhr ein Nordic Walking-Einführungskurs der Kvhs in Wörrstadt. Der
Kurs ist auch für Interessenten geeignet, die ihre Technik optimieren möchten. Weitere Informationen und Anmeldung: Geschäftsstelle der Kvhs, Tel.
06731-494740.
Zu.
Mütter-Väter-Treff
Wörrstadt
mit Kindern im ersten Lebensjahr
Am Montag, 7. April findet von 9.30 bis
11 Uhr das nächste Treffen für Mütter
und Väter mit ihren Babys im ersten
Lebensjahr im Bonifatiushaus, Pariser
Straße 44 in Wörrstadt statt. Wir wollen
die Zeit miteinander genießen, mit den
Babys spielen und singen und sie in ihrer Entwicklung begleiten. Wir laden alle Eltern mit ihren Neugeborenen herzlich zum Thema „Einführung Geburtserlebnis; Neugeborenenzeit, Stillen
und Ernährung mit der Flasche“ ein.
Die Gruppe wird begleitet von einer
Hebamme und einer Sozialpädagogin.
Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erwünscht.
Anmeldung und weitere Infos bei: Caritaszentrum Alzey, Beratungsstelle für
Frauen in Schwangerschaft und in
Notsituationen, Tel. 06731-941597,
Mail: [email protected].
A.Weh.
Kath. Bildungswerk lädt ein
zur Besichtigung des ZDF
Aufgaben der Medien, Di., 8. April:
Während der Führung durch das ZDF
wird über die Arbeit in der Redaktion
und die Entstehung einer Sendung berichtet. Besichtigt werden u.a. die Studios und Regiebereiche. Eine Teilnahme an der Live-Sendung „Hallo
Deutschland“ ist vorgesehen. Kosten:
5 Euro. Bitte anmelden unter Tel.
06130-940699. Treffpunkt: 13.45 Uhr,
Mainz-Lerchenberg, Sendezentrum
(eigene Anfahrt).
Eg.Al.
Integrative Ferienund Freizeitangebote
für Kinder und Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung im Alter von 6-18 Jahren
bietet der Familienunterstützende
Dienst (FUD) der Nieder-Ramstädter
Diakonie Ferienspiele mit vielen kreativen und spielerischen Aktivitäten auf
dem Freizeitgelände NeuLand und in
den Räumen des FUD in Jugenheim.
Ferienspiele: in den Osterferien vom
11.-17.4. und in den Sommerferien
vom 28.7.-1.8. Es besteht prinzipiell
die Möglichkeit auch an einzelnen Tagen teilzunehmen. Die Ferienspiele
sind Tagesangebote ohne Übernachtung. Für die Sommerferien ist im
Hunsrück eine spannende Freizeit mit
einem bunten Ferienprogramm geplant. Die Emmerichshütte liegt mitten
im Wald, ist im Erdgeschoss barrierefrei und verfügt über ein großes Außengelände. Die integrative Freizeit findet
in Zusammenarbeit mit den Internationalen Jugendgemeinschaftsdiensten
(IJGD) statt, das heißt Jugendliche aus
aller Welt werden mit den Kindern mit
Beeinträchtigung gemeinsam eine Woche verbringen. Ausflüge, Spiele, Basteln, Grillen usw. stehen auf dem Programm. Termin: 18.-22.8.
Für die Anmeldung und weitere Informationen steht Frau Stephan zur Verfügung: [email protected],
Tel. 06130-92923897.
Do.Th.
Sprechtag
des Bürgerbeauftragten
des Landes Rheinland-Pfalz, Dieter
Burgard, in Alzey
Die nächste Möglichkeit für Bürger/innen aus dem Landkreis Alzey-Worms
ihre Anliegen und Probleme mit Dieter
Burgard persönlich zu besprechen, besteht am Montag, 14. April in der Kreisverwaltung in Alzey. Ihre Anmeldung
nimmt das Büro des Bürgerbeauftragten, Tel. 06131-2899999 (Frau Jaudes),
bis zum 4.4. entgegen.
Natürlich können sich Bürger/innen jederzeit auch außerhalb der Sprechtage
schriftlich (Brief, per Telefax, per E-Mail
oder über das Online-Formular auf der
Internetseite) und telefonisch an den
Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, Dieter Burgard, 55116
Mainz, Kaiserstraße 32, Tel. 0613128999-0, Fax: 06131-2899989, E-Mail:
[email protected]
wenden. Die aktuellen Termine von
weiteren Sprechtagen des Bürgerbeauftragten finden Interessierte im Videotext, Tafel 725, SWR Fernsehen.
Informationen über den Landtag und
die Arbeit des Bürgerbeauftragten sowie das Online-Formular sind im Internet unter www.derbuergerbeauftragte.rlp.de abrufbar.
D.Bg.
100 „Innovationen
querfeldein“ gesucht
Am 1. März startete der Wettbewerb
„Ausgezeichnete Orte im Land der
Ideen“ 2014 der Initiative „Deutschland
– Land der Ideen“ und der Deutschen
Bank mit dem diesjährigen Schwerpunkt „Innovationen querfeldein –
Ländliche Räume neu gedacht“. Darauf verweist der Landtagsabgeordnete Heiko Sippel in einer Pressemitteilung. Gesucht werden 100 Innovationen, die die Zukunftsperspektiven der
ländlichen Regionen stärken. Gefragt
sind gemeinschaftliche Ideen aus Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft, Umwelt,
Bildung oder Gesellschaft, die nationalen und internationalen Vorbildcharakter haben und die Region voranbringen. Bis zum 15. April können sich
deutschlandweit Unternehmen und
Forschungsinstitute, Städte, Kommunen, Landkreise, Ministerien, Kunstund Kultureinrichtungen, Universitäten,
soziale und kirchliche Einrichtungen,
Initiativen, Vereine, Verbände, Genos-
Donnerstag, den 27. März 2014
senschaften sowie private Initiatoren
bewerben. Eine hochkarätige Jury
wählt die besten 100 Ideen aus, die einen nachhaltigen Beitrag für die Zukunft der ländlichen Regionen liefern.
Weitere Infos unter www.ausgezeichnete-orte.de.
H.Sip.
Erinnerungen
ein Denkmal setzen
Die Stiftung „Lebendige Stadt“ ruft
Städte und Gemeinden auf, sich für
den Stiftungspreis 2014 unter dem
Motto „Die lebendigste Erinnerungsstadt: Gedenken – Bewusst machen –
Identität stiften“ zu bewerben. Dabei
werden Projekte, die in besonderem
Maße zur Erinnerungskultur der Stadt
oder Gemeinde beitragen ausgezeichnet. Im Fokus des diesjährigen Wettbewerbs steht der Umgang mit der eigenen Stadtgeschichte, besonderen
Bauwerken und Räumen, historischen
Ereignissen und Personen, seien sie
positiv oder negativ konnotiert. Solche
Projekte rufen Bewohnern und Besuchern der Stadt die Stadtgeschichte in
all ihren Facetten in Erinnerung. Der Alzeyer Landtagsabgeordnete Heiko
Sippel ermuntert die Kommunen im
Landkreis, sich am Wettbewerb zu beteiligen: „Viele unserer Dörfer und
Städte beschäftigen sich intensiv mit
ihrer Geschichte und pflegen aktiv die
Erinnerungskultur, damit die Geschichte und Entwicklung der Gemeinde ihre
kommunale Identität bewahrt.“ Infrage
kommende Projekte sollen sich durch
eine besondere Kreativität in Planung,
Ausgestaltung und Erinnerungspflege
sowie innovativen Ansätzen in diesen
Bereichen auszeichnen und das Mitwirken der Bürger dokumentieren.
Die Stiftung sucht Projekte, die bereits
realisiert worden sind. Gefördert sollen
laut Stiftung Projekte, die ein gutes
Vorbild für andere Kommunen sein
können. Insgesamt wurde ein Preisgeld von 15.000 Euro ausgesetzt. Einsendeschluss für die Bewerbungen ist
der 15. April. Weitere Informationen:
www.lebendige-stadt.de.
H.Sip.
Landkreis gibt neue
Baubroschüre heraus
Wer vor einem Hausbau steht, hat eine
Vielzahl an Aspekten zu berücksichtigen. Es sind im Besonderen eine Vielzahl an Gesetzen, Verordnungen und
technischen Vorschriften zu beachten,
die das Bauen sowohl im Interesse des
Bauherren, aber auch im Interesse der
Öffentlichkeit und des Allgemeinwohls
regeln. Vor diesem Hintergrund hat die
Bauabteilung der Kreisverwaltung Alzey-Worms jetzt eine vollständig aktualisierte und überarbeitete Fassung
der Broschüre „Planen - Bauen - Wohnen“ herausgegeben. Diese ist ab sofort in der Kreisverwaltung AlzeyWorms ausgelegt, kann aber auch telefonisch unter 06731-408-4511 oder
per E-Mail an [email protected] kostenlos bestellt werden.
Auch alle Verbandsgemeinden im
Landkreis erhalten die Broschüre mit
der Bitte, diese in den Rathäusern für
die Bevölkerung anzubieten.
M.Su.
Attraktive Stellen
im Freiwilligendienst
Das rheinland-pfälzische Rote Kreuz
bietet ab August zwei Stellen im Freiwilligendienst an der Georg-ForsterGesamtschule in Wörrstadt an. Das
Angebot richtet sich an junge Men-
Donnerstag, den 27. März 2014
Veranstaltungen
Verbandsgemeinde Wörrstadt
29. 3. 2014, 9.00 Uhr
Großes Frauenfrühstück
in Kooperation mit der
Kath. öffentl. Bücherei
Kath. Bonifatiushaus, Wörrstadt
3. 4. 2014, 19.00 Uhr
FÖV der Ev. Sozialstation
Wörrstadt-Wöllstein
Vortrag „Netzwerk für Demenz“ und
Mitgliederversammlung
Ev. Sozialstation, Wöllstein
3. 4. 2014, 19.00 Uhr
DLRG-Ortsgruppe Nd.-Olm/Wörrstadt
Jahreshauptversammlung
Tagungsraum der FFW Sörgenloch,
Mühlweg 21, Sörgenloch
Armsheim
31. 3. 2014, 19.30 Uhr
Kirchenbauverein Armsheim
Mitgliederversammlung
Dietrich-Bonhoeffer-Haus
2. 4. 2014, 20.00 Uhr
Ariboplatz e.V.
Mitgliederversammlung
Fam. Münsterberg, Veldenzer Weg 20a
Partenheim
28. 3. 2014, 20.00 Uhr
FÖV „Freunde u. Förderer
der Grundschule Partenheim e.V.“
Mitgliederversammlung - Grundschule
2. 4. 2014, 20.00 Uhr
FÖV der FFW e.V. Partenheim
Mitgliederversammlung
Gutsschänke „Schwalbenhof“
Saulheim
31. 3. 2014, 14.30 Uhr
Arbeiterwohlfahrt
Seniorentreff
„Alte Schule“, Neue Pforte
Udenheim
28. 3. 2014, 20.00 Uhr
GV Sängerbund 1882 Udenheim e.V.
Mitgliederversammlung
Mehrzweckraum des Rathauses
2. 4. 2014, 20.00 Uhr
TV 1888 Udenheim e.V.
Mitgliederversammlung
Mehrzweckhalle
Wallertheim
29. 3. 2014, 19.30 Uhr
TG Wallertheim 1890 e.V.
Mitgliederversammlung
Vereinsheim
Wörrstadt
28. 3. 2014, 14.30 Uhr
Ev. Kirchengemeinde
Seniorennachmittag
Ev. Gemeindehaus, Hermanstr. 45
30. 3. 2014, 16.00 Uhr
GV Liederkranz 1845 e.V. Wörrstadt
Mitgliederversammlung
Sängerheim, Rommersheimer Str. 11
2. 4. 2014, 19.00 Uhr
Judo-Club Wörrstadt 1970 e.V.
Mitgliederversammlung
Weingut Schramm „Rheingrafenhof
Saulheim
schen ab 18 Jahren, die als Freiwillige
Lehrer/innen in ihrer pädagogischen
Arbeit unterstützen, den Bereich der
Ganztagsschule umfassend kennen
lernen und erste Erfahrungen in einem
pädagogischen Berufsfeld sammeln
möchten. Voraussetzungen sind das
Interesse daran, Schulkinder zu begleiten und zu fördern, eine positive Ein-
Nichtamtlicher Teil
Seite 17
Wir gratulieren
Armsheim
31. 3. 1924
Elli Schulze
90 Jahre
Wörrstadt
25. 3. 1934
Elisabeth Steib
80 Jahre
28. 3. 1942
Adolf Brand
72 Jahre
30. 3. 1934
Hermann Korr
80 Jahre
Kommen Sie dem
Sommer zuvor...
Jetzt an die
Markise denken!
FamilienBanden
Kunst / Kultur
Feste / Feiern
Verbandsgemeinde Wörrstadt
30. 3. 2014, 11.00 - 18.00 Uhr
SPD-Ortsverein Wörrstadt
Ostermarkt „Rund um’s Osterei“
Pariser Straße/Neunröhrenplatz/
Friedrich-Ebert-Straße, Wörrstadt
30. 3. 2014, 16.00 Uhr
5. außergewöhnliches Konzert
von außergewöhnlichen Leuten
Gemeindezentrum Ev. Stadtmission,
Wörrstadt, Osterstr. 32, Udenheim
Eintritt ist frei
Gabsheim
29. 3. 2014, 20.00 Uhr
KMV Gabsheim
Frühlingskonzert
Sängerhalle
Saulheim
28. 3. 2014, 19.00 Uhr
Singakademie des MGV Liederkranz 1884 Saulheim
Lars Reichow:
Das Beste für Saulheim
Sängerhalle
Wörrstadt
2. 4. 2014, 20.00 Uhr
Gleichstellungsbeauftragte des
Landkreises Alzey-Worms und
Freundeskreis „Kultur in der Halle“
Simone Fleck:
„Von Windeln verweht“
Neubornhalle
Veranstaltungen der Kulturund Weinbotschafter/innen
finden Sie unter www.kultur-undweinbotschafter-rheinhessen.de
stellung zur Schule sowie Freude an
der Zusammenarbeit im Team. Das
Team Freiwilligendienste des DRKLandesverbandes Rheinland-Pfalz e.V.
hat mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr
(FSJ) und dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) zwei Dienste. Beide sind
als Bildungs- und Berufsorientierungsjahr für junge Frauen und Männer im
Alter von 16 bis 26 bzw. 27 Jahren offen. Während ihres Dienstes sind die
Freiwilligen sozial- und krankenversichert, erhalten Taschen- und Verpflegungsgeld, einen Wohnzuschuss und
haben Anspruch auf Urlaub.
Interessiert? Bewerbungen nehmen die
Freiwilligendienste, DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., Mitternachtsgasse 4, 55116 Mainz per Post oder online unter www.freiwilligendienste-rlp.de
entgegen. Weitere Informationen gibt
es über die Servicenummer 01803650180. Oder bewerben Sie sich direkt: Georg-Forster-Gesamtschule,
Humboldtstr. 1, 55286 Wörrstadt,
Telefon 06732-9174-0, [email protected].
Be.Ri.
Die diesjährige Familienfreizeit der Ev.
Dekanate Alzey und Worms vom
28. Juli bis 10. August führt nach Regen im bayerischen Wald. Etwa 8 Familien haben die Chance, für zwei Wochen in den Sommerferien in das ehemalige kleine Hotel zu fahren. Das ehrenamtliche Team um Angela und Rolf
Kendziorra freuen sich auf die Ausflüge
in der näheren Umgebung. Die Verpflegung wird vom Team koordiniert und
gemeinsam in Teams zubereitet. In den
Kosten enthalten sind neben der Verpflegung und natürlich dem Programm
auch die Anreise sowie der Transport
vor Ort.
Anmeldung und Infos bei Günter Eiserfey unter Tel. 06731-9987952, Mail:
[email protected] oder bei Anja
Muth, Tel. 06731-549561, Mail:
[email protected].
A.Chm.
Frauen
entdecken Flandern
Die Ev. Frauen in Hessen und Nassau
e.V. bieten vom 17.-22.8.2014 eine
Busreise nach Flandern an. Mit prächtigen Städten ist Flandern die kulturelle
und historische Schatzkammer Belgiens. Die Gruppe ist in einem zentral
gelegenen Hotel in Gent untergebracht. Von dort werden die Städte
Brüssel, Lüttich, Brügge und Antwerpen besucht.
Einzelausschreibung und weitere Infos
gibt es bei Mechthild Köhl, Tel. 061516690-155, Mail: [email protected], Internet: www.EvangelischeFrauen.de.
A.Chm.
DRK hielt
Mitgliederversammlung ab
Umfangreich war die Tagesordnung
zur Mitgliederversammlung des DRKOrtsvereins in der VG Wörrstadt, zu
der Vorsitzender Markus Conrad eingeladen hatte. So standen neben den
Berichten aus den Geschäftsbereichen
und die Verabschiedung des Haushaltsplans auch die Neuwahlen des
gesamten Vorstandes auf dem Programm. Nachdem den verstorbenen
Mitgliedern gedacht wurde, konnte
Vorsitzender Conrad wieder auf ein arbeitsreiches Jahr zurückblicken. Bereitschaftsführer Jörg Stavenow gab
den Bericht für den aktiven Dienst ab,
der im Jahr 2013 insgesamt 1.147 Arbeitsstunden leistete. Erfreut zeigte
sich Stavenow über den erfolgreichen
Abschluss eines Sanitätskurses, den
die jüngeren Bereitschaftsmitglieder
erfolgreich absolvierten.
Von einer stabilen Kassenlage konnte
Renate Stavenow berichten. Bei den
Ausgaben schlagen vor allem die
Kosten für die Unterhaltung des Fuhrparks und der Unterkunft zu Buche,
wobei auf der Einnahmeseite die Mitgliederbeiträge als größter Posten zu
verzeichnen sei. Die Kasse wurde von
Olaf Lickhardt und Marlon Schmitt geprüft, wobei es keine Beanstandungen
gab, so dass einstimmig Entlastung erteilt werden konnte.
Einstimmig erfolgte auch die Neuwahl
des Vorstandes, der sich wie folgt zusammensetzt: Vorsitzender Markus
Conrad, stellvertretender Vorsitzender
Jürgen Schramm, Kassiererin Renate
Stavenow, Schriftführer Rainer Kern.
Beisitzer sind Anneliese Koch, Werner
Heeb, Alexander Schwertner, Hendrik
Baumgarte und Edgar Heeb. Olaf Lickhardt, Christoph Becker und Marlon
Schmitt wurden wieder als Kassenprüfer gewählt. Des Weiteren gehören
dem Vorstand Dr. Horst Bittmann als
Bereitschaftsarzt, Jörg Stavenow als
Bereitschaftsführer sowie Günter
Schaaf und Adolf Kerker als Ehrenvorstandsmitglieder an. Dem vom kommissarischen Geschäftsführer Edgar
Heeb vorgelegten Haushaltsplan für
die Jahre 2014 und 2015 stimmte die
Versammlung einstimmig zu.
Hee.
Hilfsorganisationen
zu Gast beim DRK
Auf Einladung des Deutschen Roten
Kreuzes trafen sich Vertreter der Hilfsorganisationen aus der Verbandsgemeinde Wörrstadt zu ihrer jährlichen
Zusammenkunft, um Rückblick auf das
vergangene Jahr zu halten. Der Vorsitzende des DRK-Ortsvereins VG Wörrstadt, Markus Conrad, konnte zu dieser schon traditionellen Veranstaltung
Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr,
des Technischen Hilfswerkes und des
Deutschen Roten Kreuzes sowie der
Polizeiwache Wörrstadt willkommen
heißen.
Conrad erwähnte in seinen Begrüßungsworten die überaus gute Zusammenarbeit der Hilfsorganisationen. So
wurden im vorigen Jahr wieder viele
gemeinsame Einsätze geleistet, zum
Glück waren keine herausragenden Ereignisse zu verzeichnen. Da die Rettungswache in Wörrstadt abgerissen
und an gleicher Stelle im Römergrund
durch einen Neubau ersetzt wird, wurde ein Umzug während der Bauphase
an die Wörrstädter Feuerwache notwendig. Von den insgesamt 75 THWHelfern bundesweit, die nach der Naturkatastrophe auf den Philippinen
zum Einsatz kamen, waren zwei Helfer
vom ortsansässigen THW im Einsatz.
Wie Conrad weiter ausführte, konnte
das DRK zur Ergänzung des Fuhrparks
einen neuen Kleinlaster erwerben.
Auch die Feuerwehren in Udenheim
und Spiesheim konnten sich über neue
Fahrzeuge freuen. Ziel sei es, die Erneuerung des Fuhrparks der VG Feuerwehren bis 2017 abzuschließen.
Seite 18
Nichtamtlicher Teil
Golden Beats für Senioren
Raiffeisenplatz 2 . 55291 Saulheim
Tel. (0 67 32) 614 82 . Fax 6 38 58
Auch der stellvertretende Kreisfeuerwehrinspekteur, Klaus Anders, hob in
seinem Grußwort die gute Kameradschaft zwischen den Hilfsorganisationen hervor. Durch die gemeinsam
durchgeführten Übungen werde die
Zusammenarbeit immer wieder verbessert. Auch das jährliche Treffen der
Hilfsorganisationen trage dazu bei,
sich untereinander besser kennen zu
lernen und Erfahrungen auszutauschen.
Hee.
Ein Zuhause für Insekten
Die „juwelchen“ der Kita machten sich
auf den Weg zum „Grünen Klassenzimmer“ am Krag in Wörrstadt, um in
Kooperation mit dem BUND ein Insektenhotel zu bauen. Nach einer herzlichen Begrüßung von Familie Hammen
und einer kurzen theoretischen Einführung ging es direkt zum praktischen
Teil. Aus einer Weinkiste und unterschiedlichen Materialien wurde gemeinsam ein Insektenhotel für den Kindergarten gebaut. In einen Birkenstamm bohrten die Kinder mit einem
durch die Sonne aufgeladenen Akkubohrer Löcher für Marienkäfer. Holunderhölzer wurden zusammengebunden und für die Bienen in der Weinkiste
angebracht, aber auch die Ohrlaus und
die Hummel fühlen sich in so einem
Haus sehr wohl. Jetzt warten die „juwelchen“ auf die ersten Bewohner im
Insektenhotel und freuen sich, die Tiere zu beobachten. Text/Foto: Ka.Ru.
Armsheim
Der TSV Armsheim-Schimsheim e.V.,
Abteilung Gymnastik & Fitness bietet
ab dem 28. März einen weiteren Kurs
für Senioren und gesundheitlich eingeschränkte Menschen an. Sie trommeln
im Takt der Musik, Sie bewegen sich,
Sie haben Spaß in der Gruppe und trainieren Ihr Herz-Kreislaufsystem! Sie
verbessern Ihre Beweglichkeit, trommeln Ihren Kopf frei und vergessen einfach Schmerzen und das Älterwerden!
Sie sind noch jung, haben aber gesundheitliche Einschränkungen? Die
Gruppe trifft sich 10mal immer freitags
in der Wiesbachtalhalle Armsheim von
10-11 Uhr. Anmeldungen sind ab sofort möglich bei der Trainerin Melanie
Walgenbach, Tel. 06734-358044. Eid.
6. Armsheimer
Show-Tanz-Turnier
des TSV Armsheim-Schimsheim
Am Samstag, 24. Mai findet in Armsheim in der Wiesbachtalhalle das
6. Armsheimer Show-Tanz-Turnier des
TSV Armsheim-Schimsheim statt. Am
Nachmittag ab 13 Uhr starten wir mit
dem Kinder- und Jugend Tanz-Turnier.
Es werden ca. 16 Tanzgruppen im Alter
von 6-15 Jahren aus den umliegenden
Gemeinden auftreten. Weiterhin sind
auch vier eigene Tanzgruppen aus dem
Verein vertreten. Am Ende der Veranstaltung ab ca. 16.30 Uhr findet eine
gemeinsame Siegerehrung statt. Die
Wertung erfolgt durch die teilnehmenden Gruppen. Zusätzlich können sich
die Zuschauer an der Wahl des Publikumslieblings beteiligen. Der Eintritt
beträgt 5 Euro.
Am Abend ab 19 Uhr findet das TanzTurnier für Jugendliche und Erwachsene (Gruppen ab 16 Jahren) statt. Eine
unabhängige Jury übernimmt bei der
Abendveranstaltung die Bewertung
der ca. 16 verschiedenen Tanzgruppen. Auch hier können die Zuschauer
einen Publikumsliebling wählen. Die
Siegerehrung findet am Ende der Veranstaltung statt, Eintritt 7 Euro.
Karten können bei Melanie Walgenbach, Tel. 06734-358044 bestellt werden. Alle Interessierte sind herzlich als
Zuschauer zu unseren Turnieren eingeladen. Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt.
H.S.-M.
Vereinsleben
Förderverein
„Bücherkiste“ Armsheim
Am 15.3. fand die 2. Mitgliederversammlung des Fördervereins der Gemeindebücherei „Bücherkiste“ Armsheim statt. Der Förderverein hat bereits
für 300 € neue Medien für die Bücherei
anschaffen können. Mit einer Mitgliedschaft unterstützen Sie unsere Gemeindebücherei und helfen mit, ein aktuelles, ansprechendes und leseförderndes Medienangebot für Kinder,
Jugendliche und Erwachsene anzubieten. Weitere Informationen und eine
Beitrittserklärung finden Sie auf der
Homepage der Bücherei www.buecherkiste.armsheim.de.
Ma.Ge
Was sonst noch
Gemeindenachmittag
Sport
FJFV Wiesbach E1 schafft
Einzug ins Pokalhalbfinale
und
FJFV Wiesbach 2011 e.V.
Jugendfußball
Siehe unter Wallertheim, Rubrik Sport.
Die Ev. Kirchengemeinde Armsheim
lädt herzlich zum letzten Gemeindenachmittag dieses Winterhalbjahres
am Mittwoch, 2. April von 14.30-16
Uhr ins Ev. Gemeindehaus in der
Bahnhofstraße 4, ein. „Wir feiern
Abendmahl“ – Pfr. Bendler hält eine
Passionsandacht. Nach dem gemein-
Donnerstag, den 27. März 2014
samen Kaffeetrinken wird Pfr. Bendler
uns unterhalten mit dem Thema
„Macke, Meise und Meschugge“ – Jiddisches in der Umgangssprache. Der
Kirchenbus fährt zu den bekannten
Zeiten an den bekannten Haltestellen.
E.Ben.
Sport
FJFV Wiesbach E1 schafft
Einzug ins Pokalhalbfinale
und
FJFV Wiesbach 2011 e.V.
Jugendfußball
Siehe unter Wallertheim, Rubrik Sport.
Vereinsleben
Ensheim
Was sonst noch
Kleidersammlung Bethel
Die Kleidersäcke können in Ensheim
am Samstag, 29. März zwischen 8 und
17 Uhr auf den bereit gestellten Anhänger am ev. Pfarrhaus in Ensheim
gelegt werden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
E.Str.
Gabsheim
TuS Vorstandswahl
In der Mitgliederversammlung vom TuS
1883 Gau-Weinheim e.V. am 21.3. wurde der Vorstand neu gewählt. Die
anwesenden Mitglieder wählten einstimmig in den geschäftsführenden
Vorstand zum Vorsitzenden Bernd
Hachenberger, zur 2. Vorsitzenden
Christina Carpentier, zum Kassenwart
Stefan Hyar und zum Schriftführer Dominik Krämer. Weiterhin wurden die
stimmberechtigten Beisitzer Jens Ullrich und Dennis Hermann in den Vorstand gewählt. Der gewählte Vorstand
dankt allen Mitglieder für das in ihn gesetztes Vertrauen.
Be.Ha.
Sport
Partenheim
TuS-Damen sind TT-Meister
Trotz einer 4:7-Heimniederlage gegen
die TG Nieder-Ingelheim konnte sich
die Tischtennis-Damenmannschaft
des TuS Gabsheim souverän die Meisterschaft in der 1. Verbandsliga-Rheinhessen sichern. Bereits zwei Spieltage
vor Schluss lag die Mannschaft, zu der
Stefanie Zimmermann, Andrea Schüßler, Silke Bunn und Pia Sigmann gehören, uneinholbar vor der Mannschaft
von Rheingold Hamm in Führung und
ist somit zum Aufstieg in die Verbandsoberliga Südwest berechtigt. Die herausragende Einzelspielerin war einmal
mehr Stefanie Zimmermann, die auch
die stärkste Spielerin der Klasse war.
T.S.
Was sonst noch
Altkleidersammlung
Siehe unter Schornsheim, Rubrik Was
sonst noch.
KLJB KinderKino
Das KLJB KinderKino ist mit einem
Film über eine ungewöhnliche Freundschaft unterwegs. Nähere Infos zum
Film und Programm gibt es am Veranstaltungsort, bei der (Pfarr-)gemeinde
und in der KLJB Mitgliederinfo. Wie
immer gibt es eine Pause mit zum Film
passenden Spielen. Nach dem 2. Teil
findet ein Filmgespräch statt und zum
Abschluss gibt es noch eine Mitmachaktion. Eingeladen sind alle Kinder ab
2. Schuljahr. Kostenbeitrag: 2 € für
KLJB-Mitglieder bzw. 3,50 € für NichtMitglieder. Nähere Infos zum Kinder
Kino unter www.kljb-kinderkino.de.
Termin: Do., 27.3., 15-18 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße.
Kri.
Sport
SG Jugenheim/Partenheim – Abt. Tischtennis
1. Mannschaft souverän
Einen klaren 9:2-Heimsieg landet die
1. Mannschaft gegen Bingen-Rotamint II. Die Gäste waren von Beginn an
spielerisch unterlegen und so baute
„SG1“ ihren 2:1-Vorsprung nach den
Doppeln kontinuierlich zum letztlich
deutlichen sowie verdienten Sieg aus.
Die Punkte holten Christof Mallmann
(2), Heinz Kirstein (2), Frank Appenheimer, Jürgen Anselmann, Wilhelm Eckstein sowie die beiden Doppel Mallmann/Abu-El-Ez und Appenheimer/
Eckstein.
Zum Saisonfinale am heutigen Donnerstag um 20.15 Uhr in der Sporthalle
Jugenheim empfängt unsere 1. Mannschaft, die zum letzten Mal in der erfolgreichen Besetzung antritt, den Tabellenführer aus Welgesheim, dem das
Team um Spitzenspieler Christof Mallmann noch einmal einen großen
Kampf an der Platte liefern möchte.
Obwohl der Aufstieg nur noch theoretisch möglich ist, will das Team eine
tolle Saison erfolgreich beenden und
hofft auf kräftige Unterstützung durch
ihre Anhänger!
Weitere Ergebnisse:
SG Ju/Pa III – TTC Ockenheim II 0:7
SG Ju/Pa IV – TTC Ockenheim II 1:7
Vorschau:
Fr., 28.3. um 20.15 Uhr: SG Ju/Pa II –
TTG Bingen/Münster-Sarmsheim und
TSV St. Johann – SG Ju/Pa IV; Mo.,
31.3. um 20.15 Uhr: TTC Frei-Weinheim – SG Ju/Pa II.
J.Ans.
Vereinsleben
Landfrauenverein
Gau-Weinheim
Kunst / Kultur
Theateraufführungen
Gau-Weinheimer Bürgertreff e.V.
Für die diesjährigen Aufführungen unserer Theatergruppe „Pension Hollywood“ am 4. und 5. April, jeweils um
20 Uhr, gibt es noch wenige Restkarten. Diese sind bei Beate Nauth, Tel.
06732-7581, erhältlich. Wir freuen uns
auf Ihren Besuch!
V.Go.
Am Di., 1. April findet um 19 Uhr im ev.
Gemeindesaal der Bastelkurs „Rustikal
und Kreativ“ statt. Bitte Kamin- und
Scheitholz, altes Handtuch/Lappen,
Fön, Zange, Schere, Hammer und Folie zum Abdecken der Tische mitbringen sowie 0,50 Euro Kostenbeitrag.
Am Sa., 5. April ab 13.30 Uhr stellen
wir den Osterbrunnen an der Weed
auf. Das Grünzeug kann in dieser Woche an der Weed abgelegt werden. Bitte eine Gartenschere mitbringen. Wir
hoffen auf viele Helfer/innen. Schon
jetzt unseren herzlichen Dank. Hi.Ru.
Donnerstag, den 27. März 2014
Nichtamtlicher Teil
Seite 19
Saulheim
Kunst / Kultur
Die KleineKunstbühne
präsentiert
Matthias Reuter:
„Die Menschen sind ‘ne Krisenherde“
am Samstag, 5. April um 20 Uhr
Es gibt Leute, die vermuten, dass der
Mensch die Krone der Schöpfung ist.
Es gibt andere, die befürchten, dass
das stimmt. Matthias Reuter guckt sich
an, was seine Mitmenschen so machen und versucht, sie trotzdem zu
mögen. Dazu spielt er Klavier und singt
im Rahmen seiner Möglichkeiten, denn
er macht sich gern bemerkbar. Da ist
er genau wie alle anderen.
Kartentelefon und Kontakt: Martina
Keiffenheim, Hintergasse 1 in Saulheim, Tel. 06732-962310, info@kleine
kunstbuehne.de,
www.kleinekunst
buehne.de.
Ma.Ke.
Sport
FSV Saulheim – Aktive
Am vergangenen Sonntag beim Auswärtsspiel gegen Barbaros Mainz war
es das zweite Spiel, das der FSV über
eine Stunde mit 10 Mann bestreiten
musste. Leo Hasselwander wurde bereits in der 32. Min. mit gelb-rot vom
Platz geschickt. Trotzdem feierte der
FSV Saulheim einen weiteren wichtigen Sieg im Aufstiegsrennen, hatte
man am Ende glücklich, aber nicht unverdient, mit 4:3 die Oberhand. In einem recht ansehnlichen Fußballspiel
auf einem sehr kleinen und engen
Kunstrasenplatz in Mombach ging der
FSV zweimal in Führung: 1:0 durch
Pascal Neubauer (19.), dann 1:1-Ausgleich (31); 2:1 durch Oliver Schmitt
(40.), und 3:1 durch Oliver Schmitt (50).
Dannach vergab der FSV Möglichkeiten endgültig den Sack zuzumachen.
So kamen die Gastgeber durch Mithilfe
der FSV-Defensive noch mit zwei Treffern zum Ausgleich. Der FSV steckte
auch in Unterzahl nicht auf und kam in
der 89. Min. zum viel umjubelten 4:3Siegtreffer durch den eingewechselten
Daniel Weyl.
Die II. Mannschaft gewann ihr Auswärtsspiel bei der II.Mannschaft von
Barbaros mit 4:1.
Vorschau, So., 30.3.:
13 Uhr: FSV II - VFR Nierstein
15 Uhr: FSV I - VFR Nierstein I M.Kr.
Osthofen – 3. Herren
24:24
Osthofen – 1. Damen
26:27
Osthofen – 2. Herren
32:19
Vorschau:
29.3.
17.30 Uhr: 4. Herren – Worms III
18.00 Uhr: Zweibrücken – 1. Herren
19.30 Uhr: 3. Herren – Bodenheim II
30.3.
10.00 Uhr: Büdesheim – m. A2
11.15 Uhr: Bretzenheim – m. C
12.00 Uhr: w. A – Sobernheim
14.00 Uhr: 2. Damen – Bodenheim II
16.00 Uhr: 1. Damen – Bodenheim I
18.00 Uhr: 2. Herren – Bodenheim I
A.V.
Was sonst noch
Saulheimer
Kindersachenaktion
Neu: Verkauf im Bürgerhaus
Am Samstag, 29. März findet von 9.3012.30 Uhr die beliebte Kindersachenaktion statt, jetzt am neuen Veranstaltungsort im Bürgerhaus am Westring in
Saulheim. Wir bieten Kinderartikel für
jedes Alter und Bekleidung bis Größe
182. Freuen Sie sich auf unser gut sortiertes und übersichtliches Sortiment.
10 % des Erlöses werden als Spende
einbehalten und gehen an eine soziale
Einrichtung in der Ortsgemeinde Saulheim.
Sa.Sc.
Handball – SG Saulheim
Familiengottesdienst
Büdesheim – w. A
15:15
Beim Spiel gegen Büdesheim 1 wurde
die 1. Halbzeit größtenteils verschlafen
und Chancen wie 7-Meter wurden
nicht genutzt, sodass wir keinen direkten Vorsprung ausbauen konnten. Büdesheim nutzte dies, um sich zur Halbzeit mit 5:9 abzusetzen. Doch anstatt
nun aufzugeben, bewiesen unsere Mädels einen super Kampfgeist. Auch
wenn es ihnen zunächst nicht gelang
eine Führung zu erreichen, kämpften
sie tapfer weiter, bis sie die spannende
Partie schließlich mit einem Unentschieden beendeten.
C.G.
Ergebnisse:
m. C – Ingelheim
14:30
Weisenau I – 2. Damen
22:27
1. Herren – KL-Dansenberg
27:21
m. E – Budenheim
29:25
Büdesheim – 4. Herren
25:28
w. E – Boudenheim I
5:29
m. D – Budenheim II
28:28
m. A2 – Alzey
29:44
mit anschließendem Fastenessen
„Ich sehe was, was du nicht siehst“, so
lautet das Thema des Familiengottesdienstes, der am Sonntag, 30. März
um 11 Uhr in der kath. Pfarrkirche St.
Bartholomäus in Saulheim stattfinden
wird. Der Gottesdienst wird von der
Gruppe „Sing and Pray“ mitgestaltet.
Im Anschluss findet ein „Fastenessen“
im Haus Sankt Josef statt, zu dem wir
ganz herzlich einladen. Der Erlös dieses Fastenessens wird zu Gunsten der
bedürftigen Kinder der Pfarrei Saulheim St.Bartholomäus zur Verfügung
gestellt. Wir freuen uns sehr auf Ihr/
euer Kommen.
U.v.K
Osterbasar
im Waldorfkindergarten Knispel
Am Sonntag, 6. April öffnet der Waldorfkindergarten Knispel in der Ostergasse 70a in Saulheim wieder seine
Türen zum diesjährigen Osterbasar. Ab
14 Uhr werden frühlingshafte Ge-
schenkideen, handgefertigtes Spielzeug und Kleinigkeiten für die Osterzeit
angeboten. Bei einem reichhaltigen
Kuchenbuffet kann man bei einer Tasse Kaffee ein paar gemütliche Stunden
verbringen. Für die Kinder gibt es die
Möglichkeit zu Basteln. Mit Stockbrot
am Feuer klingt der Nachmittag gegen
17 Uhr aus. Wir freuen uns auf Ihren
Besuch. Weitere Infos finden Sie auch
auf unserer website www.waldorfkindergarten-knispel.de.
S.Hum.
Schornsheim
Was sonst noch
Altkleidersammlung
Die Ev. Kirchengemeinde Schornsheim
führt vom 30. März bis 12. April eine
Altkleidersammlung für die NiederRamstädter Heime durch. Alte Kleidungsstücke können in dieser Zeit bei
Inge Ebling in der Schillerstraße 40 abgegeben werden. Wer Tüten braucht,
bekommt dort auch solche. Allen
Spendern sei schon jetzt herzlichst gedankt.
KRK
Spiesheim
Sport
Neues vom Volleyball
bei der SG Spiesheim
In dieser Saison lief es für die Volleyballer der SG Spiesheim nicht so rund
wie letztes Jahr. Verletzungsbedingte
Ausfälle machten sich besonders bei
unserer Mixed1-Mannschaft bemerkbar. Dort konnte nur das Spiel gegen
den RSV Klein-Winternheim (derzeit
Tabellenzweiter) zu Anfang der Saison
gewonnen werden. Alle anderen Spiele
gegen TV Nieder-Olm, SG Partenheim
und TuS Wöllstein gingen mehr oder
weniger deutlich verloren. Derzeit rangiert man auf dem vorletzten Tabellenplatz. Der Grundstein, um das „Abstiegsgespenst“ zu bannen, wurde im
letzten Spiel gegen den TV Laubenheim gelegt, das man in einem spannenden 5-Satz-Krimi mit 15:13 für sich
verbuchen konnte. Dennoch muss
man im kommenden letzten Spiel der
Saison gegen die derzeit auf dem letzten Platz stehende TSG Bretzenheim
unbedingt punkten; ein echtes „Abstiegsduell“ steht also an.
Wenigstens die Spiesheimer Herren
feierten in der Freizeitrunde einen versöhnlichen Saisonausklang. Die beiden letzten Spiele gegen den TV Bodenheim und den TV Nierstein konnten
nach spannenden Spielen mit teils
sehr ungewöhnlichen Ergebnissen gewonnen werden. So gab es gegen den
TV Bodenheim im 1. Satz ein 34:32,
das Spiel entschieden die Herren am
Ende mit 3:0-Sätzen für sich. Im letzten Spiel der Saison ging es gegen
Nierstein um die Festigung des erreichten 4. Tabellenplatzes. In einem
Spiel mit Höhen und Tiefen hatten die
Herren nach einem 2:2-Satz-Gleichstand das bessere Ende im letzten
Satz mit 15:12 für sich.
M.Sm.
Kreis-CrosslaufMeisterschaften
SG Spiesheim – Leichtathletik
Mit Bewegung durch Wald und Flur,
diese Erfahrung sammelten am 15.3.
die 10 startenden Leichtathleten der
SG Spiesheim, die sich bei der KreisCrosslauf-Veranstaltung auf der Oswaldhöhe in Bornheim insbesondere
am weichen Waldboden erfreuten.
Nicht nur die Leistungssteigerungen
von Jannik Tuttas (2002), Marie Lied
(2006), Alina-Guily Lochbacher (2002)
und Marie-Luise Stamm (1999) überraschten, auch die Leistungsbeständigkeit einiger Leichtathleten war sehr
erfreulich. Drei Kreis-Meistertitel wurden für die SG Spiesheim verbucht, erkämpft jeweils durch ihren beherzten
Lauf von Louis Hahn (2003), von Anne
Hohe (2000) und Maren von der Au
(1999). Nicht minder sind die Ergebnisse von Hannah Hees (1999), Josephine
Wehrs (2002) und Emely Bodenheimer
(2002) einzustufen, für die zwei Vize-Titel und ein dritter Platz registriert wurden. Alle unsere Teilnehmer waren zu
Recht stolz und glücklich, trotz der Anstrengung, die mit einem Cross-Lauf
so einhergeht.
Kat.
Was sonst noch
Kleidersammlung Bethel
Die Kleidersäcke für Bethel werden am
Samstag, 29. März ab 8.30 Uhr abgeholt. Bitte rechtzeitig sichtbar bereit
stellen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
E.Str.
Seite 20
Nichtamtlicher Teil
Einsatz ein großer Beitrag für die Unterhaltung der Gemeindehalle in die
Kasse der Ortsgemeinde gelangt. Die
Tanzgruppe der Sulzheimer Fastnacht
bereicherte mit ihrem Beitrag das Programm und auch die von Elfi Schwarz
mit ihren Helfern aus dem Gemeinderat vorbereiteten rheinhessischen Tapas sorgten für Begeisterung der
Gäste.
Einen Appell gab Ortsbürgermeisterin
Kayser den Besuchern mit auf den
Weg: Sulzheim braucht auch in Zukunft viele ehrenamtliche Helfer/innen.
Machen Sie Reklame dafür, dass es
nicht nur Arbeit zu verteilen gibt, sondern auch wunderbare Feste gemeinsam miteinander in einem wunderbaren Ort gefeiert werden.
Gudrun Kayser, Ortsbürgermeisterin
Sport
TV Sulzheim – Volleyball
Sulzheim
Infos Ihrer Gemeinde
Frühjahrsempfang der
Ortsgemeinde Sulzheim
Foto: privat
Am 13.3. fand ein Frühjahrsempfang
der Ortsgemeinde statt. Zahlreich waren die geladenen Mitbürger/innen der
Einladung gefolgt. Wie viele Sulzheimer sich für die Gemeinde engagieren,
konnte man an diesem Tag sehen.
Auch die Vielzahl der Betätigungsfelder war beeindruckend. Die Mitglieder
des Gemeinderates und der Ausschüsse waren ebenso anwesend wie
die Vertreter Sulzheims im Verbandsgemeinderat. Alle Vereinsvertreter, Vertreter der Kirche und auch der örtlichen
Betriebe zeigten Präsenz und stellten
sich den anwesenden Neubürgern vor.
Ortsbürgermeisterin Gudrun Kayser
gab einen Überblick über das Engagement einzelner Bürger. Die Aufzählung
reichte von der Hilfe für die Nöte und
Belange der Ortsgemeinde bis zum
persönlichen Einsatz in Form von
Nachbarschaftshilfe. Hier fand Katharina Gruber besondere Erwähnung, die
weit über die Grenzen des normalen
Ehrenamtes hinaus in der Gemeinde
wirkt. Die Helfer der 55+ Gruppe um
Karl-Heinz Kayser und die örtlichen
Landwirte haben auch im vergangenen
Jahr wieder Nennenswertes geleistet
und der Gemeinde auf diese Weise erhebliche Mittel gespart. Auch die örtliche Feuerwehr war hier über das kulturelle Engagement der Vereine hinaus
zu nennen. Akteure von Fastnacht und
Kerb mit den Organisatoren Rolf Krause und Heribert Bubas fanden einmal
namentlich Erwähnung, da durch ihren
Abstieg besiegelt oder doch noch
Relegation?
Diese Frage stellt sich nach dem letzten Heimspieltag am vergangenen
Samstag in der Gemeindehalle Sulzheim. Gegen den TV Undenheim (5.)
fanden die Sulzheimer Volleyballerinnen im 1. Satz nie richtig ins Spiel, der
damit folglich an den Gegner ging.
Deutlich besser, um jeden Ball kämpfend, dann der 2. Satz. Das Aufschlagrecht wechselte gerade zum Satzende
hin ständig, doch hatte Undenheim
letztlich das Glück auf seiner Seite.
Auch im 3. Satz hielten die Sulzheimerinnen kräftig dagegen, mussten
aber auch diesen Satz abgeben. Nach
knapp 1 Stunde war die 0:3-Niederlage (13:25, 27:29, 18:25) besiegelt.
Das 2. Spiel gegen den Tabellenführer
SG Weinsheim, der mit zahlreichen
Fans zur bevorstehenden Meisterfeier
angereist war, entwickelte sich zu einem Spiel auf hohem Niveau. Hoch
motiviert, aber letztlich dennoch nicht
erfolgreich, gab es auch hier eine 0:3Niederlage (15:25, 13:25, 18:25). Auch
wenn die Satzergebnisse eine vermeintliche Überlegenheit des Gegners
aufzeigen; einfach war es für neuen
Meister nicht, dieses Spiel zu gewinnen. Dafür gab es zu viele lange und
schöne Ballwechsel, wobei es die
Sulzheimerinnen versäumten, durch
mehr Angriffe über die Mittelblockerposition mehr zu erreichen.
Im letzten Spiel der Saison am 5.4.
auswärts beim auf dem Relegationsplatz stehenden SV Spabrücken 2 (7.)
hat das Sulzheimer Team bei einem
Sieg mit 3 Punkten und gleichzeitiger
punktloser Niederlage des Gegners im
zweiten Spiel, sowie einer ebenfalls
punktlosen Niederlage des TV Hechtsheim (8.) die letzte Möglichkeit, den
Relegationsplatz zu erreichen. Sollte
dies nicht klappen, wäre nach einer
schwierigen Saison der Abstieg in die
Kreisklasse besiegelt.
Bu.Tr.
Vereinsleben
LandFrauenVerein
Die Küchenapotheke – Gewürze als
Heilmittel einsetzen
Am Do., 27.3., 18.30 Uhr fahren die
Landfrauen am Rathaus ab zu diesem
Vortrag. Gewürze und Kräuter aus
Fernost und Europa werden vorgestellt, besprochen und für Mutige erschmeckt. Ob Schlafstörungen, Gewichts- oder Verdauungsprobleme,
Schnupfen oder Halsweh - für alles ist
ein Kraut gewachsen. Es werden viele
praktische Tipps gegeben und Rezep-
Donnerstag, den 27. März 2014
te vorgestellt. Eine kleine Kostprobe
wird gereicht, dafür bitte einen kleinen
Teller und Besteck mitbringen. Der Unkostenbeitrag beträgt 3 Euro.
Kartoffeln - vielseitig, regional und
gesund
Am Mi., 2.4. um 19.30 Uhr kommt Frau
Zimmermann zu den Landfrauen in
den Vorraum der Gemeindehalle zum
Thema: Wissenswertes über die Welt
der Kartoffel. Anbau, Sorten und Verwendung im Rahmen einer gesunden
Ernährung sind Bestandteil des Kochvortrages. Verschiedene Rezepte werden vorgestellt und zubereitet, denn eine Kartoffel kann mehr als nur eine
Salzkartoffel sein. Da die Gerichte
auch probiert werden, ist ein Gedeck
mitzubringen. Kostenbeitrag 4 Euro.
Eine Anmeldung zu diesem Vortrag ist
schnellstmöglich zu tätigen bei Elfi
Schwarz unter Tel. 62381. Nichtmitglieder sind natürlich herzlich willkommen.
El.Sc.
Was sonst noch
Problemmüllauto
an neuem Standort
Im April finden wieder in allen Ortsgemeinden im Landkreis Alzey-Worms
Sammlungen von Problemabfall statt.
Private Haushalte können zu einem
festgelegten Termin ihre Abfälle wie
flüssige Farben, Reinigungsmittel,
Leuchtstoffröhren usw. an der mobilen
Sammelstelle kostenlos abgeben. In
Sulzheim ist ein neuer Sammelplatz
festgelegt worden. Er befindet sich in
unmittelbarer Nähe der bisherigen
Sammelstelle im Böhlweg, auf dem
Parkplatz an der Gemeindehalle. Sammeltermin für Sulzheim ist Mittwoch,
2. April von 14.45-15.15 Uhr.
Alle Termine rund um die Müllentsorgung sind auch auf der Homepage der
Kreisverwaltung Alzey-Worms unter
www.alzey-worms.de und im Umweltkalender veröffentlicht oder über das
Umwelttelefon des Abfallwirtschaftsbetriebes zu erfragen unter Tel. 067314082828.
Si.St.
Udenheim
Impressum
für die Verbandsgemeinde Wörrstadt
Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Wörrstadt und der
Ortsgemeinden Armsheim, Ensheim, Gabsheim,
Gau-Weinheim, Partenheim, Saulheim, Schornsheim,
Spiesheim, Sulzheim, Udenheim, Vendersheim,
Wallertheim und der Stadt Wörrstadt.
Auflage 13.090
Verantwortlich für den amtlichen Teil /
Agenda-Kasten
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt
Telefon 0 67 32 / 6 01 - 0
Fax
0 67 32 / 6 27 - 47
E-Mail [email protected]
Herausgeber-Verlag
Oppenheimer Druckhaus GmbH
Ober-Saulheimer Straße 5, 55286 Wörrstadt
Geschäftsführer: Gabriele Kerz-Greim, Hans Kerz
Verlagsleitung: Claudia Nitsche
Telefon 0 67 32 / 93 818 0
Fax
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Druck
Rontax P.O.S. Solutions GmbH
Kaiserstr. 68, 55232 Alzey
Verantwortlich für den
nichtamtlichen redaktionellen Teil
Oppenheimer Druckhaus GmbH
Anita Friedrich
Telefon 0 67 32 / 93 818 17
E-Mail [email protected]
Verantwortlich für den Anzeigenteil
Oppenheimer Druckhaus GmbH
Claudia Nitsche
Telefon 0 67 32 / 93 818 0
Gemäß § 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für
Rheinland-Pfalz vom 4. 2. 2005 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Drukkerei letztlich sind:
Gabriele Kerz-Greim, Hans Kerz.
Anzeigenannahme im Verlag
Telefon
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Telefax
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Öffnungszeiten im Verlag
Mo., Di., Do., Fr. von 8.00 - 17.00 Uhr
Mi. geschlossen
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Rahmenanzeigen
Freitag,
Kleinanzeigen
Montag,
Redaktionsschluss:
Montag,
12.00 Uhr
12.00 Uhr
12.00 Uhr
Gültige Mediadaten: Stand Januar 2014
Redaktion
Telefon
Telefax
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0 67 32 / 93 818 20
[email protected]
Familien- und Kleinanzeigen
Sport
SG Udenheim/Sörgenloch
6-Punkte-Spieltag
Beim Auswärtsspiel in Hechtsheim
fuhr die SG Sörgenloch/Udenheim gegen den 1. FC Willy Wacker einen 2:0Arbeitssieg ein und rangiert damit weiterhin unangefochten auf dem 1. Tabellenplatz der C-Klasse Mainz-Bingen
Ost II. Auch die II. Mannschaft der SG
setzte sich mit einem 1:0 gegen die
Reserve von Willy Wacker durch.
Vorschau: Am Wochenende empfängt
die I. Mannschaft zuhause SF Dienheim zum Spitzenspiel (15 Uhr), während die SG Sörgenloch/Udenheim II
nach Ludwigshöhe (12.30 Uhr) reist.
N.Gw.
Was sonst noch
Altkleidersammlung
Die Ev. Kirchengemeinde Schornsheim
führt vom 30. März bis 12. April eine
Altkleidersammlung für die NiederRamstädter Heime durch. Alte Kleidungsstücke können in dieser Zeit bei
Roswitha Breyer in der Ludwigstraße 8
abgegeben werden. Wer Tüten
braucht, bekommt dort auch solche.
Allen Spendern sei schon jetzt herzlichst gedankt.
KRK
Annahmestelle Wallertheim
Buntstift
Marktplatz 6
Das Nachrichten-Blatt erscheint wöchentlich donnerstags und wird kostenlos an alle Haushalte in der
VG zugestellt. Falls das Nachrichten-Blatt nicht erscheint (z. B. zwischen Weihnachten und Neujahr),
wird dies rechtzeitig angekündigt.
Bei Erstattung der Portokosten und der Bearbeitungsgebühr können Einzelstücke über die Anzeigenannahme angefordert werden.
Bei Satzfehlern besteht in keinem Fall Anspruch auf
Schadensersatz; es kann nur die Aufnahme einer
Ersatzanzeige verlangt werden. Für telefonisch aufgegebene Anzeigen und Texte sowie unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder wird keine Haftung
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Angesichts der Fülle von Einsendungen behalten wir
uns in jedem Fall das Recht der Kürzung vor.
Für die Richtigkeit von Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
Die im nichtamtlichen Teil mit Kennzeichnung veröffentlichten Artikel stellen stets die Meinung des
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Der Nachdruck von redaktionellen Beiträgen ist nur
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Ansprüche an den Verlag.
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redaktionellen Teil sind kostenpflichtig.
Pro Zeile: 0,75 Euro + MwSt (kstpfl. Text)
Donnerstag, den 27. März 2014
Vendersheim
Sport
FJFV Wiesbach E1 schafft
Einzug ins Pokalhalbfinale
und
FJFV Wiesbach 2011 e.V.
Jugendfußball
Siehe unter Wallertheim, Rubrik Sport.
Wallertheim
Nichtamtlicher Teil
tasie der Fotografinnen und Fotografen anzusprechen. Es kann um Lichtblicke gehen, die z.B. durch eine strahlende Frühlingssonne entstehen – im
Freien, in einem Gebäude. Genauso
kann es jede Situation sein, die sie persönlich als Lichtblick empfinden. Die
gesammelten Fotos werden wieder im
Rahmen einer Ausstellung an Kerbesonntag von Besucher/innen bewertet.
Die Teilnahmebedingungen am Wettbewerb sind unverändert: Maximal drei
Fotos im ausgedruckten DIN A4-Format (möglichst Fotopapier) können bei
Vorstandsmitgliedern des Vereins eingereicht werden, spätestens eine Woche vor der Kerb im September. A.Z.
Sport
FJFV Wiesbach E1 schafft
Einzug ins Pokalhalbfinale
Im Pokalviertelfinale des Sparkassenpokals 2013/14 traf der FJFV Wiesbach auf den Kreisligist TuS Hochheim. Von Beginn an setzten die Wiesbacher die Gäste aus Hochheim
mächtig unter Druck und erspielten
sich mit tollen Kombinationen eine
Chance nach der anderen. Durch zwei
Kopfballtore von Julian Meininger nach
toller Vorlage von Justus Göttelmann
ging der FJFV dann völlig verdient mit
2:0 in die Halbzeit. Kurz nach dem Anpfiff konnten die Hochheimer völlig
überraschend den 2:1-Anschlusstreffer erzielen. Unbeeindruckt hiervon
spielten die Wiesbacher weiterhin ihren
Offensivfußball und erhöhten auf 3:1
durch einen sehenswerten Fernschuss
von Julian Meininger. David Kühlper
und Timon Rochholz sorgten mit ihren
beiden Toren für den hochverdienten
5:1-Endstand. Eine überragende Abwehrleistung von Luca Schmidt, Urfan
Nassery und Vatan Basaran, die mit ihrem klasse Stellungsspiel den Gegner
zur Verzweiflung brachten, sowie eine
starke und fehlerlose Leistung der beiden Torhüter Philip Mann und Kevin
Sudeiko komplettierten die tolle Mannschaftsleistung des FJFV.
B.Mar.
FJFV Wiesbach 2011 e.V.
Jugendfußball
Ergebnisse:
A1 FJFV - TV 1817 Mainz
3:6
FSV Oppenheim - C1 FJFV
1:3
FJFV Rheinh. Mitte - C2 FJFV
2:2
TuS Wörrstadt - D1 FJFV
2:1
E1 FJFV - FV Flonheim
5:0
E2 FJFV - FV Flonheim II
8:2
E3 FJFV - TV Albig
9:0
TG Westhofen - F1 FJFV
1:4
F2 FJFV - VfL Eppelsheim
7:2
TuS Framersheim - F2 FJFV
0:1
Alle Infos auch unter http://www.fjfvwiesbach.de.
B.Mar.
Vereinsleben
Mitgliederversammlung
des SPD Ortsvereins
Am Montag, 31. März 2014 findet im
Nebenraum der Mehrzweckhalle eine
Mitgliederversammlung des SPD Ortsvereins Wallertheim statt. Auf der Tagesordnung stehen neben anstehenden Ehrungen die Wahlen der Kandidaten für die Kommunalwahlen. K.Lö.
Neuer Fotowettbewerb
In der Mitgliederversammlung des Vereins ‚Unser Wallertheim e.V.’ wurde beschlossen, auch in diesem Jahr wieder
einen Fotowettbewerb auszuloben.
Das Motto lautet „Lichtblicke in und
um Wallertheim“ und die Verantwortlichen hoffen, damit die kreative Phan-
Wörrstadt
Kunst / Kultur
AkkordeonFrühjahrskonzert
Am Sonntag, 6. April veranstaltet unser
Verein proAKKORDeon e.V. sein diesjähriges Frühjahrskonzert in der Wörrstädter Neubornhalle. Ab 15 Uhr bieten
wir Kaffee und hausgemachte Kuchen
oder auch ein Gläschen Sekt an; das
Konzert beginnt um 16 Uhr und wird
voraussichtlich gegen 18.30 Uhr beendet sein. Alle Orchester werden eine
Kostprobe ihres Könnens zeigen, so
dass ein abwechslungsreiches Programm, passend für jede Generation,
zu erwarten ist. Lassen Sie sich unter
anderem mit „Pomp and Circumstance“, „Pinocchio“, „Over the Rainbow“,
„Starlight Express“ und „Tage wie diese“ aufs Beste unterhalten.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie
an diesem Tag unser Gast sein könnten.
Sa.Th.
Sport
TuS Gymnastik
Neu: Nordic Walking für alle
Ab 1. April bieten wir neu an: Nordic
Walking für alle, d.h. auch für Nichtmitglieder der TuS. Der Kurs umfasst
10 Einheiten und ist immer dienstags
von 16.45-17.45 Uhr, auch während
der Osterferien. Treffpunkt: Haupteingang Realschule plus. Für TuS-Mitglieder ist der Kurs kostenlos, für Nichtmitglieder kostenpflichtig. Infos bei
Kursleiterin Senka Feitag unter Tel.
0152-21697860 oder Steffi Rock, Tel.
06732-9659437.
Während der Osterferien findet kein
Trainingsbetrieb der TuS Gymnastik
statt, ausgenommen der neue Nordic
Walking Kurs.
St.Ro.
Rheinland-Pfalz-Meisterschaft im Kunstradfahren
Schrecksekunde für die Kunstradfahrer des Radfahrervereins Wörrstadt bei
der Rheinland-Pfalz-Meisterschaft in
Bolanden. Beim Einfahren des 2er-Juniorinnen-Teams mit Laura Böhm und
Eileen Martinez-Emich kam es beim
doppelten Sattel-Lenkerstand zu einem Sturz, bei dem sich Laura Böhm
eine Prellung des Steißbeins zuzog
und unter Schmerzen das Einfahren
abbrechen musste. Die Verletzung
wurde gleich mit einem Eis-Kühlpack
behandelt, zu diesem Zeitpunkt war
nicht klar, ob die Wörrstädterinnen
starten konnten. Laura Böhm allerdings zeigte ein großes Kämpferherz,
biss die Zähne zusammen und absolvierte mit Eileen Martinez-Emich eine
gute Kür. Die Punktzahl von 35,06
reichte sogar, um sich von Platz 3 auf
Platz 2 zu verbessern; damit sicherte
sich das RV-Duo den Vize-RheinlandPfalz-Meistertitel. Auch für die 4erMannschaft lief es an diesem Tag gut.
Das um Annsophie und Sarah Hauschildt erweiterte Team belegte mit
63,33 Punkten Platz 4. Ein gelungener
Saisonhöhepunkt also, mit dem auch
die Trainierinnen Claudia Breidling und
Christina Leitzig sehr zufrieden waren.
Be.Ra.
TTC1 überragend
In der Bezirksoberliga hat die 1. Herrenmannschaft des Tischtennisclub
Wörrstadt eine extrem starke Vorstellung gegen den Favoriten aus FreiLaubersh./Hackenh./Winzenheim geboten. Zu Beginn gab es in den Doppeln gleich die erste Überraschung, da
Niklas Hahn mit Ersatzspieler Holger
Mauer das Doppel eins der Gegner
verdient und deutlich bezwang. Nicht
nur Niklas Hahn gewann sein Einzel
gegen die Nummer 2, sondern auch
der aufgerückte Jonas Lauterbach gewann gegen die starke Nummer 1 der
Gäste. Durch die zwei etwas überraschenden Niederlagen im mittleren
Paarkreuz gelang man wieder ins Hintertreffen. Kai Linsenmeier gewann seine Partie trotz Schmerzen deutlich mit
3:0, und die wohl größte Sensation an
diesem Tag schaffte Holger Mauer. Er
bezwang mit schier unkaputtbarem
Siegeswillen seinen Gegner mit 11:9
im 5. Satz. Als Niklas Hahn und Jonas
Lauterbach beide Einzel im vorderen
Paarkreuz deutlich gewannen, stand
es sogar 7:4 für den TTC. Im mittleren
Paarkreuz gewann Steffen Heck eine
Partie und man ging mit einer 8:5-Führung ins hintere Paarkreuz. Hier verloren aber beide TTCler, sodass man ins
Abschlussdoppel gehen musste, in
dem Niklas Christmann und Steffen
Heck jedoch keinerlei Gegenwehr zuließen und mit einem klaren 3:0 den
9:7-Gesamtsieg besorgten.
M.Lau.
TTC3 siegt weiter
In der Kreisklasse A hat die 3. Herrenmannschaft des TTC Wörrstadt einen
weiteren Sieg eingefahren. Beim Spiel
in Flonheim konnten direkt zu Beginn
die Doppel Frank Leiter/Lothar Babel
und Gunter Kraus/Stephan Obermüller
ihre Partien gewinnen. Danach spielten
Frank Leiter, MartinLauterbach, Lothar
Babel und Gunter Kraus jeweils 1:1.
Bernhard Mattes kam nur zu einer Partie, die er deutlich gewinnen konnte.
Stephan Obermüller hatte seinen Tag
und gewann als einziger TTCler zwei
Einzel und beendete die Partie zum
9:5-Gesamtsieg.
M.Lau.
TTC4 gewinnt 2 von 3
In den 3 letzten Spielen der 4. Herrenmannschaft des TTC Wörrstadt gab es
noch einmal 2 Siege zu feiern. Gegen
Wendelsheim konnten beide Doppelpaarungen, Bernhard Mattes/Stefan
Roßmann und Christian Kokott/Sven
Rocker, ihre Spiele gewinnen. Danach
gab es viele heiß umkämpfte Duelle, in
denen Sven Rocker und Bernhard
Mattes je einmal als Sieger hervorgingen und Christian Kokott ungeschlagen mit 2 Siegen bestach. Am Ende
machte das Doppel Bernhard Mattes/
Stefan Roßmann mit seinem 2. Sieg
den 7:4-Gesamtsieg perfekt. In der
zweiten Partie gab es ein deutliches
7:0 gegen Alzey. Wiederum die Doppel
Seite 21
JUGEND-ECKE
Jugendtreff Wörrstadt
Pariser Straße 30
Sommerferienspiele:
Hakuna Matata!
Afrika, wir kommen! In Afrika ist
was im Busch - das werden unsere Ferienspiele für 100 Kinder,
6-12 Jahre, in den ersten beiden
Sommerferienwochen im Schulzentrum sein. Geplant ist der Zeitraum 28. Juli bis 8. August, jeweils Mo-Fr von 9-17 Uhr. Die Anmeldung für die Ferienspiele wird
vom 30. 6. - 3.7. nur bei der Stadtjugendpflege, Pariser Str. 30,
stattfinden. Eine Online-Anmeldung ist organisatorisch leider
nicht machbar; die Kosten für die
Teilnahme und evtl. Mittagessen
bei Bedarf werden aller Voraussicht nach unverändert bleiben.
Wir wollen den Kindern den riesigen, spannenden, bunten und wilden Kontinent Afrika nahebringen,
die Planung für die vielen Spiele,
Ausflüge, Aktionen, Tiere, Spaß
und Aktivitäten sind bereits in vollem Gange. Auch wenn es noch
über vier Monate dauert: Freut
euch schon mal auf zwei fröhliche
Wochen. Jambo!
Stefan Krüger, Jugendpfleger
Telefon 06732/960680
[email protected]
Bernhard Mattes/Stefan Roßmann und
Christian Kokott/Sven Rocker gewannen ihre Spiele. In den Einzel kamen
Sven Rocker, Bernhard Mattes und
Stefan Roßmann jeweils zu einem Einzelerfolg und Christian Kokott als Spitzenspieler des Teams durfte 2 Einzelsiege beisteuern. Dieser Spitzenspieler
fehlte leider in der letzten Saisonpartie
und so reichte es „nur“ zu einer 3:7Niederlage gegen Albig. Sven Rocker
im Doppel mit Bernhard Mattes sowie
mit seinen 2 Einzelsiegen konnte als
einziger TTCler in dieser Partie punkten. Diese Ergebnisse reichen jetzt
schon aus, um unabhängig der noch
ausstehenden Partien der anderen
Teams am Ende der Saison auf einem
Aufstiegsplatz zu stehen. Ob es 1, 2
oder 3 sein wird, muss abgewartet
werden.
M.Lau.
TuS – Frauenfußball
2. Mannschaft erzielt 80. Tor
Das Auswärtsspiel der 2. Frauen beim
SV Leiselheim gestaltete sich sehr einseitig. Wörrstadt war klar spielbestimmend und so war es nicht verwunderlich, dass es bereits zur Pause 0:5 aus
Sicht des Gegners stand. Nach der
Pause ging das Tore schießen weiter
und am Ende hieß es 0:10. Die Tore für
Wörrstadt erzielten: Katha Glock (3x),
Tiffany Langenfeld (3x), Michele Gillmann (2x), Vivian Duinker und Andrea
Landgraf. Die Mannschaft hat nun
43 Punkte und 80:12-Tore. Am So.,
30.3. um 18 Uhr (am Neuborn) trifft das
Team auf den Zweitplatzierten TSV
Gau-Odernheim (44 Punkte). Mit einem Sieg würde ein Plätzetausch erfolgen. Es wäre daher wichtig, dass viele
Zuschauer die Wörrstädterinnen unterstützen.
Seite 22
Nichtamtlicher Teil
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab 1. Mai 2014 eine/n
Mediengestalter/in (Teilzeit)
in Anstellung oder freier Mitarbeit befristet als Elternzeitvertretung.
Fachliche Anforderungen
• Abgeschlossene Ausbildung zum/zur Mediengestalter/in
oder eine vergleichbare Ausbildung
• mehrjährige Berufserfahrung
• Sehr gute Kenntnisse in QuarkXPress; Photoshop,
Adobe Acrobat, Illustrator
• Fähigkeit, sowohl selbstständig, als auch im Team zu arbeiten
• Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Vorstandsneuwahlen bei
Jahreshauptversammlung
Persönliche Anforderungen
• zeitliche Flexibilität
• Bereitschaft zur Mehrarbeit bei Urlaubs-/Krankheitsvertretung
• Hohes Maß an Kreativität
• Eigeninitiative, Organisationsvermögen
• Freude daran, immer wieder neue Ideen zu entwickeln
Wenn Sie sich angesprochen fühlen, freuen wir uns auf
Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen
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- Nachrichtenblatt
Ober-Saulheimer Straße 5 · 55286 Wörrstadt · 콯 0 67 32 / 9 38 18 -0
1. Mannschaft ohne Mumm
Bei der 1. Frauenmannschaft erwarteten einige, dass nach dem Bekanntwerden, dass keine neuerliche Bewerbung für die 2. Frauenbundesliga abgegeben wurde, ein befreites Aufspielen der Mannschaft. Das Gegenteil war
aber in der Partie gegen den TSV
Crailsheim der Fall. Es fehlte die Laufbereitschaft und auch das Zweikampfverhalten ließ zu wünschen übrig. Das
Team zeigte eine desolate Leistung
und verlor vollkommen zu Recht mit
0:5. Das nächste Spiel bestreitet die
Mannschaft beim SV Weinberg am So.,
30.3. um 14 Uhr.
An.La.
TuS – Mädchenfußball
Ergebnisse
C-Juniorinnen - TuS Bolanden
1:6
TuS Bolanden - E-Juniorinnen
4:1
B-Juniorinnen - SV Obersülzen
1:13
D-Juniorinnen - FSV Nd.-Olm verlegt
Nächste Spiele
Fr. 28.3.: 18 Uhr C-Juniorinnen – FV
Flonheim; 18.30 Uhr SV Ober-Olm - BJuniorinnen.
Sa. 29.3.: 11 Uhr E-Juniorinnen –
1. FFC Rheinhessen Ingelheim
So. 30.3.: 12 Uhr D-Juniorinnen – TSV
Schott Mainz.
An.La.
TuS F2 überzeugte
Am letzten Sonntag haben die Jungs
der TuS Wörrstadt F2 eine sehr gute
Leistung im Spiel gegen die Mannschaft des TSV Gau-Odernheim gezeigt. Alle 10 eingesetzten Spieler haben das gemacht, was Fußball ausmacht. Rennen, um jeden Ball kämpfen, spielen, schießen und vor allem
19 Uhr Kabarett mit Bettina Koch
(Schauspielerin und Kabarettistin) und
unterhaltsamem Rahmenprogramm
bei freiem Eintritt.
Bitte telefonische Anmeldung bei
Uschi Licht, Tel. 7542; Ursula Stephan,
Tel. 3547; Karin Krämer, Tel. 4518.
Außerdem findet während des Schulbetriebes jeden Mittwoch von
19-20 Uhr in der kleinen Turnhalle der
Realschule die LandFrauen Gymnastik
statt. Wer Interesse hat, kann gerne
mal unverbindlich dort reinschnuppern.
Ma.Po.
Spaß haben. Christopher Trabert hatte
einen „Sahne-Tag“ und die gegnerischen Stürmer verzweifeln lassen. Mit
tollen Paraden und guten Abschlägen
war er ein sehr guter Rückhalt für die
Mannschaft. Die Verteidigung mit Andreas Gisebet, Lukas Bottesch und
Arian Herzer hatten die Angreifer im
Griff und toll die Bälle erkämpft und
ans Mittelfeld weitergegeben. Dort haben Marc Maiberger, Fabian Schnug,
Jan Knobloch, Denis Krech, Henri Johannes und Leon Schrauth dem Gegner keinen Platz zum Spielen gelassen
und selbst teilweise schöne Kombinationen gezeigt. Am Ende stand ein 7:2
für die TuS zu Buche, was auch in der
Höhe so verdient war. Mehr unter:
www.tus-woerrstadt.net.
To.Kn.
Vereinsleben
LandFrauenVerein
Wörrstadt
Nächste Termine
11.4., 17 Uhr, Generalversammlung im
ev. Gemeindehaus.
6.5., 19.30-21.30 Uhr, „Rheinhessische
Tapas“ Kleine Häppchen zum Wein erfreuen sich größter Beliebtheit. Vortrag
mit Verkostung in Oppenheim in der
Aula des DLR.
8.5., Besuch des SWR Funkhauses in
Mainz, Abfahrt 12.45 Uhr an der Bushaltestelle
Friedrich-Ebert-Straße.
Nach dem Besuch des Funkhauses
Einkehr in einem Cafe.
17.5., ab 17 Uhr, Einlass zum Tag der
LandFrauen des Kreislandfrauen Verbandes Alzey in Albig in der Turnhalle.
Landfrauenmarkt mit verschiedenen
Ausstellern und Essenständen. Ab
des Fördervereines der Freiwilligen
Feuerwehr Wörrstadt e.V.
Am 8. März wurde die Jahreshauptversammlung des Fördervereins abgehalten. Der Vorstand informierte die Versammlung über die Aktivitäten im vergangenen Jahr. Auch in 2013 wurde
die aktive Wehr wieder erfolgreich unterstützt. Die 13 Aktiven der Jugendfeuerwehr wurden bei der Ausbildung
und der Freizeitgestaltung unterstützt.
Im Berichtszeitraum mussten von der
Wehr 125 Einsätze, davon ca. 31 reine
FEZ-Einsätze bewältigt werden. Bei
den Einsätzen, Hilfeleistungen und
Übungen sowie der Fahrzeug- und Gerätepflege wurden erneut viele Freizeitstunden von unseren Kameraden geopfert. Der 1. Vorsitzende des Fördervereins, Erich Licht, beendete nach
40 Jahren seinen Dienst im Verein;
28 Jahre davon war er als 1. Vorsitzender und 12 Jahre als Schriftführer tätig.
Es wurden Neuwahlen abgehalten, bei
denen Thomas Weinmann zum 1. Vorsitzenden und Björn Licht zum 2. Vorsitzenden gewählt wurde. Weiterhin
wurde Philipp Kiefer zum 2. Schriftführer gewählt. Im Übrigen wurden die
Vorstandsmitglieder in ihren Ämtern
bestätigt. Die Wahlleitung erfolgte
durch den 1. Beigeordneten der VG
Wörrstadt, Georg Heinrich Nehrbass.
Die Versammlung wurde vom Kath.
Kirchenmusikverein 1900 Sulzheim
musikalisch umrahmt. Unter den Teilnehmern waren aktive Feuerwehrkameraden sowie auch zahlreiche Ehrenmitglieder.
Der Tag der Feuerwehr findet dieses
Jahr am 10. und 11. Mai in der Feuerwache Wörrstadt, Pariser Straße 26
statt.
Gg.Ri.
Neuwahlen bei der
TG 1860 Rommersheim
Nach den Neuwahlen geht Jürgen
Nehrbass bereits in seine 5. Amtszeit
als Präsident der TG 1860 Rommersheim. Gemeinsam mit Heidi Zschau als
2. Vorsitzende und Bernd Heymann als
Vereinsrechner bildet man den geschäftsführenden Vorstand der TG.
Weiterhin wurden Holger Rocker
(Zeugwart), Dominique Lenz (Schriftführerin), Jürgen Wolf (Turnwart) sowie
Helmut Zschau, Nils Nahlen und Michael Herrmann als Beisitzer in den
Vorstand berufen. Als Kassenprüfer
wird Siggi Rocker bestätigt und ihm
zur Seite prüft nunmehr Edith Werling
Ende nichtamtlicher Teil
Donnerstag, den 27. März 2014
die Finanzen des Vereins. Wie Jürgen
Nehrbass ausführte, ist im sportlichen
Bereich eine beruhigende Kontinuität
zu verzeichnen. Mit Ausnahme der Abt.
Tischtennis wird in keiner Sparte Wettkampfsport um Punkte oder Plätze betrieben, jedoch ist man recht stolz darauf, für jede Generation, ob Kind, Frau
oder Mann Übungsstunden im Bereich
Breitensport anbieten zu können. Nicht
zuletzt beruht dies auf einer gut aufgestellte Riege von Übungsleiter/innen.
Ein besonderes Lob verdiente sich
Ann-Kathrin Spuhler für den Erwerb
des C-Trainerscheins im Kinderturnen.
Wie Bernd Heymann als Finanzchef zu
belegen wusste, ist der Verein wirtschaftlich gut aufgestellt. Den hohen
Unterhaltungskosten für die Halle sowie den fast gleich hohen Investitionen
für Erneuerungen bzw. Renovierungen
konnte der nötige Betrag an Einnahmen entgegengestellt werden, so dass
schon traditionell ein ausgeglichener
Haushalt zu verzeichnen ist. Der Verein
befindet sich also trotz alleiniger Unterhaltung der Turn- und Sängerhalle
nach der Vereinbarung mit dem einstigen Mitbesitzer, dem GV 1884, noch
immer in ruhigem Fahrwasser. Möglich
wird dies durch vielfältige kulturelle Aktivitäten des Vorstandes, die einerseits
eine positive Außendarstellung des
Vereins, aber auch notwendige Einnahmen mit sich bringen. Dem Rechner
sowie dem Gesamtvorstand wurde
deshalb auch wenig überraschend auf
Antrag Entlastung erteilt.
Zu guter Letzt konnte der „neue alte“
Präsident die Mitglieder Bianca Blass,
Manuela Görlach und Wolfgang Gfrörer für ihre 25-jährige Mitgliedschaft
mit der silbernen Vereinsnadel ausgezeichnen.
J.N.
Was sonst noch
Jahrgang 1954/55 lädt ein
Zum nächsten Jahrgangstreffen am
28. März um 19.30 Uhr laden wir ganz
herzlich in die Gaststätte „Zur Hochstadt“ in Wörrstadt, ein. Wir freuen uns
auch über Neubürger aus Wörrstadt
oder Rommersheim und wollen gemeinsam ein paar gesellige Stunden
verbringen.
A.Mü.
Großer Kindersachenbasar
in Rommersheim
Der Rommersheimer Kindersachenbasar öffnet seine Pforten. Am Sonntag,
30. März kann von 14-16.30 Uhr
(Schwangere ab 13.30 Uhr) nach Herzenslust eingekauft werden. 40 Verkäufer bieten in der ausgebuchten
Turn- und Sängerhalle (Mühlweg) ein
umfangreiches Sortiment an verschiedensten Kindersachen zum Verkauf.
Unsere große Cafeteria lädt zum gemütlichen Verweilen ein. Alternativ bieten wir natürlich auch die Möglichkeit
Kuchen zum Sonntagskaffee bequem
mit nach Hause zu nehmen. Kommen
Sie vorbei und unterstützen Sie mit Ihrem Besuch die Kinder der Kita Rommersheim, denen sämtliche Einnahmen zu Gute kommen. Wir freuen uns
auf Sie!
Wil.
Donnerstag, den 27. März 2014
Anzeigenteil
Seite 23
Feiern Sie mit uns vom 28. bis 30. März 2014
Überregionaler Erfolg durch
Branchenwechsel
Firma Häfner wandelte sich vom Bauunternehmen zum renommierten Getränkehändler
weit über Alzeys Stadtgrenzen hinaus
Wir gratulieren herzlich
zum Firmenjubiläum!
Es war durchaus nicht vorgezeichnet, dass die Firma Häfner
einmal auf einen Getränkehandel
umsatteln und sich auf diesem
Tätigkeitsfeld zu einem renommierten Unternehmen entwickeln
würde.
Die Firma kann zum 50. Jubiläum
auf eine höchst erfolgreiche
Unternehmensgeschichte zurückblicken.
Begonnen hatte die unternehmerische Tätigkeit der Häfners ganz
anders.
Urgroßvater Philipp Häfner hat
als Bauunternehmer angefangen.
Sein Sohn Philipp Häfner handelte
mit Baustoffen, Kohle und Heizöl.
Dessen Sohn Hans Häfner entschloss sich vor 50 Jahren dazu,
stattdessen einen Getränkehandel zu eröffnen. Nachdem damals
der Absatz von Kohle und Öl rückläufig war, erwies sich dieser
Schritt als die richtige unternehmerische Entscheidung zur rechten Zeit. In den Folgejahren entwickelte sich der Getränkehandel
zu einem erfolgreichen und etablierten Unternehmen, dem es ge-
lang, seine Geschäftsbeziehungen
über die Stadtgrenzen hinaus auszudehnen. Sohn Jochen erweiterte
vor 15 Jahren das Betätigungsfeld
der Firma und begann mit dem
Verleih von Zelten und dem
Betrieb von Zeltwirtschaften.
Mit diesem zweiten Standbein
gelang es Jochen Häfner, seine
Geschäfte deutlich über die Region hinaus auszubauen.
Inzwischen erhält die Firma Aufträge aus dem gesamten RheinMain Gebiet und Baden-Württemberg bis zur französischen Grenze. Als Zeltwirt war Jochen Häfner
auch einige Jahre auf dem Alzeyer Winzerfest tätig. 2008 übernahm Jochen Häfner den Getränkevertrieb des Vaters und 2010
kam es zur Gründung der Getränke Häfner GmbH & Co. KG. Aus diesem Grund feiert die Fa. Getränke
Häfner GmbH & Co. KG vom 28.03
bis 30.03.2014 ihr 50-jähriges
Jubiläum.
Am Freitag, den 28.03.2014 steigt
das Frühlingsfest der Alpenmusik
mit den Alpenrockern ab 19.00
Uhr.
Am Samstag, den 29.03.2014 startet ab 18.00 Uhr die Après Ski
Mega Party mit Mickie Krause, Tim
Toupet u.a.
Karten gibt es im Vorverkauf für
19 Euro bei Getränke Häfner GmbH
& Co. KG, Bahnhofstr. 33, 55232
Alzey, Tel. 06731/7777 oder
bei Vinothek und Winzercafé
Kaisergarten, Hospitalstraße 14,
55232 Alzey, Tel.: 06731/3076
Am Sonntag, den 30.03.2014
beginntder Kundentag der Fa.
Getränke Häfner GmbH & Co. KG
ab 11 Uhr mit musikalischem
Frühschoppen vom Blasorchester
Gau-Odernheim. Wertcoupons für
Getränkeermäßigung am diesem
Tag erhält jeder Kunde für seinen
Einkauf bei Getränke Häfner.
Getränke Häfner
Bahnhofstraße 33
55232 Alzey
Telefon 0 67 31 - 77 77
Öffnungszeiten:
Mo - Fr
7.30 - 18.00 Uhr
Sa
7.30 - 13.00 Uhr
Herzlichen Glückwunsch
zum 50-jährigen Firmenjubiläum.
Sie stehen fest zusammen für ihren Familienbetrieb: (v.l.n.r.) Elisabeth, Philipp, Jochen, Maximilian und Anke Häfner
Seite 24
Anzeigenteil
Donnerstag, den 27. März 2014
„Hey das geht ab,
wir feiern die ganze Nacht!“...
Après-Ski-Mega-Party
am Samstag, 29. März 2014 ab 18.00 Uhr
im Alzeyer Stadlzelt
„Hey das geht ab, wir feiern die
ganze Nacht“ – ganz in diesem
Sinne feiern Alzey und die gesamte Region am Samstag, dem
29. März, die Kultparty mit den
Stars der Partyszene im beheizten Festzelt auf dem Mehrzweckplatz unterhalb des
Schwimmbades.
Auch wenn der Winter noch
nicht so richtig zu uns gekommen ist – über 20 Après-SkiParty-Stars werden Euch in einem über sechsstündigen NonStop-Programm die besten
Après-Ski-Hits präsentieren und
das Party-Feeling der angesagtesten Skihütten und Schirmbars der Berge ins Alzeyer Festzelt zaubern …
Freuen wir uns auf Tim Toupet und
Mickie Krause, den wahren Partykönig vom Ballermann auf Mallorca. Seit 1999 gehört Mickie zu den
Attraktionen am Ballermann und
zählt neben Jürgen Drews zu den
erfolgreichsten Akteuren der Party-Schlager-Szene auf Mallorca.
Während er in der Hauptsaison
regelmäßig im „Riu Palace“ am
Ballermann von Mallorca auftritt,
ist er im Winter als der Partykönig
auf den größten Après-Ski-Partys
unterwegs – so auch in Alzey. Man
nennt ihn den „Prinz der Playa“,
den „Liebling der Luder“ oder den
„Vater von Pippi Langstrumpf“. Die
Rede ist von Almklausi, der neben
Mickie Krause, DJ Ötzi und Jürgen
Drews sein Unwesen auf Mallorca
treibt. Aber nicht nur an der „Playa
de Palma“ ist Almklausi ein gefragter Partymacher. In Alzey mit im
Gepäck hat er natürlich seinen
neusten Hit „Schwarze Natascha“.
Die Kultparty
mit den
Megastars
der Partyszene
in Alzey!
Dem König und dem Prinzen folgt
dann in Alzey auch noch die Prinzessin: Marry, die neue „Prinzessin
des Partyschlagers“, gehört zu den
wenigen Frauen, die man ernsthaft
als etabliert im Party-Schlager-
Bereich bezeichnen kann. Ob in der
RTL2 Hitparade, den RTL2 Après Ski
Hits, ZDF Fernsehgarten oder aber
im „Bierkönig“ oder „Oberbayern“
auf Mallorca – mit ihren Hits „Tausendmal Du“, „Ohne Dich“, „The
Best“ und der Sommer-Hymne
„Sommermädchen fürs Sommermärchen“ verzaubert sie jedes
Publikum.
Und was wäre eine Après-SkiMega-Party ohne die DJ Ötzi Show,
Die Schlagermafia, DJ Düse, Die
Tuxer Hinterlader, Dr. Brille, Die
Originalen, Sadeva, Die Ausreisser
oder die Remmi Demmi Boys? Sie
alle und viele weitere Live-Acts
werden das Alzeyer Stadlzelt ordentlich zum Schwitzen bringen.
So ist auch für die „Erfrischung“
zwischendurch bestens gesorgt:
Die großen Thekenanlagen, die um
das ganze Zelt herum aufgebaut
sind, verhindern ein langes Anstehen. Es wird auch ein extra Garderobenzelt eingerichtet und das
Toilettenangebot wird erweitert.
Also – wer jetzt noch kein Ticket
für die Après Ski Party hat, sollte
sich dieses unbedingt im Vorverkauf besorgen!
Donnerstag, den 27. März 2014
Anzeigenteil
Tickets
Seite 25
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Après-Ski-Mega-Party
VVK 19 Euro im Vorverkauf bei Getränke Häfner,
Bahnhofstr. 33, 55232 Alzey, 06731-7777 und Vinothek und Winzercafé Kaisergarten, Hospitalstr. 14,
55232 Alzey, 06731-3076
sowie bei allen www.ticketonline.de
Vorverkaufsstellen (Hotline: 01805-4470000)
und bei allen www.ticket-regional.de
Vorverkaufsstellen (Hotline: 0651-9790777)
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Wir gratulieren herzlich
zum Firmenjubiläum!
Wir gratulieren der Familie Häfner zur 50-Jahrfeier
ihres Unternehmens und wünschen alles Gute!
VINOTHEK KAISERGARTEN
Hospitalstraße 14 · 55232 ALZEY
Telefon 0 67 31 / 30 76 oder 83 08 · www.biegler‐brand.de
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Seite 26
Anzeigenteil
Donnerstag, den 27. März 2014
Wir alle gratulieren der Firma Getränke Häfner in Alzey
Mit uns
bleiben Sie flüssig!
Ob im Getränkefachmarkt,
bei unserem Lieferservice oder
bei Veranstaltungen, wir sorgen
immer dafür, dass Sie genug
zu trinken haben und Ihre Feste
ein voller Erfolg werden.
Wir gratulieren der Firma
Getränke Häfner herzlich
zum 50-jährigen Jubiläum !
Wir bieten ein großes Sortiment
an Veranstaltungszubehör
Zelte in verschiedenen Größen, Bühnen, Toilettenwagen
und vieles mehr. Mit Geschirr, Besteck und Gläsern
können Sie Ihre Party ausstatten.
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übernehmen wir auch
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Der Gewerbeverein e.V. wünscht Ihnen schöne Stunden bei hoffentlich mildem Frühlingswetter und Sonnenschein.
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DADANKSAGUNG
NK S AG U NG
Irmtraud
Schüßler
Anni Barwig
* 25.05.1935
† 21.02.2014
† 11. 2. 2014
Herzlichen
Wir
danken Dank
für alle Zeichen der Anteilnahme und des Mitgefühls
sagen allen,
wir allen,
diezur
sichletzten
in Trauer
uns verbunden
fühlten
sowie
die sie
Ruhemit
geleitet
haben.
und ihre Anteilnahme in vielfältiger Weise bekundeten.
Besonders bedanken möchten wir uns bei Frau Dr. Reh-Eisele
Ebenso
danken
wir Herrn
Koch, Herrn
Dr. Thome,
und
Herrn
Dr. Eisinger,
der Pfarrer
Ev. Sozialstation
Wörrstadt-Wöllstein,
dem AWO
Bestattungsinstitut
Ebling
und allder
denen,
die sie auf
dem
Seniorenzentrum
Wörrstadt,
Palliativstation
der
ihrem letzten
Weg
begleitet
haben.
Uniklinik
Mainz,
dem
Bestattungsinstitut
Stütz-Freitag sowie
Herrn Pater John Peter.
Im Namen aller Angehörigen:
Familie Fehr
Die Familie
Udenheim,
im März
März 2014
2014
Wörrstadt, im
Wörrstadt, im März 2014
Die Trauerfeier mit der anschließenden Urnenbeisetzung ist am Freitag, dem 28. März 2014 um 14 Uhr auf
dem Friedhof Wörrstadt.
Wir sind umgezogen:
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Donnerstag, den 27. März 2014
Das Leben geht Die Liebe bleibt !
In Liebe und Dankbarkeit nahmen wir Abschied von meinem geliebten Mann,
unserem Vater, Schwiegervater, Opa und Schwiegersohn
Siegfried Globisch
* 10.04.1954
† 08.03.2014
In stiller Trauer
Gerlinde Globisch geb. Regner
Björn und Cleisi Schmitt
Lars und Tatjana Regner
mit Helen und Ava
Loni Regner
Auf Wunsch des Verstorbenen fand die Beisetzung im engsten Familienkreis statt.
Günther Mainzer
† 4.3.2014
HERZLICHEN DANK
sagen wir allen, die sich in der Trauer mit uns verbunden
fühlten und ihre Anteilnahme auf vielfältige Weise zum
Ausdruck brachten.
Bestattungen
Im Namen aller Angehörigen:
Ebling
Maria Mainzer
Erledigung sämtlicher Formalitäten – Erdund Feuerbestattungen – Überführung mit
eigenem Spezialfahrzeug
Wörrstadt, im März 2014
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Für die vielen Beweise der Anteilnahme, die uns anlässlich des Heimgangs
unserer lieben Mutter, Schwiegermutter, Großmutter und Urgroßmutter
Gertrud Schuhmacher
geb. Lindenborn
* 15.7.1912
† 2.3.2014
entgegengebracht wurden, bedanken wir uns recht herzlich.
Wir danken für die Anteilnahme in Wort und Schrift, für Grabschmuck und
Geldspenden sowie allen, die sie auf ihrem letzten Weg begleiteten.
Unser besonderer Dank gilt Herrn Pfarrer Engelbrecht für die Aussegnung
und die Trauerfeier, dem Männergesangverein Germania für den Grabgesang, dem Gesangverein Liederkranz und dem Landfrauenverein für die
Nachrufe. Der Evangelischen Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein danken
wir für die liebevolle Pflege und Betreuung.
Saulheim, im März 2014
Im Namen aller Angehörigen
Horst und Edith Schuhmacher
Donnerstag, den 27. März 2014
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Trauer
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Ein herzliches Dankeschön
sage ich allen, die mir zu meinem
80. Geburtstag
mit Glückwünschen, Geschenken und Telefonaten viel
Freude bereitet haben.
Anneliese Schmitt
Spiesheim, im März 2014
Herzlichen
Glückwunsch!
„So hübsch mit 2 Zöpfen
kam sie in Sulzheim an
und fand dort Hans, ihren Ehemann.
3 Kinder brachte sie zur Welt,
5 Enkel haben sich dazu gesellt.
Sie lässt sich nicht unterkriegen
und macht beharrlich weiter,
unsere tapfere Elli Schneider.
Wir wünschen Dir alles Gute und Gottes Segen
zum 80. Geburtstag.
Deine Kinder, Schwiegerkinder,
Enkel und Katharina
Sulzheim, 31. März 2014
Herzlich Willkommen
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