Inhaltsverzeichnis - Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen
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Inhaltsverzeichnis - Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen
Inhaltsverzeichnis im Internet unter www.vdwvdwg.de als PDF-Dokument abrufbar Redaktionsschluss: 2004-09-24 07-08-09/2004 1 Wohnungspolitik/Wohnungswirtschaft aktuell ab Seite 4 - Schwerpunkte der Verbandsarbeit in den nächsten Monaten - Keine ersatzlose Streichung der Eigenheimzulage – Deutsche Immobilienwirtschaft fordert Integration der Wohnimmobilie in die Altersvorsorge - Eigenheimzulage soll in den Stadtumbau fließen - Stadtumbaubeirat des Bauministeriums - Singles in jedem dritten Haushalt - Entwicklung der Einwohnerzahl in Sachsen-Anhalt – Sachsen-Anhalter knapp 44 Jahre alt - Mehr Wohngeldbezieher 2 Verbändeaktivitäten ab Seite 9 - Verbandstag 2004 in Dessau - Arbeitsgespräch beim Bauminister - Gespräch im Sozialministerium - Arbeitsgespräch bei Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué - Arbeitsgespräch mit dem Landesverwaltungsamt-Präsidenten Thomas Leimbach - Netzwerk „Stadtumbau in Halle“ - Treffen der Verbandsratsvorsitzenden der GdW-Regionalverbände in Sachsen-Anhalt - VdW/VdWg Informationsveranstaltung „Hartz IV – Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe – Auswirkungen auf die Wohnungsunternehmen in SachsenAnhalt“ - Multimediatagung 2004 „Digitales Überallfernsehen – wirklich überall? - Mitteldeutsche Energiekonferenz - VdW/VdWg-Informationsveranstaltung Stadtumbauförderung Sachsen-Anhalt 2004 - Resümee der Fachtagung der Geschäftsführer/Bürgermeister am 23./24.06.2004 in Neugattersleben - VdW-Verbandsratssitzung in Zeitz - VdW-Arbeitsgemeinschaft Harz - VdW-Arbeitsgemeinschaft Süd - VdW-Arbeitsgemeinschaft „I“ - GdW-Branchenbericht „Mietwohnungen in Deutschland – ein attraktives und wertbeständiges Marktsegment - Zukunftsorientierte Wohnungsunternehmen – Sichere Nachbarschaften - Einsatz einer Praktikantin beim VdW 3 Recht ab Seite 22 - Gebührenfreiheit für Eintragung ins Genossenschaftsregister abgeschafft - Kürzungsrecht nach Heizkostenverordnung - Informationen über Arbeitslosengeld II (Hartz IV) - Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt - Neues Kostenrecht für Gerichts- und Anwaltskosten - Schönheitsreparaturenverpflichtung - Schönheitsreparaturenregelung - Betriebskosten – Kosten der Dachrinnenreinigung - Betriebskosten – Kosten der Gartenpflege - Basiszinssatz - Auftragvergaben durch öffentliche und kommunale Wohnungsunternehmen - Kündigungsausschluss bei Zeitmietverträgen - Mietminderung bei Wohnflächenabweichung - VG Media Gesellschaft Verbandsreport 07-08-09/2004 1 Inhaltsverzeichnis 4 Neue Medien ab Seite 29 - Unternehmen vernachlässigen noch immer IT-Sicherheit - Modul „sichere Kommunikation in E-Government“ 5 Betriebswirtschaft/Steuern ab Seite 30 - § 8 a KStG – Gesellschafterfremdfinanzierung - Übergangsregelung zu § 38 KStG – Gefahr für die Wohnungsgenossenschaften - Modifikation der Grunderwerbssteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen - Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen, der Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab Januar 2005 - Angaben auf Rechnungen zur Aufbewahrungsfrist für Privatpersonen - Steuerabzug bei Bauleistungen nach §§ 48 ff. EStG - Neuausgabe der Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG als Folgebescheinigungen - Steuerermäßigung bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG - Vermieter kann Solaranlage sofort voll absetzen - Konditionssenkung in den Förderprogrammen der KfW - KfW-Wohnraummodernisierungsprogramm 2003 6 Technik/Bau ab Seite 38 - Neufassung des Baugesetzbuches - Sitzung des VdW/VdWg-Fachausschusses Bau - Neues aus dem Normenwerk 06/2004 - GdW-Konferenz zum Thema „Energieausweise“ - Abmahnung des Bundeskartellamtes – Kabel Deutschland wertet der GdW als ein positives Signal für einen funktionsfähigen Wettbewerb 7 WSA Wohnungswirtschaftliche Treuhand Sachsen-Anhalt GmbH ab Seite 40 - Neue Wege zur Eigenkapitalsstärkung – Mezzanine Finanzierung - 6. WSA-Kundentag 8 Weitere Themen ab Seite 42 - Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler und öffentlicher Wohnungsunternehmen - Ingenieurtag Sachsen-Anhalt 2004 - Pressefest der Landesregierung - LVSA-Veranstaltung zum Aufbau Ost - Masterstudiengang „Real Estate Management“ (MBA) - Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Sachsen-Anhalt neu eingerichtet - Mikrozensusgesetz 2005 9 Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote ab Seite 45 - Sofortinformationen 15A/2004 – 22A/2004 - Kalender 2005 steht zur Verfügung - Studie zur Wohnsituation von Seniorinnen und Senioren in Sachsen-Anhalt - Neuerscheinungen des Hammonia Fachverlages GmbH - Neuerscheinungen des Fraunhofer IRB Verlages - Stellengesuche 10 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen ab Seite 50 - Personalien - Jubiläen - Aus den Mitgliedsunternehmen 11 Veranstaltungskalender ab Seite 64 - Oktober/November 2004 2 Verbandsreport 07-08-09/2004 Pessimisten machen aus Möglichkeiten Schwierigkeiten. Optimisten machen aus Schwierigkeiten Möglichkeiten. Christian Respondek Verbandsreport 07-08-09/2004 3 1 Wohnungspolitik/Wohnungswirtschaft aktuell Schwerpunkte der Verbandsarbeit in den nächsten Monaten sind u. a.: 1. Verlängerung des Investitionszulagengesetzes 2. Bereitstellung ausreichender Kassenmittel für den § 6 a AHG 3. Entlastung von Altschulden auch für Wohnungsunternehmen mit Leerständen unter 15 % Zu den Einzelheiten: Verlängerung des Investitionszulagengesetzes – Aufwertungsinvestitionen sind auch künftig notwendig Im Juni dieses Jahres hat das IfS Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik Berlin das Gutachten „Inanspruchnahme und Wirkungen der Investitionszulage für den Mietwohnungsbereich“ dem BMVBW übergeben. Die Verbände sind daraufhin an die politisch und fachlich Verantwortlichen von Bund und Ländern herangetreten, um sich für die Fortsetzung der Investitionszulage einzusetzen. Die Bauminister der neuen Länder setzen sich für eine Anschlussförderung mit folgenden Prämissen ein: - - - - 4 Fortsetzung der I-Zulage bis zum Jahr 2009, d. h., Anpassung der Laufzeit an das Stadtumbauprogramm Ost. Beibehaltung des § 3 a InvZulG (erweiterte I-Zulage) in unveränderter Form. Beschränkung der allgemeinen IZulage (§ 3 InvZulG) auf Althausbestände und nach 1949 errichtete Bauten in den Stadtumbaugebieten. Deutliche Erhöhung des Selbstbehaltes bei Weitergeltung der Höchstbemessungsgrenze von 614,00 EUR (2005 bis 2006 = 50,00 EUR insgesamt, 2007 = 75,00 EUR, 2008 bis 2009 = 100,00 EUR). Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bauminister wurde von Brandenburg erarbeitet und in die Abstimmung mit den Finanzministerien der neuen Länder gegeben. Parallel zu diesen Überlegungen haben die Finanzreferenten der neuen Länder unter Federführung des Ministeriums Mecklenburg-Vorpommern Ende August ebenfalls einen Gesetzentwurf in die Abstimmung gegeben. Er sieht jede Verlängerung des Investitionszulagengesetzes nur bis 2006 vor, allerdings ohne jegliche Veränderungen der bisherigen Regelungen in den §§ 3 und 3a InvZulG. Abruf der Mittel für zusätzliche Teilentlastung nach § 6 a AHG Bereits seit Mitte August d. J. bestehen keine Kassenmittel mehr für die Auszahlung der zusätzlichen Teilentlastung nach § 6 a AHG zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund sind die Verbände an die Bundesminister Herrn Dr. Manfred Stolpe (BMVBW) und Herrn Hans Eichel (BMF) herangetreten. Hierin haben wir darauf hingewiesen, dass die Wohnungsunternehmen dringend auf eine zeitnahe Auszahlung der zusätzlichen Teilentlastung angewiesen sind. Wir haben darum gebeten, zu prüfen, ob durch Umschichtung von nicht in Anspruch genommenen Kassenmitteln aus anderen Programmen doch noch eine Auszahlung in diesem Jahr vorgenommen werden kann. Zumindest sollte jedoch ein Sonderauszahlungstermin Anfang Januar 2005 gefunden werden. Darüber hinaus haben wir vorsorgVerbandsreport 07-08-09/2004 1 Wohnungspolitik/Wohnungswirtschaft aktuell lich darauf hingewiesen, dass im Haushalt 2005 ausreichende Kassenmittel für die zusätzliche Teilentlastung in 2005 bereitgestellt werden müssen. Damit der Stadtumbau Ost an Dynamik gewinnt und erfolgreich verlaufen kann: Entlastung von Altschulden auch für Wohnungsunternehmen mit Leerständen unter 15% Die Antragsfrist im Rahmen der Härtefallregelung nach § 6 a AHG ist am 31.12.2003 ausgelaufen. Danach konnten Wohnungsunternehmen, die mindestens 15 % Leerstand und einige weitere Indikatoren der „Existenzbedrohung“ aufweisen, von den restlichen Altschulden, die auf abzureißenden Wohngebäuden liegen, im Rahmen eines speziellen Antrags- und Bewilligungsverfahrens entlastet werden. Die Durchführung des Verfahrens der zusätzlichen Altschuldenentlastung obliegt der KfW. Im Zuge dieser Härtefallregelungen haben: - - - 337 Wohnungsunternehmen 424 Anträge (einschließlich Folgeanträge) auf zusätzliche Teilentlastung nach § 6 a AHG gestellt; die beantragte Altschuldenhilfe beläuft sich auf insgesamt 1,15 Mrd. EUR. Derzeit stehen insgesamt 928 Mio. EUR Bundesmittel für die zusätzliche Teilentlastung zur Verfügung; mit dem Haushalt 2005 sollen weitere 200 Mio. EUR bereitgestellt werden. Mit diesem Betrag von 1,13 Mrd. EUR kann für ca. 220.000 abgerissene Wohnungen eine zusätzliche Teilentlastung gewährt werden. Die Zielsetzung des Stadtumbaus Ost liegt bei 350.000 dauerhaft leer stehenden Wohnungen, die vom Markt genommen werden sollen. Verbandsreport 07-08-09/2004 Die Härtefallregelung hat sich in Bezug auf ihre Funktion als fördernde Bedingung für den Stadtumbau Ost als unzureichend erwiesen, weil die Wohnungsunternehmen, die Ende 2003 noch unter 15 % Leerstand hatten, sich am Stadtumbau nur in einem sehr geringen Umfang oder gar nicht beteiligen können. Dies dokumentieren auch sehr anschaulich die Ergebnisse der GdW-Jahresstatistik. So sind von den im Jahr 2003 insgesamt abgerissenen 26.865 kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungen mehr als 23.500 Wohnungen von den Unternehmen, die unter die Härtefallregelung fallen, vom Markt genommen worden. Nur 3.365 Wohnungen wurden von Unternehmen mit weniger als 15 % Leerstand abgerissen. In Zukunft dürfte dieser Anteil relativ, aber auch absolut noch erheblich zurückgehen. Ursache hierfür ist, dass die Wohnungsunternehmen, die nicht unter die Härtefallregelung des § 6 a AHG fallen, auch durch den noch geringen Leerstand und die Marktlage wirtschaftlich geschwächt sind und sehr schnell an ihre bilanziellen Grenzen stoßen, weil durch Abriss die Vermögenswerte vernichtet werden, die (Alt-)Schulden aber in der Bilanz verbleiben. Die gezielte Förderung von Abriss, Rückbau und Aufwertung im Rahmen des Stadtumbauprogramms Ost erfasst diese Problematik nicht. Eine Lösung des Problems wäre wie folgt denkbar: Die Bundesregierung plant die Streichung der Eigenheimzulage ab 2005. Sie will die Einsparungen zur finanziellen Unterstützung einer Innovationsoffensive und anscheinend vollständig für die Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung verwenden. Das Gesetz zur Streichung der Eigenheimzulage ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Die Steigerung der Attraktivität der Städte als Wohn- und Wirtschaftsstandorte könnte 5 1 Wohnungspolitik/Wohnungswirtschaft aktuell – gerade im globalen Wettbewerb – auch als Teil einer Innovationsoffensive angesehen werden. In Ost- und Mitteldeutschland könnten Einsparungen aus der Eigenheimzulage in diesem Umfang für die nächsten Jahre zur Förderung des Stadtumbaus durch die Entlastung von den Altschulden bei Abriss von Wohngebäuden, die im Eigentum von Wohnungsunternehmen mit weniger als 15 % Leerstand stehen, eingesetzt werden. Später könnten in diesen Regionen andere wichtige Zwecke der Wohnungspolitik und Stadtentwicklung erfüllt werden, z.B. die Förderung von (Umbau-) Maßnahmen zum altengerechten Wohnen, damit diese speziellen Wohnungen auch bei sinkender Wohnungskaufkraft im Alter für Alterseinkommensbezieher bezahlbar bleiben. Dies ist vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden niedrigeren Renteneinkünfte – gerade in Ostdeutschland – besonders wichtig. (mei) Keine ersatzlose Streichung der Eigenheimzulage - Deutsche Immobilienwirtschaft fordert Integration der Wohnimmobilie in die Altersvorsorge Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Deutschen Immobilienwirtschaft (BAG) hat auf ihrer Mitgliederversammlung in einem einstimmigen Beschluss gefordert, die Eigenheimzulage nicht ersatzlos zu streichen. Stattdessen müsse ein relevanter Teil der eingesparten Mittel für die Entwicklung der Städte und des Wohnens in Deutschland verwendet werden. Außerdem müsse die Wohnimmobilie als gleichberechtigte Anlageform in die staatlich geförderte private Altersvorsorge integriert werden, sagte der Vorsitzende der BAG, GdW-Präsident Lutz Freitag. Die Politik dürfe nicht ignorieren, dass es nach wie vor große regionale Unterschiede in der Wohnraumversorgung und sehr un6 terschiedliche städtebauliche Herausforderungen in Deutschland gebe. So bestehe in west- und süddeutschen Ballungsräumen auch weiterhin Neubaubedarf. Junge Familien benötigten auch in Zukunft Unterstützung bei der Bildung von Wohneigentum in den Städten oder aus innerstädtischen Wohnungsbeständen. Beim Stadtumbau und bei der städtebaulichen Weiterentwicklung sowie bei der Stabilisierung vieler Quartiere gebe es erheblichen Investitionsbedarf. "Deshalb muss bei einer Streichung der Eigenheimzulage ein relevanter Teil der Mittel für diese Zwecke weiterhin zur Verfügung stehen", verlangte Freitag. Zudem müsse die Bundesregierung endlich ihren Beschluss aus der Koalitionsvereinbarung umsetzen, die Wohneigentumsförderung mit der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge stärker zu verzahnen. "Wir müssen zu praktikablen Lösungen kommen, die über das bereits existierende 'Entnahmemodell' hinausreichen und den Bedürfnissen eines großen Teils der Bevölkerung Rechnung tragen. Eine ersatzlose Abschaffung der Eigenheimzulage ohne Integration des Wohnens in die Altersvorsorge wäre ein gesellschafts- und wohnungspolitisches Armutszeugnis", kritisierte der Vorsitzende der BAG. Die in der BAG zusammengeschlossenen Spitzenverbände haben Eckpunkte definiert, die im Rahmen eines Altersvorsorgekontos realisiert werden könnten. Dazu gehören u. a.: - Volle Integration der Wohnimmobilie (selbst genutztes, genossenschaftliches und vermietetes Wohneigentum) in die geförderte private Altersvorsorge durch Gleichbehandlung aller Anlageformen. - Der Bildung von Wohneigentum gewidmete Spar- und Darlehensverträge einschließlich der Bausparverträge sollten als neue Anlageform in Verbandsreport 07-08-09/2004 1 Wohnungspolitik/Wohnungswirtschaft aktuell die Förderung integriert werden (Ansparförderung). Eigenheimzulage soll in den Stadtumbau fließen - Tilgungsbeiträge, die der Geförderte im Rahmen seiner Finanzierung auf einen Darlehensvertrag zahlt, sollten ebenfalls förderfähig sein (Tilgungsförderung). - Der Erwerb zusätzlicher Geschäftsanteile an Wohnungsgenossenschaften zur Reduzierung der Wohnkostenbelastung im Alter sollte entsprechend der Empfehlung der Expertenkommission Wohnungsgenossenschaften in die Förderung integriert werden, ebenso Die Oberbürgermeister der ostdeutschen Länder haben an die Bundesregierung appelliert, der anhaltenden Abwanderung aus dem Osten entgegenzuwirken. Der Bund müsse die Rahmenbedingungen so verändern, dass sich der Abwanderungstrend umkehre, sagte Dessaus Oberbürgermeister Hans-Georg Otto auf der Konferenz des Deutschen Städtetages in Stralsund am 22.09.2004. - das Dauerwohnrecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als Alternative zum selbst genutzten Wohneigentum und - das vermietete Wohneigentum. Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Deutschen Immobilienwirtschaft zusammengeschlossenen Spitzenverbände GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen, BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Immobilienverband Deutschland IVDBundesverband, EigentümerschutzGemeinschaft Haus & Grund sowie der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter DDIV und der Verband deutscher Hypothekenbanken VDH als außerordentliche Mitglieder, forderten den Gesetzgeber nachdrücklich auf, sich insbesondere in den jetzt anstehenden Beratungen über den Entwurf des Bundeshaushaltes 2005 und in der weiteren Reformdebatte um die Altersvorsorge den Argumenten der Wohnungsund Immobilienwirtschaft nicht zu verschließen. (mei) Verbandsreport 07-08-09/2004 Nach Ansicht der Ost-Oberbürgermeister soll der Bund die Eigenheimzulage abschaffen und die frei werdenden Mittel in die Stadterneuerung umlenken. Bislang fließe zuwenig Geld in die Aufwertung der Städte. Angesichts der Finanznot der Ostkommunen sprachen sich die Oberbürgermeister dafür aus, die Bestimmung für die DrittelMitfinanzierung bei der Aufwertung für den Stadtumbau durch die Kommunen zu lockern. Weiterhin forderten die Oberbürgermeister Bund und Länder auf, die notwendigen Verwaltungsvereinbarungen zur Freigabe der Mittel für den Stadtumbau jeweils zu Beginn des Jahres abzuschließen. (rie) Stadtumbaubeirat des Bauministeriums Nach über anderthalb Jahren tagte am 09.09.2004 wieder einmal der Stadtumbaubeirat, den Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre im November 2002 einberufen hatte. Die aktuellen wohnungspolitischen und wohnungswirtschaftlichen Probleme der Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften wurden durch die Vertreter der Verbände (Herren Harald Schwerin, Heinrich Sonsalla, Ronald Meißner und Jost Riecke) vorgetragen und diskutiert. Auf die Dringlichkeit einer einfachen Abwicklung des Stadtumbauprogramms, die Fortführung des Investitionszulagegesetzes und die 7 1 Wohnungspolitik/Wohnungswirtschaft aktuell Aufhebung der langfristigen Verpflichtung, die Aufwertungs- und Abrissmittel im Verhältnis 50:50 im Rahmen des Gesamtprogramms auszureichen, wurde deutlich aufmerksam gemacht. Von Seiten des Bauministeriums wurde zugesagt, soweit möglich, die Themen insbesondere in Zusammenarbeit mit den anderen ostdeutschen Ländern bei der Investitionszulage, aufzugreifen und zu unterstützen. (rie) Singles in jedem dritten Haushalt Nach einer Veröffentlichung des Landesamtes für Statistik gibt es in Sachsen-Anhalt immer mehr Singles. Innerhalb der vergangenen 10 Jahre ist deren Zahl um fast 43 % gestiegen. Die Zahl der Ehepaare sank derweil um 13 %. Mehr als die Hälfte der Eheleute seien ohne Kinder. Im Mai 2003 gab es mit 419.000 Einpersonenhaushalten etwa 100.000 mehr als 1991. Damit ist mehr als jeder dritte Haushalt ein Singlehaushalt. Dem gegenüber stehen 788.000 Mehrpersonenhaushalte. Im Vergleich zu 1991 sind das über 85.000 weniger. (schm) Am ältesten ist die Bevölkerung in Dessau mit 45,7 Jahren während Sandbeiendorf im Ohrekreis mit 36,4 Jahre die „jüngste Gemeinde“ ist. In Halle- Saale wurde die im Vergleich mit Geburten höhere Zahl der Todesfälle vollständig durch Zuzüge ausgeglichen und ein Bevölkerungszuwachs von 764 Personen gegenüber dem Vorjahr ermittelt. Halle sei damit die einzige Region mit einer positiven Bilanz. Geringere Rückgänge als der Landesdurchschnitt verzeichneten Magdeburg mit minus 0,3 %, der Ohrekreis mit einem Rückgang von 0,5 %, der Saalkreis mit minus 0,6 % und die Landkreise Wernigerode mit minus 0,8 % sowie Stendal mit minus 0,9 %. Stärkere Verluste mussten die Landkreise Bitterfeld, Aschersleben, Staßfurt, Wittenberg und das Mansfelder Land mit jeweils minus 1,6 % bis minus 1,9 % hinnehmen. Damit ist die Einwohnerzahl in SachsenAnhalt in dem vergangenen Jahr langsamer zurückgegangen als in den drei Vorjahren. Sie verringerte sich insgesamt um 1 % auf 2.522.941 Einwohner. (schm) Mehr Wohngeldbezieher Entwicklung der Einwohnerzahl in Sachsen-Anhalt – Sachsen-Anhalter knapp 44 Jahre alt Nach einer Veröffentlichung des Landesamtes für Statistik liegt das Durchschnittsalter der 2,5 Mio. Einwohner in Sachsen-Anhalt bei 43,8 Jahren. Vor 10 Jahren waren es noch 39,9 Jahre. Regional gesehen hat der Ohrekreis mit 41,9 Jahren die jüngste Bevölkerung, gefolgt vom Saalkreis und dem Altmarkkreis Salzwedel mit jeweils 42,1 Jahren. 8 Im Jahr 2003 bezogen in Sachsen-Anhalt fast 144.000 Haushalte Wohngeld. Das waren knapp 12 % aller Privathaushalte, was eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr von etwa 2 % entspricht. (schm) Verbandsreport 07-08-09/2004 2 Verbändeaktivitäten Verbandstag 2004 in Wohnungspolitische Veranstaltung Im Rahmen des gemeinsamen Verbandstages führten beide Verbände wiederum ihre traditionelle wohnungspolitische Veranstaltung durch. In seiner Begrüßung konnte VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke im Anhaltischen Theater Dessau über 300 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Kammern und Organisationen herzlich willkommen heißen. Als inhaltliche Schwerpunkte sprach Jost Riecke die Themenkreise Stadtumbau, § 6a AHG, Investitionszulagengesetz, Eigenheimzulage, Wohnungsbauförderung und Hartz IV an. Grußworte bzw. Vorträge wurden von den Ehrengästen - Hans-Georg Otto, Oberbürgermeister der Stadt Dessau - Manfred Hilgen, Referatsleiter für Wohnungswirtschaft im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen - Ellen Schultz, Landesvorsitzende des Deutschen Mieterbundes SachsenAnhalt - Dr. Karl-Heinz Daehre, Minister für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt - - Albrecht Hatton, Präsident der Industrie- und Handelskammer HalleDessau sowie Günther Troppmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kreditbank Aktiengesellschaft Dessau Bauminister Dr. Karl Heinz Daehre hatte viel Positives zu berichten. Die Stadtumbauförderung Sachsen-Anhalt ist als Schwerpunkt der Landesregierung in den Haushalten 2004 – 2006 sicher gestellt, damit die CoFinanzierung der Altschuldenentlastung nach § 6 a AHG. Bis Ende 2004 wird der Abriss und Rückbau von über 30.000 Wohnungen sichergestellt. Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Initiative zur Förderung der Investitionszulage und der Grunderwerbssteuerbefreiung bei Fusionen. Und noch etwas: Das Land Sachsen-Anhalt verzichtet auf eine Anpassung der Zinsen der bisher zinslosen Darlehen aus der Landesförderung der 90iger Jahre auf Kapitalmarktniveau bzw. darüber hinaus für den Bereich des Mietwohnungsbestandes. Diese Regelung gilt zunächst für die Jahre 2005 und 2006. (v. l. n. r. Ronald Meißner, Dr. Karl-Heinz Daehre, Ellen Schultz, Albrecht Hatton, Günther Troppmann, Manfred Hilgen, Jost Riecke) In seinem Schlusswort fasste VdWgVerbandsdirektor Ronald Meißner die wesentlichen Ergebnisse zusammen und bedankte sich für die angebotene und bisher praktizierte Zusammenarbeit. gehalten. Verbandsreport 07-08-09/2004 9 2 Verbändeaktivitäten Den Vortrag von Herrn Albrecht Hatton sowie die Begrüßung und einführenden Worte von Herrn Jost Riecke liegen den Verbänden vor und können bei Interesse von den Geschäftsstellen angefordert werden, sowie im Internet unter www.vdwvdwg.de (Rubrik Wohnungspolitik) nachgelesen bzw. gedownloaded werden. Stadtführung mit Bauhausbesichtigung Zu Beginn des gemeinsamen Verbandstages hatten die Teilnehmer Gelegenheit, dass Bauhaus Dessau und die Meisterhäuser im Rahmen einer Führung zu besichtigen. Dieser, mit Unterstützung des Bauhauses und der DWG Dessauer Wohnungsbaugesellschaft mbH organisierte Programmteil, fand großen Anklang insbesondere aufgrund der interessanten Gegebenheiten und der fachkundigen Erläuterungen. VdW/VdWg – Pressekonferenz Anlässlich des Verbandstages 2004 erklärten die Verbandsdirektoren: I. Der Stadtumbau zeigt erste nachhaltige Wirkungen; Wohnungsunternehmen wollen das Tempo erhöhen Erstmals seit 10 Jahren ist der Wohnungsleerstand im Bereich der kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften gesunken. Am Ende des Jahres 2003 standen gegenüber dem Vorjahr 4000 Wohnungen weniger leer. Die Ursache hierfür sehen die Verbände im Abriss und Rückbau von Wohnungen, der mit großer öffentlicher Akzeptanz erfolgen konnte. einer höheren Dynamik beim Stadtumbau aus. Im Zeitraum 2002 - 2004 wird der Abriss und Rückbau von über 30.000 Wohnungen im Rahmen des Stadtumbaus Sachsen-Anhalt gefördert werden. Diese Entwicklung ist unbedingt notwendig, damit die Ziele der 44 Stadtumbaukonzepte in Sachsen-Anhalt erfüllt werden können. Diese Entwicklung ermutigt die Wohnungsunternehmen, die die Hauptakteure beim Stadtumbau sind, gemeinsam mit ihren Mieterinnen und Mieter diese Entwicklung auch weiterhin zu gehen. II. Weitere Fortschritte bei der Sanierung und Modernisierung des genossenschaftlichen und kommunalen Wohnraums und des Wohnumfeldes wurden erreicht Obwohl die wirtschaftliche und finanzielle Lage vieler Wohnungsunternehmen nach wie vor angespannt ist, sind auch im Jahr 2003 weitere wichtige Fortschritte bei der Sanierung des Wohnungsbestandes festzustellen. Mit einem Investitionsvolumen von 350 Mio. Euro sind die Wohnungsunternehmen im Jahr 2003 ein bedeutender Investor im Land Sachsen-Anhalt. Damit hat sich das Gesamtinvestitionsvolumen 2000 – 2003 auf 12,5 Milliarden Euro erhöht. Dahinter stehen 330.000 Wohnungen, die saniert und modernisiert wurden, attraktive Wohnumfeldmaßnahmen und eine aktive Teilnahme der Wohnungswirtschaft am gesellschaftlichen Leben. Für 2004 erwarten die Verbände in Abhängigkeit von den förderpolitischen Rahmenbedingungen ein Investitionsvolumen zwischen 300 und 400 Millionen Euro. Ein besseres Ergebnis wäre möglich gewesen, wenn die Stadtumbauförderung 2003 früher zur Verfügung gestellt worden wäre. Ungeachtet dieser Problematik gehen die Verbände mit Blick auf das Jahr 2004 von 10 Verbandsreport 07-08-09/2004 2 Verbändeaktivitäten III. Die Wohnungsunternehmen unseres Landes haben sich den veränderten demografischen und politischen Rahmenbedingungen gestellt Die Wohnungswirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt trägt Verantwortung für mehr als 800.000 Mieterinnen und Mieter/Genossenschaftsmitglieder im Land Sachsen-Anhalt. Einerseits geht es hier um preiswertes und sicheres Wohnen, andererseits um wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Wirtschaftskraft. Wohnungsunternehmen sind ein Teil unserer Gesellschaft und stellen sich deshalb den Anforderungen der Zukunft. So wurden im Jahr 2003 die Angebote an alte und behinderte Menschen erweitert und jungen Menschen, Studenten und Familien zielgruppenorientierte Angebote unterbreitet. Dieser Weg wird auch in Zukunft konsequent verfolgt. Mit Blick auf das Jahr 2004 und die Folgejahre erklären die Verbände: 1. Die kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften werden auch im Jahr 2004 für preiswertes und gutes Wohnen in Sachsen-Anhalt stehen. Dabei liegt der Schwerpunkt im Bereich der Mietwohnung. Gerade in der heutigen Zeit, die mehr Flexibilität erfordert, gibt es viele gute Gründe für das Wohnen zur Miete. 2. Wir brauchen auch in Zukunft leistungsfähige kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften. Mit Blick auf die Entwicklung des genossenschaftlichen Wohnens in SachsenAnhalt erwarten wir im Jahr 2004 erste konkrete Schritte bei der Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission Wohnungsgenossenschaften der BundesregieVerbandsreport 07-08-09/2004 rung. Hier geht es vorrangig um die Verknüpfung der Altersvorsorge mit den Vorteilen des genossenschaftlichen Wohnens und die Entwicklung alternativer Finanzierungsinstrumente zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des genossenschaftlichen Wohnens. Für die kommunalen Wohnungsgesellschaften, die innerhalb ihrer Kommune neben dem Stadtumbau auch umfangreiche Sozialleistungen erbringen, erwarten wir die weitere Unterstützung der Gesellschafter. 3. Schwerpunkt des Jahres 2004 wird der Stadtumbau in Sachsen-Anhalt sein. Neben der Umsetzung der bewilligten Wohnungsabrisse geht es weiter um die nachhaltige Sanierung von Wohnungsquartieren. Die förderpolitische Schwerpunktsetzung auf den Abriss von Wohnraum darf nicht dazu führen, dass der notwendige Sanierungsbedarf von Wohnungen in Vergessenheit gerät. Abriss und Sanierung sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Nur das Miteinander und das Ineinandergreifen beider Instrumente führen den Stadtumbau zum Erfolg. Wir werben deshalb für eine Standortanalyse zu Beginn des Jahres 2005 und in Abhängigkeit von den Ergebnissen zu einer Neujustierung der Förderinstrumente unter aktiver Einbeziehung der örtlichen Wohnungsunternehmen. IV. Erwartungshaltung an die Politik 1. Die im Stadtumbauprogramm Ost bis zum Jahr 2010 vorgesehenen Fördermittel müssen im Bundes- und Landeshauhalt der nächsten Jahre auch tatsächlich und in voller Höhe bereitgestellt werden und schnell 11 2 Verbändeaktivitäten und unbürokratisch zur Auszahlung gelangen. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang, dass das Land Sachsen-Anhalt auch in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 die Bundesmittel für den Stadtumbau Ost gegen finanziert und erwarten dies auch für die Folgejahre. Diese Fördermittel sind die Mindestvoraussetzung für die Umsetzung der 44 Stadtumbaukonzepte im Land Sachsen-Anhalt. Dabei müssen in den nächsten Jahren mehr Mittel für den Abriss als für die Aufwertung bereitgestellt werden, weil dies der Realität des Wohnungsmarktes in Sachsen-Anhalt im Gegensatz zu anderen ostdeutschen Ländern entspricht. Das Land Sachsen-Anhalt wird gebeten, bereits jetzt sich dafür einzusetzen, dass auch in den nächsten Jahren eine Umschichtung der Mittel zu Gunsten des Abrisses möglich ist. 2. Wir unterstützen die Initiative des Landes Sachsen-Anhalt, die zum Inhalt eine mehrjährige Verwaltungsvereinbarung zum Stadtumbau mit dem Bund beinhaltet. Eine mehrjährige Verwaltungsvereinbarung steht für Planungssicherheit für den Investor und für eine kalkulierbare und verlässliche Förderpolitik. 3. Wir erwarten eine Fortführung der Investitionszulage für den Mietwohnungsbereich ab 2005. Nachdem das vom Bund in Auftrag gegebene Gutachten zur Investitionszulage diese Förderung als sinnvoll und effizient beurteilt, geht es jetzt um eine politische Entscheidung zur Fortführung noch in diesem Jahr. Die Investitionszulage ist ein unverzichtbares Förderinstrument, um auch künftig den dauerhaft benötigten Wohnungsbestand preisgünstig zu sanieren. Sie ist unverzichtbar nicht nur 12 für die Wohnungswirtschaft, sondern auch für die Bauwirtschaft und den Arbeitsmarkt. 4. Wir erwarten für 2005 eine Wohnungsbauförderung als Ergänzung zum Stadtumbauprogramm. Das Land Sachsen-Anhalt sollte nicht wie in diesem Jahr die Bundesmittel verfallen lassen, sondern für 2005 komplimentieren und z.B. für Maßnahmen der Wohnraumanpassung für ältere Menschen und Familien und andere Förderzwecke bereitstellen. 5. Wir halten an unsere Grundforderung fest, dass für alle Abrisse – unabhängig von § 6a AHG – die Altschuldenentlastung gewährt werden muss. Bereits jetzt ist die Finanzausstattung mit Kassenmitteln des Bundes für den § 6a Altschuldenhilfe-Gesetz unbedingt zu erhöhen. Wir begrüßen, dass der Bund im Bundeshaushalt 2004 und im Haushaltsentwurf 2005 die Finanzausstattung für alle Antragsteller des § 6a AHG sicherstellt. Es handelt sich insgesamt um ein Finanzvolumen von 1,1 Milliarden Euro. In der Folge können damit alle Anträge von Wohnungsunternehmen des Landes Sachsen-Anhalt genehmigt werden. Problematisch ist, dass diese Haushaltsansätze nicht ausreichend durch Kassenmittel abgesichert sind. Wir erwarten vom Bund, dass jedes Wohnungsunternehmen nach Abriss der Wohnungen kurzfristig die Altschuldenentlastung erhält. 6. Die Mittel für die voraussichtlich eingesparte Eigenheimzulage müssen in den Wohnungsbestand gelenkt werden und dem Stadtumbau zur Verfügung stehen. Auf dem Hintergrund der aktuellen Debatte über Verbandsreport 07-08-09/2004 2 Verbändeaktivitäten die Streichung der Eigenheimzulage werben die Verbände für einen Einsatz der freiwerdenden Mittel für mehr Dynamik beim Stadtumbau und für den Einsatz bei der Sanierung von Wohnungen und der Eigentumsbildung im Bestand. 7. Bei der Umsetzung der Hartz IVReform erwarten die Wohnungsunternehmen von allen Landkreisen und kreisfreien Städten die Festlegung angemessener Mietobergrenzen mit ausreichenden Toleranzbereichen, damit keine Umzugswelle entsteht. Ebenso sollte der Verwaltungsaufwand bei den notwendigen Mietbescheinigungen gering gehalten werden und zur Vermeidung von Mietschulden den Antragstellern die Möglichkeit der Abtretung der Miete direkt an den Vermieter eingeräumt werden. (mei/rie) Verbände legen „Marktbericht 2003/2004“ zum Verbandstag vor Der Marktbericht 2003/2004 zeigt eindrucksvoll das umfangreiche Spektrum der Verbandsarbeit. Im Schwerpunkt wird das Thema Stadtumbau behandelt. Sollten Sie Interesse an weiteren Exemplaren (gegebenenfalls für Ihren Aufsichtsrat o. a.) haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Ihres Verbandes. Darüber hinaus kann der Marktbericht als PDF-Dokument über die Web-Site der wohnungswirtschaftlichen Verbände (www.vdwvdwg.de) gedownloadet werden. Verbandsreport 07-08-09/2004 (Marktbericht 2003/2004) (schm) VdW-Mitgliederversammlung 2004 Am 23.09.2004 fand die jährliche Mitgliederversammlung des VdW statt. Bevor der Vorsitzende unseres Verbandrates Fritz Peter Schade sowie der Verbandsdirektor des VdW Jost Riecke über die Aktivitäten der Organe seit der letzten Mitgliederversammlung berichteten, hielt GdW-Präsident Lutz Freitag ein Grußwort an die Mitglieder. Darin erläuterte er unter anderem die Bemühung des GdW auf Bundesebene, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die finanzielle Situation unserer Wohnungsunternehmen zu verbessern. Trotz angespannter Haushaltssituation ist es unserer Gesamtorganisation unter anderem gelungen, im Bundeshaushalt 2004 und im Haushaltsentwurf 2005 die Finanzausstattung für alle Antragsteller des § 6 a AHG sicherzustellen. Dabei handelt es sich um ein Finanzvolumen von 1,1 Mrd. EUR. Erläutert wurden auch die erneuten Forderungen der Gesamtorganisation, die im Stadtumbauprogramm Ost bis zum Jahr 2010 vorgesehenen Mittel im Bundes- und Landeshaushalt auch tatsächlich in voller Höhe bereitzustellen und schnell und unbürokratisch zur Auszahlung zu bringen. 13 2 Verbändeaktivitäten Darüber hinaus wurde auf den Verhandlungsstand zur Fortführung des Investitionszulagengesetzes ab 2005 sowie auf die Notwendigkeit des Einsatzes der freiwerdenden Mittel durch die Streichung der Eigenheimzulage für den Stadtumbau hingewiesen. Satzungsgemäß wurden die Beschlüsse zum Jahresabschluss 2003 und zum Wirtschaftsplan 2005 sowie die notwendigen Entlastungsbeschlüsse gefasst. Verbandrat und Verbandsvorstand dankten allen Unternehmensvertretern insbesondere den ehrenamtlich Tätigen sowie den Vertretern des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen für ihre engagierte Arbeit. (Blumen als Dank für die Damen des VdW-Verbandsrates) Arbeitsgespräch beim Bauminister Zur aktuellen Situation beim Stadtumbau führten beide Verbandsdirektoren am 1. Juli 2004 ein Gespräch im Bauministerium mit Dr. Karl-Heinz Daehre. Vor allem die öffentlichen Äußerungen zur Durchführung der Abrisse und die Hemmnisse beim Stadtumbau wurden eingehend besprochen und einige missverständliche Äußerungen seitens des Bauministeriums in der Vergangenheit richtig gestellt. (rie) (Mitgliederversammlung) Arbeitsgespräch im Sozialministerium Mit der Staatssekretärin Bärbel Freudenberg-Pilster führten VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke und die Geschäftsführerin der Städtischen Wohnungsbau GmbH Schönebeck, Sigrid Meyer am 29.06.2004 vor dem Hintergrund der wachsenden sozialen Probleme ein Arbeitsgespräch durch. Themen waren die Auswirkungen der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, die Wohnsituation älterer und behinderter Menschen und das von der 14 Verbandsreport 07-08-09/2004 2 Verbändeaktivitäten Städtischen Wohnungsbau GmbH Schönebeck initiierte Hausnotrufsystem. Einigkeit bestand darüber, dass möglichst alles getan werden sollte, dass gerade die älteren und behinderten Menschen möglichst lange in ihren angestammten Wohnungen verbleiben können. Hier ist auch das Hausnotrufsystem eine wichtige Unterstützung. Bezüglich der Auswirkungen der neuen Gesetze (Hartz IV) muss darauf geachtet werden, dass die Unterbringung der voraussichtlich preisgünstigeren Wohnraum nachfragenden Betroffenen in Zukunft gesichert werden muss. Hier sind die Auswirkungen noch nicht in vollem Umfange absehbar, aber mit Sicherheit wird der Bedarf nach preisgünstigen Wohnungen ansteigen. Die weitere Zusammenarbeit zwischen dem Sozialministerium und den Verbänden soll auch gerade mit Blick auf die vorstehenden Punkte intensiviert werden, um möglichst zielgenau von Seiten der Wohnungsunternehmen auf die veränderten sozialen Bedingungen reagieren zu können. (rie) Arbeitsgespräch bei Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué Zu einem Arbeitsgespräch trafen am 20.08.2004 beide Verbandsdirektoren mit dem Landesfinanzminister Prof. Dr. KarlHeinz Paqué und Investitionsbankchef Manfred Maas im Finanzministerium zusammen. Auf der Tagesordnung standen die Finanzsituation des Landes mit Blick auf die Wohnungs- und Städtebauförderung und weitere Einzelthemen, insbesondere das Investitionszulagegesetz. Finanzminister Paqué signalisierte Zustimmung für die Bemühungen beider Verbände, eine Verlängerung des Investitionszulagegesetzes zu erreichen. Von Seiten des Landes Sachsen-Anhalt werde weiter versucht, einen gemeinsamen ostdeutschen Vorschlag für ein neues Investitionszulagegesetz ab 2005 vorzulegen und durchzusetzen. (rie) Verbandsreport 07-08-09/2004 Arbeitsgespräch mit dem LandesverwaltungsamtPräsidenten Thomas Leimbach Zur Erörterung der aktuellen Fragen der Verwaltungsabläufe beim Stadtumbau kamen beide Verbandsdirektoren mit dem Präsidenten des Landesverwaltungsamtes Thomas Leimbach zu einem Gespräch am 23.08.2004 in Halle zusammen. Von Seiten des Landesverwaltungsamtes machte Herr Leimbach ausdrücklich deutlich, dass es zu einer schnellen Umsetzung der Auszahlung der Stadtumbaumittel kommen soll. Von Seiten des Landesverwaltungsamtes seien die Voraussetzungen geschaffen, dass nach Anweisung des Landesbauministeriums an das Landesverwaltungsamt die Mittel zügig an die beantragenden Kommunen im Rahmen der Bewilligungsverfahren ausgezahlt werden können. (rie) Netzwerk „Stadtumbau in Halle“ Die 9. Sitzung des Netzwerkes Stadtumbau in Halle fand am 28. Juni 2004 statt. Vorgestellt wurde auch in Anwesenheit des für beide Verbände erschienenen VdWVerbandsdirektors Jost Riecke die Bürgerumfrage 2003 zum Thema „Wohnen und Lebensqualität“, die PR-Kampagne zum Stadtumbau und der Stand und die Perspektiven des Stadtumbaus in Halle. Darüber hinaus wurden die aktuellen wohnungswirtschaftlichen Fragen erörtert. (rie) Treffen der Verbandsratsvorsitzenden der GdW-Regionalverbände in Sachsen-Anhalt Einmal im Jahr treffen sich alle Verbandsratsvorsitzenden der GdW-Regionalverbände zu einem Arbeitsgespräch, das in diesem Jahr in Sachsen-Anhalt stattfand. 15 2 Verbändeaktivitäten Neben der Beratung der aktuellen wohnungswirtschaftlichen und wohnungspolitischen Themen informierten die beiden Verbandsratsvorsitzenden des VdW/VdWg, Fritz-Peter Schade und Karl-Heinz Schönfeld über die Situation in Sachsen-Anhalt. Am Beispiel Halberstadt wurde unter fachkundiger Leitung von Herrn Schönfeld der Stadtumbau dargestellt. Umrahmt wurde die Veranstaltung, an der als Gäste auch GdWPräsident Lutz Freitag und beide Verbandsdirektoren Ronald Meißner und Jost Riecke teilnahmen, von einem Besuch der 1200 Jahre-Bistumsgründungsfeier. (rie) VdW/VdWg-Informationsveranstaltung „Hartz IV – Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe – Auswirkungen auf die Wohnungsunternehmen in SachsenAnhalt“ Bei der bisher mit über 200 Teilnehmern am besten besuchten Informationsveranstaltung beider Verbände wurde am 19.08.2004 in Magdeburg die gesamte Problematik der Umsetzung der Hartz IV-Reform ab 01.01.2005 vorgestellt und diskutiert. Aus der Sicht des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Ministeriums für Soziales und Gesundheit, der Bundesagentur für Arbeit, des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wurden die Neuregelungen, die durch Hartz IV hinsichtlich der Unterkunftskosten und des Wohngeldes entstehen, dargestellt. Vorab hatte VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke in seiner Einführung auf die zahlreichen offenen Fragen sowohl in der Sache als auch in der Abwicklung hingewiesen und dringend darum gebeten, dass möglichst Angemessenheitskriterien bei den Unterkunftskosten festgelegt werden, die keine Umzugswelle nach sich ziehen und bei der organisatorischen Abwicklung hinsichtlich der Mietbe16 scheinigungen und eventueller Abtretungserklärungen einfache und verständliche Verwaltungswege für alle Beteiligten beschritten werden. In seinem Schlusswort fasste VdWgVerbandsdirektor Ronald Meißner die ersten Ergebnisse der Tagung zusammen, wonach zunächst sehr viel für die Information getan worden sei, aber auch durch die Problembenennung nunmehr hoffentlich viele Erleichterungen in der Abwicklung ermöglicht werden. Die Verbände werden dieses Thema weiterhin aktiv begleiten, weil in den Mitgliedsunternehmen beider Verbände eine sehr hohe Zahl von Betroffenen wohnt. (rie) Multimediatagung 2004 „Digitales Überallfernsehen – wirklich überall?“ Am 01.09.2004 veranstalteten beide Verbände mit den GdW-Regionalverbänden aus Sachsen und Thüringen als dritte gemeinsame länderübergreifende Tagung diese Tagung in Leipzig. Auf der Tagesordnung standen folgende Referate: - Wie stellt sich der Kabelmarkt vor dem Hintergrund der Digitalisierung in Mitteldeutschland dar? Strategien der Investoren und Konsequenzen für die Wohnungswirtschaft Lutz Freitag, Präsident, GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e. V. - Digitales Fernsehen und die Auswirkung auf den mitteldeutschen Raum, Perspektiven, Kostenbetrachtung Verbandsreport 07-08-09/2004 2 Verbändeaktivitäten Klaus-Dieter Müller, Justiziar, Sächsische Landesanstalt für neue Medien - Was kann das Kabel und was will der Kunde Rütgers Kaienburg, Präsident, Deutscher Kabelverband e. V. - Aktuelle Aspekte der Entwicklung auf dem Deutschen Kabelmarkt Thomas Braun, Präsident, Deutscher Kabelverband e.V. - - - Der Kabelnetzbetreibervertrag/Gestattungsvertrag läuft aus – rechtliche und operative Aspekte der Kündigung und des Neuabschlusses Astrid Luedtke, Rechtsanwältin, Heuking Kühn Lühr Wojtek – Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Mitteldeutsche Energiekonferenz Am 07.07.2004 veranstalteten beide Verbände mit den GdW-Regionalverbänden aus Sachsen und Thüringen als zweite gemeinsame länderübergreifende Tagung diese Konferenz zu Energiefragen in Leipzig. Auf der Tagesordnung standen folgende Referate: I. - Soweit Tagungsunterlagen von den Referenten zur Verfügung gestellt wurden, können diese über die Verbandsgeschäftsstellen angefordert werden. (rie) Verbandsreport 07-08-09/2004 Wohnungswirtschaft und Klimaschutz - Perspektiven der Energiepolitik der Bundesregierung Franziska Eichstädt-Bohlig (MdB), Bau- und wohnungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen - Die multimediale Entwicklung in den letzten 25 Jahren und ein Ausblick in die Zukunft Prof. Dr. Peter Glotz, Professor für Medien und Gesellschaft, Institut für Medien- und Kommunikationsmanagement der Universität St. Gallen Hat Pay-TV in Deutschland bei einer Vielzahl von frei empfangbaren Programmen eine Chance Thomas Gerlach, Geschäftsbe reichsleiter Geschäftskundenvertrieb Premiere Energiepolitik Energieeffizienz in Wohngebäuden – Bestandsaufnahme und Perspektiven aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums Dr. Wolfgang Stinglwagner, Regierungsdirektor, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit II. Einsparpotentiale - Energieeinsparung im Wohnungsbestand – Strategie und Erfahrungen aus Sicht eines Wohnungsunternehmens Axel Koch, Prokurist, jenawohnen GmbH - Energie-Contracting – Rechtlicher Rahmen für weitere Einsparpotentiale in der Wohnungswirtschaft Dr. jur. Michael Lippert, Staatssekretär a. D., Rechtsanwalt, RA’e FPS Fritze Paul Seelig 17 2 Verbändeaktivitäten - Einführung des Energiepasses im Gebäudebestand - Konsequenzen für die Wohnungsunternehmen Siegfried Rehberg, Technischer Referent, GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e.V. III. - Thermische Nutzung der Sonnenenergie in Glauchau Thomas Pallmann, Geschäftsführer, Stadtbau und Wohnungsverwaltung GmbH Glauchau Thomas Freitag, Projektleiter, TU Chemnitz, Projektgruppe Solarthermie - Möglichkeiten der Energieeinsparung in Wohngebäuden durch Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung – Anwendungsprojekte in Thüringen Dr.-Ing. Hans-Jürgen Gaudig, Geschäftsführer, BBP Bauconsulting GmbH Manfred Fraaß, Vorstandsvorsitzender, Wohnungsbau-Genossenschaft "Erfurt" eG - Fernwärmeversorgung von Wohngebäuden unter besonderer Berücksichtigung des Leerstandes – Erschließung von Einsparpotentialen Dr.-Ing. Wolfgang Heße, Geschäftsführer, Dresdner Ökotherm GmbH - 18 Praxisbeispiele Innovativer Einsatz von Brennwertgeräten in mehrgeschossigen Wohngebäuden Dipl.-Ing. (FH) Wolf-Dittrich Hasse, JUNKERS Robert Bosch GmbH, Geschäftsbereich Thermotechnik Die Tagungsunterlagen, außer zum Thema Thermische Nutzung der Sonnenenergie in Glauchau, können über die Verbandsgeschäftsstellen angefordert werden. (rie) VdW/VdWg-Informationsveranstaltung Stadtumbauförderung Sachsen-Anhalt 2004 Aufgrund zahlreicher Anfragen zur Abwicklung des Stadtumbauprogramms 2004 sahen sich beide Verbände veranlasst, die Mitgliedsunternehmen zu einer Informationsveranstaltung am 06.09.2004 einzuladen. Von Seiten des Landesbauministeriums wurde durch Abteilungsleiter Dr. Ernst Isensee und Referatsleiter Siegfried Schneider das Prozedere hinsichtlich der Verwaltungsvereinbarung und die Richtlinien bzw. Erlasse zum Stadtumbau dargestellt. In der anschließenden Fragerunde wurden viele Einzelpunkte erörtert und insbesondere von Seiten des Ministeriums angedeutet, dass trotz der Neuregelungen auch in diesem Jahr eine zumindest teilweise (voraussichtlich 28,00 EUR/qm) Förderung der Abrisskosten auch schon vor dem Abriss der Wohnungen ausgezahlt werden wird. (rie) Resümee der Fachtagung der Geschäftsführer/ Bürgermeister am 23./24.06.2004 in Neugattersleben An der diesjährigen Sommertagung, die in Neugattersleben stattfand, nahmen etwa 70 Vertreter der VdW-Mitgliedsunternehmen teil. Neben aktuellen Informationen zum Stadtumbau in Sachsen-Anhalt und deren praktischer Umsetzung wurden Themen wie die Nutzung des Internets in unserer Branche sowie IT-Sicherheitsfragen, Unternehmensleitlinien der kommunalen Wohnungsunternehmen, Änderungen der Gemeindeordnung, Vergaberecht für kommunale Wohnungsunternehmen, WohnflächenVerbandsreport 07-08-09/2004 2 Verbändeaktivitäten und Betriebskostenverordnung sowie aktuelle Hinweise aus der Sicht der Wirtschaftsprüfer vorgestellt. Die Ergebnisse der GdW-Jahresstatistik per 31.12.2003 wurden genauso analysiert wie die aktuellen Leerstandszahlen unseres Verbandes. Darüber hinaus wurden wiederum interessante Dienstleistungsangebote der WSA und Möglichkeiten der digitalen Dokumentenverwaltung/ Archivierung präsentiert. - Aktuelles aus der Sicht der Wirtschaftsprüfer Referentin: Gertrud Bertling, Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. - Stadtumbau Ost – Chancen für Nahwärme Referent: Ralf M. Leinenbach, Leinenbach Rechtsanwälte - Änderungen der Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt und die Auswirkungen auf die kommunalen Wohnungsunternehmen Referent: Dr. Michael Backhaus, Rechtsanwälte Göhmann pp. - Umzugsmanagement / Umsetzung von Abrissmaßnahmen – Praxisberichte Referenten: Joachim Efferts, Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH Helmut Ziepel, Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH Uwe Reinholz, Wohnungs- und Baugesellschaft Wolfen mbH Bei Interesse können die Unterlagen zu folgenden Themen in der VdW-Geschäftsstelle abgefordert werden: - Nutzung des Internets in der Wohnungswirtschaft/ ITSicherheitsfragen Referentin: Elfrun Christiane Schmidt, Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e. V. - Unternehmensleitlinien Referentin :Prof. Ulrike Hausmann, Hochschule Anhalt - Analyse Wohnungsleerstand per 31.12.2003/31.03.2004 Referent: Ronald Luckanus, Wohnungsbaugesellschaft mbH Hohenmölsen - Vergaberecht für kommunale Wohnungsunternehmen Referent: Eckhard Bachmann, GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e. V. - Dienstleistungsangebote der WSA Referent: Michael Lux, WSA Wohnungswirtschaftliche Treuhand Sachsen-Anhalt GmbH - - Wohnflächen- / Betriebskostenverordnung; Nutzungsverträge für Garagen Referent: Frank Philipp, Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachen-Anhalt e. V. Ergebnisse zur GdW Jahresstatistik 2003 Referent: Dr. Claus Wedemeier, GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e. V. - Digitale Dokumentenverwaltung / Archivierung Referentin: Erika Schuster, VHS - Bildungswerk – Integra GmbH Verbandsreport 07-08-09/2004 19 2 Verbändeaktivitäten Die nächste Fachtagung der Geschäftsführer/Bürgermeister findet am 08./09.12.2004 in Meisdorf statt. VdW-Arbeitsgemeinschaft Harz (schm) Am 16.08.2004 tagte die Arbeitsgemeinschaft Harz unter Leitung der Geschäftsführerin Frau Beate Grebe, Halberstädter Wohnungsgesellschaft mbH in Halberstadt. Auf der Tagesordnung standen die aktuellen wohnungspolitischen und wohnungswirtschaftlichen Fragen, die insbesondere unter Einschluss des Themas Hartz IV im Beisein von VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke erörtert worden. Im Einzelnen wurde auch die Leerstandssituation am Beispiel Halberstadt von Frau Grebe dargestellt und über die zukünftige Entwicklung diskutiert. (rie) VdW-Verbandsratssitzung in Zeitz VdW-Arbeitsgemeinschaft Süd Aus Anlass der Landesgartenschau tagte der VdW-Verbandsrat am 29.07.2004 in Zeitz. Nach der Verbandsratssitzung, in der im Wesentlichen der Verbandstag inhaltlich und organisatorisch vorbereitet wurde, bestand Gelegenheit, die Landesgartenschau zu besuchen. Am 02. September 2004 trafen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Süd unter Leitung von Günther Markgraf, Geschäftsführer LEUWO Leuna Wohnungsgesellschaft mbH zur Beratung in Zeitz. Auf der Tagesordnung standen die aktuellen wohnungswirtschaftlichen und wohnungspolitischen Themen (Hartz IV, Stadtumbauprogramm u. a.) und eine Diskussion zur Insolvenzabwehr. Ergänzend berichtete Herr Jörg Stolper, Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft mbH Zeitz über die Wohnungsverhältnisse in Zeitz und die Situation seiner Gesellschaft. Weiterhin wurden die Teilnehmer durch den Stellvertreter des Oberbürgermeisters, Herrn Richter über die Lage in Zeitz und die positiven Auswirkungen der Landesgartenschau informiert, die zum Abschluss der Beratung von den Teilnehmern auch noch besucht wurde. (rie) (Teilnehmer) (v. l. n. r. oben Christine Spranger, Hans-Ekkehardt Tutschka, Jörg Stolper, Udo Mittinger, Ulrich Franke, Jost Riecke, Joachim Schlichter, Fritz-Peter Schade; unten Ronald Luckanus, Gabriele Berner) (rie) 20 Verbandsreport 07-08-09/2004 2 Verbändeaktivitäten VdW-Arbeitsgemeinschaft „I“ Am 18.08.2004 trafen sich die Teilnehmer der AG „I“ erneut in Burg. Neben den allgemeinen wohnungspolitischen und wohnungswirtschaftlichen Themen wurde insbesondere im Beisein von VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke das Geschäftsbesorgungsmodell Wefensleben/Oschersleben besprochen. (rie) GdW-Branchenbericht „Mietwohnungen in Deutschland – ein attraktives und wertbeständiges Marktsegment“ Der deutsche Wohnungsmarkt wird in der Öffentlichkeit aber auch in Fachkreisen häufig viel zu undifferenziert und daher zu negativ beurteilt. Aus diesem Grund will der GdW der pauschalen und negativen Sichtweise durch eine regelmäßige Brachenberichterstattung entgegenwirken. Im Vordergrund steht speziell das Informationsinteresse der Banken und externen Ratingagenturen, deren Bewertungen und Einschätzungen der Lage auf den Wohnungsmärkten die Finanzierungsbedingungen der Wohnungsunternehmen wesentlich beeinflussen. Der nunmehr erste Bericht einer neuen Veröffentlichungsreihe beschäftigt sich speziell mit den Besonderheiten, unterschiedlichen Entwicklungen und Strukturen des deutschen Mietwohnungsmarktes im internationalen Vergleich. Der Branchenbericht kann über das Extranet des GdW, zu erreichen über den Internetauftritt der wohnungswirtschaftlichen Verbände Sachsen-Anhalts – www.vdwvdwg.de (Rubrik Intern) heruntergeladen werden. (schm) Verbandsreport 07-08-09/2004 Zukunftsorientierte Wohnungsunternehmen – Sichere Nachbarschaften Durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung ist die Firma F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH mit dem Forschungsprojekt „Zukunftsorientierte Wohnungsunternehmen – Sichere Nachbarschaften“ beauftragt worden. Im Rahmen der Projektdurchführung fand am 8. Juni 2004 in Halle ein Workshop mit mehreren Vertretern aus sachsenanhaltischen Wohnungsunternehmen statt, an dem auch VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke teilnahm. Insgesamt ist dieses Zukunftsthema in den Wohnungsunternehmen teilweise noch recht unterrepräsentiert, obwohl die Notwendigkeit der Beschäftigung mit diesem Thema seit der Verbändeveröffentlichungen zu den überforderten Nachbarschaften im Grunde feststeht. Soweit Interesse an Unterlagen über das Forschungsprojekt, das voraussichtlich zum Jahresende abgeschlossen sein wird, besteht, können Sie sich an die VdWGeschäftsstelle wenden. (rie) Einsatz einer Praktikantin beim VdW Während der Zeit vom 04.10.2004 – 28.02.2005 wird in der VdW-Geschäftsstelle die Praktikantin Frau Stefanie Wagner beschäftigt. Sie absolviert zurzeit ein Studium an der Hochschule Anhalt, Studiengang Immobilienwirtschaft. (schm) 21 3 Recht Gebührenfreiheit für Eintragung ins Genossenschaftsregister abgeschafft. Am 07.06.04 ist das „Gesetz zur Neuordnung der Gebühren in Handels- Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen“ (Handelsregistergebührenneuordnungsgesetz) im Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 32 Seite 1410 ff. verkündet worden. Wie wir bereits unterrichtet haben, führt das Gesetz zur Umstellung von den bisher wertbezogenen zu aufwandsbezogenen Gebühren im Handels- und Partnerschaftsregister und schafft die bisherige Gebührenfreiheit für Eintragungen in das Genossenschaftsregister ab. Die Höhe der entsprechenden Gebühren für die Eintragung in das Register sollen in einer Rechtsverordnung erlassen werden, die durch das Bundesministerium der Justiz verabschiedet werden. Die entsprechende Ermächtigungsgrundlage findet sich hierzu im § 69 a der Kostenordnung die am 08.07.04 in Kraft getreten ist. Im Übrigen tritt das vorgenannte Handelsregistergebührenneuordnungsgesetz am 01.12.04 in Kraft. (ph) Kürzungsrecht nach der Heizkostenverordnung Die Verpflichtung nach § 5 HeizkostenVO, Räume mit Thermostatventilen oder mit Vorrichtungen zur Verbrauchserfassung auszustatten, gilt nicht für Gebäude, die mit nicht regulierbaren Zentralheizkörpern versehen sind, bei denen mithin der Ausnahmetatbestand des § 11, Abs. 1 Nr. 1 b) HeizkostenVO eingreift. Für die Heizanlangen im Gebiet der ehemaligen DDR, die bis zum 31.Dezember 1995 auszustatten sind, gilt nichts anderes. Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 08.10.2003 – VIII ZR 67/03, Vor-Instanzen: 22 Amtsgericht Halle-Saalkreis, Landsgericht Halle. Der Fall Die beklagten Mieter hatten ihre Heizkosten um 15 % gekürzt, weil die HWG nicht verbrauchsabhängig abgerechnet hat. In der Wohnung der Beklagten befanden sich Konvektortruhen. Die HWG vertrat den Standpunkt, dass die Mieter nicht berechtigt sind, ihre Heizkostenabrechnung zu kürzen. Die HWG berief sich insoweit auf § 11 Abs. 1 Nr. 1b) HeizkostenVO. Nach dieser Vorschrift sind die Regelungen der Heizkostenverordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung nicht anzuwenden auf Räume, die vor dem 1.Juli 1981 bezugsfertig geworden sind und in denen der Nutzer den Wärmeverbrauch nicht beeinflussen kann. Über einen Vorschrift aus dem Einigungsvertrag ist diese Regelung in den neuen Bundesländern mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des 1.Juli 1981 das Datum 1.Januar 1991 tritt (vgl. Kapitel V, Sachgebiet D, Abschnitt III, Nr. 10 f zur Anlage I des Einigungsvertrages). Die beklagten Mieter vertraten den Standpunkt, dass sie sich auf das Kürzungsrecht berufen können, da die HWG keine Verbrauchserfassungsgeräte bis zum 31.Dezember 1995 angebracht hat. Diese Verpflichtung ergäbe sich allerdings aus einer Vorschrift des Einigungsvertrages (vgl. Kapitel V, Sachgebiet D, Abschnitt III, Nr. 10 b) zur Anlage I des Einigungsvertrages). Das Amtsgericht Halle und auch die Berufungsinstanz des Landesgerichts Halle gaben der HWG Recht. Das Landgericht Halle ließ bei einem Forderungsbetrag von 807,02 € die Revision zum BGH zu, da die Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung ist. Das Landgericht Halle meinte, dass der Einigungsvertrag keine Sanktionsmöglichkeit vorsehe, wenn der Vermieter seiner Ausrüstungspflicht nach dem Einigungsvertrag nicht nachkomme. Es bestehe insoweit eine Regelungslücke, die nicht durch das Landgericht Halle geschlossen werden kann. Die Verbandsreport 07-08-09/2004 3 Recht beklagten Mieter legten auch eine Revision zum BGH ein. Diese war allerdings erfolglos. Der BGH urteilte, dass eine Ausstattungspflicht nicht besteht, wenn die Heizungen technisch nicht mit für sie geeigneten Messgeräten ausgerüstet werden können. Für die Heizanlagen in dem Gebiet der ehemaligen DDR, die bis zum 31.Dezember 1995 „auszustatten sind“ gilt nichts anderes. (Entnommen aus HWG-Mitteilungen) (ph) Informationen über Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sowie die Bundesagentur für Arbeit haben Informationsbroschüren zur oben genannten Problematik herausgegeben, die sich im Internet wieder finden. Die 34-seitige Broschüre des Bundeswirtschaftsministeriums „Erste Basisinformationen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende“ kann unter www.bmbi.de abgerufen werden, das Heft der Bundesagentur für Arbeit „Wichtige Hinweise zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II)“ findet sich wieder unter www.arbeitsagentur.de. (ph) Meldegesetz des Landes SachsenAnhalt Im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 45 Seite 506 ff. ist die Bekanntmachung der Neufassung des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht. Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang auf die Regelung des § 12 Abs. 2, dass die Meldebehörde von dem Eigentümer der Wohnung oder von seinem Beauftragten und, wenn dieser nicht Wohnungsgeber ist, auch von den Wohnungsgebern oder von seinen Beauftragten Auskunft darüber verlangen kann, welche Personen bei ihn wohnen oder gewohnt haben. Verbandsreport 07-08-09/2004 Gemäß der Regelung des § 9 Abs.1 hat sich der Meldepflichtige innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb einer Woche nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden (§ 9 Abs. 2 des Meldegesetzes). Damit ist die Informationspflicht des Vermieters gegenüber der Meldebehörde entfallen, sofern der Neueinziehende eine entsprechende Meldebescheinigung nicht vorlegt. (ph) Neues Kostenrecht für Gerichtsund Anwaltskosten Am 01.07.04 ist das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten, dass die Gerichtskosten, der Rechtsanwalt- und Sachverständigervergütung sowie die Entschädigung für Zeugen und ehrenamtliche Richter neu geregelt. Mit der Neuregelung soll eine Entlastung der Gerichte erreicht werden, indem Anreiz eine außergerichtliche Einigung gegeben werden. Der so genannte Istabschlag in Höhe von bisher 10% auf die Gebühren- und Entschädigungssätze in den neuen Bundesländern entfällt mit der oben genannten Regelung. Soweit Mandaten vor dem 01.07.04 begründet worden sind, gelten nach § 60, 61 RVG für deren Abrechung noch die Vorschriften der alten BRAGO. (ph) Schönheitsreparaturenverpflichtung Das Landgericht Hamburg hat mit – noch nicht rechtskräftigem – Urteil vom 08.03.2004 – AZ 311 S 104/03 (NZM 2004, 23 3 Recht S. 295 ff.) die Übertragung der laufenden Schönheitsreparaturen aufgrund der Fristenplanregelung für unwirksam erklärt und zugleich die Revision zum BGH zugelassen. Die beanstandeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden sich auch in den älteren AVB der vom GdW Bundesverband Deutscher Wohnungsunternehmen e. V. herausgegeben und vom Hammonia-Verlag vertriebenen Miet- und Nutzungevertragsmuster. Die Kammer des Landesgerichts Hamburg hat die Regelung, wonach die Schönheitsreparaturen spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen sind, als starr beanstandet. Nach der weiteren AVBRegelung besteht zwar die Möglichkeit, in besonderen Ausnahmefällen eine Verlängerung der vereinbarten Fristen nach Grad der Abnutzung zu erwirken. Diese weitere für die Wirksamkeit der Übertragung der laufenden Schönheitsreparaturen auf den Mieter erforderliche Vorraussetzung der Fristverlängerungsmöglichkeit wird bei der Verpflichtung des Mieters/Mitglieds, bei der Rückgabe der Wohnung fällige Schönheitsreparaturen nachzuholen, nicht mit einbezogen, weshalb das LG im Gegensatz zur Entscheidung einer anderen Kammer des LG Hamburg (Urteil vom 30.10.2003 – AZ 307 S 14/03, ZMR 2004, S. 196 ff.) die Klausel aufgrund des Rechts über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt. Auch wenn die AVB seit 2001 die Möglichkeit der Fristverlängerung bei der Regelung über die Rückgabe der überlassenen Wohnung mit einbezieht, können möglicherweise eine Reihe von bestehenden Miet- bzw. Nutzungsverhältnissen von der Rechtsauffassung der ZK 11 des LG Hamburg betroffen sein, wenn nicht der BGH eine andere abschließende Auffassung vertritt. (ph) Schönheitsreparaturenregelung Der BGH hatte mit Urteil vom 23.07.2004 entschieden, dass „starre“ Renovierungsfristen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen zur Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturenverpflichtung insgesamt führen. Nach unserer Auffassung hat die aktuelle Entscheidung des BGH keine Auswirkung auf die vom GdW (Bundesverband Deutscher Wohnungsunternehmen) herausgegebenen Miet- und Nutzungsvertragsmuster. Wir vertreten die Auffassung, dass in den Mustern, zu Gunsten des Mieters längere Fristen vereinbart wurden, als in dem Urteil des BGH zugrunde liegenden Vertrag. Zum anderen vertreten wir die Auffassung, dass die Musterverträge eine Klausel enthalten, wonach die Fristen nach beliebigem Ermessen im Einzelfall anzupassen sind. Der BGH hat die starre - Fälligkeitsregelung - „mindestens nach Ablauf der Frist“ zu renovieren - für unzulässig erachtet. Dadurch wird nach Ausführung des BGH der Mieter unangemessen benachteiligt, wenn er nicht einwenden oder beweisen kann, dass die Ausführung der Schönheitsreparaturen über den tatsächlichen Renovierungsbedarf hinaus geht, weil eine Renovierungsbedürftigkeit noch nicht gegeben ist. Eine solche Regelung verstößt gegen das Gebot von Treu und Glauben und sei aufgrund dessen nichtig. (ph) Betriebskosten – Kosten der Dachrinnenreinigung Zur Problematik der Dachrinnenreinigungskosten als Betriebskosten gab es bisher differenzierte Auffassungen. Mehrere Entscheidungen führten dazu, dass einzelne Gerichte die Position „Dachrinnenreinigung“ unter der Position „Sonstige 24 Verbandsreport 07-08-09/2004 3 Recht Betriebskosten“ anerkannten, andere wiederum nicht und die Auffassung vertraten, dass es sich hier um Instandhaltungskosten handelte. Der BGH hat nunmehr in seinem Urteil vom 07.04.04 AZ VIII ZR 167/03 entschieden, dass es sich bei den Kosten der Dachrinnenreinigung um Betriebskosten handelt. Der BGH führte aus, dass es sich hierbei nicht um vorbeugende Instandhaltungskosten und auch nicht um Instandhaltungskosten im Sinne des § 28 II BV handelt. Vorraussetzung ist jedoch für die Umlegung der Kosten der Dachrinnenreinigungskosten, dass diese Kosten unter der Position „Sonstiges“ definitiv vereinbart sind. Weiter wird ausgeführt das Kosten der Dachrinnenreinigung weder Kosten der Entwässerung noch Kosten der Hausreinigung sind. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass allein die Nennung der Position „sonstige Betriebskosten“ nicht ausreicht Dachrinnenreinigungskosten umzulegen, sondern das eine konkrete Vereinbarung unter der Position „Sonstiges“ zu den Kosten der Dachrinnenreinigung enthalten sein muss. (ph) Betriebskosten – Kosten der Gartenpflege Ein wesentliches Kriterium für die Umlage bestimmter Kosten als Betriebskosten ist ihr laufendes Entstehen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BetrKV). Häufiger Streitpunkt bei der Betriebskostenabrechnung sind deshalb die Kosten, die regelmäßig nicht jährlich anfallen, wie z.B. die Kosten der Baumpflege. Das LG Landshut hat hierzu in einem Urteil vom 08.Oktober 2003 – 12 S 1677/03 – (veröffentlicht in DWW 2004, S. 126) entVerbandsreport 07-08-09/2004 schieden, dass auch die Kosten für den Rückschnitt eines Baumes und Verspannarbeiten zur Sicherung und Entlastung der Baumkrone umlagefähige Kosten der Gartenpflege gem. § 2 Nr. 10 BetrKV sind. In seiner Begründung führt das LG Landshut u. a. aus, dass diese Kosten der Baumpflege nicht unbedingt jährlich anfallen müssen. Ausreichend ist es, dass mit derartige Pflegemaßnahmen im Turnus mehrere Jahre gerechnet werden muss. Dabei ist es unerheblich, wenn mit dem Rückschnitt des Baumes vorrangig die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters erfüllt wird. Entscheidend ist, dass diese Maßnahme längerfristig auch dem Erhalt des Baumes dient, und somit zu den Kosten der Gartenpflege gehört. Unter Hinweis auf die Problematik der Kostenverteilung über mehrere Jahre hat das LG auch entscheiden, dass die Kosten der Baumpflegemaßnahmen im vollem Umfang im Jahr ihrer Entstehung umgelegt werden dürfen. Ähnliche Entscheidungen zu dieser Problematik haben das LG Hamburg, das AG Schöneberg und das AG Düsseldorf getroffen. So hält das LG Hamburg die Kosten für das Fällen von Bäumen grundsätzlich für umlagefähige Kosten der Gartenpflege, wenn das Fällen nicht Folge einer jahrelangen Vernachlässigung der Gartenpflege ist. (Urteil vom 14.02.1992 – 311 S 254/90 -; WM 1994, S. 695). Das AG Schöneberg hält die Kosten für das Fällen von Bäumen auch dann für umlagefähige Gartenpflegekosten, wenn das Fällen zur Vermeidung einer mit dem Baumwuchs verbundenen Verdunkelung der MieterFenster erfolgt (Urteil vom 22.07.1998 – 6 C 419/97; Mieter Magazin 1998, S. 354). 25 3 Recht Das AG Düsseldorf hält sowohl die Kosten der Beseitigung durch Alter, Witterungsoder Umwelteinflüsse abgängiger Bäume als auch die Kosten für das Entfernen von Bäumen, die die Licht- und Luftzufuhr zu dem vermieteten Objekt beeinträchtigen, für umlegbare Kosten der Gartenpflege (Urteil vom 19.07.2002 – 33 C 6544/02; ZMR 2002, S. 828). (ph) Basiszinssatz Der Basiszinssatz gem. § 247 Abs. 2 BGB beträgt zurzeit (01.07.2004 – 30.12.2004) 1,13 %. Gemäß der Regelung des § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB betragen die gesetzlichen Verzugszinsen 5 % über dem Basiszinssatz gem. der Regelung des § 247 Abs. 2 BGB. Daraus ergibt sich ein aktueller Verzugszinssatz von 6,13 %. Gemäß der weiteren Regelung des § 288 Abs. 2 BGB beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen bei Rechtsgeschäften, in denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, 8 % über dem Basiszinssatz, dementsprechend also aktuell 9,13 %. (ph) Auftragvergaben durch öffentliche und kommunale Wohnungsunternehmen Wir hatten in der Sofortinformation 19A/2004 über das am 29.01.2004 vom Europäischen Parlament verabschiedete Legislativpaket berichtet. Nachdem der Rat der europäischen Union dem Paket zugestimmt hat, ist die Richtlinie 2002 204/18/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahrensvergabe öffentliche Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge im Amtsblatt der 26 europäischen Union am 30.04.2004 veröffentlicht wurden. Wir hatten auch darüber berichtet, dass das Kammergericht sich mit der Frage der Beurteilung eines kommunalen Wohnungsunternehmens als öffentlichen Auftraggeber befasst hat, und dies im Ergebnis in dem dort behandelten Einzelfall bejaht hat. Dadurch wurden vereinzelt Forderungen laut, dass eine öffentliche Ausschreibung erfolgen muss. Wir hatten in der Sofortinfo darüber berichtet, dass der GdW deshalb in einer Stellungnahme die Problematik nochmals aufgegriffen hat und die Rechtssprechung auswertete und die von den Verbänden nach wie vor aufrecht erhaltende Meinung weiterhin unterstützt. Zur weiteren Information verweisen wir auf die bereits Ihnen übersandte Sofortinformation 19A/2004 mit der dort enthaltenden Stellungnahme. (ph) Kündigungsausschluss bei Zeitmietverträgen Der BGH hat durch Urteil vom 02.06.04 (AZ VIII ZR 316/03) entschieden, dass bei Zeitmietverträgen, bei denen das Kündigungsrecht zunächst für 4 Jahre ausgeschlossen wurde, eine weitergehende Kündigungsbeschränkung unzulässig ist, wonach nur zu einen Termin im Jahr gekündigt werden kann. Im zugrunde liegenden Sachverhalt hatten die Mietvertragsparteien im Mietvertrag mit Staffelmietvereinbarung und gleichzeitiger Beschränkung des Kündigungsrechtes auf 4 Jahre abgeschlossen. Ansonsten sollte es sich um einen auf unbestimmte Zeit laufenden Mietvertrag handeln, der zum 31.01. des Jahres gekündigt werden konnte. Verbandsreport 07-08-09/2004 3 Recht Nach Ablauf der 4 Jahre kündigten die Mieter das Mietverhältnis im August 2002. Die betroffenen Vermieter beriefen sich auf die oben genannte Klausel und akzeptierten die Kündigung erst zu 31.01.2003. Sodann erfolgt eine Verrechnung der Mietkaution, sowie eines Guthabens der Nebenkostenabrechnung mit den Mietern. Die Mieterin klagte auf Auszahlung des Guthabens und Zahlung der Kaution. Dem soll auch eine Circa-Angabe im Mietvertrag nicht entgegenstehen. Zwar lasse einen solche Formulierung erkennen, dass die Parteien Toleranzen hinnehmen wollen im Interesse der Rechtssicherheit und Praktikabilität müssen die Grenze jedoch bei 10 % gezogen werden. Siehe auch hierzu bereits ergangenes Urteil des Rechtsentscheids des OLG Dresden. Die Vermieter unterlag vor dem AG und LG Berlin. Auf die Revision der Vermieterin hin erging die oben genannte Entscheidung des BGH. Der BGH hat auf das weitere Erfordernis verzichtet, dass neben der Wohnflächenabweichung auch eine wesentliche Gebrauchseinschränkung vorhanden sein muss, um eine Minderung zu rechtfertigen. (ph) Der BGH kommt zu dem Ergebnis, dass der Vermieterin kein Aufrechnungsanspruch hinsichtlich der ausstehenden Mieter von September 2002 bis Januar 2003 zustehe. Sie sei zur Aufrechnung nicht berechtigt. Weiterhin stellt der BGH fest, dass die Kündigungsbeschränkung für die Dauer von 4 Jahren bei der Staffelmietvereinbarung wie im oben genannten Vertrag grundsätzlich zulässig sei, allerdings sei eine unzulässige Beschränkung des Kündigungsrechts des Mieters darin zu sehen, dass nach Ablauf der 4 Jahren entgegen den gesetzlichen Regelfall lediglich einmal im Jahr die Möglichkeit zur Kündigung bestehen sollte. Unabhängig vom derzeit noch laufenden Streit der Kündigungsfristenproblematik, entschied damit der BGH, dass eine Kündigungsbeschränkung bei Staffelmietverträgen auf die Dauer von 4 Jahren zulässig sei. (ph) Mietminderung bei Wohnflächenabweichung Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 20.03.2004 klargestellt (AZ VIII ZR 1333/03), dass ein Mangel der Mietsache im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegt, wenn die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 % geringer ist, als die im Mietvertrag angegebenen. Verbandsreport 07-08-09/2004 VG Media Gesellschaft Nach unseren Informationen erhalten Mitgliedsunternehmen derzeit ein Schreiben der VG Media Gesellschaft zur Verwertung der Urheber und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH in dem die Unternehmen zur Unterzeichnung eines Einzelvertrages mit Fristsetzung aufgefordert werden. Zu diesem Sachverhalt hat uns der GdW nach Rücksprache folgende Information gegeben: Das Schreiben der VG Media erweckt durch den direkten Bezug auf den mit dem GdW abgeschlossenen Gesamtvertrag und die beiliegenden Verträge den Eindruck, dass Form und Inhalt dieses Schreibens mit dem GdW abgestimmt seien. Der GdW stellt hierzu fest, dass weder Form und Inhalt noch Zeitpunkt und Adressaten dieser Schreiben mit dem GdW abgestimmt sind. Insbesondere hat der GdW der VG Media hierzu auch keine Adressen zur Verfügung gestellt. Der GdW hat im Gegenteil in einem gestrigen Gespräch die VG Media für dieses Vorgehen massiv kritisiert und darauf hingewie27 3 Recht sen, dass die Form des Schreibens den Prinzipien einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit widerspricht und der Inhalt der Schreiben nicht die erforderlichen Voraussetzungen, welches Wohnungsunternehmen überhaupt zum Abschluss eines solchen Vertrages berechtigt bzw. verpflichtet ist, enthält. Leider kann der GdW der VG Media den Versand solcher Schreiben nicht untersagen. Der GdW bittet, die Mitgliedsunternehmen darauf hinzuweisen, dass für die Wohnungsunternehmen nur die Schreiben maßgeblich sind, die den Unternehmen von Ihrem Verband oder vom GdW zu dieser Thematik zugegangen sind. Weiterhin bittet der GdW, die Mitgliedsunternehmen noch einmal eindringlich darauf zu verweisen, dass Wohnungsunternehmen mit einer TV-Versorgung über eine eigene Kabelkopfstelle (terrestrisch oder satellitär) unbedingt den mit Schreiben vom 19.12.2003 und 23.06.2004 durch den GdW übersandten Fragebogen der VG Media über den GdW zusenden sollten. Die VG Media hat abermals angekündigt, gegen Wohnungsunternehmen, die sich nicht melden, direkt vorzugehen, so dass neben dem Wegfall des 20 %igen Gesamtvertragsrabattes weitere Verfahrenskosten entstehen. Nach Auffassung des GdW wird die VG Media nicht zögern, den Rechtsweg gegen entsprechende Mitgliedsunternehmen einzuschlagen. In diesem Zusammenhang weist der GdW noch einmal darauf hin, dass sich der Geschäftsführer/Vorstand eines Unternehmens mit einer unerlaubten Kabelweitersendung gem. §§ 106, 108a UrhG strafbar macht. (rie) 28 Verbandsreport 07-08-09/2004 4 Neue Medien Unternehmen vernachlässigen noch immer IT-Sicherheit Nach einer Veröffentlichung im Handelsblatt vom 16.09.2004 werden viele Unternehmen trotz steigender Gefahr in Sachen ITSicherheit, aus zum Teil bereits entstandenem Schaden nicht klug. Das ergab eine Umfrage unter 842 ITManagern in Deutschland und der Schweiz, die das Magazin „Informationweek“ in Auftrag gegeben hatte. Mehr als die Hälfte der Befragten schätzt danach das Sicherheitsrisiko im Unternehmen nach wie vor als eher gering ein. Dabei registrierten zwei von drei deutschen Unternehmen im Vergleich zu 2003 „mehr oder wesentlich mehr Verstöße“ gegen ihre IT-Sicherheit. Jedem drittem Befragten seien dabei in den letzten 12 Monaten durch Viren, Würmer und kriminelle Mitarbeiter bis zu 10.000 € Schaden entstanden, hieß es. Insgesamt 83,1 % der Sicherheitsverstöße der letzten 12 Monaten gingen auf das Konto von Viren, Würmer und trojanische Pferde. Zwar verfügen rund 90% der befragten Unternehmen über Virenscanner und Firewalls, doch nur 44% sorgten dann auch für automatische Updates der Antivirensoftware. 15% der Befragten würden den Virenschutz jedoch erst dann aktualisieren, wenn es bereits zu einem Sicherheitsverstoß gekommen ist. Jedes fünfte Unternehmen habe keine festgelegten Sicherheitsrichtlinien. Den zweiten Platz unter den Sicherheitslöchern nehmen mit 30,4% bekannte Schwachstellen im Betriebsystem ein. 30% der Angriffe sind auf menschliches Versagen zurückzuführen. Verbandsreport 07-08-09/2004 Immerhin fast 50% der Befragten planen für das kommende Jahr eine Verbesserung der Betriebssystemsicherheit, 45% wollen sich auf die Abwehr von Viren konzentrieren. Zeitmangel und niedrige Budgets behindern in mehr als jedem zweiten Unternehmen die Effektivität der IT-Sicherheit, so die Experten. Zwei Drittel der Entscheidenden rechneten mit konstanten oder sinkenden Sicherheitsetats. (schm) Modul „Sichere Kommunikation in E-Government“ In der Vergangenheit hatten wir bereits mehrfach auf das durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlichte E-Government-Handbuch verwiesen. Dieses Handbuch konnte nunmehr um ein wichtiges Modul zum Thema „ Sichere Kommunikation im E-Government“ ergänzt werden. Darin wird detailliert vorgestellt, was eine Behörde unternehmen muss, um eine zuverlässige und angemessen sichere elektronische Kommunikation mit ihren Kunden zu ermöglichen. Neben einer Einführung der Grundbegriffe der elektronischen Kommunikation und der IT-Sicherheit, werden in dem Modul insbesondere bestehende Lösungsansätze vorgestellt. Außerdem wird darauf eingegangen, wie eine Kommunikationsstrategie entwickelt und wie sie mit den bestehenden Lösungen umgesetzt werden kann. Das Modul kann von den Web-Seiten des BSI herunter geladen werden, es ist zu finden in der Online-Version des EGovernment-Handbuchs unter http://www.e-government-handbuch.de (schm) 29 5 Betriebswirtschaft/Steuern § 8a KStG – Gesellschafterfremdfinanzierung Demnach hat der § 8a KStG n.F. folgenden Regelungsinhalt: Am 15. Juli 2004 wurde vom Bundesministerium der Finanzen das erwartete BMFSchreiben zur Neureglung des § 8a KStG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum StVergAbG (sog. Korb II-Gesetz) herausgegeben. Wir hatten Sie diesbezüglich bereits in der Sofortinformation 18 A/2004 vom 22. Juli 2004 informiert. Dieses BMFSchreiben ändert bzw. ergänzt das BMFSchreiben vom 15. Dezember 1994, dass unter anderem in der Tz. 100 die Sonderregelung für Wohnungsbaufördermittel enthält. Diese Sonderregelung behält auch bis zur Veröffentlichung eines zweiten angekündigten BMF-Schreibens zur Problematik der Gesellschafterfremdfinanzierung weiterhin Gültigkeit. Dieses zweite BMFSchreiben wird wahrscheinlich Ende 2004/Anfang 2005 zu erwarten sein. Zinsen für eine übermäßige Fremdfinanzierung einer Kapitalgesellschaft durch ihre wesentlich beteiligten Anteilseigner, dem Anteilseigner nahe stehende Personen sowie rückgriffsberechtigte Dritte stellen eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, mit der Folge, dass den Fremdkapitalzinsen der Betriebsausgabenabzug verwehrt wird 1. Werdegang und Ziel des § 8a KStG n.F. Da der § 8a KStG a.F. nach dem Urteil des EuGH vom 12. Dezember 2002 gegen die Niederlassungsfreiheit verstoßen hat und der § 8a KStG a.F. daraufhin aufgrund des Vorrangs des EU-Rechtes von der Finanzverwaltung nicht mehr angewendet wurde, war der deutsche Gesetzgeber gezwungen, den § 8a KStG neu zu fassen. Mit der Neufassung wurde der persönliche Anwendungsbereich auf inländische Anteilseigner (bisher nur ausländische Anteilseigner), dem Anteilseigner nahe stehe Personen sowie rückgriffsberechtigte Dritte erweitert und die Freigrenze für die Vergütungen von 50 T€ auf 250 T€ erhöht. 30 Somit verfolgt der § 8a KStG n.F. folgendes Ziel: Verhinderung, dass von einer Kapitalgesellschaft erzielte Gewinne vollumfänglich der deutschen Körperschaftsteuer dadurch entzogen werden, dass statt einer Dividende Fremdkapitalvergütungen gezahlt werden → Ersatz von (nicht abziehbaren) Dividenden durch (abziehbare) Fremdkapitalvergütungen Der § 8a KStG n.F. ist somit von einer nur in Sonderfällen relevanten Vorschrift zu einer zentralen Vorschrift der Unternehmensbesteuerung geworden. Die Neureglung des § 8a KStG ist für Veranlagungszeiträume nach dem 31. Dezember 2003 anzuwenden. 2. Merkmale des § 8a KStG n.F. Der § 8a KStG n.F. ist unter folgenden Voraussetzungen, die kumulativ vorliegen müssen, anwendbar: a) nicht nur kurzfristige Darlehensgewährung Anlehnung an die Definition der Dauerschulden in § 8 Nr. 1 GewStG (Tz. 37 des BMF-Schreibens vom 15. Juli 2004): Laufzeit von mehr als 12 Monaten bei Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs oder VerbindlichkeiVerbandsreport 07-08-09/2004 5 Betriebswirtschaft/Steuern ten mit kürzerer Laufzeit, die nicht zum laufenden Geschäftsverkehr gehören (Bsp. resultierend aus der Gründung) b) Gewinnabhängige Vergütung = 100 T€ Gewinnunabhängige Vergütung = 200 T€ (= 5 % von 4 Mio. €) wesentlich beteiligter Anteilseigner Gesamtvergütung = 300 T€ Freigrenze 250 T€ § 8a Abs. 3 S. 1 KStG: „… zu mehr als einem Viertel unmittelbar oder mittelbar beteiligt..“ Zwischenergebnis: verdeckte Gewinnausschüttung nach § 8a KStG oder dem wesentlich beteiligten Anteilseigner nahe stehende Person nach § 1 Abs. 2 Außensteuergesetz oder rückgriffsberechtigter Dritter (Bsp. Banken bei Besicherung durch den Anteilseigner) > b) Ermittlung der Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung Verdeckte Gewinnausschüttung liegt hinsichtlich folgender Beträge vor: aa) Gewinnabhängige Vergütung 100 T€ bb) Feste Verzinsung c) 3. a) Vergütungen (= Zinsen) von mehr als 250 T€ aa) gewinn- oder umsatzabhängige Vergütung oder bb) Vergütung in einem Prozentsatz vom Kapital + Übersteigen des „safe haven“ (= FK = 1,5 fache des EK) + Fremdvergleich als widerlegbare Vermutung Beispiel zur Freigrenze und zur gewinnabhängigen Vergütung bzw. zur Vergütung in einem Prozentsatz vom Kapital ohne Fremdvergleich Feststellung, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt Eigenkapital = 1 Mio. € (Anteilseigner hält 100 % des Eigenkapitals) Fremdkapital = 5 Mio. € davon für 1 Mio. € → gewinnabhängige Vergütung von 100 T€ davon für 4 Mio. € → 5 % Zinsen Verbandsreport 07-08-09/2004 Ermittlung des zulässigen Fremdkapitals Eigenkapital 1 Mio. € zulässiges Fremdkapital = 1,5 x Eigenkapital = 1,5 Mio. € Fremdkapital 4 Mio. € Daraus ergibt sich ein unzulässiges Fremdkapital in Höhe von 2,5 Mio. € (4 Mio. € - 1,5 Mio. €). Darauf entfällt eine Vergütung in Höhe von 125 T€ (5 % von 2,5 Mio. €). Endergebnis: verdeckte Gewinnausschüttung von insgesamt 225 T€ (= 100 T€ aus der gewinnabhängigen Vergütung + 125 T€ aus der festen Vergütung für übermäßiges Fremdkapital) 31 5 Betriebswirtschaft/Steuern 4. Problembereiche des § 8a n.F. für kommunale Wohnungsunternehmen a) Fremdfinanzierung durch einen rückgriffsberechtigten Dritten Die Frage, ob eine Sparkasse eine nahe stehende Person der Kommune ist, wird derzeit noch vom Bundesministerium der Finanzen geprüft. c) Der typische Fall der Fremdfinanzierung durch einen rückgriffsberechtigten Dritten ist eine Kommunalbürgschaft für Darlehensverbindlichkeiten des Wohnungsunternehmens bei einer Bank. Eine Rückgriffsmöglichkeit eines Dritten liegt jedoch nur vor, wenn a) ein rechtlicher Anspruch (Bsp. aufgrund einer Garantie-, Bürgschafts- oder Patronatserklärung) oder b) eine dingliche Sicherung (Bsp. Sicherungseigentum, Grundschuld) besteht (Tz. 19 des BMFSchreibens vom 15. Juli 2004). Des Weiteren wird der Anwendungsbereich des § 8a Abs. 1 S. 2 2. HS KStG n.F. auf die sog. back-to-backFinanzierung begrenzt. Eine back-toback-Finanzierung ist gegeben, wenn der Anteilseigner bei der Bank ein Guthaben unterhält, auf das die Bank zur Sicherheit zurückgreifen kann. Voraussetzung ist also ein direkter Zusammenhang des Guthabens mit der Kreditgewährung an die Wohnungsgesellschaft. Im Ergebnis bedeutet dies, dass sowohl die Altschulden mit Rückbürgschaft der Kommunen, kommunal verbürgte KfWDarlehen und sonstige kommunale Rückbürgschaften i.d.R. von § 8a KStG n.F. nicht betroffen sind. b) 32 Sparkasse als nahe stehende Person des wesentlich beteiligten Anteilseigners i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG Fremdvergleich Der Nachweis für den Fremdvergleich kann durch Vorlage eines Kreditangebots oder einer Kreditwürdigkeitsanalyse geführt werden, aus der sich die Darlehenshöhe, die Laufzeit, der Zinssatz und die Sicherheiten (die Anteilseignersicherheit ausgenommen) ergeben. Problematisch in diesem Zusammenhang ist jedoch der von der Finanzverwaltung geforderte Zeitpunkt für diesen Nachweis. Der Nachweis ist demnach in dem Zeitpunkt zu führen, zu dem das Fremdkapital den safe haven übersteigt. Zu diesem Zeitpunkt liegen aber i.d.R. keine Vergleichsangebote vor. (mo) Übergangsregelung zu § 38 KStG – Gefahr für die Wohnungsgenossenschaften Das Bundesministerium der Finanzen hat am 6. November 2003 ein BMF-Schreiben zur Übergangsregelung des § 38 KStG veröffentlicht, aus dem sich eine neue Problematik für die Wohnungsgenossenschaften ergibt. Die rechtsformspezifische Besonderheit der Wohnungsgenossenschaften besteht in den Geschäftsguthaben als variabel haftendes Nennkapital. Verfügt eine Wohnungsgenossenschaft über unversteuertes Alt-Kapital (EK 02) würde die Rückzahlung von Geschäftsguthaben eine Steuerbelastung in Höhe von 3/7 des rückgezahlten Betrages bedeuten. Ursächlich für diese Wirkung ist das BMF-Schreiben vom 6. NovemVerbandsreport 07-08-09/2004 5 Betriebswirtschaft/Steuern ber 2003, das die Rückzahlung von Geschäftguthaben als „Leistung“ qualifiziert. Die gesetzliche Regelung des § 38 KStG hat sich somit nicht geändert. Diese neue Auslegung des § 38 KStG würde rückwirkend für alle Veranlagungszeiträume nach der Abschaffung des Anrechnungsverfahrens (nach dem 31. Dezember 2001) zutreffen. Da diese gravierenden steuerlichen Belastungen für die Wohnungsgenossenschaften eine existenzielle Gefahr bedeuten, hat sich der GdW mit Schreiben vom 19. Mai 2004 an das Bundesministerium der Finanzen gewendet, um eine gesetzliche Klarstellung zu § 38 KStG dergestalt zu erwirken, dass die Rückzahlung von Geschäftsguthaben rückwirkend zum 31. Dezember 2001 keine Leistung i.S.d. § 38 KStG darstellt. Diese Forderung des GdW wurde durch entsprechende Aktivitäten der Regionalverbände bei den jeweiligen Landesregierungen unterstützt. Mit Schreiben vom 19. Juli 2004 hat das Bundesministerium der Finanzen auf die Forderung des GdW reagiert und einen generellen Verzicht der Anwendung des § 38 KStG bei Wohnungsgenossenschaften aus Gründen der Gleichbehandlung ausgeschlossen. Den Besonderheiten der Genossenschaften, bei denen jedes Ausscheiden eines Mitglieds zu einer Rückzahlung seines Geschäftsguthabens führt, soll jedoch nach Ansicht des Bundesministeriums der Finanzen durch folgende „Saldolösung“ Rechnung getragen werden: „Bei Genossenschaften gilt die Rückzahlung von Geschäftsguthaben nur insoweit als Leistung im Sinne des § 38 KStG, als die Rückzahlungen der Geschäftsguthaben die Einzahlungen zum Geschäftsguthaben infolge des Eintritts neuer Mitglieder bezogen auf einen Jahreszeitraum übersteigt. Die Rückzahlungen und Einzahlungen sind je- Verbandsreport 07-08-09/2004 weils zum Schluss des Wirtschaftsjahres zu saldieren.“ Diese vorgeschlagene Differenzbetrachtung ist vor dem Hintergrund der in vielen Fällen rückläufigen Mitgliederzahlen in unserem Verbandsgebiet keine Lösung des Problems und wird insbesondere bei wirtschaftlich bereits geschwächten Wohnungsgenossenschaften durch die weiterhin verbleibenden Steuerbelastungen existenzbedrohende Auswirkungen haben. Nach Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen soll diese Problematik des § 38 KStG Gegenstand einer Beratung der Körperschaftsteuerreferenten der Länder sein. Über das Ergebnis werden wir Sie informieren. (mo) Modifikation der Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen Das am 13. Februar 2004 vom Bundesrat verabschiedete Gesetz, nach dem die Fusionen von Wohnungsunternehmen für den Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum 30. Juni 2006 von der Grunderwerbsteuer befreit werden, hatte bei der EUKommission zu Rückfragen hinsichtlich der Notifizierung geführt. In dem daraufhin stattgefundenen Abstimmungsprozess hat sich ergeben, dass die EU in dem verabschiedeten Gesetz Probleme in Bezug auf die Kapitalverkehrsfreiheit sieht und dementsprechend eine Korrektur des Gesetzes verlangt. Um den Bedenken der EU Rechnung zu tragen, wurde das Gesetz dahingehend modifiziert, dass die Befreiung von der Grunderwerbsteuer ausschließlich an die Belegenheit der Grundstücke in den neuen Ländern anknüpft und nicht voraussetzt, dass das entsprechende fusionierende Unternehmen seinen Sitz in den neuen Län33 5 Betriebswirtschaft/Steuern dern hat. Des Weiteren soll die Laufzeit der Grunderwerbsteuerbefreiung wegen der zwischenzeitlich eingetretenen erheblichen Verzögerungen bis zum 31. Dezember 2006 verlängert werden. Dieser modifizierte Gesetzesentwurf liegt der EU-Kommission derzeit zur Vorabgenehmigung vor. (mo) Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen, der LohnsteuerAnmeldungen und UmsatzsteuerVoranmeldungen ab Januar 2005 Durch das zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003) sind Arbeitgeber und Unternehmer ab Januar 2005 verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigungen, die Lohnsteuer-Anmeldungen sowie die UmsatzsteuerVoranmeldungen grundsätzlich in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen. Dazu wurde vom Bundesministerium der Finanzen ein Informationsblatt zur elektronischen Steuererklärung am PC herausgegeben. Demnach bietet das vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebene Programm ELSTER® die Möglichkeit, die Lohnsteuerbescheinigungen, die Lohnsteuer-Anmeldungen sowie die UmsatzsteuerVoranmeldungen elektronisch zu übermitteln. Das Informationsblatt kann unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden: www.bundesfinanzministerium.de/Anlage2 6630/Faltblatt-ELSTER-fuer-Arbeitgeberund- Unternehmer-2004.pdf. (mo) 34 Angaben auf Rechnungen zur Aufbewahrungsfrist für Privatpersonen Durch das „Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung“ (Veröffentlichung am 28. Juli 2004; Inkrafttreten am 1. August 2004) wurde eine Rechnungsausstellungspflicht des Unternehmers bei Werklieferungs- oder sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen privaten Leistungsempfänger eingeführt. Dazu korrespondierend hat der private Leistungsempfänger eine Rechnungsaufbewahrungspflicht für zwei Jahre (§ 14b Abs. 1 UStG). Demnach muss eine Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 9 UStG seit dem 1. August 2004 einen Hinweis auf diese Aufbewahrungspflicht enthalten. Insbesondere bei Leistungen des Regiebetriebs an Mieter (Privatpersonen) kommt diese neue Regelung zum Tragen. (mo) Steuerabzug bei Bauleistungen nach §§ 48 ff. EStG - Neuausgabe der Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG als Folgebescheinigungen Das Bundesministerium der Finanzen hat zu der o.g. Problematik am 20. September 2004 ein BMF-Schreiben (IV A 5 – S 2272b – 11/04) erlassen. Demnach können neue Freistellungsbescheinigungen bereits sechs Monate vor Ablauf erteilt werden, ohne dass die Geltungsdauer der bestehenden Freistellungsbescheinigung vermindert wird. Die Geltungsdauer der Folgebescheinigung knüpft somit an die Geltungsdauer der bereits erstellten Freistellungsbescheinigung an. (mo) Verbandsreport 07-08-09/2004 5 Betriebswirtschaft/Steuern Steuerermäßigung bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG Die Oberfinanzdirektion Hannover hat am 27. Februar 2004 eine Verfügung erlassen, in der diese Schönheitsreparaturen und kleinen Ausbesserungsarbeiten noch näher definiert werden. Seit dem Veranlagungszeitraum 2003 kann der Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG in Anspruch nehmen, wenn er Auftraggeber einer haushaltsnahen Dienstleistung ist. Diese haushaltsnahe Dienstleistung muss also von einem fremden Dienstleister erbracht werden. a) Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören nach Tz. 4 des BMF-Schreibens vom 14. August 2003 z.B. die Inanspruchnahme haushaltsnaher Tätigkeiten über eine Dienstleistungsagentur, die Tätigkeit eines selbstständigen Fensterputzers oder Pflegedienstes sowie Gartenpflegearbeiten durch einen selbstständigen Gärtner. Jedoch gehören nach der Tz. 5 des BMFSchreibens vom 14. August 2003 zu den haushaltsnahen Dienstleistungen nur Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und in regelmäßigen (kürzeren) Abständen anfallen. Demnach sind handwerkliche Tätigkeiten in der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung des Steuerpflichtigen nur begünstigt, wenn es sich um Schönheitsreparaturen oder kleine Ausbesserungsarbeiten handelt. Führen diese Aufwendungen zu Herstellungskosten für den Grund und Boden oder das Gebäude, sind sie insoweit nicht begünstigt (Bsp. erstmalige Errichtung einer Gartenanlage, Pflanzen einer Hecke oder Einbau einer Sonnenmarkise). Diese Auslegung wurde durch das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. September 2004 (4 K 2030/04) gestützt, nach dem Renovierungsarbeiten und Umbauten keine haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne von § 35a Abs. 2 EStG darstellen. Verbandsreport 07-08-09/2004 Schönheitsreparaturen „Es gilt der Begriff der Schönheitsreparaturen des § 28 Abs. 4 Satz 3 II. Berechnungsverordnung. Danach sind Schönheitsreparaturen nur das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich Heizungsrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. Außerdem rechnen hierzu die bei Malerarbeiten übliche Beseitigung der Wandund Deckenrisse sowie der durch Dübel, Schrauben und Nägel entstandenen Löcher. Die Erneuerung eines Teppichbodens nach Abnutzung oder Schadhaftwerden bei ordnungsgemäßer Benutzung gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen. Dagegen rechnen das Reinigen des Teppichbodens und das Entflecken zu den Schönheitsreparaturen, weil diese Arbeiten an die Stelle des Streichens des Fußbodens treten. Bei Parkettfußböden fallen unter den Begriff der Schönheitsreparaturen nur einzelne Ausbesserungsarbeiten, nicht dagegen das vollständige Abziehen und neue Versiegeln des Parketts.“ b) kleine Ausbesserungsarbeiten „Der Mieter ist …. nach § 28 Abs. 3 II. Berechnungsverordnung …. verpflichtet, kleine Instandhaltungen zu tragen. Hiezu zählt nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heizungs- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. Allerdings sind nach der Rechtsprechung zu § 28 Abs. 3 II. Berechnungsverordnung die vom Mieter zu tragenden Kosten auf 75 € für die einzelne Instandhaltungsmaßnahme und auf 150 € 35 5 Betriebswirtschaft/Steuern für alle Instandhaltungsmaßnahmen in einem Jahr begrenzt.“ Es bestehen seitens der OFD Hannover keine Bedenken, für die Anwendung des § 35a Abs. 2 EStG von kleinen Ausbesserungsarbeiten auszugehen, wenn der begünstigte Aufwand für eine Einzelmaßnahme 150 € nicht übersteigt. Wird jedoch die Grenze für die Ausbesserungsarbeiten für eine Einzelmaßnahme von 150 € überstiegen, liegt in vollem Umfang kein nach § 35a Abs. 2 EStG zu berücksichtigender Aufwand vor. Gemäß § 35a Abs. 2 EStG kann der Steuerpflichtige auf Antrag 20 % der Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen, höchstens jedoch 600 €, von der tariflichen Einkommensteuer abziehen. Durch den Steuerabzug wird der ermittelte Betrag direkt von der tariflichen Einkommensteuerschuld abgezogen und ist somit einkommensunabhängig. Somit wird für alle Steuerpflichtigen der gleiche Steuervorteil gewährleistet. Die Aufwendungen für die haushaltsnahen Dienstleistungen hat der Steuerpflichtige durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Dienstleistung durch einen Beleg des Kreditinstituts nachzuweisen (§ 35a Abs. 2 Satz 3 EStG). Bargeschäfte mit und ohne Rechnung sind nicht begünstigt. Für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung ist auf den Veranlagungszeitraum der Zahlung gemäß dem Zufluss-/Abflussprinzip abzustellen (§ 11 Abs. 2 EStG). (mo) Vermieter kann Solaranlage sofort voll absetzen Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes in einem jetzt veröffentlichtem Urteil (AZ IX, R 52/02) sind Aufwendungen für eine nachträglich eingebaute Solaranlage 36 zur Brauchwassererwärmung in eine bereits vorhandene Gaswärmeversorgung eines Wohnhauses in voller Höhe sofort als Erhaltungsaufwand absetztbar. Das Finanzamt und auch das Finanzgericht hatten die Kosten von 9200,- € als nachträgliche Herstellungskosten beurteilt, doch der Kläger wollte sich nicht mit der linearen Abschreibung gem. § 7 Abs. 4 Einkommensteuergesetz in Höhe von 2 % zufrieden geben. Seine Revision war vor dem BFH erfolgreich. Für Vermieter die ab 2004 eine Solarenergieanlage einbauen gibt es außerdem eine Spezialregelung: Sie können den Erhaltungsaufwand entweder in einer Summe absetzen, oder wahlweise auf zwei, drei, vier oder fünf Jahre gleichmäßig verteilen (§ 82b EStDV). Vorsicht ist allerdings geboten, wenn zum Einbau der Solaranlage noch weitere Baumaßnahmen hinzukommen. In zwei Sonderfällen werden die Kosten dann zu Recht als nachträgliche Herstellungskosten eingestuft, und können nur mit 2 % linear abgeschrieben werden. Der eine Sonderfall wird vom BFH noch einmal ausdrücklich erwähnt: „Nachträgliche Herstellungskosten liegen vor, wenn die Baumaßnahmen mindestens drei der vier „Kernbereiche der Ausstattung einer Wohnung, nämlich Elektro-, Heizungs, Sanitärinstallationen und Fenster“ betreffen“. Der andere Sonderfall betrifft Käufer, die innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf des Gebäudes modernisieren und in dieser Zeit eine vorhandene Gaswärmeversorgung durch eine Solaranlage ergänzen. Für Baumaßnahmen seit dem 01.01.2004 gilt die neue Vorschrift in § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: „Sind die Aufwendungen in diesen drei Jahren höher als 15% der Anschaffungskosten, können sie nur zusammen mit Verbandsreport 07-08-09/2004 5 Betriebswirtschaft/Steuern diesen Anschaffungskosten linear mit 2 % abgeschrieben werden“. (schm) KfW-Wohnraummodernisierungsprogramm 2003 Konditionssenkung in den Förderprogrammen der KfW Die KfW-Förderbank weist darauf hin, dass das KfW-Wohnraummodernisierungsprogramm 2003 am 31.12.2004 ausläuft. Aufgrund der aktuellen Entwicklung am Kapitalmarkt werden die Zinssätze der meisten Förderprogramme der KfWMittelstandsbank sowie im KfWUmweltprogramm für alle Neuzusagen ab den 14.09.2004 gesenkt. Davon nicht betroffen sind Zinssätze von Startgeld und Mikrodarlehen, sowie der ERP-Programme. Den Endkreditnehmerzins im Unternehmerkredit hat die KfW für Darlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren, zwei tilgungsfreien Jahren (ohne Haftungsfreistellung) und einer zehnjährigen Zinsbindung bspw. um 25 Basispunkte auf nominal 3,60 % p. a. reduziert. Besonders hinweisen möchten wir auf die Zinssenkung in der Betriebsmittelvariante des Unternehmerkredits von nominal 3,85 % p. a. auf 3,20 % p. a. (Endkreditnehmerzinssatz für eine Laufzeit von 6 Jahren mit einem tilgungsfreien Jahr und einer Zinsbindung von 6 Jahren). Seit dem 22.09.2004 wurden auch die Zinssätze in den ERP-Förderkrediten der KfW Bankengruppe um 25 Basispunkte, im ERPKapital für Wachstum sogar um 50 Basispunkte reduziert. Ebenso wurden durch die KfW die bisher nicht angepassten Zinsen der Programme der KfW Förderbank gesenkt. Im Rahmen dieses Programms werden Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen sowohl an selbst genutzten als auch an vermieteten Wohngebäuden mit zinsgünstigen Darlehen gefördert. Die zinsgünstigen Darlehen stehen noch bis zum Jahresende 2004 zur Verfügung, d. h. alle Darlehensanträge, die bis zum 31.12.2004 bei der KfW Förderbank eingehen, werden berücksichtigt und erhalten den in den ersten drei Jahren um 2 % p. a. verbilligten Zinssatz. Für ein Darlehen mit zwanzigjähriger Laufzeit, fünf tilgungsfreie Anlaufjahren und einer fünfjährigen Zinsbindung gilt in den ersten drei Jahren ein effektiver Jahreszins von 2,78 % p. a. (Stand: 30.06.2004). (schm) Steuerzitat des Monats: Wenn einer gewählt wird, der verspricht, dass die Steuern auf gar keinen Fall erhöht werden, und drei Monate nach der Wahl werden die Steuern plötzlich doch erhöht, dann sollten fairerweise nur die höhere Steuern zahlen, die das angekreuzt haben.“ (mo) Die aktuellen Konditionen aller Kreditprogramme der KfW Bankengruppe finden Sie fim Internet unter: http://www.kfw-mittelstandsbank.de und http://www.kfw-foerderbank.de (schm) Verbandsreport 07-08-09/2004 37 6 Technik/Bau Neufassung des Baugesetzbuches Im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 52 vom 01.10.2004 ist die Neufassung des Baugesetzbuches veröffentlicht worden. Wir bitten um Beachtung. (rie) Sitzung des VdW/VdWg-Fachausschusses Bau Am 08.09. 2004 führte der Fachausschuss Bau in Quedlinburg seine planmäßige Sitzung durch. Herr Bernd Glatz von der Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbH Quedlinburg referierte zum Thema „Vorgehensweise bei Schimmelbildung aus der Sicht des Vermieters“. In der anschließenden Diskussion wurden die Erfahrungswerte der Quedlinburger Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbH von den Fachausschuss-Mitgliedern bestätigt. Stadtumbau Ost – Aktuelle Entwicklung war ein weiteres Thema des Fachausschusses. Zum Abschluss der Veranstaltung wurde das in Sanierung befindliche Fachwerkhaus (Denkmalschutz) Lange Gasse 7 in Quedlinburg besichtigt. (sp) Neues aus dem Normenwerk 06/2004 Den Verbänden liegen neue Informationen aus dem Normenwerk vor. Diese können bei Bedarf in den Geschäftsstellen der Verbände abgefordert werden. (schm) GdW-Konferenz zum Thema „Energieausweise“ Am 13.07.2004 führte der GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen 38 e.V. in Berlin eine Konferenz zum Thema „Energieausweise“ durch. Im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie „Gebäudeenergieeffizienz“ sollen auch im Gebäudebestand ab 2006 Energiepässe eingeführt werden. Die in der Konferenz präsentierten Erfahrungen der Wohnungsunternehmen mit dem Feldversuch der Deutschen Energieagentur (dena) zur Einführung von bedarfskennwertbasierten Energiepässen bestärken uns in unserer bisherigen Auffassung, dass dies der ungeeignete Weg zur Umsetzung der europäischen GebäudeGesamtenergieeffizienzrichtlinie ist. Die zuständigen Vertreter der Bundesministerien erklärten ausdrücklich, dass der denaFeldversuch nicht die Vorwegnahme der Umsetzung der EU-Richtlinie darstellt. Desweitern zeigten sie deutlich eine Bereitschaft, unseren Ansatz, einen verbrauchskennwertbasierenden Energieausweis zusammen mit den Messdienstunternehmen zu entwickeln, aufzunehmen. Sie sagten zu, unsere Vorschläge und Argumente vor der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht zu berücksichtigen. Über das weitere Verfahren werden wir Sie selbstverständlich informieren. (schm) Abmahnung des Bundeskartellamtes an Kabel Deutschland wertet der GdW als ein positives Signal für einen funktionsfähigen Wettbewerb Der GdW hat die Absicht des Bundeskartellamtes, den geplanten Erwerb der Kabelnetzregionen in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen durch die Kabel Deutschland (KDG) nach gegenwärtiger Sachlage zu untersagen, als ordnungsund wertbewerbspolitisch sachgerecht bewertet. Verbandsreport 07-08-09/2004 6 Technik/Bau Die Entscheidung könne wirksam dazu beitragen, dass der bestehende Restwettbewerb auf der Kabelnetzebene 3 um die besten Leistungen für die Kunden nicht weiter beeinträchtigt werde, erklärte der GdW Präsident Lutz Freitag auf einer Tagung des Verbandsrates im August 2004. Das Kartellamt habe mit seiner Abmahnung der Tatsache Rechnung getragen, dass die KDG zunehmend in die Lieferung von eigenen Programmpaketen einsteigt und sich dadurch die dominierende Marktposition der KDG nicht nur beim Netzbetrieb, sondern auch beim Angebot von gesondert zu vergütenden Inhalten auswirke. Die Entscheidung der Behörde sei insbesondere eine gute Nachricht für die zumeist mittelständig strukturierten Kabelnetzbetreiber sowie Wohnungsunternehmen, die im Falle einer Genehmigung der Fusion einer sehr großen Anbietermacht gegenübergestanden hätten. Die 3.200 vom GdW bundesweit vertretenen Wohnungsunternehmen unterstützen, unabhängig von der Entscheidung in der Fusionsfrage, nach wie vor alle Aktivitäten, die das digitale Programm- und Diensteangebot im Kabel erhöhen und gleichzeitig den Mietern eine größtmögliche Wahlfreiheit bieten. (Auszug aus GdW Medieninfo Nr. 35/2004) (schm) Verbandsreport 07-08-09/2004 39 7 WSA Wohnungswirtschaftliche Treuhand Sachsen-Anhalt GmbH Neue Wege zur Eigenkapitalstärkung - Mezzanine Finanzierung Der Begriff Mezzanine Finanzierung stammt aus der Architektur und beschreibt den Zwischenstock in einem Gebäude. In diesem Sinne wird darunter eine Finanzierungsform verstanden, die bilanziell mehr oder weniger zwischen Eigenkapital und klassischen langfristigem Kapital angesiedelt ist. Zu den Mezzanineprodukten mit Eigenkapitalcharakter gehören Gesellschafterdarlehen, atypische und typische stille Beteiligungen sowie Genussscheinkapital. In der Handelsbilanz kann es als Eigenkapital ausgewiesen werden, wenn es im Insolvenzverfahren nachrangig ist, langfristig gewährt wird, eine erfolgsabhängige Vergütung gegeben ist und eine Verlustteilnahme vereinbart wurde. Mezzanine mit Fremdkapitalausrichtungen sind Nachrangdarlehen, Wandelanleihen und Optionsanleihen. Sie verbindet die Aufnahme neuen Kapitals mit der Verbesserung der Finanzstruktur, ohne jedoch die unternehmerische Entscheidungsgewalt zu verlieren. Ein zweiter positiver Effekt ist die eventuelle Erhöhung des Kreditspielraums, denn Mezzaninekapital wird üblicherweise nicht durch Vermögensgegenstände gesichert. Folglich stehen diese den herkömmlichen Bankkrediten zur Verfügung. Je nach Wahl des Mezzanineinstruments muss man jedoch mit deutlich höheren Zinsen rechnen denn das erhöhte Risiko des Kapitalgebers wird durch eine erhöhte Renditeerwartung kompensiert. Bei einer stillen Beteiligung ist eine Verzinsung von 7% - 15% in manchen Fällen sogar bis 20% der Regelfall. Sie liegt also über dem, was ein Investitionskredit kostet. Übliche Mezzaninegeber sind heute neben privaten Investoren vor allem Beteiligungs40 gesellschaften und spezielle Mezzaninefonds. Doch selbst Banken sehen einen wachsenden Markt in dem sie sich engagieren. Die WSA führt, unter anderem, zu diesem Thema in Leipzig am 11.11.2004 und 12.11.2004 eine Veranstaltung durch. Wir hoffen, dass wir Ihre Neugier mit dieser neuen Finanzierungsform geweckt haben und freuen uns auf Ihren Besuch in Leipzig. (mq) 6.- WSA Kundentag Am 26./27.09.2004 lud die WSA wieder zu ihrem alljährlichen Kundentag ein. Der nunmehr bereits 6. WSA-Kundentag fand im Wintersportort Oberhof statt. Wie immer, konnten sich die über hundert Teilnehmer auf eine interessante Tagungsveranstaltung und einen gelungenen Ausklang am Abend freuen. Die Tagung im bekannten „PanoramaHotel“ wurde mit einer Begrüßung vom Geschäftsführer der WSA, Herrn Michael Lux eingeleitet. Danach folgten der Verbandsdirektor des VdWg, Herr Ronald Meißner und der Verbandsdirektor des VdW, Herr Jost Riecke mit Ausführungen zur aktuellen Lage der Wohnungswirtschaft im Land Sachsen-Anhalt unter besonderer Beachtung der Ergebnisse des Jahres 2003 und der politischen Entscheidungen des Jahres 2004. Daran schloss sich ein Vortrag vom Geschäftsführer der F+B GmbH Hamburg, Herrn Dr. Bernd Leutner zum Thema „Zukunftsorientierte Wohnungsunternehmen – Sichere Nachbarschaften“ an. Nach dem Tagungsteil folgte dann das abwechslungsreiche Abendprogramm. Auch das leider recht regnerische Wetter konnte die gute Laune der Gäste nicht trüben. Bei zünftiger Musik und angenehmen Gesprächen fiel das leicht. Wie immer war auch für das leibliche Wohl der Gäste gut gesorgt. Verbandsreport 07-08-09/2004 7 WSA Wohnungswirtschaftliche Treuhand Sachsen-Anhalt GmbH Natürlich wurde nach einem so schönen Tag schon die Frage nach dem nächsten WSA Kundentag gestellt. Der kommt gewiss und man darf gespannt sein, womit uns die WSA dann wieder überrascht. (tr) Verbandsreport 07-08-09/2004 41 8 Weitere Themen Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler und öffentlicher Wohnungsunternehmen Kommunen und anderer Organisationen Gespräche zu den aktuellen Themen der Wohnungswirtschaft zu führen. (rie) Am 17/18. Juni 2004 fand die Klausurtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Wohnungsunternehmen und der Bundesarbeitsgemeinschaft öffentlicher Wohnungsunternehmen statt. Hauptthema war die Erörterung der Stellung der kommunalen und öffentlichen Wohnungsunternehmen und die Überlegungen zur Veranstaltung eines gemeinsamen Kongresses. Verbandsdirektor Jost Riecke referierte über das Thema „Gemeindewirtschaftsrecht“ und seine Auswirkungen auf kommunale Gesellschaften und über die Situation ostdeutscher Wohnungsgesellschaften insgesamt. LVSA-Veranstaltung zum Aufbau Ost Im Ergebnis der Klausurtagung wurde eine Steuerungsgruppe eingesetzt, die sich mit den weiteren Vorbereitungen für einen Kongress beschäftigt. (rie) Ingenieurtag Sachsen-Anhalt 2004 Unter dem Motto „Perspektiven und Marktchancen für Ingenieurdienstleistungen oder: Wer gibt mir einen Auftrag?“ veranstaltete die Ingenieurkammer SachsenAnhalt am 24. Juni 2004 ihren jährlichen Ingenieurtag, zu dem auch die Verbände eingeladen waren. Die Themenpalette der Referenten reichte vom Stadtumbau bis zur Vergabepraxis. (rie) Für beide Verbände nahm VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke am 10.09.2004 an der Veranstaltung teil, auf der Herr Dohnanyi als Sprecher des Gesprächskreises Ost der Bundesregierung „Aufbau Ost“ seine Einschätzung über die notwendigen Kurskorrekturen vortrug. Im Wesentlichen führte er aus, dass es notwendig sei, die volle Wahrheit über die wirtschaftliche Entwicklung zu benennen, über Steuervorteile nachzudenken, Wachstumskerne zu bestimmen, in westlichen Bundesländern deutlich zu machen, dass ohne einen erfolgreichen Aufbau Ost auch die weitere Entwicklung in Westdeutschland nicht möglich sein wird und das die Organisationsform im Bund für die Umsetzung des Aufbaus Ost neu strukturiert werden müsse. In der anschließenden Podiumsdiskussion wurde in vielen Punkten durch die Teilnehmer, u. a. Finanzminister Prof. Dr. Paqué, Prof. Weimann, Dr. Schädlich zugestimmt und auch in anderen Punkten widersprochen. Einigkeit bestand darüber, dass das Thema Aufbau Ost wieder vorrangig politisch diskutiert werden muss und noch in vielen Bereichen der Aufbau Ost lange nicht abgeschlossen ist. Pressefest der Landesregierung Dr. Schädlich führte ausdrücklich mit Blick auf den Stadtumbau aus, dass der Stadtumbau eine zutiefst wirtschaftliche Bedeutung hat. Für beide Verbände nahm VdWVerbandsdirektor Jost Riecke am 31.08.2004 am alljährlichen Pressefest der Landesregierung in Magdeburg teil. Im Laufe des Abends bestand Gelegenheit mit vielen Vertretern der Landesregierung, der In den Empfehlungen des Gesprächskreises Ost findet sich auch für die Wohnungswirtschaft der Punkt 13, in dem ausgeführt wird: „Finanzielle Altlasten und vereinigungsbedingte Fehlentwicklungen im kommunalen Wohnungsbau sowie bei Was- 42 Verbandsreport 07-08-09/2004 8 Weitere Themen serentsorgungssystemen, sind, u. a. durch Zusammenlegung von Unternehmen und durch Kapitalschnitt, zu bereinigen. Dazu ist der Erblastentilgungsfonds nochmals zu öffnen.“ Die Diskussion um die richtigen Wege beim Aufbau Ost muss noch intensiv weiter geführt werden. (rie) Masterstudiengang „Real Estate Management“ (MBA) Die Berlin Brandenburgische Akademie der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (BBA) nimmt bis November 2004 Bewerbungen für den Studiengang entgegen, der am 01.04.2005 starten wird. Mit diesem Studiengang, der zum zweiten Mal aufgelegt wird, kann den Bedürfnissen des Marktes nach qualifizierter Weiterbildung Rechnung getragen werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der als Anlage beigefügten Pressemitteilung der BBA. Interessenten wenden sich bitte an: Frau Martina Heger, Tel. 030-2308550, Email: [email protected] (schm) Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt neu eingerichtet Die Katasterämter des Landes und die Landesvermessungsbehörde sind zusammengelegt und das neue Landesamt für Vermessung und Geoinformation eingerichtet worden. Dieses neue Landesamt ist zuständig für das Vermessungs- und Katasterwesen in Sachsen-Anhalt und übernimmt die Funktion des zentralen Goedienstleisters des Landes. (rie) Verbandsreport 07-08-09/2004 Mikrozensusgesetz 2005 Am 24.06.2004 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 – MZG 2005) beschlossen. Hiernach werden über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte in den Jahren 2005 bis 2012 Erhebungen auf repräsentativer Grundlage (Mikrozensus) als Bundesstatistik durchgeführt. Folgende Erhebungsmerkmale werden jährlich ab 2005 mit einem Auswahlsatz von 1 % der Bevölkerung erfragt: Gemeinde, Gemeindeteil, leer stehende Wohnung, Baualtergruppe der Wohnung, Nutzung der Wohnung als alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung, Zahl der Haushalte in der Wohnung und der Personen in Haushalt, Wohnungs- und Haushaltszugehörigkeit sowie Familienzusammenhang, Wohn- und Lebensgemeinschaft, Veränderung der Haushaltsgröße und -zusammensetzung seit der letzten Befragung, Geschlecht, Geburtsjahr und Monat, Familienstand, Aufenthaltsdauer, Staatsangehörigkeiten. Hinzu kommen die Fragen zur Person, zum Lebensunterhalt u. a. Folgende Erhebungsmerkmale werden ab 2006 im Abstand von 4 Jahren erfragt: Art und Größe des Gebäudes mit Wohnraum, Baualtersgruppe, Fläche der gesamten Wohnung, Nutzung der Wohnung als Eigentümer, Hauptmieter oder Untermieter, Eigentumswohnung, Einzugsjahr des Haushalts, Ausstattung der Wohnung mit Heizund Warmwasserbereitungsanlagen nach einzelnen Energieträgersystemen; 43 8 Weitere Themen und bei Mietwohnungen: Höhe der monatlichen Miete und der anteiligen Betriebsund Nebenkosten. Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 31 am 30.06.2004 verkündet. (rie) 44 Verbandsreport 07-08-09/2004 9 Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote Sofortinformationen IV. Sofortinformation 15A/2004 (VdWg) I. II. Gesetzliche Klarstellung von § 38 KStG Positionsbestimmung der Verbände zur Reform des Genossenschaftsgesetzes (GenG) – Stand: 25. Mai 2004 Sofortinformation 16/2004 I. II. III. IV. V. VI. VII. Arbeitsgespräch mit Bauminister Dr. Daehre Vorfinanzierung der Abrissförderung Gesprächskreis Ost der Bundesregierung Hartz IV/ Auswirkungen für Sachsen-Anhalt Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EURichtlinien(Europarechtsanpassungsges etz Bau – EAG Bau) VdW/VdWg Betriebsvergleich 2003 Immo Com 2004 V. Sofortinformation 19/2004 I. II. III. II. I. Rahmenvereinbarung des GdW mit der Firma Schimmelpfeng Forderungsmanagement GmbH auf dem Gebiet des Forderungsmanagement Rahmenvereinbarung WSAPremiere zu einem Sonderangebot für Verbandsmitglieder und deren Mitarbeiter Sofortinformation 18/2004 I. II. III. § 6a AHG/KfW-Bewilligungen Investitionszulagengesetz 2005 Gesetzentwurf zur Abschaffung der Eigenheimzulage Verbandsreport 07-08-09/2004 Stadtumbauförderung 2004 jett freigegeben VdW/VdWgInformationsveranstaltung „Hartz IV – Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe / Auswirkungen auf die Wohnungsunternehmen in Sachsen-Anhalt“ am 19.08.2004 in Magdeburg Schönheitsreparaturregelungen – BGH-Entscheidung vom 23.06.2004 Sofortinformation 20/2004 Sofortinformation 17/2004 I. Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern/weitere Prüfung der EUKommission Immo Com 2004 II. Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Stadtumbau-Ost zur Aufwertung von Stadtteilen/Stadtquartieren und zum Abriss/Rückbau dauerhaft leerstehender Wohnungen in nach Stadtentwicklungskonzepten umzustrukturierenden Stadtteilen/Stadtquartieren mit vorrangiger Priorität („Stadtumbau-Ost Stadtteil/Stadtquartier – Aufwertungs- und Abriss/Rückbaurichtlinien“; RdErl. des MBV vom 13.06.2003 – 25.4-2/283/3) hier Verfahrensregelungen für das Programmjahr 2004 ff. Städtebauförderung, Programmjahr 2004 Zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn und zur Freigabe des Landesanteils 45 9 Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote III. Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Stadtumbau-Ost zur Aufwertung von Stadtteilen/Stadtquartieren und zum Abriss/Rückbau dauerhaft leerstehender Wohnungen in nach Stadtentwicklungskonzepten umzustrukturierenden Stadtteilen/Stadtquartieren mit vorrangiger Priorität („Stadtumbau-Ost Stadtteil/Stadtquartier – Aufwertungs- und Abriss/Rückbaurichtlinien“) Sofortinformation 20A/2004 (VdWg) I. Gesetzliche Klarstellung in § 38 Körperschaftssteuergesetz – Steuerpflicht für ausgezahlte Geschäftsanteile (siehe Sofortinformation 15A/2004) Sofortinformation 21/2004 I. II. Handlungsempfehlungen Klärung offener Einzelfragen Sofortinformation 22/2004 I. II. Stadtumbauförderung SachsenAnhalt 2004 Informationen zum Ablauf der Mittel für die zusätzliche Teilentlastung nach § 6a AHG Sofortinformation 22A/2004 (VdWg) I. II. III. Strategiekonzept der Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohnungsgenossenschaft zum Bericht der Expertenkommission „Wohnungsgenossenschaft“ Positionsbestimmung des GdW zur Reform des Genossenschaftsgesetzes (GenG) Leistung für Unterkunft und Heizung (bü) Kalender 2005 steht zur Verfügung Die wohnungswirtschaftlichen Verbände Sachsen-Anhalt haben wiederum gemeinsam mit der WSA Wohnungswirtschaftliche Treuhand Sachsen-Anhalt GmbH den aktuellen 4-Monatskalender 2005 produzieren lassen. Aus Kostengründen werden wir die Fachtagung der Geschäftsführer/Bürgermeister am 08./09.12.2004 in Meisdorf sowie den VdWg-Kongress der Vorstände am 13./14.12.2004 in Halle nutzen, alle Unternehmensvertreter, die dies wünschen, mit Kalendern zu versorgen. (schm) Studie zur Wohnsituation von Seniorinnen und Senioren in Sachsen-Anhalt Sofortinformation 22A/2004 (VdW) I. 46 Öffentliche Vergabe bei kommunalen Wohnungsgesellschaften Die durch das Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalts erarbeitete Studie liegt uns nunmehr auf CD-Rom vor. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Ihres Verbandes. Eine Kurzfassung der Studie können Sie unter http.//www.sachsenanhalt.de/seniorinnen und senioren/ wohnen im alter downloaden. (schm) Verbandsreport 07-08-09/2004 9 Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote Neuerscheinungen - Hammonia Fachverlag GmbH - Taschenbuch für den Wohnungswirt 2005 Mit seiner zielgruppengerechten Spezialisierung ist das Taschenbuch für den Wohnungswirt 2005 ein wirkungsvoller Träger ihrer Werbebotschaft und ein idealer Baustein für ihre Öffentlichkeitsarbeit Preis: 12,70 € Größe: DIN A6 Erscheinungstermin: November 2004 - Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft Murfeld (Hrsg.), 4. Auflage 2002, XXXIV 972 Seiten, zahlreiche Abb., € 52,Bestell-Nr. 10130 - Aufgaben – Fälle – Praktische Übungen zur Speziellen Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft 4. Auflage 2003, 408 Seiten, € 32,- , Bestell-Nr. 10131 - Die Buchhaltung in der Wohnungswirtschaft Birkner/Bornemann, 4. Auflage 2003, 400 Seiten, € 28,- , Bestell-Nr. 10160 - Lösungsbuch zur „Buchhaltung in der Wohnungswirtschaft“, Birkner/Bornemann, 4. Auflage 2003, 170 Seiten, € 21,- , Bestell-Nr. 10162 - Fachrechnen in der Wohnungswirtschaft, Kühner, 7. überarbeitete Auflage 2002, 288 Seiten, € 26,- , Bestell-Nr. 10124 Verbandsreport 07-08-09/2004 - Lösungsbuch zum „Fachrechnen in der Wohnungswirtschaft“, Kühner, 7. Auflage 2002, € 10,- , Bestell-Nr. 10127 - Schönheitsreparaturen, Instandsetzung und Rückbau, Langenberg, 2004, XXXII 282 Seiten, € 32,Bestell-Nr. 20059 - Fachlexikon Immobilienwirtschaft Falk, 3. Auflage 2003, 960 Seiten, € 109,- , Bestell-Nr. 23006 - Die Kündigung des Mietvertrages Einleitung, Die ordentliche Kündigung durch den Vermieter bei Wohnraummietverhältnissen, Die außerordentliche fristlose Kündigung, Die Kündigung von Gewerbemietverträgen, Abitz, 2004, 122 Seiten, € 24,80, Bestell-Nr. 10178 - Investitions- und Bestandscontrolling für die Wohnungswirtschaft Renner, 2. Auflage 2004, 68 Seiten, € 22,80, Bestell-Nr. 10180 - Algen und Pilze an Fassaden – Erkennung und Vermeidung Zahlreich, meist farbige Abb., Diagramme und Tabellen 2004, ca. 180 Seiten, € 29,- , Bestell-Nr. 24789 - Wohnungseigentum von A-Z Antworten und Fragen des Wohnungseigentums Bub/Osten, 7. Auflage 2004, 1136 Seiten, € 16,50, Bestell-Nr. 20502 - Die wichtigsten Aushanggesetze – aktualisiert Neuauflage 2004 9. Auflage 2004, 226 Seiten, € 14,80, Bestell-Nr. 20737 47 9 Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote - Heizkostenabrechnung verstehen, Andreas Kürzel, 1. Auflage 2004, 128 Seiten, € 19,80, Bestell-Nr. 10185 - Der Hausmeister und seine Mieter Van Zütphen, 2. Auflage 2004, 154 Seiten, € 19,80, Bestell-Nr. 10132 Untersuchung elektrostatischer Ladungsprozesse als Auslöser von spontanen Staubablagerungen 2004, 101 Seiten, 23 Abb., 23 Tabellen, ISBN 3-8167-6013-9, Bestell-Nr. F 2437, € 29,- Zu beziehen über Hammonia Verlag GmbH, Fachbuchservice, Postfach 620228, 22402 Hamburg, Telefon (040)52010338, Telefax (040)52010330, E-Mail: [email protected]. (schm) Neuerscheinungen des Fraunhofer IRB Verlages - - Putzsanierung Dauerhaftigkeit von Instandsetzung für gerissene Außenputze 2004, 90 Seiten, 60 Abb., 15 Tabellen, ISBN 3-8167-6016-3, Bestell-Nr. F 2440, € 26,50 - Raumlüftung – Wärmeübergabe im Raum Bewertung von dezentralen, raumweisen Lüftungsgeräten für Wohngebäude sowie Bestimmung von Aufwandszahlen für die Wärmeübergabe im Raum infolge Sanierungsmaßnahmen 2004, 152 Seiten, zahlreiche Abb., Tabellen, ISBN 3-8167-6564-5, Bestell-Nr. F 2448, € 41,- 48 Putzrisse – Vermeidung Vermeiden von Rissschäden in Dünnbettmauerwerk aus großformatigen Mauersteinen bzw. -elementen 2004, 66 Seiten, 39 Abb., 25 Tabellen, ISBN 3-8167-6015-5, Bestell-Nr. F 2441, € 21,- Wasser- und Feuchtschäden im Stahlbetonbau Vermeiden, Beurteilen und Instandsetzen Praxisseminar November 2003 / März 2004 2004, 116 Seiten, zahlreiche, teilweise farbige Abb. und Tabellen, kartonierter Einband ISBN 3-8167-6412-6, € 27,- Zu beziehen über Fraunhofer IRB Verlag, Nobelstr. 12, 70569 Stuttgart, Telefon (0711)970-2505, Telefax (0711)970-2599 E-Mail: [email protected]. (schm) Stellengesuche - Männliche Führungskraft, 49 Jahre Fachwirt der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft mit langjähriger praktischer Berufserfahrung sucht neue anspruchsvolle Herausforderung in einem Wohnungsunternehmen. Unternehmerisches Denken, Entscheidungskompetenz und hohe berufliche Engagements sind ebenso selbstverständlich, wie Motivationsfähigkeit, soziale Kompetenz und teamorientierte Arbeitsweise. - Führungskraft in der Wohnungswirtschaft sucht neue Herausforderung in leitender Stellung. Seit 7 Jahren erfolgreich im Wohnungsunternehmen (kfm. Leiterin, Interimsgeschäftsführung) tätig. Fogging Verbandsreport 07-08-09/2004 9 Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote Vorhanden sind unternehmerisches Denken, Eigeninitiative, Führungserfahrung und Mitarbeitermotivation, Verhandlungsgeschick, ausgeprägte Kundenorientierung, sowie Bilanzsicherheit, Erstellung und Auswertung von Wirtschafts-, Finanz- und Liquiditätsplänen und Sanierungskonzepten, Budgetplanung und Controlling, umfassende Erfahrungen im Darlehensbereich, im Immobilienverkauf und der Wohnungsverwaltung. - Eine staatlich anerkannte Erzieherin mit einer Zusatzausbildung als Sozialpädagogin sucht einen neuen Wirkungskreis in der Wohnungswirtschaft. Neben den fachlichen Tätigkeiten runden Eigenschaften wie Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft und selbstständiges Arbeiten die Qualifikation der Bewerberin ab. Interessenten wenden sich bitte an die VdW-Geschäftstelle, Frau Elfrun Christiane Schmidt, Tel. 0391/7441930, E-Mail: [email protected] (schm) Verbandsreport 07-08-09/2004 49 10 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen Personalien 50. Geburtstag Karina Kaiser Anlässlich des 50. Geburtstages überreichte VdWg-Vorstand Gertrud Bertling Frau Kaiser die Silberne Ehrennadel des Verbandes. Damit wurde ihre langjährige Tätigkeit in der Wohnungsbaugenossenschaft Sangerhausen e.G. gewürdigt. (v. l. n. r. Ulrich Franke, Dieter Babbel, OB Dieter Kupfernagel, Fritz-Peter Schade, Jost Riecke) (rie) 40. Geburtstag Steffen Rosmeisl Zum 40. Geburtstag des Geschäftsführers der Geiseltaler Wohnungsgesellschaft mbH, Braunsbedra, Steffen Rosmeisl am 28.07.2004 besuchte VdWVerbandsdirektor Jost Riecke das Geburtstagskind und überbrachte ihm die herzlichsten Glückwünsche. (rie) 50. Geburtstag Sabine Hiller (v. l. n. r. Gertrud Bertling, Karina Kaiser) 50. Geburtstag Ulrich Franke Anlässlich der Feier des 50. Geburtstages des Geschäftsführers der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft mbH Sangerhausen am 23.07.2004 verliehen VdWVerbandsratsvorsitzender Fritz-Peter Schade und VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke dem Jubilar die Silberne Ehrennadel des VdW. Sie würdigten damit sein Engagement in der Wohnungsgesellschaft und auch im VdW und beglückwünschten ihn herzlich zu seinem 50. Geburtstag. 50 Frau Sabine Hiller, Geschäftsführerin der Gesellschaft für Bauen und Wohnen mbH Seehausen, feierte am 15.08.2004 ihren 50 Geburtstag. Vertreter der AG Altmark gratulierten Frau Hiller auch im Namen des VdWVerbandsdirektors Jost Riecke zu ihrem Ehrentag. (schm) 50. Geburtstag Marita Krelle-Schmidt Frau Marita Krelle-Schmidt, Geschäftsführerin der Wohnungsgesellschaft mbH Osterwieck, feierte am 18.09.2004 ihren 50. Geburtstag. Wir wünschen ihr weiterhin Gesundheit, Erfolg und Schaffenskraft. (rie) Verbandsreport 07-08-09/2004 10 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen 40. Geburtstag Thomas Erdmann Herr Thomas Erdmann, Abteilungsleiter Wohnungswirtschaft der SWM Städtische Werke Magdeburg GmbH, feierte am 23.09.2004 seinen 40. Geburtstag. Anlässlich dieses Ereignisses übermittelten beide Verbandsdirektoren Herrn Erdmann die besten Glückwünsche. 60. Geburtstag Peter Görsch Eine Glücksfee überreichte allen Gästen ein kleines Präsent nebst einem Lottoschein. Bei der anschließenden Verlesung der Lottozahlen konnten einige der Anwesenden sich über Dreier- und Vierer-Gewinne freuen. Der Abend verlief beschwingt und gemütlich bei Life-Musik aus den 30er und 40er Jahren. Statt Blumen oder Präsenten hatte die Genossenschaft um Geldspenden gebeten. Der Betrag von 560 Euro wird in Kürze dem Kinder- und Jugendhaus e.V. in Halle übereicht werden. Am 24.09.2004 feierte Peter Görsch, Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft Gommern mbH seinen 60. Geburtstag. Dies nahm VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke sowie weitere Vertreter von Mitgliedsunternehmen zum Anlass, Herrn Peter Görsch persönlich die besten Wünsche zu übermitteln. (rie) Jubiläen 10 Jahre 01.10.1994 23.08.1994 Wohnungswirtschaft der Stadt Bad Dürrenberg Lutherstr. 20 06231 Bad Dürrenberg Wohnungsbaugesellschaft der Lutherstadt Eisleben mbH Schlossplatz 2 06295 Lutherstadt Eisleben 75 Jahre Halle-Süd e.G. Am 23.06.2004 feierte die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. zusammen mit Geschäftspartnern und Partnerunternehmen 75. Jahre WG Halle-Süd e.G. Als Vertreter des Verbandes überbrachte Herr Philipp Grüße an die Gäste. Herr Funke, Beigeordneter Zentraler Service, richtete als Vertreter der Oberbürgermeisterin einige Worte an die Anwesenden. Verbandsreport 07-08-09/2004 (Frank Philipp) Mieterfest WG Halle-Süd Zum ersten Mal feierte die WG Halle-Süd e.G. ein großes Mieterfest. Die Festwiese befand sich mitten im Wohngebiet, was es auch den älteren Mitgliedern ermöglichte, an den Feierlichkeiten teilzunehmen. Pünktlich zum Beginn des Festes vertrieb Sonnenschein die düsteren Regenwolken und den starken Wind, der den Organisatoren im Vorfeld einige Kopfzerbrechen bereitete. 22 Stände waren (zum Teil mit Hilfe von Mitgliedern und Mietern) rings um das Festzelt aufgebaut. Hier konnten die kleinen und großen Besucher sich mit Spaß, Sport, Spiel und Information unterhalten. Auch für das leibliche Wohl war gesorgt - Highlight war das Wildschwein am Spieß, welches allen gut schmeckte und dessen Verkaufser51 10 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen lös ebenfalls an das Kinder- und Jugendhaus e.V. übergeben wird. Im Festzelt selbst fand ein 8-stündiges Programm statt. Zur Begrüßung wurden die langjährigsten Mitglieder geehrt. Die längste Mitgliedschaft bei der WG Halle-Süd e.G. währt stolze 73 Jahre. Unser Mitglied Herr Harald Kobs, bekannt vom Opernhaus Halle, überbrachte unter anderem rote Rosen und ein Ständchen. Im Weiteren gestalteten auch Mieter und Mitglieder das Programm mit Tanzeinlagen. Höhepunkte und von allen Besuchern gut angenommen waren die Hypnoseshow sowie die Travestieshow. Beendet wurde ein schöner und stimmungsvoller Tag mit einem furiosen Feuerwerk, welches von den Dächern der angrenzenden Wohngebäude gezündet wurde. Viele Besucher unseres Festes freuen sich schon auf das nächste Mal - vielleicht zu unserem 80. Geburtstag? Festlicher Abend zum 50. Geburtstag der Wohnungsbaugenossenschaft Wittenberg e. V. Mit einem Festabend im Kultur- und Tagungszentrum feierte die Wohnungsbaugenossenschaft Wittenberg e. G. am 4. September 2004 ihren 50. Geburtstag im Kreise von Mitgliedern und geladenen Gästen aus Politik und der örtlichen Handwerkerschaft. Bis spät in die Nacht wurde eine gelungene Mischung aus Information und Unterhaltung geboten. Den vergnüglichen Teil besorgten in erster Linie Wittenberger Künstler von der Gruppe „Showtime 24“. Musikalisch umrahmt wurde der Abend von der „Christine Helms-Dance Band“. Für die Information waren in erster Linie der Vorstandsvorsitzende Hans Keller und dessen Vorgänger und heutige Ehrenvorsitzende Karlheinz Finke zuständig. Keller erinnerte an die Wurzeln der Genossenschaftsbewegung und deren Ideengeber, der Bogen spannte sich von Victor Aime´ Huber bis Friedrich Wilhelm Raiffeisen. Karlheinz Finke lies in einem Lichtbildervortrag die Entwicklung der Genossenschaft im Laufe der letzten 50 Jahre Revue passieren. (langjährige Mitglieder) (Hans Keller) 52 Verbandsreport 07-08-09/2004 10 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen 50 Jahre MWG – Eine echte Magdeburger Erfolgsgeschichte Von der Öffentlichkeit und den Medien stark beachtet, feierte die MWGWohnungsgenossenschaft eG Magdeburg Ende Juli ihren 50. Geburtstag. Anlässlich dieses historischen Ereignisses hatte der Vorstand am 29. Juli zu einer Festveranstaltung in das Ratswaage-Hotel eingeladen. Gekommen waren viele Genossenschaftler der ersten Stunde und zahlreiche Prominente aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. In den Grußworten wurde besonders jenen Genossenschaftlern gedankt, die die erfolgreiche Entwicklung der MWGWohnungsgenossenschaft eG Magdeburg in den vergangenen 50 Jahren überhaupt erst ermöglicht haben. Staatssekretär Dr. Joachim Gottschalk würdigte in seinem Redebeitrag die Leistungen der MWG, die über die Landesgrenzen hinaus Anerkennung findet. Frau Dr. Angelika Riemer vom Bundesverband Deutscher Wohnungsunternehmen (GdW) betonte in ihrem Grußwort, dass Wohnen in Genossenschaften nicht nur ein Wohnmodell der Vergangenheit, sondern eine Wohnform mit Zukunft ist. Diesen Gedanken greift auch der Verbandsdirektor des Verbandes der Wohnungsgenossenschaften SachsenAnhalts, Ronald Meißner, auf, der darüber hinaus auf die Vorbildwirkung der MWG für erfolgreiches Agieren in einer komplizierten Wohnungsmarktsituation verwies . Magdeburgs Baubeigeordneter Werner Kaleschky würdigte in seinem Grußwort den beachtlichen Anteil der MWG an der Verbesserung des Stadtbildes von Magdeburg durch die große Zahl der auffällig sanierten Wohnanlagen. Besonders bemerkenswert sei die Investitionssumme in Höhe von über 300 Millionen Euro, die die MWG seit 1992 in die Sanierung ihrer Bestände investiert hat. Werner Kaleschky: „Dieses Engagement ist augenscheinlich, sobald man durch Magdeburg fährt. Man muss es nur mit offenen Augen tun.“ Verbandsreport 07-08-09/2004 Vorstandsvorsitzender Dr. Martin Schmidt versicherte seinerseits, dass sich die MWG auch künftig am „Stadtumbau Ost“ aktiv beteiligen wird. Dazu gehört die weitere schrittweise Sanierung der Bestände ebenso wie der architektonisch pfiffige Umbau von Plattenbauten oder der punktuelle Abriss von Wohnungen. Im Vordergrund seiner Ausführungen stand die Entwicklung der Genossenschaft als Ergebnis von persönlichen Leistungen arbeitender Menschen, die sich dem Genossenschaftsgedanken verbunden fühlten und fühlen. Dabei hob Dr. Schmidt besonders hervor, dass Gemeinsamkeit stark macht, wie sich an dem Zusammenschluss mehrerer Genossenschaften unter dem Dach der heutigen MWG zeigt. Heute sind alle Mitglieder wie eine große Familie, die in diesen Tagen voller Stolz auf das Erreichte zurückblickt. (Dr. Martin Schmidt) 53 10 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen (Feierstunde MWG) 50 Jahre Wohnungsbaugenossenschaft Lutherstadt Eisleben e.G. Am 22. April 1954 gründeten 24 Werktätige der Mansfelder Bergbaubetriebe die 1. AWG in Luth. Eisleben. Das Jahr 2004 war uns Anlass, unsere Mitglieder mit Angehörigen zu unserer Geburtstagsfeier einzuladen. Die ersten Vorbereitungen zum Fest begannen durch den Vorstand im Januar 2004 und Ende Februar 2004 erhielten alle Mitglieder die Einladung zum 12. September 2004 in das genossenschaftlich geschmückte Festzelt. Zusammen mit unseren Mitgliedern waren Vertreter der für uns tätigen Firmen als Gäste geladen. Schon ca. 2 Stunden vor dem offiziellen Beginn um 11:00 Uhr versammelten sich die ersten Mitglieder. Zirka 1.500 Mitglieder und Gäste erlebten von 11:00 – 17:00 Uhr ein Fest mit vorzüglicher Versorgung und einem Unterhaltungsprogramm ohne Pause. 50 Jahre Wohnungsbaugenossenschaft zu Staßfurt eG In Folge des Volksaufstandes am 17. Juni 1953 erließ der Ministerrat der DDR im Dezember des gleichen Jahres eine Verordnung über die Verbesserung der Arbeitsund Lebensbedingungen. Darin war unter anderem auch die Bildung von ArbeiterWohnungsbau-Genossenschaften (AWG) enthalten. Im Jahre 1954 wurde die "AWG Staßfurt" mit 16 Mitgliedern aus den drei Trägerbetrieben VEB Sodawerk, VEB Stern-Radio und dem VEB Maschinen - und Apparatebau gegründet. Der 50. Gründungstag wurde am 23.07.2004 festlich begangen. Den Auftakt bildete ein Fußballspiel zwischen dem Staßfurter Fußballverein SV 09 und dem Oberligisten 1. FC Magdeburg, bei welchem der Vorstand der WBG zu Staßfurt eG, Herr Hagen Ringström und Frau Gerlinde Knust den Ehrenanstoß vollzogen. Der einhellige Tenor unserer Mitglieder „Es war wundervoll und das hätten wir nicht erwartet“. Ein Dank ohne wenn und aber! 54 Verbandsreport 07-08-09/2004 10 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen Festanstellung bei der WBG zu Staßfurt eG erhalten. Die WBG hat sich zum Ziel gesetzt, die seit dem 19. Jahrhundert geltenden genossenschaftlichen Prinzipien auch zukünftig in den Köpfen der Menschen zu verankern. Die Genossenschaftsmitglieder der WBG nahmen regen Anteil an dieser Feierlichkeit. An der Spitze der Ehrengäste konnte der Vorstand den Staatssekretär des Ministeriums für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt, Herrn Gottschalk, den Bürgermeister der Stadt Egeln, Herrn Bierende, Vertreter des Verbandes der Wohnungsgenossenschaften, des Landratsamtes Aschersleben-Staßfurt, der Stadtverwaltung Staßfurt, befreundeter Wohnungsunternehmen und der Stadtwerke Staßfurt begrüßen. Die Hauptaufgabe der nächsten Jahre wird es sein, den demographischen - wendebedingten Folgen der Entwicklung der sinkenden Einwohnerzahlen entgegenzuwirken. Der Vorstand sieht unter den Prämissen des Stadtumbaus und einer konsequenten Konsolidierungspolitik sein oberstes Ziel im Erhalt des Bestandes, wobei Abriss und Teillabriss quartiersaufwertend wirken, sowie in der weiteren Entwicklung der Genossenschaft. Die Zielstellung der WBG ist, an einer schöneren Stadt Staßfurt mitzuwirken und die wirtschaftliche Stabilität der Genossenschaft zu erhalten, damit der Nutzen für unsere Mitglieder und Wohnungsnutzer gemehrt werden kann. In seiner Festrede blickte der Vorstandsvorsitzende Hagen Ringström kurz auf die Entwicklung der Genossenschaft in dem vergangenen halben Jahrhundert zurück. Unser Motto der WBG zu Staßfurt eG heißt stets: Gegenwärtig, nach Realisierung der Auflagen aus dem Altschuldenhilfegesetz, die nach der Wende erfüllt werden mußten, hat die Wohnungsbaugenossenschaft zu Staßfurt eG einen Bestand von über 2800 Mitgliedern. Es wurden große Anstrengungen unternommen, um die komplexe Modernisierung durchzuführen. Hier wurden hauptsächlich Aufträge an einheimische Firmen (Volumen ca. 50 Mio Euro) vergeben. 50 Jahre genossenschaftliches Wohnen in Genthin und Umgebung Die WBG hat seit dem Jahre 1999 die Ausbildung von jungen Wohnungswirtschaftlern fest in ihr Aufgabenfeld übernommen. Zurzeit lernen (2004) drei Azubis in zwei Ausbildungsjahren den Beruf einer Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Zwei ehemalige Azubis haben eine Verbandsreport 07-08-09/2004 GUT UND SICHER WOHNEN Am 03. August 2004 feierte die GWG „Frohe Zukunft“ e.G. Genthin bei strahlendem Sonnenschein mit mehr als 120 geladenen Gästen den 50. Jahrestag ihres Bestehens. Neben den Mitgliedern der ersten Stunden konnte Vorstand und Aufsichtsrat den Direktor unseres Verbandes, Herrn Ronald Meißner, den Staatssekretär Herrn Dr. Gottschalk als Vertreter unseres Bauministers Dr. Daehre, Herrn Siegfried Schneider, Referatsleiter im Bauministerium, den Beigeordneten des Landrates des Jerichower Landes Herrn Gerhard Ritz , den Abgeordneten des Deutschen Bundestages Herrn Peter Letzkus, mehre Abgeordnete des 55 10 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen Sachsen-Anhaltinischen Landtages sowie Vertreter anderer Wohnungsbaugenossenschaften und –gesellschaften und der regionalen Wirtschaft begrüßen. Nachdem Vorstand und Aufsichtsrat in Ihren Beiträgen noch einmal die Entwicklung der vier in den 50iger Jahren im Altkreis Genthin gegründeten Wohnungsbaugenossenschaften (AWG „Frohe Zukunft“ Genthin, AWG „Neuer Weg“ Parey, AWG „Frieden“ Jerichow und AWG „1. Mai“ Güsen) bis zur heutigen GWG „Frohe Zukunft“ e.G. Genthin Revue passieren ließen, bestanden für alle Gäste viele Gelegenheiten zu interessanten Gesprächen über Vergangenes und Zukünftiges. Den Abschluss der Feierlichkeiten bildete eine Mieterfeier am 06. August mit mehr als 350 Teilnehmern im Stadtkulturhaus Genthin. Neben dem kalten Buffet, der Musik und der kultureller Umrahmung war zweifellos die Tombola der Höhepunkt dieses Abends. Über 80 Preise, der Hauptpreis war ein Fernsehgerät, die ausnahmslos von Geschäftspartnern und Gewerbetreibenden der Region gespendet wurden, fanden einen neuen Besitzer. Der Erlös der Tombola und die weiteren Jubiläumszuwendungen wurden einer örtlichen Einrichtung zur Betreuung behinderter Menschen als Spende übergeben. Große Feier zum 50jährigen Jubiläum der Wohnungsgenossenschaft „Frohe Zukunft“ e.G. Am 5. September 2004 fand bei strahlendem Sonnenschein das große Fest anlässlich des 50jährigen Bestehens der Wohnungsgenossenschaft „Frohe Zukunft“ e.G. statt. Im großen Festzelt auf dem Gelände vor dem Geschäftsgebäude tummelten sich Punkt 11 Uhr zum offiziellen Beginn der Feierlichkeiten bereits Dutzende Besucher und Schaulustige. Nach der Eröffnung durch den kaufmännischen Vorstand Siegfried Stavenhagen und dem Fassbieranstich durch den technischen Vorstand Frank Sydow sorgte die erste Runde Freibier für gute Laune und Feierstimmung. Bei einem attraktiven Rahmenprogramm mit Live-Musik, kleinen Showeinlagen, Zauberkünstlern und Clownerie saßen viele Gäste über Stunden gemütlich beisammen, plauderten, lachten. Ein Höhepunkt des Tages war die von Partnerfirmen der Genossenschaft unterstützte Tombola für einen gemeinnützigen Zweck. Viele hochwertige Preise wie DVD-Rekorder, diverse Küchen- und Elektrogeräte und ein wertvoller Reisegutschein führten zu einem unerwarteten Ansturm auf die Losverkäufer. 1000,00 Euro aus dem Verkauf der Lose kamen so dem „Wildwasser e.V.“ zu Gute. Viel Spaß gab es auch im Festzelt beim Kühewettmelken und Wettnageln. Besonders für die Kinder waren zahlreiche Attraktionen organisiert: Glücksrad, Kinderschminken, Hüpfburg und für die ganz Mutigen das Bungee-Trampolin. Kinder spielten auch eine Hauptrolle im Tagesprogramm – nämlich zur Vorführung des Patenkindergartens „Sonnenzauber“ aus Raguhn. Von der Genossenschaft bei der Beseitigung der Flutschäden vor zwei Jahren kräftig unterstützt, dankten es die Kinder mit einer lustigen Tanz- und Liederaufführung. 56 Verbandsreport 07-08-09/2004 10 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen Ein weiterer Besuchermagnet und Höhepunkt des Tages war der Auftritt von Stimmungskanone Achim Menzel. Jung und Alt wollten dem bekannten Sänger live erleben. Da wurde fleißig mitgesungen und mitgeschunkelt, sofern es der wenige Platz im überfüllten Festzelt noch zuließ. Viel Beifall und immer wieder Zugabe-Rufe forderten den Künstler zum Bleiben auf. Bis spät in die Nacht herrschte Hochstimmung bei Tanz und Musik im Festzelt und immer wieder fragten die Gäste, ob es im kommenden Jahr wieder so ein tolles Fest gäbe... gratulierte auch OB Kurt-Jürgen Zander zum Jubiläum. 10 Jahre Calbenser Wohnungsbaugesellschaft mbH Anlässlich des 10. Jahrestages ihrer Eintragung als GmbH in das Handelsregister am 07.07.1994 feierte die CWG ihr 10-jähriges Bestehen, an dem Aufsichtsratsmitglieder, Geschäftspartner und Kollegen benachbarter Wohnungsgesellschaften einschließlich des VdW-Verbandsdirektors Jost Riecke teilnahmen. Köthener Wohnstätten e. G.: 50-jähriges Bestehen gefeiert – Fast 3000 Wohnungen errichtet Guten Grund zum Feiern gab es gestern bei der Köthener Wohnstätten e. G. Die Genossenschaft mit ihren derzeit 2548 Mitgliedern besteht nunmehr seit 50 Jahren, was Anlass war, bei der Feierstunde im Theaterfoyer Rückblick zu halten und in die Zukunft zu blicken. Neben Landrat Ulf Schindler und Ronald Meißner, Direktor des Verbandes für Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt, Verbandsreport 07-08-09/2004 Der Aufsichtsratsvorsitzende, Bürgermeister Hans-Peter Zunder, und der Geschäftsführer der CWG Hans-Holger Jürgens zogen für die letzten 10 Jahre eine positive Bilanz und zeigten sich zuversichtlich für die weitere Entwicklung. (rie) 10 Jahre Wohnungsgesellschaft Förderstedt mbH Am 30.06.2004 beging die Wohnungsgesellschaft Förderstedt mbH ihr 10-jähriges Jubiläum mit einer schönen Festveranstaltung, an der neben dem Aufsichtsrat, Vertretern der Gesellschafter, Vertragspartnern auch Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre und Verbandsdirektor Jost Riecke teilnahmen. Winfried Kramer, Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft Förderstedt mbH zog Bilanz über die letzten 10 Jahre, verwies auf 57 10 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen die aktuellen wohnungswirtschaftlichen Probleme und gab eine positiven Ausblick in die Zukunft. (rie) 10 Jahre Harzgeröder Wohnungsgesellschaft mbH Gesellschaft künftig nur noch durch einen Geschäftsführer wahrgenommen wird. Dazu wurde wie bisher Herr Uwe Reinholz bestimmt. Herr Ralf Reske wird ab 01.01.2005 als technischer Leiter fungieren. (schm) Mit einem zweitägigen Mieterfest feierte die Harzgeröder Wohnungsgesellschaft mbH ihr 10-jähriges Bestehen. Anlässlich eines Empfangs, an dem Bürgermeister Manfred Diwinski, der Aufsichtsratsvorsitzende Karl Berndt und VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke teilnahmen, wurde eine „rosige“ Spende der Harzgeröder Wohnungsgesellschaft mbH an die Stadt übergeben, die Geschäftsführer Jürgen Köhne überreichte. Insgesamt spendete die Gesellschaft für öffentliche Flächen in der Stadt 1000 Rosen, die vom Rosarium in Sangerhausen erworben worden sind. Stellvertretend pflanzte Bürgermeister Manfred Diwinski eine Rose am 12.09.2004 anlässlich des Mieterfestes im Wohngebiet „Straße der Kolbenwerker“ selbst an. (rie) Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft mbH Wernigerode Aus den Mitgliedsunternehmen Mieterfeste anlässlich der Tage der sachsen-anhaltischen Wohnungsunternehmen Wohnungsbaugesellschaft mbH Wefensleben Mit Wirkung vom 01.09.2004 wurde die Geschäftsführung der Wohnungsbaugesellschaft mbH Wefensleben sowie die Verwaltung des kommunalen Bestandes der BEFOS Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Oschersleben übertragen. (rie) Neuorientierung der Geschäftsführung der Wohnungs- und Baugesellschaft Wolfen mbH Mit Wirkung vom 01.07.2004 ist Herr Helmut Porsche nicht mehr Geschäftsführer des Unternehmens. Herr Porsche hat auf eigenen Wunsch wegen der Wahl in den Wenigeroder Stadtrat um Abberufung gebeten und wird bis zum Erreichen seines 65. Lebensjahres und dem damit fristgerecht endenden Anstellungsverhältnisses weiter Aufgaben für das Wohnungsunternehmen erfüllen. Wir danken Herrn Porsche für seine langjährige Tätigkeit, auch für den Verband der Wohnungswirtschaft und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin Gesundheit, Erfolg und Schaffenskraft. (schm) Wie in den letzten Jahren feierten die Städtische Wohnungsbau GmbH Schönebeck und die Dessauer Wohnungsbaugesellschaft mbH am 25./26. Juni 2004 im Rahmen der Tage der sachsen-anhaltischen Wohnungsunternehmen ihre großen Mieterfeste. Es gab jeweils ein umfangreiches Programm, dass unter Leitung der Geschäftsführerin Frau Sigrid Meyer (SWB Schönebeck) und Frau Waltraud Stebner und Herrn Joachim Schlichter (DWG) regen Zuspruch der Mieter fand. Mit Beschluss vom 02.08.2004 hat der Gesellschafter der Wohnung- und Baugesellschaft Wolfen mbH (Stadt Wolfen) beschlossen, dass die Geschäftsführung der 58 Verbandsreport 07-08-09/2004 10 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen (v. l. n. r. „Schlüsselmännchen“, Sigrid Meyer, Jost Riecke) Wohnungswirtschaft aus. Im Jahre 1999 kam die Berufsausbildung zur Kauffrau zur Bürokommunikation hinzu. Aktuell hat die WOBAU 27 Auszubildende. In diesem Jahr schließen insgesamt 8 junge Menschen einen Ausbildungsvertrag ab und beginnen ihre Lehre. Für ihr Engagement bei der Nachwuchsförderung erhielt die WOBAU mehrere Preise. Die IHK Magdeburg verlieh dem Unternehmen die „Ehrenurkunde in Annerkennung hervorrangender Leistungen zur Absicherung der Berufsausbildung“ sowie vor einigen Wochen die „Ehrenurkunde für 10-jährige erfolgreiche Berufsausbildung“. Am Montag der 2.August war der erste Arbeitstag für die neuen WOBAU-Azubis. Im Rahmen einer Eröffnungsveranstaltung im Unternehmen wurden Ihnen von WOBAU-Geschäftsführer Heinrich Sonsalla die Ausbildungsverträge übergeben. Sonsalla im Rahmen der Begrüßung: „Wenn ein junger Mensch erst einmal wegen seiner Ausbildung unsere Region verlassen hat, kommt er meist nicht wieder. Deshalb sind Lehrstellen in Magdeburg so wichtig. Die WOBAU ist als kommunales und Hauptakteur des Stadtumbaus in einer besonderen Pflicht. Auch in wirtschaftlich angespannten Zeiten stellen wir uns dieser Verantwortung.“ (v. l. n. r. Jost Riecke, OB Hans-Georg Otto, Joachim Schlichter, Waltraud Stebner) (rie) Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH Pressemeldung vom 02.08.2004: WOBAU mit über 22-jähriger Tradition in der Berufsausbildung Seit über 22 Jahren bildet die WOBAU aus. Insgesamt haben bislang 96 Kaufleute der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und 12 Kaufleute für Bürokommunikation ihre Lehre in dem Unternehmen abgeschlossen. Die WOBAU war praktisch nie ohne Auszubildende. Bis zum Jahre 1998 bildete das kommunale Wohnungsunternehmen ausschließlich Kaufleute der Grundstücks- und Verbandsreport 07-08-09/2004 (schm) 59 10 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH Pressemeldung vom 17.08.2004 WOBAU stellt Gästewohnungen an vielen Standorten zur Verfügung Für die Gäste ihrer Mieter, aber auch für Touristen und Geschäftsreisende, bietet die WOBAU in der Leiterstraße fünf komfortabel ausgestattete Gästewohnungen mit Terrasse an. Je nach Größe stehen Schlafplätze für 2 – 4 Personen zur Verfügung. Die Wohnungen befinden sich alle im ersten Obergeschoss und sind komplett eingerichtet – Kabel-TV, eine Küche mit allem Zubehör sowie Bäder mit Wanne oder Dusche inklusive. Bettwäsche, Handtücher und Endreinigung sind im Mietpreis von 40,- € pro Nacht enthalten. Die Anreise sollte jeweils ab 14:00 Uhr und die Abreise bis 10:00 Uhr erfolgen. Haustiere sind nicht erwünscht. Die Reservierung der Gästewohnungen kann telefonisch oder auch persönlich in der Wohnungsbörse am Ulrichplatz 6 vorgenommen werden. Die WOBAU hält bereits seit einigen Jahren Gästewohnungen vor. Der Service wird gern angenommen. In der Dr.-Grosz-Str. gibt es 15 Ein- Dreiraumwohnungen zu Preisen zwischen 23,- € und 40,€ pro Nacht. Auch diese können über die Wohnungsbörse gebucht werden. Die 8 Gästewohnungen in der Salbker Str. 8 sind über das Hauswartbüro vor Ort unter 616817 erhältlich. (schm) 60 Pressemeldung vom 12.08.2004 Landesentwicklungsgesellschaft SALEG behauptet sich in schwierigem Umfeld Die Landesentwicklungsgesellschaft SALEG hat im vergangenen Jahr trotz schwieriger konjunktureller und struktureller Rahmenbedingungen für die Immobilienbranche ihren Umsatz gehalten und ihr Betriebsergebnis sogar leicht verbessert. Das geht aus dem jetzt vorgelegten Geschäftsbericht des Tochterunternehmens von Nord/LB und Landesregierung hervor. Mit einer Bilanzsumme von 13,4 Mio. € und 55 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Magdeburg und Halle ist die SALEG Marktführer bei der städtebaulichen Projektsteuerung in Sachsen-Anhalt. Über 90 Städte und Gemeinden im Land nehmen inzwischen die Dienste des Unternehmens für den Stadtumbau, die Altstadtsanierung oder die Einschließung und Vermarktung von Bauland in Anspruch. In den Händen der SALEG liegt beispielsweise die Sanierung der Altstädte von Wittenberg, Aschersleben und Merseburg, der Ausbau des Hanshafens in Magdeburg und die Erschließung des neuen Stadtteils HeideSüd in Halle an der Saale. Geschäftsführer Rüdiger Schulz: „Aus der erdrückenden Quantität des Immobilienangebotes in Sachsen-Anhalt folgt für uns, konsequent auf Qualität zu setzen. Wir bieten unseren Kunden umfassende hochfertige Dienstleistungen, um unter optimaler Ausnutzung aller Optionen – gezielt qualitatives Wachstum zu erzeugen“. Für den Stadtumbau bedeutet das vor allem, dass die Städte angesichts der unvermeidlichen Schrumpfung ihre Funktionsfähigkeit und Identität behalten und weiterentwickeln müssen. Geschäftsführer Conny Eggert: „Neben der Tätigkeit für kommunale Auftraggeber betreibt die SALEG auch verschiedene Wohn-, Büro- und Gewerbeobjekte von der Bauunterhaltung über die Vermietung und Mieterbetreuung bis zur Standort-PR. AußerVerbandsreport 07-08-09/2004 10 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen dem investieren wir selbst in städtebauliche Schlüsselprojekte, die auf den ersten Blick schwierig erscheinen, aber wichtige Bausteine für eine dynamische Entwicklung werden können.“ Diese beiden Tätigkeitsfelder des Unternehmens sind in den vergangenen Jahren schrittweise ausgebaut worden. Eine Hommage an die Auftraggeber stellt die Gestaltung des Geschäftsberichts dar: Blicke aus den Kirchtürmen der durch die SALEG betreuten Städte ins Land hinein. „Der Blick aus dem Kirchturm ist eine nahe liegenden Form der Weitsicht“, schreiben Eggert und Schulz zum Geleit: „Man gewinnt neue Horizonte, ohne festen Boden unter den Füßen zu verlieren“. Und diese Bodenhaftung hat das Unternehmen, obwohl sein Know How zum Stadtumbau mittlerweile auch jenseits der Landesgrenzen gefragt ist, eindeutig in Sachsen-Anhalt. (schm) Pressemeldung vom 20.08.2004 Parlamentarische Staatssekretärin besucht DWG Der Stadtumbau hat in der Muldestadt an Tempo und Qualität gewonnen. In verschiedenen Bereichen der Stadt hat der größte Vermieter der Stadt, die Dessauer Wohnungsbaugesellschaft mbH, bisher 721 Wohnungen zurückgebaut. Bis zum Ende des Jahres sollen insgesamt 1.175 Wohnungen einer geplanten Neugestaltung weichen. In diesem Prozess hat Dessau als EXWOST- Modellstadt in jüngster Zeit mit dem initiierten Modellvorhaben „Gender Mainstreaming im Städtebau“ und den IBA- Projekten „Flössergasse und „Heidestraße Nord“ neue Akzente gesetzt, die über die Grenzen Sachsen-Anhalts hinaus eine große Beachtung finden und erst kürzlich durch das Bundesbauministerium besonders gewürdigt wurden. Für Iris Gleicke ( SPD ), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesbauministerium, Verbandsreport 07-08-09/2004 standen die zu lösenden Aufgaben der Umgestaltung eines sozial nachhaltigen Wohnund Arbeitsortes im Mittelpunkt eines Arbeitsbesuches am 23. August , der durch eine von der Geschäftsführung der DWG ausgesprochene Einladung zustande kam. In einem ersten Gespräch in der DWG erläuterten der Baudezernent und Verwaltungsratsvorsitzende, Karl Gröger sowie die Geschäftsführer Waltraud Stebner und Joachim Schlichter aus Dessauer Sicht die wohnungswirtschaftlichen Sachzwänge. Die weiteren, geplanten Abrissmaßnahmen hängen von einer schnellen Bereitstellung der Fördermittel auf der Grundlage der notwendigen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ab. Erschwerend ist auch die Tatsache, dass in Verbindung mit dem notwendigen Vorlauf für städtebauliche und objektbezogene Planungen die Mittelbereitstellung völlig unzureichend ist. Die Gesprächspartner sind sich darüber einig, dass darüber hinaus auch die erforderlichen Mittel für die Sanierung der vorhandenen Bestandswohnungen bereitgestellt werden müssen. Diese Frage ist besonders für das Umzugsmanagement im Rahmen des Stadtumbaus, sowie für den Abbau des Leerstands durch eine zielgruppenorientierte Neuvermietung von wesentlicher Bedeutung. Für diese Wohnungssanierungen ist die Fortführung des Investitionszulagengesetzes ab 2005 zwingend erforderlich, um eine Beeinträchtigung der Investitionsplanung für die kommenden Jahre zu vermeiden. Auf einen weiteren, wichtigen Aspekt verwiesen in diesem Zusammenhang die Dessauer Gastgeber. Eine Besonderheit gegenwärtigen Umbauprozess der Stadt besteht darin, dass die DWG als wichtigster Partner und einziger Akteur die Hauptlast bei der Realisierung der geplanten Maßnahmen trägt. Es muss daher die aktuelle Forderung erhoben werden, dass die Bundespolitik eine Weiterführung der Regelungen des § 6a AHG in Angriff nimmt, um weitere Beteiligte für 61 10 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen eine konzertierte Aktion des Stadtumbaus gewinnen zu können. Für die Dessauer Wohnungsbaugesellschaft ist der Stadtumbau ein erstrangiger sozialer Prozess. Die Maßnahmen, so erläuterten Waltraud Stebner und Joachim Schlichter, werden unter der unmittelbaren Einbeziehung der Mieter realisiert. Die aus anderen Städten gemeldeten rechtlichen Auseinandersetzungen konnten dadurch vermieden werden. Die Mehrzahl der Bewohner erhielt in den Beständen der DWG eine neue Wohnung. Diese Aussagen fanden bei Iris Gleicke, die sich ehrenamtlich im Mieterbund ihrer Heimat Thüringen persönlich engagiert, eine anerkennende Zustimmung. Stadtumbau für den Bürger und mit dem Bürger! Mit dieser Botschaft haben die Stadt, die DWG und die anderen Initiatoren des Stadtentwicklungskonzeptes ganz bewusst die großen Vorhaben auf verschiedenen Ebenen einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Karl Gröger erläuterte am Beispiel des Modellgebietes Heidestraße- Nord die Veröffentlichung der Konzepte und die Diskussionsrunden mit Planern und Bürgern. Die DWG habe sich mit einer eigenen, aktiven Öffentlichkeitsarbeit in diesen Prozess eingebracht. Wie Karl Gröger betonte, sei diese Öffentlichkeitsarbeit besonders in der gegenwärtigen Phase der Umsetzung der Sozialreformen sehr wichtig, um unbegründeten Zukunftsängsten der Mieter zu begegnen. Staatssekretärin Iris Gleicke nahm die Gelegenheit zu einer Ortsbesichtigung des Modellgebietes Stenesche Straße / Gartenstraße wahr, die fester Bestandteil des „Grünen Bandes“ und Beitrages der Stadt Dessau zur IBA 2010 ist und die Chance bietet, eine völlig neue städtebauliche Qualität heraus zu formen. In diesem Bereich hatte die DWG in den vergangenen Monaten die leer stehenden Häuser zurückgebaut und Flächen für die Realisierung einer anspruchsvollen Gestaltung mit ökologisch 62 vielfältigen Pflanzengesellschaften vorbereitet. Bei diesem Projekt sollen nach den Vorstellungen der Planer für die Nutzung und Betreuung Paten in der unmittelbaren Nachbarschaft gewonnen werden. „ Dessau steht mit den entwickelten Vorhaben ganz in der Tradition des Bauhauses und manifestiert sich wie keine andere Stadt als Ort der Moderne und als Stadt der progressiven Ideen“, betonte Iris Gleicke bei einem anschließenden Besuch der Stiftung Bauhaus. Bauhausdirektor Omar Akbar und Baudezernent Karl Gröger informierten über die im Mai/ Juni ins Leben gerufene gemeinsame IBA-Planungswerkstatt, die sich der sehr vielschichtigen Problematik des Stadtumbaus annimmt. Karl Gröger thematisierte noch einmal das Plangebiet „Heidestraße- Nord“ und verwies darauf, dass dieser Bereich als Wohnstandort unter dem Thema: „Stadtinseln—Urbane Kerne und landschaftliche Zonen“ eine hohe Priorität für das zu erarbeitende Strategisches Stadtentwicklungskonzept einnehme. Die Erarbeitung dieses räumlichen und zeitlichen flexiblen Strategischen Stadtentwicklungskonzeptes erfolge in Kooperation der Stadt mit der Stiftung Bauhaus, teilte der Baudezernent mit. Bereits im Oktober würden die Unterlagen vorliegen, die dem Lenkungsausschuss der IBA Stadtumbau SachsenAnhalt 2010 unterbreitet werden und als Förderbasis dienen könnten. Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH (HWG) bekämpft Leerstand in Silberhöhe/ Eröffnung des Mieterladens Sektempfang, Torwandschießen, Kistenstapeln, Quiz - die Mitarbeiter der Halleschen Wohnungsgesellschaft (HWG) hatten sich viel für ihr Mieterfest einfallen lassen. Das wurde zur Eröffnung eines neuen HWGMieterladens im Zentrum der Silberhöhe gefeiert. Allerdings waren es nicht Bratwurst und Preise allein, die die Interessenten scharenweise in die Jessener Straße 36 zogen. Vielmehr war es die neueste Kampagne der Verbandsreport 07-08-09/2004 10 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen HWG, dem Leerstand in der Platte zu begegnen. "Umzug inklusive' heißt die und verspricht: Neumieter der HWG, die auf der Silberhöhe eine Wohnung finden, können ab sofort ihren Standard-Umzug mit Hilfe einer von der HWG beauftragten Umzugsfirma bewerkstelligen, ohne einen Cent dafür zu zahlen. Wer den Umzug nach dem Motto „Selbst ist der Mann“ allein in Angriff nimmt, darf mit einem großzügigen Umzugskostenzuschuss rechnen. Der kann sich auf bis zu 500 Euro belaufen. Mit dem Schnitt durch das rote Band gab HWG- Abteilungsleiter Joachim Effertz den neuen HWG-Mieterladen für den Ansturm der Interessenten frei. (schm) Verbandsreport 07-08-09/2004 63 11 Veranstaltungskalender Oktober/November 2004 Oktober 13.10.2004 VdW/VdWg-Fachausschuss „Multimedia und innovative Entwicklungen in der Wohnungswirtschaft“ 28.10.2004 VdW/VdWg Informationsveranstaltung „Agieren bei leeren Kassen – Problemlösung Contracting“ November 03./04.11.2004 VdW/VdWg-Fachausschuss „Bau“ 08.11.2004 VdW/VdWg-Fachausschuss „Betriebswirtschaft“ 11./12.11.2004 WSA-Informationsveranstaltung „Finanzierung aktuell“ 17.11.2004 VdW/VdWg-Informationsveranstaltung „Betrieblicher Leistungsvergleich 2003“ 25.11.2004 VdW/VdWg Informationsveranstaltung „Mietrecht aktuell“ Terminvorankündigungen 08./09.12.2004 VdW-Fachtagung der Geschäftsführer/Bürgermeister 13./14.12.2004 VdWg-Kongress der Vorstände 10.01.2005 VdW/VdWg-Neujahrsempfang in Zusammenarbeit mit der Architekten- und Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt (gesonderte Einladung) 64 Verbandsreport 07-08-09/2004 Anlage Gruppe 8 – Weitere Themen Pressemitteilung der BBA MBA Real Estate Management: Bewerbungsfrist für den zweiten Studiengang an der Fachhochschule der Wirtschaft und Technik in Berlin endet im November MBA Real Estate Management: Führungskräfte mit neuen Schlüsselqualifikationen gesucht Fachkräfte, die einen Karrieresprung in das allgemeine Management von Immobilienunternehmen machen möchten, können ihre Kompetenz durch ein postgraduales Studium, den MBA Real Estate Management, erweitern. Deutsche Arbeitgeber benennen zwei Bereiche, die sie mit MBA-Absolventen besetzen möchten: Auf der einen Seite Absatz, Vertrieb und Verkauf und auf der anderen Seite Betriebsleitung und Organisation. Für den Ingenieur, den Juristen oder den Geisteswissenschaftler zum Beispiel sind diese Bereiche eher fachfremde Disziplinen. Der MBA bietet ihnen in kompakter Form eine fundierte Managementausbildung. Die ersten Erfahrungen mit dem Studium des MBA Real Estate Management sammelten Studenten aus ganz Deutschland. Sie schlossen das erste Semester des von der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (FHTW) und der BBA - Berlin-Brandenburgische Akademie der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. konzipierten berufsbegleitenden Studienganges in Berlin erfolgreich ab. „Die wirklich gute Nachricht über die Klausurergebnisse hat mich für den hohen Arbeitseinsatz entschädigt, denn die Doppelbelastung durch Studium und Beruf ist hoch. Die Anstrengung hat sich jedoch gelohnt und ich bin jetzt zuversichtlich, auch die beiden nächsten Semester durchzustehen,“ beschreibt eine Studentin ihre Motivation. Das Studium ist modular aufgebaut und die Studenten schreiben zu jedem Modul Klausuren, in denen die komplexen und anspruchsvollen Studieninhalte behandelt werden. Das Studium, das eine Verbindung von Wissenschaft und Praxis herstellen soll, wird gemeinsam durch Dozenten aus der Unternehmensführung von Immobilienunternehmen und Professoren der FHTW betreut. Im Modul Immobilienmarketing bekamen die Studenten deshalb nach der Theoriephase die Aufgabe, anhand von aktuellen immobilienwirtschaftlichen Problemen konkrete Marketingkonzepte zu entwickeln. So sollte beispielsweise ein Marketing-Konzept für ein kommunales Berliner Wohnungsunternehmen entwickelt werden, das umfangreiche Wohnungsbestände in einem sogenannten Problemkiez besitzt. Die Studenten entwickelten umfassende Marketing-Maßnahmen, mit deren Hilfe das Wohnungsunternehmen die Probleme wieder in den Griff bekommt. Eine andere Projektgruppe entwickelte ein Vermarktungskonzept für ein modern ausgestattetes Bürogebäude, was aufgrund seiner Lage in der zweiten Reihe zu einer Hauptverkehrsstraße nur zu 40 Prozent vermietet ist. Bis Ende November können sich Interessenten noch für den auf 25 Teilnehmer begrenzten nächsten Studiengang anmelden, der im April kommenden Jahres beginnt. Die BBA informiert über Zugangsvoraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten. Manche Interessenten betreiben in diesem Zusammenhang echte Pionierarbeit, indem sie ihre Arbeitgeber davon überzeugen, sich an den Studiengebühren zu beteiligen.