Die drei Prüfungsverbände Mitteldeutschlands, d.h. der Verband der

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Die drei Prüfungsverbände Mitteldeutschlands, d.h. der Verband der
Inhaltsverzeichnis
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Redaktionsschluss: 30.06.2003
05-06/2003
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Aktuelle Informationen/Wohnungswirtschaft/Wohnungspolitik
- Stadtumbau Sachsen-Anhalt – eine gute und eine schlechte Nachricht
- Kündigung aus berechtigtem Interesse – Abrisskündigung
(Landgericht Gera)
- Spitzengespräch beim Bauminister
- Mitteldeutscher Prüfungsverbund gegründet
- 60. Deutscher Mietertag in Erfurt
- DMB-Spende an DESWOS
- Informationsbesuch von BMVBW-Abteilungsleiter Dr. Peter Runkel
in Halle
- Gespräche beim Bauministerium und Landesförderinstitut SachsenAnhalt zu Einzelfachthemen
- Verbände beim Präsidenten des Landesrechnungshofes
- 7. Mitteldeutsche Wohnungswirtschaftliche Gespräche am 4. Juni 2003
in Halle
- KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
- Baukonjunktur in Sachsen-Anhalt
- Berliner Energietage 16. bis 18. Juni 2003
- Arbeitsgespräch mit Aareon Deutschland GmbH
- LFI verabschiedet Herrn Jürgen Hübner
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Informationen aus den Mitgliedsunternehmen
- Personalien
- 60. Geburtstag Udo Mittinger
- 60. Geburtstag Waltraud Stebner
- Jubiläen
- 10 Jahre
- 45 Jahre
- 70 Jahre
- Wechsel in der Unternehmensleitung
- Ein Leben für die Wohnungswirtschaft – Karl-Heinz Finke
nach 28 Jahren verabschiedet
- Neuer Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft und
Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz Laucha mbH
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Verbandsreport 5-6/2003
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Inhaltsverzeichnis
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- Aus den Mitgliedsunternehmen
- Mitgliederversammlungen 2003 – breite Zustimmung zur
Bilanz 2002 und zu den Strategien für eine erfolgreiche Zukunft
- Tage der sachsen-anhaltischen Wohnungsunternehmen 27./28.
Juni 2003
- Abriss bei der WIWOG Wittenberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
- Erste Eigentümer beziehen ihr Haus in der Spaßvogelsiedlung
- 10.000 Besucher in der Wobau-Wohnungsbörse
- SALEG legt „solide Bilanz“ für 2002 vor
3
Aus den Gremien, Fachausschüssen, Arbeitsgemeinschaften,
Arbeitsgruppen etc. der Verbände
- Sitzung der VdW-Arbeitsgemeinschaft Süd am 29. April 2003
- Erfahrungsaustausch der kaufmännischen Verantwortlichen der
Wohnungsbaugesellschaften der VdW-Arbeitsgemeinschaft
Altmark am 7./8. Mai 2003 in Tangermünde
- Arbeitskreissitzung der Wohnungsgenossenschaften Altmark am
14. Mai 2003
- Tagung der VdW-Arbeitsgemeinschaft Altmark am 4./5. Juni 2003
- Fachtagung des VdW/VdWg-Fachausschusses Bau am 11. bis 13.
Juni 2003
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Öffentlichkeitsarbeit/Marketing
- Die wichtigsten Presseerklärungen, Medienberichterstattungen
und sonstige Veröffentlichungen der Verbände
- Medienberichterstattung
- Presseerklärungen
- Medien-Info GdW
- Pressekonferenz beider Verbände
- Kinderfest des Ministerpräsidenten am 5. Juni 2003 in Magdeburg
- Aufruf zur Teilnahme – Preis „Beispielgebende Lösungen im
Rahmen des Stadtumbaus in Sachsen-Anhalt – 2003“
- Die Nutzung des Internets als interaktives Medium in der Wohnungswirtschaft
- Nutzung der neuen Medien
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Recht
- BGH-Urteil: Mieterfreundliche Kündigungsfrist gilt nicht für
Altverträge
- Entschädigungsrechtsänderungsgesetz - Beschluss des Bundesrates
vom 23.05.2003
- Wohnungswirtschaft: Sozial stabile Wohnquartiere nicht durch
Antidiskriminierungsregelungen gefährden
- Landtagsanhörung zum Zweiten Investitionserleichterungsgesetz
- Zustandekommen eines Mietvertrages
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Verbandsreport 5-6/2003
Inhaltsverzeichnis
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- Hinweispflichten des Vermieters zum Lüftungsverhalten des Mieters
- Belegeinsicht bei Betriebskostenabrechnung
- Minderungsrecht bei Wohnflächenabweichung
- Fälligkeit der Werklohnforderung
- Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers
- Minderungsrechtsausschluss und Verwirkung des Mietnachforderungsrechtes
- Ergebnisse der Tarifverhandlungsrunde 2003
6
Bildung/Informations- und Schulungsveranstaltungen
- Informationsveranstaltung „Förderung aktuell“ am 16. Juni 2003
in Magdeburg
- Resümee der Fachtagung der Geschäftsführer/Bürgermeister
am 25./26. Juni 2003 in Meisdorf
- Sekretärinnenschulung am 22./23. Mai 2003 in Freyburg
- Dr. Julius Brecht Fonds – 36. Förderseminar für Führungsnachwuchskräfte 2003
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Steuern
- Entwurf des Investitionszulagengesetzes 2005
- Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen
- Probleme der Wohnungswirtschaft in Bezug auf die Gemeindefinanzreform
- Erhöhung der Umsatzgrenze für die Anwendung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung durch das Kleinunternehmerförderungsgesetz
- Neuregelung Mini-Jobs – Unschädliche Aufstockung der 400 EuroGeringverdiener-Grenze – Muster-Vertrag über eine geringfügige
Beschäftigung
- Sonderausstattung bei Kfz-Bruttolistenpreisregelung
- Entgeltliche Geschäftsführung der GmbH für die KG ab 1. Juli 2003
als umsatzsteuerpflichtige Leistung
- Neue Rechtslage in den Fällen des § 14 Abs. 3 UStG und deren
praktische Anwendung
43
10
Technik
- Störstrahlung in Breitbandkabelnetzen – Nutzungsbestimmung 30
mit der Fristsetzung 01.07.2003 bleibt gültig
- Chancen des Breitkabels nutzen: Wohnungswirtschaft und Kabelnetzbetreiber streben gemeinsam Ausbau an
- Neues aus dem Normenwerk – 05 bis 06/2003
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Sonstiges/Verschiedenes/Stellengesuche/Stellenangebote
- Sofortinformationen
- Sofortinformationen 12 - 16/2003
- Neue Formulare und Vordrucke – Hammonia Verlag GmbH
- Neuerscheinungen – Fraunhofer IBR Verlag
- Stellengesuche
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Veranstaltungskalender
- Juli/August 2003
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Interna – Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V.
- Neue Mitglieder in unserem Verband
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Interna – Verband der Wohnungsgenossenschaften
Sachsen-Anhalt e.V.
- Neues Mitglied im Verband
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WSA – Wohnungswirtschaftliche Treuhand Sachsen-Anhalt GmbH
- Steuerfalle im Todesfall
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Verbandsreport 5-6/2003
Die Kunst des schönen Gebens wird in unserer Zeit immer seltener
Heinrich Heine
Verbandsreport 5-6/2003
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Aktuelle Informationen
Stadtumbau Sachsen-Anhalt – eine gute und eine schlechte Nachricht
Seit über 180 Tagen wartet die Wohnungswirtschaft des Landes SachsenAnhalt auf den förderpolitischen Startschuss zum Stadtumbau 2003.
Über 8.000 WE sollen in diesem Jahr zurückgebaut bzw. abgerissen werden, über
350 Mio. Euro in die Sanierung und Modernisierung des vorhandenen Wohnungsbestandes investiert werden. Vieles nur
möglich, wenn die Förderrichtlinien 2003
des Landes auf der Grundlage der mit dem
Bund abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung verabschiedet und die Mittel der
öffentlichen Förderung tatsächlich zur Verfügung stehen. Dass dieser Prozess in diesem Jahr so langwierig ist, sorgt bei Wohnungswirtschaftlern und den Mietern
gleichfalls für Verärgerung.
Darum die positive Nachricht zuerst:
Um den Stadtumbauprozess angesichts der
fortgeschrittenen Jahreszeit nicht noch
weiter zu verzögern, geht das Land mit der
Bereitstellung von im Landeshaushalt für
den Stadtumbau vorgesehenen Mitteln in
Höhe von ca. 16 Mio. Euro in Vorleistung
und wird diese kurzfristig als erste Tranche
an die im Rahmen des Programms 2003
vorgesehenen Zuwendungsempfänger per
Bescheid weitergeben. Hierzu wurden die
Regierungspräsidien in ihrer Funktion als
die für die Bewilligung der Zuwendungen
zuständigen Stellen am 26. Juni 2003 informiert und mit den entsprechenden Ermächtigungen ausgestattet. Die vorgenannten Landesmittel in Höhe von 16 Mio. Euro werden dabei ausschließlich für die Förderung von Abrissmaßnahmen dauerhaft
leer stehender Wohnungen zur Verfügung
gestellt.
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Die zweite Tranche bis zur Höhe der im
Programm 2003 vorgesehenen Mittel wird
unmittelbar dann zur Verfügung gestellt
werden, wenn die hierfür notwendigen
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, d. h. die Verwaltungsvereinbarung
zustande gekommen ist und der Bund die
auf das Land Sachsen-Anhalt entfallenden
Finanzhilfen zugeteilt hat.
Nun die schlechte Nachricht:
Mit der Freigabe von 60 Prozent der Landesförderung 2003 wird nun der Abriss
und Rückbau von Wohnungen möglich
sein, aber nicht die Sanierung und Modernisierung. Mittel hierfür stehen noch nicht
zur Verfügung. Die Sanierung und Modernisierung von Wohnungen ist im Rahmen
des Stadtumbaus ebenso wichtig wie der
Abriss und Rückbau von Wohnungen.
Zur Erinnerung:
Die 43 Stadtumbaukonzeptionen in Sachsen-Anhalt sehen neben dem Abriss/Rückbau von 106.000 WE die Sanierung und Modernisierung von 155.000 WE
vor.
Die Sanierung und Modernisierung von
Wohnungen sollen insbesondere die Innenstädte stärken.
Unsere Position:
Wir begrüßen die teilweise Freigabe der
Stadtumbauförderung durch das Land
Sachsen-Anhalt im Vorgriff auf die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung
durch alle Länder.
Wir erwarten die weitere Freigabe der öffentlichen Förderung für die Aufwertung
im Rahmen der Stadtumbauförderung und
für die Wohnungsbauförderung 2003.
(mei)
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Aktuelle Informationen
Kündigung aus berechtigtem Interesse – Abrisskündigung (Landgericht Gera)
Die wohnungswirtschaftlichen Verbände
Sachsen-Anhalt haben das Urteil des
Landgerichts Gera begrüßt, mit dem erstmals in zweiter Instanz die Kündigung
eines vor 1990 abgeschlossenen Mietvertrages durch ein Wohnungsunternehmen
"aus berechtigtem Interesse" anerkannt
worden sei. Das größte Wohnungsunternehmen aus Jena, die Städtische Wohnungsbau- und Verwaltungs-Gesellschaft
Jena mbH, hatte dem letzten Mieter eines
11-geschossigen Hochhauses mit 176
Wohnungen gekündigt, um es im Rahmen
des Stadtumbaus Ost abreißen zu lassen.
Damit liegt ein erstes Berufungsurteil zu
oben genannter Problematik vor.
Soweit das Urteil rechtskräftig wird (Revision am BGH zugelassen), erleichtere es
den Stadtumbau in den neuen Ländern in
rechtlicher Hinsicht. Die Verbände haben
immer darauf hingewiesen, dass Wohnungsunternehmen erst dann kündigten,
wenn einvernehmliche Lösungen mit dem
Mieter gescheitert sind, also angebotene
Ersatzwohnungen und die Erstattung von
Umzugskosten, abgelehnt werden. Darauf
wies das Landgericht Gera ebenfalls ausdrücklich hin, indem es feststellt, dass das
betroffene Wohnungsunternehmen vor der
Kündigung die Interessen der Mieter in
"überobligatorischer Weise" (in über die
vertraglichen Pflichten hinausgehender
Weise) berücksichtigt habe.
Verbandsreport 5-6/2003
Der Mieter sei aber darauf nicht eingegangen, erst dann kam es zur Kündigung.
Diese Umstände, die typisch seien bei der
Abwicklung der 350.000 bis 2009 in Ostdeutschland abzureißenden Wohnungen,
zeigten aber auch, dass die Einführung
eines speziellen Sonderkündigungstatbestandes für diese Fälle nicht überflüssig
sei.
Denn zurzeit werde nicht verhindert, dass
einzelne Mieter in Kenntnis der engen gesetzlichen Regelung missbräuchlich versuchten, unberechtigte Vorteile aus der
Situation zu ziehen. Damit werden die
Wohnungsunternehmen im Zeitablauf und
finanziell untragbar belastet. Die Belastungen sind sehr groß, die den ostdeutschen
Wohnungsunternehmen durch Mieter erwachsen, die den geordneten Leerzug von
zum Abriss bestimmten Wohngebäuden
erschweren und durch völlig überhöhte
Abstandsforderungen persönlichen Profit
aus der Notlage der Unternehmen ziehen
wollen. Hinzu kommen die enormen Kosten, die beim ordnungsgemäßen Weiterbetrieb eines Hauses entstehen, auch wenn
nur noch eine Wohnung belegt ist. Im konkreten Fall wurden vom Gericht 10.000
Euro Leerstandskosten monatlich für plausibel angesehen.
(siehe auch erstes Urteil aus SachsenAnhalt des Amtsgerichts Halle-Saalkreis
vom 28.05.2002, vgl. Sofortinformation
14/2002)
(ph)
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1
Aktuelle Informationen
Spitzengespräch bei Bauminister
Dr. Karl-Heinz Daehre
Mitteldeutscher Prüfungsverbund
gegründet
Am 21. Mai 2003 fand im Bauministerium
hinsichtlich der offenen Fragen zum Stadtumbau ein Spitzengespräch zwischen dem
Bauministerium und beiden Verbänden
statt. Teilnehmer waren Bauminister Dr.
Karl-Heinz Daehre, Staatssekretär Dr.
Hans-Joachim Gottschalk, Abteilungsleiter
Dr. Ernst Isensee und weitere Mitarbeiter
des Bauministeriums und von Seiten der
Verbände beide Verbandsratsvorsitzende
Dr. Martin Schmidt und Fritz-Peter Schade
sowie beide Verbandsdirektoren Ronald
Meißner und Jost Riecke.
Die drei Prüfungsverbände Mitteldeutschlands, d.h. der Verband der Sächsischen
Wohnungsgenossenschaften e.V. (VSWG),
der Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V. (VdWg) sowie
der Prüfungsverband Thüringer Wohnungsunternehmen e.V. (PTW) arbeiten
bereits seit ihrer Gründung auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Formen
zusammen. In den vergangenen Monaten
haben sich die Vorstände der drei Verbände intensiv mit der Frage der weiteren
Ausgestaltung und der Bestimmung der
strategischen Ziele dieser Zusammenarbeit
auseinandergesetzt.
Nach Erörterung der aktuellen Lage bestand Einigkeit darüber, dass das Land und
die Wohnungsunternehmen den Stadtumbau in Sachsen-Anhalt trotz schwieriger
Rahmenbedingungen zügig voranbringen
wollen. Minister Dr. Karl-Heinz Daehre
sicherte den Verbänden zu, die Bemühungen der Wohnungsunternehmen aktiv zu
unterstützen: „Wenn die Verwaltungsvereinbarung im Entwurf vorliegt, werden wir
eine Möglichkeit finden, dass mit dem
Abriss bereits vor in Krafttreten der
entsprechenden Regelungen begonnen
werden kann. Gegenüber dem Bund werde
sich Sachsen-Anhalts Landesregierung
weiter
dafür
einsetzen,
das
Stadtumbaufördermittel
in
Zukunft
möglichst schon zu Jahresbeginn zur
(rie) gung stehen.“.
Verfü
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Die ostdeutsche Wohnungswirtschaft steht
vor einer Vielzahl von Herausforderungen.
Die durch die demografische Entwicklung
hervorgerufenen Probleme der Umwandlung des Wohnungsmarktes von einem
Vermieter- in einen Mietermarkt und des
Stadtumbaus führen in den Wohnungsgenossenschaften zu Überlegungen, die Unternehmensgrößen und -strukturen betreffend. In den Prüfungsverbänden wird sich
dies auf die Mitgliederzahlen und die Verbandsgrößen auswirken.
Auch die Anforderungen an die inhaltliche
Ausgestaltung und Ausrichtung unserer
Interessenvertretung und Prüfungstätigkeit
sind höher geworden und werden sich weiter verändern. Die Komplexität der Fragestellungen und Probleme erhöht sich, so
dass auch die Anforderungen an die strategischen Entscheidungen des Managements
in den Wohnungsgenossenschaften und
den Verbänden gestiegen sind.
Verbandsreport 5-6/2003
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Aktuelle Informationen
Für den VSWG, den VdWg und den PTW
stellt sich in diesem Zusammenhang auch
die Frage der Stärkung der Marktposition
der Verbände und ihrer Mitglieder auch
über den Umfang der gesetzlichen Pflichtprüfungen im Genossenschaftsbereich hinaus. Die Verbandsvorstände haben daher
die untereinander bereits bestehenden guten Kontakte genutzt, um aufbauend auf
diese Erkenntnisse Überlegungen zur Vertiefung der Kooperation und des Zusammengehens anzustellen.
ƒ
ƒ
ƒ
Am 30.06.2003 wurden die Verträge über
die Bildung eines Mitteldeutschen Prüfungsverbundes unterschrieben.
Welche Ziele verfolgen wir mit der Bildung eines Verbundes?
ƒ
ƒ
ƒ
Es wird eine deutliche Erhöhung der
Leistungsfähigkeit der Verbände angestrebt. Die Arbeit innerhalb eines Verbundes würde einen Know-howTransfer ebenso mit sich bringen, wie
die Bündelung personeller und organisatorischer Ressourcen im Interessenund Prüfungsbereich.
Prüfungen sollen zukünftig nach einheitlichen Kriterien erfolgen. Diesem
Aspekt kommt sowohl aus interner
Sicht (gleiche Prüfungskriterien für die
Mitglieder aller drei Verbände) als
auch aus externer Sicht (Schaffung
einheitlicher Grundlagen für eine Beurteilung der Mitgliedsunternehmen bzw.
der Kunden aller drei Verbände durch
die Banken) erhebliche Bedeutung zu.
Ein Prüfer-Pooling soll installiert werden, so dass es zu einem effektiveren,
länderübergreifenden
Prüfereinsatz
kommen kann, ohne dass bewährte unternehmensbezogene Prüfereinsätze in
Frage gestellt werden. Spezialwissen
soll nicht verloren gehen, sondern ver-
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ƒ
vielfältigt und Engpässe überbrückt
werden.
Trotz derzeit steigender Personal- und
Sachkosten und der stetig steigenden
Anforderungen an die Arbeit des wirtschaftsprüfenden Berufes soll sichergestellt werden, dass die Prüfungsgebühren auch zukünftig wirtschaftlich vertretbar und wettbewerbsfähig sind.
Die Tätigkeitsbedingungen innerhalb
der drei Verbände sollen harmonisiert
werden.
Die Leistungserbringung soll mitglieder- bzw. kundenorientierter erfolgen.
So können zukünftig im größeren Verbund auf die Bedürfnisse der Wohnungsgenossenschaften zugeschnittene
Leistungsangebote offeriert werden.
Ein einheitlicherer Marktauftritt soll
gepaart mit der Erhöhung der Leistungsfähigkeit die Marktposition der
Verbände und ihrer Mitglieder dauerhaft stärken.
Der Verbund ist kein Verband, er ist eine
Kooperation auf hohem Niveau und mit
hohem Anspruch. Die juristische Selbständigkeit jedes Verbandes bleibt erhalten.
Der Verbund soll sich durchaus auch als
Vorstufe eines zukünftigen „Mitteldeutschen Prüfungsverbandes“ verstehen. Bei
den dabei angestrebten Synergieeffekten
ist erkennbar, dass damit auch eine Bündelung der Interessen der Mitglieder und der
drei Einzelverbände einhergehen wird.
Darüber hinaus können wir uns vorstellen,
mit entsprechenden Partnern mittelfristig
auch weitere Geschäftsfelder der Prüfung
und Beratung für die Verbände oder den
Verbund gemeinsam zu bearbeiten und neu
zu erschließen, um im Rahmen der strategischen Ausrichtung eine nachhaltige Profilierung zu erreichen.
9
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Aktuelle Informationen
Wichtig:
60. Deutscher Mietertag in Erfurt
Die traditionell guten Arbeitsbeziehungen
mit dem VdW Sachsen-Anhalt werden
fortgeführt und ausgebaut. Sie sind der
Garant für eine erfolgreiche Interessenvertretung in Sachsen-Anhalt.
Zum Thema Stadtumbau in Ostdeutschland
hat der Mieterbund folgende acht Forderungen aufgestellt:
1. Handlungskonzept: Mehr Stadt
für weniger Bürger
Stadtumbau ist nicht nur gleichzusetzen mit Abriss leer stehender Gebäude
oder Wohnungen. Voraussetzung für
konkrete Abrissmaßnahmen muss immer ein von allen Beteiligten getragenes Handlungskonzept sein.
2. Hemmnisse und Hindernisse beseitigen
(v. l. n. r. Gertrud Bertling, Ronald Meißner)
(v. l. n. r. Maren Kern, Norbert Nareyke, Horst
Gerisch, Gertrud Bertling, Ronald Meißner, Dr.
Axel Viehweger, Klaus-Peter Hillebrand, BerndUwe Richter)
(mei)
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Bürokratische, verwaltungstechnische
und fiskalpolitische Hemmnisse oder
Hindernisse müssen aus dem Weg geräumt werden.
Hierzu gehört, dass die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern abgeschlossen wird, dass – soweit
noch nicht geschehen – die Länder
Stadtumbau- und Wohnungsbauförderungsrichtlinien erstellen und dass das
Antrags- und Bewilligungsverfahren
möglichst einfach gehalten wird.
3. Vor- und Zwischenfinanzierung
sichern
Um die Handlungsfähigkeit der am
Stadtumbau bzw. am Abriss beteiligten
Wohnungsunternehmen sicherzustellen, sollten zumindest in den Fällen, in
denen Förderanträge bewilligt werden,
Vorfinanzierungsverträge mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau ermöglicht
werden.
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Aktuelle Informationen
Auch durch öffentliche Bürgschaften
könnte die Liquidität der betroffenen
Wohnungswirtschaft
sichergestellt
werden.
4. Altschuldenhilfeverordnung:
Flexibilisieren und Antragsfrist
verlängern
Die aufgrund der Härtefallregelung des
§ 6a AHG am 1. Januar 2001 eingeführte AHG-VO gibt den Wohnungsunternehmen die Möglichkeit, zusätzliche Entlastungen von Altverbindlichkeiten zu beantragen, die Antragsfrist
läuft nur noch bis zum 31. Dezember
2003. Sie sollte um mindestens ein Jahr
verlängert werden. Zu prüfen ist, ob die
AHG-VO nicht flexibler auszugestalten ist. Bisher ist eine Voraussetzung
für die Gewährung eines Entlastungsbetrages, dass der Leerstand des Wohnungsunternehmens mindestens 15
Prozent beträgt.
5. Befreiung von
werbssteuer
der
genseitigen Einvernehmen herbeizuführen.
Schon deshalb sind ständig wiederkehrende Forderungen nach Abriss oder
Leerstandskündigungen aus Teilen der
Wohnungswirtschaft, insbesondere aber von CDU-geführten Landesregierungen falsch, überflüssig und schädlich. Sie schüren Ablehnung, Unverständnis und Unsicherheit unter den
betroffenen Mietern. Die Forderungen
nach speziellen Kündigungstatbeständen für Ostdeutschland sind aber auch
juristisch nicht haltbar. Nach Urteilen
des Amtsgerichts Halle-Saalkreis und
des Amtsgerichts Jena hat der Vermieter schon nach geltendem Recht die
Möglichkeit, das Mietverhältnis gegenüber einzelnen verbleibenden Mietern wegen berechtigter Interessen zu
kündigen, wenn der Abriss des Gebäudes erforderlich ist.
7. Leerstandskosten nicht auf Mieter umlegbar
Grunder-
Zur Abwendung von Insolvenzen
kommen Fusionen der Wohnungsunternehmen als denkbare Alternative in
Betracht. Diese notwendigen Fusionen
sollten nicht durch die Erhebung von
3,5 Prozent Grunderwerbssteuer erschwert oder gar unmöglich gemacht
werden.
Die Gesamtbetriebs- und -heizkosten
eines Gebäudes können und dürfen
nicht unter den im Objekt noch verbliebenen, restlichen Mietern aufgeteilt
werden. Nach geltendem Recht muss
der Vermieter die auf die leer stehenden Wohnungen entfallenden Kostenanteile sowohl für die kalten Betriebskosten als auch für die Heizkosten
selbst zahlen.
6. Abriss- oder Leerstandskündigungen überflüssig
8. Infrastrukturkosten gehen alle
an
Der Stadtumbauprozess in Ostdeutschland inklusive der notwendigen Abrissmaßnahmen kann nur unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten gelingen. Notwendige Entscheidungen sind – soweit möglich – im ge-
In Städten und Kommunen mit hohen
Wohnungsleerständen steigen die Kosten für kommunale Abgaben. Unverändert hohe Fest- oder Bereitstellungskosten, z. B. für Wasser, Abwasser und
Müllabfuhr, müssen auf immer weni-
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1
Aktuelle Informationen
ger Haushalte verteilt werden. Diese
Mehrkosten, insbesondere aber auch
die zukünftig erforderlich werdenden
Infrastrukturanpassungen können nicht
allein von den betroffenen Anwohnern
bezahlt werden. Eine Mitfinanzierung
durch die öffentliche Hand ist notwendig.
Anmerkungen von Seiten unserer Verbände:
Die meisten Forderungen des DMB decken
sich mit dem 9-Punkte-Programm, das
anlässlich des Leerstandskongresses vom
18.03.2003 in Halle durch den GdW und
seine Regionalverbände vorgelegt wurde.
Aus nachvollziehbaren Gründen kann der
DMB eine Änderung des Kündigungsrechts und einer Veränderung des Umlegungsmaßstabes bei Betriebskosten sicher
nicht zustimmen. Letztendlich lehrt hier
aber auch die Realität, dass für den Fall
weiterer positiver Gerichtsurteile die Frage
einer Neuregelung des Kündigungsrechts
auch keine zeitliche Verbesserung bei der
Kündigung von Mietern in Abrisshäusern
bringen wird und die Umlage von Betriebskosten allein auf die verbleibenden
Mieter letztendlich zu derartigen Mietsteigerungen führen würde, dass dies auch
unrealistisch wäre. Insgesamt ist positiv zu
erkennen, dass der DMB den Grundgedanken des Stadtumbaus mit trägt und damit
auch eine verbesserte Grundlage für die
Umsetzung von Stadtentwicklungskonzepten geschaffen ist, weil auch die Einbindung der Mieter hier ein wichtiger Bestandteil ist.
(rie)
DMB-Spende an DESWOS
In seiner Funktion als Vorstandsmitglied
der DESWOS nahm VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke anlässlich des Deutschen Mietertages in Erfurt eine Spende
des Deutschen Mieterbundes und seiner
Landesverbände in Höhe von 6.000 Euro
entgegen. Seit 16 Jahren engagiert sich der
DMB unter dem Motto „Mietersolidarität
kennt keine Grenzen“ für Wohnungsbauprojekte der DESWOS. Die diesjährige
Spende wird für das Projekt „Marathwada“
in Indien eingesetzt.
In diesem Zusammenhang werden auch
nochmals alle Mitgliedsunternehmen beider Verbände, die noch nicht Mitglied bei
DESWOS sind, gebeten, diesen solidarischen Gedanken, den die Wohnungswirtschaft über die DESWOS im internationalen Entwicklungsbereich zeigt, mit zu unterstützen. Wer sich für die Arbeit der
DESWOS interessiert und gegebenenfalls
Mitglied werden möchte, kann Kontakt
aufnehmen
zur
DESWOS
unter
www.deswos.de.
(rie)
Informationsbesuch von BMVBW
-Abteilungsleiter Dr. Peter Runkel
in Halle
Im Ergebnis einer Verabredung zwischen
BMVBW-Abteilungsleiter Dr. Peter Runkel und VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke fand am 20. Juni 2003 in Halle/Saale
ein Informationsbesuch von Dr. Runkel
und mehreren seiner Mitarbeiter statt.
Für diesen Besuch organisierte Dr. Heinrich Wahlen, Geschäftsführer der Halleschen Wohnungsgesellschaft mbH, eine
Besichtigungsfahrt durch Halle-Silberhöhe
und andere Wohnstandorte. Vor dem Hin-
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Verbandsreport 5-6/2003
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Aktuelle Informationen
tergrund dieser Praxisbeispiele wurden die
aktuellen Probleme des Stadtumbaus ausgiebig erörtert.
Verbände beim Präsidenten des
Landesrechnungshofes
Teilnehmer des Gespräches waren neben
Dr. Peter Runkel HWG-Geschäftsführer
Dr.
Heinrich
Wahlen,
SWGGeschäftsführer Ulrich Franke, VdWVerbandsdirektor Jost Riecke auch der
MBV-Abteilungsleiter Dr. Ernst Isensee
und Vertreter des Stadtplanungsamtes Halle.
Zu einem ersten Gedankenaustausch mit
dem neuen Präsidenten des Landesrechnungshofes Ralf Seibicke trafen sich am 9.
Mai 2003 beide Verbandsdirektoren. In
dem sehr interessanten Gespräch fand ein
reger Informationsaustausch statt und es
wurde deutlich, dass auch die wohnungswirtschaftlichen Probleme vom Landesrechnungshof mitberücksichtigt werden.
(rie)
7. Mitteldeutsche Wohnungswirtschaftliche Gespräche am 4. Juni
2003 in Halle
(Besuch von BMVBW-Abteilungsleiter Dr. Peter
Runkel und Mitarbeitern in Halle bei der HWG)
(rie)
Gespräche beim Bauministerium
und Landesförderinstitut SachsenAnhalt zu Einzelfachthemen
Am 20. Mai 2003 und 2. Juni 2003 führte
VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke in Begleitung des Geschäftsführers der UMLAND-Wohnungsbaugesellschaft
mbH
Egeln, Herrn Jürgen Wedekind, Gespräche
beim Bauministerium zur Förderproblematik bezüglich Altförderungen für Neubauten von Anfang der 90iger Jahre. Beim LFI
wurde ein Gespräch geführt zur Freistellung von Belegungsbindungen für geförderte Wohnungen.
(rie)
Verbandsreport 5-6/2003
Die 7. Mitteldeutschen Wohnungswirtschaftlichen Gespräche, unter Leitung der
Herren Wolfgang Schulze und Dr. Michael
Schädlich, standen unter dem Motto: „Innovative Bewirtschaftungskonzepte für
Immobilien“. Das Impulsreferat zum Thema hielt der Vorstandsvorsitzende der Projectteam Facility Management AG, Halle/Saale.
VdWg-Verbandsdirektor Ronald Meißner
nannte in seinem Referat vier Gründe, die
für Wohnungsunternehmen die Bedeutung
dieses Themas bestimmen:
1.
Die Betriebskosten beeinflussen die Wettbewerbsfähigkeit von Wohnquartieren und
Wohnungsunternehmen. Schon heute hat
die Höhe der Betriebskosten die Höhe der
so genannten Kaltmiete erreicht. Beides
macht die Wohnkosten aus. Der Mieter
trennt nicht. Insofern wird jede Erhöhung
der Betriebskosten als Erhöhung der Miete
wahrgenommen.
13
1
Aktuelle Informationen
2.
Obwohl Wohnungsunternehmen kaum
Möglichkeiten zur direkten Einflussnahme
haben (Mieter ist Verbraucher, Versorger
und Kommunen haben das „Preismonopol“), sind es die Wohnungsunternehmen,
die über Betriebskostenvorauszahlungen
und -abrechnungen die „Überbringer
schlechter Nachrichten“ sind. So wird in
den Augen der Mieterinnen und Mieter aus
dem „Opfer Wohnungsunternehmen“ nicht
selten der „Täter Wohnungsunternehmen“.
Ein psychologischer Konflikt, der letztlich
nur durch eine direkte Vertragsbeziehung
zwischen Versorger und Verbraucher aufgelöst werden kann.
3.
Die nicht umlegbaren Betriebskosten aus
dem Wohnungsbestand im Bereich der
Wohnungsunternehmen beider Verbände
werden für 2002 auf 50 Mio. Euro geschätzt. Diese Kosten bleiben real beim
Wohnungsunternehmen „hängen“, stehen
für eine anderweitige Verwendung (Investitionen, soziale Dienstleistungen) nicht
zur Verfügung. Auch ein Grund für die
wirtschaftlichen Probleme nicht weniger
Wohnungsunternehmen.
4.
Der Stadtumbau ist nicht nur im engeren
Sinne ein Instrument für „mehr attraktive
Städte“ und „wirtschaftlich leistungsfähige
Wohnungsunternehmen“, sondern auch ein
Instrument für mehr Effizienz in den Versorgungsstrukturen Wasser, Abwasser,
Strom, Gas u. a.
Es besteht die Chance, die vorhandene
Infrastruktur geordnet zurückzubauen.
Fazit:
Höhe und Entwicklung der Betriebskosten
werden auch künftig ein wesentlicher
Schwerpunkt unserer Arbeit sein.
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Dabei geht es auf der Ebene der Unternehmen um ein leistungsfähiges Betriebskostenmanagement und auf der Ebene der
politischen Interessenvertretung um die
Schaffung von mehr Wettbewerb und
Transparenz.
(mei)
KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Mit der erfolgten Vertragsunterzeichnung
zwischen der Bundesregierung und der
KfW werden die Fördermöglichkeiten für
das
KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm erweitert. Für Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebestand stehen jährlich zusätzlich 160 Mio. Euro bereit. Das
Programm selbst wurde um folgende
Punkte ergänzt:
-
-
-
Bei energetischen Sanierungen von
bis zum 31.12.1978 errichteten
Wohngebäuden, die das Ziel haben,
den selben zulässigen Primärenergiebedarf wie bei Neubauten nach
der Energieeinsparverordnung zu
erreichen, kann künftig eine Teilschuld in Höhe von 20 % der Darlehenssumme erlassen werden.
Der Austausch von Heizungen, wie
Kohle, Öl- und Gaseinzelöfen,
Nachtspeicherheizungen und Kohlezentralheizungen sowie der Austausch von alten Standardöl- und
Gaskesseln durch Öl- und Gasbrennwertkesseln in Kombination
mit Sonnenkollektoren werden als
Einzelmaßnahme gefördert.
Die Errichtung und der Ersterwerb
von KfW-Energiesparhäusern 40
(Jahresprimärenergiebedarf nicht
mehr als 40 kWh/m2) werden gefördert.
Verbandsreport 5-6/2003
1
Aktuelle Informationen
-
Verbesserte Förderungen gibt es im
so genannten Maßnahmepaket 4 für
Maßnahmen, die eine jährliche
CO2-Einsparung zwischen 30 und
35 kg/m2 bzw. 35 und 40 kg/m2
Gebäudenutzfläche bringen.
Nähere Informationen zu Konditionen sind
jederzeit auch im Internet unter der Adresse www.kfw.de abrufbar.
(schm)
Baukonjunktur in Sachsen-Anhalt
Das sachsen-anhaltische Bauhauptgewerbe
war in den ersten zwei Monaten des Jahres
2003 weiterhin auf Talfahrt. Die Auftragseingänge bei Betrieben mit 20 und
mehr Beschäftigten lagen bei 205,3 Mio.
Euro, was ca. ein Fünftel weniger als in
den Monaten Januar und Februar 2002
entspricht. Im Wohnungsbau orderten die
Bauunternehmen Aufträge in Höhe von
32,4 Mio. Euro, das waren 13,3 Prozent
weniger als noch vor einem Jahr. Auch im
Wirtschaftsbau und im öffentlichen Bau
war ein Rückgang der Aufträge zu verzeichnen.
(schm)
Berliner Energietage 16. bis 18.
Juni 2003
Anlässlich der Berliner Energietage nahm
VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke am
Podiumsgespräch „Energiesparendes Bauen und Modernisieren“ am 16. Juni 2003 in
Berlin teil. Mit im Podium saßen
BMVBW-Staatssekretär Dr. Thilo Braune
und Vertreter verschiedener Industrieverbände. Im Ergebnis zeigte sich, dass die
Industrie zwar zahlreiche Vorschläge zur
Energieeinsparung leisten kann, diese aber
insbesondere für Ostdeutschland aus finanziellen Gründen nicht in dem Maße umVerbandsreport 5-6/2003
setzbar sind, wie es aus ökologischen
Gründen sinnvoll wäre. Angemahnt wurde
von Jost Riecke gegenüber der Bundesregierung eine bessere Verzahnung der
Energieeinsparfördermittel mit dem Stadtumbau, damit auch die Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Stadtumbaus entsprechend unterstützt werden, weil auch im
Rahmen des Stadtumbaus mit Blick auf die
dauerhaft bewirtschafteten Bestände gerade dort der richtige Ansatz für energieeinsparende Maßnahmen ist. Im Übrigen
müsse auch bei den Energieeinsparförderungen mehr Gewicht auf die regionalen
Besonderheiten der einzelnen Teilmärkte
gelegt werden, damit zielgenauer eine Förderung insbesondere im Bestand ermöglicht wird.
(rie)
Arbeitsgespräch
mit
Deutschland GmbH
Aareon
Zu einem Arbeitsgespräch trafen am 21.
Mai 2003 beide Verbandsdirektoren mit
Aareon Vorstandsmitglied Jürgen Pfeiffer
und den Herren Organistka und Müller
zusammen. Erörtert wurden die aktuellen
IT-Fragen und die Möglichkeiten der weiteren Zusammenarbeit.
(rie)
LFI verabschiedet Herrn Jürgen
Hübner
Am 2. Juni 2003 wurde Herr Jürgen Hübner offiziell aus seinem Amt als Geschäftsleiter des Landesförderinstituts SachsenAnhalt verabschiedet. Sein Nachfolger ist
Herr Henning Schwarz.
(rie)
15
2
Informationen aus den Mitgliedsunternehmen
Personalien
60. Geburtstag Udo Mittinger
Mit einem Empfang wurde der Geschäftsführer der GWG Halle-Neustadt Udo Mittinger zu seinem 60. Geburtstag geehrt.
Von Seiten des VdW nahmen Verbandsratsvorsitzender Fritz-Peter Schade und
mehrere Verbandsratsmitglieder teil. In
seinem Grußwort überbrachte VdWVerbandsdirektor Jost Riecke die Glückwünsche des Verbandes und seiner Mitgliedsunternehmen, würdigte das Wirken
von Udo Mittinger in der GWG und
wünschte ihm für die nächsten Jahre weiterhin gute Gesundheit, Glück und Erfolg.
(v. l. n. r. Waltraud Stebner, Jost Riecke)
(rie)
Jubiläen
10 Jahre
11.06.1993
28.06.1993
(sp)
45 Jahre
04.07.1958
(v. l. n. r. Jost Riecke, Udo Mittinger, Renate Mittinger, Fritz-Peter Schade)
BWZ Bau- und Wohnungsgesellschaft mbH
Friedrich-Naumann-Str. 15a
39261 Zerbst
Wohnungsbaugesellschaft
Klötze GmbH
Schulplatz 1
38486 Klötze
Wohnungsgenossenschaft
„Florian Geyer“ eG
38835 Osterwieck
(rie)
16.07.1958
60. Geburtstag Waltraud Stebner
Zum 60. Geburtstag von Frau Waltraud
Stebner überbrachten im Rahmen der Geburtstagsfeier am 5. Juni 2003 VdWVerbandsratsvorsitzender
Fritz-Peter
Schade und VdW-Verbandsdirektor Jost
Riecke die herzlichsten Glückwünsche des
VdW und seiner Mitglieder.
Beide würdigten die Arbeit von Frau Stebner bei der Dessauer Wohnungsbaugesellschaft und wünschten ihr für die nächsten
Jahre weiterhin beste Gesundheit, Glück
und Erfolg.
16
70 Jahre
07.07.1928
(bü)
Wohnungsbaugenossenschaft Querfurt e.G.
Konrad-v.-Querfurt-Str. 10
06286 Querfurt
Gemeinnützige
Wohnungsgenossenschaft
Stendal eG
Elisabethstr. 34
39576 Stendal
Wir gratulieren recht herzlich!
Verbandsreport 5-6/2003
2
Informationen aus den Mitgliedsunternehmen
Wechsel in der Unternehmensleitung
Ein Leben für die Wohnungswirtschaft
– Karl-Heinz Finke nach 28 Jahren verabschiedet
Am 13. Juni 2003 wurde der langjährige
und verdienstvolle Vorstandsvorsitzende
der Wohnungsbaugenossenschaft Wittenberg e.G. Karl-Heinz Finke verabschiedet.
„Der Kapitän geht von Bord – Karl-Heinz
Finke verlässt die WBG nach 28 Jahren in
Richtung Ruhestand“, so die Überschrift in
der Mitteldeutschen Zeitung vom 13. Juni
2003.
„Wir sind nicht klüger, aber ein bisschen
schneller gewesen“, so beschreibt KarlHeinz Finke den Grund für die erfolgreiche
Arbeit.
Karl-Heinz Finke war 13 Jahre Mitglied
des Verbandsrates des Verbandes der
Wohnungsgenossenschaften
SachsenAnhalt e.V. und viele Jahre Mitglied im
Verbandsrat des GdW.
(v. l. n. r. Dr. Martin Schmidt, Karl-Heinz Finke)
Verbandsreport 5-6/2003
Für seine Arbeit wurde Herr Finke mit der
Ehrenmedaille in Gold des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen
e.V. ausgezeichnet.
(mei)
Neuer Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft und Gesellschaft für
Grund- und Hausbesitz Laucha mbH
Seit 1. April 2003 ist Herr Hans-Jürgen
Kirchner neuer Geschäftsführer. Wir wünschen Herrn Kirchner für seine verantwortungsvolle Tätigkeit viel Erfolg.
(schm)
Aus den Mitgliedsunternehmen
Mitgliederversammlungen 2003 – breite
Zustimmung zur Bilanz 2002 und zu den
Strategien für eine erfolgreiche Zukunft
Auch in diesem Jahr waren die Mitgliederbzw. Vertreterversammlungen ein Höhepunkt der genossenschaftlichen Arbeit. Der
Verband konnte an ca. 35 Beratungen teilnehmen. Auf diesem Hintergrund lassen
sich folgende Ergebnisse zusammenfassen:
1.
Das Interesse an Mitglieder- und Vertreterversammlungen hat zugenommen.
2.
Der Schwerpunkt der inhaltlichen Darstellungen und der Diskussionen hat sich eindeutig von der Sanierung/Modernisierung
der Wohnanlagen zu betriebswirtschaftlichen Aspekten verschoben.
Hintergrund ist der Wohnungsleerstand
und die wirtschaftlichen Konsequenzen.
3.
Die aktuellen Presseberichte (Bsp. Escher
„Millionengrab Genossenschaften“) wurde
in vielen Versammlungen offensiv behandelt.
17
2
Informationen aus den Mitgliedsunternehmen
Anhand der konkreten Unternehmensdaten
wurde bewiesen, dass es sich hierbei um
Einzelbeispiele handelt und die Sicherheit
der Geschäftsanteile in den jeweiligen Genossenschaften gewährleistet ist.
4.
Kritik wurde insbesondere zur Umsetzung
der Stadtumbaukonzepte laut. Unsere Genossenschaftsmitglieder haben kein Verständnis dafür, dass der Stadtumbau 2003
durch die unbefriedigende förderrechtliche
Situation behindert wird.
(VV WG Wolfen eG)
(MV/VV BWG Halle-Merseburg eG)
(VV WBG Schönebeck eG)
(MV WBG Querfurt eG)
(VV WBG Wittenberg eG)
(mei)
(VV WG Wolfen eG)
18
Verbandsreport 5-6/2003
2
Informationen aus den Mitgliedsunternehmen
Tage der sachsen-anhaltischen Wohnungsunternehmen 27./28. Juni 2003
Auch hier muss die WIWOG in Vorleistung gehen, um das Stadtumbaukonzept
terminlich nicht zu gefährden.
Wie in den Vorjahren beteiligten sich wieder zahlreiche Wohnungsunternehmen mit
verschiedenen Aktivitäten (Mieterfeste,
Tag der offenen Tür u. a.) an der landesweiten Aktion.
(schm)
Abriss bei der WIWOG Wittenberger
Wohnungsbaugesellschaft mbH
Am Dienstag, 24.06.2003, 10:00 Uhr begann der Abriss des 1. Blockes der WIWOG in der Otto-Nuschke-Straße. Bis
September werden 96 Wohnungen abgerissen. Im Februar letzten Jahres sind die ersten Mieter bereits umgezogen, seit Oktober
2002 sind die beiden Blöcke OttoNuschke-Str. 28-31 und 32-35 von den
Medien getrennt. Mit der Finanzierung der
Umzüge und Ersatz-Wohnungen ist die
WIWOG in Vorleistung gegangen. Die
Fördermittelbescheide sind erteilt, jedoch
werden 2003 erst 1/3 der bewilligten Mittel
ausgezahlt. Die restliche Summe ist für
2004 vorgesehen.
Der Abbruch wird von der Firma DEUMU-Industrieabbruch Ost, Eisleben, unter
Mitwirkung von SAM-Kräften des Arbeitsamtsbezirkes Wittenberg durchgeführt.
Für den derzeit im Leerzug befindlichen
Block Otto-Nuschke-Str. 21-27, der 2004
vom Netz gehen soll, ist die Bereitstellung
von Fördermitteln durch das Land noch
nicht bewilligt, da es bis zum jetzigen
Zeitpunkt noch keine bestätigte Verwaltungsvereinbarung und damit keine gültigen Förderrichtlinien gibt.
Verbandsreport 5-6/2003
(Pressemitteilung
18.06.2003)
der
WIWOG
vom
Erste Eigentümer beziehen ihr Haus in
der Spaßvogelsiedlung
Sichtlichen Spaß hatte am vergangenen
Wochenende Familie Reinhard aus Magdeburg: Die fünfköpfige Familie zog mit
als eine der ersten in die im Entstehen begriffene Spaßvogelsiedlung. Nach langem
Suchen und Vergleichen von Angeboten
haben sich Brigitte und Frank Reinhardt
für das Wobau-Haus entschieden. Hauptgrund war neben dem Haus und dem
Standort an sich auch der Komplettpreis.
19
2
Informationen aus den Mitgliedsunternehmen
So sei man vor Überraschungen und nicht
kalkulierten Folgekosten sicher, so die
Familie. Die Wobau ist seit 1999 im Reihenhausbau tätig. Im Rahmen der ersten
zwei Projekte entstanden Reihenhäuser zur
Miete. Beide Siedlungen - Auf den Höhen
und am Albert-Uffenheimer-Platz sind voll
vermietet. Vor dem Hintergrund der großen Nachfrage nach dieser Wohnform entschloss sich die Wobau zum Bau von weiteren Einheiten. Im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes entstehen 76 Doppelhaushälften und 15 Reihenhäuser. Diese werden zum Verkauf angeboten. Die ersten
wurden bereits schlüsselfertig übergeben.
Seit Ende April ist das Musterhaus in Betrieb. Es ist immer sonntags von 11 bis 16
Uhr und natürlich im Rahmen individueller
Termine geöffnet. Die Eigenheimzulage
und das aktuell niedrige Zinsniveau machen den Erwerb eines Reihen- oder Doppelhauses in der Stadt interessant. Die Vorteile individuellen Wohnens und die städtische Infrastruktur können gleichermaßen
genutzt werden.
(Auszug aus der Pressemitteilung der
Wohnungsbaugesellschaft
Magdeburg
mbH)
10.000 Besucher
Wohnungsbörse
in
der
Wobau-
Seit ihrer Eröffnung im November 2001
haben zehntausend Besucher die WobauWohnungsbörse am Ulrichplatz besucht.
Die meisten, über 80 Prozent, waren Wohnungssuchende. So auch Doreen Dempewolf und Peter Wolff, die als Jubiläumsbesucher einen Strauss Blumen und einen
Bildband von Magdeburg erhielten. Der
Kaufmann und die Krankenschwester aus
Biederitz informierten sich über das reichhaltige Angebot der Wobau und nahmen
sich einige Wohnungsangebote mit.
20
Das Wohnumfeld der offerierten Wohnungen wollen sich die Mitzwanziger selbst
anschauen, bevor eine engere Wahl getroffen wird. Wie auch immer die Wohnungssuche ausgeht, vereinfacht wurde sie durch
die Beratung in der Wohnungsbörse allemal, waren sich die jungen Leute sicher.
Beide erinnerten sich auch noch an die
Eröffnung der Börse als sie - in einem Café
sitzend - dem bunten Treiben zusahen. Die
Wohnungsbörse der Wobau hat sich zu
einem nachgefragten Kommunikationsinstrument entwickelt. Besucher schätzen
die fachkundige Beratung bei der Wohnungssuche. Insgesamt sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten die Wohnungsbörse werktags von 09:00 bis 19:00
Uhr und samstags von 09:00 Uhr bis 14:00
Uhr in Betrieb.
(Pressemitteilung der Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH)
SALEG legt „solide Bilanz“ für 2002 vor
– Landesentwicklungsgesellschaft mit
gestiegenem Betriebsergebnis
Gute Nachrichten konnten Aufsichtsrat
und Geschäftsführung der SALEG bei der
heutigen Gesellschafterversammlung des
Unternehmens in Magdeburg präsentieren:
Die Sachsen-Anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft mbH konnte im Jahr
2002 ihr Betriebsergebnis gegenüber dem
Verbandsreport 5-6/2003
2
Informationen aus den Mitgliedsunternehmen
Vorjahr um 14,2 Prozent steigern. „Das ist
eine solide Bilanz und eines der besten
Ergebnisse seit der Gründung des Unternehmens 1991“, stellte der Aufsichtsratsvorsitzende, Staatssekretär Hans-Joachim
Gottschalk, fest.
Betriebsergebnis:
492.000 Euro
Betriebsleistung:
4.490.000 Euro
Bilanzsumme:
15.614.000 Euro
Treuhandvermögen: 448.881.000 Euro
Dabei sind die Rahmenbedingungen auf
dem ostdeutschen Immobilienmarkt einerseits unverändert schwierig: Die überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit und
das niedrigere Lohn- und Gehaltsniveau
schwächen den Markt nicht nur durch die
geringe Kaufkraft der Bevölkerung, sondern auch durch die stetige Abwanderung
in Regionen mit einem höheren Arbeitsplatzangebot.
Andererseits stellen sich die ostdeutschen
Städte angesichts der demographischen
Entwicklung und der anhaltend hohen
Abwanderungsmotivation auf einen kontrollierten, gestalteten Schrumpfungsprozess ein. In Sachsen-Anhalt sind dank der
frühzeitigen, flächendeckenden Erarbeitung von Stadtentwicklungskonzepten, an
denen auch die SALEG in größerem Umfang beteiligt war, die Voraussetzungen für
einen erfolgreichen Stadtumbauprozess
besonders gut. „Der effiziente Einsatz privater Investitionsmittel und öffentlicher
Förderung für diesen Prozess wird über
Standortvorteile von morgen entscheiden“,
hob SALEG-Geschäftsführer Rüdiger
Schulz hervor.
Verbandsreport 5-6/2003
Ihre Stärke als Dienstleister baut die Landesentwicklungsgesellschaft auch im Bereich des Immobilienmanagements und der
Immobilienentwicklung aus. Mit der Entwicklungsmaßnahme
Halle-Heide-Süd
führt die SALEG die größte innerstädtische Konversionsmaßnahme in Deutschland durch.
„Mit der Projektsteuerung für die Erschließung des Hansehafens Süd in Magdeburg
haben wir ein weiteres Großprojekt mit
einer Fläche von 50 Hektar einschließlich
Hafen und Kaianlage und einem Investitionsvolumen von 32 Millionen Euro übernommen“,
berichtete
SALEGGeschäftsführer Conny Eggert.
„Die SALEG ist mit der erfolgreichen strategischen Ausrichtung auf Immobiliendienstleistungen in einem äußerst schwierigen Marktumfeld gut aufgestellt“, resümierten die beiden Geschäftsführer. Der
Immobilienmarkt in Ostdeutschland werde
auch in den nächsten Jahren angesichts der
demographischen Entwicklung und der
strukturellen wirtschaftlichen Schwäche
grundsätzlich von einem Überangebot geprägt sein. Das gelte jedoch, wie der Geschäftsverlauf der letzten Jahre gezeigt
habe, nicht für die von der SALEG angebotenen hochwertigen Dienstleistungsprodukte für öffentliche und private Auftraggeber. Eggert: „Wir erwarten deshalb unter
weiterhin komplizierten Rahmenbedingungen auch im Geschäftsjahr 2003 ein positives Ergebnis.“
(Auszug aus der Pressemitteilung der SALEG)
21
3
Aus den Gremien, Fachausschüssen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsgruppen etc. der Verbände
Sitzung der VdW-Arbeitsgemeinschaft Süd am 29. April 2003
Unter Leitung von Arbeitsgemeinschaftsleiter Günter Markgraf, Geschäftsführer
der LEUWO Leuna Wohnungsgesellschaft
mbH, fand die Zusammenkunft der Arbeitsgemeinschaft Süd in Braunsbedra am
29. April 2003 statt. Neben den Beratungen zu den aktuellen wohnungswirtschaftlichen und wohnungspolitischen Themen,
die durch VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke mit den aktuellen Informationen ergänzt wurden, gab es eine interessante Befahrung der Geiseltaler Bergbaufolgelandschaft, die Herr Steffen Rosmeisl, Geschäftsführer der Geiseltaler Wohnungsgesellschaft mbH, dankenswerterweise organisiert hatte. Ergänzt wurde die Beratung
auch durch einen Vortrag zu den überwachungspflichtigen Anlagen im Wohnungsbau.
(rie)
Erfahrungsaustausch der kaufmännischen Verantwortlichen der
Wohnungsbaugesellschaften der
VdW-Arbeitsgemeinschaft
Altmark am 7./8. Mai 2003 in Tangermünde
Unter der Leitung des Vorsitzenden der
Arbeitsgemeinschaft Altmark Wilfred
Kahle, Geschäftsführer der Pareyer Wohnungsbaugesellschaft mbH, führten die
verantwortlichen Mitarbeiter des kaufmännischen Bereiches der Unternehmen einen
Erfahrungsaustausch über buchhalterische,
betriebswirtschaftliche
sowie
EDVThemen durch.
22
Frau Gudrun Hahn, Geschäftsführerin der
Städtischen
Wohnungsbaugesellschaft
Genthin, und Herr Dr. Pollack, Asys-EDVIng.-büro Salzwedel (GAP), konnten als
Referenten gewonnen werden.
Aus Sicht eines Anwenders referierte Frau
Hahn zu den Schwerpunkten:
- Wirtschafts- und Finanzplanung
- Auswertung von Kennziffern
- BWA-Darstellung
sowie Herr Dr. Pollack zu Themen, wie
zum Beispiel
- Grundlagen zum Datenaustausch zwischen wohnungswirtschaftlicher Software und Standard-Office-Produkten
- Lösungen zum Liquiditätsmanagement
- Lösungen zur Führung eines Schuldnerbuches / Forderungsmanagement
- Vorstellung individueller ControllingWerkzeuge von Teilnehmern
- Kennzahlenermittlung für Leerstandsanalysen
- Aktuelle Entwicklungen im Bereich
Software/Hardware – allgemein.
Die sehr interessante Diskussion der 15
Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestätigte den Verantwortlichen, dass die richtigen
Themen angesprochen bzw. ausgewählt
wurden.
Mit dieser Veranstaltung sollte auch erreicht werden, dass sich die verantwortlichen Führungskräfte des kaufmännischen
Bereiches persönlich kennen lernen und
somit bei der Lösung ihrer Tagesprobleme
den persönlichen Kontakt aufnehmen können.
Für die Durchführung und Organisation
dieser Veranstaltung bedanken sich die
Teilnehmer bei Frau Hahn und Herrn Dr.
Pollack recht herzlich.
(Wilfred Kahle)
Verbandsreport 5-6/2003
3
Aus den Gremien, Fachausschüssen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsgruppen etc. der Verbände
Arbeitskreis der Wohnungsgenossenschaften Altmark am 14. Mai
2003
Die Arbeitssitzung des Altmarkreises der
Wohnungsgenossenschaften ist eine inhaltsreiche Traditionsveranstaltung. Diesmal waren auch die ehemaligen ausgeschiedenen Vorstände der Genossenschaften geladen. Hauptredner war VdWgVerbandsdirektor Ronald Meißner, der
zum Thema „Zur Lage der Wohnungsgenossenschaften im Land Sachsen-Anhalt“
sprach.
In der anschließenden sehr lebhaften Diskussion brachte es ein ehemaliges Vorstandsmitglied auf den Punkt: „Von der
Situation vor 15 Jahren und heute trennen
uns Welten“.
(Teilnehmer der Sitzung des Altmarkkreises)
(mei)
Tagung der VdW-Arbeitsgemeinschaft Altmark am 4./5. Juni 2003
Die Arbeitsberatung in Havelberg, die im
vergangenen Jahr durch die Hochwasserkatastrophe ausfallen musste, wurde am 4.
und 5. Juni 2003 nachgeholt und begann
mit einem Empfang des Bürgermeisters im
Rathaus. Am ersten Tag, unter Teilnahme
des VdW-Verbandsdirektors Jost Riecke
und Vertretern der WSA Magdeburg, wurVerbandsreport 5-6/2003
den verbandsinterne Themen beraten, wie
zum Beispiel
1. Auswertung des durchgeführten
Seminars der Buchhaltungsverantwortlichen am 07.05.2003 in Tangermünde mit der Festlegung, dass
dieses Seminar jährlich wiederholt
werden soll.
2. Beratung der aktuellen wohnungspolitischen und wohnungswirtschaftlichen Fragen und Erfahrungsaustausch der Wohnungsunternehmen zum Thema Zusammenarbeit mit Banken unter den zur
Zeit extrem schwierigen Bedingungen, wie zum Beispiel Umschuldung von Krediten oder Kreditierungen von Modernisierungsmaßnahmen bzw. Übernahme von
Wohnobjekten und deren Finanzierung.
3. Antrag der Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH zum Beitritt der Arbeitsgemeinschaft Altmark mit der Festlegung, dass mit
sofortiger Wirkung die Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH in
die Arbeitsgemeinschaft Altmark
aufgenommen wird.
4. Festlegungen zur Planung und Ausrichtung der Arbeitsgemeinschaftsberatungen für das Jahr 2004.
Im Anschluss daran, haben sich die
Arbeitsgemeinschaftsmitglieder
den
Wohnungsbestand der Wohnungsbaugesellschaft Havelberg mbH, verbunden mit einer Stadtführung, angesehen.
Zum zweiten Beratungstag hielten Vertreter der Techem AG, Niederlassung
Magdeburg, und Vertreter der Fa. Aereco, Dresden, Fachvorträge zu den
Schwerpunktthemen:
23
3
-
Aus den Gremien, Fachausschüssen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsgruppen etc. der Verbände
Heizkostenabrechnung
Einführung
in
das
EnergieInformations-System sowie
Be- und Entlüftung von Wohnungen.
An der Veranstaltung nahmen insgesamt
20 Kolleginnen und Kollegen sowie Gäste
der Arbeitsgemeinschaft teil.
Die Arbeitsgemeinschaftsmitglieder bedanken sich für die Vorbereitung und Organisation beim Geschäftsführer der Havelberger Wohnungsbaugesellschaft mbH,
Herrn Gerd Schulz, sowie beim Bürgermeister der Stadt Havelberg recht herzlich.
(Wilfred Kahle)
Fachtagung des VdW/VdWgFachausschusses Bau am 11. bis
13. Juni 2003
Unter der Leitung des Vorsitzenden des
Fachausschusses Bau, Herrn Joachim
Schlichter, Geschäftsführer der Dessauer
Wohnungsbaugesellschaft mbH, begann
am zweiten Tag die interne Beratung des
Fachausschusses. Über die Veränderungen
der Musterbauordnung 2002 gegenüber der
Landesbauordnung berichtete Herr Gerfried Fiedler, Technischer Vorstand der
Halle-Neustädter
Wohnungsgenossenschaft e. G. Die Gegenüberstellung von
Betriebskosten und Benchmarking, neue
Betätigungsfelder der Wohnungswirtschaft
und die Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Stadtwerken waren weitere
Diskussionspunkte der Fachausschusssitzung, die aber noch in der nächsten Sitzung vertieft werden sollen.
(sp)
Zu einer Fachausschusssitzung und Informationsveranstaltung war der Fachausschuss Bau vom 11. bis 13. Juni 2003 in
Neunkirchen im Siegerland.
Herr Horst Leuschner, Schulungsleiter der
Firma Danfoss, referierte über die Auswirkungen der Energiesparverordnung (EnEV) für Wohnungsgesellschaften und
Wohnungsgenossenschaften.
Bei einer Werksführung der Firma Schäfer
Heiztechnik GmbH informierte Herr
Heinz-Jürgen Baltes, Innendienstleiter der
Firma, die Teilnehmer über die große Produktpalette des Unternehmens. So werden
nicht nur Heizkörper produziert, sondern
auch IT-Systeme, Abfalltechnik, Büroausstattungen, Lager- und Transportsysteme
gefertigt. Ein Besuch der Grube Binoweide
beschloss den ersten Arbeitstag.
24
Verbandsreport 5-6/2003
4
Öffentlichkeitsarbeit/Marketing
Die wichtigsten Presseerklärungen, Medienberichterstattungen und sonstige Veröffentlichungen der Verbände
-
1. Medienberichterstattung
-
Wohnungen werden dem Erdboden
gleich gemacht
Volksstimme
Osterburg
vom
24.04.2003
(Abriss im Neubaugebiet „An der Grolle“,
WG Osterburg)
-
(Bericht anlässlich der Pressekonferenz
der wohnungswirtschaftlichen Verbände
vom 13.05.03)
-
Gästewohnung kommt gut an
Mitteldeutsche Zeitung Sangerhausen vom 28.04.2003
CDU: Bund verzögert Wohnungsabriss
Volksstimme Magdeburg vom
28.04.2003
-
Millionen für TV-Vielfalt
Mitteldeutsche Zeitung Halle vom
07.05.2003
-
(Digitales Fernsehen in Halle)
-
Immer weniger neue Wohnungen
in Sachsen-Anhalt
Bild vom 13.05.2003
Politik bremst Stadtumbau
Mitteldeutsche
Zeitung
14.05.2003
Hauff & Henkler fegen den Wald
in der Gartenstadt
Volksstimme Magdeburg vom
23.05.2003
(Frühlingsfest der GWG Reform)
-
(Zahl der Baufertigstellungen ist im Vergleich zum Vorjahr um 20 % gesunken)
-
Stadtumbau soll zügig vorangebracht werden
Volksstimme Magdeburg vom
22.05.2003
(Fachgespräch zwischen Bauminister und
VdW/VdWg-Verbandsratsvorsitzende und
-Verbandsdirektoren vom 21.05.03)
(Statement des wohnungspolitischen Sprechers der CDU André Schröder)
-
Von Altschulden befreit
Generalanzeiger Halberstadt vom
18.05.2003
(HaWoGe hat wichtige Sanierungsetappe
geschafft)
(Schautag der WBG Sangerhausen)
-
Noch kein Geld: Stadtumbau in
Sachsen-Anhalt blockiert
Volksstimme Magdeburg vom
14.05.2003
Auch künftig fließt Geld in Stadtumbau
Mitteldeutsche Zeitung Halle vom
30.05.2003
(Bundesbauminister gibt Zusicherung)
vom
(Bericht anlässlich der Pressekonferenz der
wohnungswirtschaftlichen Verbände vom
13.05.03)
-
Alle Maßnahmen wurden aus Eigenmitteln finanziert
Volksstimme Haldensleben vom
31.05.2003
(WBG „Roland“ Haldensleben)
Verbandsreport 5-6/2003
25
4
Öffentlichkeitsarbeit/Marketing
-
Stadtumbau Ost kommt voran
Leipziger
Volkszeitung
vom
04.06.2003
-
(Bundesbauminister bekräftigt Förderung)
-
Musik, Spiel, Spaß und ein Foto
mit dem Ministerpräsidenten
Volksstimme Magdeburg vom
06.06.2003
(Kinderfest des Ministerpräsidenten)
-
Mit der Abrissbirne gegen Geisterstädte
Volksstimme Magdeburg vom
10.06.2003
(Bericht von Gerhard Ruden, CDULandtagsabgeordneter)
-
15,2 Millionen Euro für Abriss von
Wohnungen
Volksstimme Magdeburg vom
20.06.2003
(Presseerklärung beider wohnungswirtschaftlichen Verbände Sachsen-Anhalt
vom 15.05.2003)
3. Medien-Info GdW Bundesverband
deutscher Wohnungsunternehmen e.V.
- nachzulesen unter www.gdw.de -
GdW begrüßt Aufstockung und
Verbesserung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW
Nr. 25/03, 07.05.2003
-
Wohnungswirtschaft warnt vor
neuen steuerlichen Belastungen des
Wohnens
Nr. 26/03, 08.05.2003
-
GdW verlangt langfristig kalkulierbare Rahmenbedingungen für die
Wohnungswirtschaft
Nr. 27/03, 20.05.2003
-
GdW kritisiert Blockierung der
Fördermittel für den Stadtumbau
Ost
Nr. 28/03, 21.05.2003
-
GdW begrüßt Entscheidung des
Bundesrates,
Grunderwerbsteuer
bei Fusionen von Wohnungsunternehmen auszusetzen
Nr. 29/03, 23.05.2003
(Sofortprogramm der Landesregierung)
-
Farbtupfer im ältesten Wohngebiet
– erster Neubau an die Mieter übergeben
Volksstimme Wernigerode, 06/03
(Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft
Wernigerode mbH)
(sp)
Stadtumbaufördermittel 2003 stehen nicht bereit!
Verbände widersprechen der Presseveröffentlichung in der Mitteldeutschen Zeitung vom 15.05.2003
2. Presseerklärungen
- nachzulesen unter www.vdwvdwg.de -
Politik verhindert weiter Stadtumbau – Landesförderrichtlinien müssen endlich veröffentlicht werden
(Presseerklärung beider wohnungswirtschaftlichen Verbände Sachsen-Anhalt
vom 13.05.2003)
26
Verbandsreport 5-6/2003
4
Öffentlichkeitsarbeit/Marketing
-
Anhörung zum Antidiskriminierungsgesetz
Nr. 30/03, 27.05.2003
-
GdW begrüßt Unterstützung des
Deutschen Mieterbundes für Stadtumbau Ost
Nr. 31/03, 10.06.2003
-
Chancen des Breitbandkabels nutzen: Wohnungswirtschaft und Kabelnetzbetreiber streben gemeinsamen Ausbau an
Nr. 32/03, 17.06.2003
-
GdW: BGH-Urteil zu Kündigungsfristen bei Altmietverträgen dient
dem Vertrauensschutz der Investoren
Nr. 33/03, 19.06.2003
-
GdW warnt vor extremen Sonderbelastungen der Wohnungswirtschaft durch veränderte Gewerbesteuer
Nr. 34/03, 20.06.2003
-
GdW begrüßt Urteil des Landgerichts Gera zur Abrisskündigung
Nr. 35/03, 26.06.2003
-
GdW zur Streichung der Eigenheimzulage: Konzept ändern und
möglichst viel vom Einsparvolumen für wohnungswirtschaftliche
und damit investive Zwecke verwenden
Nr. 36/03, 27.06.2003
Pressekonferenz beider Verbände
Am 13. Mai 2003 führten beide Verbände
ihre jährliche Pressekonferenz anlässlich
der Vorlage der Jahresstatistik durch. Die
diesbezügliche Presseerklärung „Politik
verhindert weiteren Stadtumbau – Landesförderrichtlinien müssen endlich veröffentlicht werden“ fand in den Medien rege
Beachtung und ist in unserem Internetauftritt unter www.vdwvdwg.de, Infothek
eingestellt.
(rie)
Kinderfest des Ministerpräsidenten am 5. Juni 2003 in Magdeburg
Zum traditionellen Kinderfest hatte der
Ministerpräsident des Landes SachsenAnhalt Prof. Dr. Wolfgang Böhmer am 5.
Juni 2003 in den Magdeburger Elbauenpark eingeladen.
Etwa 2000 Kinder im Alter von 6 bis 14
Jahren waren aus allen Teilen SachsenAnhalts angereist.
Bei Kaiserwetter feierten die Kinder ausgelassen. Hüpfburgen, Karussells und ein
buntes Programm von Kindern für Kinder
ließen den Tag nicht lang werden.
30 Verbände, Vereine und Organisationen
hatten ein buntes Pogramm auf die Beine
gestellt.
(sp)
Verbandsreport 5-6/2003
27
4
Öffentlichkeitsarbeit/Marketing
Am Stand der wohnungswirtschaftlichen
Verbände Sachsen-Anhalts standen die
Kinder Schlange, um einen der schönen
Preise zu erstehen.
(Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer am
VdW/VdWg-Stand)
(reger Ansturm an unserem Stand)
(bei)
Aufruf zur Teilnahme – Preis
„Beispielgebende Lösungen im
Rahmen des Stadtumbaus in
Sachsen-Anhalt – 2003“
Um die zügige und umfassende Instandsetzung, Modernisierung, Rückbau und Teilrückbau des Wohnungsbestandes einschließlich seines Umfeldes insgesamt
weiter voranzutreiben, sind das Ministerium für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt, die wohnungswirtschaftlichen
Verbände Sachsen-Anhalt und die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt übereinge28
kommen, die Ausschreibung auf die aktuellen Anforderungen des Stadtumbaus zu
richten.
Ingenieurbüros, Wohnungsgesellschaften
und Wohnungsgenossenschaften, Architekturbüros, Sanierungs- und Bauunternehmen sowie Kooperationen von Handwerksbetrieben oder anderen Bauberufen
werden hiermit aufgerufen, beispielgebende Lösungen vorzustellen, die unter ihrer
Mitwirkung in Sachsen-Anhalt verwirklicht worden sind. Mit der Aktion „Beispielgebende Lösungen im Rahmen des
Stadtumbaus in Sachsen-Anhalt“ sollen
besondere Leistungen bei der Umgestaltung von Gebäuden, die als Gesamtprojekt
oder auch in einzelnen Aspekten beispielhaft sind, gewürdigt und einer breiten Öffentlichkeit für eine wiederholte Anwendung empfohlen werden. Der Preis soll für
die am Bau Beteiligten sowie für die Eigentümer Anregungen zur Entwicklung
erfolgreicher Konzepte geben. Seitens der
Beteiligten können die Auszeichnungen für
Werbezwecke genutzt werden. Die Initiative soll einen Innovationswettbewerb anregen und damit die Chancen für die Umsetzung optimierter und wirtschaftlicher
Konzepte weiter verbessern.
Wesentliche Bewertungskriterien für die
Auszeichnung sind, jeweils unter dem Aspekt hoher Wohn- und/oder Nutzungsqualität, der erreichte ökologische Standard
einschließlich eines niedrigen Energieverbrauchs und die bauliche Qualität. Im
Rahmen der Preisverleihung werden die
Preise sowohl für die beste Einzellösung
als auch für das beste Gesamtprojekt verliehen.
Interessenten erhalten die Ausschreibungsunterlagen bei der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, Telefon: (03 91)6 28 89-0,
Internet: www.ing-net.de.
Abgabetermin der Beiträge ist der
31. Oktober 2003.
(schm)
Verbandsreport 5-6/2003
4
Öffentlichkeitsarbeit/Marketing
Die Nutzung des Internets als interaktives Medium in der Wohnungswirtschaft
- Inhalte zum Sekretärinnenseminar Dieses Thema haben wir aus unterschiedlichen Gründen auf die Tagesordnung zum
Sekretärinnenseminar am 22./23.05.2003
in Freyburg gesetzt. Zum einen ist das Internet auch in unserer Branche als tägliches
Informationsmedium nicht mehr wegzudenken, zum anderen spüren wir in der
täglichen Praxis immer wieder, wie groß
die Unterschiede hinsichtlich des Kenntnisstandes der Verantwortlichen in den
Wohnungsunternehmen sind. Aus unserer
Sicht ist es dringend notwendig, dass gerade Sekretärinnen des Geschäftsführers
bzw. Vorstandes über alle technischorganisatorischen Voraussetzungen verfügen sollten, um Informationen und Dokumente schnell und kostengünstig im Internet zu finden und herunter zu laden, sowie
die elektronische Post empfangen, öffnen
sowie absenden zu können.
Mit einer kleinen Exkursion in die Geschichte des Internets wurden die Teilnehmerinnen auf das Thema vorbereitet.
Begriffsbestimmungen z. B. zu „Internet“,
„www“, „E-Mail“ und „Domain“ waren
Voraussetzung für die folgenden zum Teil
technischen Erläuterungen bzw. Aussagen.
Schwerpunktmäßig wurde das Internet als
Kommunikationsplattform in der Wohnungswirtschaft vorgestellt.
Verbandsreport 5-6/2003
Den Teilnehmerinnen wurde online präsentiert, wie man im Netz sinnvoll navigiert, welche Dienstleistungsangebote der
Webauftritt der wohnungswirtschaftlichen
Verbände Sachsen-Anhalts bietet und wie
man bestimmte Dokumente downloadet.
Darüber hinaus wurde der elektronische
Postverkehr (E-Mail) als ein Dienst des
Internets vorgestellt. Der elektronische
Postverkehr erleichtert inzwischen – richtig angewendet – auch in vielen Wohnungsunternehmen die tägliche Arbeit und
spart vor allem Zeit und Kosten. Vermittelt
wurden unter anderem Hinweise zur
Handhabung eingehender und ausgehender
E-Mails, von der Festlegung der Berechtigungen, über den Zeitraum zur Beantwortung von E-Mails, bis hin zum Stil bzw.
den Grundregeln der Gestaltung.
Abschließend wurde eine andere Möglichkeit der Online-Verbindung vorgestellt –
nämlich mobil ins Internet.
Die Vortragsunterlagen von Elfrun Christiane Schmidt (VdW), Thomas Strelow,
Andreas Meyer und Sylvia Nowak
(DTAG) können bei Bedarf in der VdWGeschäftsstelle abgefordert werden.
Für Fragen rund um das Thema Internet
steht Ihnen Elfrun Christiane Schmidt,
VdW-Geschäftsstelle, Telefon (03 91)7 44
19-30,
E-Mail:
elfrun.schmidt@vdw
vdwg.de gerne zur Verfügung. Interessenten zur Weiterbildung auf dem Gebiet der
neuen Medien werden wir gern vermitteln.
(schm)
29
4
Öffentlichkeitsarbeit/Marketing
Nutzung der neuen Medien
Von
den
derzeit
102
VdWMitgliedsunternehmen haben inzwischen
96 die technisch-organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um im Internet
zu navigieren, den elektronischen Postverkehr zu nutzen und sich Verbandspublikationen, wie z. B. den Verbandsreport als
PDF-Dokument aus dem Netz zu laden.
(schm)
Der Computer ist eine spirituelle Maschine,
mit der man fast so schnell schreiben
wie denken kann
Der Computer arbeitet deshalb so schnell,
weil er nicht denkt
(schm)
30
Verbandsreport 5-6/2003
5
Recht
BGH-Urteil:
Mieterfreundliche
Kündigungsfrist gilt nicht für Altverträge
Die vor knapp zwei Jahren eingeführten
mieterfreundlichen Kündigungsfristen gelten nicht für ältere Mietverträge. Das hat
der
Bundesgerichtshof
(BGH)
am
18.06.2003 entschieden. Wer seine Wohnung vor der Mietrechtsreform vom 1.
September 2001 gemietet hat, kann dem
Urteil zufolge nur nach den im Vertrag
aufgeführten Fristen kündigen. Das gilt
auch dann, wenn es sich – wie in der Praxis üblich – um einen Formularmietvertrag
handelt, der nur die damaligen gesetzlichen
Fristen sinngemäß oder wörtlich wiederholt. (Aktenzeichen: VIII ZR 240/02).
Damit profitieren langjährige Mieter nicht
von der jüngsten Reform, die für Mieter
eine generelle Kündigungsfrist von drei
Monaten vorsieht, während Vermieter je
nach Vertragsdauer drei bis neun Monate
Frist einhalten müssen.
(ph)
Entschädigungsrechtsänderungsgesetz – Beschluss des Bundesrates
vom 23.05.2003
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23.
Mai 2003 auf der Grundlage der Empfehlungen der Bundesratsausschüsse die Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines
Entschädigungsrechtsänderungsgesetzes
beschlossen:
1
Regelung der stecken gebliebenen DDREntschädigungen (Art. 4 des Entsch
RÄndG)
Die Regelung im Regierungsentwurf sieht
vor, dass die Träger der öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder, in der Regel KomVerbandsreport 5-6/2003
Kommunen) als Zuordnungsberechtigte
des ehemaligen volkseigenen Grund und
Bodens für die noch zu zahlenden Entschädigungen bei Enteignungen nach
DDR-Recht haften. Die Wohnungsgenossenschaften sind aus der Haftungspflicht
herausgenommen worden.
Die Empfehlungen der Bundesratsausschüsse Nr. 9 und 10, die beinhalten, dass
-
-
in den Fällen der stecken gebliebenen DDR-Entschädigungen anstelle
des "Trägers öffentlicher Verwaltung, der den enteigneten Vermögenswert aufgrund der Bestimmung
des Einigungsvertrages unmittelbar
oder mittelbar erhalten hat", der
"Erblastentilgungsfonds" entschädigungsverpflichtet sein soll,
auch die Wohnungsbaugesellschaften entschädigungsverpflichtet sein
sollen, wenn aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen Wohnungsbaugesellschaften unentgeltlich Eigentümer des ehemals volkseigenen Grund und Bodens geworden
sind,
hat der Bundesrat abgelehnt.
2
Problematik des Wiederaufgreifens von
abgeschlossenen Restitutionsverfahren neuer Abs. 3 des Vermögensgesetzes
(Art. 3 des EntschRÄndG)
Die Regelung im Regierungsentwurf sieht
vor, dass Änderungen der tatsächlichen
Umstände, die einen Ausschlussgrund
nach § 5 Abs. 1 Buchst. a - d VermG begründen, von den Alteigentümern bzw. den
Restitutionsberechtigten
nach
bestandskräftigem Abschluss des Ver-fahrens
nicht mehr geltend gemacht werden können; die Vorschriften über die Rücknahme
31
5
Recht
und den Widerruf von Verwaltungsakten
bleiben unberührt.
Der Bundesrat hat diese Regelung in seiner
Stellungnahme nicht beanstandet; es gab
hierzu keine Beschlussempfehlungen der
Bundesratsausschüsse.
Zu den Bedenken aus Sicht der Wohnungswirtschaft bezüglich der amtlichen
Begründung dieser Vorschrift verweisen
wir auf das Schreiben des GdW vom
06.05.2003 und das Antwortschreiben des
BMVBW vom 15. Mai 2003.
(ph)
Wohnungswirtschaft: Sozial stabile Wohnquartiere nicht durch Antidiskriminierungsregelungen gefährden
Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen,
hat unmittelbar vor einem am 27.05.2003
in Berlin stattfindenden "öffentlichen
Fachgespräch" der Bundestagsfraktion von
Bündnis 90/ Die Grünen zum geplanten
Antidiskriminierungsgesetz davor gewarnt,
die Abschlussfreiheit bei Verträgen und
damit die Privatautonomie als eine der
grundlegenden Prinzipien unserer Rechtsordnung zu beschädigen.
Die dem Antidiskriminierungsgesetz zu
Grunde liegende EU-Richtlinie lasse ausdrücklich gewisse "Ungleichbehandlungen" zu, wenn sie zur Erreichung eines
rechtmäßigen Ziels angemessen oder erforderlich sind. So sei, betonte der GdWChef, die Schaffung und Erhaltung ausgewogener und sozial stabiler Bewohnerund Siedlungsstrukturen ein anerkanntes
und legitimes Ziel der Wohnungspolitik.
Der Staat stelle seit vielen Jahren erhebliche Fördermittel dafür bereit. Daher sei die
Ablehnung bestimmter Bewerber für eine
32
Mietwohnung nicht als Diskriminierung zu
werten, wenn sie diesem allgemeinen anerkannten Ziel diene.
"In diesen konkreten Fällen muss im Gesetz klargestellt werden, dass generell die
Vermutung der Nichtdiskriminierung gilt,
damit Wohnungsunternehmen nicht permanent Gefahr laufen, sich vor Gericht
rechtfertigen zu müssen", verlangte Freitag. Er machte auch darauf aufmerksam,
dass die Umkehr der Beweislast, wie sie
von der EU-Richtlinie gefordert wird, die
Wohnungsunternehmen mit erheblichen
zusätzlichem Kosten- und Verwaltungsaufwand belasten würde, da alle beweiskräftigen Umstände der Mietvertragsabschlüsse dokumentiert werden müssten.
Hier drohe ein völlig unangemessener und
kostenintensiver Verwaltungsaufwand und
bei den zu erwartenden Klagen abgewiesener Mieter eine unübersehbare Prozessflut.
GdW-Präsident Lutz Freitag begrüßte in
diesem Zusammenhang die Äußerung von
Bundesjustizministerin Zypries, bei der
Umsetzung der EU-Richtlinie einen moderaten Weg zu verfolgen. Zypries wolle
demnach "nicht draufsatteln". Auf der Basis dieser politischen Grundhaltung der
Bundesministerin äußerte Freitag die begründete Hoffnung, dass die Spielräume,
die die EU-Richtlinie dem nationalen Gesetzgeber einräumt, in Form praxisgerechter Lösungen auch ausgeschöpft werden.
Der GdW als größter deutscher Branchendachverband vertritt auf Bundesebene
3.200 Wohnungsunternehmen mit knapp 7
Mio. Bestandswohnungen.
(mei, GdW-Medieninfo 30/03)
Landtagsanhörung zum Zweiten
Investitionserleichterungsgesetz
Der Bauausschuss des Landtages SachsenAnhalt führte am 24. April 2003 zum Entwurf des Zweiten InvestitionserleichteVerbandsreport 5-6/2003
5
Recht
rungsgesetzes eine Anhörung durch. Für
die Verbände nahmen beide Verbandsdirektoren an dieser Anhörung teil. Sie begrüßten insbesondere die vorgesehene
Aufhebung des Belegungsbindungsgesetzes und nahmen im Übrigen zur vorgesehenen Änderung der Gemeindeordnung,
des Abfallgesetzes und der Bauordnung
Stellung.
(rie)
Zustandekommen eines Mietvertrages
Soll das gegengezeichnete Exemplar eines
schriftlichen Mietvertrages dem Mieter erst
später übergeben oder übersandt werden,
so kommt der Mietvertrag erst mit dem
Zugang dieses Exemplars beim Mieter
zustande. Ist vereinbart, dass der Mieter
das gegengezeichnete Exemplar bei der
Übergabe des Mietobjektes erhalten soll,
und erscheint der Mieter zu diesem Termin
nicht, so muss der Vermieter das gegengezeichnete Exemplar des Mietvertrages unverzüglich zugehen lassen, um den Vertrag
noch zustande zu bringen. Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbeck hatte sich mit
Urteil vom 27.06.2001, Az. 714B C 621/00
mit vorgenannter Problematik auseinanderzusetzen.
Die Vermieterin begehrte von dem Beklagten die Zahlung der Monatsmieten für Oktober und November 2000. Mietgegenstand war ein Gewerberaum, der nach einer gemeinsamen Besichtigung mit
Schreiben vom 03.08.2000 dem Beklagten
als verbindliches Angebot übersandt wurde. Darin waren der Mietpreis, das Mietobjekt und der Mietbeginn am 01.10.2000
aufgeführt. Weiterhin wurde der Mieter
gebeten, am 06.09.2000 bei der Geschäftsstelle zu erscheinen, um den Vertrag zu
unterschreiben. Daraufhin wurde am
Verbandsreport 5-6/2003
06.09.2000 der Mietvertrag in den Büroräumen der Klägerin, als Vermieterin, geschlossen. Neben den im vorgenannten
Brief enthaltenen Angaben war jedoch
weiterhin eine Befristung bis zum
30.09.2003 mit einer Verlängerungsoption
enthalten. Die unterschriebenen Vertragsexemplare nahm die Vermieterin wieder in
ihre Verwahrung, ohne dass eine Gegenzeichnung durch sie erfolgte. Als Übergabetermin war der 26.09.2000 vereinbart.
Zwischenzeitlich ergab sich bei dem Mieter, dass das geplante Gewerbe nicht zu
finanzieren sei. Hierzu übergab der Mieter
am 25.09.2000 an die Vermieterin eine
entsprechende Information und sagte den
Übergabetermin am 26.09.2000 ab. Die
Vermieterin teilte dem Mieter daraufhin
mit, dass ein vorzeitiges Ausscheiden aus
dem Mietvertrag nicht möglich sei und
übergab schließlich am 31.10.2000 ein
gegengezeichnetes Exemplar des Mietvertrages. Zum Dezember 2000 konnte eine
anderweitige Vermietung erfolgen.
Die Mietparteien stritten dementsprechend
um
die
Mietzahlung
für
Oktober/November 2000. Es entstand Streit
darüber, ob und wann ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen ist.
Das Gericht urteilte, dass der Vermieterin
weder aus § 535 Abs. 1 BGB noch aus
einem Verschulden bei Vertragsschluss ein
Zahlungsanspruch auf die eingeklagte
Summe gegen den Beklagten zusteht.
Durch die Gegenzeichnung des Mieters auf
dem Vertragsformular am 06.09.2000 sei
kein Mietvertrag geschlossen worden. Das
Vertragsformular, was an diesem Tag unterzeichnet wurde, war allenfalls eine Annahme mit Änderung und daher nach § 150
Abs. 2 BGB eine Ablehnung, so dass etwaige frühere Angebote erloschen sind.
Weiterhin war zu beachten, dass die abgegebene Erklärung auch von den ursprüng33
5
Recht
lich im Brief vom 03.08.2000 enthaltenen
Angaben abwich, in dem jetzt zusätzlich
eine Befristung enthalten war. Dementsprechend hätte eine fristgerechte Annahme durch die Vermieterin erfolgen müssen.
Gegen die Annahmeerklärung führt das
Gericht drei Gründe aus:
Die Klägerin als Vermieterin konnte nicht
nachweisen, dass noch am 26.09.2000
gem. § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB dem Beklagten eine entsprechende Annahme zuging. Es führt weiter aus, dass das zugegangene Schreiben auch erst von diesem
Tag datiert ist. Weiterhin ist dieses Schreiben nicht als Vertragsannahme zu werten.
Darüber hinaus erfolgte die Zusendung des
gegengezeichneten Vertrages erst am
31.10.2000, zwar form- aber nicht mehr
fristgerecht. Dementsprechend konnte sich
die Vermieterin nicht auf einen wirksamen
Vertrag berufen und die Klageforderung
wirksam durchsetzen (WM 2003, Seite 85
ff.)
(ph)
Hinweispflichten des Vermieters
zum Lüftungsverhalten des Mieters
Ist ein Zimmer von dem Wohnungsmieter
sinnvoll nur im Wege der so genannten ULüftung zu belüften, bedarf es eines deutlichen Hinweises des Vermieters (Urteil LG
Kleve vom 09.01.2003, Az. 6 S 329/01,
WM 2003, Seite 142f.). Im vorgenannten
Sachverhalt hatte die Mieterin wegen
Feuchtigkeitsschäden in einem Kinderzimmer die Miete gemindert. Die Parteien
stritten darüber, inwieweit der Minderungsanspruch tatsächlich besteht. Das
Gericht hielt die Minderung dem Grunde
nach für gerechtfertigt. Es führte aus, dass
die Ursachen des Mangels nicht im Be34
reich der Mieterin gelegen haben. Ein
mangelhaftes Lüftungsverhalten könne der
Mieterin nicht vorgeworfen werden, da es
deutlicher Hinweise der Vermieterin dazu
bedurft hätte, wie eine ordnungsgemäße
Belüftung des Zimmers zu erfolgen habe.
Eine Belüftung des Zimmers sei aufgrund
der örtlichen Gegebenheiten nur im Wege
der so genannten U-Lüftung möglich. Diese Lüftungsart sei zudem deutlich weniger
wirksam und mache es erforderlich, dass
dreimal täglich zehn Minuten zu lüften sei.
Interessant in diesem Zusammenhang sind
die Ausführungen des im Prozess gehörten
Sachverständigen, der die notwendigen
Richtwerte für die Lüftungsarten darstellte,
die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt sind:
LüfGrundtungsart Lüftungsdauer
in Minuten
„Durchzug“
SLüftung
LLüftung
ULüftung
Unterschied zur
„Durchzugslüftung“
3x5
3 x 5,5 bis 3 x 6
+ 10 % bis + 20 %
3 x 6 bis 3 x 7
+ 20 % bis + 40 %
bis zu 3 x 10
bis zu + 100 %
(ph)
Belegeinsicht bei Betriebskostenabrechnung
Das Amtsgericht und das Landgericht
Zwickau hatten über die Frage zu entscheiden, ob die verweigerte Übersendung
von Rechnungskopien zum Zwecke der
Überprüfung der Betriebskostenabrechnung ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters hinsichtlich des sich aus der Abrechnung ergebenen Nachzahlungsbetrages
begründet. Wie in der Rechtsprechung
anerkannt, haben beide Gerichte entschieden, dass ein Einsichtnahmerecht des MieVerbandsreport 5-6/2003
5
Recht
ters in die Rechnungsunterlagen grundsätzlich am Sitz des Vermieters ausreicht
(§ 269 Abs. 1 BGB). Nur in Ausnahmefällen besteht ein Anspruch des Mieters auf
Übersendung von Belegkopien. Im vorliegenden Fall war zu berücksichtigen, dass
es dem Mieter durchaus zumutbar sei, am
Sitz des Vermieters sein Einsichtnahmerecht wahrzunehmen, da er an diesem Ort
wohnte. Hinzu kam, dass er sich durch den
örtlichen Mieterverein vertreten ließ und
auch dieser von seinem Einsichtnahmerecht durch einen Mitarbeiter hätte
Gebrauch machen können. (AG Zwickau,
Urteil vom 10.05.2002, Az. 2 C 0408/01
bzw. LG Zwickau, Urteil vom 06.12.2002,
Az. 6 S 176/02)
(ph)
Minderungsrecht
chenabweichung
bei
Wohnflä-
Eine Minderung von ca. 18 Prozent Wohnraums berechtigt den Mieter unabhängig
von seiner subjektiven Beeinträchtigung
jedenfalls dann zur Minderung, wenn die
Quadratmeter-Angabe im Mietvertrag vorbehaltlos erklärt ist (LG Köln, Urteil vom
29.01.2003, Az. 10 S 237/02, NZM 2003,
Seite 278f.). Der Mietvertrag der streitenden Parteien war so ausgestaltet, dass unter
dem Stichwort Wohnfläche handschriftlich
110 m2 eingetragen war. Die gleiche handschriftliche Eintragung von 110 m2 befand
sich auch unter den entsprechenden Regelungen des Mietvertrages im Zusammenhang mit der Umlage von Betriebskosten.
Im Nachhinein stellten die Parteien fest,
dass die tatsächliche Wohnfläche nur 89
m2 betrug.
Gegenstand des Verfahrens war dementsprechend die Frage, inwieweit die geringere Wohnfläche kraft Gesetzes zur Verringerung der vertraglich geschuldeten
Verbandsreport 5-6/2003
Miete führe und dem Mieter ein Minderungsrecht zusteht. Das angerufene Landgericht bejahte die Auffassung. Der Gegenargumentation des Vermieters, es handele sich bei der Mietvertragsangabe lediglich um eine unverbindliche Objektbeschreibung, konnte nicht gefolgt werden.
Der Vermieter konnte weiter nicht vortragen, dass es sich lediglich um eine reine
unverbindliche Größenvereinbarung handeln sollte. Insbesondere war im vorliegenden Fall zu berücksichtigen, dass die
erhebliche Abweichung von 18 Prozent zu
den aufgezeigten Minderungsrechten der
Parteien führen konnte. (Siehe auch hierzu
schon bereits veröffentlichte Entscheidung
des OLG Dresden.)
Das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 01.11.2002, Az. 64 S 443/01,
NZM 2003, Seite 278, dass kein zur Minderung berechtigter Mangel vorliege, wenn
die tatsächliche Wohnfläche von der im
Mietvertrag mit „ca.“ angegebene Wohnfläche um 7 Prozent abweiche.
(ph)
Fälligkeit der Werklohnforderung
Brandenburgisches OLG, Az. 7 U 131/02
1. Aus § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB (Teil
B) leitet sich nicht eine zweimonatige Frist bis zum Eintritt der Fälligkeit der Werklohnforderung aus
der Schlussrechnung her. Nach dieser Bestimmung ist die Schlusszahlung alsbald nach Prüfung und
Feststellung der vom Auftragnehmer vorgelegten Schlussrechnung
zu leisten, spätestens innerhalb von
zwei Monaten nach Zugang.
35
5
Recht
2. Aus dem Inhalt der Fälligkeitsregelung des § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB
(Teil B) ergibt sich, dass die in dieser Norm genannte Zweimonatsfrist lediglich einen Zeitrahmen für
die Prüfung und Feststellung der
vom Auftragnehmer vorgelegten
Schlussrechnung setzt. Die Einräumung dieses Zeitraumes für die
Prüfung und Feststellung der
Schlussrechnung bedeutet jedoch
nicht, dass eine Fälligkeit des mit
der Schlussrechnung zu fordernden
Werklohnes in jedem Falle erst
zwei Monate ab Zugang der
Schlussrechnung eintritt. Vielmehr
führen die vorher durchgeführte
Prüfung und Feststellung der vorgelegten Schlussrechnung zu deren
Fälligkeit, sobald die Feststellung
dem Auftragnehmer mitgeteilt
worden ist. Dies ergibt sich aus
dem Wortlaut der zitierten VOBBestimmung, der die Schlusszahlung „alsbald nach Prüfung und
Feststellung“ vorschreibt.
3. Hat der Auftraggeber die Schlussrechnung bereits vor Ablauf von
zwei Monaten seit Zugang abschließend geprüft und den aus seiner Sicht berechtigten Rechnungsbetrag festgestellt und dem Auftraggeber mitgeteilt, ist er verpflichtet, den Schlussbetrag alsbald
zu zahlen. Er kann sich dann nicht
auf die Zweimonatsfrist berufen.
4. Das Umstandswort „alsbald“ ist als
Synonym des Umstandswortes
„unverzüglich“ zu verstehen, das
gemäß der Legaldefinition des §
121 Abs. 1 BGB ein Handeln ohne
schuldhaftes Zögern verlangt. Im
Hinblick auf die Veranlassung der
Zahlung einer Werklohnforderung
36
ist ohne die Geltendmachung besonderer Umstände auf Seiten des
Auftraggebers davon auszugehen,
dass der Zeitraum von sieben Kalendertagen bzw. fünf Werktagen
ausreicht.
(ph)
Schadensersatzanspruch des Auftragsnehmers
Urteil des BGH vom 27.03.2003, Az. VII
ZR 443/01
a) Der Schadensersatzanspruch umfasst alle Aufwendungen, die für
die ordnungsgemäße Herstellung
des vom Unternehmer vertraglich
geschuldeten Werks erforderlich
sind.
b) Er beschränkt sich nicht auf die geringeren Kosten einer Ersatzlösung,
die den vertraglich geschuldeten
Erfolg nicht herbeiführt.
c) Der Besteller muss sich nicht darauf verweisen lassen, dass der
durch eine nicht vertragsgemäße
Nachbesserung verbleibende Minderwert durch einen Minderungsbetrag abgegolten wird.
d) Zu den zu ersetzenden notwendigen
Aufwendungen für die Mängelbeseitigung gehören diejenigen Kosten, die der Besteller bei verständiger Würdigung für erforderlich halten durfte.
e) Ob Aufwendungen für die Mängelbeseitigung
unverhältnismäßig
sind, beurteilt sich nach den
Grundsätzen des § 251 Abs. 2
Satz 1 BGB. Unverhältnismäßigkeit kommt nur in Ausnahmefällen
in Betracht.
(ph)
Verbandsreport 5-6/2003
5
Recht
Minderungsrechtsauschluss und
Verwirkung des Mietnachforderungsrechtes
Der BGH hatte sich mit Urteil vom
26.02.2003, Az. XII ZR 66/01, NZM 2003,
Seite 355f. mit oben genannter Problematik auseinanderzusetzen. Er führte aus:
1. An der Rechtsprechung des BGH,
wonach der Mieter sein Minderungsrecht durch vorbehaltlose
Mietzahlung über einen längeren
Zeitraum verliert, wird nach erneuter Prüfung festgehalten.
2. Nimmt der Vermieter seinerseits
eine Mietminderung des Mieters
über einen längeren Zeitraum rügelos hin, so kann der Mieter zu
Recht darauf vertrauen, die vereinbarte Miete werde nicht rückwirkend verlangt werden. Ob diese
Rechtsfolge aus einer quasi spiegelbildlichen Anwendung des §
539 BGB a.F. resultiert, kann jedenfalls bei Vorliegen der allgemeinen Verwirkungsvoraussetzungen offen bleiben.
(ph)
Ergebnis der Tarifverhandlungsrunde 2003
Anfang Mai fand in Düsseldorf die erste
Tarifverhandlungsrunde des Jahres 2003
statt. Die Gewerkschaften eröffneten die
Verhandlungen mit der Forderung nach
Erhöhung der Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen um linear 4 % ab
dem 01.07.2003. Weiterhin stellten sie die
Forderung auf, Übernahmegarantien für
Auszubildende zu vereinbaren.
Verbandsreport 5-6/2003
Die Tarifkommission des Arbeitgeberverbandes der Wohnungswirtschaft hat beide
Forderungen zurückgewiesen und deutlich
gemacht, dass die Forderung nach entsprechenden Tariferhöhungen den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Unternehmen, insbesondere in den neuen Bundesländern nicht gerecht werden. Die weitere
Belastung der Personalkosten sei nicht zu
verantworten.
Die Gewerkschaften wurden aufgefordert,
einem längerfristigen Tarifabschluss zuzustimmen, der den Unternehmen Planungssicherheit gibt. Dies wurde jedoch von den
Gewerkschaften abgelehnt.
Nachdem die zweite Tarifverhandlungsrunde, die am 04.06.2003 stattfand, keinen
nennenswerten Erfolg gebracht hat, trafen
sich die Tarifparteien am 16.06.2003 zu
ihrer dritten Verhandlungsrunde in Frankfurt.
Als Ergebnis konnte eine weitere Annäherung der Standpunkte verzeichnet werden.
Inzwischen wurde der Tarifvertrag, der
eine Laufzeit vom 01.07.2003 bis
31.12.2005 hat, mit folgenden wesentlichen Inhalten unterzeichnet:
-
Die Löhne und Gehälter (nicht die
Auszubildendenvergütungen) werden in dem Gebiet, in dem das
Grundgesetz vor dem 03.10.1990
galt, zum 01.07.2003, in dem Gebiet, in dem das Grundgesetz vor
dem 03.10.1990 nicht galt, spätestens zum 01.01.2004, um 2,0 %,
aufgerundet auf den nächsten vollen Euro, angehoben.
37
5
Recht
-
-
-
-
-
In dem Gebiet, in dem das Grundgesetz vor dem 03.10.1990 galt, erfolgt spätestens mit der Zahlung
des Weihnachtsgeldes eine Einmalzahlung an alle Arbeitnehmer mit
Ausnahme der Auszubildenden in
Höhe von 150,00 €.
Die Löhne und Gehälter (nicht die
Auszubildendenvergütungen) werden in dem Gebiet, in dem das
Grundgesetz vor dem 03.10.1990
galt, zum 01.01.2005, in dem Gebiet, in dem das Grundgesetz vor
dem 03.10.1990 nicht galt, spätestens ab dem 01.06.2005 um weitere
1,2 %, aufgerundet auf jeweils volle 5,00 €, angehoben.
In dem Gebiet, in dem das Grundgesetz vor dem 03.10.1990 galt, erfolgt für alle Arbeitnehmer mit
Ausnahme der Auszubildenden eine Einmalzahlung von 150,00 €,
die spätestens mit dem Urlaubsgeld
2005 auszuzahlen ist.
Teilzeitkräfte erhalten die Einmalzahlungen anteilig nach dem Verhältnis ihrer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
von 37 Stunden.
Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.01.2005 um 15,00 €
angehoben.
Die Öffnungsklausel zum Vergütungstarifvertrag ist für die Laufzeit
dieses Tarifvertrages weiterhin anwendbar.
Der Arbeitgeberverband der Wohnungswirtschaft hat für seine Mitglieder Kommentare zum Mantel- und Vergütungstarifvertrag herausgegeben.
(schm)
38
Verbandsreport 5-6/2003
6
Bildung/Informations- und Schulungsveranstaltungen
Informationsveranstaltung „Förderung aktuell“ am 16. Juni 2003
in Magdeburg
Gegenstand und Inhalt dieser Informationsveranstaltung waren:
-
Verwaltungsvereinbarung über die
Gewährung von Finanzhilfen des
Bundes an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen
2003 - Grundlage für den Stadtumbau in Sachsen-Anhalt
-
Vorstellung und Erläuterung der
Entwürfe der Richtlinien zur Landesförderung 2003
-
KfW-Programm „Wohnraummodernisierung 2003“ Förderung von
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Rückbau von Mietwohngebäuden im Rahmen des Stadtumbaus
-
Die Bürgschaftsrichtlinien des
Landes Sachsen-Anhalt – ein Instrument zur Kreditfähigkeit
-
Aktuelle Möglichkeiten zur Anpassung der Kreditbedingungen auf
dem Hintergrund günstiger Kapitalmarktbedingungen.
Verbandsreport 5-6/2003
Für Unmut bei den rd. 90 Teilnehmern
sorgte die Tatsache, dass Mitte Juni 2003
noch keine Handlungsgrundlage für die
Bewilligung der Stadtumbauförderung im
Land Sachsen-Anhalt gegeben ist.
Eine Ursache hierfür liegt im langwierigen
Abstimmungsprozess Bund/Länder zur
Verwaltungsvereinbarung Stadtumbau und
in der schwierigen Haushaltslage der öffentlichen Hand. Mit scharfen Worten kritisierte VdWg-Verbandsdirektor Ronald
Meißner diese Situation „unsere Hoffnungen auf mehr Dynamik beim Stadtumbau
2003 wurden so nicht erfüllt. Rund 200
Mio. Euro Investitionen sind auf die Zukunft verschoben“.
(mei)
39
6
Bildung/Informations- und Schulungsveranstaltungen
Resümee der Fachtagung der Geschäftsführer/Bürgmeister am 25./
26. Juni 2003 in Meisdorf
An der ersten Fachtagung des Jahres 2003
nahmen etwa 70 Vertreter der VdWMitgliedsunternehmen teil. Neben der
Analyse zur aktuellen Leerstandssituation
wurde unter anderem über wohnungspolitische
und
wohnungswirtschaftliche
Schwerpunktthemen, wie Stadtumbau,
Zusammenarbeit
mit
dem
Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt, die
Situation der Kommunen und ihrer
Wohnungsgesellschaften und die aktuelle
Rechtsprechung zum „Abrissurteil Gera“,
diskutiert. Darüber hinaus wurden die
Tagungsteilnehmer über Möglichkeiten der
Zusammenarbeit mit der Hochschule
Anhalt, regionale Analyseergebnisse des
Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt
und des Steuerrechtsänderungsgesetzes
informiert. Interessant waren auch die
Ausführungen zu den Ergebnissen bzw.
Schlussfolgerungen
von
Mieterbefragungen durch die Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH, Hinweise zur Berichterstattung des Abschlussprüfers an den Aufsichtsrat, Informationen zur
Altersvorsorge bzw. Pensionszusage sowie
das Thema Motivation und Personalmanagement.
40
Bei Interesse können die Unterlagen zu
folgenden Themen in der VdWGeschäftsstelle abgefordert werden:
-
Analyse Wohnungsleerstand der
VdW-Mitgliedsunternehmen
per
31.12.2002/31.03.2003
Referent: Ronald Luckanus, Geschäftsführer GWG Hohenmölsen
-
Statistische Angaben und regionale
Analyseergebnisse
Referent: Manfred Scherschinski,
Direktor Statistisches Landesamt
Sachsen-Anhalt
-
Aktuelle Informationen aus der
Wirtschaftsprüfung
Referentin: WP/StB Gertrud Bertling, Prüfungsdirektorin VdWg
-
Aktuelle Entscheidungen zum
Steuerrechtsänderungsgesetz
Referentin: StB Doreen Mottl,
Steuerberaterin VdWg
-
Dienstleistungsangebote
der
WSA/Pensionszusage
Referent: Michael Lux, Geschäftsführer WSA
-
Möglichkeiten der Zusammenarbeit
zwischen der Hochschule Anhalt
und den Wohnungsunternehmen
Referent: Prof. Dr.-Ing. Reinhard
Reimann, Hochschule Anhalt
-
Ergebnisse/Schlussfolgerungen der
Mieterbefragung durch die HWG
Referent: Dr. Heinrich Wahlen,
Geschäftsführer HWG
Verbandsreport 5-6/2003
6
Bildung/Informations- und Schulungsveranstaltungen
-
-
Begleitung und Motivation von und
in Veränderungsprozessen
Referenten: Margitta Bräutigam,
Projektmanagerin; Urs Zweifel,
Organisationsentwickler
HANSPETER und ZÜRCHER AG
Situation der Kommunen und ihrer
Wohnungsgesellschaften aus der
Sicht des Ministerium des Innern
des Landes Sachsen-Anhalt
Referent: Paul Uwe Söker, Staatssekretär Ministerium des Innern
Bevor der Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft mbH Oebisfelde, Herr
Eckhardt Schatz, zum 31. Juli 2003 in den
wohlverdienten Ruhestand eintritt, wurde
er im Kreise seiner Geschäftsführerkollegen würdig verabschiedet.
Sekretärinnenschulung am 22./23.
Mai 2003 in Freyburg
Die Sekretärin als erfolgreiche Veranstaltungsorganisatorin und Internet/e-mail
Anwenderin, so das diesjährige Thema der
2-tägigen Sekretärinnenschulung.
Die Teilnehmerinnen erfuhren im praxisrelevanten Seminar wie Veranstaltungen
(Aufsichtsratssitzungen,
Vorstands-/Geschäftsführersitzungen, Mieterfeste, Jubiläen usw.) konzeptionell vorbereitet und
organisatorisch gesichert werden und wie
das Internet und der elektronische Postverkehr optimal genutzt werden können.
Als Referenten für diese Themenkreise
konnten wir Herrn Jörg Straubinger, Geschäftsführer der Personalberatung Straubinger, die Herren Thomas Strelow und
Andreas Meyer sowie Frau Sylvia Nowak
von der Deutschen Telekom gewinnen.
Erfahrungen und aktuelle Entwicklungen
auf dem Gebiet der Nutzung des Internets
als interaktives Medium in der Wohnungswirtschaft, auch in der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsunternehmen
und den Verbänden, vermittelte Frau Elfrun Christiane Schmidt, VdW-Referentin
(siehe hierzu auch Gruppe 4, Seite 29).
(v. l. n. r. Eckhardt Schatz, Fritz-Peter Schade, Jost
Riecke)
(schm)
Verbandsreport 5-6/2003
41
6
Bildung/Informations- und Schulungsveranstaltungen
Modul II in Dresden:
1 – Kooperationsmodell in der Wohnungswirtschaft
2 - Unternehmensleitbild für eine wettbewerbsfähige Marketingstrategie
3 – Standortanalyse als eine Entscheidungsgrundlage für zielgerichtete Modernisierung
Wir hoffen, damit den Teilnehmerinnen
ein attraktives Angebot unterbreitet zu
haben.
(mei)
Dr. Julius Brecht Fonds – 36. Förderseminar für Führungsnachwuchskräfte 2003
Nach Informationen des GdW wird aus
organisatorischen Gründen das Modul I
des 36. Förderseminars des Dr. Julius
Brecht Fonds in Prag vom Juni 2003 auf
den 09. bis 12. Oktober 2003 verschoben.
Das zweite Modul findet wie geplant vom
06. bis 09. November 2003 in Dresden
statt. Die Anmeldefrist wurde bis zum 15.
September 2003 verlängert. Die thematischen Schwerpunkte sind:
Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 24 Personen beschränkt. Da die zwei Veranstaltungen als Einheit angeboten werden, sollten die Teilnehmer nach Möglichkeit für
beide Module angemeldet werden. Je Modul werden Teilnehmergebühren in Höhe
von 350 Euro erhoben.
Für die inhaltliche Koordinierung der Veranstaltungen ist der GdW, Dr. Claus
Hachmann, Telefon: (0 30)8 24 03-1 70
zuständig.
(schm)
Modul I in Prag:
1 – Zielgruppenorientierte Wohnungsmodernisierung und Service-Leistungen
2 – Personalentwicklung und Mitarbeitermotivation
3 – Stadterneuerung
42
Verbandsreport 5-6/2003
9
Steuern
Entwurf des Investitionszulagengesetzes 2005
Die neuen Länder werden sich im Bundesrat für eine Verlängerung des Investitionszulagengesetzes bis zum 31. Dezember
2008 einsetzen. Diesbezüglich liegt ein
erster Entwurf des Investitionszulagengesetzes 2005 vor, den die neuen Länder
momentan untereinander abstimmen. Wir
als Regionalverbände werden uns bei der
Landesregierung dafür einsetzen, dass es
zu der angestrebten Weiterführung der
Investitionszulage kommen wird.
Der bisher vorgelegte Gesetzesentwurf
enthält keine wesentlichen Änderungen in
den für die Wohnungswirtschaft bedeutsamen §§ 3, 3a. Die bisherigen Fördersätze
(15 % bzw. 22 %) sollen weiter beibehalten werden. Des Weiteren wird es eine
Fortführung des Selbstbehaltes in Höhe
von 50 Euro sowie des Förderhöchstbetrages in Höhe von 614 Euro geben. Die in
den Geschäftsjahren 1999 bis 2004 getätigten Aufwendungen für begünstigte Modernisierungsmaßnahmen, die sich auf den
flächenbezogenen Selbstbehalt und den
Höchstbetrag auswirken, werden auf den
Selbstbehalt und den Höchstbetrag für die
Jahre 2005 bis 2008 angerechnet.
Im Entwurf des Investitionszulagengesetzes 2005 sind außerdem noch einige Klarstellungen eingeflossen. Die §§ 3, 3a
Abs. 1 wurden dahingehend geändert, dass
nur der Eigentümer Investitionszulage erhalten kann und somit die Förderung von
Investitionen durch Mieter ausgeschlossen
wird. Des Weiteren wurden die Eigentumswohnungen, im Teileigentum stehende Räume sowie andere Teile eines eigenen Gebäudes, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, Gebäuden
gleichgestellt. Durch die Einbeziehung der
Verbandsreport 5-6/2003
vor dem 1. Januar 2005 geleisteten Anzahlungen und entstandenen Teilherstellungskosten in die Bemessungsgrundlage in den
§§ 3 Abs. 3 und 3a Abs. 4 des Entwurfs
wird die Förderlücke bei im Jahr 2004 begonnenen und im Jahr 2005 abgeschlossenen Investitionen vermieden.
Seitens des GdW wird erwartet, dass die
Initiative im Herbst 2003 nach Abstimmung der neuen Länder untereinander in
den Bundesrat eingebracht wird.
(mo)
Grunderwerbsteuerfreistellung
bei Fusionen
Der Gesetzesentwurf der neuen Bundesländer, Fusionen von Wohnungsunternehmen für einen begrenzten Zeitraum
(1. Januar 2004 bis 30. Juni 2006) von der
Grunderwerbsteuer zu befreien, wurde
vom Bundesrat am 23. Mai 2003 angenommen. Im endgültigen Entwurf wurde
noch einmal klargestellt, dass nur
Grundstücke in den neuen Ländern sowie
in Berlin in den Genuss der Freistellung
kommen. Damit wurde der Möglichkeit,
durch Sitzverlegung eine Befreiung zu
erreichen, der Boden entzogen.
Ein Entwurf der Bundesregierung liegt
diesbezüglich noch nicht vor.
Der GdW wird sich im Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass auch kommunale Eigenbetriebe neben den Wohnungsunternehmen in der endgültigen Gesetzesfassung Berücksichtigung finden.
(mo)
43
9
Steuern
Probleme der Wohnungswirtschaft in Bezug auf die Gemeindefinanzreform
Für die Wohnungswirtschaft zeichnen sich
im Zusammenhang mit den derzeit stattfindenden Erörterungen im Rahmen der
Gemeindefinanzreform erhebliche Verschlechterungen der steuerlichen Rahmenbedingungen ab, wenn das von den kommunalen Spitzenverbänden favorisierte
Modell, das unter anderem die Hinzurechnung aller Zins- und Mietzahlungen vorsieht, zur Anwendung käme. Die 50%ige
Hinzurechnung der Dauerschuldentgelte
kann bereits heute nicht durch die mögliche 1,2%ige Kürzung um die Einheitswerte der Grundstücke ausgeglichen werden,
da die Einheitswerte in den neuen Ländern
auf der Basis von 1935 nicht mehr dem
tatsächlichen Wert der Grundstücke Rechnung tragen.
Insbesondere durch die für ostdeutsche
Wohnungsunternehmen typische hohe
Fremdfinanzierung entstehen hohe Zinsen,
die bereits heute im Rahmen der 50%igen
Hinzurechnung zu erheblichen Belastungen führen können.
Sollte es jedoch zu einer 100%igen Hinzurechnung kommen, würden erhebliche
Steuerbelastungen auch in Verlustjahren
die Folge sein. Somit würde die Gewerbesteuer für eine Vielzahl der Wohnungsunternehmen zur Substanzsteuer werden.
In diesem Zusammenhang ist zwar noch
darauf hinzuweisen, dass Wohnungsunternehmen grundsätzlich die Möglichkeit
haben, das Instrument der erweiterten Kürzung in Anspruch zu nehmen. Die erweiterte Kürzung bewirkt, dass der Gewerbeertrag, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt,
nicht besteuert wird. Jedoch lässt diese
erweiterte Kürzung nur einen sehr eingeschränkten Geschäftskreis zu. Da die
Wohnungsunternehmen über ihr Kerngeschäft Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes regelmäßig weitere Geschäfte ausüben, ist die erweiterte Kürzung
nur für einen sehr geringen Teil von Wohnungsunternehmen anwendbar.
Folgende Beispielrechnung soll die Auswirkungen noch einmal verdeutlichen:
Wohnungsunternehmen in Magdeburg mit
4.000 WE (Hebesatz: 450 %)
Bisherige Bemessungsgrundlage
Tsd. €
Verlust
+ Hinzurechnung der Zinsen
./. Kürzung (1,2 % des Einheitswertes)
Gewerbeertrag/-verlust mit Kürzung
(Gewerbeertrag/-verlust ohne Kürzung)
Gewerbesteuer (mit Kürzung)
Gewerbesteuer (ohne Kürzung)
44
-3.000
2.500
-500
-1.000
-500
0
0
Neue Bemessungsgrundlage
Tsd. €
-3.000
5.000
-500
1.500
2.000
275,6
367,4
Verbandsreport 5-6/2003
9
Steuern
GdW-Präsident Lutz Freitag hatte diesbezüglich am 28. Mai 2003 ein Gespräch mit
dem Bundesfinanzminister Hans Eichel, in
dem vereinbart wurde, dass diese speziellen Probleme der Wohnungswirtschaft
noch einmal an die Fachabteilung herangetragen werden sollen. Ein diesbezügliches
Schreiben ist am 13. Juni 2003 seitens des
GdW an das entsprechende Referat beim
Bundesministerium der Finanzen gegangen.
Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung
des Bundesrates. Die diesbezügliche Plenarsitzung hat am 20. Juni 2003 stattgefunden. Dabei ist der Bundesrat der Empfehlung des Finanzausschusses gefolgt und
hat den Vermittlungsausschuss angerufen.
Aufgrund der ablehnenden Haltung der
Oppositionsparteien könnte sich das Gesetz vor seiner endgültigen Verabschiedung inhaltlich noch wesentlich ändern.
(mo)
Des Weiteren werden wir als Regionalverbände diesbezüglich unterstützend zur Initiative des GdW an die Landesregierung
herantreten und unseren Standpunkt dort
darlegen.
(mo)
Neuregelung Mini-Jobs – Unschädliche Aufstockung der 400
Euro-Geringverdiener-Grenze –
Muster-Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung
Erhöhung der Umsatzgrenze für
die Anwendung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung
durch das Kleinunternehmerförderungsgesetz
Der Gesetzgeber hat das geringfügige Beschäftigungsverhältnis ab 1. April 2003
neu geregelt (vgl. unsere SofortInformation Nr. 04/2003).
Der Bundestag hat am 6. Juni 2003 in
zweiter und dritter Lesung das „Gesetz zur
Förderung von Kleinunternehmern, zur
Eindämmung der Schattenwirtschaft und
zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung“ gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet.
Mit diesem so genannten Kleinunternehmerförderungsgesetz wird die Umsatzgrenze für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung von bisher 16.620 Euro
auf 17.500 Euro erhöht. Die anderen Vorschriften des Kleinunternehmerförderungsgesetzes haben keinen Anwendungsbereich bei Wohnungsunternehmen.
Verbandsreport 5-6/2003
Durch folgenden steuerfreien bzw. pauschalversteuerten Arbeitslohn kann eine
spürbare Aufstockung der 400 EuroGeringfügigkeitsgrenze erreicht werden:
•
•
•
•
steuerfreie Kindergartenzuschüsse
(§ 3 Nr. 33 EStG);
steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse
für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr für
Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte (§ 3 Nr. 34 EStG);
steuerfreie Gestellung von Telekommunikationsgeräten (z.B. Handy; § 3 Nr. 45 EStG);
steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (§
3b EStG);
45
9
Steuern
•
•
•
•
•
•
•
•
•
steuerfreie Trinkgelder (§ 3 Nr. 51
EStG);
steuerfreie Heirats- und Geburtsbeihilfen bis zu 358 € (§ 3 Nr. 15
EStG);
pauschal besteuerte Fahrtkostenzuschüsse (Steuersatz 15 %) bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem eigenen PKW
(§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG);
Inanspruchnahme der monatlichen
50 Euro-Freigrenze für Sachbezüge
(§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG – beachte:
Betrag darf auf Gutschein nicht
vermerkt sein);
Rabattfreibetrag von 1.224 Euro
jährlich bei Personaleinkauf (§ 8
Abs. 3 EStG);
steuerfreier Reisekostenersatz bei
Auswärtstätigkeiten für Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und ggf. Übernachtungskosten
(§ 3 Nr. 16 EStG);
steuerfreie Beiträge an eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds
bis zu 2.448 Euro jährlich (§ 3 Nr.
63 EStG);
pauschal besteuerte Leistungen an
eine Direktversicherung oder eine
Pensionskasse bis zu 1.752 Euro
jährlich (Steuersatz 20 %; § 40b
EStG);
steuerfreie Übungsleiterpauschale
von 154 Euro monatlich (z.B. bei
nebenberuflichen
Trainern
in
Sportvereinen; § 3 Nr. 26 EStG).
Für das Regelarbeitsentgelt bleibt es bei
den Pauschalabgaben (25 % bei geringfügiger Beschäftigung im Unternehmen, 12
% bei geringfügigen Beschäftigungen in
Privathaushalten).
Es ist zulässig, dem geringfügig Beschäftigten mehrere dieser Leistungen zukom46
men zu lassen (z.B. steuerfreier Kindergartenzuschuss, steuerfreier Fahrtkostenzuschuss für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und steuerfreie Gestellung eines
Handys).
Des Weiteren erfolgte mittlerweile die
Veröffentlichung eines entsprechenden
Muster-Vertrages über eine geringfügige
Beschäftigung, der bei Bedarf über die
Verbände abgerufen werden kann.
(mo)
Sonderausstattung
bei
Bruttolistenpreisregelung
Kfz-
Gemäß Erlass Baden-Württemberg vom
23.01.2003 – 3 – S 233.4/75 sind die Aufwendungen für den Einbau von Diebstahlsicherungssystemen in ein Kfz bei der Ermittlung des maßgebenden Listenpreises
nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG und § 8
Abs. 2 Satz 2 und 3 EStG als Sonderausstattung zu berücksichtigen. Zwar ist ein
gewisses eigenbetriebliches Interesse des
Arbeitgebers am Einbau der Diebstahlsicherungssysteme (Schutz des Eigentums),
der unter Umständen auch zu niedrigeren
Versicherungsbeiträgen führt, offenkundig.
Die eigenbetrieblichen Interessen der Arbeitgebers überwiegen allerdings die Vorteile des Arbeitnehmers (Abstellen des Kfz
auch an nicht bzw. weniger beaufsichtigten
oder nicht einsehbaren Stellen) nicht in
dem Maße, dass die Vorteile des Arbeitnehmers bei der Gesamtbeurteilung gegenüber den eigenbetrieblichen Interessen des
Arbeitgebers in den Hintergrund treten.
Zudem besitzt der durch den Einbau der
Diebstahlsicherungssysteme entstehende
Vorteil eine Marktgängigkeit, die sich daran zeigt, dass auch Privatkunden zunehmend bereit sind, für ein diebstahlgesichertes Kfz einen Aufpreis zu bezahlen.
(mo)
Verbandsreport 5-6/2003
9
Steuern
Entgeltliche Geschäftsführung der
GmbH für die KG ab 1. Juli 2003
als umsatzsteuerpflichtige Leistung
Die Finanzverwaltung ist bisher in ihren
Umsatzsteuerrichtlinien davon ausgegangen, dass z. B. zwischen der geschäftsführenden Komplementär-GmbH und der KG
kein umsatzsteuerlich relevanter Leistungsaustausch gegen Entgelt stattfindet.
Der BFH hat überraschend mit der Entscheidung vom 6. Juni 2002 (Az. V R
43/01; BStBl 2003 II, S. 36) die Sachlage
anders gesehen. Die Entscheidung des
BFH beruft sich dabei auf höherrangiges
Europäisches Steuerrecht.
•
•
Demnach setzt ein umsatzsteuerlich relevanter Umsatz nur einen Leistenden auf
der einen Seite, einen Leistungsempfänger
auf der anderen Seite sowie eine erbrachte
Leistung und eine Gegenleistung (Entgelt)
voraus. Dass die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der KG gleichzeitig
auch Mitgliedschaftsrechte ausübt, also
kein Leistungsaustausch zwischen fremden
Unternehmen stattfindet, spielt keine Rolle.
Die Finanzverwaltung hat auf dieses
Grundsatzurteil reagiert und die frühere
Richtlinienregelung ab 1. Januar 2004 als
überholt erklärt (BMF-Schreiben vom 13.
Dezember 2002; - IV B7 - S 7100 - 315/02
sowie BMF-Schreiben vom 17. Juni 2003
– IV B7 – S 7100 – 121/03).
Aufgrund dieser BMF-Schreiben richtet
sich die umsatzsteuerliche Behandlung von
Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen von Gesellschaftern an ihre Gesellschaft nach folgenden Grundsätzen:
Verbandsreport 5-6/2003
•
Umsatzsteuerlich relevante Leistungen der Gesellschafter liegen
immer dann vor, wenn die Leistungen gegen (Sonder-)Entgelt
ausgeführt werden, es sich also
um einen Leistungsaustausch
handelt (Achtung: Kein Entgelt in
diesem Sinne liegt vor, wenn die
Geschäftsführungsleistung als Gesellschafterbeitrag durch die Beteiligung am Gewinn und Verlust
der Gesellschaft abgegolten ist).
Juristische Personen, die als Gesellschafter geschäftsführend tätig
sind, führen Geschäftsführungsleistungen grundsätzlich als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts aus (Beispiel: Die gegen Entgelt geschäftsführend tätige Komplementär-GmbH einer
GmbH & Co. KG). Keine umsatzsteuerliche
Unternehmereigenschaft soll dagegen bestehen,
wenn die geschäftsführende juristische Person (z. B. GmbH) in das
Unternehmen, dessen Geschäfte
sie führt, finanziell, wirtschaftlich
und organisatorisch eingegliedert
ist, also Organschaft nach Umsatzsteuerrecht besteht.
Dagegen erbringen natürliche Personen (z. B. GesellschafterGeschäftsführer einer GmbH)
nicht als umsatzsteuerliche Unternehmer ihre Leistung, wenn sie so
in die GmbH eingegliedert sind,
dass sie beispielsweise auf Grund
der Regelungen im Geschäftsführeranstellungsvertrag den Weisungen der Gesellschafter zu folgen verpflichtet sind.
47
9
Steuern
Aufgrund dieser geänderten Rechtslage ist
insbesondere im Bereich der GmbH & Co.
KGs zu prüfen, ob ab dem 1. Januar 2004
umsatzsteuerlich relevante Leistungen
ausgewiesen werden müssen und etwaige
Vertragsgestaltungen an die veränderte
Rechtslage angepasst werden müssen. Jedoch ist zu beachten, dass, wenn der Umsatz unter der Kleinunternehmergrenze
(zurzeit 16.620 €) liegt, keine Umsatzsteuer auszuweisen ist.
(mo)
Neue Rechtslage in den Fällen des
§ 14 Abs. 3 UStG und deren praktische Anwendung
Wenn Personen, die dem Grunde nach
keine Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer erteilen dürfen, z.B. Nicht- oder
Kleinunternehmer ohne Option gemäß
§ 19 UStG, eine solche Rechnung erteilen,
schulden sie die in dieser Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer gemäß § 14
Abs. 3 UStG. Eine entsprechende Korrektur wie in § 14 Abs. 2 UStG sieht das Gesetz in diesen Fällen nicht vor.
Diese Haftung für die Umsatzsteuer wurde
jetzt durch die Rechtsprechung des EuGH
auf eine Haftung nur noch bei konkretem
Schaden (Ausfallhaftung) begrenzt. Der
EuGH führt in seinen Urteil Folgendes aus:
„ Hat der Aussteller der Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt, so verlangt
der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer, dass zu Unrecht in Rechnung
gestellt Mehrwertsteuer berichtigt werden
kann, ohne dass eine solche Berichtigung
vom guten Glauben des Ausstellers der
betreffenden Rechnung abhängig gemacht
werden darf. Als Kriterium für den Ausschluss von der Berichtigung des Steuerbetrages in der Rechnung böte sich vielmehr
48
an, ob der entsprechende Vorsteuerabzug
beim Rechnungsempfänger tatsächlich
stattgefunden habe. Wenn sich herausstellt,
dass eine Rückabwicklung eines gewährten
Vorsteuerabzugs beim Rechnungsempfänger nicht mehr möglich ist, träfe den Rechnungsaussteller eine Ausfallhaftung zur
Herstellung der Steuerneutralität.“
Der BFH ist in seinen Urteilen inzwischen
mehrfach der Rechtsprechung des EuGH
gefolgt. Von § 14 Abs. 3 UStG dürften
demnach nur noch Fälle betroffen sein, bei
denen eine Rückabwicklung des gewährten
Vorsteuerabzuges nicht mehr möglich ist
(z.B. in Insolvenzfällen).
Gemäß Verfügung der OFD Münster vom
31. Juli 2002 (S 0457 – 16 – St 32 – 34)
liegen die Voraussetzungen für einen Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen gemäß § 227 AO dann vor, wenn der Rechnungsaussteller das Abrechnungspapier
vor der Verwendung durch den Rechnungsadressaten wieder zurück erlangt hat
oder der vom Rechnungsempfänger bereits in Anspruch genommene Vorsteuerabzug an den Fiskus zurückgezahlt wird.
(mo)
Verbandsreport 5-6/2003
10
Technik
Störstrahlung in Breitbandkabelnetzen – Nutzungsbestimmung 30
mit der Fristsetzung 01.07.2003
bleibt gültig
In Bezug auf die Störstrahlung in Breitbandkabelnetzen hat uns der GdW über
folgenden Sachverhalt informiert:
Nach der Nutzungsbestimmung 30 (NB
30) kann die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ab
dem 01.07.2003 den Betrieb von Kabelnetzen, deren elektromagnetische Ausstrahlung auf Funknetze bestimmte Werte
überschreitet, unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebserlaubnis untersagen.
In Deutschland werden in TV-Kabelnetzen
Hör- und Fernsehrundfunkprogramme
auch in solchen Frequenzbereichen verteilt, die gleichzeitig von Funkdiensten,
insbesondere auch von Sicherheitsfunkdiensten (z. B. Funkdienste von Behörden
und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Flugfunk- und Flugnavigationsfunkdienste), genutzt werden. Um diese Funkdienste wirksam vor Störungen zu schützen, muss die unerwünschte Abstrahlung
(Störstrahlung) aus TV-Kabelnetzen begrenzt werden. Deshalb wurde der zulässige Grenzwert für die Störstrahlung aus
TV-Kabelnetzen u. a. in der Nutzungsbestimmung Nummer 30 (NB 30) der – nach
wie vor gültigen - Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV) verankert (20 dBpW Spitzenleistung im Frequenzbereich von 30 MHz bis 1 GHz). Als
Übergangszeitraum für die Einhaltung dieses Grenzwertes ist der 01.07.2003 festgelegt.
Die Europäische Kommission hatte vorgesehen, den Regelungsinhalt der NB 30 in
Vorschriften nach dem Gesetz über die
Verbandsreport 5-6/2003
elektromagnetische Verträglichkeit von
Geräten (EMVG) zu überführen. Dabei
sollten die Regelungen zum Schutz von
sicherheitsrelevanten
Funkdiensten
(Grenzwerte, Messverfahren, Übergangszeitraum bis zum 01.07.2003, Pflichten der
Betreiber, präventive Stichprobenprüfungen durch die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post - RegTP) in
eine Verwaltungsverfügung oder eine Verordnung übernommen werden.
Das zuständige Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit (BMWA) legte Anfang Januar 2003 einen Entwurf der "Verordnung zum Schutz von zu Sicherheitszwecken verwendeten Empfangs- oder
Sendefunkgeräten" (VSiFunk) der Fachöffentlichkeit vor. Der GdW hat gemeinsam
mit den anderen Mitgliedern des Arbeitskreises EMV Kabel/Funk eine Stellungnahme zu dem Entwurf fristgemäß bis Ende Januar 2003 abgegeben.
Überraschend hat das BMWA den Entwurf
der VSiFunk im April 2003 jedoch wieder
zurückgezogen. In einem Schreiben an den
Vorsitzenden des Arbeitskreises EMV Kabel/Funk teilte das BMWA mit, dass es
aufgrund der extrem widersprüchlichen
Änderungsforderungen den deutschen Weg
einer Problemlösung über das Gesetz zur
elektromagnetischen
Verträglichkeit
(EMVG) nicht mehr verfolgen werde.
Stattdessen verweist das BWMA auf die
bestehende Regelung der NB 30 innerhalb
der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung und kündigt an, die FreqBZPV
nachträglich der Europäischen Kommission gemäß der Informationsrichtlinie
98/34/EG zu melden.
Das monatelange Tauziehen um eine neue
Verordnung
bei
der
StörstrahlenProblematik hat auf Seiten der Kabelnetzbetreiber und der betroffenen Wohnungs49
10
Technik
unternehmen nicht nur zu erheblichen
Zeitverlusten geführt. Praxisrelevante Regelungen, die in dem Entwurf der VSiFunk
bereits berücksichtigt waren oder noch
hätten ergänzt werden können, sind im
Rahmen der NB 30 nicht mehr durchsetzbar. In der gemeinsamen Stellungnahme
zur VSiFunk wurde u. a. auf folgende
Punkte verwiesen:
• Im EMVG sind die Begriffe "Telekommunikationsanlagen" und "Telekommunikationsnetze" nicht erklärt, so
dass in der VSiFunk ein Verweis auf
das TKG erforderlich ist. Erst aus dem
TKG wird auch ersichtlich, dass die
Endgeräte von der VSiFunk eingeschlossen sind. Dies ist auch notwendig,
weil auch die Endgeräte zur Störstrahlung beitragen können.
• Bei dem Begriff "Betreiber" gem. § 2 ist
es erforderlich, die bei BK-Netzen bestehende Aufteilung der Netzebenen
(NE) zu berücksichtigen. Dies gilt besonders für die NE 5, für die der Nutzer
(Mieter bzw. Wohnungseigentümer) die
Position des Netzbetreibers einnimmt.
• Der
Termin
der
Übergangsfrist
(01.07.2003) ist unrealistisch und daher
eine Fristverlängerung dringend geboten. Zumindest muss in Anbetracht der
Vielzahl der kleinen NE 4-Betreiber
bzw. Wohnungsunternehmen und im
Hinblick auf die Privathaushalte der NE
5 eine deutlich verlängerte Frist gelten.
50
Für die Kabelnetzbetreiber der Ebenen 3
und 4 sowie für die Mieter bzw. Wohnungseigentümer auf der NE 5 bedeutet
dies, dass wirksame Maßnahmen zur Einhaltung des o. g. Grenzwertes zum Schutz
der Funkdienste bereits mit Wirkung zum
ursprünglich
geplanten
Termin,
01.07.2003, einzuleiten sind.
So sollten Wohnungsunternehmen umgehend ihren Kabelnetzbetreiber bzw. ihren
technischen Dienstleister zu entsprechenden Testmessungen und bei Grenzwertüberschreitungen zur Einleitung geeigneter
Maßnahmen verpflichten. Bei Neuausschreibungen sind die Errichter und
Betreiber von Netzen auf die Einhaltung
der NB 30 vertraglich zu binden.
Störstrahlen gehen jedoch nach Testmessungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), insbesondere von der Netzebene 5, also den
Verbindungskabeln zwischen Anschlussdose und Endgeräten (TV, Videorecorder),
aus. Hier sind die entsprechenden Produkte, die die Einhaltung der in der NB 30
genannten Werte garantieren – Kabel und
Stecker in der sog. Class-A-Qualität -, derzeit nicht in den Fachmärkten und im
Fachhandel verfügbar.
Die durch den Arbeitskreis EMV Kabel/Funk erarbeiteten rechtsrelevanten
Problemstellungen zum Thema Störstrahlungsgrenzwerte entnehmen Sie bitte der
beigefügten Anlage.
(schm)
Verbandsreport 5-6/2003
10
Technik
Chancen des Breitbandkabels nutzen: Wohnungswirtschaft und
Kabelnetzbetreiber streben gemeinsamen Ausbau an
Mit dem Verkauf der verbliebenen sechs
Kabelnetze der Deutschen Telekom an die
britisch-amerikanische Investorengruppe
Apax Partners, Goldman Sachs Capital
Partners und Providence Equity ist eine
mehrjährige Hängepartie zu einem Ende
gekommen. "Die Wohnungswirtschaft will
in einer fairen Partnerschaft mit allen
Netzbetreibern den Kabelmarkt weiterentwickeln. Es liegt im Interesse der Wohnungswirtschaft, den Mietern und Genossenschaftsmitgliedern künftig mehr Programme und neue Multimedia-Dienste zu
angemessenen Preisen über das Kabelnetz
anbieten zu können", beschrieb Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband
deutscher Wohnungsunternehmen, das
Hauptanliegen
des
zweiten
GdWKabelforums, das heute zusammen mit den
regionalen Landesverbänden des GdW in
Berlin durchgeführt wurde.
Steigende Bedeutung der medialen Angebote über Kabelnetze für Vermietung von
Wohnungen
Die Chancen für Wachstum und Beschäftigung, die in einem leistungsfähigen breitbandigem Ausbau der Kabelnetze, z.B. für
High-Speed-Internet-Zugänge, liegen, sollten in jedem Fall genutzt werden, betonte
Freitag. Er unterstützte damit Aussagen
von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang
Clement auf dem "Breitbandgipfel" Anfang Juni in Berlin. Freitag bekräftigte die
Erwartung des GdW an die Kabelnetzbetreiber, dass Netzausbau und Einspeisung von Programminhalten und neuen
Diensten partnerschaftlich und kooperativ
mit den vom GdW rund 3.200 bundesweit
Verbandsreport 5-6/2003
vertretenen Wohnungsunternehmen zu
geschehen habe. Immerhin seien sie bereits
zu knapp einem Drittel die Eigentümer der
Gebäudenetze (Netzebene 4) mit steigender Tendenz. "Die Wohnungsunternehmen
wollen ein an den Mieterwünschen orientiertes Angebot von TV-Programmen und
anderen Diensten zu attraktiven Bezugskonditionen sicherstellen, weil die Bedeutung der multimedialen Versorgung für die
Vermietung der Wohnungen weiter
wächst", beschrieb Lutz Freitag ein weiteres Diskussionsthema des Kabelforums. Zu
diesem Zweck stellte der GdW eine
Checkliste vor, mit der sich die Wohnungsunternehmen auf die Verhandlungen
mit den Kabelnetzbetreibern vorbereiten
und die Vor- und Nachteile der einzelnen
Geschäfts- und Betreibermodelle gegeneinander abwägen können.
Keine "Zwangsdigitalisierung"
Bei der Neugestaltung von entsprechenden
Geschäftsmodellen zwischen Wohnungsunternehmen und Netzbetreibern sollte im
Interesse von Mietern und Genossenschaftsmitgliedern darauf geachtet werden,
verlangte Freitag, dass die bevorstehende
Umstellung von analoger auf digitale Programmausstrahlung einvernehmlich erfolgt. Es müssten ausreichende Übergangsfristen vorgesehen werden, in denen beide
Übertragungstechniken parallel erfolgen.
Neben der Einigung beim Thema Digitalisierung sei es für die Wohnungsunternehmen wichtig, bestimmte Bandbreiten für
eigene Angebote nutzen zu können, z.B.
durch einen Mieterinformationskanal oder
einen rückkanalfähigen Service-Kanal im
Rahmen des betreuten Wohnens für Senioren. Auch in diesem Zusammenhang müssten die Inhalte- und Medienangebote in
Teilen abrufbar sein und sich stets an den
tatsächlichen Bedürfnissen und der Kauf51
10
Technik
kraft der Mieter und Genossenschaftsmitglieder orientieren.
Gleichmäßige technische Aufrüstung der
Netzebenen 3 und 4
Freitag äußerte Verständnis dafür, dass die
Investoren nur dort einen Ausbau ihrer
Breitbandkabelnetze planen, wo es wirtschaftlich sinnvoll erscheine. So sei nachvollziehbar, dass Kabelnetzbetreiber auf
der Ebene 3 frühere Fehler nicht wiederholen wollen. Das finanziell Machbare entscheide jetzt über die Investitionsstrategie,
nicht die Euphorie vergangener Jahre. Die
Wohnungswirtschaft erwartete jedoch,
dass dort, wo sie ihrerseits mit einer Netzaufrüstung – in Eigenregie oder in Kooperation – für potenzielle Nachfrage sorge,
der Ausbau der Netzebene 3 als Voraussetzung für schnelle Internetzugänge, interaktives Fernsehen und Rückkanalfähigkeit
auf 862 Megahertz auch erfolge. Es bringe
nichts – betonte Freitag – die Hausverteilnetze voll aufzurüsten, die zuleitende
Netzebene 3 aber in einem technisch rückständigen Zustand zu belassen.
Gebührenerhöhungen ohne Mehrwert –
wie z.B. im November 2002 - führten nur
dazu, dass die Mieter auf Alternativen, wie
den direkten Satellitenempfang oder DVBT und die Wohnungsunternehmen auf eigene Satellitenkopfstationen auswichen.
Schon jetzt zeichne sich ein Dissens über
den Standard der Netzaufrüstung ab. Galt
noch bis zur Kartellamtsentscheidung zu
Liberty Media vor über einem Jahr eine
rückkanalfähige Aufrüstung auf 862 Megahertz als Mindeststandard, werde je nach
Betreiber der Netzebene 3 derzeit eine
Aufrüstung bis 510 bzw. 600 MHz propagiert. Ein nach dem ish-Beispiel in NRW
künftig nur teilweiser Ausbau auf maximal
510 Megahertz - einschließlich Rückkanal
- bedeute aber, dass der schnelle Internetzugang sowie einige zusätzliche digitale
52
Programme mit einer Reduzierung des
analogen Programmangebotes erkauft
werden müssten.
Problem Urheberrecht beim Betrieb eigener Satelliten-Kopfstationen
Der GdW setzt sich für die Abschaffung
des § 20b Abs. 2 Urheberrechtsgesetz ein.
Mit diesem Paragraphen werde zurzeit ein
Anspruch auf Zahlung von Urhebervergütungen an die einschlägigen Verwertungsgesellschaften wie die GEMA begründet,
sobald ein Wohnungsunternehmen z.B. per
Satelliten-Kopfstation
Programminhalte
empfängt und in die eigenen Hausverteilnetze einspeist. "Soweit keine wirtschaftlichen Vorteile erzielt werden, ist ein zusätzlicher Vergütungsanspruch nach unserer
Auffassung nicht gerechtfertigt, der letztendlich von den Kabelnutzern, also den
Mietern, bezahlt werden müsste", bekräftigte Freitag. Dagegen hätten die Vertreter
der Rechteinhaber ihre Auffassung bekräftigt, dass ein Anspruch aus § 20 b 2 UrhG
sich allein aufgrund einer Programmverteilung via Kabel ergebe und eine tatsächliche Wertschöpfung bzw. ein Gewinn keine
Voraussetzung für Urheberrechtszahlungen
seien.
Der GdW bemühe sich in Gesprächen mit
den Rechteinhabern, also den Rundfunksendern sowie zahlreichen Verwertungsgesellschaften, um eine rechtssichere Lösung
für die Unternehmen. Die Situation werde
allerdings durch die Zersplitterung bei
Rechtegebern bzw. -verwertern erschwert.
(schm, GdW-Medien-Info 32/2003 vom
17.06.2003)
Verbandsreport 5-6/2003
10
Technik
Neues aus dem Normenwerk – 05
bis 06/2003
Den Verbänden liegen weitere Informationen über die Normen/Normenentwürfe
vor, die bei Bedarf bei den Verbandsgeschäftsstellen abgefordert werden können.
(schm)
Verbandsreport 5-6/2003
53
11
Sonstiges/Verschiedenes/Stellengesuche/Stellenangebote
Sofortinformation 15/2003
Sofortinformationen
Sofortinformation 12/2003
I.
II.
III.
VdW/VdWg-Aktionstag
der
sachsen-anhaltischen
Wohnungsunternehmen am 27./28.
Juni 2003
Stadtumbau Ost
1.
Informationen
zur
Nachnutzung von Abrissflächen
2.
Schreiben von Dr.
Daehre an Dr. Stolpe
nebst Antwortschreiben
WSAKreditmanagementkonzept,
KfW-CO2Gebäudesanierungsprogramm
Sofortinformation 13/2003
-
Stadtumbau
chungen
/
I.
II.
Sofortinformation 15a/2003 (VdWg)
I.
II.
III.
Presseveröffentli-
Sofortinformation 14/2003
I.
II.
III.
Spitzengespräch bei Dr. KarlHeinz Daehre
Richtlinien für die Übernahme
von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens
(gem. Rd.Erl. des MF vom
25.05.2003 – 34-32916 veröffentlicht im Ministerialblatt
vom 05.05.2003)
Freistellung von Belegungsbindungen für geförderte Wohnungen
Geplante Aufhebung des Belegungsbindungsgesetzes Sachsen-Anhalt (BelBindG LSA) –
Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen
Frist zur Antragstellung nach §
6a AHG läuft zum 31.12.2003
aus
Mitteldeutscher Prüfungsverbund - Vertragsabschluss am
30.06.2003
Expertenkommission
„Wohnungsgenossenschaften“
des
BMVBW
hier
Fragebogen
Termin:
30.06.2003
Zum Selbstverständnis und zur
Zukunft der Wohnungsgenossenschaften in Sachsen-Anhalt
hier: Abfrage Gästewohnungen,
Ferienobjekte
Sofortinformation 16/2003
I.
II.
III.
BGH-Urteil: Mieterfreundliche
Kündigungsfrist gilt nicht für
Altverträge
Gemeindereform
- Modell gefährdet Existenz
auch vieler Wohnungsunternehmen in Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen
„Entwurf eines Investitionszulagengesetzes 2005“ soll in den
Bundesrat eingebracht werden
(pa)
54
Verbandsreport 5-6/2003
11
Sonstiges/Verschiedenes/Stellengesuche/Stellenangebote
Neue Formulare und Vordrucke
Interessenten wenden sich bitte an
Der Hammonia Verlag hat folgende neue
Formulare und Vordrucke veröffentlicht,
die bei ihm unter der entsprechenden Artikelnummer zu bestellen sind:
Hammonia-Verlag GmbH
Telefon: (0 40)52 01 03-0
Fax: (0 40)52 01 03-30
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hammonia.de
(schm)
Art.- Titel/neues Muster
Nr.
30507 Antrag Wohnungsbauprämie 2002
30508 Erläuterung dazu
30509 Sammelliste
30302 Bilanzwerte/Wohngebäude
30306 Anlagen im Bau
30307 Grundstücke ohne Bauten
30309 Verzeichnis
Verbindlichkeiten
30310 Zum Verkauf best. beb.
Grundstücke
38015 Dauermietvertrag
AVB
integriert
38029 Dauermietvertrag Preisg.
Wohnraum AVB integriert
38036 Mietvertrag AVB integriert
38043 Mietvertrag Preisg. Wohnraum AVB integriert
38050 Dauernutzungsvertrag
AVB integriert
38058 Dauernutzungsvertrag
Preisg. Wohnraum AVB
integriert
38065 Nutzungsvertrag
AVB
integriert
38072 Nutzungsvertrag
Preisg.
Wohnraum AVB integriert
38079 Mietvertrag Wohnungsbau
für Bed. AVB integriert
38095 Mietvertrag für Eigentumswohn. AVB integriert
38103 Mietvertrag
(allgemein)
AVB integriert
38087 Zeitmietvertrag AVB integriert
Verbandsreport 5-6/2003
EP
€
0,20
0,20
0,20
0,60
0,60
0,60
0,60
Neuerscheinungen - Fraunhofer
IBR Verlag
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Bauschadensfälle Band 1 – 3
Mit Register-CD-ROM
Hrsg.: Günter Zimmermann, Ralf
Schumacher
2003, mit zahlr., z.T. farbigen Abbildungen und Tabellen, fester Einband
ISBN 3-8167-6272-7
€ 105,30
Bauschadensfälle Band 3
Mit Register-CD-ROM
2003, 208 Seiten, zahlr., z.T. farbige Abbildungen und Tabellen, fester Einband
ISBN 3-8167-6215-8
€ 39,00
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Schimmelpilze und andere Innenraumbelastungen
Frank Frössel
2003, 688 Seiten, 296 meist farbige
Abbildungen, 31 Grafiken, 74 Tabellen, fester Einband
ISBN 3-8167-6149-6
€ 74,00
0,60
1,25
1,25
1,25
1,25
1,25
1,25
1,25
1,25
1,25
1,40
1,40
1,25
55
11
Sonstiges/Verschiedenes/Stellengesuche/Stellenangebote
-
-
SCHADIS – Die elektronische
Bibliothek zu den Bauschäden,
Ausgabe 9.
CD-ROM und Online-Zugriff im
Abonnement
Einzelplatzversion
2003, ISBN 3-8167-6270-0
Erstbezug: € 590,00
Folgejahre: € 260,00
(Windows 95/98/ME und NT
4.0/2000XP
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Abdichten erdberührter Bauteile
Hans-Axel Kabrede, Rainer Spirgatis
Hrsg.: Helmut Weber
Gebäudeinstandsetzung Band 1
2003, 181 Seiten, 7 Checklisten, 20
Fotos, 49 Grafiken, 20 Tabellen,
fester Einband
ISBN 3-8167-6189-5
€ 43,00
Zu
beziehen
über
FraunhoferInformationszentrum Raum und Bau, Nobelstraße 12, 70569 Stuttgart, Telefon (07
11) 9 70-25 00, Telefax: (07 11) 9 70-25
08, E-Mail: [email protected].
(schm)
Stellengesuche
Engagierte Auszubildende zur Kauffrau in
der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
lernt im Juli 2004 aus und sucht interessante und ausgefüllte Tätigkeit im Raum
Stendal, Magdeburg, Rathenow.
Sie ist 24 Jahre und verfügt über Kenntnisse und Fertigkeiten laut Berufsbild, mag
den Umgang mit Menschen und besitzt
gute Computerkenntnisse.
Höflichkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit gehören zu ihren Stärken.
Interessenten wenden sich bitte an:
Janet Spötter
Hoock 4, 39576 Stendal
(bü)
Volljuristin (33, ledig) sucht Herausforderung als Führungskraft im Bereich Wohnungswirtschaft, Raum Magdeburg, motiviert, selbständig, kundenorientiert, gutes
und sicheres Auftreten, innovativ, belastbar, zielorientiert, verantwortungsbereit,
Berufserfahrung als Justitiarin im Wohnungsunternehmen,
Führungserfahrung,
Abschluss als Wirtschaftskauffrau (Kenntnisse im Rechnungswesen, betriebswirtschaftlich denkend, ausgeprägtes Kostenbewusstsein), Erfahrung mit Beratungstätigkeit, anwaltlicher Tätigkeit und Prozessführung, Umgang mit Standardsoftware.
Interessenten melden sich bitte in der
VdW-Geschäftsstelle, Frau Schmidt (03
91-7 44 19-30).
(schm)
56
Verbandsreport 5-6/2003
12
Veranstaltungskalender
Juli/August 2003
Tag
08.07.2003
Sitzung der VdW-Arbeitsgemeinschaft Harz
10.07.2003
VdW/VdWg-Informationsveranstaltung
„Verschmelzung von Wohnungsunternehmen – ein Lösungsweg für die Folgen des Stadtumbaus?“
25./26.08.2003
VdW/VdWg-IT-Veranstaltung in Zusammenarbeit mit
den ostdeutschen Regionalverbänden
27. - 29.08.2003
Sitzung der VdW-Arbeitsgemeinschaft Altmark
Terminvorankündigung
17./18.09.2003
Verbandsreport 5-6/2003
Verbandstag beider wohnungswirtschaftlichen Verbände
Sachsen-Anhalts in Freyburg/Unstrut
57
13
Interna – Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V.
Neue Mitglieder in unserem Verband
In der Verbandsratssitzung vom 8. Mai
2003 beschloss der Verbandsrat, folgende
neue assoziierte Mitglieder auf deren Antrag in unseren Verband aufzunehmen:
-
Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Mitteldeutsche Landesbank,
-
Avacon AG Vertrieb Geschäftskunden.
Wir freuen uns über diese neue Mitgliedschaften und hoffen dadurch, die bereits
bestehende Zusammenarbeit noch weiter
zu verbessern.
Ansprechpartner bei der Norddeutschen
Landesbank ist Herr Jens Zillmann und bei
der Avacon AG Herr Hans-Ulrich Stark.
(rie)
58
Verbandsreport 5-6/2003
14
Interna – Verband der Wohnungsgenossenschaften
Sachsen-Anhalt e.V.
Neues Mitglied im Verband
Die Nord/LB Mitteldeutsche Landesbank
ist Mitglied im Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V. Neben der DKB Deutsche Kreditbank und der
Aareal Bank ist die Nord/LB die dritte
Bank, die mit einer Mitgliedschaft im Verband die Zusammenarbeit mit den Wohnungsgenossenschaften vertieft.
(mei)
Verbandsreport 5-6/2003
59
15
WSA – Wohnungswirtschaftliche Treuhand Sachsen-Anhalt GmbH
Steuerfalle im Todesfall
Kapitallebensversicherungen sind im Erlebensfall steuerfrei, sofern der Vertrag
über mindestens zwölf Jahre läuft.
Dies gilt jedoch nur für den Versicherungsnehmer und Beitragszahler selbst!
Stirbt er, greift der Fiskus zu!
In folgender, üblicher Konstellation ist
dies für die begünstigte Person dann der
Fall, wenn die steuerfreie Grenze von
307.000 Euro überschritten wird. Dabei
zählt nicht nur die Todesfallleistung aus
der Versicherung, sondern auch alle anderen Vermögenswerte, also z.B. auch das
Immobilienvermögen!
Versicherungsnehmer: Ehemann
Versicherte Person: Ehemann
Beitragszahler: Ehemann
Begünstigte Person: Ehefrau
Bei folgender Rollenverteilung könnte
die Steuerfalle nicht zuschnappen:
Versicherungsnehmer: Ehefrau
Versicherte Person: Ehemann
Beitragszahler: Ehefrau
Besonders teuer wird es, wenn sich
zwei unverheiratete Partner absichern:
Jeder hat nur einen Erb-Freibetrag von
5.200 Euro - von höheren Summen
gehen 17 bis 50 % an den Staat. Dies
lässt sich umgehen, wenn nicht der
ältere Partner, sondern z.B. seine jüngere Freundin als Versicherungsnehmer und Beitragszahler auftritt. Für
den Todesfall muss indes das Leben
des älteren Partners abgesichert werden. Stirbt er, erhält seine Freundin
den Betrag steuerfrei.
Ob nun die Steuerfalle zuschnappen
kann, liegt also auch daran, wie Sie
Ihren Vertrag ausgestalten. Wir beraten Sie gern.
Ihr WSA Team:
Büro Magdeburg
Olvenstedter Straße 66
39108 Magdeburg
Tel.: 03 91/7 4 42 00
Fax: 03 91/7 44 20 99
Herr Thomas Trenck
[email protected]
Büro Halle
Tangermünder Straße 8
06124 Halle
Tel.: 03 45/6 90 25 35
Fax: 03 45/6 90 25 36
Herr Heiko Bielig
[email protected]
(tr)
Begünstigte Person: Ehefrau
60
Verbandsreport 5-6/2003