Nicht alles läuft rund im Gerichtsvollzieherdienst
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Nicht alles läuft rund im Gerichtsvollzieherdienst
Postvertriebsstück • Deutsche Post AG „Entgelt bezahlt“ 9 magazin Deutsche Justiz-Gewerkschaft September 2014 – 64. Jahrgang Nicht alles läuft rund im Gerichtsvollzieherdienst mit dbb Seiten Unsere Autoversicherung Mit dbb-Extrabonus für Neukunden ✂ in e h c s t u 2e5gen V€or-lagGe dieseliseGdeurts, cdhieeinmsit ihrer G g dbb-Mit unde zur erhalten herung als Neuk malig 25 €. ic in Autovers RG wechseln, e U B HUK-CO Mit der HUK-COBURG fahren dbb-Mitglieder gut und günstig: Niedrige Beiträge Im Tarif Kasko SELECT sparen Sie gegenüber der normalen Kasko 20 % Beitrag ein. Top Schadenservice Wir lassen Ihr Auto abholen, wenn es nicht mehr fahrbereit ist. Ihr Fahrzeug wird in hoher Qualität repariert und innen und außen gereinigt zurückgebracht. Wir geben auf die Arbeit unserer Partnerwerkstätten 5 Jahre Garantie. Die Hersteller-Garantie bleibt erhalten. 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Ich kann mich noch sehr gut an einen Satz der damaligen Bundesministerin der Justiz, Frau Prof. Dr. Herta DäublerGmelin erinnern, den sie am Gewerkschaftstag im Jahre 2000 in ihrer Rede anbrachte: „Früher konnte man einen Justizbediensteten über Jahrzehnte einfrieren und nach seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz konnte er ohne Mühen weiterarbeiten.“ Diese Zeiten sind schon längst vorbei. Niemand trauert Ihnen nach. Doch durch immer neuere Gesetzesreformen und deren Auswüchse auf unseren Arbeitsalltag, wie sie unter anderem auch im Artikel der Gerichtsvollzieher angesprochen werden, sind die Arbeitsmethoden und ihre Anforderungen immer im Wandel. Die neuen Software anwendungen sollten helfen, die Arbeitsfülle zu erleichtern und überhaupt noch bewältigen zu können. Doch oft weit gefehlt. Ein Computer ersetzt nun mal keinen Menschen. Er kann auch kein Telefon bedienen oder dem ungeduldigen Bürger die Sachlage seines Verfahrens erläutern. Unsere Arbeitgeber sollten nicht vergessen, dass die IT-Programme nicht mehr sind als Schreibhilfen. Nun ist die Einführung der elektronischen Akte bereits in aller Munde. Sie wird wohl mit dem elektronischen Rechtsverkehr in den nächsten vier bis fünf Jahren in unseren Arbeitsalltag einfließen. Und schon spricht man wieder vom Stellenabbau vor allem im Servicebereich, ohne überhaupt zu wissen, wie das alles bis ins Kleinste funktionieren soll. Wir von der DJG sind nicht gegen eine moderne Justiz. Wir freuen uns über neue Herausforderungen und nehmen sie gerne an. Aber man muss den Menschen mitnehmen und ausreichend Personal zur Verfügung stellen. Der Altersdurchschnitt in unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften ist sehr hoch. Daher ist es dringend geboten, vor allem junge Menschen vermehrt auszubilden und auch zu übernehmen. Ihre/Eure Margot Scherer, stellvertretende Bundesvorsitzende Titelbild: MEV << Impressum Herausgeber: Deutsche Justiz-Gewerkschaft. Verantwortlich: Emanuel Schmidt, Landgericht Dortmund, Elisabethstraße 2, 44139 Dortmund. E-Mail: [email protected]. Redaktion: Margot Scherer, Auf der Heide 9, 54317 Thomm. E-Mail: margot.scherer@ ko.mjv.rlp.de. Internet: www.deutsche-justiz-gewerkschaft.de. Fotos: DJG, MEV. Beiträge: Beiträge, die mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnet sind, stellen nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers dar. Presseveröffentlichungen, Zeitungsbeiträge, Leserbriefe usw. bitte an obige Anschrift. Herausgeber der dbb Seiten: Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion, Friedrichstr. 169/170, 10117 Berlin. Telefon: 030.4081-40. Telefax: 030.4081-5598. Internet: www.dbb.de. Chefredaktion: Dr. Walter Schmitz. Redaktion: Christine Bonath, Jan Brenner. Fotos: Brenner, Fiegel, MEV, Fotolia. Bezugsbedingungen: Das DJG magazin erscheint zehnmal im Jahr und wird allen DJG-Mitgliedern im Rahmen der Mitgliedschaft gegen Beitrag geliefert. Der Abonnementspreis für Nichtmitglieder beträgt 7,70 Euro jährlich zzgl. Postgebühren, der Bezugspreis für das Einzelheft 1,– Euro, Bezug durch die Post, Auslieferung der Einzelstücke erfolgt durch den Verlag. Verlag: dbb verlag gmbh. Internet: www.dbbverlag.de. E-Mail: [email protected]. Verlagsort und Bestellanschrift: Friedrichstraße 165, 10117 Berlin. Telefon: 030.7261917-0. Telefax: 030.7261917-40. Anzeigen: dbb verlag gmbh, Mediacenter, Dechenstr. 15 a, 40878 Ratingen. Telefon: 02102.74023-0. Telefax: 02102.74023-99. E-Mail: [email protected]. Anzeigenleitung: Petra OpitzHannen, Telefon: 02102.74023-715. Anzeigendisposition: Britta Urbanski, Telefon: 02102.74023-712. Anzeigentarif Nr. 13 (DJG magazin) und Nr. 55 (dbb magazin), gültig ab 1. 10. 2013. Druckauflage: dbb magazin 612 827 (IVW 2/2014). Anzeigenschluss: 6 Wochen vor Erscheinen. Herstellung: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42–50, 47608 Geldern. Layout: Dominik Allartz. Gedruckt auf Papier aus chlorfrei gebleichtem Z ellstoff. ISSN 1438-1397 Arbeitskreis Tarif tagte in Königswinter 4 << Die Bundesleitung stellt sich vor 5 << Nachruf Burkhard Ertel 5 << Nicht alles läuft rund im Gerichtsvollzieherdienst6 << In eigener Sache << Aus den Landesverbänden – Schleswig-Holstein: Ehrung der Anwärterinnen und Anwärter 10 << Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub 10 << Jugend in der Justiz: Mit großen Schritten voran 11 << 11. Magdeburger Unihockeynight12 << 6 << dbb < Das Deutsche Patent- und Markenamt schützt geistiges Eigentum 13 < Wohnungsbaupolitik 18 < Zertifikatskurs Gewerkschafts management: Eine gute Investition in die Zukunft! 22 Die andere Meinung: Wohnungspolitik ist Sozialpolitik 24 < < Kommunaler Wohnungsbau in Österreich25 < Lehrermappe Öffentlicher Dienst: „Die Unverzichtbaren“ im Klassenzimmer 26 < Alle Jahre wieder – auch im öffentlichen Dienst: Berufsstarter sucht bezahlbare Bleibe 28 < Der Fall des Monats 30 < Wahl der Schwerbehindertenvertretungen31 < Föderalismusreform: Umdenken 32 < NRW-Beförderungspraxis benachteiligt Frauen 34 < Neue Fachbroschüre: Gender Budgeting 34 < Informationen für Berufseinsteigerinnen35 < PWoB-Index35 < dbb Rechtsschutz-Kombi-Paket < Zwei-Klassen-Gerechtigkeit?39 < dbb Bürgerbefragung 2014 40 < Mütterrente und Rente mit 63 41 < Nachwuchsgewinnung41 < Länderfinanzen und Altschuldentilgung 42 < AMEOS Kliniken Hildesheim und Osnabrück 44 < Entgeltordnung für Lehrkräfte 44 < Interview mit Dr. Barbara Hendricks 46 38 > DJG magazin | September 2014 3 Deutsche Justiz-Gewerkschaft << Auf ein Wort DJG – Deutsche Justiz-Gewerkschaft Arbeitskreis Tarif tagte in Königswinter Foto: Ursula Winkelmann Vom 22. bis zum 23. August 2014 tagten die Arbeitskreise der DJG Bund und des Landes verbandes Nordrhein-Westfalen gemeinsam in Königswinter. < Teilnehmer an der Arbeitskreistagung Tarif Deutsche Justiz-Gewerkschaft 4 Ursula Winkelmann, als Vorsit zende des Fachbereichs Tarif, übernahm die Begrüßung und führte in die umfangreiche Tagesordnung ein. Ein sehr wichtiges Thema waren die 2015 anstehenden Tarifverhandlungen der Länder. Nach langen Diskussionen einigten wir uns auf einen For derungsvorschlag, den Ursula Winkelmann und ich sowohl in der Sitzung des DJG-Bundes vorstands im November 2014 als auch in der Sitzung der Bun destarifkommission (BTK) im Dezember 2014 einbringen werden. In dieser Sitzung der BTK wird eine gemeinsame Forderung herausgearbeitet, hinter der wir dann alle stehen. Wir werden an dieser Stelle gerne darüber berichten. Wir von der DJG Bund bieten vom 16. bis zum 18. November 2014 ein Tarifseminar an, das in diesem Jahr ganz unter dem Zeichen der bevorstehenden Tarifverhandlungen steht. uns die rechtlichen Seiten von Streiks und Demos erläutern und wir können gemeinsame Überlegungen anstellen, welche Aktionen während der Tarifverhandlungen vor Ort effektiv und sinnvoll sind. Daher würden wir es sehr begrüßen, wenn aus jedem Bundesland ein Mitglied an diesem Seminar teilnehmen kann. Die Plätze sind auf 15 beschränkt, und wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wer Interesse hat, meldet sich bitte bei seinem beziehungsweise seiner Landesvorsitzenden, dieser beziehungsweise diese wird die Anmeldung an mich weiterleiten. Nur Anmeldungen über diesen offiziellen Weg können berücksichtigt werden. Ein weiterer raumfordernder Tagesordnungspunkt stand nun zur Diskussion. << Zwei Kollegen des dbb werden uns hierbei tatkräftig unterstützen. Sie werden > DJG magazin | September 2014 „Die elektronische Akte“ In vielen Bundesländern noch kein offizielles Thema. Nie mand weiß aber, was hinter den verschlossenen Türen be reits be- und verhandelt wird. Klaus Plattes erläuterte die umfangreichen Planungen in NRW zu diesem Thema. Neben Hessen und Baden-Württem berg ist ebenfalls NRW für dieses Sachthema federfüh rend. Viele unbeantwortete Fragen blieben offen: Wo bleibt der Servicebereich? Wer bedient die Scanarbeiten? Wird der immer größer werdende Er fassungsaufwand in den IT-Fachverfahren personell berücksichtigt? Geplante Aufgabenüber tragungen vom gehobenen Dienst auf den Servicebereich? Die DJG hat eigenes hierfür ei nen Arbeitskreis unter der Lei tung von Karen Altmann einge richtet, der eine Woche später seine erste Arbeitssitzung hat te. Karen Altmann wird in einer der nächsten Ausgaben sicher ausführlich hierüber berichten. Ebenfalls ein großes Thema war die Eingruppierung der nicht verbeamteten Kollegin nen und Kollegen aus dem Jus tizwachtmeisterbereich. Für die gleichen Aufgaben vor allem im Sicherheitsbereich ist deren Eingruppierung im unte ren Level. Auch hier muss noch viel getan werden. Alle Teilnehmer waren mit so viel Engagement bei der Sache, dass die Zeit wie im Flug vorbei war. Ein Wiedersehen wird es 2015 geben, denn noch viel Arbeit liegt vor uns. Ihre/Eure Margot Scherer, stellvertretende Bundesvorsitzende DJG – Deutsche Justiz-Gewerkschaft Die Bundesleitung stellt sich vor Meine gewerkschaftliche Heimat ist der Landesverband Brandenburg, dessen Gründungsmitglied (November 1990) ich bin und dem ich fast ununterbrochen vorstehe. Durch die Organisation von politischen Bildungs- und Seminarreisen in das In- und Ausland (zum Beispiel Brüssel, Straßburg, Wien) wurde der Landesverband Brandenburg auch über die eigene Landesgrenze hinaus bekannt. Viele Kontakte auf politischer und gewerkschaftlicher Ebene sind so im Laufe der Jahre ent standen. Fachliche und politische Diskussionen und Gedankenaus- Foto: Andreas Andresen, DJG Schleswig-Holstein Nachruf tausche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages oder der brandenburgischen Landesregierung gehören ebenso wie gewerkschaftliche Aktionen (zum Beispiel: zum Erhalt der Gerichtsstandorte oder der Übernahme der Tarifergebnisse auf die Beamten) und kulturelle Erlebnisse zur Angebotspalette für unsere Mitglieder. Deshalb ist unser Landesverband bei den politischen Entscheidungsträgern im Land sehr bekannt. Das Interesse an unserem fachlichen Wissen, unseren praktischen Erfahrungen und unserer Meinung im Umgang und in der Umsetzung von gesetzlichen Regelungen auf allen Gebieten ist bei den politischen Verantwortungsträgern durchaus vorhanden. Dies sollten wir unbedingt < Der verstorbene Kollege Burkhard Ertel mit der Landesvorsitzenden der DJG Schleswig-Holstein, Susanne Seidler, beim Landesgewerkschaftstag 2011 anlässlich der Ehrung für sein langjähriges Engagement in der DJG. Wir trauern um unseren geschätzten Kollegen Burkhard Ertel aus Neumünster. Burkhard erlag nach langer schwerer Krankheit am 29. Juli 2014 seinem Krebsleiden. Bis zuletzt hat er gehofft, die Erkrankung zu besiegen, er wollte seinen 70. Geburtstag im November groß feiern. Als langjähriges Gewerkschaftsmitglied hat er seit seinem Eintritt 1979 zunächst in den Landesverband der Sozialarbeiter (Mitglied im dbb) meist herausragende Tätigkeiten ausgeübt. < Sabine Wenzel, stellvertretende Bundesvorsitzende nutzen und uns nicht scheuen, unsere Ideen, Vorschläge und Forderungen klar und deutlich zu formulieren und vorzutragen. Wir sollten um den Erhalt des Bewährten ringen und gemeinsam Neues wagen. Dafür stehe ich und dafür setze ich mich ein. Hauptsächlich zuständig in der DJG Bundesleitung bin ich für den Bildungssektor in der DJG und eine bessere Vernetzung und Einbindung der neuen Bundesländer. Ihre/Eure Sabine Wenzel, stellvertretende Bundesvorsitzende Der Kollege Ertel war 1995 maßgeblich am Beitritt des Landesverbandes Schleswig-Holstein in die DJG als Fachbereich beteiligt, er war im Landesvorstand und hatte lange Zeit die Funktion des Fachbereichsvorsitzenden inne. An der Erar beitung der bundesweit verabschiedeten Standards für die Gerichts- und die Bewährungshilfe war er aktiv beteiligt, galt als Fachmann in Satzungsfragen und hat über Jahre die landesweite Belastungsstatistik der Bewährungshilfe erstellt. Der Kollege war auch nach seiner Pensionierung 2009 als Kassenprüfer aktiv in der Gewerkschaftsarbeit und wurde für seine Verdienste zum Ehrenmitglied ernannt. Burkhard Ertel hat sich um die Belange der Bewährungs- und Gerichtshilfe verdient gemacht, er bleibt unvergessen. Andreas Andresen, Vorsitzender des Fachbereiches Soziale Dienste Die DJG Bundesleitung und der Bundesvorstand danken dem verstorbenen Kollegen Ertel ebenfalls für sein Engagement und seine Verdienste. Wir werden ihn in ehrenvoller Erinnerung behalten. Emanuel Schmidt, Bundesvorsitzender > DJG magazin | September 2014 5 Deutsche Justiz-Gewerkschaft Auch ich wurde vom Gewerkschaftstag der DJG in Potsdam zur stellvertretenden Bundesvorsitzenden gewählt und stelle mich Ihnen/Euch gerne vor: DJG – Deutsche Justiz-Gewerkschaft Nicht alles läuft rund im Gerichtsvollzieherdienst Der Aufruf der Bundesleitung im DJG magazin Juli/August 2014 an die Gerichtsvollzieher hat zu folgender Reaktion geführt „Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Sach aufklärung in der Zwangsvoll streckung am 1. Januar 2013 sind für die Gerichtsvollzieher radikale Veränderungen in der täglichen Arbeit einhergegan gen. Nichts ist mehr so, wie es einmal war. Eine Unmenge von Tätigkeiten ist dazugekom men. Sämtliche Arbeitsabläufe mussten umgestellt und auf grund damit gemachter Erfah rungen und neuer Rechtspre chung immer wieder geändert werden, damit es irgendwann reibungslos läuft. Deutsche Justiz-Gewerkschaft 6 Seit dem 1. Januar 2013 bemü hen sich die Gerichtsvollzieher nach Kräften, mit den Verän derungen und dem enorm ge stiegenen Arbeitsanfall zu rechtzukommen. Stets auf sich allein gestellt. Ohne jegliche Beachtung und Wertschät zung. Nach Ablauf von nun mehr elf Monaten ist ein nor maler Arbeitsalltag oder die gewohnte Routine noch lange nicht in greifbarer Nähe. künfte (§ 802 l ZPO) sowie der Ermittlungen gemäß § 755 ZPO kommt es bei der Bearbeitung zu einer intensiveren Büro tätigkeit. Die tägliche Arbeitsbelastung durch den neuen Arbeitsauf wand und -umfang je Akte ist infolge der unterschiedlichen Verfahrensgestaltungen be deutend gestiegen. Die Erledigung teils erheblich zeitaufwendiger Vollstreckungsver fahren führt zu deutlich länge ren Bearbeitungszeiten. Dem Gesetzgeber waren die nicht klar geregelten Verbindungen zwischen den verschiedenen Auftragsarten des § 802 a Abs. 2 ZPO offensichtlich nicht bewusst. (Siehe hierzu auch ,Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitung‘, Ausgabe März 2013, Seite 41/42.) Das Zeitfenster für die weiter hin erforderliche Außendienst tätigkeit wird durch die Termi ne zur Vermögensauskunft und die sich sofort daran an schließende Weiterbearbei tung der Akten drastisch ein geschränkt. Effektiver und erfolgreicher Außendienst ist rein zeitlich kaum noch reali ! Durch die Einführung der Ver mögensauskunft (§ 802 a ZPO), der gütlichen Erledigung (§ 802 b ZPO) und der Drittaus sierbar. Bereits die mit den neuen Verfahrensfristen ver bundene tägliche Aktenbear beitung benötigt wesentlich mehr Zeit als noch vor 2013; nicht selten den halben Tag. Hier sei nur ein Beispiel ge nannt: Wenn für den Gerichts vollzieher bei einem Verfahren zur Abgabe der eidesstatt lichen Versicherung (bis Ende 2012) das Verfahren mit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den Schuldner beziehungsweise auch dessen Nichterscheinen im Wesentlichen erledigt war, beginnt nun die eigentliche Mehrarbeit. Es müssen bei ver schiedenen Stellen Auskünfte verschiedenster Art eingeholt werden, Eintragungsanord nung wird erlassen, zugestellt, Fristen überwacht, unver ständliche Mitteilungen der Drittauskünfte müssen ausge deutet werden, die hierzu er forderlichen Mitteilungen ge macht werden und so weiter. Allein die Einholung von Drit tauskünften, § 802 L ZPO, kann sich bis zu drei Monate hinzie hen. Während dieser Zeit muss der Gerichtsvollzieher die Akte immer wieder in die Hand neh men, Fristen überwachen und diverse Mitteilungen absen den. All dies ist im bisherigen Pensenschlüssel nicht berück sichtigt. Die geltende Pensenberech nung spiegelt die aktuelle Ar beitsbelastung nicht ansatz weise wider, da seit 2013 auszuführende neue Tätigkei ten nicht berücksichtigt und der Zeitaufwand hierfür nicht wirklichkeitsnah berechnet worden ist. Der um circa 50 bis 60 Prozent gestiegene Büro aufwand findet derzeit keine pensenmäßige Erfassung oder sonstige Berücksichtigung. Ar beitsplatzanalysen, um den tatsächlichen Arbeitsaufwand des Gerichtsvollziehers durch die Reform spezifiziert festzu stellen, werden derzeit im ge ringen Umfang erstellt. Hierbei sind nur einige wenige Ge richtsvollzieher gebeten wor den, die genaue Arbeitszeit in Minutenbereiche festzulegen. Offenkundig wird erst einmal beobachtet und abgewartet, ob und wie die Gerichtsvollzie her ,das‘ alles aushalten kön nen. Die derzeitige Monatsund Jahresstatistik ist nur zeitaufwendig und ohne wirk << In eigener Sache Liebe Mitglieder aus dem Gerichtsvollzieherbereich, Ihr eigener Fachbereich braucht noch tatkräftige Unterstützung und plant für die nähere Zukunft eine Sitzung. Nur wer sich aktiv einbringt, kann den Berufsstand attraktiv mitgestalten. Einzelstimmen werden selten wahrgenommen, aber eine große Gemeinschaft findet bei den politisch Verantwortlichen immer Gehör. Melden Sie sich einfach mit einer E-Mail bei unserem stellvertretenden Bundesvorsitzenden unter [email protected] an, denn wer kann Sie besser vertreten als Sie selbst? > DJG magazin | September 2014 Ihre/Eure DJG-Bundesleitung Modernisieren? Günstig gemacht. r dbbü f v i s u l k Ex ur halbe N : r e d e i l Mitg ebühr! g s s u l h c s Ab Mit Wüstenrot das eigene Zuhause schöner und energiesparender machen. 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Dies nicht nur zum Vollstre ckungsrecht selbst, sondern auch zur technischen Umset zung und Handhabung. Hierbei ist ständig zeitintensives wie derholtes konzentriertes Lesen und Durcharbeiten erforder lich, um die Übersicht nicht ganz zu verlieren. Reformbe dingt gibt es laufend neue Rechtsprechungen und Ver waltungsvorschriften, siehe insoweit die DGVZ-Ausgabe ab circa Mai/Juni 2013. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Änderungen der GA und GVO hingewiesen, deren Vor schriften der GV ebenfalls in seiner täglichen Arbeit zu be rücksichtigen hat. Für die vielschichtige neue Auf tragsbearbeitung müssen neue geordnete Arbeitsabläufe ent wickelt, getestet und immer wieder nachjustiert werden. Umfangreiche Verfügungen, Arbeitsvorlagen, Formulare und Texte für den Schrift verkehr mit den Parteien und Gerichten sind komplett neu zu erstellen und aufgrund neu er Erkenntnisse, Anordnungen, Erfahrungen und Rechtspre chung immer wieder zu über arbeiten. Seit nunmehr fast einem Jahr ist ein äußerst anstrengendes, stetig hoch konzentriertes Arbeiten auf anhaltend hohem Niveau geradezu unvermeid lich, um die Kontrolle im Büro und bei der Aktenbearbeitung nicht ganz zu verlieren. Der > DJG magazin | September 2014 Wechsel von Außendienst und Innendienst ist nicht mehr aus gewogen. Die Menge der Ver fahren ist durch die Vielfalt der Arbeitsgänge und Fristen je Akte nur schwer beherrschbar. Die geistige Ermüdung setzt viel schneller ein, Fehler sind vorprogrammiert. So kommt es, dass die Verfah ren, und auch die Gerichtsvoll zieherkostenberechnung, von AG zu AG unterschiedlich gehandhabt werden. Eine flächendeckende Lösung, nur allein im OLG-Bezirk, erscheint daher in weiter Ferne. Die seit 1. Januar 2013 erteil ten Vollstreckungsaufträge sind oftmals nicht ausreichend verständlich formuliert, da vielfach auch der Anwaltschaft die Reform der Sachaufklärung nicht verständlich ist. Es ist häufig nicht schnell erkennbar, was denn nun beantragt ist oder erledigt werden soll. Die Auftragsgestaltung ist ebenso bunt und vielschichtig wie die Verfahrensentwicklung selbst. Kein Auftrag gleicht dem ande ren. Es bedeutet meist einen ziemlichen Zeitaufwand, Auf träge zu deuten. Nicht zu vergessen sind die Än derungen der Zwangsräumung, die sich aus der zum 1. Mai 2013 geänderten Mietrechtsreform ergeben. Auch hierzu gibt es immer wieder neue Rechtspre chung, verschiedene Rechtsan sichten, die der GV in der täg lichen Arbeit umsetzen muss. In den Vollstreckungsauf trägen finden sich sehr regel mäßig wirre, gegensätzliche, auch höchst unsinnige Formu lierungen, die, auch mehrfach gelesen, noch keinen Sinn er geben, weil sie eben letztend lich keinen Sinn haben. Viele Aufträge müssen, je nach Bearbeitungsstadium, immer wieder neu durchge lesen und gedeutet werden. Mangels amtlichen Auftrags vordrucks sind bei vielen Aufträgen wegen Unklarheiten Nachfragen zur Konkretisie rung erforderlich. Selbst die Justiz stellt keine zweifelsfrei eindeutigen Aufträge. Unmengen an Schriftwechseln gibt es daher nicht nur wegen Forderungskorrekturen. Immer wieder werden Fragen aufge worfen, die oftmals auch sei tens der Gerichtsvollzieher prüfungsbeamten noch nicht rechtssicher und endgültig beantwortet werden können. Zufriedenstellende – allge meinverbindliche Lösungen – sind oft nicht vorhanden. Unsicherheiten in der Rechts anwendung bestehen fort. Bundesweit nimmt bei den Ge richtsvollziehern krankheitsbe dingter Ausfall zu. Dies ist auch der Justizverwaltung bekannt. Auch im OLG-Bezirk sind be reits erste Fälle eingetreten. Viele Gerichtsvollzieher sind nervlich inzwischen stark an gegriffen, erhöhte Gereiztheit und Anspannung, geistige und auch körperliche Erschöpfung nehmen schleichend zu. Auf grund der langen Arbeitszeiten im Büro unter der reformbe dingt anhaltend hohen Ar beitsbelastung leiden Gesund heit, Familie und Freizeit. Die gestiegene gesundheitliche Belastung spiegelt sich in der sich durch Ausfälle zunehmend verschärfenden Personalsitua tion einzelner Amtsgerichte bereits wider. Die Kollegen im Gerichtsvollzieherdienst trau en sich kaum noch, einen ge planten mehrwöchigen Urlaub anzutreten aus Furcht, sich vor Rückständen danach nicht mehr retten zu können. Eine problemlose, gar längerfristige Vertretung der Gerichtsvollzie her untereinander ist, wie frü her üblich, nicht wirklich reali sierbar. Das seit Monaten anhaltend hohe Arbeitspensum ist in der normalen Dienstzeit kaum mehr zu bewältigen. Mehr als die übliche Arbeitszeit täglich muss auch ein Gerichtsvollzie her nicht arbeiten. Arbeitszei ten von 50 bis 60 Wochenstun den sind nicht mehr zu leisten; auch keine Arbeit an Feierta gen oder an Wochenenden. Insofern wird auch an die Für sorgepflicht des Dienstherrn erinnert. Bei gesetzeskonformer Rechts anwendung und dem strikten Bemühen gewissenhafter Be achtung und Umsetzung der vom Gesetzgeber vorgesehe nen und der Justizverwaltung getroffenen Regelungen ist es den hiesigen Gerichtsvollzie hern gerade noch möglich, be stehende Bearbeitungsfristen einzuhalten und keine Rück stände aufkommen zu lassen. Die Gerichtsvollzieher beim AG ... sind seit Jahresbeginn stets bemüht und werden es auch zukünftig sein, die unausgewo gene Reform der Sachauf klärung so gut wie möglich umzusetzen und größere Rückstände zu vermeiden. Nur durch einen massiv erhöh ten Arbeitsaufwand von bis zu zwölf Stunden täglich, teilwei se auch am Wochenende, sind die hiesigen Gerichtsvollzieher in der Lage, den weit erhöhten Arbeitsaufwand zu erledigen. Eine Änderung dieser Sachlage ist auf absehbare Zeit nicht in Sicht. Sollte es zu einer negati ven Änderung der Personal struktur bei den Gerichtsvoll ziehern, zum Beispiel infolge längerer Erkrankung eines GV, kommen, wäre die weitere zü gige Bearbeitung der Vollstre ckungsaufträge nicht mehr ge währleistet. Eine längerfristige Vertretung eines/r Kollegen/-in ist durch die anderen Gerichts vollzieher nicht mehr aufzu fangen. Die hiesigen Gerichts vollzieher haben mit ihrer Arbeitsbelastung das Limit er reicht.“ Der Name des Einreichers ist der Bundesleitung bekannt. Helmut Leu, stellvertretender Bundesvorsitzender Dateiname: _04PR9_Dt_gesetzl_Unfallversicherung_dbb_magazin_9_2014.pdf; Nettoformat:(185.00 x 270.00 mm); Datum: 04. Aug 2014 11:16:17; PDF-CMYK ab 150dpi (WF), L.N. Schaffrath DruckMedien Anzeige Und wie geht es Ihrem Rücken heute? Checkliste: Das können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tun: Eine Gefährdungsbeurteilung von physischen und psychischen Belastungen durchführen und daraus erforderliche Maßnahmen ableiten: Dazu ist jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet. Sich im Unternehmerportal der Präventionskampagne informieren, wie Rückenbelastungen im Betrieb erkannt und vermindert werden können: www.deinruecken.de/unternehmerportal Wenn unsere Rücken sprechen könnten, sie würden sich häufiger beschweren. Zum Beispiel, wenn wir zu lange vor dem Computer sitzen oder in einer erzwungenen Körperhaltung arbeiten. Oder wenn Stress und hohe Arbeitsanforderungen mal wieder „über unsere Rücken gehen“. Doch weil unsere Rücken nicht sprechen können, äußert sich die permanente Fehlbelastung bei vielen Menschen irgendwann mit Schmerzen: Rund ein Viertel aller Arbeitsunfähigkeitstage in Deutschland entfällt auf Erkrankungen des sogenannten Muskel-Skelett-Systems. Den größten Teil davon verursachen Rückenleiden. Das muss nicht sein: Viele Rückenbelastungen können bereits mit einfachen Maßnahmen reduziert oder gar verhindert werden. Mehr Aufmerksamkeit für den Rücken fordert daher die Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“. Sie ist speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten, insbesondere von kleinen und mittleren Betrieben, und unterstützt diese gezielt bei der Aufgabe, die Rückenbelastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermindern. Zum Beispiel mit individueller Beratung und Information über Handlungsmöglichkeiten und konkrete Präventionsmaßnahmen. Aber auch mit Aktionsmaterialien und Werbemitteln, die den Rücken wieder in Erinnerung rufen. Mehr Rückengesundheit ist auch für Ihr Unternehmen wichtig. Fangen Sie noch heute damit an! „Denk an mich. Dein Rücken“ ist eine Präventionskampagne der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, der Knappschaft sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Mehr Informationen unter: www.deinruecken.de Das können Beschäftigte tun: Ihren Arbeitgeber oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit ansprechen, wenn sie Rückenschmerzen bei der Arbeit haben. Jeden Tag fünf bis zehn Minuten etwas für den Rücken tun: zum Beispiel mit mehr Bewegung in der Freizeit oder Ausgleichsübungen in Arbeitspausen. Anregungen unter www.deinruecken.de, Webcode: dam10810 Und das können Sie tun: Schlagen Sie das Thema „Rückengesundheit“ für den Arbeitsschutzausschuss vor: Ihre Ansprechpartnerinnen und -partner sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit, aber auch der Betriebs- oder Personalrat. Informieren Sie sich auf der Kampagnenhomepage über Aktionsmöglichkeiten. Regen Sie an, einen Gesundheitstag zum Thema Rücken im Unternehmen durchzuführen. Kostenfreie Veranstaltungsmodule erhalten Unternehmen unter www. deinruecken.de, Webcode dam13699 DJG – Deutsche Justiz-Gewerkschaft << Aus den Landesverbänden Ehrung der Anwärterinnen und Anwärter Foto: DJG Schleswig-Holstein Deutsche Justiz-Gewerkschaft 10 Schleswig-Holstein Traditionsgemäß überreichte die DJG Landesverband Schleswig-Holstein – vertreten durch die Landesvorsitzende Susanne Seidler – während einer Feierstunde am Ende des Fachlehrgangs in Lübeck an Nicole Müller, Landgerichtsbezirk Lübeck, als Lehrgangsbeste und an Andrea Nitschner, Landgerichtsbezirk Itzehoe und an Kristin Streif, Landgerichtsbezirk Flensburg, jeweils einen Buchpreis. Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach unbezahltem Sonderurlaub Arbeitnehmer haben auch nach einem unbezahlten Sonderurlaub Anspruch auf ihren vollen gesetzlichen Urlaub, so das Bundesarbeitsgericht (BAG). Das BAG beschäftigte sich mit dem Fall einer Krankenschwester, die nach einem neunmonatigen Sonderurlaub im Jahr 2011 auf die Abgeltung von 15 Urlaubstagen bestand. << Grundsatz: Nur gesetz liche Kürzungsregeln sind zu beachten Nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Diese Vorschrift ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 BUrlG unabdingbar. Die Entstehung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs erfordert nur den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses und die einmalige Erfüllung der Wartezeit. > DJG magazin | September 2014 Das BUrlG bindet den Urlaubsanspruch damit weder an die Erfüllung der Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis noch ordnet es die Kürzung des Urlaubsanspruchs für den Fall des Ruhens des Arbeitsverhältnisses an. Allerdings sehen spezialgesetzliche Regelungen für den Arbeitgeber die Möglichkeit der Kürzung des Urlaubs bei Elternzeit (§ 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG) oder Wehrdienst (§ 4 Abs. 1 Satz 1 ArbPlSchG) vor. Eine Kürzungsregelung beim Ruhen des Arbeitsverhältnisses während einer Pflegezeit (§§ 3, 4 PflegeZG) findet sich dagegen nicht. << Der Fall: Kranken schwester nahm neun Monate Sonderurlaub Die Klägerin war bei der beklagten Universitätsklinik seit August 2002 als Krankenschwester beschäftigt. Vom 1. Januar 2011 bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Ablauf des 30. September 2011 hatte sie unbezahlten Sonderurlaub und verlangte danach erfolglos von der Beklagten die Abgeltung von 15 Urlaubstagen aus dem Jahr 2011. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen, das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. << BAG: Keine Urlaubs kürzung bei vertraglich vereinbartem Ruhen des Arbeitsverhältnisses Die Revision der Beklagten hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Der von den Parteien vereinbarte Sonderurlaub stand dem Entstehen des gesetzlichen Urlaubsanspruchs zu Beginn des Kalenderjahres 2011 nicht entgegen. Er berechtigte die Arbeitgeberin auch nicht zur Kürzung des gesetzlichen Urlaubs. Alle geprüften Anwärter konnten übernommen werden. Die DJG Schleswig-Holstein wünscht ihnen einen guten Start in die berufliche Laufbahn und steht mit Rat und Tat gerne zur Seite. Ihre/Eure Susanne Seidler, Landesvorsitzende der DJG Schleswig-Holstein Das BAG stellt damit ausdrücklich fest: Kommt es zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien, hindert dies grundsätzlich weder das Entstehen des gesetzlichen Urlaubsanspruchs noch ist der Arbeitgeber zur Kürzung des gesetzlichen Urlaubs berechtigt (BAG, Urteil vom 6. Mai 2014, 9 AZR 678/12). Diese Entscheidung des BAG ist zu begrüßen. Bisher war umstritten, ob auch im ruhenden Arbeitsverhältnis Urlaubsansprüche entstehen können. In der Praxis wird bei einer Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über unbezahlten Sonderurlaub viel die Regelung aufgenommen, dass sich der Urlaubsanspruch bei einem unbezahlten Sonderurlaub jeweils pro Monat um ein Zwölftel verringert. Das BAG hat nur über die Kürzung des gesetzlichen Urlaubs durch den Arbeitgeber entschieden. Aufgrund des ausdrücklichen Hinweises auf § 13 Abs. 1 Satz 1 BurlG ist jedoch anzunehmen, dass das BAG auch eine vertraglich vereinbarte Kürzung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs für unwirksam DJG – Deutsche Justiz-Gewerkschaft Dateiname: _2BI03_Sparda_Bank_dbb_magazin_5_2014.pdf; Nettoformat:(90.00 x 270.00 mm); Datum: 27. Mar 2014 07:46:17; PDF-CMYK ab 150dpi (WF), L.N. Schaffrath DruckMedien hält, denn sonst wäre die gesetzlich vorgesehene Unabdingbarkeit unterlaufen. Entsprechende Kürzungsregelungen im TV-L können den gesetzlichen Urlaubsanspruch nicht wirksam mildern. Für den übergesetzlichen Urlaub dürfte eine Kürzung hingegen weiterhin möglich sein, denn dieses unterliegt nicht den strengen Vorschriften des BUrlG. Es ist damit zu rechnen, dass dieses Urteil über die entschiedene Fallkonstellation hinaus Auswirkungen haben wird. Im konkreten Fall ruhten während des Sonderurlaubs die Hauptleistungspflichten beider Seiten. Diese Entscheidung müsste dann erst recht für Fälle der bezahlten Freistellung gelten, wenn nur die Arbeitnehmerpflichten ruhen, wie zum Beispiel während der Freistellungsphase in der Altersteilzeit oder aufgrund von Zeitwertkontenvereinbarungen. Das vorliegende BAG-Urteil ist daher von großer praktischer Relevanz. »WIR zahlen 0€ fürs Girokonto.« Mit großen Schritten voran Vom 16. bis 18. Oktober 2014 findet im dbb forum Königswinter-Thomasberg der Bundes jugendtag der Deutschen Justiz-Jugend statt. Gemeinsam mehr als eine Bank SpardaGiro: Das kostenlose Girokonto* für Mitglieder. Auf diesem werden nicht nur wegweisende Beschlüsse gefasst, sondern es finden auch Neuwahlen statt. Die im Jahre 2010 in Düsseldorf gewählte Bundesjugendleitung hat sich in den letzten vier Jahren stark verändert. Nur zwei der dort gewählten Mitglieder sind noch im Amt. René Pellegrini wird erneut als stellvertretender Vorsitzender in Funktion des Schatzmeisters antreten. Die Vorsitzende Karen Altmann wird ihr Amt aus Altersgründen und neuer engagierter Nachfolger zur Verfügung stellen. Ein/e potenzielle/r Nachfolger/-in für den Vorsitz ist vorhanden, sodass ein rei- bungsloser Übergang erfolgen wird. Die Arbeit der DJJ wird durch den neuen Vorsitz und die neuen Mitglieder der Bundesleitung in wertvolle Hände gelangen. Am Freitag, dem 17. Oktober 2014 findet um 14 Uhr die öffentliche Veranstaltung anlässlich des Bundesjugendtages statt, zu der die Bundesjugendleitung alle jugendlichen Mitglieder herzlich einlädt. Vorläufiger Ablaufplan der öffentlichen Veranstaltung >>Begrüßung durch die ehe malige Vorsitzende Karen Altmann > DJG magazin | September 2014 Wechseln auch Sie zur Bank, die ihren Mitgliedern gehört. Denn gemeinsam machen wir faire Konditionen und einfache Produkte möglich. So, wie unser kostenloses Girokonto.* Das können Sie auch ganz bequem online nutzen – oder unterwegs mit unserer App. Und um den Kontowechsel kümmern wir uns auch. Jetzt informieren: www.sparda.de Kundenmonitor ® Deutschland 2013 Sparda-Banken (Platz 1 von 1993-2013) Kundenzufriedenheit bei Banken und Sparkassen unter 8 ausgewiesenen Instituten * Lohn-/Gehalts-/Rentenkonto für Mitglieder bei Erwerb von 52,– Euro Genossenschaftsanteil mit attraktiver Dividende. >>Festrede durch den Bundesvorsitzenden Emanuel Schmidt >>Abschlusswort durch den/ die neue/n Bundesjugend vorsitzende/n >>Grußwort des Justizminis teriums NRW (angefragt) Im Anschluss laden wir zu einem Sektempfang und guten Gesprächen ein. >>Grußwort der Bundesjugendvorsitzenden der dbb jugend, Sandra Kothe >>Grußwort der Landesjugendvorsitzenden DJJ NRW, Katharina Fricke, und des Landesvorsitzenden DJG NRW, Klaus Plattes >>Grußwort durch ein Mitglied des Deutschen Richterbundes NRW (angefragt) Foto: DJJ DJG – Deutsche Justiz-Gewerkschaft Die Bundesjugendleitung freut sich auf anregende Tage, gute Beschlüsse und viele engagierte Delegierte. Natürlich hat sich die Bundesjugendleitung auch ein paar Überraschungen einfallen lassen. Wir alle freuen uns auf euch. Karen Altmann, Bundesjugendvorsitzende < Bundesjugendleitung 11. Magdeburger Unihockeynight: Deutsche Justiz-Gewerkschaft/Jugend in der Justiz 12 Ziele gemeinsam erreichen Prominentenspiele stellten Gemeinsamkeit in den Vordergrund Magdeburg (16. Juli 2014, tlö). Seit dem Jahr 2004 engagieren sich die dbb jugend und die dvg-JUGEND gemeinsam in der Magdeburger Unihockeynight, einer Veranstaltung gegen Rechtsextremismus, Radikalismus und Antisemitismus. Neben den traditionellen Prominentenspielen hatten die Veranstalter und die ausrichtende WSG Magdeburg-Reform e. V. zu einem Turnier zu nächtlicher Stunde vom 11. auf den 12. Juli 2014 eingeladen. Die 11. Magdeburger Unihockeynight gewannen die Saalebiber Halle vor den Floorball Tigers Magdeburg I und den Black Lions Landsberg. Auch für die 11. Magdeburger Unihockeynight hatten der Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht, und die Landtagsvizepräsidentin Dr. Helga Paschke die Schirmherrschaft übernommen. Im ersten Prominentenspiel traf ein Promi- > DJG magazin | September 2014 nententeam um Olaf Meister, MdL, Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Tina Rosner, Landesvorsitzende der Jusos Sachsen-Anhalt, Stefan Perlbach, stellvertretender Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft SachsenAnhalt, und Matthias Geraldy von der Stadtsparkasse Magdeburg auf die Mannschaft der Mühlenkids vom Verein Spielwagen Magdeburg e. V. Der Verein Spielwagen engagiert sich unter anderem im Magdeburger Stadtteil Neu-Olven stedt in der offenen Jugend arbeit. Dieses Spiel konnte das Prominententeam mit 4:0 für sich entscheiden. Im zweiten Einlagespiel wurden die beiden Teams durch Spieler der am Turnier teilnehmenden Mannschaften und der Veranstalter verstärkt. Diese Begegnung endete unentschieden 2:2. „Eine schöne und für beide Seite gewinnbringende Tradition“, nannte Thomas Löwe, stellvertretender Landesvorsitzender der dbb jugend sachsen-an- halt, die seit zehn Jahren bestehende Zusammenarbeit mit dem Verein Spielwagen Magdeburg. „Ich danke den Mühlenkids von unserem Partnerverein für ihr Engagement“, beschreibt Löwe die Gemeinsamkeit in den Prominentenspielen. Löwe bedankte sich bei den Gästen aus dem poli tischen Raum und der Wirtschaft und den Spielern der Mannschaften für ihr Enga gement“. Die Unterstützung des Bezirksverbandes Magdeburg der Deutschen Verwaltungs-Gewerkschaft Sachsen-Anhalt bezeichnete Löwe als „sehr hilfreich“ für die weitere Unterstützung des Partnervereins. Auch bei der 11. Auflage ließen sich die dvg-JUGEND und dbb jugend nicht lange bitten und stellten eine eigene Mannschaft. Der letzte Tabellenplatz war Nebensache in dieser Nacht. In ihrem Grußwort stellte Sandra Kothe, Vorsitzende der dbb jugend (Bund), klar: „Hier zählt unser Engagement und wir sind gerne mit einer Mannschaft dabei.“ Die Spielerinnen und Spieler kamen aus vier Verbänden der dbb jugend: Deutsche-Justiz Jugend, Jugend der Deutschen Verwaltungs-Gewerkschaft, Jugend der Deutschen Steuergewerkschaft und der VBBAJugend. Am Rande noch einige statistische Daten: Die Spielerinnen und Spieler der dbb jugend bestritten insgesamt sieben Spiele, erzielten im Turnier einen Treffer und mussten 30 Gegentore hinnehmen, kein Spiel wurde zweistellig ver loren und am Ende stand der 10. Platz. Für die dbb jugend spielten: Patrick Eberitsch, Sabrina Grohmann, Sandra Kothe, Thomas Löwe, Marcus Menneke, Moritz Moersch, Jeannine Naß und René Pellegrini. Das Deutsche Patent- und Markenamt schützt geistiges Eigentum: Gute Ideen rechnen sich Wer lange Schlangen vor dem Portal des DPMA-Hauptsitzes am Münchener Isartor erwartet – Erfinderinnen und Erfinder, die, ihre Erfindung unter dem Arm, anstehen für die Patentierung – wird enttäuscht: nichts dergleichen. Die Zentralinstitution für den Schutz geistigen Eigentums in Deutschland arbeitet seit jeher weitestgehend auf dem Aktenweg: „Die meisten Anmeldungen werden elektronisch oder in Papierform eingereicht, selten bekommen wir Modelle“, erklärt Petra Knüfermann, ge- lernte Patentprüferin, jetzt Pressesprecherin des Amtes. Organisatorisch ist das Deutsche Patent- und Markenamt dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nachgeordnet, es ist das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und weltweit das fünftgrößte nationale Patentamt – nach den Ämtern der USA, Japans, Koreas und Chinas. Gegründet 1877 als „Kaiserliches Patentamt“ in Berlin, blickt die Behörde auf eine über 130-jährige Ge- schichte zurück. In deren Mittelpunkt stand und steht der Schutz des geistigen Eigentums: „Unser gesetzlicher Auftrag ist es, gewerbliche Schutzrechte zu erteilen und zu verwalten und über bestehende gewerbliche Schutzrechte für Deutschland zu informieren“, sagt Knüfermann. Damit biete man einen wirksamen Schutz für technische Erfindungen, Marken und Produktdesigns. „Kleine und mittlere Unternehmen, Großindustrie, Forschungseinrichtungen und auch Einzelerfinder bekommen 13 fokus Wirtschaftlicher Aufschwung ist untrennbar verbunden mit Innovationen: Forscherdrang, Ideenreichtum und Kreativität bringen Konjunktur, Land und Leute voran. Damit stets der Anreiz für mehr Innovation gegeben ist, gelten weltweit Regeln für den Schutz des geistigen Eigentums. Wer eine gute Idee hat, soll sich Nachahmern wirksam erwehren können, indem er für seine Erfindung ein Patent, eine Marke oder ein Muster offiziell eintragen lässt: Nach erfolgreichem und gewissenhaftem Prüfverfahren bekommt der Innovateur vom Staat ein befristetes Monopol auf seine Idee, um angemessen von seiner kreativen Leistung zu profitieren. In Deutschland erteilt, registriert und verwaltet das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die gewerblichen Schutzrechte – mit mehr als 2 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Hauptsitz in München, in der Dienststelle Jena und im Technischen Informationszentrum Berlin. < „Schutzrechte sind auch Motor für Innovationen“: DPMA-Pressesprecherin Petra Knüfermann von uns Instrumente, um ihr geistiges Eigentum gegen unerwünschte Nachahmung zu verteidigen.“ So belohne der Staat Innovationen. Und auch unabhängig von eigenen Schutzrechtsanmeldungen können Schutzrechtsinformationen Hilfestellung für unternehmerische Entscheidungen liefern: „Wer weiß, was es schon gibt, entwickelt aufgrund dessen Neues“, erläutert die DPMA-Sprecherin. So werde auch die Information über Schutzrechte zu einem Innovationsfaktor. > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 dbb < Das erste Patent erhielt der Erfinder Johannes Zeltner am 2. Juli 1877 für die „Herstellung einer rothen Ultramarinfarbe“. < „Kein leichter Job“: Diplom-Physiker Dr. Jürgen Seidl ist seit elf Jahren Patentprüfer für bildgebende Verfahren in der Medizin. fokus 14 Über mangelnde Arbeit können sich die deutschen Patent- und Markenprüfer nicht beschweren: Die Zahl der Patente in Deutschland steigt kontinuierlich, aktuell sogar sprunghaft: Im vergangenen Jahr erteilte das DPMA 22,1 Prozent mehr Patente; die Patentanmeldungen nahmen um 2,9 Prozent zu. < Patente made in Germany gefragter denn je Die Präsidentin des DPMA, Cornelia Rudloff-Schäffer, zeigte sich entsprechend zufrieden bei der Vorstellung der Jahresbilanz 2013 im März: „Deutschland kann auf seine Erfinder sehr stolz sein. Wir sind bei Innovationen weiter an der Spitze. Unsere Ingenieure und Naturwissenschaftler sichern Deutschlands Zukunft in der globalen Wirtschaft.“ Die Behördenchefin hob hervor, dass Patente made in Germany gefragter denn je seien: „Wir im DPMA sind im Wettbewerb mit anderen nationalen und internationalen Patentämtern weit vorne.“ Mit der mittlerweile vollelektronischen Aktenbearbeitung bei Patenten und Gebrauchsmustern zähle das DPMA zudem zu den modernsten Institutionen beim Schutz des geistigen Eigentums. „E-Government, anderswo noch eine Vision, ist bei uns Realität und das höchst erfolgreich“, stellte RudloffSchäffer fest. Die große Nachfrage nach den deutschen Schutzrechten schlägt sich entsprechend auf die Arbeitsbelastung der 2 500 DPMA-Beschäftigten – darunter rund 800 Patent- und 250 Markenprüfer – nieder: Durchschnittlich 250 Akten kommen auf einen Patentprüfer, die Bearbeitungszeit von der Patentanmeldung bis zur Erteilung dauert im Mittel fünf Jahre. „Wartezeiten sind weltweit üblich“, stellt DPMA-Sprecherin Petra Knüfermann klar. Abgearbeitet wird streng nach der Chronologie des Eingangs. Nach acht bis zehn Monaten ergeht ein erster einschätzender Bescheid an den Antragsteller, „das ist quasi als Vorinstanz ganz gut, auch für den Anwender, der sich überlegen kann, ob das Patentierungsverfahren wirklich weitergetrieben werden soll oder nicht“, erläutert Knüfermann. Teuer ist ein deutsches Patent nicht: Für die Anmeldung von bis zu zehn Patentansprüchen zahlt man 60 Euro (40 Euro bei einer elektronischen Anmeldung) plus eine Prü- > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 fungsgebühr von 350 Euro. Die Jahresgebühr beträgt ab dem dritten Jahr 70 Euro und steigt pro Jahr auf bis zu 1 940 Euro im letzten, dem 20. Patentjahr. < Kein leichter Job Ein Patent können die Patentprüferinnen und Patentprüfer des DPMA nur dann erteilen, wenn die Erfindung gegenüber dem weltweit bekannten Stand der Technik neu ist, sie für einen Fachmann nicht naheliegend – also erfinderisch – und gewerblich anwendbar ist. „Kein leichter Job“, weiß Dr. Jürgen Seidl. Der 45-Jährige ist seit elf Jahren Patentprüfer beim DPMA, als gelernter Diplom-Physiker zuständig für bildgebende Verfahren in der Medizin, also Röntgen, Computer- und Magnetresonanztomografie. Ebenso wie die strengen Voraussetzungen für eine Patenterteilung sind die Ausbildung und das Vorgehen der Patentprüfer im Patentgesetz detailliert geregelt. Ein Hochschulabschluss in einem technischen Fach und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung sind Pflicht für den Einstieg. Dann stehen noch einmal eineinhalb bis zwei Jahre interne Ausbildung zum Patentprüfer an: Rechtskurse, IT-Lehrgänge für das elektronische Aktensystem und spezielle Recherchesysteme sowie Prüfungspraxis stehen auf dem Lehrplan. „Von Beginn der Ausbildung an prüft man Patentanträge“, berichtet Seidl, „immer gemeinsam mit dem Ausbilder, anhand von < Die dreibeinige Strumpfhose: Ab und an flattert den deutschen Patentprüfern auch Kurioses auf den Tisch – wenn alle maßgeblichen Kriterien erfüllt sind, gibt es auch hierfür ein Patent. dbb konkreten Fällen sammelt man eine Menge Erfahrung.“ Die brauchen die hochqualifizierten Experten des DPMA auch, denn nach erfolgreich absolvierter Ausbildung sind die Patentprüfer ganz auf sich alleine gestellt: „Wir treffen unsere Entscheidungen immer allein und sind ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden. Das ist eine sehr hohe Verantwortung, die wir sehr ernst nehmen.“ Erschwerend komme hinzu, dass die Gehaltseinbußen bei einem Wechsel aus der Industrie zum DPMA (ein Patentprüfer steigt mit Besoldungsgruppe A 13 ein und kann sich bis A 15 steigern) teilweise „sehr abschreckend sind – bis zu 40 Prozent“. Eine beachtliche Gehaltsschere zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft. Größtmögliche Sorgfalt Ihrer Verantwortung werden die DPMA-Patentprüferinnen und -prüfer nicht nur mit der gründlichen und gewissenhaften fachlichen Prüfung jedes Antrags gerecht, sondern legen auch größten Wert auf akkurate Formalitäten und permanente Fort- und Weiterbildung im jeweiligen Sachgebiet. „Sowohl im Interesse der Anwender als auch im Interesse des Staats, seiner Bürger und Wirtschaftsakteure müssen wir größtmögliche Sorgfalt üben“, betont Seidl. Immerhin gehe es um die Vergabe von Monopolrechten durch den Staat, „das ist eine hoheitliche Tätigkeit und schon ein mächtiges Instrumentarium“, sagt der Patentprüfer. „Entsprechend wenig leichtfertig dürfen wir damit umgehen. Wir sind verantwortlich für einen angemessenen und fairen Ausgleich zwischen den Patentanmeldern einerseits und Staat und Gesellschaft andererseits: Der Anwender will möglichst wenige Informationen über seine Innovation preisgeben, dafür aber ein staatlich geschütztes Monopol erlangen. Staat und Gesellschaft stehen ihm gegenüber und wollen so viele Informationen wie möglich über die Innovation und möglichst kein Monopol. Dieses Spannungsfeld müssen wir gewissenhaft austarieren“, erklärt Seidl. Zumal ein Patentanwender bei fälschlicher Patenterteilung sehr teuren Angriffen seiner Konkurrenten ausgesetzt sein könne. < Markenprüferin Angelika Kraus weiß, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein guter Name eingetragen wird. Die erste Marke – „Perkeo“ – wurde am 16. Oktober 1894 für einen Berliner Lampenproduzenten vergeben. So herrscht überwiegend eines in den Fluren und Büros des DPMA-Hauptsitzes, wo die meisten Patentprüfer ihren Job machen: konzentrierte Ruhe. Direkte persönliche Kontakte zu den Patentanmeldern sind selten, oft übernehmen Patentanwälte die Abwicklung des Verfahrens. „Ab und an gibt es Telefonate, aber in der Regel wird alles schriftlich abgewickelt, auch wegen der rechtlichen Relevanz und Verfahren vor nachgeordneten Instanzen“, erklärt Jürgen Seidl. Für viele Kollegen, die aus der Industrie zum DPMA kommen, ist das eine gewaltige Umstellung, weiß Seidl, der in seinem Bereich als Gruppenleiter fungiert: „In den großen Unternehmen arbeitet man in Projektteams zusammen, bastelt, experimentiert – hier im Amt dagegen ist alles theoretisch. Geborene Tüftler kommen bei uns nicht auf ihre Kosten.“ < Fachkräfte gesucht Dabei sucht das DPMA die hoch qualifizierten technischen Fachkräfte händeringend in einigen Rund 120 000 „Schubladen“, also Klassen, Gruppen und Untergruppen, hat das technische Klassifikationssystem des DPMA, in die die Prüfer Patentanträge und Patente einsortieren. „Das ist schon eine sehr detaillierte Klassifizierung, die wir hier abdecken“, sagt Jürgen Seidl. Wegen dieser Bandbreite an Kompetenz und weil in Deutschland vergebene Patente nur sehr selten vom Patentgericht bemängelt oder widerrufen werden, zählt das DPMA zu den gefragtesten Patentämtern der Welt. Spektakuläres erleben Seidl und seine Kollegen indes selten – „wir verfolgen hier die normale Entwicklungsarbeit“, sagt der Patentprüfer. Doch auch das ist spannend: „Wir erfahren zuerst – noch lange vor Fachwelt und Markt – alles über eine neue Erfindung. Wir wissen vor allen anderen, dass die Brennstoffzelle kommt und dass das < Auch dieser skurrile Selbstbestrafungsapparat ist eine geschützte Erfindung. > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 15 fokus < Sachgebieten wie beispielsweise Maschinenbau: „Da müssen wir uns sehr strecken, um Leute zu bekommen, können teilweise Stellen gar nicht besetzen“, sagt Seidl. dbb Smartphone in den Startlöchern steht. Und wir entscheiden, ob Brennstoffzelle und Smartphone überhaupt patentierbare Erfindungen sind.“ Und ab und an kommen auch wahre Kuriositäten auf den Tisch wie etwa ein skurriler Selbstbestrafungsapparat oder die dreibeinige Strumpfhose – weltweit neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar? Dann gibt’s auch dafür ein Patent! Grundsätzlich behaupten traditionell die Automobilunternehmen eine Schlüsselstellung bei den Patentanmeldungen in Deutschland, gefolgt von der innovativen Maschinenbaubranche. Die aktivsten Unternehmen sind mit großem Vorsprung Bosch, gefolgt von Schaeffler und Daimler. Die Länderliste führen Bayern, BadenWürttemberg und NordrheinWestfalen an. < „nutella“ versus „NATALLA“ Um den Schutz des guten Namens geht es in der Hauptabteilung Marken und Muster des DPMA. Die Markenprüferinnen und -prüfer dort entscheiden jährlich über bis zu 1 000 Markenanmeldungen pro Kopf. Eingetragen sind seit dem ersten eingetragenen Namensmonopol für die Marke „Perkeo“ eines Berliner Lampenproduzenten (16. Oktober 1894) bislang rund sechs Millionen Marken. Dürfen Süßwaren „NATALLA“ heißen oder kollidiert das mit der berühmten Nuss-Nougat-Creme „nutella“? Angelika Kraus (33), gebürtige Kölnerin, seit 2006 beim DPMA und nun nach zwei Elternzeiten kurz vor dem Ende ihrer viereinhalbjährigen Ausbildung zur Markenprüferin, kennt die Regeln – und die Antwort: „Süßwaren dürfen nicht ‚NATALLA‘ heißen, weil die Verwechslungsgefahr zu hoch ist – deswegen keine Eintragung für ‚NATALLA‘.“ Die Regierungsamtfrau „liebt“ ihren Job und findet es „toll, dass man hier jeden Tag mit < Wem gehört der Adler? Die Münchner Markenprüfer müssen sich aktuell mit einer prominenten Markenfrage befassen. Nach dem Gewinn der Fußballweltmeisterschaft im Juli 2014 in Brasilien durch die deutsche Nationalmannschaft der Herren schoss der Wert des DFB-Adler-Logos auf den Team-Trikots weltweit in die Höhe. Und mit ihm natürlich auch der Preis der Nationalelf-Trikots, die seit dem Titelgewinn hoch im Kurs stehen – rund 80 Euro kostet das „Original“ mit nunmehr vier Sternen vom DFB. An diesem exklusiven Reibach stört sich die Supermarktkette „Real“, die die Löschung der kostbaren DFB-Adler-Marke beantragt hat. Begründung: Staatswappen dürfen nicht als Marken geschützt werden, sagt das Markengesetz und stellt damit ein absolutes Schutzhindernis auf. Nun haben die Münchner Markenprüfer die Sache zu prüfen. Sollten sie dem „Real“-Antrag entsprechen, verlöre der DFB die alleinige Lizenz zum offiziellen Trikot-Vertrieb. Und auch wenn das Patent- und Markenamt seine eigene Entscheidung bestätigen und die Löschung der Marke ablehnen würde, wäre das für den DFB noch keine endgültige Entwarnung: Danach kann die Entscheidung mit einer Beschwerde beim Bundespatentgericht angefochten werden … adidas fokus 16 < Selbstverständlich auch eine eingetragene Marke: dbb beamtenbund und tarifunion. > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 dem Leben und dem Warenangebot draußen in Verbindung kommt, der große Realitätsbezug ist spannend“. Auch hier kommen die Prüfer als Erste in Kontakt mit Marken, die bald in aller Munde sind: „Germanys Next Topmodel“ oder „Stromberg“ sind aktuelle Beispiele. Von den Klassikern wie „Palmin“, dem „Föhn“ oder „Nivea“ über zahllose Versionen mit dem @-Zeichen bis hin zur neuesten Wort-BildMarke von Coca Cola Deutschland, „Boris Becker“ und selbstverständlich auch dem Logo des dbb beamtenbund und tarifunion ist so ziemlich alles im Markenbestand des DPMA vertreten, was Rang und Namen hat. Grundlage zur Erlangung des Markenschutzes durch eine Registermarke ist ein Antrag, der beim DPMA schriftlich oder online einzureichen ist. Aufgrund der Regelungen des Markengesetzes prüfen Angelika Kraus und ihre Kolleginnen und Kollegen die Sache gründlich: Ist das als Marke angemeldete Zeichen überhaupt geeignet, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, grafisch darstellbar und unterscheidungskräftig? Und besteht möglicherweise ein Freihalteinteresse an dem Zeichen für Mitbewerber? „Außerdem darf die Marke nicht ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind“, erklärt Angelika Kraus, „und wir tragen keine Marken ein, die zu einer notorisch bekannten Marke mit älterem Zeitrang ähnlich oder mit ihr identisch sind – siehe ‚nutella‘.“ Führt diese Prüfung zu keinen Beanstandungen, wird die Marke in das Markenregister eingetragen. Die Gebühr hierfür beträgt 300 Euro, dafür gibt es zehn Jahre Schutz. Wer möchte, kann seine Schutzrechte danach für jeweils 750 Euro beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängern. dbb Mitunter schwierige Auseinandersetzungen „Man muss dafür gemacht sein, auch einmal schwierige Auseinandersetzungen durchzustehen“, betont Markenprüferin Kraus: „Es geht immer auch um wirtschaftliche Interessen, und da kann so mancher Kunde es nicht so gut hinnehmen, dass wir seine Marke nicht eintragen und schützen wollen.“ Drei Mo- nate brauchen die Prüfer im Durchschnitt von der Anmeldung bis zur Eintragung. In teamübergreifenden Prüferrunden werden spezielle Fälle besprochen, damit die Entscheidungslinie des DPMA einheitlich bleibt. Angelika Kraus ist rundum zufrieden mit ihrem Arbeitsplatz: „Tolle Kollegen, ein familienfreundlicher Arbeitgeber mit betriebseigener Kita, rund 400 Telearbeitsplätzen und zahllo- sen Teilzeitmodellen“ – nur eines stimmt Kraus ein wenig nachdenklich: Sie und eine Kollegin sind sozusagen der letze Nachwuchs der Münchener Markenprüfer – „nach uns wurde niemand mehr in die Ausbildung aufgenommen“. Dabei wird die Arbeit nicht weniger, sondern immer mehr … Das Beste zum Schluss: Das DPMA arbeitet seit Jahren kostendeckend. Die Einnahmen 2013 betrugen 340,7 Millionen Euro, die Ausgaben 268,2 Millionen Euro – darin enthalten jeweils die Einnahmen und Ausgaben des Bundespatentgerichts (BPatG) sowie die Pensionskosten von DPMA und BPatG. Gute Ideen schützen rechnet sich also – in jeder Hinsicht! Text und Fotos: Britta Ibald Nachgefragt Bernd Kessler, Personalrat im DPMA: Hohe Arbeitsbelastung mit auch die Verfahrensdauer in den Abteilungen, die besonders von den Altersabgängen betroffen sind, wieder zunimmt. Wie sieht die Altersstruktur im DPMA aus – gibt es ausreichend Nachwuchs, der die Erfahrungen der lebensälteren Kolleginnen und Kollegen noch aufnehmen kann, bevor diese in den Ruhestand gehen? Der VBGR geht davon aus, dass in den nächsten zehn Jahren rund 25 Prozent und in den nächsten 20 Jahren – bedingt durch das Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge – etwa 60 Prozent aller Mitarbeiter in den Ruhestand gehen werden. Bisher ist es dem DPMA gelungen, die ausscheidenden Mitarbeiter zu ersetzen. Ob dies ohne Änderung der Rahmenbedingungen so bleibt, ist stark zu bezweifeln. < Bernd Kessler ist 1. stellvertretender Vorsitzender im Verband der Beschäftigten im Gewerblichen Rechtsschutz (VBGR) und Mitglied im DPMA-Personalrat. Herr Kessler, eine Patenteintragung beim DPMA dauert durchschnittlich fünf Jahre, und auch bei den Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Markenprüfung ist ein „Überlauf“ von Anträgen die Regel, nicht die Ausnahme. Halten Sie die aktuelle Personalausstattung der Behörde für aufgabenangemessen? Eine Bearbeitungsdauer von fünf Jahren hört sich erst mal unheimlich lang an. Bei jedem unserer Patentprüfer warten rund 250 Patentverfahren auf eine Bearbeitung. Bei einer durchschnittlichen Erledigungszahl von etwa 50 Verfahren pro Jahr kommt man auf die fünf Jahre. Angesichts der zuletzt steigenden Patentanmeldezahlen reicht die aktuelle Personalausstattung aber nicht aus, um die Rückstände in angemessener Zeit abzubauen. Im Markenbereich konnten wir die Rückstände und die Bearbeitungszeiten in den letzten Jahren deutlich senken. Als Reaktion auf die bis 2012 rückläufigen Anmeldezahlen werden ausscheidende Kollegen nicht ersetzt und die viereinhalb Jahre dauernde Ausbildung zum Markenprüfer eingestellt. Ich habe den Eindruck, dass derzeit die Arbeitsbelastung und da- Sind die Gehälter, die der Bund den Mitarbeitern des DPMA am Standort München zahlt, ausreichend? Ganz klares Nein! Für zahlreiche Kolleginnen und Kollegen im einfachen und mittleren Dienst ist München unbezahlbar geworden. Viele haben noch einen Nebenjob, um überhaupt über die Runden zu kommen. Im gehobenen Dienst bewerben sich viele Nachwuchskräfte, die nicht aus der Region München stammen, zu Bundesbehörden an anderen Standorten. Der Grund dafür ist, dass ihnen in anderen Städten nach Abzug der Miete deutlich mehr Geld vom Gehalt übrig bleibt. Im höheren Dienst liegt das Gehalt der Patentprüfer schon heute um bis zu 40 Prozent unter den Gehältern, die in der Industrie gezahlt werden. Angesichts der absehbaren Altersabgänge, die ja alle Wirtschaftsbereiche betreffen werden, ist zu erwarten, dass sich dieser Gehaltsabstand eher noch vergrößert und das DPMA damit bei der Nachwuchsgewinnung den Kürzeren ziehen wird. Wenn der Bund schon zahlreiche Behörden in Ballungszentren wie Hamburg, Frankfurt, Stuttgart und München ansiedelt, dann müssten die dort deutlich höheren Lebenshaltungskosten durch eine Ballungsraumzulage für die Beschäftigten kompensiert werden – das ist ein Gebot der Fürsorge und ein Gebot der Attraktivitätssicherung des Arbeitgebers. > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 17 fokus < dbb Wohnungsbaupolitik: Bau fällig? fokus 18 Wohnraum wird in Deutschland immer teurer. Nach Berechnungen der Internet-Immobilienbörse „Immobilienscout 24“ sind die Preise für Mietwohnungen von März 2007 bis April 2014 durchschnittlich um 19,5 Indexpunkte gestiegen, bei Neubezug in Neubauten sogar um 38,7 Punkte. In Ballungsräumen wie München oder Frankfurt müssen Mieter für eine gute Wohnlage mittlerweile bis zu zwölf Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter berappen. Zu viel für die meisten Otto-Normalverbraucher. Aber bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Jetzt versucht der Staat einerseits, regulierend einzugreifen, hat aber andererseits mit zahlreichen neuen Auflagen und Vorschriften viel dazu beigetragen, den Wohnungsbau stetig zu verteuern. Bereits vor zwei Jahren hatten zwei Studien, die das PestelInstitut in Hannover und der Bochumer Wohnungsbau-Experte Prof. Dr. Volker Eichener im Auftrag der Kampagne „Impulse für den Wohnungsbau“ erstellt haben, festgestellt, dass bis 2017 825 000 Mietwohnungen neu gebaut werden müssen. Deutschland leide unter einer neuen Wohnungsnot, insbesondere in Großstädten, Ballungszentren und Universitätsstädten, wo es einen massiven Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen gebe. Aktuell fehlten in den zehn deutschen Großstädten, die den stärksten Wohnungsmangel haben, mehr als 100 000 Miet- wohnungen – rund 17 500 davon allein in Frankfurt am Main und 8 000 in Stuttgart. Wenn der Mietwohnungsbau nicht verdoppelt werde und auf mindestens 130 000 neue Wohnungen pro Jahr ansteige, werde sich die Mietwohnungslücke drastisch vergrößern: „In fünf Jahren werden dann 400 000 Mietwohnungen bundesweit fehlen“, so die Autoren der Studien. Die Studien belegen, dass der schrittweise Rückzug des Bundes aus der Wohnungsbauförderung in den vergangenen 15 Jahren zu der neuen Wohnungsnot geführt hat. Zudem zeigen die Berechnungen der > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 < HafenCity Hamburg: Nicht jeder Interessent wird eine Wohnung in den Top-Lagen der großen Städte finden, obwohl es auch hier bezahlbaren, geförderten Wohnraum gibt. Wissenschaftler, dass die Bundesländer die soziale Wohnraumförderung im vergangenen Jahrzehnt um nahezu 80 Prozent reduziert haben. < Wohnen frisst Einkommen auf Für einen Großteil der Haushalte in Deutschland werde das Wohnen finanziell immer belastender. „Einkommen und Wohnkosten laufen immer weiter auseinander“, sagt Matthias Günther vom PestelInstitut. Einerseits seien Mieten und Nebenkosten deutlich gestiegen, andererseits habe die Zahl einkommensschwacher Haushalte zugenommen. „Ein Ende dieser Entwicklung ist gegenwärtig nicht erkennbar.“ Die Wissenschaftler sehen die neue Wohnungsnot sogar als Gefahr für die wirtschaftliche Entwicklung – insbesondere in Ballungszentren. „Wohnmöglichkeiten und Wohnpreise sind wichtige Standortfaktoren für eine sich immer internationaler orientierende Wirtschaft“, so Günther. Vor diesem Hintergrund fordern die Bündnispartner der Kampagne „Impulse für den Wohnungsbau“ eine neue Wohnungsbaupolitik für Deutschland. Die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau müssten sich dazu deutlich verbessern. „Die neue Wohnungsnot ist hausgemacht. Insbesondere der Bund sollte sich seiner Verantwortung für die nationale Wohnungsversorgung wieder bewusst werden. Er muss insbesondere steuerrechtliche Hemmnisse beseitigen und in der Wohnungsbauförderung die Initiative ergreifen, um die neue Wohnungsnot zu lindern“, sagt der Rektor der Bochumer Immobilien-Hochschule EBZ Business School, Prof. Dr. Volker Eichener. Kernpunkt einer neuen Wohnungsbaupolitik müsste eine steuerliche Erleichterung des Mietwohnungsbaus sein, so Eichener. Gemeinsam mit der Kampagne „Impulse für den Wohnungsbau“ hält er zum Beispiel eine Erhöhung des jährlichen Abschreibungssatzes auf vier Prozent für angemessen. Darüber hinaus fordert der WohnungsbauExperte eine Verdoppelung der Kompensationszahlungen vom Bund an die Länder. Diese sollen jedoch eine strenge Zweckbindung an die Neubauförderung enthalten. < Neue Impulse vom Bund Im Juli 2014 scheinen die Forderungen in der Bundespolitik angekommen zu sein: Bund, Länder, Kommunen und Verbände wollen gemeinsam geeignete Maßnahmen zur Bewältigung aktueller woh- nungspolitischer Herausforderungen ergreifen. Unter der Leitung von Bundesbauministerin Barbara Hendricks ist erstmals ein Bündnis von 17 Verbänden und Organisationen für bezahlbares Wohnen und Bauen in Berlin mit dem Ziel zusammengekommen, den steigenden Wohnraumbedarf in bestimmten Regionen zu decken und gleichzeitig soziale, demografische und energetische Anforderungen zu berücksichtigen. Eine Baukostensenkungs-Kommission soll als zentraler Baustein dafür sorgen, dass dies mit angemessenen Kosten erreicht wird. Bundesministerin Hendricks betonte im Rahmen der Auftaktgespräche am 10. Juli 2014 in Berlin: „Insbesondere in Ballungsräumen fehlt es an bezahlbarem Wohnraum. Wir brauchen mehr Neubau, eine starke soziale Wohnraumförderung und eine bessere Unterstützung einkommensschwächerer Haushalte bei den Wohnkosten. Dafür wollen wir angemessene und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen schaffen und die wohnungspolitischen Instrumente sowie die baulichen Vorgaben besser aufeinander abstimmen. Gute Wohnverhältnisse und bezahlbare Mieten sind wesentliche Voraussetzungen für sozialen Frieden und gesellschaftlichen Zusammenhalt.“ Fünf wesentliche Handlungsfelder werden im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen bearbeitet. Dazu gehören der Neubau von Wohnungen sowie die Belebung des sozia- len Wohnungsbaus, aber auch die Frage bezahlbarer Mieten und die soziale Sicherung des Wohnens. Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudebestand ist ebenso ein Thema wie auch die demografische Entwicklung und das Wohnen im Alter. Nicht zuletzt soll es um nachhaltiges und kostenbewusstes Planen und Bauen gehen. Hendricks will unter anderem dazu beitragen, dass überflüssige Normen und Gesetzesvorschriften, die das Bauen verteuern, reduziert werden. Auch sollen die Kommunen, die meist Grundstücksbesitzer sind, mehr Bauland zur Verfügung stellen, etwa über die „Zurverfügungstellung von Bauland und die Mobilisierung von Bauland und Erschließung von Brachflächen“, so Hendricks. Auch sei zu berücksichtigen, dass es in Deutschland eine starke Binnenwanderung gebe. Viele Menschen orientieren sich in die sieben wichtigsten Wirtschaftsregionen, weshalb dort Einwohnerzahlen und Mieten steigen. In den letzten fünf Jahren etwa habe Berlin einen Mietenanstieg von 35 Prozent erlebt, Hamburg von 27 Prozent. Zugleich stünden besonders in Ostdeutschland viele Wohnungen leer. Die Bundesbauministerin will im Herbst 2015 eine Zwischenbilanz des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen ziehen, betonte aber: „Bauen tun wir selber nicht, sondern wir können nur die Voraussetzungen dafür schaffen.“ > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 Exklusiv für dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen Norman S., langjähriges dbb-Mitglied Bild: Jana Denzler Starpics – Fotolia dbb Kredite ablösen oder Wünsche erfüllen Freiräume schaffen! Alles spricht für ein Beamtendarlehen über das dbb vorsorgewerk: » Freier Verwendungszweck: z. B. für die Umschuldung bisheriger Kredite, Ausgleichen von Rechnungen oder Investitionskredit für größere Anschaffungen » Darlehen von 10.000 € bis 60.000 € Flexible Laufzeiten: 12, 15 oder 20 Jahre » Festzinsgarantie Beam tenda rlehen zu Be Höchsteintrittsalter 58 Jahre » 100 % anonym (keine Datenweitergabe an Unberechtigte) » 100 % Vertrauensgarantie kondit stionen Jetzt unverbindliches Angebot anfordern! 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Nachdem bereits 2013 eine Novelle des Mietrechts in Kraft getreten war, die eine stärkere Deckelung von bereits bestehenden Mietverträgen erlaubte, will die Bundesregierung mit der Mietpreisbremse dafür sorgen, dass künftig insbesondere in begehrten Wohnlagen Mietpreissprünge von 20, 30 oder mehr Prozent verhindert werden, damit sich auch Normalverdiener Wohnraum in diesen Lagen noch leisten können. Neubauten sollen voraussichtlich davon ausgenommen sein. Nach Informationen des Bundesjustizministeriums sehen die Neuregelungen vor, dass die zulässige Miete in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent angehoben werden darf. Im Maklerrecht will der Gesetzentwurf zudem das „allgemein akzeptierte Prinzip: ,Wer bestellt, der bezahlt‘ “ verankern. Dadurch soll künftig sichergestellt werden, dass diejenige Partei, die die Leistung eines Maklers veranlasst, auch verpflichtet sein soll, die anfallenden Maklergebühren zu zahlen. Weitere Elemente der Bau- und Wohnungspolitik der Bundesregierung sind im Koalitionsvertrag beschrieben, darunter die Stärkung des Wohnungsbaus, eine aktive Liegenschaftspolitik, um Bauland verfügbar zu machen, die Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus, die Schaffung generationen- und altersgerechten Wohnraums sowie die Förderung von energieefizientem Bauen und Sanieren. Mehr als eine halbe Milliarde Euro stellt die Bundesregierung jährlich für sozialen Wohnungsbau bereit. Mit der Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Maßnahmen sollen die Rahmenbedingungen für alle am Mietmarkt Beteiligten verbessert werden, damit sich die Marktlage in den derzeitigen Brennpunkten wieder entspannt, also vor allem in den zentralen Quartieren der Großstädte. Die Bundesregierung scheint die Probleme erkannt zu haben, doch selbst Bündnispartner wie der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) sehen Schwierigkeiten bei der Umsetzung. „Wir haben noch keine Lösung für bezahlbares Wohnen und Bauen gefunden, sind aber auf dem richtigen Weg dahin“, sagt zum Beispiel BFW-Präsident Andreas Ibel. „Für ein erfolgreiches Gelingen des Bündnisses ist auch die Politik in der Pflicht – klare und langfristige Rahmenbedingun- > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 Kosten dämpfen „Dabei dürfen die Ursachen von knappem bezahlbarem Wohnraum nicht außer Acht gelassen werden: Steigende Immobilienpreise sind auf die seit Jahren kontinuierlich steigenden Baukosten zurückzuführen. Wohnimmobilien müssen sowohl energetische als auch technische Mindestanforderungen erfüllen und dabei noch bezahlbar bleiben – das ist schwer in Einklang zu bringen“, erklärt Ibel. Allein die letzte Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) koste den Bauherrn einschließlich seines Planungsvorlaufs mindestens 10 000 Euro pro Wohnung zusätzlich. Dies führe letztlich dazu, dass weit weniger gebaut werde als tatsächlich benötigt. Angesichts des demografischen Wandels und der hohen Zuwanderung werde zudem ein zusätzlicher Bedarf an Wohnraum entstehen, der mit der aktuellen Neubautätigkeit nicht annähernd gedeckt wird. „Deshalb ist es von enormer Bedeutung, dass das Bündnis Strukturen schafft, die das Bauen fördern, statt es zu verhindern“, fordert der BFW-Präsident. Wohnbauprojekte dauerten in Deutschland in der Regel vier bis fünf Jahre. „Die Langfristigkeit und Beharrlichkeit, die wir aus der Baupraxis kennen, werden wir in das Bündnis mit einbringen.“ Ob die Mietpreisbremse im Spannungsfeld von baulicher Effizienz und dem Mieterwunsch nach günstigen Wohnraum überhaupt ein geeignetes Instrument ist, um Angebot und Nachfrage aneinander anzugleichen, ist in der Praxis ebenfalls umstritten. Nachdem einige SPD-geführte Bundesländer den Referentenentwurf des Mietrechtsnovellierungsgesetzes – so heißt das geplante Gesetz um die Miet- preisbremse offiziell – kritisiert hatten, erklärte der designierte Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), JensUlrich Kießling: „Wir sehen uns in unserer Kritik an der geplanten Mietpreisbremse bestätigt. Sie ist ordnungspolitisch falsch und sozialpolitisch untauglich.“ Die Mietpreisbremse sei nicht geeignet, um einkommensschwächeren Haushalten bezahlbaren Wohnraum zu garantieren. Zu dem gleichen Ergebnis komme ein Gutachten, dass die BID beim Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung „InWIS“ in Auftrag gegeben hatte. Kießling befürchtet nicht nur, dass die Mietpreisbremse nicht wirkt, sondern dass sie wegen „ihrer mangelhaften Ausgestaltung für Neubauinvestitionen im Wohnungsbereich“ Schaden anrichtet. Zwingend erforderlich sei eine Begrenzung der Mietpreisbremse auf maximal fünf Jahre, damit Investoren Planungssicherheit haben und Neubautätigkeit nicht abgewürgt wird. Zudem sei unabdingbar, diverse unklare Rechtsbegriffe zu präzisieren. Weder die „umfassende Modernisierung“ noch die Ermächtigungsgrundlage für die Bundesländer zur Bestimmung der Gebiete der Mietpreisbremse (angespannter Wohnungsmarkt, ausreichende Versorgung und angemessene Bedingungen) seien hinreichend klar definiert. Wenn hier keine substantielle Nachbesserung erfolge, sei eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert – mit ungewissem Ausgang für Mieter wie Vermieter: „Auch die Verfassungskonformität wird diskutiert. Um hier Klarheit zu haben, benötigen wir eine Beschränkung der Mietpreisbremse auf tatsächliche Mangellagen. Die BID fordert die Bundesregierung daher auf, ihre Pläne grundsätzlich zu überdenken.“ dbb Der dbb setzt beim Thema sozialgerechter Wohnraum neben den richtigen politischen Entscheidungen auch auf gesellschaftliches Engagement. So hat der dbb bundesseniorenkongress 2013 einen Antrag beschlossen, der sich mit dem Themenkreis beschäftigt und die Belange älterer Menschen ebenso berücksichtigt wie die von jungen Familien mit Kindern. Dabei spielen neben der Bereitstellung geeigneten und bezahlbaren Wohnraumes auch städteplanerische und soziale Überlegungen eine Rolle: < Belange Älterer berücksichtigen Dem Wunsch der Menschen nach längerem Verbleib in der häuslichen Umgebung kann auch durch die Entwicklung und Verbreitung nutzerfreundlicher und barrierefreier, technikunterstützter Assistenzsysteme Rechnung getragen werden. Konkret helfen wohnungsnahe Dienstleistungsangebote, aber auch technische Assistenzsysteme, wobei die Anwendung letzterer grundsätzlich freiwillig sein muss. Daneben kann der längere Verbleib in der häuslichen Umgebung durch Modelle der Nachbarschaftshilfe oder neue Wohnformen wie beispielsweise das Zusammenleben verschiedener Generationen ermöglicht werden. Im Rahmen derartiger neuer Wohnformen und Wohnprojekte ist freiwilliges Engagement und Partizipation älterer Menschen nicht nur möglich, sondern gerade wünschenswert. Andererseits darf das ehrenamtliche Engagement älterer Menschen keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze ersetzen und sollte auch nicht dazu dienen, den Lebensunterhalt zu sichern. Seit dem 1. Mai 2013 können zwar die Bundesländer für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten die sogenannte Natalie Prinz – Fotolia Die steigende Lebenserwartung und der demografische Wandel ziehen einen veränderten Handlungsbedarf in der Stadtentwicklung und beim Wohnungsbau nach sich. Die Menschen wollen möglichst lange unabhängig und eigenverantwortlich in ihrer häuslichen Umgebung leben. Dies erfordert generationengerechten Wohnraum, der den Alltagsbedürfnissen von Familien mit Kindern ebenso entspricht wie denen von Senioren. Bei der Schaffung entsprechenden Wohnraums ist beispielsweise die Barrierefreiheit ab Beginn der Planung von Bauvorhaben, sei es ein Neubau, sei es ein Umbau vorhandenen Wohnraums, zu bedenken. Förder- programme für Wohnungsneubau sollten dies berücksichtigen. < Moderne Neubausiedlungen am Stadtrand sind eine mögliche Lösung für den steigenden Bedarf an Wohnraum. Damit sich der Bau für Investoren lohnt und Mieter nicht mit zu hohen Preisen belastet werden, muss die Politik angemessene Rahmenbedingungen schaffen und den Vorschriftendschungel lichten. Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 Prozent auf 15 Prozent absenken. Diese Kappungsgrenze gilt aber nicht beim Vertragsschluss für Wiedervermietungen. Sie regelt auch nur, in welcher Geschwindigkeit eine Miete, vor allem in sehr alten Mietverträgen, bis auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden darf. Für die Wiedervermietung einer frei gewordenen Wohnung hilft das nicht weiter, meint die dbb bundesseniorenvertretung und skizziert den aktuellen Stand: Der Gesetzentwurf zur Dämpfung des Mietanstiegs befindet sich derzeit in der finalen Abstimmung innerhalb der Bundesregierung auf der Grundlage der bereits erfolgten schriftlichen Stellungnahmen von Bund, Ländern und Verbänden. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2014 wird der Gesetzentwurf das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Wenn alles planmäßig läuft, können die Mietpreisbremse und die Änderungen im Maklerrecht im Jahr 2015 in Kraft treten. Wirksam werden können die Regelungen zur Dämpfung des Mietanstiegs aber erst dann, wenn die Länder die zugehörigen Rechtsverordnungen zur Ausweisung der entsprechenden Gebiete erlassen haben. Die dbb bundesseniorenvertretung fordert daher die Schaffung von mehr generationengerechtem Wohnraum durch Neubau und Umbau von vorhandenem Wohnraum, die Entwicklung und Verbreitung nutzerfreundlicher und barrierefreier, technik-unterstützter Assistenzsysteme sowie wohnungsnaher Dienstleistungsangebote und Begegnungsorte sowie die Entwicklung und Umsetzung alternativer Wohnformen und -projekte. Darüber hinaus soll eine ausreichende Verkehrsinfrastruktur insbesondere auch im ländlichen Raum sichergestellt werden. br > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 für nur 9,52 € im Monat* – speziell für dbb-Mitglieder und deren Angehörige PRIVAT-, BERUFSUND VERKEHRSRECHTSSCHUTZ Und der Lieferant sorgt nicht für Ersatz! ter: Rufen Sie an un 444 030/408so1rg6 ewerk.de/ www.dbb-vor rechtsschutz *Jahresbeitrag auf Monatsbasis für Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie ergänzend zu den Leistungen des dbb im beruflichen Bereich, SB 250 EUR Versicherungsträger: Jurpartner Rechtsschutz-Versicherung AG dbb Zertifikatskurs Gewerkschaftsmanagement – Ein persönlicher Rückblick: Eine gute Investition in die Zukunft! Ob ich mir vorstellen könne, für meine Gewerkschaft den Kurs „Gewerkschaftsmanagement“ zu absolvieren, wurde ich eines Abends im September 2013 am Telefon von meinem DPolG-Landesvorsitzenden Joachim Lautensack gefragt. Meine spontane Reaktion war zwiespältig. Zu abstrakt kam mir die Bezeichnung „Gewerkschaftsmanagement“ vor. Zu wenig konnte ich mir unter diesem Titel vorstellen oder damit verbinden. Neugierig auf das mir Unbekannte und aus grundsätzlichem Interesse an einer funktionierenden und effektiven Gewerkschaftsarbeit habe ich zugesagt. Heute, im September 2014, jährt sich das Ganze. Das aus mehreren Modulen bestehende Seminar liegt mittlerweile hinter mir – Zeit für einen persönlichen Rückblick. fokus 22 Es war eine recht gemischte Gruppe, die sich zu Seminarbeginn Anfang Dezember 2013 in der dbb akademie in Königswinter eingefunden hatte: Lehrer, Zöllner, Straßenwärter, Lokführer, Kommunalbeamte und Polizisten aller Altersschichten. Die Mischung stand stellvertretend für den bunten Strauß von Berufsgruppen im öffentlichen Dienst. Bei einem Blick in die Runde ertappte ich mich bei der Frage nach den Gemeinsamkeiten, die diese Gruppe über die mehr als halbjährige Dauer des Seminars miteinander verbinden sollte. Dem Gesichtsausdruck des einen oder anderen Gegenübers entnahm ich, dass ich mit dieser Fragestellung nicht alleine war. Wie sich im Kursverlauf herausstellen sollte, brachten wir alle schon von Haus aus viel mehr Gemeinsamkeiten mit, als jeder von uns anzunehmen vermochte. Und mit noch mehr Gemeinsamkeiten gingen wir nach der Fortbildung wieder auseinander. < Wie ich diesen Kurs erlebt habe Schon die Begrüßungsworte unseres Seminarleiters der dbb akademie, Dr. Karl-Heinz Richter, machten klar, dass der Zertifikatskurs kein Spaziergang werden würde. Die Fortbildung hatte es wirklich in sich und war zielgruppenscharf am tatsächlichen Bedarf für eine effektive, erfolgreiche und vor allem nachhaltige Gewerkschaftsarbeit ausgelegt: Vielerlei theoretische Inhalte sollten wir vermittelt bekommen und noch mehr praktische Übungen galt es zu absolvie- ren. Eine „süße Pflicht“ war die Erstellung einer schriftlichen Hausarbeit zu einem gewerkschaftspolitischen Thema. Die abschließende „Kür“ bestand in der persönlichen Präsentation der Arbeit vor einer Prüfungskommission unter der Leitung von Willi Russ, dem Vorsitzenden der dbb akademie. Die Fortbildung war in insgesamt drei mehrtägige Pflichtund ein Wahlpflichtmodul unterteilt. Schon während des ersten Moduls wurde eine Gemeinsamkeit deutlich, die jeder von uns in sich trug: Wir waren allesamt nicht bloß interessiert, sondern mit Feuer und Flamme für die jeweilige Fachgewerkschaft unterwegs. Nicht wenige gehörten den jeweiligen Landes- oder Bundesvorständen an oder waren in der gewerkschaftlichen < Sven Heinz Jugendarbeit aktiv. Andere waren in ihrem Landesverband als einfordernde „Junge Wilde“ aufgefallen. Dieses grundsätzliche Engagement und Potenzial wurde während des Seminars gefördert und ausgebaut. Wir bekamen Gelegenheit, unsere eigenen Fähigkeiten, Stärken und Schwächen zu erkennen und an uns zu arbeiten. Insbesondere bekamen wir aber aufgezeigt, wie wir das in uns steckende persönliche Potenzial gezielt für die gewerkschaftliche Arbeit nutzen können. Die dbb akademie bediente sich dieser Aufgaben durchweg fähiger interner und externer Dozentinnen und Dozenten, welche die Teilnehmer auch mit dem dafür nötigen rechtlichen und fachlichen Hintergrundwissen ausgestattet haben. < Wir sind alle gewachsen Auf die Frage, was dieses Seminar gebracht hat, würde ich antworten: „Wir sind durch die Bankreihen alle gewachsen!“ Jeder hat seine individuellen Fähigkeiten erkannt und anfängliche Defizite in klare Vorteile umgewandelt. Durch die regelmäßigen praxisnahen Trainingseinheiten vor Gruppen, Kameras und Mikrofonen wur- > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 dbb de aus Unsicherheiten selbstsicheres und souveränes Auftreten. Wir haben überzeugend und schlüssig zu argumentieren gelernt. In Gesprächen mit langjährigen Gewerkschaftern konnten wir von deren Erfahrungen profitieren und dabei auch Fingerspitzengefühl und Verständnis für die Belange des politischen Gegenübers entwickeln. Am Ende waren wir nicht nur „Feuer und Flamme“, sondern haben „lichterloh gebrannt“. Das anfänglich mit Sorge erwartete Abschlusskolloquium bot am Ende die willkommene Gelegenheit, das im Zertifikatskurs erworbene Wissen in die Praxis umzusetzen. zelnen, wie für die Gewerkschaften und den Dachverband, ist auch das unter den Seminarteilnehmern entstandene bundesweite und berufsübergreifende Netzwerk „Alumni“. < Tarifrecht öffentlicher Dienst – Behalten Sie den Überblick! 4. bis 6. November 2014 2014 Q014 EB Grundschulung TVöD/TV-L Königswinter 500 Euro (inkl. Ü/VP) 2. bis 4. Dezember 2014 2014 Q017 EB Aufbauschulung TVöD/TV-L Königswinter 500 Euro (inkl. Ü/VP) 11. bis 13. November 2014 2014 Q026 EB TV-L Eingruppierung – Workshop (Land) Königswinter 500 Euro (inkl. Ü/VP) 11. bis 13. November 2014 Entgeltordnung TVöD Bund 2014 Q322 EB Königswinter 500 Euro (inkl. Ü/VP) Auch die Winterakademien „Tarifrecht total“ sowie „Entgelt und Eingruppierung total“ sind schon in der Planung – reservieren Sie sich jetzt Ihren Startplatz in Königswinter! 26. bis 30. Januar 2015 2014 Q006 EB Winterakademie – Tarifrecht total Königswinter 500 Euro (inkl. Ü/VP) 23. bis 27. Februar 2015 Winterakademie – Entgelt und Eingruppierung total Königswinter 500 Euro (inkl. Ü/VP) 2014 Q007 EB Eine Übersicht über alle Tarifseminare, die jeweiligen Programme und eine Online-Anmeldemöglichkeit finden Sie unter: www.dbbakademie.de M e h r W I S S e n a L S a n D e r e . B e S t e L L e n S I e j e t z t. Finanziell sicher in Pension: Leitfaden für Beamte Der Inhalt im Überblick: • Unterstützung zur individuellen Ruhegehaltsberechnung • Muster einer Pensionsauskunft • Private Altersvorsorge • Steuerliche Förderung • Glossar mit Fachbegriffen • Synoptische Darstellung für Bund und Länder neuauFLage 2014 Was Sie davon haben: Sinkende Ruhegehaltssätze machen es auch für Beamte zunehmend erforderlich, rechtzeitig über Versorgungslücken und zusätzliche Altersvorsorge nachzudenken. Der Ratgeber unterstützt in kompakter Form sowohl jüngere als auch pensionsnahe Beamte bei der Berechnung des individuell zu erwartenden Ruhegehalts und bei der Planung ergänzender privater Vorsorge: praxisnah und mit zahlreichen Beispielen. Sven Heinz, stellvertretender Vorsitzender BBW InformatIonen für Beamte und arBeItnehmer dbb verlag gmbh friedrichstraße 165 10117 Berlin telefon: 0 30/ 7 26 19 17-0 telefax: 0 30/ 7 26 19 17-40 e-mail: [email protected] Internet: http://www.dbbverlag.de Bestellcoupon Zuschicken oder faxen __ exemplar/e „finanziell sicher in Pension” So bestellen Sie ganz einfach: Sie können mit nebenstehendem Bestellcoupon per Post oder Fax bestellen. Oder Sie teilen uns Ihren Wunsch per E-Mail oder über Internet mit. 192 Seiten 19,90* 3., überarbeitete Auflage 2014 ISBN: 978-3-87863-186-6 * zuzügl. Porto und Verpackung 23 fokus Der Kurs hat uns nicht nur in Ihre Ansprechpartnerin für Inhouse-Seminare: Käthe Kupke unseren Fähigkeiten positiv ver(Telefon 030.408165-44, E-Mail: [email protected]) ändert. Die vielfältige Herkunft und Zusammensetzung der Kursteilnehmer hat so manche Vielfalt des öffentlichen was uns als „dbb-Familie“ eint chen Blick über den eigenen Dienstes ermöglicht. Dadurch und zusammenhält. Ein deutliTellerrand hinaus in die berufliwurde einmal mehr deutlich, cher Mehrgewinn für den EinDateiname: _04PRF_EAZ_dbb_magazin_9_2014_S23.pdf; Nettoformat:(185.00 x 135.00 mm); Datum: 04. Aug 2014 11:17:38; PDF-CMYK ab 150dpi (WF), L.N. Schaffrath DruckMedien Einen Großteil des erlangten Wissens geben die Absolventen den Fachgewerkschaften und dem Dachverband schon heute in der aktiven Mitarbeit in Tarifkommissionen oder auf Bundes- und Landesebene der Organisationen zurück. Die Entsendung von Teilnehmer/ -innen in den Zertifikatslehrgang „Gewerkschaftsmanagement“ ist ein wichtiger Schritt der Fachgewerkschaften im Sinne einer nachhaltigen und professionellen Gewerkschaftsarbeit – eine gute Investition in die Zukunft! Verlagsprogramm name anschrift datum/unterschrift Widerrufsrecht: Sie haben das recht, binnen 14 tagen ohne angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. die frist beginnt mit absendung dieser Bestellung. Zur einhaltung der frist genügt die rechtzeitige absendung des Widerrufs an: dbb verlag gmbh, friedrichstr. 165, 10117 Berlin, tel.: 030.726 19 17-0, fax: 030.726 19 17-40, e-mail: [email protected] > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 dbb Die andere Meinung: Die Großstädte haben seit mehr als zwanzig Jahren Sozialwohnungen verloren. Dieser Verlust ist in keiner Weise durch neu öffentlich geförderte Wohnungen wettgemacht worden. So geht die Schere zwischen fehlenden preiswerten Wohnungen und einer wachsenden Nachfrage ärmerer Haushalte immer weiter auseinander. Deshalb sollte der Bund ein Programm auflegen, das neuen sozialen Wohnungsbau fördert. fokus 24 In zahlreichen deutschen Großstädten hat sich der Bestand an Sozialwohnungen im Zeitraum 1995 bis 2005 erheblich verringert, zum Beispiel in Dortmund von 61 000 auf 31 000, in Hamburg von 188 000 auf 130 000 und in Köln von 85 000 auf 53 000. Zahlreiche Städte haben ihren Bestand an Sozialwohnungen oder ihre Anteile daran verkauft, um ihre Schulden zu tilgen oder die Zinsbelastung zu senken. So hat Berlin im Jahr 2004 70 900 Wohnungen an ein angelsächsisches Unternehmen verkauft, ebenso Dresden im Jahr 2006 47 800 Wohnungen. Die Stadt Zwickau verkaufte 2008 3 000 Wohnungen und Leipzig im Jahr 2009 2 600 Wohnungen, jeweils an ausländische Unternehmen. Die Städte haben sich damit zugleich eines Instruments beraubt, in den Wohnungsmarkt einzugreifen. Seit 1995 hat sich aber auch die Quote der durch Armut gefährdeten Personen, die nur über 60 Prozent des mittleren Einkommens in Deutschland oder weniger verfügen, zugenommen: Von 11 Prozent im Jahre 1994 auf 11,5 Prozent im Jahr 2000, dann auf 13,2 Prozent im Jahr 2005 und schließlich auf 15,8 Prozent im Jahr 2010. Die Schere zwischen wachsender Nachfrage und sinkendem Angebot von öffentlich geförderten Wohnungen ist immer größer geworden. Dieser Sachverhalt – und die hiermit verbundenen sozialen Probleme – dürfte jedem für Wohnungspolitik Verantwortlichen auf der Ebene von Städten, Ländern und dem Bund bekannt gewesen sein. Im Jahr 2013 wird nun das Problem entdeckt: fehlender sozialer Wohnungsbau, steigende Mieten und Kaufpreise, steigende Internationalisierung des deutschen Immobilienmarktes, Verdrängung der ärmeren Bevölkerung durch Gentrifizierung. Kurz: Wohnungsnot und Mietpreisbremse werden zu öffentlich diskutierten Themen, verstärkt durch den Wahlkampf 2013. Es ist aber keine „Wohnungsnot“, sondern ein erheblicher Mangel an preiswerten Wohnungen. Dafür fehlen Investoren, weil es lukrativer ist, in innerstädtischen Lagen Eigentumswohnungen zu errichten. Denn diese sind meist schon verkauft, bevor überhaupt mit dem Bau begonnen wurde. Das Problem wird sich auch noch verschärfen, weil die Bevölkerung in den Ballungszentren > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 pixarno – Fotolia Wohnungspolitik ist Sozialpolitik vor allem durch Zuwanderung wächst, womit sich die Nachfrage weiter erhöhen wird. Diese Nachfrage wird sich vor allem auf Wohnungen in guter Bausubstanz, vor allem Altbauten aus den Jahren 1895 bis 1905, aber auch auf Eigentumswohnungen in innerstädtischer Lage richten. Unter diesen Bedingungen sind nicht nur die Kommunen, sondern auch der Bund gefragt, finanzielle Anreize zu setzen, damit Investoren in öffentlich geförderten Wohnungsbau investieren. Nun könnte man argumentieren: Da die Kommunen ihren Bestand an Sozialwohnungen oder Anteile daran verkauft haben, kann es nicht Aufgabe des Bundes sein, für die fehlenden Sozialwohnungen aufzukommen. Der Bund überließe der Stadt den Nutzen, trüge aber die externalisierten Kosten. Dieses Argument ist zweifellos einsichtig und würde den Bund nicht in die Pflicht nehmen. Aber es gibt meines Erachtens nach ein übergeordnetes Argument: Die Nöte der ärmeren Haushalte, die auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind und die nicht damit belastet werden können, über 40 Pro- zent ihres Haushalts-Nettoeinkommens für die Miete aufzuwenden. Diese Haushalte sind nicht für die Politik der Kommunen verantwortlich. Und auch sie müssen die Möglichkeit haben, in innerstädtischen Lagen eine preiswerte Wohnung zu finden. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass Frankreich schon im Jahr 2000 mit dem Gesetz zur Städtischen Modernisierung und Solidarität gefordert hat, dass Gemeinden über 50 000 Einwohner mindestens 20 Prozent Sozialwohnungen aufweisen müssen. Schließlich sollte man nicht übersehen, dass Wohnungspolitik auch Sozialpolitik ist und auch die Aufgabe hat, eine sozial-räumliche Spaltung der Gesellschaft zu verhindern. Die meisten deutschen Städte haben überwiegend gemischte Wohngebiete, aber es zeichnet sich eine Tendenz zu einer stärkeren Spaltung ab. Dem sollte die Politik des Bundes und der Kommunen entgegenwirken. Prof. Dr. Jürgen Friedrichs < Der Autor … … studierte ab 1961 Soziologie, Philosophie, Psychologie und Volkswirtschaftslehre an der Universität Hamburg. Er promovierte 1968 in Soziologie. Nach seiner Lehrtätigkeit an der Universität Hamburg war er an der Universität zu Köln von 1991 bis 2007 zunächst Direktor des Forschungsinstituts für Soziologie, dann des Instituts für Angewandte Sozialforschung. Von 1991 bis 2012 war er Mitherausgeber der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie. Seit 2007 ist er Emeritus am Institut für Soziologie und Sozilapsychologie und weiterhin in Lehre und Forschung tätig. Er führt gegenwärtig Projekte unter anderem zur Gentrifizierung in Köln durch. dbb Kommunaler Wohnungsbau in Österreich: Wiener Wohnwelten alt68erin – Fotolia < Wiens größter Gemeindebau und das zugleich längste Wohnungsgebäude der Welt: Der Karl-Marx-Hof. Wien ist die zweitgrößte deutschsprachige Stadt. Noch leben hier etwa 1,8 Millionen Menschen, aber schon zwischen 2030 und 2035 wird nach aktuellen Prognosen die ZweiMillionen-Marke geknackt. Dennoch scheint Wien auf den rasanten Bevölkerungsanstieg vergleichsweise gut vorbereitet zu sein. Das „Wiener Modell“ sucht in Europa seinesgleichen: 220 000 Wohnungen gehören der Stadt, weitere 200 000 fördert sie finanziell. Etwa 60 Prozent der Wiener leben somit in sogenannten Gemeindewohnungen. Zum Vergleich: Das etwa gleich große Hamburg verfügt über 97 000 Sozialwohnungen, im fast doppelt so großen Berlin sind es etwa 160 000. Mit 600 Millionen Euro jährlich investiert Wien mehr in den Wohnungsbau als die deutsche Bundesregierung für das gesamte Bundesgebiet. Die unterschiedliche Handhabung staatlicher Wohnbauprojekte scheint sich zumindest teilweise auch auf die Belastung der Bevölkerung durch Wohnkosten niederzuschlagen. Laut dem europäischen Statistikamt Eurostat gaben die Deutschen 2012 22,3 Prozent ihres Einkommens fürs Wohnen aus, in Österreich waren es hingegen nur 14,3 Prozent. Der Grundstein für diese Entwicklung in Wien wurde in der Zwischenkriegszeit gelegt. 1923 begann der Bau für den Metzleinstaler Hof. Aufgrund der Wohnungsnot durch die Kriegszerstörungen entstanden über 100 000 neue Wohnungen. In späteren Jahren wurde zudem viel in die Instandsetzung alter Wohnungen investiert. Durch diese lange Tradition des sogenannten „Gemeindebaus“ kann Wien bis heute eine starke soziale Mischung der Wohnquartiere vorweisen. Seit 2004 baut die Stadt Wien allerdings nicht mehr selbst, sondern hat sich ausschließlich auf die Förderung neuer Wohnprojekte verlegt. Kritik gibt es allerdings auch in der Wiener Stadtgesellschaft. Trotz einiger Verbesserungen sei der kommunale Wohnungsbau nicht zielgenau genug. Zu einem großen Teil profitiere die Mittelschicht von den günstigeren Mieten, für tatsächlich sozial Bedürftige sei es hingegen schwierig, eine angemessene und bezahlbare Wohnung zu finden. Die Stadt will bei künftigen Projekten deshalb verstärkt die gesellschaftlichen Entwicklungen beachten. Die Bedürfnisse einer alternden Gesellschaft und ökologische Anforderungen sollen in die Planungen einfließen. Seit dem vergangenen Jahr gibt es zudem Befürchtungen, die Europäische Union könnte durch ihre Vorschriften die bisherige Praxis des Gemeindebaus beenden. Hintergrund ist das europäische Beihilferecht, über das derzeit vor dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuG) verhandelt wird. Die Europäische Kommission hatte bislang den Standpunkt, sozialer Wohnungsbau dürfe nur für benachteiligte und sozial schlechter gestellte Menschen gefördert werden. Was genau dies aber bedeutet und wie die Gesetze dazu ausgeformt werden, ist den Mitgliedstaaten überlassen. Vor allem in Wien gibt es Befürchtungen, diese ungenauen Regelungen und die Folgen eines möglichen EuG-Urteils könnten sich auf die nationale Gesetzgebung auswirken. Deshalb startete die Stadtregierung eine „Resolution für den sozialen Wohnungsbau“, unterzeichnet von knapp drei Dutzend Bürgermeistern europäischer Großstädte. Die Stadtoberhäupter setzen sich dafür ein, weiterhin die Rahmenbedingungen für sozialen Wohnungsbau selbst setzen zu können. Eine zu restriktive Festlegung der Bedingungen könne zu ungewollten Einschränkungen führen: „Wir fordern daher die Europäische Kommission auf, die Definition des sozialen Wohnbaus sowie die Entscheidung über die Form der Bereitstellung den Mitgliedstaaten und ihren Gebietskörperschaften zu überlassen.“ Der österreichische EU-Kommissar Johannes Hahn beschwichtigte im Mai allerdings im Interview mit dem österreichischen KURIER: „Es ist allein die Entscheidung der einzelnen Mitgliedsstaaten, wie sie ihren sozialen Wohnbau gestalten.“ Das Urteil des EuG wird vermutlich nicht vor 2015 erlassen. be < Webtipp Die Resolution für den sozialen Wohnungsbau http://goo.gl/bHq28F > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 25 fokus Der Wohnungsmarkt in europäischen Großstädten gerät mehr und mehr unter Druck. Obwohl die Bevölkerungszahlen insgesamt etwa gleich bleiben, erleben vor allem die Ballungsgebiete einen beinahe ungebremsten Zuzug. All das trifft auch auf Österreichs Hauptstadt Wien zu, aber anders als etwa in anderen westeuropäischen Großstädten gibt es hier nach wie vor bezahlbaren Wohnraum für einen großen Teil der Bevölkerung. Doch das Modell könnte in Gefahr geraten. dbb Lehrermappe Öffentlicher Dienst: „Die Unverzichtbaren“ im Klassenzimmer Arbeitsplatz öffentlicher Dienst? Die wenigsten wissen genau, was das bedeutet, und die meisten haben das uralte Klischee vom drögen Beamtendasein vor Augen, obwohl der öffentliche Dienst mit seinen 4,6 Millionen Beschäftigten Deutschlands größter Arbeitgeber mit einem attraktiven Spektrum von über 100 Berufen ist. Um das zu ändern und gut qualifizierten, motivierten Nachwuchs für den öffentlichen Dienst zu interessieren, hat der dbb 2013 die Nachwuchskampagne „Die Unverzichtbaren“ gestartet und aktuell eine „Lehrermappe“ aufgelegt, die dem Thema den Weg in den Unterricht ebnet. fokus 26 Die Kampagne läuft bereits seit letztem Jahr bundesweit an Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien in Gestalt von Plakaten und Postkarten sowie im Internet. Nun halten „Die Unverzichtbaren“ auch Einzug in die Klassenzimmer. Dafür wurde die „Lehrermappe Öffentlicher Dienst“ entwickelt. Sie bietet Lehrerinnen und Lehrern eine komplett gestaltete Unterrichtseinheit, die das Aufgabenspektrum, die Besonderheiten der Beschäftigungsbedingungen und den Arbeitsalltag des öffentlichen Dienstes vermittelt. Echte Beschäftigte – eben „Die Unverzichtbaren“ – sind die Gesichter der auf fünf Jahre angelegten Kampagne und informieren Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen neun und 16 Jahren über ihren Job, ihre Motivation. Im Onlineportal findet der interessierte Nachwuchs Infos zu sämtlichen Berufen, die der öffentliche Dienst bietet. Ergänzend dazu bietet die Kampagne Lehrerinnen und Lehrern, die den öffentlichen Dienst in ihrem Unterricht behandeln möchten, nun auch die kostenlose „Lehrermappe Öffentlicher Dienst“ an: Mehr als 50 Seiten anschaulich und adressatengerecht aufbereitetes Unterrichtsmaterial soll die Pädagogen dazu einladen, ihre Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Sekundarstufe 1, an die vielseitigen beruflichen Möglichkeiten des öffentlichen Dienstes und seine Bedeutung im Staats-, Wirtschafts- und Gesellschaftsgefüge der Bundesrepublik heranzuführen. „Wir haben großen Wert auf eine pädagogisch adäquate und sachliche Darstellung gelegt“, so der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt, „und das gelungene Ergebnis spricht für sich – und hoffentlich auch für den öffentlichen Dienst.“ Aufgrund der altersbedingten Personalabgänge in den kommenden Jahren und der zurückhaltenden Einstellungspolitik > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 der Arbeitgeber in der Vergangenheit klafften im öffentlichen Dienst schon heute zum Teil „eklatante Fachkräftelücken. Mit Blick darauf und auf die mehr als eine Million Beschäftigten, die im nächsten Jahrzehnt in Ruhestand gehen werden, muss sich Deutschlands öffentlicher Dienst jetzt personell für die Zukunft aufstellen. Der Wettbewerb um die besten Köpfe auf dem Arbeitsmarkt ist in vollem Gang, und der dbb übernimmt mit seinen Bemühungen um den Berufsnachwuchs hier Verantwortung“, unterstreicht der dbb Chef. < Sechs Module Insgesamt sechs verschiedene Module setzen sich in der Unterrichtseinheit mit verschiedenen Bereichen und Aspekten des öffentlichen Dienstes auseinander. Texte und Grafiken, die als Grundlage für die Unterrichtsvorbereitung dienen, werden ergänzt durch Arbeitsblätter für die Schülerinnen und Schüler. Neben einem allgemeinen Überblick und der Analyse der Bedeutung des öffentlichen Dienstes für eine funktionierende Gesellschaft und Wirtschaft finden sich umfassende Informationen über die verschiedenen Ausbildungs- und Karrierewege im öffentlichen Dienst. Fünf „Unverzichtbare“ – eine Lehrerin, eine Polizeibeamtin, ein Fachinformatiker, ein Feuerwehrmann und ein Steuerfahnder – berichten von ihrem Berufseinstieg und -leben. Ergänzen können die Pädagogen diesen „biografischen“ Part der Lehrermappe mit den Berufsvideos der Protagonisten von der Kampagnen-Website www.dieunverzichtbaren.de. Zusätzlich zum thematischen Stoff bietet die Lehrermappe in Gestalt von allgemeinen Essentials zu Bewerbung und Vorstellungsgespräch auch altersgerechtes Material zur Vermittlung von methodischem Wissen. < Versand im Oktober Anfang September wird die Lehrermappe an zunächst 5 000 Schulen bundesweit angeboten, ab Mitte Oktober startet dann der Versand. Auch über den dbb kann die Unterrichtseinheit zum öffentlichen Dienst bestellt werden – Kontakt: dbb Kommunikation, Telefon 030.4081-5501, E-Mail [email protected]. Jetzt bequem wechseln und 100,– ¤ Sommer-Bonus kassieren. Das Ko nto spe zie den öff entlich ll für en Dien Bundes st. weit für Sie da: Mit nd wac Direk hsende m Filialn tetz. © fabioberti.it - fotolia.com bank u Das kostenfreie Bezügekonto* mit 100,– € Sommer-Bonus – nur bis zum 15.09.2014 Profitieren Sie jetzt von einem Wechsel: ✔ Exklusiv für Einzelmitglieder der Landesbünde und Mitgliedsgewerkschaften des dbb und ihre Angehörigen ✔ Kostenfreie Kontoführung inkl. BankCard ✔ Kostenfreier Konto-Umzugsservice * Voraussetzung: Bezügekonto; Genossenschaftsanteil von 15,- €/Mitglied. Bonus gilt nur für Neumitglieder; nicht mit anderen Prämien kombinierbar. Weitere Infos unter www.dbb-vorsorgewerk.de/bezuegekonto oder 030 / 4081 6444. dbb Alle Jahre wieder – auch im öffentlichen Dienst: Wie in jedem Jahr starten Anfang August, September und Oktober tausende junge Menschen ihren Berufsweg – so auch im öffentlichen Dienst. Und viele von den dortigen Auszubildenden und Anwärtern sind – auch dies wiederholt sich zu Beginn jedes Ausbildungsjahrs mit unschöner Regelmäßigkeit – mit einem klassischen Problem konfrontiert: der Suche nach einer Wohnung oder einer zeitweisen Unterkunft. spezial 28 Beamtenanwärter befinden sich während der Fachtheorie an den Bildungsstätten, hier ist für eine Unterkunft gesorgt. Für die berufspraktische Zeit müssen sie sich selbst eine Bleibe suchen, das kann mehr oder weniger problematisch verlaufen, je nachdem, in welcher Region die Ausbildung zu absolvieren ist. Auszubildende stehen vor einer ähnlichen Herausforderung. Selbst wenn sie Berufsschule und Ausbildungsbetrieb an einem Ort haben, müssen sie dort eine Unterkunft finden. In Ballungsräumen ist das mit den Auszubildendengehältern oft eine schwierige Sache. Befindet sich die Berufsschule auswärts, zahlt der Arbeitgeber bei Bund und Kommunen die Kosten für die Unterkunft immerhin mittlerweile voll – ohne die bisherige Begrenzung auf 20 Euro pro Übernachtung; ein Erfolg der verhandelnden Gewerkschaften in diesem Jahr. Für Auszubildende im Bereich Länder gilt indes noch die begrenzte Erstattung der Unterkunftskosten vor Ort. < Ersteinsatz oft in teuren Ballungsräumen Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung oder des Studiums erfolgt der Ersteinsatz der Berufseinsteiger. In der Zollver- waltung ist das oft an den Flughäfen der teuren Ballungsräume Frankfurt, München oder Köln/Bonn. Auch in der Finanzverwaltung in Bayern starten die jungen Bediensteten häufig auf dem teuren Pflaster der Landeshauptstadt. In Hamburg treibt die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt die Beschäftigten generell raus ins günstigere Umland: Die dbb jugend hamburg hat eruiert, dass mehr als 40 Prozent der Beschäftigten nicht in Hamburg wohnen. Hauptgrund: der Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Auch die Polizei Hamburg machte die einschneidende Erfahrung, dass sich deswegen immer weniger Nachwuchskräfte für eine Laufbahn bei ihr entscheiden. Zu Recht kritisiert die Hamburger Gewerkschaftsjugend vor diesem Hintergrund, dass eine bürgernahe Verwaltung auch bürgernahes Wohnen der Beschäftigten ermöglichen sollte. Auch bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgte die Einstellung in den letzten Jahren fast ausschließlich in den Ballungsräumen München und Hamburg. Die vbba jugend kontaktierte daraufhin den Vorstand > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 contrastwerkstatt – Fotolia Berufsstarter sucht bezahlbare Bleibe < Glücklich ist, wer endlich eine bezahlbare Bleibe gefunden hat – bei knappen Ausbildungsbudgets gestaltet sich die Suche oft schwierig. der Bundesagentur und informierte über die schwierige Situation der Nachwuchskräfte – mit Erfolg: Mittlerweile erfolgt eine Einstellung wieder häufiger vor Ort. < Abhilfe: Zulage und Bediensteten-Wohnungen Abhilfe für den Berufsnachwuchs könnten aus Sicht der dbb jugend finanzielle Unterstützung und Staatsbediensteten-Wohnungen sein – Wohnungen, die der Dienstherr für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu bezahlbaren Konditionen vorhält. Entweder hat der Dienstherr zu diesem Zweck Wohnungen oder Gebäude an staatliche Wohnungsbaugesellschaften verpachtet und ein Belegungsrecht oder er vergibt zinsgünstige Förderdarlehen an Bauherren unter der Maßgabe, dass der geschaffene Wohnraum dann an Beschäftigte im öffentlichen Dienst vermietet wird. StaatsbedienstetenWohnungen werden derzeit nur vom Bund und vom Freistaat Bayern angeboten. Ende 2012 hatte der Freistaat landesweit 14 545 Mietwohnungsbelegungsrechte, davon über 10 000 im Münchner S-Bahn-Bereich. Trotz dieses Angebots sind fast 3 000 Wohnungsanträge von Beschäftigten offen, davon allein in München 2 388. < Bayern zahlt Ballungsraumzulage Hat der Beschäftigte seinen Hauptwohnsitz und die Behörde ihren Dienstsitz in München oder einem der sogenannten Verdichtungsräume, also alles rund um München und dazu noch Starnberg und Herrsching, gewährt der Freistaat seinen Beschäftigten eine monatliche Ballungsraumzulage von 75 Euro, wenn nicht mehr als 3 165,03 Euro Grundgehalt inklusive aller Zulagen auf dem Gehaltszettel stehen. Diese Ballungsraumzulage wird auch den bayerischen Anwärtern durchgängig und in voller Höhe während ihrer Ausbildung beziehungsweise ihres Studiums gezahlt – die dbb jugend bayern konnte eine Aufhebung der bisherigen Halbierung bei den fachtheoretischen Abschnitten erreichen. < Harter Kampf um Verbesserungen Sukzessive konnten durch die Gewerkschaften zahlreiche Verbesserungen für Auszubil- Kredite ! SOFORTKREDITE ! Hypotheken, Beamtenu. Angestelltendarlehen Forwarddarlehen, Ratenkredite Tel. 02 01/22 13 48 Lösen Sie teure Kredite ab und senken Sie die monatlichen Kosten. Individuelle Beratung und beste Konditionen vermittelt: 45127 Essen · Gänsemarkt 21 www.pecunia-essen.de IFS Hans-Joachim Janke Ablösung teurer Kredite u. Girokonten. Kredite bis zum 80. Lebensjahr. Ohne Auskunft bis 10.000 ¤. vermittelt PECUNIA GmbH seit 1980 Königswall 1 • 44137 Dortmund www.ifs-janke.de • Tel. 02 31/9 14 51 45 Nürnberger Lebensversicherung Beamtendarlehen & Angestelltendarlehen Kredit für Rentner, Beamte 30 Jahre – Laufzeit 20 Jahre (gebührenfrei) www.beamtendarlehen1.de 10 000,– ¤ monatl. Rate ab 78,99 ¤ 30 000,– ¤ monatl. Rate ab 233,83 ¤ 50 000,– ¤ monatl. Rate ab 388,68 ¤ Sollzins 4,59% / Effekt. Jahreszins 5,36% Sollzins 4,59% / Effekt. Jahreszins 5,23% Sollzins 4,59% / Effekt. 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Ebenso setzt sich die dbb jugend bayern für den Ausbau der Staatsbediensteten-Wohnungen ein.“ Auch in der für die Länder anstehenden Einkommensrunde ab Februar 2015 werde man sich für weitere Optimierun- gen bei Unterkunfts- und Ausbildungskosten einsetzen, kündigt die dbb jugend-Chefin an. „Wohnungsnot und steigende Mietpreise betreffen nicht jeden, aber jeder, der davon betroffen ist, leidet.“ dbb jugend magazin Ein „herzliches Willkommen“ sendet der September-t@cker „an alle jungen Kolleginnen und Kollegen, die dieser Tage in ihr Berufsleben im öffentlichen Dienst starten! Egal ob Auszubildende oder Anwärter – die dbb jugend steht dem Nachwuchs, der Zukunft des öffentlichen Dienstes, jederzeit und gerne mit Rat und Tat zur Seite. Als Teil der großen dbb Familie stehen wir für generationengerechte Interessenpolitik, spannendes Ehrenamt mit Mehrwert und – ganz wichtig: eine Riesenportion Spaß und Miteinander! Wir freuen uns auf Euch und versprechen, dass wir für Euch da sind, denn die dbb jugend ist eine für alle!“, schreibt dbb jugend-Chefin Sandra Kothe im Editorial. In der aktuellen Ausgabe des dbb jugend magazin berichtet die t@cker-story online über den kaum bekannten Job von Hafenstaatbesichtiger Mira Schwarz, die in Hamburg riesige Containerschiffe unter die Lupe nimmt. Mit geschlechtergerechter Bezahlung beschäftigt sich unser t@cker-special, die t@cker-tipps verraten, wie „Die Unverzichtbaren“ – Nachwuchskampagne des dbb für den öffentlichen Dienst – nun auch Einzug in die Klassenzimmer halten … t@cker – wieder mit reichlich Neuigkeiten, Gewinnspielen, Buch-, Musik- und Filmtipp! Einfach reinsurfen unter www.tacker-online.de! > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 spezial 29 dbb Der Fall des Monats Ansprechpartner für Korruptionsprävention: Keine dienstliche Beurteilung spezial 30 Es ist in der Rechtsprechung und beamtenrechtlichen Literatur weitgehend unumstritten, dass im Rahmen einer dienstlichen Beurteilung die Tätigkeit eines Beamten oder einer Beamtin als Personalrat nicht dienstlich beurteilt werden darf (vergleiche etwa Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. November 1991, Az.: 1 WB 160/90). Dies werde im Wesentlichen abgeleitet aus dem Benachteiligungsverbot, das in § 8 Bundespersonalvertretungsgesetz normiert ist, aber auch aus der Unabhängigkeit, in der die betreffenden Beamtinnen und Beamten ihre Personalratstätigkeit ausführten. Diese Überlegungen lassen sich auch auf die Position und die Tätigkeit der Ansprechper- son für Korruptionsprävention übertragen. Zwar handele es sich bei den Tätigkeiten um dienstliche Tätigkeiten. Dies spreche grundsätzlich dafür, diese Tätigkeiten auch dienstlich zu beurteilen. Jedoch seien die Bedingungen und die Art und Weise der Tätigkeiten in besonderer Weise ausgestaltet. Nach den maßgeblichen Richtlinien der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung sei diese Tätigkeit und die Wahrnehmung dieser Aufgaben weisungsunabhängig. Die Ansprechperson für Korruptionsprävention habe ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung und dürfe wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben keine Benachteiligung erfahren. Das Benachteiligungsverbot könne dabei nicht nur so verstanden werden, dass die Beamtin oder der Beamte in seiner Tätigkeit nicht benachteiligt werden dürfe, sondern müsse dem Sinn und Zweck nach auch für das berufliche Fortkommen gelten. Eine fachliche Bewertung dieser Tätigkeit könnte Einfluss auf die Ausübung der Tätigkeit nehmen. Der Gesetzgeber hat dies so gewollt, weshalb sich diese besondere Aufgabe der dienstlichen Beurteilung entzieht. Das Dienstleistungszentrum Ost hat dieses Verfahren erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Urteil vom 7. Mai 2014, Az.: VG 36 K 211.13) geführt. ak Kzenon – Fotolia Die Tätigkeit als Ansprechpartner für Korruptionsprävention entzieht sich der dienstlichen Beurteilung. Soweit die Beurteilung die Tätigkeit als Ansprechpartner für Korruptionspräventionen enthält, ist sie rechtswidrig und kann erfolgreich angegriffen werden. < Info Der dbb gewährt den Einzelmitgliedern seiner Mitgliedsgewerkschaften berufsbezogenen Rechtsschutz. Zuständig dafür sind die Juristen in den dbb Dienstleistungszentren in Berlin, Bonn, Hamburg, Nürnberg und Mannheim. Das dbb magazin dokumentiert den „Fall des Monats“. < Urteile > Teilzeit im Schichtdienst Auch Arbeitnehmer im Schichtdienst haben einen Anspruch auf Teilzeitarbeit und können eine solche Verteilung ihrer täglichen Arbeitszeit verlangen, dass sie nur noch einer bestimmten Schicht zugeteilt werden können (LAG Köln, Urteil vom 10. Januar 2013, Az.: 7 Sa 766/12). > Urlaubsabgeltung beim Tod des Beschäftigten Das Unionsrecht steht einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegen, die für den Fall des Todes des Arbeitnehmers die Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub ausschließen (EuGH, Urteil vom 12. Juni 2014, Az.: C 118/13). > Zusatzurlaub bei Wechselschichtarbeit Der Anspruch auf Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit erhöht oder vermindert sich entsprechend § 26 Abs. 1 Satz 4 TV-L bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage gemäß § 27 Abs. 5 TV-L (BAG, Urteil vom 19. Februar 2014, Az.: 10 AZR 539/13). > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 > Anerkennung von Vorbeschäftigungszeiten Art. 45 AEUV und Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union stehen einer nationalen Regelung entgegen, die vorsieht, dass die von den Arbeitnehmern einer Gebietskörperschaft ununterbrochen bei ihr zurückgelegten Dienstzeiten bei der Ermittlung des Stichtags für die Vorrückung in höhere Entlohnungsstufen vollständig, alle anderen Dienstzeiten dagegen nur teilweise berücksichtigt werden (EuGH, Urteil vom 5. Dezember 2013, Az.: C 514/12). > Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz findet keine Anwendung, wenn ein Arbeitgeber mit einer Gewerkschaft im Rahmen von Tarifverhandlungen vereinbart, für deren Mitglieder bestimmte Zusatzleistungen zu erbringen. Aufgrund der Angemessenheitsvermutung von Verträgen tariffähiger Vereinigungen findet eine Überprüfung anhand des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht statt (BAG, Urteile vom 21. Mai 2014, Az.: 4 AZR 50/13, Az.: 4 AZR 120/13). dbb Wahl der Schwerbehindertenvertretungen: Ab dem 1. Oktober 2014 können in Dienststellen und Betrieben die Schwerbehindertenvertretungen gewählt werden – unter der Voraussetzung, dass dort wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind (§ 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX). dbb Chef Klaus Dauderstädt ruft zur Wahl auf und erläutert, warum es sich lohnt, die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen zu unterstützen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, des Personal-/Betriebsrats. Im Zusammenwirken der beiden Gremien wird der Einsatz zugunsten der Interessen der schwerbehinderten Beschäfigten optimiert. Durch die Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung an allen Sitzungen des Personal-/Betriebsrats etwa kann sie beratend einwirken sowie im Personal-/Betriebsrat besondere Verfahrensrechte zugunsten der schwerbehinderten Beschäftigten wahrnehmen. Marco Urban Jede Stimme zählt! < Klaus Dauderstädt zen und ihr auf diese Weise ein starkes Mandat für die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und die Zusammenarbeit mit Personal- und Betriebsrat auf den Weg zu geben. Die SchwerbehindertenvertreEs liegt daher im eigenen Intertung achtet gezielt darauf, dass Machen Sie von Ihrem Wahlesse der wahlberechtigten die zugunsten schwerbehinderaus Sicht des dbb ist es wichter Menschen geltenden Rechts- schwerbehinderten und gleich- recht Gebrauch, denn jede tig, aktive und engagierte gestellten Beschäftigten, „ihre“ Stimme zählt! vorschriften durchgeführt werSchwerbehindertenvertretunKlaus Dauderstädt, Schwerbehindertenvertretung den und der Arbeitgeber die gen mit einem starken Mandat ihm nach dem Sozialgesetzbuch mit ihrer Stimme zu unterstütdbb Bundesvorsitzender auszustatten. Zwar nehmen IX obliegenden Verpflichtungen auch Personal- und Betriebserfüllt. Sie beantragt bei den < Info räte die Interessen der schwerzuständigen Stellen (präventive) Wissenswertes zur Arbeit der Schwerbehindertenvertretung sobehinderten Beschäftigten in Maßnahmen, die den schwerbewie zu Wahlen und Kandidaturen finden Sie auf einer eigens einder Dienststelle/im Betrieb hinderten Menschen dienen, gerichteten Sonderseite unter www.dbb.de. wahr und vertreten diese geund sie nimmt Anregungen und genüber dem (öffentlichen) Beschwerden von schwerbehinZu den bereitgestellten Materialien gehören Infobriefe zum Ablauf der Wahlen, zur Kandidatur und zur Arbeit der SchwerbehindertenArbeitgeber. Aber nur die derten Menschen entgegen und vertretungen. Hinzu kommen ausgewählte Entscheidungen und Schwerbehindertenvertretung wirkt auf die Erledigung beim Literaturhinweise rund um das Thema Schwerbehindertenvertrekann sich ausschließlich den Arbeitgeber hin. Dies macht die tungen. Hilfreich sind auch die von den Integrationsämtern zur Verspezifischen Interessen der Arbeit der Schwerbehindertenfügung gestellten Unterlagen, die sich per Link abrufen lassen. schwerbehinderten Beschäfvertretung zu einer unverzichttigten widmen. baren Ergänzung der Tätigkeit Dateiname: _04PSN_Debeka_9_2014_Versorgungsansprueche.pdf; Nettoformat:(210.00 x 109.00 mm); Datum: 04. Aug 2014 11:36:06; PDF-CMYK ab 150dpi (WF), L.N. Schaffrath DruckMedien Lebensversicherungsverein a. G. Traditioneller Partner des öffentlichen Dienstes rsicherer Lebensve bensDebeka Le a. G. in ungsvere versicher Kennen Sie Ihre Versorgungsansprüche ? − bei Dienstunfähigkeit durch Krankheit oder Dienstunfall und im Ruhestand Die oftmals komplizierten Regelungen der Beamtenversorgung sind nicht immer leicht zu verstehen. Wir berechnen daher für Sie Ihre individuellen Versorgungsansprüche und bieten für Ihren persönlichen Bedarf die passenden Lösungen. Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne. anders als andere Info 02/2014 (0261) 498-0 www.debeka.de dbb Föderalismusreform: Umdenken Am 1. September 2006 trat die sogenannte erste Föderalismusreform in Kraft, die bislang umfangreichste Änderung des Grundgesetzes in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Sie regelt vor allem die Beziehungen zwischen Bund und Ländern in Bezug auf die Gesetzgebungskompetenzen neu: Das Gesetzgebungsverfahren sollte beschleunigt und transparenter werden, 2 304,86 Euro indem die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze gesenkt wird. Der Bundestag soll weniger oft auf die Zustimmung des Bundesrates ange2 360,24 Euro wiesen sein. Der Preis für diesen Effekt ist hoch. spezial 32 Umstritten war die Föderalismusreform von vorneherein, und auch der dbb hat im Vorfeld der Entscheidung nicht nachgelassen, auf die zu erwartenden Verwerfungen zwischen Bund und Ländern einerseits und zwischen den Ländern andererseits hinzuweisen. In der Bundestagsdebatte vom 30. Juni 2006 brachte der SPD-Abgeordnete Volker Kröning das Dilemma mit einem Versprecher auf den Punkt. Statt von „weniger Bürokratie“ als Argument für die Föderalismusreform sprach er von „weniger Demokratie“. Der damalige dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen reagierte mit Unverständnis und Enttäuschung auf das Verhalten der politisch Verantwortlichen in Bundestag und Bundesrat: „Die Große Koalition hat sich wider die Vernunft und entgegen aller Sachargumente dem Machtstreben einer Ländermehrheit untergeordnet. Statt bei der Föderalismusreform mit der eigentlich entscheidenden Frage der Finanzbeziehungen zu beginnen, hat sich die Koalition auf einen faulen Kompromiss verständigt“, kritisierte Heesen. Durch die Kompetenzverlagerungen sind lediglich neue Bürokratismen entstanden. Das zeigt sich besonders für das Dienstrecht, für das der Bund die Rahmenkompetenz innehatte. Im Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) waren für Bund und Länder verbindliche Leitlinien für die Gestaltung des Dienst- und Laufbahnrechts, etwa die Aufteilung in vier Laufbahngruppen, vorgegeben, die dann vom jeweiligen Gesetzgeber umzusetzen waren. Weiterhin war der Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung für die Regelung des Besoldungs- und Versorgungsrechts für alle Beamtinnen und Beamten in Bund, Ländern und Kommunen zuständig. Das bedeutet, dass dort, wo der Bundesgesetzgeber etwas geregelt hatte, die Länder kein eigenes Gesetzgebungsrecht mehr hatten. zuständig. Ein bunter Flickenteppich mit Regelungen je nach Kassenlage entstand. Gegen die entschiedene Kritik zahlreicher Sachverständiger und auch des dbb wurden im Zuge der Reform unter anderem die Rahmengesetzgebung insgesamt abgeschafft und die Gesetzgebungskompetenzen für das Beamtenrecht vom Bund auf die Länder verlagert. Sie sind seitdem allein für das Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht ihrer Landesund Kommunalbeamten Der Bund behielt neben der Regelung des Rechts der eigenen Beamten die Gesetzgebungskompetenz für grundlegende Statusangelegenheiten in Bezug auf die Landesbeamten. Umgesetzt wurde dies im Beamtenstatusgesetz. Ziel des Gesetzes ist die Vereinheitlichung und Modernisierung der Statusrechte, insbesondere um die Mobilität der Beamten zwischen unterschiedlichen > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 2 373,06 Euro 2 373,06 Euro Bund 2 432,89 Euro* 2 364,83 Euro * A 9, gehobener Dienst, durchschnittliche Monatsbezüge, Eingangsstufe (Grundgehalt, allgemeine Stellenzulage, Sonderzahlungen beziehungsweise Urlaubsgeld). 2 335,76 Euro Stand: September 2013 2 319,80 Euro 2 381,35 Euro Dienstherren und -orten zu gewährleisten. Dieser Anspruch wird mit dem Gesetz jedoch bei Weitem nicht erfüllt: Es gibt keine bundeseinheitliche Altersobergrenze für die Beamten, ungeordnet bleibt auch die wechselseitige Anerkennung von Laufbahnabschlüssen. Ganz gestrichen wurde die Verteilung der Ver- dbb 2 359,09 Euro 2 169,71 Euro 2 263,54 Euro VRD – Fotolia.com (17) 2 294,79 Euro 2 463,02 Euro 2 348,69 Euro 2 342,06 Euro sorgungskosten bei einem Wechsel des Dienstherrn: Dafür gibt es jetzt eine staatsvertragliche Regelung (Staatsvertrag über die Versorgungslastenteilung bei bundund länderübergreifenden Dienstherrenwechseln). Der Bund hat sich damit selbst ins Abseits gestellt und die Zwischenzeitlich hat sich im Laufbahnrecht ebenso aber auch in der Besoldung und Versorgung ein breit gefächertes Spektrum unterschiedlicher Regelungen in den einzelnen Bundesländern herausgebildet. Allein bei den Laufbahngruppen sind zwischen vier und einer einzigen Laufbahngruppe alle Varianten vertreten. Damit ist ein Wechsel von einem Bundesland ins andere oder zum Bund für jeden Beamten mit hohen Hürden und Unsicherheiten belastet. Das Status-, Besoldungsund Versorgungsrecht für die Bundesbeamten ist mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz des Bundes neu geregelt worden. Das in seinen wesentlichen Teilen schrittweise bis Juli 2009 in Kraft getretene Gesetz regelt das Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht jetzt nur noch für den Bundesbereich. Der dbb hatte sich stets gegen den sogenannten „Wettbewerbsföderalismus“ gewandt. Wichtige öffentliche Dienstleistungen wie innere Sicherheit und Bildung können sich nicht nach den Gesetzen von Angebot und Nachfrage richten. Aus gesamtgesellschaftlicher Sicht ist es deshalb nicht sinnvoll, Wettbewerbssituationen zwischen staatlichen Institutionen zu schaffen. Der öffentliche Sektor hat – anders als privatwirtschaftliche Unternehmen – einen gesetzlichen Leistungsauftrag. Die Erfüllung dieses Auftrages kann nicht maßgeblich davon abhängig gemacht werden, ob ein Land oder eine Gemeinde bessere Bedingungen als „der Nachbar“ bieten kann. Wettbewerb setzt überdies vergleichbare wirtschaftliche Startpositionen voraus, die es angesichts der drastischen Unterschiede in der Haushaltsdeckung ersichtlich weder gab noch gibt. Vor allem die finanzschwachen Bundesländer befinden sich bei diesem Wettbewerb bei Besoldungs-, Versorgungs- und Tarifrecht im Nachteil. Die Möglichkeit, die Besoldung eigenständig zu regeln, hat zu einem verstärkten Personalwettbewerb der Länder untereinander geführt. Wirtschaftlich stärkere Länder nutzen ihr Potenzial und schöpfen gerade bei qualifizierten Nachwuchskräften nicht nur den „heimischen Markt“ ab. Bezeichnete Edmund Stoiber die Föderalismusreform Ende 2005 noch als „die Mutter aller Reformen“, so werden kritische Stimmen inzwischen immer lauter, die für eine behutsame Rückabwicklung der gröbsten Verschlimmbesserungen der Föderalismusreform(en) plädieren. Beispiel Hochschulfinanzierung: Der Bundestag hatte 2006 „im Paket“ mit beschlossen, dass der Bund künftig nicht mit den Ländern im Schulbereich kooperieren durfte. Dieses Kernstück der Reform bezeichnete NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft mangels ausreichender eigener Finanzmittel inzwischen als „unsäglich“, und die ehemalige Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, Margret Wintermantel, sprach von einem „Riesenfehler“. Das Bundeskabinett hat Anfang Juli 2014 beschlossen, die Kooperationen zwischen Bund und Ländern in der Hochschulbildung über eine Grundgesetzänderung wieder zu ermöglichen. Die Schulen werden über kurz oder lang folgen, denn die finanzschwächeren Länder sind auf Finanzhilfen des Bundes für ihre Schulen angewiesen. Andernfalls würde das Bildungsgefälle zwischen den Ländern weiter anwachsen. Was den (Hoch-)Schulen recht ist, dürfte den Verwaltungen billig sein, denn die erforderliche überall gleich hohe Qualität des öffentlichen Dienstes wird sich nicht halten lassen. Vor allem die Ministerpräsidenten der kleinen und finanzschwachen Länder werden die Verlierer des Wettbewerbsföderalismus sein, der mit dieser Verfassungsreform vor acht Jahren vorprogrammiert worden ist. Die Rückkehr an einen Verhandlungstisch für Bund, Länder und Kommunen mit einem für alle Beteiligten gleichen Ergebnis muss der nächste Schritt sein. Nicht nur Umparken – wie ein Autokonzern derzeit wirbt – passiert im Kopf, sondern auch Umdenken. sm > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 33 spezial 2 435,17 Euro ihm noch zustehenden verfassungsmäßigen Regelungsbefugnisse überaus eng ausgelegt. Bewusst in Länderhand gegeben wurde die Gestaltung des Laufbahnrechts. Rechtsgutachten: NRW-Beförderungspraxis benachteiligt Frauen Durch Stellenausschreibungen werden Frauen bei der Beförderung im nordrhein-westfälischen Landesdienst gezielt benachteiligt. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der NRW-Landesregierung in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Hans-Jürgen Papier. spezial 34 „Frauen sind bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern. Das haben sich die Bundes- und Landesregierungen in ihren jeweiligen Gleichstellungsgesetzen selbst zur Maßgabe gemacht.“ Das „gezielte Herumdoktern“ an Bewertungskriterien und Eignungsvoraussetzungen zeige jedoch, wie frauenfeindlich die Beförderungspraxis im öffentlichen Dienst bis heute ist, mahnte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 18. Juli 2014 in Berlin. Seit Jahren kritisiert die dbb bundesfrauenvertretung, dass Ausschreibungen von Führungspositionen im öffentlichen Dienst gezielt auf bestimmte, in der Regel männliche Wunschkandidaten zugeschnitten werden und verlangt nach mehr Transparenz und wirksamen Kontrollmechanismen. „Da helfen aus unserer Sicht auch keine weiteren offenen Formulierungen im Gesetz, wie sie Hans-Jürgen Papier vorschlägt“, machte Helene Wildfeuer deutlich. Papier hatte eine Neuregelung der einschlägigen Gesetze angeregt und eine Umformulie- Neue Fachbroschüre: Gender Budgeting Die aktuelle Fachbroschüre der dbb bundesfrauenvertretung „Was ,verdient‘ die andere Hälfte des Himmels? Gender Budgeting als Gerechtigkeitsgebot“ fasst die Ergebnisse der 11. Frauenpolitischen Fachtagung vom 25. März 2014 zusammen und bietet praktische Beispiele für die Umsetzung von Gender Budgeting auf europäischer, Landes- und kommunaler Ebene. Wie kann es gelingen, Gleichberechtigung für Frauen in allen Bereichen in Deutschland zu erreichen? Ein Lösungsansatz hierfür kann Gender Budgeting sein. Dabei ist es das Ziel, die Verteilung der öffentlichen Finanzen durch eine geschlechtsspezifische Analyse der öffentlichen Haushalte gerecht zu steuern. Wie Gender Budgeting in der Praxis funktioniert und welche Analysemöglichkeiten bestehen, zeigt die dbb bundesfrauenvertretung in der nun vorliegenden Broschüre zur 11. Frauenpolitischen Fachtagung vom März 2014. Der Leitfaden ist eine umfassende Argumentationshilfe für alle, die sich mit der Implementierung von Gender Budgeting befassen und auf Widerstände stoßen. „Es ist an der Zeit, dass Gender Budgeting in Deutschland gesellschaftsfähig wird. > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 Die Möglichkeit, Gleichstellung über einen kontrollierten Einsatz von Steuermitteln zu erreichen, muss ergriffen werden. In Deutschland passiert in dieser Hinsicht derzeit zu wenig“, sagte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer, bei der Vorstellung der Broschüre. Darin erläutert etwa Angelika Flatz, Sektionschefin Öffentlicher Dienst und Verwaltungs- Style Media & Design – Fotolia dbb rung der Zielsetzung empfohlen: „Frauen sind bevorzugt zu befördern, soweit ein Bewerber nicht eine offensichtlich bessere Eignung, Befähigung oder fachliche Leistung vorzuweisen hat.“ Wildfeuer hingegen fordert konkretere Maßnahmen: „Frauenförderung und Gleichstellungsbemühungen müssen in den Katalog der Leistungskriterien für Führungskräfte in Verbindung mit Sanktionen aufgenommen werden. Wer diese nicht dauerhaft erfüllt, ist aus unserer Sicht auch nicht langfristig geeignet, Mitarbeiter zu führen und Beförderungskriterien zu verantworten.“ innovation im Bundekanzleramt Österreich, wie in Österreich Gender Budgeting unter dem Etikett „Verwaltungsmodernisierung“ erfolgreich in der Verfassung verankert ist und welche Möglichkeiten ein transparenter Bundeshaushalt bietet. Andere Aspekte zum Thema liefern Beiträge von Helene Wildfeuer, Dr. Ralf Kleindiek (Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Klaus Feiler (Staatssekretär der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin), Marion Böker (Beraterin für Menschenrechte und Genderfragen) und Dr. Regina Frey (Genderforscherin, genderbüro Berlin). < Fachtagungsbroschüre Download unter: www.frauen.dbb.de Einzelne Exemplare können bei der Geschäftsstelle der dbb bundesfrauenvertretung bestellt werden. E-Mail: [email protected] dbb Informationen für Berufseinsteigerinnen: Junge Frauen – Stark im öffentlichen Dienst Neu im öffentlichen Dienst? Junge Frauen machen Karriere, haben Familie und sind gleichberechtigt. Ohne sie läuft im öffentlichen Dienst gar nichts. Doch oftmals stellen sie sich viele Fragen rund um Beruf, Ehrenamt und auch zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mit einer speziellen Internetseite der dbb bundesfrauenvertretung und dem neuen Flyer „Junge Frauen – Stark im öffentlichen Dienst“ ist es für Neueinsteigerinnen in den öffentlichen Dienst nun noch leichter, gut informiert zu sein. Die dbb bundesfrauenvertretung steht mit diesem neunen Angebot Rede und Antwort und informiert über ihr starkes Netzwerk, in dem sich mehr als 400 000 Frauen in 43 dbb Mitgliedsverbänden engagieren. Die dbb bundesfrauenvertretung gründet sich auf der Fachkompetenz, die in über 50 Jahren frauenpolitischer Gewerkschaftsarbeit rund um den öffentlichen Dienst und seine privatisierten Bereiche erworben wurde. Sie vertritt die Interessen weiblicher Beschäftigter gegenüber Arbeitgebern und der Bundespolitik und setzt sich für eine gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Arbeitswelt ein. Von der Karriereplanung über persönliche Beratung bis hin zum rechtlichen Beistand bietet sie jungen Frauen eine Anlaufstelle in jeder Lebenslage. < Infomaterial Bestellungen für das Infopaket im Internet unter: www.frauen.dbb.de Dort ist auch der Infoflyer als Download verfügbar. PWoB-Index: Mehr Frauen auf die Brücke holen! Die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung Helene Wildfeuer hat den von der Organisation FidAR (Frauen in die Aufsichtsräte e. V.) und der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, im Juli 2014 vorgestellten ersten „Public Women on Board“-Index (PWoB-Index) begrüßt. Mit dieser Erhebung sei der von der dbb bundesfrauenvertretung immer wieder erhobenen Forderung nach einem Werkzeug nachgekommen worden, das erstmals verlässliche Informationen über die tatsächliche Verteilung zwischen Männern und Frauen in den Spitzengremien der öffentlichen Unternehmen in Deutschland liefere, betonte Helene Wildfeuer. „Bisher hat der öffentliche Dienst die Chance nicht genutzt, als Vorbild für die freie Wirtschaft zu dienen. Es muss unser Ziel sein, mehr Frauen aus dem Maschinenraum des öffentlichen Dienstes auf die Brücke zu holen. Da sieht es bis jetzt denkbar schlecht aus“, kritisierte Wildfeuer mit Blick auf die vorliegenden Zahlen. Der PWoB-Index wertet eine repräsentative Auswahl von 225 der größten Unternehmen in Bund, Länder und Kommunen aus. Der Frauenanteil in den Aufsichtsgremien liegt durchschnittlich bei 25,1 Prozent. In den Topmanagementorganen sind es sogar nur 14 Prozent. Ganz ohne Frauen am Steuerrad kommen immerhin 35 Aufsichtsgremien aus (15,56 Prozent). „Jetzt ist es wichtig, die Ergebnisse aus der Studie zu nutzen und in dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe für Frauen und Männer an Führungspositionen zu berücksichtigen“, so Helene Wildfeuer: „Die dbb bundesfrauenvertretung wird dieses Gesetzgebungsverfahren sehr intensiv mit Gesprächen auf höchster Ebene und Stellungnahmen begleiten. Nach 20 Jahren Erfahrung mit freiwilliger Selbstverpflichtung und politischen Absichtserklärungen ist klar, dass der Weg zu effektiver Chancengerechtigkeit nur über Gesetze mit unmissverständlichen Zielvorgaben und auch mit Sanktionen führt. Aber nicht nur in öffentlichen Unternehmen muss etwas geändert werden, sondern auch bei der Gremienbesetzung im öffentlichen Dienst. Zum Beispiel durch eine Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten und deren Klagerecht.“ < PWoB Index Download unter: http://goo.gl/pWyhVP > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 35 spezial Wer unterstützt mich bei Herausforderungen im beruflichen Leben? Ich will eine Familie gründen, wie sieht es mit Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit aus? An wen kann ich mich wenden, wenn ich aufgrund meines Geschlechts beruflich benachteiligt werde? Kliniken und Sanatorien Chronische Schmerzen? Hilfe durch multimodale Schmerztherapie! Kostenlose Beratungs -Hotline: 0800 1983 198 Moderne Schmerzbehandlung = multimodale Schmerztherapie Ihre private Fachklinik bei · Depressionen · Angst- und Zwangserkrankungen · Konflikt- und Trauerreaktionen · Burn-out Ärztl. Direktor: Prof. Dr. med. Fritz Reimer Sanima Klinik am Mayenberg GmbH · Alte Dobler Str. 8 · 76332 Bad Herrenalb Telefon 07083 748-0 · Telefax 07083 748-444 · Freecall 0800 748 4444 [email protected] · www.sanima-klinik.de Schmerztherapiezentrum Bad Mergentheim www.schmerzklinik.com Privates Krankenhaus nach § 30 GewO · Alle privaten Krankenversicherungen, beihilfefähig Ganzheitliche Therapie auf der Grundlage anthroposophisch erweiterter Medizin und naturgemäßer Heilweisen REHA-KLINIK SCHLOSS HAMBORN Langjährige Erfahrungen in der ganzheitlichen Rehabilitation, der bewußte Umgang mit rhythmischen Tagesabläufen, gesunde Ernährung und Anregungen für eine zukunftsorientierte Lebensgestaltung sind die Eckpfeiler für unsere Behandlung psychosomatischer Erschöpfungszustände, ganzheitlicher Krebsnachsorge und orthopädischer Erkrankungen. Aus umfassenden Therapiemöglichkeiten entwickeln wir für Sie individuelle Behandlungskonzepte. Ob Sie eine Vorsorgekur oder eine Rehabilitation bei uns durchführen wollen: wir informieren Sie detailliert über Kostenträger und unsere Einrichtung. Reha-Klinik Schloss Hamborn · 33178 Borchen · Tel. 05251/38 86-0 [email protected] · www.schlosshamborn.de Herbst-Winter-Arrangements Orthopädie Privatpatient ab 75,– ¤ pro Tag, inkl. Behandlungen Infos: 03 50 22/47-9 30 oder www.kirnitzschtal-klinik.de Innere Medizin, Orthopädie, phys. und Rehab.Medizin, Naturheilverfahren, Erkrankungen der Haltungs- und Bewegungsorgane, Herz-Kreislauferkrankungen, Stoffwechselstörungen, Biologische Krebsnachsorge, Migräne, Erschöpfungszustände, chron. Schmerzzustände, Stressfolgen, Burnout-Prävention. Hotelatmosphäre – Wellnessbereich – beihilfefähig KNEIPP-SANATORIUM MÖST, Uferstraße 1, 87629 Füssen-Hopfen am See Tel. 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Im Zuge des zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes sind die Rechtskosten deutlich über 15 Prozent angestiegen. Das bedeutet: Im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung müssen Verbraucher tiefer in die Tasche greifen. Eine Rechtsschutzversicherung lohnt sich deshalb umso mehr. Denn der Jahresbeitrag hierfür liegt häufig noch deutlich unter den Kosten einer einzigen Arbeitsstunde eines Anwalts. < Exklusiver Spezialtarif zum günstigen Beitrag Jurpartner Rechtsschutz übernimmt bis zu 500 000 Euro je Rechtsschutzfall – bei einer geringen Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro oder 250 Euro pro Jahr. Zudem wird auf Wunsch ein qualifizierter Anwalt in der Nähe empfohlen. Eine telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich (einmal pro Jahr) rundet < Individueller Schutz Dank des Spezialtarifes über das dbb vorsorgewerk erhalten dbb Mitglieder eine individuelle Absicherung, die genau an ihre Bedürfnisse angepasst ist. Mit dem Rechtsschutz-KombiPaket aus Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz profitieren dbb Mitglieder außerdem von einem günstigen Beitrag, einer hohen Versicherungssumme und einer geringen Selbstbeteiligung. nl Kzenon – Fotolia spezial 38 Einzelmitglieder der Landesbünde und Mitgliedsgewerkschaften des dbb sind auf Grundlage der Rahmenrechtsschutzordnung gegen berufliche Rechtsstreitigkeiten abgesichert. Um dieses Risiko nicht doppelt zu versichern und so unnötige Kosten zu vermeiden, ergänzt das RechtsschutzKombi-Paket den berufsbezogenen Rechtsschutz durch den dbb. Für Familienangehörige kann der Arbeitsrechtsschutz selbstverständlich gegen einen geringen Zusatzbeitrag abgedeckt werden. den Service ab. So kann der Streit häufig schon im Vorhinein vermieden werden. Mit einem monatlichen Beitrag ab 9,52 Euro* profitieren dbb Mitglieder und ihre Angehörigen von einem besonders günstigen Spezialtarif. Dieses Angebot ist einzigartig und liegt im Beitrag weit unter den marktüblichen Tarifen für Rechtsschutz-Kombi-Pakete. < Beispiel: Badeunfall Der 16-jährige Marc D. prallt bei einem Sprung vom DreiMeter-Brett mit einem Springer vom Zehn-Meter-Brett zusammen und wird schwer verletzt. Seine Eltern verklagen > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 die Gemeinde als Betreiberin der Einrichtung, den Bademeister und dessen Hilfskraft wegen Aufsichtspflichtverletzung. Im Berufungsverfahren kommt es zu einem Vergleich. Die Gemeinde zahlt über 18 000 Euro Schadenersatz. Den Eltern entstehen während des Verfahrens Rechtsanwaltsund Gerichtskosten in Höhe von mehr als 5 000 Euro. Diese Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung über das dbb vorsorgewerk in voller Höhe. Ohne eine Rechtsschutzversicherung wären Marcs D. Eltern vom zugesprochenen Schadenersatz statt 18 000 Euro nur rund 13 000 Euro geblieben. * Jahresbeitrag auf Monatsbasis für Privat-, Berufs- und VerkehrsRechtsschutz für die Familie ergänzend zu den Leistungen des dbb im beruflichen Bereich, SB 250 Euro < Info Fragen rund um das Thema Rechtsschutz beantworten Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des dbb vorsorgewerk gerne. Diese sind für Sie montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr unter 030.4081 6444 erreichbar. Weitere Informationen finden Sie auch online unter: http://www.dbb-vorsorgewerk.de/rechtsschutz < Unser Tipp Sichern Sie sich noch heute unsere Beitragsgarantie für die nächsten zwölf Monate! Damit profitieren Sie von stabilen Beiträgen im ersten Versicherungsjahr. dbb Zwei-Klassen-Gerechtigkeit? rechtigkeit unteilbar ist, hat der dbb die Übertragung von Mütterrente und Rente mit 63 auf die Versorgungsempfänger mit Nachdruck eingefordert, denn es kann nicht der Willkür des Gesetzgebers überlassen bleiben, welche Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung er auf die Versorgung überträgt und welche nicht. Die Verweigerung wird mit den völlig unterschiedlichen Systemen der Rentenversicherung und der Beamtenversorgung begründet, die deshalb nicht zu vergleichen und gleich zu behandeln seien. Das wiederum impliziert die Frage, ob die in der Vergangenheit übertragenen Verschlechterungen rechtens gewesen sind. Sollen das am Ende wirklich wieder die Gerichte entscheiden müssen? sm otoknips – Fotolia Mütter, die 1992 oder später Kinder geboren haben, werden bei Rente und Pension gleichermaßen drei Jahre je Kind angerechnet. Das ist gerecht und macht Sinn, denn Mütter erster und zweiter Klasse gibt es nicht. Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben, erhalten seit dem 1. Juli 2014 zwei statt bisher ein Jahr Kinder erziehung auf die gesetzliche Rente angerechnet. Die systemgerechte Übertragung der verbesserten Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten von vor 1992 geborenen Kindern durch die Verlängerung der Zurechnungszeit in das Beamtenversorgungsrecht ist unabdingbar. Das gilt auch für die Rente mit 63, in deren Genuss viele Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes, die mit 18 Jahren in den Beruf gegangen sind, künftig nach 45 Dienstjahren kommen könnten. Anderenfalls würde eine Fülle übertragener Verschlechterungen aus dem Rentenrecht auf die Versorgungsempfänger überaus fragwürdig. Das gilt für die Übertragung des Riester-Faktors auf die Rente durch Absenkung des Versorgungsniveaus von 75 auf 71,75 Prozent, und es gilt insbesondere für die Rente mit 67, die ohne Wenn und Aber wirkungsgleich auf die Beamten übertragen worden ist. Die über allen Details stehende Begründung für diese Maßnahmen: Gerechtigkeit! Da Ge- 39 M e H r W I S S e n A l S A n D e r e . B e S t e l l e n S I e j e t z t. Fragen zur Personalratsarbeit? Hier sind neue Antworten! Der Inhalt im Überblick: • Grundzüge des Personalvertretungsrechts • Gesetzestexte mit Erläuterungen • Begriffsbestimmungen und Schaubilder • Mustervorlagen und Formbriefe • aktuelle Rechtsprechung • Kurzerläuterung der Wahlordnung Was Sie davon haben: In bewährter Weise beantwortet auch die 16. Auflage alle wichtigen Fragen zum Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder: klar, prägnant und praxisorientiert. Ein einführendes Kapitel in die Grundzüge des Personalvertretungsrechts sowie einprägsame Schaubilder erleichtern erstmals gewählten Personalräten den Einstieg; die klare Gliederung und das umfangreiche Register ermöglichen eine schnelle Orientierung ohne langwieriges Suchen. So bestellen Sie ganz einfach: Sie können mit nebenstehendem Bestellcoupon per Post oder Fax bestellen. Oder Sie teilen uns Ihren Wunsch per E-Mail oder über Internet mit. 470 Seiten 36,40* ISBN: 978-3-87863-180-4 * zuzügl. Porto und Verpackung aktuell Dateiname: _04PRI_EAZ_dbb_magazin_9_2014_S39.pdf; Nettoformat:(185.00 x 135.00 mm); Datum: 04. Aug 2014 11:17:58; PDF-CMYK ab 150dpi (WF), L.N. Schaffrath DruckMedien InformatIonen für Beamte und arBeItnehmer dbb verlag gmbh friedrichstraße 165 10117 Berlin telefon: 0 30/ 7 26 19 17-0 telefax: 0 30/ 7 26 19 17-40 e-mail: [email protected] Internet: http://www.dbbverlag.de Bestellcoupon Zuschicken oder faxen __ exemplar/e „Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder – 16. auflage“ Verlagsprogramm name anschrift datum/unterschrift Widerrufsrecht: Sie haben das recht, binnen 14 tagen ohne angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. die frist beginnt mit absendung dieser Bestellung. Zur einhaltung der frist genügt die rechtzeitige absendung des Widerrufs an: dbb verlag gmbh, friedrichstr. 165, 10117 Berlin, tel.: 030.726 19 17-0, fax: 030.726 19 17-40, e-mail: [email protected] > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 dbb dbb Bürgerbefragung 2014: Starker Staat gefragt aktuell 40 „Gegenüber 2007, als wir zum ersten Mal die Bürgerbefragung in Auftrag gegeben hatten, hält dieser erfreuliche Trend an“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt bei der Vorstellung der Erhebung am 26. August 2014 in Berlin. „Vor allem die Eigenschaften pflichtbewusst (78 Prozent), zuverlässig (73 Prozent) und kompetent (70 Prozent) schreiben die Bürger den Beamten zu – und zwar deutlich häufiger als noch vor acht Jahren.“ „Für die Zufriedenheit der Behördenbesucher spricht, dass 84 Prozent angaben, von den Mitarbeitern freundlich behandelt worden zu sein, 83 Prozent bezeichneten sie als gut qualifiziert“, erläuterte Dauderstädt. 67 Prozent der Befragten sagten, ihre Angelegenheit sei sofort bearbeitet worden. < Beamte weiter im Aufwärtstrend Weiter gestiegen ist der Anteil der Bürger, die eine starke öffentliche Verwaltung für unerlässlich halten. „Dass 85 Prozent der Befragten dies bejahen, macht klar: Der öffentliche Dienst leistet Enormes und wird dafür respektiert. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, sehen wir die Politik in der Pflicht: Vor allem wegen der demografischen Entwicklung muss mehr getan werden, um den öffentlichen Sektor auch für junge Menschen attraktiv zu halten. Nur dann ist Zukunftsfähigkeit garantiert“, Marcus Schmigelski Die große Mehrheit der Bürger ist mit den Leistungen des öffentlichen Dienstes in Deutschland zufrieden. Den Beamten werden deutlich häufiger positive und sehr viel seltener negative Eigenschaften zugeordnet als in den vergangenen Jahren. Das geht aus der diesjährigen „Bürgerbefragung öffentlicher Dienst“ hervor, die das Meinungsforschungsinstitut forsa für den dbb beamtenbund und tarifunion durchgeführt hat. < Im Bild von links: forsa-Chef Manfred Güllner, dbb Bundesvorsitzender Klaus Dauderstädt und dbb Pressesprecher Dr. Frank Zitka. machte der dbb Chef deutlich. In diesem Zusammenhang müsse die wachsende Zahl von Beschäftigten, die über eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst klagen (43 Prozent) – vor allem bei der Entgeltentwicklung, bei Aufstiegsund Karrierechancen – zu denken geben. Unter den Berufsgruppen mit dem höchsten Ansehen steht unangefochten der Feuerwehrmann auf Platz eins, gefolgt vom Kranken- beziehungsweise Altenpfleger, Arzt, Polizist und Kita- beziehungsweise Kindergartenmitarbeiter. Zu den Gewinnern des BerufeRankings seit 2007 zählen Staatsdiener wie Müllmänner und Lehrer, aber auch „Beamte“ als solche. Verschlechtert hat sich dagegen das Ansehen > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 unter anderem von Steuerberatern und Managern. Im Rahmen der Erhebung wurden Bürgerinnen und Bürger auch zur Einkommenspolitik für den öffentlichen Dienst befragt. Demnach lehnt die große Mehrheit der Bundesbürger eine Zurückhaltung der Beschäftigten bei Lohnforderungen ab: 79 Prozent stimmen der Auffassung von Bundesbank und Europäischer Zentralbank zu, dass angesichts der niedrigen Inflationsrate und der positiven Verfassung des Arbeitsmarktes höhere Lohnabschlüsse in Deutschland angemessen wären. Nur 17 Prozent halten derzeit höhere Einkommen nicht für erforderlich. „Wir sehen darin eine deutliche Bestätigung unserer gewerkschaftlichen Positionen“, kommentierte Dauderstädt das Ergebnis. < Höhere Löhne gerechtfertigt „Als Interessenvertretung der Menschen im öffentlichen Dienst, die Tag für Tag für ein funktionierendes Gemeinwesen sorgen, fordern wir, sie dafür auch angemessen zu bezahlen. Das gilt umso mehr mit dem Blick auf den demografischen Wandel, den Mangel an Fachkräften, die dringend notwendige Nachwuchsgewinnung und die allgegenwärtige Konkurrenz zum Arbeitgeber Privatwirtschaft.“ Hinzu komme, dass höhere Löhne auch zur Belebung der Binnenkonjunktur beitragen. „Wir werden diesen ‚Rückenwind‘ auch mit in die Verhandlungen zur Einkommensrunde 2015 nehmen, in der es um die Löhne und Gehälter für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder geht“, kündigte Dauderstädt an. Im Zusammenhang mit der Lohn- und Beschäftigungspolitik im öffentlichen Dienst kommentierte Dauderstädt ein weiteres Ergebnis der Studie: „Mich erschreckt, dass rund die Hälfte der öffentlich Bediensteten derzeit keiner Partei zutrauen, sich für eine weitere positive Entwicklung des öffentlichen Dienstes einzusetzen. Das hat Ursachen, und es muss den politisch Verantwortlichen zu denken geben. Dass wir die Gerichte bemühen müssen, durchzusetzen, was verfassungsmäßig geboten ist, halten wir für keinen guten Weg. Das gilt auch für die Tarifeinheit-Debatte.“ < dbb Web-Tipp Die „Bürgerbefragung öffentlicher Dienst 2014. Einschätzungen, Erfahrungen und Erwartungen“ zum Download: www.dbb.de dbb Mütterrente und Rente mit 63: Auf Beamtenschaft übertragen Der Nachrichtenagentur dpa sagte Dauderstädt: „Auch Beamte müssen nach 45 Dienstjahren abschlagsfrei in Pension gehen können, und die Kindererziehungszuschläge für vor 1992 geborenen Nachwuchs müssen entsprechend der Neuregelung im Rentenrecht wirkungsgleich angehoben werden.“ Die gesellschaftspolitische Frage, wie und ob sich die geleistete Kindererziehung positiv auf die Altersbezüge auswirkt, könne nicht an Systemgrenzen haltmachen, JENS – Fotolia Der dbb hält an seiner Forderung fest, jüngste Rentenbeschlüsse auf den Beamtenbereich zu übertragen. Dies gelte sowohl für die sogenannte Mütterrente als auch für die abschlagsfreie Rente mit 63. „Wir fordern Gerechtigkeit für die Beamtenschaft“, erklärte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 12. August 2014. mahnte der dbb Chef und fügte hinzu: „Bei aller Unterschiedlichkeit der Strukturen in Renten- und Pensionsberechnung bestehen wir auf Parallelität der Entwicklung. Alle Renteneinschnitte der vergangenen Jahre, etwa beim Höchstsatz oder dem Eintrittsalter, sind wirkungsgleich auf die Beamten übertragen worden. Das Gleiche fordern wir jetzt auch mit Blick auf die Mütterrente und den abschlagsfreien Ruhestandseintritt nach 45 Arbeitsjahren.“ 41 Nachwuchsgewinnung: „Bei der Nachwuchsgewinnung im öffentlichen Dienst haben wir es mit einem längerfristigen Problem zu tun, nicht mit einer einmaligen Aktion“, machte Dauderstädt deutlich. Der dbb habe es übernommen, mit seiner Aktion „Die Unverzichtbaren“ in der Schülerzeitung „Spiesser“ und auf anderen Werbeflächen Reklame für solche Berufswege zu platzieren. Auf die Kampagne gebe es ein „überwältigendes positives Echo“, sie habe auch Eingang in die Demografie-Strategie der Bundesregierung gefunden. Dauderstädt machte zugleich klar: „Wir entlassen damit nicht die Dienstherren und Arbeitgeber aus ihrer Verantwortung, sich um ihre Personalentwicklung selbst zu kümmern. Aber wir spiegeln so auch das Interesse und die Not der Beschäftigten wider, die manchmal zu hohem Arbeitsdruck ausgesetzt sind.“ Auszubildenden und Anwärtern in der Verwaltung müsse eine Zusage für unbefristete Übernahme mit einer Karriere-Perspektive gegeben werden, und der öffentliche Dienst sei gut beraten, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Erziehungs- und Pflegepflichten stärker zu betonen. Jan Brenner Um die Nachwuchsprobleme im öffentlichen Dienst in den Griff zu bekommen, sind neue Ideen gefragt. Das stellte dbb Bundesvorsitzender Klaus Dauderstädt auf dem Demografie-Kongress der Behörden Spiegel-Gruppe am 28. August 2014 in Berlin fest und warb darum, „jungen Menschen einen Job im öffentlichen Dienst schmackhaft zu machen“. aktuell Neue Ideen < dbb Chef Klaus Dauderstädt: Nachwuchsgewinnung braucht neue Ideen und langen Atem. < Gesundheitsmanagement aufwerten Angesichts des demografischen Wandels müsse dem „Gesundheitsmanagement als Führungsaufgabe“ ein höherer Stellenwert gegeben werden, sagte der Fachvorstand Beamtenpolitik und dbb Vize HansUlrich Benra auf dem Demografie-Kongress. Denn vor dem Hintergrund eines steigenden Durchschnittsalters der Beschäftigten sei nicht nur die Nachwuchsgewinnung, sondern auch der Erhalt der Arbeitsfähigkeit des älteren Personals von entscheidender Bedeutung. Dabei gehe es insbesondere um eine echte Wertschätzung der Beschäftigten durch die Führungskräfte. Die Arbeitszufriedenheit sei grundlegend für die Gesundheit. Auch müssten die Bedürfnisse älterer Menschen stärker berücksichtigt werden. Benra: „Angesichts von 600 Millionen Euro Kosten, die jährlich durch Personalausfälle entstehen, müssen wir dringend die Prävention stärken. Vorsorge erhält nicht nur die Gesundheit, sie schont auch den Haushalt.“ > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 dbb Länderfinanzen und Altschuldentilgung: Steuerbetrug konsequent bekämpfen Nachhaltige Lösungen für die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs und die Altschuldenproblematik hat der stellvertretende Bundesvorsitzende Thomas Eigenthaler gefordert. Mit Blick auf die derzeit laufenden Vorbereitungen in den Finanzministerien von Bund und Ländern für die ab Herbst anstehenden Länderfinanz-Gespräche sagte Eigenthaler am 6. August 2014 in Berlin: „Wir erwarten von Bund und Ländern eine gründliche Optimierung ihrer Finanzbeziehungen, und auch die drängende Altschuldenproblematik darf nicht aus den Augen verloren werden.“ aktuell 42 Dabei spielten der Steuervollzug und die Ausschöpfung von Steuerquellen eine ganz entscheidende Rolle. „So ungleichmäßig und ungerecht, wie sich der aktuelle Status quo in diesen Dingen darstellt, darf es in unserem föderalen System auf keinen Fall weitergehen“, betonte der dbb Vize, der zugleich Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG) ist. „Wenn Lücken im Steuervollzug als Standortvorteil eines Bundeslandes gelten, wird der verfassungsrechtliche pix4U – Fotolia Rechnung beteiligen müssen.“ Es sei grotesk, sagte Eigenthaler, wenn beim Kauf von Lebensmitteln Umsatzsteuer anfalle, während spekulative Finanzumsätze bislang steuerfrei blieben. Grundsatz der gleichwertigen Lebensverhältnisse ad absurdum geführt. Ein Ausgleichssystem ist nur plausibel und akzeptabel, wenn der Bund und alle Länder die vorhandenen Steuerquellen ausschöpfen und sich nicht auf andere verlassen“, so Eigenthaler. Der dbb Vize regte zudem an, noch konsequenter gegen Steuerhinterziehung, Steuerflucht und Schwarzarbeit vorzugehen und die von elf EU-Staaten, darunter Deutsch- < Hochschulfinanzierung greift zu kurz Der dbb hat den Beschluss des Bundeskabinetts, über eine Grundgesetzänderung Kooperationen zwischen Bund und Ländern in der Hochschulbildung zu ermöglichen, begrüßt. „Die Bundesregierung geht den richtigen Weg, die Begrenzung auf Forschung und Lehre greift aber zu kurz“, sagte die stellvertretende dbb Vize Astrid Hollmann am 16. Juli 2014. „Angesichts der Herausforderungen in den Schulen, etwa bei der Verwirklichung der Inklusion und dem ins Stocken geratenen Ausbau der Ganztagsschulen, sind auch hier Kooperationen zwischen Bund und Ländern unverzichtbar“, machte Hollmann deutlich. Insbesondere die finanzschwächeren Länder seien dringend auf Finanzhilfen des Bundes für ihre Schulen angewiesen. Andernfalls gehe die Schere zwischen den Ländern immer weiter auseinander. Das Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildung war eine der zentralen Neuerungen durch die Föderalismusreform aus dem Jahr 2006. Die jetzt vom Kabinett vorgesehene Korrektur bezieht sich allein auf den Wissenschaftsbereich. > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 land, beschlossene Finanztransaktionssteuer möglichst schnell umzusetzen. „Mit einem Teil des Steueraufkommens, das Deutschland hierüber erheben kann, sollten wir direkt in die Altschuldentilgung einsteigen, um hier endlich nachhaltige Erfolge zu erzielen“, forderte Eigenthaler. „Seit Jahren werden Steuergelder in die Bewältigung der Finanzkrise investiert. Diese Mittel fehlen anderswo, und es ist nur gerecht, wenn die Kostenverursacher sich nun an der Spätestens Ende 2019 müssen Bund und Länder ihre Finanzbeziehungen neu geordnet haben. In einer ersten Besprechung im Juni 2014 hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder das weitere Verfahren beschlossen und die Bundes- und Länderfinanzminister beauftragt, Grundlagen für die Vereinbarung zu Fragen der föderalen Finanzbeziehungen zu erarbeiten. Eigenthaler mahnte Bund und Länder, die Neuregelung der Länderfinanzen und die Altschuldentilgung nicht halbherzig anzugehen: „Die Herausforderung ist groß, aber auch eine einmalige Chance, Deutschlands Staatsfinanzen neu und optimal zu organisieren. Die entsprechende Infrastruktur steht mit einer kompetenten und leistungsstarken Finanz- und Steuerverwaltung bereit – die gesetzlichen Weichen müssen jetzt die politisch Verantwortlichen stellen.“ < Abwegige Ansichten Der dbb hat sich gegen die Darstellung in einigen Medien gewehrt, pensionierte Staatsdiener seien die Reichsten im Lande: „Es ist doch abwegig zu glauben, jeder der 1,5 Millionen Versorgungsempfänger habe eine Immobilie in bester Lage, ein stattliches Aktiendepot und eine Pension von 2 850 Euro“, sagte Hans-Ulrich Benra, stellvertretender Bundesvorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik, der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Ausgabe vom 27. Juli 2014). Die Ruheständler seien keine „Vermögenden im Tal der Sorglosen“, das sei eine „Skandalisierung“. Dabei lege Benra den Finger in eine Schwachstelle der Statistik, schreibt die Zeitung: Weil die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), auf die sich die Medienberichte bezogen, nur solche Haushalte mit einem Maximaleinkommen von 18 000 Euro im Monat erfasst, fallen Topmanager und größere Unternehmer heraus. Letztlich seien doch die Unternehmer und nicht die Pensionäre die reichste Gruppe im Lande. Anzeige Lesenswertes vom dbb verlag empfohlen Anzahl: Giulia Enders Darm mit Charme Wie der Darm Gesundheit und Wohlbefinden beeinflusst, ist eine der neuen Forschungsrichtungen unserer Zeit. In der Medizin wird das Ausnahmeorgan, das zwei Drittel des Immunsystems ausbildet, Energie aus Brötchen oder Tofuwurst holt und mehr als zwanzig eigene Hormone produziert, jedoch stiefmütterlich behandelt, schreibt die Autorin, die am Institut für Mikrobiologie und Krankenhaushygiene in Frankfurt forscht und selbst unter Darmkrankheiten zu leiden hatte. Ihr erklärtes Ziel ist es deshalb, den Lesern gut verständlich und in charmantem Ton die Funktionsweise des Darms und die neuen Ergebnisse der Forschung zu erklären, damit Sie diese Erkenntnisse nutzbringend auf den Alltag übertragen können. Ingo Siegner Lesespaß zum Schulanfang Der kleine Drache Kokosnuss kommt in die Schule Der Schulanfang ist ein besonders aufregendes Ereignis im Leben jedes Kindes. Dem kleinen Drachen Kokosnuss geht es kein bisschen anders. Die Schultüte, die erste Unterrichtsstunde und das anschließende Festessen mit Eltern und Verwandten lassen das kleine Drachenherz schon seit Tagen höherschlagen. Nur schade, dass es auch Drachen gibt, die gar nicht zur Schule gehen dürfen, obwohl sie nur allzu gern Rechnen und Schreiben lernen würden. Bei dem kleinen Drachen Oskar zeigen die Eltern jedenfalls erst einmal überhaupt keine Neigung, ihren Sohn einzuschulen. Wie die Geschichte weitergeht, können Leseanfänger selbst ergründen. Aber auch vorgelesen ist die Geschichte, speziell für ABC-Schützen, ein Vergnügen. Anzahl: 67 Seiten, Großdruck, geb. und reich bebildert, cbj Verlag, 7,99 € 283 Seiten, brosch., Ullstein, 16,99 € In zehn Schritten zu mehr Gelassenheit Anzahl: Geistreich, überraschend, skurril Anzahl: Wilhelm Schmid Gelassenheit Gelassenheit ist in jeder Lebensphase ein Gewinn, insbesondere aber beim Älterwerden. Für alle, die sich nicht länger von stürmischem Aktivismus antreiben lassen wollen, zeigt der Philosoph Wilhelm Schmid in dem Buch zehn Schritte zur Gelassenheit auf, die aus eigenen Erfahrungen, Beobachtungen und Überlegungen abgeleitet sind. „Es geht darum, Gelassenheit nicht einfach nur zu proklamieren“, unterstreicht der Autor im Vorwort des Buches, „sondern gemeinsam mit dem Leser, der Leserin einen lebenspraktischen Weg zu ihr zu finden.“ 115 Seiten, geb., Insel, 8,00 € Heinrich Steinfest Der Allesforscher Skurrile Sprachbilder, fantastische Begleitumstände und überraschende Wendungen kennzeichnen, wie gewohnt, auch Steinfests neuen Roman, in dem es aber nicht um einen Kriminalfall geht. Erzählt wird vielmehr die Geschichte des kleinen Jungen Simon, der durch eine ungewöhnliche Verkettung teils ausgesprochen kurioser Zufälle von Taiwan nach Deutschland gerät und von Ich-Erzähler Sixten Braun adoptiert wird. Sixten, der selbst im Laufe des Romans infolge zweier schicksalhafter Unfälle vom Manager zum Bademeister mutiert ist, war zunächst die Vaterschaft unterstellt worden, eine Vermutung, die das Aussehen des Jungen aber klar widerlegt. Dennoch nimmt er die Vaterrolle mit leidenschaftlicher Begeisterung an, auch wenn sich der kleine Simon schnell als ganz besonderes Kind erweist. 398 Seiten, geb., Piper, 19,99 € Humorvolle Lektüre mit hohem Wiedererkennungswert Anzahl: Das Pubertier Die Eltern pubertierender Kinder haben in der Regel wenig zu lachen. Dass die wundersame Mutation einst wohlerzogener und liebenswerter Sprösslinge in unberechenbare und weit weniger anziehende „Pubertiere“ auch ihre außerordentlich komischen Seiten hat, stellt Jan Weiler in seinem Buch nachhaltig unter Beweis. Selbst Vater einer Teenager-Tochter, liefert er Beobachtungen und Erkenntnisse aus erster Hand, die selbst gerade betroffene, leidgeprüfte Eltern zum Lachen bringen dürfte. Doppelt schön ist die Lektüre natürlich für alle, die diese Erfahrungen mit heranwachsenden Kindern glücklich hinter sich haben. 122 Seiten, geb., Kindler, 12,00 € Persönliche Schicksale schreiben Geschichte Anzahl: Jan Weiler Pascale Hugues Ruhige Straße in guter Wohnlage Die französische Journalistin Pascale Hugues geht auf Spurensuche in der Berliner Straße, in der sie selbst wohnt. Sie erforscht das Schicksal der ursprünglichen Bewohner und rekonstruiert die ursprüngliche Optik der Straße. Tatsächlich finden sich noch Zeitzeugen und viele schriftliche Hinweise auf das wechselvolle Schicksal der Anfang des letzten Jahrhunderts erbauten Straße und das ihrer zunächst sehr gut situierten Bewohner. Allerdings konnten die Rentiers, Rechtsanwälte, Offiziere, Ärzte und Geschäftsleute ihre nach damaligen Maßstäben mit Höchstkomfort und neuester Technik ausgestatteten Häuser nicht lange genießen. Die jüdischen Bewohner zerstreuten sich in alle Welt und der Bombenkrieg sorgte schließlich nicht nur für ein völlig neues Aussehen der Straße, sondern auch für eine neue Durchmischung der Bewohner. Geschichte wird in diesem Buch durch persönliche Schicksale beschrieben. 318 Seiten, geb., Rowohlt, 19,95 € Für unsere Leser versandkostenfrei! Einfach diesen Bestellcoupon ausfüllen, die gewünschte Anzahl eintragen und per Post oder Fax unter 030.7261917-40 abschicken. Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Absendung dieser Bestellung. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an: dbb verlag gmbh, Friedrichstr. 165, 10117 Berlin, Tel.: 030.7261917-0, Fax: 030.7261917-40, E-Mail: [email protected] Name/Vorname Straße PLZ/Ort Datum/Unterschrift Friedrichstraße 165 • 10117 Berlin Telefon 030 7261917-0 • Telefax 030 7261917-40 E-Mail: [email protected] • www.dbbverlag.de Aktuelle Angebote vorab erfahren – jetzt Newsletter abonnieren unter www.dbbverlag.de Alles über ein unterschätztes Organ dbb AMEOS Kliniken Hildesheim und Osnabrück: Streiks setzen klares Zeichen aktuell 44 Der Notdienst wurde über eine Notdienstvereinbarung aufrechterhalten, deren Organisation durch den hohen Anteil an Leiharbeitnehmern an der Klinik verkompliziert wurde. Die Geschäftsführung der AMEOS Krankenhausgesellschaft Niedersachsen hatte die Tarifverträge für das AMEOS Klinikum Hildesheim und das AMEOS Klinikum Osnabrück aus dem Jahr 2008 bereits im September 2013 gekündigt. Diese Überleitungstarifverträge regelten unter anderem die Anwendung des TVöD in den beiden Kliniken nach dem Verkauf der ehemaligen Landeskrankenhäuser durch das Land Niedersachsen. Der Tarifvertrag wirkte für Gewerkschaftsmitglieder nach. Die in der Einkommensrunde 2014 vereinbarten Änderun- Frank Wollinger In den vergangenen Monaten haben die Mitglieder der Gesundheitsgewerkschaft Niedersachsen (GeNi) ihre Meinung über das Verhalten der AMEOS Krankenhausgesellschaft Niedersachsen mbH deutlich gemacht: Mehrere Hundert Beschäftigte sind am 2. Juni dem Aufruf der Gewerkschaften an den Standorten Hildesheim und Osnabrück gefolgt und haben vom Beginn der Früh- bis zum Ende der Spätschicht die Arbeit niedergelegt. gen, insbesondere die Erhöhung der Entgelte, wurden jedoch nicht mehr auf die Beschäftigten übertragen. Ein erster Verhandlungstermin war für den 23. April 2014 ver- einbart. Wie zugesagt, hatte die Arbeitgeberseite im Vorfeld zu dem geplanten Termin einen Entwurf für einen Manteltarifvertrag übersandt, der jedoch inhaltlich fast alle Man- telthemen vermissen ließ. So waren zum Beispiel keine Regelungen zu Urlaub, Arbeitszeit, Zeitkonten, Teilzeit, Entgeltfortzahlung und Kündigungsfristen enthalten. Im Vorfeld dieses Termins war es in der regionalen Presse zu negativen Berichten über die Pflegequalität im Klinikum in Hildesheim gekommen. Der Arbeitgeber hatte dies zum Anlass genommen, die für den 23. April 2014 vereinbarten Tarifverhandlungen abzusagen. Trotzdem konnte man sich auf zwei neue Verhandlungstermine am 27. Mai sowie am 3. Juni 2014 einigen. Darüber hinaus hatte die Arbeitgeberseite zugesagt, im Vorfeld ein neues Angebot vorzulegen. Auch diese Termine waren von Arbeitgeberseite abgesagt worden. Ein Arbeitgeberangebot liegt bisher nicht vor, die Gewerkschaften warten seit elf Monaten auf die Aufnahme der Tarifverhandlungen oder zumindest auf ein Signal der Arbeitgeberseite. In der Konsequenz hatten die Beschäftigten die Arbeit am 14. und am 28. Juli 2014 niedergelegt. Entgeltordnung für Lehrkräfte: Termine vereinbart Am 7. August 2014 haben die Gewerkschaften dbb und GEW mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) den Fortgang der Tarifverhandlungen für eine Entgeltordnung Lehrkräfte in einem Verfahrensgespräch sondiert. Die große Zahl der bis in den Dezember hinein vereinbarten Termine dokumentiert den gemeinsamen Willen von Gewerkschaften und TdL, bis zum Jahresende ein Ergebnis zu erarbeiten, das dann in die Einkommensrunde 2015 eingebracht werden kann. Nach der TdL-Mitgliederversammlung Mitte Sep- > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 tember sind die Verhandlungen am 22. und 23. September 2014 in Berlin fortgeführt worden. Willi Russ, dbb Vize und Verhandlungsführer bei der Entgeltordnung Lehrkräfte, äußerte sich vorsichtig positiv: „Form- und Terminfragen berühren natürlich noch nicht die sensiblen inhaltlichen Punkte, auf die wir bei den vereinbarten Terminen in den nächsten Monaten stoßen werden. Aber ich stelle gleichwohl fest, dass alle beteiligten Partner mit großer Ernsthaftigkeit und Entschlossenheit dem Ziel entgegensteuern. Das schafft Zuversicht. Aber klar ist auch: Wir haben uns viel vorgenommen und werden eine Menge Arbeit zu erledigen haben, um rechtzeitig zur Einkommensrunde einen tragfähigen Kompromiss vorlegen zu können.“ Reise und Erholung DEUTSCHLAND Bayer. Wald zw. ARBER und HOHENBOGEN Sehr ruhige Alleinlage, Wanderwege dir. a. Haus, herrl. Panoramablick, Terrasse, sehr gute Küche, „verschiedene Sonderpauschalen“. Prosp.: Kolmsteiner Hof, 93453 Neukirchen b. Hl. Blut, Tel. (0 99 47) 4 44, Fam. 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Dazu muss das Angebot an altersgerechten Wohnungen erhöht und verbessert werden. Über das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ hat die Bundesregierung von 2009 bis 2011 Bundesmittel für zinsverbilligte Darlehen und Investitionszuschüsse bereitgestellt. Damit wurden bereits Anreize für die altersgerechte Anpassung von Wohnungsbestand und das Wohnumfeld gegeben. Das Programm stand selbstnutzenden Eigentümern, Vermietern und Mietern für Maßnahmen der Barrierereduzierung zur Verfügung. Nach Auslaufen des Bundesprogramms hat die KfW Anfang 2012 ein Eigenmittelprogramm „Altersgerecht Umbauen“ in der Darlehensvariante aufgelegt. Bis Juni 2014 haben damit Bund und KfW zusammen den Umbau von circa 130 000 altersgerechten Wohnungen gefördert. Die Bundesregierung wird auch weiterhin die Schaffung von mehr generationengerechtem Wohnraum unterstützen. Dazu sieht der Koalitionsvertrag vor, dass zur Förderung des genera- Dominik Butzmann < < Dr. Barbara Hendricks tionengerechten Umbaus ein neues Programm „Altersgerecht Umbauen“ aufgelegt wird, das mit Investitionszuschüssen ausgestattet wird und das bestehende KfW-Kreditprogramm ergänzen soll. Die Förderung des altersgerechten Umbaus ist auch in das am 1. Juli 2013 in Kraft getretene Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz („Wohn-Riester“) aufgenommen worden. Damit erhalten förderberechtigte selbstnutzende Eigentümer die Möglichkeit, die Förderung für die bauliche Vorsorge im Alter einzusetzen. Außerdem wird die Bundesregierung noch in diesem Jahr die Zuschussförderung mit einem neuen KfWProgramm „Altersgerecht Umbauen“ wieder einführen. Damit werden insbesondere ältere selbstnutzende Eigentümer, die keine Darlehen mehr erhalten oder keine neuen Schulden mehr aufnehmen möchten, beim Barriereabbau wieder stärker unterstützt. Die Schaffung von altersgerechtem Wohnraum wird auch in der so- > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 zialen Wohnraumförderung unterstützt. Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung ist durch die Föderalismusreform I ab 2007 vollständig auf die Länder übergegangen. Der Bund unterstützt die Länder bei der sozialen Wohnraumförderung bis zum Jahr 2019 mit 518,2 Millionen Euro jährlich. Die Mittel können je nach politischer Schwerpunktsetzung in den Ländern auch für den barrierefreien Neubau und die Modernisierung des Gebäudebestandes eingesetzt werden. < dbb magazin „Der öffentliche Bauherr Bund bekennt sich zu seiner Vorbildfunktion, da seine Bauten im besonderen Maße im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen“, heißt es auf Ihrer Homepage. Die Wertgrenze für barrierefreie zivile Um- und Erweiterungsbauten ist vom Bund von einer auf zwei Millionen Euro angehoben worden. Widerspricht dies nicht dieser Vorbildfunktion? < Hendricks Die Barrierefreiheit ist eines der Elemente des nachhaltigen Bauens und aus meiner Sicht eine selbstverständliche Eigenschaft der zukunftsfähigen gebauten Umwelt. Deshalb habe ich im Mai dieses Jahres für die Bundesbauverwaltung einen Leitfaden „Barrierefreies Bauen“ herausgegeben, in dem die Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit von Bundesbauten und den dazugehörigen Außenanlagen beschrieben sind, und zwar unabhängig von der Kostenhöhe und der Art der Baumaßnahmen. Damit wird aus meiner Sicht zu Recht der Anspruch formuliert, jenseits einer gesetzlichen Verpflichtung im Sinne eines „universal design“ ein Lebensumfeld für alle Menschen herzustellen, das niemanden ausschließt. Alle öffentlichen Bauherren sollten sich hier vorbildhaft verhalten. Der Bauherr Bund bekennt sich schon lange zu seiner Vorbildfunktion, die sich auch in der barrierefreien Gestaltung sei- dbb < dbb magazin Sie wollen den in die Jahre gekommenen „sozialen Wohnungsbau“ neu beleben, um in Ballungsgebieten bezahlbaren Wohnraum für Geringverdiener zu schaffen. In der Vergangenheit erfolgte die Förderung in der Regel über preisgünstige Bauherren-Kredite. Das dürfte zurzeit aufgrund des Zinstiefs keine Lösung darstellen. Was wollen Sie stattdessen tun? < Hendricks Seit 2007 sind die Länder allein für die soziale Wohnraumförderung zuständig. Der Bund unterstützt die Länder bei dieser Aufgabe aber bis 2019 mit sogenannten Kompensationsmitteln in Höhe von jährlich 518,2 Millionen Euro. Angesichts der Wohnungsengpässe in zahlreichen Ballungszentren ist es notwendig, den sozialen Wohnungsbau wiederzubeleben; denn es ist eine vordringliche Aufgabe, dass Wohnen bezahlbar bleibt. Deshalb wird der so- ziale Wohnungsbau einen hohen Stellenwert im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen einnehmen, das ich am 10. Juli 2014 mit den Ländern, den Kommunen, der Wohnungs- und Bauwirtschaft sowie Vertretern der Nachfrageseite (Mieterbund, Gewerkschaften) und weiteren Akteuren, die einen Beitrag zur Verbesserung der Wohnungsversorgung leisten können, ins Leben gerufen habe. Gemeinsames Ziel ist es, den wachsenden Wohnungsbedarf in den Ballungsräumen zu decken und die sozialen, demografischen und energetischen Herausforderungen zu bewältigen. Wir wollen im Rahmen des Bündnisses mit den Ländern vereinbaren, dass diese die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auch weiterhin zweckgebunden für die soziale Wohnraumförderung einsetzen. Mit diesem Beitrag kann zusätzlich zu den Eigenmitteln der Länder schon einiges für den Neubau von Sozialwohnungen getan werden, beispielsweise durch die Gewährung von Baudarlehen mit Zinssätzen, die unterhalb der marktüblichen Zinssätze liegen, oder durch Zuschüsse. Außerdem gibt es gute Beispiele, dass Kommunen zum Beispiel bei Wohnungsbaumaßnahmen Quoten für Sozialwohnungen vorgeben oder kommunales Bauland in Abhängigkeit von Konzeptqualitäten und nach sozialpolitischen Kriterien verkaufen. Der Bund wird entsprechend der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung verbilligt Konversionsgrundstücke an Kommunen abgeben. Hierfür ist ein Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro, begrenzt auf vier Jahre, vorgesehen. < dbb magazin Es heißt, wenn ein Amerikaner und ein Deutscher beginnen, ein Haus zu bauen, kann der Amerikaner nach drei Monaten einziehen und der Deutsche den Bauantrag stellen: Wären weniger Vorschriften und Vorgaben im Baubereich nicht sinnvoller als die heutige Regelungsflut? < Hendricks Bauen richtet sich in Deutschland nach den Landesbauordnungen der einzelnen Länder; der größte Teil der Vorschriften sind somit Ländervorschriften und nicht durch den Bund zu beeinflussen. Die Landesbauordnungen sind keinesfalls nur den Bürger belastende Regelungen, sondern erzeugen auch ein hohes Maß an Sicherheit, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz und beinhalten im Bereich des Nachbarrechts auch Schutzvorschriften für Nachbarn und Anlieger. Gerade internationale Experten bescheinigen Deutschland geradezu eine Vorreiterrolle im energieeffizienten und nachhaltigen Bauen. Im Übrigen hat das auch zur Folge, dass Deutschland sehr hochwertige Bauprodukte zum Einsatz bringt. Im Vergleich zu anderen Ländern wird in Deutschland ein sehr hoher Wohnstandard ermöglicht. Unbeschadet dieser Feststellung haben wir begonnen, mit einer Baukostensenkungskommission gegebenenfalls überzogene Standards zu überprüfen. Dies könnte helfen, insbesondere in Metropolregionen mehr preiswerten Wohnraum anbieten zu können. < dbb magazin Im Juni 1991 haben wir ein Interview mit dem damaligen Bundesumweltminister Klaus Töpfer geführt und ihn gefragt, ob er mit der Personalausstattung seines Hauses zufrieden sei. Er antwortete entschieden mit Nein. Dieselbe Frage fast 24 Jahre später an seine Nachfolgerin im Amt: Sind Sie mit der Personalausstattung Ihres Hauses zufrieden, Frau Hendricks? < Hendricks Nein. Die Aussage von Herrn Töpfer stammt aus einer Zeit, als das Bundesumweltministerium noch in den Kinderschuhen steckte. Es war ja bei seiner Gründung mit großen Aufgaben, aber wenig Personal ausgestattet worden. Die Situation hat sich dann in den folgenden Jahren nur mäßig verbessert. Die Aufgaben wurden immer mehr, einen entsprechenden Personalzuwachs gab es aber in Zeiten allgemeiner Stellenkürzungen nicht. Um die Arbeit trotzdem in den Griff zu bekommen, wurden vor allem in den letzten Jahren viele befristete Arbeitsverträge abgeschlossen. Unter dem Strich kämpft das BMUB daher im Gegensatz zu älteren Ministerien immer noch mit einem strukturellen Defizit in der Personalausstattung. Ich bin fest entschlossen, diese Situation in den nächsten Jahren spürbar zu verbessern und den in meinem Haus befristet Beschäftigten soweit wie möglich eine dauerhafte Perspektive zu bieten. < Dr. Barbara Hendricks … … Jahrgang 1952, machte 1970 Abitur in Kleve. Im Anschluss studierte sie von 1970 bis 1976 Geschichte und Sozialwissenschaften in Bonn. Das Studium schloss sie 1976 mit dem Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien ab. 1980 wurde sie zum Dr. phil. promoviert. Im Jahre 1972 trat Hendricks in die SPD ein. In den Jahren 1978 bis 1981 war sie Referentin in der Pressestelle der SPD-Bundestagsfraktion. Von 1981 bis 1990 war sie als Sprecherin des nordrhein-westfälischen Finanzministers tätig. 1990 bis 2001 war sie Mitglied des Parteirates, gleichzeitig von 1991 bis 1994 Ministerialrätin im Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Referatsleiterin für grenzüberschreitende Planungen. Seit 1994 ist sie Mitglied des Bundestages. 1998 wurde sie zur Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen berufen. 2001 bis 2013 war sie Mitglied des Bundesparteivorstandes. Seit Dezember 2013 amtiert Dr. Barbara Hendricks als Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. > DJG magazin | dbb seiten | September 2014 47 aktuell ner eigenen Gebäude widerspiegelt. Er unterliegt sogar einer gesetzlichen Verpflichtung, die sich aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ergibt, das am 1. Mai 2002 in Kraft getreten ist. Danach sollen alle zivilen Neubauten sowie große zivile Um- oder Erweiterungsbauten des Bundes entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Nach den aktuellen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) liegt in der Tat die Wertgrenze für große zivile Um- oder Erweiterungsbauten bei zwei Millionen Euro und nicht mehr wie früher bei einer Million Euro, ab der die Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung auf der Grundlage entsprechender Bedarfsforderungen besteht. Für alle zivilen Neubauten besteht aber weiterhin, unabhängig von der Kostenhöhe, die gesetzliche Verpflichtung zum barrierefreien Bauen. Sparen S ie 42% Hanseatisches Wein & Sekt Kontor »TOP-- Q »TOP QU UA U ALI LIT TÄ T ÄT Ä T UN UND D HOH HO H ER GENUS USS S« Robert Parker »La Vieille Ferme produziert überschwängliche, köstliche Weine.« + James Suckling »Ein Wein für Leute, die Top-Qualität und hohen Genuss suchen« Robert Parker 10 Zusammen mit Flaschen La Vieille Ferme erhalten Sie zwei Gläser von Zwiesel Kristallglas, Deutschlands renommiertem Glashersteller, im Wert von € 14,90. ICH BESTELLE JETZT OHNE RISIKO 2013er La Vieille Ferme blanc Luberon A.O.P. Perrin & Fils, Frankreich Ein junger Weißer aus dem Naturgebirgspark Luberon, den Kalksteinfelsen zwischen Aixen-Provence und Avignon. Hellgelb, mit dem Duft von knackigen grünen Früchten, am Gaumen weich und harmonisch, mit wenig Säure – lecker! 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Maximal 3 Pakete pro Kunde. 50 Jahre für den Wein JETZT JETZT BESTELLEN: BESTELLEN: TEL TEL 04122 04122 50 5044 4433 33 FAX FAX 04122 04122 50 5044 4477 77 Widerrufsbelehrung: Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 12 Wochen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 12 Wochen ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Hanseatisches Wein- und Sekt-Kontor Hawesko GmbH, Hamburger Str. 14–20, 25436 Tornesch, Fax: 04122 504477, Tel: 04122 504433) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter www.hawesko.de/widerruf abrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 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