Es ist normal, verschieden zu sein
Transcription
Es ist normal, verschieden zu sein
11:33 Uhr Seite 1 Der Landkreis München informiert Der Landkreis München informiert 14.02.2007 Es ist normal, verschieden zu sein Ratgeber für Menschen mit Behinderung RZ_Titelblatt Ratgeber für Menschen mit Behinderung 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 10:39 Uhr Seite 3 Herausgeber/ Impressum Landratsamt München -Besondere Soziale Angelegenheiten- Mariahilfplatz 17 81541 München Impressum Herausgeber: Landratsamt München Layout und Gestaltung: WKM GmbH Werkstatt für Körperbehinderte München www.wkm-muenchen.de Bildmaterial: Stiftung Pfennigparade, München Südbayerische Wohn- und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte gGmbH Druck: Mediengruppe Universal, München Förderer: Kreissparkasse München Starnberg Dieser Ratgeber wurde mit größtmöglicher Sorgfalt zusammen gestellt. Er berücksichtigt nur eine Auswahl an Informationen und Adressen und erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Für die Leistungsfähigkeit der aufgeführten Dienste kann keine Gewähr übernommen werden. Stand: Februar 2007 Herausgeber/Impressum 3 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 Grußwort des Landrates 10:32 Uhr Seite 4 Inhaltsverzeichnis Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger des Landkreises München Im Landkreis München leben über 25.000 Menschen, die von Behinderungen verschiedener Ausprägung und Schwere betroffen sind. Sicher sind auch Ihnen aus Ihrem persönlichen Umfeld „Betroffene“ bekannt. In der Aussage, dass man nicht behindert ist, sondern behindert wird, steckt meines Erachtens ein großes Quäntchen Wahrheit. Behinderte Menschen haben verständlicherweise den Wunsch, ihr Leben aktiv und selbstbestimmt zu gestalten und an allen Bereichen unserer Gesellschaft teilzuhaben. Die berechtigte Forderung nach Gleichstellung und nach Abbau von Barrieren stößt im Alltag noch vielfach an ihre Grenzen. Heiner Janik Landrat Der vor Ihnen liegende Wegweiser wird nicht alle Barrieren und Hindernisse beseitigen können, mit denen behinderte Menschen tagtäglich konfrontiert werden. Er will Ihnen vielmehr einen Überblick über die umfangrei chen Hilfs- und Betreuungsangebote in den verschiede nen Lebensbereichen geben. 3 4-5 Grußwort und Inhaltsverzeichnis 6-7 Frühförderung 8-10 Integrative Kindergärten 11-15 Schulvorbereitende Einrichtungen und Förderschulen 16-18 Behinderung und Studium 19-22 Behinderte Menschen im Berufs- und Arbeitsleben 23-24 Berufsförderungswerke 25-26 Integrationsfirmen 27 28-30 Die Konfrontation mit einer Behinderung löst in einer Familie, bei Angehörigen und beim Betroffenen selbst Ratlosigkeit, Unsicherheit und Ängste aus. Viele fühlen sich zunächst häufig allein auf sich gestellt. 31-41 42-46 Ich ermuntere Sie, die in diesem Ratgeber dargestellten Hilfsangebote anzunehmen. Die Erfahrungen, die andere schon gemacht haben, helfen ganz konkret dabei, die neue Lebenssituation besser zu bewältigen. Dieser umfangreiche Wegweiser macht sehr anschaulich deutlich, wie viele Organisationen und Initiativen sich der Hilfe für behinderte Menschen angenommen haben. Sie zeigen tagtäglich mit ihrem Engagement, dass Integration gelebt werden kann und dass niemand ausschließlich behindert oder nicht behindert ist, wie auch niemand nur krank oder völlig gesund ist. Mein herzlicher Dank hierfür gilt allen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Herausgeber/Impressum Werkstätten für behinderte Menschen WfbM Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen Wohnformen für Menschen mit Behinderung Hilfsangebote für behinderte Menschen 47-51 Mobilität für behinderte Menschen 52-54 Offene Behindertenarbeit, Sport- und Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung 55-56 Besondere Hilfe für Frauen mit Behinderung 57-59 Überregionale Verbände und Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung 60-70 Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und die damit verbundenen Nachteilsausgleiche 72-73 Plan: Barrierefreie Zugänge im MVV Heiner Janik Landrat 4 Grußwort des Landrates Inhaltsverzeichnis 5 3400178_Behind_ratgeber_040207- Frühförderung 28.02.2007 10:32 Uhr Seite 6 Kinder und Jugendliche mit Behinderung brauchen eine optimale Förderung. Ihre Entwicklungschancen, ihre Lebensqualität und Lebensfreude hängen entscheidend davon ab, welche Unterstützung sie erhalten und ob das Umfeld ihnen die richtigen Entfaltungsmöglichkeiten bie tet. Je früher der Förderprozess für ein behindertes oder ein von einer Behinderung bedrohtes Kind einsetzt, um so besser. In vielen Fällen können Früherkennung und Früh förderung einer dauerhaften Störung oder Behinderung sogar entgegenwirken. In der Regel entstehen den Eltern bei der Frühförderung keine Kosten. Die Therapie- und Fördermaßnahmen wer den von verschiedenen Kostenträgern übernommen. Die Frühförderung wird insbesondere von den Sozial hilfeträgern nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und von den Krankenkassen nach dem Sozial gesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) finanziert. Wenn bei Ihrem Kind eine Behinderung oder andere Auffälligkeiten festgestellt werden, beraten die Früh förderstellen gerne. Frühförderstelle des Heilpädagogischen Centrum Augustinum Dülferstraße 68 80995 München Tel.: 089 / 31289540 Fax: 089 / 312895418 E-Mail: [email protected] für den Osten und Süden der Stadt sowie für den angrenzenden Landkreis: Frühförderstellen der Lebenshilfe München Frühförderstelle II St.-Quirin-Straße 13a 81549 München Tel.: 089 / 69347125 Fax: 089 / 69347126 E-Mail: [email protected] für den Westen und Süden der Stadt sowie für den angrenzenden Landkreis: für östliche Landkreisbereiche und angrenzende Stadtbereiche: Frühförderstelle I Fürstenriederstr. 281 81377 München Tel.: 089 / 771667 Fax: 089 / 76773686 E-Mail: [email protected] Frühförderstelle III Bahnhofstraße 3 85622 Feldkirchen Tel.: 089 / 55261965 Fax: 089 / 55261966 E-Mail: [email protected] 6 Frühförderung Frühförderung Überregionale Angebote Kinderpoliklinik im Dr.-von-Haunerschen Kinderspital Pettenkoferstr. 8a 80336 München Tel.: 089 / 5160-3706, -3707 und -3709 Fax: 089 / 5160-4191 Zentrum für Entwicklungsneurologie und Frühförderung im Dr. von Haunerschen Kinderspital der Universität München Lindwurmstr. 4 80337 München Tel.: 089 / 5160-2881 Fax: 089 / 5160-4903 E-Mail: [email protected]. uni-muenchen.de Internet: www.lvkm.de Landesverband Bayern für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. Adamstr. 5 80636 München Tel.: 089 / 3574810 Fax: 089 / 35748181 E-Mail: [email protected] Internet: www.lvkm.de Frühförderung für blinde und sehbehinderte Kinder Winthirstr. 24 80639 München Tel.: 089 / 167812180 Fax: 089 / 167812189 E-Mail: [email protected] Edith Stein Zentrum für Blinde und Sehbehinderte Abt. Frühförderung für sehbehinderte, blin de und wahrnehmungsgestörte Kinder Raiffeisenstr. 25 85716 Unterschleißheim Tel.: 089 / 31000117 Fax: 089 / 31000126 E-mail: [email protected] Kinder- und Jugendpsychotherapie am Biederstein des Klinikums Rechts der Isar der Techn. Universität München Biedersteiner Straße 29 80802 München Tel.: 089 / 41403341 Fax: 089 / 41403339 E-Mail: [email protected] Internet: www.kijupsy.med.tu-muenchen.de Kinderklinik und Poliklinik der Technischen Universität München im Städtischen Krankenhaus München-Schwabing Kölner Platz 1 80804 München Tel.: 089 / 30682260 Fax: 089 / 30683954 E-Mail: [email protected] Internet: www.kind.med.tu-muenchen.de Pädagogisch-Audiologische Beratungs- und Frühförderstelle für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche an der Bayerischen Landes schule für Gehörlose Fürstenrieder Str. 155 81377 München Tel.: 089 / 74132238 Fax: 089 / 74132283 E-Mail: [email protected] Internet: www.taubenschlag.de/blfg Kinderzentrum München Institut für Soziale Pädiatrie und Jugendmedizin der Universität München Heiglhofstr. 63 81377 München Tel.: 089 / 710090 Fax: 089 / 71009248 E-Mail: [email protected] Internet: www.Kinderzentrum-Muenchen.de Frühförderung 7 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 Integrative Kindergärten 10:32 Uhr Seite 8 In der Vorschulzeit stehen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder verschiedene Einrichtungen offen. Das Kind kann in eine schulvorbereitende Einrich tung gehen oder eine integrative Kindergartengruppe besuchen. Schulvorbereitende Einrichtungen sind in der Regel organisatorisch an die Förderschulen angegliedert. Informationen zu den schulvorbereitenden Einrichtungen finden Sie im Kapitel Schulen. Eine Integration bereits im Vorschulalter bietet ganz ent scheidende Vorteile für die Entwicklung der behinderten und nichtbehinderten Kinder. Gemeinsame Erziehung ist gelebte Integration. Im Vorschulalter sind für viele Kinder Kategorien wie behindert und nicht behindert noch ohne Belang. Sie kennen diese von den Erwachsenen gesetzten Begriffe noch nicht. Aus diesem Grund gehen Kinder in diesem Alter noch unvoreingenommen miteinander um. Es gibt noch keine Stereotype, die die Wahrnehmung verzerren oder Vorurteile zementieren. Eine gemeinsame Vorschul erziehung stellt die einmalige Chance dar, die Grundlage für Verständnis und Akzeptanz für Behinderung und Andersartigkeit zu legen. Die Kinder entdecken ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse aber auch eigene Grenzen. Das tägliche Miteinander erfordert Rücksichtnahme und Toleranz, ein partner schaftlicher Umgang wird ganz selbstverständlich gelebt. Integrative Kindergärten haben meist Gruppen mit ins gesamt 15 Kindern, von denen i.d.R. drei bis fünf Kinder „behindert oder von Behinderung bedroht“ sind. Dem erhöhten Förderbedarf der behinderten Kinder wird durch eine bessere Personalausstattung Rechnung getragen. Wenn Sie wünschen, dass Ihr Kind in einem integrativen Kindergarten betreut wird, sollten Sie folgendermaßen vorgehen: 1. Finden Sie einen Kindergarten, der bereit ist, Ihr Kind aufzunehmen. 2. Sie als Eltern beantragen bei der örtlichen Sozialver waltung des Landkreises/kreisfreie Stadt Einzelfallhilfe für Ihr Kind. Es genügt ein formloser Antrag. Legen Sie am besten alle Gutachten, die bereits über Ihr Kind erstellt wurden (z.B. Gutachten der Frühförder stellen, vom Kinderarzt etc.) bei. 8 Integrative Kindergärten Integrative Kindergärten ger i t h c Wi eis! w n i H Seit dem 01.08.2005 ist die integrative Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt worden. Die gesetzliche Grundlage bildet jetzt das sog. Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG). Das Gesetz enthält einen Auftrag an alle Kindertageseinrichtungen zur gemeinsamen Betreuung und Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung (Art. 11BayKiBiG n.F.). Die Ablehnung einer integrativen Betreuung soll nur in Einzelfällen möglich sein, wenn eine optimale Förderung des Kindes nicht gewährleistet werden kann. Vor der Ablehnung einer integrativen Betreuung ist zu prüfen, ob mit zumutbaren Änderungsmaßnahmen die Voraussetzungen für eine integrative Betreuung geschaffen werden können. Bei der Beantragung einer integrativen Betreuung helfen Ihnen die Mitarbeiter/Innen der Kindergärten gerne. Gemeindekindergarten Aschheim Watzmannstraße 40 85609 Aschheim Tel.: 089 / 90198046 Gemeindekindergarten Dorfstraße Dorfstraße 18 85737 Ismaning Tel.: 089 / 960900-181 Kath. Kindergarten St. Peter und Paul Waldweg 1 85609 Aschheim Tel.: 089 / 9033410 Evang. Kindergarten Kirchheim Schlehenring 50 85551 Kirchheim Tel.: 089 / 9035580 Evang.-Luth. Kindergarten Dornach Amselweg 11 85609 Aschheim Tel.: 089 / 943666 AWO-Kindergarten Blauland Rupprechtstraße 1 a 85551 Kirchheim Tel.: 089 / 9044984 Städt. Kindergarten II Kindergarten Falkensteinweg Falkensteinweg 24 85748 Garching b. München Tel.: 089 / 32626169 AWO-Kindergarten Unterbiberg Am Hallstattfeld 4 85579 Neubiberg Tel.: 089 / 67974471 Evang. Kindergarten Haar Waldluststraße 34 85540 Haar Tel.: 089 / 18912240 Gemeindlicher Kindergarten I Erlebniswelt (Hohenbrunn) Am Schulgarten 2 85662 Hohenbrunn Tel.: 08102 / 748900 Gemeindekindergarten II am Maxhofweg Goriweg 2 82061 Neuried Tel.: 089 / 74529758 Montessori-Kindergarten Kinderhaus Oedenpullacher Str. 28 82041 Oberhaching Tel.: 089 / 6135717 Integrative Kindergärten 9 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 10:32 Uhr Seite 10 Integrative Kindergärten Montessori-Kindergarten Pullach Wolfratshauser Straße 47 b 82049 Pullach i. Isartal Tel.: 089 / 7934686 Integrationskindergarten Piratenmäuse Walter-Paetzmann-Straße 8 82008 Unterhaching Tel.: 089 / 61500355 Evang. Kindergarten Regenbogen Zacherlweg 12 82054 Arget/Sauerlach Tel.: 08104 / 629690 Kath. Kindergarten V St. Ulrich Im Klosterfeld 14 a 85716 Unterschleißheim Tel.: 089 / 3103769 Kindergarten Tranquilla Trampeltreu Köglweg 100 82024 Taufkirchen Tel.: 089 / 6128795 AWO-Kindergarten IX Rasselbande Feldstraße 35 85716 Unterschleißheim Tel.: 089 / 3174982 Gemeindekindergarten II Unterföhring St. Florianstraße 12 85774 Unterföhring Tel.: 089 / 9506528 Behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder haben in der Regel einen erhöhten Förderbedarf. Es kann sein, dass der Förderbedarf so groß ist, dass den Bedürfnissen des Kindes in einem integrativen Kindergarten nicht ent sprochen werden kann. Wie jedes Kind unterliegen auch behinderte Kinder der Schulpflicht und sollten auf die Anforderungen des Schulalltags sorgfältig vorbereitet wer den. Für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf bestehen behinderungsspezifische Schulen, die in der Regel auch schulvorbereitende Einrichtungen vorhalten, um die Kinder optimal vorzubereiten. Schulvorbereitende Einrich tungen und Förderschulen Förderschulen haben in der Regel folgende Förderschwerpunkte: • Förderschwerpunkt Sehen (bisher Blinde und Sehbehinderte) • Förderschwerpunkt Hören (bisher Gehörlose und Schwerhörige) • Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung • Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (bisher individuelle Lebensbewältigung) • Förderschwerpunkt Sprache • Förderschwerpunkt Lernen • Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung (bisher Erziehungshilfe) Das novellierte Bayerische Erziehungs- und Unterrichts gesetz (BayEUG) sieht vor, dass behinderte Kinder so wohl an Regelschulen als auch an Förderschulen unter richtet werden können. Welche Schule für Ihr Kind die optimalen Fördermöglichkeiten bietet, sollten Sie mög lichst frühzeitig mit der Grundschule vor Ort, den Staat lichen Schulämtern, Schulberatungsstellen, Betreuern, Therapeuten sowie mit den Fachkräften in den Kinder gärten besprechen. Für die Einschulung empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: • Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) legt fest, dass die Schulanmeldung in der Regel an der Grundschule erfolgt und dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Grundschule besuchen können, wenn eine aktive Teilnahme am Unterricht möglich ist und dem sonderpädagogischen Förderbedarf dort - gegebenenfalls mit Unterstützung durch Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD) entsprochen werden kann. 10 Integrative Kindergärten Schulvorbereitende Einrichtungen und Förderschulen 11 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 10:32 Uhr Seite 12 Schulvorbereitende Einrich tungen und Förderschulen Schulvorbereitende Einrich tungen und Förderschulen • Eine unmittelbare Anmeldung an der Förderschule ist möglich, wenn zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits feststeht, dass ausschließlich die Förderschule dem sonderpädagogi schen Förderbedarf des Kindes gerecht werden kann. • Lassen Sie sich rechtzeitig vom Kindergarten, von der schulvorbereitenden Einrichtung, von der Frühförderung oder von den mobilen sonderpädagogischen Hilfen über den sonderpädagogischen Förderbedarf informieren und beraten. • Nehmen Sie rechtzeitig (mindestens ein halbes Jahr vor dem Einschulungstermin) Kontakt mit der zuständigen Grundschule, gegebenenfalls auch mit dem Staatlichen Schulamt, zu einem Erstgespräch auf. • Die Grundschule klärt, gegebenenfalls in Abstimmung mit der Förderschule, ob eine Unterrichtung und Förderung an der Grundschule möglich ist. Arbeiten Sie bitte beim diagnostischen Prozess eng mit den daran Beteiligten zusammen. • Wenn eine aktive Teilnahme am Unterricht der Grundschule möglich erscheint und der sonderpädagogische Förderbedarf dort erfüllt werden kann, erfolgt die Aufnahme in die Grundschule. • Falls Sie der Empfehlung zur Aufnahme in die Förderschule nicht folgen wollen und gleichwohl eine Aufnahme in die Grundschule befürworten, leitet das Staatliche Schulamt zweckmäßigerweise durch einen Schulpsychologen, der dabei eng mit Fachleuten aus dem Grund- und Förderschulbereich zusammenarbeiten kann, einen diagnostischen Prozess ein, der auf folgende Fragen Antwort geben soll: - Welche individuellen Förderbedürfnisse hat Ihr Kind? - Welche schulischen Hilfen benötigt Ihr Kind? Welche außerschulischen Hilfen sind erforderlich? Kann Ihr Kind voraussichtlich am Unterricht der allgemeinen Schule aktiv teilnehmen? Falls die Grundschule zu dem Ergebnis kommt, dass dem sonderpädagogischen Förderbe darf Ihres Kindes nur an der Förderschule Rechnung getragen werden kann, empfiehlt sie die Aufnahme in die Förderschule. Fachliche Beratung erhalten Sie bei diesen beiden Institutionen: Staatliches Schulamt im Landkreis München Mariahilfplatz 17 81541 München Tel.: 089 / 6221-2312, -2337, -2359, -2216 E-Mail: [email protected] 12 Schulvorbereitende Einrichtungen und Förderschulen Staatliche Schulberatungsstelle München Pündterplatz 5 80803 München Sekretariat, Auskunft und Anmeldung: Tel.: 089 / 383849-50 Fax: 089 / 383849-88 E-Mail: [email protected] Auf den folgenden Seiten haben wir Ihnen eine Auswahl der in Stadt und Landkreis Mün chen ansässigen Förderschulen zusammengestellt. Aufgrund der Vielzahl der im Großraum München ansässigen Schulen können wir hier leider nicht alle vollständig aufführen. Förderschwerpunkt Sehen Edith-Stein-Schule Verein für Sehgeschädigtenerziehung Raiffeisenstraße 25 85716 Unterschleißheim Tel.: 089 / 31000115 Fax: 089 / 31000126 E-Mail: [email protected] Internet: www.sbz.de Maria-Ludwig-Ferdinand-Schule Winthirstraße 24 80639 München Tel.: 089 / 1678120 Fax: 089 / 167812119 E-Mail: [email protected] Internet: www.blindeninstitut.de Förderschwerpunkt Hören Förderzentrum mit Förderschwerpunkt Hören Musenbergstraße 32 81929 München Tel.: 089 / 95728300 Fax: 089 / 95996311 E-Mail: [email protected] Internet: www.schwerhoerigenschule-muenchen.de Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Bayerische Landesschule für Körperbehinderte Kurzstraße 2 81547 München Tel.: 089 / 64258157 Fax: 089 / 64258161 E-Mail: [email protected] Internet: www.baylfk.de Ernst-Barlach-Schule Barlachstraße 38 80804 München Tel.: 089 / 30616209 Fax: 089 / 30616456 E-Mail: [email protected] Internet: www.ebs-m.de Spastiker-Zentrum München Schleißheimer Straße 430 80935 München Tel.: 089 / 7100780 Fax: 089 / 7100783 E-Mail: [email protected] Internet: www.spastiker-zentrum.de Samuel-Heinicke-Schule Dachstraße 19 81243 München Tel.: 089 / 829900-0, -18 Fax: 089 / 829900-14 E-Mail: [email protected] Internet: www.augustinum-schulen.de Schulvorbereitende Einrichtungen und Förderschulen 13 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 10:32 Uhr Seite 14 Schulvorbereitende Einrich tungen und Förderschulen Montessori-Schule der Aktion Sonnenschein Heiglhofstraße 63 81377 München Tel.: 089 / 72405152 Fax: 089 / 71009154 E-Mail: [email protected] Internet: www.aktionsonnenschein.de Phoenix-Schule München Oberföhringer Straße 150 81543 München Tel.: 089 / 83936392 Fax: 089 / 83936395 E-Mail: [email protected] Internet: www.phoenix-kf.de Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Erwin-Lesch-Schule Grünwalder Weg 8 82008 Unterhaching Tel.: 089 / 665099171 Fax: 089 / 665099170 E-Mail: [email protected] Internet: www.erwinleschschule.de Otto-Steiner-Schule Rainfarnstraße 44 80933 München Tel.: 089 / 31210220 Fax: 089 / 31210299 E-Mail: [email protected] Internet: www.hpca.de Silvia-Görres-Schule Neuherbergstraße 20 80937 München Tel.: 089 / 3117141 Fax: 089 / 3113341 E-Mail: [email protected] Internet: www.lebenshilfe-muenchen.de 14 Schulvorbereitende Einrichtungen und Förderschulen Schulvorbereitende Einrich tungen und Förderschulen Förderschwerpunkt Sprache Rupert-Egenberger-Schule Birkenstraße 4 85716 Unterschleißheim Tel.: 089 / 3742660 Fax: 089 / 374266266 E-Mail: [email protected] Schule zur Sprachförderung Unterhaching Erwin-Lesch-Straße 1 82008 Unterhaching Tel.: 089 / 665099151 Fax: 089 / 665099150 E-Mail: [email protected] Anni-Braun-Schule Musenbergstraße 32 81929 München Tel.: 089 / 95728200 Fax: 089 / 95728202 E-Mail: [email protected] Internet: www.anni-braun-schule.de Förderschwerpunkt Lernen Sonderpädagogisches Förderzentrum Unterschleißheim der Rupert-EgenbergerSchule Birkenstraße 4 85716 Unterschleißheim Tel.: 089 / 3742660 Fax: 089 / 374266266 E-Mail: [email protected] Erwin-Lesch-Schule Schule zur Lernförderung Erwin-Lesch-Straße 1 82008 Unterhaching Tel.: 089 / 665099101 Fax: 089 / 665099100 E-Mail: [email protected] Internet: www.erwin-lesch-schule-ilf.de Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung Private Schule zur Erziehungshilfe Putzbrunn am Clemens-Maria-Kinderheim Theodor-Heuss-Straße 18 85640 Putzbrunn Tel.: 089 / 60090630 Fax: 089 / 60090696 E-Mail: [email protected] Behindertengerecht ausgestattete Gymnasien Gisela-Gymnasium München Arcisstraße 65 80801 München Tel.: 089 / 2781420 Fax: 089 / 27814234 E-Mail: [email protected] Internet: www.giselagym.musin.de Schule an der Heckscher-Klinik München Deisenhofener Straße 28 81539 München Tel.: 089 / 9999-1501, -1512 Fax: 089 / 9999-1503 E-Mail: [email protected] Städtisches Willi-Graf-Gymnasium München Borschtallee 26 80804 München Tel.: 089 / 3079960 Fax: 089 / 30799640 E-Mail: [email protected] Internet: www.wgg.musin.de Weiterführende Schulen (Realschulen) Edith-Stein-Schule Raiffeisenstraße 25 85716 Unterschleißheim Tel.: 089 / 3100010 E-Mail: [email protected] Internet: www.sbz.de Samuel-Heinicke-Schule Förderschwerpunkt Hören Dachstraße 19 81243 München Tel.: 089 / 829900-0, -18 Fax: 089 / 829900-14 E-Mail: [email protected] Internet: www.m.shuttle.de/wk1002/ Ernst-Barlach-Schulen Barlachstraße 36 80804 München Tel.: 089 / 83936014 Fax: 089 / 83936015 E-Mail: [email protected] Internet: www.ebs-m.de Städtisches Adolf-Weber-Gymnasium München Kapschstraße 4 80636 München Tel.: 089 / 18975911 Fax: 089 / 18975933 E-Mail: [email protected] Internet: www.awg.musin.de Dante Gymnasium Wackersbergerstraße 61 81371 München Tel.: 089 / 233-43300 Fax: 089 / 233-43302 E-Mail: [email protected] Internet: www.dante-gymnasium.de Schulvorbereitende Einrichtungen und Förderschulen 15 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 Behinderung und Studium 10:32 Uhr Seite 16 Gerade für behinderte Menschen wird es immer wichti ger, ein Höchstmaß an schulischer und beruflicher Quali fikation zu erlangen, um in der immer komplexeren Arbeitswelt bestehen zu können. Die Landeshauptstadt München hat sich zu einem der exponiertesten Studien standorte in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt. Für jeden jungen Menschen stellt die Aufnahme eines Studiums eine besondere Herausforderung dar, die so wohl persönlich als auch organisatorisch bewältigt wer den muss. Für behinderte Menschen gilt dies wie in vie len Lebensbereichen in besonderem Maße, da auch hier Barrieren zu überwinden sind. Auf den nachfolgenden Seiten wollen wir Ihnen Hinweise geben, die Ihnen die Aufnahme eines Studiums erleichtern können. Dieser Ratgeber kann nicht alle Aspekte eines Studien beginns behandeln. Jedoch können wir Ihnen hier die wichtigsten Ansprechpartner nennen, um Ihnen Ihre Entscheidung zu erleichtern. Sollten Sie die Aufnahme eines Studiums planen, empfeh len wir Ihnen, sich an folgende Institutionen zu wenden: • Die Berufsberater und -beraterinnen für behinderte Abiturienten und Abiturientinnen bei Ihrer Agentur für Arbeit • Die Studienberatungsstellen der Hochschulen • Die Beauftragten für Behindertenfragen bei Ihren Hochschulen • Die örtlichen Studentenwerke • Die örtlichen Allgemeinen Studentenausschüsse (AstA) Bevor Sie sich endgültig für einen Studienort entscheiden, sollten Sie unter Betrachtung Ihrer behinderungsbeding ten Einschränkungen möglichst im Vorfeld folgende Bedingungen am Hochschulort abklären: • Prüfung der baulichen Gegebenheiten am Hochschulort • Gespräch mit dem oder der Beauftragten für Behindertenfragen am Hochschulort • Wohnungsfrage klären; Kontakt zu den Wohnungs und Sozialberatungsstellen der örtlichen Studenten werke herstellen • Kontakt zu eventuell bestehenden Interessen gemeinschaften behinderter Studierender und zu Studentenverbänden knüpfen 16 Behinderung und Studium Behinderung und Studium • Fragen der Organisation von Pflege bzw. der Assistenz sowie der Mobilität klären • Bei Unterbringung in einem Wohnheim mit Pflegedienst verbindliche Kostenübernahme des Sozialhilfeträgers einholen • Klären, ob das gewählte Studienfach einem Auswahlverfahren der Zentralen Vergabe stelle für Studienplätze oder der Hochschule unterliegt. Bei beschränkten Studiengängen werden vielfach die Belange behinderter Bewerber mit einem Bonus berücksichtigt. • Die notwendigen Schritte zur finanziellen Sicherstellung des Studiums beim Amt für Ausbildungsförderung der gewählten Hochschule einleiten. Bezüglich der konkreten Wahl Ihres Hochschulorts sollten Sie im Vorfeld Ihr Augenmerk auf folgende Punkte richten: • • • • • • Erreichbarkeit von Hörsälen, Bibliotheken, Toiletten etc. Studentenwohnheime (mit/ohne Pflege) Entfernung und mögliche Hindernisse zwischen Wohnung und Hochschule Öffentliche Verkehrsmittel Ambulante Dienste Studienbegleitende Hilfen (Vorlesekräfte, Tutoren, Gebärdensprachdolmetscher, technische Hilfen, Lernhilfen und Prüfungsmodalitäten) Sollten Sie so stark mobilitätsbehindert sein, dass Sie Ihren bisherigen Lebensmittelpunkt nicht aufgeben können, so bietet sich noch die Möglichkeit eines Fernstudiums. Der Vorteil liegt darin, dass keine besonderen Wohnungs- oder Pflegeprobleme gelöst werden müssen. Nachteilig demgegenüber ist, dass der persönliche Kontakt zu Studienkollegen/-kolleginnen und Hochschullehrern/-lehrerinnen und die vielfältigen Anregungen einer Präsenzhoch schule stark eingeschränkt sind. Um behinderten Studierenden den Einstieg zu erleichtern bieten viele Hochschulen spezielle Seminare für behinderte Studienbewerber an. Daneben gibt es vielfach • • • • • Härtefallregelungen für behinderte Bewerber um Wohnheimplätze Besondere Ausleihbedingungen für behinderte Bibliotheksbenutzer Spezielle Verpflegungsangebote für Diabetiker in den Mensen Technische Hilfsmittel für gehörlose, ertaubte oder schwerhörige Studierende Literaturbeschaffung und -bereitstellung für blinde und sehbehinderte Studierende auf Kassette, Brailleschrift und Großdruck • Spezielle Sportangebote für behinderte Studierende der Hochschulsportvereine • Begabtenförderungswerke und spezielle Stiftungen zur Förderung behinderter Studierender Weitere Anregungen und Informationen können Sie bei den umseitig genannten Institutionen und Beratungsstellen einholen. Behinderung und Studium 17 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 10:32 Uhr Seite 18 Behinderung und Studium Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks Monbijouplatz 11 10178 Berlin Tel.: 030 / 297727-64 Fax: 030 / 297727-69 E-Mail: [email protected] Internet: www.studentenwerke.de/behinderung Behindertenbeauftragte des Münchner Studentenwerks Gertraud O'Connor Leopoldstr. 15 80802 München Tel.: 089 / 38196-215 Internet: www.studentenwerk.mhn.de Wohnheimverwaltung des Münchner Studentenwerks Leopoldstr. 15 80802 München Tel.: 089 / 38196-216 oder -283 E-Mail: [email protected] Internet: www.studentenwerk.mhn.de/wohnen Psychosoziale und psychotherapeutische Beratungsstelle des Münchner Studentenwerks Leopoldstr. 15/IV 80802 München Tel.: 089 / 3019-6215 Internet: www.studentenwerk.mhn.de/beratung/ Behindertenbeauftragter der LMU München Prof. Dr. Willi H. Butollo Leopoldstr. 13 80802 München Tel.: 089 / 2180-5173 Fax: 089 / 2180-6372 E-Mail: [email protected] TU München-Informationsbüro des Studenten Service Zentrums Arcisstr. 21 80290 München Tel.: 089 / 289-25501, -25502, -25503, -22737 Fax: 089 / 289-22735 E-Mail: [email protected] Sportzentrum der TU München Fachgebiet Behindertensport Connollystr. 32 80809 München Tel.: 089 / 2892-4672 Fax: 089 / 2892-4646 Fachhochschule München Behindertenbeauftragte Pia Hetzel Lothstraße 34 80335 München Tel.: 089 / 1265-1121 Nach der schulischen Ausbildung stellt sich für alle Menschen und insbesondere für behinderte Menschen, die Frage nach dem Berufseinstieg. Wie für die meisten Menschen ist der Beruf ein wichtiger Teil der persön lichen Identität. Behinderte Menschen sehen häufig die Erwerbstätigkeit als wichtigsten Bereich ihrer Teilhabe am Leben unserer Gesellschaft an und sind daher oft besonders motiviert am Arbeitsplatz ihre Leistungen zu erbringen. Behinderten Menschen stehen grundsätzlich alle Berufs und Ausbildungswege offen. Behinderte Menschen im Berufs- und Arbeitsleben • Berufs- und Ausbildungseinstieg auf dem 1. Arbeitsmarkt • Studium • Berufs- und Ausbildungseinstieg in einer Integrationsfirma • Berufs- und Ausbildungseinstieg in einem Berufsbildungs- bzw. Berufsförderungswerk • Berufs- und Ausbildungseinstieg in einer Werkstatt für Behinderte Die gesellschaftliche und ökonomische Realität macht es für behinderte Menschen jedoch oft sehr schwierig im Berufsleben Fuß zu fassen. Dem Gesetzgeber ist dies durchaus bewusst. Aus diesem Grunde hat er ein viel fältiges Instrumentarium an Hilfestellungen, finanziellen Förderungen, Darlehen und Beratungsangeboten für behinderte Menschen sowie deren potenziellen Arbeit gebern geschaffen. Neben der Schule können sich behinderte Menschen und Arbeitgeber in allen Fragen der Einstellung behinderter Menschen an die • Bundesagentur für Arbeit • Integrationsämter • Integrationsfachdienste wenden. Die Bundesagentur für Arbeit sowie das Integrations amt bieten folgende Förderungen und Unterstützungs leistungen für schwerbehinderte Arbeitnehmer und Arbeitgeber an: 18 Behinderung und Studium Behinderte Menschen im Berufs- und Arbeitsleben 19 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 10:32 Uhr Seite 20 Behinderte Menschen im Berufs- und Arbeitsleben Behinderte Menschen im Berufs- und Arbeitsleben Leistungen für schwerbehinderte Arbeitnehmer Der Integrationsfachdienst: Schwerbehinderte Arbeitnehmer können als begleitende Hilfen im Arbeitsleben neben Bera tung und Betreuung auch Geldleistungen erhalten. Diese finanziellen Förderungen werden gewährt für: • • • • • • • • • • • • • • • technische Arbeitshilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen für Leistungen in besonderen Lebenslagen zur Übernahme von Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz Leistungen für Arbeitgeber Arbeitgeber können Leistungen erhalten: • zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen • zur behindertengerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen • zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen, die mit der Beschäftigung schwer behinderter Menschen verbunden sind. Integrationsfachdienste Der Integrationsfachdienst (IFD) ist ein umfassender Dienstleister zur Verbesserung der beruflichen Integration von behinderten Menschen. Alle Leistungen des Integrationsfachdienstes erfolgen im Auftrag der Arbeitsämter und Integrationsämter und sind für Arbeitgeber wie für behinderte Arbeitnehmer kostenfrei. Sie arbeiten eng mit den regionalen Sozialbehörden und Fachdiensten zusammen. Integrations fachdienste sind zusammen mit ihren Kooperationspartnern in allen Arbeitsamtsbezirken Bayerns vertreten. Ihrem Leitmotiv von der Zuständigkeit zur Verantwortung entsprechend entwickeln sie für behinderte Menschen und für Arbeitgeber praktikable Lösungen zu finanziellen, organisatorischen und rechtlichen Anliegen. Dabei ist ihr wichtigstes Ziel die Förderung und Sicherung der Beschäftigung. Der Integrationsfachdienst ist der Dreh- und Angelpunkt für die berufliche Integration behinderter Menschen an der Schnittstelle zwi schen Arbeitgebern, Arbeitsämtern, Integrationsämtern und Rehabilitationsträgern. Sie orga nisieren und steuern den Integrationsprozess. Sie setzen moderne Case-ManagementMethoden und speziell entwickelte Diagnosewerkzeuge ein. 20 Behinderte Menschen im Berufs- und Arbeitsleben informiert, berät und unterstützt Arbeitgeber und behinderte Arbeitnehmer entlastet die Personalabteilung durch Personalvorauswahl organisiert für Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzielle Fördermöglichkeiten erarbeitet Anforderungsprofile für behindertengerechte Arbeitsplätze erstellt für behinderte Arbeitnehmer aussagekräftige Leistungsprofile veranlasst berufsfachliche, medizinische und psychologische Gutachten unterstützt behinderte Menschen bei der Einarbeitung und Qualifizierung am Arbeitsplatz koordiniert die Arbeit mit Ämtern und Behörden bei Förderanträgen oder Kündigungs verfahren Agentur für Arbeit München Berufsberatung für Behinderte Tumblingerstr. 21 80337 München Tel.: 089 / 51543155 Tel.: 089 / 51541932 Fax: 089 / 51546607 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.arbeitsagentur.de Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern - Integrationsamt Richelstraße 11 80634 München Tel.: 0 89 / 130620 Fax: 0 89 / 13062416 E-Mail: integrationsamt [email protected] Internet: www.integrationsamt-oberbayern.de Integrationsfachdienste Integrationsfachdienst Oberbayern Richelstr. 11 80634 München Tel.: 089 / 13062599 Fax: 089 / 13062-416 E-Mail: [email protected] Integrationsfachdienst München und Freising Landsberger Straße 6 80339 München Tel.: 089 / 519190 Fax: 089 / 83928151 E-Mail: [email protected] Integrationsfachdienst für Menschen mit Lern- und geistiger Behinderung Cba Cooperative Beschützende Arbeitsstätten e.V. Maistraße 36 80337 München Tel.: 089 / 51919126 Fax: 089 / 51919120 E-Mail: [email protected] Internet: www.cbamuenchen.de Integrationsfachdienst für blinde und sehbehinderte Menschen Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. Arnulfstraße 22 80335 München Tel.: 089 / 559880 Fax: 089 / 55988266 E-Mail: [email protected] Internet: www.bbsb.org Behinderte Menschen im Berufs- und Arbeitsleben 21 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 10:32 Uhr Behinderte Menschen im Berufs- und Arbeitsleben Integrationsfachdienste für psychisch behinderte Menschen Sozialpsychiatrischer Dienst München-Land Ludwig-Thoma-Str. 46 85521 Ottobrunn Tel.: 089 / 605054 Fax: 089 / 605012 E-Mail: [email protected] Internet: www.projekteverein.de Sozialpsychiatrischer Dienst Bahnhofstr. 7 82152 Planegg Tel.: 089 / 89979080 Fax: 089 / 85902073 E-Mail: [email protected] Internet: www.projekteverein.de Seite 22 Die Berufsbildungswerke (BBW) sind überregionale Einrichtungen, die jungen Menschen mit Behinderungen eine berufliche Erstausbildung ermöglichen. Das Ziel der Berufsbildungswerke ist die Eingliederung der Rehabi litanden in den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie die persönliche, soziale und gesellschaftliche Integration. Berufsförderungswerke In Berufsbildungswerken wird derzeit in mehr als 160 Berufen ausgebildet. In den Berufsförderungswerken stehen Berufsvorberei tung und -ausbildung der Rehabilitanden im Mittelpunkt. Daneben wird sehr großen Wert auf die Unterstützung der jungen Menschen bei der Entwicklung ihrer Persön lichkeit gelegt. Sie werden umfassend auf ein selbststän diges Leben außerhalb des BBW vorbereitet. Ein Team von Ausbildern, Lehrern, Ärzten, Psychologen und Sozialpädagogen und Erziehern arbeitet interdiszipli när zusammen, um den Rehabilitanden optimale Entwick lungs- und Ausbildungsbedingungen zu gewährleisten. Sollten Sie Interesse an einer Ausbildung in einem Berufsförderungswerk haben, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: • Setzen Sie sich mit der Berufsberatung Ihrer Arbeits agentur in Verbindung. Dort werden Sie beraten, welche Möglichkeiten Sie ausgehend von Ihren Neigungen und Fähigkeiten haben. • Die Arbeitsagentur erarbeitet mit Ihnen einen Einglie derungsvorschlag ggf. unter Zuhilfenahme psycholo gischer bzw. ärztlicher Gutachten. • Die Arbeitsagentur wird bei Vorliegen der Anspruch voraussetzungen eine Kostenübernahmeerklärung abgeben, mit der Sie sich dann bei dem von Ihnen gewünschten Berufsbildungswerk bewerben. 22 Behinderte Menschen im Berufs- und Arbeitsleben Berufsförderungswerke 23 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 10:32 Uhr Seite 24 Berufsförderungswerke Integrationsunternehmen sowie Integrationsfirmen sind Klein- und Mittelbetriebe, die über ein Vielfaches der gesetzlichen Pflichtquote hinaus Arbeitsplätze für Schwer behinderte zur Verfügung stellen. Integrationsfirmen Nachfolgend finden Sie die Kontaktadressen der in Bayern ansässigen Berufsbildungswerke. BBW-München für Hör- und Sprachgeschädigte des Bezirks Oberbayern Musenbergstraße 30-32 81929 München Tel.: 089 / 95728415 Fax: 089 / 9570962 Integrationszentrum für Cerebralparesen Garmischer Str. 241 81377 München Tel.: 089 / 71007301 Fax: 089 / 71007312 E-Mail: [email protected] Internet: www.spastikerzentrum.de Stiftung St. Zeno Berufsbildungswerk Postfach 1251 Am Hirtenfeld 11 85614 Kirchseeon Tel.: 08091 / 5530 Fax: 08091 / 5531108 Internet: www.bbw-kirchseeon.de Integrationsunternehmen und -firmen sind Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes. Sie erstellen marktfähige Produkte und bieten marktfähige Dienstleistungen an. Integrationsunternehmen und -firmen arbeiten markt- und qualitätsorientiert und bieten ihren Mitarbeitern Arbeits verhältnisse unter den üblichen Bedingungen des all gemeinen Arbeitsmarktes. Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Auswahl an Integrationsfirmen im Landkreis München. Regenbogen e.V., Projekt Putzservice Ringstr. 36 85540 Haar Tel.: 089 / 466410 Fax: 089 / 466410 E-Mail: [email protected] Internet: www.regenbogen-ev.de Regenbogen Cafeteria GmbH Ringstr. 36 85540 Haar Tel.: 089 / 466410 Fax: 089 / 466410 E-Mail: [email protected] Internet: www.regenbogen-ev.de Regenbogen e.V, Projekt Deutsche Post Betriebscasino Ringstr. 36 85540 Haar Tel.: 089 / 466410 Fax: 089 / 466410 E-Mail: [email protected] Internet: www.regenbogen-ev.de 24 Berufsförderungswerke Regenbogen e.V., Gärtnerei/Gemüseverarbeitung Ringstr. 60 85540 Haar Tel.: 089 / 6884013 Fax: 089 / 6884714 Regenbogen e.V., Projekt Landschaftspflege im Bauhof der Gemeinde Haar Ringstr. 36 85540 Haar Tel.: 089 / 466410 Fax: 089 / 466410 E-Mail: [email protected] Internet: www.regenbogen-ev.de Regenbogen e.V. Wertstoffhof Haar Keferloher Str.1 85540 Haar Tel.: 089 / 4569830 E-Mail: [email protected] Internet: www.regenbogen-ev.de Integrationsfirmen 25 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 10:32 Uhr Seite 26 Integrationsfirmen Regenbogen e.V. Wertstoffhof Planegg An der Münchner Straße 82152 Planegg Tel.: 089 / 8561715 Fax: 089 / 85663583 E-Mail: [email protected] Internet: www.regenbogen-ev.de Regenbogen e.V. Entsorgungsservice Pullach Zugspitzstr. 6 82049 Pullach Tel.: 089 / 7933615 E-Mail: [email protected] Internet: www.regenbogen-ev.de SIGMETA Informationsverarbeitung und Technik GmbH Joseph-Dollinger-Bogen 28 80807 München Tel.: 089 / 8393-9100 Fax: 089 / 8393-9110 E-Mail: [email protected] Internet: www.sigmeta.de Zweckbetrieb Ramadama Further Bahnhofstr.12 82041 Oberhaching Tel.: 089 / 6133870 Fax: 089 / 6133883 Ohne sinnvolle Arbeit wäre die Integration von Menschen mit Behinderung nicht möglich. Für die Beschäftigten be deutet sie ein großes Maß an innerer Sicherheit, Bestä tigung und Anerkennung ihrer Fähigkeiten. Das Heil pädagogische Centrum Augustinum (HPCA) sowie die Lebenshilfe München betreiben im Landkreis München verschiedene Werkstätten für Menschen mit Behinderung mit einer Vielfalt an Arbeits- und Betreuungsangeboten. Daneben gibt es im Großraum München auch eine Viel zahl anderer Betreiber von Werkstätten für behinderte Menschen. Sie haben sich zum Ziel gesetzt, auch im Arbeitsprozess auf die Fähigkeiten und Begabungen ein zelner behinderter Menschen differenziert und individuell einzugehen. Werkstätten für behinderte Menschen WfbM Sollten Sie Interesse an den Produkten und Dienstleistungen der Werkstätten für behinderte Menschen haben, wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktadressen. HPCA-Werkstätten Hirschplanallee 2 85764 Oberschleißheim Tel.: 089 / 31581115 Fax: 089 / 3151678 E-Mail: [email protected] Lebenshilfe Werkstatt GmbH Theodor-Heuss-Straße 16 85640 Putzbrunn Tel.: 089 / 6600420 Fax: 089 / 66004218 E-Mail: [email protected] Internet: www.lebenshilfe-werkstatt .com PSG Programmier-Service GmbH Petuelring 108 80807 München Tel.: 089 / 8393-8505 Fax: 089 / 8393-8515 E-Mail: [email protected] Internet: www.psg-online.com VSB GmbH Verlags-und Sortimentsbuchbinderei Lise-Meitner-Straße 7 85716 Unterschleißheim Tel.: 089 / 37429350 Fax: 089 / 37429344 E-Mail: [email protected] Internet: www.vsb-binderei.de WKM Werkstatt für Körperbehinderte GmbH München Barlachstraße 26 80804 München Tel.: 089 / 8393-4000 E-Mail: [email protected] Internet: www.wkm-muenchen.de Die Werkstätten für behinderte Menschen in Oberbayern haben sich zu einem Kooperations bündnis zusammengeschlossen. Sollten Sie sich über das vielfältige Leistungsangebot näher informieren wollen, informieren Sie sich bitte unter folgender Internetadresse: http://www.wfbm-obb.de/ 26 Integrationsfirmen Werkstätten für behinderte Menschen WfbM 27 3400178_Behind_ratgeber_040207- Besonderer Kündigungsschutz 28.02.2007 10:32 Uhr Seite 28 Schwerbehinderte Menschen sind in besonderem Maße vor Kündigungen geschützt, weil sie es schwerer als andere Arbeitnehmer haben, wieder einen Arbeitsplatz zu finden. Einem schwerbehinderten Arbeitnehmer kann nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Regel nur dann gekündigt werden, wenn zuvor das Integrationsamt zugestimmt hat. Das Integrationsamt hat im Kündigungsschutzverfahren alle Möglichkeiten - insbesondere im Rahmen der beglei tenden Hilfe zur Erhaltung des Arbeitsplatzes bzw. der Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses - auszuschöp fen. Die Entscheidung ist unter Abwägung der jeweils berechtigten Interessen des Arbeitgebers und des schwer behinderten Menschen zu treffen. Besonderer Kündigungsschutz Gleichzeitig wird der Arbeitgeber die Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt beantragen. Das Integrationsamt ermittelt den Sachverhalt und hört dazu den betroffenen Arbeitnehmer, die Schwerbehindertenvertretung, den Betriebs- und Personalrat sowie das Arbeitsamt. Es kommt daraufhin zu einer Kündigungsverhandlung mit den Beteiligten, um eine gütliche Einigung zu erreichen und den Sachverhalt aufzuklären. Das Integrationsamt schaltet, falls erforderlich, Fachleute des technischen Beratungsdienstes des Integrationsamtes, Arbeits- und Fachmediziner oder den Integrationsfachdienst ein. Sofern eine gütliche Einigung nicht erreicht werden kann, entscheidet das Integrationsamt unter Abwägung der Interessen des behinderten Menschen über die Erhaltung des Arbeits verhältnisses und dem Interesse des Arbeitgebers an der beabsichtigten Kündigung. Geschützter Personenkreis 1. Arbeitnehmer, deren anerkannter Grad der Behinde rung vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (früher: Versorgungsamt) mit mindestens 50 v.H. festgestellt wurde. tiger h c i W eis! w n i H 2. Arbeitnehmer, deren anerkannter Grad der Behinde rung (GdB) mindestens 30 v.H., aber weniger als 50 v.H. beträgt, die aber auf Antrag von der zustän digen Arbeitsagentur (früher: Arbeitsamt) einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurden. Im Zuge der Bayerischen Verwaltungsreform wurden die Integrationsämter zum 01.08.2005 in das Zentrum Bayern Familie und Soziales integriert. In diesem Zusammenhang hat sich auch die Adresse des für den Regierungsbezirk Ober bayern zuständigen Integrationsamtes geändert. Sie lautet nunmehr: 3. Arbeitnehmer, die bei der zuständigen Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigen schaft bzw. bei der zuständigen Arbeitsagentur einen Antrag auf Gleichstellung vor dem Zugang der Kündigung gestellt hatten und im Feststellungs- bzw. Gleichstellungsverfahren entsprechend ordnungsgemäß mitgewirkt haben, ohne dass jedoch bereits über den Antrag entschieden wurde. Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern (München) Integrationsamt Richelstraße 11 80634 München Tel.: 089 / 130620 Fax: 089 / 13062416 E-Mail: [email protected] Internet: www.zbfs.bayern.de Das Kündigungsschutzverfahren Der Arbeitgeber beabsichtigt einem schwerbehinderten Arbeitnehmer eine Änderungskündigung, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung auszusprechen. Hierzu wird der Arbeitgeber in der Regel den Betriebs bzw. Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung informieren. 28 Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen 29 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 10:32 Uhr Seite 30 Besonderer Kündigungsschutz Die Angebote an Wohnformen für Menschen mit Be hinderungen sind so vielfältig wie die möglichen Aus prägungen von Behinderung. Folgende Wohnformen kommen für Menschen mit Behinderungen in Betracht: Wohnformen für Menschen mit Behinderung Hinweise für von Kündigung bedrohte schwerbehinderte Arbeitnehmer Wie jeder Arbeitnehmer sollten Sie zunächst alles dafür tun, eine Kündigung zu vermeiden. Sollten Sie aufgrund Ihrer Behinderung Schwierigkeiten mit Ihrer Arbeitsstelle haben, so sprechen Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber, Ihrem Betriebsrat oder Ihrem Vertrauensmann der Schwerbehinderten darüber. Die Arbeitsagenturen und die Integrationsämter bieten vielfälti ge Hilfestellungen bei der Überwindung behinderungsbedingter Nachteile an. Sollte eine Kündigung dennoch nicht zu vermeiden sein, empfehlen wir Ihnen: • Suchen Sie bitte umgehend das Gespräch mit Ihrem Betriebsrat bzw. Ihren Vertrauens leuten für Schwerbehinderte. • Kontaktieren Sie unbedingt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. • Stellen Sie bei der zuständigen Argentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung, wenn Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 30 v.H. aber unter 50 v.H. haben. • Stellen Sie umgehend einen Antrag bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales auf Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft. • Bitte halten Sie unbedingt alle Fristen ein und kommen Sie Aufforderungen zur Mitwirkung durch Ihr Integrationsamt umgehend nach. tiger h c i W eis! w n i H Bitte konsultieren Sie im Falle einer drohenden Kündigung unbedingt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht! • Wohnen in Wohnheimen für geistig- und/oder körperlich behinderte Menschen • Wohngruppen • Selbstständiges Wohnen in einer eigenen Wohnung • Gestütztes Wohnen in der eigenen Wohnung • Wohnen im Elternhaus Je nach Schwere der Behinderung stellt sich die Frage nach einer geeigneten Wohnform spätestens mit dem Erwachsenenalter des behinderten Menschen. Denken Sie daran, dass eine Loslösung vom Elternhaus ein normaler Schritt in der Entwicklung eines jeden Menschen ist. Unter bestimmten Umständen ist es sinnvoll, dass ein behinderter Mensch in einem für ihn speziellen Wohn umfeld lebt. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein behinderter Mensch eine spezielle Förderung benötigt, die nur in spezialisierten Einrichtungen geleistet werden kann. Auch kann es sein, dass eine Behinderung auf Dauer die Eltern überfordert. Nachfolgend wollen wir Ihnen einen Überblick über die bestehenden Möglichkeiten im Landkreis München sowie in der Stadt München geben. Wohnstätten für geistig behinderte Menschen Die beiden größten Anbieter für Wohnformen für den Personenkreis der geistig behinderten Menschen im Landkreis München (und in der Stadt München) sind das Heilpädagogische Centrum Augustinum sowie die Lebenshilfe München. Das Heilpädagogische Centrum Augustinum bietet in elf Wohngruppen ca. 200 Plätze für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Daneben verfügt es über einen ambulanten Betreuungsdienst für bis zu 40 Personen. So können vom weitgehend eigenständigen Leben im eige nen Appartement bis zur Rundumbetreuung für Menschen mit einer Schwerstmehrfachbehinderung ein weites Spekt rum für die verschiedenen Bedürfnisse und Möglichkeiten angeboten werden. 30 Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen Wohnformen für Menschen mit Behinderung 31 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 10:32 Uhr Seite 32 Wohnformen für Menschen mit Behinderung Wohnformen für Menschen mit Behinderung Informationen über freie Plätze in Wohngruppen und Wohnheimen des Heilpädagogischen Centrum Augustinum erhalten Sie bei: Bei Bedarf oder Interesse an einer Wohneinrichtung für körperbehinderte Menschen wenden Sie sich bitte an folgende Anbieter in Stadt- und Landkreis München. Heilpädagogisches Centrum Augustinum Wohnen und Begleitetes Wohnen Ratkisstraße 3 80933 München Tel.: 089 / 31214231 Fax: 089 / 31214299 E-Mail: [email protected] Internet: www.hpca.de Perspektive gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung körperbehinderter Menschen mbH Wohnpflegeheim – ein Unternehmen der Stiftung Pfennigparade Keplerstr. 2a 85716 Unterschleißheim Tel.: 089 / 31901110 Fax: 089 / 31901111 E-Mail: [email protected] Internet: www.pfennigparade.de Die Lebenshilfe München betreibt in Stadt- und Landkreis München 11 Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung. Im Landkreis München bestehen 2 Wohnstätten in der Gemeinde Putzbrunn. Sollten Sie Interesse an einer Wohnmöglichkeit unter dem Dach der Lebenshilfe München haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Lebenshilfe München. Lebenshilfe München Geschäftsstelle St.Quirin-Str. 13a 81549 München Tel.: 089 / 693470 Fax: 089 / 69347160 E-Mail: [email protected] Internet: www.lebenshilfe-muenchen.de Caritas Marianum Humboldtstraße 2 81543 München Tel.: 089 / 62447890 Fax: 089 / 624478954 E-Mail: [email protected] Regens Wagner München Traunsteiner Str. 16 81549 München Tel.: 089 / 6999330 Fax: 089 / 69993330 E-Mail: [email protected] Internet: www.regens-wagner.de Förderverein Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München e.V. Bereich- Außenwohngruppen Kurzstr. 2 81547 München Tel.: 089 / 642580 Fax: 089 / 64258199 Die Brücke gGmbH Wohnpflegeheim und Förderstätte für Menschen mit schwerer körperlicher und mehrfacher Behinderung Chiemgaustraße 26-28 87549 München Tel.: 089 / 6939090 Fax: 089 / 69390910 E-Mail: [email protected] Internet: www.diebrücke.info Heilpädagogisches Centrum Augustinum Trainingswohngruppe Cunit- Neuhausen Blutenburgstr. 71 80636 München Tel.: 089 / 1236442 Fax: 089 / 18956842 E-Mail: [email protected] Internet: www.hpca.de Wohnstätten für körperlich- und mehrfachbehinderte Menschen Für körperbehinderte Menschen besteht in München ebenfalls ein vielfältiges Angebot an Wohneinrichtungen. Neben den bisher genannten Anbietern Heilpädagogisches Centrum Augustinum und der Lebenshilfe München sind hier vor allem die Stiftung Pfennigparade, der Förderverein der Bayerischen Landesschule für Körperbehinderte e.V., das ICP MünchenIntegrationszentrum für Cerebralparesen, das Münchner Förderzentrum GmbH, Die Brücke gGmbH für Menschen mit schwerer körperlicher und mehrfacher Behinderung zu nennen. 32 Wohnformen für Menschen mit Behinderung Wohnheim für Behinderte im Monsignore-Bleyer-Haus Avenariusstr. 13 81243 München Tel.: 089 / 89691800 Fax: 089 / 89691897 E-Mail: [email protected] Internet: www.m-b-h.de Pfennigparade Stationäre Wohngruppen GmbH Schleißheimer Str. 282 80809 München Tel.: 089 / 83936600 Fax: 089 / 83936609 E-Mail: [email protected] Internet: www.pfennigparade.de Wohnformen für Menschen mit Behinderung 33 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 10:32 Uhr Seite 34 Wohnformen für Menschen mit Behinderung ICP München – Integrationszentrum für Cerebralparesen Das neue Spastiker-Zentrum München Garmischer Str. 241 81337 München Tel.: 089 / 710070 Fax: 089 / 7100793 E-Mail: [email protected] Internet: www.spastiker-zentrum.de Wohnformen für Menschen mit Behinderung Phoenix GmbH Konduktive Förderung der Stiftung Pfennigparade Oberföhringer Str. 150 81925 München Tel.: 089 / 83936393 Fax: 089 / 83936395 E-Mail: [email protected] Internet: www.phoenix-kf.de Jugendwohnheim für Gehörgeschädigte Nymphenburgerstraße 94 80636 München Tel.: 089 / 12163313 Fax: 089 / 12163314 E-Mail: [email protected] Internet: www.blwg.de Jugendwohnheim für Hör- und Sprachgeschädigte Haydnstr. 12 80336 München Tel.: 089 / 54426120 Fax: 089 / 54426122 E-Mail: [email protected] Internet: www.blwg.de MFZ Münchner Förderzentrum GmbH – Wohnpflegeheim St. Quirin-Str. 19 81549 München Tel.: 089 / 693825-100 / -200 Fax: 089 / 693825-230 E-Mail: wohnpflegeheim@ muenchner-foerderzentrum.de Internet: www.muenchner-foerderzentrum.de Therapeutisches Kleinstheim für Hörgeschädigte Tulbeckstr. 26 80339 München Tel.: 089 / 508693 Fax: 089 / 508693 E-Mail: [email protected] Internet: www.blwg.de Evangelisches Studienheim Augustinum Dachstr. 19 81243 München Tel.: 089 / 8299000 Fax: 089 / 82990080 E-Mail: [email protected] Internet: www.augustinum-schulen.de Aufnahmevoraussetzung für dieses Wohn heim ist der Besuch der Samuel-HeinickeSchulen für Hörgeschädigte. Spezielle Angebote für behinderte Menschen Wohnstätten für sinnesbehinderte Menschen Edith-Stein-Zentrum für Blinde und Sehbehinderte Heilpädagogisches Heim Raiffeisenstraße 25 85716 Unterschleißheim Postfach 1558, 85705 Unterschleißheim Tel.: 089 / 3100010 Fax: 089 / 31000121 E-Mail: [email protected] Internet: www.sbz.de Südbayerische Wohn- und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte gGmbH Roßtaler Weg 4 80463 München Tel.: 089 / 693460 E-Mail: [email protected] Internet: www.sww-muenchen.de 34 Wohnformen für Menschen mit Behinderung Blindeninstitutsstiftung Winthirstr. 25 80639 München Tel.: 089 / 1678120 Fax: 089 / 16781219 E-Mail: [email protected] Internet: www.blindenistitut.de Heilpädagogisches Wohnheim für Hör- und Sprachgeschädigte Nussstraße 27-31 81929 München Tel.: 089 / 95728521 Fax: 089 / 95728512 E-Mail: [email protected] Internet: www.blwg.de REVERSY - Rehabilitationszentrum für hirnverletzte Unfallopfer GmbH Nachklinische Neurorehabilitation - Ein Unternehmen der Stiftung Pfennigparade Petuelring 108 80807 München Tel.: 089 / 83937065 Fax: 089 / 83937014 E-Mail: [email protected] Internet: www.reversy.de Wohnen für epilepsiekranke Menschen WeM Segenstraße 7 81735 München Tel.: 089 / 45011710 Fax: 089 / 45011709 E-Mail: [email protected] Internet: www.im-muenchen.de Wohnformen für Menschen mit Behinderung 35 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 10:32 Uhr Seite 36 Wohnformen für Menschen mit Behinderung Wohnformen für Menschen mit Behinderung Begleitetes Wohnen für behinderte Menschen Oft sind es nur Kleinigkeiten, die Menschen mit einer Behinderung davon abhalten, selbst ständig in ihrer eigenen Wohnung zu leben. Das Begleitete Wohnen ist ein ambulantes Unterstützungsangebot mit dessen Hilfe Menschen trotz Behinderung ihren Alltag in größt möglicher Unabhängigkeit meistern können. Umfang und Art der Unterstützung orientieren sich dabei an den Wünschen und Bedürfnissen der begleiteten Menschen. Die nachfolgend genannten sozialen Institutionen bieten eine solche Unterstützungsleistung an. Heilpädagogisches Centrum Augustinum Begleitetes Wohnen Ratkisstraße 3 80933 München Tel.: 089 / 312142—33 oder -31 Fax: 089 / 312142—99 E-Mail: Begleitetes-Wohnen@hpca Internet: www.hpca.de Stiftung Pfennigparade, ambulante Dienste GmbH Barlachstraße 26 80804 München Tel.: 089 / 83936503 Fax: 089 / 83936505 E-Mail: [email protected] Internet: www.pfennigparade.de Lebenshilfe München Geschäftsstelle St.Quirin-Str. 13a 81549 München Tel.: 089 / 693470 Fax: 089 / 69347160 E-Mail: [email protected] Internet: www.lebenshilfe-muenchen.de Wohnangebote für psychisch erkrankte Menschen Die Wohnformen und Betreuungsangebote für Menschen mit einer psychischen Behinderung sind so vielfältig wie die Ausprägungen psychischer Erkrankungen. Für psychisch erkrankte Menschen kann es im Rahmen einer Therapie durchaus sinnvoll sein, eine betreute Wohn form in Anspruch zu nehmen. Welche Wohnform für Sie das passende Angebot darstellt, kann nur im Zusammenwirken mit Ihnen und Ihren behandelnden Ärzten und Therapeuten ermittelt werden. Aus Platzgründen können wir hier leider nicht jede Wohngruppe und Wohnform für psychisch erkrankte Menschen aufführen. Wir beschränken uns hier auf die Nennung einer Auswahl von Einrichtungsträgern. 36 Wohnformen für Menschen mit Behinderung Trägerverein für freie und therapeutische Wohngemeinschaft der Dynamischen Psychiatrie e.V. Nibelungenstr. 10 82031 Grünwald Tel.: 089 / 6212893 Fax: 089 / 6412869 E-Mail: [email protected] Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ) am Bezirkskrankenhaus Haar Vockestr. 72 85540 Haar Tel.: 089 / 45623408 Fax: 089 / 45623513 E-Mail: [email protected] Internet: www.krankenhaus-haar.de Caritasverband der Erzdiözese München und Freising Intensiv betreutes Einzelwohnen Im Klosterfeld 14b 85716 Unterschleißheim Tel.: 089 / 3218320 Fax: 089 / 32183253 E-Mail: [email protected] Hilfe für psychisch Kranke e.V.- HIPSY Elsässer Str. 33 81667 München Tel.: 089 / 4481342 Fax: 089 / 4481346 E-Mail: [email protected] Internet: www.hipsy-ev.de Frauentherapiezentrum München FTZ – Therapeutische Wohngemeinschaften Büro: Goethestraße 21 80336 München Tel.: 089 / 51555275 Fax: 089 / 51555277 E-Mail: [email protected] Internet: www.ftz-muenchen.de Sozialdienst katholischer Frauen Betreutes Einzelwohnen für Frauen Baaderstr. 56e 80469 München Tel.: 089 / 24244790 Fax: 089 / 242447922 E-Mail: [email protected] Internet: www.skf-muenchen.de Bayerische Gesellschaft für psychische Gesundheit e.V. Preysingstraße 30 81667 München Tel.: 089 / 488542 Fax: 089 / 484551 E-Mail: [email protected] Internet: www.bgfpg.de Wohnungsanpassung und Wohnberatung für behinderte Menschen Räumliche bzw. physische Barrieren für behinderte Menschen sind nirgends so augenfällig wie im Bereich unserer gebauten Wohnumwelt. Dabei stellt gerade die eigene Wohnung die Grundlage für ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben dar. Barrierefreier Wohnraum ist, wie Wohnraum allgemein, im Großraum München ein knappes Gut. Wohnformen für Menschen mit Behinderung 37 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 10:32 Uhr Seite 38 Wohnformen für Menschen mit Behinderung Wohnformen für Menschen mit Behinderung Dennoch gibt es Möglichkeiten eine bisher nicht barrierefreie Wohnung auch nachträglich barrierefrei umzubauen. Dies hängt im Wesentlichen von den Eigentumsverhältnissen sowie den technischen und finanziellen Möglichkeiten ab. Als Mieter einer Wohnung sollten Sie sich vor Beginn einer Umbaumaßnahme mit Ihrem Vermieter in Verbindung setzen. Der barrierefreie Umbau einer Wohnung kann unter Umständen zu einer Wertsteigerung der Wohnung führen. Im Idealfall ist Ihr Vermieter geneigt sich an den Kosten der Umbaumaßnahme zu beteiligen. Als Eigentümer sind Sie in Ihrem Gestaltungsspielraum natürlich freier und es sind Ihnen in der Regel nur technische bzw. finanzielle Grenzen gesetzt. In technischen Fragen empfehlen wir Ihnen sich an die Folgende Maßnahmen kommen bei der barrierefreien Umgestaltung einer Wohnung oder eines Hauses in Betracht. zu wenden. • • • • • Einbau einer Rampe im Eingangsbereich, Handläufe an beiden Treppenseiten, Treppenlifte, Beseitigung von Türschwellen, Türverbreiterung Bayerische Architektenkammer Beratungsstelle Barrierefreies Bauen Waisenhausstr. 4 80637 München Tel.: 089 / 13988031 Fax: 089 / 13988033 E-Mail: [email protected] Internet: www.byak-barrierefrei.de Auch das Bauzentrum München bietet eine Beratung zum Thema „barrierefreie Zugänge für Haus und Wohnung“ an. Die größten Einschränkungen erfahren mobilitätsbehinderte Menschen im Sanitärbereich, da die Hilfsbedürftigkeit in diesem Bereich in der Regel als schwerwiegendste Einschränkung empfunden wird. Bauzentrum München Willy-Brandt-Alle 10 81829 München Tel.: 089 / 505085 Fax: 089 / 54636620 E-Mail: [email protected] Internet: www.muenchen.de/bauzentrum Im Sanitärbereich gibt es die Möglichkeit Für die Gemeinden Gräfelfing, Planegg, Unterföhring und Ismaning bietet der Verein • • • • Stadtteilarbeit e.V. Beratungsstelle Wohnen Aachener Straße 9 80804 München Tel.: 089 / 3570430 Fax: 089 / 35704329 E-Mail: [email protected] Internet: www.beratungsstelle-wohnen.de bodengleiche Duschen, Badewannenlifter, behindertengerechte Toiletten, Haltegriffe einzubauen. Sollten Sie solche Veränderungen wünschen, sollten Sie zunächst abklären, was technisch möglich und sinnvoll wäre. Viele Handwerker haben mittlerweile auf diesen steigenden Bedarf reagiert und bieten diese Dienstleistung an. Fragen Sie Ihre Handwerksbetriebe, ob Sie Erfahrungen mit barrierefreien Umbauten nach DIN 18025 Teil 1 und Teil 2 haben. eine umfassende Beratung an. tiger h c i W eis! w n i H Planen Sie beim Bau einer Immobilie schon möglichst barrierefrei. 38 Wohnformen für Menschen mit Behinderung Wohnformen für Menschen mit Behinderung 39 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 10:32 Uhr Seite 40 Wohnformen für Menschen mit Behinderung Bürger der Gemeinde Unterföhring können sich auch an die Seniorenbeauftragte der Gemeinde Unterföhring Frau Helga Lelle Münchner Str. 70 85774 Unterföhring Tel.: 089 / 9508157 E-Mail: [email protected] wenden. Finanzierung von baulichen Maßnahmen zur Wohnraumanpassung Eigentümer von Wohnungen und Häusern können zur barrierefreien Gestaltung ihres Wohn raumes unter bestimmten Voraussetzungen ein leistungsfreies Baudarlehen ( im Ergebnis Zuschuss) erhalten. Sollten Sie hierzu nähere Informationen benötigen, vereinbaren Sie einen Termin im Landratsamt München Sachgebiet 6.1 - Wohnungswesen und Wohnungsbauförderung Mariahilfplatz 17 81541 München Tel.: 089 / 62210 Fax: 089 / 62212869 E-Mail: [email protected] Bezüglich der Anpassung von Mietwohnraum wenden Sie sich bitte an die Regierung von Oberbayern Maximiliansstraße 39 Sachgebiet 35 80538 München Tel.: 089 / 21762804 Fax: 089 / 2176402804 Weitere Informationen zu staatlichen Förderprogrammen zur Wohnungsanpassung für be hinderte Menschen erhalten Sie von der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Inneren. Wohnformen für Menschen mit Behinderung Oberste Baubehörde Franz-Josef-Strauß-Ring 4 80539 München Postanschrift: Postfach 220036 80535 München Tel.: 089 / 219202 Fax: 089 / 219213350 E-Mail: [email protected] Internet: www.stmi.bayern.de/bauen/ wohnungswesen/ Verschiedenste Hilfsmittel, die schwerbehinderten Menschen ihre Wohnsituation erleichtern können, sind im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen aufgeführt. Dies bedeutet, dass diese auch über ihre Krankenkasse finanziert werden können. Voraussetzung hierfür ist eine Verordnung ihres Hausarztes. Sprechen Sie über mögliche Hilfsmittel mit ihrem Hausarzt bzw. mit ihrem Sanitätshaus. Auch die Pflegekassen finanzieren Maßnahmen zur individuellen Verbesserung des Wohn umfeldes bis zur Höhe von 2557 Euro. Voraussetzung ist hierfür das Vorliegen einer Pflege stufe. Weiterhin besteht die Möglichkeit zinsverbilligte Darlehen der Landesboden-Kreditanstalt bzw. der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erhalten. Bezüglich der hierfür geltenden Konditionen setzen Sie sich bitte mit Ihrer Hausbank in Verbindung. Informationen über die Angebote der Landesboden-Kreditanstalt finden Sie auch unter der Internetadresse www.labo-bayern.de. Einen Überblick über die in den verschiedenen Bundesländern geltenden Wohnungsbau förderprogramme erhalten Sie auch auf der Internetseite: www.baufoerderer.de. Einen umfassenden Überblick über Wohnhilfen für behinderte Menschen und Senioren erhalten Sie auch auf der Internetseite www.wohnlotse-muenchen.de. tiger h c i W eis! w n i H Bitte beantragen Sie zuerst alle möglichen Zuschüsse und klären Sie abschließend die Fördermöglichkeiten bevor Sie mit der konkreten Bauausführung beginnen bzw. Hilfsmittel anschaffen. Eine nachträgliche Förderung bzw. Kostenübernahme ist in der Regel nicht möglich. 40 Wohnformen für Menschen mit Behinderung Wohnformen für Menschen mit Behinderung 41 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 Hilfsangebote für behinderte Menschen 10:32 Uhr Seite 42 Für fast jede Behinderungsform gibt es in der Regel Hilfs und Beratungsangebote. Sollten Sie professionelle Hilfe brauchen, zögern Sie nicht, sich an Ihre Nachbarschafts hilfen, Sozialstationen, ortsansässige Institutionen und Einrichtungen für behinderte Menschen zu wenden. Einige Gemeinden des Landkreises München haben eige ne Behindertenbeauftragte oder einen Behindertenbeirat. Für die Stadt Unterschleißheim können Sie bei der dorti gen Stadtverwaltung einen Stadtführer für Menschen mit Behinderung erhalten. Hilfsangebote für behinderte Menschen Die Gemeinde Unterhaching hat einen Seniorenkompass erstellt. Die Broschüre informiert u.a. über die barrierefreie Erreichbarkeit von Ärzten, Therapeuten, Apotheken, Friseuren und vielen anderen Angeboten. Die Bezugsadresse lautet: Seniorenbegegnungs- u. -bildungszentrum Jahnstr.1 82008 Unterhaching Tel.: 089 / 66555318 Fax: 089 / 66555330 E-Mail: [email protected] Hilfsangebote für körperbehinderte Menschen INTEGRA e.V. Beratungsstelle für behinderte Menschen Frau Dr. Ulrike Jandl Buchelandstraße 11 82024 Taufkirchen Tel.: 089 / 6126268 E-Mail: [email protected] Behindertenbeauftragter der Gemeinde Kirchheim Herr Rudolf Sackerer Chiemseering 31 85551 Kirchheim Tel.: 089 / 9039806 Behindertenbeirat der Gemeinde Neubiberg Herr Harald Oberrenner Wotanstr. 13 85579 Neubiberg E-Mail: [email protected] Internet: www.behindertenbeirat-neubiberg.de 42 Hilfsangebote für behinderte Menschen Behindertenbeauftragte der Stadt Unterschleißheim Begegnungszentrum für Senioren Frau Hannelore Emontz-Meister Pegasusstr. 18 85716 Unterschleißheim Tel.: 089 / 3107461 E-Mail: [email protected] Stadtverwaltung Unterschleißheim Bürgerinformationszentrum Rathausplatz 1 85716 Unterschleißheim Tel.: 089 / 310090 Beratungsstelle für Körperbehinderte Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. Hirtenstraße 4 80335 München Tel.: 089 / 551690 Fax: 089 / 5232503 Ambulante Beratung und Betreuung Verbund behinderter Arbeitgeberinnen Selbstbestimmt Leben e.V. Westendstr. 93 80339 München Tel.: 089 / 54034680 Fax: 089 / 54034685 E-Mail: [email protected] Internet: www.vba-muenchen.de/ Vereinigung Integrationsförderung e.V. (VIF) Klenzestraße 57 c 80469 München Tel.: 089 / 2015466 Fax: 089 / 2015761 E-Mail: VIF-Allgemein@ VIF-selbstbestimmt-leben.de Internet: www.vif-selbstbestimmt-leben.de Beratungsdienst Stiftung Pfennigparade Schleißheimer Straße 282 80809 München Tel.: 089 / 83934325 /-26 Fax: 089 / 83934327 E-Mail: [email protected] Hilfsangebote für behinderte Menschen 43 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 10:32 Uhr Seite 44 Hilfsangebote für behinderte Menschen Hilfsangebote für behinderte Menschen Hilfsangebote für sehbehinderte Menschen Hilfsangebote für geistig behinderte Menschen Sehbehinderten- und Blindenzentrum Edith Stein Raiffeisenstr. 25 85716 Unterschleißheim Tel.: 089 / 3100010 Fax: 089 / 310001100 E-Mail: [email protected] Internet: www.sbz.de Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. Arnulfstr. 22 80335 München Tel.: 089 / 559880 Fax: 089 / 55988266 E-Mail: [email protected] Internet: www.bbsb.org Heilpädagogisches Centrum Augustinum Geschäftsführung und Zentrale Verwaltung Ratkisstraße 3 80933 München Tel.: 089 / 3120290 Fax: 089 / 31202919 E-Mail: [email protected] Internet: www.Ihpca.de Bayerische Blindenhörbücherei e.V. Lothstraße 62 80335 München Tel.: 089 / 1215510 Fax: 089 / 12155123 Diözesan-Seelsorge für sehgeschädigte Menschen Erzdiözese München und Freising Unsöldstraße 13 80538 München Tel.: 089 / 21568001 Fax: 089 / 21568002 Beauftragter für Menschen mit geistiger Behinderung im evangelischen Dekanatsbezirk München Loristr. 1 80335 München Tel.: 089 / 1295273 Fax: 089 / 12391740 E-Mail: [email protected] Internet: www.muenchen-evangelisch.de Hinweis: Diesen Ratgeber wird es in Kürze auch als Sonderdruck in Braille-Schrift und als Hörversion auf CD geben. Beide Versionen werden über das Landratsamt München sowie den Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund zu beziehen sein. Hilfsangebote für Menschen mit einer Hörbehinderung Über den Gehörlosenverband München und Umland e.V. können Sie sich auch bei Bedarf einen Gebärdensprachdolmetscher bestellen. Gehörlosenverband München und Umland e.V. Lohengrinstr. 11 81925 München Tel.: 089 / 9926980 Fax: 089 / 99269811 Bildtelefon: 089 / 99269813 Schreibtelefon: 089 / 99269812 E-Mail: [email protected] Internet: www.glvmu.de 44 Hilfsangebote für behinderte Menschen Diözesan-Seelsorge für Hörgeschädigte und Taubblinde Erzdiözese München und Freising Dachauer Straße 5/V 80335 München (Schreib)telefon: 089 / 2022305 Fax: 089 / 2022321 E-Mail: hoergeschaedigtenseelsorge@ ordinariat-muenchen.de Lebenshilfe München (Elternberatung) St . Quirin-Str. 13 81549 München Tel.: 089 / 69347117 Fax: 089 / 69347130 E-Mail: [email protected] Internet: www.lebenshilfe-muenchen.de Hilfsangebote für Menschen mit psychischer Erkrankung Statistisch gesehen erkranken ca. 25 % der Bevölkerung einmal in ihrem Leben an einer schwerwiegenden psychischen Behinderung. Die Folgen im sozialen und gesundheitlichen Bereich sind oft gravierend. Die erste Anlaufstelle bei psychischen Problemen wird vielleicht Ihr Hausarzt sein. Daneben gibt es noch vielfältige Beratungsangebote von Sozialdiensten und Kliniken in Stadt- und Landkreis München, die Sie in Anspruch nehmen können. Auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen eine Übersicht über bestehende Beratungs- und Hilfsangebote: Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ) am Bezirkskrankenhaus Haar Vockestr. 72 85540 Haar Tel.: 089 / 45620 Fax: 089 / 45622960 E-Mail: [email protected] Internet: www.krankenhaus-haar.de Sozialpsychiatrischer Dienst Planegg Bahnhofstr. 7 82152 Planegg Tel.: 089 / 89979080 Fax: 089 / 85902073 E-Mail: [email protected] Internet: www.projekteverein.de Hilfsangebote für behinderte Menschen 45 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 10:32 Uhr Seite 46 Hilfsangebote für behinderte Menschen Sozialpsychiatrischer Dienst München Land Süd Ludwig-Thoma-Str. 46 85521 Ottobrunn Tel.: 089 / 605054 Fax: 089 / 605012 E-Mail: [email protected] Internet: www.projekteverein.de Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e.V. Pappenheimer Str. 7 80335 München Tel.: 089 / 51086325 Fax: 089 / 51086328 E-Mail: [email protected] Internet: www.lvbayern-apk.de Tagesstätte Ottobrunn Ludwig-Thoma-Str. 48 85521 Ottobrunn Tel.: 089 / 60601835 Fax: 089 / 605012 E-Mail: [email protected] Internet: www.projekteverein.de Münchner Psychiatrie-Erfahrene (MüPE) e.V. Thalkirchner Str. 10 80337 München Tel.: 089 / 26023025 Fax: 089 / 26023084 E-Mail: [email protected] Internet: www.muepe.org Sozialpsychiatrischer Dienst Unterschleißheim Im Klosterfeld 14 b 85716 Unterschleißheim Tel.: 089 / 3218320 Fax: 089 / 32183253 E-Mail: [email protected] Diözesan-Seelsorger für psychiatrieerfahrene Menschen Erzdiözese München und Freising Landwehrstraße 26/ II 80336 München Tel.: 089 / 23114922 Fax: 089 / 23114928 Tagesstätte für psychische Gesundheit Buchenstr. 2 85716 Unterschleißheim Tel.: 089 / 31099847 Fax: 089 / 31609907 E-Mail: [email protected] Tagesklinik für psychisch Kranke des BRK Lindwurmstr. 12/Rgb. 80337 München Tel.: 089 / 5442890 Fax: 089 / 54428920 E-Mail: [email protected] Sozialpsychiatrischer Dienst Bogenhausen/Region Nord-Ost Denninger Str. 255 81927 München Tel.: 089 / 932003 Fax: 089 / 99301135 E-Mail: [email protected] Internet: www.im-muenchen.de Max-Planck-Institut für Psychiatrie Kraepelinstr. 2-10 80804 München Tel.: 089 / 306221 Fax: 089 / 306221-605 E-Mail: [email protected] Internet: www.mpipsykl.mpg.de 46 Hilfsangebote für behinderte Menschen Mobilität ist ein allgemeines Grundbedürfnis. Dies gilt in ganz besonderem Maße für Menschen mit Funktions beeinträchtigungen. Besonders die Möglichkeiten der heutigen Technik eröffnen auch Menschen mit Behinde rungen neue Perspektiven. Mobilität für behinderte Menschen Führerschein für behinderte Menschen Das eigene Kfz ist wohl das wichtigste Fortbewegungs mittel für behinderte Menschen, welches den höchsten Grad an Eigenständigkeit gewährleistet. Bitte setzen Sie sich zur Abklärung dieser Fragen mit der Führerscheinstelle des Landratsamtes München in Verbin dung: Landratsamt München Führerscheinstelle Bretonischer Ring 1 85630 Grasbrunn-Neukeferloh Tel.: 089 / 62213000 Fax: 089 / 62213128 E-Mail: [email protected] Informationen über geeignete Fahrschulen in Ihrer Nähe erhalten Sie beim Landesverband Bayerischer Fahrlehrer e.V.: Landesverband Bayerischer Fahrlehrer e.V. Hofbrunnstr. 13 81479 München Tel.: 089 / 74914921 Fax: 089 / 74914955 E-Mail: [email protected] Internet: www.lbfmuc.de Behindertengerechte Fahrzeuge DIE REHA GRUPPE GmbH & Co. KG - Niederlassung München Morsestrasse 4 85716 Unterschleißheim Tel.: 089 / 3190820 Fax: 089 / 31908222 E-Mail: [email protected] Internet: www.reha.com Mobilität für behinderte Menschen 47 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 10:32 Uhr Seite 48 Mobilität für behinderte Menschen Finanzierung der Führerscheinausbildung und der behinderungsbedingten Kfz- Ausstattung Die Kraftfahrzeughilfe umfasst Leistungen • zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs, • zur behinderungsbedingten Zusatzausstattung und • zur Erlangung einer Fahrerlaubnis. Bezirk Oberbayern Prinzregentenstraße 14 80538 München Tel.: 089 / 21982315 Fax: 089 / 2198052315 Internet: www.bezirk-oberbayern.de Hilferufsystem an Tankstellen für behinderte Menschen Die 349 Bundesautobahntankstellen verfügen jetzt über das Dienst-Ruf-System (DRS) für behinderte Autofahrer(innen). Mit dem kleinen Sender - etwa so groß wie ein Taschen rechner - wird beim Tankstellenteam ein Empfänger aktiviert. Das Personal bestätigt das Signal und kommt dem behinderten Autofahrer zur Hilfe. Mobilität für behinderte Menschen Parken auf Behindertenparkplätzen Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) und blinden Menschen (Merkzeichen Bl) können Parkerleichterungen dadurch gewährt werden, dass sie durch Ausnahmegenehmigungen von bestimmten Vorschriften der Straßen verkehrsordnung befreit werden Die seit dem 1. Januar 2001 ausgegebenen EU – einheitlichen Parkausweise werden in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt. Mit dem EU-einheitlichen Park ausweis sind diese besonders betroffenen Menschen berechtigt, auf speziell dafür ausgewie senen Parkplätzen zu parken. Der Antrag ist bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde (Stadt- oder Gemeinde verwaltung) zu stellen, die unter Beteiligung des Zentrum Bayern Familie und Soziales das Verfahren durchführt. Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern I Richelstr. 17 80634 München Tel.: 089 / 130620 Fax: 089 / 13062489 E-Mail: [email protected] Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern II Bayerstraße 32 80335 München Tel.: 089 / 51431 Fax: 089 / 514399 E-Mail: [email protected] Den hierzu notwendigen Sender erhalten Sie bei der Firma: Junedis - IWN GmbH Puchheimer Straße 17b 82194 Gröbenzell Tel.: 08142 / 597650 Fax: 08142 / 597649 E-Mail: [email protected] Internet: www.junedis-iwn.de Pannenhilfe für Gehörlose Nähere Auskünfte hinsichtlich der Parkerleichterungen erhalten Sie bei ihrer Gemeindeverwaltung. ger i t h c Wi eis! w n i H Der Besitz eines Schwerbehindertenausweises berechtigt allein noch nicht zum Parken auf speziell ausgewiesenen Behinderten-Parkplätzen. Für Gehörlose hat der ADAC einen speziellen Service eingerichtet: Unter der Faxnummer 08191 938 303, die auch per SMS vom Handy aus angewählt werden kann, ist rund um die Uhr schnelle Hilfe sichergestellt. 48 Mobilität für behinderte Menschen Mobilität für behinderte Menschen 49 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 10:32 Uhr Seite 50 Mobilität für behinderte Menschen Mobilität für behinderte Menschen Fahrdienst für behinderte Menschen Mobilitätsservice der Deutschen Bahn AG In vielen Gemeinden und Landkreisen, so auch im Landkreis München, besteht in Zusam menarbeit mit dem Bayerischen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter Unfallhilfe sowie Taxiunternehmen ein Fahrdienst für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Sozialamt des Landkreises München. Die Deutsche Bahn AG bietet Ihnen bei rechtzeitiger Voranmeldung Unterstützung bei der Reiseplanung sowie Ein-, Um- oder Ausstiegshilfen an den Bahnhöfen an. EURO-Toilettenschlüssel für behinderte Menschen Sie erreichen den Mobilitätsservice der Deutschen Bahn AG unter der Tel.: 01805 / 512512 Fax: 01805 / 159357 E-Mail: [email protected] Sie erhalten den Schlüssel sowie ein Standortverzeichnis der Behindertentoiletten beim: Club Behinderter und Ihrer Freunde CBF Darmstadt e.V. Pallaswiesenstr. 123a 64293 Darmstadt Tel.: 06151 / 81220 Fax: 06151 / 812281 E-Mail: [email protected] Internet: www.cbf-da.de tiger h c i W eis! w n i H Auf den Seiten 72 und 73 dieses Ratgebers finden Sie einen Übersichtsplan der barriere freien Haltestellen im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund. Öffentlicher Personennahverkehr Broschüren „MVV barrierefrei“ und „Ihr MVV-Info-Klick“ sind erhältlich in den MVG-Kunden centern Marienplatz und Poccistraße sowie im Service-Center S-Bahn München im Hauptbahnhof. Die elektronische Fahrplanauskunft bietet unter www.mvv-muenchen.de unter „Erweiterte Optionen" spezielle Informationsmöglichkeiten für Menschen mit Mobiltätseinschränkungen an. So können beispielsweise Rollstuhlfahrer, Senioren, Mütter mit Kinderwagen oder Personen mit schwerem Gepäck bei einer Fahrtwunschanfrage angeben, dass Sie auf Rolltreppen oder Aufzüge angewiesen sind oder Niederflurfahrzeuge benutzen wollen. Bei der Erstellung der Fahrplanauskunft werden diese Angaben mit berücksichtigt. Desweiteren sind spezielle Einstellungen der Fahrplanausgabe für sehbehinderte Menschen möglich („EFA für Sehbehinderte“). Für Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an: Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) Thierschstr. 2 80538 München Fax: 089 / 21033282 E-Mail: [email protected] Internet: www.mvv-muenchen.de 50 Mobilität für behinderte Menschen Mobilität für behinderte Menschen 51 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 Offene Behindertenarbeit, Sport und Freizeitangebote 10:32 Uhr Dienste der offenen Behindertenarbeit begleiten, fördern und unterstützen in den Bereichen Wohnen, Alltagsbe wältigung, Freizeitgestaltung, Arbeit, Aufbau und Pflege von sozialen Kontakten, Konflikt-, Problem-, und Über lastungssituationen. Das Angebot richtet sich an die Betroffenen sowie an deren Angehörige. Folgende Dienste sind hier im Landkreis München tätig. Heilpädagogisches Centrum Augustinum Begleitetes Wohnen Ratkisstraße 3 80933 München Tel.: 089 / 312142-33 o. -31 Fax 089 / 312142-99 E-Mail: [email protected] OBA / Offene Behindertenarbeit der Lebenshilfe München St.-Quirin-Str. 13 81549 München Tel.: 089 / 69347-140 o. -142 - 143 Fax: 089 / 69347-144 E-Mail: [email protected] Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. Stadt und Landkreis München Familienentlastender Dienst / Ambulanter Dienst St.-Quirin-Straße 13a 81549 München Tel.: 089 / 69347-130 o. -131 Fax: 089 / 69347-132 E-Mail: [email protected] 52 Seite 52 Arbeitskreis Eltern behinderter Kinder Neubiberg Leiblstr. 1 85579 Neubiberg Tel.: 089 / 6016223 Club Traumhaus- Freizeitclub für behinderte und nichtbehinderte Kinder u. Jugendliche Kyffhäuserstr. 25a 85579 Neubiberg Tel.: 089 / 6013240 Jugendkulturhaus Route 66 Vockestr.11 85540 Haar Tel.: 089 / 4602889 Fax: 089 / 46200950 E-Mail: [email protected] Internet: www.jkhroute66.de Behinderten- und Nichtbehinderten gruppentreff Unterschleißheim VdK Ortsverband Unterschleißheim/Lohhof und Selbsthilfegruppe Unterschleißheim Sportplatzstr. 27 85716 Unterschleißheim Tel.: 089 / 3101621 Offene Behindertenarbeit, Sport und Freizeitangebote für behinderte Menschen Offene Behindertenarbeit, Sport und Freizeitangebote Beratungsdienst Stiftung Pfennigparade Schleißheimer Straße 282 80809 München Tel.: 089 / 839343-25 o. -26 Fax: 089 / 839343-27 E-Mail: [email protected] Gemeinsam Leben Lernen e.V. Offene Behindertenarbeit für Menschen mit geistiger Behinderung und Ihre Angehörigen Nymphenburger Str. 147 80636 München Tel.: 089 / 12399050 Fax: 089 / 12399058 E-Mail: [email protected] Internet: www.gll-muenchen.de Verein zur Betreuung und Integration Behinderter Kinder und Jugendlicher (BIB e.V.) Seeriederstr. 25 81675 München Tel.: 089 / 3165008 Fax: 089 / 3165447 E-Mail: [email protected] Internet: www.bib-ev.org Club Behinderter und ihrer Freunde e.V. Johann-Fichte-Str. 12 80805 München Tel.: 089 / 3568808 Fax: 089 / 3596500 E-Mail: [email protected] Internet: www.cbf-muenchen.de Psychosomatische Beratungsstelle e.V. Richard-Wagner-Str. 9 80333 München Tel: 089 / 526463 Fax:089 / 5420265 E-Mail: [email protected] Internet: www.psychosomatische-beratungsstelle.de OBA Offene Behindertenarbeit München, Evang.Luth. Dekanat Blutenburgstr. 71 80636 München Tel.: 089 / 1266110 Fax: 089 / 12661159 E-Mail: [email protected] Internet: www.oba-muenchen.de Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg (DPSG) Diözesanbüro München Preysingstr. 93 81667 München Tel.: 089 / 48092-2114 Fax: 089 / 48092-2119 E-Mail: [email protected] Internet: www.dpsg1300.de Caritas Zentrum Ramersdorf/Perlach/Ottobrunn Kontaktstelle für Behinderte Therese-Giehse-Allee 69 81379 München Tel.: 089 / 6732722 Offene Behindertenarbeit, Sport und Freizeitangebote für behinderte Menschen 53 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 10:32 Uhr Seite 54 Offene Behindertenarbeit, Sport und Freizeitangebote Alle Angebote in unserem Ratgeber für Menschen mit Behinderungen richten sich selbstverständlich sowohl an Frauen wie auch an Männer. Oftmals sind es jedoch gerade Frauen, die durch die Problematik „Behinderung“ in doppelter Weise betroffen sind. In der Mehrzahl der Fälle sind es ausschließlich Frauen, die ihre behinderten Kinder und Angehörigen pflegen und versorgen. Daneben sind sehr viele Frauen und Mädchen selbst von einer Behinderung betroffen. In Bayern sind dies beispielsweise derzeit ca. 452.000 Frauen und Mädchen. Sportangebote für behinderte Menschen Behinderten- und Versehrtensportverein Neubiberg-Ottobrunn Josef-Kyrein-Straße 13b 85579 Neubiberg Tel.: 089 / 6016234 Besondere Hilfen für Frauen mit Behinderungen Ein Verzeichnis vielfältigster Sportvereine für behinderte Menschen finden Sie beim Behinderten- und VersehrtenSportverband (BVS) Bayern e.V. Kapuzinerstraße 25a 80337 München Tel.: 089 / 544189-20 Fax: 089 / 544189-99 Internet: www.bvs-bayern.com VdK-Kreisverband München Schellingstraße 31 / 1.Stock 80799 München Tel.: 089 / 2117400 Fax: 089 / 2117401 E-Mail: [email protected] Behindertensportverein München Kirchwaldstr. 1 80686 München Tel.: 089 / 7250725 Fax: 089 / 7250725 VbA Selbstbestimmt Leben e.V. - Reisedienst Westendstr. 93 80339 München Tel.: 089 / 54034683 Fax: 089 / 54034685 E-Mail: [email protected] Vielfach bieten auch die örtlichen Sportvereine in Ihren Kreisgemeinden sportliche Programme für behinderte Menschen an. Scheuen Sie sich nicht, fragen Sie bei Ihren Vereinen an. Frauen stehen trotz Gleichberechtigung noch mehr als Männer unter dem Druck, einem gesellschaftlichen (Schönheits-) Ideal entsprechen zu müssen. Ein durch eine Behinderung bedingtes Abweichen von diesen Normvorstellungen, kann zu einem erhöhten Leidens druck führen. Vielfach können behinderte Frauen nicht immer auf weibliche Pflegekräfte zurückgreifen. Dies trifft leider auch noch häufig auf die ärztliche Ver sorgung behinderter Frauen und Mädchen zu. Ihre be sonderen Bedürfnisse bei einer ärztlichen Behandlung sind nach wie vor meist ein Tabu. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben es Frauen meist schwerer, da sie häufig Beruf und Familie miteinander in Einklang bringen müssen. Für behinderte Frauen stellt sich die Situation mit einer Behinderung nochmals proble matischer dar. Ausgehend von dieser Situation sehen Frauen und Mäd chen mit Behinderung die dringende Notwendigkeit, sich zu organisieren und sich besser gegen diese Benachteili gungen und Diskriminierungen wehren und schützen zu können. Es entstanden Netzwerke mit der Aufgabe, die gesell schaftlichen und individuellen Voraussetzungen zu ver bessern, die Frauen und Mädchen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. 54 Offene Behindertenarbeit, Sport und Freizeitangebote für behinderte Menschen Besondere Hilfen für Frauen mit Behinderungen 55 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 10:32 Uhr Seite 56 Besondere Hilfen für Frauen mit Behinderungen Netzwerkfrauen- Bayern c/o LAGH Orleansplatz 3 81667 München E-Mail: [email protected] Internet: www.netzwerkfrauen-bayern.de Zentrum- Selbstbestimmt Leben Luitpoldstr. 42 91052 Erlangen E-Mail: [email protected] Weibernetz e.V. Kölnische Straße 99 34119 Kassel E-Mail: [email protected] Internet: www.weibernetz.de Überregionale Verbände und Interessenvertretungen Ganzheitliches Bildungszentrum zur Förderung und Integration behinderter und chronisch kranker Frauen und Mädchen e.V. Alte Eppelheimer Str. 38 69115 Heidelberg E-Mail: [email protected] Internet: www.bibez.de Bundesorganisationsstelle Behinderte Frauen Kölnische Str. 99 34119 Kassel E-Mail: [email protected] Neben diesen Netzwerken und Beratungsstellen gibt es in München auch spezielle Integrationsfirmen, die sich zur Aufgabe gemacht haben, Frauen mit Behinderungen im Arbeitsleben zu integrieren. FTZ- Büroservice Johannisplatz 12 81667 München Tel.: 089 / 485427 Fax: 089 / 44718859 E-Mail: [email protected] Stadtteilcafe Netzwerk Geburt und Familie e.V. Häberlstr. 17 80337 München Tel.: 089 / 5380661 Fax: 089 / 5380661 E-Mail: [email protected] 56 Besondere Hilfen für Frauen mit Behinderungen Viva Clara Jahnstr. 40 80469 München Tel.: 089 / 2605141 Fax: 089 / 2605176 Atelier La SilhouetteDamenmaßschneiderei Junge Frauen und Beruf e.V. Pariser Str. 13 81667 München Tel.: 089 / 4470103 Fax: 089 / 6886382 Behinderte Menschen und ihre Angehörigen haben Interessenvertretungen und überregio nale Verbände gegründet um ihre Interessen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen und Bereichen konzentriert und mit Nachdruck vertreten zu können. Es gibt kaum eine Behinderungsform die nicht auf Bundes- oder Landesebene mit einem Interessen verband vertreten ist. Aufgrund der Vielzahl der Angebote können wir Ihnen hier nur eine Auswahl aufführen. Aktion Mensch e.V. Aktion Grundgesetz Heinemannstraße 36 53175 Bonn Tel.: 0228 / 2092-355 Fax: 0228 / 2092-333 E-Mail: [email protected] Internet: www.aktion-mensch.de Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB) Arnulfstr. 22 80335 München Tel.: 089 / 55988-0 Fax: 089 / 55988-266 E-Mail: [email protected] Internet: www.bbsb.org abm - arbeitsgemeinschaft behinderung und medien e.V. Bonner Platz 1 80803 München Tel.: 089 / 3079920 Fax: 089 / 30799222 E-Mail: [email protected] Internet: www.abm-medien.de Bayerischer Landesverband für die Wohlfahrt Gehörgeschädigter e.V. (BLWG) Haydnstr. 12 80336 München Tel.: 0 89 / 54426110 Fax: 0 89 / 54426116 Internet: www.blwg.de Alzheimer Gesellschaft Landesverband Bayern e.V. Adam-Klein-Str. 6 90429 Nürnberg Tel.: 0911 / 4466784 Fax: 0911 / 2723501 E-Mail: [email protected] Internet: www.alzheimer-bayern.de Bayerische Gesellschaft für psychische Gesundheit e.V. Preysingstr. 30 81667 München Tel.: 089 / 4802419 o. 488542 Fax: 089 / 484551 E-Mail: geschä[email protected] Internet: www.bgfpg.de Behinderten- und VersehrtenSportverband (BVS) Bayern e.V. Kapuzinerstraße 25a 80337 München Tel.: 089 / 544189 - 20 Fax: 089 / 544189 - 99 Internet: www.bvs-bayern.com Bundesverband Williams-Beuren-Syndrom e.V. Schillerweg 11 85748 Garching Tel.: 089 / 3202224 Fax: 089 / 3202224 E-Mail: [email protected] Internet: www.williams-beuren-syndrom.de Überregionale Verbände und Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung 57 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 10:32 Uhr Seite 58 Überregionale Verbände und Interessenvertretungen Deutsche Heredo-Ataxie Gesellschaft e.V., Regionalgruppe München Budapester Str.5 82008 Unterhaching Tel.: 089 / 616329 Fax: 089 / 66599743 E-Mail: [email protected] Internet: www.ataxie.de Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Landesverband Bayern e.V. St.-Jakobs-Platz 10 80331 München Tel.: 089 / 2366410 Fax: 089 / 23664133 E-Mail: [email protected] Internet: www.dmsg.de Deutsche Parkinson Vereinigung e.V., Landesverband Bayern Sternstr. 22 97268 Kirchheim Tel.: 09366 / 99366 Fax: 09366 / 99368 E-Mail: [email protected] Deutsche Rheuma-Liga, Landesverband Bayern e.V. Fürstenrieder Str. 90/I 80686 München Tel.: 089 / 54614890 Fax: 089 / 54614895 E-Mail: [email protected] Internet: www.rheuma-liga-bayern.de Deutsche Zöliakie-Gesellschaft e.V. Max-HalbeStr. 29 85716 Unterschleißheim Tel.: 089 / 316052-54 Fax: 089 / 316052-58 E-Mail: [email protected] Internet: www.dzg-online.de 58 Überregionale Verbände und Interessenvertretungen DS Down-Syndrom Netzwerk Deutschland e. V. Brodersenstraße 69 81929 München Tel.: 089 / 93939223 Fax: 089 / 93931306 E-Mail: [email protected] Internet: www.down-syndrom-netzwerk.de FortSchritt - Verein zur Verbreitung der konduktiven Förderung e.V. Hilfe für spastisch gelähmte Kinder und Erwachsene Ferdinand-von-Miller-Str. 14 82343 Niederpöcking Tel.: 08151 / 2041 Fax: 08151 / 72986 Landesarbeitsgemeinschaft (Lag) Bayern GEMEINSAM LEBEN GEMEINSAM LERNEN e.V. Finkenweg 7 85540 Haar Tel.: 089 / 468678 E-Mail: [email protected] Internet: www.integration-bayern.de Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e. V. Pappenheinstr. 7 80335 München Tel.: 089 / 51086325 Fax: 089 / 51086328 E-Mail: [email protected] Internet: www.lvbayern-apk.de Überregionale Verbände und Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V. Schwanthalerstr. 76 RGB 80336 München Tel.: 089 / 5438111 Fax: 089 / 5438192 Schreibtelefon: 089 / 5438110 E-Mail: [email protected] Internet: www.lv-bayern-gehoerlos.org Verein für Sehgeschädigtenerziehung e.V., Sehbehinderten- und Blindenzentrum Unterschleißheim Raiffeisenstr.25 85716 Unterschleißheim Tel.: 089 / 310001-0 Fax: 089 / 310001-21 E-Mail: [email protected] Internet: www.sbz.de Landesverband Bayern für Körper- u. Mehrfachbehinderte e.V. Adamstr.5 80636 München Tel.: 089 / 357481-0 Fax: 089 / 357481-81 E-Mail: [email protected] Internet: www.lvkm.de Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Landesverband Bayern e.V. Kitzinger Str. 6 91056 Erlangen Tel.: 09131 / 75461-0 Fax: 09131 / 75461-90 E-Mail: [email protected] Internet: www.lebenshilfe-bayern.de Prader-Willi-Syndrom Vereinigung Deutschland e.V. Bussardstr. 26 82008 Unterhaching Tel.: 089 / 61001896 E-Mail: [email protected] Stiftung Pfennigparade Bildung, Betreuung und Förderung körperbehinderter Menschen Barlachstraße 26 80804 München Tel.: 089 / 8393-4000 Fax: 089 / 8393-4004 E-Mail: [email protected] Internet: www.pfennigparade.de Überregionale Verbände und Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung 59 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 Feststellung der Schwer behinderteneigenschaft 10:32 Uhr Seite 60 Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesund heit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zu stand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Für diese Menschen, deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist, hat der Gesetzgeber in Form des Schwerbehindertengesetzes SGB IX- (Sozial gesetzbuch Neuntes Buch) eine Vielzahl von Nachteils ausgleichen geschaffen, die es den behinderten Men schen ermöglichen soll, trotz ihrer teils gravierenden Einschränkungen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Wie Sie sich diese Nachteilsausgleiche erschließen und welche Hilfen Sie in Anspruch nehmen können, wollen wir Ihnen mit diesem Ratgeber für behinderte Menschen darlegen. Feststellung der Schwer behinderteneigenschaft Antragsverfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft Die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft erfolgt in Bayern durch die Regional stellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS). ger i t h c Wi is! e w n Hi Mit Wirkung vom 01.02.2007 wurden die Regionalstellen des Zentrum Bayern Familie und Soziales in München zu einer gemeinsamen Regionalstelle zusammengeführt. Diese neue Dienststelle trägt die Bezeichnung Zentrum Bayern Familie und Soziales-Region Oberbayern. Sitz der fusinierten Regionalstelle ist Bayerstraße 32, 80335 München. Ein weiterer Dienstort besteht in der Richelstraße. Die bisherigen Zuständigkeiten im Schwerbehindertenverfahren bleiben durch die Fusion unberührt. Wer ist schwerbehindert im Sinne des Schwerbehindertengesetzes (SGB IX)? Für die Inanspruchnahme der im Schwerbehindertengesetz vorgesehenen Nachteilsaus gleiche, ist eine amtliche Feststellung und die Ausstellung eines Schwerbehindertenaus weises notwendig, da nicht jede Behinderung offensichtlich und auf den ersten Blick erkennbar ist. Schwerbehindert sind Personen, A - H I-Z Richelstraße 17, 80634 München Postfach 20 01 24 , 80001 München Tel.: 089 / 130620 Fax: 089 / 13062489 E-Mail: [email protected] Bayerstraße 32, 80335 München Großkundenadresse: 80323 München Tel.: 089 / 51431 Fax: 089 / 5143499 E-Mail: [email protected] • mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 v.H., Hinweise und Tipps zur Antragsstellung • sofern sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz rechtmäßig in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein behinderter Mensch, dessen Grad der Behinde rung unter 50 v.H. liegt, einem Schwerbehinderten gleichgestellt werden. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn ein behinderter Mensch aufgrund seiner Behinderung keinen Arbeitsplatz erhalten kann oder seinen Arbeitsplatz zu verlieren droht. Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 v.H., aber mindestens 30 v.H., sollen auf Antrag schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können und ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Be schäftigung auf einem Arbeitsplatz rechtmäßig in Deutschland haben. Die Gleichstellung erfolgt durch die für den Wohnort zuständige Agentur für Arbeit. 60 Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und die damit verbundenen Nachteilsausgleiche • Das Antragsformular zur Feststellung erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Regional stelle des ZBFS oder auf der Internetseite der Bayerischen Regionalstellen www.zbfs.bayern.de/schwbg/formulare-schwbg.html • Führen Sie im Antrag alle Erkrankungen auf an denen Sie leiden. Falls der Platz auf dem Antragsformular nicht ausreichen sollte, benutzen Sie ein gesondertes Blatt. • Führen Sie alle behandelnden Ärzte, Krankenhäuser, Kuranstalten im Antrag auf. Die Versorgungsverwaltung wird alle behandelnden Ärzte um Gutachten und Atteste über die von Ihnen geltend gemachten Gesundheitsstörungen bitten. Sollte in der Vergangenheit schon ein anderer Sozialleistungsträger wie z.B. der Rentenversicherungsträger, die Berufsgenossenschaft oder auch die Bundeswehr eine Feststellung zu einer bei Ihnen vorliegenden Behinderung getroffen haben, teilen Sie dies dem Zentrum Bayern Familie und Soziales bitte ebenfalls mit. Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und die damit verbundenen Nachteilsausgleiche 61 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 10:32 Uhr Seite 62 Feststellung der Schwer behinderteneigenschaft • Bitte sprechen Sie möglichst noch vor einer Antragstellung mit Ihren behandelnden Ärzten und bitten diese, die Anfrage des Versorgungsamtes möglichst schnell zu beant worten. Je genauer Ihre behandelnden Ärzte Ihre Gesundheitsstörungen beschreiben, desto schneller kann die Versorgungsverwaltung über Ihren Antrag entscheiden. • Sollten Sie selbst Befundberichte, Röntgenbilder oder Atteste in Händen halten, so senden Sie diese bitte im Original mit dem Antrag an das ZBFS. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie die Unterlagen zurück. • Reichen die beigezogenen Unterlagen nicht aus, um über den Antrag entscheiden zu können, kann Sie der versorgungsärztliche Dienst der Regionalstellen des ZBFS u.U. zu einer Untersuchung bitten. Feststellung der Schwer behinderteneigenschaft Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen Die Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen sind abhängig vom zuerkannten Grad der Behinderung (GdB) sowie von Merkzeichen, die eine besondere Schwere der vorliegenden Behinderung berücksichtigen sollen. Die Nachteilsausgleiche beginnen ab einem GdB von 20 v.H. bis zu einem GdB von 100 v.H. Die detaillierten Erläuterungen zu den Nachteilsausgleichen stellen wir Ihnen auf den fol genden Seiten unseres Ratgebers vor: Die Wichtigsten vom Grad der Behinderung abhängigen Nachteilsausgleiche • Bitte vergessen Sie nicht den Antrag, sowie die Einwilligung zur Entbindung Ihrer Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht zu unterzeichnen. GdB 20 • Sollten Sie während des Verfahrens von einer anderen Stelle untersucht oder im Krankenhaus behandelt werden, teilen Sie dies bitte umgehend dem ZBFS mit. • Nach Überprüfung der vorliegenden Befunde bzw. einer Untersuchung erlässt das Versorgungsamt auf Grundlage der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit, einen Feststellungsbescheid mit dem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) und u.U. weiteren Merkzeichen. • Teilnahme am Behindertensport. Ab einem GdB von 20 v.H. können die Rehabilitations träger wie z.B. Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Bundesagentur für Arbeit, Träger der Sozialhilfe, Träger der Jugendhilfe, Träger der Kriegsopferversorgung, die Kosten zur Teilnahme am Rehabilitationsport übernehmen. GdB 30 bis 40 • Hat das Feststellungsverfahren ergeben, dass Sie schwerbehindert sind, erhalten Sie neben dem Feststellungsbescheid einen Schwerbehindertenausweis. Diesen können Sie dann in der Regel bei Ihrer Gemeindeverwaltung abholen. • Wenn Sie mit der Feststellung des ZBFS nicht einverstanden sind, können Sie binnen eines Monats nach Zustellung des Bescheides Widerspruch erheben. • Ab einem GdB von 30 v.H. bis 40 v.H. gilt der behinderte Mensch zwar noch nicht als schwerbehindert, er kann aber die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten bean tragen, wenn er wegen seiner Behinderung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten kann und er seinen Wohnsitz und seinen Arbeitsplatz rechtmäßig in Deutschland hat. Die Gleichstellung erfolgt durch die zuständige Bundesagentur für Arbeit unter Vorlage des Feststellungsbescheides des Zentrum Bayern Familie und Soziales. Wozu dient der Ausweis? • Steuerfreibetrag Der Ausweis stellt in der Regel den einzigen Nachweis der Schwerbehinderten eigenschaft dar. Anders als im Feststellungsbescheid, werden im Ausweis keine Diagnosen und Krankheiten aufgeführt, die der Feststellung zugrunde liegen. Zum Nachweis Ihrer Schwerbehinderteneigenschaft sind Sie nicht verpflichtet, den Bescheid vorzulegen. • Das für behinderte Menschen so wichtige Thema Kündigungsschutz haben wir auf den Seiten 28 bis 30 erläutert. Auf Wunsch stellen die Regionalstellen in Bayern eine Bescheinigung in englischer, französischer, spanischer und italienischer Sprache aus, in der das Vorliegen der Schwer behinderteneigenschaft nach deutschem Recht amtlich bestätigt wird. 62 Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und die damit verbundenen Nachteilsausgleiche Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und die damit verbundenen Nachteilsausgleiche 63 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 10:32 Uhr Seite 64 Feststellung der Schwer behinderteneigenschaft Feststellung der Schwer behinderteneigenschaft GdB 50 bis 100 Schwerbehinderteneigenschaft • Absetzungsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe Ab einem GdB von 50 v.H. bis 100 v.H. gilt der Betroffene als schwerbehindert und kann je nach Grad der Behinderung derzeit folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen • Ermäßigung des Flugpreises bei Versorgungsempfängern nach dem Bundesversorgungsgesetz und dem Soldatenversorgungsgesetz • Steuerfreibetrag • Beitragsermäßigung bei Automobilclubs • Anspruch auf bevorzugte Einstellung und Beschäftigung, insbesondere bei Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes • Ermäßigung bei Kurtaxen • Fahrtkostenpauschalen für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte • Besondere Fürsorge für schwerbehinderte Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Bund, Ländern und Kommunen • Vorgezogene Pensionierung Beamter nach den beamtenrechtlichen Regelungen des Bundes, der Länder und der Kommunen • Steuerliche Absetzbarkeit von Privatfahrten • Teilweise erhöhte Einkommensgrenzen bei einkommensabhängigen Sozialleistungen • Preisnachlässe bei einigen Mobilfunkanbietern bzw. Telefongesellschaften. • Vorgezogene Altersrente mit zur Zeit 60 bzw. 63 Jahren • Befreiung von der Wehrpflicht • Besonderer Kündigungsschutz (siehe hierzu eigenes Kapitel) • Begleitende Hilfen im Arbeitsleben Legen Sie bei Antragsstellungen bei Behörden, Sozialleistungsträgern oder Finanzämtern Ihren Schwerbehindertenausweis vor, damit die Antragsbearbeiter Ihnen auch die Nachteilsausgleiche einräumen können. Die für Sie zuständigen Regionalstellen des Zentrum Bayern Familie und Soziales beraten Sie gerne über die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. • Anspruch auf Freistellung von Mehrarbeit, falls gewünscht • Stundenermäßigung bei Lehrkräften nach den Vorschriften des Bundes, der Länder und der Kommunen • Zusatzurlaub, abhängig von der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit Die vom Merkzeichen abhängigen Nachteilsausgleiche Der Gesetzgeber hat für besonders schwer behinderte Menschen spezielle Merkzeichen vor gesehen und diese mit speziellen Nachteilsausgleichen verknüpft, die diesen Behinderungs formen in besonderer Weise Rechnung tragen. • Besonderer Schutz bei Wohnungskündigung nach den Mietrechtsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Merkzeichen G • Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für behinderte Menschen in Werkstätten • Erhöhte Freibeträge bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit Das Merkzeichen G erhält, wer in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. • Kfz-Finanzierungshilfen für Berufstätige • Freibetrag bei der Einkommensermittlung beim Wohngeld bei Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit 64 Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und die damit verbundenen Nachteilsausgleiche Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und die damit verbundenen Nachteilsausgleiche 65 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 10:32 Uhr Seite 66 Feststellung der Schwer behinderteneigenschaft Feststellung der Schwer behinderteneigenschaft Folgende Nachteilsausgleiche sollen diese Funktionsbeeinträchtigung ausgleichen: Merkzeichen aG • Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr Als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind nur solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen Querschnittgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen oder nur eine Beckenkorbprothese tragen oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind sowie andere schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch aufgrund von Erkrankungen, dem angeführten Personenkreis gleichzustellen sind. • oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung • Absetzungsbetrag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte • Absetzungsbetrag für Privatfahrten Näheres hierzu erfahren Sie in unserem Kapitel „Mobilität“ • Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr Gerade bei steuerrelevanten Fragen sollten Sie unbedingt den Rat Ihres Finanzamtes oder Ihres Steuerberaters einholen. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, Odeonsplatz 4, 80539 München, hat hierzu auch eine Broschüre „Steuertipps für Menschen mit Behinderung“ herausgegeben. • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung Schwerbehinderte Personen, die hilflos (Merkzeichen H), blind (Merkzeichen Bl) oder außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG) sind, sind von der Steuer befreit, so lange ein Kraftfahrzeug auf sie zugelassen ist. Merkzeichen B • Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Nah- und Fern verkehr, ausgenommen bei Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen • Parkerleichterungen, Ausnahmegenehmigungen und Parkplatzreservierungen Siehe hierzu Kapitel „Mobilität“ • Absetzungsbetrag für Kfz-Kosten Das Merkzeichen B berechtigt den behinderten Menschen zur Mitnahme einer Begleitperson. Bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wird die Begleitperson unentgeltlich befördert. • Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson bei innerdeutschen Flügen der Lufthansa und einiger Regionalfluggesellschaften Bei Flugreisen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird eine Begleitperson des schwerbehinderten Menschen unentgeltlich befördert, sofern eine ständige Begleitung des schwerbehinderten Menschen bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erforderlich und dies im Ausweis eingetragen ist (Merkzeichen B). Nähere Auskünfte hierüber erteilen die Luftfahrtgesellschaften. • Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen blinder Menschen im interna tionalen Eisenbahnverkehr Bei behinderten Menschen, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen Bl) oder hilflos (Merkzeichen H) sind, können in einem gewissen Umfang auch private Fahrten steuerlich geltend gemacht werden. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem Finanzamt. Merkzeichen H- Hilflosigkeit • Unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr • Absetzungsbetrag für Kfz-Kosten s.o. • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung • Pauschbetrag für außergewöhnliche Belastungen Bitte erkundigen Sie sich hierzu vor Reiseantritt bei Ihrem Verkehrsunternehmen bzw. Ihrer Reisegesellschaft. • Befreiung von der Hundesteuer (in einigen Gemeinden) • Gewährung von Pflegezulage für Versorgungsempfänger nach den Bundesversorgungsgesetz (BVG) 66 Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und die damit verbundenen Nachteilsausgleiche Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und die damit verbundenen Nachteilsausgleiche 67 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 10:32 Uhr Seite 68 Feststellung der Schwer behinderteneigenschaft Feststellung der Schwer behinderteneigenschaft • Gewährung von Pflegegeld für die häusliche Pflege nach dem SGB XI • Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht • Absetzungsbetrag für eine Haushaltshilfe • Sozialtarif beim Telefon • Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung Merkzeichen RF- Rundfunkgebührenbefreiung • Gewährung von Pflegezulage nach Stufe III bei Versorgungsempfängern nach dem BVG Von der Rundfunkgebührenpflicht werden aus sozialen Gründen unter anderem folgende schwerbehinderte Menschen befreit: • Blinde • Nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem GdB von wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung • Hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständi gung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist • behinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 80, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Beachten Sie bitte auch, dass zusätzlich zur Antragstellung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales ein Antrag bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erforderlich ist. • Gewährung von Pflegegeld nach dem SGB XI (Pflegeversicherung) • Parkerleichterungen, Parkplatzreservierungen • Befreiung von der Hundesteuer (in einigen Gemeinden) • Befreiung von der Umsatzsteuer ( unter best. Voraussetzungen) • Portofreie Beförderung von Blindensendungen • Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen im internationalen Eisenbahnverkehr • Gewährung von Blindengeld • Sozialtarif beim Telefon bei Netzanschlüssen der Deutschen Telekom Personen, die die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebühr erfüllen (Merkzeichen RF) und bei deren Telefonanschluss die Deutsche Telekom dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist, wird eine Gebührenermäßigung gewährt. Merkzeichen 1.KI Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen 1. Kl. können mit Fahrscheinen für die 2. Wagenklasse in Zügen der Deutschen Bahn AG die 1. Klasse benutzen. Nähere Auskünfte erteilen Ihnen die Deutsche Bahn AG und Ihr Zentrum Bayern Familie und Soziales. Blinde Menschen (Merkzeichen Bl) erhalten unabhängig von der Frage der Bedürftig keit Blindenpflegegeld. Voraussetzung ist, dass sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben. Das Blindengeld wird gekürzt, wenn der blinde Mensch in einem Heim lebt oder Leistungen einer Pflegeversicherung erhält. Nähere Auskünfte erhalten Sie von Ihrem zuständigen Zentrum Bayern Familie und Soziales Neuer Service bei Behörden: Blinde und sehbehinderte Menschen haben in Verwaltungsverfahren einen Anspruch auf Zugänglichmachung von Dokumenten (insbesondere von Bescheiden) in einer für sie wahr nehmbaren Form (in Großdruck oder Blindenschrift). Wollen Sie dieses Recht wahrnehmen, dann klären Sie bitte mit der jeweiligen Behörde, welche Form der Zugängigmachung in Ihrem Fall in Betracht kommt. Merkzeichen BI- Blindheit • Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung 68 Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und die damit verbundenen Nachteilsausgleiche Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und die damit verbundenen Nachteilsausgleiche 69 3400178_Behind_ratgeber_040207- 28.02.2007 10:32 Uhr Seite 70 Feststellung der Schwer behinderteneigenschaft Persönliche Notizen Merkzeichen GI- Gehörlosigkeit • Unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr • Sozialtarif beim Telefon sofern Merkzeichen GI und ein GdB von 90 vorliegen. Neuer Service bei Behörden: Hör- oder sprachbehinderte Menschen haben das Recht, sich bei Behörden eines Gebärden dolmetschers oder einer anderen Kommunikationshilfe zu bedienen, wenn das zur Verstän digung erforderlich ist, d.h. insbesondere wenn eine schriftliche Verständigung nicht aus reicht. Die Kosten dafür trägt die Behörde. Wenn Sie eine Behörde aufsuchen und sich dort über einen Gebärdendolmetscher oder eine andere Kommunikationshilfe verständigen wol len, informieren Sie die Behörde bitte rechtzeitig vorher, um die Einzelheiten zu klären. Sonstige Nachteilsausgleiche • Nachteilsaugleiche bei der Bausparförderung Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Finanzamt sowie Ihrer Bausparkasse oder bei Ihrem Kreditinstitut. • Freiwillige Leistungen/Ermäßigungen Schwerbehinderten Menschen wird - teilweise auf freiwilliger Grundlage - eine Reihe weiterer Nachteilsausgleiche zugestanden, z. B.: - Eintrittspreisermäßigung für den Ausweisinhaber und, wenn die Notwendigkeit ständiger Begleitung im Ausweis bestätigt ist, für seinen Begleiter beim Besuch von Filmvorstellungen, Sportveranstaltungen, Theateraufführungen u. ä., sofern solche Ermäßigungen zugestanden sind (Auskunft hierüber erteilt der Veranstalter). - Die Benutzung der Abteile und Sitze, die schwerbehinderten Menschen in Verkehrs mitteln vorbehalten sind. -Bevorzugte Bedienung bei Behördengängen. - Beitragsermäßigung für Mitglieder von Vereinen, Interessenverbänden und dergleichen (z. B. Automobil-Clubs). - Fahrpreisermäßigungen bei Bergbahnen sowie bei der Schifffahrt. Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Wir haben die Übersicht der Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen mit großer Sorgfalt zusammen gestellt. Gerade das Steuerrecht und insbesondere das Sozialversicherungsrecht, sind jedoch ständigen Änderungen unterworfen. Bei der Inanspruchnahme dieser steuerrechtlichen bzw. sozialversicherungsrechtlichen Nach teilausgleiche bitten wir Sie, sich auch von Ihrem Finanzamt, Steuerberater und Rentenver sicherungsträger bzw. Sozialleistungsträger beraten zu lassen. 70 Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und die damit verbundenen Nachteilsausgleiche Persönliche Notizen 71 3400178_Behind_ratgeber_040207- 72 28.02.2007 Barrierefreie Zugänge im MVV 10:32 Uhr Seite 72 Barrierefreie Zugänge im MVV 73