Wortprotokoll

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Wortprotokoll
XIV. Legislaturperiode
XIV legislatura
WORTPROTOKOLL
DER LANDTAGSSITZUNG
RESOCONTO INTEGRALE
DELLA SEDUTA DEL CONSIGLIO
PROVINCIALE
NR. 62
N. 62
vom 30.6.2010
del 30/6/2010
Präsident
Vizepräsident
Dr. Dieter Steger
Mauro Minniti
Presidente
Vicepresidente
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Inhaltsverzeichnis
Indice
Beschlussantrag Nr. 128/09 vom 10.6.2009, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba und
Heiss, betreffend die Luftverschmutzung und Sicherheit am Arbeitsplatz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 3
Mozione n. 128/09 del 10.6.2009, presentata dai
consiglieri Dello Sbarba e Heiss, concernente l’inquinamento dell’aria e della sicurezza negli ambienti di
lavoro. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 3
Landesgesetzentwurf Nr. 14/09: "Änderungen zum
Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18 ‘Regelung
des Pilzesammelns zum Schutz der Pflanzenökosysteme’". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 7
Disegno di legge provinciale n. 14/09: "Proposta di
modifica alla legge provinciale 19 giugno 1991, n. 18
‘Disciplina della raccolta dei funghi a tutela degli ecosistemi vegetali’". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 7
Beschlussantrag Nr. 143/09 vom 10.8.2009, eingebracht von den Abgeordneten Heiss und Dello
Sbarba, betreffend die Landesgartenschau Südtirol –
(Fortsetzung). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 14
Mozione n. 143/09 del 10.8.2009, presentata dai
consiglieri Heiss e Dello Sbarba, concernente l’esposizione floreale provinciale – (continuazione). . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 14
Beschlussantrag Nr. 132/09 vom 26.6.2009, eingebracht vom Abgeordneten Seppi, betreffend die Forderung nach Betriebsvereinbarungen zur drastischen
Kürzung der Befristung von Arbeitsverträgen. . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 17
Mozione n. 132/09 del 26.6.2009, presentata dal
consigliere Seppi, concernente "sollecitare accordi
aziendali che limitino in maniera drastica i tempi delle
assunzioni a tempo determinato". . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 17
Beschlussantrag Nr. 220/10 vom 11.5.2010, eingebracht von den Abgeordneten Tinkhauser, Egger,
Leitner, Mair und Stocker Sigmar, betreffend "Misstrauensantrag im Sinne von Artikel 116 der Geschäftsordnung des Südtiroler Landtages gegen den
Landesrat für Mobilität Dr. Thomas Widmann". . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 23
Mozione n. 220/10 dell’11.5.2010, presentata dai
consiglieri Tinkhauser, Egger, Leitner, Mair e Stocker
Sigmar, concernente "Mozione di sfiducia ai sensi
dell’articolo 116 del regolamento interno del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano nei confronti dell’assessore alla mobilità, dott. Thomas
Widmann". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 23
Beschlussvorschlag: "Berichtigung des Haushaltsvoranschlages des Südtiroler Landtages für das Finanzjahr 2010". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 38
Proposta di deliberazione: "Assestamento del bilancio di previsione del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano per l’anno finanziario 2010". . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 38
Beschlussvorschlag: "Erweiterung des allgemeinen
Stellenplanes des Personals des Südtiroler Landtages um eine Stelle für die Erfordernisse der Kinderund Jugendanwaltschaft". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 50
Proposta di deliberazione: "Ampliamento di un posto
della pianta organica del personale del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano per le esigenze
dell’Ufficio del/della garante per l’infanzia e l’adolescenza". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 50
Landesgesetzentwurf Nr. 60/10: "Bestimmungen im
Bereich der Energieeinsparung und der erneuerbaren Energiequellen". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 54
Disegno di legge provinciale n. 60/10: "Disposizioni
in materia di risparmio energetico e energia rinnovabile". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 54
Landesgesetzentwurf Nr. 61/10: "Änderung des Landesgesetzes vom 20. März 1991, Nr. 7 ‘Ordnung der
Bezirksgemeinschaften’". . . . . . . . . . . . . . . . Seite 62
Disegno di legge provinciale n. 61/10: "Modifiche della legge provinciale 20 marzo 1991, n. 7 ‘Ordinamento delle comunità comprensoriali’". . . . . . . . . pag. 62
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VORSITZ DES PRÄSIDENTEN | PRESIDENZA DEL PRESIDENTE: DR. DIETER STEGER
UHR 10.04 ORE
(Namensaufruf - appello nominale)
PRÄSIDENT: Die Sitzung ist eröffnet.
Ich ersuche um die Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung.
HOCHGRUBER KUENZER/STIRNER BRANTSCH (SVP): (Sekretärinnen - SVP): Verlesen das Sitzungsprotokoll | leggono il processo verbale
PRÄSIDENT: Wenn keine Einwände erhoben werden, so gilt das Protokoll als genehmigt.
Wir fahren mit der Behandlung der Tagesordnung fort.
Wir sind gestern beim Tagesordnungspunkt 39, Beschlussantrag Nr. 143/09 angelangt. Es ist angekündigt
worden, dass es seitens des Einbringers gemeinsam mit dem Landesrat einen Vorschlag gibt.
Das Wort hat der Abgeordnete Heiss, bitte.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Das grundsätzliche Einkommen ist mündlich
erzielt. Ich warte noch auf Landesrat Berger, um ihm dann den Vorschlag zu unterbreiten. Ich ersuche deshalb,
die Behandlung des Beschlussantrages auszusetzen.
PRÄSIDENT: Somit ist dieser Punkt vertagt.
Wir kommen zur Behandlung des Punktes 19 der Tagesordnung, Beschlussantrag Nr. 122/09, eingebracht
vom Abgeordneten Minniti.
Das Wort hat der Abgeordnete Minniti zum Fortgang der Arbeiten.
MINNITI (Il Popolo della Libertà): Sull'ordine dei lavori. Questa mozione riguardante la lotta alle leucemie
e le altre malattie ematologiche riproduce un ordine del giorno da me presentato che avevamo trattato in sede di
bilancio nel dicembre scorso e che era stato approvato. Conosciamo la sensibilità dell'assessore per quanto riguarda la materia della lotta alle leucemie. Quell'impegno che era stato assunto a dicembre, cioè quello di attivare
entro l'anno la raccolta del sangue del cordone ombelicale presso tutti gli ospedali altoatesini proprio al fine di
cercare di combattere queste forme di leucemie che colpiscono soprattutto i nostri ragazzi, ma non solo, era stato
accolto. Non vorrei ridiscutere quella questione, anche perché mi sembra pleonastico metterci ad aprire un dibattito su qualcosa che era già stato approvato, ma vorrei chiedere all'assessore, visto che sono passati otto mesi
ormai dall'approvazione di quell'ordine del giorno, quali sono stati i progressi fatti, a che punto siamo effettivamente con la raccolta del cordone ombelicale e del sangue del cordone ombelicale che sappiamo ha delle grossissime potenzialità per guarire le persone dalle malattie ematologiche e dalla leucemia in particolare.
THEINER (Landesrat für Gesundheits- und Sozialwesen und Familie – SVP): Wie Kollege Minniti richtig
erwähnt hat, ist der Beschlussantrag, auf den er Bezug genommen hat, genehmigt worden. Ich kann mitteilen,
dass die Entnahme des Nabelschnurblutes seit 1. Jänner 2010 in allen vier Gesundheitsbezirken des Landes
erfolgt. Die Nabelschnurspende ist konkret in den Krankenhäusern von Bozen, Brixen, Bruneck und Meran möglich. Zudem wurden auf Landesebene zwei Koordinatorinnen für die Nabelschnurspende ernannt. Es sind Frau
Federica Verdi und Frau Christina Stampfer. Diese beiden langjährigen Expertinnen aus Bozen haben in den übrigen Gesundheitsbezirken auch Bezugspersonen ausgebildet.
MINNITI (Il Popolo della Libertà): Ritengo di non procedere oltre e ritiro la mozione.
PRÄSIDENT: Wir kommen jetzt zur Behandlung des Punktes 23 der Tagesordnung: "Beschlussantrag
Nr. 128/09 vom 10.6.2009, eingebracht von den Abgeordneten Dello Sbarba und Heiss, betreffend die Luftverschmutzung und Sicherheit am Arbeitsplatz."
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Punto 23) dell’ordine del giorno: "Mozione n. 128/09 del 10.6.2009, presentata dai consiglieri Dello
Sbarba e Heiss, concernente l’inquinamento dell’aria e della sicurezza negli ambienti di lavoro."
Mit Artikel 15 Absatz 12 des Omnibus-Gesetzes Nr. 4 vom 10. Juni 2008 wurde das Landesgesetz
vom 4. Juni 1973, Nr. 12, "Maßnahmen gegen die Verseuchung der Luft im Freien und in geschlossenen Gebäuden und Räumen, die als Arbeitsstätten dienen" abgeschafft.
Besagtes Gesetz setzte für die Erteilung der kommunalen Baubewilligung für die Errichtung neuer
Produktions- und Arbeitsstätten und die nachfolgende Erteilung der Benützungsbewilligung (Art. 27)
ein verbindliches Gutachten der Landesagentur für Umwelt (Amt für Luft und Lärm, Art. 29) voraus.
Dieses Gutachten sollte sowohl in der Planungsphase als auch in der Bauphase - durch die Abnahme der neuen Arbeitsstätten - die Entsprechung der Bauwerke mit den in diesem Gesetz festgelegten räumlichen Anforderungen (II. Titel, Artikel 20, 22, 25, 26 und ff.) und den ökologischen Anforderungen (III. Titel "Verseuchung der Luft in geschlossenen Gebäuden und Räumen, die als Arbeitsstätten dienen") sowie mit den Bestimmungen über die Hygiene am Arbeitsplatz feststellen.
Die Mitteilungspflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde in Bezug auf die Errichtung neuer Arbeitsstätten einschließlich der Pläne und der entsprechenden technischen Berichte war bereits im DPR
303/56 enthalten, welches in Südtirol durch das weitaus umfassendere Landesgesetz Nr. 12/73 samt
den entsprechenden Durchführungsverordnungen ersetzt wurde. Dieses Landesgesetz sah nämlich
eine Reihe von technischen Anpassungen vor, um den Arbeitnehmer vor Schadstoffen zu schützen
und Berufskrankheiten vorzubeugen.
Die Abschaffung des LG Nr. 12/73 hat somit zu einer beachtlichen Gesetzeslücke geführt sowie zu
einer Deregulierung in diesem Bereich. Derzeit legt kein einziges Landesgesetz die zuständige örtliche Aufsichtsbehörde fest, der unter anderem laut Artikel 67 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr.
81 vom 9. April 2008 die Errichtung neuer bzw. der Umbau bestehender Produktionsstätten und die
Festlegung der technischen Bereichsbestimmungen obliegt.
Soweit es uns bekannt ist, befinden sich die Gemeinden, die für die Erteilung der Bau- und Benützungsbewilligungen zuständig sind, in einer misslichen Lage, da in diesem Bereich jegliche Landesbestimmung fehlt, auf die sie sich beziehen könnten. Dieses Unbehagen wird auch in den vormals
hierfür zuständigen Ämtern verspürt.
All dies vorausgeschickt,
verpflichtet
DER SÜDTIROLER LANDTAG
die Landesregierung,
einen Gesetzentwurf einzubringen, mit dem die Gesetzeslücke, die durch die Abschaffung des LG
Nr. 12/73 über die Errichtung neuer bzw. den Umbau bestehender Produktionsstätten entstanden ist,
geschlossen wird. Dabei sollen ökologische und räumliche Bestimmungen definiert werden, die sowohl in der Planungs- als auch in der Bauphase einzuhalten sind. Gleichermaßen soll die örtliche
Aufsichtsbehörde festgelegt werden, die für die Erteilung der Bau- und Benützungsbewilligungen
sowie für sämtliche Belange zuständig ist, die dazu dienlich sind, in diesem für die Arbeitssicherheit
und den Gesundheitsschutz wichtigen Bereich Rechtssicherheit zu schaffen.
---------La legge "Omnibus" n. 4 del 10 giugno del 2008 con l'articolo 15, comma 12, ha abrogato la LP 4
giugno 1973, n. 12, "Provvedimenti contro l'inquinamento dell'aria in ambiente aperto ed in edifici e
locali chiusi di lavoro".
Tale legge condizionava la concessione edilizia comunale per la realizzazione di nuovi ambienti di lavoro produttivi ed il successivo rilascio della licenza d'uso (ex art. 27) al parere vincolante dell'APPA
(Ufficio aria e rumore, ex art. 29), che doveva verificare sia in fase progettuale che in fase di realizzazione – attraverso il collaudo dei nuovi ambienti di lavoro – la corrispondenza delle opere realizzate ai requisiti planivolumetrici (Titolo II artt. 20, 22, 25, 26...) ed ambientali previsti dalla norma
stessa (Titolo III "Prevenzione dell'inquinamento dell'aria in edifici e locali chiusi di lavoro") e dalle
norme dell'igiene sul lavoro.
L'obbligo di notifica all'organo di vigilanza della realizzazione di nuovi ambienti di lavoro, insieme ai
progetti ed alle relative relazioni tecniche, era già previsto dal DPR 303/56, che in Provincia di Bolzano era sostituito dalla ben più esaustiva LP n. 12/73 e relativi regolamenti esecutivi, che stabiliva-
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no anche tutta una serie di accorgimenti tecnici necessari alla tutela del lavoratore dagli inquinanti e
di prevenzione dalle malattie professionali.
L'abrogazione della n. LP 12/73 ha quindi lasciato un enorme vuoto legislativo ed una deregolamentazione in materia ed attualmente non è individuato da alcuna legge provinciale quale sia l'organo di
vigilanza competente per territorio, ora peraltro previsto all'articolo 67 del decreto legislativo 9 aprile
2008 n. 81, che si occupi della realizzazione dei nuovi ambienti produttivi, della modifica di quelli esistenti e quale sia la normativa tecnica "di settore" di riferimento.
Ci risulta che i comuni, che devono rilasciare le concessioni edilizie e le licenze d'uso, si trovano in
difficoltà in mancanza di una chiara legislazione provinciale cui riferirsi. Il disagio è avvertito anche
negli uffici prima competenti per la materia.
Tutto ciò premesso,
IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO
impegna
la Giunta provinciale
a farsi promotrice di una proposta di legge che rimedi al vuoto legislativo che si è creato con l'abolizione della LP n. 12/73 in tema di realizzazione di nuovi ambienti produttivi e modifica di quelli esistenti, fissando le norme ambientali e planivolumentrici da rispettare sia in fase progettuale che realizzativi, indicando quale sia l'organo di vigilanza competente per territorio e le procedure per il rilascio della licenza d'uso e della concessione edilizia, oltre a tutto quanto sia necessario per dare certezze normative in questo campo importante per la sicurezza del lavoro e la difesa della salute.
Das Wort hat der Abgeordnete Dello Sbarba zur Erläuterung, bitte.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo Verde – Grupa Vërda): Assessore Bizzo, se legge la mozione può capire che numerose segnalazioni ci sono venute da persone molto interne alla materia sia dal punto di
vista del mondo del lavoro ma anche dal punto di vista dell'amministrazione, sia comunale che provinciale. Credo
che bisogna partire pensando sempre bene, quindi si deve dire che c'è stata una svista. A volte si riformano delle
leggi oppure si riuniscono in Testi Unici leggi sparse. Alla fine di questi Testi Unici c'è sempre l'abolizione di leggi
precedenti, ma qui con l'acqua già usata è stato buttato via forse qualcosa che non si doveva o che non è stato poi
trasferito in altre leggi. È la normativa che riguarda le norme ambientali nel caso di realizzazione di ambienti di
lavoro nuovi oppure di ristrutturazione di ambienti di lavoro preesistenti. Fino all'esistenza della legge n. 12 del
1973 tutto questo era normato, era chiaro quali erano i criteri di realizzazione, era chiaro chi doveva dare i pareri e
erano chiare le procedure di controllo del rispetto di certe norme e di certe condizioni. Quando è stata abolita questa legge, la no. 12 del 1973, è rimasto questo vuoto legislativo. Tra l'altro a noi risulta, per aver parlato con i tecnici e i funzionari, che non è stato subito percepito neanche nell'amministrazione, se non quando sono cominciati
ad arrivare i casi. Si sa che la realizzazione di nuovi impianti, di nuove strutture di lavoro non è una cosa di tutti i
giorni, però quando sono cominciati ad arrivare i casi si è notato che non c'era più una normativa di riferimento da
seguire per i controlli ambientali e di garanzia delle norme igieniche nell'ambiente di lavoro. In particolare c'è il
problema della dimensione dell'aria da respirare dentro questi ambienti di lavoro che è particolarmente carente.
A questo punto siamo in una situazione di deregolazione, cioè nessuno sa esattamente cosa fare. Naturalmente le procedure vanno avanti attraverso interpretazioni, autorizzazioni di fatto, attraverso il lavoro e le
autorizzazioni dei comuni, però c'è del disagio dal punto di vista dei tecnici ambientali della Provincia, anche all'interno dell'Appa tanto per parlarci chiaro, ma c'è disagio anche nei comuni che si sentono in una serie di situazioni di doversi assumere delle responsabilità un po' al buio, un po' senza normativa di riferimento e senza quel
sostegno che per esempio prima l'Agenzia per l'ambiente dava con i propri pareri, e quindi anche senza quella
parte di assunzione della responsabilità che spettava all'Agenzia per l'ambiente, quindi indirettamente alla Provincia, per dare dei pareri vincolanti sullo stato e sull'idoneità di questi ambienti.
Per questo abbiamo raccolto, avendo rapporti stretti con tutte le persone che lavorano in campo ambientale, questa sollecitazione ad impegnare la Giunta provinciale a proporre al più presto una normativa che può
essere inserita - so che avete licenziato anche una legge omnibus – in un disegno di legge di prossima discussione in aula, come volete. Si tratta di sollecitare la Giunta provinciale a definire questa normativa riprendendo la
vecchia, riprendendo ciò che è valido e ciò che va modificato ecc., fissando le norme, le autorità e gli organi di
controllo e di vigilanza su queste norme e come, attraverso questi controlli, si possa arrivare ad una licenza di uso
di queste nuove strutture o di queste strutture ristrutturate e a come si possano ottenere le concessioni edilizie.
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Senza questa normativa non dico che la situazione sia bloccata, va avanti ma in un'incertezza e in un vuoto legislativo che crea soprattutto incertezza e disagio a chi opera in questo settore, dai tecnici ambientali fino ai comuni
a cui poi viene delegata totalmente la responsabilità senza che ci sia una chiara normativa della Provincia. Noi
vorremmo che ci fosse, per questo abbiamo presentato questa mozione, per sottolineare che c'è questo vuoto e
chiedere alla Giunta provinciale di farsi promotrice di una normativa che riempia questo vuoto.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Herr Landesrat Bizzo! Sie waren nicht hier, als dieses Gesetz am 10.
Juni 2008, nämlich kurz vor den Landtagswahlen, abgeschafft worden ist. Offensichtlich ist es damals uns allen
und auch nicht Frau Kury aufgefallen, denn ich kann mich nicht erinnern, dass wir diesbezüglich einen großen
Protest angebracht hätten. Deshalb die Frage an die Landesregierung bzw. an die Landesräte, die damals da
waren, was inzwischen diesbezüglich geschehen ist, denn es sind immerhin mehr als zwei Jahre vergangen. Jemandem von den Landesbeamten oder von der Landesregierung muss es ja aufgefallen sein, denn dies hat jetzt
Folgen gehabt bzw. die entsprechenden Kommissionen oder auch betroffene Arbeitnehmer haben Meldung gemacht. Mich würde interessieren, ob man inzwischen eine Übergangslösung gefunden hat - es könnte auch ein
Beschluss der Landesregierung gewesen sein, der in Kraft getreten ist und von dem wir vielleicht nichts wissen
oder mitbekommen haben - bzw. ob es irgendeine andere gesetzliche Maßnahme, vielleicht ein Staatsgesetz gibt,
das diese Lücke abdeckt. Ich ersuche Sie, uns diesbezüglich genau zu informieren. Wenn dies die Landesregierung bemerkt hätte, dann gehe ich einmal davon aus, dass sie bereits tätig geworden wäre und es keines Antrages des Landtages bedürfte, einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen. Hier ist irgendetwas nicht ganz
klar. Ansonsten sind die Grünen diesbezüglich sehr fleißig und legen selber die entsprechenden Gesetzentwürfe
vor. Sie wollen nämlich, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf vorlegt, weshalb dies einer genaueren Erklärung bedarf.
BIZZO (Assessore al bilancio e finanze, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica – Partito Democratico/Demokratische Partei): Pur condividendo lo spirito e comprendendolo,
vanno precisati alcuni passaggi. La legge provinciale n. 12 del 1973 per un certo periodo si è sovrapposta alle
norme nazionali, in particolare a quelle contenute nel DPR n. 306 del 1956. Ovviamente la legge provinciale fino
agli anni 90 era molto migliorativa rispetto alla legge nazionale che risaliva al 1956. Migliorava soprattutto il contenimento dell'inquinamento dell'aria e i livelli di sicurezza negli ambienti di lavoro. A partire dagli anni 90 è successo
che le leggi nazionali sono state modificate, si sono adeguate alla normativa europea e in particolare agli standard americani della ACGIH che non solo sono i migliori che esistono a livello internazionale ma sono in divenire,
non hanno un riferimento costante, vengono adeguati man mano. Si può definire una legge dinamica. A quel
punto anche la nostra legge provinciale era diventata obsoleta rispetto a quegli standard che erano migliorativi sia
della precedente legge nazionale ma anche di quella provinciale, per cui l'abrogare l'articolo di legge provinciale è
stato di fatto consentire di poter applicare la legge nazionale e quindi avere un miglioramento. Con questa abrogazione la Provincia autonoma di Bolzano si è allineata ai livelli superiori, peraltro continuamente aggiornati ad opera
dei vari organismi competenti. L'unico peggioramento rilevabile in seguito all'abrogazione dell'articolo era quello
che portava la superficie minima a disposizione per ciascun lavoratore ridimensionata da 3 a 2 m², però ora anche
quel parametro è stato inserito nuovamente nella legge nazionale, quindi è stato rimodificato.
Per quanto riguarda le autorizzazioni previste dalla legge provinciale n. 12 del 1973 in sostituzione degli
articoli 8 e 48 del DPR n. 303 del 1956 rispettivamente relative ai lavori nei locali sotterranei e la costruzione o
modifica di insediamenti industriali, dopo l'abrogazione della norma provinciale si ricade in quella nazionale, per
cui non è vero che quando non c'è una norma provinciale, non esiste alcun riferimento per gli uffici. Esistono un
sacco di normative, in particolare tecniche, che se fanno riferimento alle normative nazionali o internazionali. Queste agli articoli 65 e 67 del decreto legislativo n. 81 del 2008 prevedono il divieto generale di svolgere attività lavorative in locali sotterranei e semisotterranei e prevedono però anche eventuali condizioni per concedere delle deroghe eventualmente stabilite dall'organo di vigilanza, nonché la notifica dell'insediamento industriale allo stesso
organo di vigilanza. Lo stesso si identifica, a livello nazionale, con l'Azienda Sanitaria Locale, mentre in provincia
di Bolzano provvede la Medicina del lavoro dell'Azienda sanitaria in base ad una intesa intercorrente tra la Medicina sanitaria e la Ripartizione lavoro.
Per questi motivi la citata mozione non può essere accolta.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo Verde – Grupa Vërda): Ringrazio l'assessore Bizzo per questi chiarimenti. La nostra mozione voleva essere innanzitutto uno stimolo per il chiarimento perché, ha ragione la
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collega Klotz, quando ci fu quell'abrogazione nel 2008 sfuggì a tutti. Succede! C'éra quindi una responsabilità
collettiva del Consiglio di cui anche noi ci facciamo carico. Per questo non abbiamo pensato di proporre un nostro
disegno di legge, anche perché la materia è molto tecnica, molto complicata. Quindi pensavamo che non fosse
compito dell'opposizione andare a fare le rifiniture della normativa provinciale. L'opposizione porta avanti dei disegni di legge su grosse questioni. Noi abbiamo presentato disegni di legge sulla cooperazione internazionale, sull'impronta ecologica ecc., ma naturalmente quando si tratta di andare a fare manutenzione straordinaria e rifinitura
di norme già esistenti, credo che il ruolo dell'opposizione sia quello di stimolare. Per questo abbiamo invitato la
Giunta provinciale innanzitutto a fare chiarezza sulla situazione.
Adesso l'assessore Bizzo risponde sostanzialmente che l'abrogazione della norma provinciale è avvenuta
in un momento in cui la norma nazionale era migliorativa, che la norma nazionale che si evolve copre tutti i campi
che vengono lasciati aperti dall'abrogazione della legge provinciale, li copre addirittura in termini migliorativi o comunque dà delle garanzie e indica gli organi di vigilanza che sono preposti al controllo delle norme. Di fronte a
questa risposta mi riservo di verificare con le persone che ci avevano segnalato il problema se sono a conoscenza
di tutti questi elementi che ci ha dato e se intanto c'è stata, la nostra mozione è del giugno 2009, una situazione di
chiarimento, per cui, accogliendo le garanzie e le assicurazioni che ci ha dato, in questo momento ritiro la mozione
riservandomi di ripresentarla se queste verifiche fossero in qualche modo negative o in alcuni punti si confermasse
quel disagio che in alcuni uffici a noi è stato segnalato un anno fa.
Prendo per buone quindi le affermazioni che l'assessore ha fatto, che naturalmente sono state corroborate
da pareri d'uffici che l'assessore ha raccolto, però noi avevamo raccolto un disagio. Quindi mi riservo di presentare
questa mozione magari in forma diversa nel momento in cui dovessi constatare che questo disagio permane.
PRÄSIDENT: Punkt 24 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 14/09: "Änderungen zum Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18 "Regelung des Pilzesammelns zum Schutz der Pflanzenökosysteme"."
Punto 24) dell’ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 14/09: "Proposta di modifica alla legge
provinciale 19 giugno 1991, n. 18 "Disciplina della raccolta dei funghi a tutela degli ecosistemi vegetali"."
Ich ersuche den Einbringer, Abgeordneten Minniti, um Verlesung des Begleitberichtes.
MINNITI (Il Popolo della Libertà): Nella società attuale si cerca di riservare sempre più attenzione al mondo delle persone anziane proprio perché una vita troppo sedentaria, trascorsa spesso
davanti alla televisione, aggrava le patologie legate alla mancanza di movimento, con effetti negativi
sia per la deambulazione che per le condizioni di salute generali. Tutti gli studi realizzati da illustri clinici indicano chiaramente come un aumento dell’attività motoria abbia degli effetti indubbiamente
vantaggiosi sulla cosiddetta fascia della terza età. La raccolta di funghi rientra, dunque, a pieno titolo
in queste attività che stimolano il movimento e favoriscono un’attività sana e all’aria aperta.
In quest’ottica l’introduzione di alcune misure atte a modificare l’attuale normativa in vigore potrebbero avere un duplice scopo: da una parte quello di migliorare le condizioni sanitarie, dall’altra di valorizzare le migliori risorse del nostro territorio, dando così la possibilità di scoprire i sentieri dei boschi, la flora e la fauna che li caratterizza.
Questo disegno di legge, senza stravolgere i principi introdotti dal legislatore nel 1991, vuole apportare esclusivamente delle piccole modifiche che non costituirebbero un aggravio al bilancio provinciale.
L’abolizione del versamento del diritto di raccolta in favore degli “over 65” è, inoltre, anche un utile
“investimento” da parte della provincia per migliorare le condizioni da salute delle persone più a rischio incentivando quell’azione preventiva necessaria per favorire il miglioramento della condizione
sanitaria.
Questo disegno di legge quindi, qualora l’Aula intendesse approvarlo, risponderebbe a tre esigenze
sostanziali della società altoatesina:
- approvare un provvedimento che potrebbe inserirsi, anche se marginalmente, nel quadro degli interventi in favore delle famiglie meno abbienti e delle fasce più deboli della società;
- migliorare la condizione sanitaria generale degli anziani;
- valorizzare le risorse del nostro territorio.
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Si tratta di tre opportunità che si ritiene questo organo legislativo - al quale si rimette tale disegno di
legge - possa e debba tenere in considerazione per un sviluppo sempre più equilibrato della nostra
società nel quale si tengano presenti anche le richieste che provengono da una parte della popolazione residente.
NOTE AGLI ARTICOLI
Il comma 1 dell’articolo 6 integra le attuali disposizioni esentando i cittadini residenti in provincia di
Bolzano che abbiano compiuto i 65 anni dal versamento del diritto di raccolta.
Al comma 4 dello stesso articolo, laddove si parla dell’irrogazione delle sanzioni nei confronti di coloro che raccolgono i funghi, viene inserita l’esclusione dei residenti che abbiano superato il 65° anno
di età.
---------In der heutigen Gesellschaft ist man immer mehr bestrebt, für die Senioren Positives zu bewirken.
Eine sitzende Lebensweise, in der oft zu viel Zeit vor dem Fernseher verbracht wird, verschlechtert
jene Pathologien, die mit mangelnder Bewegung einhergehen, mit negativen Folgen sowohl für die
Beweglichkeit als auch für die Gesundheit im Allgemeinen. Alle von führenden Medizinern durchgeführten Studien zeigen, dass sich vermehrte Bewegung auf die Senioren eindeutig positiv auswirkt.
Nun gehört das Pilzesammeln zweifelsohne zu den Tätigkeiten, die Bewegung fördern und eine gesunde Lebensweise im Freien ermöglichen.
Diesbezüglich würden die hier vorgeschlagenen Änderungen des einschlägigen Landesgesetzes einem zweifachen Ziel dienen: einerseits die Gesundheit zu verbessern, anderseits die besten Ressourcen unseres Territoriums aufzuwerten, indem zusätzliche Anreize geschaffen werden, Waldwege sowie die Pflanzen- und Tierwelt unserer Wälder zu entdecken.
Ohne auf die vom Gesetzgeber 1991 eingeführten Grundsätze einschneidend einzuwirken, werden
mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nur kleinere Änderungen vorgenommen, die den Landeshaushalt nicht belasten würden.
Die Abschaffung der Gebühr für das Pilzesammeln für über 65-Jährige wäre außerdem eine kluge
Investition seitens des Landes, um die Gesundheit der meistgefährdeten Personen durch Prävention
zu schützen.
Dieser Gesetzentwurf würde also, wenn vom Landtag genehmigt, drei grundlegende Erfordernisse
der Südtiroler Gesellschaft berücksichtigen:
- Genehmigung einer Maßnahme, die im Rahmen der Initiativen zugunsten der einkommensschwächeren Familien und Gesellschaftsschichten einen - freilich kleinen - Beitrag darstellen würde;
- Verbesserung des allgemeinen gesundheitlichen Zustands der Senioren;
- Aufwertung der Ressourcen unseres Territoriums.
Es handelt sich um drei Ziele, die die Legislative, der wir nun diesen Gesetzentwurf vorlegen, für
eine immer ausgewogenere Entwicklung unserer Gesellschaft berücksichtigen kann und muss, um
auch den Bedürfnissen eines Teils der ansässigen Bevölkerung gerecht zu werden.
ANMERKUNGEN ZU DEN ARTIKELN
Artikel 6 Absatz 1 ergänzt die geltenden Bestimmungen und befreit die über 65-jährigen in der Provinz Bozen Ansässigen von der Sammelgebühr.
Dementsprechend sieht Absatz 4 desselben Artikels vor, dass die entsprechenden Geldbußen für
unerlaubtes Pilzesammeln für die ansässigen über 65-Jährigen nicht gelten.
PRÄSIDENT: Ich möchte darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf nach dem in Artikel 100 der
Geschäftsordnung vorgesehenen Verfahren behandelt wird. Nachdem der Gesetzentwurf nur aus einem Artikel
besteht, werden gemäß Artikel 100 der Geschäftsordnung General- und Artikeldebatte gemeinsam abgehalten.
Ich verlese somit den Artikel 1.
Art. 1
Meldung für das Pilzesammeln
1. Artikel 6 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 19. Juni 1991, Nr. 18, erhält folgende Fassung:
„1. Die Meldung laut Artikel 4 Absatz 1 ist personengebunden und kann nur von Personen über 14
Jahren gemacht werden. Sie besteht aus der Quittung über die erfolgte Einzahlung der Sammelgebühr beim Postamt oder Bankinstitut sowie einem gültigen Personalausweis. Die Quittung muss die
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Angaben zur Person und den Tag oder die Tage enthalten, für die die Meldung gilt. Die in der Provinz Bozen ansässigen Bürger, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, sind von der Einzahlung der
Sammelgebühr befreit.“
2. Artikel 6 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
„4. Wer ohne Quittung über die erfolgte Einzahlung der Sammelgebühr Pilze sammelt und vorbehaltlich der Bestimmung laut Absatz 1 wird mit einer Geldbuße von 57 Euro und zusätzlich für jedes Kilogramm Pilze, in deren Besitz er angetroffen wird, mit einer Geldbuße von 34 Euro bestraft; Bruchteile eines Kilogramms werden aufgerundet. Zudem werden alle Pilze eingezogen.“
Dieses Gesetz wird im Amtsblatt der Region kundgemacht. Jeder, den es angeht, ist verpflichtet, es
als Landesgesetz zu befolgen und dafür zu sorgen, dass es befolgt wird.
---------Art. 1
Denuncia per la raccolta di funghi
1. Il comma 1 dell’articolo 6 della legge provinciale 19 giugno 1991, n. 18, viene modificato come segue:
“1. La denuncia di cui all’articolo 4, comma 1, è personale e può essere presentata unicamente da
persone di età superiore agli anni 14. Essa è composta dalla quietanza di versamento del diritto di
raccolta, rilasciata da un ufficio postale o un istituto bancario, nonché da un documento di riconoscimento valido. La quietanza deve contenere le generalità della persona ed il giorno o i giorni ai quali
si riferisce la denuncia. I cittadini residenti in provincia di Bolzano, che abbiano compiuto i 65 anni,
sono esentati dal versamento del diritto di raccolta.”
2. Il comma 4 dell’articolo 6 si modifica come segue:
“4. Chiunque raccoglie funghi senza essere in possesso della quietanza di versamento del diritto di
raccolta, ad esclusione di quanto previsto dal comma 1, soggiace al pagamento della sanzione amministrativa pecuniaria di 57 euro, maggiorata di 34 euro per ogni chilogrammo o frazione di esso,
che viene accertato in suo possesso. Si prevede anche la confisca dei funghi.”
La presente legge sarà pubblicata sul Bollettino Ufficiale della Regione. È fatto obbligo a chiunque
spetti di osservarla e di farla osservare come legge della Provincia.
Die Generaldebatte ist eröffnet.
Das Wort hat der Abgeordnete Minniti, bitte.
MINNITI (Il Popolo della Libertà): Brevemente, anche perché i concetti ispiratori di questo disegno di
legge sono gli stessi che sono stati illustrati ieri dalla collega Artioli, la quale anch'essa probabilmente ha avuto gli
stessi referenti umani che hanno sollecitato questo disegno di legge che avevo presentato oltre un anno fa, il 16
gennaio 2009. Credo sia stato uno dei primi disegni di legge presentati dal sottoscritto in questa legislatura, che
vuole andare a riconoscere quello che è il desiderio di una fetta di anziani che ci hanno sollecitato, e uso il plurale
perché, come si è visto, anche la collega Artioli ha ritenuto di seguire un'altra strada e solo per un caso fortuito ha
avuto modo di discutere ieri in aula la sua interrogazione uguale, perché siamo stati sollecitati da questo gruppo di
anziani che non è solo di Merano ma anche di altre città altoatesine e che a suo tempo aveva fatto una raccolta di
firme per chiedere di essere esentato dal pagamento del cosiddetto "ticket" per poter raccogliere funghi. Sembra
una stupidaggine, se vogliamo, perché il ticket non è eccessivo, però sarebbe un segnale importante di accettare
questa esenzione che proprio per il fatto che esso non ha una misura economica fondamentale potrebbe essere
coperta dalla Provincia, ovvero, anziché questo ticket essere assegnato al proprietario del terreno sul quale si
andrebbe a raccogliere il fungo, potrebbe essere ricoperto dalla Giunta provinciale stessa.
Qualcuno può anche sostenere che alla fin fine l'anziano si può permettere di pagare quei dieci euro circa
previsti per il ticket, ma non dobbiamo ragionare in termini di sostanza economica quanto in termini di possibilità
economica. Tanti anziani over 65 hanno difficoltà e a volte vengono anche disincentivati, per le pensioni che si
ritrovano a percepire, a sostenere delle spese apparentemente minime. Ecco il senso di questo disegno di legge,
come quello dell'iniziativa della collega Artioli ieri, ovvero quello di cercare di favorire comunque un momento interessante per gli anziani di poter andare nel bosco, di potersi muovere all'interno della fauna altoatesina, di conoscere i posti rispettando l'ambiente, creare un momento comunque di socialità con l'ambiente stesso, che è un
elemento importantissimo della vita personale della persona, dando la possibilità comunque a queste persone di
poter raccogliere funghi senza dover versare alcuna quota, ovviamente parliamo di persone che hanno più di 65
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anni di età, e in questo caso eventualmente la Provincia dovrebbe provvedere essa stessa alla copertura di quella
quota che il proprietario del terreno sul quale viene raccolto il fungo non riceverebbe più dal diretto interessato ma
dalla Provincia stessa.
Ci vorrebbe un minimo di sensibilità per approvare un disegno di legge di questo genere, non tanto politica ma anche umana e, se vogliamo, sociale. Ecco perché la mia convinzione era stata quella di presentare questo disegno di legge che va a modificare minimamente, se vogliamo, l'impianto dell'intera legge, introducendo solo
l'esenzione di questo ticket per gli over 65. Credo che sarebbe un ottimo segnale da parte della Giunta provinciale
se un disegno di legge di questo genere potesse essere accolto.
ARTIOLI (Lega Nord): Come già specificato dal mio collega Minniti, non mi ero accorta che lui aveva
depositato questo disegno di legge che è molto articolato e ha lo scopo di favorire gli over 65. Perciò, presidente,
a Lei che è un uomo fortunato e che sa cosa vuol dire essere over 65, che lavora - però ci sono altri che purtroppo
sono a casa - Le chiedo di venire loro incontro. Questi non hanno la fortuna di poter lavorare tutto il giorno. Noi
abbiamo questo ruolo sociale di dare loro la possibilità di poter uscire da città come Bolzano, Merano, Laives dove
adesso con 35-40 gradi soffrono, invece starebbero bene nei boschi. La mia mozione era più generica, perché
non avevo indicato l'età, questo disegno di legge invece è molto più articolato, quindi è sicuramente da sostenere.
PÖDER (UFS): Ich sehe nicht ganz den Grund, warum diese Ausnahmebestimmung gemacht werden
sollte. Im Gesetz, das das Pilzesammeln regelt, gibt es bereits andere Ausnahmebestimmungen, wie zum Beispiel
jene für Ortsansässige, die mit einem Personalausweis nachweisen können, dass sie ortsansässig sind, und welche, glaube ich, an geraden Tagen bis zu zwei Kilogramm Pilze im entsprechenden Ort sammeln können. Dass
man aber eine Altersgrenze von 65 Jahren vorsieht, verstehe ich nicht ganz. Warum sieht man nicht die Altersgrenze mit 60, 70 oder 75 Jahren vor? Ich sehe dies wirklich nicht ein. Ich denke, dass man hier vielleicht etwas
zu weit geht. Ich habe den Grund, warum dies erfolgen sollte, noch nicht ganz verstanden.
Im Artikel 4 dieses Gesetzes wird die Ausnahmebestimmung – um es nochmals anzusprechen – für die
Ortsansässigen vorgesehen. Es gibt die klare Regelung über die Tage, an denen man Pilze sammeln darf, und es
gibt die klare Regelung über die Meldung, die gemacht werden muss. Dies alles ist sehr einsichtig. Ich halte aber
das Gesetz über das Pilzesammeln im Grundsatz für "überarbeitungswürdig", um es einmal so zu sagen. Man
müsste einige Dinge ändern, aber diese Änderung ist für mich nicht einsichtig, denn sie bringt für mich eigentlich
nicht unbedingt irgendwelche Vorteile, im Gegenteil. Es wird generell eine Ausnahmebestimmung gemacht, die
über die Ortsansässigkeit hinausgeht. Im Prinzip kann jeder, der eine bestimmte Altersgrenze überschritten hat,
mehr oder weniger Pilze sammeln gehen, und zwar unter den bestimmten Auflagen, an bestimmten Tagen. Dies
ist mir schon klar, aber auch dies bleibt nicht so deutlich und dezidiert aufrecht. Man kann hier auch, wenn man es
anders interpretieren möchte, herauslesen, dass jeder, der über 65 Jahre alt ist, jeden Tag Pilze sammeln kann.
Diese Ausnahmebestimmung würde ich in dieser Form in diesem Gesetz nicht beschließen. Ich glaube, dass,
wenn man das Gesamte überarbeiten und zum Beispiel ein bestimmtes Verbot des Pilzesammelns verschärfen
möchte oder wenn man die Rechte der Grundbesitzer – dies wäre wennschon ein wichtiger Umstand – stärken
wollte, dann … Die Grundbesitzer haben im Prinzip vom gesamten Pilzesammelgesetz und von der Pilzesammelregel rein gar nichts, denn ihnen wird nur gesagt, dass sie ohne Beschränkung sammeln dürfen. Das ist ja klar,
weil es ihr Grundstück ist. Wenn man aber jederzeit, wenngleich auch nur an geraden Tagen, das Grundstück
betreten, den Waldboden niedertrampeln darf, dann hat dies Einflüsse auf das gesamte Ökosystem eines Waldes.
Wir haben selbst öfters gesehen, wie viel Schmutz, Müll und Unrat immer noch im Wald hinterlassen wird. Dies
halte ich für eine unglaubliche Vorgangsweise, denn es gibt immer noch Leute, die in den Wald gehen, die Pilze
mitnehmen und Abfälle, wie Plastik und Dosen, die nicht verrotten, liegen lassen. Die Stärkung der Rechte der
Grundbesitzer wäre wennschon das Wichtige, aber eine Ausnahmebestimmung für eine bestimmte Altersgruppe
halte ich für nicht nötig oder gar nicht für sinnvoll.
EGGER (Die Freiheitlichen): Ich kann dem Vorschlag des Kollegen Minniti durchaus etwas abgewinnen.
Ich gehe davon aus, dass hier die geraden Tage gemeint sind, aber nicht in der eigenen Gemeinde, sondern in
einer Nachbargemeinde oder allgemein in den Gemeinden unseres Landes. Mir persönlich geht dieser Vorschlag
gut, wobei ich ihn noch ausdehnen würde. Ich sehe nicht ein, wieso jemand mit 65, 68 oder 70 Jahren von Sterzing nach Freienfeld fahren und dort in den Wald gehen kann, und jemand mit 40 Jahren nicht. Wennschon ist die
Bewegung für die gesamte Bevölkerung und nicht nur für Senioren gut. Wennschon sollte das Pilzesammeln für
alle Einheimischen an geraden Tagen in allen Südtiroler Gemeinden möglich sein, ohne dafür bezahlen zu müs-
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sen. Ich möchte den Vorschlag in dem Sinne noch auszudehnen, und zwar sollte die Befreiung von der Gebühr
nicht auf die Senioren beschränkt sein, sondern allgemein auf die gesamte Bevölkerung unseres Landes ausgedehnt werden, und zwar in dem Sinn, dass alle Bürger an geraden Tagen nicht nur in ihrer eigenen Gemeinde,
sondern in allen Gemeinden dieses Hobby ausüben können sollten. Ich stimme zu, dass das Wandern und Pilzesuchen gesund ist, dies soll aber nicht nur für Senioren, sondern für alle gelten. Ich bin der Meinung, dass es allen
gut tut, sodass die gesamte Bevölkerung berücksichtigt werden sollte.
HOCHGRUBER KUENZER (SVP): Wir haben vor zwei Sitzungssessionen das Naturschutzgesetz verabschiedet, in dem steht, dass jeder das Recht hat, sich in der freien Natur aufzuhalten, unabhängig vom Alter, Tag
und Ort. Ich denke, beim Pilzesammeln geht es nicht so sehr um die Bewegung, um die Möglichkeit, in den Wald
hinausgehen zu können, denn dies kann ja jeder. Wir alle wissen, dass sich die Wälder zum Großteil im privaten
Besitz befinden und nicht eingezäunt sind, sodass man sich dort überall, und zwar die ganze Jahreszeit, vom
Frühling bis zum Winter, aufhalten kann. Ich denke, hier sollte man irgendwo anders ansetzen. Für den einen und
anderen ist das Pilzesammeln sicher ein Hobby, aber aus Erfahrung weiß ich, dass es auch ein wirtschaftlicher
Faktor sein kann. Es gehen nämlich viele in den Wald, um sich etwas zu erwirtschaften. Ich habe nichts gegen die
Personen ab 65 Jahren, im Gegenteil, ich bin eine große Befürworterin der älteren Menschen und habe großen
Respekt vor ihnen, und es geht auch nicht darum, ihnen etwas zu verbieten. Es geht einfach darum, dass die
ganze Gesellschaft die Möglichkeit haben sollte, sich in der freien Natur aufzuhalten. In diesem sollten aber nicht
nur einige bevorzugt werden, denn viele Menschen haben das Hobby des Pilzesammelns. Wenn es aber einige zu
einem wirtschaftlichen Faktor nehmen, dann wird es für andere schwierig, das Pilzesammeln als Hobby zu erleben. Ich denke, da sehe ich den Ansatz, dass es nicht angeht, dass ich die Oma oder den Opa in den Wald
schicke, die Pilze zu sammeln, damit ich sie dann verkaufen kann. Ich sehe vielleicht die andere Seite der Medaille. Ich befürworte sehr, dass alle Menschen das Recht haben, sich in der freien Natur aufzuhalten. Mit diesem
Gesetz sollte man es ihnen aber nicht verbieten.
SEPPI (Unitalia – Movimento Iniziativa Sociale): Io vedo che l'interesse per questo disegno di legge è
talmente grande e trasversale che comincio a pensare davvero che il problema dell'Alto Adige sia quello dei funghi! Ora al di là del fatto ch dovremmo istituire anche una commissione che faccia la danza della pioggia, perché
se non piove i funghi non crescono, ed è una cosa fondamentale, perché parlare di movimento, come ha fatto la
collega che mi ha preceduto, pensando ai funghi, ritengo sia fuori luogo. Ci si può muovere anche senza raccogliere funghi, ma evidentemente ci sono delle considerazioni, collega, che vanno ben al di là di quello che rappresentano i miceti. Si vede che hanno un potere, come quelli raccolti in sud America, inebriante, forse anche quasi
oppiaceo in sostituzione di qualcosa d'altro, perché mi sembra che la problematica sia stata posta in questa ottica.
Io penso che abbiamo altri problemi in Alto Adige. Non credo che dovremmo istituire una commissione fra
CAI e l'altra associazione per capire quali funghi si possono raccogliere e se i funghi debbono avere un nome e
cognome in italiano e anche in tedesco, e non serve un patentino di bilinguismo per andare a raccogliere funghi. I
cittadini dell'Alto Adige hanno tutte le ragioni di andare per funghi se a loro va di farlo. Dopodiché, collega, andare
anche a cercare le ragioni per le quali qualcuno lo può fare dal punto di vista venale, quindi andare a vendere ciò
che raccoglie, questa è anche una giusta considerazione, ma è molto difficile andare a sindacare le ragioni per le
quali qualcuno può andare a raccogliere funghi. Certo è che se ci impegnassimo su problemi molto più interessanti, tipo le aziende che sono in crisi o gli operai che non arrivano alla fine del mese, e se trovassimo qualche
cassaintegrato che va a raccogliere quattro chili di funghi e li va a vendere per tirare avanti, non sarebbe poi così
drammatico, preso atto di ciò che sta succedendo all'Ipes.
Non mi soffermerei molto su questo problema che ritengo assolutamente fuori luogo in presenza di una
serie di problemi ben più seri e ben più grandi ed evidenti. Lei vorrebbe che chi ha 65 anni andasse per funghi.
Per forza, ci deve andare chi non ci vede più, quindi non li trova. A 65, 70 anni uno ha grosse difficoltà di vista, per
cui i funghi non li trova e rimangono nel bosco! Anche questo è un ragionamento. Non voglio fare esempi, ma tutti
hanno la facoltà di capire che fare determinate cose quando non si ha più la facoltà per farle diventa problematico.
Ci sono gli anziani che non sanno cosa fare. Facciano delle belle passeggiate nel bosco, dei percorsi vita,
facciano ciò che ognuno di noi può fare e non andiamo a fossilizzarci su problematiche di questo tipo. Secondo
me dovrebbe esserci una regola semplice: chiunque è residente nella regione Trentino-Alto Adige vada per funghi
dove crede, chiunque non lo è, non vada per funghi! I turisti possono benissimo venire in Trentino-Alto Adige
senza andare per funghi. Ci sono tantissime cose che sono proibite, facciamo in modo che quei bresciani, quei
bergamaschi che vengono a raccogliere bagagliai di macchine piene di porcini, non vengano più. Chi è residente
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va a funghi, chi non lo è stia a casa, però smettiamola con questi argomenti! Abbiamo cose ben più serie da discutere.
DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Ich möchte das unterstreichen, was Kollege Seppi gesagt
hat, dass wir wirklich in einem glücklichen Land leben. Wenn wir keine größeren Probleme haben als uns zu fragen, ob jemand in diese Gemeinde oder in eine andere Gemeinde gehen kann, um Pilze zu sammeln, ob er hier
oder irgendwo anders einzahlen muss, wie die Gelder, die eingezahlt werden, verwendet werden, ob jemand mit
65 Jahren kostenlos gehen kann oder ob er doch etwas zahlen muss, dann, glaube ich, … Was das Pilzesammeln
anbelangt, haben wir eine sehr vernünftige Regelung. Das Pilzesammeln könnte grundsätzlich auch verboten
werden, denn es ist so, dass der Grundeigentümer verbieten kann, dass in seinem Wald jemand unerlaubt Pilze
sammelt. Ich kann auch keinen fremden Grund betreten und dort etwas sammeln. Das darf ich nicht tun, und so ist
es auch hier. Wir haben aber ein Gewohnheitsrecht. Ich glaube, dass es vernünftig ist, wenn jemand, der passioniert ist, Pilze sammeln kann. Deshalb haben wir vorgesehen, dass jemand, der in der betreffenden Gemeinde
wohnt, an geraden oder ungeraden Tagen maximal ein Kilo Pilze sammeln kann. Der Grundeigentümer kann auf
seinem Grund jeden Tag Pilze sammeln. Der Pilz als Pilz ist nicht gefährdet, sondern es ist so, dass man im Wald
Ruhe haben will, was nicht nur das Wild, sondern auch Trittschäden, Feuergefahr usw. anbelangt. Aus diesem
Grund können diejenigen, die im Dorf ansässig sind, Pilze sammeln gehen. Es wäre aber nicht richtig, wenn man
es einem Gast oder einem Bozner ganz verwehren würde. Deshalb können auch sie in einer Gemeinde Pilze
sammeln, müssen dafür aber etwas bezahlen. Dieses Geld wird dann für die Instandhaltung der Wege verwendet.
Er muss jene Gemeinde angeben, in der er Pilze sammeln möchte und es soll nicht so sein, wie es hier verlangt
wird, dass er einfach etwas einzahlt und dann im ganzen Land Pilze sammeln kann. In diesem Fall bestünde die
Gefahr, dass das Pilzesammeln überall verboten wird, sodass niemand mehr in den Wald gehen könnte.
Es ist vernünftig, dass wir bereits jetzt eine sozialverträgliche Regelung beschließen, damit das Pilzesammeln auch in Zukunft möglich ist. Deshalb habe ich nicht die Absicht, das Gesetz über das Pilzesammeln, das
sich sehr gut bewährt hat, abzuändern. Wir hätten große Probleme nicht nur mit den Grundeigentümern, die damit
nicht einverstanden wären, sondern auch mit den Einwohnern der einzelnen Gemeinden. Wenn gesagt wird, dass
die Bozner in der Gemeinde Bozen nicht die Möglichkeit haben, … Erstens gibt es in der Gemeinde Bozen auch
Wälder, zweitens haben sie die Möglichkeit, irgendwo anders Pilze sammeln zu gehen, sie müssen dort aber etwas bezahlen und dann können sie auch im ganzen Land, wenn sie wollen, Pilze sammeln. Man muss aber auch
eines sagen: Jede Gemeinde hat gewisse Vorteile und auch gewisse Nachteile. In Jenesien hat halt nicht jeder ein
Konzerthaus oder ein Theater bzw. Einrichtungen, die man in der Stadt hat. Das heißt, es gibt überall Vor- und
Nachteile und es wäre nicht gerechtfertigt, dass der ländliche Raum die Vorteile mit den Zentren teilt und umgekehrt. Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass wir das Gesetz über das Pilzesammlen nicht abändern sollten.
Ich spreche mich als zuständiger Landesrat für Forstwesen entschieden dagegen aus.
MINNITI (Il Popolo della Libertà): Non sono così sciocco da credere che questi siano i problemi maggiori
della società altoatesina, né così idiota ovviamente! So benissimo che le esigenze degli altoatesini sono anche e
soprattutto altre, ma noi abbiamo un pubblico più avvantaggiato, parlo da persona che così come il consigliere
Seppi e qualcun altro, che certamente quando raggiungeremo i 65 anni di età non avremo quei problemi che invece molti anziani hanno perché, comunque sia, noi, rispetto agli altri, siamo dei cittadini privilegiati, piaccia o non
piaccia, ma sicuramente nessuno di noi si lamenta del fatto di essere economicamente privilegiato. Ma i cittadini,
gli anziani, gli over 65, quelli che hanno fatto gli operai magari fino a qualche giorno fa, quelli che hanno fatto, loro
malgrado, i disoccupati per qualche tempo, quelli che magari si ritrovano a dover pagare degli affitti enormi, quelli
che fanno difficoltà a rispondere alle proprie necessità, questi sessantacinquenni che avevano raccolto magari
quelle 200 firme in calce ad una petizione popolare e che chiedevano proprio interventi di questo genere - e non è
solo gente di Merano ma anche gente di Bolzano e la collega Artioli può confermare perché ovviamente sono le
stesse persone che ci hanno contattato - bene queste persone non avranno una pensione da 5.000 euro come i
consiglieri provinciali quando finiranno la loro attività, se hanno fatto tre o quattro legislature, non avranno certamente lo stipendio che magari ciascuno di noi può già avere avendo 65 anni, ma hanno magari la pensione da
500 euro al mese con la quale devono pagare il mangiare ogni giorno, con la quale devono pagare ancora una
parte di mutuo. È a queste persone che noi dobbiamo un attimo guardare con un occhio diverso.
Capisco, presidente Durnwalder, che la regolamentazione così fatta è volta anche a tutelare il terreno
stesso, i diritti della proprietà e quindi del contadino, è volta in qualche maniera a far crescere e ad assicurare un
miglioramento delle strade, dei sentieri di montagna, e non era assolutamente questo ad essere messo in discus-
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sione. C'era però la necessità che si comprendesse come ci sono delle persone di 65 anni che vorrebbero andare
a raccogliere funghi, come ci sono, che non è certamente il più grande problema di questa terra ma è il problema
di alcuni che vivono in questa terra e che hanno più di 65 anni di età. Queste persone vorrebbero poter raccogliere
funghi con un'esenzione e magari proprio attraverso quell'esenzione riuscire comunque a raggiungere quella che
era una loro necessità. Lei stesso ha ricordato, presidente, che ognuno può raccogliere un chilo di funghi. Con un
chilo di funghi anche se lo si volesse rivendere non è che si faccia molto, onestamente. Il contadino ha diritto di
raccogliere tutti i funghi che vuole e ha anche il diritto di poterli rivendere, e non il cittadino. Però proprio questa
assenza di introito da parte del comune o magari da parte del proprietario del terreno stesso sarebbe potuta essere ricoperta dalla Provincia stessa. Sappiamo benissimo che non sono migliaia gli over 65 che vanno a raccogliere funghi, che risiedono in provincia di Bolzano. Forse saranno un centinaio, e non dico sciocchezze. Quindi la
Giunta provinciale non avrebbe avuto difficoltà, se proprio avesse voluto continuare a tutelare il terreno, il contadino, la natura, a ricoprire quell'assenza di introito che ci sarebbe stato se noi esentassimo gli over 65 dal pagamento di questa somma. Sarebbe certamente un intervento minimo, ma sarebbe un segnale importante, proprio
perché c'è gente che anche quei 10 o 15 euro che oggi deve spendere per andare a raccogliere funghi a volte
possono significare dover sacrificare qualsiasi altro tipo di acquisto per sé o per la propria famiglia.
Con questo spirito era stato presentato questo disegno di legge, con questo spirito viene messo in votazione. Si prenderà atto di quale sia l'intenzione da parte dei colleghi rispetto alle aspettative di una fascia di popolazione. Guarda caso, quando si tratta di dover tutelare questa fascia per i trasporti pubblici – ben vengano – viene
tutelata, quando si tratta di tutelarla per alcuni altri problemi economici, giustamente viene tutelata, quando invece
si tratta di tutelarla in una misura di questo genere, ahimè, forse diventa il più grosso problema di questa nostra
provincia.
PRÄSIDENT: Wir kommen nun zu den Stimmabgabeerklärungen.
Das Wort hat der Abgeordnete Seppi, bitte.
SEPPI (Unitalia – Movimento Iniziativa Sociale): Prendendo atto che questo è veramente un problema
serio, dirò quello che farò, e per questo farò una considerazione che nasce dal fatto, per esempio, che chi ha più
di 65 anni va gratis con il bus, ha grossi sconti con le ferrovie. Allora mi chiedo con quale tipo di giustizia sociale si
può arrivare a questo o, meglio, come si può pensare che chiunque abbia più di 65 anni sia un operaio, uno sfortunato economicamente, come diceva prima il collega Minniti, catechizzando tutti coloro che hanno più di 65 anni
come una flotta di persone che non hanno la possibilità di vivere con una pensione che superi gli 800 euro al
mese. Voglio dire che grazie a Dio anche i notai, i direttori di banca, anche noi stessi arriveremo a superare i 65
anni. Allora perché chi ha più di 65 anni deve avere determinate agevolazioni a prescindere dalle sue entrate,
quando magari un operaio delle Acciaierie di 40 anni con due figli e la moglie a carico non le deve avere perché
non ha compiuto i 65 anni? Perché devo andare gratis con il bus perché ho 70 anni e sono notaio che ho guadagnato 700-800 mila euro all'anno?
Queste sono delle considerazioni assolutamente intollerabili non solo per quanto riguarda i funghi ma per
quanto riguarda tutto il resto che è molto più importante dei funghi. Continuo a pensare che non necessariamente
avere 65 anni significa avere delle agevolazioni economiche diverse da chi ne ha 30 o 40, ma le agevolazioni
sociali devono essere commisurate solamente alle potenzialità economiche di chi le deve ottenere, non all'età,
perché ci sono anche persone di 90 anni che sono ricche e non hanno bisogno di andare gratis con il treno o a
funghi! Noi abbiamo tutti voluto bene in diverso modo a Silvius Magnago, ma l'unica cosa che non gli è mancata
da quando aveva 65 anni fino a quando ci ha lasciato era che economicamente era nelle condizioni di potersi
permettere ciò che voleva. Allora perché non poteva pagare per andare a funghi o il bus, quando un operaio con
quattro figli a carico deve pagarlo? Ritengo che questo sia un concetto dal quale dobbiamo uscire sia a livello
nazionale per quanto riguarda la gratuità o i grossi sconti sulle Ferrovie dello Stato quando si hanno 65 anni, sia a
livello provinciale quando pensiamo per esempio al bus o alla SAD e tutti i trasporti pubblici altoatesini. Perché
una persona che ha 67 anni deve andarci gratis e uno che non ha soldi deve pagare, perché non ha 65 anni? E la
stessa cosa è per i funghi. Tutti coloro che hanno 65 anni sono morti di fame? Ci sono persone a 40 anni che sono
morte di fame e ci sono persone di 70 anni ricche sfondate. E allora che ragionamento è quello di dire che quando
arrivi a 65 anni vai gratis? O è gratis per tutti o non è gratis per nessuno, ma sicuramente se deve essere gratis
per qualcuno, deve esserlo per le classi sociali meno abbienti a prescindere dall'età, dal lavoro che facevano, ma
solo prendendo atto della situazione economica in cui si trovano in quel momento della loro vita, e sulla base di
questo si fa politica sociale, non solo sulla base dell'età delle persone.
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KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Diesbezüglich kann man dem Kollegen Seppi bedenkenlos zustimmen, weil er nämlich Recht hat.
Kollege Minniti! Sie haben den Gesundheitsaspekt hervorgehoben. Der Grundgedanke ist sicherlich richtig, dass man die alten Menschen ermuntern sollte, sich zu bewegen und in die Natur hinauszugehen, aber die
Pilze wachsen nicht am Wegesrand. Ich weiß nicht, ob es so sinnvoll ist, wenn teilweise gehbehinderte Senioren
plötzlich abseits der Wege durch unsere Wälder marschieren und wir sie dazu ermutigen und so tun, als ob es
noch etwas Positives wäre. Kollege Pichler Rolle hat mich auch darauf hingewiesen. Es geht auch um viele Italiener, denn wenn diese in den Wäldern zirkulieren und es nur deutschsprachige Wegweisschilder gibt, dann finden
sie alle nicht mehr nach Hause. Ich weiß nicht, ob dies so sinnvoll wäre. Deshalb stimmen wir gegen diesen Gesetzentwurf.
ARTIOLI (Lega Nord): Ribadisco che voterò a favore e soprattutto vorrei ricordare al collega Seppi che
sa sempre una pagina in più del libro, che dovrebbe fare una mozione per tutti i nostri ragazzini che viaggiano
gratis sugli autobus, perché anche mio figlio viaggia gratis. Questa è una legge provinciale che avete introdotto voi
che dice che tutti i ragazzini girano gratuitamente sui bus, che poi dico sinceramente per noi genitori inizia a diventare un problema, perché ce li abbiamo tutto il giorno che girano per la città e non sappiamo dove vanno dal
momento che hanno questa tessera gratuita e non devono più chiederci niente. Li troviamo poi in zona industriale
al McDonald's a mangiare panini. Questa è la realtà che però avete introdotto voi! Se va bene per i ragazzini va
bene anche per gli anziani! La stessa cosa va per le rette dell'asilo nido, della scuola materna ecc. Non c'è niente
in base al reddito in Alto Adige. Forse in un periodo di crisi come questo posso dire: iniziamo ad introdurre le
spese in base al reddito, e sono d'accordissimo, invece noi facciamo le cose a valanga. Quando siamo in campagna elettorale diamo gratis questo e quest'altro, poi si dice che diamo troppe cose gratis. Su una parte del ragionamento ha ragione il collega Seppi, ma siccome questo è il sistema, non è giusto che i nostri anziani non possano andare a raccogliere funghi. Voterò quindi a favore del disegno di legge.
PRÄSIDENT: Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, kommen wir zur Abstimmung über den
Landesgesetzentwurf Nr. 14/09. Ich ersuche um Verteilung der Stimmzettel.
(Geheime Abstimmung – votazione a scrutinio segreto)
Ich teile das Abstimmungsergebnis mit: abgegebene Stimmzettel 35, 6 Ja, 25 Nein und 4 weiße
Stimmzettel. Somit ist der Landesgesetzentwurf Nr. 14/09 abgelehnt.
Wir kommen zur Behandlung des Punktes 39 der Tagesordnung: "Beschlussantrag Nr. 143/09 vom
10.8.2009, eingebracht von den Abgeordneten Heiss und Dello Sbarba, betreffend die Landesgartenschau
Südtirol" – (Fortsetzung).
Punto 39) dell’ordine del giorno: "Mozione n. 143/09 del 10.8.2009, presentata dai consiglieri Heiss e
Dello Sbarba, concernente l’esposizione floreale provinciale" – (continuazione).
Die Abgeordneten Heiss, Dello Sbarba und Landesrat Berger haben einen Änderungsantrag zum beschließenden Teil des Beschlussantrages eingebracht, der folgendermaßen lautet: Der beschließende Teil erhält
folgende Fassung:
Der Südtiroler Landtag
ersucht
die Landesregierung,
sich weiterhin für die Möglichkeit einer Landesgartenschau in fünfjährigem Abstand zu verwenden und entsprechende Möglichkeiten, Kriterien und Finanzierungswege zu prüfen.
La parte impegnativa è così sostituita:
Il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
invita
la Giunta provinciale
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a continuare ad adoperarsi per la realizzazione di un’esposizione floreale provinciale con cadenza quinquennale e
a valutare le relative possibilità, criteri e modalità di finanziamento.
Das Wort hat der Abgeordnete Heiss zur Erläuterung.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Wir haben gestern, wie vereinbart, gemeinsam mit Landesrat Berger kurz Rücksprache gepflogen und den Änderungsantrag dahingehend formuliert, dass
der Landtag die Landesregierung ersucht, in dieser Hinsicht weiterhin am Ball zu bleiben und die entsprechenden
Überlegungen anzustellen, um in absehbarer Zeit das Projekt einer Landesgartenschau im Fünfjahresrythmus zu
überprüfen. Landesrat Berger hat sich mit dieser Formulierung einverstanden erklärt, dies geht auch in Ordnung.
Es ist ja nicht ein Beschlussantrag, in dem es um Grundsätzliches, um sozial drängende Probleme geht, sondern
um eine Perspektive, die im Einvernehmen eröffnet wird. Ich glaube, in dieser Richtung sind wir und die Landesregierung in der Person von Landesrat Berger einverstanden. Von daher stimmen wir dem Beschlussantrag gerne
zu.
SEPPI (Unitalia – Movimento Iniziativa Sociale): Vedo che questa mattina i problemi che riguardano il
futuro della nostra provincia sono i più seri! Dopo il problema dei funghi arriva quello dei fiori, di quello dell'insalata
ne parleremo in autunno quando si muoveranno di nuovo gli operai cassaintegrati! Intanto ci occupiamo dei funghi
per gli ultrasessantacinquenni e dei fiori. Noi abbiamo un giardino botanico che è stupendo, il Trauttmansdorff,
forse è perché è a Merano che al collega Heiss dà fastidio, magari ne vuole uno anche a Bressanone, facciamolo!
Adesso ci si inventa che bisogna fare una manifestazione floreale, i colleghi la volevano ogni anno, adesso si
arriva al compromesso di farla ogni cinque con l'assessore Berger il quale, preso atto del fatto che non può votare
contro ma non può nemmeno accettare una situazione così, opta per i cinque anni. La legislatura dura cinque
anni, e ogni cinque anni andremo a depositare i fiori sulla tomba di quelli che non vengono rieletti!
Non riesco davvero a capire come si possa tenere impegnato un Consiglio provinciale su problemi di questo tipo, quando una delle poche cose belle che abbiamo in Alto Adige è il mantenimento dei giardini pubblici,
perché abbiamo dei giardini a Bolzano che sono stupendi, lo stesso dicasi per Bressanone, Merano. Abbiamo dei
comuni che in questo non sono assolutamente abbandonati a sé stessi, ma anche la nostra popolazione è riconosciuta per i gerani alle finestre in tutto il resto d'Italia. Adesso dobbiamo ancora fare un parco floreale ogni cinque
anni, impegnando questo e quell'altro comune! Dopo la festa dello speck, delle fragole facciamo pure la festa floreale una volta ogni cinque anni. Questi ragionamenti si potrebbero fare se vivessimo in una situazione ottimale,
se tutti i nostri concittadini fossero felici e contenti, se i pensionati avessero la possibilità di arrivare alla fine del
mese di arrivare senza problemi, se vivessimo in un eden, dal quale però siamo usciti da quando il Padre Eterno
ha deciso di farci uscire, e l'inferno per qualcuno diventa sempre più scottante.
Non mi sento nemmeno di votare questo documento, perché è demagogia allo stato puro. Solo la mente di
qualche "verde" poteva partorire una mozione del genere. Sembra che si inventino le cose vivendo al di fuori della
realtà. Si può anche fare, però queste sono le cose da fare nello stato di cose in cui stiamo vivendo? Le aziende
ogni giorno mettono gente in cassa integrazione, e queste sono le cose che noi dobbiamo portare avanti. L'unica
cosa che funziona in Alto Adige sono i giardini pubblici! Nemmeno i cani non ci vanno dentro, perché l'hanno imparato fin da piccoli. Posso anche votare questa mozione perché non è sbagliata, ma che senso ha parlare di
companatico quando non c'è il pane?
PICHLER ROLLE (SVP): Ich versuche, den Kollegen Seppi doch noch umzustimmen, und zwar aufgrund
dessen, was uns gestern Landesrat Berger sehr eindrucksvoll geschildert hat. Sie, Kollege Seppi, haben zurecht
gesagt, dass in Südtirol alles recht bewundernswert ist, wie die Gärten von Schloss Trauttmansdorff, die blumengeschmückten Balkone, die städtischen Gartenanlagen usw. Der Herr Landesrat hat uns gestern auch gesagt,
wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dass der Anteil der Bevölkerung, Gärtner und Leute, die diesen Beruf ausüben, außergewöhnlich hoch und sehr tüchtig ist und in der Vergangenheit wiederholt Anstrengungen unternommen hat. Sie, Kollege Seppi, haben ein positives Bild gezeichnet, und wenn man mit offenen Augen durch unsere
Landschaft, unsere Städte geht und dies alles sieht, dann muss man sagen, dass dies nicht von ungefähr kommt.
Es ist ja nicht da, weil es uns jemand gegeben hat, sondern weil es erarbeitet worden ist. Wenn eine Blumenschau
der Gärtner in einem bestimmten Rhythmus stattfinden würde – ich darf an die Blumenschau in der Bozner Messehalle erinnern, die, glaube ich, Floralia geheißen hat -, dann wäre dies eine sehr sinnvolle Initiative, wobei man
auch diese Initiative in den Talferwiesen hätte ausrichten können. Deshalb ist es richtig, dass man immer wieder
einen Ansporn setzt.
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Gestern hat Frau Kollegin Hochgruber Kuenzer darauf hingewiesen, dass die Dimension gerecht sein
muss. Es ist auch auf den Kostenpunkt hingewiesen worden, weil eine Gemeindeverwaltung alleine vermutlich
nicht in der Lage ist, eine Landesgartenschau auszurichten. Die Landesgartenschauen haben eine große und
lange Tradition nicht nur in deutschen Ländern, sondern auch in Italien, wobei es überall ähnliche Initiativen gibt.
Deshalb ist es richtig, was der Herr Landesrat gestern als Ansporn für die tüchtigen Gärtnerinnen und Gärtner
gesagt hat. Vielleicht können wir eine solche Landesgartenschau als richtige Initiative der Bewusstseinsbildung –
ich möchte es einmal so sagen – in einem gewissen Zeitabstand initieren. Der Vorschlag wird geprüft.
Ich hätte ein persönliches Anliegen auch an den Landesrat. Wenn wir Schloss Sigmundskron hernehmen
– ich habe es gestern bereits einmal gesagt -, dann steht dort die Sanierung der Müllhalde, des Kaiserberges
unmittelbar vor dem Abschluss. Ich denke, wenn man eine in der Nähe der Stadt gelegene Fläche für eine Gartenschau nutzen würde, um dieses Gelände für einen Sommer lang in einen schönen Garten zu verwandeln, der
danach auch noch einmal – natürlich nicht in der so üppigen Form, aber immerhin - genutzt werden könnte, dann
wäre dies durchaus eine sinnvolle Investition, mit der man starten könnte. Es würde sicherlich auch einige andere
Schwerpunkte geben, innerhalb welchen man Bewusstseinsbildung schaffen und vielleicht etwas gestalten
könnte, was dann erhalten bleibt, und zwar frei zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger, und bei dem die Gärtnerinnen und Gärtner zeigen können, was sie eigentlich können. Dies hat, wie gesagt, eine gute und lange Tradition in sehr vielen Ländern. Wir wissen – darauf ist gestern verwiesen worden -, dass wir auf den zeitlichen Abstand, auf die Kosten und auf die Dimension aufpassen müssen, aber es kann ein wichtiger und guter Ansporn
sein. Der Herr Landesrat hat gestern darauf hingewiesen und ich denke, dass es ein guter Kompromiss ist. Ich
hoffe, dass wir jetzt nicht mehr fünf Jahre warten müssen, bis wir vielleicht die erste Landesgartenschau erleben,
sondern wir könnten es ein bisschen vorziehen und ein Projekt auswählen, von dem alle etwas haben und womit
wir eine erste gute Marke setzen könnten. Deshalb stimmen wir diesem Beschlussantrag zu.
BERGER (Landesrat für Tourismus, Landwirtschaft, Grundbuch und Kataster – SVP): Ich kann die
Wortmeldung des Abgeordneten Seppi irgendwo verstehen, denn er war gestern bei der Diskussion, die zu diesem Thema geführt wurde, entweder geistig oder physisch nicht anwesend, ich weiß es nicht. Es ist ja nicht so,
dass eine Landesgartenschau eine Initiative ist, die der nächstbeste Gärtner von sich aus veranstalten könnte. Es
ist nämlich eine Großveranstaltung, die sich über eine bestimmte Zeit erstreckt und auch große Flächen beansprucht. Ohne Hilfe der öffentlichen Verwaltung oder der jeweils betroffenen Gemeinde ist es sicherlich nicht möglich, so etwas über die Bühne zu bringen. Es ist sehr wohl der Sache wert, dass hier im Landtag darüber diskutiert
wird. Es braucht auch Landesmittel, um so etwas finanzieren und voranbringen zu können. Die geplante Landesgartenschau, die in den Talferwiesen hätte stattfinden sollen, ist dann aus organisatorisch-finanziellen Problemen
mit der Gärtnervereinigung, die sich dann diese Hürde zu nehmen nicht mehr imstande gefühlt hat, leider Gottes
wieder abgesagt worden. Die Idee sollte aber wieder aufgenommen werden. Wir müssen aber erst sehen, in welcher Ortschaft oder in welcher Stadt diese Landesgartenschau stattfinden könnte, denn dafür eignen sich ja nicht
alle Gemeinden Südtirols. Deshalb müssen wir schauen, wo so etwas angesiedelt werden könnte.
Mich macht sehr glücklich, dass Trauttmansdorff mittlerweile eine gebräuchliche Bezeichnung geworden
ist, wobei Ihr nicht einmal wisst, wie es auf Italienisch heißt. Dies ist schon sehr erfreulich und, Gott sei Dank, hat
man die Benennung "Schloss Trauttmansdorff" in den üblichen Sprachgebrauch eingefügt. Gerade in der jetzt
stattfindenden Diskussion ist dies auch ein Lichtblick. Ich möchte nur sagen, dass es zur Lebensqualität gehört,
dass auch Blumen ihren Stellenwert haben, Herr Abgeordneter Seppi. Deshalb ist diese Diskussion nicht so verwerflich oder so nebensächlich. Ich bin der Auffassung, dass wir diese Initiative sehr wohl unterstützen und sagen
können, dass wir uns weiterhin für die Möglichkeit der Ausrichtung einer Landesgartenschau in fünfjährigem Abstand, nach Rücksprache mit der Gärtnervereinigung, verwenden. Die Gärtnervereinigung ist in Südtirol eine Organisation, die stark innovativ und kreativ ist und auch im Eigeninteresse solche Dinge veranstaltet, denn wir haben sehr viele Veranstaltungen dieser Vereinigung gesehen, dies ist aber ein Großauftrag. Auch die Gärtnervereinigung hat gesagt, dass sie sich vorstellen könnte, im Abstand von fünf Jahren, mit Hilfe der öffentlichen Verwaltung, eventuell so etwas zu machen, denn es müssen die Gärtner selbst sein, die so etwas machen. Wir als
öffentliche Verwaltung können nicht irgendjemanden beauftragen, eine Landesgartenschau zu veranstalten. Wir
müssen dies mit der Berufsgruppe machen, das heißt, die Berufsgruppe muss die Initiative übernehmen und wir
können ihr dabei helfen. Mit dieser Formulierung kann ich mich sehr gut identifizieren und trage sie auch mit. Deshalb stimmen wir diesem Antrag zu.
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PRÄSIDENT: Wir kommen somit zur Abstimmung des so geänderten Beschlussantrages Nr. 143/09: mit
1 Stimmenthaltung und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt.
Wir kommen zur Behandlung des Beschlussantrages Nr. 132/09.
Das Wort hat der Abgeordnete Seppi, bitte.
SEPPI (Unitalia – Movimento Iniziativa Sociale): Sull'ordine dei lavori. Volevo chiedere se è confermato
il fatto che la discussione si interrompe alle ore 12.
PRÄSIDENT: Sì. Però credo che potremo finirla in 15 minuti.
SEPPI (Unitalia – Movimento Iniziativa Sociale): Certo, tanto è un problema serio. È per i finferli che si
perde tempo!
Punkt 28 der Tagesordnung: "Beschlussantrag Nr. 132/09 vom 26.6.2009, eingebracht vom Abgeordneten Seppi, betreffend die Forderung nach Betriebsvereinbarungen zur drastischen Kürzung der Befristung von Arbeitsverträgen".
Punto 28) dell’ordine del giorno: "Mozione n. 132/09 del 26.6.2009, presentata dal consigliere Seppi,
concernente "sollecitare accordi aziendali che limitino in maniera drastica i tempi delle assunzioni a
tempo determinato"."
Befristete Beschäftigungsverhältnisse haben mittlerweile ein abnormales Niveau erreicht, das weit
über die fadenscheinigen Gründe hinausgeht, die diese Art der Vertragsverhandlung gesetzlich ermöglicht haben. Eine Einstellung ohne Gewissheit über die Zukunft, mit einem Arbeitsvertrag, der
Monat um Monat verlängert wird, ohne jegliche Absicherung für die Zukunft, führt zu einer unmenschlichen Situation der Beklemmung und Unsicherheit. Dies gilt insbesondere für Familienväter
und -mütter, die zusätzlich zum Unterhalt der Kinder auch für die Miete und den Kredit aufkommen
müssen. Im Bewusstsein, dass es auf Landes- und Regionalebene unmöglich ist, auf institutionellem
Wege die Spielregeln zu ändern und bestehende Rechtsvorschriften auf gesamtstaatlicher Ebene
abzuschwächen und einzuschränken, sind wir dennoch der Meinung, dass umgehend Korrekturmaßnahmen gesetzt werden müssen.
Dieser unmenschlichen Situation der Beklemmung und der Ungewissheit, in der sich tausende unserer Mitbürger aufgrund einer befristeten Einstellung befinden, ist durch eine Einschränkung dieser Art
von Verträgen und die Vermeidung jeglichen Missbrauchs Abhilfe zu schaffen. Einige hiesige Betriebe haben bereits eine zeitliche Beschränkung von 12 Monaten für diese ungewöhnliche Einstellungsart eingeführt: Wir schlagen vor, dass diese Regelung von jedem Betrieb eingeführt wird, der
seiner Tätigkeit in Südtirol nachgeht.
Die Südtiroler Landesregierung
wird daher verpflichtet,
sämtliche Südtiroler Betriebe dazu aufzufordern, eine Befristung der Arbeitsverträge auf 12 Monate
zu beschränken. Nach Ablauf eines Jahres muss eine unbefristete Einstellung folgen.
---------Le assunzioni a tempo determinato hanno raggiunto dei livelli di abuso aberranti che vanno ben oltre
alle pure flebili ragioni che hanno legislativamente consentito questo tipo di contrattazione. Essere
assunti senza certezze nel futuro, con contratti rinnovati da mese in mese, senza possibilità di garanzia alcuna per il futuro, crea una situazione di ansia e di insicurezza disumana. Specialmente per
padri e madri di famiglia che hanno a carico affitti e mutui oltre che figli da mantenere. Nella consapevolezza che a livello di governo provinciale e regionale è istituzionalmente impossibile cambiare
regole e porre freni o limiti alle normative nazionali in essere siamo comunque convinti che dei correttivi vadano posti immediatamente.
Lo stato disumano di ansia e di incertezza in cui vivono migliaia di nostri concittadini assunti a tempo
determinato vanno risolti limitando l'uso di questi contratti ed eliminando ogni abuso. Qualche
azienda locale ha già provveduto a porre dei limiti temporali a queste anomale assunzioni fissandoli
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normalmente in 12 mesi: la nostra proposta è che questa regola venga fissata da ogni azienda che
esercita la sua attività sul territorio provinciale.
Si impegna
la Giunta provinciale
a sollecitare tutte le aziende locali a limitare i contratti di assunzione a tempo determinato per 12
mesi. Al termine di un anno dovrà esserci l'assunzione a tempo indeterminato.
Das Wort hat der Abgeordnete Seppi zur Erläuterung.
SEPPI (Unitalia – Movimento Iniziativa Sociale): Come si desume dalla lettura della mozione, pur non
ritenendo personalmente sbagliato il concetto dell'assunzione a tempo determinato in un periodo in cui l'economia
è abbastanza incalcolabile per quanto riguarda il futuro prossimo, questo tipo di sistema ritengo abbia superato di
molto quelle che erano le intenzioni di chi legislativamente lo ha creato seguendo la logica che è meglio essere
assunti a tempo determinato che essere disoccupati. Insisto però sul fatto che questo sistema ha raggiunto e superato i livelli di quelli che si possono considerare dei tempi oggettivamente umani per cercare di risolvere la questione di chi nella maggioranza dei casi si rivolge ai nostri giovani, come nella mozione sottolineo, perché il problema riguarda prevalentemente ragazzi sotto i 30 anni che per la prima volta cercano lavoro e hanno delle serie
difficoltà. Secondo me non è sbagliato il concetto dell'assunzione a tempo determinato, però è sbagliato l'abuso
che ormai è diventato regola. Noi siamo consapevoli del fatto che alcune aziende locali, tra cui una importantissima azienda industriale metallurgica, hanno deciso che i tempi determinati per le assunzioni possono raggiungere
al massimo i 12 mesi. Questo è, nella situazione economica nella quale viviamo, un limite sicuramente accettabile
o, meglio, è un limite sottoscrivibile perché crea delle condizioni di sicurezza o di insicurezza ma le limita ai 12
mesi, al termine dei quali chiunque può esser licenziato o essere assunto.
Noi abbiamo una legislazione nazionale che consente di andare ben oltre i 12 mesi, ma sicuramente si rivolge ad un mercato del lavoro nazionale che ha delle problematiche diverse dalle nostre, che ha delle condizioni
di lavoro diverse dalle nostre specialmente nei grossissimi centri urbani quali possono essere metropoli come
Milano, Torino, Roma, situazioni lontanissime dall'Alto Adige. Con questa mozione vorrei che ci fosse una sollecitazione da parte della Giunta provinciale che ha in mano le chiavi per sollecitare, fra contributi, agevolazioni ecc.,
a limitare quindi i contratti di assunzione a tempo determinato per 12 mesi. Lo sta già facendo qualche azienda.
Chiedo che venga fatto anche da altri, perché dopo 12 mesi penso che si sia in grado di giudicare sia la necessità
di dare lavoro definitivo a questa persona, sia la reale capacità professionale dimostrata da questa persona in
questo periodo. In 12 mesi uno sa giudicare se quell'operaio, quell'impiegato merita di essere assunto e contemporaneamente sa se di questo dipendente ne ha davvero bisogno perché l'economia in cui è inserita quell'impresa
dà segnali di ripresa.
Stiamo toccando una delle problematiche più serie. L'insicurezza nel mondo del lavoro è pesante sia per
gli industriali che per gli artigiani come per chiunque opera nel privato, però lo è anche e specialmente per chi va a
lavorarci. Penso che dopo 12 mesi sia giunto il momento di dare delle sicurezze a qualcuno o di non dargliele, ma
non di mantenerlo in un limbo, in una situazione di ansia che non gli consente di pensare al proprio futuro, che non
gli consente di fare dei programmi per il futuro, che non gli consente di affrontare certe spese, che non gli consente di capire quella che può essere la possibilità, se parliamo di giovani, di farsi una famiglia. Questa situazione
deve avere dei limiti, deve essere umanamente commisurata in uno spazio temporale che non possa essere superiore ad un anno. Ripeto, se ho fissato questi 12 mesi li ho fissati non perché sono in grado io di giudicare se sono
tempi giusti, ma perché diverse aziende li hanno già applicati, e se l'hanno fatto loro non ho capito perché non
possono farlo altre. Però è una sollecitazione veramente umana e importante, molto di più delle cose che abbiamo
discusso prima.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Kollege Seppi bringt hier ein Thema zur Sprache, das effektiv ein Thema ist
und auch ein Problem darstellt. In den Prämissen steht, dass wir diesbezüglich keinen Spielraum haben, selber
institutionell oder gesetzgeberisch tätig zu werden. Es geht um einen Anruf an die Betriebe, die befristeten Arbeitsverträge nach zwölf Monaten in unbefristete umzuwandeln. Wir können ihnen dies natürlich nicht vorschreiben, aber die Ermahnung bzw. die öffentliche Diskussion dazu ist sicherlich wichtig. Wir müssen heute vor allem
an die jungen Leute denken, die keine Perspektive mehr haben, weil sich die Zeiten geändert haben, aber es
sollte nicht so sein, dass Betriebe die Regelungen, die es gibt, ausnützen, um nur mehr solche Verträge zu machen, weil sie vielleicht kurzfristig davon profitieren. Eine Möglichkeit sehe ich beim Land dahingehend, dass man
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jene Betriebe, die beispielsweise Landesbeiträge bekommen, irgendwo schon ein bisschen strenger an die Kandare nimmt, auch wenn, wie gesagt, die Arbeitsverträge gesetzlich nicht von der Landesregierung gemacht werden. Dies ist uns natürlich auch klar. Die Zeiten, in denen jemand in einen Betrieb eingestiegen ist und dort in
Pension gegangen ist, sind vorbei, das wissen wir. Wenn heute junge Menschen ein Leben planen, dann brauchen sie ein wenig Sicherheit, ob sie nun eine Beziehung eingehen, eine Wohnung kaufen usw., denn damit hängen immer sehr, sehr viele Dinge zusammen. Mit diesen dauerhaften unbefristeten Arbeitsverträgen ist dies nicht
möglich und auch ein großes Risiko mit allen Folgewirkungen, die wir auch kennen. Deshalb ist der Aufruf an die
Landesregierung sicherlich in Ordnung, wenngleich, wie gesagt, es von Seiten der Betriebe eine Goodwillaktion
und keine Verpflichtung ist. Dies weiß auch der Einbringer, denn er hat es auch in den Beschlussantrag hineingeschrieben. Ich denke, die Diskussion grundsätzlich zu führen und nach Möglichkeiten und Wegen zu suchen, um
die Ausgangslage zu verbessern, ist sicherlich angebracht.
PÖDER (UFS): Ich denke auch, dass es angebracht ist, eine solche Grundsatzaussage zu treffen, wenngleich sie in juridischer und faktischer Hinsicht keine Auswirkungen haben wird. Die befristeten Arbeitsverträge
sind nicht unbedingt nur eine Maßnahme, die gegen die Arbeitnehmer gerichtet ist, sondern sie können auch dazu
führen, dass in bestimmten Situationen, in bestimmten Phasen und Krisenzeiten die einen oder anderen Betriebe
vielleicht doch jemanden anstellen, was sie sonst mit unbefristeten Arbeitsvertrag nicht tun würden. Die befristeten
Arbeitsverträge sind auch nur einmal verlängerbar, soweit ich mich erinnern kann. Die Regelung besagt, dass,
wenn ein befristeter Arbeitsvertrag endet und das Arbeitsverhältnis weiterbesteht, der befristete Arbeitsvertrag
nach einem bestimmten Zeitpunkt automatisch in einen unbefristeten umgewandelt wird. Es gibt schon Schutzinstrumente, die in diesem Bereich greifen, aber die Grundaussage, dass befristete Arbeitsverträge auf 12 Monate
beschränkt sind und dann in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden sollen, ist derzeit juridisch so
nicht vorgesehen. Diesen Automatismus, wie er hier angesprochen wird, gibt es nicht. Ob diese Umwandlung die
Betriebe dann selbst vornehmen oder vornehmen wollen, ist nur eine Frage. Nicht immer ist es gut, wenn wir hier
einen Automatismus einführen, denn, wie gesagt, der befristete Arbeitsvertrag kann in bestimmten Phasen, Zeiten, in bestimmten Sparten dazu führen, dass jemand angestellt wird, der sonst nicht angestellt würde. Wenn es
diese befristete Möglichkeit nicht geben würde und ein Automatismus die Umwandlung eines befristeten Vertrages, nach einem Jahr, in einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorsehen würde, dann könnte es sein, dass die Betriebsinhaber auch sagen, dass sie dann wieder vor der gleichen Situation stehen würden, dass sie sich nicht
erlauben könnten, den einen oder anderen Arbeitnehmer unbefristet einzustellen, dass dies momentan nicht gehe,
dass sie deshalb auf die Möglichkeit der befristeten Einstellung zurückgreifen müssten. Wie gesagt, es gibt
Schutzinstrumente, die den Ausschluss einer mehrfachen Wiederholung von befristeten Arbeitsverträgen im ein
und denselben Betrieb, mit ein und derselben Person und, und, und … Trotzdem stimme ich dem Beschlussantrag
zu, um einfach die Grundsatzaussage zu treffen, dass diesbezüglich nicht Missbrauch bzw. Wildwuchs betrieben
werden soll.
PICHLER ROLLE (SVP): Es ist ein interessantes Thema. Dem Kollegen Seppi, der alles, was ihm irgendwo links der Mitte erscheint gern in Bausch und Bogen verdammt, muss man sagen, dass es eine parteiübergreifende Entscheidung war, ob Mitte-Links oder Mitte-Rechts, befristete Arbeitsverträge zur Flexibilisierung,
wie es so schön heißt, des Arbeitsmarktes einzuführen. Wie weit diese Flexibilisierung dann nun gehen kann, ist
eine andere Frage. Gestern war die Meldung in den Nachrichten, dass derzeit zwei führende große deutsche Automobilkonzerne, BMW und Mercedes, mit den Gewerkschaften über die Kontingente der Leiharbeiter verhandeln,
weil sie offensichtlich keine festen Arbeitsplatzzusagen machen, aber die Produktion in der Dimension von einigen
Tausend Leiharbeitern wieder in den Griff bekommen wollen. Auch dies ist natürlich nicht nachhaltig, denn wir
stecken in einer Debatte, die für Europa ziemlich schwierig ist. Ich sage das, was Kollege Seppi prinzipiell meint,
nämlich dass für jeden, der in Europa mit einer europäischen Mentalität, mit einer christlich-katholischen Erziehung aufgewachsen ist, der Wunsch nach Absicherung, nach Sicherheit, verständlich sein sollte. Europa ist natürlich gefordert, hier zusammenzuwachsen und dieses europäische Modell, das ein besseres, stärkeres und gerechteres Modell ist als andere, auch dementsprechend durchzusetzen und sich zu behaupten. Prinzipiell ist der
Ansatz von Donato Seppi verständlich. Diese Flexibilisierung darf nicht so weit führen, dass sie zu einer völligen
Verunsicherung und Verarmung der Bevölkerung führt. Allerdings kann es nicht sein, dass die Südtiroler Landesregierung verpflichtet wird, die Südtiroler Unternehmer über die Gesetze hinaus aufzufordern, etwas zu tun, was
an und für sich vom Recht her nicht vorgegeben ist. Deshalb schiene mir in diesem Fall ein Begehrensantrag
vielleicht besser zu sein, mit welchem man das römische Parlament auffordert, dafür zu sorgen, dass diese Flexi-
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bilisierung nur bis zu einem gewissen Punkt greift und dann nicht weitergeht. Es kann aber nicht sein, dass Parteien, die die Regierung stellen – ich sage Mitte-Links und Mitte-Rechts – diese Gesetze befürworten und damit
Regierungen verpflichtet werden, Betriebe anzuschreiben, sie mögen diese Instrumente nicht verwenden und
nicht umsetzen und sich über diese Dinge hinwegsetzen. Ich denke, wir sind zu einer wirklich seriösen Debatte
aufgefordert. Aber, wie gesagt, so richtig der grundsätzliche Ansatz auch sein mag, die Betriebe aufzufordern, dies
nicht oder anderweitig umzusetzen, ist eine Aufforderung, die, meines Erachtens, einer Regierung nicht zugemutet
werden kann.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo Verde – Grupa Vërda): Noi voteremo a favore di questa mozione. È vero, possono essere fatte molte osservazioni sul testo, sulla sua esattezza, nell'interlocutore a cui si
rivolge, la Giunta provinciale, e anche sull'efficacia di eventuali appelli che la Giunta provinciale può fare ad
aziende che naturalmente usano dei criteri e delle possibilità che vengono date dalla legge, come ha detto il collega Pichler Rolle. Resta però il fatto che questa mozione solleva un tema fondamentale, soprattutto un tema della
cui importanza ci siamo resi conto con il procedere della crisi, e cioè il problema dei contratti di lavoro a tempo
determinato, quindi dei contratti di lavoro in qualche modo precari che possono anche funzionare in una fase di
crescita dell'economia in cui potrebbe esserci anche un vantaggio per il lavoratore scegliere di poter fare diverse
esperienze ecc. Nella fase di crisi dell'economia come quella che stiamo vivendo da un paio di anni a questa parte
il lavoro a tempo determinato si è invece trasformato in una condanna, in una precarizzazione continua, in una
incertezza ed è vero che poi si è dimostrato quello che era in fondo, un serbatoio di forza lavoro per le aziende
che può essere smaltita ed eliminata con più facilità rispetto ai lavoratori più garantiti. tanto è vero che come una
crescita dell'occupazione c'era stata nel settore del precariato negli anni precedenti, oggi chi perde il lavoro sono
soprattutto coloro i quali non hanno un lavoro a tempo indeterminato nel senso che i contratti a tempo determinato
non vengono rinnovati con l'effetto che non rientrano nelle statistiche dei licenziati, perché sono semplicemente
dei contratti non rinnovati. In realtà sono lavoratori licenziati, anche perché in molti casi in realtà il lavoro a tempo
indeterminato è stato utilizzato in maniera anomala. Il lavoro a tempo determinato doveva andare incontro ad esigenze momentanee dell'azienda, mentre se voi vedete la ripetizione continua di contratti a tempo determinato per
lo stesso lavoratore, per lo stesso posto di lavoro e per la stessa mansione significa che le aziende hanno usato
questi contratti in realtà sostituendo con essi contratti a tempo indeterminato per mantenere precarizzata la forza
lavoro e potersene liberare alla prima occasione.
Credo che questo sia un tema importante che è giusto sottolineare proprio in questa fase in cui questi
lavoratori vengono espulsi dal mercato del lavoro senza neanche che le statistiche li registrino, quindi voteremo,
sebbene questa mozione abbia parecchi limiti che sono stati indicati dai colleghi che mi hanno preceduto, a favore
dell'istanza che è contenuta in essa.
BIZZO (Assessore al bilancio e finanze, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica – Partito Democratico/Demokratische Partei): Che il problema del lavoro sia un problema centrale
da affrontare per dare un futuro di speranza a questo paese, lo testimonia il fatto che la disoccupazione giovanile
a livello nazionale ha raggiunto i 2 milioni, persone senza un futuro o che per lo meno si stanno chiedendo se
avranno e quale tipo di futuro avranno. Che pur in una condizione sideralmente distante rispetto ai dati che si registrano nel resto del Paese per l'Alto Adige la Giunta provinciale si stia impegnando oltre ogni modo possibile per
garantire innanzitutto il mantenimento del posto di lavoro a coloro che un lavoro ce l'hanno e per garantire un buon
e sicuro lavoro a coloro che hanno la speranza di poter entrare nel mondo del lavoro, di questo va dato atto.
Detto questo, ci sono anche però da inquadrare le possibilità e il campo d'azione della Giunta provinciale
all'interno di questa materia. Dico questo perché questa materia è inquadrata dall'art. 39 e seguenti della legge n.
247 del 2007 secondo la quale lo Stato ha competenza per quanto riguarda i contratti, la durata e i tipi dei contratti
di lavoro e anche quando, con l'accordo di Milano, è stata trasferita una limitata competenza alla Provincia in questi termini, e mi riferisco alla definizione degli ammortizzatori sociali, questo è stato fatto con la precisazione che
essi devono essere comunque aderenti ai principi delle leggi statali. L'articolo della legge statale che citavo prima
stabilisce in tre anni la durata massima dei contratti a tempo determinato, per cui non è possibile derogare e legiferare in modo autonomo. Per tale motivo non si ritiene accoglibile la mozione.
SEPPI (Unitalia – Movimento Iniziativa Sociale): Che mi si dica ciò che ho già detto nella mozione, non
la ritengo una risposta. Sono stato il primo a convenire che non è competenza della Provincia cambiare la regolamentazione nazionale che consente o non consente e in quanto tempo lo consente i tempi di assunzione a tempo
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determinato. Lo so benissimo, infatti non ho detto che impegno la Giunta provinciale a cambiare i tempi. Ho solo
chiesto di sollecitare le aziende locali, perché quando le volete sollecitare, lo fate in mille modi. Si possono concedere contributi per la realizzazione di un qualcosa all'interno di una struttura privata chiedendo quanti operai a
tempo determinato ha assunto l'azienda. Possiamo dare lo 0,5% in più nel momento in cui avessero fissato delle
regole interne, come le Acciaierie di Bolzano che dicono che più di 12 mesi a tempo determinato non si fa, perché
loro hanno deciso di fare così. Volete capire quello che dico o volete nascondervi dietro un dito? So benissimo che
non possiamo essere noi a stabilire i tempi, ma so benissimo che si può sollecitare qualcuno a farlo, so benissimo
che si possono anche avere i mezzi per portare qualcuno su una tematica di questo tipo a ragionare diversamente! Qualcuno mi dovrebbe spiegare quello che Lei ha detto prima, assessore, dicendo che la Giunta provinciale ha fatto il possibile perché in Alto Adige ci sia occupazione. Dovete spiegarmi come, perché non è vero. È
chiaro che abbiamo meno disoccupazione della Calabria, siamo una regione a statuto speciale, abbiamo cinque
volte più quattrini, ed è altrettanto chiaro che andiamo a creare delle condizioni diverse, perché se Lei prende un
operaio e lo porta in un appartamento di un notaio, dirà che è bello. Certo, guadagna 20 volte più di lui. Allora il
problema dove è? Cosa sta facendo la Provincia per garantire questo, assessore, nel momento stesso in cui ci
sono aziende che hanno trasferito in Cina tutte le loro produzioni, licenziando tutti a Bolzano e mettendoli in cassa
integrazione. Cosa state facendo, quando quelle aziende hanno chiesto contributi e li hanno ottenuti, dichiarando
di mantenere un certo livello occupazionale all'interno della fabbrica e voi concedete loro di mettere i lavoratori
prima in cassa integrazione e poi in mobilità? Certo, poi chiedete di ritorno i soldi dei contributi che avete dato a
loro, li denunciate alla Corte dei Conti, fate ciò che un regime serio fa, ma siccome il discorso è tutto clientelare,
siccome quelli sono i potenti economici verso i quali non si deve andare, allora è meglio stare zitti, coperti e non
prendere determinate posizioni.
Io ho detto che la Provincia può sollecitare. La più grande azienda industriale di Bolzano che oggi sono le
Acciaierie ha al suo interno una regola precisa: il precariato dura 12 mesi, poi o ti assumo o ti mando a casa, ma
almeno l'incertezza, lo stato d'ansia finisce. Ci sono dei giornalisti che ci stanno guardando. Io vorrei sapere quanti
di loro che lavorano all'interno di televisioni private hanno contratti a tempo determinato, perché è vero che si possono fare per 36 mesi, poi ti licenzio un mese e ti riassumo. E allora il rapporto dura sei anni, e avanti così. Questa
gente non ha nemmeno diritto alla cassa integrazione, perché non è a tempo indeterminato, così come non ha
diritto alla mobilità. Questa è la situazione. Allora io dico, non cambiamo le leggi nazionali che hanno un'altra logica, che si inseriscono in un ambiente di media nazionale che va da Pantelleria al Brennero. Certo che in questo
sono coinvolte le destre come le sinistre, però noi possiamo sollecitare le aziende? Possiamo dire loro: se volete
un contributo garantiteci questo? Possiamo chiedere almeno di farlo? Poi ci sarà qualcuno che lo farà, altri no. La
Provincia ha dei contratti con delle TV private? Sì. Si chiede a queste quanti dipendenti hanno a tempo determinato, si chiede di inserire il fatto che dopo 12 mesi questi vengano assunti a tempo indeterminato? Perché non lo
si fa? Ecco una sollecitazione. Si può anche ricattare in una certa forma il sistema affinché questo vada umanamente incontro alle esigenze dei giovani e dei lavoratori. Se poi non si vuole capire, non si capisce. Ma il ragionamento che ho fatto è molto semplice e non è sbagliato il contesto che ho scritto, collega Dello Sbarba. È semplice,
so benissimo che non possiamo cambiare le leggi, ma Lei sa meglio di me che armi di ricatto questa Giunta ne ha
tante quando vuole e non può far finta di non averle quando non vuole. Sappiamo benissimo che sanno mettere in
ginocchio chi vogliono quando vogliono. Ma perché non lo si deve fare per gli interessi dei lavoratori e lo si deve
fare solo per gli interessi delle clientele?
PRÄSIDENT: Wir stimmen somit über den Beschlussantrag Nr. 132/09 ab. Der Abgeordnete Seppi hat die
namentliche Abstimmung beantragt. Es ist die Nr. 1 gezogen worden.
ARTIOLI (Lega Nord): Astenuto.
BERGER (SVP): Nein.
BIZZO (Partito Democratico/Demokratische Partei): No.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Sì.
DURNWALDER (SVP): Nein.
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EGARTNER (SVP): Nein.
EGGER (SVP): Ja.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Ja.
HOCHGRUBER KUENZER (SVP): Nein.
KASSLATTER MUR (SVP): Nein.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Enthalten.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Enthalten.
LAIMER (SVP): Nein.
LAMPRECHT (SVP): Nein.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ja.
MAIR (Die Freiheitlichen): Ja.
MINNITI (Il Popolo della Libertà): Astenuto.
MUSSNER (SVP): Nein.
NOGGLER (SVP): Nein.
PARDELLER (SVP): Nein.
PICHLER ROLLE (SVP): Nein.
PÖDER (UFS): Ja.
SCHULER (SVP): Nein.
SEPPI (Unitalia – Movimento Iniziativa Sociale): Sì.
STEGER (SVP): Nein.
STIRNER BRANTSCH (SVP): Nein.
STOCKER M. (SVP): Nein.
STOCKER S. (Die Freiheitlichen): Ja.
THALER ZELGER (SVP): Nein.
THEINER (SVP): Nein.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Ja.
TOMMASINI (Partito Democratico/Demokratische Partei): No.
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URZÌ (Il Popolo della Libertà): Sì.
VEZZALI (IL Popolo della Libertà): Sì.
WIDMANN (SVP): Nein.
Ich verkündige das Abstimmungsergebnis: abgegebene Stimmzettel 35, 11 Ja, 20 Nein und 4
Stimmenthaltungen (weiße Stimmzettel). Der Beschlussantrag Nr. 132/09 ist somit abgelehnt.
Bevor wir jetzt mit den sogenannten institutionellen Tagesordnungspunkten fortfahren, kommen wir zur
Behandlung des Tagesordnungspunktes 129.
Punkt 129 der Tagesordnung: "Beschlussantrag Nr. 220/10 vom 11.5.2010, eingebracht von den
Abgeordneten Tinkhauser, Egger, Leitner, Mair und Stocker Sigmar, betreffend "Misstrauensantrag im
Sinne von Artikel 116 der Geschäftsordnung des Südtiroler Landtages gegen den Landesrat für Mobilität
Dr. Thomas Widmann"."
Punto 129) dell’ordine del giorno: "Mozione n. 220/10 dell’11.5.2010, presentata dai consiglieri
Tinkhauser, Egger, Leitner, Mair e Stocker Sigmar, concernente "Mozione di sfiducia ai sensi dell’articolo
116 del regolamento interno del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano nei confronti
dell’assessore alla mobilità, dott. Thomas Widmann"."
Es wird Folgendes vorausgeschickt:
1. Am 29. Juni 2009 wurde mit Dekret des Präsidenten des Südtiroler Landtages Nr. 66/09 eine Untersuchungskommission auf Antrag aller Oppositionsvertreter im Landtag eingesetzt. Diese Kommission, welche die Untersuchung der Auftrags- bzw. der Konzessionsvergaben im Mobilitätsressort zur
Aufgabe hat, konnte de facto ihre Arbeit nie aufnehmen. Die ursprüngliche und originale Konzession
zur Vergabe der Vinschger Bahn an die SAD AG mit der Nr. 475/38.2 ist bis zum heutigen Tag nicht
auffindbar. Scheinbar ist sie vernichtet worden, weshalb dazu im Juni eine Vorverhandlung bei Gericht stattfinden soll.
2. Die Untersuchungskommission hat zudem den Auftrag, die Unterschriftengebarung im Mobilitätsressorts zu untersuchen. Der Staatsanwalt Dr. Benno Baumgartner hält dazu fest, dass der Ressortsdirektor Jellici auf eigene Faust sämtliche Konzessionen im Personennahverkehr auf eigene
Faust unterschrieben hat, indem er die Unterschrift des Landesrates fälschte (Zitat Dr. Baumgartner:
"In merito basta considerare che da altra indagine pendente presso questa Procura emerge che Jellici pacificamente firmava di proprio pugno tutte le concessioni di servizio di trasporto falsificando la
firma dell' assessore").
Sämtliche Dokumente, nicht nur Konzessionen, auch Antworten auf Landtagsanfragen seitens des
Landesrates Widmann wurden mit der gefälschten Unterschrift versehen. Die Behauptung des Landesrates, er habe den Ressortdirektor zuerst mündlich, nach dem öffentlich Werden der Handhabung schriftlich bevollmächtigt zu unterschreiben, kann nur mehr als hilflose Ausrede gewertet werden. Sämtlichen Unterschriften fehlt das Kürzel für "im Auftrag". Somit geht jeder Empfänger eines
Schreibens davon aus, dass der offizielle Unterzeichner auch der effektive Unterzeichner ist und daher den Inhalt des Schreibens kennt, was anderweitig natürlich nicht gewährleistet ist. Zudem können Unterschriften unter Dekrete nicht delegiert werden. Es bleibt zu hoffen, dass diese Praxis der
Unterschriftenfälschungen nicht auch in anderen Bereichen der Südtiroler Verwaltung angewandt
wird.
3. Auch die so genannte Konzession für die Südtiroler Bahn Anlagen GmbH. (SBA GmbH.), die für
die Sicherheit der Bahnlinie Meran – Mals Sorge tragen muss, trägt wohl ebenfalls die gefälschte
Unterschrift. Diese Konzession wurde am 13.9.2006 rückwirkend zum 1.1.2006 ausgestellt, was
praktisch unmöglich ist. Sie wurde nicht auf den für Konzessionen vorgesehenen Formularen verfasst, sie wurde zudem nicht zweisprachig verfasst und sie wurde weder vom zuständigen
Abteilungsdirektor, noch vom zuständigen Amtsdirektors gegengezeichnet.
4. Auch die zahlreichen Interessenskonflikte des Ressortdirektors Jellici werden vom Staatsanwalt
Dr. Benno Baumgartner angesprochen. (Zitat Dr. Baumgartner: "... ritenuto che dalle indagini è
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emerso che sussistono molti elementi costitutivi del reato di abuso d'ufficio, primo fra tutti il macroscopico conflitto d'interessi fra la posizione di Jellici come direttore del compartimento mobilità, ovvero la carica che sovrintende alla concessione e al pagamento del trasporto pubblico locale, e come
consigliere della società di trasporto SAD, il concessionario di gran lunga piú grande e potente della
provincia di Bolzano. Tale conflitto d' interessi è tanto piú evidente se si considera che Jellici è stato
individuato e nominato direttamente dalla SAD,...Il conflitto d' interessi si è verificato quotidianamente
in quanto tutte le trattative per la concessione delle linee ferroviarie sono avvenute in via quasi
esclusiva fra Jellici e Macioni (amministratore delegato della SAD)."
Darüber hinaus ist Dr. Jellici auch Verwaltungsrat in der SBA GmbH. Im so genannten Konzessionsvertrag der SBA GmbH. wird unter Punkt 11) festgeschrieben, dass das Mobilitätsressort die Aufsicht
über die SBA GmbH. gewährleisten solle.
Abgesehen davon, wurde Ressortdirektor Jellici bereits in erster Instanz wegen Amtsmissbrauchs
mit Urteil Nr. 253/08 am Landesgericht Bozen – Abteilung für Strafsachen bereits in erster Instanz
verurteilt. Das Berufungsverfahren ist noch anhängig.
5. Der Landesbeamte Dr. Vicini, der durch seine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft die Verwaltungspraktiken im Mobilitätsressorts öffentlich machte, wurde daraufhin zunächst vom Dienst suspendiert, dann sogar mit fadenscheinigsten Argumenten mit Beschluss der Landesregierung von
entlassen. Landesrat Dr. Thomas Widmann erklärte öffentlich, dass die Entlassung Dr. Vicinis nichts
mit der getätigten Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu tun habe. Die Landesregierung zeigte im
Gegenzug den Amtsdirektor Dr. Vicini bei der Staatsanwaltschaft ebenfalls an. Dieses Verfahren
wurde auf Antrag des Staatsanwaltes Dr. Igor Secco beim zuständigen Voruntersuchungsrichter bereits am 5. Mai d. J. archiviert. Sollte Dr. Vicini, was anzunehmen ist, wieder in den Landesdienst
aufgenommen werden müssen, wäre dies allein schon Grund genug dafür, einen Misstrauensantrag
gegen den Landesrat für Personalwesen, was wiederum Dr. Thomas Widmann ist, zu stellen.
Fest steht, dass nicht nur von Seiten der Opposition, sondern auch von Seiten der Justiz von einer
schlechten Verwaltung gesprochen wird. Fest steht auch, dass der politisch Verantwortliche für verschwundene Konzessionen im Wert von Millionen Euro, dass der politisch Verantwortliche für die
Unterschriftenfälschungen (festgestellt vom Staatsanwalt), dass der politisch Verantwortliche für
enorme Interessenkonflikte innerhalb des Mobilitätsressorts, dass der politisch Verantwortliche für
ungerechtfertigte Entlassungen mit allen daraus resultierenden Folgen und Kosten für die öffentliche
Verwaltung der Landesrat Dr. Thomas Widmann ist.
Dies festgestellt,
spricht der Südtiroler Landtag dem Landesrat für Mobilität Dr. Thomas Widmann im Sinne von Artikel
116 der Geschäftsordnung sein Misstrauen aus.
---------Si premette quanto segue:
1. Il 29 giugno 2009 è stata istituita con il decreto n. 66/09 del presidente del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano una commissione d'inchiesta su richiesta di tutti i rappresentanti dell'opposizione in Consiglio provinciale. Questa commissione, cui è stato affidato il compito di esaminare le
modalità di assegnazione degli incarichi e delle concessioni all'interno dell'assessorato alla mobilità,
di fatto non ha mai potuto iniziare i lavori. La copia originale della concessione originaria per l'affidamento della ferrovia della Val Venosta alla SAD SpA – concessione n. 475/38.2 – a tutt'oggi non è
stata ancora trovata. A quanto pare è stata distrutta, motivo per cui a giugno ci sarà un'udienza preliminare presso il tribunale.
2. La commissione d'inchiesta ha inoltre l'incarico di indagare sulla gestione delle firme presso l'assessorato alla mobilità. Il sostituto procuratore dott. Benno Baumgartner ha dichiarato che "in merito
basta considerare che da altra indagine pendente presso questa Procura emerge che Jellici pacificamente firmava di proprio pugno tutte le concessioni di servizio di trasporto falsificando la firma dell'assessore".
Tutti i documenti, non solo le concessioni ma anche le risposte dell'assessore Widmann alle interrogazioni dei consiglieri provinciali, recavano la firma falsificata. L'affermazione dell'assessore, secondo cui egli avrebbe autorizzato il direttore di dipartimento, dapprima verbalmente e dopo la divulgazione di questa pratica anche per iscritto, a firmare per suo conto, è solo un ingenuo pretesto.
Tutte le firme sono prive dell'abbreviazione della formula "per conto" e quindi qualsiasi destinatario di
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un siffatto documento presuppone che il firmatario ufficiale sia anche il firmatario effettivo e dunque
sia a conoscenza del contenuto, cosa altrimenti non garantita. Inoltre le firme dei decreti non possono essere delegate. Non resta che sperare che questa pratica della falsificazione delle firme non
sia in voga anche in altri settori dell'amministrazione provinciale altoatesina.
3. Sicuramente anche la cosiddetta concessione alla società Infrastrutture Ferroviarie Alto Adige srl
(SBA srl), responsabile della sicurezza sulla linea ferroviaria Merano-Malles, porta la firma falsificata.
Tale concessione è stata rilasciata il 13/9/2006 con effetto retroattivo all'1/1/2006, cosa praticamente
impossibile. Non è redatta sui moduli previsti per le concessioni, non è bilingue e non è controfirmata
né dal direttore di ripartizione né dal direttore d'ufficio competente.
4. Il sostituto procuratore dott. Benno Baumgartner menziona anche i numerosi conflitti d'interesse
del direttore di dipartimento Jellici: "… ritenuto che dalle indagini è emerso che sussistono molti elementi costitutivi del reato di abuso d'ufficio, primo fra tutti il macroscopico conflitto d'interessi fra la
posizione di Jellici come direttore del compartimento mobilità, ovvero la carica che sovrintende alla
concessione e al pagamento del trasporto pubblico locale, e come consigliere della società di trasporto SAD, il concessionario di gran lunga piú grande e potente della provincia di Bolzano. Tale
conflitto d' interessi è tanto piú evidente se si considera che Jellici è stato individuato e nominato direttamente dalla SAD,...Il conflitto d'interessi si è verificato quotidianamente in quanto tutte le trattative per la concessione delle linee ferroviarie sono avvenute in via quasi esclusiva fra Jellici e Macioni (amministratore delegato della SAD)."
Oltre a ciò, il dott. Jellici è anche consigliere d'amministrazione della SBA srl. Nel cosiddetto contratto di concessione della SBA srl, al punto 11) è stabilito che l'assessorato alla mobilità eserciti la
vigilanza sulla SBA srl.
A prescindere da tutto questo, il direttore di dipartimento Jellici è stato condannato già in prima istanza per abuso d'ufficio con la sentenza n. 253/08 della sezione penale del tribunale di Bolzano. Il procedimento d'appello à ancora pendente.
5. Il funzionario provinciale dott. Vicini, che con la sua denuncia alla Procura ha reso pubbliche le
pratiche amministrative vigenti all'assessorato alla mobilità, è stato in un primo momento sospeso dal
servizio e poi addirittura licenziato con una deliberazione della Giunta provinciale recante delle motivazioni inconsistenti. L'assessore dott. Thomas Widmann ha dichiarato pubblicamente che il licenziamento del dott. Vicini non aveva nulla a che vedere con la denuncia sporta da quest'ultimo, ma la
Giunta provinciale ha a sua volta denunciato il dott. Vicini alla Procura della Repubblica. Tale procedimento è stato archiviato in data 5 maggio 2010 su richiesta del sostituto procuratore dott. Igor Secco al giudice delle indagini preliminari competente. Se il dott. Vicini dovesse, come è presumibile,
essere reintegrato in servizio, questo sarebbe di per sé motivo sufficiente per presentare una mozione di sfiducia nei confronti dell'assessore provinciale al personale che, anche in questo caso, è il
dott. Thomas Widmann.
Certo è, che non solo l'opposizione ma anche la giustizia parla di cattiva amministrazione. È altrettanto certo che il responsabile politico della scomparsa di concessioni dal valore di milioni di euro, il
responsabile politico delle firme falsificate (accertate dal sostituto procuratore), il responsabile politico di enormi conflitti di interesse all'interno dell'assessorato alla mobilità, il responsabile politico di
licenziamenti ingiustificati con tutte le conseguenze e i costi che ne derivano per la pubblica amministrazione è l'assessore dott. Thomas Widmann.
Ciò constatato,
il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano esprime la propria sfiducia nei confronti dell'assessore alla mobilità, dott. Thomas Widmann, ai sensi dell'articolo 116 del regolamento interno.
Das Wort hat der Abgeordnete Tinkhauser zur Erläuterung.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Zunächst darf ich mich beim Landesrat für seine Antwort, die mir
noch gefehlt hat und welche ich heute bekommen habe, bedanken. Nachdem auf dieser Antwort Ihre Unterschrift
sichtbar ist, kann ich mit Fug und Recht behaupten, dass Sie diese Antwort auch gelesen haben.
Was die Unterschriften anbelangt, möchte ich Folgendes sagen. Wie bereits festgestellt, hat Staatsanwalt
Benno Baumgartner in einem Antrag geschrieben, dass sämtliche Konzessionen von Dr. Jellici unterschrieben
worden sind, die eigentlich Sie hätten unterschreiben müssen. In der Zwischenzeit weiß ich, dass Sie ein Dekret
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ausgestellt haben, weil Sie vorher anscheinend ein mündliches hatten. Ich habe eine Konzession vom Jahr 2005
in der Hand und da soll anscheinend die delegierte Unterschrift drauf sein. Im Jahr 2005 hat man noch vor Gericht
zu Protokoll gegeben, dass diese Konzession zuerst am 19.4.2005 von Dr. Jellici unterschrieben und am darauffolgenden Tag, nämlich am 20.4.2005, Ihnen vorgelegt wurde. Ich frage mich jetzt schon, ob im Jahr 2005 die
Delegierung noch nicht gegolten hat und ob Sie selbst unterschrieben haben oder erst im Nachhinein. Diese Unterschriftenpraxis müsste sofort auch widerlegt sein.
Was die Konzession für die SBA GmbH anbelangt, habe ich die diesbezüglichen Unterlagen. Wir haben
uns vor einem Monat hier im Landtag ganz kurz unterhalten. Sie haben mir versucht zu erklären, auch in der Antwort von heute, dass sich die Termine verlängern würden. Ich habe hier alles schriftlich, und diese Konzession ist
am 31.12.2005 ausgelaufen. Was danach geschehen ist, kann man auch anhand von Dokumenten nachvollziehen. Ich habe alles schriftlich und erfinde nicht irgendwelche Sachen, wie es teilweise in den Medien behauptet
wird. Die Konzession für die SBA wurde dann auf einem solchen Zettel, den ich jetzt in der Hand halte, ausgefüllt.
Diesen haben weder die zuständigen Ämter gegengezeichnet, noch haben Sie ihn unterschrieben. Die Konzession für die SBA ist am 13.9.2006 rückwirkend zum 1.1.2006 ausgestellt worden. Sie müssen mir einmal erklären,
wie man eine Konzession rückwirkend ausstellt.
Jetzt komme ich zur Antwort, die ich heute dankenswerterweise erhalten habe und die wirklich wichtig ist,
was die Sicherheitsbestimmungen betrifft. Es ist im Raum gelegen, dass die Südtiroler Bahnanlagen bisher keine
Autorisierung von der sogenannten Agenzia Nazionale per la sicurezza ferroviaria hatten, wobei sie diese auf
jeden Fall haben müssten. Ich danke Ihnen, dass Sie mir heute die Antwort übermittelt haben, in der steht, dass
bis heute keine solche Autorisierung vorliege, dass sie zwar in Ausarbeitung sei, bisher aber noch nichts unternommen wurde. Die Agenzia Nazionale per la sicurezza ferroviaria ist mit Dekret Nr. 162 vom 10.8.2007 ins Leben gerufen worden, und, wie Sie schreiben, am 16.6.2008 operativ geworden. Ich habe mir gestern das Gesetz
durchgelesen, in dem steht, dass die Ansuchen innerhalb von 3 Monaten gestellt werden müssen. Ich möchte
darauf nicht weiter eingehen, denn dies wird natürlich auch weitere Untersuchungen nach sich ziehen. Hier gäbe
es natürlich noch vieles zu sagen, aber ich habe nur noch eine halbe Minute Redezeit zur Verfügung.
Die Interessenskonflikte habe ich im Antrag genau beschrieben. Es kann nicht sein, dass jemand die Unterschrift an jemanden delegiert - wer weiß, ob Sie die Dokumente überhaupt gelesen haben -, der auf der einen
Seite Aufträge vergibt und auf der anderen Seite gleichzeitig der Auftragnehmer ist. Dies geht einfach nicht. Es
stimmt auch nicht, dass Dr. Jellici die SAD im Verwaltungsrat vertreten hat. Dies ist ganz klar aus den Dokumenten der Staatsanwaltschaft ersichtlich. In der Zwischenzeit sind die Ausschreibungsmodalitäten von der Wettbewerbsbehörde hinterfragt worden. Sie und auch der Landeshauptmann haben das entsprechende Schreiben zugestellt bekommen. Sie haben immer behauptet, dass die Ausschreibungen im Land, nachdem wir primäre Gesetzgebungsbefugnis hätten, nicht gemacht werden müssten. Hier steht aber ganz klar, dass auch die Regionen
und Provinzen mit Sonderstatut diese Ausschreibungen machen müssen.
Ganz kurz zum Gerichtsurteil, was Dr. Vicini anbelangt. Die ganzen Anschuldigungen, die Sie in einer
Landtagssitzung verlauten haben lassen, wurden von der Staatsanwaltschaft als lächerlich bezeichnet. In der
Zwischenzeit hat Dr. Vicini den Prozess gewonnen. Sie sind zwar in Rekurs gegangen, es ist Ihnen aber nicht
gelungen, wie ich gehört habe, die Umsetzung des Gerichtsurteils auszusetzen. Der öffentlichen Verwaltung ist
ein beträchtlicher Schaden entstanden, und zwar sind 80.000 Euro zu bezahlen. Ich denke mir, dass dies wirklich
Argumente und Fakten sind, die ich alle belegen kann und die nicht im Sinne einer guten Verwaltung sind.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Sull'ordine dei lavori. Credo sia necessario sospendere i lavori per una
mezz'ora per un incontro delle minoranze politiche per un momento di confronto necessario e opportuno in vista di
un voto tanto significativo e in considerazione dell'esposizione di una mozione da parte del collega Tinkhauser
molto precisa e di contenuto, ed è quindi anche su questi contenuti che sarà necessario confrontarsi in maniera
molto puntuale, precisa. In aula intendiamo farlo con scrupolo e coscienza. In questo senso chiedo questa riunione delle minoranze.
PRÄSIDENT: Ich gebe dem Antrag statt und unterbreche die Sitzung bis 15.00 Uhr.
UHR 12.31 ORE
---------UHR 15.00 ORE
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(Namensaufruf - appello nominale)
PRÄSIDENT: Die Sitzung ist wieder aufgenommen.
Wir fahren mit der Behandlung des Beschlussantrages Nr. 220/10 fort.
Abgeordneter Seppi, Sie haben das Wort.
SEPPI (Unitalia – Movimento Iniziativa Sociale): Il collega Tinkhauser ha studiato la questione in maniera approfondita. Gli faccio i miei complimenti per il lavoro che ha svolto, e lui, nel tempo che gli era concesso –
avrebbe avuto bisogno di un'ora per svilupparlo meglio – ha dato l'idea della triste, grave situazione della quale ci
troviamo a discutere. Certamente da parte mia che ho sempre fatto una netta distinzione fra gli organi legislativi e
gli organi giuridici. Ritengo che in questa fase non si possa affondare la lama sulle questioni di cui si sta occupando in maniera dettagliata la Procura della Repubblica, la quale è chiamata su diversi fronti, perché c'è la questione del dirigente licenziato, il cui licenziamento è stato addirittura dichiarato ridicolo da parte della Procura
stessa, perché c'è la questione relativa alla SAD e altre cose di cui non c'erano le concessioni e la gara d'appalto,
quindi situazioni denunciate dal dipendente evidentemente denunciato per ragioni di altro tipo. Sicuramente non è
mai stato licenziato nessuno, nel momento in cui una persona presenta un esposto alla Procura della Repubblica
dopo cinque giorni viene licenziato e si dice che non è per questo motivo. Difatti i motivi erano talmente interessanti e giusti che il giudice li ha definiti "ridicoli".
Non voglio poi parlare, perché sarebbe davvero triste, non fa parte del nostro stile tirare in ballo questioni
ancora più pesanti di quelle citate, che riguardano per esempio la tragedia della val Venosta, questioni di una
tristezza enorme degne di un'attenzione diversa da quella che può riservare questo Consiglio, comunque situazioni degne di approfondimento. In uno stato di diritto, in una situazione in cui vengono rispettati i compiti istituzionali non dovremmo essere in questa sede a richiedere le dimissioni dell'assessore Widmann, perché doveva essere lui stesso a darle. Se ci fosse un minimo di etica, di morale, un minimo di considerazione per quello che è
l'uomo della strada, ci sarebbe dovuta essere una chiara presa di posizione da parte dell'assessore Widmann che
avrebbe dovuto rimettere le sue dimissioni non in seguito alla tragedia della val Venosta, perché è un problema
enorme, ma in seguito al fatto di aver voluto licenziare un dirigente e che questo licenziamento è stato considerato
"ridicolo" da parte di una Procura della Repubblica. Ci troviamo di fronte a delle situazioni che dimostrano con
quale poca eleganza per non dire altro, e sono molto misurato con le parole, questa Giunta e questo assessore si
sia comportato.
Non avremmo mai dovuto arrivare ad una discussione di questo tipo, perché tante persone al posto suo si
sarebbero già dimesse, perché sicuramente dal punto di vista politico, al di là di quelle che sono le considerazioni
che farà giuridicamente la Procura della Repubblica, c'è un fatto: l'assessore Widmann è sicuramente colpevole di
slandronaggine acuta, di pressapochismo mostruoso e di atteggiamenti poco consoni all'attività amministrativa di
un assessore che muove col portafoglio pubblico centinaia di milioni di euro. Solo per questo motivo, non ce ne
vogliono essere altri che discuterà qualcun altro in altra sede, ma che si possa considerare l'attività dell'assessore
Widmann un'attività rispettosa di determinati iter, un'attività attenta e dettagliata, sicuramente no. È un'attività che
ha lasciato lo spazio a mille situazioni di discutibile atteggiamento, è un'attività di totale, trasandata trascuratezza
politica, è un'attività in cui evidentemente quando il gatto dorme i topi fanno festa. E poi quando qualcuno si sveglia prende i topi e li manda a casa.
Vorrei anche sapere i rimborsi spese di decine di migliaia di euro che presenterà il dott. Vicini, giustamente,
chi li paga, perché li paga sempre il contribuente gli errori che fa la Giunta, le fesserie che combina qualcuno.
Davanti a situazioni di questo tipo sarebbe il caso che qualcuno si alzasse e dicesse che fino a che non è stata
fatta chiarezza, fino a che non sono state determinate le assolute questioni di innocenza politica che riguardano
l'assessore, si dimettesse da solo per poter dimostrare, da dimesso, qual è la sua trasparenza e qual è stata la
sua innocenza. Nessuno lo sta criminalizzando dal punto di vista giuridico, ma sicuramente dal punto di vista politico, ribadisco, la trasandatezza del suo dicastero è storica. Penso che nessuno si sia mai comportato in un modo
così "di faciloneria acuta", di trasandatezza istituzionale all'ennesima potenza. Fare l'assessore comporta anche
fare delle firme, comporta non delegare agli altri lavori che competono. Penso che fare l'assessore voglia dire
avere responsabilità del pubblico denaro, e nel momento in cui qualcuno si vuole assumere le responsabilità, deve
pagare in proprio, di propria persona e di propria tasca.
Chiedo che l'assessore Widmann si dimetta per conto suo, perché davanti a forche caudine di questa natura io,
con la mia onestà intellettuale e la mia trasparenza, non vorrei passarci mai nella vita.
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LEITNER (Die Freiheitlichen): In den 17 Jahren, in denen ich im Südtiroler Landtag bin, ist dies der erste
Misstrauensantrag gegenüber einem Landesrat. Es hat zwar einmal einen Misstrauensantrag gegenüber dem
Landtagspräsidenten Hermann Thaler, wenn ich mich richtig erinnere, gegeben, aber andere Fälle sind mir nicht
bekannt. Ich sage dies, weil man mit diesem Instrument sorgsam umzugehen hat. Landesrat Widmann hat heute
in einem Zeitungsinterview gesagt, dass dies ein legitimes Mittel der Opposition sei, dass man es aber falsch anwende und man Halb- und Unwahrheiten verbreiten würde. Wenn jemand unseren Misstrauensantrag aufmerksam gelesen hat und sich auf das beschränkt, dann sind darin ganz gezielt Punkte angesprochen.
Wie sollen wir einem Bürger in diesem Lande noch erklären, dass die Unterschrift etwas Wichtiges ist,
wenn man sie fälschen kann, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden? Ich muss davon ausgehen, Herr
Landesrat Widmann, dass alle Antworten auf Anfragen, die Sie uns übermittelt haben, nicht von Ihnen stammen,
weil Sie sie teilweise gar nicht gelesen haben, und dies allein rechtfertigt einen Misstrauensantrag. Die ganzen
Geschichten, was die juridische und verwaltungstechnische Position anbelangt, haben wir immer getrennt. Wir
haben hier die Aufgabe der politischen und nicht der juridischen Kontrolle. Dass sich Dinge hier überschneiden, ist
klar, sie sind auch angeführt und Gegenstand von Untersuchungen seitens der Staatsanwaltschaft und der Gerichte, denn darüber haben nicht wir zu entscheiden. Dass man aber eine Untersuchungskommission, die man im
Zusammenhang mit Vorkommnissen im Bereich der Mobilität eingerichtet hat, nicht arbeiten lässt, ist eine Geringschätzung seitens der Regierung gegenüber der Opposition. Herr Landeshauptmann, ich wende mich jetzt an
Sie und nicht an Landesrat Widmann, denn Sie sind der Chef dieser Regierung und von diesen Dingen in Kenntnis. Was haben Sie getan? Sie haben es den Beamten untersagt, in der Untersuchungskommission auszusagen
und darüber zu berichten. Wie soll hier die politische Opposition ihre Aufgabe erfüllen? Wir sind keine Richter,
wobei dies gar nicht zur Diskussion steht. Das haben wir auch nie behauptet und das will auch niemand, aber Sie
müssen uns schon zugestehen, dass wir bis zum Letzten unsere Kontrollfunktion ausnützen und ausschöpfen,
denn dies ist sogar unsere Aufgabe. Es ist nicht eine Konzession seitens der Regierung, sondern das Recht eines
Abgeordneten. Der Präsident des Landtages hat mit einem Dekret eine Untersuchungskommission eingesetzt und
die Landesregierung untersagt uns, Beamte anzuhören! Wie soll man bitte die Kontrollfunktion mit Antworten, die
nicht vom Landesrat selber kommen, ausüben?! Er kann uns alles erzählen. Wenn wir jetzt Antworten anhören,
die sich auf solche Dinge berufen, dann sagen sie ganz etwas anderes aus als das, was wir in Dokumenten der
Staatsanwaltschaft beispielsweise lesen; dies ist aber eine andere Geschichte.
Was die Konzessionsvergaben anbelangt, Folgendes. Herr Landeshauptmann! Sie haben ein Schreiben
vom Garanten bekommen, das mit 20. Mai datiert ist, in welchem dem Land vorgeworfen wird, dass diese Konzessionen nicht rechtmäßig ausgeschrieben worden seien. Sie werden aufgefordert, innerhalb von 60 Tagen …
Ich zitiere: "L’autorità resta in attesa di conoscere entro il termine di 60 giorni dal ricevimento della presente segnalazione le iniziative adottate dalla codesta Provincia in relazione alle problematiche sopra evidenziate". Haben
Sie darauf geantwortet? Was haben Sie geantwortet und was gedenken Sie diesbezüglich zu tun?
THEINER (Landesrat für Gesundheits- und Sozialwesen und Familie – SVP): Wir haben schon gehört, dass ein Misstrauensantrag ein absolut legitimes Mittel ist und die Einbringung eine solchen Antrages der
Opposition selbstverständlich zusteht. Es ist auch schon ausgeführt worden, dass die Anschuldigungen, die gegen
den Kollegen Widmann erhoben werden, Gegenstand von gerichtlichen Ermittlungen sind. Ich glaube, dass es
richtig ist festzuhalten, dass es letztendlich die Gerichte sein werden, die feststellen, ob die formalen Abläufe korrekt oder nicht korrekt waren. Ich glaube, dass ein Misstrauensantrag in diesem Zusammenhang, solange gerichtliche Ermittlungen bzw. Verfahren laufen, von niemandem als zielführend angesehen wird. Dies ist auch von meinen Vorrednern unterstrichen worden.
Hier geht es eigentlich um die politische Bewertung. Wir müssen uns fragen, was Kollege Thomas Widmann gerade im Bereich der Mobilität in seiner Leistungsbilanz vorzuweisen hat. Ist es richtig, dass er deshalb mit
einem Misstrauensantrag konfrontiert wird? Wenn dem so ist, dann ist es auch richtig, dass wir uns mit den
grundlegenden Fakten auseinandersetzen. Ich glaube, ohne dass man jetzt parteipolitisch voreingenommen ist,
dass er, wenn man seine Tätigkeit auch kritisch betrachtet, in gut sechseinhalb Jahren im Mobilitätsressort unheimlich viel bewegt hat. Wir müssen uns vor Augen führen, was alles in dieser Zeit umgesetzt wurde, nämlich der
Südtiroltakt, die Verbindung mit den wichtigsten Zentren in unserem Land nicht nur im Stundentakt, sondern auch
im Halbstundentakt, die Wiederinbetriebnahme der Vinschger Bahn, der Ausbau der Pustertaler Bahn, der Ausbau
und die Sanierung von unzähligen Bahnhöfen in unserem Land. Wenn wir uns auch ansehen, was gerade im Bereich der City-Busse nicht nur in den großen Städten, sondern auch in vielen Landgemeinden umgesetzt wurde,
dann kommen wir nicht umhin festzustellen, dass Südtirol gerade im Bereich der Mobilität in den vergangenen
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sechseinhalb Jahren einen gewaltigen Sprung nach vorne gemacht hat. Ich wiederhole es nochmals. Gerade im
Bereich der Mobilität hat sich Südtirol in den letzten sechseinhalb Jahren zum Positiven gewandelt, sodass es sich
heute in der europäischen Spitzenklasse wiederfindet. Wenn wir auf der einen Seite gerichtliche Ermittlungen und
auf der anderen Seite eine absolut vorzeigenswerte politische Leistungsbilanz haben, dann verstehe ich nicht,
wieso ein Misstrauensantrag eingereicht wird.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Wir sehen jetzt die Verteidigungslinie der Mitglieder der
Landesregierung zu Gunsten von Landesrat Widmann: Es habe Fehler gegeben, aber insgesamt müsse man
seine Tätigkeit und sein Werk betrachten und bewerten, so dass die Fehler, die passiert sind, eigentlich nicht ins
Gewicht fallen könnten und man darüber hinwegsehen sollte. Nach dieser Logik, Landesrat Theiner, müsste man
Folgendes sagen: Mussolini war ein abscheulicher Kerl, aber was er für Italien geleistet hat, was zum Beispiel die
Trockenlegung der pontinischen Sümpfe anbelangt – dies haben wir sogar in der Volksschule gelernt - …
THEINER (Landesrat für Gesundheits- und Sozialwesen und Familie – SVP): (unterbricht – interrompe)
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich will nichts unterstellen, Landesrat Theiner! Diese Vorwürfe müsst
Ihr Euch gefallen lassen, wenn Ihr die Grundsätze einer guten Verwaltungsführung derart niederbuttert, denn der
Grundsatz der guten Verwaltungsführung ist einer der obersten Grundsätze der Verfassung eines jeden demokratischen Staates! Wenn wir als Mitglieder der Untersuchungskommission hören, dass eine Konzession nicht auffindbar ist, dann verstößt schon dies allein gegen das oberste Prinzip einer guten Verwaltung. Ich möchte Landesrat Widmann fragen, weil er lange genug in der Privatwirtschaft als Direktor eines großen Wirtschaftsverbandes
tätig war, was er sagen würde, wenn er als kleiner Busunternehmer, der täglich um irgendwelche öffentlichen
Aufträge kämpfen muss, hören würde, dass der Ressortdirektor, der an der Kontrolle und an allen diesen Verwaltungsmechanismen beteiligt ist, die auch damit betraut werden, Aufträge zu vergeben, durchzuschauen, ob alles
in Ordnung ist, gleichzeitig auch in einem Konzessionsunternehmen sitzt, das sich selber Aufträge zuschanzt.
Was würde er als kleiner Busunternehmer dazu und zu anderen Abläufen sagen? Diejenigen, die den Ablauf einer
sauberen Verwaltung kontrollieren müssten, sitzen selber in einem Großunternehmen, das sich selber Konzessionen zuschanzt! Diese Frage wird er vielleicht beantworten. Wenn nicht, dann soll er sie für sich selber beantworten, was er als Kleinunternehmer, bei so einem Beispiel in der öffentlichen Verwaltung, dazu sagen würde.
PARDELLER (SVP): Nachdem die ganze Welt vom Klimawandel redet und damit das Wetter meint,
werde ich vom Klimawandel im Landtag reden. Ich bin jetzt sechseinhalb Jahre im Landtag und habe festgestellt,
dass das Klima zunehmend schlechter wird. Ich habe immer gelernt, dass Politik für das Gemeinwohl, für das
Wohl der Menschen steht und habe feststellen müssen, dass die Politik mit sich selber beschäftigt ist und dass es
nicht um die Menschen, sondern darum geht, wie man einem ein Bein stellen, wie man einen abwürgen kann,
denn es gibt Beispiele zur Genüge. Die Opposition hat sich darauf spezialisiert, Menschen anzugreifen, denn auch
Politiker sind Menschen.
Jetzt zum Thema Widmann. Landesrat Widmann hat weder etwas ausgefressen noch etwas verbrochen.
Als oberster Chef für die Mobilität hat er die Verpflichtung, wenn er selbst bestimmte Aufgaben nicht erfüllen kann,
diese zu delegieren und niemand kann den Beweis erbringen, dass er etwas Unrechtes getan hat. Er hat keine
Unterschrift gefälscht. Wenn ich meinem Mitarbeiter mündlich sage, dass er die Konvention unterschreiben könne,
dann kann er sie unterschreiben, weil ich der oberste Chef bin. Wenn ich zur Unterschrift und zur Konvention
stehe, dann ist dies durchaus rechtens. Hier versucht man aber ein Gebilde zu gestalten – und Landesrat Widmann einen Strick zu drehen -, das kein Fundament hat.
Was Herrn Vicini anbelangt, gibt es in jedem Betrieb auch Reibereien mit dem Personal. Wir haben als
Gewerkschaften für das Personal gute Schutzgesetze vorgesehen und dazu stehe ich auch. Herr Vicini hat das
Recht, sich zu verteidigen. Es kann aber nicht sein, dass der Streit zwischen Herrn Jellici und Herrn Vicini so ausartet, dass man ihn auch noch politisch auf der Haut von Landesrat Widmann austrägt. Dies ist ungerecht und
schäbig! Wenn man die Leistungen, die Erfolgsbilanz des Landesrates Widmann in Betracht zieht und man landauf und landab fährt und mit den Menschen redet, dann werden sie uns alle bescheinigen, dass in diesen sechs
Jahren, in denen Widmann diesem Ressort vorsteht und verantwortlich dafür zeichnet, sehr vieles bewegt wurde.
Niemand kann dies wegdiskutieren. Es ist schon müßig, wenn man wie ein Polizeihund in der Drogenfahndung in
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jede Schublade hineinkriecht und darin herumschnüffelt, um zu sehen, ob man irgendeine Unterschrift findet oder
nicht findet. Ich muss schon sagen, Politik erschöpft sich nicht in Wadenbeißerei, das wäre mir viel zu schäbig.
Jetzt zu einigen Erfolgsmeldungen, die Landesrat Widmann für sich buchen kann: Denken wir an die Neueinführung der City-Busse, die Verdichtung des Ausbaus der Busdienste, die Pustertaler Bahn, die Infrastrukturen
entlang der Brennerstrecke, die Bahnhöfe, die neue Rittnerbahn, die Einführung von Abos für Senioren und
Schüler im Rahmen des Familienpakets, die Mobilitätcard und vieles mehr, wobei man die Auflistung beliebig
fortsetzen könnte. Dass man aber hergeht, alles unter den Teppich kehrt und durch Schnüffeln versucht, einen
politischen Gegner – nennen wir ihn einmal so -, … Es ist verständlich, dass die Opposition Landesrat Widmann
nicht lobt, aber man könnte zumindest ein paar Worte der Anerkennung finden. Dieser Misstrauensantrag ist auf
jeden Fall eine Frechheit, eine Schäbigkeit! Ich werde dagegen stimmen und hoffe, dass dies auch alle vernünftigen Menschen hier in diesem Landtag tun werden.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Ich glaube, dass heute bei diesem Misstrauensantrag nicht alle vernünftigen Menschen ein Stimmrecht haben.
Nur kurz eine Feststellung. Kollege Tinkhauser gehört nicht nur aus meiner Sicht, sondern auch anderer,
zu den seriösesten Abgeordneten im Südtiroler Landtag. Er vermeidet, Herr Landeshauptmann, in seinen Stellungnahmen jeden Anflug von Populismus, von billiger Polemik und seine gründlichen Recherchen und Beschlussanträge haben sehr oft parteiübergreifende Popularität; dies möchte ich einmal festhalten.
Ich möchte dem Landesrat Widmann ein Wort des Lobes aussprechen. Wir schätzen zweifellos seine
Dynamik und die Tatsache, dass er in den letzten Jahren für den öffentlichen Personennahverkehr sehr vieles und
auch aus Überzeugung erfolgreich unternommen hat. Wenn in diesem Bereich eine Qualitätsoffensive und ein
Durchstart erfolgt sind, dann ist dies in wesentlichen Bereichen sein Verdienst, keine Frage. Wir haben allerdings
auch die Kehrseite seiner Arbeit mit großer Skepsis mitverfolgen können. Wir mussten oft genug eine grundlegende Abneigung dem Parlamentarismus und demokratischen Verfahren gegenüber, seine Schludrigkeit in Sachen sauberer Prozeduren und sein allzu leichtes Hinwegwischen über juristische Grundsätze feststellen, Herr
Landeshauptmann, nicht umsonst haben Sie öfters nach ihn gefragt mit der Bemerkung "Chi l’ha visto?". Ich
glaube doch, dass diese Schludrigkeit für sein Vorgehen bezeichnend ist und in Sachen Ressortführung, glaube
ich, ist eine große Leichtfertigkeit, ja sogar Fahrlässigkeit, wie es Kollege Tinkhauser feststellt, ohne jeden Zweifel
vorhanden. Das Handhaben von Unterschriften ist allseits erwiesen und spottet jeder Beschreibung. Der Landeshauptmann macht sich die Mühe, jeden seiner Akte mit gutem Grund gegenzuzeichnen und die Anvertrauung der
Zeichnungsberechtigung ohne Delegierung an den Ressortdirektor erst nachträglich ist schwerwiegend, und dies
trotz der nachträglichen Sanierung. Der Schwenk bei der Beurteilung von Amtsdirektor Vicini, der über Jahre hinweg zunächst als vorzüglicher Beamter, dann aber als Terrorist der Amtsstuben beurteilt wurde, spricht gleichfalls
gegen die Kompetenzen von Landesrat Widmann als Verantwortlicher des Personalressorts.
Die Frage der Konzessionsvergabe an die SAD ohne Ausschreibung ist für uns gleichfalls in hohem Maße
zweifelhaft, mehr als dubios und wird hoffentlich von den Gerichten abschließend geklärt. Die Doppelfunktion von
Ressortdirektor Jellici als Kontrolleur und Kontrollierender ist vielleicht auch für diese Landesregierung insgesamt
bezeichnend, die die Rolle von Schiedsrichter und Mitspieler sehr oft verwechselt. Ich glaube insgesamt, dass in
Landesrat Widmann auch ein fataler Hang dieser Landesregierung zum Ausdruck kommt, Herr Landeshauptmann, nämlich Recht zu beugen und handhabbar zu machen; dieser Hang kommt wirklich perfekt zur Wirkung.
Insgesamt schließen wir uns daher nicht aus Opportunismus, sondern mit voller Überzeugung diesem Misstrauensantrag an.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Questo Consiglio provinciale non è affatto un tribunale politico né intende
esserlo, né ciascuno di noi intende vestire questi panni, io per primo. È un'assemblea che è chiamata a valutare
non solo i fatti ma anche le letture, a commentarli, a giudicare la buona e cattiva amministrazione, a valutare la
trasparenza e la correttezza dell'amministrazione. Una scorrettezza non significa necessariamente un reato, questo va detto con chiarezza. Sono due piani distinti e quando in questa sala ho sentito affermare il principio per cui
esistono inchieste della Magistratura che stanno facendo il loro corso, siamo noi per primi a ribadire questo concetto. Esistono due percorsi distinti, uno giudiziario che seguirà il suo corso, e noi valuteremo le sentenze quando
saranno espresse con il massimo rispetto, ma c'è un piano diverso che è quello entro il quale ci muoviamo noi,
che è quello che ho cercato di tratteggiare.
Ho sentito anche affermare che si deve valutare il complesso delle cose, non solo i fatti indicati nella mozione di sfiducia ma anche l'amministrazione più generale dell'assessore in questi ultimi anni. Posso semplice-
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mente commentare questa affermazione che è scontata con una frase semplice: dieci buone realizzazioni non
giustificano mai anche una sola scorrettezza o una irregolarità. Questo va detto, altrimenti perdiamo il riferimento e
la distinzione fra il bene e il male, fra il giusto e lo sbagliato. Dieci buone realizzazioni - e ne possiamo contare
tante, e bene ha fatto il collega Heiss a essere molto preciso su questo, come peraltro lo ha fatto il collega Pardeller - non possono giustificare una sola irregolarità. All'inizio di questa legislatura avevamo detto che avremmo
fatto una chiara scelta di campo: al governo di questa autonomia laddove ci fossero state le condizioni per assumerci una responsabilità, all'opposizione laddove invece queste condizioni non fossero maturate. Questo impegno
chiaro lo vogliamo mantenere, quindi coerentemente con una presa di posizione corale che è peraltro giunta dalle
minoranze con eccezioni che qui non voglio commentare, noi intendiamo essere precisi e chiari nella nostra posizione. Siamo quindi a favore della mozione di sfiducia.
Per stare nei tempi posso aggiungere che non tutti i passi elencati nella mozione sono sufficienti ad esprimere una sentenza di colpevolezza ma un giudizio di sfiducia certamente sì.
PÖDER (UFS): Ich werde mich dem Misstrauensantrag anschließen. Ich habe mir Überlegungen dahingehend angestellt, über was wir hier abstimmen. Stimmen wir über die Person Thomas Widmann ab? Stimmen wir
über die Vorhaltungen der Staatsanwaltschaft ab? Stimmen wir über die politischen Maßnahmen des Landesrates
ab? Über was entscheiden wir hier? Ich glaube ganz einfach, dass wir hier einerseits über das Amtsverständnis,
über die Amtsführung entscheiden und auf der anderen Seite, weil es ein Misstrauensantrag ist, darüber abstimmen, ob man diesem Amtsverständnis, dieser Amtsführung in der bisherigen Form, wie wir es auch mitverfolgen
konnten und es auch öffentlich geworden ist, vertrauen kann. Es sind eine ganze Reihe von mehr als fragwürdigen
Handlungen von Seiten des Landesrates im Rahmen seiner Amtsführung durchgeführt worden. Wir entscheiden
nicht über einzelne politische Maßnahmen, denn diese wurden entweder im Zusammenhang mit Gesetzentwürfen,
mit Anfragen, mit Beschlussanträgen, die der Landesrat zu verantworten hat, oder auch mit öffentlichen Debatten
oder Stellungnahmen in den Medien bewertet. Es geht nicht um einzelne politische Maßnahmen, denn diese kann
man so oder so bewerten, und auch nicht so sehr um das Vertrauen oder Misstrauen gegenüber einem Landesrat
oder einer Landesregierung. Was hier, glaube ich, Grundlage dieses Antrages war, waren diese Handlungen,
Initiativen, Unterschriften, andere Dinge, wie die fragwürdige Vergabe oder Nicht-Vergabe einer Konzession.
Wenn man jetzt die Dekrete zugrunde liegen sieht, die nicht korrekt unterzeichnet waren, diese Vorgänge, die
auch Gegenstand von Ermittlungen oder Gerichtsverhandlungen waren bzw. sind, dann haben wir nicht darüber
zu entscheiden. Es geht darum, ob wir in dem Sinne noch Vertrauen haben können. Wenn wir eine Maßnahme,
einen unterzeichneten Akt oder was auch immer dieses Landesrates sehen, dann ist die Frage jene, ob sie/er von
ihm kommt oder ob sie/er von jemand anderen unterzeichnet wurde. Hier geht es wirklich um die Frage des Amtsverständnisses. Das Amtsverständnis war in dieser Form mit Sicherheit nicht korrekt und auch nicht dazu angetan,
dem Vertrauen des Landtages, das dieser mit einer Wahl des Abgeordneten Widmann zum Landesrat bekundet
hat, gerecht zu werden. Deshalb ist, nach all diesen Vorgängen, ein Misstrauensantrag sicherlich gerechtfertigt.
Es wäre wünschenswert gewesen - das will ich auch noch anmerken -, wenn bereits ein Ergebnis der
Untersuchungskommission vorliegen würde, aber das liegt nicht unbedingt in der Hand der Opposition dieses
Landtages, denn die Untersuchungskommission wird ja nicht von der Opposition geleitet. Man muss in diesem
Zusammenhang erkennen, dass die Arbeiten auch nicht vorangetrieben werden, um es einmal so zu sagen. Jetzt
ist man zu diesem Schritt gekommen, der nicht unbedingt angenehm, sondern wahrscheinlich notwendig ist.
BIZZO (Assessore al bilancio e finanze, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e
all'informatica – Partito Democratico/Demokratische Partei): Da più parti si è detto che le aule della politica
non sono aule di tribunale. Per me questo è un giudizio vero e profondo. Le aule della politica non sono le aule
della giustizia però, nonostante questo, da alcune parti politiche si continua a dire che le aule della politica devono
esprimere un giudizio. Allora, se un giudizio deve essere espresso, questo giudizio non può essere che politico, e
rispetto ad un collega di Giunta, ad un consigliere che sta esercitando il suo impegno politico con impegno, passione e trasparenza, questo giudizio politico non può che essere positivo. La giustizia è una cosa che è talmente
alta e importante che va lasciata agli ambiti propri della giustizia salvaguardando quello che, in uno stato democratico di diritto, è la tutela dell'innocenza dell'imputato fino a giudizio concluso. Senza scomodare questo…
SEPPI (Unitalia – Movimento Iniziativa Sociale): Ma cosa c'entra questo?
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BIZZO (Assessore al bilancio e finanze, al lavoro, allo sviluppo cooperativo, all'innovazione e all'informatica – Partito Democratico/Demokratische Partei): C'entra, perché abbiamo entrambi una sufficiente
esperienza delle cose della politica per poter dire che, se tutte le volte che l'opposizione per un motivo o l'altro,
che sia di destra o di sinistra poco importa, ha chiesto le dimissioni di qualcuno della maggioranza, le avesse ottenute, credo che di maggioranze ne sarebbero rimaste poche. Grazie a Dio e alla democrazia esistono i tribunali
della giustizia: ad essi compete fare giustizia, alle aule della politica compete fare politica. E per il Partito Democratico il giudizio sull'operato dell'assessore Widmann non può che essere positivo. Per questo respingeremo
questa mozione di sfiducia.
EGGER (Die Freiheitlichen): Die allgemein hohen Gehälter in der Politik werden unter anderem immer
mit der großen Verantwortung, die Politikerinnen und Politiker tragen, gerechtfertigt. Zum einen geht es sicherlich
um die persönliche strafrechtliche Verantwortung, das heißt, wenn jemand zum Beispiel bei einem Diebstahl usw.
ertappt wird. Wenn man die Verantwortung anspricht und damit unsere Gehälter rechtfertigt, dann meint man aber
immer auch die politische Verantwortung. Ich gehe zumindest davon aus, dass man nicht nur die persönlich strafrechtliche meint.
Zur politischen Verantwortung gehört für mich auch, dass jemand in seinem Bereich – ich formuliere es
vorsichtig – nicht so große Probleme hat, wie sie Landesrat Widmann hat. Wenn heute unser Antrag abgelehnt
wird, dann müssen wir uns bitte vom Wort "politische Verantwortung" verabschieden, denn wann denn, wenn nicht
unter diesen Voraussetzungen hat jemand politische Verantwortung zu übernehmen?! Es wundert mich überhaupt, wie wir, nachdem wir uns doch immer dem mitteleuropäischen Raum zurechnen, langsam, aber sicher
einen Stil übernehmen, der viel weiter nach Süden passt, wo man wirklich von politischer Verantwortung, von
allgemeiner Verantwortung nichts mehr zu halten scheint. Man müsste wirklich bei einer persönlich strafrechtlich
relevanten Handlung, was ich dem Herrn Landesrat natürlich nicht unterstellen möchte, ertappt werden, um sich
noch verantwortlich zu fühlen.
Für mich geht die Verantwortung, mit der unsere Gehälter gerechtfertigt werden, viel weiter. Ich sehe hier
weiterhin die politische Verantwortung, denn dies ist ein ganz klarer Fall von politischer Verantwortung. Wenn die
Mehrheit heute dem Landesrat das Vertrauen ausspricht, dann ist für mich in Südtirol die rein politische Verantwortung nicht mehr existent. Dann haften wir nur noch für unser ganz persönliches Fehlverhalten, aber wir sind
nicht mehr dafür verantwortlich, wie es in unserem "Betrieb", also in unserem Zuständigkeitsbereich zugeht. Herr
Landesrat! Sie haben einmal zu mir gesagt, dass ich als Bürgermeister auch nicht jeden Akt unterschrieben habe,
auf den mein Namen stand. Ich habe Ihnen damals geantwortet, dass ich seinerzeit als Bürgermeister von Sterzing alles, wo Thomas Egger geschrieben stand, selbst unterschrieben habe. Diesen Fleiß hatte ich und den hat
ohne Zweifel auch der Herr Landeshauptmann, der wahrscheinlich tagtäglich stundenlang unterschreibt. Sie haben aber diesen Fleiß offensichtlich nicht. Vielen Dank!
PICHLER ROLLE (SVP): Die Debatte hat bis jetzt zum Vorschein gebracht, dass dem Landesrat Widmann sach- und fachpolitisch kein Vorwurf gemacht werden kann. Ich denke, dies hat hier niemand zur Debatte
gestellt, denn Misstrauen gibt es in mehrerer Form. Ich würde das politische Misstrauen verstehen, wenn wir eine
Situation hätten, in der der öffentliche Personennahverkehr in Südtirol nicht funktionieren würde, die Vinschger
Bahn immer noch nicht in Betrieb wäre, es keine Stundentaktvernetzung gäbe, vieles andere nicht funktionieren
würde, alte Gerätschaften zur Verfügung stünden und nichts weiterginge. Dort ist die Politik gefordert und man
könnte sagen: Wir haben Rahmenbedingungen vorgegeben, wir haben einen reichlich ausgestatteten Haushalt,
wir möchten gern, dass dieses Ressort funktioniert, aber es funktioniert nicht. In einem solchen Fall hat dann der
Politiker die Verantwortung zu übernehmen. Darum geht es heute aber nicht, nicht einmal, wenn man die Wortmeldungen der Oppositionsvertreter hört.
So kommen wir zum zweiten Aspekt, dem offensichtlich strafrechtlich relevanten Aspekt. Hier verhält es
sich so, dass wir zum heutigen Zeitpunkt feststellen müssen, dass es nicht einmal eine Anklageerhebung gegen
Landesrat Thomas Widmann gibt, sondern dass wir uns noch auf der Ebene der Voruntersuchungen befinden. Im
Normalfall …
LEITNER (Die Freiheitlichen): Das interessiert uns nicht!
PICHLER ROLLE (SVP): Herr Leitner! Drehen Sie es nicht um, denn Sie müssen Ihren Beschlussantrag
durchlesen! Sie nehmen keine politische Bewertung vor, sondern zitieren darin mehrfach die Anklageschrift des
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Staatsanwaltes und sagen, dass, weil ein Staatsanwalt feststellt, dass dies so gemutmaßt werden könnte, er
nichts anderes tun könne als Anklage zu erheben. Aber wenn der Staatsanwalt nicht einmal Anklage erhoben und
Landesrat Widmann nicht einmal Amtsmissbrauch vorgeworfen hat, dann muss man mit den Dingen vorsichtig
umgehen, denn Sie könnten dies vielleicht … Auch dort wäre es falsch, denn selbst wenn der Staatsanwalt Anklage erheben würde, hätte der Betroffene immer noch das Recht, zunächst einmal das Verfahren abzuwarten.
Der Staatsanwalt muss zunächst seine Sicht der Dinge beweisen und der Betroffene hat das Recht, sich zu verteidigen. Im Beschlussantrag steht, dass Mutmaßungen nicht zur Wahrheit werden, auch wenn sie 25-mal wiederholt werden. Warten wir einmal ab, ob es tatsächlich so ist, wie es hier geschildert wird, ob wirklich Konzessionen
verschwunden sind, ob sie rückwirkend datiert worden sind, ob Unterschriften gefälscht worden sind, ob der zuständige Direktor Jellici in der Tat einen Schaden angerichtet hat, ob unter dem Strich das Land Südtirol vielleicht
sogar Millionen an Euro eingespart hat, denn davon hängt auch die strafrechtliche Relevanz ab. Deshalb, meine
sehr verehrten Damen und Herren, ist es völlig klar: Sachpolitisch kann kein Vorwurf gemacht werden und die
Abgeordneten wären schon verpflichtet, ein Beispiel für Bürgerkunde zu sein, dass man nicht ein Urteil fällt, bevor
überhaupt der Prozess begonnen hat. Ich hoffe, dass wir hier im Sinne der Transparenz abstimmen. Nachdem
eine namentliche Abstimmung vorgesehen ist, wünsche ich mir, nachdem immer von Transparenz die Rede ist,
dass wir hier klar Farbe bekennen. Ich hoffe, dass durch diese namentliche Abstimmung dann klar zuordenbar ist,
wer hinter dem Landesrat, der Landesregierung und dieser Mobilitätspolitik steht und wer nicht.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Kollege Pichler Rolle! Bürgerkunde heißt aber auch nicht, dass man
keinerlei Kritik an der Mehrheit äußern darf, und genau dies ist hier angeklungen. Hier wurden Vertreter der Opposition als Schnüffler beschimpft, weil sie einen Misstrauensantrag, egal ob er nun gerechtfertigt oder nicht gerechtfertigt ist, eingebracht haben. Nur weil sie einem Umstand oder einem Landesrat misstrauen, werden sie im
Landtag als Schnüffler dargestellt. Ich weiß nicht, ob dies Ihrem Demokratieverständnis entspricht. Dass hier
überhaupt nicht auf die Inhalte eingegangen wird, sondern lediglich Lobhudelei betrieben und auch noch die
Frechheit an den Tag gelegt wird, zu sagen, dass man Politik und Juristerei trennen müsse, und zwar von Abgeordneten, die selbst nur über ein juristisches Urteil in den Landtag gekommen sind, sagt, meiner Meinung nach,
sehr viel über die Situation dieses Landtages aus. Wir haben hier einmal mehr das Spiel böse Opposition und gute
Mehrheit. Alles, was von der Mehrheit kommt, ist gut, und die Opposition kann nur kritisieren, sie will alles schlecht
machen, will all die guten Dinge nicht sehen. Es geht uns, zumindest mir, nicht darum, dass man nicht auch gute
Dingen sehen will, sondern darum, dass hier Mutmaßungen im Raum stehen, die für viele Anlass zum Misstrauen
geben. Wenn dann eine Untersuchungskommission eingefordert wird, um diese Mutmaßungen zu bestätigen oder
zu widerlegen, und deren Arbeit dann auch noch behindert wird, dann habe ich als Abgeordneter das Gefühl, dass
hier bewusst versucht wird, Dinge zu vertuschen. Das ist mein Eindruck. Deshalb ist ein solcher Misstrauensantrag gerechtfertigt. Wenn hier, wie es sich herausstellen wird, ein großer Teil – wir werden erst sehen, ob es die
Mehrheit sein wird oder nicht – der Abgeordneten des Südtiroler Landtages ein Misstrauen hat, dann ist dies doch
vielsagend und man kann nicht so tun, als ob dies keine Bedeutung hätte.
Ich möchte dem Landesrat Widmann in Bezug auf die Unterschriften eine ganz konkrete Frage stellen.
Wir haben – ich bin seit eineinhalb Jahren im Landtag – immer wieder Anfragen an Sie gerichtet, die wir beantwortet bekommen haben. Ich habe mir heute Mittag einige Anfragen herausgesucht, die, wo der Name Thomas
Widmann draufsteht, Ihre Unterschrift tragen. Haben Sie all diese Anfragen persönlich mit Ihrer Unterschrift versehen oder hat dies jemand anders für Sie getan? Wir werden uns diese Dinge im Sinne der Schnüffelei heraussuchen. Deshalb bitte ich Sie um eine konkrete und ehrliche Antwort.
WIDMANN (Landesrat für Industrie, Handel, Handwerk, Mobilität und Personal – SVP): Der
Misstrauensantrag ist sicher ein legitimes Instrument der politischen Auseinandersetzung und entspringt dem
Kontrollrecht des Landtages. Der Antrag der Opposition ist daher grundsätzlich legitim, überhaupt keine Frage, nur
wird hier wieder einmal, wie bereits in der Untersuchungskommission, Missbrauch betrieben, und werde sagen
warum. Man pflückt bewusst willkürlich und einseitig Einzelheiten aus dem leider immer noch nicht abgeschlossenen Strafverfahren heraus, tretet diese breit, legt immer nur einen Teil des Ganzen dar und verbreitet somit Unwahrheiten. Ich stelle mich jederzeit dem Urteil des Landtages und der Öffentlichkeit über die Leistungen des von
mir geführten Ressorts. Ob die formalen Abläufe korrekt waren, kann allein die Justiz beurteilen und nur wenn
diese zum gegenteiligen Schluss käme, entstünde daraus politische Verantwortung. Ich sehe dem Ausgang der
Ermittlungen aber vertrauensvoll entgegen. Wir haben der Staatsanwaltschaft alle Elemente geliefert, um jede
Fälschungsabsicht ausschließen zu können. Ich erwarte mir jetzt auch, dass die Staatsanwaltschaft zügig zu ei-
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nem Abschluss der Ermittlungen kommt. Dies wird sich also klären. Es kann aber nicht sein, dass die Ergebnisse
der engagierten Arbeit meines Ressorts nicht zählen und im Grunde Kleinigkeiten verdunkelt und mit Unwahrheiten befleckt werden.
Zur Untersuchungskommission. Der wirkliche Grund, weshalb die Arbeiten nie aufgenommen wurden,
liegt an der Opposition selbst. Ich bin zweimal zwei Stunden lang vor dem Saal, in dem die Kommissionssitzung
stattgefunden hat, gegessen und wäre bereit gewesen, auf alle Fragen Rede und Antwort zu stehen. Frau Rosa
Thaler Zelger hat als Präsidentin der Kommission den Vorwurf bekommen, dass niemand angehört würde. Sie
haben beschlossen, dass ich gar nicht angehört werden soll, damit Sie weiter frei Unwahrheiten verbreiten können. Ich hätte dort mit allen Unterlagen, die Sie gebraucht hätten, zur Verfügung gestanden.
Zur Sache selber. Was die Konzessionen anbelangt, Folgendes. Sie sprechen von "rückwirkend" und
"nicht rückwirkend". Ich habe hier ein Diagramm und die Konzession. Die SAD fährt mit einem neunjährigen Dekret mit einer Konzession, die gültig ist. Ich glaube, die Bevölkerung ist nicht so blöd zu glauben, dass ich ohne
Dekret nicht schon längst angeklagt wäre, wenn alle Unterlagen draußen sind. Ab 1987, der Zeit von Bolognini, 15
Jahre vor meiner Zeit, sind bis jetzt Arbeiten nicht ein Tag ohne Konzession verrichtet worden oder sonst was.
Frau Klotz! Ich verstehe, dass dies Ihr Steckenpferd ist. Wenn eines dieser Dekrete nur einsprachig ist und keinen
Briefkopf hat, dann ist dies zwar verwaltungstechnisch verwerflich und nicht ganz korrekt, aber die rechtliche Absicherung ist hundertprozentig da. Dies kann ich mit den Dekreten, die ich bei mir habe, belegen. Wenn Sie vom
verloren gegangenen Dekret sprechen und diesbezüglich wieder Unwahrheiten verbreiten, dann handelt es sich
dabei um ein nicht zugestelltes Dekret, wobei aufgrund des internen Reglements Dr. Vicini und der Abteilungsdirektor für die Aufbewahrung zuständig waren. Ich frage mich, warum dieses Dekret verloren gegangen ist. Dass
Sie – dies wissen viele – eine Naheverhältnis zu Dr. Vicini haben, das versteht sich, dass Sie aber nur einen Teil
der Wahrheit sagen, ist nicht korrekt und finde ich verwerflich. Vor allem finde ich es verwerflich, wenn Sie den
Unfall im Vinschgau hernehmen, um politisches Kapital unter der Gürtellinie zu schlagen, indem Sie diese Leute
verunsichern und Unsicherheit zu streuen versuchen. Ich muss den Medien ein Lob dafür aussprechen, dass nach
Ihrer Replik kein einziges Medium Ihre Richtigstellung veröffentlicht hat. Das heißt, dass die Medien wissen, was
korrekt ist, nämlich politische Fairness, und wo es ganz klar unter der Gürtellinie ist. Ich bin sehr froh darüber.
Mich wundert eine Sache. Es ist richtig, dass man in diesem Haus danach trachtet, dass Gesetze, die wir
selber machen, eingehalten werden. Im Gesetz steht ganz klar, dass man sogar Befugnisse, geschweige denn
Unterschriften delegieren kann. Schauen Sie sich das Gesetz an! Wenn man an Stelle von Unterschriften andere
sinnvolle Sachen machen kann, dann muss ich zugeben, dass ich sehr viele Akte nicht unterschrieben habe. Ich
habe andere an meiner Stelle unterschreiben lassen, aber alles, was drinnen steht, habe ich absolut unterstrichen
und mitgetragen, und das ist das Wesentliche, das ist rechtens und ist auch richtig so. Wenn Sie schon immer
Halbwahrheiten zitieren bzw. Unwahrheiten verbreiten, dann frage ich Sie, warum Sie nicht den übrigen Teil des
Protokolls der Staatsanwaltschaft verlesen, denn Sie zitieren nur die Prämissen und das, was im letzten Teil des
Aktes des Staatsanwaltes Benno Baumgartner steht. Sie haben sich gefragt, was das Gericht beschließen würde.
Das Gericht hat noch nicht darüber entschieden, aber die Staatsanwaltschaft hat, was das SAD-Dekret anbelangt,
eine Archivierung beantragt. Ich lese es Ihnen vor: "Tuttavia, a ben guardare questa ricostruzione manca la prova
sull'unico ma determinante elemento costruttivo del reato d'abuso d'ufficio, ovvero il danno e il giusto. Pertanto
l'accusa di abuso dell'ufficio appare insostenibile, in quanto la Provincia non sembra sia rimasta danneggiata dal
favoreggiamento dello stato". Mich wundert, dass Ihr Freiheitliche den Staat verteidigt, und zwar überall dort, wo
Ihr es braucht, aber dass wir eigene Konzessionäre unterstützen und dem Land Millionen sparen, Steuergelder
unserer Bürger, das sagt Ihr nicht, und das finde ich absolut verwerflich. Dann steht abschließend Folgendes:
"Tuttavia si ritiene che il giudice penale non possa sindacare il merito dell'azione amministrativa e sanzionare
penalmente la mancanza di trasparenza. Chiede che il signor Giudice per le indagini preliminari in indirizzo voglia
disporre decreto di archiviazione". Apropos Dekret.
Aus dem Protokoll von Staatsanwalt Secco haben Sie nur einen Teil gelesen, der über das Gutachten von
Vicini gesprochen hat. Ich zitiere: "Alla luce di questi addebiti sembra dunque che lo stesso Vicini spendeva con la
stessa disinvoltura del suo diretto dirigente di ripartizione e di dipartimento i soldi che non erano suoi ma della
collettività, mentre poi si ergeva a Don Chisciotte della Mancia sulle pagine dei giornali e di fronte a quella stessa
collettività a paladino della legittimità del risparmio. In realtà è sconcertante nella gestione del tutto l'Ufficio della
mobilità". Sein Amt! Das haben Sie nicht vorgelesen oder haben Sie nur die vorhergehende Seite bekommen?
Warum sagen Sie nicht die Wahrheit und zitieren nur die Prämisse, sehr geehrter Herr Tinkhauser? Machen Sie
doch Politik und bewerten Sie die politische Arbeit und zitieren Sie nicht immer nur einen Teil der Protokolle! Damit
wird die ganze Öffentlichkeit irre geführt und eine gute Arbeit mies gemacht.
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Ich möchte Ihnen, weil Sie für Effizienz sind, noch etwas sagen. Wenn man einmal den Mut hat, einen
Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung vor die Tür zu stellen, nicht weil er mich angezeigt, sondern sechs Monate erpresst hat, was nachlesbar ist, und Mitarbeiterinnen belästigt und mit Ordnern beworfen hat, welche dann
weinend und schutzsuchend in unsere Büros gekommen sind, und wenn dies in Ihrem Betrieb – Sie sind Unternehmer – passieren würde, dann bliebe dieser Mitarbeiter keine zwei Tag in Ihrem Betrieb. Wenn Sie so einen,
nur weil Sie ein Naheverhältnis zu ihm haben, verteidigen, wollen, dass er wieder in den Dienst genommen wird
und von der öffentlichen Verwaltung Effizienz verlangen, dann verstehe ich Sie in keinster Weise. Dies ist verwerflich, niederste Art der Politik und Miesmache! Wenn Sie einmal die Wahrheit sagen, dann wird man Ihnen in Zukunft auch glauben. Diese Sache wird lange an Ihnen hängen bleiben, denn Sie verteidigen Leute, die Schlechtes
gemacht haben und die, vom Staatsanwalt auch ganz klar deklariert, in diesem Amt mit Geld herumgeworfen haben. Deshalb haben wir ihn vor die Tür gestellt und nicht aus anderen Gründen. Das Arbeitsgericht wird automatisch verfügen, dass er wieder zurückkommen muss. Dies wissen wir, statistisch gesehen. Wir werden sehen, was
die Zukunft bringt. Ich bin zuversichtlich, dass es geregelt gehört.
Zum Schluss! Sie können nicht dauernd versuchen, der Regierung, ganz egal wen, denn einmal trifft es
mich und ein anders Mal einen anderen, auf niederste Art und Weise dauernd das Bein zu stellen, um danach
sagen zu können, dass jemand gestolpert ist. Helfen Sie, dass wir im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Gutes tun
können. Ich glaube, dass in der Vergangenheit in meinem Ressort, wie in vielen anderen Ressorts, doch einiges
geleistet worden ist. Helfen Sie, wo wir helfen können, anstatt dauernd nur das Bein zu stellen bzw. zu schauen,
wie man noch stärker das Beine stellen könnte.
LEITNER (Die Freiheitlichen): In persönlicher Angelegenheit! Herr Landesrat! Eines hätten Sie nicht tun
dürfen, denn in den Medien haben Sie es bereits gemacht. Der Landesrat hat uns in der Öffentlichkeit bereits
mehrmals über die Medien ausgerichtet, wir würden das Unglück im Vinschgau dafür nutzen, um politisches Kapital daraus zu schlagen. Wir haben dieses Unglück nicht einmal erwähnt. Wenn Sie sich bei den Medien bedanken, dass sie darüber nicht berichtet haben, dann konnten diese gar nicht darüber schreiben, weil wir dies nie
benutzt haben. Sie benutzen es jetzt als Schutzschild, und das ist schäbig, Herr Landesrat. Das hätten Sie nicht
tun dürfen. Ihr Blabla kann einem beim Ohr hinein- und beim anderen wieder hinausgehen. Glauben tut Ihnen
sowieso niemand, sogar die eigenen Leute nicht. Das lassen wir uns aber nicht gefallen. Das haben wir nämlich
nie getan. Erinnern Sie sich bitte daran, dass die Untersuchungskommission vor dem Unglück eingesetzt wurde.
Wir haben eine Pressekonferenz veranstaltet, bei der die Medien anwesend waren, und sie konnten gar nicht
darüber berichten.
PICHLER ROLLE (SVP): (unterbricht – interrompe)
LEITNER (Die Freiheitlichen): Herr Klubobmann der Volkspartei! Beruhigen Sie sich und bleiben Sie bei
den Fakten! Eines muss ich abschließend feststellen. Ich habe in persönlicher Angelegenheit das Wort verlangt.
Niemand hat von der Mehrheit zur Sache geredet, und dies möchte ich schon zu Protokoll geben. Niemand hat zu
allen fünf Vorwürfen, die aufgezählt worden sind, Stellung bezogen. Alles, was man hier gemacht hat, ist Schadensbegrenzung, Ablenkungsmanöver und Lobhudelei. Den Flughafen hat natürlich niemand erwähnt, aber bitte,
wir auch nicht. Das ist eine andere Geschichte, aber bleiben wir bei den Fakten. Wir haben einen Antrag eingebracht, wobei ich möchte, dass die Opposition im Sinne eines guten und ausgewogenen Parlamentarismus ihre
Rolle ausüben darf, denn das ist unsere Pflicht. Niemand kann uns hier Vorwürfe machen, jemanden ungerechtfertigt angegriffen zu haben. Wir haben hier Fakten aufgezählt, auf die, leider Gottes, nicht eingegangen worden
ist. Das ist die Tatsache.
DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Nachdem ich nur mehr eineinhalb Minute Redezeit zur
Verfügung habe, werde ich nur ein paar Worte dazu sagen. Ich glaube, dass die Opposition die Möglichkeit haben
soll aufzuzeigen, zu kritisieren und das zu bewerten, was sie will, aber sie kann nicht das Gericht ersetzen. Auch
Herr Tinkhauser kann nicht das Gericht ersetzen. Er und alle, die vorhin das Wort von Seiten der Opposition ergriffen haben, können sagen, dass nach ihrer Meinung dies und das nicht in Ordnung ist, dass dies und jenes
geschehen ist, aber sie dürfen nicht glauben, dass das, was sie sagen, Evangelium ist bzw. ein Urteil darstellt. Die
Situation ist jene, dass wir ein Gericht haben, welches alles bewerten wird. Wenn sie zwanzig und dreißig Fragen
und Verdächtigungen ausgesprochen haben, dann wird das Gericht all dies bewerten. Wir haben aus den Dokumenten, die Sie entsprechend zitiert haben, gehört, dass dort auch ganz andere Dinge enthalten sind, aber unab-
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hängig davon bin ich der Meinung, dass Dr. Widmann nur zur Rechenschaft gezogen werden sollte, wenn er etwas Ungesetzliches getan hat. Es wäre aber falsch, wenn sich der Landtag an die Stelle des Gerichtes setzen und
ihn im Voraus verurteilen würde. Was wäre dann, wenn morgen ein voller Freispruch herauskäme? Er hätte sein
Amt niederlegen und gehen müssen und dann hätte sich herausgestellt, dass er unschuldig ist. Ich glaube, dass
man so etwas nicht machen kann, liebe Mitglieder des Landtages, die der Opposition angehören. Auch hier,
glaube ich, muss man objektiv und sachlich sein, denn ansonsten könnte man gegen jede Person Vorwürfe erheben. Diese Person müsste dann gehen, weil es irgendwelche Vorwürfe gibt. Lassen wir das Gericht entscheiden
und greifen wir dem Gericht nicht vor! Ich glaube, die Opposition und wir als Landtag haben politische Bewertungen zu machen. Wir sollten uns nämlich fragen, ob Landesrat Widmann gearbeitet und die Erwartungen irgendwie
erfüllt hat. Es ist bereits x-mal gesagt worden, dass er ein guter und innovativer Landesrat ist. Ich kann sagen,
dass er jemand ist, der zwar nach seiner Art und Weise arbeitet, aber auch etwas weiterbringt. Schaut Euch einmal an, was er gemacht hat: Die Vinschger Bahn ist wieder eingesetzt worden, der Halbstundentakt wurde eingeführt, die Pustertaler Bahn ist ausgebaut worden usw. Nachdem ich selber mit ihm viele Verhandlungen mit der
RFI geführt habe, kann ich sagen, was er dort alles geleistet hat, wobei er auch entsprechend vorbereitet war. Ich
glaube, dass ihm diesbezüglich niemand etwas vorwerfen kann. Wir als Landtag haben nur die politische Sache
zu bewerten, denn alles andere ist Sache des Gerichtes. Ob jetzt eine Unterschrift stimmt oder nicht stimmt, darüber soll das Gericht entscheiden. Deshalb wäre es falsch, wenn wir jemanden, der gut arbeitet und sich politisch
nichts vorzuwerfen hat, hier im Landtag beurteilen würden. Deshalb schlage ich vor, dass man ihm wieder das
Vertrauen ausspricht.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Zum Fortgang der Arbeiten, weil es auch an den Präsidenten gerichtet ist. Landesrat Widmann hat gerade selbst gesagt, dass er nicht alles selber unterschrieben hat. Speziell
was die Anfragen anbelangt, ersuche Sie als Landtagspräsident, die Mitglieder der Landesregierung zu ermahnen,
die Antworten auf Anfragen, die an die Südtiroler Abgeordneten übermittelt werden, selbst zu unterschreiben,
denn ich empfinde es als eine Geringschätzung des Südtiroler Landtages, wenn für uns nicht kontrollierbar ist, von
dem die Antworten stammen, denn jeder kann behaupten, dass er einen Blick darauf geworfen hat. Wenn wir uns
als Abgeordnete die Mühe machen, eine Anfrage an die Mitglieder der Landesregierung zu richten, dann gebietet
es doch der Respekt, dass man zumindest von ihnen und nicht von irgendeinem Mitarbeiter die Antwort bekommt,
denn sonst könnte ja der Mitarbeiter hier auf der Bank sitzen und wir bräuchten die Landesräte nicht mehr. Diese
Aufforderung geht an Sie.
PRÄSIDENT: Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass ich, wenn auf der Antwort die Unterschrift
des zuständigen Landesrates ersichtlich ist, davon ausgehe, dass es seine ist. Wenn die Unterschrift von Thomas
Widmann drauf steht, dann gehe ich davon aus, dass er auch selbst unterschrieben hat.
Das Wort hat der Abgeordnete Tinkhauser zur Replik.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Wir haben jetzt viele Stellungnahmen und Zitate gehört. Es hat wirklich einiges gegeben, was bereits vor Gericht behandelt worden ist. Ich muss Ihnen, Herr Landeshauptmann,
Recht geben. Es ist natürlich unsere Aufgabe, nur eine politische und nicht eine juridische Bewertung zu machen,
aber eines möchte ich doch sagen. Meiner Meinung nach wird, wenn man keine Ausschreibungen macht, sehr,
sehr viel Geld beim Fenster hinausgeworfen. Wenn Landesrat Widmann sagt, dass keine Ausschreibungen gemacht werden müssen, dann sagt mir doch der normale Menschenverstand, dass es für das Land besser ist, dass
man, wenn es um Konzessionen geht, die 200 Millionen Euro für zwölf Jahre ausmachen, eine Ausschreibung
macht. Nachdem Landesrat Widmann einiges zitiert hat, möchte ich aus einem Urteil zitieren, das rechtskräftig ist
- dies sind keine Anschuldigungen, Erfindungen, Halbwahrheiten oder aus der Tasche gezogene Sachen oder
Hokuspokus – und die gesamte Landesregierung und auch den Kollegen Pichler Rolle betrifft: "Dalla lettura della
documentazione agli atti traspare la visione di uno spaccato sconfrontante della pubblica amministrazione che
sembrava poter appartenere esclusivamente a realtà tipiche delle parti più depresse del territorio nazionale.
Peraltro la malagestio è in parte giustificata dall’illegalità diffusa fra strati sempre più consistenti della popolazione
e dalle invadenti infiltrazioni di gruppi di pressione più o meno leciti che piegano ai propri voleri la funzione pubblica". Das, was ich jetzt vorgelesen habe, ist Teil eines rechtskräftigen Urteiles.
PRÄSIDENT: Wir kommen nun zur Abstimmung des Beschlussantrages, welche namentlich vorzunehmen ist. Es ist die Nummer 24 gezogen worden.
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SEPPI (Unitalia – Movimento Iniziativa Sociale): Sì.
STEGER (SVP): Nein.
STIRNER BRANTSCH (SVP): Nein.
STOCKER M. (SVP): Nein.
STOCKER S. (Die Freiheitlichen): Ja.
THALER ZELGER (SVP): Nein.
THEINER (SVP): Nein.
TINKHAUSER (Die Freiheitlichen): Ja.
TOMMASINI (Partito Democratico/Demokratische Partei): No.
URZÌ (Il Popolo della Libertà): Sì.
VEZZALI (IL Popolo della Libertà): Sì.
WIDMANN (SVP): Nein.
ARTIOLI (Lega Nord): Astenuto.
BERGER (SVP): Nein.
BIZZO (Partito Democratico/Demokratische Partei): No.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Sì.
DURNWALDER (SVP): Nein.
EGARTNER (SVP): Nein.
EGGER (SVP): Ja.
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Ja.
HOCHGRUBER KUENZER (SVP): Nein.
KASSLATTER MUR (SVP): Nein.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ja.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ja.
LAIMER (SVP): Nein.
LAMPRECHT (SVP): Nein.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ja.
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MAIR (Die Freiheitlichen): Ja.
MINNITI (Il Popolo della Libertà): Astenuto.
MUSSNER (SVP): Nein.
NOGGLER (SVP): Nein.
PARDELLER (SVP): Nein.
PICHLER ROLLE (SVP): Nein.
PÖDER (UFS): Ja.
SCHULER (SVP): Nein.
Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: mit 13 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen ist der Beschlussantrag Nr. 220/10 abgelehnt.
Die Tagesordnungspunkte 2, Namhaftmachung der Mitglieder (7) der beim Präsidium des Ministerrates
eingerichteten ständigen Kommission für die Probleme Südtirols (Paketmaßnahme 137) und 3, Wahl des Volksanwaltes/der Volksanwältin im Sinne des Landesgesetzes vom 4. Februar 2010, Nr. 3 werden gemäß Vereinbarung des Kollegiums der Fraktionssprecher vertagt.
PRESIDENZA DEL VICEPRESIDENTE | VORSITZ DES VIZEPRÄSIDENTEN: MAURO MINNITI
PRESIDENTE: Passiamo al punto 4) dell’ordine del giorno: Proposta di deliberazione: "Assestamento
del bilancio di previsione del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano per l’anno finanziario 2010".
Punkt 4 der Tagesordnung: Beschlussvorschlag: "Berichtigung des Haushaltsvoranschlages des
Südtiroler Landtages für das Finanzjahr 2010".
Leggo la relazione:
Signore e signori consiglieri,
con la presente trasmetto Loro, per l'esame e l'approvazione, la proposta di deliberazione per l'assestamento del bilancio di previsione 2010 del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano, bilancio approvato dal Consiglio provinciale con deliberazione n. 12/09 del 2 dicembre 2009.
Si premette che il Consiglio provinciale, con propria deliberazione n. 5/10 del 6 maggio 2010, ha approvato il conto consuntivo per l'anno finanziario 2009, che al 31 dicembre 2009 presentava un
avanzo di amministrazione effettivo di 767.081,09 euro.
Nel bilancio di previsione per l'anno finanziario 2010 approvato dal Consiglio provinciale è stato
iscritto fra le entrate un presunto avanzo di amministrazione di 486.100,00 euro. Dal conto consuntivo approvato risulta quindi, alla fine dell'esercizio finanziario 2009, una differenza di 280.981,09
euro tra l'avanzo di amministrazione effettivo e quello presunto iscritto nel bilancio di previsione.
Il suddetto risultato del conto consuntivo 2009 rende pertanto necessario un assestamento del bilancio di previsione per l'esercizio finanziario 2010, assestamento che prevede per le entrate un aumento dell'avanzo di amministrazione per un importo di euro 280.981,09. È inoltre necessario effettuare determinate variazioni sia per le entrate sia per le uscite.
Come risulta dalle illustrazioni che seguono, le variazioni proposte per le uscite riguardano soprattutto spese obbligatorie ovvero spese correnti e derivano da fatti che esulano dalla sfera decisionale
dell'ufficio di presidenza.
Entrate
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Per quanto riguarda le entrate, l’importo iscritto nel bilancio di previsione, la cui entità era stata soltanto presunta, viene adeguato al risultato effettivo del conto consuntivo 2009. Di conseguenza
l'avanzo di amministrazione presunto pari a 486.100,00 euro iscritto nel bilancio viene aumentato di
280.981,09 euro ed è pertanto pari a 767.081,09 euro.
Capitolo 6500: "Interessi su giacenze di cassa presso il tesoriere"
Il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano riceve sulle giacenze di cassa dei conti accesi
presso il tesoriere a proprio nome un tasso annuo di interesse pari alla media mensile Euribor 3 (tre)
mesi (360 giorni), aumentato di 0,06 (zerovirgolazerosei) punti con capitalizzazione trimestrale. Considerato che la media mensile dell’Euribor è notevolmente diminuita e che i tassi attivi del Consiglio
provinciale per l’anno 2010 sono ampiamente al di sotto dell’importo stimato nel bilancio di previsione per l’esercizio finanziario 2010, la dotazione di detto capitolo viene diminuita di 20.000,00 euro.
Uscite
Capitolo 1160: "Indennità di carica spettante al/alla presidente, ai/alle vicepresidenti e ai/alle segretari/e questori/e"
Ricordo che con la deliberazione del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano n. 1 del 13 gennaio 2010 è stata modificata la disposizione concernente l’indennità di carica spettante ai componenti dell’ufficio di presidenza (si veda articolo 1 del “Regolamento delle indennità dei compensi e
rimborsi nonché delle detrazioni in caso di assenza“). Tale modifica consiste in una riduzione di detta
indennità di carica con effetto dal 1° gennaio 2010. Ai sensi della succitata disposizione ai componenti dell’ufficio di presidenza viene ora pagata un’indennità di carica corrispondente alle percentuali
sotto riportate delle indennità mensili fisse spettanti ai consiglieri regionali ovvero provinciali:
presidente: 46%
vicepresidente: 23%
segretario questore/segretaria questora: 11,5%.
La dotazione del capitolo viene ridotta di 16.826,76 euro come conseguenza della riduzione delle indennità di carica.
Capitolo 1170: "Indennità forfettaria per viaggi di servizio nella regione spettante al/alla presidente
del Consiglio provinciale"
L’articolo 6 del „Regolamento delle indennità, dei compensi e rimborsi nonché delle detrazioni in
caso di assenza” concernente il pagamento di un’indennità forfettaria per i viaggi di servizio in regione è stato abrogato con la deliberazione del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano n. 1
del 13 gennaio 2010. Di conseguenza viene azzerato lo stanziamento del capitolo previsto
nell’ambito della stesura del bilancio di previsione 2010.
Capitolo 1200: "Compenso e rimborso spese viaggio per i rappresentanti del Consiglio provinciale
nella Commissione dei 6 e dei 12"
La dotazione di questo capitolo viene aumentata di euro 3.000,00 sulla base di una proiezione della
spese già effettuate nel corso dell'esercizio 2010.
Capitolo 1215: "Indennità di carica, indennità di missione e rimborso spese di viaggio al difensore civico/alla difensora civica nonché spese per polizza assicurativa di responsabilità civile (L.P. 10-71996, n. 14)"
Il 10 febbraio 2010 è entrata in vigore la legge provinciale 4 febbraio 2010 n. 3, concernente la difesa
civica della Provincia autonoma di Bolzano, con la quale sono stati tra l’altro ridotti l’indennità di carica e il rimborso spese del difensore civico/della difensora civica. L’articolo 10 di detta legge provinciale prevede infatti che al difensore civico/alla difensora civica competa per la durata del mandato
un’indennità di carica pari a quella dei componenti del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano, con esclusione della diaria.
Per il trattamento economico di missione e il rimborso delle spese di viaggio valgono invece le disposizioni in vigore per i/le dipendenti del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano e non più
quelle relative ai componenti del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano.
La riduzione di 45.000,00 euro del suddetto capitolo tiene conto delle nuove disposizioni di cui sopra.
Capitolo 1221: "Versamento delle assegnazioni con vincolo di destinazione dell’Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (L.P. 18-3-2002, n. 6, artt. 4 e 5)"
L’avanzo di amministrazione risultante al termine dell’esercizio finanziario 2009 (euro 767.081,09) include 25.243,25 euro provenienti dall’ex capitolo di spesa 1230 "Versamento delle assegnazioni con
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vincolo di destinazione dell’Autorità per le garanzie nelle comunicazioni", i quali devono essere riassegnati a tale capitolo.
Capitolo 1235: "Compenso spettante al/alla garante per l’infanzia e l’adolescenza nonché indennità e
rimborso spese per missioni (L.P. 26-6-2009, n. 3, art. 8)"
Al momento della definizione dello stanziamento di questo capitolo nell’ambito della predisposizione
del bilancio di previsione 2010 alla fine dell’autunno 2009, si era partiti dal presupposto che il/la garante per l’infanzia e l’adolescenza sarebbe stato eletto/stata eletta già all’inizio del 2010. Dato che
invece l’elezione è avvenuta in maggio e che il/la garante comincerà la propria attività al più presto
nel mese di giugno, lo stanziamento di questo capitolo viene ridotto di conseguenza (meno
30.000,00 euro).
Capitolo 1241: "Spese per l’attività del Consiglio dei Comuni (L.P. 8-2-2010, n. 4, art. 5)"
Si tratta di un capitolo di spesa di nuova istituzione, creato in seguito all’attuazione delle disposizioni
di cui al succitato articolo 5. Tali disposizioni subordinano il pagamento delle spese derivanti
dall’attività del Consiglio dei comuni alla presentazione da parte di quest’ultimo di un progetto programmatico delle attività corredato della relativa previsione di spesa per l’approvazione e prevedono
che lo stanziamento di questo capitolo sia basato su tale progetto programmatico ovvero sulla relativa previsione di spesa.
Dato che la legge provinciale 8 febbraio 2010, n. 4, verrà applicata per la prima volta solo dopo le
elezioni comunali del 2010 con l’insediamento del nuovo Consiglio dei comuni, che il nuovo Consiglio
dei comuni non è stato ancora costituito e che di conseguenza non sono stati ancora presentati il
progetto programmatico delle attività e la relativa previsione di spesa, non è possibile stanziare alcun
importo su questo capitolo di spesa.
Capitolo 1245: "Compenso spettante al/alla presidente del Consiglio dei Comuni nonché indennità e
rimborso spese per missioni (L.P. 8-2-2010, n. 4, art. 11)"
Anche l’istituzione di questo capitolo di spesa e lo stanziamento di 25.000,00 euro sono necessari
per consentire l’attuazione delle disposizioni della legge provinciale 8 febbraio 2010, n. 4 „Istituzione
e disciplina del Consiglio dei comuni“. Desidero ricordare che ai sensi dell’articolo 11 di detta legge
provinciale, al presidente del Consiglio dei comuni spetta un’indennità di carica pari al 20% dell’indennità di carica del presidente del Consiglio provinciale. Per il trattamento economico di missione e
il rimborso delle spese di viaggio valgono invece le disposizioni vigenti per i/le dipendenti dell’amministrazione provinciale.
Capitolo 1246: "Compensi ai componenti del Consiglio dei Comuni nonché indennità e rimborso
spese per missioni (L.P. 8-2-2010, n. 4, art. 11)"
Come i capitoli 1241 e 1245, anche questo capitolo di spesa è di nuova istituzione. I mezzi stanziati
(90.000,00 euro) servono a pagare i gettoni di presenza e il trattamento economico di missione nonché a rimborsare le spese sostenute in missione. Ai componenti del Consiglio dei comuni è corrisposto per la partecipazione alle sedute il doppio delle indennità previste dalla legge provinciale 19
marzo 1991, n.6, e successive modifiche, per i componenti di comitati aventi un’autonoma funzione
di rilevanza esterna. Ogni componente del Consiglio dei comuni percepisce dunque 69,54 euro
all’ora per la partecipazione alle sedute. Per quanto riguarda il trattamento economico di missione e il
rimborso delle spese di viaggio si applica la regolamentazione vigente per i dipendenti
dell’amministrazione provinciale.
Capitolo 1300: "Stipendi e altri assegni per il personale del Consiglio provinciale (inclusi i salari di
produttività e le indennità di risultato)"
Lo stanziamento di questo capitolo deve essere aumentato di 65.000,00 euro in seguito alla necessità di coprire le spese aggiuntive derivanti dall’assunzione di una supplente in sostituzione di una
collaboratrice del Consiglio provinciale in maternità nonché per soddisfare le eventuali esigenze di
personale del/della garante per l’infanzia e l’adolescenza.
Capitolo 1310: "Contributi previdenziali e assistenziali per il personale del Consiglio provinciale"
Dato che i capitoli di spesa 1300 e 1310 sono per loro natura strettamente collegati, la dotazione di
questo capitolo deve essere aumentata di 10.000,00 euro per le stesse ragioni indicate per il capitolo
1300.
Capitolo 1340: "Pensioni a carico del Consiglio provinciale"
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Ai sensi delle disposizioni dell’ex articolo 85 della L.P. 21 maggio 1981, n. 11, il Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano versa mensilmente a due ex dipendenti con la funzione rispettivamente
di direttore e coordinatore un’integrazione della pensione.
Ai sensi dell’articolo 18 della L.P. 16 ottobre 1992, n. 36, la suddetta integrazione è aumentata con
decorrenza dal 1° gennaio di ogni anno nella misura corrispondente all’indice nazionale dei prezzi
del consumo per le famiglie di operai e impiegati accertato dall’Istituto nazionale di statistica.
Il suddetto aumento dell’integrazione della pensione è stato inferiore all’importo stimato in fase di
predisposizione del bilancio di previsione per l’esercizio finanziario 2010, e la dotazione originaria del
capitolo di spesa è stata pertanto ridotta di 411,54 euro.
Capitolo 1352: “Anticipazioni dell’indennità premio di servizio”
Premetto che ai sensi dell’articolo 1-bis della “Pianta organica e regolamento organico del personale
del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano” per i/le dipendenti del Consiglio provinciale trovano applicazione i contratti collettivi intercompartimentali previsti per il personale dell’amministrazione provinciale.
Per quanto riguarda le anticipazioni sui trattamenti di fine rapporto, il contratto collettivo intercompartimentale per il periodo 2005-2008 per la parte giuridica e per il periodo 2007-2008 per la parte economica prevede che le domande di concessione di un’anticipazione sul trattamento di fine rapporto
siano presentate all’amministrazione di appartenenza dal 1° luglio al 31 ottobre dell’anno precedente
la concessione. Le anticipazioni sui trattamenti di fine rapporto richieste nel 2009 sono già state liquidate all’inizio del 2010. Visto che quindi nel 2010 non possono esservi altre anticipazioni da liquidare, la dotazione di questo capitolo di spesa viene azzerata.
Capitolo 1402: "Spese per convegni e altre iniziative del Consiglio provinciale inerenti a relazioni
pubbliche in Italia e all’estero nonché partecipazione, anche tramite contributi, a iniziative esterne di
interesse per il Consiglio provinciale"
La dotazione di questo capitolo di spesa viene aumentata di 20.000,00 euro. Con i mezzi stanziati
vengono coperte tra l’altro le spese derivanti dalle visite di delegazioni (ufficio di presidenza dell’assemblea legislativa bavarese, Consiglio degli anziani dell’assemblea legislativa dell’Assia) ma anche
dai viaggi di delegazioni (viaggio in Sicilia e viaggio a Bruxelles di delegazioni del Consiglio della
Provincia autonoma di Bolzano). A questo capitolo vengono inoltre imputate le spese per l’organizzazione della conferenza dei presidenti delle assemblee legislative austriache che si svolgerà nell’autunno di quest’anno.
Capitolo 1410: "Manutenzione nonché noleggio di macchine d’ufficio e di lavoro, di mezzi audiovisivi,
di macchine tipografiche, della dotazione della centrale telefonica, di altre macchine e apparecchiature nonché acquisto dei relativi accessori"
La dotazione di questo capitolo viene aumentata di euro 10.000,00 sulla base di una proiezione della
spese già effettuate nel corso dell'esercizio 2010.
Capitolo 1430: "Aggiornamento del personale"
Ai sensi dell'articolo 2, allegato D del contratto di comparto per il personale del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano relativo al periodo 2005-2008 il fondo complessivo da destinare alla formazione e all'aggiornamento del personale deve essere pari ad almeno l'1% dello stanziamento
iscritto sul capitolo 1300. Ne consegue che un aumento della dotazione del capitolo di spesa 1300
comporta l'adeguamento automatico dello stanziamento iscritto sul capitolo di spesa 1430, motivo
per cui questo è stato aumentato di 650,00 euro.
Capitolo 1470: "Pareri legali e consulenze, assistenza legale nonché incarichi a liberi professionisti"
I mezzi finanziari di questo capitolo di spesa vengono aumentati di 25.000,00 euro per far fronte alle
spese derivanti dagli incarichi riportati qui di seguito:
- parere legale sull’esecuzione provvisoria di una sentenza di secondo grado riguardante l’accertamento dell’ineleggibilità di un consigliere;
- opposizione e rappresentanza degli interessi del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano con
riferimento ai ricorsi presentati dall’unione sindacale SGB/CISL alla sezione autonoma di Bolzano del
tribunale regionale di giustizia amministrativa in materia di accertamento da parte del Consiglio della
Provincia autonoma di Bolzano della massima rappresentatività delle organizzazioni sindacali ai
sensi dell’articolo 9 del D.P.R. n. 58/78.
Capitolo 1700: "Fondo di riserva per nuove e maggiori spese"
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La dotazione del fondo di riserva viene aumentata di 44.630,10 euro, importo che corrisponde alla
differenza tra le maggiori entrate e le maggiori ovvero minori spese previste su alcuni capitoli
dell’assestamento di bilancio.
Capitolo 2100: "Arredamento di uffici e di altri locali"
Dopo l’istituzione del/della garante per l’infanzia e l’adolescenza della Provincia di Bolzano, prevista
dalla legge provinciale n. 3/2009, e il suo insediamento presso il Consiglio della Provincia autonoma
di Bolzano, ci si era prefissi di riunire possibilmente in un’unica sede le due istituzioni già insediate
presso il Consiglio (difesa civica e comitato per le comunicazioni), l’una ubicata in via Portici 22 e
l’altra in corso Italia 17, sempre a Bolzano, e il nuovo ufficio del/della garante per l’infanzia e l’adolescenza, così da permettere soprattutto ai cittadini e alle cittadine che si rivolgono a dette istituzioni di
recarsi presso un’unica sede.
Visto che è stato possibile trovare questa nuova sede per tutte le suddette istituzioni insediate presso
il Consiglio provinciale, nell’autunno di quest’anno la difesa civica della Provincia autonoma di Bolzano e il comitato provinciale per le comunicazioni prenderanno possesso dei nuovi locali. Tale trasloco impone l’acquisto dei necessari arredi aggiuntivi, cosa che richiede l’aumento di 30.000,00
euro del capitolo di spesa in oggetto.
Capitolo 2110: "Acquisto di macchine d’ufficio e di lavoro, di mezzi audiovisivi, di macchine tipografiche, della dotazione della centrale telefonica, di altre macchine e apparecchiature"
Dato che è ormai necessario sostituire i PC e i monitor (21 unità) acquistati nel 2003, la dotazione di
questo capitolo è aumentata di 15.000,00 euro.
Capitolo 3300: "Versamento ritenute fiscali" e Capitolo 3510: "Versamento delle trattenute previdenziali e assistenziali per compensi a terzi"
I capitoli 3300 e 3510 sono capitoli che fanno parte della contabilità speciale e pertanto rappresentano mere partite di giro. Tra le entrate sono previsti due capitoli identici in termini sia di contenuto
sia di importi (capitoli 8300 e 8510 con un identico aumento delle rispettive dotazioni.
Invito infine le signore consigliere e i signori consiglieri a voler approvare l'allegata bozza di deliberazione sull'assestamento del bilancio di previsione 2010 del Consiglio della Provincia autonoma di
Bolzano, incluse le relative tabelle, presentata dall'ufficio di presidenza.
---------Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
anbei übermittle ich Ihnen zur Überprüfung und Genehmigung den Beschlussvorschlag für die Berichtigung des Haushaltsvoranschlages des Südtiroler Landtages für das Finanzjahr 2010, der vom
Landtag am 2. Dezember 2009 mit Beschluss Nr. 12/09 genehmigt worden ist.
Ich schicke voraus, dass der Landtag mit Beschluss Nr. 5/10 vom 6. Mai 2010 die Abschlussrechnung für das Finanzjahr 2009 genehmigt hat, die zum 31. Dezember 2009 einen effektiven Verwaltungsüberschuss in der Höhe von 767.081,09 Euro aufwies.
In dem vom Landtag genehmigten Haushaltsvoranschlag für das Finanzjahr 2010 war auf der Einnahmenseite ein voraussichtlicher Verwaltungsüberschuss von 486.100,00 Euro eingeschrieben
worden. Die genehmigte Abschlussrechnung hat somit bei Abschluss des Haushaltsjahres 2009 einen Verwaltungsüberschuss ausgewiesen, der um 280.981,09 Euro höher war als der im Haushaltsvoranschlag angenommene Betrag.
Aufgrund des soeben dargelegten Ergebnisses der Abschlussrechnung 2009 muss eine Berichtigung
des Haushaltsvoranschlages für das Finanzjahr 2010 vorgenommen werden, mit welcher auf der
Einnahmenseite die Anhebung des Verwaltungsüberschusses um 280.981,09 Euro ausgewiesen
wird; zudem müssen auch gewisse Änderungen an der Einnahmenseite und an der Ausgabenseite
vorgenommen werden.
Wie Sie den folgenden Erläuterungen entnehmen können, betreffen die im Ausgabenteil vorgeschlagenen Änderungen größtenteils Pflichtausgaben bzw. laufende Ausgaben und sind die Folge von
Gegebenheiten, die außerhalb des Ermessensspielraumes des Präsidiums liegen.
Einnahmen
Auf der Einnahmenseite wird der im Haushaltsvoranschlag angegebene Betrag, der auf Annahmen
beruhte, mit dem tatsächlichen Ergebnis der Abschlussrechnung 2009 in Einklang gebracht. In diesem Sinne wird der veranschlagte Verwaltungsüberschuss von Euro 486.100,00 um 280.981,09
Euro auf nunmehr 767.081,09 Euro erhöht.
43
Kapitel 6500: "Zinsen auf Kassabestände beim Schatzmeister"
Der Südtiroler Landtag erhält von seinem Schatzmeister auf die Kassenbestände der Konten, die bei
ihm auf den Namen des Landtages eröffnet sind, einen Jahreszinssatz gleich dem Monatsdurchschnitt des Euribor - 3 (drei) Monate (360 Tage), zuzüglich 0,06 (nullkommanullsechs) Punkte, mit
trimestraler Kapitalisierung. Da der Monatsdurchschnitt des Euribor stark gesunken ist und die Aktivzinsen des Landtages für das Jahr 2010 weiter unter dem im Haushaltsvoranschlag für das Finanzjahr 2010 ausgewiesenen Schätzwert liegen, wird der Ansatz des gegenständlichen Kapitels um
20.000,00 Euro gesenkt.
Ausgaben
Kapitel 1160: "Dem/der Präsidenten/in, den Vizepräsidenten/innen und den Präsidialsekretären/innen zustehende Aufwandsentschädigung"
Ich erinnere daran, dass im Beschluss des Südtiroler Landtages vom 13. Januar 2010, Nr. 1 die Bestimmung betreffend die Amtsvergütung der Präsidiumsmitglieder abgeändert wurde (siehe Artikel 1
der Verordnung "Bestimmungen über Entschädigungen, Vergütungen, Rückvergütungen sowie Abzüge bei Abwesenheit"). Die Abänderung bestand in einer Senkung der genannten Amtsvergütung
mit Wirkung 1. Januar 2010. Gemäß der genannten Bestimmung wird den Präsidiumsmitgliedern
nunmehr eine Amtsvergütung in der Höhe der nachstehend angeführten Prozentsätze der den Regionalrats- bzw. Landtagsabgeordneten zustehenden festen Monatsbezüge ausbezahlt:
Präsident: 46 %
Vizepräsident: 23 %
Präsidialsekretär/in: 11,5 %
Mit der Reduzierung des Kapitelansatzes um 16.826,76 Euro wird der Verminderung der Amtsvergütungen Rechnung getragen.
Kapitel 1170: "Dem/der Landtagspräsidenten/in zustehende Pauschalentschädigung für Dienstreisen
in der Region"
Artikel 6 der Verordnung "Bestimmungen über Entschädigungen, Vergütungen, Rückvergütungen
sowie Abzüge bei Abwesenheit" betreffend die Auszahlung einer Pauschalentschädigung für Dienstreisen in der Region wurde mit Beschluss des Südtiroler Landtages vom 13. Januar 2010, Nr. 1 aufgehoben. Demzufolge wird der im Zuge der Erstellung des Haushaltsvoranschlages 2010 vorgesehene Kapitelansatz auf Null gebracht.
Kapitel 1200: "Aufwandsentschädigung und Vergütung der Reisespesen für die vom Landtag bestellten Mitglieder der 6er und 12er Kommission"
Der Ansatz dieses Kapitels wird um 3.000,00 Euro erhöht. Die Anhebung dieses Kapitelansatzes ist
auf eine Hochrechnung der bereits getätigten Ausgaben zurückzuführen.
Kapitel 1215: "Amtsentschädigung, Außendienstvergütung und Vergütung der Reisekosten zugunsten des Volksanwaltes/der Volksanwältin sowie Spesen für Haftpflichtversicherungspolizze (L.G. vom
10.7.1996 Nr. 14)"
Mit 10. Februar 2010 ist das Landesgesetz vom 4. Februar 2010, Nr. 3 betreffend die Volksanwaltschaft des Landes Südtirol in Kraft getreten, mittels welchem unter anderem die Amtsentschädigung
und Spesenrückvergütung des Volksanwaltes/der Volksanwältin reduziert worden sind. Artikel 10
des genannten Landesgesetzes sieht nämlich vor, dass dem Volksanwalt/der Volksanwältin für die
Dauer seiner/ihrer Amtszeit die Aufwandsentschädigung zusteht, wie sie die Abgeordneten des Südtiroler Landtages beziehen, wobei nunmehr das Tagegeld ausgenommen ist.
Die Außendienstvergütung und Vergütung der Reisekosten richten sich hingegen nach den Bestimmungen, wie sie für die Bediensteten des Südtiroler Landtages vorgesehen sind und nicht mehr nach
jenen, wie sie für die Abgeordneten des Südtiroler Landtages vorgesehen sind.
Mit der Senkung des Ansatzes des gegenständlichen Kapitels um 45.000,00 Euro, wird den erläuterten Neuregelungen Rechnung getragen.
Kapitel 1221: "Auszahlung der zweckbestimmten Zuweisungen der Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen (L.G. vom 18.3.2002, Nr. 6, Art. 4 und 5)"
Der bei Abschluss des Haushaltsjahres 2009 berechnete Verwaltungsüberschuss (767.081,09 Euro)
beinhaltet 25.243,25 Euro, die vom ehemaligen Ausgabenkapitel 1230 "Auszahlung der zweckbestimmten Zuweisungen der Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen" herrühren und diesem
deshalb wieder zugeführt werden müssen.
44
Kapitel 1235: "Dem Kinder- und Jugendanwalt bzw. der Kinder- und Jugendanwältin zustehende
Vergütung sowie Außendienstvergütung und Rückerstattung der Spesen für Außendienste (L.G. vom
26.6.2009, Nr. 3, Art. 8)"
Als der Ansatz dieses Kapitels im Zuge der Erstellung des Haushaltsvoranschlages 2010 im Spätherbst des Jahres 2009 festgesetzt wurde, wurde davon ausgegangen, dass die Wahl des Kinderund Jugendanwaltes bzw. der Kinder- und Jugendanwältin bereits zu Beginn des Jahres 2010 erfolgen würde. Nachdem die genannte Wahl im Mai erfolgt ist und der Kinder- und Jugendanwalt seine
Tätigkeit frühestens mit dem Monat Juni aufnehmen wird, wird der Ansatz dieses Kapitels entsprechend gesenkt (minus 30.000,00 Euro).
Kapitel 1241: "Ausgaben für die Tätigkeit des Rates der Gemeinden (L.G. vom 8.2.2010, Nr. 4, Art.
5)"
Es handelt sich hierbei um ein neu geschaffenes Ausgabenkapitel. Ausschlaggebend für die Schaffung dieses Kapitels war die Umsetzung der Bestimmungen des obgenannten Artikels 5. Die genannten Bestimmungen sehen für die Auszahlung der Ausgaben bezüglich der Tätigkeit des Rates
der Gemeinden vor, dass der Rat der Gemeinden jährlich einen Tätigkeitsplan samt entsprechendem
Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorlegt und der für dieses Kapitel vorzusehende Ansatz somit
auf dem Tätigkeitsplan bzw. Kostenvoranschlag beruht.
Da das Landesgesetz vom 8.2.2010, Nr. 4, erstmals nach den allgemeinen Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen des Landes im Jahr 2010 mit der Einsetzung des neuen Rates der Gemeinden
zur Anwendung kommt, der neue Rat der Gemeinden noch nicht gebildet wurde und folglich auch
kein Tätigkeitsplan und entsprechender Kostenvoranschlag vorliegen, können auf diesem Ausgabenkapitel zwangsläufig auch keine Mittel bereitgestellt werden.
Kapitel 1245: "Dem/der Präsidenten/in des Rates für Gemeinden zustehende Vergütung sowie
Außendienstvergütung und Rückerstattung der Spesen für Außendienste (L.G. vom 8.2.2010, Nr. 4,
Art. 11)"
Auch die Schaffung des gegenständlichen Ausgabenkapitels und die Bereitstellung von finanziellen
Mitteln im Ausmaß von 25.000,00 Euro sind notwendig, um die Umsetzung der Bestimmungen des
Landesgesetzes vom 8.2.2010, Nr. 4 betreffend "Einrichtung und Ordnung der Gemeinden" zu gewährleisten. Ich erinnere daran, dass dem Präsidenten/der Präsidentin des Rates gemäß Artikel 11
des angeführten Landesgesetzes eine Aufwandsentschädigung im Ausmaß von 20 % der Aufwandsentschädigung des Landtagspräsidenten zusteht. Die Außendienstvergütung und Vergütung der Reisekosten richten sich hingegen nach den Bestimmungen, wie sie für die Landesbediensteten vorgesehen sind.
Kapitel 1246: "Entschädigungen an die Mitglieder des Rates der Gemeinden sowie Außendienstvergütung und Rückerstattung der Spesen für Außendienste (L.G. vom 8.2.2010, Nr. 4, Art. 11)"
Das gegenständliche Ausgabenkapitel ist wie die Kapitel 1241 und 1245 ein Kapitel neuer Einführung. Die bereitgestellten Mittel (Euro 90.000,00) dienen zur Auszahlung der Sitzungsgelder und der
Außendienstvergütung sowie zur Rückerstattung der Spesen für Außendienste. Für die Teilnahme
an den Sitzungen steht den Mitgliedern des Rates der Gemeinden das Doppelte jener Vergütungen
zu, die das Landesgesetz vom 19. März 1991, Nr. 6, in geltender Fassung, für die Mitglieder der Beiräte vorsieht, die eine selbstständige Aufgabe nach außen wahrzunehmen haben. Jedes Mitglied
des Rates erhält somit derzeit für die Teilnahme an den Sitzungen 69,54 Euro je Stunde. Hinsichtlich
der Außendienstvergütung und der Rückvergütung der Reisespesen kommt die für die Landesbediensteten geltende Regelung zur Anwendung.
Kapitel 1300: "Gehälter und andere Bezüge für das Personal des Landtages (einschließlich Leistungslöhne und Ergebniszulagen)"
Der Ansatz des Kapitels muss um 65.000,00 Euro erhöht werden. Diese Erhöhung erweist sich als
notwendig, um die zusätzlichen Ausgaben für die Einstellung einer Ersatzkraft für eine sich in Mutterschaft befindliche Mitarbeiterin des Südtiroler Landtages abzudecken sowie um allfälligen personellen Erfordernissen der Kinder- und Jugendanwaltschaft zu entsprechen.
Kapitel 1310: "Fürsorge- und Versicherungsabgaben für das Personal des Landtages"
Da die Ausgabenkapitel 1300 und 1310 naturgemäß sehr eng miteinander verbunden sind, muss der
Ansatz dieses Kapitels, aus demselben Grunde wie er für das Kapitel 1300 angeführt wurde, um
10.000,00 Euro angehoben werden.
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Kapitel 1340: "Renten zu Lasten des Landtages"
Der Südtiroler Landtag zahlt gemäß den Bestimmungen des ehemaligen Artikel 85 des L.G. vom 21.
Mai 1981, Nr. 11, an zwei ehemalige Bedienstete mit den Aufgaben eines Direktors bzw. eines Koordinators monatlich eine Ergänzung des Ruhegehaltes aus.
Laut Artikel 18 des L.G. vom 16. Oktober 1992, Nr. 36, wird obgenannte Ergänzung mit Wirkung vom
1. Jänner eines jeden Jahres aufgrund des vom staatlichen Institut für Statistik ermittelten gesamtstaatlichen Indexes der Verbraucherpreise für Haushalte von Arbeitern und Angestellten erhöht. Die
genannte Erhöhung der Ergänzung des Ruhegehaltes lag unter dem im Zuge der Ausarbeitung des
Haushaltsvoranschlages für das Finanzjahr 2010 angenommenen Schätzwert. Der ursprüngliche Kapitelansatz wird demzufolge um 411,54 Euro gesenkt.
Kapitel 1352: "Vorschüsse auf Abfertigungen"
Ich schicke voraus, dass gemäß Artikel 1-bis der Planstellen- und Personalordnung des Südtiroler
Landtages auf die Bediensteten des Südtiroler Landtages die bereichsübergreifenden Kollektivverträge angewandt werden, welche für die Bediensteten der Südtiroler Landesverwaltung vorgesehen
sind.
Bezüglich der Vorschüsse auf Abfertigungen beinhaltet der bereichsübergreifende Kollektivvertrag
für den Zeitraum 2005-2008 für den normativen Teil und für den Zeitraum 2007-2008 für den wirtschaftlichen Teil die Bestimmung, dass die Gesuche zwecks Gewährung der Anzahlung auf die Abfertigung bei der eigenen Verwaltung vom 1. Juli bis zum 31. Oktober des Jahres vor der Gewährung
einzureichen sind. Die Anzahlungen auf die Abfertigungen, denen ein Ansuchen des Jahres 2009
zugrunde liegt, wurden bereits zu Beginn des Jahres 2010 getätigt. Da somit im Jahr 2010 keine Anzahlungen mehr zur Auszahlung gelangen können, wird der Ansatz dieses Ausgabenkapitels auf Null
gebracht.
Kapitel 1402: "Ausgaben für Tagungen und andere Initiativen des Südtiroler Landtages im Rahmen
von öffentlichen Kontakten im In- und Ausland sowie Beteiligung, auch in Form von Beiträgen, an
Initiativen Anderer, die für den Südtiroler Landtag von Interesse sind"
Der Ansatz dieses Ausgabenkapitels wird um 20.000,00 Euro angehoben. Mit den auf diesem Kapitel bereitgestellten Mitteln werden unter anderem auch die Ausgaben bestritten, die in Zusammenhang mit den Besuchen von Delegationen (Präsidium des Landtages von Bayern, Ältestenrat des
Landtages von Hessen), aber auch mit Delegationsfahrten (Fahrt einer Delegation des Südtiroler
Landtages nach Sizilien und einer weiteren nach Brüssel) stehen. Diesem Ausgabenkapitel werden
zudem die Ausgaben für die Ausrichtung der Österreichischen Landtagspräsidentenkonferenz im
Herbst dieses Jahres angelastet.
Kapitel 1410: "Wartung sowie Anmietung von Büro- und Arbeitsmaschinen, audiovisuellen Hilfsmitteln, Druckmaschinen, der Ausstattung der Telefonzentrale, sonstigen Maschinen und Geräten sowie
Ankauf des entsprechenden Zubehörs"
Der Ansatz dieses Kapitels wird um 10.000,00 Euro erhöht. Die Anhebung dieses Kapitelansatzes ist
auf eine Hochrechnung der bereits getätigten Ausgaben zurückzuführen.
Kapitel 1430: "Fortbildung des Personals"
Gemäß Artikel 2 der Anlage D des Bereichsabkommens für das Personal des Südtiroler Landtages
für den Zeitraum 2005-2008 muss der Gesamtfonds für die Aus- und Weiterbildung für die Allgemeinheit des Personals mindestens 1 % der auf Kapitel 1300 bereitgestellten Mittel betragen. Eine
Erhöhung des Ausgabenkapitels 1300 bedingt gemäß der genannten Bestimmung die Anpassung
des Ansatzes des Ausgabenkapitels 1430. In diesem Sinne wird der Ansatz dieses Kapitels um
650,00 Euro aufgestockt.
Kapitel 1470: "Rechtsberatung, Rechtsbeistand sowie Aufträge an Freiberufler"
Die finanziellen Mittel des gegenständlichen Ausgabenkapitels werden um 25.000,00 Euro angehoben, um den Ausgaben in Zusammenhang mit den in der Folge angeführten Aufträgen begegnen zu
können:
- Rechtsgutachten über die provisorische Vollstreckung eines zweitinstanzlichen Urteils in der
Angelegenheit der Feststellung der Unwählbarkeit eines Abgeordneten;
- Widersetzung und Vertretung der Interessen des Südtiroler Landtages in Zusammenhang mit Rekursen des Südtiroler Gewerkschaftsbundes SGB/CISL an den Regionalen Verwaltungsgerichtshof –
autonome Sektion Bozen in der Angelegenheit der Feststellung durch den Südtiroler Landtag der
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größten Repräsentativität der Gewerkschaftsorganisationen im Sinne von Artikel 9 des D.P.R. Nr.
58/78.
Kapitel 1700: "Reservefonds für neue und höhere Ausgaben"
Der Ansatz des Reservefonds wird um 44.630,10 Euro angehoben. Dieser Betrag entspricht der
Differenz zwischen den höheren Einnahmen und den auf einigen Kapiteln des Nachtragshaushaltes
vorgesehenen höheren bzw. niedrigeren Ausgaben.
Kapitel 2100: "Einrichtung von Büros und anderen Räumlichkeiten"
Nach der mit Landesgesetz Nr. 3/2009 vorgesehenen Errichtung der Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes und deren Ansiedlung beim Südtiroler Landtag war es das Ziel, die zwei bereits
beim Südtiroler Landtag angesiedelten Einrichtungen (Volksanwaltschaft des Landes Südtirol und
Landesbeirates für Kommunikationswesen), von denen die eine in der Laubengasse 22 und die andere in der Italienallee 17, immer in Bozen, ihren Sitz hat, sowie die erwähnte neue Einrichtung der
Kinder- und Jugendanwaltschaft nach Möglichkeit in einem Haus zusammenzuführen, um damit vor
allem für die Bürgerinnen und Bürger, die sich an die erwähnten Einrichtungen wenden, einen einzigen Sitz und somit eine einzige Anlaufstelle zu schaffen.
Nachdem dieser neue Sitz für alle obgenannten beim Landtag angesiedelten Einrichtungen nun gefunden werden konnte, werden die Volksanwaltschaft des Landes Südtirol und der Landesbeirates
für Kommunikationswesen im Herbst dieses Jahres die neuen Räumlichkeiten beziehen. Diese Umsiedelung bedingt den Ankauf der erforderlichen Zusatzeinrichtung, ein Umstand, welcher die Anhebung des Ansatzes des gegenständlichen Ausgabenkapitels um 30.000,00 Euro erfordert.
Kapitel 2110: "Ankauf von Büro- und Arbeitsmaschinen, audiovisuellen Hilfsmitteln, Druckmaschinen,
der Ausstattung der Telefonzentrale und von sonstigen Maschinen und Geräten"
Da nunmehr die Notwendigkeit eingetreten ist, die im Jahr 2003 angekauften Personal Computer
und Monitore (21 Stück) auszutauschen, wird der Ansatz dieses Kapitels um 15.000,00 Euro angehoben.
Kapitel 3300: "Einzahlung der Steuerabzüge" und Kapitel 3510: "Einzahlung der einbehaltenen Versicherungs- und Fürsorgeabgaben auf Bezüge Dritter"
Die Kapitel 3300 und 3510 sind Kapitel der Sonderbuchhaltung. Es handelt sich folglich um reine
Durchlaufposten. Auf der Einnahmenseite werden die sowohl inhaltlich als auch betragsmäßig identischen Kapitel (Kapitel 8300 und 8510) mit der identischen Aufstockung des jeweiligen Kapitelansatzes vorgesehen.
Ich ersuche abschließend die Damen und Herren Abgeordneten, die beiliegende vom Präsidium vorgelegte Beschlussvorlage betreffend die Berichtigung des Haushaltsvoranschlages des Südtiroler
Landtages für das Finanzjahr 2010 einschließlich der beigelegten Tabellen zu genehmigen.
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN | PRESIDENZA DEL PRESIDENTE: DR. DIETER STEGER
PRÄSIDENT: Ich verlese nun den Beschlussvorschlag:
Nach Einsichtnahme in den eigenen Beschluss Nr. 12/09 vom 2. Dezember 2009, mit welchem der
Haushaltsvoranschlag des Südtiroler Landtages für das Finanzjahr 2010 genehmigt worden ist;
nach Einsichtnahme in das Dekret des Präsidenten des Südtiroler Landtages Nr. 23/10 vom 10.
März 2010 betreffend die Eintragung der Zuweisungen der Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen (21.158,75 Euro) in den Haushalt des Südtiroler Landtages im Zusammenhang mit der
Ausübung der an den Landesbeirat für Kommunikationswesen übertragenen Befugnisse;
nach Einsichtnahme in den Präsidiumsbeschluss Nr. 8/10 vom 9.6.2010, mit welchem der Entwurf
der Berichtigung des Haushaltsvoranschlages des Südtiroler Landtages für das Finanzjahr 2010 gemäß beiliegender Tabelle genehmigt worden ist;
nach Einsichtnahme in die Artikel 18 und 30 der Geschäftsordnung sowie in die Bestimmungen der
Verwaltungs- und Buchungsordnung des Südtiroler Landtages;
auf die Erwägung hin, den vom Landtagspräsidium vorgelegten Entwurf der Haushaltsberichtigung
zu genehmigen;
dies vorausgeschickt,
beschließt
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der Südtiroler Landtag
in der Sitzung vom
1. die Berichtigung des Haushaltsvoranschlages des Südtiroler Landtages für das Finanzjahr 2010
gemäß beiliegender Tabelle und mit folgendem Endergebnis zu genehmigen:
Berichtigung der Einnahmen
Kompetenz
+ 300.981,09 Euro
Berichtigung der Ausgaben
Kompetenz
+ 300.981,09 Euro
2. festzuhalten, dass der Haushaltsvoranschlag für das Finanzjahr 2010 damit folgende Gesamtbeträge (einschließlich Sonderbuchhaltungen) aufweist:
Gesamtbetrag der Einnahmen
(einschließlich Sonderbuchhaltungen)
Kompetenz
8.286.139,84 Euro
Gesamtbetrag der Ausgaben
(einschließlich Sonderbuchhaltungen)
Kompetenz
8.286.139,84 Euro
---------Vista la propria deliberazione n. 12/09 del 2 dicembre 2009, con la quale è stato approvato il bilancio
di previsione del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano per l'anno finanziario 2010;
visto il decreto del Presidente del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano n. 23/10 del 10 marzo 2010 riguardante l’iscrizione nel bilancio del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano delle
assegnazioni dell’Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (21.158,75 euro) attinenti l’esercizio
delle funzioni delegate al Comitato provinciale per le comunicazioni;
vista la deliberazione dell'Ufficio di Presidenza n. 8/10 del 9-6-2010, con la quale è stato approvato il
progetto di assestamento del bilancio di previsione del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano, per l'anno finanziario 2010 secondo l'allegata tabella;
visti gli articoli 18 e 30 del Regolamento interno del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano
ed il Regolamento interno di amministrazione e contabilità del Consiglio della Provincia autonoma di
Bolzano;
ritenuto di approvare la proposta di assestamento del bilancio presentato dall'Ufficio di Presidenza;
ciò premesso,
il Consiglio della Provincia
autonoma di Bolzano
delibera
nella seduta del
1. di approvare l'allegata tabella relativa all'assestamento del bilancio di previsione per l'anno finanziario 2010 del Consiglio provinciale con le seguenti risultanze finali:
Assestamento delle entrate
competenza
+ 300.981,09 euro
Assestamento delle uscite
Competenza
+ 300.981,09 euro
2. di prendere atto che pertanto il bilancio di previsione per l'anno finanziario 2010 comprende i seguenti totali generali (contabilità speciali comprese):
Totale delle entrate
(incluse contabilità speciali)
Competenza
8.286.139,84 euro
Totale delle uscite
(incluse contabilità speciali)
Competenza
8.286.139,84 euro
Ich hoffe, dass die beiliegende Tabelle ausreichend ist. Wir haben uns bemüht, sie so transparent wie
möglich vorzubereiten. Ich stehe aber gerne zur Verfügung, wenn Fragen gestellt werden.
Das Wort hat die Abgeordnete Klotz, bitte.
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KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Herr Präsident, Herr Dr. Peintner, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
des Rechtsamtes! Ich bestätige sehr gerne, dass die Darlegungen anlässlich der Haushaltsdebatten sehr klar und
transparent wie immer sind. Was die Gebarung des Landtages anbelangt, haben das Präsidium und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür immer noch ein Lob bekommen.
Ich habe nur zwei kleine Fragen. Einmal geht es um das Kapitel 1340, in dem es um die Rentenangleichung bzw. eine kleine Berichtigung geht. Es handelt sich dabei um zwei ehemalige Bedienstete mit den Aufgaben eines Direktors bzw. eines Koordinators, wobei monatlich eine Ergänzung des Ruhegehaltes auszuzahlen ist.
Um welche Positionen handelt es sich hier? Mich interessiert es nur, weil ich auf diese arbeitsrechtliche Modalität
neugierig bin. Es ist sicherlich keine – wie heißt es? – Schnüfflerei.
Dann geht es um den neuen Sitz für die Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Volksanwaltschaft und den
Landesbeirat für Kommunikationswesen. Es ist sicher sehr sinnvoll, dass alle drei Ämter in einem Gebäude untergebracht werden. Hier wird gesagt, dass man dieses Gebäude, diesen Sitz für alle obgenannten Einrichtungen
gefunden hat. Bitte sagen Sie uns, um welche Liegenschaft es sich handelt, wo diese sich befindet, vielleicht wem
sie gehört und was dafür monatlich zu bezahlen ist. Auch dies ist kein Misstrauen, sondern von normalem Interesse an den Angelegenheiten und Verbesserungen der Dienste des Landtages.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo Verde – Grupa Vërda): È un bilancio che rispetto agli altri
anni è cresciuto in proporzione alla crescita di alcune incombenze che noi abbiamo voluto attraverso leggi provinciali che spettano al Consiglio provinciale. In questo senso la relativa crescita rispetto agli anni scorsi del bilancio è
effetto di leggi qui licenziate e anche di una valorizzazione del Consiglio. Penso per esempio al fatto che il Garante
dei giovani è insediato presso il Consiglio, che il Consiglio dei comuni è insediato presso il Consiglio. Questo naturalmente comporta delle spese in più. Nei prossimi anni bisognerà vedere l'andamento del bilancio, perché se è
giustificabile un bilancio che cresce in rapporto a poteri e a valorizzazioni dell'organo parlamentare, tutta questa
crescita andrà monitorata, ed è quello che noi vorremmo fare.
Su questo bilancio c'è però un punto che non condividiamo, e riguarda le spese, 25 mila euro spesi per i
pareri legali e le consulenze. Qui noi abbiamo un elemento di protesta politica che vorremmo manifestare perché,
soprattutto per quanto riguarda le consulenze che Lei, presidente, ha chiesto in riferimento al primo punto "parere
legale sull'esecuzione provvisoria di una sentenza di secondo grado riguardante l'accertamento dell'ineleggibilità
di un consigliere", si tratta del caso del collega Egartner che tutti conoscono. Lei aveva in mano la sentenza, ha
chiesto due pareri legali per capire come si doveva comportare. Fin qui noi avevamo le idee chiare, ci siamo anche confrontati in collegio dei capigruppo, secondo noi non era necessario consultare nessuno, le norme erano
chiare, ma questo fa parte di un dibattito che abbiamo già affrontato. Quello che però stride del fatto che Lei ha
richiesto e ha speso soldi pubblici per ottenere questi pareri legali è il fatto che in commissione verifica eleggibilità
contemporaneamente sia io che il collega Leitner abbiamo chiesto alla commissione di acquisire un parere dell'Avvocatura di Stato, gratuito. Invece i Suoi pareri sono stati pagati in tutto 25 mila euro, e la maggioranza della
Commissione composta dal Suo partito, presidente, respinse la richiesta di acquisire dei pareri sull'eleggibilità
dello stesso consigliere insieme anche ad altri. C'è poi stata anche la richiesta di acquisire un parere anche sulla
Sua eleggibilità, come sa. Quindi da un lato quando c'è da accertare l'eleggibilità di un consigliere, si propone in
Commissione di avere un parere che non costa niente alle casse pubbliche, perché il parere chiesto all'Avvocatura
di Stato è gratuito e questa proposta viene respinta. Dall'altra quando c'è una sentenza che afferma una certa
cosa, Lei può chiedere, è nei Suoi poteri per carità, però politicamente a noi pare ci siano due pesi e due misure:
in Commissione di accertamento di eleggibilità viene negata la possibilità di avere dei pareri gratuiti da parte del
Consiglio di Stato e poi quando Lei deve eseguire una sentenza, a quel punto vengono acquisiti pareri che tra
l'altro costano alle casse pubbliche. Questo punto, presidente, non lo possiamo accettare. Avremmo votato a favore di questo bilancio se anche nella commissione di convalida fosse stata data la possibilità dalla maggioranza
della commissione, che è composta dal Suo partito, di acquisire i pareri. Questa possibilità non è stata data. Contemporaneamente Lei ha acquisito i pareri quando ha avuto in mano la sentenza sempre sullo stesso caso. Le
ripeto che non contesto il Suo diritto di acquisire pareri, questo sia chiaro, ma voglio esprimere attraverso l'astensione mia e del collega Heiss un elemento di protesta politica contro ciò che è successo e contro questo uso di
due pesi e due misure tra commissione di convalida e Sua acquisizione di pareri nel momento in cui Lei aveva in
mano le sentenze. Quando fa comodo si chiedono pareri, quando non fa comodo o possono mettere in imbarazzo
si evita e si impedisce di acquisire i pareri. Per questo ci asterremo su questo bilancio con questo significato politico, non contestando i numeri, questo vorrei che fosse chiaro, ma come un elemento di protesta politica verso il
complesso del Consiglio e in particolare la maggioranza.
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PRÄSIDENT: Collega Dello Sbarba, i 25 mila euro non riguardano solo due pareri di consulenza, ma
comprendono anche i due procedimenti CISL della precedente legislatura, dell'avvocato Köllensberger. Io ho solo
difficoltà di capire una cosa, mi sembra che l'iter sia stato la richiesta dell'acquisizione di un parere della commissione di convalida e respinto dalla stessa e poi respinto anche in Consiglio provinciale, mentre l'acquisizione del
parere da parte mia personale era anche una questione di autotutela, perché ovviamente c'erano due posizioni. Si
trattava di una decisione delicatissima, con dei precedenti, ad esempio anche nella vicina Trento, dove ci si è
comportati secondo un certo iter procedurale. Io ho pensato e ho preso la decisione di acquisire due pareri al riguardo, uno di un costituzionalista e uno di un esperto di procedura civile. Volevo solo precisare che non ho respinto io l'acquisizione di un parere, ma è stata la commissione di convalida.
Frau Klotz! Ich möchte mich bei Ihnen im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen, Beamten und Mitarbeiter für das Lob bedanken, das Sie allen ausgesprochen haben. Was die erste Frage, nämlich das Ausgabekapitel 1340 anbelangt, handelt es sich um pensionierbare Zulagen, die es heute nicht mehr gibt. Die zwei Personen,
um die es geht, sind einmal der Vorgänger von Dr. Peintner, Herr Dr. Erckert, und zum anderen Herr Gasser,
welcher der Koordinator der Amtswarte war. Sie sind nämlich vor der neuen Ämterordnung in Pension gegangen
und haben deshalb ein Anrecht auf eine Ergänzung des Ruhegehaltes. Hier handelt es sich, glaube ich, um insgesamt 8.000 Euro im Jahr. Wir haben eine kleine Anpassung machen müssen. Nachdem wir eine höhere Inflation
angenommen hatten, als sie es dann tatsächlich gab, kommen diese 400 Euro im Minus heraus, eben weil die
Inflation geringer war. Diese Renten gehen zu Lasten des CPDEL, dies ist die Pensionskassa der öffentlich Bediensteten. Früher ging ein Teil zu Lasten des Landtages, heute aber nicht mehr.
Was die zweite Frage, nämlich das Kapitel 2100, betrifft, Folgendes. In Bezug auf die Räumlichkeiten der
Volksanwaltschaft, Kinder- und Jungendanwaltschaft und des Landesbeirates für Kommunikationswesen haben
wir Angebote eingeholt, weil wir diese Ämter zusammenlegen wollen. Wir haben in der Angebotsausschreibung,
die wir in den Tageszeitungen deutscher und italienischer Sprache veröffentlicht haben, festgelegt, dass es sich
um ein Gebäude im Zentrum handeln sollte, weil wir fußläufige Entfernungen wollten und es sich nicht in Gries
oder woanders befinden sollte. Aufgrund der Kosten – ich werde Ihnen dann genau sagen, wie viel die monatliche
Miete beträgt – und aufgrund der Lage hat sich im Wesentlichen ein Gebäude gefunden, welches sich in der Cavourstraße Nr. 23 befindet. Dies ist ein Sitz, der der Handelskammer gehört. Dort waren Unternehmen untergebracht, die jetzt dort nicht mehr tätig sind, weil sie umgezogen sind. Dort sind Räumlichkeiten im Parterre und im
zweiten Stock frei, die genau jene Größenordnung haben, die wir brauchen, nämlich 500 Quadratmeter für alle
drei Dienste. Wir haben auch ein Gutachten eingeholt, um zu sehen, ob die geforderten Summen auch dem
Schätzwert entsprechen. Laut unserem Schätzgutachten ist dies kongruent. Wir bezahlen monatlich 11 Euro pro
Quadratmeter und es sind ca. 500 Quadratmeter Fläche, die wir zur Verfügung haben. Es hätte eine Alternative
neben dem Rathaus in der Piavestraße gegeben, was vielleicht noch näher gewesen wäre. Es ist das AmonnHaus, in dem einmal das Amt für Europäische Integration, glaube ich, untergebracht war, welches ein Amt der
damaligen Ressortdirektorin Frau Repetto war. Dieses Gebäude wäre natürlich sehr interessant gewesen, aber
man hätte es umbauen müssen, wobei ein Teil der Kosten zu unseren Lasten gegangen wäre und die Kosten pro
Quadratmeter von den 11 Euro, die wir nun in Zukunft bezahlen werden, weit entfernt gewesen wären. Es hat
dann ein drittes Objekt gegeben, welches von der Größenordnung und auch vom Zustand her den Vorstellungen
entsprochen hätte. Dieses befindet sich am Hadrian-Platz und gehört dem Benediktiner-Orden. Die Kosten pro
Quadratmeter wären, glaube ich, um 1 Euro höher gewesen, denn es sind sehr gut erhaltene Räumlichkeiten im
Tosolini-Komplex. Ich habe aber dafür optiert, dass wir im Zentrum bleiben. Wenn jemand mit dem Zug kommt,
dann sollte er zumindest zu Fuß in einer angemessen Zeit zu den Ämtern gelangen. Ich habe es einmal öffentlich
und auch in einem Zeitungsbericht, weil es mir wichtig war, gesagt, dass die Räumlichkeiten gerade für die Kinderund Jugendanwaltschaft solche sein sollten, die nicht zu sehr im Vordergrund stehen und eher niedrigschwellig
sind. Jemand, der nicht unbedingt gerne hat, dass jeder sieht, wo er sich hinbegibt, sollte sich dort relativ anonym
hinbewegen können. Deshalb schien mir die Lösung in diesem Gebäude sinnvoller. Wir haben auch andere Angebote bekommen, welche ich Ihnen gerne zeigen kann, aber es sind keine gewesen, die unseren Anforderungen
entsprochen haben. Am Ende waren es nur drei Gebäude, die in Frage gekommen sind.
Somit kommen wir zur Abstimmung des Beschlussvorschlages: mit 2 Stimmenthaltungen und dem Rest
Ja-Stimmen genehmigt.
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Punkt 5 der Tagesordnung: Beschlussvorschlag: "Erweiterung des allgemeinen Stellenplanes des
Personals des Südtiroler Landtages um eine Stelle für die Erfordernisse der Kinder- und Jugendanwaltschaft."
Punto 5) dell’ordine del giorno: Proposta di deliberazione: "Ampliamento di un posto della pianta organica del personale del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano per le esigenze dell’Ufficio del/della
garante per l’infanzia e l’adolescenza."
Ich verlese den Bericht:
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Mit dem Landesgesetz vom 26. Juni 2009, Nr. 3 „Kinder- und Jugendanwaltschaft“ ist beim Südtiroler Landtag die Kinder- und Jugendanwaltschaft zum Schutz der Rechte und Interessen der in Südtirol lebenden jungen Menschen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, eingerichtet worden.
Das genannte Landesgesetz zählt in Artikel 3 Buchstaben a) bis m) detailliert die Aufgaben der besagten Anwaltschaft auf, spricht in Artikel 4 von der Abfassung seitens der KJ-Anwältin bzw. des KJAnwaltes eines jährlichen Rechenschaftsberichtes, der auch einen umfassenden Bericht über die Lebensbedingungen der jungen Menschen in Südtirol und allfällige normative und verwaltungstechnische Anregungen und Vorschläge enthält, von der Zusammenarbeit mit anderen vergleichbaren Einrichtungen auf regionaler, staatlicher und internationaler Ebene sowie, in Artikel 10, von der Umsetzung eines vom Landtag zusammen mit einem entsprechenden Kostenvoranschlag genehmigten
jährlichen Tätigkeitsprogrammes.
Es ist klar, dass all diese Aufgaben nicht die/der vom Landtag für die Dauer der Legislaturperiode gewählte KJ-Anwältin bzw. KJ-Anwalt allein wahrnehmen kann, sondern die Mitarbeit von Personal erforderlich ist, das ihr bzw. ihm im Sinne von Artikel 9 des obgenannten Landesgesetzes vom Landtag
zur Verfügung gestellt werden muss.
Nachdem es sich bei der KJ-Anwaltschaft um eine neue Einrichtung handelt und somit auch keine
Erfahrungswerte vorliegen, ist es derzeit allerdings sehr schwer abschätzbar, welcher Arbeitsaufwand auf die erwähnte Einrichtung konkret zukommen wird, welchen Mitarbeiterstab eine effiziente
Wahrnehmung dieser Aufgaben somit tatsächlich erfordern wird und – ein nicht zu unterschätzender
Faktor – welche Ausbildung bzw. Erfahrung diese Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter aufweisen und
welchem Berufsbild sie demnach angehören müssen.
Diese Einschätzung wird auch von dem vom Südtiroler Landtag in der Sitzung vom 6. Mai d. J. gewählten KJ-Anwalt RA Dr. Simon Tschager geteilt, mit welchem kürzlich eine Aussprache stattgefunden hat, in deren Mittelpunkt neben Aspekten der bevorstehenden Ernennung gerade die Thematik
der personellen Ausstattung der KJ-Anwaltschaft stand.
Laut Ergebnis dieser Aussprache soll und wird der Aufbau der KJ-Anwaltschaft, auch unter dem Gesichtspunkt der personellen Ressourcen, schrittweise und mit Bedacht erfolgen.
Das Präsidium erachtet es allerdings für unerlässlich – und kommt damit einer entsprechenden Vorstellung von RA Dr. Tschager entgegen -, dem KJ-Anwalt bereits in der ersten Phase der Aufnahme
seiner Tätigkeit einen Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin im Berufsbild "Experte/Expertin im Verwaltungsbereich" (VIII. Funktionsebene) zur Seite zu stellen. Für den Zugang zu dieser Funktionsebene
und diesem Berufsbild sind der Besitz des Doktorates in Rechtswissenschaften oder ein anderes
Doktorat (Staatswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften u. a.) sowie der entsprechende Zweisprachigkeitsnachweis vorgeschrieben.
Das Präsidium ist, so wie der gewählte KJ-Anwalt, überzeugt, dass mit der Zuweisung einer Fachkraft im Besitz der genannten Voraussetzungen eine gute Basis für die Aufnahme der Tätigkeit der
KJ-Anwaltschaft geschaffen wird, und behält sich demnach alle weiteren Entscheidungen über die
allfällige Zuweisung von zusätzlichem Personal aufgrund der Entwicklung, die die neue Einrichtung
nehmen wird, vor.
Nachdem der derzeitige Stellenplan des Südtiroler Landtages und die gegebenen dienstlichen Erfordernisse der Verwaltungsstruktur desselben die Zuweisung an die KJ-Anwaltschaft einer/eines bereits im Dienst stehenden und in der obgenannten Funktionsebene und Berufsbild eingestuften Mitarbeiterin oder Mitarbeiters nicht zulassen bzw. im Stellenplan keine entsprechende Stelle frei ist, die
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in einer der vorgesehenen Formen (Wettbewerb, Mobilität, …) besetzt werden könnte, muss die
mehrmals erwähnte Stelle neu geschaffen werden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht deshalb die Erhöhung des Stellenplans des Personals des Südtiroler Landtages um eine Vollzeitstelle
vor. Das Landtagspräsidium wird dann, wie bereits ausgeführt, mit eigener Maßnahme diese neu
geschaffene Stelle zunächst der VIII. Funktionsebene und dem Berufsbild "Experte/Expertin im Verwaltungsbereich" zuordnen und in der Folge alle Maßnahmen zur umgehenden Besetzung der Stelle
setzen.
Ich hoffe, dass die Damen und Herren Abgeordneten diesen Überlegungen des Präsidiums folgen
können und dem beiliegenden Beschlussvorschlag zustimmen.
---------Signore e signori consiglieri,
con la legge provinciale 26 giugno 2009, n. 3, „Garante per l’infanzia e l’adolescenza” è stato istituito
presso il Consiglio provinciale un garante dei diritti e degli interessi dei giovani che vivono in Alto
Adige, a prescindere dalla loro nazionalità.
La succitata legge provinciale elenca dettagliatamente all’articolo 3, commi a) – m) i compiti di detto
garante, mentre all’articolo 4 è prevista la presentazione da parte del/della garante di un rendiconto
annuale, comprendente anche una dettagliata relazione sulle condizioni di vita dei giovani in Alto
Adige, con eventuali suggerimenti e proposte di carattere normativo e amministrativo, nonché la collaborazione con le altre istituzioni pubbliche equiparabili a livello regionale, nazionale e internazionale. L’articolo 10 prevede invece la presentazione ogni anno al Consiglio provinciale per
l’approvazione di un progetto programmatico delle attività corredato della relativa previsione di
spesa.
È chiaro che il/la garante per l’infanzia e l’adolescenza eletto/a dal Consiglio provinciale per la durata
della legislatura non può svolgere da solo/a tutte queste funzioni; è dunque necessario del personale
che ai sensi dell’articolo 9 della succitata legge provinciale gli/le viene messo a disposizione dal
Consiglio provinciale.
Considerato che il/la garante per l’infanzia e l’adolescenza è un’istituzione del tutto nuova, per la
quale non esistono valori di riferimento, è difficile stimare quella che sarà la sua concreta mole di lavoro e di conseguenza il numero di collaboratori/collaboratrici effettivamente necessario per svolgere
tali funzioni nonché – fattore non trascurabile – quali debbano essere le qualifiche ovvero
l’esperienza di questo personale e il relativo profilo professionale di appartenenza.
Questa valutazione è condivisa anche dal garante per l’infanzia e l’adolescenza, avv. dott. Simon
Tschager, eletto dal Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano nella seduta del 6 maggio 2010,
con il quale c’è stato recentemente un incontro dedicato, oltre che ad aspetti inerenti la sua prossima
nomina, proprio alla questione della dotazione organica dell’ufficio del garante per l’infanzia e
l’adolescenza.
Dal colloquio è emerso che l’istituzione dell’ufficio del garante per l’infanzia e l’adolescenza avverrà
gradualmente e con prudenza anche per quanto riguarda la dotazione di personale.
L’ufficio di presidenza ritiene comunque in dispensabile – e in questo si trova concorde con l’avv.
dott. Tschager – affiancare al garante per l’infanzia e l’adolescenza in questa fase di avvio della sua
attività un collaboratore/una collaboratrice del profilo professionale “esperto/esperta – settore amministrativo” (VIII qualifica funzionale). Per accedere alla suddetta qualifica funzionale e al profilo professionale citato è richiesta la laurea in giurisprudenza o un’altra laurea (scienze politiche, scienze
economiche ecc.) nonché il relativo attestato di bilinguismo.
L’ufficio di presidenza è convinto, così come il neoeletto garante per l’infanzia e l’adolescenza, che
l’assegnazione di una persona in possesso dei suddetti requisiti costituisca una buona base per
l’avvio dell’attività del garante, e pertanto si riserva di prendere qualsiasi altra decisione in merito
all’eventuale assegnazione di personale aggiuntivo in funzione dei futuri sviluppi di questa nuova
istituzione.
Visto che l’attuale pianta organica del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano e le esigenze di
servizio della struttura amministrativa di quest’ultimo non consentono di assegnare al garante per
l’infanzia e l’adolescenza un collaboratore/una collaboratrice già in servizio e inquadrato/a nella qualifica funzionale e nel profilo professionale di cui sopra, e che nella suddetta pianta organica non c’è
un posto vacante da coprire in una delle forme previste (concorso, mobilità ecc.), occorre creare un
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nuovo posto. La presente proposta di deliberazione prevede pertanto la creazione nella pianta organica del personale del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano di un posto aggiuntivo a tempo
pieno. L’ufficio di presidenza del Consiglio provinciale provvederà poi, come già detto, ad assegnare
in primo luogo con proprio provvedimento questo nuovo posto all’VIII qualifica funzionale e al profilo
professionale “esperto/esperta – settore amministrativo” e in secondo luogo ad adottare le misure
necessarie affinché detto posto sia coperto quanto prima.
Spero che le consigliere e i consiglieri condividano le considerazioni dell’ufficio di presidenza e vogliano approvare la proposta di deliberazione allegata.
Ich verlese den Beschlussvorschlag:
Nach Einsichtnahme in den Präsidiumsbeschluss Nr. 12/10 vom 15.6.2010, mit welchem die Erweiterung des allgemeinen Stellenplanes des Südtiroler Landtages, der derzeit 54 Vollzeiteinheiten
umfasst, um eine Vollzeiteinheit für die dienstlichen Erfordernisse der beim Südtiroler Landtag mit
Landesgesetz vom 26 Juni 2009, Nr. 3, eingerichteten Kinder- und Jugendanwaltschaft vorgeschlagen wird;
nach Einsichtnahme in den Art. 18 Absatz 1 Buchstabe e) der Geschäftsordnung des Südtiroler
Landtages;
auf die Erwägung hin, dem genannten Vorschlag des Präsidiums zuzustimmen;
Dies vorausgeschickt,
beschließt
der Südtiroler Landtag
in der Sitzung vom
1. den allgemeinen Stellenplan des Südtiroler Landtages, der derzeit 54 Vollzeiteinheiten umfasst,
um eine Vollzeiteinheit für die dienstlichen Erfordernisse der beim Südtiroler Landtag eingerichteten
Kinder- und Jugendanwaltschaft zu erweitern;
2. festzuhalten, dass den mit diesem Beschluss verbundenen Mehrausgaben durch die Verfügbarkeit
auf den Ka0piteln 1300, 1310 und 1320 des Haushaltsvoranschlages des Südtiroler Landtages für
das Finanzjahr 2010 sowie der entsprechenden Kapitel der zukünftigen Haushaltsjahre begegnet
werden wird.
---------Vista la propria deliberazione dell’Ufficio di Presidenza n. 12/10 del 15.6.2010, con la quale si propone l’ampliamento della pianta organica generale del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano, che prevede attualmente complessivamente 54 posti, di un ulteriore unità a tempo pieno per le
esigenze dell’Ufficio del/della garante per l'infanzia e l'adolescenza, istituito con legge provinciale 26
giugno 2009, n. 3;
visto l’art. 18, comma 1, lettera e) del Regolamento interno del Consiglio della Provincia autonoma di
Bolzano;
ritenuto di aderire alla citata proposta dell’Ufficio di Presidenza;
tutto ciò premesso,
il Consiglio della Provincia
autonoma di Bolzano
delibera
nella seduta del
1. di ampliare l’attuale pianta organica del personale del Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano, che prevede attualmente complessivamente 54 posti, di un ulteriore unità a tempo pieno per le
esigenze dell’Ufficio del/della garante per l’infanzia e l’adolescenza;
2. di dare atto che alla maggiore spesa derivante dalla presente deliberazione si farà fronte con le
disponibilità finanziarie iscritte ai capitoli 1300, 1310 e 1320 del bilancio di previsione del Consiglio
della Provincia autonoma di Bolzano per l’anno finanziario 2010 ed ai corrispondenti capitoli dei bilanci successivi.
Zur Erklärung. Wir wussten, dass durch die Schaffung dieser neuen Einrichtung zusätzliches Personal
notwendig sein würde. Vor kurzem hat es, wie aus dem Begleitbericht ersichtlich ist, eine Aussprache zwischen
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mir und dem designierten Jugendanwalt gegeben, aus welcher hervorging, dass er froh gewesen wäre, ein paar
Mitarbeiter mehr zu bekommen. Wir haben uns dann aber darauf geeinigt, dass wir zunächst einen Assistenten/eine Assistentin oder eine Kraft aufnehmen und nach einem Jahr, in dem wir Erfahrungen sammeln können,
wie dieses Amt in Anspruch genommen wird, was an Arbeitsaufwand notwendig sein wird, noch einmal darüber
reden werden. Ich gehe davon aus, dass man im Bereich des Kinder- und Jugendanwaltes mittelfristig noch etwas
tun muss. Jetzt ist es darum gegangen zu entscheiden, welche Ausbildung bzw. Erfahrung dieser Mitarbeiter/diese Mitarbeiterin aufweisen und welchem Berufsbild er/sie demnach angehören muss. Dies ist aber nicht
eine Frage, die im Landtag zu beschließen ist. Ich wollte Sie nur darüber informieren. Im Begleitbericht steht, dass
der Jugend- und Kinderanwalt der Auffassung ist, jemanden aufzunehmen, welcher/welche im Besitz des Doktorates in Rechtswissenschaften oder eines anderes Doktorates wie zum Beispiel in Staats- oder Wirtschaftswissenschaften ist und gegebenenfalls auch als Mediator/Mediatorin Erfahrung hat. Er ist in Kontakt mit mehreren
Personen, die bereits im öffentlichen Dienst stehen. Es könnte sein, dass es recht bald eine Lösung geben wird,
wer die Person ist, sofern es die Möglichkeit einer Abkommandierung gibt, was technisch-rechtlich möglich ist. Wir
müssen sehen, ob die Verwaltungseinheit, aus welcher er/sie – es handelt sich wahrscheinlich um eine Dame kommt, dies gutgeheißen wird. Ich glaube, dass es gerechtfertigt und notwendig ist, wenn diese Struktur bereits in
den ersten Monaten gut arbeiten kann.
Ich möchte zudem mitteilen, dass der Kinder- und Jugendanwalt am 15. Juli dieses Jahres seine Arbeit
bei uns aufnehmen wird, und zwar zunächst in einem Büro hier im Landtagsgebäude, das wir behelfsmäßig "freigeschaufelt" haben. Spätestens ab 1. September – dies wird den Landesrat für öffentliche Arbeiten freuen –, wenn
wir die Verfügbarkeit der neuen Räumlichkeiten für alle drei Institutionen haben werden, wird die Tätigkeit in der
Cavourstraße abgewickelt werden. Dies zur näheren Erklärung.
Das Wort hat die Abgeordnete Klotz, bitte.
KLOTZ (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich finde es vernünftig, dass man zunächst mit dem Personal nicht
zu hoch ansetzt, weil sich dies erst entwickeln muss und man sehen wird, wie viel Arbeit anfällt. Vielleicht ergibt
sich später, dass jemand aus dem derzeitigen Personal, also eine/ein bereits Bedienstete/Bediensteter, dann dort
auch noch zusätzlich Dienst leisten kann.
Ich möchte nur wissen, nach welchem Verfahren dieser Experte/diese Expertin im Verwaltungsbereich
ausgewählt wird. Der gewählte Jugendvolksanwalt und der Experte/die Expertin im Verwaltungsbereich werden
aufgrund der Tatsache, dass es sich nur um zwei Personen handelt, ein besonderes Naheverhältnis haben müssen. Welches Mitspracherecht wird der gewählte Jugendanwalt bei der Auswahl seines engsten oder bisher einzigen Mitarbeiters haben? Ist dies ausgeschrieben worden? Welche Kriterien sind vorgesehen? Sie haben bereits
gesagt, dass es sich um die 8. Funktionsebene handelt und welche Bedingungen er/sie vom Studientitel her haben muss. Welches Mitspracherecht hat aber der Jugendanwalt?
HEISS (Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda): Wir freuen uns, dass die konkrete Arbeit des
Jugendanwaltes ab 15. Juli beginnt und dass in dieser vorsichtigen Gangart dann auch diese Stelle entsprechend
ausgeschrieben und bekleidet wird. Ich hätte zwei Fragen in diesem Zusammenhang. Gibt es in der Ausschreibung – ich habe es nicht mitbekommen – vielleicht eine Vorgabe in Hinblick auf die Sprachgruppe, der der Bewerber/die Bewerberin angehören soll? Ist dies offen gehalten? Haben Sie bereits mit dem Jugendanwalt einen Arbeitsplan für die kommenden Monate, in denen diese Person dann eingesetzt werden kann, erstellt? Dies würde
uns nämlich interessieren.
PRÄSIDENT: Als Ergänzung zu dem, was Sie, Frau Klotz, gesagt haben, nämlich dass nicht zu viel Personal eingesetzt werden soll, hängt vielleicht auch damit zusammen, dass ich – das habe ich dem Kinder- und
Jugendanwalt auch gesagt – in einem Gebäude auf Synergien von drei Strukturen hoffe. Wir haben in der Volksanwaltschaft einige Juristen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Kommunikationsbeirat haben wir eine Person, bald werden es aber zwei Personen sein, die wir mit Ressourcen, die wir haben, ausstatten werden. Ich hoffe
sehr, dass wir, nachdem sich diese drei Strukturen in einem Gebäude befinden, auch Synergien in die Richtung
finden werden, dass wir bei einzelnen Projekten vielleicht auch die Mithilfe von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter der jeweils anderen Struktur, wenn das Potential, die zeitliche Disponibilität und Qualifikation vorhanden ist,
nutzen können.
Was das Verfahren anbelangt, Folgendes. Wenn die Besetzung der Stelle über die Mobilität geht, das
heißt, wenn eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter im öffentlichen Dienst bereits eine Stammrollenstelle besetzt und
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bereit wäre, in diesem Amt mitzuarbeiten, und die Herkunftsstelle bereit ist, in die Abkommandierung einzuwilligen, dann ist das Mitspracherecht des Kinder- und Jugendanwaltes für mich hundertprozentig gegeben. Ich
möchte ihm diesbezüglich auch freie Hand lassen. Wenn es aber zunächst eine provisorische Aufnahme und dann
einen Wettbewerb geben sollte, dann ist das Mitspracherecht des Kinder- und Jugendanwaltes nicht gegeben,
dies muss man ganz offen sagen. Wir gehen davon aus, dass wir diese Person gegebenenfalls über die Mobilität
finden können. Der Kinder- und Jugendanwalt ist bereits mit mehreren Personen in Kontakt. Wir werden sehen, ob
wir eine Möglichkeit mit der Herkunftskörperschaft finden und eine Abkommandierung erreichen können. Wie gesagt, in diesem Fall wäre dann das Mitspracherecht sehr groß, das heißt es wäre sein Vorschlag, die Person A
oder B aufzunehmen. Dies, glaube ich, soll ihm auch zustehen. Wir werden dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen halbwegs passen. Wenn jemand eine Stammrolle im öffentlichen Dienst hat, dann bedeutet dies, dass
er/sie bereits bewertet worden ist, und dann müsste es eigentlich gut funktionieren. Mein Ziel ist es, dem Jugendvolksanwalt bei der Aufnahme dieser Person Mitspracherecht zu geben.
Wir haben uns mit dem Kinder- und Jugendanwalt getroffen, um über das Programm zu diskutieren. Er
wird es mir vorlegen – ich habe es bereits in großen Zügen gesehen – und er hat mir seine Vorstellungen für die
ersten sechs Monate erläutert. Ich habe ihm dann zwei oder drei Punkte gesagt, die, aus meiner Sicht, wesentlich
sind, vor allem was den Kommunikationsbereich anbelangt, weil ich doch glaube, dass es in den ersten Monaten
ganz wichtig ist, über die Medien mitzuteilen, dass er sein Amt angetreten hat, bei den Gemeinden vorstellig zu
werden und sich im ganzen Land so schnell als möglich bekanntzumachen. Deshalb hätte ich gerne sein diesbezügliches Programm gesehen, denn er muss auch den Dienst aufbauen. Wir haben länger über diese Mitarbeiterin/diesen Mitarbeiter gesprochen, wobei ich zunächst der Auffassung war, dass es sinnvoll wäre, jemanden aufzunehmen, der nicht seine Kompetenzen, sondern vielleicht andere Kompetenzen, die noch fehlen, hat. Nachdem
er Kompetenzen als Jurist hat, wäre es vielleicht sinnvoll, Kompetenzen im psychologischen Bereich oder anderswo zu finden. Nach einer längeren Besprechung hat er mir gesagt, dass dies einerseits richtig sei, dass es
ihm aber andererseits in der Aufbauphase ganz wichtig sei, noch jemanden an der Seite zu haben, der ihm auch
Sparrings-Partner gerade in organisatorischen oder verwalterischen Dingen sein kann. Er hätte eher an einen
Akademiker im Verwaltungsbereich gedacht, der zusätzlich, wenn es möglich ist - mein Eindruck ist, dass er gewisse Vorstellungen hat - Mediatorenkompetenz und Ausbildung hat. Obwohl ich versucht habe, ihn darauf hinzuweisen, dass es auch sinnvoll wäre, die fehlenden Kompetenzen abzusichern, habe ich aber doch verstanden,
dass es ihm wichtig ist und dass es auch Sinn macht, wenn man in der Anfangsphase gerade die fehlenden Kompetenzen auch von außen zukauft. Ein Programm, das er uns bei Amtsantritt vorlegen wird, ist bereits in groben
Zügen erstellt. In wesentlichen Zügen haben wir die Inhalte besprochen. Ich glaube, dass er sehr motiviert ist. Ich
habe ihn auch ein bisschen ernüchtern müssen, denn er hat geglaubt, gleich mit ein paar Mitarbeitern Gas geben
zu können. Er hat aber sehr wohl verstanden, dass wir das erste Jahr schauen sollten, wie sich alles entwickelt.
Ich habe mich – das sage ich hier ganz offen – bereit erklärt, uns nach einem Jahr zusammenzusetzen, um zu
sehen, was es noch braucht und was noch notwendig ist und dass man dann den allgemeinen Stellenplan des
Personals gegebenenfalls um eine weitere Stelle erhöht.
Wir stimmen über den Beschlussvorschlag ab: einstimmig genehmigt.
Der Tagesordnungspunkt 117, Landesgesetzentwurf Nr. 58/10 wird auf Antrag des Einbringers vertagt.
Punkt 131 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 60/10: "Bestimmungen im Bereich der Energieeinsparung und der erneuerbaren Energiequellen".
Punto 131 dell’ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 60/10: "Disposizioni in materia di risparmio energetico e energia rinnovabile".
Ich ersuche Landesrat Laimer um Verlesung des Begleitberichtes.
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Umwelt und Energie – SVP): Mit gegenständlichem
Gesetz, welches sich lediglich aus zwei Artikeln zusammensetzt, wird eine Neuordnung und Vereinfachung der Bestimmung über die Zuschüsse im Energiebereich beabsichtigt, wobei allgemein
die Grundlagen für eine wirtschaftliche Unterstützung der Entwicklung der erneuerbaren Energien
und der Energieeinsparung vorgesehen sind.
Es bleibt der Landesregierung überlassen, die genauen Modalitäten der Finanzierung festzulegen,
wobei darauf hingewiesen wird, dass diesbezüglich Änderungen möglich sind, welche sich aus Not-
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wendigkeiten und technologischen Neuigkeiten ergeben können, zumal es sich um einen Bereich
handelt, der in ständiger Entwicklung ist.
Aus diesem Grund wird der ausdrückliche Hinweis auf die Förderung der Solaranlagen im so genannten Gesetz zur Förderung der Wirtschaft mit dem einzigen Ziel gestrichen, die Festlegung der
Kriterien durch die Landesregierung vorzusehen, nicht etwa, weil der Wille zur Finanzierung fehlt.
---------Con il presente disegno di legge, composto da due soli articoli, si intende riordinare e semplificare la
normativa in materia di contributi nel settore energetico, prevedendo in via generale le linee principali
di intervento a sostegno economico dello sviluppo delle fonti rinnovabili e del risparmio energetico.
Si rimette alla Giunta provinciale la determinazione precisa delle modalità di finanziamento, soggette
a eventuali modifiche secondo le necessità e le novità tecnologiche di un settore in continua evoluzione.
A tal fine si stralcia anche il riferimento espresso all’incentivazione del solare contenuto nella cosiddetta legge sull’economia, non perché non lo si voglia più finanziare, bensì perché lo si vuole regolare con i criteri della Giunta provinciale.
PRESIDENZA DEL VICEPRESIDENTE | VORSITZ DES VIZEPRÄSIDENTEN: MAURO MINNITI
PRESIDENTE: Prego la presidente della seconda commissione legislativa, signora Hochgruber Kuenzer,
di dare lettura della relazione.
HOCHGRUBER KUENZER (SVP): Der Landesgesetzentwurf Nr. 60/10 wurde von der II. Gesetzgebungskommission in der Sitzung vom 28. Mai 2010 geprüft. An der Kommissionssitzung nahmen ebenfalls Herr Dr. Michl Laimer, Landerat für Raumordnung, Umwelt und Energie, und Frau Dr.
Cinzia Flaim, Direktorin der Abteilung Wasser und Energie, teil.
Bei der Erläuterung des Gesetzentwurfs führte der LR Michl Laimer aus, dass derzeit verschiedene
Gesetze die Gewährung von Zuschüssen regeln. Um Bürokratie abzubauen, sei es daher erforderlich, die einzelnen Bestimmungen zu vereinfachen und in einem einzigen Gesetz zusammenzuführen. Artikel 1 enthält auch einen ausdrücklichen Verweis auf die Energiepolitik der EU, um zu vermeiden, dass das Gesetz bei jeder Änderung der EU-Bestimmungen angepasst werden muss.
Schließlich werden auch drei Gesetze aufgehoben und dem Land wird die Aufgabe übertragen, die
Kriterien für die Zuschussgewährung festzulegen, wobei die im Gesetz angegebenen Einschränkungen und Zielsetzungen zu berücksichtigen sind.
Im Rahmen der Generaldebatte sprach sich der Abg. Riccardo Dello Sbarba für den Landesgesetzentwurf aus. Es sei eine Verbesserung, dass die aus der Abfallverbrennung gewonnene Energie
nicht mehr als erneuerbare Energie eingestuft und somit nicht mehr gefördert werde. Die Abgeordnete sprach sodann die Frage der Biomasse an, einer in Südtirol weit verbreiteten erneuerbaren
Energiequelle, die jedoch genauestens kontrolliert werden müsse, da das Material von nicht zu weit
her stammen darf, weil die Kohlenstoffbilanz ansonsten negativ wird. Der Abgeordnete ist sich wohl
bewusst, dass es nicht möglich sei, eine maximale Lieferentfernung per Gesetz festzulegen, da eine
ähnliche Bestimmung bereits von der Europäischen Union aufgehoben wurde. Allerdings könnte das
Land sehr wohl im Rahmen seiner Zuständigkeiten Maßnahmen setzen, damit von der Verwendung
von Material, das zum Beispiel aus Gebieten stammt, die mehr als 70-100 km entfernt sind, abgesehen wird. Der Abgeordnete befürwortete jedenfalls den gegenständlichen Gesetzentwurf.
Wiederum im Rahmen der Generaldebatte erkundigte sich der Abg. Noggler beim Landesrat, ob die
Zuschüsse laut Artikel 2 für Alm- und Schützhütten auch Privatpersonen gewährt werden können
oder Unternehmen in Gebieten, die nicht am Stromnetz angeschlossen sind, wie zum Beispiel im
Martelltal.
Der Landesrat erklärte in seiner Antwort, dass der Großteil der Biomasse aus lokalen Sägewerken
stammt und es sicherlich besser wäre, das Potenzial lokaler Rohstoffe zu nutzen, bevor weiteres
Material nach Südtirol transportiert wird. In einigen Fällen sei die Nachfrage im vollen Umfang durch
lokales Material gedeckt, wie im Sarntal oder im Eisacktal, in anderen Fällen hingegen werde das
Material auch aus dem Ausland importiert, wie im Pustertal, wobei die zurückgelegte Entfernung jedoch gering ist. Der Landesrat bestätigte zwar, dass die Einführung einer Einfuhrgrenze für Bio-
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masse nicht möglich sei, sicherte jedoch zu, durch eine Modulation der Zuschüsse die Verwendung
nicht heimischen Materials nach Möglichkeit zu unterbinden, um unnötige Transporte zu vermeiden.
Man müsse jedoch die Interessen der verschiedenen Anlagenbetreiber, die kostengünstige Biomasse kaufen wollen, mit denen der Lieferanten, die klarerweise den höchstmöglichen Gewinn erzielen wollen, auf einen gemeinsamen Nenner bringen. Zur Frage des Abg. Noggler führte der Landesrat aus, dass die Zuschüsse für Alm- und Schutzhütten, nicht aber für Gebäude von Privatpersonen vorgesehen seien, auch weil die finanziellen Mittel für diese Art von Investition begrenzt seien
und man nicht die Anschlüsse von Zweitwohnungen finanzieren wolle. Angesichts des Interesses an
den Zuschüssen kündigte der Landesrat an, die Angelegenheit mit den zuständigen Landesämtern
besprechen zu wollen, um gegebenenfalls einen Änderungsantrag im Plenum einzubringen.
Der Übergang zur Artikeldebatte des Landesgesetzentwurfs Nr. 60/10 wurde einstimmig genehmigt.
Die Kommission akzeptierte die sprachlichen und technischen Korrekturen, die vom Rechtsamt des
Landtags in Absprache mit den zuständigen Ämtern der Landesverwaltung vorgeschlagen wurden.
Diese sind im beiliegenden Gesetzestext unterstrichen.
Die einzelnen Artikel wurden mit folgendem Abstimmungsergebnis genehmigt.
Artikel 1: Nach der Genehmigung eines sprachlichen Verbesserungsvorschlags des Abg. Knoll, mit
dem die Aufzählung der erneuerbaren Energien verständlicher formuliert wird, wurde der Artikel einstimmig angenommen.
Artikel 2: Die Kommission genehmigte einstimmig sowohl den sprachlichen Änderungsantrag zu Absatz 5 als auch den Änderungsantrag zu Absatz 7, mit dem der Buchstabe d) gestrichen wird, die
beide vom LR Laimer eingebracht wurden. Der Artikel in der geänderten Fassung wurde einstimmig
angenommen.
Der vom LR Bizzo eingebrachte Zusatzartikel 3 wurde einstimmig angenommen.
Da keine Abstimmungserklärungen abgegeben wurden, ließ die Vorsitzende über den Gesetzesentwurf Nr. 60/10 abstimmen. Dieser wurde in seiner Gesamtheit (von der Vorsitzenden Hochgruber
Kuenzer und den Abg.en Lamprecht, Noggler, Schuler, Thaler Zelger, Sigmar Stocker, Dello Sbarba
und Knoll) einstimmig genehmigt.
---------La II commissione legislativa ha esaminato il disegno di legge provinciale n. 60/10 nella seduta del
28 maggio 2010. Ai lavori della commissione hanno partecipato anche il dott. Michl Laimer, assessore all’urbanistica, ambiente ed energia nonché la dott.ssa Cinzia Flaim, direttrice della ripartizione
acque pubbliche ed energia.
Nell’illustrare il disegno di legge, l’ass. Michl Laimer ha esposto che attualmente esistono diverse
leggi che disciplinano la concessione di contributi e che pertanto, anche per ridurre la burocrazia, è
necessario semplificare e aggregare le disposizioni in un’unica legge. L’articolo 1 contiene anche
l’espresso rinvio alla politica energetica dell’Unione europea in modo da evitare di dover intervenire
sulla legge ad ogni modifica delle disposizioni dell’Unione. Vengono infine abrogate tre leggi e attribuito alla Provincia il compito di determinare i criteri per erogare i contributi ma sempre all’interno dei
limiti e delle finalità indicate nella legge.
Aperta la discussione generale, il cons. Riccardo Dello Sbarba si è espresso a favore del disegno di
legge provinciale, ritenendo anche un miglioramento il fatto che l’energia ricavata dall’incenerimento
dei rifiuti non sia più considerata energia rinnovabile e quindi non sia più sovvenzionata. Il consigliere
ha poi affrontato il tema della biomassa, fonte energetica rinnovabile molto diffusa in provincia, che
però deve essere attentamente monitorata in quanto il materiale non deve provenire da troppo lontano altrimenti il bilancio dell’anidride carbonica diventa negativo. Il consigliere è conscio del fatto
che non è possibile imporre per legge una distanza massima di approvvigionamento in quanto una
disposizione simile è già stata cassata dall’Unione europea, tuttavia crede che la Provincia possa,
nell’ambito delle sue competenze, disincentivare l’utilizzo di materiale che proviene, ad esempio, da
siti più lontani di 70-100 km. Il consigliere si è espresso comunque a favore del disegno di legge.
Sempre nell’ambito della discussione generale il cons. Noggler ha chiesto all’assessore se i contributi previsti dall’articolo 2 per le malghe ed i rifugi possono essere concessi anche ai privati oppure a
imprese operanti in zone non allacciate alla rete elettrica come, ad l’esempio, nella Val Martello.
L’assessore ha chiarito, in replica, che la maggior parte della biomassa proviene dalle segherie locali
e che certamente sarebbe meglio utilizzare le potenzialità del materiale locale prima di farne tra-
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sportare dell’altro in provincia. In alcuni casi il fabbisogno viene completamente coperto da materiale
locale, come in val Sarentina o nella val d’Isarco, tuttavia in altri casi il materiale viene importato anche dall’estero, come nel caso della Pusteria, anche se la distanza è ovviamente minima.
L’assessore, confermato che non si può introdurre un limite all’importazione di biomassa, dichiara
che provvederà a disincentivare l’uso di materiale non locale, per evitare trasporti inutili, attraverso la
modulazione dei contributi. Bisogna comunque conciliare i diversi interessi degli impianti che cercano
una biomassa a prezzi contenuti e di chi la conferisce che vuole ovviamente ottenere il massimo. In
merito invece alla questione sollevata dal cons. Noggler l’assessore ha chiarito che i contributi sono
previsti solo per malghe e rifugi ma non per strutture private anche perché i fondi per questo tipo di
investimento sono limitati e non si vogliono finanziare allacciamenti per le seconde case. Visto
l’interesse sviluppatosi in merito ai contributi l’assessore ha affermato che valuterà la questione assieme agli uffici provinciali per presentare, eventualmente, un emendamento per la trattazione in
aula.
Il passaggio alla discussione articolata del disegno di legge provinciale n. 60/10 è stato approvato
all’unanimità.
La commissione ha accettato le correzioni linguistiche e tecniche che sono state proposte dall’ufficio
legale del Consiglio provinciale sentiti gli uffici competenti dell’amministrazione provinciale e che,
nell’allegato testo di legge, sono sottolineate.
I singoli articoli sono stati approvati con le seguenti votazioni:
Articolo 1: la commissione, approvata una modifica linguistica del cons. Knoll per sottolineare meglio
l’elenco delle energie rinnovabili, ha approvato l’articolo all’unanimità.
Articolo 2: la commissione ha approvato all’unanimità sia l’emendamento di natura linguistica al
comma 5 che l’emendamento al comma 7, che sopprime la lettera d), entrambi presentati dall’ass.
Laimer. L’articolo così emendato è stato quindi approvato all’unanimità.
L’articolo aggiuntivo 3, presentato dall’assessore Bizzo, è stato approvato all’unanimità.
Non essendoci dichiarazioni di voto la presidente ha posto in votazione finale il disegno di legge provinciale n. 60/10 che è stato approvato nel suo complesso all’unanimità (dalla presidente Hochgruber
Kuenzer e dai conss. Lamprecht, Noggler, Schuler, Thaler Zelger, Stocker Sigmar, Dello Sbarba e
Knoll).
E’ aperta la discussione generale. La parola al consigliere Dello Sbarba, ne ha facoltà.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo Verde – Grupa Vërda): Brevemente, per giustificare il nostro voto a favore, poi faccio un discorso generale anche sugli articoli, perché credo che il disegno di legge sia
così breve che è inutile fare la discussione articolo per articolo. È un disegno di legge che raccoglie in una legge
organica una serie di incentivi e di contributi che sono già previsti in parte dalla normativa provinciale.
Come ho detto anche in commissione, saluto molto positivamente il fatto che nell'elenco delle energie rinnovabili la Provincia di Bolzano escluda l'energia tratta da incenerimento di rifiuti. Qui c'è tutto l'elenco: eolica,
solare, aerotermica, geotermica, idrotermica, idraulica, biomassa, gas di discarica, gas residuati dai processi di
depurazione e biogas. Non c'è l'energia da termovalorizzazione o da incenerimento dei rifiuti, come invece purtroppo continua ad esserci in tante leggi nazionali e nell'incentivazione dei famosi Cip 6 a livello nazionale. L'Italia
ormai è rimasto l'unico stato europeo che considera questa energia come fonte rinnovabile. Nessun'altra nazione
europea, neanche l'Unione Europea considera l'incenerimento dei rifiuti come fonte rinnovabile. È da salutare
positivamente che la Provincia di Bolzano si allinei all'Europa e non invece a questo mal costume italiano per cui
vengono vendute come rinnovabili delle energie che non lo sono. Positivo quindi il fatto che l'energia da rifiuti non
compaia più per la Provincia di Bolzano tra le fonti rinnovabili. Questo forse ci dovrebbe anche portare a tirare
alcune conseguenze per quanto riguarda i calcoli che si fanno di produzione di energia rinnovabile dall'inceneritore
attuale e quello futuro. Significa che mai più dovremmo calcolare l'energia prodotta dall'inceneritore oggi, sia termica che elettrica, dal futuro eventuale inceneritore se si arriverà costruirlo, perché se si va avanti così arriverà
quando non ce ne sarà più bisogno. Dicevo che bisognerebbe tirare le conseguenze ed eliminare quel tipo di apporto energetico dell'incenerimento dei rifiuti dal calcolo delle energie rinnovabili prodotte in provincia di Bolzano.
Un altro elemento su cui discutere è il fatto che il disegno di legge affida alla Giunta provinciale la definizione di una serie di criteri per l'attribuzione di questi contributi e di questi incentivi. Da un lato è anche positivo,
nel senso che non si può fissare tutto per legge. È vero anche con lo sviluppo della tecnica, con lo sviluppo delle
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energie rinnovabili concretamente sul nostro territorio i criteri degli incentivi possono evolversi. La possibilità di
definire per regolamento i criteri dell'incentivazione per le energie rinnovabili può dare la possibilità alla Provincia
di gestire, di governare il processo, di spingere in certi momenti, quando è opportuno, di più su certe fonti energetica rispetto ad altre. Da qui si deduce il fatto che può essere positivo. Può essere naturalmente anche discutibile,
perché offrire la possibilità all'esecutivo di definire i criteri può portare alla sottrazione da parte della Giunta provinciale di decisioni che vorremmo conoscere. Seguiremo quindi con molta attenzione le varie delibere della Giunta
provinciale su questi criteri, questi regolamenti. Del resto ricordiamoci che le delibere che riguardano i regolamenti
hanno bisogno anche dell'approvazione da parte della Corte dei Conti, perché è lì che si gioca la partita delle
energie rinnovabili.
In commissione ho fatto presente una cosa che riguarda le biomasse, il legname sostanzialmente, il truciolato, il residuo di lavorazione di falegnameria o addirittura il legno raccolto nei boschi ecc. che viene utilizzato per
la produzione di energia rinnovabile da biomasse. L'assessore ha raccolto queste sollecitazioni, credo che lo farà
anche qui in aula. Ormai è un settore che nella nostra provincia ha raggiunto delle proporzioni consistenti, che
alimenta soprattutto impianti di teleriscaldamento ecc. e che naturalmente è energia rinnovabile. Ma qui ci sono da
verificare alcuni parametri. In particolare il carattere rinnovabile dell'energia da biomasse è inversamente proporzionale alla distanza da cui vengono reperite queste biomasse, questo materiale di legno da bruciare. Viene calcolato, c'è stata una battaglia qualche tempo fa anche nel Parlamento italiano, anzi il Parlamento italiano nella sua
maggioranza aveva costruito un consenso politico attorno al limite dei 70 km come limite oltre il quale l'approvvigionamento delle biomasse rischia di compromettere il carattere di sostenibilità di questa fonte energetica, perché
è vero che il legno è energia rinnovabile, ma portare il legno al luogo dove viene utilizzato comporta dei viaggi a
lunga distanza e quindi il consumo di fonti fossili che rendono possibili questi viaggi che sono, 99 su cento dei
casi, attraverso i camion, trasforma questa energia da rinnovabile in non rinnovabile, perché viene prodotta attraverso una filiera che comporta il trasporto di lunga distanza, quindi consumo di benzina o cherosene, per cui in
Parlamento si disse, anni fa, che il limite da non superare è un viaggio di 70 km. Questa norma che era positiva ho parlato prima male dell'Italia per quanto riguarda la questione dei rifiuti, adesso parlo bene del Parlamento
italiano per la questione dei 70 km come limite per la definizione dell'energia rinnovabile per le biomasse - fu annullata però dall'Unione Europea perché in contrasto con le norme europee sul libero mercato e quindi non potè
andare in porto.
Adesso da questo dibattito possiamo ereditare il criterio della distanza d'approvvigionamento e il criterio indicativo dei 70 km percorsi, oltre i quali il bilancio della CO² spesa per trasportare questo materiale rispetto alla
CO² risparmiata da questo materiale impiegato per produrre energia rinnovabile rispetto alle fonti fossili, come
limite da non superare per la sostenibilità di questa fonte di energia, diventa negativo. La nostra richiesta è che in
sede di definizione dei criteri di sostegno e di incentivazione alle energie rinnovabili la Giunta provinciale tenga
conto di fissare un chiaro limite di distanza tra l'impianto che utilizza questo materiale e il luogo dove questo materiale viene acquistato, in modo tale che questo criterio dei 70 km come limite massimo venga rispettato e oltre 70
km non si incentivi più questo tipo di energia sì rinnovabile, ma attraverso un processo di acquisizione che non è
più positivo per il bilancio della CO². Questa è una richiesta che facciamo anche qui in aula alla Giunta provinciale,
in quanto noi presteremo attenzione ai criteri definiti per regolamento. Questo sulle biomasse l'avevamo già in
testa, altri ne potremo sviluppare una volta che la Giunta avrà prodotto il regolamento, che può esser modificato e
migliorato nel corso del tempo. Quindi con questa attenzione e questo apprezzamento per il disegno di legge annunciamo il nostro voto positivo.
NOGGLER (SVP): Ich habe bereits in der Sitzung der zweiten Gesetzgebungskommission auf das Problem der Förderung, das hier zutage getreten ist, hingewiesen. Im Großen und Ganzen ist der politische Gedanke
jener, dass man die fossile Energie durch eine erneuerbare Energie ersetzen will, und zwar durch gezielte Förderungen. Dies ist natürlich gut und recht, nur sind es ausschließlich landwirtschaftliche Gebäude, Schutzhütten und
Almhütten, die förderungswürdig sind bzw. eine Förderung bekommen. Wir haben hier in Südtirol, speziell in abgelegenen Tälern, einige Gebäude, Gastbetriebe, Landgasthäuser und dergleichen, die nicht am öffentlichen Netz
angeschlossen sind und, ich glaube, in absehbarer Zeit auch nicht angeschlossen werden können, zumal sich die
Diskussion über den Übergang des Stromverteilernetzes in die Länge zieht und die ENEL, wie bisher, nicht bereit
sein wird, Investitionen zu tätigen, wobei die Energiefrage diesbezüglich auch nicht geklärt ist. Deshalb habe ich in
der Gesetzgebungskommission einen Vorschlag dahingehend unterbreitet, dass diese Betriebe bzw. ständig bewohnte Gebäude die Möglichkeit haben sollten, beim Land um Beiträge anzusuchen, die ihnen eine Potenzierung
der Wasserkraft oder des Werkes ermöglichen sollen. Ansonsten ist es ein großes Problem, wenn diese Betriebe,
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die zum Teil auch im Nationalpark liegen, weiterhin, wie bisher … Ich erinnere an das hintere Martelltal, welches
nicht an das öffentliche Netz angeschlossen ist, wobei sich dort nicht nur Schutzhütten, sondern auch Landgasthäuser befinden, die zunehmend immer mehr Strom, wie gesagt, elektrische Energie verbrauchen und somit gezwungen sind, die Generatoren laufen zu lassen. Ich glaube, es ist sicher nicht im Sinne des politischen Gedankens, fossile Energieträger mit erneuerbare Energieträger zu ersetzen. Deshalb habe ich auch hier einen Änderungsantrag vorgelegt, der darauf hinausläuft, dass neben den landwirtschaftlichen Betrieben auch Betriebe wie
Landgasthäuser und Gebäude, die ständig bewohnt sind und keine andere Möglichkeit haben als sich eines Aggregats zu bedienen, als förderungswürdig vorgesehen werden sollen. Danke schön!
HOCHGRUBER KUENZER (SVP): Auch ich stehe voll hinter diesem Gesetz. Ich denke, wir liegen hier
als politische Vertreter voll im Trend, das heißt, dass man im Bereich der Energieversorgung eigenständig wird. Es
sind mehrere Energieformen aufgezählt worden und, ich denke, dass dies sicherlich richtig ist. Ich möchte aber
dennoch eine Frage an den Landesrat stellen. Er hat in seinen Ausführungen in der Kommission gesagt, dass die
finanziellen Mittel für diese Art von Investitionen – hier geht es um den Artikel 2 -, und zwar für Schutzhütten,
landwirtschaftliche Gebäude und für Almhütten, die keinen Anschluss an das Stromnetz haben, begrenzt sind.
Wenn wir jetzt noch zwei Kategorien hinzunehmen, dann frage ich mich, Herr Landesrat, ob Sie mit dieser Bestimmung imstande sind – hier ist ein Förderungsausmaß von maximal 80 Prozent vorgesehen - diese zu unterstützen, zu fördern, oder ob es sein könnte, dass es für niemanden mehr möglich sein wird, eine eigene Energieversorgung zu haben. Dies wäre ganz konkret meine Frage.
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Umwelt und Energie – SVP): Das Neue an diesem Gesetzentwurf ist nicht so sehr der Inhalt, sondern der Umstand, dass damit eine transparente Handhabe gewährleistet wird,
weil eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen, die derzeit noch verstreut bestehen, mit einzelnen Artikeln in den
verschiedenen Gesetzen, wegfallen und ein einziges Gesetz gemacht wird. Dies erleichtert das Lesen der Gesuche für den Bürger, für den Kunden für die Abwicklung solcher Anträge, und ermöglicht es auch, in dieser so
schnelllebigen Zeit schneller auf Veränderungen reagieren zu können. In diesem Sektor kommt es immer wieder
vor, dass sehr schnell neue Bereiche aufgetan werden. Es kommt auch vor, dass der Staat Förderungen einführt
und sie dann wieder abschafft. Ich erinnere nur an das Beispiel der Grünzertifikate, die mit einem Staatsdekret
abgeschafft wurden und dann vielleicht im Parlament wieder eingeführt werden. In dieser recht unsicheren Zeit
brauchen wir auch eine Handhabe, darauf schnell reagieren zu können, und dies ermöglicht dieser Gesetzentwurf
in dieser Form.
Wir setzen in ganz besonderer Weise auf eine intelligente Nutzung der Energie, um das Wort
"Energiesparen" nicht mehr gebrauchen zu müssen, weil es beim Kunden nicht gut ankommt. Es geht um eine
intelligente Nutzung der Energie und um Effizienzsteigerung und in dieser Gewichtung erst dann um erneuerbare
Energien, denn die erneuerbaren Energien werden niemals imstande sein, den Bedarf zu decken, wenn wir den
Bedarf nicht drastisch reduzieren, und dies ist die zentrale Botschaft. Deshalb müssen wir danach trachten, dass
alles, was neu gebaut wird, einen hohen Standard hat, Stichwort Klimahaus. Alles, was schon besteht – dies ist
der Großteil – soll im Rahmen der Möglichkeiten so gut wie möglich energetisch saniert werden. Dafür möchten
wir ganz gezielte Förderungen, sei es ökonomischer als auch nicht ökonomischer Form, einsetzen.
Was die Beiträge betrifft, liegen diese im Normalfall bei 30 Prozent, in Sonderfällen bei 80 Prozent, wenn
es sich, wie auch vom Kollegen Noggler ausgeführt, um Gebäude handelt, die keinen Stromanschluss haben bzw.
ein solcher nur sehr, sehr schwer und finanziell übertrieben machbar wäre. In diesen Fällen kann ein höherer Beitrag gewährt werden. Dieser Änderungsantrag geht in gewisser Weise gut, aber mit dem Hinweis, dass wir das
Höchstausmaß mit Beschluss regeln, denn für Wirtschaftsgebäude können wir aufgrund der EU-Vorgaben sicherlich nicht 80 Prozent, sondern maximal 30 Prozent an Förderung in Betracht ziehen.
Frau Hochgruber Kuenzer! Ich kann nicht vorwegnehmen, wie die Geldmittel der Haushalte der nächsten
Jahre aussehen werden. Der nächste Haushalt wird auf jeden Fall – das wissen wir – etwas kleiner werden. Einerseits sind Fälle, dass ein Wirtschaftsgebäude sozusagen ohne Stromanschluss daesteht, nicht so häufig gegeben. Es wird dann so sein, dass die Wartezeiten nicht kürzer, sondern länger werden. Andererseits haben wir mit
der Neudefinierung der Beiträge und durch die Verschiebung auf nicht ökonomische Förderungen, sprich Kubaturbonus, erreicht, dass die Gesuche etwas zurückgehen und die Menschen eher in die Richtung des Kubaturbonus gehen, weil dieser interessanter, schneller da ist und einen größeren Wert darstellt als ein Beitrag, der erst
nach zwei, drei Jahren ausbezahlt wird. Wir haben eine Wende herbeigeführt, die Sinn macht. Ich glaube, dass wir
bei den Förderungen eher in diese Richtung gehen sollten, auch weil wir die Erfahrung gemacht haben, dass Bei-
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träge nicht immer beim Kunden, sondern eher beim Vertreter landen. Immer wenn wir Beiträge vorsehen, sehen
wir, dass sich in vielen Fällen auch die Preise der Produkte erhöhen. Deshalb ist dies nicht immer eine Förderung
des Kunden, sondern des Vertriebssystems.
Der Gesetzentwurf ist relativ transparent. Er besteht aus drei Artikeln. Inhaltlich gibt es im Wesentlichen
keine große Neuerungen, aber er ist transparent und klar und damit schaffen wir eine Reihe von gesetzlichen
Bestimmungen ab, vereinfachen die Formulare und ermöglichen es, mit Beschluss der Landesregierung, wenn es
Veränderungen gibt, schneller reagieren zu können. Eine dieser Veränderung besagt, dass es für eine Reihe von
Maßnahmen fixe Tarife vom Staat gibt, man nennt sie "tariffa omnicomprensiva". Wenn dies der Fall ist, dann
fallen bei uns die Beiträge weg. Es könnte aber sein, dass dies vom Staat wieder geändert wird, sodass wir dann
wieder einspringen würden. Auf jeden Fall wird eine schnellere Handhabe der Thematik gewährleistet.
PRESIDENTE: Metto in votazione il passaggio della discussione generale a quella articolata: approvato
all’unanimità.
Art.1
Finalità e ambito di applicazione
1. La Provincia autonoma di Bolzano favorisce ed incentiva, in conformità alla politica energetica
dell’Unione europea, l’uso razionale dell’energia, il risparmio energetico nonché l’utilizzo delle fonti
rinnovabili di energia.
2. Per i fini di cui al comma 1 sono considerate rinnovabili le seguenti fonti energetiche non fossili:
eolica, solare, aerotermica, geotermica, idrotermica, idraulica, biomassa, gas di discarica, gas residuati dai processi di depurazione e biogas.
---------Art. 1
Zielsetzung und Anwendungsbereich
1. Das Land Südtirol fördert die rationelle Energieverwendung, die Energieeinsparung sowie die
Nutzung erneuerbarer Energiequellen, in Übereinstimmung mit der Energiepolitik der Europäischen
Union.
2. Im Sinne von Absatz 1 gelten folgende nicht fossile Energiequellen als erneuerbare Energiequellen: Wind, Sonne, aerothermische, geothermische und hydrothermische Energie, Wasserkraft, Biomasse, Deponiegas, Gasrückstände von Reinigungsprozessen und Biogas.
Qualcuno chiede la parola sull’articolo 1? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato all’unanimità.
Art. 2
Contributi
1. La Provincia autonoma di Bolzano, secondo le modalità e i criteri fissati dalla Giunta provinciale,
può promuovere iniziative e erogare contributi in conto capitale nella misura massima del 30 per
cento ai fini del miglioramento dell’efficienza energetica e dell’utilizzo delle fonti rinnovabili e ai fini
della divulgazione della conoscenza delle innovazioni nonché degli strumenti di pianificazione in
questo ambito.
2. La Provincia autonoma di Bolzano, secondo le modalità e i criteri fissati dalla Giunta provinciale,
può erogare contributi nella misura massima dell’80 per cento per la costruzione e l’ampliamento di
impianti di produzione di energia elettrica alimentati con fonti rinnovabili a favore di edifici rurali, rifugi
e malghe, qualora questi non siano allacciati alla rete elettrica e non risulti realizzabile un allacciamento alla rete elettrica a costi proporzionati e senza specifiche difficoltà tecniche.
3. La Provincia autonoma di Bolzano può, inoltre erogare contributi nella misura massima dell’80 per
cento alle imprese elettriche distributrici:
a) nel caso siano colpite da calamità naturali;
b) per nuovi allacciamenti, la sostituzione o il potenziamento di impianti di distribuzione nelle zone
rurali;
c) per l’interramento di linee aeree a media e bassa tensione;
d) per l’allacciamento elettrico di malghe e rifugi, qualora non sussista una forma di approvvigionamento di energia elettrica più economica.
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4. Per le spese ammesse a contributo superiori a 500.000 Euro, può essere concessa la liquidazione
di un anticipo nella misura massima del 50 per cento del contributo stesso.
5. Qualora le somme siano ammesse a contributo e già impegnate a carico del bilancio provinciale,
la documentazione di spesa deve essere inoltrata entro il termine massimo di tre anni successivi a
quello dell’esercizio cui l’impegno si riferisce, pena la decadenza dal contributo.
6. I contributi di cui ai commi 1 e 2 non sono cumulabili con contributi o agevolazioni di qualunque
tipo previsti dalla normativa comunitaria o statale.
7. Sono abrogati:
a) la legge provinciale 19 febbraio 1993, n. 4;
b) il comma 4 dell’articolo 6 della legge provinciale 13 febbraio 1997, n. 4;
c) le lettere f) e g) del comma 1 dell’articolo 8 della legge provinciale 30 agosto 1972, n. 18;
d) (soppresso).
---------Art. 2
Beiträge
1. Das Land Südtirol kann gemäß den von der Landesregierung festgelegten Modalitäten und Kriterien Initiativen fördern und Kapitalbeiträge im Höchstausmaß von 30 Prozent zur Verbesserung der
Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen, zur Wissensvermittlung über die Innovationen sowie zur Verbreitung der Planungsinstrumente in diesem Bereich gewähren.
2. Das Land Südtirol kann gemäß den von der Landesregierung festgelegten Modalitäten und Kriterien Beiträge im Höchstausmaß von 80 Prozent für den Bau und die Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energiequellen zugunsten von landwirtschaftlichen
Gebäuden, Schutzhütten und Almhütten, für die ein Anschluss an das Stromnetz ohne einen angemessenen technischen und finanziellen Aufwand nicht durchführbar ist, gewähren.
3. Außerdem kann das Land an die Stromverteilerunternehmen im Höchstausmaß von 80 Prozent
folgende Beiträge gewähren:
a) wenn diese von Naturkatastrophen betroffen sind;
b) für neue Anschlüsse, den Austausch oder die Verstärkung von Stromversorgungsanlagen im
ländlichen Siedlungsgebiet;
c) für die unterirdische Verlegung von Freiluftleitungen mit Mittel- und Niederspannung;
d) für Stromanschlüsse von Almen und Schutzhütten, sofern nicht eine wirtschaftlich günstigere Einspeisung von Elektroenergie vorhanden ist.
4. Übersteigen die für den Beitrag zugelassenen Spesen den Betrag von 500.000 Euro, kann ein
Vorschuss von bis zu höchstens 50 Prozent des gewährten Beitrages genehmigt werden.
5. Wenn die Beträge für den Beitrag zugelassen und bereits zu Lasten des Landeshaushaltes
zweckgebunden wurden, sind die Ausgabenbelege, bei sonstigem Verfall des Beitrages, innerhalb
von drei Jahren ab dem Haushaltsjahr, auf welches sich die Zweckbindung bezieht, vorzulegen.
6. Die Beiträge laut Absatz 1 und 2 sind mit Beiträgen oder Begünstigungen jeglicher Art, die von europäischen oder staatlichen Bestimmungen vorgesehen sind, nicht kumulierbar.
7. Aufgehoben sind:
a) das Landesgesetz vom 19. Februar 1993, Nr. 4,
b) Artikel 6 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 13. Februar 1997, Nr. 4,
c) Artikel 8 Absatz 1 Buchstaben f) und g) des Landesgesetzes vom 30. August 1972, Nr. 18,
d) (gestrichen).
I consiglieri Schuler e Noggler hanno presentato un emendamento che dice:
Nell’articolo 2, comma 2, dopo le parole "di edifici rurali" sono inserite le seguenti parole: "prime abitazioni,
edifici aziendali,".
In Artikel 2 Absatz 2 werden nach den Worten "von landwirtschaftlichen Gebäuden" folgende Wörter
eingefügt: "Erstwohnungen, Betriebsgebäuden,".
La parola al consigliere Noggler per l’illustrazione.
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NOGGLER (SVP): Ich habe es bereits in der Generaldebatte erklärt. Es ist im Sinne des Artikels 1 Absatz
2 und entspricht dem politischen Gedanken des Gesetzentwurfes. Deshalb ersuche ich, dass diesem Änderungsantrag zugestimmt wird.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’emendamento: approvato all’unanimità.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 2 così emendato?
La parola al consigliere Vezzali, prego.
VEZZALI (Il Popolo della Libertà): Mi scuso di non essere stato presente al dibattito generale e chiedo
solo una precisazione. Tra il comma 2 e il comma 3 c'è una duplicazione di contribuzione. Si parla di contribuzione
per situazioni che non sono raggiungibili da linee elettriche, e dall'altra parte si dà la stessa misura di contributo
alle aziende distributrici di energia elettrica per raggiungere gli stessi edifici. Sostanzialmente sono due contributi
cumulabili? Chi abita nell'edificio può chiedere alla SEL o all'Azienda Elettrica di fare l'allacciamento, l'azienda
ottiene il suo bel contributo e dall'altra parte il proprietario ottiene il suo contributo per l'energia alternativa? Questo
è il chiarimento che volevo.
LAIMER (Landesrat für Raumordnung, Umwelt und Energie – SVP): Im Absatz 2 geht es um die
Erzeugung von Energie und im Absatz 3 um die Lieferung von Energie. Wenn jemand den Stromanschluss über
die Bestimmungen gemäß Absatz 3 bekommt, indem ein Verteilerbetrieb den Strom liefert, dann kann er mittels
Absatz 2 nicht mehr selbst den Antrag stellen, denn dies schließt sich dann gegenseitig aus. Der Absatz 2 kommt
immer dann zum Zuge, wenn der Verteilerbetrieb nicht bereit, nicht imstande oder es für ihn zu teuer ist, den Betrieb zu erreichen, weil er von der nächsten Trafostation vielleicht zehn Kilometer weit entfernt ist. Dann ist es
sinnvoller und auch kostenmäßig interessanter, wenn er sich selbst eine Versorgungsstelle über die Photovoltaik,
das Wasserkraftwerk oder wie auch immer errichtet.
PRESIDENTE: Metto in votazione l’articolo 2: approvato all’unanimità.
Art. 3
Disposizione finanziaria
1. Alla copertura della spesa per gli interventi a carico dell’esercizio 2010 derivanti dalla presente
legge, si fa fronte con le quote di stanziamento ancora disponibili sulle UPB 23105, 23205 e 23210
del bilancio provinciale 2010, autorizzate per gli interventi di cui alle leggi abrogate dall’articolo 2,
comma 7, lettere a), b) e c).
2. La spesa a carico dei successivi esercizi finanziari è stabilita con la legge finanziaria annuale.
---------Art. 3
Finanzbestimmung
1. Die Deckung der Ausgaben, die sich aus den Maßnahmen dieses Gesetzes zu Lasten des Haushaltes 2010 ergeben, werden durch die noch verfügbaren Anteile der Bereitstellungen der HGE
23105, 23205 und 23210 des Landeshaushaltes 2010 gedeckt, die für die Maßnahmen des durch
Artikel 2 Absatz 7 Buchstaben a), b) und c) aufgehobenen Landesgesetze autorisiert waren.
2. Die Ausgabe zu Lasten der folgenden Haushaltsjahre wird mit jährlichem Finanzgesetz festgelegt.
Qualcuno vuole intervenire sull’articolo 3? Nessuno. Lo metto in votazione: approvato all’unanimità.
Ci sono dichiarazioni di voto? Nessuna.
Metto in votazione il disegno di legge provinciale n. 60/10. Prego distribuire le schede.
(Votazione a scrutinio segreto – geheime Abstimmung)
Comunico l’esito della votazione: schede consegnate 34, sì 34. Il disegno di legge provinciale n. 60/10 è
approvato.
Punto 135) dell’ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 61/10: "Modifiche della legge provinciale 20 marzo 1991, n. 7 "Ordinamento delle comunità comprensoriali"."
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Punkt 135 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 61/10: "Änderung des Landesgesetzes vom
20. März 1991, Nr. 7 "Ordnung der Bezirksgemeinschaften"."
Prego il Presidente della Giunta provinciale Durnwalder di dare lettura della relazione.
DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c):
Dieser Buchstabe wird dahingehend ergänzt, dass die Bezirksgemeinschaften in der Satzung die
Unvereinbarkeiten der Räte regeln.
Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d):
Dieser Buchstabe wird dahingehend ergänzt, dass der Bezirkspräsident, die Bezirksreferenten oder
der Bezirksausschuss im Rahmen von Verordnungen auch Akte verwaltungstechnischen Charakters
erlassen können.
Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe i):
Die Satzung der Bezirksgemeinschaft regelt die Vergabe des Schatzamtsdienstes der Bezirksgemeinschaft.
Artikel 3 Absatz 3:
Nachdem mit 2001 die Gesetzmäßigkeitskontrolle über die Akten der Bezirksgemeinschaften abgeschafft wurde, soll auch die Genehmigung der Satzung durch die Landesregierung wegfallen.
Artikel 3 Absatz 5 (zusätzlicher Absatz):
Im Sinne einer transparenten Verwaltungstätigkeit werden die Satzung und deren Abänderungen
kundgemacht bzw. veröffentlicht.
Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c:
„Der Bezirksvorsitzende“ wird nun als „der Bezirkspräsident“ bezeichnet.
Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d:
Es gibt nur noch einen (1) Rechnungsprüfer.
Artikel 4 Absatz 2:
An sich bleibt der Absatz gleich, allerdings wird bekräftigt, dass im Bezirksrat die Beteiligung der politischen Minderheiten zu gewährleisten ist.
Artikel 4 Absatz 3:
Der Absatz wurde dahingehend ergänzt, dass für die Zusammensetzung des Bezirksrates die Einwohnerdaten der angeschlossenen Gemeinden ausschlaggebend sind (bis 5.000 Einwohner 1 Vertreter, zwischen 5.001 und 10.000 Einwohner 2 Vertreter und über 10.000 Einwohner 3 Vertreter, 1
zusätzlicher Vertreter für die Sitzgemeinde der Bezirksgemeinschaft).
Als Berechnungsdatum für den Bevölkerungsstand gilt der 31. Dezember des Jahres vor jenem der
Einsetzung des Bezirksrates.
Artikel 4 Absatz 5:
Der Absatz regelt die Zusammensetzung des Bezirksausschusses, der aus dem Bezirkspräsidenten
als Vorsitzenden und aus einer in der Satzung festgelegten Anzahl von Bezirksreferenten besteht
(höchstens 4 in Bezirksgemeinschaften bis zu 80.000 Einwohner, in den anderen höchstens 6).
In der Satzung kann vorgesehen werden, dass unter den Bezirksreferenten ein Vizepräsident bestellt
wird, der den Präsidenten bei Abwesenheit oder zeitweiliger Verhinderung vertritt.
Falls kein Vizepräsident bestellt ist und der Präsident abwesend oder verhindert ist, werden die Aufgaben des Bezirkspräsidenten vom ältesten Bezirksreferenten wahrgenommen.
Als Berechnungsdatum für den Bevölkerungsstand gelten dieselben Kriterien wie bei der Zusammensetzung des Bezirksrates.
Artikel 4 Absatz 6 (zusätzlicher Absatz):
Die Landesregierung legt in Absprache mit dem Rat der Gemeinden die Amtsentschädigungen der
Verwalter und des Rechnungsprüfers fest, und zwar aufgrund der Einwohnerzahl der Bezirksgemeinschaften.
Artikel 5: (um 2 Absätze ergänzt):
Wie in den Gemeinden soll die Geschäftsordnung der Bezirksrates und deren Abänderungen mit den
Stimmen der Mehrheit der zugewiesenen Ratsmitglieder genehmigt werden.
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Jeder Bürger hat das Recht, gegen sämtliche Beschlüsse beim Bezirksausschuss Einspruch zu erheben. Das entsprechende Verfahren ist mit Verordnung zu regeln.
Artikel 6:
Die Aktenkontrolle wird seit der Verfassungsreform im Jahre 2001 nicht mehr durchgeführt. Diese
wird nun auch im Gesetzestext formell gestrichen. Allerdings unterliegen die Bezirksgemeinschaften
weiterhin der Aufsicht der Landesregierung und zwar obliegt der Landesregierung im Speziellen die
Kontrolle über die Organe der Bezirksgemeinschaften.
Artikel 7 Absatz 1:
Für die Generalsekretäre der Bezirksgemeinschaften gelten bzgl. dienstrechtlicher Stellung die einschlägigen Vorschriften für die Gemeindesekretäre.
Für die übrigen Bediensteten werden die Landesbestimmungen im Bereich des Personals angewandt.
Artikel 7 Absatz 2:
Die Ernennung zum Generalsekretär der Bezirksgemeinschaften erfolgt nach den Kriterien zur Ernennung zum Generalsekretär in Gemeinden 2. Klasse.
Am Wettbewerb können auch leitende Beamte der Bezirksgemeinschaften teilnehmen, die eine effektive Dienstzeit von mindestens 4 Jahren und die Befähigungsprüfung zum Gemeindesekretär
vorweisen können.
Artikel 8:
Dieser Artikel wird aufgehoben.
Artikel 11 Absatz 1 (Übergangsbestimmungen):
Die seit 2005 (Datum Gemeinderatswahlen) amtierenden Organe der Bezirksgemeinschaften verfallen am 31.12.2010. Innerhalb dieses Termins sind die Satzungen anzupassen und die Bezirksräte
unter Einhaltung der neuen Gesetzes- und Satzungsbestimmungen neu zu bestellen. Die übrigen
Organe sind innerhalb der Fristen der neuen Satzung zu bestellen.
Artikel 11 Absatz 2 (Übergangsbestimmungen):
Bis zur Genehmigung der Änderungen, die der Satzungs- und Verordnungsbefugnis der Bezirksgemeinschaften vorbehalten sind, werden die geltenden Bestimmungen angewandt.
---------Articolo 3 comma 2 lettera c):
Questa lettera viene integrata con la disposizione che le comunità comprensoriale disciplinano nello
statuto le incompatibilità dei consiglieri.
Articolo 3 comma 2 lettera d):
Questa lettera viene integrata con la disposizione che il presidente, gli assessori e la giunta hanno il
potere, nei limiti regolamentari, di adottare atti anche di natura tecnico-gestionale.
Articolo 3 comma 2 lettera i):
Nello statuto sarà disciplinato l’affidamento del servizio di tesoreria della comunità comprensoriale.
Articolo 3 comma 3:
Visto che nel 2001 è stato abrogato il controllo di legittimità sugli atti delle comunità comprensoriali,
viene abrogata anche l’approvazione dello statuto da parte della Giunta Provinciale.
Articolo 3 comma 5: (comma aggiunto):
Ai fini di un’attività amministrativa più trasparente vengono resi pubblici ovvero pubblicati lo statuto e
le modifiche allo stesso.
Articolo 4 comma 1 lettera c:
Nel testo italiano il presidente aveva già questa denominazione (“il presidente”).
Articolo 4 comma 1 lettera d:
Ci sarà un solo revisore dei conti.
Articolo 4 comma 2:
Il comma resta quasi uguale, viene però confermato che nel consiglio comprensoriale deve essere
assicurata la partecipazione delle minoranze politiche.
Articolo 4 comma 3:
Il comma è stato integrato in tal senso che per la composizione del consiglio comprensoriale è decisivo il numero di abitanti dei Comuni membri (fino a 5.000 abitanti 1 rappresentante, tra 5.001 e
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10.000 abitanti 2 rappresentanti e superiore a 10.000 abitanti 3 rappresentanti, 1 ulteriore rappresentante per il comune sede della comunità comprensoriale).
Come data di calcolo per il numero della popolazione vale il 31 dicembre dell’anno precedente
all’insediamento del consiglio comprensoriale.
Articolo 4 comma 5:
Il comma regola la composizione della giunta che è composta dal presidente che assume la presidenza e da un numero di assessori stabilito nello statuto (al massimo 4 nelle comunità comprensoriali fino a 80.000 persone, nelle altre al massimo 6).
Lo statuto può prevedere che tra gli assessori venga nominato un vicepresidente che sostituisce il
presidente in caso di assenza o di impedimento temporaneo.
Se non è stato nominato un vicepresidente e il presidente è assente o impedito, le funzioni del presidente vengono svolte dal più anziano assessore.
Come data di calcolo per il numero della popolazione valgono i stessi criteri come per la composizione del consiglio comprensoriale.
Articolo 4 comma 6 (comma aggiunto):
La Giunta Provinciale determina di concerto con il consiglio dei Comuni le indennità spettanti agli
amministratori ed al revisore contabile in base alla popolazione delle comunità comprensoriali.
Articolo 5: (integrato con 2 commi):
Come nei comuni il regolamento interno del consiglio comprensoriale e le modifiche dello stesso
vengono approvati a maggioranza dei consiglieri assegnati.
Ogni cittadino ha il diritto di presentare alla giunta comprensoriale opposizione a tutte le deliberazioni. Il relativo procedimento viene regolato con regolamento.
Articolo 6:
Il controllo sugli atti non è più praticato dall’ 2001 in seguito alla riforma costituzionale. Questo
adesso viene cancellato anche formalmente dal testo della legge. Tuttavia le comunità comprensoriali sono sottoposte alla vigilanza della Giunta provinciale, la quale esercita in specifico il controllo
sugli organi delle comunità comprensoriali.
Articolo 7 comma 1:
Per i segretari generali delle comunità comprensoriali valgono per quanto riguarda la disciplina dello
stato giuridico le relative disposizioni dei segretari comunali.
Per il restante personale vengono adottate le norme provinciale in materia di personale.
Articolo 7 comma 2:
La nomina del segretario generale delle comunità comprensoriali avviene secondo i criteri per la nomina a segretario generale in comuni di seconda classe.
Al concorso possono partecipare anche dirigenti delle comunità comprensoriali con un anzianità di
servizio di almeno 4 anni e che siano in possesso del certificato di abilitazione per segretario comunale.
Articolo 8:
Articolo abrogato.
Articolo 11 comma 1 (disposizioni transitorie):
Gli organi in carica dal 2005 (data delle elezioni comunali) delle comunità comprensoriali decadono il
31.12.2010.
Entro questo termine devono essere adeguati gli statuti e rinnovati i consigli comprensoriali nel
rispetto delle nuove disposizioni di legge e di statuto. Gli altri organi devono essere rinnovati entro i
termini stabiliti dal rispettivo statuto.
Articolo 11 comma 2 (disposizioni transitorie):
Fino all’adozione delle modifiche, che sono riservate all’autonomia statutaria e regolamentare delle
comunità comprensoriali continuano ad applicarsi le disposizioni vigenti.
VORSITZ DES PRÄSIDENTEN | PRESIDENZA DEL PRESIDENTE: DR. DIETER STEGER
PRÄSIDENT: Ich ersuche den Vorsitzenden der ersten Gesetzgebungskommission, Abgeordneten
Noggler, um Verlesung des Berichtes.
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NOGGLER (SVP): Die I. Gesetzgebungskommission hat den Landesgesetzentwurf Nr. 61/10
in ihrer Sitzung vom 17. Juni 2010 behandelt. An den Kommissionsarbeiten nahmen auch der Direktor der Abteilung örtliche Körperschaften Dr. Siegfried Rainer und die geschäftsführende Direktorin des Aufsichtsamtes Dr. Marion Markart teil.
Nach der Verlesung des positiven Gutachtens des Rates der Gemeinden und des schriftlichen Antrages von Landeshauptmann Durnwalder auf dringliche Behandlung des Gesetzentwurfes erinnerte
Abteilungsdirektor Dr. Siegfried Rainer daran, dass das Landesgesetz über die Bezirksgemeinschaften noch auf den einschlägigen staatlichen Bestimmungen aus den 1990-er Jahren beruht und
deshalb dringend an die neue Gemeindeordnung, die mit Regionalgesetz erlassen wurde, anzupassen ist. Eines der vordringlichen Ziele der Reform ist die Reduzierung der Mitglieder der verschiedenen Organe der Bezirksgemeinschaften, wodurch jede Gemeinde in der Regel nur mehr einen Vertreter in den Bezirksrat entsenden wird. Eine weitere Neuerung betrifft die Rekursmöglichkeit der
Bürger gegen die Entscheidungen der Organe der Bezirksgemeinschaften, die es in dieser Form
bisher nicht gegeben hat. Auf Anfrage der Abg. Eva Klotz erklärte Dr. Rainer, dass im vorliegenden
Gesetzentwurf keine neuen Zuständigkeiten für die Bezirksgemeinschaften enthalten sind, weil der
Entwurf ausschließlich organisatorische und personalrechtliche Neuerungen enthält. Abschließend
verwies Dr. Rainer auf eine Neuheit im Bereich der Wahl der Bezirksräte, laut der auch Personen,
die nicht Mitglied eines Gemeinderates sind, als Vertreter der jeweiligen Gemeinde in den Bezirksrat
entsendet werden können.
Abg. Arnold Schuler verwies im Rahmen der Generaldebatte auf den Umstand, dass es sich beim
Landesgesetzentwurf Nr. 61/10 um eine technisch-organisatorische Reform der Bezirksgemeinschaften handelt. Eine tiefgreifende institutionelle Neuordnung sei zwar ebenfalls erforderlich, allerdings muss noch auf politischer und verwaltungstechnischer Ebene eingehend über eventuelle neue
Zuständigkeiten der Bezirksgemeinschaften beraten werden. Wichtig ist zum jetzigen Zeitpunkt die
Bestimmung, dass vornehmlich die Bürgermeister die Vertretung der Gemeinden im Bezirksrat übernehmen, wobei zur Absicherung der Vertretung der verschiedenen Sprachgruppen im Bezirksrat
noch eine Änderung des vorliegenden Gesetzestextes erforderlich ist.
Nach dem Abschluss der Generaldebatte wurde der Übergang zur Artikeldebatte mit 6 Jastimmen
und 2 Enthaltungen genehmigt.
Die einzelnen Artikel wurden mit folgendem Abstimmungsergebnis genehmigt:
Artikel 1: Ein vom Abg. Sigmar Stocker vorgelegter Änderungsantrag, der auf die Wiedereinführung
der historischen Bezeichnungen "Bezirkshauptmannschaft" und "Bezirkshauptmann" abzielt, wurde
nach einer eingehenden Debatte über die Bedeutung der heutigen Benennungen und die begrenzten
delegierten Zuständigkeiten der Bezirksgemeinschaften mehrheitlich abgelehnt. Die Kommission behandelte darauf einen von den Abg.en Schuler und Noggler eingebrachten Änderungsantrag zu Absatz 6, mit dem der neue Artikel 4 des Landesgesetzes Nr. 7/1991 betreffend die Organe der Bezirksgemeinschaft vollständig ersetzt wird. Dazu brachte der Abg. Schuler einen Abänderungsantrag
zu Absatz 2 Buchstabe a) des neuen Artikels 4 ein, der vorsieht, dass die Bürgermeister sich im Bezirksrat von einer von ihnen bevollmächtigten Person vertreten lassen können. Der Abänderungsantrag wurde im Anschluss an eine kurze Diskussion über die künftige Zusammensetzung der Bezirksräte einstimmig genehmigt. Ein weiterer von den Abg.en Schuler und Noggler vorgelegter Abänderungsantrag, der im neuen Artikel 4 Absatz 2 des Landesgesetzes Nr. 7/1991 die Einfügung einer
Bestimmung betreffend die Einhaltung des Sprachgruppenverhältnisses im Bezirksrat vorsieht, wurde nach einer langen Debatte über die Vertretung der verschiedenen Sprachgruppen in den Organen
der Bezirksgemeinschaften und über die Vergütungen der Bezirkspräsidenten sowie der Mitglieder
der Bezirksausschüsse mit 5 Jastimmen und 3 Enthaltungen genehmigt. Nachdem der von Landeshauptmann Durnwalder zur ursprünglichen Neufassung des Artikels 4 des Landesgesetzes Nr.
7/1991 vorgelegte Änderungsantrag für hinfällig erklärt worden war, wurde der geänderte Ersetzungsantrag der Abg.en Schuler und Noggler mit demselben Abstimmungsergebnis genehmigt. Der
geänderte Artikel 1 wurde darauf ebenfalls mit 5 Jastimmen und 3 Enthaltungen genehmigt.
Artikel 2 wurde ohne jede Wortmeldung mit 5 Jastimmen und 2 Enthaltungen genehmigt.
Im Rahmen der Erklärungen zur Stimmabgabe kündigte die Abg. Eva Klotz ihre Stimmenthaltung an,
weil noch einige Änderungen am bestehenden Landesgesetz Nr. 7/1991 genauer zu überprüfen
67
sind. Zudem beantragte sie die Aushändigung einer tabellarischen Aufstellung über die Tätigkeit, die
Vergütungen und die Zusammensetzung der verschiedenen Organe der Bezirksgemeinschaften.
Abg. Alessandro Urzì kündigte ebenfalls seine einstweilige Stimmenthaltung an, weil noch einige
Passagen des Gesetzentwurfes Nr. 61/10 zu klären sind. Auch er wollte noch vor der Behandlung im
Plenum die von der Kommission beantragten Unterlagen über die Bezirksgemeinschaften durchsehen, bevor er eine definitive Bewertung über die sicherlich notwendige Reform abgibt.
Abg. Sigmar Stocker brachte sein Bedauern über die Ablehnung seines Antrages auf Wiedereinführung der historischen Bezeichnungen zum Ausdruck, begrüßte zugleich aber die geplante Verkleinerung der Organe der Bezirksgemeinschaften. Aus diesen Gründen kündigte der Abgeordnete seine
Stimmenthaltung an.
In der Schlussabstimmung wurde der Landesgesetzentwurf Nr. 61/10 in seiner Gesamtheit mit 4 Jastimmen (des Vorsitzenden Noggler und der Abg.en Stirner, Schuler und Pichler Rolle) und 3 Enthaltungen (der Abg.en Klotz, Sigmar Stocker und Urzì) genehmigt.
---------La prima commissione legislativa ha esaminato il disegno di legge provinciale n. 61/10 nella seduta
del 17 giugno 2010. Ai lavori della commissione hanno partecipato anche il direttore della ripartizione
Enti locali, dott. Siegfried Rainer, e la direttrice reggente dell’Ufficio vigilanza, dott. Marion Markart.
Dopo la lettura del parere positivo del Consiglio dei comuni e della richiesta scritta del presidente
della Provincia Durnwalder di trattazione urgente del disegno di legge, il direttore di ripartizione dott.
Siegfried Rainer ha ricordato che la legge provinciale sulle comunità comprensoriali fa ancora riferimento alla normativa statale degli anni ’90 e che pertanto va urgentemente adeguata al nuovo ordinamento dei comuni emanato con legge regionale. Uno degli obiettivi prioritari della riforma è la riduzione dei componenti dei vari organi delle comunità comprensoriali, per cui in futuro di regola ciascun
comune potrà inviare un solo rappresentante nel consiglio comprensoriale. Un’altra novità riguarda la
possibilità per i cittadini di ricorrere contro le decisioni prese dagli organi delle comunità comprensoriali, cosa finora non prevista in questa forma. Su richiesta della cons. Eva Klotz, il dott. Rainer ha
spiegato che il disegno di legge non contempla nuove competenze per le comunità comprensoriali
ma solo modifiche di tipo organizzativo e inerenti allo stato giuridico del personale. Infine il dott.
Rainer ha rimandato a una nuova disposizione riguardante l’elezione dei componenti del consiglio
comprensoriale, ai sensi della quale come rappresentanti dei comuni possono essere scelte anche
persone non facenti parte dei consigli comunali.
In sede di discussione generale, il cons. Arnold Schuler ha fatto notare che il disegno di legge provinciale n. 61/10 costituisce una riforma tecnico-organizzativa delle comunità comprensoriali. Sarebbe
altresì necessaria un’ampia riforma istituzionale, ma a questo proposito occorre ancora discutere approfonditamente a livello politico e amministrativo sulle eventuali nuove competenze delle comunità
comprensoriali. Al momento attuale è importante la disposizione secondo cui sono principalmente i
sindaci a rappresentare i comuni nel consiglio comprensoriale. A questo proposito è comunque necessario modificare il testo legislativo per garantire la rappresentanza dei diversi gruppi linguistici nel
consiglio comprensoriale.
Dopo la conclusione della discussione generale, è stato approvato con 6 voti favorevoli e 2 astensioni il passaggio alla discussione articolata.
I singoli articoli sono stati approvati con il seguente esito.
Articolo 1: dopo un’ampia discussione sul significato delle denominazioni attuali e sulle limitate competenze delegate alle comunità comprensoriali, è stato respinto a maggioranza un emendamento
presentato dal cons. Sigmar Stocker, tendente a reintrodurre le denominazioni storiche "capitanato
distrettuale" e "capitano". La commissione ha poi esaminato un emendamento al comma 6, presentato dai conss. Schuler e Noggler, tendente a sostituire interamente il nuovo articolo 4 della legge
provinciale n. 7/1991 concernente gli organi della comunità comprensoriali. Il cons. Schuler ha poi
presentato un subemendamento al comma 2, lettera a), del nuovo articolo 4 che prevede la possibilità per i sindaci di farsi rappresentare nel consiglio comprensoriale da una persona da loro delegata.
Dopo una breve discussione sulla futura composizione dei consigli comprensoriali il subemendamento è stato approvato all’unanimità. Un altro subemendamento, presentato dai conss. Schuler e
Noggler, tendente a inserire nel nuovo articolo 4, comma 2, della legge provinciale n. 7/1991 una
nuova disposizione in cui è previsto il rispetto, nei consigli comprensoriali, della consistenza dei
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gruppi linguistici, è stato approvato con 5 voti favorevoli e 3 astensioni dopo una lunga discussione
sulla rappresentanza dei diversi gruppi linguistici negli organi delle comunità comprensoriali e sui
compensi dei presidenti delle comunità comprensoriali e dei componenti delle giunte comprensoriali.
Dichiarato decaduto un emendamento presentato dal presidente della Provincia Durnwalder alla
prima nuova versione dell’articolo 4 della legge provinciale n. 7/1991, l’emendamento sostitutivo dei
conss. Schuler e Noggler, emendato dai subemendamenti, è stato approvato con lo stesso esito di
votazione. Anche l’articolo 1 così emendato è stato infine approvato con 5 voti favorevoli e 3 astensioni.
L’articolo 2 è stato approvato senza alcun intervento con 5 voti favorevoli e 2 astensioni.
Intervenendo per dichiarazione di voto, la cons. Eva Klotz ha annunciato la sua astensione, perché a
suo avviso vanno esaminate meglio alcune modifiche alla vigente legge provinciale n. 7/1991. La
consigliera ha inoltre chiesto di avere un elenco delle attività, dei compensi e della composizione dei
vari organi delle comunità comprensoriali.
Anche il cons. Alessandro Urzì ha annunciato che per il momento si asterrà, perché restano ancora
da chiarire alcuni punti del disegno di legge n. 61/10. Prima di dare la sua valutazione definitiva su
una riforma sicuramente necessaria, anche lui ha chiesto di vedere, prima dell’esame in aula, la documentazione chiesta dalla commissione sulle comunità comprensoriali.
Il cons. Sigmar Stocker si è rammaricato per la mancata approvazione del suo emendamento tendente a reintrodurre le denominazioni storiche. Nel contempo ha però anche valutato positivamente il
previsto ridimensionamento degli organi delle comunità comprensoriali. Per questi motivi ha infine
annunciato la sua astensione.
Nella votazione finale il disegno di legge provinciale n. 61/10 è stato approvato nel suo complesso
con 4 voti favorevoli (pres. Noggler e conss. Pichler Rolle, Schuler e Stirner Brantsch) e 3 astensioni
(conss. Klotz, Sigmar Stocker e Urzì).
PRÄSIDENT: Die Generaldebatte ist eröffnet.
Das Wort hat der Abgeordnete Schuler, bitte.
SCHULER (SVP): Ich möchte in der Generaldebatte zu einigen Grundsätzen dieses Gesetzes Stellung
nehmen, und zwar einmal zum Werdegang. Es war so, dass ursprünglich zwischen den Bezirksgemeinschaften
und dem Gemeindenverband eine neue Mustersatzung für die Bezirksgemeinschaften ausgearbeitet werden
sollte. Im Zuge dieser Arbeiten hat man dann eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Man hat aber gesehen, dass es mit
einer neuen Mustersatzung alleine nicht getan ist, sondern es auch eine Gesetzesänderung braucht, worauf der
Landeshauptmann diese Gesetzesänderung vorgelegt hat. Im Grunde geht es darum, dass man der Verfassungsreform von 2001 Rechnung zu tragen hat, weil man jetzt vorgesehen hat, dass man auch über verwaltungstechnische Akte der Bezirksgemeinschaft entscheiden kann. Man macht also aufgrund der Bassanini-Reform nicht mehr
die Trennung zwischen Politik und Verwaltung, sondern die politischen Entscheidungen und jene verwaltungstechnischer Natur lässt man nicht nur im Bereich der Gemeinden, sondern auch im Bereich der Bezirksgemeinschaften beieinander. Wie gesagt, aufgrund der Verfassungsreform hat man auch die Gesetzesmäßigkeitskontrolle geändert, die nun vorsieht, dass es über Gemeinden und in der Folge auch über die Bezirksgemeinschaften
nicht mehr die ursprüngliche Gesetzmäßigkeitskontrolle durch das Land gibt. Dies ist entsprechend angepasst
worden.
Ich glaube aber, dass das Entscheidende in diesem Gesetzentwurf die Reduzierung der Gremien ist. Hier
hat man doch einschneidende Änderungen vorgesehen. Was diese Reduzierung anbelangt, darf ich einige Vergleichszahlen nennen. Die Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt hat heute im Bezirksrat 58 Mitglieder. Mit dem
neuen Vorschlag wird dieser reduziert werden, und zwar auf 32 bzw. 35 Mitglieder, denn es hängt davon ab, wie
die Sprachgruppenverteilung ist und ob es zusätzliche Bezirksräte braucht, damit das Sprachgruppenverhältnis
auch stimmt. Deshalb kann man keine präzise Zahl für den neuen Bezirksrat ernennen. Die Bezirksgemeinschaft
Eisacktal hatte bisher 30 Räte. In Zukunft wird sie nur mehr 17 bis 20 haben. Die Bezirksgemeinschaft Pustertal
hatte bisher 37 Räte. In Zukunft wird sie 31 bis 35 Räte haben. Die Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern hatte
bisher 29 Mitglieder im Bezirksrat. Künftig werden es zwischen 16 und 18 sein. Die Bezirksgemeinschaft Überetsch-Unterland hatte bisher 28 Mitglieder, in Zukunft werden es zwischen 24 und 26 sein. Die Bezirksgemeinschaft Vinschgau hatte bisher 30 Mitglieder im Bezirksrat, künftig werden es zwischen 17 und 18 sein. Die kleinste
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Bezirksgemeinschaft, nämlich jene des Wipptales, hatte bisher 19 Mitglieder, künftig wird sie 8 oder 9 Mitglieder
umfassen.
Ebenfalls drastisch bzw. einschneidend reduziert sollen die Bezirksausschüsse werden. Hier wird auch
eine neue Obergrenze festgelegt werden, welche dann laut der Satzung der Bezirksgemeinschaft auch unterschritten werden kann.
Ein wichtiger Punkt, den wir in der Gesetzgebungskommission als Änderungsantrag eingebracht haben,
ist der Grundsatz, dass der Bezirksrat in erster Linie aus den Bürgermeistern des Bezirkes bestehen soll. Ich war
selber viele Jahre Bürgermeister und war eine Legislatur nicht mehr im Bezirksrat vertreten. Ich habe freiwillig
darauf verzichtet und habe mit meiner Vertretung den Vizebürgermeister und eine zusätzliche Gemeinderätin
beauftragt. Ich habe dies eine ganze Legislatur lang bereut, und zwar aus dem einfachen Grund, weil es eine der
wenigen Möglichkeiten ist, sich als Bürgermeister auf Bezirksebene zumindest ab und zu zu treffen und somit
auch den Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen zu pflegen. Ich glaube, es ist auch eine Aufwertung des Bezirksrates, wenn er in erster Linie aus den Bürgermeistern besteht, damit die Bezirksgemeinschaft nicht in dem
Sinne verkommt, dass man dann bestimmte Plätze für jene reserviert, die im Gemeindeausschuss nicht mehr
Platz gehabt haben und man ihnen als Trostpflaster einen Sitz in der Bezirksgemeinschaft verspricht. Damit wertet
man die Bezirksgemeinschaft ab.
Wir haben einen Änderungsantrag, der in der Gesetzgebungskommission auch genehmigt wurde, dahingehend eingebracht, dass in erster Linie die Bürgermeister den Bezirksrat bilden und die größeren Gemeinden
noch zusätzliche Vertreter stellen. Wir haben dann auch einen Änderungsantrag in dem Sinne eingebracht, dass
eine Regelung festgehalten wird, die der zweiten bzw. dritten Sprachgruppe ein entsprechendes Vertretungsrecht
zugesteht, weil sich durch die drastische Verkleinerung der Bezirksräte neue Notwendigkeiten ergeben haben.
Wenn man im Grundsatz vorsieht, dass in erster Linie die Bürgermeister den Bezirksrat stellen sollen - diese sind
einer bestimmten Sprachgruppe zugehörig –, dann ist in der Regel auch eine bestimmte Zusammensetzung vorgegeben. Ich muss damit etwas finden, um hier den Ausgleich zu schaffen. Wir haben dann vorgeschlagen, dass,
sollte im Bezirksrat, so wie er dann zusammengesetzt sein wird, das Sprachgruppenverhältnis nicht stimmen, jene
Gemeinden, die den höchsten Anteil der Sprachgruppe aufzuweisen hat, welche im Bezirksrat unterrepräsentiert
ist, zusätzliche Vertreter schicken können. Auch die Prozedur bezüglich deren Wahl ist vorgesehen. Diese Wahl
erfolgt dann ganz normal über den Gemeinderat, sodass dann auch, so wie bei der Wahl einer Kommission im
Gemeinderat, die Minderheiten das entsprechende Vertretungsrecht, sollte ihnen ein solches rein mathematisch
auch zustehen, haben.
Wir waren der Meinung – dies ist auch eingefügt worden –, dass die Entschädigung für die Präsidenten
bzw. für die Ausschussmitglieder der Bezirksgemeinschaften ein Fixum sein soll, dass man also eine fixe Regelung einbaut und man sich entweder an die Entschädigung des Landtagspräsidenten oder – dies war unser Vorschlag – an jene des Präsidenten des Rates der Gemeinden anhängt und somit von vornherein transparent und
klar vorgibt, wie hoch die Entschädigung der Verwalter sein soll.
EGGER (Die Freiheitlichen): Nachdem die Gemeinderäte gewählt sind, gilt es jetzt auch die Bezirksräte
zu wählen. Es ist also höchste Zeit, dass, wenn man schon in diesem Bereich gesetzlich etwas ändern will, man
es auch macht. Man sieht an diesem Gesetzentwurf und auch anhand der Änderungsanträge, die von den Einbringern selbst vorgelegt worden sind, dass es holprig zugeht. Meiner Meinung nach ist dieser Entwurf total unausgewogen, weil jetzt einige ganz wesentliche Sachen nachjustiert werden mussten. In der Artikeldebatte kommen wir dann sicher darauf zurück, und ich werde mir auch erlauben, darauf zurückzukommen. Einige wesentliche
Sachen wurden nachgebessert, aber einige andere bleiben immer noch unberührt. Dies wird mich aber nicht dazu
verleiten, gegen den Übergang von der General- zur Artikeldebatte zu stimmen. Ich möchte bereits jetzt auf einige
Probleme aufmerksam machen.
Hier geht es nicht um neue Kompetenzen für die Bezirksgemeinschaften, sondern – man beschränkt sich
nur auf das, was unbedingt notwendig ist, und dies offensichtlich wiederum unter Zeitdruck – um die Reduzierung
der Mitgliederzahlen und um die Neuordnung der Rekursmöglichkeiten. Man beschränkt sich also auf das Notwendigste, aber auch in diesen Bereichen, auf die man sich beschränkt, gibt es doch einiges auszusetzen. Ich
persönlich sehe zum Beispiel nicht ein, wieso jetzt plötzlich der Bezirksrat per Gesetz nur mehr aus Bürgermeistern bestehen soll. Bisher war es de facto auch schon so, dass die Gemeinden normalerweise die Damen und
Herren Bürgermeister in den Bezirksrat entsandt haben. Jetzt will man dies aber im Gesetz festgeschrieben haben; ich sehe dies aber nicht ein. Ich würde es weiterhin den Gemeinden überlassen, wen sie in den Bezirksrat
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entsenden wollen. Hier sollten wir uns als ehemalige Bürgermeister im Sinne der Gemeindeautonomie nicht dafür
aussprechen, dass per Gesetz geregelt wird, dass im Bezirksrat nur die Bürgermeister vertreten sein sollen.
Was ich überhaupt nicht verstehe, ist der nächste Punkt, nämlich dass die Bürgermeister sogar eine Person bevollmächtigen können, denn laut Änderungsantrag können sie auch eine Person delegieren. Dies ist mir
total unverständlich. In einem demokratischen Gremium haben diejenigen, die hineingewählt worden sind, hinzugehen und zu arbeiten. Sie sollten, meiner Meinung nach, nicht jemanden bevollmächtigen oder "delegieren" können, wie es laut Änderungsantrag des Landeshauptmannes heißen wird. Ich finde diese Regelung total überflüssig
und, wie gesagt, ein wenig absurd.
Zu den politischen Minderheiten nur eines. Im Bezirksrat wird dann wieder der obligatorische Italiener
sitzen, der gleichzeitig die Funktion der Minderheit auszufüllen hat. Was ist aber mit der deutschen Opposition in
den Gemeinderäten? Wir haben jetzt, glaube ich, überall auch deutsche Oppositionsvertreter in den Gemeinderäten, wobei ich feststellen muss, dass hier offensichtlich das Ziel des Gesetzes jenes ist, nur noch die Bürgermeister in den Bezirksrat zu entsenden und den obligatorischen Italiener, der gleichzeitig auch die Minderheit zu vertreten hat, hineinzusetzen. Die deutsche Opposition wird somit ganz elegant zur Seite geschoben, was ich überhaupt nicht für gutheißen kann. Ich glaube, dass es wichtig ist, im Bezirksrat einige Personen zu haben, die dort
eine Kontrollfunktion ausüben. Ansonsten verkommen die Bezirksgemeinschaften zu Mehrheitsgemeinschaften
ohne jede Kontrolle und der übliche Italiener vertritt dann auch nicht die deutsche Opposition.
Die ursprünglich vorgesehenen Zahlen waren, was den Bezirksausschuss betrifft, ein wenig absurd. Es
war vorgesehen, dass dem Präsidenten bis zu 4 Referenten zur Seite gestellt werden konnten. Dies hätte bedeutet, dass der Ausschuss aus 5 Mitgliedern bestanden hätte. In meinem Bezirk, zugegebenermaßen dem kleinsten,
im Wipptal, hätte dies konkret bedeutet, dass, vorausgesetzt, man hätte das Maximum ausgeschöpft, wie es dann
meistens ist, denn die Posten sind dann alle begehrt, Herr Landeshauptmann, man dann 5 Mitglieder des Ausschusses gehabt hätte und insgesamt 8 oder vielleicht 9, wie es jetzt aussieht, Mitglieder im Bezirksrat. Das heißt,
der Ausschuss der Bezirksgemeinschaft hätte, wie es die ursprüngliche Fassung des Entwurfes vorgesehen hätte
- ich habe es heute oder gestern mit den Kollegen Egartner und Schuler besprochen - im Bezirksrat eine Mehrheit
gehabt. Ich glaube, es entspricht einem demokratischen Prinzip, dass die Legislative gegenüber der Exekutive
nicht in der Minderheit ist, sonst haben wir den Spieß komplett umgedreht. Dies zeigt, dass der Entwurf total unausgewogen war und immer noch ist. Auch wenn nachgebessert wurde … Jetzt sieht man zum Beispiel – ich
habe den Änderungsantrag gesehen, der sicher positiv ist –, dass man im Wipptal maximal 2 Referenten anstatt
der ursprünglichen 4 vorsieht. Dann hat man 3 Mitglieder im Ausschuss und 9 im Rat. Dies ist dann wenigstens in
dieser Hinsicht korrekt, weil dann der Ausschuss nicht im Rat automatisch die Mehrheit hat. Ich habe mir nur erlaubt, dies als Beispiel zu erwähnen, um zu verdeutlichen, wie schnell und unausgegoren dieser Gesetzesvorschlag ausgearbeitet worden ist.
Die Entschädigung beweist dies abermals. Während man im ursprünglichen Text auf die Entschädigung
des Präsidenten des Rates der Gemeinden Bezug nimmt, nimmt man jetzt in einem Änderungsantrag auf das
Gehalt oder auf die Gesamtentschädigung des Präsidenten des Landtages Bezug, wenn ich es richtig in Erinnerung habe oder? Dies soll sich aber auch noch einmal ändern. Dies ist auch wieder ein Merkmal dafür, dass man
bei der Entschädigung nicht wusste, wo man hin will.
DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): (unterbricht – interrompe)
EGGER (Die Freiheitlichen): Es tut mir Leid, aber ich bin nicht Mitglied der Kommission und sehe nur
den Text, der von der Kommission genehmigt worden ist. Ich stelle fest, dass es hier auch wieder einmal ein Hin
und ein Her gibt. Dies zeigt wieder einmal, dass man sehr schnell einen Text vorgelegt hat, der, Herr Landeshauptmann, nicht in seiner Gänze zu verurteilen ist, aber gewisse Details, zumal man die deutsche Opposition
elegant zur Seite schiebt, dürfen schon noch erwähnt werden.
STOCKER S. (Die Freiheitlichen): Ich habe bereits in der Gesetzgebungskommission und auch jetzt im
Plenum einen Änderungsantrag eingebracht. Bei diesen ganzen technischen Fragen geht es mir auch um Historie
und Geschichte des eigenen Landes, denn jetzt wäre es ganz interessant darüber zu diskutieren, ob man nicht
wieder die alt hergebrachten Namen "Bezirkshauptmannschaft" und "Bezirkshauptmann" einführen sollte. Auch für
die italienische und ladinische Variante gäbe es historische Namen, wie sie früher waren. In der Kommission
wurde dies abgelehnt, denn dort gab es auch die Diskussion über einen Kompromiss, aber ich muss ehrlich sagen, dass ich jetzt nicht ganz genau weiß, in welche Richtung die Kollegen der Volkspartei schlussendlich ziehen.
71
Es wäre aber doch wünschenswert, wenn man über diesen Punkt ein bisschen nachdenken würde, weil es eine
Gelegenheit wäre, die Geschichte ein bisschen zur Geltung zu bringen. Man sollte sich auf den Dreier-Landtag
berufen, der erst kürzlich in Mezzocorona stattgefunden hat. Bei dieser Gelegenheit haben wir gesagt, dass wir
die Europaregion ein bisschen mit Inhalt füllen sollten, weil Inhalte auch historische Titel - auch das ist Regionalität
- sind. Ich ersuche dennoch, dass man darüber nachdenkt und vielleicht eine positive Entscheidung findet. Ich
hatte diesbezüglich bereits mit dem Landeshauptmann ein Vorgespräch. Er hat gemeint, dass man dies nicht
unbedingt wolle, aber ich persönlich weiß, dass er dies einmal selber vorgeschlagen hat. Mir wäre es nur wichtig,
dass man es nicht nur über den Tisch zieht, sondern darüber effektiv und in dem Sinne nachdenkt, ob wir hier
einen oder keinen Schritt machen.
PÖDER (UFS): Die Änderungen sind in einigen Punkten nicht wesentlich, aber in einigen wenigen Punkten wesentlich. Ob es jetzt sinnvoll ist, dass man bestimmt, dass die Bürgermeister auf jeden Fall die Vertreter der
Gemeinde sind, kann sein, kann nicht sein. Den Grund, der dahinter steckt, habe ich nicht verstanden. Darüber
kann man nachher sicherlich noch diskutieren. Auf jeden Fall glaubt man wahrscheinlich, dass im Bezirksrat die
Bürgermeister sitzen sollen. Dann gibt es zusätzliche Vertreter, wie wir hier feststellen, in den verschiedenen Gemeinden mit entsprechender Größe usw. Es wird dann bestimmt, wie bisher im Gesetz, dass auch die zusätzlichen Vertreter – ich gehe davon aus, dass alle zusätzlichen Vertreter und nicht nur jene gemeint sind, die, wenn
das Sprachgruppenverhältnis nicht gewahrt ist - gemäß der Bevölkerungszahl auch aus Nicht-Gewählten ausgewählt werden können. Ich halte dies nicht für sehr sinnvoll. Diese Regelung war schon bisher im Gesetz vorgesehen, aber es gibt eine Neuordnung. Wenn man schon vorsieht, dass die Bürgermeister, die gewählten Vertreter
einer Gemeinde, auf jeden Fall im Bezirksrat vertreten sein sollen, dann sollte man den ganzen Schritt gehen und
sagen, es sollten eigentlich nur mehr gewählte Vertreter im Bezirksrat vertreten sein. Dies zum Ersten.
Zum Zweiten kann man sagen, dass man in einigen Punkten sicherlich einige Präzisierungen und Anpassungen vorgenommen hat.
Der Vorschlag der Bezirkshauptmannschaft ist sicherlich ein guter Vorschlag, wenngleich – darüber
wurde sicherlich schon hinlänglich diskutiert – die Bezirkshauptmannschaften ganz andere Funktionen haben. Es
ist eine Behörde, die nicht gewählt, sondern von der Landesregierung ernannt wird und als mittelbare Bundesverwaltung Polizei-, Sicherheitsaufgaben und dergleichen hat. Wenn man mit der Namensgebung einverstanden
wäre, dann wäre es schon einmal interessant und nicht schlecht, wenngleich man, wie gesagt, dem Bezirkshauptmann, leider Gottes, nicht die entsprechenden Befugnisse übertragen kann.
Wennschon die Vertretung der politischen Minderheit im Bezirksrat garantiert werden muss, auch wenn in
sehr fragwürdiger Weise, dann vertritt der Quoten-Italiener möglicherweise auch die politische Minderheit. Man
sollte sich dies überlegen und fragen, warum dies nicht auch im Bezirksausschuss der Fall sein soll. Dies kann
man ja auch andenken, dass mindestens ein Vertreter dort vertreten sein muss, wenn eine bestimmte Anzahl von
Minderheiten- und Oppositionsvertretern in diesen Gemeinden dieser Bezirksgemeinschaft vertreten sind. Dies
könnte durchaus auch ein interessanter Anstoß sein, den man hier einfügen sollte.
Ich habe auch gesehen, dass die Bezirksgemeinschaften, mehr oder weniger alle, glaube ich, eigene Internetseiten haben. Vielleicht sollte man – ich habe gesehen, dass das eine und andere veröffentlicht wird – auch
im Gesetz bestimmen, dass die Verordnungen und Beschlüsse, weil auch bestimmt wird, dass man dagegen Einspruch erheben kann, verpflichtend auch auf den Internetseiten veröffentlicht werden müssen. Wie gesagt, ich
habe gesehen, dass einige Bezirksgemeinschaften von sich aus gewisse Akte veröffentlichen, nur wird halt noch
ausgewählt, was veröffentlicht und nicht veröffentlicht wird. Es sollte verpflichtend sein, dass die Verordnungen
und Beschlüsse veröffentlicht werden.
PICHLER ROLLE (SVP): Es ist darauf hingewiesen worden, dass dieses Gesetz mit einer bestimmten
Eile vorangetrieben werden soll. Dies trifft natürlich zu, hat aber auch seinen guten Grund, denn im Mai haben die
Gemeindratswahlen stattgefunden. Wenn man die Gremien dementsprechend verkleinern möchte, damit sie besser funktionieren … Der Abgeordnete Egger wird die Übersichtstafel bekommen haben, die heute zumindest den
Kommissionsmitgliedern ausgehändigt worden ist, und zwar was die Entschädigung der Amtsträger, die Anzahl
der Sitzungen usw. anbelangt. In der Kommission sind dann auch die Unterlagen über die Größenordnung der
Gremien verteilt worden. Das sind dann schon sehr schwerfällige Gremien, die hier zum Teil, zumindest auf Ratsebene, vorgesehen waren! Ich denke, dass die Reduzierung in die richtige Richtung geht.
Es ist natürlich generell voranzustellen, dass wir uns im Laufe dieser Legislaturperiode nach wie vor
überlegen sollten – es ist auch im Koalitionsprogramm angemerkt -, dass wir institutionelle Aufgaben, die Aufga-
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benzuteilung nicht nur in Hinblick auf die Mitsprache und Autonomie, sondern auch auf die Kosten einer Prüfung
unterziehen müssen. Warum gibt es Bezirksgemeinschaften? Welche Aufgaben haben sie? Ist es richtig, dass die
Zwischenverwaltungseinheit diese Aufgaben im delegierten Wege übernimmt? Inwiefern sind die Gemeinden
dadurch von ihrer unmittelbaren Verantwortung vor Ort entbunden? Inwiefern geben sie nicht ein Stück Verantwortung, die sie für die eigene Gemeinde, für das eigene Dorf hätten, ein wenig ab? Ist man noch nahe genug am
Bürger? Wie kann das Ganze funktionieren? Ich denke, das sind sicherlich Aspekte, über die man auch nachdenken wird müssen. Dies wird aber dann im Zuge der institutionellen Reform der Fall sein.
Dass im Prinzip eine Gemeinde, wenn es sich um einen Zusammenschluss handelt, um bestimmte Dinge
zu verwalten, durch den Bürgermeister vertreten ist, finde ich richtig. Die Bürgermeister sind die Chefs der jeweiligen Verwaltung vor Ort. Ich denke, es ist auch richtig, dass man prinzipiell und grundsätzlich vorsieht, dass die
Bürgermeister diese Aufgabe wahrnehmen. Warum? Ich denke, dass die Sitzungen, die zumindest auf Ratsebene
stattfinden - im Schnitt, glaube ich, gibt es vier bis sechs im Jahr – ein wichtiger Anhaltspunkt sind, um auch den
Informationsaustausch und Informationsfluss zu verbessern. Es ist aber auch die Möglichkeit der Delegierung
vorgesehen, weil es so sein kann und so sein soll, dass der Bürgermeister zu ganz bestimmten Themen den Sozialreferenten oder einen anderen Referenten der Gemeindeverwaltung, der zu einem bestimmten Thema Sachkenntnis hat und beispielsweise seine Vorstellungen den übrigen Gemeinden, die zusammengeschlossen sind,
erläutern möchte, entsenden kann.
Bei all der Verkleinerung der Gremien war man auch bemüht, darauf zu achten, dass man Möglichkeiten
schafft, politische und sprachliche Minderheiten in bestimmten Formen einzubauen. Hierfür hat man dann eigene
Mechanismen ausgedacht, um dies einigermaßen gut gewährleisten zu können.
Es trifft zu, dass man einige Korrekturen vorgenommen hat. Das Gesetz ist schnell gemacht worden, aber
ich muss noch einmal hervorheben, um Missverständnisse zu vermeiden, dass der Rat der Gemeinden positive
Gutachten abgegeben hat, dass es mit ihm eine konstruktive Zusammenarbeit gegeben hat, wobei er nicht opponiert, sondern zur Ansicht gelangt ist, dass eine Verschlankung der Räte und der Ausschüsse sicherlich der richtige Weg ist.
Kollege Pöder hat es bereits angesprochen. Die Anregung des Abgeordneten Stocker ist natürlich interessant, aber in Anlehnung an das österreichische Modell, die Bezirkshauptmannschaft einzuführen, mag sprachlich
interessant sein, nur inhaltlich überhaupt nicht. Wir haben bereits in der Kommission darüber diskutiert. Die Bezirkshauptmannschaft ist eine Behörde, während die Bezirksgemeinschaft der Zusammenschluss von Gemeinden
zur Bewältigung gemeinsamer Aufgaben in bestimmten Bereichen ist. Also trifft eine Gleichstellung rein vom Inhaltlichen her überhaupt nicht zu. Ich habe damals in der Kommission als Aktion, sagen wir, eines Entgegenkommens oder zumindest einer halben Lösung gesagt, dass man vielleicht darüber nachdenken könnte, ob man den
Präsidenten der Bezirksgemeinschaft in "Bezirkshauptmann" umbenennt, weil wir auch einen Landeshauptmann
haben, und so könnte man sagen, dass er nicht "Präsident" der Bezirksgemeinschaft, sondern "Bezirkshauptmann" der Bezirksgemeinschaft ist. Wie gesagt, darüber werden wir vermutlich noch im Laufe der Artikeldebatte
diskutieren. Wenn man hier – in Südtirol trifft dies sehr häufig zu – bestimmte Begriffe verwendet, dann stiftet man
manchmal auch ein wenig Verwirrung, und zwar mehr als einem lieb sein könnte. Wenn man einen Begriff verwendet, unter dem ein österreichischer Staatsbürger etwas ganz Bestimmtes meint, dann muss man ihm erklären,
dass es bei uns auch so heißt, weil wir es so gewollt haben, dass es aber inhaltliche Unterschiede zwischen den
Aufgaben bzw. Funktionen gibt, sodass man in eine Schieflage gerät, die man eigentlich nicht haben wollte.
Im Grunde genommen versucht man auch mit den Änderungsanträgen, einen guten Kompromisse zu finden, kleinere Gremien zu schaffen, die dann die Entscheidungen dementsprechend schneller vorantreiben können. Dies ist ein Hauptgrund, denn warum sagt man, dass die Gremien eventuell verkleinert werden sollen? Warum will man, dass die Bürgermeister die Möglichkeit haben, selbst im Bezirksrat vertreten zu sein oder gegebenenfalls jemanden delegieren zu können? Damit man eben schneller zur Umsetzung der gewünschten und
gesteckten Ziele kommt. In diesem Sinne unterstützen wir den Gesetzentwurf und hoffen, dass wir ihn gut über die
Artikeldebatte und Endabstimmung bringen, damit das Ganze bereits im Herbst greifen kann.
DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Der Gesetzentwurf ist vor allem deshalb dringend, weil die
Bürgermeister gewählt worden sind und somit die Gemeindeverwaltungen komplett sind. Jetzt sollen die Bezirksausschüsse gebildet werden. Diese können, so wie es das alte Gesetz vorsieht, nicht gebildet werden, weil in
der Zwischenzeit verschiedene Änderungen vorgenommen wurden, wie zum Beispiel die Abänderung der Verfassung im Jahr 2001, das Bassanini-Gesetz und die Ernennung der Sekretäre. Nachdem dies alles neu ist, müssen
wir das geltende Gesetz den eingetretenen Änderungen angleichen. Wir haben gesagt, wir möchten keine gene-
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relle Reform machen, sondern lediglich eine Anpassung vornehmen, damit diese Gremien gebildet werden können. Vor allem haben wir versucht, eine entsprechende Reduzierung vorzunehmen, wie es heute gewünscht wird,
denn es ist ein Auftrag, dass wir dies tun sollen. Wir haben in der Zwischenzeit eine ganze Reihe von Gremien,
wie jene bei der Autobahngesellschaft, reduziert. Wir haben dort den Verwaltungsrat von 24 auf 14 Mitglieder
reduziert und auch die Ausschüsse usw. sind reduziert worden, weil man auf diese Art und Weise einsparen
wollte. Wir wollten nicht eine generelle Reform, sondern eine Anpassung machen.
Kollege Egger hat die Änderungsanträge angesprochen, die eingebracht wurden. Damit möchten wir einige Änderungen, die in der Zwischenzeit nicht von uns, sondern von der Gesetzgebungskommission gemacht
worden sind, wieder rückgängig machen, weil wir gesagt haben, dass dies und jenes nicht gut geht, zum Beispiel
was die Bevollmächtigung einer anderen Person anbelangt. Wir haben geglaubt, dass es auch möglich sein muss,
dass der Bürgermeister, wenn es intern so ausgemacht worden ist, grundsätzlich das Recht hat, im Bezirksrat
vertreten zu sein. Ich glaube, dass dies auch richtig ist, weil er letzten Endes der Vertreter der Gemeinde ist. Wie
bereits Kollege Pichler Rolle gesagt hat, sind die Bezirksgemeinschaften ein Zusammenschluss von Gemeinden
und die einzelne Gemeinde wird vom Bürgermeister vertreten. Deshalb soll auch der Bürgermeister im Bezirksrat
vertreten sein, was auch bisher der Fall war. Es ist aber so gemacht worden, weil teilweise andere Abmachungen
getroffen wurden. Wenn es geheißen hat, dass jemand in dieser und jemand anderer in einer anderen Kommission vertreten sein soll, dann soll dies nicht ausgeschlossen sein. Grundsätzlich ist es aber der Bürgermeister, der
jemanden delegieren kann, das heißt, dass er ihn auch für fünf Jahre delegieren kann, um auf diese Art und
Weise der Gemeinde die Freiheit zu geben.
Es ist eingeführt worden, dass die Opposition vertreten sein muss, nur ist es so, dass ich nicht sagen
kann, dass die deutsche und italienische Opposition im Ausschuss vertreten sein soll, denn dies ist etwas ganz
anderes, denn eines ist der Rat und etwas anderes ist der Ausschuss. Ich kann nicht ein Gesetz machen und
sagen, dass in der Landesregierung die Opposition vertreten sein muss. Ich glaube, dies wäre nicht möglich und
wäre auch nicht sinnvoll, denn das hängt davon ab, wie die Parteien und die Vertreter der einzelnen Gemeinden
zusammengesetzt sind. Im Rat ist die Opposition ja vertreten, aber ich kann nicht sagen, dass die Opposition auch
im Ausschuss vertreten sein muss, denn dort kommt es auf die politischen Absprachen und auf die Koalitionsprogramme an, so wie dies in allen gewählten Gremien der Fall ist.
Abgeordneter Stocker! Ich kann nicht die Bezirkshauptmannschaft von Nord- oder Osttirol mit der
Bezirksgemeinschaft Pustertal oder Vinschgau vergleichen, weil sie ganz andere Zuständigkeiten haben. Sie wissen, dass die Bezirkshauptmannschaft Bundeskompetenzen verwaltet und sie kein Zusammenschluss von Gemeinden ist. Wenn ich diese Benennung bzw. diesen Begriff einführen würde, dann würde ich eine Verwirrung
herbeiführen, was keinen Sinn hätte. Ich habe auch die Bezirkspräsidenten zusammengerufen und diese haben
sich dafür ausgesprochen, dass man den Namen Bezirkspräsident und nicht Bezirkshauptmann beibehalten sollte,
weil die beiden Gebilde einfach nicht miteinander verglichen werden können. Ich kann den Landeshauptmann mit
jenen in Österreich vergleichen, weil er die gleichen Aufgaben hat, wenn auch der Landeshauptmann nicht vom
Land, sondern vom Bund bezahlt wird und er zum Teil auch Bundeskompetenzen verwaltet. Ich kann aber die
Bezeichnung "Bezirkspräsident" nicht in "Bezirkshauptmann" umtaufen, weil ich damit nur Verwirrung schaffen
würde. Ich glaube, das sollte man nicht tun.
Abgeordneter Pöder! Ich habe bereits gesagt, dass der Bürgermeister der Vertreter der Gemeinde ist.
Nachdem er direkt von der Bevölkerung gewählt wird, soll er auch als erster im Rat vertreten sein, wobei er aber
auch die Möglichkeit haben soll, jemanden zu delegieren.
Was die Veröffentlichung von Akten und Beschlüssen anbelangt, Folgendes. Die Satzungen müssen an
der Amtstafel angeschlagen und im Internet auf der Seite der Bezirksgemeinschaften veröffentlicht werden. Was
die einzelnen Beschlüsse anbelangt, ist hier nichts gesagt, aber die Satzungen müssen veröffentlicht werden,
denn dies ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
PRÄSIDENT: Ich bringe nun den Übergang von der General- zur Artikeldebatte zur Abstimmung: mit 2
Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt.
Ich schlage vor, die Sitzung jetzt zu schließen und in der morgigen Sitzung mit der Artikeldebatte fortzufahren.
Danke, die Sitzung ist geschlossen.
UHR 18.43 ORE
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Es haben folgende Abgeordnete gesprochen:
Sono intervenuti i seguenti consiglieri/le seguenti consigliere:
ARTIOLI (10, 14)
BERGER (16)
BIZZO (6, 20, 31, 32)
DELLO SBARBA (5, 6, 20, 48, 57)
DURNWALDER (12, 35, 63, 72)
EGGER (10, 32, 69, 70)
HEISS (3, 15, 30, 53)
HOCHGRUBER KUENZER (11, 55, 59)
KLOTZ (6, 29, 48, 53)
KNOLL (14, 33, 36)
LAIMER (54, 59, 62)
LEITNER (18, 28, 32, 35)
MINNITI (3, 7, 9, 12)
NOGGLER (58, 62, 66)
PARDELLER (29)
PICHLER ROLLE (15, 19, 32, 71)
PÖDER (10, 19, 31, 71)
PRÄSIDENT (36, 49, 52, 53)
SCHULER (68)
SEPPI (11, 13, 15, 17, 18, 20, 27, 31)
STOCKER S. (70)
THEINER (3, 28)
TINKHAUSER (22, 25, 36, 37)
URZÌ (26, 30)
VEZZALI (62)
WIDMANN (33)