Schulprogramm des Geschwister-Scholl

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Schulprogramm des Geschwister-Scholl
Schulprogramm des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Lüdenscheid
Leitbild
1.
Qualitätssichernde Maßnahmen
1.1. Zentrale Prüfungen
1.2. Schulinspektion und externe Evaluation
1.3. Wettbewerbe und Zertifikate
2.
Schulinterne Lehrpläne
2.1. Stoffverteilungspläne
2.2. Vereinbarungen zur Leistungsbewertung
2.3. Diagnose und Förderung unterschiedlichr Leistungsstände
2.4. Ergänzungs-, Förder- und Vertretungsstunden
3.
Individuelle Förderung
3.1. Entwicklungsaufgaben
3.2. Förderkonzept
4.
Außerunterrichtliche Projekte
4.1. Projektarbeit
4.2. Darstellen und Gestalten
4.3. Schülercoaching
4.4. Arbeitsgemeinschaften
4.5. Schulfahrten
5.
Studien- und Berufsorientierung
5.1. Gesellschaftlich verantwortungsvolles Handeln in Beruf und Ehrenamt (Sek. I)
5.2. Studien- und Berufsorientierung in der Sekundarstufe II
5.3. Arbeitsgemeinschaften, Projekte und Wettbewerbe
5.4. Außerschulische Partner, Kooperationsvereinbarungen
5.5. Informationsarbeit für Eltern
5.6. Siegel ‚Berufswahlorientierte Schule‘
58511 Lüdenscheid
Hochstraße 27
www.gsg-mk.de
Tel. (0 23 51) 36 54 90
Fax: 36 54 98
Letzte Aktualisierung:
3. März 2014
Schulprogramm
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6.
Führungs- und Schulmanagement
6.1. Unterrichts- und Schulentwicklung
6.2. Personalentwicklung
6.3. Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Stellenbesetzungsplan
6.4. Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen
6.5. Öffentlichkeitsarbeit und Traditionspflege
6.6 Mitwirkungsorgane
7.
Schüler- und Elternarbeit
7.1. Schülerinnen und Schüler
7.2 Elternarbeit
8.
Schulgebäude
8.1. Unterrichts- und Fachräume, Flure und Treppenhäuser
8.2. Lehrerzimmer, Verwaltungszentrum
8.3. Arbeitszentrum, Oberstufenraum, Cafeteria, Pausenhalle
8.4. Sauberkeit und Instandhaltung
9.
Kooperationspartner
11.1. Schulen
11.2. Regionale Kultureinrichtungen
11.3. Beratungs- und Pflegeeinrichtungen
11.4. Industrie und Wissenschaft
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Schulprogramm
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Leitbild
Schulgemeinschaft
Wir verstehen uns als Schulgemeinschaft, in der alle am Schulleben beteiligten Gruppen konstruktiv
und engagiert, wertschätzend und vertrauensvoll miteinander lernen und arbeiten.
Erziehungsziele
Unser Leitbild ist unseren Namensgebern Sophie und Hans Scholl verpflichtet, zwei jugendlichen
Widerstandskämpfern, die als Einzelne den Mut und die Kraft hatten, sich gegen das Unrechtssystem
des Nationalsozialsozialismus zu stellen. Ihr Denken orientierte sich an Aufrichtigkeit und Freiheit,
Vernunft und Glauben.
Hans und Sophie Scholl verkörpern den Wunsch nach einer gerechten Welt, in der sich jeder Mensch
frei und würdevoll entfalten kann. Sie sind für uns das mahnende Gewissen, erkanntes Unrecht zu
bekämpfen und Verantwortung zur stärksten Kraft des eigenen Tuns zu machen.
Unsere wichtigste Aufgabe ist die Entwicklung offener und kritikfähiger Persönlichkeiten zu unterstützen, die in persönlicher Zufriedenheit ihre Begabungen und Fähigkeiten in den Dienst der Gesellschaft stellen und Verantwortung für sich und andere übernehmen können und wollen. Hierfür sind
Leistungszuversicht und persönliche Anstrengungs- und Durchhaltebereitschaft sowie die Befähigung
zu analytischem Denken, konstruktiv-kritischem Urteilsvermögen, musisch-künstlerischer Gestaltungsfähigkeit, Kreativität und Gemeinsinn sowie Weltoffenheit unentbehrlich.
Entwicklungsangebote
Das Geschwister-Scholl-Gymnasium bietet seinen Schülerinnen und Schülern vielfältige unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote, in denen sie persönliche und soziale Verantwortung erfahren
und individuelle Begabungen und Fähigkeiten, Anlagen und Neigungen entwickeln können.
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Schulprogramm
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Unser besonderes Augenmerk gilt der Stärkung
• ... der geistigen Entwicklung durch die Vermittlung von sicheren fachlichen Kenntnissen und
Fähigkeiten sowie fachwissenschaftlichen Methoden und Fertigkeiten.
Zu den Grundvoraussetzungen guten Unterrichts gehören die Ermutigung zu verschiedenartigen
Problemlösungsstrategien und die Bereitstellung von forschungs- und alltagsrelevanten Aufgabenstellungen. Diese verlangen eine selbstständige und teamgerechte Auseinandersetzung mit
Lösungswegen und genügen den komplexen Anforderungen der modernen Technik und Kommunikation. Die fachsystematische Vermittlung erfolgt kontextgebunden und exemplarisch. Dabei
knüpfen wir an die Lernerfahrungen unserer Schülerinnen und Schüler an und streben eine
lerntypgerechte und mehrkanalige Informationsverarbeitung an.
• ... der Selbstorganisation durch ein positives Lernklima, in dem Einsatzfreude, Anstrengungsbereitschaft, Motivation, Selbstvertrauen und Ausdauer gefördert werden. Fähigkeiten der Selbstmotivation, Kenntnisse von Lerngesetzen und elementaren Denkstrategien sowie Konzentrationstechniken werden in allen Fächern eingeübt und nachhaltig gefestigt.
• ... der sozial-emotionalen Entwicklung in einem Klima der gegenseitigen Anerkennung, das eine
körperliche oder seelische Verletzung oder Beeinträchtigung von Personen und eine Beschädigung von Sachen nicht zulässt. Dazu gehören eine stärkenorientierte Erziehungsarbeit mit Unterstützungsangeboten außerschulischer Partner, gemeinschafts- und verantwortungsfördernde
Projekte in allen Klassen- und Jahrgangsstufen, Vermittlung von Konfliktbewältigungsstrategien,
die Förderung von Teamkompetenzen und eine positive Identifikation mit der Schule. Bei Verstößen gegen eine geordnete Unterrichts- und Erziehungsarbeit werden Maßnahmen mit dem
Ziel der Wiedergutmachung des angerichteten Schadens ergriffen und Aufgaben auferlegt, die
geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen und neue Verhaltensweisen aufzubauen.
• ... der musisch-ästhetischen Entwicklung durch vielfältige kulturelle Unternehmungen in und
außerhalb des Unterrichts, bei denen neben analytischen Fähigkeiten darstellerische und gestalterische Kompetenzen geschult werden.
• ... der sportlichen Entwicklung durch ein umfassendes Angebot unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Bewegungsanlässe unter besonderer Berücksichtigung der Förderung eines gesund-
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heitlichen Bewusstseins.
Individuelle Förderung
Um die Neigungen, Fähigkeiten und Begabungen aller Kinder zur Entfaltung zu bringen, bedarf es
indivueller Förderung. Individuelle Förderung umfasst am Geschwister-Scholl-Gymnasium alle Maßnahmen zur aktiven Mitarbeit und Mitgestaltung des Unterrichts, zur Anleitung zum selbstständigen
Arbeiten und Denken und zur kompetenten, kreativen und kritischen Schülermitwirkung in allen den
Unterricht und das Schulleben betreffenden Fragen. Projekt- und anwendungsorientierter Unterricht
in Einzelstunden und während Projekttagen oder –wochen sowie ein vielfältiges Angebot außerunterrichtlicher Aktivitäten in Arbeitsgemeinschaften, an außerschulischen Lernorten und fächerverbindender Unterricht sind unverzichtbare Bestandteile der individuellen Förderung am GeschwisterScholl-Gymnasium.
Am Geschwister-Scholl-Gymnasium werden Fördermaßnahmen fortwährend weiterentwickelt. Sie
erstrecken sich auf individualisierte Lernformen sowie Unterstützungs- und Förderangebote auf der
Basis diagnostizierter individueller Lernstände sowie Angebote in schulischen und außerschulischen
Lernorten.
Förderkonzept
Zu den Unterstützungsmaßnahmen, die die Schülerinnen und Schüler zum selbstständigen Lernen
befähigen, gehört die Vermittlung von Arbeits- und Lernstrategien durch den verbindlichen Einsatz
eines Lernplaners in den Klassen 5 bis 8. Fachliche Lernunterstützung außerhalb des Unterrichts wird
durch die tägliche Hausaufgabenbetreuung, eine fachspezifische Lernbetreuung und Lerntutorien für
versetzungsgefährdete Schülerinnen und Schüler, in denen individuelle Förderpläne auf der Basis
einer fachbezogenen Lerndiagnostik umgesetzt werden, gewährleistet.
Im Bereich der Begabtenförderung werden Maßnahmen wie Drehtürmodell, Akzeleration, Enrichment
(Arbeitsgemeinschaften, Wettbewerbe, Sprachzertifikate, Schülerakademie, Schüler-Uni) in allen
Jahrgangsstufen umgesetzt.
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In unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Lernfeldern leiten wir Schülerinnen und Schüler dazu
an, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Bei ihrem Einsatz als Sporthelfer(-innen),
Lernbetreuer(innen), Leiter(innen) von Arbeitsgemeinschaften, Klassenpat(inn)en u. ä. sammeln sie
Erfahrungen im Projektmanagement und in der Verwaltung, setzen sich Ziele, planen Wege, motivieren andere, lernen sich durchzusetzen und zurückzunehmen sowie Rat einzuholen. Durch die
Übernahme von Verantwortung werden Leistungsbereitschaft, Kompetenz, Kooperationssicherheit,
Einfühlvermögen, Toleranz und Durchsetzungsfähigkeit geschult.
Die Zukunftschancen unserer Schülerinnen und Schüler werden in besonderer Weise durch ein in
allen Jahrgangsstufen realisiertes Berufsinformations- und vorbereitungsangebot verstärkt. Hierbei
kommen der Kooperation mit der Universität Siegen sowie der Fachhochschule Südwestfalen und der
Zusammenarbeit mit Lüdenscheider Unternehmen und Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu.
In der Sekundarstufe I führen wir die Schülerinnen und Schüler zudem in jahrgangsbezogenen
jährlichen Projekttagen an ein gesellschaftlich verantwortungsvolles Handeln in Beruf und Ehrenamt
heran.
Wir bieten unseren Schülerinnen und Schülern Austausche mit Frankreich an und betreuen jährliche
Sprach- und Kulturreisen. Wir beraten bei Auslandsaufenthalten, nehmen Austauschschülerinnen
und -schüler aus der ganzen Welt auf, um eine lebendige internationale Kommunikation zu pflegen.
Vielfältige Förderkonzepte im Bereich Darstellen und Gestalten haben am Geschwister-Scholl-Gymnasium eine lange Tradition. Wir vermitteln unseren Schülerinnen und Schülern eine umfassende
musisch-ästhetische Bildung in Musik (Orchester und Chöre; Konzerte und Musicals), Literatur (Theateraufführungen, Kabarett, Lesungen, Videoproduktionen) und Kunst (Ausstellungen in und außerhalb der Schule, Kooperationen mit Museen).
Zu den Förderbausteinen des Geschwister-Scholl-Gymnasiums gehört ein facettenreiches Sportkonzept, das Fitness- und Sporttage, Sportfeste, Sporthelfer-Ausbildung, zahlreiche Sport-Arbeitsgemeinschaften, Teilnahme an Wettbewerben, kompensatorischen Schulsport, Sportabzeichen
sowie Klassenfahrten mit sportspezifischem Schwerpunkt umfasst. Die Schule ist darüber hinaus
DFB-Stützpunktschule.
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Partner
Die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler sind unsere wichtigsten Partner. Sie unterstützen unsere Ziele durch ihre Erziehungsarbeit zu Hause und ihre Mitarbeit in der Klasse, in der Schulpflegschaft, im Förderverein und im Cafeteria-Verein. Ihr Einsatz und ihr Engagement sind für das Gelingen unserer schulischen Arbeit unentbehrlich.
Die Zusammenarbeit mit dem Zeppelin-Gymnasium und dem Bergstadt-Gymnasium sichert ein vielfältiges unterrichtliches Angebot im Wahlpflichtbereich und in der Oberstufe sowie eine kritisch-konstruktive Zusammenarbeit in den Fachschaften und Kollegien.
Wir suchen darüber hinaus den Austausch mit allen Lüdenscheider Schulen, um die Durchlässigkeit
der einzelnen schulischen Laufbahnen zu erhöhen und um das regionale Schulnetzwerk zu stärken.
Neben Partnerschaften mit Lüdenscheider Einrichtungen und Unternehmen arbeiten wir in der Einzelfallbetreuung eng mit Beratungsstellen zusammen.
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1. Qualitätssichernde Maßnahmen
1.1. Zentrale Prüfungen
Das Schulministerium NRW sieht drei zentrale Prüfungen im verkürzten gymnasialen Bildungsgang
vor:
• Lernstandserhebungen in Klasse 8
• Zentrale Prüfungen in Mathematik und Deutsch in der Einführungsphase (Einführungsphase)
• Zentralabitur in der Qualifikationsphase II (Qualifikationsphase II)
Die Gesamtverantwortung der Lernstandserhebungen liegt bei den Mittelstufenkoordinatorinnen.
Jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres geht ein Bericht mit den Ergebnissen der Lernstandserhebungen und den in den Fachgruppen beschlossenen Konsequenzen für die fachliche Arbeit an die
Bezirksregierung.
Die Gesamtverantwortung der Vergleichsklausuren in der Einführungsphase (M, D) und des Zentralabiturs obliegt in der Sekundarstufe II dem Oberstufenkoordinator. Dieser arbeitet eng mit der
Oberstufenkoordinatorin des Zeppelin-Gymnasiums zusammen, da alle Kurse, Klausuren, Prüfungen
und Daten seit 1972 gemeinsam organisiert werden. Die beiden Schulen übernehmen jährlich alternierend die Planung für die Koordination aller gemeinsamen Termine. Diese wird auf den zweimal
jährlich tagenden Koordinationsausschuss-Sitzungen der beiden Staberger Gymnasien beschlossen.
Alle beteiligten Fachlehrkräfte informieren sich frühzeitig – in der Regel zu Beginn der Klasse 8
(Lernstandserhebungen), Einführungsphase (Zentrale Prüfungen), Q1/Q2 (Zentralabitur) und fortlaufend - über alle gesetzlichen Vorgaben (Erlasse, Themen usw.) und geben diese Informationen an
die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern weiter. Die Koordinator(inn)en der Mittel- und Oberstufe stehen den beteiligten Lehrkräften beratend und unterstützend zur Seite.
Die Lehrerkonferenz und Schulkonferenz werden über die Ergebnisse der Zentralen Prüfungen informiert. Beide Gremien leiten geeignete qualitätssichernde Maßnahmen ein, die auf den Fachkonferenzen beschlossen werden.
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1.2. Schulinspektion und externe Evaluation
Die Schule wurde im Oktober 2008 einer Qualitätsanalyse seitens der Bezirksregierung Arnsberg unterzogen. Das Geschwister-Scholl- Gymnasium Lüdenscheid wurde dabei als weit überdurchschnittlich entwickelte Schule bezeichnet.
Stärken
Das Geschwister-Scholl-Gymnasium in Lüdenscheid versteht sich als eine Schule, die in der Tradition
ihrer Namensgeber für Toleranz, Verantwortung und Demokratie eintritt. Der sich daraus ergebende
Anspruch und die im Schulprogramm aufgegriffenen Erziehungsziele kennzeichnen die beobachtete
Unterrichtsarbeit und das Schulleben:
• hohes Engagement und spürbare Einsatzbereitschaft beim Kollegium und bei der Schulleitung,
• große Zufriedenheit in der Schule mit der Arbeitssituation und den Zielvorhaben der Schule,
• wertschätzender Umgang zwischen den Mitgliedern der Schulgemeinde, der sich insbesondere
auch durch eine beeindruckende Lernatmosphäre im Unterricht zeigte,
• umfangreiche Maßnahmen zur individuellen Förderung, zur aktiven Mitarbeit und Mitgestaltung
des Unterrichts, zur Anleitung zum selbständigen Arbeiten und zur kompetenten Schülermitwirkung,
• fachspezifische und weitere Förderkonzepte, u. a. in den Bereichen Begabtenförderung, Unterstützungsangebote, Fremdsprachen, Darstellen, Gestalten, Sport, Beruf,
• vielfältige unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote, in denen die Schülerinnen und
Schüler persönliche und soziale Verantwortung erfahren und individuelle Begabungen und Fähigkeiten entfalten können,
• gemeinsam getragene Erziehungsverantwortung und ein vernetztes, auf individuelle Beratung
und Betreuung sowie Berufsorientierung ausgelegtes Beratungskonzept,
• eine facettenreiche Schulkultur, die durch ein gutes soziales Klima, ein lebendiges Schulleben
und umfangreiche außerschulische Kooperationen begünstigt wird,
• gelingende fachlich-emotionale Unterstützung neuer Lehrkräfte und Referendare mit hoher Informationstransparenz,
• erfolgreiche Zusammenarbeit in der Schulleitung sowie deren Zusammenarbeit mit dem Kollegium und den Eltern.
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Steuerungsinstrumente, die Schulleitung und Kollegium helfen, Schulentwicklungsprozesse mit Hilfen von Daten zu evaluieren und zu planen, sollen weiter ausgebaut und umgesetzt werden, um den
Qualitätsentwicklungsprozess nachhaltig, systemisch und effizient zu verankern.
1.3. Wettbewerbe und Zertifikate
Die Schule beteiligt sich auf Schulebene an systemischen Wettbewerben und auf individueller und
Gruppenebene an fachspezifischen und fachübergreifenden Wettbewerben.
Wettbewerbe bieten der Schule und den Jugendlichen mehr Möglichkeiten, ihre Ideen zu verwirklichen und Fähigkeiten zu messen als dies im Alltag der Fall ist. Insbesondere werden die Experimen-tierfähigkeit von Jugendlichen und die vertiefte Auseinandersetzung mit der Wissenschaft
gefördert.
Die Beteiligung an systemischen Wettbewerben wirkt sich wertschätzend und motivierend auf die
beteiligten Lehrkräfte aus, da sie einen tieferen Einblick in die Arbeit des Kollegiums bekommen und
ihre Arbeit aus einem komplexeren Blick und einer divergenten Perspektive heraus beurteilen.
Beispiele für systemische Wettbewerbe der letzten Jahre, an denen sich die Schule beteiligt hat, sind
u.a.
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Wettbewerb „Qualität schulischer Arbeit“ des Instituts für Schulentwicklungsforschung (IFS),
Deutscher Schulpreis der Robert Bosch Stiftung,
Schulpreis der Landeselternschaft,
Gütesiegel Individuelle Förderung,
Förderung des naturwissenschaftlichen Nachwuchs (ZDI),
SIEGEL Berufswahlorientierte Schule.
Beispiele für individuelle und Gruppen-Wettbewerbe der letzten Jahre, an denen sich die Schule beworben hat, sind u.a.
• Bundeswettbewerb Fremdsprachen, Bundeswettbewerb Informatik,
• bio-logisch,
• Felix-Burda-Award (‚Schule trifft Chirurgie‘),
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Certamen Carolinum,
Känguru der Mathematik, Mathematik-Olympiade,
Formel 1 in der Schule,
Informatik-Biber,
Physik aktiv,
ZEUS,
Lese-Wettbewerbe,
Schülerwettbewerb zur politischen Bildung,
Kunst-Wettbewerbe,
Sport-Wettbewerbe (Badminton, Basketball, Fechten, Fußball, Golf, Handball, Leichtathletik,
Ultimate Frisbee, Schach, Ski, Tanz, Tennis, Tischtennis).
Daneben führen wir regelmäßig schulinterne Wettbewerbe durch, u. a.
• Egg-Race,
• SII-Sportturniere,
• Book-Team-Wettbewerbe.
Die Schule vermittelt Zertifikate, u. .a.
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in den Fächern Englisch, Französisch und Italienisch,
im Management,
im DFB-Junior-Coaching,
für Sporthelfer und -helferinnen,
für Lernbetreuuer und -betreuerinnen,
für Licht- und Tontechniker und -technikerinnen.
1.4 Veröffentlichungen und Netzwerke
Die Schule fördert den fachlichen Austausch der Lehrkräfte untereinander in besonderem Maße.
Dabei ermutigt sie die einzelnen Lehrkräfte und Teams, ihre mit viel Mühe erstellten Materialien zur
individuellen Förderung, ihre erfolgreichen unterrichtlichen Ideen zur Fachdidaktik und Schulentwick-
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lungskonzepte auch anderen zur Verfügung zu stellen und sich kritisch in Frage stellen zu lassen,
sich zugleich aber auch selbst kritisch mit der fachdidaktischen Literatur auseinanderzusetzen.
Das Geschwister-Scholl-Gymnasium Lüdenscheid ist seit 2007 Gütesiegelschule für individuelle Förderung. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Gütesiegelschulen ist die Schule eine schuljahresübergreifende Kooperation zur individuellen Förderung im Fach Englisch mit dem Laurentianum Arnsberg
und dem Bergstadt-Gymnasium Lüdenscheid eingegangen. Im Mittelpunkt stehen die Erstellung und
der Austausch von Fördermaterialien und Unterrichtssequenzen zu „parallelen Ergänzungsstunden“
(Förderschiene) der Klassen 5 und 6.
Außerdem arbeitet das Geschwister-Scholl-Gymnasium im Netzwerk Begabtenförderung mit und bietet überregional Fortbildungen zur individuellen Förderung, insbesondere zur Hochbegabung, an. Die
Schule veröffentlicht zudem auf dem NRW Portal zur individuellen Förderung – Chancen NRW.
Das Geschwister-Scholl-Gymnasium ist Mitglied der Initiative ‚Komm mit! Fördern statt Sitzenbleiben‘. In diesem Zusammenhang sind wirksame Förderkonzepte und Maßnahmen zur Reduzierung
der Sitzenbleiberquote in den Klassen 6 bis 9 entwickelt worden. Auf der Basis individueller Lernund Förderpläne erhalten versetzungsgefährdete Schülerinnen und Schüler ein auf ihr Lernprofil
abgestimmtes Tutorium.
Das Geschwister-Scholl-Gymnasium ist Mitglied des Netzwerks Weiße Rose, das sich zivilem Engagement verpflichtet fühlt und Schulen miteinander in Kontakt bringt, die sich mit ähnlicher Intention
engagieren. Darüber hinaus stehen den Schülerinnen und Schülern im Netzwerk prominente und
etablierte Persönlichkeiten zur Verfügung, die ihnen publizistisch, juristisch oder auch materiell helfen. Das Netzwerk soll nicht nur Jugendliche zusammenbringen, sondern ihnen auch weiterhelfen,
wenn sie Hilfe brauchen und wollen.
Als Schule mit kulturellem Schwerpunkt sind wir außerdem Mitglied der Arbeitsstelle Kulturelle Bildung in Schule und Jugendarbeit NRW.
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2. Schulinterne Lehrpläne
Alle schulinternen Lehrpläne sind online auf der Homepage der Schule unter http://www.gsg-mk.de/
schulprogramm/lehrplaene.htm abrufbar.
Vereinbarungen des Geschwister-Scholl-Gymnasiums zu den schulinternen Lehrplänen
Die Weiterentwicklung der schulinternen Curricula im Rahmen der Schulprogrammfortschreibung
wird jährlich angepasst. Dabei ist sowohl an das Zentralabitur zu denken wie auch an die in den letzten Jahren deutlich gewachsenen Anforderungen hinsichtlich Prozess- und Kompetenzorientierung.
Im Schuljahr 2013/14 werden die Implementation der neuen Kernlehrpläne für die SII, die Arbeit
mit dem Lernplaner in den Klassen 5 bis 8 sowie die Weiterführung der systematischen Aufgabenentwicklung für unterschiedliche Begabungsprofile im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit stehen.
2.1 Stoffverteilungspläne
Die schulinternen Curricula geben Auskunft darüber,
• welche Inhalte (Angaben zum systematisch vernetzten Lernen im Sinne eines Spiralcurriculums;
fachübergreifende Aspekte)
• in welchem Zeitraum
• mit welchen Bezügen zur Obligatorik (z.B. Kernlehrpläne G 8, Lehrpläne für die Sekundarstufe II
[1999], Vorgaben für das Zentralabitur)
• unter welchen konkreten schulischen Bedingungen (z.B. Anforderungen an Fachräume, Ausstattung, Sammlungen) vermittelt werden.
Ferner geben sie Empfehlungen darüber,
• mit welchen Methoden, Materialien, Sozialformen, Arbeits- und Präsentationstechniken (Angaben zu Prozess- und Kompetenzorientierung) dies erreicht werden kann. Die didaktisch-methodische Entscheidung der Fachlehrkraft soll dabei nicht eingeschränkt werden.
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2.2. Vereinbarungen zur Leistungsbewertung
Darstellung der zentralen Leistungskriterien:
• Klassenarbeiten/Klausuren
• Sonstige Mitarbeit
• weitere Angaben und ggf. Konkretisierungen zu Facharbeit, Besonderer Lernleistung, Vertiefungskursen, Projektkursen
2.3. Diagnose und Förderung unterschiedlicher Leistungsstände
Angaben zur Diagnose und Förderung von
• Mindeststandards
• mittlerem Niveau
• Exzellenz
Berücksichtigung von fachspezifischen Maßnahmen zur Sicherung von
• Motivation
• positiven Leistungserwartungen, Lernfreude und Leistungsbereitschaft
2.4. Ergänzungs-, Förder- und Vertretungsstunden
Angaben zu Inhalten und möglichen Methoden, Materialien, Sozialformen, Arbeits- und Präsentationstechniken, Prozess- und Kompetenzorientierung in
• Ergänzungsstunden nach Maßgabe der gültigen Stundentafel
• Förderstunden nach Maßgabe der gültigen Stundentafel
• Vertretungsstunden
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2.5. Zusätzliche Veranstaltungen und Angebote
Angaben zu vorhandenen und möglichen fachspezifischen Projekten
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Arbeitsgemeinschaften
Exkursionen
außerschulischen Kooperationen
Schüleraustausch
außerunterrichtlichen Fördermaßnahmen
2.6. Weitere Vereinbarungen
Angaben zu weiteren in der Fachschaft vereinbarten Maßnahmen, z. B.
• Kooperationen
• Materialpools
• Möglichkeit zu Hospitationen
3. Individuelle Förderung
3.1. Entwicklungsaufgaben
Das Konzept zur Individuellen Förderung orientiert sich am Leitbild unserer Schule und soll in der
jetzigen Form auf der Schulkonferenz v. 09.04.2014 beschlossen werden.
Den einzelnen Bausteinen sind Leitsätze zugeordnet, die unsere Aufmerksamkeit auf wesentliche
Entwicklungsaufgaben lenken:
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Kompetenzen fördern
Leistung fordern
Profile erkennen
Unterstützung anbieten
Persönlichkeiten formen
Grenzen überschreiten
Räume schaffen
Kooperieren
Chancen erweitern
Das Geschwister-Scholl-Gymnasium stellt die einzelne Schülerpersönlichkeit in den Mittelpunkt des
Fördergedankens. Dies wird gewährleistet durch die systematische Entwicklung von Leistungsvertrauen, Leistungsbereitschaft und Leistungskompetenz, Einfühlvermögen, Toleranz und Durchsetzungsfähigkeit. Die Schule soll für das einzelne Kind eine Welt voller kognitiver, emotionaler, sozialer,
motivationaler und musisch-ästhetischer Erfahrungsfelder sein, in denen seine Kompetenzen zunehmend mehr gefordert werden, die Schülerinnen und Schüler sich zunehmend mehr zu Hause fühlen
und für sich selber, für Mitschülerinnen und Mitschüler sowie die Schulgemeinschaft Verantwortung
übernehmen.
Es ist für uns wichtig, dass Schülerinnen und Schüler im Unterricht und außerhalb des Unterrichts
zu persönlichen Anstrengungen und Durchhaltebereitschaft ermutigt werden, weil wir glauben, dass
Leistungszuversicht nur auf Kompetenzerleben gebaut sein kann. Wir betrachten es dabei als unsere
pädagogische Herausforderung, Schülerinnen und Schülern auch dann Kompetenzerleben zu ermöglichen, wenn sie einem Unterrichtsinhalt gegenüber verschlossen sind oder keinerlei Zutrauen in die
eigenen Fähigkeiten haben.
Dies setzt voraus, dass wir erkennen, mit welchen Kompetenz- und Leistungsprofilen die Kinder zu
uns kommen, wie sich diese Kompetenzen weiter entwickeln und wie wir diese Kompetenzen nach
dem Prinzip „fordern und fördern“ unterstützen können. Diese anspruchsvolle Aufgabe versuchen wir
verstärkt seit 2007 durch die Entwicklung von fachbezogenen diagnostischen Einschätzungsbögen
sowie einer differenzierten Lern- und Förderplanung anzugehen. Hier haben sich bereits gute Erfolge
durch die Verknüpfung von Lern- und Förderempfehlungen mit Förderplanungen in den Lerntutorien
im 2. Halbjahr und den dort verwendeten Materialien gezeigt. Doch auch für die Hausaufgabenbe-
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treuung, die Angebote der fachspezifischen Lernbetreuung und die weiteren Unterstützungsmodule
soll die Verwendung diagnostischer Materialien intensiviert werden.
In den einzelnen Fächern stellen die Fachlehrkräfte zunehmend geeignetes Fördermaterial und Lernhilfen bereit. Als eine wichtige Arbeit sehen wir die Weiterentwicklung diagnostischer Aufgaben und
Einschätzungsbögen an, die sich an den Kompetenzen der Kerncurricula orientieren.
Abhängig von ihren Begabungsprofilen bieten wir unseren Schülerinnen und Schülern ein umfangreiches Angebot an individuellen Fördermöglichkeiten an, die ihnen helfen sollen, ihre persönlichen
Stärken auszubauen und ihre Schwächen zu minimieren.
Neben den kognitiven Fähigkeiten sind es die Motivations- und Interessenlagen in einer Lerngruppe
sowie die sozialen Kompetenzen, moralischen Werte und die emotionale Stabilität, die wir zu erkennen und beachten versuchen, um dem einzelnen Kind in seiner Lerngruppe gerecht zu werden.
In der Schule besteht ein hohes Maß an Lehrerkooperation, was genügend Raum und Anlässe für
Absprachen über Bewährtes und Experimentelles sowie einen kritischen Austausch bereitstellt. So
konnten sich in den letzten Jahren eine differenzierte Lernkultur und eine Intensivierung der Individuellen Förderung entwickeln, die auch der Individualität der Lehrpersonen gerecht wird.
Unsere Aufgabe ist es, die individuellen Förderangebote durch die Verfeinerung der schulinternen
Fachcurricula weiter zu entwickeln und verpflichtend einzuhalten, die Angebote der Lernunterstützung weiter auszuweiten, die Ergänzungsstunden mit klassenübergreifenden und klasseninternen
Förderansätzen inhaltlich und methodisch abzusprechen und als ‚Komm-mit-Schule‘ die Quote der
Sitzenbleiber bei gleichbleibend gymnasialen Niveau stabil unter 1% zu halten bzw. weiter zu verringern.
Als Mitglied im Netzwerk der Gütesiegelschulen Individuelle Förderung haben wir uns verpflichtet,
1. die jeweilige Lernausgangslage, den Lernstand und Lernbedarf der Schülerinnen und Schüler zu
ermitteln und dazu die geeigneten Instrumente und Verfahren anzuwenden;
2. die konzeptionell geleitete Unterstützung, Förderung und Begleitung der jeweiligen Lernprozesse
zu vertiefen;
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3. Förderangebot auch aus der Perspektive des nachfolgenden Schul- bzw. Hochschulsystems zu
betrachten, um die Anschlussfähigkeit des Wissens sicher zu stellen und Übergänge gezielt vorzubereiten;
4. die Dokumentation und Auswertung der Fördermaßnahmen, die schulinterne Überprüfung ihrer
Wirksamkeit und die Weiterentwicklung der Förderkonzepte einzuhalten.
Als Mitglied im Netzwerk „Hochbegabtenförderung NRW“ haben wir uns dazu verpflichtet, eigene
Konzepte der Begabten- und Hochbegabtenförderung für andere Schulen zur Verfügung zu stellen und Hospitationen und Fortbildungen anzubieten. Gleichzeitig haben wir uns einen Entwicklungs-Schwerpunkt gesetzt, nämlich Aufgabenformate für Begabte mehr in den Blick zu nehmen und
Begabtenförderung in den schulinternen Curricula zu verankern. Die Ausbildung von Lernpaten für
Hochbegabte soll das bestehende Angebot ergänzen.
Als Schule mit dem Siegel Berufswahl legen wir Wert auf eine ab der Klasse 5 beginnenden konsequente Auseinandersetzung mit der Arbeitswelt und deren Ausbildungsvielfalt, die unseren Schülerinnen und Schülern eine ihrer Persönlichkeit gerecht werdende Ausbildungs- und Studienwahl
ermöglicht.
Als Mitglied im „Netzwerk Zukunftsschulen NRW – Lernkultur Individuelle Förderung“ und als Referenzschule werden wir uns in verbindlichen Netzwerken im Austausch mit anderen Schulen und auf
Fortbildungen inhaltlich und konzeptionell weiterentwickeln und die externe Sicht auf unsere Konzeptionen zu deren kritischen Überprüfung nutzen.
3.2. Überarbeitung des Förderkonzepts
Im Schuljahr 2013/14 wird das Geschwister-Scholl-Gymnasium eine umfassende Evaluation des
bestehenden Förderkonzepts vornehmen. Dazu werden alle Fachkonferenzen Auskunft über unterrichtliche und außerunterrichtliche Maßnahmen geben, insbesondere zu unterrichtlichen Methoden,
fachbezogener Diagnostik, fachbezogenen Förderangeboten, Angebote an Wettbewerben, Lern- und
Förderempfehlungen, Nutzung des Lern- und Arbeitszentrums und des Computerraums, Anbindung
an die schulinternen Curricula und Fortbildungsbedarfe.
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Schulprogramm
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Ebenso werden alle Unterstützungsmaßnahmen für unterschiedliche Lernprofile evaluiert. Diese umfassen u. a.
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Lernplanung
allgemeine Lernbetreuung
fachspezifische Lernbetreuung
Lerntutorium
Enrichment (u. a. Arbeitsgemeinschaften, Coaching-Ausbildung, Wettbewerbe, Schüleruniversität, Schülerakademien)
Akzeleration (u. a. Drehtürmodell, Springen)
Einzelfallorientierte Beratung und Förderplanung
Auslandsaufenthalte
Studien- und Berufsorientierung
Medienkompetenz, IT-Grundbildung
Materialpools
Die Evaluationsergebnisse werden im Laufe des Schuljahres in allen notwendigen Gremien diskutiert.
Das Förderkonzept wird in das Schulprogramm als Beschreibung der Leitgedanken und der systemischen Förderstrukturen aufgenommen und einzelne Bausteine des Förderkonzepts durch Anlagen
erläutert. Am Ende des Schuljahres soll die überarbeitete Fassung des Förderkonzepts durch die
Lehrer- und die Schulkonferenz verabschiedet werden.
Ein Schwerpunkt liegt aktuell auf der Weiterentwicklung von kompetenzorientierten, niveaudifferenzierten Aufgaben, die den Anspruch an eine gymnasiale Bildung unterstützen. Die Arbeitsschwerpunkte für das Jahr 2013/14 und 2014/15 konzentrieren sich auf die Erweiterung der Unterstützungsangebote durch spezifische Fördermodule, eine Erweiterung des Lernplaners und der
Lernplanung bis zum Jahrgang 9 und die Konzeption von Förderplänen, die an die Lern- und Förderempfehlungen anschließen.
3.3. Leitgedanken der individuellen Förderung
Am Geschwister-Scholl-Gymnasium ist der Umgang mit Heterogenität seit Langem selbstverständ-
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lich. Unter der im Kollegium gewachsenen pädagogischen Leitidee „Individuelle Förderung - individuelle Wege für individuelle Entwicklungschancen“, die den einzelnen Schüler, die einzelne Schülerin
in den Mittelpunkt stellt, hat sich ein Förderkonzept etabliert, welches der Frage folgt: „Was braucht
der einzelne Schüler, die einzelne Schülerin, um sich im Lernen und in der Persönlichkeit entwickeln
und seine Begabungen entfalten zu können?“ So ist ein Schulklima entstanden, in dem Individualität akzeptiert wird, das Unterstützung für alle Schülerinnen und Schüler zusichert und in dem auch
etwas unkonventionelle Lösungen wie Förderstunden im Drehtürmodell oder Veränderungen der
Schullaufbahn innerhalb unserer Schule anerkannt werden. In diesem Schulklima sind die Grundsätze unseres pädagogischen Handelns - Vielfalt fördern und Verbindlichkeit schaffen, Exzellenz fordern
und Unterstützung sichern – fest etabliert.
3.4. Konzeptbausteine zur individuellen Förderung
Durch breitgefächerte inner- und außerunterrichtliche Konzeptbausteine und eine Unterrichtsgestaltung, die zwischen instruierenden, individualisierenden und gezielt förderbezogenen Phasen wechselt, sowie einem Beratungsansatz zur individuellen Förderung und der Möglichkeit zur Konzeption
von individuellen Fördermodellen für Schülerinnen und Schüler mit spezifischen Förderbedarfen
stehen unseren Schülerinnen und Schülern Zugänge offen, die ihre unterschiedlichen Lern- und Bildungsvoraussetzungen berücksichtigen und individuelle Unterstützungsmöglichkeiten ausloten.
a) durch die Unterrichtsgestaltung z.B.
•
•
•
•
•
•
•
fachspezifische Lerntechniken und fachspezifische Fördermaßnahmen
Methodenschulung
Formen innerer Differenzierung
kompetenzorientierte Reihenplanung
vielfältige Formen der Leistungserbringung
Lerngespräche
Berücksichtigung körperlicher Lernbeeinträchtigungen wie Rollstuhlfahrer, Schreib- , Seh- und
Hörhandicaps
• Berücksichtigung sozial-emotionaler Lernbeeinträchtigungen
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Schulprogramm
21
b) durch etablierte Förderkonzepte z.B.
•
•
•
•
•
Lern-und Förderempfehlungen mit Förderplanung
Förderung in Lerntutorien und der Hausaufgabenbetreuung
Module zur emotionalen und sozialen Persönlichkeitsstärkung
Drehtürmodell nach unten und oben (bei Lernschwierigkeiten und Begabtenförderung)
sukzessives Springen, Teilspringen oder vollständiges Springen, AG´s, Wettbewerbe, Schüler-Uni (Begabtenförderung)
• Sport-, Theater- und Musikförderung
• Schülercoaching
• Kooperation mit externen Partnern
c) durch Individuelle Beratung
Die Beratungsangebote zählen zu den wichtigsten Bausteinen der individuellen Förderung. Zeitnahe
Gespräche zu individuellen Anliegen im und nach dem Unterricht sind selbstverständlich geworden
und werden im Kollegium als situationsbezogene vorbeugende Unterstützungsmaßnahme geschätzt,
um möglichst schnell reagieren zu können. Zu stärker ins Gewicht fallenden Anliegen wie Lernschwierigkeiten, mangelnden Lern- und Arbeitstechniken, emotionalen oder sozialen Problemen,
Teil-Begabungen, Hochbegabung, Erkrankungen usw. wird ein Beratungsgespräch mit Klassen-,
Fach- und Beratungslehrkräften, der Schulsozialarbeiterin sowie der Stufen- bzw. Schulleitung angeboten. Der Schule steht mit dem Märkisches Kinderschutzzentrum, verschiedenen Beratungsstellen,
der Kinder- und Jugendpsychiatrie, dem Jugendamt u.a ein differenziertes Netz externer Partner zur
Verfügung. Dadurch wird frühzeitig versucht, die Ausweitung der Probleme zu verhindern und durch
die Beratung zu individuellen Lösungen zu finden.
d) durch Individuelle Förderkonzeptionen und Begleitung für Einzelfälle
Schülerinnen und Schülern, die trotz der Förderung im Unterricht und in entsprechenden Förderkonzepten schulische Probleme aufweisen, bieten wir eine intensivere individuelle Beratung auf der
Basis des lösungsorientierten Beratungsansatzes und eine längerfristiger Begleitung an, die in der
Regel von einer Lehrperson als verlässlicher Ansprechpartner/ verlässliche Ansprechpartnerin koordiniert wird. Diese richtet sich an den spezifischen Förderbedarfen aus. So entstanden individuelle För-
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Schulprogramm
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derkonzeptionen für hochbegabte Under- und Overachiever, für Schulverweigerer, Asperger-Autisten
und Autisten und Schülerinnen mit weiteren spezifischen emotionalen- und sozialen Auffälligkeiten.
3.5 Systemisch verankertes Netz als Organisationsstruktur
Eine individuelle Förderung, die den einzelnen Schüler, die einzelne Schülerin in den Mittelpunkt
stellt, bedarf einer komplexen und zugleich transparenten Organisationsstruktur.
So zieht sich das Anliegen der individuellen Förderung durch alle Ebenen – von der Schulleitung über
die Projektkoordinationen bis zur Fachlehrkraft und von den schulinternen Curricula bis zu Aufgabenformaten im Unterricht: Die Schulleitung fordert die Verankerung der individuellen Förderung in
allen Gremien und auf der Ebene der Steuergruppen „Schulprogramm“ und „Unterrichtsentwicklung“
sowie der Ebene der „Fachkonferenzen“ ein. In der Steuergruppe Schulprogramm wird dazu regelmäßig der Arbeitsplan zur individuellen Förderung vorgestellt und evaluiert. Die Steuergruppe Unterrichtsentwicklung und die Fachkonferenzen vereinbaren jährlich Schwerpunkte zur Weiterentwicklung
des Konzepts der individuellen Förderung. Auf der Unterrichtsebene zeigt sich die individuelle Förderung durch zunehmenden Einsatz diagnostischer Aufgaben, Fördermaterialien und Lernhilfen und
differenzierende Angebote im Sinne des Förderns und Forderns. Dabei bleibt den Lehrpersonen viel
Spielraum für die Unterrichtsgestaltung und Orientierung an ihrer Lerngruppe. Über diese Ebenen
hinaus gibt es für jeden Baustein des Förderkonzepts verbindliche Ansprechpartner – und partnerinnen, die sowohl für die Entwicklung der Förderstruktur, die Organisation als auch die Dokumentation
verantwortlich sind.
Durch diese Organisationsstrukturen schaffen wir ein systemisches Netz, in dem individuelle Förderung auf allen Ebenen und mit klaren Verantwortlichkeiten transparent wird und mit dem wir die Förderung des einzelnen Schülers, der einzelnen Schülerin flexibel und individuell organisieren können.
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Schulprogramm
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4. Außerunterrichtliche Projekte
4.1. Projektarbeit
4.1.1. Projektstunden
Projektstunden werden thematisch nach Bedarf stundenweise sowohl von Lehrkräften als auch von
Schülerinnen und Schülern, in der Regel der Schülervertretung, für einzelne Jahrgangsstufen durchgeführt. Projektstunden sind praxisorientiert mit hoher Aktualität unter Einbindung von Experten und
der Betonung von Eigentätigkeit und ergänzen so in akzentuierter Weise den Fachunterricht.
Neben Projektstunden, die in den Fachunterricht oder in die Ergänzungsstunden integriert sind, bietet die Schule weitere zu pädagogischen, gesundheitlichen, politischen, sportlichen, beruflichen und
musisch-ästhetischen Themenbereichen an.
Die Schülervertretung führte bereits Projektstunden zu den Themen Rechte Gewalt, Terrorismus,
Menschenrechte in China, Burnout, Auslandsaufenthhalte, Mobbing sowie Bundestags- und Europawahlen durch.
Die Schulgemeinschaft gedenkt der Geschwister Scholl anlässlich ihres Todestages. Außerdem werden Geschichte und Tradition der Schule aufgearbeitet und im Bewusstsein gehalten.
4.1.2. Projekttage
Zu zahlreichen Themen aus den Bereichen Verkehrssicherheit, Berufs- und Studienorientierung,
Ehrenamt, Sport und Gesundheit, Politik sowie zur Förderung der Klassengemeinschaft u. ä. werden
regelmäßig Projekttage eingerichtet.
4.1.3. Projektwoche
In der letzten Schuljahreswoche findet am Geschwister-Scholl-Gymnasium eine Projektwoche statt.
Unter Anleitung von Lehrkräften, älteren Schülerinnen und Schülern sowie außerschulischen Part-
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Schulprogramm
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nerinnen und Partnern haben die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, in jahrgangsgleichen oder
-übergreifenden Gruppen zu arbeiten, dabei neue Interessen zu entwickeln und andere Arbeitsweisen zu erfahren als es im alltäglichen Unterricht möglich ist.
Während der Projektwoche stehen ganzheitlich-integrative Lernformen, Binnendifferenzierung und
kooperatives Arbeiten im Mittelpunkt. Die themenbezogenen Unterrichtsvorhaben der Projektwoche
werden unter Berücksichtigung der vorgelegten Wünsche und Angebote erstellt - in enger Verzahnung mit den unterrichtlichen Zielen.
Organisation:
Für jedes Projekt ist zur Information der Schülerinnen und Schüler eine schriftliche Beschreibung obligatorisch. Damit wird es den Schülerinnen und Schülern erleichtert drei Projekte in die engere Wahl
ziehen, über die sie im Vorfeld informiert werden.
In der Regel ist der Teilnehmerkreis der Projekte in der Sekundarstufe I auf eine Doppeljahrgangsstufe oder auf die Sekundarstufe II beschränkt. In der Sekundarstufe II sind alle Projekte Kooperationsprojekte mit dem Zeppelin-Gymnasium, in der Sekundarstufe I nur in Ausnahmefällen.
Die endgültige Zuteilung der Schülerinnen und Schüler zu den Projekten erfolgt für die Sekundarstufe II vom Geschwister-Scholl-Gymnasium und Zeppelin-Gymnasium gemeinsam, während die Zuteilung für die Sekundarstufe I schulintern vorgenommen wird (Ausnahme: Kooperationsprojekte). Es
kann stets ein hoher Prozentsatz an Erst- und Zweitwünschen erfüllt werden.
In einzelnen Bereichen werden besonders begabte oder Schülerinnen und Schüler mit Vorerfahrungen zu Projektthemen als Projekthelferinnen und -helfer eingesetzt. Sie unterstützen die Lehrkraft
bei der Durchführung des Projektes, leiten andere Schülerinnen und Schüler an und helfen bei der
Organisation.
Wenn es Eltern wünschen, können sie ebenfalls Projekte anbieten oder bei der Durchführung unterstützen. Zu den extern betreuten Projekten zählen u. a. Angebote durch Kooperationspartner aus
Sport, Wirtschaft, Kultur und Hochschulen. Eine enge Verzahnung mit der Kommune entsteht z. B.
durch die Nutzung der Stadtbücherei im Rahmen von Rechercheprojekten.
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4.2. Darstellen und Gestalten
Einen Schwerpunkt innerhalb des Schulprofils nimmt die musisch-ästhetische Entwicklung durch
vielfältige kulturelle Unternehmungen in und außerhalb des Unterrichts und in verschiedenen AGs
ein. In diesem Bereich werden neben analytischen Fähigkeiten vor allem darstellerische Kompetenzen geschult, Kreativität gefördert und zu eigenständigen Erfahrungen und Wahrnehmungen befähigt. Außerdem werden die Schülerinnen und Schüler für einen kritischen Umgang mit Manipulationsmöglichkeiten ästhetischer Mittel sensibilisiert.
4.2.1. Literatur und Theater-AG
Im Literaturkurs der Oberstufe erlernen die Schülerinnen und Schüler je nach Kursabsprache Filme
zu analysieren und zu erstellen, betätigen sich im Kreativen Schreiben, erwerben die Grundregeln
zur Entwicklung der Spielfähigkeit, erproben Theaterstücke u.v.m. In den letzten Jahren hat sich
an der Schule als ein Schwerpunkt die Theaterarbeit herausgebildet, die in einer kursübergreifenden
Zusammenarbeit der Literaturkurse und in der von mehreren Lehrkräften geleiteten Theater-AG in
der SekI Aufführungen am Ende eines Schuljahrs zum Ziel hat.
Erfahrungen erhalten die Schülerinnen und Schüler
• im Bereich des traditionellen und experimentellen Theaters.
• während Fortbildungen bei Theaterpädagogen.
• durch Theaterbesuche mit Vor- und Nachbesprechung der Theaterstücke.
• durch den Einblick in die verschiedenen Bereiche der Theaterarbeit.
4.2.2. Kunst
Zu den zusätzlichen Veranstaltungen und Angeboten im Fach Kunst gehören regelmäßige, z.T. mehrtägige Fahrten der Kunstkurse zu den großen Kunstausstellungen. In der Schule gibt es durchgängig Wechselausstellungen von im Kunstunterricht entstandenen Exponaten. Es werden außerdem
Sonderausstellungen und Ausstellungen in der Städtischen Galerie und anderen Einrichtungen der
Stadt angeboten.
Die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an Wettbewerben außerhalb der Schule und nehmen
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Schulprogramm
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an den Lichtrouten der Stadt Lüdenscheid aktiv teil.
Mit dem städtischen Museum gibt es eine Kooperation, in deren Rahmen Schülerinnen und Schüler
als Museumsführer ausgebildet werden.
Außerdem gibt es zahlreiche AGs und eine vielfältige Kooperation mit anderen außerschulischen
Partnern.
Darüber hinaus bietet die Schule regelmäßig einen Projektkurs Kunst in der Q1 an.
4.2.3. Musik
Es gibt ein vielfältiges außerunterrichtliches Angebot im Fach Musik, das sich auch in dem Programm
der Schulkonzerte widerspiegelt. Besonders hervorzuheben ist der Schüler-Eltern-Lehrer-Chor, der
auch bei Schulkonzerten und außerschulischen Veranstaltungen auftritt und regelmäßige Probenwochenenden und Gesangcoachings bei professionellen Sängern einplant. Individuell werden besonders
begabte Schülerinnen und Schüler durch zusätzliche Solistenproben gefördert.
Neben einem konsequenten Wissensaufbau sollen ein Erleben von Musik durch Musizieren und Hören
sowie ein Kompetenzzuwachs durch eine konsequente Auftrittspraxis ermöglicht werden. Dies wird
in den Klassen 5 und 6 im Rahmen eines klassen- und jahrgangsübergreifenden Musikprojekts realisiert. Nach einem einführenden Theoriekurs beginnt die Praxisphase des Projekts, in der die Klassenverbände aufgelöst werden. Diese Konzeption lässt den Schülerinnen und Schülern Raum, eigene
Schwerpunkte zu setzen. Sie können wählen, ob sie ein Instrument spielen und einsetzen wollen, ob
sie Grundfähigkeiten auf Perkussionsinstrumenten erwerben oder in einer Gesangsgruppe solistisch
und chorisch arbeiten wollen. Auch in diesem Projekt werden Schülerinnen und Schüler als Coaches
eingesetzt, die in kleinen Musikgruppen Schülerinnen und Schüler anleiten.
Außerdem gibt es regelmäßige Erprobungsstufenvorspiele, bei denen jede Schülerin und jeder Schüler die Möglichkeit hat, einen musikalischen Beitrag aufzuführen.
Der musikpraktische Kurs der Oberstufen hat den Schwerpunkt Gesang und die Schülerinnen und
Schüler organisieren das Sommerkonzert der Schule.
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Schulprogramm
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Aus der kontinuierlichen musikalischen Arbeit in der Sekundarstufe I entwickeln sich häufig kleinere
Musikgruppen, die eigenständig Beiträge für die Schulkonzerte einüben oder eigene Songs vortragen.
Regelmäßige Konzertbesuche für die Sekundarstufen I und II gehören ebenfalls zum außerschulischen Angebot der Schule.
4.2.4. Licht- und Tontechnik
Erst die Licht- und Tontechnik AGs ermöglichen eine besondere Professionalität bei Musik- und Theateraufführungen. Sie hat an der Schule einen besonderen Stellenwert.
In diesen AGs lernen technisch interessierte Schülerinnen und Schüler bereits früh Verantwortung
bei allen Veranstaltungen in der Aula zu übernehmen. Ältere Schülerinnen und Schüler geben ihr
Wissen an Jüngere und bilden sich selbst bei Fortbildungen weiter.
4.3. Schülercoaching
4.3.1. Ausbildung von Schülercoaches
Mit der Ausbildung unserer Schülerinnen und Schüler zu Betreuern und Betreuerinnen jüngerer
Kinder bietet das Geschwister-Scholl-Gymnasium allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit
der eigenen Persönlichkeitsentfaltung. Auf der Seite der betreuten Kinder ermöglicht dieses Angebot
eine besonderen Form der individuellen Förderung.
Ab der 8. Klasse leiten wir Schülerinnen und Schüler in einem drei- bis zwölfmonatigen Training dazu
an, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, indem wir sie als Sporthelfer(innen) für den
täglichen Pausensport oder für Sportveranstaltungen, Ski-, Golf-, Badminton-, Tennis-, Kampfsportund Fußballcoaches, Lernbetreuer(innen) in verschiedenen Fächern oder bei der Hausaufgabenbetreuung, für Lerntutorien für versetzungsgefährdete Schülerinnen und Schüler, als Klassenpat(inn)
en, Streitschlichter(innen) oder Leiter(innen) von Arbeitsgemeinschaften ausbilden.
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Schulprogramm
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Bei ihrem Einsatz im Schülercoaching erwerben die Schülerinnen und Schüler Führungskompetenzen
und schulen ihr Bewusstsein dafür, ihre eigenen Stärken in den Dienst der Gemeinschaft zu stellen.
Sie setzen eigene Schwerpunkte, bringen eigene Ideen ein, sammeln Erfahrungen im Projektmanagement und in der Verwaltung, setzen sich Ziele, motivieren andere, lernen sich durchzusetzen
und zurückzunehmen sowie Rat einzuholen und für andere ein zuverlässiger Partner oder eine zuverlässige Partnerin zu sein. Durch die Übernahme von Verantwortung werden Leistungsbereitschaft,
Kompetenz, Kooperationssicherheit, Einfühlvermögen, Toleranz und Durchsetzungsfähigkeit geschult.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kenntnisse über die Förderung junger Menschen mit unterschiedlichen Verhaltens- und Begabungsvoraussetzungen und üben Strategien des erfolgreichen
Handelns ein.
4.3.2. Übermittagbetreuung
Mit Einführung der 60minütigen Mittagspause wurden die Schulen verpflichtet, eine Übermittagbetreuung anzubieten. Diese wird am Geschwister-Scholl-Gymnasium und seiner Kooperationsschule,
dem Zeppelin-Gymnasium Lüdenscheid, im Wesentlichen mit verschiedenen Sportangeboten und
dem Mensaangebot gefüllt.
4.3.3. Pausensport
Die Sportangebote sind in Pausensport und Sport-Arbeitsgemeinschaften unterteilt. Das Projekt des
Pausensports mit der integrierten Sporthelfer-Ausbildung bietet den Schülerinnen und Schülern der
Klassen 5 – 8 als Kooperationsprojekt mit dem Zeppelin-Gymnasium ein vielfältiges sportliches und
spielerisches Angebot in vier Hallenteilen und auf dem Schulhof.
Ohne den Einsatz der Sporthelferinnen und Sporthelfer wäre das gesamte Projekt des
Pausensports „von Schülern – für Schüler“ nicht realisierbar. Durch ihre Ausbildung werden die Partizipation von Schülerinnen und Schülern am Schulgeschehen und ihre Bereitschaft und Fähigkeit zur
Übernahme von Verantwortung gefördert. Die Ausbildung von Sporthelferinnen und Sporthelfern ist
ein wichtiger Bestandteil eines bewegungs- und sportfreundlichen Schulprogramms und einer entsprechenden Schulentwicklung und stärkt das Netz des Schülercoachings.
Für den Pausensport verfügen die Sporthelferinnen und Sporthelfer über eigene Materialien.
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Schulprogramm
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Fahrtenkonzept für mehrtägige Fahrten
verabschiedet auf der Schulkonferenz GSG v. 08.07.2013
Obligatorische Fahrten
Fakultative Fahrten*
Klasse 6
Klasse 9
Jg. Q2
Sek. I/II
Klassen 7/8
Exkursions-/
Projektfahrten
Ort/Art der
Fahrt
Nordsee,
etc.
Skifahrt
je nach
Kurswahl
Austausche
Sprachreise,
z.B. Hastings
Abschlussfahrten in der Sek
I, Fahrten in
der Projektwoche etc.
Max. Preisvorgabe
200 €
350 €
bei 60 € pro
Tag (zzgl. 10%
bei fremdsprachlichen
Fahrten,
sonst nur mit
ausdrücklicher
Genehmigung
der Eltern);
keine „extravaganten“ Ziele und Preise
bis 60 € pro
Tag, begründete Ausnahmen möglich;
Preisgestaltung obliegt
dem Programm
bis 60 € pro
Tag (zzgl. 10%
Anpassung);
Preis obliegt
dem jeweiligen Reisegrundpreis für
7 Tage sowie
den Devisenkursen
bis 60 € pro
Tag (zzgl. 10%
bei fremdsprachlichen
Fahrten,
sonst nur mit
ausdrücklicher
Genehmigung
der Eltern);
keine „extravaganten“ Ziele und Preise
Zeit
Projektwoche zu Beginn des
(letzt volle
2. Halbjahres
Woche vor den
Sommerferien)
erste volle Woche nach den
Sommerferien
bis 2015
je nach
Planung der
beteiligten
Austauschschulen
letzte volle
siehe allgeWoche vor den meine ErläuteSommerferien rungen
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Schulprogramm
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Allgemeine
Erläuterungen
Komplette Kostenabdeckung
Transfer (Bus, Zug, Flug), Vollverpflegung (auch außerhalb der Unterkunft möglich), Ausflugsprogramm, Sportausrüstung, Versicherungskosten
Aber: Die Preise müssen sich „dynamisch“ der Preisentwicklung anpassen können. Richtwerte
sind die Preisangebote der üblichen Klassenfahrtenveranstalter für mehrtägige Fahrten.
In der Sekundarstufe II berechtigt keine andere Fahrt außer der offiziellen Studienfahrt zu
Unterrichtsausfall. Eventuelle Fahrten können nur in der Kombination Feiertage + Brückentage
+ Wochenende, Exkursionstage + Wochenende, in der Projektwoche (nur ohne Kollision mit den
offiziellen Studienfahrten) oder nach Vereinbarung in den Ferien stattfinden.
*Obligatorische Fahrten sind verbindlich.
**Fakultative Fahrten sind freiwillig. Die Durchführung liegt im Ermessen der Lehrkraft.
4.3.4. Offenes Angebot
Der Bereich des offenen Angebots umfasst alle freiwilligen außerunterrichtlichen Aktivitäten nach
dem regulären Unterricht. Hierzu zählen u.a. Arbeitsgemeinschaften, allgemeine und fachspezifische
Lernbetreuung sowie Lerntutorien.
4.3.5. DFB-Stützpunktschule
Als DFB-Stützpunktschule bieten wir begabten Fußballtalenten insgesamt fünf Wochenstunden Sport,
davon dienen zwei ausschließlich der Fußballförderung. Die Schülerinnen und Schüler werden von
einem lizensierten Fußballtrainer ausgebildet. Zudem besteht die Möglichkeit der Ausbildung zum
Junior-Coach.
4.4 Arbeitsgemeinschaften
Ziele der Arbeitsgemeinschaften sind die Interessens- und Begabungsförderung sowie die Befähigung zur Übernahme von Leitungsaufgaben. In der Regel werden Arbeitsgemeinschaften am Geschwister-Scholl-Gymnasium von Lehrkräften geleitet und durch Schülercoaches unterstützt.
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Schulprogramm
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Unser AG-Angebot umfasst Arbeitsgemeinschaften aus den Bereichen
• Darstellen und Gestalten (u. a. Theater-AG, Eltern-Lehrer-Schüler-Chor, Orchester, Musical-AG,
Tanz-AG),
• Sprachen (u. a. Book-Team, Sprachzertifikatskurse in Englisch, Französisch, Italienisch),
• Naturwissenschaften und Technik (u. a. Lichttechnik-AG, Tontechnik-AG, Chemie-AG, AG Naturwissenschaften),
• Gesellschaftswissenschaften (u. a. Philosophie-AG, AG Geschichte, Afrika-AG),
• Sport (u. a. Sporthelferausbildung, DFB-Junior-Coaches/Fußball-AG, Badminton-AG, Basketball-AG, Golf-AG, Kampfsport-AG, Reit-AG, Tanz-AG, Tennis-AG, Tischtennis-AG, Volleyball-AG),
• Berufsorientierung und Management (u. a. Wirtschafts- und Management-AG, AG Uni-Trainees),
• Wettbewerbsvorbereitung (u. a. Bundeswettbewerb Fremdsprachen, Philosophischer Essay,
bio-logisch, Sportwettbewerbe)
• Lernbetreuung/Klassenpatenschaften.
4.5 Schulfahrten, Austausche, Sprachreisen
4.5.1 Fahrtenprogramm
Die Schulkonferenz des Geschwister-Scholl-Gymnasiums hat am 27.03.2012 gem. der Richtlinien für
Schulwanderungen und Schulfahrten (Wanderrichtlinien – WRL) vom 19.03.1997 den Rahmen für
die Fahrten festgelegt. „Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationale Begegnungen – im Folgenden Schulwanderungen und Schulfahrten – sind
Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Sie müssen einen deutlichen Bezug
zum Unterricht haben, programmatisch aus dem Schulleben erwachsen und im Unterricht vor- und
nachbereitet werden.“ (Abs. 1 WRL)
Die Stärkung des Gemeinschaftserlebens und die fachliche Anbindung schließen ein touristisches
Fahrtenprogramm aus.
Verbindliche Fahrten finden an der Schule in Klasse 6, Klasse 9 und in der Qualifikationsphase statt.
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Schulprogramm
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Die Gesamtkosten (ohne Taschengeld) sollen frühzeitig angespart werden und 200 Euro in Klasse
6, 350 Euro in Klasse 9 (Skifahrt) und 60 Euro in der Qualifikationsphase pro Tag nicht überschreiten. Eine Erhöhung um 10% ist in Ausnahmefällen möglich. In Ausnahmefällen kann die betroffene
Elternschaft eine Sonderregelung, z.B. für Fahrten in einem fremdsprachlichen Kurs, treffen.
Diese Kosten müssen Transfer (Bus, Zug, Flug), Vollverpflegung – auch außerhalb der Unterkunft
möglich -, Ausflugsprogramm, Sportausrüstung und Versicherungskosten beinhalten. Allerdings ist
zu beachten, dass die Preise sich dynamisch der Preisentwicklung anpassen können. Richtwerte sind
die Preisangebote der üblichen Klassenfahrtenveranstalter für mehrtägige Fahrten. Vor Abschluss
eines Vertrages sind günstigere Alternativen (Transportmittel, Unterkunft, Ort) zu prüfen und Lösungen für finanziell schwächere Schülerinnen und Schüler zu finden.
In der Sekundarstufe II berechtigt keine andere Fahrt außer der offiziellen Studienfahrt zu Unterrichtsausfall. Eventuelle Fahrten können nur in der Kombination Feiertage + Brückentage + Wochenende, Exkursionstage + Wochenende, in der Projektwoche (nur ohne Kollision mit den offiziellen Studienfahrten) oder nach Vereinbarung in den Ferien stattfinden.
Die Schulkonferenz v. 08.07.2013 bestätigt das am 27.03.2012 beschlossene Fahrtenkonzept auch
für das Schuljahr 2013/2014.
Sollte es in 2014 zu Engpässen bei der Finanzierung der Fahrten kommen, sollten Fahrten nach folgenden Prioritäten genehmigt werden:
1. Obligatorische Fahrten in Kl. 6, Kl. 9 und im Jahrgang Q2
2. Klassen- und kursübergreifende Austausche und Sprachreisen
3. Unterrichtsangebundene Exkursionen
4. Fahrten während der Projektwoche
Freiwillige Abschlussfahrten in Kl. 9 sollten auf einen Tag beschränkt werden und keine Übernachtung beinhalten.
4.5.2 Wandertage, Exkursionen
Neben den im Fahrtenprogramm geregelten Fahrten wird eine Vielzahl an unterrichtsgebundenen
Exkursionen während des regulären Unterrichts, außerhalb des Unterrichts und während der Projekt-
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Schulprogramm
33
woche durchgeführt, was ‚Unterricht in anderer Form‘ entspricht.
„Gegenstand von Schulwanderungen und Schulfahrten können auch Veranstaltungen zu einzelnen
Unterrichtsbereichen – z. B. religiöse Freizeiten, Seminare zur Sucht- und Drogenvorbeugung, Schulorchesterfreizeiten, Veranstaltungen zur Berufsorientierung, Schullandheimaufenthalte mit sportlichem Schwerpunkt – sein.“ (Abs. 2.6 WRL)
Traditionell veranstalten die Klassen 5 im Herbst einen Klassentag zum besseren Kennenlernen.
Nach Absprache mit dem Zeppelin-Gymnasium gibt es pro Schuljahr mehrere feste Exkursionstage
für die Oberstufe. Die Lehrkräfte der Sekundarstufe können unter bestimmten Bedingungen nach
Absprache mit der Schulleitung Exkursions- und Wandertage beantragen.
Zum Teil werden Exkursionen von außerschulischen Partnern finanziert, etwa die Besuche zur Rheinisch-Westfälischen Technischen Universität nach Aachen oder zur Ruhr-Universität nach Bochum.
Darüber hinausgehende Anträge auf Exkursionen sind nur im Ausnahmefall zu genehmigen, um
den ordnungsgemäßen Schulbetrieb nicht durch zusätzliche Fehlstunden einzelner Schülerinnen und
Schüler bzw. Lehrkräfte zu stören.
4.5.3 Austausche
Die Schule unterhält mehrere internationale Austausche und betrachtet jegliche Form eines Auslandsaufenthaltes als kulturelle Bereicherung und Erweiterung des eigenen Horizonts.
Die Schule versucht über das Vermitteln von Fremdsprachen die Schülerinnen und Schüler nicht nur
auf fremdsprachliche Kommunikationssituationen vorzubereiten, sondern möchte ihnen auch die
Möglichkeit geben, die Reflexion ihres Auftretens und ihrer eigenen Lebenswirklichkeit mit der anderer Kulturen zu vergleichen. Dass dieser Spiegel bisweilen eigen oder gar eigentümlich sein kann,
kann den Erkenntnisprozess über die Lebenswirklichkeit der Heranwachsenden nur fördern.
Seit nunmehr über dreißig Jahren fördert das Geschwister-Scholl-Gymnasium die aktive Auseinandersetzung durch Begegnungen mit fremden Kulturen beim Schüleraustausch mit den Partnerschulen Lycée et Collège Henri Martin, Collège Gabriel Hanotaux und Lycée la Hotoie der französischen
Städte Saint-Quentin und Amiens und den Italienaustauschen mit Mailand (seit 2008).
Austausche dieser Art können sich nur dann erfolgreich etablieren, wenn alle Beteiligten – Schule,
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Schulprogramm
34
Elternhaus und auch außerschulische Partner der Stadt Lüdenscheid – sich aktiv für ihr Gelingen einsetzen und bei aller Arbeit und Verantwortung, die eine solche Zusammenkunft verschiedener Kulturen mit sich bringt, gerne und freiwillig unterstützen.
So zum Beispiel helfen die beiden Rotary Clubs der Stadt Lüdenscheid dem Geschwister-Scholl-Gymnasium seit vielen Jahren finanziell bei der Gestaltung des Ausflugsprogramms für unsere französischen Gäste.
In Amiens bietet die Schule seit 2008/09 einen Individualaustausch für sechs Wochen in der Jahrgangsstufe 11 an, der eine besonders günstige Finanzierung garantiert, da die Schüler/-innen in
französischen Gastfamilien leben und selbst auch einen französischen Partner nach dem Aufenthalt
aufnehmen müssen.
4.5.4 Sprachreisen
Anstelle des Austausches mit Thetford/Norfolk ist eine Sprachreise nach England getreten, die von
Eltern und Schülern sehr gut angenommen worden ist und nun jedes Jahr vor den Herbstferien 40
- 45 Schülerinnen und Schüler in die Küstenstadt Hastings führt, um sie dort an dem Familienleben
der Gastfamilien teilhaben zu lassen. Neben einem interessanten kulturellen Ausflugsprogramm
(mitunter nach Canterbury und London) erhalten die Schülerinnen und Schüler an drei Tagen Englischunterricht, der von Muttersprachlern erteilt wird. Der Lions Club Lüdenscheid hat unseren kulturellen Bildungsauftrag in den letzten Jahren großzügig unterstützt und finanziert für jede Fahrt ein
Reisestipendium für eine Teilnehmerin oder einen Teilnehmer, die oder der gute bis sehr gute Noten,
erhebliches schulisches Engagement aufweisen kann.
Weitere Sprachreisen führen während der Projetwoche nach Italien oder Griechenland.
5. Studien- und Berufsorientierung
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Schulprogramm
35
Um Schülerinnen und Schüler zu selbstständig lernenden, verantwortungsvoll handelnden mündigen
Bürgerinnen und Bürgern auszubilden, stehen in allen Fächern der Sekundarstufen I und II die Weiterentwicklung von Kompetenzen der Jugendlichen und die Aneignung eines individuellen Repertoires von Strategien des eigenverantwortlichen Lernens im Mittelpunkt des unterrichtlichen Handelns.
Dazu gehören im Wesentlichen der Erwerb und die Schulung von
•
•
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•
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•
Informationsverarbeitungskompetenzen,
Präsentationstechniken,
Methodenkompetenz,
Verfügbarkeit über Lern- und Arbeitstechniken,
Teamfähigkeit,
Kommunikationsfähigkeit,
Konflikt- und Kritikfähigkeit,
Fähigkeiten des problemlösendes Denkens,
Ausdauer, Beharrlichkeit sowie
Verantwortungsbereitschaft.
Die Umsetzung dieser Ziele gelingt vor allem in offenen und kooperativen Lernformen, denen in allen
Fächern eine hohe Bedeutung zukommt.
Die Themen Wirtschafts-, Arbeits- und Berufswelt sowie die Schärfung des Bewusstseins für ökonomische Problemfelder sind fach- und jahrgangsübergreifend fester Bestandteil eines anwendungsorientierten und alltagsrelevanten Lehrplans.
5.1. Gesellschaftlich verantwortungsvolles Handeln in Beruf und Ehrenamt
Damit wir unsere Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse systematisch an ein gesellschaftlich
verantwortungsvolles Handeln in Beruf und Ehrenamt heranführen können, wurde im Schuljahr
2011/12 ein verbindliches Handlungskonzept für die Sekundarstufe I verabschiedet.
Die mit diesem Handlungskonzept verbundenen Ziele sind
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Schulprogramm
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• die Stärkung der gesellschaftlichen Verantwortung der Schülerinnen und Schüler,
• eine langfristig angelegte Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Berufsfindung in
einer Arbeitswelt, die immer komplexer wird und in der die Ansprüche an Berufsanfänger steigen,
• die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei ersten Schritten zur Erlangung einer Ausbildungs- bzw. Studienreife,
• die Stärkung des individuellen Profils der Schule im Bereich Gesellschaftswissenschaften sowie
• die konkrete Verankerung der ökonomischen Bildung mit dem Schwerpunkt Berufsorientierung/
Soziales Engagement in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern.
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Schulprogramm
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Kl.
5
Fach
Inhalte
Einbindung in unterrichtliche
Themenfelder/Schulprogramm
Erdkunde
Eltern stellen ihre Berufe vor
Ergänzend zu den Unterrichtsinhalten machen Eltern der Klasse die
Kinder über ihre praktischen Berufserfahrungen mit Berufsfeldern
bekannt.
Im Rahmen der Unterrichtsreihe
gemäß Bezugslehrplan Erdkunde Kl.
5: „Arbeit und Versorgung in Wirtschaftsräumen unterschiedlicher
Ausstattung“ sollen die Schülerinnen
und Schüler die 3 Wirtschaftssektoren und einige Berufsfelder kennen
lernen.
Klassentag
In Klasse 5 sollen Schülerinnen und
Schüler nicht nur fachlich, sondern
auch sozial und emotional „ankommen“. Hierzu trägt u.a. ein Klassentag bei, an dem die Kinder auf
spielerische Art und Weise ihre interpersonalen Kompetenzen stärken
und als Klasse zusammenwachsen.
Schulprogramm, Leitbild
Lernplanung“
Schulprogramm, Leitbild
In den Ergänzungsstunden des 1.
Quartals werden auf individuelle
Weise Lern- und Arbeitstechniken in
D, E, M gefestigt. Zudem wird ein
einheitliches Hausaufgabenheft mit
zahlreichen Lern- und Organisationshilfen mit vielfältigen praktischen
Hilfen eingeführt.
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Schulprogramm
38
Kl.
Fach
Inhalte
Einbindung in unterrichtliche
Themenfelder/Schulprogramm
6
Politik
Projekttag Ehrenamt
Den Schülerinnen und Schülern wird
an einem Projekttag die Möglichkeit
gegeben, in Anbindung an den Wirtschaft-Politikunterricht ein Ehrenamt
wie z. B.
- Feuerwehr / THW
- Seniorenheim
- Naturschutz
- Behinderteneinrichtung
- hauseigene Cafeteria
- Politik
kennenzulernen.
In Anlehnung an das im Bezugslehrplan Politik/Wirtschaft in Kl. 6 zu
behandelnde Thema: „Umweltschutz
als notwendige Aufgabe“ soll Umweltschutz als ein mögliches ehrenamtliches Handlungsfest erfahren,
thematisiert und reflektiert werden.
7
Geschichte
Projekttag Handwerk
In Zusammenarbeit mit dem Berufskolleg für Technik (BKT) erhalten die
Schülerinnen und Schüler an einem
Tag die Möglichkeit, praktisch in verschiedene handwerkliche Tätigkeiten
hineinzuschnuppern, in den Bereichen Holz- und Metallverarbeitung
zu arbeiten sowie Lötarbeiten am
Computer durchzuführen.
Bezugslehrplan Geschichte Kl. 7:
„Zünfte im Mittelalter - Sozialer
Schutz und Fortschrittshemmnis
- Renaissance, Humanismus und
Reformation“ - Hierbei soll der Frage
nachgegangen werden, ob die klassischen Werte (Pünktlichkeit, Ehrlichkeit,...) noch heute ihre Gültigkeit haben und für den Beruf wichtig
sind.
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Schulprogramm
39
Kl.
8
Fach
Inhalte
Einbindung in unterrichtliche
Themenfelder/Schulprogramm
Ev./Kath.
Religion
Praktische
Philosophie
Girls‘ Day / Boys‘ Day
Mädchen schnuppern an einem Tag
(4. Donnerstag im April) in Berufe herein, die normalerweise eher
männlich besetzt sind (MINT,...),
Jungen in Berufe, die eher weiblich
besetzt sind (soziale Berufe,...).
Bezugslehrplan Praktische Philosophie Kl. 8:
„Arbeits- und Wirtschaftswelt: Plötzlich bist Du arm“
Teilnahme auch für Neuntklässler
möglich, hier dann auch Anbindung
an Lehrplan Politik /Wirtschaft Kl. 9:
„Geschlechtsspezifische Berufswahl“
Politik
Was kostet das Leben?
Bezugslehrplan Politik/Wirtschaft Kl.
An diesem Projekttag besuchen die
8: Grundlagen des Wirtschaftens,
Schülerinnen und Schüler im KlasMarktpreisbildung, Haushalt
senverband das Jugendzentrum in
Sterncenter. Dort stellen sie Haushaltseinnahmen und Ausgaben einer
Familie pro Monat gegenüber, um
so ein finanziell verantwortungsbewusstes Wirtschaften im Alltag zu
erlernen.
Ev./Kath.
Religion
Praktische
Philosophie
Verantwortung übernehmen
Die Schule bildet Schülerinnen und
Schülern zu Lern- und Fahrtbetreuern, Sporthelfern und Klassenpaten
aus, um ihre Verantwortungsbereitschaft, ihr Einfühlvermögen, ihre
Toleranz und ihre Durchsetzungsfähigkeit zu unterstützen. So lernen
sie, auch außerhalb des Unterrichts
in der Schule, sich Ziele zu setzen,
Wege zu planen, sich und andere zu
motivieren, sich durchzusetzen und
zurückzunehmen, aber auch Rat bei
anderen einzuholen.
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Schulprogramm, Leitbild
Schulprogramm
40
Kl.
Fach
Inhalte
Einbindung in unterrichtliche
Themenfelder/Schulprogramm
9
Politik
BIZ
(Berufsinformationszentrum)
Lehrer begleiten die Schülerinnen
und Schüler ins BIZ-mobil, wo die
Agentur für Arbeit ihnen den Umgang mit den dortigen Medien
präsentiert und die Lernenden die
Gelegenheit haben, konkrete Fragen
zu eigenen Berufswünschen zu klären oder auch eine Potentialanalyse
durchzuführen.
Anbindung an verschiedene Themen
im Bezugslehrplan Wirtschaft / Politik in Kl. 9 möglich:
„Geschlechtsspezifische Berufswahl,
Möglichkeiten und Grenzen der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
Leistungsprinzip und soziale Gerechtigkeit, Massenarbeitslosigkeit,
Strukturen und Probleme des Sozialstaates in Deutschland“
Politik
Betriebsbesichtigung am
Wandertag
Besichtigung von drei unterschiedlichen Betrieben im Lüdenscheider
Raum. Die Erfahrungen der letzten
Jahre hat gezeigt, dass hierbei eine
Auflösung des Klassenverbandes und
Zuordnung möglichst nach Interessen gewinnbringender für die Schülerinnen und Schüler ist.
Anbindung an verschiedene Themen
im Bezugslehrplan Wirtschaft / Politik in Kl. 9 möglich:
„Geschlechtsspezifische Berufswahl,
Möglichkeiten und Grenzen der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
Leistungsprinzip und soziale Gerechtigkeit, Massenarbeitslosigkeit,
Strukturen und Probleme des Sozialstaates in Deutschland“
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Schulprogramm
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5.2. Studien- und Berufsorientierung in der Sek. II
5.2.1. Einführungsphase
Gemeinsam mit dem Zeppelin-Gymnasium: Dreiwöchiges Schülerbetriebspraktikum
September
• Einführungsveranstaltung mit Information über Ziele, Organisation, Rahmenbedingungen, Rechte und Verpflichtungen
• Terminfestlegung in Absprache mit den beiden anderen Lüdenscheider Gymnasien
September November
• Selbständige Praktikumsplatzsuche durch die Schülerinnen und Schüler
über Bewerbungsschreiben an die Unternehmen (--> Verfassen von Bewerbung
und Lebenslauf wird im Deutschunterricht der Klasse 9 eingeübt)
• Individuelle Rücksprache und Unterstützung bei Bedarf
• Abgabe der Bestätigung und der Bewerbungsunterlagen bei StuBOs
Januar
• am Tag vor dem Praktikum: Einführung in das Praktikum in Kleingruppen, durch
den zugewiesenen für die Zeit des Praktikums verantwortlichen schulischen Ansprechpartner/Berater mit Besprechung organisatorischer Fragen und Anleitung
zum Abfassen eines Praktikumsberichts
• Praktikum (3 Wochen): Schüler erfahren den Berufsalltag in den von ihnen gewählten Betrieben. Der Beratungslehrer hält Kontakt zum Schüler, ist in dieser
Zeit Ansprechpartner und besucht jeden Schüler mindestens ein Mal im Betrieb,
wo mit den betrieblichen Betreuern und dem Schülern gemeinsam über die verrichteten Tätigkeiten/Jobperspektiven etc. gesprochen wird.
• am Tag nach dem Praktikum: Nachbesprechung in der Kleingruppe, Erfahrungsaustausch und Abgabe des Praktikumsberichts.
Februar
• Auswertung der Praktikumsberichte durch die Betreuungslehrer und individuelle Rückgabe mit Besprechung
• Der Praktikumsbericht fließt nicht in eine Schulnote mit ein sondern dient primär nur der Reflexion über die ausgeführten Tätigkeiten und die Besprechung,
ob dieser Beruf auch später etwas für den Schüler sein könnte.
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Schulprogramm
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5.2.2. Qualifikationsphase
Q1 und Q2
Vortragsveranstaltungen zum Bachelor- und Masterstudiengang
• Die neue Studienstruktur verlangt Zeitbudgetierung, Organisiertheit und Belastbarkeit und erfordert eine systematische Vorbereitung auf den Übergang von der Schule
zur Hochschule, die nur in Zusammenarbeit mit den Schulen geleistet werden kann.
Q1
Gemeinsam mit dem Zeppelin-Gymnasium
• Ausbildungsinformationstag als Teil der Berufsorientierungstage:
Informationsgespräche über Ausbildungsberufe und das Duale Studium in der
Region mit 15 Personalchefs sowie Ausbildungsleitern und einem Berufsberater
(u.a. Bankberufe, Betriebswirt, Groß- und Außenhandelskaufleute, IT-Kaufleute, medizinische Assistenzberufe, Reiseverkaufsleute, Steuerberatungsberufe,
technische Berufe, Verwaltungsberufe);
Durchführung als Ausbildungsbörse im gesamten Schulgebäude als unterrichtliche Pflichtveranstaltung mit Einführung und Open House Charakter
Individuelle Beratung durch die Arbeitsagentur in der Schule
• Organisation von Ferienpraktika in hiesigen Unternehmen
• Angebot zur Teilnahme an der Management AG
• Bewerberseminar bei der Sparkasse Lüdenscheid
Q2
Gemeinsam mit dem Zeppelin-Gymnasium
• Studieninformationstag als Teil der Berufsorientierungstage: Informationsgespräche über akademische Berufe und Studiengänge mit 15 Dozenten sowie
Berufsvertretern und einem Berufsberater in enger, regelmäßiger Zusammenarbeit mit zahlreichen Vertretern aus akademischen Feldern (u.a. Architektur,
Bauingenieurwesen, Betriebswirtschaft, Elektrotechnik, Humanmedizin, Jura,
Lebensmittelchemie, Pharmazie, Sonderpädagogik / Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Sprachwissenschaften, Übersetzungen, Werkstoffkunde, Zahnmedizin).
Dabei findet auch eine regelmäßige Einbindung der kooperierenden Hochschulen der Region statt.
Durchgeführt als akademische Berufsbörse im gesamten Schulgebäude als unterrichtliche Pflichtveranstaltung mit Einführung und Open House Charakter.
Individuelle Beratung durch Arbeitsagentur in der Schule
Studienberatung durch eine Hochschule in der Schule (Präsentation einer Fachhochschule, Universität oder Gesamthochschule)
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Schulprogramm
43
5.3 Arbeitsgemeinschaften, Projekte und Wettbewerbe
Die unterrichtlichen Angebote zur Studien- und Berufswahlorientierung werden durch Arbeitsgemeinschaften, Projekte und Wettbewerbe flankiert, die den Schülerinnen und Schülern eine vertiefte
Auseinandersetzung mit individuellen Wünschen und Fähigkeiten unter Berücksichtigung der Gegebenheiten und aktuellen Entwicklungen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes ermöglichen.
5.3.1 Die Management-AG:
Die Management AG ist eine Arbeitsgemeinschaft des Geschwister-Scholl-Gymnasiums, die seit 2001
existiert und eine Vorreiterrolle für die Zusammenarbeit von Schule und Wirtschaft in Südwestfalen
hat. Sie wendet sich an Schülerinnen und Schüler der Q1 und Q2 und steht generell allen Schülerinnen und Schülern der gymnasialen Oberstufen der Lüdenscheider Schulen offen. Sowohl in der Vielfalt der einzelnen Veranstaltungen wie auch der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (50 bis
80 Schülerinnen und Schüler) hat die Management-AG in den letzten Jahren einen stetigen Zuwachs
erfahren.
Aufgabe der Management AG ist eine praxisnahe Vorstellung der aktuellen Berufswelt, wobei die
Schwerpunkte der behandelten Themen aus den Bereichen Wirtschaft (unter besonderer Berücksichtigung der Bereiche der Ingenieurswissenschaften mit dem Tätigkeitsschwerpunkt in der Industrie),
Recht und Medizin stammen. Die Referentinnen und Referenten sind in der Regel Unternehmer(innen), Geschäftsführer(innen) regionaler Wirtschaftsunternehmen, Jurist(inn)en oder Mediziner(innen). Sie werden bei ihrer Referententätigkeit von akademischen (Nachwuchs-) Mitarbeitern ihrer
jeweiligen Betriebe unterstützt.
Anhand von Beispielen aus ihren jeweiligen Unternehmen stellen die Referentinnen und Referenten
konkrete Arbeitsabläufe dar und erläutern die daraus resultierenden beruflichen Anforderungen in
wichtigen betrieblichen Funktionsfeldern, insbesondere solchen, die eine akademische Qualifizierung
voraussetzen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten auf diese Weise Einblicke in betriebliche Arbeitsbereiche und können kompetenter praxisnahe Entscheidungen über ihren weiteren Ausbildungsund Studienweg treffen. Zusätzliche Angebote sind Exkursionen in Unternehmen, Kanzleien und
Krankenhäuser der Region sowie die Möglichkeit, dort Praktika zu absolvieren.
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Schulprogramm
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Jede Veranstaltung wird einzeln evaluiert, um gezielt auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingehen zu können.
Bei regelmäßiger Teilnahme an der Management-AG erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zertifikat, welches bei Bewerbungen um Ausbildungsplätze in der Region eine hohe Anerkennung genießt
und förderlich in der Bewerbung um einen Studienplatz wirkt.
5.3.2 Die Uni-Trainee-AG
In der Uni-Trainee-AG, die von Lehrkräften der Schule geleitet wird, werden individuelle Perspektiven
für eine mögliche universitäre Laufbahn entwickelt. Die AG unterstützt Schülerinnen und Schüler in
verschiedenen Modulen, wie z. B.
• Potentialanalyse,
• Informationsmanagement,
• Entscheidungsmanagement,
• ökonomische Faktoren,
• Zeit- und Selbstmanagement,
• wissenschaftliche Arbeitstechniken,
• Erfahrungen mit der Institution Hochschule oder
• Studentenleben
bei der Wahl eines geeigneten Studiengangs und einer geeigneten Hochschule sowie bei der Strukturierung des Studentenlebens.
5.4. Außerschulische Partner, Kooperationsvereinbarungen
5.4.1 Außerschulische Partner
Das Geschwister-Scholl-Gymnasium unterhält zahlreiche Partnerschaften und Kooperationen mit Lüdenscheider Unternehmen und Einrichtungen, die die schulische Arbeit bei den Veranstaltungen zur
Studien- und Berufswahlorientierung nachhaltig unterstützen und eine praxisnahe und anwendungsbezogene berufliche Orientierung der Schülerinnen und Schüler ermöglichen.
Dazu gehören u.a. der Arbeitgeberverband, die Arbeitsagentur, der Arbeitskreis ‚Schule und Wirtschaft‘, die Assmann Electronics GmbH, das Autohaus 2000, Bergfeld und Partner, die Beratungs-
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Schulprogramm
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stellen der Stadt Lüdenscheid, Betzer, Bibliothek der Stadt Lüdenscheid, Erco, GAH Alberts, Hasco,
Insta, Jung Boucke, Kostal, Krugmann, Kunststoff-Institut, Märkische Kliniken, die Museen der Stadt
Lüdenscheid, die Poschmann Union, das Sportkrankenhaus Hellersen.
5.4.2 Kooperationsvereinbarung mit der Universität Siegen und der SWFH Iserlohn
Seit dem 10.11.2011 besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Fachhochschule Südwestfalen sowie der Universität Siegen und dem Geschwister-Scholl-Gymnasium Lüdenscheid.
Diese Vereinbarung soll die bisherige gute Zusammenarbeit auf eine neue zukunftsweisende Grundlage stellen. Das gemeinsame Ziel der Kooperation besteht in einer Verbesserung der Entscheidungskompetenz von Schülerinnen und Schülern zur Berufswahl. Über gezielte Information zu den
Studienangeboten der Hochschulen soll die Bereitschaft bei geeigneten Schülerinnen und Schülern
erhöht werden, durch ein Studium die Befähigung zu einem am Arbeitsmarkt nachgefragten Beruf zu
erlangen.
Ansprechpartner für die Kooperation ist auf Seiten der Fachhochschule Südwestfalen der Vizepräsident für Studium und Weiterbildung. Ansprechpartner für die Kooperation auf Seiten der Universität
Siegen ist die Prorektorin/der Prorektor für Lehre, Lehrerbildung und lebenslanges Lernen. Im Falle
der Abwesenheit der Prorektorin/des Prorektors ist Ansprechpartner die Dezernentin/der Dezernent
des Dezernats Studentische Angelegenheiten und Studienberatung. Die Schulleitung des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Lüdenscheid benennt als Ansprechpartner den jeweiligen Studien- und Berufswahlkoordinator.
Die Fachhochschule Südwestfalen und die Universität Siegen beteiligen sich an schulischen Veranstaltungen im Rahmen des Studien- und Berufsorientierungskonzepts. Insbesondere nehmen sie an
der jährlich im Spätherbst stattfindenden Studieninformationsveranstaltung teil, die das Geschwister-Scholl-Gymnasium gemeinsam mit dem Zeppelin-Gymnasium durchführt. Bei dieser Studieninformationsveranstaltung für jeweils ca. 140 bis 170 Abiturientinnen und Abiturienten stellen jeweils
zwei Hochschullehrer die Studienangebote vor. Dazu findet einmal jährlich mit der Abschlussjahrgangsstufe beider Gymnasien ein Besuch an der Universität bzw. Fachhochschule Südwestfalen statt,
bei dem pro Standort 60 bis 80 Schülerinnen und Schüler an einem von der Studienberatung organisierten Informationsprogramm teilnehmen.
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Schulprogramm
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Das Geschwister-Scholl-Gymnasium ist bereit, Informationsmaterialien der partnerschaftlich verbundenen Fachhochschule Südwestfalen und der Universität Siegen bevorzugt an die Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler und an interessierte Fachkolleginnen und –kollegen weiterzugeben
und auf Veranstaltungen der Fachhochschule bzw. der Universität Siegen hinzuweisen und nimmt
fachbezogen oder im Rahmen des allgemeinen Konzepts zur Studien- und Berufsinformation an Informationsveranstaltungen der Fachhochschule bzw. der Universität Siegen teil.
Die Einrichtungen sind bereit, die Zusammenarbeit im Rahmen der zunehmenden Kooperationsmöglichkeiten zwischen Schulen und Hochschulen auszubauen und im Sinne des Netzwerkgedankens
weiter zu entwickeln. Dazu zählen auch Informations- und Koordinierungsgespräche mit Lehrerinnen
und Lehrern sowie Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten zu didaktischen Fragen.
5.4.3 Vereinbarungen mit der Bundesagentur für Arbeit
Am 17.09.2007 wurde die Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Lüdenscheid und der Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung und der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für
Arbeit verabschiedet.
Diese Kooperationsvereinbarung setzt sich das Ziel, allen Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Übergang zwischen Schule und Beruf zu ermöglichen und dazu die Zusammenarbeit zwischen
Schule und Berufsberatung weiter zu entwickeln.
Die beteiligten Partnerinnen und Partner von Schule und Bundeagentur für Arbeit haben u.a. folgende Vereinbarungen zu Maßnahmen der Berufsberatung getroffen:
• Verbindliche Besuche des Berufsinformationszentrums für Klasse 9
• in jedem Leistungskurs der Jahrgangsstufe 12: eine berufsorientierende Veranstaltung mit den
Themen: „Alternativen zum Studium“ und „Studienmöglichkeiten an Fachhochschulen und Universitäten“ (im Frühjahr)
• Teilnahme an der Schulveranstaltung „Ausbildungsberufe – Berufsinformationstag“ - für Schüler/-innen der Q1 (im Mai)
• Teilnahme an der Schulveranstaltung „Berufs- und Studieninformationen“ für Schüler/-innen der
Q2 (November)
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Schulprogramm
47
• Sprechstundenangebote (bei Bedarf)
• Berufseignungsdiagnostik
• Einzel- und Gruppenberatungen in den Räumlichkeiten der Agentur für Arbeit in Lüdenscheid; in
diesem Rahmen: Berufs-, Weiterbildungs- und Studienberatung (einschließlich Ausbildungsstellenvermittlung)
5.5. Informationsarbeit für Eltern
Damit Eltern die Kosten für ein Studium frühzeitig planen können, werden Eltern sowie Schülerinnen
und Schüler über Möglichkeiten der Studienfinanzierung informiert.
• Was kostet ein Studium?
• Was brauche ich für Lebenshaltung und Studiengebühren, Sozialbeiträge u.ä.?
• Welche Versicherungen sind während des Studiums sinnvoll und muss ich auch an die Altersvorsorge denken?
• Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
• Wie sinnvoll sind BAföG, Studienkredite oder Nebenjobs?
• Was muss ich bei der Finanzierung beachten und wo gibt es Risiken?
5.6. Siegel „Berufswahlorientierte Schule“
Im Herbst 2013 wurde das Geschwister-Scholl-Gymnasium erneut mit dem Siegel „Berufswahl-orientierte Schule“ ausgezeichnet, das im Rahmen des bundesweiten Netzwerkes „Berufswahlsiegel“
unter Regie der Bertelsmann-Stiftung von der agentur mark GmbH in Kooperation mit der KNIPS Hagen und den Wirtschaftsjunioren Hagen/Ennepe-Ruhr sowie dem Kreis Junger Unternehmer Iserlohn
an allgemeinbildende Schulen im Märkischen Südwestfalen verliehen wird.
In einem Auditierungsverfahren, in dem sich die Jury der oben erwähnten Institutionen aus Mitgliedern der Wirtschaft, der Arbeitsverwaltung, der Eltern- und Schülervertretungen sowie zudem aus
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen zusammensetzte, wurden die berufs- und studienwahlvorbereitenden Maßnahmen des Geschwister-Scholl-Gymnasiums einem kritischen Blick von außerhalb unterzogen.
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Schulprogramm
48
In dem Auditierungsverfahren wurden
• der gezielte Erwerb von Basisqualifikationen im Unterricht und das selbstständige Arbeit als Vorbereitung auf den Erwerb von Schlüsselqualifikationen für die Arbeits- und Berufsfeld,
• die Güte der Projekte und Arbeitsgemeinschaften mit Inhalten aus der Studien- und Berufswahlorientierung sowie
• die Quantität und Qualität der in kooperativer Partnerschaft mit der Schule stattfindenden
außerschulischen Informationsangebote zur Studien- und Berufswahlorientierung
betont.
Als Stärken wurden der Schule bescheinigt, dass
• das Berufsorientierungskonzept für die Sekundarstufe I altersangemessene Praxiserfahrung von
Klasse 5 - 9 vorsieht und diese in verschiedene Unterrichtsfächer eingebunden ist,
• die Verankerung von Studien - und Ausbildungsorientierung in der Sekundarstufe II durch die
Ausbildungs- und Akademischen Börsen sowie Veranstaltungen der Agentur für Arbeit in den
Leistungskursen gewährleistet ist,
• die seit elf Jahren bestehende Management-AG mit sehr hoher TeiInehmerquote in der Schule
verankert ist,
• Mädchen im MINT-Bereich gelungen gefördert werden,
• die Studierfähigkeit durch die AG Uni-Trainees verbessert wird,
• verschiedene Veranstaltungen zu Bewerbung, Einstellungsgesprächen u.v.m. angeboten werden,
• verschiedene obligatorische und fakultative Universitätsbesuche angeboten werden,
• Kooperationsvereinbarungen mit Hoch- und Fachhochschulen existieren.
Am 3. Dezember 2013 wurde dem Geschwister-Scholl-Gymnasium Lüdenscheid daraufhin zum zweiten Mal das Siegel Berufswahlorientierte Schule der Märkischen Region verliehen, wobei besonders
das Berufsorientierungskonzept in der Sekundarstufe I, das eine altersgemäße Praxiserfahrung für
die 5. bis 9. Klassen vorsieht und diese durchgängig in die verschiedenen Unterrichtsfächer einbindet, hervorgehoben wurde.
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Schulprogramm
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6. Führungs- und Schulmanagement
Zu den Leitungsaufgaben der Schulleitung gehören gemäß § 59 (3) SchulG NRW neben der Unterrichts- und Schulentwicklung insbesondere die Personalführung und Personalentwicklung, die Organisation und Verwaltung sowie die Kooperation mit der Schulaufsicht, dem Schulträger und den
Partnern der Schule.
6.1 Unterrichts- und Schulentwicklung
6.1.1 Unterrichtsentwicklung
Guter Unterricht stellt die einzelnen Schüler(innen) mit ihren spezifischen Lernvoraussetzungen, Interessen und Förderbedarfen in den Mittelpunkt. Das Geschwister-Scholl-Gymnasium setzt sich seit
Mitte der 1980er Jahre aufgrund veränderter Sozialisationsbedingungen der Schülerschaft intensiv
mit der Heterogenität seiner Schüler(innen) auseinander. Innerhalb des Kollegiums herrscht ein hohes Maß an Kooperationsbereitschaft, das u.a. bei der gemeinsamen Konzipierung von Unterrichtsmaterialien, Klassenarbeiten und Klausuren, Erwartungshorizonten, kompetenzorientierten Checklisten, Evaluationsbögen u.ä. zum Ausdruck kommt.
Um Schüler(innen) zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Lernen zu befähigen, setzen
wir vielfältige Lernformen unter Beachtung fachspezifischer Lerntechniken und -methoden in Instruktions- und Konstruktionsphasen, im Stationenlernen, in der Wochenplan- und Freiarbeit, in kooperativen Lernarrangements, im Projektunterricht u.ä. ein. Kompetenzorientierte, diagnostische
Checklisten, die auf ein Angebot von Wahl- und Pflichtaufgaben verweisen, Lösungsbeispiele, Evaluationsbögen und individuelle Lerngespräche werden in vielen Fächern als weitere Fördermaßnahmen
eingesetzt.
Den Schüler(innen) steht ein Lern- und Arbeitszentrum zur Verfügung, das mit Fachsammlungen,
Nachschlagewerken, Freiarbeits- und Fördermaterialien, einer fremdsprachlichen Bibliothek sowie
Computerarbeitsplätzen ausgestattet ist und sowohl in Freiarbeitsphasen als auch in Arbeitsphasen
während des regulären Fachunterrichts für selbstständiges Arbeiten genutzt werden kann.
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Schulprogramm
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Das Projekt ‚Lernen lernen‘ für Klasse 5 ist in eine in allen Unterrichtsfächern entwickelte systematische und individuelle Lernplanung eingeflossen. Ein wesentliches Element ist die Arbeit mit Lernplanern, die in den Fachkonferenzen konzipiert und evaluiert wurden und sowohl im Unterricht als auch
für das selbstständige Arbeiten eingesetzt werden. In den Lernplanern finden die Schüler(innen)
neben Hausaufgaben- und Klassenarbeitsplanern altersgemäße Arbeits- und Lerntechniken mit zahlreichen Checklisten, Tipps zur Arbeitsorganisation sowie Motivations- und Konzentrationshilfen. Nach
der Einführung und Evaluation des Lernplaners in den Klassen 5/6 wurde das Konzept auf Wunsch
der Schüler(innen) für die Klassen 7/8 weiterentwickelt. Für Klasse 9 ist eine oberstufenvorbereitende Lernplanung in Arbeit.
Als besonders wirksam bei der Aufarbeitung von Lernschwächen haben sich die fachspezifische Lernbetreuung und besonders die Lerntutorien für versetzungsgefährdete Schüler(inn)en erwiesen. Diese
Maßnahmen reduzieren nicht nur die Wiederholungsquote, sondern fördern die Lernmotivation durch
den Kompetenzgewinn und die Befähigung, das eigene Lernen erfolgreich organisieren zu können.
Die Einbeziehung außerschulischer Lernorte in die Unterrichts- und Erziehungsarbeit ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Schulprogramms. Zwei Beispiele sollen dies exemplifizieren.
• ‚Schule trifft Chirurgie‘- Seit 2009 veranstalten Referent(innen) des Klinikums Hellersen
jährlich im März eine Fortbildungsreihe für den Biologie-LK zum Thema ‚Krebserkrankungen‘.
Nach einem Theorieteil begleiten die Schüler(innen) Ärzte bei der Arbeit auf den Stationen und
im OP. Zielsetzung ist eine wissenschaftliche und praxisorientierte Aufbereitung molekulargenetischer Themen. Das Projekt, das 2013 für den Felix-Burda-Award nominiert wurde, mündet in
eine von Mediziner(innen) und Schüler(innen) gemeinsam gestaltete Abschlussveranstaltung für
interessierte Laien, bei der die Schüler(innen) komplexe Vorträge zu Themen halten, die auf den
während des Projekts gemachten Erfahrungen basieren.
• ‚Gesellschaftlich verantwortungsvolles Handeln in Beruf und Ehrenamt‘ - Das für die SI
verbindliche Konzept zur Berufsorientierung umfasst u. a. einen Projekttag ‚Ehrenamt‘ (Kl. 6 Politik/Wirtschaft) sowie einen Projekttag ‚Handwerk‘ (Kl. 7 - Geschichte), bei denen die Schüler(innen) praxisorientiert arbeiten, die Teilnahme am Girls‘ Day/Boys‘ Day (Kl. 8 - Prakt. Philosophie/Religion) sowie Besuche im BIZ und eine Betriebsbesichtigung (Kl. 9 - Politik/Wirtschaft).
Die Unterrichtsanbindung ist durch konkrete Beobachtungsaufträge gewährleistet.
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Schulprogramm
51
6.1.1.1 Fachliche Arbeit
Die Schule fühlt sich einer nachhaltigen Fachkonferenzarbeit verpflichtet, die sich kontinuierlich mit
der Verbesserung der Unterrichtsqualität auf der Basis von Erkenntnissen der Lehr-Lernforschung
auseinandersetzt. Dabei werden verbindliche qualitätssichernde Maßnahmen entwickelt und umgesetzt.
Im Rahmen der Schulprogrammfortschreibung wird die Weiterentwicklung der schulinternen Curricula halbjährlich angepasst. Diese geben verbindlich Auskunft über Stoffverteilungspläne (Inhalte,
Zeiträume, Bezüge zur Obligatorik, schulische Bedingungen, Prozess- und Kompetenzorientierung;
Empfehlungen zu Methoden, Materialien, Sozialformen, Arbeits- und Präsentationstechniken),
Vereinbarungen zur Leistungsbewertung und deren Transparenz, die Diagnose und Förderung unterschiedlicher Leistungsstände (Angaben zu Mindeststandard, mittlerem Niveau, Exzellenz, fachspezifische Maßnahmen zur Sicherung von Motivation und Leistungsbereitschaft), Ergänzungs-,
Förder- und Vertretungsstunden, zusätzliche Veranstaltungen und Angebote sowie fachspezifische
Vereinbarungen (z.B. Kooperationen, Materialpools, Möglichkeit zu Hospitationen). Alle Lehrpläne
sind unter www.gsg-mk.de/schulprogramm/lehrplaene veröffentlicht.
Durch die Umstellung des Unterrichts auf das flexible Doppelstundenmodell wurden verbesserte
Strukturen für offene Lernformen und individuelle Lernzeiten möglich. Als unterrichtserweiternde
Ressource für die Individuelle Förderung konzipieren wir Ergän-zungsstunden mit klassenübergreifenden Förderansätzen in den Kernfächern des Vormittags und den Lerntutorien des Nachmittags. In
den Ergänzungsstunden des 1. Quartals in Klasse 5 werden auf individuelle Weise Lern- und Arbeitstechniken in den Kernfächern gefestigt. Zudem ist eine Ergänzungsstunde in Klasse 5 ganzjährig für die Informationstechnologische Grundbildung vorgesehen.
Das Kollegium unserer Schule beschäftigt sich an Pädagogischen Tagen und weiteren von jeweils
einzelnen Kolleg(inn)en genutzten Fortbildungen intensiv mit schüleraktivierenden Unterrichtsmethoden und der systematischen Aufgabenentwicklung für unterschiedliche Begabungsprofile und hat
kompetenzorientierte Lernaufgaben entwickelt, die nach dem Einsatz im Unterricht auf den Fachkonferenzen evaluiert werden (Themen 2011: Schüleraktivierende Unterrichtsmethoden, 2012: Lernaufgaben, 2013: Lernaufgaben für Hochbegabte).
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Schulprogramm
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6.1.1.2 Steuergruppe Unterrichtsentwicklung
Die Unterrichtsentwicklung orientiert sich an Lehrplanvorgaben und am Schulprogramm. Sie wird
von der Steuergruppe Unterrichtsentwicklung koordiniert, der die Fachbereichskoordinatorinnen und
–koordinatoren, der Fortbildungs- und der Ausbildungsbeauftragte, die Schulprogrammkoordinatorin
sowie ein Mitglied der Schulleitung angehören.
Die Steuergruppe Unterrichtsentwicklung hat die Aufgabe, Konzepte zur Unterrichtsentwicklung zu
entwickeln und in den Fachgruppen zu verankern. Sie trifft sich zweimal jährlich in der ersten Woche
des Halbjahres sowie bei Bedarf und verpflichtet sich, regelmäßig Fortbildungen zu den jeweiligen
Schwerpunkten zu besuchen oder selbst durchzuführen.
Die Fachbereichskoordinatoren haben Beratungs- und Controllingaufgaben in ihren Fachgruppen
und entlasten die Schulleitung bei folgenden Aufgaben:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Vertretung des Fachbereichs bei außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen
Umsetzung der verbindlichen schulinternen Lehrpläne in den von ihnen betreuten Fächern
Umsetzung der Beschlüsse der Steuergruppe Unterricht
Beratung ihrer Fachgruppen bei der Weiterentwicklung, Aktualisierung und Umsetzung von
schulinternen Lehrplänen
Auswertung unterrichtspraktischer Erfahrungen
Weiterentwicklung des Fachunterrichts (z.B. Lernaufgaben, Diagnostik, individuelle Förderung)
Initiierung und Koordinierung fachspezifischer Projekte, Arbeitsgruppen, Wettbewerbe
Organisation und Verantwortung für fachspezifische Ergänzungsstunden
Teilnahme an allen Fachkonferenzen
Beratung der Fachgruppen in Fortbildungsfragen
Die Schwerpunkte der letzten drei Jahre der Steuergruppe Unterrichtsentwicklung waren
• Optimierung von Lernaufgaben für unterschiedliche Begabungsprofile, Fortbildung zu Lernaufgaben,
• schulinterne fachliche und organisatorische Vorbereitungsmaßnahmen zur Eingliederung von
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern vor dem Hintergrund der reformierten „Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung“ (OVP, vom 10. April 2011),
• Überprüfung und Weiterentwicklung der schulinternen Lehrpläne,
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Schulprogramm
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• Verbindliche Absprachen mit der Arbeit mit dem Lernplaner,
• Überarbeitung individuell differenzierter Lernaufgaben im Hinblick auf Diagnostik, Kompetenzorientierung, Evaluation,
• Verbindliche schriftl. Absprachen zur Umsetzung der Ergänzungsstunden,
• Erstellung eines Förderkonzepts und individuelle Förderpläne auf der Basis von Lern- und Förderempfehlungen.
6.1.2 Schulentwicklung
Am 3. Februar 2007 erhielt das Geschwister-Scholl-Gymnasium das Gütesiegel für Individuelle Förderung des Landes NRW. Begründet wurde die Auszeichnung damit, dass die Schule die individuelle
Förderung der Schülerinnen und Schüler seit 1985 zu einem besonderen Entwicklungsschwerpunkt
gemacht und Lernausgangslage, Lernstand und Potenziale der Schülerinnen und Schüler systematisch in den Blick genommen hat. Die schulischen Angebote zur individuellen Förderung sind seitdem
mit großem Engagement aller am Schulleben Beteiligter zu verbindlichen Konzepten weiterentwickelt
worden. Als Leit- und Leistungsgedanke gilt dabei, je höher die Exzellenzanforderungen in einer heterogenen Schülerschaft sind, desto umfassender müssen die Unterstützungsmaßnahmen sein.
6.1.2.1 Weiterentwicklung pädagogischer Konzepte
Aus dem Modellversuch ‚Sonderpädagogische Begabtenförderung‘ ist ein umfassendes Förderkonzept entwickelt worden, das die leit-bildgemäße Entwicklung jedes einzelnen Kindes gemäß seiner
Begabung, Herkunft, sozialen Integration und emotionalen Stabilität sichert. Dabei ist die Förderung
hochbegabter Over- und Underachiever (u.a. durch Enrichment, Akzeleration, Schüler-Uni, Drehtür-Modell) durch umfassende sprachliche, musisch-ästhetische, philosophische, naturwissenschaftlich-technische und sportliche Angebot sowie ein engmaschiges Netz von Unterstützungsmaßnahmen
(u.a. allgemeine Lernbetreuung, fachspezifische Lernbetreuung, Lerntutorien für alle versetzungsgefährdeten Schüler/-innen, verbindliche Förderpläne, Einzelfall-Lerndokumentation) für alle Kinder
ergänzt worden.
Das Projekt ‚Lernen lernen‘ ist in eine in allen Unterrichtsfächern entwickelte systematische und individuelle Lernplanung eingeflossen, die den Schüler/-innen der Klassen 5-8 eines täglicher Lernplaners zur Verfügung steht und auf die der Fachunterricht auf- und nachbereitend Bezug nimmt. Für
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Schulprogramm
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Klasse 9 ist eine oberstufenvorbereitende Lernplanung in Arbeit.
Die Studien- und Berufsorientierung in der Mittel- und Oberstufe ist durch ein umfassendes Konzept
zum ‚Gesellschaftlichen Handeln in Beruf und Ehrenamt‘ ergänzt worden, das die Schülerinnen und
Schüler bereits ab Klasse 5 an ihre gesellschaftliche Verantwortung im Mikrokosmos Schule und im
Makrokosmos Zivilgesellschaft (Ausbildung zum Coaching, Betätigung im Ehrenamt, politisches Engagement) heranführt und dafür ausbildet.
Das traditionell große Engagement und Interesse unserer Schülerklientel an der Übernahme von
Verantwortung war die Initialzün-dung für ein verbindliches Konzept des Schülercoaching und ein
erfolgreicher Weg, Lern- und Verhaltensschwächen auszugleichen.
6.1.2.2 Systemische Weiterentwicklung
Aus der Gütesiegelschule für Individuelle Förderung ist eine Stützpunktschule „Individuelle Förderung“ und „Stützpunktschule für Hochbegabtenförderung“ und damit eine Hospitations- und Partnerschule für Förderpraxis geworden. Lehrkräfte unserer Schule sind als Moderator(inn)en und Referent(inn)en in der Netzwerkarbeit und Fortbildung für Individuelle Förderung eingesetzt und unsere
Schule ist offen für Hospitationen.
Die jährliche Evaluation und Weiterentwicklung der im Schulprogramm verbindlich festgelegten
schulischen Arbeit in der Steuergruppen Schulprogramm und der Steuergruppe Unterrichtsentwicklung, die Behandlung des Schulprogramms in allen schulischen Gremien sowie die Veröffentlichung
auf der Schul-Homepage gewährleisten, dass die Leitideen der schulischen Arbeit kontinuierlich gefestigt und an neue Bedingungen angepasst werden.
Die Netzwerkarbeit sichert den gemeinsamen Austausch über die Weiterentwicklung der schulischen
Arbeit (Netzwerke und Kooperationsverträge: Netzwerk Hochbegabtenförderung NRW, Netzwerk
Komm-mit, Netzwerk Gütesiegel Individuelle Förderung, Netzwerk Zukunftsschulen NRW –Lernkultur
Individuelle Förderung, Siegel Berufswahl, Universität Siegen, FHSW, Weiße Rose, Märkisches Kinderschutzzentrum, Märkische Kliniken, Museen, Büchereien u.v.m.).
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Schulprogramm
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6.1.2.3 Formen der Zusammenarbeit des Kollegiums
Regelmäßig durchgeführte schulinterne kollegiale Fortbildungen pro Halbjahr zur Unterrichtsentwicklung (Methodik, Aufgabentypen, Diagnostik, Differenzierung, Kompetenzorientierung, schulinternen
Lehrplänen u.v.m.) stellen die Weiterentwicklung gemeinsamer unterrichtlicher Standards sicher.
Die Referent(inn)en dieser Fortbildungen werden auf Wunsch des Kollegiums nach Expertise zuneh-mend mehr aus den eigenen Reihen gestellt.
6.2 Personalentwicklung
Leitgedanke allen Führungshandelns am Geschwister-Scholl-Gymnasium Lüdenscheid ist die Ermöglichung einer hohen Arbeitsplatzzufriedenheit durch
• stärkenorientierte Personal- und Entwicklungsgespräche mit dem Ziel des persönlichen ‚Empowerment‘ für Führungsaufgaben in Unterricht und Schule,
• Sicherung eines wertschätzenden Umgangs aller am Schulleben Beteiligten, indem Kompetenzen bei allen entwickelt und gezeigt werden und ‚niedere Instinkte‘ (Neid, Missgunst, Narzissmus u.ä.) als rollenfremd vermieden werden,
• regelmäßiges Feedback zu fachlichen, personalen und sozialen Kompetenzen auf der Basis eines
positiven Menschenbilds,
• Einsatz in Aufgabenfeldern, in denen Kompetenz, Verantwortungsübernahme und Autonomie
gezeigt und damit Motivation er-zeugt werden kann,
• Befähigung zu Rollensicherheit im schulischen Handeln durch Anleitung, Fortbildung, Feedback
und Dokumentation in definier-ten und für alle transparenten und jährlich aktualisierten Aufgabenfeldern (Geschäftsverteilungsplan, Organigramm),
• Befähigung zu Fortbildungs-, Supervisions- und Projektaufgaben seitens der Schulleitung und
der Fachteams,
• Sicherung eines geräumigen Arbeitsplatzes im Lehrerzimmer oder in Verwaltungsräumen,
• Entlastung durch achtsame Unterstützung in Belastungssituationen,
• zielführende Fachgruppenarbeit durch verbindliche Vorgaben (jährliche Vorgaben für schulinterne Lehrpläne),
• Präsenz und offene Gesprächsbereitschaft der Schulleitung, elektronisches Feedback (Interesse
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zeigen an divergenten Zugän-gen, Kritik konstruktiv zum Wohl der Schulgemeinschaft nutzen,
Zuhören können, maximales Ermöglichen auf der Basis schulischer Absprachen und Verbindlichkeiten, zu Kompromissen bereit sein),
• Dringen auf Einhaltung von Zielvorgaben zu Lehrer- und Schulleitungshandeln (Schulprogramm).
Im Jahr 1999 hat sich das Kollegium im Rahmen einer Umfrage auf die Eckpfeiler eines gemeinsamen kollegialen Selbstverständnisses geeinigt, das nach wie vor gültig ist.
Als förderliches kollegiales Verhalten wird erwartet:
1. hohe Ansprüche an die eigene Lehrerrolle, d.h. sich selbst eine fachliche und menschliche Vorbild- und Motorfunktion auferlegen, hohe psychische und physische Belastbarkeit und Frustrationsschwelle, Geduld und Nervenstärke, Leistungsbereitschaft, Einsatzfreude und Engagement,
eine positive Einstellung dem Beruf und allen am Schulleben beteiligten Gruppen gegenüber,
altersgemäßes Verständnis und Zuneigung für Schülerinnen und Schüler, Kon-zentration auf
guten Unterricht mit hohen Leistungsansprüchen (gute Vorbereitung, methodische Bandbreite,
lernergerechte Problemstellungen, fachliche Kompetenz, Pünktlichkeit), konsequente Ahndung
von Fehlverhalten, ehrliches und konsequentes Verhalten bei Nachprüfungen, Fähigkeit, sich
selbst in Frage stellen zu können und neidlos die Arbeit Anderer anzuerkennen;
2. Zusammenarbeit mit Anderen, d.h. ausgeprägte Bereitschaft zur kollegialen Kooperation in allen
schulischen Belangen, z.B. Austausch und gegenseitige Unterstützung hinsichtlich bestimmter
Erfahrungen oder Problemfälle, Beschaffen von Unterrichtsmaterialien, unterrichtliches Wissen,
Lerntechniken, Lernstile und Unterrichtsverfahren;
3. gutes Betriebsklima, d.h. Identifikation mit den vereinbarten schulischen Grundsätzen (z.B.
Schulprogramm), Entwicklung einer dauerhaften corporate identity im Sinne einer an-einemStrang-ziehen-Haltung, Toleranz gegenüber Andersdenkenden, Diskussion und Kritik in einem
Klima der vertrauensvollen Offenheit, Ehrlichkeit und sozialen Wärme (Wertschätzung, gegenseitige Achtung, Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme)
4. außerunterrichtliches Engagement, d.h. Teilnahme an Fortbildungen, Engagement bei der Gestaltung des Schullebens, Teil-nahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen, Durchführung
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Schulprogramm
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von Arbeitsgemeinschaften, Gestaltung des Schulgebäudes.
Als eher hinderliches Verhalten werden genannt:
1. unkollegialer Umgang miteinander, d.h. Gruppenbildung, Ausspielen, Schlechtmachen, Nörgeln,
geringe Bereitschaft zum kollegialen Gespräch und zu Absprachen, fortdauernde Mehrarbeit
für Kolleginnen und Kollegen, die lange Fehlzeiten ohne Stundenreduzierung oder Aufgabe von
Funktionsstellen für sich beanspruchen, Einzelkämpfertum und vornehmliche Wahrung von Eigeninteressen, Selbstbezogenheit, Selbstdarstellung und Geltungsdrang, Perfektionismus, Überheblichkeit, Arroganz Anderen gegenüber, bedrückende Dominanz;
2. Job-Mentalität, d.h. Dienst nach Vorschrift, Gleichgültigkeit gegenüber Erziehungs- und Unterrichtsauftrag, innere Emigration, mangelndes Engagement und geringer Einsatz, geringschätzige
Grundeinstellung, Selbstgefälligkeit und Desinteresse an neuen Entwicklungen, fehlende Identifikation mit der Schule, ineffektives Arbeiten;
3. einseitiges Bildungsverständnis, d.h. Überbetonung der reinen Wissensvermittlung, zu einseitige
kognitive Bildung ohne Berücksichtigung der sozialen, moralischen und personalen Kompetenzen, mangelndes pädagogisches Verständnis, Erzeugen von Angst und Leistungsdruck;
4. Unbeständigkeit, d.h. Bestreben, es Allen recht machen zu wollen und von Allen gemocht zu
werden, niedrige Frustrationsschwelle, Inkonsequenz bei Notengebung, Beurteilung nach der
Erprobungsstufe oder Ahndung von Fehlverhalten, Buhlen um die Schülergunst.
Als oberstes Ziel der Schulleitung wird die Unterstützung der schulischen Arbeit genannt. Dies
wird an sechs verschiedenen Bereichen festgemacht:
1. Förderung eines guten Betriebsklimas (Wir-Gefühl, Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen Schulleitung und Kollegium, Wertschätzung und Motivation des Kollegiums durch offenes
Ohr, Kommunikationsfähigkeit, Kollegialität, Toleranz, Fairness, Berechenbarkeit, Sensibilität,
Einfühlvermögen, Humor);
2. kooperativer Führungsstil (transparente Entscheidungen, Kompetenz, gute Informationspolitik,
Delegieren und Koordinieren, klare und verbindliche Regeln und Vorgaben, Durchsetzungsfähig-
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keit, Vorbildfunktion);
3. Schaffen der organisatorischen und inhaltlichen Voraussetzungen zur Verwirklichung der pädagogischen Ziele (z.B. konsequente Ahndung von Fehlverhalten, effektive Stundenverteilung für
bestimmte Vorhaben; Einwerben von Sponsoren);
4. Konfliktfähigkeit und Bemühen um Beruhigung und Integration in Krisensituationen, Ausgleich
zwischen unterschiedlichen An-sprüchen, Rückendeckung des Kollegiums bei Auseinandersetzungen mit Eltern, Schülern und Behörden;
5. Vertretung und Darstellung der schulischen Interessen in Kooperation mit dem Zeppelin-Gymnasium und dem Bergstadt-Gymnasium, in der Öffentlichkeit und gegenüber Behörden;
6. Förderung, Unterstützung und Anerkennung von unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Aktivitäten und Projekten.
Als eher hinderliches Verhalten seitens der Schulleitung wird die Beeinträchtigung der schulischen Arbeit durch folgende Merkmale angesehen:
1. Schwächen im Führungsstil (nicht-transparente Entscheidungen, alleinige Entscheidungen,
Rückzug, Ungleichbehandlung und Polarisierung des Kollegiums, mangelndes Durchsetzungsvermögen, unzureichende Unterstützung des Kollegiums bei unpopulären Aufgaben, wie z.B. Benotung, Ahndung von Vergehen), Behinderung von Initiativen und innovativen Vorhaben, Misstrauen;
2. Überbetonung von öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten;
3. gespanntes Verhältnis zu schulischen Mitwirkungsgremien und Behörden;
4. Bestreben, es Allen recht machen zu wollen;
5. Privilegien, Besserwisserei, Perspektiv- und Humorlosigkeit.
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Schulprogramm
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Die Schulleitung führt mit jeder Lehrkraft in der Regel zweimal jährlich Personalentwicklungsgespräche, in denen u.a. vergangener und zukünftiger Unterrichtseinsatz, Kompetenzentwicklung, Fortbildungswünsche und kollegiales Selbstverständnis reflektiert werden. Ziel dieser Gespräche sind die
Stärkung der professionellen Lehrerpersönlichkeit und die Sicherung der Arbeitsplatzzufriedenheit.
Ein Stellenbesetzungsplan wird geführt.
Darüber hinaus sind Email-Verteiler für das Kollegium, Fach- und Steuergruppen, Mitwirkungsgremien, schulischen Vereine u.a. eingerichtet, über die alle aktuellen und relevanten Informationen
zeitnah mitgeteilt werden.
6.3 Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Stellenbesetzungsplan
6.3.1 Organisationsplan
Der Organisationsplan des Geschwister-Scholl-Gymnasiums orientiert sich sowohl an flachen Hierarchien als auch an dem Gebot, möglichst viele Lehrkräfte in ihren Kompetenzen zu stärken und sie in
die Verantwortung für die Schulentwicklung mit einzubeziehen.
Die Verantwortungsebenen sind unterteilt:
a) nach gesetzlichen Vorgaben (Schulgesetz, Erlasse, Richtlinien und Lehrpläne; Schulprogramm,
schulinterne Curricula),
b) Beratungs- und Entscheidungsorganen (Schulkonferenz, Lehrerkonferenz, Schulpflegschaft, SV,
Fachkonferenzen; Jahrgangskonferenzen, Klassenkonferenzen, Versetzungskonferenzen; Kooperationsausschuss; Lehrerrat, Gleichstellungsbeauftragte; Mensabeirat),
c) aktuelle Projekt- und Koordinationsteams (Steuergruppe Unterrichtsentwicklung, Steuergruppe
Schulprogramm, Koordination Arbeitsgemeinschaften, Koordination Ausbildungsbeauftragung,
Koordination Fortbildung, Koordination Gesundheit, Koordination Gottesdienste, Koordination
Individuelle Förderung, Koordination Lernplanung, Koordination Öffentlichkeitsarbeit und Traditi-
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onspflege, Koordination Sporthelfer, Koordination Studien- und Berufsorientierung, Koordination
Übermittagbetreuung, Koordination Unterstützungsangebote, Koordination Verkehrserziehung)
und
d) Fachbereichskoordinatorinnen und –koordinatoren (Fachbereichskoordination Deutsch, Fachbereichskoordination Fremdspra-chen, Fachbereichskoordination Literatur-Kunst-Musik, Fachbereichskoordination Mathematik-Naturwissenschaften, Fachbereichskoordination Gesellschaftswissenschaften).
6.3.2 Geschäftsverteilungsplan
Der Geschäftsverteilungsplan des Geschwister-Scholl-Gymnasiums orientiert sich zum einen an dem
Funktionsstellenerlass der Landesregierung NRW v. 21.09.1992, zum anderen an den Entwicklungsund Verwaltungsaufgaben sowie an dem gültigen Leitbild der Schule.
6.4 Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen
6.4.1 Gesundheitsvorkehrungen
Die Schule hat einen Gesundheitsausschuss eingerichtet, der über aktuelle gesundheitliche Bedrohungen (z.B. Neue Grippe) berät und geeignete Maßnahmen ergreift.
Die Erstversorgung bei Schulunfällen und Entlassung im Krankheitsfall wird über das Sekretariat
koordiniert. Die Schule verfügt über einen Sanitätsraum, in dem Schülerinnen und Schüler versorgt
werden. Zusätzlich stehen zwei ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung, die im Einzelfall hinzugezogen werden. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen nicht ohne Zustimmung eines
Erziehungsberechtigten krank entlassen werden.
Zur Vorbeugung gesundheitlicher Beeinträchtigungen von Lehrkräften ist es notwendig, das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbes-sern und für ein gutes Betriebsklima zu sorgen.
Neben den Korrekturbelastungen, dem vielen Sitzen und der ständigen digitalen Erreichbarkeit
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stellen die psychischen Belastungen wie unkontrollierbarer Zeitdruck, hohe Klassenfrequenzen,
individuelle Förderung und häufige Absprachen und der von manchen als zu überstürzt empfundene
Umstrukturierungsprozess des Lehrerberufs große Herausforderungen dar. Zum Teil werden Anforderungen als nicht mit den Fähigkeiten der Lehrkräfte übereinstimmend wahrgenommen, so etwa,
wenn das Arbeitsvolumen zu hoch oder zu niedrig ist.
Um diesen Gesundheitsgefährdungen der Lehrkräfte begegnen zu können, hat die Schule einen Gesundheitszirkel eingerichtet und führt Fortbildungen zur Lehrergesundheit durch.
Alle am Schulleben beteiligten Personen haben sich auf der Grundlage des Leitbildes dazu verpflichtet, wertschätzend miteinander umzugehen und darauf zu achten, dass Belastungen nicht zu unkontrollierbarem Stress werden, indem z.B. die Anforderungen die Fähigkeiten und Bewältigungsmöglichkeiten der Lehrkräfte und Mitarbeiter/-innen in zu hohem Maß beanspruchen bzw. übersteigen.
Die Handlungs- und Entscheidungsspielräume in einer Arbeitssituation werden durch die Schulleitung
mit jeder einzelnen Lehrkraft individuell abgestimmt und die persönlichen Kompetenzen zur Belastungsbewältigung in einem Klima sozialer Unterstützung gestärkt, damit dauerhafte Anspannung
und der Verlust von Erholungsmöglichkeiten vermieden werden.
6.4.2 Sicherheitsvorkehrungen
An der Schule gibt es einen Gefahrstoffbeauftragten, der die Richtlinien für Sicherheit im Unterricht
umsetzt und zwei Sicherheitsbeauftragte, die insbesondere für Feueralarm und Krisenfälle zuständig
sind. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes obliegt der Schulleitung.
6.5 Öffentlichkeitsarbeit und Traditionspflege
Dem Bedürfnis der Öffentlichkeit und aller an der Schule beteiligten Gruppe nach Transparenz wird
durch verschiedene Medien Rechnung getragen.
6.5.1 Öffentlichkeitsarbeit
6.5.1.1 Webseite
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Die Internetseite der Schule besteht seit 2000 und wird fortwährend aktualisiert. Sie ist in die Abteilungen
• Informationen (Schüler/-innen, Ehemalige, Kollegium, Mitwirkungsorgane, Förderverein, Cafeteria-Verein, Mensa, Geschichte, Namensgeber, Impressum)
• Aktuelles (Aufnahme 5, Termine, Klausuren, Elternbriefe, Wahlen, Rechtliches)
• Jahrbuch (aktuelle Monatsübersichten, Archiv seit 2000)
• Arbeitsgemeinschaften
• Schulprogramm (Schulprogramm 2012, Lehrpläne)
• Suchmaschine
Die Internetseite wird im Frühjahr 2014 neu programmiert und gestaltet.
6.5.1.2 Elternbriefe
Seit dem Schuljahr 1999/2000 gibt die Schule ein- bis dreimal jährlich bedarfsgerecht Elternbriefe
heraus, in denen die Eltern über alle relevanten schulischen Ereignisse, Gesetze, Termine o.ä. informiert werden.
6.5.1.3 Broschüren
Die Schule gibt je nach Anlass Informationsbroschüren heraus. In der Regel richten sie sich an interessierte Eltern, die Informationen über die Schule haben möchten. Es kann sich aber um Projektmaterialien handeln.
6.5.1.4 Jahrbücher
Von 1992 bis 2001 hat die Schule ein Jahrbuch herausgegeben. Diese Tradition wird seit 2000 durch
das digitale Jahrbuch fortgesetzt. Ein digitales Archiv der schulischen Ereignisse ist ab 1999/2000
vorhanden und im Internet abrufbar.
6.5.1.5 Festschriften
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Die Schule hat bisher anlässlich ihres 25-, 75-, 100-, 125- und 150-jährigen Bestehens eine Festschrift herausgegeben, in der die schulische Arbeit in größeren historischen Zusammenhängen präsentiert und kritisch reflektiert wird. Ein statistischer Anhang trägt zur vollständigen Dokumentation bei.
6.5.2 Traditionspflege
Zur Traditionspflege gehört an oberster Stelle die Pflege des Namens der Geschwister Hans und Sophie Scholl.
Obwohl die Namensgebung der Schule im Jahre 1959 durchaus kontrovers diskutierte wurde und
das Lehrerkollegium damals Persönlichkeiten der deutschen Literaturgeschichte (Agnes Miegel, Annette Droste-Hülshoff, Johann Gottfried Herder) bevorzugte, steht sie heute für den Willen und die
Überzeugung des Kollegiums, dass die Schule mit Erziehung und Aufklärung dazu beitragen muss,
ein zweites Auschwitz zu verhindern, so wie Theodor W. Adorno es in seinem Text Erziehung nach
Auschwitz zum Ausdruck gebracht hat.
Um die Erinnerung an die Geschwister Scholl wach zu halten und junge Leute an ihrem Vermächtnis
teilhaben zu lassen, versuchen wir, Hans und Sophie Scholl möglichst vielfältig in unser Schulleben
zu integrieren.
Dies geschieht durch Gedenkminuten und –stunden sowie Gedenkreden, z.B. anlässlich des Todestages der Geschwister Scholl, oder durch Theateraufführungen, Mahnabende und Collagen, z.B.
‚Die weiße Rose‘ 1998 (Neue Tendenz Theater Düsseldorf); ‚Die weiße Rose‘ 2000 (Junges Theater
Bonn); Mahnabend im Juli 2003); ‚Die weiße Rose‘ 2008 (Landestheaters Castrop Rauxel).
Die Schülerinnen und Schüler haben regelmäßig Gelegenheit, die Ausstellung ‚Die Weiße Rose‘ zu
sehen, u.a. 1993, 1998, 2003 und 2008, oder durch den Besuch von Vortragsveranstaltungen ihr
Wissen über die Widerstandsorganisation ‚Die Weiße Rose‘ zu vertiefen (z.B. im November 1996
von Professor Kolmer, Überlebender von Theresienstadt und Auschwitz; im März 2003 von Anneliese
Knoop-Graf; im März 2003 von Dr. Jansen zum Thema ‚Widerstand gegen den Nationalsozialismus‘).
Während Projektwochen und Projektstunden setzten sie sich mit dem Nationalsozialismus auseinander. Etwa bei dem lokalen Projekt ‚Spurensuche zu Fuß’, bei dem lokale Gedenk-Stätten besucht
wurden, oder sie setzen sich mit regionaler lokaler Geschichte im Nationalsozialismus auseinander
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und stellen ihre Ergebnisse anschließend aus.
Auch im Rahmen von oral history Projekten beschäftigen sie sich mit dem Widerstand im Nationalsozialismus unter Berücksichtigung regionaler Bezüge und dokumentieren ihre Ergebnisse der
Schulöffentlichkeit, so z.B. in dem 2008 gedrehten Film über ehemalige Schülerinnen, der in den 10.
Klassen in Anwesenheit der Befragten gezeigt und diskutiert wurde. Längere Arbeiten, denen eine
wissenschaftliche Recherche vorausgegangen ist, werden in Zeitschriften, auf unserer Homepage
oder im Netzwerk Reise Rose veröffent-licht.
Auch und besonders in fachlichen Projekten, fachübergreifenden Unterrichtseinheiten, auf Exkursionen oder Fahrten (z.B. Besuche von Gedenkstätten) werden Bezüge zu den Geschwistern Scholl und
der Weißen Rose gesucht, um den Schülerinnen und Schülern die Auseinandersetzung mit ihnen zu
ermöglichen.
6.6 Mitwirkungsorgane
Die Mitwirkungsorgane haben sich mit Beschluss der Schulkonferenz vom 21. November 2007 eine
Wahl- und Geschäftsordnung gegeben, an die sich alle Gremien halten.
6.6.1 Schulkonferenz und Fachkonferenzen
6.6.1.1 Schulkonferenz
Die Schulkonferenz kommt mindestens einmal im Jahr zusammen und berät als Oberstes Mitwirkungsorgan der Schule über grundsätzliche Angelegenheiten, die in der Regel vorher allen Gremien
zur Information und Diskussion vorgelegen haben.
Laut § 65 SchulG NRW entscheidet die Schulkonferenz u.a. über
• Schulprogramm (§ 3 Abs. 2),
• Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung (§ 3 Abs. 3),
• Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit
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anderen Partnern (§ 4 Abs. 3, § 5, § 9 Abs. 3),
• Festlegung der beweglichen Ferientage (§ 7 Abs. 2),
• Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage (§ 8 Abs. 1),
• Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote (§ 9 Abs. 2) sowie die
Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts,
• Vorschlag zur Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichts (§ 20 Abs. 7 und 8),
• Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen (§ 29 Abs. 2),
• Einführung von Lernmitteln (§ 30 Abs. 3) und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des
Eigenanteils zu beschaffen sind (§ 96),
• Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
• Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von
Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen (§ 42 Abs. 5),
• Information und Beratung (§ 44),
• Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen (§ 45 Abs. 4),
• Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen (§ 49 Abs. 2),
• Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen (§ 55) und Sponsoring (§ 99 Abs. 1),
• Schulhaushalt (§ 59 Abs. 9),
• Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 61 Abs. 1 und 2), ergänzende Verfahrens- und
Wahlvorschriften (§ 63 Abs. 6 und § 64 Abs. 5),
• Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen oder Bestellung einer Vertrauensperson (§ 70 Abs. 5), Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses (§ 67 Abs. 1 und 2),
• besondere Formen der Mitwirkung (§ 75),
• Erlass einer Schulordnung,
• Ausnahmen vom Alkohol- und Rauchverbot (§ 54 Abs. 5),
• Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen und Bildungsgangkonferenzen (§ 70 Abs. 1),
• Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung (§ 42 Abs. 8).
Die Beschlüsse der Schulkonferenz werden der Schulöffentlichkeit zeitnah bekannt gemacht.
6.6.1.2 Fachkonferenzen
Laut § 70 SchulG NRW sind alle Lehrkräfte, die die Lehrbefähigung für ein entsprechendes Fach be-
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sitzen oder darin unterrichten, Mitglied der Fachkonferenz.
Die Fachkonferenz berät über alle das Fach betreffenden Angelegenheiten. Sie trägt Verantwortung
für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele,
Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung.
Die Fachkonferenz entscheidet in ihrem Fach insbesondere über
1. Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit,
2. Grundsätze zur Leistungsbewertung,
3. Vorschläge an die an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.
6.6.2 Lehrerkonferenz, Lehrerrat
6.6.2.1 Lehrerkonferenz
Die Lehrerkonferenz hat sich am 08.08.2008 eine eigene Geschäftsordnung gegeben, in der u.a.
Dauer der Lehrerkonferenz und Pausenlänge festgelegt sind.
Laut § 68 SchulG NRW sind die Lehrerinnen und Lehrer sowie das pädagogische und sozialpädagogische Personal gemäß § 58 Mitglieder der Lehrerkonferenz Den Vorsitz führt die Schulleiterin oder der
Schulleiter.
Die Lehrerkonferenz berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule; sie kann hierzu Anträge
an die Schulkonferenz richten. Die Lehrerkonferenz entscheidet über
• Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen,
• Grundsätze für die Verteilung der Sonderaufgaben auf Vorschlag der Schulleiterin oder des
Schulleiters,
• Grundsätze für die Lehrerfortbildung auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters,
• Grundsätze für die Festsetzung der individuellen Pflichtstundenzahl der Lehrerinnen und Lehrer
auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters,
• die Teilnahme einer Schule an der Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle gemäß § 93 Abs. 4 auf
Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters,
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• Vorschläge an die Schulkonferenz zur Einführung von Lernmitteln,
• weitere Angelegenheiten, die ausschließlich oder überwiegend unmittelbar die Lehrerinnen und
Lehrer und das pädagogische und so-zialpädagogische Personal betreffen.
Die Lehrerkonferenz wählt die Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Lehrerinnen und Lehrer
für die Schulkonferenz. Gewählte sind verpflichtet, die Wahl anzunehmen, wenn nicht ein wichtiger
Grund entgegensteht.
Die Lehrerkonferenz kann auch pädagogische oder sozialpädagogische Fachkräfte wählen, die im
Rahmen außerunterrichtlicher Angebote tätig sind und nicht der Schule angehören.
Die Lehrerkonferenz kann die Einrichtung von Teilkonferenzen beschließen und ihnen Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs ganz oder teilweise übertragen. § 67 Abs. 1 und 6 gilt entsprechend.
Wenn die weiblichen Mitglieder der Lehrerkonferenz dies beschließen, bestellt die Schulleiterin oder
der Schulleiter eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen.
6.6.2.2 Lehrerrat
Gemäß § 69 SchulG wählt die Lehrerkonferenz in geheimer und unmittelbarer Wahl für die Dauer
von vier Schuljahren einen Lehrerrat. Ihm gehören mindestens drei, höchstens fünf Lehrerinnen und
Lehrer oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 an.
Die Lehrerkonferenz bestimmt für die Wahl eine Wahlleiterin oder einen Wahlleiter. Die Schulleiterin
oder der Schulleiter ist von der Vorbereitung und Durchführung der Wahl ausgeschlossen; sie oder
er ist nicht wahlberechtigt und nicht wählbar. Der Lehrerrat wählt aus seiner Mitte eine Person für
den Vorsitz und eine Stellvertretung.
Soweit der Schulleiterin oder dem Schulleiter nach näherer Bestimmung durch Gesetz und Rechtsverordnung Aufgaben des Dienstvorgesetzten übertragen worden sind, gelten die Schulen als
Dienststellen im Sinne des Landespersonalvertretungsgesetzes. Ein Personalrat wird nicht gebildet.
An seine Stelle tritt der Lehrerrat.
Für die Beteiligung des Lehrerrats an den Entscheidungen der Schulleiterin oder des Schulleiters
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gemäß Absatz 3 gelten §§ 62 bis 77 des Landespersonalvertretungsgesetzes entsprechend. Kommt
eine Einigung über eine von der Schulleiterin oder dem Schulleiter beabsichtigte beteiligungspflichtige Maßnahme nicht zustande oder hält sie oder er an der Maßnahme fest, so kann die Maßnahme
unabhängig von der Beachtlichkeit der Ablehnungsgründe des Lehrerrats der jeweils nach § 89 Abs.
1 in Verbindung mit § 92 Satz 1 Nr. 2 des Landespersonalvertretungsgesetzes durch Rechtsverordnung bestimmten Dienststelle zur Durchführung eines Beteiligungsverfahrens vorgelegt werden.
Dasselbe gilt für eine vom Lehrerrat beantragte, in der Entscheidungskompetenz der Schulleiterin
oder des Schulleiters liegende mitbestimmungspflichtige Maßnahme, wenn ihr nicht entsprochen
wird. §§ 7 Abs. 1, 33, 37 und § 85 Abs. 4 des Landespersonalvertretungsgesetzes sind entsprechend
anzuwenden.
Der Lehrerrat hat einmal im Schuljahr in der Lehrerkonferenz über seine Tätigkeit zu berichten.
Mitglieder des Lehrerrats sollen unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben im Sinne des Absatzes 3 von
der Unterrichtsverpflichtung angemessen entlastet werden. Näheres regelt die Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz. Den Mitgliedern des Lehrerrats ist die Teilnahme an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen zu ermöglichen.
Das Kollegium hat seine Erwartungen an den Lehrerrat 1999 in einer schriftlichen Form zum Ausdruck gebracht:
Als förderliches Verhalten des Lehrerrats wird die Unterstützung der Interessen des Kollegiums
bei der Schulleitung, die Vermittlung und Schlichtung zwischen Kollegen und zwischen Schulleitung
und Kollegium in Krisensituationen, das Schaffen eines guten und vertrauensvollen Betriebsklimas
und einer positiven Arbeitsatmosphäre sowie die Förderung der Zusammenarbeit mit den Nachbargymnasien erwartet. Der Lehrerrat soll aufgabenorientiert, ausgleichend, kompromissbereit, einsatzfreudig und teamfähig sein.
Als eher hinderliches Verhalten seitens des Lehrerrats wird die Verhinderung der Vermittlungsfunktion durch Parteilichkeit (z.B. durch Kungelei, dauerhaftes Nachgeben gegenüber der Schulleitung, Vertretung partikularer Interessen, Verfolgung eigener Ziele), mangelndes Feingefühl hinsichtlich der Stimmung im Kollegium, Beschränkung auf Organisation von Feierlichkeiten oder zu starke
Unterstützung außerunterrichtlicher Aktivitäten angesehen.
Für die Sicherung dieses gemeinsamen kollegialen Selbstverständnisses sowohl im Sinne eines
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konstruktiven Miteinanders als auch im Sinne der persönlichen Weiterentwicklung der Lehrkräfte
sind die Bereiche Personalgewinnung, Personalauswahl und Personaleinsatz von Bedeutung. Es ist
zu gewährleisten, dass Lehrkräfte stärkenorientiert arbeiten und ihre Kompetenzen systematisch
weiterentwickeln können. Dies wird auf der Basis des Leitbildes der Schule und des Organisations-,
Geschäftsverteilungs- und Stellenbesetzungsplanes in Einstellungs-, Mitarbeiter- und Beurteilungsgespräche mit allen Lehrkräften abgesprochen.
6.6.3 Schulpflegschaft
Gemäß § 72 SchulG sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter Mitglieder der Schulpflegschaft. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen
teilnehmen.
Zwei vom Schülerrat gewählte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 können mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei
Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die
stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften; sie werden mit der
Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie
Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die
Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit
auch unter sich beraten.
Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt
sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.
Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.
6.6.4 Schülervertretung
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Schulprogramm
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Gemäß § 74 SchulG nimmt die Schülervertretung die Interessen der Schülerinnen und Schüler wahr.
Sie vertritt insbesondere deren Belange bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der
Schule und fördert ihre fachlichen, kulturellen, sportlichen, politischen und sozialen Interessen. Sie
kann sich durch die Mitwirkung in den Gremien an schulischen Entscheidungen beteiligen sowie im
Rahmen des Auftrags der Schule übertragene und selbstgewählte Aufgaben durchführen und schulpolitische Belange wahrnehmen.
Die Schülerinnen und Schüler der Klasse, des Kurses und der Jahrgangsstufe wirken in ihrem Bereich an der Bildungs- und Erziehungsarbeit mit. Sie wählen von der fünften Klasse an ihre Sprecherinnen und Sprecher und deren Stellvertretungen. Die Schülerschaft der Vollzeitschulen kann im
Monat, die Schülerschaft der Teilzeitschulen im Quartal eine Stunde während der allgemeinen Unterrichtszeit für Angelegenheiten der Schülervertretung (SV-Stunde) in Anspruch nehmen.
Der Schülerrat vertritt alle Schülerinnen und Schüler der Schule; er kann Anträge an die Schulkonferenz richten. Mitglieder des Schülerratssind die Sprecherinnen und Sprecher der Klassen und
20 Personen, wählt die Jahrgangsstufe für je weitere 20 Personen eine weitere Vertretung für den
Schülerrat. Der Schülerrat wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden (Schülersprecherin oderSchülersprecher) und bis zu drei Stellvertretungen. Auf Antrag von einem Fünftel der Gesamtzahl
der Schülerinnen und Schüler wird die Schülersprecherin oder der Schülersprecher von der Schülerversammlung gewählt.
Der Schülerrat wählt die Vertretung der Schülerschaft für die Schulkonferenz, die Schulpflegschaft
und die Fachkonferenzen sowie Delegierte für überörtliche Schülervertretungen.
Der Schülerrat kann im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter eine Versammlung aller
Schülerinnen und Schüler (Schülerversammlung) einberufen. Die Schülerversammlung lässt sich
über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber. Auf Antrag von einem
Fünftel der Schülerinnen und Schüler ist sie einzuberufen. Die Schülerversammlung kann bis zu
zweimal im Schuljahr während der allgemeinen Unterrichtszeit stattfinden. Für Versammlungen der
Schülerinnen und Schüler der Klassen oder Jahrgangsstufen gilt Satz 4 entsprechend.
Zusammenkünfte von Mitwirkungsgremien der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände
sowie die SV-Stunde sind Schulveranstaltungen. Sonstige Veranstaltungen der Schülervertretung auf
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dem Schulgelände oder außerhalb des Schulgeländes sind Schulveranstaltungen, wenn die Schulleiterin oder der Schulleiter vorher zugestimmt hat.
Schülerinnen und Schüler dürfen wegen ihrer Tätigkeit in den Mitwirkungsgremien weder bevorzugt
noch benachteiligt werden. Auf Antrag ist die Tätigkeit im Zeugnis zu vermerken.
Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer unterstützen die Arbeit der Schülervertretung. Der
Schülerrat wählt je nach Größe der Schule bis zu drei Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer.
Schülervertretungen können auf örtlicher oder überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.
Die Schülermitwirkung ist an der Schule seit vielen Jahren sehr aktiv und nimmt ihre Verantwortung
sehr ernst. So gibt es z.B. kaum eine Steuergruppe, in der nicht auch Schülervertreterinnen und –
vertreter beteiligt sind.
Die Schülervertetung hat sich in den letzten zehn Jahren vor allem in folgender Weise engagiert:
• Politische Veranstaltungen zur Bundestagswahl, zum Europatag und Jugendorganisationen der
Parteien
• Fußballturniere für die Klassen 5/6 sowie 8/9
• Karnevalsfeiern für die Erprobungsstufe
• Menschenrechte in China (Amnesty International)
• Aktionen zum Welt-Aids-Tag
• Terrorismus (Vortrag und Podiumsdiskussion)
• Teilnahme an Demonstration gegen den Irak-Krieg
• Eine Rose für Dich
• Red Nose Day
• Sponsorenläufe (Rechte Gewalt, Informatikraum, Kindergarten Rathmecke, Kunstraum, SVRaum, Arbeitszentrum u.a.)
• Projektstunden gegen Rechte Gewalt, Mobbing, Burnout
• Erdbebenhilfe Indien
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• Informationsveranstaltungen zum Auslandsaufenthalt
• Tsunami-Hilfe (Unterstützung der UNICEF-Aktion ‚Schule in der Kiste‘ für Sri Lanka)
• Unterstützung verschiedener lokaler Beratungs- und Hilfseinrichtungen
7. Schüler- und Elternarbeit
7.1 Schülerarbeit
7.1.1 Selbsttätigkeit und Verantwortung als Erziehungsziele
Die schulische Arbeit des Geschwister-Scholl-Gymnasiums zielt darauf ab, allen Schülerinnen und
Schülern zur optimalen Entfaltung ihrer individuellen Persönlichkeit zu verhelfen. Unterricht und
Erziehung vermitteln deshalb nicht nur kognitives Wissen, sondern fördern im Rahmen einer ganzheitlichen Persönlichkeitsbildung auch die sozialen, emotionalen, motivationalen und musisch-ästhetischen Interessen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler.
Dies wird auch durch die Ausbildung und den Einsatz von Schülerinnen und Schülern als Sporthelferinnen und Sporthelfer, Streitschlichterinnen und Streitschlichter oder Lernbetreuerinnen und Lernbetreuer für die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Französisch und Latein ermöglicht.
7.1.2 Lern-, Leistungs- und Kooperationsbereitschaft
Die Erwartungen an die Leistungsfähigkeit Schülerinnen und Schülern werden durch zahlreiche Unterstützungsangebote im und außerhalb des Unterrichts flankiert, damit möglichst alle Schülerinnen
und Schüler sie erfüllen können.
Die im Folgenden beschriebenen Erwartungen des Kollegiums an die am Schulleben beteiligten Grup-
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Schulprogramm
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pen drücken die pädagogischen Idealvorstellungen aus, wie sie bei einer Erhebung im Februar 1999
seitens des Kollegiums schriftlich zum Ausdruck gebracht wurden und wie sie für uns immer noch
Gültigkeit haben.
Uns ist wichtig, dass alle am Schulleben des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Beteiligten die an sie
gestellten Erwartungen kennen und sich darüber zum Wohle der Schule und der ihr anvertrauten
jungen Menschen verständigen können.
Als förderliches Schülerverhalten wird erwartet:
1. Lern- und Leistungsbereitschaft und gute Arbeitsorganisation, d.h. Einsatz, Fleiß, Ausdauer,
Konzentration, positive Lern- und Schuleinstellung und Akzeptieren der gestellten Anforderungen, gymnasiale Leistungsfähigkeit (selbständiges und zusammenhängendes Denken auf abstraktem Niveau, selbständige Problemlösefähigkeiten, selbständiges und differenziertes Urteilsvermögen);
2. Bereitschaft, sich in die Klassengemeinschaft und die Schule einzufügen, d.h. sich in Selbstdisziplin und Gewaltlosigkeit zu üben, kooperativ, unterstützend und kritikfähig zu sein und sich um
ein ermutigendes Lernklima ohne Verletzungen zu bemühen, die Leistung Anderer und gemeinsam ausgehandelte schulische Regeln anzuerkennen;
3. für Neues aufgeschlossen sein, d.h. Neuem gegenüber Neugier, Interesse, Offenheit und Aufnahmebereitschaft entgegen zu bringen;
4. zusätzliches Engagement, d.h. über das Notwendige hinausgehender Einsatz, eigenverantwortliche Gestaltung von Räumlichkeiten (Klassenraum, Foyer, Aula), Bereitschaft zum außerschulischen Engagement, Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften und Fördermaßnahmen, Eigeninitiative
und Einsatz im außerschulischen Bereich (z.B. Gemeinde, Vereine, Musik-schule, Wettbewerbe);
5. soziales Gewissen, d.h. Achtung und Respekt vor der Schöpfung, Anerkennung der Leistung
derjenigen Menschen, die sich für die Schülerinnen und Schüler einsetzen, ohne deren Einsatz
als selbstverständlich anzusehen (Eltern, Lehrer, Mitschüler), Verinnerlichung der pädagogischen
Zielvorstellungen der Schule (charakterfeste und kreative Lebenstüchtigkeit, soziale Kompetenz,
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Verantwortung für die Schulkultur).
Als eher hinderliches Schülerverhalten werden betrachtet:
1. Desinteresse, d.h. Gleichgültigkeit, Interesselosigkeit, Motivationslosigkeit, Verweigerungshaltung, Schulunlust, Faulheit, Unterscheidung in „Haupt-“ und „Nebenfächer“;
2. selbstbezogene Eigenschaften, d.h. Egoismus, Geltungsdrang, Einfordern von Rechten, übertriebener Ehrgeiz, Konkurrenzdenken, „Streberverhalten“, fehlende Bereitschaft, an sich zu arbeiten, Konsumhaltung, Ignorieren von Pflichten, geringe Frustrationstoleranz, Unehrlichkeit;
3. Disziplinlosigkeit, d.h. unangemessene Störungen und Unruhe, Nichteinhalten von gemeinsam
verabredeten Regeln, Beschmutzung und Zerstörung;
4. Außenorientierung, d.h. Überbetonung außerschulischer Aktivitäten und Orientierungen (z.B.
materielle Werte, Nebenjobs), einseitig auf Vergnügen ausgerichtete Interessen;
5. Ausgrenzung Anderer durch Gruppendruck und Mobbing, d.h. Gruppenbildung gegen Andere,
Ausübung seelischer, verbaler oder körperlicher Gewalt auf Andere, Rücksichtslosigkeit, anti-soziales Verhalten gegen Mitschüler und Lehrer;
6. unzureichende Arbeitstechniken.
7.1.3 Auslandsaufenthalte
Als intellektuelle Herausforderung und Förderung der fremdsprachlichen Kompetenz sowie Erweiterung des eigenen Horizonts ist ein Schulbesuch im Ausland ein weiterer entscheidender Schritt für
die Persönlichkeitsentwicklung und wird von der Schule begleitet.
Die Schule berät und betreut alle Schülerinnen und Schüler, die einen Auslandsaufenthalt gemäß §
4 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APOGOSt) oder ein Auslandspraktikum planen und durchführen.
Die Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen umfassen die Erstberatung durch die Schulleitung,
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die schulische Unterstützung bei der Vorbereitung auf eine Vorversetzung am Ende der Jahrgangsstufe 9, den persönlichen Kontakt mit der Beratungslehrkraft während des Auslandsaufenthalts, die
Wiedereingliederung in die deutsche Schule. Die Schülerinnen teilen ihre Erfahrungen auf Wunsch
im Englischunterricht der Mittelstufe mit und auf Informationsveranstaltungen zu Auslandsaufenthalten mit, so dass interessierte Aspirantinnen und Aspiranten Informationen und Motivation erhalten,
selbst einen solchen Schritt zu wagen.
7.1.4 Gastschülerinnen und Gastschüler
Gastschülerinnen und Gastschüler sind an der Schule jederzeit willkommen, da wir es als kulturelle
Bereicherung empfinden, Schülerinnen und Schüler aus anderen Kulturkreisen bei uns zu beherbergen.
In der Regel kommen sie aus den USA, Lateinamerika oder Asien und reisen größtenteils mit einer
Austauschorganisation oder einem internationalen Club. Es ist aber ebenso möglich, dass Familien
privat Gastschülerinnen oder Gastschüler aufnehmen. Die Schule ist dann bei allen Fragen bezüglich
Schulrecht, Versicherung u.ä. beratend tätig.
Je nach Status der Gastschülerin bzw. des Gastschülers wird individuell entschieden, ob sie/er einem
Klassenverband zugeführt wird oder ein offenes Kursangebot oder eine Mischform wählen kann. Verantwortlich für die Laufbahnberatung und –betreuung sind die Klassen- oder Beratungslehrkraft und
der Oberstufenkoordinator.
Die Schülerinnen und Schüler werden während ihres Aufenthalts motiviert, sich auch an den außerunterrichtlichen Maßnahmen zu beteiligen, wie z.T. Exkursionen, Arbeitsgemeinschaften, Festen u.ä.
7.2 Elternarbeit
Die offene und vertrauensvolle Elternarbeit ist traditionell fest in der Schule verankert. Nur durch offene Gesprächsbereitschaft auf allen Seiten und das Bemühen um eine stete Zusammenarbeit bleibt
das in die Schule gesetzte Vertrauen erhalten bzw. bleiben die Lehrkräfte motiviert, mit Eltern auf
allen Ebenen zusammenzuarbeiten.
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7.2.1 Beratung und Zusammenarbeit
Die Schule sucht einen engen Kontakt zu den Eltern, um diese möglichst umfassend und transparent
über alle die Schule und ihr Kind betreffenden Fragen zu informieren und um mit ihnen frühzeitig
Verabredungen für eine optimale individuelle Schullaufbahn und eine anregende Schulkultur zu treffen. Diese Informationen werden in der Regel schriftlich, mündlich und im Internet kommuniziert.
Die Eltern erhalten von der Schule umfangreiche Informationen und Beratungsangebote über
• Gymnasiale Schullaufbahn
• Unterrichtsversorgung, u.a. Neueinstellungen, Referendare, Versetzungen, Abordnungen und
Pensionierungen, Unterrichtsausfall, Vertretungsregelungen
• Angebote der individuellen Förderung mit Förder- und Laufbahnempfehlungen, u.a. Arbeitsgemeinschaften, Begabtenförderung, Reduzierung der Sitzenbleiberquote
• Projekte, Wettbewerbe, Turniere
• Wahlen (Fremdsprachen, Wahlpflichtbereich, Oberstufe, Besondere Lernleistung)
• Wanderfahrten, Exkursionen, Austausche, Auslandsaufenthalte
• Rechtliches und Gesundheitliches
• Lehr- und Lernmittel
• Studien- und Berufsorientierung, insbesondere Berufspraktikum
• Pädagogische Beratung
• Termine und Veranstaltungen
• Gebäude
• Angelegenheiten des Fördervereins
• Angebote der Cafeteria und der Mensa
• Angelegenheiten des Staberger Vereins zur Unterstützung außerunterrichtlicher Aktivitäten
Über die Zusammenarbeit in der Schulpflegschaft, auf den Fachkonferenzen und in der Schulkonferenz hinausgehend (vgl. Kapitel 8) unterstützen Eltern die schulische Arbeit bei
• Erziehungsproblemen
• Klassen- und Schulfesten
• Tagen der offenen Tür
• Wanderfahrten und Exkursionen
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• Studien- und Berufsorientierung
• Mitarbeit in der Cafeteria, dem Förderverein und dem Staberger Verein für außerunterrichtliche
Aktivitäten
Im Jahre 1999 beschrieb das Kollegium seine Erwartungen an die Eltern wie folgt:
Als förderliches Elternverhalten wird erwartet:
1. Unterstützung der schulischen Arbeit durch vertrauensvolle Zusammenarbeit und häufige Dialoge zwischen Schülern, Eltern und Lehrern in allen den Unterricht und die Erziehung betreffenden
Fragen; Interesse am Schulleben und Engagement bei Schulveranstaltungen, in Mitwirkungsgremien und bei der Mitwirkung am Schulprogramm;
2. gewissenhafte Erfüllung des Erziehungsauftrags, d.h. Wahrnehmung der elterlichen Vorbildfunktion bei der Charakterbildung (Vermittlung sozialer und moralischer Werte und personaler
Kompetenzen), Unterstützung der Kinder in Krisensituationen, liebevolle und konsequente Erziehung, Vermittlung von Lernbereitschaft, Zuverlässigkeit, Selbständigkeit, Schaffung und Förderung des Leistungswillens in allen Fächern;
3. Aufgeschlossenheit in Beratungsgesprächen, d.h. Offenheit und Entgegennahme von Ratschlägen, Einsicht in schulische Beurteilungskriterien, Akzeptanz von Empfehlungen zum Wohle des
Kindes.
Als eher hinderliches Verhalten seitens der Eltern wird genannt:
1. die Beeinträchtigung der schulischen Arbeit durch Gleichgültigkeit und Desinteresse gegenüber
der Schule, Passivität, Abwesenheit, Notenfixierung, Schlechtmachen der Schule, Behinderung
der schulischen Erziehungsarbeit, geringschätzige Meinung über Lehrkräfte, misstrauische Kontrolle;
2. inkonsequentes Erzieherverhalten, Vernachlässigung, Stärkung des kindlichen Egoismus, Ungeduld und Zeitmangel, Ruhelosigkeit, Hektik, Stress, Leistungsdruck, fehlende Vorbilder.
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7.2.2 Förderverein
Eltern dieser Schule haben die Arbeit der Schule immer engagiert unterstützt. So haben Eltern
bereits in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts sehr viel Geld gesammelt, damit der Neubau der
Schule von der Stadt überhaupt bewilligt werden konnte. In ähnlicher Weise haben sie 2010 einen
sehr hohen Betrag gesammelt, damit der Bau der Pausenhalle fertiggestellt werden konnte.
Der Hauptzweck des Fördervereins ist es, allen Kindern die finanziellen Möglichkeit zu geben, die
Angebote der Schule – wie z.B. Fahrten, zusätzliche Kosten - wahrzunehmen.
In den vergangenen Jahren ist es den Mitgliedern des Fördervereins gelungen, durch Einsatzbereitschaft, kreative Ideen, Vermarktung schulischer Produkte (Weihnachtskarten, Grußkarten; Jahreskalender; Kunstkalender; Festschrift; CD; Film u.a.) ein professionelles fundraising in der Schule zu
etablieren.
Der Förderverein des Geschwister-Scholl-Gymnasiums unterstützt die Schule im Rahmen seiner
Möglichkeiten dort, wo die Mittel des Schulträgers nicht ausreichen. Alles, was an Einnahmen verbucht wird, kommt ausschließlich den Schülerinnen und Schülern zugute.
Regelmäßige Aktivitäten:
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Gewinnung von Projektsponsoren
Ausstattung von Fachräumen mit Smartboards
Ausstattung und Wartung von Fach- und Klassenräume mit festinstallierten Beamern
Ausstattung des Arbeitszentrums und der Schülerbücherei
Ausstattung der naturwissenschaftlichen Räume mit wissenschaftlichem Zubehör
Unterstützung zahlreicher Fachgruppen und der Schülervertretung (SV)
Unterstützung von Schul- und Grillfesten
Beiträge zu den Informationsveranstaltungen für Grundschulen
Bewirtung der Tanz- und Musik-Veranstaltungen
Durchführung von Sponsorenläufe für die Schule und soziale Einrichtungen
Finanzierung von Klassenfahrten
Verkauf von Jubiläumsschriften, Schulfilmen, Weihnachts- und Grußkarten mit Motiven der
Schülerinnen und Schüler
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7.2.3 Cafeteria-Verein
Der Cafeteria-Verein ist ein ehrenamtlich arbeitender Verein von Müttern, Vätern, Großeltern und
Verwandten, der sich seit seiner Gründung im Jahre 2007 zum Ziel gesetzt hat, ein tägliches gesundes Ernährungsangebot für die Schülerinnen und Schüler des Geschwister-Scholl-Gymnasiums
bereitzustellen und ihnen zum Herstellungspreis anzubieten.
Der Verein arbeitet mit derzeit 80 aktiven Helferinnen und Helfern unterschiedlicher Nationalitäten
und wird durch eine Gesundheitsbeauftragte aus der Elternschaft sowie Cafeteria-Coaches aus der
Schülerschaft unterstützt.
Er versteht sich als eingetragener Verein als Begegnungszentrum für Jung und Alt mit einer familiären Atmosphäre, das in der Schule die Gemeinschaft von Schülerinnen und Schülern, Eltern und
Lehrkräften fördert und in den ersten beiden Pausen Ansprechpartner bei Problemen ist und ein Vorbild im Einsatz für die Gemeinschaft sein möchte. Er zeigt Engagement, übernimmt Verantwortung
und ergreift Initiative zur Verbesserung der schulischen Bedingungen in einer verkürzten Schulzeit,
indem er seit nunmehr sieben Jahren ein tägliches gesundes Essensangebot im Vormittagsbereich
anbietet.
Der Cafeteria-Verein ist ein fester Bestandteil des Schullebens, in schulische Veranstaltungen eingebunden und gestaltet neben den täglichen Pausen die Begrüßung neuer Eltern das Einschulungscafé,
Nikolaus-, Weihnachts- und Karnevalsfeiern, den letzten Schultag der Abiturientinnen und Abiturienten und andere Feierlichkeiten mit. Seinen Gewinn führt er jährlich an den Förderverein der Schule
ab, um Anschaffungen zum Wohl der Kinder und Lehrkräfte zu unterstützen.
Seit 2012 wird der Betrieb nur bis 11.45 Uhr durchgeführt, um der Mensa in der Pausenhalle keine
Konkurrenz zu machen.
7.2.4 Staberger Verein zur Förderung außerunterrichtlicher Aktivitäten
Der gemeinsame Staberger Verein hat die Aufgabe, die ordnungsgemäße Verwaltung aller Maßnahmen zur Pädagogischen Übermittagbetreuung und zum Offenen Angebot sicherzustellen. Zur Ver-
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Schulprogramm
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wirklichung des Satzungszweckes betreibt der Verein am Zeppelin-Gymnasium Lüdenscheid und am
Geschwister-Scholl-Gymnasium Lüdenscheid die Übermittagsbetreuung in der Mittagspause durch
ein Bewegungs- und Entspannungsangebot und die Einrichtung von offenen Förderangeboten im
Nachmittagsbereich, deren Ziel die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler
ist. Der Verein hat die Aufgabe, die ordnungsgemäße Verwaltung aller Maßnahmen zur Pädagogischen Übermittagbetreuung und zum Offenen Angebot sicherzustellen.
Erklärtes Ziel des Vereins ist damit die Sicherstellung eines gesunden Bewegungs- und Entspannungsangebots in der Mittagspause, welches der allgemeinen Tendenz zum Konzentrationsverlust
und zur Übergewichtigkeit von Kindern und Heranwachsenden entgegenwirkt, sowie ein offenes
Angebot im Nachmittagsbereich, welches der individuellen Förderung dient.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Vereins, insbesondere die dem Verein seitens des Landes NRW zur Verfügung gestellten Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Gefördert werden Personalmaßnahmen zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler mit Nachmittagsunterricht sowie ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs-, Kultur- und Förderangebote im Rahmen von Ganztagsangeboten an
Unterrichtstagen, an unterrichtsfreien Tagen und in den Ferien, soweit hierfür keine Lehrerstellen in
Anspruch genommen werden.
Der Verein bestellt eine gemeinsame Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer und stellt für
beide Schulen je eine Hilfskraft auf 400 Euro-Basis ein, die sich vor Ort um die reibungslose Koordination aller Maßnahmen kümmert. Es ist sicherzustellen, dass alle Kinder auch bei Krankheit der
Leiter/-in einer Maßnahme pädagogisch betreut werden, die Materialien bereitliegen, die Räume
aufgeschlossen sind und die Aufsicht gewährleistet ist.
Die pädagogische Gesamtverantwortung obliegt gemäß § 9 (2) sowie § 65 (2) Satz 6 des Schulgesetzes NRW (SchulG) ausschließlich den Schulkonferenzen des Zeppelin-Gymnasiums und des
Geschwister-Scholl-Gymnasiums. Pädagogische Vorgaben und Absprachen über die Verwendung der
Mittel sind durch die Schulleitungen der beiden Schulen vorzunehmen.
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8. Schulgebäude
Das Geschwister-Scholl-Gymnasium hat seinen jetzigen Standort 1959 bekommen, nachdem es zuvor seit 1858 sechs verschiedene Standorte hatte.
Das Gebäude ist für zweieinhalb Züge ausgelegt. Für derzeit 685 Schüler/-innen sowie 50 Kollegiumsmitglieder ist die Gebäude-und Raumsituation trotz erheblicher Verbesserungen im Bereich des
Lehrer- und Verwaltungstrakts insgesamt noch unzureichend.
8.1 Unterrichts- und Fachräume, Flure und Treppenhäuser
Unterrichts- und Fachräume entsprechen hinsichtlich ihrer Ausstattung den Anforderungen. Viele
Klassenräume sind jedoch sehr klein, so dass das Arbeiten in Kleingruppen erschwert wird.
Kurse der Sekundarstufe II haben Unterricht in Klassenräumen der Erprobungsstufe und der Mittelstufe. In diesen Räumen sind die für die oberen Jahrgänge notwendigen modernen Unterrichtsmedien z.T. nicht vorhanden.
Der Fachraummangel hat zur Auslagerung von Unterricht in externe Räume auch für Klassen der
Sekundarstufe I geführt (Sport, Kunst).
Wünschenswert wären Fachräume für alle Fächer, insbesondere Geschichte, Latein, Religion, Erdkunde, Mathematik und Englisch, Italienisch und Spanisch, in denen die fachspezifischen Unterrichtsmaterialien, Medien und Handapparate bereitgehalten werden können.
Dennoch entspricht die mediale Ausstattung in den Unterrichtsräumen modernen Ansprüchen dank
der finanziellen Unterstützung durch den Förderverein. So konnten nicht nur alle Fachräume mit Beamern ausgestattet, sondern zusätzlich zwei Smartboards sowie fest installierte Deckenbeamer und
Lautsprecher für zahlreiche Oberstufenräume und vier Unter- und Mittelstufenräume angeschafft
werden. Zudem wurden mobile Beamer-Laptopkoffer finanziert.
Auch wurden alle Klassenräume und Flure im Jahr 2012 im Auftrag der Zentralen Gebäudewirtschaft
gestrichen, Klassentüren und Böden erneuert sowie neue Waschzellen in den Klassenräumen installiert. Im Fachraum Physik konnten 2012 letzte Renovierungsarbeiten beendet werden.
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8.2 Lehrerzimmer, Verwaltungszentrum
Die Schule verfügt seit 2009/10 über ein gut ausgestattetes Lehrerzimmer mit WLAN und einen
räumlich und sächlich angemessen Verwaltungstrakt.
8.3 Arbeitszentrum, Oberstufenraum, Cafeteria, Pausenhalle, Mensa
Die Schule verfügt seit 2007/08 über ein gut ausgestattetes Lern- und Arbeitszentrum sowie über
eine Cafeteria, die von Eltern ehrenamtlich im Aula-Foyer betrieben wird.
Im November 2011 konnte eine große Pausenhalle für das Zeppelin-Gymnasium und das Geschwister-Scholl-Gymnasium mit einer Mensa und einer Aufenthalts-Empore für die Oberstufe eingeweiht
werden, die von den Schülerinnen und Schülern gut angenommen wird.
Es ist beabsichtigt, dringend erforderliche Bewegungsflächen für den Pausensport einzurichten.
8.4 Sauberkeit und Instandhaltung
Das Geschwister-Scholl-Gymnasium und das Zeppelin-Gymnasium werden als sog. ‚Staberger Gymnasien‘ von zwei Hausmeisterinnen im Schichtdienst betreut.
Innerhalb der Schule gibt es für jeden Raum eine raumverantwortliche Lehrkraft, deren Aufgabe es
ist, Sauberkeit und Instandhaltung mit zu beaufsichtigen, einen Ordnungsdienst zu installieren und
Schäden zu melden bzw. deren Reparatur nachzuhalten. Die Raumverantwortlichkeiten werden von
einem Gebäudeverantwortlichen koordiniert.
9. Kooperationspartner
Die Schule arbeitet mit zahlreichen Kooperationspartnern zusammen, um den Schülerinnen und
Schülern möglichst viele reale Lernsituationen anzubieten, in denen sie anwendungsorientiert arbei-
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Schulprogramm
83
ten können.
9.1 Schulen
Der wichtigste Kooperationspartner ist das Zeppelin-Gymnasium, mit dem die Schule seit 1971 vollständig in der Oberstufe und zum Teil im Wahlpflichtbereich kooperiert. Seit dem Schuljahr 2008/09
ist diese Zusammenarbeit um die Koordinierung der außerunterrichtlichen Aktivitäten zur Übermittagbetreuung und der Arbeitsgemeinschaften erweitert worden (vgl. 7.4)
Schon vor der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz über eine Neugestaltung der gymnasialen
Oberstufe im Jahre 1972 hatten die Lehrerkonferenzen des Zeppelin- und Geschwister-Scholl-Gymnasiums beschlossen, in eine gemeinsame „hauseigene“ Oberstufenreform einzutreten. Gemeinsam
wurde ein Modell erarbeitet, dass den Schülern die Festlegung individueller Schwerpunkte ermöglichte. Die Erfahrungen mit dem „hauseigenen“ Modell erleichterten den Einstieg in das von der Kultusministerkonferenz vereinbarte und verbindlich gewordene Modell der reformierten Oberstufe zu
Beginn des Schuljahres 1972/73. Die räumliche Nähe der beiden Schulen begünstigte das „Wandern“
der Schüler und Lehrer von Stunde zu Stunde und von Raum zu Raum.
Die Kooperation brachte und bringt für die Schüler erhebliche Vorteile: durch die nunmehr großen
Jahrgänge sind ein breites Unterrichtsan-gebot und - damit verbunden - eine Vielfalt von Wahlmöglichkeiten möglich.
Gleichzeitig verstärkte sich die Kooperation zwischen den beiden Kollegien, insbesondere im Bereich
der gemeinsamen Fachkonferenzen, die jedoch seit 2010 aus rechtlichen Gründen wieder getrennt
tagen müssen.
Seit der Neuordnung des Wahlpflichtbereiches (Differenzierungsbereich der Jgst. 8 und 9) mit Beginn des Schuljahres 1993/94 kooperieren Geschwister-Scholl-Gymnasium und Zeppelin-Gymnasium
auch in diesem Bereich.
„Oberstes“ Organisationsgremium ist der Koordinations-Ausschuss. Er setzt sich aus den beiden
Schulleitern bzw. Schulleiterinnen, deren Stellvertretern bzw. Stellvertreterinnen, den jeweiligen
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Sek. II - und Sek. I – Koordinatoren und -Koordinatorinnen sowie den jeweiligen Jahrgangsstufenleitern und –leiterinnen der Jahrgangsstufen EF – Q2 zusammen. Hinzu kommen die jeweiligen
Verantwortlichen für die berufsberatenden Veranstaltungen.
Der Koordinationsausschuss trifft sich bei wechselndem Vorsitz mindestens einmal zu Beginn eines
jeden Schulhalbjahres. Im Wesentlichen geht es um die Absprache, Festlegung und Verabschiedung
von Terminen, soweit sie nicht der Zustimmung anderer Organe der Mitwirkung bedürfen.
Es sind dies im Einzelnen Absprachen über
•
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Klausuren in der Sek. II und im Wahlpflichtbereich,
Schüleraustauschprogramme in der Sek. I und der Sek. II,
Tage der Berufsberatung,
das Praktikum in der EF,
Betriebsbesichtigungen in Klasse 9,
Studienfahrten in der Qualifikationsphase,
Klassenfahrten in der SI,
Elternsprechtage,
die Bundesjugendspiele,
Exkursionstage,
Zeugniskonferenzen,
die Organisation des gemeinsamen Abiturs,
die Informationsveranstaltungen zu den jeweiligen Wahlen (Wahlpflichtbereich, Jahrgangsstufen
EF und Q1).
Weitere Felder der Kooperation sind
• Prüfungskommissionen im Abitur, die immer mit Lehrern und Lehrerinnen beider Schulen besetzt sind,
• das gemeinsame Angebot und die Informationsveranstaltungen zum Wahlpflichtbereich,
• die gemeinsamen berufsberatenden Veranstaltungen,
• Betriebsbesichtigungen (Jgst. 9)
• Betriebspraktikum (EF)
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•
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• Vorstellung von Ausbildungsberufen (Q1)
• Vorstellung von Studienberufen (Q2)
die gemeinsame Planung und Durchführung von Schüleraustauschprogrammen,
die gemeinsame Information und Beratung über die Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes
im Rahmen der Einführungsphase,
die gemeinsame Planung und Durchführung von Projektwochen,
die gemeinsame Entlassungsfeier der Abiturienten und Abiturientinnen,
die Planung und Durchführung eines gemeinsamen Grillabends zum Schuljahresende.
Darüberhinaus kooperiert die Schule mit dem Bergstadt-Gymnasium im Rahmen einer gemeinsamen
Leistungskursschiene in Q1 und Q2.
Die Zusammenarbeit mit den Grundschulen ist seit Fortfall der Schuleinzugsbezirke weniger intensiv als sie es bis 2001 war. Dennoch bleibt es bei Absprachen bezüglich der Aufnahme, gemeinsam
Hospitationen und der Teilnahme der Grundschullehrkräfte an der ersten Erprobungsstufenkonferenz
im Schuljahr. Wünschenswert wären hier verstärkte Hospitationen.
Die Zusammenarbeit mit den Real- und Hauptschulen geschieht bei gemeinsamen Projekten, Übergangsgesprächen und bei der Entwicklung der ‚Pädagogischen Übermittagsbetreuung‘.
Die Zusammenarbeit mit den Förderschulen erstreckt sich auf Hospitationen und Beratung im Rahmen der sonderpädagogischen Maßnahmen.
Die Zusammenarbeit mit den Berufskollegs ist intensiviert worden.
9.2 Regionale Kultureinrichtungen
Die Schule arbeitet sehr eng mit den Kultureinrichtungen der Stadt zusammen, allen voran dem Kulturhaus, der Stadtbücherei und dem Museum.
Die Theatervorstellungen werden bezüglich des Jugendabonnements mit Vertreterinnen und Vertretern der Schule beraten, zu bestimmten Anlässen werden spezielle Schulvorführungen organisiert
– etwa ‚Die Weiße Rose‘ anlässlich des 150-jährigen Bestehens der Schule - oder englischsprachige
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Theaterstücke, die wiederum auf das Zentralabitur vorbereiten.
Die Schülerinnen und Schüler haben in der schulnahen Stadtbücherei ein umfangreiches Literaturund Fachbuchangebot, das sie für den Unterricht und die außerunterrichtliche Recherche nutzen können. In der Stadtbücherei wird die Einführungsphase auf Recherchen zur Facharbeit vorbereitet, dort
finden Lesewettbewerbe und Lesungen statt und es werden Filme gezeigt.
Mit dem Museum arbeitet die Schule im Rahmen von Ausstellungen zusammen. Die dort angesiedelte Städtische Galerie ermöglichte es, dass die Schülerinnen und Schüler dieser Schule ggf. eine
eigene Ausstellung dort haben.
Kunstausstellungen der Oberstufe werden aber auch in Banken, Krankenhäusern und Einrichtungen
der Stadt gezeigt.
Mit der Musikschule der Stadt Lüdenscheid kommt es partiell zu Kooperationen. So ist 2007 ein gemeinsames Theater-Musikprojekt durchgeführt worden. Die Gründung einer Musikklasse ist derzeit
nicht geplant.
Die Zusammenarbeit mit dem Märkischen Jugendsymphonieorchester umfasst Schulkonzerte und
den kollegialen Austausch zwischen den Orchesterleitungen.
Eine besonders enge Zusammenarbeit findet mit dem Science Center Phänomenta statt, da der interaktive und erfahrungsbezogene Ansatz insbesondere im Physikunterricht der Erprobungsstufe gut
für den Unterricht genutzt werden kann. Bei Projektwochen können Projekte auch in der Phänomenta selbst stattfinden.
9.3 Beratungs- und Pflegeeinrichtungen
Im Einzelfall arbeiten wir sehr eng mit verschiedenen Erziehungsberatungsstellen, der Kinder- und
Jugendpsychiatrie, dem Märkischen Kinderschutz-Zentrum, der Kinderklinik sowie dem Jugendamt
und Einrichtungen der Jugendhilfe zusammen.
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In der Regel ist das Märkische Kinderschutz-Zentrum dabei die erste Anlaufstelle. Darüber hinaus
besteht eine Zusammenarbeit mit ver-schiedenen Pflegeeinrichtungen, u.a. Haus Elisabeth oder der
REHA-Station der Märkischen Kliniken sowie Seniorenzentren.
9.4 Industrie und Wissenschaft
Wie bereits ausführlich in Kapitel 4 dargestellt, arbeitet die Schule im Bereich der Berufs- und Studienorientierungsmaßnahmen sehr eng mit zahlreichen Partner aus der Wirtschaft, der Hochschule
und der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Zu nennen sind hier besonders die Management-AG,
die Angebote zur Ausbildungs- und Studiumsbörse, die Betriebspraktika, der Kooperationsvertrag
mit der Bundesagentur für Arbeit sowie die Informationsveranstaltungen zur Studienfinanzierung
und zur Hochschulausbildung.
Bei der Evaluation der Management-AG lagen die Bewertungen im Schuljahr 2007/08 zwischen 8
und 10 (von max. 10). Als besonderes Angebot erleben die Schülerinnen und Schüler die vielen
Exkursionen in Unternehmen, Kanzleien und Krankenhäuser der Region und die Möglichkeiten der
Praktika dort.
Seit 2011 besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität Siegen und der SWFH
Iserlohn, die ebenfalls in Kapitel 4 ausführlich dargestellt ist.
Die Schule arbeitet eng mit dem Institut für Geschichte und Biographie der FernUniversität Hagen,
Universitäten und Fachhochschulen sowie Netzwerken und Stiftungen (u.a. Gütesiegelschulen, Weiße
Rose) zusammen.
Daneben bestehen Kooperationsverträge mit dem Kunststoff-Institut Lüdenscheid sowie Lüdenscheider Firmen, die sich auf gemeinsame Projekte, Exkursionen, Facharbeiten u.a. in den Naturwissenschaften erstrecken.
Mit dem bei der Südwestfälischen Elektroindustrie angesiedelten Arbeitskreis Schule und Wirtschaft
besteht ebenfalls seit vielen Jahren eine enge Zusammenarbeit. Diese umfasst die Finanzierung von
Vorträgen und naturwissenschaftlichen Anschaffungen.
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Seit 2012 ist die Schule Stützpunktschule des Deutschen Fußball-Bundes und hat sich verpflichtet,
besonders talentierte Kinder und Jugendliche in zusätzlichen Trainingseinheiten zu fördern.
Der Förderverein der Schule hat in den letzten 20 Jahren eine Reihe an Privatsponsoren gefunden,
die für sie interessante Projekte ganz oder teilfinanzieren. Dieses offene Projektsponsoring hat sich
für die Schule bewährt.
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