seit 1919 - Deutscher Mieterbund Bonn/Rhein
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seit 1919 - Deutscher Mieterbund Bonn/Rhein
Der Mietexperte in Ihrer Region seit 1919 DMBB_Brosch_RZ01 indd 1 02 09 09 17 46 Inhalt Vorwort 3 Grußworte 4 Der Mieterbund-Vorstand 9 Der Deutsche Mieterbund 10 Anwalt der Mieterinnen und Mieter 11 Unsere Leistungen 12 Solidarisch mit den Schwachen 15 Mietrecht. Richtig oder falsch? 16 Chronik 22 Mitarbeiter in Bonn 28 Mitarbeiter in Siegburg 29 Rund um den Mieterverein 31 Impressum Herausgeber: Deutscher Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. Berliner Freiheit 36 53111 Bonn Tel: (02 28) - 94 93 09 - 0 E-Mail: [email protected] www.mieterbund-bonn.de Verantwortlich: Bernhard von Grünberg Redaktion: Heike Keilhofer, Stefan Kampmann Bildnachweise: Titelfotos: Bonn Tourismus Titelmontage: Christoph Illigens Fotos Innenteil: DMB Archiv, Cynthia Rühmekorf Gestaltung/Illustrationen: Christoph Illigens Liebe Leser, seit dem Jahr 1919 besteht in Bonn ein Mieterverein. Nur ein Jahr später, 1920, wurde auch in Siegburg ein Mieterverein gegründet. Mit der vorliegenden Broschüre erinnern wir an die Gründung der beiden Mietervereinigungen in der Region, aus denen der heutige Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. entstanden ist. Die Mitgliederversammlung 2009 hat entschieden, dass im Jubiläumsjahr der Mieterverein in Deutscher Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. umbenannt werden soll. Wir möchten dadurch zum Ausdruck bringen, dass wir in der großen Bewegung „Deutscher Mieterbund“ sind. Natürlich bedeutet diese Entscheidung keine Aufgabe von Selbständigkeit oder eine Verabschiedung aus der Geschichte des Mietervereins in unserer Region. Wir können stolz sein auf die lange Tradition. Wir gehören zu den größten Vereinen in Bonn und dem Rhein-Sieg Kreis und auch unser kommunalpolitischer Einfluß ist groß, so wie ihn sich die Gründer des Mietervereins gewünscht haben. Natürlich ist nicht alles getan. Wir stehen in Bonn und der Region vor großen Herausforderungen. Es fehlt an Wohnungen. Unsere Sorge ist, dass sich die Zahl der Einwohner und Haushalte in der Region sehr viel schneller entwickelt, als Wohnungen gebaut werden, so dass es zu immer größeren Engpässen kommen kann. Engpässe bedeuten auch Mietsteigerungen. Zumindest für die unteren Einkommensgruppen wird es immer schwieriger werden, eine Wohnung mit bezahlbaren Mieten zu finden. Wir merken auch, dass große Wohnungsbauunternehmen nur noch auf Rendite setzen und nicht an einer positiven Stadtentwicklung mit guten und langfristigen Wohnverhältnissen interessiert sind. Für den Deutschen Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. bleibt daher noch viel zu tun. Dies wird aber nur dann funktionieren, wenn unseren Einfluß auch weiter stark bleibt. Dies wird nur zusammen mit den Mitgliedern einer großen Organisation gehen. Die vorliegende Broschüre soll bewirken, dass Sie mehr über den Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. erfahren, und für ihn auch werben. Ihre Dr. Hidir Çelik Bernhard von Grünberg Vorsitzender Hauptgeschäftsführer ©September 2009 2 DMBB_Brosch_RZ01 indd 2-3 3 02 09 09 17 46 Grußworte Grußworte Grußworte Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. ist ein Leistungsträger im Deutschen Mieterbund. Der Verein zeichnet sich aus durch professionelle Rechtsberatung, wirksame politische Interessenvertretung und glaubwürdige soziale Tätigkeit. Es gibt wenige Vereine, die so effektiv und glaubwürdig professionelle Dienstleistung und soziales Engagement miteinander verbinden. Dieses Profil verdankt der Verein in erster Linie dem Geschäftsführer Bernhard (genannt Felix) von Grünberg. Ihm gebührt deshalb ebenso wie allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vereins der Dank für die vielschichtigen Erfolge der letzten Jahre. Die Richterrinnen und Richter des Landgerichtsbezirks Bonn Bonn/Rhein-Sieg Ahr e. V. sehr herzlich gratulieren dem Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr zum 90. Geburtstag. Sie verbinden damit ihren Dank für die verdienstvolle Tätigkeit des Vereins, der durch seine kompetente Beratung viele Rechtsstreitigkeiten zu verhindern hilft. Dr. Franz Georg Rips Präsident des Deutschen Mieterbundes In diesem Jahr feiert der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. seinen 90. Geburtstag. Zu diesem Jubiläum gratuliere ich dem Verein und seinen Mitarbeitern ganz herzlich. Der Mieterbund ist mit rund 22 000 Mitgliedern einer der größten Vereine in der Region Bonn und gehört dem Deutscher Mieterbund (DMB) an. In Zusammenarbeit mit der Bundesstadt Bonn gibt er einen qualifizierten Mietspiegel heraus und wirkt bei der Schaffung angemessener und gesunder Wohnverhältnisse für alle Bevölkerungsgruppen mit. Die Organisation ist ein wichtiger Interessenvertreter für die Mieterinnen und Mieter im Raum Bonn. Der Mieterverein informiert und vermittelt in allen Mietrechtsfragen seiner Mitglieder. Konflikte zwischen Mietern und Vermietern versucht man einvernehmlich zu lösen. Ich wünsche dem Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. und seinen Mitarbeitern weiterhin viel Erfolg bei seiner wichtigen Arbeit. seit 1919 Bärbel Dieckmann Oberbürgermeisterin der Stad onn Sehr ge R. Dieter Limbach Vorsitzender des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bonn/Rhein-Sieg e. V. DMBB_Brosch_RZ01 indd 4-5 Wohnungen sind nicht nur allein Wirtschafts- und Sozialgüter; Wohnungen sind Lebensmittelpunkt der Menschen, sie sind ein existenzielles Gut. Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. vertritt über 22 000 Haushalte in unserer Region und leistet als Interessensvertretung der Mieter einen wertvollen Beitrag insbesondere auf dem Gebiet der Rechtsberatung im Rahmen seiner wohnungs- und sozialpolitischen Erfahrung. Gerne nutze ich das 90-jährige Jubiläum des Vereins, um dem Vorstand und allen ehrenamtlichen Tätigen des Mieterbunds in Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. für ihr langjähriges Engagement zum Wohle der Mieterinnen und Mieter in unserer Region herzlich zu danken und wünsche dem Verein und seinen Mitgliedern für die Zukunft alles Gute. Frithjof Kühn Landrat im Rhein-Sieg-Kreis rter Herr von Grünberg, In den letzten 90 Jahren ist der örtliche Mieterbund zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Wohnungsmarktes in unserer Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. geworden. Naturgemäß ist Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg e. V., die Interessenvertretung der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in der Region, häufig anderer Auffassung als die Interessenvertretung der Mieter. Ungeachtet dieser Meinungsverschiedenheiten haben sich beide Seiten stets bemüht, nicht nur das beste für die jeweiligen Mitglieder herauszuholen, sondern auch für das Gemeinwesen. Von daher wünsche ich im Namen aller Mitglieder von Haus & Grund Bonn/ Rhein-Sieg e. V. dem Mieterbund alles Gute für die nächsten 90 Jahre. 4 Kurt Pillmann Der Präsident des Landgerichts verlässlicher Bereits seit vielen Jahren ist der Mieterbund ein wichtiger und ver ässlicher Partner der Bundesstadt Bonn u. a. bei der Erstellung des Bonner Mietspiegels. Darüber hinaus steht er den Mieterinnen und Mietern als kompetenter und erfolgreicher Ratgeber in Mietrechtsstreitigkeiten zur Seite und trägt dabei erheblich zur Befriedung der Mietrechtssituation in Bonn bei. Gratulation zum Erreichten und Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin viel Erfolg. Angelika Maria Wahrheit Beigeordnete Familiendezernat Kinder, Jugend, Schule und Soziales, Bonn 5 02 09 09 17 47 Grußworte Grußworte Dem Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. übermittle ich zum 90-jährigen Jubiläum die herzlichen Glückwünsche der AWO Bonn/ Rhein-Sieg. Seit inzwischen neun Jahrzehnten tritt der Mieterbund für Mieterrechte und für sicheres und bezahlbares Wohnen ein. In Bonn entstand der Mieterbund unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg, zeitgleich mit der Gründung der Arbeiterwohlfahrt. Beide Verbände stehen in einer guten Tradition, wenn es um den Einsatz für soziale Rechte und Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft geht. Für 22 000 Mitgliedshaushalte in der Region ist der Mieterbund inzwischen ein verlässlicher Anwalt bei allen mietrechtlichen Problemen und für die AWO ein kompetenter Gesprächspartner bei allen Fragen rund um den Wohnungsmarkt. Der Verein für Gefährdetenhilfe möchte dem Mieterbund zu seinem 90-jährigen Jubiläum gratulieren. Gleichzeitig möchten wir uns vor allem im Interesse der von uns betreuten obdachlosen, von Obdachlosigkeit bedrohten und in Wohnung vermittelten Klienten für die Unterstützung des Mieterbunds in allen mietrechtlichen Fragen bedanken. Unser Dank gilt dabei insbesondere auch Ihrem unermüdlichen Engagement im Rahmen der kostenlosen Mieterberatung von Herrn von Grünberg bei der SPDFraktion, die seit vielen Jahren von unendlich vielen unserer Klienten genutzt wird. Nelly Grunwald Verein für Gefährdetenhilfe Adelbert Aÿ Kreisvorsitzender Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e. V. Doch die Realität zeigt, dass das „Wohnen“ gar nicht einfach ist. Menschen mit niedrigem Einkommen, Menschen mit Handicaps, solche, die ihre Rechte nur schwer geltend machen können, und solche, die einfach nichts Geeignetes finden. Täglich begegnen diese Mitbürger/Innen uns in den Diensten der Caritas. Deshalb sind wir froh, seit vielen Jahren in gutem Miteinander auch auf die Erfahrung und Kompetenz des Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. zurückgreifen zu können. Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. stellt für viele Menschen in der Region eine wichtige und unverzichtbare Organisation dar. Ebenso wie beim Deutschen Gewerkschaftsbund und den Gewerkschaften sind die Schwerpunkte des Mieterbund: Beratung, Betreuung, Bildung, Rechtshilfe für die Mitglieder sowie politische Willensbildung. Die Vertretung und der Schutz der Interessen der Mitglieder stehen im Zentrum unserer Arbeit. Zur Durchsetzung eigener Interessen benötigen viele Menschen die Hilfe von Vereinen, Verbänden und Organisationen. Besonders sozial Schwächere sind auf gute und starke Organisation angewiesen. Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. ist eine solche starke Organisation mit hochkompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich auch über ihren eigentlichen Arbeitsauftrag hinweg für die Interessen der Schwachen und Benachteiligten in der Region einsetzen. Wir wünschen dem Mieterbund und allen dort Engagierten auch für die Zukunft eine erfolgreiche und wirkungsvolle Tätigkeit zur Unterstützung von Menschen, sowie viel Aufmerksamkeit, wenn es um die Lobbyarbeit für angemessenen Wohnraum in Bonn geht. Ich wünsche dem Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. zu seinem Jubiläum alles Gute und freue mich auch künftig auf eine gute und an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtete, erfolgreiche Zusammenarbeit. Jeder Mensch hat ein Recht auf angemessenen und menschenwürdigen Wohnraum – das würden alle spontan unterschreiben. seit 1919 Jean-Pierre Schneider Direktor des Caritasverbandes für die Stadt Bonn e. V. Sekretariat für die Geschäftsführung In der sozialen Beratung des Diakonischen Werkes spielen Mietverhältnisse eine wichtige Rolle. Hier ist die Zusammenarbeit mit dem Mieterbund für uns wichtig: Kompetenz und Engagement zeichnen die Arbeit der Beraterinnen und Berater des Mieterbundes aus. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit und wünschen alles Gute zum 90-jährigen Jubiläum. Ulrich Hamacher Geschäftsführer des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirchenkreise Bonn und Bad Godesberg-Voreifel 6 DMBB_Brosch_RZ01 indd 6-7 go Degenha dt GB-Region onn/Rhei Sieg/Oberberg „Vernetzte Fachberatung“ – unter dieser Überschrift starteten der Bonner Mieterbund und die Verbraucherzentrale in Bonn im Oktober 1999 ihre Kooperation. Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei, sagt der Volksmund. Daher freuen wir uns, dass wir gemeinsam mit einem starken Partner – wie dem Bonner Mieterbund – seit 10 Jahren erfolgreich kompetente und engagierte Beratung in Bonn anbieten können. Immer mit dem Ziel, Bonner Bürger und Bürgerinnen über ihre Rechte zu informieren und Wege aufzuzeigen, diese Rechte auch durchzusetzen. Möge dies uns gemeinsam auch in der Zukunft gelingen. Klaus Müller Verbraucherzentrale NRW – Vorstand – 7 02 09 09 17 47 Grußworte Der Vorstand Herzlichst gratuliere ich dem Mieterverein Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. zum 90-jährigen Bestehen. Ich bin sicher, dass Ihre Arbeit auch immer wieder Beschäftigten des Theaters Bonn geholfen hat, vor allem Künstlerinnen und Künstlern, die zum „Fahrenden Volk“ gehören und deshalb viel umziehen müssen. Klaus Weise, Generalintendant THEATER Bonn „Während meiner langjährigen Mitgliedschaft im Mieterbund habe ich mehrere Male die Hilfe in Anspruch genommen und mich in meinen Interessen unterstützt und sehr gut vertreten gefühlt”. Anne Haigis, Sängerin www.sparkasse-koelnbonn.de Der Mieterbund-Vorstand Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. ist ein Verein, in dem alle Mitglieder auch mitwirken können. Jedes Jahr findet, in der Regel in Ende Juni, eine Mitgliederversammlung statt. Alle zwei Jahre wird der Vorstand und Beirat neu gewählt. Sparkasse. Gut für Köln und Bonn. Der Vorstand führt den Verein völlig ehrenamtlich. Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. hat ein Beitragsvolumen von ca. 1,5 Millionen Euro und beschäftigt 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Vorstand bestimmt die Politik des Vereins nach innen und außen. Hierbei stehen die Interessen der Mitglieder im Vordergrund. Die Zusammenarbeit mit möglichst vielen sozialen Organisationen ist ein besonderes Ziel des Vorstandes. Dies kommt zum Beispiel zum Ausdruck durch die Initiative zur Gründung und Beteiligung an dem Internetportal „www.soziales-bonn.de“, in dem die einzelnen aktuellen Beratungshilfen in Bonn für jeden abrufbar sind. S Sparkasse KölnBonn Die Sparkasse KölnBonn ist der wichtigste Finanzdienstleister in der Region. Unsere Privatkunden und die hiesigen mittelständischen Unternehmen profitieren von der Leistungsfähigkeit der größten kommunalen Sparkasse Deutschlands. In Köln und Bonn sind wir an über 200 Standorten in Vermögens-, Immobilien- und BeratungsCentern, Geschäftsstellen und Selbstbedienungsstellen für Sie da: persönlich, telefonisch und selbstverständlich auch online. Mehr als 300 Geldautomaten stehen für bequeme Bargeldversorgung – in Ihrer Nähe und rund um die Uhr. Wir fühlen uns der Region in besonderer Weise verpflichtet und zählen zu den größten nichtstaatlichen Förderern von kulturellen, sozialen und anderen gesellschaftlichen Projekten. Sparkasse. Gut für Köln und Bonn. 8 DMBB_Brosch_RZ01 indd 8-9 Viele Vorstandsmitglieder sind gleichzeitig bei anderen Organisationen aktiv, so dass ihre Erfahrungen dem Vorstand zu Gute kommen. Der Vorsitzende, Dr. Hidir Çelik, ist der Leiter der Evangelischen Migrationshilfe Bonn, bei der viele Migrantinnen und Migranten beraten werden. Doris Möller ist die Leiterin des Nachbarschaftszentrums des Diakonischen Werkes auf dem Brüser Berg. Helmuth Göbel ist Abteilungsleiter des Diakonischen Werkes und u. a. zuständig für die Schuldnerberatung. Heike Hirschmann-Graf ist bei der Verbraucherzentrale NRW und damit auch zuständig für die Verbraucherzentralen in Bonn und Troisdorf. Andreas Heymann (auf dem Bild nicht vertreten), unser Kassierer, ist Gewerkschaftssekretär bei ver.di. Dr. Josef Fischer war Staatssekretär im Sozialministerium in NRW. Werner Dobersalske ist Kreisgeschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt Bonn/ Rhein-Sieg, Harald Eichner Vorsitzender des Sozialausschusses im Rhein-Sieg Kreis. Jürgen Obertreis gehört schon seit 1975 dem Vorstand des Mietervereins an und arbeitet mit bei der Telefonhotline des Deutschen Mieterbundes. Selbstverständlich können Sie sich mit ihren Anliegen auch unmittelbar an den Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder wenden. Diese erreichen sie postalisch unter der Anschrift des Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. in Bonn. Aber auch viele der angestellten Mitarbeiter des Mietervereins sind ehrenamtlich tätig. Als Stadtverordnete oder in der Bezirksvertretung, bei der Arbeiterwohlfahrt oder im Presbyterium einer evangelischen Kirchengemeinde oder bei den Gewerkschaften. Neben dem Vorstand gibt es noch den Beirat, der ebenfalls durch die Mitgliederversammlung gewählte wird und die Mitglieder zwischen den Wahlen vertritt. In ihm sind 15 Mitglieder organisiert aus den unterschiedlichsten Berufen. Viele von ihnen haben eine langjährige Erfahrung auf dem Feld der Interessenvertretung für Mieter. Oft sind auch sie in anderen sozialen Organisationen aktiv. v. l. n .r. stehend: Harald Eichner, Dr. Josef Fischer, Dr. Hidir Çelik, Werner Dobersalske. Sitzend: Jürgen Obertreis, Heike Hirschmann-Graf, Doris Möller. Nicht abgebildet: Andreas Heymann, Helmuth Göbel 9 02 09 09 17 49 DMB deutschlandweit DMB deutschlandweit Deutscher Mieterbund Deutschland (Zentrale Berlin) Landesverbände (in 15 Bundesländern) Örtliche Mietervereine (z. B. Deutscher Mieterbund Bonn/ Rhein-Sieg/Ahr e. V.) Was jedes Mitglied wissen sollte Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. als Anwalt der Mieterinnen und Mieter Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. ist ein eigenständiger Verein, der Mitglied im Deutschen Mieterbund NRW ist und dadurch auch dem Deutschen Mieterbund angehört. Der Mieterbund gehört mit 22 000 Mitgliedern zu den größten Vereinen in Bonn und der Region. Der Deutsche Mieterbund NRW und der Deutsche Mieterbund haben vor allem die Funktion der Vertretung von Mieterinteressen gegenüber der Landesregierung, dem Landtag, bzw. der Bundesregierung und dem Bundestag. Im Jahre 2008 sind von den Mitarbeitern 15 363 Rechtsberatungen durchgeführt worden. In ca. 300 Fällen mussten die Gerichte entscheiden, wobei überwiegend die Urteile und Vergleiche im Sinne der Mitglieder waren. Der Mieter- bund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. ist daher der größte Streitschlichter in der Region. Der Mieterverein hat ein Beratungsangebot – je nach Dringlichkeit – des einzelnen Falles und der Notwendigkeit zum ausführlichen Gespräch. Der Mieterbund führt seine Sprechstunden in seinen Geschäftsstellen durch. Unsere Geschäftsstelle in Bonn Unsere Geschäftsstelle in Siegburg Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. Berliner Freiheit 36, 53111 Bonn Außenstellen in Meckenheim und Bad Neuenahr Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. Kaiser-Wilhelm-Platz 9, 53721 Siegburg Außenstelle in Bad Honnef Im Landesverband NRW sind zurzeit 54 Mietervereine mit ca. 350 000 Haushalten vertreten. Im Deutschen Mieterbund sind es 320 Vereine mit zusammen ca. 1,2 Mio. Haushalten organisiert. Der Deutsche Mieterbund Bonn/RheinSieg/Ahr e. V. als Teil der deutschen Mieterbewegung Seit Anbeginn ist der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. über den Mieterbund NRW Mitglied des Deutschen Mieterbundes (DMB). Das ist der Dachverband von 320 örtlichen Mietervereinigungen in ganz Deutschland. Er hat heute seinen Sitz in Berlin. Mitglieder der örtlichen Mietervereine, die in eine andere Region oder in ein anderes Bundesland verziehen, können Mitglied bei ihrem neuen Verein werden, ohne dass hier zusätzliche Kosten entstehen. Der bereits beim Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. gezahlte Beitrag wird im neuen Verein angerechnet. Dies gilt grundsätzlich auch für die Rechtsschutzversicherung. Eine zusätzliche „Wartezeit“ ist nicht notwendig. Unsere Mitglieder erhalten kostenlos alle zwei Monate die MieterZeitung des Deutschen Mieterbundes mit Informationen, Urteilen und Reportagen. Auch der Landesverband NRW und der Mieterbund Bonn/ Rhein-Sieg/Ahr e. V. sind mit eigenen Informationsseiten vertreten. Unter dem Dach des DMB sind etwa 3 Mio. Menschen in 1,2 Mio. Haushalten organisiert. Das gibt dem DMB als politische Lobby der Mieterinnen und Mieter Gewicht. Er ist anerkannter Gesprächspartner für Regierungen und Parlamente in der Wohnungs- und Mietenpolitik. Dort wird sein Sachverstand geschätzt. Der DMB setzt sich ein für ein ausreichendes Angebot an bezahlbaren Wohnungen, für tragbare Wohnkosten auch bei Haushalten mit niedrigem Einkommen und für den verlässlichen Schutz der Mieter durch ein soziales Mietrecht. Der Deutsche Mieterbund bietet den Mitgliedern der Vereine eine Reihe von Vergünstigungen an. Zum Beispiel bei dem Abschluss einer eigenen Rechtsschutzversicherung, bei dem günstigeren Kauf bestimmter Produkte. Eine Liste dieser Vorteile können Sie beim Mieterbund Bonn/RheinSieg/Ahr e. V. erhalten oder direkt beim Deutschen Mieterbund. Hier können Sie sich auch über die Leistungen der unterschiedlichen Ebenen informieren: www.mieterbund.de oder www.mieterbund-nrw.de Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. unterstützt die Aktivitäten des Deutschen Mieterbundes und arbeitet engagiert in den Verbandsgremien mit. Er bringt dort seinen Sachverstand und seine eigenen Erfahrungen ein, zum Beispiel durch Anträge und Stellungnahmen. Der Geschäftsführer des Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V., Bernhard von Grünberg, ist seit 2007 auch Vorsitzender des Mieterbundes NRW, den er auch im Beirat des Deutschen Mieterbundes vertritt. Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. pflegt in der Regionalkonferenz Südliches Rheinland die Zusammenarbeit und den Meinungsaustausch mit den benachbarten Mieterorganisationen. Abb. oben links: Organisationsstruktur des Deutschen Mieterbundes. Die Zentrale in Berlin steht 15 Landesverbänden vor. Diese organisieren jeweils die insgesamt etwa 320 örtlichen Vereine. 10 DMBB_Brosch_RZ01 indd 10-11 > Geschäftszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf den Seiten 28 f. 11 02 09 09 17 49 Themen Unsere Leistungen > Wir vertreten über 22 000 Haushalte in der Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahr. > Wir beraten und vertreten Sie durch unsere Juristen vom ersten Tag Ihrer Mitgliedschaft an in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. > > Wir überprüfen für Sie Mieterhöhungen, Modernisierungen, Schönheitsreparaturen, Mietverträge, Heiz- und Nebenkostenabrechnungen und vieles mehr. Wir führen für Sie den Schriftverkehr mit Ihrem Vermieter oder dessen Anwalt. > Wir erteilen telefonische Rechtsauskünfte für unsere Mitglieder während unserer Telefonberatungszeiten. > Wir stehen Ihnen nach Vereinbarung für ausführliche Beratungen zur Verfügung. > Wir haben für Sie eine Mietrechtsschutzversicherung abgeschlossen, damit Sie im Falle eines Prozesses abgesichert sind. > Kommt es zu einem Prozess, darf das schadensauslösende Ereignis nicht vor oder innerhalb der dreimonatigen Wartefrist eintreten, damit die Versicherung eintritt. (Gemäß §15 Abs. 3 ARB gilt das schadensauslösende Ereignis als Eintritt des Versicherungsfalles) > Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch zusätzliche Hilfe durch freie Mitarbeiter bei Wohnungsübergaben, Belegeinsicht, bei Nebenkostenabrechnungen und Mängelfeststellungen vor Ort in Ihrer Wohnung. (Diese Zusatzleistungen sind nicht im Beitrag enthalten.) > Sie erhalten alle zwei Monate die Mieterzeitung. Wir halten umfangreiches Informationsmaterial für Sie bereit. Broschüren des DMB können bei uns erworben werden. > Wir sind die Mieterlobby in der Region Bonn/RheinSieg/Ahr. Wir nehmen die politische Interessenvertretung wahr und organisieren Mieterversammlungen. > Wir sind Mitherausgeber der Mietspiegel in der Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahr. > Wir sind Mitglied im Deutschen Mieterbund, der Organisation der Mieter 12 DMBB_Brosch_RZ01 indd 12-13 Themen Anwalt der Mieterrechte Spezialisten für Mietrecht Unser flexibles Beratungsangebot Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Daher brauchen Mieterinnen und Mieter Schutz. Der wird durch das soziale Mietrecht grundsätzlich gewährleistet. Mieter haben gute Rechte. Sie müssen ihre Rechte aber kennen – natürlich auch ihre Pflichten – und sie müssen wissen, wie man sie anwendet. In Mietverhältnissen gibt es naturgemäß Konflikte, denn Mieter und Vermieter haben unterschiedliche Interessen. Nicht selten herrscht auch Unklarheit über die Rechtslage Der Mieterbund hat hauptamtliche Spezialisten beschäftigt. Er versteht sich als Anwalt der Mieterrechte, der seinen Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite steht, wenn sie ein Mietproblem haben. Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung sind daher eines der wichtigsten Aufgabenfelder des Mieterbundes. Er darf aber nur Mitglieder beraten, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert der Mieterbund seine Aufgaben. Er bekommt kein Geld vom Staat und hat auch keine zahlungskräftigen Sponsoren. Das macht den Mieterbund unabhängig. Je nach Umfang des Problems und Dringlichkeit des Einzelfalls haben Ratsuchende unterschiedliche Beratungswünsche. Das Mietrecht ist kompliziert und für Laien oft schwer verständlich. Auf kaum einem anderen Rechtsgebiet wurden und werden so viele Einzelfragen durch die Gerichte entschieden. Da behalten nur Spezialisten den Überblick. 22 000 Mieterhaushalte in Bonn, Siegburg und der Region sind schon Mitglied im Mieterbund und wissen seine Leistungen zu schätzen. Im Jahr 2008 erfolgten rund 15.400 Beratungen; die Rechtsberater des Mieterbundes wurden täglich im Durchschnitt 70 Mal in Anspruch genommen. Alle sind Volljuristen mit langjähriger Erfahrung. Sie kennen die örtliche Wohnungssituation und die Rechtsprechung der zuständigen Gerichte. Schlichten besser als Prozessieren Der Mieterbund will seinen Mitgliedern auf Grundlage der geltenden Gesetze zu ihrem Recht verhelfen. Ein vorrangiges Ziel der Beratung ist aber auch, unnötige Streitigkeiten zu vermeiden, insbesondere vor Gericht. Der Mieterbund versteht sich in erster Linie als Streitschlichter und kann da eine überaus erfolgreiche Bilanz vorweisen: Mitglieder des Mieterbundes waren 2008 nur 300 Mal in einen Mietprozess verwickelt. Der ist manchmal unvermeidlich, zum Beispiel, weil der Vermieter klagt. Die überwiegende Zahl der Prozesse ging zugunsten der Mieter aus. Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung (einschließlich Schriftwechsel) sind kostenlos. Vom Tag der Beitrittserklärung an kann die Beratung in Anspruch genommen werden; eine Wartezeit gibt es nicht. Einzige Voraussetzung: Der Mitgliedsbeitrag ist bezahlt. Der Mieterbund ist daher in seinem Beratungsangebot flexibel und bietet > > > > > Ausführliche Beratung (bis zu 30 Minuten) nach Terminvereinbarung (Wartezeiten berücksichtigen). Kurzberatung (bis zu 10 Minuten). Der Termin muss einen halben Tag vorher vereinbart werden. Telefonberatung erfolgt (täglich 7 Stunden) durch einen unserer Berater. Rückruftermine täglich. Sie rufen uns an. Unser Berater ruft Sie zur vereinbarten Zeit zurück. Beantwortung schriftlicher Anfragen (per Brief, Fax oder E-Mail). E-Mails werden aus Gründen der Gleichbehandlung wie andere Anfragen behandelt. Übrigens: Neumitglieder, bei denen „es brennt“, bekommen in jedem Fall kurzfristig einen Termin. Diverse Informationsbroschüren: Miet- und Heizspiegel informieren unsere Mitglieder Rechtsschutz bei notwendigen Mietprozessen Die Justitia symbolisiert, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gesprochen und schließlich mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird. Manchmal ist eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich. Auch hier bietet der Mieterbund seinen Mitgliedern Schutz. Im Mitgliedsbeitrag ist eine Rechtsschutzversicherung enthalten. Sie übernimmt die Kosten eines notwendigen Mietprozesses (bei geringer Eigenbeteiligung des Mitglieds in Höhe von 102 Euro). Wichtig: Der Versicherungsschutz beginnt drei Monate nach Beitritt. Versichert sind ausschließlich Streitigkeiten deren Ursache nach dieser Frist eintritt. Vor Inanspruchnahme der Versicherung ist eine Beratung durch den Mieterbund erforderlich. 13 02 09 09 17 49 Themen Als Mitglied gut informiert Der Mieterbund informiert regelmäßig über alles, was für Mieterinnen und Mieter von Interesse ist. Jedes Mitglied erhält mit der Post die MieterZeitung, die Mitgliederzeitschrift des Deutschen Mieterbundes. Sie erscheint alle zwei Monate und ist kostenlos. Im Innenteil finden Sie Informationen des Landesverbandes NRW sowie der Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahr. Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse geben, können Sie auch unseren kostenlosen „Newsletter“ beziehen, mit aktuellen Urteilen, Veranstaltungshinweisen und Presseerklärungen des Mieterbundes (Anmeldung unter [email protected]). Internetnutzer können sich stets aktuell über die Homepage des Mieterbundes informieren www.mieterbund-bonn.de. Auf der Homepage kann man zum Beispiel die ortsübliche Vergleichmiete für seine Wohnung ausrechnen (wenn es am Ort einen Mietspiegel gibt) oder die Energieeffizienz seiner Wohnung anhand der Heizkosten überprüfen lassen. Was der Mieterbund sonst noch bietet Mitglieder können in den Genuss von preisgünstigen Leistungen kommen, die der Deutsche Mieterbund als PLUSSERVICE anbietet; zum Beispiel die DMB-Mieter-Police für Versicherungen, die jeder Privathaushalt haben sollte, oder den Privatrechtsschutz durch die DMB Rechtsschutzversicherung. Informationen bekommt man in den Geschäftstellen des Mieterbundes oder über www.mieterbund.de. Themen mals im Jahr veranstalten wir preisgünstige Tagesausflüge mit dem Bus (in Zusammenarbeit mit der Arbeiterwohlfahrt Bonn). Termine werden auf der Homepage des Mieterbundes und in der MieterZeitung bekannt gegeben. Mitglieder werben Mitglieder 14 DMBB_Brosch_RZ01 indd 14-15 > Es lohnt sich, Mitglied im Mieterbund zu sein. Wer sich von seinen Leistungen überzeugt hat, wird das gerne weitersagen, zum Beispiel an Freunde und Kollegen, andere Mitglieder der Hausgemeinschaft und Nachbarn. Für jedes geworbene Neumitglied schreibt der Mieterbund drei Monatsbeiträge gut. Dann lohnt sich die Mitgliedschaft sogar doppelt. Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. tritt ein für einen barrierefreien oder -reduzierten Umbau des Wohnungsbestandes, damit unter anderem älteren Menschen möglichst lange in ihrer Wohnung bleiben können. Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. fordert eine Verbesserung der Lebensbedingung im Stadtteil durch Koordinierung von Diensten der Stadt und der Verbände, durch die Stabilisierung von guten Nachbarschaften und die Förderung ehrenamtlicher Strukturen im Viertel. Wir wollen umfassende Stadtteilerneuung in allen Lebensbereichen (soziale Stadt). Der Mieterverein hat nach langen Verhandlungen einen qualifizierten Mietspiegel in Bonn und Mietspiegel für Sankt Augustin, Siegburg und Troisdorf durchgesetzt. Hierdurch wurde der Wohnungsmarkt transparent. Teure Auseinandersetzungen über die gerechte Miethöhe konnten hierdurch vermieden werden. > Die Fehlbelegungsabgabe konnte in Bonn begrenzt und dann im Land ganz abgeschafft werden. Mieter konnten dadurch wirtschaftlich nicht mehr aus ihren Wohnungen verdrängt werden. Die Einnahmen standen nicht mehr in Relation zu den Verwaltungsausgaben. > Wir haben uns gegen den Verkauf der ca. 2500 Wohnungen der Stadt Bonn gewandt. Die massiven Mieterhöhungen und die Verdrängung bisheriger Mieter zeigen, dass wir richtig entschieden hatten. > Wir setzen uns seit Jahren für mehr Wohnungsbau in Bonn und der Region ein. Jetzt wird durch Untersuchungen klar, wie recht wir in unserer Haltung hatten. Bis zum Jahr 2020 müßten zusätzlich ca. 50 000 Wohnungen in der Region gebaut werden. Die verheerende Mangellage auf dem Wohnungsmarkt wird allmählich den politisch Verantwortlichen bewusst. Der Mieterbund ist eine Solidareinrichtung seiner Mitglieder. Da gilt der Grundsatz: Alle für einen, einer für alle. Nur deshalb kann der Mieterbund seine Leistungen für einen Beitrag erbringen, der im Regelfall für jeden Haushalt erschwinglich ist. Kompetente Rechtsberatung und -vertretung ein ganzes Jahr lang wird man deshalb am Markt für Rechtsdienstleistungen ähnlich günstig kaum finden können. Wenn ein Mitglied in finanzielle Not gerät und sich die Mitgliedschaft nicht mehr leisten kann, bemüht sich der Mieterbund um eine Einzelfalllösung. Als Solidareinrichtung der Mieterinnen und Mieter sieht sich der Mieterbund in Verantwortung auch gegenüber den Menschen, die der Hilfe besonders bedürfen. Der Mieterbund arbeitet mit Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe zusammen und unterstützt deren Aktivitäten vor allem ideell, zum Beispiel bei Kampagnen wie der „Nacht der Wohnungslosen“ oder bei der Bonner Ausgabe der Straßenzeitung fiftyfifty. Durch deren Verkauf bestreiten Menschen ohne Wohnung einen Teil ihres Lebensunterhalts. Regelmäßig beteiligt sich der Mieterbund an der Weihnachtsbescherung im „Bonner Loch“. Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. kämpft seit Jahren für eine bessere Wohnungs- und Städtebaupolitik. Hierzu einige Beispiele aus den letzten Jahren: > Solidarisch mit den Schwachen In der Beratung haben wir uns deshalb auch auf Probleme der Bezieher von Sozialleistungen spezialisiert, soweit es um das Wohnen geht. Dazu gehört das Wohngeld, seit neuerem auch das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). Da vertreten wir Mitglieder auch gegenüber den Ämtern, zum Beispiel der ARGE. Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. als Mitgestalter der Wohnungs- und Städtebaupolitik in Stadt, Region und Land und Vorkämpfer der „sozialen“ Stadt Unter dem Motto „Mit dem Mieterbund op Jöck“ können unsere Mitglieder ihre nähere Heimat kennen lernen. Mehr- Persönliche Beratungsgespräche gehören zu unserem Angebot > Bernhard von Grünberg und Helmut Lierhaus bei der Aktion „ Ein Jahr LEG-Verkauf“. > Der Hauptgeschäftsführer des Mieterbundes Bonn/ Rhein-Sieg/Ahr e. V. ist Landesvorsitzender des Mieterbundes NRW. Der Mieterbund NRW wendete sich gegen die internationalen Anlagenfonds („Heuschrecken“) auf dem Wohnungsmarkt. Wir haben gekämpft für die Erhaltung des Wohnungsbauvermögens des Landes und gegen den Verkauf der ca. über 100 000 Wohnungen der landeseigenen Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) an eine „Heuschrecke“. Leider konnten wir uns gegenüber der Landesregierung hier nicht durchsetzen. Der Mieterbund pflegt die Zusammenarbeit und den Meinungsaustausch mit vielen Partnern in der Sozial- und Verbraucherberatung und beteiligt sich an dem Internetportal www.soziales-bonn.de. Auf der Suchen nach Unterkünften beim Weltjugendtag 2007. Bernhard von Grünberg und Stadtdechant Msgr. Wilfred Schumacher. 15 02 09 09 17 49 Fallbeispiele Fallbeispiele Irrtümer, Gerüchte und Halbwahrheiten rund um das Mietrecht. Richtig oder falsch? Eigentlich weiß das jeder, das ist Gesetz, das war immer so und das ist schon längst Gewohnheitsrecht. Egal, ob es um Nachmieter, Schönheitsreparaturen, Partys, Feiern, Zweitschlüssel oder Mietkautionen geht, unzählige Irrtümer, Gerüchte und Halbwahrheiten machen bei Mietern und Vermietern die Runde und halten sich teilweise schon seit Jahrzehnten. Nachfolgend werden die wichtigsten und langlebigsten Mietrechtsirrtümer aufgelistet: 1. Irrtum: Nachmieter Falsch: Wer drei Nachmieter stellt, kann das Mietverhältnis jederzeit beenden und ausziehen. Richtig: Verträge müssen eingehalten werden. Bei unbefristeten Mietverhältnissen ist die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zu beachten. Ist ein Kündigungsausschluss oder – verzicht wirksam vereinbart, kann in dieser Zeit nicht gekündigt werden. Das Gleiche gilt bei einem Zeitmietvertrag. Mieter dürfen Nachmieter dann nur stellen, wenn dies im Mietvertrag oder nachträglich mit dem Vermieter vereinbart ist oder wenn Härtegründe vorliegen und es für Mieter unzumutbar ist, noch jahrelang in der alten Wohnung zu leben und hierfür zu zahlen. Zum Beispiel wenn der Mieter berufsbedingt den Wohnort wechselt, in ein Altenheim zieht oder sich Familiennachwuchs ankündigt und die bisherige Wohnung zu klein wird. In diesen Fällen reicht ein geeigneter Nachmieter aus, um das Mietverhältnis zu beenden. 2. Irrtum: Feiern Falsch: Dreimal im Jahr oder einmal im Monat darf auch in Mehrfamilienhäusern „so richtig auf die Pauke gehauen“, also lautstark bis zum frühen Morgen gefeiert werden. Richtig: Bei allen Partys und Feiern, egal aus welchem Anlass, ist Rücksicht auf die Nachbarn im Haus zu nehmen. Ab 22.00 Uhr gilt nach den Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes Nachtruhe. Dann darf von den Feiernden nichts mehr zu hören sein. Diese Regelungen gelten 365 Tage im Jahr. 16 DMBB_Brosch_RZ01 indd 16-17 3. Irrtum: Kaution abwohnen 5. Irrtum: Zweitschlüssel Falsch: Die letzten drei Monate kann die Kaution abgewohnt werden, muss keine Miete gezahlt werden. Falsch: Der Vermieter oder die Hausverwaltung müssen immer einen Zweitschlüssel haben, schon für Notfälle. Richtig: Ein Abwohnen oder rechtlich ein Aufrechnen des Vermieteranspruchs auf Miete mit dem Mieteranspruch auf Rückzahlung der Kaution ist während des laufenden Mietverhältnisses unzulässig. Miete muss bis zum letzten Monat, bis zum Ende des Mietverhältnisses bezahlt werden. Die Kaution sichert Vermieteransprüche aus der gesamten Mietzeit, inklusive Ersatzansprüchen wegen möglicher Schäden beim Auszug oder Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen, die erst noch nach Monaten kommen. Deshalb wird der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution erst nach Ende des Mietverhältnisses fällig. Bis Mieter die Kaution tatsächlich zurückfordern können, vergehen mitunter noch Monate. Der Vermieter hat eine Prüf- und Überlegungszeit, in der er klären kann, ob er noch Ansprüche gegen den Mieter hat. Außerdem kann der Vermieter zumindest einen Teil der Mietkaution so lange zurückhalten, bis er über die Betriebskosten abgerechnet hat. 4. Irrtum: Mietminderung anmelden Falsch: Wer die Miete kürzen will, muss eine Mietminderung beim Vermieter anmelden. Richtig: Nach dem Gesetz ist die Miete automatisch gemindert, wenn ein Mangel zum Beispiel in der Wohnung oder im Haus eintritt. Mieter müssen den Vermieter hierüber informieren, so dass er Reparaturen veranlassen oder die Mängel abstellen kann. Bis dahin dürfen Mieter die Miete kürzen, das heißt, sie können beim nächsten Zahlungstermin weniger Miete für ihre Wohnung überweisen. Hierüber muss der Vermieter nicht unterrichtet werden. Erst recht muss der Mieter die Mietminderung bei ihm nicht anmelden, sie hängt nicht von seiner Zustimmung oder Erlaubnis ab. Auch schätzt der Mieter selbst die Höhe der Mietminderung ein. Je schwerer der Wohnungsmangel, desto umfangreicher kann die Mietminderung ausfallen. 100 Prozent Miete kann der Vermieter nur beanspruchen, wenn die Wohnung zu 100 Prozent in Ordnung und im gleichen Zustand wie bei der Anmietung ist. Richtig: Niemand darf ohne Wissen oder gegen den Willen des Mieters einen Schlüssel für dessen Wohnung haben. Weder der Vermieter noch die Hausverwaltung oder der Hausmeister. Der Mieter hat ja auch keinen Zweitschlüssel für die Vermieter- oder Hausmeisterwohnung. Für Notfälle reicht es völlig aus, wenn der Mieter seinen Vermieter informiert, wo ein Zweitschlüssel deponiert ist. Das kann bei einem Freund, einem Bekannten oder auch beim Nachbarn im Haus sein. Weigert sich der Vermieter, den Zweitschlüssel herauszugeben, kann der Mieter unter Umständen sogar die Türschlösser austauschen. Betritt der Vermieter ohne Wissen des Mieters dessen Wohnung, ist das Hausfriedensbruch und kann strafrechtlich verfolgt werden. Der Mieter ist in diesen Fällen berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. An den gesetzlichen Regelungen selbst hat sich aber nichts geändert. Danach ist der Vermieter sowieso schon verpflichtet, die Mietwohnung in Ordnung zu halten, das heißt, gegebenenfalls auch zu renovieren. Da diese gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) aber nicht zwingend sind, werden sie von Vermietern schon seit Jahrzehnten in Mietverträgen geändert. Zu Lasten der Mieter wird vereinbart, dass Mieter ihre Wohnungen in bestimmten Abständen streichen und tapezieren müssen. Nach den aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshofs sind schätzungsweise 70 Prozent aller Schönheitsreparaturregelungen in Mietverträgen unwirksam, zum Beispiel starre Renovierungsfristen, Endrenovierungsklauseln, unverständliche oder starre Quotenregelungen. Das bedeutet, ob Mieter beim Auszug aus der Wohnung renovieren müssen oder nicht, hängt vom Wortlaut des Mietvertrages ab. Hier haben Mieter jetzt gute Chancen. Die Mehrzahl der Vertragsregelungen ist unwirksam, so dass Mieter weder selbst renovieren noch Renovierungskosten zahlen müssen. 6. Irrtum: Alles wird teurer 8. Irrtum: Renovieren bei Auszug Falsch: Weil alles teurer wird, die Handwerkerrechnungen und die Preise im Supermarkt, muss die Miete erhöht werden. Falsch: Beim Auszug müssen Mieter immer renovieren. Richtig: Mit der Aussage, „alles wird teurer“, lässt sich keine Mieterhöhung wirksam begründen. Mehr Miete kann der Vermieter zum einen fordern, wenn er das Haus oder die Wohnung modernisiert hat. Zum anderen sieht das Gesetz neben den Regelungen in Staffel- und Indexmietverträgen nur noch Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete vor. Das ist die Durchschnittsmiete am Wohnort, wie sie für vergleichbare Wohnungen bezahlt wird. Der Vermieter muss dann mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens oder von drei Vergleichswohnungen oder eines Mietspiegels nachweisen, dass die bisherige Miete unter der „Ortsüblichkeits-Grenze“ liegt und die neue Miete die ortsübliche Miete nicht übersteigt. Andere Begründungsmittel sind nicht zulässig und rechtfertigen keine Mieterhöhung. Die Höhe von Handwerkerrechnungen oder Supermarktpreisen spielt keine Rolle. Richtig: Es gibt hier keinen Automatismus. Mieter müssen nur renovieren, wenn das im Mietvertrag wirksam vereinbart ist und die Voraussetzungen der Vertragsregelungen auch erfüllt sind. Steht zum Beispiel im Mietvertrag, dass im Allgemeinen Küche, Bäder und Toiletten nach vier Jahren und die Haupträume der Wohnung nach sechs Jahren zu renovieren sind, ist das wirksam. Erst recht, wenn der Vertrag möglicherweise noch zulässt, dass diese Fristen je nach Zustand der Wohnung verlängert werden können. Zieht der Mieter dann nach sieben Jahren aus, muss er renovieren. Zieht er schon nach drei Jahren um, muss er aufgrund dieser Vertragsregelung nichts tun. Fehlen in der Mietvertragsregelung zum Beispiel die beiden Worte „im Allgemeinen“ oder steht auch nichts von möglichen Fristverlängerungen im Mietvertrag, ist die Schönheitsreparaturklausel unwirksam, dann sind starre Renovierungsfristen vorgegeben. Der Mieter kann ausziehen, ohne zu renovieren. Wie lange er in der Wohnung gewohnt hat, spielt dann keine Rolle. 7. Irrtum: Neues Gesetz Falsch: Es gibt ein neues Gesetz, danach müssen Mieter nicht mehr renovieren. Richtig: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit vielen Urteilen in den letzten Jahren unzählige Mietrechtsregelungen zu Schönheitsreparaturen für unwirksam erklärt. Konsequenz ist, dass Mieter dann nicht renovieren müssen. 17 02 09 09 17 49 Fallbeispiele Fallbeispiele 9. Irrtum: Fahrstuhl Falsch: Erdgeschossmieter müssen keine Fahrstuhlkosten zahlen. Richtig: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Vermieter die Kosten für den Betrieb eines Aufzugs bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag als Betriebskosten auf alle Mieter des Hauses umlegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Erdgeschossmieter den Fahrstuhl nutzt oder theoretisch überhaupt nutzen kann. Auch wenn der Mieter mit dem Aufzug weder Keller noch Dachboden erreichen kann, muss er anteilige Kosten zahlen. trages. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn im Vertrag ausdrücklich zugunsten des Mieters ein Rücktrittsrecht vereinbart ist. Fehlt dieses vereinbarte Rücktrittsrecht, ist der Mieter an den Vertrag gebunden. Ist der Mietvertrag unbefristet abgeschlossen, kann der Mieter mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Er muss nicht warten, bis er in die Wohnung eingezogen ist. Wer am 2. Februar einen Mietvertrag zum 1. Mai abschließt, kann am selben Tag noch kündigen. Dann ist zum 30. April wirksam gekündigt. 10. Irrtum: Rücktritt 11. Irrtum: Untervermietung Falsch: Auch wenn der Mietvertrag schon unterschrieben ist, kann ein Mieter innerhalb von 14 Tagen noch vom Vertrag zurücktreten. Falsch: Untervermietung ist immer verboten. Richtig: Ein einmal abgeschlossener, von Mieter und Vermieter unterschriebener Mietvertrag ist wirksam. Der Mieter kann es sich dann nicht einfach noch einmal anders überlegen. Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Ein derartiges Widerrufsrecht gibt es bei Haustürgeschäften oder Onlinegeschäften, nicht aber beim Abschluss eines Mietver- Richtig: Wer als Mieter seine Wohnung ganz oder teilweise untervermieten will, braucht die Erlaubnis des Vermieters. Wenn aber nur ein Teil der Wohnung, also einzelne Zimmer, an einen Dritten weitervermietet werden sollen, muss der Vermieter die Erlaubnis erteilen, wenn der Mieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe für die beabsichtigte Untervermietung hat. Sind zum Beispiel die erwachsenen Kinder aus der Wohnung ausgezogen, kann aus wirtschaftlichen Unsere Leistungen im Überblick ● Ambulanter Rehasport für alle Behinderungen/Einschränkungen ● Präventionssport/ allg. Gesundheitsförderung ● Beratungsstelle für Mitglieder Ko sten erstatt un g bis zu 80 % Unsere Geschäfts- und Beratungsstelle: m ö glic h. ● Infoveranstaltungen zu aktuellen Themen ● Kooperationen mit Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen Verein für Behindertensport Bonn/Rhein-Sieg e.V. Hans-Böckler-Straße 16 53225 Bonn ● Freizeiten für Behinderte und Nicht-Behinderte tel 0228 - 40 36 7 - 0 fax 0228 - 46 33 78 ● Behindertengerechter Fahrdienst [email protected] vfb-bonn.de ● Aus- und Fortbildung, Fachübungsleiter Rehasport Rehabilitations- + Präventionssport 18 DMBB_Brosch_RZ01 indd 18-19 Fahrdienst Öffnungszeiten: Mo - Fr 09.00 - 17.00 h Gründen ein Untermieter für die leer stehenden Zimmer sinnvoll sein. Nachvollziehbar ist es auch, wenn der Mieter nicht länger allein in seiner 100 Quadratmeter großen Wohnung leben will.Soll ein Lebenspartner oder naher Familienangehöriger des Mieters in die Wohnung nachziehen, muss der Vermieter immer zustimmen, er hat keine Wahl. Nur wenn der Mieter beabsichtigt, die Wohnung insgesamt an einen Dritten weiterzuvermieten, kann der Vermieter ablehnen. Begründen muss er seine Ablehnung nicht. Im Gegenzug kann der Mieter dann aber immer das Mietverhältnis kündigen. Das gilt auch dann, wenn ein langjähriger Zeitmietvertrag oder Kündigungsausschluss vereinbart war. 12. Irrtum: Besichtigungsrecht Falsch: Der Vermieter darf auf Verlangen jederzeit die Wohnung des Mieters besichtigen und kontrollieren. Richtig: Ein generelles Wohnungsbesichtigungsrecht für Vermieter gibt es nicht. Allerdings darf der Vermieter natürlich die Wohnung besichtigen und betreten, um notwendige Reparaturen durchzuführen oder um hier festzustellen, ob die angezeigten Mängel oder Schäden tatsächlich vorliegen und wie schnell und in welchem Umfang Reparaturen notwendig sind. Möglicherweise muss er die Wohnung auch betreten, wenn er Messeinrichtungen für Heizung oder Wasser ablesen will. Auch wenn die Wohnung oder das Haus neu vermietet oder verkauft werden soll, darf er mit Interessenten oder einem Makler die Wohnung besichtigen. In allen Fällen muss der Vermieter die Besichtigung aber rechtzeitig ankündigen. Bei dringenden Handwerkerarbeiten können 24 Stunden Vorlauf genügen. Im Regelfall ist aber von mehreren Tagen auszugehen. Die Besichtigungstermine müssen zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden. Dabei ist natürlich auf die Belange des Mieters Rücksicht zu nehmen, zum Beispiel auf dessen Berufstätigkeit. Das kann bedeuten, dass Besichtigungstermine nur nach 19.00 Uhr oder nur an Samstagen möglich sind. Dauer- und Massenbesichtigungen von und mit Kauf- oder Mietinteressenten müssen Mieter nicht akzeptieren. Es reicht aus, wenn sie sich einen Besichtigungstermin in der Woche frei halten für maximal drei bis vier Interessenten. 13. Irrtum: Steuern Falsch: Steuern und Versicherungen für das Haus muss immer der Vermieter zahlen. Richtig: Grundsteuern sowie Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Haus sind Betriebskosten. Der Vermieter kann diese Kosten auf die Mieter des Hauses abwälzen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Umlagefähig sind somit die Kosten der Versicherungen des Hauses gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug. Auch eine Schwamm- und Hausbockversicherung oder eine Versicherung gegen Elementarschäden, wie Überschwemmungen, Erdbeben usw., zählen dazu. Dagegen muss der Vermieter die Kosten für seine Rechtsschutzversicherung, seine Hausratversicherung oder eine Mietausfallversicherung aus eigener Tasche zahlen. Diese Versicherungen sind keine Betriebskosten. 14. Irrtum: Unrenoviert bei Einzug Falsch: Wer in eine unrenovierte Wohnung zieht, muss beim Auszug nie renovieren. Richtig: Verpflichtet sich der Mieter im Mietvertrag, bei seinem Einzug zu renovieren, dann muss er tatsächlich nicht noch einmal renovieren, wenn er zum Beispiel nach fünf Jahren aus der Wohnung auszieht. Wer dagegen ohne eine derartige Vertragsregelung bei Mietbeginn die heruntergekommene Wohnung herrichtet, hat Pech. Seine Arbeiten sind „freiwillig“. Hier gilt: Ob die Wohnung bei Beginn des Mietverhältnisses renoviert oder unrenoviert war, spielt keine Rolle. Die im Mietvertrag wirksam vereinbarten Renovierungsfristen beginnen mit dem Einzug in die Wohnung zu laufen. Nach ein paar Jahren droht also auch in diesen Fällen die Pflicht, zu renovieren. 15. Irrtum: Personenzahl Falsch: Werden Betriebskosten nach Personenzahl verteilt, zählen Kleinkinder und Babys nicht mit. Richtig: Es gibt kein Mindestalter, ab wann Kinder in die Betriebskostenabrechnung mit einbezogen werden. Werden die „kalten“ Betriebskosten tatsächlich nach Personenoder Kopfzahl verteilt, zählt jeder mit, egal, ob Kind oder Erwachsener. Keine Rolle spielt es übrigens, ob Haustiere in der Wohnung vorhanden sind, und auch die Anzahl der Waschmaschinen oder Geschirrspüler ist bei der Verteilung der Wasserkosten nicht entscheidend. Förderung von Kindern + Jugendlichen 19 02 09 09 17 49 Fallbeispiele Geschichte 16. Irrtum: Grillen Falsch: Grillen auf dem Balkon ist erlaubt. Richtig: Vermieter können im Mietvertrag vorgeben, dass weder auf dem Balkon noch auf der Terrasse gegrillt werden darf. Fehlt eine entsprechende vertragliche Regelung, darf zwar – theoretisch - auf dem Balkon, genauso wie im Innenhof, im Garten oder auf der Terrasse, gegrillt werden. Aber sobald Rauch und Qualm in Nachbarwohnungen ziehen, ist Grillen verboten. Wenn überhaupt, sollte deshalb auf Balkonen in Mehrfamilienhäusern mit Elektrogrill und Aluschalen gearbeitet werden. 17. Irrtum: Makler Falsch: Mieter müssen immer selbst die Maklerprovision zahlen. Richtig: Mindestens drei Voraussetzungen müssen hierzu erfüllt sein. Notwendig ist eine Vereinbarung zwischen Makler und Mieter mit dem Inhalt, dass der Makler für den Mieter tätig wird und dass der Mieter hierfür bezahlt. Auch die Höhe der Provision muss in diesem Maklervertrag vereinbart werden. Ein derartiger Vertrag kann mündlich geschlossen werden, auch am Telefon. Für die Frage, ob eine Vereinbarung getroffen ist und, wenn ja, mit welchem Inhalt, ist der Makler beweispflichtig. Weitere Voraussetzungen sind, dass der Makler eine Wohnung nachweist oder vermittelt und dass es deshalb auch tatsächlich zum Abschluss eines Mietvertrages über das gewünschte Objekt gekommen ist. Dabei kann sich die Tätigkeit des Maklers darin erschöpfen, dem Mieter lediglich die Adresse des Vermieters mitzuteilen. Eine Maklerprovision ist immer ausgeschlossen, wenn der Makler gleichzeitig Eigentümer, Vermieter, Verwalter oder Mieter der vermittelten Wohnung ist. 18. Irrtum: Abstand Falsch: Abstandszahlungen an Vormieter sind allgemein üblich und zulässig. Richtig: Im Wohnungsvermittlungsgesetz ist ausdrücklich geregelt, dass Abstandszahlungen an einen Vormieter, nur damit der die Wohnung räumt, unwirksam sind. Zulässig sind aber so genannte Ablösevereinbarungen. Das sind Kaufverträge über Einrichtungsgegenstände und Inventarstücke des Vormieters. Oft ist der Kaufvertrag über Gardinen, Schuhschrank oder Küchenspüle aber nichts anderes als ein verkappter Abstand. Denn niemand würde freiwillig die geforderten Preise für Billigmöbel zahlen, es sei denn, er will die Wohnung unbedingt anmieten. Für diese Fälle bestimmt das Gesetz, dass der Kaufvertrag über die Einrichtungsgegenstände insoweit unwirksam ist, als Leistung und 20 DMBB_Brosch_RZ01 indd 20-21 Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen. Der Kaufpreis darf nicht mehr als 50 Prozent über dem Wert des Kaufgegenstandes liegen. Haben Küchenspüle, Schuhschrank und Gardinen zusammen noch einen Zeitwert von 500 Euro, darf der Vormieter höchstens 750 Euro fordern. Mehr muss der neue Mieter nicht zahlen. Historie 19. Irrtum: Wohnungsgröße Falsch: Ist die Wohnung kleiner, als versprochen, kann die Miete gemindert werden. Richtig: Ein Recht zur Mietminderung besteht nur, wenn die Flächenabweichung mindestens zehn Prozent ausmacht. Ist im Mietvertrag vereinbart oder eingetragen, dass die Wohnung 100 Quadratmeter groß ist, und stellt sich später heraus, dass sie nur 85 Quadratmeter misst, kann die Miete um 15 Prozent gekürzt werden. Ist die Wohnung nur 80 Quadratmeter groß, ist eine Mietminderung von 20 Prozent gerechtfertigt. Ausgeschlossen ist die Mietminderung dagegen bei einer tatsächlichen Wohnungsgröße von 91 Quadratmetern. Entscheidend ist die Abweichung der im Mietvertrag vorgegebenen Fläche von der tatsächlichen Wohnungsgröße. Keine Rolle spielt es, ob im Mietvertrag eine exakte Quadratmeterzahl genannt wird oder Circa-Angaben eingetragen sind, circa 100 Quadratmeter. 20. Irrtum: Mehrere Mieter Falsch: Jeder von mehreren Mietern kann für sich das Mietverhältnis kündigen und dann ausziehen. Richtig: Wenn mehrere Mieter zusammen eine Wohnung anmieten gilt: mitgefangen – mitgehangen. Egal, ob Ehepaar, Lebensgemeinschaft oder Wohngemeinschaft. Wer zusammen mietet, kann auch nur zusammen kündigen. Wer nach einem Streit oder einer Auseinandersetzung einfach die Koffer packt und auszieht, wird zwar seinen Mitbewohner los, nicht aber den Vermieter. Ihm gegenüber bleibt auch der Mieter, der ausgezogen ist, weiterhin potenzieller Ansprechpartner und Schuldner der Miete. Wenn eine Einigung unter allen Beteiligten, das heißt allen Mietern und dem Vermieter, nicht möglich ist, bleibt nur der Gang zum Gericht. Notfalls müssen hier die ehemaligen Mitmieter auf Abgabe einer Kündigungserklärung verklagt werden. 1 seit 1919 2 1 Plakat Bonner Mieterverein; 2 Zerstörte Bonner Innenstadt Die Geschichte des Deutschen Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V. Schon in den Jahren nach 1870 kam es in Deutschland zur Gründung der ersten Mietervereine. Sie waren eine Reaktion auf die katastrophalen Wohnverhältnisse, insbesondere in den Regionen der industriellen Entwicklung. Im ersten Weltkrieg wurden Mieteinigungsämter geschaffen, die verhindern sollten, dass den Familien der Soldaten die Wohnung gekündigt werden konnte. Nach dem Krieg führte die Zerstörung zu einer weiteren Verschärfung der Wohnungsnot. Neue demokratische Strukturen erleichterten auch die Bildung von Mietervereinen. Der Mieterverein Bonn wurde am 09. Februar 1919 gegründet. Der Verein kandidierte bereits im selben Jahr zur Kommunalwahl und es begannen Auseinandersetzungen, die zu einer Spaltung des Vereins führten. Der Mieterverein war sehr an der Seite der Sozialdemokraten, der Mieterschutzverein an der Seite der konservativen Parteien, die aber auch in der Opposition standen zu dem mehrheitlich regierenden Zentrum. In der eigentlichen Arbeit des Mietervereins wurde schon damals viel geleistet. So zum Beispiel im Jahr 1929: Die Zahl der Mitglieder war auf 1200 gestiegen. Es wurden 9000 Auskünfte erteilt. In 350 Terminen wurden die Mitglie- der beim Mieteinigungsamt oder beim Mietschöffengericht vertreten. Ein Jahr nach der Gründung des Bonner Mietervereins trafen sich am 02.02.1920 auch in der Stadt Siegburg Bürgerinnen und Bürger, um eine Interessensvertretung für Mieter zu schaffen. 62 Mitglieder traten anlässlich der Gründungsversammlung dem Siegburger MieterSchutzverein bei. Im Nationalsozialismus hatten sich die Vereine schnell selbst auf die neuen Machtverhältnisse umgestellt. Bereits im Dezember 1933 wurde eine der Nazi-Ideologie entsprechende „Einheitssatzung“ angenommen. Die bestehenden Interessengegensätze zwischen Mietern und Vermietern wurden mit Hilfe der nazistischen Vorstellung der „deutschen Volksgemeinschaft“ verschleiert. Die Mietrechte galten aber nicht für die jüdische Bevölkerung. Ein Gericht schrieb fest: „Der deutsche Mieter ist berechtigt, einen Mietvertrag sofort zu kündigen, wenn der Hauswirt ihm eine Wohnung und gleichzeitig eine andere Wohnung in dem selben Hause an einen Juden vermietet“. Im April 1939 wurde ein Gesetz über die Mietverhältnisse mit Juden beschlossen. Sie konnten aus den Wohnungen gewiesen werden, in „arischen Häusern“ konnte ihnen fristlos gekündigt werden. Zuzug in ausgewählten Wohnbezirken konnte ihnen verboten werden. Von Protesten des Mietervereins hiergegen ist nichts bekannt. 21 02 09 09 17 50 Geschichte Chronik 5 4 6 3 3 Der Bertha-von-Suttner-Platz nach dem Krieg ca. 1945. Hier steht heute die DMB-Geschäftsstelle Bonn; 4 Wahlaufruf des Nach dem Krieg waren nur 10,8 % der Wohnungen in Bonn nicht beschädigt. Die Lebensbedingungen waren katastrophal. Im März 1948 wurde zu einer ersten Generalversammlung geladen, in der eine „zeitgemäße Satzung“ verabschiedet wurde. Durch die intensive Arbeit, besonders von Geschäftsführer Pavil Popiel, konnte der Verein bis 1973 wieder auf 2 300 Mitglieder wachsen. Entscheidend für die Zeit war die Abschaffung der Mieterschutzgesetzgebung durch den sogenannte „Lücke-Plan“. Seit 1975 nahm der Mieterverein Bonn unter dem neuen Vorsitzenden, seit 1984 Geschäftsführer, Bernhard von Grünberg, einen erheblichen Aufschwung. Im Jahr 1981 schlossen sich die bis dahin selbständigen Mietervereine Bonn und Siegburg zusammen, um die Mieterinteressen in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis noch effektiver unterstützen zu können. Dem heutigen Mieterbund Bonn/ Rhein-Sieg/Ahr e. V. gehören inzwischen mehr als 22 000 Mitgliedshaushalte an, die von den beiden Geschäftsstellen in Bonn und Siegburg betreut werden. Etwa ein Drittel der Mitglieder wird von der Siegburger Geschäftsstelle betreut, die sich seit 1992 am Kaiser-Wilhelm-Platz 9 (neben dem Kreishaus) befindet. Der Grund für den erheblichen Mitgliederanstieg war eine verstärkte Professionalisierung mit hauptamtlichen Rechtsberatern, bessere Räumlichkeiten (in Bonn zunächst in der Kaiserstr. 22, dann in der Berliner Freiheit 36) und die Einmischung in die Wohnungspolitik auf kommunaler und Landesebene. 22 DMBB_Brosch_RZ01 indd 22-23 Zu den Erfolgen gehörte auch: Die Durchsetzung von qualifizierten Mietspiegeln, die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe, die Zusammenarbeit mit Beratungsstellen im sozialen Bereich, die Einrichtung von Zweigstellen in Bad Honnef, Bad Neuenahr und Meckenheim und die frühzeitige Anschaffung von Computersystemen. Chronik Chronik 09.02.1919 Einladung zur ersten Mietversammlung zur Gründung des Mietervereins Bonn und Umgegend. 21.10.1919 Beteiligung an der Kommunalwahl in Bonn. 1920 Interne Auseinandersetzung im Verein führen zur Spaltung. Parallel dazu wird der Mieterschutzverein gegründet. In Siegburg: am 02.02.1920 wird der Siegburger MietschutzVerein gegründet. 62 Mitglieder treten dem Verein bei der Gründungsversammlung bei. Als 1. Vorsitzender wird der Buchhalter Otto Heimann gewählt. 1924 In Bonn treten beide Mietervereine zur Kommunalwahl an. Nach der Wahl bildet der Mieterverein eine Fraktion mit der SPD, der Mieterschutzverein eine Arbeitsgemeinschaft mit Mieterschutzvereins; 5 Haus des Mietervereins ab 1975 Kaiserstr. 22; 6 Protestkundgebung der Brandenburger Mieter in Bonn 1992; rechtsorientierten Parteien. Beide Gruppen stehen in Opposition zum dominierenden Zentrum. 1929 Bei der Kommunalwahl verlieren beide Vereine deutlich an Stimmen. 1933 Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten können die Vereine ihre Arbeit zunächst fortsetzen. Ab dem 18.12.1933 nahm der Mieterverein die der Naziideologie entsprechende „Einheitssatzung“ für Vereine an und passte sich der herrschenden Ideologie an, z. B. was die Diskriminierung gegenüber den Juden auf dem Wohnungsmarkt betraf. 1948 In Bonn: Generalversammlung des Mietervereins für eine zeitgemäße Satzung. In Siegburg erfolgt nach dem zweiten Weltkrieg der Wiederaufbau des Mietervereins insbesondere durch Gertrud Reuter (Büroräume zunächst in der Annostr. 12, später in der Kaiserstr. 119). 1971 Verabschiedung des „Gesetzes über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum“ durch die sozialliberale Koalition. Aufnahme des Rechtes in das BGB. 1973 Der langjährige Geschäftsführer des Bonner Mietervereins, Pavel Popiel, stirbt. Im Jahre 1973 ist die Zahl der Mitglieder auf 2300 angestiegen. 1975 Umzug des Mietervereins in Bonn von der Wilhelmstraße in die Kaiserstr. 22. Es wurde ein neuer Vorstand gebildet. Als Vorsitzender wird Bernhard von Grünberg gewählt. Erstmalig gewählt werden auch Jürgen Obertreis und Ulrich von Schoenebeck, die nach wie vor im Mieterbund aktiv sind. 1976 Übernahme der Kosten für einen Anwalt, soweit das Mitglied länger als zwei Jahre dem Verein angehört. 1964 In Bonn ist die Zahl der Mitglieder bereits auf 1000 angewachsen. Proteste gegen den Lücke-Plan werden formuliert. Abschaffung der Mieterschutzgesetzgebung. 1981 Der Mieterverein weist auf Mißstände auf dem Wohnungsmarkt hin. Verschmelzung des Mietervereins Siegburg (mit ca. 1600 Mitgliedern) mit dem Mieterverein Bonn. Der Siegburger Mieterschutzverein wurde im Februar 1920 gegründet. 1969 Der Deutsche Mietertag findet in Bad Godesberg statt. Die Schaffung eines sozialen Dauermietrechtes wird gefordert. 1982 Am 1. September wird das 10 000. Mitglied beim Mieterverein aufgenommen. 23 02 09 09 17 50 Chronik Chronik 8 11 9 10 7 7 Hinterleger: Kinderarmut in Bonn und dem Rhein-Sieg Kreis, Obdachlosensiedlung in Bonn-Mehlem; 8 Kampagne gegen Wohnungslosigkeit „Die Stadt gehört allen“; 9 Die Vorsitzende des Finanzausschusses Ingrid Matthäus-Maier im Gespräch mit Wolfgang Herrmann und Franz-Josef Windisch, 75-Jahrfeier Mieterverein Siegburg; 10 1998 Bernhard von Grünberg im Gespräch mit Obdachlosem und neuem Faltblatt; 11 Landesbauminister Michael Vesper weiht von Obdachlosen gebaute Eigenheime ein 1983 Der Mieterverein Bonn/Rhein-Sieg ist Gründungsmitglied der Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes. Prozesskosten werden bei einer Selbstbeteiligung von 10 % übernommen. auch im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis ein starker Anstieg der Mitgliederzahlen festzustellen. Weiterhin setzt sich der Mieterverein verstärkt für die Erstellung von Mietspiegeln in den Städten St. Augustin, Siegburg und Troisdorf ein. 1984 Bernhard von Grünberg wird Geschäftsführer des Mietervereins. Vorsitzender wird Peter Aßmann. 1990 Hilfe bei der Gründung eines Mietervereins in Potsdam, der Partnerschaftsstadt Bonns, und der Errichtung eines Landesverbandes Brandenburger Mieter. Wolfgang Herrmann wird im Mai Vorsitzender des Mietervereins. Der Mieterverein beteiligt sich an einer bundesweiten Aktion gegen Wohnungsnot – z. B. durch öffentliche Übernachtung auf dem Bonner Münsterplatz (Nacht der Wohnungslosen). Preiswerte Wohnungen werden abgerissen (z. B. durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft VEBOWAG). Der Mieterbund initiiert eine Kampagne gegen überteuerte Nutzungsentgelte bei Notunterkünften in Meckenheim. Sie sollen von 6,00 DM pro Quadratmeter auf 17,31 DM pro Quadratmeter steigen. Über diesen Vorfall wird mehrfach im Fernsehen berichtet. Im Oktober startet eine gemeinsame Kampagne mit dem Haus- und Grundeigentümerverein gegen die Entwicklung der kommunalen Gebühren. 1986 Verkäufe von landeseigenen Wohnungen in Endenich und von Wohnungen der evangelischen Kirche sowie der Wohnungen Garten & Heim auf dem Venusberg. Über die Aktivitäten in Bonn wird im Spiegel ausführlich berichtet. 1987 Der erste Computer wird in der Geschäftsstelle Bonn eingesetzt (ab dem 01.01.1989 auch in der Geschäftsstelle Siegburg). 1988 In Siegburg zieht die Geschäftsstelle des Mietervereins von der Frankfurter Str. 58 in neue Büroräume im Siegburger Haus des Handwerks (Bahnhofstr. 27). Protestaktion zur Abschaffung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes. 1989 Franz-Josef Windisch wird am 1. Mai Geschäftsführer der Siegburger Geschäftsstelle. In den folgenden Jahren ist 24 DMBB_Brosch_RZ01 indd 24-25 1992 Hilfe bei der Durchführung einer Großdemonstration in Bonn mit ca. 2500 Mietern und Nutzern aus den neuen Bundesländern. Am 1. Juli wird die neuen Geschäftsstelle in Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 9 (Nähe Kreishaus) bezogen. 1993 In Bonn wird der erste gemeinsame Mietspiegel auf einer repräsentativen Basis erstellt (vom Mieterverein bereits in den 70er Jahren gefordert). Es folgen erfolgreiche gerichtliche Auseinandersetzungen über hohe Mietpreisforderungen in der St. Augustiner Ankerstraße. Die Wohnungsnot betroffener Menschen nimmt zu. Zahlreiche Mietwucherverfahren werden vom Mieterverein angeregt, z. B. wegen Tagesmieten von 25 DM pro Nacht und Person in normalen Wohnungen (in Bonn bei ca. 822 Fällen). 1994 Der Mieterverein zählt mehr als 20 000 Mitglieder. Die 75-Jahr-Feier findet im Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland statt. Es wird eine gemeinsame Broschüre mit dem Kinderschutzbund über Kinderarmut in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis erstellt. 1995 Der erste Mietspiegel auf repräsentativer Grundlage für die Stadt Troisdorf tritt in Kraft. Der erste Azubildende wird beim Mieterverein eingestellt. Die Veranstaltung „75 Jahre Mieterverein im Siegkreis“ findet im Siegburger Stadtmuseum statt. Als Gastredner sind der damalige Landrat Franz Möller und Ingrid Matthäus-Maier (MdB) eingeladen. Letztere beglückwünscht den Mieterverein als „eine der ältesten Bürgerinitiativen in Siegburg“. 1997 Die Fotoausstellung „Armut von Kindern und Jugendlichen im Rhein-Sieg-Kreis und Bonn“ entsteht als Projekt des Kreisverbands der Arbeiterwohlfahrt, des Mietervereins und der Bonner Fotografin Cynthia Rühmekorf. Der erste Mietspiegel für die Stadt St. Augustin wird erstellt. 1998 In Siegburg wird der erste Mietspiegel veröffentlicht. Es wird eine Beratungsstelle für Sozialhilfeempfänger bei der Arbeiterwohlfahrt in Zusammenarbeit mit dem Mieterverein geschaffen. Der Mieterverein nimmt an der bundesweiten Aktion „Die Stadt gehört allen“ teil. Unter anderem mit einer Fotoausstellung über Wohnungslose in der Altstadt. Im Rahmen der Aktion informiert ein Faltplan über soziale Einrichtungen in der Bonner Innenstadt. Der Mieterverein nimmt am Familienprotesttag teil. Im Dezember stellt der Verein seine erste Homepage ins Netz und ist via E-Mail erreichbar. 1999 In der DERR-Siedlung werden erste umfangreiche Energieeinsparungsmaßnahmen umgesetzt. Der Unmut gegen den Verkauf von ca. 220 Eisenbahner-Wohnungen in Bonn steigt. Bundesminister Franz Müntefering ist bei der 80-Jahr-Feier des Mietervereins mit in der Landesvertretung NRW zu Gast. 2000 Der Mieterverein zieht um in die neue Geschäftsstelle, Berliner Freiheit 36, 53111 Bonn. Zum neuen Streitschlichtungsverfah- 25 02 09 09 17 50 Chronik Chronik 12 12 80-Jahrfeier Mieterverein Siegburg, Vertreterin des Justizministerums mit B. v. Grünberg, Franz-Josef Windisch und Wolfgang Herrmann; 13 80-Jahrfeier Mieterverein Bonn mit Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann, Bundesbauminister Franz Müntefering und ren findet im März eine Veranstaltung mit Justizminister Jochen Dieckmann statt. Bernhard von Grünberg zieht als direkt gewählter Abgeordneter in den Landtag NRW ein. „Wohnen ist ein Menschenrecht“ ist das Thema einer Fotoausstellung. Das Jubiläum „80 Jahre Mieterverein in Siegburg“ wird im Siegburger Stadtmuseum gefeiert. Mit einer Veranstaltung wird über das neue Mietrecht, das 2001 in Kraft tritt, informiert. 2001 Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale wird eine Aufklärungsaktion zum „betreuten Wohnen“ gestartet. Die Stadt Bonn beschließt den Verkauf von ca. 2500 städtischen Wohnungen. Es werden umfangreiche Protestaktivitäten des Mietervereins durchgeführt. Ein Bürgerbegehren wird geprüft und aus Rechtsgründen verworfen. 2002 Der Rheinische Mietertag findet im September in Bonn statt. Bernhard von Grünberg hält einen Vortrag über die Enquete-Kommission „Zukunft der Städte!“. 2005 Der Mieterverein beteiligt sich an der Aktion Heizspiegel. Hier können die Mieter kostenlos Energiebilanzen für ihre Wohnung erstellen lassen. Aus Anlass der neuen Hartz-IVRegelung engagiert sich der Mieterverein besonders bei der umstritten Regelung zur „angemessenen Miete“. 2006 Der Mieterverein veranstaltet ein Forum zum Thema „Wie will ich im Alter leben“ mit verschiedenen Anbietern und Dienstleistungen. Diese Aktion wird regelmäßig wiederholt. Die Fehlbelegungsabgabe wird in NRW abgeschafft. Der Mieterverein hatte viele Jahre immer wieder die Abschaffung gefordert. Die Volksinitiative gegen den Verkauf der ca. 100 000 Wohnungen der LEG durch die Landesregierung (2000 hiervon in Bonn) wird gegründet. 2003 Die Fusion des rheinischen Mieterverbandes und des NRWVerbandes zum Deutschen Mieterbund NRW wird beschlossen. 2007 Der WDR sendet eine 45-Minuten-Reportage über die LEGVolksinitiative. Bernhard von Grünberg wird zum Landesvorsitzenden des Mieterbundes NRW gewählt. Spezialisten des Mietervereins beraten Zuschauer bei Stern-TV. Bei der Erarbeitung des Regionalen Handlungskonzepts „Wohnen 2020“ in der Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahr ist der Mieterverein besonders engagiert. 2004 Der Mieterverein beteiligt sich an dem Netzwerk www.soziales-bonn.de. Das Netzwerk soll dazu dienen, dass Nutzer die sozialen Einrichtungen schneller finden können. 2008 Der WDR sendet monatlich eine Fernsehdokumentation über Sozialrechtsfälle von Bernhard von Grünberg aus der Praxis. Der Mieterverein regt eine regionale Zusammenar- 26 DMBB_Brosch_RZ01 indd 26-27 14 13 DMB Bundesdirektor Franz-Georg Rips; 14 Einweihung Berliner Freiheit 36, B. v. Grünberg mit dem bisherigen Vermieter Josef Mertens beit zur Stärkung wohnortsnahe Entwicklung und Nachbarschaften an. Die Mietspiegel für die Städte Siegburg und St. Augustin werden zum 01.01.2008 aktualisiert. Mit Harald Eichner und Franz-Josef Windisch ist der Mieterverein an der Erarbeitung des Kreisentwicklungskonzepts 2020 für den Rhein-Sieg-Kreis beteiligt. Eine gemeinsame Informationsveranstaltung des Mietervereins mit den Verbraucherberatungsstellen in Siegburg und Troisdorf schafft „Transparenz von Stromkosten für Verbraucherhaushalte“. 2009 Der neue Energieausweis wird bei der Verbraucherzentrale sowohl auf Bonner als auch auf Landesebene der Presse vorgestellt und kritisiert. Im Rahmen der Regionalisierung der Arbeit des Landesverbandes kommt es zu einer engeren Zusammenarbeit mit den Mietervereinen Köln, Düsseldorf, Aachen und Bonn. Beispiel hierfür sind gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Aktivitäten zur Wohnungspolitik. Bei der Pressekonferenz zum Tag der offenen Tür in der Geschäftsstelle Siegburg erneuert der Mieterverein seine Forderungen zum Wohnungsneubau in der Region und verlangt stärkere Anstrengungen beim Bau bezahlbarer Wohnungen. Der Mieterverein wirkt mit bei der Erstellung des Sozialbericht „Familien im RheinSieg-Kreis“ der Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Der Heizspiegel 2009 für den Rhein-Sieg-Kreis wird veröffentlicht, an dessen Erstellung der Mieterverein wieder als Kooperationspartner beteiligt ist. Die Mitgliederversammlung beschließt die Namensänderung in „Deutscher Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e. V.“. Damit soll die Identifikation mit dem Dachverband kommuniziert werden. Im September findet der Mietertag NRW mit einer Jubiläumsfeier zum 90. Geburtstag des Vereins in Bonn statt. 2010 Die Geschäftsstelle Siegburg begeht ihr 90-jähriges Jubiläum. seit 1919 27 02 09 09 17 50 Geschäftsstelle Bonn Geschäftsstelle Siegburg Mitarbeiter in Siegburg Mitarbeiter in Bonn Sekretariat und Verwaltung: Bernhard von Grünberg, Assessor Hauptgeschäftsführer Tel: (02 28) 94 93 09-64 Fax: (02 28) 94 93 09-34 [email protected] Heike Keilhofer Büroleitung Tel: (02 28) 94 93 09-20 [email protected] Franz-Josef Windisch, Assessor Geschäftsführer Siegburg [email protected] Telefonische Rechtsberatung: Montag bis Donnerstag 14.00 h bis 15.00 h Tel: (0 22 41) 9 69 81-72 Kurzberatung: Montag 16.00 h bis 17.00 h Donnerstag 15.00 h - 16.00 h Tel: (0 22 41) 6 34 84 oder 6 80 34 Jan - Derik Wilts, Assessor Geschäftsführer Bonn Tel: (02 28) 94 93 09-66 Fax: (02 28) 94 93 09-36 [email protected] > Sie wünschen eine telefonische oder persönliche Rechtsberatung? Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin unter der Rufnummer (0 22 41) 6 34 84 oder 6 80 34. DMBB_Brosch_RZ01 indd 28-29 rg 28 e r- ise lm Ka ilhe tz W Pla Kenne e erb Sie wünschen eine telefonische oder persönliche Rechtsberatung? Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin unter der Rufnummer (02 28) 94 93 09 -12 oder - 21. > e it r Freihe Berline d Bel Telefonische Rechtsberatung Montag - Donnerstag 9.00 h - 10.00 h Tel: (02 28) 94 93 09-25 Kurzberatung: Montag 15.00 h - 17.00 h ZENTRUM lle r-A le Jürgen Schönfeldt, Assessor Tel: (02 28) 94 93 09-63 Fax: (02 28) 94 93 09-33 [email protected] ue u dka San Oxfordstraße Berta von Suttner-Platz Beethovenhaus (Linie 66) Linie 62 us ha eis Kr na . nstr nne Stadthaus e dybrück e B 60 B5 tr. rS ne on BA BAB 3 ra ß de hno BAB 555 st -A sc Wel Telefonische Rechtsberatung: Dienstag und Donnerstag 12.00 h bis 13.00 h Tel: (0 22 41) 9 69 81-71 Kurzberatung: Donnerstag 15.00 h bis 16.00 h Tel: (0 22 41) 6 34 84 oder 6 80 34 elm Siegburg Bahnhof d ra Berliner Freiheit 36, 53111 Bonn Internet: www.mieterbund-bonn.de E-Mail: [email protected] Tel: (02 28) 94 93 09-0 Fax: (02 28) 94 93 09-22 W ilh traß Sabine Saß-Saat, Assessorin [email protected] Siegburg/ Bonn lens Adresse: BAB 3 Müh Inge Wald, Sandra Ley, Stefanie Lang, Elke Schollän, Conny Reimers, Christa Weistenhöfer. Nicht abgebildet: Marion Jagnow Barbara Naß, Assessorin Tel: (02 28) 94 93 09-69 Fax: (02 28) 94 93 09-39 [email protected] Telefonische Rechtsberatung: Montag - Donnerstag 10.00 h - 11.00 h Tel: (02 28) 94 93 09-25 Kurzberatung: Dienstag 14.30 h - 16.30 h Telefonische Rechtsberatung: Montag und Mittwoch 12.00 h bis 13.00 h Tel: (0 22 41) 9 69 81-71 Kurzberatung Montag 16.00 h bis 17.00 h Tel: (0 22 41) 6 34 84 oder 6 80 34 Kaiser-Wilhelm-Platz 9, 53721 Siegburg Internet: www.mieterbund-bonn.de E-Mail: [email protected] Tel: (0 22 41) 6 34 84 oder 6 80 34 Fax: (0 22 41) 6 71 04 n Ko Telefonische Rechtsberatung: Montag - Mittwoch 14.00 h - 15.00 h Donnerstag 13.00 h - 14.00 h Tel: (02 28) 94 93 09-25 Kurzberatung: Mittwoch 10.00 h - 12.00 h Ingrid Westermann und Marie-Luise Pabst Adresse: Inge Voss, Assessorin [email protected] Telefonische Rechtsberatung: Montag - Donnerstag 11.30 h - 13.00 h Tel: (02 28) 94 93 09-25 Kurzberatung: Donnerstag 14:00 h - 16.30 h Werner Esser, Assessor Tel: (02 28) 94 93 09-65 Fax: (02 28) 94 93 09-35 [email protected] B 555 Sekretariat und Verwaltung: Rechtsberater chn Rechtsberater Hop straße Siegfeld fen gar Fra nk ten fur str ter Str a ße Außenstelle Bad Honnef im Rathaus, Kleiner Sitzungssaal 14-tägig mittwochs 8.30 h bis 11.00 h Bitte melden Sie sich telefonisch an: (0 22 41) 6 34 84 oder 6 80 34 Markt Außenstelle Meckenheim, Wißfeldstraße (Reginahof ) dienstags 14.00 h bis 16.00 h und Bad Neuenahr, Bahnhofsgaststätte, dienstags 17.00 h bis 19.00 h Bitte melden Sie sich telefonisch an: (02 28) 94 93 09-12 Vorstand Dr. Hidir Çelik (Vorstandsvorsitzender) , Werner Dobersalske, Harald Eichner, Dr. Josef Fischer, Andreas Heymann, Heike Hirschmann-Graf, Helmuth Göbel, Doris Möller, Jürgen Obertreis Beirat Renate Herrmann (Beiratsobfrau), Peter Aßmann, Willy Ahrberg, Gerd Grohe, Johannes Hack, Helmut Krüll, Ditmar Keggenhoff, Annette Moerchen, Monika Neumann, Rahim Oetztürker, Manfred Pensl, Dieter Schaper, Ulrich von Schoenebeck, Silvia Treder, Marlies Ziemer > Vorstand und Beirat sind über die Geschäftsstelle Bonn erreichbar. 29 02 09 09 17 51 Verschiedenes Mehr als Mieterlobby und Mitgliederservice später auch bei anderen Mietervereinen gezeigt wurde. Die Bilder wurden auch als Buch veröffentlicht. Im Zentrum der Arbeit des Mieterbundes stehen naturgemäß die Vertretung von Mieterinteressen und die Betreuung der Mitglieder bei Wohnungsproblemen. In ihren selbst gemalten Bildern zeigten Kinder bereits zweimal, wie sie ihre Wohn- und Lebenssituation sehen. Kooperationspartner waren der Kinderschutzbund und die Flüchtlingshilfe. Traditionell öffnet sich der Mieterbund aber auch anderen Themen, insbesondere solchen aus Gesellschaft, Kunst und Kultur. Im Rahmen seiner Möglichkeiten will der Mieterbund sie seinen Mitgliedern und der interessierten Öffentlichkeit nahe bringen. Große Beachtung fand eine Fotoausstellung über Tibet; anlässlich der Eröffnung führte ein buddhistischer Lama in diese fremde Welt ein. Kunstwerke aus Afrika zierten schon mehrmals die Räume des Mieterbundes. Die Not von Flüchtlingen in Namibia und nach Erdbebenkatastrophen in China und Pakistan wurde in beeindruckenden Bildern gezeigt. Kinderarmut in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis war das Thema einer Fotoausstellung, die als Wanderausstellung 30 Der Mieterbund gehört zum Bonner Trägerkreis der Interkulturellen Woche, die jährlich in vielen deutschen Städten stattfindet. Mit eigenen Veranstaltungen beteiligt sich der Mieterbund aktiv daran. Wohnen im Alter war Thema einer Veranstaltung, in der der Mieterbund und mehrere Kooperationspartner über alle Aspekte dieses wichtigen „Zukunftsthemas“ informierten. Die Resonanz bei Mitgliedern und Nichtmitgliedern war groß. Der Mieterbund stellt regelmäßig seinen großen Sitzungssaal in Bonn für Präventionskurse wie Yoga, Tai Chi und Rückengymnastik zur Verfügung, die von dem Verein für Behindertensport und PraeVita angeboten werden. Willkommen zu Hause – auf »MS Albatros«, dem gemütlichfamiliären Kreuzfahrtschiff. Entspannen Sie in freundlicher, ungezwungener Atmosphäre bei Spaß und Unterhaltung – auf »MS Albatros« wichtiger als Etikette. Auf den weitläufigen Außen- und Promenadendecks spürt man noch die großzügige Bauweise der klassischen Kreuzfahrer. Das Schiff wurde regelmäßig renoviert, zuletzt 2008, und entspricht den aktuellen internationalen Sicherheitsstandards. Besonders günstig sind die Nebenkosten an Bord, z.B. für Bargetränke. Vollpension an Bord und die Tischweine bei den Hauptmahlzeiten sind im Reisepreis inbegriffen. Extra für die Mitglieder des Mietervereins Bonn: Nennen Sie bei der Buchung Ihre Mitgliedsnummer und fahren Sie kostenlos im Sonderbus nach Bremerhaven zum Schiff und zurück. 2010 Station 6-tägige Kreuzfahrt »Norwegens Fjorde« So kurz Ihre Reise auch erscheinen mag, so lang werden Sie von ihrem Zauber noch träumen. Tauchen Sie ein in die märchenhafte Welt der Wikinger und lernen Sie Norwegen, das „Land der Trolle und Feen“, von der „Wasserseite“ aus kennen. Besuchen Sie die schönsten Fjorde des Landes wie den Sogne- und Geirangerfjord. Zerklüftete Berge, tosende Bäche, wilde und schöne Fjells mit schneebedeckten Gipfeln und liebliche Dörfer am Fjord – das ist Norwegen pur! Nutzen Sie Ihre Zeit an Bord zur Erholung oder Entspannung mit dem abwechlungsreichen Bordprogramm! Auf einem Ausflug mit der Flåmbahn können Sie die majestätische Bergwelt erkunden und ein Meisterwerk nordischer Ingenieurskunst erleben. Erleben Sie den „König der Fjorde“, den Geirangerfjord, mit der kleinen Ortschaft Geiranger. Die romantische Hansestadt Bergen bietet Ihnen vielseitige Möglichkeiten, die Stadt und das umliegende Fjordland zu entdecken. Reisetelefon: 0228-9260-444 (MO – FR 08.00–19.00 Uhr) Reisefax: 0228-9260-99 [email protected] Ausflugsmöglichkeiten 17.09. Bremerhaven / Einschiffung 18.09. Kristiansand Kristiansand und Vest-Agder-Museum, Setesdal Mineralienpark 19.09. Fahrt durch die Schären Bergen Bergen-Panoramafahrt, Flug über Fjorde, Inseln und Schären, Berg Fløien, Bergen, Stabkirche und Troldhaugen 20.09.Hellesylt / Sunylvsfjord * Von Hellesylt nach Geiranger Kreuzen im Geirangerfjord Geiranger / Geirangerfjord *Berg Dalsnibba und Flydalsjuvet, Adlerkehre, Berg Dalsnibba und Fjordzentrum 21.09. Kreuzen im Sognefjord Kreuzen im Aurlandsfjord Flåm / Aurlandsfjord * Panoramafahrt Østerbø, Fahrt nach Myrdal mit der Flåmbahn 22.09. Urlaub auf See – 23.09. Bremerhaven / Ausschiffung * Schiff auf Reede, Ausbooten wetterabhängig »Norwegens Fjorde« Reisetermin: 17. bis 23. September 2010 (6 Tage) Der Mietexperte in Ihrer Region seit 1919 Berliner Freiheit 36, 53111 Bonn Kaiser-Wilhelm-Platz 9, 53721 Siegburg DMBB_Brosch_RZ01 indd 32 02 09 09 17 51