Schornsteinfeger Zeitung - Zentralverband Deutscher
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Schornsteinfeger Zeitung - Zentralverband Deutscher
03.12 SCHORNSTEIN Fachzeitschrift des Zentralverbandes Deutscher Schornsteinfeger e.V. Gewerkschaftlicher Fachverband NCSG-Kongress 2012 in Orlando Der Schornsteinfegerverlag GmbH, Konrad-Zuse-Str. 19, 99099 Erfurt, PVSt F 2306, Entgeld bezahlt DPAG 'LH 3UHPLXP /|VXQJ J +6 .$0,1 'DWHQEHUQDKPH NRVWHQORV 'LH ]XNXQIWVRULHQWLHUWH 6RIWZDUHO|VXQJ ]XU .HKUEH]LUNVYHUZDOWXQJ J +6 (XUR.$0 6FKRUQVWHLQ TXHUVFKQLWWVEHUHFKQXQJ J .$0,1 +6 7,6 7HFKQLVFKHV ,QIRUPDWLRQVV\VWHP LQNO +6 /XIWYHUEXQG J '(// 7HFKQLN&$' ,QWHUQHW 6HUYLFHV +6 )LEX (LQIDFKH XQG SURIHVVLRQHOOH %XFKKDOWXQJ J '$7 +6 .DVVH )KUXQJ GHU *HVFKlIWVNDVVH GLUHNW LP 3& J .DXIPDQQ +6 /RKQ *HKDOW %HUHFKQXQJ /|KQH XQG *HKlOWHU +277*(1527+ 62)7:$5( *PE+ &R .* 9RQ+QHIHOG6WU , .|OQ 7HO , )D[ ZZZKRWWJHQURWKGH HOOHQ W W V H E +HXWH KPHQVVWDU HUQH W Q 8 L EH OHQ K D ] H E Leitartikel 3 SCHORNSTEINFEGER 03.12 Gelebte Solidarität: Alle für einen Solidarität ist ein arg strapazierter Begriff in unserer Gesellschaft. Sie wird oft eingefordert und für sich in Anspruch genommen, bei näherer Betrachtung aber auch häufig missbraucht, um gewisse Ziele durchzusetzen, die dann, nachdem dies gelungen ist, aber nicht in gleicher Weise zurückgegeben wird. Solidarität kann man nicht erzwingen und wahrscheinlich auch nicht durch Vorträge und in Diskussionen erlernen oder sich aneignen. Solidarität ist viel mehr. Sie ist das Grundprinzip des menschlichen Zusammenlebens, ja ein moralischer Lebensstil, der ausdrückt, für eine gemeinsame Sache zu streiten, sein Verhalten vor sich selbst rechtfertigen zu können und persönliche Nachteile in Kauf zu nehmen, wenn es der Sache oder der Gemeinschaft dient. Abgeleitet vom lateinischen solidus, was so viel bedeutet wie gediegen, fest oder echt, ist Solidarität nicht an einzelne Ereignisse gebunden und muss bzw. kann daher immer neu eingefordert werden. Sie kann nicht beliebig verbogen werden, wie es für die eigenen Zwecke gerade passt. In den vielen Jahren meiner ZDS-Zugehörigkeit bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass Solidarität, Loyalität, Kollegialität und Freundschaft untrennbar miteinander verbunden sind. Das soll nicht heißen, dass man alles kritiklos hinnehmen und sich immer einer bestimmten Linie unterwerfen muss, um möglichst noch einen eigenen Vorteil daraus zu ziehen, sondern lediglich, die Kritik an der Sache und zum Nutzen derselben anzuwenden. Ich habe bei meiner Arbeit im und für den ZDS viele Kolleginnen und Kollegen kennen gelernt, für die solche Begriffe nicht nur bloße Worte, sondern gelebte Realität waren. Es gab oftmals Situationen, in denen sie selbst einen Vorteil daraus hätten ziehen können, sich einer bestimmten Strömung oder Meinung anzuschließen und damit gegen ihre Überzeugung oder zum Schaden der Gemeinschaft zu handeln. Sie haben es nicht getan, ja sie haben sogar ganz massive Einschnitte in ihrem beruflichen und privaten Leben in Kauf genommen, um der Sache und damit der Gemeinschaft der Kolleginnen und Kollegen zu dienen. Unvergessen sin sich in Streikause abgespielt haben: W legin, die wusste nächsten Tag im St ersehntes Arbeit beendet sein würde dennoch erschiene hat alles aufs Spiel – für die Gemeinsch für die gute Sache be Kollegen erlebt Arbeitskampf die zum ZDS über ihre Familie gestellt hab Viele dieser Geschichten von kleinen und großen Helden haben sich in unserem Verband schon zugetragen. Einige, die von außen einen Einblick in unsere Strukturen und unsere Art zu denken und zu handeln bekommen haben, waren sehr beeindruckt. Ein guter Freund sagte mir einmal: „Bei Euch habe ich endlich verstanden, was Solidarität wirklich heißt.“ Darauf können wir alle stolz sein! Der Satz „Einer für alle – alle für einen" der, so hoffe ich, noch nicht von allen Koppelschlössern und Kollerknöpfen verschwunden ist, lebt in unseren Herzen und zeigt sich in unserem Handeln. Wir dürfen ihn nicht missbrauchen und beliebig belasten. Wenn es aber gilt zusammenzustehen, bin ich überzeugt, dass wir ihn wieder und immer wieder durch unsere Handlungen belegen werden. Der eine oder andere mag sich über diesen etwas anderen Leitartikel wundern. Ich hatte allerdings das Gefühl, dass dies auch einmal so geschrieben werden muss. Ihr/Euer Bild: © ZDS-Archiv Frank Weber 1. Vorsitzender SCHORNSTEINFEGER 03.12 I M P R E S S 4 U Impressum M ANZEIGE 64. Jahrgang, Heft 03/2012 – ISSN 0940-6964 – Herausgeber Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. – Gewerkschaftlicher Fachverband – Eingetragen im: Vereinsregister Erfurt VR 2145 Vertreten durch: Frank Weber, Stefan Bolln und Stephan Lander Geschäftsstelle: Konrad-Zuse-Str. 19, 99099 Erfurt Telefon (0361) 78951-0 Telefax (0361) 78951-20 Internet: http://www.zds-schornsteinfeger.de E-Mail: [email protected] Verantwortlicher Redakteur Andreas Kramer, Magdeburger Str. 1 64846 Groß-Zimmern Telefon (06071) 74614, Telefax (06071) 74613 E Mail [email protected] Redaktion Andreas Kramer, Frank Weber, Stephan Lander, Daniel Fürst Copyright Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikro-verfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden, sie verbleiben in der Redaktion. Layout/Grafik/Schlussredaktion Druckerei Brandt GmbH; Herr Lenz Andreas Kramer Lektorat Sibylle Susok Hinweis Die von einem Verfasser gezeichneten Berichte geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Verlag: Der Schornsteinfegerverlag GmbH, Konrad-Zuse-Str. 19, 99099 Erfurt Telefon (0361) 78951-50 Telefax (0361) 78951 60 E Mail [email protected] Verwaltung Stellenanzeigen Dagmar Siegel Der Schornsteinfegerverlag GmbH, Konrad-Zuse-Str. 19, 99099 Erfurt E Mail: [email protected] Verwaltung Weiterbildungsanzeigen Dagmar Siegel E Mail: [email protected] Anzeigenverwaltung/Werbung Der Schornsteinfegerverlag GmbH, Konrad-Zuse-Str. 19, 99099 Erfurt Telefon (0361) 78951-50 Telefax (0361) 78951 60 Redaktions-/Anzeigenschluss für die Aprilausgabe 2012 ist der 23.03.2012 Druck Brandt GmbH, Rathausgasse 13, 53111 Bonn Telefon (02 28) 65 19 19 Telefax (02 28) 65 99 76 Monatliche Bezugspreise Der Bezugspreis für Mitglieder ist durch Mitgliedsbeitrag abgegolten. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt Euro 29,95 pro Jahr und wird durch Rechnung am Jahresanfang erhoben. Gedruckt auf 100% chlorfrei gebleichtem Papier. 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Bundes-Immissionsschutzverordnung (1.BImSchV) – Teil 2 DIN EN 13 384 – Feuerungstechnische Berechnung von Abgasanlagen Aus den Verbänden 24 26 NCSG Innovation 2012 – Internationaler Austausch der Schornsteinfeger Präsidiums-Meeting der ICU in Stockholm Service 27 27 29 Der Arbeitnehmerservice informiert: Einkommensteuerhilfeheft für Schornsteinfeger Der Arbeitnehmerservice informiert: Keine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit Aus 3 mach 1: Was vom Bruttolohn übrig bleibt Aus der Industrie 30 31 4. Zukunftsforum Abgastechnik 2012 – Fachtagung informiert über Stand der Technik und zukünftige Potenziale von Edelstahl-Abgasanlagen Wöhler CDL 210 – CO2-Datenlogger zur Raumluftbeurteilung Stellenmarkt 33 Stellengesuche/Stellenangebote SCHORNSTEINFEGER 03.12 6 Blickpunkt „Wir bleiben dran, das Schornsteinfegerwesen weiter zu entwickeln“ Interview mit John Pilger, Präsident des Chimney Safety Institute of America (CSIA) Lieber John, vor kurzem konnten wir uns persönlich auf dem NCSG-Kongress davon überzeugen, dass sich das amerikanische Schornsteinfegerwesen immens weiterentwickelt hat. Hierzu unseren größten Respekt! Das CSIA hat einen großen Anteil daran. Wie können wir uns die Ausbildung eines amerikanischen Schornsteinfegers in Eurem Zentrum in Indianapolis vorstellen und vor allem, welche Inhalte hat sie? John Pilger: Das CSIA bietet einen 6-tägigen Einführungskurs an, um die Schornsteinfeger in den Grundlagen des Fegens zu unterrichten. Dieser intensive Kurs wird 4 Mal pro Jahr abgehalten. Es wird über Inspektionen gelehrt und wie Schornsteinfeger-Systeme jeglicher Art (z.B. in Wohngebäuden, Holzöfen, Pellet Öfen, industriell gefertigte Kamine, Zentralheizungen und andere Öfen) gewartet werden können. Der Unterricht beinhaltet: • die NFPA 211 (National Fire Protection Association) Standards für Schornsteine, Kamine, Lüftungsöffnungen und das Verbrennen mit festen Brennstoffen, • ebenso wie z.B. eine schrittweise Anleitung, wie man beim Schornstein-Service Handel mit internationalen Codes, Freigaben, Standards und sonstigen Praktiken umgeht, • Gesundheits- und Sicherheitsausstattungen und Methoden. In über 30 Unterrichtsstunden eigenen sich die Teilnehmer Wissen an in den Bereichen Terminologie, Theorie, Werkzeuge, Systeme, Prozesse und Bedenken im Schornstein Service Handel. Ergänzend zum Unterricht im Klassenzimmer des Technologie Centers werden jeden Abend auch praktische Kurse angeboten, z.B. wie man die Werkzeuge richtig benutzt (anfassen, ausprobieren!!!) oder einfach über die verschiedenen Schornstein-Systeme – live zum Anschauen. Dieser Kurs kombiniert den theoretischen Unterricht im Klassenzimmer mit Praxisteilen zum Anfassen im Technologie Center und in richtigen Häusern von echten Kunden. So sieht eine typische Woche im Technologie Center aus: Montag: Notwendige Schornsteinfeger-Mathematik, Upsidedown-Feuer, Herde, Öfen und Boiler, Schornsteindächer und Rauchabzüge, Technische Daten von Backsteingebäuden, Rumford Masonry Kamine, katalytische Holz- und Gas-Brennkammern, Brennkammer-Prozess, Überblick über Heizungsund Lüftungssysteme – das Abendprogramm beinhaltet z.B. das Gießen einer Krone und das Rösten einer Rauchkammer. Dienstag: Kreosot modifizierende Chemikalien, wie geht man mit Tieren im Schornstein um, Bewertung und Platzierung der Leiter, Einbauabstände, empfohlener Werkzeugbestand im Fahrzeug, Schornstein-Begutachtung, Mitteilung, Mängelrüge/Schaden, Leitfaden Fehlerbehebung bei Holzöfen mit katalytischen Brennern, Holzöfen mit katalytischen Brennern und deren Funktionsweise, Gesundheit, Sicherheit und Werkzeuge, Inspektionen, IRC-Studie – das Abendprogramm beinhaltet die Funktionsweise und Anwendung einer Schornstein-Kamera. Mittwoch: Stahl-Einsatzrohre, der 6-Stufen SchornsteinFegen-Prozess, Schornstein reinigen im Labor – das Abendprogramm beinhaltet verbrennen und unterfüttern des Schornsteins. Bild: © ZDS-Archiv • Schornsteinprobleme während der Reinigung: das Verständnis von Zugluft und Strömung, das Feststellen von Abwinden, Zugluft-Umkehrungen, Stapel-Effekte, Aufwinde, Druckeffekte und -lehren, Blickpunkt 7 SCHORNSTEINFEGER 03.12 Donnerstag: Handfeuerlöscher, Details von Schornsteinen und Kaminen, Verständnis von Druck und die Verbindung zum Lüften, Hinweise für die Kunden. Freitag: Überblick, was ins Fahrzeug des Schornsteinfegers gehört, Praxistag – Dozent und Schüler fahren zum Kunden und fegen Schornsteine. Gibt es am Ende der 6-tägigen Schulung eine Prüfung? John Pilger: Am Samstag folgt dann der CSIA Certified Chimney Sweep Test. Der erste Teil besteht aus 100 Fragen zu unserem Handbuch Successful Chimney Sweeping und der NFPA 211 (National Fire Protection Association) Levels of Inspection. Die Prüflinge haben hierfür eine Stunde Zeit und müssen 80 Prozent der Fragen richtig beantworten. Im 2. Prüfungsabschnitt müssen die Studenten 30 Fragen beantworten zu den Residential Codes, das ist der Gebäudecode in 49 der 50 Bundesstaaten. Für diesen Teil haben die Studenten 1,5 Stunden Zeit und müssen 70 Prozent der Fragen korrekt beantworten. Mit der nötigen Vorbereitung und entsprechenden Übungseinheiten ist dieser schwierige Test aber ganz gut zu meistern. Nach bestandener Prüfung muss sich der Prüfling immer weiterbilden. Alle 3 Jahre muss er eine Auffrischungsprüfung ablegen. Entweder kann er nach 9 Unterrichtseinheiten (Continuing Education credit CEUs) den Test wiederholen oder er nimmt an 48 Einheiten teil und kann dann auf einen schriftlichen Test verzichten. Darüber hinaus bietet die CSIA einen achtstündigen Test für Schornsteinfeger an, die den Test wiederholen möchten. Diesen Test kann man im Technology Center, an verschiedenen Standorten oder auch online ablegen. Verglichen mit der Ausbildung in Deutschland, die mindestens 3 Jahre dauert, ist das eine verhältnismäßig kurze Zeit. Bietet die CSIA noch weitere Schulungen an? Bild: © ZDS-Archiv, CSIA John Pilger: Die CSIA bietet einige sehr nützliche Fortgeschrittenen-Kurse an, so zum Beispiel den zweitägigen Chimney-physics-course für Schornsteinfeger, der im CSIA Technologie Center oder an anderen nationalen Standorten durchgeführt wird. Diesen Kurs gibt es auch als 5-tägigien Online-Kurs. Die Teilnehmer lernen, wie man mit allgemeinen Beschwerden umgeht, was ungelernte Kräfte oftmals nicht können. Wenn die Teilnehmer das System Haus als Ganzes verstehen, gelingt es ihnen leichter, die richtigen Fragen bei der Erstdiagnose am Telefon zu stellen. Da die Gas- und Ölpreise in den USA enorm explodiert sind, überdenken viele Hausbesitzer in den USA die Effizienz ihrer Heizsysteme. Auf diesem Gebiet sind Deutschland und viele europäische Länder den USA weit voraus. In diesem 2-tägigen Intensivkurs lernen die Teilnehmer auf verständliche und leichte Art und Weise, wie man bei modernen Gebäuden Probleme bei der Schornsteinreinigung so diagnostiziert und löst, dass es auch für den Anwender leicht verständlich ist. Dies umfasst Probleme mit dem Luftdruck, Feststellen von Schadstoffen im Innenbereich, Festlegen der Anforderungen für Abzugsanlagen und der richtige Gebrauch der technischen Geräte. Des Weiteren gehören dazu Vergießen von vorgefertigten Kaminen, Geruchsprobleme bei Feuerstätten, Durchzugsrauch. Andreas Kramer im Gespräch mit John Pilger Auch folgende Fälle gehören dazu: oberer Kamin funktioniert – der untere nicht, Leistungs-Probleme bei eingeschossigen Feuerstätten in einem Zweifamilienhaus, Rußablagerungen an der Decke in Farmhäusern (Wohn- und Schlafzimmer) – Heizsystem im Keller, Probleme mit Kaminen nach Umbau, Cold drafts bei factory-built Kaminen, unregelmäßig auftretende Rauchprobleme bei höher gelegenen Gebäuden, Druckprobleme in mittelhohen Mehrfamilienhäusern mit Zentralheizung (Kamine rauchen und stinken), Geruchsentwicklung bei Gebrauch von Wärmetauschern, Verrußen durch innenbelüftete Gas-Logs. Die Teilnehmer erhalten die einmalige Gelegenheit ihre erlernten Fähigkeiten im CSIA-eigenen „TellTale“ Druck-Haus anzuwenden. Die Modellhäuser erlauben es den Studenten zunächst Probleme nachzustellen, um sie dann in einem Kontrollraum erfolgreich zu lösen. Das Druck-Haus ist ein sehr wertvolles Werkzeug, an dem die Studenten sehen können, wie das System Haus funktioniert. Vor einigen Jahren haben wir Frank Weber, Sascha Schweizer, Stephan Lander und Klaus Tapken bei ihrem Besuch in Indianapolis das TellTale Druck-Haus demonstriert und sie schienen beeindruckt. Der Kurs verbindet Training im Schulungsraum mit praktischer Übung in einer kontrollierten Umgebung mit Blower-door-Tests, die im CSIA Technology Center durchgeführt wurden. Des Weiteren gehören dazu Digitale Manometer, CO-Detektoren, feuergefährliche GasDetektoren, Zugluft-Messgeräte und Rauchstifte. Die Teilnehmer erhalten am Ende ein Profi-Set sowie eine Ermäßigung beim Kauf eines eigenen digitalen Manometers. Das "TellTale" Druck-Haus der CSIA SCHORNSTEINFEGER 03.12 8 Blickpunkt Der Kurs „Physik des Schornsteins“ wurde entwickelt, um den Hausbesitzern eine solide Antwort auf die meistgestelle Frage zu geben: Warum funktioniert dieser perfekte Kamin nicht? Installation und Fehlersuche bei Gas-Heizungen Dieser einwöchige Kurs beinhaltet den Begutachtung einer Gasfeuerstelle und Installationsanleitungen inklusive der Standards bei Gasfeuerstellen, Anforderungen an Verbrennung, Dimensionierung und Installation der Gasrohre, Fehlersuche, Erstellen eines Protokolls zum Kohlenstoffmonoxidgehalt und das Vorgehen bei Kraftstoff-Umtauschverfahren. Die Teilnehmer haben ebenso die Möglichkeit, sich zum zertifizierten Fachmann für Edelstahlrohre ausbilden zu lassen. Teilnehmer, die diesen Kurs erfolgreich abschließen, können dem Kunden qualifizierte Empfehlungen und Dienstleistungen im Bereich Gas-Heizungen anbieten und können somit auch Zusatzqualifikationen erwerben. Gearbeitet wird an realen Anwendungen im CSIA Technology Center Labor. Erlernt wird die Fehlersuche an Gas-Heizungen, die in Betrieb sind. Unterweiser unterstützen die Studenten dabei, das Gerät zu bedienen und für jedes die passende Belüftung festzulegen. Außerdem erhalten sie einen detaillierten und objektiven Überblick über die verschiedenen Gasheizgeräte. Der Kurs befähigt die Teilnehmer, effizient mit unterschiedlichen Gas-Heizungen zu arbeiten. Installation und Fehlersuche bei Holzfeuerstätten Dieser 5-Tages-Kurs findet ausschließlich im Technology Center der CSIA statt. Inhalte sind u.a. Energieeffizienz, Geräteauswahl und -dimensionierung, Installation von vorgefertigten Holzfeuerstätten und Kaminöfen sowie Fehlerbehebung bei Holzfeuerstätten. Dieser Intensivkurs richtet sich an alle, die bereits über Erfahrungen mit Holzfeuerstätten verfügen. Praktische Übungen werden im Labor des CSIA Technology Centers durchgeführt. Das ist kein Urlaub und die Unterrichtseinheiten dauern oftmals bis in die Abendstunden! gehören dazu: eingebaute, hocheffiziente Kamine, vorgefertigte Schornsteine und gemauerte Schornsteine. Ein kompletter Unterrichtstag beschäftigt sich mit dem richtigen Umgang mit Kunden, Anlagenbedienung sowie Wartung und Fehlerbehebung bei Holzfeuerstätten. Die Teilnehmer lernen auch, wie man die notwendigen Materialen richtig auswählt und berechnet, entwerfen Lüftungsanlagen und welches Werkzeug man am besten dafür verwendet. Ein weiterer beliebter Kurs beschäftigt sich der Abnahme und dem Erstellen von Protokollen. In diesem Kompaktkurs, der an verschiedenen Standorten des CSIA Technology Centers angeboten wird, kann man sich im Bereich Feuerstättenschau fortbilden. Die Dozenten konzentrieren sich in erster Linie darauf, den Studenten einen kundenfreundlichen Schreibstil zu vermitteln. Außerdem lernt man, Fotos in den Bericht einzubauen. Während des Kurses wird der Teilnehmer mindestens drei vollständige Berichte verfassen. Die Teilnehmer lernen schlichtweg alles, was sie für eine durch und durch professionelle Inspektion in diesem Bereich wissen müssen. Dazu gehören auch die Gemeinsamkeiten von IRC 2006 und NFPA 211 (Schornstein Standards), die Auswahl der Fotos, Bildbearbeitung, Archivierung, Bildauswertung u.v.m. Die CSIA bietet auch ein Programm für zertifizierte Schornsteinfeger an, die im Bereich Wäschetrockner Abluftöffnungen arbeiten, das sogenannte Zertifizierter Trocknerabluft Techniker Programm („Certified Dryer Exhaust Technician® CDET). Dieser Test überprüft das Verständnis eines Dryer Exhaust Technician’s der Basics, über die ein Techniker als qualifizierter Spezialist verfügen sollte. Techniker, die diese Prüfung ablegen möchten, werden in den Bereichen Gebäudecodes, NFPA 211, NFPA 54 (Nationale Brenngas Codes) Standards, und alle Facetten der Reinigung und Prüfung von privaten und gewerblichen Trockner-Abgasanlagen geschult. Dieser Kurs kann vor Ort oder auch als Online-Kurs absolviert werden. Die Teilnehmer lernen, wie man eine Installation plant und die Geräte auswählt unter Berücksichtigung von Größe, Ort und praktischen Anwendungen. Dazu gehören auch die Anforderungen an die Belüftungssysteme und die Installation von vorgefertigten Holzfeuerstätten, Kamin-Unterstützung und Bodenschutz, Feuerbox und Schornstein-Installation und zusätzliche Geräte und Zubehör. Installation von Holzöfen, inkl. freistehender Geräte, Herd-Installationen. Auch Zu unseren zahlreichen Online-Kursen gehört auch der Kurs „Ummantelung des Schornsteinmauerwerks mit Stahl“. Dieser Online-Kurs behandelt Schornsteininspektionen, Verträge und Gewährleistung, Dimensionierung der Abzugs- Bild: © CSIA Die Dozenten informieren über die Grundlagen der Holzverbrennung, Energieeffizienz, unterschiedliche Geräte, Codes und Standards bei den Holzfeuerstätten, Emission, Belüftung bei Holzfeuerstätten, Grundlagen des Luftzugs, Abzug und Belüftung, Anschlussstücke bei Kamin- und Holzöfen. Blickpunkt 9 SCHORNSTEINFEGER 03.12 Wie viele Dozenten gibt es in Indianpolis? John Pilger: Die CSIA hat derzeit ungefähr 15 Teilzeit-Unterweiser mit den unterschiedlichsten Schwerpunkten. Wir beschäftigen einen sogenannten Director of Education, vergleichbar mit eurem Vorstand Technik/ Bildung Stephan Lander. Ashley Elridge betreut alle Dozenten und ist für das Schulungsmaterial verantwortlich. Wie viel kostet eine Sechs-Tage-Schulung? John Pilger: Ungefähr 2.000 Dollar, zuzüglich der Kosten für Unterrichtsmaterial. Diese Gebühr beinhaltet auch eine einjährige Mitgliedschaft in der National Chimney Sweep Guild, der einzige national anerkannte Verband des amerikanischen Schornsteinfegerwesens. John Pilger bei seiner Rede anlässlich des Festaktes rohrs, Öldurchfluss, Gasdurchfluss, Metall-Spezifikationen, Gründe den Schornstein zu unterfüttern, die Bedeutung eines Rauchabzugs und warum der Schornstein bei der Unterfütterung ebenfalls inspiziert werden sollte. Das CSIA eLearning (online education) ist sehr gefragt, da wir die beliebtesten Seminare der Industrie in einem neuen Format anbieten. Die Teilnehmer erhalten CEUs online und jeden Monat kommt ein neues Thema hinzu. Bei uns gibt es auch sogenannte Gesundheits- und Sicherheits-Wochen. Jeden Monat können sich die Studenten aus der umfangreichen Datenbank des CSIA ein Thema aussuchen, und jeden Monat kommt eine neue Einheit hinzu, sodass die Betriebsinhaber und die Studenten immer auf dem neuesten Stand sind. Mit sogenannten C&S Quizzes können Studenten CSIA CEU‘s erhalten, wenn sie diese Codes & Standards Quizzes wählen. Wie du siehst, Andreas, bietet das CSIA eine ganze Menge in punkto Aus- und Weiterbildung. Das entspricht vielleicht nicht ganz den 3 Jahren wie in Deutschland, aber wir werden dranbleiben, die Ausbildung unserer Schornsteinfeger weiter zu entwickeln. Wie viele Schornsteinfeger werden pro Jahr ausgebildet? John Pilger: Das CSIA schult ungefähr 1.000 Schornsteinfeger in Präsenzphasen und Online-Kursen. Das heißt, dass es in einem so riesigen Land wie den USA immer noch nicht genügend gut ausgebildete Schornsteinfeger gibt? Bild: © ZDS-Archiv John Pilger: Ja, leider, denn für den Beruf des Schornsteinfegers gibt es nahezu keine gesetzlichen Regelungen. Schornsteinfegen in den USA ist freier Markt. Jeder kann in den nächsten Laden um die Ecke gehen und ein paar Bürsten, Stangen und Staubsauger kaufen und sich dann Schornsteinfeger nennen. Eben weil es so leicht ist, verzichten in den USA viele auf eine reguläre Ausbildung. Worin unterscheiden sich die CSIA und die National Chimney Sweep Guild? John Pilger: Die CSIA ist keine auf Gewinn orientierte Ausbildungseinrichtung, die bestimmten Steuergesetzen unterliegt. Sie bildet Schornsteinfeger und Beamte für Gebäude und von Schwestergesellschaften aus sowie die Öffentlichkeit in punkto Sicherheit von Schornsteinen, was das Eindringen von Feuer und Kohlenmonoxiden angeht. Es gibt einen Präsidenten, der darüber wacht, dass das Institut seine Aufgaben erfüllt, und einen Vorstand. Die National Chimney Sweep Guild ist eine Vertretung der Schornsteinfegerunternehmen. Sie kann für die Interessen der Schornsteinfeger einstehen, wo es die CSIA nicht kann. Sie haben Vertreter in den Bauordnungsämtern. Auch haben sie einen Präsidenten und einen Vorstand wie die CSIA. Wie viele von der CSIA ausgebildete Schornsteinfeger arbeiten in den USA und wie viele Schornsteinfeger gibt es insgesamt? Ich vermute, nicht alle haben eine Ausbildung absolviert, oder? John Pilger: Derzeit gibt es ungefähr 1.400 eingetragene Schornsteinfeger in den USA. Nach unseren Informationen sind ungefähr 10.000 Schornsteinfeger tätig, darunter allerdings einige Teilzeitbeschäftigte. In Deutschland muss ein Hausbesitzer ca. 30 € für eine reguläre Schornsteinreinigung bezahlen. Welche Kosten fallen hier an? John Pilger: Die US-amerikanischen Anti-trust Gesetze erlauben es uns nicht, spezielle Raten festzusetzen und die Gebühren sind regional sehr unterschiedlich. Eine Schornsteinreinigung beläuft sich ungefähr im Bereich von 150 – 300 US-Dollar. Viele eurer Leser werden jetzt sicherlich denken, WOW, aber unsere Schornsteinfeger verbringen mehr Zeit beim Kunden als in Deutschland. Während wir im Durchschnitt 4 bis 6 Haushalte am Tag schaffen, liegt die Quote in Deutschland um einiges höher, vor allem in städtischen Kehrbezirken. SCHORNSTEINFEGER 03.12 10 Blickpunkt Zur Person: Das ist in der Tat ein großer Unterschied! Es scheint, dass sich das nicht jeder regelmäßig leisten kann. Ist das Kehren gesetzlich geregelt? John Pilger: Nein. Hauseigentümer müssen ihre Heizungsund Lüftungsanlagen nicht untersuchen und/oder kehren lassen. Manchmal empfehlen regionale Gerichte eine Überprüfung, wenn das Haus zum Verkauf steht. Aber selbst dies wird sehr uneinheitlich gehandhabt. Die National Fire Protection Association und die CSIA empfehlen eine jährliche Überprüfung der Schornsteine und Lüftungsanlagen, gegebenenfalls auch eine Reinigung, aber das ist nicht verpflichtend. Soll das heißen, dass der Betreiber keine Konsequenzen zu befürchten hat, wenn er nicht von einem Profi fegen lässt? John Pilger: Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, obwohl die CSIA natürlich darauf verweist, dass es zu erheblichen Sicherheitsmängeln kommen kann, wenn der Hauseigentümer seiner jährlichen Kehrpflicht nicht nachkommt. Es wäre sicherlich sehr interessant, mehr über das Schornsteinfegerwesen in den USA zu erfahren. Wir hoffen, dass wir dich auf unserem nächsten Zentralverbandstag in Rostock im Juni 2012 begrüßen können. John Pilger: Ich freue mich schon darauf, weitere Einblicke ins amerikanische Schornsteinfegerwesen geben zu können! Wir freuen uns sehr auf ein Wiedersehen in Rostock. Vielen Dank, lieber John, für dieses interessante Gespräch und alles Gute für dich und die CSIA. John Pilger, geboren 19.02.1955 in New York City Wohnort: Smithtown, Long Island, New York verheiratet, 2 Töchter Präsident der CSIA Werdegang: • A.A.S. Fire Protection Technology – Suffolk County College • Chimney Safety Institute of America Certified Chimney Sweep #1780 • Chimney Safety Institute of America Certified Dryer Vent Technician #004 • National Fireplace Institute Certified Woodburning Specialist #104017 (Instructor) • FIRE- Certified Fireplace Inspector #126 – Fireplace Investigation Research • seit 39 Jahren bei der freiwilligen Feuerwehr, Past Fire Chief & Fire Marshal Hobby: Mitglied bei der Fire Department Marching Band Über die CSIA: Gegründet: 1982 Kontaktdaten: John Pilger, Präsident ([email protected]), Mark McSweeney, Geschäftsführender Vorsitzender ([email protected]) www.csia.org Struktur: 11-köpfiger ehrenamtlicher Vorstand (John Pilger, Präsident); 8-köpfige Verwaltung (Mark McSweeney, Geschäftsführender Vorsitzender) Unterweiser: Ein Direktor und derzeit 15 Teilzeit-Referenten mit unterschiedlichen technischen Schwerpunkten Unterrichtsmethoden: Mix aus theoretischen und praktischen Kursen in Indiana und an verschiedenen Standorten in den USA, sowie onlineKurse Bild: © CSIA John Pilger: Ich danke dir, Andreas! CITROËN BUSINESS www.citroen-schornsteinfeger.de HIER IST NICHT NUR DER PREIS IN ORDNUNG. CITROËN BERLINGO CITROËN NEMO KASTENWAGEN L1 VTi 95 NIVEAU A KASTENWAGEN HDi 75 NIVEAU A KOMPLETTPREIS1 MIT BEKLEBUNG UND SORTIMO®-EINRICHTUNG: KOMPLETTPREIS1 MIT BEKLEBUNG UND SORTIMO®-EINRICHTUNG: 10.711,–2 € 1 10.514,–2 € zzgl. Einbau, 2UVP zzgl. MwSt. und Fracht, bei allen teilnehmenden CITROËN Händlern oder Sortimo®-Stationen. Abb. zeigen Modelle mit Zusatzausstattung. DER CITROËN BERLINGO UND CITROËN NEMO MIT SORTIMO®-KOMPLETTPAKET. Diese zwei verstehen wirklich was von Ihrem Job: der wendige CITROËN NEMO – mit gerade mal 3,86 m Außenlänge – und der komfortable CITROËN BERLINGO, der es auf bis zu 3,7 m3 Laderaumvolumen bringt. Beide sind tatsächlich für Sie gemacht – denn mit der Sortimo®-Einrichtung erfüllen sie genau die Anforderungen, die der Beruf des Schornsteinfegers mit sich bringt. Vom Kehr- bis zum Messgerät – hier hat alles seinen Platz und ist sofort griffbereit. 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März 2010 errichtet werden § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 1: Gebrauchte Anlagen und Anlagen nach einem Umzug Nennwärmeleistung (Kilowatt) Staub (g/m3) CO (g/m3) Nummer 1 bis 3a ≥ 4 ≤ 500 0,09 1,0 > 500 0,09 0,5 Nummer 4 bis 5 ≥4 ≤ 500 0,10 1,0 > 500 0,10 0,5 Nummer 5a ≥ 4 ≤ 500 0,06 0,8 < 500 0,06 0,5 ≥ 300 ≤ 100 0,10 0,8 > 100 ≤ 500 0,10 0,5 > 500 0,10 0,3 Nummer 8 und 13 ≥ 4 < 100 0,10 1,0 Nummer 1 bis 5a ≥4 0,02 0,4 ≥ 30 ≤ 500 0,02 0,4 > 500 0,02 0,3 ≥ 4 < 100 0,02 0,4 Nummer 6 bis 7 Stufe 2: Anlagen, die nach dem 31.12.2014 errichtet werden Wie ist mit Anlagen umzugehen, die nicht nach Baurecht abgenommen wurden? Die Anlagen werden wie abgenommene Anlagen mit entsprechendem Errichtungsdatum behandelt. Sofern über das Typenschild die Typenprüfung nicht feststellbar ist, kann hilfsweise auch das Aufstellungsjahr oder das Baujahr des Gebäudes, in dem die Einzelraumfeuerungsanlage errichtet wurde, herangezogen werden. Brennstoff nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 bis 7 Nummer 8 und 13 Tabelle 1 §§ 4 und 5 legen in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Errichtung unterschiedliche Grenzwerte fest. Welcher Errichtungszeitpunkt gilt für bereits betriebene Anlagen, die nach einem Umzug oder Verkauf an einer anderen Stelle aufgestellt werden? Die 1. BImSchV richtet sich an die Errichtung der Feuerstätte, nicht die Erstinbetriebnahme! (1) Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen, sind so zu errichten und zu betreiben, dass die nach Anlage 2 ermittelten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen, sind so zu errichten und zu betreiben, dass die nach Anlage 2 ermittelten Massenkonzentrationen die folgenden Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenstoffmonoxid (CO) nicht überschreiten: Insofern sind die Anforderungen der 1. BImSchV jeweils zum Zeitpunkt der Errichtung am neuen Standort einzuhalten. Soll ein bereits an anderer Stelle betriebenes Gerät an einem neuen Standort betrieben werden (z.B. Verkauf eines Altgerätes, Umzug), müssen die Anforderungen der jeweiligen Feuerstättenart (Einzel- oder zentrale Feuerungsanlage) und der Stufe nach Anlage 4 oder § 5 Abs. 1 eingehalten werden. Zu § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 Abs. 3: Historische Öfen (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für 1. nichtgewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt, Wissen Stufe 1: Einrichtung ab dem 22. März 2010 Stufe 2: Einrichtung Errichtung nach ab dem 22. dem 31. Dezember März 2010 2014 Feuerstättenart Technische Regeln CO (g/m3) Staub (g/m3) CO (g/m3) Staub (g/m3) Mindestwirklungsgrad [%] Raumheizer mit Fachfeuerung DIN EN 13240 (Ausgabe Oktober 2005) Zeitbrand 2,0 0,075 1,25 0,04 73 Raumheizer mit Füllfeuerung DIN EN 15250/A1 (Ausgabe Oktober 2005) Dauerbrand 2,5 0,075 1,25 0,04 70 Speichereinzelfeuerstätten DIN EN 15250/A1 (Ausgabe Juni 2007) 2,0 0,075 1,25 0,04 75 Kamineinsätze (geschlossene Betriebsweise) DIN EN 13229 (Ausgabe Oktober 2005) 2,0 0,075 1,25 0,04 75 Kachelofeneinsätze mit Flachfeuerung DIN EN 13229/A1 (Ausgabe Oktober 2005) 2,0 0,075 1,25 0,04 80 Kachelofeneinsätze mit Füllfeuerung DIN EN 13229/A1 (Ausgabe Oktober 2005) 2,5 0,075 1,25 0,04 80 Herde DIN EN 12815 (Ausgabe September 2005) 3,0 0,075 1,50 0,04 70 Heizungsherde DIN EN 12815 (Ausgabe September 2005) 3,5 0,075 1,50 0,04 75 Pelletöfen ohne Wassertasche DIN EN 14785 (Ausgabe September 2006) 0,40 0,05 Pelletöfen mit Wasertasche DIN EN 14785 (Ausgabe September 2006) 0,40 0,03 Tabelle 2 13 SCHORNSTEINFEGER 03.12 Historische Öfen werden nur in geringem Umfang gehandelt. Vielfach handelt es sich bei diesen Öfen um schützenswerte Kulturgüter, die zu dekorativen Zwecken aufgestellt, aber nur sehr selten zum Heizen genutzt werden. § 26 Abs. 3 nimmt gezielt nicht nur Öfen, die vor dem 1.1.1950 in errichtet wurden, sondern auch solche, die vor dem 1.1.1950 hergestellt wurden, von der Übergangsregelung aus. Die Begründung zur 1. BImSchV erläutert, dass dies auch für Anlagen gilt, die zu Zwecken der Restaurierung oder Reparatur abgebaut und später wieder aufgestellt werden, sagt aber nichts zum Ort der erneuten Aufstellung. Die Aufstellung eines historischen Ofens an einem 0,25 0,03 85 neuen Ort ohne Nachweis nach § 4 Abs. 3 kann mit ei0,25 0,02 90 ner Anordnung nach § 24 BImSchG unter der Maßgabe erfolgen, dass er in Analogie zur Regelung für offene Kamine nur gelegentlich betrieben wird. 2. offene Kamine nach § 2 Nummer 12, Zu § 4 Abs. 3: Saunaöfen 3. Grundöfen nach § 2 Nummer 13, Einzelraumfeuerungsanlagen dürfen nur betrieben werden, wenn durch eine Typprüfung des Herstellers belegt werden kann, dass unter Prüfbedingungen die Anforderungen an die Emissionen nach Anlage 4 Nr. 1 eingehalten werden. 4. Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt, sowie Gilt diese Anforderung auch für Saunaöfen? 5. Einzelraumfeuerungsanlagen, bei denen der Betreiber gegenüber dem Bezirksschornsteinfegermeister glaubhaft machen kann, dass sie vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden. Wird eine Einzelraumfeuerungsanlage errichtet, muss sie die Anforderungen des § 4 Abs. 3 einhalten. § 26 legt Anforderungen und Übergangsfristen für bestehende Anlagen fest, § 26 Abs. 3 enthält eine Ausnahme von diesen Übergangsfristen für Anlagen, „bei denen der Betreiber gegenüber dem Bezirksschornsteinfegermeister glaubhaft machen kann, dass sie vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden.“ In geringem Umfang werden restaurierte antike Öfen im Handel angeboten. Gelten die Anforderungen des § 4 Abs. 3, wenn Öfen, die vor dem 1.1.1950 hergestellt wurden, an einem anderen Ort errichtet werden? Saunaöfen entsprechen der Definition einer Einzelraumfeuerungsanlage nach § 2 Nr. 3. Sie müssen damit die Anforderungen des Anhangs 4, Nr. 1 für Raumheizer mit Flachfeuerung nach DIN EN 13240 erfüllen! Zu § 19 Abs. 1: Ableitbedingungen für Abgase (1) Die Austrittsöffnung von Schornsteinen bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die ab dem 22. März 2010 errichtet oder wesentlich geändert werden, müssen 1. bei Dachneigungen a) bis einschließlich 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 Meter entfernt sein, SCHORNSTEINFEGER 03.12 14 Wissen b) von mehr als 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder einen horizontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens 2 Meter und 30 Zentimeter haben; 2. bei Feuerungsanlagen mit einer Gesamtwärmeleistung bis 50 Kilowatt in einem Umkreis von 15 Metern die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens 1 Meter überragen; der Umkreis vergrößert sich um 2 Meter je weitere angefangene 50 Kilowatt bis auf höchstens 40 Meter. § 19 Abs. 1 legt Ableitbedingungen für Abgase bei Errichtung oder einer wesentlichen Änderung fest. Bezieht sich die „Errichtung oder die wesentliche Änderung“ auf den Schornstein oder auf die Feuerungsanlage? Hiernach hat der Betreiber einer ab 22. März 2010 errichteten oder wesentlich geänderten Feuerungsanlage für feste Brennstoffe die Einhaltung der Anforderungen des § 19 Absatz 1 und 2 vor der Inbetriebnahme der Anlage von einer Schornsteinfegerin oder einem Schornsteinfeger festzustellen zu lassen. Eine wesentliche Änderung des Schornsteins kann jedoch die Immissionssituation ebenfalls erheblich beeinflussen. Sie ist für die Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen an die Schornsteinhöhe ebenfalls maßgeblich. Die Frage hierbei ist: „Was ist eine wesentliche Änderung des Schornsteins?“ Im Klartext: Wenn der Schornstein abgetragen und neu aufgebaut wird bzw. eine Komplettsanierung stattfindet, müssen auch hier die Anforderungen des § 19 eingehalten werden! Zu § 19 Abs. 1: Ableitbedingungen für Abgase Die Einhaltung der Anforderungen nach § 19 der 1. BImSchV ist ausgerichtet auf die Errichtung oder wesentliche Änderung der Feuerungsanlage, und hier insbesondere auf die Feuerstätte, die den emissionsrelevanten Kern der Anlage darstellt (siehe Frage zu § 2 Abs. 5). Dies wird auch verdeutlicht durch § 14 Abs. 1 der 1. BImSchV: § 19 Abs. 1 legt Anforderungen an die Lage der Austrittsöffnung von Schornsteinen fest. Die Forderungen an die Lage der Austrittsöffnung von Schornsteinen in der 1. BImSchV decken sich nicht mit den ANZEIGE oder angestellter Meister on si als Azubi, Geselle es auf deine Situation ekt Service ist optimal dir Arbeitnehmer- prof Die Analyse des ice Arbe rv i tn e m r-S h e e zugeschnitten. Nutze den kostenlosen Finanzcheck. e Email Laß Dich beraten. Per Telefon, oder vor Ort. So wie Du es möchtest. ell - erfahren [email protected] www.arbeitnehmerservice.net www .arbeitnehmerservice.net Kostenlose Servicenummer: 0800 / GESELLE (437 3553) Wissen Anforderungen der Feuerungsverordnungen der Länder. Wie ist zu verfahren, wenn lediglich die Vorgaben der FeuV erfüllt sind und die Anforderungen der 1. BImSchV nicht erfüllt werden? 15 SCHORNSTEINFEGER 03.12 E M I S S I O N S MESSTECHNIK Sei fair zur Umwelt ABGASANALYSE DER SPITZENKLASSE Die 1. BImSchV verdrängt als Bundesrecht (Art. 31 – hier i.V.m Art. 72 Abs. 1, 74 Abs. 1 Nr. 24 GG) entgegenstehendes oder gleichlautendes Landesrecht. SPECTRA plus Das Ergebnis der Überprüfung der Schornsteinhöhe nach 1. BImSchV ist zu bescheinigen. Der Betreiber sollte auf seine Nachweispflicht gegenüber dem Bezirksschornsteinfegermeister hingewiesen werden. Werden die Anforderungen der 1. BImSchV bezüglich der Ableitbedingungen nicht eingehalten, meldet der Bezirksschornsteinfegermeister das Ergebnis der zuständigen Überwachungsbehörde. Die neue MRU-MESSGERÄTE GENERATION SUPER PREIS! SUPER LEISTUNG! Zu § 26 Abs. 1 – Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen (1) Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, dürfen nur weiterbetrieben werden, wenn nachfolgende Grenzwerte nicht überschritten werden: 1. Staub: 0,15 Gramm je Kubikmeter, 2. Kohlenmonoxid: 4 Gramm je Kubikmeter. Der Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte kann 0611 1. durch Vorlage einer Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder 2. durch eine Messung unter entsprechender Anwendung der Bestimmungen der Anlage 4 Nummer 3 durch eine Schornsteinfegerin oder einen Schornsteinfeger geführt werden. Abgasanalyse (Öl, Gas, Feststoffe u.v.m.) Gasdetektor Dichtheitsprüfungen gem. TRGI Heizungs-Check 4-Pa Test Druckmessungen Temperaturmessungen 30 Sek. Mittelwert gem. neuer BImSchV SD-Karte: 2 GB Datenspeicher 3. § 26 Abs. 1 legt Grenzwerte für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen fest. Wie ist mit Anlagen umzugehen, bei deren Typprüfung lediglich die Kohlenmonoxid-, nicht aber die Staubemissionen erfasst wurden? Bei bestehenden Anlagen ist zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des § 26 Abs. 1 (Staub und Kohlenmonoxid) die Vorlage einer Prüfbescheinigung ausreichend, mit der die Unterschreitung einer CO-Konzentration von 1,5 g/m³ bescheinigt wird. Bluetooth: Datentransfer und Gerätefernsteuerung USB: Akkuladung und Datentransfer Erläuterung: ® seit 1984 MRU – schon immer eine zukunftssichere Entscheidung ANZEIGEN Sehr viele ältere Prüfbescheinigungen z.B. zum Nachweis der Einhaltung der „Stuttgarter“ oder „Regensburger“ Anforderungen (gemäß Brennstoffverordnungen) enthalten keine Angaben zu den Staubemissionen. Es ist aber bekannt, dass bei CO-Gehalten von weniger als 1,5 g/m³ die Staubemissionen handbeschickter Anlagen wegen des geringen Rußanteils eine Staubkonzentration von 0,15 g/m³ i.d.R. nicht IRDA: Druckschnittstelle für schnelle Ausdrucke MRU GmbH 74172 Neckarsulm-Obereisesheim Fon 0 71 32 - 99 62 0 · Fax 0 71 32 - 99 62 20 [email protected] · www.mru.eu SCHORNSTEINFEGER 03.12 16 Wissen überschreiten (siehe Abschnitt 4.3 Bericht II in „Vereinfachte Überwachung der Staubemissionen bei Holz-Kleinfeuerungsanlagen, Delta-PMethode“,BayLfU, 2003). Zu § 26 Abs. 2: Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe § 26 enthält die Anforderungen für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe. Absatz 2 bestimmt die Fristen zur Nachrüstung von Staubfiltern oder zur Außerbetriebnahme bei Nichteinhaltung der Grenzwerte. Auslegungsprobleme: Die Übergangsregeln für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe sehen die Einführung von Grenzwerten für Staub und CO vor. Kann die Einhaltung der Grenzwerte nicht bis zum 31.12.2013 nachgewiesen werden, sind die Anlagen nach § 26 Abs. 2 außer Betrieb zu nehmen, oder mit Einrichtungen zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik nachzurüsten. Nach dem Wortlaut würde es auch bei einer Überschreitung des Grenzwertes für CO ausreichen, Einrichtungen zur Reduzierung der Staubemissionen nachzurüsten. Es stellt sich die Frage, ob diese Lesart so gewollt ist oder ob die Vorschrift so zu lesen ist, dass bei Überschreitung des Grenzwertes für CO nur eine Außerbetriebnahme in Frage kommt. Die Vorschrift ist so auszulegen, dass bei Überschreitung des Grenzwertes für CO nur die Außerbetriebnahme in Frage kommt, es sei denn, die Maßnahme zur Reduzierung der Staubemission führt auch zur Verminderung der CO-Emission, was aber entsprechend Absatz 1 nachzuweisen wäre. § 26 Abs. 5 Satz 3: Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe (5) Der Betreiber einer bestehenden Einzelraumfeuerungsanlage hat bis einschließlich 31. Dezember 2012 das Datum auf dem Typschild der Anlage vom Bezirksschornsteinfegermeister im Rahmen der Feuerstättenschau feststellen zu lassen. Sofern bis einschließlich 31. Dezember 2012 keine Feuerstättenschau durchgeführt wird, kann die Feststellung des ANZEIGE Datums auf dem Typschild auch im Zusammenhang mit anderen Schornsteinfegerarbeiten erfolgen. Nachweise nach Absatz 1 Satz 2 müssen bis spätestens 31. Dezember 2012 dem Bezirksschornsteinfegermeister vorgelegt werden. Der Bezirksschornsteinfegermeister hat im Rahmen der Feuerstättenschau oder im Zusammenhang mit anderen Schornsteinfegerarbeiten spätestens zwei Jahre vor dem Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme dem Betreiber der Anlage zu informieren. Nachweise nach Abs. 1 Satz 2 (Nachweis der Grenzwerteinhaltung über Prüfstands- oder Einzelmessungen) müssen bis spätestens 31.12.2012 dem (der) Bezirksschornsteinfeger(in) vorgelegt werden. Die Regelung steht im Widerspruch zu § 26 Abs. 2, wonach Anlagen entsprechend den Übergangsregelungen nachzurüsten oder außer Betrieb zu nehmen sind, wenn ein Nachweis über die Grenzwerteinhaltung bis einschließlich 31.12.2013 nicht geführt werden kann. Nach Absatz 5 stellt der Bezirksschornsteinfegermeister bis zum 31.12.2012 das Datum auf dem Typenschild fest. Bis zum gleichen Zeitpunkt kann der Betreiber Nachweise darüber erbringen, dass eine Anlage die Grenzwerte nach Abs. 1 einhält. Sollte der Betreiber einen solchen Nachweis nicht erbringen, so stellt der Bezirksschornsteinfegermeister bis zum 31.12.2013 fest, bis zu welchem Zeitpunkt die betreffende Anlage nachzurüsten oder außer Betrieb zu nehmen ist. Diese unterschiedlichen Termine sind bei der Novellierung zu spät erkannt worden und konnten nicht mehr korrigiert werden. Ein rechtlich relevanter Grund, dem Anlagenbetreiber den Nachweis in der Zeit zwischen dem 31.12.2012 und dem 31.12.2013 zu verwehren, ist nicht ersichtlich. Da es sich um einen redaktionellen Fehler handelt, sollte hier das Jahr 2013 zugrunde gelegt werden. Es würde sonst einen offensichtlichen Wertungswiderspruch in § 26 darstellen. Der Nachweis des Betreibers muss daher bis 31.12.2013 möglich sein. Wissen 17 SCHORNSTEINFEGER 03.12 DIN EN 13 384 – Feuerungstechnische Berechnung von Abgasanlagen Die DIN EN 13384 ist eigentlich eine der grundlegendsten DIN-Normen für das Schornsteinfegerhandwerk. Mit ihr können zuverlässig die exakten Querschnitte für Abgasanlagen bestimmt werden bzw. verlässliche Aussagen darüber getroffen werden, ob der Anschluss einer Feuerstätte an eine bestehende Abgasanlage hinsichtlich der Druck- und Temperaturbedingungen möglich ist. Gerade in Zeiten des Booms von holzbefeuerten Kaminöfen, Herden und Kachelöfen ist hierzu eine verlässliche Aussage für den Betreiber der Feuerstätte von Nöten. Allerdings ist dazu ein sicherer Umgang mit der Software und natürlich die Kenntnis über die Inhalte der DIN EN 13384 notwendig, um rechnerische Fehler ausschließen zu können. Daher wollen wir im Folgenden die Kernelemente der DIN-Norm näher erläutern: DIN EN 13384-1 (Einfachbelegung) Anwendungsbereich Die EN 13384 Teil 1 ist die Norm für die feuerungstechnische Berechnung von Abgasanlagen mit einer Feuerstätte. Sie gilt für Abgasanlagen und Verbindungsstücke aller Art, für Feuerungen mit festen, flüssigen und gasförmigen Brennstoffen, für alle Wärmeleistungen. Sie gilt auch für die Berechnung von Abmessungen von Abgasanlagen, für Abgase mit niedrigen Temperaturen (Brennwertgeräte und Abgasleitungen), für Unterdruck und Überdruck. DIN EN 13384-2 (Mehrfachbelegung) Anwendungsbereich Wärmedurchlasswiderstände/Querschnitte EN 13384-2 gilt nicht für Abgasanlagen mit unterschiedlichen Wärmedurchlasswiderständen oder Querschnitten in den verschiedenen Abschnitten der Abgasanlage. Energiegewinne werden durch diesen Teil der Normenreihe nicht berücksichtigt. Bis zu 5 Vollgeschosse Die Norm EN 13384-2 gilt nicht für Abgasanlagen mit Mehrfachanschlüssen aus mehr als 5 Geschossen (gilt nicht für Luft-Abgasanlagen). Wenn nämlich bei einer Mehrfachbelegung eine oder mehrere Feuerstätten über dem 5. Vollgeschoss aufgestellt sind, können durch Windanströmung des (hohen) Gebäudes Druckdifferenzen zwischen den Aufstellräumen der Wärmeerzeuger auftreten, die mit den Mitteln der EN 13384-2 nicht berechenbar sind. Offene Feuerstätten EN 13384-2 gilt nicht für Abgasanlagen für offene Feuerstätten, z.B. offene Kamine oder Abgaseinleitungen in die Abgasanlage, die bestimmungsgemäß offen im Raum betrieben werden. Hierfür ist weiterhin die EN 13384-1 zuständig. Für Hausschornsteine regelt DIN V 18160 Teil 1, welche Feuerstätten an einer eigenen Abgasanlage anzuschließen sind. Mix ohne und mit Gebläse Die EN 13384 Teil 2 ist die Norm für die feuerungstechnische Berechnung von mehrfach belegten, planmäßig mit Unterdruck betriebenen Abgasanlagen und Abgasleitungen sowie für Feuerstätten für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe. Sie gilt für Abgasanlagen ebenso wie für Abgasleitungen. Dieser Normenteil umfasst EN 13384-2 gilt nicht für Abgasanlagen, an denen Feuerstätten aus einem Gemisch aus Abgasen von Ventilator unterstützten Überdruckbrennern oder Naturzugkesseln angeschlossen sind. a) Abgasanlagen, in die mehrere Verbindungsstücke von einzelnen oder mehreren Feuerstätten in Mehrfachanordnung münden, und EN 13384-2 gilt nicht für raumluftunabhängige Feuerstätten, die ihre Verbrennungsluft durch Zuluftöffnungen oder dichte Leitungen (Zuluftkanäle) vom Freien beziehen, falls nicht alle diese Feuerstätten im gleichen Raum aufgestellt sind. b) Abgasanlagen, in die ein bestimmtes Verbindungsstück mündet, das mehrere Feuerstätten in Kaskadenschaltung verbindet. Der Fall von Mehrfachanschlüssen von Kaskadenschaltungen ist durch a) abgedeckt. Allerdings ist Teil 2 der Norm nicht für alle Situationen als Berechnungsgrundlage anwendbar. Der Anwendungsbereich ist bei folgenden Gegebenheiten eingeschränkt: Zuluft über dichte Leitungen vom Freien Feuerstätten-Kenndaten Die Feuerstätten-Kenndaten (Abgaswertetripel) legen die für die Berechnung der Abgasanlage relevanten Werte einer Feuerstätte fest. Sie umfassen: • mW Abgasmassenstrom • TW Abgastemperatur der Feuerstätte • PW Notwendiger Förderdruck der Feuerstätte SCHORNSTEINFEGER 03.12 18 Wissen Für die Berechnung des Taupunkts muss darüber hinaus die Volumenkonzentration an CO2 im Abgas bekannt sein, außerdem der Querschnitt des Abgasstutzens. Die Angabe von Nennwärmeleistung und Feuerungswärmeleistung ist nur dann erforderlich, wenn die Abgaswerte nicht bekannt und nach EN 13384 errechnet werden müssen. In EN 13384-1 (Einfachbelegung) reichen diese Werte für die Berechnung aus. Die Berechnung wird einfach mit den angegebenen Werten durchgeführt. Feuerstätten-Kennlinien Für die Berechnung mehrfach belegter Abgasanlegen dagegen müssen außerdem noch Kennlinien für den notwendigen Förderdruck und für die Abgastemperatur angegeben werden. Die Kennlinien beschreiben, wie sich der errechnete (tatsächliche) notwendige Förderdruck PWc bzw. die errechnete (tatsächliche) Abgastemperatur TWc der Feuerstätte gegenüber den planmäßigen Werten PW bzw. TW verändern, wenn sich der Abgasmassenstrom ändert. Mündung ist der netto übrig bleibende Zug der Abgasanlage, der tatsächliche Unterdruck an der Abgaseinführung in die Abgasanlage PZ: PZ = PH - PR - PL Notwendiger Unterdruck an der Abgaseinführung in die Abgasanlage PZe Betrachtet man den Strömungsweg bis zur Abgaseinführung (Zuluft, Feuerstätte, Verbindungsstück), so treten hier verschiedene Druckverluste auf: PFV der notwendige Förderdruck für das Verbindungsstück, PW der notwendige Förderdruck für die Feuerstätte, PB der notwendige Förderdruck für die Zuluft. Die Summe aller Druckverluste (notwendigen Förderdrücke) ist der an der Abgaseinführung in die Abgasanlage erforderliche Unterdruck PZe: PZe = PFV + PW + PB Abbildung 1: PWc-Kennlinie für eine atmosphärische Gasfeuerstätte in Betrieb. Der graue Punkt markiert die vom Hersteller angegebenen planmäßigen Werte In EN 13384-1 (Einfachbelegung) wird nun einfach der tatsächliche Unterdruck an der Abgaseinführung PZ (IstWert) verglichen mit dem an dieser Stelle erforderlichen Unterdruck PZe (Soll-Wert). Die Druckbedingung ist erfüllt, wenn der tatsächliche Unterdruck PZ an der Abgaseinführung in die Abgasanlage mindestens so groß ist wie die Summe der Verluste PZe von Verbindungsstück, Feuerstätte und Zuluft. für den Abgasmassenstrom mW und den notwendigen Förderdruck PW. Wenn der Zug der Abgasanlage zum Beispiel ansteigt, wird mehr Luft über die Strömungssicherung gefördert, so dass der errechnete (tatsächliche) Massenstrom ansteigt, also auch der errechnete (tatsächliche) notwendige Förderdruck. Der Arbeitspunkt (schwarzer Punkt auf der Kennlinie) verschiebt sich dadurch, bis das Gleichgewicht PZ = PZe wiederhergestellt ist. Ein Abgaswertetripel mW, TW, PW ergibt jeweils einen Punkt auf jeder Kennlinie und legt damit die Lage der Kennlinien fest. Die Form der Kennlinie wird dagegen von EN 13384-2 vorgegeben, sofern der Hersteller der Feuerstätte nichts anderes angibt. Das in der Abgasanlage nach oben strömende Abgas hat eine höhere Temperatur als die Außenluft. Dadurch entsteht in der Abgasanlage ein Auftrieb, der Ruhedruck PH. Andererseits entsteht durch Reibung und eventuell vorhandene Formwiderstände (Verzug, Schleifung) ein Druckverlust, der Widerstandsdruck PR, der den Ruhedruck teilweise oder sogar ganz aufzehren kann. Die Differenz zwischen Ruhedruck PH und Widerstandsdruck PR und dem Winddruck PL an der Abbildung 2: Der tatsächliche Unterdruck an der Abgaseinführung PZ und der an dieser Stelle mindestens erforderliche Unterdruck PZe = PW + PFV + PB. Bilder: © Kesa Technische Software e.K. Tatsächlicher Unterdruck PZ an der Abgaseinführung in die Abgasanlage Wissen 19 SCHORNSTEINFEGER 03.12 Druckbedingung nach EN 13384-1 (Einfachbelegung) mWc auf einen Wert ein, der mehr oder weniger von dem planmäßigen Wert mW abweicht: Es ist insgesamt nur eine Druckbedingung zu überprüfen. Der von der Abgasanlage erzeugte tatsächliche Unterdruck an der Abgaseinführung in die Abgasanlage muss mindestens so groß sein wie der notwendige Unterdruck an dieser Stelle: Je höher der Zug im der Abgasanlage, desto größer ist mWc, und umgekehrt. Die Druckbedingung für eine Feuerstätte ist dann erfüllt, wenn der sich einpendelnde Abgasmassenstrom mWc nicht unter dem (vom Hersteller angegebenen) planmäßigen Massenstrom mW liegt. Wie der tatsächliche Abgasmassenstrom variiert, ist durch die Kennlinie für den notwendigen Förderdruck PW angegeben. Bei drei Feuerstätten sind für die Druckbedingung der EN 13384-2 (Mehrfachbelegung) also die folgenden drei Bedingungen zu überprüfen: PZ ≥ PZe Dieser einfache Vergleich funktioniert nicht mehr, wenn mehrere Feuerstätten an der Abgasanlage angeschlossen sind, die sich untereinander beeinflussen. Physikalisch gesehen stellt sich nämlich in der Abgasanlage ein UnterdruckGleichgewicht ein, das heißt, dass an jeder Abgaseinführung der tatsächliche Unterdruck PZ dem an dieser Stelle erforderlichen Unterdruck PZe genau gleich ist. Rechnerisch wird dieser Gleichgewichtszustand durch wiederholte (iterative) Berechnung ebenfalls hergestellt: Der Abgasmassenstrom jeder Feuerstätte wird so lange verändert, bis an jeder Abgaseinführung Druckgleichgewicht PZ = PZe (also Gleichheit!) herrscht. Druckbedingung nach EN 13384-2 (Mehrfachbelegung) Für jede Feuerstätte ist eine Druckbedingung zu überprüfen. Zunächst ist rechnerisch in der Abgasanlage das Druckgleichgewicht herzustellen: Das ist der Fall, wenn der von der Abgasanlage erzeugte tatsächliche Unterdruck an jeder Abgaseinführung gleich dem notwendigen Förderdruck an dieser Stelle ist: PZ = PZe Der tatsächliche Abgasmassenstrom für jede Feuerstätte mWc ist entsprechend seiner Kennlinie so zu variieren, dass diese Bedingungen zutreffen. Dann lautet die Druckbedingung: Für jede Feuerstätte muss der im Gleichgewicht sich einstellende errechnete (tatsächliche) Abgasmassenstrom mWc mindestens so groß sein wie der Nennmassenstrom mW: Für Wärmeerzeuger 1: mWc,1 ≥ mW,1 Für Wärmeerzeuger 2: mWc,2 ≥ mW,2 Für Wärmeerzeuger 3: mWc,3 ≥ mW,3 wobei mW,1, mW,2, mW,3 die (vom Hersteller angegebenen) planmäßigen Abgasmassenströme sind und mWc,1, mWc,2, mWc,3 die errechneten (tatsächlichen) Abgasmassenströme der einzelnen Feuerstätten, die sich aus den Kennlinien ergeben, wenn sich die Abgasanlage im Druckgleichgewicht befindet. Das ist aber noch nicht alles. Die genannte Druckbedingung gilt nämlich nur für einen bestimmten Betriebszustand der Abgasanlage, zum Beispiel für den Fall, dass alle drei Feuerstätten gleichzeitig mit Volllast in Betrieb sind. Es können aber noch andere Fälle auftreten: Einige oder alle Feuerstätten sind nur mit Teillast in Betrieb, oder einige Feuerstätten sind gar nicht in Betrieb. In allen denkbaren Betriebszuständen soll die Abgasanlage ja, was den ausreichenden Unterdruck betrifft, funktionieren. Daher wird nach EN 13384-2 geprüft, ob die Druckbedingungen für jede Feuerstätte für jeden nur möglichen Betriebszustand erfüllt sind: Druckbedingungen für alle möglichen Betriebszustände I. Druckbedingung a) Alle Feuerstätten sind gleichzeitig mit Volllast in Betrieb. II. Druckbedingung b) Alle Feuerstätten sind gleichzeitig mit Teillast in Betrieb. III. Druckbedingung c) Nur eine Feuerstätte ist mit Volllast in Betrieb, alle anderen sind außer Betrieb. mWc ≥ mW IV. Druckbedingung d) Nur eine Feuerstätte ist mit Teillast in Betrieb, alle anderen sind außer Betrieb. In EN 13384-2 haben wir es also nicht mehr wie in EN 13384-1 mit dem vereinfachten Fall zu tun, dass der Abgasmassenstrom einen konstanten Wert mW hat. Vielmehr pendelt sich der errechnete (tatsächliche) Abgasmassenstrom Die Druckbedingungen c und d gelten für den Fall, dass nur eine Feuerstätte in Betrieb ist und alle anderen außer Betrieb sind. Die Ergebnisse müssen für alle möglichen Fälle (nur Feuerstätte 1 in Betrieb, nur Feuerstätte 2 in Betrieb, nur Feuerstätte 3 in Betrieb usw.) durchgerechnet werden. SCHORNSTEINFEGER 03.12 20 Wissen Obere Innenwandtemperatur Tiob Das in der Abgasanlage nach oben strömende Abgas kühlt sich wegen der Wärmeverluste durch die Wange kontinuierlich ab. Die Temperatur beim Austritt aus der Abgasanlage ist das Tob. Der Index b bezeichnet den Zustand der Temperaturbeharrung. Die Temperaturen für die Temperaturbedingung werden stets für den Zustand der Temperaturbeharrung durchgeführt, das heißt für den angenommenen Fall, dass in der Abgasanlage keine Temperaturschwankungen durch Einund Ausschalten/Takten der angeschlossenen Feuerstätten auftreten. Aus der Temperatur des Abgases an der Mündung Tob und der Temperatur der Umgebungsluft an der Mündung Tuo ergibt sich die obere Innenwandtemperatur Tiob. der EN 13384, dass die obere Innenwandtemperatur nicht unter der Grenztemperatur liegen darf: Welches die Soll-Größe Tg ist, hängt davon ab, ob die Abgasanlage feuchteempfindlich oder feuchteunempfindlich bzw. eine druckdichte Abgasleitung ist. Abbildung 4: Querschnitt durch die Mündung der Abgasanlage mit Temperaturverlauf (rote Kurve). Die Abgastemperatur oben Tob beträgt 80 °C, die Umgebungslufttemperatur oben Tuo ist 0 °C. Anhand des Temperaturverlaufs ergibt sich daraus die obere Innenwandtemperatur Tiob zu etwa 20 °C. Temperaturbedingung nach EN 13384-1 (Einfachbelegung) für feuchteempfindliche Abgasanlagen (FE) Abbildung 3: Temperaturen an der Mündung der Abgasanlage. Tob ist die Temperatur des Abgases, Tiob die Temperatur der Innenwand, Tuo die Temperatur der Umgebungsluft. Die obere Innenwandtemperatur Tiob ist also die Ist-Größe, die mit einer Soll-Größe Tg (Grenztemperatur) verglichen wird. Allgemein formuliert lautet die Temperaturbedingung Es soll vermieden werden, dass die Abgasanlage feucht wird, also Wasser kondensiert. Daher ist die Soll-Größe Tg der Wasserdampftaupunkt Tp. Die Temperaturbedingung ist erfüllt, wenn die obere Innenwandtemperatur nicht unter der Taupunkttemperatur liegt: Tiob ≥ Tsp Tiob ≥ Tg Bild: © Kesa Technische Software e.K. ANZEIGE Wissen Das folgende Diagramm gibt für verschiedene Brennstoffe in Abhängigkeit von der Volumenkonzentration an CO2 im Abgas den Wasserdampf-Taupunkt TP an: 21 SCHORNSTEINFEGER 03.12 Tiob ≥ Tsp Im Falle von feuchteunempfindlichen Abgasanlagen und Abgasleitungen geht EN 13384-2 davon aus, dass Eisbildung in den unteren Abschnitten (unmittelbar vor den Abgaseinführungen) nicht zu erwarten ist. Daher wird die Temperaturbedingung wie bei EN 13384-1 (Einfachbelegung) nur für die Schornsteinmündung überprüft. Temperaturbedingung nach EN 13384-2 (Mehrfachbelegung) für feuchteunempfindliche Abgasanlagen (FU) Abbildung 5: Wasserdampftaupunkt für verschiedene Brennstoffe in Abhängigkeit vom CO2-Gehalt des Abgases. Temperaturbedingung nach EN 13384-1 (Einfachbelegung) für feuchteunempfindliche Abgasanlagen (FU) Hier spielt es keine Rolle, ob die Abgasanlage feucht wird oder nicht. Es wird entsprechend überhaupt nicht geprüft, ob die Taupunkttemperatur unterschritten wird. Die Temperaturbedingung für feuchteunempfindliche Abgasanlagen macht also keine Aussage darüber, ob in der Abgasanlage Wasser kondensiert. Wie bereits im Zusammenhang mit den Druckbedingungen erläutert wurde, gibt es verschiedene Betriebszustände Stattdessen soll vermieden werden, dass sich Eis an der Mündung bildet. Daher ist die Soll-Größe Tg der Gefrierpunkt 0 °C. Die Temperaturbedingung ist erfüllt, wenn die obere Innenwandtemperatur nicht unter dem Gefrierpunkt liegt: der Abgasanlage, je nachdem, welche Feuerstätten mit Teillast oder Volllast in Betrieb sind. Dies ist auch bei der Temperaturbedingung zu berücksichtigen. Den Betriebszustand der Abgasanlage für die Prüfung der Temperaturbedingung legt EN 13384-2 wie folgt fest: Tiob ≥ 0 °C. • Alle angeschlossenen Feuerstätten sind mit Teillast (mit kleinster möglicher stationärer Wärmeleistung) in Betrieb. Die Temperaturbedingung der EN 13384-2 (Mehrfachbelegung) ist ganz ähnlich, für feuchteunempfindliche Abgasanlagen sogar identisch mit derjenigen der EN 13384-1 (Einfachbelegung). Bei mehrfach belegten Abgasanlagen ist im Gegensatz zu einfach belegten Abgasanlagen jedoch zu beachten, dass an jeder Abgaseinführung neues Abgas zugemischt wird und dadurch das in der Abgasanlage heraufströmende Abgas durch Mischung wieder erwärmt wird. Daher reicht es bei feuchteempfindlichen Abgasanlagen nicht aus, die Temperaturen nur an der Mündung zu prüfen. Vielmehr ist für jeden Abgasanlagenabschnitt eine Temperaturbedingung zu überprüfen. Temperaturbedingung nach EN 13384-2 (Mehrfachbelegung) für feuchteempfindliche Abgasanlagen (FE) Bild: © Kesa Technische Software e.K. Wie im Falle der Temperaturbedingung der EN 13384-1 (Einfachbelegung) soll geprüft werden, ob die Mündung vereist. Daher ist auch hier die Soll-Größe Tg der Gefrierpunkt 0 °C. Die Temperaturbedingung ist erfüllt, wenn die obere Innenwandtemperatur nicht unter dem Gefrierpunkt liegt: Für jeden Abgasanlagenabschnitt ist die folgende Bedingung einzuhalten: Die Temperaturbedingung für einen Abgasanlagenabschnitt ist erfüllt, wenn die obere Innenwandtemperatur Tiob am Ende des Abschnitts (also unmittelbar vor der nächsten Abgaseinführung oder an der Mündung) nicht unter der Taupunkttemperatur liegt: Tiob ≥ 0 °C Ausnahmen: • Feuerstätten für feste Brennstoffe ohne Gebläseunterstützung, Kaminöfen, Ölöfen, Gaswasserheizer mit geregelter Luftzufuhr und Gasheizöfen sind mit Volllast in Betrieb. • Feuerstätten, die bei üblicher nichtgewerblicher Nutzung nur der Trink- und Betriebswassererwärmung dienen, sind nicht in Betrieb. • Feuerstätten mit einem auf dem Typenschild eingetragenen Wärmeleistungsbereich, die auf eine bestimmte Wärmeleistung eingestellt sind und bei denen diese Wärmeleistung auf einem Zusatzschild an der Feuerstätte gekennzeichnet ist, sind mit der eingestellten Wärmeleistung in Betrieb. Feuerstätten-Kennlinien für die Abgastemperatur Bei den Erläuterungen zu den Druckbedingungen der EN 13384-2 (Mehrfachbelegung) wurde bereits darauf hinge- SCHORNSTEINFEGER 03.12 22 Wissen wiesen, dass die für die Berechnung von mehrfach belegten Abgasanlagen maßgeblichen Größen Abgasmassenstrom und notwendiger Förderdruck für die Feuerstätte keine festen Werte haben können wie in En 13384-1 (Einfachbelegung), weil die Beeinflussung der Feuerstätten untereinander berücksichtigt werden muss. Dies trifft auch für die Abgastemperatur der Feuerstätte TW zu. Die Abgastemperatur einer jeden Feuerstätte verändert sich in dem Maße, wie der Zug in der Abgasanlage und damit der Abgasmassenstrom der Feuerstätte sich ändert. Mit Kondensationswärme Bei der Berechnung der oberen Innenwandtemperatur nach EN 13384 wird nicht berücksichtigt, dass durch Kondensation in der Abgasleitung oder in der FU-Abgasanlage Kondensationswärme frei wird, die die Abkühlung des Abgases verringert und damit die obere Innenwandtemperatur erhöht. Wassergehalt Da das Wasser im Abgas bei Brennwertgeräten weitgehend auskondensiert wird (wenn der Brennwerteffekt genutzt wird) und diese Kondensation in der Abgasleitung sich fortsetzt, ist das Abgas an der Mündung trockener, als in EN 13384 angenommen. Es kann sich dann kein Eis bilden, weil das dafür erforderliche Wasser bereits auskondensiert und abgelaufen ist. Strömungsvorgänge an der Mündung Abbildung 6: TWc-Kennlinie für eine atmosphärische Gasfeuerstätte in Be- Komplexe Strömungsvorgänge an der Mündung, welche die Eisbildung anders ablaufen lassen als bei in Ruhe befindlichen Systemen, werden von EN 13384 nicht berücksichtigt (zur Veranschaulichung: Strömende Gewässer frieren nicht so schnell zu wie stehende). Statt Eisbildung kann es auch zur Bildung von Schnee kommen, der dann zur Mündung hinausgeblasen wird, statt sich an der Mündung festzusetzen. trieb. Der graue Punkt markiert die vom Hersteller angegebenen planmäßigen Werte für den Abgasmassenstrom mW und die Abgastemperatur TW. Eis verändert die Wärmeleitfähigkeit Wenn der Zug der Abgasanlage zum Beispiel ansteigt, wird mehr Luft über die Strömungssicherung gefördert, so dass der errechnete (tatsächliche)Massenstrom mWc ansteigt. Die zusätzliche Luft kühlt das Abgas (genauer gesagt, das Abgas-Luft-Gemisch) ab, so dass die Temperatur TWc fällt. Der Arbeitspunkt (schwarzer Punkt auf der Kennlinie) verschiebt sich dadurch, bis das Gleichgewicht PZ = PZe wiederhergestellt ist. steigendem Abgasmassenstrom nimmt die Abgastemperatur ab und umgekehrt. Vor allem bei atmosphärischen Gasfeuerstätten mit Strömungssicherung ist dieser Effekt von Bedeutung, da die Luft, die über die Strömungssicherung beigemischt wird, unter Umständen einen beträchtlichen Anteil am Gesamtmassenstrom haben kann und die Abgastemperatur entsprechend stark herabgesetzt wird. Problematik der Temperaturbedingung für feuchteunempfindliche Abgasanlagen und Abgasleitungen Nachdem sich eine erste Eis- oder Reifschicht gebildet hat, vermindert diese die Wärmeleitfähigkeit an der Mündung. Die Eisbildung schreitet nach innen nicht weiter fort, weil die Temperatur an der inneren Oberfläche der Eis- bzw. Reifschicht etwa um den Gefrierpunkt 0 °C oder geringfügig darüber liegt, obwohl die obere Innenwandtemperatur der Abgasleitung selbst erheblich unter dem Gefrierpunkt liegt. Wärmeabstrahlung des Schachtes Der Schacht und der Schachtkopf werden durch das Gebäude erwärmt und geben Wärmestrahlung an die Abgasleitungsmündung ab. Diese Wärmestrahlung wird von EN 13384 nicht berücksichtigt und trägt dazu bei, dass die obere Innenwandtemperatur der Abgasleitung in der Praxis über dem rechnerischen Wert nach EN 13384 liegt. Bei größeren Ringspaltquerschnitten durchströmt die von der Mündung angesaugte Luft den Ringspaltquerschnitt nicht gleichmäßig. Es strömt kalte Luft nach unten, gleichzeitig aber auch warme Luft nach oben, insbesondere dann, wenn der Schacht nicht ganz dicht ist (Reinigungsverschlüsse). Diese warme Luft umspült die Mündung der Abgasleitung und erhöht dadurch die obere Innenwandtemperatur über den rechnerischen Wert. Quelle: kesa-aladin-Software Bild: © Kesa Technische Software e.K. Konvektion im Ringspalt Es ist bekannt, dass die Temperaturbedingung der EN 13384 (dies betrifft EN 13384-1 und EN 13384-2 gleichermaßen) für Abgasanlagen für niedrige Temperaturen (Abgasleitungen und FU-Abgasanlagen) nicht praxisgerecht ist. Die nach EN 13384 rechnerisch ermittelte obere Innenwandtemperatur Tiob liegt in vielen Fällen unter dem Gefrierpunkt, obwohl in der Praxis selbst bei sehr niedrigen Umgebungslufttemperaturen keine Vereisung der Mündung zu beobachten ist. Ursache für diese Differenz zwischen Theorie und Praxis ist, dass EN 13384 eine Reihe von Faktoren, die für die Eisbildung von Bedeutung sind, nicht berücksichtigt, darunter: Urlaub zum Vorzugspreis für zds-Mitglieder Aktiv-Urlaub im Harz ab 37,40 Euro/Tag Unser An geb vom 31.03 ot gilt bis zum 0 .2012 2.06.2012 Sie suchen noch Urlaub? Den würden Sie gerne so verbringen, dass er den größtmöglichen Erholungswert bringt? 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Natürlich durfte auch die deutsche Delegation nicht fehlen und so waren fünf Mitglieder des ZDS-Zentralvorstands bzw. des ICUPräsidiums über den großen Teich geflogen, um den Dialog mit Kolleginnen und Kollegen aus aller Welt zu suchen. harte Abschlussprüfung, wie uns CSIA-Präsident John Pilger wissen ließ. Das Tagungshotel Buena Vista Palace, in dessen Räumen der NCSG-Kongress stattfand, gehört zu den Hotel-Resorts von Walt Disney. Downtown Disney war nur wenige Schritte vom Hotel entfernt und so ließ es sich auch Mary Poppins nicht nehmen, am Mittwochabend persönlich vorbeizuschauen. Der Hype um die Romanfigur ist in den Staaten nach wie vor ungebrochen und der Ohrwurm „Chim-ChimCheree“ allgegenwärtig, obwohl die Disney-Produktion fast ein halbes Jahrhundert alt ist. Der Kongress hatte aber auch viel Fachliches zu bieten. So liefen neben den obligatorischen Mitgliederversammlungen der NCSG und der CSIA eine ganze Reihe von Workshops und Vorträgen zur Fortbildung des Gewerks: Erörtert wurden unterschiedlichste Reinigungsmöglichkeiten, aber auch wirtschaftlich orientierte Seminare sowie Seminare zur Betriebsorganisation oder zur Zertifizierung. Selbstverständlich durfte auch eine große Fachausstellung am Rande des Kongresses nicht fehlen, bei der nicht nur amerikanische Hersteller vertreten waren, sondern auch Aussteller aus England und Deutschland. Dabei fiel auf, dass sich die Angebote aus deutscher Sicht mehr auf die Kernaufgaben des Schornsteinfeger-Handwerks bezogen, was sich in der präsentierten Produktpalette der einzelnen Aussteller zeigte. Und so zeigten die anwesenden Firmen die verschiedensten Kehr- und Reinigungswerkzeuge wie flexible Kehrstangen, Haspel, Besen, Aufsätze und vieles mehr. Da die Reinigung der Schornsteine in den USA im Regelfall von der Sohle bzw. der Feuerstätte aus erfolgt, dominierten natürlich auch die entsprechenden Reinigungsgeräte hierzu. Eine Bohrmaschine darf dabei als Standardwerkzeug natürlich nicht fehlen, denn damit werden die mobilen Kehrstangen, an deren Ende eine Kunststoffkehreinlage befestigt ist, in Bewegung gesetzt. Circa einen Meter misst eine solche Stange, die Stück für Stück zusammengesteckt wird, bis man Bilder: © ZDS-Archiv Obwohl die Organisation erst 1977 gegründet wurde, hat man in diesen gut 35 Jahren große Erfolge aufzuweisen. Insbesondere im Ausbildungswesen und bei der stetigen Optimierung der Kehrarbeiten können unsere amerikanischen Kollegen große Fortschritte vorweisen. Bereits frühzeitig wurde eine eigene Bildungseinrichtung gegründet, das Chimney Safety Institute of America (CSIA), die in Plainfield, Indianapolis, ihren Sitz hat. In einer 6-tägigen Ausbildung werden dort Schornsteinfeger über die wichtigsten Abläufe von Reinigungs- und Reparaturarbeiten von Schornsteinen, Kanälen und Schächten ausgebildet. Am Ende steht eine Mitglieder des ZDS-Zentralvorstands mit Mary Poppins Aus den Verbänden mit der Reinigung an der Mündung des Schornsteins angekommen ist. Die maximale Flexibilität bewiesen manche Hersteller, deren Kunststoffstangen bis zu vier 90°-Bögen meisterten und immer noch rotierend und sorgfältig den entsprechenden Schacht reinigen. Zum Rundumcheck gehört auch eine Schornsteinkamera, die nach getaner Reinigungsarbeit den Schornstein nach Rußrückständen oder auch Rissen absucht. Werden Schäden bei dieser Inspektion festgestellt, so gehört eine Behe- 25 SCHORNSTEINFEGER 03.12 Ein weiteres Highlight war eine typisch amerikanische Auktion zu Gunsten der CSIA am Freitagabend. Alle Schornsteinfegerbetriebe, Firmen und Verbände waren zuvor dazu aufgerufen worden, sich mit Sachspenden zu beteiligen. So wechselten unzählige Schornsteinfegerartikel, Schornsteinzubehör oder Arbeitskleidung ihren Besitzer. Der ZDS beteiligte sich mit mehreren Schornsteinfegerinnen-Kalendern, die bei den amerikanischen Kollegen überaus gefragt waren. Die Innovation 2012 endete sodann am Samstagabend mit einem feierlichen Festakt, bei dem zahlreiche verdiente Funktionsträger, Organisatoren, Firmen und Helfer geehrt wurden. Sascha Schweizer im Austausch mit amerikanischen Herstellern für Schornsteinfeger-Zubehör bung natürlich mit zum Service. Das kann auch bis zum fachmännischen Ausziehen des Schornsteins mit Zement geschehen. Die Angebote im Bereich der verschiedenen Kamera-Sets waren daher äußerst zahlreich. Da gerade in den USA sehr viel Wert auf zertifizierte Betriebe gelegt wird, waren auch Zertifizierungsgesellschaften vertreten wie zum Beispiel die Certified Chimney Professionals mit Sitz in Lemont, Pennsylvania. Für nur 200 Dollar kann man sich dort als Chimney Sweeper zertifizieren lassen, Online-Tests sind möglich. Sie ersetzen jedoch keine Ausbildung durch das CSIA. Jay Walker, NCSG-Direktor der ausrichtenden Region 3 bei seiner Rede auf dem Festakt Auch ICU-Präsident Frank Weber sprach in seinem Grußwort den Kollegen der NCSG den Dank und die Anerkennung aus. „Wir haben großen Respekt vor Eurer Leistung in den letzten Jahren“, so Weber. Eine Einladung an die amerikanische Delegation zum Zentralverbandstag 2012 in Rostock wurde von Weber ebenfalls ausgesprochen. Viele Kongressteilnehmer waren sich am Schluss einig: Man sieht sich wieder bei der nächsten Innovation 2013 in Branson, Missouri. Weitere Infos findet Ihr im Internet unter www.ncsg.org und www.csia.org. Bilder: © ZDS-Archiv Andreas Kramer, Regionalsekretär Regionalverband West Aber auch die Arbeitssicherheit wurde nicht vernachlässigt. So wurden mobile Trittroste und Dachleitern vorgestellt, die auf den in den USA typischen glatten Dächern aus Dachpappe sicheren Halt gewährleisten. Allein mit einer Gummibeschichtung versehen bot z.B. die Firma Roofstep aus Tennessee die richtige Antwort für das sichere Begehen von Hausdächern. Alle rund 600 Kongress-Teilnehmer vor dem Tagungshotel in Orlando SCHORNSTEINFEGER 03.12 26 Aus den Verbänden Präsidiums-Meeting der ISU in Stockholm Stockholm – Schwedens Hauptstadt Stockholm ist mit über 850.000 Einwohnern das kulturelle Zentrum des Landes. Die schwedische Gewerkschaft „Swedish Municipal Workers Union“ (www.kommunal.se) mit ihren 570.000 Mitgliedern vertritt die Interessen der über 1.200 schwedischen Schornsteinfeger. Am Montag, den 30. Januar 2012 trat das Präsidium der ICU in Stockholm zur ersten Jahressitzung zusammen. Aus Deutschland waren angereist Frank Weber, Präsident der ICU, und Stephan Lander, Leiter des Technischen Komitees. Das Meeting wurde gemeinsam mit Vizepräsidentin Susanne Gällhagen und den schwedischen Vertretern Jonny Jakobson und Hans Kotzan eröffnet. Als Ehrengast war Per Gustavsson vom Karolinska Institut Stockholm geladen. Er referierte über eine von der Kommunal Gewerkschaft im Sommer 2011 in Auftrag gegebenen Studie zur Sterberate bei schwedischen Schornsteinfegern. Demnach hat die Sterberate durch Krebs unter Schornsteinfegern berufsbedingt sowie unter Einfluss von Alkohol und Rauchen über die letzten 50 Jahre zugenommen. Es wurde vereinbart, die Studie in den Reihen der ICU weiter zu kommunizieren und zu besprechen, damit der Arbeitsschutz durch weitere Aufklärung ausgeweitet werden kann. Die nächste Jahressitzung der ICU wird voraussichtlich Ende des Jahres in der finnischen Hauptstadt Helsinki stattfinden. Doreen Orrock Referentin des Zentralvorstands und Stephan Lander Vorstand Technik/Bildung Bild: © ICU ANZEIGE Service 27 SCHORNSTEINFEGER 03.12 Der Arbeitnehmerservice informiert: Einkommensteuerhilfeheft für Schornsteinfeger Ein neues Jahr hat begonnen und somit auch für die meisten Arbeitnehmer die Pflicht, ihre Ein menssteuererklärung für das Jahr 2011 vo zubereiten. Hierzu bietet der Arbeitnehmerservice auch in diesem Jahr als wertvolle Hilfe eine Broschüre mit vielen Tipps speziell für Schornsteinfeger an: Von Reinigungs- und Pflegekosten für Rußwäsche, über Kontoführungsgebühr, Krankenkosten, Internatskosten bis zu den Mehrau wendungen für Verpflegung und die Ei wechseltätigkeit bei Schornsteinfegern. Das Heft wird vom Arbeitnehmerservice und dem ZDS Baden-Württemberg ausschließlich an ZDS-Mitglieder ausgegeben und ist für diese auch kostenfrei. Im Internet findet Ihr das Heft zum Downloaden unter rbeitnehmeservice.net im Bereich „Vorteile für Mitglieder“. Um in den Vorteilsbereich für ZDStglieder zu gelangen, benötigt Ihr die ersten echs Ziffern Eurer ZDS-Mitgliedsnummer als Anmeldenamen. Das zugehörige Passwort ist ür alle der eigene „Nachname“. Per E-Mail könnt Ihr das Heft bestellen, indem infach Name, Adresse und die Bestellung an initnehmerservice.net sendet. Das Heft wird Euch umgehend kostenlos zugesendet. Euer Arbeitnehmerservice Der Arbeitnehmerservice informiert: Keine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit Hat man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, würde man sich wünschen, gleich von ihr Gebrauch machen zu können. Das Versicherungsverhältnis gilt in der Regel, sobald der Vertrag ausgestellt wurde, der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag gezahlt hat und die Versicherung die Versicherungspolice ausgestellt hat. Allerdings hat man bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung in der Regel mit Wartezeiten von 3 Monaten zu rechnen, was immer wieder zu bösen Überraschungen führen kann, wenn zum Beispiel der Versicherer nach Meldung einer Rechtsstreitigkeit den Versicherungsschutz versagt. Mit dieser Drei-Monats-Frist schützen sich die Rechtsschutzversicherer und letztendlich auch ihre Versicherungsnehmer vor sich bereits abzeichnenden Rechtsstreitigkeiten, denn ohne die Wartezeitregelung wäre der Beitrag für eine Rechtsschutzversicherung kaum bezahlbar. Wartezeiten gibt es z.B. beim Arbeits-Rechtsschutz oder beim Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Im folgenden Beispiel wird deutlich, warum es beispielsweise keinen Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit gibt: Ein Arbeitnehmer hat eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, mit der er jedoch nicht einverstanden ist, da er sie nicht für gerechtfertigt hält. Zuvor ging bereits in der Firma das Gerücht um, dass aufgrund der finanziellen Lage des Betriebes ein Arbeitsplatzabbau unausweichlich sei bzw. unmittelbar bevorstehe. Der Arbeitnehmer, der befürchten musste, von einer Kündigungswelle überrollt zu werden, wollte für einen möglichen Rechtsstreit gewappnet sein und schloss kurz vor der betriebsbedingten Kündigung noch eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeits-Rechtssschutz ab. Leider ging sein Plan ging nicht auf: die Versicherung lehnte eine Kostenübernahme ab mit dem Verweis auf die bei Kündigungsausspruch noch nicht abgelaufene Wartezeit. Die Versicherung hätte sich übrigens auch dann berechtigterweise auf die Wartezeit berufen können, wenn der Arbeitnehmer nicht konkret damit hätte rechnen können bzw. müssen, von der Kündigungswelle betroffen zu sein. Damit es nicht zu letztlich unaufklärbaren und daher für alle Beteiligten unerquicklichen Spekulationen darüber kommt, ob der Versicherungsnehmer mit einem Rechtsstreit rechnen musste oder nicht, gilt die Wartezeitregelung bei allen Rechtsschutzversicherungen unabhängig von solchen Kenntnissen oder Vorahnungen des Versicherungsnehmers. Würden die Regelungen zur Wartezeit für den ArbeitsRechtsschutz und andere Rechtsbereiche nicht gelten, hätten die Versicherungen einen immensen Mehraufwand an SCHORNSTEINFEGER 03.12 28 Service Zahlungen für Streitigkeiten zu erbringen, der sich unweigerlich auf die Beiträge für alle Versicherten auswirken müsste. Leidtragende wäre insbesondere die Mehrheit der Versichertengemeinschaft, die einerseits eine Rechtsschutzversicherung für unvorhersehbare, unter Umständen existenzbedrohende Rechtsauseinandersetzungen abschließt und andererseits dafür möglichst geringe Versicherungsbeiträge zahlen möchte. Leider wird in vielen Fällen eine Rechtsschutzversicherung erst dann abgeschlossen, wenn sie nach eigener Einschätzung kurzfristig benötigt wird, also dann, wenn es schon zu spät ist. Mit sinnvoller und vor allem effektiver Vorsorge hat das natürlich wenig zu tun. Arbeits-Rechtsschutz ohne Wartezeit gibt es nicht. In anderen wichtigen Lebens- bzw. Rechtsbereichen, wie zum Beispiel im Verkehrsrechtsschutz, gibt es keine Wartezeit. Wenn Du z.B. bei einem Verkehrsunfall verletzt wirst oder das eigene Fahrzeug beschädigt wird, die gegnerische Haftpflichtversicherung sich wegen eines angeblichen Mitverschuldens aber weigert, den entstandenen Schaden in voller Höhe zu ersetzen, ist keine Wartezeit zu beachten. Du kannst mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung sofort Deine Ansprüche geltend machen. Einzige Voraussetzung ist, dass das streitauslösende Ereignis, also der Verkehrsunfall, zeitlich nach Beginn des Rechtschutzvertrages liegt. Auf den Punkt gebracht: Eine Rechtsschutzversicherung muss man rechtzeitig abschließen – und zwar JETZT! Du kannst Dich entspannt zurücklehnen, denn das Rechtsschutzkonzept des Arbeitnehmerservice umfasst Privat-/Berufs-/Verkehrs- und Wohnungs-/ Grundstücks-Streitigkeiten. Der Familienbeitrag beträgt pro Jahr nur 198 Euro ohne Selbstbeteiligung. Der Geldbeutel wird also deutlich weniger als bei anderen Angeboten belastet. Speziell für Schornsteinfeger Die Kehrbezirksvergabe wird nun schon länger über das Ausschreibungsverfahren geregelt, und, wie schon vielfach zu lesen war, manchmal mit schwer nachvollziehbaren Entscheidungen. Was, wenn ich bei der Ausschreibung unterliege, obwohl es gar keinen geeigneteren Bewerber gegeben hat? Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Entscheidung mit Fassung tragen oder der Bewerber muss den Weg der Verwaltungsklage einschlagen. Wer diese Option ins Auge fasst, sollte sich über die Höhe der Kosten in einem Verwaltungsprozess im Klaren sein und möglichst eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, die diese Situation auch klar abdeckt. Drei Beispiele aus der Praxis: 1.) Bei der Vergabe wird der Schwerpunkt der Gewichtung ausschließlich auf die Berufserfahrung oder die Qualifikation gelegt. 2.) Die Vergabestelle erklärt alle Bewerber für ungeeignet, vergibt den Kehrbezirk nicht und lässt diesen bis auf weiteres fremd verwalten. 3.) Die Vergabestelle hat sich bei der Punkteauszählung der Bewerbung schlichtweg verzählt und den Kehrbezirk hierdurch an einen Bewerber vergeben, der eigentlich weniger Punkte als ein Mitbewerber hatte. Wer in seiner Rechtsschutzversicherung den Baustein „Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Verwaltungsgerichten“ versichert hat, sollte mit seinem Anbieter unbedingt klären, ob damit auch bei Bewerbungen im Zusammenhang mit einer Unternehmenseröffnung eine mögliche Klage abdeckt ist, was leider äußerst selten der Fall ist. Regelmäßig berufen sich Versicherer im Rahmen von Arbeitnehmer-Rechtsschutzkonzepten darauf, dass bei einem Zusammenhang des Rechtsstreits mit einer (aufgenommenen oder beabsichtigten) selbstständigen Tätigkeit kein Versicherungsschutz besteht. Deshalb haben ZDS und Arbeitnehmerservice gemeinsam mit einem Versicherer eine Klausel erarbeitet, die genau diese Punkte absichert und die Bestandteil des Rechtschutzkonzepts des Arbeitnehmerservice ist. Weitere Vorteile einer Rechtsschutzversicherung Auf dem Weg in die Selbstständigkeit sind verschiedene Vorbereitungen zu treffen: Man muss sich zum Beispiel um Geschäfts- bzw. Büroräumlichkeiten kümmern; denkbar ist der Fall, dass man einen Mietvertrag geschlossen hat, von dem der Vermieter plötzlich aber nichts mehr wissen will, weil er bei einem anderen Interessenten für das Objekt einen höheren Mietzins bekommen könnte. Aufgrund einer besonderen Klausel bei den Versicherungsbedingungen besteht im Rechtsschutzkonzept des Arbeitnehmerservice auch für die unausweichliche Rechtsauseinandersetzung mit dem Vermieter Versicherungsschutz. Ein weiteres Plus: Das Rechtsschutzkonzept für Arbeitnehmer kann ohne erneute Wartezeiten in die Selbstständigkeit übernommen werden, dann natürlich auch inklusive Rechtsschutz zum Feuerstättenbescheid. Abschließend ist noch anzumerken, dass das Rechtsschutzkonzept des Arbeitnehmerservice weiterhin mit „gut“ bewertet wird. Im Test der Stiftung Finanztest wurde ein anderer Tarif der Concordia Versicherung mit „befriedigend“ bewertet worden. Wenn Du eine gute Absicherung Deiner Rechtssituation wünschst, sende uns einfach den Einleger aus diesem Heft ausgefüllt zu. Wir freuen uns auf Deine Nachricht. Warte nicht zu lange, denn es gilt die Wartezeit von drei Monaten! Natürlich erreichst Du uns zu diesem, wie auch zu allen anderen Themen, kostenlos unter 0800 / 437 3553 (Geselle), oder Du schickst einfach eine E-Mail an [email protected]. Mit kollegialem Gruß, Johannes Szwerinski Leitung Arbeitnehmerservice Service 29 SCHORNSTEINFEGER 03.12 Aus 3 mach 1: Was vom Bruttolohn übrig bleibt Wenn der Chef mit seinem Mitarbeiter über Lohn und Gehalt redet, diskutieren sie oft aneinander vorbei. Der Arbeitgeber stöhnt über die hohen Lohnkosten, der Arbeitnehmer beklagt sein niedriges Nettoeinkommen. Und in der Tat: Vom Aufwand für Arbeit, wie ihn das Unternehmen in seiner Kostenrechnung kalkuliert, landet nur gut die Hälfte (54 Prozent) auf dem Konto des Arbeitnehmers. Durchschnittlich 3.014 Euro im Monat mussten die Arbeitgeber im Jahr 2011 für jeden abhängig Beschäftigten kalkulieren. Davon sind nur 2.457 Euro brutto auf der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Unsichtbar für den Arbeitnehmer bleiben jene 557 Euro, die der Betrieb als Arbeitgeberbeiträge an die Sozialkassen abführt. Nach Abzug der Lohnsteuer und der Arbeitnehmerbeiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung bleiben dem Beschäftigten 1.628 Euro netto im Monat. Fazit: Der Betrieb wendet 3.014 Euro auf, der Beschäftigte erhält 1.628 Euro. Den Unterschied zwischen Lohnkosten und Nettolohn – in diesem Beispiel 1.386 Euro – kassieren der Staat und die Sozialversicherung. Quelle: Globus, Statistisches Bundesamt ANZEIGE Messgeräte ANZEIGE Multitalent für die Restfeuchteprüfung? Mit Sicherheit von AFRISO! SSeit eit mehr als 50 Jahr Jahren en die LLösung ösung be bei ei allen a SSchornsteinzugproblemen chornsteinzugproblemen MFM 20 A Aus us EXHAUSTO EXHAUSTO CDT wurde wurde exodraft Sonden für Holzhack schnitzel, Stückholz, Estrich, Putz, Beton, Mauerwerk u.v.m. Bild: © Globus, Statistisches Bundesamt Schnelle Bewertung von Feuchte, Temperatur und Materialzustand gemäß 1. BImSchV Kalibrierfähig direkt durch Ihre technische Prüfstelle exodraft exodraft a/s NL D Deutschland eutschland Tel: Tel: 06751-8555-990 www.exodraft.de www.exodrafft.de www.afriso.de/mfm SCHORNSTEINFEGER 03.12 30 Aus der Industrie 4. Zukunftsforum Abgastechnik 2012 Fachtagung informiert über Stand der Technik und zukünftige Potenziale von Edelstahl-Abgasanlagen beachtende Gesetzgebung. Darüber hinaus wird ein Schwerpunkt der Veranstaltung auf der individuellen Wärmeversorgung im häuslichen Bereich liegen. Eine abschließende Podiumsdiskussion rundet das Tagungsprogramm sinnvoll ab. Das 4. Zukunftsforum Abgastechnik findet am 8. Mai 2012 im Matthias-Ehrenfried-Haus in Würzburg statt. Referenten und Themen sind unter www.vse-online.org einzusehen. Eine Anmeldung sollte bis zum 1. Mai erfolgen. Für die Tagung ist eine Gebühr in Höhe von 49,50 € inkl. Mehrwertsteuer zu entrichten – sie beinhaltet Tagungsgetränke, Mittagessen und umfangreiche Tagungsunterlagen. Gruppenanmeldungen werden ab fünf Personen zu reduzierten Konditionen berücksichtigt. Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: „Zukunftsforum Abgastechnik“ Fon (05443) 99 82 80 Fax (05443) 99 82 81 8. Mai 2012 Gesamtmoderation: Nikolaus Klein 9.30 Uhr Begrüßung und Infos zur Fachabteilung Abgastechnik VSE im BDH e.V. Hermann-Josef Görges Vorsitz Fachabteilung Abgastechnik 9.45 Uhr Aktuelle Richtlinien, Gesetze und Regeln in der Abgastechnik Dr. Dieter Stehmeier ZIV-Vorstand Technik im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks 10.15 Uhr Edelstahl-Elemente an und in freistehenden Abgasanlagen Georg Werner Berger RAL Gütegemeinschaft Konstruktiver Stahlbau e. V. anschl. Kaffeepause 11.00 Uhr Abgassysteme ohne Sohle Jochen Eckstein Vorsitzender AK Technik Fachabteilung Abgastechnik 11.30 Uhr Qualitätsprüfung von Brennholz nach RAL GZ 451 – ESF-Projekt „Gescheitertes Brennholz“ Dipl.-Holzwirt Georg Krämer Institut für Brennholztechnik Bad Wildungen anschl. Mittagsimbiss 13.00 Uhr Strukturelle Entwicklung des Heizungsmarkts: Individuelles Heizen – ein Auslaufmodell? 13.30 Uhr Kommunale Eingriffe in den Wärmemarkt zu Lasten der Einzelfeuerstätten 14.00 Uhr Rahmenbedingungen für den Heizungsmarkt: Quo vadis Wärmeerzeugung? anschl. Kaffeepause ab 14.45 Uhr Podiumsdiskussion „Individuelle Heizkonzepte – Energiewende in der Praxis“ • Andreas Lücke BDH • Dr. Jörg Lenk Uniti ca. 16.00 Uhr • Achim Heckel ZIV •MinR Rathert BMVBS geplantes Ende des offiziellen Teils MA Andreas Lücke BDH-Hauptgeschäftsführer Dr. Ing. Jörg Lenk UNITI-Umweltbeauftragter MinR Peter Rathert BMVBS Leiter Referat Gebäude- und Anlagentechnik, Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien Moderation: RAS-Chefredakteur Nikolaus Klein Bild: © VSE im BDH, Köln Die Fachabteilung Abgastechnik VSE im Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umweltechnik e.V. (BDH), Köln, veranstaltet am 8. Mai n Würzburg zum vierten Mal das Zukunftsforum Abgastechnik. InteresEdelstahl hat sich seit über 30 Jahren in der Abgastechnik bewährt. sant ist diese Veranstaltung insbesondere für SHK-Fachplaner, -Verarbeiter, Schornsteinfeger sowie Schornstein- und Ofenbauer. Ziel des Zukunftsforums ist es, einen fachlich fundierten Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis zu leisten. Dies gewährleistet eine Vielzahl von Fachreferenten, die rund um das Thema EdelstahlAbgasanlagen und deren Peripherie berichten. Hierbei wird thematisch nicht nur auf Einsatzmöglichkeiten und Effizienz derartiger Abgasanlagen eingegangen, sondern auch auf die zu Aus der Industrie 31 SCHORNSTEINFEGER 03.12 Wöhler CDL 210 CO2-Datenlogger zur Raumluftbeurteilung Bad Wünnenberg – Wann muss ich lüften? Verstärkt meine Raumluftqualität eigentlich Schimmelbildung? Wann werde ich selbst durch eine schlechte Raumqualität belastet? Diese Fragen beantwortet der handliche CO2-Datenlogger Wöhler CDL 210. Durch die Kombination der echten InfrarotCO2-Messung sowie der Messung von Temperatur und der Luftfeuchte kann der Wöhler CDL 210 exakte Informationen über die Raumluftqualität geben. Alle Messdaten werden auf dem großen Display übersichtlich angezeigt und können über verschiedene Zeiträume im Gerät aufgezeichnet werden. Am PC ermöglicht dann die Wöhler Raumklima-Software, die Daten zu speichern, zu analysieren und auszudrucken. Besonders wichtig ist die Bewertung der Raumluftqualität in Klassen-, Aufenthalts- oder Besprechungsräumen. Das klei-ne Analysegerät ist hierfür genau der passende Helfer. Quelle: Wöhler ANZEIGE PROMASIL® 950-KS – Feuer fest im Griff! Calciumsilikat-Wärmedämmplatten mit bauaufsichtlicher Zulassung für Kamine und Kachelöfen Promat High Performance Insulation mit PROMASIL® 950-KS hat sich als zuverlässiger Partner für Kamin- und Kachelofenbauer bewährt. Die Vorteile und Nutzen für alle Verarbeiter und Endkunden auf einen Blick: • Unkomplizierte Handhabung • Dünne und leichte Dämmplatten • Jede gängige Dicke ist lieferbar • Bauaufsichtliche Zulassung für Dämmplatten und passenden Kleber K 84 Bild: © Wöhler Für zusätzliche Informationen fordern Sie einfach unser Info-Paket PROMASIL® 950-KS an! Promat GmbH High Performance Insulation Postfach 10 15 64 40835 Ratingen Telefon 02102/493-0 Telefax 02102/493115 www.promat.de [email protected] Wir stellen aus auf der HAGOS-Börse in Stuttgart vom 22. - 24. März 2012 in Halle C2, Stand B27 und freuen uns auf Ihren Besuch! SCHORNSTEINFEGER 03.12 32 Wir trauern um unseren Kollegen Mathias Hagen * 24.05.1975 † 17.12.2011 Am 17.12.2011 verloren wir unseren Kollegen, Freund und Wegbegleiter Mathias Hagen. Für uns alle ist sein Verlust immer noch unfassbar. Wir sprechen seiner Familie und seinen Angehörigen unsere tiefste Anteilnahme aus. Frank Weber Torsten Litschke Jörg Kibellus 1. Vorsitzender Regionalsekretär Landesgruppenvorsitzender ANZEIGE Wandhängende Pelletsheizung von GUNTAMATIC Die für eine platzsparende Wandmontage ausgelegte Anlage setzt mit seiner extrem kleinen Baugröße Maßstäbe und gilt als absolutes Leichtgewicht unter Pelletanlagen. Als Niedertemperaturheizung senkt das Gerät seine Kesseltemperatur bis auf 38°C ab und passt die Leistung stufenlos dem Wärmebedarf des Hauses an. Die patentierte Zyklonverbrennung des Gerätes setzt Maßstäbe bei der Staubabscheidung und dem Wirkungsgrad. Im Leistungsbereich von 2 – 7 kW ist die Anlage ideal für Neubauten, Niedrigenergie- und Passivhäuser, sowie für Fertighäuser und entsprechende Althaussanierungen geeignet. Alle Komponenten der Pelletanlage sind massiv gewählt und auf Lebensdauer ausgelegt. Die Anschaffungskosten können ungeachtet des zusätzlichen Umweltplus weniger als 50% einer vergleichbaren Wärmepumpeninstallation betragen. GUNTAMATIC Heiztechnik GmbH Bruck 7 A-4722 Peuerbach Telefon: +43 I 7276 I 2441-0 Telefax: +43 I 7276 I 3031 E-Mail: [email protected] www.guntamatic.com Stellenmarkt 33 SCHORNSTEINFEGER 03.12 SCHORNSTEINFEGER 03.12 34 Stellenmarkt Stellenmarkt 35 SCHORNSTEINFEGER 03.12 PLZ-Bereich 6 ... www.schornsteinfegerverlag.de Der Schornsteinfegerverlag GmbH Konrad-Zuse-Str. 19 99099 Erfurt Telefon (0361) 789 51 – 50 Telefax (0361) 789 51 – 60 [email protected] 133020 – Arbeitshilfe Praxis Modul 8 Ausbrennen von Feuerungsanlagen & alternative Reinigungsmethoden Der Preis beträgt 10,70 3 für Nichtmitglieder und 5,35 3 für ZDS-Mitglieder. 290011 – Arbeitshilfe Rechtsvorschriften Modul 10 DIN V 18160 – 1 Planung und Ausführung Der Preis beträgt 10,70 3 für Nichtmitglieder und 5,35 3 für ZDS-Mitglieder. Bestellschein Diese Bestellung bitte senden: Der Schornsteinfegerverlag GmbH Konrad-Zuse-Str. 19 99099 Erfurt Fax: (0361) 789 51 – 60 Bitte Stückzahl eintragen. ______X Art.-Nr. 133020 AH P Modul 8 ______X Art.-Nr. 290011 AH RV Modul 10 Vorname/Name: ___________________________________________ Straße/Nr.:_________________________________________________ PLZ/Ort: ___________________________________________________ Telefon: ___________________________________________________ Datum/Unterschrift:________________________________________ SCHORNSTEINFEGER 03.12 36 Stellenmarkt Plus für meinen Betrieb: mehr Umsatz durch Öl + Solar Heizungen. Plus für meine Kunden: Kosten sparen und die Umwelt schonen. Machen Sie Plus mit Öl + Erneuerbaren Energien. Öl + Solar Brennwertheizungen stehen für Ölkunden beim Modernisieren auf Platz 1: + Bis zu 40 % Energiekosten-Ersparnis im Vergleich zu alten Standardkesseln + Zuverlässige Heiztechnik mit langer Lebensdauer + Besonders umweltschonend durch die Nutzung erneuerbarer Energien, wie zukünftig z. B. auch Bioheizöl Mehr Informationen: www.iwo.de oder 040 / 23 51 13-76 SCHORNSTEINFEGER 03.12 38 Stellenmarkt /--1/5-: .D8 ,1- 65:)/- 14 ;:6 -5:.-85: A3- -::- #+041-89:6..- ";E 5=-5,;5/ 605- ')99-8 @;8 #+05-33 ;5, &688-151/;5/ 41: #7-@1)3 C9-41::-3 .819+0-8 )5/-5-04-8 ;.: -15 ')99-8 @;4 *97D3-5 56:=-5,1/ 14 =1-,-8<-89+031-E*)8-4 14-8 41: $D+0-85 "#$ ' '!#F -8 !)+2 8;::6 G 14 =1-,-8<-89+031-E*)8-4 -8 !)+2 "#$ ' '!#F -8 !)+2 8;::6 G 14 #7-5,-85)+0.D33*-;:-3 41: $D+0-85 "#$ ' '!#F -8 !)+2 8;::6 G "#$ ' '!#F #7-5,-8 8;::6 G 915, .-;+0:- )5,8-151/;5/9:D+0-8 *-1 9:)82-5 &-89+04;:@;5/-5 605- ,-5 159):@ <65 ')99-8 *-9:-0-5 );9 ,-4 $;+04):-81)3 !63?7867?3-5 ;5, 915, 41: -15-8 "-151/;5/93C9;5/ )5/-.-;+0:-: )9 -15@-35)5,8-151/;5/9:;+0 *1-:-: );./8;5, 9-15-8 3-1+0: );./-8);:-5 #:8;2:;8 -15- *-9:B5,1/- "-151/;5/928).: 605- ,-5 159):@ )*8)91<-8 (;9B:@- 8-151/-5 9+05-33 ;5, /8D5,31+0 605- ,1- );: D*-84BE1/ @; *-3)9:-5 $# ()# ! ! 915, )99-8 9 1+0- );:9+0;:@ 9)3*-5 @;4 +0;:@ ,-8 );: *-1 8*-1:-5 41: =)99-8;53C931+0-5 8*-1:99:6..-5 -83-1+0:-8: ,1- );:8-151/;5/ ,;8+0 #+04;:@ *15,-5,-5 4;3/):68 -80C0:- #+0;:@=182;5/ ,;8+0 );:9+0;:@71/4-5:=)99-83C931+0 ! )5,8-151/-8 7)9:- 41: -1*-41::- 15 ,-8 4 6.:. )9+0- 5;8 .D8 #7-5,-89?9:-4- #:626 &)816 %3:8) /--1/5-: ;5, 43 $;*41: );:9+0;:@9:6.. % " F 41: 5):;8*)91-8:-8 .-;+0:1/2-1:*=)08-5,-8 );:7.3-/-264765-5:@;4 !):-5: )5/-4-3,-: 41: .-152C851/-4 "-1*-41::-3 #$ ! 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