Die drei Prüfungsverbände Mitteldeutschlands, d.h. der Verband der
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Die drei Prüfungsverbände Mitteldeutschlands, d.h. der Verband der
Inhaltsverzeichnis im Internet unter www.vdwvdwg.de als PDF-Dokument abrufbar Redaktionsschluss: 30.06.2003 05-06/2003 1 Aktuelle Informationen/Wohnungswirtschaft/Wohnungspolitik - Stadtumbau Sachsen-Anhalt – eine gute und eine schlechte Nachricht - Kündigung aus berechtigtem Interesse – Abrisskündigung (Landgericht Gera) - Spitzengespräch beim Bauminister - Mitteldeutscher Prüfungsverbund gegründet - 60. Deutscher Mietertag in Erfurt - DMB-Spende an DESWOS - Informationsbesuch von BMVBW-Abteilungsleiter Dr. Peter Runkel in Halle - Gespräche beim Bauministerium und Landesförderinstitut SachsenAnhalt zu Einzelfachthemen - Verbände beim Präsidenten des Landesrechnungshofes - 7. Mitteldeutsche Wohnungswirtschaftliche Gespräche am 4. Juni 2003 in Halle - KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm - Baukonjunktur in Sachsen-Anhalt - Berliner Energietage 16. bis 18. Juni 2003 - Arbeitsgespräch mit Aareon Deutschland GmbH - LFI verabschiedet Herrn Jürgen Hübner 6 2 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen - Personalien - 60. Geburtstag Udo Mittinger - 60. Geburtstag Waltraud Stebner - Jubiläen - 10 Jahre - 45 Jahre - 70 Jahre - Wechsel in der Unternehmensleitung - Ein Leben für die Wohnungswirtschaft – Karl-Heinz Finke nach 28 Jahren verabschiedet - Neuer Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft und Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz Laucha mbH 16 Verbandsreport 5-6/2003 1 Inhaltsverzeichnis im Internet unter www.vdwvdwg.de als PDF-Dokument abrufbar - Aus den Mitgliedsunternehmen - Mitgliederversammlungen 2003 – breite Zustimmung zur Bilanz 2002 und zu den Strategien für eine erfolgreiche Zukunft - Tage der sachsen-anhaltischen Wohnungsunternehmen 27./28. Juni 2003 - Abriss bei der WIWOG Wittenberger Wohnungsbaugesellschaft mbH - Erste Eigentümer beziehen ihr Haus in der Spaßvogelsiedlung - 10.000 Besucher in der Wobau-Wohnungsbörse - SALEG legt „solide Bilanz“ für 2002 vor 3 Aus den Gremien, Fachausschüssen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsgruppen etc. der Verbände - Sitzung der VdW-Arbeitsgemeinschaft Süd am 29. April 2003 - Erfahrungsaustausch der kaufmännischen Verantwortlichen der Wohnungsbaugesellschaften der VdW-Arbeitsgemeinschaft Altmark am 7./8. Mai 2003 in Tangermünde - Arbeitskreissitzung der Wohnungsgenossenschaften Altmark am 14. Mai 2003 - Tagung der VdW-Arbeitsgemeinschaft Altmark am 4./5. Juni 2003 - Fachtagung des VdW/VdWg-Fachausschusses Bau am 11. bis 13. Juni 2003 22 4 Öffentlichkeitsarbeit/Marketing - Die wichtigsten Presseerklärungen, Medienberichterstattungen und sonstige Veröffentlichungen der Verbände - Medienberichterstattung - Presseerklärungen - Medien-Info GdW - Pressekonferenz beider Verbände - Kinderfest des Ministerpräsidenten am 5. Juni 2003 in Magdeburg - Aufruf zur Teilnahme – Preis „Beispielgebende Lösungen im Rahmen des Stadtumbaus in Sachsen-Anhalt – 2003“ - Die Nutzung des Internets als interaktives Medium in der Wohnungswirtschaft - Nutzung der neuen Medien 25 5 Recht - BGH-Urteil: Mieterfreundliche Kündigungsfrist gilt nicht für Altverträge - Entschädigungsrechtsänderungsgesetz - Beschluss des Bundesrates vom 23.05.2003 - Wohnungswirtschaft: Sozial stabile Wohnquartiere nicht durch Antidiskriminierungsregelungen gefährden - Landtagsanhörung zum Zweiten Investitionserleichterungsgesetz - Zustandekommen eines Mietvertrages 31 2 Verbandsreport 5-6/2003 Inhaltsverzeichnis im Internet unter www.vdwvdwg.de als PDF-Dokument abrufbar - Hinweispflichten des Vermieters zum Lüftungsverhalten des Mieters - Belegeinsicht bei Betriebskostenabrechnung - Minderungsrecht bei Wohnflächenabweichung - Fälligkeit der Werklohnforderung - Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers - Minderungsrechtsausschluss und Verwirkung des Mietnachforderungsrechtes - Ergebnisse der Tarifverhandlungsrunde 2003 6 Bildung/Informations- und Schulungsveranstaltungen - Informationsveranstaltung „Förderung aktuell“ am 16. Juni 2003 in Magdeburg - Resümee der Fachtagung der Geschäftsführer/Bürgermeister am 25./26. Juni 2003 in Meisdorf - Sekretärinnenschulung am 22./23. Mai 2003 in Freyburg - Dr. Julius Brecht Fonds – 36. Förderseminar für Führungsnachwuchskräfte 2003 39 9 Steuern - Entwurf des Investitionszulagengesetzes 2005 - Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen - Probleme der Wohnungswirtschaft in Bezug auf die Gemeindefinanzreform - Erhöhung der Umsatzgrenze für die Anwendung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung durch das Kleinunternehmerförderungsgesetz - Neuregelung Mini-Jobs – Unschädliche Aufstockung der 400 EuroGeringverdiener-Grenze – Muster-Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung - Sonderausstattung bei Kfz-Bruttolistenpreisregelung - Entgeltliche Geschäftsführung der GmbH für die KG ab 1. Juli 2003 als umsatzsteuerpflichtige Leistung - Neue Rechtslage in den Fällen des § 14 Abs. 3 UStG und deren praktische Anwendung 43 10 Technik - Störstrahlung in Breitbandkabelnetzen – Nutzungsbestimmung 30 mit der Fristsetzung 01.07.2003 bleibt gültig - Chancen des Breitkabels nutzen: Wohnungswirtschaft und Kabelnetzbetreiber streben gemeinsam Ausbau an - Neues aus dem Normenwerk – 05 bis 06/2003 49 11 Sonstiges/Verschiedenes/Stellengesuche/Stellenangebote - Sofortinformationen - Sofortinformationen 12 - 16/2003 - Neue Formulare und Vordrucke – Hammonia Verlag GmbH - Neuerscheinungen – Fraunhofer IBR Verlag - Stellengesuche 54 Verbandsreport 5-6/2003 3 Inhaltsverzeichnis im Internet unter www.vdwvdwg.de als PDF-Dokument abrufbar 12 Veranstaltungskalender - Juli/August 2003 57 13 Interna – Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V. - Neue Mitglieder in unserem Verband 58 14 Interna – Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V. - Neues Mitglied im Verband 59 15 WSA – Wohnungswirtschaftliche Treuhand Sachsen-Anhalt GmbH - Steuerfalle im Todesfall 60 4 Verbandsreport 5-6/2003 Die Kunst des schönen Gebens wird in unserer Zeit immer seltener Heinrich Heine Verbandsreport 5-6/2003 5 1 Aktuelle Informationen Stadtumbau Sachsen-Anhalt – eine gute und eine schlechte Nachricht Seit über 180 Tagen wartet die Wohnungswirtschaft des Landes SachsenAnhalt auf den förderpolitischen Startschuss zum Stadtumbau 2003. Über 8.000 WE sollen in diesem Jahr zurückgebaut bzw. abgerissen werden, über 350 Mio. Euro in die Sanierung und Modernisierung des vorhandenen Wohnungsbestandes investiert werden. Vieles nur möglich, wenn die Förderrichtlinien 2003 des Landes auf der Grundlage der mit dem Bund abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung verabschiedet und die Mittel der öffentlichen Förderung tatsächlich zur Verfügung stehen. Dass dieser Prozess in diesem Jahr so langwierig ist, sorgt bei Wohnungswirtschaftlern und den Mietern gleichfalls für Verärgerung. Darum die positive Nachricht zuerst: Um den Stadtumbauprozess angesichts der fortgeschrittenen Jahreszeit nicht noch weiter zu verzögern, geht das Land mit der Bereitstellung von im Landeshaushalt für den Stadtumbau vorgesehenen Mitteln in Höhe von ca. 16 Mio. Euro in Vorleistung und wird diese kurzfristig als erste Tranche an die im Rahmen des Programms 2003 vorgesehenen Zuwendungsempfänger per Bescheid weitergeben. Hierzu wurden die Regierungspräsidien in ihrer Funktion als die für die Bewilligung der Zuwendungen zuständigen Stellen am 26. Juni 2003 informiert und mit den entsprechenden Ermächtigungen ausgestattet. Die vorgenannten Landesmittel in Höhe von 16 Mio. Euro werden dabei ausschließlich für die Förderung von Abrissmaßnahmen dauerhaft leer stehender Wohnungen zur Verfügung gestellt. 6 Die zweite Tranche bis zur Höhe der im Programm 2003 vorgesehenen Mittel wird unmittelbar dann zur Verfügung gestellt werden, wenn die hierfür notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, d. h. die Verwaltungsvereinbarung zustande gekommen ist und der Bund die auf das Land Sachsen-Anhalt entfallenden Finanzhilfen zugeteilt hat. Nun die schlechte Nachricht: Mit der Freigabe von 60 Prozent der Landesförderung 2003 wird nun der Abriss und Rückbau von Wohnungen möglich sein, aber nicht die Sanierung und Modernisierung. Mittel hierfür stehen noch nicht zur Verfügung. Die Sanierung und Modernisierung von Wohnungen ist im Rahmen des Stadtumbaus ebenso wichtig wie der Abriss und Rückbau von Wohnungen. Zur Erinnerung: Die 43 Stadtumbaukonzeptionen in Sachsen-Anhalt sehen neben dem Abriss/Rückbau von 106.000 WE die Sanierung und Modernisierung von 155.000 WE vor. Die Sanierung und Modernisierung von Wohnungen sollen insbesondere die Innenstädte stärken. Unsere Position: Wir begrüßen die teilweise Freigabe der Stadtumbauförderung durch das Land Sachsen-Anhalt im Vorgriff auf die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung durch alle Länder. Wir erwarten die weitere Freigabe der öffentlichen Förderung für die Aufwertung im Rahmen der Stadtumbauförderung und für die Wohnungsbauförderung 2003. (mei) Verbandsreport 5-6/2003 1 Aktuelle Informationen Kündigung aus berechtigtem Interesse – Abrisskündigung (Landgericht Gera) Die wohnungswirtschaftlichen Verbände Sachsen-Anhalt haben das Urteil des Landgerichts Gera begrüßt, mit dem erstmals in zweiter Instanz die Kündigung eines vor 1990 abgeschlossenen Mietvertrages durch ein Wohnungsunternehmen "aus berechtigtem Interesse" anerkannt worden sei. Das größte Wohnungsunternehmen aus Jena, die Städtische Wohnungsbau- und Verwaltungs-Gesellschaft Jena mbH, hatte dem letzten Mieter eines 11-geschossigen Hochhauses mit 176 Wohnungen gekündigt, um es im Rahmen des Stadtumbaus Ost abreißen zu lassen. Damit liegt ein erstes Berufungsurteil zu oben genannter Problematik vor. Soweit das Urteil rechtskräftig wird (Revision am BGH zugelassen), erleichtere es den Stadtumbau in den neuen Ländern in rechtlicher Hinsicht. Die Verbände haben immer darauf hingewiesen, dass Wohnungsunternehmen erst dann kündigten, wenn einvernehmliche Lösungen mit dem Mieter gescheitert sind, also angebotene Ersatzwohnungen und die Erstattung von Umzugskosten, abgelehnt werden. Darauf wies das Landgericht Gera ebenfalls ausdrücklich hin, indem es feststellt, dass das betroffene Wohnungsunternehmen vor der Kündigung die Interessen der Mieter in "überobligatorischer Weise" (in über die vertraglichen Pflichten hinausgehender Weise) berücksichtigt habe. Verbandsreport 5-6/2003 Der Mieter sei aber darauf nicht eingegangen, erst dann kam es zur Kündigung. Diese Umstände, die typisch seien bei der Abwicklung der 350.000 bis 2009 in Ostdeutschland abzureißenden Wohnungen, zeigten aber auch, dass die Einführung eines speziellen Sonderkündigungstatbestandes für diese Fälle nicht überflüssig sei. Denn zurzeit werde nicht verhindert, dass einzelne Mieter in Kenntnis der engen gesetzlichen Regelung missbräuchlich versuchten, unberechtigte Vorteile aus der Situation zu ziehen. Damit werden die Wohnungsunternehmen im Zeitablauf und finanziell untragbar belastet. Die Belastungen sind sehr groß, die den ostdeutschen Wohnungsunternehmen durch Mieter erwachsen, die den geordneten Leerzug von zum Abriss bestimmten Wohngebäuden erschweren und durch völlig überhöhte Abstandsforderungen persönlichen Profit aus der Notlage der Unternehmen ziehen wollen. Hinzu kommen die enormen Kosten, die beim ordnungsgemäßen Weiterbetrieb eines Hauses entstehen, auch wenn nur noch eine Wohnung belegt ist. Im konkreten Fall wurden vom Gericht 10.000 Euro Leerstandskosten monatlich für plausibel angesehen. (siehe auch erstes Urteil aus SachsenAnhalt des Amtsgerichts Halle-Saalkreis vom 28.05.2002, vgl. Sofortinformation 14/2002) (ph) 7 1 Aktuelle Informationen Spitzengespräch bei Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre Mitteldeutscher Prüfungsverbund gegründet Am 21. Mai 2003 fand im Bauministerium hinsichtlich der offenen Fragen zum Stadtumbau ein Spitzengespräch zwischen dem Bauministerium und beiden Verbänden statt. Teilnehmer waren Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre, Staatssekretär Dr. Hans-Joachim Gottschalk, Abteilungsleiter Dr. Ernst Isensee und weitere Mitarbeiter des Bauministeriums und von Seiten der Verbände beide Verbandsratsvorsitzende Dr. Martin Schmidt und Fritz-Peter Schade sowie beide Verbandsdirektoren Ronald Meißner und Jost Riecke. Die drei Prüfungsverbände Mitteldeutschlands, d.h. der Verband der Sächsischen Wohnungsgenossenschaften e.V. (VSWG), der Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V. (VdWg) sowie der Prüfungsverband Thüringer Wohnungsunternehmen e.V. (PTW) arbeiten bereits seit ihrer Gründung auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Formen zusammen. In den vergangenen Monaten haben sich die Vorstände der drei Verbände intensiv mit der Frage der weiteren Ausgestaltung und der Bestimmung der strategischen Ziele dieser Zusammenarbeit auseinandergesetzt. Nach Erörterung der aktuellen Lage bestand Einigkeit darüber, dass das Land und die Wohnungsunternehmen den Stadtumbau in Sachsen-Anhalt trotz schwieriger Rahmenbedingungen zügig voranbringen wollen. Minister Dr. Karl-Heinz Daehre sicherte den Verbänden zu, die Bemühungen der Wohnungsunternehmen aktiv zu unterstützen: „Wenn die Verwaltungsvereinbarung im Entwurf vorliegt, werden wir eine Möglichkeit finden, dass mit dem Abriss bereits vor in Krafttreten der entsprechenden Regelungen begonnen werden kann. Gegenüber dem Bund werde sich Sachsen-Anhalts Landesregierung weiter dafür einsetzen, das Stadtumbaufördermittel in Zukunft möglichst schon zu Jahresbeginn zur (rie) gung stehen.“. Verfü 8 Die ostdeutsche Wohnungswirtschaft steht vor einer Vielzahl von Herausforderungen. Die durch die demografische Entwicklung hervorgerufenen Probleme der Umwandlung des Wohnungsmarktes von einem Vermieter- in einen Mietermarkt und des Stadtumbaus führen in den Wohnungsgenossenschaften zu Überlegungen, die Unternehmensgrößen und -strukturen betreffend. In den Prüfungsverbänden wird sich dies auf die Mitgliederzahlen und die Verbandsgrößen auswirken. Auch die Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung und Ausrichtung unserer Interessenvertretung und Prüfungstätigkeit sind höher geworden und werden sich weiter verändern. Die Komplexität der Fragestellungen und Probleme erhöht sich, so dass auch die Anforderungen an die strategischen Entscheidungen des Managements in den Wohnungsgenossenschaften und den Verbänden gestiegen sind. Verbandsreport 5-6/2003 1 Aktuelle Informationen Für den VSWG, den VdWg und den PTW stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage der Stärkung der Marktposition der Verbände und ihrer Mitglieder auch über den Umfang der gesetzlichen Pflichtprüfungen im Genossenschaftsbereich hinaus. Die Verbandsvorstände haben daher die untereinander bereits bestehenden guten Kontakte genutzt, um aufbauend auf diese Erkenntnisse Überlegungen zur Vertiefung der Kooperation und des Zusammengehens anzustellen. Am 30.06.2003 wurden die Verträge über die Bildung eines Mitteldeutschen Prüfungsverbundes unterschrieben. Welche Ziele verfolgen wir mit der Bildung eines Verbundes? Es wird eine deutliche Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Verbände angestrebt. Die Arbeit innerhalb eines Verbundes würde einen Know-howTransfer ebenso mit sich bringen, wie die Bündelung personeller und organisatorischer Ressourcen im Interessenund Prüfungsbereich. Prüfungen sollen zukünftig nach einheitlichen Kriterien erfolgen. Diesem Aspekt kommt sowohl aus interner Sicht (gleiche Prüfungskriterien für die Mitglieder aller drei Verbände) als auch aus externer Sicht (Schaffung einheitlicher Grundlagen für eine Beurteilung der Mitgliedsunternehmen bzw. der Kunden aller drei Verbände durch die Banken) erhebliche Bedeutung zu. Ein Prüfer-Pooling soll installiert werden, so dass es zu einem effektiveren, länderübergreifenden Prüfereinsatz kommen kann, ohne dass bewährte unternehmensbezogene Prüfereinsätze in Frage gestellt werden. Spezialwissen soll nicht verloren gehen, sondern ver- Verbandsreport 5-6/2003 vielfältigt und Engpässe überbrückt werden. Trotz derzeit steigender Personal- und Sachkosten und der stetig steigenden Anforderungen an die Arbeit des wirtschaftsprüfenden Berufes soll sichergestellt werden, dass die Prüfungsgebühren auch zukünftig wirtschaftlich vertretbar und wettbewerbsfähig sind. Die Tätigkeitsbedingungen innerhalb der drei Verbände sollen harmonisiert werden. Die Leistungserbringung soll mitglieder- bzw. kundenorientierter erfolgen. So können zukünftig im größeren Verbund auf die Bedürfnisse der Wohnungsgenossenschaften zugeschnittene Leistungsangebote offeriert werden. Ein einheitlicherer Marktauftritt soll gepaart mit der Erhöhung der Leistungsfähigkeit die Marktposition der Verbände und ihrer Mitglieder dauerhaft stärken. Der Verbund ist kein Verband, er ist eine Kooperation auf hohem Niveau und mit hohem Anspruch. Die juristische Selbständigkeit jedes Verbandes bleibt erhalten. Der Verbund soll sich durchaus auch als Vorstufe eines zukünftigen „Mitteldeutschen Prüfungsverbandes“ verstehen. Bei den dabei angestrebten Synergieeffekten ist erkennbar, dass damit auch eine Bündelung der Interessen der Mitglieder und der drei Einzelverbände einhergehen wird. Darüber hinaus können wir uns vorstellen, mit entsprechenden Partnern mittelfristig auch weitere Geschäftsfelder der Prüfung und Beratung für die Verbände oder den Verbund gemeinsam zu bearbeiten und neu zu erschließen, um im Rahmen der strategischen Ausrichtung eine nachhaltige Profilierung zu erreichen. 9 1 Aktuelle Informationen Wichtig: 60. Deutscher Mietertag in Erfurt Die traditionell guten Arbeitsbeziehungen mit dem VdW Sachsen-Anhalt werden fortgeführt und ausgebaut. Sie sind der Garant für eine erfolgreiche Interessenvertretung in Sachsen-Anhalt. Zum Thema Stadtumbau in Ostdeutschland hat der Mieterbund folgende acht Forderungen aufgestellt: 1. Handlungskonzept: Mehr Stadt für weniger Bürger Stadtumbau ist nicht nur gleichzusetzen mit Abriss leer stehender Gebäude oder Wohnungen. Voraussetzung für konkrete Abrissmaßnahmen muss immer ein von allen Beteiligten getragenes Handlungskonzept sein. 2. Hemmnisse und Hindernisse beseitigen (v. l. n. r. Gertrud Bertling, Ronald Meißner) (v. l. n. r. Maren Kern, Norbert Nareyke, Horst Gerisch, Gertrud Bertling, Ronald Meißner, Dr. Axel Viehweger, Klaus-Peter Hillebrand, BerndUwe Richter) (mei) 10 Bürokratische, verwaltungstechnische und fiskalpolitische Hemmnisse oder Hindernisse müssen aus dem Weg geräumt werden. Hierzu gehört, dass die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern abgeschlossen wird, dass – soweit noch nicht geschehen – die Länder Stadtumbau- und Wohnungsbauförderungsrichtlinien erstellen und dass das Antrags- und Bewilligungsverfahren möglichst einfach gehalten wird. 3. Vor- und Zwischenfinanzierung sichern Um die Handlungsfähigkeit der am Stadtumbau bzw. am Abriss beteiligten Wohnungsunternehmen sicherzustellen, sollten zumindest in den Fällen, in denen Förderanträge bewilligt werden, Vorfinanzierungsverträge mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau ermöglicht werden. Verbandsreport 5-6/2003 1 Aktuelle Informationen Auch durch öffentliche Bürgschaften könnte die Liquidität der betroffenen Wohnungswirtschaft sichergestellt werden. 4. Altschuldenhilfeverordnung: Flexibilisieren und Antragsfrist verlängern Die aufgrund der Härtefallregelung des § 6a AHG am 1. Januar 2001 eingeführte AHG-VO gibt den Wohnungsunternehmen die Möglichkeit, zusätzliche Entlastungen von Altverbindlichkeiten zu beantragen, die Antragsfrist läuft nur noch bis zum 31. Dezember 2003. Sie sollte um mindestens ein Jahr verlängert werden. Zu prüfen ist, ob die AHG-VO nicht flexibler auszugestalten ist. Bisher ist eine Voraussetzung für die Gewährung eines Entlastungsbetrages, dass der Leerstand des Wohnungsunternehmens mindestens 15 Prozent beträgt. 5. Befreiung von werbssteuer der genseitigen Einvernehmen herbeizuführen. Schon deshalb sind ständig wiederkehrende Forderungen nach Abriss oder Leerstandskündigungen aus Teilen der Wohnungswirtschaft, insbesondere aber von CDU-geführten Landesregierungen falsch, überflüssig und schädlich. Sie schüren Ablehnung, Unverständnis und Unsicherheit unter den betroffenen Mietern. Die Forderungen nach speziellen Kündigungstatbeständen für Ostdeutschland sind aber auch juristisch nicht haltbar. Nach Urteilen des Amtsgerichts Halle-Saalkreis und des Amtsgerichts Jena hat der Vermieter schon nach geltendem Recht die Möglichkeit, das Mietverhältnis gegenüber einzelnen verbleibenden Mietern wegen berechtigter Interessen zu kündigen, wenn der Abriss des Gebäudes erforderlich ist. 7. Leerstandskosten nicht auf Mieter umlegbar Grunder- Zur Abwendung von Insolvenzen kommen Fusionen der Wohnungsunternehmen als denkbare Alternative in Betracht. Diese notwendigen Fusionen sollten nicht durch die Erhebung von 3,5 Prozent Grunderwerbssteuer erschwert oder gar unmöglich gemacht werden. Die Gesamtbetriebs- und -heizkosten eines Gebäudes können und dürfen nicht unter den im Objekt noch verbliebenen, restlichen Mietern aufgeteilt werden. Nach geltendem Recht muss der Vermieter die auf die leer stehenden Wohnungen entfallenden Kostenanteile sowohl für die kalten Betriebskosten als auch für die Heizkosten selbst zahlen. 6. Abriss- oder Leerstandskündigungen überflüssig 8. Infrastrukturkosten gehen alle an Der Stadtumbauprozess in Ostdeutschland inklusive der notwendigen Abrissmaßnahmen kann nur unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten gelingen. Notwendige Entscheidungen sind – soweit möglich – im ge- In Städten und Kommunen mit hohen Wohnungsleerständen steigen die Kosten für kommunale Abgaben. Unverändert hohe Fest- oder Bereitstellungskosten, z. B. für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr, müssen auf immer weni- Verbandsreport 5-6/2003 11 1 Aktuelle Informationen ger Haushalte verteilt werden. Diese Mehrkosten, insbesondere aber auch die zukünftig erforderlich werdenden Infrastrukturanpassungen können nicht allein von den betroffenen Anwohnern bezahlt werden. Eine Mitfinanzierung durch die öffentliche Hand ist notwendig. Anmerkungen von Seiten unserer Verbände: Die meisten Forderungen des DMB decken sich mit dem 9-Punkte-Programm, das anlässlich des Leerstandskongresses vom 18.03.2003 in Halle durch den GdW und seine Regionalverbände vorgelegt wurde. Aus nachvollziehbaren Gründen kann der DMB eine Änderung des Kündigungsrechts und einer Veränderung des Umlegungsmaßstabes bei Betriebskosten sicher nicht zustimmen. Letztendlich lehrt hier aber auch die Realität, dass für den Fall weiterer positiver Gerichtsurteile die Frage einer Neuregelung des Kündigungsrechts auch keine zeitliche Verbesserung bei der Kündigung von Mietern in Abrisshäusern bringen wird und die Umlage von Betriebskosten allein auf die verbleibenden Mieter letztendlich zu derartigen Mietsteigerungen führen würde, dass dies auch unrealistisch wäre. Insgesamt ist positiv zu erkennen, dass der DMB den Grundgedanken des Stadtumbaus mit trägt und damit auch eine verbesserte Grundlage für die Umsetzung von Stadtentwicklungskonzepten geschaffen ist, weil auch die Einbindung der Mieter hier ein wichtiger Bestandteil ist. (rie) DMB-Spende an DESWOS In seiner Funktion als Vorstandsmitglied der DESWOS nahm VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke anlässlich des Deutschen Mietertages in Erfurt eine Spende des Deutschen Mieterbundes und seiner Landesverbände in Höhe von 6.000 Euro entgegen. Seit 16 Jahren engagiert sich der DMB unter dem Motto „Mietersolidarität kennt keine Grenzen“ für Wohnungsbauprojekte der DESWOS. Die diesjährige Spende wird für das Projekt „Marathwada“ in Indien eingesetzt. In diesem Zusammenhang werden auch nochmals alle Mitgliedsunternehmen beider Verbände, die noch nicht Mitglied bei DESWOS sind, gebeten, diesen solidarischen Gedanken, den die Wohnungswirtschaft über die DESWOS im internationalen Entwicklungsbereich zeigt, mit zu unterstützen. Wer sich für die Arbeit der DESWOS interessiert und gegebenenfalls Mitglied werden möchte, kann Kontakt aufnehmen zur DESWOS unter www.deswos.de. (rie) Informationsbesuch von BMVBW -Abteilungsleiter Dr. Peter Runkel in Halle Im Ergebnis einer Verabredung zwischen BMVBW-Abteilungsleiter Dr. Peter Runkel und VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke fand am 20. Juni 2003 in Halle/Saale ein Informationsbesuch von Dr. Runkel und mehreren seiner Mitarbeiter statt. Für diesen Besuch organisierte Dr. Heinrich Wahlen, Geschäftsführer der Halleschen Wohnungsgesellschaft mbH, eine Besichtigungsfahrt durch Halle-Silberhöhe und andere Wohnstandorte. Vor dem Hin- 12 Verbandsreport 5-6/2003 1 Aktuelle Informationen tergrund dieser Praxisbeispiele wurden die aktuellen Probleme des Stadtumbaus ausgiebig erörtert. Verbände beim Präsidenten des Landesrechnungshofes Teilnehmer des Gespräches waren neben Dr. Peter Runkel HWG-Geschäftsführer Dr. Heinrich Wahlen, SWGGeschäftsführer Ulrich Franke, VdWVerbandsdirektor Jost Riecke auch der MBV-Abteilungsleiter Dr. Ernst Isensee und Vertreter des Stadtplanungsamtes Halle. Zu einem ersten Gedankenaustausch mit dem neuen Präsidenten des Landesrechnungshofes Ralf Seibicke trafen sich am 9. Mai 2003 beide Verbandsdirektoren. In dem sehr interessanten Gespräch fand ein reger Informationsaustausch statt und es wurde deutlich, dass auch die wohnungswirtschaftlichen Probleme vom Landesrechnungshof mitberücksichtigt werden. (rie) 7. Mitteldeutsche Wohnungswirtschaftliche Gespräche am 4. Juni 2003 in Halle (Besuch von BMVBW-Abteilungsleiter Dr. Peter Runkel und Mitarbeitern in Halle bei der HWG) (rie) Gespräche beim Bauministerium und Landesförderinstitut SachsenAnhalt zu Einzelfachthemen Am 20. Mai 2003 und 2. Juni 2003 führte VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke in Begleitung des Geschäftsführers der UMLAND-Wohnungsbaugesellschaft mbH Egeln, Herrn Jürgen Wedekind, Gespräche beim Bauministerium zur Förderproblematik bezüglich Altförderungen für Neubauten von Anfang der 90iger Jahre. Beim LFI wurde ein Gespräch geführt zur Freistellung von Belegungsbindungen für geförderte Wohnungen. (rie) Verbandsreport 5-6/2003 Die 7. Mitteldeutschen Wohnungswirtschaftlichen Gespräche, unter Leitung der Herren Wolfgang Schulze und Dr. Michael Schädlich, standen unter dem Motto: „Innovative Bewirtschaftungskonzepte für Immobilien“. Das Impulsreferat zum Thema hielt der Vorstandsvorsitzende der Projectteam Facility Management AG, Halle/Saale. VdWg-Verbandsdirektor Ronald Meißner nannte in seinem Referat vier Gründe, die für Wohnungsunternehmen die Bedeutung dieses Themas bestimmen: 1. Die Betriebskosten beeinflussen die Wettbewerbsfähigkeit von Wohnquartieren und Wohnungsunternehmen. Schon heute hat die Höhe der Betriebskosten die Höhe der so genannten Kaltmiete erreicht. Beides macht die Wohnkosten aus. Der Mieter trennt nicht. Insofern wird jede Erhöhung der Betriebskosten als Erhöhung der Miete wahrgenommen. 13 1 Aktuelle Informationen 2. Obwohl Wohnungsunternehmen kaum Möglichkeiten zur direkten Einflussnahme haben (Mieter ist Verbraucher, Versorger und Kommunen haben das „Preismonopol“), sind es die Wohnungsunternehmen, die über Betriebskostenvorauszahlungen und -abrechnungen die „Überbringer schlechter Nachrichten“ sind. So wird in den Augen der Mieterinnen und Mieter aus dem „Opfer Wohnungsunternehmen“ nicht selten der „Täter Wohnungsunternehmen“. Ein psychologischer Konflikt, der letztlich nur durch eine direkte Vertragsbeziehung zwischen Versorger und Verbraucher aufgelöst werden kann. 3. Die nicht umlegbaren Betriebskosten aus dem Wohnungsbestand im Bereich der Wohnungsunternehmen beider Verbände werden für 2002 auf 50 Mio. Euro geschätzt. Diese Kosten bleiben real beim Wohnungsunternehmen „hängen“, stehen für eine anderweitige Verwendung (Investitionen, soziale Dienstleistungen) nicht zur Verfügung. Auch ein Grund für die wirtschaftlichen Probleme nicht weniger Wohnungsunternehmen. 4. Der Stadtumbau ist nicht nur im engeren Sinne ein Instrument für „mehr attraktive Städte“ und „wirtschaftlich leistungsfähige Wohnungsunternehmen“, sondern auch ein Instrument für mehr Effizienz in den Versorgungsstrukturen Wasser, Abwasser, Strom, Gas u. a. Es besteht die Chance, die vorhandene Infrastruktur geordnet zurückzubauen. Fazit: Höhe und Entwicklung der Betriebskosten werden auch künftig ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Arbeit sein. 14 Dabei geht es auf der Ebene der Unternehmen um ein leistungsfähiges Betriebskostenmanagement und auf der Ebene der politischen Interessenvertretung um die Schaffung von mehr Wettbewerb und Transparenz. (mei) KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm Mit der erfolgten Vertragsunterzeichnung zwischen der Bundesregierung und der KfW werden die Fördermöglichkeiten für das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm erweitert. Für Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebestand stehen jährlich zusätzlich 160 Mio. Euro bereit. Das Programm selbst wurde um folgende Punkte ergänzt: - - - Bei energetischen Sanierungen von bis zum 31.12.1978 errichteten Wohngebäuden, die das Ziel haben, den selben zulässigen Primärenergiebedarf wie bei Neubauten nach der Energieeinsparverordnung zu erreichen, kann künftig eine Teilschuld in Höhe von 20 % der Darlehenssumme erlassen werden. Der Austausch von Heizungen, wie Kohle, Öl- und Gaseinzelöfen, Nachtspeicherheizungen und Kohlezentralheizungen sowie der Austausch von alten Standardöl- und Gaskesseln durch Öl- und Gasbrennwertkesseln in Kombination mit Sonnenkollektoren werden als Einzelmaßnahme gefördert. Die Errichtung und der Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 40 (Jahresprimärenergiebedarf nicht mehr als 40 kWh/m2) werden gefördert. Verbandsreport 5-6/2003 1 Aktuelle Informationen - Verbesserte Förderungen gibt es im so genannten Maßnahmepaket 4 für Maßnahmen, die eine jährliche CO2-Einsparung zwischen 30 und 35 kg/m2 bzw. 35 und 40 kg/m2 Gebäudenutzfläche bringen. Nähere Informationen zu Konditionen sind jederzeit auch im Internet unter der Adresse www.kfw.de abrufbar. (schm) Baukonjunktur in Sachsen-Anhalt Das sachsen-anhaltische Bauhauptgewerbe war in den ersten zwei Monaten des Jahres 2003 weiterhin auf Talfahrt. Die Auftragseingänge bei Betrieben mit 20 und mehr Beschäftigten lagen bei 205,3 Mio. Euro, was ca. ein Fünftel weniger als in den Monaten Januar und Februar 2002 entspricht. Im Wohnungsbau orderten die Bauunternehmen Aufträge in Höhe von 32,4 Mio. Euro, das waren 13,3 Prozent weniger als noch vor einem Jahr. Auch im Wirtschaftsbau und im öffentlichen Bau war ein Rückgang der Aufträge zu verzeichnen. (schm) Berliner Energietage 16. bis 18. Juni 2003 Anlässlich der Berliner Energietage nahm VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke am Podiumsgespräch „Energiesparendes Bauen und Modernisieren“ am 16. Juni 2003 in Berlin teil. Mit im Podium saßen BMVBW-Staatssekretär Dr. Thilo Braune und Vertreter verschiedener Industrieverbände. Im Ergebnis zeigte sich, dass die Industrie zwar zahlreiche Vorschläge zur Energieeinsparung leisten kann, diese aber insbesondere für Ostdeutschland aus finanziellen Gründen nicht in dem Maße umVerbandsreport 5-6/2003 setzbar sind, wie es aus ökologischen Gründen sinnvoll wäre. Angemahnt wurde von Jost Riecke gegenüber der Bundesregierung eine bessere Verzahnung der Energieeinsparfördermittel mit dem Stadtumbau, damit auch die Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Stadtumbaus entsprechend unterstützt werden, weil auch im Rahmen des Stadtumbaus mit Blick auf die dauerhaft bewirtschafteten Bestände gerade dort der richtige Ansatz für energieeinsparende Maßnahmen ist. Im Übrigen müsse auch bei den Energieeinsparförderungen mehr Gewicht auf die regionalen Besonderheiten der einzelnen Teilmärkte gelegt werden, damit zielgenauer eine Förderung insbesondere im Bestand ermöglicht wird. (rie) Arbeitsgespräch mit Deutschland GmbH Aareon Zu einem Arbeitsgespräch trafen am 21. Mai 2003 beide Verbandsdirektoren mit Aareon Vorstandsmitglied Jürgen Pfeiffer und den Herren Organistka und Müller zusammen. Erörtert wurden die aktuellen IT-Fragen und die Möglichkeiten der weiteren Zusammenarbeit. (rie) LFI verabschiedet Herrn Jürgen Hübner Am 2. Juni 2003 wurde Herr Jürgen Hübner offiziell aus seinem Amt als Geschäftsleiter des Landesförderinstituts SachsenAnhalt verabschiedet. Sein Nachfolger ist Herr Henning Schwarz. (rie) 15 2 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen Personalien 60. Geburtstag Udo Mittinger Mit einem Empfang wurde der Geschäftsführer der GWG Halle-Neustadt Udo Mittinger zu seinem 60. Geburtstag geehrt. Von Seiten des VdW nahmen Verbandsratsvorsitzender Fritz-Peter Schade und mehrere Verbandsratsmitglieder teil. In seinem Grußwort überbrachte VdWVerbandsdirektor Jost Riecke die Glückwünsche des Verbandes und seiner Mitgliedsunternehmen, würdigte das Wirken von Udo Mittinger in der GWG und wünschte ihm für die nächsten Jahre weiterhin gute Gesundheit, Glück und Erfolg. (v. l. n. r. Waltraud Stebner, Jost Riecke) (rie) Jubiläen 10 Jahre 11.06.1993 28.06.1993 (sp) 45 Jahre 04.07.1958 (v. l. n. r. Jost Riecke, Udo Mittinger, Renate Mittinger, Fritz-Peter Schade) BWZ Bau- und Wohnungsgesellschaft mbH Friedrich-Naumann-Str. 15a 39261 Zerbst Wohnungsbaugesellschaft Klötze GmbH Schulplatz 1 38486 Klötze Wohnungsgenossenschaft „Florian Geyer“ eG 38835 Osterwieck (rie) 16.07.1958 60. Geburtstag Waltraud Stebner Zum 60. Geburtstag von Frau Waltraud Stebner überbrachten im Rahmen der Geburtstagsfeier am 5. Juni 2003 VdWVerbandsratsvorsitzender Fritz-Peter Schade und VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke die herzlichsten Glückwünsche des VdW und seiner Mitglieder. Beide würdigten die Arbeit von Frau Stebner bei der Dessauer Wohnungsbaugesellschaft und wünschten ihr für die nächsten Jahre weiterhin beste Gesundheit, Glück und Erfolg. 16 70 Jahre 07.07.1928 (bü) Wohnungsbaugenossenschaft Querfurt e.G. Konrad-v.-Querfurt-Str. 10 06286 Querfurt Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Stendal eG Elisabethstr. 34 39576 Stendal Wir gratulieren recht herzlich! Verbandsreport 5-6/2003 2 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen Wechsel in der Unternehmensleitung Ein Leben für die Wohnungswirtschaft – Karl-Heinz Finke nach 28 Jahren verabschiedet Am 13. Juni 2003 wurde der langjährige und verdienstvolle Vorstandsvorsitzende der Wohnungsbaugenossenschaft Wittenberg e.G. Karl-Heinz Finke verabschiedet. „Der Kapitän geht von Bord – Karl-Heinz Finke verlässt die WBG nach 28 Jahren in Richtung Ruhestand“, so die Überschrift in der Mitteldeutschen Zeitung vom 13. Juni 2003. „Wir sind nicht klüger, aber ein bisschen schneller gewesen“, so beschreibt KarlHeinz Finke den Grund für die erfolgreiche Arbeit. Karl-Heinz Finke war 13 Jahre Mitglied des Verbandsrates des Verbandes der Wohnungsgenossenschaften SachsenAnhalt e.V. und viele Jahre Mitglied im Verbandsrat des GdW. (v. l. n. r. Dr. Martin Schmidt, Karl-Heinz Finke) Verbandsreport 5-6/2003 Für seine Arbeit wurde Herr Finke mit der Ehrenmedaille in Gold des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e.V. ausgezeichnet. (mei) Neuer Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft und Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz Laucha mbH Seit 1. April 2003 ist Herr Hans-Jürgen Kirchner neuer Geschäftsführer. Wir wünschen Herrn Kirchner für seine verantwortungsvolle Tätigkeit viel Erfolg. (schm) Aus den Mitgliedsunternehmen Mitgliederversammlungen 2003 – breite Zustimmung zur Bilanz 2002 und zu den Strategien für eine erfolgreiche Zukunft Auch in diesem Jahr waren die Mitgliederbzw. Vertreterversammlungen ein Höhepunkt der genossenschaftlichen Arbeit. Der Verband konnte an ca. 35 Beratungen teilnehmen. Auf diesem Hintergrund lassen sich folgende Ergebnisse zusammenfassen: 1. Das Interesse an Mitglieder- und Vertreterversammlungen hat zugenommen. 2. Der Schwerpunkt der inhaltlichen Darstellungen und der Diskussionen hat sich eindeutig von der Sanierung/Modernisierung der Wohnanlagen zu betriebswirtschaftlichen Aspekten verschoben. Hintergrund ist der Wohnungsleerstand und die wirtschaftlichen Konsequenzen. 3. Die aktuellen Presseberichte (Bsp. Escher „Millionengrab Genossenschaften“) wurde in vielen Versammlungen offensiv behandelt. 17 2 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen Anhand der konkreten Unternehmensdaten wurde bewiesen, dass es sich hierbei um Einzelbeispiele handelt und die Sicherheit der Geschäftsanteile in den jeweiligen Genossenschaften gewährleistet ist. 4. Kritik wurde insbesondere zur Umsetzung der Stadtumbaukonzepte laut. Unsere Genossenschaftsmitglieder haben kein Verständnis dafür, dass der Stadtumbau 2003 durch die unbefriedigende förderrechtliche Situation behindert wird. (VV WG Wolfen eG) (MV/VV BWG Halle-Merseburg eG) (VV WBG Schönebeck eG) (MV WBG Querfurt eG) (VV WBG Wittenberg eG) (mei) (VV WG Wolfen eG) 18 Verbandsreport 5-6/2003 2 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen Tage der sachsen-anhaltischen Wohnungsunternehmen 27./28. Juni 2003 Auch hier muss die WIWOG in Vorleistung gehen, um das Stadtumbaukonzept terminlich nicht zu gefährden. Wie in den Vorjahren beteiligten sich wieder zahlreiche Wohnungsunternehmen mit verschiedenen Aktivitäten (Mieterfeste, Tag der offenen Tür u. a.) an der landesweiten Aktion. (schm) Abriss bei der WIWOG Wittenberger Wohnungsbaugesellschaft mbH Am Dienstag, 24.06.2003, 10:00 Uhr begann der Abriss des 1. Blockes der WIWOG in der Otto-Nuschke-Straße. Bis September werden 96 Wohnungen abgerissen. Im Februar letzten Jahres sind die ersten Mieter bereits umgezogen, seit Oktober 2002 sind die beiden Blöcke OttoNuschke-Str. 28-31 und 32-35 von den Medien getrennt. Mit der Finanzierung der Umzüge und Ersatz-Wohnungen ist die WIWOG in Vorleistung gegangen. Die Fördermittelbescheide sind erteilt, jedoch werden 2003 erst 1/3 der bewilligten Mittel ausgezahlt. Die restliche Summe ist für 2004 vorgesehen. Der Abbruch wird von der Firma DEUMU-Industrieabbruch Ost, Eisleben, unter Mitwirkung von SAM-Kräften des Arbeitsamtsbezirkes Wittenberg durchgeführt. Für den derzeit im Leerzug befindlichen Block Otto-Nuschke-Str. 21-27, der 2004 vom Netz gehen soll, ist die Bereitstellung von Fördermitteln durch das Land noch nicht bewilligt, da es bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine bestätigte Verwaltungsvereinbarung und damit keine gültigen Förderrichtlinien gibt. Verbandsreport 5-6/2003 (Pressemitteilung 18.06.2003) der WIWOG vom Erste Eigentümer beziehen ihr Haus in der Spaßvogelsiedlung Sichtlichen Spaß hatte am vergangenen Wochenende Familie Reinhard aus Magdeburg: Die fünfköpfige Familie zog mit als eine der ersten in die im Entstehen begriffene Spaßvogelsiedlung. Nach langem Suchen und Vergleichen von Angeboten haben sich Brigitte und Frank Reinhardt für das Wobau-Haus entschieden. Hauptgrund war neben dem Haus und dem Standort an sich auch der Komplettpreis. 19 2 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen So sei man vor Überraschungen und nicht kalkulierten Folgekosten sicher, so die Familie. Die Wobau ist seit 1999 im Reihenhausbau tätig. Im Rahmen der ersten zwei Projekte entstanden Reihenhäuser zur Miete. Beide Siedlungen - Auf den Höhen und am Albert-Uffenheimer-Platz sind voll vermietet. Vor dem Hintergrund der großen Nachfrage nach dieser Wohnform entschloss sich die Wobau zum Bau von weiteren Einheiten. Im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes entstehen 76 Doppelhaushälften und 15 Reihenhäuser. Diese werden zum Verkauf angeboten. Die ersten wurden bereits schlüsselfertig übergeben. Seit Ende April ist das Musterhaus in Betrieb. Es ist immer sonntags von 11 bis 16 Uhr und natürlich im Rahmen individueller Termine geöffnet. Die Eigenheimzulage und das aktuell niedrige Zinsniveau machen den Erwerb eines Reihen- oder Doppelhauses in der Stadt interessant. Die Vorteile individuellen Wohnens und die städtische Infrastruktur können gleichermaßen genutzt werden. (Auszug aus der Pressemitteilung der Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH) 10.000 Besucher Wohnungsbörse in der Wobau- Seit ihrer Eröffnung im November 2001 haben zehntausend Besucher die WobauWohnungsbörse am Ulrichplatz besucht. Die meisten, über 80 Prozent, waren Wohnungssuchende. So auch Doreen Dempewolf und Peter Wolff, die als Jubiläumsbesucher einen Strauss Blumen und einen Bildband von Magdeburg erhielten. Der Kaufmann und die Krankenschwester aus Biederitz informierten sich über das reichhaltige Angebot der Wobau und nahmen sich einige Wohnungsangebote mit. 20 Das Wohnumfeld der offerierten Wohnungen wollen sich die Mitzwanziger selbst anschauen, bevor eine engere Wahl getroffen wird. Wie auch immer die Wohnungssuche ausgeht, vereinfacht wurde sie durch die Beratung in der Wohnungsbörse allemal, waren sich die jungen Leute sicher. Beide erinnerten sich auch noch an die Eröffnung der Börse als sie - in einem Café sitzend - dem bunten Treiben zusahen. Die Wohnungsbörse der Wobau hat sich zu einem nachgefragten Kommunikationsinstrument entwickelt. Besucher schätzen die fachkundige Beratung bei der Wohnungssuche. Insgesamt sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten die Wohnungsbörse werktags von 09:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr in Betrieb. (Pressemitteilung der Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH) SALEG legt „solide Bilanz“ für 2002 vor – Landesentwicklungsgesellschaft mit gestiegenem Betriebsergebnis Gute Nachrichten konnten Aufsichtsrat und Geschäftsführung der SALEG bei der heutigen Gesellschafterversammlung des Unternehmens in Magdeburg präsentieren: Die Sachsen-Anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft mbH konnte im Jahr 2002 ihr Betriebsergebnis gegenüber dem Verbandsreport 5-6/2003 2 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen Vorjahr um 14,2 Prozent steigern. „Das ist eine solide Bilanz und eines der besten Ergebnisse seit der Gründung des Unternehmens 1991“, stellte der Aufsichtsratsvorsitzende, Staatssekretär Hans-Joachim Gottschalk, fest. Betriebsergebnis: 492.000 Euro Betriebsleistung: 4.490.000 Euro Bilanzsumme: 15.614.000 Euro Treuhandvermögen: 448.881.000 Euro Dabei sind die Rahmenbedingungen auf dem ostdeutschen Immobilienmarkt einerseits unverändert schwierig: Die überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit und das niedrigere Lohn- und Gehaltsniveau schwächen den Markt nicht nur durch die geringe Kaufkraft der Bevölkerung, sondern auch durch die stetige Abwanderung in Regionen mit einem höheren Arbeitsplatzangebot. Andererseits stellen sich die ostdeutschen Städte angesichts der demographischen Entwicklung und der anhaltend hohen Abwanderungsmotivation auf einen kontrollierten, gestalteten Schrumpfungsprozess ein. In Sachsen-Anhalt sind dank der frühzeitigen, flächendeckenden Erarbeitung von Stadtentwicklungskonzepten, an denen auch die SALEG in größerem Umfang beteiligt war, die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Stadtumbauprozess besonders gut. „Der effiziente Einsatz privater Investitionsmittel und öffentlicher Förderung für diesen Prozess wird über Standortvorteile von morgen entscheiden“, hob SALEG-Geschäftsführer Rüdiger Schulz hervor. Verbandsreport 5-6/2003 Ihre Stärke als Dienstleister baut die Landesentwicklungsgesellschaft auch im Bereich des Immobilienmanagements und der Immobilienentwicklung aus. Mit der Entwicklungsmaßnahme Halle-Heide-Süd führt die SALEG die größte innerstädtische Konversionsmaßnahme in Deutschland durch. „Mit der Projektsteuerung für die Erschließung des Hansehafens Süd in Magdeburg haben wir ein weiteres Großprojekt mit einer Fläche von 50 Hektar einschließlich Hafen und Kaianlage und einem Investitionsvolumen von 32 Millionen Euro übernommen“, berichtete SALEGGeschäftsführer Conny Eggert. „Die SALEG ist mit der erfolgreichen strategischen Ausrichtung auf Immobiliendienstleistungen in einem äußerst schwierigen Marktumfeld gut aufgestellt“, resümierten die beiden Geschäftsführer. Der Immobilienmarkt in Ostdeutschland werde auch in den nächsten Jahren angesichts der demographischen Entwicklung und der strukturellen wirtschaftlichen Schwäche grundsätzlich von einem Überangebot geprägt sein. Das gelte jedoch, wie der Geschäftsverlauf der letzten Jahre gezeigt habe, nicht für die von der SALEG angebotenen hochwertigen Dienstleistungsprodukte für öffentliche und private Auftraggeber. Eggert: „Wir erwarten deshalb unter weiterhin komplizierten Rahmenbedingungen auch im Geschäftsjahr 2003 ein positives Ergebnis.“ (Auszug aus der Pressemitteilung der SALEG) 21 3 Aus den Gremien, Fachausschüssen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsgruppen etc. der Verbände Sitzung der VdW-Arbeitsgemeinschaft Süd am 29. April 2003 Unter Leitung von Arbeitsgemeinschaftsleiter Günter Markgraf, Geschäftsführer der LEUWO Leuna Wohnungsgesellschaft mbH, fand die Zusammenkunft der Arbeitsgemeinschaft Süd in Braunsbedra am 29. April 2003 statt. Neben den Beratungen zu den aktuellen wohnungswirtschaftlichen und wohnungspolitischen Themen, die durch VdW-Verbandsdirektor Jost Riecke mit den aktuellen Informationen ergänzt wurden, gab es eine interessante Befahrung der Geiseltaler Bergbaufolgelandschaft, die Herr Steffen Rosmeisl, Geschäftsführer der Geiseltaler Wohnungsgesellschaft mbH, dankenswerterweise organisiert hatte. Ergänzt wurde die Beratung auch durch einen Vortrag zu den überwachungspflichtigen Anlagen im Wohnungsbau. (rie) Erfahrungsaustausch der kaufmännischen Verantwortlichen der Wohnungsbaugesellschaften der VdW-Arbeitsgemeinschaft Altmark am 7./8. Mai 2003 in Tangermünde Unter der Leitung des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Altmark Wilfred Kahle, Geschäftsführer der Pareyer Wohnungsbaugesellschaft mbH, führten die verantwortlichen Mitarbeiter des kaufmännischen Bereiches der Unternehmen einen Erfahrungsaustausch über buchhalterische, betriebswirtschaftliche sowie EDVThemen durch. 22 Frau Gudrun Hahn, Geschäftsführerin der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft Genthin, und Herr Dr. Pollack, Asys-EDVIng.-büro Salzwedel (GAP), konnten als Referenten gewonnen werden. Aus Sicht eines Anwenders referierte Frau Hahn zu den Schwerpunkten: - Wirtschafts- und Finanzplanung - Auswertung von Kennziffern - BWA-Darstellung sowie Herr Dr. Pollack zu Themen, wie zum Beispiel - Grundlagen zum Datenaustausch zwischen wohnungswirtschaftlicher Software und Standard-Office-Produkten - Lösungen zum Liquiditätsmanagement - Lösungen zur Führung eines Schuldnerbuches / Forderungsmanagement - Vorstellung individueller ControllingWerkzeuge von Teilnehmern - Kennzahlenermittlung für Leerstandsanalysen - Aktuelle Entwicklungen im Bereich Software/Hardware – allgemein. Die sehr interessante Diskussion der 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestätigte den Verantwortlichen, dass die richtigen Themen angesprochen bzw. ausgewählt wurden. Mit dieser Veranstaltung sollte auch erreicht werden, dass sich die verantwortlichen Führungskräfte des kaufmännischen Bereiches persönlich kennen lernen und somit bei der Lösung ihrer Tagesprobleme den persönlichen Kontakt aufnehmen können. Für die Durchführung und Organisation dieser Veranstaltung bedanken sich die Teilnehmer bei Frau Hahn und Herrn Dr. Pollack recht herzlich. (Wilfred Kahle) Verbandsreport 5-6/2003 3 Aus den Gremien, Fachausschüssen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsgruppen etc. der Verbände Arbeitskreis der Wohnungsgenossenschaften Altmark am 14. Mai 2003 Die Arbeitssitzung des Altmarkreises der Wohnungsgenossenschaften ist eine inhaltsreiche Traditionsveranstaltung. Diesmal waren auch die ehemaligen ausgeschiedenen Vorstände der Genossenschaften geladen. Hauptredner war VdWgVerbandsdirektor Ronald Meißner, der zum Thema „Zur Lage der Wohnungsgenossenschaften im Land Sachsen-Anhalt“ sprach. In der anschließenden sehr lebhaften Diskussion brachte es ein ehemaliges Vorstandsmitglied auf den Punkt: „Von der Situation vor 15 Jahren und heute trennen uns Welten“. (Teilnehmer der Sitzung des Altmarkkreises) (mei) Tagung der VdW-Arbeitsgemeinschaft Altmark am 4./5. Juni 2003 Die Arbeitsberatung in Havelberg, die im vergangenen Jahr durch die Hochwasserkatastrophe ausfallen musste, wurde am 4. und 5. Juni 2003 nachgeholt und begann mit einem Empfang des Bürgermeisters im Rathaus. Am ersten Tag, unter Teilnahme des VdW-Verbandsdirektors Jost Riecke und Vertretern der WSA Magdeburg, wurVerbandsreport 5-6/2003 den verbandsinterne Themen beraten, wie zum Beispiel 1. Auswertung des durchgeführten Seminars der Buchhaltungsverantwortlichen am 07.05.2003 in Tangermünde mit der Festlegung, dass dieses Seminar jährlich wiederholt werden soll. 2. Beratung der aktuellen wohnungspolitischen und wohnungswirtschaftlichen Fragen und Erfahrungsaustausch der Wohnungsunternehmen zum Thema Zusammenarbeit mit Banken unter den zur Zeit extrem schwierigen Bedingungen, wie zum Beispiel Umschuldung von Krediten oder Kreditierungen von Modernisierungsmaßnahmen bzw. Übernahme von Wohnobjekten und deren Finanzierung. 3. Antrag der Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH zum Beitritt der Arbeitsgemeinschaft Altmark mit der Festlegung, dass mit sofortiger Wirkung die Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH in die Arbeitsgemeinschaft Altmark aufgenommen wird. 4. Festlegungen zur Planung und Ausrichtung der Arbeitsgemeinschaftsberatungen für das Jahr 2004. Im Anschluss daran, haben sich die Arbeitsgemeinschaftsmitglieder den Wohnungsbestand der Wohnungsbaugesellschaft Havelberg mbH, verbunden mit einer Stadtführung, angesehen. Zum zweiten Beratungstag hielten Vertreter der Techem AG, Niederlassung Magdeburg, und Vertreter der Fa. Aereco, Dresden, Fachvorträge zu den Schwerpunktthemen: 23 3 - Aus den Gremien, Fachausschüssen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsgruppen etc. der Verbände Heizkostenabrechnung Einführung in das EnergieInformations-System sowie Be- und Entlüftung von Wohnungen. An der Veranstaltung nahmen insgesamt 20 Kolleginnen und Kollegen sowie Gäste der Arbeitsgemeinschaft teil. Die Arbeitsgemeinschaftsmitglieder bedanken sich für die Vorbereitung und Organisation beim Geschäftsführer der Havelberger Wohnungsbaugesellschaft mbH, Herrn Gerd Schulz, sowie beim Bürgermeister der Stadt Havelberg recht herzlich. (Wilfred Kahle) Fachtagung des VdW/VdWgFachausschusses Bau am 11. bis 13. Juni 2003 Unter der Leitung des Vorsitzenden des Fachausschusses Bau, Herrn Joachim Schlichter, Geschäftsführer der Dessauer Wohnungsbaugesellschaft mbH, begann am zweiten Tag die interne Beratung des Fachausschusses. Über die Veränderungen der Musterbauordnung 2002 gegenüber der Landesbauordnung berichtete Herr Gerfried Fiedler, Technischer Vorstand der Halle-Neustädter Wohnungsgenossenschaft e. G. Die Gegenüberstellung von Betriebskosten und Benchmarking, neue Betätigungsfelder der Wohnungswirtschaft und die Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Stadtwerken waren weitere Diskussionspunkte der Fachausschusssitzung, die aber noch in der nächsten Sitzung vertieft werden sollen. (sp) Zu einer Fachausschusssitzung und Informationsveranstaltung war der Fachausschuss Bau vom 11. bis 13. Juni 2003 in Neunkirchen im Siegerland. Herr Horst Leuschner, Schulungsleiter der Firma Danfoss, referierte über die Auswirkungen der Energiesparverordnung (EnEV) für Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften. Bei einer Werksführung der Firma Schäfer Heiztechnik GmbH informierte Herr Heinz-Jürgen Baltes, Innendienstleiter der Firma, die Teilnehmer über die große Produktpalette des Unternehmens. So werden nicht nur Heizkörper produziert, sondern auch IT-Systeme, Abfalltechnik, Büroausstattungen, Lager- und Transportsysteme gefertigt. Ein Besuch der Grube Binoweide beschloss den ersten Arbeitstag. 24 Verbandsreport 5-6/2003 4 Öffentlichkeitsarbeit/Marketing Die wichtigsten Presseerklärungen, Medienberichterstattungen und sonstige Veröffentlichungen der Verbände - 1. Medienberichterstattung - Wohnungen werden dem Erdboden gleich gemacht Volksstimme Osterburg vom 24.04.2003 (Abriss im Neubaugebiet „An der Grolle“, WG Osterburg) - (Bericht anlässlich der Pressekonferenz der wohnungswirtschaftlichen Verbände vom 13.05.03) - Gästewohnung kommt gut an Mitteldeutsche Zeitung Sangerhausen vom 28.04.2003 CDU: Bund verzögert Wohnungsabriss Volksstimme Magdeburg vom 28.04.2003 - Millionen für TV-Vielfalt Mitteldeutsche Zeitung Halle vom 07.05.2003 - (Digitales Fernsehen in Halle) - Immer weniger neue Wohnungen in Sachsen-Anhalt Bild vom 13.05.2003 Politik bremst Stadtumbau Mitteldeutsche Zeitung 14.05.2003 Hauff & Henkler fegen den Wald in der Gartenstadt Volksstimme Magdeburg vom 23.05.2003 (Frühlingsfest der GWG Reform) - (Zahl der Baufertigstellungen ist im Vergleich zum Vorjahr um 20 % gesunken) - Stadtumbau soll zügig vorangebracht werden Volksstimme Magdeburg vom 22.05.2003 (Fachgespräch zwischen Bauminister und VdW/VdWg-Verbandsratsvorsitzende und -Verbandsdirektoren vom 21.05.03) (Statement des wohnungspolitischen Sprechers der CDU André Schröder) - Von Altschulden befreit Generalanzeiger Halberstadt vom 18.05.2003 (HaWoGe hat wichtige Sanierungsetappe geschafft) (Schautag der WBG Sangerhausen) - Noch kein Geld: Stadtumbau in Sachsen-Anhalt blockiert Volksstimme Magdeburg vom 14.05.2003 Auch künftig fließt Geld in Stadtumbau Mitteldeutsche Zeitung Halle vom 30.05.2003 (Bundesbauminister gibt Zusicherung) vom (Bericht anlässlich der Pressekonferenz der wohnungswirtschaftlichen Verbände vom 13.05.03) - Alle Maßnahmen wurden aus Eigenmitteln finanziert Volksstimme Haldensleben vom 31.05.2003 (WBG „Roland“ Haldensleben) Verbandsreport 5-6/2003 25 4 Öffentlichkeitsarbeit/Marketing - Stadtumbau Ost kommt voran Leipziger Volkszeitung vom 04.06.2003 - (Bundesbauminister bekräftigt Förderung) - Musik, Spiel, Spaß und ein Foto mit dem Ministerpräsidenten Volksstimme Magdeburg vom 06.06.2003 (Kinderfest des Ministerpräsidenten) - Mit der Abrissbirne gegen Geisterstädte Volksstimme Magdeburg vom 10.06.2003 (Bericht von Gerhard Ruden, CDULandtagsabgeordneter) - 15,2 Millionen Euro für Abriss von Wohnungen Volksstimme Magdeburg vom 20.06.2003 (Presseerklärung beider wohnungswirtschaftlichen Verbände Sachsen-Anhalt vom 15.05.2003) 3. Medien-Info GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e.V. - nachzulesen unter www.gdw.de - GdW begrüßt Aufstockung und Verbesserung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW Nr. 25/03, 07.05.2003 - Wohnungswirtschaft warnt vor neuen steuerlichen Belastungen des Wohnens Nr. 26/03, 08.05.2003 - GdW verlangt langfristig kalkulierbare Rahmenbedingungen für die Wohnungswirtschaft Nr. 27/03, 20.05.2003 - GdW kritisiert Blockierung der Fördermittel für den Stadtumbau Ost Nr. 28/03, 21.05.2003 - GdW begrüßt Entscheidung des Bundesrates, Grunderwerbsteuer bei Fusionen von Wohnungsunternehmen auszusetzen Nr. 29/03, 23.05.2003 (Sofortprogramm der Landesregierung) - Farbtupfer im ältesten Wohngebiet – erster Neubau an die Mieter übergeben Volksstimme Wernigerode, 06/03 (Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode mbH) (sp) Stadtumbaufördermittel 2003 stehen nicht bereit! Verbände widersprechen der Presseveröffentlichung in der Mitteldeutschen Zeitung vom 15.05.2003 2. Presseerklärungen - nachzulesen unter www.vdwvdwg.de - Politik verhindert weiter Stadtumbau – Landesförderrichtlinien müssen endlich veröffentlicht werden (Presseerklärung beider wohnungswirtschaftlichen Verbände Sachsen-Anhalt vom 13.05.2003) 26 Verbandsreport 5-6/2003 4 Öffentlichkeitsarbeit/Marketing - Anhörung zum Antidiskriminierungsgesetz Nr. 30/03, 27.05.2003 - GdW begrüßt Unterstützung des Deutschen Mieterbundes für Stadtumbau Ost Nr. 31/03, 10.06.2003 - Chancen des Breitbandkabels nutzen: Wohnungswirtschaft und Kabelnetzbetreiber streben gemeinsamen Ausbau an Nr. 32/03, 17.06.2003 - GdW: BGH-Urteil zu Kündigungsfristen bei Altmietverträgen dient dem Vertrauensschutz der Investoren Nr. 33/03, 19.06.2003 - GdW warnt vor extremen Sonderbelastungen der Wohnungswirtschaft durch veränderte Gewerbesteuer Nr. 34/03, 20.06.2003 - GdW begrüßt Urteil des Landgerichts Gera zur Abrisskündigung Nr. 35/03, 26.06.2003 - GdW zur Streichung der Eigenheimzulage: Konzept ändern und möglichst viel vom Einsparvolumen für wohnungswirtschaftliche und damit investive Zwecke verwenden Nr. 36/03, 27.06.2003 Pressekonferenz beider Verbände Am 13. Mai 2003 führten beide Verbände ihre jährliche Pressekonferenz anlässlich der Vorlage der Jahresstatistik durch. Die diesbezügliche Presseerklärung „Politik verhindert weiteren Stadtumbau – Landesförderrichtlinien müssen endlich veröffentlicht werden“ fand in den Medien rege Beachtung und ist in unserem Internetauftritt unter www.vdwvdwg.de, Infothek eingestellt. (rie) Kinderfest des Ministerpräsidenten am 5. Juni 2003 in Magdeburg Zum traditionellen Kinderfest hatte der Ministerpräsident des Landes SachsenAnhalt Prof. Dr. Wolfgang Böhmer am 5. Juni 2003 in den Magdeburger Elbauenpark eingeladen. Etwa 2000 Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren waren aus allen Teilen SachsenAnhalts angereist. Bei Kaiserwetter feierten die Kinder ausgelassen. Hüpfburgen, Karussells und ein buntes Programm von Kindern für Kinder ließen den Tag nicht lang werden. 30 Verbände, Vereine und Organisationen hatten ein buntes Pogramm auf die Beine gestellt. (sp) Verbandsreport 5-6/2003 27 4 Öffentlichkeitsarbeit/Marketing Am Stand der wohnungswirtschaftlichen Verbände Sachsen-Anhalts standen die Kinder Schlange, um einen der schönen Preise zu erstehen. (Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer am VdW/VdWg-Stand) (reger Ansturm an unserem Stand) (bei) Aufruf zur Teilnahme – Preis „Beispielgebende Lösungen im Rahmen des Stadtumbaus in Sachsen-Anhalt – 2003“ Um die zügige und umfassende Instandsetzung, Modernisierung, Rückbau und Teilrückbau des Wohnungsbestandes einschließlich seines Umfeldes insgesamt weiter voranzutreiben, sind das Ministerium für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt, die wohnungswirtschaftlichen Verbände Sachsen-Anhalt und die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt übereinge28 kommen, die Ausschreibung auf die aktuellen Anforderungen des Stadtumbaus zu richten. Ingenieurbüros, Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften, Architekturbüros, Sanierungs- und Bauunternehmen sowie Kooperationen von Handwerksbetrieben oder anderen Bauberufen werden hiermit aufgerufen, beispielgebende Lösungen vorzustellen, die unter ihrer Mitwirkung in Sachsen-Anhalt verwirklicht worden sind. Mit der Aktion „Beispielgebende Lösungen im Rahmen des Stadtumbaus in Sachsen-Anhalt“ sollen besondere Leistungen bei der Umgestaltung von Gebäuden, die als Gesamtprojekt oder auch in einzelnen Aspekten beispielhaft sind, gewürdigt und einer breiten Öffentlichkeit für eine wiederholte Anwendung empfohlen werden. Der Preis soll für die am Bau Beteiligten sowie für die Eigentümer Anregungen zur Entwicklung erfolgreicher Konzepte geben. Seitens der Beteiligten können die Auszeichnungen für Werbezwecke genutzt werden. Die Initiative soll einen Innovationswettbewerb anregen und damit die Chancen für die Umsetzung optimierter und wirtschaftlicher Konzepte weiter verbessern. Wesentliche Bewertungskriterien für die Auszeichnung sind, jeweils unter dem Aspekt hoher Wohn- und/oder Nutzungsqualität, der erreichte ökologische Standard einschließlich eines niedrigen Energieverbrauchs und die bauliche Qualität. Im Rahmen der Preisverleihung werden die Preise sowohl für die beste Einzellösung als auch für das beste Gesamtprojekt verliehen. Interessenten erhalten die Ausschreibungsunterlagen bei der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, Telefon: (03 91)6 28 89-0, Internet: www.ing-net.de. Abgabetermin der Beiträge ist der 31. Oktober 2003. (schm) Verbandsreport 5-6/2003 4 Öffentlichkeitsarbeit/Marketing Die Nutzung des Internets als interaktives Medium in der Wohnungswirtschaft - Inhalte zum Sekretärinnenseminar Dieses Thema haben wir aus unterschiedlichen Gründen auf die Tagesordnung zum Sekretärinnenseminar am 22./23.05.2003 in Freyburg gesetzt. Zum einen ist das Internet auch in unserer Branche als tägliches Informationsmedium nicht mehr wegzudenken, zum anderen spüren wir in der täglichen Praxis immer wieder, wie groß die Unterschiede hinsichtlich des Kenntnisstandes der Verantwortlichen in den Wohnungsunternehmen sind. Aus unserer Sicht ist es dringend notwendig, dass gerade Sekretärinnen des Geschäftsführers bzw. Vorstandes über alle technischorganisatorischen Voraussetzungen verfügen sollten, um Informationen und Dokumente schnell und kostengünstig im Internet zu finden und herunter zu laden, sowie die elektronische Post empfangen, öffnen sowie absenden zu können. Mit einer kleinen Exkursion in die Geschichte des Internets wurden die Teilnehmerinnen auf das Thema vorbereitet. Begriffsbestimmungen z. B. zu „Internet“, „www“, „E-Mail“ und „Domain“ waren Voraussetzung für die folgenden zum Teil technischen Erläuterungen bzw. Aussagen. Schwerpunktmäßig wurde das Internet als Kommunikationsplattform in der Wohnungswirtschaft vorgestellt. Verbandsreport 5-6/2003 Den Teilnehmerinnen wurde online präsentiert, wie man im Netz sinnvoll navigiert, welche Dienstleistungsangebote der Webauftritt der wohnungswirtschaftlichen Verbände Sachsen-Anhalts bietet und wie man bestimmte Dokumente downloadet. Darüber hinaus wurde der elektronische Postverkehr (E-Mail) als ein Dienst des Internets vorgestellt. Der elektronische Postverkehr erleichtert inzwischen – richtig angewendet – auch in vielen Wohnungsunternehmen die tägliche Arbeit und spart vor allem Zeit und Kosten. Vermittelt wurden unter anderem Hinweise zur Handhabung eingehender und ausgehender E-Mails, von der Festlegung der Berechtigungen, über den Zeitraum zur Beantwortung von E-Mails, bis hin zum Stil bzw. den Grundregeln der Gestaltung. Abschließend wurde eine andere Möglichkeit der Online-Verbindung vorgestellt – nämlich mobil ins Internet. Die Vortragsunterlagen von Elfrun Christiane Schmidt (VdW), Thomas Strelow, Andreas Meyer und Sylvia Nowak (DTAG) können bei Bedarf in der VdWGeschäftsstelle abgefordert werden. Für Fragen rund um das Thema Internet steht Ihnen Elfrun Christiane Schmidt, VdW-Geschäftsstelle, Telefon (03 91)7 44 19-30, E-Mail: elfrun.schmidt@vdw vdwg.de gerne zur Verfügung. Interessenten zur Weiterbildung auf dem Gebiet der neuen Medien werden wir gern vermitteln. (schm) 29 4 Öffentlichkeitsarbeit/Marketing Nutzung der neuen Medien Von den derzeit 102 VdWMitgliedsunternehmen haben inzwischen 96 die technisch-organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um im Internet zu navigieren, den elektronischen Postverkehr zu nutzen und sich Verbandspublikationen, wie z. B. den Verbandsreport als PDF-Dokument aus dem Netz zu laden. (schm) Der Computer ist eine spirituelle Maschine, mit der man fast so schnell schreiben wie denken kann Der Computer arbeitet deshalb so schnell, weil er nicht denkt (schm) 30 Verbandsreport 5-6/2003 5 Recht BGH-Urteil: Mieterfreundliche Kündigungsfrist gilt nicht für Altverträge Die vor knapp zwei Jahren eingeführten mieterfreundlichen Kündigungsfristen gelten nicht für ältere Mietverträge. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 18.06.2003 entschieden. Wer seine Wohnung vor der Mietrechtsreform vom 1. September 2001 gemietet hat, kann dem Urteil zufolge nur nach den im Vertrag aufgeführten Fristen kündigen. Das gilt auch dann, wenn es sich – wie in der Praxis üblich – um einen Formularmietvertrag handelt, der nur die damaligen gesetzlichen Fristen sinngemäß oder wörtlich wiederholt. (Aktenzeichen: VIII ZR 240/02). Damit profitieren langjährige Mieter nicht von der jüngsten Reform, die für Mieter eine generelle Kündigungsfrist von drei Monaten vorsieht, während Vermieter je nach Vertragsdauer drei bis neun Monate Frist einhalten müssen. (ph) Entschädigungsrechtsänderungsgesetz – Beschluss des Bundesrates vom 23.05.2003 Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2003 auf der Grundlage der Empfehlungen der Bundesratsausschüsse die Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Entschädigungsrechtsänderungsgesetzes beschlossen: 1 Regelung der stecken gebliebenen DDREntschädigungen (Art. 4 des Entsch RÄndG) Die Regelung im Regierungsentwurf sieht vor, dass die Träger der öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder, in der Regel KomVerbandsreport 5-6/2003 Kommunen) als Zuordnungsberechtigte des ehemaligen volkseigenen Grund und Bodens für die noch zu zahlenden Entschädigungen bei Enteignungen nach DDR-Recht haften. Die Wohnungsgenossenschaften sind aus der Haftungspflicht herausgenommen worden. Die Empfehlungen der Bundesratsausschüsse Nr. 9 und 10, die beinhalten, dass - - in den Fällen der stecken gebliebenen DDR-Entschädigungen anstelle des "Trägers öffentlicher Verwaltung, der den enteigneten Vermögenswert aufgrund der Bestimmung des Einigungsvertrages unmittelbar oder mittelbar erhalten hat", der "Erblastentilgungsfonds" entschädigungsverpflichtet sein soll, auch die Wohnungsbaugesellschaften entschädigungsverpflichtet sein sollen, wenn aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen Wohnungsbaugesellschaften unentgeltlich Eigentümer des ehemals volkseigenen Grund und Bodens geworden sind, hat der Bundesrat abgelehnt. 2 Problematik des Wiederaufgreifens von abgeschlossenen Restitutionsverfahren neuer Abs. 3 des Vermögensgesetzes (Art. 3 des EntschRÄndG) Die Regelung im Regierungsentwurf sieht vor, dass Änderungen der tatsächlichen Umstände, die einen Ausschlussgrund nach § 5 Abs. 1 Buchst. a - d VermG begründen, von den Alteigentümern bzw. den Restitutionsberechtigten nach bestandskräftigem Abschluss des Ver-fahrens nicht mehr geltend gemacht werden können; die Vorschriften über die Rücknahme 31 5 Recht und den Widerruf von Verwaltungsakten bleiben unberührt. Der Bundesrat hat diese Regelung in seiner Stellungnahme nicht beanstandet; es gab hierzu keine Beschlussempfehlungen der Bundesratsausschüsse. Zu den Bedenken aus Sicht der Wohnungswirtschaft bezüglich der amtlichen Begründung dieser Vorschrift verweisen wir auf das Schreiben des GdW vom 06.05.2003 und das Antwortschreiben des BMVBW vom 15. Mai 2003. (ph) Wohnungswirtschaft: Sozial stabile Wohnquartiere nicht durch Antidiskriminierungsregelungen gefährden Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen, hat unmittelbar vor einem am 27.05.2003 in Berlin stattfindenden "öffentlichen Fachgespräch" der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen zum geplanten Antidiskriminierungsgesetz davor gewarnt, die Abschlussfreiheit bei Verträgen und damit die Privatautonomie als eine der grundlegenden Prinzipien unserer Rechtsordnung zu beschädigen. Die dem Antidiskriminierungsgesetz zu Grunde liegende EU-Richtlinie lasse ausdrücklich gewisse "Ungleichbehandlungen" zu, wenn sie zur Erreichung eines rechtmäßigen Ziels angemessen oder erforderlich sind. So sei, betonte der GdWChef, die Schaffung und Erhaltung ausgewogener und sozial stabiler Bewohnerund Siedlungsstrukturen ein anerkanntes und legitimes Ziel der Wohnungspolitik. Der Staat stelle seit vielen Jahren erhebliche Fördermittel dafür bereit. Daher sei die Ablehnung bestimmter Bewerber für eine 32 Mietwohnung nicht als Diskriminierung zu werten, wenn sie diesem allgemeinen anerkannten Ziel diene. "In diesen konkreten Fällen muss im Gesetz klargestellt werden, dass generell die Vermutung der Nichtdiskriminierung gilt, damit Wohnungsunternehmen nicht permanent Gefahr laufen, sich vor Gericht rechtfertigen zu müssen", verlangte Freitag. Er machte auch darauf aufmerksam, dass die Umkehr der Beweislast, wie sie von der EU-Richtlinie gefordert wird, die Wohnungsunternehmen mit erheblichen zusätzlichem Kosten- und Verwaltungsaufwand belasten würde, da alle beweiskräftigen Umstände der Mietvertragsabschlüsse dokumentiert werden müssten. Hier drohe ein völlig unangemessener und kostenintensiver Verwaltungsaufwand und bei den zu erwartenden Klagen abgewiesener Mieter eine unübersehbare Prozessflut. GdW-Präsident Lutz Freitag begrüßte in diesem Zusammenhang die Äußerung von Bundesjustizministerin Zypries, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie einen moderaten Weg zu verfolgen. Zypries wolle demnach "nicht draufsatteln". Auf der Basis dieser politischen Grundhaltung der Bundesministerin äußerte Freitag die begründete Hoffnung, dass die Spielräume, die die EU-Richtlinie dem nationalen Gesetzgeber einräumt, in Form praxisgerechter Lösungen auch ausgeschöpft werden. Der GdW als größter deutscher Branchendachverband vertritt auf Bundesebene 3.200 Wohnungsunternehmen mit knapp 7 Mio. Bestandswohnungen. (mei, GdW-Medieninfo 30/03) Landtagsanhörung zum Zweiten Investitionserleichterungsgesetz Der Bauausschuss des Landtages SachsenAnhalt führte am 24. April 2003 zum Entwurf des Zweiten InvestitionserleichteVerbandsreport 5-6/2003 5 Recht rungsgesetzes eine Anhörung durch. Für die Verbände nahmen beide Verbandsdirektoren an dieser Anhörung teil. Sie begrüßten insbesondere die vorgesehene Aufhebung des Belegungsbindungsgesetzes und nahmen im Übrigen zur vorgesehenen Änderung der Gemeindeordnung, des Abfallgesetzes und der Bauordnung Stellung. (rie) Zustandekommen eines Mietvertrages Soll das gegengezeichnete Exemplar eines schriftlichen Mietvertrages dem Mieter erst später übergeben oder übersandt werden, so kommt der Mietvertrag erst mit dem Zugang dieses Exemplars beim Mieter zustande. Ist vereinbart, dass der Mieter das gegengezeichnete Exemplar bei der Übergabe des Mietobjektes erhalten soll, und erscheint der Mieter zu diesem Termin nicht, so muss der Vermieter das gegengezeichnete Exemplar des Mietvertrages unverzüglich zugehen lassen, um den Vertrag noch zustande zu bringen. Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbeck hatte sich mit Urteil vom 27.06.2001, Az. 714B C 621/00 mit vorgenannter Problematik auseinanderzusetzen. Die Vermieterin begehrte von dem Beklagten die Zahlung der Monatsmieten für Oktober und November 2000. Mietgegenstand war ein Gewerberaum, der nach einer gemeinsamen Besichtigung mit Schreiben vom 03.08.2000 dem Beklagten als verbindliches Angebot übersandt wurde. Darin waren der Mietpreis, das Mietobjekt und der Mietbeginn am 01.10.2000 aufgeführt. Weiterhin wurde der Mieter gebeten, am 06.09.2000 bei der Geschäftsstelle zu erscheinen, um den Vertrag zu unterschreiben. Daraufhin wurde am Verbandsreport 5-6/2003 06.09.2000 der Mietvertrag in den Büroräumen der Klägerin, als Vermieterin, geschlossen. Neben den im vorgenannten Brief enthaltenen Angaben war jedoch weiterhin eine Befristung bis zum 30.09.2003 mit einer Verlängerungsoption enthalten. Die unterschriebenen Vertragsexemplare nahm die Vermieterin wieder in ihre Verwahrung, ohne dass eine Gegenzeichnung durch sie erfolgte. Als Übergabetermin war der 26.09.2000 vereinbart. Zwischenzeitlich ergab sich bei dem Mieter, dass das geplante Gewerbe nicht zu finanzieren sei. Hierzu übergab der Mieter am 25.09.2000 an die Vermieterin eine entsprechende Information und sagte den Übergabetermin am 26.09.2000 ab. Die Vermieterin teilte dem Mieter daraufhin mit, dass ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Mietvertrag nicht möglich sei und übergab schließlich am 31.10.2000 ein gegengezeichnetes Exemplar des Mietvertrages. Zum Dezember 2000 konnte eine anderweitige Vermietung erfolgen. Die Mietparteien stritten dementsprechend um die Mietzahlung für Oktober/November 2000. Es entstand Streit darüber, ob und wann ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen ist. Das Gericht urteilte, dass der Vermieterin weder aus § 535 Abs. 1 BGB noch aus einem Verschulden bei Vertragsschluss ein Zahlungsanspruch auf die eingeklagte Summe gegen den Beklagten zusteht. Durch die Gegenzeichnung des Mieters auf dem Vertragsformular am 06.09.2000 sei kein Mietvertrag geschlossen worden. Das Vertragsformular, was an diesem Tag unterzeichnet wurde, war allenfalls eine Annahme mit Änderung und daher nach § 150 Abs. 2 BGB eine Ablehnung, so dass etwaige frühere Angebote erloschen sind. Weiterhin war zu beachten, dass die abgegebene Erklärung auch von den ursprüng33 5 Recht lich im Brief vom 03.08.2000 enthaltenen Angaben abwich, in dem jetzt zusätzlich eine Befristung enthalten war. Dementsprechend hätte eine fristgerechte Annahme durch die Vermieterin erfolgen müssen. Gegen die Annahmeerklärung führt das Gericht drei Gründe aus: Die Klägerin als Vermieterin konnte nicht nachweisen, dass noch am 26.09.2000 gem. § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB dem Beklagten eine entsprechende Annahme zuging. Es führt weiter aus, dass das zugegangene Schreiben auch erst von diesem Tag datiert ist. Weiterhin ist dieses Schreiben nicht als Vertragsannahme zu werten. Darüber hinaus erfolgte die Zusendung des gegengezeichneten Vertrages erst am 31.10.2000, zwar form- aber nicht mehr fristgerecht. Dementsprechend konnte sich die Vermieterin nicht auf einen wirksamen Vertrag berufen und die Klageforderung wirksam durchsetzen (WM 2003, Seite 85 ff.) (ph) Hinweispflichten des Vermieters zum Lüftungsverhalten des Mieters Ist ein Zimmer von dem Wohnungsmieter sinnvoll nur im Wege der so genannten ULüftung zu belüften, bedarf es eines deutlichen Hinweises des Vermieters (Urteil LG Kleve vom 09.01.2003, Az. 6 S 329/01, WM 2003, Seite 142f.). Im vorgenannten Sachverhalt hatte die Mieterin wegen Feuchtigkeitsschäden in einem Kinderzimmer die Miete gemindert. Die Parteien stritten darüber, inwieweit der Minderungsanspruch tatsächlich besteht. Das Gericht hielt die Minderung dem Grunde nach für gerechtfertigt. Es führte aus, dass die Ursachen des Mangels nicht im Be34 reich der Mieterin gelegen haben. Ein mangelhaftes Lüftungsverhalten könne der Mieterin nicht vorgeworfen werden, da es deutlicher Hinweise der Vermieterin dazu bedurft hätte, wie eine ordnungsgemäße Belüftung des Zimmers zu erfolgen habe. Eine Belüftung des Zimmers sei aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nur im Wege der so genannten U-Lüftung möglich. Diese Lüftungsart sei zudem deutlich weniger wirksam und mache es erforderlich, dass dreimal täglich zehn Minuten zu lüften sei. Interessant in diesem Zusammenhang sind die Ausführungen des im Prozess gehörten Sachverständigen, der die notwendigen Richtwerte für die Lüftungsarten darstellte, die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt sind: LüfGrundtungsart Lüftungsdauer in Minuten „Durchzug“ SLüftung LLüftung ULüftung Unterschied zur „Durchzugslüftung“ 3x5 3 x 5,5 bis 3 x 6 + 10 % bis + 20 % 3 x 6 bis 3 x 7 + 20 % bis + 40 % bis zu 3 x 10 bis zu + 100 % (ph) Belegeinsicht bei Betriebskostenabrechnung Das Amtsgericht und das Landgericht Zwickau hatten über die Frage zu entscheiden, ob die verweigerte Übersendung von Rechnungskopien zum Zwecke der Überprüfung der Betriebskostenabrechnung ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters hinsichtlich des sich aus der Abrechnung ergebenen Nachzahlungsbetrages begründet. Wie in der Rechtsprechung anerkannt, haben beide Gerichte entschieden, dass ein Einsichtnahmerecht des MieVerbandsreport 5-6/2003 5 Recht ters in die Rechnungsunterlagen grundsätzlich am Sitz des Vermieters ausreicht (§ 269 Abs. 1 BGB). Nur in Ausnahmefällen besteht ein Anspruch des Mieters auf Übersendung von Belegkopien. Im vorliegenden Fall war zu berücksichtigen, dass es dem Mieter durchaus zumutbar sei, am Sitz des Vermieters sein Einsichtnahmerecht wahrzunehmen, da er an diesem Ort wohnte. Hinzu kam, dass er sich durch den örtlichen Mieterverein vertreten ließ und auch dieser von seinem Einsichtnahmerecht durch einen Mitarbeiter hätte Gebrauch machen können. (AG Zwickau, Urteil vom 10.05.2002, Az. 2 C 0408/01 bzw. LG Zwickau, Urteil vom 06.12.2002, Az. 6 S 176/02) (ph) Minderungsrecht chenabweichung bei Wohnflä- Eine Minderung von ca. 18 Prozent Wohnraums berechtigt den Mieter unabhängig von seiner subjektiven Beeinträchtigung jedenfalls dann zur Minderung, wenn die Quadratmeter-Angabe im Mietvertrag vorbehaltlos erklärt ist (LG Köln, Urteil vom 29.01.2003, Az. 10 S 237/02, NZM 2003, Seite 278f.). Der Mietvertrag der streitenden Parteien war so ausgestaltet, dass unter dem Stichwort Wohnfläche handschriftlich 110 m2 eingetragen war. Die gleiche handschriftliche Eintragung von 110 m2 befand sich auch unter den entsprechenden Regelungen des Mietvertrages im Zusammenhang mit der Umlage von Betriebskosten. Im Nachhinein stellten die Parteien fest, dass die tatsächliche Wohnfläche nur 89 m2 betrug. Gegenstand des Verfahrens war dementsprechend die Frage, inwieweit die geringere Wohnfläche kraft Gesetzes zur Verringerung der vertraglich geschuldeten Verbandsreport 5-6/2003 Miete führe und dem Mieter ein Minderungsrecht zusteht. Das angerufene Landgericht bejahte die Auffassung. Der Gegenargumentation des Vermieters, es handele sich bei der Mietvertragsangabe lediglich um eine unverbindliche Objektbeschreibung, konnte nicht gefolgt werden. Der Vermieter konnte weiter nicht vortragen, dass es sich lediglich um eine reine unverbindliche Größenvereinbarung handeln sollte. Insbesondere war im vorliegenden Fall zu berücksichtigen, dass die erhebliche Abweichung von 18 Prozent zu den aufgezeigten Minderungsrechten der Parteien führen konnte. (Siehe auch hierzu schon bereits veröffentlichte Entscheidung des OLG Dresden.) Das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 01.11.2002, Az. 64 S 443/01, NZM 2003, Seite 278, dass kein zur Minderung berechtigter Mangel vorliege, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag mit „ca.“ angegebene Wohnfläche um 7 Prozent abweiche. (ph) Fälligkeit der Werklohnforderung Brandenburgisches OLG, Az. 7 U 131/02 1. Aus § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB (Teil B) leitet sich nicht eine zweimonatige Frist bis zum Eintritt der Fälligkeit der Werklohnforderung aus der Schlussrechnung her. Nach dieser Bestimmung ist die Schlusszahlung alsbald nach Prüfung und Feststellung der vom Auftragnehmer vorgelegten Schlussrechnung zu leisten, spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Zugang. 35 5 Recht 2. Aus dem Inhalt der Fälligkeitsregelung des § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB (Teil B) ergibt sich, dass die in dieser Norm genannte Zweimonatsfrist lediglich einen Zeitrahmen für die Prüfung und Feststellung der vom Auftragnehmer vorgelegten Schlussrechnung setzt. Die Einräumung dieses Zeitraumes für die Prüfung und Feststellung der Schlussrechnung bedeutet jedoch nicht, dass eine Fälligkeit des mit der Schlussrechnung zu fordernden Werklohnes in jedem Falle erst zwei Monate ab Zugang der Schlussrechnung eintritt. Vielmehr führen die vorher durchgeführte Prüfung und Feststellung der vorgelegten Schlussrechnung zu deren Fälligkeit, sobald die Feststellung dem Auftragnehmer mitgeteilt worden ist. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut der zitierten VOBBestimmung, der die Schlusszahlung „alsbald nach Prüfung und Feststellung“ vorschreibt. 3. Hat der Auftraggeber die Schlussrechnung bereits vor Ablauf von zwei Monaten seit Zugang abschließend geprüft und den aus seiner Sicht berechtigten Rechnungsbetrag festgestellt und dem Auftraggeber mitgeteilt, ist er verpflichtet, den Schlussbetrag alsbald zu zahlen. Er kann sich dann nicht auf die Zweimonatsfrist berufen. 4. Das Umstandswort „alsbald“ ist als Synonym des Umstandswortes „unverzüglich“ zu verstehen, das gemäß der Legaldefinition des § 121 Abs. 1 BGB ein Handeln ohne schuldhaftes Zögern verlangt. Im Hinblick auf die Veranlassung der Zahlung einer Werklohnforderung 36 ist ohne die Geltendmachung besonderer Umstände auf Seiten des Auftraggebers davon auszugehen, dass der Zeitraum von sieben Kalendertagen bzw. fünf Werktagen ausreicht. (ph) Schadensersatzanspruch des Auftragsnehmers Urteil des BGH vom 27.03.2003, Az. VII ZR 443/01 a) Der Schadensersatzanspruch umfasst alle Aufwendungen, die für die ordnungsgemäße Herstellung des vom Unternehmer vertraglich geschuldeten Werks erforderlich sind. b) Er beschränkt sich nicht auf die geringeren Kosten einer Ersatzlösung, die den vertraglich geschuldeten Erfolg nicht herbeiführt. c) Der Besteller muss sich nicht darauf verweisen lassen, dass der durch eine nicht vertragsgemäße Nachbesserung verbleibende Minderwert durch einen Minderungsbetrag abgegolten wird. d) Zu den zu ersetzenden notwendigen Aufwendungen für die Mängelbeseitigung gehören diejenigen Kosten, die der Besteller bei verständiger Würdigung für erforderlich halten durfte. e) Ob Aufwendungen für die Mängelbeseitigung unverhältnismäßig sind, beurteilt sich nach den Grundsätzen des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB. Unverhältnismäßigkeit kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. (ph) Verbandsreport 5-6/2003 5 Recht Minderungsrechtsauschluss und Verwirkung des Mietnachforderungsrechtes Der BGH hatte sich mit Urteil vom 26.02.2003, Az. XII ZR 66/01, NZM 2003, Seite 355f. mit oben genannter Problematik auseinanderzusetzen. Er führte aus: 1. An der Rechtsprechung des BGH, wonach der Mieter sein Minderungsrecht durch vorbehaltlose Mietzahlung über einen längeren Zeitraum verliert, wird nach erneuter Prüfung festgehalten. 2. Nimmt der Vermieter seinerseits eine Mietminderung des Mieters über einen längeren Zeitraum rügelos hin, so kann der Mieter zu Recht darauf vertrauen, die vereinbarte Miete werde nicht rückwirkend verlangt werden. Ob diese Rechtsfolge aus einer quasi spiegelbildlichen Anwendung des § 539 BGB a.F. resultiert, kann jedenfalls bei Vorliegen der allgemeinen Verwirkungsvoraussetzungen offen bleiben. (ph) Ergebnis der Tarifverhandlungsrunde 2003 Anfang Mai fand in Düsseldorf die erste Tarifverhandlungsrunde des Jahres 2003 statt. Die Gewerkschaften eröffneten die Verhandlungen mit der Forderung nach Erhöhung der Löhne, Gehälter und Auszubildendenvergütungen um linear 4 % ab dem 01.07.2003. Weiterhin stellten sie die Forderung auf, Übernahmegarantien für Auszubildende zu vereinbaren. Verbandsreport 5-6/2003 Die Tarifkommission des Arbeitgeberverbandes der Wohnungswirtschaft hat beide Forderungen zurückgewiesen und deutlich gemacht, dass die Forderung nach entsprechenden Tariferhöhungen den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Unternehmen, insbesondere in den neuen Bundesländern nicht gerecht werden. Die weitere Belastung der Personalkosten sei nicht zu verantworten. Die Gewerkschaften wurden aufgefordert, einem längerfristigen Tarifabschluss zuzustimmen, der den Unternehmen Planungssicherheit gibt. Dies wurde jedoch von den Gewerkschaften abgelehnt. Nachdem die zweite Tarifverhandlungsrunde, die am 04.06.2003 stattfand, keinen nennenswerten Erfolg gebracht hat, trafen sich die Tarifparteien am 16.06.2003 zu ihrer dritten Verhandlungsrunde in Frankfurt. Als Ergebnis konnte eine weitere Annäherung der Standpunkte verzeichnet werden. Inzwischen wurde der Tarifvertrag, der eine Laufzeit vom 01.07.2003 bis 31.12.2005 hat, mit folgenden wesentlichen Inhalten unterzeichnet: - Die Löhne und Gehälter (nicht die Auszubildendenvergütungen) werden in dem Gebiet, in dem das Grundgesetz vor dem 03.10.1990 galt, zum 01.07.2003, in dem Gebiet, in dem das Grundgesetz vor dem 03.10.1990 nicht galt, spätestens zum 01.01.2004, um 2,0 %, aufgerundet auf den nächsten vollen Euro, angehoben. 37 5 Recht - - - - - In dem Gebiet, in dem das Grundgesetz vor dem 03.10.1990 galt, erfolgt spätestens mit der Zahlung des Weihnachtsgeldes eine Einmalzahlung an alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der Auszubildenden in Höhe von 150,00 €. Die Löhne und Gehälter (nicht die Auszubildendenvergütungen) werden in dem Gebiet, in dem das Grundgesetz vor dem 03.10.1990 galt, zum 01.01.2005, in dem Gebiet, in dem das Grundgesetz vor dem 03.10.1990 nicht galt, spätestens ab dem 01.06.2005 um weitere 1,2 %, aufgerundet auf jeweils volle 5,00 €, angehoben. In dem Gebiet, in dem das Grundgesetz vor dem 03.10.1990 galt, erfolgt für alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der Auszubildenden eine Einmalzahlung von 150,00 €, die spätestens mit dem Urlaubsgeld 2005 auszuzahlen ist. Teilzeitkräfte erhalten die Einmalzahlungen anteilig nach dem Verhältnis ihrer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 37 Stunden. Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.01.2005 um 15,00 € angehoben. Die Öffnungsklausel zum Vergütungstarifvertrag ist für die Laufzeit dieses Tarifvertrages weiterhin anwendbar. Der Arbeitgeberverband der Wohnungswirtschaft hat für seine Mitglieder Kommentare zum Mantel- und Vergütungstarifvertrag herausgegeben. (schm) 38 Verbandsreport 5-6/2003 6 Bildung/Informations- und Schulungsveranstaltungen Informationsveranstaltung „Förderung aktuell“ am 16. Juni 2003 in Magdeburg Gegenstand und Inhalt dieser Informationsveranstaltung waren: - Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen 2003 - Grundlage für den Stadtumbau in Sachsen-Anhalt - Vorstellung und Erläuterung der Entwürfe der Richtlinien zur Landesförderung 2003 - KfW-Programm „Wohnraummodernisierung 2003“ Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Rückbau von Mietwohngebäuden im Rahmen des Stadtumbaus - Die Bürgschaftsrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt – ein Instrument zur Kreditfähigkeit - Aktuelle Möglichkeiten zur Anpassung der Kreditbedingungen auf dem Hintergrund günstiger Kapitalmarktbedingungen. Verbandsreport 5-6/2003 Für Unmut bei den rd. 90 Teilnehmern sorgte die Tatsache, dass Mitte Juni 2003 noch keine Handlungsgrundlage für die Bewilligung der Stadtumbauförderung im Land Sachsen-Anhalt gegeben ist. Eine Ursache hierfür liegt im langwierigen Abstimmungsprozess Bund/Länder zur Verwaltungsvereinbarung Stadtumbau und in der schwierigen Haushaltslage der öffentlichen Hand. Mit scharfen Worten kritisierte VdWg-Verbandsdirektor Ronald Meißner diese Situation „unsere Hoffnungen auf mehr Dynamik beim Stadtumbau 2003 wurden so nicht erfüllt. Rund 200 Mio. Euro Investitionen sind auf die Zukunft verschoben“. (mei) 39 6 Bildung/Informations- und Schulungsveranstaltungen Resümee der Fachtagung der Geschäftsführer/Bürgmeister am 25./ 26. Juni 2003 in Meisdorf An der ersten Fachtagung des Jahres 2003 nahmen etwa 70 Vertreter der VdWMitgliedsunternehmen teil. Neben der Analyse zur aktuellen Leerstandssituation wurde unter anderem über wohnungspolitische und wohnungswirtschaftliche Schwerpunktthemen, wie Stadtumbau, Zusammenarbeit mit dem Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt, die Situation der Kommunen und ihrer Wohnungsgesellschaften und die aktuelle Rechtsprechung zum „Abrissurteil Gera“, diskutiert. Darüber hinaus wurden die Tagungsteilnehmer über Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der Hochschule Anhalt, regionale Analyseergebnisse des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt und des Steuerrechtsänderungsgesetzes informiert. Interessant waren auch die Ausführungen zu den Ergebnissen bzw. Schlussfolgerungen von Mieterbefragungen durch die Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH, Hinweise zur Berichterstattung des Abschlussprüfers an den Aufsichtsrat, Informationen zur Altersvorsorge bzw. Pensionszusage sowie das Thema Motivation und Personalmanagement. 40 Bei Interesse können die Unterlagen zu folgenden Themen in der VdWGeschäftsstelle abgefordert werden: - Analyse Wohnungsleerstand der VdW-Mitgliedsunternehmen per 31.12.2002/31.03.2003 Referent: Ronald Luckanus, Geschäftsführer GWG Hohenmölsen - Statistische Angaben und regionale Analyseergebnisse Referent: Manfred Scherschinski, Direktor Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt - Aktuelle Informationen aus der Wirtschaftsprüfung Referentin: WP/StB Gertrud Bertling, Prüfungsdirektorin VdWg - Aktuelle Entscheidungen zum Steuerrechtsänderungsgesetz Referentin: StB Doreen Mottl, Steuerberaterin VdWg - Dienstleistungsangebote der WSA/Pensionszusage Referent: Michael Lux, Geschäftsführer WSA - Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen der Hochschule Anhalt und den Wohnungsunternehmen Referent: Prof. Dr.-Ing. Reinhard Reimann, Hochschule Anhalt - Ergebnisse/Schlussfolgerungen der Mieterbefragung durch die HWG Referent: Dr. Heinrich Wahlen, Geschäftsführer HWG Verbandsreport 5-6/2003 6 Bildung/Informations- und Schulungsveranstaltungen - - Begleitung und Motivation von und in Veränderungsprozessen Referenten: Margitta Bräutigam, Projektmanagerin; Urs Zweifel, Organisationsentwickler HANSPETER und ZÜRCHER AG Situation der Kommunen und ihrer Wohnungsgesellschaften aus der Sicht des Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Referent: Paul Uwe Söker, Staatssekretär Ministerium des Innern Bevor der Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft mbH Oebisfelde, Herr Eckhardt Schatz, zum 31. Juli 2003 in den wohlverdienten Ruhestand eintritt, wurde er im Kreise seiner Geschäftsführerkollegen würdig verabschiedet. Sekretärinnenschulung am 22./23. Mai 2003 in Freyburg Die Sekretärin als erfolgreiche Veranstaltungsorganisatorin und Internet/e-mail Anwenderin, so das diesjährige Thema der 2-tägigen Sekretärinnenschulung. Die Teilnehmerinnen erfuhren im praxisrelevanten Seminar wie Veranstaltungen (Aufsichtsratssitzungen, Vorstands-/Geschäftsführersitzungen, Mieterfeste, Jubiläen usw.) konzeptionell vorbereitet und organisatorisch gesichert werden und wie das Internet und der elektronische Postverkehr optimal genutzt werden können. Als Referenten für diese Themenkreise konnten wir Herrn Jörg Straubinger, Geschäftsführer der Personalberatung Straubinger, die Herren Thomas Strelow und Andreas Meyer sowie Frau Sylvia Nowak von der Deutschen Telekom gewinnen. Erfahrungen und aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Nutzung des Internets als interaktives Medium in der Wohnungswirtschaft, auch in der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsunternehmen und den Verbänden, vermittelte Frau Elfrun Christiane Schmidt, VdW-Referentin (siehe hierzu auch Gruppe 4, Seite 29). (v. l. n. r. Eckhardt Schatz, Fritz-Peter Schade, Jost Riecke) (schm) Verbandsreport 5-6/2003 41 6 Bildung/Informations- und Schulungsveranstaltungen Modul II in Dresden: 1 – Kooperationsmodell in der Wohnungswirtschaft 2 - Unternehmensleitbild für eine wettbewerbsfähige Marketingstrategie 3 – Standortanalyse als eine Entscheidungsgrundlage für zielgerichtete Modernisierung Wir hoffen, damit den Teilnehmerinnen ein attraktives Angebot unterbreitet zu haben. (mei) Dr. Julius Brecht Fonds – 36. Förderseminar für Führungsnachwuchskräfte 2003 Nach Informationen des GdW wird aus organisatorischen Gründen das Modul I des 36. Förderseminars des Dr. Julius Brecht Fonds in Prag vom Juni 2003 auf den 09. bis 12. Oktober 2003 verschoben. Das zweite Modul findet wie geplant vom 06. bis 09. November 2003 in Dresden statt. Die Anmeldefrist wurde bis zum 15. September 2003 verlängert. Die thematischen Schwerpunkte sind: Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 24 Personen beschränkt. Da die zwei Veranstaltungen als Einheit angeboten werden, sollten die Teilnehmer nach Möglichkeit für beide Module angemeldet werden. Je Modul werden Teilnehmergebühren in Höhe von 350 Euro erhoben. Für die inhaltliche Koordinierung der Veranstaltungen ist der GdW, Dr. Claus Hachmann, Telefon: (0 30)8 24 03-1 70 zuständig. (schm) Modul I in Prag: 1 – Zielgruppenorientierte Wohnungsmodernisierung und Service-Leistungen 2 – Personalentwicklung und Mitarbeitermotivation 3 – Stadterneuerung 42 Verbandsreport 5-6/2003 9 Steuern Entwurf des Investitionszulagengesetzes 2005 Die neuen Länder werden sich im Bundesrat für eine Verlängerung des Investitionszulagengesetzes bis zum 31. Dezember 2008 einsetzen. Diesbezüglich liegt ein erster Entwurf des Investitionszulagengesetzes 2005 vor, den die neuen Länder momentan untereinander abstimmen. Wir als Regionalverbände werden uns bei der Landesregierung dafür einsetzen, dass es zu der angestrebten Weiterführung der Investitionszulage kommen wird. Der bisher vorgelegte Gesetzesentwurf enthält keine wesentlichen Änderungen in den für die Wohnungswirtschaft bedeutsamen §§ 3, 3a. Die bisherigen Fördersätze (15 % bzw. 22 %) sollen weiter beibehalten werden. Des Weiteren wird es eine Fortführung des Selbstbehaltes in Höhe von 50 Euro sowie des Förderhöchstbetrages in Höhe von 614 Euro geben. Die in den Geschäftsjahren 1999 bis 2004 getätigten Aufwendungen für begünstigte Modernisierungsmaßnahmen, die sich auf den flächenbezogenen Selbstbehalt und den Höchstbetrag auswirken, werden auf den Selbstbehalt und den Höchstbetrag für die Jahre 2005 bis 2008 angerechnet. Im Entwurf des Investitionszulagengesetzes 2005 sind außerdem noch einige Klarstellungen eingeflossen. Die §§ 3, 3a Abs. 1 wurden dahingehend geändert, dass nur der Eigentümer Investitionszulage erhalten kann und somit die Förderung von Investitionen durch Mieter ausgeschlossen wird. Des Weiteren wurden die Eigentumswohnungen, im Teileigentum stehende Räume sowie andere Teile eines eigenen Gebäudes, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, Gebäuden gleichgestellt. Durch die Einbeziehung der Verbandsreport 5-6/2003 vor dem 1. Januar 2005 geleisteten Anzahlungen und entstandenen Teilherstellungskosten in die Bemessungsgrundlage in den §§ 3 Abs. 3 und 3a Abs. 4 des Entwurfs wird die Förderlücke bei im Jahr 2004 begonnenen und im Jahr 2005 abgeschlossenen Investitionen vermieden. Seitens des GdW wird erwartet, dass die Initiative im Herbst 2003 nach Abstimmung der neuen Länder untereinander in den Bundesrat eingebracht wird. (mo) Grunderwerbsteuerfreistellung bei Fusionen Der Gesetzesentwurf der neuen Bundesländer, Fusionen von Wohnungsunternehmen für einen begrenzten Zeitraum (1. Januar 2004 bis 30. Juni 2006) von der Grunderwerbsteuer zu befreien, wurde vom Bundesrat am 23. Mai 2003 angenommen. Im endgültigen Entwurf wurde noch einmal klargestellt, dass nur Grundstücke in den neuen Ländern sowie in Berlin in den Genuss der Freistellung kommen. Damit wurde der Möglichkeit, durch Sitzverlegung eine Befreiung zu erreichen, der Boden entzogen. Ein Entwurf der Bundesregierung liegt diesbezüglich noch nicht vor. Der GdW wird sich im Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass auch kommunale Eigenbetriebe neben den Wohnungsunternehmen in der endgültigen Gesetzesfassung Berücksichtigung finden. (mo) 43 9 Steuern Probleme der Wohnungswirtschaft in Bezug auf die Gemeindefinanzreform Für die Wohnungswirtschaft zeichnen sich im Zusammenhang mit den derzeit stattfindenden Erörterungen im Rahmen der Gemeindefinanzreform erhebliche Verschlechterungen der steuerlichen Rahmenbedingungen ab, wenn das von den kommunalen Spitzenverbänden favorisierte Modell, das unter anderem die Hinzurechnung aller Zins- und Mietzahlungen vorsieht, zur Anwendung käme. Die 50%ige Hinzurechnung der Dauerschuldentgelte kann bereits heute nicht durch die mögliche 1,2%ige Kürzung um die Einheitswerte der Grundstücke ausgeglichen werden, da die Einheitswerte in den neuen Ländern auf der Basis von 1935 nicht mehr dem tatsächlichen Wert der Grundstücke Rechnung tragen. Insbesondere durch die für ostdeutsche Wohnungsunternehmen typische hohe Fremdfinanzierung entstehen hohe Zinsen, die bereits heute im Rahmen der 50%igen Hinzurechnung zu erheblichen Belastungen führen können. Sollte es jedoch zu einer 100%igen Hinzurechnung kommen, würden erhebliche Steuerbelastungen auch in Verlustjahren die Folge sein. Somit würde die Gewerbesteuer für eine Vielzahl der Wohnungsunternehmen zur Substanzsteuer werden. In diesem Zusammenhang ist zwar noch darauf hinzuweisen, dass Wohnungsunternehmen grundsätzlich die Möglichkeit haben, das Instrument der erweiterten Kürzung in Anspruch zu nehmen. Die erweiterte Kürzung bewirkt, dass der Gewerbeertrag, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt, nicht besteuert wird. Jedoch lässt diese erweiterte Kürzung nur einen sehr eingeschränkten Geschäftskreis zu. Da die Wohnungsunternehmen über ihr Kerngeschäft Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes regelmäßig weitere Geschäfte ausüben, ist die erweiterte Kürzung nur für einen sehr geringen Teil von Wohnungsunternehmen anwendbar. Folgende Beispielrechnung soll die Auswirkungen noch einmal verdeutlichen: Wohnungsunternehmen in Magdeburg mit 4.000 WE (Hebesatz: 450 %) Bisherige Bemessungsgrundlage Tsd. € Verlust + Hinzurechnung der Zinsen ./. Kürzung (1,2 % des Einheitswertes) Gewerbeertrag/-verlust mit Kürzung (Gewerbeertrag/-verlust ohne Kürzung) Gewerbesteuer (mit Kürzung) Gewerbesteuer (ohne Kürzung) 44 -3.000 2.500 -500 -1.000 -500 0 0 Neue Bemessungsgrundlage Tsd. € -3.000 5.000 -500 1.500 2.000 275,6 367,4 Verbandsreport 5-6/2003 9 Steuern GdW-Präsident Lutz Freitag hatte diesbezüglich am 28. Mai 2003 ein Gespräch mit dem Bundesfinanzminister Hans Eichel, in dem vereinbart wurde, dass diese speziellen Probleme der Wohnungswirtschaft noch einmal an die Fachabteilung herangetragen werden sollen. Ein diesbezügliches Schreiben ist am 13. Juni 2003 seitens des GdW an das entsprechende Referat beim Bundesministerium der Finanzen gegangen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Die diesbezügliche Plenarsitzung hat am 20. Juni 2003 stattgefunden. Dabei ist der Bundesrat der Empfehlung des Finanzausschusses gefolgt und hat den Vermittlungsausschuss angerufen. Aufgrund der ablehnenden Haltung der Oppositionsparteien könnte sich das Gesetz vor seiner endgültigen Verabschiedung inhaltlich noch wesentlich ändern. (mo) Des Weiteren werden wir als Regionalverbände diesbezüglich unterstützend zur Initiative des GdW an die Landesregierung herantreten und unseren Standpunkt dort darlegen. (mo) Neuregelung Mini-Jobs – Unschädliche Aufstockung der 400 Euro-Geringverdiener-Grenze – Muster-Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Erhöhung der Umsatzgrenze für die Anwendung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung durch das Kleinunternehmerförderungsgesetz Der Gesetzgeber hat das geringfügige Beschäftigungsverhältnis ab 1. April 2003 neu geregelt (vgl. unsere SofortInformation Nr. 04/2003). Der Bundestag hat am 6. Juni 2003 in zweiter und dritter Lesung das „Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern, zur Eindämmung der Schattenwirtschaft und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung“ gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet. Mit diesem so genannten Kleinunternehmerförderungsgesetz wird die Umsatzgrenze für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung von bisher 16.620 Euro auf 17.500 Euro erhöht. Die anderen Vorschriften des Kleinunternehmerförderungsgesetzes haben keinen Anwendungsbereich bei Wohnungsunternehmen. Verbandsreport 5-6/2003 Durch folgenden steuerfreien bzw. pauschalversteuerten Arbeitslohn kann eine spürbare Aufstockung der 400 EuroGeringfügigkeitsgrenze erreicht werden: • • • • steuerfreie Kindergartenzuschüsse (§ 3 Nr. 33 EStG); steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 3 Nr. 34 EStG); steuerfreie Gestellung von Telekommunikationsgeräten (z.B. Handy; § 3 Nr. 45 EStG); steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (§ 3b EStG); 45 9 Steuern • • • • • • • • • steuerfreie Trinkgelder (§ 3 Nr. 51 EStG); steuerfreie Heirats- und Geburtsbeihilfen bis zu 358 € (§ 3 Nr. 15 EStG); pauschal besteuerte Fahrtkostenzuschüsse (Steuersatz 15 %) bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem eigenen PKW (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG); Inanspruchnahme der monatlichen 50 Euro-Freigrenze für Sachbezüge (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG – beachte: Betrag darf auf Gutschein nicht vermerkt sein); Rabattfreibetrag von 1.224 Euro jährlich bei Personaleinkauf (§ 8 Abs. 3 EStG); steuerfreier Reisekostenersatz bei Auswärtstätigkeiten für Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und ggf. Übernachtungskosten (§ 3 Nr. 16 EStG); steuerfreie Beiträge an eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds bis zu 2.448 Euro jährlich (§ 3 Nr. 63 EStG); pauschal besteuerte Leistungen an eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse bis zu 1.752 Euro jährlich (Steuersatz 20 %; § 40b EStG); steuerfreie Übungsleiterpauschale von 154 Euro monatlich (z.B. bei nebenberuflichen Trainern in Sportvereinen; § 3 Nr. 26 EStG). Für das Regelarbeitsentgelt bleibt es bei den Pauschalabgaben (25 % bei geringfügiger Beschäftigung im Unternehmen, 12 % bei geringfügigen Beschäftigungen in Privathaushalten). Es ist zulässig, dem geringfügig Beschäftigten mehrere dieser Leistungen zukom46 men zu lassen (z.B. steuerfreier Kindergartenzuschuss, steuerfreier Fahrtkostenzuschuss für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und steuerfreie Gestellung eines Handys). Des Weiteren erfolgte mittlerweile die Veröffentlichung eines entsprechenden Muster-Vertrages über eine geringfügige Beschäftigung, der bei Bedarf über die Verbände abgerufen werden kann. (mo) Sonderausstattung bei Bruttolistenpreisregelung Kfz- Gemäß Erlass Baden-Württemberg vom 23.01.2003 – 3 – S 233.4/75 sind die Aufwendungen für den Einbau von Diebstahlsicherungssystemen in ein Kfz bei der Ermittlung des maßgebenden Listenpreises nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG und § 8 Abs. 2 Satz 2 und 3 EStG als Sonderausstattung zu berücksichtigen. Zwar ist ein gewisses eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers am Einbau der Diebstahlsicherungssysteme (Schutz des Eigentums), der unter Umständen auch zu niedrigeren Versicherungsbeiträgen führt, offenkundig. Die eigenbetrieblichen Interessen der Arbeitgebers überwiegen allerdings die Vorteile des Arbeitnehmers (Abstellen des Kfz auch an nicht bzw. weniger beaufsichtigten oder nicht einsehbaren Stellen) nicht in dem Maße, dass die Vorteile des Arbeitnehmers bei der Gesamtbeurteilung gegenüber den eigenbetrieblichen Interessen des Arbeitgebers in den Hintergrund treten. Zudem besitzt der durch den Einbau der Diebstahlsicherungssysteme entstehende Vorteil eine Marktgängigkeit, die sich daran zeigt, dass auch Privatkunden zunehmend bereit sind, für ein diebstahlgesichertes Kfz einen Aufpreis zu bezahlen. (mo) Verbandsreport 5-6/2003 9 Steuern Entgeltliche Geschäftsführung der GmbH für die KG ab 1. Juli 2003 als umsatzsteuerpflichtige Leistung Die Finanzverwaltung ist bisher in ihren Umsatzsteuerrichtlinien davon ausgegangen, dass z. B. zwischen der geschäftsführenden Komplementär-GmbH und der KG kein umsatzsteuerlich relevanter Leistungsaustausch gegen Entgelt stattfindet. Der BFH hat überraschend mit der Entscheidung vom 6. Juni 2002 (Az. V R 43/01; BStBl 2003 II, S. 36) die Sachlage anders gesehen. Die Entscheidung des BFH beruft sich dabei auf höherrangiges Europäisches Steuerrecht. • • Demnach setzt ein umsatzsteuerlich relevanter Umsatz nur einen Leistenden auf der einen Seite, einen Leistungsempfänger auf der anderen Seite sowie eine erbrachte Leistung und eine Gegenleistung (Entgelt) voraus. Dass die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der KG gleichzeitig auch Mitgliedschaftsrechte ausübt, also kein Leistungsaustausch zwischen fremden Unternehmen stattfindet, spielt keine Rolle. Die Finanzverwaltung hat auf dieses Grundsatzurteil reagiert und die frühere Richtlinienregelung ab 1. Januar 2004 als überholt erklärt (BMF-Schreiben vom 13. Dezember 2002; - IV B7 - S 7100 - 315/02 sowie BMF-Schreiben vom 17. Juni 2003 – IV B7 – S 7100 – 121/03). Aufgrund dieser BMF-Schreiben richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung von Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen von Gesellschaftern an ihre Gesellschaft nach folgenden Grundsätzen: Verbandsreport 5-6/2003 • Umsatzsteuerlich relevante Leistungen der Gesellschafter liegen immer dann vor, wenn die Leistungen gegen (Sonder-)Entgelt ausgeführt werden, es sich also um einen Leistungsaustausch handelt (Achtung: Kein Entgelt in diesem Sinne liegt vor, wenn die Geschäftsführungsleistung als Gesellschafterbeitrag durch die Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft abgegolten ist). Juristische Personen, die als Gesellschafter geschäftsführend tätig sind, führen Geschäftsführungsleistungen grundsätzlich als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts aus (Beispiel: Die gegen Entgelt geschäftsführend tätige Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG). Keine umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft soll dagegen bestehen, wenn die geschäftsführende juristische Person (z. B. GmbH) in das Unternehmen, dessen Geschäfte sie führt, finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch eingegliedert ist, also Organschaft nach Umsatzsteuerrecht besteht. Dagegen erbringen natürliche Personen (z. B. GesellschafterGeschäftsführer einer GmbH) nicht als umsatzsteuerliche Unternehmer ihre Leistung, wenn sie so in die GmbH eingegliedert sind, dass sie beispielsweise auf Grund der Regelungen im Geschäftsführeranstellungsvertrag den Weisungen der Gesellschafter zu folgen verpflichtet sind. 47 9 Steuern Aufgrund dieser geänderten Rechtslage ist insbesondere im Bereich der GmbH & Co. KGs zu prüfen, ob ab dem 1. Januar 2004 umsatzsteuerlich relevante Leistungen ausgewiesen werden müssen und etwaige Vertragsgestaltungen an die veränderte Rechtslage angepasst werden müssen. Jedoch ist zu beachten, dass, wenn der Umsatz unter der Kleinunternehmergrenze (zurzeit 16.620 €) liegt, keine Umsatzsteuer auszuweisen ist. (mo) Neue Rechtslage in den Fällen des § 14 Abs. 3 UStG und deren praktische Anwendung Wenn Personen, die dem Grunde nach keine Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer erteilen dürfen, z.B. Nicht- oder Kleinunternehmer ohne Option gemäß § 19 UStG, eine solche Rechnung erteilen, schulden sie die in dieser Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer gemäß § 14 Abs. 3 UStG. Eine entsprechende Korrektur wie in § 14 Abs. 2 UStG sieht das Gesetz in diesen Fällen nicht vor. Diese Haftung für die Umsatzsteuer wurde jetzt durch die Rechtsprechung des EuGH auf eine Haftung nur noch bei konkretem Schaden (Ausfallhaftung) begrenzt. Der EuGH führt in seinen Urteil Folgendes aus: „ Hat der Aussteller der Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt, so verlangt der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer, dass zu Unrecht in Rechnung gestellt Mehrwertsteuer berichtigt werden kann, ohne dass eine solche Berichtigung vom guten Glauben des Ausstellers der betreffenden Rechnung abhängig gemacht werden darf. Als Kriterium für den Ausschluss von der Berichtigung des Steuerbetrages in der Rechnung böte sich vielmehr 48 an, ob der entsprechende Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger tatsächlich stattgefunden habe. Wenn sich herausstellt, dass eine Rückabwicklung eines gewährten Vorsteuerabzugs beim Rechnungsempfänger nicht mehr möglich ist, träfe den Rechnungsaussteller eine Ausfallhaftung zur Herstellung der Steuerneutralität.“ Der BFH ist in seinen Urteilen inzwischen mehrfach der Rechtsprechung des EuGH gefolgt. Von § 14 Abs. 3 UStG dürften demnach nur noch Fälle betroffen sein, bei denen eine Rückabwicklung des gewährten Vorsteuerabzuges nicht mehr möglich ist (z.B. in Insolvenzfällen). Gemäß Verfügung der OFD Münster vom 31. Juli 2002 (S 0457 – 16 – St 32 – 34) liegen die Voraussetzungen für einen Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen gemäß § 227 AO dann vor, wenn der Rechnungsaussteller das Abrechnungspapier vor der Verwendung durch den Rechnungsadressaten wieder zurück erlangt hat oder der vom Rechnungsempfänger bereits in Anspruch genommene Vorsteuerabzug an den Fiskus zurückgezahlt wird. (mo) Verbandsreport 5-6/2003 10 Technik Störstrahlung in Breitbandkabelnetzen – Nutzungsbestimmung 30 mit der Fristsetzung 01.07.2003 bleibt gültig In Bezug auf die Störstrahlung in Breitbandkabelnetzen hat uns der GdW über folgenden Sachverhalt informiert: Nach der Nutzungsbestimmung 30 (NB 30) kann die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ab dem 01.07.2003 den Betrieb von Kabelnetzen, deren elektromagnetische Ausstrahlung auf Funknetze bestimmte Werte überschreitet, unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebserlaubnis untersagen. In Deutschland werden in TV-Kabelnetzen Hör- und Fernsehrundfunkprogramme auch in solchen Frequenzbereichen verteilt, die gleichzeitig von Funkdiensten, insbesondere auch von Sicherheitsfunkdiensten (z. B. Funkdienste von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Flugfunk- und Flugnavigationsfunkdienste), genutzt werden. Um diese Funkdienste wirksam vor Störungen zu schützen, muss die unerwünschte Abstrahlung (Störstrahlung) aus TV-Kabelnetzen begrenzt werden. Deshalb wurde der zulässige Grenzwert für die Störstrahlung aus TV-Kabelnetzen u. a. in der Nutzungsbestimmung Nummer 30 (NB 30) der – nach wie vor gültigen - Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV) verankert (20 dBpW Spitzenleistung im Frequenzbereich von 30 MHz bis 1 GHz). Als Übergangszeitraum für die Einhaltung dieses Grenzwertes ist der 01.07.2003 festgelegt. Die Europäische Kommission hatte vorgesehen, den Regelungsinhalt der NB 30 in Vorschriften nach dem Gesetz über die Verbandsreport 5-6/2003 elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) zu überführen. Dabei sollten die Regelungen zum Schutz von sicherheitsrelevanten Funkdiensten (Grenzwerte, Messverfahren, Übergangszeitraum bis zum 01.07.2003, Pflichten der Betreiber, präventive Stichprobenprüfungen durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post - RegTP) in eine Verwaltungsverfügung oder eine Verordnung übernommen werden. Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) legte Anfang Januar 2003 einen Entwurf der "Verordnung zum Schutz von zu Sicherheitszwecken verwendeten Empfangs- oder Sendefunkgeräten" (VSiFunk) der Fachöffentlichkeit vor. Der GdW hat gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Arbeitskreises EMV Kabel/Funk eine Stellungnahme zu dem Entwurf fristgemäß bis Ende Januar 2003 abgegeben. Überraschend hat das BMWA den Entwurf der VSiFunk im April 2003 jedoch wieder zurückgezogen. In einem Schreiben an den Vorsitzenden des Arbeitskreises EMV Kabel/Funk teilte das BMWA mit, dass es aufgrund der extrem widersprüchlichen Änderungsforderungen den deutschen Weg einer Problemlösung über das Gesetz zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMVG) nicht mehr verfolgen werde. Stattdessen verweist das BWMA auf die bestehende Regelung der NB 30 innerhalb der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung und kündigt an, die FreqBZPV nachträglich der Europäischen Kommission gemäß der Informationsrichtlinie 98/34/EG zu melden. Das monatelange Tauziehen um eine neue Verordnung bei der StörstrahlenProblematik hat auf Seiten der Kabelnetzbetreiber und der betroffenen Wohnungs49 10 Technik unternehmen nicht nur zu erheblichen Zeitverlusten geführt. Praxisrelevante Regelungen, die in dem Entwurf der VSiFunk bereits berücksichtigt waren oder noch hätten ergänzt werden können, sind im Rahmen der NB 30 nicht mehr durchsetzbar. In der gemeinsamen Stellungnahme zur VSiFunk wurde u. a. auf folgende Punkte verwiesen: • Im EMVG sind die Begriffe "Telekommunikationsanlagen" und "Telekommunikationsnetze" nicht erklärt, so dass in der VSiFunk ein Verweis auf das TKG erforderlich ist. Erst aus dem TKG wird auch ersichtlich, dass die Endgeräte von der VSiFunk eingeschlossen sind. Dies ist auch notwendig, weil auch die Endgeräte zur Störstrahlung beitragen können. • Bei dem Begriff "Betreiber" gem. § 2 ist es erforderlich, die bei BK-Netzen bestehende Aufteilung der Netzebenen (NE) zu berücksichtigen. Dies gilt besonders für die NE 5, für die der Nutzer (Mieter bzw. Wohnungseigentümer) die Position des Netzbetreibers einnimmt. • Der Termin der Übergangsfrist (01.07.2003) ist unrealistisch und daher eine Fristverlängerung dringend geboten. Zumindest muss in Anbetracht der Vielzahl der kleinen NE 4-Betreiber bzw. Wohnungsunternehmen und im Hinblick auf die Privathaushalte der NE 5 eine deutlich verlängerte Frist gelten. 50 Für die Kabelnetzbetreiber der Ebenen 3 und 4 sowie für die Mieter bzw. Wohnungseigentümer auf der NE 5 bedeutet dies, dass wirksame Maßnahmen zur Einhaltung des o. g. Grenzwertes zum Schutz der Funkdienste bereits mit Wirkung zum ursprünglich geplanten Termin, 01.07.2003, einzuleiten sind. So sollten Wohnungsunternehmen umgehend ihren Kabelnetzbetreiber bzw. ihren technischen Dienstleister zu entsprechenden Testmessungen und bei Grenzwertüberschreitungen zur Einleitung geeigneter Maßnahmen verpflichten. Bei Neuausschreibungen sind die Errichter und Betreiber von Netzen auf die Einhaltung der NB 30 vertraglich zu binden. Störstrahlen gehen jedoch nach Testmessungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), insbesondere von der Netzebene 5, also den Verbindungskabeln zwischen Anschlussdose und Endgeräten (TV, Videorecorder), aus. Hier sind die entsprechenden Produkte, die die Einhaltung der in der NB 30 genannten Werte garantieren – Kabel und Stecker in der sog. Class-A-Qualität -, derzeit nicht in den Fachmärkten und im Fachhandel verfügbar. Die durch den Arbeitskreis EMV Kabel/Funk erarbeiteten rechtsrelevanten Problemstellungen zum Thema Störstrahlungsgrenzwerte entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage. (schm) Verbandsreport 5-6/2003 10 Technik Chancen des Breitbandkabels nutzen: Wohnungswirtschaft und Kabelnetzbetreiber streben gemeinsamen Ausbau an Mit dem Verkauf der verbliebenen sechs Kabelnetze der Deutschen Telekom an die britisch-amerikanische Investorengruppe Apax Partners, Goldman Sachs Capital Partners und Providence Equity ist eine mehrjährige Hängepartie zu einem Ende gekommen. "Die Wohnungswirtschaft will in einer fairen Partnerschaft mit allen Netzbetreibern den Kabelmarkt weiterentwickeln. Es liegt im Interesse der Wohnungswirtschaft, den Mietern und Genossenschaftsmitgliedern künftig mehr Programme und neue Multimedia-Dienste zu angemessenen Preisen über das Kabelnetz anbieten zu können", beschrieb Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen, das Hauptanliegen des zweiten GdWKabelforums, das heute zusammen mit den regionalen Landesverbänden des GdW in Berlin durchgeführt wurde. Steigende Bedeutung der medialen Angebote über Kabelnetze für Vermietung von Wohnungen Die Chancen für Wachstum und Beschäftigung, die in einem leistungsfähigen breitbandigem Ausbau der Kabelnetze, z.B. für High-Speed-Internet-Zugänge, liegen, sollten in jedem Fall genutzt werden, betonte Freitag. Er unterstützte damit Aussagen von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement auf dem "Breitbandgipfel" Anfang Juni in Berlin. Freitag bekräftigte die Erwartung des GdW an die Kabelnetzbetreiber, dass Netzausbau und Einspeisung von Programminhalten und neuen Diensten partnerschaftlich und kooperativ mit den vom GdW rund 3.200 bundesweit Verbandsreport 5-6/2003 vertretenen Wohnungsunternehmen zu geschehen habe. Immerhin seien sie bereits zu knapp einem Drittel die Eigentümer der Gebäudenetze (Netzebene 4) mit steigender Tendenz. "Die Wohnungsunternehmen wollen ein an den Mieterwünschen orientiertes Angebot von TV-Programmen und anderen Diensten zu attraktiven Bezugskonditionen sicherstellen, weil die Bedeutung der multimedialen Versorgung für die Vermietung der Wohnungen weiter wächst", beschrieb Lutz Freitag ein weiteres Diskussionsthema des Kabelforums. Zu diesem Zweck stellte der GdW eine Checkliste vor, mit der sich die Wohnungsunternehmen auf die Verhandlungen mit den Kabelnetzbetreibern vorbereiten und die Vor- und Nachteile der einzelnen Geschäfts- und Betreibermodelle gegeneinander abwägen können. Keine "Zwangsdigitalisierung" Bei der Neugestaltung von entsprechenden Geschäftsmodellen zwischen Wohnungsunternehmen und Netzbetreibern sollte im Interesse von Mietern und Genossenschaftsmitgliedern darauf geachtet werden, verlangte Freitag, dass die bevorstehende Umstellung von analoger auf digitale Programmausstrahlung einvernehmlich erfolgt. Es müssten ausreichende Übergangsfristen vorgesehen werden, in denen beide Übertragungstechniken parallel erfolgen. Neben der Einigung beim Thema Digitalisierung sei es für die Wohnungsunternehmen wichtig, bestimmte Bandbreiten für eigene Angebote nutzen zu können, z.B. durch einen Mieterinformationskanal oder einen rückkanalfähigen Service-Kanal im Rahmen des betreuten Wohnens für Senioren. Auch in diesem Zusammenhang müssten die Inhalte- und Medienangebote in Teilen abrufbar sein und sich stets an den tatsächlichen Bedürfnissen und der Kauf51 10 Technik kraft der Mieter und Genossenschaftsmitglieder orientieren. Gleichmäßige technische Aufrüstung der Netzebenen 3 und 4 Freitag äußerte Verständnis dafür, dass die Investoren nur dort einen Ausbau ihrer Breitbandkabelnetze planen, wo es wirtschaftlich sinnvoll erscheine. So sei nachvollziehbar, dass Kabelnetzbetreiber auf der Ebene 3 frühere Fehler nicht wiederholen wollen. Das finanziell Machbare entscheide jetzt über die Investitionsstrategie, nicht die Euphorie vergangener Jahre. Die Wohnungswirtschaft erwartete jedoch, dass dort, wo sie ihrerseits mit einer Netzaufrüstung – in Eigenregie oder in Kooperation – für potenzielle Nachfrage sorge, der Ausbau der Netzebene 3 als Voraussetzung für schnelle Internetzugänge, interaktives Fernsehen und Rückkanalfähigkeit auf 862 Megahertz auch erfolge. Es bringe nichts – betonte Freitag – die Hausverteilnetze voll aufzurüsten, die zuleitende Netzebene 3 aber in einem technisch rückständigen Zustand zu belassen. Gebührenerhöhungen ohne Mehrwert – wie z.B. im November 2002 - führten nur dazu, dass die Mieter auf Alternativen, wie den direkten Satellitenempfang oder DVBT und die Wohnungsunternehmen auf eigene Satellitenkopfstationen auswichen. Schon jetzt zeichne sich ein Dissens über den Standard der Netzaufrüstung ab. Galt noch bis zur Kartellamtsentscheidung zu Liberty Media vor über einem Jahr eine rückkanalfähige Aufrüstung auf 862 Megahertz als Mindeststandard, werde je nach Betreiber der Netzebene 3 derzeit eine Aufrüstung bis 510 bzw. 600 MHz propagiert. Ein nach dem ish-Beispiel in NRW künftig nur teilweiser Ausbau auf maximal 510 Megahertz - einschließlich Rückkanal - bedeute aber, dass der schnelle Internetzugang sowie einige zusätzliche digitale 52 Programme mit einer Reduzierung des analogen Programmangebotes erkauft werden müssten. Problem Urheberrecht beim Betrieb eigener Satelliten-Kopfstationen Der GdW setzt sich für die Abschaffung des § 20b Abs. 2 Urheberrechtsgesetz ein. Mit diesem Paragraphen werde zurzeit ein Anspruch auf Zahlung von Urhebervergütungen an die einschlägigen Verwertungsgesellschaften wie die GEMA begründet, sobald ein Wohnungsunternehmen z.B. per Satelliten-Kopfstation Programminhalte empfängt und in die eigenen Hausverteilnetze einspeist. "Soweit keine wirtschaftlichen Vorteile erzielt werden, ist ein zusätzlicher Vergütungsanspruch nach unserer Auffassung nicht gerechtfertigt, der letztendlich von den Kabelnutzern, also den Mietern, bezahlt werden müsste", bekräftigte Freitag. Dagegen hätten die Vertreter der Rechteinhaber ihre Auffassung bekräftigt, dass ein Anspruch aus § 20 b 2 UrhG sich allein aufgrund einer Programmverteilung via Kabel ergebe und eine tatsächliche Wertschöpfung bzw. ein Gewinn keine Voraussetzung für Urheberrechtszahlungen seien. Der GdW bemühe sich in Gesprächen mit den Rechteinhabern, also den Rundfunksendern sowie zahlreichen Verwertungsgesellschaften, um eine rechtssichere Lösung für die Unternehmen. Die Situation werde allerdings durch die Zersplitterung bei Rechtegebern bzw. -verwertern erschwert. (schm, GdW-Medien-Info 32/2003 vom 17.06.2003) Verbandsreport 5-6/2003 10 Technik Neues aus dem Normenwerk – 05 bis 06/2003 Den Verbänden liegen weitere Informationen über die Normen/Normenentwürfe vor, die bei Bedarf bei den Verbandsgeschäftsstellen abgefordert werden können. (schm) Verbandsreport 5-6/2003 53 11 Sonstiges/Verschiedenes/Stellengesuche/Stellenangebote Sofortinformation 15/2003 Sofortinformationen Sofortinformation 12/2003 I. II. III. VdW/VdWg-Aktionstag der sachsen-anhaltischen Wohnungsunternehmen am 27./28. Juni 2003 Stadtumbau Ost 1. Informationen zur Nachnutzung von Abrissflächen 2. Schreiben von Dr. Daehre an Dr. Stolpe nebst Antwortschreiben WSAKreditmanagementkonzept, KfW-CO2Gebäudesanierungsprogramm Sofortinformation 13/2003 - Stadtumbau chungen / I. II. Sofortinformation 15a/2003 (VdWg) I. II. III. Presseveröffentli- Sofortinformation 14/2003 I. II. III. Spitzengespräch bei Dr. KarlHeinz Daehre Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens (gem. Rd.Erl. des MF vom 25.05.2003 – 34-32916 veröffentlicht im Ministerialblatt vom 05.05.2003) Freistellung von Belegungsbindungen für geförderte Wohnungen Geplante Aufhebung des Belegungsbindungsgesetzes Sachsen-Anhalt (BelBindG LSA) – Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen Frist zur Antragstellung nach § 6a AHG läuft zum 31.12.2003 aus Mitteldeutscher Prüfungsverbund - Vertragsabschluss am 30.06.2003 Expertenkommission „Wohnungsgenossenschaften“ des BMVBW hier Fragebogen Termin: 30.06.2003 Zum Selbstverständnis und zur Zukunft der Wohnungsgenossenschaften in Sachsen-Anhalt hier: Abfrage Gästewohnungen, Ferienobjekte Sofortinformation 16/2003 I. II. III. BGH-Urteil: Mieterfreundliche Kündigungsfrist gilt nicht für Altverträge Gemeindereform - Modell gefährdet Existenz auch vieler Wohnungsunternehmen in Sachsen-Anhalt Gesetzentwurf der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen „Entwurf eines Investitionszulagengesetzes 2005“ soll in den Bundesrat eingebracht werden (pa) 54 Verbandsreport 5-6/2003 11 Sonstiges/Verschiedenes/Stellengesuche/Stellenangebote Neue Formulare und Vordrucke Interessenten wenden sich bitte an Der Hammonia Verlag hat folgende neue Formulare und Vordrucke veröffentlicht, die bei ihm unter der entsprechenden Artikelnummer zu bestellen sind: Hammonia-Verlag GmbH Telefon: (0 40)52 01 03-0 Fax: (0 40)52 01 03-30 E-Mail: [email protected] Internet: www.hammonia.de (schm) Art.- Titel/neues Muster Nr. 30507 Antrag Wohnungsbauprämie 2002 30508 Erläuterung dazu 30509 Sammelliste 30302 Bilanzwerte/Wohngebäude 30306 Anlagen im Bau 30307 Grundstücke ohne Bauten 30309 Verzeichnis Verbindlichkeiten 30310 Zum Verkauf best. beb. Grundstücke 38015 Dauermietvertrag AVB integriert 38029 Dauermietvertrag Preisg. Wohnraum AVB integriert 38036 Mietvertrag AVB integriert 38043 Mietvertrag Preisg. Wohnraum AVB integriert 38050 Dauernutzungsvertrag AVB integriert 38058 Dauernutzungsvertrag Preisg. Wohnraum AVB integriert 38065 Nutzungsvertrag AVB integriert 38072 Nutzungsvertrag Preisg. Wohnraum AVB integriert 38079 Mietvertrag Wohnungsbau für Bed. AVB integriert 38095 Mietvertrag für Eigentumswohn. AVB integriert 38103 Mietvertrag (allgemein) AVB integriert 38087 Zeitmietvertrag AVB integriert Verbandsreport 5-6/2003 EP € 0,20 0,20 0,20 0,60 0,60 0,60 0,60 Neuerscheinungen - Fraunhofer IBR Verlag - Bauschadensfälle Band 1 – 3 Mit Register-CD-ROM Hrsg.: Günter Zimmermann, Ralf Schumacher 2003, mit zahlr., z.T. farbigen Abbildungen und Tabellen, fester Einband ISBN 3-8167-6272-7 € 105,30 Bauschadensfälle Band 3 Mit Register-CD-ROM 2003, 208 Seiten, zahlr., z.T. farbige Abbildungen und Tabellen, fester Einband ISBN 3-8167-6215-8 € 39,00 - Schimmelpilze und andere Innenraumbelastungen Frank Frössel 2003, 688 Seiten, 296 meist farbige Abbildungen, 31 Grafiken, 74 Tabellen, fester Einband ISBN 3-8167-6149-6 € 74,00 0,60 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,40 1,40 1,25 55 11 Sonstiges/Verschiedenes/Stellengesuche/Stellenangebote - - SCHADIS – Die elektronische Bibliothek zu den Bauschäden, Ausgabe 9. CD-ROM und Online-Zugriff im Abonnement Einzelplatzversion 2003, ISBN 3-8167-6270-0 Erstbezug: € 590,00 Folgejahre: € 260,00 (Windows 95/98/ME und NT 4.0/2000XP Online-Aktualisierung laufend Abdichten erdberührter Bauteile Hans-Axel Kabrede, Rainer Spirgatis Hrsg.: Helmut Weber Gebäudeinstandsetzung Band 1 2003, 181 Seiten, 7 Checklisten, 20 Fotos, 49 Grafiken, 20 Tabellen, fester Einband ISBN 3-8167-6189-5 € 43,00 Zu beziehen über FraunhoferInformationszentrum Raum und Bau, Nobelstraße 12, 70569 Stuttgart, Telefon (07 11) 9 70-25 00, Telefax: (07 11) 9 70-25 08, E-Mail: [email protected]. (schm) Stellengesuche Engagierte Auszubildende zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft lernt im Juli 2004 aus und sucht interessante und ausgefüllte Tätigkeit im Raum Stendal, Magdeburg, Rathenow. Sie ist 24 Jahre und verfügt über Kenntnisse und Fertigkeiten laut Berufsbild, mag den Umgang mit Menschen und besitzt gute Computerkenntnisse. Höflichkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit gehören zu ihren Stärken. Interessenten wenden sich bitte an: Janet Spötter Hoock 4, 39576 Stendal (bü) Volljuristin (33, ledig) sucht Herausforderung als Führungskraft im Bereich Wohnungswirtschaft, Raum Magdeburg, motiviert, selbständig, kundenorientiert, gutes und sicheres Auftreten, innovativ, belastbar, zielorientiert, verantwortungsbereit, Berufserfahrung als Justitiarin im Wohnungsunternehmen, Führungserfahrung, Abschluss als Wirtschaftskauffrau (Kenntnisse im Rechnungswesen, betriebswirtschaftlich denkend, ausgeprägtes Kostenbewusstsein), Erfahrung mit Beratungstätigkeit, anwaltlicher Tätigkeit und Prozessführung, Umgang mit Standardsoftware. Interessenten melden sich bitte in der VdW-Geschäftsstelle, Frau Schmidt (03 91-7 44 19-30). (schm) 56 Verbandsreport 5-6/2003 12 Veranstaltungskalender Juli/August 2003 Tag 08.07.2003 Sitzung der VdW-Arbeitsgemeinschaft Harz 10.07.2003 VdW/VdWg-Informationsveranstaltung „Verschmelzung von Wohnungsunternehmen – ein Lösungsweg für die Folgen des Stadtumbaus?“ 25./26.08.2003 VdW/VdWg-IT-Veranstaltung in Zusammenarbeit mit den ostdeutschen Regionalverbänden 27. - 29.08.2003 Sitzung der VdW-Arbeitsgemeinschaft Altmark Terminvorankündigung 17./18.09.2003 Verbandsreport 5-6/2003 Verbandstag beider wohnungswirtschaftlichen Verbände Sachsen-Anhalts in Freyburg/Unstrut 57 13 Interna – Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V. Neue Mitglieder in unserem Verband In der Verbandsratssitzung vom 8. Mai 2003 beschloss der Verbandsrat, folgende neue assoziierte Mitglieder auf deren Antrag in unseren Verband aufzunehmen: - Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Mitteldeutsche Landesbank, - Avacon AG Vertrieb Geschäftskunden. Wir freuen uns über diese neue Mitgliedschaften und hoffen dadurch, die bereits bestehende Zusammenarbeit noch weiter zu verbessern. Ansprechpartner bei der Norddeutschen Landesbank ist Herr Jens Zillmann und bei der Avacon AG Herr Hans-Ulrich Stark. (rie) 58 Verbandsreport 5-6/2003 14 Interna – Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V. Neues Mitglied im Verband Die Nord/LB Mitteldeutsche Landesbank ist Mitglied im Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V. Neben der DKB Deutsche Kreditbank und der Aareal Bank ist die Nord/LB die dritte Bank, die mit einer Mitgliedschaft im Verband die Zusammenarbeit mit den Wohnungsgenossenschaften vertieft. (mei) Verbandsreport 5-6/2003 59 15 WSA – Wohnungswirtschaftliche Treuhand Sachsen-Anhalt GmbH Steuerfalle im Todesfall Kapitallebensversicherungen sind im Erlebensfall steuerfrei, sofern der Vertrag über mindestens zwölf Jahre läuft. Dies gilt jedoch nur für den Versicherungsnehmer und Beitragszahler selbst! Stirbt er, greift der Fiskus zu! In folgender, üblicher Konstellation ist dies für die begünstigte Person dann der Fall, wenn die steuerfreie Grenze von 307.000 Euro überschritten wird. Dabei zählt nicht nur die Todesfallleistung aus der Versicherung, sondern auch alle anderen Vermögenswerte, also z.B. auch das Immobilienvermögen! Versicherungsnehmer: Ehemann Versicherte Person: Ehemann Beitragszahler: Ehemann Begünstigte Person: Ehefrau Bei folgender Rollenverteilung könnte die Steuerfalle nicht zuschnappen: Versicherungsnehmer: Ehefrau Versicherte Person: Ehemann Beitragszahler: Ehefrau Besonders teuer wird es, wenn sich zwei unverheiratete Partner absichern: Jeder hat nur einen Erb-Freibetrag von 5.200 Euro - von höheren Summen gehen 17 bis 50 % an den Staat. Dies lässt sich umgehen, wenn nicht der ältere Partner, sondern z.B. seine jüngere Freundin als Versicherungsnehmer und Beitragszahler auftritt. Für den Todesfall muss indes das Leben des älteren Partners abgesichert werden. Stirbt er, erhält seine Freundin den Betrag steuerfrei. Ob nun die Steuerfalle zuschnappen kann, liegt also auch daran, wie Sie Ihren Vertrag ausgestalten. Wir beraten Sie gern. Ihr WSA Team: Büro Magdeburg Olvenstedter Straße 66 39108 Magdeburg Tel.: 03 91/7 4 42 00 Fax: 03 91/7 44 20 99 Herr Thomas Trenck [email protected] Büro Halle Tangermünder Straße 8 06124 Halle Tel.: 03 45/6 90 25 35 Fax: 03 45/6 90 25 36 Herr Heiko Bielig [email protected] (tr) Begünstigte Person: Ehefrau 60 Verbandsreport 5-6/2003