Untitled - Kreis Stormarn

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3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Inhaltsverzeichnis
Seite
Vorwort des Landrates.................................................................................................................................... 5
Einleitung ......................................................................................................................................................... 6
1. Rahmenbedingungen für die ÖPNV-Gestaltung ..................................................................................... 9
1.1 RECHTLICHER RAHMEN .............................................................................................................................. 9
1.2 LANDESPLANERISCHER RAHMEN .............................................................................................................. 13
1.3 RAUMSTRUKTUR UND VERKEHRSINFRASTRUKTUR ..................................................................................... 15
1.4 STRUKTURDATEN UND ENTWICKLUNGSPERSPEKTIVEN („DEMOGRAFISCHER WANDEL“)................................ 18
1.5 SCHULSTRUKTUR UND AUSWIRKUNGEN DER NEUEN SCHULGESETZGEBUNG ............................................... 23
1.6 VERKEHRSVERFLECHTUNGEN UND ÖPNV-RELEVANTE VERKEHRSZIELE (OHNE SCHULEN) .......................... 25
1.7 ORGANISATORISCHER RAHMEN ................................................................................................................ 28
2. Bilanz des zweiten RNVP......................................................................................................................... 29
3. ÖPNV-Nachfrage und ÖPNV-Marktposition........................................................................................... 34
4. Zielsetzungen und Rahmenstandards für die ÖPNV-Gestaltung........................................................ 37
4.1 ÜBERGEORDNETE ZIELSETZUNGEN FÜR DIE WEITERENTWICKLUNG DES ÖPNV .......................................... 37
4.2 QUALITÄTSSTANDARDS ............................................................................................................................ 39
4.3 BARRIEREFREIER ÖPNV.......................................................................................................................... 51
5. Bestandsanalyse des ÖPNV im Kreis Stormarn ................................................................................... 52
5.1 VERKEHRSTRÄGER UND VERKEHRSUNTERNEHMEN ................................................................................... 52
5.2 LINIEN UND VERKEHRSANGEBOT IM SPNV................................................................................................ 53
5.3 LINIENNETZ UND KONZESSIONEN IM BUSVERKEHR ..................................................................................... 55
5.4 VERKEHRSANGEBOT IM BUSVERKEHR ....................................................................................................... 61
5.5 VERNETZUNG DES ÖPNV-SYSTEMS ......................................................................................................... 64
5.6 TARIFSYSTEM .......................................................................................................................................... 65
5.7 SERVICE UND MARKETING ........................................................................................................................ 69
5.8 FINANZIERUNG DES ÖPNV....................................................................................................................... 70
5.9 BEWERTUNG DES ÖPNV-ANGEBOTES UND ERFÜLLUNG DER RAHMENSTANDARDS ..................................... 71
6. Weiterentwicklung des ÖPNV-Systems ................................................................................................. 78
6.1 SICHERSTELLUNG EINER AUSREICHENDEN BEDIENUNG UND HANDLUNGSFELDER ........................................ 78
6.2 ENTWICKLUNGSKONZEPT FÜR DEN SCHIENENPERSONENNAHVERKEHR (SPNV) .......................................... 80
6.3 WEITERENTWICKLUNG DES BUSVERKEHRSSYSTEMS (SZENARIO „FORTSCHREIBUNG“) ................................ 81
6.4 LÄNGERFRISTIGE PERSPEKTIVEN FÜR DAS ÖPNV-SYSTEM (SZENARIO „OFFENSIVE“)................................. 88
6.5 BUSHALTESTELLEN .................................................................................................................................. 92
6.6 TARIFGESTALTUNG UND VERTRIEB............................................................................................................ 93
6.7 ÖPNV-MARKETING ................................................................................................................................. 93
6.8 ENTWICKLUNG DER VERKEHRSNACHFRAGE............................................................................................... 95
7. Steuerung und Finanzierung des ÖPNV ................................................................................................ 97
7.1 ORGANISATION DES ÖPNV ...................................................................................................................... 97
7.2 GESTALTUNG DES WETTBEWERBS UM ÖPNV-LEISTUNGEN ....................................................................... 99
7.3 QUALITÄTS-MANAGEMENT...................................................................................................................... 103
7.4 MAßNAHMEN- UND FINANZPLANUNG........................................................................................................ 104
Literatur ........................................................................................................................................................ 106
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Anhänge
Anhang 1: Strukturdaten 2010
Anhang 2: Schulstandorte und Schulstatistik im Schuljahr 2009/2010
Anhang 3: Zuordnung der Buslinien zu den Teilnetzen
Anhang 4: Verkehrsangebot der Buslinien Fahrplan 2009/2010
Anhang 5: Liniennetzpläne der Stadtverkehre Ahrensburg und Bad Oldesloe
Anhang 6: Kurzfassung der HVV-Standards
Anhang 7: Checkliste für barrierefreie Bushaltestellen
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3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Bilderverzeichnis
BILD 0-1: ÜBERSICHT ZUR PROJEKTSTRUKTUR FÜR DEN 3. RNVP KREIS STORMARN ............................................. 8
BILD 1-1: VERWALTUNGSSTRUKTUR IM KREIS STORMARN ................................................................................... 16
BILD 1-2: ZENTRALÖRTLICHE GLIEDERUNG UND VERKEHRSINFRASTRUKTUR ........................................................ 17
BILD 1-3: RÄUMLICHE VERTEILUNG DER BEVÖLKERUNG AUF GEMEINDEBASIS ...................................................... 19
BILD 1-4: ÜBERSICHT AUSGEWÄHLTER STRUKTURDATEN .................................................................................... 20
BILD 1-5: PROGNOSEN ZUM DEMOGRAFISCHEN WANDEL IM KREIS STORMARN ..................................................... 22
BILD 1-8: SCHULSTANDORTE IM KREIS STORMARN ............................................................................................. 24
BILD 1-9: AUSPENDLERSTRÖME IM BERUFSVERKEHR .......................................................................................... 26
BILD 1-10: EINPENDLERSTRÖME IM BERUFSVERKEHR ......................................................................................... 27
BILD 2-1: UMSETZUNGSSTAND SPNV UND BUSSYSTEM ...................................................................................... 31
BILD 2-2: UMSETZUNGSSTAND AST-VERKEHR UND SCHÜLERVERKEHR ............................................................... 32
BILD 2-3: ÜBERGANG IN DEN WETTBEWERB ....................................................................................................... 33
BILD 3-1: ÖPNV-LINIEN IM KREIS STORMARN MIT DER HÖCHSTEN VERKEHRSNACHFRAGE 2009 .......................... 35
BILD 3-2: ÖPNV-NUTZUNGSINTENSITÄT IM HVV ................................................................................................ 36
BILD 3-3: VERKEHRSMITTELNUTZUNG IM KREIS STORMARN ................................................................................. 36
BILD 4-1: ELEMENTE DES ÖPNV-ANFORDERUNGSPROFILS FÜR DEN KREIS STORMARN ....................................... 40
BILD 5-1: ÜBERSICHT DER IM KREIS STORMARN TÄTIGEN VERKEHRSUNTERNEHMEN (STAND 2010) ...................... 52
BILD 5-2: LINIEN- UND VERKEHRSANGEBOT IM SCHIENENVERKEHR (INKL. HVV-SCHNELLBAHN)............................ 54
BILD 5-3: ÜBERSICHT ÖPNV-NETZ IM KREIS STORMARN 2010/2011 (OHNE AST UND NACHTBUSSE) .................. 58
BILD 5-4: BUSLINIEN MIT BETREIBERN UND TEILNETZ-ZUORDNUNG IM HVV-ALTGEBIET 2010............................... 59
BILD 5-5: BUSLINIEN MIT BETREIBERN UND TEILNETZ-ZUORDNUNG IM HVV-ERWEITERUNGSGEBIET 2010............. 60
BILD 5-6: BUSLINIEN MIT TÄGLICHER BEDIENUNG (OHNE NACHTBUSSE) ............................................................... 63
BILD 5-7: HVV-TARIFPLAN FÜR DEN AUSSCHNITT KREIS STORMARN ................................................................... 67
BILD 5-8: ÜBERPRÜFUNG DER VERBINDUNGSQUALITÄT IM KREIS STORMARN IM ZEITRAUM 15-19 UHR ................. 73
BILD 5-9: FAHRZEUGE IM BUSVERKEHR MIT MODERNEM DESIGN UND KOMFORT .................................................... 75
BILD 6-1: ÜBERSICHT DER HANDLUNGSFELDER FÜR DEN ÖPNV IM KREIS STORMARN .......................................... 79
BILD 6-2: AUSBAU DER GRENZÜBERSCHREITENDEN LINIE 8740 ........................................................................... 81
BILD 6-3: ÜBERSICHT ZUM ÖPNV-KONZEPT REINBEK......................................................................................... 83
BILD 6-4: TAXENUNTERNEHMEN IM KREIS STORMARN MIT KAPAZITÄTEN .............................................................. 85
BILD 6-5: EINSATZRÄUME FÜR FLEXIBLE BEDIENUNGSFORMEN IM KREIS STORMARN ............................................ 86
BILD 7-1: VERGABE DER TEILNETZE AB 2011.................................................................................................... 100
BILD 7-2: GROBE RÄUMLICHE ABGRENZUNG DER TEILNETZE FÜR DEN KREIS STORMARN.................................... 102
BILD 7-3: BUDGETPLANUNG FÜR DIE ÖPNV-FINANZIERUNG 2011 ..................................................................... 104
BILD 7-4: MAßNAHMENUMSETZUNG IM BUSVERKEHRSYSTEM AB 2011 ............................................................... 105
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Abkürzungen
AST
Anrufsammeltaxi
AT
ÖPNV-Aufgabenträger
B+R
Bike und Ride
DB AG
Deutsche Bahn AG
DFI
Dynamische Fahrgastinformation
EU
Europäische Union
EW
Einwohnerinnen und Einwohner
FAG
Finanzausgleichsgesetz
HVZ
Hauptverkehrszeit
HVV
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
GVFG-SH
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
ITF
Integraler Taktfahrplan
K+R
Kiss und Ride
LEP
Landesentwicklungsplan
LVS
LVS Schleswig-Holstein, Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH
MIV
Motorisierter Individualverkehr
Mo-Fr
Montag bis Freitag
MWAV
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
NVZ
Nebenverkehrszeit
ÖPNV
Öffentlicher Personennahverkehr
ÖPNVG
ÖPNV-Gesetz
PBefG
Personenbeförderungsgesetz
P+R
Park und Ride
RB
Regionalbahn
RE
Regionalexpress
RNVP
Regionaler Nahverkehrsplan
Sa, So
Sonnabend / Samstag, Sonntag
SH-Tarif
Schleswig-Holstein-Tarif
SPNV
Schienenpersonennahverkehr
SVZ
Schwachverkehrszeit
VDV
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
VU
Verkehrsunternehmen
ZVU
Zentrales Verkehrsunternehmen
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Vorwort des Landrates
WIRD ZUR ENDFASSUNG ERSTELLT
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3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Einleitung
Nach dem „Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig Holstein (ÖPNVG)“ von
1996 waren die Kreise und kreisfreien Städte oder deren Zweckverbände verpflichtet, regionale Nahverkehrspläne (im weiteren RNVP genannt) für den straßengebundenen ÖPNV aufzustellen (§5 (1) ÖPNVG).
und alle 5 Jahre fortzuschreiben. Obwohl der RNVP nach der neuesten Fassung des ÖPNVG nur noch eine
freiwillige Aufgabe ist, führt der Kreis Stormarn aufgrund der Bedeutung des RNVP als Steuerungsinstrument eine kontinuierliche Aktualisierung durch.
Der erste Regionale Nahverkehrsplan für den Kreis Stormarn wurde 1997 für eine Laufzeit von 5 Jahren
vom Kreistag beschlossen und vom zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr
Schleswig-Holstein genehmigt. Der zweite RNVP folgte dann im Jahr 2003 mit Laufzeit bis 2007. Jetzt steht
die Aktualisierung des RNVP für die kommenden 5 Jahre an. Ziel des dritten RNVP ist es, Rahmenvorgaben
für die Weiterentwicklung des ÖPNV innerhalb der Grenzen des Kreises Stormarn sowie in den Schnittstellen zu den benachbarten Kreisen sowie der Hansestadt Hamburg festzulegen. Darüber hinaus ist ein Maßnahmenkatalog mit Prioritäten zu erstellen, der für den Planungshorizont die schrittweise Umsetzung der
Rahmenvorgaben aufzeigt. Daraus entstehende finanzielle Konsequenzen sind in einem Investitionsprogramm darzustellen.
Eine wichtige Grundlage für die regionalen Nahverkehrspläne ist der „Landesweite Nahverkehrsplan
(LNVP)“, der den Rahmen für die Entwicklung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und für eine
landesweit koordinierte Verkehrsleistung im gesamten ÖPNV darstellt (§4 ÖPNVG). Seit 1996 unterstützt
die LVS Schleswig-Holstein, Landesweite Verkehrsservicegesellschaft das Land bei der Planung und Bestellung des SPNV und ist auch für die Erstellung des Landesweiten Nahverkehrsplans zuständig. Nach der
Verabschiedung des ersten Landesweiten Nahverkehrsplans 1997 liegt seit 2008 der dritte Landesweite
Nahverkehrsplan vor. In den letzten Jahren sind einige wichtige überregionale Projekte initiiert worden,
die auch auf den ÖPNV im Kreis Stormarn spürbare Auswirkungen haben. Dazu gehören insbesondere:

Die Ausdehnung des landesweiten Schleswig-Holstein-Tarifs,

die Weiterentwicklung des Integralen Taktfahrplans ITF im SPNV,

die Ausschreibung der SPNV-Netze „Ost“ und „Nord“ mit den für den Kreis Stormarn relevanten
Strecken Lübeck – Hamburg und Bad Oldesloe – Neumünster.
Neben den laufenden und anstehenden Aktivitäten im Bereich des SPNV stehen in Stormarn auch Projekte
im Busverkehr an, die die in den letzten Jahren begonnene Attraktivitätssteigerung konsequent fortführen
sollen. Dazu gehören im Wesentlichen:

Die Weiterentwicklung hochwertiger Verbindungen im Bus-Grundnetz,

die Angebotsverdichtung auf wichtigen Verbindungen,

die Erweiterung des AST-Verkehrs,

die verbesserte Verknüpfung von Bus und Bahn.
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3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Aufgrund neuer Entwicklungen im Nahverkehrsbereich sowie im Hinblick auf Veränderungen in den verkehrlichen, strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen im Kreis Stormarn seit Aufstellung des
2. RNVP ist es sinnvoll, über eine einfache Aktualisierung bzw. Fortschreibung hinauszugehen und den 3.
RNVP auf Basis neuer Erkenntnisse und Anforderungen zumindest teilweise neu zu entwickeln.
So haben sich im Bereich des Schülerverkehrs sowie bei der ÖPNV-Förderung in den letzten Jahren Veränderungen und neue Perspektiven ergeben, die im Hinblick auf die planerischen Konsequenzen und speziell
die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes zu untersuchen und zu bewerten sind. Aufgrund der geänderten Randbedingungen werden in der Neufassung des RNVP folgende Schwerpunkte gesetzt:

Auswertung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Konsequenzen
für die künftige ÖPNV-Gestaltung und den Wettbewerb um ÖPNV-Leistungen.

Konsequenzen aus der Kommunalisierung der ÖPNV-Mittel im Hinblick auf die für die regionalen Aufgabenträger direkt verfügbaren Finanzmittel und die sich daraus ergebenden erweiterten Gestaltungsspielräume.

Weiterentwicklung und Konkretisierung der Zielsetzungen und Qualitätsstandards für die Gestaltung
des ÖPNV-Systems.

Verkehrlich-wirtschaftliche Weiterentwicklung und Optimierung des ÖPNV-Angebotes
insbesondere im Hinblick auf hochwertige Angebote und den Einsatz flexibler Bedienungsformen.

Weiterentwicklung des Regionalen Grundnetzes mit den kreisgrenzenüberschreitenden Buslinien in
Kooperation mit den benachbarten Aufgabenträgern.

Festlegung von Anforderungen für einen barrierefreien ÖPNV,

Strategisch-konzeptionelle Ausrichtung für die künftige Steuerung des ÖPNV-Angebotes
und dessen Finanzierung.
Der RNVP ist als Rahmenplan für die künftige Angebotsstrategie im öffentlichen Personennahverkehr des
Kreises Stormarn unter Berücksichtigung der Vernetzung mit den angrenzenden Kreisen und der Hansestadt Hamburg zu verstehen. Dabei wird -dem Charakter des ÖPNVG folgend- auf die Festlegung von Detailmaßnahmen (z.B. konkrete Fahrplangestaltung) verzichtet.
Die seit dem 1. RNVP vertiefte Kommunikation mit den Akteuren rund um den ÖPNV hat sich bewährt und
wird auch bei der Erstellung und Umsetzung des 3. RNVP einen zentralen Baustein bilden. Dabei spielte
auch diesmal die Information und Anhörung der kommunalen Gebietskörperschaften und der unterschiedlichen Interessenvertretungen eine gewichtige Rolle bei der RNVP-Aufstellung.
Die umseitige Abbildung gibt einen Überblick zur Projektstruktur des 3. RNVP für den Kreis Stormarn
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3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Bild 0-1: Übersicht zur Projektstruktur für den 3. RNVP Kreis Stormarn
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3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
1. Rahmenbedingungen für die ÖPNV-Gestaltung
1.1 Rechtlicher Rahmen
Zu Beginn der 90er Jahre sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen, unter denen der öffentliche Verkehr
betrieben wird, grundlegend geändert worden. Ausgehend von den in den EG-Verträgen verankerten
Grundsätzen der Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und Diskriminierungsfreiheit erfolgte zunächst die Neuordnung der europarechtlichen Regelungen, insbesondere die Neufassung der Verordnung
(VO) 1191/69. Ende 2009 wird die VO 1191/69 schließlich durch die VO 1370/2007 abgelöst. Auf diese europäischen Regelungen bauen bundes- und landesrechtliche Vorgaben auf, denen allgemein der ÖPNV
sowie speziell die Aufstellung des RNVP unterliegen.
1.1.1 Europäische Gesetzgebung
Eine der wesentlichen Grundlagen stellt der EG-Vertrag von 1992 dar. Demnach sind staatliche oder aus
staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar (Art. 87 I EGV).
In den letzten Jahren wurde auf europäischer Ebene sehr intensiv über eine Novellierung der VO 1191/69
verhandelt. Dieser Novellierungsprozess wurde am 03.12.2007 durch die Veröffentlichung der neuen Verordnung VO (EG) 1370/2007 abgeschlossen. Die neue Verordnung ist am 03.12.2009 in Kraft getreten und
gilt seit dem unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Eine Ausnahme gilt insoweit nur hinsichtlich der in der VO
1370/2007 enthaltenen Regelungen zum Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen. Diese sind erst nach Ablauf einer Übergangsfrist von 10 Jahren zwingend anzuwenden. Innerhalb dieses Zeitraums können die Vergaberegeln aber bereits freiwillig angewendet werden. Die nationalen Gesetzgeber werden von der VO 1370/2007 zudem darauf verpflichtet, innerhalb des Übergangszweitraums von 10
Jahren Maßnahmen für eine schrittweise Anwendung der neuen Vergaberegeln zu treffen.
Die VO 1370/2007 schafft einen klareren ÖPNV-Rechtsrahmen als bisher. So entfällt die in der VO 1191/69
noch vorgesehene Möglichkeit der Herausnahme des ÖPNV aus dem Anwendungsbereich der Verordnung
zukünftig. Finanzierungs- und Vergabefragen werden daher nunmehr für den gesamten ÖPNV in Europa
weitgehend einheitlich geregelt. Verkürzt gesagt eröffnet jede Vereinbarung zwischen Aufgabenträger und
Verkehrsunternehmen über vom Aufgabenträger im öffentlichen Interesse gewünschte Maßnahmen und
einen dafür vom Aufgabenträger gewährten Ausgleich den Anwendungsbereich der VO 1370/2007.
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3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Die VO 1370/2007 enthält Regeln über bestimmte Mindestinhalte, die jeder öffentliche Dienstleistungsauftrag aufweisen muss. Erforderlich sind u.a.:

Eine klare Definition der vom Betreiber zu erfüllenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen.

Eine objektive und transparente Aufstellung der Parameter, anhand derer eine Ausgleichsleistung berechnet wird sowie Darstellung der Art und des Umfangs der gewährten Ausschließlichkeit.

Vermeidung von Ausgleichsleistungen insbesondere bei allen Direktvergaben.

Eine klare Regelung für die Durchführung der Aufteilung der mit der Dienstleistung in Verbindung stehenden Kosten.

Eine klare Regelung der Einnahmenanrechnung zwischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen.

Eine Darstellung der verbindlichen Qualitätsstandards, sofern solche vereinbart wurden.
Die Laufzeit von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen im Busbereich beträgt höchstens 10 Jahre. Als Regelfall ist die wettbewerbliche Vergabe vorgesehen, unter bestimmten Voraussetzungen ist aber auch noch
eine direkte Vergabe erlaubt.
Zur Erhöhung der Transparenz im ÖPNV enthält die neue Verordnung mehrere Berichtspflichten. Ab in Kraft
treten muss jede zuständige Behörde für ihren Bereich einmal jährlich einen Gesamtbericht veröffentlichen,
aus dem sich die in ihrem Zuständigkeitsbereich bestehenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die
für deren Erfüllung ausgewählten Betreiber und die diesen gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte ergeben. Bei Direktvergaben ist jeder Interessierte auf Antrag über die Gründe zu informieren.
1.1.2 Bundesdeutsche Gesetzgebung
Der deutsche Rechtsrahmen musste an die EU-rechtlichen Vorgaben angepasst werden. Der Bundestag
verabschiedete 1993 das Regionalisierungsgesetz, die Neufassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
sowie die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), die zum 1. Januar 1996 in Kraft trat.
Das Regionalisierungsgesetz legt fest, dass künftig die Zuständigkeiten für Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV zusammenzuführen sind und dass die Aufgabenträger gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen einem Unternehmen entweder auferlegen oder vertraglich vereinbaren können. Hieraus
leitet sich die in den ÖPNV-Gesetzen der Länder konkretisierte Funktion des Aufgabenträgers ab, dem letztendlich auch die Definition der „Ausreichenden Verkehrsbedienung“ obliegt.
Eine Anpassung des PBefG an die neue VO 1370/2007 erfolgte bislang nicht. Dort, wo beide inhaltlich kollidieren, tritt das PBefG zukünftig hinter das vorrangig geltende Europarecht zurück. Damit verliert die im
PBefG enthaltene Unterscheidung zwischen eigenwirtschaftlichen und gemeinwirtschaftlichen Verkehren
ihre Bedeutung. Die ab dem 03.12.2009 geltende VO 1370/2007 fragt nur noch danach, ob für einen Verkehr durch den Aufgabenträger Ausgleichszahlungen und/oder ausschließliche Rechte zum Ausgleich von
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen gewährt werden.
Die Unterscheidung zwischen eigen- und gemeinwirtschaftlichen Verkehren wird im Rahmen der anstehenden Anpassung des PBefG an die VO 1370/2007 aller Wahrscheinlichkeit nach wieder aufleben. Dann allerdings als Unterscheidung zwischen sogenannten „kommerziellen“ und gemeinwirtschaftlichen Verkehren.
Als kommerziell und damit außerhalb der VO 1370/2007 stehende Verkehre werden zukünftig aller Voraussicht nach Verkehre gelten, die sich aus Fahrgeldeinnahmen und den gesetzlichen Ausgleichsleistungen
nach § 45a PBefG und § 149 SGB IX finanzieren und daneben keine Ausgleichszahlungen und/oder ausschließlichen Rechte vom Aufgabenträger erhalten. Das Land Schleswig-Holstein hat allerdings im Rahmen
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der Kommunalisierung Anfang 2007 den Ausgleichsanspruch der Verkehrsunternehmen nach § 45a PBefG
durch einen von den lokalen Aufgabenträgern zu erfüllenden Ausgleichsanspruch nach dem ÖPNV-Gesetz
Schleswig-Holstein (ÖPNVG) ersetzt. Selbst wenn sich die Abgrenzung des „kommerziellen“ Verkehrs wie
beschrieben durchsetzt, ist dies für den Kreis Stormarn wegen der Nichtanwendung der Ausgleichsregelungen nach § 45a PBefG zunächst ohne Bedeutung.
Auch wenn das PBefG damit zunächst hinter die VO 1370 zurücktreten bzw. europarechtskonform ausgelegt werden muss, bleibt es doch grundsätzlich das anzuwendende nationale Recht. Verkehrsunternehmen
bedürfen damit für ihren Betrieb auch weiterhin einer Genehmigung nach dem PBefG, die derzeit vom Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein erteilt wird. Die Genehmigung wird im ÖPNV
grundsätzlich für eine bestimmte Linienführung erteilt. Mit dieser linienbezogenen Betrachtungsweise verbinden sich die Betriebs- und Fahrplanpflichten sowie die Abgrenzung von dem Verkehrsangebot bereits
vorhandener Unternehmer.
Die Genehmigungsbehörde kann sich bei der Vergabe der Linienkonzession an der Entscheidung des Aufgabenträgers in einem von diesem durchgeführten Vergabeverfahren orientieren, muss dies aber nicht. Vor
diesem Hintergrund ist es sinnvoll, die Vergabeaktivitäten des Aufgabenträgers nach der VO 1370 zukünftig
mit denen der Genehmigungsbehörde zur Erteilung der Liniengenehmigungen zu verzahnen. Die Genehmigungsbehörde kann dazu durch die Setzung verfahrensleitender Fristen das Genehmigungsverfahren zeitlich so auf die Vergabeaktivitäten des Aufgabenträgers abstimmen, dass beide Verfahren nicht miteinander
kollidieren und zum gleichen Ergebnis führen.
Schließlich ist bei der ÖPNV-Gestaltung auch noch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu beachten, das als Ziel eine „möglichst weitgehende Barrierefreiheit“ der unterschiedlichen Lebensbereiche vorschreibt.
Für den Gesetzgeber sind die Nahverkehrspläne das wichtigste Instrumentarium, um Maßnahmen zum barrierefreien ÖPNV festzulegen. Die Regelungen des BGG bezüglich der Zielvereinbarungen gelten für die
Länder nur, wenn diese sie in angepasster Form in ihren Landes-BGG aufnehmen, dieses ist in SchleswigHolstein seit 2002 in Kraft. Die Regelungen des BGG, des Bundes zur GVFG-Förderung sowie der Nahverkehrspläne haben unmittelbare Auswirkungen auf das Handeln der Länder.
1.1.3 Landesgesetzgebung
Auf der Basis des Regionalisierungsgesetzes haben alle Bundesländer mit Ausnahme Hamburgs ÖPNVGesetze formuliert. Im ÖPNV-Gesetz (ÖPNVG) des Landes Schleswig-Holstein vom 26. Juni 1996 ist festgelegt worden, dass die Sicherstellung der ausreichenden Bedienung im SPNV eine Aufgabe des Landes,
im übrigen ÖPNV eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Kreise und kreisfreien Städte sowie von
kreisangehörigen Städten mit vor 1996 bestehenden Stadtverkehren (örtliche Aufgabenträger) ist, wobei
unter bestimmten Voraussetzungen die Kreise die Planung und die Organisation sowie die Finanzverantwortung für den örtlichen ÖPNV kreisangehörigen Gemeinden übertragen können. Gemäß § 5 können die Kreise und kreisfreien Städte als Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV jeweils einen Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP) aufstellen, der festgelegten Anforderungen zu genügen hat.
Der Kreis Stormarn hat als Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV und der U-Bahn nach den gesetzlichen Vorgaben eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Nahverkehrsleistungen sicherzustellen (ÖPNVG § 1 I). Seit der Umsetzung der weiteren Kommunalisierung 2007 gehört hierzu auch die
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Aufgabe, mit den im Kreisgebiet tätigen Verkehrsunternehmen Finanzierungsvereinbarungen, insbesondere
über die pauschale Abgeltung der Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr abzuschließen. Dies war im
Kreis Stormarn problemlos möglich, da die entsprechenden Finanzmittel einfach in die bestehenden Verkehrsverträge integriert werden konnten. Auch zukünftig ist beabsichtigt, die Pflichten nach § 6 Abs. 5
ÖPNVG im Rahmen der Vergabe der Verkehrsverträge mit zu erfüllen und insoweit keine separaten Vereinbarungen abzuschließen.
Die gesetzliche Pflichtaufgabe der Schülerbeförderung wird in § 114 des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes geregelt. Träger der Schülerbeförderung sind demnach die Schulträger der öffentlichen Schulen. Die
Schülerbeförderung gilt für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Klassenstufen 5 bis 10 der
weiterführenden und allgemeinbildenden Schulen sowie der Förderzentren. Einzelheiten zur Schülerbeförderung sind von den Kreisen durch kommunale Satzungen festgelegt. Für den Kreis Stormarn gilt derzeit
die Schülerbeförderungssatzung vom 18. Dezember 1995, in der die Anerkennung der notwendigen Kosten
für die Schülerbeförderung geregelt ist. Grundsätzlich wird die Schülerbeförderung nach § 42 PBefG mit
öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt (§ 5 Ia Schülerbeförderungssatzung Kreis Stormarn). Ist eine Beförderung durch den ÖPNV nicht möglich oder zumutbar, so muss dies der Schulträger anhand der in der
Schülerbeförderungssatzung festgelegten Zumutbarkeiten (§ 4 Schulweg bzw. § 7 Zumutbarkeitsgrenzen für
den öffentlichen Verkehr) feststellen und ggf. für eine Schülerbeförderung auf anderen Wege sorgen.
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3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
1.2 Landesplanerischer Rahmen
Der Regionale Nahverkehrsplan ist als fachlicher Rahmenplan des ÖPNV in die übergeordneten Planwerke der Landes- und Regionalplanung einzubinden bzw. mit diesen abzustimmen. Im Wesentlichen handelt
es sich dabei um

Den Landesentwicklungsplan LEP, der im September 2010 in Kraft getreten ist;

den Regionalplan für den Landesteil Schleswig-Holstein Süd (Planungsraum I) von 1998,

das Regionale Entwicklungskonzept für die Metropolregion Hamburg REK 2000 und

den Landesweiten Nahverkehrsplan LNVP 2008-2012.
Die grundlegenden, den ÖPNV betreffenden Kernaussagen und Vorgaben sind in den o.g. Planwerken
überwiegend kompatibel. Unterschiede resultieren hauptsächlich aus der Aktualität der Aufstellung und dem
damit verbundenen Betrachtungszeitraum. Die für den ÖPNV des Kreises Stormarn relevanten Kernaussagen dieser Planwerke sind nachfolgend auf Basis des LEP 2010 als aktueller Rahmenplan sinngemäß zusammengefasst:

Die Verknüpfung der Siedlungsentwicklung mit dem ÖPNV ist in den Ordnungsräumen vor allem wegen
des hohen Pendleraufkommens von Bedeutung. Die durch die räumliche Trennung von Arbeiten im
Oberzentrum und Wohnen im Umland erzeugten Verkehre sollen möglichst auf den ÖPNV gelenkt werden. Durch die Siedlungsachsen und eine Konzentration der Wohnungsbau- und Arbeitsplatzentwicklung auf die Haltepunkte des ÖPNV kann dies gefördert werden. Auch die Siedlungsschwerpunkte in
den Achsenzwischenräumen sollen zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs gut an den ÖPNV angebunden
sein.

Verkehre sollen nach Möglichkeit vermieden werden und/oder auf öffentliche, insbesondere schienengebundene, Verkehrsträger verlagert werden. Bei der Gestaltung des regionalen Personenverkehrs soll
dem ÖPNV insbesondere in den verdichteten Bereichen Vorrang gegenüber dem Kfz-Verkehr eingeräumt werden.

Der öffentliche Personennahverkehr und seine Infrastruktur sollen dem durch den demographischen
Wandel veränderten Bedarf entsprechend angepasst werden. Das Netz des ÖPNV soll in den ländlichen Räumen erhalten bleiben und die Verkehrsbedienung auch unter Nutzung neuer Angebotsformen
gesichert werden. Besonders die zentralen Orte sollen aufgrund ihrer überörtlichen Versorgungsfunktion gut über den ÖPNV angebunden sein.

Flächen für Gewerbegebiete von überregionaler Bedeutung (nur möglich entlang der Landesentwicklungsachsen) sollen von der Regionalplanung an Orten festgelegt werden, an denen eine bedarfsgerechte ÖPNV-Anbindung sichergestellt werden kann.

Der Schienenverkehr soll hinsichtlich der Struktur und der Bedienung darauf ausgerichtet werden, dass
ein erheblicher Teil des zu erwartenden Verkehrszuwachses über ihn abgewickelt wird.

In ländlichen Räumen kommt es auf eine gute Verknüpfung des für abgelegene Bereiche unverzichtbaren Pkw mit dem ÖPNV an (d.h. kombinierte P&R-Anlagen mit Bus und SPNV).
Hier können flexible Bedienungsformen angemessene Lösungen darstellen.

Die auf der Basis des Schleswig-Holstein-Tarifs geschaffene verkehrliche und tarifliche Kooperation
soll weiter ausgebaut werden.

Schulstandorte sollen von Schülern mit dem ÖPNV erreicht werden können.

Der anhaltende Siedlungsdruck sowie die weiträumigeren Pendelverflechtungen machen eine Verbesserung der Verkehrsbedienung im Regionalverkehr erforderlich. Insbesondere für die Verbindung Lübeck ist ein Ausbau der Streckenkapazitäten erforderlich.
ENTWURF
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3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Für die Entwicklung des ÖPNV-Systems setzt der LNVP 2008 – 2012 die Vorgaben und Perspektiven sowohl für die Entwicklung des Schienenpersonennahverkehrs als auch eines integrierten landesweiten
ÖPNV-Gesamtsystems. Folgende Kernaussagen sind landesweit relevant, während die für den Kreis Stormarn spezifischen Maßnahmen in Kapitel 6.2 erläutert sind.

Barrierefreier Zugang zum ÖPNV: Als Schwerpunkt der landesweiten Maßnahmen ist die Schaffung
eines barrierefreien SPNV zu fördern. Verschiedene Maßnahmen (Bahnhofsmodernisierungen, Einsatz
barrierefreier Fahrzeuge, Verbesserung der Fahrgastinformationen v.a. im Störungsfall) sollen zum Erreichen dieses Zieles führen.

SH-Tarif: Einführung neuer, zielgruppenspezifischer Fahrkartenangebote
(z.B. 9-Uhr-Monatskarten und –Abos, Jobticket).

Vertrieb: Einführung eines landesweit einheitlichen elektronischen Fahrgeldmanagements mit den Komponenten bargeldloses Zahlen, E-Ticket und automatischer Fahrpreisfindung.

Verbesserung der Kommunikation zwischen den Nahverkehrsakteuren und den Kunden u.a. durch die
Einrichtung einer SH-Tarif-Schulberatung, eines Mobilitätsberaters für den Tourismus und den Ausbau
von Streckenbeiräten.

Stärkung von Fahrgastrechten durch eine einheitliche SPNV-Kundengarantie im Rahmen des Qualitätsmanagements.

Organisation und Zusammenarbeit: Nach einem Gutachten der Unternehmensberatung BSL sollten
Land, Kreise und kreisfreie Städte einen (Verkehrs)Verbund der Aufgabenträger gründen.
Im LNVP wird außerdem – außerhalb der Zuständigkeit des Landes – ein landesweites Buslinien-Grundnetz angeregt. Zusammen mit dem SPNV soll dies zu einem abgestimmten, am integralen Taktfahrplan
(ITF) des SPNV orientierten Gesamtkonzept mit einheitlichem Taktgefüge und optimaler Netzwirkung ausgebaut werden. Ziel ist die Einbindung aller zentralen Orte. Der Kreis Stormarn hat im 2. RNVP bereits ein
solches Grundnetz entwickelt. Einige der im LNVP enthaltenen Verbindungen sind jedoch in ihrer Bedeutung
eher untergeordnet, so dass ein Aufbau eines (gleichwertigen) Grundnetzes auf allen genannten Relationen
noch diskussionsbedürftig ist.
ENTWURF
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1.3 Raumstruktur und Verkehrsinfrastruktur
Im Hinblick auf die Bewertung und Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs im Kreis Stormarn sind folgende Aspekte und Aussagen von übergeordneter Bedeutung:
Raumstruktur
(1)
Die administrative Gliederung des Kreises Stormarn umfasst insgesamt 6 selbstverwaltete Städte, 5
Ämter mit 45 Gemeinden sowie 4 amtfreie Gemeinden (vgl. Bild 1-1). Eine Besonderheit bildet die
Gemeinde Tangstedt, die vom Amt Itzstedt im Kreis Segeberg verwaltet wird. Im Norden grenzt das
Land an die Hansestadt Lübeck, im Westen an den Kreis Segeberg, im Osten an den Kreis Herzogtum-Lauenburg und im Südwesten an die Hansestadt Hamburg.
(2)
In der Raumstruktur spiegelt sich eine „Zweiteilung“ wieder. Während das südliche Kreisgebiet (bis
etwa in Höhe Bargteheide) von einer mittleren, zum Teil aber auch städtischen Siedlungsdichte geprägt ist, repräsentiert das nördliche Kreisgebiet einen typischen ländlich strukturierten Raum. Mit einer Fläche von rund 77.000 ha Fläche gehört Stormarn zu den kleinsten Kreisen in SchleswigHolstein, weist aber mit fast 300 Einwohnern pro qm nach Pinneberg die höchste Bevölkerungsdichte
auf. Damit bestehen für den ÖPNV insgesamt gute räumliche Rahmenbedingungen.
(3)
Neben der Kreisstadt Bad Oldesloe als Mittelzentrum gibt es mit den Städten Ahrensburg und seit
2009 dem Verflechtungsraum Reinbek / Glinde / Wentorf b.H. im unmittelbaren Verflechtungsbereich
der Hansestadt Hamburg weitere zentrale Orte mit Funktionen eines Mittelzentrums („Mittelzentrum im
Verdichtungsraum“). Das nächstgelegene Oberzentrum ist für das südliche Kreisgebiet die Hansestadt
Hamburg, für das nördliche Kreisgebiet die Hansestadt Lübeck.
Verkehrsinfrastruktur
(1)
Das Rückgrat des Straßenverkehrssystems im Kreis Stormarn wird durch die Autobahnen BAB A1
(Hamburg – Lübeck), BAB A24 (Hamburg – Berlin), BAB A21 (Bargteheide – Kiel) und BAB A20 Bad
Segeberg – Lübeck sowie die Bundesstraße B75 und B404 gebildet. Die Bundesautobahnen sind im
LEP 2010 gleichzeitig auch als Landesentwicklungsachsen ausgewiesen. Die Verkehrsbelegung der
Hauptverkehrsstraßen im Kreis Stormarn zeigt eine mittlere bis hohe Verkehrsdichte, auch bedingt
durch die starken überregionalen (Durchgangs-) Verkehrsströme nach Hamburg.
(2)
Das Bahnsystem wird geprägt durch die ebenfalls entlang der Hauptsiedlungsachse (Hamburg –)
Ahrensburg – Lübeck verlaufenden Nord-Süd-Bahnstrecke. Die Randbereiche des Kreisgebietes werden zudem von der U-Bahn U1 (Großhansdorf – Ahrensburg und Hoisbüttel), der S-Bahn S21 (Reinbek) und der Regionalbahn R 11 (Bad Oldesloe - Bad Segeberg – Neumünster) bedient.
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3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
(3)
Die Verkehrsanbindung kann insgesamt als gut bezeichnet werden, wenngleich sowohl auf der BAB
A1 als auch auf der Nord-Süd-Bahnstrecke die Kapazitäten weitgehend ausgereizt sind. Auch die anderen Nord-Süd-Magistralen sind bereits stark vom Verkehr belegt, so dass eine weitere Verkehrszunahme evtl. auch im Zusammenhang mit der Fehmarnbelt-Querung generell kritisch wäre.
Bild 1-1: Verwaltungsstruktur im Kreis Stormarn
ENTWURF
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Bild 1-2: Zentralörtliche Gliederung und Verkehrsinfrastruktur
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1.4 Strukturdaten und Entwicklungsperspektiven („demografischer Wandel“)
Bevölkerungsstruktur und Erwerbsstruktur:
(1)
Im Kreis Stormarn leben zurzeit rund 228.000 Einwohner, wobei die Einwohnerzahl in den letzten 10
Jahren um rund 6% gestiegen ist. Damit gehört der Kreis Stormarn zu den wenigen Kreisen in Schleswig-Holstein mit Einwohnerzuwächsen. Fast 70% der Bevölkerung lebt dabei in den Städten und amtfreien Gemeinden, die „Verstädterung“ ist im Kreis Stormarn damit ausgeprägter als in anderen Kreisen (z.B. Kreis Pinneberg).
(2)
Auffällig ist die räumliche Konzentration der Bevölkerung auf Siedlungsschwerpunkte insbesondere in unmittelbarer Nachbarschaft der Hansestadt Hamburg. Hier zeigen sich die Folgen der starken
Suburbanisierung in den 80er und 90er Jahren. Im Nördlichen Kreisgebiet gibt es eine große Fläche
mit einer deutlich abgestuften Einwohnerdichte. Von herausragender siedlungsstruktureller Bedeutung
ist die Siedlungsachse Hamburg – Ahrensburg – Bargteheide – Bad Oldesloe – Reinfeld.
(3)
In der Bevölkerungsstruktur zeigen sich nur wenige Unterschiede zu den benachbarten Kreisen. Der
Anteil Jugendlicher (jünger als 16 Jahre) pendelt je nach Gemeinde zwischen 15 und 25%. Die Gruppe
der Seniorinnen und Senioren (über 60 Jahre) kommt im Kreisdurchschnitt auf einen Anteil von 27%
und liegt damit höher als 2002 (vgl. 2. RNVP).
(4)
Die Auswertung der Erwerbstätigenstruktur ergibt einen Erwerbstätigenanteil von etwa 1/3 an der
Gesamtbevölkerung, wobei die Frauen auf einen Anteil von etwa 40% kommen.
Motorisierung:
(1)
Der Kfz-Bestand ist ebenso wie die PKW-Dichte in den vergangenen Jahrzehnten im Kreis Stormarn
weiter deutlich gestiegen. Die Zuwachsraten haben sich inzwischen allerdings abgeschwächt.
(2)
Im Kreisgebiet liegt die Motorisierung zurzeit bei 570 privaten PKW pro 1000 EW und damit auf dem
Niveau der Hamburger Randkreise, aber immer noch deutlich unter den Werten der anderen Schleswig-Holsteiner Kreise (z.B. Nordfriesland über 600 Pkw / 1000 EW).
(3)
Auffällig ist das Stadt-Umland-Gefälle in der Motorisierung. So liegen die Städte alle deutlich unter dem
Kreisdurchschnitt, während in der Fläche der Pkw deutlich stärker vertreten ist. Dies ist sicherlich eine
Folge der unterschiedlichen ÖPNV-Qualitäten.
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Bild 1-3: Räumliche Verteilung der Bevölkerung auf Gemeindebasis
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Gebietskörperschaft
Verwaltungssitz
(Stadt, Gemeinde, Amt)
Einwohner
Anteil EW
(30.09.2009)
älter 60 Jahre
Motorisierung 2010
PKW-Anzahl
PKW/1000 EW
Stadt Bad Oldesloe
Bad Oldesloe
24.145
24,9%
12.167
504
Stadt Ahrensburg
Ahrensburg
30.907
30,2%
17.442
564
Stadt Reinbek
Reinbek
25.671
30,9%
14.613
569
Stadt Reinfeld
Reinfeld
8.535
24,8%
4.567
535
Stadt Bargteheide
Bargteheide
14.882
23,9%
7.848
527
Stadt Glinde
Glinde
16.183
28,8%
8.722
539
120.323
27,9%
65.359
543
Ammersbek
9.313
29,9%
5.364
576
Großhansdorf
8.980
35,8%
4.707
524
12.375
29,0%
7.745
626
Städte
Barsbüttel
Oststeinbek
Amtsfreie Gemeinden
8.164
33,5%
5.170
633
38.832
31,7%
22.986
592
Amt Nordstrormarn
Reinfeld
10.326
20,6%
6.284
609
Amt Bad Oldesloe-Land
Bad Oldesloe
10.901
21,8%
6.607
606
Amt Bargteheide-Land
Bargteheide
13.960
21,6%
7.933
568
Amt Trittau
Trittau
17.164
26,6%
10.441
608
Amt Siek
Siek
9.409
27,2%
6.388
679
6.345
29,3%
3.953
623
68.105
24,2%
41.606
611
227.260
27,5%
129.951
572
Amt Itzstedt (nur Tangstedt) Itzstedt (Kreis SE)
Ämter
Kreis Stormarn
Quelle: Kreis Stormarn 2010, Kraftfahrtbundesamt 2010
Bild 1-4: Übersicht ausgewählter Strukturdaten
Entwicklungsperspektiven
Die Bevölkerungsentwicklung zeigt in den letzten Jahren nur geringe Veränderungen. Nach einem Anstieg in den 90er Jahren, ist die Bevölkerung in den vergangenen Jahren nahezu konstant geblieben bzw. ist
sogar leicht angestiegen.
Die aktuellen Bevölkerungsprognosen gehen in den kommenden Jahren für den Kreis Stormarn von einer
weitgehend stabilen bzw. noch leicht steigenden Bevölkerung aus (vgl. Bild 1-5). Damit profitiert der Kreis
Stormarn von der Nachbarschaft zur Hansestadt Hamburg (anhaltende Suburbanisierung) und ist einer der
wenigen Siedlungsbereiche in Schleswig-Holstein, der nicht mit rückläufigen Bevölkerungszahlen zu rechnen hat. Es ist davon auszugehen, dass die zentralen Entwicklungsräume mit guter Infrastruktur von der
Entwicklung am meisten profitieren werden. Die Städte und Gemeinden im Kreis Stormarn werden tendenziell ihre Zentralität und ihre Attraktivität als Wohnstandort weiter ausbauen. Auch die kleinen Gemeinden
am Hamburger Stadtrand nutzen ihren Spielraum für Siedlungserweiterungen aus. Nach dem LEP können in
Gemeinden in den Achsenzwischenräumen im Zeitraum 2010-2025 bezogen auf den Wohnungsbestand
zum 31.12.2009 neue Wohnungen im Umfang von bis zu 15% gebaut werden(vgl. LEP 2010, Abschnitt
2.5.2).
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Die moderate Bevölkerungsentwicklung wird allerdings einhergehen mit einer signifikanten Veränderung der
Altersstruktur. Generell wird in allen Regionen in Deutschland der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung deutlich zunehmen. Nach den aktuellen Prognosen des Innenministeriums wird der Anstieg der
älteren Menschen auch den Kreis Stormarn treffen (vgl. Bild 1-6). Der „demografische Wandel“ ist eine große Herausforderung für die kommenden Jahrzehnte, der auch für den ÖPNV von Relevanz ist. Die Altersgruppe über 60 Jahre wird in den nächsten Jahrzehnten um über 30% (!) zunehmen, währen die jüngeren
Jahrgänge, aber auch die erwerbstätigen Erwachsenen deutlich abnehmen. Dies bedeutet für den ÖPNV
zunächst einmal, dass die bisher bereits gewichtige Zielgruppe der Senioren weiter an Gewicht gewinnt und
eine entsprechende Ausrichtung des ÖPNV-Angebotes erfordert.
Besonders schwerwiegend für die ÖPNV-Gestaltung ist der zu erwartende Rückgang der bildungsrelevanten Altersgruppen (vgl. Bild 1-6). So wird vor allem für die Anzahl Kinder und Jugendlicher zwischen 6
und 16 Jahren ein Rückgang von über 20% erwartet. Dies wird erheblichen Einfluss auf die Schülerzahlen
und damit auch den Schülerverkehr nehmen. Aufgrund der stabilen Bevölkerungszahlen mit einem positiven
Bevölkerungswanderungssaldo wird der demografische Wandel den Kreis Stormarn allerdings nicht so stark
treffen wie beispielsweise die Kreise, die auch noch einen Bevölkerungsrückgang verkraften müssen und
damit auch die Auslastung der Infrastruktur hinterfragen müssen. Zudem wird die Abnahme der jungen Altersgruppen den Kreis auch zeitlich später treffen als in den strukturschwachen Kreisen. Damit verbleibt
noch ausreichend Zeit, sich auf die Entwicklungen in der Infrastrukturplanung einzustellen.
Von Rückgängen bei den Schülerzahlen werden besonders die ländlich strukturierten Gebiete betroffen
sein Diese Schülerrückgänge werden sich dort auch quasi proportional auf die ÖPNV-Verkehrsnachfrage
auswirken und damit auch die „schülerlastige“ Gesamtnachfrage im ÖPNV empfindlich treffen. Im südlichen
Kreisgebiet werden die Entwicklungen weniger deutlich ausfallen. Da der Schülerverkehrsanteil im ÖPNV
auch durch den hohen Anteil an Berufs- und Einkaufsverkehr weniger prägnant ist, werden sich auch die
Auswirkungen für den ÖPNV „im Rahmen“ halten und die vorhandenen Angebote kaum in Frage stellen.
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Bild 1-5: Prognosen zum demografischen Wandel im Kreis Stormarn
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1.5 Schulstruktur und Auswirkungen der neuen Schulgesetzgebung
Dieses Kapitel wird aufgrund aktueller Entwicklungen im Rahmen der endgültigen Fertigstellung des
RNVP erarbeitet.
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Bild 1-8: Schulstandorte im Kreis Stormarn
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1.6 Verkehrsverflechtungen und ÖPNV-relevante Verkehrsziele (ohne Schulen)
Verflechtungen im Berufsverkehr (Pendlerströme):
(1)
Im Kreis Stormarn gibt es insgesamt rund 75.000 Auspendler, rund 80% aller im Kreis sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen zu gemeindegrenzenüberschreitenden Pendlern. Bei den Pendlerströmen im Berufsverkehr zeigt sich lediglich in den Städten Ahrensburg und Bad Oldesloe ein nennenswertes Schwergewicht auf den innergemeindlichen Binnenverkehr (Binnenpendler). Von allen
Auspendlern haben nur etwa 40% ihre Arbeitsstätte im Kreis selber. Darauf folgen in der Reihenfolge
des Pendleraufkommens:
> Die Hansestadt Hamburg (rund 40% der Auspendler !),
> die Hansestadt Lübeck (8%),
> die Stadt Norderstedt (3%).
(2)
Bei den Pendlerströmen innerhalb des Kreises Stormarn sind die Kreisstadt Bad Oldesloe, Ahrensburg und Reinbek die mit Abstand wichtigsten Bezugspunkte, wobei speziell in Ahrensburg die
Pendler auch aus dem weiteren Verflechtungsraum und sogar den Nachbarkreisen kommen.
(3)
Bei den Einpendlern dominiert die Stadt Ahrensburg, die vor allem mit dem Gewerbegebiet Nord den
mit Abstand größten Einpendlerüberschuss aller Stormarner Kommunen aufweist. Auch die Agglomeration Reinbek – Glinde – Oststeinbek kommt auf deutlich höhere Einpendlerzahlen als die Kreisstadt
Bad Oldesloe. Signifikant ist auch der Einpendlerstrom nach Barsbüttel (Möbel Höffner).
(4)
Auch bei den räumlichen Bezügen der Einpendler überwiegen eindeutig die Verflechtungen mit der
Hansestadt Hamburg, besonders ausgeprägt im südlichen Kreisgebiet. Im nördlichen Kreisgebiet gewinnt die Hansestadt Lübeck an Bedeutung, ist aber gegenüber Hamburg immer noch deutlich abgestuft.
ÖPNV-relevante Verkehrsziele im Alltagsverkehr (Beruf, Einkauf / Versorgung, Freizeit):
(1)
Auch die Auswertung der wichtigsten Ziele im Alltagsverkehr (ohne Schüler- und Auszubildendenverkehr) zeigt erwartungsgemäß eine prägnante Fokussierung auf die zentralen Standorte. Sowohl bei
der Grundversorgung der Bevölkerung mit Behörden, Dienstleistungen, Einkaufs- und Freizeitangeboten als auch bei den Arbeitsstätten ist die Kreisstadt Bad Oldesloe, aber fast gleichauf auch die Städte
Ahrensburg und Reinbek die wichtigsten verkehrlichen Bezugspunkt im Kreis Stormarn. Danach folgen
mit relativ großem Abstand die Kommunen Bargteheide und Oststeinbek / Glinde.
(2)
Auch bei den Arbeitsstätten mit mehr als 50 Beschäftigten zeigt sich eine Konzentration auf die o.g.
Städte, wobei Ahrensburg aufgrund der signifikanten gewerblichen Verdichtung die gewichtigste Position einnimmt.
(3)
Für den ÖPNV ist die Konzentration der wichtigen Verkehrsziele durchaus als Vorteil zu bewerten, da
im Liniennetz auf der „Quellseite“ zwar eine große Fläche zu erschließen ist, aber eine Fokussierung
auf wenige Zielorte stattfinden kann. Hinzu kommt, dass die bedeutendsten Verkehrsziele überwiegend über einen Bahnanschluss verfügen, insbesondere an der Achse Hamburg - Lübeck.
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Bild 1-9: Auspendlerströme im Berufsverkehr
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Bild 1-10: Einpendlerströme im Berufsverkehr
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1.7 Organisatorischer Rahmen
Der Kreis Stormarn organisiert den ÖPNV und hat mit der Regionalisierung die Aufgabenträgerschaft nach
dem ÖPNVG (1996) übernommen. Nach 1996 war zunächst nur der südliche Teil des Kreisgebietes in den
HVV integriert (HVV-Altgebiet), während im nördlichen Stormarn die Verkehrsgemeinschaft (VG) Stormarn
bestand. Im Jahr 2002 wurde auch dieses Gebiet in den HVV aufgenommen (HVV-Erweiterungsgebiet), so
dass heute der gesamte Kreis im HVV-Verbundgebiet liegt.
Der ÖPNV im Kreis Stormarn ist in Form eines sogenannten 3-Ebenen-Modells organisiert, welches eine
Regie- und Managementebene zwischen der Besteller- und der Erstellerebene aufweist. Diese Regiefunktion erfüllt derzeit die HVV GmbH. So arbeitet der HVV am RNVP mit oder betreut die Ausschreibung von
Verkehrsleistungen im Rahmen des Wettbewerbs. Auftragnehmer auf Seite der Verkehrsunternehmen sind
die VHH-PVG-Unternehmensgruppe, die Hamburger Hochbahn, die Autokraft GmbH und der Omnibusbetrieb Dahmetal.
Eine für Schleswig-Holstein einmalige Konstruktion bildet die U-Bahnlinie U1, die als einzige Schnellbahnlinie ebenfalls vom Kreis Stormarn (und dem Kreis Segeberg) als regionalen AT auf dem kreiszugehörigen
Abschnitt mitfinanziert wird.
Neben dem Kreis haben die Stadt Bad Oldesloe und die Stadt Reinfeld eine örtliche ÖPNVAufgabenträgerschaft übernommen.
Eine weitere Besonderheit stellen die Nachtbusse dar, die von den Kommunen finanziert werden, nachdem
sie einzeln oder als Element eines Teilnetzes vom Kreis bestellt werden.
Um den ÖPNV bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und einvernehmliche Lösungen zwischen dem Aufgabenträger(n) und den Verkehrsunternehmen zu entwickeln, werden alle ÖPNV-relevanten Maßnahmen im Verkehrsausschuss des Kreises vorgestellt, diskutiert und beschlossen.
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2. Bilanz des zweiten RNVP
Der zweite regionale Nahverkehrsplan entstand bereits unter der Randbedingung eines belasteten öffentlichen Haushaltes, dennoch ist es gelungen, viele Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV-Systems im
Kreis Stormarn umzusetzen oder in die Umsetzungsreife zu überführen.
Im Gegensatz zum 1. RNVP gab es im 2. RNVP mehr Aktivitäten zur Steigerung der Angebotsqualität auch
mit dem Ziel, neue Kunden für den ÖPNV zu gewinnen. Die Konkretisierung der Rahmenvorgaben des
RNVP hat dann aber auch in einigen Fällen Probleme in der Umsetzung aufgezeigt, so dass einige Projekte
noch nicht abgeschlossen werden konnten (vgl. Bilder 2-1 und 2-2). Dennoch haben die umgesetzten Maßnahmen zu einem weiteren spürbaren Qualitätsschub für den ÖPNV im Kreis Stormarn beigetragen. Der
Kreis Stormarn gehört heute zu den Kreisen mit der höchsten ÖPNV-Qualität in Schleswig-Holstein.
Nachfolgend sind die Umsetzungsstände der wichtigsten Maßnahmen erläutert. Die in den Bildern 2-1 bis 23 dargestellten Maßnahmen sind dabei drei Kategorien zugeordnet:
Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Der SPNV spielt für den Kreis Stormarn eine herausragende Rolle, da fast alle zentralen Orte bzw. bedeutenden Siedlungsschwerpunkte über einen Schienenanschluss verfügen und damit einen besonders hohen
Anteil des ÖPNV-Potenzials abgreifen (können). Die Bahnanschlüsse spielen zudem auch eine wichtige
Rolle in der Sieldungsentwicklungsplanung.
Mit der 2009 erfolgten Vergabe des Netzes „Ost“ an die DB Regio AG wurden auch auf der aufkommensstärksten Strecke in Schleswig-Holstein Kiel – Lübeck – Bad Oldesloe – Hamburg weitere Qualitätsverbesserungen realisiert. Wichtige Meilensteine sind in diesem Zusammenhang:

Die mit der Elektrifizierung zwischen Hamburg und Lübeck-Travemünde möglich gewordene
Umstellung von Diesellok- auf E-Lok-Betrieb und Umstellung der Regionalexpresszüge auf
moderne Doppelstockwagen,

die Verdichtung des Fahrplantaktes zwischen Hamburg und Lübeck auf durchgehend 30 Minuten im
Tagesverkehr mit Einrichtung einer neuen stündlichen Direktverbindung zwischen Lübeck und Ahrensburg,

der Bau des neuen Haltepunktes Ahrensburg-Gartenholz zur Anbindung des größten Gewerbegebietes
im Kreis Stormarn und eines verdichteten Wohngebietes.
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Bussystem
Es hat in mehreren Kommunen Anpassungen und Neuordnungen des Busliniennetzes gegeben, die zum
Teil auch aus der Erweiterung von Wohn- und Gewerbegebieten entstanden sind (z.B. Ahrensburg, Bargteheide, Reinbek, Siek, Barsbüttel, etc.). Weiter wurden die Spätverkehrs- und Nachtangebote erweitert (Ahrensburg und Stapelfeld) und weitere Direktverbindungen im Busliniennetz eingeführt.
Noch in der Planung befindet sich die Aufwertung des Bus-Grundnetzes im Hinblick auf eine durchgehende
Vertaktung und optimierte Anschlüsse vorrangig zur Bahn, aber auch zu anderen vertakteten Buslinien (vgl.
hierzu auch Entwicklungskonzept Kapitel 6).
Schülerverkehr
Durch die Veränderung der Schülerzahlen, die Ausweisung von Neubaugebieten u.a. sind auch im Schülerverkehr Anpassungen vorgenommen worden. Im Mittelpunkt stand dabei die Anpassung der Fahrpläne auf
veränderte Schulzeiten, insbesondere auch die Ausweitung auf Ganztagsangebote, die zusätzlich „Rückfahrten“ im Schülerverkehr erfordern. Ganztagsangebote haben sich vor allen in den Städten mittlerweile
etabliert.
Es ist davon auszugehen, dass die Aktivitäten zur Neuordnung und Optimierung des Schülerverkehrs auch
weiterhin ein zentrales Thema der ÖPNV-Gestaltung bleiben werden und damit einen kontinuierlichen planerischen und operativen Prozess darstellen.
AST-Angebot
Um auch für Räume und Zeiten mit geringer Verkehrsnachfrage ein Grundangebot im ÖPNV bereitzustellen
wurde im Kreis Stormarn seit 1999 ein Angebot von Anrufsammeltaxen (AST) aufgebaut und bis heute sukzessive erweitert. Zum Teil ergänzt das AST den Linienverkehr in den Abendstunden, speziell am Wochenende wird aber auch der Linienverkehr komplett ersetzt. Die positive Resonanz auf das AST-Angebot und
die wichtige strategische Funktion im ÖPNV-System haben auf Basis des zweiten RNVP zu einer Ausweitung der AST-Verkehre geführt. Angebotserweiterungen gab es vor allem im Umland von Bad Oldesloe und
in Reinfeld. Weitere Räume befinden sich derzeit in der Prüfung.
Tarifsystem
Mit der Aufstellung und Verabschiedung des zweiten RNVP ging die Erweiterung des HVV-Verbundraumes
einher. Seit Ende 2002 ist der gesamte Kreis Stormarn in den HVV integriert, so dass sich in den letzten
Jahren die Tarifbarrieren für die stärksten ÖPNV-Verkehrsströme abgebaut bzw. wesentlich reduziert haben.
Zeitgleich wurde auch der Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif) zunächst für den Bahnverkehr eingeführt,
2005 erfolgte die Erweiterung auf den Busverkehr. Der SH-Tarif gilt seitdem grundsätzlich für alle Fahrten
mit Bahn und Bus in Schleswig-Holstein und bis nach Hamburg. Bei Fahrten mit Start oder Ziel in Hamburg
(Ring A des HVV) gilt die SH-Tarif-Fahrkarte auch für die Verkehrsmittel des HVV im HVV-Großbereich. Für
den Kreis Stormarn vereinfachen sich damit vor allem kombinierte Bahn-Bus-Fahrten außerhalb des HVVGebietes insbesondere nach Lübeck (einschließlich Busnutzung in der Kernzone 6000).
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Bild 2-1: Umsetzungsstand SPNV und Bussystem
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Bild 2-2: Umsetzungsstand AST-Verkehr und Schülerverkehr
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ÖPNV-Marketing und Haltestellen
Deutliche positive Effekte konnten mit einem professionalisierten ÖPNV-Marketing erzielt werden, dass seit
der Verbunderweiterung im gesamten Kreis Stormarn vom HVV betreut wird. Neben der Weiterentwicklung
der Fahrgastinformationen (v.a. Liniennetzpläne und Regional-Fahrpläne) wurde eine konsequente Einbeziehung der neuen Medien vorgenommen und damit auch neue Kommunikationskanäle eröffnet. Anregungen für zusätzliche Aktivitäten liegen mit dem 2009 aktualisierten HVV-Informationskonzept vor und lassen
weitere Verbesserungen im ÖPNV-Marketing erwarten. Dazu gehört auch ein systematisches Kommunikations- / Vertriebsmanagement.
Auch die Haltestellen wurden bereits überwiegend an den HVV-Standard angepasst, wobei es zunächst um
die Kennzeichnung der Haltestellenmasten (HVV-Logo, Farbkennung, Liniennummern und Haltestellenname) und die Vereinheitlichung der Fahrgastinformation geht. Die komplette Anpassung der Haltestellen an
die HVV-Gestaltungsstandards ist ein fortlaufender Prozess, der noch einige Jahre beanspruchen wird.
Wettbewerb
Der Kreis Stormarn war mit einer der ersten Gebietskörperschaften in Schleswig-Holstein, die Verkehrsleistungen im Busverkehr im wettbewerblichen Verfahren vergeben hat. Inzwischen sind für 10 der insgesamt
11 im zweiten RNVP festgelegten Teilnetze Ausschreibungen und Vergaben erfolgt. Das Teilnetz OD 6
(Glinde / Oststeinbek) wird von der VHH-PVG-Unternehmensgruppe eigenwirtschaftlich betrieben. Einzelne
Verbindungen an in Hamburg verkehrende Linien werden durch Verkehrsvertrag geregelt.
Derzeit werden die nächsten Ausschreibungen vorbereitet und ein Verfahren für die künftige Wettbewerbsdurchführung entwickelt (vgl. dazu Kapitel 7).
Bild 2-3: Übergang in den Wettbewerb
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3. ÖPNV-Nachfrage und ÖPNV-Marktposition
Die Datenlage zum ÖPNV hat sich seit dem letzten RNVP nochmals verbessert. Durch die Einbeziehung
des gesamten Kreisgebietes in den HVV können erstmals flächendeckend aktuelle Rahmendaten zum
ÖPNV bereitgestellt werden, die auch Aussagen zur Kundennachfrage und Kundenzufriedenheit zulassen.
Der HVV führt regelmäßige Zählungen auf den Buslinien sowie Marktforschungen zum Verkehrsverhalten
durch. Da die Marktforschung derzeit aber das gesamte Umland der Hansestadt Hamburg als räumliche
Einheit zusammenfasst, lassen sich nur Fragestellungen zum Kreis Stormarn nur eingeschränkt beantworten. Als Datenquellen stehen im Wesentlichen zur Verfügung:

Laufende Fahrgastzählungen des HVV im Busliniennetz,

Fahrgasterhebungen der Bahnunternehmen und der LVS im SPNV,
(z.B. laufende Erhebung KBS Lübeck - Hamburg),

Vom HVV kontinuierlich durchgeführte Marktforschungen
(zuletzt „Informationsverhalten im HVV“, infas 2008),

eine 2008 von omniphon durchgeführte LVS-Marktuntersuchung zur
Nachfrage- und Kundenstruktur im ÖPNV in Schleswig-Holstein
Für die Bewertung und Weiterentwicklung des ÖPNV-Systems sind folgende wichtige Erkenntnisse zur
ÖPNV-Marktposition und zur ÖPNV-Nachfrage festzuhalten:
(1)
Nach überschlägigen Berechnungen auf Basis von Fahrscheinverkäufen und Schülerbeförderungsdaten kann die ÖPNV-Kundenzahl im Kreis Stormarn auf ungefähr 13 Millionen pro Jahr beziffert werden, wobei rund 4,6 Millionen Fahrgäste auf den Busverkehr entfallen. Dies ergibt eine durchschnittliche ÖPNV-Nutzungshäufigkeit von fast 60 Fahrten pro Einwohner und Jahr. Damit liegt der Kreis
Stormarn über der ÖPNV-Akzeptanz der Kreise außerhalb der Metropolregion. Im Busverkehr liegt
Stormarn in der Nutzungshäufigkeit gleichauf mit den Kreisen Pinneberg und Herzogtum Lauenburg.
Durch die zahlreichen Angebotsverbesserungen und die Bevölkerungszuwächse konnte auch die
ÖPNV-Nachfrage in den letzten Jahren gesteigert werden.
(2)
In der Verkehrsmittelwahl und in der ÖPNV-Nutzungshäufigkeit zeigen sich vielerorts aber noch die
typischen Merkmale eines Flächenkreises. So nutzen lediglich 15% der Bevölkerung (fast) täglich den
ÖPNV (zum Vergleich: Hamburg 35%), 16% zählen hingegen zu den „ÖPNV-Verweigerern“ (vgl. Hamburg 6%). Selbst in den Städten wie Ahrensburg oder Bad Oldesloe liegt der ÖPNV-Anteil bei der Verkehrsmittelwahl kaum über 10%. Das Fahrrad spielt hier sogar eine bedeutendere Rolle in der Verkehrsmittelwahl als der ÖPNV. Der PKW dominiert bei der Verkehrsmittelwahl unverändert, die weiter
gestiegene Motorisierung lässt hier kurz- und mittelfristig auch keine Trendumkehr erwarten.
(3)
Erwartungsgemäß liegt bei einem Vergleich der Verkehrsträger in Bezug auf die Fahrgastzahlen die
Bahn klar vor dem Busverkehr. Bei der Nachfrage im SPNV nimmt die Verbindung Lübeck – Bad Oldesloe – Hamburg mit allein über 2 Mio. Nutzern pro Jahr aus dem Kreis Stormarn die stärkste Position
ein.
(4)
An zweiter Stelle liegt bereits die U1, die Ahrensburg, Großhansdorf und Hoisbüttel anbindet und auf
rund 1,5 Mio. Nutzer pro Jahr im Kreis Stormarn kommt.
ENTWURF
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3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
(5)
Räumlich betrachtet hat der ÖPNV die mit Abstand stärkste Marktposition im engeren Verflechtungsraum der Hansestadt Hamburg, insbesondere in den Städten Reinbek, Oststeinbek / Glinde und Ahrensburg sowie den Gemeinden Barsbüttel und Oststeinbek. Hier überlagert sich ein hochwertiges Busangebot mit guten Schnellbahnanschlüssen und kurzen Fahrzeiten in die Hamburger Innenstadt.
(6)
Akzeptanzprobleme hat der ÖPNV vor allem außerhalb der Städte und in den ländlich strukturierten
Gebieten insbesondere im Norden und Osten des Kreisgebietes. Der Einkaufs- und Berufsverkehr ist
hier im Busnetz deutlich unterrepräsentiert. Generell ist hier verstärkt festzustellen, dass die Mehrheit
der ÖPNV-Kunden über kein motorisiertes Verkehrsmittel verfügt. Dem ÖPNV ist es bisher nur auf wenigen Regionalbuslinien gelungen, einen signifikanten Anteil an „wahlfreien“ Verkehrsteilnehmern zu
gewinnen.
(7)
In der Zufriedenheit der Kunden erreicht der ÖPNV im Kreis Stormarn insgesamt durchaus gute Noten. Etwa 40% der Kunden sind mit dem ÖPNV-Angebot „sehr zufrieden“ oder „zufrieden“. Die besten
Noten im Busverkehr gibt es bei den Kunden außerhalb des Schülerverkehrs für die Sicherheit, die
Freundlichkeit des Fahrpersonals und die Sauberkeit der Busse. Eher kritisch gesehen bzw. unterdurchschnittlich bewertet werden die Fahrtenhäufigkeit und die Betriebszeiten. Dies deutet darauf hin,
dass sich eine spürbare Erhöhung der ÖPNV-Akzeptanz offenbar nur mit attraktiveren Verkehrsangeboten erreichen lässt.
Verkehrsträger
Bahn
(SPNV)
Linie
Einsteiger
Gesamt
Einsteiger
Stormarn
R10_RB
4.168.504
1.254.501
R10_RE
%-Anteil
Stormarn
30%
3.864.626
998.085
26%
R11
863.970
239.236
28%
U1
HVVSchnellbahn S21
77.380.809
1.507.172
2%
29.422.686
623.190
2%
11
1.804.143
916.113
51%
263
2.315.962
498.157
22%
569
471.086
471.086
100%
236
456.665
456.665
100%
136
862.730
450.593
52%
237
Bus
333
(Stadt- und
Regionalbus) 137
369
514.855
403.535
78%
557.612
401.764
72%
738.254
340.538
46%
325.864
325.864
100%
8110
317.768
317.768
100%
169
281.589
281.589
100%
337
259.831
259.831
100%
364
474.881
229.218
48%
269
215.050
215.050
100%
Quelle: HVV GmbH 2009
Bild 3-1: ÖPNV-Linien im Kreis Stormarn mit der höchsten Verkehrsnachfrage 2009
ENTWURF
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3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Bild 3-2: ÖPNV-Nutzungsintensität im HVV
Bild 3-3: Verkehrsmittelnutzung im Kreis Stormarn
ENTWURF
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3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
4. Zielsetzungen und Rahmenstandards für die ÖPNV-Gestaltung
4.1 Übergeordnete Zielsetzungen für die Weiterentwicklung des ÖPNV
Zielsetzungen und Qualitätsstandards bilden die wesentliche Grundlage für die (Weiter-) Entwicklung des
ÖPNV-Systems und die Vergabe von ÖPNV-Leistungen in einem transparenten Wettbewerb. Für die Definition eines Ziel- und Qualitätsrasters steht eine Reihe von Vorgaben als Grundlage zur Verfügung:

Die übergeordneten Zielsetzungen der Landes- und Raumordnung (z.B. LEP 2009),

die Zielsetzungen des ÖPNV-Gesetzes Schleswig-Holstein
und des Landesweiten Nahverkehrsplans LNVP,

das Leitbild der Metropolregion Hamburg (REK 2000) und

die Qualitätsstandards des HVV.
Die meisten perspektivischen Aussagen in den übergeordneten Landesrahmenplänen beziehen sich auf
allgemeine verkehrspolitische Aussagen mit dem „Grundtenor einer offensiven ÖPNV-Förderung“ und innerhalb des ÖPNV-Systems auf den Schienenverkehr. So heißt es im Entwurf des Landesentwicklungsprogramms LEP 2009: „Die Verbesserung der ÖPNV-Bedienung hat vor allem in verdichteten Gebieten, in
denen es bereits erhebliche Engpässe im Straßennetz und unvertretbare Auswirkungen auf die Stadtentwicklung gibt, eine große Bedeutung. In ländlichen Räumen kommt es auf eine gute Verknüpfung des für
abgelegene Bereiche unverzichtbaren Personenkraftwagens (Pkw) mit dem ÖPNV-Netz, das heißt auf kombinierte Park+Ride-Anlagen mit Bus- und Schienenangeboten, an. Hier können neue, flexible Bedienungsformen (Rufbusse, Anrufsammeltaxen) angemessene Lösungen darstellen.““
Aufgrund seiner im Vergleich zum Busverkehr deutlich größeren Bedeutung, vor allem für den Freizeit- und
Tourismusverkehr aber auch für den Berufs- und Ausbildungsverkehr zur Metropolregion Hamburg, geht es
beim Schienenverkehr zunächst darum, die hier vorhandenen, vorwiegend infrastrukturellen Defizite abzubauen. Für den Kreis Stormarn geht es im Wesentlichen um folgende Zielsetzungen für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV), wobei die Aufgabenträgerschaft beim Land Schleswig-Holstein liegt (LNVP) und
der Kreis Stormarn hier nur begrenzte Einflussmöglichkeiten hat:

Ausbau der Schienenstrecke Hamburg – Lübeck zur Entflechtung des Personennahverkehrs vom Personen- und Güterfernverkehr mit besonderer Dringlichkeit durch den Bau der Fehmarnbelt-Querung,

Einrichten einer S-Bahn-Strecke (S4) von Hamburg nach Ahrensburg mit Verlängerung nach Bad Oldesloe in Verbindung mit dem Bau von maximal zwei zusätzlichen Gleisen,

Verbesserung der Barrierefreiheit an den Bahnstationen der Strecke Hamburg - Lübeck.
Der Kreis Stormarn setzt sich seit der Regionalisierung des ÖPNV intensiv mit der Neuordnung des kreisweiten ÖPNV-Systems auseinander und hat seitdem zahlreiche Maßnahmen zur Umstrukturierung und zur
Attraktivitätssteigerung der Busbedienung entwickelt und umgesetzt. Im zweiten Regionalen Nahverkehrsplan wurden hierzu Zielsetzungen für die ÖPNV-Entwicklung im Kreis Stormarn definiert. Zudem wurden
für Ausschreibungen von ÖPNV-Leistungen und die Schließung von Verkehrsverträgen Qualitätsstandards
gesetzt, die sich im Wesentlichen auf die Fahrzeuge, die Betriebsabwicklung sowie den Bereich Service und
Kundenkommunikation beziehen. Zur Weiterentwicklung dieser Vorgaben lassen sich aus den Aktivitäten
der Kreispolitik und der Kreisverwaltung folgende verkehrspolitische Zielsetzungen ableiten.
ENTWURF
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3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
(1)
Für die Mobilitätsbedürfnisse der Kreisbevölkerung speziell für Personen ohne PKW-Verfügbarkeit,
sind bedarfsgerechte, verlässliche, sichere und flächendeckende ÖPNV-Verkehrsangebote mit einem
angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis bereitzustellen („ausreichende Verkehrsbedienung“).
(2)
Der ÖPNV ist ein Teil des integrierten Gesamtverkehrssystems im Kreis Stormarn. Der Kreis wird
durch eine verstärkte Vernetzung zwischen ÖPNV und Individualverkehr die Funktion des ÖPNV stärken und eine sinnvolle Nutzung der Verkehrsmittel fördern.
(3)
Es wird weiterhin eine Steigerung des ÖPNV-Anteils am Gesamtverkehr angestrebt. Dieses Ziel
entspricht auch den umweltpolitischen Zielsetzungen einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung im Kontext mit der AGENDA 21 und dem Klimaschutzprogramm des Kreises Stormarn. Dazu ist vor allem für
den Berufs- und Versorgungsverkehr ein ausreichend attraktives Verkehrsangebot bereitzustellen, das
insbesondere regelmäßige Verbindungen zu den Mittelzentren, den weiteren zentralen Orten und in
die Hansestädte Hamburg und Lübeck gewährleistet.
(4)
Die Akzeptanz und Nutzungshäufigkeit des ÖPNV ist durch hochwertige Verkehrsangebote auf
nachfragestarken Verkehrsrelationen auch außerhalb des engeren Hamburger Verflechtungsraumes
gezielt zu fördern. Um neue Potenziale für den ÖPNV zu erschließen ist das Verkehrsangebot hier angebotsorientiert zu gestalten.
(5)
Mit einem verstärkten Einsatz flexibler Bedienungsformen sind räumliche und vor allem zeitliche
Angebotslücken zu schließen, insbesondere in Bereichen, wo ein Linienverkehr nicht mehr verkehrlich
und/oder wirtschaftlich effizient betrieben werden kann.
(6)
Das ÖPNV-Verkehrsangebot ist kundenfreundlich zu gestalten; dazu gehören ein Höchstmaß an
Zuverlässigkeit und Sicherheit, aber auch ein umfassendes Portfolio von Informationen und Serviceleistungen. Besonderes Augenmerk gilt der Herstellung eines barrierefreien ÖPNV-Zugangs.
(7)
Für die Schülerinnen und Schüler als weiterhin größte ÖPNV-Kundengruppe ist ein bedarfsgerechtes Verkehrsangebot zu ihrem Schulort sicherzustellen. Dies umfasst auch die Erweiterung des ÖPNVAngebotes zur Sicherstellung von Rückfahrtmöglichkeiten am Nachmittag („Ganztagsangebote“).
(8)
Im ÖPNV-System wird eine weitgehende Vernetzung angestrebt. Der städtische und regionale Busverkehr ist mit dem SPNV und unter sich zu koordinieren; auf wichtigen Umsteigeverbindungen sind
die Umsteigebedingungen und Anschlüsse zu optimieren. Darüber hinaus sind auch ausreichende
Ver- knüpfungen mit dem Individualverkehr in Form von P+R- und B+R-Angeboten herzustellen.
(9)
Das Leistungsangebot im straßengebundenen ÖPNV ist verkehrlich, betrieblich und wirtschaftlich so
zu optimieren, dass die Belastung für die kommunalen Haushalte möglichst gering gehalten wird. Dazu
gehört auch die Vergabe von Leistungen im Wettbewerb.
(10) Der ÖPNV ist neben dem Fahrrad die wichtigste Komponente für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung im Kreis Stormarn. An ihn sind daher besondere Anforderungen in Bezug auf die Umweltfreundlichkeit insbesondere im Hinblick auf die Fahrzeugtechnik zu stellen.
(11) Das ÖPNV-Marketing hat sich in den letzten Jahren etabliert und ist eine unverzichtbare Komponente
eines attraktiven ÖPNV-Systems. Die Akzeptanz des ÖPNV soll durch „flankierende Maßnahmen“ weiter gefördert werden. Die Aktivitäten des HVV im Rahmen des Verbundmarketing sind hier nach Bedarf durch kreisspezifische Maßnahmen zur Information und Öffentlichkeitsarbeit zu ergänzen.
(12) Die Einhaltung der Standards ist durch ein kontinuierliches Qualitätsmanagement zu sichern, auch um
die im EU-Recht geforderten Transparenzanforderungen zu erfüllen.
(13) Für die weitere ÖPNV-Planung ist es notwendig, dass ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen. Der Kreis stellt das Grundangebot an ÖPNV-Leistungen sicher. Darüber hinaus gehende Angebote, die von Kommunen gewünscht werden und finanzielle Auswirkungen haben, werden im gegenseitigen Einvernehmen durch die Kommunen mitfinanziert.
ENTWURF
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4.2 Qualitätsstandards
Um den verkehrspolitischen Zielsetzungen gerecht zu werden und die Kundenpotenziale konsequent auszuschöpfen, strebt der Kreis Stormarn an, die Nutzungshäufigkeit des regionalen Bus- und Bahnverkehrs weiter zu erhöhen. Besonders die Nicht- oder Seltennutzer des ÖPNV sollen durch entsprechende Angebote
als Kunden gewonnen werden. Um dauerhaft neue Kunden zu gewinnen, sind Angebotsqualitäten erforderlich, die über die „ausreichende Bedienung“ im Sinne des ÖPNVG hinausgehen. Die künftige ÖPNVGestaltung soll sich daher verstärkt am Verkehrsmarkt orientieren.
Das nachfolgend erläuterte Anforderungsprofil setzt die Rahmenstandards für die künftige ÖPNV-Gestaltung und dient gleichzeitig als Grundlage für die Bewertung des ÖPNV-Angebotes und der daraus abzuleitenden Handlungsbedarfe. Es definiert in diesem Sinne eine Zielsetzung für die Weiterentwicklung des vorhandenen und als ausreichend bewerteten ÖPNV-Angebotes hin zu einem auf die Erhöhung des ÖPNVAnteils am Verkehrsmarkt ausgerichteten, attraktivitätsorientierten ÖPNV-Angebotes („Qualitätsstandards“).
Diese Zielsetzung ist langfristig ausgerichtet und wird durch Projekte und Maßnahmen im Entwicklungskonzept konkretisiert. Gleichzeitig bildet das Anforderungsprofil eine wichtige Grundlage für die Vergabe von
ÖPNV-Leistungen und Konzessionen. Folgende Elemente sind Bestandteil des Anforderungsprofils (vgl.
umseitiges Bild):

Bei der Netzqualität bzw. strategischen Ausrichtung der Netzstruktur werden übergeordnete Korridore
und Strecken für die Bahn- und Busbedienung sowie übergeordnete Netzknoten für die Vernetzung mit
den Verkehrsträgern des ÖPNV und des Individualverkehrs definiert. Diese bilden das Grundraster des
ÖPNV-Netzes und die Grundlage für die Liniennetzplanung der Verkehrsunternehmen.

Bei der Erschließungsqualität wird neben der räumlichen Anbindung der Siedlungsbereiche (Haltestellen-Einzugsbereiche) auch der Haltestellenzugang bzw. deren Erreichbarkeit betrachtet. Die Aufnahme der Haltestellen-Zugänglichkeit im besonderen Hinblick auf die „Barrierefreiheit“ ist auch aus der
neuen Gesetzgebung heraus notwendig.

Bei der Angebotsqualität (Qualität des Verkehrsangebotes) wird neben der Bedienungshäufigkeit in
einzelnen Zeitbereichen auch eine Festlegung der Angebotsdiversifizierung sowie der Erreichbarkeit
wichtiger Verkehrsziele vorgenommen. Diese Faktoren beeinflussen maßgeblich die Verkehrsmittelwahl. Darüber hinaus werden auch Aussagen zur Verknüpfungsqualität getroffen.

Die Komponenten Fahrzeuge und Haltestellen sind ebenso wie die Pünktlichkeit und das Platzangebot
dem Element Bedienungsqualität zugeordnet. Dazu gehören die Themen „subjektive Sicherheit“ und
„Sauberkeit“, die in der Beurteilung der ÖPNV-Qualität durch die potentiellen Nutzer einen deutlichen
Bedeutungszuwachs in den letzten Jahren erhalten haben und derzeit zu den wichtigsten Kritikpunkten
am ÖPNV gehören. Schließlich sind auch die gesetzlichen Vorgaben der „Barrierefreiheit“ zu erfüllen.

Im Rahmen des Bausteins Tarifqualität geht es vorrangig um die Weiterentwicklung der Tarifangebote
im Rahmen des HVV-Tarifsystems. Darüber hinaus ist auch der Aspekt des Vertriebsmanagements von
Bedeutung.

Ähnlich wie das Thema „subjektive Sicherheit“ beeinflussen auch „weiche Maßnahmen“ das Verkehrsverhalten, so dass die Marketing-Qualität als Bewertungskategorie aufgenommen ist.
ENTWURF
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Bild 4-1: Elemente des ÖPNV-Anforderungsprofils für den Kreis Stormarn
ENTWURF
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4.2.1 Netzqualität (Strategische Ausrichtung der Netzstruktur)
„Achsenkonzept“ für eine hochwertige ÖPNV-Bedienung
Das von Bahnen und Bussen befahrene Streckennetz im Kreis Stormarn hat sich über Jahre unter Berücksichtigung der Siedlungs- und Verkehrsstrukturen weiterentwickelt und sich für die Erschließung des Kreisgebietes bewährt. Neben dem Schülerverkehrsnetz als tragende Säule der Flächenerschließung, das sich
flexibel an der Entwicklung des Schülerverkehrs und dem Bedarf der Schulen orientiert, wurde in den letzten
Jahren ein Netz mit höherwertigen Angeboten etabliert, um zusätzliche ÖPNV-Potenziale besonders im
Berufs- und Einkaufsverkehr zu erschließen.
Die dem Begriff „Regionales Grundnetz“ zugeordneten Bedienungskorridore decken die wichtigsten und aufkommensstärksten Verkehrsrelationen außerhalb der Bahnkorridore ab und bilden die Voraussetzung für
eine verbesserte Ausschöpfung der ÖPNV-Marktpotenziale. Die Linienführung soll in der Regel so direkt wie
möglich erfolgen und ein übermäßiges Mäandrieren (Verlauf in „Schlangenlinien“) sowie eine häufige Trennung der richtungsbezogenen Linienwege weitgehend vermeiden. Die Fahrpläne sind soweit wie möglich zu
vertakten.
Die übergeordneten Elemente der Netzstruktur sind:
Bahnnetz
(SPNV)
HVV-Schnellbahnen
(U-Bahn, S-Bahn)
„Regionales Grundnetz“
„Lokales
netz“
Rückgrat des ÖPNV-Systems entlang der Hauptsiedlungs- und –verkehrsachsen mit attraktivem Verkehrsangebot bildet das Grundangebot für die Verbindung der Hansestädte Hamburg und Lübeck und wichtigen zentralen Orten im Kreis Stormarn.
Bedienung von Hauptverkehrsachsen außerhalb der Bahnkorridore sowie von der Bahn
nicht direkt abgedeckter Verbindungen mit besonders hohem Verkehrsaufkommen.
Tägliche Bedienung mit ganztägiger Betriebszeit und vertaktetem Fahrplan. Anschlusskoordination mit dem SPNV an den ITF-Taktknoten und ggf. weiteren ausgewählten Bahnstationen. Mindestens stündliche Bedienung in den Hauptverkehrszeiten.
Erschließungs- Eigenständige ÖPNV-Netze für Orte und Verflechtungsbereiche mit hoher Siedlungsdichte.
Ausrichtung der Linienführungen und Fahrpläne am Binnenverkehr mit Integration des
Schülerverkehrs und der Zubringerfunktion zum SPNV. Vertakteter Fahrplan mit täglicher
Bedienung.
Zentrale
Verknüpfungsknoten
als „Mobilstationen“
Für die Vernetzung der Verkehrsträger Bahn und Bus sowie Bus und Bus stehen die Bahnstationen als zentrale Verknüpfungskonten fest. An den ITF-Knoten soll eine bevorzugte
Anschlusskoordination stattfinden. Die Verknüpfungsknoten zeichnen sich durch eine
umstiegsfreundliche Gestaltung und zusätzliche Verknüpfungsangebote zum Individualverkehr aus (P&R, B&R, K&R).
Zubringersysteme für die übergeordneten ÖPNV-Korridore
In den Teilen des Kreisgebietes, wo aufgrund der Siedlungsdichte neben dem Schülerverkehr keine ergänzenden Direktverbindungen in die zentralen Orte realisierbar sind, wird verstärkt auf eine Einrichtung von
Zubringerverkehren zu den höherwertigen Angeboten in den übergeordneten Bedienungskorridoren gesetzt.
Diese Zubringerverkehre können sowohl als Bus-Shuttles im Linienverkehr als auch in Form flexibler Bedienungsweisen wie das im Kreis etablierte AST-System organisiert werden und werden bevorzugt auf die
zentralen Verknüpfungsknoten ausgerichtet.
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4.2.2 Erschließungsqualität
Die Erschließungsqualität ist das maßgebende Kriterium für die Zugangsmöglichkeiten zum ÖPNV. Sie wird
im Wesentlichen bestimmt durch die räumliche Anbindung der Siedlungsbereiche und Verkehrsziele an die
ÖPNV-Haltestellen und wird mit dem Haltestellen-Einzugsbereich sowie durch die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der Haltestellen beschrieben.
Anbindung der Siedlungsbereiche und Verkehrsziele
Die räumliche Anbindung der Siedlungsbereiche und Verkehrsziele wird durch das ÖPNV-Streckennetz und
die Anordnung der Haltestellen mit ihren Einzugsbereichen (Radius der Luftlinienentfernung) bestimmt. Die
Abstufung der Standards für die Haltestellen-Einzugsbereiche orientiert sich an der Nutzungsdichte und den
städtebaulichen Nutzungsarten. Im Busnetz sind Fußweglängen von mehr als 15 Minuten (ca. 800mEinzugsbereich) möglichst zu vermeiden, da dann keine ausreichend attraktive Anbindung mehr gegeben
ist. Diese Grenze für einen gerade noch zumutbaren Einzugsbereich soll für alle Bevölkerungsschichten ein
Mindestmaß an Mobilitätschancen sichern.
In gering verdichteten Siedlungsbereichen ist ggf. ein abgestufter Standard erforderlich, da in gering verdichteten Randbereichen, Streusiedlungen und in kleinen Wohnquartieren die Straßen-Infrastruktur teilweise
keine höhere Erschließungsqualität zulässt.
Die aufgeführten Erschließungsstandards gelten für alle Siedlungsgebiete mit zusammenhängender Bebauung. Bei einem Einzugsbereich von mehr als 600m ist die Haltestellenzugänglichkeit möglichst durch P+R
und B+R-Angebote an der zugeordneten (nächsten) Haltestelle / Bahnstation zu erleichtern.
Haltestellen-Zugang mit Barrierefreiheit
Für den Zugang zum ÖPNV-System ist außer der Fußweglänge bzw. Fußwegzeit auch die generelle Erreichbarkeit der Haltestellen maßgebend. Die Erschließungsqualität kann sich trotz kurzer Fußwege erheblich verschlechtern, wenn Barrieren wie Hauptverkehrsstraßen oder Bahntrassen zu queren sind, oder keine
ausreichende Barrierefreiheit und Sicherheit beim unmittelbaren Haltestellenzugang gegeben ist (z.B. durch
fehlende Fußgängerüberwege und Beleuchtung, bauliche Hindernisse etc.). Insbesondere für Mobilitätsbehinderte aber auch ältere Menschen und für Frauen mit Kinderwagen spielen diese Aspekte eine zentrale
Rolle.
Bei der Neuanlage und dem Umbau von Haltestellen ist generell ein möglichst weitreichender barrierefreier
Zugang gemäß den jeweils aktuellen Planungsrichtlinien verbindlich. Für die Gestaltung barrierefreier Bushaltestellen kommt im Kreis Stormarn die „Checkliste für eine barrierefreie Bushaltestelle“ zum Einsatz, die
der Kreis in Zusammenarbeit mit der HVV-Arbeitsgruppe „Barrierefreier ÖPNV im HVV“ aufgestellt hat. Zudem findet eine enge Zusammenarbeit mit den Behindertenverbänden und dem Behindertenbeauftragten
des Landes und des Kreises statt.
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4.2.3 Angebotsqualität (Qualität des Verkehrsangebotes)
Die Bedienungsqualität ist mit der wichtigste Einflussfaktor für die Verkehrsmittelwahl. Sie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erschließungsqualität, denn auch eine gut erreichbare Haltestelle hat
für den ÖPNV-Kunden nur einen Nutzen, wenn sie ausreichend oft bedient wird. Gleichzeitig bestimmen die
Bedienungsstandards maßgeblich den Betriebs- und Kostenaufwand. Daher ist die Umsetzung der angestrebten Bedienungsqualitäten unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen und ggf. nur in längeren Zeiträumen umsetzbar. Die Bedienungsqualität setzt sich im Wesentlichen aus den Betriebszeiten, der Bedienungshäufigkeit und der Erreichbarkeit wichtiger Verkehrsziele zusammen. Sie definiert, zu welchen Zeiten,
in welcher Form und Häufigkeit Siedlungsbereiche und Verkehrsziele vom ÖPNV bedient werden und in
welcher Zeit und Direktheit diese erreichbar sind. Außerdem ist die Angebotsdiversifizierung, das heißt die
dem potentiellen ÖPNV-Kunden zur Verfügung gestellte Produktpalette, Bestandteil der Bedienungsqualität.
Angebotsdiversifizierung im nicht-schienengebundenen ÖPNV
Eine Diversifizierung des ÖPNV-Angebotes im Sinne einer marktkonformen Produktgestaltung ist sinnvoll,
um eine systematische Angebotsausrichtung und Vermarktung des ÖPNV-Systems vornehmen zu können.
Darüber hinaus ist aber auch eine verbesserte Einbindung der Siedlungs- und Nachfragestruktur in die Angebotsgestaltung und damit eine Optimierung des Betriebsaufwandes möglich. Dabei ist zu beachten, dass
wegen der angestrebten Transparenz des ÖPNV-Systems eine enge Begrenzung der Produktvielfalt zweckmäßig ist. Unter Berücksichtigung der verkehrlichen und siedlungsstrukturellen Rahmenbedingungen werden für den Kreis Stormarn folgende Produkte der Angebotsgestaltung zugrunde gelegt:
Regionales Grundnetz
Stadt- und Ortsverkehre
Bedienung starker Verkehrsströme vorrangig zwischen den zentralen Orten innerhalb
des Kreises und im kreisüberschreitenden Verkehr. Angebot zu allen Tageszeiten einschließlich Wochenende mit mindestens taktorientiertem Fahrplan. Zum Teil auch Zubringerfunktionen zum SPNV / zur HVV-Schnellbahn, insbesondere im engeren Hamburger Verflechtungsraum. Besonders bedeutende Verbindungen mit hohem Verkehrsaufkommen können auch als „Schnellbuslinien“ ausgebaut werden, die auf eine
direkte Linienführung mit kurzer Fahrzeit ausgerichtet sind.
Ergänzungsangebot zum Regionalen Grundnetz in Städten und Gemeinden mit hohem
Binnenverkehrsaufkommen. Linienführung und vertakteter Fahrplan orientieren sich
vorwiegend an den Binnenverkehrsströmen und an der Zubringerfunktion zum SPNV. An
geeigneten Punkten erfolgt daher Verknüpfung mit dem Schienenverkehr
und Linien des Regionalen-Grundnetzes.
Alternative
Bedienungsformen
Bedarfsgesteuertes Verkehrsangebot innerhalb des Kreises für nachfrageschwache
Gebiete und Verbindungen vorrangig im Abendverkehr und am Wochenende, überwiegend auch Zubringerverkehr zum SPNV und zur Schnellbahn.
Nachtbus
Als Bedienungsersatz wird in den Nachtstunden an Wochenenden auf einigen Verbindungen ein Nachtbus angeboten, dessen Finanzierung durch die Kommunen erfolgt.
ENTWURF
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3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Verkehrszeiten
Grundsätzlich bemisst sich die zeitliche Abstufung der Bedienung nach den Gebietstypen bzw. den vorhandenen städtebaulichen Nutzungen. So sind Wohngebiete möglichst durchgehend zu bedienen, während in
Gewerbegebieten eine zeitliche Einschränkung der Bedienung sinnvoll ist. Die Verkehrszeiten sollen das
Erreichen der Ziele Hamburg Hbf. und Lübeck Hbf. um spätestens 6 Uhr sicherstellen. Für eine nachfrageund zielgruppenorientierte, gleichzeitig aber auch betrieblich sinnvolle Abstufung der Bedienungshäufigkeit
werden folgende Verkehrszeiten unterschieden:
Bezeichnung
Tage
Hauptfahrzwecke
Erläuterung
Zeitbereich
HVZ1
Früh-Hauptverkehrszeit
Mo-Fr
Beruf,
Schule / Ausbildung
Tagesspitzenverkehrszeit mit
hohem ÖPNV-Potenzial
ca. 5°° - 9°° Uhr
NVZ
Normalverkehrszeit
Mo-Fr
Einkauf / Erledigung
Unterdurchschnittliches
Verkehrsaufkommen
ca. 9°° - 12°° Uhr
HVZ2
Mo-Fr
Schule / Ausbildung,
Einkauf / Erledigung
Verkehrsspitze im Regionalverkehr durch Schülerverkehr
ca. 12°° - 15°° Uhr
HVZ3
NachmittagsHauptverkehrszeit
Mo-Fr
Beruf,
Einkauf / Erledigung,
Freizeit / Besuch
Überlagerung diverser Fahrzwecke begünstigt Nachfragebündelung zwischen Zentren
ca. 15°° - 20°° Uhr
SVZ
Schwachverkehrszeit
Täglich
Freizeit / Besuch
Geringe Verkehrsdichte
erfordert flexible Angebotsund Betriebsformen, auf ausgewählten Verbindungen auch
Einsatz von Nachtbussen
Zeit außerhalb der
Haupt- und
Normalverkehrszeit
Sa
Normalverkehrszeit
Sa
Einkauf / Erledigung
Hohes ÖPNV-Potenzial zu den
Einkaufschwerpunkten
ca. 7°° - 17°° Uhr
So
Normalverkehrszeit
So
Freizeit / Besuch
Erhöhtes ÖPNV-Potenzial in
der Sommersaison
ca. 9°° - 17°° Uhr
MittagsHauptverkehrszeit
Bedienungshäufigkeit und Verbindungsqualität
Anders als in städtischen Ballungsräumen bzw. in der Kernstadt Hamburg ist es in ländlich strukturierten
Räumen wie im Kreis Stormarn zweckmäßig, das Verkehrsangebot bzw. die Bedienungshäufigkeit nicht in
Bezug auf Haltestellen sondern in Bezug auf Verbindungen zu betrachten. So wird beispielsweise eine
Schulhaltestelle in einer Gemeinde im Schülerverkehr zwar häufig bedient, weist aber eventuell für andere
Fahrzwecke eine schlechte Bedienungsqualität auf, da es keine zeitgerechte Verbindung in die zentralen
Orte gibt. Daher ist die Bedienungshäufigkeit stets mit der Verbindungsqualität in Zusammenhang zu setzen.
Im engeren Hamburger Verflechtungsraum (entspricht etwa dem Alt-HVV-Gebiet) ist die Fahrtenfolge aufgrund der erhöhten ÖPNV-Nachfrage insgesamt sehr dicht. Dies gilt vor allem für die Hauptverkehrszeiten.
In der Schwachverkehrszeit und am Wochenende wird überwiegend ein angebotsorientiertes Basisangebot
vorgehalten (in der SVZ teilweise auch Nachtbusse), das aber immer noch städtischen Angebotsqualitäten
entspricht.
ENTWURF
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3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Für das Verkehrsangebot außerhalb des engeren Hamburger Verflechtungsraumes beschränkt sich das
nachfolgend dargestellte Anforderungsprofil vor dem Hintergrund der engen finanziellen Handlungsspielräume auf ausgewählte Verbindungen zwischen zentralen Orten, auf denen ein ausreichend hohes Verkehrsaufkommen vorhanden ist und gute Chancen gesehen werden, die ÖPNV-Nutzungshäufigkeit zu erhöhen. Die Einhaltung und Zweckmäßigkeit der Standards ist im Rahmen des HVV-Qualitätsmanagements
regelmäßig zu überprüfen. Bei den übrigen Gemeinden ist im Einzelfall zu prüfen, ob flexible Betriebsformen
oder Zubringersysteme zu den höherwertigen ÖPNV-Angeboten (SPNV, Schnellbus, Regionalbus) sinnvoll
sind. Vorerst nicht standardisiert werden auch die Fahrzeiten auf einer Verkehrsrelation.
Verbindungskategorie
von...
zu...
Mindest-Bedienungshäufigkeit [Anzahl Fahrten oder Takt]
HVZ1
NVZ
HVZ2
HVZ3
SVZ
Sa+So
Mittelzentren
Oberzentren HH+HL
60’-Takt
120’-Takt
60’-Takt
60’-Takt
3x Rück
120’-Takt
Unterzentrum
Nächstes Oberzentrum
60’-Takt
120’-Takt
120’-Takt
60’-Takt
3x Rück
120’-Takt
Unterzentrum
Kreisstadt OD
60’-Takt
120’-Takt
120’-Takt
60’-Takt
2x Rück
120’-Takt
Ländlicher
Zentralort
Unterzentrum und
Kreisstadt OD
Ohne Vertaktung,
bedarfsorientiert nach örtlichen Rahmenbedingungen
Hin = Hinfahrt(en), Rück = Rückfahrt(en),
ENTWURF
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3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Verknüpfungspunkte und Anschluss-Koordination
Im ÖPNV-System und insbesondere im ländlichen Raum ist ein besonderer Wert auf gute Umsteigebedingungen zu legen. Neben der Funktion als Umsteigeknoten bilden die Verknüpfungspunkte häufig auch städtebauliche Bezugspunkte, so dass eine hochwertige Gestaltung und Ausstattung sowie eine sorgfältige städtebauliche Integration gefordert sind. Die Konzentration auf wenige Umsteigeknoten bietet günstige Voraussetzungen, mit geringem Aufwand für den Großteil der Umsteiger günstige Umsteigebedingungen in räumlicher und zeitlicher Hinsicht zu schaffen. Für den Kreis Stormarn sind neben den Umsteigeknoten im Kreisgebiet zusätzlich auch Verknüpfungspunkte zum HVV-Schnellbahnnetz in Hamburg (HH) und im Kreis Segeberg (SE) relevant und daher nachfolgend aufgeführt.
Knotenkategorie
Zentraler
Umsteigeknoten
Umsteigebeziehungen
Name des Knotens
Vernetzung
Bemerkungen
Bahn <> Bahn
Bahn <> Bus
Bus <> Bus
Bahnhof Bad Oldesloe
P+R, B+R, K+R
„Kleiner SPNV-Taktknoten“
Bahnhof Ahrensburg
P+R, B+R, K+R
Taktknoten Stadtverkehr
Bahn <> Bus
Bus <> Bus
S-Reinbek
P+R, B+R, K+R
HVV-Schnellbahnnetz
U-Wandsbek (HH)
Zentraler HVV-Umsteigeknoten
S-Bergedorf (HH)
P+R, B+R, K+R
Bahnhof Bargteheide
P+R, B+R, K+R
S-Rahlstedt (HH)
P+R, B+R, K+R
HVV-Schnellbahnnetz
U-Steinfurter Allee (HH)
P+R, B+R, K+R
HVV-Schnellbahnnetz
Bahn <> Bus
Reinfeld
P+R, B+R, K+R
Bus <> Bus
S-Poppenbüttel (HH)
P+R, B+R, K+R
HVV-Schnellbahnnetz
U-Garstedt (SE)
P+R, B+R, K+R
HVV-Schnellbahnnetz
U-Norderstedt Mitte (SE) P+R, B+R, K+R
HVV-Schnellbahnnetz
U-Ahrensburg West
P+R, B+R, K+R
HVV-Schnellbahnnetz
U-Ahrensburg Ost
P+R, B+R, K+R
HVV-Schnellbahnnetz
U-Großhansdorf
P+R, B+R, K+R
HVV-Schnellbahnnetz
U-Hoisbüttel
P+R, B+R, K+R
HVV-Schnellbahnnetz
Glinde, Markt
P+R, B+R, K+R
HVV-Metrobusnetz
Übergeordneter
Umsteigeknoten
Nachgeordneter
Umsteigeknoten
Bus <> Bus
Zentraler HVV-Umsteigeknoten
P+R = Park and Ride, B+R = Bike and Ride, K+R = Kiss and Ride (Bringen+Abholen mit Pkw)
Durch die Einführung von Taktverkehren im Busverkehr und die Weiterentwicklung des Integralen Taktfahrplan ITF im SPNV haben sich die Rahmenbedingungen für ein attraktives Umsteigen zwischen Bus und
Bahn deutlich verbessert. Neben der Bereitstellung räumlich optimaler Umsteigebedingungen sind zwischen
ausgewählten Linien kurze Umsteigezeiten einzurichten. Wegen der komplexen Angebotsstrukturen (verschiedene Verkehrsträger, Vielzahl von Linien) ist dabei eine Prioritätenbildung in der Anschluss-Koordination notwendig. Besondere Bedeutung hat die Anschluss-Sicherung in der Schwachverkehrszeit, da sonst
aufgrund der geringen Fahrtendichte unzumutbare Wartezeiten entstehen können.
ENTWURF
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„Sternfahrten“ in Schwach- In der Schwachverkehrszeit sind möglichst viele ÖPNV-Angebote dem Konzept der „Sternfahrten“ mit Ausrichtung auf die SPNV-Verknüpfungspunkte anzupassen, bei dem die Anverkehrszeiten
künfte und Abfahrten von mehreren Linien in einem kurzen Zeitbereich aufeinander abgestimmt werden. Um auch mobilitätsbehinderten Menschen einen Übergang zu ermöglichen,
sind ausreichende Übergangszeiten vorzusehen.
Anschluss-Planung
Für Verbindungen mit hohem Umsteigerpotenzial, aufkommensstarke Verkehrsrelationen,
ausgewiesene SPNV-Zubringerverkehre und bei den Stadt-/Ortsverkehren ist eine Anschlussplanung vorzunehmen.
Anschluss-Sicherung
Für planmäßige Fahrplananschlüsse ist eine Anschluss-Sicherung in einem angemessenen
Zeitrahmen sicherzustellen. Besondere Anforderungen sind an die Anschlüsse in der Normal- und Schwachverkehrszeit zu stellen.
4.2.4 Bedienungsqualität
Die Bedienungsqualität bildet im Gegensatz zu den vorgenannten „harten“ Angebotsmerkmalen eher ein
Komfortkriterium, das aber vor allem das Image des ÖPNV mit beeinflusst und hauptsächlich in der Zuständigkeit der Verkehrsunternehmen liegt. Die Bedienungsqualität ist insofern als nachrangig zu bewerten, als
dass sie -mit Ausnahme der Pünktlichkeit- im Vergleich zur Erschließungs- und Angebotsqualität nur einen
untergeordneten Einfluss auf die Verkehrsmittelwahl ausübt. Hinzu kommt, dass häufig subjektive Faktoren
in die Beurteilung einfließen. Aber gerade bei den ÖPNV-Häufignutzern kommt der Bedienungsqualität eine
durchaus wichtige (ergänzende) Rolle zu.
Die Ausschreibungen und Verkehrsverträgen zugrundeliegenden Qualitätsstandards der Bedienungsqualität
sind in den HVV-Standards „Bedienungsqualität“ detailliert beschrieben. Im Folgenden geht es um eine
grundsätzliche übergeordnete Anforderung des Kreises Stormarn.
Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
Häufige Abweichungen von den planmäßigen Abfahrtszeiten führen nicht nur zu Nachteilen für die Fahrgäste, weil Reisezeiten nicht mehr zuverlässig kalkulierbar sind. Sie können auch zu einem erhöhten Betriebsaufwand führen, wenn Mindestwende- und -pausenzeiten unterschritten werden und ggf. zusätzliche
Personal- und Fahrzeugreserven vorgehalten werden müssen.
Fahrplangestaltung
Betriebsplanung
Um eine pünktliche Fahrplaneinhaltung und die Sicherung planmäßiger Anschlüsse zu gewährleisten, sind in der Fahrplan- und Betriebsplanung ausreichend Pufferzeiten bzw. Wendezeiten vorzusehen. Weiter sind ausreichend Fahrzeuge vorzuhalten, um bei evtl. Fahrzeugausfällen die Störungsauswirkungen zu minimieren.
ÖPNV-Beschleunigung
In Bereichen, und Straßenabschnitten, wo sich starke Konflikte zwischen dem straßengebundenen ÖPNV und dem Kfz-Verkehr ergeben, die zu regelmäßigen Behinderungen für den
ÖPNV führen, werden mit den Kommunen vor Ort Möglichkeiten für eine ÖPNVBeschleunigung geprüft. Priorisiert wird dabei die ÖPNV-Beeinflussung von
Lichtsignalanlagen.
ENTWURF
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Fahrzeuge
Das allgemeine Erscheinungsbild und Image des ÖPNV wird entscheidend durch den Standard der eingesetzten Fahrzeuge geprägt. Die Fahrzeuge müssen generell einen zeitgemäßen Technik- und Ausstattungsstand aufweisen, der den gesetzlichen Vorschriften entspricht und regelmäßig anzupassen ist. Durch den
bevorzugten Einsatz der Niederflurtechnik soll die ÖPNV-Benutzung insbesondere für Mobilitätsbehinderte
sowie für Fahrgäste mit sperrigen Transportgegenständen erleichtert werden. Der Kreis Stormarn favorisiert
zudem den Einsatz umweltfreundlicher Fahrzeuge angepasst an den Stand der technischen Entwicklung.
Die übergeordneten Anforderungen sind in der folgenden Übersicht zusammengefasst, Einzelheiten sind
den HVV-Standards zu entnehmen (hier Abschnitt B.3.1 „Busfahrzeuge“)
Technische Merkmale

Lärm- und abgasarme
Antriebstechnik

Ausstattung mit Funk
oder RBL
Einstiegsverhältnisse

Generell Niederflur
(Ausnahmen in der
Schülerbeförderung)
Ausstattungsmerkmale

Abstellmöglichkeiten
z.B. für Kinderwagen,
Rollstühle und begrenzt
Fahrräder

Ausstattung mit akustischer und visueller
Fahrgastinformation

Liniengerechte Bestuhlung mit Festhaltemöglichkeiten gemäß
VDV-Empfehlung

Videoüberwachung
Äußere Gestaltung

Anpassung an das HVVCorporate Design,
bei ausgewählten
Produkten ggf. zusätzliche Anforderungen
Durch die ständige Anwesenheit des Fahrpersonals ist der Busverkehr in Bezug auf die subjektive Sicherheit und die Sauberkeit gegenüber dem Schienenverkehr generell im Vorteil. Dennoch ist der Kreis Stormarn
bestrebt, durch ergänzende Anforderungen die subjektive Sicherheit und Sauberkeit weiter zu erhöhen.
ENTWURF
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Haltestellen
Haltestellen bilden das Entree zum öffentlichen Personennahverkehr. Eine ansprechende Gestaltung und
Ausstattung erzeugt in der Bevölkerung ein positives Bild und trägt zu einer Imageaufwertung und Identifikation mit dem örtlichen ÖPNV bei. Erhöhte Aufmerksamkeit ist bei der Anlage von Haltestellen den Aspekten
der subjektiven Sicherheit zu widmen, damit die Haltestellen auch von besonders sicherheitssensiblen Personengruppen wie Frauen oder Senioren uneingeschränkt zu nutzen sind. Bei den Anforderungen an die
Haltestellen sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten zu berücksichtigen (Kommunen v.a. bauliche Anlage, Verkehrsunternehmen Haltestellenmast mit Fahne und Fahrgastinformationen).
Bauliche Anlage
von Haltestellen
mit Barrierefreiheit
Beim Umbau oder Neubau von Haltestellen ist generell der Haltestelle am Fahrbahnrand der
Vorzug zu geben, soweit die verkehrlichen und örtlichen Verhältnisse dies zulassen. Darüber
hinaus sind die Auftrittsflächen und Bordsteinhöhen für den Einsatz von Niederflurbussen
vorzusehen und die „Barrierefreiheit“ herzustellen (siehe „Checkliste für barrierefreie Bushaltestellen“).
Verknüpfungspunkte
P&R und B&R
Verknüpfungsanlagen mit dem Individualverkehr sind in guter Erreichbarkeit zur Haltestelle
und zum Straßennetz und Radwegenetz anzulegen. Bei der Gestaltung sind die einschlägigen Richtlinien (z.B. der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV) zu
beachten. Die Stellplatzangebote sind der Nachfrage anzupassen und regelmäßig hinsichtlich
der Auslastung zu überprüfen.
Subjektive Sicherheit
Der subjektiven Sicherheit an Haltestellen wird im Kreis Stormarn eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet. In Abhängigkeit von der Funktion der jeweiligen Haltestelle und dem Fahrgastaufkommen werden vor allem die Bausteine „Beleuchtung“, „Notrufeinrichtungen“ und
“Verbesserung der Einsehbarkeit“ zur Erhöhung der subjektiven Sicherheit eingesetzt.
HVV Corporate Design
Für die Gestaltung der Haltestellenmaste und Fahnen sowie der Ausstattung mit Fahrgastinformationen sind die im HVV-Verbundgebiet vereinheitlichten Standards anzuwenden.
Ausstattung
Einfachhaltestelle
(„Mindestausstattung“)
Ausstattung
Normalhaltestelle
(„Regelausstattung“)
Haltestellenmast und Fahrgastinformation gemäß
HVV-CD-Manual

Haltestellenmast und Fahrgastinformation gemäß
HVV-CD-Manual

Befestigte Wartefläche

Befestigte Wartefläche

Fahrgastunterstand

Fahrgastunterstand

Beleuchtung
(ggf. auch Straßenbeleuchtung)

Separate Beleuchtung


Abfallbehälter
Abfallbehälter


Fahrradabstellanlage
(nach Bedarf)
Fahrradabstellanlage
(möglichst mit überdachten Stellplätzen und Fahrradboxen)

Barrierefreiheit (einschließlich
16cm Bordstein und Aufmerksamkeitsstreifen

Notrufeinrichtung oder
öffentliches Telefon

Barrierefreiheit (einschließlich 16cm
Bordstein und Aufmerksamkeitsstreifen

Optional:
- Wegweisungs-/ Leitsystem
- dynamische Fahrgastinformation
- Fahrscheinverkauf
- Toiletten

Haltestellenmast und Fahrgastin- 
formation gemäß HVV-CD-Manual

Beleuchtung soweit möglich
über Straßen-/ Wegebeleuchtung

Barrierefreiheit (einschließlich
16cm Bordstein und Aufmerksamkeitsstreifen
ENTWURF
Ausstattung
Schwerpunkthaltestelle / Busanlage
(„Zusatzausstattung“)
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4.2.5 Tarifqualität
Der Kreis Stormarn verfolgt seit Jahren die Zielsetzung durch einen einfachen und verkehrsträger-übergreifenden ÖPNV-Tarif die Nutzungsbarrieren bei der ÖPNV-Nutzung zu minimieren. Mit der Einbindung des
Kreises in das HVV-Verbundgebiet und die Einführung der 3. Stufe des SH-Tarifs für die das Verbundgebiet
überschreitenden ÖPNV-Linien sind die angestrebten Ziele weitgehend erreicht. Wünschenswert ist eine
Integration des gesamten Lübecker Stadtgebietes in den SH-Tarif, so dass hier ein einfacher Übergang bis
in die städtischen Randgebiete möglich ist. Der Anteil von Zeitfahrkarten, insbesondere solcher im Abonnementsverfahren, ist weiter zu erhöhen, auch um eine verstärkte Kundenbindung zu erreichen. Übergangsfahrkarten zwischen SH- und HVV-Tarif sollen auch in allen Bussen lösbar sein.
Vorverkauf mit
bargeldloser Zahlungsmöglichkeit
Zur Entlastung des Fahrpersonals und zur Vereinfachung des Fahrkartenerwerbs ist
der Vorverkauf mit bargeldlosem Zahlungsverkehr zu fördern. Dazu gehört auch das derzeit
vom HVV geplante E-Ticketing. Ein Netz von Fahrkarten-Vorverkaufsstellen erleichtert zudem
den Zugang zum ÖPNV-System und fördert die Präsenz des ÖPNV in der Region. Perspektivisch sollte mindestens in jedem zentralen Ort eine Vorverkaufsstelle vorhanden sein, wo
auch ÖPNV-Informationen erhältlich sind.
4.2.6 Marketingqualität
Das in den letzten Jahren im Kreis Stormarn etablierte ÖPNV-Marketing ist ein fester Bestandteil des ÖPNVSystems und in diesem Sinne weiterzuentwickeln. Im ÖPNV-Marketing ist verstärkt die Produkt- und Tarifgestaltung zu berücksichtigen („ganzheitlicher Marketingansatz“). Zudem wird angestrebt, das ÖPNVMarketing langfristig zu einem verkehrsmittelunabhängigen Mobilitäts-Marketing mit besonderem Fokus auf
den Freizeit- und Tourismusverkehr auszubauen. Grundlegende Zielsetzungen des ÖPNV-Marketing sind

verantwortungsbewusstes Verkehrsverhalten und eine „intelligente“ Verkehrsmittelnutzung zu fördern,

die ÖPNV-Nutzung zu vereinfachen bzw. möglichst benutzerfreundlich zu gestalten.
Weitreichende Vorgaben für das ÖPNV-Marketing sind im HVV-Marketingkonzept „Grundlagen des Marketing im Hamburger Verkehrsverbund“ verankert, das laufend den Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung einer kontinuierlichen Marktforschung angepasst wird.
Fahrgastinformation und Kundenkommunikation
Die Fahrgastinformation soll der Bevölkerung ein objektives Bild vom ÖPNV-Angebot vermitteln, Informationsdefizite abbauen und „die richtige Information am richtigen Ort“ verfügbar machen. Ein direkter und dialogorientierter Kontakt mit den ÖPNV-Kunden bietet für den Aufgabenträger und die Verkehrsunternehmen
eine effiziente Möglichkeit, schnell auf Defizite aufmerksam zu werden sowie das ÖPNV-System an den
Anforderungen und Wünschen der ÖPNV-Kunden auszurichten. Die zentralen Bausteine der Fahrgastinformation sind im Manual „HVV Corporate Design“ und im 2009 aktualisierten „HVV- Informationskonzept“
vorgegeben.
Einsatz neuer Medien
ENTWURF
„Neue“ Medien gewinnen in der Informationsvermittlung weiter an Bedeutung. Der Kreis Stormarn unterstützt die Aktivitäten des HVV und der LVS, die Chancen der neuen Medien konsequent zu nutzen. Dazu gehört vor allem die Weiterentwicklung der elektronischen Fahrplanauskunft über das Internet (www.hvv.de und www.nah-sh.de) und
perspektivisch über mobile Endgeräte.
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BeschwerdeManagement
Mit einem professionellen Beschwerdemanagement soll ein enger Kontakt mit den ÖPNVKunden hergestellt und eine zügige Beseitigung von Defiziten gefördert werden. Die Verkehrsunternehmen sind dafür zuständig, dass Beschwerden zügig beantwortet oder an die
zuständige Stelle weitergeleitet und nach den HVV-Vorgaben aufbereitet werden sowie die
Kunden eine Rückmeldung erhalten.
ÖPNV-Servicestellen
An zentralen Anlaufstellen sind in Kooperation mit dem HVV ÖPNV-Servicestellen einzurichten, in denen alle ÖPNV-Service- und -Dienstleistungsangebote verfügbar bzw. abrufbar sind.
Öffentlichkeitsarbeit und ÖPNV-Werbung
Fahrgastinformationen sind durch Öffentlichkeitsarbeit und ergänzende ÖPNV-Werbung zu begleiten, um
aktiv die Verkehrsmittelwahl zugunsten des ÖPNV zu beeinflussen. Zuständig für die Durchführung ist federführend der HVV in Kooperation mit den Verkehrsunternehmen, der Kreis Stormarn behält sich aber bei
bestimmten Produkten, die für den kreisweiten ÖPNV eine besondere Bedeutung haben (z.B. Stadtverkehre) ergänzende Aktivitäten vor.
4.3 Barrierefreier ÖPNV
Neben dem PBefG sind die Nahverkehrspläne das wichtigste Instrumentarium, um Maßnahmen zum barrierefreien ÖPNV festzulegen. Neben der erforderlichen Thematisierung der Barrierefreiheit im Nahverkehrsplan müssen Anträge auf Erteilung der Genehmigung gemäß §12 PBefG „eine Darstellung der Maßnahmen
zur Erreichung einer möglichst weitreichenden barrierefreien Nutzung des beantragten Verkehrs entsprechend den Aussagen im Nahverkehrsplan“ enthalten.
Vor dem Hintergrund der rechtlichen Regelungen werden folgende grundsätzliche Maßnahmen für einen
barrierefreien ÖPNV im Kreis Stormarn festgelegt. Ausführungen zu einzelnen Standards sind in den vorhergehenden Abschnitten eingearbeitet:

Ausweitung des Einsatzes von Niederflurbussen im Rahmen der finanziellen und betrieblichen Möglichkeiten mit entsprechender Kennzeichnung der Fahrzeuge und Abfahrten im Fahrplan,

Bereitstellung alternativer Beförderungsangebote für behinderte Menschen in Räumen und Zeiten, in
denen keine Niederflurbusse zum Einsatz kommen,

sukzessive Verbesserung der Haltestellen-Zugänglichkeit, der Haltestellen-Gestaltung und der Haltestellen-Ausstattung im Hinblick auf die Barrierefreiheit,

Berücksichtigung der gängigen Richtlinien und DIN-Empfehlungen zur barrierefreien Gestaltung,

Berücksichtigung des Einsatzes von Niederflurbussen in der Straßenplanung u.a. mit Vermeidung von
Aufpflasterungen in Straßen mit ÖPNV-Bedienung.
Aufgrund fehlender systematischer Analysen ist eine Konkretisierung der o.g. Maßnahmen bzw. eine Überprüfung möglicher Defizite im Bestand zurzeit nicht detailliert möglich. Bei Neu- und Umbauten von Haltestellen sowie der Beantragung von Fördermitteln gelten aber bereits die HVV-einheitlichen Anforderungen
an die barrierefreie Haltestellengestaltung. Die zugehörige Checkliste für die barrierefreie Haltestellengestaltung ist Anhang 7 zu entnehmen.
ENTWURF
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5. Bestandsanalyse des ÖPNV im Kreis Stormarn
5.1 Verkehrsträger und Verkehrsunternehmen
Der ÖPNV im Kreis Stormarn wird von folgenden ÖPNV-Produkten getragen:
 Dem Schienenpersonennahverkehr SPNV,
 der HVV-Schnellbahn (U-Bahn U1 und S-Bahn S21),
 dem Metrobus und Stadtbus im engeren Verflechtungsraum der Hansestadt Hamburg,
 dem Regionalbus,
 den Stadtverkehren in Ahrensburg und Bad Oldesloe und
 dem Anruf-Sammeltaxi (AST).
Im Bereich des Regionalbusverkehrs sind wiederum räumlich gesehen die Liniennetze des „Alt-HVVGebietes“ (Südstormarn) und des Verbunderweiterungsgebietes (Nordstormarn) zu unterscheiden. Während
das nördliche Kreisgebiet noch die für ländliche Räume typischen Angebotsstrukturen eines schülerverkehrs-orientierten ÖPNV aufweist, ist der ÖPNV im südlichen Kreisgebiet infolge der Randlage zur Hansestadt Hamburg deutlich stärker von städtischen Angebotsstrukturen geprägt.
Im Kreis Stormarn sind insgesamt 7 Verkehrsunternehmen tätig, von denen 3 nur den Linienbusverkehr
betreiben. Durch Betriebsaufgaben und Übernahmen ist die Anzahl der Unternehmen in den letzten Jahren
zurückgegangen.
Verkehrsträger
Bahn (SPNV)
Betriebssitz
Verkehrsunternehmen
(Ort)
(Name)
Kiel
Kaltenkirchen
DB Regio AG (Region Nord)
NBE Nordbahn Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG
U-Bahn
Hamburg
Hamburger Hochbahn AG (Linie U1)
S-Bahn
Hamburg
S-Bahn Hamburg GmbH (Linie S21)
Bad Oldesloe
Bus
Kastorf
Autokraft GmbH
Dahmetal J. Rudolf & Sohn GmbH & Co. KG
Hamburg
Hamburger Hochbahn AG
Bergedorf
VHH-PVG-Unternehmensgruppe
Bild 5-1: Übersicht der im Kreis Stormarn tätigen Verkehrsunternehmen (Stand 2010)
ENTWURF
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5.2 Linien und Verkehrsangebot im SPNV
Der SPNV gehört nach dem ÖPNVG in die Zuständigkeit des Landes Schleswig-Holstein (SPNV-Aufgabenträger). Der Bestand und die Entwicklungskonzepte werden im Landesweiten Nahverkehrsplan (LNVP)
festgelegt, der von der LVS ausgearbeitet wird. Wegen der großen Bedeutung des SPNV für das gesamte
ÖPNV-Gefüge im Kreis Stormarn werden die wichtigsten Bestands- und Entwicklungselemente im dritten
RNVP des Kreises Stormarn mit aufgeführt.
Der Kreis Stormarn ist im Schienenverkehr sowohl in Nord-Süd-Richtung als auch in Ost-West-Richtung vor
allem mit der angrenzenden Hansestadt Hamburg verbunden. Das Rückgrat der SPNV-Anbindung bildet
die Achse Hamburg – Bad Oldesloe – Lübeck, die für alle Fahrzwecke eine hohe Bedeutung aufweist und zu
den am stärksten genutzten Bahnstrecken in Schleswig-Holstein gehört. Neben den Zielverkehren nach
Hamburg und Lübeck wird vor allem über den Knotenpunkt Hamburg Hauptbahnhof auch die Anbindung an
das Eisenbahn-Fernverkehrsnetz hergestellt. Darüber hinaus bestehen mit der U1 nach Großhansdorf, Ahrensburg sowie Hoisbüttel und der S21 nach Reinbek Anbindungen zum Schnellbahnnetz im HVV. Eine
weitere Regionalbahnstrecke verbindet die Kreisstädte Bad Oldesloe und Bad Segeberg mit dem Oberzentrum Neumünster. Diese 2002 durchgehend reaktivierte Strecke hat in den letzten Jahren deutlich an Akzeptanz gewonnen.
Der SPNV zeichnet sich in Bezug auf das Verkehrsangebot durch seine ganztägige Bedienung (Betriebszeiten auf den Hauptverbindungen nach Hamburg etwa von 4°° bis 1°° Uhr) und durch die durchgehende
Vertaktung des Fahrplans aus. Während die HVV-Schnellbahnen tagsüber im 20-Minuten-Takt verkehren
(Hauptverkehrszeiten verdichtet), wird auf der Regionalexpress-Linie Hamburg - Lübeck seit 2009 ein Halbstundentakt angeboten (gilt nur für die Stationen Reinfeld und Bad Oldesloe), der durch die stündlich verkehrenden Regionalbahnen nach Ahrensburg (in den Hauptverkehrszeiten verdichtet) und Bad Oldesloe auf
bis zu 5 Abfahrten pro Stunde verdichtet wird. Am Wochenende reduziert sich die Fahrtenhäufigkeit auf 2
Fahrten pro Stunde auf der Regionalverkehrsstrecke und einen 20-Minuten-Takt auf den Schnellbahnstrecken.
Die 2009 im Rahmen der Ausschreibung „Netz Ost“ an die DB Regio AG vergebene Regionalverkehrsstrecke Hamburg - Lübeck ist sowohl von der verkehrlichen Funktion als auch von der Belegung die bedeutendste SPNV-Strecke für den Kreis Stormarn. Mit insgesamt 6 Bahnstationen im Kreisgebiet hat diese
Bahnstrecke nicht nur Bedeutung im kreisüberschreitenden Verkehr, sondern deckt auch wichtige Relationen zwischen zentralen Orten innerhalb Stormarns ab. Mit Bad Oldesloe, Ahrensburg und Bargteheide sind
die bedeutendsten Zentren im Kreis Stormarn mit angebunden. Bahnhalte befinden sich zurzeit in

Bad Oldesloe (mit Übergang zur Bahnstrecke nach Bad Segeberg – Neumünster),

Reinfeld,

Bargteheide,

Kupfermühle,

Ahrensburg-Gartenholz (Eröffnung 2010) und

Ahrensburg.
Die Strecke ist seit 2009 durchgehend elektrifiziert und zweigleisig. Mit der 2009 erfolgten Angebotsverdichtung im SPNV und den parallel laufenden Güterverkehren ist die Streckenkapazität mittlerweile weitgehend
ausgeschöpft.
ENTWURF
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Fahrplantakt 2010
Streckenverlauf
Linien
von...
über...
R 10
Hamburg Hbf
Ahrensburg Bad Oldesloe - Reinfeld
R 10
Hamburg Hbf
R 10
nach...
Räumliche
Mo-Fr
Samstag
Sonntag
Orientierung
(HVZ)
8..19h
8..19h
Lübeck Hbf
Nord-Süd
30 min
60 min
60 min
Ahrensburg - Bargteide
Bad Oldesloe
Nord-Süd
60 min
60 min
60 min
Hamburg Hbf
Wandsbek - Tonndorf
Ahrensburg /
Bargteheide
Nord-Süd
30 min
60 min
60 min
R 11
Bad Oldesloe
Bad Segeberg
Neumünster
Nord-Süd
60 min
60 min
60 min
U1
Norderstedt Mitte
Ohlsdorf - HH Hbf Süd Wandsbek Markt
Großhansdorf /
Ohlstedt
Nord-Süd
10 min
20 min
20 min
S 21
Elbgaustraße
Altona - HH Hauptbahnhof Bergedorf - Reinbek
Aumühle
Ost - West
20 min
20 min
20 min
Nr.
Bild 5-2: Linien- und Verkehrsangebot im Schienenverkehr (inkl. HVV-Schnellbahn) (Fahrplan 2010)
Die Strecke Bad Oldesloe – Bad Segeberg ist nicht elektrifiziert und überwiegend eingleisig und wird von
der Nordbahn betrieben und durchgehend im Stundentakt bedient. Auf dieser Strecke ist es in den letzten
Jahren zu einem deutlichen Qualitäts- und Nachfragezuwachs gekommen, der das ÖPNV-Image positiv
beeinflusst hat.
Die aufgrund der Aufgabenträgerschaft des Kreises nach dem ÖPNVG zum „sonstigen ÖPNV“ gehörende
U-Bahnlinie U1 verkehrt auf einem eigenen Gleisnetz und verfügt über ein eigenständiges Stromsystem
(Gleichstrom). Die überwiegend eingleisige Strecke von Großhansdorf über Ahrensburg nach HamburgVolksdorf und weiter Richtung Hamburg Hauptbahnhof bildet einen Ast der Linie U1 und wird von der Hamburger Hochbahn AG betrieben.
Schließlich verkehrt im Kreisgebiet auch noch die ebenfalls zum HVV-Schnellbahnnetz gehörende SBahnlinie S21 mit dem Betreiber S-Bahn Hamburg GmbH.
Neben den Schnellbahnlinien, die direkt das Kreisgebiet anbinden, gibt es weitere, die ebenfalls für den
ÖPNV im Kreis bedeutsam sind und über Buszubringerverkehre angebunden sind. Dazu zählen vor allem
die S1 (von Poppenbüttel), die U2 von Mümmelmannsberg bzw. Steinfurther Allee sowie der zweite von
Ohlstedt kommende Ast der U1 mit der ebenfalls im Kreisgebiet liegenden Station Hoisbüttel.
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3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
5.3 Liniennetz und Konzessionen im Busverkehr
Im Kreis Stormarn verkehren insgesamt 87 Buslinien. Damit verfügt Stormarn über eine der höchsten Liniendichten in Schleswig-Holstein. Übersichten zu den Linienverläufen im Busverkehr sind den Bildern 5-4
bis 5-6 zu entnehmen.
Das Liniennetz ist von seiner Struktur und der Ausrichtung der Linienführungen her in mehrere räumlich
orientierte Segmente zu unterteilen:

HVV-Altgebiet (südliches Kreisgebiet),

HVV-Erweiterungsgebiet (nördliches Kreisgebiet) und

Stadtverkehre in Bad Oldesloe (örtliche Aufgabenträgerschaft) und Ahrensburg.
Busliniennetz im HVV-Altgebiet
Das Busliniennetz im Hamburger Verflechtungsraum ist im Wesentlichen auf das Hamburger Stadtgebiet
und die Knotenpunkte des Regionalverkehrs- und Schnellbahnnetzes ausgerichtet. Die Ausrichtung auf die
Schnellbahn entspricht der HVV-Angebotsstrategie des „gebrochenen Verkehrs“. Seit 2001 wird die Stadt
Glinde durch eine Metrobuslinie bedient, um dem hohen ÖPNV-Aufkommen gerecht zu werden. Damit
verbleiben nur die zentralen Orte Trittau und Barsbüttel ohne Anbindung an das Bahn- und Metrobusnetz.
Im HVV-Altgebiet verkehren zudem 6 Nachtbuslinien, die in den Wochenendnächten wichtige Verbindungen
im Hamburger Nahbereich abdecken.
Busliniennetz im HVV-Erweiterungsgebiet
Das Liniennetz im nördlichen Kreisgebiet zeigt insgesamt noch die Merkmale eines stark schülerverkehrsorientierten ÖPNV, der für ländlich strukturierte Räume typisch ist. Im nördlichen Kreisgebiet liegen die
Hauptbezugspunkte (Linienend- und Umsteigepunkte) in Bad Oldesloe und Reinfeld, zudem besteht aber
auch eine Ausrichtung nach Lübeck. Auffällig ist die hohe Anzahl von mäandrierenden Linien (meist mit
mehreren abweichenden Unterlinien, zum Teil auch Ringlinien), die sich vor allem aus den Nachfragerelationen des Schülerverkehrs in Verbindung mit der Siedlungsstruktur ergeben. Diese Linienführungen sind für
die Wirtschaftlichkeit durchaus positiv, erschweren aber stark die Orientierung und die Fahrtenplanung für
die übrigen ÖPNV-Kunden. In der (dünn besiedelten) Fläche gibt es nur wenige Linien, bei denen eine
Stammlinienführung erkennbar ist. Erkennbare bzw. transparente Linienstrukturen mit verdichteten Fahrtenfolgen beschränken sich vorwiegend auf die kreisüberschreitenden Verkehre.
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Stadtverkehre
Im Kreis Stormarn gibt es einige Siedlungsschwerpunkte, bei denen ein eigenständiger Ortsverkehr in verkehrlicher Hinsicht sinnvoll ist. Für ein innerörtliches ÖPNV-Angebot prädestiniert sind vor allem die Städte
Bad Oldesloe und Ahrensburg, die mit über 20.000 Einwohnern nicht nur über eine entsprechende Flächenausdehnung und die für einen wirtschaftlichen ÖPNV-Betrieb notwendige Einwohnerdichte verfügen, sondern auch über eine Konzentration wichtiger Verkehrsziele mit regionaler Bedeutung.
Der Stadtverkehr in der Kreisstadt Bad Oldesloe, für dessen Gestaltung die Stadt Bad Oldesloe als örtlicher
Aufgabenträger zuständig ist, besteht zur Zeit aus 4 Linien (Linien 8101 bis 8104), die alle als Ringlinien mit
Start und Endhaltestelle am Bahnhof/ZOB ausgebildet sind. Die Linie 8104 ist dabei eine Bedarfslinie für die
Anbindung der „Diakonie“ im Gewerbegebiet Rögen. Die Stadtbuslinien fungieren dabei ausschließlich zur
Abdeckung des Binnenverkehrs.
Der Stadtverkehr Ahrensburg besteht aus 7 Buslinien, von denen aber die Linie 769 lediglich Fahrten im
Schülerverkehr anbietet und die Linien 268 und 568 nur am Abend verkehren. Darüber hinaus gibt es aber
noch weitere vertaktete Stadtbuslinien ins Hamburger Stadtgebiet, die im Ahrensburger Stadtgebiet Erschließungsfunktionen übernehmen.
Anruf-Sammeltaxi AST und Linientaxi
Seit 1999 setzt der Kreis Stormarn auf alternative Bedienungsformen, um in Räumen und Zeiten mit schwacher ÖPNV-Nachfrage der Bevölkerung dennoch ein flächendeckendes, gleichzeitig aber auch wirtschaftlich
tragbares Grundangebot bereitzustellen. Reinfeld, Bad Oldesloe und Bargteheide bildeten die ersten
Einsatzgebiete für das neue Anruf-Sammeltaxi (AST). Inzwischen deckt das AST-System 5 Stadt-UmlandVerkehre und 2 städtische Verkehr ab. Nachdem das AST ursprünglich als Ergänzung zum Busverkehr konzipiert war, dient es heute teilweise auch als Ersatz für den Buslinienverkehr im Abend- und Wochenendverkehr.
Das Grundkonzept umfasst

Fahrtdurchführung nur nach vorheriger Anmeldung,

Fahrtenangebot meist 60-Minuten-Takt,

feste Einstieghaltestellen (meist Bushaltestellen),

eine Ausstiegsmöglichkeit an der Haustür,

Verknüpfung mit dem SPNV, zum Teil auch übergeordneten Buslinien,

fester Tarif,

Einsatz kleinerer Fahrzeugeinheiten,

Betrieb durch Taxenunternehmen im Auftrag der Verkehrsunternehmen.
Neben dem AST kommen auf einigen Buslinien im Abend- und Wochenendverkehr auch Linientaxis zum
Einsatz, die dann allerdings fahrplanmäßig den Linienweg der zugehörigen Buslinie bedienen.
ENTWURF
56
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Konzessionen und Teilnetzbildung
Der Kreis Stormarn hat bereits im 2. RNVP eine Teilnetzbildung vorgenommen und eine damit verbundene
Harmonisierung der Konzessionslaufzeiten in die Wege geleitet. Insgesamt ist das Kreisgebiet heute in 11
Teilnetze mit folgenden Bezeichnungen und Laufzeiten eingeteilt. Eine Zuordnung der Buslinien zu den Teilnetzen ist den Bildern 5-5 und 5-6 zu entnehmen (eine Übersicht der Teilnetze mit den zugehörigen Buslinien enthält Anhang 3)

Regionales Grundnetz (Laufzeit bis Ende 2011),

Teilnetz Reinfeld (Laufzeit bis Ende 2013),

Teilnetz Bad Oldesloe (Laufzeit bis Ende 2011),

Teilnetz Bargteheide (Laufzeit bis Ende 2013),

OD 1 Ahrensburg (Laufzeit bis Ende 2013)

OD 2 Trittau (Laufzeit bis Mitte 2012)

OD 3 Reinbek (Laufzeit bis Ende 2011)

OD 4 Tangstedt (aufgehoben und in OD 1 und Teilnetz Kreis SE übergegangen)

OD 5 Barsbüttel (Laufzeit bis Ende 2011)

OD 6 Glinde / Oststeinbek (Laufzeit bis Mitte 2014/2015),

Stadtverkehr Bad Oldesloe (Laufzeit bis Ende 2011).
Bis auf die Teilnetze OD 6, das für einen eigenwirtschaftlichen Betrieb der VHH konzessioniert wurde und
OD 4 wurden in den letzten Jahren alle Teilnetze im Wettbewerb vergeben. Das Teilnetz Reinfeld wurde
2008 bereits zum zweiten Mal ausgeschrieben. Für die Teilnetze Regionales Grundnetz, Bad Oldesloe und
OD 3 und OD 5 (Netz Südstormarn) steht 2011 die zweite Ausschreibung an. Der Stadtverkehr Bad Oldesloe wird derzeit auf Wunsch des Aufgabenträgers Stadt Bad Oldesloe zusammen mit dem Teilnetz Bad Oldesloe ausgeschrieben.
Für einige wenige Einzellinien bestehen derzeit keine Teilnetzzuordnungen, sondern nur Verkehrsverträge,
da sie überwiegend auf Hamburger Stadtgebiet. Außerdem sind einige grenzüberschreitende Linien den
Teilnetzen der benachbarten Kreise Segeberg und Herzogtum-Lauenburg zugeordnet.
Als Konzessionär und Betreiber des Busverkehrs dominiert im südlichen Stormarn die VHH-PVGUnternehmensgruppe, die nahezu den gesamten Stadtverkehr im grenzüberschreitenden Verkehr mit der
Hansestadt Hamburg betreibt. Lediglich um Trittau herum befinden sich Konzessionen bei der Autokraft
GmbH. Im nördlichen Kreisgebiet wiederum gibt es ein klares Übergewicht der Autokraft GmbH, nur einige
wenige Linien werden hier vom Omnibusunternehmen Dahmetal betrieben. Die Konzessionslaufzeiten sind
generell den Vergabezeiträumen der Teilnetze angepasst.
ENTWURF
57
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Bild 5-3: Übersicht ÖPNV-Netz im Kreis Stormarn 2010/2011 (ohne AST und Nachtbusse)
ENTWURF
58
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Linie
Linienweg
Laufzeit
Betreiber
Teilnetz
Glinde/Oststeinbek (OD 6)
Konzession
11
U Billstedt - Glinde - Neuschönningstedt
30.09.2014
VHH
136
Bergedorf - S Reinbek
10.12.2011
VHH
Reinbek (OD 3)
137
Glinde - Industriegebiet Reinbek - Bf. Bergedorf
10.12.2011
VHH
Barsbüttel (OD 5)
169
Bf. Ahrensburg - Gewerbegebiet Nord - Bf. Ahrensburg
13.12.2013
VHH
Ahrensburg (OD 1)
233
U Billstedt - Oststeinbek - U Mümmelmannsberg
30.09.2014
VHH
Glinde/Oststeinbek (OD 6)
235
S Nettelnburg - Bf. Bergedorf - Wentorf - S Reinbek
30.09.2012
VHH
RZ 5
236
S Reinbek - Neuschönningstedt - Sachsenwaldau
10.12.2011
VHH
Reinbek (OD 3)
237
Willinghusen - Glinde - S Reinbek
10.12.2011
VHH
Reinbek (OD 3)
263
U Wandsbek, Markt - Barsbüttel - Stapelfeld
31.10.2014
HHA
ohne Teilnetz
268
Bf. Ahrensburg - Dänenweg - Bf. Ahrensburg
13.12.2013
VHH
Ahrensburg (OD 1)
269
Bf. Ahrensburg - U Ahrensburg Ost - Am Kratt
13.12.2013
VHH
Ahrensburg (OD 1)
333
U Steinfurther Allee - Glinde - Trittau
31.05.2015
VHH
Glinde/Oststeinbek (OD 6)
336
IGS Glinde - Reinbeker Schulen - Krabbenkamp
10.12.2011
VHH
Reinbek (OD 3)
337
Schulen Barsbüttel - Stapelfeld - Trittau
10.12.2011
VHH
Barsbüttel (OD 5)
362
Rahlstedt - Großlohe - Stapelfeld
31.01.2010
HHA
364
Rahlstedt - Lütjensee - Trittau - Basthorst (RZ)
04.08.2012 Autokraft
Trittau (OD 2)
369
Ahrensburg - U Großhansdorf - Lütjensee - Trittau
04.08.2012
VHH
Trittau (OD 2)
378
U Garstedt - Tangstedt - U Norderstedt-Mitte
31.07.2016
VHH
SE 1
437
Ahrensburg - Siek - Glinde
10.12.2011
VHH
Barsbüttel (OD 5)
462
Bf. Rahlstedt - Gewerbepark Merkur - Braaker Grund
31.09.2016
VHH
ohne Teilnetz
464
Großensee - Lütjensee - Trittau
04.08.2012 Autokraft
Trittau (OD 2)
465
Großensee - Lütjensee - Grönwohld - Trittau
04.08.2012 Autokraft
Trittau (OD 2)
469
Bf. Gartenholz - Gewerbegebiet Nord - Bf. Gartenholz
13.12.2013
VHH
Ahrensburg (OD 1)
476
Bf. Ahrensburg - U Hoisbüttel - Bergstedt - Duvenstedt
13.12.2013
VHH
Ahrensburg (OD 1)
478
Kayhude - Rade - Tangstedt/Duvenstedt
31.07.2016
VHH
SE 1
537
Stapelfeld - Schulzentrum Schmalenbeck
10.12.2011
VHH
Barsbüttel (OD 5)
564
Schulzentrum Trittau - Köthel - Nusse ZOB
04.08.2012 Autokraft
568
Bf. Ahrensburg - Am Haidschlag - Bf. Ahrensburg
13.12.2013
VHH
Ahrensburg (OD 1)
569
Schulzentrum Heimgarten - Bf. Ahrensburg - Gartenholz
13.12.2013
VHH
Ahrensburg (OD 1)
576
Bf. Ahrensburg - Siedlung Steinkamp - U Ahrensburg West
13.12.2013
VHH
Ahrensburg (OD 1)
578
Tangstedt - Wilstedt - Norderstedt, Schulzentrum Süd
31.07.2016
VHH
SE 1
619
U Billstedt - Neuschönningstedt - Glinde
30.09.2014
VHH
Glinde/Oststeinbek (OD 6)
627
S Poppenbüttel - Bergstedt - Bargteheide
31.05.2015
HHA
Ahrensburg (OD 1)
628
Jenfeld - Barsbüttel
31.05.2015
HHA
ohne Teilnetz
648
U Berne - Gartenholz - U Ahrensburg-West
13.12.2013
VHH
Ahrensburg (OD 1)
649
Bf. Bergedorf - S Reinbek
10.12.2011
VHH
Reinbek (OD 3)
ohne Teilnetz
Trittau (OD 2)
658
Bf. Ahrensburg - U Großhansdorf - Hoisdorf - Siek
13.12.2013
VHH
Ahrensburg (OD 1)
733
Glinder Schulen - Witzhave - Trittau, Schulzentrum
31.05.2015
VHH
Glinde/Oststeinbek (OD 6)
737
Barsbüttel - Glinder Schulen - Reinbeker Schulen
10.12.2011
VHH
Barsbüttel (OD 5)
764
Hoisdorf - Lütjensee - Schmalenbek
04.08.2012 Autokraft
Trittau (OD 2)
765
Trittau, Rausdorfer Straße - Vorburg - Schulzentrum
04.08.2012 Autokraft
769
Ahrensburger Schulen - Wulfsdorf - Ahrensburg, Dänenwg.
13.12.2013
VHH
Ahrensburg (OD 1)
Trittau (OD 2)
776
Ahrensburger Schulen - Bünningstedt - Hoisbüttel
13.12.2013
VHH
Ahrensburg (OD 1)
833
Trittau - Köthel - Hohenfelde (AST Trittau-Umland)
04.08.2012 Autokraft
Trittau (OD 2)
837
AST Brunsbek
10.12.2011
VHH
Barsbüttel (OD 5)
8112
Bf. Bargteheide - U Hoisbüttel - S Poppenbüttel
13.12.2013
VHH
Ahrensburg (OD 1)
E 69
Ahrensburg - Ahrensburger Redder - Siek
13.12.2013
VHH
Ahrensburg (OD 1)
Bild 5-4: Buslinien mit Betreibern und Teilnetz-Zuordnung im HVV-Altgebiet 2010
ENTWURF
59
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Linie
Linienweg
Laufzeit
Betreiber
Teilnetz
Konzession
7141
Bad Oldesloe - Borstel - A Henstdt-Ulzburg
31.07.2016
VHH/PVG
Kreis Segeberg
8101
Hagenstraße - Bf. Bad Oldesloe - Hagenstraße (Linie 1)
31.07.2011
Autokraft
Stadtverkehr OD
8102
Hagenstraße - Bf. Bad Oldesloe - Hagenstraße (Linie 2)
31.07.2011
Autokraft
Stadtverkehr OD
8103
Bf. Bad Oldesloe - Klinikum - Bf. Bad Oldesloe (Linie 3)
31.07.2011
Autokraft
Stadtverkehr OD
8104
Bf. Bad Oldesloe - Diakonie - Bf. Bad Oldesloe (Linie 4)
31.07.2011
Autokraft
Stadtverkehr OD
8109
AST Stadtverkehr + Ortsteile OD
31.07.2011
Autokraft
Stadtverkehr OD
8110
Bad Oldesloe - Bargeteide - Ahrensburg
11.12.2011
Autokraft
Grundnetz
8111
Bargteheide - Jersbek - Bargfeld-Stregen
13.12.2013
Autokraft
Bargteheide
8113
Bargteheide - Timmerhorn - Bünningstedt - U Hoisbüttel
13.12.2013
Autokraft
Bargteheide
8114
Bargteheide - Elmenhorst - Bargfeld-Stegen
13.12.2013
Autokraft
Bargteheide
8115
Bargteheide - Lasbek - Bad Oldesloe
13.12.2013
Autokraft
Bargteheide
8116
Bargteheide - Tremsbüttel - Sattenfelde
13.12.2013
Autokraft
Bargteheide
8117
Bargfeld-Stegen - Bargfeld-Rögen
13.12.2013
Autokraft
Bargteheide
8118
Bargteheide - Delingsdorf
13.12.2013
Autokraft
Bargteheide
8119
AST Bargteheide-Umland
13.12.2013
Autokraft
Bargteheide
8120
Bad Oldesloe - Lasbek - Trittau
11.12.2011
Autokraft
Grundnetz
8121
Bad Oldesloe - Rümpel - Bad Oldesloe
11.12.2011
Autokraft
Bad Oldesloe
8122
Bad Oldesloe - Pölitz - Schmachthagen - Bad Oldesloe
11.12.2011
Autokraft
Bad Oldesloe
8125
Bad Oldesloe - Barnitz - Klein Wesenberg
11.12.2011
Autokraft
Grundnetz
8126
Bad Oldesloe - Meddewade - Todendorf
11.12.2011
Autokraft
Bad Oldesloe
8127
Todendorf - Stubben - Westerau
11.12.2011
Autokraft
Bad Oldesloe
8128
Bad Oldesloe - Westerau - Kastorf
11.12.2011
Autokraft
Bad Oldesloe
8129
AST Bad Oldesloe-Umland
11.12.2011
Autokraft
Bad Oldesloe
8130
Lübeck - Klein Wesenberg - Reinfeld
11.12.2011
Autokraft
Grundnetz
8131
Reinfeld - Zarpen - Mönkhagen - Lübeck
13.12.2013
Dahmetal
Reinfeld
8132
Bad Oldesloe - Havighorst - Reinfeld - Stubbendorf
11.12.2011
Autokraft
Grundnetz
8133
Reinfeld - Steinfeld - Barnitz - Reinfeld
13.12.2013
Dahmetal
Reinfeld
8134
Reinfeld - Wesenberg - Westerau
13.12.2013
Dahmetal
Reinfeld
8136
Reinfeld - Zarpen - Ratzbek
13.12.2013
Dahmetal
Reinfeld
8139
AST Reinfeld-Umland/Stadt
13.12.2013
Dahmetal
Reinfeld
8140
Bad Oldesloe - Bargfeld-Stegen - Kayhude
11.12.2011
Autokraft
Grundnetz
8142
Bad Oldesloe - Tralau - Bad Oldesloe
11.12.2011
Autokraft
Bad Oldesloe
8145
Bad Oldesloe - Schlamersdorf - Sühlen
11.12.2011
Autokraft
Bad Oldesloe
8146
Bad Oldesloe - Poggensee - Seefeld - Bad Oldesloe
11.12.2011
Autokraft
Bad Oldesloe
8151
Lübeck - Zarpen - Heilshoop - Willendorf
11.12.2011
Autokraft
Grundnetz
8720
Lübeck - Kronsforde - Sandesneben - Linau - Trittau
31.08.2017
Dahmetal
Kreis H.-Lauenb.
8723
Klinkrade - Sirksfelde - Trittau
31.08.2017
Dahmetal
Kreis H.-Lauenb.
8724
Siebenbäumen - Schönberg - Trittau
31.08.2017
Dahmetal
Kreis H.-Lauenb.
8725
Klinkrade - Sandesneben - Mollhagen - Bargteheide
31.08.2017
Dahmetal
Kreis H.-Lauenb.
8730
Ratzeburg - Nusse - Sandesneben - Ahrensburg
31.08.2017
Dahmetal
Kreis H.-Lauenb.
8740
Ratzeburg - Kastorf - Bad Oldesloe
31.08.2017
Dahmetal
Kreis H.-Lauenb.
8880
Schwarzenbek - Trittau
12.12.2020
Autokraft
Kreis H.-Lauenb.
8820
Krabbenkamp - Aumühle - Dassendorf - Geesthacht
12.12.2020
Autokraft
Kreis H.-Lauenb.
8882
Grande - Hamfelde - Kuddewörde / Grande
12.12.2020
Autokraft
Kreis H.-Lauenb.
8883
Kasseburg - Kuddewörde - Aumühle
12.12.2020
Autokraft
Kreis H.-Lauenb.
Bild 5-5: Buslinien mit Betreibern und Teilnetz-Zuordnung im HVV-Erweiterungsgebiet 2010
ENTWURF
60
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
5.4 Verkehrsangebot im Busverkehr
Die bereits im Liniennetz dargestellte Zweiteilung des Kreisgebietes zeigt sich auch im Verkehrsangebot.
Dem schülerverkehrslastigen und dadurch stark ausgedünnten Angebot im HVV-Erweiterungsgebiet stehen
vielfach verdichtete Taktfahrpläne im HVV-Altgebiet gegenüber.
Verkehrsangebot im Regionalverkehr des HVV-Erweiterungsgebietes
Im nördlichen Kreisgebiet (HVV-Erweiterungsgebiet) zeigt sich die bereits aus der Liniennetzstruktur ablesbare Fokussierung auf den Schülerverkehr auch im Verkehrsangebot. Außerhalb der Schülerverkehrszeiten und in den Schulferien werden nur auf den Linien des Grundnetzes Fahrten angeboten. Im HVVErweiterungsgebiet gibt es 4 Linien, die auch am Sonntag verkehren und somit mit dem Prädikat „höherwertige Busbedienung“ versehen werden können:

Linie 8730: Ratzeburg – Ahrensburg (Mo-Fr Stundentakt, Sa+So je 3 Fahrtenpaare),

Linie 8740: Ratzeburg – Kastorf – Bad Oldesloe (Umsetzung zum Fahrplanwechsel 2012),

Linie 8110: Ahrensburg – Bargteheide – Bad Oldesloe (Mo-Fr Stundentakt, Sa+So 2-Std.-Takt),

Linie 8151: Lübeck – Stockelsdorf – Zarpen (Mo-Fr stündliche Abfahrten, Sa 2-Std.-Takt).
Auch die wenigen am Sonnabend verkehrenden Linien bieten nur ein Rumpfangebot mit wenigen Fahrten.
Durchgehend bzw. weitgehend vertaktete Fahrtenangebote bestehen nur auf den Linien 8110, 8151, 8740
(neu) und im AST-Verkehr.
Verkehrsangebot im Regionalverkehr des HVV-Altgebietes
Ein nahezu konträres Bild in der Bedienungshäufigkeit zum nördlichen Kreisgebiet zeigt sich beim südlichen
Kreisgebiet. Hier weisen nur das Umland von Trittau (Teilnetz OD 2) und Barsbüttel (Teilnetz OD 5) noch
einen signifikanten Bezug zum Schülerverkehr auf. Im Grenzbereich zur Hansestadt Hamburg liegen vorwiegend städtische Bedienungsqualitäten vor. Auf eine besonders hohe Angebotsqualität mit verdichtetem
Taktverkehr in der Woche und am Sonnabend sowie mindestens Stundentakten, meist aber dichteren Takten am Sonntag kommen die Verkehrsachsen

(Hamburg-Billstedt –) Oststeinbek – Glinde,

(Nettelnburg –) Bergedorf – Reinbek und

(HH-Wandsbek) – Barsbüttel –Stapelfeld.
ENTWURF
61
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Verkehrsangebot in den Stadtverkehren
Auch die Stadtverkehrslinien verfügen über weitgehend vertaktete Fahrpläne. Während in Ahrensburg die
Stadtverkehrslinien überwiegend im Halbstundentakt verkehren, wird im Stadtverkehr Bad Oldesloe ein
Stundentakt angeboten. Die Betriebszeiten liegen in Ahrensburg etwa zwischen 5 und 20 Uhr, wobei zusätzlich 2 Abendlinien und 2 Nachtbuslinien (nur am Wochenende) den Abendverkehr abdecken. In Bad Oldesloe endet der Betrieb des Stadtverkehrs bereits um etwa 18 Uhr, bis 22 Uhr sind dann nur noch Fahrten mit
dem AST möglich.
In Ahrensburg verkehren die Stadtlinien auch am Sonnabend und Sonntag im Stundentakt. In Bad Oldesloe
endet am Sonnabend der Betrieb bereits um 13 Uhr und wird anschließend durch den AST-Verkehr ersetzt.
Am Sonntag wird komplett zwischen 8 und 22 Uhr ein AST angeboten.
Verkehrsangebot im AST-Verkehr
Der AST-Verkehr im Kreis Stormarn ersetzt in den meisten Fällen ein Angebot mit Linienbussen und bildet
für die bedienten Gemeinden außerhalb des Schülerverkehrs das einzige ÖPNV-Angebot. Zum Teil deckt
das AST-Angebot aber auch nur das Verkehrsangebot am Abend und am Sonnabend ab, während tagsüber
herkömmliche Linienbusse verkehren.
Die AST-Fahrpläne bieten in der Regel einen Stundentakt, wobei die Fahrten nur bei Bedarf nach telefonischer Voranmeldung durchgeführt werden. Die Betriebszeiten liegen etwa zwischen 7 und 22 Uhr in der
Woche. Am Sonnabend liegen die Betriebszeiten von 8 bis 22 Uhr oder von 8 bis 16 Uhr. Am Sonntag findet
ein AST-Betrieb nur im Stadtgebiet und im Umland von Bad Oldesloe von etwa 9 bis 22 Uhr statt.
ENTWURF
62
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Anzahl Fahrten (beide Fahrtrichtungen)
Linie
Mo-Fr
Linienweg
Sams-
Sonn-
täglich
Schule
Ferien
tag
tag
HVV-Altgebiet
11
U Billstedt - Glinde - Neuschönningstedt
198
198
198
177
156
233
U Billstedt - Oststeinbek - U Mümmelmannsberg
34
34
34
6
6
333
U Steinfurther Allee - Glinde - Trittau
58
61
58
38
32
235
S Nettelnburg - S Reinbek
124
124
124
92
77
136
Bergedorf - S Reinbek
100
100
100
64
33
236
S Reinbek - Neuschönningstedt - Sachsenwaldau
70
75
70
36
32
137
Glinde - Industriegebiet Reinbek - Bf. Bergedorf
76
76
76
28
12
237
Willinghusen - Glinde - S Reinbek
62
62
62
37
31
362
Rahlstedt - Großlohe - Stapelfeld
24
24
24
35
35
462
Bf. Rahlstedt - Gewerbepark Merkur - Braaker Grund
81
81
81
77
60
263
U Wandsbek, Markt - Barsbüttel - Stapelfeld
205
205
205
145
100
364
Rahlstedt - Lütjensee - Trittau - Basthorst (RZ)
67
68
67
40
36
269
Bf. Ahrensburg - U Ahrensburg Ost - Am Kratt
60
60
60
45
23
369
Ahrensburg - Lütjensee - Trittau
38
42
38
24
14
569
Ahrensburg, Gartenholz - U Ahrensburg West - Schulzentr.
62
62
62
45
23
268
Bf. Ahrensburg - Dänenweg - Bf. Ahrensburg
5
5
5
5
5
568
Bf. Ahrensburg - Am Haidschlag - Bf. Ahrensburg
4
4
4
4
4
476
Bf. Ahrensburg - U Hoisbüttel - Bergstedt
17
21
17
14
8
576
Bf. Ahrensburg - Siedlung Steinkamp - U Ahrensburg West
32
32
32
26
25
378
U Garstedt - Tangstedt - U Norderstedt-Mitte
80
80
80
68
61
8112
Bf. Bargteheide - Bergstedt - S Poppenbüttel
42
42
42
16
12
HVV-Erweiterungsgebiet
8109
AST Stadtverkehr + Ortsteile OD (5 AST-Verkehre)
51
51
55
62
70
8110
Bad Oldesloe - Bargeteide - Ahrensburg
31
38
36
16
10
8151
Lübeck - Zarpen - Heilshoop - Willendorf
16
49
29
14
4
8720
Lübeck - Kastorf - Sandesneben - Linau - Trittau
25
3
1
7
6
8730
Ratzeburg - Nusse - Sandesneben - Ahrensburg
31
31
31
6
6
Bild 5-6: Buslinien mit täglicher Bedienung (ohne Nachtbusse)
ENTWURF
63
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
5.5 Vernetzung des ÖPNV-Systems
Bei der Zielsetzung den ÖPNV auch in der Fläche zu stärken und weitere „wahlfreie“ Verkehrsteilnehmer als
ÖPNV-Kunden zu gewinnen, spielt die Vernetzung sowohl innerhalb des ÖPNV-Systems als auch zwischen
dem ÖPNV und dem Individualverkehr eine wichtige Rolle. Aufgrund der steigenden Akzeptanz des Fahrrades bei den EinwohnerInnen im Kreis Stormarn ist gerade in einer Vernetzung ÖPNV - Fahrrad ein wichtiges
Entwicklungspotenzial zu sehen.
Im ÖPNV-Netz des Kreises Stormarn gibt es eine Reihe von Verknüpfungspunkten zwischen den Verkehrsträgern, eine systematische Fahrplankoordination und Anschlussbildung findet aber nur vereinzelt bzw.
zwischen ausgewählten Verbindungen statt. Generell gestaltet sich speziell im nördlichen Kreisgebiet die
Anschlussbildung als schwierig, da die meisten Linien nicht (durchgehend) vertaktet sind. Die Abfahrtszeiten
außerhalb des Schülerverkehrs sind zudem häufig auch noch unter betrieblichen Aspekten gelegt. Generell
ist aber unter Berücksichtigung der vorhandenen Direktverbindungen davon auszugehen, dass das Umsteigepotenzial innerhalb des Busnetzes insgesamt untergeordnet ist bzw. sich auf wenige Verbindungen beschränkt (z.B. Umstieg in die höherwertige Metrobuslinie). Die geringe Umsteigehäufigkeit wird auch durch
Verkehrserhebungen und Marktforschungen bestätigt (vgl. z.B. urbanus GbR 2009, „Marktforschung zum
Stadtverkehr Ahrensburg und 2010 „Marktforschung zum Stadtverkehr Bad Oldesloe“).
Die Hauptumsteigepotenziale bestehen derzeit zwischen dem Busverkehr und dem SPNV bzw. HVVSchnellbahnverkehr. Nach der Ausdehnung des HVV-Tarifs ist dieses Umsteigepotenzial durch den Abbau
der Tarifbarriere noch weiter gestiegen. Problematisch für die Anschlussgestaltung ist im Kreis Stormarn zu
werten, dass die zentralen Bahnstationen auf der Strecke Hamburg – Lübeck, wo die Buszubringerverkehre
gebündelt werden, keine ITF-Taktknoten im SPNV bilden, so dass keine optimalen Anschlüsse zu allen
SPNV-Linien bzw. allen Fahrtrichtungen möglich sind. Aufgrund der vergleichsweise dichten Takte auf den
Bahnlinien im Kreis Stormarn sind aber in den meisten Fällen vertretbare Anschlusszeiten realisierbar.
Der Verknüpfung zwischen dem motorisierten Individualverkehr (MIV) und dem ÖPNV in Form von Park
and Ride (P+R) ist aufgrund der eingeschränkten Kfz-Verkehrsqualität und Stellplatzverfügbarkeit insbesondere in der Hamburger City sowie der starken Nachfrageausrichtung auf den Pendlerverkehr hohe Bedeutung beizumessen. Allein die Auslastungen der großen P+R-Anlagen in Bad Oldesloe und Ahrensburg
deuten auf einen hohen Bedarf hin. Allerdings ist zu hinterfragen, ob eine zusätzliche Kapazitätsaufstockung
nicht durch ein verbessertes Bus-Zubringersystem vermieden werden kann.
Als ebenfalls bedeutsam werden für den Kreis Stormarn die Verknüpfungsformen Bike and Ride und Kiss
and Ride (PKW-Zubringerdienst) eingeschätzt, die für den Zubringer- bzw. Verteilerverkehr gerade in den
zentralen Orten prädestiniert sind. Hier besteht ein deutliches Angebotsgefälle zwischen dem Bahn- und
Busnetz. Während an den meisten Bahnstationen inzwischen Fahrradabstellmöglichkeiten eingerichtet sind,
gibt es B&R-Anlagen im Busnetz nur sporadisch. Komfortable Anlagen z.B. mit überdachten oder verschließbaren Stellplätzen bilden aber bisher die Ausnahme und/oder befinden sich in einem schlechten Unterhaltungszustand.
Als weitere zukunftsträchtige Verknüpfungskomponente ist die Fahrradmitnahme im ÖPNV zu sehen. Diese ist im HVV noch nicht einheitlich geregelt. Im HVV-Schnellbahn- und Busnetz ist die Mitnahme von Fahrrädern kostenlos mit zeitlichen Einschränkungen möglich, im Busnetz soweit es der Besetzungsgrad der
Busse zulässt. Im Regionalverkehr (SPNV) entfällt die zeitliche Beschränkung, allerdings ist hier eine Fahrradkarte für 3,50 EUR zu lösen. Im HVV-Erweiterungsgebiet ist die Fahrradmitnahme im Bus noch nicht
gestattet.
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5.6 Tarifsystem
Zum 15.12.2002 ist der HVV auf das gesamte Kreisgebiet ausgedehnt worden, so dass für alle Verkehrsbeziehungen innerhalb des Kreisgebietes, in die benachbarten Hamburg-Randkreise und Richtung Hamburg
der HVV-Tarif gilt. Für Busverkehre in Richtung Lübeck sowie für Fahrten innerhalb Schleswig-Holsteins
aber außerhalb des HVV-Gebietes gilt der Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif). Im Bereich des SPNV gilt für
alle Fahrten in die übrigen Kreise (außer der Hamburg-Randkreise) und kreisfreie Städte in SchleswigHolstein ebenfalls der Schleswig-Holstein-Tarif.
Tarifsystem im Hamburger Verkehrsverbund
Der HVV-Gemeinschaftstarif ist vom Grundsatz her ein leistungsabhängiger Tarif unter Berücksichtigung
unterschiedlicher Zielgruppen und Vertriebswege. Der Geltungsbereich umfasst die Linien der Verbundverkehrsunternehmen.
Der Tarif besteht zum einen aus einem Sortiment mit Fahrkarten im Bartarif mit kurzfristiger Gültigkeit für
Seltenfahrer (Einzelkarten, Tageskarten und 3-Tages-Karten). Zudem existiert ein Zeitkartensortiment mit
gültigen Fahrkarten für Berufs- und Ausbildungspendler sowie für Personen mit häufigen Fahrten außerhalb
des Berufsverkehrs (Abonnementskarten, Monatskarten, Wochenkarten, Flexi Cards und Großkundenabonnement). Die Tageskarten für eine Person gibt es als Ganztageskarten und als 9-Uhr-Tageskarten. Diese
gelten — genau wie die Gruppenkarten — montags bis freitags ab 9 Uhr, sonnabends und sonntags ganztägig.
Die Abonnements-, Monats-, Wochenkarten und Flexi Cards sowie das Großkundenabonnement bilden das
Zeitkartenangebot. Sie werden unterschieden nach Gültigkeit rund um die Uhr (Vollzeit) und nach Gültigkeit
in den Nebenverkehrszeiten (Talzeit).
Tarifbemessungsgrundlagen im HVV
Die Tarifbemessungsgrundlagen dienen der Einordnung von Fahrkarten in Entfernungsstufen und führen
damit in jeder Fahrkartenart zur Fahrpreisermittlung für eine bestimmte Fahrkarte. Der Verbundraum ist unterteilt in fünf (A, B, C, D und E) radial um das Hamburger Stadtzentrum verlaufende Ringe. Die beiden inneren Ringe bilden den Großbereich Hamburg (GH) mit einem Durchmesser von etwa 40 Kilometern. Er umfasst die gesamte Stadt Hamburg sowie einige angrenzende Städte und Gemeinden.
Die Ringe sind weiter in Flächenzonen unterteilt. Die Zonen sind im Großbereich radial um die Hamburger
Innenstadt angeordnet. Sie haben einen Durchmesser von 3-4 km. Unter Berücksichtigung von Gemeindeund Stadtgrenzen sowie von lokalen Besonderheiten sind die Zonen außerhalb des Großbereichs oftmals
größer geschnitten. Für Verkehre innerhalb bestimmter Städte außerhalb des Großbereichs gelten die Stadtgrenzen als Tarifgrenzen, ggf. erweitert um in den jeweiligen Stadtverkehr integrierte Nachbarorte.
ENTWURF
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Für die Preisbemessung bei den Einzelkarten sind maßgebend:

Zahlgrenzen
(nur innerhalb des Großbereichs und im kleinen Grenzverkehr über die Großbereichsgrenze)

Zonen (nur außerhalb des Großbereichs)

der Großbereich

Ringe

Stadtverkehre (nur außerhalb des Großbereichs)

der Gesamtbereich
Für die Zeitkarten gelten wahlweise:

Zonen

der Großbereich Hamburg

eine Kombination aus beiden Komponenten (z.B. Großbereich + 1 Zone)

der Gesamtbereich.
Für das AST im HVV-Bereich gelten gesonderte Fahrausweise. Es gibt Einzelkarten und ermäßigte Einzelkarten für Zeitkarteninhaber und Kinder unter 14 Jahre. Schwerbehinderte werden (mit Ausnahme der Stadt
Reinfeld) kostenlos befördert.
Vertrieb im HVV
Die unterschiedlichen Fahrscheinarten werden an verschieden Stellen vertrieben: Einzel- und Tageskarten
sind aus Automaten und durch Busfahrer zu beziehen, Wochen- und Monatskarten über Servicestellen und
besondere Automaten, Abonnementskarten durch zentrale Verkehrsunternehmen über Bankabbuchung und
Großkundenabonnements durch Arbeitgeber über Lohn-/Gehaltsabzug.
AST-Tarife
Für die AST-Nutzung gilt ein gesonderter Tarif, der vom konkreten Einsatzgebiet abhängig ist.
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Stadt-Tarife im HVV
Außerhalb des Großbereichs Hamburg (GH) gibt es eine andere Struktur des Tarifangebots als innerhalb
des GH. Zusätzlich werden im Außenbereich Einzelkarten für Städte und Einzelkarten im Nahbereich für
eine oder zwei Zonen sowie Zeitkarten (z.B. „Talzeitkarten“ für bestimmte Zeitfenster außerhalb der HVZ) für
eine Zone angeboten.
Für Städte des GH besteht die Möglichkeit, ggf. den Geltungsbereich der Nahbereichs- und Kurzstreckenkarte auszuweiten. Dies bedarf jedoch der Prüfung im Einzelfall. Entstehende Kosten oder Mindereinnahmen wären dann ggf. vom Veranlasser auszugleichen.
Bild 5-7: HVV-Tarifplan für den Ausschnitt Kreis Stormarn
ENTWURF
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Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif)
Seit dem 15.12.2002 gilt innerhalb von Schleswig-Holstein ein einheitlicher Tarif (SH-Tarif), der auch Fahrten ins Verbundgebiet des HVV umfasst und in den letzten Jahren sukzessive vom SPNV auf den Busverkehr ausgedehnt wurde. Dieses Tarifmodell erfüllt die Zielsetzung eines einheitlichen Tarifs für alle ÖPNVVerkehrsträger in Schleswig-Holstein und damit eine der langjährigen zentralen verkehrspolitischen Zielsetzungen der Landesregierung. Für den Kreis Stormarn ist der SH-Tarif für alle Fahrten relevant, die vom
Kreisgebiet ins übrige Schleswig-Holstein und umgekehrt führen.
Der SH-Tarif ist ein Tarifsystem in Form eines Relationspreissystems. Basis hierfür ist ein an den Gemeindegrenzen orientierter Tarifzonenplan. Die Preisbildung erfolgt auf Basis von Preisstufen, die bis Preisstufe
3 nach Anzahl der befahren Tarifzonen, ab Preisstufe 4 hingegen durch gesetzte Relationspreise gebildet
werden. Unterhalb von Preisstufe 1 gibt es lokale bzw. regionale Sondertarife außerhalb des Kernsortiments. Der SH-Tarif gilt landesweit auf allen SPNV- und ÖPNV-Relationen (mit Ausnahme der Verkehre
zwischen Flensburg und dem Kreis Schleswig-Flensburg sowie innerhalb der Tarifgemeinschaft Lübeck).
Die Fahrausweispalette umfasst die klassischen Angebote des Einzel- und Zeitkartenbereichs sowie Abonnementskarten. Das Fahrscheinsortiment im SH-Tarif gliedert sich in ein Kernsortiment von Fahrkarten, die
flächendeckend angeboten werden und ein Ergänzungssortiment, dass je nach Gebietskörperschaft besondere Fahrkartenangebote (z.B. Mehrfahrtenkarte) enthalten kann. Das Kernsortiment umfasst folgende
Fahrkarten:

Einzelkarte Erwachsene und Kind (für eine einfache Fahrt zum aufgedruckten Fahrtziel),

Tageskarte (für beliebig viele Fahrten einer Person innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches),

Kleingruppenkarte (wie die Tageskarte, aber für bis zu 5 Personen und Gültigkeit erst ab 9 Uhr),

Wochenkarte (für beliebig viele Fahrten innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches an
7 aufeinanderfolgenden Tagen),

Monatskarte (für beliebig viele
in einem Monat ab Kaufdatum),

Schülerzeitkarte als Wochen- oder Monatskarte mit Nachweis der Berechtigung durch die Schule
(für beliebig viele Fahrten innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches und des Geltungszeitraumes).
Fahrten
innerhalb
des
räumlichen
Geltungsbereiches
Außerdem gibt es im SH-Tarif für bestimmte Fahrkarten Rabattierungen (Ermäßigungen), im wesentlichen
sind dies:

Rabattierung für Einzelfahrscheine für Inhaber der SH-Card und der BahnCard (25%),

Rabattierung für Monatskarten im Abonnement (12 Karten zum Preis von etwa 10 Karten).
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5.7 Service und Marketing
Das ÖPNV-Marketing im Kreis Stormarn basiert auf einem zweistufigen Verfahren:

der HVV gibt den inhaltlichen und gestalterischen Rahmen vor
(z.B. über das Corporate-Design-Manual und die Grundlagen für das ÖPNV-Marketing),

die Verkehrsunternehmen setzen die Vorgaben um und ergänzen sie
ggf. durch eigene bzw. ergänzende Aktivitäten.
Übergeordnete Zielsetzung des HVV ist es dabei, die wesentlichen Aktivitätenschwerpunkte zu standardisieren und damit einen einheitlichen „ÖPNV-Auftritt“ in der Öffentlichkeit zu vermitteln:






Serviceleistungen,
Fahrgastinformation und -kommunikation,
Gestaltung der Fahrzeuge und ÖPNV-Anlagen,
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung,
Vertriebssystem,
Beschwerdemanagement.
Der Kreis Stormarn als ÖPNV-Aufgabenträger unternimmt im ÖPNV-Marketing bisher keine eigenen Aktivitäten. Noch nicht vollständig in das HVV-Marketing integriert sind zum Teil Printinformationen der Verkehrsunternehmen speziell im HVV-Erweiterungsgebiet. So gibt es beispielweise auch zum Stadtverkehr Bad
Oldesloe noch einen eigenständigen Fahrplanflyer.
Neben einer weiteren Vereinfachung bzw. Transparenzerhöhung des Verkehrs- und Tarifsystems steht die
Fahrgastinformation und –kommunikation im Mittelpunkt des ÖPNV-Marketing. Das HVVInformationskonzept wurde zuletzt 2009 aktualisiert und den Entwicklungsperspektiven angepasst. Die
Informationsangebote gliedern sich in 3 Segmente:

Informationen auf EDV-Basis mit Einbeziehung der „neuen Medien“

Printinformationen und

Informationen mit Personalunterstützung.
Der HVV setzt konsequent auf die Ausnutzung der Möglichkeiten der neuen Medien und hat mit seinem
Internetportal eine zentrale Informations- und Serviceplattform geschaffen, mit der alle relevanten ÖPNVInformationen rund um den ÖPNV abrufbar sind, vom ÖPNV-System allgemein über das ÖPNVVerkehrsangebot bis hin zur elektronischen Fahrplanauskunft. Bei den Printinformationen wurden nach der
HVV-Verbunderweiterung für jeden Kreis Regionalfahrpläne entwickelt, die durch den regionalen Bezug
deutlich besser handhabbar sind als der frühere HVV-Gesamtfahrplan. Ergänzt werden die Fahrpläne durch
Verkehrsnetzpläne in verschiedenen Maßstäben und Darstellungsformen sowie einen Tarifplan. Einheitliche
Standards gibt es auch für Fahrgastinformation an den Haltestellen. Als Abrundung des Informations- und
Serviceangebotes setzt der HVV auch auf personalgestützte Verfahren. Im Vordergrund stehen hier die
Telefonauskunft und die HVV-Servicestellen, von denen es im Kreis Stormarn 4 Standorte gibt.
Neben den Aktivitäten des HVV gibt es auch auf der Landesebene Schleswig-Holsteins eine übergeordnete
ÖPNV-Marketingkampagne, die sich im Kreis Stormarn vor allem über den SPNV positioniert sowie ein
ÖPNV-Internetportal www.nah-sh.de, das auch eine elektronische Fahrplaninformation über alle Bahn-, Busund Fährangebote im Land enthält.
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5.8 Finanzierung des ÖPNV
Ein umfassendes bzw. flächendeckendes ÖPNV-Angebot ist unter Zugrundelegung eines angemessenen
Preis-Leistungs-Verhältnisses allein aus Fahrscheinverkäufen und gesetzlichen Ausgleichszahlungen nach
SGB IX nicht finanzierbar. Dies gilt im Besonderen für Linienverkehre, die ganz oder teilweise angebotsorientierte Fahrten enthalten. Hier ist wie in nahezu allen deutschen Verkehrsräumen eine öffentliche Mitfinanzierung unverzichtbar. Die knappen Haushaltskassen sowie tendenziell rückläufige Zuschüsse und Ausgleichszahlungen des Landes erfordern bei der Mittelbereitstellung jedoch eine verstärkte Einbeziehung der
wirtschaftlichen Effizienz örtlicher ÖPNV-Angebote. Der ÖPNV im Kreis Stormarn wird zunächst aus dem
Fahrscheinverkauf, Ausgleichsmitteln im Ausbildungsverkehr und gesetzlichen Ausgleichszahlungen nach
§148 SGB IX finanziert.
Wesentliche Neuerung in diesem Bereich ist die Kommunalisierung der ÖPNV-Landesmittel ab 2007 mit
der Bündelung von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung in den Händen der regionalen Aufgabenträger
(AT), die seit 1996 die volle gesetzliche ÖPNV-Verantwortung, aber nur einen Teil der Finanzverantwortung
hatten. Dabei werden alle Mittel, die bisher getrennt an ATs, Verkehrsunternehmen (VU) und Gemeinden
flossen 1 , pauschaliert, gebündelt und nach einem Schlüssel bis 2012 statisch, auf die ATs verteilt 2 .
Das ÖPNV-Budgetvolumen des Kreises Stormarn durch das Land liegt derzeit bei rund 6,8 Mio.
EUR/Jahr. Den Rechtsrahmen bildet das novellierte ÖPNVG, auf dessen Basis per Landes-VO Mittelvolumen und -verwendung bis 2012 geregelt wird. Danach sind i.d.R. 90% zur Finanzierung einer ausreichenden ÖPNV-Bedienung (§3 (1)-Mittel, inklusive Ausgleich für rabattierten Ausbildungsverkehr) einzusetzen,
während die übrigen Mittel für Haltestellenförderung, Marketing, Gutachten sowie Regionalisierungsaufwand
(§3 (2)-Mittel) verwendet werden können. Signifikante neue Spielräume ergeben sich für den Kreis dadurch
jedoch nicht, da diese Mittel im Wesentlichen ohnehin gemäß den o.g. Verwendungszwecken, d.h. v.a. zur
Sicherung des Bestands-ÖPNV vertraglich gebunden sind. Dennoch ist die Kommunalisierung als konsequente Fortsetzung der mit dem ÖPNVG von 1996 geschaffenen AT-Zuständigkeiten zu bewerten, die Planungssicherheit, Transparenz und Logik in der ÖPNV-Finanzierung erhöht.
Die Landesmittel zur Finanzierung der U-Bahn (in Stormarn mit ca. 2 Mio. EUR pro Jahr) werden nach wie
vor auf Basis einer Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung (ÖRV) zwischen dem Land SH und den Kreises
geleistet und sind nicht Bestandteil der Kommunalisierung. In der Planung für eine Fortschreibung der Finanzverordnung zur Kommunalisierung ab 2013 sollen diese Mittel ebenfalls im Rahmen der Kommunalisierung abgewickelt werden. Wegen der Streichung des §25 Finanzausgleichsgesetz (FAG) steht seit 2007 der
damit verbundene Betrag von rund 250.000 EUR/Jahr dem Kreis nicht mehr als zweckgebundene Einnahme
im ÖPNV-Budget zur Verfügung.
Über diese Landesmittel hinaus finanziert der Kreis jährlich ca. 3 Mio. € aus eigenen Mitteln, um die Gesamtausgaben von ca. 12 – 13 Mio. € pro Jahr zu decken. Die Finanzierung des Stadtverkehrs in Bad
Oldesloe und Reinfeld erfolgt derzeit ausschließlich über die Städte als örtliche Aufgabenträger. Zudem werden über die Grundversorgung hinausgehende Leistungen von den veranlassenden Kommunen getragen.
1
ATs: Länderverbindende ÖPNV-Leistungen im HVV und AT-Pauschale nach §6 (5) ÖPNVG (alt); VUs: Ausgleiche für rabattierten
Ausbildungsverkehr nach §45a PBefG; Gemeinden: Haltestellenförderung nach GVFG-SH. Lediglich die Ausgleiche für kostenlose
Schwerbehindertenbeförderung nach §148 SGB IX. wurden nicht kommunalisiert und fließen vom Land bzw. Bund direkt an die VUs.
2
Gesamtmittel landesweit: 59,76 Mio. EUR in 2007, 58,26 Mio. EUR in 2008 und von 2009-2012 je 57,26 Mio. EUR; der Anteil des
Kreises Stormarn ist mit 11,89 % festgeschrieben.
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5.9 Bewertung des ÖPNV-Angebotes und Erfüllung der Rahmenstandards
Bewertung des ÖPNV-Systems durch die Kommunen im Kreis Stormarn
Um im Vorwege des offiziellen Beteiligungsverfahrens einen Überblick zu erhalten, wie die Kommunen die
ÖPNV-Qualität bewerten, um daraus Rückschlüsse auf konkrete Handlungsbedarfe ziehen zu können, wurde eine Umfrage bei den Ämtern und Kommunen durchgeführt. Schon der geringe Rücklauf deutet darauf
hin, dass der ÖPNV im Kreis Stormarn ein hohes Qualitätsniveau erreicht hat. Die wenigen kritischen Anmerkungen und Verbesserungswünsche fallen zu einem maßgeblichen Anteil in den Bereich der Bedienungsqualität bzw. Betriebsdurchführung, die sich im Wesentlichen in Zuständigkeit der Verkehrsunternehmen befindet und nicht Gegenstand des Regionalen Nahverkehrsplans ist. Defizite im ÖPNV-System liegen
demnach im Kreis Stormarn überwiegend im operativen und weniger im planerischen Bereich.
Die folgende Übersicht fasst die RNVP relevanten Eingaben der Ämter und Kommunen zusammen:
Amt Nordstormarn:
„Bedienung der Gemeinden um Lübeck durch die Stadtverkehr Lübeck GmbH“
Die Verkehrsströme im engeren Lübecker Verflechtungsraum sind stark nach Lübeck ausgerichtet. Die vertakteten Lübecker Buslinien enden mit Ausnahme der Verbindung nach Klein Wesenberg aber bereits an
der Kreisgrenze und bedienen nicht wie beispielweise im Kreis Ostholstein die Stadtrandgemeinden.
Amt /Gemeinde Trittau:
„Schnellbusverbindung nach Hamburg“
Trittau ist der einzige zentrale Ort im Kreis Stormarn, der weder über eine Bahnanbindung noch über eine
hochwertige Busanbindung (z.B. Metrobus) verfügt. In die Hamburger City beträgt die Fahrzeit mindestens 1
Stunde und erfordert zusätzlich einen Umstieg Bus-Bahn.
Amt Siek:
„Bessere Anbindung Gewerbegebiete“
Einige Gewerbegebiete insbesondere im HVV-Erweiterungsgebiet werden nicht gezielt an den ÖPNV angebunden, sondern meist nur peripher über das übergeordnete Straßennetz mit einer vorhandenen Buslinie
bedient.
Amt Bargteheide Land:
„Ausbau der Verbindungen nach Ahrensburg“
Die Stadt Ahrensburg ist mit Bad Oldesloe das wichtigste Verkehrsziel im Kreis Stormarn und weist den
höchsten Einpendlerüberschuss im Kreisgebiet auf. Eine Verbesserung der regionalen ÖPNV-Anbindung ist
auch eine wichtige Zielsetzung im Integrierten Stadtentwicklungskonzept ISEK der Stadt Ahrensburg.
Stadt Ahrensburg:
„Weiterentwicklung zu einem “Stadtverkehr” mit Attraktivitätssteigerung“ (ohne Aufgabenträgerschaft)
Im Rahmen des ISEK und des Masterplans Verkehr wird in der Stadt Ahrensburg derzeit über eine Attraktivitätssteigerung des städtischen ÖPNV-Angebotes und eine Imageaufwertung diskutiert, um den bisher geringen ÖPNV-Anteil in der Stadt zu erhöhen.
Städte Bad Oldesloe und Glinde:
„Anbindung von Neubaugebieten an den ÖPNV“
Amt Itzstedt:
“Verbesserung des ÖPNV-Angebotes für die Gemeinde Tangstedt“
Für Tangstedt wird vor allem eine Aufwertung der Linie 378 mit Einführung eines verdichteten Taktverkehrs
und einer besseren Verknüpfung mit den Schnellbahnstationen gefordert.
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3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Bewertung der Netzqualität
Aufgrund der insbesondere im südlichen Kreisgebiet bereits hohen ÖPNV-Qualität besteht insgesamt nur
geringer Handlungsdruck. Das Netz mit der in den Qualitätsstandards definierten Hierarchisierung (vgl. Kapitel 4.2) hat sich bewährt. Auf Basis des 2. RNVP beabsichtigt der Kreis Stormarn gemeinsam mit dem
HVV und den Verkehrsunternehmen die begonnene Umsetzung des „Grundnetzes“ fortzusetzen und planerisch weiterzuentwickeln (vgl. auch Entwicklungskonzept).
Weiterer Handlungsbedarf
besteht in der Aufwertung wichtiger Verbindungen im Grundnetz, um die vorhandenen ÖPNV-Potenziale
auszuschöpfen. Dies gilt insbesondere für Verbindungen mit hoher Verkehrsnachfrage, die nicht von der
Bahn oder einem hochwertigen Busangebot abgedeckt werden. Zu überprüfen und ggf. aufzuwerten ist die
Gestaltung und Ausstattung der zentralen Verknüpfungsknoten im Hinblick auf die Umsteigequalität und im
Besonderen auf die Verknüpfung mit dem Fahrrad (Bike&Ride).
Bewertung der Erschließungs- und Angebotsqualität
In der Gesamtschau schneidet der Kreis Stormarm hier positiv ab. Die Erschließungsqualität entspricht weitgehend den üblichen Standards, der sich vor allem über die Haltestellen-Einzugsbereiche bemisst. In den
Städten gibt es durchweg ein dichtes Haltestellennetz, die gute Erschließungsqualität wird hier auch aus
Kundensicht bestätigt (vgl. urbanus GbR: ÖPNV-Erhebungen in Ahrensburg und Bad Oldesloe).
In den Hauptverkehrszeiten des Schülerverkehrs werden nahezu 100% des Siedlungsgebietes von Stormarn (ohne Streusiedlungen und Einzelbebauungen) von Bahn- oder Buslinien erschlossen bzw. bedient.
Die nächste Haltestelle ist in der Regel in maximal 1km Entfernung erreichbar. Kleinere Erschließungsdefizite gibt es bei Neubaugebieten (Wohnen und Gewerbe), die aber meist kein relevantes ÖPNV-Potenzial
darstellen. Die insgesamt positive Einschätzung der Haltestellenstandorte deckt sich auch mit der Einschätzung der Kommunen.
Die Standards der Bedienungsqualität und der Erreichbarkeit wichtiger Verkehrsziele für die zentralen
Orte sind ebenfalls weitgehend erfüllt. Wie aus Bild 5-16 zu entnehmen profitiert der Kreis Stormarn vor allem von der guten Bahnanbindung der zentralen Orte, so dass vor allem zu den Oberzentren Hamburg und
Lübeck vielfach hochwertige Direktverbindungen bestehen. Aufgrund der hohen Qualität speziell der
Schnellbahnen kann ein Umstieg Bus-Bahn noch als annähernd gleichwertig angesehen werden, wenn die
Gesamtfahrzeit sich noch in einem vertretbaren Bereich bewegt.
Während im südlichen Kreisgebiet sowie auf den Bahnverbindungen die Bedienungs- und Verbindungsqualität über den gesamten Tag auf einem hohen Niveau liegt, bestehen im Busnetz des nördlichen Kreisgebietes durch die stärkere Fokussierung auf den Schülerverkehr zum Teil starke Qualitätsunterschiede zwischen
den einzelnen Verkehrszeiten. Dies betrifft aber nicht die zentralen Orte.
Weiterer Handlungsbedarf
besteht in der Überprüfung und ggf. Aufwertung der Verbindungen Trittau – Hamburg sowie der Verbindungen Reinbek, Glinde, Großhansdorf und Trittau mit der Kreisstadt Bad Oldesloe („Tangentialverbindungen“)
vor allem im Hinblick auf die Verkürzung der Reisezeit. Weiter offen sind auch eine systematische Überprüfung der Anschlussqualitäten und eine gezielte Anschlusskoordination für wichtige (strategische) Verbindungen.
ENTWURF
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3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Zentrale Orte
Hamburg
Bad Oldesloe
Mittelzentrum
(inkl.
Teilfunktionen)
Ahrensburg
Reinbek
Reinfeld
Unterzentrum
Bargteheide
Trittau
Großhansdorf
Stadtrandkern
2. Ordnung
Barsbüttel
Glinde
Lübeck
Hauptlinien: R10
Takt: ja
Fahrtenzahl: alle 30 min
Fahrzeit: ca.24 min
Hauptlinien: R10
Takt: ja
Fahrtenzahl: alle 30 min
Fahrzeit: ca.16 min
Hauptlinien: R10 / U1
Takt: ja
Fahrtenzahl: alle 20 min
Fahrzeit: 13..20 min
U1 alle 10 min/34 min FZ
Hauptlinien: S21
Takt: ja
Fahrtenzahl: alle 20 min
Fahrzeit: 25 min
Buslinien zur U2 u. S2
Hauptlinien: R10
Takt: ja
Fahrtenzahl: alle 30 min
Fahrzeit: 31 min
Hauptlinien: R10
Takt: ja
Fahrtenzahl: alle 60 min
Fahrzeit: 28 min
Hauptlinien: R10
Takt: ja
Fahrtenzahl: alle 30 min
Fahrzeit: ca.28 min
Buslinie 8112 zur S1 + U1
Hauptlinien: 333+U2
Takt: ja
Fahrtenzahl: alle 60 min
Fahrzeit: 62 min
Bus 369 zur R10 (60'-Takt)
Hauptlinien: U1
Takt: ja
Fahrtenzahl: alle 10 min
Fahrzeit: 43 min
Hauptlinien: 263+U1
Takt: ja
Fahrtenzahl: alle 20 min
Fahrzeit: 35 min
Buslinie 263 zur R10
Hauptlinien: M11+U2
Takt: ja
Fahrtenzahl: alle 10 min
Fahrzeit: 32 min
Buslinie 333 zur U2
Bad Oldesloe
Stadtverkehr
Bad Oldesloe
nicht relevant,
kein übergeordnetes
Verkehrsziel
Hauptlinien: R10
Takt: ja
Fahrtenzahl: alle 30 min
Fahrzeit: 11..17 min
Buslinie 8110
Hauptlinien: S21+R10
Takt: ja
Fahrtenzahl: alle 20 min
Fahrzeit: 60..72 min
Hauptlinien: R10
Takt: ja
Fahrtenzahl: alle 30 min
Fahrzeit: 10 min
Hauptlinien: R10
Takt: ja
Fahrtenzahl: alle 30 min
Fahrzeit: 6 min
Hauptlinien: R10 mit
Umstieg
Takt: ja
Fahrtenzahl: alle 60 min
Fahrzeit: ca.37 min
Hauptlinien: R10
Takt: ja
Fahrtenzahl: alle 60 min
Fahrzeit: ca.10 min
Buslinie 8110
Hauptlinien: 8120
Takt: nein
Fahrtenzahl: 2
Fahrzeit: 42 min
nicht relevant,
kein übergeordnetes
Verkehrsziel
nicht relevant,
kein übergeordnetes
Verkehrsziel
Hauptlinien: R10+U1
Takt: ja
Fahrtenzahl: alle 20/40 m.
Fahrzeit: 42..69 min
nicht relevant,
kein übergeordnetes
Verkehrsziel
Hauptlinien: 263+R10
Takt: ja
Fahrtenzahl: alle 20/40 m.
Fahrzeit: 53..77 min
nicht relevant,
kein übergeordnetes
Verkehrsziel
Hauptlinien: M11+U2+R10
Takt: ja
Fahrtenzahl: ca. 30 min
Fahrzeit: 70..83 min
Direktverbindung bevorzugt, ggf. Bus+Bahn
ja / nein
Taktfrequenz oder Anzahl Fahrten / Verkehrszeit
Minuten bis Zentrum oder Hbf. Zielort
nachgeordnete Verbindungen, auch Bus-Bus
Hauptlinien
Takt
Fahrtenzahl
Fahrzeit
Sonst. Verbindungen
Bild 5-8: Überprüfung der Verbindungsqualität im Kreis Stormarn im Zeitraum 15-19 Uhr
ENTWURF
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3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Bewertung der Bedienungsqualität
Ein hohes Qualitätsniveau haben mittlerweile die Fahrzeuge im Bahn- und Busverkehr erreicht. Hier haben die von den Verkehrsunternehmen in den letzten Jahren konsequent durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen sowohl in der technischen Reife als auch im Fahrkomfort sowie die in den Ausschreibungen und Verkehrsverträgen definierten Vorgaben zu einer deutlichen Qualitätssteigerung beigetragen.
Nach Vergabe des Bahnnetzes „Ost“ verkehren auf den zugehörigen Regionalverkehrslinien durchgehend
moderne Zugeinheiten, wobei die auf der Strecke Hamburg – Lübeck eingesetzten Doppelstockwagen einen
besonders hohen Fahrkomfort mit Klimaanlage bieten. Auch die Züge im HVV-Schnellbahnverkehr werden
laufend zeitgemäßen Technik- und Ausstattungsstandards angepasst. So ist bei der U-Bahn mit dem neuen
DT5 inzwischen die 5. Fahrzeuggeneration im Betrieb.
Auch im Busverkehr hat es in den letzten Jahren weitere Fortschritte gegeben. Zum technischen Standard
im Busverkehr gehören inzwischen u.a.:

asbestfreie Bremsbeläge,

schwefelarmer oder schwefelfreier Dieselkraftstoff,

Anti-Blockier-System (ABS),

Niveauregulierung sowie

Türschließsicherung und Wegfahrsperre bei geöffneter Tür.
Besonders für den Fahrgast spürbare Fortschritte hat es in Bezug auf den Fahrkomfort und die Ausstattung der Busse gegeben. So ist der überwiegende Teil der Linienbusse inzwischen auf Niederflur umgestellt. Der Innenraum reicht bei den neueren Fahrzeugen teilweise sogar an den Komfort von Reisebussen
heran. Ein systematischer Einsatz von Niederflurbussen ist anzustreben, um für mobilitätsbehinderte Menschen eine Grundversorgung zumindest auf den Hauptverbindungen sicherzustellen. Von übergeordneter
Priorität ist der Niederflureinsatz im Grundnetz und auf den Linien, die nicht ausschließlich Bedarfe im Schülerverkehr abdecken.
Das Fahrzeugalter der im Linienbetrieb eingesetzten Fahrzeuge liegt zurzeit überwiegend unter 10 Jahren.
Ältere Fahrzeuge finden sich vereinzelt noch in der Schülerbeförderung und bei den Reservefahrzeugen.
Wenige Beanstandungen gibt es im Bereich der Sauberkeit und subjektiven Sicherheit. Die dahingehenden Anforderungen sind detailliert in den Verkehrsverträgen reguliert.
Behinderungen für den ÖPNV treten unter Berücksichtigung der Verkehrsdichte hauptsächlich in den größeren Städten bzw. Verdichtungsräumen Bad Oldesloe, Ahrensburg und Reinbek auf. Im Bereich Glinde /
Oststeinbek wurde im neuralgischen Abschnitt der Möllner Landstraße / L94 bereits Mitte der 90er Jahre
eine Busspur in Richtung Glinde eingerichtet. In Ahrensburg werden einige Lichtsignalanlagen durch die
Linienbusse beeinflusst.
Beanstandungen seitens der Kommunen und Schulen gibt es vereinzelt zur eingesetzten Kapazität und der
damit verbundenen Beförderungsqualität zu den Hauptverkehrszeiten im Schülerverkehr, die zum Teil
durch die Unterrichtszeiten der Schulen bedingt sind. Die Kreisverwaltung ist aber zusammen mit den Verkehrsunternehmen bestrebt, dahingehende Defizite zu überprüfen und abzubauen.
ENTWURF
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3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Bild 5-9: Fahrzeuge im Busverkehr mit modernem Design und Komfort
Bei den Bahnstationen und Bushaltestellen wurden in den vergangenen Jahren weitreichende Anstrengungen unternommen, die Standards bei der Ausstattung und Gestaltung zu verbessern. Die Kommunen als
Baulastträger haben in Zusammenarbeit mit dem Kreis umfangreiche Investitionen getätigt, die im wesentlichen in bauliche Maßnahmen (z.B. Fahrgastunterstände) geflossen sind. Dennoch gibt es weiterhin Haltestellen, die noch nicht den Mindeststandard erfüllen.
Für die Bahnstationen wird seit 1999 von der LVS eine kontinuierliche Qualitätskontrolle vorgenommen, die
in einer „Stations-Datenbank“ dokumentiert ist und auf deren Grundlage Verbesserungsmaßnahmen entwickelt werden. In den letzten Jahren sind auch im Kreis Stormarn Bahnstationen aufgewertet worden. Hervorzuheben sind die Umbaumaßnahmen an den Bahnhöfen Ahrensburg und Bad Oldesloe. Nach dem Qualitätsbericht 2009 schneiden alle Bahnstationen im Kreis Stormarn mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“ ab (vgl. agentur Bahnstadt 2009).
Für die Haltestellen-Gestaltung im Busnetz setzt künftig das CD-Manual des HVV den Rahmen. Nach den
Vorgaben des Kreises werden bei Neu- und Umbaumaßnahmen nur noch Haltestellen in barrierefreier Ausführung gefördert. Da es derzeit keine Grundlage für eine systematische Überprüfung der HaltestellenGestaltung gibt (umfassendes Haltestellen-Kataster), kann ein Ist-Soll-Abgleich nicht vorgenommen werden.
Bei einer sukzessiven Umsetzung der HVV-Standards ist aber eine mittelfristige Zielerreichung zu erwarten.
In Bezug auf die Fahrgastinformation bei den Bushaltestellen stellt sich die Situation wie folgt dar:

Die meisten Bushaltestellen verfügen heute über eine Grundausstattung von Fahrgastinformationen
bestehend aus Fahrplanaushängen, teilweise ergänzt durch Tarifinformationen. Die im HVVErweiterungsgebiet noch überwiegende Liniendarstellung der Fahrplanaushänge wird sukzessive auf
eine haltestellenbezogene Darstellung umgestellt.

Die meisten Haltestellen sind mit dem Haltestellennamen gekennzeichnet, der die Orientierung insbesondere für den ÖPNV-Selten- und Neunutzer erleichtert. Die Gestaltung der Haltestellenschilder ist
überwiegend gemäß dem HVV-CD umgesetzt.

Dynamische Informationssysteme, mit denen u.a. über Betriebsstörungen oder Verspätungen informiert
werden kann, sind derzeit nur am ZOB Ahrensburg und in Glinde zu finden.

Ortspläne oder Umgebungspläne, die besonders für Auswärtige die räumliche Orientierung bzw. das
Auffinden von Verkehrszielen erleichtern, gehören nicht zum Basisstandard der Fahrgastinformationen.
Nur an größeren Haltestellen bzw. Bahnstationen finden sich teilweise HVV-Verkehrsnetzpläne.
ENTWURF
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3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
An den zentralen Verknüpfungsknoten ist sowohl die bauliche Gestaltung als auch die Orientierung nicht
immer optimal gelöst, wobei sich auch hier in den letzten Jahren Verbesserungen ergeben haben. So finden
sich beispielsweise in Bad Oldesloe Umsteigeknoten im Busnetz, die sowohl günstige Umsteigebedingungen als auch eine akzeptable städtebauliche Integration aufweisen. Von Nachteil bei vielen Haltestellen
ist, dass die Höhe der Aufstellfläche noch nicht an den Einsatz von Niederflurfahrzeugen angepasst ist.
Damit sind die Vorteile des Niederflursystems nicht überall effizient nutzbar.
Die Anpassung von Fahrgastunterstände an das örtliche Landschafts- oder Ortsbild in Form von festen
„Einhausungen“ hat in vielen Fällen zwar zu einer „optischen“ Aufwertung von Haltestellen beigetragen, ist
aber aus dem Blickwinkel der subjektiven Sicherheit zum Teil kritisch zu sehen. Besser sind hier die Lösungen mit einer transparenten Konstruktion, wie sie auch dem HVV-CD entsprechen. Der verstärkte Ausbau
unter Gesichtspunkten der Barrierefreiheit in den HVV-Randkreisen trägt hier in den letzten Jahren verstärkt
zu einer transparenteren Bauweise bei.
Handlungsbedarf:
Im Bereich der Bedienungsqualität besteht im Kreis Stormarn insgesamt kein vordringlicher Handlungsbedarf. Handlungsschwerpunkte sind im Fahrzeugbereich die Bereitstellung ausreichender Kapazitäten im
Schülerverkehr sowie eine Erweiterung und Systematisierung des Einsatzes von Niederflurbussen speziell
auch im ländlichen Raum.
Nachholbedarf besteht bei der ÖPNV-Beschleunigung in den städtischen Siedlungsbereichen bzw. auf störungsanfälligen Streckenabschnitten. Insbesondere das Instrument der „LSA-Beeinflussung“ wird derzeit
noch nicht systematisch eingesetzt. Es fehlt weiter an einer systematischen Auswertung von Behinderungen
für den Busverkehr und einem darauf abgestellten Beschleunigungsprogramm.
Eine umfassende Bewertung der Haltestellen-Qualität kann derzeit nicht durchgeführt werden, da die Datengrundlagen hierfür nicht ausreichen. Dies gilt in besonderem Maße auch für die Beurteilung der „Barrierefreiheit“ im Bestand. Die sukzessive Umsetzung der HVV-Standards sollte hier in absehbarer Zeit zur Erreichung der angestrebten Qualitätsstandards führen, wobei hier ein entsprechende Überprüfung vorzunehmen ist.
Bewertung der Tarifqualität
Mit der Ausdehnung des HVV-Verbundgebietes hat es nochmals deutliche Verbesserungen der ÖPNVZugänglichkeit im Kreis Stormarn gegeben, so dass damit wesentliche Zielsetzungen im Hinblick auf die
Tarifqualität erfüllt sind. Es besteht insgesamt aber nur perspektivischer Handlungsbedarf.
Handlungsbedarf:
Für den Übergang ins Tarifgebiet der Tarifgemeinschaft Lübeck ist eine weitere Vereinfachung anzustreben,
die letztlich in einer Integration in den HVV- oder SH-Tarif mündet 3 .
Der Fahrkartenerwerb ist weiter zu vereinfachen, um auch diese Barriere in der ÖPNV-Nutzung abzubauen.
3
Derzeit ist für 2011 eine vollständige Integration in den SH-Tarif geplant,
die Hansestadt Lübeck verfolgt aber auch weiter das Ziel einer HVV-Integration.
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3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Bewertung der Marketing-Qualität
Für ein teilweise ländlich strukturiertes Gebiet befindet sich die ÖPNV-Marketingqualität im Kreis Stormarn
mittlerweile auf einem hohen Niveau. Die Vorgaben des HVV, der sich auch intensiv mit der Weiterentwicklung des ÖPNV-Marketing beschäftigt, werden zu einer weiteren Vereinheitlichung insbesondere im Hinblick
auf die Fahrgastinformation beitragen und damit den (potenziellen) ÖPNV-Kunden ein ÖPNV-System „aus
einem Guss“ präsentieren. Auch im ÖPNV-Marketing besteht derzeit kein grundsätzlicher Handlungsbedarf
zum Abbau von Defiziten, sondern lediglich Optimierungsbedarf in Einzelbereichen bzw. im Detail der Ausgestaltung.
Handlungsbedarf:
An zentralen Haltestellen und vor allem an den übergeordneten Verknüpfungspunkten ist die Orientierung
und Fahrgastinformation weiter zu optimieren sowie der Einsatz einer dynamischen Fahrgastimformation zu
überprüfen. Aufgrund der Bedeutung der Stadtverkehre auch im Hinblick auf die Erschließung neuer Kundenpotenziale ist in Abstimmung mit dem HVV zu prüfen, ob eine eigenständige Vermarktung als besonderes „ÖPNV-Produkt“ sinnvoll und realisierbar ist. Dies gilt für die Stadtverkehre Bad Oldesloe und Ahrensburg sowie den Verdichtungsraum Reinbek/Glinde/Oststeinbek
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6. Weiterentwicklung des ÖPNV-Systems
6.1 Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung und Handlungsfelder
Das ÖPNV-Angebot im Kreis Stormarn erfüllt den Standard einer „ausreichenden Bedienung“. Dies bedeutet, dass die Anforderungen der vorhandenen ÖPNV-Captives erfüllt werden bzw. durch das Verkehrsangebot abgedeckt sind. Dabei sind allerdings teilweise -schwerpunktmäßig im nördlichen Kreisgebiet
(HVV-Erweiterungsgebiet) - räumliche und zeitliche Einschränkungen in der Mobilität in Kauf zu nehmen. Als
Hauptdefizite im ÖPNV-Liniennetz und Verkehrsangebot, die einer signifikanten Steigerung der ÖPNVAkzeptanz entgegenstehen, sind hier folgende Punkte zu benennen:

Viele Linienführungen und Fahrpläne der auf den Schülerverkehr ausgerichteten Linien sind für Gelegenheitsnutzer und potenzielle Neukunden wenig transparent.

Einige Gemeinden außerhalb der Hauptbedienungskorridore und der AST-Bedienungsbiete werden
außerhalb der Schulzeiten (Vormittags, am Abend, am Wochenende, in den Schulferien) nur noch
sporadisch bedient und an den zugehörigen zentralen Ort angebunden.
Aufbauend auf den verkehrspolitischen Zielsetzungen strebt der Kreis Stormarn an, die seit vielen Jahren
verfolgte und bereits im 2. RNVP dokumentierte Verbesserung der ÖPNV-Qualität weiterzuführen und damit
die geforderte „ausreichende Bedienung“ in weiten Teilen des Kreisgebietes deutlich zu übertreffen. Das im
Anforderungsprofil beschriebene Qualitätsniveau im ÖPNV wird sich aber allein aufgrund der Finanzlage der
öffentlichen Haushalte nur schrittweise realisieren lassen.
Um den aktuellen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen sowie das wirtschaftliche Risiko zu minimieren,
sollen Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV-Angebotes dort konzentriert werden, wo

die Siedlungsstruktur und Verkehrsinfrastruktur gute Voraussetzungen
für eine hohe ÖPNV-Nutzungshäufigkeit bieten,

größere bisher unerschlossene ÖPNV-Nachfragepotenziale vorhanden sind
oder aufgrund der Siedlungs- und Verkehrsstrukturen erwartet werden sowie

Bedienungslücken die Mobilitätschancen der auf den ÖPNV angewiesenen
Bevölkerung stark einschränken (z.B. fehlende Bedienung am Wochenende und den Schulferien).
Im Rahmen des ÖPNV-Entwicklungskonzeptes werden nachfolgend Projekte und Maßnahmen definiert, die
im Gültigkeitszeitraum des RNVP (2011 bis 2015) realisiert oder in die Umsetzung überführt werden sollen.
Neben der Verbesserung des ÖPNV-Angebotes in ausgewählten Räumen und Verkehrskorridoren wird
auch eine weitere wirtschaftliche Optimierung des ÖPNV-Systems angestrebt. Freigesetzte Ressourcen
könnten dann zur Angebotsaufwertung in Bereichen mit hohem Verkehrspotenzial oder mit Qualitätsdefiziten
eingesetzt werden.
Die Bestandsbewertung hat gezeigt, dass der ÖPNV im Kreis Stormarn -auch im Vergleich zu anderen Kreisen in Schleswig-Holstein- bereits über ein hohes Angebotsniveau verfügt, das maßgeblich zu einer hohen
ÖPNV-Akzeptanz beiträgt. Dies gilt im Besonderen für das südliche Kreisgebiet (Alt-HVV-Gebiet). Daher gibt
es nur noch ein relativ kleines Portfolio an Handlungsfeldern, die zu einer Optimierung und Verbesserung
der ÖPNV-Qualität beitragen sollen.
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3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Bild 6-1: Übersicht der Handlungsfelder für den ÖPNV im Kreis Stormarn
Im Rahmen der RNVP-Bearbeitung wurden für die Maßnahmenzuordnung 2 Entwicklungsszenarien definiert, um den unterschiedlichen Perspektiven, Planungsständen und Finanzierungsmöglichkeiten von Projekten und Maßnahmen Rechnung zu tragen:

Das Szenario „Fortschreibung“
orientiert sich in der Umsetzung am Zeithorizont des 3. RNVP und beinhaltet im Wesentlichen eine
Optimierung des Bestandes und einer in Teilräumen moderaten Weiterentwicklung des ÖPNVAngebotes. Die Minimierung zusätzlicher Aufwendungen und die Finanzierbarkeit im Zeithorizont
des 3. RNVP bilden wichtige Aspekte der Maßnahmenauswahl.

Das Szenario „Offensive“
ist auf eine Gewinnung neuer ÖPNV-Kunden ausgerichtet, um die auch in der HVV-Marktforschung ermittelten ÖPNV-Potenziale auszuschöpfen. Dies bedingt eine systematische Weiterentwicklung des
ÖPNV-Angebotes und zusätzliche Investitionen in eine nachhaltige Verkehrsentwicklung. Aufgrund der
erforderlichen Vorlaufzeit für Planung und Realisierung sowie „Trägheit“ von Veränderungsprozessen
im Verkehrsverhalten, ist dieses Szenario mittel- bis langfristig ausgerichtet und wird sich im Zeithorizont des 3. RNVP nicht vollständig realisieren lassen.
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3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
6.2 Entwicklungskonzept für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Funktion der Eisenbahnanbindung für den Kreis Stormarn
Der SPNV bildet für den Kreis Stormarn das Rückgrat für die ÖPNV-Erschließung. Ein attraktives und
leistungsfähiges Bahnsystem ist für die Entwicklung des Kreises Stormarn ein entscheidender Standortfaktor. Dies gilt im Besonderen für das vorwiegend ländlich strukturierte nördliche Kreisgebiet, in dem die Qualität des Busangebotes gegenüber dem südlichen Kreisgebiet deutlich abgestuft ist. Dem Abbau vorhandener
Defizite und der Sicherung der hohen Angebotsqualität im SPNV kommt daher eine zentrale verkehrspolitische und strategische Bedeutung für das gesamte Verkehrssystem zu.
Die Entwicklungsvorgaben für den SPNV sind im landesweiten Nahverkehrsplan LNVP 2008-2012 dokumentiert. Im Folgenden werden die für den Kreis bedeutenden Maßnahmen aus dem LNVP vorgestellt und
mit den zusätzlichen Forderungen des Kreises ergänzt.
Streckeninfrastruktur und Bahnstationen
Die weiteren Perspektiven für den SPNV und die Möglichkeiten zusätzliche Verkehrsanteile (Personen und
Güter) auf die Schiene zu verlagern, hängen entscheidend von der Leistungsfähigkeit der Schienen-Infrastruktur ab. Die Beseitigung von vorhandenen und ggf. noch zu erwartenden Engpässen sind daher für den
Kreis Stormarn eine substanzielle Forderung an das Land Schleswig-Holstein und die Deutsche Bahn AG.
Nach der erfolgten Taktverdichtung auf der RE-Verbindung Lübeck – Hamburg auf einen 30-Minuten-Takt
sind die Streckenkapazitäten weitgehend ausgeschöpft, wobei mit dem Hamburger Hauptbahnhof ein zusätzlicher Engpass besteht. Weitere Attraktivitätssteigerungen und Kundenzuwächse auf dieser Strecke sind
eng mit dem Ausbau der Infrastruktur verbunden. Die in den letzten Jahren umgesetzten Maßnahmen müssen daher aus Sicht des Kreises konsequent fortgeführt werden. Als vorrangige Infrastruktur-Maßnahmen
sind zu nennen:

Ausbau der Strecke zwischen Hamburg und Bad Oldesloe in Verbindung
mit der Umsetzung der neuen S4 (Bestandteil des LNVP),

Komplettierung der Barrierefreiheit am Bahnhof Reinfeld (Bestandteil des LNVP).
Liniennetz und Verkehrsangebot
Zur attraktivitätsorientierten Weiterentwicklung des ÖPNV-Gesamtsystems werden im LNVP zwei Szenarien
mit dem Zielhorizont 2025 skizziert. Das behutsam-offensive Szenario „Fortschreibung“ beinhaltet Maßnahmen, für welche die Finanzierung und Umsetzung bis 2012 weitestgehend sichergestellt sind. Das deutlichoffensive Szenario „Perspektive“ beinhaltet Maßnahmen, welche aufgrund der prognostizierten Nachfrageentwicklung notwendig und sinnvoll sind, deren Finanzierung aber noch nicht sichergestellt ist.
Maßnahmen, die den Kreis Stormarn betreffen wie die Taktverdichtung auf der Strecke Lübeck – Hamburg
sind allerdings inzwischen schon umgesetzt. Mit den vorgesehenen Maßnahmen werden auf der Verbindung Lübeck – Bad Oldesloe – Hamburg bis 2025 nochmals Nachfragezuwächse von über 20% erwartet.
Ein Teil dieser Zuwächse dürfte sich allerdings mit der realisierten Taktverdichtung bereits eingestellt haben.
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6.3 Weiterentwicklung des Busverkehrssystems (Szenario „Fortschreibung“)
Im Rahmen des 3. RNVP bzw. des Entwicklungsszenarios „Fortschreibung“ geht es generell um eine Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen und Aktivitäten, um vor allem kleinräumig wirksame Verbesserungen umzusetzen. Die Maßnahmen werden nachfolgend kurz beschrieben und hinsichtlich der finanziellen
Auswirkungen grob abgeschätzt.
6.3.1 Ausbau hochwertiger Busverbindungen im Grundnetz – Verbindung Bad Oldesloe - Ratzeburg
Die Busverbindung Bad Oldesloe – Kastorf – Ratzeburg wurde in den vergangenen Jahren sukzessive aufgewertet und damit eine langjährige Forderung zur Aufwertung dieser Kreisstädte-Verbindung verwirklicht.
Mit der Linie 8160 wird im Kreisgebiet Stormarn bereits heute ein annähernder Stundentakt angeboten. In
der jetzt vorgesehenen Fahrplanoptimierung erfolgt eine durchgehende stündliche Vertaktung zwischen Bad
Oldesloe und Kastorf mit zweitstündlicher Durchbindung nach Ratzeburg.
Zusätzlich erfolgt eine Vereinheitlichung der Linienführung über das Gewerbegebiet Süd in Bad Oldesloe
(u.a. mit Famila) und den Bahnhof (Anschluss an den SPNV) bis ins Stadtzentrum der Kreisstadt.
Im Zuge einer Neustrukturierung der Liniennummerierung im Kreis Herzogtum Lauenburg läuft die Linie
künftig unter der Bezeichnung 8740. Die bisherige Anbindung des Ortsteils Rethwischfeld wird ab 2012
durch den Stadtverkehr Bad Oldesloe übernommen.
Die Maßnahme ist für den Kreis Stormarn mit keinen Mehrkosten verbunden.
Bild 6-2: Ausbau der grenzüberschreitenden Linie 8740
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6.3.2 ÖPNV-Konzept Reinbek
Mithilfe einer Arbeitsgruppe aus Politik und Verwaltung zur Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes wurde
in der Stadt Reinbek ein zukunftsorientiertes ÖPNV-Konzept erstellt. Neben einer Verkürzung von Fahrwegen und Fahrzeiten sowie einer Optimierung der Anschlüsse zur S21 ging es bei dem Konzept auch um eine
Einbindung bisher nicht ausreichend erschlossener Bereiche in das Busliniennetz. Das Konzept liegt jetzt
vor und wird im Weiteren in den Gremien abgestimmt. Die Umsetzung kann mit einem neuen Verkehrsvertrag zum Fahrplanwechsel 2011/2012 erfolgen.
Die vorgeschlagenen Änderungen und Anpassungen betreffen folgende Buslinien:
Linie 136 Bhf. Bergedorf – Lohbrügge – S-Reinbek:
Der Linienverlauf und das Grundtaktangebot von 20 Minuten bleiben unverändert. Auf Kosten der Stadt
Reinbek erfolgt aber eine Taktverdichtung für den Ortsteil Hinschendorf.
Linie 236 S-Reinbek – Neuschönningstedt:
Diese Linie wird aus dem Bestand neu strukturiert. Die Taktzeiten bleiben bestehen. Die Bedienung des
Ortsteils Ohe wird durch die Linie 436 ersetzt. Für den derzeit zweistündlich bedienten Abschnitt Ohe –
Sachsenwaldau wird aufgrund der geringen Nachfrage und der eingeschränkten Befahrbarkeit mit Niederflurbussen die Einrichtung eines Bedarfsverkehrs geprüft.
Linie 436 S-Reinbek – Schönningstedt – Ohe:
Diese Linie wird neu eingerichtet, um den Ortsteil Ohe künftig „auf kurzem Wege“ an die S-Bahn anzubinden, wobei zusätzlich auch die Erschließungsqualität durch neue Haltestellen verbessert werden soll. In
Schönningstedt besteht zudem ein Übergang zur Linie 236. Diese Linie verkehrt durchgehend im Stundentakt.
Linie 536 S-Reinbek – Freizeitbad - Famila:
Diese Linie wird neu eingerichtet, um das bisher nicht flächendeckend erschlossene Gewerbegebiet im Bereich Hermann-Körner-Straße besser mit dem ÖPNV zu versorgen. Mit der Anbindung des Famila-Marktes
und des Freizeitbades ist diese Linie vor allem auf den Binnenverkehr ausgerichtet und wird im Stundentakt
verkehren.
Linie 736:
Diese Linie übernimmt künftig die ausgewiesenen Schulfahrten der Linie 236 und wird, um eine höhere
Transparenz herzustellen, separat ausgewiesen.
Die übrigen Linien in Reinbek bleiben weitgehend unverändert bestehen.
Die Mehrkosten belaufen sich nach derzeitigen Schätzungen auf insgesamt rund 100.000 EUR im Jahr,
wobei die Finanzierung noch nicht abschließend geklärt ist.
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Bild 6-3: Übersicht zum ÖPNV-Konzept Reinbek
6.3.3 Überplanung Tangstedt Linie 378
Die Linie 378 soll in ihrer Angebotsstruktur optimiert und der Nachfrage entsprechend umgestaltet werden.
Geplant ist eine Taktänderung auf einen Stundentakt mit Verdichtung zum 30 Minuten-Takt in den Hauptverkehrszeiten. Zusätzlich wird in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Tangstedt eine Verbesserung der
Anbindung Richtung Duvenstedt geprüft.
Die Maßnahme ist abhängig von den Umstrukturierungen im ÖPNV-Angebot der Stadt Norderstedt. Es bestehen direkte Zusammenhänge mit dem dortigen Leistungsangebot. Die Linie 378 gehört dem Teilnetz SE
1 des Kreises Segeberg an, so dass hier ebenfalls eine Koordination stattfinden muss. Mit einer Umsetzung
ist im Zeitraum 2011/2012 zu rechnen.
Nach derzeitigen Schätzungen belaufen sich eventuelle Mehrkosten im Rahmen von bis zu 25.000 EUR pro
Jahr für den Kreis Stormarn.
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6.3.4 Ausbau des Einsatzes alternativer Bedienungsformen
Unter alternativen Angebots- und Betriebsformen versteht man alle Formen des ÖPNV, die nicht dem konventionellen ÖPNV zuzuordnen sind. Unterschiede bestehen insbesondere hinsichtlich des organisatorischen Hintergrunds, der Fahrzeuggröße und der Betriebsflexibilität. Folgende Grundformen alternativer
Angebotsformen können im Wesentlichen unterschieden werden:

Anruf-Sammel-Taxi / Ruftaxi (AST) und Rufbus,

Linientaxi,

Bürgerbus.
Der Kreis Stormarn hat sich nach dem Abschluss des 1999 in Reinfeld durchgeführten Pilotprojektes für den
Aufbau eines AST-Systems entschieden. Bis heute wurden 5 Umland-AST-Verkehr und 2 städtische ASTVerkehre realisiert. Haupteinsatzgebiet ist der ländliche Raum des HVV-Erweiterungsgebietes. Das AST
übernimmt inzwischen nicht nur die Ergänzung des Linienverkehrs in verkehrsschwachen Zeiten, sondern
fungiert zum Teil auch als kompletter Ersatz des Linienverkehrs. Über die letzten Jahre hat sich das AST zu
einer festen Komponente im ÖPNV-System mit kontinuierlich steigenden Fahrgastzahlen entwickelt, so dass
hier kein unmittelbarer Bedarf an anderen alternativen Bedienungsformen besteht. Linientaxis ergänzen das
AST-Angebot auf den vertakteten Linien des Grundnetzes in Zeiten schwacher Verkehrsnachfrage.
Eine entscheidende Voraussetzung für den AST-Einsatz ist die Verfügbarkeit von Taxenunternehmen mit
ausreichenden Fahrzeugkapazitäten, die auch genügend Flexibilität zur Abdeckung evtl. Nachfragespitzen
bieten. Daher kommt der AST-Einsatz vor allem im Umfeld der zentralen Orte in Frage.
Der Kreis Stormarn setzt in der Weiterentwicklung der alternativen Bedienungsformen auch in den kommenden Jahren auf das AST. Von den derzeit noch unterversorgten Siedlungsbereichen ist im Umlandbereich
Trittau West vorrangig ein AST-Einsatz zu prüfen, wobei die Ausrichtung hier nicht auf den SPNV, sondern
auf die Linie 333 erfolgt, die Trittau an das Hamburger Schnellbahnnetz anbindet.
In einem weiteren Schritt sollen die Bedienungszeiten der AST-Verkehre vereinheitlicht werden, um der
Bevölkerung durchgehende Mobilitätschancen zu gewähren. Dies bedeutet eine Ausdehnung des ASTAngebotes auf Sonnabende und Sonntage, soweit nicht bereits erfolgt.
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Bild 6-4: Taxenunternehmen im Kreis Stormarn mit Kapazitäten
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Bild 6-5: Einsatzräume für flexible Bedienungsformen im Kreis Stormarn
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6.3.5 Einsatz von Buszügen auf ausgewählten Linien
Der regionale Busverkehr ist insbesondere im nördlichen Kreisgebiet stark vom Schülerverkehr geprägt.
Dadurch entstehen ausgeprägte Verkehrsspitzen am Morgen und am Mittag, die eine Bereitstellung hoher
Beförderungskapazitäten über einen Zeitraum von insgesamt 3-4 Stunden erfordern. Da diese Kapazitäten
über den Rest des Tages, aber auch am Wochenende und in den Schulferien nicht benötigt werden, beeinträchtigt dies deutlich die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV. Der Einsatz von Buszügen ist ein Ansatz, die Betriebskosten durch einen besseren Abgleich von Nachfrage und Platzkapazität zu senken.
Mit unterschiedlichen Zugfahrzeugen und unterschiedlichen Anhängerkapazitäten kann bei Buszügen auf
unterschiedliche Verkehrsaufkommen flexibel reagiert werden. Buszüge können dazu beitragen, durch individuelle Anpassung der Beförderungskapazität an die Beförderungsverhältnisse –anders als beispielsweise
bei Gelenkbussen– den Einsatz von Verstärkerbussen im Spitzenverkehr und Überkapazitäten in den verkehrsschwachen Zeiten zu vermeiden. Den Hänger kann man abkoppeln und dann je nach Tageszeit und
Einsatzgebiet nur mit dem Zugfahrzeug weiterfahren. Dadurch werden keine unnötigen Kapazitäten über
den Tag „bewegt“ und daraus resultierend die Betriebskosten gesenkt.
Buszüge können unter günstigen Rahmenbedingungen zur Kostensenkung des ÖPNV-Betriebes beitragen
und leisten gleichzeitig einen wirksamen Beitrag zu einem umweltschonenden ÖPNV-Angebot. Vor dem
Hintergrund perspektivisch sinkender Schülerzahlen und weiter zunehmenden wirtschaftlichen Drucks auf
den ÖPNV, müssen speziell im ländlichen Raum künftig verstärkte Anpassungen zwischen Nachfrage und
Fahrzeugkapazitäten vorgenommen werden.
Der Kreis Pinneberg setzt seit 2010 als erster Kreis in Schleswig-Holstein erfolgreich Buszüge auf Schülerverkehrslinien ein, nachdem mit einer Untersuchung potenzielle Einsatzbereiche sondiert und bewertet wurden. Auch für den Kreis Stormarn gibt es Ansatzpunkte, die eine Untersuchung für einen Einsatz von Buszügen sinnvoll machen. Im Rahmen des 3. RNVP sollen die Einsatzmöglichkeiten konkretisiert und soweit
sinnvoll dann zügig umgesetzt werden. Als erste Prüfgebiete wurden die Linien 737 Barsbüttel – Glinde –
Reinbek und 8151 Zarpen – Lübeck identifiziert.
Außer der Finanzierung einer Basisuntersuchung werden hier Kosteneinsparungen erwartet.
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6.4 Längerfristige Perspektiven für das ÖPNV-System (Szenario „Offensive“)
6.4.1 Weiterer Ausbau hochwertiger Busverbindungen im Grundnetz
Während im südlichen Kreisgebiet (HVV-Altgebiet) vertaktete ÖPNV-Angebote zum Teil flächenhaft realisiert
sind, beschränken sich im nördlichen Kreisgebiet vertaktete Busfahrpläne noch auf wenige Buslinien des
regionalen Grundnetzes. Gerade auf diesen, zum Teil auch grenzüberschreitenden Verbindungen bestehen
aber oft noch Nachfragepotenziale für den ÖPNV, die aber nur durch ein entsprechend attraktives Angebot
aktiviert werden können.
Die auf den Regionallinien 8110 Bad Oldesloe – Bargteheide – Ahrensburg und 8112 Bargteheide – Hoisbüttel – Poppenbüttel bestehende tägliche Bedienung (einschließlich Wochenende) und durchgehende Vertaktung mit der Anschlusskoordination zum SPNV setzen derzeit Maßstäbe in der Angebotsqualität des Regionalverkehrs, die perspektivisch auf weitere Buslinien übertragen werden sollen. Für eine Aufwertung stehen im Wesentlichen folgende Linien im Vordergrund:
Linie 476 Ahrensburg – Ammersbek – Bergstedt - Duvenstedt:
- Durchgehender Stundentakt Mo-Fr zwischen Ahrensburg und Bergstedt.
Linie 8740 Bad Oldesloe – Ratzeburg:
- Durchgehender Stundentakt Mo-Fr,
- Bedienung am Sonntag und Verdichtung am Sonnabend (2-Stunden-Takt).
Linie 8130 Reinfeld – Hamberge – Lübeck:
- Durchgehender Stundentakt Mo-Fr (mit integrierter Schülerbeförderung),
- Bedienung am Sonntag und Verdichtung am Sonnabend (2-Stunden-Takt),
Linie 8151 Zarpen – Lübeck:
- Durchgehender Stundentakt Mo-Fr (mit integrierter Schülerbeförderung),
- Verdichtung am Sonntag (2-Stunden-Takt, ggf. Linientaxi),
Linien 8140 / 7141 Bad Oldesloe – Grabau – Sülfeld – Kayhude / Henstedt-Ulzburg
- Koordinierter Stundentakt Mo-Fr (in Überlagerung tlw. 30-Minuten-Takt von/bis
Sülfeld mit integrierter Schülerbeförderung),
- Verdichtung der Bedienung am Sonnabend (2-Stunden-Takt, ggf. Linientaxi),
- Bedienung am Sonntag (ggf. nur Abschnitt Sülfeld – Bad Oldesloe).
Der finanzielle Zusatzaufwand wird je Linie bei 50.000 – 100.000 EUR liegen, wobei bei den grenzüberschreitenden Linien 476, 8740 und 8140/7141 die Nachbarkreise Herzogtum Lauenburg, Bad Segeberg und
die Stadt Hamburg finanziell zu beteiligen sind.
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6.4.2 Optimierung der Anschlusskoordination Bus – Bahn und Bus – Bus
Durch die Verdichtung des Angebotes der Bahnstrecke Hamburg – Lübeck auf einen Halbstundentakt haben sich die Rahmenbedingungen für die Anschlussbildung deutlich verbessert. Daher bieten sich an dieser
Strecke gute Voraussetzungen für gute Übergänge. Während am Bahnhof Ahrensburg bereits weitgehend
attraktive Anschlüsse insbesondere zwischen dem Stadtverkehr und dem SPNV bestehen, gibt es am
Bahnhof Bad Oldesloe noch Nachholbedarf, sowohl im Stadtverkehr als auch im Regionalverkehr. Mit der
Überplanung des Stadtverkehrs und der Fahrplanneuordnung der Linie 8740 werden sich die Vorraussetzungen für eine hochwertige Anschlusskoordination verbessern. Die Bahnstationen Reinfeld und Bargteheide haben als Verknüpfungspunkte nur untergeordnete Bedeutung.
Ebenfalls untergeordneter Handlungsbedarf besteht an den HVV-Schnellbahnstationen, da im HVV-Altgebiet
bereits seit langen eine systematische Anschlussplanung betrieben wird. Zudem bewegen sich die Übergangszeiten durch die dichten Schnellbahntakte (mindestens 20-Minuten-Takt) ohnehin in einem vertretbaren Zeitbereich.
Im Spätverkehr und an Wochenenden wird an allen wichtigen Bus-Bahn-Übergangsknoten im Kreisgebiet
das Prinzip der „Sternfahrten“ angestrebt.
Der finanzielle Aufwand wird sich bei 50.000 –100.000 EUR bewegen, wobei dieser teilweise schon in der
Aufwertung des Angebotes im Grundnetz implementiert ist (vgl. Abschnitt 6.5.1).
6.4.3 Verbesserung der Anbindung von Siedlungsgebieten
Der insgesamt hohen Erschließungsqualität der Wohnstandorte sowie der Stadt- und Gemeindezentren
stehen derzeit noch Defizite in der Anbindung von Gewerbegebieten gegenüber. Problematisch ist für den
ÖPNV, dass zusammenhängende Gewerbeareale meist in peripherer Siedlungslage ausgewiesen sind, die
nur durch einen relativ hohen Aufwand abseits der üblichen Linienwege zu erschließen sind.
Nachdem die Anbindung der Gewerbegebiete in Siek und Barsbüttel (Möbel Höffner) bereits in den letzten
Jahren verbessert wurde, wird sich auch für die Gewerbegebiete in Bad Oldesloe (GE Süd) und Ahrensburg
(GE Nord) durch die geplante Neuordnung der dortigen Busliniennetze (Stadt- und Regionalverkehr) die
Anbindungsqualität erhöhen. Es verbleibt als verkehrsrelevantes Defizit noch die fehlende Anbindung des
Gewerbegebietes in Bargteheide und des angrenzenden neuen Gewerbeareals der Gemeinde Hammoor.
Problematisch ist dabei allerdings bei einer Einbindung in bestehende Linienführungen die Fahrzeitverlängerung. Hier muss hier eine Abwägung anhand der konkreten Planung erfolgen.
Für die Anbindung dieses Gewerbegebietes sind Kosten von 50.000-100.000 EUR veranschlagt.
In den Gewerbegebieten mit großflächigem Einzelhandel ist zudem eine Bedienung am Sonnabend zu prüfen soweit diese Gebiete nicht bereits durch Linien des Grundnetzes mit täglicher Bedienung angebunden
sind.
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6.4.4 Weiterentwicklung des Stadtverkehrs Ahrensburg
Die Stadt Ahrensburg ist eines der bedeutendsten Verkehrsziele im Kreis Stormarn mit einem hohen KfzAufkommen. Besonders bemerkenswert ist der sehr hohe Einpendlerüberschuss, der im Wesentlichen aus
dem hohen Besatz an Gewerbebetrieben im Gewerbegebiet Nord resultiert. Der weiteren Stärkung des
ÖPNV kommt daher eine wichtige Rolle zu. Die 2010 erfolgte Inbetriebnahme der neuen Bahnstation Gartenholz wird hier einen ersten Impuls setzen, der durch eine Überplanung des Busangebotes ergänzt werden soll. Neben der Linienführung geht es hierbei schwerpunktmäßig um

eine Vereinheitlichung des Taktgefüges mit Anschlüssen an die U1 und die Regionalbahn,

eine Verbesserung des Abendverkehrs sowie

eine Stärkung und Integration der Regionalverkehre (Verlagerung von Zielverkehren !).
In 2011 ist zur Anbindung des Ortsteils Wulfsdorf eine Verlängerung der Buslinie 576 geplant. Die Linie soll
Mo-Fr im Stundentakt über die Haltestelle U-West nach Wulfsdorf verlängert werden.
Die generelle Überplanung des Busangebotes erfolgt in einer ersten Stufe als integrierter Baustein im Rahmen des Masterplans Verkehr der Stadt Ahrensburg, wobei erste Konzeptansätze bis Mitte 2011 vorliegen
werden. Diese sind dann in einer zweiten Stufe abzustimmen und zu konkretisieren. Im Rahmen der Überplanung wird auch geprüft, ob in welcher Form eine AST für Ahrensburg und Ammersbek sinnvoll ist.
Eine Umsetzung könnte dann turnusmäßig aber erst 2014 mit der nächsten Ausschreibung erfolgen. Vorgezogen wird im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Bahnstation Gartenholz zunächst eine Umstrukturierung der bestehenden Linie 169 an die Bahnstation und eine neue Linienverbindung zwischen dem
Bahnhof Gartenholz und dem Gewerbegebiet Nord (Linie 469).
Für das Gesamtkonzept ist mit Zusatzkosten von mehr als 135.000 EUR zu rechnen, wobei die Stadt Ahrensburg eine Kofinanzierung übernimmt (ohne Anbindung Gartenholz, da dieses Projekt bereits im VA des
Kreises beschlossen wurde (Kosten für den Kreis ca. 15.000 EUR/Jahr)).
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6.4.5 Weiterentwicklung von Maßnahmen zur ÖPNV-Beschleunigung
Die Qualität einer Anschlusskoordination im ÖPNV-System insbesondere zwischen Bus und Bahn hängt
wesentlich von der Zuverlässigkeit des Fahrplans bzw. der Pünktlichkeit der einbezogenen Linien ab. Während im Überlandverkehr die Fahrzeiten bei normalen Verkehrszuständen meist problemlos einzuhalten
sind, ergeben sich in den städtischen Räumen oft Konflikte mit dem Kfz-Verkehr. In den Hauptverkehrszeiten kommt es in den größeren Städten wie Bad Oldesloe, Ahrensburg, Reinbek und Glinde sowie im Bereich
der Hansestadt Hamburg regelmäßig zu Behinderungen, die auch den Busverkehr betreffen und zu Verspätungen führen (können). Knapp kalkulierte Übergangszeiten sind dann eventuell nicht mehr einzuhalten.
Hinzu kommt, dass ein maßgeblicher Anteil der Fahrzeiten auf Standzeiten an Lichtsignalanlagen (LSA)
entfällt.
Mit einer gezielten ÖPNV-Beschleunigung wie sie ansatzweise in Ahrensburg und Oststeinbek realisiert ist,
kann nicht nur die Zuverlässigkeit und Anschlusssicherung verbessert, sondern auch die Fahrzeit reduziert
werden. Im gesamten Kreisgebiet ist für insgesamt rund 50 LSA eine ÖPNV-Beeinflussung sinnvoll, wobei
im Rahmen verkehrstechnischer Planungen die Machbarkeit auch unter Aspekten der Leistungsfähigkeit zu
überprüfen ist.
Zu beachten gilt aber, dass derzeit nur die VHH-PVG-Unternehmensgruppe über ein RBL-System verfügen,
das für eine LSA-Beeinflussung Voraussetzung ist. Daher ist eine LSA-Beeinflussung u.a. für die Kreisstadt
Bad Oldesloe derzeit weniger sinnvoll. Zukünftig soll im Rahmen von Ausschreibungen schrittweise eine
Einführung von RBL-Systemen bei Verkehrsunternehmen erfolgen.
Die Kosten für die Umrüstung betragen bei modernen LSA bis zu 8.000 EUR, bei aufwändigeren und veralteten Anlagen bis zu 40.000 EUR, wobei derzeit noch die Möglichkeit einer GVFG-Förderung besteht. An
der Finanzierung beteiligen sich neben dem Kreis auch die Kommunen und die Verkehrsunternehmen.
6.4.6 Besondere Berücksichtigung umweltfreundlicher Busstandards
In seinem Klimaschutz-Konzept bekennt sich der Kreis Stormarn auch zu einer nachhaltigen Mobilität. Die
Förderung des ÖPNV um Kfz-Verkehr zu verlagern, bildet dabei einen ebenso wichtigen Baustein wie die
Etablierung umweltfreundlicher Antriebe im öffentlichen Busverkehr. Auch wenn sich die Dieseltechnologie
stetig weiterentwickelt und in den EURO-5-Motoren einen vorläufigen Höhepunkt gefunden hat, liegt die
Zukunft auf alternativen Antrieben, auch unter Nutzung regenerativer Energien. Da aktuell aber noch nicht
absehbar ist, welche Technologie sich letztlich durchsetzt, ergeben sich eine Reihe von Unsicherheiten, die
auch die Ausschreibungspraxis beeinflussen und noch keine Planungssicherheit für Aufgabenträger und
Verkehrsunternehmen zulassen.
Aufgrund der noch geringen Nachfrage und dem Nebeneinander verschiedener Antriebe führt der Einsatz
alternativer Antriebe wie Erdgas oder Hybrid zu Mehrkosten in einer Spanne von 5 bis 20%. Für die Verkehrsunternehmen wird die Umstellung erst interessant, wenn Fördermittel zur Verfügung stehen und eine
größere Busflotte umgestellt werden kann, bei der sich dann auch Investitionen in die Infrastruktur (v.a.
Werkstatt) in der Abschreibungszeit amortisieren. Im Kreis Stormarn wird es daher erst langfristig ggf. Ausschreibungen mit der Vorgabe alternativer Antriebe geben.
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6.5 Bushaltestellen
Bei der Haltestellengestaltung und der Haltestellenausstattung ergibt sich im Kreis Stormarn ein räumlich
unterschiedliches Bild. Positiven Beispielen, vorrangig im HVV-Altgebiet, stehen noch eine Vielzahl von verbesserungswürdigen Situationen insbesondere im HVV-Erweiterungsgebiet, und hier speziell im ländlichen
Raum gegenüber. Da die Aufwertung der Haltestellen mit zum Teil nicht unerheblichen Investitionen verbunden ist und die (ortsfeste) Haltestellen-Infrastruktur zudem in der Zuständigkeit der Kommunen liegt,
kann eine Aufwertung des Haltestellennetzes nur sukzessive erfolgen. Bei den Haltestellenmasten erfolgt
durch die Ausschreibungen der Teilnetze ein sukzessiver Übergang des Eigentums auf den Kreis. Dies trifft
insbesondere für das HVV-Erweiterungsgebiet zu. In diesem Zusammenhang wird die Umstellung auf das
HVV-Design (Modernisierung der Masten) schrittweise umgesetzt. Aufgrund der Bedeutung der Haltestellen
für die ÖPNV-Außendarstellung verfolgt der Kreis Stormarn die Zielsetzung, folgende Projekte in den kommenden Jahren durchzuführen oder gemeinsam mit den örtlichen Aufgabenträgern und Kommunen anzustoßen:

Verbesserte Ausstattung von Haltestellen insbesondere bei der Fahrgastinformation:
Die in den letzten Jahren weitgehend umgesetzte Kennzeichnung der Haltestellen mit dem Haltestellennamen leistet einen wichtigen Beitrag für die räumliche Orientierung im ÖPNV-System und dessen
Transparenz und ist ein gleichzeitig zentrales Element der Fahrgastinformation. Auf Grundlage der vom
HVV vorgegebenen Standards steht das Umstellen der Linien-Fahrpläne auf Haltestellen-Fahrpläne,
der Aushang von „Verkehrsplänen“ an wichtigen Haltestellen sowie die Einrichtung von DFI-Anzeigen
zunächst an übergeordneten Verknüpfungsknoten des HVV-Altgebietes im Mittelpunkt der Aktivitäten.

Überprüfung und Verbesserung der Barrierefreiheit und der subjektiven Sicherheit:
Insbesondere bei Neu- oder Umbaumaßnahmen von Haltestellen sind künftig Anforderungen des barrierefreien Zugangs und der subjektiven Sicherheit (u.a. Unterstände, Beleuchtung) verstärkt zu berücksichtigen. Die Barrierefreiheit ist zudem Voraussetzung für die Förderung des Haltestellenaus- und umbaus. Welche Handlungsbedarfe in Bezug auf den Haltestellen-Bestand bestehen, ist auf Basis eines
standardisierten Bewertungsrasters zu prüfen, das in das Haltestellen-Kataster (s.o.) eingebunden wird.
Viele Busbuchten sind allerdings für ein barrierefreies Halten von Gelenkbussen nicht ausreichend bemessen, so dass hier ggf. ein Umbau zu einer Haltestellen am Fahrbahnrand erforderlich und auch
sinnvoll ist
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6.6 Tarifgestaltung und Vertrieb
Nach der vollständigen Einbindung des Kreisgebietes in den HVV und der Einführung der 3. Stufe des SHTarifs ist die grundlegende Tarifoptimierung und Tarifintegration im Kreis Stormarn weitgehend abgeschlossen und der Handlungsbedarf im Tarifbereich deutlich reduziert. Beide Tarifsysteme sind nutzerfreundlich
ausgerichtet und haben zum Abbau früherer Barrieren in der ÖPNV-Nutzung beigetragen. Es verbleiben
lediglich kleinere bzw. punktuelle Maßnahmen innerhalb des bestehenden Tarifgefüges. Der HVV ist zudem
bestrebt, die ÖPNV-Zugänglichkeit durch Ausnutzung moderner Technologien weiter zu verbessern. Im
Vordergrund der Aktivitäten im Bereich Tarif und Vertrieb stehen daher folgende Projekte:

Erweiterung des Netzes von Servicestellen zum Vertrieb von Fahrkarten
und Informationsangeboten,

Kooperation mit potenziellen Großkunden zur Bindung weiterer Berufspendler,

Einführung des bargeldlosen Zahlens durch E-Ticketing. Dieses moderne Zahlungsverfahren soll die
Tarifbarriere speziell für Gelegenheitsnutzer weiter abbauen und die Kundenbindung erhöhen,

Nutzung mobiler Endgeräte für den Fahrscheinerwerb und die Fahrgastinformation. Im HVVGroßbereich läuft in Kooperation mit weiteren Städten ein Pilotprojekt zum Handy-Ticketing,

Weiterentwicklung der Fahrpreiserstattung bei Zugverspätungen (Kundengarantie).
6.7 ÖPNV-Marketing
Die Grundzüge des ÖPNV-Marketing sind im Manual „Grundlagen des Marketing im Hamburger Verkehrsverbund“ festgelegt, das neben einer Marketinganalyse folgende Handlungsstrategien enthält:
1. Erstnutzertauglichkeit:
Senkung von Nutzungsbarrieren durch die Ausrichtung der HVV-Benutzeroberfläche auf
die Bedürfnisse von Erst- und Seltennutzern.
2. Wahrnehmung und Kommunikation der Basisqualität:
Offensive Darstellung der Qualität der ÖPNV-Kernleistung im HVV.
Dazu kann im Vorfeld auch die Vereinfachung und Vereinheitlichung von Leistungsmerkmalen dienen.
3. Fahrgastinformationsstrategie:
Definition der Informationsinhalte, Medien und der Distribution zu den jeweiligen Zielgruppen.
4. Tarifkommunikation:
Verbesserung der wahrgenommenen Preiswürdigkeit durch die gezielte Darstellung des PreisLeistungsverhältnisses bei allen Bedarfspunkten von Tarifinformationen.
5. Vertriebsoffensive:
Nutzung und Entwicklung von Vertriebskanälen zur Realisierung von Vertriebsmöglichkeiten. Entwicklung
von Maßnahmen zur aktiven Kundenakquisition und -bindung in den einzelnen Vertriebskanälen.
6. Differenzierung der HVV-Marktbearbeitung:
Unterscheidung nach relevanten Teilmärkten z.B. geografische Gesichtspunkte (Großbereich Hamburg,
weiteres Umland), Nutzungsintensität (Stamm-/ Gelegenheitskunden).
7. HVV-Wohlfühloffensive:
Alle Bestandteile der Reisekette, die das Wohlbefinden des Reisenden einschließlich
der subjektiven Sicherheit betreffen.
8. Kundenbindung:
Maßnahmen rund um die Gewinnung und Betreuung der HVV-Stammkunden z.B. die Betreuung der Fahrgäste anhand der Daten des Vertriebssystems als auch die Kommunikation mit potentiellen oder tatsächlichen Stammkunden.
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Es bleibt auch weiterhin ein wichtiges Ziel des Kreises Stormarn, gemeinsam mit dem HVV und den Kommunen die Bekanntheit des ÖPNV zu erhöhen und die Qualitäten des ÖPNV-Angebotes offensiv zu vermarkten. Aufbauend auf den bestehenden Informationsangeboten werden die Schwerpunkte im ÖPNVMarketing in den kommenden Jahren auf folgenden Aktivitäten liegen:

Umsetzung des HVV-Marketingkonzeptes:
Der Kreis Stormarn wird eine Umsetzung des HVV-Marketingkonzeptes unterstützen, um das einheitliche Bild des ÖPNV im HVV-Gebiet zu stärken und die Transparenz für die Kunden zu erhöhen.

Verstärkte Integration mit dem landesweiten ÖPNV-Marketing:
Die Marketingaktivitäten des Kreises sollten neben der „HVV-Integration“ noch stärker mit der landesweiten ÖPNV-Marketing-Dachmarke vernetzt werden, um den ÖPNV noch umfassender und offensiver
als ganzheitliches System in Schleswig-Holstein vermarkten zu können.
Dazu gehört auch die Entwicklung gemeinsamer Aktivitäten.

Ergänzende Vermarktung von ÖPNV-Angeboten mit besonderer örtlicher Bedeutung:
Für ÖPNV-Angebote, die eine besondere Bedeutung für den Kreis Stormarn haben, wird in Abstimmung
mit dem HVV eine eigenständige Vermarktung angestrebt, um hier auch einen regionalen bzw. lokalen
„Identifikationseffekt“ zu schaffen. Dies gilt insbesondere für das AST und die Stadtverkehre. Bei Änderungen der Linienführung und/oder des Fahrplans werden diese separat aufbereitet und in den örtlichen
Medien kommuniziert.

Verstärkte Einbindung des ÖPNV in die Internetportale des Kreises und der Kommunen:
Neben den übergreifenden Internetportalen „www.hvv.de - Mein HVV“ und „www.nah-sh.de“ ist den potenziellen ÖPNV-Kunden auch über die Internetseiten des Kreises und der Kommunen ein BasisInformations- und Kommunikationsangebot zum ÖPNV bereitzustellen, ein direkter Zugriff zur elektronischen Fahrplaninformation zu ermöglichen und eine Schnittstelle zu den übergeordneten Seiten herzustellen. In diesem Sinne sind die bestehenden Ansätze weiterzuentwickeln und an die technischen Fortschritte kontinuierlich anzupassen.

Kundenkommunikation
Neben den vom HVV durchgeführten Aktivitäten (z.B. Marktforschung) richtet der Kreis Stormarn in Zusammenarbeit mit einzelnen Kommunen und den dort tätigen Verkehrsunternehmen teilnetzbezogene
„Fahrgastkonferenzen“ durch.
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6.8 Entwicklung der Verkehrsnachfrage
Die Entwicklung der Verkehrsnachfrage wird zunächst wesentlich beeinflusst durch die Entwicklung der
Strukturdaten (Einwohner, Altersstruktur, SchülerInnen, Pendler etc.), die in den Kapiteln 1.4 bis 1.6 ausführlich dargestellt sind. Aus den aktuell verfügbaren Prognosen ist von folgenden Entwicklungen auszugehen:

Stabile bis leicht zunehmende Einwohnerzahlen,

weitere Verschiebung der Alterspyramide in Richtung der älteren Jahrgänge,

weitere Zunahme der Stadt-Umland-Pendlerströme mit Fokus auf die zentralen Orte
(va. Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide),

weitere Anstiege in der Motorisierung sind vor allem bei den Frauen und den Senioren,

stabile oder sinkende Kfz-Verkehrsleistung vor dem Hintergrund steigender Energiekosten,

deutliche Zunahme der Gesamt-Kfz-Ströme mit Schwerpunkt auf die Zentren.
Für den ÖPNV im Kreis Stormarn sind die Perspektiven insgesamt verhalten positiv zu sehen, wenngleich
mit der abgeschlossenen HVV-Erweiterung sowie den Verbesserungen im SPNV (i.W. Elektrifizierung mit
Fahrzeitverkürzung, Taktverdichtung und neue Fahrzeuge auf der Strecke Lübeck – Hamburg, Inbetriebnahme der Strecke Bad Oldesloe – Neumünster) ein großer Teil der potenziellen bzw. im LNVP ausgewiesenen Nachfragezuwächse mittlerweile bereits realisiert sein dürfte.
Der verstärkte Fokus wird darauf liegen, speziell im nördlichen Kreisgebiet noch intensiver als bisher Neukunden außerhalb des Schülerverkehrs zu gewinnen. Die mit dem Entwicklungskonzept im RNVP verfolgte
Zielrichtung, die mittelfristig zu erwartenden Fahrgastrückgänge im Schülerverkehr in Teilen durch Akquisition neuer Kunden insbesondere aus den Sektoren des Berufs- und Einkaufsverkehrs zu kompensieren, trägt
der Entwicklung der Rahmenbedingungen bereits Rechnung. Mit den gestiegenen Energiekosten haben
sich die Ausgangsbedingungen für eine Stärkung der ÖPNV-Marktposition in den letzten Jahren verbessert.
Chancen auf eine Steigerung der ÖPNV-Nutzung liegen vor allem im SPNV und auf den übergeordneten
Buskorridoren, während in dünn besiedelten Gebieten die ebenfalls im RNVP verankerte Ausweitung alternativer Bedienungsformen bzw. von Bedarfsverkehren künftig verstärkt die Grundversorgung der Bevölkerung übernehmen muss. Auf Basis der aktuellen Datenlage und Erkenntnisse werden die Perspektiven für
die ÖPNV-Nachfrageentwicklung im Kreis Stormarn wie folgt umrissen:

Im SPNV wird weitere Nachfrage generiert. Auf Basis der LNVP-Prognosen und der in jüngster Zeit
bereits umgesetzten Maßnahmen sowie unter Berücksichtigung der verbesserten Verknüpfungen zwischen Bus und Bahn sind weitere Nachfragezuwächse von 10-15% realistisch.

In den Korridoren des Bus-Grundnetzes im nördlichen Kreisgebiet werden die Rückgänge der Schülerzahlen nur moderat ausfallen. Dies gilt insbesondere für die Kommunen mit hoher Einwohnerdichte.
Wird darüber hinaus berücksichtigt, dass bei den „höherwertigen“ Busbedienungen als auch bei den
Stadtverkehren die Anteile des Schülerverkehrs deutlich unter 80% liegen, wird damit gerechnet, dass
hier die Fahrgastrückgänge im Schülerverkehr durch eine Erhöhung der übrigen Nachfrage weitgehend
kompensiert werden können. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Angebotsverbesserungen lässt
sich im Grundnetz sogar eine Nachfrage-Zunahme von 5-10% erreichen.
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
Auf den überwiegend auf den Schülerverkehr ausgerichteten Linien im nördlichen Kreisgebiet schlagen mittelfristig die Schülerrückgänge stärker durch. Hier muss mit Nachfragerückgängen gerechnet
werden. Zuwachspotenziale bietet hier die Anbindung neuer oder erweiterter Wohn- und Gewerbegebiete.

Im südlichen Kreisgebiet besteht bereits eine hohe ÖPNV-Nutzungshäufigkeit bzw. eine hohe Ausschöpfung der Marktpotenziale, so dass die Zuwächse sich hier im einstelligen Prozentbereich bewegen
werden. Nachfragepotenziale von über 10% werden bei den Stadtverkehren gesehen, die von den geplanten Angebotsverbesserungen und den insgesamt günstigen Rahmenbedingungen für den städtischen ÖPNV profitieren.

Das AST-Angebot hat sich für den Kreis Stormarn zu einer „Erfolgsgeschichte“ mit stetig steigenden
Kundenzahlen entwickelt. Nachdem das System etabliert ist, dürften die Nachfragezuwächse allerdings
nicht mehr so hoch ausfallen wie in den ersten Betriebsjahren. Hinzu kommt, dass durch den hohen
Kostenaufwand und die Haushaltslage einer Ausweitung enge wirtschaftliche Grenzen gesetzt sind.
Daher wird sich der Fokus künftig mehr auf den Ersatz von Buslinienverkehren in verkehrsschwachen
Zeiten richten. Dennoch sind auch in den kommenden Jahren noch weitere moderate Nachfragezuwächse realistisch, die aber im Gesamtsystem ÖPNV kaum in Erscheinung treten.
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7. Steuerung und Finanzierung des ÖPNV
7.1 Organisation des ÖPNV
Eine „schlanke“ ÖPNV-Organisation mit wenig Bürokratie und einer sinnvollen, praxisorientierten Aufgabenteilung zwischen Aufgabenträger, HVV GmbH und Verkehrsunternehmen ist eine zentrale Säule für einen
effizienten öffentlichen Personennahverkehr im Kreis Stormarn.
Als Folge der Regionalisierung liegt die Aufgabenträgerschaft für den straßengebundenen ÖPNV bei
den Kreisen und kreisfreien Städten. Der Kreis Stormarn ist demnach für die Planung, Organisation und
Finanzierung des ÖPNV (inklusive der U-Bahn) zuständig. Wichtige strategische und finanzielle Entscheidungen werden im Verkehrsausschuss des Kreistages abgestimmt und beschlossen.
Im Kreis Stormarn basiert die Organisation des ÖPNV wie auch auf Landesebene auf dem „Drei-EbenenModell“, dessen Modalitäten über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖRV) zwischen den Ländern
Hamburg und Schleswig-Holstein sowie den Kreisen im HVV geregelt sind, Über viele Jahre hat sich die
zwischen den Aufgabenträgern, der HVV GmbH und den Verkehrsunternehmen festgelegte Aufgabenteilung bewährt und die Weiterentwicklung des ÖPNV-Systems sowohl in verkehrlicher Hinsicht als auch unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten positiv beeinflusst. Zudem profitiert der Kreis von dem hohen fachlichen
Know-how der HVV GmbH, das vor allem für die ÖPNV-Planung und wettbewerbliche Vergabeverfahren
von hohem Nutzen ist. Das bestehende Modell wird daher auch in den kommenden Jahren fortgeführt.
Einzelne VU sind auch als zentrale VU (ZVU) für bestimmte unternehmensübergreifende Aufgaben im Auftrag des HVV tätig. Zur verstärkten Einbeziehung der Kundeninteressen gibt es außerdem den HVVFahrgastbeirat, dessen Arbeitsgruppen Verbesserungsvorschläge zu den Bereichen Tarif, Netz, Qualität
und Information erarbeiten und dem Plenum zur Abstimmung vorlegen. Es ist anzustreben, verstärkte räumliche Bezüge herzustellen (z.B. kreisweiter Fahrgastbeirat)
Zusammenarbeit mit den benachbarten Aufgabenträgern
Durch die vollständige Integration in den HVV und die dortigen Organisationsstrukturen sowie der HVV
GmbH als Regieebene ist auch die Schnittstelle in der Abstimmung der Aufgabenträger im HVV gesetzt.
Dennoch sind im Rahmen der ÖPNV-Planung und des ÖPNV-Wettbewerbs auch bilaterale Abstimmungen
zwischen den benachbarten Aufgabenträgern erforderlich, um eine Vernetzung der ÖPNV-Angebote über
die Kreisgrenzen hinaus sicherzustellen. Besonderes Augenmerk gilt für den Kreis Stormarn aufgrund der
bestehenden Verkehrsverflechtungen der Zusammenarbeit mit dem Kreis Herzogtum-Lauenburg und der
Hansestadt Lübeck, die derzeit nicht in den HVV integriert ist. Im Lübecker Stadtgebiet spielt dabei vor allem
die Linienführung und Angebotsgestaltung der grenzüberschreitenden Buslinien eine zentrale Rolle.
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Perspektive: Verbundorganisation von Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen
Auf Basis des im LNVP genannten Ziels, zur Intensivierung der Zusammenarbeit einen (Verkehrs)Verbund
der Aufgabenträger zu gründen, hat das Land Anfang 2009 ein Gutachten zur Organisation des ÖPNV in
Schleswig-Holstein in Auftrag gegeben. Im Ergebnis kritisiert das Gutachten für Schleswig-Holstein außerhalb des HVV insbesondere

eine zu hohe Heterogenität in der ÖPNV-Organisation mit daraus resultierenden
effizienz- und qualitätshemmenden Schnittstellenproblemen,

eine vielfach ungenügende Vorbereitung kommunaler Aufgabenträger in der Vergabe,

die nicht eindeutige Verantwortlichkeit für Angebotsabstimmung und Marktkommunikation,

die ungenügende Datenverfügbarkeit bei den Aufgabenträgern und damit Nachteile in den
Bereichen Markt-, Verkehrsforschung und Berichtspflichten nach VO (EG) 1370/2007,

die trotz Kommunalisierung außerhalb der (wenigen) Verkehrsverträge noch immer nicht
transparenten, ohne Anreize gestalteten Finanzierungsstrukturen (gilt nicht für den Kreis Stormarn!).
Vor diesem Hintergrund werden Weiterentwicklungsbedarfe festgestellt. Um diesen Anforderungen gerecht
werden zu können, wird die Weiterentwicklung des Status Quo mit der LVS als Aufgabenträgergesellschaft
und der NSH als Gesellschaft der Verkehrsunternehmen zu einem „Partnermodell“ mit einheitlicher Organisationsstruktur für beide Verkehrsträger (ÖPNV, SPNV) vorgeschlagen. Die LVS würde in diesem Ansatz in
eine Aufgabenträgergesellschaft Verkehrsverbund Schleswig-Holstein (VSH) und die NSH in eine Unternehmensgesellschaft Verkehrsverbund Schleswig-Holstein (UVSH) überführt werden, zur Etablierung der
koordinierten Zusammenarbeit würde eine einheitliche Gremienstruktur im Verbund entwickelt. Eine Zusammenführung mit dem HVV wird allerdings nicht empfohlen.
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7.2 Gestaltung des Wettbewerbs um ÖPNV-Leistungen
Mit der Teilnetzbildung und der konsequenten Vergabe der Busleistungen im Wettbewerb hat sich der Kreis
Stormarn Potenziale zur Effizienzsteigerungen des ÖPNV erschlossen und eine hohe Transparenz, Planungs- und Rechtssicherheit erzeugt. Dieser eingeschlagene Weg wird auch in Zukunft weiterverfolgt.
Rahmenbedingungen und Vorgaben
Aufgrund der aktuellen rechtlichen Vorgaben (vgl. Kapitel 1), sind ÖPNV-Leistungen künftig im geregelten
Wettbewerb zu vergeben. Mit der Vergabe der meisten ÖPNV-Leistungen in wettbewerblichen Verfahren
und dem Qualitäts-Management genügt der Kreis Stormarn bereits den gesetzlichen Auflagen, um die geforderte Transparenz herzustellen und marktorientierte ÖPNV-Betriebskosten sicherzustellen.
Der Kreis Stormarn hat als regionaler ÖPNV-Aufgabenträger nach dem ÖPNVG die Sicherstellung einer
ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr
zu gewährleisten. Er hat sich vorrangig für das Wohl der Allgemeinheit einzusetzen. Dies bedeutet in Bezug
auf den ÖPNV sowohl die Bereitstellung eines Verkehrsangebotes, das nach §1 ÖPNVG eine attraktive und
umweltverträgliche Alternative zum motorisierten Individualverkehr darstellen soll, als auch ein angemessener Einsatz öffentlicher Mittel. Die Fahrgäste sind ebenso wie die Allgemeinheit zudem daran interessiert, über ein integriertes, leistungsfähiges und möglichst kostengünstiges Nahverkehrsangebot verfügen zu
können. Diese Interessen werden am besten berücksichtigt, indem verkehrlich verbundene Leistungseinheiten (hier Buslinien) möglichst aus einer Hand verantwortet bzw. bedient werden. In der Praxis haben auch
die Verkehrsunternehmen ein Interesse daran, Linien betrieblich und wirtschaftlich miteinander zu verbinden, um Synergien zu erzielen und die wirtschaftliche Effizienz zu verbessern. Der AT hat demnach ein
übergeordnetes Interesse an einer verkehrlich integrierten und wirtschaftlichen Verkehrsbedienung, die
durch die im Kreis Stormarn vorgenommene Teilnetzbildung bzw. Linienbündelung erfüllt ist.
Grundsätze für die Teilnetzbildung im Kreis Stormarn
Die Bildung der Teilnetze und der zugeordneten Linienbündel erfolgt für den Kreis Stormarn unter Abwägung der räumlichen, verkehrlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge im Busnetz. Im Einzelnen liegen
der Linienbündelung folgende Kriterien zugrunde:
(1) Verkehrsfunktion und verkehrliche Verflechtungen
Aufbauend auf den Verkehrsbeziehungen wird bei der Linienbündelung darauf Wert gelegt, dass die
einzelnen Linienbündel eine raumstrukturell und verkehrlich sinnvolle Einheit ergeben. Neben den bestehenden ÖPNV-Nachfrageverflechtungen, die sich überwiegend am Schülerverkehr orientieren, sind
auch Verflechtungen im Gesamtverkehr einbezogen, die auf Grundlage des Anforderungsprofils für die
künftige ÖPNV-Gestaltung (Qualitätsstandards) stärker in der Fahrplangestaltung berücksichtigt werden
sollen. Neben den Verkehrsverflechtungen sind in der Linienbündelung auch die Hauptverküpfungsknoten im Kreisgebiet berücksichtigt, so dass hier eine sinnvolle Verknüpfung der Linien stattfinden kann.
(2) Integration der Bedienung
Eine Bedienung durch einen Verkehrsdienstleister bringt für den Fahrgast und den AT oft Vorteile. Insbesondere erleichtert es die Vermarktung des ÖPNV, reduziert den Abstimmungsaufwand und ermöglicht Nettoverträge. Dieses Kriterium steht allerdings nicht an erster Priorität, da auch bei mehreren
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Betreibern über die gesetzten Standards und die Nebenbestimmungen bei der Genehmigungserteilung
eine integrierte Bedienung möglich ist.
(3) Betriebliche Optimierung
Um das marktgerechte Kostenniveau im Kreis Stormarn zu sichern, werden auch Randbedingungen,
die eine betriebliche Optimierung fördern, in der Linienbündelung berücksichtigt (z.B. Betriebshofstandorte).
(4) Wettbewerbsförderung und Mittelstandsförderung
Um den im Kreis Stormarn vertretenen mittelständischen Verkehrsunternehmen eine reelle Chance im
Wettbewerb einzuräumen, ist das Liniennetz in mehrere Teilnetze unterteilt. Die Teilnetze sind so abgegrenzt, dass ein geordneter Wettbewerb stattfinden kann, d.h. auch für größere Unternehmen ein Anreiz
für eine Beteiligung besteht.
Teilnetzbildung im Kreis Stormarn
Aufbauend auf den vorgenannten Anforderungen werden für den Kreis Stormarn künftig 9 Teilnetze (davon
ein Teilnetz in Zuständigkeit der Stadt Bad Oldesloe) die räumliche Grundlage der wettbewerblichen Vergaben bilden. Der Zuschnitt der Teilnetze ist Bild 7-2 und Anhang 3 zu entnehmen. Damit setzt der Kreis Stormarn die Vergabe der kreisweiten Busleistungen in wettbewerblichen Verfahren konsequent fort.
Teilnetz
Kurzform
OD 1
OD 2
OD 3
OD 6
Bezeichnung
Regionales Grundnetz
Reinfeld
Bad Oldesloe
Bargteheide
Ahrensburg
Trittau
Reinbek / Barsbüttel
Glinde / Oststeinbek
Stadtverkehr OD
Laufzeit
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Ausschreibung
Vertragslaufzeit
Bild 7-1: Vergabe der Teilnetze ab 2011
Einen gesonderten Status nehmen die Stadtverkehre ein. Zum einen sind hier in der Gestaltung des Angebotes die ortsspezifischen Besonderheiten (Binnenverkehre, Saisonnachfrage, Ladenöffnungszeiten, etc.)
zu berücksichtigen, zum anderen ergeben sich ggf. bei den Komponenten Fahrzeuge und ÖPNV-Marketing
spezielle Anforderungen. Daher -aber auch wegen der örtlichen Aufgabenträgerschaft- wird der Stadtverkehr Bad Oldesloe eigenständig betrachtet, im Wettbewerb aber als einzelnes Los im Verbund mit dem
Teilnetz Bad Oldesloe und dem Regionalen Grundnetz ausgeschrieben, um hier mögliche Synergien auszunutzen.
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Gebietsübergreifende Linien, die über einzelne Teilnetze hinausgehen, werden zunächst demjenigen Netz
zugeordnet, in dem der längste Streckenabschnitt liegt. Eine besondere Problematik liegt bei den kreisübergreifenden Linien vor, die sich in der Zuständigkeit mehrerer AT befinden. Diese werden zunächst
dem AT zugeordnet, auf dessen Territorium die überwiegende Leistung erbracht wird. Über sogenannte
Finanzausgleichsverträge wird der Ausgleich der Finanzmittel unter den AT geregelt.
Veränderungen im Liniennetz
Linien, die zwischenzeitlich neu eingerichtet werden, sind zunächst demjenigen Teilnetz zuzuordnen, in das
sie im Hinblick auf die verkehrliche Integration bzw. territoriale Zuordnung am sinnvollsten einzubinden sind.
Die Genehmigungslaufzeiten sind dem jeweiligen Teilnetz anzupassen. Bei Linienverlängerungen oder Veränderungen des Linienweges vorhandener Linien gelten in der Regel die Genehmigungslaufzeiten der ursprünglichen Linie. Die Konzessionslaufzeiten der einzelnen Linien sind Anhang 3 zu entnehmen.
Bestehen keine verkehrlichen Verflechtungen und Verknüpfungen mit bestehenden Teilnetzen bzw. Linienbündeln, so ist das Teilnetz maßgebend, in dem der größte Anteil der Betriebsleistung (Fahrplankilometer)
erbracht wird. Eine Herauslösung von Linien aus den Teilnetzen oder eine Neueinrichtung von Linien ohne
Integration in ein Teilnetz ist nicht möglich.
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Bild 7-2: Grobe räumliche Abgrenzung der Teilnetze für den Kreis Stormarn
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7.3 Qualitäts-Management
Ein Kennzahlen-gestütztes Qualitäts- und Effizienz-Monitoring ist für Aufgabenträger wie für Verkehrsunternehmen ein zentrales Instrument, um eine an den Ressourcen und den Marktbedingungen ausgerichtete
ÖPNV-Gestaltung vornehmen zu können und den rechtlichen Anforderung an eine transparente Finanzierung des ÖPNV-Angebotes zu genügen.
Der HVV hat in den letzten Jahren für das Verbundgebiet ein Qualitäts-Management aufgebaut. Ein systematisiertes Qualitäts-Management ist auch ohne Bonus-Malus-Regelungen ein wichtiges Instrument, die
„Marktnähe“ und Wirtschaftlichkeit des ÖPNV-Angebotes sowie die Einhaltung der Qualitätsvereinbarungen
durch die Verkehrsunternehmen zu überprüfen
Ab 2008 sind alle Teilnetze im Kreis Stormarn finanzwirksam in das Qualitätsmanagement des HVV aufgenommen und Bestandteil der vertraglichen Abrechnung mit den Verkehrsunternehmen. Das auf dem „Bonus-Malus-System“ beruhende Qualitätsmanagement baut auf den in den Verträgen festgelegten Qualitätsstandards auf und enthält Qualitätsmessungen, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden:

Befragungen zur Kundenzufriedenheit,

Mystery-shopping,

Messungen / Befragungen zur Pünktlichkeit.
Für die Bewertung der Qualitätsmessergebnisse werden Zielwerte bzw. Zielmargen zugrunde gelegt, bei
deren Unterschreiten sich ein Malus, beim Überschreiten ein Bonus ergibt. Die Verkehrsunternehmen unterliegen Berichtspflichten, die ebenfalls in den Verkehrsverträgen festgelegt sind. Der HVV stellt die Ergebnisse der Qualitätsmessungen den Verkehrsunternehmen zeitnah zur Verfügung.
Das Qualitätsmanagement wird durch einen Qualitätsarbeitskreis begleitet, in dessen Rahmen die Qualitätsmessungen bewertet und ggf. Maßnahmen zur Abstellung von Mängeln und zur Anpassung der Messverfahren abgestimmt werden.
Die Finanzierung des Qualitätsmanagement erfolgt durch den HVV und die Verkehrsunternehmen.
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7.4 Maßnahmen- und Finanzplanung
In der umseitigen Übersicht sind die im Entwicklungskonzept vorgesehenen Projekte und Maßnahmen mit
einer Kostenschätzung und dem Realisierungs-Zeitrahmen hinterlegt. Darüber hinaus werden die Finanzierungsquellen benannt, wobei die genaue Aufteilung bzw. Zuscheidung der Finanzmittel in der jährlich fortzuschreibenden Finanzierungsplanung erfolgt. Die Finanzierung des ÖPNV-Angebotes wird auch künftig durch
wettbewerbliche Vergaben und leistungsorientierte Verkehrsverträge zwischen dem Aufgabenträger und den
Verkehrsunternehmen geregelt.
Aufgrund der weiter angespannten Haushaltslage im Kreis Stormarn sind die ÖPNV-Mittel begrenzt, so dass
eine Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen generell unter Finanzierungsvorbehalt zu sehen ist und nur
stufenweise erfolgen kann. Nach der Kommunalisierung der ÖPNV-Landesmittel ist der Finanzierungsrahmen deutlich transparenter geworden und schafft Handlungsspielräume in der Mittelverwendung, die der
Kreis Stormarn auch weiterhin konsequent nutzen wird.
Einnahmen in EUR
Zuweisung des Landes (Kommunalisierung, ÖRV)
Ausgaben in EUR
ca. 8.780.000
Zuweisung Städte / Gemeinden
ca. 185.000
Eigenanteil Kreis Stormarn
ca. 3.194.000
Summe
ca. 12.159.000
Finanzierung HVV-Altgebiet
ca. 8.720.000
Finanzierung HVV-Erweiterungsgebiet
ca. 2.800.000
Finanzierung AST
ca. 425.000
Finanzierung Tarif, Regiekosten, sonstiges
ca. 214.000
Summe
ca. 12.159.000
Bild 7-3: Budgetplanung für die ÖPNV-Finanzierung 2011
ENTWURF
104
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Maßnahme / Projekt
Kostenschätzung
in EUR / Jahr
Umsetzungszeitraum
Finanzierung
Kostenneutral
Fahrplanwechsel
2010 / 2011
Entfällt
ÖPNV-Konzept
Stadt Reinbek
> 100.000
Fahrplanwechsel
2011 / 2012
Kreis,
Stadt Reinbek
Neuordnung im Bereich Tangstedt
< 25.000
2011 / 2012
Kreis
Neuordnung des Stadtverkehrs
Bad Oldesloe
Kostenneutral
Fahrplanwechsel
2011 / 2012
Stadt Bad Oldesloe
Ausbau des Einsatzes
alternativer Bedienungsformen
50 – 100.000
Fortlaufend
ab 2011
Kreis
Studie einmalig
< 25.000
Ab 2013
Kreis,
VU
Weiterer Ausbau hochwertiger
Verbindungen im regionalen Grundnetz
> 100.000
Nach 2013
Kreis,
Nachbarkreise
Optimierung der Anschlusskoordination
Bus-Bahn und Bus-Bus
50 – 100.000
Ab 2013
Kreis
> 100.000
2014
Kreis,
Stadt Ahrensburg
Verbesserung der Anbindung
von Siedlungsgebieten
50 – 100.000
Fortlaufend
ab 2011
Kreis
Ausbau der ÖPNV-Beschleunigung
durch LSA-Beeinflussung
50 - 100.000
Nach 2012
Kreis
GVFG, VU
Offen
Offen
./.
50 – 100.000
Fortlaufend
ab 2010
Kreis, HVV,
Kommunen, GVFG
< 25.000
Fortlaufend
ab 2010
Kreis,
HVV
Ausbau Verbindung Ratzeburg Bad Oldesloe
Einsatz von Buszügen auf
ausgewählten Linien
Weiterentwicklung des Stadtverkehrs
Ahrensburg
Berücksichtigung umweltfreundlicher
Fahrzeugantriebe
Ausbau Bushaltestellen und Anpassung
an den HVV-Standard
ÖPNV-Marketing und Anpassung Fahrgastinformation an HVV-Standard
nur Kreis Stormarn
Bild 7-4: Maßnahmenumsetzung im Busverkehrsystem ab 2011
ENTWURF
105
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Literatur
BSL Management Consultants
Kurzgutachten „Organisation des ÖPNV in Schleswig-Holstein“; Berlin 2009
Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein:
Einwohnerentwicklung bis 2025 im Kreis Stormarn
Abteilung Landesplanung und Vermessungswesen, Kiel o. Jahr
Kreis Stormarn:
Zweiter Regionaler Nahverkehrsplan 2003-2007
Kreis Stormarn:
Stellungnahme des Kreises Stormarn zum 3. Landesweiten Nahverkehrsplan,
Kreis Stormarn
Schulentwicklungsplan 2008/2009
Kreis Stormarn:
Zwischenbericht zum Anruf-Sammel-Taxi im Kreis Stormarn 2006
LVS Schleswig-Holstein Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH:
LNVP 2008-2012, Landesweiter Nahverkehrsplan für den Schienenpersonennahverkehr
in Schleswig-Holstein, Kiel 2008
Metropolregion Hamburg:
Gemeinsames Datenprofil der Hamburger Randkreise 2007
Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein:
Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2009 (Entwurf), Kiel 2009
Omniphon:
Landesweite Marktforschung 2008 in Schleswig-Holstein, Leipzig 2009
Sieber, Niklas und Walther, Christoph:
Wirtschaftlichkeit alternativer Bedienungsformen, Internationales Verkehrswesen 9/2002
Daten zum ÖPNV und zu den Schülerverkehrsverflechtungen wurden außerdem bereitgestellt vom Kreis
Stormarn, Fachdienst Planung und Verkehr und von der HVV GmbH.
ENTWURF
106
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Anhang 1
Strukturdaten 2010
ENTWURF
107
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Kommune
Städte
EinEinEW
EinEinwohner wohner weiblich wohner 0-17 J. wohner > 60 J.
gesamt weiblich %-Anteil 0-17 J. %-Anteil > 60 J. %-Anteil
PKW
Anzahl
PKW
je 1000
EW
120.323
62.459
51,9
21.664
18,0
33.611
27,9
65.359
543
Ahrensburg
30.907
16.313
52,8
5.492
17,8
9.319
30,2
17.442
564
Bad Oldesloe
24.145
12.532
51,9
4.585
19,0
6.016
24,9
12.167
504
Bargteheide
14.882
7.745
52,0
3.005
20,2
3.562
23,9
7.848
527
Glinde
16.183
8.353
51,6
2.573
15,9
4.660
28,8
8.722
539
Reinbek
25.671
13.167
51,3
4.274
16,6
7.938
30,9
14.613
569
Reinfeld
8.535
4.349
51,0
1.735
20,3
2.116
24,8
4.567
535
38.832
20.094
51,7
6.406
16,5
12.313
31,7
22.986
592
9.313
4.733
50,8
1.706
18,3
2.780
29,9
5.364
576
12.375
6.296
50,9
2.033
16,4
3.584
29,0
7.745
626
Amtsfreie Kommunen
Ammersbek
Barsbüttel
Groß Hansdorf
8.980
4.867
54,2
1.510
16,8
3.215
35,8
4.707
524
Oststeinbek
8.164
4.198
51,4
1.157
14,2
2.734
33,5
5.170
633
10.326
5.094
49,3
2.215
21,5
2.127
20,6
6.284
609
Badendorf
799
392
49,1
143
17,9
207
25,9
526
658
Barnitz
830
399
48,1
177
21,3
178
21,4
512
617
Feldhorst
602
295
49,0
142
23,6
100
16,6
367
610
Amt Nordstormarn
Hamberge
1.392
687
49,4
284
20,4
344
24,7
889
639
Heidekamp
474
240
50,6
111
23,4
89
18,8
278
586
Heilshoop
600
305
50,8
123
20,5
138
23,0
362
603
Klein Wesenberg
781
406
52,0
166
21,3
148
19,0
416
533
Mönkhagen
623
317
50,9
116
18,6
129
20,7
407
653
Rehhorst
Wesenberg
Westerau
Zarpen
709
340
48,0
166
23,4
142
20,0
393
554
1.227
592
48,2
321
26,2
148
12,1
750
611
778
391
50,3
165
21,2
158
20,3
476
612
1.511
730
48,3
301
19,9
346
22,9
908
601
10.901
5.349
49,1
2.176
20,0
2.378
21,8
6.607
606
Grabau
808
403
49,9
162
20,0
199
24,6
486
601
Lasbek
1.203
583
48,5
237
19,7
259
21,5
742
617
775
383
49,4
154
19,9
167
21,5
470
606
Neritz
328
171
52,1
50
15,2
90
27,4
213
649
Pölitz
1.183
562
47,5
201
17,0
276
23,3
630
533
Rethwisch
1.043
497
47,7
218
20,9
222
21,3
648
621
Rümpel
1.305
653
50,0
263
20,2
261
20,0
744
570
Steinburg
2.512
1.252
49,8
506
20,1
567
22,6
1.634
650
Travenbrück
1.744
845
48,5
385
22,1
337
19,3
1.040
596
Amt Bad Oldesloe-Land
Meddewade
ENTWURF
108
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Kommune
Amt Bargteheide-Land
Bargfeld-Stegen
Einwohner
gesamt
EinEW
EinEinwohner weiblich wohner 0-17 J. wohner > 60 J.
weiblich %-Anteil 0-17 J. %-Anteil > 60 J. %-Anteil
PKW
je 1000
EW
PKW
Anzahl
13.960
6.959
49,8
3.002
21,5
3.021
21,6
7.933
568
2.892
1.440
49,8
656
22,7
648
22,4
1.584
548
Delingsdorf
2.191
1.080
49,3
578
26,4
325
14,8
1.104
504
Elmenhorst
2.486
1.257
50,6
483
19,4
537
21,6
1.457
586
Hammoor
1.187
591
49,8
248
20,9
238
20,1
682
575
Jersbek
1.784
887
49,7
345
19,3
505
28,3
1.004
563
Nienwohld
472
236
50,0
97
20,6
98
20,8
281
595
Todendorf
1.073
536
50,0
197
18,4
247
23,0
694
647
Tremsbüttel
1.875
932
49,7
398
21,2
423
22,6
1.127
601
Amt Trittau
17.164
8.830
51,4
3.092
18,0
4.570
26,6
10.441
608
Grande
673
346
51,4
93
13,8
195
29,0
398
591
Grönwohld
1.331
668
50,2
218
16,4
383
28,8
785
590
Großensee
1.727
855
49,5
282
16,3
483
28,0
1.070
620
488
238
48,8
77
15,8
106
21,7
283
580
51
27
52,9
7
13,7
18
35,3
39
765
341
176
51,6
49
14,4
95
27,9
242
710
Lütjensee
3.222
1.734
53,8
638
19,8
858
26,6
1.883
584
Rausdorf
235
122
51,9
28
11,9
52
22,1
174
740
Trittau
7.661
3.964
51,7
1.433
18,7
2.001
26,1
4.710
615
Witzhave
1.435
700
48,8
267
18,6
379
26,4
857
597
Amt Siek
9.409
4.735
50,3
1.861
19,8
2.555
27,2
6.388
679
Hamfelde
Hohenfelde
Köthel
Braak
783
388
49,6
139
17,8
211
26,9
617
788
Brunsbek
1.619
823
50,8
333
20,6
426
26,3
1.051
649
Hoisdorf
3.418
1.739
50,9
685
20,0
1.009
29,5
2.050
600
Siek
2.037
1.008
49,5
409
20,1
476
23,4
1.474
724
Stapelfeld
1.552
777
50,1
295
19,0
433
27,9
1.196
771
Amt Itzstedt (SE)
6.345
3.178
50,1
1.102
17,4
1.860
29,3
3.953
623
6.345
3.178
50,1
1.102
17,4
1.860
29,3
3.953
623
227.260
116.698
51,3
41.518
18,3
62.435
27,5
129.951
572
Tangstedt
Kreis Stormarn
Quellen: Kreis Stormarn 2010, Kraftfahrt-Bundesamt 2010
ENTWURF
109
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Anhang 2
Schulstandorte und Schulstatistik im Schuljahr 2009/2010
ENTWURF
110
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Verteilung der Schüler auf Schulstandorte
ENTWURF
111
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Ort / Gemeinde /
Amt
Schulart Name der Schule
SchülerSchulträger
anzahl
Ahrensburg
GS
Grundschule Am Aalfang
268
Stadt Ahrensburg
Ahrensburg
GS
Grundschule Am Hagen
335
Stadt Ahrensburg
Ahrensburg
GS
Grundschule Am Reesenbüttel
444
Stadt Ahrensburg
Ahrensburg
GS
Grundschule Am Schloss
306
Stadt Ahrensburg
Ahrensburg
FÖ
Fritz-Reuter-Schule
37
Stadt Ahrensburg
Ahrensburg
RS+GYM Schulzentrum Am Heimgarten
1269
Stadt Ahrensburg
Ahrensburg
GYM
Stormarnschule
799
Stadt Ahrensburg
Ahrensburg
GEM+
Selma-Lagerlöf-Gemeinschaftsschule
640
Stadt Ahrensburg
Ahrensburg
GEM
Gemeinschaftsschule Ahrensburg
634
Stadt Ahrensburg
Ahrensburg
BS
Berufliche Schule Kreis Stormarn in Ahrensburg
2180
Kreis Stormarn
Ahrensburg
FÖ
Woldenhorn Schule
127
Stadt Ahrensburg
Bargeteihe Stadt
GEM+
Anne-Frank Schule
627
Stadt Bargteheide
Bargeteihe Stadt
FÖ
Albert-Schweitzer Schule
62
Stadt Bargteheide
Bargeteihe Stadt
GEM
Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinschaftsschule
731
Stadt Bargteheide
Bargeteihe Stadt
GS+HS
Emil-Nolde-Schule
429
Stadt Bargteheide
Bargeteihe Stadt
GS
Carl-Orff-Schule
380
Stadt Bargteheide
Bargeteihe Stadt
GYM
Gymnasium Eckhorst
765
Stadt Bargteheide
Bargeteihe Stadt
GYM
Kopernikus Gymnasium
817
Stadt Bargteheide
Bargeteide Land
GS+HS
Johannes-Gutenberg-Schule
592
Amt Bargteheide-Land
Bargeteide Land
GS
Grundschule Hoisbüttel
203
Gemeinde Ammersbek
Bargeteide Land
GS
GS Alte Alster, Bargfeld-Stegen
222
Amt Bargteheide-Land
Bargeteide Land
GS
Grundschule Bünningstedt
164
Gemeinde Ammersbek
Bargeteide Land
GS
Grundschule Mollhagen/Steinburg
266
Amt Bad Oldesloe-Land
Barsbüttel
GEM+
Erich-Kästner-Schule
637
Gemeinde Barsbüttel
Barsbüttel
GS
Grundschule Barsbüttel
284
Gemeinde Barsbüttel
Barsbüttel
GS
Grundschule Willinghusen
182
Gemeinde Barsbüttel
Glinde
GS
Grundschule Tannenweg
341
Stadt Glinde
Glinde
GS
Grundschule Wiesenfeld
232
Stadt Glinde
Glinde
FÖ
Wilhelm-Busch-Schule
38
Stadt Glinde
Glinde
RS+HS
Sönke-Nissen-Schule
523
Stadt Glinde
Glinde
GEM+
Wiesenfeld Gemeinschaftsschule Glinde
702
Stadt Glinde
Glinde
GYM
Gymnasium Glinde
731
Stadt Glinde
Glinde
GS
Grundschule Oststeinbek
243
Stadt Glinde
Großhansdorf
GS
Grundschule Wöhrendamm
272
Gemeinde Großhansdorf
Großhansdorf
GS+HS
Grund- und Hauptschule Großhansdorf
151
Gemeinde Großhansdorf
Großhansdorf
GEM
Friedrich-Junge-Schule
369
Gemeinde Großhansdorf
Großhansdorf
GYM
Emil-von-Behring-Gymnasium
911
Gemeinde Großhansdorf
Lütjensee
GS
Grundschule Lütjensee
229
Amt Trittau
Nordstormarn
GS+HS
Dörfergemeinschaftsschule Zarpen
238
Amt Nordstormarn
Nordstormarn
GS
Grundschule Hamberge
86
Amt Nordstormarn
ENTWURF
112
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Ort / Gemeinde /
Amt
Schulart Name der Schule
SchülerSchulträger
anzahl
Bad Oldesloe
GS+HS
Klaus-Groth-Schule
Bad Oldesloe
GEM
Theodor-Storm-Schule
774
Stadt Bad Oldesloe
Bad Oldesloe
GS
Stadtschule
464
Stadt Bad Oldesloe
Bad Oldesloe
FÖ
Schule am Kurpark
61
Stadt Bad Oldesloe
Bad Oldesloe
GYM
Theodor-Mommsen-Gymnasium
1340
Stadt Bad Oldesloe
Bad Oldesloe
GEM+
Ida-Ehre-Schule
870
Stadt Bad Oldesloe
Bad Oldesloe
BS
Berufliche Schule Kreis Stormarn in Bad Oldesloe
1486
Kreis Stormarn
Bad Oldesloe
GS
Grundschule West
237
Stadt Bad Oldesloe
Bad Oldesloe-Land
GEM
Schule am Masurenweg
768
Amt Bad Oldesloe-Land
Reinbek
GS
Grundschule Mühlenredder
277
Stadt Reinbek
Reinbek
GS
Grundschule Klosterbergen
243
Stadt Reinbek
377
Stadt Bad Oldesloe
Reinbek
GS
Grundschule Schönningstedt
147
Stadt Reinbek
Reinbek
GS+HS
Gertrud-Lege-Schule
326
Stadt Reinbek
Reinbek
GEM
Gemeinschaftsschule Schulzentrum Mühlenredder
341
Stadt Reinbek
Reinbek
GYM
Sachsenwald-Gymnasium
1042
Stadt Reinbek
Reinbek
FÖ
Amalie-Sieveking-Schule
24
Stadt Reinbek
Reinfeld
GS
Matthias-Claudius-Schule
566
Stadt Reinfeld
Reinfeld
RS+HS
Joachim-Mähl-Schule
97
Stadt Reinfeld
Reinfeld
GEM+
Kooperative Gemeinschaftsschule Imanuel-Kant
849
Stadt Reinfeld
Reinfeld
FÖ
Erich-Kästner-Schule
34
Stadt Reinfeld
Siek
GS
Grundschule Hoisdorf
178
Amt Siek
Siek
GS
Grundschule Stapelfeld
167
Amt Siek
Tangstedt
GS
Grundschule Tangstedt (Dorfstraße)
240
Amt Itzstedt
Trittau
GEM
Hahnheide-Schule Trittau
533
Gemeinde Trittau
Trittau
GS
Grundschule Trittau
474
Gemeinde Trittau
Trittau
FÖ
Campeschule
0
Gemeinde Trittau
Trittau
GYM
Gymnasium Trittau
980
Gemeinde Trittau
Trittau
GS
Grundschule Grönwohld
82
Amt Trittau
Quelle: http://schulportraets.schleswig-holstein.de/portal/startseite/
Stand 2009/2010
Legende Schulart:
GS = Grundschule
HS = Hauptschule
RS = Realschule
GEM = Gemeinschaftsschule
GEM+ = Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe
GYM = Gymnasium
IGS = Integrierte Gesamtschule (künftig Gemeinschaftsschule)
FÖ = Förderschule
BS = Berufsschule
ENTWURF
113
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Anhang 3
Zuordnung der Buslinien zu den Teilnetzen ab 2011
ENTWURF
114
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Grundnetz
Linie
8110
8120
8125
8130
8132
8140
8151
8160
Linienweg
Bad Oldesloe - Bargeteide - Ahrensburg
Bad Oldesloe - Lasbek - Trittau
Bad Oldesloe - Barnitz - Klein Wesenberg
Lübeck - Klein Wesenberg - Reinfeld
Bad Oldesloe - Reinfeld - Stubbendorf
Bad Oldesloe - Bargfeld-Stegen - Kayhude
Lübeck - Zarpen - Heilshoop - Willendorf
Bad Oldesloe - Westerau - Kastorf
Teilnetz Bad Oldesloe
Linie
8121
8122
8126
8127
8128
8129
8142
8145
8146
Linienweg
Bad Oldesloe - Rümpel - Bad Oldesloe
Bad Oldesloe - Pölitz - Bad Oldesloe
Bad Oldesloe - Meddewade - Westerau
Todendorf - Stubben - Westerau
Bad Oldesloe - Westerau - Kastorf
AST Bad Oldesloe-Umland (5 AST-Verkehre)
Bad Oldesloe - Tralau - Bad Oldesloe
Bad Oldesloe - Sühlen
Bad Oldesloe - Poggensee - Seefeld - Bad Oldesloe
Stadtverkehr Bad Oldesloe
Linie
8101
8102
8103
8104
8109
Linienweg
Hagenstraße - Bf. Bad Oldesloe - Hagenstraße (Linie 1)
Hagenstraße - Bf. Bad Oldesloe - Hagenstraße (Linie 2)
Bf. Bad Oldesloe - Klinikum - Bf. Bad Oldesloe (Linie 3)
Bf. Bad Oldesloe - Diakonie - Bf. Bad Oldesloe (Linie 4)
AST Stadtverkehr + Ortsteile OD (5 AST-Verkehre)
Teilnetz Bargteheide
Linie
8111
8113
8114
8115
8116
8117
8118
8119
Linienweg
Bargteheide - Jersbek - Bargfeld-Stregen
Bargteheide, MArkt - Timmerhorn - U Hoisbüttel
Bargteheide - Elmenhorst - Bargfeld-Stegen
Bargteheide - Lasbek - Bad Oldesloe
Bargteheide - Tremsbüttel - Sattenfelde
Bargfeld-Stegen - Bargfeld-Rögen
Bargteheide - Delingsdorf
AST Bargteheide-Umland (6 AST-Verkehre)
Teilnetz Reinfeld
Linie
8131
8133
8134
8136
8139
Linienweg
Reinfeld - Zarpen - Mönkhagen - Lübeck
Reinfeld - Steinfeld - Barnitz - Reinfeld
Reinfeld - Wesenberg - Westerau
Reinfeld - Zarpen - Ratzbek
AST Reinfeld-Umland/Stadt (6 AST-Verkehre)
ENTWURF
115
Konzession
von….
….bis
01.01.06 11.12.11
01.01.06 11.12.11
01.01.06 11.12.11
01.01.06 11.12.11
01.01.06 11.12.11
01.01.06 11.12.11
01.01.06 11.12.11
01.01.06 11.12.11
Fahrperioden
Betreiber Schule Ferien Sa
Autokraft



Autokraft



Autokraft



Autokraft



Autokraft



Autokraft



Autokraft



Autokraft



Konzession
von….
….bis
01.01.06 11.12.11
01.01.06 11.12.11
01.01.06 11.12.11
01.01.06 11.12.11
01.01.06 11.12.11
01.01.06 11.12.11
01.01.06 11.12.11
01.01.06 11.12.11
01.01.06 11.12.11
Fahrperioden
Betreiber Schule Ferien Sa
Autokraft

Autokraft

Autokraft



Autokraft



Autokraft

Autokraft



Autokraft

Autokraft

Autokraft

Konzession
von….
….bis
01.01.06 31.07.11
01.01.06 31.07.11
01.01.06 31.07.11
01.01.06 31.07.11
07.12.06 31.07.11
Fahrperioden
Betreiber Schule Ferien Sa
Autokraft



Autokraft



Autokraft



Autokraft


Autokraft



Konzession
von….
….bis
14.12.08 13.12.13
14.12.08 13.12.13
14.12.08 13.12.13
14.12.08 13.12.13
14.12.08 13.12.13
14.12.08 13.12.13
14.12.08 13.12.13
14.12.08 13.12.13
Fahrperioden
Betreiber Schule Ferien Sa
Autokraft

Autokraft

Autokraft

Autokraft

Autokraft

Autokraft

Autokraft

Autokraft



Konzession
von….
….bis
14.12.08 13.12.13
14.12.08 13.12.13
14.12.08 13.12.13
14.12.08 13.12.13
14.12.08 13.12.13
Fahrperioden
Betreiber Schule Ferien Sa
Dahmetal

Dahmetal

Dahmetal

Dahmetal

Dahmetal


So


So
So

So
So
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Teilnetz OD1 Ahrensburg
Linie Linienweg
169
268
269
469
476
568
569
576
627
648
658
769
776
8112
E 69
Bf. Ahrensburg - Gewerbegebiet Nord - Bf. Ahrensburg
Bf. Ahrensburg - Dänenweg - Bf. Ahrensburg
Bf. Ahrensburg - U Ahrensburg Ost - Am Kratt
Bf. Gartenholz - Gewerbegebiet Nord - Bf. Gartenholz
Bf. Ahrensburg - U Hoisbüttel - Bergstedt
Bf. Ahrensburg - Am Haidschlag - Bf. Ahrensburg
Ahrensburg, Gartenholz - U Ahr. West - Schulzentrum
Bf. Ahrensburg - Siedlung Steinkamp - U Ahr. West
S Poppenbüttel - Bergstedt - Bargteheide
U Berne - Gartenholz - U Ahrensburg-West
Bf. Ahrensburg - U Großhansdorf - Hoisdorf - Siek
Ahrensburger Schulen - Wulfsdorf - Ahr., Dänenweg
Ahrensburger Schulen - Bünningstedt - Hoisbüttel
Bf. Bargteheide - Bergstedt - S Poppenbüttel
Ahrensburg - Ahrensburger Redder - Siek
Teilnetz OD2 Trittau
Linie
364
369
464
465
564
764
765
833
Linienweg
Rahlstedt - Lütjensee - Trittau - Basthorst (RZ)
Ahrensburg - Lütjensee - Trittau
Großensee - Lütjensee - Trittau
Großensee - Grönwohld - Trittau
Trittau, SZ - Köthel - Nusse
SZ Schmalenbeck - Lütjensee/Sieker Berg - Hoisdodrf
Trittau, Rausdorfer Straße - Trittau, SZ
Köthel - Hohenfelde (AST Trittau-Umland)
Teilnetz OD3 Reinbek
Linie
136
137
236
237
336
337
437
537
649
737
837
Fahrperioden
Betreiber Schule Ferien Sa
Autokraft



Autokraft



Autokraft

Autokraft

Autokraft

Autokraft

Autokraft

Autokraft



Fahrperioden
Konzession
von….
….bis
Betreiber Schule Ferien Sa
01.10.06 30.09.14
VHH



01.10.06 30.09.14
VHH



01.06.07 31.05.15
VHH



01.10.06 30.09.14
VHH



01.10.06 31.05.15
VHH

Linienweg
U Billstedt - Glinde - Neuschönningstedt
U Billstedt - Oststeinbek - U Mümmelmannsberg
U Steinfurther Allee - Glinde - Trittau
U Billstedt - Neuschönningstedt - Glinde
Glinder Schulen - Witzhave - Trittau, Schulzentrum
ENTWURF
Konzession
von….
….bis
12.08.07 04.08.12
12.08.07 04.08.12
12.08.07 04.08.12
12.08.07 04.08.12
12.08.07 04.08.12
12.08.07 04.08.12
12.08.07 04.08.12
12.08.07 04.08.12
Konzession
Fahrperioden
von….
….bis
Betreiber Schule Ferien Sa
01.10.06 10.12.11
VHH



01.10.06 10.12.11
VHH



01.10.07 10.12.11
VHH



01.10.06 10.12.11
VHH



10.12.06 10.12.11
VHH

01.01.07 10.12.11
VHH

01.06.08 10.12.11
VHH


01.08.07 10.12.11
VHH

01.10.07 10.12.11
VHH

01.10.06 10.12.11
VHH

10.12.06 10.12.11
VHH



Linienweg
Bergedorf - S Reinbek
Barsbüttel - Glinde - Bergedorf
S Reinbek - Neuschönningstedt - Sachsenwaldau
U Steinfurther Allee - Glinde - S Reinbek
IGS Glinde - Krabbenkamp
Schulen Barsbüttel - Stapelfeld - Trittau
Ahrensburg - Siek - Glinde
Stapelfeld - SZ Schmalenbeck
Bf. Bergedorf - S Reinbek
Barsbüttel - Glinder Schulen
AST Brunsbek
Teilnetz OD6 Glinde / Oststeinbek
Linie
11
233
333
619
733
Konzession
Fahrperioden
Betreiber Schule Ferien Sa
von….
….bis


14.12.08 13.12.13
VHH
14.12.08 13.12.13
VHH



14.12.08 13.12.13
VHH



13.12.13
VHH


14.12.08 13.12.13
VHH



14.12.08 13.12.13
VHH



14.12.08 13.12.13
VHH



14.12.08 13.12.13
VHH



01.10.06 31.05.15
HHA

14.12.08 13.12.13
VHH

14.12.08 13.12.13
VHH

14.12.08 13.12.13
VHH

14.12.08 13.12.13
VHH

14.12.08 13.12.13
VHH



14.12.08 13.12.13
VHH


116
So










So


So





So




urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Teilnetz SE1
Fahrperioden
Konzession
Betreiber Schule Ferien Sa
von….
….bis
01.08.08 31.07.16
VHH



01.08.08 31.07.16
VHH


01.08.08 31.07.16
VHH

Linie Linienweg
378
478
578
U Garstedt - Tangstedt - U Norderstedt-Mitte
Kayhude - Rade - Tangstedt/Duvenstedt
Tangstedt - Wilstedt - Norderstedt, SZ-Süd
Kreis Segeberg
Linie Linienweg
7141 Bad Oldesloe - Borstel - A Henstdt-Ulzburg
Teilnetz RZ5
Linie Linienweg
235 S Nettelnburg - S Reinbek
Teilnetz "Dahmetal" (RZ)
Linie
8720
8723
8724
8725
8730
8740
Linienweg
Lübeck - Kastorf - Sandesneben - Linau - Trittau
Klinkrade - Sirksfelde - Trittau
Siebenbäumen - Schönberg - Trittau
Klinkrade - Sandesneben - Mollhagen - Bargteheide
Ratzeburg - Nusse - Sandesneben - Ahrensburg
Kastorf - Ratzeburg (Anschluss 8128 in Herzgt. Lg.)
Teilnetz "Autokraft" (RZ)
Linie
8880
8820
8882
8883
Linienweg
Schwarzenbek - Trittau
Krabbenkamp - Aumühle - Dassend.- Geesthacht
Grande - Hamfelde - Kuddewörde / Grande
Kasseburg - Kuddewörde - Aumühle
Ohne Teilnetz
Linie
263
362
462
628
Linienweg
U Wandsbek, Markt - Barsbüttel - Stapelfeld
Rahlstedt - Großlohe - Stapelfeld
Bf. Rahlstedt - Gewerbepark Merkur - Braaker Grund
Jenfeld - Barsbüttel
ENTWURF
117
So

Fahrperioden
Konzession
von….
….bis
Betreiber Schule Ferien Sa
01.08.08 31.07.16 VHH/PVG



So
Fahrperioden
Konzession
von….
….bis
Betreiber Schule Ferien Sa
01.10.04 30.09.12
VHH



So
Konzession
von….
….bis
01.09.09 31.08.17
01.09.09 31.08.17
01.09.09 31.08.17
01.09.09 31.08.17
01.09.09 31.08.17
01.09.09 31.08.17
Fahrperioden
Betreiber Schule Ferien Sa
Dahmetal



Dahmetal

Dahmetal

Dahmetal

Dahmetal



Dahmetal


Konzession
von….
….bis
01.01.11 12.12.20
01.01.11 12.12.20
01.01.11 12.12.20
01.01.11 12.12.20
Fahrperioden
Betreiber Schule Ferien Sa
Autokraft


Autokraft


Autokraft

Autokraft


Konzession
Fahrperioden
von….
….bis
Betreiber Schule Ferien Sa
01.11.06 31.10.14
HHA



14.01.02 31.01.10
HHA



01.10.08 31.09.16
VHH



01.06.07 31.05.15
HHA


So


So
So




urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Anhang 4
Verkehrsangebot der Buslinien Fahrplan 2009/2010
ENTWURF
118
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Anzahl Fahrten (beide Fahrtrichtungen)
Linie
11
136
137
169
233
235
236
237
263
268
269
333
336
337
362
364
369
378
437
462
464
465
469
476
478
537
564
568
569
576
578
619
627
628
648
649
658
733
737
764
765
769
776
833
837
8112
E 69
Mo-Fr
Linienweg
U Billstedt - Glinde - Neuschönningstedt
Bergedorf - S Reinbek
Glinde - Industriegebiet Reinbek - Bf. Bergedorf
Bf. Ahrensburg - Gewerbegebiet Nord - Bf. Ahrensburg
U Billstedt - Oststeinbek - U Mümmelmannsberg
S Nettelnburg - Bf. Bergedorf - Wentorf - S Reinbek
S Reinbek - Neuschönningstedt - Sachsenwaldau
Willinghusen - Glinde - S Reinbek
U Wandsbek, Markt - Barsbüttel - Stapelfeld
Bf. Ahrensburg - Dänenweg - Bf. Ahrensburg
Bf. Ahrensburg - U Ahrensburg Ost - Am Kratt
U Steinfurther Allee - Glinde - Trittau
IGS Glinde - Reinbeker Schulen - Krabbenkamp
Schulen Barsbüttel - Stapelfeld - Trittau
Rahlstedt - Großlohe - Stapelfeld
Rahlstedt - Lütjensee - Trittau - Basthorst (RZ)
Ahrensburg - U Großhansdorf - Lütjensee - Trittau
U Garstedt - Tangstedt - U Norderstedt-Mitte
Ahrensburg - Siek - Glinde
Bf. Rahlstedt - Gewerbepark Merkur - Braaker Grund
Großensee - Lütjensee - Trittau
Großensee - Lütjensee - Grönwohld - Trittau
Bf. Gartenholz - Gewerbegebiet Nord - Bf. Gartenholz
Bf. Ahrensburg - U Hoisbüttel - Bergstedt - Duvenstedt
Kayhude - Rade - Tangstedt/Duvenstedt
Stapelfeld - Schulzentrum Schmalenbeck
Schulzentrum Trittau - Köthel - Nusse ZOB
Bf. Ahrensburg - Am Haidschlag - Bf. Ahrensburg
Schulzentrum Heimgarten - Bf. Ahrensburg - Gartenholz
Bf. Ahrensburg - Siedlung Steinkamp - U Ahrensburg West
Tangstedt - Wilstedt - Norderstedt, Schulzentrum Süd
U Billstedt - Neuschönningstedt - Glinde
S Poppenbüttel - Bergstedt - Bargteheide
Jenfeld - Barsbüttel
U Berne - Gartenholz - U Ahrensburg-West
Bf. Bergedorf - S Reinbek
Bf. Ahrensburg - U Großhansdorf - Hoisdorf - Siek
Glinder Schulen - Witzhave - Trittau, Schulzentrum
Barsbüttel - Glinder Schulen - Reinbeker Schulen
Hoisdorf - Lütjensee - Schmalenbek
Trittau, Rausdorfer Straße - Vorburg - Schulzentrum
Ahrensburger Schulen - Wulfsdorf - Ahrensburg, Dänenwg.
Ahrensburger Schulen - Bünningstedt - Hoisbüttel
Trittau - Köthel - Hohenfelde (AST Trittau-Umland)
AST Brunsbek
Bf. Bargteheide - U Hoisbüttel - S Poppenbüttel
Ahrensburg - Ahrensburger Redder - Siek
Sams-
Sonn-
täglich
Schule
Ferien
tag
tag
198
100
76
33
34
124
70
62
205
5
60
58
0
0
24
67
38
80
13
81
0
0
30
17
8
0
0
4
62
32
0
11
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
30
27
42
14
198
100
76
33
34
124
75
62
205
5
60
61
5
24
24
68
42
80
26
81
4
10
30
21
17
5
6
4
62
32
12
11
0
0
0
0
0
9
8
10
4
20
13
30
27
42
14
198
100
76
33
34
124
70
62
205
5
60
58
0
0
24
67
38
80
15
81
0
0
30
17
8
0
0
4
62
32
0
11
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
30
27
42
14
177
64
28
0
6
92
36
37
145
5
45
38
0
0
35
40
24
68
0
77
0
0
0
14
0
0
0
4
45
26
0
11
2
3
7
5
4
0
0
0
0
0
0
12
0
16
0
156
33
12
0
6
77
32
31
100
5
23
32
0
0
35
36
14
61
0
60
0
0
0
8
0
0
0
4
23
25
0
11
2
3
7
5
4
0
0
0
0
0
0
0
0
12
0
HVV-Altgebiet
ENTWURF
119
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Anzahl Fahrten (beide Fahrtrichtungen)
Linie
7141
8101
8102
8103
8104
8109
8110
8111
8113
8114
8115
8116
8117
8118
8119
8120
8121
8122
8125
8126
8127
8128
8129
8130
8131
8132
8133
8134
8136
8139
8140
8142
8145
8146
8151
8720
8723
8724
8725
8730
8740
8880
8820
8882
8883
Mo-Fr
Sams-
Sonn-
täglich
Schule
Ferien
tag
tag
9
15
13
8
3
51
31
0
0
0
0
0
0
0
90
15
0
0
5
0
0
0
58
10
0
7
0
0
0
66
10
0
0
0
10
25
0
0
0
31
30
16
25
0
2
18
15
14
13
3
51
38
21
14
15
17
15
7
8
90
19
7
9
21
20
20
14
58
25
15
30
6
10
6
66
18
10
15
9
34
28
8
8
25
31
30
16
25
9
10
18
15
14
12
3
55
36
0
0
0
0
0
0
0
90
18
0
0
13
11
12
0
66
20
0
16
0
0
0
66
14
0
0
0
19
27
0
0
0
31
30
16
25
0
6
4
5
6
6
0
62
16
0
0
0
0
0
0
0
58
6
0
0
6
4
4
0
24
6
0
18
0
0
0
0
6
0
0
0
12
7
0
0
0
6
4
0
0
0
0
0
0
0
0
0
70
10
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4
6
0
0
0
6
0
0
0
0
0
Linienweg
Bad Oldesloe - Borstel - A Henstdt-Ulzburg
Hagenstraße - Bf. Bad Oldesloe - Hagenstraße (Linie 1)
Hagenstraße - Bf. Bad Oldesloe - Hagenstraße (Linie 2)
Bf. Bad Oldesloe - Klinikum - Bf. Bad Oldesloe (Linie 3)
Bf. Bad Oldesloe - Diakonie - Bf. Bad Oldesloe (Linie 4)
AST Stadtverkehr + Ortsteile OD
Bad Oldesloe - Bargeteide - Ahrensburg
Bargteheide - Jersbek - Bargfeld-Stregen
Bargteheide - Timmerhorn - Bünningstedt - U Hoisbüttel
Bargteheide - Elmenhorst - Bargfeld-Stegen
Bargteheide - Lasbek - Bad Oldesloe
Bargteheide - Tremsbüttel - Sattenfelde
Bargfeld-Stegen - Bargfeld-Rögen
Bargteheide - Delingsdorf
AST Bargteheide-Umland
Bad Oldesloe - Lasbek - Trittau
Bad Oldesloe - Rümpel - Bad Oldesloe
Bad Oldesloe - Pölitz - Schmachthagen - Bad Oldesloe
Bad Oldesloe - Barnitz - Klein Wesenberg
Bad Oldesloe - Meddewade - Todendorf
Todendorf - Stubben - Westerau
Bad Oldesloe - Westerau - Kastorf
AST Bad Oldesloe-Umland
Lübeck - Klein Wesenberg - Reinfeld
Reinfeld - Zarpen - Mönkhagen - Lübeck
Bad Oldesloe - Havighorst - Reinfeld - Stubbendorf
Reinfeld - Steinfeld - Barnitz - Reinfeld
Reinfeld - Wesenberg - Westerau
Reinfeld - Zarpen - Ratzbek
AST Reinfeld-Umland/Stadt
Bad Oldesloe - Bargfeld-Stegen - Kayhude
Bad Oldesloe - Tralau - Bad Oldesloe
Bad Oldesloe - Schlamersdorf - Sühlen
Bad Oldesloe - Poggensee - Seefeld - Bad Oldesloe
Lübeck - Zarpen - Heilshoop - Willendorf
Lübeck - Kronsforde - Sandesneben - Linau - Trittau
Klinkrade - Sirksfelde - Trittau
Siebenbäumen - Schönberg - Trittau
Klinkrade - Sandesneben - Mollhagen - Bargteheide
Ratzeburg - Nusse - Sandesneben - Ahrensburg
Ratzeburg - Kastorf - Bad Oldesloe
Schwarzenbek - Trittau
Krabbenkamp - Aumühle - Dassendorf - Geesthacht
Grande - Hamfelde - Kuddewörde / Grande
Kasseburg - Kuddewörde - Aumühle
HVV-Erweiterungsgebiet
ENTWURF
120
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Anhang 5
Liniennetzpläne der Stadtverkehre Ahrensburg und Bad Oldesloe
(Fahrplan 2009/2010)
ENTWURF
121
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Stadtverkehrs Ahrensburg
ENTWURF
122
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Stadtverkehr Bad Oldesloe
ENTWURF
123
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Anhang 6
Kurzfassung der HVV-Standards
ENTWURF
124
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Nach den für Verkehrsverträge herangezogenen Anlagen „HVV-Standards Straße“ und
„HVV-Standards Grundlegend“ mit Stand 2008 bestehen folgende Standards
(hier vereinfachte Darstellung nur der Unterschiede).
Der „Großbereich“ entspricht für den Kreis Stormarn in etwas dem HVV-Altgebiet
Standards Grundlegend
Großbereich, mindestens

Funksystem zwischen Fahrer
Umland, mindestens

Fahrkartenkontrollen nicht
Kommunikation zwischen Fahrer und Leitstelle mindestens über
Mobilfunk
und Leitstelle

Umland schulbezogener
Verkehr (sV), mindestens

Einstiegskontrolle durch den Fahrer
nur durch den Fahrer

Aktualisierung fehlender bzw.

Aktualisierung fehlender bzw. veralteter Informationsaushänge
an Haltestellen innerhalb 3 Tagen
veralteter Informationsaushänge an Haltestellen innerhalb 24 Std.
Standards Straße Haltestellen
Großbereich, mindestens

Linienzeile mit Liniennummer
Umland, mindestens

Haltestellenbezogener Fahr-

Tarifaushang an jeder

Haltestelle

Verkehrsnetzplan an allen
Haltestellen mit Unterstand

Angabe nur der
Liniennummer bei
Platzmangel zulässig
Haltestellenbezogener Fahrplanaushang
planaushang


und -verlauf
und -verlauf

Linienzeile mit Liniennummer
Umland schulbezogener
Verkehr (sV), mindestens

Linienbezogener
Fahrplanaushang
Tarifaushang nur an
wichtigen Haltestellen

Kein Tarifaushang
Verkehrsnetzplan nur in be-

Kein Verkehrsnetzplan
sonderen Fällen
(z.B. Stadtverkehre)
ENTWURF
125
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Standards Straße, Fahrzeuge
Großbereich, mindestens

Fahrzeugalter max.
Umland, mindestens

Fahrzeugalter max. 15 Jahre
Umland schulbezogener
Verkehr (sV), mindestens

max. 20 Jahre
15 Jahre

Niederflurfahrzeuge

Niederflurfahrzeuge

Automatische Haltestellenan-

Automatische Haltestellenan-
sage

Haltestelleninnenanzeigen

Klimaanlage

Rußfilter(-Nachrüstung bei äl-
Fahrzeugalter

Hochflurfahrzeuge
sage

Haltestelleninnenanzeigen

Fahrzielanzeige am Heck bei
teren Fahrzeugen)

Videoaufzeichnung

RBL

Dynamische
Fahrgastinformation

Fahrzielanzeige am Heck bei
Fahrzeugen ab Zulassung
Fahrzeugen ab Zulassung
1/2004 sofern technisch mög-
1/2004 sofern technisch mög-
lich
lich

Doppelflügelige Türen

Doppelflügelige Türen hinten

Aufstellplatz für

Aufstellplatz für Kinderwagen
Kinderwagen
ENTWURF
126
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
Anhang 7
Checkliste für barrierefreie Bushaltstellen
ENTWURF
127
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
ENTWURF
128
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
ENTWURF
129
urb a nus
3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015
ENTWURF
130
urb a nus