Untitled - Kreis Stormarn
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3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort des Landrates.................................................................................................................................... 5 Einleitung ......................................................................................................................................................... 6 1. Rahmenbedingungen für die ÖPNV-Gestaltung ..................................................................................... 9 1.1 RECHTLICHER RAHMEN .............................................................................................................................. 9 1.2 LANDESPLANERISCHER RAHMEN .............................................................................................................. 13 1.3 RAUMSTRUKTUR UND VERKEHRSINFRASTRUKTUR ..................................................................................... 15 1.4 STRUKTURDATEN UND ENTWICKLUNGSPERSPEKTIVEN („DEMOGRAFISCHER WANDEL“)................................ 18 1.5 SCHULSTRUKTUR UND AUSWIRKUNGEN DER NEUEN SCHULGESETZGEBUNG ............................................... 23 1.6 VERKEHRSVERFLECHTUNGEN UND ÖPNV-RELEVANTE VERKEHRSZIELE (OHNE SCHULEN) .......................... 25 1.7 ORGANISATORISCHER RAHMEN ................................................................................................................ 28 2. Bilanz des zweiten RNVP......................................................................................................................... 29 3. ÖPNV-Nachfrage und ÖPNV-Marktposition........................................................................................... 34 4. Zielsetzungen und Rahmenstandards für die ÖPNV-Gestaltung........................................................ 37 4.1 ÜBERGEORDNETE ZIELSETZUNGEN FÜR DIE WEITERENTWICKLUNG DES ÖPNV .......................................... 37 4.2 QUALITÄTSSTANDARDS ............................................................................................................................ 39 4.3 BARRIEREFREIER ÖPNV.......................................................................................................................... 51 5. Bestandsanalyse des ÖPNV im Kreis Stormarn ................................................................................... 52 5.1 VERKEHRSTRÄGER UND VERKEHRSUNTERNEHMEN ................................................................................... 52 5.2 LINIEN UND VERKEHRSANGEBOT IM SPNV................................................................................................ 53 5.3 LINIENNETZ UND KONZESSIONEN IM BUSVERKEHR ..................................................................................... 55 5.4 VERKEHRSANGEBOT IM BUSVERKEHR ....................................................................................................... 61 5.5 VERNETZUNG DES ÖPNV-SYSTEMS ......................................................................................................... 64 5.6 TARIFSYSTEM .......................................................................................................................................... 65 5.7 SERVICE UND MARKETING ........................................................................................................................ 69 5.8 FINANZIERUNG DES ÖPNV....................................................................................................................... 70 5.9 BEWERTUNG DES ÖPNV-ANGEBOTES UND ERFÜLLUNG DER RAHMENSTANDARDS ..................................... 71 6. Weiterentwicklung des ÖPNV-Systems ................................................................................................. 78 6.1 SICHERSTELLUNG EINER AUSREICHENDEN BEDIENUNG UND HANDLUNGSFELDER ........................................ 78 6.2 ENTWICKLUNGSKONZEPT FÜR DEN SCHIENENPERSONENNAHVERKEHR (SPNV) .......................................... 80 6.3 WEITERENTWICKLUNG DES BUSVERKEHRSSYSTEMS (SZENARIO „FORTSCHREIBUNG“) ................................ 81 6.4 LÄNGERFRISTIGE PERSPEKTIVEN FÜR DAS ÖPNV-SYSTEM (SZENARIO „OFFENSIVE“)................................. 88 6.5 BUSHALTESTELLEN .................................................................................................................................. 92 6.6 TARIFGESTALTUNG UND VERTRIEB............................................................................................................ 93 6.7 ÖPNV-MARKETING ................................................................................................................................. 93 6.8 ENTWICKLUNG DER VERKEHRSNACHFRAGE............................................................................................... 95 7. Steuerung und Finanzierung des ÖPNV ................................................................................................ 97 7.1 ORGANISATION DES ÖPNV ...................................................................................................................... 97 7.2 GESTALTUNG DES WETTBEWERBS UM ÖPNV-LEISTUNGEN ....................................................................... 99 7.3 QUALITÄTS-MANAGEMENT...................................................................................................................... 103 7.4 MAßNAHMEN- UND FINANZPLANUNG........................................................................................................ 104 Literatur ........................................................................................................................................................ 106 ENTWURF 1 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Anhänge Anhang 1: Strukturdaten 2010 Anhang 2: Schulstandorte und Schulstatistik im Schuljahr 2009/2010 Anhang 3: Zuordnung der Buslinien zu den Teilnetzen Anhang 4: Verkehrsangebot der Buslinien Fahrplan 2009/2010 Anhang 5: Liniennetzpläne der Stadtverkehre Ahrensburg und Bad Oldesloe Anhang 6: Kurzfassung der HVV-Standards Anhang 7: Checkliste für barrierefreie Bushaltestellen ENTWURF 2 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Bilderverzeichnis BILD 0-1: ÜBERSICHT ZUR PROJEKTSTRUKTUR FÜR DEN 3. RNVP KREIS STORMARN ............................................. 8 BILD 1-1: VERWALTUNGSSTRUKTUR IM KREIS STORMARN ................................................................................... 16 BILD 1-2: ZENTRALÖRTLICHE GLIEDERUNG UND VERKEHRSINFRASTRUKTUR ........................................................ 17 BILD 1-3: RÄUMLICHE VERTEILUNG DER BEVÖLKERUNG AUF GEMEINDEBASIS ...................................................... 19 BILD 1-4: ÜBERSICHT AUSGEWÄHLTER STRUKTURDATEN .................................................................................... 20 BILD 1-5: PROGNOSEN ZUM DEMOGRAFISCHEN WANDEL IM KREIS STORMARN ..................................................... 22 BILD 1-8: SCHULSTANDORTE IM KREIS STORMARN ............................................................................................. 24 BILD 1-9: AUSPENDLERSTRÖME IM BERUFSVERKEHR .......................................................................................... 26 BILD 1-10: EINPENDLERSTRÖME IM BERUFSVERKEHR ......................................................................................... 27 BILD 2-1: UMSETZUNGSSTAND SPNV UND BUSSYSTEM ...................................................................................... 31 BILD 2-2: UMSETZUNGSSTAND AST-VERKEHR UND SCHÜLERVERKEHR ............................................................... 32 BILD 2-3: ÜBERGANG IN DEN WETTBEWERB ....................................................................................................... 33 BILD 3-1: ÖPNV-LINIEN IM KREIS STORMARN MIT DER HÖCHSTEN VERKEHRSNACHFRAGE 2009 .......................... 35 BILD 3-2: ÖPNV-NUTZUNGSINTENSITÄT IM HVV ................................................................................................ 36 BILD 3-3: VERKEHRSMITTELNUTZUNG IM KREIS STORMARN ................................................................................. 36 BILD 4-1: ELEMENTE DES ÖPNV-ANFORDERUNGSPROFILS FÜR DEN KREIS STORMARN ....................................... 40 BILD 5-1: ÜBERSICHT DER IM KREIS STORMARN TÄTIGEN VERKEHRSUNTERNEHMEN (STAND 2010) ...................... 52 BILD 5-2: LINIEN- UND VERKEHRSANGEBOT IM SCHIENENVERKEHR (INKL. HVV-SCHNELLBAHN)............................ 54 BILD 5-3: ÜBERSICHT ÖPNV-NETZ IM KREIS STORMARN 2010/2011 (OHNE AST UND NACHTBUSSE) .................. 58 BILD 5-4: BUSLINIEN MIT BETREIBERN UND TEILNETZ-ZUORDNUNG IM HVV-ALTGEBIET 2010............................... 59 BILD 5-5: BUSLINIEN MIT BETREIBERN UND TEILNETZ-ZUORDNUNG IM HVV-ERWEITERUNGSGEBIET 2010............. 60 BILD 5-6: BUSLINIEN MIT TÄGLICHER BEDIENUNG (OHNE NACHTBUSSE) ............................................................... 63 BILD 5-7: HVV-TARIFPLAN FÜR DEN AUSSCHNITT KREIS STORMARN ................................................................... 67 BILD 5-8: ÜBERPRÜFUNG DER VERBINDUNGSQUALITÄT IM KREIS STORMARN IM ZEITRAUM 15-19 UHR ................. 73 BILD 5-9: FAHRZEUGE IM BUSVERKEHR MIT MODERNEM DESIGN UND KOMFORT .................................................... 75 BILD 6-1: ÜBERSICHT DER HANDLUNGSFELDER FÜR DEN ÖPNV IM KREIS STORMARN .......................................... 79 BILD 6-2: AUSBAU DER GRENZÜBERSCHREITENDEN LINIE 8740 ........................................................................... 81 BILD 6-3: ÜBERSICHT ZUM ÖPNV-KONZEPT REINBEK......................................................................................... 83 BILD 6-4: TAXENUNTERNEHMEN IM KREIS STORMARN MIT KAPAZITÄTEN .............................................................. 85 BILD 6-5: EINSATZRÄUME FÜR FLEXIBLE BEDIENUNGSFORMEN IM KREIS STORMARN ............................................ 86 BILD 7-1: VERGABE DER TEILNETZE AB 2011.................................................................................................... 100 BILD 7-2: GROBE RÄUMLICHE ABGRENZUNG DER TEILNETZE FÜR DEN KREIS STORMARN.................................... 102 BILD 7-3: BUDGETPLANUNG FÜR DIE ÖPNV-FINANZIERUNG 2011 ..................................................................... 104 BILD 7-4: MAßNAHMENUMSETZUNG IM BUSVERKEHRSYSTEM AB 2011 ............................................................... 105 ENTWURF 3 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Abkürzungen AST Anrufsammeltaxi AT ÖPNV-Aufgabenträger B+R Bike und Ride DB AG Deutsche Bahn AG DFI Dynamische Fahrgastinformation EU Europäische Union EW Einwohnerinnen und Einwohner FAG Finanzausgleichsgesetz HVZ Hauptverkehrszeit HVV Hamburger Verkehrsverbund GmbH GVFG-SH Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein ITF Integraler Taktfahrplan K+R Kiss und Ride LEP Landesentwicklungsplan LVS LVS Schleswig-Holstein, Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH MIV Motorisierter Individualverkehr Mo-Fr Montag bis Freitag MWAV Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein NVZ Nebenverkehrszeit ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNVG ÖPNV-Gesetz PBefG Personenbeförderungsgesetz P+R Park und Ride RB Regionalbahn RE Regionalexpress RNVP Regionaler Nahverkehrsplan Sa, So Sonnabend / Samstag, Sonntag SH-Tarif Schleswig-Holstein-Tarif SPNV Schienenpersonennahverkehr SVZ Schwachverkehrszeit VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen VU Verkehrsunternehmen ZVU Zentrales Verkehrsunternehmen ENTWURF 4 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Vorwort des Landrates WIRD ZUR ENDFASSUNG ERSTELLT ENTWURF 5 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Einleitung Nach dem „Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig Holstein (ÖPNVG)“ von 1996 waren die Kreise und kreisfreien Städte oder deren Zweckverbände verpflichtet, regionale Nahverkehrspläne (im weiteren RNVP genannt) für den straßengebundenen ÖPNV aufzustellen (§5 (1) ÖPNVG). und alle 5 Jahre fortzuschreiben. Obwohl der RNVP nach der neuesten Fassung des ÖPNVG nur noch eine freiwillige Aufgabe ist, führt der Kreis Stormarn aufgrund der Bedeutung des RNVP als Steuerungsinstrument eine kontinuierliche Aktualisierung durch. Der erste Regionale Nahverkehrsplan für den Kreis Stormarn wurde 1997 für eine Laufzeit von 5 Jahren vom Kreistag beschlossen und vom zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr Schleswig-Holstein genehmigt. Der zweite RNVP folgte dann im Jahr 2003 mit Laufzeit bis 2007. Jetzt steht die Aktualisierung des RNVP für die kommenden 5 Jahre an. Ziel des dritten RNVP ist es, Rahmenvorgaben für die Weiterentwicklung des ÖPNV innerhalb der Grenzen des Kreises Stormarn sowie in den Schnittstellen zu den benachbarten Kreisen sowie der Hansestadt Hamburg festzulegen. Darüber hinaus ist ein Maßnahmenkatalog mit Prioritäten zu erstellen, der für den Planungshorizont die schrittweise Umsetzung der Rahmenvorgaben aufzeigt. Daraus entstehende finanzielle Konsequenzen sind in einem Investitionsprogramm darzustellen. Eine wichtige Grundlage für die regionalen Nahverkehrspläne ist der „Landesweite Nahverkehrsplan (LNVP)“, der den Rahmen für die Entwicklung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und für eine landesweit koordinierte Verkehrsleistung im gesamten ÖPNV darstellt (§4 ÖPNVG). Seit 1996 unterstützt die LVS Schleswig-Holstein, Landesweite Verkehrsservicegesellschaft das Land bei der Planung und Bestellung des SPNV und ist auch für die Erstellung des Landesweiten Nahverkehrsplans zuständig. Nach der Verabschiedung des ersten Landesweiten Nahverkehrsplans 1997 liegt seit 2008 der dritte Landesweite Nahverkehrsplan vor. In den letzten Jahren sind einige wichtige überregionale Projekte initiiert worden, die auch auf den ÖPNV im Kreis Stormarn spürbare Auswirkungen haben. Dazu gehören insbesondere: Die Ausdehnung des landesweiten Schleswig-Holstein-Tarifs, die Weiterentwicklung des Integralen Taktfahrplans ITF im SPNV, die Ausschreibung der SPNV-Netze „Ost“ und „Nord“ mit den für den Kreis Stormarn relevanten Strecken Lübeck – Hamburg und Bad Oldesloe – Neumünster. Neben den laufenden und anstehenden Aktivitäten im Bereich des SPNV stehen in Stormarn auch Projekte im Busverkehr an, die die in den letzten Jahren begonnene Attraktivitätssteigerung konsequent fortführen sollen. Dazu gehören im Wesentlichen: Die Weiterentwicklung hochwertiger Verbindungen im Bus-Grundnetz, die Angebotsverdichtung auf wichtigen Verbindungen, die Erweiterung des AST-Verkehrs, die verbesserte Verknüpfung von Bus und Bahn. ENTWURF 6 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Aufgrund neuer Entwicklungen im Nahverkehrsbereich sowie im Hinblick auf Veränderungen in den verkehrlichen, strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen im Kreis Stormarn seit Aufstellung des 2. RNVP ist es sinnvoll, über eine einfache Aktualisierung bzw. Fortschreibung hinauszugehen und den 3. RNVP auf Basis neuer Erkenntnisse und Anforderungen zumindest teilweise neu zu entwickeln. So haben sich im Bereich des Schülerverkehrs sowie bei der ÖPNV-Förderung in den letzten Jahren Veränderungen und neue Perspektiven ergeben, die im Hinblick auf die planerischen Konsequenzen und speziell die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes zu untersuchen und zu bewerten sind. Aufgrund der geänderten Randbedingungen werden in der Neufassung des RNVP folgende Schwerpunkte gesetzt: Auswertung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Konsequenzen für die künftige ÖPNV-Gestaltung und den Wettbewerb um ÖPNV-Leistungen. Konsequenzen aus der Kommunalisierung der ÖPNV-Mittel im Hinblick auf die für die regionalen Aufgabenträger direkt verfügbaren Finanzmittel und die sich daraus ergebenden erweiterten Gestaltungsspielräume. Weiterentwicklung und Konkretisierung der Zielsetzungen und Qualitätsstandards für die Gestaltung des ÖPNV-Systems. Verkehrlich-wirtschaftliche Weiterentwicklung und Optimierung des ÖPNV-Angebotes insbesondere im Hinblick auf hochwertige Angebote und den Einsatz flexibler Bedienungsformen. Weiterentwicklung des Regionalen Grundnetzes mit den kreisgrenzenüberschreitenden Buslinien in Kooperation mit den benachbarten Aufgabenträgern. Festlegung von Anforderungen für einen barrierefreien ÖPNV, Strategisch-konzeptionelle Ausrichtung für die künftige Steuerung des ÖPNV-Angebotes und dessen Finanzierung. Der RNVP ist als Rahmenplan für die künftige Angebotsstrategie im öffentlichen Personennahverkehr des Kreises Stormarn unter Berücksichtigung der Vernetzung mit den angrenzenden Kreisen und der Hansestadt Hamburg zu verstehen. Dabei wird -dem Charakter des ÖPNVG folgend- auf die Festlegung von Detailmaßnahmen (z.B. konkrete Fahrplangestaltung) verzichtet. Die seit dem 1. RNVP vertiefte Kommunikation mit den Akteuren rund um den ÖPNV hat sich bewährt und wird auch bei der Erstellung und Umsetzung des 3. RNVP einen zentralen Baustein bilden. Dabei spielte auch diesmal die Information und Anhörung der kommunalen Gebietskörperschaften und der unterschiedlichen Interessenvertretungen eine gewichtige Rolle bei der RNVP-Aufstellung. Die umseitige Abbildung gibt einen Überblick zur Projektstruktur des 3. RNVP für den Kreis Stormarn ENTWURF 7 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Bild 0-1: Übersicht zur Projektstruktur für den 3. RNVP Kreis Stormarn ENTWURF 8 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 1. Rahmenbedingungen für die ÖPNV-Gestaltung 1.1 Rechtlicher Rahmen Zu Beginn der 90er Jahre sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen, unter denen der öffentliche Verkehr betrieben wird, grundlegend geändert worden. Ausgehend von den in den EG-Verträgen verankerten Grundsätzen der Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und Diskriminierungsfreiheit erfolgte zunächst die Neuordnung der europarechtlichen Regelungen, insbesondere die Neufassung der Verordnung (VO) 1191/69. Ende 2009 wird die VO 1191/69 schließlich durch die VO 1370/2007 abgelöst. Auf diese europäischen Regelungen bauen bundes- und landesrechtliche Vorgaben auf, denen allgemein der ÖPNV sowie speziell die Aufstellung des RNVP unterliegen. 1.1.1 Europäische Gesetzgebung Eine der wesentlichen Grundlagen stellt der EG-Vertrag von 1992 dar. Demnach sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar (Art. 87 I EGV). In den letzten Jahren wurde auf europäischer Ebene sehr intensiv über eine Novellierung der VO 1191/69 verhandelt. Dieser Novellierungsprozess wurde am 03.12.2007 durch die Veröffentlichung der neuen Verordnung VO (EG) 1370/2007 abgeschlossen. Die neue Verordnung ist am 03.12.2009 in Kraft getreten und gilt seit dem unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Eine Ausnahme gilt insoweit nur hinsichtlich der in der VO 1370/2007 enthaltenen Regelungen zum Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen. Diese sind erst nach Ablauf einer Übergangsfrist von 10 Jahren zwingend anzuwenden. Innerhalb dieses Zeitraums können die Vergaberegeln aber bereits freiwillig angewendet werden. Die nationalen Gesetzgeber werden von der VO 1370/2007 zudem darauf verpflichtet, innerhalb des Übergangszweitraums von 10 Jahren Maßnahmen für eine schrittweise Anwendung der neuen Vergaberegeln zu treffen. Die VO 1370/2007 schafft einen klareren ÖPNV-Rechtsrahmen als bisher. So entfällt die in der VO 1191/69 noch vorgesehene Möglichkeit der Herausnahme des ÖPNV aus dem Anwendungsbereich der Verordnung zukünftig. Finanzierungs- und Vergabefragen werden daher nunmehr für den gesamten ÖPNV in Europa weitgehend einheitlich geregelt. Verkürzt gesagt eröffnet jede Vereinbarung zwischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen über vom Aufgabenträger im öffentlichen Interesse gewünschte Maßnahmen und einen dafür vom Aufgabenträger gewährten Ausgleich den Anwendungsbereich der VO 1370/2007. ENTWURF 9 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Die VO 1370/2007 enthält Regeln über bestimmte Mindestinhalte, die jeder öffentliche Dienstleistungsauftrag aufweisen muss. Erforderlich sind u.a.: Eine klare Definition der vom Betreiber zu erfüllenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen. Eine objektive und transparente Aufstellung der Parameter, anhand derer eine Ausgleichsleistung berechnet wird sowie Darstellung der Art und des Umfangs der gewährten Ausschließlichkeit. Vermeidung von Ausgleichsleistungen insbesondere bei allen Direktvergaben. Eine klare Regelung für die Durchführung der Aufteilung der mit der Dienstleistung in Verbindung stehenden Kosten. Eine klare Regelung der Einnahmenanrechnung zwischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen. Eine Darstellung der verbindlichen Qualitätsstandards, sofern solche vereinbart wurden. Die Laufzeit von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen im Busbereich beträgt höchstens 10 Jahre. Als Regelfall ist die wettbewerbliche Vergabe vorgesehen, unter bestimmten Voraussetzungen ist aber auch noch eine direkte Vergabe erlaubt. Zur Erhöhung der Transparenz im ÖPNV enthält die neue Verordnung mehrere Berichtspflichten. Ab in Kraft treten muss jede zuständige Behörde für ihren Bereich einmal jährlich einen Gesamtbericht veröffentlichen, aus dem sich die in ihrem Zuständigkeitsbereich bestehenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die für deren Erfüllung ausgewählten Betreiber und die diesen gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte ergeben. Bei Direktvergaben ist jeder Interessierte auf Antrag über die Gründe zu informieren. 1.1.2 Bundesdeutsche Gesetzgebung Der deutsche Rechtsrahmen musste an die EU-rechtlichen Vorgaben angepasst werden. Der Bundestag verabschiedete 1993 das Regionalisierungsgesetz, die Neufassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes sowie die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), die zum 1. Januar 1996 in Kraft trat. Das Regionalisierungsgesetz legt fest, dass künftig die Zuständigkeiten für Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV zusammenzuführen sind und dass die Aufgabenträger gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen einem Unternehmen entweder auferlegen oder vertraglich vereinbaren können. Hieraus leitet sich die in den ÖPNV-Gesetzen der Länder konkretisierte Funktion des Aufgabenträgers ab, dem letztendlich auch die Definition der „Ausreichenden Verkehrsbedienung“ obliegt. Eine Anpassung des PBefG an die neue VO 1370/2007 erfolgte bislang nicht. Dort, wo beide inhaltlich kollidieren, tritt das PBefG zukünftig hinter das vorrangig geltende Europarecht zurück. Damit verliert die im PBefG enthaltene Unterscheidung zwischen eigenwirtschaftlichen und gemeinwirtschaftlichen Verkehren ihre Bedeutung. Die ab dem 03.12.2009 geltende VO 1370/2007 fragt nur noch danach, ob für einen Verkehr durch den Aufgabenträger Ausgleichszahlungen und/oder ausschließliche Rechte zum Ausgleich von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen gewährt werden. Die Unterscheidung zwischen eigen- und gemeinwirtschaftlichen Verkehren wird im Rahmen der anstehenden Anpassung des PBefG an die VO 1370/2007 aller Wahrscheinlichkeit nach wieder aufleben. Dann allerdings als Unterscheidung zwischen sogenannten „kommerziellen“ und gemeinwirtschaftlichen Verkehren. Als kommerziell und damit außerhalb der VO 1370/2007 stehende Verkehre werden zukünftig aller Voraussicht nach Verkehre gelten, die sich aus Fahrgeldeinnahmen und den gesetzlichen Ausgleichsleistungen nach § 45a PBefG und § 149 SGB IX finanzieren und daneben keine Ausgleichszahlungen und/oder ausschließlichen Rechte vom Aufgabenträger erhalten. Das Land Schleswig-Holstein hat allerdings im Rahmen ENTWURF 10 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 der Kommunalisierung Anfang 2007 den Ausgleichsanspruch der Verkehrsunternehmen nach § 45a PBefG durch einen von den lokalen Aufgabenträgern zu erfüllenden Ausgleichsanspruch nach dem ÖPNV-Gesetz Schleswig-Holstein (ÖPNVG) ersetzt. Selbst wenn sich die Abgrenzung des „kommerziellen“ Verkehrs wie beschrieben durchsetzt, ist dies für den Kreis Stormarn wegen der Nichtanwendung der Ausgleichsregelungen nach § 45a PBefG zunächst ohne Bedeutung. Auch wenn das PBefG damit zunächst hinter die VO 1370 zurücktreten bzw. europarechtskonform ausgelegt werden muss, bleibt es doch grundsätzlich das anzuwendende nationale Recht. Verkehrsunternehmen bedürfen damit für ihren Betrieb auch weiterhin einer Genehmigung nach dem PBefG, die derzeit vom Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein erteilt wird. Die Genehmigung wird im ÖPNV grundsätzlich für eine bestimmte Linienführung erteilt. Mit dieser linienbezogenen Betrachtungsweise verbinden sich die Betriebs- und Fahrplanpflichten sowie die Abgrenzung von dem Verkehrsangebot bereits vorhandener Unternehmer. Die Genehmigungsbehörde kann sich bei der Vergabe der Linienkonzession an der Entscheidung des Aufgabenträgers in einem von diesem durchgeführten Vergabeverfahren orientieren, muss dies aber nicht. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, die Vergabeaktivitäten des Aufgabenträgers nach der VO 1370 zukünftig mit denen der Genehmigungsbehörde zur Erteilung der Liniengenehmigungen zu verzahnen. Die Genehmigungsbehörde kann dazu durch die Setzung verfahrensleitender Fristen das Genehmigungsverfahren zeitlich so auf die Vergabeaktivitäten des Aufgabenträgers abstimmen, dass beide Verfahren nicht miteinander kollidieren und zum gleichen Ergebnis führen. Schließlich ist bei der ÖPNV-Gestaltung auch noch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu beachten, das als Ziel eine „möglichst weitgehende Barrierefreiheit“ der unterschiedlichen Lebensbereiche vorschreibt. Für den Gesetzgeber sind die Nahverkehrspläne das wichtigste Instrumentarium, um Maßnahmen zum barrierefreien ÖPNV festzulegen. Die Regelungen des BGG bezüglich der Zielvereinbarungen gelten für die Länder nur, wenn diese sie in angepasster Form in ihren Landes-BGG aufnehmen, dieses ist in SchleswigHolstein seit 2002 in Kraft. Die Regelungen des BGG, des Bundes zur GVFG-Förderung sowie der Nahverkehrspläne haben unmittelbare Auswirkungen auf das Handeln der Länder. 1.1.3 Landesgesetzgebung Auf der Basis des Regionalisierungsgesetzes haben alle Bundesländer mit Ausnahme Hamburgs ÖPNVGesetze formuliert. Im ÖPNV-Gesetz (ÖPNVG) des Landes Schleswig-Holstein vom 26. Juni 1996 ist festgelegt worden, dass die Sicherstellung der ausreichenden Bedienung im SPNV eine Aufgabe des Landes, im übrigen ÖPNV eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Kreise und kreisfreien Städte sowie von kreisangehörigen Städten mit vor 1996 bestehenden Stadtverkehren (örtliche Aufgabenträger) ist, wobei unter bestimmten Voraussetzungen die Kreise die Planung und die Organisation sowie die Finanzverantwortung für den örtlichen ÖPNV kreisangehörigen Gemeinden übertragen können. Gemäß § 5 können die Kreise und kreisfreien Städte als Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV jeweils einen Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP) aufstellen, der festgelegten Anforderungen zu genügen hat. Der Kreis Stormarn hat als Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV und der U-Bahn nach den gesetzlichen Vorgaben eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Nahverkehrsleistungen sicherzustellen (ÖPNVG § 1 I). Seit der Umsetzung der weiteren Kommunalisierung 2007 gehört hierzu auch die ENTWURF 11 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Aufgabe, mit den im Kreisgebiet tätigen Verkehrsunternehmen Finanzierungsvereinbarungen, insbesondere über die pauschale Abgeltung der Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr abzuschließen. Dies war im Kreis Stormarn problemlos möglich, da die entsprechenden Finanzmittel einfach in die bestehenden Verkehrsverträge integriert werden konnten. Auch zukünftig ist beabsichtigt, die Pflichten nach § 6 Abs. 5 ÖPNVG im Rahmen der Vergabe der Verkehrsverträge mit zu erfüllen und insoweit keine separaten Vereinbarungen abzuschließen. Die gesetzliche Pflichtaufgabe der Schülerbeförderung wird in § 114 des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes geregelt. Träger der Schülerbeförderung sind demnach die Schulträger der öffentlichen Schulen. Die Schülerbeförderung gilt für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Klassenstufen 5 bis 10 der weiterführenden und allgemeinbildenden Schulen sowie der Förderzentren. Einzelheiten zur Schülerbeförderung sind von den Kreisen durch kommunale Satzungen festgelegt. Für den Kreis Stormarn gilt derzeit die Schülerbeförderungssatzung vom 18. Dezember 1995, in der die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung geregelt ist. Grundsätzlich wird die Schülerbeförderung nach § 42 PBefG mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt (§ 5 Ia Schülerbeförderungssatzung Kreis Stormarn). Ist eine Beförderung durch den ÖPNV nicht möglich oder zumutbar, so muss dies der Schulträger anhand der in der Schülerbeförderungssatzung festgelegten Zumutbarkeiten (§ 4 Schulweg bzw. § 7 Zumutbarkeitsgrenzen für den öffentlichen Verkehr) feststellen und ggf. für eine Schülerbeförderung auf anderen Wege sorgen. ENTWURF 12 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 1.2 Landesplanerischer Rahmen Der Regionale Nahverkehrsplan ist als fachlicher Rahmenplan des ÖPNV in die übergeordneten Planwerke der Landes- und Regionalplanung einzubinden bzw. mit diesen abzustimmen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Den Landesentwicklungsplan LEP, der im September 2010 in Kraft getreten ist; den Regionalplan für den Landesteil Schleswig-Holstein Süd (Planungsraum I) von 1998, das Regionale Entwicklungskonzept für die Metropolregion Hamburg REK 2000 und den Landesweiten Nahverkehrsplan LNVP 2008-2012. Die grundlegenden, den ÖPNV betreffenden Kernaussagen und Vorgaben sind in den o.g. Planwerken überwiegend kompatibel. Unterschiede resultieren hauptsächlich aus der Aktualität der Aufstellung und dem damit verbundenen Betrachtungszeitraum. Die für den ÖPNV des Kreises Stormarn relevanten Kernaussagen dieser Planwerke sind nachfolgend auf Basis des LEP 2010 als aktueller Rahmenplan sinngemäß zusammengefasst: Die Verknüpfung der Siedlungsentwicklung mit dem ÖPNV ist in den Ordnungsräumen vor allem wegen des hohen Pendleraufkommens von Bedeutung. Die durch die räumliche Trennung von Arbeiten im Oberzentrum und Wohnen im Umland erzeugten Verkehre sollen möglichst auf den ÖPNV gelenkt werden. Durch die Siedlungsachsen und eine Konzentration der Wohnungsbau- und Arbeitsplatzentwicklung auf die Haltepunkte des ÖPNV kann dies gefördert werden. Auch die Siedlungsschwerpunkte in den Achsenzwischenräumen sollen zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs gut an den ÖPNV angebunden sein. Verkehre sollen nach Möglichkeit vermieden werden und/oder auf öffentliche, insbesondere schienengebundene, Verkehrsträger verlagert werden. Bei der Gestaltung des regionalen Personenverkehrs soll dem ÖPNV insbesondere in den verdichteten Bereichen Vorrang gegenüber dem Kfz-Verkehr eingeräumt werden. Der öffentliche Personennahverkehr und seine Infrastruktur sollen dem durch den demographischen Wandel veränderten Bedarf entsprechend angepasst werden. Das Netz des ÖPNV soll in den ländlichen Räumen erhalten bleiben und die Verkehrsbedienung auch unter Nutzung neuer Angebotsformen gesichert werden. Besonders die zentralen Orte sollen aufgrund ihrer überörtlichen Versorgungsfunktion gut über den ÖPNV angebunden sein. Flächen für Gewerbegebiete von überregionaler Bedeutung (nur möglich entlang der Landesentwicklungsachsen) sollen von der Regionalplanung an Orten festgelegt werden, an denen eine bedarfsgerechte ÖPNV-Anbindung sichergestellt werden kann. Der Schienenverkehr soll hinsichtlich der Struktur und der Bedienung darauf ausgerichtet werden, dass ein erheblicher Teil des zu erwartenden Verkehrszuwachses über ihn abgewickelt wird. In ländlichen Räumen kommt es auf eine gute Verknüpfung des für abgelegene Bereiche unverzichtbaren Pkw mit dem ÖPNV an (d.h. kombinierte P&R-Anlagen mit Bus und SPNV). Hier können flexible Bedienungsformen angemessene Lösungen darstellen. Die auf der Basis des Schleswig-Holstein-Tarifs geschaffene verkehrliche und tarifliche Kooperation soll weiter ausgebaut werden. Schulstandorte sollen von Schülern mit dem ÖPNV erreicht werden können. Der anhaltende Siedlungsdruck sowie die weiträumigeren Pendelverflechtungen machen eine Verbesserung der Verkehrsbedienung im Regionalverkehr erforderlich. Insbesondere für die Verbindung Lübeck ist ein Ausbau der Streckenkapazitäten erforderlich. ENTWURF 13 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Für die Entwicklung des ÖPNV-Systems setzt der LNVP 2008 – 2012 die Vorgaben und Perspektiven sowohl für die Entwicklung des Schienenpersonennahverkehrs als auch eines integrierten landesweiten ÖPNV-Gesamtsystems. Folgende Kernaussagen sind landesweit relevant, während die für den Kreis Stormarn spezifischen Maßnahmen in Kapitel 6.2 erläutert sind. Barrierefreier Zugang zum ÖPNV: Als Schwerpunkt der landesweiten Maßnahmen ist die Schaffung eines barrierefreien SPNV zu fördern. Verschiedene Maßnahmen (Bahnhofsmodernisierungen, Einsatz barrierefreier Fahrzeuge, Verbesserung der Fahrgastinformationen v.a. im Störungsfall) sollen zum Erreichen dieses Zieles führen. SH-Tarif: Einführung neuer, zielgruppenspezifischer Fahrkartenangebote (z.B. 9-Uhr-Monatskarten und –Abos, Jobticket). Vertrieb: Einführung eines landesweit einheitlichen elektronischen Fahrgeldmanagements mit den Komponenten bargeldloses Zahlen, E-Ticket und automatischer Fahrpreisfindung. Verbesserung der Kommunikation zwischen den Nahverkehrsakteuren und den Kunden u.a. durch die Einrichtung einer SH-Tarif-Schulberatung, eines Mobilitätsberaters für den Tourismus und den Ausbau von Streckenbeiräten. Stärkung von Fahrgastrechten durch eine einheitliche SPNV-Kundengarantie im Rahmen des Qualitätsmanagements. Organisation und Zusammenarbeit: Nach einem Gutachten der Unternehmensberatung BSL sollten Land, Kreise und kreisfreie Städte einen (Verkehrs)Verbund der Aufgabenträger gründen. Im LNVP wird außerdem – außerhalb der Zuständigkeit des Landes – ein landesweites Buslinien-Grundnetz angeregt. Zusammen mit dem SPNV soll dies zu einem abgestimmten, am integralen Taktfahrplan (ITF) des SPNV orientierten Gesamtkonzept mit einheitlichem Taktgefüge und optimaler Netzwirkung ausgebaut werden. Ziel ist die Einbindung aller zentralen Orte. Der Kreis Stormarn hat im 2. RNVP bereits ein solches Grundnetz entwickelt. Einige der im LNVP enthaltenen Verbindungen sind jedoch in ihrer Bedeutung eher untergeordnet, so dass ein Aufbau eines (gleichwertigen) Grundnetzes auf allen genannten Relationen noch diskussionsbedürftig ist. ENTWURF 14 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 1.3 Raumstruktur und Verkehrsinfrastruktur Im Hinblick auf die Bewertung und Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs im Kreis Stormarn sind folgende Aspekte und Aussagen von übergeordneter Bedeutung: Raumstruktur (1) Die administrative Gliederung des Kreises Stormarn umfasst insgesamt 6 selbstverwaltete Städte, 5 Ämter mit 45 Gemeinden sowie 4 amtfreie Gemeinden (vgl. Bild 1-1). Eine Besonderheit bildet die Gemeinde Tangstedt, die vom Amt Itzstedt im Kreis Segeberg verwaltet wird. Im Norden grenzt das Land an die Hansestadt Lübeck, im Westen an den Kreis Segeberg, im Osten an den Kreis Herzogtum-Lauenburg und im Südwesten an die Hansestadt Hamburg. (2) In der Raumstruktur spiegelt sich eine „Zweiteilung“ wieder. Während das südliche Kreisgebiet (bis etwa in Höhe Bargteheide) von einer mittleren, zum Teil aber auch städtischen Siedlungsdichte geprägt ist, repräsentiert das nördliche Kreisgebiet einen typischen ländlich strukturierten Raum. Mit einer Fläche von rund 77.000 ha Fläche gehört Stormarn zu den kleinsten Kreisen in SchleswigHolstein, weist aber mit fast 300 Einwohnern pro qm nach Pinneberg die höchste Bevölkerungsdichte auf. Damit bestehen für den ÖPNV insgesamt gute räumliche Rahmenbedingungen. (3) Neben der Kreisstadt Bad Oldesloe als Mittelzentrum gibt es mit den Städten Ahrensburg und seit 2009 dem Verflechtungsraum Reinbek / Glinde / Wentorf b.H. im unmittelbaren Verflechtungsbereich der Hansestadt Hamburg weitere zentrale Orte mit Funktionen eines Mittelzentrums („Mittelzentrum im Verdichtungsraum“). Das nächstgelegene Oberzentrum ist für das südliche Kreisgebiet die Hansestadt Hamburg, für das nördliche Kreisgebiet die Hansestadt Lübeck. Verkehrsinfrastruktur (1) Das Rückgrat des Straßenverkehrssystems im Kreis Stormarn wird durch die Autobahnen BAB A1 (Hamburg – Lübeck), BAB A24 (Hamburg – Berlin), BAB A21 (Bargteheide – Kiel) und BAB A20 Bad Segeberg – Lübeck sowie die Bundesstraße B75 und B404 gebildet. Die Bundesautobahnen sind im LEP 2010 gleichzeitig auch als Landesentwicklungsachsen ausgewiesen. Die Verkehrsbelegung der Hauptverkehrsstraßen im Kreis Stormarn zeigt eine mittlere bis hohe Verkehrsdichte, auch bedingt durch die starken überregionalen (Durchgangs-) Verkehrsströme nach Hamburg. (2) Das Bahnsystem wird geprägt durch die ebenfalls entlang der Hauptsiedlungsachse (Hamburg –) Ahrensburg – Lübeck verlaufenden Nord-Süd-Bahnstrecke. Die Randbereiche des Kreisgebietes werden zudem von der U-Bahn U1 (Großhansdorf – Ahrensburg und Hoisbüttel), der S-Bahn S21 (Reinbek) und der Regionalbahn R 11 (Bad Oldesloe - Bad Segeberg – Neumünster) bedient. ENTWURF 15 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 (3) Die Verkehrsanbindung kann insgesamt als gut bezeichnet werden, wenngleich sowohl auf der BAB A1 als auch auf der Nord-Süd-Bahnstrecke die Kapazitäten weitgehend ausgereizt sind. Auch die anderen Nord-Süd-Magistralen sind bereits stark vom Verkehr belegt, so dass eine weitere Verkehrszunahme evtl. auch im Zusammenhang mit der Fehmarnbelt-Querung generell kritisch wäre. Bild 1-1: Verwaltungsstruktur im Kreis Stormarn ENTWURF 16 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Bild 1-2: Zentralörtliche Gliederung und Verkehrsinfrastruktur ENTWURF 17 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 1.4 Strukturdaten und Entwicklungsperspektiven („demografischer Wandel“) Bevölkerungsstruktur und Erwerbsstruktur: (1) Im Kreis Stormarn leben zurzeit rund 228.000 Einwohner, wobei die Einwohnerzahl in den letzten 10 Jahren um rund 6% gestiegen ist. Damit gehört der Kreis Stormarn zu den wenigen Kreisen in Schleswig-Holstein mit Einwohnerzuwächsen. Fast 70% der Bevölkerung lebt dabei in den Städten und amtfreien Gemeinden, die „Verstädterung“ ist im Kreis Stormarn damit ausgeprägter als in anderen Kreisen (z.B. Kreis Pinneberg). (2) Auffällig ist die räumliche Konzentration der Bevölkerung auf Siedlungsschwerpunkte insbesondere in unmittelbarer Nachbarschaft der Hansestadt Hamburg. Hier zeigen sich die Folgen der starken Suburbanisierung in den 80er und 90er Jahren. Im Nördlichen Kreisgebiet gibt es eine große Fläche mit einer deutlich abgestuften Einwohnerdichte. Von herausragender siedlungsstruktureller Bedeutung ist die Siedlungsachse Hamburg – Ahrensburg – Bargteheide – Bad Oldesloe – Reinfeld. (3) In der Bevölkerungsstruktur zeigen sich nur wenige Unterschiede zu den benachbarten Kreisen. Der Anteil Jugendlicher (jünger als 16 Jahre) pendelt je nach Gemeinde zwischen 15 und 25%. Die Gruppe der Seniorinnen und Senioren (über 60 Jahre) kommt im Kreisdurchschnitt auf einen Anteil von 27% und liegt damit höher als 2002 (vgl. 2. RNVP). (4) Die Auswertung der Erwerbstätigenstruktur ergibt einen Erwerbstätigenanteil von etwa 1/3 an der Gesamtbevölkerung, wobei die Frauen auf einen Anteil von etwa 40% kommen. Motorisierung: (1) Der Kfz-Bestand ist ebenso wie die PKW-Dichte in den vergangenen Jahrzehnten im Kreis Stormarn weiter deutlich gestiegen. Die Zuwachsraten haben sich inzwischen allerdings abgeschwächt. (2) Im Kreisgebiet liegt die Motorisierung zurzeit bei 570 privaten PKW pro 1000 EW und damit auf dem Niveau der Hamburger Randkreise, aber immer noch deutlich unter den Werten der anderen Schleswig-Holsteiner Kreise (z.B. Nordfriesland über 600 Pkw / 1000 EW). (3) Auffällig ist das Stadt-Umland-Gefälle in der Motorisierung. So liegen die Städte alle deutlich unter dem Kreisdurchschnitt, während in der Fläche der Pkw deutlich stärker vertreten ist. Dies ist sicherlich eine Folge der unterschiedlichen ÖPNV-Qualitäten. ENTWURF 18 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Bild 1-3: Räumliche Verteilung der Bevölkerung auf Gemeindebasis ENTWURF 19 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Gebietskörperschaft Verwaltungssitz (Stadt, Gemeinde, Amt) Einwohner Anteil EW (30.09.2009) älter 60 Jahre Motorisierung 2010 PKW-Anzahl PKW/1000 EW Stadt Bad Oldesloe Bad Oldesloe 24.145 24,9% 12.167 504 Stadt Ahrensburg Ahrensburg 30.907 30,2% 17.442 564 Stadt Reinbek Reinbek 25.671 30,9% 14.613 569 Stadt Reinfeld Reinfeld 8.535 24,8% 4.567 535 Stadt Bargteheide Bargteheide 14.882 23,9% 7.848 527 Stadt Glinde Glinde 16.183 28,8% 8.722 539 120.323 27,9% 65.359 543 Ammersbek 9.313 29,9% 5.364 576 Großhansdorf 8.980 35,8% 4.707 524 12.375 29,0% 7.745 626 Städte Barsbüttel Oststeinbek Amtsfreie Gemeinden 8.164 33,5% 5.170 633 38.832 31,7% 22.986 592 Amt Nordstrormarn Reinfeld 10.326 20,6% 6.284 609 Amt Bad Oldesloe-Land Bad Oldesloe 10.901 21,8% 6.607 606 Amt Bargteheide-Land Bargteheide 13.960 21,6% 7.933 568 Amt Trittau Trittau 17.164 26,6% 10.441 608 Amt Siek Siek 9.409 27,2% 6.388 679 6.345 29,3% 3.953 623 68.105 24,2% 41.606 611 227.260 27,5% 129.951 572 Amt Itzstedt (nur Tangstedt) Itzstedt (Kreis SE) Ämter Kreis Stormarn Quelle: Kreis Stormarn 2010, Kraftfahrtbundesamt 2010 Bild 1-4: Übersicht ausgewählter Strukturdaten Entwicklungsperspektiven Die Bevölkerungsentwicklung zeigt in den letzten Jahren nur geringe Veränderungen. Nach einem Anstieg in den 90er Jahren, ist die Bevölkerung in den vergangenen Jahren nahezu konstant geblieben bzw. ist sogar leicht angestiegen. Die aktuellen Bevölkerungsprognosen gehen in den kommenden Jahren für den Kreis Stormarn von einer weitgehend stabilen bzw. noch leicht steigenden Bevölkerung aus (vgl. Bild 1-5). Damit profitiert der Kreis Stormarn von der Nachbarschaft zur Hansestadt Hamburg (anhaltende Suburbanisierung) und ist einer der wenigen Siedlungsbereiche in Schleswig-Holstein, der nicht mit rückläufigen Bevölkerungszahlen zu rechnen hat. Es ist davon auszugehen, dass die zentralen Entwicklungsräume mit guter Infrastruktur von der Entwicklung am meisten profitieren werden. Die Städte und Gemeinden im Kreis Stormarn werden tendenziell ihre Zentralität und ihre Attraktivität als Wohnstandort weiter ausbauen. Auch die kleinen Gemeinden am Hamburger Stadtrand nutzen ihren Spielraum für Siedlungserweiterungen aus. Nach dem LEP können in Gemeinden in den Achsenzwischenräumen im Zeitraum 2010-2025 bezogen auf den Wohnungsbestand zum 31.12.2009 neue Wohnungen im Umfang von bis zu 15% gebaut werden(vgl. LEP 2010, Abschnitt 2.5.2). ENTWURF 20 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Die moderate Bevölkerungsentwicklung wird allerdings einhergehen mit einer signifikanten Veränderung der Altersstruktur. Generell wird in allen Regionen in Deutschland der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung deutlich zunehmen. Nach den aktuellen Prognosen des Innenministeriums wird der Anstieg der älteren Menschen auch den Kreis Stormarn treffen (vgl. Bild 1-6). Der „demografische Wandel“ ist eine große Herausforderung für die kommenden Jahrzehnte, der auch für den ÖPNV von Relevanz ist. Die Altersgruppe über 60 Jahre wird in den nächsten Jahrzehnten um über 30% (!) zunehmen, währen die jüngeren Jahrgänge, aber auch die erwerbstätigen Erwachsenen deutlich abnehmen. Dies bedeutet für den ÖPNV zunächst einmal, dass die bisher bereits gewichtige Zielgruppe der Senioren weiter an Gewicht gewinnt und eine entsprechende Ausrichtung des ÖPNV-Angebotes erfordert. Besonders schwerwiegend für die ÖPNV-Gestaltung ist der zu erwartende Rückgang der bildungsrelevanten Altersgruppen (vgl. Bild 1-6). So wird vor allem für die Anzahl Kinder und Jugendlicher zwischen 6 und 16 Jahren ein Rückgang von über 20% erwartet. Dies wird erheblichen Einfluss auf die Schülerzahlen und damit auch den Schülerverkehr nehmen. Aufgrund der stabilen Bevölkerungszahlen mit einem positiven Bevölkerungswanderungssaldo wird der demografische Wandel den Kreis Stormarn allerdings nicht so stark treffen wie beispielsweise die Kreise, die auch noch einen Bevölkerungsrückgang verkraften müssen und damit auch die Auslastung der Infrastruktur hinterfragen müssen. Zudem wird die Abnahme der jungen Altersgruppen den Kreis auch zeitlich später treffen als in den strukturschwachen Kreisen. Damit verbleibt noch ausreichend Zeit, sich auf die Entwicklungen in der Infrastrukturplanung einzustellen. Von Rückgängen bei den Schülerzahlen werden besonders die ländlich strukturierten Gebiete betroffen sein Diese Schülerrückgänge werden sich dort auch quasi proportional auf die ÖPNV-Verkehrsnachfrage auswirken und damit auch die „schülerlastige“ Gesamtnachfrage im ÖPNV empfindlich treffen. Im südlichen Kreisgebiet werden die Entwicklungen weniger deutlich ausfallen. Da der Schülerverkehrsanteil im ÖPNV auch durch den hohen Anteil an Berufs- und Einkaufsverkehr weniger prägnant ist, werden sich auch die Auswirkungen für den ÖPNV „im Rahmen“ halten und die vorhandenen Angebote kaum in Frage stellen. ENTWURF 21 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Bild 1-5: Prognosen zum demografischen Wandel im Kreis Stormarn ENTWURF 22 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 1.5 Schulstruktur und Auswirkungen der neuen Schulgesetzgebung Dieses Kapitel wird aufgrund aktueller Entwicklungen im Rahmen der endgültigen Fertigstellung des RNVP erarbeitet. ENTWURF 23 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Bild 1-8: Schulstandorte im Kreis Stormarn ENTWURF 24 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 1.6 Verkehrsverflechtungen und ÖPNV-relevante Verkehrsziele (ohne Schulen) Verflechtungen im Berufsverkehr (Pendlerströme): (1) Im Kreis Stormarn gibt es insgesamt rund 75.000 Auspendler, rund 80% aller im Kreis sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen zu gemeindegrenzenüberschreitenden Pendlern. Bei den Pendlerströmen im Berufsverkehr zeigt sich lediglich in den Städten Ahrensburg und Bad Oldesloe ein nennenswertes Schwergewicht auf den innergemeindlichen Binnenverkehr (Binnenpendler). Von allen Auspendlern haben nur etwa 40% ihre Arbeitsstätte im Kreis selber. Darauf folgen in der Reihenfolge des Pendleraufkommens: > Die Hansestadt Hamburg (rund 40% der Auspendler !), > die Hansestadt Lübeck (8%), > die Stadt Norderstedt (3%). (2) Bei den Pendlerströmen innerhalb des Kreises Stormarn sind die Kreisstadt Bad Oldesloe, Ahrensburg und Reinbek die mit Abstand wichtigsten Bezugspunkte, wobei speziell in Ahrensburg die Pendler auch aus dem weiteren Verflechtungsraum und sogar den Nachbarkreisen kommen. (3) Bei den Einpendlern dominiert die Stadt Ahrensburg, die vor allem mit dem Gewerbegebiet Nord den mit Abstand größten Einpendlerüberschuss aller Stormarner Kommunen aufweist. Auch die Agglomeration Reinbek – Glinde – Oststeinbek kommt auf deutlich höhere Einpendlerzahlen als die Kreisstadt Bad Oldesloe. Signifikant ist auch der Einpendlerstrom nach Barsbüttel (Möbel Höffner). (4) Auch bei den räumlichen Bezügen der Einpendler überwiegen eindeutig die Verflechtungen mit der Hansestadt Hamburg, besonders ausgeprägt im südlichen Kreisgebiet. Im nördlichen Kreisgebiet gewinnt die Hansestadt Lübeck an Bedeutung, ist aber gegenüber Hamburg immer noch deutlich abgestuft. ÖPNV-relevante Verkehrsziele im Alltagsverkehr (Beruf, Einkauf / Versorgung, Freizeit): (1) Auch die Auswertung der wichtigsten Ziele im Alltagsverkehr (ohne Schüler- und Auszubildendenverkehr) zeigt erwartungsgemäß eine prägnante Fokussierung auf die zentralen Standorte. Sowohl bei der Grundversorgung der Bevölkerung mit Behörden, Dienstleistungen, Einkaufs- und Freizeitangeboten als auch bei den Arbeitsstätten ist die Kreisstadt Bad Oldesloe, aber fast gleichauf auch die Städte Ahrensburg und Reinbek die wichtigsten verkehrlichen Bezugspunkt im Kreis Stormarn. Danach folgen mit relativ großem Abstand die Kommunen Bargteheide und Oststeinbek / Glinde. (2) Auch bei den Arbeitsstätten mit mehr als 50 Beschäftigten zeigt sich eine Konzentration auf die o.g. Städte, wobei Ahrensburg aufgrund der signifikanten gewerblichen Verdichtung die gewichtigste Position einnimmt. (3) Für den ÖPNV ist die Konzentration der wichtigen Verkehrsziele durchaus als Vorteil zu bewerten, da im Liniennetz auf der „Quellseite“ zwar eine große Fläche zu erschließen ist, aber eine Fokussierung auf wenige Zielorte stattfinden kann. Hinzu kommt, dass die bedeutendsten Verkehrsziele überwiegend über einen Bahnanschluss verfügen, insbesondere an der Achse Hamburg - Lübeck. ENTWURF 25 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Bild 1-9: Auspendlerströme im Berufsverkehr ENTWURF 26 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Bild 1-10: Einpendlerströme im Berufsverkehr ENTWURF 27 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 1.7 Organisatorischer Rahmen Der Kreis Stormarn organisiert den ÖPNV und hat mit der Regionalisierung die Aufgabenträgerschaft nach dem ÖPNVG (1996) übernommen. Nach 1996 war zunächst nur der südliche Teil des Kreisgebietes in den HVV integriert (HVV-Altgebiet), während im nördlichen Stormarn die Verkehrsgemeinschaft (VG) Stormarn bestand. Im Jahr 2002 wurde auch dieses Gebiet in den HVV aufgenommen (HVV-Erweiterungsgebiet), so dass heute der gesamte Kreis im HVV-Verbundgebiet liegt. Der ÖPNV im Kreis Stormarn ist in Form eines sogenannten 3-Ebenen-Modells organisiert, welches eine Regie- und Managementebene zwischen der Besteller- und der Erstellerebene aufweist. Diese Regiefunktion erfüllt derzeit die HVV GmbH. So arbeitet der HVV am RNVP mit oder betreut die Ausschreibung von Verkehrsleistungen im Rahmen des Wettbewerbs. Auftragnehmer auf Seite der Verkehrsunternehmen sind die VHH-PVG-Unternehmensgruppe, die Hamburger Hochbahn, die Autokraft GmbH und der Omnibusbetrieb Dahmetal. Eine für Schleswig-Holstein einmalige Konstruktion bildet die U-Bahnlinie U1, die als einzige Schnellbahnlinie ebenfalls vom Kreis Stormarn (und dem Kreis Segeberg) als regionalen AT auf dem kreiszugehörigen Abschnitt mitfinanziert wird. Neben dem Kreis haben die Stadt Bad Oldesloe und die Stadt Reinfeld eine örtliche ÖPNVAufgabenträgerschaft übernommen. Eine weitere Besonderheit stellen die Nachtbusse dar, die von den Kommunen finanziert werden, nachdem sie einzeln oder als Element eines Teilnetzes vom Kreis bestellt werden. Um den ÖPNV bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und einvernehmliche Lösungen zwischen dem Aufgabenträger(n) und den Verkehrsunternehmen zu entwickeln, werden alle ÖPNV-relevanten Maßnahmen im Verkehrsausschuss des Kreises vorgestellt, diskutiert und beschlossen. ENTWURF 28 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 2. Bilanz des zweiten RNVP Der zweite regionale Nahverkehrsplan entstand bereits unter der Randbedingung eines belasteten öffentlichen Haushaltes, dennoch ist es gelungen, viele Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV-Systems im Kreis Stormarn umzusetzen oder in die Umsetzungsreife zu überführen. Im Gegensatz zum 1. RNVP gab es im 2. RNVP mehr Aktivitäten zur Steigerung der Angebotsqualität auch mit dem Ziel, neue Kunden für den ÖPNV zu gewinnen. Die Konkretisierung der Rahmenvorgaben des RNVP hat dann aber auch in einigen Fällen Probleme in der Umsetzung aufgezeigt, so dass einige Projekte noch nicht abgeschlossen werden konnten (vgl. Bilder 2-1 und 2-2). Dennoch haben die umgesetzten Maßnahmen zu einem weiteren spürbaren Qualitätsschub für den ÖPNV im Kreis Stormarn beigetragen. Der Kreis Stormarn gehört heute zu den Kreisen mit der höchsten ÖPNV-Qualität in Schleswig-Holstein. Nachfolgend sind die Umsetzungsstände der wichtigsten Maßnahmen erläutert. Die in den Bildern 2-1 bis 23 dargestellten Maßnahmen sind dabei drei Kategorien zugeordnet: Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Der SPNV spielt für den Kreis Stormarn eine herausragende Rolle, da fast alle zentralen Orte bzw. bedeutenden Siedlungsschwerpunkte über einen Schienenanschluss verfügen und damit einen besonders hohen Anteil des ÖPNV-Potenzials abgreifen (können). Die Bahnanschlüsse spielen zudem auch eine wichtige Rolle in der Sieldungsentwicklungsplanung. Mit der 2009 erfolgten Vergabe des Netzes „Ost“ an die DB Regio AG wurden auch auf der aufkommensstärksten Strecke in Schleswig-Holstein Kiel – Lübeck – Bad Oldesloe – Hamburg weitere Qualitätsverbesserungen realisiert. Wichtige Meilensteine sind in diesem Zusammenhang: Die mit der Elektrifizierung zwischen Hamburg und Lübeck-Travemünde möglich gewordene Umstellung von Diesellok- auf E-Lok-Betrieb und Umstellung der Regionalexpresszüge auf moderne Doppelstockwagen, die Verdichtung des Fahrplantaktes zwischen Hamburg und Lübeck auf durchgehend 30 Minuten im Tagesverkehr mit Einrichtung einer neuen stündlichen Direktverbindung zwischen Lübeck und Ahrensburg, der Bau des neuen Haltepunktes Ahrensburg-Gartenholz zur Anbindung des größten Gewerbegebietes im Kreis Stormarn und eines verdichteten Wohngebietes. ENTWURF 29 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Bussystem Es hat in mehreren Kommunen Anpassungen und Neuordnungen des Busliniennetzes gegeben, die zum Teil auch aus der Erweiterung von Wohn- und Gewerbegebieten entstanden sind (z.B. Ahrensburg, Bargteheide, Reinbek, Siek, Barsbüttel, etc.). Weiter wurden die Spätverkehrs- und Nachtangebote erweitert (Ahrensburg und Stapelfeld) und weitere Direktverbindungen im Busliniennetz eingeführt. Noch in der Planung befindet sich die Aufwertung des Bus-Grundnetzes im Hinblick auf eine durchgehende Vertaktung und optimierte Anschlüsse vorrangig zur Bahn, aber auch zu anderen vertakteten Buslinien (vgl. hierzu auch Entwicklungskonzept Kapitel 6). Schülerverkehr Durch die Veränderung der Schülerzahlen, die Ausweisung von Neubaugebieten u.a. sind auch im Schülerverkehr Anpassungen vorgenommen worden. Im Mittelpunkt stand dabei die Anpassung der Fahrpläne auf veränderte Schulzeiten, insbesondere auch die Ausweitung auf Ganztagsangebote, die zusätzlich „Rückfahrten“ im Schülerverkehr erfordern. Ganztagsangebote haben sich vor allen in den Städten mittlerweile etabliert. Es ist davon auszugehen, dass die Aktivitäten zur Neuordnung und Optimierung des Schülerverkehrs auch weiterhin ein zentrales Thema der ÖPNV-Gestaltung bleiben werden und damit einen kontinuierlichen planerischen und operativen Prozess darstellen. AST-Angebot Um auch für Räume und Zeiten mit geringer Verkehrsnachfrage ein Grundangebot im ÖPNV bereitzustellen wurde im Kreis Stormarn seit 1999 ein Angebot von Anrufsammeltaxen (AST) aufgebaut und bis heute sukzessive erweitert. Zum Teil ergänzt das AST den Linienverkehr in den Abendstunden, speziell am Wochenende wird aber auch der Linienverkehr komplett ersetzt. Die positive Resonanz auf das AST-Angebot und die wichtige strategische Funktion im ÖPNV-System haben auf Basis des zweiten RNVP zu einer Ausweitung der AST-Verkehre geführt. Angebotserweiterungen gab es vor allem im Umland von Bad Oldesloe und in Reinfeld. Weitere Räume befinden sich derzeit in der Prüfung. Tarifsystem Mit der Aufstellung und Verabschiedung des zweiten RNVP ging die Erweiterung des HVV-Verbundraumes einher. Seit Ende 2002 ist der gesamte Kreis Stormarn in den HVV integriert, so dass sich in den letzten Jahren die Tarifbarrieren für die stärksten ÖPNV-Verkehrsströme abgebaut bzw. wesentlich reduziert haben. Zeitgleich wurde auch der Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif) zunächst für den Bahnverkehr eingeführt, 2005 erfolgte die Erweiterung auf den Busverkehr. Der SH-Tarif gilt seitdem grundsätzlich für alle Fahrten mit Bahn und Bus in Schleswig-Holstein und bis nach Hamburg. Bei Fahrten mit Start oder Ziel in Hamburg (Ring A des HVV) gilt die SH-Tarif-Fahrkarte auch für die Verkehrsmittel des HVV im HVV-Großbereich. Für den Kreis Stormarn vereinfachen sich damit vor allem kombinierte Bahn-Bus-Fahrten außerhalb des HVVGebietes insbesondere nach Lübeck (einschließlich Busnutzung in der Kernzone 6000). ENTWURF 30 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Bild 2-1: Umsetzungsstand SPNV und Bussystem ENTWURF 31 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Bild 2-2: Umsetzungsstand AST-Verkehr und Schülerverkehr ENTWURF 32 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 ÖPNV-Marketing und Haltestellen Deutliche positive Effekte konnten mit einem professionalisierten ÖPNV-Marketing erzielt werden, dass seit der Verbunderweiterung im gesamten Kreis Stormarn vom HVV betreut wird. Neben der Weiterentwicklung der Fahrgastinformationen (v.a. Liniennetzpläne und Regional-Fahrpläne) wurde eine konsequente Einbeziehung der neuen Medien vorgenommen und damit auch neue Kommunikationskanäle eröffnet. Anregungen für zusätzliche Aktivitäten liegen mit dem 2009 aktualisierten HVV-Informationskonzept vor und lassen weitere Verbesserungen im ÖPNV-Marketing erwarten. Dazu gehört auch ein systematisches Kommunikations- / Vertriebsmanagement. Auch die Haltestellen wurden bereits überwiegend an den HVV-Standard angepasst, wobei es zunächst um die Kennzeichnung der Haltestellenmasten (HVV-Logo, Farbkennung, Liniennummern und Haltestellenname) und die Vereinheitlichung der Fahrgastinformation geht. Die komplette Anpassung der Haltestellen an die HVV-Gestaltungsstandards ist ein fortlaufender Prozess, der noch einige Jahre beanspruchen wird. Wettbewerb Der Kreis Stormarn war mit einer der ersten Gebietskörperschaften in Schleswig-Holstein, die Verkehrsleistungen im Busverkehr im wettbewerblichen Verfahren vergeben hat. Inzwischen sind für 10 der insgesamt 11 im zweiten RNVP festgelegten Teilnetze Ausschreibungen und Vergaben erfolgt. Das Teilnetz OD 6 (Glinde / Oststeinbek) wird von der VHH-PVG-Unternehmensgruppe eigenwirtschaftlich betrieben. Einzelne Verbindungen an in Hamburg verkehrende Linien werden durch Verkehrsvertrag geregelt. Derzeit werden die nächsten Ausschreibungen vorbereitet und ein Verfahren für die künftige Wettbewerbsdurchführung entwickelt (vgl. dazu Kapitel 7). Bild 2-3: Übergang in den Wettbewerb ENTWURF 33 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 3. ÖPNV-Nachfrage und ÖPNV-Marktposition Die Datenlage zum ÖPNV hat sich seit dem letzten RNVP nochmals verbessert. Durch die Einbeziehung des gesamten Kreisgebietes in den HVV können erstmals flächendeckend aktuelle Rahmendaten zum ÖPNV bereitgestellt werden, die auch Aussagen zur Kundennachfrage und Kundenzufriedenheit zulassen. Der HVV führt regelmäßige Zählungen auf den Buslinien sowie Marktforschungen zum Verkehrsverhalten durch. Da die Marktforschung derzeit aber das gesamte Umland der Hansestadt Hamburg als räumliche Einheit zusammenfasst, lassen sich nur Fragestellungen zum Kreis Stormarn nur eingeschränkt beantworten. Als Datenquellen stehen im Wesentlichen zur Verfügung: Laufende Fahrgastzählungen des HVV im Busliniennetz, Fahrgasterhebungen der Bahnunternehmen und der LVS im SPNV, (z.B. laufende Erhebung KBS Lübeck - Hamburg), Vom HVV kontinuierlich durchgeführte Marktforschungen (zuletzt „Informationsverhalten im HVV“, infas 2008), eine 2008 von omniphon durchgeführte LVS-Marktuntersuchung zur Nachfrage- und Kundenstruktur im ÖPNV in Schleswig-Holstein Für die Bewertung und Weiterentwicklung des ÖPNV-Systems sind folgende wichtige Erkenntnisse zur ÖPNV-Marktposition und zur ÖPNV-Nachfrage festzuhalten: (1) Nach überschlägigen Berechnungen auf Basis von Fahrscheinverkäufen und Schülerbeförderungsdaten kann die ÖPNV-Kundenzahl im Kreis Stormarn auf ungefähr 13 Millionen pro Jahr beziffert werden, wobei rund 4,6 Millionen Fahrgäste auf den Busverkehr entfallen. Dies ergibt eine durchschnittliche ÖPNV-Nutzungshäufigkeit von fast 60 Fahrten pro Einwohner und Jahr. Damit liegt der Kreis Stormarn über der ÖPNV-Akzeptanz der Kreise außerhalb der Metropolregion. Im Busverkehr liegt Stormarn in der Nutzungshäufigkeit gleichauf mit den Kreisen Pinneberg und Herzogtum Lauenburg. Durch die zahlreichen Angebotsverbesserungen und die Bevölkerungszuwächse konnte auch die ÖPNV-Nachfrage in den letzten Jahren gesteigert werden. (2) In der Verkehrsmittelwahl und in der ÖPNV-Nutzungshäufigkeit zeigen sich vielerorts aber noch die typischen Merkmale eines Flächenkreises. So nutzen lediglich 15% der Bevölkerung (fast) täglich den ÖPNV (zum Vergleich: Hamburg 35%), 16% zählen hingegen zu den „ÖPNV-Verweigerern“ (vgl. Hamburg 6%). Selbst in den Städten wie Ahrensburg oder Bad Oldesloe liegt der ÖPNV-Anteil bei der Verkehrsmittelwahl kaum über 10%. Das Fahrrad spielt hier sogar eine bedeutendere Rolle in der Verkehrsmittelwahl als der ÖPNV. Der PKW dominiert bei der Verkehrsmittelwahl unverändert, die weiter gestiegene Motorisierung lässt hier kurz- und mittelfristig auch keine Trendumkehr erwarten. (3) Erwartungsgemäß liegt bei einem Vergleich der Verkehrsträger in Bezug auf die Fahrgastzahlen die Bahn klar vor dem Busverkehr. Bei der Nachfrage im SPNV nimmt die Verbindung Lübeck – Bad Oldesloe – Hamburg mit allein über 2 Mio. Nutzern pro Jahr aus dem Kreis Stormarn die stärkste Position ein. (4) An zweiter Stelle liegt bereits die U1, die Ahrensburg, Großhansdorf und Hoisbüttel anbindet und auf rund 1,5 Mio. Nutzer pro Jahr im Kreis Stormarn kommt. ENTWURF 34 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 (5) Räumlich betrachtet hat der ÖPNV die mit Abstand stärkste Marktposition im engeren Verflechtungsraum der Hansestadt Hamburg, insbesondere in den Städten Reinbek, Oststeinbek / Glinde und Ahrensburg sowie den Gemeinden Barsbüttel und Oststeinbek. Hier überlagert sich ein hochwertiges Busangebot mit guten Schnellbahnanschlüssen und kurzen Fahrzeiten in die Hamburger Innenstadt. (6) Akzeptanzprobleme hat der ÖPNV vor allem außerhalb der Städte und in den ländlich strukturierten Gebieten insbesondere im Norden und Osten des Kreisgebietes. Der Einkaufs- und Berufsverkehr ist hier im Busnetz deutlich unterrepräsentiert. Generell ist hier verstärkt festzustellen, dass die Mehrheit der ÖPNV-Kunden über kein motorisiertes Verkehrsmittel verfügt. Dem ÖPNV ist es bisher nur auf wenigen Regionalbuslinien gelungen, einen signifikanten Anteil an „wahlfreien“ Verkehrsteilnehmern zu gewinnen. (7) In der Zufriedenheit der Kunden erreicht der ÖPNV im Kreis Stormarn insgesamt durchaus gute Noten. Etwa 40% der Kunden sind mit dem ÖPNV-Angebot „sehr zufrieden“ oder „zufrieden“. Die besten Noten im Busverkehr gibt es bei den Kunden außerhalb des Schülerverkehrs für die Sicherheit, die Freundlichkeit des Fahrpersonals und die Sauberkeit der Busse. Eher kritisch gesehen bzw. unterdurchschnittlich bewertet werden die Fahrtenhäufigkeit und die Betriebszeiten. Dies deutet darauf hin, dass sich eine spürbare Erhöhung der ÖPNV-Akzeptanz offenbar nur mit attraktiveren Verkehrsangeboten erreichen lässt. Verkehrsträger Bahn (SPNV) Linie Einsteiger Gesamt Einsteiger Stormarn R10_RB 4.168.504 1.254.501 R10_RE %-Anteil Stormarn 30% 3.864.626 998.085 26% R11 863.970 239.236 28% U1 HVVSchnellbahn S21 77.380.809 1.507.172 2% 29.422.686 623.190 2% 11 1.804.143 916.113 51% 263 2.315.962 498.157 22% 569 471.086 471.086 100% 236 456.665 456.665 100% 136 862.730 450.593 52% 237 Bus 333 (Stadt- und Regionalbus) 137 369 514.855 403.535 78% 557.612 401.764 72% 738.254 340.538 46% 325.864 325.864 100% 8110 317.768 317.768 100% 169 281.589 281.589 100% 337 259.831 259.831 100% 364 474.881 229.218 48% 269 215.050 215.050 100% Quelle: HVV GmbH 2009 Bild 3-1: ÖPNV-Linien im Kreis Stormarn mit der höchsten Verkehrsnachfrage 2009 ENTWURF 35 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Bild 3-2: ÖPNV-Nutzungsintensität im HVV Bild 3-3: Verkehrsmittelnutzung im Kreis Stormarn ENTWURF 36 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 4. Zielsetzungen und Rahmenstandards für die ÖPNV-Gestaltung 4.1 Übergeordnete Zielsetzungen für die Weiterentwicklung des ÖPNV Zielsetzungen und Qualitätsstandards bilden die wesentliche Grundlage für die (Weiter-) Entwicklung des ÖPNV-Systems und die Vergabe von ÖPNV-Leistungen in einem transparenten Wettbewerb. Für die Definition eines Ziel- und Qualitätsrasters steht eine Reihe von Vorgaben als Grundlage zur Verfügung: Die übergeordneten Zielsetzungen der Landes- und Raumordnung (z.B. LEP 2009), die Zielsetzungen des ÖPNV-Gesetzes Schleswig-Holstein und des Landesweiten Nahverkehrsplans LNVP, das Leitbild der Metropolregion Hamburg (REK 2000) und die Qualitätsstandards des HVV. Die meisten perspektivischen Aussagen in den übergeordneten Landesrahmenplänen beziehen sich auf allgemeine verkehrspolitische Aussagen mit dem „Grundtenor einer offensiven ÖPNV-Förderung“ und innerhalb des ÖPNV-Systems auf den Schienenverkehr. So heißt es im Entwurf des Landesentwicklungsprogramms LEP 2009: „Die Verbesserung der ÖPNV-Bedienung hat vor allem in verdichteten Gebieten, in denen es bereits erhebliche Engpässe im Straßennetz und unvertretbare Auswirkungen auf die Stadtentwicklung gibt, eine große Bedeutung. In ländlichen Räumen kommt es auf eine gute Verknüpfung des für abgelegene Bereiche unverzichtbaren Personenkraftwagens (Pkw) mit dem ÖPNV-Netz, das heißt auf kombinierte Park+Ride-Anlagen mit Bus- und Schienenangeboten, an. Hier können neue, flexible Bedienungsformen (Rufbusse, Anrufsammeltaxen) angemessene Lösungen darstellen.““ Aufgrund seiner im Vergleich zum Busverkehr deutlich größeren Bedeutung, vor allem für den Freizeit- und Tourismusverkehr aber auch für den Berufs- und Ausbildungsverkehr zur Metropolregion Hamburg, geht es beim Schienenverkehr zunächst darum, die hier vorhandenen, vorwiegend infrastrukturellen Defizite abzubauen. Für den Kreis Stormarn geht es im Wesentlichen um folgende Zielsetzungen für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV), wobei die Aufgabenträgerschaft beim Land Schleswig-Holstein liegt (LNVP) und der Kreis Stormarn hier nur begrenzte Einflussmöglichkeiten hat: Ausbau der Schienenstrecke Hamburg – Lübeck zur Entflechtung des Personennahverkehrs vom Personen- und Güterfernverkehr mit besonderer Dringlichkeit durch den Bau der Fehmarnbelt-Querung, Einrichten einer S-Bahn-Strecke (S4) von Hamburg nach Ahrensburg mit Verlängerung nach Bad Oldesloe in Verbindung mit dem Bau von maximal zwei zusätzlichen Gleisen, Verbesserung der Barrierefreiheit an den Bahnstationen der Strecke Hamburg - Lübeck. Der Kreis Stormarn setzt sich seit der Regionalisierung des ÖPNV intensiv mit der Neuordnung des kreisweiten ÖPNV-Systems auseinander und hat seitdem zahlreiche Maßnahmen zur Umstrukturierung und zur Attraktivitätssteigerung der Busbedienung entwickelt und umgesetzt. Im zweiten Regionalen Nahverkehrsplan wurden hierzu Zielsetzungen für die ÖPNV-Entwicklung im Kreis Stormarn definiert. Zudem wurden für Ausschreibungen von ÖPNV-Leistungen und die Schließung von Verkehrsverträgen Qualitätsstandards gesetzt, die sich im Wesentlichen auf die Fahrzeuge, die Betriebsabwicklung sowie den Bereich Service und Kundenkommunikation beziehen. Zur Weiterentwicklung dieser Vorgaben lassen sich aus den Aktivitäten der Kreispolitik und der Kreisverwaltung folgende verkehrspolitische Zielsetzungen ableiten. ENTWURF 37 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 (1) Für die Mobilitätsbedürfnisse der Kreisbevölkerung speziell für Personen ohne PKW-Verfügbarkeit, sind bedarfsgerechte, verlässliche, sichere und flächendeckende ÖPNV-Verkehrsangebote mit einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis bereitzustellen („ausreichende Verkehrsbedienung“). (2) Der ÖPNV ist ein Teil des integrierten Gesamtverkehrssystems im Kreis Stormarn. Der Kreis wird durch eine verstärkte Vernetzung zwischen ÖPNV und Individualverkehr die Funktion des ÖPNV stärken und eine sinnvolle Nutzung der Verkehrsmittel fördern. (3) Es wird weiterhin eine Steigerung des ÖPNV-Anteils am Gesamtverkehr angestrebt. Dieses Ziel entspricht auch den umweltpolitischen Zielsetzungen einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung im Kontext mit der AGENDA 21 und dem Klimaschutzprogramm des Kreises Stormarn. Dazu ist vor allem für den Berufs- und Versorgungsverkehr ein ausreichend attraktives Verkehrsangebot bereitzustellen, das insbesondere regelmäßige Verbindungen zu den Mittelzentren, den weiteren zentralen Orten und in die Hansestädte Hamburg und Lübeck gewährleistet. (4) Die Akzeptanz und Nutzungshäufigkeit des ÖPNV ist durch hochwertige Verkehrsangebote auf nachfragestarken Verkehrsrelationen auch außerhalb des engeren Hamburger Verflechtungsraumes gezielt zu fördern. Um neue Potenziale für den ÖPNV zu erschließen ist das Verkehrsangebot hier angebotsorientiert zu gestalten. (5) Mit einem verstärkten Einsatz flexibler Bedienungsformen sind räumliche und vor allem zeitliche Angebotslücken zu schließen, insbesondere in Bereichen, wo ein Linienverkehr nicht mehr verkehrlich und/oder wirtschaftlich effizient betrieben werden kann. (6) Das ÖPNV-Verkehrsangebot ist kundenfreundlich zu gestalten; dazu gehören ein Höchstmaß an Zuverlässigkeit und Sicherheit, aber auch ein umfassendes Portfolio von Informationen und Serviceleistungen. Besonderes Augenmerk gilt der Herstellung eines barrierefreien ÖPNV-Zugangs. (7) Für die Schülerinnen und Schüler als weiterhin größte ÖPNV-Kundengruppe ist ein bedarfsgerechtes Verkehrsangebot zu ihrem Schulort sicherzustellen. Dies umfasst auch die Erweiterung des ÖPNVAngebotes zur Sicherstellung von Rückfahrtmöglichkeiten am Nachmittag („Ganztagsangebote“). (8) Im ÖPNV-System wird eine weitgehende Vernetzung angestrebt. Der städtische und regionale Busverkehr ist mit dem SPNV und unter sich zu koordinieren; auf wichtigen Umsteigeverbindungen sind die Umsteigebedingungen und Anschlüsse zu optimieren. Darüber hinaus sind auch ausreichende Ver- knüpfungen mit dem Individualverkehr in Form von P+R- und B+R-Angeboten herzustellen. (9) Das Leistungsangebot im straßengebundenen ÖPNV ist verkehrlich, betrieblich und wirtschaftlich so zu optimieren, dass die Belastung für die kommunalen Haushalte möglichst gering gehalten wird. Dazu gehört auch die Vergabe von Leistungen im Wettbewerb. (10) Der ÖPNV ist neben dem Fahrrad die wichtigste Komponente für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung im Kreis Stormarn. An ihn sind daher besondere Anforderungen in Bezug auf die Umweltfreundlichkeit insbesondere im Hinblick auf die Fahrzeugtechnik zu stellen. (11) Das ÖPNV-Marketing hat sich in den letzten Jahren etabliert und ist eine unverzichtbare Komponente eines attraktiven ÖPNV-Systems. Die Akzeptanz des ÖPNV soll durch „flankierende Maßnahmen“ weiter gefördert werden. Die Aktivitäten des HVV im Rahmen des Verbundmarketing sind hier nach Bedarf durch kreisspezifische Maßnahmen zur Information und Öffentlichkeitsarbeit zu ergänzen. (12) Die Einhaltung der Standards ist durch ein kontinuierliches Qualitätsmanagement zu sichern, auch um die im EU-Recht geforderten Transparenzanforderungen zu erfüllen. (13) Für die weitere ÖPNV-Planung ist es notwendig, dass ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen. Der Kreis stellt das Grundangebot an ÖPNV-Leistungen sicher. Darüber hinaus gehende Angebote, die von Kommunen gewünscht werden und finanzielle Auswirkungen haben, werden im gegenseitigen Einvernehmen durch die Kommunen mitfinanziert. ENTWURF 38 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 4.2 Qualitätsstandards Um den verkehrspolitischen Zielsetzungen gerecht zu werden und die Kundenpotenziale konsequent auszuschöpfen, strebt der Kreis Stormarn an, die Nutzungshäufigkeit des regionalen Bus- und Bahnverkehrs weiter zu erhöhen. Besonders die Nicht- oder Seltennutzer des ÖPNV sollen durch entsprechende Angebote als Kunden gewonnen werden. Um dauerhaft neue Kunden zu gewinnen, sind Angebotsqualitäten erforderlich, die über die „ausreichende Bedienung“ im Sinne des ÖPNVG hinausgehen. Die künftige ÖPNVGestaltung soll sich daher verstärkt am Verkehrsmarkt orientieren. Das nachfolgend erläuterte Anforderungsprofil setzt die Rahmenstandards für die künftige ÖPNV-Gestaltung und dient gleichzeitig als Grundlage für die Bewertung des ÖPNV-Angebotes und der daraus abzuleitenden Handlungsbedarfe. Es definiert in diesem Sinne eine Zielsetzung für die Weiterentwicklung des vorhandenen und als ausreichend bewerteten ÖPNV-Angebotes hin zu einem auf die Erhöhung des ÖPNVAnteils am Verkehrsmarkt ausgerichteten, attraktivitätsorientierten ÖPNV-Angebotes („Qualitätsstandards“). Diese Zielsetzung ist langfristig ausgerichtet und wird durch Projekte und Maßnahmen im Entwicklungskonzept konkretisiert. Gleichzeitig bildet das Anforderungsprofil eine wichtige Grundlage für die Vergabe von ÖPNV-Leistungen und Konzessionen. Folgende Elemente sind Bestandteil des Anforderungsprofils (vgl. umseitiges Bild): Bei der Netzqualität bzw. strategischen Ausrichtung der Netzstruktur werden übergeordnete Korridore und Strecken für die Bahn- und Busbedienung sowie übergeordnete Netzknoten für die Vernetzung mit den Verkehrsträgern des ÖPNV und des Individualverkehrs definiert. Diese bilden das Grundraster des ÖPNV-Netzes und die Grundlage für die Liniennetzplanung der Verkehrsunternehmen. Bei der Erschließungsqualität wird neben der räumlichen Anbindung der Siedlungsbereiche (Haltestellen-Einzugsbereiche) auch der Haltestellenzugang bzw. deren Erreichbarkeit betrachtet. Die Aufnahme der Haltestellen-Zugänglichkeit im besonderen Hinblick auf die „Barrierefreiheit“ ist auch aus der neuen Gesetzgebung heraus notwendig. Bei der Angebotsqualität (Qualität des Verkehrsangebotes) wird neben der Bedienungshäufigkeit in einzelnen Zeitbereichen auch eine Festlegung der Angebotsdiversifizierung sowie der Erreichbarkeit wichtiger Verkehrsziele vorgenommen. Diese Faktoren beeinflussen maßgeblich die Verkehrsmittelwahl. Darüber hinaus werden auch Aussagen zur Verknüpfungsqualität getroffen. Die Komponenten Fahrzeuge und Haltestellen sind ebenso wie die Pünktlichkeit und das Platzangebot dem Element Bedienungsqualität zugeordnet. Dazu gehören die Themen „subjektive Sicherheit“ und „Sauberkeit“, die in der Beurteilung der ÖPNV-Qualität durch die potentiellen Nutzer einen deutlichen Bedeutungszuwachs in den letzten Jahren erhalten haben und derzeit zu den wichtigsten Kritikpunkten am ÖPNV gehören. Schließlich sind auch die gesetzlichen Vorgaben der „Barrierefreiheit“ zu erfüllen. Im Rahmen des Bausteins Tarifqualität geht es vorrangig um die Weiterentwicklung der Tarifangebote im Rahmen des HVV-Tarifsystems. Darüber hinaus ist auch der Aspekt des Vertriebsmanagements von Bedeutung. Ähnlich wie das Thema „subjektive Sicherheit“ beeinflussen auch „weiche Maßnahmen“ das Verkehrsverhalten, so dass die Marketing-Qualität als Bewertungskategorie aufgenommen ist. ENTWURF 39 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Bild 4-1: Elemente des ÖPNV-Anforderungsprofils für den Kreis Stormarn ENTWURF 40 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 4.2.1 Netzqualität (Strategische Ausrichtung der Netzstruktur) „Achsenkonzept“ für eine hochwertige ÖPNV-Bedienung Das von Bahnen und Bussen befahrene Streckennetz im Kreis Stormarn hat sich über Jahre unter Berücksichtigung der Siedlungs- und Verkehrsstrukturen weiterentwickelt und sich für die Erschließung des Kreisgebietes bewährt. Neben dem Schülerverkehrsnetz als tragende Säule der Flächenerschließung, das sich flexibel an der Entwicklung des Schülerverkehrs und dem Bedarf der Schulen orientiert, wurde in den letzten Jahren ein Netz mit höherwertigen Angeboten etabliert, um zusätzliche ÖPNV-Potenziale besonders im Berufs- und Einkaufsverkehr zu erschließen. Die dem Begriff „Regionales Grundnetz“ zugeordneten Bedienungskorridore decken die wichtigsten und aufkommensstärksten Verkehrsrelationen außerhalb der Bahnkorridore ab und bilden die Voraussetzung für eine verbesserte Ausschöpfung der ÖPNV-Marktpotenziale. Die Linienführung soll in der Regel so direkt wie möglich erfolgen und ein übermäßiges Mäandrieren (Verlauf in „Schlangenlinien“) sowie eine häufige Trennung der richtungsbezogenen Linienwege weitgehend vermeiden. Die Fahrpläne sind soweit wie möglich zu vertakten. Die übergeordneten Elemente der Netzstruktur sind: Bahnnetz (SPNV) HVV-Schnellbahnen (U-Bahn, S-Bahn) „Regionales Grundnetz“ „Lokales netz“ Rückgrat des ÖPNV-Systems entlang der Hauptsiedlungs- und –verkehrsachsen mit attraktivem Verkehrsangebot bildet das Grundangebot für die Verbindung der Hansestädte Hamburg und Lübeck und wichtigen zentralen Orten im Kreis Stormarn. Bedienung von Hauptverkehrsachsen außerhalb der Bahnkorridore sowie von der Bahn nicht direkt abgedeckter Verbindungen mit besonders hohem Verkehrsaufkommen. Tägliche Bedienung mit ganztägiger Betriebszeit und vertaktetem Fahrplan. Anschlusskoordination mit dem SPNV an den ITF-Taktknoten und ggf. weiteren ausgewählten Bahnstationen. Mindestens stündliche Bedienung in den Hauptverkehrszeiten. Erschließungs- Eigenständige ÖPNV-Netze für Orte und Verflechtungsbereiche mit hoher Siedlungsdichte. Ausrichtung der Linienführungen und Fahrpläne am Binnenverkehr mit Integration des Schülerverkehrs und der Zubringerfunktion zum SPNV. Vertakteter Fahrplan mit täglicher Bedienung. Zentrale Verknüpfungsknoten als „Mobilstationen“ Für die Vernetzung der Verkehrsträger Bahn und Bus sowie Bus und Bus stehen die Bahnstationen als zentrale Verknüpfungskonten fest. An den ITF-Knoten soll eine bevorzugte Anschlusskoordination stattfinden. Die Verknüpfungsknoten zeichnen sich durch eine umstiegsfreundliche Gestaltung und zusätzliche Verknüpfungsangebote zum Individualverkehr aus (P&R, B&R, K&R). Zubringersysteme für die übergeordneten ÖPNV-Korridore In den Teilen des Kreisgebietes, wo aufgrund der Siedlungsdichte neben dem Schülerverkehr keine ergänzenden Direktverbindungen in die zentralen Orte realisierbar sind, wird verstärkt auf eine Einrichtung von Zubringerverkehren zu den höherwertigen Angeboten in den übergeordneten Bedienungskorridoren gesetzt. Diese Zubringerverkehre können sowohl als Bus-Shuttles im Linienverkehr als auch in Form flexibler Bedienungsweisen wie das im Kreis etablierte AST-System organisiert werden und werden bevorzugt auf die zentralen Verknüpfungsknoten ausgerichtet. ENTWURF 41 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 4.2.2 Erschließungsqualität Die Erschließungsqualität ist das maßgebende Kriterium für die Zugangsmöglichkeiten zum ÖPNV. Sie wird im Wesentlichen bestimmt durch die räumliche Anbindung der Siedlungsbereiche und Verkehrsziele an die ÖPNV-Haltestellen und wird mit dem Haltestellen-Einzugsbereich sowie durch die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der Haltestellen beschrieben. Anbindung der Siedlungsbereiche und Verkehrsziele Die räumliche Anbindung der Siedlungsbereiche und Verkehrsziele wird durch das ÖPNV-Streckennetz und die Anordnung der Haltestellen mit ihren Einzugsbereichen (Radius der Luftlinienentfernung) bestimmt. Die Abstufung der Standards für die Haltestellen-Einzugsbereiche orientiert sich an der Nutzungsdichte und den städtebaulichen Nutzungsarten. Im Busnetz sind Fußweglängen von mehr als 15 Minuten (ca. 800mEinzugsbereich) möglichst zu vermeiden, da dann keine ausreichend attraktive Anbindung mehr gegeben ist. Diese Grenze für einen gerade noch zumutbaren Einzugsbereich soll für alle Bevölkerungsschichten ein Mindestmaß an Mobilitätschancen sichern. In gering verdichteten Siedlungsbereichen ist ggf. ein abgestufter Standard erforderlich, da in gering verdichteten Randbereichen, Streusiedlungen und in kleinen Wohnquartieren die Straßen-Infrastruktur teilweise keine höhere Erschließungsqualität zulässt. Die aufgeführten Erschließungsstandards gelten für alle Siedlungsgebiete mit zusammenhängender Bebauung. Bei einem Einzugsbereich von mehr als 600m ist die Haltestellenzugänglichkeit möglichst durch P+R und B+R-Angebote an der zugeordneten (nächsten) Haltestelle / Bahnstation zu erleichtern. Haltestellen-Zugang mit Barrierefreiheit Für den Zugang zum ÖPNV-System ist außer der Fußweglänge bzw. Fußwegzeit auch die generelle Erreichbarkeit der Haltestellen maßgebend. Die Erschließungsqualität kann sich trotz kurzer Fußwege erheblich verschlechtern, wenn Barrieren wie Hauptverkehrsstraßen oder Bahntrassen zu queren sind, oder keine ausreichende Barrierefreiheit und Sicherheit beim unmittelbaren Haltestellenzugang gegeben ist (z.B. durch fehlende Fußgängerüberwege und Beleuchtung, bauliche Hindernisse etc.). Insbesondere für Mobilitätsbehinderte aber auch ältere Menschen und für Frauen mit Kinderwagen spielen diese Aspekte eine zentrale Rolle. Bei der Neuanlage und dem Umbau von Haltestellen ist generell ein möglichst weitreichender barrierefreier Zugang gemäß den jeweils aktuellen Planungsrichtlinien verbindlich. Für die Gestaltung barrierefreier Bushaltestellen kommt im Kreis Stormarn die „Checkliste für eine barrierefreie Bushaltestelle“ zum Einsatz, die der Kreis in Zusammenarbeit mit der HVV-Arbeitsgruppe „Barrierefreier ÖPNV im HVV“ aufgestellt hat. Zudem findet eine enge Zusammenarbeit mit den Behindertenverbänden und dem Behindertenbeauftragten des Landes und des Kreises statt. ENTWURF 42 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 4.2.3 Angebotsqualität (Qualität des Verkehrsangebotes) Die Bedienungsqualität ist mit der wichtigste Einflussfaktor für die Verkehrsmittelwahl. Sie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erschließungsqualität, denn auch eine gut erreichbare Haltestelle hat für den ÖPNV-Kunden nur einen Nutzen, wenn sie ausreichend oft bedient wird. Gleichzeitig bestimmen die Bedienungsstandards maßgeblich den Betriebs- und Kostenaufwand. Daher ist die Umsetzung der angestrebten Bedienungsqualitäten unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen und ggf. nur in längeren Zeiträumen umsetzbar. Die Bedienungsqualität setzt sich im Wesentlichen aus den Betriebszeiten, der Bedienungshäufigkeit und der Erreichbarkeit wichtiger Verkehrsziele zusammen. Sie definiert, zu welchen Zeiten, in welcher Form und Häufigkeit Siedlungsbereiche und Verkehrsziele vom ÖPNV bedient werden und in welcher Zeit und Direktheit diese erreichbar sind. Außerdem ist die Angebotsdiversifizierung, das heißt die dem potentiellen ÖPNV-Kunden zur Verfügung gestellte Produktpalette, Bestandteil der Bedienungsqualität. Angebotsdiversifizierung im nicht-schienengebundenen ÖPNV Eine Diversifizierung des ÖPNV-Angebotes im Sinne einer marktkonformen Produktgestaltung ist sinnvoll, um eine systematische Angebotsausrichtung und Vermarktung des ÖPNV-Systems vornehmen zu können. Darüber hinaus ist aber auch eine verbesserte Einbindung der Siedlungs- und Nachfragestruktur in die Angebotsgestaltung und damit eine Optimierung des Betriebsaufwandes möglich. Dabei ist zu beachten, dass wegen der angestrebten Transparenz des ÖPNV-Systems eine enge Begrenzung der Produktvielfalt zweckmäßig ist. Unter Berücksichtigung der verkehrlichen und siedlungsstrukturellen Rahmenbedingungen werden für den Kreis Stormarn folgende Produkte der Angebotsgestaltung zugrunde gelegt: Regionales Grundnetz Stadt- und Ortsverkehre Bedienung starker Verkehrsströme vorrangig zwischen den zentralen Orten innerhalb des Kreises und im kreisüberschreitenden Verkehr. Angebot zu allen Tageszeiten einschließlich Wochenende mit mindestens taktorientiertem Fahrplan. Zum Teil auch Zubringerfunktionen zum SPNV / zur HVV-Schnellbahn, insbesondere im engeren Hamburger Verflechtungsraum. Besonders bedeutende Verbindungen mit hohem Verkehrsaufkommen können auch als „Schnellbuslinien“ ausgebaut werden, die auf eine direkte Linienführung mit kurzer Fahrzeit ausgerichtet sind. Ergänzungsangebot zum Regionalen Grundnetz in Städten und Gemeinden mit hohem Binnenverkehrsaufkommen. Linienführung und vertakteter Fahrplan orientieren sich vorwiegend an den Binnenverkehrsströmen und an der Zubringerfunktion zum SPNV. An geeigneten Punkten erfolgt daher Verknüpfung mit dem Schienenverkehr und Linien des Regionalen-Grundnetzes. Alternative Bedienungsformen Bedarfsgesteuertes Verkehrsangebot innerhalb des Kreises für nachfrageschwache Gebiete und Verbindungen vorrangig im Abendverkehr und am Wochenende, überwiegend auch Zubringerverkehr zum SPNV und zur Schnellbahn. Nachtbus Als Bedienungsersatz wird in den Nachtstunden an Wochenenden auf einigen Verbindungen ein Nachtbus angeboten, dessen Finanzierung durch die Kommunen erfolgt. ENTWURF 43 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Verkehrszeiten Grundsätzlich bemisst sich die zeitliche Abstufung der Bedienung nach den Gebietstypen bzw. den vorhandenen städtebaulichen Nutzungen. So sind Wohngebiete möglichst durchgehend zu bedienen, während in Gewerbegebieten eine zeitliche Einschränkung der Bedienung sinnvoll ist. Die Verkehrszeiten sollen das Erreichen der Ziele Hamburg Hbf. und Lübeck Hbf. um spätestens 6 Uhr sicherstellen. Für eine nachfrageund zielgruppenorientierte, gleichzeitig aber auch betrieblich sinnvolle Abstufung der Bedienungshäufigkeit werden folgende Verkehrszeiten unterschieden: Bezeichnung Tage Hauptfahrzwecke Erläuterung Zeitbereich HVZ1 Früh-Hauptverkehrszeit Mo-Fr Beruf, Schule / Ausbildung Tagesspitzenverkehrszeit mit hohem ÖPNV-Potenzial ca. 5°° - 9°° Uhr NVZ Normalverkehrszeit Mo-Fr Einkauf / Erledigung Unterdurchschnittliches Verkehrsaufkommen ca. 9°° - 12°° Uhr HVZ2 Mo-Fr Schule / Ausbildung, Einkauf / Erledigung Verkehrsspitze im Regionalverkehr durch Schülerverkehr ca. 12°° - 15°° Uhr HVZ3 NachmittagsHauptverkehrszeit Mo-Fr Beruf, Einkauf / Erledigung, Freizeit / Besuch Überlagerung diverser Fahrzwecke begünstigt Nachfragebündelung zwischen Zentren ca. 15°° - 20°° Uhr SVZ Schwachverkehrszeit Täglich Freizeit / Besuch Geringe Verkehrsdichte erfordert flexible Angebotsund Betriebsformen, auf ausgewählten Verbindungen auch Einsatz von Nachtbussen Zeit außerhalb der Haupt- und Normalverkehrszeit Sa Normalverkehrszeit Sa Einkauf / Erledigung Hohes ÖPNV-Potenzial zu den Einkaufschwerpunkten ca. 7°° - 17°° Uhr So Normalverkehrszeit So Freizeit / Besuch Erhöhtes ÖPNV-Potenzial in der Sommersaison ca. 9°° - 17°° Uhr MittagsHauptverkehrszeit Bedienungshäufigkeit und Verbindungsqualität Anders als in städtischen Ballungsräumen bzw. in der Kernstadt Hamburg ist es in ländlich strukturierten Räumen wie im Kreis Stormarn zweckmäßig, das Verkehrsangebot bzw. die Bedienungshäufigkeit nicht in Bezug auf Haltestellen sondern in Bezug auf Verbindungen zu betrachten. So wird beispielsweise eine Schulhaltestelle in einer Gemeinde im Schülerverkehr zwar häufig bedient, weist aber eventuell für andere Fahrzwecke eine schlechte Bedienungsqualität auf, da es keine zeitgerechte Verbindung in die zentralen Orte gibt. Daher ist die Bedienungshäufigkeit stets mit der Verbindungsqualität in Zusammenhang zu setzen. Im engeren Hamburger Verflechtungsraum (entspricht etwa dem Alt-HVV-Gebiet) ist die Fahrtenfolge aufgrund der erhöhten ÖPNV-Nachfrage insgesamt sehr dicht. Dies gilt vor allem für die Hauptverkehrszeiten. In der Schwachverkehrszeit und am Wochenende wird überwiegend ein angebotsorientiertes Basisangebot vorgehalten (in der SVZ teilweise auch Nachtbusse), das aber immer noch städtischen Angebotsqualitäten entspricht. ENTWURF 44 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Für das Verkehrsangebot außerhalb des engeren Hamburger Verflechtungsraumes beschränkt sich das nachfolgend dargestellte Anforderungsprofil vor dem Hintergrund der engen finanziellen Handlungsspielräume auf ausgewählte Verbindungen zwischen zentralen Orten, auf denen ein ausreichend hohes Verkehrsaufkommen vorhanden ist und gute Chancen gesehen werden, die ÖPNV-Nutzungshäufigkeit zu erhöhen. Die Einhaltung und Zweckmäßigkeit der Standards ist im Rahmen des HVV-Qualitätsmanagements regelmäßig zu überprüfen. Bei den übrigen Gemeinden ist im Einzelfall zu prüfen, ob flexible Betriebsformen oder Zubringersysteme zu den höherwertigen ÖPNV-Angeboten (SPNV, Schnellbus, Regionalbus) sinnvoll sind. Vorerst nicht standardisiert werden auch die Fahrzeiten auf einer Verkehrsrelation. Verbindungskategorie von... zu... Mindest-Bedienungshäufigkeit [Anzahl Fahrten oder Takt] HVZ1 NVZ HVZ2 HVZ3 SVZ Sa+So Mittelzentren Oberzentren HH+HL 60’-Takt 120’-Takt 60’-Takt 60’-Takt 3x Rück 120’-Takt Unterzentrum Nächstes Oberzentrum 60’-Takt 120’-Takt 120’-Takt 60’-Takt 3x Rück 120’-Takt Unterzentrum Kreisstadt OD 60’-Takt 120’-Takt 120’-Takt 60’-Takt 2x Rück 120’-Takt Ländlicher Zentralort Unterzentrum und Kreisstadt OD Ohne Vertaktung, bedarfsorientiert nach örtlichen Rahmenbedingungen Hin = Hinfahrt(en), Rück = Rückfahrt(en), ENTWURF 45 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Verknüpfungspunkte und Anschluss-Koordination Im ÖPNV-System und insbesondere im ländlichen Raum ist ein besonderer Wert auf gute Umsteigebedingungen zu legen. Neben der Funktion als Umsteigeknoten bilden die Verknüpfungspunkte häufig auch städtebauliche Bezugspunkte, so dass eine hochwertige Gestaltung und Ausstattung sowie eine sorgfältige städtebauliche Integration gefordert sind. Die Konzentration auf wenige Umsteigeknoten bietet günstige Voraussetzungen, mit geringem Aufwand für den Großteil der Umsteiger günstige Umsteigebedingungen in räumlicher und zeitlicher Hinsicht zu schaffen. Für den Kreis Stormarn sind neben den Umsteigeknoten im Kreisgebiet zusätzlich auch Verknüpfungspunkte zum HVV-Schnellbahnnetz in Hamburg (HH) und im Kreis Segeberg (SE) relevant und daher nachfolgend aufgeführt. Knotenkategorie Zentraler Umsteigeknoten Umsteigebeziehungen Name des Knotens Vernetzung Bemerkungen Bahn <> Bahn Bahn <> Bus Bus <> Bus Bahnhof Bad Oldesloe P+R, B+R, K+R „Kleiner SPNV-Taktknoten“ Bahnhof Ahrensburg P+R, B+R, K+R Taktknoten Stadtverkehr Bahn <> Bus Bus <> Bus S-Reinbek P+R, B+R, K+R HVV-Schnellbahnnetz U-Wandsbek (HH) Zentraler HVV-Umsteigeknoten S-Bergedorf (HH) P+R, B+R, K+R Bahnhof Bargteheide P+R, B+R, K+R S-Rahlstedt (HH) P+R, B+R, K+R HVV-Schnellbahnnetz U-Steinfurter Allee (HH) P+R, B+R, K+R HVV-Schnellbahnnetz Bahn <> Bus Reinfeld P+R, B+R, K+R Bus <> Bus S-Poppenbüttel (HH) P+R, B+R, K+R HVV-Schnellbahnnetz U-Garstedt (SE) P+R, B+R, K+R HVV-Schnellbahnnetz U-Norderstedt Mitte (SE) P+R, B+R, K+R HVV-Schnellbahnnetz U-Ahrensburg West P+R, B+R, K+R HVV-Schnellbahnnetz U-Ahrensburg Ost P+R, B+R, K+R HVV-Schnellbahnnetz U-Großhansdorf P+R, B+R, K+R HVV-Schnellbahnnetz U-Hoisbüttel P+R, B+R, K+R HVV-Schnellbahnnetz Glinde, Markt P+R, B+R, K+R HVV-Metrobusnetz Übergeordneter Umsteigeknoten Nachgeordneter Umsteigeknoten Bus <> Bus Zentraler HVV-Umsteigeknoten P+R = Park and Ride, B+R = Bike and Ride, K+R = Kiss and Ride (Bringen+Abholen mit Pkw) Durch die Einführung von Taktverkehren im Busverkehr und die Weiterentwicklung des Integralen Taktfahrplan ITF im SPNV haben sich die Rahmenbedingungen für ein attraktives Umsteigen zwischen Bus und Bahn deutlich verbessert. Neben der Bereitstellung räumlich optimaler Umsteigebedingungen sind zwischen ausgewählten Linien kurze Umsteigezeiten einzurichten. Wegen der komplexen Angebotsstrukturen (verschiedene Verkehrsträger, Vielzahl von Linien) ist dabei eine Prioritätenbildung in der Anschluss-Koordination notwendig. Besondere Bedeutung hat die Anschluss-Sicherung in der Schwachverkehrszeit, da sonst aufgrund der geringen Fahrtendichte unzumutbare Wartezeiten entstehen können. ENTWURF 46 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 „Sternfahrten“ in Schwach- In der Schwachverkehrszeit sind möglichst viele ÖPNV-Angebote dem Konzept der „Sternfahrten“ mit Ausrichtung auf die SPNV-Verknüpfungspunkte anzupassen, bei dem die Anverkehrszeiten künfte und Abfahrten von mehreren Linien in einem kurzen Zeitbereich aufeinander abgestimmt werden. Um auch mobilitätsbehinderten Menschen einen Übergang zu ermöglichen, sind ausreichende Übergangszeiten vorzusehen. Anschluss-Planung Für Verbindungen mit hohem Umsteigerpotenzial, aufkommensstarke Verkehrsrelationen, ausgewiesene SPNV-Zubringerverkehre und bei den Stadt-/Ortsverkehren ist eine Anschlussplanung vorzunehmen. Anschluss-Sicherung Für planmäßige Fahrplananschlüsse ist eine Anschluss-Sicherung in einem angemessenen Zeitrahmen sicherzustellen. Besondere Anforderungen sind an die Anschlüsse in der Normal- und Schwachverkehrszeit zu stellen. 4.2.4 Bedienungsqualität Die Bedienungsqualität bildet im Gegensatz zu den vorgenannten „harten“ Angebotsmerkmalen eher ein Komfortkriterium, das aber vor allem das Image des ÖPNV mit beeinflusst und hauptsächlich in der Zuständigkeit der Verkehrsunternehmen liegt. Die Bedienungsqualität ist insofern als nachrangig zu bewerten, als dass sie -mit Ausnahme der Pünktlichkeit- im Vergleich zur Erschließungs- und Angebotsqualität nur einen untergeordneten Einfluss auf die Verkehrsmittelwahl ausübt. Hinzu kommt, dass häufig subjektive Faktoren in die Beurteilung einfließen. Aber gerade bei den ÖPNV-Häufignutzern kommt der Bedienungsqualität eine durchaus wichtige (ergänzende) Rolle zu. Die Ausschreibungen und Verkehrsverträgen zugrundeliegenden Qualitätsstandards der Bedienungsqualität sind in den HVV-Standards „Bedienungsqualität“ detailliert beschrieben. Im Folgenden geht es um eine grundsätzliche übergeordnete Anforderung des Kreises Stormarn. Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit Häufige Abweichungen von den planmäßigen Abfahrtszeiten führen nicht nur zu Nachteilen für die Fahrgäste, weil Reisezeiten nicht mehr zuverlässig kalkulierbar sind. Sie können auch zu einem erhöhten Betriebsaufwand führen, wenn Mindestwende- und -pausenzeiten unterschritten werden und ggf. zusätzliche Personal- und Fahrzeugreserven vorgehalten werden müssen. Fahrplangestaltung Betriebsplanung Um eine pünktliche Fahrplaneinhaltung und die Sicherung planmäßiger Anschlüsse zu gewährleisten, sind in der Fahrplan- und Betriebsplanung ausreichend Pufferzeiten bzw. Wendezeiten vorzusehen. Weiter sind ausreichend Fahrzeuge vorzuhalten, um bei evtl. Fahrzeugausfällen die Störungsauswirkungen zu minimieren. ÖPNV-Beschleunigung In Bereichen, und Straßenabschnitten, wo sich starke Konflikte zwischen dem straßengebundenen ÖPNV und dem Kfz-Verkehr ergeben, die zu regelmäßigen Behinderungen für den ÖPNV führen, werden mit den Kommunen vor Ort Möglichkeiten für eine ÖPNVBeschleunigung geprüft. Priorisiert wird dabei die ÖPNV-Beeinflussung von Lichtsignalanlagen. ENTWURF 47 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Fahrzeuge Das allgemeine Erscheinungsbild und Image des ÖPNV wird entscheidend durch den Standard der eingesetzten Fahrzeuge geprägt. Die Fahrzeuge müssen generell einen zeitgemäßen Technik- und Ausstattungsstand aufweisen, der den gesetzlichen Vorschriften entspricht und regelmäßig anzupassen ist. Durch den bevorzugten Einsatz der Niederflurtechnik soll die ÖPNV-Benutzung insbesondere für Mobilitätsbehinderte sowie für Fahrgäste mit sperrigen Transportgegenständen erleichtert werden. Der Kreis Stormarn favorisiert zudem den Einsatz umweltfreundlicher Fahrzeuge angepasst an den Stand der technischen Entwicklung. Die übergeordneten Anforderungen sind in der folgenden Übersicht zusammengefasst, Einzelheiten sind den HVV-Standards zu entnehmen (hier Abschnitt B.3.1 „Busfahrzeuge“) Technische Merkmale Lärm- und abgasarme Antriebstechnik Ausstattung mit Funk oder RBL Einstiegsverhältnisse Generell Niederflur (Ausnahmen in der Schülerbeförderung) Ausstattungsmerkmale Abstellmöglichkeiten z.B. für Kinderwagen, Rollstühle und begrenzt Fahrräder Ausstattung mit akustischer und visueller Fahrgastinformation Liniengerechte Bestuhlung mit Festhaltemöglichkeiten gemäß VDV-Empfehlung Videoüberwachung Äußere Gestaltung Anpassung an das HVVCorporate Design, bei ausgewählten Produkten ggf. zusätzliche Anforderungen Durch die ständige Anwesenheit des Fahrpersonals ist der Busverkehr in Bezug auf die subjektive Sicherheit und die Sauberkeit gegenüber dem Schienenverkehr generell im Vorteil. Dennoch ist der Kreis Stormarn bestrebt, durch ergänzende Anforderungen die subjektive Sicherheit und Sauberkeit weiter zu erhöhen. ENTWURF 48 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Haltestellen Haltestellen bilden das Entree zum öffentlichen Personennahverkehr. Eine ansprechende Gestaltung und Ausstattung erzeugt in der Bevölkerung ein positives Bild und trägt zu einer Imageaufwertung und Identifikation mit dem örtlichen ÖPNV bei. Erhöhte Aufmerksamkeit ist bei der Anlage von Haltestellen den Aspekten der subjektiven Sicherheit zu widmen, damit die Haltestellen auch von besonders sicherheitssensiblen Personengruppen wie Frauen oder Senioren uneingeschränkt zu nutzen sind. Bei den Anforderungen an die Haltestellen sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten zu berücksichtigen (Kommunen v.a. bauliche Anlage, Verkehrsunternehmen Haltestellenmast mit Fahne und Fahrgastinformationen). Bauliche Anlage von Haltestellen mit Barrierefreiheit Beim Umbau oder Neubau von Haltestellen ist generell der Haltestelle am Fahrbahnrand der Vorzug zu geben, soweit die verkehrlichen und örtlichen Verhältnisse dies zulassen. Darüber hinaus sind die Auftrittsflächen und Bordsteinhöhen für den Einsatz von Niederflurbussen vorzusehen und die „Barrierefreiheit“ herzustellen (siehe „Checkliste für barrierefreie Bushaltestellen“). Verknüpfungspunkte P&R und B&R Verknüpfungsanlagen mit dem Individualverkehr sind in guter Erreichbarkeit zur Haltestelle und zum Straßennetz und Radwegenetz anzulegen. Bei der Gestaltung sind die einschlägigen Richtlinien (z.B. der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV) zu beachten. Die Stellplatzangebote sind der Nachfrage anzupassen und regelmäßig hinsichtlich der Auslastung zu überprüfen. Subjektive Sicherheit Der subjektiven Sicherheit an Haltestellen wird im Kreis Stormarn eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet. In Abhängigkeit von der Funktion der jeweiligen Haltestelle und dem Fahrgastaufkommen werden vor allem die Bausteine „Beleuchtung“, „Notrufeinrichtungen“ und “Verbesserung der Einsehbarkeit“ zur Erhöhung der subjektiven Sicherheit eingesetzt. HVV Corporate Design Für die Gestaltung der Haltestellenmaste und Fahnen sowie der Ausstattung mit Fahrgastinformationen sind die im HVV-Verbundgebiet vereinheitlichten Standards anzuwenden. Ausstattung Einfachhaltestelle („Mindestausstattung“) Ausstattung Normalhaltestelle („Regelausstattung“) Haltestellenmast und Fahrgastinformation gemäß HVV-CD-Manual Haltestellenmast und Fahrgastinformation gemäß HVV-CD-Manual Befestigte Wartefläche Befestigte Wartefläche Fahrgastunterstand Fahrgastunterstand Beleuchtung (ggf. auch Straßenbeleuchtung) Separate Beleuchtung Abfallbehälter Abfallbehälter Fahrradabstellanlage (nach Bedarf) Fahrradabstellanlage (möglichst mit überdachten Stellplätzen und Fahrradboxen) Barrierefreiheit (einschließlich 16cm Bordstein und Aufmerksamkeitsstreifen Notrufeinrichtung oder öffentliches Telefon Barrierefreiheit (einschließlich 16cm Bordstein und Aufmerksamkeitsstreifen Optional: - Wegweisungs-/ Leitsystem - dynamische Fahrgastinformation - Fahrscheinverkauf - Toiletten Haltestellenmast und Fahrgastin- formation gemäß HVV-CD-Manual Beleuchtung soweit möglich über Straßen-/ Wegebeleuchtung Barrierefreiheit (einschließlich 16cm Bordstein und Aufmerksamkeitsstreifen ENTWURF Ausstattung Schwerpunkthaltestelle / Busanlage („Zusatzausstattung“) 49 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 4.2.5 Tarifqualität Der Kreis Stormarn verfolgt seit Jahren die Zielsetzung durch einen einfachen und verkehrsträger-übergreifenden ÖPNV-Tarif die Nutzungsbarrieren bei der ÖPNV-Nutzung zu minimieren. Mit der Einbindung des Kreises in das HVV-Verbundgebiet und die Einführung der 3. Stufe des SH-Tarifs für die das Verbundgebiet überschreitenden ÖPNV-Linien sind die angestrebten Ziele weitgehend erreicht. Wünschenswert ist eine Integration des gesamten Lübecker Stadtgebietes in den SH-Tarif, so dass hier ein einfacher Übergang bis in die städtischen Randgebiete möglich ist. Der Anteil von Zeitfahrkarten, insbesondere solcher im Abonnementsverfahren, ist weiter zu erhöhen, auch um eine verstärkte Kundenbindung zu erreichen. Übergangsfahrkarten zwischen SH- und HVV-Tarif sollen auch in allen Bussen lösbar sein. Vorverkauf mit bargeldloser Zahlungsmöglichkeit Zur Entlastung des Fahrpersonals und zur Vereinfachung des Fahrkartenerwerbs ist der Vorverkauf mit bargeldlosem Zahlungsverkehr zu fördern. Dazu gehört auch das derzeit vom HVV geplante E-Ticketing. Ein Netz von Fahrkarten-Vorverkaufsstellen erleichtert zudem den Zugang zum ÖPNV-System und fördert die Präsenz des ÖPNV in der Region. Perspektivisch sollte mindestens in jedem zentralen Ort eine Vorverkaufsstelle vorhanden sein, wo auch ÖPNV-Informationen erhältlich sind. 4.2.6 Marketingqualität Das in den letzten Jahren im Kreis Stormarn etablierte ÖPNV-Marketing ist ein fester Bestandteil des ÖPNVSystems und in diesem Sinne weiterzuentwickeln. Im ÖPNV-Marketing ist verstärkt die Produkt- und Tarifgestaltung zu berücksichtigen („ganzheitlicher Marketingansatz“). Zudem wird angestrebt, das ÖPNVMarketing langfristig zu einem verkehrsmittelunabhängigen Mobilitäts-Marketing mit besonderem Fokus auf den Freizeit- und Tourismusverkehr auszubauen. Grundlegende Zielsetzungen des ÖPNV-Marketing sind verantwortungsbewusstes Verkehrsverhalten und eine „intelligente“ Verkehrsmittelnutzung zu fördern, die ÖPNV-Nutzung zu vereinfachen bzw. möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Weitreichende Vorgaben für das ÖPNV-Marketing sind im HVV-Marketingkonzept „Grundlagen des Marketing im Hamburger Verkehrsverbund“ verankert, das laufend den Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung einer kontinuierlichen Marktforschung angepasst wird. Fahrgastinformation und Kundenkommunikation Die Fahrgastinformation soll der Bevölkerung ein objektives Bild vom ÖPNV-Angebot vermitteln, Informationsdefizite abbauen und „die richtige Information am richtigen Ort“ verfügbar machen. Ein direkter und dialogorientierter Kontakt mit den ÖPNV-Kunden bietet für den Aufgabenträger und die Verkehrsunternehmen eine effiziente Möglichkeit, schnell auf Defizite aufmerksam zu werden sowie das ÖPNV-System an den Anforderungen und Wünschen der ÖPNV-Kunden auszurichten. Die zentralen Bausteine der Fahrgastinformation sind im Manual „HVV Corporate Design“ und im 2009 aktualisierten „HVV- Informationskonzept“ vorgegeben. Einsatz neuer Medien ENTWURF „Neue“ Medien gewinnen in der Informationsvermittlung weiter an Bedeutung. Der Kreis Stormarn unterstützt die Aktivitäten des HVV und der LVS, die Chancen der neuen Medien konsequent zu nutzen. Dazu gehört vor allem die Weiterentwicklung der elektronischen Fahrplanauskunft über das Internet (www.hvv.de und www.nah-sh.de) und perspektivisch über mobile Endgeräte. 50 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 BeschwerdeManagement Mit einem professionellen Beschwerdemanagement soll ein enger Kontakt mit den ÖPNVKunden hergestellt und eine zügige Beseitigung von Defiziten gefördert werden. Die Verkehrsunternehmen sind dafür zuständig, dass Beschwerden zügig beantwortet oder an die zuständige Stelle weitergeleitet und nach den HVV-Vorgaben aufbereitet werden sowie die Kunden eine Rückmeldung erhalten. ÖPNV-Servicestellen An zentralen Anlaufstellen sind in Kooperation mit dem HVV ÖPNV-Servicestellen einzurichten, in denen alle ÖPNV-Service- und -Dienstleistungsangebote verfügbar bzw. abrufbar sind. Öffentlichkeitsarbeit und ÖPNV-Werbung Fahrgastinformationen sind durch Öffentlichkeitsarbeit und ergänzende ÖPNV-Werbung zu begleiten, um aktiv die Verkehrsmittelwahl zugunsten des ÖPNV zu beeinflussen. Zuständig für die Durchführung ist federführend der HVV in Kooperation mit den Verkehrsunternehmen, der Kreis Stormarn behält sich aber bei bestimmten Produkten, die für den kreisweiten ÖPNV eine besondere Bedeutung haben (z.B. Stadtverkehre) ergänzende Aktivitäten vor. 4.3 Barrierefreier ÖPNV Neben dem PBefG sind die Nahverkehrspläne das wichtigste Instrumentarium, um Maßnahmen zum barrierefreien ÖPNV festzulegen. Neben der erforderlichen Thematisierung der Barrierefreiheit im Nahverkehrsplan müssen Anträge auf Erteilung der Genehmigung gemäß §12 PBefG „eine Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung einer möglichst weitreichenden barrierefreien Nutzung des beantragten Verkehrs entsprechend den Aussagen im Nahverkehrsplan“ enthalten. Vor dem Hintergrund der rechtlichen Regelungen werden folgende grundsätzliche Maßnahmen für einen barrierefreien ÖPNV im Kreis Stormarn festgelegt. Ausführungen zu einzelnen Standards sind in den vorhergehenden Abschnitten eingearbeitet: Ausweitung des Einsatzes von Niederflurbussen im Rahmen der finanziellen und betrieblichen Möglichkeiten mit entsprechender Kennzeichnung der Fahrzeuge und Abfahrten im Fahrplan, Bereitstellung alternativer Beförderungsangebote für behinderte Menschen in Räumen und Zeiten, in denen keine Niederflurbusse zum Einsatz kommen, sukzessive Verbesserung der Haltestellen-Zugänglichkeit, der Haltestellen-Gestaltung und der Haltestellen-Ausstattung im Hinblick auf die Barrierefreiheit, Berücksichtigung der gängigen Richtlinien und DIN-Empfehlungen zur barrierefreien Gestaltung, Berücksichtigung des Einsatzes von Niederflurbussen in der Straßenplanung u.a. mit Vermeidung von Aufpflasterungen in Straßen mit ÖPNV-Bedienung. Aufgrund fehlender systematischer Analysen ist eine Konkretisierung der o.g. Maßnahmen bzw. eine Überprüfung möglicher Defizite im Bestand zurzeit nicht detailliert möglich. Bei Neu- und Umbauten von Haltestellen sowie der Beantragung von Fördermitteln gelten aber bereits die HVV-einheitlichen Anforderungen an die barrierefreie Haltestellengestaltung. Die zugehörige Checkliste für die barrierefreie Haltestellengestaltung ist Anhang 7 zu entnehmen. ENTWURF 51 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 5. Bestandsanalyse des ÖPNV im Kreis Stormarn 5.1 Verkehrsträger und Verkehrsunternehmen Der ÖPNV im Kreis Stormarn wird von folgenden ÖPNV-Produkten getragen: Dem Schienenpersonennahverkehr SPNV, der HVV-Schnellbahn (U-Bahn U1 und S-Bahn S21), dem Metrobus und Stadtbus im engeren Verflechtungsraum der Hansestadt Hamburg, dem Regionalbus, den Stadtverkehren in Ahrensburg und Bad Oldesloe und dem Anruf-Sammeltaxi (AST). Im Bereich des Regionalbusverkehrs sind wiederum räumlich gesehen die Liniennetze des „Alt-HVVGebietes“ (Südstormarn) und des Verbunderweiterungsgebietes (Nordstormarn) zu unterscheiden. Während das nördliche Kreisgebiet noch die für ländliche Räume typischen Angebotsstrukturen eines schülerverkehrs-orientierten ÖPNV aufweist, ist der ÖPNV im südlichen Kreisgebiet infolge der Randlage zur Hansestadt Hamburg deutlich stärker von städtischen Angebotsstrukturen geprägt. Im Kreis Stormarn sind insgesamt 7 Verkehrsunternehmen tätig, von denen 3 nur den Linienbusverkehr betreiben. Durch Betriebsaufgaben und Übernahmen ist die Anzahl der Unternehmen in den letzten Jahren zurückgegangen. Verkehrsträger Bahn (SPNV) Betriebssitz Verkehrsunternehmen (Ort) (Name) Kiel Kaltenkirchen DB Regio AG (Region Nord) NBE Nordbahn Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG U-Bahn Hamburg Hamburger Hochbahn AG (Linie U1) S-Bahn Hamburg S-Bahn Hamburg GmbH (Linie S21) Bad Oldesloe Bus Kastorf Autokraft GmbH Dahmetal J. Rudolf & Sohn GmbH & Co. KG Hamburg Hamburger Hochbahn AG Bergedorf VHH-PVG-Unternehmensgruppe Bild 5-1: Übersicht der im Kreis Stormarn tätigen Verkehrsunternehmen (Stand 2010) ENTWURF 52 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 5.2 Linien und Verkehrsangebot im SPNV Der SPNV gehört nach dem ÖPNVG in die Zuständigkeit des Landes Schleswig-Holstein (SPNV-Aufgabenträger). Der Bestand und die Entwicklungskonzepte werden im Landesweiten Nahverkehrsplan (LNVP) festgelegt, der von der LVS ausgearbeitet wird. Wegen der großen Bedeutung des SPNV für das gesamte ÖPNV-Gefüge im Kreis Stormarn werden die wichtigsten Bestands- und Entwicklungselemente im dritten RNVP des Kreises Stormarn mit aufgeführt. Der Kreis Stormarn ist im Schienenverkehr sowohl in Nord-Süd-Richtung als auch in Ost-West-Richtung vor allem mit der angrenzenden Hansestadt Hamburg verbunden. Das Rückgrat der SPNV-Anbindung bildet die Achse Hamburg – Bad Oldesloe – Lübeck, die für alle Fahrzwecke eine hohe Bedeutung aufweist und zu den am stärksten genutzten Bahnstrecken in Schleswig-Holstein gehört. Neben den Zielverkehren nach Hamburg und Lübeck wird vor allem über den Knotenpunkt Hamburg Hauptbahnhof auch die Anbindung an das Eisenbahn-Fernverkehrsnetz hergestellt. Darüber hinaus bestehen mit der U1 nach Großhansdorf, Ahrensburg sowie Hoisbüttel und der S21 nach Reinbek Anbindungen zum Schnellbahnnetz im HVV. Eine weitere Regionalbahnstrecke verbindet die Kreisstädte Bad Oldesloe und Bad Segeberg mit dem Oberzentrum Neumünster. Diese 2002 durchgehend reaktivierte Strecke hat in den letzten Jahren deutlich an Akzeptanz gewonnen. Der SPNV zeichnet sich in Bezug auf das Verkehrsangebot durch seine ganztägige Bedienung (Betriebszeiten auf den Hauptverbindungen nach Hamburg etwa von 4°° bis 1°° Uhr) und durch die durchgehende Vertaktung des Fahrplans aus. Während die HVV-Schnellbahnen tagsüber im 20-Minuten-Takt verkehren (Hauptverkehrszeiten verdichtet), wird auf der Regionalexpress-Linie Hamburg - Lübeck seit 2009 ein Halbstundentakt angeboten (gilt nur für die Stationen Reinfeld und Bad Oldesloe), der durch die stündlich verkehrenden Regionalbahnen nach Ahrensburg (in den Hauptverkehrszeiten verdichtet) und Bad Oldesloe auf bis zu 5 Abfahrten pro Stunde verdichtet wird. Am Wochenende reduziert sich die Fahrtenhäufigkeit auf 2 Fahrten pro Stunde auf der Regionalverkehrsstrecke und einen 20-Minuten-Takt auf den Schnellbahnstrecken. Die 2009 im Rahmen der Ausschreibung „Netz Ost“ an die DB Regio AG vergebene Regionalverkehrsstrecke Hamburg - Lübeck ist sowohl von der verkehrlichen Funktion als auch von der Belegung die bedeutendste SPNV-Strecke für den Kreis Stormarn. Mit insgesamt 6 Bahnstationen im Kreisgebiet hat diese Bahnstrecke nicht nur Bedeutung im kreisüberschreitenden Verkehr, sondern deckt auch wichtige Relationen zwischen zentralen Orten innerhalb Stormarns ab. Mit Bad Oldesloe, Ahrensburg und Bargteheide sind die bedeutendsten Zentren im Kreis Stormarn mit angebunden. Bahnhalte befinden sich zurzeit in Bad Oldesloe (mit Übergang zur Bahnstrecke nach Bad Segeberg – Neumünster), Reinfeld, Bargteheide, Kupfermühle, Ahrensburg-Gartenholz (Eröffnung 2010) und Ahrensburg. Die Strecke ist seit 2009 durchgehend elektrifiziert und zweigleisig. Mit der 2009 erfolgten Angebotsverdichtung im SPNV und den parallel laufenden Güterverkehren ist die Streckenkapazität mittlerweile weitgehend ausgeschöpft. ENTWURF 53 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Fahrplantakt 2010 Streckenverlauf Linien von... über... R 10 Hamburg Hbf Ahrensburg Bad Oldesloe - Reinfeld R 10 Hamburg Hbf R 10 nach... Räumliche Mo-Fr Samstag Sonntag Orientierung (HVZ) 8..19h 8..19h Lübeck Hbf Nord-Süd 30 min 60 min 60 min Ahrensburg - Bargteide Bad Oldesloe Nord-Süd 60 min 60 min 60 min Hamburg Hbf Wandsbek - Tonndorf Ahrensburg / Bargteheide Nord-Süd 30 min 60 min 60 min R 11 Bad Oldesloe Bad Segeberg Neumünster Nord-Süd 60 min 60 min 60 min U1 Norderstedt Mitte Ohlsdorf - HH Hbf Süd Wandsbek Markt Großhansdorf / Ohlstedt Nord-Süd 10 min 20 min 20 min S 21 Elbgaustraße Altona - HH Hauptbahnhof Bergedorf - Reinbek Aumühle Ost - West 20 min 20 min 20 min Nr. Bild 5-2: Linien- und Verkehrsangebot im Schienenverkehr (inkl. HVV-Schnellbahn) (Fahrplan 2010) Die Strecke Bad Oldesloe – Bad Segeberg ist nicht elektrifiziert und überwiegend eingleisig und wird von der Nordbahn betrieben und durchgehend im Stundentakt bedient. Auf dieser Strecke ist es in den letzten Jahren zu einem deutlichen Qualitäts- und Nachfragezuwachs gekommen, der das ÖPNV-Image positiv beeinflusst hat. Die aufgrund der Aufgabenträgerschaft des Kreises nach dem ÖPNVG zum „sonstigen ÖPNV“ gehörende U-Bahnlinie U1 verkehrt auf einem eigenen Gleisnetz und verfügt über ein eigenständiges Stromsystem (Gleichstrom). Die überwiegend eingleisige Strecke von Großhansdorf über Ahrensburg nach HamburgVolksdorf und weiter Richtung Hamburg Hauptbahnhof bildet einen Ast der Linie U1 und wird von der Hamburger Hochbahn AG betrieben. Schließlich verkehrt im Kreisgebiet auch noch die ebenfalls zum HVV-Schnellbahnnetz gehörende SBahnlinie S21 mit dem Betreiber S-Bahn Hamburg GmbH. Neben den Schnellbahnlinien, die direkt das Kreisgebiet anbinden, gibt es weitere, die ebenfalls für den ÖPNV im Kreis bedeutsam sind und über Buszubringerverkehre angebunden sind. Dazu zählen vor allem die S1 (von Poppenbüttel), die U2 von Mümmelmannsberg bzw. Steinfurther Allee sowie der zweite von Ohlstedt kommende Ast der U1 mit der ebenfalls im Kreisgebiet liegenden Station Hoisbüttel. ENTWURF 54 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 5.3 Liniennetz und Konzessionen im Busverkehr Im Kreis Stormarn verkehren insgesamt 87 Buslinien. Damit verfügt Stormarn über eine der höchsten Liniendichten in Schleswig-Holstein. Übersichten zu den Linienverläufen im Busverkehr sind den Bildern 5-4 bis 5-6 zu entnehmen. Das Liniennetz ist von seiner Struktur und der Ausrichtung der Linienführungen her in mehrere räumlich orientierte Segmente zu unterteilen: HVV-Altgebiet (südliches Kreisgebiet), HVV-Erweiterungsgebiet (nördliches Kreisgebiet) und Stadtverkehre in Bad Oldesloe (örtliche Aufgabenträgerschaft) und Ahrensburg. Busliniennetz im HVV-Altgebiet Das Busliniennetz im Hamburger Verflechtungsraum ist im Wesentlichen auf das Hamburger Stadtgebiet und die Knotenpunkte des Regionalverkehrs- und Schnellbahnnetzes ausgerichtet. Die Ausrichtung auf die Schnellbahn entspricht der HVV-Angebotsstrategie des „gebrochenen Verkehrs“. Seit 2001 wird die Stadt Glinde durch eine Metrobuslinie bedient, um dem hohen ÖPNV-Aufkommen gerecht zu werden. Damit verbleiben nur die zentralen Orte Trittau und Barsbüttel ohne Anbindung an das Bahn- und Metrobusnetz. Im HVV-Altgebiet verkehren zudem 6 Nachtbuslinien, die in den Wochenendnächten wichtige Verbindungen im Hamburger Nahbereich abdecken. Busliniennetz im HVV-Erweiterungsgebiet Das Liniennetz im nördlichen Kreisgebiet zeigt insgesamt noch die Merkmale eines stark schülerverkehrsorientierten ÖPNV, der für ländlich strukturierte Räume typisch ist. Im nördlichen Kreisgebiet liegen die Hauptbezugspunkte (Linienend- und Umsteigepunkte) in Bad Oldesloe und Reinfeld, zudem besteht aber auch eine Ausrichtung nach Lübeck. Auffällig ist die hohe Anzahl von mäandrierenden Linien (meist mit mehreren abweichenden Unterlinien, zum Teil auch Ringlinien), die sich vor allem aus den Nachfragerelationen des Schülerverkehrs in Verbindung mit der Siedlungsstruktur ergeben. Diese Linienführungen sind für die Wirtschaftlichkeit durchaus positiv, erschweren aber stark die Orientierung und die Fahrtenplanung für die übrigen ÖPNV-Kunden. In der (dünn besiedelten) Fläche gibt es nur wenige Linien, bei denen eine Stammlinienführung erkennbar ist. Erkennbare bzw. transparente Linienstrukturen mit verdichteten Fahrtenfolgen beschränken sich vorwiegend auf die kreisüberschreitenden Verkehre. ENTWURF 55 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Stadtverkehre Im Kreis Stormarn gibt es einige Siedlungsschwerpunkte, bei denen ein eigenständiger Ortsverkehr in verkehrlicher Hinsicht sinnvoll ist. Für ein innerörtliches ÖPNV-Angebot prädestiniert sind vor allem die Städte Bad Oldesloe und Ahrensburg, die mit über 20.000 Einwohnern nicht nur über eine entsprechende Flächenausdehnung und die für einen wirtschaftlichen ÖPNV-Betrieb notwendige Einwohnerdichte verfügen, sondern auch über eine Konzentration wichtiger Verkehrsziele mit regionaler Bedeutung. Der Stadtverkehr in der Kreisstadt Bad Oldesloe, für dessen Gestaltung die Stadt Bad Oldesloe als örtlicher Aufgabenträger zuständig ist, besteht zur Zeit aus 4 Linien (Linien 8101 bis 8104), die alle als Ringlinien mit Start und Endhaltestelle am Bahnhof/ZOB ausgebildet sind. Die Linie 8104 ist dabei eine Bedarfslinie für die Anbindung der „Diakonie“ im Gewerbegebiet Rögen. Die Stadtbuslinien fungieren dabei ausschließlich zur Abdeckung des Binnenverkehrs. Der Stadtverkehr Ahrensburg besteht aus 7 Buslinien, von denen aber die Linie 769 lediglich Fahrten im Schülerverkehr anbietet und die Linien 268 und 568 nur am Abend verkehren. Darüber hinaus gibt es aber noch weitere vertaktete Stadtbuslinien ins Hamburger Stadtgebiet, die im Ahrensburger Stadtgebiet Erschließungsfunktionen übernehmen. Anruf-Sammeltaxi AST und Linientaxi Seit 1999 setzt der Kreis Stormarn auf alternative Bedienungsformen, um in Räumen und Zeiten mit schwacher ÖPNV-Nachfrage der Bevölkerung dennoch ein flächendeckendes, gleichzeitig aber auch wirtschaftlich tragbares Grundangebot bereitzustellen. Reinfeld, Bad Oldesloe und Bargteheide bildeten die ersten Einsatzgebiete für das neue Anruf-Sammeltaxi (AST). Inzwischen deckt das AST-System 5 Stadt-UmlandVerkehre und 2 städtische Verkehr ab. Nachdem das AST ursprünglich als Ergänzung zum Busverkehr konzipiert war, dient es heute teilweise auch als Ersatz für den Buslinienverkehr im Abend- und Wochenendverkehr. Das Grundkonzept umfasst Fahrtdurchführung nur nach vorheriger Anmeldung, Fahrtenangebot meist 60-Minuten-Takt, feste Einstieghaltestellen (meist Bushaltestellen), eine Ausstiegsmöglichkeit an der Haustür, Verknüpfung mit dem SPNV, zum Teil auch übergeordneten Buslinien, fester Tarif, Einsatz kleinerer Fahrzeugeinheiten, Betrieb durch Taxenunternehmen im Auftrag der Verkehrsunternehmen. Neben dem AST kommen auf einigen Buslinien im Abend- und Wochenendverkehr auch Linientaxis zum Einsatz, die dann allerdings fahrplanmäßig den Linienweg der zugehörigen Buslinie bedienen. ENTWURF 56 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Konzessionen und Teilnetzbildung Der Kreis Stormarn hat bereits im 2. RNVP eine Teilnetzbildung vorgenommen und eine damit verbundene Harmonisierung der Konzessionslaufzeiten in die Wege geleitet. Insgesamt ist das Kreisgebiet heute in 11 Teilnetze mit folgenden Bezeichnungen und Laufzeiten eingeteilt. Eine Zuordnung der Buslinien zu den Teilnetzen ist den Bildern 5-5 und 5-6 zu entnehmen (eine Übersicht der Teilnetze mit den zugehörigen Buslinien enthält Anhang 3) Regionales Grundnetz (Laufzeit bis Ende 2011), Teilnetz Reinfeld (Laufzeit bis Ende 2013), Teilnetz Bad Oldesloe (Laufzeit bis Ende 2011), Teilnetz Bargteheide (Laufzeit bis Ende 2013), OD 1 Ahrensburg (Laufzeit bis Ende 2013) OD 2 Trittau (Laufzeit bis Mitte 2012) OD 3 Reinbek (Laufzeit bis Ende 2011) OD 4 Tangstedt (aufgehoben und in OD 1 und Teilnetz Kreis SE übergegangen) OD 5 Barsbüttel (Laufzeit bis Ende 2011) OD 6 Glinde / Oststeinbek (Laufzeit bis Mitte 2014/2015), Stadtverkehr Bad Oldesloe (Laufzeit bis Ende 2011). Bis auf die Teilnetze OD 6, das für einen eigenwirtschaftlichen Betrieb der VHH konzessioniert wurde und OD 4 wurden in den letzten Jahren alle Teilnetze im Wettbewerb vergeben. Das Teilnetz Reinfeld wurde 2008 bereits zum zweiten Mal ausgeschrieben. Für die Teilnetze Regionales Grundnetz, Bad Oldesloe und OD 3 und OD 5 (Netz Südstormarn) steht 2011 die zweite Ausschreibung an. Der Stadtverkehr Bad Oldesloe wird derzeit auf Wunsch des Aufgabenträgers Stadt Bad Oldesloe zusammen mit dem Teilnetz Bad Oldesloe ausgeschrieben. Für einige wenige Einzellinien bestehen derzeit keine Teilnetzzuordnungen, sondern nur Verkehrsverträge, da sie überwiegend auf Hamburger Stadtgebiet. Außerdem sind einige grenzüberschreitende Linien den Teilnetzen der benachbarten Kreise Segeberg und Herzogtum-Lauenburg zugeordnet. Als Konzessionär und Betreiber des Busverkehrs dominiert im südlichen Stormarn die VHH-PVGUnternehmensgruppe, die nahezu den gesamten Stadtverkehr im grenzüberschreitenden Verkehr mit der Hansestadt Hamburg betreibt. Lediglich um Trittau herum befinden sich Konzessionen bei der Autokraft GmbH. Im nördlichen Kreisgebiet wiederum gibt es ein klares Übergewicht der Autokraft GmbH, nur einige wenige Linien werden hier vom Omnibusunternehmen Dahmetal betrieben. Die Konzessionslaufzeiten sind generell den Vergabezeiträumen der Teilnetze angepasst. ENTWURF 57 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Bild 5-3: Übersicht ÖPNV-Netz im Kreis Stormarn 2010/2011 (ohne AST und Nachtbusse) ENTWURF 58 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Linie Linienweg Laufzeit Betreiber Teilnetz Glinde/Oststeinbek (OD 6) Konzession 11 U Billstedt - Glinde - Neuschönningstedt 30.09.2014 VHH 136 Bergedorf - S Reinbek 10.12.2011 VHH Reinbek (OD 3) 137 Glinde - Industriegebiet Reinbek - Bf. Bergedorf 10.12.2011 VHH Barsbüttel (OD 5) 169 Bf. Ahrensburg - Gewerbegebiet Nord - Bf. Ahrensburg 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1) 233 U Billstedt - Oststeinbek - U Mümmelmannsberg 30.09.2014 VHH Glinde/Oststeinbek (OD 6) 235 S Nettelnburg - Bf. Bergedorf - Wentorf - S Reinbek 30.09.2012 VHH RZ 5 236 S Reinbek - Neuschönningstedt - Sachsenwaldau 10.12.2011 VHH Reinbek (OD 3) 237 Willinghusen - Glinde - S Reinbek 10.12.2011 VHH Reinbek (OD 3) 263 U Wandsbek, Markt - Barsbüttel - Stapelfeld 31.10.2014 HHA ohne Teilnetz 268 Bf. Ahrensburg - Dänenweg - Bf. Ahrensburg 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1) 269 Bf. Ahrensburg - U Ahrensburg Ost - Am Kratt 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1) 333 U Steinfurther Allee - Glinde - Trittau 31.05.2015 VHH Glinde/Oststeinbek (OD 6) 336 IGS Glinde - Reinbeker Schulen - Krabbenkamp 10.12.2011 VHH Reinbek (OD 3) 337 Schulen Barsbüttel - Stapelfeld - Trittau 10.12.2011 VHH Barsbüttel (OD 5) 362 Rahlstedt - Großlohe - Stapelfeld 31.01.2010 HHA 364 Rahlstedt - Lütjensee - Trittau - Basthorst (RZ) 04.08.2012 Autokraft Trittau (OD 2) 369 Ahrensburg - U Großhansdorf - Lütjensee - Trittau 04.08.2012 VHH Trittau (OD 2) 378 U Garstedt - Tangstedt - U Norderstedt-Mitte 31.07.2016 VHH SE 1 437 Ahrensburg - Siek - Glinde 10.12.2011 VHH Barsbüttel (OD 5) 462 Bf. Rahlstedt - Gewerbepark Merkur - Braaker Grund 31.09.2016 VHH ohne Teilnetz 464 Großensee - Lütjensee - Trittau 04.08.2012 Autokraft Trittau (OD 2) 465 Großensee - Lütjensee - Grönwohld - Trittau 04.08.2012 Autokraft Trittau (OD 2) 469 Bf. Gartenholz - Gewerbegebiet Nord - Bf. Gartenholz 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1) 476 Bf. Ahrensburg - U Hoisbüttel - Bergstedt - Duvenstedt 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1) 478 Kayhude - Rade - Tangstedt/Duvenstedt 31.07.2016 VHH SE 1 537 Stapelfeld - Schulzentrum Schmalenbeck 10.12.2011 VHH Barsbüttel (OD 5) 564 Schulzentrum Trittau - Köthel - Nusse ZOB 04.08.2012 Autokraft 568 Bf. Ahrensburg - Am Haidschlag - Bf. Ahrensburg 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1) 569 Schulzentrum Heimgarten - Bf. Ahrensburg - Gartenholz 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1) 576 Bf. Ahrensburg - Siedlung Steinkamp - U Ahrensburg West 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1) 578 Tangstedt - Wilstedt - Norderstedt, Schulzentrum Süd 31.07.2016 VHH SE 1 619 U Billstedt - Neuschönningstedt - Glinde 30.09.2014 VHH Glinde/Oststeinbek (OD 6) 627 S Poppenbüttel - Bergstedt - Bargteheide 31.05.2015 HHA Ahrensburg (OD 1) 628 Jenfeld - Barsbüttel 31.05.2015 HHA ohne Teilnetz 648 U Berne - Gartenholz - U Ahrensburg-West 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1) 649 Bf. Bergedorf - S Reinbek 10.12.2011 VHH Reinbek (OD 3) ohne Teilnetz Trittau (OD 2) 658 Bf. Ahrensburg - U Großhansdorf - Hoisdorf - Siek 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1) 733 Glinder Schulen - Witzhave - Trittau, Schulzentrum 31.05.2015 VHH Glinde/Oststeinbek (OD 6) 737 Barsbüttel - Glinder Schulen - Reinbeker Schulen 10.12.2011 VHH Barsbüttel (OD 5) 764 Hoisdorf - Lütjensee - Schmalenbek 04.08.2012 Autokraft Trittau (OD 2) 765 Trittau, Rausdorfer Straße - Vorburg - Schulzentrum 04.08.2012 Autokraft 769 Ahrensburger Schulen - Wulfsdorf - Ahrensburg, Dänenwg. 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1) Trittau (OD 2) 776 Ahrensburger Schulen - Bünningstedt - Hoisbüttel 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1) 833 Trittau - Köthel - Hohenfelde (AST Trittau-Umland) 04.08.2012 Autokraft Trittau (OD 2) 837 AST Brunsbek 10.12.2011 VHH Barsbüttel (OD 5) 8112 Bf. Bargteheide - U Hoisbüttel - S Poppenbüttel 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1) E 69 Ahrensburg - Ahrensburger Redder - Siek 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1) Bild 5-4: Buslinien mit Betreibern und Teilnetz-Zuordnung im HVV-Altgebiet 2010 ENTWURF 59 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Linie Linienweg Laufzeit Betreiber Teilnetz Konzession 7141 Bad Oldesloe - Borstel - A Henstdt-Ulzburg 31.07.2016 VHH/PVG Kreis Segeberg 8101 Hagenstraße - Bf. Bad Oldesloe - Hagenstraße (Linie 1) 31.07.2011 Autokraft Stadtverkehr OD 8102 Hagenstraße - Bf. Bad Oldesloe - Hagenstraße (Linie 2) 31.07.2011 Autokraft Stadtverkehr OD 8103 Bf. Bad Oldesloe - Klinikum - Bf. Bad Oldesloe (Linie 3) 31.07.2011 Autokraft Stadtverkehr OD 8104 Bf. Bad Oldesloe - Diakonie - Bf. Bad Oldesloe (Linie 4) 31.07.2011 Autokraft Stadtverkehr OD 8109 AST Stadtverkehr + Ortsteile OD 31.07.2011 Autokraft Stadtverkehr OD 8110 Bad Oldesloe - Bargeteide - Ahrensburg 11.12.2011 Autokraft Grundnetz 8111 Bargteheide - Jersbek - Bargfeld-Stregen 13.12.2013 Autokraft Bargteheide 8113 Bargteheide - Timmerhorn - Bünningstedt - U Hoisbüttel 13.12.2013 Autokraft Bargteheide 8114 Bargteheide - Elmenhorst - Bargfeld-Stegen 13.12.2013 Autokraft Bargteheide 8115 Bargteheide - Lasbek - Bad Oldesloe 13.12.2013 Autokraft Bargteheide 8116 Bargteheide - Tremsbüttel - Sattenfelde 13.12.2013 Autokraft Bargteheide 8117 Bargfeld-Stegen - Bargfeld-Rögen 13.12.2013 Autokraft Bargteheide 8118 Bargteheide - Delingsdorf 13.12.2013 Autokraft Bargteheide 8119 AST Bargteheide-Umland 13.12.2013 Autokraft Bargteheide 8120 Bad Oldesloe - Lasbek - Trittau 11.12.2011 Autokraft Grundnetz 8121 Bad Oldesloe - Rümpel - Bad Oldesloe 11.12.2011 Autokraft Bad Oldesloe 8122 Bad Oldesloe - Pölitz - Schmachthagen - Bad Oldesloe 11.12.2011 Autokraft Bad Oldesloe 8125 Bad Oldesloe - Barnitz - Klein Wesenberg 11.12.2011 Autokraft Grundnetz 8126 Bad Oldesloe - Meddewade - Todendorf 11.12.2011 Autokraft Bad Oldesloe 8127 Todendorf - Stubben - Westerau 11.12.2011 Autokraft Bad Oldesloe 8128 Bad Oldesloe - Westerau - Kastorf 11.12.2011 Autokraft Bad Oldesloe 8129 AST Bad Oldesloe-Umland 11.12.2011 Autokraft Bad Oldesloe 8130 Lübeck - Klein Wesenberg - Reinfeld 11.12.2011 Autokraft Grundnetz 8131 Reinfeld - Zarpen - Mönkhagen - Lübeck 13.12.2013 Dahmetal Reinfeld 8132 Bad Oldesloe - Havighorst - Reinfeld - Stubbendorf 11.12.2011 Autokraft Grundnetz 8133 Reinfeld - Steinfeld - Barnitz - Reinfeld 13.12.2013 Dahmetal Reinfeld 8134 Reinfeld - Wesenberg - Westerau 13.12.2013 Dahmetal Reinfeld 8136 Reinfeld - Zarpen - Ratzbek 13.12.2013 Dahmetal Reinfeld 8139 AST Reinfeld-Umland/Stadt 13.12.2013 Dahmetal Reinfeld 8140 Bad Oldesloe - Bargfeld-Stegen - Kayhude 11.12.2011 Autokraft Grundnetz 8142 Bad Oldesloe - Tralau - Bad Oldesloe 11.12.2011 Autokraft Bad Oldesloe 8145 Bad Oldesloe - Schlamersdorf - Sühlen 11.12.2011 Autokraft Bad Oldesloe 8146 Bad Oldesloe - Poggensee - Seefeld - Bad Oldesloe 11.12.2011 Autokraft Bad Oldesloe 8151 Lübeck - Zarpen - Heilshoop - Willendorf 11.12.2011 Autokraft Grundnetz 8720 Lübeck - Kronsforde - Sandesneben - Linau - Trittau 31.08.2017 Dahmetal Kreis H.-Lauenb. 8723 Klinkrade - Sirksfelde - Trittau 31.08.2017 Dahmetal Kreis H.-Lauenb. 8724 Siebenbäumen - Schönberg - Trittau 31.08.2017 Dahmetal Kreis H.-Lauenb. 8725 Klinkrade - Sandesneben - Mollhagen - Bargteheide 31.08.2017 Dahmetal Kreis H.-Lauenb. 8730 Ratzeburg - Nusse - Sandesneben - Ahrensburg 31.08.2017 Dahmetal Kreis H.-Lauenb. 8740 Ratzeburg - Kastorf - Bad Oldesloe 31.08.2017 Dahmetal Kreis H.-Lauenb. 8880 Schwarzenbek - Trittau 12.12.2020 Autokraft Kreis H.-Lauenb. 8820 Krabbenkamp - Aumühle - Dassendorf - Geesthacht 12.12.2020 Autokraft Kreis H.-Lauenb. 8882 Grande - Hamfelde - Kuddewörde / Grande 12.12.2020 Autokraft Kreis H.-Lauenb. 8883 Kasseburg - Kuddewörde - Aumühle 12.12.2020 Autokraft Kreis H.-Lauenb. Bild 5-5: Buslinien mit Betreibern und Teilnetz-Zuordnung im HVV-Erweiterungsgebiet 2010 ENTWURF 60 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 5.4 Verkehrsangebot im Busverkehr Die bereits im Liniennetz dargestellte Zweiteilung des Kreisgebietes zeigt sich auch im Verkehrsangebot. Dem schülerverkehrslastigen und dadurch stark ausgedünnten Angebot im HVV-Erweiterungsgebiet stehen vielfach verdichtete Taktfahrpläne im HVV-Altgebiet gegenüber. Verkehrsangebot im Regionalverkehr des HVV-Erweiterungsgebietes Im nördlichen Kreisgebiet (HVV-Erweiterungsgebiet) zeigt sich die bereits aus der Liniennetzstruktur ablesbare Fokussierung auf den Schülerverkehr auch im Verkehrsangebot. Außerhalb der Schülerverkehrszeiten und in den Schulferien werden nur auf den Linien des Grundnetzes Fahrten angeboten. Im HVVErweiterungsgebiet gibt es 4 Linien, die auch am Sonntag verkehren und somit mit dem Prädikat „höherwertige Busbedienung“ versehen werden können: Linie 8730: Ratzeburg – Ahrensburg (Mo-Fr Stundentakt, Sa+So je 3 Fahrtenpaare), Linie 8740: Ratzeburg – Kastorf – Bad Oldesloe (Umsetzung zum Fahrplanwechsel 2012), Linie 8110: Ahrensburg – Bargteheide – Bad Oldesloe (Mo-Fr Stundentakt, Sa+So 2-Std.-Takt), Linie 8151: Lübeck – Stockelsdorf – Zarpen (Mo-Fr stündliche Abfahrten, Sa 2-Std.-Takt). Auch die wenigen am Sonnabend verkehrenden Linien bieten nur ein Rumpfangebot mit wenigen Fahrten. Durchgehend bzw. weitgehend vertaktete Fahrtenangebote bestehen nur auf den Linien 8110, 8151, 8740 (neu) und im AST-Verkehr. Verkehrsangebot im Regionalverkehr des HVV-Altgebietes Ein nahezu konträres Bild in der Bedienungshäufigkeit zum nördlichen Kreisgebiet zeigt sich beim südlichen Kreisgebiet. Hier weisen nur das Umland von Trittau (Teilnetz OD 2) und Barsbüttel (Teilnetz OD 5) noch einen signifikanten Bezug zum Schülerverkehr auf. Im Grenzbereich zur Hansestadt Hamburg liegen vorwiegend städtische Bedienungsqualitäten vor. Auf eine besonders hohe Angebotsqualität mit verdichtetem Taktverkehr in der Woche und am Sonnabend sowie mindestens Stundentakten, meist aber dichteren Takten am Sonntag kommen die Verkehrsachsen (Hamburg-Billstedt –) Oststeinbek – Glinde, (Nettelnburg –) Bergedorf – Reinbek und (HH-Wandsbek) – Barsbüttel –Stapelfeld. ENTWURF 61 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Verkehrsangebot in den Stadtverkehren Auch die Stadtverkehrslinien verfügen über weitgehend vertaktete Fahrpläne. Während in Ahrensburg die Stadtverkehrslinien überwiegend im Halbstundentakt verkehren, wird im Stadtverkehr Bad Oldesloe ein Stundentakt angeboten. Die Betriebszeiten liegen in Ahrensburg etwa zwischen 5 und 20 Uhr, wobei zusätzlich 2 Abendlinien und 2 Nachtbuslinien (nur am Wochenende) den Abendverkehr abdecken. In Bad Oldesloe endet der Betrieb des Stadtverkehrs bereits um etwa 18 Uhr, bis 22 Uhr sind dann nur noch Fahrten mit dem AST möglich. In Ahrensburg verkehren die Stadtlinien auch am Sonnabend und Sonntag im Stundentakt. In Bad Oldesloe endet am Sonnabend der Betrieb bereits um 13 Uhr und wird anschließend durch den AST-Verkehr ersetzt. Am Sonntag wird komplett zwischen 8 und 22 Uhr ein AST angeboten. Verkehrsangebot im AST-Verkehr Der AST-Verkehr im Kreis Stormarn ersetzt in den meisten Fällen ein Angebot mit Linienbussen und bildet für die bedienten Gemeinden außerhalb des Schülerverkehrs das einzige ÖPNV-Angebot. Zum Teil deckt das AST-Angebot aber auch nur das Verkehrsangebot am Abend und am Sonnabend ab, während tagsüber herkömmliche Linienbusse verkehren. Die AST-Fahrpläne bieten in der Regel einen Stundentakt, wobei die Fahrten nur bei Bedarf nach telefonischer Voranmeldung durchgeführt werden. Die Betriebszeiten liegen etwa zwischen 7 und 22 Uhr in der Woche. Am Sonnabend liegen die Betriebszeiten von 8 bis 22 Uhr oder von 8 bis 16 Uhr. Am Sonntag findet ein AST-Betrieb nur im Stadtgebiet und im Umland von Bad Oldesloe von etwa 9 bis 22 Uhr statt. ENTWURF 62 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Anzahl Fahrten (beide Fahrtrichtungen) Linie Mo-Fr Linienweg Sams- Sonn- täglich Schule Ferien tag tag HVV-Altgebiet 11 U Billstedt - Glinde - Neuschönningstedt 198 198 198 177 156 233 U Billstedt - Oststeinbek - U Mümmelmannsberg 34 34 34 6 6 333 U Steinfurther Allee - Glinde - Trittau 58 61 58 38 32 235 S Nettelnburg - S Reinbek 124 124 124 92 77 136 Bergedorf - S Reinbek 100 100 100 64 33 236 S Reinbek - Neuschönningstedt - Sachsenwaldau 70 75 70 36 32 137 Glinde - Industriegebiet Reinbek - Bf. Bergedorf 76 76 76 28 12 237 Willinghusen - Glinde - S Reinbek 62 62 62 37 31 362 Rahlstedt - Großlohe - Stapelfeld 24 24 24 35 35 462 Bf. Rahlstedt - Gewerbepark Merkur - Braaker Grund 81 81 81 77 60 263 U Wandsbek, Markt - Barsbüttel - Stapelfeld 205 205 205 145 100 364 Rahlstedt - Lütjensee - Trittau - Basthorst (RZ) 67 68 67 40 36 269 Bf. Ahrensburg - U Ahrensburg Ost - Am Kratt 60 60 60 45 23 369 Ahrensburg - Lütjensee - Trittau 38 42 38 24 14 569 Ahrensburg, Gartenholz - U Ahrensburg West - Schulzentr. 62 62 62 45 23 268 Bf. Ahrensburg - Dänenweg - Bf. Ahrensburg 5 5 5 5 5 568 Bf. Ahrensburg - Am Haidschlag - Bf. Ahrensburg 4 4 4 4 4 476 Bf. Ahrensburg - U Hoisbüttel - Bergstedt 17 21 17 14 8 576 Bf. Ahrensburg - Siedlung Steinkamp - U Ahrensburg West 32 32 32 26 25 378 U Garstedt - Tangstedt - U Norderstedt-Mitte 80 80 80 68 61 8112 Bf. Bargteheide - Bergstedt - S Poppenbüttel 42 42 42 16 12 HVV-Erweiterungsgebiet 8109 AST Stadtverkehr + Ortsteile OD (5 AST-Verkehre) 51 51 55 62 70 8110 Bad Oldesloe - Bargeteide - Ahrensburg 31 38 36 16 10 8151 Lübeck - Zarpen - Heilshoop - Willendorf 16 49 29 14 4 8720 Lübeck - Kastorf - Sandesneben - Linau - Trittau 25 3 1 7 6 8730 Ratzeburg - Nusse - Sandesneben - Ahrensburg 31 31 31 6 6 Bild 5-6: Buslinien mit täglicher Bedienung (ohne Nachtbusse) ENTWURF 63 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 5.5 Vernetzung des ÖPNV-Systems Bei der Zielsetzung den ÖPNV auch in der Fläche zu stärken und weitere „wahlfreie“ Verkehrsteilnehmer als ÖPNV-Kunden zu gewinnen, spielt die Vernetzung sowohl innerhalb des ÖPNV-Systems als auch zwischen dem ÖPNV und dem Individualverkehr eine wichtige Rolle. Aufgrund der steigenden Akzeptanz des Fahrrades bei den EinwohnerInnen im Kreis Stormarn ist gerade in einer Vernetzung ÖPNV - Fahrrad ein wichtiges Entwicklungspotenzial zu sehen. Im ÖPNV-Netz des Kreises Stormarn gibt es eine Reihe von Verknüpfungspunkten zwischen den Verkehrsträgern, eine systematische Fahrplankoordination und Anschlussbildung findet aber nur vereinzelt bzw. zwischen ausgewählten Verbindungen statt. Generell gestaltet sich speziell im nördlichen Kreisgebiet die Anschlussbildung als schwierig, da die meisten Linien nicht (durchgehend) vertaktet sind. Die Abfahrtszeiten außerhalb des Schülerverkehrs sind zudem häufig auch noch unter betrieblichen Aspekten gelegt. Generell ist aber unter Berücksichtigung der vorhandenen Direktverbindungen davon auszugehen, dass das Umsteigepotenzial innerhalb des Busnetzes insgesamt untergeordnet ist bzw. sich auf wenige Verbindungen beschränkt (z.B. Umstieg in die höherwertige Metrobuslinie). Die geringe Umsteigehäufigkeit wird auch durch Verkehrserhebungen und Marktforschungen bestätigt (vgl. z.B. urbanus GbR 2009, „Marktforschung zum Stadtverkehr Ahrensburg und 2010 „Marktforschung zum Stadtverkehr Bad Oldesloe“). Die Hauptumsteigepotenziale bestehen derzeit zwischen dem Busverkehr und dem SPNV bzw. HVVSchnellbahnverkehr. Nach der Ausdehnung des HVV-Tarifs ist dieses Umsteigepotenzial durch den Abbau der Tarifbarriere noch weiter gestiegen. Problematisch für die Anschlussgestaltung ist im Kreis Stormarn zu werten, dass die zentralen Bahnstationen auf der Strecke Hamburg – Lübeck, wo die Buszubringerverkehre gebündelt werden, keine ITF-Taktknoten im SPNV bilden, so dass keine optimalen Anschlüsse zu allen SPNV-Linien bzw. allen Fahrtrichtungen möglich sind. Aufgrund der vergleichsweise dichten Takte auf den Bahnlinien im Kreis Stormarn sind aber in den meisten Fällen vertretbare Anschlusszeiten realisierbar. Der Verknüpfung zwischen dem motorisierten Individualverkehr (MIV) und dem ÖPNV in Form von Park and Ride (P+R) ist aufgrund der eingeschränkten Kfz-Verkehrsqualität und Stellplatzverfügbarkeit insbesondere in der Hamburger City sowie der starken Nachfrageausrichtung auf den Pendlerverkehr hohe Bedeutung beizumessen. Allein die Auslastungen der großen P+R-Anlagen in Bad Oldesloe und Ahrensburg deuten auf einen hohen Bedarf hin. Allerdings ist zu hinterfragen, ob eine zusätzliche Kapazitätsaufstockung nicht durch ein verbessertes Bus-Zubringersystem vermieden werden kann. Als ebenfalls bedeutsam werden für den Kreis Stormarn die Verknüpfungsformen Bike and Ride und Kiss and Ride (PKW-Zubringerdienst) eingeschätzt, die für den Zubringer- bzw. Verteilerverkehr gerade in den zentralen Orten prädestiniert sind. Hier besteht ein deutliches Angebotsgefälle zwischen dem Bahn- und Busnetz. Während an den meisten Bahnstationen inzwischen Fahrradabstellmöglichkeiten eingerichtet sind, gibt es B&R-Anlagen im Busnetz nur sporadisch. Komfortable Anlagen z.B. mit überdachten oder verschließbaren Stellplätzen bilden aber bisher die Ausnahme und/oder befinden sich in einem schlechten Unterhaltungszustand. Als weitere zukunftsträchtige Verknüpfungskomponente ist die Fahrradmitnahme im ÖPNV zu sehen. Diese ist im HVV noch nicht einheitlich geregelt. Im HVV-Schnellbahn- und Busnetz ist die Mitnahme von Fahrrädern kostenlos mit zeitlichen Einschränkungen möglich, im Busnetz soweit es der Besetzungsgrad der Busse zulässt. Im Regionalverkehr (SPNV) entfällt die zeitliche Beschränkung, allerdings ist hier eine Fahrradkarte für 3,50 EUR zu lösen. Im HVV-Erweiterungsgebiet ist die Fahrradmitnahme im Bus noch nicht gestattet. ENTWURF 64 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 5.6 Tarifsystem Zum 15.12.2002 ist der HVV auf das gesamte Kreisgebiet ausgedehnt worden, so dass für alle Verkehrsbeziehungen innerhalb des Kreisgebietes, in die benachbarten Hamburg-Randkreise und Richtung Hamburg der HVV-Tarif gilt. Für Busverkehre in Richtung Lübeck sowie für Fahrten innerhalb Schleswig-Holsteins aber außerhalb des HVV-Gebietes gilt der Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif). Im Bereich des SPNV gilt für alle Fahrten in die übrigen Kreise (außer der Hamburg-Randkreise) und kreisfreie Städte in SchleswigHolstein ebenfalls der Schleswig-Holstein-Tarif. Tarifsystem im Hamburger Verkehrsverbund Der HVV-Gemeinschaftstarif ist vom Grundsatz her ein leistungsabhängiger Tarif unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen und Vertriebswege. Der Geltungsbereich umfasst die Linien der Verbundverkehrsunternehmen. Der Tarif besteht zum einen aus einem Sortiment mit Fahrkarten im Bartarif mit kurzfristiger Gültigkeit für Seltenfahrer (Einzelkarten, Tageskarten und 3-Tages-Karten). Zudem existiert ein Zeitkartensortiment mit gültigen Fahrkarten für Berufs- und Ausbildungspendler sowie für Personen mit häufigen Fahrten außerhalb des Berufsverkehrs (Abonnementskarten, Monatskarten, Wochenkarten, Flexi Cards und Großkundenabonnement). Die Tageskarten für eine Person gibt es als Ganztageskarten und als 9-Uhr-Tageskarten. Diese gelten — genau wie die Gruppenkarten — montags bis freitags ab 9 Uhr, sonnabends und sonntags ganztägig. Die Abonnements-, Monats-, Wochenkarten und Flexi Cards sowie das Großkundenabonnement bilden das Zeitkartenangebot. Sie werden unterschieden nach Gültigkeit rund um die Uhr (Vollzeit) und nach Gültigkeit in den Nebenverkehrszeiten (Talzeit). Tarifbemessungsgrundlagen im HVV Die Tarifbemessungsgrundlagen dienen der Einordnung von Fahrkarten in Entfernungsstufen und führen damit in jeder Fahrkartenart zur Fahrpreisermittlung für eine bestimmte Fahrkarte. Der Verbundraum ist unterteilt in fünf (A, B, C, D und E) radial um das Hamburger Stadtzentrum verlaufende Ringe. Die beiden inneren Ringe bilden den Großbereich Hamburg (GH) mit einem Durchmesser von etwa 40 Kilometern. Er umfasst die gesamte Stadt Hamburg sowie einige angrenzende Städte und Gemeinden. Die Ringe sind weiter in Flächenzonen unterteilt. Die Zonen sind im Großbereich radial um die Hamburger Innenstadt angeordnet. Sie haben einen Durchmesser von 3-4 km. Unter Berücksichtigung von Gemeindeund Stadtgrenzen sowie von lokalen Besonderheiten sind die Zonen außerhalb des Großbereichs oftmals größer geschnitten. Für Verkehre innerhalb bestimmter Städte außerhalb des Großbereichs gelten die Stadtgrenzen als Tarifgrenzen, ggf. erweitert um in den jeweiligen Stadtverkehr integrierte Nachbarorte. ENTWURF 65 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Für die Preisbemessung bei den Einzelkarten sind maßgebend: Zahlgrenzen (nur innerhalb des Großbereichs und im kleinen Grenzverkehr über die Großbereichsgrenze) Zonen (nur außerhalb des Großbereichs) der Großbereich Ringe Stadtverkehre (nur außerhalb des Großbereichs) der Gesamtbereich Für die Zeitkarten gelten wahlweise: Zonen der Großbereich Hamburg eine Kombination aus beiden Komponenten (z.B. Großbereich + 1 Zone) der Gesamtbereich. Für das AST im HVV-Bereich gelten gesonderte Fahrausweise. Es gibt Einzelkarten und ermäßigte Einzelkarten für Zeitkarteninhaber und Kinder unter 14 Jahre. Schwerbehinderte werden (mit Ausnahme der Stadt Reinfeld) kostenlos befördert. Vertrieb im HVV Die unterschiedlichen Fahrscheinarten werden an verschieden Stellen vertrieben: Einzel- und Tageskarten sind aus Automaten und durch Busfahrer zu beziehen, Wochen- und Monatskarten über Servicestellen und besondere Automaten, Abonnementskarten durch zentrale Verkehrsunternehmen über Bankabbuchung und Großkundenabonnements durch Arbeitgeber über Lohn-/Gehaltsabzug. AST-Tarife Für die AST-Nutzung gilt ein gesonderter Tarif, der vom konkreten Einsatzgebiet abhängig ist. ENTWURF 66 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Stadt-Tarife im HVV Außerhalb des Großbereichs Hamburg (GH) gibt es eine andere Struktur des Tarifangebots als innerhalb des GH. Zusätzlich werden im Außenbereich Einzelkarten für Städte und Einzelkarten im Nahbereich für eine oder zwei Zonen sowie Zeitkarten (z.B. „Talzeitkarten“ für bestimmte Zeitfenster außerhalb der HVZ) für eine Zone angeboten. Für Städte des GH besteht die Möglichkeit, ggf. den Geltungsbereich der Nahbereichs- und Kurzstreckenkarte auszuweiten. Dies bedarf jedoch der Prüfung im Einzelfall. Entstehende Kosten oder Mindereinnahmen wären dann ggf. vom Veranlasser auszugleichen. Bild 5-7: HVV-Tarifplan für den Ausschnitt Kreis Stormarn ENTWURF 67 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif) Seit dem 15.12.2002 gilt innerhalb von Schleswig-Holstein ein einheitlicher Tarif (SH-Tarif), der auch Fahrten ins Verbundgebiet des HVV umfasst und in den letzten Jahren sukzessive vom SPNV auf den Busverkehr ausgedehnt wurde. Dieses Tarifmodell erfüllt die Zielsetzung eines einheitlichen Tarifs für alle ÖPNVVerkehrsträger in Schleswig-Holstein und damit eine der langjährigen zentralen verkehrspolitischen Zielsetzungen der Landesregierung. Für den Kreis Stormarn ist der SH-Tarif für alle Fahrten relevant, die vom Kreisgebiet ins übrige Schleswig-Holstein und umgekehrt führen. Der SH-Tarif ist ein Tarifsystem in Form eines Relationspreissystems. Basis hierfür ist ein an den Gemeindegrenzen orientierter Tarifzonenplan. Die Preisbildung erfolgt auf Basis von Preisstufen, die bis Preisstufe 3 nach Anzahl der befahren Tarifzonen, ab Preisstufe 4 hingegen durch gesetzte Relationspreise gebildet werden. Unterhalb von Preisstufe 1 gibt es lokale bzw. regionale Sondertarife außerhalb des Kernsortiments. Der SH-Tarif gilt landesweit auf allen SPNV- und ÖPNV-Relationen (mit Ausnahme der Verkehre zwischen Flensburg und dem Kreis Schleswig-Flensburg sowie innerhalb der Tarifgemeinschaft Lübeck). Die Fahrausweispalette umfasst die klassischen Angebote des Einzel- und Zeitkartenbereichs sowie Abonnementskarten. Das Fahrscheinsortiment im SH-Tarif gliedert sich in ein Kernsortiment von Fahrkarten, die flächendeckend angeboten werden und ein Ergänzungssortiment, dass je nach Gebietskörperschaft besondere Fahrkartenangebote (z.B. Mehrfahrtenkarte) enthalten kann. Das Kernsortiment umfasst folgende Fahrkarten: Einzelkarte Erwachsene und Kind (für eine einfache Fahrt zum aufgedruckten Fahrtziel), Tageskarte (für beliebig viele Fahrten einer Person innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches), Kleingruppenkarte (wie die Tageskarte, aber für bis zu 5 Personen und Gültigkeit erst ab 9 Uhr), Wochenkarte (für beliebig viele Fahrten innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches an 7 aufeinanderfolgenden Tagen), Monatskarte (für beliebig viele in einem Monat ab Kaufdatum), Schülerzeitkarte als Wochen- oder Monatskarte mit Nachweis der Berechtigung durch die Schule (für beliebig viele Fahrten innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches und des Geltungszeitraumes). Fahrten innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches Außerdem gibt es im SH-Tarif für bestimmte Fahrkarten Rabattierungen (Ermäßigungen), im wesentlichen sind dies: Rabattierung für Einzelfahrscheine für Inhaber der SH-Card und der BahnCard (25%), Rabattierung für Monatskarten im Abonnement (12 Karten zum Preis von etwa 10 Karten). ENTWURF 68 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 5.7 Service und Marketing Das ÖPNV-Marketing im Kreis Stormarn basiert auf einem zweistufigen Verfahren: der HVV gibt den inhaltlichen und gestalterischen Rahmen vor (z.B. über das Corporate-Design-Manual und die Grundlagen für das ÖPNV-Marketing), die Verkehrsunternehmen setzen die Vorgaben um und ergänzen sie ggf. durch eigene bzw. ergänzende Aktivitäten. Übergeordnete Zielsetzung des HVV ist es dabei, die wesentlichen Aktivitätenschwerpunkte zu standardisieren und damit einen einheitlichen „ÖPNV-Auftritt“ in der Öffentlichkeit zu vermitteln: Serviceleistungen, Fahrgastinformation und -kommunikation, Gestaltung der Fahrzeuge und ÖPNV-Anlagen, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Vertriebssystem, Beschwerdemanagement. Der Kreis Stormarn als ÖPNV-Aufgabenträger unternimmt im ÖPNV-Marketing bisher keine eigenen Aktivitäten. Noch nicht vollständig in das HVV-Marketing integriert sind zum Teil Printinformationen der Verkehrsunternehmen speziell im HVV-Erweiterungsgebiet. So gibt es beispielweise auch zum Stadtverkehr Bad Oldesloe noch einen eigenständigen Fahrplanflyer. Neben einer weiteren Vereinfachung bzw. Transparenzerhöhung des Verkehrs- und Tarifsystems steht die Fahrgastinformation und –kommunikation im Mittelpunkt des ÖPNV-Marketing. Das HVVInformationskonzept wurde zuletzt 2009 aktualisiert und den Entwicklungsperspektiven angepasst. Die Informationsangebote gliedern sich in 3 Segmente: Informationen auf EDV-Basis mit Einbeziehung der „neuen Medien“ Printinformationen und Informationen mit Personalunterstützung. Der HVV setzt konsequent auf die Ausnutzung der Möglichkeiten der neuen Medien und hat mit seinem Internetportal eine zentrale Informations- und Serviceplattform geschaffen, mit der alle relevanten ÖPNVInformationen rund um den ÖPNV abrufbar sind, vom ÖPNV-System allgemein über das ÖPNVVerkehrsangebot bis hin zur elektronischen Fahrplanauskunft. Bei den Printinformationen wurden nach der HVV-Verbunderweiterung für jeden Kreis Regionalfahrpläne entwickelt, die durch den regionalen Bezug deutlich besser handhabbar sind als der frühere HVV-Gesamtfahrplan. Ergänzt werden die Fahrpläne durch Verkehrsnetzpläne in verschiedenen Maßstäben und Darstellungsformen sowie einen Tarifplan. Einheitliche Standards gibt es auch für Fahrgastinformation an den Haltestellen. Als Abrundung des Informations- und Serviceangebotes setzt der HVV auch auf personalgestützte Verfahren. Im Vordergrund stehen hier die Telefonauskunft und die HVV-Servicestellen, von denen es im Kreis Stormarn 4 Standorte gibt. Neben den Aktivitäten des HVV gibt es auch auf der Landesebene Schleswig-Holsteins eine übergeordnete ÖPNV-Marketingkampagne, die sich im Kreis Stormarn vor allem über den SPNV positioniert sowie ein ÖPNV-Internetportal www.nah-sh.de, das auch eine elektronische Fahrplaninformation über alle Bahn-, Busund Fährangebote im Land enthält. ENTWURF 69 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 5.8 Finanzierung des ÖPNV Ein umfassendes bzw. flächendeckendes ÖPNV-Angebot ist unter Zugrundelegung eines angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnisses allein aus Fahrscheinverkäufen und gesetzlichen Ausgleichszahlungen nach SGB IX nicht finanzierbar. Dies gilt im Besonderen für Linienverkehre, die ganz oder teilweise angebotsorientierte Fahrten enthalten. Hier ist wie in nahezu allen deutschen Verkehrsräumen eine öffentliche Mitfinanzierung unverzichtbar. Die knappen Haushaltskassen sowie tendenziell rückläufige Zuschüsse und Ausgleichszahlungen des Landes erfordern bei der Mittelbereitstellung jedoch eine verstärkte Einbeziehung der wirtschaftlichen Effizienz örtlicher ÖPNV-Angebote. Der ÖPNV im Kreis Stormarn wird zunächst aus dem Fahrscheinverkauf, Ausgleichsmitteln im Ausbildungsverkehr und gesetzlichen Ausgleichszahlungen nach §148 SGB IX finanziert. Wesentliche Neuerung in diesem Bereich ist die Kommunalisierung der ÖPNV-Landesmittel ab 2007 mit der Bündelung von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung in den Händen der regionalen Aufgabenträger (AT), die seit 1996 die volle gesetzliche ÖPNV-Verantwortung, aber nur einen Teil der Finanzverantwortung hatten. Dabei werden alle Mittel, die bisher getrennt an ATs, Verkehrsunternehmen (VU) und Gemeinden flossen 1 , pauschaliert, gebündelt und nach einem Schlüssel bis 2012 statisch, auf die ATs verteilt 2 . Das ÖPNV-Budgetvolumen des Kreises Stormarn durch das Land liegt derzeit bei rund 6,8 Mio. EUR/Jahr. Den Rechtsrahmen bildet das novellierte ÖPNVG, auf dessen Basis per Landes-VO Mittelvolumen und -verwendung bis 2012 geregelt wird. Danach sind i.d.R. 90% zur Finanzierung einer ausreichenden ÖPNV-Bedienung (§3 (1)-Mittel, inklusive Ausgleich für rabattierten Ausbildungsverkehr) einzusetzen, während die übrigen Mittel für Haltestellenförderung, Marketing, Gutachten sowie Regionalisierungsaufwand (§3 (2)-Mittel) verwendet werden können. Signifikante neue Spielräume ergeben sich für den Kreis dadurch jedoch nicht, da diese Mittel im Wesentlichen ohnehin gemäß den o.g. Verwendungszwecken, d.h. v.a. zur Sicherung des Bestands-ÖPNV vertraglich gebunden sind. Dennoch ist die Kommunalisierung als konsequente Fortsetzung der mit dem ÖPNVG von 1996 geschaffenen AT-Zuständigkeiten zu bewerten, die Planungssicherheit, Transparenz und Logik in der ÖPNV-Finanzierung erhöht. Die Landesmittel zur Finanzierung der U-Bahn (in Stormarn mit ca. 2 Mio. EUR pro Jahr) werden nach wie vor auf Basis einer Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung (ÖRV) zwischen dem Land SH und den Kreises geleistet und sind nicht Bestandteil der Kommunalisierung. In der Planung für eine Fortschreibung der Finanzverordnung zur Kommunalisierung ab 2013 sollen diese Mittel ebenfalls im Rahmen der Kommunalisierung abgewickelt werden. Wegen der Streichung des §25 Finanzausgleichsgesetz (FAG) steht seit 2007 der damit verbundene Betrag von rund 250.000 EUR/Jahr dem Kreis nicht mehr als zweckgebundene Einnahme im ÖPNV-Budget zur Verfügung. Über diese Landesmittel hinaus finanziert der Kreis jährlich ca. 3 Mio. € aus eigenen Mitteln, um die Gesamtausgaben von ca. 12 – 13 Mio. € pro Jahr zu decken. Die Finanzierung des Stadtverkehrs in Bad Oldesloe und Reinfeld erfolgt derzeit ausschließlich über die Städte als örtliche Aufgabenträger. Zudem werden über die Grundversorgung hinausgehende Leistungen von den veranlassenden Kommunen getragen. 1 ATs: Länderverbindende ÖPNV-Leistungen im HVV und AT-Pauschale nach §6 (5) ÖPNVG (alt); VUs: Ausgleiche für rabattierten Ausbildungsverkehr nach §45a PBefG; Gemeinden: Haltestellenförderung nach GVFG-SH. Lediglich die Ausgleiche für kostenlose Schwerbehindertenbeförderung nach §148 SGB IX. wurden nicht kommunalisiert und fließen vom Land bzw. Bund direkt an die VUs. 2 Gesamtmittel landesweit: 59,76 Mio. EUR in 2007, 58,26 Mio. EUR in 2008 und von 2009-2012 je 57,26 Mio. EUR; der Anteil des Kreises Stormarn ist mit 11,89 % festgeschrieben. ENTWURF 70 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 5.9 Bewertung des ÖPNV-Angebotes und Erfüllung der Rahmenstandards Bewertung des ÖPNV-Systems durch die Kommunen im Kreis Stormarn Um im Vorwege des offiziellen Beteiligungsverfahrens einen Überblick zu erhalten, wie die Kommunen die ÖPNV-Qualität bewerten, um daraus Rückschlüsse auf konkrete Handlungsbedarfe ziehen zu können, wurde eine Umfrage bei den Ämtern und Kommunen durchgeführt. Schon der geringe Rücklauf deutet darauf hin, dass der ÖPNV im Kreis Stormarn ein hohes Qualitätsniveau erreicht hat. Die wenigen kritischen Anmerkungen und Verbesserungswünsche fallen zu einem maßgeblichen Anteil in den Bereich der Bedienungsqualität bzw. Betriebsdurchführung, die sich im Wesentlichen in Zuständigkeit der Verkehrsunternehmen befindet und nicht Gegenstand des Regionalen Nahverkehrsplans ist. Defizite im ÖPNV-System liegen demnach im Kreis Stormarn überwiegend im operativen und weniger im planerischen Bereich. Die folgende Übersicht fasst die RNVP relevanten Eingaben der Ämter und Kommunen zusammen: Amt Nordstormarn: „Bedienung der Gemeinden um Lübeck durch die Stadtverkehr Lübeck GmbH“ Die Verkehrsströme im engeren Lübecker Verflechtungsraum sind stark nach Lübeck ausgerichtet. Die vertakteten Lübecker Buslinien enden mit Ausnahme der Verbindung nach Klein Wesenberg aber bereits an der Kreisgrenze und bedienen nicht wie beispielweise im Kreis Ostholstein die Stadtrandgemeinden. Amt /Gemeinde Trittau: „Schnellbusverbindung nach Hamburg“ Trittau ist der einzige zentrale Ort im Kreis Stormarn, der weder über eine Bahnanbindung noch über eine hochwertige Busanbindung (z.B. Metrobus) verfügt. In die Hamburger City beträgt die Fahrzeit mindestens 1 Stunde und erfordert zusätzlich einen Umstieg Bus-Bahn. Amt Siek: „Bessere Anbindung Gewerbegebiete“ Einige Gewerbegebiete insbesondere im HVV-Erweiterungsgebiet werden nicht gezielt an den ÖPNV angebunden, sondern meist nur peripher über das übergeordnete Straßennetz mit einer vorhandenen Buslinie bedient. Amt Bargteheide Land: „Ausbau der Verbindungen nach Ahrensburg“ Die Stadt Ahrensburg ist mit Bad Oldesloe das wichtigste Verkehrsziel im Kreis Stormarn und weist den höchsten Einpendlerüberschuss im Kreisgebiet auf. Eine Verbesserung der regionalen ÖPNV-Anbindung ist auch eine wichtige Zielsetzung im Integrierten Stadtentwicklungskonzept ISEK der Stadt Ahrensburg. Stadt Ahrensburg: „Weiterentwicklung zu einem “Stadtverkehr” mit Attraktivitätssteigerung“ (ohne Aufgabenträgerschaft) Im Rahmen des ISEK und des Masterplans Verkehr wird in der Stadt Ahrensburg derzeit über eine Attraktivitätssteigerung des städtischen ÖPNV-Angebotes und eine Imageaufwertung diskutiert, um den bisher geringen ÖPNV-Anteil in der Stadt zu erhöhen. Städte Bad Oldesloe und Glinde: „Anbindung von Neubaugebieten an den ÖPNV“ Amt Itzstedt: “Verbesserung des ÖPNV-Angebotes für die Gemeinde Tangstedt“ Für Tangstedt wird vor allem eine Aufwertung der Linie 378 mit Einführung eines verdichteten Taktverkehrs und einer besseren Verknüpfung mit den Schnellbahnstationen gefordert. ENTWURF 71 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Bewertung der Netzqualität Aufgrund der insbesondere im südlichen Kreisgebiet bereits hohen ÖPNV-Qualität besteht insgesamt nur geringer Handlungsdruck. Das Netz mit der in den Qualitätsstandards definierten Hierarchisierung (vgl. Kapitel 4.2) hat sich bewährt. Auf Basis des 2. RNVP beabsichtigt der Kreis Stormarn gemeinsam mit dem HVV und den Verkehrsunternehmen die begonnene Umsetzung des „Grundnetzes“ fortzusetzen und planerisch weiterzuentwickeln (vgl. auch Entwicklungskonzept). Weiterer Handlungsbedarf besteht in der Aufwertung wichtiger Verbindungen im Grundnetz, um die vorhandenen ÖPNV-Potenziale auszuschöpfen. Dies gilt insbesondere für Verbindungen mit hoher Verkehrsnachfrage, die nicht von der Bahn oder einem hochwertigen Busangebot abgedeckt werden. Zu überprüfen und ggf. aufzuwerten ist die Gestaltung und Ausstattung der zentralen Verknüpfungsknoten im Hinblick auf die Umsteigequalität und im Besonderen auf die Verknüpfung mit dem Fahrrad (Bike&Ride). Bewertung der Erschließungs- und Angebotsqualität In der Gesamtschau schneidet der Kreis Stormarm hier positiv ab. Die Erschließungsqualität entspricht weitgehend den üblichen Standards, der sich vor allem über die Haltestellen-Einzugsbereiche bemisst. In den Städten gibt es durchweg ein dichtes Haltestellennetz, die gute Erschließungsqualität wird hier auch aus Kundensicht bestätigt (vgl. urbanus GbR: ÖPNV-Erhebungen in Ahrensburg und Bad Oldesloe). In den Hauptverkehrszeiten des Schülerverkehrs werden nahezu 100% des Siedlungsgebietes von Stormarn (ohne Streusiedlungen und Einzelbebauungen) von Bahn- oder Buslinien erschlossen bzw. bedient. Die nächste Haltestelle ist in der Regel in maximal 1km Entfernung erreichbar. Kleinere Erschließungsdefizite gibt es bei Neubaugebieten (Wohnen und Gewerbe), die aber meist kein relevantes ÖPNV-Potenzial darstellen. Die insgesamt positive Einschätzung der Haltestellenstandorte deckt sich auch mit der Einschätzung der Kommunen. Die Standards der Bedienungsqualität und der Erreichbarkeit wichtiger Verkehrsziele für die zentralen Orte sind ebenfalls weitgehend erfüllt. Wie aus Bild 5-16 zu entnehmen profitiert der Kreis Stormarn vor allem von der guten Bahnanbindung der zentralen Orte, so dass vor allem zu den Oberzentren Hamburg und Lübeck vielfach hochwertige Direktverbindungen bestehen. Aufgrund der hohen Qualität speziell der Schnellbahnen kann ein Umstieg Bus-Bahn noch als annähernd gleichwertig angesehen werden, wenn die Gesamtfahrzeit sich noch in einem vertretbaren Bereich bewegt. Während im südlichen Kreisgebiet sowie auf den Bahnverbindungen die Bedienungs- und Verbindungsqualität über den gesamten Tag auf einem hohen Niveau liegt, bestehen im Busnetz des nördlichen Kreisgebietes durch die stärkere Fokussierung auf den Schülerverkehr zum Teil starke Qualitätsunterschiede zwischen den einzelnen Verkehrszeiten. Dies betrifft aber nicht die zentralen Orte. Weiterer Handlungsbedarf besteht in der Überprüfung und ggf. Aufwertung der Verbindungen Trittau – Hamburg sowie der Verbindungen Reinbek, Glinde, Großhansdorf und Trittau mit der Kreisstadt Bad Oldesloe („Tangentialverbindungen“) vor allem im Hinblick auf die Verkürzung der Reisezeit. Weiter offen sind auch eine systematische Überprüfung der Anschlussqualitäten und eine gezielte Anschlusskoordination für wichtige (strategische) Verbindungen. ENTWURF 72 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Zentrale Orte Hamburg Bad Oldesloe Mittelzentrum (inkl. Teilfunktionen) Ahrensburg Reinbek Reinfeld Unterzentrum Bargteheide Trittau Großhansdorf Stadtrandkern 2. Ordnung Barsbüttel Glinde Lübeck Hauptlinien: R10 Takt: ja Fahrtenzahl: alle 30 min Fahrzeit: ca.24 min Hauptlinien: R10 Takt: ja Fahrtenzahl: alle 30 min Fahrzeit: ca.16 min Hauptlinien: R10 / U1 Takt: ja Fahrtenzahl: alle 20 min Fahrzeit: 13..20 min U1 alle 10 min/34 min FZ Hauptlinien: S21 Takt: ja Fahrtenzahl: alle 20 min Fahrzeit: 25 min Buslinien zur U2 u. S2 Hauptlinien: R10 Takt: ja Fahrtenzahl: alle 30 min Fahrzeit: 31 min Hauptlinien: R10 Takt: ja Fahrtenzahl: alle 60 min Fahrzeit: 28 min Hauptlinien: R10 Takt: ja Fahrtenzahl: alle 30 min Fahrzeit: ca.28 min Buslinie 8112 zur S1 + U1 Hauptlinien: 333+U2 Takt: ja Fahrtenzahl: alle 60 min Fahrzeit: 62 min Bus 369 zur R10 (60'-Takt) Hauptlinien: U1 Takt: ja Fahrtenzahl: alle 10 min Fahrzeit: 43 min Hauptlinien: 263+U1 Takt: ja Fahrtenzahl: alle 20 min Fahrzeit: 35 min Buslinie 263 zur R10 Hauptlinien: M11+U2 Takt: ja Fahrtenzahl: alle 10 min Fahrzeit: 32 min Buslinie 333 zur U2 Bad Oldesloe Stadtverkehr Bad Oldesloe nicht relevant, kein übergeordnetes Verkehrsziel Hauptlinien: R10 Takt: ja Fahrtenzahl: alle 30 min Fahrzeit: 11..17 min Buslinie 8110 Hauptlinien: S21+R10 Takt: ja Fahrtenzahl: alle 20 min Fahrzeit: 60..72 min Hauptlinien: R10 Takt: ja Fahrtenzahl: alle 30 min Fahrzeit: 10 min Hauptlinien: R10 Takt: ja Fahrtenzahl: alle 30 min Fahrzeit: 6 min Hauptlinien: R10 mit Umstieg Takt: ja Fahrtenzahl: alle 60 min Fahrzeit: ca.37 min Hauptlinien: R10 Takt: ja Fahrtenzahl: alle 60 min Fahrzeit: ca.10 min Buslinie 8110 Hauptlinien: 8120 Takt: nein Fahrtenzahl: 2 Fahrzeit: 42 min nicht relevant, kein übergeordnetes Verkehrsziel nicht relevant, kein übergeordnetes Verkehrsziel Hauptlinien: R10+U1 Takt: ja Fahrtenzahl: alle 20/40 m. Fahrzeit: 42..69 min nicht relevant, kein übergeordnetes Verkehrsziel Hauptlinien: 263+R10 Takt: ja Fahrtenzahl: alle 20/40 m. Fahrzeit: 53..77 min nicht relevant, kein übergeordnetes Verkehrsziel Hauptlinien: M11+U2+R10 Takt: ja Fahrtenzahl: ca. 30 min Fahrzeit: 70..83 min Direktverbindung bevorzugt, ggf. Bus+Bahn ja / nein Taktfrequenz oder Anzahl Fahrten / Verkehrszeit Minuten bis Zentrum oder Hbf. Zielort nachgeordnete Verbindungen, auch Bus-Bus Hauptlinien Takt Fahrtenzahl Fahrzeit Sonst. Verbindungen Bild 5-8: Überprüfung der Verbindungsqualität im Kreis Stormarn im Zeitraum 15-19 Uhr ENTWURF 73 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Bewertung der Bedienungsqualität Ein hohes Qualitätsniveau haben mittlerweile die Fahrzeuge im Bahn- und Busverkehr erreicht. Hier haben die von den Verkehrsunternehmen in den letzten Jahren konsequent durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen sowohl in der technischen Reife als auch im Fahrkomfort sowie die in den Ausschreibungen und Verkehrsverträgen definierten Vorgaben zu einer deutlichen Qualitätssteigerung beigetragen. Nach Vergabe des Bahnnetzes „Ost“ verkehren auf den zugehörigen Regionalverkehrslinien durchgehend moderne Zugeinheiten, wobei die auf der Strecke Hamburg – Lübeck eingesetzten Doppelstockwagen einen besonders hohen Fahrkomfort mit Klimaanlage bieten. Auch die Züge im HVV-Schnellbahnverkehr werden laufend zeitgemäßen Technik- und Ausstattungsstandards angepasst. So ist bei der U-Bahn mit dem neuen DT5 inzwischen die 5. Fahrzeuggeneration im Betrieb. Auch im Busverkehr hat es in den letzten Jahren weitere Fortschritte gegeben. Zum technischen Standard im Busverkehr gehören inzwischen u.a.: asbestfreie Bremsbeläge, schwefelarmer oder schwefelfreier Dieselkraftstoff, Anti-Blockier-System (ABS), Niveauregulierung sowie Türschließsicherung und Wegfahrsperre bei geöffneter Tür. Besonders für den Fahrgast spürbare Fortschritte hat es in Bezug auf den Fahrkomfort und die Ausstattung der Busse gegeben. So ist der überwiegende Teil der Linienbusse inzwischen auf Niederflur umgestellt. Der Innenraum reicht bei den neueren Fahrzeugen teilweise sogar an den Komfort von Reisebussen heran. Ein systematischer Einsatz von Niederflurbussen ist anzustreben, um für mobilitätsbehinderte Menschen eine Grundversorgung zumindest auf den Hauptverbindungen sicherzustellen. Von übergeordneter Priorität ist der Niederflureinsatz im Grundnetz und auf den Linien, die nicht ausschließlich Bedarfe im Schülerverkehr abdecken. Das Fahrzeugalter der im Linienbetrieb eingesetzten Fahrzeuge liegt zurzeit überwiegend unter 10 Jahren. Ältere Fahrzeuge finden sich vereinzelt noch in der Schülerbeförderung und bei den Reservefahrzeugen. Wenige Beanstandungen gibt es im Bereich der Sauberkeit und subjektiven Sicherheit. Die dahingehenden Anforderungen sind detailliert in den Verkehrsverträgen reguliert. Behinderungen für den ÖPNV treten unter Berücksichtigung der Verkehrsdichte hauptsächlich in den größeren Städten bzw. Verdichtungsräumen Bad Oldesloe, Ahrensburg und Reinbek auf. Im Bereich Glinde / Oststeinbek wurde im neuralgischen Abschnitt der Möllner Landstraße / L94 bereits Mitte der 90er Jahre eine Busspur in Richtung Glinde eingerichtet. In Ahrensburg werden einige Lichtsignalanlagen durch die Linienbusse beeinflusst. Beanstandungen seitens der Kommunen und Schulen gibt es vereinzelt zur eingesetzten Kapazität und der damit verbundenen Beförderungsqualität zu den Hauptverkehrszeiten im Schülerverkehr, die zum Teil durch die Unterrichtszeiten der Schulen bedingt sind. Die Kreisverwaltung ist aber zusammen mit den Verkehrsunternehmen bestrebt, dahingehende Defizite zu überprüfen und abzubauen. ENTWURF 74 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Bild 5-9: Fahrzeuge im Busverkehr mit modernem Design und Komfort Bei den Bahnstationen und Bushaltestellen wurden in den vergangenen Jahren weitreichende Anstrengungen unternommen, die Standards bei der Ausstattung und Gestaltung zu verbessern. Die Kommunen als Baulastträger haben in Zusammenarbeit mit dem Kreis umfangreiche Investitionen getätigt, die im wesentlichen in bauliche Maßnahmen (z.B. Fahrgastunterstände) geflossen sind. Dennoch gibt es weiterhin Haltestellen, die noch nicht den Mindeststandard erfüllen. Für die Bahnstationen wird seit 1999 von der LVS eine kontinuierliche Qualitätskontrolle vorgenommen, die in einer „Stations-Datenbank“ dokumentiert ist und auf deren Grundlage Verbesserungsmaßnahmen entwickelt werden. In den letzten Jahren sind auch im Kreis Stormarn Bahnstationen aufgewertet worden. Hervorzuheben sind die Umbaumaßnahmen an den Bahnhöfen Ahrensburg und Bad Oldesloe. Nach dem Qualitätsbericht 2009 schneiden alle Bahnstationen im Kreis Stormarn mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“ ab (vgl. agentur Bahnstadt 2009). Für die Haltestellen-Gestaltung im Busnetz setzt künftig das CD-Manual des HVV den Rahmen. Nach den Vorgaben des Kreises werden bei Neu- und Umbaumaßnahmen nur noch Haltestellen in barrierefreier Ausführung gefördert. Da es derzeit keine Grundlage für eine systematische Überprüfung der HaltestellenGestaltung gibt (umfassendes Haltestellen-Kataster), kann ein Ist-Soll-Abgleich nicht vorgenommen werden. Bei einer sukzessiven Umsetzung der HVV-Standards ist aber eine mittelfristige Zielerreichung zu erwarten. In Bezug auf die Fahrgastinformation bei den Bushaltestellen stellt sich die Situation wie folgt dar: Die meisten Bushaltestellen verfügen heute über eine Grundausstattung von Fahrgastinformationen bestehend aus Fahrplanaushängen, teilweise ergänzt durch Tarifinformationen. Die im HVVErweiterungsgebiet noch überwiegende Liniendarstellung der Fahrplanaushänge wird sukzessive auf eine haltestellenbezogene Darstellung umgestellt. Die meisten Haltestellen sind mit dem Haltestellennamen gekennzeichnet, der die Orientierung insbesondere für den ÖPNV-Selten- und Neunutzer erleichtert. Die Gestaltung der Haltestellenschilder ist überwiegend gemäß dem HVV-CD umgesetzt. Dynamische Informationssysteme, mit denen u.a. über Betriebsstörungen oder Verspätungen informiert werden kann, sind derzeit nur am ZOB Ahrensburg und in Glinde zu finden. Ortspläne oder Umgebungspläne, die besonders für Auswärtige die räumliche Orientierung bzw. das Auffinden von Verkehrszielen erleichtern, gehören nicht zum Basisstandard der Fahrgastinformationen. Nur an größeren Haltestellen bzw. Bahnstationen finden sich teilweise HVV-Verkehrsnetzpläne. ENTWURF 75 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 An den zentralen Verknüpfungsknoten ist sowohl die bauliche Gestaltung als auch die Orientierung nicht immer optimal gelöst, wobei sich auch hier in den letzten Jahren Verbesserungen ergeben haben. So finden sich beispielsweise in Bad Oldesloe Umsteigeknoten im Busnetz, die sowohl günstige Umsteigebedingungen als auch eine akzeptable städtebauliche Integration aufweisen. Von Nachteil bei vielen Haltestellen ist, dass die Höhe der Aufstellfläche noch nicht an den Einsatz von Niederflurfahrzeugen angepasst ist. Damit sind die Vorteile des Niederflursystems nicht überall effizient nutzbar. Die Anpassung von Fahrgastunterstände an das örtliche Landschafts- oder Ortsbild in Form von festen „Einhausungen“ hat in vielen Fällen zwar zu einer „optischen“ Aufwertung von Haltestellen beigetragen, ist aber aus dem Blickwinkel der subjektiven Sicherheit zum Teil kritisch zu sehen. Besser sind hier die Lösungen mit einer transparenten Konstruktion, wie sie auch dem HVV-CD entsprechen. Der verstärkte Ausbau unter Gesichtspunkten der Barrierefreiheit in den HVV-Randkreisen trägt hier in den letzten Jahren verstärkt zu einer transparenteren Bauweise bei. Handlungsbedarf: Im Bereich der Bedienungsqualität besteht im Kreis Stormarn insgesamt kein vordringlicher Handlungsbedarf. Handlungsschwerpunkte sind im Fahrzeugbereich die Bereitstellung ausreichender Kapazitäten im Schülerverkehr sowie eine Erweiterung und Systematisierung des Einsatzes von Niederflurbussen speziell auch im ländlichen Raum. Nachholbedarf besteht bei der ÖPNV-Beschleunigung in den städtischen Siedlungsbereichen bzw. auf störungsanfälligen Streckenabschnitten. Insbesondere das Instrument der „LSA-Beeinflussung“ wird derzeit noch nicht systematisch eingesetzt. Es fehlt weiter an einer systematischen Auswertung von Behinderungen für den Busverkehr und einem darauf abgestellten Beschleunigungsprogramm. Eine umfassende Bewertung der Haltestellen-Qualität kann derzeit nicht durchgeführt werden, da die Datengrundlagen hierfür nicht ausreichen. Dies gilt in besonderem Maße auch für die Beurteilung der „Barrierefreiheit“ im Bestand. Die sukzessive Umsetzung der HVV-Standards sollte hier in absehbarer Zeit zur Erreichung der angestrebten Qualitätsstandards führen, wobei hier ein entsprechende Überprüfung vorzunehmen ist. Bewertung der Tarifqualität Mit der Ausdehnung des HVV-Verbundgebietes hat es nochmals deutliche Verbesserungen der ÖPNVZugänglichkeit im Kreis Stormarn gegeben, so dass damit wesentliche Zielsetzungen im Hinblick auf die Tarifqualität erfüllt sind. Es besteht insgesamt aber nur perspektivischer Handlungsbedarf. Handlungsbedarf: Für den Übergang ins Tarifgebiet der Tarifgemeinschaft Lübeck ist eine weitere Vereinfachung anzustreben, die letztlich in einer Integration in den HVV- oder SH-Tarif mündet 3 . Der Fahrkartenerwerb ist weiter zu vereinfachen, um auch diese Barriere in der ÖPNV-Nutzung abzubauen. 3 Derzeit ist für 2011 eine vollständige Integration in den SH-Tarif geplant, die Hansestadt Lübeck verfolgt aber auch weiter das Ziel einer HVV-Integration. ENTWURF 76 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Bewertung der Marketing-Qualität Für ein teilweise ländlich strukturiertes Gebiet befindet sich die ÖPNV-Marketingqualität im Kreis Stormarn mittlerweile auf einem hohen Niveau. Die Vorgaben des HVV, der sich auch intensiv mit der Weiterentwicklung des ÖPNV-Marketing beschäftigt, werden zu einer weiteren Vereinheitlichung insbesondere im Hinblick auf die Fahrgastinformation beitragen und damit den (potenziellen) ÖPNV-Kunden ein ÖPNV-System „aus einem Guss“ präsentieren. Auch im ÖPNV-Marketing besteht derzeit kein grundsätzlicher Handlungsbedarf zum Abbau von Defiziten, sondern lediglich Optimierungsbedarf in Einzelbereichen bzw. im Detail der Ausgestaltung. Handlungsbedarf: An zentralen Haltestellen und vor allem an den übergeordneten Verknüpfungspunkten ist die Orientierung und Fahrgastinformation weiter zu optimieren sowie der Einsatz einer dynamischen Fahrgastimformation zu überprüfen. Aufgrund der Bedeutung der Stadtverkehre auch im Hinblick auf die Erschließung neuer Kundenpotenziale ist in Abstimmung mit dem HVV zu prüfen, ob eine eigenständige Vermarktung als besonderes „ÖPNV-Produkt“ sinnvoll und realisierbar ist. Dies gilt für die Stadtverkehre Bad Oldesloe und Ahrensburg sowie den Verdichtungsraum Reinbek/Glinde/Oststeinbek ENTWURF 77 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 6. Weiterentwicklung des ÖPNV-Systems 6.1 Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung und Handlungsfelder Das ÖPNV-Angebot im Kreis Stormarn erfüllt den Standard einer „ausreichenden Bedienung“. Dies bedeutet, dass die Anforderungen der vorhandenen ÖPNV-Captives erfüllt werden bzw. durch das Verkehrsangebot abgedeckt sind. Dabei sind allerdings teilweise -schwerpunktmäßig im nördlichen Kreisgebiet (HVV-Erweiterungsgebiet) - räumliche und zeitliche Einschränkungen in der Mobilität in Kauf zu nehmen. Als Hauptdefizite im ÖPNV-Liniennetz und Verkehrsangebot, die einer signifikanten Steigerung der ÖPNVAkzeptanz entgegenstehen, sind hier folgende Punkte zu benennen: Viele Linienführungen und Fahrpläne der auf den Schülerverkehr ausgerichteten Linien sind für Gelegenheitsnutzer und potenzielle Neukunden wenig transparent. Einige Gemeinden außerhalb der Hauptbedienungskorridore und der AST-Bedienungsbiete werden außerhalb der Schulzeiten (Vormittags, am Abend, am Wochenende, in den Schulferien) nur noch sporadisch bedient und an den zugehörigen zentralen Ort angebunden. Aufbauend auf den verkehrspolitischen Zielsetzungen strebt der Kreis Stormarn an, die seit vielen Jahren verfolgte und bereits im 2. RNVP dokumentierte Verbesserung der ÖPNV-Qualität weiterzuführen und damit die geforderte „ausreichende Bedienung“ in weiten Teilen des Kreisgebietes deutlich zu übertreffen. Das im Anforderungsprofil beschriebene Qualitätsniveau im ÖPNV wird sich aber allein aufgrund der Finanzlage der öffentlichen Haushalte nur schrittweise realisieren lassen. Um den aktuellen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen sowie das wirtschaftliche Risiko zu minimieren, sollen Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV-Angebotes dort konzentriert werden, wo die Siedlungsstruktur und Verkehrsinfrastruktur gute Voraussetzungen für eine hohe ÖPNV-Nutzungshäufigkeit bieten, größere bisher unerschlossene ÖPNV-Nachfragepotenziale vorhanden sind oder aufgrund der Siedlungs- und Verkehrsstrukturen erwartet werden sowie Bedienungslücken die Mobilitätschancen der auf den ÖPNV angewiesenen Bevölkerung stark einschränken (z.B. fehlende Bedienung am Wochenende und den Schulferien). Im Rahmen des ÖPNV-Entwicklungskonzeptes werden nachfolgend Projekte und Maßnahmen definiert, die im Gültigkeitszeitraum des RNVP (2011 bis 2015) realisiert oder in die Umsetzung überführt werden sollen. Neben der Verbesserung des ÖPNV-Angebotes in ausgewählten Räumen und Verkehrskorridoren wird auch eine weitere wirtschaftliche Optimierung des ÖPNV-Systems angestrebt. Freigesetzte Ressourcen könnten dann zur Angebotsaufwertung in Bereichen mit hohem Verkehrspotenzial oder mit Qualitätsdefiziten eingesetzt werden. Die Bestandsbewertung hat gezeigt, dass der ÖPNV im Kreis Stormarn -auch im Vergleich zu anderen Kreisen in Schleswig-Holstein- bereits über ein hohes Angebotsniveau verfügt, das maßgeblich zu einer hohen ÖPNV-Akzeptanz beiträgt. Dies gilt im Besonderen für das südliche Kreisgebiet (Alt-HVV-Gebiet). Daher gibt es nur noch ein relativ kleines Portfolio an Handlungsfeldern, die zu einer Optimierung und Verbesserung der ÖPNV-Qualität beitragen sollen. ENTWURF 78 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Bild 6-1: Übersicht der Handlungsfelder für den ÖPNV im Kreis Stormarn Im Rahmen der RNVP-Bearbeitung wurden für die Maßnahmenzuordnung 2 Entwicklungsszenarien definiert, um den unterschiedlichen Perspektiven, Planungsständen und Finanzierungsmöglichkeiten von Projekten und Maßnahmen Rechnung zu tragen: Das Szenario „Fortschreibung“ orientiert sich in der Umsetzung am Zeithorizont des 3. RNVP und beinhaltet im Wesentlichen eine Optimierung des Bestandes und einer in Teilräumen moderaten Weiterentwicklung des ÖPNVAngebotes. Die Minimierung zusätzlicher Aufwendungen und die Finanzierbarkeit im Zeithorizont des 3. RNVP bilden wichtige Aspekte der Maßnahmenauswahl. Das Szenario „Offensive“ ist auf eine Gewinnung neuer ÖPNV-Kunden ausgerichtet, um die auch in der HVV-Marktforschung ermittelten ÖPNV-Potenziale auszuschöpfen. Dies bedingt eine systematische Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes und zusätzliche Investitionen in eine nachhaltige Verkehrsentwicklung. Aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeit für Planung und Realisierung sowie „Trägheit“ von Veränderungsprozessen im Verkehrsverhalten, ist dieses Szenario mittel- bis langfristig ausgerichtet und wird sich im Zeithorizont des 3. RNVP nicht vollständig realisieren lassen. ENTWURF 79 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 6.2 Entwicklungskonzept für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Funktion der Eisenbahnanbindung für den Kreis Stormarn Der SPNV bildet für den Kreis Stormarn das Rückgrat für die ÖPNV-Erschließung. Ein attraktives und leistungsfähiges Bahnsystem ist für die Entwicklung des Kreises Stormarn ein entscheidender Standortfaktor. Dies gilt im Besonderen für das vorwiegend ländlich strukturierte nördliche Kreisgebiet, in dem die Qualität des Busangebotes gegenüber dem südlichen Kreisgebiet deutlich abgestuft ist. Dem Abbau vorhandener Defizite und der Sicherung der hohen Angebotsqualität im SPNV kommt daher eine zentrale verkehrspolitische und strategische Bedeutung für das gesamte Verkehrssystem zu. Die Entwicklungsvorgaben für den SPNV sind im landesweiten Nahverkehrsplan LNVP 2008-2012 dokumentiert. Im Folgenden werden die für den Kreis bedeutenden Maßnahmen aus dem LNVP vorgestellt und mit den zusätzlichen Forderungen des Kreises ergänzt. Streckeninfrastruktur und Bahnstationen Die weiteren Perspektiven für den SPNV und die Möglichkeiten zusätzliche Verkehrsanteile (Personen und Güter) auf die Schiene zu verlagern, hängen entscheidend von der Leistungsfähigkeit der Schienen-Infrastruktur ab. Die Beseitigung von vorhandenen und ggf. noch zu erwartenden Engpässen sind daher für den Kreis Stormarn eine substanzielle Forderung an das Land Schleswig-Holstein und die Deutsche Bahn AG. Nach der erfolgten Taktverdichtung auf der RE-Verbindung Lübeck – Hamburg auf einen 30-Minuten-Takt sind die Streckenkapazitäten weitgehend ausgeschöpft, wobei mit dem Hamburger Hauptbahnhof ein zusätzlicher Engpass besteht. Weitere Attraktivitätssteigerungen und Kundenzuwächse auf dieser Strecke sind eng mit dem Ausbau der Infrastruktur verbunden. Die in den letzten Jahren umgesetzten Maßnahmen müssen daher aus Sicht des Kreises konsequent fortgeführt werden. Als vorrangige Infrastruktur-Maßnahmen sind zu nennen: Ausbau der Strecke zwischen Hamburg und Bad Oldesloe in Verbindung mit der Umsetzung der neuen S4 (Bestandteil des LNVP), Komplettierung der Barrierefreiheit am Bahnhof Reinfeld (Bestandteil des LNVP). Liniennetz und Verkehrsangebot Zur attraktivitätsorientierten Weiterentwicklung des ÖPNV-Gesamtsystems werden im LNVP zwei Szenarien mit dem Zielhorizont 2025 skizziert. Das behutsam-offensive Szenario „Fortschreibung“ beinhaltet Maßnahmen, für welche die Finanzierung und Umsetzung bis 2012 weitestgehend sichergestellt sind. Das deutlichoffensive Szenario „Perspektive“ beinhaltet Maßnahmen, welche aufgrund der prognostizierten Nachfrageentwicklung notwendig und sinnvoll sind, deren Finanzierung aber noch nicht sichergestellt ist. Maßnahmen, die den Kreis Stormarn betreffen wie die Taktverdichtung auf der Strecke Lübeck – Hamburg sind allerdings inzwischen schon umgesetzt. Mit den vorgesehenen Maßnahmen werden auf der Verbindung Lübeck – Bad Oldesloe – Hamburg bis 2025 nochmals Nachfragezuwächse von über 20% erwartet. Ein Teil dieser Zuwächse dürfte sich allerdings mit der realisierten Taktverdichtung bereits eingestellt haben. ENTWURF 80 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 6.3 Weiterentwicklung des Busverkehrssystems (Szenario „Fortschreibung“) Im Rahmen des 3. RNVP bzw. des Entwicklungsszenarios „Fortschreibung“ geht es generell um eine Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen und Aktivitäten, um vor allem kleinräumig wirksame Verbesserungen umzusetzen. Die Maßnahmen werden nachfolgend kurz beschrieben und hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen grob abgeschätzt. 6.3.1 Ausbau hochwertiger Busverbindungen im Grundnetz – Verbindung Bad Oldesloe - Ratzeburg Die Busverbindung Bad Oldesloe – Kastorf – Ratzeburg wurde in den vergangenen Jahren sukzessive aufgewertet und damit eine langjährige Forderung zur Aufwertung dieser Kreisstädte-Verbindung verwirklicht. Mit der Linie 8160 wird im Kreisgebiet Stormarn bereits heute ein annähernder Stundentakt angeboten. In der jetzt vorgesehenen Fahrplanoptimierung erfolgt eine durchgehende stündliche Vertaktung zwischen Bad Oldesloe und Kastorf mit zweitstündlicher Durchbindung nach Ratzeburg. Zusätzlich erfolgt eine Vereinheitlichung der Linienführung über das Gewerbegebiet Süd in Bad Oldesloe (u.a. mit Famila) und den Bahnhof (Anschluss an den SPNV) bis ins Stadtzentrum der Kreisstadt. Im Zuge einer Neustrukturierung der Liniennummerierung im Kreis Herzogtum Lauenburg läuft die Linie künftig unter der Bezeichnung 8740. Die bisherige Anbindung des Ortsteils Rethwischfeld wird ab 2012 durch den Stadtverkehr Bad Oldesloe übernommen. Die Maßnahme ist für den Kreis Stormarn mit keinen Mehrkosten verbunden. Bild 6-2: Ausbau der grenzüberschreitenden Linie 8740 ENTWURF 81 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 6.3.2 ÖPNV-Konzept Reinbek Mithilfe einer Arbeitsgruppe aus Politik und Verwaltung zur Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes wurde in der Stadt Reinbek ein zukunftsorientiertes ÖPNV-Konzept erstellt. Neben einer Verkürzung von Fahrwegen und Fahrzeiten sowie einer Optimierung der Anschlüsse zur S21 ging es bei dem Konzept auch um eine Einbindung bisher nicht ausreichend erschlossener Bereiche in das Busliniennetz. Das Konzept liegt jetzt vor und wird im Weiteren in den Gremien abgestimmt. Die Umsetzung kann mit einem neuen Verkehrsvertrag zum Fahrplanwechsel 2011/2012 erfolgen. Die vorgeschlagenen Änderungen und Anpassungen betreffen folgende Buslinien: Linie 136 Bhf. Bergedorf – Lohbrügge – S-Reinbek: Der Linienverlauf und das Grundtaktangebot von 20 Minuten bleiben unverändert. Auf Kosten der Stadt Reinbek erfolgt aber eine Taktverdichtung für den Ortsteil Hinschendorf. Linie 236 S-Reinbek – Neuschönningstedt: Diese Linie wird aus dem Bestand neu strukturiert. Die Taktzeiten bleiben bestehen. Die Bedienung des Ortsteils Ohe wird durch die Linie 436 ersetzt. Für den derzeit zweistündlich bedienten Abschnitt Ohe – Sachsenwaldau wird aufgrund der geringen Nachfrage und der eingeschränkten Befahrbarkeit mit Niederflurbussen die Einrichtung eines Bedarfsverkehrs geprüft. Linie 436 S-Reinbek – Schönningstedt – Ohe: Diese Linie wird neu eingerichtet, um den Ortsteil Ohe künftig „auf kurzem Wege“ an die S-Bahn anzubinden, wobei zusätzlich auch die Erschließungsqualität durch neue Haltestellen verbessert werden soll. In Schönningstedt besteht zudem ein Übergang zur Linie 236. Diese Linie verkehrt durchgehend im Stundentakt. Linie 536 S-Reinbek – Freizeitbad - Famila: Diese Linie wird neu eingerichtet, um das bisher nicht flächendeckend erschlossene Gewerbegebiet im Bereich Hermann-Körner-Straße besser mit dem ÖPNV zu versorgen. Mit der Anbindung des Famila-Marktes und des Freizeitbades ist diese Linie vor allem auf den Binnenverkehr ausgerichtet und wird im Stundentakt verkehren. Linie 736: Diese Linie übernimmt künftig die ausgewiesenen Schulfahrten der Linie 236 und wird, um eine höhere Transparenz herzustellen, separat ausgewiesen. Die übrigen Linien in Reinbek bleiben weitgehend unverändert bestehen. Die Mehrkosten belaufen sich nach derzeitigen Schätzungen auf insgesamt rund 100.000 EUR im Jahr, wobei die Finanzierung noch nicht abschließend geklärt ist. ENTWURF 82 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Bild 6-3: Übersicht zum ÖPNV-Konzept Reinbek 6.3.3 Überplanung Tangstedt Linie 378 Die Linie 378 soll in ihrer Angebotsstruktur optimiert und der Nachfrage entsprechend umgestaltet werden. Geplant ist eine Taktänderung auf einen Stundentakt mit Verdichtung zum 30 Minuten-Takt in den Hauptverkehrszeiten. Zusätzlich wird in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Tangstedt eine Verbesserung der Anbindung Richtung Duvenstedt geprüft. Die Maßnahme ist abhängig von den Umstrukturierungen im ÖPNV-Angebot der Stadt Norderstedt. Es bestehen direkte Zusammenhänge mit dem dortigen Leistungsangebot. Die Linie 378 gehört dem Teilnetz SE 1 des Kreises Segeberg an, so dass hier ebenfalls eine Koordination stattfinden muss. Mit einer Umsetzung ist im Zeitraum 2011/2012 zu rechnen. Nach derzeitigen Schätzungen belaufen sich eventuelle Mehrkosten im Rahmen von bis zu 25.000 EUR pro Jahr für den Kreis Stormarn. ENTWURF 83 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 6.3.4 Ausbau des Einsatzes alternativer Bedienungsformen Unter alternativen Angebots- und Betriebsformen versteht man alle Formen des ÖPNV, die nicht dem konventionellen ÖPNV zuzuordnen sind. Unterschiede bestehen insbesondere hinsichtlich des organisatorischen Hintergrunds, der Fahrzeuggröße und der Betriebsflexibilität. Folgende Grundformen alternativer Angebotsformen können im Wesentlichen unterschieden werden: Anruf-Sammel-Taxi / Ruftaxi (AST) und Rufbus, Linientaxi, Bürgerbus. Der Kreis Stormarn hat sich nach dem Abschluss des 1999 in Reinfeld durchgeführten Pilotprojektes für den Aufbau eines AST-Systems entschieden. Bis heute wurden 5 Umland-AST-Verkehr und 2 städtische ASTVerkehre realisiert. Haupteinsatzgebiet ist der ländliche Raum des HVV-Erweiterungsgebietes. Das AST übernimmt inzwischen nicht nur die Ergänzung des Linienverkehrs in verkehrsschwachen Zeiten, sondern fungiert zum Teil auch als kompletter Ersatz des Linienverkehrs. Über die letzten Jahre hat sich das AST zu einer festen Komponente im ÖPNV-System mit kontinuierlich steigenden Fahrgastzahlen entwickelt, so dass hier kein unmittelbarer Bedarf an anderen alternativen Bedienungsformen besteht. Linientaxis ergänzen das AST-Angebot auf den vertakteten Linien des Grundnetzes in Zeiten schwacher Verkehrsnachfrage. Eine entscheidende Voraussetzung für den AST-Einsatz ist die Verfügbarkeit von Taxenunternehmen mit ausreichenden Fahrzeugkapazitäten, die auch genügend Flexibilität zur Abdeckung evtl. Nachfragespitzen bieten. Daher kommt der AST-Einsatz vor allem im Umfeld der zentralen Orte in Frage. Der Kreis Stormarn setzt in der Weiterentwicklung der alternativen Bedienungsformen auch in den kommenden Jahren auf das AST. Von den derzeit noch unterversorgten Siedlungsbereichen ist im Umlandbereich Trittau West vorrangig ein AST-Einsatz zu prüfen, wobei die Ausrichtung hier nicht auf den SPNV, sondern auf die Linie 333 erfolgt, die Trittau an das Hamburger Schnellbahnnetz anbindet. In einem weiteren Schritt sollen die Bedienungszeiten der AST-Verkehre vereinheitlicht werden, um der Bevölkerung durchgehende Mobilitätschancen zu gewähren. Dies bedeutet eine Ausdehnung des ASTAngebotes auf Sonnabende und Sonntage, soweit nicht bereits erfolgt. ENTWURF 84 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Bild 6-4: Taxenunternehmen im Kreis Stormarn mit Kapazitäten ENTWURF 85 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Bild 6-5: Einsatzräume für flexible Bedienungsformen im Kreis Stormarn ENTWURF 86 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 6.3.5 Einsatz von Buszügen auf ausgewählten Linien Der regionale Busverkehr ist insbesondere im nördlichen Kreisgebiet stark vom Schülerverkehr geprägt. Dadurch entstehen ausgeprägte Verkehrsspitzen am Morgen und am Mittag, die eine Bereitstellung hoher Beförderungskapazitäten über einen Zeitraum von insgesamt 3-4 Stunden erfordern. Da diese Kapazitäten über den Rest des Tages, aber auch am Wochenende und in den Schulferien nicht benötigt werden, beeinträchtigt dies deutlich die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV. Der Einsatz von Buszügen ist ein Ansatz, die Betriebskosten durch einen besseren Abgleich von Nachfrage und Platzkapazität zu senken. Mit unterschiedlichen Zugfahrzeugen und unterschiedlichen Anhängerkapazitäten kann bei Buszügen auf unterschiedliche Verkehrsaufkommen flexibel reagiert werden. Buszüge können dazu beitragen, durch individuelle Anpassung der Beförderungskapazität an die Beförderungsverhältnisse –anders als beispielsweise bei Gelenkbussen– den Einsatz von Verstärkerbussen im Spitzenverkehr und Überkapazitäten in den verkehrsschwachen Zeiten zu vermeiden. Den Hänger kann man abkoppeln und dann je nach Tageszeit und Einsatzgebiet nur mit dem Zugfahrzeug weiterfahren. Dadurch werden keine unnötigen Kapazitäten über den Tag „bewegt“ und daraus resultierend die Betriebskosten gesenkt. Buszüge können unter günstigen Rahmenbedingungen zur Kostensenkung des ÖPNV-Betriebes beitragen und leisten gleichzeitig einen wirksamen Beitrag zu einem umweltschonenden ÖPNV-Angebot. Vor dem Hintergrund perspektivisch sinkender Schülerzahlen und weiter zunehmenden wirtschaftlichen Drucks auf den ÖPNV, müssen speziell im ländlichen Raum künftig verstärkte Anpassungen zwischen Nachfrage und Fahrzeugkapazitäten vorgenommen werden. Der Kreis Pinneberg setzt seit 2010 als erster Kreis in Schleswig-Holstein erfolgreich Buszüge auf Schülerverkehrslinien ein, nachdem mit einer Untersuchung potenzielle Einsatzbereiche sondiert und bewertet wurden. Auch für den Kreis Stormarn gibt es Ansatzpunkte, die eine Untersuchung für einen Einsatz von Buszügen sinnvoll machen. Im Rahmen des 3. RNVP sollen die Einsatzmöglichkeiten konkretisiert und soweit sinnvoll dann zügig umgesetzt werden. Als erste Prüfgebiete wurden die Linien 737 Barsbüttel – Glinde – Reinbek und 8151 Zarpen – Lübeck identifiziert. Außer der Finanzierung einer Basisuntersuchung werden hier Kosteneinsparungen erwartet. ENTWURF 87 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 6.4 Längerfristige Perspektiven für das ÖPNV-System (Szenario „Offensive“) 6.4.1 Weiterer Ausbau hochwertiger Busverbindungen im Grundnetz Während im südlichen Kreisgebiet (HVV-Altgebiet) vertaktete ÖPNV-Angebote zum Teil flächenhaft realisiert sind, beschränken sich im nördlichen Kreisgebiet vertaktete Busfahrpläne noch auf wenige Buslinien des regionalen Grundnetzes. Gerade auf diesen, zum Teil auch grenzüberschreitenden Verbindungen bestehen aber oft noch Nachfragepotenziale für den ÖPNV, die aber nur durch ein entsprechend attraktives Angebot aktiviert werden können. Die auf den Regionallinien 8110 Bad Oldesloe – Bargteheide – Ahrensburg und 8112 Bargteheide – Hoisbüttel – Poppenbüttel bestehende tägliche Bedienung (einschließlich Wochenende) und durchgehende Vertaktung mit der Anschlusskoordination zum SPNV setzen derzeit Maßstäbe in der Angebotsqualität des Regionalverkehrs, die perspektivisch auf weitere Buslinien übertragen werden sollen. Für eine Aufwertung stehen im Wesentlichen folgende Linien im Vordergrund: Linie 476 Ahrensburg – Ammersbek – Bergstedt - Duvenstedt: - Durchgehender Stundentakt Mo-Fr zwischen Ahrensburg und Bergstedt. Linie 8740 Bad Oldesloe – Ratzeburg: - Durchgehender Stundentakt Mo-Fr, - Bedienung am Sonntag und Verdichtung am Sonnabend (2-Stunden-Takt). Linie 8130 Reinfeld – Hamberge – Lübeck: - Durchgehender Stundentakt Mo-Fr (mit integrierter Schülerbeförderung), - Bedienung am Sonntag und Verdichtung am Sonnabend (2-Stunden-Takt), Linie 8151 Zarpen – Lübeck: - Durchgehender Stundentakt Mo-Fr (mit integrierter Schülerbeförderung), - Verdichtung am Sonntag (2-Stunden-Takt, ggf. Linientaxi), Linien 8140 / 7141 Bad Oldesloe – Grabau – Sülfeld – Kayhude / Henstedt-Ulzburg - Koordinierter Stundentakt Mo-Fr (in Überlagerung tlw. 30-Minuten-Takt von/bis Sülfeld mit integrierter Schülerbeförderung), - Verdichtung der Bedienung am Sonnabend (2-Stunden-Takt, ggf. Linientaxi), - Bedienung am Sonntag (ggf. nur Abschnitt Sülfeld – Bad Oldesloe). Der finanzielle Zusatzaufwand wird je Linie bei 50.000 – 100.000 EUR liegen, wobei bei den grenzüberschreitenden Linien 476, 8740 und 8140/7141 die Nachbarkreise Herzogtum Lauenburg, Bad Segeberg und die Stadt Hamburg finanziell zu beteiligen sind. ENTWURF 88 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 6.4.2 Optimierung der Anschlusskoordination Bus – Bahn und Bus – Bus Durch die Verdichtung des Angebotes der Bahnstrecke Hamburg – Lübeck auf einen Halbstundentakt haben sich die Rahmenbedingungen für die Anschlussbildung deutlich verbessert. Daher bieten sich an dieser Strecke gute Voraussetzungen für gute Übergänge. Während am Bahnhof Ahrensburg bereits weitgehend attraktive Anschlüsse insbesondere zwischen dem Stadtverkehr und dem SPNV bestehen, gibt es am Bahnhof Bad Oldesloe noch Nachholbedarf, sowohl im Stadtverkehr als auch im Regionalverkehr. Mit der Überplanung des Stadtverkehrs und der Fahrplanneuordnung der Linie 8740 werden sich die Vorraussetzungen für eine hochwertige Anschlusskoordination verbessern. Die Bahnstationen Reinfeld und Bargteheide haben als Verknüpfungspunkte nur untergeordnete Bedeutung. Ebenfalls untergeordneter Handlungsbedarf besteht an den HVV-Schnellbahnstationen, da im HVV-Altgebiet bereits seit langen eine systematische Anschlussplanung betrieben wird. Zudem bewegen sich die Übergangszeiten durch die dichten Schnellbahntakte (mindestens 20-Minuten-Takt) ohnehin in einem vertretbaren Zeitbereich. Im Spätverkehr und an Wochenenden wird an allen wichtigen Bus-Bahn-Übergangsknoten im Kreisgebiet das Prinzip der „Sternfahrten“ angestrebt. Der finanzielle Aufwand wird sich bei 50.000 –100.000 EUR bewegen, wobei dieser teilweise schon in der Aufwertung des Angebotes im Grundnetz implementiert ist (vgl. Abschnitt 6.5.1). 6.4.3 Verbesserung der Anbindung von Siedlungsgebieten Der insgesamt hohen Erschließungsqualität der Wohnstandorte sowie der Stadt- und Gemeindezentren stehen derzeit noch Defizite in der Anbindung von Gewerbegebieten gegenüber. Problematisch ist für den ÖPNV, dass zusammenhängende Gewerbeareale meist in peripherer Siedlungslage ausgewiesen sind, die nur durch einen relativ hohen Aufwand abseits der üblichen Linienwege zu erschließen sind. Nachdem die Anbindung der Gewerbegebiete in Siek und Barsbüttel (Möbel Höffner) bereits in den letzten Jahren verbessert wurde, wird sich auch für die Gewerbegebiete in Bad Oldesloe (GE Süd) und Ahrensburg (GE Nord) durch die geplante Neuordnung der dortigen Busliniennetze (Stadt- und Regionalverkehr) die Anbindungsqualität erhöhen. Es verbleibt als verkehrsrelevantes Defizit noch die fehlende Anbindung des Gewerbegebietes in Bargteheide und des angrenzenden neuen Gewerbeareals der Gemeinde Hammoor. Problematisch ist dabei allerdings bei einer Einbindung in bestehende Linienführungen die Fahrzeitverlängerung. Hier muss hier eine Abwägung anhand der konkreten Planung erfolgen. Für die Anbindung dieses Gewerbegebietes sind Kosten von 50.000-100.000 EUR veranschlagt. In den Gewerbegebieten mit großflächigem Einzelhandel ist zudem eine Bedienung am Sonnabend zu prüfen soweit diese Gebiete nicht bereits durch Linien des Grundnetzes mit täglicher Bedienung angebunden sind. ENTWURF 89 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 6.4.4 Weiterentwicklung des Stadtverkehrs Ahrensburg Die Stadt Ahrensburg ist eines der bedeutendsten Verkehrsziele im Kreis Stormarn mit einem hohen KfzAufkommen. Besonders bemerkenswert ist der sehr hohe Einpendlerüberschuss, der im Wesentlichen aus dem hohen Besatz an Gewerbebetrieben im Gewerbegebiet Nord resultiert. Der weiteren Stärkung des ÖPNV kommt daher eine wichtige Rolle zu. Die 2010 erfolgte Inbetriebnahme der neuen Bahnstation Gartenholz wird hier einen ersten Impuls setzen, der durch eine Überplanung des Busangebotes ergänzt werden soll. Neben der Linienführung geht es hierbei schwerpunktmäßig um eine Vereinheitlichung des Taktgefüges mit Anschlüssen an die U1 und die Regionalbahn, eine Verbesserung des Abendverkehrs sowie eine Stärkung und Integration der Regionalverkehre (Verlagerung von Zielverkehren !). In 2011 ist zur Anbindung des Ortsteils Wulfsdorf eine Verlängerung der Buslinie 576 geplant. Die Linie soll Mo-Fr im Stundentakt über die Haltestelle U-West nach Wulfsdorf verlängert werden. Die generelle Überplanung des Busangebotes erfolgt in einer ersten Stufe als integrierter Baustein im Rahmen des Masterplans Verkehr der Stadt Ahrensburg, wobei erste Konzeptansätze bis Mitte 2011 vorliegen werden. Diese sind dann in einer zweiten Stufe abzustimmen und zu konkretisieren. Im Rahmen der Überplanung wird auch geprüft, ob in welcher Form eine AST für Ahrensburg und Ammersbek sinnvoll ist. Eine Umsetzung könnte dann turnusmäßig aber erst 2014 mit der nächsten Ausschreibung erfolgen. Vorgezogen wird im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Bahnstation Gartenholz zunächst eine Umstrukturierung der bestehenden Linie 169 an die Bahnstation und eine neue Linienverbindung zwischen dem Bahnhof Gartenholz und dem Gewerbegebiet Nord (Linie 469). Für das Gesamtkonzept ist mit Zusatzkosten von mehr als 135.000 EUR zu rechnen, wobei die Stadt Ahrensburg eine Kofinanzierung übernimmt (ohne Anbindung Gartenholz, da dieses Projekt bereits im VA des Kreises beschlossen wurde (Kosten für den Kreis ca. 15.000 EUR/Jahr)). ENTWURF 90 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 6.4.5 Weiterentwicklung von Maßnahmen zur ÖPNV-Beschleunigung Die Qualität einer Anschlusskoordination im ÖPNV-System insbesondere zwischen Bus und Bahn hängt wesentlich von der Zuverlässigkeit des Fahrplans bzw. der Pünktlichkeit der einbezogenen Linien ab. Während im Überlandverkehr die Fahrzeiten bei normalen Verkehrszuständen meist problemlos einzuhalten sind, ergeben sich in den städtischen Räumen oft Konflikte mit dem Kfz-Verkehr. In den Hauptverkehrszeiten kommt es in den größeren Städten wie Bad Oldesloe, Ahrensburg, Reinbek und Glinde sowie im Bereich der Hansestadt Hamburg regelmäßig zu Behinderungen, die auch den Busverkehr betreffen und zu Verspätungen führen (können). Knapp kalkulierte Übergangszeiten sind dann eventuell nicht mehr einzuhalten. Hinzu kommt, dass ein maßgeblicher Anteil der Fahrzeiten auf Standzeiten an Lichtsignalanlagen (LSA) entfällt. Mit einer gezielten ÖPNV-Beschleunigung wie sie ansatzweise in Ahrensburg und Oststeinbek realisiert ist, kann nicht nur die Zuverlässigkeit und Anschlusssicherung verbessert, sondern auch die Fahrzeit reduziert werden. Im gesamten Kreisgebiet ist für insgesamt rund 50 LSA eine ÖPNV-Beeinflussung sinnvoll, wobei im Rahmen verkehrstechnischer Planungen die Machbarkeit auch unter Aspekten der Leistungsfähigkeit zu überprüfen ist. Zu beachten gilt aber, dass derzeit nur die VHH-PVG-Unternehmensgruppe über ein RBL-System verfügen, das für eine LSA-Beeinflussung Voraussetzung ist. Daher ist eine LSA-Beeinflussung u.a. für die Kreisstadt Bad Oldesloe derzeit weniger sinnvoll. Zukünftig soll im Rahmen von Ausschreibungen schrittweise eine Einführung von RBL-Systemen bei Verkehrsunternehmen erfolgen. Die Kosten für die Umrüstung betragen bei modernen LSA bis zu 8.000 EUR, bei aufwändigeren und veralteten Anlagen bis zu 40.000 EUR, wobei derzeit noch die Möglichkeit einer GVFG-Förderung besteht. An der Finanzierung beteiligen sich neben dem Kreis auch die Kommunen und die Verkehrsunternehmen. 6.4.6 Besondere Berücksichtigung umweltfreundlicher Busstandards In seinem Klimaschutz-Konzept bekennt sich der Kreis Stormarn auch zu einer nachhaltigen Mobilität. Die Förderung des ÖPNV um Kfz-Verkehr zu verlagern, bildet dabei einen ebenso wichtigen Baustein wie die Etablierung umweltfreundlicher Antriebe im öffentlichen Busverkehr. Auch wenn sich die Dieseltechnologie stetig weiterentwickelt und in den EURO-5-Motoren einen vorläufigen Höhepunkt gefunden hat, liegt die Zukunft auf alternativen Antrieben, auch unter Nutzung regenerativer Energien. Da aktuell aber noch nicht absehbar ist, welche Technologie sich letztlich durchsetzt, ergeben sich eine Reihe von Unsicherheiten, die auch die Ausschreibungspraxis beeinflussen und noch keine Planungssicherheit für Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen zulassen. Aufgrund der noch geringen Nachfrage und dem Nebeneinander verschiedener Antriebe führt der Einsatz alternativer Antriebe wie Erdgas oder Hybrid zu Mehrkosten in einer Spanne von 5 bis 20%. Für die Verkehrsunternehmen wird die Umstellung erst interessant, wenn Fördermittel zur Verfügung stehen und eine größere Busflotte umgestellt werden kann, bei der sich dann auch Investitionen in die Infrastruktur (v.a. Werkstatt) in der Abschreibungszeit amortisieren. Im Kreis Stormarn wird es daher erst langfristig ggf. Ausschreibungen mit der Vorgabe alternativer Antriebe geben. ENTWURF 91 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 6.5 Bushaltestellen Bei der Haltestellengestaltung und der Haltestellenausstattung ergibt sich im Kreis Stormarn ein räumlich unterschiedliches Bild. Positiven Beispielen, vorrangig im HVV-Altgebiet, stehen noch eine Vielzahl von verbesserungswürdigen Situationen insbesondere im HVV-Erweiterungsgebiet, und hier speziell im ländlichen Raum gegenüber. Da die Aufwertung der Haltestellen mit zum Teil nicht unerheblichen Investitionen verbunden ist und die (ortsfeste) Haltestellen-Infrastruktur zudem in der Zuständigkeit der Kommunen liegt, kann eine Aufwertung des Haltestellennetzes nur sukzessive erfolgen. Bei den Haltestellenmasten erfolgt durch die Ausschreibungen der Teilnetze ein sukzessiver Übergang des Eigentums auf den Kreis. Dies trifft insbesondere für das HVV-Erweiterungsgebiet zu. In diesem Zusammenhang wird die Umstellung auf das HVV-Design (Modernisierung der Masten) schrittweise umgesetzt. Aufgrund der Bedeutung der Haltestellen für die ÖPNV-Außendarstellung verfolgt der Kreis Stormarn die Zielsetzung, folgende Projekte in den kommenden Jahren durchzuführen oder gemeinsam mit den örtlichen Aufgabenträgern und Kommunen anzustoßen: Verbesserte Ausstattung von Haltestellen insbesondere bei der Fahrgastinformation: Die in den letzten Jahren weitgehend umgesetzte Kennzeichnung der Haltestellen mit dem Haltestellennamen leistet einen wichtigen Beitrag für die räumliche Orientierung im ÖPNV-System und dessen Transparenz und ist ein gleichzeitig zentrales Element der Fahrgastinformation. Auf Grundlage der vom HVV vorgegebenen Standards steht das Umstellen der Linien-Fahrpläne auf Haltestellen-Fahrpläne, der Aushang von „Verkehrsplänen“ an wichtigen Haltestellen sowie die Einrichtung von DFI-Anzeigen zunächst an übergeordneten Verknüpfungsknoten des HVV-Altgebietes im Mittelpunkt der Aktivitäten. Überprüfung und Verbesserung der Barrierefreiheit und der subjektiven Sicherheit: Insbesondere bei Neu- oder Umbaumaßnahmen von Haltestellen sind künftig Anforderungen des barrierefreien Zugangs und der subjektiven Sicherheit (u.a. Unterstände, Beleuchtung) verstärkt zu berücksichtigen. Die Barrierefreiheit ist zudem Voraussetzung für die Förderung des Haltestellenaus- und umbaus. Welche Handlungsbedarfe in Bezug auf den Haltestellen-Bestand bestehen, ist auf Basis eines standardisierten Bewertungsrasters zu prüfen, das in das Haltestellen-Kataster (s.o.) eingebunden wird. Viele Busbuchten sind allerdings für ein barrierefreies Halten von Gelenkbussen nicht ausreichend bemessen, so dass hier ggf. ein Umbau zu einer Haltestellen am Fahrbahnrand erforderlich und auch sinnvoll ist ENTWURF 92 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 6.6 Tarifgestaltung und Vertrieb Nach der vollständigen Einbindung des Kreisgebietes in den HVV und der Einführung der 3. Stufe des SHTarifs ist die grundlegende Tarifoptimierung und Tarifintegration im Kreis Stormarn weitgehend abgeschlossen und der Handlungsbedarf im Tarifbereich deutlich reduziert. Beide Tarifsysteme sind nutzerfreundlich ausgerichtet und haben zum Abbau früherer Barrieren in der ÖPNV-Nutzung beigetragen. Es verbleiben lediglich kleinere bzw. punktuelle Maßnahmen innerhalb des bestehenden Tarifgefüges. Der HVV ist zudem bestrebt, die ÖPNV-Zugänglichkeit durch Ausnutzung moderner Technologien weiter zu verbessern. Im Vordergrund der Aktivitäten im Bereich Tarif und Vertrieb stehen daher folgende Projekte: Erweiterung des Netzes von Servicestellen zum Vertrieb von Fahrkarten und Informationsangeboten, Kooperation mit potenziellen Großkunden zur Bindung weiterer Berufspendler, Einführung des bargeldlosen Zahlens durch E-Ticketing. Dieses moderne Zahlungsverfahren soll die Tarifbarriere speziell für Gelegenheitsnutzer weiter abbauen und die Kundenbindung erhöhen, Nutzung mobiler Endgeräte für den Fahrscheinerwerb und die Fahrgastinformation. Im HVVGroßbereich läuft in Kooperation mit weiteren Städten ein Pilotprojekt zum Handy-Ticketing, Weiterentwicklung der Fahrpreiserstattung bei Zugverspätungen (Kundengarantie). 6.7 ÖPNV-Marketing Die Grundzüge des ÖPNV-Marketing sind im Manual „Grundlagen des Marketing im Hamburger Verkehrsverbund“ festgelegt, das neben einer Marketinganalyse folgende Handlungsstrategien enthält: 1. Erstnutzertauglichkeit: Senkung von Nutzungsbarrieren durch die Ausrichtung der HVV-Benutzeroberfläche auf die Bedürfnisse von Erst- und Seltennutzern. 2. Wahrnehmung und Kommunikation der Basisqualität: Offensive Darstellung der Qualität der ÖPNV-Kernleistung im HVV. Dazu kann im Vorfeld auch die Vereinfachung und Vereinheitlichung von Leistungsmerkmalen dienen. 3. Fahrgastinformationsstrategie: Definition der Informationsinhalte, Medien und der Distribution zu den jeweiligen Zielgruppen. 4. Tarifkommunikation: Verbesserung der wahrgenommenen Preiswürdigkeit durch die gezielte Darstellung des PreisLeistungsverhältnisses bei allen Bedarfspunkten von Tarifinformationen. 5. Vertriebsoffensive: Nutzung und Entwicklung von Vertriebskanälen zur Realisierung von Vertriebsmöglichkeiten. Entwicklung von Maßnahmen zur aktiven Kundenakquisition und -bindung in den einzelnen Vertriebskanälen. 6. Differenzierung der HVV-Marktbearbeitung: Unterscheidung nach relevanten Teilmärkten z.B. geografische Gesichtspunkte (Großbereich Hamburg, weiteres Umland), Nutzungsintensität (Stamm-/ Gelegenheitskunden). 7. HVV-Wohlfühloffensive: Alle Bestandteile der Reisekette, die das Wohlbefinden des Reisenden einschließlich der subjektiven Sicherheit betreffen. 8. Kundenbindung: Maßnahmen rund um die Gewinnung und Betreuung der HVV-Stammkunden z.B. die Betreuung der Fahrgäste anhand der Daten des Vertriebssystems als auch die Kommunikation mit potentiellen oder tatsächlichen Stammkunden. ENTWURF 93 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Es bleibt auch weiterhin ein wichtiges Ziel des Kreises Stormarn, gemeinsam mit dem HVV und den Kommunen die Bekanntheit des ÖPNV zu erhöhen und die Qualitäten des ÖPNV-Angebotes offensiv zu vermarkten. Aufbauend auf den bestehenden Informationsangeboten werden die Schwerpunkte im ÖPNVMarketing in den kommenden Jahren auf folgenden Aktivitäten liegen: Umsetzung des HVV-Marketingkonzeptes: Der Kreis Stormarn wird eine Umsetzung des HVV-Marketingkonzeptes unterstützen, um das einheitliche Bild des ÖPNV im HVV-Gebiet zu stärken und die Transparenz für die Kunden zu erhöhen. Verstärkte Integration mit dem landesweiten ÖPNV-Marketing: Die Marketingaktivitäten des Kreises sollten neben der „HVV-Integration“ noch stärker mit der landesweiten ÖPNV-Marketing-Dachmarke vernetzt werden, um den ÖPNV noch umfassender und offensiver als ganzheitliches System in Schleswig-Holstein vermarkten zu können. Dazu gehört auch die Entwicklung gemeinsamer Aktivitäten. Ergänzende Vermarktung von ÖPNV-Angeboten mit besonderer örtlicher Bedeutung: Für ÖPNV-Angebote, die eine besondere Bedeutung für den Kreis Stormarn haben, wird in Abstimmung mit dem HVV eine eigenständige Vermarktung angestrebt, um hier auch einen regionalen bzw. lokalen „Identifikationseffekt“ zu schaffen. Dies gilt insbesondere für das AST und die Stadtverkehre. Bei Änderungen der Linienführung und/oder des Fahrplans werden diese separat aufbereitet und in den örtlichen Medien kommuniziert. Verstärkte Einbindung des ÖPNV in die Internetportale des Kreises und der Kommunen: Neben den übergreifenden Internetportalen „www.hvv.de - Mein HVV“ und „www.nah-sh.de“ ist den potenziellen ÖPNV-Kunden auch über die Internetseiten des Kreises und der Kommunen ein BasisInformations- und Kommunikationsangebot zum ÖPNV bereitzustellen, ein direkter Zugriff zur elektronischen Fahrplaninformation zu ermöglichen und eine Schnittstelle zu den übergeordneten Seiten herzustellen. In diesem Sinne sind die bestehenden Ansätze weiterzuentwickeln und an die technischen Fortschritte kontinuierlich anzupassen. Kundenkommunikation Neben den vom HVV durchgeführten Aktivitäten (z.B. Marktforschung) richtet der Kreis Stormarn in Zusammenarbeit mit einzelnen Kommunen und den dort tätigen Verkehrsunternehmen teilnetzbezogene „Fahrgastkonferenzen“ durch. ENTWURF 94 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 6.8 Entwicklung der Verkehrsnachfrage Die Entwicklung der Verkehrsnachfrage wird zunächst wesentlich beeinflusst durch die Entwicklung der Strukturdaten (Einwohner, Altersstruktur, SchülerInnen, Pendler etc.), die in den Kapiteln 1.4 bis 1.6 ausführlich dargestellt sind. Aus den aktuell verfügbaren Prognosen ist von folgenden Entwicklungen auszugehen: Stabile bis leicht zunehmende Einwohnerzahlen, weitere Verschiebung der Alterspyramide in Richtung der älteren Jahrgänge, weitere Zunahme der Stadt-Umland-Pendlerströme mit Fokus auf die zentralen Orte (va. Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide), weitere Anstiege in der Motorisierung sind vor allem bei den Frauen und den Senioren, stabile oder sinkende Kfz-Verkehrsleistung vor dem Hintergrund steigender Energiekosten, deutliche Zunahme der Gesamt-Kfz-Ströme mit Schwerpunkt auf die Zentren. Für den ÖPNV im Kreis Stormarn sind die Perspektiven insgesamt verhalten positiv zu sehen, wenngleich mit der abgeschlossenen HVV-Erweiterung sowie den Verbesserungen im SPNV (i.W. Elektrifizierung mit Fahrzeitverkürzung, Taktverdichtung und neue Fahrzeuge auf der Strecke Lübeck – Hamburg, Inbetriebnahme der Strecke Bad Oldesloe – Neumünster) ein großer Teil der potenziellen bzw. im LNVP ausgewiesenen Nachfragezuwächse mittlerweile bereits realisiert sein dürfte. Der verstärkte Fokus wird darauf liegen, speziell im nördlichen Kreisgebiet noch intensiver als bisher Neukunden außerhalb des Schülerverkehrs zu gewinnen. Die mit dem Entwicklungskonzept im RNVP verfolgte Zielrichtung, die mittelfristig zu erwartenden Fahrgastrückgänge im Schülerverkehr in Teilen durch Akquisition neuer Kunden insbesondere aus den Sektoren des Berufs- und Einkaufsverkehrs zu kompensieren, trägt der Entwicklung der Rahmenbedingungen bereits Rechnung. Mit den gestiegenen Energiekosten haben sich die Ausgangsbedingungen für eine Stärkung der ÖPNV-Marktposition in den letzten Jahren verbessert. Chancen auf eine Steigerung der ÖPNV-Nutzung liegen vor allem im SPNV und auf den übergeordneten Buskorridoren, während in dünn besiedelten Gebieten die ebenfalls im RNVP verankerte Ausweitung alternativer Bedienungsformen bzw. von Bedarfsverkehren künftig verstärkt die Grundversorgung der Bevölkerung übernehmen muss. Auf Basis der aktuellen Datenlage und Erkenntnisse werden die Perspektiven für die ÖPNV-Nachfrageentwicklung im Kreis Stormarn wie folgt umrissen: Im SPNV wird weitere Nachfrage generiert. Auf Basis der LNVP-Prognosen und der in jüngster Zeit bereits umgesetzten Maßnahmen sowie unter Berücksichtigung der verbesserten Verknüpfungen zwischen Bus und Bahn sind weitere Nachfragezuwächse von 10-15% realistisch. In den Korridoren des Bus-Grundnetzes im nördlichen Kreisgebiet werden die Rückgänge der Schülerzahlen nur moderat ausfallen. Dies gilt insbesondere für die Kommunen mit hoher Einwohnerdichte. Wird darüber hinaus berücksichtigt, dass bei den „höherwertigen“ Busbedienungen als auch bei den Stadtverkehren die Anteile des Schülerverkehrs deutlich unter 80% liegen, wird damit gerechnet, dass hier die Fahrgastrückgänge im Schülerverkehr durch eine Erhöhung der übrigen Nachfrage weitgehend kompensiert werden können. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Angebotsverbesserungen lässt sich im Grundnetz sogar eine Nachfrage-Zunahme von 5-10% erreichen. ENTWURF 95 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Auf den überwiegend auf den Schülerverkehr ausgerichteten Linien im nördlichen Kreisgebiet schlagen mittelfristig die Schülerrückgänge stärker durch. Hier muss mit Nachfragerückgängen gerechnet werden. Zuwachspotenziale bietet hier die Anbindung neuer oder erweiterter Wohn- und Gewerbegebiete. Im südlichen Kreisgebiet besteht bereits eine hohe ÖPNV-Nutzungshäufigkeit bzw. eine hohe Ausschöpfung der Marktpotenziale, so dass die Zuwächse sich hier im einstelligen Prozentbereich bewegen werden. Nachfragepotenziale von über 10% werden bei den Stadtverkehren gesehen, die von den geplanten Angebotsverbesserungen und den insgesamt günstigen Rahmenbedingungen für den städtischen ÖPNV profitieren. Das AST-Angebot hat sich für den Kreis Stormarn zu einer „Erfolgsgeschichte“ mit stetig steigenden Kundenzahlen entwickelt. Nachdem das System etabliert ist, dürften die Nachfragezuwächse allerdings nicht mehr so hoch ausfallen wie in den ersten Betriebsjahren. Hinzu kommt, dass durch den hohen Kostenaufwand und die Haushaltslage einer Ausweitung enge wirtschaftliche Grenzen gesetzt sind. Daher wird sich der Fokus künftig mehr auf den Ersatz von Buslinienverkehren in verkehrsschwachen Zeiten richten. Dennoch sind auch in den kommenden Jahren noch weitere moderate Nachfragezuwächse realistisch, die aber im Gesamtsystem ÖPNV kaum in Erscheinung treten. ENTWURF 96 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 7. Steuerung und Finanzierung des ÖPNV 7.1 Organisation des ÖPNV Eine „schlanke“ ÖPNV-Organisation mit wenig Bürokratie und einer sinnvollen, praxisorientierten Aufgabenteilung zwischen Aufgabenträger, HVV GmbH und Verkehrsunternehmen ist eine zentrale Säule für einen effizienten öffentlichen Personennahverkehr im Kreis Stormarn. Als Folge der Regionalisierung liegt die Aufgabenträgerschaft für den straßengebundenen ÖPNV bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Der Kreis Stormarn ist demnach für die Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV (inklusive der U-Bahn) zuständig. Wichtige strategische und finanzielle Entscheidungen werden im Verkehrsausschuss des Kreistages abgestimmt und beschlossen. Im Kreis Stormarn basiert die Organisation des ÖPNV wie auch auf Landesebene auf dem „Drei-EbenenModell“, dessen Modalitäten über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖRV) zwischen den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein sowie den Kreisen im HVV geregelt sind, Über viele Jahre hat sich die zwischen den Aufgabenträgern, der HVV GmbH und den Verkehrsunternehmen festgelegte Aufgabenteilung bewährt und die Weiterentwicklung des ÖPNV-Systems sowohl in verkehrlicher Hinsicht als auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten positiv beeinflusst. Zudem profitiert der Kreis von dem hohen fachlichen Know-how der HVV GmbH, das vor allem für die ÖPNV-Planung und wettbewerbliche Vergabeverfahren von hohem Nutzen ist. Das bestehende Modell wird daher auch in den kommenden Jahren fortgeführt. Einzelne VU sind auch als zentrale VU (ZVU) für bestimmte unternehmensübergreifende Aufgaben im Auftrag des HVV tätig. Zur verstärkten Einbeziehung der Kundeninteressen gibt es außerdem den HVVFahrgastbeirat, dessen Arbeitsgruppen Verbesserungsvorschläge zu den Bereichen Tarif, Netz, Qualität und Information erarbeiten und dem Plenum zur Abstimmung vorlegen. Es ist anzustreben, verstärkte räumliche Bezüge herzustellen (z.B. kreisweiter Fahrgastbeirat) Zusammenarbeit mit den benachbarten Aufgabenträgern Durch die vollständige Integration in den HVV und die dortigen Organisationsstrukturen sowie der HVV GmbH als Regieebene ist auch die Schnittstelle in der Abstimmung der Aufgabenträger im HVV gesetzt. Dennoch sind im Rahmen der ÖPNV-Planung und des ÖPNV-Wettbewerbs auch bilaterale Abstimmungen zwischen den benachbarten Aufgabenträgern erforderlich, um eine Vernetzung der ÖPNV-Angebote über die Kreisgrenzen hinaus sicherzustellen. Besonderes Augenmerk gilt für den Kreis Stormarn aufgrund der bestehenden Verkehrsverflechtungen der Zusammenarbeit mit dem Kreis Herzogtum-Lauenburg und der Hansestadt Lübeck, die derzeit nicht in den HVV integriert ist. Im Lübecker Stadtgebiet spielt dabei vor allem die Linienführung und Angebotsgestaltung der grenzüberschreitenden Buslinien eine zentrale Rolle. ENTWURF 97 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Perspektive: Verbundorganisation von Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen Auf Basis des im LNVP genannten Ziels, zur Intensivierung der Zusammenarbeit einen (Verkehrs)Verbund der Aufgabenträger zu gründen, hat das Land Anfang 2009 ein Gutachten zur Organisation des ÖPNV in Schleswig-Holstein in Auftrag gegeben. Im Ergebnis kritisiert das Gutachten für Schleswig-Holstein außerhalb des HVV insbesondere eine zu hohe Heterogenität in der ÖPNV-Organisation mit daraus resultierenden effizienz- und qualitätshemmenden Schnittstellenproblemen, eine vielfach ungenügende Vorbereitung kommunaler Aufgabenträger in der Vergabe, die nicht eindeutige Verantwortlichkeit für Angebotsabstimmung und Marktkommunikation, die ungenügende Datenverfügbarkeit bei den Aufgabenträgern und damit Nachteile in den Bereichen Markt-, Verkehrsforschung und Berichtspflichten nach VO (EG) 1370/2007, die trotz Kommunalisierung außerhalb der (wenigen) Verkehrsverträge noch immer nicht transparenten, ohne Anreize gestalteten Finanzierungsstrukturen (gilt nicht für den Kreis Stormarn!). Vor diesem Hintergrund werden Weiterentwicklungsbedarfe festgestellt. Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, wird die Weiterentwicklung des Status Quo mit der LVS als Aufgabenträgergesellschaft und der NSH als Gesellschaft der Verkehrsunternehmen zu einem „Partnermodell“ mit einheitlicher Organisationsstruktur für beide Verkehrsträger (ÖPNV, SPNV) vorgeschlagen. Die LVS würde in diesem Ansatz in eine Aufgabenträgergesellschaft Verkehrsverbund Schleswig-Holstein (VSH) und die NSH in eine Unternehmensgesellschaft Verkehrsverbund Schleswig-Holstein (UVSH) überführt werden, zur Etablierung der koordinierten Zusammenarbeit würde eine einheitliche Gremienstruktur im Verbund entwickelt. Eine Zusammenführung mit dem HVV wird allerdings nicht empfohlen. ENTWURF 98 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 7.2 Gestaltung des Wettbewerbs um ÖPNV-Leistungen Mit der Teilnetzbildung und der konsequenten Vergabe der Busleistungen im Wettbewerb hat sich der Kreis Stormarn Potenziale zur Effizienzsteigerungen des ÖPNV erschlossen und eine hohe Transparenz, Planungs- und Rechtssicherheit erzeugt. Dieser eingeschlagene Weg wird auch in Zukunft weiterverfolgt. Rahmenbedingungen und Vorgaben Aufgrund der aktuellen rechtlichen Vorgaben (vgl. Kapitel 1), sind ÖPNV-Leistungen künftig im geregelten Wettbewerb zu vergeben. Mit der Vergabe der meisten ÖPNV-Leistungen in wettbewerblichen Verfahren und dem Qualitäts-Management genügt der Kreis Stormarn bereits den gesetzlichen Auflagen, um die geforderte Transparenz herzustellen und marktorientierte ÖPNV-Betriebskosten sicherzustellen. Der Kreis Stormarn hat als regionaler ÖPNV-Aufgabenträger nach dem ÖPNVG die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr zu gewährleisten. Er hat sich vorrangig für das Wohl der Allgemeinheit einzusetzen. Dies bedeutet in Bezug auf den ÖPNV sowohl die Bereitstellung eines Verkehrsangebotes, das nach §1 ÖPNVG eine attraktive und umweltverträgliche Alternative zum motorisierten Individualverkehr darstellen soll, als auch ein angemessener Einsatz öffentlicher Mittel. Die Fahrgäste sind ebenso wie die Allgemeinheit zudem daran interessiert, über ein integriertes, leistungsfähiges und möglichst kostengünstiges Nahverkehrsangebot verfügen zu können. Diese Interessen werden am besten berücksichtigt, indem verkehrlich verbundene Leistungseinheiten (hier Buslinien) möglichst aus einer Hand verantwortet bzw. bedient werden. In der Praxis haben auch die Verkehrsunternehmen ein Interesse daran, Linien betrieblich und wirtschaftlich miteinander zu verbinden, um Synergien zu erzielen und die wirtschaftliche Effizienz zu verbessern. Der AT hat demnach ein übergeordnetes Interesse an einer verkehrlich integrierten und wirtschaftlichen Verkehrsbedienung, die durch die im Kreis Stormarn vorgenommene Teilnetzbildung bzw. Linienbündelung erfüllt ist. Grundsätze für die Teilnetzbildung im Kreis Stormarn Die Bildung der Teilnetze und der zugeordneten Linienbündel erfolgt für den Kreis Stormarn unter Abwägung der räumlichen, verkehrlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge im Busnetz. Im Einzelnen liegen der Linienbündelung folgende Kriterien zugrunde: (1) Verkehrsfunktion und verkehrliche Verflechtungen Aufbauend auf den Verkehrsbeziehungen wird bei der Linienbündelung darauf Wert gelegt, dass die einzelnen Linienbündel eine raumstrukturell und verkehrlich sinnvolle Einheit ergeben. Neben den bestehenden ÖPNV-Nachfrageverflechtungen, die sich überwiegend am Schülerverkehr orientieren, sind auch Verflechtungen im Gesamtverkehr einbezogen, die auf Grundlage des Anforderungsprofils für die künftige ÖPNV-Gestaltung (Qualitätsstandards) stärker in der Fahrplangestaltung berücksichtigt werden sollen. Neben den Verkehrsverflechtungen sind in der Linienbündelung auch die Hauptverküpfungsknoten im Kreisgebiet berücksichtigt, so dass hier eine sinnvolle Verknüpfung der Linien stattfinden kann. (2) Integration der Bedienung Eine Bedienung durch einen Verkehrsdienstleister bringt für den Fahrgast und den AT oft Vorteile. Insbesondere erleichtert es die Vermarktung des ÖPNV, reduziert den Abstimmungsaufwand und ermöglicht Nettoverträge. Dieses Kriterium steht allerdings nicht an erster Priorität, da auch bei mehreren ENTWURF 99 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Betreibern über die gesetzten Standards und die Nebenbestimmungen bei der Genehmigungserteilung eine integrierte Bedienung möglich ist. (3) Betriebliche Optimierung Um das marktgerechte Kostenniveau im Kreis Stormarn zu sichern, werden auch Randbedingungen, die eine betriebliche Optimierung fördern, in der Linienbündelung berücksichtigt (z.B. Betriebshofstandorte). (4) Wettbewerbsförderung und Mittelstandsförderung Um den im Kreis Stormarn vertretenen mittelständischen Verkehrsunternehmen eine reelle Chance im Wettbewerb einzuräumen, ist das Liniennetz in mehrere Teilnetze unterteilt. Die Teilnetze sind so abgegrenzt, dass ein geordneter Wettbewerb stattfinden kann, d.h. auch für größere Unternehmen ein Anreiz für eine Beteiligung besteht. Teilnetzbildung im Kreis Stormarn Aufbauend auf den vorgenannten Anforderungen werden für den Kreis Stormarn künftig 9 Teilnetze (davon ein Teilnetz in Zuständigkeit der Stadt Bad Oldesloe) die räumliche Grundlage der wettbewerblichen Vergaben bilden. Der Zuschnitt der Teilnetze ist Bild 7-2 und Anhang 3 zu entnehmen. Damit setzt der Kreis Stormarn die Vergabe der kreisweiten Busleistungen in wettbewerblichen Verfahren konsequent fort. Teilnetz Kurzform OD 1 OD 2 OD 3 OD 6 Bezeichnung Regionales Grundnetz Reinfeld Bad Oldesloe Bargteheide Ahrensburg Trittau Reinbek / Barsbüttel Glinde / Oststeinbek Stadtverkehr OD Laufzeit 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Ausschreibung Vertragslaufzeit Bild 7-1: Vergabe der Teilnetze ab 2011 Einen gesonderten Status nehmen die Stadtverkehre ein. Zum einen sind hier in der Gestaltung des Angebotes die ortsspezifischen Besonderheiten (Binnenverkehre, Saisonnachfrage, Ladenöffnungszeiten, etc.) zu berücksichtigen, zum anderen ergeben sich ggf. bei den Komponenten Fahrzeuge und ÖPNV-Marketing spezielle Anforderungen. Daher -aber auch wegen der örtlichen Aufgabenträgerschaft- wird der Stadtverkehr Bad Oldesloe eigenständig betrachtet, im Wettbewerb aber als einzelnes Los im Verbund mit dem Teilnetz Bad Oldesloe und dem Regionalen Grundnetz ausgeschrieben, um hier mögliche Synergien auszunutzen. ENTWURF 100 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Gebietsübergreifende Linien, die über einzelne Teilnetze hinausgehen, werden zunächst demjenigen Netz zugeordnet, in dem der längste Streckenabschnitt liegt. Eine besondere Problematik liegt bei den kreisübergreifenden Linien vor, die sich in der Zuständigkeit mehrerer AT befinden. Diese werden zunächst dem AT zugeordnet, auf dessen Territorium die überwiegende Leistung erbracht wird. Über sogenannte Finanzausgleichsverträge wird der Ausgleich der Finanzmittel unter den AT geregelt. Veränderungen im Liniennetz Linien, die zwischenzeitlich neu eingerichtet werden, sind zunächst demjenigen Teilnetz zuzuordnen, in das sie im Hinblick auf die verkehrliche Integration bzw. territoriale Zuordnung am sinnvollsten einzubinden sind. Die Genehmigungslaufzeiten sind dem jeweiligen Teilnetz anzupassen. Bei Linienverlängerungen oder Veränderungen des Linienweges vorhandener Linien gelten in der Regel die Genehmigungslaufzeiten der ursprünglichen Linie. Die Konzessionslaufzeiten der einzelnen Linien sind Anhang 3 zu entnehmen. Bestehen keine verkehrlichen Verflechtungen und Verknüpfungen mit bestehenden Teilnetzen bzw. Linienbündeln, so ist das Teilnetz maßgebend, in dem der größte Anteil der Betriebsleistung (Fahrplankilometer) erbracht wird. Eine Herauslösung von Linien aus den Teilnetzen oder eine Neueinrichtung von Linien ohne Integration in ein Teilnetz ist nicht möglich. ENTWURF 101 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Bild 7-2: Grobe räumliche Abgrenzung der Teilnetze für den Kreis Stormarn ENTWURF 102 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 7.3 Qualitäts-Management Ein Kennzahlen-gestütztes Qualitäts- und Effizienz-Monitoring ist für Aufgabenträger wie für Verkehrsunternehmen ein zentrales Instrument, um eine an den Ressourcen und den Marktbedingungen ausgerichtete ÖPNV-Gestaltung vornehmen zu können und den rechtlichen Anforderung an eine transparente Finanzierung des ÖPNV-Angebotes zu genügen. Der HVV hat in den letzten Jahren für das Verbundgebiet ein Qualitäts-Management aufgebaut. Ein systematisiertes Qualitäts-Management ist auch ohne Bonus-Malus-Regelungen ein wichtiges Instrument, die „Marktnähe“ und Wirtschaftlichkeit des ÖPNV-Angebotes sowie die Einhaltung der Qualitätsvereinbarungen durch die Verkehrsunternehmen zu überprüfen Ab 2008 sind alle Teilnetze im Kreis Stormarn finanzwirksam in das Qualitätsmanagement des HVV aufgenommen und Bestandteil der vertraglichen Abrechnung mit den Verkehrsunternehmen. Das auf dem „Bonus-Malus-System“ beruhende Qualitätsmanagement baut auf den in den Verträgen festgelegten Qualitätsstandards auf und enthält Qualitätsmessungen, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden: Befragungen zur Kundenzufriedenheit, Mystery-shopping, Messungen / Befragungen zur Pünktlichkeit. Für die Bewertung der Qualitätsmessergebnisse werden Zielwerte bzw. Zielmargen zugrunde gelegt, bei deren Unterschreiten sich ein Malus, beim Überschreiten ein Bonus ergibt. Die Verkehrsunternehmen unterliegen Berichtspflichten, die ebenfalls in den Verkehrsverträgen festgelegt sind. Der HVV stellt die Ergebnisse der Qualitätsmessungen den Verkehrsunternehmen zeitnah zur Verfügung. Das Qualitätsmanagement wird durch einen Qualitätsarbeitskreis begleitet, in dessen Rahmen die Qualitätsmessungen bewertet und ggf. Maßnahmen zur Abstellung von Mängeln und zur Anpassung der Messverfahren abgestimmt werden. Die Finanzierung des Qualitätsmanagement erfolgt durch den HVV und die Verkehrsunternehmen. ENTWURF 103 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 7.4 Maßnahmen- und Finanzplanung In der umseitigen Übersicht sind die im Entwicklungskonzept vorgesehenen Projekte und Maßnahmen mit einer Kostenschätzung und dem Realisierungs-Zeitrahmen hinterlegt. Darüber hinaus werden die Finanzierungsquellen benannt, wobei die genaue Aufteilung bzw. Zuscheidung der Finanzmittel in der jährlich fortzuschreibenden Finanzierungsplanung erfolgt. Die Finanzierung des ÖPNV-Angebotes wird auch künftig durch wettbewerbliche Vergaben und leistungsorientierte Verkehrsverträge zwischen dem Aufgabenträger und den Verkehrsunternehmen geregelt. Aufgrund der weiter angespannten Haushaltslage im Kreis Stormarn sind die ÖPNV-Mittel begrenzt, so dass eine Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen generell unter Finanzierungsvorbehalt zu sehen ist und nur stufenweise erfolgen kann. Nach der Kommunalisierung der ÖPNV-Landesmittel ist der Finanzierungsrahmen deutlich transparenter geworden und schafft Handlungsspielräume in der Mittelverwendung, die der Kreis Stormarn auch weiterhin konsequent nutzen wird. Einnahmen in EUR Zuweisung des Landes (Kommunalisierung, ÖRV) Ausgaben in EUR ca. 8.780.000 Zuweisung Städte / Gemeinden ca. 185.000 Eigenanteil Kreis Stormarn ca. 3.194.000 Summe ca. 12.159.000 Finanzierung HVV-Altgebiet ca. 8.720.000 Finanzierung HVV-Erweiterungsgebiet ca. 2.800.000 Finanzierung AST ca. 425.000 Finanzierung Tarif, Regiekosten, sonstiges ca. 214.000 Summe ca. 12.159.000 Bild 7-3: Budgetplanung für die ÖPNV-Finanzierung 2011 ENTWURF 104 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Maßnahme / Projekt Kostenschätzung in EUR / Jahr Umsetzungszeitraum Finanzierung Kostenneutral Fahrplanwechsel 2010 / 2011 Entfällt ÖPNV-Konzept Stadt Reinbek > 100.000 Fahrplanwechsel 2011 / 2012 Kreis, Stadt Reinbek Neuordnung im Bereich Tangstedt < 25.000 2011 / 2012 Kreis Neuordnung des Stadtverkehrs Bad Oldesloe Kostenneutral Fahrplanwechsel 2011 / 2012 Stadt Bad Oldesloe Ausbau des Einsatzes alternativer Bedienungsformen 50 – 100.000 Fortlaufend ab 2011 Kreis Studie einmalig < 25.000 Ab 2013 Kreis, VU Weiterer Ausbau hochwertiger Verbindungen im regionalen Grundnetz > 100.000 Nach 2013 Kreis, Nachbarkreise Optimierung der Anschlusskoordination Bus-Bahn und Bus-Bus 50 – 100.000 Ab 2013 Kreis > 100.000 2014 Kreis, Stadt Ahrensburg Verbesserung der Anbindung von Siedlungsgebieten 50 – 100.000 Fortlaufend ab 2011 Kreis Ausbau der ÖPNV-Beschleunigung durch LSA-Beeinflussung 50 - 100.000 Nach 2012 Kreis GVFG, VU Offen Offen ./. 50 – 100.000 Fortlaufend ab 2010 Kreis, HVV, Kommunen, GVFG < 25.000 Fortlaufend ab 2010 Kreis, HVV Ausbau Verbindung Ratzeburg Bad Oldesloe Einsatz von Buszügen auf ausgewählten Linien Weiterentwicklung des Stadtverkehrs Ahrensburg Berücksichtigung umweltfreundlicher Fahrzeugantriebe Ausbau Bushaltestellen und Anpassung an den HVV-Standard ÖPNV-Marketing und Anpassung Fahrgastinformation an HVV-Standard nur Kreis Stormarn Bild 7-4: Maßnahmenumsetzung im Busverkehrsystem ab 2011 ENTWURF 105 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Literatur BSL Management Consultants Kurzgutachten „Organisation des ÖPNV in Schleswig-Holstein“; Berlin 2009 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein: Einwohnerentwicklung bis 2025 im Kreis Stormarn Abteilung Landesplanung und Vermessungswesen, Kiel o. Jahr Kreis Stormarn: Zweiter Regionaler Nahverkehrsplan 2003-2007 Kreis Stormarn: Stellungnahme des Kreises Stormarn zum 3. Landesweiten Nahverkehrsplan, Kreis Stormarn Schulentwicklungsplan 2008/2009 Kreis Stormarn: Zwischenbericht zum Anruf-Sammel-Taxi im Kreis Stormarn 2006 LVS Schleswig-Holstein Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH: LNVP 2008-2012, Landesweiter Nahverkehrsplan für den Schienenpersonennahverkehr in Schleswig-Holstein, Kiel 2008 Metropolregion Hamburg: Gemeinsames Datenprofil der Hamburger Randkreise 2007 Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein: Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2009 (Entwurf), Kiel 2009 Omniphon: Landesweite Marktforschung 2008 in Schleswig-Holstein, Leipzig 2009 Sieber, Niklas und Walther, Christoph: Wirtschaftlichkeit alternativer Bedienungsformen, Internationales Verkehrswesen 9/2002 Daten zum ÖPNV und zu den Schülerverkehrsverflechtungen wurden außerdem bereitgestellt vom Kreis Stormarn, Fachdienst Planung und Verkehr und von der HVV GmbH. ENTWURF 106 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Anhang 1 Strukturdaten 2010 ENTWURF 107 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Kommune Städte EinEinEW EinEinwohner wohner weiblich wohner 0-17 J. wohner > 60 J. gesamt weiblich %-Anteil 0-17 J. %-Anteil > 60 J. %-Anteil PKW Anzahl PKW je 1000 EW 120.323 62.459 51,9 21.664 18,0 33.611 27,9 65.359 543 Ahrensburg 30.907 16.313 52,8 5.492 17,8 9.319 30,2 17.442 564 Bad Oldesloe 24.145 12.532 51,9 4.585 19,0 6.016 24,9 12.167 504 Bargteheide 14.882 7.745 52,0 3.005 20,2 3.562 23,9 7.848 527 Glinde 16.183 8.353 51,6 2.573 15,9 4.660 28,8 8.722 539 Reinbek 25.671 13.167 51,3 4.274 16,6 7.938 30,9 14.613 569 Reinfeld 8.535 4.349 51,0 1.735 20,3 2.116 24,8 4.567 535 38.832 20.094 51,7 6.406 16,5 12.313 31,7 22.986 592 9.313 4.733 50,8 1.706 18,3 2.780 29,9 5.364 576 12.375 6.296 50,9 2.033 16,4 3.584 29,0 7.745 626 Amtsfreie Kommunen Ammersbek Barsbüttel Groß Hansdorf 8.980 4.867 54,2 1.510 16,8 3.215 35,8 4.707 524 Oststeinbek 8.164 4.198 51,4 1.157 14,2 2.734 33,5 5.170 633 10.326 5.094 49,3 2.215 21,5 2.127 20,6 6.284 609 Badendorf 799 392 49,1 143 17,9 207 25,9 526 658 Barnitz 830 399 48,1 177 21,3 178 21,4 512 617 Feldhorst 602 295 49,0 142 23,6 100 16,6 367 610 Amt Nordstormarn Hamberge 1.392 687 49,4 284 20,4 344 24,7 889 639 Heidekamp 474 240 50,6 111 23,4 89 18,8 278 586 Heilshoop 600 305 50,8 123 20,5 138 23,0 362 603 Klein Wesenberg 781 406 52,0 166 21,3 148 19,0 416 533 Mönkhagen 623 317 50,9 116 18,6 129 20,7 407 653 Rehhorst Wesenberg Westerau Zarpen 709 340 48,0 166 23,4 142 20,0 393 554 1.227 592 48,2 321 26,2 148 12,1 750 611 778 391 50,3 165 21,2 158 20,3 476 612 1.511 730 48,3 301 19,9 346 22,9 908 601 10.901 5.349 49,1 2.176 20,0 2.378 21,8 6.607 606 Grabau 808 403 49,9 162 20,0 199 24,6 486 601 Lasbek 1.203 583 48,5 237 19,7 259 21,5 742 617 775 383 49,4 154 19,9 167 21,5 470 606 Neritz 328 171 52,1 50 15,2 90 27,4 213 649 Pölitz 1.183 562 47,5 201 17,0 276 23,3 630 533 Rethwisch 1.043 497 47,7 218 20,9 222 21,3 648 621 Rümpel 1.305 653 50,0 263 20,2 261 20,0 744 570 Steinburg 2.512 1.252 49,8 506 20,1 567 22,6 1.634 650 Travenbrück 1.744 845 48,5 385 22,1 337 19,3 1.040 596 Amt Bad Oldesloe-Land Meddewade ENTWURF 108 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Kommune Amt Bargteheide-Land Bargfeld-Stegen Einwohner gesamt EinEW EinEinwohner weiblich wohner 0-17 J. wohner > 60 J. weiblich %-Anteil 0-17 J. %-Anteil > 60 J. %-Anteil PKW je 1000 EW PKW Anzahl 13.960 6.959 49,8 3.002 21,5 3.021 21,6 7.933 568 2.892 1.440 49,8 656 22,7 648 22,4 1.584 548 Delingsdorf 2.191 1.080 49,3 578 26,4 325 14,8 1.104 504 Elmenhorst 2.486 1.257 50,6 483 19,4 537 21,6 1.457 586 Hammoor 1.187 591 49,8 248 20,9 238 20,1 682 575 Jersbek 1.784 887 49,7 345 19,3 505 28,3 1.004 563 Nienwohld 472 236 50,0 97 20,6 98 20,8 281 595 Todendorf 1.073 536 50,0 197 18,4 247 23,0 694 647 Tremsbüttel 1.875 932 49,7 398 21,2 423 22,6 1.127 601 Amt Trittau 17.164 8.830 51,4 3.092 18,0 4.570 26,6 10.441 608 Grande 673 346 51,4 93 13,8 195 29,0 398 591 Grönwohld 1.331 668 50,2 218 16,4 383 28,8 785 590 Großensee 1.727 855 49,5 282 16,3 483 28,0 1.070 620 488 238 48,8 77 15,8 106 21,7 283 580 51 27 52,9 7 13,7 18 35,3 39 765 341 176 51,6 49 14,4 95 27,9 242 710 Lütjensee 3.222 1.734 53,8 638 19,8 858 26,6 1.883 584 Rausdorf 235 122 51,9 28 11,9 52 22,1 174 740 Trittau 7.661 3.964 51,7 1.433 18,7 2.001 26,1 4.710 615 Witzhave 1.435 700 48,8 267 18,6 379 26,4 857 597 Amt Siek 9.409 4.735 50,3 1.861 19,8 2.555 27,2 6.388 679 Hamfelde Hohenfelde Köthel Braak 783 388 49,6 139 17,8 211 26,9 617 788 Brunsbek 1.619 823 50,8 333 20,6 426 26,3 1.051 649 Hoisdorf 3.418 1.739 50,9 685 20,0 1.009 29,5 2.050 600 Siek 2.037 1.008 49,5 409 20,1 476 23,4 1.474 724 Stapelfeld 1.552 777 50,1 295 19,0 433 27,9 1.196 771 Amt Itzstedt (SE) 6.345 3.178 50,1 1.102 17,4 1.860 29,3 3.953 623 6.345 3.178 50,1 1.102 17,4 1.860 29,3 3.953 623 227.260 116.698 51,3 41.518 18,3 62.435 27,5 129.951 572 Tangstedt Kreis Stormarn Quellen: Kreis Stormarn 2010, Kraftfahrt-Bundesamt 2010 ENTWURF 109 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Anhang 2 Schulstandorte und Schulstatistik im Schuljahr 2009/2010 ENTWURF 110 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Verteilung der Schüler auf Schulstandorte ENTWURF 111 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Ort / Gemeinde / Amt Schulart Name der Schule SchülerSchulträger anzahl Ahrensburg GS Grundschule Am Aalfang 268 Stadt Ahrensburg Ahrensburg GS Grundschule Am Hagen 335 Stadt Ahrensburg Ahrensburg GS Grundschule Am Reesenbüttel 444 Stadt Ahrensburg Ahrensburg GS Grundschule Am Schloss 306 Stadt Ahrensburg Ahrensburg FÖ Fritz-Reuter-Schule 37 Stadt Ahrensburg Ahrensburg RS+GYM Schulzentrum Am Heimgarten 1269 Stadt Ahrensburg Ahrensburg GYM Stormarnschule 799 Stadt Ahrensburg Ahrensburg GEM+ Selma-Lagerlöf-Gemeinschaftsschule 640 Stadt Ahrensburg Ahrensburg GEM Gemeinschaftsschule Ahrensburg 634 Stadt Ahrensburg Ahrensburg BS Berufliche Schule Kreis Stormarn in Ahrensburg 2180 Kreis Stormarn Ahrensburg FÖ Woldenhorn Schule 127 Stadt Ahrensburg Bargeteihe Stadt GEM+ Anne-Frank Schule 627 Stadt Bargteheide Bargeteihe Stadt FÖ Albert-Schweitzer Schule 62 Stadt Bargteheide Bargeteihe Stadt GEM Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinschaftsschule 731 Stadt Bargteheide Bargeteihe Stadt GS+HS Emil-Nolde-Schule 429 Stadt Bargteheide Bargeteihe Stadt GS Carl-Orff-Schule 380 Stadt Bargteheide Bargeteihe Stadt GYM Gymnasium Eckhorst 765 Stadt Bargteheide Bargeteihe Stadt GYM Kopernikus Gymnasium 817 Stadt Bargteheide Bargeteide Land GS+HS Johannes-Gutenberg-Schule 592 Amt Bargteheide-Land Bargeteide Land GS Grundschule Hoisbüttel 203 Gemeinde Ammersbek Bargeteide Land GS GS Alte Alster, Bargfeld-Stegen 222 Amt Bargteheide-Land Bargeteide Land GS Grundschule Bünningstedt 164 Gemeinde Ammersbek Bargeteide Land GS Grundschule Mollhagen/Steinburg 266 Amt Bad Oldesloe-Land Barsbüttel GEM+ Erich-Kästner-Schule 637 Gemeinde Barsbüttel Barsbüttel GS Grundschule Barsbüttel 284 Gemeinde Barsbüttel Barsbüttel GS Grundschule Willinghusen 182 Gemeinde Barsbüttel Glinde GS Grundschule Tannenweg 341 Stadt Glinde Glinde GS Grundschule Wiesenfeld 232 Stadt Glinde Glinde FÖ Wilhelm-Busch-Schule 38 Stadt Glinde Glinde RS+HS Sönke-Nissen-Schule 523 Stadt Glinde Glinde GEM+ Wiesenfeld Gemeinschaftsschule Glinde 702 Stadt Glinde Glinde GYM Gymnasium Glinde 731 Stadt Glinde Glinde GS Grundschule Oststeinbek 243 Stadt Glinde Großhansdorf GS Grundschule Wöhrendamm 272 Gemeinde Großhansdorf Großhansdorf GS+HS Grund- und Hauptschule Großhansdorf 151 Gemeinde Großhansdorf Großhansdorf GEM Friedrich-Junge-Schule 369 Gemeinde Großhansdorf Großhansdorf GYM Emil-von-Behring-Gymnasium 911 Gemeinde Großhansdorf Lütjensee GS Grundschule Lütjensee 229 Amt Trittau Nordstormarn GS+HS Dörfergemeinschaftsschule Zarpen 238 Amt Nordstormarn Nordstormarn GS Grundschule Hamberge 86 Amt Nordstormarn ENTWURF 112 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Ort / Gemeinde / Amt Schulart Name der Schule SchülerSchulträger anzahl Bad Oldesloe GS+HS Klaus-Groth-Schule Bad Oldesloe GEM Theodor-Storm-Schule 774 Stadt Bad Oldesloe Bad Oldesloe GS Stadtschule 464 Stadt Bad Oldesloe Bad Oldesloe FÖ Schule am Kurpark 61 Stadt Bad Oldesloe Bad Oldesloe GYM Theodor-Mommsen-Gymnasium 1340 Stadt Bad Oldesloe Bad Oldesloe GEM+ Ida-Ehre-Schule 870 Stadt Bad Oldesloe Bad Oldesloe BS Berufliche Schule Kreis Stormarn in Bad Oldesloe 1486 Kreis Stormarn Bad Oldesloe GS Grundschule West 237 Stadt Bad Oldesloe Bad Oldesloe-Land GEM Schule am Masurenweg 768 Amt Bad Oldesloe-Land Reinbek GS Grundschule Mühlenredder 277 Stadt Reinbek Reinbek GS Grundschule Klosterbergen 243 Stadt Reinbek 377 Stadt Bad Oldesloe Reinbek GS Grundschule Schönningstedt 147 Stadt Reinbek Reinbek GS+HS Gertrud-Lege-Schule 326 Stadt Reinbek Reinbek GEM Gemeinschaftsschule Schulzentrum Mühlenredder 341 Stadt Reinbek Reinbek GYM Sachsenwald-Gymnasium 1042 Stadt Reinbek Reinbek FÖ Amalie-Sieveking-Schule 24 Stadt Reinbek Reinfeld GS Matthias-Claudius-Schule 566 Stadt Reinfeld Reinfeld RS+HS Joachim-Mähl-Schule 97 Stadt Reinfeld Reinfeld GEM+ Kooperative Gemeinschaftsschule Imanuel-Kant 849 Stadt Reinfeld Reinfeld FÖ Erich-Kästner-Schule 34 Stadt Reinfeld Siek GS Grundschule Hoisdorf 178 Amt Siek Siek GS Grundschule Stapelfeld 167 Amt Siek Tangstedt GS Grundschule Tangstedt (Dorfstraße) 240 Amt Itzstedt Trittau GEM Hahnheide-Schule Trittau 533 Gemeinde Trittau Trittau GS Grundschule Trittau 474 Gemeinde Trittau Trittau FÖ Campeschule 0 Gemeinde Trittau Trittau GYM Gymnasium Trittau 980 Gemeinde Trittau Trittau GS Grundschule Grönwohld 82 Amt Trittau Quelle: http://schulportraets.schleswig-holstein.de/portal/startseite/ Stand 2009/2010 Legende Schulart: GS = Grundschule HS = Hauptschule RS = Realschule GEM = Gemeinschaftsschule GEM+ = Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe GYM = Gymnasium IGS = Integrierte Gesamtschule (künftig Gemeinschaftsschule) FÖ = Förderschule BS = Berufsschule ENTWURF 113 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Anhang 3 Zuordnung der Buslinien zu den Teilnetzen ab 2011 ENTWURF 114 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Grundnetz Linie 8110 8120 8125 8130 8132 8140 8151 8160 Linienweg Bad Oldesloe - Bargeteide - Ahrensburg Bad Oldesloe - Lasbek - Trittau Bad Oldesloe - Barnitz - Klein Wesenberg Lübeck - Klein Wesenberg - Reinfeld Bad Oldesloe - Reinfeld - Stubbendorf Bad Oldesloe - Bargfeld-Stegen - Kayhude Lübeck - Zarpen - Heilshoop - Willendorf Bad Oldesloe - Westerau - Kastorf Teilnetz Bad Oldesloe Linie 8121 8122 8126 8127 8128 8129 8142 8145 8146 Linienweg Bad Oldesloe - Rümpel - Bad Oldesloe Bad Oldesloe - Pölitz - Bad Oldesloe Bad Oldesloe - Meddewade - Westerau Todendorf - Stubben - Westerau Bad Oldesloe - Westerau - Kastorf AST Bad Oldesloe-Umland (5 AST-Verkehre) Bad Oldesloe - Tralau - Bad Oldesloe Bad Oldesloe - Sühlen Bad Oldesloe - Poggensee - Seefeld - Bad Oldesloe Stadtverkehr Bad Oldesloe Linie 8101 8102 8103 8104 8109 Linienweg Hagenstraße - Bf. Bad Oldesloe - Hagenstraße (Linie 1) Hagenstraße - Bf. Bad Oldesloe - Hagenstraße (Linie 2) Bf. Bad Oldesloe - Klinikum - Bf. Bad Oldesloe (Linie 3) Bf. Bad Oldesloe - Diakonie - Bf. Bad Oldesloe (Linie 4) AST Stadtverkehr + Ortsteile OD (5 AST-Verkehre) Teilnetz Bargteheide Linie 8111 8113 8114 8115 8116 8117 8118 8119 Linienweg Bargteheide - Jersbek - Bargfeld-Stregen Bargteheide, MArkt - Timmerhorn - U Hoisbüttel Bargteheide - Elmenhorst - Bargfeld-Stegen Bargteheide - Lasbek - Bad Oldesloe Bargteheide - Tremsbüttel - Sattenfelde Bargfeld-Stegen - Bargfeld-Rögen Bargteheide - Delingsdorf AST Bargteheide-Umland (6 AST-Verkehre) Teilnetz Reinfeld Linie 8131 8133 8134 8136 8139 Linienweg Reinfeld - Zarpen - Mönkhagen - Lübeck Reinfeld - Steinfeld - Barnitz - Reinfeld Reinfeld - Wesenberg - Westerau Reinfeld - Zarpen - Ratzbek AST Reinfeld-Umland/Stadt (6 AST-Verkehre) ENTWURF 115 Konzession von…. ….bis 01.01.06 11.12.11 01.01.06 11.12.11 01.01.06 11.12.11 01.01.06 11.12.11 01.01.06 11.12.11 01.01.06 11.12.11 01.01.06 11.12.11 01.01.06 11.12.11 Fahrperioden Betreiber Schule Ferien Sa Autokraft Autokraft Autokraft Autokraft Autokraft Autokraft Autokraft Autokraft Konzession von…. ….bis 01.01.06 11.12.11 01.01.06 11.12.11 01.01.06 11.12.11 01.01.06 11.12.11 01.01.06 11.12.11 01.01.06 11.12.11 01.01.06 11.12.11 01.01.06 11.12.11 01.01.06 11.12.11 Fahrperioden Betreiber Schule Ferien Sa Autokraft Autokraft Autokraft Autokraft Autokraft Autokraft Autokraft Autokraft Autokraft Konzession von…. ….bis 01.01.06 31.07.11 01.01.06 31.07.11 01.01.06 31.07.11 01.01.06 31.07.11 07.12.06 31.07.11 Fahrperioden Betreiber Schule Ferien Sa Autokraft Autokraft Autokraft Autokraft Autokraft Konzession von…. ….bis 14.12.08 13.12.13 14.12.08 13.12.13 14.12.08 13.12.13 14.12.08 13.12.13 14.12.08 13.12.13 14.12.08 13.12.13 14.12.08 13.12.13 14.12.08 13.12.13 Fahrperioden Betreiber Schule Ferien Sa Autokraft Autokraft Autokraft Autokraft Autokraft Autokraft Autokraft Autokraft Konzession von…. ….bis 14.12.08 13.12.13 14.12.08 13.12.13 14.12.08 13.12.13 14.12.08 13.12.13 14.12.08 13.12.13 Fahrperioden Betreiber Schule Ferien Sa Dahmetal Dahmetal Dahmetal Dahmetal Dahmetal So So So So So urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Teilnetz OD1 Ahrensburg Linie Linienweg 169 268 269 469 476 568 569 576 627 648 658 769 776 8112 E 69 Bf. Ahrensburg - Gewerbegebiet Nord - Bf. Ahrensburg Bf. Ahrensburg - Dänenweg - Bf. Ahrensburg Bf. Ahrensburg - U Ahrensburg Ost - Am Kratt Bf. Gartenholz - Gewerbegebiet Nord - Bf. Gartenholz Bf. Ahrensburg - U Hoisbüttel - Bergstedt Bf. Ahrensburg - Am Haidschlag - Bf. Ahrensburg Ahrensburg, Gartenholz - U Ahr. West - Schulzentrum Bf. Ahrensburg - Siedlung Steinkamp - U Ahr. West S Poppenbüttel - Bergstedt - Bargteheide U Berne - Gartenholz - U Ahrensburg-West Bf. Ahrensburg - U Großhansdorf - Hoisdorf - Siek Ahrensburger Schulen - Wulfsdorf - Ahr., Dänenweg Ahrensburger Schulen - Bünningstedt - Hoisbüttel Bf. Bargteheide - Bergstedt - S Poppenbüttel Ahrensburg - Ahrensburger Redder - Siek Teilnetz OD2 Trittau Linie 364 369 464 465 564 764 765 833 Linienweg Rahlstedt - Lütjensee - Trittau - Basthorst (RZ) Ahrensburg - Lütjensee - Trittau Großensee - Lütjensee - Trittau Großensee - Grönwohld - Trittau Trittau, SZ - Köthel - Nusse SZ Schmalenbeck - Lütjensee/Sieker Berg - Hoisdodrf Trittau, Rausdorfer Straße - Trittau, SZ Köthel - Hohenfelde (AST Trittau-Umland) Teilnetz OD3 Reinbek Linie 136 137 236 237 336 337 437 537 649 737 837 Fahrperioden Betreiber Schule Ferien Sa Autokraft Autokraft Autokraft Autokraft Autokraft Autokraft Autokraft Autokraft Fahrperioden Konzession von…. ….bis Betreiber Schule Ferien Sa 01.10.06 30.09.14 VHH 01.10.06 30.09.14 VHH 01.06.07 31.05.15 VHH 01.10.06 30.09.14 VHH 01.10.06 31.05.15 VHH Linienweg U Billstedt - Glinde - Neuschönningstedt U Billstedt - Oststeinbek - U Mümmelmannsberg U Steinfurther Allee - Glinde - Trittau U Billstedt - Neuschönningstedt - Glinde Glinder Schulen - Witzhave - Trittau, Schulzentrum ENTWURF Konzession von…. ….bis 12.08.07 04.08.12 12.08.07 04.08.12 12.08.07 04.08.12 12.08.07 04.08.12 12.08.07 04.08.12 12.08.07 04.08.12 12.08.07 04.08.12 12.08.07 04.08.12 Konzession Fahrperioden von…. ….bis Betreiber Schule Ferien Sa 01.10.06 10.12.11 VHH 01.10.06 10.12.11 VHH 01.10.07 10.12.11 VHH 01.10.06 10.12.11 VHH 10.12.06 10.12.11 VHH 01.01.07 10.12.11 VHH 01.06.08 10.12.11 VHH 01.08.07 10.12.11 VHH 01.10.07 10.12.11 VHH 01.10.06 10.12.11 VHH 10.12.06 10.12.11 VHH Linienweg Bergedorf - S Reinbek Barsbüttel - Glinde - Bergedorf S Reinbek - Neuschönningstedt - Sachsenwaldau U Steinfurther Allee - Glinde - S Reinbek IGS Glinde - Krabbenkamp Schulen Barsbüttel - Stapelfeld - Trittau Ahrensburg - Siek - Glinde Stapelfeld - SZ Schmalenbeck Bf. Bergedorf - S Reinbek Barsbüttel - Glinder Schulen AST Brunsbek Teilnetz OD6 Glinde / Oststeinbek Linie 11 233 333 619 733 Konzession Fahrperioden Betreiber Schule Ferien Sa von…. ….bis 14.12.08 13.12.13 VHH 14.12.08 13.12.13 VHH 14.12.08 13.12.13 VHH 13.12.13 VHH 14.12.08 13.12.13 VHH 14.12.08 13.12.13 VHH 14.12.08 13.12.13 VHH 14.12.08 13.12.13 VHH 01.10.06 31.05.15 HHA 14.12.08 13.12.13 VHH 14.12.08 13.12.13 VHH 14.12.08 13.12.13 VHH 14.12.08 13.12.13 VHH 14.12.08 13.12.13 VHH 14.12.08 13.12.13 VHH 116 So So So So urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Teilnetz SE1 Fahrperioden Konzession Betreiber Schule Ferien Sa von…. ….bis 01.08.08 31.07.16 VHH 01.08.08 31.07.16 VHH 01.08.08 31.07.16 VHH Linie Linienweg 378 478 578 U Garstedt - Tangstedt - U Norderstedt-Mitte Kayhude - Rade - Tangstedt/Duvenstedt Tangstedt - Wilstedt - Norderstedt, SZ-Süd Kreis Segeberg Linie Linienweg 7141 Bad Oldesloe - Borstel - A Henstdt-Ulzburg Teilnetz RZ5 Linie Linienweg 235 S Nettelnburg - S Reinbek Teilnetz "Dahmetal" (RZ) Linie 8720 8723 8724 8725 8730 8740 Linienweg Lübeck - Kastorf - Sandesneben - Linau - Trittau Klinkrade - Sirksfelde - Trittau Siebenbäumen - Schönberg - Trittau Klinkrade - Sandesneben - Mollhagen - Bargteheide Ratzeburg - Nusse - Sandesneben - Ahrensburg Kastorf - Ratzeburg (Anschluss 8128 in Herzgt. Lg.) Teilnetz "Autokraft" (RZ) Linie 8880 8820 8882 8883 Linienweg Schwarzenbek - Trittau Krabbenkamp - Aumühle - Dassend.- Geesthacht Grande - Hamfelde - Kuddewörde / Grande Kasseburg - Kuddewörde - Aumühle Ohne Teilnetz Linie 263 362 462 628 Linienweg U Wandsbek, Markt - Barsbüttel - Stapelfeld Rahlstedt - Großlohe - Stapelfeld Bf. Rahlstedt - Gewerbepark Merkur - Braaker Grund Jenfeld - Barsbüttel ENTWURF 117 So Fahrperioden Konzession von…. ….bis Betreiber Schule Ferien Sa 01.08.08 31.07.16 VHH/PVG So Fahrperioden Konzession von…. ….bis Betreiber Schule Ferien Sa 01.10.04 30.09.12 VHH So Konzession von…. ….bis 01.09.09 31.08.17 01.09.09 31.08.17 01.09.09 31.08.17 01.09.09 31.08.17 01.09.09 31.08.17 01.09.09 31.08.17 Fahrperioden Betreiber Schule Ferien Sa Dahmetal Dahmetal Dahmetal Dahmetal Dahmetal Dahmetal Konzession von…. ….bis 01.01.11 12.12.20 01.01.11 12.12.20 01.01.11 12.12.20 01.01.11 12.12.20 Fahrperioden Betreiber Schule Ferien Sa Autokraft Autokraft Autokraft Autokraft Konzession Fahrperioden von…. ….bis Betreiber Schule Ferien Sa 01.11.06 31.10.14 HHA 14.01.02 31.01.10 HHA 01.10.08 31.09.16 VHH 01.06.07 31.05.15 HHA So So So urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Anhang 4 Verkehrsangebot der Buslinien Fahrplan 2009/2010 ENTWURF 118 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Anzahl Fahrten (beide Fahrtrichtungen) Linie 11 136 137 169 233 235 236 237 263 268 269 333 336 337 362 364 369 378 437 462 464 465 469 476 478 537 564 568 569 576 578 619 627 628 648 649 658 733 737 764 765 769 776 833 837 8112 E 69 Mo-Fr Linienweg U Billstedt - Glinde - Neuschönningstedt Bergedorf - S Reinbek Glinde - Industriegebiet Reinbek - Bf. Bergedorf Bf. Ahrensburg - Gewerbegebiet Nord - Bf. Ahrensburg U Billstedt - Oststeinbek - U Mümmelmannsberg S Nettelnburg - Bf. Bergedorf - Wentorf - S Reinbek S Reinbek - Neuschönningstedt - Sachsenwaldau Willinghusen - Glinde - S Reinbek U Wandsbek, Markt - Barsbüttel - Stapelfeld Bf. Ahrensburg - Dänenweg - Bf. Ahrensburg Bf. Ahrensburg - U Ahrensburg Ost - Am Kratt U Steinfurther Allee - Glinde - Trittau IGS Glinde - Reinbeker Schulen - Krabbenkamp Schulen Barsbüttel - Stapelfeld - Trittau Rahlstedt - Großlohe - Stapelfeld Rahlstedt - Lütjensee - Trittau - Basthorst (RZ) Ahrensburg - U Großhansdorf - Lütjensee - Trittau U Garstedt - Tangstedt - U Norderstedt-Mitte Ahrensburg - Siek - Glinde Bf. Rahlstedt - Gewerbepark Merkur - Braaker Grund Großensee - Lütjensee - Trittau Großensee - Lütjensee - Grönwohld - Trittau Bf. Gartenholz - Gewerbegebiet Nord - Bf. Gartenholz Bf. Ahrensburg - U Hoisbüttel - Bergstedt - Duvenstedt Kayhude - Rade - Tangstedt/Duvenstedt Stapelfeld - Schulzentrum Schmalenbeck Schulzentrum Trittau - Köthel - Nusse ZOB Bf. Ahrensburg - Am Haidschlag - Bf. Ahrensburg Schulzentrum Heimgarten - Bf. Ahrensburg - Gartenholz Bf. Ahrensburg - Siedlung Steinkamp - U Ahrensburg West Tangstedt - Wilstedt - Norderstedt, Schulzentrum Süd U Billstedt - Neuschönningstedt - Glinde S Poppenbüttel - Bergstedt - Bargteheide Jenfeld - Barsbüttel U Berne - Gartenholz - U Ahrensburg-West Bf. Bergedorf - S Reinbek Bf. Ahrensburg - U Großhansdorf - Hoisdorf - Siek Glinder Schulen - Witzhave - Trittau, Schulzentrum Barsbüttel - Glinder Schulen - Reinbeker Schulen Hoisdorf - Lütjensee - Schmalenbek Trittau, Rausdorfer Straße - Vorburg - Schulzentrum Ahrensburger Schulen - Wulfsdorf - Ahrensburg, Dänenwg. Ahrensburger Schulen - Bünningstedt - Hoisbüttel Trittau - Köthel - Hohenfelde (AST Trittau-Umland) AST Brunsbek Bf. Bargteheide - U Hoisbüttel - S Poppenbüttel Ahrensburg - Ahrensburger Redder - Siek Sams- Sonn- täglich Schule Ferien tag tag 198 100 76 33 34 124 70 62 205 5 60 58 0 0 24 67 38 80 13 81 0 0 30 17 8 0 0 4 62 32 0 11 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 30 27 42 14 198 100 76 33 34 124 75 62 205 5 60 61 5 24 24 68 42 80 26 81 4 10 30 21 17 5 6 4 62 32 12 11 0 0 0 0 0 9 8 10 4 20 13 30 27 42 14 198 100 76 33 34 124 70 62 205 5 60 58 0 0 24 67 38 80 15 81 0 0 30 17 8 0 0 4 62 32 0 11 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 30 27 42 14 177 64 28 0 6 92 36 37 145 5 45 38 0 0 35 40 24 68 0 77 0 0 0 14 0 0 0 4 45 26 0 11 2 3 7 5 4 0 0 0 0 0 0 12 0 16 0 156 33 12 0 6 77 32 31 100 5 23 32 0 0 35 36 14 61 0 60 0 0 0 8 0 0 0 4 23 25 0 11 2 3 7 5 4 0 0 0 0 0 0 0 0 12 0 HVV-Altgebiet ENTWURF 119 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Anzahl Fahrten (beide Fahrtrichtungen) Linie 7141 8101 8102 8103 8104 8109 8110 8111 8113 8114 8115 8116 8117 8118 8119 8120 8121 8122 8125 8126 8127 8128 8129 8130 8131 8132 8133 8134 8136 8139 8140 8142 8145 8146 8151 8720 8723 8724 8725 8730 8740 8880 8820 8882 8883 Mo-Fr Sams- Sonn- täglich Schule Ferien tag tag 9 15 13 8 3 51 31 0 0 0 0 0 0 0 90 15 0 0 5 0 0 0 58 10 0 7 0 0 0 66 10 0 0 0 10 25 0 0 0 31 30 16 25 0 2 18 15 14 13 3 51 38 21 14 15 17 15 7 8 90 19 7 9 21 20 20 14 58 25 15 30 6 10 6 66 18 10 15 9 34 28 8 8 25 31 30 16 25 9 10 18 15 14 12 3 55 36 0 0 0 0 0 0 0 90 18 0 0 13 11 12 0 66 20 0 16 0 0 0 66 14 0 0 0 19 27 0 0 0 31 30 16 25 0 6 4 5 6 6 0 62 16 0 0 0 0 0 0 0 58 6 0 0 6 4 4 0 24 6 0 18 0 0 0 0 6 0 0 0 12 7 0 0 0 6 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 70 10 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 6 0 0 0 6 0 0 0 0 0 Linienweg Bad Oldesloe - Borstel - A Henstdt-Ulzburg Hagenstraße - Bf. Bad Oldesloe - Hagenstraße (Linie 1) Hagenstraße - Bf. Bad Oldesloe - Hagenstraße (Linie 2) Bf. Bad Oldesloe - Klinikum - Bf. Bad Oldesloe (Linie 3) Bf. Bad Oldesloe - Diakonie - Bf. Bad Oldesloe (Linie 4) AST Stadtverkehr + Ortsteile OD Bad Oldesloe - Bargeteide - Ahrensburg Bargteheide - Jersbek - Bargfeld-Stregen Bargteheide - Timmerhorn - Bünningstedt - U Hoisbüttel Bargteheide - Elmenhorst - Bargfeld-Stegen Bargteheide - Lasbek - Bad Oldesloe Bargteheide - Tremsbüttel - Sattenfelde Bargfeld-Stegen - Bargfeld-Rögen Bargteheide - Delingsdorf AST Bargteheide-Umland Bad Oldesloe - Lasbek - Trittau Bad Oldesloe - Rümpel - Bad Oldesloe Bad Oldesloe - Pölitz - Schmachthagen - Bad Oldesloe Bad Oldesloe - Barnitz - Klein Wesenberg Bad Oldesloe - Meddewade - Todendorf Todendorf - Stubben - Westerau Bad Oldesloe - Westerau - Kastorf AST Bad Oldesloe-Umland Lübeck - Klein Wesenberg - Reinfeld Reinfeld - Zarpen - Mönkhagen - Lübeck Bad Oldesloe - Havighorst - Reinfeld - Stubbendorf Reinfeld - Steinfeld - Barnitz - Reinfeld Reinfeld - Wesenberg - Westerau Reinfeld - Zarpen - Ratzbek AST Reinfeld-Umland/Stadt Bad Oldesloe - Bargfeld-Stegen - Kayhude Bad Oldesloe - Tralau - Bad Oldesloe Bad Oldesloe - Schlamersdorf - Sühlen Bad Oldesloe - Poggensee - Seefeld - Bad Oldesloe Lübeck - Zarpen - Heilshoop - Willendorf Lübeck - Kronsforde - Sandesneben - Linau - Trittau Klinkrade - Sirksfelde - Trittau Siebenbäumen - Schönberg - Trittau Klinkrade - Sandesneben - Mollhagen - Bargteheide Ratzeburg - Nusse - Sandesneben - Ahrensburg Ratzeburg - Kastorf - Bad Oldesloe Schwarzenbek - Trittau Krabbenkamp - Aumühle - Dassendorf - Geesthacht Grande - Hamfelde - Kuddewörde / Grande Kasseburg - Kuddewörde - Aumühle HVV-Erweiterungsgebiet ENTWURF 120 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Anhang 5 Liniennetzpläne der Stadtverkehre Ahrensburg und Bad Oldesloe (Fahrplan 2009/2010) ENTWURF 121 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Stadtverkehrs Ahrensburg ENTWURF 122 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Stadtverkehr Bad Oldesloe ENTWURF 123 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Anhang 6 Kurzfassung der HVV-Standards ENTWURF 124 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Nach den für Verkehrsverträge herangezogenen Anlagen „HVV-Standards Straße“ und „HVV-Standards Grundlegend“ mit Stand 2008 bestehen folgende Standards (hier vereinfachte Darstellung nur der Unterschiede). Der „Großbereich“ entspricht für den Kreis Stormarn in etwas dem HVV-Altgebiet Standards Grundlegend Großbereich, mindestens Funksystem zwischen Fahrer Umland, mindestens Fahrkartenkontrollen nicht Kommunikation zwischen Fahrer und Leitstelle mindestens über Mobilfunk und Leitstelle Umland schulbezogener Verkehr (sV), mindestens Einstiegskontrolle durch den Fahrer nur durch den Fahrer Aktualisierung fehlender bzw. Aktualisierung fehlender bzw. veralteter Informationsaushänge an Haltestellen innerhalb 3 Tagen veralteter Informationsaushänge an Haltestellen innerhalb 24 Std. Standards Straße Haltestellen Großbereich, mindestens Linienzeile mit Liniennummer Umland, mindestens Haltestellenbezogener Fahr- Tarifaushang an jeder Haltestelle Verkehrsnetzplan an allen Haltestellen mit Unterstand Angabe nur der Liniennummer bei Platzmangel zulässig Haltestellenbezogener Fahrplanaushang planaushang und -verlauf und -verlauf Linienzeile mit Liniennummer Umland schulbezogener Verkehr (sV), mindestens Linienbezogener Fahrplanaushang Tarifaushang nur an wichtigen Haltestellen Kein Tarifaushang Verkehrsnetzplan nur in be- Kein Verkehrsnetzplan sonderen Fällen (z.B. Stadtverkehre) ENTWURF 125 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Standards Straße, Fahrzeuge Großbereich, mindestens Fahrzeugalter max. Umland, mindestens Fahrzeugalter max. 15 Jahre Umland schulbezogener Verkehr (sV), mindestens max. 20 Jahre 15 Jahre Niederflurfahrzeuge Niederflurfahrzeuge Automatische Haltestellenan- Automatische Haltestellenan- sage Haltestelleninnenanzeigen Klimaanlage Rußfilter(-Nachrüstung bei äl- Fahrzeugalter Hochflurfahrzeuge sage Haltestelleninnenanzeigen Fahrzielanzeige am Heck bei teren Fahrzeugen) Videoaufzeichnung RBL Dynamische Fahrgastinformation Fahrzielanzeige am Heck bei Fahrzeugen ab Zulassung Fahrzeugen ab Zulassung 1/2004 sofern technisch mög- 1/2004 sofern technisch mög- lich lich Doppelflügelige Türen Doppelflügelige Türen hinten Aufstellplatz für Aufstellplatz für Kinderwagen Kinderwagen ENTWURF 126 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 Anhang 7 Checkliste für barrierefreie Bushaltstellen ENTWURF 127 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 ENTWURF 128 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 ENTWURF 129 urb a nus 3. RNVP Kreis Stormarn 2011 – 2015 ENTWURF 130 urb a nus