SG U.N.S-Konzept geht auf: Volleyballer steigen in die Oberliga auf
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SG U.N.S-Konzept geht auf: Volleyballer steigen in die Oberliga auf
mit den amtlichen Bekanntmachungen für die gemeinden Armsheim, Ensheim, Gabsheim, Gauheim, Spiesheim, Sulzheim, Udenheim, Venders- Nr. 13 Eine Reise um die Welt Große Kinder- und Jugendtanzshow im Bürgerhaus Saulheim Blatt latt Donnerstag, den 27. März 2014 Verbandsgemeinde Wörrstadt und die OrtsgeWeinheim, Partenheim, Saulheim, Schornsheim, Wallertheim und die Stadt Wörrstadt 47. Jahrgang SG U.N.S-Konzept geht auf: Volleyballer steigen in die Oberliga auf ie bekannt erfolgreiche Jugendarbeit gipfelt im bisher größten Erfolg der SG U.N.S. Rheinhessen: Die erste Herrenmannschaft verwirklicht den Traum der beteiligten Vereine aus Undenheim, Nieder-Olm und Schornsheim und tritt als Meister der Landesliga Rheinland-Pfalz in der nächsten Saison in der Oberliga an. Der letzte Spieltag am Samstag war eigentlich nur Formsache, der Meistertitel war schon sicher, aber gegen die TSG Bretzenheim und die SSG Etzbach wollte man dem heimischen Publikum in der Nieder-Olmer Halle noch einmal etwas bieten. Die Voraussetzungen dafür waren nicht günstig. Stamm-Mittelblock Lucas Becker war verletzt und die jugendlichen Spieler mit einem Mehrfachspielrecht mussten selbst im parallel stattfindenden Heimspiel der zweiten Mannschaft antreten. Dort schafften sie die Meisterschaft der Rheinhessenliga. Für die erste Mannschaft bedeutete dies, dass aus dem großen Kader (15 Spieler), nur ein „harter Kern“ mit 8 Spielern übrig blieb, die ohne größere Wechselmöglichkeiten zwei harte Spiele zu bestreiten hatten. Gegen die Spieler aus dem Mainzer Vorort lief alles wunschgemäß (3:0; -19; -24, -18), Zuspieler Theo D Die Tanzsportgemeinschaft RotSilber Saulheim und Umgebung lädt herzlich zur großen Kinderund Jugendtanzshow am Samstag, 5. April um 15 Uhr in das Bürgerhaus in Saulheim ein. Unter dem Motto „Eine Reise um die Welt“ wollen unsere Kindergartenund Grundschulkinder sowie die Jugendlichen der Tanzsportgemeinschaft Rot-Silber Saulheim u. U. mit Ihnen um die Welt fliegen. Die Zuschauer dürfen sich auf eine abwechslungsreiche und kurzweilige Tanzshow freuen. In der Pause gibt es zur Stärkung Kaffee und Kuchen. Karten (nummerierte Plätze) gibt es ab sofort bei Margrit Doble unter 01573-8480828 oder an der Tageskasse ab 14 Uhr. Text/Logo: Bi.Re. Meister der Landesliga 2013/14: hinten: Manz F., Schenk, Becker, Brand O., Manz N., Hinkel-Stallmann; mitte: Sauer, Knacksterdt, Kramer, Jung, Brand Th.; vorne: Vu, Brand To, Seibel, Weyer Weyer bot eine sehenswerte Partie und setzte seine Angreifer überzeugend ein. Gegen die starken SG-Angreifer hatte Bretzenheim meist das Nachsehen. Vor allem die Angriffe aus dem Rückraum mit Nikolai Manz aus U12-Judoka holen Rheinland-Mannschaftsmeisterschaft in Cochem Am 23. März fanden in Coschaftskampf gegen die chem die Rheinland-MannKonkurrenz aus Nassau schaftsmeisterschaften der wurde mit gleicher AufstelAltersklasse U12 statt. Auch lung deutlich mit 4:1 gewonmit dabei waren die Mädchen nen. Anschließend wurde vom JC Wörrstadt, die sich die Strategie umgestellt. bei ihren vier Begegnungen Victoria Simon kämpfte nun eindrucksvoll in Szene setzen eine Gewichtklasse höher konnten. Gekämpft wurde jeund konnte ebenso wie ihre weils in fünf Gewichtsklassen Mitkämpferinnen mit weite(-30kg, -34kg, -38kg, -42kg ren Siegen überzeugen. So und +42kg), so dass im beswurde die Mannschaft des ten Fall ein Sieg mit 5:0-PunkJC Vulkaneifel ebenfalls mit ten hätte erreicht werden kön4:1 geschlagen. Im annen. Weiterhin mussten sich schließenden Finale hatten die Mannschaften in einem es unsere Mädchen wieder Die Rheinland-Mannschaftsmeister Lena Jülicher, Pool Jeder-gegen-Jeden zumit dem SV Urmitz zu tun, Finja Hoffmann, Victoria Simon, Majlinda Gashi, Luisa Ponsel erst für die Endrunde qualifiwelcher nun natürlich Rezieren. vanche forderte. Luisa PonObwohl die Gewichtsklasse -34kg der ersten Begegnung gegen den SV sel und Lena Jülicher brachten den beim JCW doppelt besetzt war, eine Urmitz gleich gegen den späteren Fi- JCW allerdings schnell mit zwei PunkKämpferin -38kg aber fehlte, ließen es nalgegner gehen würde, war anfangs ten in Führung und brachen so alle die Wörrstädter Trainer in der Vorrunde noch nicht abzusehen. Entsprechend Dämme. Verdient und überglücklich locker angehen und schonten ihre Ath- knapp war das Resultat 3:2 für den konnte das Team am Ende nach einem leten, indem sie zuerst nur mit vier JCW nach fünf hochspannenden weiteren 4:1 Gold mit nach Hause nehKämpferinnen antraten. Dass es bei Kämpfen. Der anschließende Mann- men. Text/Foto: Vo.Si. der Mitte und Florian Manz als Diagonalspieler waren teilweise spektakulär. Der zweite Gegner, der feststehende Absteiger aus Etzbach, wurde anfangs gnadenlos unterschätzt. Trotz der Warnung des Trainers vor einem spielfreudigen und unberechenbaren Gegner ging das SG Team im ersten Satz völlig unter. Erst zum Ende hin kamen die Rheinhessen wieder ins Spiel und gaben sich dann auch später keine Blöße mehr. Vor allem die verbesserte Blockarbeit und die aggressiveren Aufschläge (herausragend Oliver und Thilo Brandt) sorgten für klare Verhältnisse (3:1; 19; -17; -15; -16). Den deutlichen Vorsprung am Ende der Saison in der Tabelle führt Trainer Richard Dörmer einerseits darauf zurück, dass das Team mit Drucksituationen besser umgehen kann und insgesamt reifer spielt. Auf der anderen Seite konnten immer leistungsstarke U20- bzw. U18-Spieler eingesetzt werden, damit war die SG ausgeglichen besetzt und spielte konstanter als die Mitkonkurrenten. Letztlich haben damit auch die SGTrainer ihre Träume erfüllt: Für den eigenen Nachwuchs mit dem Aufstieg in die Oberliga und die Verbandsliga auch hochklassige Spielgelegenheiten zu schaffen. Dieses außergewöhnliche Double wird sicher noch lange in Undenheim, Nieder-Olm und Schornheim gefeiert. Text/Foto: Dö. Seite 2 Amtlicher Teil Donnerstag, den 27. März 2014 NOTDIENSTE Notruf 110 Feuer 112 Polizeiwache Wörrstadt Rettungsdienst DRK Krankentransport Partenheim, Thüga Rhh.-Pfalz Nieder-Olm Apothekennotdienst 0 67 32 / 91 10 19 222 oder 112 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Fr., 16 Uhr bis Mo., 7 Uhr; Mi., 14 Uhr bis Do., 7 Uhr werktags, 19 Uhr bis 7 Uhr Folgetag und am Tag vor einem Feiertag ab 18 Uhr 116 117 (bitte Postleitzahl bereithalten) Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst bei Zentrale anfragen. Zahnärztlicher Notdienst Wochenendnotdienst von Fr 15 Uhr - Mo 8 Uhr An Feiertagen von 8.00-8.00 Uhr des folgenden Tages. Feste Sprechzeiten der Notfalldienstpraxis: Fr 16-17 Uhr, Sa und So 10-11 Uhr und 16-17 Uhr Alzey, (14 ct. aus dem dt. Festnetz) 0 18 05 / 66 60 07 Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz 01 80 5 / 25 88 25 plus Postleitzahl des Standortes Festnetz (0,14 Euro/Min.) - Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.) Notdienstbereite Apotheken im Internet: www.lak-rlp.de Elektro-Notdienst Störungsdienst des EWR Worms 01 71 / 6 30 42 42 0 62 41 / 8 48 - 0 0 62 41 / 84 82 98 Nach Dienstschluss und am Wochenende EWR Bezirksstelle Wörrstadt Gewerbepark, Spiesheimer Weg 10 E-Mail [email protected] EWR Störungsdienst rund um die Uhr unter 0 67 32 / 9 40 20 Fax 0 67 32 / 94 02 14 08 00 / 1 84 88 00 Gasversorgung Störungsdienst Armsheim, Gabsheim, Gau-Weinheim, Saulheim, Schornsheim, Sulzheim, Udenheim, Wallertheim, Wörrstadt, RWE Energie Regionalversorgung, RNK 08 00 / 0 79 34 27 08 00 / 08 37 111 Krisentelefon für psychisch Kranke und Angehörige; Mo-Fr: 19 – 24 Uhr, Sa, So u. Feiertag: 16 – 22 Uhr (0,06 Euro/Anruf) 0 18 02 / 00 08 42 Notfalldienst Eigenbetrieb Abwasser 01 71 / 3 72 58 36 Bei Verstopfungen in Kanalhausanschlüssen wenden Sie sich bitte direkt an ein Reinigungsunternehmen. Telefonseelsorge evangelisch/katholisch rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich 08 00 / 1 11 01 11 und 08 00 / 1 11 02 22 Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH Entstörungsdienst Der Anruf wird über eine Rufweiterschaltung an den zuständigen Meister weitergeleitet. 0 61 35 / 65 00 BÜRGERSERVICE Agendabüro der VG Wörrstadt Fibromyalgie-SHG Alzey u. Umgebung Nieder-Ramstädter Diakonie Sprechstunde Do v. 15.30-17.30 Uhr (1. Do/Monat v. 15-17 Uhr) Rathaus VG Wörrstadt 0 67 32 / 60 12 03 Treffen jeden 1. Mi (Werktag) u. dem darauffolgenden Sa (Werktag) im Monat, jeweils v. 14-16 Uhr (vor Erstbesuch bitte anmelden) i.d. Ev. Sozialstation, Josselinstr. 3, Alzey Kontakt u. Info: M. Rothenmeyer 0 67 34 / 96 11 77 V. Senftleber 0 63 55 / 95 58 91 www.nrd-online.de, [email protected] Regionalverbund Rheinland-Pfalz 0 61 31 / 144 734 3812 Aufnahme und Beratung 0 61 31 / 144 734 3818 Ambulante Dienste, Rheingrafen Str. 4-6, Wö. 0 67 32 / 93 29 01 38 90 Familienunterstützender Dienst 0 61 30 / 92 92 38 98 Bahnhofstraße 45, Jugenheim Wohnverbund Wörrstadt, Am Krag 3b 0 67 32 / 93 82 91 40 02 Wohnverbund Wallertheim, Auf der Benn 14 0 67 32 / 91 63 39 02 Wohnverbund Jugenheim, Bahnhofstraße 45 0 61 30 / 92 92 38 01 Rheinhessen-Werkstatt, (WfbM) Werkstatt für 0 67 32 / 9 40 70 behinderte Menschen, Spiesheimer Weg 33, Wö. Aktion Leben für Alle e.V. Schloßgasse 41, 55232 Alzey Beratung/Hilfe für Schwangere in Konfliktsituationen 0 67 32 / 57 57 Termine nach Vereinbarung oder 0 67 31 / 12 01 Arbeitslosencafé Wörrstadt Sozialberatungsstelle und Café der ASH Alzey – Worms e.V. im ev. Gemeindehaus, Hermannstraße 45, 55286 Wörrstadt Di, Mi und Fr 9-16 Uhr 0 67 32 / 95 12 69 die Jugendberatungsstelle (14-25 J.) ist vor Ort erreichbar Mo von 9-16 Uhr 0 67 32 / 95 12 69 sowie n.V. (Mo-Fr) unter 01 62 / 543 94 86 [email protected], www.ash-alzey.de • Sozialstation - Ambulanter Pflegedienst Professionelle, kontinuierliche Krankenpflege im Einklang mit den ärztlichen Verordnungen und der Pflegeversicherung 0 67 31 / 78 00 • Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Betreuung für geistig/körperlich Behinderte, psychisch Kranke, Suchtkranke, alte und gebrechliche Menschen Hellgasse 20, Alzey 0 67 31 / 10 4 59 AWO Seniorenzentrum Wörrstadt Fachdienst für Menschen mit psychischer, körperlicher o. geistiger Behinderung und Schwierigkeiten im Berufsleben Ansprechpartnerin: Frau Bihlmeyer 0 67 31 / 67 62 - 63 Zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Armsheim (tlw.) Karl Reimann, Im Rosengarten 7, 55595 Mandel Tel. 0671/34656, Fax: 0671/92899009 Armsheim (tlw.), Gau-Weinheim, Sulzheim, Vendersheim, Wörrstadt (tlw.) Günter Borniger, Hochstraße 7, 55578 Gau-Weinheim Tel. 06732/62895, Fax: 06732/65463 Ensheim, Spiesheim Joachim Geyer, Heimersheimer Straße 10, 55234 Albig Tel. 06731/44584, Fax: 06731/941468 Gabsheim, Schornsheim, Udenheim, Wörrstadt (tlw.) Heiko Walther, Morschheimer Weg 11, 55234 Nieder-Wiesen Tel. 06736/8171 oder 960838, Fax: 06736/909653 Partenheim, Saulheim Hugo Hindel, Zur Pfefferlache 22, 67550 Worms Tel. 06242/4524, Fax: 06242/501468 Wallertheim Andreas Heckmann, Schulstraße 52, 55595 Hargesheim Tel. 0671/4831834 Bibliothek im Schulzentrum Wörrstadt 0 67 32 / 91 74 30 Bücherei im Bonihaus Pariser Str. 44, 55286 Wörrstadt, [email protected] Öffnungszeiten: So 10-12 Uhr, Do 17-19 Uhr 01 71 / 9 44 95 17 Caritaszentrum Alzey Am Obermarkt 25, Alzey Beratung für Frauen in Schwangerschaft u. Notsituationen, Termine nach Vereinbarung 0 67 31 / 94 15 97 Haus- und Familienpflege Computercafé und Kontakt für Angebote 0 67 31 / 94 15 98 Diakonisches Werk Worms-Alzey www.diakonie-worms-alzey.de Beratungszentrum Schloßgasse 14, Termine Familien- und JugendHilfeZentrum Münch-Braun-Straße 10, 55232 Alzey Stationäre und ambulante Erziehungshilfen Interventionsstelle häusliche Gewalt 0 67 31 / 95 03-0 0 67 31 / 99 68 - 0 0 67 31 / 99 68 15 DRK Kreisverband Alzey Mobiler Sozialdienst Information unter 0 67 31 / 4 35 46 Frauenzentrum Alzey, Schloßgasse 11 Patientenliga-Atemwegserkrankungen e.V. Sprechzeiten: Mo 16-18 Uhr, Di + Do 10-12 Uhr und nach Vereinbarung, Tel. und Fax 0 67 31 / 72 27 Gruppenabend mittwochs 19.30 Uhr Ev. Gemeindehaus, Hermannstr. 45, Wörrstadt Kontakt: Diakonisches Werk, Claudia Winkler 0 67 31 / 95 03 -0 Fundtiere, außer Hunde Tierschutzverein Donnersbergkreis e.V. Am Greinerweg 1, 67292 Kirchheimbolanden, [email protected] Fax 06352/789510 0 63 52 / 74 00 33 Selbsthilfegruppe Monatl. Informationsveranstaltungen, Lungensportgruppe Alzey Ansprechpartner: Sekretariat Dr. Laakmann 0 67 31 / 40 71 06 Beate Wolf 0 67 32 / 73 65 Pflegestützpunkt Wörrstadt/Wöllstein Kostenlose/neutrale Beratung & Hilfe rund ums Thema Pflege. Hausbesuche möglich. Offene Sprechstunden jeden 2. + 4. Fr. von 9-11 Uhr im Rathaus, Auf dem Römer 8 in Saulheim. Ansprechpartner: Katharina Bock 0 61 31 / 6 00 49 85 [email protected] Schiedsamt Bezirk VG Wörrstadt 0 67 32 / 91 40 Berufsbegleitender Dienst Rheinhessen Schul- und Öffentliche Bibliothek; www.gfg-woerrstadt.de; Öffnungszeiten: Mo 13-18 Uhr, Di 9.30-12 Uhr, 13-18 Uhr; Mi 12.15-14.15 Uhr, Do 9.30-12 Uhr, 13-18 Uhr Treffen jeden 1. Mi/Monat um 18 Uhr, im Mehrgenerationenhaus, Schloßgasse 13, Alzey Freundeskreis d. Suchtkrankenhilfe Wörrstadt AWO Arbeiterwohlfahrt Humboldtstraße 3, 55286 Wörrstadt [email protected] www.awo-rheinland.de Frauenselbsthilfe nach Krebs e.V. 0 67 31 / 96 99 30 Ev. Sozialstation Wörrstadt/Wöllstein Häusl. Krankenpflege u. Hauswirtschaftl. Versorgung Zentrale in Wöllstein, Schulrat-Spang-Straße 2, Geöffnet Mo-Fr von 8-17 Uhr o. n. Vereinbarung Anschließend Rufumleitung 0 67 03 / 91 11 - 0 Fax: 0 67 03 / 91 11 - 20 www.sozialstation-woerrstadt-woellstein.de [email protected] Kostenlose Sozialberatung und Hilfe bei Antragstellung Ansprechpartnerin: Lioba Baumeister 0 67 03 / 91 11 -17 [email protected] Fundtiere, Hunde Tierschutz Wörrstadt - Hunde suchen ein Zuhause e.V. Sulzheimer Straße 2, 55286 Wörrstadt, [email protected], Mobil: 0177/6905712 Fax 06732/9720272 0 67 32 / 6 29 82 Gesundheitsnetz Region Alzey e.V. 0 67 32 / 601 149 Schlafapnoe Selbsthilfe, Alzey und Umgebung e.V. c/o Toni Walk, www.schlafapnoe-alzey@gmx Schuldnerberatung vom DRK Kreisverband Alzey Das regionale Gesundheitsportal: www.gn-az.de Kreuznacher Straße 7-9, 55232 Alzey Offene Sprechzeit: Dienstags von 13-15 Uhr Telefonsprechzeit: Mo + Mi 12.30-13 Uhr Di + Mi 8-8.30 Uhr Gewässerverunreinigung - Meldestelle Verbandsgemeinde Wörrstadt 0 67 32 / 6 01 - 1 47 Kreisverwaltung Alzey-Worms 0 67 31 / 4 08 - 46 21 o. außerhalb der Dienstzeiten bei der Polizei o. Feuerwehr Gleichstellungsbeauftragte der VG Wörrstadt Christine Geiger Sprechstunde am 1. Do/Monat von 17-18 Uhr, Rathaus VG Wörrstadt o. n. tel. Vereinbarung [email protected] Schiedsmann ist Dr. Gunnar Krone. Sprechstunde nach telefonischer Absprache mit Andrea Töpel 0 67 32 / 60 12 03 Hospizverein DASEIN e.V., Alzey Sprechzeit der Hospizschwester Hiltrud Regner, n. Vereinbarung im DRK-Krankenhaus Alzey, Kreuznacher Str. 7-9, Zimmer 1.317 Mobiltelefon 01 75 / 7 28 45 54 Gerda Pusch 0 67 33 / 60 87 [email protected], www.hospizverein-dasein.de 0 67 31 / 96 99 20 Schutzverband für Impfgeschädigte e.V. Kontakt- und Beratungsstelle für Rheinland-Pfalz Sprechzeiten n. vorheriger tel. Vereinbarung 06 71 / 4 45 15 www.impfschutzverband.de Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen MehrGenerationen-Haus, Schloßgasse 13, Alzey Jeden 2. + 4. Di/Monat von 19-21 Uhr Informationen unter 0 67 31 / 408 61 21 Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Interessen-Verband Unterhalt u. Familienrecht e.V. (ISUV) Alzey-Worms, An der Hexenbleiche 36, Alzey Infos/Termine: Mo-Fr von 8.30-12 Uhr 0 67 31 / 408 60-11 + -12 Sprechstunde für Bürger der VG Wörrstadt Jeden 2. Di/Monat von 14-16 Uhr in der VG-Verwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6. Anmeldung möglich, aber nicht notwendig unter 0 67 31 / 408 60 81 Kontakt über Antje Duks Tagesstätte Oase 0 67 32 / 83 38 Tagesstätte für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen „Verein für Integration und Teilhabe am Leben e.V.“, Alzey, Schloßgasse 15 Mo, Di, Do 13.30 -15.30 Uhr, Fr 14-15.30 Uhr 0 67 31 / 35 99 Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Rheinhessen Hans-Böckler-Straße 109, 55128 Mainz www.juh-mainz.de 0 61 31 / 93 555 0 THW Ortsverband Wörrstadt Ober-Saulheimer Straße 7, Wörrstadt Trauerbegleitung Jugend- und Drogenberatungsstelle 0 67 31 / 13 72 Fax: 0 67 31 / 76 89 Öffnungszeiten: Mo + Do.10-18.30 Uhr; Di + Mi 9-17.30 Uhr; Fr 9-14 Uhr, geschlossen jew. 13-13.30 Uhr; Termine n. Vereinbarung Wörrstadt, Bonifatiushaus, Pariser Str. 44 Infos und Anmeldung: Ilsemarie Zeitinger, Trauerbegleiterin Jugendpfleger der VG Wörrstadt Treffen jeden 2. und 4. Fr/Monat von 15-17 Uhr im Diakonischen Werk, Alzey, Schloßgasse 14 Schloßgasse 11, Alzey Martin Lauterbach Sprechzeit nach tel. Absprache 0 67 32 / 39 65 0 67 32 / 6 01-2 17 Kleiderkammer Armsheim An der Oberpforte 7 Kleiderausgabe Mo 10-11.30 Uhr, Spendenannahme Do 10-11.30 Uhr für alle jeden 1. Freitag des Monats von 17-18 Uhr 0 67 32 / 44 48 Offene Trauerselbsthilfegruppe „Sonnenblume“ 0 67 31 / 95 03 -0 VdK-Kreisverband Alzey Hilfe in sozialen Fragen; Rodensteiner Straße 3, Alzey, Sprechstunden: Mo 8.30-12 und 14-18 Uhr, Do 8.30-12 Uhr 0 67 31 / 548 797-0 Fax: 0 67 31 / 548 797-90 Weißer Ring Hilfe für Kriminalitätsopfer; Bundesweite Notruf-Nr. Kleiderkammer der AWO Hellgasse 20, Alzey 0 67 31 / 78 00 Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen in der Pfalz und in Rheinhessen Di 9-17 Uhr, Mi + Do 9-12 Uhr [email protected], www.lfbk.de 0 63 21 / 57 68 08 Wertstoffhof Saulheim Öffnungszeiten: Di und Do 17-19 Uhr, Sa 9-13 Uhr Wertstoffhof Wörrstadt Öffnungszeiten: Mi 14-16 Uhr, Fr 13.30-16.30 Uhr, Sa 9.30-12.30 Uhr • Grün-Sammelplatz Öffnungszeiten: Fr 13.30-16.30 Uhr, Sa 9.30-12.30 Uhr 116 006 Donnerstag, den 27. März 2014 VG Wörrstadt Zum Römergrund 2 - 6 55286 Wörrstadt Telefon Verwaltung 0 67 32 / 60 10 Telefon Bürgerbüro 0 67 32 / 6 01 - 2 30 Telefax 0 67 32 / 6 27 47 Internet: http://www.vgwoerrstadt.de E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten Verwaltung: Montag, 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag, 7.00 bis 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag, 8.30 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 19.00 Uhr Freitag, 8.30 bis 12.00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag, 8.30 bis 16.00 Uhr Dienstag, 7.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag, 8.30 bis 19.00 Uhr, Freitag, 8.30 bis 12.00 Uhr, Samstag 10.00 bis 12.00 Uhr Die Verantwortung für den amtlichen Teil trägt die Verbandsgemeindeverwaltung Beginn Amtlicher Teil Seite 3 Fahr-Termine Sammeltaxi: 7. April: 8. / 22. April: Saulheim – Sulzheim – Ensheim – Spiesheim Armsheim mit Schimsheim – Wörrstadt-Rommersheim – Partenheim – Vendersheim – Gau-Weinheim – Wallertheim – Udenheim – Schornsheim – Gabsheim Wir weisen darauf hin, dass die Aus- und Einstiegsstelle in Wörrstadt die Verbandsgemeindeverwaltung ist. Des Weiteren wurde ein Fahrtnachweis eingeführt, den Sie beim Besuch der Verbandsgemeinde erhalten. Anmeldungen für den Festzug beim Weinfest bis 5. Mai 2014 „Von der Saat bis zur Ernte – vom Rebschnitt bis zur Lese“ Der Festzug des Weinfestes in Spiesheim an Pfingstsonntag, den 8. Juni 2014 bildet wieder einen der Höhepunkte unseres Festprogramms. Wir laden auch dieses Jahr alle Gruppierungen und Vereine unserer Ortsgemeinden/der Stadt sowie des Umlandes herzlich ein, sich daran zu beteiligen. Auf Anregung der Ortsgemeinde Spiesheim steht der Festzug in diesem Jahr unter einem Motto. Teil 1 des Mottos „Von der Saat bis zur Ernte“ wird durch die Spiesheimer Vereine umgesetzt. Spiesheim bittet die weiteren Festzugteilnehmer, den 2. Teil des Mottos „Vom Rebschnitt bis zur Lese“ bei der Gestaltung ihres Festzugbeitrages zu berücksichtigen. Die Anmeldung aller Zuggruppen wird ausschließlich über die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt abgewickelt. Wir bitten alle Fußgruppen, Musikgruppen, Festwagen und sonstigen teilnehmenden Gruppen, sich mit dem unten stehenden Anmeldezettel bis spätestens 5. Mai 2014 für den Festzug anzumelden. Den Aufstellbereich und den Verlauf des Festzuges werden wir rechtzeitig im Nachrichtenblatt und auf unserer Internetseite mitteilen. Nähere Informationen erhalten Sie in der Verbandsgemeindeverwaltung bei Ina Köhler, Tel. 06732-601200 oder unter [email protected]. Wir weisen darauf hin, dass die Teilnehmer am Festzug selbst für die versicherungsrechtliche Absicherung ihres Festzugbeitrages verantwortlich sind. ! Haushaltssatzung des Zweckverbandes Landraum Wißberg für die Jahre 2014 und 2015 Weinfest 2014 in Spiesheim Anmeldungen für den Festzug Siehe Seite 4. Folgender Festzugbeitrag wird hiermit verbindlich angemeldet: Bekanntmachung über die erste Sitzung der Wahlausschüsse Name der Gemeinde/Stadt, des Vereins, der Gruppierung: Die erste Sitzung des Wahlausschusses für die Wahl zum Verbandsgemeinderat findet am 10. April 2014, 17.30 Uhr, im Ratssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, statt. Der Wahlausschuss hat über die eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen. Die Sitzung ist öffentlich. Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen. Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein. Einreichungsfrist der Wahlvorschläge Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl zum Verbandsgemeinderat läuft am Montag, dem 07. April 2014, 18.00 Uhr, ab. Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wahlen, ist an diesem Tag bis 18.00 Uhr besetzt (2. OG, Zimmer 228). Markus Conrad Wahlleiter Verbandsgemeinderatswahl Kontaktperson: Vor- und Nachname: Telefon, Handynummer: E-Mail Art des Beitrages (bitte ankreuzen bzw. ausfüllen). 씲 Fußgruppe mit ca. _________ Personen 씲 Musikgruppe mit ca. _________ Personen 씲 Festwagen mit Schlepper mit ca. __________ m Länge, __________ m Breite, __________ m Höhe 씲 Wir beabsichtigen, folgende Produkte zu verteilen: 씲 Sonstiges (bitte beschreiben): Armsheim Ortsbürgermeister Peter Starck Sprechstunden: montags von 18.30 bis 20.00 Uhr mittwochs von 18.00 bis 19.30 Uhr Gemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 17 Telefon 0 67 34 / 3 52 Öffnungszeiten Rathaus: dienstags, donnerstags und freitags von 11.00 bis 12.00 Uhr montags und mittwochs von 18.00 bis 19.30 Uhr Internet: http://www.armsheim.de E-Mail: [email protected] Bekanntmachung über die erste Sitzung der Wahlausschüsse Die erste Sitzung der Wahlausschüsse für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl findet am 10. April 2014, 19.30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus, Bahnhofstr. 17, 55288 Arms- Bitte beachten Sie folgende Hinweise: - Pferde und Pferdegespanne sind nicht erlaubt. - Es darf keine Musik von Tonträgern abgespielt werden. - Wagen mit Geschäftswerbung sind nicht erlaubt. Mit unserer Anmeldung erkennen wir die „Richtlinien für Festzugteilnehmer“ auf der Internetseite www.vgwoerrstadt.de (auf der Startseite unter „Themen“ – „Weinfest 2014“) an. Wir bestätigen durch unsere Unterschrift, dass wir die Richtlinien akzeptieren und für deren Einhaltung selbst verantwortlich sind. Ort, Datum Unterschrift Bitte senden Sie die Anmeldung an: Verbandsgemeinde Wörrstadt, Frau Ina Köhler, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt Tel. 06732 601200, Fax 06732 60188200, Mail: [email protected] Seite 4 Amtlicher Teil heim, statt. Die Wahlausschüsse haben über die eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen. Die Sitzung ist öffentlich. Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen. Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein. Einreichungsfrist der Wahlvorschläge Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl läuft am Montag, dem 07. April 2014, 18.00 Uhr, ab. Die Gemeindeverwaltung ist an diesem Tag zwischen 17.00 und 18.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstr. 17, 55288 Armsheim, erreichbar. Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wahlen, ist an diesem Tag ebenfalls bis 18.00 Uhr besetzt (2. OG, Zimmer 228). Peter Starck Gemeindewahlleiter Dreck-Weg-Tag am 29. März 2014 Am Samstag, den 29. März 2014 wird die Gemeinde „gesäubert“. Mit dem „Dreck-Weg-Tag“ oder auch „Frühjahrsputz“ wird jährlich der Müll aufgesammelt, der über die Monate von verantwortungslosen Mitmenschen in der Gemarkung in Hecken und Gräben „entsorgt“ wurde. Wer mitmachen möchte, ist herzlich willkommen. Wir treffen uns um 9:30 Uhr am Parkplatz vor dem Kindergarten Wiesenwichtel. Wenn möglich, bringen Sie bitte Schaufel, Harken, Müllsäcke oder andere Behältnisse mit. Es werden auch Traktoren und Anhänger benötigt. Wir bitten deshalb die Landwirte und Winzer um Mithilfe und Bereitstellen von Fahrzeugen und Hängern zum Laden des Mülls. Vergessen Sie nicht Handschuhe mitzunehmen. Wir freuen uns über jede helfende Hand. Wir würden uns insbesondere freuen, wenn die Vereine und Gruppen mitmachen bzw. ihre jugendlichen Mitglieder zum Mithelfen motivieren würden. In einer Zeit, in der immer mehr Menschen keinen Respekt mehr vor der Umwelt und der Natur zu haben scheinen, ist es wichtig, dass wir als Vorbilder vorangehen. Gerade die Vereine sollten sich auch dieser Aufgabe und Verantwortung stellen. Für eine gute Mahlzeit und Getränke wird selbstverständlich gesorgt. Peter Starck, Ortsbürgermeister Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Armsheim in der Verbandsgemeinde Wörrstadt vom 19. März 2014 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Armsheim hat in seiner Sitzung vom 13.03.2014 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: 1. Allgemeine Vorschriften §1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für die im Gebiet der Ortsgemeinde Armsheim gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe. (2) Das Gemeindegebiet wird in die Bestattungsbezirke Ortsteil Armsheim und Ortsteil Schimsheim eingeteilt. Die Grenze wird durch die Straße „Keltenweg“ und die Wegeparzelle Flur 9, Nr. 88 gebildet. a) Einwohner, die nördlich des Keltenweges und nördlich des Feldweges Flur 9, Nr. 88 sowie im gesamten Ortsteil Schimsheim ihren Wohnsitz haben bzw. ihren letzten Wohnsitz hatten, sind auf dem Friedhof des Ortsteiles Schimsheim zu bestatten b) Einwohner, die südlich des Keltenweges und südlich des Feldweges Flur 9, Nr. 88 sowie im gesamten Ortsteil Armsheim ihren Wohnsitz haben bzw. ihren letzten Wohnsitz hatten, sind auf dem Friedhof Armsheim zu bestatten. (3) Die Verstorbenen sind grundsätzlich auf dem Friedhof des Bestattungsbezirks zu bestatten, in dem sie ihren letzten Wohnsitz hatten, sofern sie nicht bei ihrem Ableben ein Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte eines anderen Friedhofs besaßen. Die Ortsgemeinde Armsheim kann Ausnahmen zulassen. Donnerstag, den 27. März 2014 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Landraum Wißberg für die Jahre 2014 und 2015 vom 17.03.2014 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Landraum Wißberg hat auf Grund der Vorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 2010 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms als Kommunalaufsichtsbehörde vom 11.02.2014 hiermit bekannt gemacht wird: § 1 Erfolgs- und Vermögensplan Festgesetzt werden 1. im Erfolgsplan 2014 der Gesamtbetrag der Erträge auf 8.000,00 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 8.000,00 EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 0,00 EUR 2015 8.000,00 EUR 8.000,00 EUR 0,00 EUR 2. im Vermögensplan der Gesamtbetrag der Einnahmen der Gesamtbetrag der Ausgaben Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 1.396,93 EUR 1.396,93 EUR 0,00 EUR 165.352,80 EUR 165.352,80 EUR 0,00 EUR § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für 2015 2014 zinslose Kredite auf 0,00 EUR 0,00 EUR verzinsliche Kredite auf 0,00 EUR 0,00 EUR § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, 2015 2014 wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, 2015 2014 beläuft sich auf 0 EUR 0 EUR § 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung 2014 wird festgesetzt auf 50.000 EUR 2015 50.000 EUR § 5 Eigenkapital - Fehlanzeige § 6 Steuerhebesätze - Fehlanzeige § 7 Gebührensätze und Beiträge - Fehlanzeige § 8 Zweckverbandsumlage Es wird eine jährliche Verbandsumlage zu gleichen Teilen von den Mitgliedern im Sinne des § 2 Abs, 1 der Verbandsordnung des Zweckverbandes „Landraum Wißberg“ vom 03.03.2011 erhoben, soweit eine Deckung nicht durch sonstige Einnahmen (Zuschüsse, Gebühren, Beiträge, Darlehen) erreichbar ist. Die Höhe der Umlage wird im jeweiligen Wirtschaftsplan festgesetzt. § 9 Altersteilzeit - Fehlanzeige § 10 Inkrafttreten Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. Wörrstadt, den 17.03.2014 Markus Conrad, Bürgermeister - Verbandsvorsteher Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 IV GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzungen sind erteilt. Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 31.03.2014 bis 04.04.2014 während der Öffnungszeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, Zimmer 227, öffentlich aus. Auf die nachfolgenden Bestimmungen des § 24 VI GemO wird hingewiesen: „Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2. Nr. 2 geltend gemacht hat, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Donnerstag, den 27. März 2014 §2 Friedhofszweck (1) Die Friedhöfe sind nicht rechtsfähige Anstalten (öffentliche Einrichtungen) der Ortsgemeinde Armsheim. (2) Sie dienen der Bestattung derjenigen Personen, die a) bei ihrem Tode Einwohner der Ortsgemeinde Armsheim waren, b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben oder c) ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BestG zu bestatten sind d) sowie derjenigen ehemaligen Einwohner Armsheims, die wegen Alters, Gebrechlichkeit oder Krankheit in einem auswärtigen Alters- oder Pflegeheim bis zu ihrem Ableben ihren Aufenthalt hatten. (3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. §3 Schließung und Aufhebung (1) Die Friedhöfe oder Teile der Friedhöfe können durch Beschluss des Ortsgemeinderates Armsheim ganz oder teilweise für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) - vgl. § 7 BestG vom 04.03.1983; GVBl. 83, S. 69 -. (2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten (Sondergräber) erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsoder Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Wahlbzw. Urnenwahlgrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist. (2a) Erfolgt eine Schließung von Teilen des Friedhofs lediglich zur Neugestaltung der betroffenen Teile, z.B. Verbreiterung der Wege o.ä. (Belegsperre), so ist die Schließung nur nach Ablauf der erstmaligen Nutzungszeit zulässig. In diesen Fällen wird das Bestattungsrecht auf den überlebenden Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft beschränkt. Weitere Bestattungen sind unzulässig. Sofern in einer Grabstätte keine weiteren Bestattungen mehr erfolgen, kann die Friedhofsverwaltung bis zur Neuordnung des betroffenen Teils dem Nutzungsberechtigten gegen eine festgesetzte Gebühr ein Pflegerecht einräumen. (3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihen- oder Urnenreihengrabstätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, die in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Ortsgemeinde Armsheim in andere Grabstätten umgebettet. (4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekanntgemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Wahloder Urnenwahlgrabstätte erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist. (5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekanntgemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihen- oder Urnenreihengrabstätten - soweit möglich - einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt. (6) Ersatzgrabstätten werden von der Ortsgemeinde Armsheim auf ihre Kosten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts. 2. Ordnungsvorschriften §4 Öffnungszeiten (1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang bekanntgegeben. Zu anderen Zeiten dürfen die Friedhöfe nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. (2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten eines Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen. Amtlicher Teil §5 Verhalten auf den Friedhöfen (1) Die Besucher haben sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. (3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet, a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; Kinderwagen und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen, b) Waren aller Art, sowie gewerbliche Dienste anzubieten, c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen, d) ohne Auftrag eines Nutzungsberechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren, e) Druckschriften zu verteilen, f) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen, g) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen, h) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitzubringen, i) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. (4) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens sieben Tage vorher anzumelden. §6 Ausführen gewerblicher Arbeiten (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung. Die Tätigkeiten sind nur innerhalb des jeweiligen Berufsbildes zulässig. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. Die Zulassung kann befristet werden. (3) Die fachliche Zuverlässigkeit ist vor der ersten Tätigkeit auf den Friedhöfen unaufgefordert gegenüber der Friedhofsverwaltung nachzuweisen. In der Regel erfolgt dies durch Vorlage der Handwerkskarte. (3a) Zur Errichtung bzw. Änderung von Grabmalen und Einfassungen fachlich geeignet ist eine Person, die aufgrund ihrer Ausbildung in der Lage ist, unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten des Friedhofs die angemessene Gründungsart zu wählen und nach den geltenden Regeln der Technik, insbesondere den Vorschriften der TA-Grabmal die erforderlichen Fundamentabmessungen und Befestigungsmodalitäten zu berechnen. Sie muss in der Lage sein, für die Befestigung der Grabmalteile das richtige Befestigungsmittel auszuwählen, zu dimensionieren und zu montieren. Weiterhin muss sie die Standsicherheit von Grabanlagen beurteilen können. Personen, die unvollständige Anzeigen bzw. nicht korrekt dimensionierte Abmessungen von sicherheitsrelevanten Bauteilen bei der Anzeige benennen oder sich bei der Ausführung der Fundamentierung oder der Befestigung der Grabmalteile nicht an die in der Anzeige genannten Daten halten, werden als unzuverlässig eingestuft. (4) Die Zulassung kann zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen, wenn Gewerbetreibende wiederholt gegen die Bestimmungen der Friedhofssatzung verstoßen oder wenn diese wiederholt Arbeiten auf den Friedhöfen unsachgemäß ausgeführt haben. (5) Bildhauer, Steinmetze und sonstige mit der Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende dürfen gewerbliche Tätigkeiten auf den Friedhöfen nur während der allgemeinen Arbeitszeit des Friedhofspersonals ausüben. (6) Für die Zulassung des Gewerbetreibenden nach Seite 5 § 6 Abs. 1 und die Zulassung von Ausnahmen nach § 5 Abs. 3 finden die Bestimmungen über die Genehmigungsfiktion nach § 42a VwVfG mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach § 42a Abs. 2 Satz 1 VwVfG einen Monat beträgt. Das Verfahren für die Zulassung kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten des Landes RheinlandPfalz vom 27.10.2009 (GVBl. 2009, S. 355) in der jeweils geltenden Fassung abgewickelt werden. 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften §7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit (1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung durch die Angehörigen oder das beauftragte Bestattungsunternehmen bzw. dessen Erfüllungsgehilfen anzumelden. Die Meldepflicht besteht auch dann, wenn zunächst nur eine Trauerfeier zur Einäscherung vorgesehen ist und eine spätere Urnenbeisetzung erfolgen soll. Für die Beisetzung von Aschen gilt § 15 Abs. 5. Die Bestattung ist mindestens 2 Tage vor dem geplanten Bestattungstermin schriftlich mittels des von der Friedhofsverwaltung ausgegebenen Antrags zu beantragen. (2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte / Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen oder mit dem von den Angehörigen beauftragten Bestattungsunternehmen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest. (4) Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlichen gem. § 9 BestG) in einer Urnenreihengrabstätte beigesetzt. (5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch gestattet, ein Elternteil mit seinem nicht über 3 Jahre alten Kind in einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können auch Geschwister im Alter bis zu 5 Jahren in einem Sarg bestattet werden. §8 Särge (1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, daß jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. (2) Die Särge sollen höchstens 2,10 m lang, 0,70 m hoch und im Mittelmaß 0,70 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. Die Särge für Kindergräber dürfen höchstens 1,40 m lang, 0,50 m hoch und im Mittelmaß 0,50 m breit sein. §9 Grabherstellung (1) Die Gräber werden von dem Friedhofspersonal bzw. den Beauftragten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. Bei Tiefgräbern (§ 14 Abs. 4) beträgt die Tiefe bis zur Grabsohle 2,30 m. (3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. (4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine Kosten entfernen zu lassen. Bei Zweitbelegung einer Grabstätte ist das Grabmal grundsätzlich aus haftungsrechtlichen Gründen abzubauen, es sei denn, ein Steinmetz legt dem Friedhofsträger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vor, in der bestätigt wird, dass das Grabmal nicht abgebaut werden muss. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten. § 10 Ruhezeit Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 30 Jahre. Seite 6 § 11 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb eines Friedhofs im ersten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte / Urnenreihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte / Urnenreihengrabstätte sind innerhalb der Ortsgemeinde nicht zulässig. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt. (3) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind bei Umbettungen aus Reihengrabstätten / Urnenreihengrabstätten die Verantwortlichen nach § 9 Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten / Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Ortsgemeinde Armsheim ist bei dringendem öffentlichen Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (4) Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmers bedienen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (5) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen. (6) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (7) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden. 4. Grabstätten § 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten (1) Die Grabstätten werden unterschieden in a) Erdgrabstätten, § 14 b) Urnengrabstätten, § 15 c) Ehrengrabstätten, § 16 (2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. § 13 nicht besetzt § 14 Erdgrabstätten (1) Erdgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die als Reihen- oder Wahlgrabstätten vergeben werden. Als Reihengrabstätte werden sie im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestatteten schriftlich zugeteilt. Als Wahlgrabstätte wird auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen. Die Verleihung eines Nutzungsrechtes ist nur bei Eintritt eines Bestattungsfalles möglich. (2) Die Verleihung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte an Nichtberechtigte nach § 2 Abs. 3 bedarf einer Sondervereinbarung. (3) Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes. (4) Erdgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten, als Einfach- oder Tiefgräber vergeben, sofern die geologischen Verhältnisse dies zulassen. In einer Grabstelle sind eine Erdbestattung und die Beisetzung einer Urne oder die Beisetzung von 2 Urnen möglich; in einem Tiefgrab dürfen pro Grabstelle zwei Erdbestattungen erfolgen. (5) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert worden ist. (6) Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf für die gesamte Wahlgrabstätte wiederverliehen werden, sofern eine Gesamtdauer der Nutzungszeit von 80 Jahren nicht überschritten wird. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag für die Dauer von 5, 10, 15, 20 oder Amtlicher Teil 25 Jahren nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren. (7) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 3 genannten Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Der Nachfolger hat gegenüber der Friedhofsverwaltung die Bereitschaft zur Übernahme des Nutzungsrechts zu erklären. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über: a) auf den überlebenden Ehegatten, b) auf die Kinder, c) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, d) auf die Eltern, e) auf die Geschwister, f) auf sonstige Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt. (8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf eine Person aus dem Kreis der in Abs. 7 Satz 3 genannten Personen übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (9) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. § 3 Abs. 2a bleibt unberührt. (10) Das Nutzungsrecht an teilbelegten Grabstätten kann erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. (11) Bei Rückgabe von Wahlgrabstätten vor Ablauf der Nutzungszeit werden keine Gebühren zurückerstattet. (12) Als Abmessungen kommen in Frage: Grabstätten mit einer Stelle: Länge 2,30 m, Breite 0,90 m, seitlicher Abstand 0,40 m sowie einem 1,50 m breiten Weg am Fußende zwischen den Grabreihen. Die Wegefläche zwischen den Kopfseiten beträgt 0,60 m. Grabstätten mit zwei Stellen: Länge 2,30 m, Breite 2,20 m, seitlicher Abstand 0,40 m sowie einem 1,50 m breiten Weg am Fußende zwischen den Grabreihen. Die Wegefläche zwischen den Kopfseiten beträgt 0,60 m. § 15 Urnengrabstätten (1) Aschen dürfen beigesetzt werden a) in Wahlgrabstätten bis zu 2 Aschen pro Grabstätte, b) in Urnengrabstätten c) in Urnenwänden (2) Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten (Einzelgrabstätten), die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden. Der Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Urnenreihengrabstätte ist nicht möglich. (3) Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Die Verleihung ist nur bei Eintritt eines Bestattungsfalles möglich. Urnenwahlgrabstätten werden der Reihe nach vergeben. In einer Grabstelle dürfen vier Urnen beigesetzt werden. (4) Urnenwände sind Urnenwahlgrabstätten, für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Grabkammern in Urnenwände werden als zweistellige Kammern vergeben (5) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung sind eine Ausfertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen. (6) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahl- Donnerstag, den 27. März 2014 grabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten. (7) Als Abmessungen für Urnenreihengrabstätten und Urnenwahlgrabstätten kommen in Frage: Länge 1,00 m, Breite 0,80 m, seitlicher Abstand 30 cm sowie einen 1,00 m breiten Weg zwischen den Grabstätten. § 16 Ehrengrabstätten Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. Für die Anlage und Unterhaltung der Ehrengrabstätten der Kriegstoten gilt das Gräbergesetz in seiner jeweiligen Fassung. 5. Gestaltung der Grabstätten § 17 nicht besetzt § 18 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. 6. Grabmale § 19 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften (1) Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen unterliegen mit Ausnahme der Urnenwände in ihrer Gestaltung und Bearbeitung folgenden Anforderungen: - Grabmale dürfen eine Höhe von 1,40 m (einschließlich Sockel) nicht überschreiten. - Nicht zugelassen sind Beton, Kunststoff und Farben. - Die Grabstätten sind mit Einfassungen zu versehen. (2) Ganzflächige Grababdeckungen (Grabplatten) sind unzulässig. Auf dem Friedhof Armsheim und dem Friedhof Schimsheim ist eine Abdeckung von höchstens 2/3 der Grabfläche zulässig. (3) Urnengrabstätten dürfen ganzflächig mit Grabplatten abgedeckt werden. (4) Der Friedhofsträger kann Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 1 und 2 und auch sonstige bauliche Anlagen zulassen, soweit er es unter Beachtung des § 18 für vertretbar hält. § 20 Gestaltungsvorschriften für Urnenwände Der Nutzungsberechtigte kann die Abschlussplatte der Urnenkammer nach eigenem Wunsch und auf eigene Kosten beschriften lassen. An den Urnenwänden dürfen kein über die Wandfläche hinausragender Schmuck und keine Kerzen angebracht werden. Mit der Grabplatte fest verbundene Blumenvasen mit einem Durchmesser von höchstens 4 cm sind gestattet. Das Anbringen von Bildern (10 cm x 8 cm) in der maximalen Höhe der Schrifttiefe ist zulässig. § 21 Errichten und Ändern von Grabmalen (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedürfen der Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Der Antragsteller hat bei Reihengrabstätten die Grabzuweisung vorzulegen, bei Wahlgrabstätten sein Nutzungsrecht nachzuweisen. (2) Dem Antrag sind beizufügen der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und der Art und Weise der Grabmalgründung. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1:10 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangt werden. Außerdem ist eine Erklärung beizufügen, dass das Vorhaben der gültigen Friedhofssatzung entspricht und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wird. Die Anträge können auch von dem mit der Errichtung der Grabmale beauftragten Gewerbetreibenden eingereicht werden. (3) Für die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. (4) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Einreichen der Anzeige errichtet bzw. geändert worden ist. (5) Nicht zustimmungspflichtig sind provisorische Grabmale aus naturlasierten Holztafeln. (6) Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale Donnerstag, den 27. März 2014 oder solche, die als besondere Eigenart eines Friedhofs erhalten bleiben sollen, werden in einem Verzeichnis geführt. Die Friedhofsverwaltung kann im Einvernehmen mit der Ortsgemeinde die Zustimmung zur Änderung derartiger Grabmale versagen. Anträge auf Erhaltung von Grabmalen können von jedermann gestellt werden. § 22 Standsicherheit der Grabmale Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. § 23 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich einmal im Frühjahr nach der Frostperiode. Verantwortlich dafür ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte (§ 13) gestellt hat; bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. (2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Ortsgemeinde ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. § 24 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird. § 24 Entfernen von Grabmalen (1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung im Einvernehmen mit der Ortsgemeinde entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen einschließlich der Fundamente innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal bzw. die sonstigen baulichen Anlagen nicht binnen drei Monaten abholen, geht es bzw. gehen diese entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde Armsheim über. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen. 7. Herrichten und Pflege der Grabstätten § 25 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 18 hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen. (2) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gemäß § 9 BestG), bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich. (3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen. Amtlicher Teil (4) Reihen- und Urnenreihengrabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung, Wahl- und Urnenwahlgrabstätten innerhalb von sechs Monaten nach der Verleihung des Nutzungsrechtes hergerichtet werden. (5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. (6) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln ist nicht gestattet. (7) Die Grabstätten sollen in ihrer gesamten Fläche bepflanzt werden. Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher. Grababdeckungen sind nur nach Maßgabe des § 19 Abs. 2 und 3 zulässig. § 26 Vernachlässigte Grabstätten (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen. (2) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 eine öffentliche Bekanntmachung oder ein Hinweis auf der Grabstätte. (3) Hat der Verantwortliche die Grabstätte innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Aufforderung nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, kann die Friedhofsverwaltung die Reihengrabstätte oder das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab entziehen. Hierauf ist der Verantwortliche in der Aufforderung nach Abs. 1 Satz 1 hinzuweisen. § 24 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. 8. Leichenhalle und Trauerfeier § 27 Benutzen der Leichenhalle (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. Die Friedhofsverwaltung kann hierfür bestimmte Zeiten festlegen, wobei in besonderen Fällen (z.B. Unfalltod) Ausnahmen möglich sind. (2) Die Särge sind spätestens eine Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen. (3) Die Benutzung der Leichenhalle kann untersagt werden, wenn der Verstorbene bei Eintritt des Todes an einer nach seuchenrechtlichen Bestimmungen meldepflichtigen Krankheit gelitten hat und der Verdacht besteht, dass von der Leiche eine Ansteckung ausgeht. § 28 Trauerfeier (1) Die Trauerfeier kann in der Trauerhalle im Friedhof, am Grab oder an einer anderen dafür vorgesehenen Stelle abgehalten werden. (2) Die Ausschmückung (Dekoration) der Trauerhalle im Friedhof und der Leichenzellen erfolgt durch den Bestatter. Eine zusätzliche Ausschmückung durch Friedhofsgärtner ist gestattet. (3) Eine Trauerfeier im Freien (am Grab oder an anderer Stelle) kann untersagt werden, wenn der Verstorbene an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gelitten hat oder Bedenken wegen des Zustandes der Leiche bestehen (Ansteckungsgefahr). 9. Schlussvorschriften § 29 Alte Rechte (1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. (2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer werden entsprechend § 10 i.V.m. § 14 Abs. 1 oder § 15 Abs. 2 dieser Satzung seit Verleihung in der Nutzungszeit begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche. (3) Im Übrigen gilt diese Satzung. Seite 7 § 30 Haftung (1) Die Ortsgemeinde Armsheim haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Blitzschlag, Sturm, Wasser) oder durch satzungswidrige Benutzung der Friedhöfe sowie ihrer Anlagen und Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. (2) Bei Eis- und Schneeglätte werden nur die Hauptwege der Friedhöfe salzfrei gestreut. Die Ortsgemeinde Armsheim haftet nicht für Personenschäden, die auf Neben- oder Zwischenwegen entstehen. § 31 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Friedhof entgegen der Bestimmungen des § 4 betritt, 2. sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt (§ 5 Abs. 1), 3. gegen die Bestimmungen des § 5 Abs. (3) verstößt, 4. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung oder außerhalb der zugelassenen Zeiten ausübt oder ohne die hierfür erforderliche fachliche Qualifikation zu haben (§ 6 Abs. 1, 5 und 6), 5. Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt (§ 11), 6. die Bestimmungen über zulässige Maße für Grabmale oder sonstige Gestaltungsvorschriften nicht einhält (§§ 19 und 20), 7. als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung errichtet oder verändert (§ 21 Abs. 1 und 3), 8. Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt (§ 24 Abs. 1), 9. Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§§ 22, 23 und 25), 10. Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel verwendet (§ 25 Abs. 6), 11. Grabstätten nicht oder entgegen § 25 Abs. 7 bepflanzt, 12. Grabstätten vernachlässigt (§ 26), 13. der Meldepflicht nach § 7 Abs. 1 nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt oder die Bestattung nicht rechtzeitig gemäß § 7 Abs. 1 S. 3 beantragt wird, 14. die Leichenhalle entgegen § 27 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 betritt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,-- € geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 19.2.1987 (BGBl. I S. 602) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung. § 32 Gebühren Für die Benutzung der von der Ortsgemeinde Armsheim verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten. § 33 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung vom 20.04.1995 in der Fassung vom 19.05.2005 und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft. Armsheim, den 19. März 2014 gez.: Peter Starck Bürgermeister der Ortsgemeinde Armsheim Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder Seite 8 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. - Friedhofsgebührensatzung Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Armsheim in der Verbandsgemeinde Wörrstadt vom 19. März 2014 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Armsheim hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Sitzung vom 13.03.2014 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird. §1 Allgemeines Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung. §2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind: 1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben und der Antragsteller, 2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. §3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. (2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. §4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Armsheim vom 16.10.2000 in der Fassung vom 03.01.2005 außer Kraft. Armsheim, den 19. März 2014 gez.: Peter Starck Bürgermeister der Ortsgemeinde Armsheim Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Anlage zur Friedhofsgebührensatzung Armsheim I. Reihengrabstätten Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte Amtlicher Teil nach § 2 Abs. (2) der Friedhofssatzung Armsheim für Verstorbene a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 240,00 € b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 480,00 € c) Überlassung einer Urnenreihengrabstätte 330,00 € II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten 1. Verleihung des Nutzungsrechts für a) eine Einzelgrabstätte 480,00 € b) eine Doppelgrabstätte 960,00 € c) je weitere Grabstätte 480,00 € d) eine Urnengrabstätte 330,00 € e) einer Urnenkammer 1.350,00 € Mit der Gebühr für die Verleihung des Nutzungsrechtes an einer Urnenkammer sind die Begräbnisleistungen nach Ziff. III. 1. abgegolten. 2. Verlängerung des Nutzungsrechts für a) eine Einzelgrabstätte pro Jahr 16,00 € b) eine Doppelgrabstätte pro Jahr 32,00 € c) je weitere Grabstätte pro Jahr 16,00 € d) eine Urnengrabstätte pro Jahr 11,00 € e) einer Urnenkammer pro Jahr 45,00 € f) Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der ersten Nutzungszeit werden die gleichen Gebühren wie nach 1. erhoben. III. Ausheben und Schließen der Gräber 1. An Begräbniskosten werden erhoben: a) für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 150,00 € b) für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 300,00 € c) für die Beisetzung einer Urne 95,00 € 2. Mit den Begräbniskosten nach Nr. 1 sind abgegolten: a) die Graböffnung b) Schließen des Grabes c) Abtransport des überschüssigen Erdaushubs d) Auflegen der Kränze und Blumengebinde auf die Grabstätte 3. Die unter Ziff. 1 genannten Gebühren sind auch dann fällig, wenn im Einzelfall eine oder mehrere der unter Ziff. 2 a) bis d) genannten Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. 4. Die Bestattung von standesamtlich nicht anmeldepflichtigen Leibesfrüchten, die in einfacher fester Umhüllung dem Friedhof zugeführt werden, ist gebührenfrei. IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen 1. Das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern zu ersetzen. Soweit Gemeindearbeiter eingesetzt werden, sind zusätzlich die Arbeitsstunden eines Gemeindearbeiters der Lohngruppe 5 TVöD nach den Sätzen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) zu ersetzen. 2. Für die Wiederbestattung von Leichen und die Wiederbeisetzung von Aschen sind die Kosten nach Ziffer III der Anlage von den Gebührenschuldnern zu ersetzen. V. Benutzung der Leichenhalle Für die Aufnahme und Einstellung eines Verstorbenen in die Leichenhalle und die Durchführung der Trauerfeier werden erhoben 250,00 € VI. Gebühren für sonstige Leistungen 1. Benutzung einer Leichenzelle für einen Leichnam, der Einwohner der Ortsgemeinde Armsheim war und für den keine Leistungen nach Ziff. II bis V in Anspruch genommen werden bis zwei Tage 88,00 € bis drei Tage 120,00 € je weiterer Tag 40,00 € 2. Benutzung einer Leichenzelle für einen Leichnam, der nicht Einwohner der Ortsgemeinde Armsheim war und für den keine Leistungen nach Ziff. II bis V in Anspruch genommen werden bis drei Tage 120,00 € je weiterer Tag 40,00 € 3. Räumen von Grabstätten 4. Entfernen von Grabmalen und Grabeinfassungen 5. Herrichten vernachlässigter Grabstätten 6. Werden Arbeiten nach Nr. 3 bis 5 durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen, sind die hierbei entstehenden Kosten von den Gebühren- Donnerstag, den 27. März 2014 schuldnern als Auslage zu ersetzen. Sofern Gemeindearbeiter zu diesen Arbeiten eingesetzt werden, sind die Arbeitsstunden eines Gemeindearbeiters der Lohngruppe 5 TVöD nach den Sätzen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) zu ersetzen. VII. Verwaltungsgebühren Die Gebühren für die Genehmigung eines Grabmals betragen 30,00 € Ensheim Ortsbürgermeister Klaus Kappler Montag, 19.00 bis 20.00 Uhr Gemeindebüro, Hahnengasse 16 Telefon 0 67 32 / 93 75 06 und 0 67 32 / 74 63 E-Mail: [email protected] Bekanntmachung über die erste Sitzung der Wahlausschüsse Die erste Sitzung der Wahlausschüsse für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl findet am 09. April 2014, 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus, Hahnengasse 16, 55232 Ensheim, statt. Die Wahlausschüsse haben über die eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen. Die Sitzung ist öffentlich. Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen. Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein. Einreichungsfrist der Wahlvorschläge Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl läuft am Montag, dem 07. April 2014, 18.00 Uhr, ab. Die Gemeindeverwaltung ist an diesem Tag zwischen 17.00 und 18.00 Uhr im Gemeindebüro, Hahnengasse 16, 55232 Ensheim, erreichbar. Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wahlen, ist an diesem Tag ebenfalls bis 18.00 Uhr besetzt (2. OG, Zimmer 228). Klaus Kappler Gemeindewahlleiter Gabsheim Ortsbürgermeister Hans Klaus Michel Montag, 18.30 bis 19.30 Uhr Gemeindebüro, Hauptstraße 6 Büro u. Dorfgemeinschaftsraum Tel. 0 67 32 / 33 06, Tel. privat 0 67 32 / 95 10 41 Internet: http://www.gabsheim.de E-Mail: [email protected] Bekanntmachung über die erste Sitzung der Wahlausschüsse Die erste Sitzung der Wahlausschüsse für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl findet am 10. April 2014, 19.30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstr. 6, 55288 Gabsheim, statt. Die Wahlausschüsse haben über die eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen. Die Sitzung ist öffentlich. Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen. Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein. Einreichungsfrist der Wahlvorschläge Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl läuft am Montag, dem 07. April 2014, 18.00 Uhr, ab. Die Gemeindeverwaltung ist an diesem Tag zwischen 17.00 und 18.00 Uhr im Gemeindebüro, Hauptstr. 6, 55288 Gabsheim, erreichbar. Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wah- Donnerstag, den 27. März 2014 len, ist an diesem Tag ebenfalls bis 18.00 Uhr besetzt (2. OG, Zimmer 228). Hans-Klaus Michel Gemeindewahlleiter Jagdgenossenschaft Gabsheim Einladung zur Genossenschaftsversammlung am Dienstag, den 8. April 2014 um 19.30 Uhr im Feuerwehrhaus Gabsheim, Unterrichtsraum. Zutritt zur Versammlung und Stimmrecht haben nur Grundstückseigentümer des Jagdbezirks Gabsheim, die in das Jagdkataster eingetragen sind. Beschlüsse bedürfen sowohl der Mehrheit der bei der Beschlussfassung anwesenden Personen als auch der Mehrheit der vertretenen Grundfläche. Änderungen zum Jagdkataster bzw. Anträge zur Generalversammlung können bis zum 4. April 2014 beim Vorsitzenden gestellt werden. Ansonsten wird ohne Ausnahme nach dem vorliegenden Jagdkataster abgestimmt. Stand April 2007 mit von Grundstückseigentümern beantragten Änderungen. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Protokoll der letzten Sitzung 3. Kassenbericht 4. Entlastung des Vorstands 5. Neuwahl des Vorstandes 6. Neuwahl der Kassenprüfer 7. Feldwegebau 8. Verschiedenes. Thomas Michel Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Gabsheim Gau-Weinheim Ortsbürgermeister Hans-Bernhard Krämer Freitag, 18.30 bis 20.00 Uhr Rathaus, Sportfeldstraße 14 a Telefon 0 67 32 / 25 58 oder 6 55 98 oder 84 60 Internet: http://www.gau-weinheim.de E-Mail: [email protected] Bekanntmachung über die erste Sitzung der Wahlausschüsse Die erste Sitzung der Wahlausschüsse für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl findet am 09. April 2014, 20.00 Uhr, im Rathaus, Sportfeldstr. 14 a, 55578 Gau-Weinheim, statt. Die Wahlausschüsse haben über die eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen. Die Sitzung ist öffentlich. Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen. Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein. Einreichungsfrist der Wahlvorschläge Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl läuft am Montag, dem 07. April 2014, 18.00 Uhr, ab. Die Gemeindeverwaltung ist an diesem Tag zwischen 17.00 und 18.00 Uhr im Rathaus, Sportfeldstr. 14 a, 55578 Gau-Weinheim, erreichbar. Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wahlen, ist an diesem Tag ebenfalls bis 18.00 Uhr besetzt (2. OG, Zimmer 228). Hans-Bernhard Krämer Wahlleiter Ortsgemeinderatswahl Franzel Nauth Wahlleiter Bürgermeisterwahl Partenheim Ortsbürgermeister Frank Runkel Montag 18.00 bis 19.00 Uhr Donnerstag 17.30 bis 19.00 Uhr Rathaus, Schmiedgasse Telefon 0 67 32 / 25 65, Telefax 0 67 32 / 93 76 93 Internet http://www.partenheim.de E-Mail: [email protected] Amtlicher Teil Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück - Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Stadecken Projekt V Az.: 91694-HA10.3 Vorläufige Besitzeinweisung § 65 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Siehe unter Sonstige amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung über die erste Sitzung der Wahlausschüsse Die erste Sitzung der Wahlausschüsse für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl findet am 09. April 2014, 19.30 Uhr, im Rathaus, Schmiedgasse 7, 55288 Partenheim, statt. Die Wahlausschüsse haben über die eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen. Die Sitzung ist öffentlich. Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen. Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein. Einreichungsfrist der Wahlvorschläge Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl läuft am Montag, dem 07. April 2014, 18.00 Uhr, ab. Die Gemeindeverwaltung ist an diesem Tag zwischen 17.00 und 18.00 Uhr im Rathaus, Schmiedgasse 7, 55288 Partenheim, erreichbar. Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wahlen, ist an diesem Tag ebenfalls bis 18.00 Uhr besetzt (2. OG, Zimmer 228). Frank Runkel Wahlleiter Ortsgemeinderatswahl Rainer Sudmann Wahlleiter Bürgermeisterwahl Saulheim Sprechstunden: Ortsbürgermeister Martin Fölix Mittwoch, 14.00 bis 17.00 Uhr 1. Beigeordneter Denis Kittl Montag, 18.00 bis 20.00 Uhr Beigeordneter Dr. Markus Bachen Dienstag, 15.00 bis 17.00 Uhr Seniorenbeauftragter Wolfgang Rüttgens Donnerstag, 15.00 bis 17.00 Uhr Bürozeiten Sekretariat: Montag und Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr Mittwoch von 14.00 bis 19.00 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag von 8.00 bis 10.00 Uhr Rathaus, Auf dem Römer 8 Telefon: 0 67 32 / 50 75 Fax: 0 67 32 / 6 40 69 Internet: http://www.saulheim.de E-Mail: [email protected] Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück - Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Stadecken Projekt V Az.: 91694-HA10.3 Vorläufige Besitzeinweisung § 65 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Siehe unter Sonstige amtliche Bekanntmachungen. Seite 9 Einreichungsfrist der Wahlvorschläge Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl läuft am Montag, dem 07. April 2014, 18.00 Uhr, ab. Die Gemeindeverwaltung ist an diesem Tag zwischen 17.00 und 18.00 Uhr im Rathaus, Auf dem Römer 8, 55291 Saulheim, erreichbar. Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wahlen, ist an diesem Tag ebenfalls bis 18.00 Uhr besetzt (2. OG, Zimmer 228). Martin Fölix Wahlleiter Ortsgemeinderatswahl Denis Kittl Wahlleiter Bürgermeisterwahl Sitzung des Ortsgemeinderates Saulheim Am Mittwoch, 2. April 2014, findet um 19:00 Uhr die 48. Sitzung des Ortsgemeinderates Saulheim im Bürgerhaus, Großer Saal statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Begrüßung 2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß § 41 (1) GemO 3. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Ersatzpflanzungen in Saulheim 4. Auftragsvergabe 4.a. Beratung und Beschlussfassung zu dem Austausch der defekten Deckenleuchten in der Kita Spatzennest, 55291 Saulheim, Untergasse 26 4.b. Beratung und Beschlussfassung Erneuerung der Küchenzeile Haus 1 in der Kita Spatzennest, Untergasse 4.c. Beratung über den Ausbau oder die Reparatur des Bürgersteiges in der Mainzer Straße 4.d. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Erweiterung des Glasvordaches an der Kita Mühlbachindianer Westring 6, 55291 Saulheim 4.e. Beratung und Beschlussfassung über die Auswahl der Oberfläche des Sporthallenbodens Kunststoff oder Linoleum 4.f. Beratung und Beschlussfassung über die zusätzliche Oberflächenvergütung wegen Handballharz 5. Beratung und Beschlussfassung über die Inanspruchnahme des Feldschütz der VG Wörrstadt 6. Mitteilungen und Anfragen. Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß § 16a der GemO zu stellen. Nichtöffentlich: 1. Beratung und Beschlussfassung über Bau- und Grundstücksangelegenheiten 1.a. Beratung und Beschlussfassung über das Angebot der Statik für den Aufbau der Hallen auf dem Bauhof 2. Beratung und Beschlussfassung über Vertragsangelegenheiten 3. Mitteilungen und Anfragen. Nachtwächterführungen Aufgrund der großen Nachfrage finden jeweils sonntags ab 18.00 Uhr wieder Nachtwächterführungen der Runde 1 statt. Die ersten Termine sind am 30. März, 6. und 13. April 2014. Treffpunkt ist am Rathaus. Optional mit anschließendem Umtrunk. Wir bitten um Anmeldung telefonisch oder per E-Mail. Die Führungen Runde 2 finden dann im Anschluss ab Mai statt. Termine werden noch bekannt gegeben. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Bekanntmachung über die erste Sitzung der Wahlausschüsse Dreckwegtag Die erste Sitzung der Wahlausschüsse für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl findet am 09. April 2014, 19.00 Uhr, im Rathaus, Auf dem Römer 8, 55291 Saulheim, statt. Die Wahlausschüsse haben über die eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen. Die Sitzung ist öffentlich. Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen. Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein. Am Samstag, den 5. April 2014 möchten wir einen Dreckwegtag in den Gemarkungen und Fluren unserer Gemeinde durchführen. Treffpunkt ist am Bauhof der Ortsgemeinde in der Siedlung. Von dort aus starten wir mit Traktoren und Anhängern ins Feld und sammeln den Müll ein, um ihn ordnungsgemäß zu entsorgen. Zu dieser Aktion laden wir alle Bürger ein. Für Essen und Trinken ist gesorgt. Wir freuen uns auf zahlreiche Helfer. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Seite 10 Amtlicher Teil Donnerstag, den 27. März 2014 Rebschutzhüllen in den Weinbergen Beim Befahren der Feldwege fällt immer wieder auf, dass sehr viele Rebschutzhüllen durch die Gegend fliegen. Wir bitten die Winzer darum, diese nicht vor Ort aufzuhäufen, sondern gleich zu entsorgen. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Saulheim Öffentliche Bekanntmachung 6.3.4 „Am Westring Teil 1, 4. Änderung-Seniorenheim“ der Ortsgemeinde Saulheim Verkehrsbehinderungen Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 04.04.2014 bis einschließlich 09.05.2014 In den Monaten März und April werden im ganzen Ort Kanalisierungsarbeiten durchgeführt. Dadurch kommt es zu Behinderungen. Wir bitten um Rücksichtnahme. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Sprechstunde am Mittwoch ab 15.00 Uhr Meine Sprechstunde fängt am Mittwoch wegen Terminüberschneidung erst um 15.00 Uhr an. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Schornsheim Ortsbürgermeister Edwin Henn Montag, 18.00 bis 19.30 Uhr Freitag, 18.00 bis 19.30 Uhr Gemeindebüro, Jahnstraße 16 Telefon 0 67 32 / 39 35 oder 37 95 Internet: http://www.gemeinde-schornsheim.de E-Mail: [email protected] Bekanntmachung über die erste Sitzung der Wahlausschüsse Die erste Sitzung der Wahlausschüsse für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl findet am 09. April 2014, 20.00 Uhr, im Büro der Ortsgemeinde, Jahnstr. 16, 55288 Schornsheim, statt. Die Wahlausschüsse haben über die eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen. Die Sitzung ist öffentlich. Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen. Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein. Einreichungsfrist der Wahlvorschläge Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl läuft am Montag, dem 07. April 2014, 18.00 Uhr, ab. Die Gemeindeverwaltung ist an diesem Tag zwischen 17.00 und 18.00 Uhr im Büro der Ortsgemeinde, Jahnstr. 16, 55288 Schornsheim, erreichbar. Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wahlen, ist an diesem Tag ebenfalls bis 18.00 Uhr besetzt (2. OG, Zimmer 228). Edwin Henn Gemeindewahlleiter Spiesheim Ortsbürgermeister Hans Philipp Schmitt Sprechstunde Sängerhalle Raum 1 Montag, 18.00 bis 19.00 Uhr Sängerhalle, Raum 1, Telefon 0 67 32 / 12 23 Internet: http://www.spiesheim.de E-Mail: [email protected] Bekanntmachung über die erste Sitzung der Wahlausschüsse Die erste Sitzung der Wahlausschüsse für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl findet am 08. April 2014, 20.00 Uhr, im Raum 1, Sängerhalle, Niederstr. 4, 55288 Spiesheim, statt. Die Wahlausschüsse haben über die eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen. Die Sitzung ist öffentlich. Bekanntmachung der Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGB.I Seite 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBI.I Seite 1548) geändert worden ist. Mit Urteil vom 18.07.2013 – 4 CN 3.12 – hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass an die öffentliche Bekanntmachung einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmte weitergehende Anforderungen zu stellen sind. Aus diesem Grund wird nunmehr Folgendes öffentlich bekanntgemacht: Der Ortsgemeinderat Saulheim hat in seiner Sitzung am 22.08.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke (siehe Bebauungsplan): Durch das Vorhaben Seniorenheim werden im Bereich Gemarkung Nieder-Saulheim, Flur 44, die Grundstücke Nr. 263/17,263/16, 263/8, 264 bis 267 und 263/15, 262/6 und 261/1(Mühlgraben) teilweise überplant. Der Verbandsgemeinderat hat bereits am 06.03.2012 beschlossen, die Flächen in der Gemarkung NiederSaulheim künftig als „sonstiges Sondergebiet“ (SO) auszuweisen. Der Beschluss wurde am 09. Januar 2014 im Nachrichtenblatt Nr. 1 / 2 gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Ortsgemeinderat Saulheim hat am 18.12.2013 die frühzeitige Beteiligung und Beteiligung der Behörden beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Bebauungsplan 6.3.4 “Am Westring Teil I, 4. Änderung-SENIORENHEIM“ wurde am 09. Januar 2014 im Nachrichtenblatt veröffentlicht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 17. Januar 2014 bis zum 17. Februar 2014 statt. Am 12.03.2014 hat die Ortsgemeinde Saulheim die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beraten. Aufgrund der im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen ist der Planentwurf insbesondere im Hinblick auf die Ausgleichsflächen und Abwägungen geändert worden. Der Ortsgemeinderat Saulheim hat in seiner Sitzung vom 12.03.2014 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes 6.3.4 “Am Westring Teil I, 4. Änderung-SENIORENHEIM“ sowie die zu ändernden Ausgleichsflächen als Grundlage für die öffentliche Auslegung gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplanes 6.3.4. „Am Westring Teil 1, 4. Änderung“ mit textlichen Festsetzungen (auf der Planausfertigung), Begründung, Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.04.2014 bis einschließlich 09.05.2014 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Zum Römergrund 2-6, 55289 Wörrstadt, Zimmer 205, während der Dienststunden (montags 8.30 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr/dienstags 7.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr/mittwochs 8.30 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr/donnerstags 8.30 bis 12.00 und 14.00 bis 19.00 Uhr /freitags 8.30 bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Dabei sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar: - Umweltbericht mit Beschreibungen und Bewertungen der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere (insbesondere Vögel, Fledermäuse und Feldhamster), Pflanzen, geschützte Flächen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, biologische Vielfalt - Schreiben der VG Wörrstadt Abt. Jugend, Schutz und Ordnung vom 15.01.2014 zum Schutzgut Mensch Fortsetzung nächste Seite Donnerstag, den 27. März 2014 Amtlicher Teil - Schreiben der Telekom Technik GmbH vom 21.01.2014 zum Schutzgut Sachgüter - Schreiben des Landesamts für Geologie und Bergbau vom 08.02.2014 zum Schutzgut Mensch, Klima, Luft - Schreiben der SGD Süd RGS Gewerbeaufsicht vom 06.02.2014 zum Schutzgut Mensch - Schreiben der VG Wörrstadt, Bauen und Umwelt vom 11.02.2014 zu Ausgleichsflächen und Ersatzmaßnahmen und zum Schutzgut Tieren - Schreiben der Pollichia vom 14.02.2014 zum Schutzgut Tiere (Artenschutz) - Schreiben der Kreisverwaltung Alzey-Worms vom 13.02.2014 zum Schutzgut Tiere (Artenschutz), Ausgleichsflächen und Ersatzmaßnahmen - Schreiben der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH vom 17.02.2014 zum Schutzgut Sachgüter - Schreiben der SGD Süd, RGS Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 11.02.2014 zum Schutzgut Wasser und Boden Während der Auslegungsfrist können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Stellungnahmen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Soweit bereits im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 17.01.2014 bis 17.02.2014 Stellungnahmen abgegeben worden sind, brauchen diese nicht wiederholt zu werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Saulheim, den 27.03.2014 Martin Fölix (Ortsbürgermeister) Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen. Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein. Einreichungsfrist der Wahlvorschläge Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl läuft am Montag, dem 07. April 2014, 18.00 Uhr, ab. Die Gemeindeverwaltung ist an diesem Tag zwischen 17.00 und 18.00 Uhr im Raum 1, Sängerhalle, Niederstr. 4, 55288 Spiesheim, erreichbar. Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wahlen, ist an diesem Tag ebenfalls bis 18.00 Uhr besetzt (2. OG, Zimmer 228). Hans-Philipp Schmitt Wahlleiter Ortsgemeinderatswahl Willi Schmitt Wahlleiter Bürgermeisterwahl Umwelttag 2014 Ich darf heute noch einmal an den Umwelttag 2014 in unserer Gemeinde/Gemarkung erinnern. Am Samstag, den 5. April 2014 treffen sich hoffentlich viele fleißige Helferinnen und Helfer ab 09.30 Uhr am Sportplatz, um wieder einmal gemeinsam den Dreck und Unrat von unseren so umweltbewussten Mitmenschen einzusammeln. Insbesondere hoffe ich, dass viele Jugendliche an der Aktion teilnehmen. Hier darf ich vor allem an die Jugendgruppe „Sängerhalle-Sängerstübchen“ erinnern, die beim diesjährigen Umwelttag noch eine Schuld einzulösen haben. Ich erwarte also rege Beteiligung. Selbstverständlich ist für alle Helferinnen und Helfer nach getaner Arbeit ein deftiges Mittagessen vorbereitet. Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister Sulzheim Ortsbürgermeisterin Gudrun Kayser Montag, 18.30 bis 19.30 Uhr Rathaus, Hauptstraße 3 Telefon 0 67 32 / 6 23 76 Internet: http://www.Sulzheim-rhh.de E-Mail: [email protected] Bekanntmachung über die erste Sitzung der Wahlausschüsse Die erste Sitzung der Wahlausschüsse für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl findet am 07. April 2014, 19.00 Uhr, im Rathaus, Hauptstr. 3, 55286 Sulzheim, statt. Die Wahlausschüsse haben über die eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen. Die Sitzung ist öffentlich. Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen. Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein. Einreichungsfrist der Wahlvorschläge Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl läuft am Montag, dem 07. April 2014, 18.00 Uhr, ab. Die Gemeindeverwaltung ist an diesem Tag zwischen 17.00 und 18.00 Uhr im Rathaus, Hauptstr. 3, 55286 Sulzheim, erreichbar. Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wahlen, ist an diesem Tag ebenfalls bis 18.00 Uhr besetzt (2. OG, Zimmer 228). Gudrun Kayser Gemeindewahlleiterin 2014 – Französische Jugendliche zu Besuch Liebe Jugendliche! Von Sonntag, 27. Juli bis Sonntag, 3. Aug. 2014 kommen unsere französischen Freunde (13-18 Jahre) auf einen Gegenbesuch nach Sulzheim. Gemeinsam mit ihnen und euch möchten wir eine tolle Woche verbringen. Geplant sind bisher: eine Übernachtung auf der Festung Ehrenbreitstein/ Koblenz, Besichtigung der Marksburg, Kletterwald Lauschhütte, Fußballstadion, Lagerfeuerromantik, Nachtwanderung, gemeinsam Kochen ... – der Fantasie sind fast keine Grenzen gesetzt. Französischkenntnisse sind nicht erforderlich! Wenn auch ihr jemanden beherbergen möchtet, dann meldet euch bitte bis 17. April bei Michaela AltmaierWolf (Tel. 919101) oder Klaus Ohl (Tel: 62248) Ihr startet bereits am Samstag, 2. Aug. in den Familienurlaub?! Wir finden eine Lösung! Michaela Altmaier-Wolf Einladung zum Seniorennachmittag Am Sonntag, den 06.04.2014 findet um 15.00 Uhr in der Gemeindehalle der diesjährige Seniorennachmittag statt. Eingeladen sind dazu alle Senioren der Ortsgemeinde mit Partner, von denen mindestens einer das Alter von 65 Jahren erreicht hat. Die Anmeldung bitte schriftlich im Rathaus einwerfen, per E-Mail an die Gemeinde ([email protected]) vornehmen oder telefonisch. Zur Unterhaltung wird wieder ein buntes Programm vorbereitet und auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Wir freuen uns auf viele Besucher. Gudrun Kayser, Ortsbürgermeisterin Einladung zur Bürgerversammlung Liebe Sulzheimer Mitbürgerinnen und Mitbürger, am 28.03.2014, 18.30 Uhr findet in der Sulzheimer Gemeindehalle wieder eine Bürgerversammlung mit Berichterstattung über die aktuellen Themen statt. Hierzu sind alle Interessierten recht herzlich eingeladen. Gudrun Kayser, Ortsbürgermeisterin Termin zum Vormerken: Aktion „Unser Dorf räumt auf“ Auch in diesem Jahr wollen wir wieder rechtzeitig zur Kerb unsere Aktion „Unser Dorf räumt auf“ durchführen. Seite 11 Hierzu sind Helfer und Helferinnen, jung oder alt, groß oder klein, Neubürger oder Einheimische, ganz herzlich zur Mithilfe eingeladen. Wir treffen uns am Freitag, 25.04.2014, um 18.00 Uhr am Rathaus. Wir freuen uns auf viele Teilnehmer. Gudrun Kayser, Ortsbürgermeisterin Udenheim Ortsbürgermeisterin Ruthilde Breyer Montag,18.00 bis 19.30 Uhr Gemeindebüro, Wilhelmstraße 1 Telefon 0 67 32 / 49 33 Internet: http://www.udenheim.de E-Mail: [email protected] Bekanntmachung über die erste Sitzung der Wahlausschüsse Die erste Sitzung der Wahlausschüsse für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl findet am 08. April 2014, 19.30 Uhr, im Rathaus, Wilhelmstr. 1, 55288 Udenheim, statt. Die Wahlausschüsse haben über die eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen. Die Sitzung ist öffentlich. Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen. Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein. Einreichungsfrist der Wahlvorschläge Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl läuft am Montag, dem 07. April 2014, 18.00 Uhr, ab. Die Gemeindeverwaltung ist an diesem Tag zwischen 17.00 und 18.00 Uhr im Rathaus, Wilhelmstr. 1, 55288 Udenheim, erreichbar. Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wahlen, ist an diesem Tag ebenfalls bis 18.00 Uhr besetzt (2. OG, Zimmer 228). Rudhilde Breyer Gemeindewahlleiterin Übung der Freiwilligen Feuerwehr Udenheim Am Montag, dem 31. März findet um 19.30 Uhr eine Übung der Freiwilligen Feuerwehr Udenheim statt. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Der Wehrführer Sitzung des Ortsgemeinderates Udenheim Am Donnerstag, 3. April 2014, findet um 19:30 Uhr die 40. Sitzung des Ortsgemeinderates Udenheim im Sitzungssaal des Rathauses statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Begrüßung 2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß § 41 (1) GemO 3. Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung (öffentlicher Teil) 4. Beratung und Beschlussfassung über die Einweihung/Präsentation des "Alten Rathauses" 5. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Schreinerarbeiten in der Gaststätte der MZH 6. Beratung und Beschlussfassung über die Gebühr für die Bescheinigung über das/die Nichtbestehen/Nichtausübung des Vorkaufsrechtes gemäß § 24 ff Baugesetzbuch 7. Mitteilungen und Anfragen. Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß § 16a der GemO zu stellen. Nichtöffentlich: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung (nichtöffentlicher Teil) Seite 12 2. Beratung und Beschlussfassung über Bau- und Grundstücksangelegenheiten 3. Beratung und Beschlussfassung über Vertragsangelegenheiten 4. Mitteilungen und Anfragen. Vendersheim Ortsbürgermeister Gerhard Lenz Montag, 18.30 bis 19.30 Uhr Gemeindebüro, Hauptstraße 41 Telefon 0 67 32 / 95 12 46 Internet: http://www.vendersheim.de E-Mail: [email protected] Bekanntmachung über die erste Sitzung der Wahlausschüsse Die erste Sitzung der Wahlausschüsse für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl findet am 09. April 2014, 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftsraum, Hauptstr. 41, 55578 Vendersheim, statt. Die Wahlausschüsse haben über die eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen. Die Sitzung ist öffentlich. Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen. Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein. Einreichungsfrist der Wahlvorschläge Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl läuft am Montag, dem 07. April 2014, 18.00 Uhr, ab. Die Gemeindeverwaltung ist an diesem Tag zwischen 17.00 und 18.00 Uhr im Gemeindebüro, Hauptstr. 41, 55578 Vendersheim, erreichbar. Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wahlen, ist an diesem Tag ebenfalls bis 18.00 Uhr besetzt (2. OG, Zimmer 228). Gerhard Lenz Wahlleiter Ortsgemeinderatswahl Wolfgang Janson Wahlleiter Bürgermeisterwahl Wallertheim Ortsbürgermeister Robert Majchrzyk Mittwoch, 17.30 bis 19.00 Uhr Samstag, 10.30 bis 12.00 Uhr Rathaus, Neustraße 3 Telefon 0 67 32 / 25 78 oder 78 00 Internet: http://www.wallertheim.de E-Mail: [email protected] Bekanntmachung über die erste Sitzung der Wahlausschüsse Die erste Sitzung der Wahlausschüsse für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl findet am 09. April 2014, 19.00 Uhr, im Rathaus, Neustr. 3, 55578 Wallertheim, statt. Die Wahlausschüsse haben über die eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen. Die Sitzung ist öffentlich. Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen. Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein. Einreichungsfrist der Wahlvorschläge Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortsgemeinderat und für die Bürgermeisterwahl läuft am Montag, dem 07. April 2014, 18.00 Uhr, ab. Die Gemeindeverwaltung ist an diesem Tag zwischen 17.00 und 18.00 Uhr im Rathaus, Neustr. 3, 55578 Wallertheim, erreichbar. Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wahlen, ist an diesem Tag ebenfalls bis 18.00 Uhr besetzt (2. OG, Zimmer 228). Robert Majchrzyk Gemeindewahlleiter Amtlicher Teil Übung der Freiwilligen Feuerwehr Wallertheim Am Freitag, den 28.03.14 um 19.00 Uhr findet eine Übung statt. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen bittet der Wehrführer. Wörrstadt Stadtbürgermeister Ingo Kleinfelder Sprechstunden: montags von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr mittwochs von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr donnerstags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Sprechstunden der Beigeordneten Gerhard Seebald, Angelika Müller, Peter Mai: donnerstags von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung. Öffnungszeiten Rathaus: täglich von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr Rathaus, Pariser Straße 75 Telefon 0 67 32 / 33 77 Fax: 0 67 32 / 6 28 73 Internet: http: //www.woerrstadt.de E-Mail: [email protected] Bekanntmachung über die erste Sitzung der Wahlausschüsse Die erste Sitzung der Wahlausschüsse für die Wahl zum Stadtrat Wörrstadt, zum Ortsbeirat Rommersheim, für die Bürgermeisterwahl Wörrstadt und Ortsvorsteherwahl Rommersheim findet am 08. April 2014, 19.00 Uhr, im Rathaus, Pariser Str. 76, 55286 Wörrstadt, statt. Die Wahlausschüsse haben über die eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen. Die Sitzung ist öffentlich. Zu den Sitzungen des Wahlausschusses sind die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge eingeladen. Vertrauenspersonen können nicht Beisitzer im Wahlausschuss sein. Einreichungsfrist der Wahlvorschläge Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortsbeirat, Stadtrat, für die Ortsvorsteher- und Bürgermeisterwahl läuft am Montag, dem 07. April 2014, 18.00 Uhr, ab. Die Stadtverwaltung ist an diesem Tag zwischen 17.00 und 18.00 Uhr im Rathaus, Pariser Str. 76, 55286 Wörrstadt, erreichbar. Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Abteilung Wahlen, ist an diesem Tag ebenfalls bis 18.00 Uhr besetzt (2. OG, Zimmer 228). Ingo Kleinfelder Wahlleiter Gemeinderatswahl Gerhard Seebald Wahlleiter Bürgermeisterwahl Sitzung des Stadtrates Wörrstadt Am Montag, 31. März 2014, findet um 19:00 Uhr die 42. Sitzung des Stadtrates Wörrstadt im Sitzungssaal des Rathauses statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Begrüßung 2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß § 41 (1) GemO 3. Beratung und Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Niederborn“ 4. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur freiwilligen Förderung von Fassaden-Restaurierungen 5. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Bezuschussung 6. Beratung und Beschlussfassung über Antrag auf Ausbau des Weges im Graben vom Marktplatz zum Friedhof (Antrag CDU-Fraktion) 7. Beratung und Beschlussfassung über Beitritt zur Tourismus GmbH 8. Mitteilungen und Anfragen. Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß § 16a der GemO zu stellen. Donnerstag, den 27. März 2014 Nichtöffentlich: 1. Präsentation der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung Innenstadtsanierung 2. Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung über Konzept Bahnhof 3. Beratung und Beschlussfassung über Steuerangelegenheiten 4. Beratung und Beschlussfassung über Grundstücksangelegenheiten 5. Beratung und Beschlussfassung über Personalangelegenheiten 6. Mitteilungen und Anfragen. Rechtsverordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage in der Stadt Wörrstadt am Sonntag: 30.03.2014 Sonntag: 28.09.2014 Sonntag: 30.11.2014 Aufgrund des § 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz vom 21.11.2006 (GVBl. 2006 S. 351) i. V. m. § 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und des technischen Gefahrenschutzes (AGSchZuVO) vom 26.09.2000 (GVBl. S. 379), zuletzt geändert durch das Ladenöffnungsgesetz vom 21.11.2006 wird für die Stadt Wörrstadt folgende Rechtsverordnung erlassen: §1 Die Verkaufsstellen in der Stadt Wörrstadt dürfen aus Anlass des „Frühlingstags/Ostermarkts“ am Sonntag, dem 30. März 2014, aus Anlass des „Herbstsonntags“ am Sonntag, dem 28. September 2014 und aus Anlass des „Wörrstädter Weihnachtssonntags“ am Sonntag, dem 30. November 2014 in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. §2 (1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen an dem verkaufsoffenen Sonntag nur während der zugelassenen Ladenöffnungszeiten und soweit dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten zwingend erforderlich ist, bis zu insgesamt weiteren 30 Minuten beschäftigt werden. (2) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger als 3 Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche bis oder ab 13:00 Uhr von der Arbeit freizustellen. (3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden. §3 Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Beschäftigungsart und -dauer, der am Sonntag beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie über die diesen gewährte Freistellung zu führen. §4 Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, 2 Abs. 1 und 2 sowie gegen § 3 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 15 des Ladenöffnungsgesetzes geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12.04.1976 (BGBl. S. 965), zuletzt geändert am 21.06.2005 (BGBl. I S. 1666/1668) geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 der Neufassung des Mutterschutzgesetzes in der Fassung vom 20.06.2002 (BGBl. I S. 2318) als Ordnungswidrigkeit verfolgt. §5 Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Wörrstadt in Kraft. Wörrstadt, 19. März 2014 Verbandsgemeinde Wörrstadt Markus Conrad Bürgermeister Sonstige amtliche Bekanntmachungen Die Verantwortung für die sonstigen amtlichen Bekanntmachungen tragen die jeweiligen Verfasser. Donnerstag, den 27. März 2014 Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück - Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde Bad Kreuznach, 19.03.2014 Rüdesheimer Str. 60-68, 55545 Bad Kreuznach Telefon: 0671/820-557, Telefax: 0671/820-500 Email: [email protected], Internet: www.dlr-rnh.rlp.de Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Stadecken Projekt V Az.: 91694-HA10.3 Vorläufige Besitzeinweisung § 65 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) I. Anordnung Die Beteiligten werden hiermit in den Besitz der neuen Grundstücke (Abfindungsgrundstücke) eingewiesen: • für die Weinbergsflächen mit Wirkung zum 12.04.2014 • für die sonstigen Flächen mit Wirkung zum 12.04.2014, sofern sich die Beteiligten nicht anderweitig einigen. Mit diesem Zeitpunkt gehen der Besitz und die Nutzung der neuen Grundstücke auf die im Nachweis des neuen Bestandes genannten Empfänger über. Jeder Beteiligte erhält bis zu diesem Zeitpunkt einen vorläufigen Auszug aus dem Nachweis des Neuen Bestandes und einen Kartenauszug mit der Darstellung seiner neuen Flurstücke. II. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen sie keine aufschiebende Wirkung haben. III. Hinweise 1. Allgemeine Hinweise Die Erzeugnisse der neuen Grundstücke treten in rechtlicher Beziehung an die Stelle der Erzeugnisse der alten Grundstücke. Soweit an Erzeugnissen oder sonstigen Bestandteilen besondere Rechtsverhältnisse bestehen können, gilt der Empfänger als Eigentümer der neuen Grundstücke. Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an den dem Eigentümer zur Last fallenden Beiträgen, auf Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder auf Regelung des Pachtverhältnisses (§§ 69 und 70 FlurbG) sind - soweit sich die Beteiligten nicht einigen können - gemäß § 71 FlurbG spätestens 3 Monate nach Erlass dieser Anordnung beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) RheinhessenNahe-Hunsrück zu stellen. Die nach § 34 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums bleiben bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes bestehen. Deshalb dürfen auch weiterhin Änderungen der Nutzungsart, die über den Rahmen eines ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetriebes hinausgehen (z.B. Beseitigung bzw. Neuanlage von Obstbaumanlagen, Errichtung oder Veränderung von Bauwerken und Einfriedungen sowie Beseitigung von Bäumen, Beerensträuchern, Hecken usw.) nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde vorgenommen werden. Die rechtlichen Wirkungen dieser vorläufigen Besitzeinweisung enden mit der Ausführung des Flurbereinigungsplanes (§ 66 Abs. 3 FlurbG). Durch die vorläufige Besitzeinweisung wird Widersprüchen, die von den Beteiligten bei der Vorlage des Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die zugeteilten Abfindungsgrundstücke, erhoben werden, nicht vorgegriffen. Änderungen des Flurbereinigungsplanes sind unbeschadet dieser Anordnung nach wie vor möglich. Anträge auf örtliche Einweisung in die neue Feldeinteilung können bis zum 11.04.2014 beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück gestellt werden. Begründung 1. Sachverhalt Durch die vorläufige Besitzeinweisung soll den Beteiligten die Möglichkeit gegeben werden, die neuen Amtlicher Teil Grundstücke schnellstmöglich in Besitz, Nutzung und Verwaltung zu übernehmen. Ein Nutzungswechsel ist nur entsprechend dem jahreszeitlichen Bewirtschaftungsablauf möglich. Durch diese Anordnung sollen die Beteiligten alsbald in den vollen Genuss der Vorteile des Flurbereinigungsverfahrens in ihren Weinbergen gebracht werden. Insbesondere soll ihnen das zeitgerechte Setzen der Pfropfreben auf den neuen Grundstücken im Frühjahr 2014 ermöglicht werden. 2. Gründe 2.1 Formelle Gründe Diese Anordnung wird vom DLR Rheinhessen-NaheHunsrück als zuständige Flurbereinigungsbehörde erlassen. Rechtsgrundlage sind die §§ 62, 63, 65 und 66 FlurbG. Die Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft ist erfolgt. Die formellen Voraussetzungen des § 65 FlurbG zur Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung liegen vor. 2.2 Materielle Gründe Die endgültigen Nachweise für Fläche und Wert der neuen Grundstücke liegen vor sowie das Verhältnis der Abfindungen zu dem von jedem Beteiligten Eingebrachten steht fest. Die Grenzen der neuen Grundstücke (Abfindungsgrundstücke) werden bis zur allgemeinen Wirksamkeit der vorläufigen Besitzeinweisung in die Örtlichkeit übertragen. Die neue Feldeinteilung wurde den Beteiligten vom 17.02. bis 19.02.2014 und am 13.03.2014 in der Gemeindeverwaltung in Stadecken-Elsheim bekannt gegeben. Die materiellen Voraussetzungen des § 65 FlurbG zur Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung liegen vor. 2.3 Gründe für die sofortige Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung liegt im überwiegenden Interesse der Beteiligten des Verfahrens. Die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs hätte bei der örtlichen Verflechtung zahlreicher Altparzellen und Abfindungsgrundstücke zur Folge, dass viele Beteiligte ihre Landabfindung zu dem vorgesehenen Zeitpunkt nicht in Besitz nehmen könnten. Sie sollten möglichst bald die Vorteile der Besitzzusammenlegung ausnutzen und die erforderlichen betrieblichen Umstellungen einleiten können. Die Verzögerung der Besitzübernahme hätte deshalb erhebliche Nachteile für die Beteiligten zur Folge. Die sofortige Vollziehung liegt aber auch im öffentlichen Interesse, da der Allgemeinheit im Hinblick auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und wegen der in die Flurbereinigung investierten erheblichen öffentlichen Mittel daran gelegen ist, die Ziele des Verfahrens möglichst bald herbeizuführen. Die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der VwGO sind damit gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten Tag der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Rüdesheimer Straße 60-68, 55545 Bad Kreuznach oder Dienstsitz Oppenheim, Wormser Str. 111, 55276 Oppenheim, oder Dienstsitz Simmern, Schloßplatz 10, 55469 Simmern, oder bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), - Obere Flurbereinigungsbehörde Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier, einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Ende amtlicher Teil Seite 13 Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der oben genannten Behörden eingegangen ist. Hinweis: Der Widerspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden. Im Auftrag gez. Frank Schmelzer (Gruppenleiter) Grünschnitt am Wiesbach Wir haben in den vergangenen Jahren bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Entsorgung des Grünschnittes am Wiesbach oder in der Böschung des Wiesbachs verboten ist und auch zu Umweltschäden führt. Leider gibt es immer noch Zeitgenossen, die sich daran nicht halten und ihren Grünschnitt achtlos am Wiesbach oder in der Wiesbachböschung entsorgen. Dies führt bei erhöhtem Wasserstand zu einer Hochwassergefährdung, ist für die natürliche Bepflanzung der Wiesbachböschung schädlich und bietet auch Mäusen und Ratten einen idealen Unterschlupf. Grünabfall kann kostenlos auf dem Wertstoffhof oder in der entsprechenden Mülltonne entsorgt werden. Es gibt also keinen Grund die Umwelt mit seinem Abfall zu verschmutzen. Wiesbachverband, Ernst-Ludwig-Str. 36, 55232 Alzey Aufruf zur Haussammlung 2014 für blinde und sehbehinderte Menschen in Rheinland-Pfalz Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen, der Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e. V. führt zwischen dem 31. März und dem 9. April 2014 seine traditionelle Haussammlung durch. Sehr gerne habe ich auch in diesem Jahr die Schirmherrschaft über diese wichtige Aktion übernommen, die uns alle zur Solidarität aufruft. Die Bereitschaft zum Engagement für andere ist eine der stärksten Bindekräfte in unserer Gesellschaft. Indem er das Miteinander, den Erfahrungsaustausch und die gegenseitige Unterstützung von blinden und sehbehinderten Menschen in unserem Land fördert, geht der Landesblinden- und Sehbehindertenverband mit gutem Beispiel voran. Als Selbsthilfeverband hat er sich zum Ziel gesetzt, für Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen einzutreten. Rheinland-Pfalz soll ein Land der Chancen für alle Bürger und Bürgerinnen sein. Ganz selbstverständlich gehört dazu ein gleichberechtigtes Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen. Es ist der Landesregierung ein Anliegen, Menschen mit Behinderungen als Experten und Expertinnen in eigener Sache an der Realisierung eines inklusiven Miteinanders zu beteiligen. Der Landesblinden- und Sehbehindertenverband nimmt diese Aufgabe wahr und steht nicht nur Betroffenen, sondern auch Politik und Wirtschaft beratend zur Seite. Er fördert Bildungsmaßnahmen, den Blinden- und Sehbehindertensport sowie die Jugendarbeit. Er berät zu Hilfsmitteln und in Rechtsfragen. In seinen neun regionalen Mitgliedsvereinen ist er hilfesuchenden Menschen umfassender Informant, treuer Ratgeber und verlässlicher Ansprechpartner. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als zuständige Behörde hat dem Landesblinden- und Sehbehindertenverband die Sammelerlaubnis erteilt. Wir alle sind nun dazu aufgerufen, den Verband durch eine großherzige Spende bei seinen vielfältigen und wichtigen Aufgaben zu unterstützen. Machen Sie mit! Leisten Sie Ihren persönlichen Beitrag zur wertvollen Arbeit des Landesblinden- und Sehbehindertenverbandes. Dafür danke ich Ihnen schon heute. Malu Dreyer Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Seite 14 Nichtamtlicher Teil A Donnerstag, den 27. März 2014 Nichtamtlicher Teil ktuelles aus den Gemeinden Gottesdienste Katholische Gottesdienste: Armsheim: Sa 18 Uhr Eucharistiefeier. Di 12.15 Uhr Eucharistiefeier mit Erstkommunionkindern. E-Mail + Internet siehe Wörrstadt. Gau-Weinheim, Gau-Bickelheim, Wallertheim, Vendersheim, Partenheim und Wolfsheim (Pfarrgruppe Wißberg): Fr 18.30 Uhr Hl. Messe in Gau-Bickelh. Sa 17 Uhr Hl. Messe in Gau-Bickelh.; 17 Uhr Wortgottesdienst mit Kommunionfeier in Wallerth.; 18.30 Uhr Hl. Messe in Wolfsh. So 9 Uhr Hl. Messe in Gau-Weinh.; 10.30 Uhr Wortgottesdienst mit Kommunionfeier in Vendersh.; 10.30 Uhr Hl. Messe in Partenh. Mo 18.30 Uhr Hl. Messe in Partenh. Di 18.30 Uhr Hl. Messe in Vendersh. Mi 18.30 Uhr Hl. Messe in Gau-Weinheim. Pfarrgruppe Saulheim-Gabsheim mit Filialgemeinden Schornsheim und Udenheim: Fr 6.30 Uhr Frühschicht in Udenh.; 18 Uhr Kreuzweg, 18.30 Uhr Hl. Messe in Saulh. Sa 17 Uhr Vorabendmesse in Schornsh.; 18 Uhr Rosenkranz, 18.30 Uhr Vorabendmesse in Udenh. So 9.30 Uhr Amt in Gabsh.; 11 Uhr Familiengottesdienst, anschl. Fastenessen in Saulh. Di 18 Uhr Rosenkranz, 18.30 Uhr Hl. Messe in Saulh. Do 8.30 Uhr Hl. Messe, Krankenkommunion in Gabsheim. Spiesheim: So 9 Uhr Eucharistiefeier. Do 18 Uhr Bußandacht, anschl. Beichte. E-Mail + Internet siehe Wörrstadt. Sulzheim: Fr 9 Uhr Eucharistiefeier. So 10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier. Mi 18 Uhr Eucharistiefeier. E-Mail + Internet siehe Wörrstadt. Wörrstadt: Sa Großes Gebet „Mut ist zu geben, wenn alle nehmen“: 18 Uhr Eröffnungsandacht mit Aussetzung des „Allerheiligsten“, anschl. Meditation zum Hungertuch mit Pfr. Kaiser; ca. 19 Uhr Taizé-Gebet. So 9 Uhr Gestaltete Gebetsstunden mit der Gruppe „Gerechtigkeit und Frieden“; 9.45- Kultur - Sport - Vereinsleben 10.30 Uhr Gestaltete Gebetsstunden des Frauenkreises; 10.30 Uhr Stille Anbetung; 11 Uhr Eucharistiefeier mit sakramentalem Segen, anschl. ca. 12 Uhr Fastenessen. Mo 19 Uhr „Atempause“, ökum. Fastenandacht, ev. Kirche. Mi 16 Uhr Eucharistiefeier im Seniorenzentrum. Do 10 Uhr Eucharistiefeier mit Erstkommunionkindern; 11 Uhr Stille Stunde. E-Mail: [email protected]; Internet: www.pfarrgruppe-woerrstadt.de. Evangelische Gottesdienste: Armsheim: So 10.30 Uhr Gottesdienst (Prädikantin M. Scheuermann). Ensheim: So siehe Spiesheim, Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden. Di 19.30 Uhr Passionsandacht, ev. Kirche Biebelnheim. Gau-Weinheim: So 10.15 Uhr Gottesdienst in Wallertheim. Nieder-Saulheim: Fr 19 Uhr Flötenkreis, 19.30 Uhr Tanzkreis (beide DBH). So 10.10 Uhr Gottesdienst. Mo 20 Uhr Bläserkreis (DBH). Di Konfirmandenunterricht: 16 Uhr Gruppe I, 17.30 Uhr Gruppe II (beide DBH); 20 Uhr Meditationsabend (Büroanbau DBH). Mi 20 Uhr Singkreis (MLH). Do 14.30 Uhr Seniorenkreis (DBH). Sprechzeiten v. Pfr. Mathias Engelbrecht n. tel. Vereinbarung, Tel. 06732-3279. Bürozeiten: Mo 8.30-10 Uhr, Di u. Do 8.30-11 Uhr, Gemeindebüro Neupforte 16, Tel. 067323279, Fax: 935538. [email protected], www.evki-saulheim.de. Ober-Saulheim: So 10 Uhr Gottesdienst (Pfr. Ansorg). Di 17 Uhr Konfirmandenunterricht (MLH). Mi 15 Uhr Gemeindetreff; 20 Uhr Singkreis, beides MLH. Sprechzeiten v. Pfr. Ansorg n. tel. Vereinbarung, Tel. 935727. Bürozeiten von Fr. Schilling im MLH: Mo 10.30-12 Uhr, Mi 9-12 Uhr. Tel. 067324857. Kleidersammlung für die NiederRamstädter-Heime: immer Mo, Mi und Sa von 9-11 Uhr, im Raum gegenüber der Kirche; Kleidersäcke bitte in den Raum stellen. Partenheim: So 10.15 Uhr Gottesdienst („Kirchentaxi“ nach Absprache). Mo 19.30 Uhr Kirchenchor. Di 16.30 Uhr Bürostunde. Mi 8 Uhr Bürostunde; 10 Uhr Krabbelkreis; 16.30 Uhr Bücherei. Termine mit Pfarrerin und Pfarrer nach Vereinbarung. Schornsheim: So 9 Uhr Gottesdienst. Di 16.15 Uhr Konfirmandenstunde. Mi 10 Uhr Krabbelgruppe, ev. Gemeindehaus; 20 Uhr Kirchenchor. Bürostunden v. Karin Trapp im ev. Gemeindehaus Schornsheim: Mi 9-12 und Do 15-17 Uhr, Tel. 4048, Fax: 963530, EvKG-Schor [email protected], www.ev-schornsheim-udenheim.de. Sprechstunden von Pfr. Klein nach tel. Vereinbarung unter Tel./Fax 067323367. Spiesheim: So 10.10 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden von Be., Bi., En. und Sp. Di 19.30 Uhr Passionsandacht, ev. Kirche Biebelnheim. Udenheim: So 10.15 Uhr Gottesdienst. Di 15 Uhr Konfirmandenstunde; 16 Uhr Kinderclub mit Anja Muth. Mi 20 Uhr Kirchenchor. Büro- u. Sprechstunden v. Pfr. Klein siehe Schornsheim. Vendersheim: Sa 17.45 Uhr „KirchenTaxi“ zum Gottesdienst um 18 Uhr. Di 16.30 Uhr Bürostunde. Mi 8 Uhr Bürostunde. Termine mit Pfarrerin und Pfarrer nach Vereinbarung. Wallertheim: So 10.15 Uhr Gottesdienst (Prädikantin Jung). Wörrstadt: Fr 9.30 Uhr AbschlussGottesdienst der Abiturienten der GFG Wö (Pfr. Beutler-Lotz). So 10.15 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Becker); 11 Uhr Kindergottesdienst, ev. Gemeindehaus (O. Scholles, G. Weisheimer). Mo 19 Uhr Ökum. Andacht „Atempause“ (Pfrin. Becker), ev. Kirche. Gemeindearbeit: Do 16.15 Uhr Konfirmandenunterricht; 20 Uhr Kantorei. Fr 14.30 Uhr Seniorennachmittag. Sa 9 Uhr Großes Frauenfrühstück, Bonifatiushaus. Mo 9 Uhr Krabbelgruppe; 16 Uhr Kinderchor (ab 5 J.). Di 16.15 Uhr Konfirmandenunterricht; 18.30 Uhr MS-Selbsthilfegruppe. Mi 18 Uhr Bläserkreis; 19.30 Uhr Suchtkrankenhilfe; 19.30 Uhr Theol. Gesprächskreis, Pfarrhaus. Sprechstunde Pfrin. Becker: jederzeit n. tel. Vereinbarung, 961172 im ev. Gemeindebüro; 8175 privat. Sprechstunde Pfr. Koch: jederzeit n. tel. Vereinbarung, Tel. 963289 im Pfarrhaus, Pfarrstr. 13. Bürostunden im Ev. Gemeindebüro, Hermannstr. 45, Tel. 8509; Mo, Di, Mi, Fr 9-12 Uhr, Do 10.30-12 Uhr; www.woerrstadt-evangelisch.de. Rommersheim: So 9 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Becker). Gemeindearbeit: Mo 20 Uhr Posaunenchor Probe. Sprechstunde Pfr. Koch und Gemeindebürostunden siehe Wörrstadt. Stadtmission Wörrstadt: Osterstr. 32, Udenheim; Gottesdienst mit KinderGottesdienst „Schatzinsel” (3-10 J.) und „Fischlis” (10-14 J.) So 10 Uhr; Teenkreis So 18 Uhr (nicht in den Ferien) Ansprechpartner M. Löffler Tel. 06732-62549; Kreis Junger Erwachsener Di 20 Uhr Kontakt Fam. Löffler Telefon 06732-935365; Seniorentreff Fr 14.30 Uhr (14-tägig; in ungeraden Wochen). Kleingruppen/Hauskreise in Partenheim, Saulheim und Wörrstadt. Fahrdienste z. d. Veranstaltungen nach Absprache. Infos bei Gemeinschaftspastor Matthias Löffler, Tel. 0673262549. www.stadtmission-woerrstadt.de. Neuapostolische Kirche: Wörrstadt, Bleichstr. 1: So 9.30 Uhr Gottesdienst. Mi 20 Uhr Gottesdienst. Alzey, Wormser Straße 81: So 9.30 Uhr Gottesdienst. Mi 20 Uhr Gottesdienst. „Männerrunde” im Diakonischen Werk Alzey, Gesprächskreis zu Alltagssorgen, Lebenskrisen, Partnerschaft, Familie, Beruf... jede gerade KW, donnerstags v. 19-21 Uhr Schloßgasse 14, Alzey, Tel. 06731-950317. Ihre E-Mails an die Redaktion des Nachrichtenblattes senden Sie an: [email protected] Verbandsgemeinde Kunst / Kultur Kikeriki Theater kommt nach Sörgenloch Der TuS Sörgenloch veranstaltet am Samstag, 31. Mai gemeinsam mit dem Kikeriki Theater ein Puppentheater für Erwachsene: „Siegfrieds Nibelungenentzündung“. Beginn der Veranstaltung im Vereinshaus Sörgenloch ist um 20 Uhr, Einlass bereits um 19 Uhr. Karten zum Preis von 25 Euro gibt es ab sofort bei: Wolle und Mode, Melitta Wettig, Pariser Str. 107, Nieder-Olm, Tel. 06136-3652; Ingo Bender, Schlossgasse 6, Sörgenloch, Tel. 06136-5537; Sieglinde Vollmer, Oppenheimerstr. 33, Sörgenloch, Tel. 06136-2302; Thorsten Wettig, Mainzer Str. 12, Sörgenloch, Tel. 06136-7385. S.Sz. Sport Jugend-Fußball-Turnier Auch in diesem Jahr richtet der Förderverein Fußball der TG Wallertheim (SG Wiesbachtal) wieder ein Fußballturnier für G-Jugend-Mannschaften aus. Am 1. Mai ab 10.30 Uhr tummeln sich die Spieler/-innen auf dem Sportgelände der TG Wallertheim. Für das leibliche Wohl wird wie immer bestens gesorgt sein. Anmeldungen sind noch unter Tel. 06732-603859 oder per Mail an [email protected] bis zum 4.4. möglich. J.Pf. Vereinsleben Nähen für den guten Zweck Mehrere Mütter des Spielkreises Villa Regenbogen e.V. haben gemeinsam Kindermützen, Hosen und Halstücher für den Wörrstädter Ostermarkt genäht. Die Ergebnisse kann man diesen Sonntag am Stand der Villa Kunterbunt begutachten und natürlich auch kaufen. Zusätzlich veranstaltet der Spielkreis dort eine große Tombola mit vielen Preisen und einen Kuchen- und Kaffeeverkauf. Alle interessierten Eltern haben zudem die Möglichkeit sich über unseren pädagogischen Spielkreis zu informieren, der zwei- oder viermal die Woche vormittags eine Betreuung für Kinder ab 15 Monate in Saulheim anbietet. Anmeldungen sind bei Frank Hansen unter Tel. 06732-933722 möglich. J.Sch. Sportbund Rheinhessen Die nachfolgend aufgeführten Veranstaltungen richten sich an Vereinsmitarbeiter/innen wie Vorstandsmitglieder, Übungsleiter/Trainer/innen und an alle Interessierte. Sie werden zur Verlängerung der Gültigkeit der Übungsleiter C- Donnerstag, den 27. März 2014 Nichtamtlicher Teil Seite 15 V.i.S.d.P. Horst Rupp, Agendabüro, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt Treff aktiv lädt ein: Lauftreff für alle! Die Initiative Treff aktiv in Wörrstadt bietet regelmäßig einen Lauftreff für alle Laufinteressierten an. Geplant ist eine Streckenlänge von ca. 5 Kilometern, wobei sich die tatsächliche Länge der Laufstrecke nach den Teilnehmern richtet. Interessierte sind herzlich eingeladen am Mittwoch, den 2. April 2014 um 10:00 Uhr unter der Leitung von Klaus Vollmer mitzulaufen. Treffpunkt ist der Parkplatz beim Café Emrich, Rheingrafenstr. 6, 55286 Wörrstadt. Es wird bei jedem Wetter gelaufen, eine Anmeldung ist nicht erforderlich! Vorabinfos beim Caritaszentrum Alzey, Tel. 06731/941597. Weitere Termine sind jeweils Mittwoch, der 16. und 30. April sowie der 4., 14. und 28. Mai 2014. Es gibt viele gute Argumente für das Laufen. So ist Laufen jederzeit und überall möglich und eine simple Methode, Stress abzubauen. Laufen ist wie eine Medizin, die nicht nur das Wohlbefinden, sondern auch das Selbstbewusstsein und das Körpergefühl stärkt. Laufen ist auch die ideale Methode zur Gewichtsabnahme. Laufen ist in jedem Lebensabschnitt möglich. Sie sind nie zu alt, um mit dem Laufen zu beginnen und ein regelmäßiges Training auszuüben. Träger der Initiative Treff aktiv sind das Caritaszentrum Alzey, die Agendagruppe Generationen der VG Wörrstadt, die katholische und evangelische Kirchengemeinde, das katholische Bildungswerk Rheinhessen sowie die Stadt Wörrstadt. Frühjahrsputz mit Entrümpelung Die Tage werden länger und heller, es ist Frühling, der jährliche Frühjahrsputz klopft an. Viele von uns packt jetzt die Lust aufs Großreinemachen. Aber vor dem Putzen, Saugen, wischen und Scheuern sollte das Entrümpeln angepackt werden. Der Schreibtisch, die Ablagen quellen über, der Kleiderschrank platzt beinahe aus den Nähten. Es ist an der Zeit Ballast über Bord zu werfen, um so den Winter zu verabschieden. Jetzt gilt es, die Schränke zu wischen, Fenster zu putzen, auch die Federbetten zu reinigen. Die Kleider sollten ebenfalls gelüftet werden. Rund eine Milliarde Euro geben die Deutschen für Reinigungsmittel aus. Putzen ohne Umweltbelastung ist kaum möglich, da sehr viele Reinigungsmittel Chemikalien enthalten, die ins Abwasser gelangen. Laut Internet-Ökotipps des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist ein Reinigungsmittel umso schädlicher, je spezieller es ist. Der Rat des BUND daher: „Ein Allzweckreiniger, möglichst unparfümiert und ohne Konservierungsstoffe, und ein Essig- oder Zitronenreiniger reichen meist aus und können auch schädliche WC-Reiniger ersetzen. Zum Scheuern empfiehlt sich Haushaltssoda. Mit mechanischen Mitteln wie Drahtschwamm, Bürste und Saugglocke lässt sich viel Chemie einsparen.“ Man kann also sehr wohl auch beim Frühjahrsputz der Umwelt Gutes tun. Na alles erledigt? Alles sauber? Dann kann der Sommer kommen! Horst Rupp, Agendabüro Gemeinsamkeit macht stark. Bringen Sie Ihre Ideen ein, machen Sie mit. Agenda 21 ist gelebte und praktizierte Demokratie! Sprechzeiten von Erika Korrell und Horst Rupp, Agendabüro der VG Wörrstadt: jeweils donnerstags 15.30-17.30 Uhr, am 1. Donnerstag im Monat 15.00-17.00 Uhr, in der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6. Kontakt: Tel. 06732/601-203, Fax 06732/601-88200, Mail: [email protected]. Kontakt in der Verwaltung: Ina Köhler, Tel. 06732/601-200. Internet www.vgwoerrstadt.de. und Vereinsmanager C-Lizenz anerkannt. Der Mittwoch in Rheinhessen Sponsoring im Sportverein MIT201402: Sportsponsoring ist ein wichtiges Thema für Sportvereine. Wie aber finde ich Sponsoren für meinen Verein und was kann ich anbieten? Termin: 2.4., 18.30-21 Uhr, Mainz, 3 LE, 5 €, Referent: Matthias Poppen. Vereinsbesteuerung MIT2014-03 + -07: Die Veranstaltung verschafft einen kurzen Überblick über die Grundlagen der Vereinsbesteuerung in den Tätigkeitsbereichen des gemeinnützigen Vereins unter Berücksichtigung von aktuellen Steuerrechtsänderungen. Termin: 30.4., 18.30-21 Uhr, Mainz, 3 LE, 5 €, Referentin: Bianca Lehr. Tipps und Tricks für druckreife Presseartikel. Die Teilnehmer/innen erhalten Impulse für die Zusammenarbeit mit den lokalen Printmedien, aber auch für die informationsverdichtete Gestaltung ihrer Vereins-Websites. Termin: 7.5.,18.30-21 Uhr, Mainz, 3 LE, 5 €, Referent: Claus Rosenberg. Der Samstag in Rheinhessen Jubiläen richtig feiern – Veranstaltungen perfekt organisieren. Nützliche Organigramme, Checklisten, praktische Beispiele sowie Tipps und Ratschläge machen das Seminar zu einem wichtigen Helfer bei der Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen. Termin: 29.3., 10-16 Uhr, Mainz, 7 LE, 20 €, Referent: Peter Schauer. Deutsches Sportabzeichen 2014 BUF2014-05: Inhalte: Grundsätzliches zum Dt. Sportabzeichen, organisatorische Hinweise, praktische Übungen mit dem Schwerpunkt auf Leichtathletik, Regelkunde und Hinweise zur Abnahme. Termin: 17.5., 9-14.30 Uhr, Mainz, 6 LE, 15 €, Referent: Thomas Kohlbacher. Anmeldung und Information unter: www.sportbund-rheinhessen.de - Veranstaltungsportal. S.A-W. Frauenselbsthilfe nach Krebs Das Treffen der Frauenselbsthilfe nach Krebs am Mittwoch, 2. April um 18 Uhr im Mehrgenerationenhaus, Schlossgasse 13 in Alzey steht unter den Thema „Achtsamkeit“. Das Konzept der Achtsamkeit ist dabei ein Weg, der uns hilft, ein Gespür für uns selbst zu entwickeln, zu spüren, was uns gut tut, und wo wir uns erholen und auftanken können. Referentin: Dr. Susanne Schöffling, Mainz. Alle Interessierte sind herzlich eingeladen. Kontakt: Marita Debnar, Tel. 067318923053 oder E-Mail [email protected]. Deb. Referent: Dr. med. A .Werner, FA Innere Medizin/Psychotherapie, Versorgung von Tumorpatienten, Tumorzentrum Rheinland-Pfalz e.V. Thema: Folgeprobleme nach Prostatakrebs. Am 10. Juli findet ein Informations-Tagesausflug zur Uni Homburg/Saar statt. Wir bitten um Anmeldung. Unkostenbeitrag 10 Euro. Ehefrauen und Lebenspartnerinnen sind wie immer willkommen. Ansprechpartner: Georg Schott (1. Vorsitzender), Tel. 06701-202148. Gg.Sc. SHG Prostatakrebs Sprendlingen & Umgeb. e.V. Einladung zum 116. Treffen unserer Selbsthilfegruppe am Donnerstag, 3. April um 18 Uhr im ev. Gemeindehaus in Sprendlingen, Marktplatz 7. Wechsel in die Sommerzeit Osterartikel/Handarbeiten zugunsten von Afemdi Die nächste Zeitumstellung ist am Sonntag, 30.3.2014 um 2.00 Uhr. Die Uhr wird dann um 1 Stunde vorgestellt - die Nacht ist also 1 Stunde kürzer. Dabei findet der Wechsel von der Winterzeit (Normalzeit) in die Sommerzeit statt. Foto: © WoGi - Fotolia.com Red. Land Frauen Verband Rhh. Hund, Katze & Co Über das Thema „Gesundheit“ macht sich der engagierte Tierbesitzer oft erst Gedanken, wenn das Tier krank ist. Dabei ist es gerade das Wissen um den Erhalt der Gesundheit, das an erster Stelle stehen sollte. Sandra Sievers, engagierte Tierheilpraktikerin, wird am 2. April um 19.30 Uhr in Alzey im Haus der Landwirtschaft über die Wesenszüge der Tierhomöophatie referieren und viele wichtige Aspekte des gesunden Futters und der Parasitenprophylaxe ansprechen. Darüber hinaus Entscheidungshilfen zum Thema Impfungen geben. Gerne wird Sie auch auf Ihre speziellen Fragen eingehen. Wir freuen uns auf Sie und interessante Wortbeiträge. Anmeldung: Land Frauen Verband Rhh. e.V., Tel. 06731-95107500, Fax: 06731-95107510, E-Mail: [email protected]. Ga.Sc. ZEITUMSTELLUNG BSK-Malwettbewerb Ostereier, selbstgemachte Osterdekoration, Gehäkeltes und Gestricktes für Groß und Klein werden am Samstag, 5. April auf dem Bauernmarkt der Lokalen Agenda VG Wörrstadt von 8-13 Uhr (Weingut Huth, Hermannstraße 19) angeboten. Afemdi-projekte Deutschland e.V. finanziert Bildungsund Entwicklungsprojekte für Frauen und Mädchen in Kamerun. Nähere Information zur Arbeit des Vereins „afemdi Deutschland - Chancen für Frauen in Kamerun“ und zum aktuellen Jahresprogramm sind vor Ort oder unter www.afemdi-Deutschland.de erhältlich. Text: Gei./Foto: Schei. „Wenn ich fliegen könnte“ Gleich zu Beginn des neuen Jahres startet wieder das große Malprojekt für Kinder mit und ohne Körperbehinderung. „Wenn ich fliegen könnte“ lautet das Thema des Wettbewerbs, an dem sich wieder Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren beteiligen können. Das Bild sollte ausschließlich im Hochformat DIN A 4 und mit deckenden Farben gemalt werden. Bitte keine Bleistiftzeichnungen und Collagen einsenden. Aus den schönsten Einsendungen wählt die Jury des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. 12 Monatsbilder und ein Titelbild für den Kalender „Kleine Galerie 2015“ aus. Der Einsendung sollen neben dem Originalbild mit Titelangabe auch ein kurzer Steckbrief und ein Foto des Künstlers/der Künstlerin (kein Passbild) bei- Seite 16 liegen. Alle eingereichten Bilder bleiben Eigentum des BSK e.V. Einsendungen bis 11.4. zusammen mit dem ausgefüllten Steckbrief an: BSK e.V., „Kleine Galerie“, Altkrautheimer Straße 20, 74238 Krautheim. Alle weiteren Infos per E-Mail an: [email protected] oder telefonisch unter: 06294428144. Der Steckbrief kann hier heruntergeladen werden: http://www.bsk-ev.org/jugend. P.Rc. Vorstand erweitert bei 100% erneuerbar e.V. Bei der nach 5 Jahren erstmals erfolgten Neuwahl des Vorstandes wurde Michael Lengersdorff (Saulheim) als Vorsitzender des 100% erneuerbar e.V. einstimmig bestätigt. Als neben ihm letztes Gründungsvorstandsmitglied wurde Karsten Krämer mit einem Präsentkorb als Schatzmeister verabschiedet und von Angelika Büker (Armsheim) als Finanzchef beerbt. Ergänzt wird der jetzt wieder 5-köpfige Vorstand durch den 2013 gewählten stellvertretenden Vorsitzenden Harald Schrauth (Wörrstadt), der bei Veranstaltungen durch die neue Beisitzende Constanze Schuhmacher (StadeckenElsheim) unterstützt wird. Die Vorstandsriege komplettiert Schriftführerin Maria Podszus (Wörrstadt). Einen weiterern Schwerpunkt der Versammlung bildeten Satzungsänderungen. So wird der Vorstand zukünftig bereits alle 2 und nicht wie bisher nach 5 Jahren gewählt. Darüber hinaus hat der Vorstand die Möglichkeit, zu seiner Entlastung bei den vielfältigen Aufgaben einen nebenamtlichen Geschäftsführer einzustellen. Dies regelt u.a. eine erstmals verabschiedete Geschäftsordnung. Beide Satzungen wurden ebenso einstimmig auf den Weg gebracht wie der Jahresabschluss 2013 und der Doppelhaushalt für 2014/15. Auch 2014 wird sich der Verein wieder aktiv in das Thema „Energiewende in Deutschland“ bei verschiedenen Veranstaltungen einmischen. Erstmals mit einem Infostand vertreten sein wird der Verein bei der Energiemesse „Leiniger Land“ am 5.4. in Gerolsheim/Pfalz. Weitere Termine: Beteiligung mit einer Fußgruppe beim Festumzug zum Weinfest in Spiesheim (8.6.) sowie Infostände mit Orangensaftverkauf beim Kinderfestival am 20.7. im Mainzer Volkspark sowie beim 3. Geisenheimer Energietag (15.9.). Im Spätjahr 2014 sollen noch je ein Benefizkonzert mit regionalen Bands sowie ein Vortragsabend folgen, bei dem wie bei allen Veranstaltungen Gelder für ein Spendenprojekt gesammelt werden sollen. Weitere Informationen zum Verein und Nichtamtlicher Teil zur Mitgliedschaft unter www.100-prozent-erneuerbar-verein.de, per Mail an [email protected] oder telefonisch unter 06732-9656999. Mi.Le. Was sonst noch Nordic-Walking Am Freitag, 28. März startet von 17-19 Uhr ein Nordic Walking-Einführungskurs der Kvhs in Wörrstadt. Der Kurs ist auch für Interessenten geeignet, die ihre Technik optimieren möchten. Weitere Informationen und Anmeldung: Geschäftsstelle der Kvhs, Tel. 06731-494740. Zu. Mütter-Väter-Treff Wörrstadt mit Kindern im ersten Lebensjahr Am Montag, 7. April findet von 9.30 bis 11 Uhr das nächste Treffen für Mütter und Väter mit ihren Babys im ersten Lebensjahr im Bonifatiushaus, Pariser Straße 44 in Wörrstadt statt. Wir wollen die Zeit miteinander genießen, mit den Babys spielen und singen und sie in ihrer Entwicklung begleiten. Wir laden alle Eltern mit ihren Neugeborenen herzlich zum Thema „Einführung Geburtserlebnis; Neugeborenenzeit, Stillen und Ernährung mit der Flasche“ ein. Die Gruppe wird begleitet von einer Hebamme und einer Sozialpädagogin. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erwünscht. Anmeldung und weitere Infos bei: Caritaszentrum Alzey, Beratungsstelle für Frauen in Schwangerschaft und in Notsituationen, Tel. 06731-941597, Mail: [email protected]. A.Weh. Kath. Bildungswerk lädt ein zur Besichtigung des ZDF Aufgaben der Medien, Di., 8. April: Während der Führung durch das ZDF wird über die Arbeit in der Redaktion und die Entstehung einer Sendung berichtet. Besichtigt werden u.a. die Studios und Regiebereiche. Eine Teilnahme an der Live-Sendung „Hallo Deutschland“ ist vorgesehen. Kosten: 5 Euro. Bitte anmelden unter Tel. 06130-940699. Treffpunkt: 13.45 Uhr, Mainz-Lerchenberg, Sendezentrum (eigene Anfahrt). Eg.Al. Integrative Ferienund Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche Für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung im Alter von 6-18 Jahren bietet der Familienunterstützende Dienst (FUD) der Nieder-Ramstädter Diakonie Ferienspiele mit vielen kreativen und spielerischen Aktivitäten auf dem Freizeitgelände NeuLand und in den Räumen des FUD in Jugenheim. Ferienspiele: in den Osterferien vom 11.-17.4. und in den Sommerferien vom 28.7.-1.8. Es besteht prinzipiell die Möglichkeit auch an einzelnen Tagen teilzunehmen. Die Ferienspiele sind Tagesangebote ohne Übernachtung. Für die Sommerferien ist im Hunsrück eine spannende Freizeit mit einem bunten Ferienprogramm geplant. Die Emmerichshütte liegt mitten im Wald, ist im Erdgeschoss barrierefrei und verfügt über ein großes Außengelände. Die integrative Freizeit findet in Zusammenarbeit mit den Internationalen Jugendgemeinschaftsdiensten (IJGD) statt, das heißt Jugendliche aus aller Welt werden mit den Kindern mit Beeinträchtigung gemeinsam eine Woche verbringen. Ausflüge, Spiele, Basteln, Grillen usw. stehen auf dem Programm. Termin: 18.-22.8. Für die Anmeldung und weitere Informationen steht Frau Stephan zur Verfügung: [email protected], Tel. 06130-92923897. Do.Th. Sprechtag des Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, Dieter Burgard, in Alzey Die nächste Möglichkeit für Bürger/innen aus dem Landkreis Alzey-Worms ihre Anliegen und Probleme mit Dieter Burgard persönlich zu besprechen, besteht am Montag, 14. April in der Kreisverwaltung in Alzey. Ihre Anmeldung nimmt das Büro des Bürgerbeauftragten, Tel. 06131-2899999 (Frau Jaudes), bis zum 4.4. entgegen. Natürlich können sich Bürger/innen jederzeit auch außerhalb der Sprechtage schriftlich (Brief, per Telefax, per E-Mail oder über das Online-Formular auf der Internetseite) und telefonisch an den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, Dieter Burgard, 55116 Mainz, Kaiserstraße 32, Tel. 0613128999-0, Fax: 06131-2899989, E-Mail: [email protected] wenden. Die aktuellen Termine von weiteren Sprechtagen des Bürgerbeauftragten finden Interessierte im Videotext, Tafel 725, SWR Fernsehen. Informationen über den Landtag und die Arbeit des Bürgerbeauftragten sowie das Online-Formular sind im Internet unter www.derbuergerbeauftragte.rlp.de abrufbar. D.Bg. 100 „Innovationen querfeldein“ gesucht Am 1. März startete der Wettbewerb „Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen“ 2014 der Initiative „Deutschland – Land der Ideen“ und der Deutschen Bank mit dem diesjährigen Schwerpunkt „Innovationen querfeldein – Ländliche Räume neu gedacht“. Darauf verweist der Landtagsabgeordnete Heiko Sippel in einer Pressemitteilung. Gesucht werden 100 Innovationen, die die Zukunftsperspektiven der ländlichen Regionen stärken. Gefragt sind gemeinschaftliche Ideen aus Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft, Umwelt, Bildung oder Gesellschaft, die nationalen und internationalen Vorbildcharakter haben und die Region voranbringen. Bis zum 15. April können sich deutschlandweit Unternehmen und Forschungsinstitute, Städte, Kommunen, Landkreise, Ministerien, Kunstund Kultureinrichtungen, Universitäten, soziale und kirchliche Einrichtungen, Initiativen, Vereine, Verbände, Genos- Donnerstag, den 27. März 2014 senschaften sowie private Initiatoren bewerben. Eine hochkarätige Jury wählt die besten 100 Ideen aus, die einen nachhaltigen Beitrag für die Zukunft der ländlichen Regionen liefern. Weitere Infos unter www.ausgezeichnete-orte.de. H.Sip. Erinnerungen ein Denkmal setzen Die Stiftung „Lebendige Stadt“ ruft Städte und Gemeinden auf, sich für den Stiftungspreis 2014 unter dem Motto „Die lebendigste Erinnerungsstadt: Gedenken – Bewusst machen – Identität stiften“ zu bewerben. Dabei werden Projekte, die in besonderem Maße zur Erinnerungskultur der Stadt oder Gemeinde beitragen ausgezeichnet. Im Fokus des diesjährigen Wettbewerbs steht der Umgang mit der eigenen Stadtgeschichte, besonderen Bauwerken und Räumen, historischen Ereignissen und Personen, seien sie positiv oder negativ konnotiert. Solche Projekte rufen Bewohnern und Besuchern der Stadt die Stadtgeschichte in all ihren Facetten in Erinnerung. Der Alzeyer Landtagsabgeordnete Heiko Sippel ermuntert die Kommunen im Landkreis, sich am Wettbewerb zu beteiligen: „Viele unserer Dörfer und Städte beschäftigen sich intensiv mit ihrer Geschichte und pflegen aktiv die Erinnerungskultur, damit die Geschichte und Entwicklung der Gemeinde ihre kommunale Identität bewahrt.“ Infrage kommende Projekte sollen sich durch eine besondere Kreativität in Planung, Ausgestaltung und Erinnerungspflege sowie innovativen Ansätzen in diesen Bereichen auszeichnen und das Mitwirken der Bürger dokumentieren. Die Stiftung sucht Projekte, die bereits realisiert worden sind. Gefördert sollen laut Stiftung Projekte, die ein gutes Vorbild für andere Kommunen sein können. Insgesamt wurde ein Preisgeld von 15.000 Euro ausgesetzt. Einsendeschluss für die Bewerbungen ist der 15. April. Weitere Informationen: www.lebendige-stadt.de. H.Sip. Landkreis gibt neue Baubroschüre heraus Wer vor einem Hausbau steht, hat eine Vielzahl an Aspekten zu berücksichtigen. Es sind im Besonderen eine Vielzahl an Gesetzen, Verordnungen und technischen Vorschriften zu beachten, die das Bauen sowohl im Interesse des Bauherren, aber auch im Interesse der Öffentlichkeit und des Allgemeinwohls regeln. Vor diesem Hintergrund hat die Bauabteilung der Kreisverwaltung Alzey-Worms jetzt eine vollständig aktualisierte und überarbeitete Fassung der Broschüre „Planen - Bauen - Wohnen“ herausgegeben. Diese ist ab sofort in der Kreisverwaltung AlzeyWorms ausgelegt, kann aber auch telefonisch unter 06731-408-4511 oder per E-Mail an [email protected] kostenlos bestellt werden. Auch alle Verbandsgemeinden im Landkreis erhalten die Broschüre mit der Bitte, diese in den Rathäusern für die Bevölkerung anzubieten. M.Su. Attraktive Stellen im Freiwilligendienst Das rheinland-pfälzische Rote Kreuz bietet ab August zwei Stellen im Freiwilligendienst an der Georg-ForsterGesamtschule in Wörrstadt an. Das Angebot richtet sich an junge Men- Donnerstag, den 27. März 2014 Veranstaltungen Verbandsgemeinde Wörrstadt 29. 3. 2014, 9.00 Uhr Großes Frauenfrühstück in Kooperation mit der Kath. öffentl. Bücherei Kath. Bonifatiushaus, Wörrstadt 3. 4. 2014, 19.00 Uhr FÖV der Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein Vortrag „Netzwerk für Demenz“ und Mitgliederversammlung Ev. Sozialstation, Wöllstein 3. 4. 2014, 19.00 Uhr DLRG-Ortsgruppe Nd.-Olm/Wörrstadt Jahreshauptversammlung Tagungsraum der FFW Sörgenloch, Mühlweg 21, Sörgenloch Armsheim 31. 3. 2014, 19.30 Uhr Kirchenbauverein Armsheim Mitgliederversammlung Dietrich-Bonhoeffer-Haus 2. 4. 2014, 20.00 Uhr Ariboplatz e.V. Mitgliederversammlung Fam. Münsterberg, Veldenzer Weg 20a Partenheim 28. 3. 2014, 20.00 Uhr FÖV „Freunde u. Förderer der Grundschule Partenheim e.V.“ Mitgliederversammlung - Grundschule 2. 4. 2014, 20.00 Uhr FÖV der FFW e.V. Partenheim Mitgliederversammlung Gutsschänke „Schwalbenhof“ Saulheim 31. 3. 2014, 14.30 Uhr Arbeiterwohlfahrt Seniorentreff „Alte Schule“, Neue Pforte Udenheim 28. 3. 2014, 20.00 Uhr GV Sängerbund 1882 Udenheim e.V. Mitgliederversammlung Mehrzweckraum des Rathauses 2. 4. 2014, 20.00 Uhr TV 1888 Udenheim e.V. Mitgliederversammlung Mehrzweckhalle Wallertheim 29. 3. 2014, 19.30 Uhr TG Wallertheim 1890 e.V. Mitgliederversammlung Vereinsheim Wörrstadt 28. 3. 2014, 14.30 Uhr Ev. Kirchengemeinde Seniorennachmittag Ev. Gemeindehaus, Hermanstr. 45 30. 3. 2014, 16.00 Uhr GV Liederkranz 1845 e.V. Wörrstadt Mitgliederversammlung Sängerheim, Rommersheimer Str. 11 2. 4. 2014, 19.00 Uhr Judo-Club Wörrstadt 1970 e.V. Mitgliederversammlung Weingut Schramm „Rheingrafenhof Saulheim schen ab 18 Jahren, die als Freiwillige Lehrer/innen in ihrer pädagogischen Arbeit unterstützen, den Bereich der Ganztagsschule umfassend kennen lernen und erste Erfahrungen in einem pädagogischen Berufsfeld sammeln möchten. Voraussetzungen sind das Interesse daran, Schulkinder zu begleiten und zu fördern, eine positive Ein- Nichtamtlicher Teil Seite 17 Wir gratulieren Armsheim 31. 3. 1924 Elli Schulze 90 Jahre Wörrstadt 25. 3. 1934 Elisabeth Steib 80 Jahre 28. 3. 1942 Adolf Brand 72 Jahre 30. 3. 1934 Hermann Korr 80 Jahre Kommen Sie dem Sommer zuvor... Jetzt an die Markise denken! FamilienBanden Kunst / Kultur Feste / Feiern Verbandsgemeinde Wörrstadt 30. 3. 2014, 11.00 - 18.00 Uhr SPD-Ortsverein Wörrstadt Ostermarkt „Rund um’s Osterei“ Pariser Straße/Neunröhrenplatz/ Friedrich-Ebert-Straße, Wörrstadt 30. 3. 2014, 16.00 Uhr 5. außergewöhnliches Konzert von außergewöhnlichen Leuten Gemeindezentrum Ev. Stadtmission, Wörrstadt, Osterstr. 32, Udenheim Eintritt ist frei Gabsheim 29. 3. 2014, 20.00 Uhr KMV Gabsheim Frühlingskonzert Sängerhalle Saulheim 28. 3. 2014, 19.00 Uhr Singakademie des MGV Liederkranz 1884 Saulheim Lars Reichow: Das Beste für Saulheim Sängerhalle Wörrstadt 2. 4. 2014, 20.00 Uhr Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Alzey-Worms und Freundeskreis „Kultur in der Halle“ Simone Fleck: „Von Windeln verweht“ Neubornhalle Veranstaltungen der Kulturund Weinbotschafter/innen finden Sie unter www.kultur-undweinbotschafter-rheinhessen.de stellung zur Schule sowie Freude an der Zusammenarbeit im Team. Das Team Freiwilligendienste des DRKLandesverbandes Rheinland-Pfalz e.V. hat mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) zwei Dienste. Beide sind als Bildungs- und Berufsorientierungsjahr für junge Frauen und Männer im Alter von 16 bis 26 bzw. 27 Jahren offen. Während ihres Dienstes sind die Freiwilligen sozial- und krankenversichert, erhalten Taschen- und Verpflegungsgeld, einen Wohnzuschuss und haben Anspruch auf Urlaub. Interessiert? Bewerbungen nehmen die Freiwilligendienste, DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., Mitternachtsgasse 4, 55116 Mainz per Post oder online unter www.freiwilligendienste-rlp.de entgegen. Weitere Informationen gibt es über die Servicenummer 01803650180. Oder bewerben Sie sich direkt: Georg-Forster-Gesamtschule, Humboldtstr. 1, 55286 Wörrstadt, Telefon 06732-9174-0, [email protected]. Be.Ri. Die diesjährige Familienfreizeit der Ev. Dekanate Alzey und Worms vom 28. Juli bis 10. August führt nach Regen im bayerischen Wald. Etwa 8 Familien haben die Chance, für zwei Wochen in den Sommerferien in das ehemalige kleine Hotel zu fahren. Das ehrenamtliche Team um Angela und Rolf Kendziorra freuen sich auf die Ausflüge in der näheren Umgebung. Die Verpflegung wird vom Team koordiniert und gemeinsam in Teams zubereitet. In den Kosten enthalten sind neben der Verpflegung und natürlich dem Programm auch die Anreise sowie der Transport vor Ort. Anmeldung und Infos bei Günter Eiserfey unter Tel. 06731-9987952, Mail: [email protected] oder bei Anja Muth, Tel. 06731-549561, Mail: [email protected]. A.Chm. Frauen entdecken Flandern Die Ev. Frauen in Hessen und Nassau e.V. bieten vom 17.-22.8.2014 eine Busreise nach Flandern an. Mit prächtigen Städten ist Flandern die kulturelle und historische Schatzkammer Belgiens. Die Gruppe ist in einem zentral gelegenen Hotel in Gent untergebracht. Von dort werden die Städte Brüssel, Lüttich, Brügge und Antwerpen besucht. Einzelausschreibung und weitere Infos gibt es bei Mechthild Köhl, Tel. 061516690-155, Mail: [email protected], Internet: www.EvangelischeFrauen.de. A.Chm. DRK hielt Mitgliederversammlung ab Umfangreich war die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung des DRKOrtsvereins in der VG Wörrstadt, zu der Vorsitzender Markus Conrad eingeladen hatte. So standen neben den Berichten aus den Geschäftsbereichen und die Verabschiedung des Haushaltsplans auch die Neuwahlen des gesamten Vorstandes auf dem Programm. Nachdem den verstorbenen Mitgliedern gedacht wurde, konnte Vorsitzender Conrad wieder auf ein arbeitsreiches Jahr zurückblicken. Bereitschaftsführer Jörg Stavenow gab den Bericht für den aktiven Dienst ab, der im Jahr 2013 insgesamt 1.147 Arbeitsstunden leistete. Erfreut zeigte sich Stavenow über den erfolgreichen Abschluss eines Sanitätskurses, den die jüngeren Bereitschaftsmitglieder erfolgreich absolvierten. Von einer stabilen Kassenlage konnte Renate Stavenow berichten. Bei den Ausgaben schlagen vor allem die Kosten für die Unterhaltung des Fuhrparks und der Unterkunft zu Buche, wobei auf der Einnahmeseite die Mitgliederbeiträge als größter Posten zu verzeichnen sei. Die Kasse wurde von Olaf Lickhardt und Marlon Schmitt geprüft, wobei es keine Beanstandungen gab, so dass einstimmig Entlastung erteilt werden konnte. Einstimmig erfolgte auch die Neuwahl des Vorstandes, der sich wie folgt zusammensetzt: Vorsitzender Markus Conrad, stellvertretender Vorsitzender Jürgen Schramm, Kassiererin Renate Stavenow, Schriftführer Rainer Kern. Beisitzer sind Anneliese Koch, Werner Heeb, Alexander Schwertner, Hendrik Baumgarte und Edgar Heeb. Olaf Lickhardt, Christoph Becker und Marlon Schmitt wurden wieder als Kassenprüfer gewählt. Des Weiteren gehören dem Vorstand Dr. Horst Bittmann als Bereitschaftsarzt, Jörg Stavenow als Bereitschaftsführer sowie Günter Schaaf und Adolf Kerker als Ehrenvorstandsmitglieder an. Dem vom kommissarischen Geschäftsführer Edgar Heeb vorgelegten Haushaltsplan für die Jahre 2014 und 2015 stimmte die Versammlung einstimmig zu. Hee. Hilfsorganisationen zu Gast beim DRK Auf Einladung des Deutschen Roten Kreuzes trafen sich Vertreter der Hilfsorganisationen aus der Verbandsgemeinde Wörrstadt zu ihrer jährlichen Zusammenkunft, um Rückblick auf das vergangene Jahr zu halten. Der Vorsitzende des DRK-Ortsvereins VG Wörrstadt, Markus Conrad, konnte zu dieser schon traditionellen Veranstaltung Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr, des Technischen Hilfswerkes und des Deutschen Roten Kreuzes sowie der Polizeiwache Wörrstadt willkommen heißen. Conrad erwähnte in seinen Begrüßungsworten die überaus gute Zusammenarbeit der Hilfsorganisationen. So wurden im vorigen Jahr wieder viele gemeinsame Einsätze geleistet, zum Glück waren keine herausragenden Ereignisse zu verzeichnen. Da die Rettungswache in Wörrstadt abgerissen und an gleicher Stelle im Römergrund durch einen Neubau ersetzt wird, wurde ein Umzug während der Bauphase an die Wörrstädter Feuerwache notwendig. Von den insgesamt 75 THWHelfern bundesweit, die nach der Naturkatastrophe auf den Philippinen zum Einsatz kamen, waren zwei Helfer vom ortsansässigen THW im Einsatz. Wie Conrad weiter ausführte, konnte das DRK zur Ergänzung des Fuhrparks einen neuen Kleinlaster erwerben. Auch die Feuerwehren in Udenheim und Spiesheim konnten sich über neue Fahrzeuge freuen. Ziel sei es, die Erneuerung des Fuhrparks der VG Feuerwehren bis 2017 abzuschließen. Seite 18 Nichtamtlicher Teil Golden Beats für Senioren Raiffeisenplatz 2 . 55291 Saulheim Tel. (0 67 32) 614 82 . Fax 6 38 58 Auch der stellvertretende Kreisfeuerwehrinspekteur, Klaus Anders, hob in seinem Grußwort die gute Kameradschaft zwischen den Hilfsorganisationen hervor. Durch die gemeinsam durchgeführten Übungen werde die Zusammenarbeit immer wieder verbessert. Auch das jährliche Treffen der Hilfsorganisationen trage dazu bei, sich untereinander besser kennen zu lernen und Erfahrungen auszutauschen. Hee. Ein Zuhause für Insekten Die „juwelchen“ der Kita machten sich auf den Weg zum „Grünen Klassenzimmer“ am Krag in Wörrstadt, um in Kooperation mit dem BUND ein Insektenhotel zu bauen. Nach einer herzlichen Begrüßung von Familie Hammen und einer kurzen theoretischen Einführung ging es direkt zum praktischen Teil. Aus einer Weinkiste und unterschiedlichen Materialien wurde gemeinsam ein Insektenhotel für den Kindergarten gebaut. In einen Birkenstamm bohrten die Kinder mit einem durch die Sonne aufgeladenen Akkubohrer Löcher für Marienkäfer. Holunderhölzer wurden zusammengebunden und für die Bienen in der Weinkiste angebracht, aber auch die Ohrlaus und die Hummel fühlen sich in so einem Haus sehr wohl. Jetzt warten die „juwelchen“ auf die ersten Bewohner im Insektenhotel und freuen sich, die Tiere zu beobachten. Text/Foto: Ka.Ru. Armsheim Der TSV Armsheim-Schimsheim e.V., Abteilung Gymnastik & Fitness bietet ab dem 28. März einen weiteren Kurs für Senioren und gesundheitlich eingeschränkte Menschen an. Sie trommeln im Takt der Musik, Sie bewegen sich, Sie haben Spaß in der Gruppe und trainieren Ihr Herz-Kreislaufsystem! Sie verbessern Ihre Beweglichkeit, trommeln Ihren Kopf frei und vergessen einfach Schmerzen und das Älterwerden! Sie sind noch jung, haben aber gesundheitliche Einschränkungen? Die Gruppe trifft sich 10mal immer freitags in der Wiesbachtalhalle Armsheim von 10-11 Uhr. Anmeldungen sind ab sofort möglich bei der Trainerin Melanie Walgenbach, Tel. 06734-358044. Eid. 6. Armsheimer Show-Tanz-Turnier des TSV Armsheim-Schimsheim Am Samstag, 24. Mai findet in Armsheim in der Wiesbachtalhalle das 6. Armsheimer Show-Tanz-Turnier des TSV Armsheim-Schimsheim statt. Am Nachmittag ab 13 Uhr starten wir mit dem Kinder- und Jugend Tanz-Turnier. Es werden ca. 16 Tanzgruppen im Alter von 6-15 Jahren aus den umliegenden Gemeinden auftreten. Weiterhin sind auch vier eigene Tanzgruppen aus dem Verein vertreten. Am Ende der Veranstaltung ab ca. 16.30 Uhr findet eine gemeinsame Siegerehrung statt. Die Wertung erfolgt durch die teilnehmenden Gruppen. Zusätzlich können sich die Zuschauer an der Wahl des Publikumslieblings beteiligen. Der Eintritt beträgt 5 Euro. Am Abend ab 19 Uhr findet das TanzTurnier für Jugendliche und Erwachsene (Gruppen ab 16 Jahren) statt. Eine unabhängige Jury übernimmt bei der Abendveranstaltung die Bewertung der ca. 16 verschiedenen Tanzgruppen. Auch hier können die Zuschauer einen Publikumsliebling wählen. Die Siegerehrung findet am Ende der Veranstaltung statt, Eintritt 7 Euro. Karten können bei Melanie Walgenbach, Tel. 06734-358044 bestellt werden. Alle Interessierte sind herzlich als Zuschauer zu unseren Turnieren eingeladen. Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt. H.S.-M. Vereinsleben Förderverein „Bücherkiste“ Armsheim Am 15.3. fand die 2. Mitgliederversammlung des Fördervereins der Gemeindebücherei „Bücherkiste“ Armsheim statt. Der Förderverein hat bereits für 300 € neue Medien für die Bücherei anschaffen können. Mit einer Mitgliedschaft unterstützen Sie unsere Gemeindebücherei und helfen mit, ein aktuelles, ansprechendes und leseförderndes Medienangebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene anzubieten. Weitere Informationen und eine Beitrittserklärung finden Sie auf der Homepage der Bücherei www.buecherkiste.armsheim.de. Ma.Ge Was sonst noch Gemeindenachmittag Sport FJFV Wiesbach E1 schafft Einzug ins Pokalhalbfinale und FJFV Wiesbach 2011 e.V. Jugendfußball Siehe unter Wallertheim, Rubrik Sport. Die Ev. Kirchengemeinde Armsheim lädt herzlich zum letzten Gemeindenachmittag dieses Winterhalbjahres am Mittwoch, 2. April von 14.30-16 Uhr ins Ev. Gemeindehaus in der Bahnhofstraße 4, ein. „Wir feiern Abendmahl“ – Pfr. Bendler hält eine Passionsandacht. Nach dem gemein- Donnerstag, den 27. März 2014 samen Kaffeetrinken wird Pfr. Bendler uns unterhalten mit dem Thema „Macke, Meise und Meschugge“ – Jiddisches in der Umgangssprache. Der Kirchenbus fährt zu den bekannten Zeiten an den bekannten Haltestellen. E.Ben. Sport FJFV Wiesbach E1 schafft Einzug ins Pokalhalbfinale und FJFV Wiesbach 2011 e.V. Jugendfußball Siehe unter Wallertheim, Rubrik Sport. Vereinsleben Ensheim Was sonst noch Kleidersammlung Bethel Die Kleidersäcke können in Ensheim am Samstag, 29. März zwischen 8 und 17 Uhr auf den bereit gestellten Anhänger am ev. Pfarrhaus in Ensheim gelegt werden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. E.Str. Gabsheim TuS Vorstandswahl In der Mitgliederversammlung vom TuS 1883 Gau-Weinheim e.V. am 21.3. wurde der Vorstand neu gewählt. Die anwesenden Mitglieder wählten einstimmig in den geschäftsführenden Vorstand zum Vorsitzenden Bernd Hachenberger, zur 2. Vorsitzenden Christina Carpentier, zum Kassenwart Stefan Hyar und zum Schriftführer Dominik Krämer. Weiterhin wurden die stimmberechtigten Beisitzer Jens Ullrich und Dennis Hermann in den Vorstand gewählt. Der gewählte Vorstand dankt allen Mitglieder für das in ihn gesetztes Vertrauen. Be.Ha. Sport Partenheim TuS-Damen sind TT-Meister Trotz einer 4:7-Heimniederlage gegen die TG Nieder-Ingelheim konnte sich die Tischtennis-Damenmannschaft des TuS Gabsheim souverän die Meisterschaft in der 1. Verbandsliga-Rheinhessen sichern. Bereits zwei Spieltage vor Schluss lag die Mannschaft, zu der Stefanie Zimmermann, Andrea Schüßler, Silke Bunn und Pia Sigmann gehören, uneinholbar vor der Mannschaft von Rheingold Hamm in Führung und ist somit zum Aufstieg in die Verbandsoberliga Südwest berechtigt. Die herausragende Einzelspielerin war einmal mehr Stefanie Zimmermann, die auch die stärkste Spielerin der Klasse war. T.S. Was sonst noch Altkleidersammlung Siehe unter Schornsheim, Rubrik Was sonst noch. KLJB KinderKino Das KLJB KinderKino ist mit einem Film über eine ungewöhnliche Freundschaft unterwegs. Nähere Infos zum Film und Programm gibt es am Veranstaltungsort, bei der (Pfarr-)gemeinde und in der KLJB Mitgliederinfo. Wie immer gibt es eine Pause mit zum Film passenden Spielen. Nach dem 2. Teil findet ein Filmgespräch statt und zum Abschluss gibt es noch eine Mitmachaktion. Eingeladen sind alle Kinder ab 2. Schuljahr. Kostenbeitrag: 2 € für KLJB-Mitglieder bzw. 3,50 € für NichtMitglieder. Nähere Infos zum Kinder Kino unter www.kljb-kinderkino.de. Termin: Do., 27.3., 15-18 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße. Kri. Sport SG Jugenheim/Partenheim – Abt. Tischtennis 1. Mannschaft souverän Einen klaren 9:2-Heimsieg landet die 1. Mannschaft gegen Bingen-Rotamint II. Die Gäste waren von Beginn an spielerisch unterlegen und so baute „SG1“ ihren 2:1-Vorsprung nach den Doppeln kontinuierlich zum letztlich deutlichen sowie verdienten Sieg aus. Die Punkte holten Christof Mallmann (2), Heinz Kirstein (2), Frank Appenheimer, Jürgen Anselmann, Wilhelm Eckstein sowie die beiden Doppel Mallmann/Abu-El-Ez und Appenheimer/ Eckstein. Zum Saisonfinale am heutigen Donnerstag um 20.15 Uhr in der Sporthalle Jugenheim empfängt unsere 1. Mannschaft, die zum letzten Mal in der erfolgreichen Besetzung antritt, den Tabellenführer aus Welgesheim, dem das Team um Spitzenspieler Christof Mallmann noch einmal einen großen Kampf an der Platte liefern möchte. Obwohl der Aufstieg nur noch theoretisch möglich ist, will das Team eine tolle Saison erfolgreich beenden und hofft auf kräftige Unterstützung durch ihre Anhänger! Weitere Ergebnisse: SG Ju/Pa III – TTC Ockenheim II 0:7 SG Ju/Pa IV – TTC Ockenheim II 1:7 Vorschau: Fr., 28.3. um 20.15 Uhr: SG Ju/Pa II – TTG Bingen/Münster-Sarmsheim und TSV St. Johann – SG Ju/Pa IV; Mo., 31.3. um 20.15 Uhr: TTC Frei-Weinheim – SG Ju/Pa II. J.Ans. Vereinsleben Landfrauenverein Gau-Weinheim Kunst / Kultur Theateraufführungen Gau-Weinheimer Bürgertreff e.V. Für die diesjährigen Aufführungen unserer Theatergruppe „Pension Hollywood“ am 4. und 5. April, jeweils um 20 Uhr, gibt es noch wenige Restkarten. Diese sind bei Beate Nauth, Tel. 06732-7581, erhältlich. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! V.Go. Am Di., 1. April findet um 19 Uhr im ev. Gemeindesaal der Bastelkurs „Rustikal und Kreativ“ statt. Bitte Kamin- und Scheitholz, altes Handtuch/Lappen, Fön, Zange, Schere, Hammer und Folie zum Abdecken der Tische mitbringen sowie 0,50 Euro Kostenbeitrag. Am Sa., 5. April ab 13.30 Uhr stellen wir den Osterbrunnen an der Weed auf. Das Grünzeug kann in dieser Woche an der Weed abgelegt werden. Bitte eine Gartenschere mitbringen. Wir hoffen auf viele Helfer/innen. Schon jetzt unseren herzlichen Dank. Hi.Ru. Donnerstag, den 27. März 2014 Nichtamtlicher Teil Seite 19 Saulheim Kunst / Kultur Die KleineKunstbühne präsentiert Matthias Reuter: „Die Menschen sind ‘ne Krisenherde“ am Samstag, 5. April um 20 Uhr Es gibt Leute, die vermuten, dass der Mensch die Krone der Schöpfung ist. Es gibt andere, die befürchten, dass das stimmt. Matthias Reuter guckt sich an, was seine Mitmenschen so machen und versucht, sie trotzdem zu mögen. Dazu spielt er Klavier und singt im Rahmen seiner Möglichkeiten, denn er macht sich gern bemerkbar. Da ist er genau wie alle anderen. Kartentelefon und Kontakt: Martina Keiffenheim, Hintergasse 1 in Saulheim, Tel. 06732-962310, info@kleine kunstbuehne.de, www.kleinekunst buehne.de. Ma.Ke. Sport FSV Saulheim – Aktive Am vergangenen Sonntag beim Auswärtsspiel gegen Barbaros Mainz war es das zweite Spiel, das der FSV über eine Stunde mit 10 Mann bestreiten musste. Leo Hasselwander wurde bereits in der 32. Min. mit gelb-rot vom Platz geschickt. Trotzdem feierte der FSV Saulheim einen weiteren wichtigen Sieg im Aufstiegsrennen, hatte man am Ende glücklich, aber nicht unverdient, mit 4:3 die Oberhand. In einem recht ansehnlichen Fußballspiel auf einem sehr kleinen und engen Kunstrasenplatz in Mombach ging der FSV zweimal in Führung: 1:0 durch Pascal Neubauer (19.), dann 1:1-Ausgleich (31); 2:1 durch Oliver Schmitt (40.), und 3:1 durch Oliver Schmitt (50). Dannach vergab der FSV Möglichkeiten endgültig den Sack zuzumachen. So kamen die Gastgeber durch Mithilfe der FSV-Defensive noch mit zwei Treffern zum Ausgleich. Der FSV steckte auch in Unterzahl nicht auf und kam in der 89. Min. zum viel umjubelten 4:3Siegtreffer durch den eingewechselten Daniel Weyl. Die II. Mannschaft gewann ihr Auswärtsspiel bei der II.Mannschaft von Barbaros mit 4:1. Vorschau, So., 30.3.: 13 Uhr: FSV II - VFR Nierstein 15 Uhr: FSV I - VFR Nierstein I M.Kr. Osthofen – 3. Herren 24:24 Osthofen – 1. Damen 26:27 Osthofen – 2. Herren 32:19 Vorschau: 29.3. 17.30 Uhr: 4. Herren – Worms III 18.00 Uhr: Zweibrücken – 1. Herren 19.30 Uhr: 3. Herren – Bodenheim II 30.3. 10.00 Uhr: Büdesheim – m. A2 11.15 Uhr: Bretzenheim – m. C 12.00 Uhr: w. A – Sobernheim 14.00 Uhr: 2. Damen – Bodenheim II 16.00 Uhr: 1. Damen – Bodenheim I 18.00 Uhr: 2. Herren – Bodenheim I A.V. Was sonst noch Saulheimer Kindersachenaktion Neu: Verkauf im Bürgerhaus Am Samstag, 29. März findet von 9.3012.30 Uhr die beliebte Kindersachenaktion statt, jetzt am neuen Veranstaltungsort im Bürgerhaus am Westring in Saulheim. Wir bieten Kinderartikel für jedes Alter und Bekleidung bis Größe 182. Freuen Sie sich auf unser gut sortiertes und übersichtliches Sortiment. 10 % des Erlöses werden als Spende einbehalten und gehen an eine soziale Einrichtung in der Ortsgemeinde Saulheim. Sa.Sc. Handball – SG Saulheim Familiengottesdienst Büdesheim – w. A 15:15 Beim Spiel gegen Büdesheim 1 wurde die 1. Halbzeit größtenteils verschlafen und Chancen wie 7-Meter wurden nicht genutzt, sodass wir keinen direkten Vorsprung ausbauen konnten. Büdesheim nutzte dies, um sich zur Halbzeit mit 5:9 abzusetzen. Doch anstatt nun aufzugeben, bewiesen unsere Mädels einen super Kampfgeist. Auch wenn es ihnen zunächst nicht gelang eine Führung zu erreichen, kämpften sie tapfer weiter, bis sie die spannende Partie schließlich mit einem Unentschieden beendeten. C.G. Ergebnisse: m. C – Ingelheim 14:30 Weisenau I – 2. Damen 22:27 1. Herren – KL-Dansenberg 27:21 m. E – Budenheim 29:25 Büdesheim – 4. Herren 25:28 w. E – Boudenheim I 5:29 m. D – Budenheim II 28:28 m. A2 – Alzey 29:44 mit anschließendem Fastenessen „Ich sehe was, was du nicht siehst“, so lautet das Thema des Familiengottesdienstes, der am Sonntag, 30. März um 11 Uhr in der kath. Pfarrkirche St. Bartholomäus in Saulheim stattfinden wird. Der Gottesdienst wird von der Gruppe „Sing and Pray“ mitgestaltet. Im Anschluss findet ein „Fastenessen“ im Haus Sankt Josef statt, zu dem wir ganz herzlich einladen. Der Erlös dieses Fastenessens wird zu Gunsten der bedürftigen Kinder der Pfarrei Saulheim St.Bartholomäus zur Verfügung gestellt. Wir freuen uns sehr auf Ihr/ euer Kommen. U.v.K Osterbasar im Waldorfkindergarten Knispel Am Sonntag, 6. April öffnet der Waldorfkindergarten Knispel in der Ostergasse 70a in Saulheim wieder seine Türen zum diesjährigen Osterbasar. Ab 14 Uhr werden frühlingshafte Ge- schenkideen, handgefertigtes Spielzeug und Kleinigkeiten für die Osterzeit angeboten. Bei einem reichhaltigen Kuchenbuffet kann man bei einer Tasse Kaffee ein paar gemütliche Stunden verbringen. Für die Kinder gibt es die Möglichkeit zu Basteln. Mit Stockbrot am Feuer klingt der Nachmittag gegen 17 Uhr aus. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Weitere Infos finden Sie auch auf unserer website www.waldorfkindergarten-knispel.de. S.Hum. Schornsheim Was sonst noch Altkleidersammlung Die Ev. Kirchengemeinde Schornsheim führt vom 30. März bis 12. April eine Altkleidersammlung für die NiederRamstädter Heime durch. Alte Kleidungsstücke können in dieser Zeit bei Inge Ebling in der Schillerstraße 40 abgegeben werden. Wer Tüten braucht, bekommt dort auch solche. Allen Spendern sei schon jetzt herzlichst gedankt. KRK Spiesheim Sport Neues vom Volleyball bei der SG Spiesheim In dieser Saison lief es für die Volleyballer der SG Spiesheim nicht so rund wie letztes Jahr. Verletzungsbedingte Ausfälle machten sich besonders bei unserer Mixed1-Mannschaft bemerkbar. Dort konnte nur das Spiel gegen den RSV Klein-Winternheim (derzeit Tabellenzweiter) zu Anfang der Saison gewonnen werden. Alle anderen Spiele gegen TV Nieder-Olm, SG Partenheim und TuS Wöllstein gingen mehr oder weniger deutlich verloren. Derzeit rangiert man auf dem vorletzten Tabellenplatz. Der Grundstein, um das „Abstiegsgespenst“ zu bannen, wurde im letzten Spiel gegen den TV Laubenheim gelegt, das man in einem spannenden 5-Satz-Krimi mit 15:13 für sich verbuchen konnte. Dennoch muss man im kommenden letzten Spiel der Saison gegen die derzeit auf dem letzten Platz stehende TSG Bretzenheim unbedingt punkten; ein echtes „Abstiegsduell“ steht also an. Wenigstens die Spiesheimer Herren feierten in der Freizeitrunde einen versöhnlichen Saisonausklang. Die beiden letzten Spiele gegen den TV Bodenheim und den TV Nierstein konnten nach spannenden Spielen mit teils sehr ungewöhnlichen Ergebnissen gewonnen werden. So gab es gegen den TV Bodenheim im 1. Satz ein 34:32, das Spiel entschieden die Herren am Ende mit 3:0-Sätzen für sich. Im letzten Spiel der Saison ging es gegen Nierstein um die Festigung des erreichten 4. Tabellenplatzes. In einem Spiel mit Höhen und Tiefen hatten die Herren nach einem 2:2-Satz-Gleichstand das bessere Ende im letzten Satz mit 15:12 für sich. M.Sm. Kreis-CrosslaufMeisterschaften SG Spiesheim – Leichtathletik Mit Bewegung durch Wald und Flur, diese Erfahrung sammelten am 15.3. die 10 startenden Leichtathleten der SG Spiesheim, die sich bei der KreisCrosslauf-Veranstaltung auf der Oswaldhöhe in Bornheim insbesondere am weichen Waldboden erfreuten. Nicht nur die Leistungssteigerungen von Jannik Tuttas (2002), Marie Lied (2006), Alina-Guily Lochbacher (2002) und Marie-Luise Stamm (1999) überraschten, auch die Leistungsbeständigkeit einiger Leichtathleten war sehr erfreulich. Drei Kreis-Meistertitel wurden für die SG Spiesheim verbucht, erkämpft jeweils durch ihren beherzten Lauf von Louis Hahn (2003), von Anne Hohe (2000) und Maren von der Au (1999). Nicht minder sind die Ergebnisse von Hannah Hees (1999), Josephine Wehrs (2002) und Emely Bodenheimer (2002) einzustufen, für die zwei Vize-Titel und ein dritter Platz registriert wurden. Alle unsere Teilnehmer waren zu Recht stolz und glücklich, trotz der Anstrengung, die mit einem Cross-Lauf so einhergeht. Kat. Was sonst noch Kleidersammlung Bethel Die Kleidersäcke für Bethel werden am Samstag, 29. März ab 8.30 Uhr abgeholt. Bitte rechtzeitig sichtbar bereit stellen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. E.Str. Seite 20 Nichtamtlicher Teil Einsatz ein großer Beitrag für die Unterhaltung der Gemeindehalle in die Kasse der Ortsgemeinde gelangt. Die Tanzgruppe der Sulzheimer Fastnacht bereicherte mit ihrem Beitrag das Programm und auch die von Elfi Schwarz mit ihren Helfern aus dem Gemeinderat vorbereiteten rheinhessischen Tapas sorgten für Begeisterung der Gäste. Einen Appell gab Ortsbürgermeisterin Kayser den Besuchern mit auf den Weg: Sulzheim braucht auch in Zukunft viele ehrenamtliche Helfer/innen. Machen Sie Reklame dafür, dass es nicht nur Arbeit zu verteilen gibt, sondern auch wunderbare Feste gemeinsam miteinander in einem wunderbaren Ort gefeiert werden. Gudrun Kayser, Ortsbürgermeisterin Sport TV Sulzheim – Volleyball Sulzheim Infos Ihrer Gemeinde Frühjahrsempfang der Ortsgemeinde Sulzheim Foto: privat Am 13.3. fand ein Frühjahrsempfang der Ortsgemeinde statt. Zahlreich waren die geladenen Mitbürger/innen der Einladung gefolgt. Wie viele Sulzheimer sich für die Gemeinde engagieren, konnte man an diesem Tag sehen. Auch die Vielzahl der Betätigungsfelder war beeindruckend. Die Mitglieder des Gemeinderates und der Ausschüsse waren ebenso anwesend wie die Vertreter Sulzheims im Verbandsgemeinderat. Alle Vereinsvertreter, Vertreter der Kirche und auch der örtlichen Betriebe zeigten Präsenz und stellten sich den anwesenden Neubürgern vor. Ortsbürgermeisterin Gudrun Kayser gab einen Überblick über das Engagement einzelner Bürger. Die Aufzählung reichte von der Hilfe für die Nöte und Belange der Ortsgemeinde bis zum persönlichen Einsatz in Form von Nachbarschaftshilfe. Hier fand Katharina Gruber besondere Erwähnung, die weit über die Grenzen des normalen Ehrenamtes hinaus in der Gemeinde wirkt. Die Helfer der 55+ Gruppe um Karl-Heinz Kayser und die örtlichen Landwirte haben auch im vergangenen Jahr wieder Nennenswertes geleistet und der Gemeinde auf diese Weise erhebliche Mittel gespart. Auch die örtliche Feuerwehr war hier über das kulturelle Engagement der Vereine hinaus zu nennen. Akteure von Fastnacht und Kerb mit den Organisatoren Rolf Krause und Heribert Bubas fanden einmal namentlich Erwähnung, da durch ihren Abstieg besiegelt oder doch noch Relegation? Diese Frage stellt sich nach dem letzten Heimspieltag am vergangenen Samstag in der Gemeindehalle Sulzheim. Gegen den TV Undenheim (5.) fanden die Sulzheimer Volleyballerinnen im 1. Satz nie richtig ins Spiel, der damit folglich an den Gegner ging. Deutlich besser, um jeden Ball kämpfend, dann der 2. Satz. Das Aufschlagrecht wechselte gerade zum Satzende hin ständig, doch hatte Undenheim letztlich das Glück auf seiner Seite. Auch im 3. Satz hielten die Sulzheimerinnen kräftig dagegen, mussten aber auch diesen Satz abgeben. Nach knapp 1 Stunde war die 0:3-Niederlage (13:25, 27:29, 18:25) besiegelt. Das 2. Spiel gegen den Tabellenführer SG Weinsheim, der mit zahlreichen Fans zur bevorstehenden Meisterfeier angereist war, entwickelte sich zu einem Spiel auf hohem Niveau. Hoch motiviert, aber letztlich dennoch nicht erfolgreich, gab es auch hier eine 0:3Niederlage (15:25, 13:25, 18:25). Auch wenn die Satzergebnisse eine vermeintliche Überlegenheit des Gegners aufzeigen; einfach war es für neuen Meister nicht, dieses Spiel zu gewinnen. Dafür gab es zu viele lange und schöne Ballwechsel, wobei es die Sulzheimerinnen versäumten, durch mehr Angriffe über die Mittelblockerposition mehr zu erreichen. Im letzten Spiel der Saison am 5.4. auswärts beim auf dem Relegationsplatz stehenden SV Spabrücken 2 (7.) hat das Sulzheimer Team bei einem Sieg mit 3 Punkten und gleichzeitiger punktloser Niederlage des Gegners im zweiten Spiel, sowie einer ebenfalls punktlosen Niederlage des TV Hechtsheim (8.) die letzte Möglichkeit, den Relegationsplatz zu erreichen. Sollte dies nicht klappen, wäre nach einer schwierigen Saison der Abstieg in die Kreisklasse besiegelt. Bu.Tr. Vereinsleben LandFrauenVerein Die Küchenapotheke – Gewürze als Heilmittel einsetzen Am Do., 27.3., 18.30 Uhr fahren die Landfrauen am Rathaus ab zu diesem Vortrag. Gewürze und Kräuter aus Fernost und Europa werden vorgestellt, besprochen und für Mutige erschmeckt. Ob Schlafstörungen, Gewichts- oder Verdauungsprobleme, Schnupfen oder Halsweh - für alles ist ein Kraut gewachsen. Es werden viele praktische Tipps gegeben und Rezep- Donnerstag, den 27. März 2014 te vorgestellt. Eine kleine Kostprobe wird gereicht, dafür bitte einen kleinen Teller und Besteck mitbringen. Der Unkostenbeitrag beträgt 3 Euro. Kartoffeln - vielseitig, regional und gesund Am Mi., 2.4. um 19.30 Uhr kommt Frau Zimmermann zu den Landfrauen in den Vorraum der Gemeindehalle zum Thema: Wissenswertes über die Welt der Kartoffel. Anbau, Sorten und Verwendung im Rahmen einer gesunden Ernährung sind Bestandteil des Kochvortrages. Verschiedene Rezepte werden vorgestellt und zubereitet, denn eine Kartoffel kann mehr als nur eine Salzkartoffel sein. Da die Gerichte auch probiert werden, ist ein Gedeck mitzubringen. Kostenbeitrag 4 Euro. Eine Anmeldung zu diesem Vortrag ist schnellstmöglich zu tätigen bei Elfi Schwarz unter Tel. 62381. Nichtmitglieder sind natürlich herzlich willkommen. El.Sc. Was sonst noch Problemmüllauto an neuem Standort Im April finden wieder in allen Ortsgemeinden im Landkreis Alzey-Worms Sammlungen von Problemabfall statt. Private Haushalte können zu einem festgelegten Termin ihre Abfälle wie flüssige Farben, Reinigungsmittel, Leuchtstoffröhren usw. an der mobilen Sammelstelle kostenlos abgeben. In Sulzheim ist ein neuer Sammelplatz festgelegt worden. Er befindet sich in unmittelbarer Nähe der bisherigen Sammelstelle im Böhlweg, auf dem Parkplatz an der Gemeindehalle. Sammeltermin für Sulzheim ist Mittwoch, 2. April von 14.45-15.15 Uhr. Alle Termine rund um die Müllentsorgung sind auch auf der Homepage der Kreisverwaltung Alzey-Worms unter www.alzey-worms.de und im Umweltkalender veröffentlicht oder über das Umwelttelefon des Abfallwirtschaftsbetriebes zu erfragen unter Tel. 067314082828. Si.St. Udenheim Impressum für die Verbandsgemeinde Wörrstadt Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Wörrstadt und der Ortsgemeinden Armsheim, Ensheim, Gabsheim, Gau-Weinheim, Partenheim, Saulheim, Schornsheim, Spiesheim, Sulzheim, Udenheim, Vendersheim, Wallertheim und der Stadt Wörrstadt. Auflage 13.090 Verantwortlich für den amtlichen Teil / Agenda-Kasten Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt Telefon 0 67 32 / 6 01 - 0 Fax 0 67 32 / 6 27 - 47 E-Mail [email protected] Herausgeber-Verlag Oppenheimer Druckhaus GmbH Ober-Saulheimer Straße 5, 55286 Wörrstadt Geschäftsführer: Gabriele Kerz-Greim, Hans Kerz Verlagsleitung: Claudia Nitsche Telefon 0 67 32 / 93 818 0 Fax 0 67 32 / 93 818 20 [email protected] Druck Rontax P.O.S. Solutions GmbH Kaiserstr. 68, 55232 Alzey Verantwortlich für den nichtamtlichen redaktionellen Teil Oppenheimer Druckhaus GmbH Anita Friedrich Telefon 0 67 32 / 93 818 17 E-Mail [email protected] Verantwortlich für den Anzeigenteil Oppenheimer Druckhaus GmbH Claudia Nitsche Telefon 0 67 32 / 93 818 0 Gemäß § 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 4. 2. 2005 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Drukkerei letztlich sind: Gabriele Kerz-Greim, Hans Kerz. Anzeigenannahme im Verlag Telefon 0 67 32 / 93 818 12 0 67 32 / 93 818 18 Telefax 0 67 32 / 93 818 20 [email protected] Öffnungszeiten im Verlag Mo., Di., Do., Fr. von 8.00 - 17.00 Uhr Mi. geschlossen Anzeigenannahmeschluss: Rahmenanzeigen Freitag, Kleinanzeigen Montag, Redaktionsschluss: Montag, 12.00 Uhr 12.00 Uhr 12.00 Uhr Gültige Mediadaten: Stand Januar 2014 Redaktion Telefon Telefax 0 67 32 / 93 818 17 0 67 32 / 93 818 20 [email protected] Familien- und Kleinanzeigen Sport SG Udenheim/Sörgenloch 6-Punkte-Spieltag Beim Auswärtsspiel in Hechtsheim fuhr die SG Sörgenloch/Udenheim gegen den 1. FC Willy Wacker einen 2:0Arbeitssieg ein und rangiert damit weiterhin unangefochten auf dem 1. Tabellenplatz der C-Klasse Mainz-Bingen Ost II. Auch die II. Mannschaft der SG setzte sich mit einem 1:0 gegen die Reserve von Willy Wacker durch. Vorschau: Am Wochenende empfängt die I. Mannschaft zuhause SF Dienheim zum Spitzenspiel (15 Uhr), während die SG Sörgenloch/Udenheim II nach Ludwigshöhe (12.30 Uhr) reist. N.Gw. Was sonst noch Altkleidersammlung Die Ev. Kirchengemeinde Schornsheim führt vom 30. März bis 12. April eine Altkleidersammlung für die NiederRamstädter Heime durch. Alte Kleidungsstücke können in dieser Zeit bei Roswitha Breyer in der Ludwigstraße 8 abgegeben werden. Wer Tüten braucht, bekommt dort auch solche. Allen Spendern sei schon jetzt herzlichst gedankt. KRK Annahmestelle Wallertheim Buntstift Marktplatz 6 Das Nachrichten-Blatt erscheint wöchentlich donnerstags und wird kostenlos an alle Haushalte in der VG zugestellt. Falls das Nachrichten-Blatt nicht erscheint (z. B. zwischen Weihnachten und Neujahr), wird dies rechtzeitig angekündigt. Bei Erstattung der Portokosten und der Bearbeitungsgebühr können Einzelstücke über die Anzeigenannahme angefordert werden. Bei Satzfehlern besteht in keinem Fall Anspruch auf Schadensersatz; es kann nur die Aufnahme einer Ersatzanzeige verlangt werden. Für telefonisch aufgegebene Anzeigen und Texte sowie unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder wird keine Haftung übernommen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücksendung eingegangener Unterlagen. Angesichts der Fülle von Einsendungen behalten wir uns in jedem Fall das Recht der Kürzung vor. Für die Richtigkeit von Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Die im nichtamtlichen Teil mit Kennzeichnung veröffentlichten Artikel stellen stets die Meinung des jeweiligen Verfassers dar. Die Verantwortlichkeit liegt beim Verfasser. Schadensansprüche an den Verlag sind ausgeschlossen. Der Nachdruck von redaktionellen Beiträgen ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags gestattet. Dies gilt auch für die Aufnahme in elektronische Datenbanken und Vervielfältigung auf CD. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, bestehen keine Ansprüche an den Verlag. Vereinsdanksagungen im nichtamtlichen redaktionellen Teil sind kostenpflichtig. Pro Zeile: 0,75 Euro + MwSt (kstpfl. Text) Donnerstag, den 27. März 2014 Vendersheim Sport FJFV Wiesbach E1 schafft Einzug ins Pokalhalbfinale und FJFV Wiesbach 2011 e.V. Jugendfußball Siehe unter Wallertheim, Rubrik Sport. Wallertheim Nichtamtlicher Teil tasie der Fotografinnen und Fotografen anzusprechen. Es kann um Lichtblicke gehen, die z.B. durch eine strahlende Frühlingssonne entstehen – im Freien, in einem Gebäude. Genauso kann es jede Situation sein, die sie persönlich als Lichtblick empfinden. Die gesammelten Fotos werden wieder im Rahmen einer Ausstellung an Kerbesonntag von Besucher/innen bewertet. Die Teilnahmebedingungen am Wettbewerb sind unverändert: Maximal drei Fotos im ausgedruckten DIN A4-Format (möglichst Fotopapier) können bei Vorstandsmitgliedern des Vereins eingereicht werden, spätestens eine Woche vor der Kerb im September. A.Z. Sport FJFV Wiesbach E1 schafft Einzug ins Pokalhalbfinale Im Pokalviertelfinale des Sparkassenpokals 2013/14 traf der FJFV Wiesbach auf den Kreisligist TuS Hochheim. Von Beginn an setzten die Wiesbacher die Gäste aus Hochheim mächtig unter Druck und erspielten sich mit tollen Kombinationen eine Chance nach der anderen. Durch zwei Kopfballtore von Julian Meininger nach toller Vorlage von Justus Göttelmann ging der FJFV dann völlig verdient mit 2:0 in die Halbzeit. Kurz nach dem Anpfiff konnten die Hochheimer völlig überraschend den 2:1-Anschlusstreffer erzielen. Unbeeindruckt hiervon spielten die Wiesbacher weiterhin ihren Offensivfußball und erhöhten auf 3:1 durch einen sehenswerten Fernschuss von Julian Meininger. David Kühlper und Timon Rochholz sorgten mit ihren beiden Toren für den hochverdienten 5:1-Endstand. Eine überragende Abwehrleistung von Luca Schmidt, Urfan Nassery und Vatan Basaran, die mit ihrem klasse Stellungsspiel den Gegner zur Verzweiflung brachten, sowie eine starke und fehlerlose Leistung der beiden Torhüter Philip Mann und Kevin Sudeiko komplettierten die tolle Mannschaftsleistung des FJFV. B.Mar. FJFV Wiesbach 2011 e.V. Jugendfußball Ergebnisse: A1 FJFV - TV 1817 Mainz 3:6 FSV Oppenheim - C1 FJFV 1:3 FJFV Rheinh. Mitte - C2 FJFV 2:2 TuS Wörrstadt - D1 FJFV 2:1 E1 FJFV - FV Flonheim 5:0 E2 FJFV - FV Flonheim II 8:2 E3 FJFV - TV Albig 9:0 TG Westhofen - F1 FJFV 1:4 F2 FJFV - VfL Eppelsheim 7:2 TuS Framersheim - F2 FJFV 0:1 Alle Infos auch unter http://www.fjfvwiesbach.de. B.Mar. Vereinsleben Mitgliederversammlung des SPD Ortsvereins Am Montag, 31. März 2014 findet im Nebenraum der Mehrzweckhalle eine Mitgliederversammlung des SPD Ortsvereins Wallertheim statt. Auf der Tagesordnung stehen neben anstehenden Ehrungen die Wahlen der Kandidaten für die Kommunalwahlen. K.Lö. Neuer Fotowettbewerb In der Mitgliederversammlung des Vereins ‚Unser Wallertheim e.V.’ wurde beschlossen, auch in diesem Jahr wieder einen Fotowettbewerb auszuloben. Das Motto lautet „Lichtblicke in und um Wallertheim“ und die Verantwortlichen hoffen, damit die kreative Phan- Wörrstadt Kunst / Kultur AkkordeonFrühjahrskonzert Am Sonntag, 6. April veranstaltet unser Verein proAKKORDeon e.V. sein diesjähriges Frühjahrskonzert in der Wörrstädter Neubornhalle. Ab 15 Uhr bieten wir Kaffee und hausgemachte Kuchen oder auch ein Gläschen Sekt an; das Konzert beginnt um 16 Uhr und wird voraussichtlich gegen 18.30 Uhr beendet sein. Alle Orchester werden eine Kostprobe ihres Könnens zeigen, so dass ein abwechslungsreiches Programm, passend für jede Generation, zu erwarten ist. Lassen Sie sich unter anderem mit „Pomp and Circumstance“, „Pinocchio“, „Over the Rainbow“, „Starlight Express“ und „Tage wie diese“ aufs Beste unterhalten. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie an diesem Tag unser Gast sein könnten. Sa.Th. Sport TuS Gymnastik Neu: Nordic Walking für alle Ab 1. April bieten wir neu an: Nordic Walking für alle, d.h. auch für Nichtmitglieder der TuS. Der Kurs umfasst 10 Einheiten und ist immer dienstags von 16.45-17.45 Uhr, auch während der Osterferien. Treffpunkt: Haupteingang Realschule plus. Für TuS-Mitglieder ist der Kurs kostenlos, für Nichtmitglieder kostenpflichtig. Infos bei Kursleiterin Senka Feitag unter Tel. 0152-21697860 oder Steffi Rock, Tel. 06732-9659437. Während der Osterferien findet kein Trainingsbetrieb der TuS Gymnastik statt, ausgenommen der neue Nordic Walking Kurs. St.Ro. Rheinland-Pfalz-Meisterschaft im Kunstradfahren Schrecksekunde für die Kunstradfahrer des Radfahrervereins Wörrstadt bei der Rheinland-Pfalz-Meisterschaft in Bolanden. Beim Einfahren des 2er-Juniorinnen-Teams mit Laura Böhm und Eileen Martinez-Emich kam es beim doppelten Sattel-Lenkerstand zu einem Sturz, bei dem sich Laura Böhm eine Prellung des Steißbeins zuzog und unter Schmerzen das Einfahren abbrechen musste. Die Verletzung wurde gleich mit einem Eis-Kühlpack behandelt, zu diesem Zeitpunkt war nicht klar, ob die Wörrstädterinnen starten konnten. Laura Böhm allerdings zeigte ein großes Kämpferherz, biss die Zähne zusammen und absolvierte mit Eileen Martinez-Emich eine gute Kür. Die Punktzahl von 35,06 reichte sogar, um sich von Platz 3 auf Platz 2 zu verbessern; damit sicherte sich das RV-Duo den Vize-RheinlandPfalz-Meistertitel. Auch für die 4erMannschaft lief es an diesem Tag gut. Das um Annsophie und Sarah Hauschildt erweiterte Team belegte mit 63,33 Punkten Platz 4. Ein gelungener Saisonhöhepunkt also, mit dem auch die Trainierinnen Claudia Breidling und Christina Leitzig sehr zufrieden waren. Be.Ra. TTC1 überragend In der Bezirksoberliga hat die 1. Herrenmannschaft des Tischtennisclub Wörrstadt eine extrem starke Vorstellung gegen den Favoriten aus FreiLaubersh./Hackenh./Winzenheim geboten. Zu Beginn gab es in den Doppeln gleich die erste Überraschung, da Niklas Hahn mit Ersatzspieler Holger Mauer das Doppel eins der Gegner verdient und deutlich bezwang. Nicht nur Niklas Hahn gewann sein Einzel gegen die Nummer 2, sondern auch der aufgerückte Jonas Lauterbach gewann gegen die starke Nummer 1 der Gäste. Durch die zwei etwas überraschenden Niederlagen im mittleren Paarkreuz gelang man wieder ins Hintertreffen. Kai Linsenmeier gewann seine Partie trotz Schmerzen deutlich mit 3:0, und die wohl größte Sensation an diesem Tag schaffte Holger Mauer. Er bezwang mit schier unkaputtbarem Siegeswillen seinen Gegner mit 11:9 im 5. Satz. Als Niklas Hahn und Jonas Lauterbach beide Einzel im vorderen Paarkreuz deutlich gewannen, stand es sogar 7:4 für den TTC. Im mittleren Paarkreuz gewann Steffen Heck eine Partie und man ging mit einer 8:5-Führung ins hintere Paarkreuz. Hier verloren aber beide TTCler, sodass man ins Abschlussdoppel gehen musste, in dem Niklas Christmann und Steffen Heck jedoch keinerlei Gegenwehr zuließen und mit einem klaren 3:0 den 9:7-Gesamtsieg besorgten. M.Lau. TTC3 siegt weiter In der Kreisklasse A hat die 3. Herrenmannschaft des TTC Wörrstadt einen weiteren Sieg eingefahren. Beim Spiel in Flonheim konnten direkt zu Beginn die Doppel Frank Leiter/Lothar Babel und Gunter Kraus/Stephan Obermüller ihre Partien gewinnen. Danach spielten Frank Leiter, MartinLauterbach, Lothar Babel und Gunter Kraus jeweils 1:1. Bernhard Mattes kam nur zu einer Partie, die er deutlich gewinnen konnte. Stephan Obermüller hatte seinen Tag und gewann als einziger TTCler zwei Einzel und beendete die Partie zum 9:5-Gesamtsieg. M.Lau. TTC4 gewinnt 2 von 3 In den 3 letzten Spielen der 4. Herrenmannschaft des TTC Wörrstadt gab es noch einmal 2 Siege zu feiern. Gegen Wendelsheim konnten beide Doppelpaarungen, Bernhard Mattes/Stefan Roßmann und Christian Kokott/Sven Rocker, ihre Spiele gewinnen. Danach gab es viele heiß umkämpfte Duelle, in denen Sven Rocker und Bernhard Mattes je einmal als Sieger hervorgingen und Christian Kokott ungeschlagen mit 2 Siegen bestach. Am Ende machte das Doppel Bernhard Mattes/ Stefan Roßmann mit seinem 2. Sieg den 7:4-Gesamtsieg perfekt. In der zweiten Partie gab es ein deutliches 7:0 gegen Alzey. Wiederum die Doppel Seite 21 JUGEND-ECKE Jugendtreff Wörrstadt Pariser Straße 30 Sommerferienspiele: Hakuna Matata! Afrika, wir kommen! In Afrika ist was im Busch - das werden unsere Ferienspiele für 100 Kinder, 6-12 Jahre, in den ersten beiden Sommerferienwochen im Schulzentrum sein. Geplant ist der Zeitraum 28. Juli bis 8. August, jeweils Mo-Fr von 9-17 Uhr. Die Anmeldung für die Ferienspiele wird vom 30. 6. - 3.7. nur bei der Stadtjugendpflege, Pariser Str. 30, stattfinden. Eine Online-Anmeldung ist organisatorisch leider nicht machbar; die Kosten für die Teilnahme und evtl. Mittagessen bei Bedarf werden aller Voraussicht nach unverändert bleiben. Wir wollen den Kindern den riesigen, spannenden, bunten und wilden Kontinent Afrika nahebringen, die Planung für die vielen Spiele, Ausflüge, Aktionen, Tiere, Spaß und Aktivitäten sind bereits in vollem Gange. Auch wenn es noch über vier Monate dauert: Freut euch schon mal auf zwei fröhliche Wochen. Jambo! Stefan Krüger, Jugendpfleger Telefon 06732/960680 [email protected] Bernhard Mattes/Stefan Roßmann und Christian Kokott/Sven Rocker gewannen ihre Spiele. In den Einzel kamen Sven Rocker, Bernhard Mattes und Stefan Roßmann jeweils zu einem Einzelerfolg und Christian Kokott als Spitzenspieler des Teams durfte 2 Einzelsiege beisteuern. Dieser Spitzenspieler fehlte leider in der letzten Saisonpartie und so reichte es „nur“ zu einer 3:7Niederlage gegen Albig. Sven Rocker im Doppel mit Bernhard Mattes sowie mit seinen 2 Einzelsiegen konnte als einziger TTCler in dieser Partie punkten. Diese Ergebnisse reichen jetzt schon aus, um unabhängig der noch ausstehenden Partien der anderen Teams am Ende der Saison auf einem Aufstiegsplatz zu stehen. Ob es 1, 2 oder 3 sein wird, muss abgewartet werden. M.Lau. TuS – Frauenfußball 2. Mannschaft erzielt 80. Tor Das Auswärtsspiel der 2. Frauen beim SV Leiselheim gestaltete sich sehr einseitig. Wörrstadt war klar spielbestimmend und so war es nicht verwunderlich, dass es bereits zur Pause 0:5 aus Sicht des Gegners stand. Nach der Pause ging das Tore schießen weiter und am Ende hieß es 0:10. Die Tore für Wörrstadt erzielten: Katha Glock (3x), Tiffany Langenfeld (3x), Michele Gillmann (2x), Vivian Duinker und Andrea Landgraf. Die Mannschaft hat nun 43 Punkte und 80:12-Tore. Am So., 30.3. um 18 Uhr (am Neuborn) trifft das Team auf den Zweitplatzierten TSV Gau-Odernheim (44 Punkte). Mit einem Sieg würde ein Plätzetausch erfolgen. Es wäre daher wichtig, dass viele Zuschauer die Wörrstädterinnen unterstützen. Seite 22 Nichtamtlicher Teil Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab 1. Mai 2014 eine/n Mediengestalter/in (Teilzeit) in Anstellung oder freier Mitarbeit befristet als Elternzeitvertretung. Fachliche Anforderungen • Abgeschlossene Ausbildung zum/zur Mediengestalter/in oder eine vergleichbare Ausbildung • mehrjährige Berufserfahrung • Sehr gute Kenntnisse in QuarkXPress; Photoshop, Adobe Acrobat, Illustrator • Fähigkeit, sowohl selbstständig, als auch im Team zu arbeiten • Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Vorstandsneuwahlen bei Jahreshauptversammlung Persönliche Anforderungen • zeitliche Flexibilität • Bereitschaft zur Mehrarbeit bei Urlaubs-/Krankheitsvertretung • Hohes Maß an Kreativität • Eigeninitiative, Organisationsvermögen • Freude daran, immer wieder neue Ideen zu entwickeln Wenn Sie sich angesprochen fühlen, freuen wir uns auf Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen Oppenheimer Druckhaus GmbH, Verlagsleitung, Ober-Saulheimer Straße 5, 55286 Wörrstadt, E-Mail: [email protected] Ticketshop - Nachrichtenblatt Ober-Saulheimer Straße 5 · 55286 Wörrstadt · 콯 0 67 32 / 9 38 18 -0 1. Mannschaft ohne Mumm Bei der 1. Frauenmannschaft erwarteten einige, dass nach dem Bekanntwerden, dass keine neuerliche Bewerbung für die 2. Frauenbundesliga abgegeben wurde, ein befreites Aufspielen der Mannschaft. Das Gegenteil war aber in der Partie gegen den TSV Crailsheim der Fall. Es fehlte die Laufbereitschaft und auch das Zweikampfverhalten ließ zu wünschen übrig. Das Team zeigte eine desolate Leistung und verlor vollkommen zu Recht mit 0:5. Das nächste Spiel bestreitet die Mannschaft beim SV Weinberg am So., 30.3. um 14 Uhr. An.La. TuS – Mädchenfußball Ergebnisse C-Juniorinnen - TuS Bolanden 1:6 TuS Bolanden - E-Juniorinnen 4:1 B-Juniorinnen - SV Obersülzen 1:13 D-Juniorinnen - FSV Nd.-Olm verlegt Nächste Spiele Fr. 28.3.: 18 Uhr C-Juniorinnen – FV Flonheim; 18.30 Uhr SV Ober-Olm - BJuniorinnen. Sa. 29.3.: 11 Uhr E-Juniorinnen – 1. FFC Rheinhessen Ingelheim So. 30.3.: 12 Uhr D-Juniorinnen – TSV Schott Mainz. An.La. TuS F2 überzeugte Am letzten Sonntag haben die Jungs der TuS Wörrstadt F2 eine sehr gute Leistung im Spiel gegen die Mannschaft des TSV Gau-Odernheim gezeigt. Alle 10 eingesetzten Spieler haben das gemacht, was Fußball ausmacht. Rennen, um jeden Ball kämpfen, spielen, schießen und vor allem 19 Uhr Kabarett mit Bettina Koch (Schauspielerin und Kabarettistin) und unterhaltsamem Rahmenprogramm bei freiem Eintritt. Bitte telefonische Anmeldung bei Uschi Licht, Tel. 7542; Ursula Stephan, Tel. 3547; Karin Krämer, Tel. 4518. Außerdem findet während des Schulbetriebes jeden Mittwoch von 19-20 Uhr in der kleinen Turnhalle der Realschule die LandFrauen Gymnastik statt. Wer Interesse hat, kann gerne mal unverbindlich dort reinschnuppern. Ma.Po. Spaß haben. Christopher Trabert hatte einen „Sahne-Tag“ und die gegnerischen Stürmer verzweifeln lassen. Mit tollen Paraden und guten Abschlägen war er ein sehr guter Rückhalt für die Mannschaft. Die Verteidigung mit Andreas Gisebet, Lukas Bottesch und Arian Herzer hatten die Angreifer im Griff und toll die Bälle erkämpft und ans Mittelfeld weitergegeben. Dort haben Marc Maiberger, Fabian Schnug, Jan Knobloch, Denis Krech, Henri Johannes und Leon Schrauth dem Gegner keinen Platz zum Spielen gelassen und selbst teilweise schöne Kombinationen gezeigt. Am Ende stand ein 7:2 für die TuS zu Buche, was auch in der Höhe so verdient war. Mehr unter: www.tus-woerrstadt.net. To.Kn. Vereinsleben LandFrauenVerein Wörrstadt Nächste Termine 11.4., 17 Uhr, Generalversammlung im ev. Gemeindehaus. 6.5., 19.30-21.30 Uhr, „Rheinhessische Tapas“ Kleine Häppchen zum Wein erfreuen sich größter Beliebtheit. Vortrag mit Verkostung in Oppenheim in der Aula des DLR. 8.5., Besuch des SWR Funkhauses in Mainz, Abfahrt 12.45 Uhr an der Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße. Nach dem Besuch des Funkhauses Einkehr in einem Cafe. 17.5., ab 17 Uhr, Einlass zum Tag der LandFrauen des Kreislandfrauen Verbandes Alzey in Albig in der Turnhalle. Landfrauenmarkt mit verschiedenen Ausstellern und Essenständen. Ab des Fördervereines der Freiwilligen Feuerwehr Wörrstadt e.V. Am 8. März wurde die Jahreshauptversammlung des Fördervereins abgehalten. Der Vorstand informierte die Versammlung über die Aktivitäten im vergangenen Jahr. Auch in 2013 wurde die aktive Wehr wieder erfolgreich unterstützt. Die 13 Aktiven der Jugendfeuerwehr wurden bei der Ausbildung und der Freizeitgestaltung unterstützt. Im Berichtszeitraum mussten von der Wehr 125 Einsätze, davon ca. 31 reine FEZ-Einsätze bewältigt werden. Bei den Einsätzen, Hilfeleistungen und Übungen sowie der Fahrzeug- und Gerätepflege wurden erneut viele Freizeitstunden von unseren Kameraden geopfert. Der 1. Vorsitzende des Fördervereins, Erich Licht, beendete nach 40 Jahren seinen Dienst im Verein; 28 Jahre davon war er als 1. Vorsitzender und 12 Jahre als Schriftführer tätig. Es wurden Neuwahlen abgehalten, bei denen Thomas Weinmann zum 1. Vorsitzenden und Björn Licht zum 2. Vorsitzenden gewählt wurde. Weiterhin wurde Philipp Kiefer zum 2. Schriftführer gewählt. Im Übrigen wurden die Vorstandsmitglieder in ihren Ämtern bestätigt. Die Wahlleitung erfolgte durch den 1. Beigeordneten der VG Wörrstadt, Georg Heinrich Nehrbass. Die Versammlung wurde vom Kath. Kirchenmusikverein 1900 Sulzheim musikalisch umrahmt. Unter den Teilnehmern waren aktive Feuerwehrkameraden sowie auch zahlreiche Ehrenmitglieder. Der Tag der Feuerwehr findet dieses Jahr am 10. und 11. Mai in der Feuerwache Wörrstadt, Pariser Straße 26 statt. Gg.Ri. Neuwahlen bei der TG 1860 Rommersheim Nach den Neuwahlen geht Jürgen Nehrbass bereits in seine 5. Amtszeit als Präsident der TG 1860 Rommersheim. Gemeinsam mit Heidi Zschau als 2. Vorsitzende und Bernd Heymann als Vereinsrechner bildet man den geschäftsführenden Vorstand der TG. Weiterhin wurden Holger Rocker (Zeugwart), Dominique Lenz (Schriftführerin), Jürgen Wolf (Turnwart) sowie Helmut Zschau, Nils Nahlen und Michael Herrmann als Beisitzer in den Vorstand berufen. Als Kassenprüfer wird Siggi Rocker bestätigt und ihm zur Seite prüft nunmehr Edith Werling Ende nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 27. März 2014 die Finanzen des Vereins. Wie Jürgen Nehrbass ausführte, ist im sportlichen Bereich eine beruhigende Kontinuität zu verzeichnen. Mit Ausnahme der Abt. Tischtennis wird in keiner Sparte Wettkampfsport um Punkte oder Plätze betrieben, jedoch ist man recht stolz darauf, für jede Generation, ob Kind, Frau oder Mann Übungsstunden im Bereich Breitensport anbieten zu können. Nicht zuletzt beruht dies auf einer gut aufgestellte Riege von Übungsleiter/innen. Ein besonderes Lob verdiente sich Ann-Kathrin Spuhler für den Erwerb des C-Trainerscheins im Kinderturnen. Wie Bernd Heymann als Finanzchef zu belegen wusste, ist der Verein wirtschaftlich gut aufgestellt. Den hohen Unterhaltungskosten für die Halle sowie den fast gleich hohen Investitionen für Erneuerungen bzw. Renovierungen konnte der nötige Betrag an Einnahmen entgegengestellt werden, so dass schon traditionell ein ausgeglichener Haushalt zu verzeichnen ist. Der Verein befindet sich also trotz alleiniger Unterhaltung der Turn- und Sängerhalle nach der Vereinbarung mit dem einstigen Mitbesitzer, dem GV 1884, noch immer in ruhigem Fahrwasser. Möglich wird dies durch vielfältige kulturelle Aktivitäten des Vorstandes, die einerseits eine positive Außendarstellung des Vereins, aber auch notwendige Einnahmen mit sich bringen. Dem Rechner sowie dem Gesamtvorstand wurde deshalb auch wenig überraschend auf Antrag Entlastung erteilt. Zu guter Letzt konnte der „neue alte“ Präsident die Mitglieder Bianca Blass, Manuela Görlach und Wolfgang Gfrörer für ihre 25-jährige Mitgliedschaft mit der silbernen Vereinsnadel ausgezeichnen. J.N. Was sonst noch Jahrgang 1954/55 lädt ein Zum nächsten Jahrgangstreffen am 28. März um 19.30 Uhr laden wir ganz herzlich in die Gaststätte „Zur Hochstadt“ in Wörrstadt, ein. Wir freuen uns auch über Neubürger aus Wörrstadt oder Rommersheim und wollen gemeinsam ein paar gesellige Stunden verbringen. A.Mü. Großer Kindersachenbasar in Rommersheim Der Rommersheimer Kindersachenbasar öffnet seine Pforten. Am Sonntag, 30. März kann von 14-16.30 Uhr (Schwangere ab 13.30 Uhr) nach Herzenslust eingekauft werden. 40 Verkäufer bieten in der ausgebuchten Turn- und Sängerhalle (Mühlweg) ein umfangreiches Sortiment an verschiedensten Kindersachen zum Verkauf. Unsere große Cafeteria lädt zum gemütlichen Verweilen ein. Alternativ bieten wir natürlich auch die Möglichkeit Kuchen zum Sonntagskaffee bequem mit nach Hause zu nehmen. Kommen Sie vorbei und unterstützen Sie mit Ihrem Besuch die Kinder der Kita Rommersheim, denen sämtliche Einnahmen zu Gute kommen. Wir freuen uns auf Sie! Wil. Donnerstag, den 27. März 2014 Anzeigenteil Seite 23 Feiern Sie mit uns vom 28. bis 30. März 2014 Überregionaler Erfolg durch Branchenwechsel Firma Häfner wandelte sich vom Bauunternehmen zum renommierten Getränkehändler weit über Alzeys Stadtgrenzen hinaus Wir gratulieren herzlich zum Firmenjubiläum! Es war durchaus nicht vorgezeichnet, dass die Firma Häfner einmal auf einen Getränkehandel umsatteln und sich auf diesem Tätigkeitsfeld zu einem renommierten Unternehmen entwickeln würde. Die Firma kann zum 50. Jubiläum auf eine höchst erfolgreiche Unternehmensgeschichte zurückblicken. Begonnen hatte die unternehmerische Tätigkeit der Häfners ganz anders. Urgroßvater Philipp Häfner hat als Bauunternehmer angefangen. Sein Sohn Philipp Häfner handelte mit Baustoffen, Kohle und Heizöl. Dessen Sohn Hans Häfner entschloss sich vor 50 Jahren dazu, stattdessen einen Getränkehandel zu eröffnen. Nachdem damals der Absatz von Kohle und Öl rückläufig war, erwies sich dieser Schritt als die richtige unternehmerische Entscheidung zur rechten Zeit. In den Folgejahren entwickelte sich der Getränkehandel zu einem erfolgreichen und etablierten Unternehmen, dem es ge- lang, seine Geschäftsbeziehungen über die Stadtgrenzen hinaus auszudehnen. Sohn Jochen erweiterte vor 15 Jahren das Betätigungsfeld der Firma und begann mit dem Verleih von Zelten und dem Betrieb von Zeltwirtschaften. Mit diesem zweiten Standbein gelang es Jochen Häfner, seine Geschäfte deutlich über die Region hinaus auszubauen. Inzwischen erhält die Firma Aufträge aus dem gesamten RheinMain Gebiet und Baden-Württemberg bis zur französischen Grenze. Als Zeltwirt war Jochen Häfner auch einige Jahre auf dem Alzeyer Winzerfest tätig. 2008 übernahm Jochen Häfner den Getränkevertrieb des Vaters und 2010 kam es zur Gründung der Getränke Häfner GmbH & Co. KG. Aus diesem Grund feiert die Fa. Getränke Häfner GmbH & Co. KG vom 28.03 bis 30.03.2014 ihr 50-jähriges Jubiläum. Am Freitag, den 28.03.2014 steigt das Frühlingsfest der Alpenmusik mit den Alpenrockern ab 19.00 Uhr. Am Samstag, den 29.03.2014 startet ab 18.00 Uhr die Après Ski Mega Party mit Mickie Krause, Tim Toupet u.a. Karten gibt es im Vorverkauf für 19 Euro bei Getränke Häfner GmbH & Co. KG, Bahnhofstr. 33, 55232 Alzey, Tel. 06731/7777 oder bei Vinothek und Winzercafé Kaisergarten, Hospitalstraße 14, 55232 Alzey, Tel.: 06731/3076 Am Sonntag, den 30.03.2014 beginntder Kundentag der Fa. Getränke Häfner GmbH & Co. KG ab 11 Uhr mit musikalischem Frühschoppen vom Blasorchester Gau-Odernheim. Wertcoupons für Getränkeermäßigung am diesem Tag erhält jeder Kunde für seinen Einkauf bei Getränke Häfner. Getränke Häfner Bahnhofstraße 33 55232 Alzey Telefon 0 67 31 - 77 77 Öffnungszeiten: Mo - Fr 7.30 - 18.00 Uhr Sa 7.30 - 13.00 Uhr Herzlichen Glückwunsch zum 50-jährigen Firmenjubiläum. Sie stehen fest zusammen für ihren Familienbetrieb: (v.l.n.r.) Elisabeth, Philipp, Jochen, Maximilian und Anke Häfner Seite 24 Anzeigenteil Donnerstag, den 27. März 2014 „Hey das geht ab, wir feiern die ganze Nacht!“... Après-Ski-Mega-Party am Samstag, 29. März 2014 ab 18.00 Uhr im Alzeyer Stadlzelt „Hey das geht ab, wir feiern die ganze Nacht“ – ganz in diesem Sinne feiern Alzey und die gesamte Region am Samstag, dem 29. März, die Kultparty mit den Stars der Partyszene im beheizten Festzelt auf dem Mehrzweckplatz unterhalb des Schwimmbades. Auch wenn der Winter noch nicht so richtig zu uns gekommen ist – über 20 Après-SkiParty-Stars werden Euch in einem über sechsstündigen NonStop-Programm die besten Après-Ski-Hits präsentieren und das Party-Feeling der angesagtesten Skihütten und Schirmbars der Berge ins Alzeyer Festzelt zaubern … Freuen wir uns auf Tim Toupet und Mickie Krause, den wahren Partykönig vom Ballermann auf Mallorca. Seit 1999 gehört Mickie zu den Attraktionen am Ballermann und zählt neben Jürgen Drews zu den erfolgreichsten Akteuren der Party-Schlager-Szene auf Mallorca. Während er in der Hauptsaison regelmäßig im „Riu Palace“ am Ballermann von Mallorca auftritt, ist er im Winter als der Partykönig auf den größten Après-Ski-Partys unterwegs – so auch in Alzey. Man nennt ihn den „Prinz der Playa“, den „Liebling der Luder“ oder den „Vater von Pippi Langstrumpf“. Die Rede ist von Almklausi, der neben Mickie Krause, DJ Ötzi und Jürgen Drews sein Unwesen auf Mallorca treibt. Aber nicht nur an der „Playa de Palma“ ist Almklausi ein gefragter Partymacher. In Alzey mit im Gepäck hat er natürlich seinen neusten Hit „Schwarze Natascha“. Die Kultparty mit den Megastars der Partyszene in Alzey! Dem König und dem Prinzen folgt dann in Alzey auch noch die Prinzessin: Marry, die neue „Prinzessin des Partyschlagers“, gehört zu den wenigen Frauen, die man ernsthaft als etabliert im Party-Schlager- Bereich bezeichnen kann. Ob in der RTL2 Hitparade, den RTL2 Après Ski Hits, ZDF Fernsehgarten oder aber im „Bierkönig“ oder „Oberbayern“ auf Mallorca – mit ihren Hits „Tausendmal Du“, „Ohne Dich“, „The Best“ und der Sommer-Hymne „Sommermädchen fürs Sommermärchen“ verzaubert sie jedes Publikum. Und was wäre eine Après-SkiMega-Party ohne die DJ Ötzi Show, Die Schlagermafia, DJ Düse, Die Tuxer Hinterlader, Dr. Brille, Die Originalen, Sadeva, Die Ausreisser oder die Remmi Demmi Boys? Sie alle und viele weitere Live-Acts werden das Alzeyer Stadlzelt ordentlich zum Schwitzen bringen. So ist auch für die „Erfrischung“ zwischendurch bestens gesorgt: Die großen Thekenanlagen, die um das ganze Zelt herum aufgebaut sind, verhindern ein langes Anstehen. Es wird auch ein extra Garderobenzelt eingerichtet und das Toilettenangebot wird erweitert. Also – wer jetzt noch kein Ticket für die Après Ski Party hat, sollte sich dieses unbedingt im Vorverkauf besorgen! Donnerstag, den 27. März 2014 Anzeigenteil Tickets Seite 25 "" $&( $& &$" "$ )(! *$" ( (! Après-Ski-Mega-Party VVK 19 Euro im Vorverkauf bei Getränke Häfner, Bahnhofstr. 33, 55232 Alzey, 06731-7777 und Vinothek und Winzercafé Kaisergarten, Hospitalstr. 14, 55232 Alzey, 06731-3076 sowie bei allen www.ticketonline.de Vorverkaufsstellen (Hotline: 01805-4470000) und bei allen www.ticket-regional.de Vorverkaufsstellen (Hotline: 0651-9790777) '*# Wir gratulieren herzlich zum Firmenjubiläum! Wir gratulieren der Familie Häfner zur 50-Jahrfeier ihres Unternehmens und wünschen alles Gute! VINOTHEK KAISERGARTEN Hospitalstraße 14 · 55232 ALZEY Telefon 0 67 31 / 30 76 oder 83 08 · www.biegler‐brand.de en!* 60 % in die Jetzt mit icherung einsteig it s Jahren m Auto‐Ver r unter 30 n. bergische nge Fahre ju ürttem ufung für bei der W * Ersteinst ‐Verträgen n e d n u tk 2 Priva Seite 26 Anzeigenteil Donnerstag, den 27. März 2014 Wir alle gratulieren der Firma Getränke Häfner in Alzey Mit uns bleiben Sie flüssig! Ob im Getränkefachmarkt, bei unserem Lieferservice oder bei Veranstaltungen, wir sorgen immer dafür, dass Sie genug zu trinken haben und Ihre Feste ein voller Erfolg werden. Wir gratulieren der Firma Getränke Häfner herzlich zum 50-jährigen Jubiläum ! Wir bieten ein großes Sortiment an Veranstaltungszubehör Zelte in verschiedenen Größen, Bühnen, Toilettenwagen und vieles mehr. Mit Geschirr, Besteck und Gläsern können Sie Ihre Party ausstatten. Auf Wunsch übernehmen wir auch das anschließende Spülen. Tische, Stühle, Festzeltgarnituren gibt es in kleinen und großen Mengen. Alles können Sie leihen, selbst ohne die Getränke bei uns zu kaufen. Dann allerdings gegen Aufpreis. Herzlichen Glückwunsch HERZLICHEN GLÜ CKWUNSCH ZUM JUBILÄUM WÜ NSCHT DAS SPARGELHOF SIMMET Untere Mühle · 55234 Ober-Flörsheim Tel. 0 67 35 - 3 45 · Fax 0 67 35 - 17 90 www.spargelhof-simmet.de [email protected] )FS[MJDIFO (MDLXVOTDIá ;VN KjISJHFO 'JSNFOKVCJMjVN HSBUVMJFSFO XJS EFN (FUSjOLFWFSUSJFC )jGOFS HBO[ IFS[MJDI VOE XOTDIFO XFJUFSIJO BMMFT (VUF 8FOO 4JF FJONBM FJOFO 3BU CSBVDIFO TJOE XJS HFSOF GS 4JF EB )FMNVU .MMFS )BVQUWFSUSFUVOH EFS "MMJBO[ 3PEFOTUFJOFS 4US "M[FZ IFMNVUNVFMMFS!BMMJBO[EF XXXNVFMMFSBM[FZBMMJBO[EF WIR GRATULIEREN ZUM JUBILÄUM! MODEHAUS Sie sind herzlich in unserem Restaurant willkommen. Wir kochen für Sie mit frischen regionalen Lebensmitteln, wie sie jahreszeitlich auf dem Markt angeboten werden. Für Ihre Familien- und Betriebsfeier stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. ANTONITERSTR. 16 55232 ALZEY Öffnungszeiten: Mittwoch bis Samstag ab 17.00 Küche bis 22.00 Jutta & Armin Menges Langgasse 55 55234 Flomborn 0 67 35 / 269 7004 Modehaus Schönenberger Öffnungszeiten: Montag-Freitag 9 – 19 Uhr Samstag 9 – 18 Uhr [email protected] restaurant.genusswerkstatt-menges.de 5FM 'BY Immobilien-Kompetenz REISS Immobilien GmbH Mainzer Straße 7 55232 Alzey 0 67 31 / 95 96 -17 www.immobilien-reiss.de ...macht neu! Ihr Partner in Sachen Bäder. Aus alt... Telefon: http:// TEAM VOM SPARGELHOF SIMMET Telefax: @ Donnerstag, den 27. März 2014 Anzeigenteil Seite 27 - zum 50-jährigen Jubiläum Das haben wir für Sie: - Zelte für große Veranstaltungen - Verkaufswagen für gute Bewirtung - Häfners “Gud Stubb”; unseren mobilen Partyraum - Toilettenwagen für Sie und Ihn - Kühlzellen für eiskaltes Servieren - Bühnen für einen großen Auftritt - Biergarten für tolle Stimmung Wir gratulieren zum Jubiläum ! Tel. 0 67 31 / 66 81 Offenheimer Str. 49a oder 0 67 31 / 4 19 99 55232 ALZEY Fax 0 67 31 / 4 59 94 [email protected] www.schuhmacher-rohde.de Schmidt-Stempel Metallbau GmbH Grabenstraße 5 · 55234 Flomborn/Alzey 콯 (0 67 35) 374 · Fax 16 88 www.schmidt-stempel.de UNFALL ODER GLASSCHADEN ? Autoglas und Karosseriebau Gewerbegebiet Albiger Straße 18 · 55232 Alzey 콯 0 67 31 / 99 39 69 www.autoglassander.de Wir gratulieren zum Jubiläum! WIRTSCHAFTS- UND STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH Steuergestaltungen und -erklärungen für Unternehmen und Privatpersonen Dipl.-Betriebswirt JOHANNES BERG Steuerberater Tel. 06731/9409-0 Fax 06731/940930 e-mail [email protected] Geschäftsführer: LORE SCHÖFER Steuerberaterin Rating-Analystin Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) Bahnhofstraße 103 55232 Alzey Dipl.-Kauffrau NADINE KÖBRICH Steuerberaterin Amtsgericht Mainz HRB 32522 Aktuelle Steuerinfos unter www.bedas.de Herzlichen Glückwunsch und weiterhin viel Erfolg! Seite 28 Anzeigenteil K L E I N A N Z E I Donnerstag, den 27. März 2014 G E N M A R K T Telefon 0 67 32 / 93 818 -18 oder -14 · Fax 0 67 32 / 93 818 20 · [email protected] Ihnen zuliebe nur mit Termin Alzey, Am Damm 2 Tel. 0 67 31 / 49 89 79 (gew.) (13/1) WASCHMASCHINE Spülmaschine.defekt ??? Rufen Sie: Tel. 0 67 32 / 14 26 (gew.) Wir kommen direkt !!! Ihr Hausgerätespezialist Fa. Schrauth und Partner Flinke Schere auf Rädern 4 Sommerreifen Hankook Computerprobleme? Angebot im März: Damenhaarschnitt inkl. Föhnen EUR 20,-. Friseurmeisterin Manuela Kronauer kommt nach Terminabsprache zu Ihnen nach Hause. Tel. 0 61 36 / 4 57 38 (gew.) (13/13) 185/65R15 88H, 5.800km gelaufen, EUR 120,-. Tel. 01 76 / 54 68 33 11 (13/28) Techniker bietet Beratung und Hilfe bei Computer, Internet und Telefon. Service auch am Wochenende und nach Feierabend. Tel. 0 67 31 / 9 82 16 (gew.) Tel. 01 72 / 6 11 14 45 (13/45) Familienfreundliches Ferienhaus in Oberstaufen (Allgäu) zu vermieten. 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Der Gewerbeverein lädt Sie herzlich ein, am Sonntag, den 30. März zum verkaufsoffenen Ostermarkt-Sonntag nach Wörrstadt zu kommen. Gemeinsam mit dem SPD Ortsverein, der nun zum 20. Mal ab 11 Uhr mit Ständen und Attraktionen den Ostermarkt veranstaltet, laden Wörrstädter Geschäfte von 13 bis 18 Uhr zum entspannten Einkauf ein. Freuen Sie sich auf die kompetente und fachkundige Beratung unserer Betriebe. Man wird Ihnen in einem persönlichen Rahmen bei Ihren Wünschen zur Seite stehen. Wie immer stehen anreisenden Besuchern die Parkmöglichkeiten in Wörrstadt kostenlos zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Pariser Straße vom Oberfeld bis zum Neunröhrenplatz und die Friedrich-Ebert-Straße ab Einmündung Pariser Straße bis zur Einmündung Rommersheimer Straße zum Flanieren gesperrt sein wird. Besuchen Sie uns an unserem Stand in der Friedrich-Ebert Straße Der Gewerbeverein e.V. wünscht Ihnen schöne Stunden bei hoffentlich mildem Frühlingswetter und Sonnenschein. Frank Büchner 1. Vorsitzender des Gewerbeverein Wörrstadt e.V. 55286 WÖRRSTADT, Friedrich-Ebert-Str. 13 Telefon 06732/61912 55286 WÖRRSTADT, Friedrich-Ebert-Str. 7 Telefon 06732/9 329068 Öffnungszeiten: Mo. - Do. 9.00 -13.00 u. 14.30 - 18.30 Uhr, Fr. 9.00-19.00 Uhr durchgehend, Sa. 9.00 -13.00 Uhr Mode von Größe 32 bis 44 · Mode von Größe 40 bis 50 LANGES EINKAUFSWOCHENENDE AKTION: MAC beim Kauf einer Mac Hose erhalten Sie ein exklusives Sommer-Kochbuch AKTION: BRAX RAPHAELA · be im Freitag, den 28.3. 9.00 bis 19.00 Uhr Samstag, den 29.3. 9.00 bis 16.00 Uhr Sonntag, den 30.3. 13.00 bis 18.00 Uhr Kauf von zwei Brax Hosen erhalten Sie eine Shoppingbag von Reisenthel Der Sommer kann kommen! Beim Stöbern in der neuen Frühjahrskollektion finden bestimmt auch Sie Ihre neuen Lieblingsteile. Wir beraten Sie gerne - Ihr Team von Petra’s Modetreff Taifun Gerry Weber Rabe Samoon Donnerstag, den 27. März 2014 Anzeigenteil Seite 31 Inh. 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Mittwoch Schweineschnitzel Waldpilzsauce & Rosmarinkartoffeln Donnerstag Gekochte Rinderbrust Salbei‐Senf‐Sauce & Wurzelgemüse & Salzkartoffeln Freitag Backfisch Remouladensauce & Kartoffelsalat Seite 32 Anzeigenteil Bundesagentur für Arbeit Aktuelle Stellenangebote Logopäde/Logopädin Für meine Praxis suche ich eine/n Logopäden/Logopädin. Wir erwarten: - Erfahrungen in folgenden Bereichen: Geriatrie, Pädiatrie, Orthopädie und Neurologie - pflegerische Grundkenntnisse - strukturelles Arbeiten, organisatorisches Geschick Donnerstag, den 27. März 2014 Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort eine freundliche, engagierte, zuverlässige Zahnmedizinische Fachangestellte (m/w) oder ZMP mit Kenntnissen in Assistenz und Prophylaxe Schriftliche Bewerbungen bitte an Dr. Kirsten Siebert Vordergasse 4, 55288 Partenheim Telefon: 0 67 32 / 600 21 21 - gerne im Team arbeiten Arbeitsort: Gau-Odernheim Die Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim sucht ab sofort für ihre Kindertagesstätten Arbeitszeit: Vollzeit Raiffeisen Aktuell ! Pflanzkartoffeln Zertifiziertes Saatgut - eingetroffen ! Floragard BestGreen Qualitätsblumenerde 70 ltr. 7,95 € (ltr. 1,135) Raiffeisen Warengenossenschaft Wörrstadt und Umgebung eG · Bahnhofstraße 6 · 55286 Wörrstadt Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi + Fr 7.30-12.00 und 13.00-17.00 Uhr Do + Sa 7.30-12.00 Uhr Verstehen Sie Ihre Steuererklärung? n Wissen, wie ma Steuern spart! Bei uns finden Sie Antworten auf Ihre Frage. Machen Sie den ersten Schritt zum Steuersparen – rufen Sie uns an! Wir kümmern uns um Ihre Steuererklärung. Im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten wir Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und (Klein-)Vermieter gemäß der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Unsere Beratungsstellenleiterin Simone Conradt-Unrau ist gerne für Sie da! Chiffre Nummer: 10000-1111050461-S Medizinische/r Fachangestellte/r (Ausbildung) Zur Verstärkung unseres Teams sucht unsere Praxis ab dem 01.08.2014 eine/n Auszubildende/n als med. Fachangestellte/r zum/zur Arzthelfer/in. Du passt besonders gut zu uns, wenn Du die Realschule abgeschlossen hast, gute Noten in Mathe und Deutsch mitbringst, Interesse für Biologie und/oder Chemie hast und Dich schon mit MS Office auskennst (Word, Excel, Outlook). Arbeitsort: Wallertheim Arbeitszeit: Vollzeit Chiffre Nummer: 10000-1109866649-S Kaufmann/-frau – Büromanagement (Ausbildung) Für das kommende Ausbildungsjahr 2014 suchen wir eine/n Auszubildende/n zur/zum Kauffrau/mann Büromanagement. Während Ihrer Ausbildung lernen Sie alle kaufmännisch-verwaltenden und -organisatorischen Tätigkeiten innerhalb unseres Betriebes kennen. Wir suchen eine/n Auszubildende/n mit mindestens Realschulabschluss und guten Kenntnissen in Deutsch und Mathematik. Zudem sollten Sie bereits EDV-Kenntnisse mitbringen. Arbeitsort: Bechtolsheim Arbeitszeit: Vollzeit Chiffre Nummer: 10000-1109878788-S Beratungsstelle: Rieslingstr. 3 · 55278 Undenheim Tel. 0 67 37/71 52 22 [email protected] ZvL-geprüft und DIN 77700-zertifiziert Wir erwarten: • Erfahrung im Bereich Offene Arbeit Wir bieten: • aufgeschlossene Kinder, Mitarbeiter/innen und Eltern, die sich auf neue Gesichter freuen • die Möglichkeit zur individuellen Fort- und Weiterbildung • Teamsupervision • Einrichtungsübergreifende Projekte • gutes Netzwerk und Kooperation aller Einrichtungen vor Ort • sehr gute räumliche Rahmenbedingungen Die Eingruppierung erfolgt nach TVöD. Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte an: Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim Frau Claudia Lörsch Auf der Langweid 10 55271 Stadecken-Elsheim Auskünfte über die einzelnen Häuser erteilt: Frau Bauer – Haus des Kindes – Tel. 06136-922941 Weitere Informationen erhalten Sie über: www.stadecken-elsheim.de Fachverkäufer/in - Lebensmittelhandwerk (Ausbildung) Für das Ausbildungsjahr 2014 suchen wir eine/n Auszubildende/n zur/zum Fachverkäufer/in - Lebensmittelhandwerk (Fleischerei). Während Ihrer Ausbildung lernen Sie den Verkauf unserer Fleisch- und Wurstwaren. Sie bedienen und beraten unsere Kunden. Schulabschluss und Noten spielen für uns weniger eine Rolle als Motivation und Zuverlässigkeit sowie freundliches Auftreten und ein gepflegtes Erscheinungsbild. Arbeitsort: Framersheim Arbeitszeit: Vollzeit Chiffre Nummer: 10000-1104814373-S Informationen zu diesen Stellenangeboten erhalten Sie beim Arbeitgeberservice unter 06731-9507-217/285 Telefon: 0 67 31 - 5 47 75 53 · Mail: [email protected] Alzey · Wilhelmstraße 1 · Mo - Fr. 10 - 17 Uhr und Sa. 10 - 14 Uhr www.aurumsuedwest.de Erzieher/innen (Diese Telefonnummern bitte ausschließlich bei Anfragen zu den Stellenanzeigen verwenden) Anfrage auch per e-mail an [email protected] >>SOFORTHILFE<< Über 30 Jahre Erfahrung Abfluss Rohr+Kanalreinigung in Küche, Bad, WC u. Hof TV-Kanal-Untersuchung Toilettenwagenverleih auch mit Tank Gebührenfreie Hotline 0800 - 944 9100 DAPPER Kühlanhänger Verkaufswagen Dreiseitenkipper Pferdeanhänger Kastenanhänger Rohr verstopft?- Nicht verzagen Rudolph, Lehn fragen! Gau-Odernheim G M B H 0 67 33 / 96 06 80 www.Toilettenwagenverleih-Lehn.de Anhänger-Center www.dapper-anhaenger.de Baumaschinenanhänger Auto- u. 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In Liebe nehmen wir Abschied von unserem Sohn, Bruder und Onkel Axel Ahl * 14. 10. 1960 † 22. 3. 2014 In stiller Trauer Renate und Kurt Ahl Familie Walther Schmidt sowie alle Geschwister und Angehörige Seite 33 DADANKSAGUNG NK S AG U NG Irmtraud Schüßler Anni Barwig * 25.05.1935 † 21.02.2014 † 11. 2. 2014 Herzlichen Wir danken Dank für alle Zeichen der Anteilnahme und des Mitgefühls sagen allen, wir allen, diezur sichletzten in Trauer uns verbunden fühlten sowie die sie Ruhemit geleitet haben. und ihre Anteilnahme in vielfältiger Weise bekundeten. Besonders bedanken möchten wir uns bei Frau Dr. Reh-Eisele Ebenso danken wir Herrn Koch, Herrn Dr. Thome, und Herrn Dr. Eisinger, der Pfarrer Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein, dem AWO Bestattungsinstitut Ebling und allder denen, die sie auf dem Seniorenzentrum Wörrstadt, Palliativstation der ihrem letzten Weg begleitet haben. Uniklinik Mainz, dem Bestattungsinstitut Stütz-Freitag sowie Herrn Pater John Peter. Im Namen aller Angehörigen: Familie Fehr Die Familie Udenheim, im März März 2014 2014 Wörrstadt, im Wörrstadt, im März 2014 Die Trauerfeier mit der anschließenden Urnenbeisetzung ist am Freitag, dem 28. März 2014 um 14 Uhr auf dem Friedhof Wörrstadt. Wir sind umgezogen: Untermarkt 1 · 55239 Gau-Odernheim Tel. 0 67 33 / 16 27 · Fax 94 78 04 Mobil 01 77 / 7 16 27 77 SCHAUS ONNTAG jeden 3. Son von 13.0 ntag im Monat 0 bis 16.0 Außerha 0 Uhr lb der ge se ke tz ine Bera tung undl. Öffnungszeite n kein Verk auf. 55288 Armsheim · Raiffeisenstr. 17 · (0 67 34) 94 09 - 00 · (0 67 34) 94 09 - 35 55246 Mainz-Kostheim · Hochheimer Str. 44 · (06134) 187700 · Fax 187702 Öffnungszeiten: Mo. - Fr., 10.00 - 18.00 Uhr · Sa., 10.00 - 13.00 Uhr Besuchen Sie unsere Bäderstudios oder vereinbaren Sie telefonisch Ihren Beratungstermin! 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Bestattungen Im Namen aller Angehörigen: Ebling Maria Mainzer Erledigung sämtlicher Formalitäten – Erdund Feuerbestattungen – Überführung mit eigenem Spezialfahrzeug Wörrstadt, im März 2014 55286 Wörrstadt · Friedrich-Ebert-Straße 79 55578 Wallertheim · Schimsheimer Straße 12 Telefon (0 67 32) 45 03 · Fax (0 67 32) 6 31 12 Für die vielen Beweise der Anteilnahme, die uns anlässlich des Heimgangs unserer lieben Mutter, Schwiegermutter, Großmutter und Urgroßmutter Gertrud Schuhmacher geb. Lindenborn * 15.7.1912 † 2.3.2014 entgegengebracht wurden, bedanken wir uns recht herzlich. Wir danken für die Anteilnahme in Wort und Schrift, für Grabschmuck und Geldspenden sowie allen, die sie auf ihrem letzten Weg begleiteten. Unser besonderer Dank gilt Herrn Pfarrer Engelbrecht für die Aussegnung und die Trauerfeier, dem Männergesangverein Germania für den Grabgesang, dem Gesangverein Liederkranz und dem Landfrauenverein für die Nachrufe. Der Evangelischen Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein danken wir für die liebevolle Pflege und Betreuung. Saulheim, im März 2014 Im Namen aller Angehörigen Horst und Edith Schuhmacher Donnerstag, den 27. März 2014 Anzeigenteil Glückwünsche Danksagungen Hochzeit Geburt Trauer ANZEIGEN KLEINANZEIGEN Beratung - Verkauf Christel Eppard Wallertheim · Marktplatz 6 Telefon 0 67 32 / 6 43 31 Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 7.30 - 12.00 Uhr und 14.30 - 18.00 Uhr, Sa. 7.30 - 13.00 Uhr Telefonische und digitale Anzeigenannahme nur im Verlag möglich unter Telefon 0 67 32/93 818 -12 oder per Fax unter 0 67 32/93 818 -20 [email protected] Seite 35 Ein herzliches Dankeschön sage ich allen, die mir zu meinem 80. Geburtstag mit Glückwünschen, Geschenken und Telefonaten viel Freude bereitet haben. Anneliese Schmitt Spiesheim, im März 2014 Herzlichen Glückwunsch! „So hübsch mit 2 Zöpfen kam sie in Sulzheim an und fand dort Hans, ihren Ehemann. 3 Kinder brachte sie zur Welt, 5 Enkel haben sich dazu gesellt. Sie lässt sich nicht unterkriegen und macht beharrlich weiter, unsere tapfere Elli Schneider. Wir wünschen Dir alles Gute und Gottes Segen zum 80. Geburtstag. Deine Kinder, Schwiegerkinder, Enkel und Katharina Sulzheim, 31. März 2014 Herzlich Willkommen Vom 28. März bis 25. Mai haben wir wieder unsere GUTSSCHÄNKE für Sie geöffnet! Freitag und Samstag ab 18 Uhr Sonntag ab 17 Uhr (So. 06.04. geschlossen) Probieren und genießen Sie unsere hervorragenden ROT- und WEISSWEINE sowie leckere Gerichte aus der Hofgutküche! 11. bis 13. April „Wein trifft Fisch“ 09. bis 11. Mai „Wein trifft Spargel“ VORMERKEN: 13. BIS 15. JUNI HOFFEST Das Team vom HOFGUT EBLING freut sich auf Sie! Ausserhalb 1 · 55288 Schornsheim www.hofgut-ebling.de · 06732-3481 Seite 36 Anzeigenteil Donnerstag, den 27. März 2014 20 Jahre Erfahrung! Geben Sie Ihre Immobilie in vertrauensvolle Hände ! 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