Nordrhein-Westfalen

Transcription

Nordrhein-Westfalen
vm
#3
2 011
VerbandsMagazin
Themen, Trends und Fakten der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
für Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland
20 Bonitätsprüfung beste Waffe gegen Mietnomaden 4 Schwerpunktthema Pflicht zu erneuerbaren
Energien – alles in Ordnung? Foto: KfW
Arbeiter bringen Solarkollektoren auf einem Dach an.
L 2 Landesausgabe NRW Atlas Wohnen in NRW erschienen Informationen auf einen Klick.
| www.vdwsuedwest.de
www.vdw-rw.de
www.vdw-saar.de | www.wohnungswirtschaft-aktuell.de
EDITORIAL 1
Liebe LEser >> Nach der Wahl ist vor der Wahl, heißt es in Anspielung auf
Sepp Herbergers berühmtes Zitat und auf den Umstand, dass in unserem
medialen Zeitalter im Grunde ständig die Gesetze des Wahlkampfs herrschen.
Nicht nur jetzt, kurz vor der Wahl in Rheinland-Pfalz.
Es ist Zeit zu wählen!
W
ahlkampf – dem Begriff wohnt
etwas Martialisches inne. Und
tatsächlich scheint es kurz vor
Wahltagen, wie einer nun am 27. März in
Rheinland-Pfalz ansteht, zwischen den
politischen Parteien merklich rauer zuzugehen. Die Parteien opfern die sachliche
Politik, den Austausch von Argumenten,
die rationale Diskussion dem Bild, das die
Öffentlichkeit von ihnen haben soll.
Zuletzt legte die Verhandlung über die
Hartz-IV-Gesetze diese Interpretation
nahe. Sowohl Union als auch SPD warfen jeweils der anderen Seite vor, für das
einstweilige Scheitern der Verhandlung
verantwortlich zu sein. Allzu leicht geraten
dabei die aus dem Blick, um die es geht:
die Menschen, die vom Existenzminimum
leben müssen. Wenn sachliche Debatten
in parteipolitischen Schuldzuweisungen
enden, ist dies der größte anzunehmende
Unfall für eine sachgerechte Lösung. Die
Wohnungswirtschaft ist bei der Hartz-IVDebatte an größtmöglicher Rationalität
interessiert. Schließlich machen Hartz-IVEmpfänger einen nicht geringen Teil der
Mieter aus. Für sie übernehmen die Kommunen die Kosten der Unterkunft, soweit
sie als „angemessen“ gelten. Das Problem
dabei: Energetische Modernisierungen
an Beständen mit einem hohen Anteil an
Hartz-IV-Empfängern werden verhindert,
weil die daraus resultierenden Mieten
nicht mehr als angemessen angesehen
werden. Auch hier ist eine sachgerechte
Lösung notwendig.
Für die politische Interessenvertretung,
die sich dadurch auszeichnen sollte, rationale und praxisnahe Argumente in
den politischen Prozess einzubringen, ist
parteitaktisches oder parteiideologisches
Verhalten der politischen Akteure Gift.
Ähnlich schädlich ist eine Politik, die sich
zu sehr von Einnahmeinteressen der öffentlichen Hand leiten lässt. Aktuell wird
in Nordrhein-Westfalen die Erhöhung
der Grunderwerbsteuer auf fünf Prozent
diskutiert, eine entsprechende Forderung
hat der Fraktionsvorsitzende der Grünen,
Reiner Priggen, in einem Zeitungsinterview erhoben. Damit würde NRW einem
bundesweiten Trend folgen, immer mehr
Länder erhöhen diese Steuer, um ihre
Kassen zu sanieren – auf Kosten der Wohnungswirtschaft. Deren Gestaltungsspielraum würde dadurch deutlich eingeengt,
etwa beim Kauf von vernachlässigten
Wohnungsbeständen von Investoren,
die weder für Mieter noch für Kommunen oder die Wohnungswirtschaft als
Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Parteitaktik sollte auch bei den Gesetzesprojekten außen vor bleiben, denen sich
der Schwerpunkt dieses VerbandsMagazins widmet: den Erneuerbare-Wärme-
(EWärmeG) oder auch Klimagesetzen,
die den Einsatz erneuerbarer Energien im
Gebäudebestand vorschreiben. Eine Reihe
Länder verfügen über eine entsprechende
Regelung oder planen eine solche. In Baden-Württemberg steht nun die Evaluation des landeseigenen EWärmeG an – über
die Erfahrungen mit Gesetz informiert ein
Gastbeitrag unseres Partnerverbands vbw
Verband Baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen. In
Berlin ist eine solche Initiative der Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Linke)
im vierten Anlauf an dem Widerstand des
parteilosen Finanzsenators Dr. Ullrich
Nußbaum gescheitert.
Bei allem Kampf um die Stimmen der
Wähler können auch Politiker wählen –
und zwar, ob sie sich auf eine sachgerechte
Debatte einlassen oder ob sie die Parteitaktik ihr Handeln bestimmen lassen. Wir
hoffen auf eine kluge Wahl.
Ihr
Alexander Rychter
Verbandsdirektor/Vorstand
des VdW Rheinland Westfalen
3/2011 • VerbandsMagazin
2 INHALT
5
8
Foto: KfW
Rechnen mit dem
Erneuerbare-Wärme-Gesetz –
ein Beispiel
Foto: KfW
Pflicht zu erneuerbaren Energien
– alles in Ordnung?
Schwerpunktthema
Aktuelles
4Pflicht zu erneuerbaren Energien
17
Energetisches Bauen und Sanieren
mit 8,7 Milliarden Euro gefördert
KfW Bankengruppe legt Zahlen vor
7
18
Deutscher Bauherrenpreis
2011/2012 ausgelobt
Doppelwettbewerb
– alles in Ordnung?
Ordnungsrecht in der Klimapolitik
Erfahrungen mit dem EWärmeG
in Baden-Württemberg
Interview mit Gerhard A. Burkhardt
8Rechnen mit dem EWärmeG –
Ein (einfaches) Beispiel
Auswirkungen in der Praxis
9
Energie- und klimaschutzpolitische Konzepte in Hessen
Hessische Klimaziele
10
Das geplante ErneuerbareWärme-Gesetz in NRW
Klimaschutzpolitik in NRW
11
Der Plan in Hamburg,
das Scheitern in Berlin
Der Blick in andere Länder
12
Gastbeitrag von dena-Chef
Stephan Kohler
Doppelt effizient: Sanierung und
erneuerbare Energien
13
Gastbeitrag von GdW-Präsident
Axel Gedaschko
Gegen den isolierten Einsatz
erneuerbarer Energien im Bestand
14
Energieeffizienz im Quartier
Das gesamte Quartier im Blick
16
Energieeinsparung in den
Niederlanden
3/2011 • VerbandsMagazin
19
20
21
Änderung der Gebührenverordnung
Wertpapierprospekt Inhaberschuldverschreibung
Reformmodelle sollen getestet
werden
Grundsteuerreform
22
Bundesverband in der Immobilienwirtschaft verleiht Auszeichnung
bfb-immo-preis
Aktuelles Mietrecht
23
Treffpunkt Hausmeister in der
Wohnungswirtschaft
Erfahrungsaustausch zu
Nachtstromspeicherheizungen
Symposium während der
Weltleitmesse ISH
Bonitätsprüfung beste Waffe
gegen Mietnomaden
Neue Studie
Verwaltungsvereinbarung zur
Städtebauförderung
OECD: Deutscher Mietmarkt ist
überreguliert
Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Technik, Bauen, Planen
24
Bald auch Fernlehrgang zum
Immobilienfachwirt
EBZ Akademie für Weiterbildung
Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Verkündung und in Kraft treten
noch unklar
RECHT
26
BGH entscheidet über die
Voraussetzungen einer Verwertungskündigung
Mietrecht
Mieter muss Totenkopf im Fenster
entfernen
Mietrecht
INHALT 3
13
26
34
Mieter muss Totenkopf im
Fenster entfernen
Deutschland anders sehen
© ArTo - Clipdealer.com
Gastbeitrag von GdW-Präsident
Axel Gedaschko
27
28
Kosten der Terrorschadensversicherung umlagefähig
Gewerbemietrecht
Kein Schadensersatz bei nicht
mitgeteiltem Kündigungsgrund
Wohnraummietrecht
Aus der Beratungspraxis
der Verbände
Vier-Länder-Büro, Bonn
32
FÜR SIE GELESEN
Landesausgaben
Michael Wolicki
Der Verwaltungsbeirat im WEG
Hessen
Brautmeier/Düwell/Heinemann/
Petzina (Hrsg.)
Heimat Nordrhein-Westfalen, Identitäten und Regionalität im Wandel
GdW (Hrsg.)
Kommentar zum Kontenrahmen
der Wohnungswirtschaft
33Luserke/Roth/Schlüter
Der Aufsichtsrat einer Wohnungsgenossenschaft
Steuern
29
30
Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigungsleistungen ab 2011
Umsatzsteuer
BMF-Schreiben zur
Grunderwerbsteuerfreistellung
§ 6 a Grunderwerbsteuergesetz
Grunderwerbsteuer: Niedersachsen hebt Steuersatz an
Anwendungserlass statt Richtlinien
Umsatzsteuer
31
34Klauß/Kirchhof
L5 Politik
L10 Verband und Gremien
L12 Medienecho
Nordrhein-Westfalen
L2 Aktuelles
L7 Politik
L9 Personalia und Jubiläen
L11 Verband und Gremien
L12 Aus den Unternehmen
Altbaukonstruktionen – Materialien
und U-Werte im Gebäudebestand
Bundesinstitut für Bau-, Stadtund Raumforschung (Hrsg.)
Deutschland anders sehen – Atlas
zur Raum- und Stadtentwicklung –
Analysen Bau. Stadt. Raum. (Band 2)
35Riedel/Oberhaus/Frössel/Haegele
Rheinland-PFalz /Saarland
L2 Aktuelles
L5 Politik
L9 Aus den Unternehmen
L9 Verband und Gremien
Von der Thermohaut bis zur
transparenten Wärmedämmung
Gesetzesvorschlag zur
Vereinfachung
Dividendenbesteuerung bei Wohnungsgenossenschaften
Wohnungsbau-Prämiengesetz
Jahressteuergesetz
Rolf Schmidt
Welche Heizung braucht das Haus?
L2 Aktuelles
Seminare
35
Seminare im April 2011
3/2011 • VerbandsMagazin
4
SCHWERPUNKTTHEMA
kLimaschutZ
pflicht zu erneuerbaren Energien –
alles in Ordnung?
Die Politik hat das Ordnungsrecht in Bezug auf erneuerbare Energien entdeckt. Hamburg,
das Saarland und Nordrhein-Westfalen planen, einen Mindestanteil erneuerbarer Energien
bei der Wärmegewinnung auch im Gebäudebestand vorzuschreiben – in Baden-Württemberg
ist das bereits der Fall. Die Stadt Marburg hatte, bevor die neue Hessische Bauordnung die
Regelung nichtig machte, eine Satzung erlassen, die eine flächendeckende Solarpflicht
einführte. Die Politik möchte mit diesen Vorschriften den CO2-Ausstoß verringern – erreicht
aber genau das Gegenteil.
E
nergierecht liegt im Trend: Vom
Staat über die Bundesländer bis
hin zur kleinen Kommune, jeder
möchte seinen politischen Beitrag dazu
leisten, dass der Ausstoß an Kohlendioxid
sinkt. An sich ist das eine höchst erfreuliche Entwicklung. Leider aber nutzen
viele politische Akteure dazu die falschen
Instrumente – etwa das ErneuerbareWärme-Gesetze (EWärmeG) –, die auch
im Gebäudebestand einen Mindestanteil
erneuerbarer Energien bei der Wärmegewinnung vorschreiben. Das macht die
Sanierung teurer, weniger wirtschaftlich
und hat deshalb fatale Folgen für das
Investitionsverhalten der Wohnungsunternehmen – die finanziellen Mittel müssen auf weniger Objekte verteilt werden.
Auch die Mieter müssen draufzahlen. Die
Politik erzielt mit einer solchen Regelung
also genau das Gegenteil dessen, was sie
erreichen will.
In ihrem Energiekonzept hat die Bundesregierung im vergangenen September
ihre klimapolitischen Ziele noch einmal
klar definiert: Im Vergleich zu 1990 sollen
die Treibhausgasemissionen bis 2020 um
40 Prozent und bis 2050 um 80 Prozent
sinken. Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch soll
2020 bei 18 Prozent liegen, 2050 gar bei
60 Prozent. Die Ziele sind gesteckt – jetzt
3/2011 • VerbandsMagazin
wird um den Weg dorthin gerungen; die
organisierte Immobilienwirtschaft ist
dagegen, dass auch dieser Weg vorgeschrieben wird.
Schon bei den Verhandlungen über ein
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) auf Bundesebene mussten sich
die Wirtschaftsverbände gegen Pläne wehren, den Einsatz erneuerbarer Energien im
Gebäudebestand zur Pflicht zu machen.
Die Bundesvereinigung Spitzenverbände
der Immobilienwirtschaft (BSI) schaffte
es mit überzeugenden Argumenten, den
Gebäudebestand von dieser Pflicht auszunehmen – für den Neubau sieht das
EEWärmeG einen Mindestanteil an erneuerbaren Energien allerdings vor. Demnach
muss der Wärmeenergiebedarf zu 15 Prozent aus Solarenergie, zu 30 Prozent aus
gasförmiger, zu 50 Prozent aus flüssiger
oder fester Biomasse oder ebenfalls zu 50
Prozent durch Geothermie und Umweltwärme gedeckt werden. Das Gesetz trat
zum 1. Januar 2009 in Kraft.
Im Grunde wäre mit diesem Gesetz eine
Pflicht für den Bestand abgewendet gewesen, fände sich im Gesetzestext unter
§ 3 Abs. 2 nicht eine verhängnisvolle Regelung: die Länderöffnungsklausel. Darin
heißt es: „Die Länder können eine Pflicht
zur Nutzung von Erneuerbaren Energien
bei bereits errichteten Gebäuden festlegen.“ Diese Klausel trug dem Umstand
Rechnung, dass der baden-württembergische Landtag bereits am 7. November
2007 ein solches Gesetz verabschiedet
hatte. Wird in Baden-Württemberg eine
Heizanlage ausgetauscht, muss seit dem
1. Januar 2010 eine Anlage installiert werden, die zehn Prozent des jährlichen Wärmebedarfs des Gebäudes aus erneuerbaren Energien speist. Inzwischen steht
die Evaluierung dieses Ländergesetzes
an – erste Erfahrungen liegen vor (siehe
Seite 8).
Die Landesregierung in NordrheinWestfalen hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie auf Basis des
baden-württembergischen Gesetzes eine
ähnliche Vorschrift durchsetzen möchte
(siehe Seite 10). Im Saarland ist ein solches
Gesetz ebenfalls in Planung, wie ein verabschiedeter Antrag Ende 2010 bekräftigte.
In beiden Ländern wehren sich die wohnungs- und immobilienwirtschaftlichen
Verbände gegen die Gesetzesvorhaben.
der staat als Vorbild
Gleichzeitig scheint sich in der Politik eine
neue Einsicht durchzusetzen: die, dass der
Staat beim Klimaschutz eine Vorbildrolle
einnehmen sollte. Bereits die EU-Gebäuderichtline vom Mai 2010 sieht vor, dass
SCHWERPUNKTTHEMA 5
zunächst öffentliche Gebäude die von
der Richtlinie gesetzten höheren energetischen Anforderungen erfüllen müssen.
Ab Januar 2019 müssen alle Neubauten
der öffentlichen Hand Niedrigstenergiegebäude sein, zwei Jahre später gilt diese
Pflicht auch für alle privaten Neubauten.
Nun macht die EU anscheinend aber
noch mehr Druck: Laut der Frankfurter
Allgemeinen Zeitung vom 31. Januar 2010
will die EU-Kommission im März einen
EU-Effizienzplan präsentieren, der den
Mitgliedsstaaten ab 2014 eine Sanierungsquote der öffentlichen Gebäude von zwei
Prozent vorschreibt.
das EEWärmeG ändert und ab 2012 gelten
soll. Saniert die öffentliche Hand demnach
eines ihrer Gebäude grundlegend, müssen
erneuerbare Energien 15 Prozent des Wärme- und Kälteenergiebedarfs decken. 176
Millionen Euro, schätzt der Bund, wird die
öffentliche Hand diese Regelung kosten.
Bisher handelt es sich allerdings noch um
einen Gesetzentwurf.
>>
Foto: KfW
Eine ähnliche Vorbildfunktion des Staats
ist beim deutschen Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (Drs.
17/3629) vorgesehen, das eine EU-Richtlinie (2009/28/EG) umsetzt, unter anderem
3/2011 • VerbandsMagazin
6
SCHWERPUNKTTHEMA
(EnEV) 2009 um mindestens 15 Prozent
unterschritten werden. Laut rheinlandpfälzischem Finanz- und Bauminister Dr.
Carsten Kühl sollen „vornehmlich regenerative Heizsysteme künftig eine CO2neutrale Wärmeversorgung ermöglichen“.
Auch in Rheinland-Pfalz und Hessen will
die Politik Vorbild sein. In RheinlandPfalz soll bei allen Neubauten der öffentlichen Verwaltung geprüft werden,
ob der „Energie-Gewinn-Standard“ auf
Passivhaus-Niveau realisiert werden kann.
Bei Sanierungen von Landesbauten soll
der maximal zulässige Primärenergiebedarf nach Energieeinsparverordnung
In Hessen werden seit August vergangenen Jahres alle neuen Gebäude des Landes
im Passvhausstandard errichtet. Der
Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien
steht die Hessische Landesregierung hingegen ablehnend gegenüber. Mit der
Novelle der Hessischen Bauordnung
negierte sie eine entsprechende Satzung
der Stadt Marburg, den Betrieb von Solaranlagen auch im Gebäudebestand vorschrieb (siehe Seite 9).
klimaschutz funktioniert auch ohne pflicht
wohnungen der Gdw-unternehmen, die seit 1990 bis 2005/2007/2009
teilweise oder vollständig energiesparend modernisiert wurden
vollständig energetisch modernisiert
80,4 %
teilweise energetisch modernisiert
82,6 %
72,8 %
51,4 %
2009
59,1 %
26,6 %
32,5 %
50,4 %
31,0 %
2009
56,9 %
25,9 %
2007
alte
bundesländer
26,2 %
2005
deutschland
24,2 %
23,6 %
19,9 %
22,8 %
18,4 %
31,1 %
2005
22,4 %
13,0 %
3/2011 • VerbandsMagazin
2007
43,5 %
35,4 %
Quelle: GdW Schrader
30,5 %
45,9 %
26,9 %
41,2 %
49,9 %
neue
bundesländer
Hinweis: Die Angaben beschreiben den
Anteil der Wohnungen, die seit dem
Jahr 1990 teilweise oder vollständig
energetisch modernisiert worden
sind. Also den Anteil des Wohnungsbestandes, den die Unternehmen im
Zeitraum 1990 – 2009 im Rahmen
energetisches Modernisierungen
angefasst haben.
2005
2007
2009
SCHWERPUNKTTHEMA 7
INTERVIEW >> Gerhard A. Burkhardt, Präsident des vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Stuttgart:
Gerhard A. Burkhardt
VM: Als erstes Land hatte BadenWürttemberg mit einem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) den
Einsatz erneuerbarer Energien auch
im Bestand zur Pflicht gemacht.
Welche Erfahrungen haben die
Wohnungsunternehmen des vbw mit
dem Gesetz gemacht?
Erfahrungen mit
dem EWärmeG in
Baden-Württemberg
Austausch einer Heizanlage zu rechnen
haben. Die Verpflichtung gilt seit dem
1. Januar 2010, also seit über einem Jahr.
Der vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen hat daher die ersten Erfahrungen seiner Mitgliedsunternehmen mit
dem EWärmeG Baden-Württemberg zusammengetragen.
Burkhardt: Eins lässt sich klar sagen:
VM: Was bedeutet das im Detail?
Klimaschutz und CO2-Minderung haben ihren Preis. Bundesweit müssen ja
Burkhardt: Als ein zentrales Ergebnis
schon seit 1. April 2008 bei neu zu erder Umfrage lässt sich festhalten, dass
richtenden Wohngebäuden mindestens
das EWärmeG Baden-Württemberg die
20 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs
Investitionsplanungen der Wohnungsdurch erneuerbare Energien gedeckt
unternehmen entscheidend beeinflusst.
werden. Technisch ist das überhaupt
Insbesondere dann, wenn die Modernisiekein Problem. Es macht das Bauen lerungstätigkeiten
diglich etwas
jährlich ein sehr
teurer. Doch
hohes Niveau
Baden-WürtWohnungsunternehmen
aufweisen. Da
temberg geht
müssen mit deutlich
die zusätzlichen
in seinen Forhöheren Kosten rechnen.
Kosten, die sich
derungen noch
durch den Einsatz
viel weiter.
von erneuerbaren
Das badenEnergien ergeben, über eine höhere Miete
württembergische Wärmegesetz beam Markt in der Regel schwer durchsetzzieht auch Bestandsgebäude in die
bar sind, ist eine Refinanzierung über
Nutzung erneuerbarer Energien mit
Mietmehreinnahmen kaum möglich. Ergo
ein. Es zwingt alle Hausbesitzer dazu,
bleiben die Unternehmen in vielen Fällen
bei einem Austausch der Heizanlage
allein auf den zusätzlichen Kosten für ihre
mindestens zehn Prozent des jährliUmweltfreundlichkeit sitzen. Sie müssen
chen Wärmebedarfs durch erneuerbare
also für eine einzelne energetische ModerEnergien zu decken. Damit beeinflusst
nisierung deutlich mehr zahlen als bisher.
es direkt die InvestitionsentscheidunDaher werden sie in Summe pro Jahr nicht
gen der Wohnungsunternehmen, die
mehr die gleiche Anzahl an energetischen
nun mit deutlich höheren Kosten beim
„„
Modernisierungen durchführen können. Die energetische Erneuerung des
Wohnungsbestandes und der Einsatz
erneuerbarer Energien finden hier in der
Tiefe, nicht in der Breite statt. Wer dies
erkennt muss sich fragen: Ist dies wirklich der Wunsch der Landesregierung?
Letztlich dürfte auf diese Weise nur
langsam eine spürbare Verbesserung
der CO2-Minderung möglich sein.
VM: Was fordern Sie?
Burkhardt: Für eine größere Breitenwirkung fordern die Wohnungsunternehmen eine bessere und langfristig
ausgerichtete Förderung durch den
Staat. Kritik üben die Experten auch an
technischen Details des Gesetzes. So
ist beispielsweise die geforderte Größenordnung von thermischen Anlagen
mit 0,04 Quadratmeter/Quadratmeter
Wohnfläche zu hoch angesetzt und damit unwirtschaftlich. Diese Vorgaben
sollten nochmals überdacht und geändert werden.
INFO >> Gerhard A. Burkhardt
ist Präsident des vbw Verband
baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Als Vorstandvorsitzender
leitet er das Familienheim RheinNeckar in Mannheim.
3/2011 • VerbandsMagazin
8 SCHWERPUNKTTHEMA
Auswirkungen in der Praxis
Rechnen mit dem EWärmeG –
Ein (einfaches) Beispiel
Foto: KfW
Welche Auswirkungen hat das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) BadenWürttemberg in der Praxis? Mit welchen
Mehrkosten müssen die Unternehmen
rechnen? Ein konkretes Beispiel.
Bei einem Mehrfamilienhaus mit 14
Wohnungen geht die zentrale Heizanlage
kaputt. Eine Reparatur lohnt sich nicht
mehr. Der Heizkessel muss ausgetauscht
werden. Hier greift das EWärmeG BadenWürttemberg. Der Hausbesitzer ist nun
verpflichtet, bei der Erneuerung der Heizanlage zehn Prozent erneuerbare Energien einzusetzen. Die Wahl der Energieart
bleibt ihm überlassen. Doch schränken
weitere Anforderungen die Möglichkeiten
schnell ein.
Foto: KfW
Der Einsatz von Wärmepumpen entfällt
bei einem Wohngebäude mit 14 Wohnungen, da dieser nur bei Wohngebäuden
mit nicht mehr als zwei Wohnungen zur
Deckung des gesamten Wärmebedarfs geregelt ist. Für eine Holzpellets- oder Holzhackschnitzelheizanlage fehlt häufig der
Zwei Installateure bei der Demontage
eines alten Heizkessels
3/2011 • VerbandsMagazin
Arbeiter installieren eine Solaranlage auf einem Hausdach.
Raum, um die notwendige Pellets- oder
Hackschnitzelmengen zu lagern. Damit
bleiben in diesem Fall nur der Einsatz
von Biogas oder Bioöl (mindestens zehn
Prozent) oder der Aufbau von Solarkollektoren übrig.
Entscheidet sich der Hausbesitzer für
eine Solaranlage, so muss er für die 1.000
Quadratmeter Wohnfläche des Hauses
mindestens 40 Quadratmeter Kollektorfläche anbringen (0,04 Quadratmeter Kollektorfläche x 1.000 Quadratmeter Wohnfläche). So will es das Gesetz. Da in dieser
Größenordnung Investitionskosten von
etwa 700 – 800 Euro pro Quadratmeter
Solarkollektor anzusetzen sind, muss er
mindestens 28.000 – 32.000 Euro allein in
die Solaranlage – und damit zusätzlich zur
Heizanlage – investieren.
Ersatzweise kann der Gebäudeeigentümer
auch durch spezielle Dämmmaßnahmen
die Vorgaben erfüllen, beispielsweise durch
die Dämmung des gesamten Daches, der
Fassade oder in Form einer Gesamtsanierung. In allen drei Fällen schreibt die Ver-
ordnung streng regulierte Dämmwerte vor,
die sich an der Energieeinsparverordnung
(EnEV) 2009 und teils auch am Alter der
Gebäude orientieren. Auch der Anschluss
an ein Fernwärmenetz oder an eine KraftWärme-Kopplungs-Heizanlage, die mit
einem Gesamtwirkungsgrad von mindestens 70 Prozent und einer Stromkennzahl
von 0,1 betrieben wird, zählen zu den
ersatzweisen Erfüllungsmöglichkeiten.
Allerdings muss das Wärmenetz mit KraftWärme-Kopplung oder mit erneuerbaren
Energien betrieben werden.
Dies macht deutlich: Hausbesitzer, in deren Gebäude Heizanlagen kaputtgehen,
stehen vor einem Dickicht komplizierter technischer und rechtlicher Normen.
Wer sich vor der Problematik drückt und
ordnungswidrig handelt, kann mit einem
Bußgeld von bis zu 100.000 Euro bestraft
werden.
––
Hinweis: Dieses Beispiel hat der
vbw Verband baden-württembergischer
Wohnungs- und Immobilienunternehmen
e.V. zur Verfügung gestellt.
SCHWERPUNKTTHEMA 9
Energie- und klimaschutzpolitische
Konzepte in Hessen
Hessische Klimaziele >> 20-20-20, so lautet die Zielvorgabe in einem durch die ehemalige hes-
© KlausMJan - Fotolia.com
sische Umweltministerin Silke Lautenschläger im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der
Hessischen Landesregierung vorgestellten Eckpunktepapier für ein Energiekonzept 2020.
Demnach soll so bis zum Jahr 2020 der Endenergieverbrauch – ohne Verkehr – in Hessen um
insgesamt 20 Prozent gesenkt und dabei 20 Prozent des Verbrauchs aus erneuerbaren Energien
gedeckt werden.
In Marburg sollte eine Satzung solarthermische Anlagen zur Pflicht machen. Die Satzung wurde durch Landesrecht gekippt.
Geschehen soll dies in erster Linie durch
die Steigerung der Energieeffizienz, beziehungsweise durch Verminderung des
Energieverbrauchs. Insbesondere der
Steigerung der Energieeffizienz im Wohnungsbau, beispielsweise durch die Sanierung des Gebäudebestands, kommt
dabei eine zentrale Rolle zu. Die Modernisierungsraten sollen mittelfristig von
derzeit etwa 0,75 auf 2,5 Prozent pro Jahr
steigen. Der Weg dorthin: gezielte Förderprogramme sowie die Veränderung
rechtlicher Rahmenbedingungen, gegebenenfalls aber auch ordnungsrechtliche
Maßnahmen. Der zusätzliche Ausbau
erneuerbarer Energien ist aus Sicht der
Hessischen Landesregierung erst dann
notwendig, wenn die Ziele im Bereich der
Energieeffizienz nicht erreicht werden.
Die zurückhaltende Position der Hessischen Landesregierung hinsichtlich erneuerbarer Energien zeigt sich auch im
Umgang mit der so genannten Marburger
Solarsatzung, welche auf Grundlage der
Hessischen Bauordnung (HBO) Bauherren verpflichtet hat, bei der Errichtung,
Erweiterung oder Änderung von beheizten
Gebäuden solarthermische Anlagen zu
errichten und zu betreiben. Die zugrunde
liegende HBO wurde im Dezember 2010
durch den Hessischen Landtag novelliert,
der § 81 Abs. 2 HBO gestrichen und so der
Solarsatzung die Grundlage entzogen.
Die Oppositionsfraktionen im Hessischen
Landtag haben ihre Klimaschutzziele und
energiepolitischen Positionen ebenfalls
und in diversen Gesetzentwürfen mehrfach dargelegt, zuletzt die SPD-Landtags-
fraktion in einem Gesetzentwurf für ein
Hessisches Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz, welcher allerdings Ende 2010
im Hessischen Landtag keine Mehrheit
fand. Sowohl die auf der Länderöffnungsklausel des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes des Bundes basierende Initiative
der SPD-Fraktion als auch entsprechende
Vorstöße der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen setzen beim Erreichen ihrer Zielvorgaben insbesondere darauf, den Ausbau und die Nutzung von erneuerbaren
Energien in Hessen voranzutreiben und zu
fördern. Umgesetzt werden sollen diese
Ziele unter anderem durch den verpflichtenden Einsatz regenerativer Energien
beim Neubau von (Wohn-)Gebäuden und
überdies bei der Modernisierung oder Sanierung von Bestandsgebäuden – ähnlich
der Marburger Solarsatzung.
3/2011 • VerbandsMagazin
10 SCHWERPUNKTTHEMA
Klimaschutzpolitik in NRW
Das geplante Erneuerbare-Wärme-Gesetz in NRW
Im Koalitionsvertrag „Nordrhein-Westfalen 2010-2015: Gemeinsam neue Wege
gehen“ haben NRW-SPD und Bündnis 90/
Die Grünen für die Landesregierung eine
Reihe von Zielen unter der Überschrift
„Klimaschutzgesetz NRW“ formuliert.
Von wohnungs- und immobilienwirtschaftlichem Interesse ist unter anderem
das Bestreben um einen deutlichen Ausbau der dezentralen, effizienten und klimafreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung
(KWK). Der Plan der Bundesregierung,
bis 2020 deutschlandweit 25 Prozent des
Stroms durch KWK zu erzeugen, soll in
NRW mit gleicher Landesquote flankiert
werden. Dazu will sich die neue Landesregierung für eine Verbesserung der
Förderung und der Rahmenbedingungen
für einen KWK-Ausbau einsetzen; unter
anderem durch einen neuen Schwerpunkt im laufenden Ziel-2-Programm,
um bestehende Investitionshemmnisse
beim Ausbau der KWK aufzulösen. Das
beinhaltet unter anderem eine Förderung
von Hausanschlüssen und Hausübergabe-Stationen. Ferner soll es eine gezielte
Förderung dezentraler KWK-Anlagen zur
Wärme- und Stromversorgung von Einund Mehrfamilienhäusern geben.
Ferner soll das Erneuerbare-Wärme-Gesetz von Baden Württemberg, das für den
Gebäudebestand beschlossen worden
ist, Basis für eine gesetzliche Regelung
in NRW werden. Im Koalitionsvertrag
heißt es dazu unter dem Stichwort Erneuerbares-Wärme-Gesetz (EWärmeG
NRW): „Bundesweit gilt das ErneuerbareWärme-Gesetz, das die verpflichtende
Nutzung Erneuerbarer Wärme z.B. in
Form von solarthermischen Anlagen,
Biomasseheizungen und Wärmepumpen
für Neubauten vorschreibt. Das Gesetz
eröffnet den Ländern ausdrücklich die
Möglichkeit, weitergehende Regelungen
für den Gebäudebestand zu schaffen.
Dort liegt das große ungenutzte Potenzial für die Erneuerbare Wärme und dort
besteht entsprechender Handlungsbe-
darf. Das CDU/FDP-regierte Land BadenWürttemberg hat ein EWärmeG auch
für den Gebäudebestand beschlossen.
Dieses Gesetz trägt dazu bei, dass ein
Großteil der Bundesförderung bisher
nach Baden-Württemberg geflossen ist.
Wir wollen die Erfahrungen aus BadenWürttemberg auswerten, um dann auf
dieser Basis eine gesetzliche Regelung für
NRW einzuführen. Dies kann einen Beitrag liefern, um eine Million Solardächer
zu ermöglichen.“
Ersten Verlautbarungen nach sollen entsprechende Regelungen als erste Stufe für
öffentliche Gebäude im Bestand formuliert werden.
Im Wohnraumförderungsprogramm 2011
hat die Landesregierung bereits mit einem mit 200 Millionen dotierten Teilprogramm die Bestandsförderung auf die
energetische Sanierung im Bestand neu
ausgerichtet und einen Schwerpunkt gesetzt.
So wehrt sich die BSI NRW gegen das Klima-Gesetz
Zu der BSI NRW zählen der BFW-Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Nordrhein-Westfalen, der
Immobilienverband Deutschland (IVD) West,
der Verband der nordrhein-westfälischen
Immobilienverwalter (VNWI) und der
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (VdW) Rheinland-Westfalen.
Gemeinsam vertreten sie mehr als 2.000
3/2011 • VerbandsMagazin
Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in NRW.
„Die Politik möchte so augenscheinlich einen
Beitrag zur Verringerung des CO2-Ausstoßes
Foto: A. Gröhbühl
Gemeinschaftlich machen die Wohnungsund Immobilienverbände in Nordrhein-Westfalen gegen das von der Landesregierung
geplante EWärmeG NRW mobil. Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) macht pressewirksam auf die
Folgen eines solchen Gesetzes aufmerksam.
Zuletzt war er zu Gast bei der Landespressekonferenz in Düsseldorf, zu der zahlreiche
Journalisten kamen.
Das geplante EWärmeG in NRW war
Thema in der Landespressekonferenz
leisten. Tatsächlich aber würde ein solches
Gesetz Modernisierungen verhindern“, sagt
Alexander Rychter. Denn Gebäudemodernisierungen würden so noch teurer, das zur
Verfügung stehende Geld käme weniger
Objekten zugute – es würde weniger CO2
eingespart als ohne das Gesetz. „Mit diesem
Gesetz lassen sich weder die schwarz-gelben
Klimaziele aus Berlin, noch die rot-grünen
aus Düsseldorf erreichen“, urteilt auch Ralph
Pass, Vorsitzender des Immobilienverbands
Deutschland (IVD) West. Außerdem sei zu
kritisieren, dass die Branche mit dem Gesetz
auf eine bestimmte Technologie festgelegt
sei. Viel sinnvoller sei es doch, bestimmte
Ziele, nicht aber den Weg dorthin festzulegen. Im Land Berlin, wo ein ähnliches Gesetz
geplant war, habe man dies auch erkannt.
„Dort ist dieses Gesetz gescheitert, in NRW
sollte es gar nicht erst ausgefertigt werden“,
sagt Pass.
SCHWERPUNKTTHEMA 11
der plan in hamburg,
das scheitern in berlin
in andErEn LÄndErn >> Nachdem nun die Hamburger am 20.
Februar 2011 ihre Stimme bei der Bürgerschaftswahl abgegeben haben, werden die Koalitionsverhandlungen entscheiden,
ob auch in der Hansestadt der Einsatz erneuerbarer Energien
im Bestand zur Pflicht wird. Einen entsprechenden Plan hatte
die schwarz-grüne Koalition kurz vor ihrem Auseinanderbrechen vorangetrieben. In einem anderen Stadtstaat, Berlin
nämlich, wurden derartige Bestrebungen vorerst ad acta
gelegt. Vier Mal ist dort Umweltsenatorin Katrin Lompscher
(Die Linke) mit einem Klimaschutzgesetz gescheitert.
Die Berliner Senatorin für Gesundheit,
Umwelt und Verbraucherschutz,
Katrin Lompscher
Im November 2010, nachdem der parteilose Finanzsenator Ulrich Nußbaum
bei ihrem vierten Entwurf immer noch
Präzisierungsbedarf gesehen hatte, verkündete sie, dass in dieser Legislaturperiode (bis September 2011) kein weiterer
Anlauf mehr folgen würde. Der Senator
begründete seine Haltung laut Morgenpost Online mit den Worten: „Der Gesetzentwurf führt zur Belastung von Mietern
und Vermietern und ist derzeit in seinen Auswirkungen nicht überschaubar.“
Immer wieder hatte auch der Verband
Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) auf die Kosten hingewiesen, die ein solches Gesetz mit sich
bringe. So sagte die BBU-Vorsitzende
Maren Kern: „Die Wohnungsunternehmen konnten bislang selbst entscheiden,
welche Maßnahmen die jeweils besten
Kosten-Nutzen-Relationen erbrachten.“
Klimaschutz werde für Mieter, Gebäude-
Zunächst hatte die Berliner Umweltsenatorin vorgesehen, Gebäudeeigentümer
mit Heizanlagen, die älter als 20 Jahre sind,
zum Austausch der Heizungen und zum
Einsatz von Solarmodulen zu verpflichten.
Nach heftiger Kritik hat sie diesen Plan
fallen gelassen. Schließlich sollte sich die
Pflicht an dem Ausstoß von Kohlendioxid
orientieren. Gebäude mit höheren Verbrauchskennziffern sollten sofort saniert
werden müssen, andere zeitlich versetzt.
Bereits nach Bekanntwerden des dritten
Entwurfs und der Kritik daran titelte die
Berliner Morgenpost am 8. März 2010:
„Berliner Klimaschutzgesetz wird zum
Fiasko“. Nun ist es also endgültig gescheitert. Zumindest bis zur nächsten Wahl im
September 2011.
Foto: Senatsverwaltung
Foto: Senatsverwaltung
eigentümer und Unternehmer nur dann
nicht unbezahlbar, wenn dieser Grundsatz
von einem Berliner Klimaschutzgesetz
beherzigt werde.
10. Forum
Wohnungswirtschaft
Kongress am
21. und 22. Juni 2011
in Düsseldorf
SECHS WoRKSHoPS
ZU DEN THEMEN
– FINANZIERUNG
– MARKETING
– BESTANDSERSATZ
– INSTANDHALTUNG
– UNTERNEHMENSFüHRUNG
– SoZIALES MANAGEMENT
Einladung mit Anmeldemöglichkeit folgt.
Finanzsenator Ulrich Nußbaum, Berlin
3/2011 • VerbandsMagazin
12 SCHWERPUNKTTHEMA
Gastbeitrag >> von Stephan Kohler, Vorsitzender der Geschäftsführung der
Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena):
Doppelt effizient:
Sanierung und erneuerbare
Energien
D
ie ambitionierten Einsparziele des Energiekonzepts der
Bundesregierung und die Herausforderungen bei der energetischen
Modernisierung des Gebäudebestands
dominieren auch die Diskussionen in
der Immobilienwirtschaft. Nur ein energieeffizientes Haus kann langfristig zu
vernünftigen Kosten beheizt werden,
erzielt einen angemessenen Marktwert,
bringt hohen Wohnkomfort und garantiert dauerhafte Vermietung. Auch
erneuerbare Energien liefern dazu einen
wichtigen Beitrag. Insbesondere bei
einer anstehenden Gebäudesanierung
bieten sich vielfache Chancen zur Energieeinsparung und zur kostengünstigen Nutzung erneuerbarer Energien.
Um bis zu 80 Prozent kann der Energieverbrauch bei einer umfassenden
energetischen Sanierung gesenkt werden. Trotzdem ist die Sanierungsrate in
Deutschland immer noch sehr gering.
Die Diskussion über die richtigen Wege
und Mittel zur Erhöhung dieser Rate
und des Anteils der erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung ist in
vollem Gange.
Politische Rahmenbedingungen
Um die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energien zu stärken, hat
die Bundesregierung einen ordnungsrechtlichen und finanziellen Rahmen
geschaffen: Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) hat sie Standards
3/2011 • VerbandsMagazin
gesetzt für die energetische Qualität von
Neubauten und umfassenden Sanierungen. Mit dem Erneuerbare-EnergienWärmegesetz (EEWärmeG) ist Wärme aus
Erneuerbaren Pflicht für Neubauten. Die
finanziellen Förderprogramme des Bundes, das CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm sowie das Marktanreizprogramm
für Wärme aus erneuerbaren Energien,
unterstützen Investitionen in die energetische Sanierung. Das Energiekonzept
2010 hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050
einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland zu schaffen.
Ohne den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien ist dies nicht möglich.
Auch von Seiten der Europäischen Union
werden mit der novellierten Gebäuderichtlinie die Anstrengungen in diese
Richtung verstärkt.
Den Markt für energetische Sanierung
öffnen
Doch so notwendig der ordnungsrechtliche Rahmen sowie verlässliche finanzielle Anreize sind: Für eine wirksame
Effizienzstrategie sind Ordnungsrecht
und Förderung allein nicht ausreichend.
Wichtig ist, verlässliche und flächendeckende Märkte für Energieeffizienz
und erneuerbare Energien zu schaffen.
Dazu bedarf es eines zielgerichteten Abbaus von Markthemmnissen, die einer
stärkeren Breitenakzeptanz des energieeffizienten Bauens und Sanierens im
Wege stehen. Die Aktivitäten der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena)
zielen darauf ab, die Marktbedingungen
für energieeffizientes Bauen und Sanieren so transparent und verlässlich wie
möglich zu gestalten, die Entscheidungen für energetische Modernisierungen
zu vereinfachen und eine hochwertige
Umsetzung zu erleichtern. Planungshilfen für erneuerbare Energien und
energieeffizientes Sanieren unterstützen Fachhandwerker und Planer, der
dena-Energieausweis mit Gütesiegel
baut gezielt Marktbarrieren ab und
stärkt die Nachfrage. Eine intensive
Öffentlichkeitsarbeit informiert durch
zielgruppenspezifische Pressearbeit,
Veranstaltungen und Publikationen.
Sanieren unter Einbeziehen von Wärme
aus erneuerbaren Energien
Dass die energieeffiziente Modernisierung von Bestandsgebäuden technisch
und wirtschaftlich funktioniert, hat die
dena im Rahmen des Modellvorhabens
„Niedrigenergiehaus im Bestand“ in
den vergangenen Jahren an rund 350
Gebäuden gezeigt: Die Häuser wurden – mit marktgängigen Techniken
– energetisch so modernisiert, dass sie
zukünftig durchschnittlich 80 Prozent
Energie einsparen. Ein Großteil der
Häuser bezieht ihre Wärme ganz oder
teilweise aus erneuerbaren Energien
und beweist: Auch für erneuerbare
Energien liegt in der Sanierung eine
große Chance, denn sie sind vor allem in energieeffizienten Gebäuden
wirtschaftlich. Und gerade bei den
steigenden Rohstoffpreisen haben
die erneuerbaren Energien einen unschätzbaren Vorteil: Sie machen unabhängiger von den Preisentwicklungen
fossiler Energieträger. Eigentümer und
Wohnungswirtschaft sind daher gut
beraten ihren Gebäudebestand fit für
die Zukunft zu machen und dabei bei
der Ausschöpfung der vorhandenen
Energieeffizienzpotenziale auch den
Einsatz erneuerbarer Energien zu berücksichtigen.
SCHWERPUNKTTHEMA 13
Gastbeitrag >> von Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher
Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Berlin:
Gegen den isolierten Einsatz
erneuerbarer Energien im
Gebäudebestand
D
as Erneuerbare-EnergienWärmegesetz (EEWärmeG)
ermächtigt die Länder, auch
bestehende Gebäude in die Nutzungspflicht für erneuerbare Energie einzubeziehen. Das EEWärmeG selbst regelt
den Gebäudebestand jedoch nicht und
findet dafür in der Begründung auch
überzeugende Gründe:
„Derartige umfassende Modernisierungsmaßnahmen des bestehenden
alten Heizungssystems sind aber kostenintensiv und betreffen sowohl den
Gebäudeeigentümer als auch den Mieter. Dieser hohe Sanierungsaufwand
stellt ein Haupthemmnis des derzeitigen Modernisierungsstaus im Gebäudebestand dar.“
Hemmnis für
Modernisierungsmaßnahmen
Nutzungspflichten für erneuerbare
Energien im Gebäudebestand würden
daher genau durch diese hohen Kosten
zum Hemmnis für Modernisierungsmaßnahmen. Zu sehen ist auch die
Gefahr des Einsatzes suboptimaler Anlagen, weil die Investitionskosten bei
einer Einsatzpflicht wahrscheinlich zum
vorrangigen Entscheidungskriterium
werden.
Ein ganz wesentlicher Punkt ist, dass
im Gebäudebestand der Einsatz erneuerbarer Energien erst auf Grundlage
eines reduzierten Wärmebedarfs technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Dies sieht auch das Energiekonzept der
Bundesregierung vom 28. September
2010 so:
„Auch im Gebäudebereich hat insbesondere der Einsatz von Effizienzmaßnahmen ein enormes Potential. Erst wenn
das ausgeschöpft wird, kann der Einsatz
erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung seine volle Wirkung entfalten.“
Technische Einschränkungen
Es muss beachtet werden, dass im Gebäudebestand eine Reihe technischer
Hemmnisse und Einschränkungen für
den Einsatz erneuerbarer Energien bestehen, die die Einsatzmöglichkeiten
sehr individuell machen. Dies betrifft
zum Beispiel:
• alle dezentralen Heizungen (zum Beispiel Gasetagenheizungen)
• Solarenergie bei verschatteten, ungeeignet ausgerichteten oder nicht ausreichend tragfähigen Dächern, bei zu
geringer Warmwassernachfrage (es
sind Warmwasserverbräuche bis hinab
zu 12 Liter pro Person und Tag bekannt)
oder in Verbindung mit einer Wärmeerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung
(reduziert die Wirtschaftlichkeit der
KWK wegen Verminderung der Vollbenutzungsstunden)
• bei Biomasse die fehlende Lagerkapazität. Eine hohe Anzahl notwendiger
Anlieferungen in der Heizperiode kann
je nach Quartierssituation erhebliche
Lärmbelästigungen verursachen.
bei Wärmepumpen Anwendungsbeschränkungen aus dem Wasserrecht und
wegen der notwendigen niedrigen Vorlauftemperarturen. Dies setzt eine energetisch
modernisierte Gebäudehülle (niedriger
Wärmebedarf) voraus und im Allgemeinen
auch den Einsatz einer Flächenheizung.
Begrenzter Beitrag zu Klimazielen
Erneuerbare Energien allein können
nur einen sehr begrenzten Beitrag zu
den politischen Zielen der Energieeinsparung und des Klimaschutzes leisten.
Notwendig ist eine umfassende Strategie, die sowohl den Wärmeschutz
berücksichtigt als auch die Energieversorgung in ihrer Mischung aus dezentralen und zentralen Lösungen und die
insbesondere den Bilanzrahmen vom
Gebäude weg hin zur Quartierslösung
und bis hin zur kommunalen Ebene
erweitert. Der Einsatz erneuerbarer
Energien sollte technologieoffen im
Energieeinsparrecht, das heißt allein in
der Energieeinsparverordnung, geregelt
werden.
Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft hält Nutzungspflichten für erneuerbare Energien für den Gebäudebestand weder für sinnvoll noch für
angemessen.
Zur dena-Studie >>
Der GdW hält die dena-Sanierungsstudie für ungeeignet. Eine ausführliche Reaktion auf die Studie
ist im VM 2-11 zu finden.
3/2011 • VerbandsMagazin
14 SCHWERPUNKTTHEMA
Standortvorteile für das Quartier
Energetisches Konzept für ein Quartier >> Energieeffiziente Ansätze sollten sich nicht nur auf ein-
zelne Gebäude fokussieren. In einem Gastbeitrag erläutert Prof. Dr.-Ing. Annette Rudolph-Cleff
von der TU Darmstadt anhand der Aubuckel-Siedlung in Mannheim, wie das gesamte Quartier
in Energieeffizenzrechnungen einbezogen wird.
Gerade im Umgang mit den Wohnungsbeständen der Nachkriegszeit sind die
energetischen Standards der neuen Energiesparverordnung kaum in wirtschaftlich
sinnvollem Rahmen zu erreichen. Die
Grenze zwischen technologisch Machbarem und wirtschaftlich Möglichem werden nicht zuletzt vom zukünftigen Mieter
bestimmt.
Es lohnt sich daher genau hinzusehen
und das Wissen auf Gebäudeebene und
das Wissen über Stadttechnik und Stadtklima zu vernetzen. Viele Möglichkeiten
eröffnen sich im energetischen Zusammenspiel von Gebäude und Quartier.
Das Thema der Energieeffizienz ist
nicht als technologischer Standard, sondern als intelligente Lösung vor Ort zu
verstehen.
Während die Zeilenbauten und ihre
langjährigen Bewohner in die Jahre gekommen sind und einer grundsätzlichen
Erneuerung bedürfen, haben dieses Siedlungsgebiet und seine parkähnlichen
Außenanlagen mit altem Baumbestand
an Attraktivität gewonnen. Der Stadtteil Feudenheim zählt zu den beliebtesten Vororten Mannheims und der hohe
Altersdurchschnitt mit über 60 Jahren
belegt die Zufriedenheit der Bewohner.
Damit deutet sich aber auch ein Generationswechsel an, der neue Anforderungen
an die Siedlungsstruktur und an die einzelnen Wohnungen stellen wird.
Projektziele
Die Ziele des Projektes waren klar umrissen. Es geht zum einen um die Verbesserung des Stadtklimas (Belüftung/
Wärmebelastung/Wasserrückhaltung)
und zum anderen um eine Energieeffizienzsteigerung durch:
• Kybernetische Gebäudemodelle (Low
Tech statt High Tech), die an passive
Lösungen traditioneller Gebäudetypologien anschließen,
• Vernetzung bestehender Anlagen,
• Erschließung bisher ungenutzter
Potenziale,
• Kopplung von Energie gewinnenden
und verbrauchenden Gebäuden,
• Netzausbau mit regenerativen
Elementen.
Aus den Erfahrungen autochtoner Gebäudetypen zu lernen, heißt nicht, auf frühere
Gebäudetypologien zurückzugreifen. Es
gilt, deren Wissen über Speichermassen,
Pufferzonen, Kühlungseffekte und solare
Wärmegewinne auf heutige Anforderungen zu übertragen. Dieser Schritt ist keine
einfache Übersetzung passiver Gebäudemodelle, da sich Funktionen, Baupraxis
und Technologien grundlegend geändert
haben. Doch ist dieser Schritt lohnend,
denn er eröffnet den Weg aus der Sackgasse hoch technisierter Lösungen. >>
Foto: TU Darmstadt
Energetische Betrachtungen konzentrieren sich in den meisten Fällen auf das
Gebäude und seine Anlagentechnik. Der
Schritt vom energieeffizienten Haus zum
energieeffizienten Quartier ist noch nicht
selbstverständlich, auch wenn integrative Betrachtung von Gebäude und städtischem Kontext naheliegen mag.
Die Aubuckel-Siedlung
Im Rahmen der Projektarbeit „Typologische und energetische Sanierung der
Aubuckel-Siedlung“ bekamen wir von der
GBG Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH und der Stadt Mannheim die
große Chance, die Planungsgrundlagen
für eine Siedlung fachbereichsübergreifend an der TU Darmstadt ausarbeiten
zu können. Zu Beginn der 1960er-Jahre
wurde „Am Aubuckel“ von der städtischen
Wohnungsbaugesellschaft GBG als Siedlung mit großzügigen Grünbereichen und
beispielhaften Gemeinschaftseinrichtungen errichtet, die lange Zeit als städtebauliches Vorzeigeobjekt galt und stolz vom
Bundesbauministerium im Ausland als
Modellsiedlung präsentiert wurde.
3/2011 • VerbandsMagazin
So soll die Aubuckel-Siedlung in Zukunft aussehen.
Foto: TU Darmstadt
SCHWERPUNKTTHEMA 15
Historisches Luftbild der Aubuckel-Siedlung
Energetische Potenziale –
Mikroklimatische Potenziale
Eine energieeffiziente Planung setzt eine
genaue Analyse der Gegebenheiten wie
zum Beispiel den klimatischen Randbedingungen und dem Nutzerprofil voraus.
Die passive Leistungsfähigkeit von neuen energetischen Gebäudehüllen bildet
das Fundament zukunftsfähiger Energiekonzepte. Schon seit Mitte der 1980erJahre werden Software-Programme
entwickelt, um Planungsaufgaben von
einfachen Energiebilanzen bis hin zu
komplexen Energie- und Strömungssimulationen moderieren und steuern zu
können.
Nur in einem Zusammenspiel von aktiven
und passiven Maßnahmen auf allen Ebenen kann es gelingen, den Energiebedarf
zu minimieren und zugleich die Energieversorgung zu optimieren. Jede einzelne
Komponente verdient die genaue Betrachtung und muss innerhalb des Gesamtsystems integriert werden. Die Freiflächen
nehmen dabei eine große Bedeutung ein:
durch Kühlungseffekte, durch integrierte
Regenwasser- und Grauwasserkonzepte
und als Flächen für Geothermie, Erdkollektoren oder Erdspeicher.
Die Aubuckel-Siedlung steht nicht unter Denkmalschutz und der Katalog der
baulichen Defizite ist entsprechend ihrer
Bauzeit lang. Da auch bei einer aufwendigen Sanierung nicht die Qualität eines
Neubaus gegeben werden kann, haben
wir Varianten untersucht, die Neubauten
auf dem Fußabdruck des Altbestandes erlauben. Ein zukunftsweisendes Programm
ergab sich nach Prüfung aller Alternativen:
Der Neubau von vier Zeilenbauten kann es
ermöglichen, mit minimalen Eingriffen im
Altbaubestand zu arbeiten und für die drei
Bestandsgebäude die charakteristischen
Elemente der 1960er-Jahre zu erhalten.
Großer Bruder – Kleiner Bruder
Unter dem augenzwinkernden Arbeitstitel
„Großer Bruder – kleiner Bruder“ werden
paarweise Alt – und Neubauten mit ihrem
gemeinsamen Außenraum gekoppelt. Ihr
energetischer Zusammenschluss über die
Einspeisung von Solarenergie in gemeinsam genutzte saisonale Speicher, die gemeinsam genutzten Solarthermie-Paneele
und die gemeinsame Regenwasser- und
Grauwasseranlage binden die Freiraumflächen aktiv ein. Der Energie verbrauchende Altbau wird dabei vom Energie
gewinnenden Neubau unterstützt. Das
Prinzip der „geteilten Energie“ setzt sich
bis in die Interaktion der Gesamtsiedlung
fort. Das Einzelgebäude wird nicht nur als
Verbraucher, sondern auch als „Produzent“ gesehen.
Das energetische Konzept beruht auf einer
Verbundstruktur, in welchem Systeme
verschiedener Maßstabsebenen ineinandergreifen und zugleich im Gesamtcluster
agieren. Die gesamte Siedlung ist in einem
energetischen Verbund vernetzt, bietet
aber die Möglichkeit, in einer zeitlich
gestuften Planung die Zeilen schrittweise
zu erneuern und nach und nach in den
Gesamtverbund zu integrieren.
Die Werte für Heizenergie liegen in der
Summe aus Alt- und Neubau bei rund
43,81 kWh/m 2a, für die Primärenergie
ergeben sich in den Simulationen rund
20,97 kWh/m2a. Der Anteil an Solarenergie
ist mit 20 Prozent angesetzt.
Das energetische Konzept integriert sich
in die städtebaulichen Überlegungen:
Neue Elemente im Freiraum bilden die
Sonnenhäuser und ihre Aktionsflächen.
Neben ihrer energetischen Nutzung eröffnen diese quartiersbezogene Angebote zu den Themen Wasser, Spiel, Sport
und Sinnesgarten. Das Sonnenhaus mit
dem Thema Wasser lädt nicht nur zum
Verweilen und Spielen am Wasser ein,
sondern gibt auch Einblick in das Regenund Grauwasserkonzept der Siedlung. Das
Aktionsfeld mit dem Thema Spiel öffnet
sein Sonnenhaus in Übergangszeiten als
Indoor-Spielplatz und die Nutzung durch
den benachbarten Kindergarten. Jedes
Sonnenhaus erfährt eine Doppelcodierung
als neues Nutzungsangebot und als Teil
eines integrierten energetischen Konzepts.
Ziele anstelle von Standards
Wenn Ziele nicht für das Einzelgebäude,
sondern für die Siedlung beziehungsweise
das Quartier vorgegeben werden, können
Freiräume für neue Konzepte entstehen
und damit auch Möglichkeiten, lokale
Identitäten zu stärken.
Gerade die Siedlungen der Nachkriegszeit
bieten große Chancen für nachhaltige
Entwicklung auf Quartiersebene. Der Weg
vom energieeffizienten Haus zum energieeffizienten Stadtquartier ist hier durch den
Gebäudebestand, die Eigentümerstruktur
und die Quartiersgröße geebnet: für den
Einsatz lokaler Energienetze und die Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen
in einem ganzheitlichen Konzept.
Energieeffizienz und Infrastruktur sind
natürlich nur Teilaufgaben einer integrierten Stadtentwicklung. Ein lebendiges
Stadtquartier muss, wie wir alle wissen,
sehr viel mehr bieten als ein nachhaltiges
energetisches Konzept.
ANsPRECHPARTNER >>
TU Darmstadt
Fachbereich Architektur
Entwerfen und Stadtentwicklung
Prof. Dr.-Ing. Annette Rudolph-Cleff
El-Lissitzky-Strasse 1, 64287 Darmstadt
Tel.: 06151 16-6686
Fax: 06151 16-4859
E-Mail: [email protected]
3/2011 • VerbandsMagazin
16 SCHWERPUNKTTHEMA
wohnungsunternehmen „de woonplaats“
baut Energiesparwohnungen
EnErGiEEinsparunG in dEn niEdErLandEn >> Auch in den Niederlanden müssen energetische
Vorgaben erfüllt werden. Dort muss jedes neue Bauprojekt einen Wärmedämmwert von
unter 0,8 erfüllen. Wie die niederländischen Unternehmen diese Vorgaben erfüllen, zeigt
ein Beispiel aus Enschede.
nungen. Sie werden auch sehr komfortabel, mit Bodenheizungen für gleichmäßige Beheizung im ganzen Haus,
gebaut. Sogar die Mauertemperaturen
sind überall gleich, sodass sich keine
Mauer kalt anfühlt. Auch im Winter
betragen die Mauertemperaturen nicht
weniger als 15 Grad Celsius“, sagt Projektleiter Krommendijk.
Das Pilotprojekt von „De Woonplaats“
am Kneedweg in Enschede erreicht
einen Wärmedämmwert von unter 0,4.
Ende 2008 wurde das Projekt abgenommen. Der Wärmedämmwert der
niederländischen Energieeinsparverordnung, der damals bei 0,8 lag, ist
inzwischen auf 0,6 angehoben worden.
Auf der Grundlage dieses Pilotprojektes
geht das Unternehmen noch einen
Schritt weiter, nämlich zum Passivhaus: energieneutrale Wohnungen für
den neuen Velve-Lindenhof.
Maßnahme ist dabei eine extrem gute
Isolierschicht. Bei den Wohnungen am
Kneedweg werden beispielsweise feuerbeständige Resol-Dämmplatten eingebaut. Solche Platten werden immer öfter
im Wohnungsbau verwendet. Nicht nur
wegen der guten Isolierwerte und der
Feuerbeständigkeit, sondern auch wegen
der geringen Dicke. Das Material ist nämlich letztendlich ungefähr zehn Zentimeter dünner als beispielsweise Steinwolle.
So wird eine Doppelwand insgesamt nur
42 Zentimeter dick.
Projektleiter Jaap Krommendijk: „Die
Bezeichnung Energiesparwohnung bedeutet bei uns, dass wir auf dem freien
Markt nach energiesparenden Möglichkeiten suchen und die dann beim
sozialen Wohnungsbau verwenden.
Für die Bewohner entstehen dadurch
bald schon deutlich geringere Energiekosten für die Wohnung. Der Mietpreis
steigt zwar ein bisschen, aber dafür
haben wir Wohnungen mit niedrigen
Energiekosten gebaut. Meistens werden solche Energiesparwohnungen als
Eigentumswohnungen konzipiert, aber
wir bieten auch Mietwohnungen an,
sodass unser Hausbestand zukunftssicher ist.“
Eine zweite Maßnahme ist die LuftWasser-Wärmepumpe; ein System, das
einer Klimaanlage ähnelt und wie ein
Kühlschrank arbeitet. Die Pumpe transportiert Wärme der Außenluft über das
Wasser der Zentralheizung ins Innere. Im
Sommer entzieht die Pumpe umgekehrt
der Innenluft im Haus die Wärme. Diese
Maßnahmen haben bereits eine große
Wirkung, aber der Passivhausstandard
verlangt zusätzlich auch nach ein paar
Detaillösungen. Es müssen auch die Doppelwandanker (als Verbindung der inneren und äußeren Mauer) isoliert werden.
Der Energieverlust über einen solchen
Maueranker könnte vernachlässigt werden, ist aber trotzdem zu beachten.
Wie wird so viel Energie wie möglich eingespart? Eine entscheidende
„Die niedrige Energierechnung ist nicht
der einzige Vorteil der Energiesparwoh-
3/2011 • VerbandsMagazin
Er weist ferner darauf hin, dass durch
alle diese Maßnahmen aber auch die
Bewohner relativ schnell ihre Wohngewohnheiten werden anpassen müssen.
Sie können zwar immer noch im Winter
schnell mal ein Fenster öffnen, um zu
lüften, aber danach dauert es ziemlich
lange, bis es wieder warm wird. Nach
Übergabe des Hauses wird dem jeweiligen Bewohner daher auch extra erklärt,
wie das Passivhaus arbeitet.
„Wenn der Wohnblock am Kneedweg
fertig ist, werden wir eventuelle Energiebrücken messtechnisch aufspüren.
Damit ist auch ein neues Abnahmekriterium definiert: Kann irgendwo noch
Energie nach außen dringen? Nach der
Fertigstellung bestimmen Studenten
der FH Saxion die tatsächliche Energieeinsparung für uns. Wiederholte
Messungen finden noch einmal von
März 2011 bis einschließlich März 2012
statt, wenn das Projekthaus keine Baufeuchtigkeit mehr enthält. Energie wird
in Zukunft immer teurer werden, aber
mit dem Passivhausstandard sind wir
ausreichend darauf vorbereitet“, erläutert der Projektleiter.
De Woonplaats bewirtschaftet rund
20.000 Wohnungen in Enschede und
der Region Achterhoek.
AKTUELLES 17
142-02-XX AZ DWG 2sp RP:1/3 VdW
01.02.201
KfW Bankengruppe legt Zahlen vor
KfW fördert energieeffizientes
Bauen mit 8,7 Milliarden Euro
günstigen Rahmenbedingungen für
Bauherren mit niedrigem Zinsniveau,
rückläufiger Arbeitslosigkeit und einer
Zunahme der Einkommenserwartungen sprechen für einen weiteren Zuwachs bei den Neubauaktivitäten im
laufenden Jahr.“
Die amtlichen Frühindikatoren sprächen ebenfalls für eine Fortsetzung des
Erholungskurses bei den Wohnungsbauaktivitäten. So habe die Anzahl
der Baugenehmigungen für neu zu
errichtende Wohnungen in den ersten
zehn Monaten des vergangenen Jahres
um 7,2 Prozent über der Summe der
Baugenehmigungen von Januar bis
Oktober 2009 gelegen. Trotz der witterungsbedingten Verzerrungen zu Anfang und gegen Ende des vergangenen
Jahres geht die KfW für das Gesamtjahr 2010 von einem weiteren Anstieg
des Neubauniveaus auf etwa 148.000
Wohnungen aus. Zur Entwicklung des
Wohnungsneubaus im laufenden Jahr
äußerte sich der Chefvolkswirt der KfW,
Dr. Norbert Irsch: „Wir rechnen damit,
dass die Zahl der Wohnungsneubauten
im Jahr 2011 auf etwa 156.000 Einheiten
zunehmen und damit einen deutlichen
Anstieg erfahren wird. Sowohl die
bisherige Entwicklung der amtlichen
Frühindikatoren als auch die anhaltend
Zahlen hat die KfW auch zu dem eigenen Fördervolumen vorgelegt: Für
Investitionen in den Klima- und Umweltschutz im In- und Ausland hat die
Bankengruppe 2010 insgesamt 25,3
Milliarden Euro vergeben. Dies entspricht fast einem Drittel des gesamten
Fördervolumens der KfW. Allein in
Deutschland hat sich das Fördervolumen in diesem Feld gegenüber dem
Jahr 2009 von 16,5 Mrd. Euro um 27
Prozent auf 20,8 Milliarden Euro erhöht. Insgesamt hat die KfW im krisengeprägten Jahr 2010 Wirtschaft, Umwelt, Wohnungswirtschaft und Bildung
in Deutschland mit 66,6 Milliarden
Euro (Vorjahr: 50,9 Milliarden Euro,
+31 Prozent) gefördert.
Die Programme für Energieeffizientes
Bauen und Sanieren verzeichneten
eine konstante Nachfrage: Das Zusagevolumen von 8,7 Milliarden Euro lag
nur knapp unter dem Rekordniveau
des Vorjahres (2009: 8,9 Milliarden
Euro). Stark nachgefragt wurde das
KfW-Wohneigentumsprogramm in
Höhe von 6,5 Milliarden Euro (Vorjahr:
3,9 Milliarden Euro).
©jaddingt - shutterstock.com
Der in der ersten Jahreshälfte 2010
zu verzeichnende solide Anstieg der
Wohnungsbautätigkeit hat sich laut
KfW Bankengruppe auch im weiteren
Verlauf des Jahres 2010 fortgesetzt.
So hätten die realen Wohnungsbauinvestitionen (Neubauinvestitionen und
Bestandsinvestitionen) in den ersten
drei Quartalen des Jahres 2010 um 5,1
Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zugelegt. Auch für das Gesamtjahr 2010 sowie für das laufende
Jahr 2011 sei mit einer Zunahme der
realen Wohnungsbauinvestitionen
zu rechnen.
Die Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft
eG mit Sitz im Zentrum von Düsseldorf ist
ein traditionsreiches Wohnungsunternehmen
mit mehr als 10.000 Mitgliedern. Unsere
zentrale Aufgabe ist die mitgliederorientierte
Verwaltung, Instandhaltung und Modernisierung von ca. 6.600 Wohnungen. Auch der
Neubau und die WEG-Verwaltung zählen zu
unseren Aktivitäten.
Zum 01. Januar 2012 oder früher suchen
wir im Rahmen einer altersbedingten Nachfolge den/die
Leiter/-in kaufmännische
Wohnungsverwaltung
Ihr Aufgabengebiet ist die aktive Steuerung
unseres Vermietungsgeschäfts sowie das
kaufmännische Bestandsmanagement –
vom Mahn- und Klagewesen bis hin zum
Beschwerdemanagement. Sie führen ein
Team von insgesamt zehn Mitarbeitern und
berichten unmittelbar an den Vorstand.
Ihr Profil:
Sie kennen das Geschäft von Grund auf und
verfügen bereits über einige Erfahrung. Ihre
fachliche Kompetenz beruht auf einer anspruchsvollen kaufmännischen Ausbildung,
die Sie durch regelmäßige fachspezifische
Fort- und Weiterbildungen komplettiert
haben. Sie haben eine strategische Vorstellung von Ihren Herausforderungen, sind
dynamisch, kreativ und denken absolut vertriebs- und kundenorientiert. Der Umgang
mit Menschen fällt Ihnen leicht, denn Sie
überzeugen durch ein sehr offenes und kommunikatives Auftreten. Zugleich sind Sie energisch genug, um Ihre Ziele durchzusetzen.
Unser Angebot:
Sie erwartet eine sehr abwechslungsreiche
Tätigkeit in einem Umfeld, das durch flache
Hierarchien gekennzeichnet ist. Ihre Dotierung ist der Position angemessen. Es ist
vorgesehen, Sie nach Ihrer Einarbeitungszeit
mit Handlungsvollmacht auszustatten.
Sie sind an einer langfristigen und anspruchsvollen Herausforderung interessiert?
Dann senden Sie bitte Ihre vollständigen
Bewerbungsunterlagen samt Gehaltsvorstellung und möglichem Eintrittstermin
an die von uns beauftragte Unternehmensberatung:
Frank Ebler.Consulting
Franz-Hitze-Str. 131 • 48301 Nottuln
Tel. 0 25 02/4 47 98 50 • [email protected] • www.fe-consulting.de
3/2011 • VerbandsMagazin
18 AKTUELLES
Doppelwettbewerb
Deutscher Bauherrenpreis 2011/2012
ausgelobt
Die Arbeitsgruppe KOOPERATION des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen, des Bundes Deutscher Architekten BDA und des Deutschen
Städtetages (DST) hat den Doppelwettbewerb um den Deutschen Bauherrenpreis 2011/2012
ausgelobt.
„Wirtschaftlichkeit, Ressourcenschonung,
Energieeffizienz und hohe Qualität müssen im Wohnungsbau – besonders vor
dem Hintergrund der demografischen
Entwicklung – das Ziel aller maßgeblich
Beteiligten bleiben“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW, anlässlich
der Auslobung. Ausschlaggebend dafür
seien die Entscheidungen der Bauherren,
die nicht nur auf tragbare Kosten beim
Bauen, sondern auf die langfristige Wirtschaftlichkeit ihrer Investitionen achten
müssen. „Das setzt Qualitätsbewusstsein
bei Grundrissgestaltung, Materialwahl
und Erscheinungsbild voraus, denn nur
bedürfnisgerechte, an veränderte Ansprüche anpassbare Wohnhäuser mit
guten Standortqualitäten werden dauerhaft nachgefragt werden“, so der GdWPräsident. Gedaschko rief insbesondere
die vom GdW und seinen Regionalverbänden vertretenen Wohnungsunternehmen
dazu auf, sich aktiv am Wettbewerb zu
beteiligen, weil sie sich bereits in besonderer Weise beim nachhaltigen Bauen
engagieren.
innovativer Ansätze und Lösungen im
Wohnungsbau dienen und setzt – unter
besonderer Berücksichtigung der Rolle
des Bauherren – am Spannungsfeld von
hoher Qualität und tragbaren Kosten an.
Seit seinem Start im Jahr 1986 wurden 19
Wettbewerbe durchgeführt und fast 3.350
Neubau- und Modernisierungsprojekte
mit mehr als 235.000 Wohnungen eingereicht und beurteilt. Damit ist dieser
Wettbewerb der erfolgreichste seiner Art
in Deutschland.
der vom Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung, der Deutschen
Stiftung Denkmalschutz, dem Bund Deutscher Landschafts-Architekten BDLA und
den Messegesellschaften in Essen und
Berlin gefördert und erstmalig mit Unterstützung der Medienpartner „BundesBauBlatt“ und „Die Wohnungswirtschaft“
ausgelobt wird.
Der Deutsche Bauherrenpreis wird in den
folgenden beiden Kategorien ausgelobt
• GdW Bundesverband deutscher
Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Mecklenburgische Str. 57,
14197 Berlin, www.gdw.de
• Bund Deutscher Architekten BDA,
Köpenicker Str. 48/49, 10179 Berlin,
www.bda-architekten.de
• Deutscher Städtetag (DST),
Lindenallee 13-17, 50968 Köln,
www.staedtetag.de
Der Wettbewerb um den Deutschen
Bauherrenpreis soll der Unterstützung
Die Auslober laden alle Interessierten ein,
an diesem Wettbewerb teilzunehmen,
A: Deutscher Bauherrenpreis Modernisierung 2011/2012 für Sanierungs-, Modernisierungs- und Umnutzungsprojekte
mit Sonderpreis „Denkmalschutz im Wohnungsbau“,
Die Teilnahmeunterlagen sind bis zum
30. April 2011 zu richten an:
Bund Deutscher Architekten BDA,
Köpenicker Straße 48/49, 10179 Berlin
Foto: Neusser Bauverein AG
B: Deutscher Bauherrenpreis Neubau
2011/2012 für innovative Projekte im
Wohnungsneubau mit Sonderpreis „Freiraumgestaltung im Wohnungsbau“.
Weitere Informationen und gedruckte
Fassung der Auslobungsunterlagen:
Die Neusser Bauverein AG hat 2009 den Bauherrenpreis für das Quartier „Südliche Furth“ erhalten.
3/2011 • VerbandsMagazin
vm
Landesausgabe
Nordrhein-Westfalen
L2 Atlas Wohnen NRW © schulzie - istockphoto.com
L8 Wohnraumförderung ist grundlegend neu ausgerichtet NRW senkt die Eigenheimförderung.
L2 AKTUELLES
Landesausgabe Nordrhein-Westfalen
nEuE pubLikation
inwis und Evonik legen
„Atlas Wohnen NRW“ vor
In diesem Werk mit umfangreichen Tabellenband hat InWIS
Daten und Informationen in bislang nicht gekannter Vielfalt
und Tiefe rund um das Thema „Wohnen“ zusammengetragen.
D
er Atlas verfügt mit fast 100 Abbildungen zu den Themen „Soziodemografische Entwicklung“,
„Wohnungsbestand“, „Wohnungsmarkt“
und „Akteure“ über eine große Bandbreite
an Informationen und macht deutlich, wie
vielfältig Wohnen in NRW ist.
Im Vorwort zum Atlas Wohnen NRW
schreibt Robert Schmidt, Vorsitzender
der Geschäftsführung der Evonik GmbH:
„Damit Anbieter von Wohnungen, so
auch die Evonik Wohnen GmbH, am
jeweiligen Standort nachfragegerechte Wohnungen zu bezahlbaren Preisen
anbieten können, bedarf es sorgfältiger
Analysen und Planungen. Wer solche Planungen ernsthaft betreibt, wird schnell
feststellen, dass ,Wohnen‘ ein sehr komplexes Thema ist.“
In einem umfassenden Abschnitt zur soziodemografischen Entwicklung sind in
übersichtlichen Karten neben Bevölkerungsentwicklung und -prognose sowie
Prognosen zur Haushaltsentwicklung
auch vertiefende Analysen zur Alterung
der Bevölkerung, zu Wanderungsverflechtungen und zu Beschäftigung und Kaufkraft enthalten. Aber auch Spezialthemen,
wie etwa die Mobilität älterer Bevölkerungsgruppen, werden behandelt. „Wohnen gilt heute als Produkt, das zielgruppenspezifisch entwickelt, erhalten und
angeboten werden muss. Die Wohnungen
müssen technisch modern, energiesparsam und insgesamt ihren Preis wert sein",
so Schmidt.
Ein zweiter Abschnitt untersucht die
Struktur des Wohnungsbestands. So gibt
es beispielsweise große Unterschiede in
der durchschnittlichen Wohnungsgröße.
In ländlichen Gebieten mit teils mehr als
80 Prozent Einfamilienhäusern sind die
Pro-Kopf-Wohnflächen deutlich größer
3/2011 • VerbandsMagazin
als etwa in vielen Großstädten. Wichtig
für die zukünftige Entwicklung ist auch die
Verfügbarkeit von Bauland – auch diesbezüglich gibt es sehr unterschiedliche
Entwicklungen.
– jeder kann hier sehen, wo seine Stadt
oder Gemeinde bezogen auf die einzelnen
Angebotssegmente steht. Fast 400.000
Angebote aus dem ImmobilienScout24
wurden dazu ausgewertet.
Auch der Markt für Wohnimmobilien
wird untersucht. Für die Segmente Ein-/
Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften,
Reihenhäuser, Eigentums- und Mietwohnungen wurden (jeweils für Bestandsobjekte und Neubauten) Angebotsdichten
und Nachfrageintensitäten ermittelt und
ins Verhältnis gesetzt. Auch das Preisniveau wurde auf Ebene der Gemeinden
NRWs untersucht. Der Tabellenband bietet die Informationen auch als „Klardaten“
Schließlich widmet sich das Werk noch
den Akteuren auf dem Wohnungsmarkt.
Neben der Wohnungswirtschaft werden
auch die Kommunen und ihre Haushaltslage sowie die Wohnungsbauförderung
unter die Lupe genommen.
–
Die Datengrundlagen zu den meisten
Karten liegen als Tabellenband vor. Sie
können unter www.inwis.de kostenlos
heruntergeladen werden.
aktuelles L3
Landesausgabe Nordrhein-Westfalen
Informationsveranstaltung
Wohnraumförderung in NRW
und KfW-Förderprogramme
chen Grundstücke, die anderen Käufer.“
Günther teilte mit, dass die Gutachten
der beiden Institute Analyse & Konzepte,
Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien und Tourismus mbH, Hamburg,
und Forschung und Beratung für Wohnen,
Immobilien und Umwelt GmbH (F+B
GmbH), Hamburg, die die Grundlage unter anderem für die bisherige Verteilung
der Mittel nach Bedarfs- und Kostenniveaus gebildet haben, in diesem Jahr
Vor über 100 Teilnehmern referierten zum
Thema – nach Begrüßung der Teilnehmer
durch Verbandsdirektor Alexander Rychter – in gekonnter Weise
Dr. Uwe Günther, AbteiDie Förderschwerpunkte der KfW
lungsleiter Wohnungsbau, Wohnungs- und
Siedungsentwicklung,
Anne-Marie Wirtz, Referatsleiterin Wohnraumförderung und Bürgschaften, und Rita Tölle,
Referatsleiterin Konzeption und Umsetzung der
Wohnungsbestandsförderung; alle drei vom Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Bauen, Wohnen
und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen
(MWEBWV NRW).
Dr. Uwe Günther legte unter anderem noch
einmal die Gründe und
Fakten aus der Nutzung
des Belastung des Wohnungsbauvermögens in
den letzten Jahren dar,
die in der Summe zu der
Kürzung der Wohnraumfördermittel 2011 aus
dem revolvierenden Fonds der NRW.BANK auf 800 Millionen Euro geführt
haben. Zugleich führte er aber auch an,
dass diese Größenordnung mittelfristig
als stabile Größe angestrebt werde und
gesichert erscheine.
Im Hinblick auf die räumliche Verteilung
der Mittel unterstrich er die Beobachtung, dass die Wohnungsmärkte in NRW
stark auseinander gehen: „Die einen su-
fortgeschrieben werden. Dazu würde das
MWEBWV in eine Diskussion mit der
Wohnungswirtschaft beziehungsweise
dem Verband treten.
Frau Wirtz erläuterte die aktuellen Förderangebote der sozialen Wohnraumförderung 2011 und ging dabei, angesichts
der großen Veränderungen bei der Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums, schwerpunktmäßig auf diese ein.
Frau Tölle legte das Schwergewicht bei der
Vorstellung der Wohnungsbestandsförderung auf die Neuausrichtung der energetischen Sanierung des Wohnungsbestands
und erläuterte dazu beispielhaft im Detail
die Möglichkeit wie auch die Begrenzung
einer Mieterhöhung im Rahmen einer
solchen Sanierung. In der Diskussion dazu
machte eine Teilnehmerin dazu allerdings
deutlich, dass dies wenig helfe, wenn der
Markt keine Mieterhöhungsspielräume
zulasse.
Den Abschluss der Informationsveranstaltung wurde – wie stets
in den letzten Jahren
– von einem Vertreter
der KfW Bankengruppe
gestaltet. Walter Schiller, Handlungsbevollbemächtigter, stellte
die fünf wohnungswirtschaftlichen Förderschwerpunkte vor und
ging dabei insbesondere
auf die Änderungen in
den Programmen zum
Energieeffizienten Bauen und Sanieren zum
1. März 2011 ein. Zum
Ende zeigte er auf, dass
Wohnungseigentümer/
Vermieter in Nordrhein-Westfalen die
wohnwirtschaftlichen
Förderprogrammen der
KfW Bankengruppe intensiv nutzen; im Vergleich zu den anderen
Bundesländern sogar „an der Spitze“
stehen, wobei die Inanspruchnahme des
Teilprogramms „Altersgerecht umbauen“ zunächst aus allen Bundesländern
schleppend angelaufen sei.
Quelle: KfW
Wiederum zeitnah, kurz nach Bekanntgabe des Wohnungsbauprogrammes
2011 durch Minister Harry K. Voigtsberger, hat der Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen am 9. Februar 2011 eine Informationsveranstaltung
im EBZ Bochum angeboten.
––
Die Präsentationen der Referenten stehen
zum Download im mitgliedergeschützten
Bereich der Homepage des Verbandes
www.vdw-rw.de in der Rubrik Wohnungspolitik bereit.
3/2011 • VerbandsMagazin
L4 AKTUELLES
Landesausgabe Nordrhein-Westfalen
marktbEobachtunG
wohnungsmarkt-info 2010 der nrw.bank
mit sieben Zukunftsthemen der wohnungsmärkte
Die im Dezember 2010 von der NRW.BANK herausgegebene WohnungsmarktInfo 2010 enthält neben spezifischen
regionalen Analysen einen Beitrag zur
„Entwicklung der Wohnungsmärkte in
Nordrhein-Westfalen“.
haltsentwicklung, Arbeitsmarktzahlen,
rückläufige Baufertigstellungen, Wende
bei Baugenehmigungen, konstante Förderintensität, abnehmender preisgebundener Wohnungsbestand, abnehmende
Miet- und Immobilienpreise.
Dort heißt es, dass erneute Bevölkerungsrückgänge, die regional jedoch stark differieren, den anhaltenden demografischen Wandel bestätigen. Zwei Drittel
aller nordrhein-westfälischen Kommunen
weisen negative Wanderungssalden auf.
Auch die Wirtschafts- und Finanzmarktkrise habe deutliche Spuren hinterlassen:
Mehr Arbeitslose und Empfänger von
SGB-II-Leistungen seien ein Ergebnis. Die
Bautätigkeit, so wird festgestellt, ist auf
einem historischen Tiefstand. „Dennoch
wird auch in schrumpfenden Märkten
trotz rückläufiger Mieten und Kaufpreise
weiterhin gebaut und gefördert.“ In dem
Beitrag illustriert die NRW.BANK die einzelnen Entwicklungen mit Daten, Grafiken
und Abbildungen. Dies sind: negative
Wanderungssalden, Bevölkerungsrückgänge und alternde Bevölkerung, Haus-
Abschließend benennt die NRW.BANK sieben Zukunftsthemen der
Wohnungsmärkte
in NordrheinWestfalen. „Die
Wohnungsmarktanalyse zeigt, dass
sich die Wohnungsmärkte durch regionale Disparitäten
weiterhin ausdifferenzieren. Es treten erhebliche regionale Unterschiede bei Bedarf
und Angebot am Wohnungsmarkt in den
Vordergrund. Die zunehmend alternde und
schrumpfende Bevölkerung fordert für die
Zukunft neue Konzepte.“ Unter den insgesamt sieben Themen wird angesichts der
in einigen Regionen deutlich rückläufigen
Eigentumspreise die Frage gestellt, wie viel
Neubau dort noch sinnvoll sei. Vielerorts sei
das Eigenheim bereits heute keine verlässliche Anlageform zur Altersvorsorge mehr.
Und weiter: „Die Programme der sozialen
Wohnraumförderung müssen vielerorts
die Förderung des Wohnungsbestandes
im Fokus haben, insbesondere mit dem
Ziel eines altersgerechten Umbaus und der
energetischen Modernisierung.“ Vor dem
Hintergrund rückläufiger Haushaltszahlen und vermehrter Wohnungsleerstände
mit der Folge von Preisverfall in vielen
Kommunen wird festgestellt, dass dort
„die Beseitigung des Wohnungsüberhangs
durch Abrisse der nicht mehr marktfähigen
Wohnungen verstärkt diskutiert werden
müssen“. Schließlich müssten insgesamt
die Kommunen versuchen, „neue Lösungsansätze und Entwürfe zur Bewältigung der
anstehenden Problematiken finden“.
–
Die Broschüre kann als Druckversion im
Wohnraumportal der NRW.BANK unter der
Adresse www.nrwbank.de/de/wohnraumportal/service/publikationen/index.html
kostenfrei bestellt werden.
WIR – WOHNEN IM REVIER
Erster tätigkeitsbericht vorgelegt
Seit fast drei Jahren arbeiten nunmehr
neun kommunale und kommunalnahe
Wohnungsunternehmen im Ruhrgebiet
eng zusammen – sie gründeten die Kooperation „WIR – Wohnen im Revier“.
Gemeinsam sind die Unternehmen
angetreten, um sich als Akteure einer
nachhaltig agierenden Wohnungswirtschaft
im Ruhrgebiet
zu präsentieren.
Jetzt ziehen die
Unternehmen
erste Bilanz und
geben einen
Ausblick in die
Zukunft.
3/2011 • VerbandsMagazin
„Wohnen im Revier“ – das ist es, was die
neun Unternehmen mit zusammen über
80.000 Wohnungen zwischen Duisburg
und Dortmund bieten. Sie geben über
200.000 Menschen ein sicheres Zuhause.
Gleichzeitig fühlen sie sich ihren Städten
und der Region verpflichtet. Das äußert
sich nicht zuletzt in zahlreichen innovativen Projekten in den unterschiedlichsten
wohnungswirtschaftlichen Bereichen sowie in einem konstruktiven Engagement
aller Unternehmen in Stadtentwicklungsund Stadtumbauprozessen. Für die WIRUnternehmen gilt: Nicht die Quantität
des Wohnungsbestands allein ist entscheidend, sondern seine nachhaltige,
quartiersorientierte Weiterentwicklung in
ökonomischer, städtebaulicher, sozialer
und ökologischer Verantwortung. Das
ist der Kern der Marke „Wir – Wohnen im Revier“. „Wohnen gemeinsam
weiterdenken“ – so überschreiben die
Unternehmen von WIR – Wohnen im
Revier – ihr gemeinsames Leitbild –
nachzulesen im neu erschienenen Tätigkeitsbericht der Kooperation. Auch
ein gemeinsamer Auftritt im Internet
(www.wir-wohnenimrevier.de) mit Immobiliensuche und vielen weiteren
Features wurde umgesetzt.
–
Der Tätigkeitsbericht steht auf
www.wir-wohnenimrevier.de/
downloads.php zur Verfügung.
Landesausgabe Nordrhein-Westfalen
Aktuelles L5
Analyse für alle Postleitzahlengebiete
LEG-Wohnungsmarktreport NRW 2010
Wenige Tage vor der Expo-Real 2010 hat
die LEG Landesentwicklungsgesellschaft
NRW GmbH ihren LEG-Wohnungsmarktreport NRW 2010 veröffentlicht.
Die Kenntnis und die Analyse des Wohnungsmarktes in NRW sind für die LEG
von zentraler Bedeutung. Gemeinsam mit
dem Berliner Researcher CB Richard Ellis
wurden dazu 54 Städte und Landkreise in
Nordrhein-Westfalen hinsichtlich ihrer
Mietpreise, Kaufpreise für Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser sowie
Leerstandsraten analysiert. Die Angebotsdaten für den Zeitraum April 2009 bis April
2010 stammen von IDN Immodaten und
die Leerstandsquoten von empirica. Die
Kaufkraftdaten wiederum erhielt man von
GfK GeoMarketing.
Der LEG-Wohnungsmarktreport NRW
gibt breit gefächerte Informationen zu
den ökonomischen Rahmendaten, zum
Mietwohnungsmarkt, zum Markt für den
Erwerb von Eigentumswohnungen und
Mehrfamilienhäusern sowie über das
Verhältnis der Wohnkosten zum verfügbaren Nettoeinkommen eines Haushalts.
Erstmalig in Nordrhein-Westfalen wurde
die statistische Auswertung der Wohnungsmarktdaten auf umfangreicher
Datenbasis lückenlos für alle Postleitzahlengebiete eines Bundeslandes vorgenommen. Auf über 260 Seiten sind jeweils
54 Mietpreis- und Wohnkostenkarten
zu finden, in denen insgesamt alle 864
Postleitzahlengebiete der 54 nordrheinwestfälischen Städte und Landkreise erfasst sind.
Ferner enthält der Bericht ein eigens entwickeltes Scoring, das alle 54 analysierten
Standorte Nordrhein-Westfalens bezüglich ihrer Immobilienmarktattraktivität
einordnet. Als Tendenz stellt die LEG fest,
dass die großen Ballungsräume eine stabile Einwohnerentwicklung verzeichnen
und daher eine hohe Konstanz bei Mieten
und Kaufpreisen aufweisen, während sich
viele kleinere auf sinkende Einwohnerzahlen vorbereiten müssen und daher die
damit verbundenen Auswirkungen auf die
Wohnungsmärkte intensiv zu beobachten
sind.
Die Immobilien Zeitung (Ausgabe 14.
Oktober 2010) fasst „unter dem Strich“ für
einen landesweiten Blick auf die Preisentwicklungen zum LEG-Wohnungsmarkt >>
Eigentumswohnungen: Aktuelle Position im Marktzyklus
Kaufpreiszyklus Eigentumswohnungen
Die Grafik zeigt, an welcher Stelle sich die Standorte nach Einschätzung von CB Richard Ellis im Markt-Zyklus Ende Juni 2010 befinden. Die Marktentwicklung entlang der Kurve muss nicht zwangsläufig in die gleiche Richtung oder mit der gleichen Geschwindigkeit
erfolgen.
Quelle: CB Richard Ellis
3/2011 • VerbandsMagazin
L6
AKTUELLES
Landesausgabe Nordrhein-Westfalen
zyklenhafte Entwicklung wird mit der
langsamen Reaktion des Angebots auf
Nachfrageveränderungen begründet. Die
Darstellung des Marktes in Wellenform
entspricht den Amplituden des Immobilienzyklus und zeigt auf den ersten Blick,
in welcher Phase sich ein Markt befindet.
Auf den lokalen Wohnimmobilienmärkten verlaufe der Zyklus in aller Regel langsamer und schwächer als auf Büromärkten. Neben soziodemografischen und
-ökonomischen Rahmenbedingungen
führten vor allem weiche Imagefaktoren
zu Bewegungen innerhalb des Zyklus.
report NRW zusammen: „Teures wurde
teurer und Billiges billiger.“
Darüber hinaus beschreibt der Report in
seinem einführenden Textteil, dass die
Wohnungsmärkte die Konjunkturentwicklung zeitversetzt widerspiegeln sowie
den bekannten Trend, dass Wachstumsregionen Schrumpfungsregionen gegenüber
stehen.
Ein eigenes Kapitel ist den TOP-12-Standorten, den zwölf größten Städten Nordrhein-Westfalens unter der Überschrift
„Wohnungen entpuppen sich als CoreProdukt“ gewidmet. Für Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und
Mietwohnungen werden anhand von
Zyklusgrafiken gezeigt, an welcher Stelle
die lokalen Märkte jeweils stehen. Die
–
Die Studie kann für 595,00 Euro bei der
LEG NRW GmbH erworben werden. Die
zweite Auflage des NRW-Wohnungsmarktreports ist für den Herbst 2011 geplant.
GEmEinsamE VEranstaLtunGsrEihE
aktuelles Genossenschaftsrecht
In das mittlerweile sechste Jahr ging
die gemeinsame Veranstaltungsreihe
„Aktuelles Genossenschaftsrecht“ des
VdW Rheinland Westfalen und des VdW
südwest. Die diesjährigen Tagungen am
3. und 16. Februar 2011 in Darmstadt und
Bochum fanden wieder einmal regen Zuspruch. Den Schwerpunkt der Tagungen
bildete das Thema Mitgliederinsolvenz.
Der in den vergangenen Jahren zu beobachtende starke Anstieg der Verbraucherinsolvenzen führt zu einer immer
größeren Betroffenheit von Genossen-
schaftsmitgliedern und letztlich auch
der Wohnungsgenossenschaften selbst.
Mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
über ein Genossenschaftsmitglied wird
eine Wohnungsgenossenschaft mit erheblichen rechtlichen und praktischen
Folgen beschwert. Rechtsanwalt Stephan
Gerwing, Vier-Länder-Büro (VLB), Bonn,
klärte über die vielfältigen Folgen der Mitgliederinsolvenz auf, von der Frage nach
dem Schicksal offener Mietforderungen,
über die Möglichkeit der Mitgliedschaftskündigung durch den Insolvenzverwalter
bis hin zu Sicherungsmöglichkeiten für die
parlamentarischer abend in nrw
Landesbauminister Harry K. Voigtsberger
wird beim Parlamentarischen Abend
des VdW Rheinland Westfalen am
13. April 2011 in Düsseldorf zu Gast
sein. In einem Grußwort wird er über die
aktuelle Wohnungspolitik in NordrheinWestfalen sprechen.
3/2011 • VerbandsMagazin
Der nunmehr elfte Parlamentarische Abend
des VdW Rheinland Westfalen als Treffpunkt
für Politik, Medien und Wohnungswirtschaft,
beginnt um 19 Uhr im Verbandshaus an der
Goltsteinstraße 29 in Düsseldorf.
–
Weitere Informationen erteilt:
Roswitha Sinz
Tel.: 0211 16998-46
E-Mail: [email protected]
Genossenschaft. Nicht vernachlässigt wurden dabei auch Aspekte zu den rechtlichen
Auswirkungen auf die Dauernutzungsverträge mit insolventen Mitgliedern.
Im Anschluss daran veranschaulichte
Rechtsanwältin Andrea Lorentz, ebenfalls
VLB, Bonn, anhand von zum „Mitdenken“
anregenden Fallbeispielen typische genossenschaftsrechtliche Einzelfragen, die immer wieder in der Unternehmenspraxis
auftreten. Praxisorientierte Lösungsvorschläge kamen dabei selbstverständlich
nicht zu kurz.
politik L7
Landesausgabe Nordrhein-Westfalen
Landespolitiker besuchen
zukunftsweisende Bauprojekte
Landtagsausschuss >> Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen
und Verkehr (MWEBWV) haben sich gemeinsam mit Landtagsabgeordneten bei einer auswärtigen Sitzung am 24. Januar 2011 Wohnbauprojekte angesehen, die zukunftsweisenden
Charakter haben.
mania-Siedlung in Köln-Höhenberg. Für
dieses Projekt bekam das Wohnungsunternehmen 2009 den Deutschen Bauherrenpreis Modernisierung. Die Siedlung
war in den 1920er-Jahren für die Arbeiter
der Germania-Spiegelglaswerke errichtet
worden. 2005 begann die GAG mit einer
umfassenden Renovierung. Die Siedlung
Vingst I-III war die dritte Siedlung der
GAG, die an diesem Tag besichtigt wurde.
Dabei ging es um das Thema „Zwischen
Sanierung und Ersatzwohnungsbau“. In
Köln-Vingst hat die GAG Teile des Wohnungsbestands aus den 1960er-Jahren abgerissen und neu aufgebaut, andere Teile
wurden modernisiert. Das Vorhaben hatte neben der Behebung städtebaulicher
Defizite und Veränderung der sozialen
Struktur vor allem auch die Reduzierung
der Energiekosten zum Ziel.
Abriss und Ersatzwohnungsbau waren
auch Thema in Neuss-Erfttal, wo die
Neusser Bauverein AG 212 stark erneue-
rungsbedürftige Wohneinheiten einer
Großsiedlung aus den 1970er-Jahren abriss und108 neue öffentlich geförderte
Wohneinheiten und 18 Einfamilienhäuser
schuf. Unter anderem durch ein grünes,
autofreies Wohnumfeld und die konsequente Abschirmung des Wohngebiets
durch gebäudeintegrierten Lärmschutz
wurde das Quartier zu einem zukunftsfähigen Wohnstandort umgestaltet. Schließlich präsentierte die Neusser Bauverein
AG ihr Wohnquartier „Südliche Furth“
und damit verbunden das Thema „Wohnungsbau auf innerstädtischen Brachflächen“. Auf dem Grundstück des ehemaligen Containerbahnofs, an einer stark
befahrenen Bahnlinie und einer Schnellstraße, entstanden 263 Wohneinheiten,
davon 219 öffentlich gefördert. Ein viergeschossiger, nahezu geschlossener Gebäuderiegel schirmt das neue Quartier dreiseitig vom Lärm ab. Die Neusser Bauverein
AG hat für dieses Projekt schon mehrere
Preise erhalten.
Foto: Rheinwohnungsbau
Jedes der Bauprojekte, die allesamt öffentlich gefördert wurden oder werden,
verdeutlichte den politischen Entscheidern ein Thema. So steuerten sie zunächst
die Solarsiedlung der Rheinwohnungsbau
GmbH in Düsseldorf-Garath an, um sich
einen Eindruck davon zu verschaffen,
wie die Wohnungswirtschaft das Thema
Energie angeht. Auf dem Gelände einer
Werkssiedlung aus den 1960er-Jahren
entstanden 114 Wohneinheiten, deren
Warmwasserbedarf zu 40 Prozent über
Solarthermieanlagen gedeckt wird.Einen
anderen Ansatz beim Thema Energie diskutierten die Politiker bei ihrem Besuch
der Wärmepumpensiedlung Köln-Niehl,
für die die GAG Immobilien AG verantwortlich zeichnet. Die Siedlung „Niehler
WohnArt“ ist das bisher größte Bauvorhaben einer Wärmepumpensiedlung in
Europa. Alle 400 Wohnungen und Einfamilienhäuser werden mit Umweltwärme
versorgt. Eine weitere von den Politikern
besichtigte Siedlung der GAG war die Ger-
(v. l.:) Frank Lubig, Geschäftsführer der Neusser Bauverein AG, der Neusser Stadtverordnete Heinz Sahnen (CDU), Dieter Hilser (SPD), Vorsitzender des Ausschusses für Bauen,
Wohnen und Verkehr, und FDP-Landtagsabgeordneter Ingo Wolff
Gemeinsam mit den Abgeordneten
verschaffte sich auch Verbandsdirektor
Alexander Rychter einen Eindruck über
die Solarsiedlung der Rheinwohnungsbau
GmbH in Düsseldorf.
3/2011 • VerbandsMagazin
L8 politik
Landesausgabe Nordrhein-Westfalen
NRW-Minister: „Wohnraumförderung
ist grundlegend neu ausgerichtet“
Aus dem Landtag >> Unter wohnungswirtschaftlichen und -politischen Aspekten stand in
der siebten Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr am 27. Januar 2011 der
Bericht der Landesregierung zur Vorstellung der Wohnraumförderung 2011 durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW im Mittelpunkt.
Grundlegend neu sei aber auch die inhaltliche Ausrichtung des Wohnraumförderungsprogramms und damit ein
Stück weit die nordrhein-westfälische
Wohnraumpolitik an sich. Als neue Herausforderung für alle Lebensbereiche
und Politikfelder ab dem 21. Jahrhundert
dränge sich die Nachhaltigkeit in den
Vordergrund. Danach sollten auch alle
Lösungen in der Wohnraumförderung
sozial gerecht, ökologisch verantwortbar
und wirtschaftlich tragfähig sein müssen.
Sozial gerecht sei das Programm 2011,
da es darauf abzielt, mehr bezahlbaren
Wohnraum vor allem auch auf angespannten Wohnungsmärkten zu schaffen und
sicherzustellen. Die Eigenheimförderung
werde aufgrund des Nachhaltigkeitsaspektes ebenfalls auf Haushalte innerhalb
bestimmter Einkommensgrenzen der sozialen Wohnungsbauförderung konzentriert. Das aktuelle niedrige Zinsniveau
rechtfertige eine Senkung der Fördersätze.
Das Programm sei auch ökologisch sinnvoll, da es die Sanierung im Wohnungsbestand fördert.
Im Bereich der energetischen Sanierung
würden die Förderkonditionen verbessert
und auf alle Wohnungsbestände ausgeweitet, für die Sozialbindungen verlängert oder
neu begründet werden. Zum Thema der
so genannten Abrissförderung bekräftigte
der Minister, auch die Wohnungseigen-
3/2011 • VerbandsMagazin
© schulzie - istockphoto.com
Minister Harr K. Voigtsberger gab den
Bericht ab und hob eingangs hervor, dass
das Wohnraumförderungsprogramm 2011
das erste Förderprogramm der neuen
Landesregierung und das erste Förderprogramm nach der Vollintegration der
Wohnungsbauförderungsanstalt in die
NRW.BANK sei. Insofern lägen veränderte
Rahmenbedingungen vor.
NRW senkt die Eigenheimförderung.
tümer unterstützen zu wollen, „die sich
fragen, inwieweit eine Investition in den
Bestand noch sinnvoll ist oder ob sich nicht
an verschiedenen Stellen eher ein Abriss
als sinnvoller erweist“. Dann müsse der
Ersatzneubau ebenfalls Qualitätskriterien
entsprechen, energieeffizient und für alle
Generationen gedacht sowie bezahlbar sein.
Auch ging der Minister ausführlicher auf
das Programmvolumen von insgesamt
800 Millionen Euro ein. Das Vermögen sei
in den vergangenen Jahren mit zusätzlichen Aufgaben belastet worden, die am Ende die Möglichkeiten abschmelzen ließen.
In der anschließenden Aussprache machte
Bernhard Schemmer (CDU) deutlich, dass
er das Wohnraumförderungsprogramm
2011 für das schlechteste seit 16 Jahren,
also seitdem er Landtagsabgeordneter
sei, halte und zwar nicht nur im Hinblick
auf die Höhe, sondern auch inhaltlich. Er
kritisierte insbesondere die Kürzung der
Förderung des Wohnens im Eigentum.
Daniela Schneckenburger (Die Grünen)
führte aus, Ziel müsse sein, bezahlbaren
Mietwohnraum zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang verwies
sie auf das Pestel-Gutachten, wonach es
einen hohen Bedarf an Mietwohnraum in
Nordrhein-Westfalen gebe, der trotz des
demografischen Wandels nicht zurückgehe, sondern in bestimmten Regionen
des Landes sogar ansteige. Insofern halte
sie eine Mittelkonzentration trotz geringer
werdender Gesamtmittel im Bereich der
Mietwohnraumförderung für ausgesprochen richtig. Sie begrüßte auch, dass die
Landesregierung energetische Sanierungen über die NRW.BANK unterstütze.
Jochen Ott (SPD) widersprach den Äußerungen des Abgeordneten Schemmer und
führte unter anderem aus, dass es nicht
darum gehe, sich aus der Eigenheimförderung zu verabschieden, sondern darum,
diese vernünftig zu organisieren. Dietmar
Brockes (FDP) teilte für seine Fraktion mit,
dass sie die im Wohnraumförderungsprogramm 2011 dargestellten Ziele unterstütze. An der programmatischen Ausführung
übte er indes Kritik. Özlem Alev Demirel
(Die Linke) hielt die Debatte ihrer Vorredner letztendlich für scheinheilig.
Landesausgabe Nordrhein-Westfalen
Personalia und jubiläen L9
Harald Grenzebach und Günter Deitelhoff mit Ehrenadel in Silber ausgezeichnet
Große Verdienste um Gemeinnützige Baugenossenschaft
Am 28. Januar 2011 wurden im Rahmen einer Feierstunde die langjährigen
Gremienmitglieder Harald Grenzebach
und Günter Deitelhoff aus den Gremien
der Gemeinnützigen Baugenossenschaft
eG, Dortmund-Lütgendortmund, verabschiedet. Grenzebach gehörte seit 1969
dem Aufsichtsrat an und war seit 1984
Aufsichtsratsvorsitzender; Deitelhoff
wurde zunächst 1973 in den Aufsichts-
rat gewählt und 1980 zum Vorstandsmitglied bestellt. Für ihre Verdienste
wurden Grenzebach und Deitelhoff vom
Verbandsdirektor des VdW Rheinland
Westfalen, Alexander Rychter, mit der
Ehrennadel in Silber des VdW Rheinland
Westfalen ausgezeichnet.
Rychter stellte in seiner Laudatio heraus,
dass „Harald Grenzebach und Günter Dei-
telhoff es vermocht haben, ein Unternehmen zu formen, das sich den skizzierten
Herausforderungen der Zukunft ohne jeden Zweifel stellen kann und stellen wird.
Es ist Ihnen gelungen, Genossenschaft
modern zu interpretieren und unter Beweis
zu stellen, dass die Genossenschaft auch
nach 90 Jahren eine moderne, lebendige
und vor allem lebenswerte Wohnform sein
kann“.
Klaus Schulten mit Ehrenadel in Silber ausgezeichnet
40 Jahre im Dienste der Wuppertaler Bau- und Sparverein eG
Am 27. Januar 2011 ist Klaus Schulten
im Rahmen einer Feierstunde nach
40-jähriger Tätigkeit im Vorstand und
Aufsichtsrat des WBS Wuppertaler Bauund Sparverein eG, Wuppertal, verabschiedet worden. Für seine Verdienste
wurde Schulten vom Verbandsdirektor des VdW
Rheinland Westfalen, Alexander Rychter, mit der
Ehrennadel in Silber des
VdW Rheinland Westfalen
ausgezeichnet.
Ausgehend von den zukünftigen Herausforderungen an die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft wie insbesondere den
Klimawandel und die älter werdende Gesellschaft betonte Rychter: „Wohnungs-
genossenschaften waren, sind und bleiben
eine moderne Unternehmensform, um
auf diese Herausforderungen der kommenden Jahre, vor die sich die gesamte
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in
Deutschland gestellt sieht, zeitgemäß reagieren zu können.“ Und er
fuhr fort: „Dazu bedarf es
Persönlichkeiten mit unternehmerischem Weitblick. Und zu diesen verantwortlich handelnden
Personen gehört seit sieben
Jahren im Vorstand und
davor 33 Jahren als Mitglied des Aufsichtsrates – davon viele Jahre auch als Aufsichtsratsvorsitzender – Klaus Schulten. Er
hat getreu den genossenschaftlichen
Grundsätzen der Selbsthilfe und der
Selbstverwaltung sich im engsten Sinne
des Wortes persönlich eingebracht.“ Der
VdW Rheinland Westfalen nehme diese
Feierstunde gerne zum Anlass, Klaus
Schulten als äußeres Zeichen des Dankes
und der Anerkennung für sein persönliches Engagement und seine Leistungen
die Ehrennadel in Silber zu überreichen,
erklärte Rychter.
April 2011
Jubiläen von
Mitgliedsunternehmen
90 Jahre
17. April 2011
Allgemeiner Spar- und Bauverein AG, Wesel
Dem VdW Rheinland Westfalen wurde mitgeteilt
Aus den Mitgliedsunternehmen
Die Düsseldorfer Bau- und Spargenossenschaft eG, Düsseldorf, hat am
28. Februar 2011 neue Räumlichkeiten
bezogen: Am Turnisch 5-9 in 40231
Düsseldorf. Die bekannten Kommunikationsdaten (Telefon etc.) bleiben
erhalten.
Die Kreis- Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft Soest eG, Soest, teilt
mit, dass zum 31. Dezember 2010 Dieter
Reinecke nach 17-jähriger Tätigkeit aus
dem Vorstand ausgeschieden ist.
Beim Gemeinnützigen Bauverein Wermelskirchen eG, Wermelskirchen, ist
Herbert Fischer zum 31. Dezember 2010
aus dem Vorstand ausgeschieden. In seiner Nachfolge wurde Werner Geismann
in den Vorstand gewählt.
Der Spar- und Bauverein eG, Velbert,
teilt mit, dass zum 31. Dezember 2010
Jürgen Remmel aus dem Vorstand ausgeschieden ist. Der Aufsichtsrat hat ab dem
1. Februar 2011 Stephan Schmidt zum nebenamtlichen Vorstandsmitglied bestellt.
21. April 2011
Gemeinnützige Siedlungsgenossenschaft „Heimland“ eG, Köln
60 Jahre
22. April 2011
Baugelast Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft eG Köln,
Köln
20 Jahre
3. April 2011
WBW Wohnbau Wittlich GmbH,
Wittlich
3/2011 • VerbandsMagazin
L10 Personalia und jubiläen
Landesausgabe Nordrhein-Westfalen
Große Verdienste um
Gemeinnützige Baugenossenschaft
Am 20. Januar 2011 feierte die Wohnungs-Verein
Rheine eG, Rheine, sein 100-jähriges Bestehen. Für den VdW Rheinland Westfalen überbrachte Verbandsdirektor Alexander Rychter die Glückwünsche.
100 Jahre Wohnungs-Verein Rheine eG >>
der Gesellschaft erfüllen können. „Dazu
zählen die kontinuierliche Modernisierung und Weiterentwicklung der Wohnungsbestände im Hinblick auf Klima-
wandel und eine älter werdende Bevölkerung ebenso wie funktionierende Nachbarschaften und zukunftsfähige Stadtentwicklung“, erklärte Rychter.
Foto: Wohnungs-Verein Rheine eG
„Mit einem Wohnungsbestand von heute
1.655 eigenen Wohneinheiten sowie rund
500 Wohnungen in der Immobilienverwaltung, über 2.000 Mitgliedern, einer
Bilanzsumme von nahezu 67 Millionen
Euro und einem Investitionsvolumen im
Krisenjahr 2009 von insgesamt 4,4 Millionen Euro bietet der Wohnungs-Verein
Rheine seinen Mitgliedern ein qualitativ
hochwertiges, ein bezahlbares und vor
allem ein Wohnen mit Zukunft. Auf diese
erfolgreiche wohnungswirtschaftliche Bilanz können Vorstand und Aufsichtsrat
des Wohnungs-Vereins und alle Menschen, die in Ihrem Unternehmen arbeiten und Verantwortung tragen, mit Fug
und Recht stolz sein“, betonte Rychter. In
die Zukunft blickend stellte er fest, dass die
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
mit Nachdruck auf verlässliche Rahmenbedingungen dringen muss, damit Wohnungsunternehmen wie der WohnungsVerein auch in Zukunft zentrale Aufgaben
Reinhard Marx, Geschäftsführer der Wohnungs-Verein Rheine eG, im Gespräch mit
Verbandsdirektor Alexander Rychter.
Verbandsrat des VdW Rheinland Westfalen
Umfangreiche Tagesordnung mit diversen Verbandsangelegenheiten
Am 24. Januar 2011 kam der Verbandsrat des VdW Rheinland Westfalen zu
seiner ersten Sitzung im neuen Jahr
zusammen.
Wiederum stand eine umfangreiche
Tagesordnung mit diversen Verbandsangelegenheiten zur Beratung an. In
seinem ausführlichen Bericht über
aktuelle Themen der Wohnungs- und
Immobilienpolitik auf Landesebene
ging Verbandsdirektor Alexander Rychter insbesondere auf das Gespräch mit
Johannes Remmel, Minister für Klimaschutz, Umweltschutz, Naturschutz,
3/2011 • VerbandsMagazin
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
NRW am 16. Dezember 2010 zur Thematik
Dichtheitsprüfungen (§ 61 a LWG NRW)
ein. Verabredet wurde die Bildung einer
Arbeitsgruppe aus Vertretern des Ministeriums, der kommunalen Spitzenverbände und des VdW Rheinland Westfalen,
um unter anderem gemeinsame regionale Informationsveranstaltungen zur
Förderung des gemeinsamen Vorgehens
von Kommunen und Wohnungswirtschaft durchzuführen. Ferner berichtete
er über den Entwurf von Änderungen der
Musterbauordnung sowie zum Entwurf
einer Musterverordnung über Anforde-
rungen an Wohn- und Einrichtungen
für volljährige Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung vom
15. Dezember 2010, wozu der GdW
eine eher ablehnende Stellungnahme
einreichen wird.
Zum Tagesordnungspunkt „Veranstaltungen und Termine“ kündigte Rychter
unter anderem den Parlamentarischen
Abend 2011 des VdW Rheinland Westfalen für den 13. April 2011 an, zu dem
Minister Harry K. Voigtsberger sein
Kommen zugesagt habe.
Verband und Gremien L11
Landesausgabe Nordrhein-Westfalen
Termine
VdW Rheinland Westfalen
VdW südwest
VdW saar
Gremien / Ausschüsse / Arbeitskreise / Arbeitsgemeinschaften
2011
Verbandsrat
Montag, 14.03., 14.00 Uhr
Montag, 11.04., 14.00 Uhr
Dienstag, 10.05., 14.00 Uhr
Dienstag, 10.05., 16.00 Uhr
Düsseldorf
Düsseldorf
Saarbrücken
Saarbrücken
Präsidium
Montag, 14.03., 12.30 Uhr
Montag, 11.04., 12.30 Uhr
Montag, 23.05., 12.30 Uhr
Düsseldorf
Düsseldorf
Düsseldorf
VdW-Beirat
Montag, 11.04., 11.00 Uhr
Düsseldorf
Sparte GENO
> > Ausschuss
Mittwoch, 02.03., 11.00 Uhr
Düsseldorf
Finanzausschuss
Montag, 14.03., 11.00 Uhr
Montag, 23.05., 11.00 Uhr
Düsseldorf
Düsseldorf
Ausschuss Technik und Energieeffizienz
Mittwoch, 09.03., 10.00 Uhr
Lünen
Treffpunkt Regionale Arbeitsgemeinschaften
Mittwoch, 13.04., 10.30 Uhr
Bochum
Kooperations-Ausschuss Vier-Länder-Büro (VLB)
Dienstag, 10.05., 11.00 Uhr
Saarbrücken
Gemeinsame Sitzung der Verbandsräte des
VdW Rheinland Westfalen, VdW südwest sowie des
Präsidiums des VdW saar
Dienstag, 10.05., 16.00 Uhr
Saarbrücken
Veranstalter
Allgemeine Termine
2011
Veranstalter
Treffpunkt Sozialarbeit in Wohnungsunternehmen
Mittwoch, 23.03., 9.30 Uhr
Bochum
Kongress Stadtentwicklung
Dienstag, 29.03.
Bochum
Perspektiven für Wohnungsgenossenschaften
Dienstag, 29.03., 10.00 Uhr
Münster
Technik in der Wohnungswirtschaft
> > Nachtstromspeicherheizungen
Mittwoch, 30.03., 13.00 Uhr
Düsseldorf
Aktuelles Mietrecht
> > 1. Tagung 2011
Dienstag, 05.04., 10.00 Uhr
Münster
Treffpunkt Hausmeister in der Wohnungswirtschaft
> > 1. Treffpunkt 2011
Fr./Sa., 08./09.04.
Kassel
Europäischer Tisch
Mo./Di., 11./12.04.
Dortmund
Parlamentarischer Abend NRW
Mittwoch, 13.04., 19.00 Uhr
Düsseldorf
Aktuelles Steuerrecht
> > 1. Tagung 2011
Mittwoch, 18.05., 10.00 Uhr
Bochum
Der VdW Rheinland Westfalen und der VdW südwest
auf der Bundesgartenschau
Donnerstag, 19.05., 10.00 Uhr
Koblenz
Genossenschaftsrecht für Aufsichtsräte
Donnerstag, 26.05., 10.00 Uhr
Köln
GdW
Die Termine werden in jeder Ausgabe des VM ergänzt beziehungsweise aktualisiert.
Die gesamte Jahresterminplanung finden Sie im Internet unter www.wohnungswirtschaft-aktuell.de/veranstaltungen
3/2011 • VerbandsMagazin
L12 aus den unternehmen
Landesausgabe Nordrhein-Westfalen
Arbeitsgemeinschaft kölner wohnungsunternehmen
THS Wohnen bekommt
Urkunde auf der BAU 2011
Stärkere Vernetzung
ist Aufgabe für 2011
Foto: Karin Danne
Als eines von fünf Unternehmen
hat die THS Wohnen GmbH, Gelsenkirchen, als Anerkennung für
die Teilnahme an der Erprobung
der Nachhaltigkeitsbewertung für
neue Wohngebäude eine Urkunde
auf der BAU 2011 in München vom
Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung überreicht bekommen.
(v. l.:) Alexander Rychter, Verbandsdirektor VdW RW, Franz-Xaver Corneth, Vorstandsvorsitzender Kölner Mieterverein e.V., Martin Frysch, Geschäftsführer Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen, Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes und Georg
Potschka, Vorstandsvorsitzender Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen
Die Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen hat sich in diesem Jahr dem thematischen Anspruch
einer Bündelung der wohnungswirtschaftlichen Interessenverbände auf
kommunaler Ebene gestellt. Zum Neujahrsempfang wurde die Vernetzung
gemeinsamer Interessenverbände der
Kölner Wohnungswirtschaft mit der
GAG Immobilien AG, dem Mieterverein
Köln, dem Kölner Haus- und Grundbesitzerverein, der IHK, Maklern und der
Bauwirtschaft sowie den örtlichen Sparkassen vorgestellt. Die Ansprache der
Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes
und der Vortrag von Alexander Rychter,
Verbandsdirektor des VdW Verband der
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
Rheinland Westfalen, bekräftigten die
gemeinsamen Ziele.
Scho-Antwerpes sagte, dass die hier organisierten Kölner Wohnungsunternehmen
als Fels in der konjunkturellen Brandung
des Jahres 2009 zu sehen seien. Alexander
Rychter betonte, dass auch in Zukunft
bezahlbares Wohnen für breite Schichten
der Bevölkerung sichergestellt werden
Von der Arbeitsgruppe Nachhaltiger
Wohnungsbau wurde unter anderem an einem Mehrfamilienhaus
im Rahmen des Projekts „Wohnen
am Schloss Horst“ in Gelsenkirchen
ein Kriteriensystem zur Bewertung
von Nachhaltigkeit getestet. Zurzeit
werden die Ergebnisse ausgewertet.
Laut GdW Bundesverband deutscher
Wohnungs- und Immobilienunternehmen ist derzeit noch offen, ob
und wie eine Ausgestaltung einer
Nachhaltigkeitsbeschreibung und
-bewertung neuer Wohngebäude
sinnvoll erfolgen kann.
müsse. Die Arbeitsgemeinschaft ist
stark beim neu belebten Kölner Wohnungsbauforum (WBF) vertreten. Georg
Potschka, Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft, erklärte zur Teilnahme am Kölner WBF: „Für das Gelingen
der künftigen gemeinsamen wohnungswirtschaftlichen Ziele auf kommunaler
Ebene ist es nach unserer Auffassung
von Vorteil, dass neben den Interessenvertretern auch eine von der Stadtverwaltung unabhängige Mediatorin beteiligt ist.“ anregungen, kritik oder fragen
Setzt Ihr Unternehmen gerade ein
besonderes Projekt um? Brennt Ihnen
gerade ein Thema unter den Nägeln,
über das sie einmal umfassend informiert werden wollen?
Oder haben Sie andere Anregungen
oder Fragen an die Redaktion des VerbandsMagazins? Sind Sie vielleicht
3/2011 • VerbandsMagazin
mit einem Artikel oder einer Umsetzung
unzufrieden? Äußern Sie Ihre Kritik! Wir
gehen sehr gerne auf Ihre Vorschläge ein.
Denn nur, wer sich der Kritik stellt, kann
stetig besser werden. Und das ist unser
Anspruch.
Ansprechpartner:
Andreas Gröhbühl
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0211 16998-94
Fax: 0211 16998-50
Postadresse:
VdW Rheinland Westfalen,
Goltsteinstraße 29, 40211 Düsseldorf
AKTUELLES 19
Wertpapierprospekt Inhaberschuldverschreibung
Änderung der Gebührenverordnung
Die Wertpapierprospektgebührenverordnung vom 29. Juni 2005, welche die Gebühren für
Amtshandlungen nach dem Wertpapierprospektgesetz festlegt, wurde durch die erste Verordnung zur Änderung der Wertpapierprospektgebührenverordnung vom 6. Dezember 2010
(BGBl. I Nr. 62, Seite 1.826 f.) geändert. Die Verordnung ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten.
V
on den Änderungen sind auch
Wohnungsunternehmen, die
künftig ein Wertpapierprospekt
zur Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen erstellen und zur Genehmigung
bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einreichen wollen, betroffen. So wurde die Gebühr für die beantragte Billigung eines entsprechenden
Wertpapierprospekts von bisher 4.000
Euro auf 6.500 Euro erhöht. Weiterhin
wurden unter anderem die besonderen
Fälle eines außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwandes (§ 2 Abs. 2) sowie der
Rücknahme eines Antrages auf Billigung
vor Beendigung der sachlichen Bearbeitung (§ 3 Abs. 1) aufgehoben. Diese sind
nunmehr im geänderten Gebührenverzeichnis (Anlage zur Wertpapierprospektgebührenverordnung) mit erfasst.
Die Erläuterungen in der GdW-Information 125 unter Punkt 3.1, Seite 16/17 bezüglich der Höhe der Gebühren und Auslagen
für die beantragte Billigung eines Wertpapierprospekts für das öffentliche Angebot
von Inhaberschuldverschreibungen aufgrund der genannten Änderungen der
Gebührenverordnung sind daher nicht
mehr aktuell.
Grundsteuerreform
Reformmodelle sollen getestet werden
von den Finanzämtern anhand von
100.000 typischen Grundstücksfällen
zu erproben. Die Ergebnisse sollen Ende
2011 vorliegen.
Das thüringische „gebäudewertunabhängige Kombinationsmodell“ von Januar
2011 baut auf einer wertorientierten Boden- und einer wertunabhängigen Gebäudekomponente auf. Neben den Bodenrichtwerten orientiert sich die Höhe
© Oliver Raupach
Auf der Finanzministerkonferenz am
27. Januar 2011 war die Grundsteuerreform Tagesordnungspunkt. Der Freistaat Thüringen hat ein weiteres Modell
zur Neuordnung der Grundsteuer vorgestellt. Ein Test der drei eingebrachten
Reformvorschläge soll die Grundsteuerreform voranbringen. Medienberichten
zufolge haben sich die 16 Länderfinanzminister darauf verständigt, das Nord-,
das Süd- und das thüringische Modell
Der Bundesfinanzhof in München
der Grundsteuer an der Bruttogrundfläche
der Gebäude. Es wird unterschieden nach
Wohnnutzung und sonstiger Nutzung.
Das Thüringer Modell sieht die Rechtfertigung dafür, dass Gemeinden Grundsteuer erheben, vor allem darin, dass die
öffentliche Hand Infrastruktur bereitstellt
und erhält. Die drei jetzt im Raum stehenden Modelle sollen nun durchgerechnet
werden.
Nachdem der Bundesfinanzhof die Berechnung der Grundsteuer aufgrund veralteter Einheitswerte als verfassungswidrig erachtet hatte, wurden von den
Ländern neben dem thüringischen zwei
weitere Reformmodelle vorgelegt. Das so
genannte Nord-Modell, das von Niedersachsen, Berlin, Schleswig-Holstein, Bremen und Sachsen unterstützt wird, macht
den Verkehrswert zur Bemessungsgrundlage. Das so genannte Süd-Modell, das
Baden-Württemberg, Bayern und Hessen
favorisieren, legt hingegen die Grundstücks- und Gebäudefläche als Maßstab
an. Die tatsächlichen Grundstücks- und
Gebäudeflächen sollen jeweils, unabhängig von der Lage des Grundstücks, mit
pauschalen nutzungsartabhängigen CentBeträgen multipliziert und anschließend
addiert werden.
3/2011 • VerbandsMagazin
20 AKTUELLES
Studie
Bonitätsprüfung beste Waffe gegen Mietnomaden
Die Universität Bielefeld
hat ihre Studie zum Mietnomadentum in Deutschland vorgestellt, die sie im
Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS)
erstellt hat. Eines ihrer
Ergebnisse: Gegen die Mietbetrüger hilft vor allem eine
Bonitätsprüfung.
D
as Forschungsvorhaben zielte
nicht darauf ab, festzustellen,
wie hoch die Zahl der Mietnomaden in Deutschland ist. Es konzentrierte
sich darauf, das vorvertragliche Vermieterverhalten, dessen Umgang mit der
Zahlungsstörung, aber auch den Ablauf
gerichtlicher Klageverfahren und hoheitlicher Räumungsverfahren zu untersuchen. Die Studie stützt sich neben der
Auswertung von Aktenstücken in erster
Linie auf Informationen, die aus einer
Online-Befragung unter betroffenen Vermietern gewonnen wurden. Im Rahmen
der Online-Befragung berichteten betroffene Vermieter von insgesamt rund 1.350
Fällen. Von diesen erwiesen sich aber nur
426 als Fälle von Mietnomadentum im
Sinne der zugrunde gelegten Definition.
Es wurden nur Personen erfasst, die in
betrügerischer Absicht Mietverhältnisse
begründen, keine Miete zahlen und die
Wohnung (verwahrlost) zurücklassen oder
sich herausklagen lassen.
Beispielsweise fanden die Forscher laut
Medienberichten heraus, dass fast ausschließlich private Vermieter betroffen
sind. Zwei Drittel von ihnen verzichten dabei vollständig darauf, vorvertraglich Informationen über die Person des Mietinteressenten einzuholen. Profis hingegen
wüssten sich zu schützen – etwa durch
eine Schufa-Auskunft, so Professor Florian
Jacoby, einer der Autoren der Studie laut
Immobilien-Zeitung (IZ) vom 7. Februar
2011. GdW-Präsident Axel Gedaschko wies
in diesem Zusammenhang in der Zeitung
„Welt“ daraufhin, dass Bonitätsauskünfte
auch zukünftig im bisherigen Umfang
erlaubt bleiben müssen.
Von der ersten versäumten Miete bis zur
Zwangsräumung verstreichen laut IZ in
der Regel fünfzehneinhalb Monate: rund
sieben Monate verstrichen wegen des
Verhaltens des Vermieters (zwei Monate
bis zur Kündigung, dreieinhalb Monate
bis zur Räumungsklage und weitere eineinhalb Monate bis zur Beauftragung des
Gerichtsvollziehers), acht Monate brauche
die Justiz.
Ein weiteres Ergebnis der Studie sei, dass
Mietnomaden überall vorkommen, in
angespannten genauso wie in entspannten Mietmärkten. Zu den Kosten, die ein
Mietbetrüger verursacht, fanden die Forscher heraus: 45 Prozent der betroffenen
Vermieter geben an, dass ihre Schäden
5.000 Euro nicht überstiegen haben; die
Schäden weiterer 30 Prozent bleiben deren Angaben zufolge unter 10.000 Euro.
Verwaltungsvereinbarung zur
Städtebauförderung
Bundesbauminister Peter Ramsauer
hat Ende Dezember 2010 die Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung 2011 unterzeichnet
und den 16 Länderkollegen zur weiteren Zustimmung zugeleitet. Der
Bund stellt in diesem Jahr 455 Millionen Euro Bundesmittel für die
Städtebauförderung zur Verfügung.
Länder und Gemeinden tragen Mittel
in gleicher Höhe bei. Damit stehen
insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro
an öffentlichen Mitteln für Investitionen bereit, wenn alle Länder die
Vereinbarung unterzeichnet haben.
© Jochen Schoenfeld
An Bundesfinanzhilfen sind vorgesehen: Nordrhein-Westfalen 70,944
Millionen Euro; Hessen 22.333 Millionen Euro, Rheinland-Pfalz 14,839
Millionen Euro und Saarland 4,756
Millionen Euro.
3/2011 • VerbandsMagazin
Länder, Kommunen und zahlreiche
Verbände hatten sich während der
Haushaltsverhandlungen stark gegen
Kürzungen des Programms, insbesondere im Teilprogramm Soziale Stadt,
ausgesprochen. Auch dass die Flexibilisierung der Teilprogramme untereinander nicht für das Programm Soziale Stadt gelten soll, stieß auf großen,
jedoch vergeblichen Widerstand.
AKTUELLES 21
Bundesverband in der Immobilienwirtschaft
verleiht Auszeichnung
bfb-immo-preis verliehen >> Der bfb, Bundesverband der Fach- und Betriebswirte in der Immo-
bilienwirtschaft e. V., verlieh am 26. Januar 2011 im Wiesbadener Kurhaus den bfb-immopreis an Ceylan Häfner, Volks- Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eG, und Tanja Hofem,
GWW Wiesbadener Wohnbaugesellschaft mbH. Beide Unternehmen sind Mitglieder des VdW
südwest.
Die Mitglieder des Bundesverbandes repräsentieren das gesamte Spektrum der
Immobilienwirtschaft. Es ist ein Netzwerk von hochkarätigen Fachleuten, die
durch aktuelle Informationsvermittlung
und fachlichen Austausch ihren Horizont
erweitern und ihr Fachwissen vertiefen.
Der Preis wird jährlich in Kooperation mit
der Südwestdeutschen Fachakademie der
Immobilienwirtschaft (SFA) für die zwei
jahrgangsbesten Immobilienfachwirtabsolventen der Akademie ausgeschrieben.
Durch die Auszeichnung wird das Bewusstsein für eine qualifizierte Ausbildung
in der Immobilienwirtschaft geschärft.
Manfred Bucksch, Vorstandsvorsitzender
und Gründer des bfb, unterstrich bei der
feierlichen Veranstaltung im Rahmen des
Neujahrsempfangs vor rund 200 Teilnehmern die besondere Leistung und Eigeninitiative der Lehrgangsabsolventen.
Den Festvortrag „Ohne Stress durch das
neue Jahr“ hielt Patric P. Kutscher, renommierter Kommunikationsexperte und
Direktor des Deutschen Instituts für Rhetorik, Bensheim.
––
Manfred Bucksch (Vorstandsvorsitzender des bfb, M.) umrahmt von den beiden Preisträgerinnen Tanja Hofem (l.), Volks-Bau und Sparverein Frankfurt am Main eG, und
Ceylan Häfner (r.), GWW Wiesbadener Wohnbaugesellschaft mbH
Nähere Information im Internet unter
www.bfb-immo.de oder www.sfa-immo.de
sowie in der Geschäftsstelle des bfb und
der SFA in Wiesbaden
Tel.: 0611 1746375-0
E-Mail: [email protected]
EBZ Akademie für Weiterbildung
Bald auch Fernlehrgang zum Immobilienfachwirt
Die EBZ Akademie für Weiterbildung
will den Lehrgang „Immobilienfachwirt/in (IHK)“ ab Herbst 2011 auch als
Fernkurs anbieten. Teilnehmer müssen
dann – wenn das Konzept die noch ausstehende Zulassung durch die Staatliche
Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
erhält – nur noch für fünf vertiefende Präsenzphasen anreisen. Alle weiteren Kursinhalte werden ihnen über
Studienbriefe vermittelt, die sie von
der Lernplattform eCampus von jedem
beliebigen Ort abrufen und in freier
Zeiteinteilung bearbeiten können.
Rüdiger Grebe, Leiter der EBZ Akademie,
erläutert: „Jeder ist daran interessiert,
den Zeitaufwand und die anfallenden
Reisekosten bei einer Weiterbildung so
gering wie möglich zu halten. Indem wir
die Fortbildung zum Immobilienfachwirt in einen Fernlehrgang umwandeln,
bieten wir unseren Kunden zusätzlichen
Komfort und mehr Flexibilität.“ 18 Monate, in denen die Teilnehmer 16 Lehrbriefe
erhalten, wird der Fernlehrgang dauern.
Über den webbasierten eCampus der
EBZ Akademie können die Teilnehmer
engen Kontakt zu den Dozenten und
dem Organisationsteam halten. Grebe:
„Es wird sich niemand alleine gelassen
fühlen.“
Das Fernunterrichtsjahr im EBZ startet
wieder im April, dann allerdings noch
ohne den geplanten Fernlehrgang „Immobilienfachwirt“: Die Kurse „Immobilienkaufmann/-kauffrau“ und „Geprüfte/r
Immobilienverwalter/in“ beginnen am
1. April, der Fernlehrgang „Technik für
Kaufleute“ am 15. April 2011.
3/2011 • VerbandsMagazin
22 AKTUELLES
Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OECD: Deutscher Mietmarkt ist überreguliert
In einer Studie hat die Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) die Wohnungspolitik zahlreicher Staaten untersucht.
Unter anderem rät sie, Steuervorteile
für Wohneigentum abzuschaffen und
den Mietmarkt maßvoll zu deregulieren.
Mit einem Regulierungsgrad von 3,5 auf
dem Mietwohnungsmarkt zählt die OECD
Deutschland zu den am stärksten regulierten Staaten der OECD. Höhere Regulierungsgrade weisen nur Schweden (4,2)
und die Niederlande (3,8) auf. Der Indikator setzt sich aus den Faktoren zusammen,
wie stark der Einfluss des Staats auf die
Miethöhe ist, welche Regeln für Mieterhöhungen gelten und welche Kosten auf die
Mieter umgelegt werden können.
Eine hohe Regulierung hat laut OECD
einen negativen Effekt auf die Mobilität
der Menschen. Diese Mobilität sieht die
Organisation aber als Voraussetzung
für Wirtschaftswachstum an, weil mit
ihr die Chance auf einen Arbeitsplatz
zunehme und die Beschäftigungsquote
steige. Eine Deregulierung des deutschen
Mietmarkts auf das durchschnittliche
internationale Niveau würde laut OECD
die Umzugsquote in Deutschland um
etwa 1,4 Prozentpunkte auf einen Wert
über den OECD-Durchschnitt von sechs
Prozent anheben. Außerdem halten die
Wissenschaftler fest, dass eine strikte
Mietpreisregulierung die Erträge der
Besitzer schmälert, was zu geringeren
Investitionen in den Gebäudebestand
führe. Die OECD plädiert für eine rechtlich ausgewogene Mieter-VermieterBeziehung. Eine weitere Empfehlung:
Staatliche Unterstützung für das Wohnen
sollte an Personen und nicht an Wohnungen (Mietpreisbindung) gekoppelt
sein, sodass nicht der Anreiz entsteht, in
einer günstigen Wohnung auszuharren,
obwohl ein Wohnortwechsel bessere Jobchancen böte.
Eine hohe Wohneigentumsquote ist laut
OECD einem schnellen Wirtschaftswachstum ebenfalls nicht förderlich, weil sie die
Mobilität beeinträchtige. Gerade verschuldete Hausbesitzer seien in ihrer Mobilität
eingeschränkt. Gegen die steuerliche Subvention von Eigentumsbildung wenden
sich die Forscher auch deshalb, weil dadurch Immobilieninvestments gegenüber
anderen (vielleicht profitableren) Anlageformen bevorzugt würden, wodurch das
Wirtschaftswachstum geringer ausfalle.
4
3
2
1
FIN ISR NZL SVN GBR USA AUS JPN POL IRL KOR BEL CAN ITA ESP TUR GRC HUN CHE FRA NOR PRT LUX MEX AUT DNK CZE DEU NLD SWE
Der Regulierungsgrad auf dem Wohnungsmarkt im internationalen Vergleich
Quelle: OECD
Interessante Veranstaltung
Aktuelles Mietrecht
Rechtssicher Modernisieren – dieses
Thema mit erheblichem Praxisbezug
wird im Mittelpunkt der siebten Tagung im Rahmen der gemeinsamen
Veranstaltungsreihe „Aktuelles Mietrecht“ des VdW Rheinland Westfalen,
des VdW südwest und des VdW saar am
5. April 2011 in Münster stehen.
Maßnahmen an Wohngebäuden. Der
rechtliche Rahmen hingegen steht dem
häufig hinderlich gegenüber. Vermieter
und Wohnungsunternehmen haben häufig eine Vielzahl an rechtlichen Hürden zu
überwinden, um einen im Übrigen auch
selbst gewünschten guten energetischen
Zustand ihrer Gebäude herzustellen.
Mieterhöhungen erfolgen. Nicht außer
Acht gelassen werden dabei zusätzliche
Hindernisse, die durch die gelegentlich
praxisfremde Rechtsprechung errichtet
werden. Ziel der Tagung ist es, Lösungsansätze zu finden, damit künftige Modernisierungen möglichst rechtssicher
durchgeführt werden können.
Ein besonderer Fokus soll dabei auf
energetische Modernisierungen gerichtet werden. Gesellschaft, Politik und
Mieter fordern von der Wohnungswirtschaft gleichermaßen klimaschützende
und umweltverträgliche energetische
In der Tagung soll eine detaillierte Auseinandersetzung mit vielschichtigen rechtlichen Problemen bei der Ankündigung
und Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen sowie den Schwierigkeiten
bei der Durchsetzung entsprechender
Nähere Informationen im gemeinsamen
Vier-Länder-Büro der Verbände bei RA
Stephan Gerwing
Tel.: 069 97065-178
Fax: 069 97065-202
E-Mail:[email protected]
3/2011 • VerbandsMagazin
0
––
AKTUELLES 23
Interessante VeranstaltungEN
Treffpunkt Hausmeister in der Wohnungswirtschaft
„Der Hausmeister – Umsetzung von
Verkehrssicherungspflichten“ ist das
Leitthema des diesjährigen „Treffpunkt
Hausmeister“. Am 8. und 9. April 2011
findet in Kassel der 1. Treffpunkt Hausmeister in diesem Jahr statt.
pflichten muss ein Hausmeister über die
entsprechenden Kenntnisse verfügen. Jeden
Vermieter und dessen Mitarbeiter trifft eine
Vielzahl von Verkehrssicherungspflichten.
Erfüllt der Vermieter diese nicht, haftet er
nach § 823 BGB auf Schadensersatz.
Hausmeister sind direkte Ansprechpartner der Mieter. Sie sind die Repräsentanten des Wohnungsunternehmens vor
Ort. Für die kompetente Anwendung
und Umsetzung der Verkehrssicherungs-
Dieser Treffpunkt Hausmeister befasst
sich über die Erläuterung der bestehenden
Verkehrssicherungspflichten hinaus auch
mit der Frage, wie Verkehrssicherungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der
finanziellen und personellen Ressourcen möglichst effizient und rechtssicher organisiert, dokumentiert und
umgesetzt werden können. Dazu gibt
es konkrete Entscheidungshilfen. Denn
geboten wird neben einem rechtlichen
Überblick vor allem ein Einblick in praktizierte Verkehrssicherung von heute.
Viele Wohnungsunternehmen haben
in den vergangenen Jahren begonnen,
ihre Verkehrssicherungspflichten neu
zu ordnen und zu managen.
Erfahrungsaustausch zu Nachtstromspeicherheizungen
Am 30. März 2011 findet in Düsseldorf
ein Erfahrungsaustausch zum Thema
Austausch von Nachtstromspeicherheizungen statt.
Bereits 2008 lud der VdW Rheinland
Westfalen die Mitgliedsunternehmen,
die Interesse an einem geförderten Modellprojekt zum Austausch von Nachtstromspeicherheizungen hatten, zu
einer Informationsveranstaltung nach
Düsseldorf ein.
Das Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
hatte unter Beteiligung des GdW Bun-
desverband deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen und der Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung (HEA) ein Modellvorhaben zum Austausch von Nachtstromspeicherheizungen
bis Ende 2010 durchgeführt. Hintergrund
dafür war die mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung beschlossene Novellierung der
Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr
2009 und die damit verbundene Verpflichtung zur stufenweisen Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass
Gebäude, die über elektrische Speicher-
heizsysteme beheizt werden, typischerweise recht geringe Verbrauchswerte
aufweisen. Damit ist bei einem Austausch gegen ein anderes Heizsystem
im Allgemeinen mit einem Mehrverbrauch zu rechnen. Deshalb muss ein
Austausch elektrischer Speicherheizungen gebäudeindividuell und unter
Berücksichtigung des tatsächlichen
Wärmeverbrauchs sehr genau untersucht werden.
Während der Veranstaltung werden
die Ergebnisse des Modellvorhabens
und unterschiedlichste Lösungen durch
Mitgliedunternehmen vorgestellt.
Symposium während der Weltleitmesse ISH
Am 16. März 2011 findet in Frankfurt
am Main im Rahmen der Messe ISH
(Weltleitmesse für Gebäude-, Energie-,
Klimatechnik und Erneuerbare Energien) auf dem Messegelände ein Symposium zum Thema „Wohnungsbau
2011: Energie als Pflichtprogramm“
statt. Gemeinsam mit den Landesverbänden der Wohnungswirtschaft
des GdW und dem BFW lädt Stiebel
Eltron nach Frankfurt ein.
Die Herausforderung der nächsten Jahrzehnte sind durch Klimawandel und
Ressourcenknappheit klar definiert. Die
Zeit drängt und zunehmend auch der
Markt. Wie lange werden Mehrfamilien-
häuser noch Mieter finden, wenn sie nicht
die Potenziale nutzen, die Energieeffizienz
und erneuerbare Energien bieten? Wann
wird nicht mehr die Kaltmiete, sondern
die Warmmiete im Wettbewerb entscheiden? Welche Möglichkeiten gibt es heute
im Wohnungsbau durch Sanierungen
Leerständen wirkungsvoll entgegenzutreten? Beim Symposium „Wohnungsbau
2011: Energie als Pflichtprogramm“ lädt
STIEBEL ELTRON zusammen mit seinem strategischen Partner Uponor und
in Kooperation mit den Wohnungsverbänden VdW und dem BFW zu einem
inspirierenden Gedankenaustausch ein.
Referenten aus den unterschiedlichsten
Bereichen präsentieren Ideen aus Theorie
und Praxis und liefern Beiträge zu einer
Diskussion.
Nach dem Symposium und einem Imbiss gegen 13 Uhr besteht auf der gesamten ISH selbstverständlich die Möglichkeit, kostenlos weitere innovative
Produkte zu begutachten.
––
Nähere Informationen zu allen Veranstaltungen erhalten Sie im gemeinsamen Vier-Länder-Büro des
VdW Rheinland Westfalen,
VdW südwest und VdW saar bei
Sascha Lankes
Tel.: 069 97065-144,
E-Mail: [email protected]
3/2011 • VerbandsMagazin
24 Technik, Bauen, Planen
Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Verkündung und in Kraft treten
noch unklar
Die Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) nähert sich noch nicht dem
Ende. Mit Rundschreiben vom 8. Dezember 2010 hatten die Verbände mitgeteilt, dass die
neue Trinkwasserverordnung wegen der Änderungen des Gesundheitsausschusses eine
jährliche Legionellenprüfung vorsehen wird. Der Bundesrat hatte am 26. November 2010
dem Verordnungsentwurf mit einigen Änderungsvorschlägen zugestimmt.
D
as Bundesgesundheitsministerium hat am 2. September 2010
die Erste Verordnung zur Änderung der TrinkwV an den Bundesrat übermittelt. Nach intensiven Diskussionen
in einem eigens dafür eingerichteten
Unterausschuss und dem Gesundheitsausschuss des Bundesrates standen die
Änderungsanträge der Ausschüsse zum
TrinkwV-Entwurf am 26. November 2010
auf der Tagesordnung des Bundesratsplenums.
3/2011 • VerbandsMagazin
Das Plenum hat den Änderungsantrag
der Ausschüsse abgelehnt, der eine umfassende Streichung verschiedener Regelungen der neuen TrinkwV vorsieht.
Dies wurde damit begründet, dass die
EU-Kommission Mitte 2011 einen Entwurf für eine Novellierung der europäischen Trinkwasserrichtlinie vorlegen
will und eine grundlegende Novellierung
der TrinkwV erst im Rahmen der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie erfolgen
sollte. Nach derzeitigem Stand ist jedoch
die Vorlage eines Richtlinienentwurfs
eher unwahrscheinlich. Die Trinkwasserrichtlinie erscheint noch nicht einmal im
Arbeitsprogramm der EU-Kommission
für 2011.
Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag,
dass schon zwei Jahre früher, also ab dem
31. Dezember 2011, die Bleileitungen
ausgetauscht werden müssen, sofern die
Wasserversorgungsanlagen im Rahmen
einer gewerblichen oder öffentlichen
© CLUPIX images - Fotolia.com
Technik, Bauen, Planen 25
Tätigkeit betrieben werden und aus denen Trinkwasser an Säuglinge, Kinder,
Jugendliche und Schwangere abgegeben
wird. Die praktische Umsetzung dieser
Vorgabe wäre schwierig geworden.
Die Länderkammer hat dem Verordnungsentwurf im Ergebnis nur mit Änderungswünschen zugestimmt. Daher muss die
Verordnung erneut von dem zuständigen
Bundesministerium einschließlich dieser
Änderungen beschlossen werden, um in
Kraft treten zu können.
Nach aktueller Information aus dem
Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung ist das Änderungsverfahren der TrinkwV noch nicht abgeschlossen, weil es hinsichtlich der vom
Bundesrat eingebrachten Änderungen
keine Einigung der beteiligten Ministerien gibt. Möglicherweise muss das Än-
derungsverfahren neu geführt werden.
Zumindest vorerst ist also nicht mit einer
Verkündung der Verordnung zu rechnen.
Nach Aussage des Gesundheitsministeriums besteht die Möglichkeit, die
Prüfpflicht auf Legionellen bei Unver >>
hältnismäßigkeit wieder zu streichen.
Rechtstechnisch sei dies sogar verhältnismäßig einfach umzusetzen, weil die
Verordnung in Zukunft jährlich zu novellieren sei. Dies deshalb, weil entsprechend
§ 11 eine Liste der Aufbereitungsstoffe zur
Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung
von Trinkwasser zu führen ist, auf die
bislang ein dynamischer Verweis bestand
und auf die jetzt fest in der Verordnung
Bezug genommen wird, womit die Verordnung jährlich verändert werden muss.
Die Verbände werden über den Fortgang
des Verfahrens weiter informieren.
––
Alle Dokumente stehen auf der Webseite
des Bundesrats unter www.bundesrat.de/
Drucksachen zur Verfügung.
3/2011 • VerbandsMagazin
26 Recht
Mietrecht
Mietrecht
BGH entscheidet über die Voraussetzungen
einer Verwertungskündigung
Mieter muss
Totenkopf im
Fenster entfernen
Sachverhalt
Die Beklagte ist seit 1995 Mieterin einer Wohnung in der Ried-Siedlung in
Hamburg. Die Vermieterin erwarb die
Ried-Siedlung, die ursprünglich aus zahlreichen Wohneinheiten bestand, im Jahr
1996. Sie will die in den 1930er-Jahren in
einfacher Bauweise errichtete Siedlung
abreißen und an deren Stelle moderne,
öffentlich geförderte Neubaumietwohnungen errichten. Mit Ausnahme eines
Teils der Siedlung, der mit geringen Sanierungsmaßnahmen instand gesetzt wurde
und erhalten geblieben ist, hat die Vermieterin ihr Ziel auch bereits umgesetzt. Nur
der Wohnblock, in dem sich die von der
beklagten Mieterin bewohnte Wohnung
sowie acht weitere, bereits leer stehende
Wohneinheiten befinden, wurde bislang
nicht abgerissen. Die Vermieterin kündigte den Mietvertrag gestützt auf § 573 Abs. 2
Nr. 3 BGB durch Schreiben vom 31. Januar
2008 unter Berufung auf städtebauliche
und gebäudetechnische Mängel der RiedSiedlung. Das Amtsgericht hat die Räumungsklage der Vermieterin abgewiesen.
Auf die Berufung der Vermieterin hat das
Landgericht der Klage stattgegeben. Die
dagegen gerichtete Revision der Mieterin
blieb ohne Erfolg.
Entscheidungsgründe
Der BGH entschied, dass die Vermieterin zur Kündigung des Mietverhältnisses
berechtigt war. Die von der Vermieterin
3/2011 • VerbandsMagazin
geplanten Baumaßnahmen stellen eine
angemessene wirtschaftliche Verwertung
des Grundstücks gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3
BGB dar, weil sie auf vernünftigen und
nachvollziehbaren Erwägungen beruhen.
Der noch vorhandene Wohnblock befindet sich in einem schlechten Bauzustand
und entspricht in mehrfacher Hinsicht
(unter anderem kleine, gefangene Räume
mit niedrigen Decken, schlechte Belichtung) nicht heutigen Wohnvorstellungen,
während mit dem geplanten Neubau moderne, bedarfsgerechte Mietwohnungen
erstellt werden können.
Der Vermieterin würden darüber hinaus
durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses
auch die nach dem Gesetz vorausgesetzten
erheblichen Nachteile entstehen, weil durch
bloße Sanierungsmaßnahmen der alten
Bausubstanz unter Erhalt der Wohnung
kein heutigen Wohnbedürfnissen entsprechender baulicher Zustand erreicht werden
kann. Die weitere Bewirtschaftung des letzten noch vorhandenen Wohnblocks unter
Verzicht auf die vollständige Verwirklichung
des mit der „Ried-Siedlung“ verfolgten städtebaulichen Konzepts ist der Vermieterin
deshalb auch unter Berücksichtigung des
Bestandsinteresses der Mieterin nicht zuzumuten (Urteil des BGH vom 11. Februar
2011, Az. VIII ZR 155/10; www.bundesgerichtshof.de).
Das Amtsgericht (AG) Chemnitz hat am
20. Dezember 2010 einen Mieter zur
Entfernung eines Totenkopfbildes im
Fenster seiner Wohnung verurteilt.
Des Weiteren wurde der Mieter sogar
verurteilt, etwaigen Schaden zu ersetzen,
falls Mieter deswegen in dem Haus keine
Wohnungen anmieten. Es ist völlig unerheblich, ob es sich bei dem Totenkopfbild
um eine Fahne handelt, die Jugendliche
heute sehr viel verwenden. Entscheidend
ist, dass eine ästhetische Beeinträchtigung durch die Darstellung gegeben ist.
Die Totenkopffahne ist keine normale
Lebensäußerung eines Mieters und fällt
im Gesamteindruck der Fassade auf. Der
Vermieter muss eine derartige Beeinträchtigung seines Eigentums nicht hinnehmen. Gemäß §§ 280, 553 BGB ist der
Mieter darüber hinaus sogar verpflichtet,
dem Vermieter den Schaden zu ersetzen,
der dadurch entstanden ist, dass Mietinteressenten die Wohnung nicht angemietet haben (Urteil des AG Chemnitz vom
20.12.2010, Az.: 13 C 1010/10).
© ArTo - Clipdealer.com
© webdata - Fotolia.com
Erstmals mit Urteil vom 28. Januar 2009
hatte der Bundesgerichtshof (BGH) auch
juristischen Personen die Möglichkeit
der Verwertungskündigung eingeräumt.
Nunmehr hat er sich im Urteil vom
9. Februar 2011 konkret zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung
geäußert.
Anmerkung
Durch die beiden Entscheidungen des
BGH vom 28. Januar 2009 und 11. Februar
2011 wird die Durchführung so genannter
wirtschaftlicher Verwertungs- oder Abrisskündigungen durch gewerbliche Vermieter erleichtert. Dies ist für die wohnungswirtschaftliche Praxis hilfreich, da das
Thema des bestandsersetzenden Neubaus
zunehmend in den Fokus der Wohnungsunternehmen gerät. In vielen Fällen lohnt
es sich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht, Altgebäude so umfangreich zu sanieren, dass ein aktueller baulicher Standard erreicht wird. Der Abriss
bestehender und ortsgleiche Neubau moderner Gebäude stellt häufig die wirtschaftlich attraktivere Variante für Wohnungsunternehmen dar.
Ein Vermieter muss einen Totenkopf im
Fenster nicht hinnehmen.
Recht 27
Gewerbemietrecht
Kosten der Terrorschadensversicherung umlagefähig
© chroma - Clipdealer.com
Entschließt sich der Eigentümer eines
Gebäudes mit erheblichem Versicherungswert (hier: mehr als 25 Millionen
Euro), eine Terrorversicherung abzuschließen, kann er die dadurch entstehenden Kosten nur dann auf die Mieter
umlegen, wenn die Kosten dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit genügen, das
heißt erforderlich und angemessen sind.
Es muss daher für das jeweils versicherte
Gebäude geprüft werden, ob eine Versicherung gegen Terrorakte im Einzelfall
erforderlich und ob die konkret abgeschlossene Versicherung angemessen
ist. Dies hat der BGH mit Urteil vom
13. Oktober 2010 verkündet.
Sachverhalt
Dem vorliegenden Fall lag ein gewerbliches Mietverhältnis über zwei Bürogebäude mit insgesamt 22.139 Quadratmetern
in einem Gebäudekomplex zugrunde, der
einen Gesamtwert von ca. 286 Millionen
Euro hat. Die Mieterin war nach dem
Mietvertrag verpflichtet, die auf die Mietsache entfallenden Nebenkosten gemäß
Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung (II. BV) zu tragen. Die Verteilung
der Kosten für die Sach- und Haftpflichtversicherungen sollte nach der Größe der
Mietfläche erfolgen. Die Mieterin verpflichtete sich im Mietvertrag ferner, den
durch Erhöhung oder Neueinführung
von Betriebskosten eintretenden Mehrbetrag vom Zeitpunkt der Entstehung an
zu tragen.
Nachdem der Gebäudeversicherer des
Gesamtkomplexes als Folge des Terroranschlags auf das World Trade Center vom
11. September 2001 keinen Rückversicherungsschutz mehr erhielt, war er nicht
mehr bereit, die Gefahr von Terrorismusschäden weiter in der Gebäudeversicherung mitzuversichern. Die Vermieterin
schloss daraufhin ab 1. Januar 2003 eine
Terrorversicherung bei einem anderen
Versicherer ab, der damals der einzige Anbieter von Terrorversicherungen auf dem
deutschen Versicherungsmarkt war. Der
Prämienaufwand für den Gebäudekomplex betrug letztlich 227.106 Euro, wovon
auf die Beklagte ein anteiliger Betrag von
Ein Bürogebäude gegen Terrorakte zu versichern, ist nicht immer notwendig.
76.293 Euro entfiel. Diesen Betrag machte
die Vermieterin gegenüber der Mieterin
als Nebenkosten aus dem Gewerberaummietervertrag geltend.
Entscheidungsgründe
Der BGH bestätigte die Entscheidung der
Vorinstanz, dass Kosten für eine Terrorversicherung grundsätzlich als Nebenkosten umgelegt werden können.
Die Terrorversicherung gehöre als Gebäudeversicherung zu den Sachversicherungen, deren Umlagefähigkeit im
Mietvertrag vereinbart war. Der Umlage
der Kosten stehe auch nicht entgegen,
dass diese Kosten erst nach Mietvertragsabschluss durch einen gesondert abgeschlossenen Terrorversicherungsvertrag
entstanden sind. Denn die Beklagte ist laut
Mietvertrag verpflichtet, den Mehrbetrag,
der durch die Erhöhung oder Neueinführung von Betriebskosten entsteht, vom
Zeitpunkt der Entstehung an zu zahlen.
Es wurde also eine Öffnungsklausel vereinbart.
Entschließt sich der Eigentümer eines
Gebäudes mit einem Versicherungswert
von mehr als 25 Millionen Euro, eine
Terrorversicherung abzuschließen, kann
er die dadurch entstehenden Kosten – so
der BGH – allerdings nur dann auf die
Mieter umlegen, wenn die Kosten dem
Gebot der Wirtschaftlichkeit genügen, das
heißt erforderlich und angemessen sind.
Es ist daher im Einzelfall für das jeweilige
Gebäude zu prüfen, ob eine Terrorversicherung tatsächlich erforderlich und ob
die sodann konkret abgeschlossene Versicherung angemessen ist.
Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe
ging der BGH vorliegend davon aus, dass
die Versicherung wegen einer nicht auszuschließenden Terrorgefahr erforderlich und angemessen ist. Die Mietobjekte
liegen in einem Gebäudekomplex mit
außergewöhnlicher Architektur, der einen
Wert von rund 286 Millionen Euro hat. Der
maßgebliche Gebäudekomplex befindet
sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu
einer Bundesbehörde und in der Nähe
eines Fußballstadions. Angesichts der Art
des Gebäudes, seiner Frequentierung,
seiner Lage und seines Wertes ist von einer
Grundgefährdung des Gebäudes für Schäden durch Terroranschläge auszugehen.
Der BGH kommt zur Auffassung, dass die
Umlage der Terrorschadensversicherung
vorliegend auch nicht wegen der Höhe der
Prämien gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstößt. Eine Terrorversicherung war
zum damaligen Zeitraum für Objekte mit
einem Versicherungswert von mehr als 25
Millionen Euro nur von dem bezeichneten
Versicherer zu erhalten (Urteil des BGH
vom 13. Oktober 2010, Az.: XII ZR 129/09,
www.bundesgerichtshof.de).
3/2011 • VerbandsMagazin
28 Recht
Wohnraummietrecht
Kein Schadensersatz bei nicht
mitgeteiltem Kündigungsgrund
Der Bundesgerichtshof
(BGH) hat mit Urteil vom 15.
Dezember 2010 entschieden,
dass die Angabe der Gründe für die Kündigung eines
Wohnraummietverhältnisses eine bloße Obliegenheit
des Vermieters darstellt, aus
deren Verletzung der Mieter
keine Schadensersatzansprüche (hier: Kosten eines außergerichtlich eingeschalteten Anwalts) herleiten kann.
Dies bedeutet, dass Mieter im
außergerichtlichen Streit um
eine Wohnungskündigung Anwaltskosten auch dann selbst
tragen müssen, wenn die Kündigung allein aus formellen
Gründen unwirksam war.
Sachverhalt
Der Vermieter hatte ein Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs
nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
gekündigt, ohne die Kündigung näher zu begründen.
Der von dem Mieter eingeschaltete Rechtsanwalt wies
die Kündigung zurück, weil
keine Gründe vorlagen, die
eine Kündigung rechtfertigten.
Daraufhin stellte der Anwalt
dem Mieter Anwaltsgebühren
in Höhe von 667,35 Euro in
Rechnung. Der Mieter forderte
nun klageweise vom Vermieter
die Erstattung dieses Betrags.
Entscheidungsgründe
Der BGH ist der Ansicht, dass
dem Mieter wegen des Versäumnisses des Vermieters,
die Gründe für ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mietverhältnisses
näher anzugeben, kein Schadensersatzanspruch aus §
280 Abs. 1 Satz 1 BGB wegen
Verletzung einer Pflicht aus
dem Schuldverhältnis zusteht.
Den Vermieter treffe keine
3/2011 • VerbandsMagazin
vertragliche Nebenpflicht, bei
Ausspruch einer ordentlichen
Kündigung deren formelle
Voraussetzungen zu beachten. Zwar mache sich nach
der Rechtsprechung des BGH
ein Vermieter, der schuldhaft
– insbesondere unter Angabe
falscher Tatsachen – eine (materiell) unberechtigte Kündigung ausspricht und dem
Mieter dadurch die weitere
Nutzung der Wohnung vorwerfbar streitig macht, wegen
Verletzung der vertraglichen
Pflicht zur Rücksichtnahme
auf den Vertragspartner schadensersatzpflichtig, wenn der
Mieter aufgrund der materiell
unbegründeten Kündigung
einen Schaden erleide.
Jedoch sei diese Rechtsprechung nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar. Vorliegend gehe es nämlich nicht
um die Frage, ob sich der Vermieter zu Unrecht auf einen
nicht bestehenden (materiellen) Kündigungsgrund berufen habe, sondern um die
Nichteinhaltung der formellen Kündigungsvoraussetzungen, hier die fehlende Angabe
der Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters
an der ordentlichen Kündigung (§ 573 Abs. 3 BGB). Es
gebe aber keine vertragliche
Nebenpflicht des Vermieters
auf Unterlassung einer aus
formellen Gründen unwirksamen Kündigung, auf die der
Mieter Anspruch hat. Vielmehr stellt die Angabe der
Kündigungsgründe eine reine
Obliegenheit dar, die der Vermieter im eigenen Interesse
zur Vermeidung von Rechtsnachteilen zu beachten hat
(Urteil des BGH vom 15. Dezember 2010, Az.: VIII ZR 9/10;
www.bundesgerichtshof.de).
Vier-Länder-Büro, Bonn >> Die Regelungen zum
Forderungseinzug und zur Erhebung sonstiger gerichtlicher
Klagen sind die Themen dieser Ausgabe in der Rubrik
„Aus der Beratungspraxis“.
Aus der Beratungspraxis
der Verbände
Vermieter von Wohnraum
bevorzugen häufig aus Kostengründen die Beauftragung des Hausverwalters mit
der Geltendmachung von
Ansprüchen gegenüber den
Mietern. Die gesetzlichen
Regelungen zum Forderungseinzug und zur Erhebung sonstiger gerichtlicher
Klagen, beispielsweise auf
Räumung- und Herausgabe, durch den Hausverwalter sind in den vergangenen
Jahren strenger geworden.
Früher konnte sich eine Partei außerhalb des Anwaltsprozesses durch jede Person
vertreten lassen, sofern diese
prozessfähig war. Nunmehr
ist der zur Vertretung berechtigte Personenkreis erheblich
eingeschränkt. Der Hausverwalter zählt grundsätzlich
nicht mehr zu dem Kreis der
berechtigten Personen.
Ein Forderungseinzug durch
den Hausverwalter ist allenfalls unter der Voraussetzung
möglich, dass der Vermieter die geltend zu machende
Forderung an den Hausverwalter abtritt, der Hausverwalter diese somit als eigene
Forderung geltend machen
kann und der Hausverwalter auch das wirtschaftliche
Risiko trägt. Verbleibt das
wirtschaftliche Risiko beim
Vermieter, kann der Hausverwalter die Forderungen
nur im Mahnverfahren ein-
ziehen, § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO.
Eine Geltendmachung im
gerichtlichen streitigen Verfahren ist hingegen ausgeschlossen. Zu beachten ist,
dass ein Forderungsinkasso
durch den Hausverwalter die
Registrierung als Inkassodienstleister erfordert.
Denkbar ist, dass der Hausverwalter die Forderung aufgrund einer entsprechenden
Ermächtigung des Vermieters
im eigenen Namen geltend
macht, sofern er ein rechtlich
schützenswertes Interesse
an der Durchsetzung dieses
Rechts hat (gewillkürte Prozessstandschaft). Das Vorliegen eines eigenen, rechtlich
schützenswerten Interesses
des Hausverwalters an der
Durchsetzung der Forderung
wird von der überwiegenden
Rechtsprechung und Literatur jedoch verneint. Die Ansprüche können also nicht
rechtssicher durch den Hausverwalter im Rahmen der gewillkürten Prozessstandschaft
geltend gemacht werden.
Da eine gewillkürte Prozessstandschaft ausscheidet,
kann sich der Vermieter im
gerichtlichen Verfahren nicht
durch den Hausverwalter
vertreten lassen. Der Einzug
von Forderungen durch den
Hausverwalter im Mahnverfahren ist im Rahmen der
dargestellten Einschränkungen möglich.
Steuern 29
Umsatzsteuer
Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei
Gebäudereinigungsleistungen ab 2011
A
b dem 1. Januar 2011 werden die
Regelungen zur Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft beim
Leistungsempfänger gemäß § 13 b UStG
auf das steuerpflichtige Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen ausgeweitet.
Die Regelung kommt dann zur Anwendung, wenn Leistungsempfänger ein Unternehmen ist, das selbst derartige Reinigungsleistungen erbringt.
© Fototasche - Fotolia.com
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hat
sich mit Schreiben vom 25. November
2010 an das Bundesfinanzministerium
gewandt und um Klarstellungen gebeten.
Das BMF hat sich mit Schreiben vom
4. Februar 2011 ausführlich zu dem durch
das Jahressteuergesetz 2010 erweiterten
Anwendungsbereich des § 13b UStG (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) geäußert.
Bei Leistungen von Gebäudereinigern wird die Steuerschuldnerschaft umgekehrt.
Ausführungen zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigungsleistungen enthalten nunmehr die neuen
Absätze 22d bis 22g des Abschnitts 13b.1.
Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE,
vgl. Teil I des BMF-Schreibens).
Der neue Absatz 22e enthält eine Aufzählung, welche Leistungen insbesondere
unter den Begriff der Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen fallen. Im neuen
Absatz 22f wird ausgeführt, für welche
Leistungen dies insbesondere nicht zutrifft.
Die sinngemäße Anwendung von Abschnitt 13b.1. Abs. 11 Satz 1 UStAE bedeutet, dass von einem nachhaltigen Erbringen von Gebäudereinigungsleistungen
dann auszugehen ist, wenn der Leistungsempfänger im vorangegangenen Kalenderjahr Gebäudereinigungsleistungen
erbracht hat, deren Bemessungsgrundlage
mehr als zehn Prozent der Summe seiner
steuerbaren und nicht steuerbaren Umsätze (Weltumsatz) betragen hat.
Der Leistungsempfänger von Gebäudereinigungsleistungen schuldet die Umsatzsteuer nur dann, wenn er ein Unternehmer
ist, der selbst Gebäudereinigungsleistungen erbringt. Der neue Absatz 22g greift
die Ausführungen des BMF-Schreibens
vom 4. Januar 2011 wieder auf. Danach
muss der Leistungsempfänger derartige
Gebäudereinigungsleistungen nachhaltig
erbringen oder erbracht haben, um die
Umkehr der Steuerschuldnerschaft auszulösen. Die Absätze 10 und 11 des Abschnitt
13b.1. UStAE (Zehn-Prozent-Grenze bei
Bauleistungen) gelten sinngemäß.
Die Absätze 6, 13, 16 und 18 bis 22 des
Abschnitts 13b.1. UStAE gelten ebenfalls sinngemäß. Für Wohnungseigentümergemeinschaften bedeutet das (vgl.
Abschnitt 13b.1. Abs. 18 UStAE): Wohnungseigentümergemeinschaften sind,
wenn sie Gebäudereinigungsleistungen
empfangen, nicht Steuerschuldner, wenn
diese Leistungen als nach § 4 Nr. 13 UStG
steuerfreie Leistungen der Wohnungseigentümergemeinschaften an die einzelnen Wohnungseigentümer weitergegeben
werden. Dies gilt auch dann, wenn die
Wohnungseigentümergemeinschaft der-
artige Umsätze nach § 9 Abs. 1 UStG als
steuerpflichtig behandelt.
Teil II des BMF-Schreibens enthält die
Vorschriften zum Übergang auf den erweiterten Anwendungsbereich des § 13b
UStG. Bei Gebäudereinigungsleistungen,
die zwischen dem 1. Januar 2011 und
dem 31. März 2011 ausgeführt werden,
wird nicht beanstandet, wenn die Vertragspartner einvernehmlich noch von
der Steuerschuldnerschaft des leistenden
Unternehmers ausgehen. Hierfür ist allerdings Voraussetzung, dass der leistende
Unternehmer den Umsatz zutreffend versteuert.
––
Das BMF-Schreiben vom 4. Februar 2011
und der bisherige Abschnitt 13b.1. UStAE
stellen wir gerne zur Verfügung:
Jürgen Gnewuch,
Tel.: 0211 16998-28
E-Mail: [email protected] oder
Anke Kirchhof,
Tel.: 069 97065-138
E-Mail: [email protected]
3/2011 • VerbandsMagazin
30 Steuern
§ 6 a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
BMF-Schreiben zur
Grunderwerbsteuerfreistellung
Seit dem 1. Januar 2010 gilt die Grunderwerbsteuerbefreiung des § 6 a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) für bestimmte Umwandlungsvorgänge im Konzern.
Der nunmehr abgestimmte Ländererlass vom 1. Dezember 2010 wurde am
8. Dezember 2010 im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Auf Folgendes ist hinzuweisen:
1. Beteiligte des Umwandlungsvorgangs:
Herrschendes Unternehmen – Abhängige Gesellschaften
An einem Umwandlungsvorgang im Sinne
des § 6 a GrEStG sind entweder ausschließlich ein herrschendes Unternehmen und
ein oder mehrere abhängige Gesellschaften oder ausschließlich mehrere abhängige Gesellschaften beteiligt.
sein – allerdings nur, soweit die Beteiligungen an den abhängigen Gesellschaften
einem Betrieb gewerblicher Art zuzuordnen sind.
–Als unabhängige Gesellschaften kommen sowohl Kapitalgesellschaften als
auch Personengesellschaften in Betracht.
2. Vor- und Nachbehaltensfrist sowie
95-prozentige Mindestbeteiligung
© Increa - Fotolia.com
Das herrschende Unternehmen muss
während eines Zeitraums von jeweils
fünf Jahren vor und nach dem Umwandlungsvorgang unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 95 Prozent ununterbrochen am Kapital der abhängigen
Gesellschaft(en) beteiligt sein.
Das Bundesfinanzministerium
–Das herrschende Unternehmen kann
sowohl eine natürliche oder juristische Person als auch eine Personengesellschaft sein, und es muss selbst
Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne sein. Das herrschende Unternehmen darf keine reine Holdinggesellschaft sein. Außerdem gelten die
Grundsätze der Anteilsvereinigung im
Organkreis nicht.
Nach dem Ländererlass kann auch eine
Gebietskörperschaft (zum Beispiel Kommune) das herrschende Unternehmen
3/2011 • VerbandsMagazin
–Eine mittelbare Beteiligung am Kapital einer Gesellschaft in Höhe von
mindestens 95 Prozent liegt dann vor,
wenn auf jeder Stufe mindestens eine
kapitalmäßige Beteiligung in Höhe von
95 Prozent besteht.
–Die Mindestbeteiligung von 95 Prozent
an der abhängigen Gesellschaft muss
auch für fünf Jahre nach der Umwandlung ununterbrochen fortbestehen
(Nachbehaltensfrist).
Der Ländererlass stellt klar, dass dies nicht
für den Fall der Verschmelzung einer abhängigen Gesellschaft auf das herrschende Unternehmen gilt. Für den Fall, dass
eine übertragende abhängige Gesellschaft
bei einer Umwandlung erlischt (zum Beispiel bei der Verschmelzung zwischen
abhängigen Gesellschaften), wird ausgeführt, dass die übernehmende abhängige
Gesellschaft fünf Jahre fortbesteht und an
ihr die 95-prozentige Mindestbeteiligung
des herrschenden Unternehmens bestehen bleiben muss.
Grunderwerbsteuer:
Niedersachsen hebt
Steuersatz an
Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer beträgt in Deutschland grundsätzlich 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage, kann aber von den
Bundesländern abweichend festgelegt werden. Die Grunderwerbsteuer
wird in der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und steht den
Bundesländern zu, die diese an die
Kommunen weiterreichen können.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2011 ist
in Niedersachsen der Steuersatz um
einen Prozentpunkt auf 4,5 Prozent
erhöht worden. Die Änderung erfolgte
in Artikel 3 des Haushaltsbegleitgesetzes 2011, das am 28. Dezember 2010
veröffentlicht wurde. In Berlin beträgt
der Steuersatz seit 2007 4,5 Prozent, in
Brandenburg (ab 2011) und SchleswigHolstein (ab 2012) jeweils 5 Prozent.
Umsatzsteuer
Anwendungserlass statt
Richtlinien
Die Umsatzsteuerrichtlinien 2008 werden mit Wirkung vom 1. November 2010
aufgehoben (vgl. BMF-Schreiben vom
1. Oktober 2010). An ihre Stelle tritt der
– zeitlich nicht befristete – Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE), der etwa
600 Seiten umfasst.
Der UStAE gilt, wenn sich zeitlich nichts
anderes ergibt, für Umsätze, die nach dem
31. Oktober 2010 ausgeführt werden. Bisher ergangene Anordnungen, die mit dem
UStAE im Widerspruch stehen, sind nicht
mehr anzuwenden. Die materiell-rechtlichen Änderungen gegenüber den Regelungen der Umsatzsteuerrichtlinien
(UStR) 2008 sind – abgesehen von den
Überschriften der einzelnen Abschnitte –
im Text auf der Internetseite des BMF in
der Rubrik Aktuelles/BMF-Schreiben in
Fettdruck hervorgehoben. Streichungen
von Textpassagen gegenüber den UStR
2008 sind nicht gesondert gekennzeichnet.
Steuern 31
Dividendenbesteuerung bei Wohnungsgenossenschaften
Gesetzesvorschlag zur Vereinfachung
Der GdW und seine Regionalverbände
setzten sich seit längerem für eine Vereinfachung auf dem Gebiet der Dividendenbesteuerung bei Wohnungsgenossenschaften ein. Mit Einführung der
Abgeltungsteuer war das vereinfachte
Erstattungsverfahren für Dividenden
bis 51 Euro ab 2009 entfallen. Seitdem
konnten Wohnungsgenossenschaften
die Erstattung der Kapitalertragsteuer
und des Solidaritätszuschlags nur noch
im Wege des aufwändigen Sammelantragsverfahrens beim Bundeszentralamt
für Steuern beantragen.
Lediglich für die Bank-Genossenschaften
(auch Wohnungsgenossenschaften mit
Spareinrichtung) wurde in der Zwischenzeit ein vereinfachtes Erstattungsverfahren
im Rahmen der Kapitalertragsteuer-Anmeldung beim Betriebsstättenfinanzamt
geschaffen. Für die übrigen Genossenschaften verblieb es beim Sammelantragsverfahren, welches zudem noch erheblich
eingeschränkt wurde. Die Erstattung der
Kapitalertragsteuer auf der Grundlage von
Freistellungsaufträgen sollte nicht mehr
möglich sein. Dies bedeutete quasi die
Abschaffung des Sammelantragsverfahrens für Genossenschaften. Der GdW und
die Regionalverbände setzten daraufhin
erst einmal alles daran, dass Freistellungsaufträge wieder zugelassen werden, was
auch – zunächst durch eine klarstellende
Verwaltungsanweisung – gelungen ist. Die
entsprechende gesetzliche Klarstellung
sollte mit dem Jahressteuergesetz 2010
folgen.
Der GdW und die Regionalverbände haben sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2010
weiter für eine einfache Lösung eingesetzt
und entsprechende Formulierungsvorschläge unterbreitet, die von Seiten der
Politik dem Bundesfinanzministerium
(BMF) zur Prüfung vorgelegt wurden. Die
Sensibilisierung der Bundestagsabgeordneten und Fachpolitiker für diese Problematik war auch erfolgreich. Es wurde
in Aussicht gestellt, dass das Thema bei
dem angekündigten Gesetzesvorhaben zu
Steuervereinfachungen Berücksichtigung
finden könnte.
Das BMF hat die Forderungen der Wohnungswirtschaft nach Vereinfachung im
Referentenentwurf des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 aufgegriffen und
beabsichtigt sogar, bei Genossenschaftsdividenden eine Abstandnahme vom
Kapitalertragsteuerabzug einzuführen.
Damit schlägt das BMF noch eine deutlich
einfachere Verfahrensweise als vom GdW
und den Regionalverbänden gefordert vor.
Im Fall des Vorliegens von Nichtveranlagungsbescheinigungen und bis zur Höhe
von erteilten Freistellungsaufträgen soll
eine Abstandnahme vom Steuerabzug bei
Dividenden (und Zinsen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung) ab
dem 1. Januar 2012 erfolgen. Allerdings
bliebe es bei der § 45 d EStG-Meldung
(über ausgenutzte Freistellungsbeträge).
Jahressteuergesetz
Wohnungsbau-Prämiengesetz
für 2010 sind am 14. Dezember 2010
im Bundessteuerblatt veröffentlicht
worden.
© querbeet - istockphoto.com
Der Antrag auf Wohnungsbauprämie ist
nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster
Wer Wohnungsbauprämie erhalten will, muss das Jahressteuergesetz 2010 beachten.
Durch das Jahressteuergesetz 2010 werden
unter anderem das Fünfte Vermögensbildungsgesetz und das Wohnungsbau-Prämiengesetz geändert. Betroffen sind die
Ermittlung der Einkommensgrenzen für
die staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie).
Ein Aufsatz von Jungblut in NWB 1/2011
informiert über die Änderungen bei der
Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie.
––
Auf Anfrage stellen wir Ihnen den Aufsatz
und die neuen Vordruckmuster gerne zur
Verfügung:
Jürgen Gnewuch
Tel.: 0211 16998-28
E-Mail: [email protected] oder
Anke Kirchhof
Tel.: 069 97065-138
E-Mail: [email protected]
3/2011 • VerbandsMagazin
32
füR SIE GELESEN
michaEL woLicki
Gdw (hrsG.)
der Verwaltungsbeirat im wEG
kommentar zum
kontenrahmen der
wohnungswirtschaft
In der Praxis
gibt es wenige
Gremien, deren
Mitglieder derart häufig über
ihre Rechtstellung, Aufgaben,
Rechte und
Pflichten und
die rechtlichen
Zusammenhänge, in denen sie
tätig werden, so unklare Vorstellung haben wie die Verwaltungsbeiräte.
ßes Interesse. Anlass für den Autor, der
selbst seit über 25 Jahren mit dem Wohnungseigentumsrecht befasst und auch
als Verwaltungsbeirat tätig ist, sein Werk
zu überarbeiten und zu aktualisieren.
Dabei herausgekommen sind jetzt „333
Fragen und Antworten“. Diese ermöglichen es dem Verwaltungsbeirat und dem
Wohnungseigentümer, alle Zweifelsfragen
schnell und einfach zu klären.
–
Schon die erste Auflage dieses Buches
mit „300 Fragen und Antworten“ fand
in der interessierten Öffentlichkeit gro-
Michael Wolicki, Der Verwaltungsbeirat
im WEG, 2. Aufl. 2010, 382 Seiten,
Hammonia-Verlag, Hamburg,
ISBN 978-3-87292-331-8, 39,80 Euro,
Bestellung: Tel.: 0800 2020801 (zum Nulltarif) , Fax: 0531 708619
E-Mail: [email protected]
brautmEiEr/dÜwELL/hEinEmann/ pEtZina (hrsG.)
heimat nordrhein-westfalen, identitäten
und regionalität im wandel
Die Beiträge beleuchten das Landesbewusstsein in Verfassung, Politik und
Medien, beschreiben die Rolle von Religion, Mentalität und Ethnie, untersuchen Beispiele regionaler Modernität und
Strategien regionaler Modernisierung,
analysieren das Spannungsfeld zwischen
Land und Stadt, Region und Europa und
behandeln schließlich das Thema „Heimat“ in Geschichte und Kultur.
Diese unterschiedlichen Perspektiven
und Aspekte scheinen ein Weg zu sein,
um der Größe und Vielfalt des Landes und
seiner Bevölkerung gerecht zu werden.
Die Autoren konstatieren einen starken
Zug zu selbstbewussten Regionen. Zwar
wird die gemeinsame „Heimat NordrheinWestfalen“ nach mehr als 60 Jahren fraglos
akzeptiert; näher an den Befindlichkeiten
ist es aber wohl, von Heimat in NordrheinWestfalen zu sprechen. Dies ist ein Fazit
aus allen Beiträgen des Bandes.
Über zwanzig namhafte Experten haben mit kurzen und prägnanten Aufsätzen gemeinsam darüber nachgedacht,
in welcher „Verfassung“ sich das Land
3/2011 • VerbandsMagazin
Nordrhein-Westfalen rund 60 Jahre nach
seiner Gründung präsentiert.
–
Jürgen Brautmeier, Kurt Düwell, Urich
Heinemann, Dietmar Petzina (Hrsg.),
Heimat Nordrhein-Westfalen, Düsseldorfer
Schriften zur Neueren Landesgeschichte
und zur Geschichte Nordrhein-Westfalens,
Band 83, Klartext Verlag, Essen 2010,
ISBN 978-3-8375-0155-1, 402 Seiten,
26,95 Euro.
Der „Kommentar zum Kontenrahmen
der Wohnungswirtschaft“ ist nach wie
vor ein unverzichtbares Standardwerk für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Auf der Grundlage
des angepassten Kontenrahmens der
Wohnungswirtschaft durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) werden in der überarbeiteten achte
Auflage die einzelnen KontenrahmenKlassen eingehend erläutert und anhand
von Beispielen vertieft.
Konten, die heute nicht mehr notwendig
sind, wurden gestrichen und neue Konten,
zum Beispiel für latente Steuern, aufgenommen. Damit bietet der überarbeitete
Kommentar zum Kontenrahmen den im
Rechnungswesen sowie der Buchführung
tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmen eine kompetente
Hilfe für ihre tägliche Arbeit. Darüber hinaus dient der Kommentar aber auch weiterhin als Nachschlagewerk für jeden an
der Wohnungswirtschaft Interessierten.
Darüber hinaus wird die Fachpublikation
„Erläuterung zur Rechnungslegung der
Wohnungsunternehmen“ derzeit an die
Neuerungen des BilMoG angepasst. Sie
soll am Ende des ersten Quartals 2011 in
zweiter Auflage neu erscheinen.
–
GdW Bundesverband deutscher
Wohnungs- und Immobilienunternehmen,
Kommentar zum Kontenrahmen der
Wohnungswirtschaft, 8. Aufl. 2010,
288 Seiten, Hammonia-Verlag, Hamburg,
ISBN 978-3-87292-290-8, 45,00 Euro,
Bestellung: Tel.: 0800 2020801
(zum Nulltarif), Fax: 0531 708619
E-Mail: [email protected]
füR SIE GELESEN 33
LusErkE/roth/schLÜtEr
der aufsichtsrat einer wohnungsgenossenschaft
Die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der
Genossenschaft erfordert umfassende
Kenntnisse der Materie, der rechtlichen Rahmenbedingungen im Allgemeinen und speziell im genossenschaftlichen Bereich. Hierzu soll das
Buch eine Hilfestellung geben und
zwar sowohl dem neu gewählten Aufsichtsrat als auch dem bereits in diesem Gremium tätigen Mitglied.
Die vorliegende zweite Auflage berücksichtigt weitere Aspekte, die sich in der
täglichen Beratung von Genossenschaften als praxisrelevant erwiesen haben.
Insbesondere wurden Fragen zur Generalversammlung in die Darstellung aufgenommen, da dem Vorsitzenden des
Aufsichtsrates beziehungsweise seinem
Stellvertreter die Aufgabe der Leitung
der Generalversammlung zukommt.
Das Buch gliedert sich in die Teile:
• Der Aufsichtsrat – Zusammensetzung
und Wahl seiner Mitglieder (unter
anderem: Was passiert, wenn die Mindestbesetzung nicht mehr gewährleistet werden kann?)
• Der Aufsichtsrat – Die innere Ordnung
und Willensbildung, Aufgabenverteilung (unter anderem: Ist der Aufsichtsrat bei Unterschreiten der gesetzlichen
Mindestzahl noch beschlussfähig?)
• Der Aufsichtsrat – Aufgaben, Rechte
und Pflichten (unter anderem: Haften
Aufsichtsratsmitglieder in jedem Fall
gesamtschuldnerisch?)
Beispiele, Praxistipps und Mustertexte sollen die Arbeit erleichtern. Damit steht eine
Unterlage zur Verfügung, die alle Facetten
der verantwortungsvollen Tätigkeit eines
Aufsichtsratsmitglieds einer Wohnungsgenossenschaft abbildet.
–
Mirijam Liserke/Stefan Roth/Thomas
Schlüter, Der Aufsichtsrat einer
Wohnungsgenossenschaft, 2. Aufl. 2010,
127 Seiten, Hammonia-Verlag, Hamburg,
ISBN 978-3-87292-336-3, 23,80 Euro
roLF schmidt
welche heizung braucht das haus?
Notwendige CO2-Reduzierung und ständig steigende Energiepreise stellen die
Frage nach der richtigen Heizung für
den Bauherrn und Hauseigentümer ganz
nach vorne. Am Beispiel eines gebauten
Referenzhauses werden für Neubau und
Altbau auf der Grundlage der Energieeinsparverordnung (EnEV) und nach
den Förderkriterien der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) praxisnah aktuelle
Gas-, Wärmepumpen- und Holzheizungen kombiniert, berechnet und miteinander verglichen.
2009 sind wichtige Gesetze und Verordnungen, wie das Erneuerbare-EnergienWärmeGesetz, die EnEV 2009 mit den
Förderstufen der KfW-Bankengruppe und
die neu überarbeitete DIN 1946-6 mit verbindlichen Regeln für richtiges Lüften im
Wohnungsbau in Kraft getreten.
neten energetischen Werte sowie die
Investitions- und Verbrauchskosten in
vergleichenden Darstellungen anschaulich zusammengefasst. Mit diesem Ratgeber sind neben Architekten und Planern
auch interessierte Bauherren in der Lage,
die dargestellten Anlagekombinationen
bei ihren eigenen Vorbereitungen energetisch und wirtschaftlich zu bewerten
und die optimale Heiztechnik auszuwählen.
Die berechneten Heiz- und Lüftungssysteme werden, verbunden mit Empfehlungen des Autors, verständlich beschrieben
und an entsprechenden Praxisbeispielen
dargestellt.
Auf dieser aktualisierten Grundlage wurden in der zweiten Auflage die berech-
–
Rolf Schmidt, 77 Seiten,
Fraunhofer IRB Verlag 2010,
ISBN 978-3-8167-8157-8, 19,50 Euro
3/2011 • VerbandsMagazin
34
füR SIE GELESEN
kLauss/kirchhoF
altbaukonstruktionen – materialien und u-werte
im Gebäudebestand
Energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand müssen mit besonderer Sorgfalt geplant und
ausgeführt werden. Ohne Kenntnis der
verwendeten Materialien ist eine energetische Bewertung schwierig und fehleranfällig.
Das vorliegende Werk ist eine kompakte
Sammlung von Informationen zu typischen Altbaumaterialien und -konstruktionen. Der Fachplaner erhält Hinweise,
wie er die vorgefundenen Konstruktionen
und Materialien für die Bausubstanz zerstörungsfrei zuordnen kann. Auf Basis der
konkreten Materialien und Bauteilaufbauten ist der reale Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) angegeben, der die
Entwicklung bauphysikalischer Sanie-
rungsmaßnahmen ermöglicht. Durch die
transparente Aufbereitung der Informationen können diese auch für weiterführende Berechnungen Anwendung finden oder
mit konkreten Angaben des Gebäudes
kombiniert werden.
Neben den bauphysikalischen Kennwerten enthält dieser Band regionale Zuordnungen für große Teile Deutschlands. Die
Kennwerte zu Materialien und Aufbauten
sind bezogen auf das Baualter auch auf
weitere Regionen übertragbar.
–
Swen Klauß, Wiebke Kirchhof, Altbaukonstruktionen. Materialien und U-Werte im
Gebäudebestand, 191 Seiten, Fraunhofer
IRB Verlag 2010, ISBN 978-3-8167-8215-5,
59,00 Euro
bundEsinstitut FÜr bau-, stadt- und raumForschunG (hrsG.)
deutschland anders sehen – atlas zur raum- und
stadtentwicklung – analysen bau. stadt. raum. (band 2)
Das Ruhrgebiet tritt in den Vordergrund, Berlin scheint alles zu überragen, Städte wie Hamburg, Köln und
München wirken größer als sonst: Der
Atlas „Deutschland anders sehen“ geht neue Wege in der Darstellung der Lebensverhältnisse
in Deutschland – mit Karten,
bei denen die Zahl der Einwohner die Größe eines Gebietes
bestimmt. Auf mehr als 100 Seiten bietet das Kartenwerk einen detail- und facettenreichen
Überblick über regionale Unterschiede der Lebensverhältnisse
und ihrer Entwicklungen.
Karten, Diagramme und erläuternde Texte zeigen, wo sich Ostund Westdeutschland 20 Jahre
nach der deutschen Einheit aufeinander zu bewegt haben, und wo es
noch unterschiedliche Entwicklungen
und Probleme gibt. Aufgegriffen werden
3/2011 • VerbandsMagazin
nahezu alle gesellschaftlich bedeutsamen
Themen wie Arbeitsmarkt, Bildung und
Ausbildung, Demografie, Wirtschaft und
Wohnen.
ken über scheinbar Altbekanntes anregen. Er richtet sich nicht in erster Linie
an die Fachwelt, sondern ist für alle an
Karten Interessierte gedacht.
Auf der Homepage des BBSR, in
der Rubrik Veröffentlichungen
steht zur Vorstellung des Atlasses ein interaktives Kartenmodul bereit, mit dem man sich
die wichtigsten Indikatoren und
Raumabgrenzungen interaktiv
mit variablem Maßstab anzeigen lassen kann.
–
Der Atlas will auf Lebensbedingungen in
Deutschland neugierig machen, gewohnte
Sichtweisen irritieren und zum Nachden-
Deutschland anders sehen,
Atlas zur Raum- und Stadtentwicklung, Bundesinstitut für
Bau-, Stadt- und Raumforschung
(BBSR) im Bundesamt für
Bauwesen und Raumordnung
(Hrsg.); Selbstverlag des BBSR
Bonn, ISBN 978-3-87994-693-8,
10,00 Euro (zzgl. Versand)
füR SIE GELESEN / SEMINARE 35
riEdEL/obErhaus/FrössEL/haEGELE
Von der thermohaut bis zur transparenten wärmedämmung
Energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand
müssen mit besonderer Sorgfalt geplant
und ausgeführt werden. Ohne Kenntnis
der verwendeten Materialien ist eine
energetische Bewertung schwierig und
fehleranfällig. Das vorliegende Werk ist
eine kompakte Sammlung von Informationen zu typischen Altbaumaterialien
und -konstruktionen. Der Fachplaner erhält Hinweise, wie er die vorgefundenen
Konstruktionen und Materialien für die
Bausubstanz zerstörungsfrei zuordnen
kann.
Auf Basis der konkreten Materialien und
Bauteilaufbauten ist der reale Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) angegeben, der die Entwicklung bauphysikalischer Sanierungsmaßnahmen ermöglicht.
Durch die transparente Aufbereitung der
Informationen können diese auch für weiterführende Berechnungen Anwendung
finden oder mit konkreten Angaben des
Gebäudes kombiniert werden.
Neben den bauphysikalischen Kennwerten enthält dieser Band regionale Zuordnungen für große Teile Deutschlands. Die
Kennwerte zu Materialien und Aufbauten
sind, bezogen auf das Baualter auch auf
andere Regionen übertragbar.
Das Fachbuch bietet alles, was Sie zum
Thema Wärmedämm-Verbundsysteme
wissen müssen. Die aktualisierte Auflage berücksichtigt nun auch den Brandriegel und die Neuerungen der Energiesparverordnung (EnEV). Außerdem
wurde das Buch durch die Beschreibung
einzelner Systeme ergänzt. Nach einem
kurzen Rückblick in die geschichtliche
Entwicklung werden die bauphysikalischen Grundlagen von WärmedämmVerbundsystemen erläutert. Von Dämmstoffarten und Befestigungsmitteln bis
zu Armierungsmassen und unterschiedlichsten Beschichtungstechniken werden
die verschiedenen Systemkomponenten
und -aufbauten ausführlich vorgestellt.
Die fachgerechte Verarbeitung und Ausführung wird beschrieben. Besondere
Schwerpunkte liegen auf Details und Anschlüsse sowie auf der Haltbarkeit und
auf Maßnahmen der Instandhaltung und
Instandsetzung. Die Themen Zulassungen
und Regelwerke werden genauso behandelt, wie Fragen der Wirtschaftlichkeit,
Amortisation, Ökobilanz, Gebäudeenergiepass etc. Eine rechtliche Betrachtung
und ein umfangreiches Glossar runden
das Buch ab.
–
Werner Riedel, Heribert oberhaus,
Frank Frössel, Wolfgang Haegele,
515 Seiten, Fraunhofer IRB Verlag 2010,
ISBN 978-3-8167-8235-3, 79,00 Euro
sEminarE im apriL 2011
04.04.2011
Bochum
Erfolgreiche Strategien zur Kundenrückgewinnung
Prof. Dr. Matthias Neu
04./05.04.2011
Hannover
Motivation auf der Langstrecke
Martina Boden
2
4
04.-06.04.2011
18.-20.04.2011
Hannover
Vorbereitungslehrgang für die IHK-Prüfung der Immobilienkaufleute im Bereich „Spezielle Betriebswirtschaftslehre“
Heike David
4
05.04.2011
Bochum
Kommunikation mit schwierigen Mietern
Robert Montau
2
3/2011 • VerbandsMagazin
36 seminare
Für Sie gelesen
Seminare im APRIL 2011
Janis Bailitis
5
Business-Knigge, Modul 1 Hedda Werner
Energieexperte im Wohnungsunternehmen, Modul 2
Thorsten Rabe
3
5
3
05.04.2011
Hamburg
Vom Kollegen zum Vorgesetzten Wirkungsvolle
Präsentation und Moderation
05.04.2011
Wiesbaden
05./06.04.2011
Hamburg
06.04.2011
Wiesbaden
Business-Knigge, Modul 2
Hedda Werner
06.04.2011
Bochum
Mietrecht für Techniker
Detlef Wendt
07.04.2011
Wiesbaden
Wohnungswirtschaftliches Rechnungswesen, Teil 2
Ursula Plöger
2
3
07.04.2011
Hannover
Mietrechtliche Fragen bei Tod des Mieters
Mario Viehweger
4
07./08.04.2011
Bochum
Ablauf einer Zwangsverwaltung – Aufgaben und Pflichten
von Haus- und WEG Verwaltern
Stefan Pàsztor
2
11.04.2011
Hannover
Beschwerdefälle in Mietverhältnissen oder die Tricks der
Mieter – und was der Vermieter dagegen tun kann
Detlef Wendt
4
11.04.2011
Bochum
Online Marketing in der Wohnungswirtschaft – Twitter
und Social Web-Anwendungen
Prof. Dr. Matthias Neu
2
11./12.04.2011
26./27.04.2011
Hannover
Vorbereitungslehrgang für die IHK-Prüfung der
Immobilienkaufleute im Bereich „Rechnungswesen“
Heike David
4
12.04.2011
Wiesbaden
Schönheitsreparaturen und Schadensersatz bei
Mieterwechsel
Antje Iwen
3
12.04.2011
Bochum
Training für Auszubildende im EBZ – Präsentation und
Moderation
Robert Montau
2
12.-14.04.2011
Hamburg
Seminarreihe Buchführung und Bilanzierung in der
Wohnungswirtschaft
Kerstin Bonk
5
13.04.2011
28.04.2011
Hannover
Vorbereitungslehrgang für die IHK-Prüfung der Immobilienkaufleute im Bereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
Heike David
4
13.04.2011
Bad Bramstedt
Wohnungswirtschaftliche Grundlagen für Quereinsteiger
und Berufsanfänger
Michael Pistorius
5
13.04.2011
Wiesbaden
Social Media – Umgang mit Facebook, Twitter und
Nutzen solcher Medien
Tobias Geipe
3
14.04.2011
Wiesbaden
Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung –
Ursachen und Vermeidung
Ursula Grohnert
3
14.04.2011
Lübeck
Verhandlungen erfolgreich gestalten
Robert Montau
5
14.04.2011
Hannover
Instandhaltungsmanagement – Wo stecken Ihre
Optimierungspotenziale?
Norbert Raschper
4
14.04.2011
Bochum
Kundenbetreuung bei Modernisierung – Kundenbindung
dank sozialer Kompetenz
Sabine Petter
2
14.04.2011
29.04.2011
Hannover
Simulierte Abschlussprüfung im Anschluss an die Vorbereitungslehrgänge für die IHK-Prüfung der Immobilienkaufleute
Heike David
4
1 D
r. Gerhard Jeschke
Telefon 0211 16998-25
3 Kari Epper-Uhmann
Telefon 0611 1746375-11
2 Sabine Thielemann
Telefon 0234 9447-510
4 Karsten Dürkop
Telefon 0511 1265-126
3/2011 • VerbandsMagazin
5
Andreas Daferner
Telefon 040 52011-218
vm-Anzeige_neu_189x80_mm
Stellenanzeige
25.02.2006
9:37 Uhr
Seite 1
Der Bauverein Sodingen eG hat ca. 500 Mitglieder und bewirtschaftet
zur Zeit 60 Häuser mit 384 Wohneinheiten.
Zur Leitung unserer Geschäftsstelle sowie für die umfassende
Betreuung unserer Mitglieder in wohnungswirtschaftlichen
Angelegenheiten suchen wir zur Unterstützung des Vorstandes
eine Kauffrau der Wohnungswirtschaft/
einen Kaufmann der Wohnungswirtschaft
Einstellungsvoraussetzungen:
abgeschlossene Ausbildung in der Wohnungswirtschaft
Berufserfahrung in der Mieten- und Finanzbuchhaltung
Kenntnisse und Fertigkeiten in der Anwendung branchenspezifischer Software sowie Kenntnisse im Umgang mit MicrosoftOffice-Programmen
eigenständige Arbeitsweise, Flexibilität, Teamfähigkeit
vorbereitende Jahresabschlussarbeiten in der Mieten- und
Finanzbuchhaltung
eigenständige Erstellung der Betriebskostenabrechnungen und
Bearbeitung aller Einsprüche und Anfragen zu den Betriebskostenabrechnungen
Mahnwesen, Wirtschaftlichkeitsberechnung
Planung und Überwachung von Modernisierungen, Instandhaltung
und Neubautätigkeiten
Prüfung von Angeboten und Vergabe der Arbeiten,
Rechnungsprüfung, Aufmaße, Einhaltung von Terminplänen
Die Vergütung erfolgt nach dem Tarif der Immobilienwirtschaft.
Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre
aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen einschließlich Ihrer
Gehaltsvorstellung.
Aufgabengebiete:
alle in der Mietenbuchhaltung anfallenden Tätigkeiten
Betreuung der Mitgliederverwaltung
Bauverein Sodingen eG
Auf dem Rohde 31, 44627 Herne
Telefon (0 23 23) 3 09 25
Ihre Ansprechpartnerin: Frau Eleonore Pachurka
IMPRESSUM
Herausgeber:
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
Goltsteinstr. 29, 40211 Düsseldorf, Tel.: 0211 16998-0, Fax: 0211 16998-50
E-Mail: [email protected], http://www.vdw-rw.de, http://www.wohnungswirtschaft-aktuell.de
Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V.
Franklinstr. 62, 60486 Frankfurt, Tel.: 069 97065-101, Fax: 069 97065-199
E-Mail: [email protected], http://www.vdwsuedwest.de, http://www.wohnungswirtschaft-aktuell.de
Verband der saarländischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.
Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken, Tel.: 0681 8412030-0, Fax: 0681 8412030-111
E-Mail: [email protected], http://www.vdw-saar.de
Verantwortlich für den Inhalt:
Alexander Rychter
Dr. Rudolf Ridinger
Redaktion:
Andreas Gröhbühl (Leitung)
Sabine Oefner (Sekretariat Redaktion, Tel.: 069 97065-128)
Stephan Gerwing, Jürgen Gnewuch, Dr. Gerhard Jeschke, Sascha Lankes, Andrea Lorentz,
Hans-Joachim Palm, Friederike Schüle, Roswitha Sinz, Damir Stipi
Layout & Gestaltung:
Haag Marketing & Design GmbH, Saarbrücken, Köln
http://www.haag-marketing.de
Druck:
Krüger Druck und Verlag
Erscheinungsweise:
10 x jährlich
Auflage:
2.500 Exemplare
Anzeigen:
Haag Marketing & Design GmbH, Saarbrücken Bettina Wasemann, Tel.: 0681 99281-10
Der Bezugspreis ist für die Mitglieder der Verbände im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
Verband der Südwestdeutschen
Wohnungswirtschaft e.V.
Verband der saarländischen Wohnungsund Immobilienwirtschaft e.V.
Goltsteinstr. 29, 40211 Düsseldorf
Tel.: 0211 16998-0, Fax: 0211 16998-50
E-Mail: [email protected]
www.vdw-rw.de
www.wohnungswirtschaft-aktuell.de
Franklinstr. 62, 60486 Frankfurt
Tel.: 069 97065-101, Fax: 069 97065-199
E-Mail: [email protected]
www.vdwsuedwest.de
www.wohnungswirtschaft-aktuell.de
Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken,
Tel.: 0681 8412030-0, Fax: 0681 8412030-111
E-Mail: [email protected]
www.vdw-saar.de
www.wohnungswirtschaft-aktuell.de