Wortprotokoll - Südtiroler Landtag

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Wortprotokoll - Südtiroler Landtag
XV. Legislaturperiode
XV legislatura
WORTPROTOKOLL
DER LANDTAGSSITZUNG
RESOCONTO INTEGRALE
DELLA SEDUTA DEL CONSIGLIO
PROVINCIALE
NR. 119
N. 119
vom 28.06.2016
del 28/06/2016
Präsident
Vizepräsident
Dr. Roberto Bizzo
Dr. Thomas Widmann
Presidente
Vicepresidente
WORTPROTOKOLL
DER LANDTAGSSITZUNG
RESOCONTO INTEGRALE
DELLA SEDUTA DEL CONSIGLIO
PROVINCIALE
NR. 119
N. 119
vom 28.06.2016
del 28/06/2016
Inhaltsverzeichnis
Indice
Aktuelle Fragestunde. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite1
Interrogazioni su temi di attualità. . . . . . . . . . . .pag. 1
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Vorsitz des Präsidenten | Presidenza del presidente: dott. Roberto Bizzo
Ore 14.31 Uhr
Namensaufruf - appello nominale
PRESIDENTE: La seduta è aperta. Ai sensi dell’articolo 59, comma 3, del regolamento interno il processo
verbale della seduta precedente è messo a disposizione delle consigliere e dei consiglieri provinciali in forma cartacea. Su di esso possono essere presentate, per iscritto, richieste di rettifica alla Presidenza entro la fine della
seduta. Qualora non dovesse pervenire alcuna richiesta di rettifica, il processo verbale si intende approvato.
Copie del processo verbale sono a disposizione delle consigliere e dei consiglieri presso le collaboratrici e i
collaboratori addetti alla stesura del processo verbale stesso.
Per la seduta odierna si sono giustificati i consiglieri Steger, Hochgruber Kuenzer, Mair e Stocker Sigmar.
Prima di procedere con le interrogazioni su temi di attualità ai sensi dell'articolo 111, comma 7 del Regolamento interno vi devo comunicare formalmente a quale risposte delle interrogazioni di attualità della riunione
scorsa non è stata data risposta entro il termine previsto. Risultano tre interrogazioni, per le quali le risposte scritte
sono pervenute dopo il termine utile del 17 giugno e arrivate in data 20 giugno. Sono le interrogazioni n. 20/06/16,
n. 21/06/16 e la n. 35/06/16.
Inoltre devo dare comunicazione delle risposte alle interrogazioni scritte che non sono ancora pervenute. In
riguardo risultano due interrogazioni, la n. 1937 del consigliere Blaas all'assessore Tommasini, per la quale però
l'assessore ha dato risposta interlocutoria scritta comunicando che per la risposta definitiva deve attendere ulteriori
informazioni, e l'interrogazione n. 1939 del consigliere Leitner all'assessora Stocker. Le interrogazioni alle quali
non è stata data ancora risposta verranno trattate con precedenza nel successivo spazio riservato alle interrogazioni sui temi di attualità. Prego, assessora Stocker.
STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt – SVP): Mit Bezugnahme auf die zitierte Anfrage des Kollegen
Leitner wird Folgendes mitgeteilt. Gemäß Beschluss der Landesregierung von 2011 wurde im Absatz betreffend
die Sicherheit für die Patienten Folgendes festgelegt: Die Verpflichtungen für den Südtiroler Sanitätsbetrieb bestehen konkret darin, nur im Rahmen des Möglichen die Wahl eines bestimmten Facharztes/einer bestimmten Fachärztin zu gewährleisten. Ausgenommen sind jene, die bereits über das System der freiberuflichen Tätigkeit verfügbar sind. Das gilt somit auch für die Tätigkeit von muslimischen Ärzten und Ärztinnen in den Südtiroler Krankenhäusern. Für Anregungen, Fragen und Reklamationen jeglicher Art kann sich die Bevölkerung an die Ämter für die
Beziehungen zum Publikum wie auch an die ärztlichen Leitungen in den jeweiligen Südtiroler Krankenhäusern
wenden.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich ersuche um Aushändigung einer Kopie der schriftlichen Antwort.
PRESIDENTE: Passiamo ora alla trattazione del punto n. 1.
Punto 1) dell'ordine del giorno: "Interrogazioni su temi di attualità".
Punkt 1 der Tagesordnung: "Aktuelle Fragestunde".
Interrogazione n. 1/06/II/16 del 13/6/2016, presentata dal consigliere Renzler, riguardante SUCCUS
comunicazione srl. Prego di dare lettura dell'interrogazione.
RENZLER (SVP): Die Firma "succus. Kommunikation GmbH" feiert ihr zehnjähriges Bestehen. Dieses
runde Jubiläum nehme ich zum Anlass, um ihre geleistete Arbeit im Auftrag der öffentlichen Hand der letzten zehn
Jahre Revue passieren zu lassen.
Die Landesregierung wird im Sinne der Geschäftsordnung um die mündliche Beantwortung folgender Fragen ersucht:
1. Wie viele und welche Aufträge hat die Firma "succus. Kommunikation GmbH" in den letzten zehn Jahren
von der Landesverwaltung, vom Südtiroler Landtag, von der Autonomen Region Trentino Südtirol, vom Regional-
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rat Trentino Südtirol und von den Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung, Anstalten und Einrichtungen erhalten
(ich ersuche höflich, um eine detaillierte Aufstellung nach Ressorts, Abteilungen, Ämtern, Dienststellen etc.)?
2. Wie hoch waren die Kosten für die einzelnen Aufträge (ich ersuche höflich, um eine detaillierte Aufstellung)?
3. Handelte es sich bei den Aufträgen an die Firma "succus. Kommunikation GmbH" um gewonnene Ausschreibungen oder Direktvergaben?
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Danke, Herr Präsident! Geschätzter Kollege, diese Anfrage
betrifft eine Vielzahl von Informationen, weil sie Jahre zurückgeht. Deshalb war es uns nicht möglich, sie termingerecht zu beantworten. Wir werden die Antwort schriftlich nachreichen, weil die Ämter wahrscheinlich länger Arbeit
haben werden, die ganzen Daten zusammenzufassen, nachdem es eine detaillierte Beantwortung geben soll.
RENZLER (SVP): Danke, Herr Landeshauptmann! Mir geht die Antwort gut. Ich erwarte dann die schriftliche Beantwortung.
PRESIDENTE: Passiamo all'interrogazione n. 2/06/II/16 del 13/6/2016, presentata dai consiglieri Atz
Tammerle, Knoll e Zimmerhofer, riguardante: Qual è lo stato attuale riguardo alla legge sulla toponomastica?
Prego di dare lettura dell'interrogazione.
ATZ TAMMERLE (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Der Ministerrat in Rom hat am 16. November 2012 das
Landesgesetz vom 20. September 2012, Nr. 15 "Errichtung des Verzeichnisses der Ortsnamen des Landes und
des Landesbeirates für Kartographie" vor dem Verfassungsgericht angefochten.
Fragen an die Landesregierung:
1. Wie ist, nach mittlerweile dreieinhalb Jahren, der Stand des Rekurses?
2. Wie ist die aktuelle Rechtslage, d.h. ist das Landesgesetz, zumal es sich in der Rekursphase befindet,
dennoch in Kraft?
3. Was ist der Plan der Landesregierung, wenn sie den Rekurs verliert?
4. Ist sich die Landesregierung bewusst, dass die römische Zentralregierung mit derartigen Maßnahmen bis
heute danach trachtet, ähnlich wie im Faschismus, die Südtiroler sprach- und kulturpolitisch zu bevormunden und
zu manipulieren?
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Kollegin Atz Tammerle!
Die Behandlung des Rekurses vor dem Verfassungsgerichtshof ist auf den 4. Oktober 2016 vertagt. Es ist geplant,
eine Durchführungsbestimmung zu verabschieden. Diese liegt im Grunde vor und ist in der 6er Kommission auch
diskutiert worden. Diese Durchführungsbestimmung übernimmt das Prinzip aus dem Abkommen DurnwalderDelrio, das wiederum dasselbe Prinzip ist, das im vormaligen Abkommen Durnwalder-Fitto vorhanden war, dort
jedoch nur für die Wanderwege, für die Steige, und zwar jenes, dass in Bezug auf die Flurnamen die originären
deutschen bzw. ladinischen Namen und in Bezug auf die Ortschaften auch jene italienischen Namen, die im
Gebrauch sind, die gebräuchlich sind, zu verwenden sind. Ich habe es jetzt nicht genau wörtlich zitiert, aber das ist
das Prinzip.
Das Abkommen dürfte auch bekannt sein. Diese Durchführungsbestimmung würde dieses Prinzip übernehmen, was im Unterschied zur bisherigen Position auch der italienischen Regierung in Bezug auf die "Pflicht"
der Zweinamigkeit und nicht der Zweisprachigkeit besteht. Dort ist die Zweisprachigkeit immer als Zweinamigkeit
interpretiert worden. Deshalb habe ich das Wort "Pflicht" unter Anführungszeichen gesetzt. Das ist diesbezüglich
doch ein Fortschritt, weil man diesen Grundsatz, der von der italienischen Regierung vertreten worden ist, in diesem Punkt auf den Pariser Vertrag sich berufend - das wissen wir, denn das war die Position in der Vergangenheit
-, und auf das Autonomiestatut sich berufend, so interpretiert hatte.
Wir müssen jedoch vor der Verabschiedung der Durchführungsbestimmung auch den entsprechenden Gesetzestext, das Landesgesetz noch einmal diskutieren, da wir die drohende Erklärung der Verfassungswidrigkeit
möglicherweise allein mit der Durchführungsbestimmung nicht zur Gänze, sondern nur zum Teil ausräumen. Deshalb müssen wir auch beim Landesgesetz noch Anpassungen im Sinne dieses Prinzips vornehmen. Das wird
Gegenstand einer Gesetzesvorlage sein, die dann hier zur Debatte gestellt werden wird. An dieser Gesetzesvorlage wird derzeit gearbeitet. Dann werden sich damit sicher die Landtagsfraktionen befassen. Anschließend wird
sie dann im Plenum diskutiert werden.
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Das Ganze sollte erfolgen, bevor der Rekurs am 4. Oktober behandelt wird, da uns sonst ein Urteil drohen
könnte, das unter Umständen negative Folgen hat. Es geht nicht so sehr darum, dass dieses Gesetz direkt verabschiedet sein muss, sondern eher um eine politische Diskussion, wie es aussehen könnte, das Paket Durchführungsbestimmungen und Gesetz, um einer etwaigen weiteren Vertagung, also die Zustimmung dafür seitens der
Regierung zu bekommen, bis dann alles unter Dach und Fach ist und der Rekurs hinfällig wird, weil damit der
Gegenstand entfällt und das Gesetz dann nicht mehr denselben Wortlaut hätte und somit auch der Rekurs hinfällig
würde.
Das Ziel der Landesregierung ist es nach wie vor, die Ortsnamengebung im Sinne der Südtiroler Bevölkerung zu regeln, im Besonderen auch unter entsprechender Berücksichtigung des historischen Namensgutes. Das
ist unser Ziel. Die Position der italienischen Regierung möchte ich nicht kommentieren.
ATZ TAMMERLE (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Danke für die Beantwortung. Ich ersuche, dass ich eine Kopie der schriftlichen Antwort ausgehändigt bekomme.
Was die Frage Nr. 2 anbelangt, möchte ich wissen, wie die aktuelle Rechtslage ist. Dadurch, dass dieses
verabschiedete Gesetz angefochten ist, möchte ich wissen, was jetzt in Kraft ist und auf was man sich jetzt stützen kann.
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Das Landesgesetz ist mit seiner Veröffentlichung mit den
vom Gesetz vorgesehenen Fristen in Kraft getreten. Das gilt für alle angefochtenen Landesgesetze, dass sie,
solange sie nicht vom Verfassungsgerichtshof annulliert sind, in Kraft sind. Das hätte zur Folge, dass man aufgrund des Landesgesetzes theoretisch die verschiedenen Kommissionen einsetzen könnte und die Arbeiten somit
beginnen könnten usw. Es ist nicht so, dass unmittelbar mit dem Gesetz Namen definiert oder abgeändert werden,
sondern es ist ein Prozedurgesetz, das festlegt, welche Kommission die Überprüfungen macht und die Namen
definiert usw. In Anbetracht dieser Anfechtung und der entsprechenden vorliegenden Gründe hat es jedoch keinen
Sinn, es so quasi schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes würde bekanntermaßen "ex tunc", wie der Jurist sagt, operieren und das Ganze von Anbeginn annullieren. Das wäre in der
Form nicht zu verantworten, auch nicht in Bezug auf die politische Diskussion, die das Ganze hervorrufen würde,
um dann möglicherweise vor folgender Situation zu stehen: Viel Lärm um nichts. Deshalb ist es sinnvoll, dies korrekt aufzustellen und danach die politische Diskussion, die ohnehin stattfindet, zu führen, weil das auch mit einem
abgeänderten Gesetz so sein würde, aber das Ganze in Gefahr zu erzeugen, dass danach gesagt wird, dass das
ganze Gesetz hinfällig ist, wäre nicht zu verantworten.
PRESIDENTE: Passiamo all'interrogazione n. 3/06/II/16 del 14/6/2016, presentata dai consiglieri Foppa,
Dello Sbarba e Heiss, riguardante: Chi li ha visti? Prego di dare lettura dell'interrogazione.
FOPPA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): La scuola, negli ultimi cinquant’anni, ha registrato un progressivo e costante processo di femminilizzazione del ruolo dell’insegnante. La percentuale di insegnanti donne raggiunge cifre altissime nella scuola per l’infanzia e in quella elementare e va via via diminuendo
con l’alzarsi dell’età scolare fino ad arrivare agli istituti tecnici e poi all’università dove la quota femminile è di
nuovo minoritaria.
Vari studi e analisi sostengono l’importanza della presenza di entrambi i generi nel percorso educativo di
bambini e bambine. "Le conseguenze di questa sproporzione sono molto gravi", sostiene la professoressa
Barbara Mapelli docente di Pedagogia delle differenze di genere a Milano. "Il messaggio dato, soprattutto ai più
piccoli, è che siano solo le donne a prendersi cura di loro. Oltre a questo scarseggiano modelli positivi maschili,
uomini che dimostrino affetto e diano consigli ai bambini. Sarebbe utile che dall’asilo in su gli insegnanti fossero un
uomo e una donna. I maschi hanno modi e competenze diverse, ma questo non può che essere un bene".
Chiediamo alla Giunta Provinciale:
1. Quanti sono attualmente gli uomini nel corpo insegnante e tra i collaboratori pedagogici attivi nelle scuole
per l’infanzia e nelle scuole elementari della Provincia di Bolzano?
2. Qual è stato il trend dal 2000 a oggi?
3. Sappiamo che in passato sono stati fatti dei tentativi per incentivare gli uomini a intraprendere il percorso
di insegnante nelle scuole per l’infanzia. Quali misure erano state prese? Quali sono stati i risultati raggiunti?
4. Erano state previste misure analoghe anche per la scuola elementare? Con quali risultati?
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5. La Giunta ha in programma altri provvedimenti per aumentare la presenza maschile all’interno del personale adulto nelle scuole per l’infanzia e nelle scuole elementari della Provincia?
TOMMASINI (assessore alla scuola, formazione professionale e cultura italiana, edilizia e cooperative, opere edili e patrimonio - Partito Democratico - Demokratische Partei): Condivido lo spirito dell’interrogazione. Gli uffici mi hanno preparato una risposta abbastanza tecnica che fa riferimento al fatto che ogni anno
l’Istituto provinciale di statistica Astat pubblica i dati statistici sul personale della Provincia, i documenti, i dati
anche suddivisi per intendenze scolastiche nonché per differenza fra personale maschile e femminile. Guardando
sulla pagina web dell’Astat che si trova sotto Provincia.bz.it/Astat/it si trovano i dati. Questo lo comunico per dire
che i dati sono pubblici, trasparenti, e tutti possono arrivarci. Guardavamo prima con il collega Achammer,
effettivamente da una veloce analisi degli ultimi anni, credo che i dati relativi al 2005 non siano ancora stati resi
noti ma il dato più aggiornato mi pare indicasse 2363 donne e 7 uomini nella scuola dell’infanzia. Non c’è trend
che tenga, perché è difficile sotto il 7 definire un minimo di curva.
In passato qualcosa è stato fatto, non siamo al corrente di iniziative specifiche, però cogliamo con interesse
e come stimolo questa proposta. Io sono convinto che sia utile che anche gli uomini si prendano cura, sappiamo
che in tutti i servizi di cura il personale femminile è maggiore, ma in questo settore particolarmente. Vedremo se ci
viene qualche idea comune per incentivare. Abbiamo bisogno di cittadine e cittadini che intraprendano questo
percorso di lavoro con la prima infanzia che è delicato, difficile e complesso e abbiamo bisogno che ci sia anche
un rapporto equilibrato, però abbiamo bisogno anche che ci sia una vocazione, perché lavorare con i bambini in
tenera età richiede competenze relazionali molto forti. Però un’azione specifica per incentivare chi potenzialmente
potrebbe avere quelle competenze a tirarle fuori e non a vergognarsi ad intraprendere un percorso così delicato,
importante e strategico, potremo pensarlo insieme anche come elemento di crescita della società.
FOPPA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Replico, perché questo argomento ci ha raggiunti quando c’è stata la protesta delle maestre d’asilo e tutti ci siamo accorti un’altra volta di quanto sia femminile
questo settore. Insieme alle nostre collaboratrici abbiamo fatto delle indagini e delle riflessioni comuni e ci è venuto in mente che ad esempio la nostra generazione è stata scolarmente educata quasi sempre da maestri. Io
personalmente ho avuto quasi solo maestri anche alla scuola elementare e questo attualmente è totalmente ribaltato. Molti anni fa, come rappresentante dei genitori, ero in un gruppo di lavoro della ispettrice per la scuola
materna Christa Messner che si era occupata di questo settore, per cui era interessante sapere se queste iniziative allora portate avanti troveranno un seguito e credo che a livello pedagogico sia una questione da non sottovalutare. Vi chiedo di tenere alta l’attenzione su questo tema che magari all’interno di tutte le problematiche scolastiche sembra marginale ma credo alla fine non lo sia.
Chiedo anche all’assessore di farmi avere la risposta scritta che hanno preparato gli uffici.
PRESIDENTE: Passiamo all'interrogazione n. 5/06/II/16 del 14/6/2016, presentata dal consigliere Pöder,
riguardante la previdenza sociale in caso di convenzione di affidamento. Prego di dare lettura dell'interrogazione.
PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): In Südtirol haben Menschen mit Behinderung über das so
genannte Anvertrauungsabkommen die Möglichkeit, zeitlich befristete Arbeitserfahrungen zu sammeln. Währen
dieser Anstellungen sind die Betroffenen gegen Arbeitsunfälle versichert und erhalten eine bescheidene Entlohnung.
Es werden für sie jedoch keine Rentenvorsorgebeiträge einbezahlt. Da viele Menschen mit Behinderung
dieser Art von Beschäftigung gezwungenermaßen auch über Jahre nachgehen, entsteht hier eine nicht zu unterschätzende soziale Baustelle.
Dies Vorausgeschickt, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Menschen mit Behinderung wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 im öffentlichen Dienst
mittels Anvertrauungsabkommen angestellt? Falls die Zahl ermittelbar ist, wie viele waren es im Privatsektor?
2. Wie hoch wären die dabei fälligen Rentenbeiträge zu beziffern?
3. Beabsichtigt die Landesregierung, in dieser Angelegenheit eine Änderung der Regelung zu erwirken und
innerhalb welchen Zeitrahmens?
STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt - SVP): Danke, Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, Kollege Pöder!
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Zur Frage Nr. 1. Im Jahr 2013 haben wir 329 Personen mit einem Anvertrauungsabkommen beschäftigt, im
Jahr 2014 waren es 353 und im Jahr 2015 waren es 389, davon 165 im Privatsektor und 224 in einer öffentlichen
Körperschaft.
Zur Frage Nr. 2. Darüber liegen uns keine Angaben vor.
Zur Frage Nr. 3. Es ist so, dass wir derzeit an der Durchführungsbestimmung zum Landesgesetz arbeiten,
das wir hier gemeinsam verabschiedet haben. Dort wird eine etwas andere Regelung vorgesehen, die zum einen
versucht, einen besseren Übergang zu gestalten. Von der Schule in die Arbeitswelt haben wir eine zweijährige
Übergangsphase vorgesehen. Wir haben danach zum anderen vorgesehen, fünf Jahre lang einen individuellen
Arbeitsvertrag abzuschließen, und zwar mit der Hoffnung, dass danach ein wirkliches Arbeitsverhältnis auch daraus wird. Sollte das nicht der Fall sein, dann kann auch dort dieser Arbeitsplatz beibehalten werden. Allerdings
geht die Verantwortung auf das Soziale über.
Zu Ihrer grundlegenden Fragestellung. Wir haben in diesem Zusammenhang vorgesehen, die Beiträge so
zu gestalten, dass wir einen bestimmten Betrag auf den Bruttolohn geben, der dort bezahlt wird. Es wird erwartet,
dass ein Teil auch von den jeweiligen privaten bzw. öffentlichen Institutionen eingebracht wird.
Man muss allerdings auch der Wahrheit halber Folgendes hinzufügen. Die Frage der Rentenabsicherung ist
jetzt auch eine Frage der Wertigkeit, auch des persönlichen Empfindens, der persönlichen Wertschätzung. Wir
müssen allerdings auch eines wissen. Wenn wir Menschen über einen Zeitraum von vielleicht 25 Jahren, dies
einmal geschätzt, in einem Arbeitsverhältnis haben, das in der Regel dann auch ein Teilzeitverhältnis ist und jetzt
nicht unbedingt in jedem Fall in der höchsten Gehaltsstufe ist, dann kommt zum Schluss nicht so viel mehr oder
manchmal auch etwas weniger als die Sozialrente heraus. Das heißt, dass wir uns auch bewusst sein müssen,
dass wir hier – das ist nur der Transparenz halber zu sagen – etwas einzahlen, was ansonsten der Staat automatisch übernimmt. Das ist seine Verpflichtung und wir zahlen das der INPS ein und tragen ein bisschen zum positiven Ergebnis der INPS auch bei. Das muss uns in diesem Zusammenhang einerseits auch bewusst sein, auf der
anderen Seite stehen die Wertschätzung, die Einschätzung und das persönliche Empfinden, das zu werten und
wichtig ist.
PRESIDENTE: Il consigliere Pöder rinuncia alla replica.
Interrogazione n. 7/06/II/16 del 14/6/2016, presentata dal consigliere Leitner, riguardante gli alloggi per
profughi in Val Venosta. Prego di dare lettura dell'interrogazione.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Die Landesregierung sucht im ganzen Land Strukturen zur Unterbringung
von Flüchtlingen, so auch im Vinschgau. Gleichzeitig bieten Unternehmer und Einzelpersonen Immobilien für diesen Zweck dem Land an. So wurde letzthin das Hotel "Adler" in Morter, Gemeinde Latsch, dem Land zur Unterbringung von Flüchtlingen angeboten. Das Hotel gehört der Hypo Bank Tirol, es ging in Konkurs und befindet sich
in einem desolaten Zustand. Kurz vor dem Bankrott wurde zum Hotel eine Dependance errichtet, die für die Unterbringung der Flüchtlinge in Frage kommt und mehr oder weniger sofort bezugsfertig ist.
So verständlich es sein mag, dass der Besitzer dieses Hotel einer Nutzung zuführen möchte (es wird auch
im Internet zum Verkauf angeboten), so unverständlich ist eine etwaige Wahl dieses Standortes für die Unterbringung von Flüchtlingen bzw. von Asylsuchenden. Morter ist ein Dorf mit rund 700 Einwohnern und hat nicht gerade
ideale Voraussetzungen für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Da man von 35 Asylsuchenden
spricht, wären dies 5% der gesamten aktuellen Dorfbevölkerung. Befürchtet wird jedoch, dass es schlussendlich
weit mehr sein könnten, weil der entsprechende Platz anscheinend vorhanden wäre.
An die Landesregierung werden folgende Fragen gerichtet:
1. Wann und zu welchen Konditionen hat die Hypo Tirol dem Land die gegenständliche Immobilie angeboten?
2. Ist die Landesregierung davon in Kenntnis, dass diese Immobilie auch im Internet zum Verkauf angeboten wird? (siehe unten)
3. Wie viele Asylsuchende könnten in der gegenständlichen Immobilie untergebracht werden?
4. Welche weiteren Immobilien wurden im Vinschgau dem Land für die Unterbringung von Asylsuchenden
angeboten?
5. Wie viele Asylsuchende sollen im Vinschgau insgesamt untergebracht werden?
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STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt - SVP): Danke, Herr Präsident! Man hat mir 5.000 suggeriert,
damit ich schauen kann, ob alle wirklich wach und präsent sind. Somit habe ich das überprüft und gesehen, dass
es nicht alle sind, aber doch einige, auf jeden Fall der Einbringer der Anfrage.
Auch hier sei mir eine Vorbemerkung gestattet. Wir wären alle sehr daran interessiert, Immobilien am
idealen Standort zu haben. Wenn uns jemand auch von den Kollegen und Kolleginnen Abgeordneten helfen kann,
dann wäre ich wirklich sehr, sehr dankbar. Uns ist allen bewusst, dass es den idealen Standort nicht gibt. Wenn es
im Dorfzentrum ist, dann geht es nicht, weil es das Zentrum ist und sich dort Pensionen, der Kindergarten und die
Schule befinden. Wenn es etwas außerhalb des Dorfes ist, dann geht es nicht, weil es für die Integration nicht
funktioniert. Uns muss klar sein, dass es den idealen Standort nicht gibt.
Wir haben jetzt zum dritten Mal zusammen mit den Bezirksgemeinschaften, mit den Gemeinden versucht,
passende Unterkünfte zu finden, haben gleichzeitig auch ausgelotet, was noch im öffentlichen Besitz ist und ob wir
die eine oder andere Kaserne oder Militärunterkunft verwenden können. Wir haben gleichzeitig auch eine Ausschreibung gemacht, wie Sie richtigerweise anführen. Es haben sich Private gemeldet, wobei auch hier in aller
Transparenz gesagt werden kann, dass durch den einen oder anderen öffentlichen Druck, der von wem auch
immer kommt, Immobilien plötzlich entweder eine Wertsteigerung erfahren haben oder nicht mehr verfügbar sind,
was auch dieses Mal der Fall war. Insofern ergibt sich mehr oder weniger die Antwort auf die Frage von selber.
Tatsache ist, dass wir, wenn wir dabei bleiben wollen, eine einigermaßen gerechte Aufteilung im Land haben und es nicht so sein und nicht so gehen wird, dass ich es bei jeder Gemeinde genau berechne und genau
diese Anzahl hinbringe. Mir muss dann irgendjemand sagen, wie wir gewährleisten wollen, was uns der Staat
vorschreibt und was auch für das Empfinden über die Sicherheit der Bevölkerung wichtig ist, dass wir eine 24Stunden-Absicherung gewährleisten und gleichzeitig auch gewährleisten, dass die entsprechenden Schulungen
und die entsprechenden Vorbereitungen auf die Arbeit stattfinden, dass wir sie versorgen können. Deshalb wird es
immer so sein, dass ich die Rechnung machen kann, dass es in einem Dorf zu viel ist, wenn ich es nur aufs Dorf
berechne.
Wir haben gemeinsam mit den Bezirksgemeinschaften die Aufteilung auf die Bezirksgemeinschaften vorgenommen, welche uns dann bestimmte Zahlen vorgeben. Wir haben im Burggrafenamt 102 Unterkünfte, die
zusätzlich bereitgestellt werden müssten. Im Eisacktal sind es 139, im Pustertal 153, Salten-Schlern 99, Überetsch-Unterland 161 und Vinschgau 54 Plätze. Wie diese jetzt ausfindig gemacht werden, was uns angeboten
wird, werden wir sehen. Wir sind für jede Nennung, ich sage es noch einmal ausdrücklich, dankbar und vor allem
wenn Sie irgendwelche idealen Standorte wissen. Der Gasthof "Adler" ist, wie gesagt, in diesem Zusammenhang
angeboten worden. Dort wären es 35 Plätze gewesen. Das wäre, denke ich, verkraftbar. Wir haben die Erfahrung
gemacht, dass es in dem Moment, in dem die Flüchtlinge hingekommen sind, eigentlich kein Problem mehr gewesen ist. Es ist viel mehr immer im Vorfeld ein großes Problem, weil die Ängste da sind. Wir machen überall auch
Bürgerversammlungen und versuchen, darauf eine Antwort zu geben, aber Ängste abbauen kann man am besten,
wenn man in Kontakt tritt. Das erweist sich eigentlich immer und überall. Das darf ich an dieser Stelle auch anführen. Es gibt jetzt einige Gottesdienste im Land, die etwas schwarzer als weiß sind, weil wir sehr viele und fleißige
Kirchgänger auch unter diesen Flüchtlingen haben, die sich manchmal etwas wundern, dass sie manchmal in der
Mehrheit sind, aber mir sei gestattet, dies nur am Rande anzumerken.
Wir sind zusammen mit der Bezirksgemeinschaft auf der Suche nach weiteren Unterkünften und auch in
allen Bezirksgemeinschaften. Ich denke, dass ich alle Fragen beantwortet habe. Die 54 Plätze habe ich vorhin
schon genannt, und die 35, die hier Platz gefunden hätten auch. Damit habe ich, denke ich, die wesentliche Fragestellung beantwortet. Danke!
LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Frau Landesrätin. Jeder sieht es natürlich aus seinem Gesichtswinkel, das ist ganz klar. Sie haben die Kompetenz und die Verantwortung, dieses Problem zu meistern und sind
sicherlich froh, wenn Sie viele freiwillige Meldungen bekommen, wer das anbietet. Aber versetzen Sie sich einmal
in die Lage eines Einwohners von Morter, der es natürlich anders sieht. Ein Bankinstitut, das eine Immobilie nicht
wegbringt, sagt: "Das könnte ich eigentlich den Flüchtlingen zur Verfügung stellen und mache auch noch eine gute
Figur, wobei ich auch noch die soziale Seite herauskehre", was man bei einer Bank nicht unbedingt annehmen
muss. Ein Dorf mit 700 Einwohnern bekommt jetzt 35 Flüchtlinge, vielleicht sind es dann schlussendlich 54, wenn
alle dorthin kämen, ich weiß es nicht.
STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt - SVP): (unterbricht)
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LEITNER (Die Freiheitlichen): Sie haben von 54 Plätzen im Vinschgau gesprochen. Theoretisch könnten
alle dahin kommen, aber es gibt möglicherweise noch andere, die sich freiwillig melden. Die ganze Geschichte
wird für einige langsam zum Geschäft. Man muss immer zwei Seiten sehen, das ist ganz klar. Aus Ihrer Sicht ist
die Notwendigkeit gegeben, Unterkünfte zu suchen. Es werden noch mehr werden, denn wenn ich heute in den
Nachrichten gehört und gelesen habe, dass inzwischen 12- bis 13mal so viele Flüchtlinge nach Italien kommen
wie von der Türkei nach Griechenland, dann wissen wir, was uns erwartet, denn unseren Teil bekommen wir ja
ebenfalls auch ab, und zwar diese 0,9 Prozent, die wir dem Staat scheinbar verpflichtet sind. Im Vorfeld wird wenig gesagt. Die Leute werden mehr oder weniger überrumpelt und die Leute in Morter werden keine Freude haben, wenn sie morgen hören – in der Zwischenzeit wissen sie es schon -, dass sie "beglückt" werden, weil die
Bank das Hotel vermieten möchte. Man muss es auch einmal von dieser Seite sehen. Nicht jeder, der jetzt sein
Haus anbietet, ist unbedingt so sozial eingestellt, weil jeder auch ein Geschäft wittert. Die ganze Immigrationsbzw. Flüchtlingspolitik, die sogenannte Flüchtlingspolitik wird langsam, aber sicher auch zu einem lukrativen Geschäft, aber die Auswirkungen hat nicht die Hypo Tirol Bank zu schultern, sondern diese lasten, andere sehen es
als Bereicherung, auf der Dorfbevölkerung, die ja nicht gefragt wird. Diese müssen es einfach schlucken, weil
einer hergeht und sagt, dass er sein Haus zur Verfügung stellt. Was das für die ganze Dorfgemeinschaft bedeutet,
ist ihnen wurst. Das meine ich mit Einbinden der direkt Betroffenen, ich will nicht sagen der Leidtragenden. Es gibt
sicherlich Auswirkungen auf die Dorfbevölkerung.
PRESIDENTE: Interrogazione n. 47/06/II/16 del 23/6/2016, presentata dal consigliere Köllensperger, riguardante la nuova legge urbanistica. Prego di dare lettura dell'interrogazione.
KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Einer Pressemitteilung des Landes vom 19. Mai 2016 entnehmen wir, dass die Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs derzeit von
einem Team von Fachleuten durchgeführt wird und bis Herbst 2016 abgeschlossen sein soll.
Dies vorweg, richten wir folgende Frage an die Südtiroler Landesregierung
Wie setzt sich dieses Team von Fachleuten zusammen? Sind externe Berater oder Rechtsanwälte mit der
Ausarbeitung des Raumordnungsgesetzes beauftragt worden?
Wenn ja, nach welchem Verfahren wurden sie ausgewählt und welche Beträge erhalten sie?
THEINER (Landesrat für Umwelt und Energie - SVP): Zur Frage Nr. 1. Das Team, das mit der Ausarbeitung des Entwurfs für ein neues Landesgesetz Raum und Landschaft betraut ist, setzt sich wie folgt zusammen:
Dipl. Ing. Anton Aschbacher, Direktor der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung; Dr. Peter Kasal,
Direktor des Amtes für Landschaftsökologie; Dr. Konrad Stockner, stv. Direktor des Amtes für Landschaftsökologie; Dr. Arch. Frank Weber, Direktor des Amtes für Ortsplanung Süd-West; Dr. Arch. Pierguido Morello, Bozen,
Freiberufler; Rechtsanwaltssozietät Brugger & Partner, Bozen; Prof. Avv. Duccio M. Traina, Florenz; Dipl. Ing.
Ernst Mattanovich, Wien, Büro RaumUmwelt (Moderation); Gruber Ilse, Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung (Assistenz); Lanthaler Ulrike, Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung (Assistenz).
Seitens des Gemeindenverbandes wurden als Vertreter beauftragt: Dr. Martin Fischer, Bürgermeister Gemeinde Kurtatsch; Dr. Erich Ratschiller, Bürgermeister Gemeinde Tirol. Außerdem: RA Fabrizio Cavallar, Anwaltschaft des Landes.
Zur Frage Nr. 2.
Phase I
Phase II
Auftragnehmer
RaumUmwelt
GmbH
Wien
RaumUmwelt
GmbH
Wien
Planungs-
Gegenstand
Projektentwicklung / Koordination
48.777,67 €
Freihändige Vergabe
39.981,70 € + 22%
IVA
Planungs-
Weiterführung Projektentwicklung und Koordination
71.120,75 €
58.295,70 + 22%
IVA
Freihändige Vergabe
8
2015: 21.336,22 €
2016: 49.784,53 €
dott.arch. Pierguido Morello
Bozen
Mitarbeit
(Assistenz,
Beratung)
Schreibteam
technische
44.408,00 €
Freihändige Vergabe
36.400,00 € + 22%
IVA + 4 % Fürsorgebeitrag
2015: 8.881,60 €
2016: 35.523,40 €
prof.avv. Duccio M. Traina
Florenz
Rechtliche Beratung
50.498,24 €
Freihändige Vergabe
39.800,00 + 22%
IVA + 4 % Fürsorgebeitrag
2015: 5.049,82 €
2016: 45.448,42
Rechtsanwaltssozietät Brugger & Partner
Bozen
Gesamtsumme Aufträge:
Ausformulierung
43.408,82 €
35.581,00 € + 22%
IVA + 4% Fürsorgebeitrag
Marktanalyse mit
anschl.
Direktvergabe
258.231,48 €
KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Ich ersuche, dass
ich eine Kopie dieser Tabelle ausgehändigt bekomme. Einen Kommentar und eine Zusatzfrage. Einige dieser
Summen sind, wenn man die Mehrwertsteuer herunterzählt und die vier Prozent über dem Limit der Direktvergabe
der 40.000 … Wie ist das möglich?
Zum Zweiten nur die Feststellung oder auch die Frage, wieso man hier ein so großes Team von externen
Beratern braucht, wo auch innerhalb des Landes schon ein Team von Leuten durchaus, glaube ich, die Kompetenzen hätte, dies auszuarbeiten. Hier ist eine externe Beratung sicher nicht falsch, aber so ein Team aufzustellen,
… Ich stelle fest, dass hier auch die wohl gedienten SVP-Altmandatare zum Zug kommen, und zwar nach Frick
jetzt Brugger, dessen Kompetenz außer Zweifel steht, aber man sieht, dass hier wieder viele alte Namen zum
Zuge kommen. Ich bitte Sie noch um die Auskunft bezüglich der Direktvergabe, warum Sie so viele Externe brauchen.
THEINER (Landesrat für Umwelt und Energie - SVP): Sie sehen hier mehrere ehemalige Politiker. Von
einem gleich in der Mehrzahl zu sprechen, ist auch gut, denn es ist die Rechtsanwaltssozietät Brugger und Partner. In dem Fall ist es nicht nur eine Person allein.
Hier wurde eine Marktanalyse durchgeführt und es wurden entsprechende Angebote eingereicht, wobei
dieser eben das beste Angebot eingereicht hat. Es darf nicht so sein, dass wir Berufsverbote auferlegen, nur weil
jemand früher einmal in der Politik tätig war. Das darf nicht heißen, dass er auf immer und ewig nicht mehr an
einem Wettbewerb teilnehmen kann.
Was jetzt die konkrete Frage anbelangt dahingehend, ob wir nicht selbst genügend Leute hätten. Das
stimmt, wir haben in der Abteilung sehr viele fähige und hoch qualifizierte Leute, nur sind die Allermeisten von
ihnen mit der täglichen Arbeit schon voll ausgelastet. Gerade im Zuge der Arbeiten sind interne Mitarbeiter zu mir
gekommen, die gesagt haben, dass sie es nicht schaffen würden, diese Aufgabe zusätzlich zu leisten, weil es ein
Vollzeitjob ist. Man kann nicht sagen, dass man diese Arbeit für einige Stunden am Montag, am Mittwoch und am
Donnerstag machen dann, weil wir diesbezüglich ununterbrochen Aussprachen haben. Es geht auch darum, dass
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regelmäßige Abstimmungen und Absprachen auch mit Rom erfolgen müssen. Deshalb braucht es eine entsprechende Vorbereitung. Erkundigen Sie sich einmal, was andere Länder und andere Provinzen machen. Ich weiß
zum Beispiel, dass die meisten österreichischen Bundesländer gerade in diesen Jahren unterwegs sind, die Gesetze über Raum und Landschaft neu zu schreiben, weil die meisten in den 70er Jahren entstanden sind. Nach
einem halben Jahrhundert sieht man dort auch die Notwendigkeit, nicht bestehende Gesetze abzuändern, sondern sie grundsätzlich neu zu schreiben. Wenn Sie schauen, welche Teams zusammengestellt wurden, dann
werden Sie sehen, dass wir hier sehr, sehr moderat unterwegs sind, wenn wir uns die Bedeutung und das Ausmaß dieses Gesetzes vor Augen führen.
PRESIDENTE: Passiamo all'interrogazione n. 54/06/II/16 del 23/6/2016, presentata dalla consigliera
Artioli, riguardante lo sostenimento di farmaci a base di cannabis. Prego di dare lettura dell'interrogazione.
ARTIOLI (Team Autonomie): La Provincia di Trento sosterrà le spese dei farmaci a base di cannabis. Lo
ha deciso la giunta provinciale limitando tale beneficio solo a tre ambiti terapeutici: “spasticità associata a dolore
nella sclerosi multipla o da lesioni midollari, resistente alle terapie convenzionali; dolore neuropatico cronico in
caso di fallimento della terapia convenzionale (anticonvulsivanti, antidepressivi, cortisonici); dolore oncologico
terminale in caso di fallimento della terapia analgesica convenzionale (antinfiammatori non steroidei, oppiacei,
cortisonici) o per ridurre i dosaggi di oppiacei”. In Italia è in atto una fase sperimentale: lo Stato ha rinviato alle
Regioni la scelta se sostenere le spese dei medicinali: a oggi dodici Regioni hanno regolamentato la concedibilità
di medicinali e di preparati magistrali a base di cannabinoidi per uso medico come livello aggiuntivo ai livelli di
assistenza nazionali.
Si interroga la Giunta:
sullo stato dell’arte in Provincia di Bolzano e sulle intenzioni di codesta Giunta in merito.
STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt - SVP): Danke, Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Artioli, das Dekret der Gesundheitsministerin vom 9. November 2015 gibt nur Hinweise zur medizinischen
Verwendung von Cannabis, unter anderem einige spezifische Indikatoren für dessen Verwendung. Die Abgabe
der magistralen Zubereitungen auf der Grundlage von Cannabis bedarf der Vorlage eines nicht wiederholbaren
ärztlichen Rezeptes. Da es aufgrund der zweifelhaften methodologischen Qualität der vorhandenen Studien zurzeit keine eindeutigen wissenschaftlichen Belege zum Verhältnis von Nutzen und Risiko von medizinischem
Cannabis gibt, stellt oben genanntes Dekret außerdem klar, dass die medizinische Verwendung von Cannabis
keine Therapie im eigentlichen Sinne darstellt, sondern eine symptomatische Behandlung zur Unterstützung von
Standardtherapien, die die gewünschten Wirkungen nicht erbracht haben und die nicht tolerierbare Nebenwirkungen hervorgerufen haben und die eine Dosiserhöhung erfordern, welche das Auftreten von unerwünschten Wirkungen auslösen könnte.
Im Falle von seltenen Erkrankungen kann die Verschreibung von medizinischem Cannabis aufgrund eines
personalisierten Therapieplans, welcher von einem ermächtigten Zentrum ausgestellt und von einer Kommission
genehmigt werden muss, zu Lasten des Gesundheitsdienstes verschrieben werden. Zurzeit bezieht nur ein Patient
zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes medizinisches Cannabis durch die Krankenhausapotheke Bozen. Aufgrund der Meldungen, welche vom Amt für Gesundheitssprengel an das Ministerium für Gesundheit weitergeleitet
werden, geht hervor, dass zurzeit in Südtirol zirka knapp 100 Personen mit Cannabis behandelt werden. Das widerspricht sich irgendwie, sodass ich es noch einmal überprüfen lassen muss. In Italien ist das Arzneimittel
Sativex, ein Mundspray auf Basis von Cannabis, für die Behandlung von Symptomen bei erwachsenen Patienten
mit mittelschwerer bis schwerer Spastik aufgrund von Multiple Sklerose zugelassen und wird in diesen Fällen vom
gesamtstaatlichen Gesundheitsdienst bezahlt, insofern auch von uns.
ARTIOLI (Team Autonomie): Assessora, non è chiaro, Le chiedo di approfondire perché a quanto risulta a
noi, ne stiamo pagando uno e ce ne sono 100 che ne avrebbero bisogno. Trento ha fatto la convenzione, e anche
Lei leggendo la risposta, ha capito che l’ufficio si contraddiceva.
Le chiedo di darmi la copia di quanto ha letto e soprattutto se interviene per mettere a posto la situazione,
perché queste persone stanno veramente male! Gli antidolorifici normali non alleviano questa fascia di dolore, il
protocollo è stato applicato in 13 regioni compreso il Trentino, mi sembra assurdo che non lo applichiamo anche in
Alto Adige.
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PRESIDENTE: Interrogazione n. 4/06/II/16 del 14/6/2016, presentata dai consiglieri Foppa, Dello Sbarba
e Heiss, riguardante: diritti dell'infanzia per scuola? Prego di dare lettura dell'interrogazione.
FOPPA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): In occasione della presentazione delle attività
della Garante per l’infanzia e l’adolescenza, è emersa da parte dell’avvocata Paula Maria Ladstätter la richiesta di
inserire nei curricula scolastici i diritti della gioventù e dell’infanzia. Da una nostra verifica abbiamo potuto constatare che i diritti dell’infanzia sono presenti nei curricula delle scuole primarie, sia in quelle di lingua italiana che in
quelle di lingua tedesca. La sollecitazione della garante ci fa però supporre che le conoscenze da parte di bambine, bambini, ragazze e ragazzi su questo tema siano quanto meno limitate.
Chiediamo quindi alla Giunta Provinciale:
1. In concreto, i diritti dell’infanzia fanno effettivamente parte dei piani di studio delle scuole elementari e
medie? In quali ambiti (ore, materie, spazi di approfondimento) vengono trasmessi?
2. Ci sono dei progetti ad hoc per l’approfondimento di questi temi dentro e fuori la scuola? Se sì, quali,
quanti, di che tipo e con quale frequenza?
TOMMASINI (assessore alla scuola, formazione professionale e cultura italiana, edilizia e cooperative, opere edili e patrimonio - Partito Democratico - Demokratische Partei): Per quanto riguarda l’Intendenza
scolastica italiana, sia nella delibera n. 1928 del 27/7/2009 che regola le indicazioni provinciali per la definizione
dei curricoli relativi alla scuola primaria e secondaria di primo grado, sia nelle nuove indicazioni provinciali che
sono state approvate il 15/12/2015, i diritti dell’infanzia sono effettivamente indicati come elemento fondamentale
nei curricula di ogni istituto scolastico di primo ciclo.
In particolare nella disciplina "Cittadinanza e costituzione" che è disciplina trasversale e che quindi coinvolge tutte le discipline insegnate a scuola, all’interno degli obiettivi di apprendimento vengono indicate, in un curriculum progressivo e verticale, le abilità e le conoscenze relative ai diritti dell’infanzia e in generale alla formazione del futuro cittadino attivo e consapevole.
Nello specifico cito le abilità: essere consapevoli dei propri diritti e delle forme di tutela riservate all’infanzia;
riconoscere all’altro gli stessi propri diritti e bisogni e impegnarsi a rispettarli, e riconoscere situazioni di svantaggio
che richiedono aiuto e solidarietà fattiva. Questo è nel settore delle abilità da sviluppare.
In termini di conoscenze, l'altro obiettivo, alcuni articoli della dichiarazione dei diritti del fanciullo e della
convenzione internazionale dei diritti dell'infanzia sono indicati come conoscenze da acquisire, l'uguaglianza e la
giustizia e il terzo punto è la società come comunità di tutela e accoglienza. Quindi sia in termini di abilità da sviluppare e conoscenze da acquisire c'è un'area specifica definita di cittadinanza democratica in cui viene indicata
come competenza trasversale da acquisire a tutte le materie, che poi naturalmente viene declinata da ogni istituto
scolastico di primo ciclo all'interno del proprio posto.
FOPPA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Ich hätte eine Zusatzfrage. Hier geht es ganz
spezifisch um die Kinderrechte. Das wurde hier aufgeworfen, als die Jugendanwältin da war, die gesagt hat, dass
man die Kinderrechte in die Schulpläne aufnehmen müsste. Wir haben dann recherchiert und gesehen, wie der
Landesrat gesagt hat, dass dies alles in der Theorie sehr wohl in den Plänen enthalten ist, aber das heißt noch gar
nichts über die Praxis, denn die Tatsache, dass wir davon ausgehen, dass wir die Kinderrechte nicht kennen, lässt
uns darauf stoßen, dass die Theorie die eine, aber die Praxis eine andere ist. Unsere Frage war nach der Praxis.
Gibt es Projekte? Wie haben wir einen Gewissensstand darüber, was die Kinder und die Jugendlichen zu den
Kinderrechten wissen? Gibt es hierzu Erfahrungen, spezifische Projekte? Was wird getan? Uns interessiert ja die
Praxis. Von dem her wäre es eine Frage nach der Praxis und nicht nach der Theorie. Diese hatten wir schon
herausgefunden.
ACHAMMER (Landesrat für deutsche Bildung und Kultur, Integration - SVP): Kollegin Foppa, ich habe
mir damals bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts der Kinder- und Jugendanwältin die Anfrage erwartet und
deshalb auch sofort nachgefragt, wie es ausschaut. Es gibt eine ganze Reihe von Projekten, die entstanden sind,
wobei ich dazusagen muss, dass es keine umfassende Erhebung gibt, weil es an und für sich in der Autonomie
der Schule liegt, ob man im fächerübergreifenden Bereich Lernen in der Gemeinschaft in der Unterstufe solche
Projekte durchführt. Dies ist sehr unterschiedlicher Natur, denn diese reichen vom Schülerparlament bis zu Teilnahmen von sehr vielen Schulen auch an verschiedensten Formen diesbezüglich bis hin zum Kinderlandtag usw.
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Ich möchte folgenden Vorschlag machen. Ich finde den Vorschlag der Kinder- und Jugendanwältin sehr gut.
Es wäre deshalb überlegenswert, das habe ich mit ihr schon einmal abgesprochen, ob man nicht ein Projekt gerade im Bereich der Kinderrechte noch einmal ganz besonders fördert und diese Initiative aufnehmen könnte und
an die Schulen weitergibt, wo solche Initiativen und Angebote meist sehr gerne aufgenommen werden, dass wir
also einen Schwerpunkt gerade in diesem Bereich setzen. Ich kann mir das sehr, sehr gut vorstellen. Deshalb
werden wir entsprechende Gespräche in diese Richtung auch mit der Kinder- und Jugendanwältin führen.
PRESIDENTE: L'esame dell'interrogazione n. 6/06/II/16 è temporaneamente sospeso in attesa dell'arrivo
del Presidente della Provincia Kompatscher. Passiamo all'interrogazione successiva.
Interrogazione n. 8/06/II/16 del 14/6/2016, presentata dal consigliere Leitner, riguardante il bacino di ritenzione del rio Scaleres. Prego di dare lettura dell'interrogazione.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Im kommenden Jahr soll am Schalderer Bach ein Mega-Rückhaltebecken
errichtet werden. Dieses ist Teil von Verbauungsmaßnahmen zum Schutz vor Hochwasser. Nachdem ein Vertreter
des Amtes für Wildbach- und Lawinenverbauung letzthin ein erstes Projekt dem Gemeinderat von Vahrn vorgestellt hat, scheiden sich die Geister, ob das Projekt in diesem Ausmaß notwendig ist oder ob auch ein geringerer
Eingriff ausreicht. Auf jeden Fall sollten die Bedenken bei der Erstellung des endgültigen, von der EU finanzierten
Projektes berücksichtigt werden. Wenn auch die Sicherheit im Vordergrund steht, so sollte das Projekt doch auch
umweltverträglich und angemessen sein.
An die Landesregierung werden folgende Fragen gerichtet:
1. Wann ist mit der Vorlage des endgültigen Projektes zu rechnen?
2. Werden dabei die Vorbehalte, die nach der ersten Vorstellung im Vahrner Gemeinderat laut geworden
sind, berücksichtigt?
3. Auf welcher Grundlage wurde das erste Projekt erstellt?
4. Wie viel kosten die Verbauungen am Schalderer Bach insgesamt, wie viel allein das geplante Rückhaltebecken und wie viel wurde bisher ausgegeben?
5. Wer kommt mit welchem Anteil für die Finanzierung auf?
SCHULER (Landesrat für Land- und Forstwirtschaft, Zivilschutz und Gemeinden - SVP): Sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen, zu Frage Nr. 1. Das endgültige Projekt wird am 18. Juli 2016 vorgelegt werden.
Zu Frage Nr. 2. Hier geht es um zwei Dinge, einmal um die Größe des Bauwerks und um die landschaftliche Beeinträchtigung. Man hat versucht, das Projekt so naturnah wie möglich zu gestalten, wobei man verschiedene Vorschläge aufgenommen hat. Man hat Optimierungen in Bezug auf die Durchgängigkeit für Fische, eine
Fugenbepflanzung der Zyklopen-Mauern mit Weiden, die Tarnung der Stahlbetonoberflächen durch eine entsprechende Begrünung sowie eine limnologische Aufwertung durch bergseitige Amphibienteiche vorgenommen hat.
Weiters sollen Sichtschutzmaßnahmen vorgesehen werden, indem man bestehende Gruppen von Jungbäumen
beibehält.
Die Größe des Bauwerks ist eine andere Sache. Hier handelt es sich natürlich um technische Größen, das
heißt um technische Bewertungen. Um eine bestimmte Hochwassermenge aufzuhalten, braucht es eine entsprechende Größe. Diese ist aber nicht Gegenstand von politischen Verhandlungen, sondern es handelt sich um technische Vorschläge, die umsetzen sind. Insgesamt geht es um eine Reduzierung der hydraulischen Gefahr, wobei
von dieser momentanen Gefahrensituation 577 Personen betroffen sind, davon 202 Anrainer und 375 Beschäftigte.
Zu Frage Nr. 3. Es gibt mehrere Grundlagen. Im Jahr 2010 ist im Rahmen des Flussraumprojektes StadtLand-Fluss ein Flussgebietsplan des mittleren Eisacks erstellt worden, das vom Stausee Franzensfeste bis zum
Stausee Villnöss reicht. In einem zweiten Moment ist auf Auftrag der Bezirksgemeinschaft hin durch ein privates
Planungsbüro der Gefahrenzonenplan erstellt worden. Hier hat man zusätzlich zu dem, was vorher schon gemacht worden ist, die Oberläufe des Zubringers des Flusses noch einmal untersucht. Die Gemeinde Vahrn hat
dann ihrerseits über ein Planungsbüro erheben lassen, welches die baulichen Schritte sein sollten, um den Schalderer Bach zu verbauen. Es ist dann eine Maßnahmenkombination ausgearbeitet worden.
Zu den Kosten. Für das erste Baulos sind bereits 1,5 Millionen Euro investiert worden. Jetzt ist ein zweites
Baulos ausständig, mit Geschiebe- und Wildholzrückhalt sowie der Absicherung eines kurzen Uferabschnittes
unterhalb der Kneipp-Anlage. Nach erfolgtem Bau der bestehenden West-Umfahrung werden der Abschnitt unter-
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halb der A22 mit der Brücke der SS12 über den Schalderer Bach sowie punktuelle Anpassungen im Unterlauf
anfallen.
Insgesamt wird die Finanzierung derart sein, dass 50 Prozent dieses Projektes die EU übernimmt, der Staat
35 Prozent und das Land 15 Prozent. Man versucht wirklich, die Verbauungen so naturnah wie möglich vorzunehmen. Auf der anderen Seite lässt sich aber nicht vermeiden, auch manchmal Maßnahmen zu setzen, die vielleicht nicht allen gefallen, der Effizienz halber aber notwendig sind.
LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Landesrat! Die Bevölkerung ist natürlich auch durch die Medienberichte ein bisschen aufgeschreckt worden, denn wenn man von einer Mauer spricht, die 50 Meter breit und
15 Meter hoch ist, dann kann man sich vorstellen, dass eine solche auf den ersten Blick schon Eindruck macht. Es
ist klar, dass die Sicherheit im Vordergrund zu stehen hat. Anderseits ist aber auch zu sagen, dass der Schalderer
Bach ein Naturdenkmal ist, und zwar von der Quelle bis zur Mündung, weshalb man sich erwartet, dass Eingriffe
so gemacht werden, dass das Naturdenkmal auch erhalten bleibt. Beides in Einklang zu bringen, ist natürlich eine
große Herausforderung. Ich wohne seit bald 35 Jahren in Vahrn und kann mich an ein Hochwasser erinnern, bei
dem es effektiv den Geo-Steig weggeschwänzt hat. Meines Wissens hat man als Grundlage auch ein sogenanntes Jahrhundertwasser berechnet. Wichtig ist, dass man die Bevölkerung darüber informiert, was auf sie
zukommt. Zum ersten Projekt sind im Gemeinderat von Vahrn Einwände im Hinblick auf eine Verbesserung des
Projektes gemacht worden, dass man es so umweltschonend wie möglich macht und trotzdem die Sicherheit gewährleistet wird. Die Quadratur des Kreises gibt es nicht, aber ich möchte anmahnen, hier wirklich sorgfältig vorzugehen.
PRESIDENTE: E' rientrato il presidente della Provincia Kompatscher, quindi trattiamo l'interrogazione n.
6/06/II/16 del 14/6/2016, presentata dal consigliere Pöder, riguardante l'aeroporto: prospettive per il doporeferendum. Prego di dare lettura dell'interrogazione.
PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Nach dem überwältigenden Sieg des Nein bei der jüngsten
Flughafen-Volksbefragung hat der Landeshauptmann angekündigt, den Volkswillen respektieren zu wollen.
1. Wie schaut das von der Landesregierung geplante Rückzugs- bzw. Ausstiegsszenario aus - Schritte und
Zeiträume?
2. Welche Finanzierungen aus dem Landeshaushalt für den Flughafen bzw. den Flughafenbetrieb bzw. für
die Betreibergesellschaft werden innerhalb welcher Zeiträume beendet?
3. Welche Finanzierungen aus dem Landeshaushalt bleiben aufrecht?
4. Welche Arbeiten an der Start-Lande-Piste wurden im vergangenen Jahr und im laufenden Jahr an welche Unternehmen zu welchen Kosten vergeben? Welche dieser Arbeiten wurden abgeschlossen, welche noch
nicht bzw. welche Aufträge werden zurückgezogen?
5. Warum wurde mit der Vergabe der noch nicht durchgeführten bzw. nicht abgeschlossenen Aufträge nicht
bis nach der Volksbefragung gewartet?
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Nachdem mir keine schriftliche Antwort vorliegt, gehe ich
nach Gedächtnis vor und liefere Ihnen eventuell eine schriftliche Antwort nach, um die Anfrage nicht unbeantwortet zu lassen.
Wir werden im Begleitgesetz zum Nachtragshaushalt einen Artikel vorsehen, der die Landesregierung ermächtigt, die notwendigen Schritte für den Ausstieg zu setzen. Das ist notwendig, weil das Ganze ja auch mit
Kosten verbunden ist. Natürlich wird der Auftrag derart sein, die Kosten so gering wie möglich zu halten, aber
damit sind auch Kosten verbunden.
Die Frage, warum mit dem Ausstieg aus dem Vertrag nicht gewartet worden ist, kann ich damit beantworten, dass die Ausschreibung noch von der vorhergehenden Landesregierung gemacht worden ist. Dasselbe gilt für
die Ermittlung des Wettbewerbgewinners. Es ist dann nur gesagt worden, dass die Arbeiten einstweilen nicht
durchgeführt werden, in Erwartung eines Entscheids bei einer Volksbefragung. Es wäre nicht richtig gewesen,
Arbeiten durchzuführen, wenn sich dann möglicherweise herausstellt, dass sich das Land zurückziehen soll. Dieser Ausstieg ist zu machen, aber auch andere Rechtsverhältnisse sind aufzulösen, beispielsweise auch Arbeitsverhältnisse, was bekanntlich auch Geld kostet. Deshalb werden wir einen Gesetzesartikel vorlegen, der einen
Finanzrahmen von rund 500.000 Euro vorsieht. Es ist natürlich nicht gesagt, dass alles zusammen 500.000 Euro
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kosten wird. Inzwischen ist der Flughafen weiter funktionsfähig zu halten. Das ist die Pflicht des Konzessionärs
ABD. Wir planen ja, den Betrieb abzutreten. Das würde gemeinsam mit der geltenden Konzession geschehen und
der neue Betreiber hätte dann diese Pflichten zu übernehmen. Inzwischen wird die ABD den Betrieb des Flughafens aber weiter betreiben müssen, was auch Geld kostet. Es sind keine plötzlichen Gewinne zu erwarten, nachdem es bisher Verluste gegeben hat. Wahrscheinlich wird es weniger Einnahmen geben, bei nur geringfügig niedrigeren Kosten. Die Marketingkosten fallen natürlich weg, aber die Betriebskosten und Kosten für das Personal
sind weiterhin gegeben. Wir gehen davon aus, dass wir in diesem Jahr auf eine ähnliche Kostensituation kommen
werden wie im letzten Jahr, möglicherweise auch noch im nächsten Jahr, da wir davon ausgehen, dass eine Ausschreibung bis zu 9 Monaten dauern wird.
Die Arbeiten, die gemacht worden sind, waren reine Instandhaltungsarbeiten, die größtenteils abschlossen
sind. Diese Arbeiten sind auf Vorschrift der ENAC gemacht worden, wobei die ENAC laut meinen Informationen
noch zwei, drei kleinere Arbeiten in Auftrag gegeben hat, die aber die Sicherheitszone im Warteraum betreffen. Da
geht es um Hinweisschilder und Ähnliches. Außerdem geht es um die Anpassung an die EU-Normen für die Gepäckaufbewahrung. Diese Dinge müssen für den aktuellen Betrieb des Flughafens gewährleistet werden. Wenn
ENAC keinen Aufschub gewährt, werden diese Arbeiten noch durchgeführt werden müssen.
Das ist die aktuelle Situation. Es ist jetzt der Auftrag, den Volksentscheid umzusetzen, wobei der Steuerzahler möglichst schadlos gehalten werden soll. Auch der Ausstieg verursacht unmittelbar Kosten, wobei wir versuchen werden, diese so gering wie möglich zu halten.
PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Danke für die Antwort. Also ist anzunehmen, dass Großbritannien früher aus der EU draußen sein wird als das Land beim Flughafen, dass der Brexit also früher abgeschlossen sein wird als der Flexit. Es ist nicht ganz einsichtig und noch ein leichter Trotzwiderstand festzustellen,
um es einmal so zu formulieren. Sie sagen, dass der Ausstieg natürlich auch Geld kosten würde. Nun ja, im Vergleich zu dem, was wir mit dem Flughafen noch verbraten hätten, ist das sicher nicht viel. Hätte die Politik das
respektiert, was das Volk 2009 klar zum Ausdruck gebracht hat, dann hätten wir schon viel früher aussteigen und
man hätte sich das Geld für die zweite Volksabstimmung sparen können.
Es ist klar, dass der Betrieb weitergeführt werden muss. Es gibt ja auch noch die Bestimmung im Mobilitätsgesetz, an der sich nichts ändert. Es gibt zudem die Bestimmungen der Gründung der ABD usw.
Was Sie nicht erwähnt haben, sind die sehr vielen Privatinvestoren, die sich gemeldet haben. Ich nehme
an, dass der Ansturm noch zu bewältigen ist. Ich glaube, dass man ein bisschen auf die Tube drücken sollte, denn
die Bevölkerung hat klar gesprochen und will jetzt nicht mehr Spielchen am Flugplatz mit dem Flugplatz haben,
sondern will, dass das Land den Flexit so schnell wie möglich vollzieht.
PRESIDENTE: Passiamo all'interrogazione n. 9/06/II/16 del 15/6/2016, presentata dai consiglieri Knoll,
Atz Tammerle e Zimmerhofer, riguardante la pubblicazione "I nomi geografici della provincia di Bolzano": cosa
c'entrano i toponimi pseudoitaliani? Prego di dare lettura dell'interrogazione.
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Die jüngst vom Naturmuseum herausgegebene Publikation "Die
Flurnamen Südtirols – Sammlung – Kartografie – Datenbank" enthält nicht nur historisch fundierte, sondern auch
sehr viele historisch nicht fundierte, sprich: tolomeisch-faschistische bzw. pseudoitalienische Namen. Auf der
Rückseite des Umschlags der Begleitbroschüre ist zu lesen, dass die Namen "nach wissenschaftlichen Kriterien"
gesammelt wurden. Auf Seite 12 heißt es dagegen: "Um auf den digitalen Karten italienischsprachigen Nutzern
eine zusätzliche Orientierungshilfe zu bieten, wurden die aktuellen italienischen Entsprechungen aller Südtiroler
Gemeinde-, Katastralgemeinde- und Pfarreinamen mit aufgenommen. Diese haben offiziellen Charakter, sind in
der Verwaltung eingeführt und finden praktische Verwendung."
Die Landtagsfraktion der Süd-Tiroler Freiheit stellt folgende Fragen an die Landesregierung:
1. Ist es im Sinne der Landesregierung, dass durch die Anwendung von Kriterien, die linguistisch nicht begründet sind, historisch nicht fundierte und manipulative Namen auf dieselbe Ebene wie die historisch fundierten
Namen gehievt werden und der Eindruck entsteht, als seien erstere, zumal in einem wissenschaftlichen Werk,
eine Selbstverständlichkeit?
2. Nach welchem "wissenschaftlichen Kriterium" wurde z. B. "Talvera" aufgenommen?
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MUSSNER (Landesrat für ladinische Bildung und Kultur, Museen und Denkmäler, Verkehrsnetz und
Mobilität - SVP): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zuerst ganz kurz etwas sagen,
was diese Erhebungen anbelangt. Ziel der Erhebung und der Publikation ist die notwendige und aufgrund der
bisher mündlichen Überlieferungen dringende Konservierung bzw. Katalogisierung des gesamten Namensgutes
von damals. Die Flurnamen in ihrer ursprünglichen Form sind ein bedeutender immaterieller Kulturwert in dialektaler Form aller drei Sprachgruppen. Ortsnamen sind wichtige kulturelle Bedeutungsträger. Menschen identifizieren sich durch ihre Namen, Geschichte und Herkunft. Deshalb glaube ich, dass dies wirklich eine hervorragende
Arbeit ist.
Ich möchte nun auf Ihre Fragen antworten. Die Sammlung umfasst möglichst alle am Ort gewachsenen,
also die dialektalen Ortsnamen deutscher, italienischer, ladinischer und auch solche das Bündner Rumantsch.
Dieses Kriterium schließt viele von Ettore Tolomei eingeführte italienische Bezeichnungen aus. Um auf den digitalen Karten italienischsprachigen Nutzern eine zusätzliche Orientierungshilfe zu bieten, wurden die aktuellen
italienischen Entsprechungen aller Südtiroler Gemeinden, Katastralgemeinden und Pfarreien mit aufgenommen.
Diese haben offiziellen Charakter, sind in der Verwaltung eingeführt und finden eine praktische Anwendung.
Zu Frage Nr. 1. Die wissenschaftliche Erhebung betrifft alle nativen dialektalen Flurnamen, die hier zum
ersten Mal in ihrer Gesamtheit schriftlich erfasst worden sind, dazu historische romanische Exonyme - ladinischromanisch-italienisch - sowie die italienischen dialektalen Flurnamen in den Grenzgemeinden des Unterlandes:
Salurn, Laag, Pfatten und Branzoll. Ziel ist die Konservierung und Katalogisierung des geförderten Namensgutes
und immateriellen Kulturgutes in der ursprünglichen dialektalen Form. Die Erhebung wurde über die Methode der
Befragung von ortskundigen Personen durchgeführt. Man hat versucht, jene Leute zu befragen, die dort wohnen
wie Bauern, Förster, Jäger, Heimatkundler usw.
Zu Frage Nr. 2. Die aufgenommenen offiziellen geographischen Namen sind, wie angegeben, für die italienischsprachigen Nutzer lediglich als Orientierungshilfe gedacht und sind nicht Inhalt des wissenschaftlichen Erhebungsprojektes. Dies gilt auch für die italienische Form "Talvera".
KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich möchte replizieren und den Landeshauptmann bitten, mir zuzuhören, weil das auch Auswirkungen auf das Toponomastikgesetz des Landes hat. Die Interpretation der Landesregierung ist also jene, so wie vom Kollegen Mussner dargelegt, das heißt, dass bis zu den Pfarreien hinunter die
Namen, die von Tolomei übersetzt worden sind, auch die amtlichen Namen sind. Das hat der Kollege Mussner
soeben gesagt, und das ist problematisch. In diesem Flurnamen-Buch wird von einer Mitarbeiterin willkürlich bis
zu den Pfarreien hinunter alles zweisprachig gehalten. Kollege Mussner, diese Arbeit ist alles, nur nicht wissenschaftlich. Sie haben das Buch wahrscheinlich selbst nicht gelesen, aber es steckt voller Fehler. Zeigen Sie mir
bitte, wo der Flurnamen der Passer steht. Die Passer ist bestimmt kein kleines Bächlein, aber man hat sie
schlichtweg vergessen. Wenn die Basis dieser Erhebung der Flurnamen jene sein soll, dass man bis zu den Pfarreien hinunter alles übersetzt, dann hat das gravierende Auswirkungen auf das Ortsnamen-Gesetz. Deshalb verwehre ich mich dagegen, dass die offizielle Position der Landesregierung angeblich jene ist, dass alle Namen
hinunter bis zu den Pfarreien – auch die übersetzten - Teil unseres Kulturschatzes sind. So ist es hier dargelegt
worden. Ich ersuche um eine Richtigstellung, denn das ist eine grob fahrlässige Falschinterpretation. Dass man
sagt, dass vor Ort auch die historisch gewachsenen italienischen Flurnamen erhoben worden seien, … Die Tolomei-Namen sind keine vor Ort gewachsenen historischen Flurnamen, sondern willkürliche Erfindungen. Es gibt
eine ausgewählte Anzahl von historisch gewachsenen Flurnamen entlang der Sprachgrenze und die sollen auch
angeführt werden, aber die ganzen anderen sind reine Erfindungen. Es ist problematisch, dass derartige Erhebungen nicht nach wissenschaftlichen Kriterien gemacht, sondern der Willkür einer Mitarbeiterin überlassen werden. Uns wurde das so gesagt. Die hat einfach selbst darüber entschieden, welche Namen übersetzt werden und
welche nicht. Ein so unwissenschaftliches Vorgehen können wir uns nicht leisten. Deshalb würde ich noch einmal
um eine Stellungnahme seitens der Landesregierung ersuchen.
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Zunächst ist zu unterscheiden zwischen der Antwort, die
absolut zu korrigieren ist und dem Gegenstand der Anfrage. Ich war selbst bei der Präsentation des Buches anwesend, wobei von Ihnen leider niemand anwesend war, obwohl Sie sich sonst ja immer sehr interessiert für diese
Thematik zeigen. Da hat mir Ihre Präsenz wirklich gefehlt, denn hier ist ein Werk von bleibendem Wert geschaffen
worden. Eines sind die historischen Namen, Flurnamen im Besonderen. Es geht hauptsächlich um Flurnamen, um
Wiesen und Weiden oder um sonstige Flurbezeichnungen, die erhoben worden sind. Ich kann Ihnen auch sagen,
wie das von statten gegangen ist. Ich war damals Bürgermeister in meiner Heimatgemeinde, wobei die Leute wo-
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chenlang gekommen sind und alle Bauern zusammengerufen haben. Da ist auch heftig gestritten worden, weil
sich die älteren Menschen auch nicht immer ganz sicher waren. Ich glaube, dass hier eine großartige Arbeit geleistet worden ist. Bei der Präsentation derselben ist ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass die italienischen, tolomeischen Bezeichnungen zur Orientierung dienen und nicht Teil der Erhebung des historischen Namengutes sind. Das geht aus der Dokumentation und der Beschreibung der Arbeit klar hervor. Warum man dann
dazu geschritten ist, nicht nur die Gemeindenamen zur Orientierung herzunehmen, sondern auch untergeordnete
Namen, wird wohl praktische Gründe haben. Die haben aber nicht öffentlichen Charakter. Man wollte wohl dem
italienischsprachigen Nutzer entgegen kommen. Diese Namen haben aber keinen öffentlichen Charakter und sind
schon gar nicht historischen Ursprungs. Das möchte ich an dieser Stelle betonen. Es gibt drei Ebenen: Das historische Namengut, das die italienischen Bezeichnungen mit beinhaltet, die italienischen Bezeichnungen, die öffentlichen Charakter haben und zur Orientierung verwendet werden und die weiteren italienischen Bezeichnungen, die
verwendet worden sind, die aber keinesfalls öffentlichen Charakter haben. Das möchte ich hiermit präzisieren.
PRESIDENTE: Interrogazione n. 41/06/II/16 del 21/6/2016, presentata dalla consigliera Amhof, riguardante i contributi all'affitto. Prego di dare lettura dell'interrogazione.
AMHOF (SVP): Der Mietbeitrag als solcher wurde mit 1. Jänner 2013 in eine Sozialleistung umgewandelt.
Der Dienst wird seitdem von den Sozialsprengeln der Bezirksgemeinschaften ausgeführt und die Gesuche um
einen Mitbeitrag müssen dort eingebracht werden. Mit der Einführung des neuen Wohngeldes bzw. des "Beitrages
für Miete und Wohnnebenkosten" wurden die ursprünglichen Kriterien an die neuen Anforderungen und Ziele angepasst.
Ich ersuche um die Beantwortung folgender Fragen.
1. Hat sich die Anzahl der Leistungsempfänger geändert? (Bitte um die Angabe der genauen Anzahl der
Leistungsempfänger von 2011 – 2015, aufgelistet nach Jahren)
2. Wie hat sich das Ausgabenkapitel verändert? Wie viel wurde von 2011 - 2015 pro Jahr für diese Leistung
ausgegeben?
STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt - SVP): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, ich darf die
Auflistung darlegen, wie sie sich vom Jahr 2011 bis zum Jahr 2015 ergibt, möchte allerdings auch anmerken, dass
immer noch ein Restbestand an Wohngeld vom WOBI ausbezahlt wird. Wir haben folgende Daten: Im Jahr 2011
hatten wir 5.624 Leistungsempfänger und solche, die einen Beitrag für Wohnungsnebenkosten bekommen haben,
im Jahr 2012 waren es 5.704 um im Jahr 2015 auf 13.220 zu kommen. Ich händige Ihnen dann auch die schriftliche Antwort aus. Die Summen haben sich verändert, und zwar von 11.164.000 auf 39.000.000 Euro. Das, was
jetzt noch an Wohngeld hinzukommt, wird sicher dazu führen, dass wir über 40.000.000 Euro ausgeben werden.
Es ist also ein progressiver Übergang, so wie er geplant worden ist. Ich händige Ihnen die Unterlage aus.
AMHOF (SVP): Danke, Frau Landesrätin, auch für die Aushändigung der schriftlichen Antwort. De facto
haben wir uns gerade vorhin die Frage gestellt, wie viel noch beim WOBI zurückgeblieben ist, aber das werden wir
anderweitig in Erfahrung bringen.
PRESIDENTE: Passiamo all'interrogazione n. 48/06/II/16 del 23/6/2016, presentata dal consigliere
Köllensperger, riguardante le emissioni in zona produttiva a Bolzano. Prego di dare lettura dell'interrogazione.
KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Come da segnalazione di cittadini e documentazione fotografica allegata si stanno riscontrando in questi giorni ripetute e costanti
emissioni in atmosfera di grandi quantità di fumo azzurrognolo in zona produttiva tra le ore 06:00 e 07:15.
Ciò premesso, si chiede
1. Corrisponde al vero che la provenienza delle emissioni è da riferire alla Alluminium Bozen Srl - Via
Ebner, 24?
2. L’azienda è in regola con le normative di tutela dell’ambiente e della salute dei cittadini?
3. Sono state interpellate l’Agenzia provinciale per l’ambiente e l’ASL sul tipo di emissioni e sulla loro nocività?
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THEINER (Landesrat für Umwelt und Energie - SVP): Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, nach Rücksprache mit der Landesagentur für Umwelt kann ich wie folgt Stellung nehmen: Die
Agentur schickt voraus, dass es anhand der beigelegten Fotos nicht möglich ist, die exakte Herkunft der Emissionen festzustellen, weshalb nicht mit absoluter Sicherheit bestimmt werden kann, ob wirklich die Firma Aluminium
Bozen GmbH als Emissionsquelle verantwortlich ist. Die Firma Aluminium Bozen GmbH ist bereits seit geraumer
Zeit, auch aufgrund wiederholter Episoden, mit erhöhten Emissionen einer verstärkten Überwachung von Seiten
der Landesagentur für Umwelt unterzogen. Gleichsam weist die Landesagentur für Umwelt darauf hin, dass bei
keinen der bis heute an den ermächtigten Emissionspunkten durchgeführten Kontrollen und Analysen eine Überschreitung von Grenzwerten festgehalten werden konnte. Die Grenzwerte wurden in der integrierten Umweltermächtigung festgelegt. Hinsichtlich der diffusen Emissionen auf dem Werksgelände ist von der integrierten Umweltermächtigung vorgeschrieben, dass die Arbeiten so ausgeführt werden müssen, dass aus den Werkshallen so
wenig wie möglich diffuse Emissionen entweichen. Aufgrund immer wieder diesbezüglich eingegangener Meldungen wurde der Betrieb am 20.10.2015 aufgefordert, konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der diffusen Emissionen in der Werkshalle der Gießerei umzusetzen. Am 23.11.2015 hat der Betrieb der Landesagentur für Umwelt
einen detaillierten Bericht zugeschickt, worin technische und organisatorische kurz- und mittelfristig umsetzbare
Maßnahmen zur Eindämmung der diffusen Emissionen beschrieben sind. Die kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen waren umgehend bis in den ersten Wochen des Jahres 2016 umzusetzen. Für mittelfristig umsetzbare Maßnahmen wurde hingegen vom Betrieb die Vorlage einer technischen Studie zur Ermittlung der besten Anlagelösungen und geeignetsten Maßnahmen zur Problemlösung angekündigt. Am 16.3.2016 wurden eine Reihe von
erfolgreich umgesetzten Maßnahmen in den Anlagen und der Beginn der abschließenden Bewertung zur Wahl der
besten technischen Lösung zur Eindämmung der diffusen Emissionen aus der Gießerei mitgeteilt. In der Dienststellenkonferenz vom 29.6.2016 – also morgen – wird die Landesagentur für Umwelt den Sachverhalt überprüfen
und gegebenenfalls weitere Vorschriften zur Gewährleistung der Einhaltung der oben genannten Vorschriften
erlassen. Bei dieser Sitzung ist der Betrieb gefordert, darzulegen, welche weiteren kurzfristigen Maßnahmen er
zur substanziellen Lösung des Problems umsetzen wird.
PRESIDENTE: Il consigliere Köllensperger rinuncia alla replica.
Interrogazione n. 10/06/II/16 del 15/6/2016, presentata dai consiglieri Zimmerhofer, Atz Tammerle e Knoll,
riguardante: quale futuro per i servizi postali? Prego di dare lettura dell'interrogazione.
ZIMMERHOFER (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Nach diversen Hiobsbotschaften rund um die "Poste Italiane"
(teuerste Posttarife Europas; Halbierung der Postzustellungen in ländlichen Gebieten, Teilprivatisierungen usw.)
erreichen die Süd-Tiroler Freiheit immer mehr "Hilfeschreie" auch von betroffenem Personal, das sich über die
inzwischen untragbaren Zustände beschwert: Stellen werden nicht nachbesetzt; Ersatzpersonen bei Urlaub, Krankenstand oder Mutterschaft sind nicht mehr vorgesehen; Dienstautos entsprechen nicht mehr den Sicherheitsvorschriften (defekte Bremsen, Sommerreifen bis Weihnachten, Schneeketten, die nicht zu den Reifen passen,
Scheinwerfer, Scheibenwischer, Stoßdämpfer werden gar nicht mehr repariert). Eine interne Beschwerdestelle
gibt es nicht mehr. Niemand fühlt sich zuständig!
Fragen an die Landesregierung:
1. Was gedenkt die Landesregierung kurzfristig zu unternehmen, um diese Missstände bei der Post zu beheben?
2. Wäre eine vollkommene Übernahme der Post in Süd-Tirol nicht sinnvoll, und wird die Landesregierung
entsprechende Schritte einleiten?
3. Hat die Landesregierung jemals direkt in Rom bei den zuständigen Stellen bezüglich Übernahme der
Post interveniert?
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Ich verlese Ihnen jetzt nicht den schriftlichen Vermerk, da
dieser mittlerweile überholt ist. Ich hatte letzte Woche nämlich ein erneutes Treffen mit dem zuständigen Staatssekretär Giacomelli und konnte wirklich einen Durchbruch erzielen.
Die von Ihnen beschriebene Situation ist sehr gut dargestellt, denn die Post funktioniert nicht. Es gibt inzwischen einen neuen Dienstvertrag, den der Staat mit der Post AG abgeschlossen hat und der zu noch weiteren
Beeinträchtigungen führen wird. Der Postzustelldienst soll fast überall im Staatsgebiet nur noch an alternierenden
Tagen – drei Mal die Woche – erfolgen. Die italienische Regierung überweist der Post für die Erfüllung des Vertra-
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ges rund 250 Millionen Euro. Die meisten dürften wissen, dass die Post inzwischen größtenteils privatisiert worden
ist, wobei der Staat mit der Post aber einen Vertrag abgeschlossen hat, weil die Post einen öffentlichen Dienst
ausübt. Der Staat hat Bedingungen gestellt und gesagt: "Dafür bezahle ich!" Es geht um den Zustelldienst der
Post, in den ländlichen Regionen nur mehr alternierend, wobei die Post mehr machen kann. Man kann sich also
vorstellen, was passieren wird. Das Mindeste wird der Standard sein, denn das andere wären ja Mehrausgaben.
Die Post weist nach, dass sich die Kosten für diesen Dienst auf circa 500 Millionen Euro belaufen, der mit dem
Beitrag vom Staat also nur zur Hälfte finanziert wird. Das ist die Rahmenbedingung. Unser Ziel ist es, zu erreichen, dass wir an sechs von sieben Tagen einen Zustelldienst haben, dass keine weiteren Postämter geschlossen
werden und die Verteilung der Post, die von Südtirol nach Südtirol geht, in Südtirol erfolgt. Briefe, die von Meran
nach Tirol geschickt werden, sollen in Zukunft nicht zuerst nach Verona gebracht werden müssen.
In Bezug auf diese Punkte konnte ich mit dem Postminister, auch in Anwesenheit des stellvertretenden Geschäftsführers der Post AG, verhandeln, wobei es gelungen ist, einen Durchbruch zu erzielen. Die Details bezüglich des Dienstvertrages müssen zwischen dem Staat und der Post verhandelt werden, wobei es mein Ziel ist,
dass nicht wir die Mehrkosten übernehmen müssen, sondern dass das vom Staat beauftragt wird. Warum? Dann
können wir das im Rahmen des Mailänder Abkommens übernehmen und es verursacht für uns keine eigenen
Kosten, da der Staat das, was er selbst verursacht, anerkennt, weshalb er entsprechend weniger Anteil am Steueraufkommen erhält. Wir zahlen das der Post und schicken um diesen Betrag weniger nach Rom.
Was sicher nicht der Staat übernehmen wird, ist das Thema der Verteilung der Post in Südtirol. Beim anderen sind wir relativ gut unterwegs, aber bevor es nicht unterschrieben ist, ist es nicht spruchreif. In Bezug auf die
Verteilung der Post ist allerdings zu sagen, dass es eine solche nirgends auf Provinzebene gibt. Wenn wir das
wollen, dann hätten wir diesen Punkt extra zu bezahlen, also auf Kosten des Landeshaushaltes. Der größte Anteil
der Post, die die Bürger Südtirols erhalten, stammt aus Südtirol, ob es lokale Zeitungen, Werbesendungen usw.
sind. Der große Anteil ist nicht internationale Post. Wie gesagt, das sind die Ziele: Zustellung der Post jeden Tag,
keine weitere Schließung von Postämtern und die Verteilung der Landespost in Südtirol. Hier sind wir auf einem
relativ guten Weg und ich bin zuversichtlich, das innerhalb Herbst verschriftlichen zu können.
Inzwischen ist auch die Neubesetzung der Postdirektion vorzunehmen, da der jetzige Direktor in Ruhestand
gehen wird. Wir werden bei der Verhandlung auch darauf abzielen, dass der Postdirektor künftig entsprechende
Kompetenzen erhält, die er bisher nicht hatte. Im Grunde genommen hatte er nicht die Möglichkeit, bei Missständen zu intervenieren. Er hat jede Menge Post erhalten, auch von uns, konnte aber nichts tun, da er die nötigen
Kompetenzen nicht hatte.
Das ist der aktualisierte Stand. Ich hoffe, damit gedient zu haben. Wir werden versuchen, das im Sommer
abzuschließen, wobei der zuständige Minister bzw. Staatssekretär und die Zuständigen der Post nach Bozen
kommen werden. Dann versuchen wir, das Schritt für Schritt zu formalisieren. Der erste Schritt wird sein, zu definieren, was die Post im Auftrag des Staates zu tun hat, wofür sie auch künftig vom Staat bezahlt wird, in der Form
des Mailänder Abkommens. Für das, was wir zusätzlich an Qualitätskriterien einführen, werden wir bezahlen müssen. Wenn wir den Zustelldienst innerhalb einer gewissen Uhrzeit haben wollen, dann wird es eine Frage der Verhandlung sein, ob wir Kosten übernehmen müssen oder nicht. Es stellt sich auch die Frage, was wir uns leisten
wollen. Wir haben uns auch angeschaut, was eine Übernahme im Sinne von Selbstorganisieren des Postdienstes
bedeuten würde. Um auf dasselbe Niveau zu kommen, wie beschrieben, wäre mit sehr großen Kosten verbunden,
weil man dann mit einem Partner agieren müsste, der am internationalen System hängt, weshalb man entsprechende Verträge abschließen müsste usw. Deshalb ist das der Weg, für den wir uns entschieden haben, und ich
gehe davon aus, dass wir ab Herbst Klarheit schaffen können.
ZIMMERHOFER (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Danke, Herr Landeshauptmann, für die Informationen. Mir
scheint das wieder eine bisschen eine halbschwammige Geschichte zu sein. Ich bin immer für klare Linien und
klare Aufgaben, und das, was wir selber übernehmen, können wir sicher besser organisieren und verwalten. Es
wäre also schon wichtig, diesen Dienst zu übernehmen.
Ich möchte eine Zusatzfrage in Bezug auf den Fuhrpark der Post stellen. Es ist schwerwiegend, dass sich
Personen nicht mehr trauen, mit dem Auto zu fahren, weil es hinten und vorne fehlt. Wie wird das gehandhabt
bzw. was passiert mit dem Fuhrpark?
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Wir werden uns selbstverständlich bemühen, in den Vertrag, den wir abschließen, auch diesbezüglich möglichst viele Garantien und Qualitätskriterien einzubauen. Das
lehrt uns ja auch die Erfahrung bezüglich des RAI-Vertrages, wo die ursprüngliche Variante ein relativ kurzes Pa-
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pier war. Man muss in den Vorgaben gewisse Details regeln, wobei es selbstverständlich ist, dass wir nicht Kosten
für Dinge übernehmen, die der Staat auch sonst wo bezahlt. Wenn wir sagen, dass die Postautos in Zukunft
Elektro-Autos sein sollten, dann müssten wir diese Differenz bezahlen. Wir versuchen zunächst, einen Standard
festzulegen, der zu Lasten des Staates geht und können dann eventuell noch zusätzliche Forderungen stellen, die
uns aber mit Sicherheit in Rechnung gestellt werden.
PRESIDENTE: Passiamo all'interrogazione n. 12/06/II/16 del 15/6/2016, presentata dal consigliere Blaas,
riguardante i tempi di attesa per l'accesso agli istituti musicali della provincia. Prego di dare lettura dell'interrogazione.
BLAAS (Die Freiheitlichen): Die Musikschulen in Südtirol sind gefragt und erfahren einen großen Zuspruch bei den Interessierten. Jedoch sind die Ausbildungsplätze knapp und begrenzt, sodass viele interessierte
Personen nicht zum Zug kommen und sich in eine lange Warteschleifen einreihen müssen.
An die Landesregierung werden folgende Fragen gerichtet:
1. Wie lange dauern die Wartezeiten für Interessierte bei Einschreibungen an Südtirols Musikschulen? Bitte
nach den einzelnen Musikschulen im Lande und nach Instrumenten aufschlüsseln.
2. Wo liegen die Gründe für die langen Wartezeiten? Liegen sie an den Raumproblemen, an mangelndem
didaktischen Material oder anderen Gründen?
3. Gedenkt die Landesregierung die Anzahl der Musik- und Instrumentenlehrer an den entsprechenden
Schulen mit langen Wartezeiten zu erhöhen? Wenn Nein, warum nicht?
4. Welche Strategien verfolgt die Südtiroler Landesregierung zur Behebung der Missstände?
ACHAMMER (Landesrat für deutsche Bildung und Kultur, Integration - SVP): Kollege Blaas, zu Frage
Nr. 1. Ich überreiche Ihnen gerne die detaillierte Auflistung nach Bezirken und Instrumenten. Die Wartelisten sind
je nach Fach und Instrument unterschiedlich. Sie reichen von null bis drei Jahren. Ich nenne Ihnen zwei Beispiele
von Instrumenten, wo es in allen Bezirken längere Wartelisten gibt, nämlich im Bereich Klavier und steirische
Harmonika, während es in EMP-Fächern überhaupt keine Wartelisten gibt.
Wo liegen die Gründe dafür? Die Gründe liegen sicher nicht in mangelnden Räumlichkeiten oder an mangelndem didaktischem Material. Wir wissen, dass die Popularität der musikalischen Ausbildung an den Musikschulen sehr hoch ist, und das ist sehr positiv. Wir haben eine sehr aktive Nachwuchsförderung verschiedener
Vereine, gleichzeitig haben wir aber auch sehr benutzerfreundliche Tarife. Wir verlangen in etwa die Hälfte des
Tarifs des Bundeslandes Tirol, unter anderem zwischen 72 und 180 Euro. Dann gibt es auch noch eine Geschwistermäßigung. In diesem Sinne gibt es mehr Schwierigkeiten, dass wir in einigen Fächern mehr Plätze zur
Verfügung stellen müssten, was eine höhere Personalausstattung mit sich bringen würde.
Zu Frage Nr. 3: Gedenkt die Landesregierung, die Anzahl der Musik- und Instrumentallehrern an den
Schulen mit langen Wartelisten zu erhöhen? Wenn nein, warum nicht? Eine generelle Erhöhung des Stellenkontingentes ist derzeit sehr schwierig. Wir möchten aber zu anderen Maßnahmen greifen, die bereits entweder in
Umsetzung oder in Ausarbeitung sind. Dazu zählen interne Umschichtungen, eine gezielte Fachberatung, einzelne Fächer sollen ohne oder mit Begrenzung stattfinden, die Begrenzung der Verweildauer, Kooperationen mit
öffentlichen Schulen und Vereinen.
Welche Strategien verfolgt die Südtiroler Landesregierung? Wir schauen uns die Wartelisten genauer an,
wobei es sich nicht um einzelne Schüler handelt, da es auf Wartelisten unterschiedlicher Natur ein- und denselben
Schüler gibt. Wir arbeiten insgesamt an Maßnahmen, um die Wartelisten zu reduzieren.
BLAAS (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Landesrat! Ihre Antwort ist durchaus vielversprechend. Was aber
die Raumprobleme anbelangt, haben Sie wenig bis nichts gesagt. Hier hätte ich mir ein bisschen mehr erwartet,
aber eine Antwort darauf werden Sie sicher nachreichen. Drei Jahre Wartezeit ist eine beträchtliche Zeit. Bedenken wir nur, dass es sich zum Großteil um Kinder und Jugendliche handelt. Dass das Interesse schnell wieder
verfliegen kann, sollte uns zu denken geben. Was man als Kind oder als Jugendlicher lernt, lernt man spielend.
Danach wird es dann schon etwas schwieriger, auch bei der Erlernung eines Instrumentes.
Nachdem die Musikkapellen keine Förderung mehr erhalten, sollten wir ein großes Interesse daran haben,
dass die Musikschulen, die das sogenannte Versorgungsbecken für die Musikkapellen und Musikgruppen sind,
Botschafter unseres Landes sind. Drei Jahre Wartezeit sind zu viel, wobei es mich freut, dass es einige Bereiche
gibt, wo es keine Wartelisten gibt. Allerdings sollte es nicht so sein, dass ein junger Mensch ein Fach wählt oder
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ein Instrument erlernt, bei dem es keine Wartezeiten gibt. Ich weiß, dass das Problem schon länger besteht, als
Sie Landesrat sind. Kleine Erfolge sind durchaus erzielt worden. Bezüglich der baulichen Maßnahmen erwarte ich
mir noch eine Antwort, vor allem auf die Frage, ab wann mit einer Musikschule in Brixen gerechnet werden kann.
PRESIDENTE: Interrogazione n. 16/06/II/16 del 16/6/2016, presentata dai consiglieri Dello Sbarba, Foppa
e Heiss, riguardante i docenti e il bilinguismo nella "Buona Scuola". Prego di dare lettura dell'interrogazione.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Dopo l’approvazione della recente
legge sulla scuola, ci sono state rivolte alcune domande dal personale insegnate che giriamo volentieri
all’assessore competente per avere una risposta certa, partendo da un caso particolare ma che può essere emblematico per una intera categoria di persone.
Chiediamo quindi alla Giunta Provinciale:
1) Alla luce delle nuove disposizioni, che cosa accadrà a una persona laureata nel 2007 - data entro la
quale non era previsto né come requisito né come titolo di preferenza l’attestato di bilinguismo - che ha da allora
incarichi di supplenza annuale presso la scuola dell'infanzia in lingua italiana? In particolare:
2) Non avrà alcuna ripercussione sulla sua carriera scolastica, oppure avrà ripercussioni e in questo caso
quali?
3) Rimarrà comunque in graduatoria in base alla quale è iscritta ed ha maturato anzianità dal 2007?
4) Correrà il rischio di essere depennata e di conseguenza rimanere senza lavoro?
DEEG (Landesrätin für Familie und Verwaltungsorganisation - SVP): Sehr geschätzter Herr Präsident,
geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich habe mir gerade das durchgelesen, was von meinen Ämtern vorbereitet
worden ist. Da wird auf die Situation im Kindergarten Bezug genommen, wobei Sie sich in Ihrer Anfrage aber auf
die Schule und die Rangordnungen betreffend den Schulbereich beziehen. Ich muss mich entschuldigen und
darum bitten, ob ich die Antwort schriftlich nachreichen kann. Ich könnte Ihnen die Informationen über die Auswirkungen auf den Bereich des Kindergartens geben, aber das ist ja nicht Gegenstand der Anfrage. Ich würde die
Informationen also schriftlich nachreichen.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Se l'assessora mi fa arrivare una risposta scritta va benissimo. Per chiarire, il tema ovviamente riguarda tutta la scuola, questo era un caso particolare, quindi Le chiedo un'informazione che riguarda tutta la scuola e se c'è una specificità sulle scuole materne di
specificarlo.
DEEG (Landesrätin für Familie und Verwaltungsorganisation - SVP): Ich kann Ihnen die Informationen
für den Bereich des Kindergartens geben. Grundsätzlich regelt das Gesetz "La Buona Scuola" den Kontext der
Schulen staatlicher Art und hat auf den Bereich des Kindergartens eigentlich keine Auswirkungen. In Bezug auf
Zugangsvoraussetzungen bzw. den Zweisprachigkeitsnachweis sind keine Bestimmungen enthalten, da diese im
Bereichsvertrag betreffend die Schule, die Berufsbildung und die Musikschule aus dem Jahr 2013 enthalten sind.
Mit diesem Bereichsvertrag wurde die Zweisprachigkeit als Zugangsvoraussetzung in den Landesdienst abgeschafft und durch einen Vorzugstitel auf den Rangordnungen ersetzt.
In Bezug auf die spezielle Situation, die Sie in Ihrer Anfrage schildern, würde ich Sie ersuchen, dass Sie
oder die betreffend Person sich an das zuständige Amt wendet. Ich sage Ihnen kurz, wie die Sachlage ist. Wenn
die Person in der Rangordnung in erster Ebene eingetragen ist und ihren Dienst vor dem 31.8.2015 angetreten
hat, dann besteht kein Risiko, dass sie aufgrund des fehlenden Zweisprachigkeitsnachweises aus der Rangordnung gestrichen wird. Allerdings kann sich das auf die wirtschaftliche Behandlung auswirken. Vielleicht können Sie
mir die konkrete Situation schildern, dann kann ich Ihnen eine exakte Antwort geben.
PRESIDENTE: L'esame delle interrogazioni n. 30/06/II/16, 42/06/II/16, 49/06/II/16, 11/06/II/16 e 14/06/II/16
è temporaneamente sospeso in attesa dell'arrivo dei componenti della Giunta interrogati, il presidente della Provincia Kompatscher, l'assessora Stocker e l'assessore Schuler.
Interrogazione n. 17/06/II/16 del 16/6/2016, presentata dai consiglieri Dello Sbarba, Foppa e Heiss, riguardante: quanto vale ABD? Prego di dare lettura dell'interrogazione.
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DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): ABD è una società inhouse della Provincia, che dopo l’esito del referendum ha annunciato di volerla cedere.
Si chiede:
1. Qual’è il valore attuale di ABD?
2. Da quali beni (di ogni tipo) è composto questo valore? Si prega di specificare le diverse componenti: valore della concessione, valore dei beni mobili (e quali beni) ecc…
3. Con quali procedure verrebbe operata la cessione?
4. Le procedure prevedono ribassi nell’offerta di acquisto? Se sì, a quali condizioni e fino a quanto?
MUSSNER (Landesrat für ladinische Bildung und Kultur, Museen und Denkmäler, Verkehrsnetz und
Mobilität - SVP): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die wirtschaftliche Bewertung der Gesellschaft
ABD muss durch eine eigene Expertise vorgenommen werden.
Zu Frage Nr. 2 kann ich Ihnen morgen eine Kopie der Bilanz von ABD zum 31.12.2015 bringen.
Zu Frage Nr. 3. Die Abtretung muss über das Verfahren einer öffentlichen Ausschreibung erfolgen.
Zu Fragen Nr. 4. Die Ausschreibungsbedingungen müssen noch festgelegt werden.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Faccio due domande aggiuntive. Da
quanto Lei mi ha detto, vuol dire che la cifra che si è letta sui giornali, 40 - 45 milioni in questo momento non è
confermata, il valore di ADB va tutto calcolato. Quindi i 40 milioni non sono la cifra ufficiale?
La seconda domanda. Quando si parla di cessione di quote della Provincia da ADB vuol dire la cessione
delle quote della Provincia evidentemente, perché la ADB è una società per azioni al 100% della Provincia, quindi
la Provincia metterebbe in vendita le proprie quote societarie?
Quindi volevo chiedere se per adesso questi 40 milioni sono una cifra non ufficiale, non confermata e se
questa "öffentliche Ausschreibung" riguarderebbe le quote di proprietà della Provincia.
MUSSNER (Landesrat für ladinische Bildung und Kultur, Museen und Denkmäler, Verkehrsnetz und
Mobilität - SVP): La cifra che è stata indicata da Lei non può essere confermata, ritengo però che faccia parte di
una derivazione dai dati di bilancio nei quali si mette attivo e passivo per cui anche le differenze.
Per quello che concerne la cessione di quote, il passaggio di una società avviene sempre con le attività e
con le passività, però dopo che è stata fatta una stima per vedere quanto è il valore effettivo della società.
DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): (interrompe)
MUSSNER (Landesrat für ladinische Bildung und Kultur, Museen und Denkmäler, Verkehrsnetz und
Mobilität - SVP): Viene messo in vendita il patrimonio della società che potrebbe essere attivo o passivo. Le
quote fanno parte di un valore che è stato versato nell'ambito del capitale sociale della società che in questo caso
è al 100% di proprietà della Provincia.
La società ha una attività e una passività che dà un risultato netto del patrimonio della società. Sotto il passivo è compresa anche la quota relativa al capitale sociale.
PRESIDENTE: Grazie assessore.
A questo punto, sono le ore 16.40, constato che sono terminati i 120 minuti riservati dal regolamento interno all'esame delle interrogazioni su temi di attualità. Alle interrogazioni non trattate per mancanza di tempo
dovrà essere fornita risposta scritta entro i prossimi 10 giorni.
Prego, collega Oberhofer.
OBERHOFER (Die Freiheitlichen): Zum Fortgang der Arbeiten. Aufgrund der letzten Meldungen über die
geplante Schließung der Geburtenstation in Sterzing erachte ich es für sinnvoll, die Informationen, die zu dieser
Absicht geführt haben, aus direkter Hand zu erhalten. Deshalb ersuche ich um eine 20minütige Unterbrechung für
alle Interessierten und bitte die Landesrätin um möglichst ausführliche Informationen in Bezug auf die Sachlage.
Die Landesrätin ist jetzt gerade nicht im Raum, aber ich habe mit ihr bereits gesprochen und sie hat sich bereit
erklärt, allen Interessierten die Informationen zukommen zu lassen.
PRESIDENTE: Ich gebe dem Antrag statt.
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La seduta è sospesa fino alle ore 17.00.
ORE 16.41 UHR
---------ORE 17.32 UHR
PRESIDENTE: Riprendo la seduta. Comunico che la discussione non è ancora terminata e pertanto la seduta del Consiglio provinciale viene tolta anticipatamente.
Comunico ulteriormente che ai sensi dell'articolo 59, comma 3, del regolamento interno il verbale della seduta n. 118 del 10/62016 è da considerarsi approvato non essendo pervenute richieste scritte di rettifica.
Tolgo la seduta, grazie.
Ore 17.32 Uhr
Es haben folgende Abgeordnete gesprochen:
Sono intervenuti i seguenti consiglieri/le seguenti consigliere:
ACHAMMER 10, 18
AMHOF 15
ARTIOLI 9
ATZ TAMMERLE 2, 3
BLAAS 18
DEEG 19
DELLO SBARBA 19, 20
FOPPA 3, 4, 10
KNOLL 13, 14
KÖLLENSPERGER 7, 8, 15
KOMPATSCHER 2, 3, 12, 14, 16, 17
LEITNER 1, 5, 6, 7, 11, 12
MUSSNER 14, 20
OBERHOFER 20
PÖDER 4, 12, 13
RENZLER 1, 2
SCHULER 11
STOCKER M. 1, 4, 6, 9, 15
THEINER 7, 8, 16
TOMMASINI 4, 10
ZIMMERHOFER 16, 17