Es ist normal, verschieden zu sein

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Es ist normal, verschieden zu sein
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Der Landkreis München
informiert
Der Landkreis München informiert
14.02.2007
Es ist normal,
verschieden zu sein
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
RZ_Titelblatt
Ratgeber für
Menschen mit Behinderung
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28.02.2007
10:39 Uhr
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Herausgeber/
Impressum
Landratsamt München
-Besondere Soziale Angelegenheiten-
Mariahilfplatz 17
81541 München
Impressum
Herausgeber:
Landratsamt München
Layout und Gestaltung:
WKM GmbH
Werkstatt für Körperbehinderte München
www.wkm-muenchen.de
Bildmaterial:
Stiftung Pfennigparade, München
Südbayerische Wohn- und Werkstätten
für Blinde und Sehbehinderte gGmbH
Druck:
Mediengruppe Universal, München
Förderer:
Kreissparkasse München Starnberg
Dieser Ratgeber wurde mit größtmöglicher Sorgfalt zusammen­
gestellt. Er berücksichtigt nur eine Auswahl an Informationen
und Adressen und erhebt nicht den Anspruch der
Vollständigkeit. Für die Leistungsfähigkeit der aufgeführten
Dienste kann keine Gewähr übernommen werden.
Stand:
Februar 2007
Herausgeber/Impressum
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28.02.2007
Grußwort des
Landrates
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Inhaltsverzeichnis
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitbürgerinnen
und Mitbürger des Landkreises München
Im Landkreis München leben über 25.000 Menschen, die
von Behinderungen verschiedener Ausprägung und
Schwere betroffen sind. Sicher sind auch Ihnen aus Ihrem
persönlichen Umfeld „Betroffene“ bekannt.
In der Aussage, dass man nicht behindert ist, sondern
behindert wird, steckt meines Erachtens ein großes
Quäntchen Wahrheit.
Behinderte Menschen haben verständlicherweise den
Wunsch, ihr Leben aktiv und selbstbestimmt zu gestalten
und an allen Bereichen unserer Gesellschaft teilzuhaben.
Die berechtigte Forderung nach Gleichstellung und nach
Abbau von Barrieren stößt im Alltag noch vielfach an ihre
Grenzen.
Heiner Janik
Landrat
Der vor Ihnen liegende Wegweiser wird nicht alle
Barrieren und Hindernisse beseitigen können, mit denen
behinderte Menschen tagtäglich konfrontiert werden. Er
will Ihnen vielmehr einen Überblick über die umfangrei­
chen Hilfs- und Betreuungsangebote in den verschiede­
nen Lebensbereichen geben.
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4-5
Grußwort und Inhaltsverzeichnis
6-7
Frühförderung
8-10
Integrative Kindergärten
11-15
Schulvorbereitende Einrichtungen und Förderschulen
16-18
Behinderung und Studium
19-22
Behinderte Menschen im Berufs- und Arbeitsleben
23-24
Berufsförderungswerke
25-26
Integrationsfirmen
27
28-30
Die Konfrontation mit einer Behinderung löst in einer
Familie, bei Angehörigen und beim Betroffenen selbst
Ratlosigkeit, Unsicherheit und Ängste aus. Viele fühlen
sich zunächst häufig allein auf sich gestellt.
31-41
42-46
Ich ermuntere Sie, die in diesem Ratgeber dargestellten
Hilfsangebote anzunehmen. Die Erfahrungen, die andere
schon gemacht haben, helfen ganz konkret dabei, die
neue Lebenssituation besser zu bewältigen.
Dieser umfangreiche Wegweiser macht sehr anschaulich
deutlich, wie viele Organisationen und Initiativen sich der
Hilfe für behinderte Menschen angenommen haben. Sie
zeigen tagtäglich mit ihrem Engagement, dass Integration
gelebt werden kann und dass niemand ausschließlich
behindert oder nicht behindert ist, wie auch niemand nur
krank oder völlig gesund ist.
Mein herzlicher Dank hierfür gilt allen hauptberuflichen
und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.
Herausgeber/Impressum
Werkstätten für behinderte Menschen WfbM
Besonderer Kündigungsschutz
für schwerbehinderte Menschen
Wohnformen für Menschen mit Behinderung
Hilfsangebote für behinderte Menschen
47-51
Mobilität für behinderte Menschen
52-54
Offene Behindertenarbeit, Sport- und
Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung
55-56
Besondere Hilfe für Frauen mit Behinderung
57-59
Überregionale Verbände und Interessenvertretungen
für Menschen mit Behinderung
60-70
Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
und die damit verbundenen Nachteilsausgleiche
72-73
Plan: Barrierefreie Zugänge im MVV
Heiner Janik
Landrat
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Grußwort des Landrates
Inhaltsverzeichnis
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Frühförderung
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Kinder und Jugendliche mit Behinderung brauchen eine
optimale Förderung. Ihre Entwicklungschancen, ihre
Lebensqualität und Lebensfreude hängen entscheidend
davon ab, welche Unterstützung sie erhalten und ob das
Umfeld ihnen die richtigen Entfaltungsmöglichkeiten bie­
tet.
Je früher der Förderprozess für ein behindertes oder ein
von einer Behinderung bedrohtes Kind einsetzt, um so
besser. In vielen Fällen können Früherkennung und Früh­
förderung einer dauerhaften Störung oder Behinderung
sogar entgegenwirken.
In der Regel entstehen den Eltern bei der Frühförderung
keine Kosten. Die Therapie- und Fördermaßnahmen wer­
den von verschiedenen Kostenträgern übernommen.
Die Frühförderung wird insbesondere von den Sozial­
hilfeträgern nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch
(SGB XII) und von den Krankenkassen nach dem Sozial­
gesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) finanziert.
Wenn bei Ihrem Kind eine Behinderung oder andere
Auffälligkeiten festgestellt werden, beraten die Früh­
förderstellen gerne.
Frühförderstelle des
Heilpädagogischen Centrum Augustinum
Dülferstraße 68
80995 München
Tel.: 089 / 31289540
Fax: 089 / 312895418
E-Mail: [email protected]
für den Osten und Süden der Stadt
sowie für den angrenzenden Landkreis:
Frühförderstellen der Lebenshilfe München
Frühförderstelle II
St.-Quirin-Straße 13a
81549 München
Tel.: 089 / 69347125
Fax: 089 / 69347126
E-Mail: [email protected]
für den Westen und Süden der Stadt
sowie für den angrenzenden Landkreis:
für östliche Landkreisbereiche
und angrenzende Stadtbereiche:
Frühförderstelle I
Fürstenriederstr. 281
81377 München
Tel.: 089 / 771667
Fax: 089 / 76773686
E-Mail: [email protected]
Frühförderstelle III
Bahnhofstraße 3
85622 Feldkirchen
Tel.: 089 / 55261965
Fax: 089 / 55261966
E-Mail: [email protected]
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Frühförderung
Frühförderung
Überregionale Angebote
Kinderpoliklinik im
Dr.-von-Haunerschen Kinderspital
Pettenkoferstr. 8a
80336 München
Tel.: 089 / 5160-3706, -3707 und -3709
Fax: 089 / 5160-4191
Zentrum für Entwicklungsneurologie und
Frühförderung im Dr. von Haunerschen
Kinderspital der Universität München
Lindwurmstr. 4
80337 München
Tel.: 089 / 5160-2881
Fax: 089 / 5160-4903
E-Mail: [email protected].
uni-muenchen.de
Internet: www.lvkm.de
Landesverband Bayern für Körper- und
Mehrfachbehinderte e.V.
Adamstr. 5
80636 München
Tel.: 089 / 3574810
Fax: 089 / 35748181
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lvkm.de
Frühförderung für blinde und
sehbehinderte Kinder
Winthirstr. 24
80639 München
Tel.: 089 / 167812180
Fax: 089 / 167812189
E-Mail: [email protected]
Edith Stein Zentrum für Blinde und
Sehbehinderte
Abt. Frühförderung für sehbehinderte, blin­
de und wahrnehmungsgestörte Kinder
Raiffeisenstr. 25
85716 Unterschleißheim
Tel.: 089 / 31000117
Fax: 089 / 31000126
E-mail: [email protected]
Kinder- und Jugendpsychotherapie am
Biederstein des Klinikums Rechts der Isar
der Techn. Universität München
Biedersteiner Straße 29
80802 München
Tel.: 089 / 41403341
Fax: 089 / 41403339
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kijupsy.med.tu-muenchen.de
Kinderklinik und Poliklinik der Technischen
Universität München im Städtischen
Krankenhaus München-Schwabing
Kölner Platz 1
80804 München
Tel.: 089 / 30682260
Fax: 089 / 30683954
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kind.med.tu-muenchen.de
Pädagogisch-Audiologische Beratungs- und
Frühförderstelle für hörgeschädigte Kinder
und Jugendliche an der Bayerischen Landes­
schule für Gehörlose
Fürstenrieder Str. 155
81377 München
Tel.: 089 / 74132238
Fax: 089 / 74132283
E-Mail: [email protected]
Internet: www.taubenschlag.de/blfg
Kinderzentrum München Institut für
Soziale Pädiatrie und Jugendmedizin der
Universität München
Heiglhofstr. 63
81377 München
Tel.: 089 / 710090
Fax: 089 / 71009248
E-Mail: [email protected]
Internet: www.Kinderzentrum-Muenchen.de
Frühförderung
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Integrative
Kindergärten
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In der Vorschulzeit stehen für behinderte oder von
Behinderung bedrohte Kinder verschiedene Einrichtungen
offen. Das Kind kann in eine schulvorbereitende Einrich­
tung gehen oder eine integrative Kindergartengruppe
besuchen. Schulvorbereitende Einrichtungen sind in der
Regel organisatorisch an die Förderschulen angegliedert.
Informationen zu den schulvorbereitenden Einrichtungen
finden Sie im Kapitel Schulen.
Eine Integration bereits im Vorschulalter bietet ganz ent­
scheidende Vorteile für die Entwicklung der behinderten
und nichtbehinderten Kinder. Gemeinsame Erziehung ist
gelebte Integration.
Im Vorschulalter sind für viele Kinder Kategorien wie
behindert und nicht behindert noch ohne Belang. Sie
kennen diese von den Erwachsenen gesetzten Begriffe
noch nicht. Aus diesem Grund gehen Kinder in diesem
Alter noch unvoreingenommen miteinander um. Es gibt
noch keine Stereotype, die die Wahrnehmung verzerren
oder Vorurteile zementieren. Eine gemeinsame Vorschul­
erziehung stellt die einmalige Chance dar, die Grundlage
für Verständnis und Akzeptanz für Behinderung und
Andersartigkeit zu legen.
Die Kinder entdecken ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse ­
aber auch eigene Grenzen. Das tägliche Miteinander
erfordert Rücksichtnahme und Toleranz, ein partner­
schaftlicher Umgang wird ganz selbstverständlich gelebt.
Integrative Kindergärten haben meist Gruppen mit ins­
gesamt 15 Kindern, von denen i.d.R. drei bis fünf Kinder
„behindert oder von Behinderung bedroht“ sind. Dem
erhöhten Förderbedarf der behinderten Kinder wird durch
eine bessere Personalausstattung Rechnung getragen.
Wenn Sie wünschen, dass Ihr Kind in einem integrativen
Kindergarten betreut wird, sollten Sie folgendermaßen
vorgehen:
1. Finden Sie einen Kindergarten, der bereit ist, Ihr Kind
aufzunehmen.
2. Sie als Eltern beantragen bei der örtlichen Sozialver
waltung des Landkreises/kreisfreie Stadt Einzelfallhilfe
für Ihr Kind. Es genügt ein formloser Antrag. Legen
Sie am besten alle Gutachten, die bereits über Ihr
Kind erstellt wurden (z.B. Gutachten der Frühförder­
stellen, vom Kinderarzt etc.) bei.
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Integrative Kindergärten
Integrative
Kindergärten
ger
i
t
h
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Wi
eis!
w
n
i
H
Seit dem 01.08.2005 ist die integrative Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt worden. Die gesetzliche Grundlage bildet jetzt
das sog. Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG). Das Gesetz enthält
einen Auftrag an alle Kindertageseinrichtungen zur gemeinsamen Betreuung und Förderung
von Kindern mit und ohne Behinderung (Art. 11BayKiBiG n.F.).
Die Ablehnung einer integrativen Betreuung soll nur in Einzelfällen möglich sein, wenn eine
optimale Förderung des Kindes nicht gewährleistet werden kann. Vor der Ablehnung einer
integrativen Betreuung ist zu prüfen, ob mit zumutbaren Änderungsmaßnahmen die
Voraussetzungen für eine integrative Betreuung geschaffen werden können.
Bei der Beantragung einer integrativen Betreuung helfen Ihnen die Mitarbeiter/Innen der
Kindergärten gerne.
Gemeindekindergarten Aschheim
Watzmannstraße 40
85609 Aschheim
Tel.: 089 / 90198046
Gemeindekindergarten Dorfstraße
Dorfstraße 18
85737 Ismaning
Tel.: 089 / 960900-181
Kath. Kindergarten St. Peter und Paul
Waldweg 1
85609 Aschheim
Tel.: 089 / 9033410
Evang. Kindergarten Kirchheim
Schlehenring 50
85551 Kirchheim
Tel.: 089 / 9035580
Evang.-Luth. Kindergarten Dornach
Amselweg 11
85609 Aschheim
Tel.: 089 / 943666
AWO-Kindergarten Blauland
Rupprechtstraße 1 a
85551 Kirchheim
Tel.: 089 / 9044984
Städt. Kindergarten II
Kindergarten Falkensteinweg
Falkensteinweg 24
85748 Garching b. München
Tel.: 089 / 32626169
AWO-Kindergarten Unterbiberg
Am Hallstattfeld 4
85579 Neubiberg
Tel.: 089 / 67974471
Evang. Kindergarten Haar
Waldluststraße 34
85540 Haar
Tel.: 089 / 18912240
Gemeindlicher Kindergarten I
Erlebniswelt (Hohenbrunn)
Am Schulgarten 2
85662 Hohenbrunn
Tel.: 08102 / 748900
Gemeindekindergarten II am Maxhofweg
Goriweg 2
82061 Neuried
Tel.: 089 / 74529758
Montessori-Kindergarten Kinderhaus
Oedenpullacher Str. 28
82041 Oberhaching
Tel.: 089 / 6135717
Integrative Kindergärten
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Integrative
Kindergärten
Montessori-Kindergarten Pullach
Wolfratshauser Straße 47 b
82049 Pullach i. Isartal
Tel.: 089 / 7934686
Integrationskindergarten Piratenmäuse
Walter-Paetzmann-Straße 8
82008 Unterhaching
Tel.: 089 / 61500355
Evang. Kindergarten Regenbogen
Zacherlweg 12
82054 Arget/Sauerlach
Tel.: 08104 / 629690
Kath. Kindergarten V St. Ulrich
Im Klosterfeld 14 a
85716 Unterschleißheim
Tel.: 089 / 3103769
Kindergarten Tranquilla Trampeltreu
Köglweg 100
82024 Taufkirchen
Tel.: 089 / 6128795
AWO-Kindergarten IX Rasselbande
Feldstraße 35
85716 Unterschleißheim
Tel.: 089 / 3174982
Gemeindekindergarten II Unterföhring
St. Florianstraße 12
85774 Unterföhring
Tel.: 089 / 9506528
Behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder haben
in der Regel einen erhöhten Förderbedarf. Es kann sein,
dass der Förderbedarf so groß ist, dass den Bedürfnissen
des Kindes in einem integrativen Kindergarten nicht ent­
sprochen werden kann. Wie jedes Kind unterliegen auch
behinderte Kinder der Schulpflicht und sollten auf die
Anforderungen des Schulalltags sorgfältig vorbereitet wer­
den. Für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf bestehen
behinderungsspezifische Schulen, die in der Regel auch
schulvorbereitende Einrichtungen vorhalten, um die
Kinder optimal vorzubereiten.
Schulvorbereitende Einrich­
tungen und Förderschulen
Förderschulen haben in der Regel
folgende Förderschwerpunkte:
• Förderschwerpunkt Sehen
(bisher Blinde und Sehbehinderte)
• Förderschwerpunkt Hören
(bisher Gehörlose und Schwerhörige)
• Förderschwerpunkt
körperliche und motorische Entwicklung
• Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
(bisher individuelle Lebensbewältigung)
• Förderschwerpunkt Sprache
• Förderschwerpunkt Lernen
• Förderschwerpunkt soziale und emotionale
Entwicklung (bisher Erziehungshilfe)
Das novellierte Bayerische Erziehungs- und Unterrichts­
gesetz (BayEUG) sieht vor, dass behinderte Kinder so­
wohl an Regelschulen als auch an Förderschulen unter­
richtet werden können. Welche Schule für Ihr Kind die
optimalen Fördermöglichkeiten bietet, sollten Sie mög­
lichst frühzeitig mit der Grundschule vor Ort, den Staat­
lichen Schulämtern, Schulberatungsstellen, Betreuern,
Therapeuten sowie mit den Fachkräften in den Kinder­
gärten besprechen.
Für die Einschulung empfiehlt sich
folgende Vorgehensweise:
• Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz
(BayEUG) legt fest, dass die Schulanmeldung in der
Regel an der Grundschule erfolgt und dass Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf die Grundschule
besuchen können, wenn eine aktive Teilnahme am
Unterricht möglich ist und dem sonderpädagogischen
Förderbedarf dort - gegebenenfalls mit Unterstützung
durch Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD) ­
entsprochen werden kann.
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Integrative Kindergärten
Schulvorbereitende Einrichtungen und Förderschulen
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Schulvorbereitende Einrich­
tungen und Förderschulen
Schulvorbereitende Einrich­
tungen und Förderschulen
• Eine unmittelbare Anmeldung an der Förderschule ist möglich, wenn zum Zeitpunkt der
Anmeldung bereits feststeht, dass ausschließlich die Förderschule dem sonderpädagogi­
schen Förderbedarf des Kindes gerecht werden kann.
• Lassen Sie sich rechtzeitig vom Kindergarten, von der schulvorbereitenden Einrichtung,
von der Frühförderung oder von den mobilen sonderpädagogischen Hilfen über den
sonderpädagogischen Förderbedarf informieren und beraten.
• Nehmen Sie rechtzeitig (mindestens ein halbes Jahr vor dem Einschulungstermin)
Kontakt mit der zuständigen Grundschule, gegebenenfalls auch mit dem Staatlichen
Schulamt, zu einem Erstgespräch auf.
• Die Grundschule klärt, gegebenenfalls in Abstimmung mit der Förderschule, ob eine
Unterrichtung und Förderung an der Grundschule möglich ist. Arbeiten Sie bitte beim
diagnostischen Prozess eng mit den daran Beteiligten zusammen.
• Wenn eine aktive Teilnahme am Unterricht der Grundschule möglich erscheint und der
sonderpädagogische Förderbedarf dort erfüllt werden kann, erfolgt die Aufnahme in die
Grundschule.
• Falls Sie der Empfehlung zur Aufnahme in die Förderschule nicht folgen wollen und
gleichwohl eine Aufnahme in die Grundschule befürworten, leitet das Staatliche
Schulamt zweckmäßigerweise durch einen Schulpsychologen, der dabei eng mit
Fachleuten aus dem Grund- und Förderschulbereich zusammenarbeiten kann, einen
diagnostischen Prozess ein, der auf folgende Fragen Antwort geben soll:
- Welche individuellen Förderbedürfnisse hat Ihr Kind?
- Welche schulischen Hilfen benötigt Ihr Kind? Welche außerschulischen Hilfen sind
erforderlich? Kann Ihr Kind voraussichtlich am Unterricht der allgemeinen Schule aktiv
teilnehmen?
Falls die Grundschule zu dem Ergebnis kommt, dass dem sonderpädagogischen Förderbe­
darf Ihres Kindes nur an der Förderschule Rechnung getragen werden kann, empfiehlt sie
die Aufnahme in die Förderschule.
Fachliche Beratung erhalten Sie bei diesen beiden Institutionen:
Staatliches Schulamt im Landkreis München
Mariahilfplatz 17
81541 München
Tel.: 089 / 6221-2312, -2337, -2359, -2216
E-Mail: [email protected]
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Schulvorbereitende Einrichtungen und Förderschulen
Staatliche Schulberatungsstelle München
Pündterplatz 5
80803 München
Sekretariat, Auskunft und Anmeldung:
Tel.: 089 / 383849-50
Fax: 089 / 383849-88
E-Mail: [email protected]
Auf den folgenden Seiten haben wir Ihnen eine Auswahl der in Stadt und Landkreis Mün­
chen ansässigen Förderschulen zusammengestellt. Aufgrund der Vielzahl der im Großraum
München ansässigen Schulen können wir hier leider nicht alle vollständig aufführen.
Förderschwerpunkt Sehen
Edith-Stein-Schule
Verein für Sehgeschädigtenerziehung
Raiffeisenstraße 25
85716 Unterschleißheim
Tel.: 089 / 31000115
Fax: 089 / 31000126
E-Mail: [email protected]
Internet: www.sbz.de
Maria-Ludwig-Ferdinand-Schule
Winthirstraße 24
80639 München
Tel.: 089 / 1678120
Fax: 089 / 167812119
E-Mail: [email protected]
Internet: www.blindeninstitut.de
Förderschwerpunkt Hören
Förderzentrum mit
Förderschwerpunkt Hören
Musenbergstraße 32
81929 München
Tel.: 089 / 95728300
Fax: 089 / 95996311
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.schwerhoerigenschule-muenchen.de
Förderschwerpunkt
körperliche und motorische Entwicklung
Bayerische Landesschule für
Körperbehinderte
Kurzstraße 2
81547 München
Tel.: 089 / 64258157
Fax: 089 / 64258161
E-Mail: [email protected]
Internet: www.baylfk.de
Ernst-Barlach-Schule
Barlachstraße 38
80804 München
Tel.: 089 / 30616209
Fax: 089 / 30616456
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ebs-m.de
Spastiker-Zentrum München
Schleißheimer Straße 430
80935 München
Tel.: 089 / 7100780
Fax: 089 / 7100783
E-Mail: [email protected]
Internet: www.spastiker-zentrum.de
Samuel-Heinicke-Schule
Dachstraße 19
81243 München
Tel.: 089 / 829900-0, -18
Fax: 089 / 829900-14
E-Mail: [email protected]
Internet: www.augustinum-schulen.de
Schulvorbereitende Einrichtungen und Förderschulen
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Schulvorbereitende Einrich­
tungen und Förderschulen
Montessori-Schule
der Aktion Sonnenschein
Heiglhofstraße 63
81377 München
Tel.: 089 / 72405152
Fax: 089 / 71009154
E-Mail: [email protected]
Internet: www.aktionsonnenschein.de
Phoenix-Schule München
Oberföhringer Straße 150
81543 München
Tel.: 089 / 83936392
Fax: 089 / 83936395
E-Mail: [email protected]
Internet: www.phoenix-kf.de
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Erwin-Lesch-Schule
Grünwalder Weg 8
82008 Unterhaching
Tel.: 089 / 665099171
Fax: 089 / 665099170
E-Mail: [email protected]
Internet: www.erwinleschschule.de
Otto-Steiner-Schule
Rainfarnstraße 44
80933 München
Tel.: 089 / 31210220
Fax: 089 / 31210299
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hpca.de
Silvia-Görres-Schule
Neuherbergstraße 20
80937 München
Tel.: 089 / 3117141
Fax: 089 / 3113341
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lebenshilfe-muenchen.de
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Schulvorbereitende Einrichtungen und Förderschulen
Schulvorbereitende Einrich­
tungen und Förderschulen
Förderschwerpunkt Sprache
Rupert-Egenberger-Schule
Birkenstraße 4
85716 Unterschleißheim
Tel.: 089 / 3742660
Fax: 089 / 374266266
E-Mail: [email protected]
Schule zur Sprachförderung Unterhaching
Erwin-Lesch-Straße 1
82008 Unterhaching
Tel.: 089 / 665099151
Fax: 089 / 665099150
E-Mail: [email protected]
Anni-Braun-Schule
Musenbergstraße 32
81929 München
Tel.: 089 / 95728200
Fax: 089 / 95728202
E-Mail: [email protected]
Internet: www.anni-braun-schule.de
Förderschwerpunkt Lernen
Sonderpädagogisches Förderzentrum
Unterschleißheim der Rupert-EgenbergerSchule
Birkenstraße 4
85716 Unterschleißheim
Tel.: 089 / 3742660
Fax: 089 / 374266266
E-Mail: [email protected]
Erwin-Lesch-Schule
Schule zur Lernförderung
Erwin-Lesch-Straße 1
82008 Unterhaching
Tel.: 089 / 665099101
Fax: 089 / 665099100
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.erwin-lesch-schule-ilf.de
Förderschwerpunkt
soziale und emotionale Entwicklung
Private Schule zur Erziehungshilfe
Putzbrunn am Clemens-Maria-Kinderheim
Theodor-Heuss-Straße 18
85640 Putzbrunn
Tel.: 089 / 60090630
Fax: 089 / 60090696
E-Mail: [email protected]
Behindertengerecht ausgestattete
Gymnasien
Gisela-Gymnasium München
Arcisstraße 65
80801 München
Tel.: 089 / 2781420
Fax: 089 / 27814234
E-Mail: [email protected]
Internet: www.giselagym.musin.de
Schule an der Heckscher-Klinik München
Deisenhofener Straße 28
81539 München
Tel.: 089 / 9999-1501, -1512
Fax: 089 / 9999-1503
E-Mail: [email protected]
Städtisches Willi-Graf-Gymnasium
München
Borschtallee 26
80804 München
Tel.: 089 / 3079960
Fax: 089 / 30799640
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wgg.musin.de
Weiterführende Schulen (Realschulen)
Edith-Stein-Schule
Raiffeisenstraße 25
85716 Unterschleißheim
Tel.: 089 / 3100010
E-Mail: [email protected]
Internet: www.sbz.de
Samuel-Heinicke-Schule
Förderschwerpunkt Hören
Dachstraße 19
81243 München
Tel.: 089 / 829900-0, -18
Fax: 089 / 829900-14
E-Mail: [email protected]
Internet: www.m.shuttle.de/wk1002/
Ernst-Barlach-Schulen
Barlachstraße 36
80804 München
Tel.: 089 / 83936014
Fax: 089 / 83936015
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ebs-m.de
Städtisches Adolf-Weber-Gymnasium
München
Kapschstraße 4
80636 München
Tel.: 089 / 18975911
Fax: 089 / 18975933
E-Mail: [email protected]
Internet: www.awg.musin.de
Dante Gymnasium
Wackersbergerstraße 61
81371 München
Tel.: 089 / 233-43300
Fax: 089 / 233-43302
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dante-gymnasium.de
Schulvorbereitende Einrichtungen und Förderschulen
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Behinderung
und Studium
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Gerade für behinderte Menschen wird es immer wichti­
ger, ein Höchstmaß an schulischer und beruflicher Quali­
fikation zu erlangen, um in der immer komplexeren
Arbeitswelt bestehen zu können. Die Landeshauptstadt
München hat sich zu einem der exponiertesten Studien­
standorte in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt.
Für jeden jungen Menschen stellt die Aufnahme eines
Studiums eine besondere Herausforderung dar, die so­
wohl persönlich als auch organisatorisch bewältigt wer­
den muss. Für behinderte Menschen gilt dies wie in vie­
len Lebensbereichen in besonderem Maße, da auch hier
Barrieren zu überwinden sind. Auf den nachfolgenden
Seiten wollen wir Ihnen Hinweise geben, die Ihnen die
Aufnahme eines Studiums erleichtern können.
Dieser Ratgeber kann nicht alle Aspekte eines Studien­
beginns behandeln. Jedoch können wir Ihnen hier die
wichtigsten Ansprechpartner nennen, um Ihnen Ihre
Entscheidung zu erleichtern.
Sollten Sie die Aufnahme eines Studiums planen, empfeh­
len wir Ihnen, sich an folgende Institutionen zu wenden:
• Die Berufsberater und -beraterinnen für behinderte
Abiturienten und Abiturientinnen bei Ihrer Agentur für
Arbeit
• Die Studienberatungsstellen der Hochschulen
• Die Beauftragten für Behindertenfragen bei Ihren
Hochschulen
• Die örtlichen Studentenwerke
• Die örtlichen Allgemeinen Studentenausschüsse (AstA)
Bevor Sie sich endgültig für einen Studienort entscheiden,
sollten Sie unter Betrachtung Ihrer behinderungsbeding­
ten Einschränkungen möglichst im Vorfeld folgende
Bedingungen am Hochschulort abklären:
• Prüfung der baulichen Gegebenheiten am
Hochschulort
• Gespräch mit dem oder der Beauftragten für
Behindertenfragen am Hochschulort
• Wohnungsfrage klären; Kontakt zu den Wohnungs­
und Sozialberatungsstellen der örtlichen Studenten­
werke herstellen
• Kontakt zu eventuell bestehenden Interessen­
gemeinschaften behinderter Studierender und zu
Studentenverbänden knüpfen
16
Behinderung und Studium
Behinderung
und Studium
• Fragen der Organisation von Pflege bzw. der Assistenz sowie der Mobilität klären
• Bei Unterbringung in einem Wohnheim mit Pflegedienst verbindliche Kostenübernahme
des Sozialhilfeträgers einholen
• Klären, ob das gewählte Studienfach einem Auswahlverfahren der Zentralen Vergabe­
stelle für Studienplätze oder der Hochschule unterliegt. Bei beschränkten Studiengängen
werden vielfach die Belange behinderter Bewerber mit einem Bonus berücksichtigt.
• Die notwendigen Schritte zur finanziellen Sicherstellung des Studiums beim Amt für
Ausbildungsförderung der gewählten Hochschule einleiten.
Bezüglich der konkreten Wahl Ihres Hochschulorts sollten Sie im Vorfeld Ihr Augenmerk
auf folgende Punkte richten:
•
•
•
•
•
•
Erreichbarkeit von Hörsälen, Bibliotheken, Toiletten etc.
Studentenwohnheime (mit/ohne Pflege)
Entfernung und mögliche Hindernisse zwischen Wohnung und Hochschule
Öffentliche Verkehrsmittel
Ambulante Dienste
Studienbegleitende Hilfen (Vorlesekräfte, Tutoren, Gebärdensprachdolmetscher,
technische Hilfen, Lernhilfen und Prüfungsmodalitäten)
Sollten Sie so stark mobilitätsbehindert sein, dass Sie Ihren bisherigen Lebensmittelpunkt
nicht aufgeben können, so bietet sich noch die Möglichkeit eines Fernstudiums. Der Vorteil
liegt darin, dass keine besonderen Wohnungs- oder Pflegeprobleme gelöst werden müssen.
Nachteilig demgegenüber ist, dass der persönliche Kontakt zu Studienkollegen/-kolleginnen
und Hochschullehrern/-lehrerinnen und die vielfältigen Anregungen einer Präsenzhoch­
schule stark eingeschränkt sind.
Um behinderten Studierenden den Einstieg zu erleichtern bieten viele Hochschulen
spezielle Seminare für behinderte Studienbewerber an.
Daneben gibt es vielfach
•
•
•
•
•
Härtefallregelungen für behinderte Bewerber um Wohnheimplätze
Besondere Ausleihbedingungen für behinderte Bibliotheksbenutzer
Spezielle Verpflegungsangebote für Diabetiker in den Mensen
Technische Hilfsmittel für gehörlose, ertaubte oder schwerhörige Studierende
Literaturbeschaffung und -bereitstellung für blinde und sehbehinderte Studierende auf
Kassette, Brailleschrift und Großdruck
• Spezielle Sportangebote für behinderte Studierende der Hochschulsportvereine
• Begabtenförderungswerke und spezielle Stiftungen zur Förderung behinderter
Studierender
Weitere Anregungen und Informationen können Sie bei den umseitig genannten
Institutionen und Beratungsstellen einholen.
Behinderung und Studium
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Behinderung
und Studium
Informations- und Beratungsstelle
Studium und Behinderung des Deutschen
Studentenwerks
Monbijouplatz 11
10178 Berlin
Tel.: 030 / 297727-64
Fax: 030 / 297727-69
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.studentenwerke.de/behinderung
Behindertenbeauftragte des Münchner
Studentenwerks
Gertraud O'Connor
Leopoldstr. 15
80802 München
Tel.: 089 / 38196-215
Internet: www.studentenwerk.mhn.de
Wohnheimverwaltung des Münchner
Studentenwerks
Leopoldstr. 15
80802 München
Tel.: 089 / 38196-216 oder -283
E-Mail: [email protected]
Internet:
www.studentenwerk.mhn.de/wohnen
Psychosoziale und psychotherapeutische
Beratungsstelle des Münchner
Studentenwerks
Leopoldstr. 15/IV
80802 München
Tel.: 089 / 3019-6215
Internet:
www.studentenwerk.mhn.de/beratung/
Behindertenbeauftragter der
LMU München
Prof. Dr. Willi H. Butollo
Leopoldstr. 13
80802 München
Tel.: 089 / 2180-5173
Fax: 089 / 2180-6372
E-Mail: [email protected]
TU München-Informationsbüro des
Studenten Service Zentrums
Arcisstr. 21
80290 München
Tel.: 089 / 289-25501, -25502, -25503, -22737
Fax: 089 / 289-22735
E-Mail: [email protected]
Sportzentrum der TU München Fachgebiet Behindertensport
Connollystr. 32
80809 München
Tel.: 089 / 2892-4672
Fax: 089 / 2892-4646
Fachhochschule München
Behindertenbeauftragte
Pia Hetzel
Lothstraße 34
80335 München
Tel.: 089 / 1265-1121
Nach der schulischen Ausbildung stellt sich für alle
Menschen und insbesondere für behinderte Menschen,
die Frage nach dem Berufseinstieg. Wie für die meisten
Menschen ist der Beruf ein wichtiger Teil der persön­
lichen Identität.
Behinderte Menschen sehen häufig die Erwerbstätigkeit
als wichtigsten Bereich ihrer Teilhabe am Leben unserer
Gesellschaft an und sind daher oft besonders motiviert
am Arbeitsplatz ihre Leistungen zu erbringen.
Behinderten Menschen stehen grundsätzlich alle Berufs­
und Ausbildungswege offen.
Behinderte Menschen im
Berufs- und Arbeitsleben
• Berufs- und Ausbildungseinstieg auf dem
1. Arbeitsmarkt
• Studium
• Berufs- und Ausbildungseinstieg in einer
Integrationsfirma
• Berufs- und Ausbildungseinstieg in einem
Berufsbildungs- bzw. Berufsförderungswerk
• Berufs- und Ausbildungseinstieg in einer Werkstatt
für Behinderte
Die gesellschaftliche und ökonomische Realität macht es
für behinderte Menschen jedoch oft sehr schwierig im
Berufsleben Fuß zu fassen. Dem Gesetzgeber ist dies
durchaus bewusst. Aus diesem Grunde hat er ein viel­
fältiges Instrumentarium an Hilfestellungen, finanziellen
Förderungen, Darlehen und Beratungsangeboten für
behinderte Menschen sowie deren potenziellen Arbeit­
gebern geschaffen.
Neben der Schule können sich behinderte Menschen und
Arbeitgeber in allen Fragen der Einstellung behinderter
Menschen an die
• Bundesagentur für Arbeit
• Integrationsämter
• Integrationsfachdienste
wenden.
Die Bundesagentur für Arbeit sowie das Integrations­
amt bieten folgende Förderungen und Unterstützungs­
leistungen für schwerbehinderte Arbeitnehmer und
Arbeitgeber an:
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Behinderung und Studium
Behinderte Menschen im Berufs- und Arbeitsleben
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Behinderte Menschen im
Berufs- und Arbeitsleben
Behinderte Menschen im
Berufs- und Arbeitsleben
Leistungen für schwerbehinderte Arbeitnehmer
Der Integrationsfachdienst:
Schwerbehinderte Arbeitnehmer können als begleitende Hilfen im Arbeitsleben neben Bera­
tung und Betreuung auch Geldleistungen erhalten. Diese finanziellen Förderungen werden
gewährt für:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
technische Arbeitshilfen
zum Erreichen des Arbeitsplatzes
zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung
zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen
für Leistungen in besonderen Lebenslagen
zur Übernahme von Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz
Leistungen für Arbeitgeber
Arbeitgeber können Leistungen erhalten:
• zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen
• zur behindertengerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen
• zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen, die mit der Beschäftigung schwer­
behinderter Menschen verbunden sind.
Integrationsfachdienste
Der Integrationsfachdienst (IFD) ist ein umfassender Dienstleister zur Verbesserung der
beruflichen Integration von behinderten Menschen.
Alle Leistungen des Integrationsfachdienstes erfolgen im Auftrag der Arbeitsämter und
Integrationsämter und sind für Arbeitgeber wie für behinderte Arbeitnehmer kostenfrei. Sie
arbeiten eng mit den regionalen Sozialbehörden und Fachdiensten zusammen. Integrations­
fachdienste sind zusammen mit ihren Kooperationspartnern in allen Arbeitsamtsbezirken
Bayerns vertreten. Ihrem Leitmotiv von der Zuständigkeit zur Verantwortung entsprechend
entwickeln sie für behinderte Menschen und für Arbeitgeber praktikable Lösungen zu
finanziellen, organisatorischen und rechtlichen Anliegen. Dabei ist ihr wichtigstes Ziel die
Förderung und Sicherung der Beschäftigung. Der Integrationsfachdienst ist der Dreh- und
Angelpunkt für die berufliche Integration behinderter Menschen an der Schnittstelle zwi­
schen Arbeitgebern, Arbeitsämtern, Integrationsämtern und Rehabilitationsträgern. Sie orga­
nisieren und steuern den Integrationsprozess. Sie setzen moderne Case-ManagementMethoden und speziell entwickelte Diagnosewerkzeuge ein.
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Behinderte Menschen im Berufs- und Arbeitsleben
informiert, berät und unterstützt Arbeitgeber und behinderte Arbeitnehmer
entlastet die Personalabteilung durch Personalvorauswahl
organisiert für Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzielle Fördermöglichkeiten
erarbeitet Anforderungsprofile für behindertengerechte Arbeitsplätze
erstellt für behinderte Arbeitnehmer aussagekräftige Leistungsprofile
veranlasst berufsfachliche, medizinische und psychologische Gutachten
unterstützt behinderte Menschen bei der Einarbeitung und Qualifizierung am Arbeitsplatz
koordiniert die Arbeit mit Ämtern und Behörden bei Förderanträgen oder Kündigungs­
verfahren
Agentur für Arbeit München
Berufsberatung für Behinderte
Tumblingerstr. 21
80337 München
Tel.: 089 / 51543155
Tel.: 089 / 51541932
Fax: 089 / 51546607
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://www.arbeitsagentur.de
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
- Integrationsamt Richelstraße 11
80634 München
Tel.: 0 89 / 130620
Fax: 0 89 / 13062416
E-Mail:
integrationsamt [email protected]
Internet:
www.integrationsamt-oberbayern.de
Integrationsfachdienste
Integrationsfachdienst Oberbayern
Richelstr. 11
80634 München
Tel.: 089 / 13062599
Fax: 089 / 13062-416
E-Mail: [email protected]
Integrationsfachdienst München und
Freising
Landsberger Straße 6
80339 München
Tel.: 089 / 519190
Fax: 089 / 83928151
E-Mail: [email protected]
Integrationsfachdienst für Menschen mit
Lern- und geistiger Behinderung
Cba Cooperative Beschützende
Arbeitsstätten e.V.
Maistraße 36
80337 München
Tel.: 089 / 51919126
Fax: 089 / 51919120
E-Mail: [email protected]
Internet: www.cbamuenchen.de
Integrationsfachdienst für blinde und
sehbehinderte Menschen
Bayerischer Blinden- und
Sehbehindertenbund e.V.
Arnulfstraße 22
80335 München
Tel.: 089 / 559880
Fax: 089 / 55988266
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bbsb.org
Behinderte Menschen im Berufs- und Arbeitsleben
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Behinderte Menschen im
Berufs- und Arbeitsleben
Integrationsfachdienste für psychisch
behinderte Menschen
Sozialpsychiatrischer Dienst
München-Land
Ludwig-Thoma-Str. 46
85521 Ottobrunn
Tel.: 089 / 605054
Fax: 089 / 605012
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.projekteverein.de
Sozialpsychiatrischer Dienst
Bahnhofstr. 7
82152 Planegg
Tel.: 089 / 89979080
Fax: 089 / 85902073
E-Mail: [email protected]
Internet: www.projekteverein.de
Seite 22
Die Berufsbildungswerke (BBW) sind überregionale
Einrichtungen, die jungen Menschen mit Behinderungen
eine berufliche Erstausbildung ermöglichen. Das Ziel der
Berufsbildungswerke ist die Eingliederung der Rehabi­
litanden in den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie die
persönliche, soziale und gesellschaftliche Integration.
Berufsförderungswerke
In Berufsbildungswerken wird derzeit in mehr als 160
Berufen ausgebildet.
In den Berufsförderungswerken stehen Berufsvorberei­
tung und -ausbildung der Rehabilitanden im Mittelpunkt.
Daneben wird sehr großen Wert auf die Unterstützung
der jungen Menschen bei der Entwicklung ihrer Persön­
lichkeit gelegt. Sie werden umfassend auf ein selbststän­
diges Leben außerhalb des BBW vorbereitet.
Ein Team von Ausbildern, Lehrern, Ärzten, Psychologen
und Sozialpädagogen und Erziehern arbeitet interdiszipli­
när zusammen, um den Rehabilitanden optimale Entwick­
lungs- und Ausbildungsbedingungen zu gewährleisten.
Sollten Sie Interesse an einer Ausbildung in einem
Berufsförderungswerk haben, empfiehlt sich folgende
Vorgehensweise:
• Setzen Sie sich mit der Berufsberatung Ihrer Arbeits­
agentur in Verbindung. Dort werden Sie beraten,
welche Möglichkeiten Sie ausgehend von Ihren
Neigungen und Fähigkeiten haben.
• Die Arbeitsagentur erarbeitet mit Ihnen einen Einglie­
derungsvorschlag ggf. unter Zuhilfenahme psycholo­
gischer bzw. ärztlicher Gutachten.
• Die Arbeitsagentur wird bei Vorliegen der Anspruch­
voraussetzungen eine Kostenübernahmeerklärung
abgeben, mit der Sie sich dann bei dem von Ihnen
gewünschten Berufsbildungswerk bewerben.
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Behinderte Menschen im Berufs- und Arbeitsleben
Berufsförderungswerke
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Berufsförderungswerke
Integrationsunternehmen sowie Integrationsfirmen sind
Klein- und Mittelbetriebe, die über ein Vielfaches der
gesetzlichen Pflichtquote hinaus Arbeitsplätze für Schwer­
behinderte zur Verfügung stellen.
Integrationsfirmen
Nachfolgend finden Sie die Kontaktadressen der in Bayern ansässigen Berufsbildungswerke.
BBW-München für Hör- und
Sprachgeschädigte
des Bezirks Oberbayern
Musenbergstraße 30-32
81929 München
Tel.: 089 / 95728415
Fax: 089 / 9570962
Integrationszentrum für Cerebralparesen
Garmischer Str. 241
81377 München
Tel.: 089 / 71007301
Fax: 089 / 71007312
E-Mail: [email protected]
Internet: www.spastikerzentrum.de
Stiftung St. Zeno Berufsbildungswerk
Postfach 1251
Am Hirtenfeld 11
85614 Kirchseeon
Tel.: 08091 / 5530
Fax: 08091 / 5531108
Internet: www.bbw-kirchseeon.de
Integrationsunternehmen und -firmen sind Betriebe des
allgemeinen Arbeitsmarktes. Sie erstellen marktfähige
Produkte und bieten marktfähige Dienstleistungen an.
Integrationsunternehmen und -firmen arbeiten markt- und
qualitätsorientiert und bieten ihren Mitarbeitern Arbeits­
verhältnisse unter den üblichen Bedingungen des all­
gemeinen Arbeitsmarktes.
Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Auswahl an Integrationsfirmen im Landkreis
München.
Regenbogen e.V., Projekt Putzservice
Ringstr. 36
85540 Haar
Tel.: 089 / 466410
Fax: 089 / 466410
E-Mail: [email protected]
Internet: www.regenbogen-ev.de
Regenbogen Cafeteria GmbH
Ringstr. 36
85540 Haar
Tel.: 089 / 466410
Fax: 089 / 466410
E-Mail: [email protected]
Internet: www.regenbogen-ev.de
Regenbogen e.V,
Projekt Deutsche Post Betriebscasino
Ringstr. 36
85540 Haar
Tel.: 089 / 466410
Fax: 089 / 466410
E-Mail: [email protected]
Internet: www.regenbogen-ev.de
24
Berufsförderungswerke
Regenbogen e.V.,
Gärtnerei/Gemüseverarbeitung
Ringstr. 60
85540 Haar
Tel.: 089 / 6884013
Fax: 089 / 6884714
Regenbogen e.V., Projekt Landschaftspflege
im Bauhof der Gemeinde Haar
Ringstr. 36
85540 Haar
Tel.: 089 / 466410
Fax: 089 / 466410
E-Mail: [email protected]
Internet: www.regenbogen-ev.de
Regenbogen e.V. Wertstoffhof Haar
Keferloher Str.1
85540 Haar
Tel.: 089 / 4569830
E-Mail: [email protected]
Internet: www.regenbogen-ev.de
Integrationsfirmen
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Integrationsfirmen
Regenbogen e.V. Wertstoffhof Planegg
An der Münchner Straße
82152 Planegg
Tel.: 089 / 8561715
Fax: 089 / 85663583
E-Mail: [email protected]
Internet: www.regenbogen-ev.de
Regenbogen e.V. Entsorgungsservice
Pullach
Zugspitzstr. 6
82049 Pullach
Tel.: 089 / 7933615
E-Mail: [email protected]
Internet: www.regenbogen-ev.de
SIGMETA
Informationsverarbeitung
und Technik GmbH
Joseph-Dollinger-Bogen 28
80807 München
Tel.: 089 / 8393-9100
Fax: 089 / 8393-9110
E-Mail: [email protected]
Internet: www.sigmeta.de
Zweckbetrieb Ramadama
Further Bahnhofstr.12
82041 Oberhaching
Tel.: 089 / 6133870
Fax: 089 / 6133883
Ohne sinnvolle Arbeit wäre die Integration von Menschen
mit Behinderung nicht möglich. Für die Beschäftigten be­
deutet sie ein großes Maß an innerer Sicherheit, Bestä­
tigung und Anerkennung ihrer Fähigkeiten. Das Heil­
pädagogische Centrum Augustinum (HPCA) sowie die
Lebenshilfe München betreiben im Landkreis München
verschiedene Werkstätten für Menschen mit Behinderung
mit einer Vielfalt an Arbeits- und Betreuungsangeboten.
Daneben gibt es im Großraum München auch eine Viel­
zahl anderer Betreiber von Werkstätten für behinderte
Menschen. Sie haben sich zum Ziel gesetzt, auch im
Arbeitsprozess auf die Fähigkeiten und Begabungen ein­
zelner behinderter Menschen differenziert und individuell
einzugehen.
Werkstätten für
behinderte Menschen WfbM
Sollten Sie Interesse an den Produkten und Dienstleistungen der Werkstätten für behinderte
Menschen haben, wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktadressen.
HPCA-Werkstätten
Hirschplanallee 2
85764 Oberschleißheim
Tel.: 089 / 31581115
Fax: 089 / 3151678
E-Mail: [email protected]
Lebenshilfe Werkstatt GmbH
Theodor-Heuss-Straße 16
85640 Putzbrunn
Tel.: 089 / 6600420
Fax: 089 / 66004218
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lebenshilfe-werkstatt .com
PSG Programmier-Service GmbH
Petuelring 108
80807 München
Tel.: 089 / 8393-8505
Fax: 089 / 8393-8515
E-Mail: [email protected]
Internet: www.psg-online.com
VSB GmbH
Verlags-und Sortimentsbuchbinderei
Lise-Meitner-Straße 7
85716 Unterschleißheim
Tel.: 089 / 37429350
Fax: 089 / 37429344
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vsb-binderei.de
WKM Werkstatt für Körperbehinderte
GmbH München
Barlachstraße 26
80804 München
Tel.: 089 / 8393-4000
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wkm-muenchen.de
Die Werkstätten für behinderte Menschen in Oberbayern haben sich zu einem Kooperations­
bündnis zusammengeschlossen. Sollten Sie sich über das vielfältige Leistungsangebot näher
informieren wollen, informieren Sie sich bitte unter folgender Internetadresse:
http://www.wfbm-obb.de/
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Integrationsfirmen
Werkstätten für behinderte Menschen WfbM
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Besonderer
Kündigungsschutz
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Schwerbehinderte Menschen sind in besonderem Maße
vor Kündigungen geschützt, weil sie es schwerer als
andere Arbeitnehmer haben, wieder einen Arbeitsplatz zu
finden. Einem schwerbehinderten Arbeitnehmer kann
nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in
der Regel nur dann gekündigt werden, wenn zuvor das
Integrationsamt zugestimmt hat.
Das Integrationsamt hat im Kündigungsschutzverfahren
alle Möglichkeiten - insbesondere im Rahmen der beglei­
tenden Hilfe zur Erhaltung des Arbeitsplatzes bzw. der
Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses - auszuschöp­
fen. Die Entscheidung ist unter Abwägung der jeweils
berechtigten Interessen des Arbeitgebers und des schwer­
behinderten Menschen zu treffen.
Besonderer
Kündigungsschutz
Gleichzeitig wird der Arbeitgeber die Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt
beantragen.
Das Integrationsamt ermittelt den Sachverhalt und hört dazu den betroffenen Arbeitnehmer,
die Schwerbehindertenvertretung, den Betriebs- und Personalrat sowie das Arbeitsamt.
Es kommt daraufhin zu einer Kündigungsverhandlung mit den Beteiligten, um eine gütliche
Einigung zu erreichen und den Sachverhalt aufzuklären.
Das Integrationsamt schaltet, falls erforderlich, Fachleute des technischen Beratungsdienstes
des Integrationsamtes, Arbeits- und Fachmediziner oder den Integrationsfachdienst ein. Sofern eine gütliche Einigung nicht erreicht werden kann, entscheidet das Integrationsamt
unter Abwägung der Interessen des behinderten Menschen über die Erhaltung des Arbeits­
verhältnisses und dem Interesse des Arbeitgebers an der beabsichtigten Kündigung.
Geschützter Personenkreis
1. Arbeitnehmer, deren anerkannter Grad der Behinde­
rung vom Zentrum Bayern Familie und Soziales
(früher: Versorgungsamt) mit mindestens 50 v.H.
festgestellt wurde.
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2. Arbeitnehmer, deren anerkannter Grad der Behinde­
rung (GdB) mindestens 30 v.H., aber weniger als
50 v.H. beträgt, die aber auf Antrag von der zustän­
digen Arbeitsagentur (früher: Arbeitsamt) einem
schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurden.
Im Zuge der Bayerischen Verwaltungsreform wurden die Integrationsämter zum 01.08.2005
in das Zentrum Bayern Familie und Soziales integriert. In diesem Zusammenhang hat sich auch die Adresse des für den Regierungsbezirk Ober­
bayern zuständigen Integrationsamtes geändert. Sie lautet nunmehr:
3. Arbeitnehmer, die bei der zuständigen Regionalstelle
des Zentrums Bayern Familie und Soziales einen
Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigen­
schaft bzw. bei der zuständigen Arbeitsagentur
einen Antrag auf Gleichstellung
vor dem Zugang der Kündigung gestellt hatten
und im Feststellungs- bzw. Gleichstellungsverfahren
entsprechend ordnungsgemäß mitgewirkt haben,
ohne dass jedoch bereits über den Antrag entschieden
wurde.
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern (München)
Integrationsamt
Richelstraße 11
80634 München
Tel.: 089 / 130620
Fax: 089 / 13062416
E-Mail: [email protected]
Internet: www.zbfs.bayern.de
Das Kündigungsschutzverfahren
Der Arbeitgeber beabsichtigt einem schwerbehinderten
Arbeitnehmer eine Änderungskündigung, ordentliche
Kündigung, außerordentliche Kündigung auszusprechen.
Hierzu wird der Arbeitgeber in der Regel den Betriebs­
bzw. Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung
informieren.
28
Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
29
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28.02.2007
10:32 Uhr
Seite 30
Besonderer
Kündigungsschutz
Die Angebote an Wohnformen für Menschen mit Be­
hinderungen sind so vielfältig wie die möglichen Aus­
prägungen von Behinderung. Folgende Wohnformen
kommen für Menschen mit Behinderungen in Betracht:
Wohnformen für Menschen
mit Behinderung
Hinweise für von Kündigung bedrohte schwerbehinderte Arbeitnehmer
Wie jeder Arbeitnehmer sollten Sie zunächst alles dafür tun, eine Kündigung zu vermeiden.
Sollten Sie aufgrund Ihrer Behinderung Schwierigkeiten mit Ihrer Arbeitsstelle haben, so
sprechen Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber, Ihrem Betriebsrat oder Ihrem Vertrauensmann der
Schwerbehinderten darüber. Die Arbeitsagenturen und die Integrationsämter bieten vielfälti­
ge Hilfestellungen bei der Überwindung behinderungsbedingter Nachteile an. Sollte eine
Kündigung dennoch nicht zu vermeiden sein, empfehlen wir Ihnen:
• Suchen Sie bitte umgehend das Gespräch mit Ihrem Betriebsrat bzw. Ihren Vertrauens­
leuten für Schwerbehinderte.
• Kontaktieren Sie unbedingt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
• Stellen Sie bei der zuständigen Argentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung, wenn
Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 30 v.H. aber unter 50 v.H. haben.
• Stellen Sie umgehend einen Antrag bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des Zentrums
Bayern Familie und Soziales auf Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft.
• Bitte halten Sie unbedingt alle Fristen ein und kommen Sie Aufforderungen zur
Mitwirkung durch Ihr Integrationsamt umgehend nach.
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Bitte konsultieren Sie im Falle einer drohenden Kündigung
unbedingt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
• Wohnen in Wohnheimen für geistig- und/oder
körperlich behinderte Menschen
• Wohngruppen
• Selbstständiges Wohnen in einer eigenen Wohnung
• Gestütztes Wohnen in der eigenen Wohnung
• Wohnen im Elternhaus
Je nach Schwere der Behinderung stellt sich die Frage
nach einer geeigneten Wohnform spätestens mit dem
Erwachsenenalter des behinderten Menschen.
Denken Sie daran, dass eine Loslösung vom Elternhaus
ein normaler Schritt in der Entwicklung eines jeden
Menschen ist.
Unter bestimmten Umständen ist es sinnvoll, dass ein
behinderter Mensch in einem für ihn speziellen Wohn­
umfeld lebt. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein behinderter
Mensch eine spezielle Förderung benötigt, die nur in
spezialisierten Einrichtungen geleistet werden kann. Auch
kann es sein, dass eine Behinderung auf Dauer die Eltern
überfordert.
Nachfolgend wollen wir Ihnen einen Überblick über die
bestehenden Möglichkeiten im Landkreis München sowie
in der Stadt München geben.
Wohnstätten für geistig behinderte Menschen
Die beiden größten Anbieter für Wohnformen für den
Personenkreis der geistig behinderten Menschen im
Landkreis München (und in der Stadt München) sind
das Heilpädagogische Centrum Augustinum sowie die
Lebenshilfe München.
Das Heilpädagogische Centrum Augustinum bietet in elf
Wohngruppen ca. 200 Plätze für Menschen mit einer
geistigen Behinderung. Daneben verfügt es über einen
ambulanten Betreuungsdienst für bis zu 40 Personen. So
können vom weitgehend eigenständigen Leben im eige­
nen Appartement bis zur Rundumbetreuung für Menschen
mit einer Schwerstmehrfachbehinderung ein weites Spekt­
rum für die verschiedenen Bedürfnisse und Möglichkeiten
angeboten werden.
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Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
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Wohnformen für Menschen
mit Behinderung
Wohnformen für Menschen
mit Behinderung
Informationen über freie Plätze in Wohngruppen und Wohnheimen des Heilpädagogischen
Centrum Augustinum erhalten Sie bei:
Bei Bedarf oder Interesse an einer Wohneinrichtung für körperbehinderte Menschen wenden
Sie sich bitte an folgende Anbieter in Stadt- und Landkreis München.
Heilpädagogisches Centrum Augustinum
Wohnen und Begleitetes Wohnen
Ratkisstraße 3
80933 München
Tel.: 089 / 31214231
Fax: 089 / 31214299
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hpca.de
Perspektive
gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung
körperbehinderter Menschen mbH
Wohnpflegeheim – ein Unternehmen der
Stiftung Pfennigparade
Keplerstr. 2a
85716 Unterschleißheim
Tel.: 089 / 31901110
Fax: 089 / 31901111
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.pfennigparade.de
Die Lebenshilfe München betreibt in Stadt- und Landkreis München 11 Wohnstätten für
Menschen mit geistiger Behinderung. Im Landkreis München bestehen 2 Wohnstätten in der
Gemeinde Putzbrunn.
Sollten Sie Interesse an einer Wohnmöglichkeit unter dem Dach der Lebenshilfe München
haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Lebenshilfe München.
Lebenshilfe München
Geschäftsstelle
St.Quirin-Str. 13a
81549 München
Tel.: 089 / 693470
Fax: 089 / 69347160
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lebenshilfe-muenchen.de
Caritas Marianum
Humboldtstraße 2
81543 München
Tel.: 089 / 62447890
Fax: 089 / 624478954
E-Mail: [email protected]
Regens Wagner München
Traunsteiner Str. 16
81549 München
Tel.: 089 / 6999330
Fax: 089 / 69993330
E-Mail: [email protected]
Internet: www.regens-wagner.de
Förderverein Bayerische Landesschule für
Körperbehinderte München e.V.
Bereich- Außenwohngruppen
Kurzstr. 2
81547 München
Tel.: 089 / 642580
Fax: 089 / 64258199
Die Brücke gGmbH
Wohnpflegeheim und Förderstätte für
Menschen mit schwerer körperlicher und
mehrfacher Behinderung
Chiemgaustraße 26-28
87549 München
Tel.: 089 / 6939090
Fax: 089 / 69390910
E-Mail: [email protected]
Internet: www.diebrücke.info
Heilpädagogisches Centrum Augustinum
Trainingswohngruppe Cunit- Neuhausen
Blutenburgstr. 71
80636 München
Tel.: 089 / 1236442
Fax: 089 / 18956842
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hpca.de
Wohnstätten für körperlich- und mehrfachbehinderte Menschen
Für körperbehinderte Menschen besteht in München ebenfalls ein vielfältiges Angebot an
Wohneinrichtungen. Neben den bisher genannten Anbietern Heilpädagogisches Centrum
Augustinum und der Lebenshilfe München sind hier vor allem die Stiftung Pfennigparade,
der Förderverein der Bayerischen Landesschule für Körperbehinderte e.V., das ICP MünchenIntegrationszentrum für Cerebralparesen, das Münchner Förderzentrum GmbH, Die Brücke
gGmbH für Menschen mit schwerer körperlicher und mehrfacher Behinderung zu nennen.
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Wohnformen für Menschen mit Behinderung
Wohnheim für Behinderte
im Monsignore-Bleyer-Haus
Avenariusstr. 13
81243 München
Tel.: 089 / 89691800
Fax: 089 / 89691897
E-Mail: [email protected]
Internet: www.m-b-h.de
Pfennigparade
Stationäre Wohngruppen GmbH
Schleißheimer Str. 282
80809 München
Tel.: 089 / 83936600
Fax: 089 / 83936609
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.pfennigparade.de
Wohnformen für Menschen mit Behinderung
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Wohnformen für Menschen
mit Behinderung
ICP München – Integrationszentrum für Cerebralparesen Das neue Spastiker-Zentrum München
Garmischer Str. 241
81337 München
Tel.: 089 / 710070
Fax: 089 / 7100793
E-Mail: [email protected]
Internet: www.spastiker-zentrum.de
Wohnformen für Menschen
mit Behinderung
Phoenix GmbH Konduktive Förderung
der Stiftung Pfennigparade
Oberföhringer Str. 150
81925 München
Tel.: 089 / 83936393
Fax: 089 / 83936395
E-Mail: [email protected]
Internet: www.phoenix-kf.de
Jugendwohnheim für Gehörgeschädigte
Nymphenburgerstraße 94
80636 München
Tel.: 089 / 12163313
Fax: 089 / 12163314
E-Mail: [email protected]
Internet: www.blwg.de
Jugendwohnheim
für Hör- und Sprachgeschädigte
Haydnstr. 12
80336 München
Tel.: 089 / 54426120
Fax: 089 / 54426122
E-Mail: [email protected]
Internet: www.blwg.de
MFZ Münchner Förderzentrum GmbH –
Wohnpflegeheim
St. Quirin-Str. 19
81549 München
Tel.: 089 / 693825-100 / -200
Fax: 089 / 693825-230
E-Mail: wohnpflegeheim@
muenchner-foerderzentrum.de
Internet:
www.muenchner-foerderzentrum.de
Therapeutisches Kleinstheim
für Hörgeschädigte
Tulbeckstr. 26
80339 München
Tel.: 089 / 508693
Fax: 089 / 508693
E-Mail: [email protected]
Internet: www.blwg.de
Evangelisches Studienheim Augustinum
Dachstr. 19
81243 München
Tel.: 089 / 8299000
Fax: 089 / 82990080
E-Mail: [email protected]
Internet: www.augustinum-schulen.de
Aufnahmevoraussetzung für dieses Wohn­
heim ist der Besuch der Samuel-HeinickeSchulen für Hörgeschädigte.
Spezielle Angebote für behinderte Menschen
Wohnstätten für sinnesbehinderte Menschen
Edith-Stein-Zentrum für Blinde und
Sehbehinderte
Heilpädagogisches Heim
Raiffeisenstraße 25
85716 Unterschleißheim
Postfach 1558, 85705 Unterschleißheim
Tel.: 089 / 3100010
Fax: 089 / 31000121
E-Mail: [email protected]
Internet: www.sbz.de
Südbayerische Wohn- und Werkstätten
für Blinde und Sehbehinderte gGmbH
Roßtaler Weg 4
80463 München
Tel.: 089 / 693460
E-Mail: [email protected]
Internet: www.sww-muenchen.de
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Wohnformen für Menschen mit Behinderung
Blindeninstitutsstiftung
Winthirstr. 25
80639 München
Tel.: 089 / 1678120
Fax: 089 / 16781219
E-Mail: [email protected]
Internet: www.blindenistitut.de
Heilpädagogisches Wohnheim
für Hör- und Sprachgeschädigte
Nussstraße 27-31
81929 München
Tel.: 089 / 95728521
Fax: 089 / 95728512
E-Mail: [email protected]
Internet: www.blwg.de
REVERSY - Rehabilitationszentrum
für hirnverletzte Unfallopfer GmbH
Nachklinische Neurorehabilitation - Ein
Unternehmen der Stiftung Pfennigparade
Petuelring 108
80807 München
Tel.: 089 / 83937065
Fax: 089 / 83937014
E-Mail: [email protected]
Internet: www.reversy.de
Wohnen für epilepsiekranke Menschen WeM
Segenstraße 7
81735 München
Tel.: 089 / 45011710
Fax: 089 / 45011709
E-Mail: [email protected]
Internet: www.im-muenchen.de
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Wohnformen für Menschen
mit Behinderung
Wohnformen für Menschen
mit Behinderung
Begleitetes Wohnen für behinderte Menschen
Oft sind es nur Kleinigkeiten, die Menschen mit einer Behinderung davon abhalten, selbst­
ständig in ihrer eigenen Wohnung zu leben. Das Begleitete Wohnen ist ein ambulantes
Unterstützungsangebot mit dessen Hilfe Menschen trotz Behinderung ihren Alltag in größt­
möglicher Unabhängigkeit meistern können. Umfang und Art der Unterstützung orientieren
sich dabei an den Wünschen und Bedürfnissen der begleiteten Menschen.
Die nachfolgend genannten sozialen Institutionen bieten eine solche Unterstützungsleistung
an.
Heilpädagogisches Centrum Augustinum
Begleitetes Wohnen
Ratkisstraße 3
80933 München
Tel.: 089 / 312142—33 oder -31
Fax: 089 / 312142—99
E-Mail: Begleitetes-Wohnen@hpca
Internet: www.hpca.de
Stiftung Pfennigparade,
ambulante Dienste GmbH
Barlachstraße 26
80804 München
Tel.: 089 / 83936503
Fax: 089 / 83936505
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.pfennigparade.de
Lebenshilfe München
Geschäftsstelle
St.Quirin-Str. 13a
81549 München
Tel.: 089 / 693470
Fax: 089 / 69347160
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lebenshilfe-muenchen.de
Wohnangebote für psychisch erkrankte Menschen
Die Wohnformen und Betreuungsangebote für Menschen mit einer psychischen Behinderung
sind so vielfältig wie die Ausprägungen psychischer Erkrankungen. Für psychisch erkrankte
Menschen kann es im Rahmen einer Therapie durchaus sinnvoll sein, eine betreute Wohn­
form in Anspruch zu nehmen. Welche Wohnform für Sie das passende Angebot darstellt,
kann nur im Zusammenwirken mit Ihnen und Ihren behandelnden Ärzten und Therapeuten
ermittelt werden. Aus Platzgründen können wir hier leider nicht jede Wohngruppe und
Wohnform für psychisch erkrankte Menschen aufführen. Wir beschränken uns hier auf die
Nennung einer Auswahl von Einrichtungsträgern.
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Wohnformen für Menschen mit Behinderung
Trägerverein für freie und
therapeutische Wohngemeinschaft
der Dynamischen Psychiatrie e.V.
Nibelungenstr. 10
82031 Grünwald
Tel.: 089 / 6212893
Fax: 089 / 6412869
E-Mail: [email protected]
Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ)
am Bezirkskrankenhaus Haar
Vockestr. 72
85540 Haar
Tel.: 089 / 45623408
Fax: 089 / 45623513
E-Mail: [email protected]
Internet: www.krankenhaus-haar.de
Caritasverband der Erzdiözese München
und Freising
Intensiv betreutes Einzelwohnen
Im Klosterfeld 14b
85716 Unterschleißheim
Tel.: 089 / 3218320
Fax: 089 / 32183253
E-Mail: [email protected]
Hilfe für psychisch Kranke e.V.- HIPSY
Elsässer Str. 33
81667 München
Tel.: 089 / 4481342
Fax: 089 / 4481346
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hipsy-ev.de
Frauentherapiezentrum München
FTZ – Therapeutische Wohngemeinschaften
Büro: Goethestraße 21
80336 München
Tel.: 089 / 51555275
Fax: 089 / 51555277
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ftz-muenchen.de
Sozialdienst katholischer Frauen
Betreutes Einzelwohnen für Frauen
Baaderstr. 56e
80469 München
Tel.: 089 / 24244790
Fax: 089 / 242447922
E-Mail: [email protected]
Internet: www.skf-muenchen.de
Bayerische Gesellschaft für psychische
Gesundheit e.V.
Preysingstraße 30
81667 München
Tel.: 089 / 488542
Fax: 089 / 484551
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bgfpg.de
Wohnungsanpassung und Wohnberatung für behinderte Menschen
Räumliche bzw. physische Barrieren für behinderte Menschen sind nirgends so augenfällig
wie im Bereich unserer gebauten Wohnumwelt. Dabei stellt gerade die eigene Wohnung die
Grundlage für ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben dar. Barrierefreier Wohnraum ist,
wie Wohnraum allgemein, im Großraum München ein knappes Gut.
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Wohnformen für Menschen
mit Behinderung
Wohnformen für Menschen
mit Behinderung
Dennoch gibt es Möglichkeiten eine bisher nicht barrierefreie Wohnung auch nachträglich
barrierefrei umzubauen.
Dies hängt im Wesentlichen von den Eigentumsverhältnissen sowie den technischen und
finanziellen Möglichkeiten ab.
Als Mieter einer Wohnung sollten Sie sich vor Beginn einer Umbaumaßnahme mit Ihrem
Vermieter in Verbindung setzen. Der barrierefreie Umbau einer Wohnung kann unter
Umständen zu einer Wertsteigerung der Wohnung führen. Im Idealfall ist Ihr Vermieter
geneigt sich an den Kosten der Umbaumaßnahme zu beteiligen. Als Eigentümer sind Sie in
Ihrem Gestaltungsspielraum natürlich freier und es sind Ihnen in der Regel nur technische
bzw. finanzielle Grenzen gesetzt.
In technischen Fragen empfehlen wir Ihnen sich an die
Folgende Maßnahmen kommen bei der barrierefreien Umgestaltung einer Wohnung oder
eines Hauses in Betracht.
zu wenden.
•
•
•
•
•
Einbau einer Rampe im Eingangsbereich,
Handläufe an beiden Treppenseiten,
Treppenlifte,
Beseitigung von Türschwellen,
Türverbreiterung
Bayerische Architektenkammer
Beratungsstelle Barrierefreies Bauen
Waisenhausstr. 4
80637 München
Tel.: 089 / 13988031
Fax: 089 / 13988033
E-Mail: [email protected]
Internet: www.byak-barrierefrei.de
Auch das Bauzentrum München bietet eine Beratung zum Thema „barrierefreie Zugänge für
Haus und Wohnung“ an.
Die größten Einschränkungen erfahren mobilitätsbehinderte Menschen im Sanitärbereich, da
die Hilfsbedürftigkeit in diesem Bereich in der Regel als schwerwiegendste Einschränkung
empfunden wird.
Bauzentrum München
Willy-Brandt-Alle 10
81829 München
Tel.: 089 / 505085
Fax: 089 / 54636620
E-Mail: [email protected]
Internet: www.muenchen.de/bauzentrum
Im Sanitärbereich gibt es die Möglichkeit
Für die Gemeinden Gräfelfing, Planegg, Unterföhring und Ismaning bietet der Verein
•
•
•
•
Stadtteilarbeit e.V.
Beratungsstelle Wohnen
Aachener Straße 9
80804 München
Tel.: 089 / 3570430
Fax: 089 / 35704329
E-Mail: [email protected]
Internet: www.beratungsstelle-wohnen.de
bodengleiche Duschen,
Badewannenlifter,
behindertengerechte Toiletten,
Haltegriffe
einzubauen.
Sollten Sie solche Veränderungen wünschen, sollten Sie zunächst abklären, was technisch
möglich und sinnvoll wäre. Viele Handwerker haben mittlerweile auf diesen steigenden
Bedarf reagiert und bieten diese Dienstleistung an. Fragen Sie Ihre Handwerksbetriebe, ob
Sie Erfahrungen mit barrierefreien Umbauten nach DIN 18025 Teil 1 und Teil 2 haben.
eine umfassende Beratung an.
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Planen Sie beim Bau einer Immobilie schon möglichst barrierefrei.
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Wohnformen für Menschen
mit Behinderung
Bürger der Gemeinde Unterföhring können sich auch an die Seniorenbeauftragte der
Gemeinde Unterföhring
Frau Helga Lelle
Münchner Str. 70
85774 Unterföhring
Tel.: 089 / 9508157
E-Mail: [email protected]
wenden.
Finanzierung von baulichen Maßnahmen zur Wohnraumanpassung
Eigentümer von Wohnungen und Häusern können zur barrierefreien Gestaltung ihres Wohn­
raumes unter bestimmten Voraussetzungen ein leistungsfreies Baudarlehen ( im Ergebnis
Zuschuss) erhalten. Sollten Sie hierzu nähere Informationen benötigen, vereinbaren Sie
einen Termin im
Landratsamt München
Sachgebiet 6.1 - Wohnungswesen und
Wohnungsbauförderung
Mariahilfplatz 17
81541 München
Tel.: 089 / 62210
Fax: 089 / 62212869
E-Mail: [email protected]
Bezüglich der Anpassung von Mietwohnraum wenden Sie sich bitte an die
Regierung von Oberbayern
Maximiliansstraße 39
Sachgebiet 35
80538 München
Tel.: 089 / 21762804
Fax: 089 / 2176402804
Weitere Informationen zu staatlichen Förderprogrammen zur Wohnungsanpassung für be­
hinderte Menschen erhalten Sie von der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des
Inneren.
Wohnformen für Menschen
mit Behinderung
Oberste Baubehörde
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Postanschrift:
Postfach 220036
80535 München
Tel.: 089 / 219202
Fax: 089 / 219213350
E-Mail: [email protected]
Internet: www.stmi.bayern.de/bauen/
wohnungswesen/
Verschiedenste Hilfsmittel, die schwerbehinderten Menschen ihre Wohnsituation erleichtern
können, sind im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen aufgeführt. Dies bedeutet, dass diese
auch über ihre Krankenkasse finanziert werden können. Voraussetzung hierfür ist eine
Verordnung ihres Hausarztes.
Sprechen Sie über mögliche Hilfsmittel mit ihrem Hausarzt bzw. mit ihrem Sanitätshaus.
Auch die Pflegekassen finanzieren Maßnahmen zur individuellen Verbesserung des Wohn­
umfeldes bis zur Höhe von 2557 Euro. Voraussetzung ist hierfür das Vorliegen einer Pflege­
stufe.
Weiterhin besteht die Möglichkeit zinsverbilligte Darlehen der Landesboden-Kreditanstalt
bzw. der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erhalten. Bezüglich der hierfür geltenden
Konditionen setzen Sie sich bitte mit Ihrer Hausbank in Verbindung.
Informationen über die Angebote der Landesboden-Kreditanstalt finden Sie auch unter der
Internetadresse www.labo-bayern.de.
Einen Überblick über die in den verschiedenen Bundesländern geltenden Wohnungsbau­
förderprogramme erhalten Sie auch auf der Internetseite: www.baufoerderer.de.
Einen umfassenden Überblick über Wohnhilfen für behinderte Menschen und Senioren
erhalten Sie auch auf der Internetseite www.wohnlotse-muenchen.de.
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Bitte beantragen Sie zuerst alle möglichen Zuschüsse und klären Sie abschließend die
Fördermöglichkeiten bevor Sie mit der konkreten Bauausführung beginnen bzw. Hilfsmittel
anschaffen. Eine nachträgliche Förderung bzw. Kostenübernahme ist in der Regel nicht
möglich.
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Hilfsangebote für
behinderte Menschen
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Für fast jede Behinderungsform gibt es in der Regel Hilfs­
und Beratungsangebote. Sollten Sie professionelle Hilfe
brauchen, zögern Sie nicht, sich an Ihre Nachbarschafts­
hilfen, Sozialstationen, ortsansässige Institutionen und
Einrichtungen für behinderte Menschen zu wenden.
Einige Gemeinden des Landkreises München haben eige­
ne Behindertenbeauftragte oder einen Behindertenbeirat.
Für die Stadt Unterschleißheim können Sie bei der dorti­
gen Stadtverwaltung einen Stadtführer für Menschen mit
Behinderung erhalten.
Hilfsangebote für
behinderte Menschen
Die Gemeinde Unterhaching hat einen Seniorenkompass erstellt. Die Broschüre informiert
u.a. über die barrierefreie Erreichbarkeit von Ärzten, Therapeuten, Apotheken, Friseuren
und vielen anderen Angeboten. Die Bezugsadresse lautet:
Seniorenbegegnungs- u. -bildungszentrum
Jahnstr.1
82008 Unterhaching
Tel.: 089 / 66555318
Fax: 089 / 66555330
E-Mail: [email protected]
Hilfsangebote für körperbehinderte Menschen
INTEGRA e.V.
Beratungsstelle für behinderte Menschen
Frau Dr. Ulrike Jandl
Buchelandstraße 11
82024 Taufkirchen
Tel.: 089 / 6126268
E-Mail: [email protected]
Behindertenbeauftragter der
Gemeinde Kirchheim
Herr Rudolf Sackerer
Chiemseering 31
85551 Kirchheim
Tel.: 089 / 9039806
Behindertenbeirat der
Gemeinde Neubiberg
Herr Harald Oberrenner
Wotanstr. 13
85579 Neubiberg
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.behindertenbeirat-neubiberg.de
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Hilfsangebote für behinderte Menschen
Behindertenbeauftragte der
Stadt Unterschleißheim
Begegnungszentrum für Senioren
Frau Hannelore Emontz-Meister
Pegasusstr. 18
85716 Unterschleißheim
Tel.: 089 / 3107461
E-Mail:
[email protected]
Stadtverwaltung Unterschleißheim
Bürgerinformationszentrum
Rathausplatz 1
85716 Unterschleißheim
Tel.: 089 / 310090
Beratungsstelle für Körperbehinderte
Caritasverband der Erzdiözese München
und Freising e.V.
Hirtenstraße 4
80335 München
Tel.: 089 / 551690
Fax: 089 / 5232503
Ambulante Beratung und Betreuung
Verbund behinderter Arbeitgeberinnen ­
Selbstbestimmt Leben e.V.
Westendstr. 93
80339 München
Tel.: 089 / 54034680
Fax: 089 / 54034685
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vba-muenchen.de/
Vereinigung Integrationsförderung e.V. (VIF)
Klenzestraße 57 c
80469 München
Tel.: 089 / 2015466
Fax: 089 / 2015761
E-Mail: VIF-Allgemein@
VIF-selbstbestimmt-leben.de
Internet: www.vif-selbstbestimmt-leben.de
Beratungsdienst
Stiftung Pfennigparade
Schleißheimer Straße 282
80809 München
Tel.: 089 / 83934325 /-26
Fax: 089 / 83934327
E-Mail: [email protected]
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Hilfsangebote für
behinderte Menschen
Hilfsangebote für
behinderte Menschen
Hilfsangebote für sehbehinderte Menschen
Hilfsangebote für geistig behinderte Menschen
Sehbehinderten- und
Blindenzentrum Edith Stein
Raiffeisenstr. 25
85716 Unterschleißheim
Tel.: 089 / 3100010
Fax: 089 / 310001100
E-Mail: [email protected]
Internet: www.sbz.de
Bayerischer Blinden- und
Sehbehindertenbund e.V.
Arnulfstr. 22
80335 München
Tel.: 089 / 559880
Fax: 089 / 55988266
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bbsb.org
Heilpädagogisches Centrum Augustinum
Geschäftsführung und Zentrale Verwaltung
Ratkisstraße 3
80933 München
Tel.: 089 / 3120290
Fax: 089 / 31202919
E-Mail: [email protected]
Internet: www.Ihpca.de
Bayerische Blindenhörbücherei e.V.
Lothstraße 62
80335 München
Tel.: 089 / 1215510
Fax: 089 / 12155123
Diözesan-Seelsorge für sehgeschädigte
Menschen
Erzdiözese München und Freising
Unsöldstraße 13
80538 München
Tel.: 089 / 21568001
Fax: 089 / 21568002
Beauftragter für Menschen mit geistiger
Behinderung im evangelischen
Dekanatsbezirk München
Loristr. 1
80335 München
Tel.: 089 / 1295273
Fax: 089 / 12391740
E-Mail: [email protected]
Internet: www.muenchen-evangelisch.de
Hinweis: Diesen Ratgeber wird es in Kürze auch als Sonderdruck in Braille-Schrift und als
Hörversion auf CD geben. Beide Versionen werden über das Landratsamt München sowie
den Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund zu beziehen sein.
Hilfsangebote für Menschen mit einer Hörbehinderung
Über den Gehörlosenverband München und Umland e.V. können Sie sich auch bei Bedarf
einen Gebärdensprachdolmetscher bestellen.
Gehörlosenverband München
und Umland e.V.
Lohengrinstr. 11
81925 München
Tel.: 089 / 9926980
Fax: 089 / 99269811
Bildtelefon: 089 / 99269813
Schreibtelefon: 089 / 99269812
E-Mail: [email protected]
Internet: www.glvmu.de
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Hilfsangebote für behinderte Menschen
Diözesan-Seelsorge für Hörgeschädigte
und Taubblinde
Erzdiözese München und Freising
Dachauer Straße 5/V
80335 München
(Schreib)telefon: 089 / 2022305
Fax: 089 / 2022321
E-Mail: hoergeschaedigtenseelsorge@
ordinariat-muenchen.de
Lebenshilfe München (Elternberatung)
St . Quirin-Str. 13
81549 München
Tel.: 089 / 69347117
Fax: 089 / 69347130
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.lebenshilfe-muenchen.de
Hilfsangebote für Menschen mit psychischer Erkrankung
Statistisch gesehen erkranken ca. 25 % der Bevölkerung einmal in ihrem Leben an einer
schwerwiegenden psychischen Behinderung. Die Folgen im sozialen und gesundheitlichen
Bereich sind oft gravierend.
Die erste Anlaufstelle bei psychischen Problemen wird vielleicht Ihr Hausarzt sein. Daneben
gibt es noch vielfältige Beratungsangebote von Sozialdiensten und Kliniken in Stadt- und
Landkreis München, die Sie in Anspruch nehmen können.
Auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen eine Übersicht über bestehende Beratungs- und
Hilfsangebote:
Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ)
am Bezirkskrankenhaus Haar
Vockestr. 72
85540 Haar
Tel.: 089 / 45620
Fax: 089 / 45622960
E-Mail: [email protected]
Internet: www.krankenhaus-haar.de
Sozialpsychiatrischer Dienst Planegg
Bahnhofstr. 7
82152 Planegg
Tel.: 089 / 89979080
Fax: 089 / 85902073
E-Mail: [email protected]
Internet: www.projekteverein.de
Hilfsangebote für behinderte Menschen
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Hilfsangebote für
behinderte Menschen
Sozialpsychiatrischer Dienst München Land
Süd
Ludwig-Thoma-Str. 46
85521 Ottobrunn
Tel.: 089 / 605054
Fax: 089 / 605012
E-Mail: [email protected]
Internet: www.projekteverein.de
Landesverband Bayern der Angehörigen
psychisch Kranker e.V.
Pappenheimer Str. 7
80335 München
Tel.: 089 / 51086325
Fax: 089 / 51086328
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lvbayern-apk.de
Tagesstätte Ottobrunn
Ludwig-Thoma-Str. 48
85521 Ottobrunn
Tel.: 089 / 60601835
Fax: 089 / 605012
E-Mail: [email protected]
Internet: www.projekteverein.de
Münchner Psychiatrie-Erfahrene (MüPE) e.V.
Thalkirchner Str. 10
80337 München
Tel.: 089 / 26023025
Fax: 089 / 26023084
E-Mail: [email protected]
Internet: www.muepe.org
Sozialpsychiatrischer Dienst
Unterschleißheim
Im Klosterfeld 14 b
85716 Unterschleißheim
Tel.: 089 / 3218320
Fax: 089 / 32183253
E-Mail: [email protected]
Diözesan-Seelsorger für
psychiatrieerfahrene Menschen
Erzdiözese München und Freising
Landwehrstraße 26/ II
80336 München
Tel.: 089 / 23114922
Fax: 089 / 23114928
Tagesstätte für psychische Gesundheit
Buchenstr. 2
85716 Unterschleißheim
Tel.: 089 / 31099847
Fax: 089 / 31609907
E-Mail: [email protected]
Tagesklinik für psychisch Kranke des BRK
Lindwurmstr. 12/Rgb.
80337 München
Tel.: 089 / 5442890
Fax: 089 / 54428920
E-Mail: [email protected]
Sozialpsychiatrischer Dienst
Bogenhausen/Region Nord-Ost
Denninger Str. 255
81927 München
Tel.: 089 / 932003
Fax: 089 / 99301135
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.im-muenchen.de
Max-Planck-Institut für Psychiatrie
Kraepelinstr. 2-10
80804 München
Tel.: 089 / 306221
Fax: 089 / 306221-605
E-Mail: [email protected]
Internet: www.mpipsykl.mpg.de
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Hilfsangebote für behinderte Menschen
Mobilität ist ein allgemeines Grundbedürfnis. Dies gilt in
ganz besonderem Maße für Menschen mit Funktions­
beeinträchtigungen. Besonders die Möglichkeiten der
heutigen Technik eröffnen auch Menschen mit Behinde­
rungen neue Perspektiven.
Mobilität für
behinderte Menschen
Führerschein für behinderte Menschen
Das eigene Kfz ist wohl das wichtigste Fortbewegungs­
mittel für behinderte Menschen, welches den höchsten
Grad an Eigenständigkeit gewährleistet.
Bitte setzen Sie sich zur Abklärung dieser Fragen mit der
Führerscheinstelle des Landratsamtes München in Verbin­
dung:
Landratsamt München
Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Tel.: 089 / 62213000
Fax: 089 / 62213128
E-Mail: [email protected]
Informationen über geeignete Fahrschulen in Ihrer Nähe
erhalten Sie beim Landesverband Bayerischer Fahrlehrer
e.V.:
Landesverband Bayerischer Fahrlehrer e.V.
Hofbrunnstr. 13
81479 München
Tel.: 089 / 74914921
Fax: 089 / 74914955
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lbfmuc.de
Behindertengerechte Fahrzeuge
DIE REHA GRUPPE GmbH & Co. KG
- Niederlassung München ­
Morsestrasse 4
85716 Unterschleißheim
Tel.: 089 / 3190820
Fax: 089 / 31908222
E-Mail: [email protected]
Internet: www.reha.com
Mobilität für behinderte Menschen
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Mobilität für
behinderte Menschen
Finanzierung der Führerscheinausbildung und der behinderungsbedingten
Kfz- Ausstattung
Die Kraftfahrzeughilfe umfasst Leistungen
• zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs,
• zur behinderungsbedingten Zusatzausstattung und
• zur Erlangung einer Fahrerlaubnis.
Bezirk Oberbayern
Prinzregentenstraße 14
80538 München
Tel.: 089 / 21982315
Fax: 089 / 2198052315
Internet: www.bezirk-oberbayern.de
Hilferufsystem an Tankstellen für behinderte Menschen
Die 349 Bundesautobahntankstellen verfügen jetzt über das Dienst-Ruf-System (DRS) für
behinderte Autofahrer(innen). Mit dem kleinen Sender - etwa so groß wie ein Taschen­
rechner - wird beim Tankstellenteam ein Empfänger aktiviert. Das Personal bestätigt das
Signal und kommt dem behinderten Autofahrer zur Hilfe.
Mobilität für
behinderte Menschen
Parken auf Behindertenparkplätzen
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
und blinden Menschen (Merkzeichen Bl) können Parkerleichterungen dadurch gewährt
werden, dass sie durch Ausnahmegenehmigungen von bestimmten Vorschriften der Straßen­
verkehrsordnung befreit werden
Die seit dem 1. Januar 2001 ausgegebenen EU – einheitlichen Parkausweise werden in
allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt. Mit dem EU-einheitlichen Park­
ausweis sind diese besonders betroffenen Menschen berechtigt, auf speziell dafür ausgewie­
senen Parkplätzen zu parken.
Der Antrag ist bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde (Stadt- oder Gemeinde­
verwaltung) zu stellen, die unter Beteiligung des Zentrum Bayern Familie und Soziales das
Verfahren durchführt.
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern I
Richelstr. 17
80634 München
Tel.: 089 / 130620
Fax: 089 / 13062489
E-Mail: [email protected]
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern II
Bayerstraße 32
80335 München
Tel.: 089 / 51431
Fax: 089 / 514399
E-Mail: [email protected]
Den hierzu notwendigen Sender erhalten Sie bei der Firma:
Junedis - IWN GmbH
Puchheimer Straße 17b
82194 Gröbenzell
Tel.: 08142 / 597650
Fax: 08142 / 597649
E-Mail: [email protected]
Internet: www.junedis-iwn.de
Pannenhilfe für Gehörlose
Nähere Auskünfte hinsichtlich der Parkerleichterungen erhalten Sie bei ihrer
Gemeindeverwaltung.
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Der Besitz eines Schwerbehindertenausweises berechtigt allein noch nicht zum Parken auf
speziell ausgewiesenen Behinderten-Parkplätzen.
Für Gehörlose hat der ADAC einen speziellen Service eingerichtet: Unter der Faxnummer
08191 938 303, die auch per SMS vom Handy aus angewählt werden kann, ist rund um die
Uhr schnelle Hilfe sichergestellt.
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Mobilität für behinderte Menschen
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Mobilität für
behinderte Menschen
Mobilität für
behinderte Menschen
Fahrdienst für behinderte Menschen
Mobilitätsservice der Deutschen Bahn AG
In vielen Gemeinden und Landkreisen, so auch im Landkreis München, besteht in Zusam­
menarbeit mit dem Bayerischen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter
Unfallhilfe sowie Taxiunternehmen ein Fahrdienst für Menschen mit außergewöhnlicher
Gehbehinderung. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Sozialamt des Landkreises München.
Die Deutsche Bahn AG bietet Ihnen bei rechtzeitiger Voranmeldung Unterstützung bei der
Reiseplanung sowie Ein-, Um- oder Ausstiegshilfen an den Bahnhöfen an.
EURO-Toilettenschlüssel für behinderte Menschen
Sie erreichen den Mobilitätsservice der Deutschen Bahn AG unter der
Tel.: 01805 / 512512
Fax: 01805 / 159357
E-Mail: [email protected]
Sie erhalten den Schlüssel sowie ein Standortverzeichnis der Behindertentoiletten beim:
Club Behinderter und Ihrer Freunde CBF
Darmstadt e.V.
Pallaswiesenstr. 123a
64293 Darmstadt
Tel.: 06151 / 81220
Fax: 06151 / 812281
E-Mail: [email protected]
Internet: www.cbf-da.de
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Auf den Seiten 72 und 73 dieses Ratgebers finden Sie einen Übersichtsplan der barriere­
freien Haltestellen im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund.
Öffentlicher Personennahverkehr
Broschüren „MVV barrierefrei“ und „Ihr MVV-Info-Klick“ sind erhältlich in den MVG-Kunden­
centern Marienplatz und Poccistraße sowie im Service-Center S-Bahn München im
Hauptbahnhof. Die elektronische Fahrplanauskunft bietet unter www.mvv-muenchen.de
unter „Erweiterte Optionen" spezielle Informationsmöglichkeiten für Menschen mit
Mobiltätseinschränkungen an. So können beispielsweise Rollstuhlfahrer, Senioren, Mütter mit
Kinderwagen oder Personen mit schwerem Gepäck bei einer Fahrtwunschanfrage angeben,
dass Sie auf Rolltreppen oder Aufzüge angewiesen sind oder Niederflurfahrzeuge benutzen
wollen. Bei der Erstellung der Fahrplanauskunft werden diese Angaben mit berücksichtigt.
Desweiteren sind spezielle Einstellungen der Fahrplanausgabe für sehbehinderte Menschen
möglich („EFA für Sehbehinderte“).
Für Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an:
Münchner Verkehrs- und
Tarifverbund GmbH (MVV)
Thierschstr. 2
80538 München
Fax: 089 / 21033282
E-Mail: [email protected]
Internet: www.mvv-muenchen.de
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Offene Behindertenarbeit,
Sport und Freizeitangebote
10:32 Uhr
Dienste der offenen Behindertenarbeit begleiten, fördern
und unterstützen in den Bereichen Wohnen, Alltagsbe­
wältigung, Freizeitgestaltung, Arbeit, Aufbau und Pflege
von sozialen Kontakten, Konflikt-, Problem-, und Über­
lastungssituationen. Das Angebot richtet sich an die
Betroffenen sowie an deren Angehörige. Folgende
Dienste sind hier im Landkreis München tätig.
Heilpädagogisches Centrum Augustinum
Begleitetes Wohnen
Ratkisstraße 3
80933 München
Tel.: 089 / 312142-33 o. -31
Fax 089 / 312142-99
E-Mail: [email protected]
OBA / Offene Behindertenarbeit der
Lebenshilfe München
St.-Quirin-Str. 13
81549 München
Tel.: 089 / 69347-140 o. -142 - 143
Fax: 089 / 69347-144
E-Mail: [email protected]
Lebenshilfe für Menschen mit
geistiger Behinderung e.V.
Stadt und Landkreis München
Familienentlastender Dienst /
Ambulanter Dienst
St.-Quirin-Straße 13a
81549 München
Tel.: 089 / 69347-130 o. -131
Fax: 089 / 69347-132
E-Mail: [email protected]
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Seite 52
Arbeitskreis Eltern behinderter Kinder
Neubiberg
Leiblstr. 1
85579 Neubiberg
Tel.: 089 / 6016223
Club Traumhaus- Freizeitclub für behinderte
und nichtbehinderte Kinder u. Jugendliche
Kyffhäuserstr. 25a
85579 Neubiberg
Tel.: 089 / 6013240
Jugendkulturhaus Route 66
Vockestr.11
85540 Haar Tel.: 089 / 4602889
Fax: 089 / 46200950
E-Mail: [email protected]
Internet: www.jkhroute66.de
Behinderten- und Nichtbehinderten­
gruppentreff Unterschleißheim
VdK Ortsverband Unterschleißheim/Lohhof
und Selbsthilfegruppe Unterschleißheim
Sportplatzstr. 27 85716 Unterschleißheim Tel.: 089 / 3101621 Offene Behindertenarbeit, Sport und Freizeitangebote für behinderte Menschen
Offene Behindertenarbeit,
Sport und Freizeitangebote
Beratungsdienst Stiftung Pfennigparade
Schleißheimer Straße 282
80809 München
Tel.: 089 / 839343-25 o. -26
Fax: 089 / 839343-27
E-Mail: [email protected] Gemeinsam Leben Lernen e.V.
Offene Behindertenarbeit für Menschen mit geistiger Behinderung und Ihre Angehörigen
Nymphenburger Str. 147
80636 München
Tel.: 089 / 12399050
Fax: 089 / 12399058
E-Mail: [email protected]
Internet: www.gll-muenchen.de
Verein zur Betreuung und Integration
Behinderter Kinder und Jugendlicher
(BIB e.V.)
Seeriederstr. 25 81675 München
Tel.: 089 / 3165008
Fax: 089 / 3165447 E-Mail: [email protected]
Internet: www.bib-ev.org
Club Behinderter und ihrer Freunde e.V.
Johann-Fichte-Str. 12
80805 München Tel.: 089 / 3568808
Fax: 089 / 3596500 E-Mail: [email protected]
Internet: www.cbf-muenchen.de
Psychosomatische Beratungsstelle e.V.
Richard-Wagner-Str. 9
80333 München
Tel: 089 / 526463
Fax:089 / 5420265
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.psychosomatische-beratungsstelle.de
OBA Offene Behindertenarbeit München,
Evang.Luth. Dekanat
Blutenburgstr. 71
80636 München
Tel.: 089 / 1266110
Fax: 089 / 12661159
E-Mail: [email protected]
Internet: www.oba-muenchen.de
Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg (DPSG)
Diözesanbüro München
Preysingstr. 93
81667 München
Tel.: 089 / 48092-2114
Fax: 089 / 48092-2119
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dpsg1300.de
Caritas Zentrum
Ramersdorf/Perlach/Ottobrunn
Kontaktstelle für Behinderte
Therese-Giehse-Allee 69
81379 München
Tel.: 089 / 6732722
Offene Behindertenarbeit, Sport und Freizeitangebote für behinderte Menschen
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Offene Behindertenarbeit,
Sport und Freizeitangebote
Alle Angebote in unserem Ratgeber für Menschen mit
Behinderungen richten sich selbstverständlich sowohl an
Frauen wie auch an Männer.
Oftmals sind es jedoch gerade Frauen, die durch die
Problematik „Behinderung“ in doppelter Weise betroffen
sind.
In der Mehrzahl der Fälle sind es ausschließlich Frauen,
die ihre behinderten Kinder und Angehörigen pflegen
und versorgen.
Daneben sind sehr viele Frauen und Mädchen selbst
von einer Behinderung betroffen. In Bayern sind dies
beispielsweise derzeit ca. 452.000 Frauen und Mädchen.
Sportangebote für behinderte Menschen
Behinderten- und Versehrtensportverein
Neubiberg-Ottobrunn
Josef-Kyrein-Straße 13b
85579 Neubiberg
Tel.: 089 / 6016234
Besondere Hilfen für Frauen
mit Behinderungen
Ein Verzeichnis vielfältigster Sportvereine für behinderte Menschen finden Sie beim
Behinderten- und VersehrtenSportverband (BVS) Bayern e.V.
Kapuzinerstraße 25a
80337 München
Tel.: 089 / 544189-20
Fax: 089 / 544189-99
Internet: www.bvs-bayern.com
VdK-Kreisverband München
Schellingstraße 31 / 1.Stock
80799 München
Tel.: 089 / 2117400
Fax: 089 / 2117401
E-Mail: [email protected]
Behindertensportverein
München
Kirchwaldstr. 1
80686 München
Tel.: 089 / 7250725
Fax: 089 / 7250725
VbA Selbstbestimmt Leben e.V.
- Reisedienst ­
Westendstr. 93
80339 München
Tel.: 089 / 54034683
Fax: 089 / 54034685
E-Mail: [email protected]
Vielfach bieten auch die örtlichen Sportvereine in Ihren Kreisgemeinden sportliche
Programme für behinderte Menschen an. Scheuen Sie sich nicht, fragen Sie bei Ihren
Vereinen an.
Frauen stehen trotz Gleichberechtigung noch mehr als
Männer unter dem Druck, einem gesellschaftlichen
(Schönheits-) Ideal entsprechen zu müssen. Ein durch
eine Behinderung bedingtes Abweichen von diesen
Normvorstellungen, kann zu einem erhöhten Leidens­
druck führen.
Vielfach können behinderte Frauen nicht immer auf
weibliche Pflegekräfte zurückgreifen.
Dies trifft leider auch noch häufig auf die ärztliche Ver­
sorgung behinderter Frauen und Mädchen zu. Ihre be­
sonderen Bedürfnisse bei einer ärztlichen Behandlung
sind nach wie vor meist ein Tabu.
Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben es Frauen meist
schwerer, da sie häufig Beruf und Familie miteinander in
Einklang bringen müssen. Für behinderte Frauen stellt
sich die Situation mit einer Behinderung nochmals proble­
matischer dar.
Ausgehend von dieser Situation sehen Frauen und Mäd­
chen mit Behinderung die dringende Notwendigkeit, sich
zu organisieren und sich besser gegen diese Benachteili­
gungen und Diskriminierungen wehren und schützen zu
können.
Es entstanden Netzwerke mit der Aufgabe, die gesell­
schaftlichen und individuellen Voraussetzungen zu ver­
bessern, die Frauen und Mädchen mit Behinderung ein
selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
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Offene Behindertenarbeit, Sport und Freizeitangebote für behinderte Menschen
Besondere Hilfen für Frauen mit Behinderungen
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Besondere Hilfen für Frauen
mit Behinderungen
Netzwerkfrauen- Bayern c/o LAGH
Orleansplatz 3
81667 München
E-Mail: [email protected]
Internet: www.netzwerkfrauen-bayern.de
Zentrum- Selbstbestimmt Leben
Luitpoldstr. 42
91052 Erlangen
E-Mail: [email protected]
Weibernetz e.V.
Kölnische Straße 99
34119 Kassel
E-Mail: [email protected]
Internet: www.weibernetz.de
Überregionale Verbände und
Interessenvertretungen
Ganzheitliches Bildungszentrum
zur Förderung und Integration
behinderter und chronisch kranker
Frauen und Mädchen e.V.
Alte Eppelheimer Str. 38
69115 Heidelberg
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bibez.de
Bundesorganisationsstelle
Behinderte Frauen
Kölnische Str. 99
34119 Kassel
E-Mail: [email protected]
Neben diesen Netzwerken und Beratungsstellen gibt es in München auch spezielle
Integrationsfirmen, die sich zur Aufgabe gemacht haben, Frauen mit Behinderungen im
Arbeitsleben zu integrieren.
FTZ- Büroservice
Johannisplatz 12
81667 München
Tel.: 089 / 485427
Fax: 089 / 44718859
E-Mail: [email protected]
Stadtteilcafe
Netzwerk Geburt und Familie e.V.
Häberlstr. 17
80337 München
Tel.: 089 / 5380661
Fax: 089 / 5380661
E-Mail:
[email protected]
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Besondere Hilfen für Frauen mit Behinderungen
Viva Clara
Jahnstr. 40
80469 München
Tel.: 089 / 2605141
Fax: 089 / 2605176
Atelier La SilhouetteDamenmaßschneiderei
Junge Frauen und Beruf e.V.
Pariser Str. 13
81667 München
Tel.: 089 / 4470103
Fax: 089 / 6886382
Behinderte Menschen und ihre Angehörigen haben Interessenvertretungen und überregio­
nale Verbände gegründet um ihre Interessen auf allen politischen und gesellschaftlichen
Ebenen und Bereichen konzentriert und mit Nachdruck vertreten zu können. Es gibt kaum
eine Behinderungsform die nicht auf Bundes- oder Landesebene mit einem Interessen­
verband vertreten ist. Aufgrund der Vielzahl der Angebote können wir Ihnen hier nur eine
Auswahl aufführen.
Aktion Mensch e.V.
Aktion Grundgesetz
Heinemannstraße 36
53175 Bonn
Tel.: 0228 / 2092-355
Fax: 0228 / 2092-333
E-Mail: [email protected]
Internet: www.aktion-mensch.de
Bayerischer Blinden- und
Sehbehindertenbund e.V. (BBSB)
Arnulfstr. 22
80335 München
Tel.: 089 / 55988-0
Fax: 089 / 55988-266
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bbsb.org abm - arbeitsgemeinschaft behinderung
und medien e.V.
Bonner Platz 1
80803 München
Tel.: 089 / 3079920
Fax: 089 / 30799222
E-Mail: [email protected]
Internet: www.abm-medien.de
Bayerischer Landesverband für die
Wohlfahrt Gehörgeschädigter e.V. (BLWG)
Haydnstr. 12
80336 München
Tel.: 0 89 / 54426110
Fax: 0 89 / 54426116
Internet: www.blwg.de
Alzheimer Gesellschaft ­
Landesverband Bayern e.V.
Adam-Klein-Str. 6
90429 Nürnberg
Tel.: 0911 / 4466784
Fax: 0911 / 2723501
E-Mail: [email protected]
Internet: www.alzheimer-bayern.de
Bayerische Gesellschaft für psychische
Gesundheit e.V.
Preysingstr. 30 81667 München
Tel.: 089 / 4802419 o. 488542
Fax: 089 / 484551 E-Mail: geschä[email protected] Internet: www.bgfpg.de
Behinderten- und VersehrtenSportverband (BVS) Bayern e.V.
Kapuzinerstraße 25a
80337 München
Tel.: 089 / 544189 - 20
Fax: 089 / 544189 - 99
Internet: www.bvs-bayern.com
Bundesverband
Williams-Beuren-Syndrom e.V.
Schillerweg 11 85748 Garching Tel.: 089 / 3202224
Fax: 089 / 3202224
E-Mail: [email protected]
Internet: www.williams-beuren-syndrom.de
Überregionale Verbände und Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung
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Überregionale Verbände und
Interessenvertretungen
Deutsche Heredo-Ataxie Gesellschaft e.V.,
Regionalgruppe München
Budapester Str.5
82008 Unterhaching
Tel.: 089 / 616329
Fax: 089 / 66599743
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ataxie.de
Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft,
Landesverband Bayern e.V.
St.-Jakobs-Platz 10
80331 München
Tel.: 089 / 2366410
Fax: 089 / 23664133
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dmsg.de
Deutsche Parkinson Vereinigung e.V.,
Landesverband Bayern
Sternstr. 22
97268 Kirchheim
Tel.: 09366 / 99366
Fax: 09366 / 99368
E-Mail: [email protected]
Deutsche Rheuma-Liga,
Landesverband Bayern e.V.
Fürstenrieder Str. 90/I
80686 München
Tel.: 089 / 54614890
Fax: 089 / 54614895
E-Mail: [email protected]
Internet: www.rheuma-liga-bayern.de
Deutsche Zöliakie-Gesellschaft e.V.
Max-HalbeStr. 29
85716 Unterschleißheim
Tel.: 089 / 316052-54
Fax: 089 / 316052-58
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dzg-online.de
58
Überregionale Verbände und
Interessenvertretungen
DS Down-Syndrom Netzwerk
Deutschland e. V.
Brodersenstraße 69
81929 München
Tel.: 089 / 93939223
Fax: 089 / 93931306
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.down-syndrom-netzwerk.de
FortSchritt - Verein zur Verbreitung
der konduktiven Förderung e.V.
Hilfe für spastisch gelähmte Kinder und
Erwachsene
Ferdinand-von-Miller-Str. 14
82343 Niederpöcking
Tel.: 08151 / 2041
Fax: 08151 / 72986
Landesarbeitsgemeinschaft (Lag) Bayern
GEMEINSAM LEBEN GEMEINSAM LERNEN e.V.
Finkenweg 7
85540 Haar
Tel.: 089 / 468678
E-Mail: [email protected]
Internet: www.integration-bayern.de
Landesverband Bayern der Angehörigen
psychisch Kranker e. V.
Pappenheinstr. 7
80335 München
Tel.: 089 / 51086325
Fax: 089 / 51086328
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lvbayern-apk.de
Überregionale Verbände und Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung
Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V.
Schwanthalerstr. 76 RGB
80336 München
Tel.: 089 / 5438111
Fax: 089 / 5438192
Schreibtelefon: 089 / 5438110
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lv-bayern-gehoerlos.org
Verein für Sehgeschädigtenerziehung e.V.,
Sehbehinderten- und Blindenzentrum
Unterschleißheim
Raiffeisenstr.25
85716 Unterschleißheim
Tel.: 089 / 310001-0
Fax: 089 / 310001-21
E-Mail: [email protected]
Internet: www.sbz.de
Landesverband Bayern für Körper- u.
Mehrfachbehinderte e.V.
Adamstr.5
80636 München
Tel.: 089 / 357481-0
Fax: 089 / 357481-81
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lvkm.de
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger
Behinderung, Landesverband Bayern e.V.
Kitzinger Str. 6
91056 Erlangen
Tel.: 09131 / 75461-0
Fax: 09131 / 75461-90
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lebenshilfe-bayern.de
Prader-Willi-Syndrom Vereinigung
Deutschland e.V.
Bussardstr. 26
82008 Unterhaching
Tel.: 089 / 61001896
E-Mail: [email protected]
Stiftung Pfennigparade
Bildung, Betreuung und Förderung
körperbehinderter Menschen
Barlachstraße 26
80804 München
Tel.: 089 / 8393-4000
Fax: 089 / 8393-4004
E-Mail: [email protected]
Internet: www.pfennigparade.de
Überregionale Verbände und Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung
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Feststellung der Schwer­
behinderteneigenschaft
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Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche
Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesund­
heit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs
Monate von dem für das Lebensalter typischen Zu­
stand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben
in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Für diese Menschen, deren Teilhabe am Leben in der
Gesellschaft beeinträchtigt ist, hat der Gesetzgeber in
Form des Schwerbehindertengesetzes SGB IX- (Sozial­
gesetzbuch Neuntes Buch) eine Vielzahl von Nachteils­
ausgleichen geschaffen, die es den behinderten Men­
schen ermöglichen soll, trotz ihrer teils gravierenden
Einschränkungen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Wie Sie sich diese Nachteilsausgleiche erschließen und
welche Hilfen Sie in Anspruch nehmen können, wollen
wir Ihnen mit diesem Ratgeber für behinderte Menschen
darlegen.
Feststellung der Schwer­
behinderteneigenschaft
Antragsverfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
Die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft erfolgt in Bayern durch die Regional­
stellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
ger
i
t
h
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Wi
is!
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w
n
Hi
Mit Wirkung vom 01.02.2007 wurden die Regionalstellen des Zentrum Bayern Familie und
Soziales in München zu einer gemeinsamen Regionalstelle zusammengeführt. Diese neue
Dienststelle trägt die Bezeichnung Zentrum Bayern Familie und Soziales-Region Oberbayern.
Sitz der fusinierten Regionalstelle ist Bayerstraße 32, 80335 München. Ein weiterer Dienstort
besteht in der Richelstraße. Die bisherigen Zuständigkeiten im Schwerbehindertenverfahren
bleiben durch die Fusion unberührt.
Wer ist schwerbehindert im Sinne des Schwerbehindertengesetzes (SGB IX)?
Für die Inanspruchnahme der im Schwerbehindertengesetz vorgesehenen Nachteilsaus­
gleiche, ist eine amtliche Feststellung und die Ausstellung eines Schwerbehindertenaus­
weises notwendig, da nicht jede Behinderung offensichtlich und auf den ersten Blick
erkennbar ist.
Schwerbehindert sind Personen,
A - H
I-Z
Richelstraße 17, 80634 München
Postfach 20 01 24 , 80001 München
Tel.: 089 / 130620
Fax: 089 / 13062489
E-Mail: [email protected]
Bayerstraße 32, 80335 München
Großkundenadresse: 80323 München
Tel.: 089 / 51431
Fax: 089 / 5143499
E-Mail: [email protected]
• mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 v.H.,
Hinweise und Tipps zur Antragsstellung
• sofern sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf
einem Arbeitsplatz rechtmäßig in Deutschland haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein behinderter Mensch, dessen Grad der Behinde­
rung unter 50 v.H. liegt, einem Schwerbehinderten gleichgestellt werden. Dies ist vor allem
dann von Bedeutung, wenn ein behinderter Mensch aufgrund seiner Behinderung keinen
Arbeitsplatz erhalten kann oder seinen Arbeitsplatz zu verlieren droht.
Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 v.H., aber mindestens 30 v.H.,
sollen auf Antrag schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer
Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder
nicht behalten können und ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Be­
schäftigung auf einem Arbeitsplatz rechtmäßig in Deutschland haben.
Die Gleichstellung erfolgt durch die für den Wohnort zuständige Agentur für Arbeit.
60
Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und die damit verbundenen Nachteilsausgleiche
• Das Antragsformular zur Feststellung erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Regional­
stelle des ZBFS oder auf der Internetseite der Bayerischen Regionalstellen
www.zbfs.bayern.de/schwbg/formulare-schwbg.html
• Führen Sie im Antrag alle Erkrankungen auf an denen Sie leiden. Falls der Platz auf dem
Antragsformular nicht ausreichen sollte, benutzen Sie ein gesondertes Blatt.
• Führen Sie alle behandelnden Ärzte, Krankenhäuser, Kuranstalten im Antrag auf. Die
Versorgungsverwaltung wird alle behandelnden Ärzte um Gutachten und Atteste über die
von Ihnen geltend gemachten Gesundheitsstörungen bitten. Sollte in der Vergangenheit
schon ein anderer Sozialleistungsträger wie z.B. der Rentenversicherungsträger, die
Berufsgenossenschaft oder auch die Bundeswehr eine Feststellung zu einer bei Ihnen
vorliegenden Behinderung getroffen haben, teilen Sie dies dem Zentrum Bayern Familie
und Soziales bitte ebenfalls mit.
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behinderteneigenschaft
• Bitte sprechen Sie möglichst noch vor einer Antragstellung mit Ihren behandelnden
Ärzten und bitten diese, die Anfrage des Versorgungsamtes möglichst schnell zu beant­
worten. Je genauer Ihre behandelnden Ärzte Ihre Gesundheitsstörungen beschreiben,
desto schneller kann die Versorgungsverwaltung über Ihren Antrag entscheiden.
• Sollten Sie selbst Befundberichte, Röntgenbilder oder Atteste in Händen halten, so
senden Sie diese bitte im Original mit dem Antrag an das ZBFS. Nach Abschluss des
Verfahrens erhalten Sie die Unterlagen zurück.
• Reichen die beigezogenen Unterlagen nicht aus, um über den Antrag entscheiden zu
können, kann Sie der versorgungsärztliche Dienst der Regionalstellen des ZBFS u.U. zu
einer Untersuchung bitten.
Feststellung der Schwer­
behinderteneigenschaft
Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen
Die Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen sind abhängig vom zuerkannten Grad der
Behinderung (GdB) sowie von Merkzeichen, die eine besondere Schwere der vorliegenden
Behinderung berücksichtigen sollen. Die Nachteilsausgleiche beginnen ab einem GdB von
20 v.H. bis zu einem GdB von 100 v.H.
Die detaillierten Erläuterungen zu den Nachteilsausgleichen stellen wir Ihnen auf den fol­
genden Seiten unseres Ratgebers vor:
Die Wichtigsten vom Grad der Behinderung abhängigen Nachteilsausgleiche
• Bitte vergessen Sie nicht den Antrag, sowie die Einwilligung zur Entbindung Ihrer Ärzte
von der ärztlichen Schweigepflicht zu unterzeichnen.
GdB 20
• Sollten Sie während des Verfahrens von einer anderen Stelle untersucht oder im
Krankenhaus behandelt werden, teilen Sie dies bitte umgehend dem ZBFS mit.
• Nach Überprüfung der vorliegenden Befunde bzw. einer Untersuchung erlässt das
Versorgungsamt auf Grundlage der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit,
einen Feststellungsbescheid mit dem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) und
u.U. weiteren Merkzeichen.
• Teilnahme am Behindertensport. Ab einem GdB von 20 v.H. können die Rehabilitations­
träger wie z.B. Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften,
Bundesagentur für Arbeit, Träger der Sozialhilfe, Träger der Jugendhilfe, Träger der
Kriegsopferversorgung, die Kosten zur Teilnahme am Rehabilitationsport übernehmen.
GdB 30 bis 40
• Hat das Feststellungsverfahren ergeben, dass Sie schwerbehindert sind, erhalten Sie
neben dem Feststellungsbescheid einen Schwerbehindertenausweis. Diesen können Sie
dann in der Regel bei Ihrer Gemeindeverwaltung abholen.
• Wenn Sie mit der Feststellung des ZBFS nicht einverstanden sind, können Sie binnen
eines Monats nach Zustellung des Bescheides Widerspruch erheben.
• Ab einem GdB von 30 v.H. bis 40 v.H. gilt der behinderte Mensch zwar noch nicht als
schwerbehindert, er kann aber die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten bean­
tragen, wenn er wegen seiner Behinderung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen
oder nicht behalten kann und er seinen Wohnsitz und seinen Arbeitsplatz rechtmäßig in
Deutschland hat. Die Gleichstellung erfolgt durch die zuständige Bundesagentur für
Arbeit unter Vorlage des Feststellungsbescheides des Zentrum Bayern Familie und
Soziales.
Wozu dient der Ausweis?
• Steuerfreibetrag
Der Ausweis stellt in der Regel den einzigen Nachweis der Schwerbehinderten­
eigenschaft dar. Anders als im Feststellungsbescheid, werden im Ausweis keine
Diagnosen und Krankheiten aufgeführt, die der Feststellung zugrunde liegen. Zum
Nachweis Ihrer Schwerbehinderteneigenschaft sind Sie nicht verpflichtet, den
Bescheid vorzulegen.
• Das für behinderte Menschen so wichtige Thema Kündigungsschutz haben wir auf den
Seiten 28 bis 30 erläutert.
Auf Wunsch stellen die Regionalstellen in Bayern eine Bescheinigung in englischer,
französischer, spanischer und italienischer Sprache aus, in der das Vorliegen der Schwer­
behinderteneigenschaft nach deutschem Recht amtlich bestätigt wird.
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Feststellung der Schwer­
behinderteneigenschaft
Feststellung der Schwer­
behinderteneigenschaft
GdB 50 bis 100 Schwerbehinderteneigenschaft
• Absetzungsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe
Ab einem GdB von 50 v.H. bis 100 v.H. gilt der Betroffene als schwerbehindert und kann je
nach Grad der Behinderung derzeit folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen
• Ermäßigung des Flugpreises bei Versorgungsempfängern nach dem
Bundesversorgungsgesetz und dem Soldatenversorgungsgesetz
• Steuerfreibetrag
• Beitragsermäßigung bei Automobilclubs
• Anspruch auf bevorzugte Einstellung und Beschäftigung, insbesondere bei Arbeitgebern
des öffentlichen Dienstes
• Ermäßigung bei Kurtaxen
• Fahrtkostenpauschalen für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte
• Besondere Fürsorge für schwerbehinderte Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Bund,
Ländern und Kommunen
• Vorgezogene Pensionierung Beamter nach den beamtenrechtlichen Regelungen des
Bundes, der Länder und der Kommunen
• Steuerliche Absetzbarkeit von Privatfahrten
• Teilweise erhöhte Einkommensgrenzen bei einkommensabhängigen Sozialleistungen
• Preisnachlässe bei einigen Mobilfunkanbietern bzw. Telefongesellschaften.
• Vorgezogene Altersrente mit zur Zeit 60 bzw. 63 Jahren
• Befreiung von der Wehrpflicht
• Besonderer Kündigungsschutz (siehe hierzu eigenes Kapitel)
• Begleitende Hilfen im Arbeitsleben
Legen Sie bei Antragsstellungen bei Behörden, Sozialleistungsträgern oder Finanzämtern
Ihren Schwerbehindertenausweis vor, damit die Antragsbearbeiter Ihnen auch die
Nachteilsausgleiche einräumen können.
Die für Sie zuständigen Regionalstellen des Zentrum Bayern Familie und Soziales beraten
Sie gerne über die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen.
• Anspruch auf Freistellung von Mehrarbeit, falls gewünscht
• Stundenermäßigung bei Lehrkräften nach den Vorschriften des Bundes, der Länder und
der Kommunen
• Zusatzurlaub, abhängig von der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
Die vom Merkzeichen abhängigen Nachteilsausgleiche
Der Gesetzgeber hat für besonders schwer behinderte Menschen spezielle Merkzeichen vor­
gesehen und diese mit speziellen Nachteilsausgleichen verknüpft, die diesen Behinderungs­
formen in besonderer Weise Rechnung tragen.
• Besonderer Schutz bei Wohnungskündigung nach den Mietrechtsregelungen des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
Merkzeichen G
• Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für behinderte
Menschen in Werkstätten
• Erhöhte Freibeträge bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen
Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit
Das Merkzeichen G erhält, wer in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich
beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere
Leiden, oder infolge von Anfällen oder Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne
erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im
Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden.
• Kfz-Finanzierungshilfen für Berufstätige
• Freibetrag bei der Einkommensermittlung beim Wohngeld bei Schwerbehinderung und
Pflegebedürftigkeit
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behinderteneigenschaft
Feststellung der Schwer­
behinderteneigenschaft
Folgende Nachteilsausgleiche sollen diese Funktionsbeeinträchtigung ausgleichen:
Merkzeichen aG
• Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr
Als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind nur solche
Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder
Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.
Hierzu zählen Querschnittgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und
einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen
oder nur eine Beckenkorbprothese tragen oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert
sind sowie andere schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung,
auch aufgrund von Erkrankungen, dem angeführten Personenkreis gleichzustellen sind.
• oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung
• Absetzungsbetrag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
• Absetzungsbetrag für Privatfahrten
Näheres hierzu erfahren Sie in unserem Kapitel „Mobilität“
• Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr
Gerade bei steuerrelevanten Fragen sollten Sie unbedingt den Rat Ihres Finanzamtes
oder Ihres Steuerberaters einholen. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen,
Odeonsplatz 4, 80539 München, hat hierzu auch eine Broschüre „Steuertipps für Menschen
mit Behinderung“ herausgegeben.
• Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
Schwerbehinderte Personen, die hilflos (Merkzeichen H), blind (Merkzeichen Bl) oder
außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG) sind, sind von der Steuer befreit, so­
lange ein Kraftfahrzeug auf sie zugelassen ist.
Merkzeichen B
• Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Nah- und Fern­
verkehr, ausgenommen bei Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen
• Parkerleichterungen, Ausnahmegenehmigungen und Parkplatzreservierungen
Siehe hierzu Kapitel „Mobilität“
• Absetzungsbetrag für Kfz-Kosten
Das Merkzeichen B berechtigt den behinderten Menschen zur Mitnahme einer Begleitperson. Bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wird die Begleitperson unentgeltlich befördert.
• Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson bei innerdeutschen Flügen der
Lufthansa und einiger Regionalfluggesellschaften
Bei Flugreisen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird eine Begleitperson des
schwerbehinderten Menschen unentgeltlich befördert, sofern eine ständige Begleitung
des schwerbehinderten Menschen bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
erforderlich und dies im Ausweis eingetragen ist (Merkzeichen B).
Nähere Auskünfte hierüber erteilen die Luftfahrtgesellschaften.
• Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen blinder Menschen im interna­
tionalen Eisenbahnverkehr
Bei behinderten Menschen, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG),
blind (Merkzeichen Bl) oder hilflos (Merkzeichen H) sind, können in einem gewissen
Umfang auch private Fahrten steuerlich geltend gemacht werden. Bitte erkundigen Sie
sich hierzu bei Ihrem Finanzamt.
Merkzeichen H- Hilflosigkeit
• Unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr
• Absetzungsbetrag für Kfz-Kosten s.o.
• Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
• Pauschbetrag für außergewöhnliche Belastungen
Bitte erkundigen Sie sich hierzu vor Reiseantritt bei Ihrem Verkehrsunternehmen bzw.
Ihrer Reisegesellschaft.
• Befreiung von der Hundesteuer (in einigen Gemeinden)
• Gewährung von Pflegezulage für Versorgungsempfänger nach den
Bundesversorgungsgesetz (BVG)
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Feststellung der Schwer­
behinderteneigenschaft
Feststellung der Schwer­
behinderteneigenschaft
• Gewährung von Pflegegeld für die häusliche Pflege nach dem SGB XI
• Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
• Absetzungsbetrag für eine Haushaltshilfe
• Sozialtarif beim Telefon
• Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung
Merkzeichen RF- Rundfunkgebührenbefreiung
• Gewährung von Pflegezulage nach Stufe III bei Versorgungsempfängern nach dem BVG
Von der Rundfunkgebührenpflicht werden aus sozialen Gründen unter anderem folgende
schwerbehinderte Menschen befreit:
• Blinde
• Nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem GdB von
wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung
• Hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständi­
gung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
• behinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 80, die wegen ihres Leidens an
öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.
Beachten Sie bitte auch, dass zusätzlich zur Antragstellung beim Zentrum Bayern Familie
und Soziales ein Antrag bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erforderlich ist.
• Gewährung von Pflegegeld nach dem SGB XI (Pflegeversicherung)
• Parkerleichterungen, Parkplatzreservierungen
• Befreiung von der Hundesteuer (in einigen Gemeinden)
• Befreiung von der Umsatzsteuer ( unter best. Voraussetzungen)
• Portofreie Beförderung von Blindensendungen
• Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen im internationalen Eisenbahnverkehr
• Gewährung von Blindengeld
• Sozialtarif beim Telefon bei Netzanschlüssen der Deutschen Telekom
Personen, die die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebühr erfüllen
(Merkzeichen RF) und bei deren Telefonanschluss die Deutsche Telekom dauerhaft als
Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist, wird eine Gebührenermäßigung gewährt.
Merkzeichen 1.KI
Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen 1. Kl. können mit Fahrscheinen für die
2. Wagenklasse in Zügen der Deutschen Bahn AG die 1. Klasse benutzen.
Nähere Auskünfte erteilen Ihnen die Deutsche Bahn AG und Ihr Zentrum Bayern Familie
und Soziales.
Blinde Menschen (Merkzeichen Bl) erhalten unabhängig von der Frage der Bedürftig­
keit Blindenpflegegeld. Voraussetzung ist, dass sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt in Bayern haben.
Das Blindengeld wird gekürzt, wenn der blinde Mensch in einem Heim lebt oder
Leistungen einer Pflegeversicherung erhält.
Nähere Auskünfte erhalten Sie von Ihrem zuständigen Zentrum Bayern Familie und
Soziales
Neuer Service bei Behörden:
Blinde und sehbehinderte Menschen haben in Verwaltungsverfahren einen Anspruch auf
Zugänglichmachung von Dokumenten (insbesondere von Bescheiden) in einer für sie wahr­
nehmbaren Form (in Großdruck oder Blindenschrift). Wollen Sie dieses Recht wahrnehmen,
dann klären Sie bitte mit der jeweiligen Behörde, welche Form der Zugängigmachung in
Ihrem Fall in Betracht kommt.
Merkzeichen BI- Blindheit
• Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr
• Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
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Persönliche Notizen
Merkzeichen GI- Gehörlosigkeit
• Unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr
• Sozialtarif beim Telefon sofern Merkzeichen GI und ein GdB von 90 vorliegen.
Neuer Service bei Behörden:
Hör- oder sprachbehinderte Menschen haben das Recht, sich bei Behörden eines Gebärden­
dolmetschers oder einer anderen Kommunikationshilfe zu bedienen, wenn das zur Verstän­
digung erforderlich ist, d.h. insbesondere wenn eine schriftliche Verständigung nicht aus­
reicht. Die Kosten dafür trägt die Behörde. Wenn Sie eine Behörde aufsuchen und sich dort
über einen Gebärdendolmetscher oder eine andere Kommunikationshilfe verständigen wol­
len, informieren Sie die Behörde bitte rechtzeitig vorher, um die Einzelheiten zu klären.
Sonstige Nachteilsausgleiche
• Nachteilsaugleiche bei der Bausparförderung
Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Finanzamt sowie Ihrer Bausparkasse oder bei Ihrem
Kreditinstitut.
• Freiwillige Leistungen/Ermäßigungen
Schwerbehinderten Menschen wird - teilweise auf freiwilliger Grundlage - eine Reihe
weiterer Nachteilsausgleiche zugestanden, z. B.:
- Eintrittspreisermäßigung für den Ausweisinhaber und, wenn die Notwendigkeit
ständiger Begleitung im Ausweis bestätigt ist, für seinen Begleiter beim Besuch von
Filmvorstellungen, Sportveranstaltungen, Theateraufführungen u. ä., sofern solche
Ermäßigungen zugestanden sind (Auskunft hierüber erteilt der Veranstalter).
- Die Benutzung der Abteile und Sitze, die schwerbehinderten Menschen in Verkehrs­
mitteln vorbehalten sind.
-Bevorzugte Bedienung bei Behördengängen.
- Beitragsermäßigung für Mitglieder von Vereinen, Interessenverbänden und dergleichen (z. B. Automobil-Clubs).
- Fahrpreisermäßigungen bei Bergbahnen sowie bei der Schifffahrt.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Wir haben die Übersicht der Nachteilsausgleiche
für behinderte Menschen mit großer Sorgfalt zusammen gestellt. Gerade das Steuerrecht und
insbesondere das Sozialversicherungsrecht, sind jedoch ständigen Änderungen unterworfen.
Bei der Inanspruchnahme dieser steuerrechtlichen bzw. sozialversicherungsrechtlichen Nach­
teilausgleiche bitten wir Sie, sich auch von Ihrem Finanzamt, Steuerberater und Rentenver­
sicherungsträger bzw. Sozialleistungsträger beraten zu lassen.
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Persönliche Notizen
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