Nordrhein-Westfalen
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vm #3 2 011 VerbandsMagazin Themen, Trends und Fakten der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft für Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland 20 Bonitätsprüfung beste Waffe gegen Mietnomaden 4 Schwerpunktthema Pflicht zu erneuerbaren Energien – alles in Ordnung? Foto: KfW Arbeiter bringen Solarkollektoren auf einem Dach an. L 2 Landesausgabe NRW Atlas Wohnen in NRW erschienen Informationen auf einen Klick. | www.vdwsuedwest.de www.vdw-rw.de www.vdw-saar.de | www.wohnungswirtschaft-aktuell.de EDITORIAL 1 Liebe LEser >> Nach der Wahl ist vor der Wahl, heißt es in Anspielung auf Sepp Herbergers berühmtes Zitat und auf den Umstand, dass in unserem medialen Zeitalter im Grunde ständig die Gesetze des Wahlkampfs herrschen. Nicht nur jetzt, kurz vor der Wahl in Rheinland-Pfalz. Es ist Zeit zu wählen! W ahlkampf – dem Begriff wohnt etwas Martialisches inne. Und tatsächlich scheint es kurz vor Wahltagen, wie einer nun am 27. März in Rheinland-Pfalz ansteht, zwischen den politischen Parteien merklich rauer zuzugehen. Die Parteien opfern die sachliche Politik, den Austausch von Argumenten, die rationale Diskussion dem Bild, das die Öffentlichkeit von ihnen haben soll. Zuletzt legte die Verhandlung über die Hartz-IV-Gesetze diese Interpretation nahe. Sowohl Union als auch SPD warfen jeweils der anderen Seite vor, für das einstweilige Scheitern der Verhandlung verantwortlich zu sein. Allzu leicht geraten dabei die aus dem Blick, um die es geht: die Menschen, die vom Existenzminimum leben müssen. Wenn sachliche Debatten in parteipolitischen Schuldzuweisungen enden, ist dies der größte anzunehmende Unfall für eine sachgerechte Lösung. Die Wohnungswirtschaft ist bei der Hartz-IVDebatte an größtmöglicher Rationalität interessiert. Schließlich machen Hartz-IVEmpfänger einen nicht geringen Teil der Mieter aus. Für sie übernehmen die Kommunen die Kosten der Unterkunft, soweit sie als „angemessen“ gelten. Das Problem dabei: Energetische Modernisierungen an Beständen mit einem hohen Anteil an Hartz-IV-Empfängern werden verhindert, weil die daraus resultierenden Mieten nicht mehr als angemessen angesehen werden. Auch hier ist eine sachgerechte Lösung notwendig. Für die politische Interessenvertretung, die sich dadurch auszeichnen sollte, rationale und praxisnahe Argumente in den politischen Prozess einzubringen, ist parteitaktisches oder parteiideologisches Verhalten der politischen Akteure Gift. Ähnlich schädlich ist eine Politik, die sich zu sehr von Einnahmeinteressen der öffentlichen Hand leiten lässt. Aktuell wird in Nordrhein-Westfalen die Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf fünf Prozent diskutiert, eine entsprechende Forderung hat der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Reiner Priggen, in einem Zeitungsinterview erhoben. Damit würde NRW einem bundesweiten Trend folgen, immer mehr Länder erhöhen diese Steuer, um ihre Kassen zu sanieren – auf Kosten der Wohnungswirtschaft. Deren Gestaltungsspielraum würde dadurch deutlich eingeengt, etwa beim Kauf von vernachlässigten Wohnungsbeständen von Investoren, die weder für Mieter noch für Kommunen oder die Wohnungswirtschaft als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Parteitaktik sollte auch bei den Gesetzesprojekten außen vor bleiben, denen sich der Schwerpunkt dieses VerbandsMagazins widmet: den Erneuerbare-Wärme- (EWärmeG) oder auch Klimagesetzen, die den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebestand vorschreiben. Eine Reihe Länder verfügen über eine entsprechende Regelung oder planen eine solche. In Baden-Württemberg steht nun die Evaluation des landeseigenen EWärmeG an – über die Erfahrungen mit Gesetz informiert ein Gastbeitrag unseres Partnerverbands vbw Verband Baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen. In Berlin ist eine solche Initiative der Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Linke) im vierten Anlauf an dem Widerstand des parteilosen Finanzsenators Dr. Ullrich Nußbaum gescheitert. Bei allem Kampf um die Stimmen der Wähler können auch Politiker wählen – und zwar, ob sie sich auf eine sachgerechte Debatte einlassen oder ob sie die Parteitaktik ihr Handeln bestimmen lassen. Wir hoffen auf eine kluge Wahl. Ihr Alexander Rychter Verbandsdirektor/Vorstand des VdW Rheinland Westfalen 3/2011 • VerbandsMagazin 2 INHALT 5 8 Foto: KfW Rechnen mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz – ein Beispiel Foto: KfW Pflicht zu erneuerbaren Energien – alles in Ordnung? Schwerpunktthema Aktuelles 4Pflicht zu erneuerbaren Energien 17 Energetisches Bauen und Sanieren mit 8,7 Milliarden Euro gefördert KfW Bankengruppe legt Zahlen vor 7 18 Deutscher Bauherrenpreis 2011/2012 ausgelobt Doppelwettbewerb – alles in Ordnung? Ordnungsrecht in der Klimapolitik Erfahrungen mit dem EWärmeG in Baden-Württemberg Interview mit Gerhard A. Burkhardt 8Rechnen mit dem EWärmeG – Ein (einfaches) Beispiel Auswirkungen in der Praxis 9 Energie- und klimaschutzpolitische Konzepte in Hessen Hessische Klimaziele 10 Das geplante ErneuerbareWärme-Gesetz in NRW Klimaschutzpolitik in NRW 11 Der Plan in Hamburg, das Scheitern in Berlin Der Blick in andere Länder 12 Gastbeitrag von dena-Chef Stephan Kohler Doppelt effizient: Sanierung und erneuerbare Energien 13 Gastbeitrag von GdW-Präsident Axel Gedaschko Gegen den isolierten Einsatz erneuerbarer Energien im Bestand 14 Energieeffizienz im Quartier Das gesamte Quartier im Blick 16 Energieeinsparung in den Niederlanden 3/2011 • VerbandsMagazin 19 20 21 Änderung der Gebührenverordnung Wertpapierprospekt Inhaberschuldverschreibung Reformmodelle sollen getestet werden Grundsteuerreform 22 Bundesverband in der Immobilienwirtschaft verleiht Auszeichnung bfb-immo-preis Aktuelles Mietrecht 23 Treffpunkt Hausmeister in der Wohnungswirtschaft Erfahrungsaustausch zu Nachtstromspeicherheizungen Symposium während der Weltleitmesse ISH Bonitätsprüfung beste Waffe gegen Mietnomaden Neue Studie Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung OECD: Deutscher Mietmarkt ist überreguliert Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Technik, Bauen, Planen 24 Bald auch Fernlehrgang zum Immobilienfachwirt EBZ Akademie für Weiterbildung Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Verkündung und in Kraft treten noch unklar RECHT 26 BGH entscheidet über die Voraussetzungen einer Verwertungskündigung Mietrecht Mieter muss Totenkopf im Fenster entfernen Mietrecht INHALT 3 13 26 34 Mieter muss Totenkopf im Fenster entfernen Deutschland anders sehen © ArTo - Clipdealer.com Gastbeitrag von GdW-Präsident Axel Gedaschko 27 28 Kosten der Terrorschadensversicherung umlagefähig Gewerbemietrecht Kein Schadensersatz bei nicht mitgeteiltem Kündigungsgrund Wohnraummietrecht Aus der Beratungspraxis der Verbände Vier-Länder-Büro, Bonn 32 FÜR SIE GELESEN Landesausgaben Michael Wolicki Der Verwaltungsbeirat im WEG Hessen Brautmeier/Düwell/Heinemann/ Petzina (Hrsg.) Heimat Nordrhein-Westfalen, Identitäten und Regionalität im Wandel GdW (Hrsg.) Kommentar zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft 33Luserke/Roth/Schlüter Der Aufsichtsrat einer Wohnungsgenossenschaft Steuern 29 30 Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigungsleistungen ab 2011 Umsatzsteuer BMF-Schreiben zur Grunderwerbsteuerfreistellung § 6 a Grunderwerbsteuergesetz Grunderwerbsteuer: Niedersachsen hebt Steuersatz an Anwendungserlass statt Richtlinien Umsatzsteuer 31 34Klauß/Kirchhof L5 Politik L10 Verband und Gremien L12 Medienecho Nordrhein-Westfalen L2 Aktuelles L7 Politik L9 Personalia und Jubiläen L11 Verband und Gremien L12 Aus den Unternehmen Altbaukonstruktionen – Materialien und U-Werte im Gebäudebestand Bundesinstitut für Bau-, Stadtund Raumforschung (Hrsg.) Deutschland anders sehen – Atlas zur Raum- und Stadtentwicklung – Analysen Bau. Stadt. Raum. (Band 2) 35Riedel/Oberhaus/Frössel/Haegele Rheinland-PFalz /Saarland L2 Aktuelles L5 Politik L9 Aus den Unternehmen L9 Verband und Gremien Von der Thermohaut bis zur transparenten Wärmedämmung Gesetzesvorschlag zur Vereinfachung Dividendenbesteuerung bei Wohnungsgenossenschaften Wohnungsbau-Prämiengesetz Jahressteuergesetz Rolf Schmidt Welche Heizung braucht das Haus? L2 Aktuelles Seminare 35 Seminare im April 2011 3/2011 • VerbandsMagazin 4 SCHWERPUNKTTHEMA kLimaschutZ pflicht zu erneuerbaren Energien – alles in Ordnung? Die Politik hat das Ordnungsrecht in Bezug auf erneuerbare Energien entdeckt. Hamburg, das Saarland und Nordrhein-Westfalen planen, einen Mindestanteil erneuerbarer Energien bei der Wärmegewinnung auch im Gebäudebestand vorzuschreiben – in Baden-Württemberg ist das bereits der Fall. Die Stadt Marburg hatte, bevor die neue Hessische Bauordnung die Regelung nichtig machte, eine Satzung erlassen, die eine flächendeckende Solarpflicht einführte. Die Politik möchte mit diesen Vorschriften den CO2-Ausstoß verringern – erreicht aber genau das Gegenteil. E nergierecht liegt im Trend: Vom Staat über die Bundesländer bis hin zur kleinen Kommune, jeder möchte seinen politischen Beitrag dazu leisten, dass der Ausstoß an Kohlendioxid sinkt. An sich ist das eine höchst erfreuliche Entwicklung. Leider aber nutzen viele politische Akteure dazu die falschen Instrumente – etwa das ErneuerbareWärme-Gesetze (EWärmeG) –, die auch im Gebäudebestand einen Mindestanteil erneuerbarer Energien bei der Wärmegewinnung vorschreiben. Das macht die Sanierung teurer, weniger wirtschaftlich und hat deshalb fatale Folgen für das Investitionsverhalten der Wohnungsunternehmen – die finanziellen Mittel müssen auf weniger Objekte verteilt werden. Auch die Mieter müssen draufzahlen. Die Politik erzielt mit einer solchen Regelung also genau das Gegenteil dessen, was sie erreichen will. In ihrem Energiekonzept hat die Bundesregierung im vergangenen September ihre klimapolitischen Ziele noch einmal klar definiert: Im Vergleich zu 1990 sollen die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent und bis 2050 um 80 Prozent sinken. Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch soll 2020 bei 18 Prozent liegen, 2050 gar bei 60 Prozent. Die Ziele sind gesteckt – jetzt 3/2011 • VerbandsMagazin wird um den Weg dorthin gerungen; die organisierte Immobilienwirtschaft ist dagegen, dass auch dieser Weg vorgeschrieben wird. Schon bei den Verhandlungen über ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) auf Bundesebene mussten sich die Wirtschaftsverbände gegen Pläne wehren, den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebestand zur Pflicht zu machen. Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) schaffte es mit überzeugenden Argumenten, den Gebäudebestand von dieser Pflicht auszunehmen – für den Neubau sieht das EEWärmeG einen Mindestanteil an erneuerbaren Energien allerdings vor. Demnach muss der Wärmeenergiebedarf zu 15 Prozent aus Solarenergie, zu 30 Prozent aus gasförmiger, zu 50 Prozent aus flüssiger oder fester Biomasse oder ebenfalls zu 50 Prozent durch Geothermie und Umweltwärme gedeckt werden. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2009 in Kraft. Im Grunde wäre mit diesem Gesetz eine Pflicht für den Bestand abgewendet gewesen, fände sich im Gesetzestext unter § 3 Abs. 2 nicht eine verhängnisvolle Regelung: die Länderöffnungsklausel. Darin heißt es: „Die Länder können eine Pflicht zur Nutzung von Erneuerbaren Energien bei bereits errichteten Gebäuden festlegen.“ Diese Klausel trug dem Umstand Rechnung, dass der baden-württembergische Landtag bereits am 7. November 2007 ein solches Gesetz verabschiedet hatte. Wird in Baden-Württemberg eine Heizanlage ausgetauscht, muss seit dem 1. Januar 2010 eine Anlage installiert werden, die zehn Prozent des jährlichen Wärmebedarfs des Gebäudes aus erneuerbaren Energien speist. Inzwischen steht die Evaluierung dieses Ländergesetzes an – erste Erfahrungen liegen vor (siehe Seite 8). Die Landesregierung in NordrheinWestfalen hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie auf Basis des baden-württembergischen Gesetzes eine ähnliche Vorschrift durchsetzen möchte (siehe Seite 10). Im Saarland ist ein solches Gesetz ebenfalls in Planung, wie ein verabschiedeter Antrag Ende 2010 bekräftigte. In beiden Ländern wehren sich die wohnungs- und immobilienwirtschaftlichen Verbände gegen die Gesetzesvorhaben. der staat als Vorbild Gleichzeitig scheint sich in der Politik eine neue Einsicht durchzusetzen: die, dass der Staat beim Klimaschutz eine Vorbildrolle einnehmen sollte. Bereits die EU-Gebäuderichtline vom Mai 2010 sieht vor, dass SCHWERPUNKTTHEMA 5 zunächst öffentliche Gebäude die von der Richtlinie gesetzten höheren energetischen Anforderungen erfüllen müssen. Ab Januar 2019 müssen alle Neubauten der öffentlichen Hand Niedrigstenergiegebäude sein, zwei Jahre später gilt diese Pflicht auch für alle privaten Neubauten. Nun macht die EU anscheinend aber noch mehr Druck: Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 31. Januar 2010 will die EU-Kommission im März einen EU-Effizienzplan präsentieren, der den Mitgliedsstaaten ab 2014 eine Sanierungsquote der öffentlichen Gebäude von zwei Prozent vorschreibt. das EEWärmeG ändert und ab 2012 gelten soll. Saniert die öffentliche Hand demnach eines ihrer Gebäude grundlegend, müssen erneuerbare Energien 15 Prozent des Wärme- und Kälteenergiebedarfs decken. 176 Millionen Euro, schätzt der Bund, wird die öffentliche Hand diese Regelung kosten. Bisher handelt es sich allerdings noch um einen Gesetzentwurf. >> Foto: KfW Eine ähnliche Vorbildfunktion des Staats ist beim deutschen Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (Drs. 17/3629) vorgesehen, das eine EU-Richtlinie (2009/28/EG) umsetzt, unter anderem 3/2011 • VerbandsMagazin 6 SCHWERPUNKTTHEMA (EnEV) 2009 um mindestens 15 Prozent unterschritten werden. Laut rheinlandpfälzischem Finanz- und Bauminister Dr. Carsten Kühl sollen „vornehmlich regenerative Heizsysteme künftig eine CO2neutrale Wärmeversorgung ermöglichen“. Auch in Rheinland-Pfalz und Hessen will die Politik Vorbild sein. In RheinlandPfalz soll bei allen Neubauten der öffentlichen Verwaltung geprüft werden, ob der „Energie-Gewinn-Standard“ auf Passivhaus-Niveau realisiert werden kann. Bei Sanierungen von Landesbauten soll der maximal zulässige Primärenergiebedarf nach Energieeinsparverordnung In Hessen werden seit August vergangenen Jahres alle neuen Gebäude des Landes im Passvhausstandard errichtet. Der Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien steht die Hessische Landesregierung hingegen ablehnend gegenüber. Mit der Novelle der Hessischen Bauordnung negierte sie eine entsprechende Satzung der Stadt Marburg, den Betrieb von Solaranlagen auch im Gebäudebestand vorschrieb (siehe Seite 9). klimaschutz funktioniert auch ohne pflicht wohnungen der Gdw-unternehmen, die seit 1990 bis 2005/2007/2009 teilweise oder vollständig energiesparend modernisiert wurden vollständig energetisch modernisiert 80,4 % teilweise energetisch modernisiert 82,6 % 72,8 % 51,4 % 2009 59,1 % 26,6 % 32,5 % 50,4 % 31,0 % 2009 56,9 % 25,9 % 2007 alte bundesländer 26,2 % 2005 deutschland 24,2 % 23,6 % 19,9 % 22,8 % 18,4 % 31,1 % 2005 22,4 % 13,0 % 3/2011 • VerbandsMagazin 2007 43,5 % 35,4 % Quelle: GdW Schrader 30,5 % 45,9 % 26,9 % 41,2 % 49,9 % neue bundesländer Hinweis: Die Angaben beschreiben den Anteil der Wohnungen, die seit dem Jahr 1990 teilweise oder vollständig energetisch modernisiert worden sind. Also den Anteil des Wohnungsbestandes, den die Unternehmen im Zeitraum 1990 – 2009 im Rahmen energetisches Modernisierungen angefasst haben. 2005 2007 2009 SCHWERPUNKTTHEMA 7 INTERVIEW >> Gerhard A. Burkhardt, Präsident des vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Stuttgart: Gerhard A. Burkhardt VM: Als erstes Land hatte BadenWürttemberg mit einem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) den Einsatz erneuerbarer Energien auch im Bestand zur Pflicht gemacht. Welche Erfahrungen haben die Wohnungsunternehmen des vbw mit dem Gesetz gemacht? Erfahrungen mit dem EWärmeG in Baden-Württemberg Austausch einer Heizanlage zu rechnen haben. Die Verpflichtung gilt seit dem 1. Januar 2010, also seit über einem Jahr. Der vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen hat daher die ersten Erfahrungen seiner Mitgliedsunternehmen mit dem EWärmeG Baden-Württemberg zusammengetragen. Burkhardt: Eins lässt sich klar sagen: VM: Was bedeutet das im Detail? Klimaschutz und CO2-Minderung haben ihren Preis. Bundesweit müssen ja Burkhardt: Als ein zentrales Ergebnis schon seit 1. April 2008 bei neu zu erder Umfrage lässt sich festhalten, dass richtenden Wohngebäuden mindestens das EWärmeG Baden-Württemberg die 20 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs Investitionsplanungen der Wohnungsdurch erneuerbare Energien gedeckt unternehmen entscheidend beeinflusst. werden. Technisch ist das überhaupt Insbesondere dann, wenn die Modernisiekein Problem. Es macht das Bauen lerungstätigkeiten diglich etwas jährlich ein sehr teurer. Doch hohes Niveau Baden-WürtWohnungsunternehmen aufweisen. Da temberg geht müssen mit deutlich die zusätzlichen in seinen Forhöheren Kosten rechnen. Kosten, die sich derungen noch durch den Einsatz viel weiter. von erneuerbaren Das badenEnergien ergeben, über eine höhere Miete württembergische Wärmegesetz beam Markt in der Regel schwer durchsetzzieht auch Bestandsgebäude in die bar sind, ist eine Refinanzierung über Nutzung erneuerbarer Energien mit Mietmehreinnahmen kaum möglich. Ergo ein. Es zwingt alle Hausbesitzer dazu, bleiben die Unternehmen in vielen Fällen bei einem Austausch der Heizanlage allein auf den zusätzlichen Kosten für ihre mindestens zehn Prozent des jährliUmweltfreundlichkeit sitzen. Sie müssen chen Wärmebedarfs durch erneuerbare also für eine einzelne energetische ModerEnergien zu decken. Damit beeinflusst nisierung deutlich mehr zahlen als bisher. es direkt die InvestitionsentscheidunDaher werden sie in Summe pro Jahr nicht gen der Wohnungsunternehmen, die mehr die gleiche Anzahl an energetischen nun mit deutlich höheren Kosten beim „„ Modernisierungen durchführen können. Die energetische Erneuerung des Wohnungsbestandes und der Einsatz erneuerbarer Energien finden hier in der Tiefe, nicht in der Breite statt. Wer dies erkennt muss sich fragen: Ist dies wirklich der Wunsch der Landesregierung? Letztlich dürfte auf diese Weise nur langsam eine spürbare Verbesserung der CO2-Minderung möglich sein. VM: Was fordern Sie? Burkhardt: Für eine größere Breitenwirkung fordern die Wohnungsunternehmen eine bessere und langfristig ausgerichtete Förderung durch den Staat. Kritik üben die Experten auch an technischen Details des Gesetzes. So ist beispielsweise die geforderte Größenordnung von thermischen Anlagen mit 0,04 Quadratmeter/Quadratmeter Wohnfläche zu hoch angesetzt und damit unwirtschaftlich. Diese Vorgaben sollten nochmals überdacht und geändert werden. INFO >> Gerhard A. Burkhardt ist Präsident des vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Als Vorstandvorsitzender leitet er das Familienheim RheinNeckar in Mannheim. 3/2011 • VerbandsMagazin 8 SCHWERPUNKTTHEMA Auswirkungen in der Praxis Rechnen mit dem EWärmeG – Ein (einfaches) Beispiel Foto: KfW Welche Auswirkungen hat das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) BadenWürttemberg in der Praxis? Mit welchen Mehrkosten müssen die Unternehmen rechnen? Ein konkretes Beispiel. Bei einem Mehrfamilienhaus mit 14 Wohnungen geht die zentrale Heizanlage kaputt. Eine Reparatur lohnt sich nicht mehr. Der Heizkessel muss ausgetauscht werden. Hier greift das EWärmeG BadenWürttemberg. Der Hausbesitzer ist nun verpflichtet, bei der Erneuerung der Heizanlage zehn Prozent erneuerbare Energien einzusetzen. Die Wahl der Energieart bleibt ihm überlassen. Doch schränken weitere Anforderungen die Möglichkeiten schnell ein. Foto: KfW Der Einsatz von Wärmepumpen entfällt bei einem Wohngebäude mit 14 Wohnungen, da dieser nur bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen zur Deckung des gesamten Wärmebedarfs geregelt ist. Für eine Holzpellets- oder Holzhackschnitzelheizanlage fehlt häufig der Zwei Installateure bei der Demontage eines alten Heizkessels 3/2011 • VerbandsMagazin Arbeiter installieren eine Solaranlage auf einem Hausdach. Raum, um die notwendige Pellets- oder Hackschnitzelmengen zu lagern. Damit bleiben in diesem Fall nur der Einsatz von Biogas oder Bioöl (mindestens zehn Prozent) oder der Aufbau von Solarkollektoren übrig. Entscheidet sich der Hausbesitzer für eine Solaranlage, so muss er für die 1.000 Quadratmeter Wohnfläche des Hauses mindestens 40 Quadratmeter Kollektorfläche anbringen (0,04 Quadratmeter Kollektorfläche x 1.000 Quadratmeter Wohnfläche). So will es das Gesetz. Da in dieser Größenordnung Investitionskosten von etwa 700 – 800 Euro pro Quadratmeter Solarkollektor anzusetzen sind, muss er mindestens 28.000 – 32.000 Euro allein in die Solaranlage – und damit zusätzlich zur Heizanlage – investieren. Ersatzweise kann der Gebäudeeigentümer auch durch spezielle Dämmmaßnahmen die Vorgaben erfüllen, beispielsweise durch die Dämmung des gesamten Daches, der Fassade oder in Form einer Gesamtsanierung. In allen drei Fällen schreibt die Ver- ordnung streng regulierte Dämmwerte vor, die sich an der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 und teils auch am Alter der Gebäude orientieren. Auch der Anschluss an ein Fernwärmenetz oder an eine KraftWärme-Kopplungs-Heizanlage, die mit einem Gesamtwirkungsgrad von mindestens 70 Prozent und einer Stromkennzahl von 0,1 betrieben wird, zählen zu den ersatzweisen Erfüllungsmöglichkeiten. Allerdings muss das Wärmenetz mit KraftWärme-Kopplung oder mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies macht deutlich: Hausbesitzer, in deren Gebäude Heizanlagen kaputtgehen, stehen vor einem Dickicht komplizierter technischer und rechtlicher Normen. Wer sich vor der Problematik drückt und ordnungswidrig handelt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro bestraft werden. –– Hinweis: Dieses Beispiel hat der vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. zur Verfügung gestellt. SCHWERPUNKTTHEMA 9 Energie- und klimaschutzpolitische Konzepte in Hessen Hessische Klimaziele >> 20-20-20, so lautet die Zielvorgabe in einem durch die ehemalige hes- © KlausMJan - Fotolia.com sische Umweltministerin Silke Lautenschläger im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der Hessischen Landesregierung vorgestellten Eckpunktepapier für ein Energiekonzept 2020. Demnach soll so bis zum Jahr 2020 der Endenergieverbrauch – ohne Verkehr – in Hessen um insgesamt 20 Prozent gesenkt und dabei 20 Prozent des Verbrauchs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. In Marburg sollte eine Satzung solarthermische Anlagen zur Pflicht machen. Die Satzung wurde durch Landesrecht gekippt. Geschehen soll dies in erster Linie durch die Steigerung der Energieeffizienz, beziehungsweise durch Verminderung des Energieverbrauchs. Insbesondere der Steigerung der Energieeffizienz im Wohnungsbau, beispielsweise durch die Sanierung des Gebäudebestands, kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Die Modernisierungsraten sollen mittelfristig von derzeit etwa 0,75 auf 2,5 Prozent pro Jahr steigen. Der Weg dorthin: gezielte Förderprogramme sowie die Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen, gegebenenfalls aber auch ordnungsrechtliche Maßnahmen. Der zusätzliche Ausbau erneuerbarer Energien ist aus Sicht der Hessischen Landesregierung erst dann notwendig, wenn die Ziele im Bereich der Energieeffizienz nicht erreicht werden. Die zurückhaltende Position der Hessischen Landesregierung hinsichtlich erneuerbarer Energien zeigt sich auch im Umgang mit der so genannten Marburger Solarsatzung, welche auf Grundlage der Hessischen Bauordnung (HBO) Bauherren verpflichtet hat, bei der Errichtung, Erweiterung oder Änderung von beheizten Gebäuden solarthermische Anlagen zu errichten und zu betreiben. Die zugrunde liegende HBO wurde im Dezember 2010 durch den Hessischen Landtag novelliert, der § 81 Abs. 2 HBO gestrichen und so der Solarsatzung die Grundlage entzogen. Die Oppositionsfraktionen im Hessischen Landtag haben ihre Klimaschutzziele und energiepolitischen Positionen ebenfalls und in diversen Gesetzentwürfen mehrfach dargelegt, zuletzt die SPD-Landtags- fraktion in einem Gesetzentwurf für ein Hessisches Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz, welcher allerdings Ende 2010 im Hessischen Landtag keine Mehrheit fand. Sowohl die auf der Länderöffnungsklausel des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes des Bundes basierende Initiative der SPD-Fraktion als auch entsprechende Vorstöße der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzen beim Erreichen ihrer Zielvorgaben insbesondere darauf, den Ausbau und die Nutzung von erneuerbaren Energien in Hessen voranzutreiben und zu fördern. Umgesetzt werden sollen diese Ziele unter anderem durch den verpflichtenden Einsatz regenerativer Energien beim Neubau von (Wohn-)Gebäuden und überdies bei der Modernisierung oder Sanierung von Bestandsgebäuden – ähnlich der Marburger Solarsatzung. 3/2011 • VerbandsMagazin 10 SCHWERPUNKTTHEMA Klimaschutzpolitik in NRW Das geplante Erneuerbare-Wärme-Gesetz in NRW Im Koalitionsvertrag „Nordrhein-Westfalen 2010-2015: Gemeinsam neue Wege gehen“ haben NRW-SPD und Bündnis 90/ Die Grünen für die Landesregierung eine Reihe von Zielen unter der Überschrift „Klimaschutzgesetz NRW“ formuliert. Von wohnungs- und immobilienwirtschaftlichem Interesse ist unter anderem das Bestreben um einen deutlichen Ausbau der dezentralen, effizienten und klimafreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Der Plan der Bundesregierung, bis 2020 deutschlandweit 25 Prozent des Stroms durch KWK zu erzeugen, soll in NRW mit gleicher Landesquote flankiert werden. Dazu will sich die neue Landesregierung für eine Verbesserung der Förderung und der Rahmenbedingungen für einen KWK-Ausbau einsetzen; unter anderem durch einen neuen Schwerpunkt im laufenden Ziel-2-Programm, um bestehende Investitionshemmnisse beim Ausbau der KWK aufzulösen. Das beinhaltet unter anderem eine Förderung von Hausanschlüssen und Hausübergabe-Stationen. Ferner soll es eine gezielte Förderung dezentraler KWK-Anlagen zur Wärme- und Stromversorgung von Einund Mehrfamilienhäusern geben. Ferner soll das Erneuerbare-Wärme-Gesetz von Baden Württemberg, das für den Gebäudebestand beschlossen worden ist, Basis für eine gesetzliche Regelung in NRW werden. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu unter dem Stichwort Erneuerbares-Wärme-Gesetz (EWärmeG NRW): „Bundesweit gilt das ErneuerbareWärme-Gesetz, das die verpflichtende Nutzung Erneuerbarer Wärme z.B. in Form von solarthermischen Anlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen für Neubauten vorschreibt. Das Gesetz eröffnet den Ländern ausdrücklich die Möglichkeit, weitergehende Regelungen für den Gebäudebestand zu schaffen. Dort liegt das große ungenutzte Potenzial für die Erneuerbare Wärme und dort besteht entsprechender Handlungsbe- darf. Das CDU/FDP-regierte Land BadenWürttemberg hat ein EWärmeG auch für den Gebäudebestand beschlossen. Dieses Gesetz trägt dazu bei, dass ein Großteil der Bundesförderung bisher nach Baden-Württemberg geflossen ist. Wir wollen die Erfahrungen aus BadenWürttemberg auswerten, um dann auf dieser Basis eine gesetzliche Regelung für NRW einzuführen. Dies kann einen Beitrag liefern, um eine Million Solardächer zu ermöglichen.“ Ersten Verlautbarungen nach sollen entsprechende Regelungen als erste Stufe für öffentliche Gebäude im Bestand formuliert werden. Im Wohnraumförderungsprogramm 2011 hat die Landesregierung bereits mit einem mit 200 Millionen dotierten Teilprogramm die Bestandsförderung auf die energetische Sanierung im Bestand neu ausgerichtet und einen Schwerpunkt gesetzt. So wehrt sich die BSI NRW gegen das Klima-Gesetz Zu der BSI NRW zählen der BFW-Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Nordrhein-Westfalen, der Immobilienverband Deutschland (IVD) West, der Verband der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter (VNWI) und der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (VdW) Rheinland-Westfalen. Gemeinsam vertreten sie mehr als 2.000 3/2011 • VerbandsMagazin Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in NRW. „Die Politik möchte so augenscheinlich einen Beitrag zur Verringerung des CO2-Ausstoßes Foto: A. Gröhbühl Gemeinschaftlich machen die Wohnungsund Immobilienverbände in Nordrhein-Westfalen gegen das von der Landesregierung geplante EWärmeG NRW mobil. Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) macht pressewirksam auf die Folgen eines solchen Gesetzes aufmerksam. Zuletzt war er zu Gast bei der Landespressekonferenz in Düsseldorf, zu der zahlreiche Journalisten kamen. Das geplante EWärmeG in NRW war Thema in der Landespressekonferenz leisten. Tatsächlich aber würde ein solches Gesetz Modernisierungen verhindern“, sagt Alexander Rychter. Denn Gebäudemodernisierungen würden so noch teurer, das zur Verfügung stehende Geld käme weniger Objekten zugute – es würde weniger CO2 eingespart als ohne das Gesetz. „Mit diesem Gesetz lassen sich weder die schwarz-gelben Klimaziele aus Berlin, noch die rot-grünen aus Düsseldorf erreichen“, urteilt auch Ralph Pass, Vorsitzender des Immobilienverbands Deutschland (IVD) West. Außerdem sei zu kritisieren, dass die Branche mit dem Gesetz auf eine bestimmte Technologie festgelegt sei. Viel sinnvoller sei es doch, bestimmte Ziele, nicht aber den Weg dorthin festzulegen. Im Land Berlin, wo ein ähnliches Gesetz geplant war, habe man dies auch erkannt. „Dort ist dieses Gesetz gescheitert, in NRW sollte es gar nicht erst ausgefertigt werden“, sagt Pass. SCHWERPUNKTTHEMA 11 der plan in hamburg, das scheitern in berlin in andErEn LÄndErn >> Nachdem nun die Hamburger am 20. Februar 2011 ihre Stimme bei der Bürgerschaftswahl abgegeben haben, werden die Koalitionsverhandlungen entscheiden, ob auch in der Hansestadt der Einsatz erneuerbarer Energien im Bestand zur Pflicht wird. Einen entsprechenden Plan hatte die schwarz-grüne Koalition kurz vor ihrem Auseinanderbrechen vorangetrieben. In einem anderen Stadtstaat, Berlin nämlich, wurden derartige Bestrebungen vorerst ad acta gelegt. Vier Mal ist dort Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) mit einem Klimaschutzgesetz gescheitert. Die Berliner Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Katrin Lompscher Im November 2010, nachdem der parteilose Finanzsenator Ulrich Nußbaum bei ihrem vierten Entwurf immer noch Präzisierungsbedarf gesehen hatte, verkündete sie, dass in dieser Legislaturperiode (bis September 2011) kein weiterer Anlauf mehr folgen würde. Der Senator begründete seine Haltung laut Morgenpost Online mit den Worten: „Der Gesetzentwurf führt zur Belastung von Mietern und Vermietern und ist derzeit in seinen Auswirkungen nicht überschaubar.“ Immer wieder hatte auch der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) auf die Kosten hingewiesen, die ein solches Gesetz mit sich bringe. So sagte die BBU-Vorsitzende Maren Kern: „Die Wohnungsunternehmen konnten bislang selbst entscheiden, welche Maßnahmen die jeweils besten Kosten-Nutzen-Relationen erbrachten.“ Klimaschutz werde für Mieter, Gebäude- Zunächst hatte die Berliner Umweltsenatorin vorgesehen, Gebäudeeigentümer mit Heizanlagen, die älter als 20 Jahre sind, zum Austausch der Heizungen und zum Einsatz von Solarmodulen zu verpflichten. Nach heftiger Kritik hat sie diesen Plan fallen gelassen. Schließlich sollte sich die Pflicht an dem Ausstoß von Kohlendioxid orientieren. Gebäude mit höheren Verbrauchskennziffern sollten sofort saniert werden müssen, andere zeitlich versetzt. Bereits nach Bekanntwerden des dritten Entwurfs und der Kritik daran titelte die Berliner Morgenpost am 8. März 2010: „Berliner Klimaschutzgesetz wird zum Fiasko“. Nun ist es also endgültig gescheitert. Zumindest bis zur nächsten Wahl im September 2011. Foto: Senatsverwaltung Foto: Senatsverwaltung eigentümer und Unternehmer nur dann nicht unbezahlbar, wenn dieser Grundsatz von einem Berliner Klimaschutzgesetz beherzigt werde. 10. Forum Wohnungswirtschaft Kongress am 21. und 22. Juni 2011 in Düsseldorf SECHS WoRKSHoPS ZU DEN THEMEN – FINANZIERUNG – MARKETING – BESTANDSERSATZ – INSTANDHALTUNG – UNTERNEHMENSFüHRUNG – SoZIALES MANAGEMENT Einladung mit Anmeldemöglichkeit folgt. Finanzsenator Ulrich Nußbaum, Berlin 3/2011 • VerbandsMagazin 12 SCHWERPUNKTTHEMA Gastbeitrag >> von Stephan Kohler, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena): Doppelt effizient: Sanierung und erneuerbare Energien D ie ambitionierten Einsparziele des Energiekonzepts der Bundesregierung und die Herausforderungen bei der energetischen Modernisierung des Gebäudebestands dominieren auch die Diskussionen in der Immobilienwirtschaft. Nur ein energieeffizientes Haus kann langfristig zu vernünftigen Kosten beheizt werden, erzielt einen angemessenen Marktwert, bringt hohen Wohnkomfort und garantiert dauerhafte Vermietung. Auch erneuerbare Energien liefern dazu einen wichtigen Beitrag. Insbesondere bei einer anstehenden Gebäudesanierung bieten sich vielfache Chancen zur Energieeinsparung und zur kostengünstigen Nutzung erneuerbarer Energien. Um bis zu 80 Prozent kann der Energieverbrauch bei einer umfassenden energetischen Sanierung gesenkt werden. Trotzdem ist die Sanierungsrate in Deutschland immer noch sehr gering. Die Diskussion über die richtigen Wege und Mittel zur Erhöhung dieser Rate und des Anteils der erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung ist in vollem Gange. Politische Rahmenbedingungen Um die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energien zu stärken, hat die Bundesregierung einen ordnungsrechtlichen und finanziellen Rahmen geschaffen: Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) hat sie Standards 3/2011 • VerbandsMagazin gesetzt für die energetische Qualität von Neubauten und umfassenden Sanierungen. Mit dem Erneuerbare-EnergienWärmegesetz (EEWärmeG) ist Wärme aus Erneuerbaren Pflicht für Neubauten. Die finanziellen Förderprogramme des Bundes, das CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm sowie das Marktanreizprogramm für Wärme aus erneuerbaren Energien, unterstützen Investitionen in die energetische Sanierung. Das Energiekonzept 2010 hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland zu schaffen. Ohne den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien ist dies nicht möglich. Auch von Seiten der Europäischen Union werden mit der novellierten Gebäuderichtlinie die Anstrengungen in diese Richtung verstärkt. Den Markt für energetische Sanierung öffnen Doch so notwendig der ordnungsrechtliche Rahmen sowie verlässliche finanzielle Anreize sind: Für eine wirksame Effizienzstrategie sind Ordnungsrecht und Förderung allein nicht ausreichend. Wichtig ist, verlässliche und flächendeckende Märkte für Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu schaffen. Dazu bedarf es eines zielgerichteten Abbaus von Markthemmnissen, die einer stärkeren Breitenakzeptanz des energieeffizienten Bauens und Sanierens im Wege stehen. Die Aktivitäten der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zielen darauf ab, die Marktbedingungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren so transparent und verlässlich wie möglich zu gestalten, die Entscheidungen für energetische Modernisierungen zu vereinfachen und eine hochwertige Umsetzung zu erleichtern. Planungshilfen für erneuerbare Energien und energieeffizientes Sanieren unterstützen Fachhandwerker und Planer, der dena-Energieausweis mit Gütesiegel baut gezielt Marktbarrieren ab und stärkt die Nachfrage. Eine intensive Öffentlichkeitsarbeit informiert durch zielgruppenspezifische Pressearbeit, Veranstaltungen und Publikationen. Sanieren unter Einbeziehen von Wärme aus erneuerbaren Energien Dass die energieeffiziente Modernisierung von Bestandsgebäuden technisch und wirtschaftlich funktioniert, hat die dena im Rahmen des Modellvorhabens „Niedrigenergiehaus im Bestand“ in den vergangenen Jahren an rund 350 Gebäuden gezeigt: Die Häuser wurden – mit marktgängigen Techniken – energetisch so modernisiert, dass sie zukünftig durchschnittlich 80 Prozent Energie einsparen. Ein Großteil der Häuser bezieht ihre Wärme ganz oder teilweise aus erneuerbaren Energien und beweist: Auch für erneuerbare Energien liegt in der Sanierung eine große Chance, denn sie sind vor allem in energieeffizienten Gebäuden wirtschaftlich. Und gerade bei den steigenden Rohstoffpreisen haben die erneuerbaren Energien einen unschätzbaren Vorteil: Sie machen unabhängiger von den Preisentwicklungen fossiler Energieträger. Eigentümer und Wohnungswirtschaft sind daher gut beraten ihren Gebäudebestand fit für die Zukunft zu machen und dabei bei der Ausschöpfung der vorhandenen Energieeffizienzpotenziale auch den Einsatz erneuerbarer Energien zu berücksichtigen. SCHWERPUNKTTHEMA 13 Gastbeitrag >> von Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Berlin: Gegen den isolierten Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebestand D as Erneuerbare-EnergienWärmegesetz (EEWärmeG) ermächtigt die Länder, auch bestehende Gebäude in die Nutzungspflicht für erneuerbare Energie einzubeziehen. Das EEWärmeG selbst regelt den Gebäudebestand jedoch nicht und findet dafür in der Begründung auch überzeugende Gründe: „Derartige umfassende Modernisierungsmaßnahmen des bestehenden alten Heizungssystems sind aber kostenintensiv und betreffen sowohl den Gebäudeeigentümer als auch den Mieter. Dieser hohe Sanierungsaufwand stellt ein Haupthemmnis des derzeitigen Modernisierungsstaus im Gebäudebestand dar.“ Hemmnis für Modernisierungsmaßnahmen Nutzungspflichten für erneuerbare Energien im Gebäudebestand würden daher genau durch diese hohen Kosten zum Hemmnis für Modernisierungsmaßnahmen. Zu sehen ist auch die Gefahr des Einsatzes suboptimaler Anlagen, weil die Investitionskosten bei einer Einsatzpflicht wahrscheinlich zum vorrangigen Entscheidungskriterium werden. Ein ganz wesentlicher Punkt ist, dass im Gebäudebestand der Einsatz erneuerbarer Energien erst auf Grundlage eines reduzierten Wärmebedarfs technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Dies sieht auch das Energiekonzept der Bundesregierung vom 28. September 2010 so: „Auch im Gebäudebereich hat insbesondere der Einsatz von Effizienzmaßnahmen ein enormes Potential. Erst wenn das ausgeschöpft wird, kann der Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung seine volle Wirkung entfalten.“ Technische Einschränkungen Es muss beachtet werden, dass im Gebäudebestand eine Reihe technischer Hemmnisse und Einschränkungen für den Einsatz erneuerbarer Energien bestehen, die die Einsatzmöglichkeiten sehr individuell machen. Dies betrifft zum Beispiel: • alle dezentralen Heizungen (zum Beispiel Gasetagenheizungen) • Solarenergie bei verschatteten, ungeeignet ausgerichteten oder nicht ausreichend tragfähigen Dächern, bei zu geringer Warmwassernachfrage (es sind Warmwasserverbräuche bis hinab zu 12 Liter pro Person und Tag bekannt) oder in Verbindung mit einer Wärmeerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (reduziert die Wirtschaftlichkeit der KWK wegen Verminderung der Vollbenutzungsstunden) • bei Biomasse die fehlende Lagerkapazität. Eine hohe Anzahl notwendiger Anlieferungen in der Heizperiode kann je nach Quartierssituation erhebliche Lärmbelästigungen verursachen. bei Wärmepumpen Anwendungsbeschränkungen aus dem Wasserrecht und wegen der notwendigen niedrigen Vorlauftemperarturen. Dies setzt eine energetisch modernisierte Gebäudehülle (niedriger Wärmebedarf) voraus und im Allgemeinen auch den Einsatz einer Flächenheizung. Begrenzter Beitrag zu Klimazielen Erneuerbare Energien allein können nur einen sehr begrenzten Beitrag zu den politischen Zielen der Energieeinsparung und des Klimaschutzes leisten. Notwendig ist eine umfassende Strategie, die sowohl den Wärmeschutz berücksichtigt als auch die Energieversorgung in ihrer Mischung aus dezentralen und zentralen Lösungen und die insbesondere den Bilanzrahmen vom Gebäude weg hin zur Quartierslösung und bis hin zur kommunalen Ebene erweitert. Der Einsatz erneuerbarer Energien sollte technologieoffen im Energieeinsparrecht, das heißt allein in der Energieeinsparverordnung, geregelt werden. Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft hält Nutzungspflichten für erneuerbare Energien für den Gebäudebestand weder für sinnvoll noch für angemessen. Zur dena-Studie >> Der GdW hält die dena-Sanierungsstudie für ungeeignet. Eine ausführliche Reaktion auf die Studie ist im VM 2-11 zu finden. 3/2011 • VerbandsMagazin 14 SCHWERPUNKTTHEMA Standortvorteile für das Quartier Energetisches Konzept für ein Quartier >> Energieeffiziente Ansätze sollten sich nicht nur auf ein- zelne Gebäude fokussieren. In einem Gastbeitrag erläutert Prof. Dr.-Ing. Annette Rudolph-Cleff von der TU Darmstadt anhand der Aubuckel-Siedlung in Mannheim, wie das gesamte Quartier in Energieeffizenzrechnungen einbezogen wird. Gerade im Umgang mit den Wohnungsbeständen der Nachkriegszeit sind die energetischen Standards der neuen Energiesparverordnung kaum in wirtschaftlich sinnvollem Rahmen zu erreichen. Die Grenze zwischen technologisch Machbarem und wirtschaftlich Möglichem werden nicht zuletzt vom zukünftigen Mieter bestimmt. Es lohnt sich daher genau hinzusehen und das Wissen auf Gebäudeebene und das Wissen über Stadttechnik und Stadtklima zu vernetzen. Viele Möglichkeiten eröffnen sich im energetischen Zusammenspiel von Gebäude und Quartier. Das Thema der Energieeffizienz ist nicht als technologischer Standard, sondern als intelligente Lösung vor Ort zu verstehen. Während die Zeilenbauten und ihre langjährigen Bewohner in die Jahre gekommen sind und einer grundsätzlichen Erneuerung bedürfen, haben dieses Siedlungsgebiet und seine parkähnlichen Außenanlagen mit altem Baumbestand an Attraktivität gewonnen. Der Stadtteil Feudenheim zählt zu den beliebtesten Vororten Mannheims und der hohe Altersdurchschnitt mit über 60 Jahren belegt die Zufriedenheit der Bewohner. Damit deutet sich aber auch ein Generationswechsel an, der neue Anforderungen an die Siedlungsstruktur und an die einzelnen Wohnungen stellen wird. Projektziele Die Ziele des Projektes waren klar umrissen. Es geht zum einen um die Verbesserung des Stadtklimas (Belüftung/ Wärmebelastung/Wasserrückhaltung) und zum anderen um eine Energieeffizienzsteigerung durch: • Kybernetische Gebäudemodelle (Low Tech statt High Tech), die an passive Lösungen traditioneller Gebäudetypologien anschließen, • Vernetzung bestehender Anlagen, • Erschließung bisher ungenutzter Potenziale, • Kopplung von Energie gewinnenden und verbrauchenden Gebäuden, • Netzausbau mit regenerativen Elementen. Aus den Erfahrungen autochtoner Gebäudetypen zu lernen, heißt nicht, auf frühere Gebäudetypologien zurückzugreifen. Es gilt, deren Wissen über Speichermassen, Pufferzonen, Kühlungseffekte und solare Wärmegewinne auf heutige Anforderungen zu übertragen. Dieser Schritt ist keine einfache Übersetzung passiver Gebäudemodelle, da sich Funktionen, Baupraxis und Technologien grundlegend geändert haben. Doch ist dieser Schritt lohnend, denn er eröffnet den Weg aus der Sackgasse hoch technisierter Lösungen. >> Foto: TU Darmstadt Energetische Betrachtungen konzentrieren sich in den meisten Fällen auf das Gebäude und seine Anlagentechnik. Der Schritt vom energieeffizienten Haus zum energieeffizienten Quartier ist noch nicht selbstverständlich, auch wenn integrative Betrachtung von Gebäude und städtischem Kontext naheliegen mag. Die Aubuckel-Siedlung Im Rahmen der Projektarbeit „Typologische und energetische Sanierung der Aubuckel-Siedlung“ bekamen wir von der GBG Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH und der Stadt Mannheim die große Chance, die Planungsgrundlagen für eine Siedlung fachbereichsübergreifend an der TU Darmstadt ausarbeiten zu können. Zu Beginn der 1960er-Jahre wurde „Am Aubuckel“ von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GBG als Siedlung mit großzügigen Grünbereichen und beispielhaften Gemeinschaftseinrichtungen errichtet, die lange Zeit als städtebauliches Vorzeigeobjekt galt und stolz vom Bundesbauministerium im Ausland als Modellsiedlung präsentiert wurde. 3/2011 • VerbandsMagazin So soll die Aubuckel-Siedlung in Zukunft aussehen. Foto: TU Darmstadt SCHWERPUNKTTHEMA 15 Historisches Luftbild der Aubuckel-Siedlung Energetische Potenziale – Mikroklimatische Potenziale Eine energieeffiziente Planung setzt eine genaue Analyse der Gegebenheiten wie zum Beispiel den klimatischen Randbedingungen und dem Nutzerprofil voraus. Die passive Leistungsfähigkeit von neuen energetischen Gebäudehüllen bildet das Fundament zukunftsfähiger Energiekonzepte. Schon seit Mitte der 1980erJahre werden Software-Programme entwickelt, um Planungsaufgaben von einfachen Energiebilanzen bis hin zu komplexen Energie- und Strömungssimulationen moderieren und steuern zu können. Nur in einem Zusammenspiel von aktiven und passiven Maßnahmen auf allen Ebenen kann es gelingen, den Energiebedarf zu minimieren und zugleich die Energieversorgung zu optimieren. Jede einzelne Komponente verdient die genaue Betrachtung und muss innerhalb des Gesamtsystems integriert werden. Die Freiflächen nehmen dabei eine große Bedeutung ein: durch Kühlungseffekte, durch integrierte Regenwasser- und Grauwasserkonzepte und als Flächen für Geothermie, Erdkollektoren oder Erdspeicher. Die Aubuckel-Siedlung steht nicht unter Denkmalschutz und der Katalog der baulichen Defizite ist entsprechend ihrer Bauzeit lang. Da auch bei einer aufwendigen Sanierung nicht die Qualität eines Neubaus gegeben werden kann, haben wir Varianten untersucht, die Neubauten auf dem Fußabdruck des Altbestandes erlauben. Ein zukunftsweisendes Programm ergab sich nach Prüfung aller Alternativen: Der Neubau von vier Zeilenbauten kann es ermöglichen, mit minimalen Eingriffen im Altbaubestand zu arbeiten und für die drei Bestandsgebäude die charakteristischen Elemente der 1960er-Jahre zu erhalten. Großer Bruder – Kleiner Bruder Unter dem augenzwinkernden Arbeitstitel „Großer Bruder – kleiner Bruder“ werden paarweise Alt – und Neubauten mit ihrem gemeinsamen Außenraum gekoppelt. Ihr energetischer Zusammenschluss über die Einspeisung von Solarenergie in gemeinsam genutzte saisonale Speicher, die gemeinsam genutzten Solarthermie-Paneele und die gemeinsame Regenwasser- und Grauwasseranlage binden die Freiraumflächen aktiv ein. Der Energie verbrauchende Altbau wird dabei vom Energie gewinnenden Neubau unterstützt. Das Prinzip der „geteilten Energie“ setzt sich bis in die Interaktion der Gesamtsiedlung fort. Das Einzelgebäude wird nicht nur als Verbraucher, sondern auch als „Produzent“ gesehen. Das energetische Konzept beruht auf einer Verbundstruktur, in welchem Systeme verschiedener Maßstabsebenen ineinandergreifen und zugleich im Gesamtcluster agieren. Die gesamte Siedlung ist in einem energetischen Verbund vernetzt, bietet aber die Möglichkeit, in einer zeitlich gestuften Planung die Zeilen schrittweise zu erneuern und nach und nach in den Gesamtverbund zu integrieren. Die Werte für Heizenergie liegen in der Summe aus Alt- und Neubau bei rund 43,81 kWh/m 2a, für die Primärenergie ergeben sich in den Simulationen rund 20,97 kWh/m2a. Der Anteil an Solarenergie ist mit 20 Prozent angesetzt. Das energetische Konzept integriert sich in die städtebaulichen Überlegungen: Neue Elemente im Freiraum bilden die Sonnenhäuser und ihre Aktionsflächen. Neben ihrer energetischen Nutzung eröffnen diese quartiersbezogene Angebote zu den Themen Wasser, Spiel, Sport und Sinnesgarten. Das Sonnenhaus mit dem Thema Wasser lädt nicht nur zum Verweilen und Spielen am Wasser ein, sondern gibt auch Einblick in das Regenund Grauwasserkonzept der Siedlung. Das Aktionsfeld mit dem Thema Spiel öffnet sein Sonnenhaus in Übergangszeiten als Indoor-Spielplatz und die Nutzung durch den benachbarten Kindergarten. Jedes Sonnenhaus erfährt eine Doppelcodierung als neues Nutzungsangebot und als Teil eines integrierten energetischen Konzepts. Ziele anstelle von Standards Wenn Ziele nicht für das Einzelgebäude, sondern für die Siedlung beziehungsweise das Quartier vorgegeben werden, können Freiräume für neue Konzepte entstehen und damit auch Möglichkeiten, lokale Identitäten zu stärken. Gerade die Siedlungen der Nachkriegszeit bieten große Chancen für nachhaltige Entwicklung auf Quartiersebene. Der Weg vom energieeffizienten Haus zum energieeffizienten Stadtquartier ist hier durch den Gebäudebestand, die Eigentümerstruktur und die Quartiersgröße geebnet: für den Einsatz lokaler Energienetze und die Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen in einem ganzheitlichen Konzept. Energieeffizienz und Infrastruktur sind natürlich nur Teilaufgaben einer integrierten Stadtentwicklung. Ein lebendiges Stadtquartier muss, wie wir alle wissen, sehr viel mehr bieten als ein nachhaltiges energetisches Konzept. ANsPRECHPARTNER >> TU Darmstadt Fachbereich Architektur Entwerfen und Stadtentwicklung Prof. Dr.-Ing. Annette Rudolph-Cleff El-Lissitzky-Strasse 1, 64287 Darmstadt Tel.: 06151 16-6686 Fax: 06151 16-4859 E-Mail: [email protected] 3/2011 • VerbandsMagazin 16 SCHWERPUNKTTHEMA wohnungsunternehmen „de woonplaats“ baut Energiesparwohnungen EnErGiEEinsparunG in dEn niEdErLandEn >> Auch in den Niederlanden müssen energetische Vorgaben erfüllt werden. Dort muss jedes neue Bauprojekt einen Wärmedämmwert von unter 0,8 erfüllen. Wie die niederländischen Unternehmen diese Vorgaben erfüllen, zeigt ein Beispiel aus Enschede. nungen. Sie werden auch sehr komfortabel, mit Bodenheizungen für gleichmäßige Beheizung im ganzen Haus, gebaut. Sogar die Mauertemperaturen sind überall gleich, sodass sich keine Mauer kalt anfühlt. Auch im Winter betragen die Mauertemperaturen nicht weniger als 15 Grad Celsius“, sagt Projektleiter Krommendijk. Das Pilotprojekt von „De Woonplaats“ am Kneedweg in Enschede erreicht einen Wärmedämmwert von unter 0,4. Ende 2008 wurde das Projekt abgenommen. Der Wärmedämmwert der niederländischen Energieeinsparverordnung, der damals bei 0,8 lag, ist inzwischen auf 0,6 angehoben worden. Auf der Grundlage dieses Pilotprojektes geht das Unternehmen noch einen Schritt weiter, nämlich zum Passivhaus: energieneutrale Wohnungen für den neuen Velve-Lindenhof. Maßnahme ist dabei eine extrem gute Isolierschicht. Bei den Wohnungen am Kneedweg werden beispielsweise feuerbeständige Resol-Dämmplatten eingebaut. Solche Platten werden immer öfter im Wohnungsbau verwendet. Nicht nur wegen der guten Isolierwerte und der Feuerbeständigkeit, sondern auch wegen der geringen Dicke. Das Material ist nämlich letztendlich ungefähr zehn Zentimeter dünner als beispielsweise Steinwolle. So wird eine Doppelwand insgesamt nur 42 Zentimeter dick. Projektleiter Jaap Krommendijk: „Die Bezeichnung Energiesparwohnung bedeutet bei uns, dass wir auf dem freien Markt nach energiesparenden Möglichkeiten suchen und die dann beim sozialen Wohnungsbau verwenden. Für die Bewohner entstehen dadurch bald schon deutlich geringere Energiekosten für die Wohnung. Der Mietpreis steigt zwar ein bisschen, aber dafür haben wir Wohnungen mit niedrigen Energiekosten gebaut. Meistens werden solche Energiesparwohnungen als Eigentumswohnungen konzipiert, aber wir bieten auch Mietwohnungen an, sodass unser Hausbestand zukunftssicher ist.“ Eine zweite Maßnahme ist die LuftWasser-Wärmepumpe; ein System, das einer Klimaanlage ähnelt und wie ein Kühlschrank arbeitet. Die Pumpe transportiert Wärme der Außenluft über das Wasser der Zentralheizung ins Innere. Im Sommer entzieht die Pumpe umgekehrt der Innenluft im Haus die Wärme. Diese Maßnahmen haben bereits eine große Wirkung, aber der Passivhausstandard verlangt zusätzlich auch nach ein paar Detaillösungen. Es müssen auch die Doppelwandanker (als Verbindung der inneren und äußeren Mauer) isoliert werden. Der Energieverlust über einen solchen Maueranker könnte vernachlässigt werden, ist aber trotzdem zu beachten. Wie wird so viel Energie wie möglich eingespart? Eine entscheidende „Die niedrige Energierechnung ist nicht der einzige Vorteil der Energiesparwoh- 3/2011 • VerbandsMagazin Er weist ferner darauf hin, dass durch alle diese Maßnahmen aber auch die Bewohner relativ schnell ihre Wohngewohnheiten werden anpassen müssen. Sie können zwar immer noch im Winter schnell mal ein Fenster öffnen, um zu lüften, aber danach dauert es ziemlich lange, bis es wieder warm wird. Nach Übergabe des Hauses wird dem jeweiligen Bewohner daher auch extra erklärt, wie das Passivhaus arbeitet. „Wenn der Wohnblock am Kneedweg fertig ist, werden wir eventuelle Energiebrücken messtechnisch aufspüren. Damit ist auch ein neues Abnahmekriterium definiert: Kann irgendwo noch Energie nach außen dringen? Nach der Fertigstellung bestimmen Studenten der FH Saxion die tatsächliche Energieeinsparung für uns. Wiederholte Messungen finden noch einmal von März 2011 bis einschließlich März 2012 statt, wenn das Projekthaus keine Baufeuchtigkeit mehr enthält. Energie wird in Zukunft immer teurer werden, aber mit dem Passivhausstandard sind wir ausreichend darauf vorbereitet“, erläutert der Projektleiter. De Woonplaats bewirtschaftet rund 20.000 Wohnungen in Enschede und der Region Achterhoek. AKTUELLES 17 142-02-XX AZ DWG 2sp RP:1/3 VdW 01.02.201 KfW Bankengruppe legt Zahlen vor KfW fördert energieeffizientes Bauen mit 8,7 Milliarden Euro günstigen Rahmenbedingungen für Bauherren mit niedrigem Zinsniveau, rückläufiger Arbeitslosigkeit und einer Zunahme der Einkommenserwartungen sprechen für einen weiteren Zuwachs bei den Neubauaktivitäten im laufenden Jahr.“ Die amtlichen Frühindikatoren sprächen ebenfalls für eine Fortsetzung des Erholungskurses bei den Wohnungsbauaktivitäten. So habe die Anzahl der Baugenehmigungen für neu zu errichtende Wohnungen in den ersten zehn Monaten des vergangenen Jahres um 7,2 Prozent über der Summe der Baugenehmigungen von Januar bis Oktober 2009 gelegen. Trotz der witterungsbedingten Verzerrungen zu Anfang und gegen Ende des vergangenen Jahres geht die KfW für das Gesamtjahr 2010 von einem weiteren Anstieg des Neubauniveaus auf etwa 148.000 Wohnungen aus. Zur Entwicklung des Wohnungsneubaus im laufenden Jahr äußerte sich der Chefvolkswirt der KfW, Dr. Norbert Irsch: „Wir rechnen damit, dass die Zahl der Wohnungsneubauten im Jahr 2011 auf etwa 156.000 Einheiten zunehmen und damit einen deutlichen Anstieg erfahren wird. Sowohl die bisherige Entwicklung der amtlichen Frühindikatoren als auch die anhaltend Zahlen hat die KfW auch zu dem eigenen Fördervolumen vorgelegt: Für Investitionen in den Klima- und Umweltschutz im In- und Ausland hat die Bankengruppe 2010 insgesamt 25,3 Milliarden Euro vergeben. Dies entspricht fast einem Drittel des gesamten Fördervolumens der KfW. Allein in Deutschland hat sich das Fördervolumen in diesem Feld gegenüber dem Jahr 2009 von 16,5 Mrd. Euro um 27 Prozent auf 20,8 Milliarden Euro erhöht. Insgesamt hat die KfW im krisengeprägten Jahr 2010 Wirtschaft, Umwelt, Wohnungswirtschaft und Bildung in Deutschland mit 66,6 Milliarden Euro (Vorjahr: 50,9 Milliarden Euro, +31 Prozent) gefördert. Die Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren verzeichneten eine konstante Nachfrage: Das Zusagevolumen von 8,7 Milliarden Euro lag nur knapp unter dem Rekordniveau des Vorjahres (2009: 8,9 Milliarden Euro). Stark nachgefragt wurde das KfW-Wohneigentumsprogramm in Höhe von 6,5 Milliarden Euro (Vorjahr: 3,9 Milliarden Euro). ©jaddingt - shutterstock.com Der in der ersten Jahreshälfte 2010 zu verzeichnende solide Anstieg der Wohnungsbautätigkeit hat sich laut KfW Bankengruppe auch im weiteren Verlauf des Jahres 2010 fortgesetzt. So hätten die realen Wohnungsbauinvestitionen (Neubauinvestitionen und Bestandsinvestitionen) in den ersten drei Quartalen des Jahres 2010 um 5,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zugelegt. Auch für das Gesamtjahr 2010 sowie für das laufende Jahr 2011 sei mit einer Zunahme der realen Wohnungsbauinvestitionen zu rechnen. Die Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft eG mit Sitz im Zentrum von Düsseldorf ist ein traditionsreiches Wohnungsunternehmen mit mehr als 10.000 Mitgliedern. Unsere zentrale Aufgabe ist die mitgliederorientierte Verwaltung, Instandhaltung und Modernisierung von ca. 6.600 Wohnungen. Auch der Neubau und die WEG-Verwaltung zählen zu unseren Aktivitäten. Zum 01. Januar 2012 oder früher suchen wir im Rahmen einer altersbedingten Nachfolge den/die Leiter/-in kaufmännische Wohnungsverwaltung Ihr Aufgabengebiet ist die aktive Steuerung unseres Vermietungsgeschäfts sowie das kaufmännische Bestandsmanagement – vom Mahn- und Klagewesen bis hin zum Beschwerdemanagement. Sie führen ein Team von insgesamt zehn Mitarbeitern und berichten unmittelbar an den Vorstand. Ihr Profil: Sie kennen das Geschäft von Grund auf und verfügen bereits über einige Erfahrung. Ihre fachliche Kompetenz beruht auf einer anspruchsvollen kaufmännischen Ausbildung, die Sie durch regelmäßige fachspezifische Fort- und Weiterbildungen komplettiert haben. Sie haben eine strategische Vorstellung von Ihren Herausforderungen, sind dynamisch, kreativ und denken absolut vertriebs- und kundenorientiert. Der Umgang mit Menschen fällt Ihnen leicht, denn Sie überzeugen durch ein sehr offenes und kommunikatives Auftreten. Zugleich sind Sie energisch genug, um Ihre Ziele durchzusetzen. Unser Angebot: Sie erwartet eine sehr abwechslungsreiche Tätigkeit in einem Umfeld, das durch flache Hierarchien gekennzeichnet ist. Ihre Dotierung ist der Position angemessen. Es ist vorgesehen, Sie nach Ihrer Einarbeitungszeit mit Handlungsvollmacht auszustatten. Sie sind an einer langfristigen und anspruchsvollen Herausforderung interessiert? Dann senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen samt Gehaltsvorstellung und möglichem Eintrittstermin an die von uns beauftragte Unternehmensberatung: Frank Ebler.Consulting Franz-Hitze-Str. 131 • 48301 Nottuln Tel. 0 25 02/4 47 98 50 • [email protected] • www.fe-consulting.de 3/2011 • VerbandsMagazin 18 AKTUELLES Doppelwettbewerb Deutscher Bauherrenpreis 2011/2012 ausgelobt Die Arbeitsgruppe KOOPERATION des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, des Bundes Deutscher Architekten BDA und des Deutschen Städtetages (DST) hat den Doppelwettbewerb um den Deutschen Bauherrenpreis 2011/2012 ausgelobt. „Wirtschaftlichkeit, Ressourcenschonung, Energieeffizienz und hohe Qualität müssen im Wohnungsbau – besonders vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung – das Ziel aller maßgeblich Beteiligten bleiben“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW, anlässlich der Auslobung. Ausschlaggebend dafür seien die Entscheidungen der Bauherren, die nicht nur auf tragbare Kosten beim Bauen, sondern auf die langfristige Wirtschaftlichkeit ihrer Investitionen achten müssen. „Das setzt Qualitätsbewusstsein bei Grundrissgestaltung, Materialwahl und Erscheinungsbild voraus, denn nur bedürfnisgerechte, an veränderte Ansprüche anpassbare Wohnhäuser mit guten Standortqualitäten werden dauerhaft nachgefragt werden“, so der GdWPräsident. Gedaschko rief insbesondere die vom GdW und seinen Regionalverbänden vertretenen Wohnungsunternehmen dazu auf, sich aktiv am Wettbewerb zu beteiligen, weil sie sich bereits in besonderer Weise beim nachhaltigen Bauen engagieren. innovativer Ansätze und Lösungen im Wohnungsbau dienen und setzt – unter besonderer Berücksichtigung der Rolle des Bauherren – am Spannungsfeld von hoher Qualität und tragbaren Kosten an. Seit seinem Start im Jahr 1986 wurden 19 Wettbewerbe durchgeführt und fast 3.350 Neubau- und Modernisierungsprojekte mit mehr als 235.000 Wohnungen eingereicht und beurteilt. Damit ist dieser Wettbewerb der erfolgreichste seiner Art in Deutschland. der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, dem Bund Deutscher Landschafts-Architekten BDLA und den Messegesellschaften in Essen und Berlin gefördert und erstmalig mit Unterstützung der Medienpartner „BundesBauBlatt“ und „Die Wohnungswirtschaft“ ausgelobt wird. Der Deutsche Bauherrenpreis wird in den folgenden beiden Kategorien ausgelobt • GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin, www.gdw.de • Bund Deutscher Architekten BDA, Köpenicker Str. 48/49, 10179 Berlin, www.bda-architekten.de • Deutscher Städtetag (DST), Lindenallee 13-17, 50968 Köln, www.staedtetag.de Der Wettbewerb um den Deutschen Bauherrenpreis soll der Unterstützung Die Auslober laden alle Interessierten ein, an diesem Wettbewerb teilzunehmen, A: Deutscher Bauherrenpreis Modernisierung 2011/2012 für Sanierungs-, Modernisierungs- und Umnutzungsprojekte mit Sonderpreis „Denkmalschutz im Wohnungsbau“, Die Teilnahmeunterlagen sind bis zum 30. April 2011 zu richten an: Bund Deutscher Architekten BDA, Köpenicker Straße 48/49, 10179 Berlin Foto: Neusser Bauverein AG B: Deutscher Bauherrenpreis Neubau 2011/2012 für innovative Projekte im Wohnungsneubau mit Sonderpreis „Freiraumgestaltung im Wohnungsbau“. Weitere Informationen und gedruckte Fassung der Auslobungsunterlagen: Die Neusser Bauverein AG hat 2009 den Bauherrenpreis für das Quartier „Südliche Furth“ erhalten. 3/2011 • VerbandsMagazin vm Landesausgabe Nordrhein-Westfalen L2 Atlas Wohnen NRW © schulzie - istockphoto.com L8 Wohnraumförderung ist grundlegend neu ausgerichtet NRW senkt die Eigenheimförderung. L2 AKTUELLES Landesausgabe Nordrhein-Westfalen nEuE pubLikation inwis und Evonik legen „Atlas Wohnen NRW“ vor In diesem Werk mit umfangreichen Tabellenband hat InWIS Daten und Informationen in bislang nicht gekannter Vielfalt und Tiefe rund um das Thema „Wohnen“ zusammengetragen. D er Atlas verfügt mit fast 100 Abbildungen zu den Themen „Soziodemografische Entwicklung“, „Wohnungsbestand“, „Wohnungsmarkt“ und „Akteure“ über eine große Bandbreite an Informationen und macht deutlich, wie vielfältig Wohnen in NRW ist. Im Vorwort zum Atlas Wohnen NRW schreibt Robert Schmidt, Vorsitzender der Geschäftsführung der Evonik GmbH: „Damit Anbieter von Wohnungen, so auch die Evonik Wohnen GmbH, am jeweiligen Standort nachfragegerechte Wohnungen zu bezahlbaren Preisen anbieten können, bedarf es sorgfältiger Analysen und Planungen. Wer solche Planungen ernsthaft betreibt, wird schnell feststellen, dass ,Wohnen‘ ein sehr komplexes Thema ist.“ In einem umfassenden Abschnitt zur soziodemografischen Entwicklung sind in übersichtlichen Karten neben Bevölkerungsentwicklung und -prognose sowie Prognosen zur Haushaltsentwicklung auch vertiefende Analysen zur Alterung der Bevölkerung, zu Wanderungsverflechtungen und zu Beschäftigung und Kaufkraft enthalten. Aber auch Spezialthemen, wie etwa die Mobilität älterer Bevölkerungsgruppen, werden behandelt. „Wohnen gilt heute als Produkt, das zielgruppenspezifisch entwickelt, erhalten und angeboten werden muss. Die Wohnungen müssen technisch modern, energiesparsam und insgesamt ihren Preis wert sein", so Schmidt. Ein zweiter Abschnitt untersucht die Struktur des Wohnungsbestands. So gibt es beispielsweise große Unterschiede in der durchschnittlichen Wohnungsgröße. In ländlichen Gebieten mit teils mehr als 80 Prozent Einfamilienhäusern sind die Pro-Kopf-Wohnflächen deutlich größer 3/2011 • VerbandsMagazin als etwa in vielen Großstädten. Wichtig für die zukünftige Entwicklung ist auch die Verfügbarkeit von Bauland – auch diesbezüglich gibt es sehr unterschiedliche Entwicklungen. – jeder kann hier sehen, wo seine Stadt oder Gemeinde bezogen auf die einzelnen Angebotssegmente steht. Fast 400.000 Angebote aus dem ImmobilienScout24 wurden dazu ausgewertet. Auch der Markt für Wohnimmobilien wird untersucht. Für die Segmente Ein-/ Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Eigentums- und Mietwohnungen wurden (jeweils für Bestandsobjekte und Neubauten) Angebotsdichten und Nachfrageintensitäten ermittelt und ins Verhältnis gesetzt. Auch das Preisniveau wurde auf Ebene der Gemeinden NRWs untersucht. Der Tabellenband bietet die Informationen auch als „Klardaten“ Schließlich widmet sich das Werk noch den Akteuren auf dem Wohnungsmarkt. Neben der Wohnungswirtschaft werden auch die Kommunen und ihre Haushaltslage sowie die Wohnungsbauförderung unter die Lupe genommen. – Die Datengrundlagen zu den meisten Karten liegen als Tabellenband vor. Sie können unter www.inwis.de kostenlos heruntergeladen werden. aktuelles L3 Landesausgabe Nordrhein-Westfalen Informationsveranstaltung Wohnraumförderung in NRW und KfW-Förderprogramme chen Grundstücke, die anderen Käufer.“ Günther teilte mit, dass die Gutachten der beiden Institute Analyse & Konzepte, Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien und Tourismus mbH, Hamburg, und Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH (F+B GmbH), Hamburg, die die Grundlage unter anderem für die bisherige Verteilung der Mittel nach Bedarfs- und Kostenniveaus gebildet haben, in diesem Jahr Vor über 100 Teilnehmern referierten zum Thema – nach Begrüßung der Teilnehmer durch Verbandsdirektor Alexander Rychter – in gekonnter Weise Dr. Uwe Günther, AbteiDie Förderschwerpunkte der KfW lungsleiter Wohnungsbau, Wohnungs- und Siedungsentwicklung, Anne-Marie Wirtz, Referatsleiterin Wohnraumförderung und Bürgschaften, und Rita Tölle, Referatsleiterin Konzeption und Umsetzung der Wohnungsbestandsförderung; alle drei vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW). Dr. Uwe Günther legte unter anderem noch einmal die Gründe und Fakten aus der Nutzung des Belastung des Wohnungsbauvermögens in den letzten Jahren dar, die in der Summe zu der Kürzung der Wohnraumfördermittel 2011 aus dem revolvierenden Fonds der NRW.BANK auf 800 Millionen Euro geführt haben. Zugleich führte er aber auch an, dass diese Größenordnung mittelfristig als stabile Größe angestrebt werde und gesichert erscheine. Im Hinblick auf die räumliche Verteilung der Mittel unterstrich er die Beobachtung, dass die Wohnungsmärkte in NRW stark auseinander gehen: „Die einen su- fortgeschrieben werden. Dazu würde das MWEBWV in eine Diskussion mit der Wohnungswirtschaft beziehungsweise dem Verband treten. Frau Wirtz erläuterte die aktuellen Förderangebote der sozialen Wohnraumförderung 2011 und ging dabei, angesichts der großen Veränderungen bei der Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums, schwerpunktmäßig auf diese ein. Frau Tölle legte das Schwergewicht bei der Vorstellung der Wohnungsbestandsförderung auf die Neuausrichtung der energetischen Sanierung des Wohnungsbestands und erläuterte dazu beispielhaft im Detail die Möglichkeit wie auch die Begrenzung einer Mieterhöhung im Rahmen einer solchen Sanierung. In der Diskussion dazu machte eine Teilnehmerin dazu allerdings deutlich, dass dies wenig helfe, wenn der Markt keine Mieterhöhungsspielräume zulasse. Den Abschluss der Informationsveranstaltung wurde – wie stets in den letzten Jahren – von einem Vertreter der KfW Bankengruppe gestaltet. Walter Schiller, Handlungsbevollbemächtigter, stellte die fünf wohnungswirtschaftlichen Förderschwerpunkte vor und ging dabei insbesondere auf die Änderungen in den Programmen zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren zum 1. März 2011 ein. Zum Ende zeigte er auf, dass Wohnungseigentümer/ Vermieter in Nordrhein-Westfalen die wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen der KfW Bankengruppe intensiv nutzen; im Vergleich zu den anderen Bundesländern sogar „an der Spitze“ stehen, wobei die Inanspruchnahme des Teilprogramms „Altersgerecht umbauen“ zunächst aus allen Bundesländern schleppend angelaufen sei. Quelle: KfW Wiederum zeitnah, kurz nach Bekanntgabe des Wohnungsbauprogrammes 2011 durch Minister Harry K. Voigtsberger, hat der Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen am 9. Februar 2011 eine Informationsveranstaltung im EBZ Bochum angeboten. –– Die Präsentationen der Referenten stehen zum Download im mitgliedergeschützten Bereich der Homepage des Verbandes www.vdw-rw.de in der Rubrik Wohnungspolitik bereit. 3/2011 • VerbandsMagazin L4 AKTUELLES Landesausgabe Nordrhein-Westfalen marktbEobachtunG wohnungsmarkt-info 2010 der nrw.bank mit sieben Zukunftsthemen der wohnungsmärkte Die im Dezember 2010 von der NRW.BANK herausgegebene WohnungsmarktInfo 2010 enthält neben spezifischen regionalen Analysen einen Beitrag zur „Entwicklung der Wohnungsmärkte in Nordrhein-Westfalen“. haltsentwicklung, Arbeitsmarktzahlen, rückläufige Baufertigstellungen, Wende bei Baugenehmigungen, konstante Förderintensität, abnehmender preisgebundener Wohnungsbestand, abnehmende Miet- und Immobilienpreise. Dort heißt es, dass erneute Bevölkerungsrückgänge, die regional jedoch stark differieren, den anhaltenden demografischen Wandel bestätigen. Zwei Drittel aller nordrhein-westfälischen Kommunen weisen negative Wanderungssalden auf. Auch die Wirtschafts- und Finanzmarktkrise habe deutliche Spuren hinterlassen: Mehr Arbeitslose und Empfänger von SGB-II-Leistungen seien ein Ergebnis. Die Bautätigkeit, so wird festgestellt, ist auf einem historischen Tiefstand. „Dennoch wird auch in schrumpfenden Märkten trotz rückläufiger Mieten und Kaufpreise weiterhin gebaut und gefördert.“ In dem Beitrag illustriert die NRW.BANK die einzelnen Entwicklungen mit Daten, Grafiken und Abbildungen. Dies sind: negative Wanderungssalden, Bevölkerungsrückgänge und alternde Bevölkerung, Haus- Abschließend benennt die NRW.BANK sieben Zukunftsthemen der Wohnungsmärkte in NordrheinWestfalen. „Die Wohnungsmarktanalyse zeigt, dass sich die Wohnungsmärkte durch regionale Disparitäten weiterhin ausdifferenzieren. Es treten erhebliche regionale Unterschiede bei Bedarf und Angebot am Wohnungsmarkt in den Vordergrund. Die zunehmend alternde und schrumpfende Bevölkerung fordert für die Zukunft neue Konzepte.“ Unter den insgesamt sieben Themen wird angesichts der in einigen Regionen deutlich rückläufigen Eigentumspreise die Frage gestellt, wie viel Neubau dort noch sinnvoll sei. Vielerorts sei das Eigenheim bereits heute keine verlässliche Anlageform zur Altersvorsorge mehr. Und weiter: „Die Programme der sozialen Wohnraumförderung müssen vielerorts die Förderung des Wohnungsbestandes im Fokus haben, insbesondere mit dem Ziel eines altersgerechten Umbaus und der energetischen Modernisierung.“ Vor dem Hintergrund rückläufiger Haushaltszahlen und vermehrter Wohnungsleerstände mit der Folge von Preisverfall in vielen Kommunen wird festgestellt, dass dort „die Beseitigung des Wohnungsüberhangs durch Abrisse der nicht mehr marktfähigen Wohnungen verstärkt diskutiert werden müssen“. Schließlich müssten insgesamt die Kommunen versuchen, „neue Lösungsansätze und Entwürfe zur Bewältigung der anstehenden Problematiken finden“. – Die Broschüre kann als Druckversion im Wohnraumportal der NRW.BANK unter der Adresse www.nrwbank.de/de/wohnraumportal/service/publikationen/index.html kostenfrei bestellt werden. WIR – WOHNEN IM REVIER Erster tätigkeitsbericht vorgelegt Seit fast drei Jahren arbeiten nunmehr neun kommunale und kommunalnahe Wohnungsunternehmen im Ruhrgebiet eng zusammen – sie gründeten die Kooperation „WIR – Wohnen im Revier“. Gemeinsam sind die Unternehmen angetreten, um sich als Akteure einer nachhaltig agierenden Wohnungswirtschaft im Ruhrgebiet zu präsentieren. Jetzt ziehen die Unternehmen erste Bilanz und geben einen Ausblick in die Zukunft. 3/2011 • VerbandsMagazin „Wohnen im Revier“ – das ist es, was die neun Unternehmen mit zusammen über 80.000 Wohnungen zwischen Duisburg und Dortmund bieten. Sie geben über 200.000 Menschen ein sicheres Zuhause. Gleichzeitig fühlen sie sich ihren Städten und der Region verpflichtet. Das äußert sich nicht zuletzt in zahlreichen innovativen Projekten in den unterschiedlichsten wohnungswirtschaftlichen Bereichen sowie in einem konstruktiven Engagement aller Unternehmen in Stadtentwicklungsund Stadtumbauprozessen. Für die WIRUnternehmen gilt: Nicht die Quantität des Wohnungsbestands allein ist entscheidend, sondern seine nachhaltige, quartiersorientierte Weiterentwicklung in ökonomischer, städtebaulicher, sozialer und ökologischer Verantwortung. Das ist der Kern der Marke „Wir – Wohnen im Revier“. „Wohnen gemeinsam weiterdenken“ – so überschreiben die Unternehmen von WIR – Wohnen im Revier – ihr gemeinsames Leitbild – nachzulesen im neu erschienenen Tätigkeitsbericht der Kooperation. Auch ein gemeinsamer Auftritt im Internet (www.wir-wohnenimrevier.de) mit Immobiliensuche und vielen weiteren Features wurde umgesetzt. – Der Tätigkeitsbericht steht auf www.wir-wohnenimrevier.de/ downloads.php zur Verfügung. Landesausgabe Nordrhein-Westfalen Aktuelles L5 Analyse für alle Postleitzahlengebiete LEG-Wohnungsmarktreport NRW 2010 Wenige Tage vor der Expo-Real 2010 hat die LEG Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH ihren LEG-Wohnungsmarktreport NRW 2010 veröffentlicht. Die Kenntnis und die Analyse des Wohnungsmarktes in NRW sind für die LEG von zentraler Bedeutung. Gemeinsam mit dem Berliner Researcher CB Richard Ellis wurden dazu 54 Städte und Landkreise in Nordrhein-Westfalen hinsichtlich ihrer Mietpreise, Kaufpreise für Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser sowie Leerstandsraten analysiert. Die Angebotsdaten für den Zeitraum April 2009 bis April 2010 stammen von IDN Immodaten und die Leerstandsquoten von empirica. Die Kaufkraftdaten wiederum erhielt man von GfK GeoMarketing. Der LEG-Wohnungsmarktreport NRW gibt breit gefächerte Informationen zu den ökonomischen Rahmendaten, zum Mietwohnungsmarkt, zum Markt für den Erwerb von Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäusern sowie über das Verhältnis der Wohnkosten zum verfügbaren Nettoeinkommen eines Haushalts. Erstmalig in Nordrhein-Westfalen wurde die statistische Auswertung der Wohnungsmarktdaten auf umfangreicher Datenbasis lückenlos für alle Postleitzahlengebiete eines Bundeslandes vorgenommen. Auf über 260 Seiten sind jeweils 54 Mietpreis- und Wohnkostenkarten zu finden, in denen insgesamt alle 864 Postleitzahlengebiete der 54 nordrheinwestfälischen Städte und Landkreise erfasst sind. Ferner enthält der Bericht ein eigens entwickeltes Scoring, das alle 54 analysierten Standorte Nordrhein-Westfalens bezüglich ihrer Immobilienmarktattraktivität einordnet. Als Tendenz stellt die LEG fest, dass die großen Ballungsräume eine stabile Einwohnerentwicklung verzeichnen und daher eine hohe Konstanz bei Mieten und Kaufpreisen aufweisen, während sich viele kleinere auf sinkende Einwohnerzahlen vorbereiten müssen und daher die damit verbundenen Auswirkungen auf die Wohnungsmärkte intensiv zu beobachten sind. Die Immobilien Zeitung (Ausgabe 14. Oktober 2010) fasst „unter dem Strich“ für einen landesweiten Blick auf die Preisentwicklungen zum LEG-Wohnungsmarkt >> Eigentumswohnungen: Aktuelle Position im Marktzyklus Kaufpreiszyklus Eigentumswohnungen Die Grafik zeigt, an welcher Stelle sich die Standorte nach Einschätzung von CB Richard Ellis im Markt-Zyklus Ende Juni 2010 befinden. Die Marktentwicklung entlang der Kurve muss nicht zwangsläufig in die gleiche Richtung oder mit der gleichen Geschwindigkeit erfolgen. Quelle: CB Richard Ellis 3/2011 • VerbandsMagazin L6 AKTUELLES Landesausgabe Nordrhein-Westfalen zyklenhafte Entwicklung wird mit der langsamen Reaktion des Angebots auf Nachfrageveränderungen begründet. Die Darstellung des Marktes in Wellenform entspricht den Amplituden des Immobilienzyklus und zeigt auf den ersten Blick, in welcher Phase sich ein Markt befindet. Auf den lokalen Wohnimmobilienmärkten verlaufe der Zyklus in aller Regel langsamer und schwächer als auf Büromärkten. Neben soziodemografischen und -ökonomischen Rahmenbedingungen führten vor allem weiche Imagefaktoren zu Bewegungen innerhalb des Zyklus. report NRW zusammen: „Teures wurde teurer und Billiges billiger.“ Darüber hinaus beschreibt der Report in seinem einführenden Textteil, dass die Wohnungsmärkte die Konjunkturentwicklung zeitversetzt widerspiegeln sowie den bekannten Trend, dass Wachstumsregionen Schrumpfungsregionen gegenüber stehen. Ein eigenes Kapitel ist den TOP-12-Standorten, den zwölf größten Städten Nordrhein-Westfalens unter der Überschrift „Wohnungen entpuppen sich als CoreProdukt“ gewidmet. Für Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und Mietwohnungen werden anhand von Zyklusgrafiken gezeigt, an welcher Stelle die lokalen Märkte jeweils stehen. Die – Die Studie kann für 595,00 Euro bei der LEG NRW GmbH erworben werden. Die zweite Auflage des NRW-Wohnungsmarktreports ist für den Herbst 2011 geplant. GEmEinsamE VEranstaLtunGsrEihE aktuelles Genossenschaftsrecht In das mittlerweile sechste Jahr ging die gemeinsame Veranstaltungsreihe „Aktuelles Genossenschaftsrecht“ des VdW Rheinland Westfalen und des VdW südwest. Die diesjährigen Tagungen am 3. und 16. Februar 2011 in Darmstadt und Bochum fanden wieder einmal regen Zuspruch. Den Schwerpunkt der Tagungen bildete das Thema Mitgliederinsolvenz. Der in den vergangenen Jahren zu beobachtende starke Anstieg der Verbraucherinsolvenzen führt zu einer immer größeren Betroffenheit von Genossen- schaftsmitgliedern und letztlich auch der Wohnungsgenossenschaften selbst. Mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ein Genossenschaftsmitglied wird eine Wohnungsgenossenschaft mit erheblichen rechtlichen und praktischen Folgen beschwert. Rechtsanwalt Stephan Gerwing, Vier-Länder-Büro (VLB), Bonn, klärte über die vielfältigen Folgen der Mitgliederinsolvenz auf, von der Frage nach dem Schicksal offener Mietforderungen, über die Möglichkeit der Mitgliedschaftskündigung durch den Insolvenzverwalter bis hin zu Sicherungsmöglichkeiten für die parlamentarischer abend in nrw Landesbauminister Harry K. Voigtsberger wird beim Parlamentarischen Abend des VdW Rheinland Westfalen am 13. April 2011 in Düsseldorf zu Gast sein. In einem Grußwort wird er über die aktuelle Wohnungspolitik in NordrheinWestfalen sprechen. 3/2011 • VerbandsMagazin Der nunmehr elfte Parlamentarische Abend des VdW Rheinland Westfalen als Treffpunkt für Politik, Medien und Wohnungswirtschaft, beginnt um 19 Uhr im Verbandshaus an der Goltsteinstraße 29 in Düsseldorf. – Weitere Informationen erteilt: Roswitha Sinz Tel.: 0211 16998-46 E-Mail: [email protected] Genossenschaft. Nicht vernachlässigt wurden dabei auch Aspekte zu den rechtlichen Auswirkungen auf die Dauernutzungsverträge mit insolventen Mitgliedern. Im Anschluss daran veranschaulichte Rechtsanwältin Andrea Lorentz, ebenfalls VLB, Bonn, anhand von zum „Mitdenken“ anregenden Fallbeispielen typische genossenschaftsrechtliche Einzelfragen, die immer wieder in der Unternehmenspraxis auftreten. Praxisorientierte Lösungsvorschläge kamen dabei selbstverständlich nicht zu kurz. politik L7 Landesausgabe Nordrhein-Westfalen Landespolitiker besuchen zukunftsweisende Bauprojekte Landtagsausschuss >> Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr (MWEBWV) haben sich gemeinsam mit Landtagsabgeordneten bei einer auswärtigen Sitzung am 24. Januar 2011 Wohnbauprojekte angesehen, die zukunftsweisenden Charakter haben. mania-Siedlung in Köln-Höhenberg. Für dieses Projekt bekam das Wohnungsunternehmen 2009 den Deutschen Bauherrenpreis Modernisierung. Die Siedlung war in den 1920er-Jahren für die Arbeiter der Germania-Spiegelglaswerke errichtet worden. 2005 begann die GAG mit einer umfassenden Renovierung. Die Siedlung Vingst I-III war die dritte Siedlung der GAG, die an diesem Tag besichtigt wurde. Dabei ging es um das Thema „Zwischen Sanierung und Ersatzwohnungsbau“. In Köln-Vingst hat die GAG Teile des Wohnungsbestands aus den 1960er-Jahren abgerissen und neu aufgebaut, andere Teile wurden modernisiert. Das Vorhaben hatte neben der Behebung städtebaulicher Defizite und Veränderung der sozialen Struktur vor allem auch die Reduzierung der Energiekosten zum Ziel. Abriss und Ersatzwohnungsbau waren auch Thema in Neuss-Erfttal, wo die Neusser Bauverein AG 212 stark erneue- rungsbedürftige Wohneinheiten einer Großsiedlung aus den 1970er-Jahren abriss und108 neue öffentlich geförderte Wohneinheiten und 18 Einfamilienhäuser schuf. Unter anderem durch ein grünes, autofreies Wohnumfeld und die konsequente Abschirmung des Wohngebiets durch gebäudeintegrierten Lärmschutz wurde das Quartier zu einem zukunftsfähigen Wohnstandort umgestaltet. Schließlich präsentierte die Neusser Bauverein AG ihr Wohnquartier „Südliche Furth“ und damit verbunden das Thema „Wohnungsbau auf innerstädtischen Brachflächen“. Auf dem Grundstück des ehemaligen Containerbahnofs, an einer stark befahrenen Bahnlinie und einer Schnellstraße, entstanden 263 Wohneinheiten, davon 219 öffentlich gefördert. Ein viergeschossiger, nahezu geschlossener Gebäuderiegel schirmt das neue Quartier dreiseitig vom Lärm ab. Die Neusser Bauverein AG hat für dieses Projekt schon mehrere Preise erhalten. Foto: Rheinwohnungsbau Jedes der Bauprojekte, die allesamt öffentlich gefördert wurden oder werden, verdeutlichte den politischen Entscheidern ein Thema. So steuerten sie zunächst die Solarsiedlung der Rheinwohnungsbau GmbH in Düsseldorf-Garath an, um sich einen Eindruck davon zu verschaffen, wie die Wohnungswirtschaft das Thema Energie angeht. Auf dem Gelände einer Werkssiedlung aus den 1960er-Jahren entstanden 114 Wohneinheiten, deren Warmwasserbedarf zu 40 Prozent über Solarthermieanlagen gedeckt wird.Einen anderen Ansatz beim Thema Energie diskutierten die Politiker bei ihrem Besuch der Wärmepumpensiedlung Köln-Niehl, für die die GAG Immobilien AG verantwortlich zeichnet. Die Siedlung „Niehler WohnArt“ ist das bisher größte Bauvorhaben einer Wärmepumpensiedlung in Europa. Alle 400 Wohnungen und Einfamilienhäuser werden mit Umweltwärme versorgt. Eine weitere von den Politikern besichtigte Siedlung der GAG war die Ger- (v. l.:) Frank Lubig, Geschäftsführer der Neusser Bauverein AG, der Neusser Stadtverordnete Heinz Sahnen (CDU), Dieter Hilser (SPD), Vorsitzender des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr, und FDP-Landtagsabgeordneter Ingo Wolff Gemeinsam mit den Abgeordneten verschaffte sich auch Verbandsdirektor Alexander Rychter einen Eindruck über die Solarsiedlung der Rheinwohnungsbau GmbH in Düsseldorf. 3/2011 • VerbandsMagazin L8 politik Landesausgabe Nordrhein-Westfalen NRW-Minister: „Wohnraumförderung ist grundlegend neu ausgerichtet“ Aus dem Landtag >> Unter wohnungswirtschaftlichen und -politischen Aspekten stand in der siebten Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr am 27. Januar 2011 der Bericht der Landesregierung zur Vorstellung der Wohnraumförderung 2011 durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW im Mittelpunkt. Grundlegend neu sei aber auch die inhaltliche Ausrichtung des Wohnraumförderungsprogramms und damit ein Stück weit die nordrhein-westfälische Wohnraumpolitik an sich. Als neue Herausforderung für alle Lebensbereiche und Politikfelder ab dem 21. Jahrhundert dränge sich die Nachhaltigkeit in den Vordergrund. Danach sollten auch alle Lösungen in der Wohnraumförderung sozial gerecht, ökologisch verantwortbar und wirtschaftlich tragfähig sein müssen. Sozial gerecht sei das Programm 2011, da es darauf abzielt, mehr bezahlbaren Wohnraum vor allem auch auf angespannten Wohnungsmärkten zu schaffen und sicherzustellen. Die Eigenheimförderung werde aufgrund des Nachhaltigkeitsaspektes ebenfalls auf Haushalte innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen der sozialen Wohnungsbauförderung konzentriert. Das aktuelle niedrige Zinsniveau rechtfertige eine Senkung der Fördersätze. Das Programm sei auch ökologisch sinnvoll, da es die Sanierung im Wohnungsbestand fördert. Im Bereich der energetischen Sanierung würden die Förderkonditionen verbessert und auf alle Wohnungsbestände ausgeweitet, für die Sozialbindungen verlängert oder neu begründet werden. Zum Thema der so genannten Abrissförderung bekräftigte der Minister, auch die Wohnungseigen- 3/2011 • VerbandsMagazin © schulzie - istockphoto.com Minister Harr K. Voigtsberger gab den Bericht ab und hob eingangs hervor, dass das Wohnraumförderungsprogramm 2011 das erste Förderprogramm der neuen Landesregierung und das erste Förderprogramm nach der Vollintegration der Wohnungsbauförderungsanstalt in die NRW.BANK sei. Insofern lägen veränderte Rahmenbedingungen vor. NRW senkt die Eigenheimförderung. tümer unterstützen zu wollen, „die sich fragen, inwieweit eine Investition in den Bestand noch sinnvoll ist oder ob sich nicht an verschiedenen Stellen eher ein Abriss als sinnvoller erweist“. Dann müsse der Ersatzneubau ebenfalls Qualitätskriterien entsprechen, energieeffizient und für alle Generationen gedacht sowie bezahlbar sein. Auch ging der Minister ausführlicher auf das Programmvolumen von insgesamt 800 Millionen Euro ein. Das Vermögen sei in den vergangenen Jahren mit zusätzlichen Aufgaben belastet worden, die am Ende die Möglichkeiten abschmelzen ließen. In der anschließenden Aussprache machte Bernhard Schemmer (CDU) deutlich, dass er das Wohnraumförderungsprogramm 2011 für das schlechteste seit 16 Jahren, also seitdem er Landtagsabgeordneter sei, halte und zwar nicht nur im Hinblick auf die Höhe, sondern auch inhaltlich. Er kritisierte insbesondere die Kürzung der Förderung des Wohnens im Eigentum. Daniela Schneckenburger (Die Grünen) führte aus, Ziel müsse sein, bezahlbaren Mietwohnraum zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang verwies sie auf das Pestel-Gutachten, wonach es einen hohen Bedarf an Mietwohnraum in Nordrhein-Westfalen gebe, der trotz des demografischen Wandels nicht zurückgehe, sondern in bestimmten Regionen des Landes sogar ansteige. Insofern halte sie eine Mittelkonzentration trotz geringer werdender Gesamtmittel im Bereich der Mietwohnraumförderung für ausgesprochen richtig. Sie begrüßte auch, dass die Landesregierung energetische Sanierungen über die NRW.BANK unterstütze. Jochen Ott (SPD) widersprach den Äußerungen des Abgeordneten Schemmer und führte unter anderem aus, dass es nicht darum gehe, sich aus der Eigenheimförderung zu verabschieden, sondern darum, diese vernünftig zu organisieren. Dietmar Brockes (FDP) teilte für seine Fraktion mit, dass sie die im Wohnraumförderungsprogramm 2011 dargestellten Ziele unterstütze. An der programmatischen Ausführung übte er indes Kritik. Özlem Alev Demirel (Die Linke) hielt die Debatte ihrer Vorredner letztendlich für scheinheilig. Landesausgabe Nordrhein-Westfalen Personalia und jubiläen L9 Harald Grenzebach und Günter Deitelhoff mit Ehrenadel in Silber ausgezeichnet Große Verdienste um Gemeinnützige Baugenossenschaft Am 28. Januar 2011 wurden im Rahmen einer Feierstunde die langjährigen Gremienmitglieder Harald Grenzebach und Günter Deitelhoff aus den Gremien der Gemeinnützigen Baugenossenschaft eG, Dortmund-Lütgendortmund, verabschiedet. Grenzebach gehörte seit 1969 dem Aufsichtsrat an und war seit 1984 Aufsichtsratsvorsitzender; Deitelhoff wurde zunächst 1973 in den Aufsichts- rat gewählt und 1980 zum Vorstandsmitglied bestellt. Für ihre Verdienste wurden Grenzebach und Deitelhoff vom Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen, Alexander Rychter, mit der Ehrennadel in Silber des VdW Rheinland Westfalen ausgezeichnet. Rychter stellte in seiner Laudatio heraus, dass „Harald Grenzebach und Günter Dei- telhoff es vermocht haben, ein Unternehmen zu formen, das sich den skizzierten Herausforderungen der Zukunft ohne jeden Zweifel stellen kann und stellen wird. Es ist Ihnen gelungen, Genossenschaft modern zu interpretieren und unter Beweis zu stellen, dass die Genossenschaft auch nach 90 Jahren eine moderne, lebendige und vor allem lebenswerte Wohnform sein kann“. Klaus Schulten mit Ehrenadel in Silber ausgezeichnet 40 Jahre im Dienste der Wuppertaler Bau- und Sparverein eG Am 27. Januar 2011 ist Klaus Schulten im Rahmen einer Feierstunde nach 40-jähriger Tätigkeit im Vorstand und Aufsichtsrat des WBS Wuppertaler Bauund Sparverein eG, Wuppertal, verabschiedet worden. Für seine Verdienste wurde Schulten vom Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen, Alexander Rychter, mit der Ehrennadel in Silber des VdW Rheinland Westfalen ausgezeichnet. Ausgehend von den zukünftigen Herausforderungen an die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft wie insbesondere den Klimawandel und die älter werdende Gesellschaft betonte Rychter: „Wohnungs- genossenschaften waren, sind und bleiben eine moderne Unternehmensform, um auf diese Herausforderungen der kommenden Jahre, vor die sich die gesamte Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland gestellt sieht, zeitgemäß reagieren zu können.“ Und er fuhr fort: „Dazu bedarf es Persönlichkeiten mit unternehmerischem Weitblick. Und zu diesen verantwortlich handelnden Personen gehört seit sieben Jahren im Vorstand und davor 33 Jahren als Mitglied des Aufsichtsrates – davon viele Jahre auch als Aufsichtsratsvorsitzender – Klaus Schulten. Er hat getreu den genossenschaftlichen Grundsätzen der Selbsthilfe und der Selbstverwaltung sich im engsten Sinne des Wortes persönlich eingebracht.“ Der VdW Rheinland Westfalen nehme diese Feierstunde gerne zum Anlass, Klaus Schulten als äußeres Zeichen des Dankes und der Anerkennung für sein persönliches Engagement und seine Leistungen die Ehrennadel in Silber zu überreichen, erklärte Rychter. April 2011 Jubiläen von Mitgliedsunternehmen 90 Jahre 17. April 2011 Allgemeiner Spar- und Bauverein AG, Wesel Dem VdW Rheinland Westfalen wurde mitgeteilt Aus den Mitgliedsunternehmen Die Düsseldorfer Bau- und Spargenossenschaft eG, Düsseldorf, hat am 28. Februar 2011 neue Räumlichkeiten bezogen: Am Turnisch 5-9 in 40231 Düsseldorf. Die bekannten Kommunikationsdaten (Telefon etc.) bleiben erhalten. Die Kreis- Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft Soest eG, Soest, teilt mit, dass zum 31. Dezember 2010 Dieter Reinecke nach 17-jähriger Tätigkeit aus dem Vorstand ausgeschieden ist. Beim Gemeinnützigen Bauverein Wermelskirchen eG, Wermelskirchen, ist Herbert Fischer zum 31. Dezember 2010 aus dem Vorstand ausgeschieden. In seiner Nachfolge wurde Werner Geismann in den Vorstand gewählt. Der Spar- und Bauverein eG, Velbert, teilt mit, dass zum 31. Dezember 2010 Jürgen Remmel aus dem Vorstand ausgeschieden ist. Der Aufsichtsrat hat ab dem 1. Februar 2011 Stephan Schmidt zum nebenamtlichen Vorstandsmitglied bestellt. 21. April 2011 Gemeinnützige Siedlungsgenossenschaft „Heimland“ eG, Köln 60 Jahre 22. April 2011 Baugelast Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft eG Köln, Köln 20 Jahre 3. April 2011 WBW Wohnbau Wittlich GmbH, Wittlich 3/2011 • VerbandsMagazin L10 Personalia und jubiläen Landesausgabe Nordrhein-Westfalen Große Verdienste um Gemeinnützige Baugenossenschaft Am 20. Januar 2011 feierte die Wohnungs-Verein Rheine eG, Rheine, sein 100-jähriges Bestehen. Für den VdW Rheinland Westfalen überbrachte Verbandsdirektor Alexander Rychter die Glückwünsche. 100 Jahre Wohnungs-Verein Rheine eG >> der Gesellschaft erfüllen können. „Dazu zählen die kontinuierliche Modernisierung und Weiterentwicklung der Wohnungsbestände im Hinblick auf Klima- wandel und eine älter werdende Bevölkerung ebenso wie funktionierende Nachbarschaften und zukunftsfähige Stadtentwicklung“, erklärte Rychter. Foto: Wohnungs-Verein Rheine eG „Mit einem Wohnungsbestand von heute 1.655 eigenen Wohneinheiten sowie rund 500 Wohnungen in der Immobilienverwaltung, über 2.000 Mitgliedern, einer Bilanzsumme von nahezu 67 Millionen Euro und einem Investitionsvolumen im Krisenjahr 2009 von insgesamt 4,4 Millionen Euro bietet der Wohnungs-Verein Rheine seinen Mitgliedern ein qualitativ hochwertiges, ein bezahlbares und vor allem ein Wohnen mit Zukunft. Auf diese erfolgreiche wohnungswirtschaftliche Bilanz können Vorstand und Aufsichtsrat des Wohnungs-Vereins und alle Menschen, die in Ihrem Unternehmen arbeiten und Verantwortung tragen, mit Fug und Recht stolz sein“, betonte Rychter. In die Zukunft blickend stellte er fest, dass die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft mit Nachdruck auf verlässliche Rahmenbedingungen dringen muss, damit Wohnungsunternehmen wie der WohnungsVerein auch in Zukunft zentrale Aufgaben Reinhard Marx, Geschäftsführer der Wohnungs-Verein Rheine eG, im Gespräch mit Verbandsdirektor Alexander Rychter. Verbandsrat des VdW Rheinland Westfalen Umfangreiche Tagesordnung mit diversen Verbandsangelegenheiten Am 24. Januar 2011 kam der Verbandsrat des VdW Rheinland Westfalen zu seiner ersten Sitzung im neuen Jahr zusammen. Wiederum stand eine umfangreiche Tagesordnung mit diversen Verbandsangelegenheiten zur Beratung an. In seinem ausführlichen Bericht über aktuelle Themen der Wohnungs- und Immobilienpolitik auf Landesebene ging Verbandsdirektor Alexander Rychter insbesondere auf das Gespräch mit Johannes Remmel, Minister für Klimaschutz, Umweltschutz, Naturschutz, 3/2011 • VerbandsMagazin Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW am 16. Dezember 2010 zur Thematik Dichtheitsprüfungen (§ 61 a LWG NRW) ein. Verabredet wurde die Bildung einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Ministeriums, der kommunalen Spitzenverbände und des VdW Rheinland Westfalen, um unter anderem gemeinsame regionale Informationsveranstaltungen zur Förderung des gemeinsamen Vorgehens von Kommunen und Wohnungswirtschaft durchzuführen. Ferner berichtete er über den Entwurf von Änderungen der Musterbauordnung sowie zum Entwurf einer Musterverordnung über Anforde- rungen an Wohn- und Einrichtungen für volljährige Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung vom 15. Dezember 2010, wozu der GdW eine eher ablehnende Stellungnahme einreichen wird. Zum Tagesordnungspunkt „Veranstaltungen und Termine“ kündigte Rychter unter anderem den Parlamentarischen Abend 2011 des VdW Rheinland Westfalen für den 13. April 2011 an, zu dem Minister Harry K. Voigtsberger sein Kommen zugesagt habe. Verband und Gremien L11 Landesausgabe Nordrhein-Westfalen Termine VdW Rheinland Westfalen VdW südwest VdW saar Gremien / Ausschüsse / Arbeitskreise / Arbeitsgemeinschaften 2011 Verbandsrat Montag, 14.03., 14.00 Uhr Montag, 11.04., 14.00 Uhr Dienstag, 10.05., 14.00 Uhr Dienstag, 10.05., 16.00 Uhr Düsseldorf Düsseldorf Saarbrücken Saarbrücken Präsidium Montag, 14.03., 12.30 Uhr Montag, 11.04., 12.30 Uhr Montag, 23.05., 12.30 Uhr Düsseldorf Düsseldorf Düsseldorf VdW-Beirat Montag, 11.04., 11.00 Uhr Düsseldorf Sparte GENO > > Ausschuss Mittwoch, 02.03., 11.00 Uhr Düsseldorf Finanzausschuss Montag, 14.03., 11.00 Uhr Montag, 23.05., 11.00 Uhr Düsseldorf Düsseldorf Ausschuss Technik und Energieeffizienz Mittwoch, 09.03., 10.00 Uhr Lünen Treffpunkt Regionale Arbeitsgemeinschaften Mittwoch, 13.04., 10.30 Uhr Bochum Kooperations-Ausschuss Vier-Länder-Büro (VLB) Dienstag, 10.05., 11.00 Uhr Saarbrücken Gemeinsame Sitzung der Verbandsräte des VdW Rheinland Westfalen, VdW südwest sowie des Präsidiums des VdW saar Dienstag, 10.05., 16.00 Uhr Saarbrücken Veranstalter Allgemeine Termine 2011 Veranstalter Treffpunkt Sozialarbeit in Wohnungsunternehmen Mittwoch, 23.03., 9.30 Uhr Bochum Kongress Stadtentwicklung Dienstag, 29.03. Bochum Perspektiven für Wohnungsgenossenschaften Dienstag, 29.03., 10.00 Uhr Münster Technik in der Wohnungswirtschaft > > Nachtstromspeicherheizungen Mittwoch, 30.03., 13.00 Uhr Düsseldorf Aktuelles Mietrecht > > 1. Tagung 2011 Dienstag, 05.04., 10.00 Uhr Münster Treffpunkt Hausmeister in der Wohnungswirtschaft > > 1. Treffpunkt 2011 Fr./Sa., 08./09.04. Kassel Europäischer Tisch Mo./Di., 11./12.04. Dortmund Parlamentarischer Abend NRW Mittwoch, 13.04., 19.00 Uhr Düsseldorf Aktuelles Steuerrecht > > 1. Tagung 2011 Mittwoch, 18.05., 10.00 Uhr Bochum Der VdW Rheinland Westfalen und der VdW südwest auf der Bundesgartenschau Donnerstag, 19.05., 10.00 Uhr Koblenz Genossenschaftsrecht für Aufsichtsräte Donnerstag, 26.05., 10.00 Uhr Köln GdW Die Termine werden in jeder Ausgabe des VM ergänzt beziehungsweise aktualisiert. Die gesamte Jahresterminplanung finden Sie im Internet unter www.wohnungswirtschaft-aktuell.de/veranstaltungen 3/2011 • VerbandsMagazin L12 aus den unternehmen Landesausgabe Nordrhein-Westfalen Arbeitsgemeinschaft kölner wohnungsunternehmen THS Wohnen bekommt Urkunde auf der BAU 2011 Stärkere Vernetzung ist Aufgabe für 2011 Foto: Karin Danne Als eines von fünf Unternehmen hat die THS Wohnen GmbH, Gelsenkirchen, als Anerkennung für die Teilnahme an der Erprobung der Nachhaltigkeitsbewertung für neue Wohngebäude eine Urkunde auf der BAU 2011 in München vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung überreicht bekommen. (v. l.:) Alexander Rychter, Verbandsdirektor VdW RW, Franz-Xaver Corneth, Vorstandsvorsitzender Kölner Mieterverein e.V., Martin Frysch, Geschäftsführer Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen, Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes und Georg Potschka, Vorstandsvorsitzender Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen Die Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen hat sich in diesem Jahr dem thematischen Anspruch einer Bündelung der wohnungswirtschaftlichen Interessenverbände auf kommunaler Ebene gestellt. Zum Neujahrsempfang wurde die Vernetzung gemeinsamer Interessenverbände der Kölner Wohnungswirtschaft mit der GAG Immobilien AG, dem Mieterverein Köln, dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein, der IHK, Maklern und der Bauwirtschaft sowie den örtlichen Sparkassen vorgestellt. Die Ansprache der Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes und der Vortrag von Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen, bekräftigten die gemeinsamen Ziele. Scho-Antwerpes sagte, dass die hier organisierten Kölner Wohnungsunternehmen als Fels in der konjunkturellen Brandung des Jahres 2009 zu sehen seien. Alexander Rychter betonte, dass auch in Zukunft bezahlbares Wohnen für breite Schichten der Bevölkerung sichergestellt werden Von der Arbeitsgruppe Nachhaltiger Wohnungsbau wurde unter anderem an einem Mehrfamilienhaus im Rahmen des Projekts „Wohnen am Schloss Horst“ in Gelsenkirchen ein Kriteriensystem zur Bewertung von Nachhaltigkeit getestet. Zurzeit werden die Ergebnisse ausgewertet. Laut GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen ist derzeit noch offen, ob und wie eine Ausgestaltung einer Nachhaltigkeitsbeschreibung und -bewertung neuer Wohngebäude sinnvoll erfolgen kann. müsse. Die Arbeitsgemeinschaft ist stark beim neu belebten Kölner Wohnungsbauforum (WBF) vertreten. Georg Potschka, Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft, erklärte zur Teilnahme am Kölner WBF: „Für das Gelingen der künftigen gemeinsamen wohnungswirtschaftlichen Ziele auf kommunaler Ebene ist es nach unserer Auffassung von Vorteil, dass neben den Interessenvertretern auch eine von der Stadtverwaltung unabhängige Mediatorin beteiligt ist.“ anregungen, kritik oder fragen Setzt Ihr Unternehmen gerade ein besonderes Projekt um? Brennt Ihnen gerade ein Thema unter den Nägeln, über das sie einmal umfassend informiert werden wollen? Oder haben Sie andere Anregungen oder Fragen an die Redaktion des VerbandsMagazins? Sind Sie vielleicht 3/2011 • VerbandsMagazin mit einem Artikel oder einer Umsetzung unzufrieden? Äußern Sie Ihre Kritik! Wir gehen sehr gerne auf Ihre Vorschläge ein. Denn nur, wer sich der Kritik stellt, kann stetig besser werden. Und das ist unser Anspruch. Ansprechpartner: Andreas Gröhbühl E-Mail: [email protected] Telefon: 0211 16998-94 Fax: 0211 16998-50 Postadresse: VdW Rheinland Westfalen, Goltsteinstraße 29, 40211 Düsseldorf AKTUELLES 19 Wertpapierprospekt Inhaberschuldverschreibung Änderung der Gebührenverordnung Die Wertpapierprospektgebührenverordnung vom 29. Juni 2005, welche die Gebühren für Amtshandlungen nach dem Wertpapierprospektgesetz festlegt, wurde durch die erste Verordnung zur Änderung der Wertpapierprospektgebührenverordnung vom 6. Dezember 2010 (BGBl. I Nr. 62, Seite 1.826 f.) geändert. Die Verordnung ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. V on den Änderungen sind auch Wohnungsunternehmen, die künftig ein Wertpapierprospekt zur Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen erstellen und zur Genehmigung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einreichen wollen, betroffen. So wurde die Gebühr für die beantragte Billigung eines entsprechenden Wertpapierprospekts von bisher 4.000 Euro auf 6.500 Euro erhöht. Weiterhin wurden unter anderem die besonderen Fälle eines außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwandes (§ 2 Abs. 2) sowie der Rücknahme eines Antrages auf Billigung vor Beendigung der sachlichen Bearbeitung (§ 3 Abs. 1) aufgehoben. Diese sind nunmehr im geänderten Gebührenverzeichnis (Anlage zur Wertpapierprospektgebührenverordnung) mit erfasst. Die Erläuterungen in der GdW-Information 125 unter Punkt 3.1, Seite 16/17 bezüglich der Höhe der Gebühren und Auslagen für die beantragte Billigung eines Wertpapierprospekts für das öffentliche Angebot von Inhaberschuldverschreibungen aufgrund der genannten Änderungen der Gebührenverordnung sind daher nicht mehr aktuell. Grundsteuerreform Reformmodelle sollen getestet werden von den Finanzämtern anhand von 100.000 typischen Grundstücksfällen zu erproben. Die Ergebnisse sollen Ende 2011 vorliegen. Das thüringische „gebäudewertunabhängige Kombinationsmodell“ von Januar 2011 baut auf einer wertorientierten Boden- und einer wertunabhängigen Gebäudekomponente auf. Neben den Bodenrichtwerten orientiert sich die Höhe © Oliver Raupach Auf der Finanzministerkonferenz am 27. Januar 2011 war die Grundsteuerreform Tagesordnungspunkt. Der Freistaat Thüringen hat ein weiteres Modell zur Neuordnung der Grundsteuer vorgestellt. Ein Test der drei eingebrachten Reformvorschläge soll die Grundsteuerreform voranbringen. Medienberichten zufolge haben sich die 16 Länderfinanzminister darauf verständigt, das Nord-, das Süd- und das thüringische Modell Der Bundesfinanzhof in München der Grundsteuer an der Bruttogrundfläche der Gebäude. Es wird unterschieden nach Wohnnutzung und sonstiger Nutzung. Das Thüringer Modell sieht die Rechtfertigung dafür, dass Gemeinden Grundsteuer erheben, vor allem darin, dass die öffentliche Hand Infrastruktur bereitstellt und erhält. Die drei jetzt im Raum stehenden Modelle sollen nun durchgerechnet werden. Nachdem der Bundesfinanzhof die Berechnung der Grundsteuer aufgrund veralteter Einheitswerte als verfassungswidrig erachtet hatte, wurden von den Ländern neben dem thüringischen zwei weitere Reformmodelle vorgelegt. Das so genannte Nord-Modell, das von Niedersachsen, Berlin, Schleswig-Holstein, Bremen und Sachsen unterstützt wird, macht den Verkehrswert zur Bemessungsgrundlage. Das so genannte Süd-Modell, das Baden-Württemberg, Bayern und Hessen favorisieren, legt hingegen die Grundstücks- und Gebäudefläche als Maßstab an. Die tatsächlichen Grundstücks- und Gebäudeflächen sollen jeweils, unabhängig von der Lage des Grundstücks, mit pauschalen nutzungsartabhängigen CentBeträgen multipliziert und anschließend addiert werden. 3/2011 • VerbandsMagazin 20 AKTUELLES Studie Bonitätsprüfung beste Waffe gegen Mietnomaden Die Universität Bielefeld hat ihre Studie zum Mietnomadentum in Deutschland vorgestellt, die sie im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) erstellt hat. Eines ihrer Ergebnisse: Gegen die Mietbetrüger hilft vor allem eine Bonitätsprüfung. D as Forschungsvorhaben zielte nicht darauf ab, festzustellen, wie hoch die Zahl der Mietnomaden in Deutschland ist. Es konzentrierte sich darauf, das vorvertragliche Vermieterverhalten, dessen Umgang mit der Zahlungsstörung, aber auch den Ablauf gerichtlicher Klageverfahren und hoheitlicher Räumungsverfahren zu untersuchen. Die Studie stützt sich neben der Auswertung von Aktenstücken in erster Linie auf Informationen, die aus einer Online-Befragung unter betroffenen Vermietern gewonnen wurden. Im Rahmen der Online-Befragung berichteten betroffene Vermieter von insgesamt rund 1.350 Fällen. Von diesen erwiesen sich aber nur 426 als Fälle von Mietnomadentum im Sinne der zugrunde gelegten Definition. Es wurden nur Personen erfasst, die in betrügerischer Absicht Mietverhältnisse begründen, keine Miete zahlen und die Wohnung (verwahrlost) zurücklassen oder sich herausklagen lassen. Beispielsweise fanden die Forscher laut Medienberichten heraus, dass fast ausschließlich private Vermieter betroffen sind. Zwei Drittel von ihnen verzichten dabei vollständig darauf, vorvertraglich Informationen über die Person des Mietinteressenten einzuholen. Profis hingegen wüssten sich zu schützen – etwa durch eine Schufa-Auskunft, so Professor Florian Jacoby, einer der Autoren der Studie laut Immobilien-Zeitung (IZ) vom 7. Februar 2011. GdW-Präsident Axel Gedaschko wies in diesem Zusammenhang in der Zeitung „Welt“ daraufhin, dass Bonitätsauskünfte auch zukünftig im bisherigen Umfang erlaubt bleiben müssen. Von der ersten versäumten Miete bis zur Zwangsräumung verstreichen laut IZ in der Regel fünfzehneinhalb Monate: rund sieben Monate verstrichen wegen des Verhaltens des Vermieters (zwei Monate bis zur Kündigung, dreieinhalb Monate bis zur Räumungsklage und weitere eineinhalb Monate bis zur Beauftragung des Gerichtsvollziehers), acht Monate brauche die Justiz. Ein weiteres Ergebnis der Studie sei, dass Mietnomaden überall vorkommen, in angespannten genauso wie in entspannten Mietmärkten. Zu den Kosten, die ein Mietbetrüger verursacht, fanden die Forscher heraus: 45 Prozent der betroffenen Vermieter geben an, dass ihre Schäden 5.000 Euro nicht überstiegen haben; die Schäden weiterer 30 Prozent bleiben deren Angaben zufolge unter 10.000 Euro. Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung Bundesbauminister Peter Ramsauer hat Ende Dezember 2010 die Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung 2011 unterzeichnet und den 16 Länderkollegen zur weiteren Zustimmung zugeleitet. Der Bund stellt in diesem Jahr 455 Millionen Euro Bundesmittel für die Städtebauförderung zur Verfügung. Länder und Gemeinden tragen Mittel in gleicher Höhe bei. Damit stehen insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln für Investitionen bereit, wenn alle Länder die Vereinbarung unterzeichnet haben. © Jochen Schoenfeld An Bundesfinanzhilfen sind vorgesehen: Nordrhein-Westfalen 70,944 Millionen Euro; Hessen 22.333 Millionen Euro, Rheinland-Pfalz 14,839 Millionen Euro und Saarland 4,756 Millionen Euro. 3/2011 • VerbandsMagazin Länder, Kommunen und zahlreiche Verbände hatten sich während der Haushaltsverhandlungen stark gegen Kürzungen des Programms, insbesondere im Teilprogramm Soziale Stadt, ausgesprochen. Auch dass die Flexibilisierung der Teilprogramme untereinander nicht für das Programm Soziale Stadt gelten soll, stieß auf großen, jedoch vergeblichen Widerstand. AKTUELLES 21 Bundesverband in der Immobilienwirtschaft verleiht Auszeichnung bfb-immo-preis verliehen >> Der bfb, Bundesverband der Fach- und Betriebswirte in der Immo- bilienwirtschaft e. V., verlieh am 26. Januar 2011 im Wiesbadener Kurhaus den bfb-immopreis an Ceylan Häfner, Volks- Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eG, und Tanja Hofem, GWW Wiesbadener Wohnbaugesellschaft mbH. Beide Unternehmen sind Mitglieder des VdW südwest. Die Mitglieder des Bundesverbandes repräsentieren das gesamte Spektrum der Immobilienwirtschaft. Es ist ein Netzwerk von hochkarätigen Fachleuten, die durch aktuelle Informationsvermittlung und fachlichen Austausch ihren Horizont erweitern und ihr Fachwissen vertiefen. Der Preis wird jährlich in Kooperation mit der Südwestdeutschen Fachakademie der Immobilienwirtschaft (SFA) für die zwei jahrgangsbesten Immobilienfachwirtabsolventen der Akademie ausgeschrieben. Durch die Auszeichnung wird das Bewusstsein für eine qualifizierte Ausbildung in der Immobilienwirtschaft geschärft. Manfred Bucksch, Vorstandsvorsitzender und Gründer des bfb, unterstrich bei der feierlichen Veranstaltung im Rahmen des Neujahrsempfangs vor rund 200 Teilnehmern die besondere Leistung und Eigeninitiative der Lehrgangsabsolventen. Den Festvortrag „Ohne Stress durch das neue Jahr“ hielt Patric P. Kutscher, renommierter Kommunikationsexperte und Direktor des Deutschen Instituts für Rhetorik, Bensheim. –– Manfred Bucksch (Vorstandsvorsitzender des bfb, M.) umrahmt von den beiden Preisträgerinnen Tanja Hofem (l.), Volks-Bau und Sparverein Frankfurt am Main eG, und Ceylan Häfner (r.), GWW Wiesbadener Wohnbaugesellschaft mbH Nähere Information im Internet unter www.bfb-immo.de oder www.sfa-immo.de sowie in der Geschäftsstelle des bfb und der SFA in Wiesbaden Tel.: 0611 1746375-0 E-Mail: [email protected] EBZ Akademie für Weiterbildung Bald auch Fernlehrgang zum Immobilienfachwirt Die EBZ Akademie für Weiterbildung will den Lehrgang „Immobilienfachwirt/in (IHK)“ ab Herbst 2011 auch als Fernkurs anbieten. Teilnehmer müssen dann – wenn das Konzept die noch ausstehende Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) erhält – nur noch für fünf vertiefende Präsenzphasen anreisen. Alle weiteren Kursinhalte werden ihnen über Studienbriefe vermittelt, die sie von der Lernplattform eCampus von jedem beliebigen Ort abrufen und in freier Zeiteinteilung bearbeiten können. Rüdiger Grebe, Leiter der EBZ Akademie, erläutert: „Jeder ist daran interessiert, den Zeitaufwand und die anfallenden Reisekosten bei einer Weiterbildung so gering wie möglich zu halten. Indem wir die Fortbildung zum Immobilienfachwirt in einen Fernlehrgang umwandeln, bieten wir unseren Kunden zusätzlichen Komfort und mehr Flexibilität.“ 18 Monate, in denen die Teilnehmer 16 Lehrbriefe erhalten, wird der Fernlehrgang dauern. Über den webbasierten eCampus der EBZ Akademie können die Teilnehmer engen Kontakt zu den Dozenten und dem Organisationsteam halten. Grebe: „Es wird sich niemand alleine gelassen fühlen.“ Das Fernunterrichtsjahr im EBZ startet wieder im April, dann allerdings noch ohne den geplanten Fernlehrgang „Immobilienfachwirt“: Die Kurse „Immobilienkaufmann/-kauffrau“ und „Geprüfte/r Immobilienverwalter/in“ beginnen am 1. April, der Fernlehrgang „Technik für Kaufleute“ am 15. April 2011. 3/2011 • VerbandsMagazin 22 AKTUELLES Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD: Deutscher Mietmarkt ist überreguliert In einer Studie hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die Wohnungspolitik zahlreicher Staaten untersucht. Unter anderem rät sie, Steuervorteile für Wohneigentum abzuschaffen und den Mietmarkt maßvoll zu deregulieren. Mit einem Regulierungsgrad von 3,5 auf dem Mietwohnungsmarkt zählt die OECD Deutschland zu den am stärksten regulierten Staaten der OECD. Höhere Regulierungsgrade weisen nur Schweden (4,2) und die Niederlande (3,8) auf. Der Indikator setzt sich aus den Faktoren zusammen, wie stark der Einfluss des Staats auf die Miethöhe ist, welche Regeln für Mieterhöhungen gelten und welche Kosten auf die Mieter umgelegt werden können. Eine hohe Regulierung hat laut OECD einen negativen Effekt auf die Mobilität der Menschen. Diese Mobilität sieht die Organisation aber als Voraussetzung für Wirtschaftswachstum an, weil mit ihr die Chance auf einen Arbeitsplatz zunehme und die Beschäftigungsquote steige. Eine Deregulierung des deutschen Mietmarkts auf das durchschnittliche internationale Niveau würde laut OECD die Umzugsquote in Deutschland um etwa 1,4 Prozentpunkte auf einen Wert über den OECD-Durchschnitt von sechs Prozent anheben. Außerdem halten die Wissenschaftler fest, dass eine strikte Mietpreisregulierung die Erträge der Besitzer schmälert, was zu geringeren Investitionen in den Gebäudebestand führe. Die OECD plädiert für eine rechtlich ausgewogene Mieter-VermieterBeziehung. Eine weitere Empfehlung: Staatliche Unterstützung für das Wohnen sollte an Personen und nicht an Wohnungen (Mietpreisbindung) gekoppelt sein, sodass nicht der Anreiz entsteht, in einer günstigen Wohnung auszuharren, obwohl ein Wohnortwechsel bessere Jobchancen böte. Eine hohe Wohneigentumsquote ist laut OECD einem schnellen Wirtschaftswachstum ebenfalls nicht förderlich, weil sie die Mobilität beeinträchtige. Gerade verschuldete Hausbesitzer seien in ihrer Mobilität eingeschränkt. Gegen die steuerliche Subvention von Eigentumsbildung wenden sich die Forscher auch deshalb, weil dadurch Immobilieninvestments gegenüber anderen (vielleicht profitableren) Anlageformen bevorzugt würden, wodurch das Wirtschaftswachstum geringer ausfalle. 4 3 2 1 FIN ISR NZL SVN GBR USA AUS JPN POL IRL KOR BEL CAN ITA ESP TUR GRC HUN CHE FRA NOR PRT LUX MEX AUT DNK CZE DEU NLD SWE Der Regulierungsgrad auf dem Wohnungsmarkt im internationalen Vergleich Quelle: OECD Interessante Veranstaltung Aktuelles Mietrecht Rechtssicher Modernisieren – dieses Thema mit erheblichem Praxisbezug wird im Mittelpunkt der siebten Tagung im Rahmen der gemeinsamen Veranstaltungsreihe „Aktuelles Mietrecht“ des VdW Rheinland Westfalen, des VdW südwest und des VdW saar am 5. April 2011 in Münster stehen. Maßnahmen an Wohngebäuden. Der rechtliche Rahmen hingegen steht dem häufig hinderlich gegenüber. Vermieter und Wohnungsunternehmen haben häufig eine Vielzahl an rechtlichen Hürden zu überwinden, um einen im Übrigen auch selbst gewünschten guten energetischen Zustand ihrer Gebäude herzustellen. Mieterhöhungen erfolgen. Nicht außer Acht gelassen werden dabei zusätzliche Hindernisse, die durch die gelegentlich praxisfremde Rechtsprechung errichtet werden. Ziel der Tagung ist es, Lösungsansätze zu finden, damit künftige Modernisierungen möglichst rechtssicher durchgeführt werden können. Ein besonderer Fokus soll dabei auf energetische Modernisierungen gerichtet werden. Gesellschaft, Politik und Mieter fordern von der Wohnungswirtschaft gleichermaßen klimaschützende und umweltverträgliche energetische In der Tagung soll eine detaillierte Auseinandersetzung mit vielschichtigen rechtlichen Problemen bei der Ankündigung und Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen sowie den Schwierigkeiten bei der Durchsetzung entsprechender Nähere Informationen im gemeinsamen Vier-Länder-Büro der Verbände bei RA Stephan Gerwing Tel.: 069 97065-178 Fax: 069 97065-202 E-Mail:[email protected] 3/2011 • VerbandsMagazin 0 –– AKTUELLES 23 Interessante VeranstaltungEN Treffpunkt Hausmeister in der Wohnungswirtschaft „Der Hausmeister – Umsetzung von Verkehrssicherungspflichten“ ist das Leitthema des diesjährigen „Treffpunkt Hausmeister“. Am 8. und 9. April 2011 findet in Kassel der 1. Treffpunkt Hausmeister in diesem Jahr statt. pflichten muss ein Hausmeister über die entsprechenden Kenntnisse verfügen. Jeden Vermieter und dessen Mitarbeiter trifft eine Vielzahl von Verkehrssicherungspflichten. Erfüllt der Vermieter diese nicht, haftet er nach § 823 BGB auf Schadensersatz. Hausmeister sind direkte Ansprechpartner der Mieter. Sie sind die Repräsentanten des Wohnungsunternehmens vor Ort. Für die kompetente Anwendung und Umsetzung der Verkehrssicherungs- Dieser Treffpunkt Hausmeister befasst sich über die Erläuterung der bestehenden Verkehrssicherungspflichten hinaus auch mit der Frage, wie Verkehrssicherungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der finanziellen und personellen Ressourcen möglichst effizient und rechtssicher organisiert, dokumentiert und umgesetzt werden können. Dazu gibt es konkrete Entscheidungshilfen. Denn geboten wird neben einem rechtlichen Überblick vor allem ein Einblick in praktizierte Verkehrssicherung von heute. Viele Wohnungsunternehmen haben in den vergangenen Jahren begonnen, ihre Verkehrssicherungspflichten neu zu ordnen und zu managen. Erfahrungsaustausch zu Nachtstromspeicherheizungen Am 30. März 2011 findet in Düsseldorf ein Erfahrungsaustausch zum Thema Austausch von Nachtstromspeicherheizungen statt. Bereits 2008 lud der VdW Rheinland Westfalen die Mitgliedsunternehmen, die Interesse an einem geförderten Modellprojekt zum Austausch von Nachtstromspeicherheizungen hatten, zu einer Informationsveranstaltung nach Düsseldorf ein. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hatte unter Beteiligung des GdW Bun- desverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und der Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung (HEA) ein Modellvorhaben zum Austausch von Nachtstromspeicherheizungen bis Ende 2010 durchgeführt. Hintergrund dafür war die mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung beschlossene Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2009 und die damit verbundene Verpflichtung zur stufenweisen Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Gebäude, die über elektrische Speicher- heizsysteme beheizt werden, typischerweise recht geringe Verbrauchswerte aufweisen. Damit ist bei einem Austausch gegen ein anderes Heizsystem im Allgemeinen mit einem Mehrverbrauch zu rechnen. Deshalb muss ein Austausch elektrischer Speicherheizungen gebäudeindividuell und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Wärmeverbrauchs sehr genau untersucht werden. Während der Veranstaltung werden die Ergebnisse des Modellvorhabens und unterschiedlichste Lösungen durch Mitgliedunternehmen vorgestellt. Symposium während der Weltleitmesse ISH Am 16. März 2011 findet in Frankfurt am Main im Rahmen der Messe ISH (Weltleitmesse für Gebäude-, Energie-, Klimatechnik und Erneuerbare Energien) auf dem Messegelände ein Symposium zum Thema „Wohnungsbau 2011: Energie als Pflichtprogramm“ statt. Gemeinsam mit den Landesverbänden der Wohnungswirtschaft des GdW und dem BFW lädt Stiebel Eltron nach Frankfurt ein. Die Herausforderung der nächsten Jahrzehnte sind durch Klimawandel und Ressourcenknappheit klar definiert. Die Zeit drängt und zunehmend auch der Markt. Wie lange werden Mehrfamilien- häuser noch Mieter finden, wenn sie nicht die Potenziale nutzen, die Energieeffizienz und erneuerbare Energien bieten? Wann wird nicht mehr die Kaltmiete, sondern die Warmmiete im Wettbewerb entscheiden? Welche Möglichkeiten gibt es heute im Wohnungsbau durch Sanierungen Leerständen wirkungsvoll entgegenzutreten? Beim Symposium „Wohnungsbau 2011: Energie als Pflichtprogramm“ lädt STIEBEL ELTRON zusammen mit seinem strategischen Partner Uponor und in Kooperation mit den Wohnungsverbänden VdW und dem BFW zu einem inspirierenden Gedankenaustausch ein. Referenten aus den unterschiedlichsten Bereichen präsentieren Ideen aus Theorie und Praxis und liefern Beiträge zu einer Diskussion. Nach dem Symposium und einem Imbiss gegen 13 Uhr besteht auf der gesamten ISH selbstverständlich die Möglichkeit, kostenlos weitere innovative Produkte zu begutachten. –– Nähere Informationen zu allen Veranstaltungen erhalten Sie im gemeinsamen Vier-Länder-Büro des VdW Rheinland Westfalen, VdW südwest und VdW saar bei Sascha Lankes Tel.: 069 97065-144, E-Mail: [email protected] 3/2011 • VerbandsMagazin 24 Technik, Bauen, Planen Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Verkündung und in Kraft treten noch unklar Die Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) nähert sich noch nicht dem Ende. Mit Rundschreiben vom 8. Dezember 2010 hatten die Verbände mitgeteilt, dass die neue Trinkwasserverordnung wegen der Änderungen des Gesundheitsausschusses eine jährliche Legionellenprüfung vorsehen wird. Der Bundesrat hatte am 26. November 2010 dem Verordnungsentwurf mit einigen Änderungsvorschlägen zugestimmt. D as Bundesgesundheitsministerium hat am 2. September 2010 die Erste Verordnung zur Änderung der TrinkwV an den Bundesrat übermittelt. Nach intensiven Diskussionen in einem eigens dafür eingerichteten Unterausschuss und dem Gesundheitsausschuss des Bundesrates standen die Änderungsanträge der Ausschüsse zum TrinkwV-Entwurf am 26. November 2010 auf der Tagesordnung des Bundesratsplenums. 3/2011 • VerbandsMagazin Das Plenum hat den Änderungsantrag der Ausschüsse abgelehnt, der eine umfassende Streichung verschiedener Regelungen der neuen TrinkwV vorsieht. Dies wurde damit begründet, dass die EU-Kommission Mitte 2011 einen Entwurf für eine Novellierung der europäischen Trinkwasserrichtlinie vorlegen will und eine grundlegende Novellierung der TrinkwV erst im Rahmen der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie erfolgen sollte. Nach derzeitigem Stand ist jedoch die Vorlage eines Richtlinienentwurfs eher unwahrscheinlich. Die Trinkwasserrichtlinie erscheint noch nicht einmal im Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2011. Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag, dass schon zwei Jahre früher, also ab dem 31. Dezember 2011, die Bleileitungen ausgetauscht werden müssen, sofern die Wasserversorgungsanlagen im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen © CLUPIX images - Fotolia.com Technik, Bauen, Planen 25 Tätigkeit betrieben werden und aus denen Trinkwasser an Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Schwangere abgegeben wird. Die praktische Umsetzung dieser Vorgabe wäre schwierig geworden. Die Länderkammer hat dem Verordnungsentwurf im Ergebnis nur mit Änderungswünschen zugestimmt. Daher muss die Verordnung erneut von dem zuständigen Bundesministerium einschließlich dieser Änderungen beschlossen werden, um in Kraft treten zu können. Nach aktueller Information aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist das Änderungsverfahren der TrinkwV noch nicht abgeschlossen, weil es hinsichtlich der vom Bundesrat eingebrachten Änderungen keine Einigung der beteiligten Ministerien gibt. Möglicherweise muss das Än- derungsverfahren neu geführt werden. Zumindest vorerst ist also nicht mit einer Verkündung der Verordnung zu rechnen. Nach Aussage des Gesundheitsministeriums besteht die Möglichkeit, die Prüfpflicht auf Legionellen bei Unver >> hältnismäßigkeit wieder zu streichen. Rechtstechnisch sei dies sogar verhältnismäßig einfach umzusetzen, weil die Verordnung in Zukunft jährlich zu novellieren sei. Dies deshalb, weil entsprechend § 11 eine Liste der Aufbereitungsstoffe zur Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser zu führen ist, auf die bislang ein dynamischer Verweis bestand und auf die jetzt fest in der Verordnung Bezug genommen wird, womit die Verordnung jährlich verändert werden muss. Die Verbände werden über den Fortgang des Verfahrens weiter informieren. –– Alle Dokumente stehen auf der Webseite des Bundesrats unter www.bundesrat.de/ Drucksachen zur Verfügung. 3/2011 • VerbandsMagazin 26 Recht Mietrecht Mietrecht BGH entscheidet über die Voraussetzungen einer Verwertungskündigung Mieter muss Totenkopf im Fenster entfernen Sachverhalt Die Beklagte ist seit 1995 Mieterin einer Wohnung in der Ried-Siedlung in Hamburg. Die Vermieterin erwarb die Ried-Siedlung, die ursprünglich aus zahlreichen Wohneinheiten bestand, im Jahr 1996. Sie will die in den 1930er-Jahren in einfacher Bauweise errichtete Siedlung abreißen und an deren Stelle moderne, öffentlich geförderte Neubaumietwohnungen errichten. Mit Ausnahme eines Teils der Siedlung, der mit geringen Sanierungsmaßnahmen instand gesetzt wurde und erhalten geblieben ist, hat die Vermieterin ihr Ziel auch bereits umgesetzt. Nur der Wohnblock, in dem sich die von der beklagten Mieterin bewohnte Wohnung sowie acht weitere, bereits leer stehende Wohneinheiten befinden, wurde bislang nicht abgerissen. Die Vermieterin kündigte den Mietvertrag gestützt auf § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB durch Schreiben vom 31. Januar 2008 unter Berufung auf städtebauliche und gebäudetechnische Mängel der RiedSiedlung. Das Amtsgericht hat die Räumungsklage der Vermieterin abgewiesen. Auf die Berufung der Vermieterin hat das Landgericht der Klage stattgegeben. Die dagegen gerichtete Revision der Mieterin blieb ohne Erfolg. Entscheidungsgründe Der BGH entschied, dass die Vermieterin zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt war. Die von der Vermieterin 3/2011 • VerbandsMagazin geplanten Baumaßnahmen stellen eine angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB dar, weil sie auf vernünftigen und nachvollziehbaren Erwägungen beruhen. Der noch vorhandene Wohnblock befindet sich in einem schlechten Bauzustand und entspricht in mehrfacher Hinsicht (unter anderem kleine, gefangene Räume mit niedrigen Decken, schlechte Belichtung) nicht heutigen Wohnvorstellungen, während mit dem geplanten Neubau moderne, bedarfsgerechte Mietwohnungen erstellt werden können. Der Vermieterin würden darüber hinaus durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses auch die nach dem Gesetz vorausgesetzten erheblichen Nachteile entstehen, weil durch bloße Sanierungsmaßnahmen der alten Bausubstanz unter Erhalt der Wohnung kein heutigen Wohnbedürfnissen entsprechender baulicher Zustand erreicht werden kann. Die weitere Bewirtschaftung des letzten noch vorhandenen Wohnblocks unter Verzicht auf die vollständige Verwirklichung des mit der „Ried-Siedlung“ verfolgten städtebaulichen Konzepts ist der Vermieterin deshalb auch unter Berücksichtigung des Bestandsinteresses der Mieterin nicht zuzumuten (Urteil des BGH vom 11. Februar 2011, Az. VIII ZR 155/10; www.bundesgerichtshof.de). Das Amtsgericht (AG) Chemnitz hat am 20. Dezember 2010 einen Mieter zur Entfernung eines Totenkopfbildes im Fenster seiner Wohnung verurteilt. Des Weiteren wurde der Mieter sogar verurteilt, etwaigen Schaden zu ersetzen, falls Mieter deswegen in dem Haus keine Wohnungen anmieten. Es ist völlig unerheblich, ob es sich bei dem Totenkopfbild um eine Fahne handelt, die Jugendliche heute sehr viel verwenden. Entscheidend ist, dass eine ästhetische Beeinträchtigung durch die Darstellung gegeben ist. Die Totenkopffahne ist keine normale Lebensäußerung eines Mieters und fällt im Gesamteindruck der Fassade auf. Der Vermieter muss eine derartige Beeinträchtigung seines Eigentums nicht hinnehmen. Gemäß §§ 280, 553 BGB ist der Mieter darüber hinaus sogar verpflichtet, dem Vermieter den Schaden zu ersetzen, der dadurch entstanden ist, dass Mietinteressenten die Wohnung nicht angemietet haben (Urteil des AG Chemnitz vom 20.12.2010, Az.: 13 C 1010/10). © ArTo - Clipdealer.com © webdata - Fotolia.com Erstmals mit Urteil vom 28. Januar 2009 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) auch juristischen Personen die Möglichkeit der Verwertungskündigung eingeräumt. Nunmehr hat er sich im Urteil vom 9. Februar 2011 konkret zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung geäußert. Anmerkung Durch die beiden Entscheidungen des BGH vom 28. Januar 2009 und 11. Februar 2011 wird die Durchführung so genannter wirtschaftlicher Verwertungs- oder Abrisskündigungen durch gewerbliche Vermieter erleichtert. Dies ist für die wohnungswirtschaftliche Praxis hilfreich, da das Thema des bestandsersetzenden Neubaus zunehmend in den Fokus der Wohnungsunternehmen gerät. In vielen Fällen lohnt es sich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht, Altgebäude so umfangreich zu sanieren, dass ein aktueller baulicher Standard erreicht wird. Der Abriss bestehender und ortsgleiche Neubau moderner Gebäude stellt häufig die wirtschaftlich attraktivere Variante für Wohnungsunternehmen dar. Ein Vermieter muss einen Totenkopf im Fenster nicht hinnehmen. Recht 27 Gewerbemietrecht Kosten der Terrorschadensversicherung umlagefähig © chroma - Clipdealer.com Entschließt sich der Eigentümer eines Gebäudes mit erheblichem Versicherungswert (hier: mehr als 25 Millionen Euro), eine Terrorversicherung abzuschließen, kann er die dadurch entstehenden Kosten nur dann auf die Mieter umlegen, wenn die Kosten dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit genügen, das heißt erforderlich und angemessen sind. Es muss daher für das jeweils versicherte Gebäude geprüft werden, ob eine Versicherung gegen Terrorakte im Einzelfall erforderlich und ob die konkret abgeschlossene Versicherung angemessen ist. Dies hat der BGH mit Urteil vom 13. Oktober 2010 verkündet. Sachverhalt Dem vorliegenden Fall lag ein gewerbliches Mietverhältnis über zwei Bürogebäude mit insgesamt 22.139 Quadratmetern in einem Gebäudekomplex zugrunde, der einen Gesamtwert von ca. 286 Millionen Euro hat. Die Mieterin war nach dem Mietvertrag verpflichtet, die auf die Mietsache entfallenden Nebenkosten gemäß Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung (II. BV) zu tragen. Die Verteilung der Kosten für die Sach- und Haftpflichtversicherungen sollte nach der Größe der Mietfläche erfolgen. Die Mieterin verpflichtete sich im Mietvertrag ferner, den durch Erhöhung oder Neueinführung von Betriebskosten eintretenden Mehrbetrag vom Zeitpunkt der Entstehung an zu tragen. Nachdem der Gebäudeversicherer des Gesamtkomplexes als Folge des Terroranschlags auf das World Trade Center vom 11. September 2001 keinen Rückversicherungsschutz mehr erhielt, war er nicht mehr bereit, die Gefahr von Terrorismusschäden weiter in der Gebäudeversicherung mitzuversichern. Die Vermieterin schloss daraufhin ab 1. Januar 2003 eine Terrorversicherung bei einem anderen Versicherer ab, der damals der einzige Anbieter von Terrorversicherungen auf dem deutschen Versicherungsmarkt war. Der Prämienaufwand für den Gebäudekomplex betrug letztlich 227.106 Euro, wovon auf die Beklagte ein anteiliger Betrag von Ein Bürogebäude gegen Terrorakte zu versichern, ist nicht immer notwendig. 76.293 Euro entfiel. Diesen Betrag machte die Vermieterin gegenüber der Mieterin als Nebenkosten aus dem Gewerberaummietervertrag geltend. Entscheidungsgründe Der BGH bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, dass Kosten für eine Terrorversicherung grundsätzlich als Nebenkosten umgelegt werden können. Die Terrorversicherung gehöre als Gebäudeversicherung zu den Sachversicherungen, deren Umlagefähigkeit im Mietvertrag vereinbart war. Der Umlage der Kosten stehe auch nicht entgegen, dass diese Kosten erst nach Mietvertragsabschluss durch einen gesondert abgeschlossenen Terrorversicherungsvertrag entstanden sind. Denn die Beklagte ist laut Mietvertrag verpflichtet, den Mehrbetrag, der durch die Erhöhung oder Neueinführung von Betriebskosten entsteht, vom Zeitpunkt der Entstehung an zu zahlen. Es wurde also eine Öffnungsklausel vereinbart. Entschließt sich der Eigentümer eines Gebäudes mit einem Versicherungswert von mehr als 25 Millionen Euro, eine Terrorversicherung abzuschließen, kann er die dadurch entstehenden Kosten – so der BGH – allerdings nur dann auf die Mieter umlegen, wenn die Kosten dem Gebot der Wirtschaftlichkeit genügen, das heißt erforderlich und angemessen sind. Es ist daher im Einzelfall für das jeweilige Gebäude zu prüfen, ob eine Terrorversicherung tatsächlich erforderlich und ob die sodann konkret abgeschlossene Versicherung angemessen ist. Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe ging der BGH vorliegend davon aus, dass die Versicherung wegen einer nicht auszuschließenden Terrorgefahr erforderlich und angemessen ist. Die Mietobjekte liegen in einem Gebäudekomplex mit außergewöhnlicher Architektur, der einen Wert von rund 286 Millionen Euro hat. Der maßgebliche Gebäudekomplex befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer Bundesbehörde und in der Nähe eines Fußballstadions. Angesichts der Art des Gebäudes, seiner Frequentierung, seiner Lage und seines Wertes ist von einer Grundgefährdung des Gebäudes für Schäden durch Terroranschläge auszugehen. Der BGH kommt zur Auffassung, dass die Umlage der Terrorschadensversicherung vorliegend auch nicht wegen der Höhe der Prämien gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstößt. Eine Terrorversicherung war zum damaligen Zeitraum für Objekte mit einem Versicherungswert von mehr als 25 Millionen Euro nur von dem bezeichneten Versicherer zu erhalten (Urteil des BGH vom 13. Oktober 2010, Az.: XII ZR 129/09, www.bundesgerichtshof.de). 3/2011 • VerbandsMagazin 28 Recht Wohnraummietrecht Kein Schadensersatz bei nicht mitgeteiltem Kündigungsgrund Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 15. Dezember 2010 entschieden, dass die Angabe der Gründe für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses eine bloße Obliegenheit des Vermieters darstellt, aus deren Verletzung der Mieter keine Schadensersatzansprüche (hier: Kosten eines außergerichtlich eingeschalteten Anwalts) herleiten kann. Dies bedeutet, dass Mieter im außergerichtlichen Streit um eine Wohnungskündigung Anwaltskosten auch dann selbst tragen müssen, wenn die Kündigung allein aus formellen Gründen unwirksam war. Sachverhalt Der Vermieter hatte ein Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB gekündigt, ohne die Kündigung näher zu begründen. Der von dem Mieter eingeschaltete Rechtsanwalt wies die Kündigung zurück, weil keine Gründe vorlagen, die eine Kündigung rechtfertigten. Daraufhin stellte der Anwalt dem Mieter Anwaltsgebühren in Höhe von 667,35 Euro in Rechnung. Der Mieter forderte nun klageweise vom Vermieter die Erstattung dieses Betrags. Entscheidungsgründe Der BGH ist der Ansicht, dass dem Mieter wegen des Versäumnisses des Vermieters, die Gründe für ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mietverhältnisses näher anzugeben, kein Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis zusteht. Den Vermieter treffe keine 3/2011 • VerbandsMagazin vertragliche Nebenpflicht, bei Ausspruch einer ordentlichen Kündigung deren formelle Voraussetzungen zu beachten. Zwar mache sich nach der Rechtsprechung des BGH ein Vermieter, der schuldhaft – insbesondere unter Angabe falscher Tatsachen – eine (materiell) unberechtigte Kündigung ausspricht und dem Mieter dadurch die weitere Nutzung der Wohnung vorwerfbar streitig macht, wegen Verletzung der vertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme auf den Vertragspartner schadensersatzpflichtig, wenn der Mieter aufgrund der materiell unbegründeten Kündigung einen Schaden erleide. Jedoch sei diese Rechtsprechung nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar. Vorliegend gehe es nämlich nicht um die Frage, ob sich der Vermieter zu Unrecht auf einen nicht bestehenden (materiellen) Kündigungsgrund berufen habe, sondern um die Nichteinhaltung der formellen Kündigungsvoraussetzungen, hier die fehlende Angabe der Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der ordentlichen Kündigung (§ 573 Abs. 3 BGB). Es gebe aber keine vertragliche Nebenpflicht des Vermieters auf Unterlassung einer aus formellen Gründen unwirksamen Kündigung, auf die der Mieter Anspruch hat. Vielmehr stellt die Angabe der Kündigungsgründe eine reine Obliegenheit dar, die der Vermieter im eigenen Interesse zur Vermeidung von Rechtsnachteilen zu beachten hat (Urteil des BGH vom 15. Dezember 2010, Az.: VIII ZR 9/10; www.bundesgerichtshof.de). Vier-Länder-Büro, Bonn >> Die Regelungen zum Forderungseinzug und zur Erhebung sonstiger gerichtlicher Klagen sind die Themen dieser Ausgabe in der Rubrik „Aus der Beratungspraxis“. Aus der Beratungspraxis der Verbände Vermieter von Wohnraum bevorzugen häufig aus Kostengründen die Beauftragung des Hausverwalters mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Mietern. Die gesetzlichen Regelungen zum Forderungseinzug und zur Erhebung sonstiger gerichtlicher Klagen, beispielsweise auf Räumung- und Herausgabe, durch den Hausverwalter sind in den vergangenen Jahren strenger geworden. Früher konnte sich eine Partei außerhalb des Anwaltsprozesses durch jede Person vertreten lassen, sofern diese prozessfähig war. Nunmehr ist der zur Vertretung berechtigte Personenkreis erheblich eingeschränkt. Der Hausverwalter zählt grundsätzlich nicht mehr zu dem Kreis der berechtigten Personen. Ein Forderungseinzug durch den Hausverwalter ist allenfalls unter der Voraussetzung möglich, dass der Vermieter die geltend zu machende Forderung an den Hausverwalter abtritt, der Hausverwalter diese somit als eigene Forderung geltend machen kann und der Hausverwalter auch das wirtschaftliche Risiko trägt. Verbleibt das wirtschaftliche Risiko beim Vermieter, kann der Hausverwalter die Forderungen nur im Mahnverfahren ein- ziehen, § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO. Eine Geltendmachung im gerichtlichen streitigen Verfahren ist hingegen ausgeschlossen. Zu beachten ist, dass ein Forderungsinkasso durch den Hausverwalter die Registrierung als Inkassodienstleister erfordert. Denkbar ist, dass der Hausverwalter die Forderung aufgrund einer entsprechenden Ermächtigung des Vermieters im eigenen Namen geltend macht, sofern er ein rechtlich schützenswertes Interesse an der Durchsetzung dieses Rechts hat (gewillkürte Prozessstandschaft). Das Vorliegen eines eigenen, rechtlich schützenswerten Interesses des Hausverwalters an der Durchsetzung der Forderung wird von der überwiegenden Rechtsprechung und Literatur jedoch verneint. Die Ansprüche können also nicht rechtssicher durch den Hausverwalter im Rahmen der gewillkürten Prozessstandschaft geltend gemacht werden. Da eine gewillkürte Prozessstandschaft ausscheidet, kann sich der Vermieter im gerichtlichen Verfahren nicht durch den Hausverwalter vertreten lassen. Der Einzug von Forderungen durch den Hausverwalter im Mahnverfahren ist im Rahmen der dargestellten Einschränkungen möglich. Steuern 29 Umsatzsteuer Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigungsleistungen ab 2011 A b dem 1. Januar 2011 werden die Regelungen zur Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft beim Leistungsempfänger gemäß § 13 b UStG auf das steuerpflichtige Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen ausgeweitet. Die Regelung kommt dann zur Anwendung, wenn Leistungsempfänger ein Unternehmen ist, das selbst derartige Reinigungsleistungen erbringt. © Fototasche - Fotolia.com Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hat sich mit Schreiben vom 25. November 2010 an das Bundesfinanzministerium gewandt und um Klarstellungen gebeten. Das BMF hat sich mit Schreiben vom 4. Februar 2011 ausführlich zu dem durch das Jahressteuergesetz 2010 erweiterten Anwendungsbereich des § 13b UStG (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) geäußert. Bei Leistungen von Gebäudereinigern wird die Steuerschuldnerschaft umgekehrt. Ausführungen zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigungsleistungen enthalten nunmehr die neuen Absätze 22d bis 22g des Abschnitts 13b.1. Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE, vgl. Teil I des BMF-Schreibens). Der neue Absatz 22e enthält eine Aufzählung, welche Leistungen insbesondere unter den Begriff der Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen fallen. Im neuen Absatz 22f wird ausgeführt, für welche Leistungen dies insbesondere nicht zutrifft. Die sinngemäße Anwendung von Abschnitt 13b.1. Abs. 11 Satz 1 UStAE bedeutet, dass von einem nachhaltigen Erbringen von Gebäudereinigungsleistungen dann auszugehen ist, wenn der Leistungsempfänger im vorangegangenen Kalenderjahr Gebäudereinigungsleistungen erbracht hat, deren Bemessungsgrundlage mehr als zehn Prozent der Summe seiner steuerbaren und nicht steuerbaren Umsätze (Weltumsatz) betragen hat. Der Leistungsempfänger von Gebäudereinigungsleistungen schuldet die Umsatzsteuer nur dann, wenn er ein Unternehmer ist, der selbst Gebäudereinigungsleistungen erbringt. Der neue Absatz 22g greift die Ausführungen des BMF-Schreibens vom 4. Januar 2011 wieder auf. Danach muss der Leistungsempfänger derartige Gebäudereinigungsleistungen nachhaltig erbringen oder erbracht haben, um die Umkehr der Steuerschuldnerschaft auszulösen. Die Absätze 10 und 11 des Abschnitt 13b.1. UStAE (Zehn-Prozent-Grenze bei Bauleistungen) gelten sinngemäß. Die Absätze 6, 13, 16 und 18 bis 22 des Abschnitts 13b.1. UStAE gelten ebenfalls sinngemäß. Für Wohnungseigentümergemeinschaften bedeutet das (vgl. Abschnitt 13b.1. Abs. 18 UStAE): Wohnungseigentümergemeinschaften sind, wenn sie Gebäudereinigungsleistungen empfangen, nicht Steuerschuldner, wenn diese Leistungen als nach § 4 Nr. 13 UStG steuerfreie Leistungen der Wohnungseigentümergemeinschaften an die einzelnen Wohnungseigentümer weitergegeben werden. Dies gilt auch dann, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft der- artige Umsätze nach § 9 Abs. 1 UStG als steuerpflichtig behandelt. Teil II des BMF-Schreibens enthält die Vorschriften zum Übergang auf den erweiterten Anwendungsbereich des § 13b UStG. Bei Gebäudereinigungsleistungen, die zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. März 2011 ausgeführt werden, wird nicht beanstandet, wenn die Vertragspartner einvernehmlich noch von der Steuerschuldnerschaft des leistenden Unternehmers ausgehen. Hierfür ist allerdings Voraussetzung, dass der leistende Unternehmer den Umsatz zutreffend versteuert. –– Das BMF-Schreiben vom 4. Februar 2011 und der bisherige Abschnitt 13b.1. UStAE stellen wir gerne zur Verfügung: Jürgen Gnewuch, Tel.: 0211 16998-28 E-Mail: [email protected] oder Anke Kirchhof, Tel.: 069 97065-138 E-Mail: [email protected] 3/2011 • VerbandsMagazin 30 Steuern § 6 a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) BMF-Schreiben zur Grunderwerbsteuerfreistellung Seit dem 1. Januar 2010 gilt die Grunderwerbsteuerbefreiung des § 6 a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) für bestimmte Umwandlungsvorgänge im Konzern. Der nunmehr abgestimmte Ländererlass vom 1. Dezember 2010 wurde am 8. Dezember 2010 im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Auf Folgendes ist hinzuweisen: 1. Beteiligte des Umwandlungsvorgangs: Herrschendes Unternehmen – Abhängige Gesellschaften An einem Umwandlungsvorgang im Sinne des § 6 a GrEStG sind entweder ausschließlich ein herrschendes Unternehmen und ein oder mehrere abhängige Gesellschaften oder ausschließlich mehrere abhängige Gesellschaften beteiligt. sein – allerdings nur, soweit die Beteiligungen an den abhängigen Gesellschaften einem Betrieb gewerblicher Art zuzuordnen sind. –Als unabhängige Gesellschaften kommen sowohl Kapitalgesellschaften als auch Personengesellschaften in Betracht. 2. Vor- und Nachbehaltensfrist sowie 95-prozentige Mindestbeteiligung © Increa - Fotolia.com Das herrschende Unternehmen muss während eines Zeitraums von jeweils fünf Jahren vor und nach dem Umwandlungsvorgang unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 95 Prozent ununterbrochen am Kapital der abhängigen Gesellschaft(en) beteiligt sein. Das Bundesfinanzministerium –Das herrschende Unternehmen kann sowohl eine natürliche oder juristische Person als auch eine Personengesellschaft sein, und es muss selbst Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne sein. Das herrschende Unternehmen darf keine reine Holdinggesellschaft sein. Außerdem gelten die Grundsätze der Anteilsvereinigung im Organkreis nicht. Nach dem Ländererlass kann auch eine Gebietskörperschaft (zum Beispiel Kommune) das herrschende Unternehmen 3/2011 • VerbandsMagazin –Eine mittelbare Beteiligung am Kapital einer Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 Prozent liegt dann vor, wenn auf jeder Stufe mindestens eine kapitalmäßige Beteiligung in Höhe von 95 Prozent besteht. –Die Mindestbeteiligung von 95 Prozent an der abhängigen Gesellschaft muss auch für fünf Jahre nach der Umwandlung ununterbrochen fortbestehen (Nachbehaltensfrist). Der Ländererlass stellt klar, dass dies nicht für den Fall der Verschmelzung einer abhängigen Gesellschaft auf das herrschende Unternehmen gilt. Für den Fall, dass eine übertragende abhängige Gesellschaft bei einer Umwandlung erlischt (zum Beispiel bei der Verschmelzung zwischen abhängigen Gesellschaften), wird ausgeführt, dass die übernehmende abhängige Gesellschaft fünf Jahre fortbesteht und an ihr die 95-prozentige Mindestbeteiligung des herrschenden Unternehmens bestehen bleiben muss. Grunderwerbsteuer: Niedersachsen hebt Steuersatz an Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer beträgt in Deutschland grundsätzlich 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage, kann aber von den Bundesländern abweichend festgelegt werden. Die Grunderwerbsteuer wird in der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und steht den Bundesländern zu, die diese an die Kommunen weiterreichen können. Mit Wirkung vom 1. Januar 2011 ist in Niedersachsen der Steuersatz um einen Prozentpunkt auf 4,5 Prozent erhöht worden. Die Änderung erfolgte in Artikel 3 des Haushaltsbegleitgesetzes 2011, das am 28. Dezember 2010 veröffentlicht wurde. In Berlin beträgt der Steuersatz seit 2007 4,5 Prozent, in Brandenburg (ab 2011) und SchleswigHolstein (ab 2012) jeweils 5 Prozent. Umsatzsteuer Anwendungserlass statt Richtlinien Die Umsatzsteuerrichtlinien 2008 werden mit Wirkung vom 1. November 2010 aufgehoben (vgl. BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2010). An ihre Stelle tritt der – zeitlich nicht befristete – Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE), der etwa 600 Seiten umfasst. Der UStAE gilt, wenn sich zeitlich nichts anderes ergibt, für Umsätze, die nach dem 31. Oktober 2010 ausgeführt werden. Bisher ergangene Anordnungen, die mit dem UStAE im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden. Die materiell-rechtlichen Änderungen gegenüber den Regelungen der Umsatzsteuerrichtlinien (UStR) 2008 sind – abgesehen von den Überschriften der einzelnen Abschnitte – im Text auf der Internetseite des BMF in der Rubrik Aktuelles/BMF-Schreiben in Fettdruck hervorgehoben. Streichungen von Textpassagen gegenüber den UStR 2008 sind nicht gesondert gekennzeichnet. Steuern 31 Dividendenbesteuerung bei Wohnungsgenossenschaften Gesetzesvorschlag zur Vereinfachung Der GdW und seine Regionalverbände setzten sich seit längerem für eine Vereinfachung auf dem Gebiet der Dividendenbesteuerung bei Wohnungsgenossenschaften ein. Mit Einführung der Abgeltungsteuer war das vereinfachte Erstattungsverfahren für Dividenden bis 51 Euro ab 2009 entfallen. Seitdem konnten Wohnungsgenossenschaften die Erstattung der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags nur noch im Wege des aufwändigen Sammelantragsverfahrens beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Lediglich für die Bank-Genossenschaften (auch Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung) wurde in der Zwischenzeit ein vereinfachtes Erstattungsverfahren im Rahmen der Kapitalertragsteuer-Anmeldung beim Betriebsstättenfinanzamt geschaffen. Für die übrigen Genossenschaften verblieb es beim Sammelantragsverfahren, welches zudem noch erheblich eingeschränkt wurde. Die Erstattung der Kapitalertragsteuer auf der Grundlage von Freistellungsaufträgen sollte nicht mehr möglich sein. Dies bedeutete quasi die Abschaffung des Sammelantragsverfahrens für Genossenschaften. Der GdW und die Regionalverbände setzten daraufhin erst einmal alles daran, dass Freistellungsaufträge wieder zugelassen werden, was auch – zunächst durch eine klarstellende Verwaltungsanweisung – gelungen ist. Die entsprechende gesetzliche Klarstellung sollte mit dem Jahressteuergesetz 2010 folgen. Der GdW und die Regionalverbände haben sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2010 weiter für eine einfache Lösung eingesetzt und entsprechende Formulierungsvorschläge unterbreitet, die von Seiten der Politik dem Bundesfinanzministerium (BMF) zur Prüfung vorgelegt wurden. Die Sensibilisierung der Bundestagsabgeordneten und Fachpolitiker für diese Problematik war auch erfolgreich. Es wurde in Aussicht gestellt, dass das Thema bei dem angekündigten Gesetzesvorhaben zu Steuervereinfachungen Berücksichtigung finden könnte. Das BMF hat die Forderungen der Wohnungswirtschaft nach Vereinfachung im Referentenentwurf des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 aufgegriffen und beabsichtigt sogar, bei Genossenschaftsdividenden eine Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug einzuführen. Damit schlägt das BMF noch eine deutlich einfachere Verfahrensweise als vom GdW und den Regionalverbänden gefordert vor. Im Fall des Vorliegens von Nichtveranlagungsbescheinigungen und bis zur Höhe von erteilten Freistellungsaufträgen soll eine Abstandnahme vom Steuerabzug bei Dividenden (und Zinsen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung) ab dem 1. Januar 2012 erfolgen. Allerdings bliebe es bei der § 45 d EStG-Meldung (über ausgenutzte Freistellungsbeträge). Jahressteuergesetz Wohnungsbau-Prämiengesetz für 2010 sind am 14. Dezember 2010 im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden. © querbeet - istockphoto.com Der Antrag auf Wohnungsbauprämie ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster Wer Wohnungsbauprämie erhalten will, muss das Jahressteuergesetz 2010 beachten. Durch das Jahressteuergesetz 2010 werden unter anderem das Fünfte Vermögensbildungsgesetz und das Wohnungsbau-Prämiengesetz geändert. Betroffen sind die Ermittlung der Einkommensgrenzen für die staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie). Ein Aufsatz von Jungblut in NWB 1/2011 informiert über die Änderungen bei der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie. –– Auf Anfrage stellen wir Ihnen den Aufsatz und die neuen Vordruckmuster gerne zur Verfügung: Jürgen Gnewuch Tel.: 0211 16998-28 E-Mail: [email protected] oder Anke Kirchhof Tel.: 069 97065-138 E-Mail: [email protected] 3/2011 • VerbandsMagazin 32 füR SIE GELESEN michaEL woLicki Gdw (hrsG.) der Verwaltungsbeirat im wEG kommentar zum kontenrahmen der wohnungswirtschaft In der Praxis gibt es wenige Gremien, deren Mitglieder derart häufig über ihre Rechtstellung, Aufgaben, Rechte und Pflichten und die rechtlichen Zusammenhänge, in denen sie tätig werden, so unklare Vorstellung haben wie die Verwaltungsbeiräte. ßes Interesse. Anlass für den Autor, der selbst seit über 25 Jahren mit dem Wohnungseigentumsrecht befasst und auch als Verwaltungsbeirat tätig ist, sein Werk zu überarbeiten und zu aktualisieren. Dabei herausgekommen sind jetzt „333 Fragen und Antworten“. Diese ermöglichen es dem Verwaltungsbeirat und dem Wohnungseigentümer, alle Zweifelsfragen schnell und einfach zu klären. – Schon die erste Auflage dieses Buches mit „300 Fragen und Antworten“ fand in der interessierten Öffentlichkeit gro- Michael Wolicki, Der Verwaltungsbeirat im WEG, 2. Aufl. 2010, 382 Seiten, Hammonia-Verlag, Hamburg, ISBN 978-3-87292-331-8, 39,80 Euro, Bestellung: Tel.: 0800 2020801 (zum Nulltarif) , Fax: 0531 708619 E-Mail: [email protected] brautmEiEr/dÜwELL/hEinEmann/ pEtZina (hrsG.) heimat nordrhein-westfalen, identitäten und regionalität im wandel Die Beiträge beleuchten das Landesbewusstsein in Verfassung, Politik und Medien, beschreiben die Rolle von Religion, Mentalität und Ethnie, untersuchen Beispiele regionaler Modernität und Strategien regionaler Modernisierung, analysieren das Spannungsfeld zwischen Land und Stadt, Region und Europa und behandeln schließlich das Thema „Heimat“ in Geschichte und Kultur. Diese unterschiedlichen Perspektiven und Aspekte scheinen ein Weg zu sein, um der Größe und Vielfalt des Landes und seiner Bevölkerung gerecht zu werden. Die Autoren konstatieren einen starken Zug zu selbstbewussten Regionen. Zwar wird die gemeinsame „Heimat NordrheinWestfalen“ nach mehr als 60 Jahren fraglos akzeptiert; näher an den Befindlichkeiten ist es aber wohl, von Heimat in NordrheinWestfalen zu sprechen. Dies ist ein Fazit aus allen Beiträgen des Bandes. Über zwanzig namhafte Experten haben mit kurzen und prägnanten Aufsätzen gemeinsam darüber nachgedacht, in welcher „Verfassung“ sich das Land 3/2011 • VerbandsMagazin Nordrhein-Westfalen rund 60 Jahre nach seiner Gründung präsentiert. – Jürgen Brautmeier, Kurt Düwell, Urich Heinemann, Dietmar Petzina (Hrsg.), Heimat Nordrhein-Westfalen, Düsseldorfer Schriften zur Neueren Landesgeschichte und zur Geschichte Nordrhein-Westfalens, Band 83, Klartext Verlag, Essen 2010, ISBN 978-3-8375-0155-1, 402 Seiten, 26,95 Euro. Der „Kommentar zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft“ ist nach wie vor ein unverzichtbares Standardwerk für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Auf der Grundlage des angepassten Kontenrahmens der Wohnungswirtschaft durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) werden in der überarbeiteten achte Auflage die einzelnen KontenrahmenKlassen eingehend erläutert und anhand von Beispielen vertieft. Konten, die heute nicht mehr notwendig sind, wurden gestrichen und neue Konten, zum Beispiel für latente Steuern, aufgenommen. Damit bietet der überarbeitete Kommentar zum Kontenrahmen den im Rechnungswesen sowie der Buchführung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmen eine kompetente Hilfe für ihre tägliche Arbeit. Darüber hinaus dient der Kommentar aber auch weiterhin als Nachschlagewerk für jeden an der Wohnungswirtschaft Interessierten. Darüber hinaus wird die Fachpublikation „Erläuterung zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen“ derzeit an die Neuerungen des BilMoG angepasst. Sie soll am Ende des ersten Quartals 2011 in zweiter Auflage neu erscheinen. – GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Kommentar zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft, 8. Aufl. 2010, 288 Seiten, Hammonia-Verlag, Hamburg, ISBN 978-3-87292-290-8, 45,00 Euro, Bestellung: Tel.: 0800 2020801 (zum Nulltarif), Fax: 0531 708619 E-Mail: [email protected] füR SIE GELESEN 33 LusErkE/roth/schLÜtEr der aufsichtsrat einer wohnungsgenossenschaft Die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Genossenschaft erfordert umfassende Kenntnisse der Materie, der rechtlichen Rahmenbedingungen im Allgemeinen und speziell im genossenschaftlichen Bereich. Hierzu soll das Buch eine Hilfestellung geben und zwar sowohl dem neu gewählten Aufsichtsrat als auch dem bereits in diesem Gremium tätigen Mitglied. Die vorliegende zweite Auflage berücksichtigt weitere Aspekte, die sich in der täglichen Beratung von Genossenschaften als praxisrelevant erwiesen haben. Insbesondere wurden Fragen zur Generalversammlung in die Darstellung aufgenommen, da dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates beziehungsweise seinem Stellvertreter die Aufgabe der Leitung der Generalversammlung zukommt. Das Buch gliedert sich in die Teile: • Der Aufsichtsrat – Zusammensetzung und Wahl seiner Mitglieder (unter anderem: Was passiert, wenn die Mindestbesetzung nicht mehr gewährleistet werden kann?) • Der Aufsichtsrat – Die innere Ordnung und Willensbildung, Aufgabenverteilung (unter anderem: Ist der Aufsichtsrat bei Unterschreiten der gesetzlichen Mindestzahl noch beschlussfähig?) • Der Aufsichtsrat – Aufgaben, Rechte und Pflichten (unter anderem: Haften Aufsichtsratsmitglieder in jedem Fall gesamtschuldnerisch?) Beispiele, Praxistipps und Mustertexte sollen die Arbeit erleichtern. Damit steht eine Unterlage zur Verfügung, die alle Facetten der verantwortungsvollen Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds einer Wohnungsgenossenschaft abbildet. – Mirijam Liserke/Stefan Roth/Thomas Schlüter, Der Aufsichtsrat einer Wohnungsgenossenschaft, 2. Aufl. 2010, 127 Seiten, Hammonia-Verlag, Hamburg, ISBN 978-3-87292-336-3, 23,80 Euro roLF schmidt welche heizung braucht das haus? Notwendige CO2-Reduzierung und ständig steigende Energiepreise stellen die Frage nach der richtigen Heizung für den Bauherrn und Hauseigentümer ganz nach vorne. Am Beispiel eines gebauten Referenzhauses werden für Neubau und Altbau auf der Grundlage der Energieeinsparverordnung (EnEV) und nach den Förderkriterien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) praxisnah aktuelle Gas-, Wärmepumpen- und Holzheizungen kombiniert, berechnet und miteinander verglichen. 2009 sind wichtige Gesetze und Verordnungen, wie das Erneuerbare-EnergienWärmeGesetz, die EnEV 2009 mit den Förderstufen der KfW-Bankengruppe und die neu überarbeitete DIN 1946-6 mit verbindlichen Regeln für richtiges Lüften im Wohnungsbau in Kraft getreten. neten energetischen Werte sowie die Investitions- und Verbrauchskosten in vergleichenden Darstellungen anschaulich zusammengefasst. Mit diesem Ratgeber sind neben Architekten und Planern auch interessierte Bauherren in der Lage, die dargestellten Anlagekombinationen bei ihren eigenen Vorbereitungen energetisch und wirtschaftlich zu bewerten und die optimale Heiztechnik auszuwählen. Die berechneten Heiz- und Lüftungssysteme werden, verbunden mit Empfehlungen des Autors, verständlich beschrieben und an entsprechenden Praxisbeispielen dargestellt. Auf dieser aktualisierten Grundlage wurden in der zweiten Auflage die berech- – Rolf Schmidt, 77 Seiten, Fraunhofer IRB Verlag 2010, ISBN 978-3-8167-8157-8, 19,50 Euro 3/2011 • VerbandsMagazin 34 füR SIE GELESEN kLauss/kirchhoF altbaukonstruktionen – materialien und u-werte im Gebäudebestand Energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand müssen mit besonderer Sorgfalt geplant und ausgeführt werden. Ohne Kenntnis der verwendeten Materialien ist eine energetische Bewertung schwierig und fehleranfällig. Das vorliegende Werk ist eine kompakte Sammlung von Informationen zu typischen Altbaumaterialien und -konstruktionen. Der Fachplaner erhält Hinweise, wie er die vorgefundenen Konstruktionen und Materialien für die Bausubstanz zerstörungsfrei zuordnen kann. Auf Basis der konkreten Materialien und Bauteilaufbauten ist der reale Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) angegeben, der die Entwicklung bauphysikalischer Sanie- rungsmaßnahmen ermöglicht. Durch die transparente Aufbereitung der Informationen können diese auch für weiterführende Berechnungen Anwendung finden oder mit konkreten Angaben des Gebäudes kombiniert werden. Neben den bauphysikalischen Kennwerten enthält dieser Band regionale Zuordnungen für große Teile Deutschlands. Die Kennwerte zu Materialien und Aufbauten sind bezogen auf das Baualter auch auf weitere Regionen übertragbar. – Swen Klauß, Wiebke Kirchhof, Altbaukonstruktionen. Materialien und U-Werte im Gebäudebestand, 191 Seiten, Fraunhofer IRB Verlag 2010, ISBN 978-3-8167-8215-5, 59,00 Euro bundEsinstitut FÜr bau-, stadt- und raumForschunG (hrsG.) deutschland anders sehen – atlas zur raum- und stadtentwicklung – analysen bau. stadt. raum. (band 2) Das Ruhrgebiet tritt in den Vordergrund, Berlin scheint alles zu überragen, Städte wie Hamburg, Köln und München wirken größer als sonst: Der Atlas „Deutschland anders sehen“ geht neue Wege in der Darstellung der Lebensverhältnisse in Deutschland – mit Karten, bei denen die Zahl der Einwohner die Größe eines Gebietes bestimmt. Auf mehr als 100 Seiten bietet das Kartenwerk einen detail- und facettenreichen Überblick über regionale Unterschiede der Lebensverhältnisse und ihrer Entwicklungen. Karten, Diagramme und erläuternde Texte zeigen, wo sich Ostund Westdeutschland 20 Jahre nach der deutschen Einheit aufeinander zu bewegt haben, und wo es noch unterschiedliche Entwicklungen und Probleme gibt. Aufgegriffen werden 3/2011 • VerbandsMagazin nahezu alle gesellschaftlich bedeutsamen Themen wie Arbeitsmarkt, Bildung und Ausbildung, Demografie, Wirtschaft und Wohnen. ken über scheinbar Altbekanntes anregen. Er richtet sich nicht in erster Linie an die Fachwelt, sondern ist für alle an Karten Interessierte gedacht. Auf der Homepage des BBSR, in der Rubrik Veröffentlichungen steht zur Vorstellung des Atlasses ein interaktives Kartenmodul bereit, mit dem man sich die wichtigsten Indikatoren und Raumabgrenzungen interaktiv mit variablem Maßstab anzeigen lassen kann. – Der Atlas will auf Lebensbedingungen in Deutschland neugierig machen, gewohnte Sichtweisen irritieren und zum Nachden- Deutschland anders sehen, Atlas zur Raum- und Stadtentwicklung, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.); Selbstverlag des BBSR Bonn, ISBN 978-3-87994-693-8, 10,00 Euro (zzgl. Versand) füR SIE GELESEN / SEMINARE 35 riEdEL/obErhaus/FrössEL/haEGELE Von der thermohaut bis zur transparenten wärmedämmung Energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand müssen mit besonderer Sorgfalt geplant und ausgeführt werden. Ohne Kenntnis der verwendeten Materialien ist eine energetische Bewertung schwierig und fehleranfällig. Das vorliegende Werk ist eine kompakte Sammlung von Informationen zu typischen Altbaumaterialien und -konstruktionen. Der Fachplaner erhält Hinweise, wie er die vorgefundenen Konstruktionen und Materialien für die Bausubstanz zerstörungsfrei zuordnen kann. Auf Basis der konkreten Materialien und Bauteilaufbauten ist der reale Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) angegeben, der die Entwicklung bauphysikalischer Sanierungsmaßnahmen ermöglicht. Durch die transparente Aufbereitung der Informationen können diese auch für weiterführende Berechnungen Anwendung finden oder mit konkreten Angaben des Gebäudes kombiniert werden. Neben den bauphysikalischen Kennwerten enthält dieser Band regionale Zuordnungen für große Teile Deutschlands. Die Kennwerte zu Materialien und Aufbauten sind, bezogen auf das Baualter auch auf andere Regionen übertragbar. Das Fachbuch bietet alles, was Sie zum Thema Wärmedämm-Verbundsysteme wissen müssen. Die aktualisierte Auflage berücksichtigt nun auch den Brandriegel und die Neuerungen der Energiesparverordnung (EnEV). Außerdem wurde das Buch durch die Beschreibung einzelner Systeme ergänzt. Nach einem kurzen Rückblick in die geschichtliche Entwicklung werden die bauphysikalischen Grundlagen von WärmedämmVerbundsystemen erläutert. Von Dämmstoffarten und Befestigungsmitteln bis zu Armierungsmassen und unterschiedlichsten Beschichtungstechniken werden die verschiedenen Systemkomponenten und -aufbauten ausführlich vorgestellt. Die fachgerechte Verarbeitung und Ausführung wird beschrieben. Besondere Schwerpunkte liegen auf Details und Anschlüsse sowie auf der Haltbarkeit und auf Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung. Die Themen Zulassungen und Regelwerke werden genauso behandelt, wie Fragen der Wirtschaftlichkeit, Amortisation, Ökobilanz, Gebäudeenergiepass etc. Eine rechtliche Betrachtung und ein umfangreiches Glossar runden das Buch ab. – Werner Riedel, Heribert oberhaus, Frank Frössel, Wolfgang Haegele, 515 Seiten, Fraunhofer IRB Verlag 2010, ISBN 978-3-8167-8235-3, 79,00 Euro sEminarE im apriL 2011 04.04.2011 Bochum Erfolgreiche Strategien zur Kundenrückgewinnung Prof. Dr. Matthias Neu 04./05.04.2011 Hannover Motivation auf der Langstrecke Martina Boden 2 4 04.-06.04.2011 18.-20.04.2011 Hannover Vorbereitungslehrgang für die IHK-Prüfung der Immobilienkaufleute im Bereich „Spezielle Betriebswirtschaftslehre“ Heike David 4 05.04.2011 Bochum Kommunikation mit schwierigen Mietern Robert Montau 2 3/2011 • VerbandsMagazin 36 seminare Für Sie gelesen Seminare im APRIL 2011 Janis Bailitis 5 Business-Knigge, Modul 1 Hedda Werner Energieexperte im Wohnungsunternehmen, Modul 2 Thorsten Rabe 3 5 3 05.04.2011 Hamburg Vom Kollegen zum Vorgesetzten Wirkungsvolle Präsentation und Moderation 05.04.2011 Wiesbaden 05./06.04.2011 Hamburg 06.04.2011 Wiesbaden Business-Knigge, Modul 2 Hedda Werner 06.04.2011 Bochum Mietrecht für Techniker Detlef Wendt 07.04.2011 Wiesbaden Wohnungswirtschaftliches Rechnungswesen, Teil 2 Ursula Plöger 2 3 07.04.2011 Hannover Mietrechtliche Fragen bei Tod des Mieters Mario Viehweger 4 07./08.04.2011 Bochum Ablauf einer Zwangsverwaltung – Aufgaben und Pflichten von Haus- und WEG Verwaltern Stefan Pàsztor 2 11.04.2011 Hannover Beschwerdefälle in Mietverhältnissen oder die Tricks der Mieter – und was der Vermieter dagegen tun kann Detlef Wendt 4 11.04.2011 Bochum Online Marketing in der Wohnungswirtschaft – Twitter und Social Web-Anwendungen Prof. Dr. Matthias Neu 2 11./12.04.2011 26./27.04.2011 Hannover Vorbereitungslehrgang für die IHK-Prüfung der Immobilienkaufleute im Bereich „Rechnungswesen“ Heike David 4 12.04.2011 Wiesbaden Schönheitsreparaturen und Schadensersatz bei Mieterwechsel Antje Iwen 3 12.04.2011 Bochum Training für Auszubildende im EBZ – Präsentation und Moderation Robert Montau 2 12.-14.04.2011 Hamburg Seminarreihe Buchführung und Bilanzierung in der Wohnungswirtschaft Kerstin Bonk 5 13.04.2011 28.04.2011 Hannover Vorbereitungslehrgang für die IHK-Prüfung der Immobilienkaufleute im Bereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ Heike David 4 13.04.2011 Bad Bramstedt Wohnungswirtschaftliche Grundlagen für Quereinsteiger und Berufsanfänger Michael Pistorius 5 13.04.2011 Wiesbaden Social Media – Umgang mit Facebook, Twitter und Nutzen solcher Medien Tobias Geipe 3 14.04.2011 Wiesbaden Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung – Ursachen und Vermeidung Ursula Grohnert 3 14.04.2011 Lübeck Verhandlungen erfolgreich gestalten Robert Montau 5 14.04.2011 Hannover Instandhaltungsmanagement – Wo stecken Ihre Optimierungspotenziale? Norbert Raschper 4 14.04.2011 Bochum Kundenbetreuung bei Modernisierung – Kundenbindung dank sozialer Kompetenz Sabine Petter 2 14.04.2011 29.04.2011 Hannover Simulierte Abschlussprüfung im Anschluss an die Vorbereitungslehrgänge für die IHK-Prüfung der Immobilienkaufleute Heike David 4 1 D r. Gerhard Jeschke Telefon 0211 16998-25 3 Kari Epper-Uhmann Telefon 0611 1746375-11 2 Sabine Thielemann Telefon 0234 9447-510 4 Karsten Dürkop Telefon 0511 1265-126 3/2011 • VerbandsMagazin 5 Andreas Daferner Telefon 040 52011-218 vm-Anzeige_neu_189x80_mm Stellenanzeige 25.02.2006 9:37 Uhr Seite 1 Der Bauverein Sodingen eG hat ca. 500 Mitglieder und bewirtschaftet zur Zeit 60 Häuser mit 384 Wohneinheiten. Zur Leitung unserer Geschäftsstelle sowie für die umfassende Betreuung unserer Mitglieder in wohnungswirtschaftlichen Angelegenheiten suchen wir zur Unterstützung des Vorstandes eine Kauffrau der Wohnungswirtschaft/ einen Kaufmann der Wohnungswirtschaft Einstellungsvoraussetzungen: abgeschlossene Ausbildung in der Wohnungswirtschaft Berufserfahrung in der Mieten- und Finanzbuchhaltung Kenntnisse und Fertigkeiten in der Anwendung branchenspezifischer Software sowie Kenntnisse im Umgang mit MicrosoftOffice-Programmen eigenständige Arbeitsweise, Flexibilität, Teamfähigkeit vorbereitende Jahresabschlussarbeiten in der Mieten- und Finanzbuchhaltung eigenständige Erstellung der Betriebskostenabrechnungen und Bearbeitung aller Einsprüche und Anfragen zu den Betriebskostenabrechnungen Mahnwesen, Wirtschaftlichkeitsberechnung Planung und Überwachung von Modernisierungen, Instandhaltung und Neubautätigkeiten Prüfung von Angeboten und Vergabe der Arbeiten, Rechnungsprüfung, Aufmaße, Einhaltung von Terminplänen Die Vergütung erfolgt nach dem Tarif der Immobilienwirtschaft. Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen einschließlich Ihrer Gehaltsvorstellung. Aufgabengebiete: alle in der Mietenbuchhaltung anfallenden Tätigkeiten Betreuung der Mitgliederverwaltung Bauverein Sodingen eG Auf dem Rohde 31, 44627 Herne Telefon (0 23 23) 3 09 25 Ihre Ansprechpartnerin: Frau Eleonore Pachurka IMPRESSUM Herausgeber: Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. Goltsteinstr. 29, 40211 Düsseldorf, Tel.: 0211 16998-0, Fax: 0211 16998-50 E-Mail: [email protected], http://www.vdw-rw.de, http://www.wohnungswirtschaft-aktuell.de Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V. Franklinstr. 62, 60486 Frankfurt, Tel.: 069 97065-101, Fax: 069 97065-199 E-Mail: [email protected], http://www.vdwsuedwest.de, http://www.wohnungswirtschaft-aktuell.de Verband der saarländischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken, Tel.: 0681 8412030-0, Fax: 0681 8412030-111 E-Mail: [email protected], http://www.vdw-saar.de Verantwortlich für den Inhalt: Alexander Rychter Dr. Rudolf Ridinger Redaktion: Andreas Gröhbühl (Leitung) Sabine Oefner (Sekretariat Redaktion, Tel.: 069 97065-128) Stephan Gerwing, Jürgen Gnewuch, Dr. Gerhard Jeschke, Sascha Lankes, Andrea Lorentz, Hans-Joachim Palm, Friederike Schüle, Roswitha Sinz, Damir Stipi Layout & Gestaltung: Haag Marketing & Design GmbH, Saarbrücken, Köln http://www.haag-marketing.de Druck: Krüger Druck und Verlag Erscheinungsweise: 10 x jährlich Auflage: 2.500 Exemplare Anzeigen: Haag Marketing & Design GmbH, Saarbrücken Bettina Wasemann, Tel.: 0681 99281-10 Der Bezugspreis ist für die Mitglieder der Verbände im Mitgliedsbeitrag enthalten. Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V. 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