Abwägungen ELBBERG - Grüne Fraktion Pinneberg
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Abwägungen ELBBERG - Grüne Fraktion Pinneberg
Stadt Pinneberg Bebauungsplan Nr. 115 „Eggerstedt“ Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) und aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) Stand: 10.09.2013 Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse M.A. Antonia Cramer Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax -70, [email protected], www.elbberg.de Inhalt: 1. Träger öffentlicher Belange .............................................................................................................................. 5 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1.6. 1.7. 1.8. 1.9. 1.10. 1.11. 1.12. 1.13. 1.14. 1.15. 1.16. 1.17. 1.18. 1.19. 1.20. 1.21. 1.22. 1.23. 1.24. 1.25. Innenministerium des Landes Schleswig Holstein ....................................................................................................................................5 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig Holstein...................................................................5 Kreis Pinneberg, Untere Denkmalschutzbehörde .....................................................................................................................................7 Kreis Pinneberg; Fachdienst Umwelt...................................................................................................................................................... 10 Kreis Pinneberg, Fachdienst Bürgerservice............................................................................................................................................18 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Technischer Umweltschutz ....................................................................19 Archäologisches Landesamt, Schieswig-Hoistein, Obere Denkmalschutzbehörde, Schleswig ............................................................... 20 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Pinneberg ................................................................................................................................ 21 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Untere Forstbehörde, Neumünster ......................................................... 25 AG-29, Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig Holstein, Kiel ........................................................... 25 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein e.V., Kiel .............................................................. 30 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel .............35 Bundesamt für Infrastrulktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel, - K 4- .35 Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig Holstein, Luftfahrtbehörde, Kiel .............................................................................36 IHK zu Kiel, Elmshorn ............................................................................................................................................................................36 Hamburger Verkehrsverbund GmbH ...................................................................................................................................................... 37 SVG Südholstein Verkehrsservicegesellschaft mbH .............................................................................................................................. 37 Freiwillige Feuerwehr Pinneberg ............................................................................................................................................................ 38 Gemeinde Rellingen und Amt Pinnau,.................................................................................................................................................... 39 Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.......................................................................................... 39 Deutsche Telekom GmbH, Kiel .............................................................................................................................................................. 40 Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH, Hamburg ........................................................................................................................ 40 TenneT TSO GmbH, Lehrte (keine Bedenken).......................................................................................................................................41 Schleswig Holstein Netz AG, Uetersen (keine Bedenken)...................................................................................................................... 41 azv Südholstein, Holm (keine Bedenken) ...............................................................................................................................................41 2 1.26. 1.27. 1.28. 1.29. 1.30. 2. Gemeinde Appen (keine Bedenken)....................................................................................................................................................... 41 Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (keine Bedenken) ..............................................................................................................42 Handwerkskammer Lübeck (keine Bedenken) .......................................................................................................................................42 Gebäudemanagement Schleswig Holstein, Kiel (keine Bedenken).........................................................................................................42 Amt Pinnau (keine Bedenken)................................................................................................................................................................ 42 Private .............................................................................................................................................................. 43 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 2.5. 2.6. 2.7. 2.8. 2.9. 2.10. 2.11. 2.12. 2.13. 2.14. 2.15. 2.16. 2.17. 2.18. 2.19. 2.20. 2.21. Bürger 1, Anwohner Wedeler Weg ......................................................................................................................................................... 43 Bürger 29, Anwohner Rotkehlchenweg ..................................................................................................................................................44 Bürger 34, Anwohner Rotkehlchenweg ..................................................................................................................................................46 Bürger 46, Anwohner Rethwiese ............................................................................................................................................................ 47 Interessengemeinschaft Hogenkamp ..................................................................................................................................................... 50 Interessengemeinschaft Hogenkamp (166 Unterschriften) / Bürger 9, Anwohner Hogenkamp /Anwohner Hogenkamp, fünf gleichlautende Stellungnahme / Anwohner Hogenkamp......................................................................................................................... 59 Bürger 33 ............................................................................................................................................................................................... 59 Bürger 42 ............................................................................................................................................................................................... 59 Bürger 43, Anwohner Bredemoor ........................................................................................................................................................... 61 Bürger 45, Anwohner Kiefernweg........................................................................................................................................................... 61 Bürger 19, Anwohner Thesdorfer Weg ...................................................................................................................................................62 Bürger 23 und 24, Anwohner Pestalozzistraße ......................................................................................................................................63 Bürger 26, Anwohner Hogenkamp ......................................................................................................................................................... 67 Anwohner Hogenkamp, zwei gleichlautende Stellungnahmen................................................................................................................67 Bürger 38, Anwohner Eichhörnchenweg ................................................................................................................................................69 Anwohner Voßbarg, zwei gleichlautende Stellungnahmen ..................................................................................................................... 70 Anwohner Hogenkamp, drei gleichlautende Stellungnahmen.................................................................................................................70 Bürger, Vossbarg ...................................................................................................................................................................................71 Bürger 2, Anwohner Danziger Straße..................................................................................................................................................... 73 Bürger 3, Anwohner Großer Reitweg ..................................................................................................................................................... 73 Bürger 6, Anwohner Richard Köhn Straße .............................................................................................................................................74 3 2.22. 2.23. 2.24. 2.25. 2.26. 2.27. 2.28. 2.29. 2.30. 2.31. 2.32. 2.33. 2.34. 2.35. 2.36. 2.37. 2.38. 2.39. 2.40. 2.41. 2.42. Anwohner Bredenmoor, Kiefernweg, drei gleichlautende Stellungnahmen............................................................................................. 74 Bürger 8, Anwohner Quellenweg............................................................................................................................................................ 75 Bürger 5, Anwohner Kirchhofsweg ......................................................................................................................................................... 75 Bürger 44, Anwohner Lohstraße ............................................................................................................................................................ 75 Bürger 7, zweifach eingereicht ............................................................................................................................................................... 76 Bürger 4, Anwohner Großer Reitweg ..................................................................................................................................................... 85 Bürger 10, Anwohner Richard-Köhn-Straße ...........................................................................................................................................85 Bürger 11, Anwohner Rabenstraße ........................................................................................................................................................ 86 Bürger 17, Anwohner Bunsengang, Norderstedt ....................................................................................................................................86 Bürger 18, Anwohner Drosselweg .......................................................................................................................................................... 87 Bürger 20, Anwohner Hogenkamp ......................................................................................................................................................... 90 Bürger 21, .............................................................................................................................................................................................. 91 Bürger 22, Anwohner Rotkehlchenweg ..................................................................................................................................................91 Bürger 30, Anwohner Thesdorfer Weg ...................................................................................................................................................92 Bürger 31, Anwohner Großer Reitweg ...................................................................................................................................................94 Bürger 32, Anwohner Thesdorfer Weg ...................................................................................................................................................94 Bürger 35, Anwohner Drosselweg .......................................................................................................................................................... 95 Bürger 50, Anwohner Drosselweg .......................................................................................................................................................... 97 Bürger 51, Anwohner Gustav – Strobel - Ring......................................................................................................................................106 Bürger 56, Anwohner Drosselweg ........................................................................................................................................................ 107 Zwei Bürger, Drosselweg .....................................................................................................................................................................110 4 1. Träger öffentlicher Belange Stellungnahme 1.1. Innenministerium des Landes Schleswig Holstein 05.08.2013 Im Hinblick auf die Leitsätze der Bauleitplanung nach § 1 Abs. 5 BauGB weise ich zur o.a. Planung vorbehaltlich ihrer Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung zunächst darauf hin, dass insbesondere das Thema Immissionen abzuarbeiten ist. Die möglichen Konflikte zwischen der Wohnnutzung, dem Straßenverkehr und der Sondernutzung Sport- und Freizeitfläche sowie einer Gemeinbedarfsnutzung (Kindertagesstätte, Schule, usw.) und einer gewerblichen Nutzung sind in einem gesonderten Punkt der Begründung zu dokumentieren. Die Aussagen sollten durch gutachterliche Aussagen begründet werden. 1.2. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig Holstein 12.08.2013 Gegen den Bebauungsplan Nr. 115 der Stadt Pinneberg bestehen in verkehrlicher und straßenbaulicher Hinsicht keine Bedenken, wenn folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Direkte Zufahrten und Zugänge dürfen zur freien Strecke der Landesstraße 105 nicht angelegt werden. Die verkehrliche Erschließung des gesamten Plangebietes einschließlich des im Westen im Bereich der Landesstraße 105 geplanten Gewerbegebietes hat ausschließlich von Osten über die Gemeindestraße "An der Raa" zu erfolgen. Abwägungsvorschlag Der Stellungnahme wird gefolgt. Zum Straßenlärm wird ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Die Verträglichkeit der Freizeitnutzungensowie des Gewerbes mit der umgebenden Wohnbebauung (auch außerhalb des Geltungsbereichs) werden in einem schalltechnischen Gutachten untersucht. Zu 1: Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Zusätzlich ist eine Abstimmung der Stadt mit der Straßenbauverwaltung erforderlich. Direkte Zufahrten und Zugänge von Grundstücken zur L 105 werden ausgeschlossen. Inwiefern ein Straßenanschluss an den Wedeler Weg hergestellt werden kann, bedarf weiterer Abstimmung. 5 Stellungnahme Abwägungsvorschlag 2. Alle Lichtquellen sind so abzuschirmen, dass eine Blendung der Verkehrsteilnehmer auf den Landesstraßen 103 und 105 nicht erfolgt. Sie sind so auszubilden, dass sie durch ihre Form, Farbe, Größe oder dem Ort und die Art der Anbringung nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und -einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen können. 3. Ich gehe davon aus, dass bei der Prüfung der Notwendigkeit bzw. der Festlegung von Schallschutzmaßnahmen die zu erwartenden Verkehrsmengen auf den Straßen des überörtlichen Verkehrs berücksichtigt werden und die Bebauung ausreichend vor Immissionen geschützt ist.Immissionsschutz kann von den Baulastträgern der Straßen des überörtlichen Verkehrs nicht gefordert werden. Zu 2: Der Stellungnahme wird gefolgt. Es wird eine entsprechende textliche Festsetzung aufgenommen. Zu 3: Der Stellungnahme wird gefolgt. Eine schalltechnische Untersuchung erfolgt. Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Inhalte werden als textliche Festsetzungen übernommen. Nachstehende Anmerkungen sind unter den textlichen Festsetzungen in Teil B des Bebauungsplanes mit aufzuführen: - Zu den Landesstraßen 103 und 105 wirkende Anlagen der Außenwerbung sind nur am Ort der eigenen Leistung zulässig und nur soweit die Anlagen auf die eigene Leistung hinweisen. - Je Betriebsgrundstück ist nur eine Werbeanlage zulässig. - Beleuchtete Werbeanlagen sind blendfrei auszuführen. Die Stellungnahme bezieht sich im straßenbaulichen und straßenverkehrlichen Bereich nur auf Straßen des überörtlichen Verkehrs mit Ausnahme der Kreisstraßen. Folgende Hinweise des Referates „Wirtschaftspolitik" - Konversionsbüro meines Hauses gebe ich zur Kenntnis weiter: - Gemäß Flächenbewertung aus der Taskforce Konversion (Stand Die Kulturdenkmale werden nachrichtlich in die Planzeichnung überDez. 2011) sind auf dem Gelände zwei Gebäude für die Eintra- nommen. Siehe auch Abwägung der Stellungnahme der Unteren Denkgung nach § 5 DSchG vorgesehen. malschutzbehörde unter 1.3. - Es gibt zwei Verdachtsflächen (Kontamination) mit weiterem Hand6 Stellungnahme Abwägungsvorschlag lungsbedarf bei Wohnnutzung/Park- und Freizeitflächen (ehem. Die Verdachtsflächen werden in die Planzeichnung aufgenommen. Tankstelle und Kleinschießplatz). 1.3. Kreis Pinneberg, Untere Denkmalschutzbehörde 26.08.2013 Im Vorentwurf zum Bebauungsplan fehlt die Kennzeichnung der Kulturdenkmale gemäß Denkmalschutzgesetz. Ich füge die Liste der Kulturdenkmale und die entsprechende Planzeichnung, die bereits im Jahr2005 zugesandt worden sind, nochmals an. Die 1930 entstandenen Bauten der ehemaligen Eggerstedt -Kaserne stellen aufgrund ihrer kulturhistorischenund städtebaulichen Bedeutung Kulturdenkmale gemäß § 1 Denkmalschutzgesetz dar. Diese sindim Einzelnen:' Lehrgebäude Wache Wirtschaftsgebäude Kantine von 1930 6 Mannschaftsgebäude von 1930 Das Verwaltungsgebäude, heutiges Zollamt und die Kantine sind zur Eintragung in das Denkmalbuchgemäß § 5 Denkmalschutzgesetz vorgesehen. Ich bitte, die Kulturdenkmale im Planentwurf entsprechend zu kennzeichnen und gemäß § 17 Denkmalschutzgesetzdie Erhaltung und Nutzung zu ermöglichen. Der jetzige Planentwurf berücksichtigt die Erhaltung der Kulturdenkmale nicht und wird daher aus denkmalpflegerischerSicht nicht akzeptiert. Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Die Kulturdenkmale werden nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen. Allerdings können wegen des schlechten baulichen Zustands nicht alle Kulturdenkmale erhalten werden. Erhalten werden mindestens diejenigen Gebäude, die als „besondere Kulturdenkmale“ gemäß § 5 Denkmalschutzgesetz zur Eintragung in das Denkmalbuch vorgesehen sind. Schreiben der Denkmalschutzbehörde an Bielfeldt + Berg, Landschaftsplanung, Hamburg vom 21.03.2005: Rahmenplanung Eggerstedt-Kaserne, Pinneberg 7 Stellungnahme Abwägungsvorschlag Untersuchungen zur Umweltprüfung / Umweltbericht Als Anlage sende ich Ihnen einen Übersichtsplan der Eggerstedt-Kaserne, in dem die Gebäude markiertwurden, die gemäß Verfügung des Landesamtes für Denkmalpflege Kulturdenkmale gemäß § 1 Denkmalschutzgesetz(DSchG) darstellen. Die Erhaltung der baulichen Anlagen der in den 1930 er Jahren entstandenenEggerstedt-Kaserne liegt wegen ihres geschichtlichen und städtebaulichen Wertes im öffentlichenInteresse. Es wird davon ausgegangen, dass es im Rahmen der bevorstehenden Planungen gelingenwird, den Komplex angemessen umzunutzen. 8 Stellungnahme Abwägungsvorschlag 9 Stellungnahme 1.4. Kreis Pinneberg; Fachdienst Umwelt 22.08.2013 Untere Bodenschutzbehörde: Die ehemalige Eggerstedt-Kaserne soll als allgemeines Wohngebiet und Gewerbegebiet umgenutzt werden.Für einige Bereiche der EggerstedtKaserne sind durch die Untersuchungen von 1994 (Erstbewertung (PhaseI) der Eggerstedt-Kaserne Pinneberg, Prack Consult GmbH/Beratender Ingenieur, Lüttenheid 79 in 25746Heide) und 2004 (Gefährdungsabschätzung (Phase II b) für die Liegenschaft Eggerstedt-Kaserne Pinneberg,Dr. Jens Skowronek, Beratender Chemiker, Sachverständiger und Gutachter, Brakendal 19 in 21149 Hamburg)Kontaminationsverdachtsflächen (KVF) ermittelt worden, die eine sensiblere Nutzung nicht ohneweiteres zulassen. Dazu zählen unter anderem die KVF 3 (ehemaliger Tankstellenbereich) und der Kleinschießplatz (KVF 15).In der Begründung zum B-Plan ist auf diese Nutzungskonflikte einzugehen und darzustellen, wie sie gelöstwerden. Ich weise darauf hin, dass eine Entsorgung von Bodenmaterial erforderlich werden kann. Sollten bei den Erschließungsarbeiten bzw. beim Aushub von Baugruben oder beim Tankausbau Auffälligkeitenim Untergrund angetroffen werden, die auf eine schädliche Bodenveränderung oder auf eine Altablagerungdeuten, sind die Erdarbeiten in diesem Bereich zu unterbrechen; der Fachdienst Umwelt – Untere Bodenschutzbehörde – ist unverzüglich zu benachrichtigen (§ 2 LBodSchG). Die nach Bundes-Bodenschutzgesetz erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Bodens bzw. derGewässer sind mit der Bodenschutzbehörde abzustimmen. Auffälliger/ verunreinigter Bodenaushub ist bis zum Entscheid über die fachgerechte Entsorgung oder dieMöglichkeit zur Verwendung auf dem Abwägungsvorschlag Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Verdachtsflächen werden in der Planzeichnung gekennzeichnet. In der Begründung wird eingefügt, dass diese Flächen vor einer evtl. Bebauung untersucht und gegebenenfalls saniert werden. Die Hinweise auf anzuwendende Vorschriften werden in die Begründung aufgenommen. 10 Stellungnahme Abwägungsvorschlag Grundstück gesondert zu lagern. Dieser Bodenaushub ist vor Einträgendurch Niederschlag und gegen Austräge in den Untergrund, z. B. durch Folien oder Container, zu schützen. Die Entsorgung ist mit der zuständigen Abfallbehörde abzustimmen. Der Bodenaustausch und die Geländeauffüllungen sind durch einen Sachverständigen/Gutachter zu begleiten. Die Regelungen des § 12 der Bundes-Bodenschutzverordnung über Anforderungen an das Auf- und Einbringenvon Materialien auf oder in den Boden sind zu beachten. Untere Wasserbehörde: Oberflächenwasser Der B-Plan Nr. 115 der Stadt Pinneberg kann aus Sicht der unteren Was- Der Stellungnahme wird gefolgt. serbehörde verwirklicht werden,wenn der Absatz 3.6 der Informationen Die Hinweise werden in die Begründung aufgenommen. zum B-Plan berücksichtigt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass sich sowohl auf dem Gelände, als auch im weiteren Verlauf des abfließendenNiederschlagwassers zwei Regenrückhaltebecken befinden, deren Betrieb mit der Einleitgenehmigung E59 (Az.: 153-353- 19/V –03/33 und 153-353- 19/V –03/04) geregelt werden. Aufgrund der hydraulisch starkenBelastung des Einleitgewässers (Bredenmoorbach) darf die zugelassene Einleitmenge (Qmax = 5 l/s) durchdie geplanten Maßnahmen nicht erhöht werden. Wasserschutzgebiet Der B-Plan Nr. 115 liegt mit einem geringen Teil (ein Teil des Eggerstedter Wegs) in der Zone III B desWasserschutzgebiets Pinneberg Peiner Weg. Der Einbau von auswasch- oder auslaugbaren wassergefährdenden Materialien (z.B. Recyclingmaterial, Bauschutt)ist in der Schutzzone III B verboten. Verwendetes Material muss den Anforderungen des Regelwerks20 der LAGA (Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Abgrenzung des Wasserschutzgebiets wird nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen. Die Hinweise auf die dort geltenden Bestimmungen werden in die Begründung aufgenommen. 11 Stellungnahme Abwägungsvorschlag Reststoffen/Abfällen der LänderarbeitsgemeinschaftAbfall) entsprechen. Vor dem Einbau solcher Materialien ist daher eine Abstimmung mitder unteren Wasserbehörde erforderlich und die entsprechenden Unbedenklichkeitsnachweise des Materials(Zertifikate bzw. Laboranalysen) sind der Wasserbehörde vor dem Einbau vorzulegen. Ansprechpartner bei der unteren Wasserbehörde ist Herr Hartung, Tel. 04121 4502-2280. Die Verwendung von wassergefährdenden Betonzuschlagstoffen ist unzulässig. Bei der Verlegung von Abwasserleitungen und -kanälen im Wasserschutzgebiet ist die DIN EN 1610 und dasATV Arbeitsblatt A 142 zu beachten. Bei Baumaßnahmen an geplanten Straßen ist die „Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen inWasserschutzgebieten (RiStWag Ausgabe 2002)“ einzuhalten. Grundwasser Der Kartenausschnitt zeigt die Standorte ehemaliger, zurückgebauter Förderbrunnen im zentralen Bereichdes B-Plans und vorhandene Grundwassermessstellen des Landesgrundwasserdienstes oder der Stadtwerke Pinneberg entlang des Eggerstedter Wegs. Dieser Sachverhalt muss bei den weiteren Planungen berücksichtigtwerden. So sind die Messstellen zu erhalten und vor Schäden zu schützen. Die Realisierbarkeit der geplanten Versickerung hängt in erster Linie von der Durchlässigkeit des Untergrundesund den Grundwasserständen ab. Diese Rahmenparameter müssen im Vorwege mittels Sondierungengeprüft und nachgewiesen werden. Weitere Planungsfaktoren bedeuten die zur Verfügung stehende Flächengrößeund die Gefälleverhältnisse. So scheiden bei hohen Grundwasserständen die Varianten "Rigole" sowie"Schacht" aus und bei Versickerungsmulden sind frostfrei verlegte Leitungen für die Grundstücksentwässerungnahezu unmöglich. Der Stellungnahme wird weitgehend gefolgt. Die Messstellen werden in die Planzeichnung übernommen und als zu schützend festgesetzt. Untersuchungen über die Versickerungsfähigkeit des Bodens finden statt. Ein Hinweis auf die notwendige wasserrechtliche Genehmigung der Versickerung wird in die Begründung aufgenommen. Eine Festsetzung vor Leitungs- oder Wegerechten für die Entwässerung ist jedoch nicht erforderlich. Die Entwässerung verläuft ausschließlich über öffentliche Straßen, öffentliche Grünflächen und Wald im Eigentum der Stadt Pinneberg. Für öffentliche Entsorgungsanlagen sind in öffentlichen Flächen keine Leitungsrechte erforderlich. 12 Stellungnahme Abwägungsvorschlag Die erforderlichen Flächen sollten im B-Plan als private Grünfläche mit Leitungsrecht (LR) oder öffentlicheGrünfläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (GFLR) gem. §9 Abs. 1 Nr. 15 und 21 BauGB mit den entsprechendenFestlegungen festgesetzt werden. Drainagen sollten ausgeschlossen und Keller konstruktiv(z.B. Weiße Wanne) gegen Druckwasser abgedichtet werden. Sollten die Voruntersuchung ein positives Resultat liefern, müssen die ggf. erforderlichen Einleitungserlaubnissenach § 9 und 8 WHG rechtzeitig von der Gemeinde als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft(§31 Abs.1 i.V.m. Abs. 2 Landeswassergesetz) beantragt werden. 13 Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde: Biotoptypenkartierung: Auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne ist ein Mosaik von zahlreichen miteinander verzahnten Lebensraumtypenausgebildet. Diese Vielzahl von unterschiedlichen Biotoptypen auf dem gesamten Areal verleihtder Fläche eine außerordentlich hohe ökologische Wertigkeit.Die Verbindung zwischen den verschiedenen Lebensraumtypen wird durch Saumbiotope gebildet, dieihrerseits eine hohe Wertigkeit und Artenvielfalt besitzen. Zur differenzierteren Bewertung der Lebensräume sollten die Biotoptypen auch anhand der Roten Listegefährdeter Pflanzengesellschaften Schleswig-Holstein bewertet werden. Abwägungsvorschlag Die Stellungnahme wird wie folgt berücksichtigt. Die besonderen Qualitäten des Geländes werden mit der Biotoptypenkartierung erfasst. Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt in Anlehnung an die "Biotopbewertung für die Biotopkartierung Hamburg" (Netz 2006) und ermöglicht in ihrer Neunstufigkeit eine differenzierte Bewertung, die insbesondere als Grundlage für die Bestimmung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen dienen kann. Die Bewertung geht damit in ihrer Differenziertheit über die in Schleswig-Holstein im Rahmen von B-PlanVerfahren angewandte zweistufige Bewertung des Gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Umwelt, Natur und Forsten v. 3. Juli 1998 weit hinaus. Die angewandten Bewertungskriterien sind Seltenheit, Alter, Belastungsgrad und ökologische Funktion. Über das Kriterium Seltenheit werden dabei sowohl die natürlicherweise selten vorkommenden als auch die gefährdeten Biotoptypen besonders hoch bewertet. Mit der vorgenommenen Bewertung wird somit die Gefährdung bereits berücksichtigt, so dass auf eine zusätzliche Bewertung anhand der Roten Liste gefährdeter Pflanzengesellschaften Schleswig-Holstein, die außerdem nicht unmittelbar anwendbar ist auf die Ergebnisse der Biotoptypenkartierung, verzichtet werden kann. Seltenheit und Bedrohung von Vegetationseinheiten wurde zudem durch die Überprüfung des Vorkommens von FFH-Lebensraumtypen mit einbezogen. Zur Biotoptypenkartierung selbst ist noch ein vollständiger Bestandsplan Für die Kartierung selbst ist eine Darstellung im Maßstab des Beim Maßstab 1: 2000 (entsprechenddem Maßstab des B-Plan-Vorentwurfs) bauungsplans vorgesehen, in dem auch die heute versiegelten und vorzulegen. Dies gilt gleichermaßen für die Darstellung des Baumbe- überbauten Flächen ablesbar sind. 14 Stellungnahme Abwägungsvorschlag standsund für die Bewertung der Biotoptypen. Auch bereits überbaute Bereiche sind flächenscharf darzustellen, damit eine korrekte Bilanzierung, die auchden Biotoptyp „Befestigte und unbefestigte Flächen“ berücksichtigen, ermöglicht wird. In den Bestandsplansind auch die Knicks einzumessen. Am 06. August 2013 wurde das Ackerfilzkraut (Filago arvense) oberhalb Das genannte Ackerfilzkraut wird in die Liste der gefährdeten Arten aufder nördlichen Sportfläche gefunden.Die Liste der gefährdeten und ge- genommen. schützten Pflanzenarten ist insofern noch zu ergänzen. Faunistische Potenzialabschätzung: In sehr allgemeiner Form wurde bisher auf das Vorkommen von streng geschützten Arten gemäß FFH-RL wieFledermäusen und den Kammmolch verwiesen. Dabei ist bisher nicht bekannt, wo diese Arten Ihr Vorkommen haben und wie groß ihre Populationen tatsächlichsind. Es kann auch noch nicht beurteilt werden, ob und welche Arten überhaupt durch die Bau- und betriebsbedingtenWirkungen betroffen sein werden und welche Vermeidungs- u. Kompensationsmaßnahmenerforderlich sein werden bzw. ob Ausnahmen nach § 45 BNatSchG zu beantragen wären. Diese Fragen können erst beantwortet werden, wenn ein artenschutzfachliches Gutachten vorgelegt wird,das konkrete Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen vorgibt. Im Rahmen des Vermeidungsgebots sind die baubedingten Eingriffe auf die Vorkommen von streng geschütztenArten und deren Erhalt abzustimmen.Hierzu ist bereits im Vorwege eine kontinuierliche Abstimmung zwischen Stadtplanung und Landschaftsplanungerforderlich. Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Es wird ein artenschutzfachliches Gutachten erstellt. In diesem werden die zu erwartenden artenschutzrechtlichen Konflikte ermittelt sowie Vermeidungsmaßnahmen bestimmt. Hinweise zum Vorschlag Untersuchungsrahmen: 15 Stellungnahme Erholung: Mit der Verwirklichung der Planung wird infolge des Zuzugs weiterer Bewohner der Erholungsdruck auf dieRahwischniederung zunehmen. Störungen der dort lebenden Wiesenvögel sind vor allem durch freilaufendeHunde zu erwarten. Dies muss schon deshalb abgewendet werden, weil es sich bei diesen Grünflächen auchum Ausgleichsflächen handelt. Die Stadt Pinneberg sollte daher ein Beweidungskonzept für alle Grünlandflächen in der Rahwischniederungvorsehen, um ein Betreten der Flächen durch Mensch und Hund abzuwehren. Wasser / RRB In dem vorhandenen RRB am Südostrand des Geltungsbereichs kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit der inder Potenzialabschätzung ermittelte Kammmolch vor. Darüber hinaus ist das Gewässer selbst als gesetzlichgeschützter Biotop eingestuft. Bei technischer Inbetriebnahme des Biotops ist dafür Sorge zu tragen, dass Beeinträchtigungen sowohl derMolchpopulation als auch des Gewässerbiotops ausgeschlossen sind. Erschließung: Der unversiegelte Eggerstedter Weg ist von einem gesetzlich geschützten Redder von höchster Wertstufeeingefasst. Ein Ausbau dieser Wegeverbindung zu Lasten des Redders ist daher auszuschließen. Die Darstellung des B-Plan-Entwurfs steht außerdem im Widerspruch zu den Zielen des Landschaftsplanes,der den Erhalt des Eggerstedter We- Abwägungsvorschlag Die Stellungnahme wird wie folgt berücksichtigt. Die erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (auch die erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie mögliche artenschutzrechtliche Konflikte einschließend) erfasst und im Umweltbericht dargestellt. In diesem Rahmen wird auch geprüft, inwieweit erhebliche Auswirkungen auf die Rahwischniederung durch den erhöhten Nutzerdruck zu erwarten sind und ob diese ggfls. zu erwartenden Auswirkungen durch Maßnahmen vermieden werden können. Die Stellungnahme wird wie folgt berücksichtigt. Es werden die erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (auch die erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie mögliche artenschutzrechtliche Konflikte einschließend) erfasst und im Umweltbericht dargestellt. In diesem Rahmen wird dann auch ermittelt, inwieweit die Nutzung des vorhandenen RRB zu erheblichen Beeinträchtigungen führen kann. Das Kleingewässer steht aufgrund seiner Ausprägung nicht unter dem Schutz des § 30 BNatSchG und weist auch selbst kein Potenzial als Lebensraum für den Kammmolch auf. Trotzdem werden Maßnahmen geprüft, die eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und umliegender Gehölzbestände sowie die daran gebundene Fauna vermeiden können. Die Stellungnahme wird wie folgt berücksichtigt. Eine westlichen Erschließung wird weiterhin empfohlen. Mögliche alternative Trassenführungen oder Ausbauvarianten des Eggerstedter Weges, die die naturschutzrechtlichen Belange berücksichtigen, werden in einer verkehrstechnischen Variantenbetrachtung geprüft werden. 16 Stellungnahme Abwägungsvorschlag ges als attraktive Grünverbindung vorsieht. Gleiches gilt die Funktion der Straße An der Raa. Hier sieht der B-PlanEntwurf die uneingeschränkte Befahrbarkeitdes gesamten Weges vor, während der Landschaftsplan die teilweise Aufhebung der Fahrstrecke mitRückbau zum Rad-und Gehweg vorsieht. Da der Naherholung im Bereich der Rahwischniederung ein hoher Stellenwert eingeräumt ist, sollte die Befahrbarkeit mit Pkw westlich der Sportanlagen aufgehoben werden. Es werden die erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (auch die erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie mögliche artenschutzrechtliche Konflikte einschließend) erfasst und im Umweltbericht dargestellt. Es wird im Zuge des B-Plan-Entwurfs geprüft, inwieweit eine Beeinträchtigung des Redders sowie des Weges in seiner Erholungsfunktion bei gleichzeitiger westlicher Anbindung des Baugebietes weitgehend vermieden bzw. minimiert werden kann. Die Aufhebung der Befahrbarkeit der Straße an der Raa zum Erhalt der besonderen Naherholungsfunktion wird im Rahmen des Bebauungsplan-Entwurfs in Abwägung mit den anderen Belangen geprüft. Knicks: Knicks, die im Geltungsbereich zu erhalten sind, müssen auch fachge- Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen und bei der Ermittrecht gepflegt werden. Dies kann nurgewährleistet werden, wenn Knicks lung des Kompensationsbedarfs bei entsprechender fachlicher Begrüneinen mindestens 5m breiten Geländestreifen als Pufferfläche zur angren- dung berücksichtigt. zendenNutzungsfläche erhalten und ins öffentliche Eigentum übergehen bzw. dort verbleiben. Die füreine extensive Mahd vorgesehenen Randstreifen können als Ausgleichsflächen für das Schutzgut Bodenangerechnet werden, sofern sie zuvor einer Nutzung unterlagen. Fehlt der Knickschutzstreifen, kann eine Beeinträchtigung eines gesetzlich geschützten Knicks selbst beiErhalt des Knicks nicht ausgeschlossen werden. Insofern ist ein Ausgleich für die nicht ermöglichte fachgerechteBehandlung des Knicks im Verhältnis 1:0,3 (bezogen auf die Knicklänge) erforderlich. Sollte der Knick anteilig in die entstehenden Privatgrundstücke übergehen, so ist von einer noch größerenBeeinträchtigung infolge dortiger Nutzungen auszugehen. Daher ist für Knicks, die Bestandteil der Baugrundstücke werden, ein Ausgleich im Verhältnis 1:1 (bezogenauf die Knicklänge) erforderlich. Weitergehende Knick-Beeinträchtigungen bis hin zur Beseitigung - sofern unvermeidbar - sind in der Regelim Verhältnis 1:2 zu kompensieren. 17 Stellungnahme Boden: Um den Eingriff in das Schutzgut Boden zu minimieren, sollten auf dem Kasernengelände für Bebauung undErschließungswege bereits überbaute Flächen genutzt werden. Anhand der Entwurfszeichnung zum Bebauungsplanlässt sich nicht nachvollziehen, ob das Schutzgut Boden durch diese Vorgehensweise berücksichtigtwird. Auch hierzu sind noch Aussagen erforderlich. Abwägungsvorschlag Die Stellungnahme wird wie folgt berücksichtigt. Mit dem Bebauungskonzept werden in weiten Bereichen bereits versiegelte und überbaute Flächen in Anspruch genommen. Innerhalb der Grünflächen ist die Rücknahme von überbauten und versiegelten Flächen vorgesehen. Eine strenge Ausrichtung der Neuversiegelung / Überbauung an den vorhandenen Strukturen steht einem neuen Erschließungs- und Nutzungskonzept u.a. mit Schaffung kompakter Grünflächen im Süden und Grünzügen in Nord-Süd-Richtung entgegen. Gewerbefläche Eggerstedter Weg: Der Landschaftsplan weist dieser Fläche eine hohe Bedeutung für die Schutzgüter Klima und Luft zu.Zu diesen Widersprüchen sollte die Stadt Stellung nehmen.Eine Erschließung der Fläche ist nur vom Wedeler Weg möglich. Eine Erschließung über den EggerstedterWeg ist aus o. g. Gründen auszuschließen. Die Stellungnahme wird wie folgt berücksichtigt: Die Auseinandersetzung mit den Belangen des Landschaftsplans erfolgt auf der Ebene des Flächennutzungsplans. Der B-Plan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und setzt dessen Flächenkonzept lediglich um. Umweltbaubegleitung: Die Umsetzung der im Bebauungsplan festzusetzenden Maßnahmen zum Schutz der Umweltbelange istdurch eine fachlich einschlägig ausgebildete Umweltbaubegleitung sicher zu stellen. Dies gilt sowohl für die Vorbereitung als auch für die Ausführung der Baumaßnahmen. Der Stellungnahme kann nicht gefolgt werden. Eine Umweltbaubegleitung kann nicht mit dem B-Plan festgesetzt werden. Die Stadt Pinneberg entscheidet darüber zu gegebener Zeit bei Bebauung oder Verkauf von Flächen. Gesundheitlicher Umweltschutz: Ich habe keine Anregungen. Kenntnisnahme. 1.5. Kreis Pinneberg, Fachdienst Bürgerservice 16.07.2013 18 Stellungnahme Abwägungsvorschlag Die Abfallentsorgung muss sichergestellt sein. Der Stellungnahme wird gefolgt. Bitte § 16 der UVV Müllbeseitigung beachten. Die Straßenbreiten werden entsprechend festgesetzt. Bitte Rast 06 (EAE 85/95) beachten. Achtung wichtiger Hinweis: Ein Müllfahrzeug hat folgendeMaße: 10,90 m lang, 3,60 m hoch, 2,50 m breit. Überbauungen, die die Straßenbreite im Nachhinein verengen, wie Friesenwälle, Hecken, Carportsoder ähnliches, sind auszuschließen. Die Entsorgung muss auch während der Bauphase sichergestellt sein. 1.6. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Technischer Umweltschutz 22.08.2013 Eine Bauleitplanung ist regelmäßig verfehlt, wenn sie - unter Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG - dem Wohnen dienende Gebiete anderen Gebiete so zuordnet, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die Wohngebiete nicht soweit wie möglich vermieden werden (BVerwG, B. v. 23.01.2002 - 4 BN 3.02 – BRS 65 Nr. 9). Der Trennungsgrundsatz gilt v.a. im Verhältnis von Wohngebieten zu Gewerbe- und Industriegebieten. Der Grundsatz der zweckmäßigen Zuordnung von unverträglichen Nutzungen ist ein wesentliches Element geordneter städtebaulicher Entwicklung und damit ein elementares Prinzip städtebaulicher Planung. Eine strikte Auslegung des in § 50 BImSchG verankerten Trennungsgebotes wäre aber unvereinbar mit dem in § 1a Abs. 1 S. 1 BauGB niedergelegten Grundsatz des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden. Stellt sich heraus, dass im konkreten Fall unter Beachtung der getroffenen Festsetzungen keine Unzuträglichkeiten zwischen dem Gewerbegebiet und der Wohnnutzung zu erwarten sind, kann die Gemeinde das bei der Abwägung auch dahingehend berücksichtigen, dass das Nebeneinander im Bebauungsplan ausgewiesen wird. Bei der vorgelegten Planung grenzen zukünftig WA – und GE-Gebiete nebeneinander. Der Stellungnahme wird gefolgt. Eine schalltechnische Untersuchung wird vorgenommen. Störfallbetriebe werden ausgeschlossen. In Anlehnung an den Abstanderlass des Landes Nordrhein-Westfalen werden alle Betriebsarten ausgeschlossen, die einen Abstand von mehr als 100 m zu Wohnungen erfordern. Wenn keine Beeinträchtigungen zu befürchten sind, kann ausnahmsweise auch die Abstandsklasse zwischen 100 und 200 m zugelassen werden. 19 Stellungnahme Abwägungsvorschlag Mit einer geplanten schalltechnischen Untersuchung und der Festsetzung von Emissionskontingenten (zur Vermeidung eines „Windhundprinzips“) soll dieser Konflikt gelöst werden. Zur Konfliktbewältigung kann z.B. auch als Übergangsbereich eine gemischte Baufläche ausgewiesen werden, die ein Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe ermöglicht oder alternativ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 6 eine Fläche für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen dargestellt werden, die für nachgelagerte Baugenehmigungsverfahren die Voraussetzungen schafft, Schallschutzwände oder –wälle zu errichten, Es wird vorgeschlagen die Begründung für das Erfordernis des Nebeneinanders zwischen Wohnen und Gewerbe für diesen Bereich zu ergänzen und die Konfliktlösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und im B-Plan darzustellen. 1.7. Archäologisches Landesamt, Schieswig-Hoistein, Obere Denkmalschutzbehörde, Schleswig 23.08.2013 Auf der überplanten Fläche des Bebauungsplanes Nr. 115 befinden sich zwei archäologischeDenkmale, die nach § 1 DSchG in die Archäologische Landesaufnahme des LandesSchleswig-Holstein eingetragen sind. Hierbei handelt es sich um die beiden Grabhügel mitden LA-Nr. 71 und 72. Obertägig sind diese Denkmale nicht mehr sichtbar. Da sie aberauch wissenschaftlich nicht näher untersucht wurden, können wir nicht sagen, in welchemBereich möglicherweise noch Bestandteile dieser Denkmale im Boden erhalten sein können. Es ist daher anhand von detaillierten Plänen zu prüfen, ob archäologische Maßnahmenerfolgen müssen. Wir bitten den Bauträger, sich möglichst frühzeitig mit dem Archäologischen Landesamt inVerbindung zu setzen, damit wir anhand von Bauplänen prüfen können, ob archäologischeBelange betroffen sind und wie weiter vorzugehen ist. Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Lage der Denkmale wird in der Planzeichnung nachrichtlich übernommen. Es wird auf der Planzeichnung und in der Begründung darauf hingewiesen, dass vor Baumaßnahmen in diesem Bereich Kontakt zum Archäologischen Landesamt aufzunehmen ist. 20 Stellungnahme 1.8. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Pinneberg 13.08.2013 Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist Eigentümerin der Flurstücke 1010 und 1011 der Flur 20, Gemarkung Pinneberg, und damit von den geplanten Festlegungen des B-Plan Nr. 115 betroffen. Insofern nehme ich wie folgt Stellung: Flurstück 1010: Das 5.432 m² große Flurstück ist mit einem eingeschossigen Gebäude mit Keller- und Dachgeschoss aus dem Jahre 1936 bebaut und verfügt über eine Grundfläche von rd. 500m². Es wird durch die Zollverwaltung als Bürogebäude genutzt, was auch der eigentlichen Funktion des Gebäudes entspricht. Im B-Plan-Entwurf 115 ist das Flurstück 1010 zum einen Teil in einem Gebiet mit verträglichem Gewerbe angesiedelt, zum anderen Teil als „private Grünfläche" ausgewiesen, wobei der Anteil der „privaten Grünfläche" über die Hälfte der Grundstücksfläche ausmacht. ln den Informationen zum B-Plan 115 gibt es keine konkrete Erläuterung zur Festsetzung „private Grünfläche". Grundsätzlich muss aber davon ausgegangen werden, dass mit dieser Festsetzung eine Bebauung der Flächen ausgeschlossen sein wird. Insofern widerspreche ich der großflächigenFestsetzung "private Grünfläche", da dadurch die Nutzung des Grundstücks, insbesondere eine eventuelle Erweiterung oder Nutzungsänderung, trotz der enormen Grundstücksgröße extremst eingeschränkt wird. Flurstück 1011: Das 13.732 m² große Flurstück ist mit einem - Abwägungsvorschlag Die befürchteten Konflikte bestehen nicht bzw. können wie folgt ausgeräumt werden. Die unten beigefügte Karte stellt einen Ausschnitt aus dem städtebaulichen Entwurf dar. Die genaue Lage des neu zu bildenden bei der BImA verbleibenden Flurstücks war zu diesem Zeitpunkt noch nicht endgültig ermittelt. Maßgebend sind jedoch die Festsetzungen im B-Plan. Von den im untenstehenden Plan dargestellten Baumgruppen sind nur die wichtigen erhaltenswerten Teile im B-Plan als private Grünflächen festgesetzt. Dies sind auf den Flurstücken der BImA weniger als 100 m² Fläche sowie ein etwas 10 m breiter zu erhaltender Gehölzstreifen entlang der Straße An der Raa. Die übrigen Flächen sind als Gewerbegebiet nutzbar. Erschließung: Für den zu erhaltenden Grünstreifen an der Straße An der Raa wird festgesetzt werden, dass eine Zufahrt in einer Breite von bis zu 10 m zulässig ist. Dadurch kann ein direkter Anschluss an öffentliche Straßen hergestellt werden. Dort können auch Ver- und Entsorgungsleitungen geführt werden, ohne andere Flurtücke queren zu müssen. Die in der Begründung als zusätzliche Möglichkeit dargestellte privatrechtliche Regelung von Überfahrten über andere Grundstücke ist durch den angeführten Kaufvertrag bereits erfolgt. zweigeschossigen Gebäude (Geb. 16) mit Keller- und Dachgeschoss, Grundstückszuschnitt: zweigeschossigen Gebäude (Geb. 69) mit Keller- und Dachge- Die noch bestehende Abweichung zwischen der dargestellten Grundschoss, stücksaufteilung im unten abgebildeten Rahmenplan und den gebildeten 21 Stellungnahme Abwägungsvorschlag - einem eingeschossigen Verbindungsgang zw. Geb. 16 und 69 so- Flurstücksgrenzen wird im Rahmenplan korrigiert. wie - einem eingeschossigen Garagengebäude bebaut und wird durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Bürogebäude genutzt, was auch der eigentlichen Funktion der Gebäude entspricht. Im B-Plan-Entwurf 115 ist das Flurstück größtenteils in einem Gebiet mit verträglichem Gewerbe angesiedelt, die als "private Grünfläche" ausgewiesen Bereiche sind gering. Gemäß den Informationen zum B-Plan-Entwurf 115 ist hinsichtlich der Straßenverkehrsflächen / Erschließung vorgesehen, den südlichen Teil der im B-Plan-Entwurf vorgesehenen Gewerbegebiete direkt von Süden an der Straße An der Raa zu erschließen. Des Weiteren ist vorgesehen, eine Feinerschließung innerhalb der Gewerbegebiete bei Bedarf privatrechtlich regeln zu lassen, da der Bau öffentlicher Straßen nicht erforderlich ist. Diese Regelungen betreffen somit auch das Flurstück 1011. Im Kaufvertrag zwischen der Stadt Pinneberg und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Urkundenrolle 118/2013 vom 14.02.2013) ist in § 9 (6) ein uneingeschränktes Geh-, Fahr- und Wegerecht (einschließlich einer eventuellen dinglichen Sicherung) zugunsten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vereinbart ist, so dass die vorgesehene privatrechtliche Regelung "bei Bedarf' als kritisch angesehen wird. Auch um möglichen Konflikten mit späteren Nutzungen bzw. Eigentümern vorzubeugen, wäre es aus Sicht der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben von Vorteil, im Bereich des Flurstücks 1011 eine weitere Erschließung an der Straße An der Raa vorzusehen, so dass es verkehrstechnisch autarkvom übrigen B-Plan-Bereich ist. Des Weiteren weise ich darauf hin, dass im Plan zum städtebaulichen Konzept die Nutzungsdarstellung nicht mit den Flurstücksgrenzen übereinstimmt. So ist auf dem jetzigen Parkplatzbereich (Appendix) des Flurstücks 1011 teilweise ein Gebäude geplant (s. anliegenden Plan). Ich bitte 22 Stellungnahme Abwägungsvorschlag diesesentsprechend zu berücksichtigen bzw. zu korrigieren. Flurstücke 1010 und 1011: Gemäß den Informationen zum B-Plan-Entwurf 115 ist hinsichtlich der Straßenverkehrsflächen / Erschließung vorgesehen, eine Feinerschließung innerhalb der Gewerbegebiete bei Bedarf privatrechtlich regeln zu lassen, da der Bau öffentlicher Straßen nicht erforderlich ist. Dieses bedeutet, dass notwendige Entsorgungsleitungen (Schmutz- und Oberflächenwasser) für die Gebäude der Flurstücke 1010 und 1011 nicht in öffentliche Straßenverkehrsflächen sondern zwangsläufig in Privatgrundstücke verlegt werden müssen. Da aber im Kaufvertrag zwischen der Stadt Pinneberg und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Urkundenrolle 118/2013 vom 14.02.2013) in§ 9 (6) ein unentgeltlicher Anschluss der BlmA-Gebäude an ein ggf. notwendiges, neues Entsorgungsnetz vereinbart ist, wird die vorgesehene privatrechtliche Regelung ebenfalls als kritisch angesehen. 23 Stellungnahme Abwägungsvorschlag 24 Stellungnahme 1.9. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Untere Forstbehörde, Neumünster 14.08.2013 Grundsätzlich kann ich dem B-Plan 115 zustimmen. Allerdings musste ich unter Informationen zum B-Plan Punkt 3.7. feststellen, dass über die Lage der Waldersatzorte keine Aussage getroffen wird. Die waldbesitzende Person hat sich im Sinne des§ 9 LWaldG schon in der Planungsphase Gedanken über den Ersatz zu machen und die Vorgehensweise zu benennen. Zum Kompensationsbedarf ist Folgendes zu sagen. Die forstbehördliche Auslegungsweise für den Waldersatz legt einen Flächenersatzbedarf dahingehend fest, dass bei einem durchschnittlichen Baumalter bis 20 Jahren ein Ersatz von 1:1, bis 60 Jahren ein Ersatz von 1:2, über 60 Jahren ein Ersatz von 1:3 festgelegt wird. Dies sollte im Planungsgeschehen berücksichtigt werden. Abwägungsvorschlag Der Stellungnahme wird gefolgt. Der Umfang der Waldumwandlung wird ermittelt und im Weiteren mit der zuständigen Forstbehörde die Vorgehensweise für die Kompensation abgestimmt. 1.10. AG-29, Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig Holstein, Kiel 19.08.2013 1. Die AG-29 hält die Planungen sowohl planerisch wie auch aus natur- Kenntnisnahme schutzfachlicher Sicht für unzureichend und ungeeignet. 2. Mit dem Bebauungsplan soll das seit Jahren brachliegende Kasernengelände entwickelt werden, was sicherlich städtebaulich erforderlich ist. Dennoch ist trotz des jahrelangen Vorlaufs und die öffentliche Diskussion darüber eine wenig innovative und nachhaltige Planung vorgelegt worden. Die Befürchtung besteht, dass das Potenzial des Geländes, gerade aus ökologischer und grünplanerischer Sicht verschleudert wird. Angesichts der radikalen Waldumwandlungsabsichten sind ähnliche Verhältnisse wie bei der Bebauung des "Rosenfelds" zu befürchten. Dass ein Teilbereich des Geländes für andere Nutzungen vorgesehen werden soll, steht diesem Einwand nicht entgegen. Zu 2: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Es werden erhebliche Flächenanteile als Grün- oder Waldflächen festgesetzt. Das Kasernengelände ist etwa 36,4 ha groß, von denen 10,4 ha als Grünflächen und 3,4 ha als Wald festgesetzt werden. 25 Stellungnahme Abwägungsvorschlag 3. Zum Grundkonzept der Planung ist anzumerken, dass weitestgehend erneut eine schlichte Wohnbebauung realisiert werden soll, mit einem Vorrang der Erschließung durch den motorisierten Individualverkehr. Was beim Rehmenfeld (Stichwort „Auto-freies Wohnen") gescheitert ist, könnte hier in Angriff genommen werden und wäre als innovative Alternative für Pinneberg zu prüfen. Verschiedene Städte in Deutschland haben gezeigt, wie gerade Konversionsgelände in attraktive, gänzlich autofreie Wohnquartiere umgewandelt werden können. Wir verweisen bspw. auf das Vauban-Gelände der Stadt Freiburg im Breisgau, was hier vorbildlich für Pinneberg wirken könnte. Zu 3: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Entwicklung von sogenannten „autofreien Quartieren“ entspricht nicht der Beschlusslage der politischen Gremien. Gegen die Planung eines „autofreien Quartiers“ sprechen: - die Stadtrandlage des Gebiets, - die unbefriedigende ÖPNV-Anbindung (die relativ geringe geplante Wohnungszahl sorgt auch für keine ausreichende zusätzliche Nachfrage) und - die fehlende Infrastruktur im Quartier (Einzelhandel, Ärzte)- 4. Es könnte dann auf die ohnehin nicht begründbare Erschließung nach Westen hin verzichtet werden, da sie für die dort befindlichen Schutzgüter der Natur äußerst kritisch und belastend ist. Jedenfalls und nur hilfsweise fordern wir, dass die verkehrstechnische Notwendigkeit mit wissenschaftlich nachvollziehbaren Ansätzen eines derartigen Anschlusses nachgewiesen bzw. gutachterlich erörtert wird. Zu 4: Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Zur Frage der Westanbindung ist ein Verkehrsgutachten erstellt worden. Die Sinnhaftigkeit eines Anschlusses von Westen ist dort dargestellt worden. 5. In diesem Zusammenhang sind im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung der Planung die vermögenswerten Verluste, die durch die Umweltbetroffenheiten der Planung ausgelöst werden zu prüfen. Dies wird neuerdings auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Rahmen von UVP relevanten Planungen gefordert. Entsprechende Ermittlungen sind für das weitere Verfahren anzustellen und im Übrigen ist in die Auslegung zur förmlichen Beteiligung der wirtschaftliche Hintergrund der Planung, also bspw. die zum Grunderwerb getätigten Verträge, in die Auslegung zu integrieren. Zu 5: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Eine Pflicht zur „Aufstellung der vermögenswerten Verluste, die durch die Umweltbetroffenheiten der Planung ausgelöst werden“ existiert nicht. Die Planung wird nach den in Deutschland geltenden Umweltvorschriften vorgenommen. Auch eine Vorschrift, etwaige Grundstücksverträge offenzulegen, existiert nicht. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden jedoch soweit zweckmäßig in der Begründung dargestellt. 26 Stellungnahme Abwägungsvorschlag 6. Zu verlangen ist über die üblichen Festsetzungen nach der BauNVO auch, dass der Umfang der Wohnbebauung (Anzahl der Wohneinheiten) in der Satzung geregelt wird. Es ist ja gerade dieser Umfang, der in der bisherigen öffentlichen Debatte einer der großen Streitpunkte war. Gerade das in Drs. 12/152 angestrebte Konzept der "flexiblen Nutzung" nach Maßgabe von Investoreninteressen kann aus den Erfahrungen der bisherigen Planungen in Pinneberg nur mit Skepsis betrachtet werden. Die Belastung des Geländes muss feststehen, auch damit naturschutzfachlich Prüfungen rechtskonform erfolgen können. Zu 6: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Dichte der Bebauung soll über Ausnutzungsziffern festgelegt werden (Grundflächenzahl und Geschossigkeit). Mit der zulässigen Grundfläche kann eine höhere Zahl von kleinen Wohnungen oder eine geringere Zahl von großen Wohnungen errichtet werden. Die genaue Zahl der Wohnungen selbst soll nicht festgelegt werden. Mit einem Nachkommen von „Investoreninteressen“ hat dies nichts zu tun. Durch die festgelegten Ausnutzungsziffern lässt sich auch der Ausgleich im Sinne des Naturschutzrechtes eindeutig ermitteln. 7. Die vorgelegten Planungsunterlagen lassen vermuten, dass die anstehenden naturschutzfachlichen Probleme nicht ernsthaft erfasst und behandelt werden sollen. Es bestehen erhebliche Zweifel an der rechtskonformen Anwendung der Gesetzeslage beim Blick in die Beteiligungsunterlagen. Einerseits wird ein Scoping-Dokument vorgelegt ("Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen"), zugleich wird mit der Vorlage einer Biotoptypenkartierung sowie einer faunistischen Potenzialabschätzung klar signalisiert, dass man Hinweise zu den Umweltuntersuchungen insoweit nicht ernsthaft zu berücksichtigen gedenkt, da gutachterlich schon vollendete Fakten geschaffen werden. Zu 7: Die Unterstellung wird zurückgewiesen. Die frühzeitige Behördenbeteiligung dient insbesondere der Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung. Es ist aber sinnvoll und angebracht, Untersuchungen, die zu diesem Zeitpunkt schon vorliegen, schon zu veröffentlichen und den Unterlagen beizulegen. 8. Die Biotoptypenkartierung ist hinsichtlich ihres Untersuchungsumfangs (Zeitspanne der Untersuchung: 3 Tage, Zeitraum: Oktober) unzureichend und entspricht keinem anerkannten Standard. Die Berufung auf ältere Untersuchungen ersetzt dies gerade nicht, insbesondere, da das Gelände zeitlich Gelegenheit hatte, sich zu entwickeln. Nicht bestritten werden soll freilich, dass das Gelände außerordentlich umfangreiche wertvolle Bestandteile (bspw. Seite 10 - Baumbestand 14% der Fläche entsprechend 6 ha) enthält. Angesichts des geringen Waldanteiles Schleswig-Holsteins und der wenig zusammenhängenden Grünflächen in Pinneberg ist ein umfassendes naturschutzfachliches Schutzkon- Zu 8: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Es erfolgte eine flächendeckende aktuelle Biotoptypenkartierung (eine Berufung auf ältere Untersuchungen erfolgt nicht). Mit der vorliegenden Biotoptypenkartierung wird der Bestand in seiner Ausprägung hinreichend erfasst, so dass die zu erwartenden Auswirkungen sachgerecht ermittelt und bewertet werden können. Mit Aufstellung des Bebauungsplans wird das Planungsziel verfolgt, das Gelände zu einem gemischten Quartier mit Wohnnutzung, gewerblicher 27 Stellungnahme Abwägungsvorschlag zept zu entwickeln, jedoch nicht im Sinne eines Ausgleichskonzeptes nach der Waldbeseitigung. Darin ist der Wald in seinem Status zu erhalten und nicht lediglich auf den Waldschutzstreifen abzuheben. Aufgrund neuster Rechtsprechung sind gerade die Waldbesitzerrechte bei der Verkehrssicherungspflicht gestärkt worden. Nutzung, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen und großen Grün- und Waldanteilen zu entwickeln. Da ein vollständiger Erhalt des Waldbestandes bei gleichzeitiger Erreichung des Planungsziels nicht möglich ist, ist für die Waldverluste ein Ersatz gem. LWaldG zu schaffen. Ebenso sind bei einer geplanten Bebauung die Waldabstände gem. LWaldG zu berücksichtigen. 9. Es sind jedoch konkrete Kartierungen auf Artniveau und mit quantitativer Erfassung des Bestandes erforderlich, bevor über die Anwendung der Abweichungsregelungen nachgedacht werden kann. Auch hier gilt, dass Beobachtungen aus 2005 bspw. bei den Amphibien den jetzigen, vermutlich besseren Bestand, nicht wiedergeben. Dass das Gutachten am Ende bereits jetzt festzuhalten in der Lage sich sieht, dass die gesamten Beeinträchtigungen der Planung "durch Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen so ausgeglichen werden können, dass die ökologischen Funktionen erhalten bleiben", disqualifiziert allenfalls den Gutachter, hat aber mit einer naturschutzfachlichen Realitätswahrnehmung nichts zu tun. Nur als Hinweis sei angemerkt, dass Bauzeitenregelungen nicht angeführt werden können, da diese erfahrungsgemäß "flexibel" gehandhabt werden. Die im Artenschutzrecht inzwischen "klassischen" Vermeidungsmaßnahmen wie Baufeldräumungen und Vergrämungen sind richtigerweise als Eingriffe eigener Art zu werten. Die vom Gutachter ebenfalls angesprochenen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sind, jedenfalls wie sie nach derzeitigem deutschen Rechtsverständnis eingesetzt werden, überzogen. Sie sind deshalb in ihrer rechtlichen Wirksamkeit abzulehnen. Zu 9: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Potenzialanalyse dient der Abschätzung des möglicherweise dort vorhandenen Artenspektrums nach den verfügbaren Kenntnissen über die Tierarten (Verbreitung in der Region, Ergebnisse älterer Untersuchungen, bekannte Lebensraumansprüche der Arten). Dieses Artenspektrum ist größer (mathematisch „größergleich“) als eine Erfassung des realen Bestandes sein könnte. Eventuelle Verbesserungen der Lebensräume gegenüber der Kartierung von 2005 wurden berücksichtigt. Die aufgrund der Vorplanung zu erwartenden Wirkungen auf die potenziell vorhandenen und betroffenen Arten werden beschrieben und in einer Ersteinschätzung festgestellt, dass durch ein Bündel von Maßnahmen, die weder utopisch noch unrealistisch sind, die ökologischen Funktionen für diese Arten erhalten bleiben können. Bauzeitenregelungen sind in der Tat flexibel und können in geeigneter Weise für den Schutz von Tieren eingesetzt werden. Vergrämungen und dergleichen sind bisher nicht vorgesehen. Der Satz zu CEF-Maßnahmen ist unverständlich. Eine Ablehnung von CEF-Maßnahmen im Voraus ist naturschutzfachlich nicht vertretbar Für den B-Plan-Entwurf wird ein umfassender artenschutzfachlicher Beitrag erstellt, mit dem geprüft wird, ob durch die Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplans gegen die in § 44 Abs. 1 BNatSchG formulierten Zugriffsverbote verstoßen wird und es werden die Maßnahmen bestimmt, durch die ein Verstoß vermieden wird. 28 Stellungnahme Abwägungsvorschlag 10. Die Planung muss sich den Anforderungen des "zwingenden überwiegenden öffentlichen Interesses" und der "Alternativlosigkeit" stellen. Die ausgelegten Unterlagen enthalten hierzu bisher keine Anstöße, was jedoch auch schon aufgrund der laufenden Neuaufstellung des F-Planes dringend erforderlich wäre. Auch hier gilt es nachzuarbeiten. Zu 10: Die Stellungnahme ist unzutreffend. Die Planung muss sich nur dann den Anforderungen des „zwingenden überwiegenden öffentlichen Interesses“ und der „Alternativlosigkeit“ stellen, wenn – bei Verstoß gegen die Zugriffsverbote gem. § 44 BNatSchG - eine Ausnahme gem. 45 BNatSchG beantragt werden soll. Nach Ersteinschätzung des faunistischen Gutachtens lässt sich ein derartiger Verstoß gegen die Zugriffsverbote vermeiden. Für den B-Plan-Entwurf wird ein umfassender artenschutzfachlicher Beitrag erstellt, mit dem geprüft wird, ob durch die Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplans gegen die in § 44 Abs. 1 BNatSchG formulierten Zugriffsverbote verstoßen wird. 11. Im Übrigen sind Fragen der Klimawirksamkeit und der biologischen Zu 11: Vielfalt in der Planung völlig unbearbeitet, so dass auch hier ein weiteres Der Stellungnahme wird gefolgt. erhebliches Defizit besteht. Es werden die erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (auch die erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie mögliche artenschutzrechtliche Konflikte einschließend) erfasst und im Umweltbericht dargestellt. Hierzu gehören gem. Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen auch die biologische Vielfalt, sowie das Klima. 12. Bereits frühzeitig möchten wir sie zudem darauf hinweisen, dass die Belange des Vogelschutzes schon bei der Planung von Gebäuden berücksichtigt werden sollen, um den Vogeltod an Glasscheiben verhindern. Das Bundesamt für Naturschutz stellt hierfür einen neuen Leitfaden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ der Schweizer Vogelwarte zur Verfügung, der unter der Website www.vogelglas.info zu erhalten ist. Zu 12: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Der Leitfaden richtet sich insbesondere an Bauherren und enthält keine Maßnahmen, die im Regelungsbereich des Bebauungsplans liegen. 29 Stellungnahme Abwägungsvorschlag 1.11. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein e.V., Kiel 14.08.2013 Wir begrüßen, dass der Plan, die Eggerstedter Straße als Verbindungs- Kenntnisnahme straße herzustellen, fallengelassen wurde. Auch die Ansätze aus dem Konzept: die Ansiedlung besonderer Wohnformen, das Sondergebiet Freizeit, Gesundheit etc. begrüßen wir ebenso wie die Begrenzung der Gebäudehöhen. Die Berücksichtigung der besonders erhaltenen Grünbestände sehen jedoch wir nicht als ausreichend an. Ale ein weiteres Problem sehen wir die bereits begonnene Umsetzung von Maßnahmen, wie den Bau des Kindergartens. Steht kein in sich stimmiges Konzept dahinter und wird peu à peu angefangen zu bauen, verwässert die Planung und Korrekturen lassen sich dann nur schwer oder gar nicht umsetzen, bzw. das Konzept bleibt Stückwerk. Näheres erläutern wir zu den einzelnen Kapiteln in Anlehnung zu der Information zum B 115. 3 Festsetzungen des Bebauungsplanes 3.1. Städtebauliches Konzept Der große Wurf ist diese Planungsvorgabe zum Gelände der EggerstedtKaserne leider nicht geworden. Hochpreisige Ein- und Mehrfamilienhäuser ohne Anspruch der Nachhaltigkeit sind nicht zukunftsweisend und innovativ. Durch eine gute Durchmischung von Passiv-und/oder Plusenergiehäuser, größere und kleinere Grundstücke und in moderner Bauweise kann Urbanität erzeugt werden, die wiederum einen hohen Identifikationsgrad mit dem neuen Stadtteil entstehen lassen kann. Derart konzentriertes Wohnen lädt auch geradezu ein, einen autofreien Stadtteil zu schaffen, und auf der Hauptachse zumindest das Konzept der Gleichwertigkeit aller Verkehrsteilnehmer, Shared Space, zu verwirklichen. Die Stadt Pinneberg muss die Chance eines lebendigen neuen Stadtteils begreifen, der hier entwickelt werden könnte, ansonsten besteht die Ge- Zu 3.1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Viele der Vorschläge können auf Ebene des B-Plans nicht festgesetzt werden (z. B. Energiestandard der Gebäude, Grundstücksgrößen). Einige Maßnahmen sollen der späteren Erschließungsplanung vorbehalten werden. So ist z. B. vorgesehen, dass nur die Haupterschließungsstraße mit Gehwegen versehen wird, alle anderen Straßen aber als Mischverkehrsflächen hergestellt werden. Weitere Bedingungen können privatrechtlich beim Verkauf der Baufelder vereinbart werden. 30 Stellungnahme Abwägungsvorschlag fahr, dass Pinneberg in der Provinzialität, die dieser vorliegen-de Plan andeutet, stecken bleibt. Was Pinneberg benötigt, ist ein Konzept, das Visionen in Hinblick auf Nachhaltigkeit enthält. Visionen die die ökologische und soziale Entwicklung verknüpfen, Generationen, Geschlechter und Umweltgerechtigkeit vereint. Dazu gehören ganz konkrete Konzepte für vielfältiges Wohnen, Energieversorgung (z.B.: Geothermie, Erd-Solarspeicher), Mobilität und Grünstrukturen, die die Klimaveränderungen auf-greifen und innovative Lösungen enthalten. Adäquate Beispiele, wie ökologische und soziale Entwicklung von ehemals militärisch genutztem Gelände (http://www.vauban.de/) Darmstadt oder Münster (http://www.werkstatt-stadt.de/de/projekte/147/). Münster zeigt sogar, wie es gehen kann, denkmalgeschützte ehemalige Kasernengebäude zu revitalisieren. 3.2 Gewerbegebiete Die Stadt Pinneberg hat bereits eine Hochschule. Das Konzept als Bildungsstadt ließe sich hier gut fortsetzen mit der Ansiedlung weiterer Bildungsträger. Junge Leute beleben einen Stadtteil und stehen Fortschrittlichem in der Regel aufgeschlossen gegenüber. Auch ist uns bekannt, dass die Krankenpflegeschule der Regiokliniken auf der Suche nach einem neuen Standort ist. Mit weiteren Interessenten ließe sich das Konzept Bildungsträger statt Gewerbe sicher verwirklichen. Zu 3.2: Der Stellungnahme ist bereits teilweise gefolgt. Die vorgeschlagenen Nutzungen sind alle auch in Gewerbegebieten zulässig und können sich dort ansiedeln, wenn – wie vom Einwender vermutet -Nachfrage besteht. 3.6. Grünflächen/Oberflächenentwässerung Das Konzept der Oberflächenentwässerung begrüßen wir. Das Gebiet liegt im WSG lll B. Daher empfehlen wir folgende Festsetzung mit aufzunehmen: - Grundwasseranstiche oder Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des Grundwasser-spiegels führen würden, sind unzu- Zu 3.6. Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Der Ausschluss von Maßnahmen, die zur dauerhaften Absenkung des Grundwassers führen, wird aufgenommen. Der Ausschluss von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln und Tausalzen sowie die Verwendung bestimmter Materialien im Wegebau kann 31 Stellungnahme Abwägungsvorschlag lässig. in einem Bebauungsplan nicht geregelt werden. - Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist auf allen nicht überbauten Flächen untersagt. Außerdem dürfen keine Tausalze und tausalzhaltigen Mittel aufgebracht werden. - Für den Bau von Straßen und Wegen sollte kein Recyclingmaterial und/oder nur Material mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung verwendet werden. Unter Punkt 4 haben wir Aussagen zum Straßenquerschnitt dargelegt. Bei der Umsetzung unserer Anregungen könnte im Bereich der Hauptachse auf eine Verrohrung verzichtet werden. Es wäre Platz für eine offene Entwässerung vorhanden. 3.7. Flächen für Wald Laut Unterlagen ist es beabsichtigt 13 ha Wald zu vernichten! Die Zahlen haben wir der Biotopkartierung und der Tabelle Kosten entnommen. Dazu kommen noch Pionier- und Jungwald, >100 Einzelbäume und Baumreihen. Bereits 1974 wurde für das Gelände eine Waldfläche gemäß Landeswaldgesetz definiert. Diese Zahlen und Aussagen fehlen in den Unterlagen. In der Biotopkartierung wurden wertvolle Baumreihen und Ulmen erfasst, die in der Planung nicht mehr aufgezeichnet sind. Das Land Schleswig-Holstein gehört zu den waldärmsten Bundesländern. Umso wichtiger ist es so viel wie möglich der biologisch hochwertigen Waldflächen in Ihrer Gänze zu schützen und zu bewahren! Um diese und andere Biotope, Solitärbäume, Baumreihen, Einzelbäume, Sandflächen etc. erhalten zu können, ist es unbedingt notwendig das Konzept dahingehend zu gestalten, dass die Biotope und auchdie auf der Roten Liste stehenden Bäume als zu erhalten eingestuft und abgestimmt die Bebauung nachrangig geplant wird. Der Schutzstreifen zum Wald muss aus der zu bebauenden Fläche entwickelt werden und nicht wie hier beabsichtigt, aus der nach dem Landeswaldgesetz geschützten Fläche. Die Bäume müssen so geschützt werden, dass kein Wurzeldruck im Kro- Zu 3.7: Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Der Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen zeigt die wesentlichen Konflikte – u.a. Umwandlung von Wald - bereits auf. Die flächenscharfe Ermittlung der Auswirkungen erfolgt zum B-Plan-Entwurf. Mit dem Konzept des B-Plan-Vorentwurfs wurde bereits das Ziel verfolgt, in Abwägung städtebaulicher und grünordnerischer Belange einen möglichst großen Anteil der Gehölzflächen zu erhalten. Dies schlägt sich u.a. nieder in den zu erhaltenden Waldbereichen, den Knicks etc. Mit den Waldschutzstreifen werden die Waldabstände gem. LWaldG von der geplanten Bebauung zu den zu erhaltenden Waldflächen berücksichtigt. Im Weiteren werden im Rahmen des B-Plan-Entwurfs die Möglichkeiten zur Vermeidung von Gehölzverlusten im Einzelnen – unter Berücksichtigung der genannten Anregungen - geprüft. Für die zum Erhalt festgesetzten Bäume bzw. Gehölzflächen werden erforderliche Festsetzungen zur langfristigen Sicherung aufgenommen. 32 Stellungnahme Abwägungsvorschlag nenbereich entstehen kann. Der erforderliche Ausgleich wird für den B-Plan-Entwurf in Art und UmDer vorhandene Knick darf nur für eine fußläufige oder Radwegeverbin- fang nach den Erfordernissen des BNatSchG und des LWaldG ermittelt dung durchstochen werden. Die Knicks und die Redder müssen durch und dargestellt. Gehölzsäume in Ihrer biologischen Wertigkeit erweitert werden und sie sollten durch geeignete Maßnahmen gegen unvermeidbaren Siedlungsdruck geschützt werden. Ein Ausgleich des ökologisch hochwertigen Waldes (s. Einstufung in der Biotopkartierung) ist nicht machbar, es bleibt immer eine Alibifunktion. Bei nicht vermeidbarem Ausgleich muss dieser vorgezogen werden, §44 Abs. 5 BNatSchG (CEF-Maßnahme). Die Ausgleichsflächen sollten im BPlan genau definiert und dargestellt werden. 3.9. Gestalterische Vorschriften Es muss an dieser Planung der Rahmen festgelegt werden, auch die weitergehenden Regelungen. Nur so kann transparent dargestellt werden, dass das Konzept in ihrer Gänze konsequent umgesetzt wird. Ob der höhere Nutzungsdruck durch die Bebauung auf die Rahwischniederung zu einer Verschlechterung der Flächen führen wird, sollten ebenso für die Waldflächen ein Monitoring eingerichtet werden. Der Erhalt der Niedermoorflächen und der Schutz der dort lebenden Amphibien sind aus Sicht des Naturschutzes unbedingt zu berücksichtigen. Zu 3.9: Der Stellungnahme wird gefolgt. Gestalterische Festsetzungen werden in den B-Plan aufgenommen. Zum Bebauungsplan-Entwurf werden die erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (auch die erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie mögliche artenschutzrechtliche Konflikte einschließend) erfasst und im Umweltbericht dargestellt. In diesem Rahmen wird dann auch ermittelt, inwieweit erhebliche Auswirkungen auf die Rahwischniederung oder auch die Waldflächen durch den erhöhten Nutzerdruck zu erwarten sind und ob ggfls. ein Monitoring erforderlich wird. 4. Straßenverkehrsflächen/Erschließung Bei der Betrachtung der Straßenbreite kommt die Überlegung auf, handelt es sich um eine Wohnstraße oder eine Sammelstraße. Breite Straßen erzeugen Verkehr. Das widerspricht einem urbanen, autoarmen Stadtteil. Die Planung sollte so gestaltet werden, dass sie zu einer Begegnungsstätte werden könnte und dass die vorhandenen Bäume erhalten werden. Unseres Erachtens sollte jedoch die Chance ergriffen werden, sie autofrei Zu 4: Der Stellungnahme ist bereits weitgehend gefolgt. Es ist vorgesehen, nur die Haupterschließungsstraße mit Gehwegen zu versehen, alle anderen Straßen werden als Mischverkehrsflächen hergestellt. Zum Schutz von Insekten wird folgende Festsetzung aufgenommen: 33 Stellungnahme Abwägungsvorschlag zu gestalten. Für das Konzept Shared Space kann auf die kostenträchtige Trennung von Autoverkehr und Fußgänger, sowie Fahrradfahrer verzichtet werden. Zudem eine Straße, wie sie geplant ist, immer auch eine soziale Trennung der Bewohner verursacht. Zum Schutz der Insekten sollte für Straßenbeleuchtung Natriumdampfhochdrucklampen (SE/ST) bevorzugt werden. Es fehlt ein ÖPNV-Konzept! „Für Außenleuchten ist nur die Verwendung von NatriumHochdrucklampen, LED-Lampen oder Lampen, die ein für Vögel und Insekten wirkungsarmes Spektrum aufweisen, zulässig. Es sind staubdichte Lampen zu verwenden.“ 5. Umweltbericht Aufgrund der Komplexität des Plangebietes erhalten wir es für unbedingt notwendig, dass der Prozessschritt Scoping (§4 Abs.1 BauGB) berücksichtigt wird. Zu 5: Der Stellungnahme wurde bereits gefolgt. Der Prozessschritt Scoping wurde mit der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Faunistische Potenzialanalyse 2.3. Potenziell vorhandene Brutvögel In der Artenliste der vorhandenen Vogelarten fehlen Nachtigall und Pirol. Für den Pirol hat der Erhalt der wertvollen Waldstruktur eine hohe Bedeutung. 3.4 Wirkung auf Amphibien Das Wanderverhalten der Amphibien in der Rahwischniederung wird fehlerhaft interpretiert, der seit vielen Jahren regelmäßig aufgestellte Krötenzaun ist nicht thematisiert. Die Amphibien vor Ort nutzen das gesamte Gebiet für eine Art Rundwanderung. Dabei erfolgt die Wanderung auf unterschiedlichen Wegen. Die Tiere haben eine Wechselbeziehung zwischen den Laichgewässern in der Niederung, die die geschlechtsreifen Tiere aufsuchen und den Flächen auf dem Kasernengelände als Sommerquartiere bis hin zu den Überwinte- Das Gebiet ist durch die Anschlüsse nach Westen und Osten prinzipiell gut an das Busliniennetz anzuschließen. Ob und in welchem Umfang was stattfinden wird, kann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Zu 2.3: Der Stellungnahme ist bereits gefolgt. Die Nachtigall ist im vorliegenden Gutachten bereits berücksichtigt. Ein Vorkommen des Pirols ist möglich und wird im artenschutzfachlichen Beitrag zum B-Plan-Entwurf berücksichtigt. Zu 3.4: Der Stellungnahme ist bereits gefolgt. Der Krötenzaun wird im artenschutzfachlichen Beitrag zum B-PlanEntwurf berücksichtigt. Die „Rundwanderung“ wird im vorliegenden Gutachten bereits mit anderen Worten dargestellt: Innerhalb des dargestellten AmphibienLebensraumes (Abbildung 6) finden diffus Wanderbeziehungen während des ganzen Jahres statt. Die Vernetzung Niederung-Kasernengelände ist im vorliegenden Gu34 Stellungnahme Abwägungsvorschlag rungsflächen. Insofern besteht durchaus eine Vernetzung mit den nördlich vorhandenen Flächen. Das Vorkommen des Kammmolches gilt seit vielen Jahren als gesichert und muss in der Planung eingebunden und berücksichtigt werden! tachten bereits dargestellt. Mit den nördlich vorhandenen Flächen sind die Flächen nördlich des Kasernengeländes gemeint. Der Kammmolch ist im vorliegenden Gutachten bereits als vorhanden dargestellt und berücksichtigt. 1.12. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutzund Dienstleistungen der BundeswehrKompetenzzentrum Baumanagement Kiel 22.08.2013 Der Geltungsbereich des B-Plans befindet sich innerhalb des Anlagen- Der Stellungnahme wird gefolgt. schutzbereiches des Drehfunkfeuers (DVOR) Eibe. Es wird eine Höhenbeschränkung auf 20 m über Grund aufgenommen. Leider kann ich die Planunterlagen online nicht mehr einsehen, so dass ich die Höhen der geplanten Gebäude nicht vorliegen habe. Sollten die geplanten Gebäude unter 20m liegen, sind keine Belange der Luftfahrtbehörde betroffen. 1.13. Bundesamt für Infrastrulktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel, - K 422.08.2013 Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Wehrbereichsverwaltung Nord - AußensteIle Kiel ist mit Ablauf des Es wird eine Höhenbeschränkung auf 20 m über Grund aufgenommen. 30, Juni 2013 aufgelöst worden. Die dort bislang - für Sie relevanten - im Dezernat ASt 3 oder im Sachbereich IUW 1wahrgenommenen Aufgaben werden nunmehr durch das Referat K 4 des sog. Kompetenzzentrums Baumanagement Kiel der neu eingerichteten BundesoberbehördeBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen derBundeswehr, Feldstr. 234, 24106 Kiel wahrgenommen. Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass durch die im Betreff aufgeführten PlanungenBelange der Bundeswehr berührt werden. Die beabsichtigte Maßnahme befindet sichin einem angeordneten Schutzbereich nach dem Schutzbereichgesetz. Gegen die beabsichtigte Maßnahme bestehen derzeit jedoch keine Be35 Stellungnahme Abwägungsvorschlag denken, Ich weise aber darauf hin, dass die nach der Schutzbereichanordnung vorgegebenenHöhenbeschränkungen einzuhalten sind. 1.14. Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig Holstein, Luftfahrtbehörde, Kiel 21.08.2013 Die Wehrbereichsverwaltung Nord – Außenstelle Kiel ist mit Ablauf des30. Der Stellungnahme wird gefolgt. Juni 2013 aufgelöst worden.Die dort bislang – für Sie relevanten – im De- Es wird eine Höhenbeschränkung auf 20 m über Grund aufgenommen. zernat ASt 3 oder im Sachbereich IUW 1wahrgenommenen Aufgaben werden nunmehr durch das Referat K 4 des sog.Kompetenzzentrums Baumanagement Kiel der neu eingerichteten BundesoberbehördeBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen derBundeswehr, Feldstr. 234, 24106 Kiel wahrgenommen. Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass durch die im Betreff aufgeführten PlanungenBelange der Bundeswehr berührt werden. Die beabsichtigte Maßnahme befindet sichin einem angeordneten Schutzbereich nach dem Schutzbereichgesetz. Gegen die beabsichtigte Maßnahme bestehen derzeit jedoch keine Bedenken. Ich weise aber darauf hin, dass die nach der Schutzbereichanordnung vorgegebenenHöhenbeschränkungen einzuhalten sind. 1.15. IHK zu Kiel, Elmshorn 20.08.2013 Wir können Ihnen mitteilen, dass wir angesichts des knapp werdenden Kenntnisnahme. Gewerbeflächenangebots im Kreis Pinneberg die Ausweisung neuer Flä- Die Verlegung von leistungsfähigen Breitbandkabeln ist beabsichtigt. chen für gewerbliche Ansiedlungen in Pinneberg begrüßen. In Anbetracht der Größe des Areals ist eine leistungsfähige infrastrukturel36 Stellungnahme Abwägungsvorschlag le Erschließung von elementarer Bedeutung. Daher müssen verkehrsräumliche Voraussetzungen für ein erhöhtes Aufkommen des Individualund Wirtschaftsverkehrs geschaffen werden - nicht nur innerhalb des Gewerbegebiets, sondern auch bei der Anbindung an Straßen des (über)örtlichen Verkehrs, um verkehrliche Engpässe zu vermeiden. Überdies weisen wir darauf hin, dass für die Standortwahl eines Unternehmens in vielen Fällenauch die Verfügbarkeit einer schnellen Internetverbindung mit hoher Datenübertragungsrate ein entscheidender Faktor ist. Die Breitband-Umfrage der IHK zu Kiel kam im Mai 2013 zu dem Ergebnis, dass etwa 80 Prozent der Unternehmen in der Unterelberegion mit ihrem Internetanschluss unzufrieden sind und mit einer deutlich geringeren Übertragungsrate (6 Mbit/s) als den benötigten 50 bis 100 Mbit/s arbeiten. Daher ist der Ausbau eines leistungsfähigen Glasfasernetzes für die langfristige wirtschaftliche Entwicklung und Attraktivität des ausgewiesenen Gebiets unerlässlich. Bei Tiefbauarbeiten (z.B. Rohrverlegungen) sollte dieser Bedarf berücksichtigt werden. 1.16. Hamburger Verkehrsverbund GmbH 19.07.2013 Mit den Ausweisungen der o.g. Planung sind wir grundsätzlich einverstanden. Wir bitten Sie jedoch, bei der weiteren Planung die ÖPNVErschließung durch kürzest mögliche Fußwege zu den Bushaltestellen der Linie 285 im Thesdorfer Weg sicherzustellen. Erforderlich sind hierzu Wegeverbindungen - zum östlichen Ende des Heideweges zwischen SO und GE (von dort Zugang zur Haltestelle Schopenhauerstraße, idealerweise direkt über die Flurstücke 1000/1002, 1001/1003 und 655) und - zum südlichen Ende des Starenkamps (von dort Zugang zur Haltestelle Danziger Straße). Die Stellungnahme wird auf folgende Weise berücksichtigt. Die Grün- und Waldflächen werden von einem vielfältigen Wegenetz durchzogen sein. Der jetzige Zaun zum Heideweg wird entfallen, so dass Zugänge bedarfsgerecht eingerichtet werden können. Auch wenn die Lage der Fußwege im B-Plan nicht festgesetzt wird, kann davon ausgegangen werden, dass die gewünschten Wegebeziehungen zu den Haltestellen nutzbar sein werden. 1.17. SVG Südholstein Verkehrsservicegesellschaft mbH 23.07.2013 37 Stellungnahme Abwägungsvorschlag Wir meinen, dass gerade bei der Entwicklung völlig neuer Baugebiete die Der Stellungnahme wird gefolgt. Komponente der ÖPNV-Erschließung nicht unerwähnt bleiben darf, da Die vorgeschlagenen Ergänzungen werden aufgenommen. öffentliche Mobilität eine für weite Teile der Bevölkerung notwendige und zudem umweltfreundliche Voraussetzung für eine gut funktionierende und abgestimmte Flächennutzung ist. Eine frühzeitige Berücksichtigung der ÖPNV-Belange soll überdies dazu dienen, ÖPNV-erschließungsbedürftige Planungen außerhalb tatsächlich durch den ÖPNV erschlossener Bereiche nach Möglichkeit zu vermeiden und problematischen Effekten wie z.B. Folgekosten präventiv zu begegnen. Da die ÖPNV-Erschließung bedauerlicherweise fehlt, schlagen wir vor, folgende Ergänzungen an geeigneter Stelle vorzunehmen: ÖPNV-Erschließung Das Plangebiet ist über die zum Hamburger Verkehrsverbund (HVV) gehörende Buslinie 285 Bf. Pinneberg – Waldenau – Schenefeld – Iserbrook teilweise an das ÖPNV-Netz der Metropolregion Hamburg angeschlossen. Die nächstgelegenen Haltestellen sind Richthofenstraße und Schopenhauerstraße (beide im Thesdorfer Weg gelegen) in einer Entfernung von 600 m bzw. 500 m (Luftlinie bis Mitte Plangebiet); die Buslinie 285 knüpft in ihrem weiteren Verlauf an diverse weitere HVV-Schnellbahn- und Buslinien an. Gemäß des nach Regionalem Nahverkehrsplan (RNVP) Kreis Pinneberg für diese Raumkategorie anzusetzenden Haltestelleneinzugsbereichs von 400 m wird somit etwa das nordöstliche Drittel des Plangebiets durch ÖPNV erschlossen, die anderen 2/3 und damit der überwiegende Teil des Plangebiets liegt außerhalb der anzusetzenden Einzugsbereiche und verfügt nach gültigen planerischen Kriterien somit über keine ÖPNV-Erschließung. Diesbezüglich ist zu betonen, dass daraus kein Anspruch an den Kreis Pinneberg als ÖPNV-Aufgabenträger auf Einrichtung entsprechender Busbedienung abgeleitet werden kann. 1.18. Freiwillige Feuerwehr Pinneberg 24.07.2013 38 Stellungnahme Abwägungsvorschlag Bei der gesamten Planung ist darauf zu achten, dass alle Zufahrtsstraßen (besonders in den Wohngebieten W1 bis W7) so angelegt werden, das eine sichere Anfahrt für die Löschfahrzeuge möglich ist. Kurven und Einfahrten/Einmündungen sind mit einer Schleppkurve für dreiachsige Müllfahrzeige zu planen. Dieses gilt auch ganz besonders für die Zufahrt zum Kindergarten und der Sporthalle. Es sind ausreichend Parkplätze für die Fahrzeuge der "abholenden Eltern" einzurichten, da die häufig die Angewohnheit haben, die direkten Anfahrmöglichkeiten dichtzuparken. Die Löschwasserversorgung muss über eine ausreichende Anzahl von Hydranten gesichert sein. Die Stellungnahme wird auf folgende Weise berücksichtigt. Die Stadt Pinneberg als Eigentümer der Straßen wird die Vorgaben für Lösch- und Müllfahrzeuge sowie für die Hydranten im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigen. Kindergarten und Sporthalle befinden sich auf größeren privaten Grundstücken. Hier ist beim Baugenehmigungsverfahren auf eine ausreichende Stellplatzanzahl zu achten. 1.19. Gemeinde Rellingen und Amt Pinnau, 15.07.2013 Die Gemeinde Rellingen gibt im Rahmen der Beteiligung der Nachbarge- Die Stellungnahme wird berücksichtigt. meinden folgende Stellungnahme ab: Im Verkehrsgutachten wird belegt, dass ein spürbarer Einfluss auf diese Aufgrund der geplanten Ausweisung von maximal 250 Wohneinheiten weit entfernt liegenden Knotenpunkte nicht besteht. sowie Gewerbeflächen von ca. 8,9 ha werden verkehrliche Probleme für den Knotenpunkt BAB A 23 Anschlussstelle Pinneberg-Süd sowie den Bereich „Am Markt“ in Rellingen befürchtet. 1.20. Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt 13.08.2013 Gegen den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr.115 "Egger- Der Stellungnahme wird auf folgende Weise gefolgt. stedt" der Stadt Pinneberg bestehen von Seiten der Freien und Hanse- Der ÖPNV-Anschluss wird in der Begründung erläutert. stadt Hamburg keine Bedenken. Die Stadt Pinneberg wird gebeten, ein Verkehrskonzept mit Darstellung des ÖPNV und seiner Anbindung des neuen Wohngebietes mit den Hamburger Zentren darzustellen. 39 Stellungnahme Abwägungsvorschlag 1.21. Deutsche Telekom GmbH, Kiel 20.08.2013 Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt)- als Die Stellungnahme ist berücksichtigt. Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat Die Straßen sind ausreichend breit für die Verlegung von Leitungen. die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen: In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,30 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen undVerkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, dieUnterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH unter dem im Briefkopf genannten Adresse so früh wie möglich, mindestens 2 Monate vor Bau beginn, schriftlich angezeigt werden. 1.22. Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH, Hamburg 15.07.2013 Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unter- Kenntnisnahme nehmens, deren Lage aus den beiliegenden Bestandsplänen ersichtlich 40 Stellungnahme Abwägungsvorschlag ist. Wir weisen darauf hin, dass unsere Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen. Sollte eine Umverlegung unserer Telekommunikationsanlagen erforderlich werden, benötigen wir mindestens drei Monate vor Baubeginn Ihren Auftrag, um eine Planung und Bauvorbereitung zu veranlassen sowie die notwendigen Arbeiten durchführen zu können. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits derzeit nicht geplant. Eine Erschließung des Gebietes erfolgt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese sind in der Regel ohne Beteiligung des Auftraggebers an den Erschließungskosten nicht gegeben. Wenn Sie bzw. der Erschließer zu einer solchen Mitfinanzierung in der Lage sind, sind wir gerne bereit, Ihnen ein Angebot zur Realisierung des Vorhabens zur Verfügung zu stellen. Bitte setzen Sie sich dazu mit unserem Team Neubaugebiete in Verbindung: Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH Neubaugebiete KMU, Südwestpark 15, 90449 Nürnberg [email protected] Bitte legen Sie einen Erschließungsplan des Gebietes Ihrer Kostenanfrage bei Anlage:5 Lagepläne 1.23. TenneT TSO GmbH, Lehrte (keine Bedenken) 16.07.2013 1.24. Schleswig Holstein Netz AG, Uetersen (keine Bedenken) 19.07.2013 1.25. azv Südholstein, Holm (keine Bedenken) 23.07.2013 1.26. Gemeinde Appen (keine Bedenken) 25.07.2013 41 Stellungnahme Abwägungsvorschlag 1.27. Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (keine Bedenken) 02.08.2013 1.28. Handwerkskammer Lübeck (keine Bedenken) 08.08.2013 1.29. Gebäudemanagement Schleswig Holstein, Kiel (keine Bedenken) 01.08.2013 1.30. Amt Pinnau (keine Bedenken) 14.08.2013 42 2. Private Stellungnahme 2.1. Bürger 1, Anwohner Wedeler Weg 13.07.2013 Auf gar keinen Fall darf der Eggerstedter Weg für Durchgangsverkehr freigegeben werden; denn das würde das Nah-Erholungsgebiet der Bürger erheblich einschränken, die Kleingarten-Idylle würde leiden und das Neubau-Gebiet seiner Ruhe beraubt. Die Fläche für GEWERBE ist überdimensioniert zumal in unmittelbarer Nähe sich zwei Supermärkte befinden, wohin die Anwohner Rosenfeld, Wedeler Weg bis Mühlenstraße sich zum Einkaufen begeben. Der neuerliche GEWERBE-Plan Ecke Wedeler Weg/Eggerstedter Weg ist außerdem vollkommen überflüssig; die noch freie riesige Fläche angrenzend an ALDI und FAMILA bietet für Weitere Gewerberaum. Viele Gewerbeflächen in Pinneberg stehen leer und Pinneberg verödet zusehends. Die geplante massive Wohnbebauung ist Pinnebergs Infrastruktur mehr als abträglich. Umgestaltung der Kasernen-Gebäude für familiengerechtes Wohnen genügt vollkommen; betreutes Wohnen wäre hier auch angebracht. Ansonsten ist wünschenswert, die Kasernenfläche dem vorhandenen Nah-Erholungs-Gebiet zuzuschlagen oder als Park mit Sportstätten herzurichten sowie entsprechende Radwege zu bedenken. Eine Radwegplanung ist gänzlich offen, aber unbedingt von Nöten. Hier hat der ADFC sicher gute Vorstellungen. Abwägungsvorschlag Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Für ein Gebiet dieser Größenordnung wird es für erforderlich gehalten, den Verkehr nicht auf eine Anbindung zu konzentrieren, sondern auf zwei Anbindungen zu verteilen, damit der Verkehr auf kurzen Wegen abfließen kann und auch im Falle von kurzzeitigen Blockaden durch Unfälle oder bei Baumaßnahmen an Straßen eine alternative Wegeführung anbieten zu können. Die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens zeigen, dass die prognostizierten Verkehrsmengen recht moderat sind und die Einflüsse auf die benachbarte Bebauung und die Kleingärten hinnehmbar sind (rund 1.000 Kfz-Fahrten täglich über eine westliche Anbindung und rund 1.900 Fahrtenüber die östliche Anbindung). Die Beeinträchtigungen von Natur- und Landschaft durch die westliche Anbindung werden in einer Variantenbetrachtung von verschieden Trassen ermittelt und bewertet werden. Die Gewerbeflächen sind nicht für Einzelhandel gedacht, sondern für Betriebe aller Art. Einzelhandel ist jedoch bis zu einer gewissen Größenordnung zulässig. Die befürchtete Beeinträchtigung der Infrastruktur Pinnebergs wird nicht gesehen. Die bestehenden Gebäude sind auf Grund ihres schlechten Zustands und des langen Leerstands für den Umbau zu zeitgemäßen Wohnungen nicht geeignet. Es werden erhebliche Flächenanteile für die Naherholung zur Verfügung stehen. Rad- und Fußwege, auch unabhängig vom Kfz-Verkehr werden eingerichtet werden. Sie werden auf Ebene des B-Plans allerdings nicht 43 Stellungnahme 2.2. Bürger 29, Anwohner Rotkehlchenweg 13.08.2013 Sportplatz Derzeit trainieren in der Feldsaison auf dem Kasernengelände mehrere Jugendmannschaften des VFL Pinnbergs, u.a. auch die Kinder - und Jugendmannschaft der Faustballabteilung. Durch die im Bebauungsplan 115 ausgewiesene Nutzung der Grünfläche westlich der geplanten Kita fällt diese wichtige Sportstätte für Pinneberg ersatzlos weg. Es ist notwendig, dass auf dem Gelände der Eggerstedt-Kaserne ein Sportplatz erhalten bleibt, der von Pinneberger Sportvereinen genutzt werden kann. Baumbestand auf der Kaserne Eine Bebauung der Eggerstedt-Kaserne sollte den vorhandenen Baumbestand auf dem Kasernengelände schonen. Bei dem derzeitigen Bebauungsplan 115 wird ein erheblicher Anteil des Baumbestandes vernichtet. Dies sollte durch einen baumschonenden Plan vermieden werden. Der Campuscharakter des Gebietes sollte erhalten bleiben. Die Errichtung eines Friedwalds oder eines Tierfriedhofes o.ä. als „Gewerbefläche“ könnte in diesem Rahmen geprüft werden. Ökologische Ausgleichsflächen Die ökologischen Ausgleichsflächen, die für die vernichteten Naturgebiete des Bebauungsplans 115 geschaffen werden müssen, sollten auf dem Gelände der Eggerstedt-Kaserne selbst erstellt werden. Die Größe des Geländes macht dies möglich. Abwägungsvorschlag festgesetzt. Dies ist der späteren Erschließungsplanung vorbehalten. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Ein Bedarf für einen Sportplatz auf dem Gelände wird nicht gesehen. Es steht ein Sportplatz in unmittelbarer Nähe in den Rahwischwiesen zur Verfügung. Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Es wird geprüft, inwieweit ein Ausgleich auf dem Kasernengelände möglich ist. Aufgrund des bereits relativ hochwertigen Biotopbestandes und dem damit einhergehenden vergleichsweise geringen Aufwertungspotenzials ist davon auszugehen, dass der überwiegende Teil des Ausgleichs außerhalb des Kasernengeländes erfolgen muss. Folgekosten des Bebauungsplans 115 Eine Wohnbebauung mit 250 Wohneinheiten führt zu einer großen Belas- Der Stellungnahme ist bereits gefolgt worden. tung Pinnebergs durch die Folgekosten der Erstellung der Infrastruktur für Die Stadt Pinneberg stellt eigene Betrachtungen zur Wirtschaftlichkeit das Bebauungsgebiet. Eine Kosten-Nutzungsrechnung sollte erstellt wer- an. Wesentliche Teile des Kaufpreises für das Gelände sind bereits 44 Stellungnahme den. Zu prüfen wäre, ob eine niedrigere Wohnbebauung zu Gunsten von mehr Grünflächen (bzw. ökologische Ausgleichsflächen) und Sportstätten möglich wäre. Abwägungsvorschlag durch den Weiterverkauf von Flächen an einen Bildungsträger refinanziert. Die vom Einwender vorgeschlagene Erhöhung des Grünflächenanteils würde die Wirtschaftlichkeit nicht verbessern sondern verschlechtern. Neue Gewerbefläche am Wedeler Weg Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Schaffung einer neuen Gewerbefläche am Wedeler Weg ist unnötig, Eine Bevorratung mit Gewerbeflächen wird für erforderlich gehalten. Es da sich auf dem Gebiet neben Aldi und Famila bereits ein viel größeres besteht eine rege Nachfrage nach Gewerbeflächen. Gewerbegebiet befindet, welches seit Jahren ungenutzt brachliegt. Verkehr Eine westliche Anbindung des Geländes mit einem Ausbau des Egger- Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. stedter Weges würde nur Nachteile bringen: Siehe Abwägung zu 2.1. - Auf dem Eggerstedter Weg vor dem Gebiet Rotkehlchenweg , Kinderspielplatz und Drosselweg würde es zu einer absolut unzumutbaren Verkehrserhöhung von ca. 20 Pkw am Tag auf 7.500 Pkw ( lt. Verkehrsgutachten ) am Tag führen. - Dabei würde ein wichtiges Naherholungsgebiet zerstört werden, welches derzeit von vielen Pinneberger Bürgern als Wanderweg, Hundeausführweg, Joggingrunde, Schulweg usw. genutzt wird. - Des Weiteren würde der Ausbau des Eggerstedter Weges eine Verbreiterung mit sich ziehen, bei der Knicklandschaft (Naturschutzgebiet) zerstört wird. - Außerdem entstehen hohe Kosten für den Ausbau der Straße und Folgekosten für den Erhalt der Straße. - Diese neue Straßenverbindung würde mehr Durchgangsverkehr anziehen, als dass Anwohnerverkehr über sie abgewickelt wird. Der Durchgangsverkehr würde dann auch die neue Parkstadt Eggerstedt belasten. - Dieser neugeschaffene Durchgangsverkehr würde dann in noch höheren Maße den Knotenpunkt der Kreuzung Thesdorfer Weg /An der Raa/Richard-Köhn-Straße belasten. An diesem Punkt befindet sich der Schulweg von dann drei Schulen (Guks, THS, Wa45 Stellungnahme Abwägungsvorschlag beschule). Zahlreiche Kinder (z.T. sogar im Grundschulalter) haben diese Kreuzung zu bewältigen, damit ist nach m.E. eine Lösung mit Kreisverkehr ausgeschlossen, da dies für Kinder viel zu gefährlich ist. Alternative Lösungsvorschläge: - Die Erschließungsstraße durch die Kaserne, welche derzeit mit einer Breite von 24 Metern und Tempo 30 durch das gesamte Kasernengelände geplant ist, sollte ab dem Beginn der Wohnbebauung deutlich verengt werden und als Spielstraße im Schritttempo fortgeführt werden. Dies würde den Wohnwert des Geländes erhöhen und Durchgangsverkehr aus dem Gebiet heraushalten. Eine westliche Anbindung des Kasernengeländes an den Wedeler Weg würde sich dann erübrigen. - Eine gesonderte direkte Anlieferverbindung der Gewerbebetriebe im Nordosten an den Thesdorfer Weg über eine Sackgasse würde weiteren Schwerlastverkehr aus dem Gebiet heraushalten. Dies wäre allerdings nur notwendig, wenn sich dort produzierendes Gewerbe ansiedeln wird. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung des Thesdorfer Weges mit Tempo 30 Eine Tempobeschränkung außerhalb des B-Plan-Gebiets kann in dieab Ende des nordöstlichen Gewerbegebietes bis zum Penny-Markt (Kreu- sem Planverfahren nicht geregelt werden. zung Wedeler Weg/Thesdorfer Weg) würde zu einer Entlastung des Thesdorfer Weges führen. Diese Maßnahme würde zu einer größeren Entlastung des Thesdorfer Weges führen als eine westliche Anbindung des Kasernengeländes über den Eggerstedter Weg, mit viel geringeren Kosten verbunden sein, keine Naturschutzgebiete zerstören und keinen weiteren Durchgangsverkehr anziehen. Immerhin ist es in Hamburg möglich, eine Durchgangsstraße wie die Stresemannstraße mit Tempo 30 zu führen, dann sollte es in Pinneberg doch für ein Stück des Thesdorfer Weges machbar sein. 2.3. Bürger 34, Anwohner Rotkehlchenweg 46 Stellungnahme Abwägungsvorschlag 15.08.2013 Argumente gegen einen Ausbau des Eggerstedter Weges als neue Ver- Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. bindungsstraße zwischen der neuen "Gartenstadt Eggerstedt" und dem Siehe Abwägung zu 2.1. Wedeler Weg: 1. Diese Anbindung ist aus kapazitiven Gründen nicht erforderlich. Zu Zeiten der Kasernennutzung bei voller Belegung konnte der gesamte Zubringerverkehr über die vorhandene Anbindung (An der Raa zum Thesdorfer Weg) problemlos bewältigt werden. Die Kfz-Bewegungen waren ähnlich hoch, wie die zu erwartenden neuen Kfz-Bewegungen. Eine Kapazitätsausweitung mit Straßenanbindung zum Wedeler Weg ist nicht erforderlich. 2. Ein Ausbau des Eggerstedter Weges zur festen öffentlichen Straße bedeutet eine erhebliche Zunahme des Durchgangsverkehrs. Das Wohngebiet "Vogelsiedlung" wird unzumutbar verlärmt und verliert an Wohnqualität. Bereits jetzt ist dieses Wohngebiet durch die LSE bei entsprechenden Wetterlagen lärmbelastet.Das Naherholungsgebiet Hasenmoor wird unwirksam und zerstört. 3. Eine Bebauung des Areals der ehemaligen Kaserne ist nicht erforder- Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. lich und nicht sinnvoll. Die künftigen Nutzer werden vorrangig Hamburger Durch die geplante gemischte Bebauung mit Wohnungen und Gewerbe Arbeitnehmer sein. Die Zunahme des widersinnigen und umweltschädi- sollen gerade wohnortnahe Arbeitsplätze geschaffen werden. genden Pendlerverkehrs wird hiermit weiter gefördert. 4. Alternative: Ein vierspuriger Ausbau des Thesdorfer Weges ab Kreuzung Datumer Weg ist erforderlich, um alle jetzigen und künftigen Anwohner im Pinneberger Westen vom Stauverkehr zu entlasten und den neu aufkommenden Verkehr besser aufnehmen zu können. Stau im Berufsverkehr kann nur so abgebaut werden. 2.4. Bürger 46, Anwohner Rethwiese 16.08.2013 Wir sind Pächter eines Kleingartens in der Anlage Hasenmoor, direkt am Eggerstedter Weg. Seit der Schließung der Eggerstedt Kaserne hängt die Bedrohung einer Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Maßnahmen am Thesdorfer Weg sind geplant (Ausbau von Kreuzungen / Linksabbiegespuren). Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Siehe Abwägung zu 2.1. 47 Stellungnahme Straßenverbreiterung über uns. Eine Anbindung an den Kreisel hätte damals schon den Verlust unseres Gartens bedeutet. Nun werden wieder Stimmen laut, die eine westliche Anbindung des neuen Wohngebietes, das in der Parkstadt Eggerstedt entstehen soll, zum Wedeler Weg als unerlässlich ansehen. Hierfür soll der Eggerstedter Weg "evtl. verbreitert werden" und "möglicherweise müssten dann einige Gärten dran glauben", "welche genau, stünde natürlich noch nicht fest", um dann über eine Wiese den Wedeler Weg zu erreichen (siehe Skizze). In der Information zum Bebauungsplan ist u. a. dieser Satz zu lesen: "Es ist beabsichtigt, im Bereich des Eggerstedter Weges einen möglichst schmalen Straßenquerschnitt zu verwenden. Für die Anlage des Gehwegs kann es erforderlich sein, den vorhandenen Graben auf einer Straßenseite zu verrohren." Diese Aussagen sind wie ein zähes Kaugummi: Was genau müssen wir uns unter "möglichst schmal" vorstellen? Die Aussage "es ist beabsichtigt" sagt aus, es könnte sein oder auch nicht. Welcher Graben soll nun genau verrohrt werden? Müssen wir um unseren Garten bangen? Lohnt es sich noch, das Dach der Laube zu renovieren? Oder wird das für unseren schmalen Geldbeutel zu rausgeworfenem Geld? Als eine gute Alternative sehen wir z.B. eine Süd-West-Anbindung zur LSE (siehe Skizze) Unter Punkt 5 der gleichen Information wird der Umweltbericht angekündigt, der an gleicher Stelle nach Fertigstellung eingefügt werden soll. Leider ist das nicht erfolgt. In dem Umweltbericht, der in der Stadtbücherei ausgelegt wurde, steht u.a., die Kleingartenanlage Hasenmoor habe ja vorwiegend nur Gärten mit großen Rasenflächen, also für die Umwelt nicht wertvoll. Es sei keine Begehung erfolgt. Die Gärten werden trotzdem als "für die Natur nicht wertvoll" eingestuft. So haben wir das zumindest verstanden. Im Gegensatz Abwägungsvorschlag Es handelte sich um die frühzeitige Beteiligung. Zu diesem Zeitpunkt stehen noch nicht alle Details fest. Die Unterlagen werden zur öffentlichen Auslegung konkretisiert. Die Lage der westlichen Anbindung steht noch nicht fest und wird in einer Variantenbetrachtung untersucht. 48 Stellungnahme Abwägungsvorschlag wird die Natur und die Möglichkeiten zur Ansiedlung von z. B. Fledermäusen in dem ehemaligen Kasinogebäude der Eggerstedt Kaserne als "hoch" eingestuft. Vielleicht sollte man sich die Mühe machen und nachsehen, was da so in den Kleingartenparzellen außer Gras wächst? Hat die schnelle und direkte Anbindung der Pkw von der neuen Wohnsiedlung zum Wedeler Weg einen höheren Stellenwert als eine Grünfläche mit allerlei unterschiedlichen Pflanzen, alten Baumbestand, Fröschen, Libellen, sonstige Insekten, Igel, Vögel usw.? Warum können nicht alte Gebäude der Kaserne als tierfreundliche Ruinen erhalten werden? Man könnte einige durch starken Bewuchs in einen Dornröschenschlaf versetzte Gebäude doch einfach weiterhin der Natur überlassen! (In früheren Zeiten hat man sich extra eine Ruine als Blickfang in den Garten bauen lassen. Hier hat man sie bereits fertig.) Die Kinder der Kita und der Wohnsiedlung könnten vor Ort die Natur beobachten und lieben lernen 49 Stellungnahme 2.5. Interessengemeinschaft Hogenkamp 01.08.2013 Zu dem oben genannten Planfall - insbesondere zur Informationsschrift der Stadt Pinneberg zum Bebauungsplan 115 "Eggerstedt" vom 12.06.2013 - geben wir die folgende Stellungnahme ab. Wir vertreten die Interessen zahlreicher Anlieger des Hogenkamps. Ein Teil dieser Anlieger ist im Schreiben von ………….. vom 31.03.2013 mit Namen sowie Anund Unterschrift mitgeteilt worden. Informationsschrift der Stadt Pinneberg zum Bebauungsplan Nr.115 Abwägungsvorschlag Der Stellungnahme wird gefolgt. Es wird eine zusätzlich westliche Anbindung verfolgt.Siehe Abwägung zu 2.1. Die Lage steht noch nicht fest und wird in einer Variantenbetrachtung untersucht. Das Verkehrsgutachten zeigt, dass durch den prognostizierten Verkehr aus dem Plangebiet keine wesentliche Erhöhung der Verkehrsmenge im Hogenkamp erfolgt (Steigerung von ca. 2.200 auf ca. 2.300 Kfz täglich). 1. Nach Zi. 4 "Straßenverkehrsfläche/Erschließung" der Informationsschrift soll die Haupterschließung des Gebiets von Osten, d.h. von der Straße An der Raa her erfolgen, etwa an der Stelle der derzeitigen Zufahrt 50 Stellungnahme Abwägungsvorschlag zum Gelände. Die Erschließung von Westen über den Eggerstedter Weg/Wedeler Weg ist lediglich als Option vorgesehen. Wir Anlieger des Hogenkamps fordern, dass die Option "Erschließung von Westen her über den Eggerstedter Weg/Wedeler Weg" Realität und damit zwingend umgesetzt wird. 2. Würde die westliche Anbindung über den Eggerstedter Weg Richtung Wedeler Weg und LSE wegfallen, stünde nur die östliche Anbindung über die Straße An der Raa (Zu-bzw. Ausfahrt: jetziges Kasernentor) zur Verfügung. Die Straße An der Raa wiederum ist unmittelbar mit dem Hogenkamp und dem Thesdorfer Weg verbunden. Dieses Szenario lässt einen enormen Anstieg des jetzt schon starken Verkehrsaufkommens im Hogenkamp, der zunehmend als Ausweichstrecke für Fahrzeuge in bzw. aus Richtung Hamburg benutzt wird, erwarten. Die Bewohner der neuen "Parkstadt Eggerstedt" und die Nutzer/Besucher der Schulen, Fortbildungsakademien, Wellnesseinrichtungen, Sportstätten, Kitas und Gewerbebetriebe werden mehrheitlich über Waldenau, Halstenbek und Schenefeld in Richtung Hamburg orientiert sein. Das bedeutet: Aus der "Parkstadt Eggerstedt" herausfahrende Autos, die Richtung Hamburg fahren wollen, werden wegen der Behinderungen an der Anschlussstelle Pinneberg-Süd der A 23 zu einem großen Teil die östliche Ausfahrt in der Weise nutzen, dass sie - je nach künftiger Straßenführung - rechts herum oder geradeaus den Hogenkamp als die zuerst erreichbare und noch dazu - im Gegensatz zur Zufahrt Thesdorfer Weg - ampelfreie Straße anfahren. Sie fahren dann weiter über die Datumer Chaussee und den Jappopweg zur LSE-Auffahrt Waldenau. Dasselbe gilt für Fahrzeuge aus Richtung Hamburg. Sie werden die LSE in Waldenau verlassen, um über die Datumer Chaussee und den Hogenkamp an die östliche Zufahrt zur neuen "Parkstadt Eggerstedt" zu gelangen. 51 Stellungnahme Abwägungsvorschlag 3. Die Autobahnauffahrt Pinneberg Süd der A 23 nach Hamburg mit Zufahrt über den Thesdorfer Weg wird nach unseren Erfahrungen schon jetzt zumindest in Verkehrsspitzenzeiten während der Rush Hour am Morgen (und in umgekehrter Richtung am Spätnachmittag) wegen der Staus auf der A 23 bzw. der A 7 von den Verkehrsteilnehmern möglichst gemieden, d.h. auch ein Großteil der Fahrzeuge, die eigentlich den Anschluss Pinneberg-Süd erreichen wollen, weichen auf den Hogenkamp aus, um zur LSE in Waldenau zu kommen. Dieser Rückschluss ergibt sich auch aus der Einschätzung des Bauausschusses Rellingen ("Eggerstedt-Areal: Politiker fürchten mehr Verkehr". Pinneberger Tageblatt vom 24.07.2013 ). Die " Projekte Wabe-Kita, Bau einer Grundschule bis zur Sekundarstufe 1 (10. Klasse), einer Erzieherakademie (Campus) sowie 250 Wohneinheiten" auf dem Gelände der ehemaligen Eggerstedt-Kaserne lassen nach Einschätzung des Bauausschusses "starke Beeinträchtigungen im Bereich des Autobahnanschlusses Pinneberg-Süd befürchten". Diese Beeinträchtigungen werden dazu führen, dass auch die Verkehrsteilnehmer, die aus der oder in die neue "Parkstadt Eggerstedt" fahren wollen, den Autobahnanschluss Pinneberg-Süd meiden und den Hogenkamp und die Datumer Chaussee anfahren werden, um in Waldenau die LSE zu erreichen (für Autofahrer aus Richtung Hamburg gilt das Gleiche in umgekehrter Anordnung. Sie werden nicht die A 23, sondern die LSE wählen, in Waldenau abfahren, um über den Jappopweg, die Datumer Chaussee und den Hogenkamp die östliche Zufahrt zur "Parkstadt" zu erreichen). 4. Alles in allem wird im Hogenkamp bei ausschließlicher Anbindung des neuen Stadtteils von Osten her der jetzt schon starke Durchgangsverkehr enorm ansteigen. Angesichts von 250 Wohneinheiten von Schulen, Fortbildungsakademien, Kitas, Wellnesseinrichtungen, Sportstätten und der Ansiedlung von Gewerbe werden mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr als 800 Kraftfahrzeuge zusätzlich den Hogenkamp Tag für Tag durchfahren.52 Stellungnahme Abwägungsvorschlag Schon während der Bauphase ist zu befürchten, dass - trotz bestehender Verbote - schwere Baufahrzeuge den Hogenkamp nutzen werden, wenn sie auf das Baugelände gelangen oder es verlassen wollen. 5. Der Hogenkamp als Teil einer verkehrsberuhigten Zone ist für die Aufnahme eines solchen zusätzlichen Verkehrs gänzlich ungeeignet. Die Verkehrsdichte hat in den letzten Jahren durch Baumaßnahmen (Wohnungsbau Bredenmoor, Voßbarg, frühere Aufzuchtflächen Friedhof, Sandstücken, Sandkamp, Hellenkamp, Kita) und infolge stark gestiegenen Durchgangsverkehrs aus der Richard-Köhn-Straße und dem Thesdorfer Weg einerseits sowie aus Richtung Datumer Chaussee andererseits, ganz erheblich zugenommen. Geschwindigkeitsbegrenzungen werden häufig missachtet - nicht zuletzt deshalb, weil sie so gut wie nie kontrolliert werden. Eine weitere ganz erhebliche Zunahme der Verkehrsdichte bei ausschließlicher Anbindung der "Parkstadt Eggerstedt" von Osten her, wird in Verbindung mit der zu erwartenden Raserei der Verkehrsteilnehmer die Anlieger des Hogenkamps in unzumutbarer Weise gefährden, schädigen und belästigen. Um dieses Gefährdungs- und Schadrisiko zu begrenzen und die Belastung der Anlieger des Hogenkamps in zumutbarem Rahmen zu halten, ist die Erschließung über den Eggerstedter Weg/Wedeler Weg mit der Möglichkeit, die LSE am Kreisel Wedeler Weg zu erreichen, unbedingt erforderlich. 6. Aus Zi. 4 Abs. 3 der Information zum Bebauungsplan Nr. 151 lässt sich ableiten, dass die Bebauung des ehemaligen Kasernengeländes zu einem nicht unerheblichen Verkehrslärm führen wird. Jedenfalls heißt es dort:" Es ist beabsichtigt, im Bereich des Eggerstedter Weges einen möglichst schmalen Straßenquerschnitt zu verwenden. .... Ob Schallschutz für die nördlich angrenzende bestehende Bebauung erforderlich ist, wird derzeit geprüft". Wenn also von dem Verkehr einer Straße mit schmalem Querschnitt und 53 Stellungnahme Abwägungsvorschlag ohne aus der Vergangenheit herrührender Grundbelastung offenbar so viel Lärm ausgeht, dass Schallschutzmaßnahmen immerhin geprüft werden müssen, so wäre es für die Anlieger des Hogenkamps (und des Thesdorfer Weges) blanker Hohn, diese Lärmbelastung über die bereits vorhandene Belastung hinaus hinnehmen zu sollen. Ein irgendwie gearteter Schallschutz ist nicht möglich und dürfte deshalb auch gar nicht in Erwägung gezogen werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Bewohner des Hogenkamps dort größtenteils nicht nur seit Jahrzehnten (teilweise bis zu 50 Jahren) wohnen, sondern ursprünglich bei ihrem Einzug eine geradezu idyllische Ruhe vorgefunden haben. Wir wissen durchaus, dass bei neu zu bauenden Straßen im Gegensatz zu bereits vorhandenen aus rechtlichen Gründen Schallschutzmaßnahmen zu prüfen sind. Das ändert aber an dem Anspruch der Anlieger "alter" Straßen nichts, auch vor Straßenlärm weitestgehend geschützt zu werden. Das kann z.B. wie im Falle Hogenkamp dadurch geschehen, dass man den Eggerstedter Weg/Wedeler Weg als "neue" Straße mit schmalem Querschnitt und unter Anwendung von Schallschutz ausbaut und so den dort anfallenden Straßenverkehr von der "alten" Straße (Hogenkamp) fernhält. Umweltrelevante Streckenlängen/betroffene Wohneinheiten Auch aus Gründen des Umweltschutzes ist es geboten, die neue "Parkstadt Eggerstedt" auch von Westen her, d.h. über den Eggerstedter Weg/ Wedeler Weg, zu erschließen. Die Fahrstrecke von den im Westen gelegenen Wohnhäusern (Planung) der "Parkstadt Eggerstedt" bis zur LSE am Kreisel Wedeler Chaussee über den Eggerstedter Weg/Wedeler Weg beträgt ca. 1.000m. Die Einkaufsmöglichkeiten am Wedeler Weg wären auf kurzem Wege ebenso zu erreichen wie die Verkehrswege Richtung Wedel/Haseldorfer Marsch und Appen/Uetersen. Bei Nutzung der östlichen Route müssten von den künftigen Bewohnern der "Parkstadt Eggerstedt" zunächst einmal die in der Planung vorgese54 Stellungnahme Abwägungsvorschlag henen Teilbereiche "Freizeit", "Bildung" und "Gewerbe" passiert werden, um dann ggf. über die Straßen An der Raa, Hogenkamp, Datumer Chaussee, Jappopweg in Waldenau die LSE-Auffahrt zu erreichen. Die Gesamtlänge dieser Route beträgt ca. 4.500m. Die Strecke Wohnbereich "Parkstadt Eggerstedt" über die Straßen An der Raa, Thesdorfer Weg, Wedeler Weg bis zur LSE-Zufahrt am Kreisel Wedeler Weg beträgt ca. 1.800m. Sie ist bis zum Erreichen der Schnellstraße LSE also auch länger als der Fahrweg bei westlicher Anbindung über den EggerstedterWeg/Wedeler Weg. Im Übrigen ist die Anzahl der vom Straßenverkehr betroffenen Wohneinheiten bei der östlichen Verkehrsführung deutlich höher (allein am Hogenkamp, also ohne Datumer Chaussee und Jappopweg, sind es 140) als bei der westlichen Route. Der Abbildung "Pinneberg, Parkstadt Eggerstedt" (in: städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan) kann man entnehmen, dass es in den 5 betroffenen Wohnblöcken, die in erster Reihe und in ca. 10m Abstand vom Eggerstedter Weg stehen, insgesamt 32 Wohneinheiten sind. Darüber hinaus sind die Abstände Straße/Grundstücksgrenze mit teilweise weniger als 4m im Hogenkamp deutlich niedriger als am Eggerstedter Weg. Generelle Gesichtspunkte für die Westanbindung 1 Die Lasten des erhöhten Verkehrsaufkommens werden großflächiger verteilt. Dadurch werden Dauerstaus, wie sie am Beispiel Thesdorfer Weg zu beobachten sind, vermieden. Der Verkehr fließt generell besser, die Belastungen werden für die meisten Betroffenen daher deutlich weniger ansteigen. 2 Der Hogenkamp ist als ruhiges Wohngebiet ausgewiesen und auch entsprechend eingerichtet: verkehrsberuhigte Zone 30, Schwellen an Ein-und Ausfahrt, Verkehrsbuchten, intensive städtische Baumbepflanzung/Begrünung. Das soll auch so bleiben. 3 Für die geplante Ansiedlung von Gewerbebetrieben ist eine zweiseitige Anbindung wesentlich interessanter. 55 Stellungnahme Abwägungsvorschlag 4 Für die Anlieger der "Parkstadt Eggerstedt" sind die Einkaufswege zur Deckung des täglichen Bedarfs wesentlich näher. 5 Bei früher oder später unweigerlich anfallenden Straßenausbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen im Anbindungsbereich ist dann eine Ausweichoder Umleitungsstrecke vorhanden. 6 Eine nur einseitige Anbindung erschwert, speziell in Zeiten hohen Verkehrsaufkommens, die schnelle, ungehinderte Zufahrt von Rettungsfahrzeugen wie Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen und stellt einen Flaschenhals dar. Faunistische Potenzialabschätzung für den Bebauungsplan 115 " Parkstadt Eggerstedt" vom 09.07.2013 1. Das Untersuchungsgebiet der Faunistischen Potenzialabschätzung umfasst das eigentliche Kasernengelände und die südlich angrenzende freie Landschaft. Es werden u.a. die Lebensweise, die Biotope und die Wanderwege der dort vorkommenden Amphibien beschrieben. Unter den Gewässern, in denen sich Amphibien aufhalten und in denen sie ablaichen, wird auch der Parkteich (Funktion: Regenrückhaltebecken) südlich des Kasernengeländes in der Nähe des Sportplatzes und des Hogenkamps erwähnt. Der Stellungnahme wird auf folgende Weise gefolgt. Im artenschutzfachlichen Beitrag zum B-Plan-Entwurf werden die Ergebnisse der Amphibienzaunaktion berücksichtigt sowie mögliche Auswirkungen auf Grundlage des aktuellen Verkehrsgutachtens ermittelt. Die Ergebnisse werden in die weitere Abwägung zum B-Plan eingestellt. 2. Unberücksichtigt bleibt bei den Faunistischen Untersuchungen die auf dem Stadtfriedhof lebende Amphibienpopulation. Der Stadtfriedhof ist in erster Linie Winterquartier für Erdkröten. Aktuell zwar noch nicht im Bestand gefährdet, sind auch sie gem. § 44 Naturschutzgesetz in Verbindung mit der Bundesartenchutz-VO geschützt. Die Erdkröten sind selbstverständlich unabhängig von ihrer Bestandsgröße und ihrem Schutzstatus bei der Abwägung und Änderung von Verkehrsmaßnahmen zu berücksichtigen. Es kommen aber auch Moorfrösche und Kammmolche im Friedhofsbe56 Stellungnahme Abwägungsvorschlag reich vor. Sie sind in Anlage IV der Richtlinie 92/43/EWG, der sog. Fauna-Flora-Habitat-RL (FFH) und in der roten Liste auf Bundesebene aufgeführt; an ihren Schutz werden besonders strenge Anforderungen gestellt. 3. Paarungsbereite Amphibien wandern im Frühjahr (etwa ab März) vom Stadtfriedhof zu dem oben genannten Parkteich. Sie müssen den Hogenkamp überqueren. Darin liegt ein massives Gefahrenpotential, von Fahrzeugen überfahren zu werden bzw. durch Luftverwirbelungen und durch Saugkräfte umzukommen - prinzipiell auch durch langsam fahrende Autos (Nabu und Umwelthaus Pinneberg). Was die Saugwirkung anbetrifft, so ist die Mortalitätsrate umso geringer, je langsamer das Auto fährt (Umwelthaus Pinneberg). 4. Mitglieder des Umwelthauses Pinneberg stellen zusammen mit Helfern - insbesondere Schülern - im Frühjahr Fangzäune an der Friedhofseite des Hogenkamps auf, um die wandernden Amphibien in Eimern abzufangen. Diese werden dann in einem zweiten Schritt über die Straße Richtung Parkteich getragen. Die Quote abgefangener und sicher über den Hogenkamp transportierter Tiere betrug nach Auskunft von Herrn Reischuck, Umwelthaus Pinneberg, - 2011 : 664 - 2012 : 417 - 2013 : 800 Dabei handelt es sich ganz überwiegend um Erdkröten. In den letzten Jahren ist aber eine Zunahme anderer Arten zu beobachten. So ist z.B. der nach der FFH-Richtlinie streng geschützte und in der roten Liste auf Bundesebene als stark bedroht aufgeführte Moorfrosch vertreten. Der streng geschützte Kammmolch kommt nach Auskunft von Naturschützern ebenfalls im Bereich des Friedhofgeländes vor. Wenn auch durch die verdienstvolle, ehrenamtliche Tätigkeit der Naturschützer die Todesrate der Amphibien während der Frühjahrswanderung 57 Stellungnahme Abwägungsvorschlag reduziert wird, so sind die im Spätsommer und Herbst (Herbstwanderung) aus dem Laichgewässer und ihren Sommerquartieren zum Stadtfriedhof zurückwandernden Alttiere sowie die im Teich herangewachsenen Jungtiere dem Verkehr auf dem Hogenkamp ausgeliefert. Viele von ihnen fallen dem Verkehr zum Opfer. Jeder, der die Augen offen hält, kennt die Bilder überfahrener Kröten und Frösche. 5. Das Überleben einer Amphibienpopulation erfordert freie Wanderwege. Eine vorhabensbedingte signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos ist Voraussetzung für die systematische und damit unzulässige Gefährdung. Als relevante betriebsbedingte Tötungen sind (zweifellos) Kollisionen von Amphibien mit Autos im Bereich von bedeutenden Wanderkorridoren einzustufen (s.auch Zi. 4.1.1 Faunistische Potenzialabschätzung vom 09.06.2013). Untersuchungen haben ergeben, dass schon bei einer Verkehrsdichte von 60 Autos pro Stunde 90% der wandernden Erdkröten überfahren werden (Amphibien-und Reptilienschutz aktuell. Homepage Bundesfachausschuss Feldherpetologie/Ichthyfaunistik im NABU). Der Amphibienwanderweg vom Stadtfriedhof zum Laichgewässer Parkteich mit Kreuzung des Hogenkamps ist nicht nur ein bedeutender, sondern auch ein nachgewiesener und jährlich kontrollierter Wanderweg. Die Mortalitätsrate der Amphibienpopulation wird sich entsprechend der Zunahme des Straßenverkehrs im Hogenkamp erhöhen. Ohne das Verkehrsaufkommen limitierende Maßnahmen wäre eine Zunahme durch Autos umgekommener Amphibien in einem Maße vorprogrammiert, das jedem Natur-, Tierschutz- und Artenschutzgedanken und -recht zuwiderläuft. Schlussbemerkung Aus den vorstehend angeführten Gründen (Gefährdung und Belästigung 58 Stellungnahme Abwägungsvorschlag der Anwohner, Schutz der Umwelt, generelle Gesichtspunkte, Erwägungen des Natur-/Artenschutzes) fordern die Anlieger des Hogenkamps nachdrücklich, dass eine weitere Zunahme des Kraftfahrzeugverkehrs im Hogenkamp verhindert wird. Dazu ist es erforderlich, dass im Zuge der Bebauung des Geländes der ehemaligen Eggerstedter Kaserne dessen Anbindung nicht nur von Osten her über die Straßen An der Raa, Hogenkamp und Thesdorfer Weg erfolgt. Wir erwarten, dass die Option des Bebauungsplans Nr.115 "Erschließung vom Westen her" über den Eggerstedter und Wedeler Weg Richtung LSE realisiert und zwingend umgesetzt wird. 2.6. Interessengemeinschaft Hogenkamp (166 Unterschriften) / Bürger 9, Anwohner Hogenkamp /Anwohner Hogenkamp, fünf gleichlautende Stellungnahme / Anwohner Hogenkamp Siehe Abwägung zu 2.5. 19.08.2013 / 04.08.2013 / 05.08.2013 / 08.08.2013 Wir halten eine weitere Zunahme des Verkehrs im Hogenkamp für unzumutbar; deshalb unterstützen wir die in der Stellungnahme vom 01.08.2013(der Interessengemeinschaft Hogenkamp) aufgestellte Forderung, das Gelände der Eggerstedt-Kaserne auch von Westen her über den Eggerstedter Weg/Wedeler Weg zu erschließen. 2.7. Bürger 33 09.08.2013 Wir halten eine weitere Zunahme im Hogenkamp für unzumutbar; deshalb Siehe Abwägung zu 2.5. unterstützen wir die in der Stellungnahme vom 01.08.2013 aufgestellte Forderung, das Gelände der Eggerstedter Kaserne auch von Westen her über den Eggerstedter Weg/ Wedeler Weg zu erschließen. Ferner sehen wir bei der Zunahme des Verkehrsaufkommens auch die Gefahr, dass zusätzliche Anliegerkosten durch Straßensanierungs- und / oder Erweiterungsmaßnahmen entstehen. 2.8. Bürger 42 04.08.2013 59 Stellungnahme Abwägungsvorschlag Der Bebauungsplan wirft vor allem einige verkehrstechnische Fragen auf, Siehe Abwägung zu 2.5. für die ich folgende Umsetzungen als sinnvoll erachte. Zunächst sollte es zwingend notwendig sein, dass ein Anschluss an den Wedeler Weg erfolgt, da ansonsten eine zu starke Belastung des Thesdorfer Wegs erfolgt. Vor allem sollte man dabei bedenken, dass der Verkehr zu den Bildungsstätten der Wabe sowie des weiteren Gewerbes einen sonst unnötigen Umweg über den Thesdorfer Weg nehmen muss, wenn er in und aus Richtung Wedel, Appen etc. fließt bzw. kommt. Eine entsprechende Studie zeigt, dass eine Entlastung um 20% erfolgt, wenn der Anschluss an den Wedeler Weg erfolgt. Erfolgt dies nicht, ist im Umkehrschluss eine um 20% höhere Belastung für den Thesdorfer Weg vorauszusehen. Da aber auch durch die Ost-West-Umgehung mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf dem Thesdorfer Weg zu rechnen ist, müssen noch weitere Maßnahmen ergriffen werden. Warum sollte die Ost-West-Umgehung eine höhere Belastung des Thesdorfer Wegs verursachen? Ganz einfach - in der Rush Hour können Sie dem Verkehrsfunk entnehmen, dass zwischen Pinneberg Nord und Süd immer Stau herrscht. Daher wird sich der Verkehr den vermeintlich ungestörten Weg durch den Thesdorfer Weg suchen, um in Pinneberg Süd auf die Autobahn zu fließen. Eine der Analyse des Lärmgutachtens entsprechende Senkung des Tempolimits auf 30 km/h, Verwendung von Flüsterasphalt und Bodenschwellern sowie die Installation von festen Blitzanlagen sollten hier eine Beruhigung des Verkehrs schaffen, ohne den Verkehrsfluss zu beeinträchtigen. Es gibt keine Argumentation, die belegt, dass der Verkehr bei Tempo 30 nicht fließt. Um eine Entlastung der Parkstadt Eggerstedt zu schaffen, sollte dann auch dort eine Tempo 30 Zone eingerichtet werden, die durch Bodenschweller unterstützt wird. Außerdem sollte die Abfahrt Wedel von Pinneberg Süd nach Pinneberg Nord verlegt werden, damit eine entsprechende 60 Stellungnahme Abwägungsvorschlag Entlastung des innerstädtischen Verkehrs in Richtung Wedel über die OstWest-Umgehung erfolgen kann. Zur Entzerrung des Staus in der Rush Hour könnte ein Schritt für einen besseren Verkehrsfluss die Einführung einer durchgezogenen Linie in der Fahrbahnmitte in Höhe der Ausfahrten Pinneberg Nord, Mitte und Süd sein, der dem Verkehr auf der linken Fahrspur die Möglichkeit nimmt, auf die rechte Spur zu wechseln. Das hat an anderen Staubrennpunkten an Autobahnauffahrten für deutliche Entlastungen geführt. Dass hier die Stadt Pinneberg nicht direkt zuständig ist, ist nachvollziehbar, aber man sollte im Rahmen einer vorausschauenden Verkehrspolitik alle verkehrsrelevanten Bereiche berücksichtigen und die entsprechenden Verantwortlichen kontaktieren. 2.9. Bürger 43, Anwohner Bredenmoor 16.08.2013 Als Anlieger des Quartiers, B-Plan Nr. 128 „Bredenmoor“, welches nur mit Siehe Abwägung zu 2.5. einer Zu- und Ausfahrt über den Hogenkamp verbunden ist, halten eine weitere Zunahme des Verkehrs im Hogenkamp durch die Bebauung der „Parkstadt Eggerstedt“ für unzumutbar. Bereits heute gibt es in Spitzenzeiten Engpässe, besonders in Richtung An der Raa zum Thesdorfer Weg durch die Ihnen bekannten zusätzlichen, nicht unerheblichen Ansiedlungen in der nahen Umgebung. Aus diesem Grunde unterstützen wir die Forderungen der „Initiative Hogenkamp“ in der Stellungnahme vom 01.08.2013 zum B-Plan Nr. 115 an Herrn Thomssen, Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, die Erschließung des Geländes der Eggerstedter Kaserne auch vom Westen her über den Eggerstedter Weg/Wedeler Weg von Beginn an vorzunehmen. Nur so ist eine zwangsläufige nicht zu akzeptierende zusätzliche Verkehrsbelastung von Anfang an zu vermeiden. 2.10. Bürger 45, Anwohner Kiefernweg 16.08.2013 Wie schon bereits in einer anderen Unterschriftenaktion getan, möchten Siehe Abwägung zu 2.5. wir uns trotzdem auch an dieser Stelle auch nochmals der Interessens61 Stellungnahme gemeinschaft Hogenkamp anschließen. Abwägungsvorschlag Der Grund dafür liegt auf der Hand: Für uns im Kiefernweg ist der Hogenkamp der einzige Weg nach "draußen". Der Hogenkamp wird von uns hauptsächlich während der Hauptverkehrszeiten genutzt um die Kinder zur Schule zu bringen und in die Arbeit zu fahren. - Das kostet jetzt schon auf Grund des deutlich erhöhten Verkehrsaufkommens durch die bereits entstandenen Neuansiedlungen im Bredenmoor, Voßbarg, Sandstücken, Sandkamp, Hellenkamp, etc.am Hogenkamp/Datumer Chaussee und auch an der Ampelkreuzung An der Raa /Thesdorfer Weg, eindeutig mehr Zeit und Nerven. Dass dies durch die bereits entstandenen und dann entstehenden Stauungen auch die Umwelt deutlich belastet, sei hier nur am Rande erwähnt. Aus unserer Sicht und bisherigen Erfahrungen ist es blauäugig und praxisfern, dass mit der Realisierung des Bauprojektes ein dementsprechend immenses, zusätzliches Verkehrsaufkommen allein über die Ortsanschließung ohne Westanschließung aufgefangen werden kann. Deshalb halten wir es für zwingend notwendig, das Gelände der Eggerstedter Kaserne auch von Westen her über den Eggerstedter Weg / Wedeler Weg zu erschließen. 2.11. Bürger 19, Anwohner Thesdorfer Weg 06.08.2013 Ich bin der Meinung, dass eine westliche Straßenanbindung zwingend Siehe Abwägung zu 2.5. erforderlich ist. Die Lage der Anbindung wird im weiteren Verfahren geprüft. Es kann nicht sein, das zukünftige Bewohner des ehemaligen Kasernengeländes auf ihrem Weg zum Einkaufen bei z.B. Famila im Rosenfeld über den Thesdorfer Weg fahren müssen, während der direkte Weg über eine westliche Anbindung wesentlich kürzer wäre. Auch in Notfallsituationen muss ein so großes Gebiet, gerade wenn hier Gewerbe, Kinderbetreuung und Schulen betrieben werden, von mehreren Seiten aus zu er62 Stellungnahme Abwägungsvorschlag reichen sein. Sollte keine westliche Anbindung erfolgen, ist mit einer weiteren Zunahme des Verkehrs auf dem westlichen Thesdorfer Weg zu rechnen. Hier ist die Fußgänger- und Radwegsituation, gerade in Höhe der Danziger Straße, unzureichend und erfordert jetzt schon eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h. Sowohl Grundschüler auf ihrem Weg zur HeleneLange-Schule, als auch Schüler zu den weiterführenden Schulen nutzen den westlichen Thesdorfer Weg intensiv als Schulweg. Geplant ist eine 24 Meter breite Erschließungsstraße innerhalb des ehemaligen Kasernengeländes, die auf eine Geschwindigkeit von 30 km/h begrenzt wird und nur optional eine westliche Anbindung erhalten soll, während am Thesdorfer Weg nicht mal die Mindestbreite für einen Gehweg eingehalten wird. Nur mit einer westlichen Anbindung bittet sich die letzte Chance das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich Pinnebergs auf mehrere "Schultern" zu verteilen. Bereits vorhandene Gutachten sagen folgendes aus: "In den Vorschlägen der Firma PPP (Petersen Pörksen Partner) wird im Bereich Erschließungskonzept Folgendes gesagt: Die optimale Erschließungsstruktur ist deshalb die Durchbindung zur Westumgehung. Wie die Verkehrsumlegungen des Büros Schnüll-Haller zeigen, kann eine neue Verbindung durch das Kasernenareal den Thesdorfer Weg und den Wedeler Weg erheblich entlasten. Ohne die westliche Anbindung würden diese Straßen, an denen Wohnhäuser in direkter Zuordnung stehen, eine deutlich höhere Belastung bekommen, d.h. die Altanlieger würden deutlich schlechter gestellt als die Neubewohner in dem Kasernengebiet." Ich würde sogar vorschlagen die westliche Anbindung direkt an den Kreisel anzuschließen und dafür den Wedeler Weg vom Kreisel zu lösen und diesen dann an die westliche Kasernenanbindung heranzuführen. 2.12. Bürger 23 und 24, Anwohner Pestalozzistraße 12.08.2013 Btr. Verkehr. 63 Stellungnahme Abwägungsvorschlag Es ist mir völlig unverständlich, dass die dargestellte Anbindung des Ge- Siehe Abwägung zu 2.5. biets über den Eggerstedter Weg nicht fest geschrieben wird. Die Überlastung des Thesdorfer Wegs ist doch schon oft genug festgestellt worden. Hier geht doch wirklich nichts mehr, auch sind die Bedenken der Anwohner des Hogenkamps,das dort ein neuer Schleichweg entsteht völlig berechtigt. Wir in der Pestalozzistraße können ein Lied davon singen,wie machtlos und unwillig die Stadt ist, wenn es darum geht, Fehlentwicklungen zu verhindern. Hier die Tatsachen: Bei der Bemessung der Anliegerbeiträge sagt die Stadt,es ist keine Durchgangsstraße, sie soll den Verkehr aus den angrenzenden Wohngebieten an die Datumer Chaussee(K1) und den Thesdorfer Weg heranführen; also zahlen! Siehe Anlage. Auch ein späteres Gutachten (Schnüll und Haller) zur Verkehrsberuhigung empfiehlt dieses Ziel. Siehe Anlage. Zustand heute: Eine ungebremste Raserei, die 30 km/h werden maximal von 10% eingehalten. Alle Gespräche mit der politischen Ebene waren ergebnislos,dabei will man hier so wenig. Tempo 30 sicherstellen! Aussage des Messtrupps der Polizei: wir haben nicht genug Leute und sollen noch reduziert werden! Genau so wird es laufen, wenn der Anschluss Eggerstedter Weg nicht kommt. In der Pestalozzistraße und anderen belasteten Straßen wird man Gleichbehandlung fordern;mehr nicht. Es kann nicht sein, dass eine gescheiterte Bürgermeisterkandidatin (mit überwältigender Mehrheit von den Pinnebergern abgelehnt) für eine kleine Gruppe ihren Willen bekommt. 64 Stellungnahme Abwägungsvorschlag 65 Stellungnahme Abwägungsvorschlag 66 Stellungnahme Abwägungsvorschlag 2.13. Bürger 26, Anwohner Hogenkamp 13.08.2013 Wir wohnen im Hogenkamp mit zwei kleinen Kindern. Um die Sicherheit Siehe Abwägung zu 2.5. unserer Kinder weiter gewährleisten zu können, fordern wir Sie auf, einen weiteren Zugang über den Wedeler Weg zu schaffen. Ein weiteres Verkehrsaufkommen ist hier nicht zumutbar und gefährdet alle Mitbürger, insbesondere unsere Kinder. 2.14. Anwohner Hogenkamp, zwei gleichlautende Stellungnahmen 14.08.2013 Zunächst ist zu bemerken, dass die Planunterlagen unklar sind. In der Siehe Abwägung zu 2.5. Planzeichnung ist eine Erschließung des Plangebiets sowohl von Osten über die Straße An der Raa als auch von Westen über die Straßen Eggerstedter Weg und Wedeler Weg dargestellt. In den Informationen zum Bebauungsplan jedoch wird die westliche Erschließung als "Option" bezeichnet. Es bleibt offen, unter welchen Voraussetzungen, von wem und wann diese "Option" realisiert werden soll. Wir halten es für zweifelhaft, ob es zulässig ist, im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung Planunterlagen vorzulegen, die in einem so wichtigen Punkt unklar sind. Unsere Auffassung ist, dass auf eine Anbindung des Plangebiets über den Eggerstedter Weg und den Wedeler Weg an die LSE unter keinen Umständen verzichtet werden kann. Für uns steht fest, dass ohne eine solche Anbindung der Verkehr auf dem Hogenkamp so erheblich zunehmen würde, dass die Anlieger in einem nicht mehr zumutbaren Maße beeinträchtigt werden. Denn sollte es eine Verbindung zwischen der "Parkstadt Eggerstedt" und der LSE über den Eggerstedter Weg nicht geben, wird der gesamte Verkehr zwischen der "Parkstadt Eggerstedt" und der LSE über den Hogenkamp gehen. Dieser Verkehr aber wird erheblich sein. Denn die LSE ist für die Bewohner und Besucher des Pinneberger Südens und mithin künftig auch für die Bewohner und Besucher der „Parkstadt Eggerstedt" eine attraktive Straße. Über sie führt die schnellste Verbindung zwischen dem Pinneberger Süden und insbesondere Schenefeld („Stadtzent67 Stellungnahme Abwägungsvorschlag rum"), dem Hamburger Westen (Elbe Einkaufzentrum), häufig aber auch der HamburgerInnenstadt. Wie erheblich der Verkehr auf dem Hogenkamp zunehmen wird, wenn eine Erschließung des Plangebiets von Westen fehlen sollte, wird in dem Schreiben der Interessengemeinschaft Hogenkamp vom 10.08.2013 eindrucksvoll dargelegt. Wir halten diese sehr gründlichen Ausführungen für schlüssig und durchweg überzeugend. Völlig zutreffend wird in diesem Schreiben auch darauf hingewiesen, dass die im Bebauungsplan-Entwurf vorgesehene Verkehrsführung die aus der "Parkstadt Eggerstedt" herausfahrenden Verkehrsteilnehmer geradezu einlädt, über den Hogenkamp und die LSE nach Hamburg zu fahren. Zu erwarten ist, dass diese Route noch deutlich an Attraktivität gewinnen wird, wenn die schon heute immer wieder sich bildenden Staus vor der Ampel An der Raa so zunehmen, dass Fahrzeuge aus der "Parkstadt Eggerstedt" schon Schwierigkeiten haben werden, überhaupt in die Straße An der Raa einzufahren. Der Hogenkamp ist angelegt als verkehrsberuhigte Erschließungsstraße zu einem ruhigen Wohngebiet ("reines Wohngebiet") mit gehobener Wohnbebauung. Wer am Hogenkamp ein Haus oder eine Wohnung kaufte oder baute, hat darauf vertraut und durfte darauf vertrauen, dass dieser Charakter der Straße erhalten bleibt. Sollte jetzt die Straße durch die Errichtung der „Parkstadt Eggerstedt" zu einer stark befahrenen Durchgangsstraße gemacht Und damit das ganze vorhandene Wohngebiet entwertet werden, so wäre das eine Verletzung schutzwürdiger Interessen der Anlieger. Die Erschließung des Plangebiets von Westen ist aber nicht nur zur Vermeidung einer unzumutbaren Verkehrsbelastung des Hogenkamps erforderlich, sondernauch deshalb, weil - wie sich eigentlich von selbst verstehen sollte - alles getan werden muss, um die zu erwartende kritische Verkehrssituation im Bereich An der Raa/Thesdorfer Weg so weit wie möglich zu entschärfen. Schon aus diesem Grunde ist nicht zu erkennen, wie ein Verzicht auf die westliche Erschließung ernsthaft erwogen werden könnte. 68 Stellungnahme Abwägungsvorschlag Ein Verzicht auf die westliche Erschließung kann insbesondere nicht von denAnliegern des Eggerstedter Wegs verlangt werden. Sie konnten zu keinem Zeitpunkt darauf vertrauen, dass der relativ breite, bisher im Außenbereich verlaufende Eggerstedter Weg auf Dauer ein autofreier Kiesweg bleiben würde. Vor allem sind ihre Interessen auf keinen Fall schutzwürdiger als die Interessen der Anlieger des Hogenkamps. Die Anlieger des Eggerstedter Wegs haben daher keinen Anspruch darauf, dass mit einem Verzicht auf die westliche Erschließung eine Regelung getroffen wird, die ihre Interessen zu Lasten der Anlieger des Hogenkamps durchsetzt. 2.15. Bürger 38, Anwohner Eichhörnchenweg 15.08.2013 Auf dem Gelände der Kaserne soll gehobener Wohnraum geschaffen Siehe Abwägung zu 2.5. werden, um junge Familien aus Hamburg nach Pinneberg "zu locken". Dieses Vorhaben ist sinnvoll und verdient Unterstützung. Da Pinneberg sich auf längere Sicht nicht mit dem Familienangebot der Großstadt Hamburg messen können wird (Beispiel KiTa-Angebote), ist das Einzige, mit dem Pinneberg punkten kann, eine ruhige und kinderfreundliche Wohngegend. (Wir selbst sind als junge Familie aus Hamburg nach langer Überlegung ausschließlich wegen der Ruhe in den Pinneberger Eichhörnchenweg gezogen). Nicht vergessen darf man allerdings, dass das Gebiet um den Hogenkamp bereits ein genau solches Gebiet gehobenen Wohnraumes ist. Zudem steht das Viertel zweifelsfrei im demographischen Umbruch, auch hier findet ein Generationswechsel statt. Es siedeln sich immer mehr junge Familien an, ein weiterer Generationswechsel steht zu erwarten. Bei der Planung des Kasernengeländes ist zu beachten, dass keine Lärmund Verkehrsbelastung die Attraktivität des Hogenkamp-Gebietes mindert und so dem Vorhaben, junge Familien anzusiedeln in Gänze für die Stadt widerspricht. Andernfalls zerstört man nur dort, was andernorts mühevoll geschaffen wird - eine klassische Milchmädchenrechnung. Zudem ist zu bedenken, dass das Gebiet Richtung Datumer Chaussee 69 Stellungnahme Abwägungsvorschlag über keine Spielplatzangebote verfügt. Spielraum ist hier die Straße! Eine weitere Durchgangsverkehrsbelastung ist hier nicht hinnehmbar 2.16. Anwohner Voßbarg, zwei gleichlautende Stellungnahmen 15.08.2013 Als Eltern und Anwohner der Ecke Voßbarg/Hogenkamp fordern auch wir Siehe Abwägung zu 2.5. die Umsetzung der Straßenerschließung einer West-Anbindung über den Eggerstedter Weg/Wedeler Weg für den Bebauungsplan 115 "Parkstadt Eggerstedt" aus folgenden Gründen: - erhebliche Zunahme des Verkehrs in der (eigentlich) verkehrsberuhigten Straße Hogenkamp. - Frühjahrs- und Herbstwanderung der schützenswerten Amphibien (Erdkröten, Moorfrösche und Kammmolche) vom Parkteich zum Stadtfriedhof. - Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern - vor allem Schulkinder -, die bereits jetzt nicht risikolos die ampellose Straße vom Hogenkamp zu An der Raa queren und besonders im Kreuzungsbereich Thesdorfer Weg oft schwierigen Situationen/Beinah-Unfällen durch abbiegende Fahrzeuge ausgesetzt sind. - Bei der kurzzeitigen Sperrung der Datumer Chaussee in einem der vorangegangenen Jahre ist sehr deutlich geworden, wie sich zu den Stoßzeiten nicht nur für die Autofahrer die Straße An der Raa als Nadelöhr mit erheblichem Gefahrenpotenzial entwickelte. - Das zu erwartende deutlich erhöhte Verkehrsaufkommen in den Straßen Hogenkamp/ An der Raa und Thesdorfer Weg würde durch eine ausschließliche Anbindung von Osten her besonders die Kinder gefährden, evtl. schädigen und belästigen. - Die erhöhte Verkehrsdichte muss großflächiger verteilt werden und dies wird nicht nur im Sinne der bereits vorhandenen Anwohner und Nutzer, sondern auch ein Gesichtspunkt für potenzielle Käufer und Investoren sein. 2.17. Anwohner Hogenkamp, drei gleichlautende Stellungnahmen 70 Stellungnahme Abwägungsvorschlag 31.03.2013 Die Bürger Pinnebergs im Allgemeinen wird zwar die Nachricht, dass das Siehe Abwägung zu 2.5. jahrelange Gezerre um die Nutzung des Kasernengeländes in Eggerstedt nun ein Ende zu nehmen scheint, erfreuen. Die Anlieger der Straße Hogenkamp aber müssen leider befürchten, dass die bisherige Verkehrsplanung (richtiger wohl: das Fehlen einer solchen) zu einem enormen Ansteigen des Durchgangverkehrs in ihrer mit schwerwiegenden Folgen führen wird. So lange nämlich das Kasernengelände nur von der Raa her zugänglich ist, werden die Baufahrzeuge, später dann die sicherlich weit mehr als 500 Kraftfahrzeuge der künftigen Bewohner und sonstigen Nutzer des Geländes nach bisherigen Erfahrungen Tag für Tag den Hogenkamp durchfahren, Jedem, dem die Verhältnisse an der Kreuzung Thesdorfer Weg/Datumer Chaussee bekannt sind, wird dies sofort einleuchten. Nun aber ist der Hogenkamp als Teil einer verkehrsberuhigten Zone für die Aufnahme eines solchen zusätzlichen Verkehrs gänzlich ungeeignet. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h wird schon jetzt vielfach missachtet. Die dann zu befürchtende Raserei und die beträchtliche Steigerung der Verkehrsdichte aber werden die Anlieger in ganz unzumutbarer Weise gefährden und belästigen. Stattdessen würde es sich u.E. doch geradezu anbieten, einen weiteren Zugang zur Kaserne an der Nordwestecke des Geländes mit Anbindung an die LSE zu schaffen. Die kürzeste Verbindung ist doch allemal die beste! Wir hoffen, dass diese Bedenken und Ängste von Bürgern und Wählern dieser Stadt bei der künftigen Planung beachtet werden, und dass die Stadt die Verkehrsplanung nicht etwa dem Belieben nicht dem Gemeinwohl verpflichteter Investoren zu überlassen gedenkt, wie leider nach der gerüchteweise verbreiteten Äußerung eines leitenden Beamten der Stadt zu befürchten ist. 2.18. Bürger, Vossbarg 71 Stellungnahme Abwägungsvorschlag 15.08.2013 Die Erschließung der Eggerstedter Kaserne sorgt für lebhalten Pressewir- Siehe Abwägung zu 2.5. bel.Die Gegner einer möglichen Westanbindung der Parkstadt Eggerstedt melden sich lautstark zu Wort, vergessen dabei aber, dass Veränderungen/Anpassungenauf vielen Schultern zutragen sind. Diese Einsicht fehlt aber dieserInteressengemeinschaft. Aber wer laut ist, muss nicht immer Recht haben! Siesollten die Fakten prüfen, da meines Erachtens das Projekt ohne weitereVerkehrsanbindung zum Verkehrskollaps führen wird; hier im Einzelnen die Straßen An der Raa, Hogenkamp, Thesdorfer Weg, die HEUTE schon zuStoßzeiten überlastet sind. Laut Planung soll das ganze neue Verkehrsaufkommen über die Kasernenstraße (Ausfahrt jetziges Kasernentor) in den Straßenverlauf (s.o) einmünden. Wenn man die Kasernenstraße Richtung Richard Köhn Str. / Thesdorfer Weg verlassen will, dann wird der abfließendeVerkehr schon mal durch Ampelphasen blockiert. Die Folge ist, dass fast alledann den ampelfreien Weg in den Hogenkamp wählen. Dieser und auch die anderen Straßenanbindung sind nicht in der Lage, das Verkehrsvolumenaufzunehmen. Ferner wird es dazu führen, dass sich auch das Einkaufsverhaltenfür die Anlieger in Richtung Waldenau/Schenefeld verändern wird. Wer fährt dann noch über die Richard-Köhn-Str. zum Einkaufen nach Pinneberg wenn man ständig ander Kreuzung im Stau steht. Sie wollen/müssen auf dem Gelände auch eine Kitaerrichten und ich möchte nicht schon heute die Klagen der Mütter(die es immereilig haben !) hören, wenn sie ihre Kinder in die Krippe bringen wollen und dafür"Stunden" für An- und Abfahrt benötigen. Es gibt viel mehr Fakten, die zwingend für eine Westanbindung sprechen. Aufdie möchte ich nicht eingehen, da ich davon ausgehe, dass Ihnen schon genügend fundierte Schreiben von Anliegern vorliegen, die Ihnen ihre Bedenkenvorgetragen haben. In gleicher Angelegenheit habe ich vor Wochen schon dieCDU Fraktion und Herrn Lorenz schriftlich angesprochen. Herr Lorenz hat sich dazu positiv geäußert; ich hatte aber das Gefühl nur mit halben Herzen. Wir alsBewohner des Vossbargssind von dieser Entwicklung genauso betroffen wie alleBewohner in diesem Wohnbe72 Stellungnahme reich. Aber auch die Datumer Chaussee in beidenRichtungen, besonders in Richtung Auffahrt A 23 in Rellingen werden mit demerhöhten Verkehrsaufkommen zu kämpfen haben. Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, eine tragbare Lösung für das ganze Projektsehe ich nur mit einer zusätzlichen Verkehrsanbindung. Der Versuch dies, auchohne Anbindung zu realisieren, wird an den dann massiven Einsprüchen zumpolitischen Desaster der Stadt Pinneberg. Noch können Sie in die Planungeingreifen und ich rechne fest mit Ihrem Veto für eine zusätzlicheWestanbindung. 2.19. Bürger 2, Anwohner Danziger Straße 16.07.2013 Wir gehen davon aus, dass es unumgänglich ist, den Eggerstedter Weg zur Anbindung an die LSE als Verkehrsstraße auszubauen. Ansonsten sind wir mit der Planung zufrieden, besonders mit dem Bau der Wabe und der Fachschule. 2.20. Bürger 3, Anwohner Großer Reitweg 16.07.2013 Seit Bekanntgabe dieser Maßnahme habe ich nie eine öffentliche Darlegung des Verkehrskonzeptes gelesen. Ich als Anwohner des Thesdorfer Weges frage mich, wo der Verkehr zu- und abfließen soll. Der Glaube, dass dieses über die Westumgehung erfolgt, hat sich schon bei der Bebauung des Rosenfeldes als Irrglaube heraus gestellt. Der Thesdorfer Weg kann diese Verkehrsmengen nicht mehr aufnehmen und wenn dann nur mit weiterer, erheblicher Belastung der jetzigen Anwohner. Schon heute ist der Thesdorfer Weg, besonders in Höhe des Großen Reitweges eine Rennstrecke, besonders an den Wochenenden und in den Abendstunden. In der Rush Hour herrscht hier zu dem Chaos. Die Belastung für die Anwohner ist jetzt schon nicht mehr erträglich, Schallschutzmessungen werden dieses bestätigen. Ich bitte um Stellungnahme, wie sich die Verkehrsplanung gestaltet, ob Schallschutzmaßnahmen für die jetzigen Anwohner geplant sind und ob es Überlegungen für Tempo 30 für den Thesdorfer Weg gibt. Abwägungsvorschlag Kenntnisnahme Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Im Rahmen der Planung ist ein Ausbau der Knotenpunkte Thesdorfer Weg / Richard-Köhn-Straße und Thesdorfer Weg / Datumer Chaussee erforderlich (Linksabbiegespuren). Dies ist im Wesentlichen jedoch durch den bereits jetzt unbefriedigenden Zustand verursacht und nicht durch die Verkehrszunahme durch die Planung. Die Planung verursacht im Thesdorfer Weg Höhe Heideweg rund 100 zusätzliche Kfz-Fahrten täglich (Steigerung von 12.900 auf 13.000) und zwischen Richard-Köhn-Str. und Datumer Chaussee rund 600 zusätzliche Fahrten (Steigerung von 16.700 auf 17.300). Diese Erhöhung der Verkehrsmenge auf bestehenden Straßen löst voraussichtlich keine Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen aus. Geschwindigkeitsbeschränkungen kann der B-Plan nicht regeln. Dies ist von der Stadt Pinneberg unabhängig von diesem Planverfahren zu entscheiden. 73 Stellungnahme Abwägungsvorschlag Um den Ausbau der Knotenpunkte zu sichern, wird der Geltungsbereich des B-Plans um den Thesdorfer Weg und die Knotenpunkte erweitert. 2.21. Bürger 6, Anwohner Richard Köhn Straße 28.07.2013 Ich sehe auf dem Bebauungsplan keine weitere Straße oder Anbindung an die A 23. Da ich wie die meisten Pinneberger in Hamburg arbeite, bin ich auf die A 23 angewiesen. Den größten Teil meiner Anreise zur Arbeit benötige ich bis zum Zubringer der Autobahn. Wenn jetzt noch ein Wohngebiet dazu kommt, wird sich der Verkehr noch mehr im Thesdorfer Weg stauen. 2.22. Anwohner Bredenmoor, Kiefernweg, drei gleichlautende Stellungnahmen 16.08.2013 Zuerst möchten wir der Stadt Pinneberg, bzw. den für diese interaktive Planung Verantwortlichen ein Lob für die übersichtliche, informative und benutzerfreundliche Gestaltung dieser Seiten aussprechen. Wir als Anlieger im Viertel Bredenmoor/Voßbarg (Quartier Kiefernweg/Bredenmoor) haben als alleinige Straßenanbindung zur "Außenwelt" nur den Hogenkamp. Aber bereits jetzt ist der Hogenkamp durch die zwischenzeitlich zusätzlich entstandenen Ansiedelungen Bredenmoor/Voßbarg, Sandstücken, Sandkamp, Hellenkamp usw. sowohl nördlich zur Ampelkreuzung "An der Raa/ Thesdorfer Weg" als auch zur Datumer Chaussee sehr belastet. An der Ampelkreuzung gibt es in Stoßzeiten Rückstaus bis zum Friedhof. 1. Frage: Warum hier kein Kreisel? 2. Forderung: der B-Plan 115 mit erheblichem weiteren Verkehrsaufkommen nur über die Ostanschließung ohne Westanschließung und eventuell auch zusätzlichen Zu/Abgängen im Norden und Süden muss dieser Sachlage Rechnung tragen. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Siehe Abwägung zu 2.20. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Siehe Abwägung zu 2.1. Deshalb unterstützen wir die entsprechenden Stellungnahmen der Initiati74 Stellungnahme Abwägungsvorschlag ve Hogenkamp wie vom 01.08.2013 speziell bezüglich der zusätzlichen Westanschließung des Geländes. 2.23. Bürger 8, Anwohner Quellenweg 30.07.2013 1. Die Planung ist grundsätzlich gut. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 2. Die zentrale Verkehrsanbindung von Osten auf einer breiten Straße ist Siehe Abwägung zu 2.1. für die Anlieger des Thesdorfer Weges sehr schlecht. Die zentrale Erschließung sollte stattdessen vor der Wohnbebauung enden. Im Gegenzug müsste der gesamte Ziel- und Quellverkehr des neuen Wohngebietes in Richtung des Wedeler Weges gelenkt werden! 2.24. Bürger 5, Anwohner Kirchhofsweg 17.06.2013 Ich möchte vorschlagen, zweioder wenigstens einen der vorhandenen Kasernenblöcke zu erhalten und sie in Appartements für Studenten umzubauen, denn Wohnraum für Studenten ist knapp! Ich denke die vorhandene Aufteilung mit gemeinschaftlichen Dusch- und Sanitäreinrichtungen kann man vielleicht sogar weiternutzen. Das Studentenwerk wäre hier ein guter Ansprechpartner. Die Nähe zu Hamburg und die gute Anbindung an den ÖPNV lassen mir dies sinnvoll erscheinen. Zudem würde Kaufkraft nach Pinneberg geholt. 2.25. Bürger 44, Anwohner Lohstraße 16.08.2013 1. Von dem vorhandenen alten Baubestand möglichst viele Bäume erhalten. 2. Den zusätzlichen Kfz-Verkehr gleichmäßig über den Eggerstedter Weg mit Anschluss an die L103, den Thesdorfer Weg und den Hogenkamp abfließen lassen. 3. Die Verkehrsanbindung an den Thesdorfer Weg über einen neuen Kreisverkehr anbinden. 4. Für das Gewerbegebiet eine direkte Verbindung zum Thesdorfer Weg Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die bestehenden Gebäude sind auf Grund ihres schlechten Zustands und des langen Leerstands für den Umbau zu zeitgemäßen Wohnungen nicht geeignet. Die Planung nimmt auf den Baumbestand Rücksicht. Der Stellungnahme wird gefolgt. Siehe Abwägung zu 2.1. Der Stellungnahme wird gefolgt. Der Platz für einen Kreisverkehr ist nicht ausreichend. Der Stellungnahme wird gefolgt. 75 Stellungnahme schaffen. Abwägungsvorschlag Zusätzliche direkte Zufahrten zu Gewerbegrundstücken sind beabsichtigt. 5. Zur Verkehrsberuhigung auf der ganzen Länge des Thesdorfer Wegs Die Festlegung einer Höchstgeschwindigkeit kann im B-Plan nicht erfolauf 30 km/h festlegen. gen. Mögliche wäre die Festsetzung von verkehrsberuhigten Bereichen. Verkehrsberuhigte Bereiche sind aber auch in festgesetzten „normalen“ Straßenverkehrsflächen zulässig. Die Festlegung von verkehrsberuhigten Bereichen soll im Rahmen der Erschließungsplanung erfolgen. 6. Im gesamten Bereich der Kaserne 30 km/h vorschreiben, im Wohnbe- Siehe Abwägung zu Nr. 5. reich eine verkehrsberuhigte Zone schaffen. 7. Auf eine sorgfältige Entsorgung der Altlasten ist besonderer Wert zu Dies kann durch einen B-Plan nicht geregelt werden. legen. 2.26. Bürger 7, zweifach eingereicht 29.07.2013 3.1. Städtebauliches Konzept Allgemeine Ziele Text Informationen Elbberg Entwicklung eines Planungskonzeptes, das die wesentlichen Rahmenbedingungen festlegt aber gleichzeitig flexibel genug ist, auf geänderte Anforderungen, die sich aufgrund voraussichtlich mehrjähriger Entwicklung des Geländes ergeben, reagieren zu können und eine abschnittweise Umsetzung - z. B. quartiersweise Entwicklung - zulässt, • als Nutzung hochwertiges Wohnen (250 Wohneinheiten), Einzel- und Doppelhäuser sowie Stadtvillen, • gehobener Haus- und Wohnungsbau mit einem Mix aus Miet- und Eigentumsmodellen, Bei den Zitaten handelt es sich um die vor Aufstellung des Plans formulierten städtischen Planungsziele. Diese werden durch den aufgestellten B-Plan teilweise modifiziert (die Begründung wird entsprechend berichtigt). Anmerkungen 1. Die beiden Spiegelstriche widersprechen sich, denn wenn 250 Wohneinheiten vorgesehen sind und diese Einzel- und Doppelhäuser Der behauptete Widerspruch existiert nicht. Wohnungen in Stadtvillen bzw. Stadtvillen sein sollen, dann gibt es keinen Mix aus Miet- und Eigen- können durchaus Mietwohnungen sein. tumsmodellen. 76 Stellungnahme Abwägungsvorschlag Wenn hier aber bereits auf die zusätzlichen Wohnungen spekuliert wird, die auf dem jetzt noch für Wellness, Freizeit etc. vorgesehenen Teil entstehen können (siehe nächste Tabellenspalte), dann fehlt hier der Hinweis darauf. 2. Die aufgeführten 250 Wohneinheiten sollen explizit gehobenen Standard aufweisen. Wer die Presse in den letzten Monaten aufmerksam liest, weiß, dass demgegenüber barrierefreier, bezahlbarer Wohnraum benötigt wird. Ein Wohnungs-Mix wäre also eine zukunftweisende Lösung oder ein Wohnprojekt, das gehobenen Wohnstandard und bezahlbaren Wohnraum für Jung und Alt vorsieht. Somit ist der zweite Spiegelstrich in den Informationen von Elbberg richtig. • Sondergebiet Freizeit / Gesundheit / Reha / Wellness mit befristetem Baurecht, bei nicht Umsetzung Umwandlung in Wohnnutzung, Diese Festsetzung legt die zukünftige Planung an die Kette. Das ist nicht notwendig und auch nicht sinnvoll. Sollte sich abzeichnen, dass eine Vermarktung für die genannten Bereiche nicht möglich ist, sollten die Fühler beizeiten nach allen Seiten hin ausgestreckt werden, um z. B. das Bildungsangebot weiter zu entwickeln. Die Frist muss genauer bezeichnet werden. Eine Frist von drei Jahren z.B. ist zu kurz. • Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Eine Frist von drei Jahren ist nicht zu kurz. Die Stadt Pinneberg kann nach drei Jahren auch entscheiden, die Festsetzung aufrecht zu erhalten und die Frist bei Bedarf beliebig zu verlängern. Berücksichtigung der besonders erhaltenswerten Grünbestände und geschwungene Haupterschließung. Dabei findet die Abstufung / Untergliederung der Erschließungsstraßen in drei Kategorien statt. Maximal zwei Kategorien vorsehen. 30 km Zone für das Gewerbe und alle Der B-Plan setzt keine Abstufungen fest, dies kann in der Erschlieanderen Straßen in irgendeiner Form verkehrsberuhigt. ßungsplanung geschehen. Es ist unerheblich ob es eine zwei- oder dreifache Abstufung der Straßenhierarchie gibt. Städtebauliche Ziele und Gestaltungskonzept 77 Stellungnahme Abwägungsvorschlag Text Informationen Elbberg • Ansiedlung von besonderen Wohnformen und Mischung unterschiedlicher Wohnformen möglich (generationsübergreifend, altersgerecht), Anmerkungen Hier sollte nicht nur die Möglichkeit offengehalten werden, sinnvoller wäre Ein B-Plan kann keine Wohnformen festsetzen. eine Festsetzung auf solche Wohnformen, da alles auf einen Bedarf in Diese Ziele müssen privatrechtlich beim Verkauf der Flächen geregelt naher Zukunft hindeutet, die Nachfrage nach „normalem“ hochwertigen werden. Wohnraum aber weiterhin sehr hoch ist. Das führt in der Regel dazu, dass der Investor sich aus betriebswirtschaftlichen Gründen für den „normalen“ Wohnungsbau entscheidet. • Gebäudehöhenentwicklung bleibt unterhalb der bestehenden Baumkronen, Der Stellungnahme wird gefolgt. Wer das Gelände kennt, weiß, dass die Bäume inzwischen eine solch Es werden Gebäudehöhen festgesetzt werden. Diese werden unterhalb große Höhe erreicht haben, die als Grenze für die Gebäudehöhe völlig der Höhe der Bestandsgebäude liegen. untauglich ist. Sinnvoll wäre es, die bestehenden Gebäude als maximale Höhe festzusetzen. Das macht u.a. aus dem Grund einen Sinn, weil die Wabe möglicherweise mehrere dieser Gebäude erhalten will. 250 Wohneinheiten, vor allem wenn sie wie geplant gehobenen Standard Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. aufweisen sollen, werden den Verkehr in Pinneberg mit ca. 350 zusätzli- Siehe Abwägung zu 1.10 Nr. 3 chen Pkws belasten. Der Thesdorfer Weg, der jetzt schon eine sehr hohe Verkehrsdichte aufweist, wird noch mehr belastet, und der Schleichweg über den Hogenkamp zur LSE nach Waldenau würde noch mehr genutzt werden als das jetzt schon der Fall ist. Beides tritt auch dann auf, wenn das Gelände nach Westen angebunden wird. Aus diesem Grund ist es eigentlich eine Notwendigkeit, Wohnprojekte zu 78 Stellungnahme Abwägungsvorschlag planen, die wenig zusätzlichen Autoverkehr erzeugen (z. B. autofreies Wohnen). Es fehlen bei den städtebaulichen Zielen jegliche Festsetzungen für die energetische Versorgung der Neubauten. Das ist Tradition in Pinneberg, aber es ist nicht richtig, wenn die Stadt in dieser Frage allein auf die Einhaltung der derzeitigen Gesetzgebung besteht. Eine an der Zukunft orientierte, nachhaltige und am Klimaschutz orientierte Entwicklung muss höhere Standards fordern. Das wird nach allen Prognosen für die in die neuen Wohnungen einziehenden Menschen in absehbarer Zeit auch finanziell von Vorteil sein. Der Fachbereich III (Stadtentwicklung und Bauen) betont immer wieder, dass für die Festsetzung energetischer Standards in Bebauungsplänen ein Klimaschutzkonzept vonnöten ist. Seit ca. fünf Jahren ist es nicht gelungen, ein solches Konzept für Pinneberg zu entwickeln. Somit müssen energetische Belange über städtebauliche Verträge geregelt werden. Grundsätze sollten aber auf jeden Fall bereits vor den entsprechenden Verhandlungen mit den Investoren festgelegt werden. Wenn diese nicht in den Bebauungsplan aufgenommen werden können, dann sollten die Gremien (Ratsversammlung) das parallel zum B-Plan beschließen. Festsetzungen für die energetische Versorgung können natürlich auch für Gewerbebetriebe, Wellness, Freizeit … getroffen werden. An Passivhausstandards orientierte Festlegungen oder Positiv-EnergieHäuser wären denkbar. Die Stadt Pinneberg wird hierüber entscheiden, wenn Verträge mit Grunderwerbern geschlossen werden. Es können im B-Plan keine Festsetzungen über Höhe des Energieverbrauchs getroffen werden (z. B. „Passivhausstandard“ oder ähnlich). Es können nach § 9 Abs. 1 Nr. 23b lediglich technische Maßnahmen vorgeschrieben werden (z. B. Solarkollektoren). In der Praxis stellt sich aber das Problem, dass eine bestimmte vorgeschriebene Maßnahme nicht für alle Bauvorhaben gleichermaßen sinnvoll ist. So sind für ein Bauvorhaben mit einem Blockheizkraftwerk (BHKW) zusätzliche Solarkollektoren möglicherweise nicht mehr sinnvoll da das BHKW genügend Wärmeüberschuss bietet. 3.2. Gewerbegebiete Allgemeine Ziele Text Informationen Elbberg … In diesem Gebiet sind auch ergänzende Nutzungen möglich, soweit sie in Gewerbegebieten zulässig sind. So plant ein privater Bildungsträger hier eine private Schule, Fortbildungseinrichtungen und ein Hotel. Die Zweckbestimmung des Gebiets wurde so festgesetzt, dass hier Schulen, 79 Stellungnahme Abwägungsvorschlag sowie sportlichen oder sozialen Zwecken aller Art dienende Gebäude und Einrichtungen zulässig sind. In einer früheren Phase der Planungen wurden die Flächen des privaten Bildungsträgers nicht den Gewerbeflächen zugerechnet, sondern gesondert aufgeführt. So erhöht sich zahlenmäßig die Größe der Gewerbefläche, während sie eigentlich gegenüber der ursprünglichen Planung vermindert wurde. Man erkennt den Trick, der rechnerisch eine Vergrößerung der Quadratmeterzahl für die Gewerbefläche führt, dass von „ergänzenden Nutzungen“ die Rede ist. Es sollte auf jeden Fall davon abgesehen werden, die Standorte einer Schule und einer Ausbildungsakademie als Gewerbefläche zu bezeichnen. Gegenüber den ersten Planungen sind die Flächen für den Wohnungsbau und für die Vorhaben der WABE gleichgeblieben, die Flächen für Freizeit, Wellness etc. und für Gewerbe sind geringer geworden. Diese Verschiebung sollte man rückgängig machen bzw. man sollte auch bei der Fläche für Wohnungen Abstriche machen und evtl. die Zahl der Wohneinheiten vermindern. Ein weiteres Gewerbegebiet wird im Westen am Wedeler Weg festgesetzt. Die Erschließung kann wegen der anbaufrei zu haltenden Landestraßen nur von Norden oder Osten her erfolgen. Es steht hier nicht, dass die Erschließung „von Norden und Osten“ erfolgen muss. Stattdessen heißt es „von Norden oder Osten“. Also ist die Erschließung auch allein von Norden aus möglich. Wenn aber eine Erschließung allein von Norden aus möglich ist, dann kann die Wiese auch einem anderen Bebauungsplan zugeordnet werden. Dann könnte man auf den in Deutschland womöglich einzigartigen Zuschnitt des B-Plans 115 verzichten. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Unterstellung, bei der Zulässigkeit von Fortbildungseinrichtungen in einem Gewerbegebiet handle es sich um einen „Trick“ wird zurückgewiesen. Nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) können in Gewerbegebieten neben Gewerbebetrieben aller Art auch Anlagen für sportliche, kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke zulässig sein. Durch den Hinweis wird lediglich darauf aufmerksam gemacht, dass Teile des festgesetzten Gewerbegebietes wahrscheinlich mit Nutzungen eines Bildungsträgers belegt werden. Die Fläche für Wohnungen soll nicht verringert werden. In Anbetracht der Aufwendungen für die Erschließung des Gebiets sind die Erlöse für die Wohnungsbauflächen stadtwirtschaftlich erforderlich. Die Größe der Wohnungsbauflächen ist im Verhältnis zur Gesamtfläche der Kaserne und den verbleibenden Grünflächen sogar eher als gering zu bezeichnen. Das westliche Gewerbegebiet soll aus praktischen Erwägungen gelichzeitig mit diesem Bebauungsplan Nr. 115 festgesetzt werden. Eine Festsetzung in einem späteren B-Plan ist möglich, würde aber einen höheren Kosten- und Verfahrensaufwand nach sich ziehen, weil dann ein gesondertes Planverfahren erforderlich wäre. 80 Stellungnahme 3.4. Sondergebiet Sport- und Freizeit Allgemeine Ziele Text Informationen Elbberg Als Übergang zwischen Gewerbe und Wohnen befindet sich das sog. „Freizeit- und Wellnessquartier“. Es ist als Sondergebiet für Sport und Freizeit festgesetzt. Anmerkungen Zwei Sportplätze auf dem Gelände werden derzeit von Sportvereinen genutzt. Diese Möglichkeit wird nach den derzeitigen Planungen zunächst ersatzlos wegfallen. Die Absicht der Wabe, einen Sportplatz zu verwirklichen, hängt u.a. davon ab, ob sich die anderen Projekte und vor allem die Privatschule verwirklichen lassen. Ein Sportplatz auf dem Gelände scheint jedenfalls unverzichtbar zu sein. Deshalb sollte schon im Vorfeld geprüft werden, ob und wo sich ein Sportplatz verwirklichen lässt, ohne dass gegen Lärmschutzauflagen wegen der nahen Wohnbebauung verstoßen wird. Das gilt auch für die Wohnbebauung, die realisiert werden soll, wenn der Bereich Sport- und Freizeit nicht vermarktet werden kann. Abwägungsvorschlag Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Ein Bedarf für einen Sportplatz auf dem Gelände wird nicht gesehen. Es steht ein Sportplatz in unmittelbarer Nähe in den Rahwischwiesen zur Verfügung. 3.6. Grünflächen / Oberflächenentwässerung Allgemeine Ziele Text Informationen Elbberg Die Bebauung des Geländes und die damit verbundene Versiegelung von Flächen führen zu einer Beeinflussung des natürlichen Wasserhaushaltes. Einerseits sinkt der Grundwasserspiegel, andererseits trägt die vermehrte Regenwasserableitung zu Hochwasserproblemen in den Vorflutern bei. Im Rahmen eines nachhaltigen Städtebaus soll für das ehemalige Kasernengelände daher flächendeckend ein naturnahes dezentrales Regenwasserbewirtschaftungssystem mit den Elementen Versickerung, Rückhaltung und verzögerte Ableitung vorgesehen werden. Die dadurch entstehenden Versickerungsflächen tragen zudem zur Verdunstung bei und beeinflussen damit das Kleinklima positiv. Straßen- und Grünräume erhalten eine 81 Stellungnahme Abwägungsvorschlag abwechslungsreiche Gestaltung. Ergänzt werden soll das Konzept der offenen Oberflächenentwässerung durch einen hohen Anteil an Gründächern, die gleichfalls zur Wasserrückhaltung beitragen. Diese Form der Entwässerung durch offene Mulden und Rigolen erfordert einen höheren Flächenbedarf als eine konventionelle Rohrverlegung. Vorteil ist aber neben dem Grundwasserschutz die großzügigere und „grünere“ Gestaltung der Straßenräume. Der Stellungnahme wird gefolgt. Anmerkungen Die Festsetzungen zur Versickerung und zu Gründächern werden im BDie Zielrichtung, die hier beschrieben wird, ist eindeutig zu begrüßen, zu- Plan konkretisiert. mal die Stadtwerke anlässlich ihrer Leitungsarbeiten in der Richard-KöhnStraße bemerkten, dass mit der Bebauung der Kaserne womöglich die Ausmaße der Abwasserleitungen erneut an ihre Grenze stoßen könnten. Leider bleibt es bei vagen Absichtserklärungen, die unbedingt schon in den Anfängen der Planung in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken präzisiert werden müssten. Was bedeutet z. B. ein „hoher“ Anteil an Gründächern. Handelt es sich um 10, 50 oder 75 %? Sollen die Investoren auf einen Anteil verpflichtet werden, oder soll man es bei einem Appell belassen? Gilt das nur für die Wohnbebauung, oder werden auch die Freizeit, Bildung und Gewerbe aufgefordert, Gründächer zu verwirklichen? 3.7. Flächen für Wald Allgemeine Ziele Text Informationen Elbberg Trotz großer Freiflächenanteile im Gebiet können erhebliche Teile dieser Waldflächen nicht erhalten bleiben. Die derzeit vorhandenen Waldflächen auf dem Kasernengelände sind ein Segen für die Tierwelt in diesem Randbereich der Stadt. Grünspecht, Fledermäuse und Eulen finden hier ein ideales Revier. Es sollten Projekte verwirklicht werden, bei denen möglichst große Teile der Waldflächen erhalten bleiben können. In enger Zusammenarbeit mit Institutionen wie Der Stellungnahme ist bereits gefolgt. Die Siedlungsplanung berücksichtigt die Lage der Waldflächen. Die Forstbehörde wurde beteiligt. Den Naturschutzverbänden wird Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen des Planverfahrens gegeben. Für einen Friedwald sind die Waldflächen zu klein durch die nahen 82 Stellungnahme Abwägungsvorschlag NABU, BUND, Forstbehörde etc. sollte noch vor den eigentlichen Planun- Wohngebiete Störungen ausgesetzt. gen festgelegt werden, welche Waldteile auf dem Gelände am sinnvollsten erhalten werden sollten. Ein weiterer Vorschlag ist die Errichtung eines Friedwalds auf dem Gelände. 4. Straßenverkehrsflächen / Erschließung Allgemeine Ziele Text Informationen Elbberg Die festgesetzten Straßenverkehrsflächen enthalten auch … Baumpflanzungen und Begleitgrün. Anmerkungen Diese Grünflächen müssen gepflegt werden, was den Haushalt der Stadt Die Art der Pflege der Flächen kann im B-Plan nicht geregelt werden. weiter belasten wird. Man sollte bereits in der Planungsphase die Möglichkeit von gemeinschaftlich bearbeiteten Gärten auf diesen Flächen mit ins Kalkül ziehen. Die Einwohnerinnen und Einwohner, aber auch Bürgerinnen und Bürger aus anderen Stadtteilen könnten daran beteiligt werden. Die neue Haupterschließung des Gebiets erfolgt von Osten von der Straße An der Raa her etwa an der Stelle der derzeitigen Zufahrt zum Gelände und von Westen über den Eggerstedter Weg / Wedeler Weg. Mit keinem Wort wird an dieser Stelle erwähnt, dass die Erschließung von Westen noch überhaupt nicht beschlossen ist. Die Option, dass es lediglich eine Haupterschließung von Westen und Nebenerschließungen von Süden her gibt, sollte hier unbedingt Erwähnung finden. Die Stellungnahme trifft nicht zu. Die Planunterlagen enthalten eine Erschließung von Westen. Dies ist damit offizielles Planungsziel, das sich im Rahmen des Verfahrens jedoch ändern kann. Es ist beabsichtigt, im Bereich des Eggerstedter Weges einen möglichst 83 Stellungnahme Abwägungsvorschlag schmalen Straßenquerschnitt zu verwenden. Für die Anlage eines Gehwegs kann es erforderlich sein, den vorhandenen Graben auf einer Straßenseite zu verrohren. Ob Schallschutz für die nördlich angrenzende bestehende Bebauung erforderlich ist, wird derzeit geprüft. Sollte die Prüfung ergeben, dass Schallschutz notwendig ist, muss über die westliche Anbindung grundsätzlich nachgedacht werden. Wenn eine Baumreihe verschwinden müsste, wäre eine große Zahl von Bäumen betroffen. Es müsste dann die Planung auf der Kaserne so umgestellt werden, dass die westliche Anbindung überflüssig wird. Auf einen Gehweg kann man verzichten, wenn hier Verkehrsberuhigung, Fahrradstraße oder Shared Space geplant wird, was sich aufgrund der derzeitigen Nutzung des Eggerstedter Wegs (Spazierweg, Hundeausführweg, Radweg zum Klövensteen, Radweg zu den Sportplätzen …) anbieten würde. Völlig unverständlich ist, dass an dieser Stelle keine Gedanken an Park- Der Stellungnahme wird gefolgt. plätze für die Kleingärten verschwendet werden. Derzeit parkt eine große Die Planung wird Stellplätze für die Kleingärtner berücksichtigen. Zahl von Autos auf dem Eggerstedter Weg, was dann nicht mehr möglich sein wird. Sollen die Bäume geschont werden, müsste ein separater Parkplatz auf dem jetzigen Kleingartengelände angelegt werden, der über den Haupteingang erreicht werden kann. Die Kleingärten müssten an anderer Stelle wieder geschaffen werden. Die Geschwindigkeit soll im gesamten Plangebiet auf 30 km/h (Haupterschließungsstraße) und Schrittgeschwindigkeit (verkehrsberuhigte Bereiche) beschränkt werden. Die Haupterschließungsstraßen mit Tempo 30 sollten nur bis zum Gewerbegebiet führen, alle anderen Bereiche (Wellness, Bildung, Wohnen … sollten grundsätzlich zu verkehrsberuhigten Bereichen (Schrittgeschwindigkeit) gemacht werden, genauso wie die westliche Erschließung, wenn diese denn verwirklicht werden sollte. Die Geschwindigkeit auf den Straßen wird durch den B-Plan nicht festgesetzt. Die Festsetzung „Straßenverkehrsfläche“ lässt alle Formen der Straße einschl. Verkehrsberuhigung, Shared Space usw. zu. Ein zusätzliches Wegenetz in den Grünflächen ist beabsichtigt. Eine Festsetzung im B-Plan ist nicht erforderlich, dies kann der späteren Ausbauplanung vorbehalten bleiben. 84 Stellungnahme Zusätzlich zum Straßennetz sollen Wege für Radfahrer und Fußgänger in den Grünflächen angelegt werden. Sie sollen allseitig mit den umgebenden Wohn-, Sport- und Naherholungsgebieten verbunden werden. Zusatzwege sollten grundsätzlich nur für Fußgänger in den Grünflächen angelegt werden. Der Radverkehr sollte auf den Straßen erfolgen. 2.27. Bürger 4, Anwohner Großer Reitweg 16.07.2013 Ich bin traurig darüber, dass wieder ein so schönes Stück gewachsener Natur wirtschaftlichen Überlegungen geopfert wird. Was sind Hausgärten gegenüber freier Natur? Die Stadt braucht Gewerbe, aber muss es an dieser Stelle sein? Es sind rein emotionale Gründe, die mich gegen das Projekt einnehmen; ich hänge an jedem einzelnen Baum und dem immer weniger werdenden Lebensraum für Tiere. Nicht zuletzt ist das ja auch mein eigener, denn ich möchte nicht in einem Häusermeer leben. Was soll dann aus dem Gebiet werden? Ein Park vielleicht, ein Naturschutzgebiet, in dem die vorhandene Bebauung von sorgsamen Bewohnern genutzt wird. 2.28. Bürger 10, Anwohner Richard-Köhn-Straße 04.08.2013 Nach heutiger Objektbegehung sowie Vorträgen über die Bebauung der ehemaligen Eggerstedtkaserne ist mir als unmittelbarer Nachbar (RichardKöhn-Str……) mit Erschrecken zu Ohren gekommen, dass der aufkommende Verkehr hauptsächlich über den Thesdorfer Weg abgefangen werden soll. Hierzu wurde gesagt, dass es bis Ende August 2013 ein aktuelles (in meinen Augen wahrscheinlich nur ein THEORETISCHES) Gutachten geben soll. Die Lärmbelastung ist in den letzten zwei Jahren erheblich gestiegen!! Sollten wie in dem Vortrag ca. 4.500 Kraftfahrzeuge hinzukommen ist an ein angenehmes Wohnen auf unserer Ecke wohl nicht mehr zu denken. Und ein Verkauf dieses Grundstückes wird wohl undenkbar sein. Ich bitte Sie meine Bedenken zu berücksichtigen. Falls das Vorhaben der Stadt unumgänglich scheint, bitte ich Sie, uns einmal zu Abwägungsvorschlag Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Der Wiedernutzung von schon bisher baulich genutzten Flächen soll der Vorrang gegeben werden gegenüber der Inanspruchnahme von bisher unberührten Flächen. Den Bedenken kann nicht gefolgt werden. Laut Verkehrsuntersuchung steigt die tägliche Verkehrsmenge in der Richard-Köhn-Str. durch das Vorhaben von 7.200 auf 8.500 Kfz täglich. Eine Vermeidung dieser Zunahme wäre nur bei einem kompletten Verzicht auf die Entwicklung der Eggerstedt –Kaserne erreichbar. 85 Stellungnahme besuchen um die jetzige Situation selbst vor Ort zu erleben. Ich gehe davon aus das ein Schallschutz dann unumgänglich ist und glaube dass so etwas nicht eingeplant ist. 2.29. Bürger 11, Anwohner Rabenstraße 05.08.2013 Heute schon ist der Thesdorfer Weg eine Durchgangsstraße für den Schwerlastverkehr und das gesamte Rosenfeld zur Autobahn PiMitte.Dabei ist auf der gesamten Strecke von 3,5 km kein einziger Gewerbebetrieb zwischen S-Bahn und Wedeler Weg. Es ist unzumutbar für alle direkten und indirekten Anwohner.Warum kann Ihre Behörde nicht mit entsprechendem Druck die Westumgehung anpacken? Außerdem befinden sich direkt an der Straße einige Schulen, die Kinder fahren zwischen all dem Verkehr täglich durch. Ein Ausbau des Heidewegs wird für alle Einwohner im südlichen Thesdorf eine der letzten Erholungs- und Freizeitwege verbauen. Wobei auch zu beachten ist, dass jeden Tag Hunderte von Menschen den Weg benutzen als Schulweg, zum Einkaufen zu Fuß oder per Rad bei Famila und Aldi, sowie Wanderer und Fußgänger, Mütter mit Kindern usw. Eine Anbindung des vorgesehenen Gewerbegebiets gegenüber Famila muss über den Wedeler Weg erfolgen und der Rest Heideweg im Urzustand verbleiben. Der Weg An der Raa muss weiterhin am Bolzplatz enden. Es ist sowieso nicht klar, wie die Neubürger ihre Kinder in den heute schon zu vollen Schulen unterbringen sollen. Auch hiermit sollte sich hier Stadt Pinneberg einmal befassen und nicht nur neue Siedlungen schaffen und die gesamte Infrastruktur "geht den Bach runter." 2.30. Bürger 17, Anwohner Bunsengang, Norderstedt 06.08.2013 Mit großer Verwunderung mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass im ausliegenden Entwurf zum B-Plan Nr. 115 "Eggerstedt" unser Grundstück (Flurstück Nr. 12, Flur 1) ausgespart ist. Abwägungsvorschlag Der Stellungnahme wird nur teilweise gefolgt. Durch Gerichtsurteil ist der Weg zur Westumgehung inzwischen frei. Eine westliche Anbindung wird weiter behandelt und deren Verlauf im Rahmen der Variantenabwägung geprüft. Siehe Abwägung zu 2.1. Eine Verlängerung der Straße An der Raa ist nicht beabsichtigt. Die Ausweisung als Straßenverkehrsfläche erfolgt auch für Fuß- und Radwege. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Fläche soll in dieses Planverfahren nicht einbezogen werden, da es primär zunächst um die Schaffung einer westlichen Anbindung des 86 Stellungnahme Da bereits seit längerem Gespräche hinsichtlich einer Überplanung des o.g. Grundstückes geführt wurden und uns bisher suggeriert wurde, dass bei einer Überplanung des Kasernengeländes und der daraus resultierenden Verkehrsplanung unser Grundstück mit berücksichtigt wird, haben wir auf das Wort vertraut und keine weiteren Aktivitäten gestartet. Darüber hinaus wurde zugesichert, im künftigen F-Plan und Landschaftsplan der Stadt diese Fläche als Wohnbaufläche darzustellen. Wir sind besorgt, dass die Stadt eine Chance zur Schaffung von attraktivem Wohnraum durch Nachverdichtung nicht nutzt. Die Fläche hat eine sehr gute Anbindung an die vorhandene Infrastruktur (Schulen, Kindereinrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe, gute Verkehrsanbindung). Gleichzeitig wird die vorhandene Infrastruktur besser ausgenutzt. Das gesamte Quartier erfährt durch die aufgelockerte Bebauung eine Aufwertung. Wir bitten Sie daher eindringlich, die bisherige Planung dahingehend zu überarbeiten, dass das o.g. Grundstück entsprechend der bisherigen Aussagen berücksichtigt wird. 2.31. Bürger 18, Anwohner Drosselweg 06.08.2013 Es wird vorgeschlagen: - Wohnbebauung: verbindliche Vorgabe von fixen Wohneinheiten, die ausschließlich generationsübergreifendes Wohnen bzw. Mehrgenerationenhaus vorschreiben. - Wohnbebauung: verbindliche Vorgabe von fixen Wohneinheiten, die einer Mietpreisbindung unterliegen (sozialer Wohnungsbau). - Wohnbebauung: Gebäudehöhen verbindlich festschreiben, die Orientierung an bestehenden Baumkronen ist zu ungenau. Als Maßstab sollten die höchsten verbleibenden Gebäude des Altbestandes auf dem Areal gelten. - Wohnbebauung: verbindliche Festlegung der energetischen Standards als Passivhaus bzw. Energie-Plus-Standard. Z. B.: dezentrale Blockheizkraftwerke, Solar-, Photovoltaikanlagen, Erdwärmehei- Abwägungsvorschlag Plangebiets geht. Eine spätere Überplanung des Gebiets wird aber dadurch nicht ausgeschlossen. Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Die Festsetzung einer Wohnungszahl ist im B-Plan nicht möglich. Eine entsprechende Festsetzung ist nur sinnvoll, wenn im notwendigen Umfang Fördermittel zur Verfügung stehen, was nicht der Fall ist. Eine Höhenfestsetzung erfolgt. Energiestandards können im B-Plan nicht festgesetzt werden. Die Nutzung von regenerativen Energien ist bereits durch die Energieeinsparverordnung ausreichend geregelt. 87 Stellungnahme zung. - Wohnbebauung: verbindliche Vorgabe von fixen Wohneinheiten mit Gründächern. - Gewerbegebiet / Gebiet Bildung / Gebiet Freizeit: verbindliche Festlegung der energetischen Standards über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus z. B. Solar-, Photovoltaikanlagen, Erdwärmeheizung. - Gewerbegebiet / Gebiet Bildung / Gebiet Freizeit: verbindliche Vorgabe von Gründächern. - Gewerbegebiet: Wiedereinhaltung der Flächen gemäß ersten Planungen pro Gewerbegebiet und pro Gebiet Freizeit. Die Flächen für Wohnungsbau sollten sich entsprechend den ersten Planungen wieder verringern. - Gewerbegebiet am Wedeler Weg: Diese Gebiet befindet sich außerhalb des gemäß vorangegangenen Planungen lautenden BPlans 115 und sollte daher separat behandelt werden und einem anderen B-Plan zugeordnet werden. - Sport und Freizeit: Die 2 Sportplätze auf dem Areal, die bereits von den städtischen Vereinen genützt werden dürfen, sollten zwingend an der vorhandenen Stelle bestehen bleiben. Dort befindet sich eine direkte unmittelbare Verbindung zu den VFL-Sportstätten. Ebenfalls werden die beiden Sportplätze an das Gelände der WABE angrenzen. Da auch die WABE diese Plätze nutzen kann, ist eine Kooperation unterschiedlicher Nutzer zu fördern. Eine Neuanlage eines Sportplatzes oder ähnlicher Außenanlagen sollte aus Lärmschutzgründen nicht in Höhe des Heidewegs erfolgen. - Sondergebiet Freizeit / Gesundheit / Reha / Wellness: Befristung des Baurechts verbindlich auf mindestens 5 Jahre festlegen. - Abwägungsvorschlag Die Anlage von Gründächern wird festgesetzt werden. Energiestandards können im B-Plan nicht festgesetzt werden. Die Nutzung von regenerativen Energien ist bereits durch die Energieeinsparverordnung ausreichend geregelt. Die Anlage von Gründächern wird festgesetzt werden. Die Wohnbauflächen sollen nicht verringert werden. Zur Vermeidung von Planungsaufwand und Kosten kann die Fläche praktischerweise in diesem B-Plan mit geregelt werden. Die bestehenden Sportplätze sind nicht erforderlich. In unmittelbarer Nähe in den rahwischwiesen steht ein Sportplatz zur Verfügung der nicht ausgelastet ist. Die vorgesehen erneute Befassung mit dem Thema nach drei Jahren kann als Ergebnis eine Verlängerung des bisherigen Zustands haben. Es wird kein Anlass gesehen sich erst nach fünf Jahren mit dem Thema erneut beschäftigen zu dürfen. Waldflächen: Verbindliche Festlegung der schützenswerten Wald- Dies ist im Planverfahren geschehen. 88 Stellungnahme flächen und verbindliche Einbeziehung dieser Schutzzonen / Schutzbereiche in die neue Bebauung auf dem gesamten Areal. Eine unabhängige fachbezogene Institution sollte entsprechend verbindliche Standards hierfür aufstellen. - - - - - Abwägungsvorschlag Im B-Plan werden Waldflächen einschließlich ihrer Schutzzonen verbindliche festgesetzt. Seitens der zuständigen Forstbehörden wurden die gem. Landeswaldgesetz als Wald geltenden Flächen sowie die notwendigen Abstände benannt. Darüber hinaus erfolgt mit der Biotopkartierung und -bewertung und auf Grundlage des faunistischen Gutachtens die Berücksichtigung ökologischer Qualitäten. Für den B-Plan-Entwurf wird der Umfang der Waldumwandlung ermittelt. Die Maßnahmen zum Waldersatz werden in enger Abstimmung mit der Forstbehörde bestimmt. Darüber hinausgehende Neupflanzungen innerhalb der Bauflächen werden für den B-Plan-Entwurf geprüft. Waldflächen: Ausgleichsflächen bzw. Ausgleichsmaßnahmen für nicht zu erhaltende Wald- / Knick- / Naturflächen sollten innerhalb der Gemeindeflächen von Pinneberg verbindlich umgesetzt werden. Beispiel: Neuanpflanzungen im Bereich der LSE als Lärmschutz für das neue Wohngebiet auf dem Areal und vorgeschriebene Bepflanzung für bestimmte Bereiche Wohnen / Gewerbe / Freizeit / Bildung. Verkehr: verbindliche Vorgabe 30 km Zone für Gewerbegebiet. Kann im B-Plan nicht geregelt werden. Dies ist aber über das Straßenverkehrsrecht regelbar. Verkehr: verbindliche Vorgabe verkehrsberuhigt bzw. Schrittgeschwindigkeit bzw. Spielstraße für a l e anderen Bereiche des Gebietes innerhalb des vorgesehenen B-Plans. Verkehr: Sperrung des Verkehrs über 3,5 Tonnen innerhalb des Bereichs Wohnen a u c h auf der Haupterschließungsstraße. Verkehr: Die Formulierung bzgl. der Haupterschließung sollte wie folgt geändert werden: Die Haupterschließung soll von Osten von der Straße "An der Raa" mit Nebenerschließungen von Süden her erfolgen. Verkehr: Die Formulierung bzgl. der Haupterschließung sollte wie folgt geändert werden: Eine Erschließung des Gebiets von Westen über den Eggerstedter Weg / Wedeler Weg wird nicht von dem Investor gezahlt. Die Kosten für diese Variante sind von der Stadt Pinneberg zu tragen. Diese Variante einer weiteren Anbindung / Erschließung ist bisher nicht vom Rat der Stadt Pinneberg beschlossen. Kann im B-Plan nicht geregelt werden. Dies ist aber über das Straßenverkehrsrecht regelbar. Kann im B-Plan nicht geregelt werden. Dies ist aber über das Straßenverkehrsrecht regelbar. Auf die direkten Zufahrten zur Straße An der Raa wird hingewiesen werden. Eine Untersuchung zur westlichen Anbindung erfolgt. 89 Stellungnahme - Verkehr: Ausbau Eggerstedter Weg / Schallschutz: Sollten Gutachten ergeben, dass Schallschutzmaßnahmen für diesen Bereich notwendig sind, muss über die westliche Anbindung grundsätzlich nachgedacht werden. Die Planung auf dem Kasernengelände muss dann entsprechend umgestellt werden, so dass eine westliche Anbindung nicht notwendig wird. - Verkehr: Verbindliche Vorgabe verkehrsberuhigt bzw. Schrittgeschwindigkeit bzw. Spielstraße für den Bereich des Eggerstedter Wegs, sollte dieser zu einem späteren Zeitpunkt ausgebaut werden. - Verkehr: Sperrung des Verkehrs über 3,5 Tonnen für den Bereich des Eggerstedter Wegs, sollte dieser zu einem späteren Zeitpunkt ausgebaut werden. - Verkehr: Die Pflege der Grünanlagen an Straßen / Gehwegen, die unmittelbar an die jeweiligen nicht öffentlichen Grundstücke / Bereiche angrenzen, sollten von den Anwohnern der jeweiligen Grundstücke (Wohnen, Gewerbe, Bildung, Freizeit) übernommen werden. Hierzu kann in der entsprechenden Ortssatzung eine Festlegung der Rahmenbedingungen erfolgen 2.32. Bürger 20, Anwohner Hogenkamp 09.08.2013 Das Gelände der Eggerstedt-Kaserne liegt, aus der Vogelperspektive gesehen, in der Form eines Schiffes, am Bug verankert am Pier An der Raa. Die Zeichnung zeigt rundum als, Reling’ alten Baumbestand und die direkt umgebenden Straßen/Wege. Das Gelände bleibt somit lt.Planung ein Solitär in den Umrissen des ehem.Kasernengeländes. Integration des Gesamtgeländes in die Bebauung und Erschließung der Umgebung! Alter Baumbestandes um und im Gelände in lockerer Platzierung! Die Erschließungsallee in der Geländemitte teilt die Anlage in 2 Hälften. Kleine Erschließungsstraßen und Plätze, wie auch in den umgebenden Wohngebieten, um die Ballung des Verkehrs zu verteilen! Abwägungsvorschlag Eine Untersuchung zur westlichen Anbindung erfolgt. Siehe Stellungnahme zu 2.5. Eine Untersuchung zur westlichen Anbindung erfolgt. Siehe Stellungnahme zu 2.5. Kann im B-Plan nicht geregelt werden. Kann im B-Plan nicht geregelt werden. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Es werden keine Vorteile gegenüber der derzeitigen Planung gesehen. Mehrgenerationenwohnen kann im B-Plan nicht festgesetzt werden. Nahversorgungseinrichtungen sind auch in Wohngebieten nicht ausgeschlossen. Eine Ansiedlung kann nicht verordnet werden, sondern hängt von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. 90 Stellungnahme Abwägungsvorschlag Der Begriff, Parkstadt’ weckt Visionen. Wird die im Plan gezeigte Lösung einer solchen Vision gerecht? Geplant ist die Bebauung mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern für „gehobene Ansprüche“, derzeit im Plan, in Reih' und Glied'. Häuser an Plätzen, Wegen und kleinen -gewundenen- Straßen, zwischen Bäumen gelegen, öffnen ein besseres Wohn- und Gemeinschaftsgefühl. Die gesellschaftliche Entwicklung zeigt, dass man über Mehrgenerationenwohnen nachdenken muss (Beispiel Lüneburg). Zudem zeigen Fachpresse und die IBA (Internationale Bauausstellung) derzeit in Hamburg Modelle, wie Häuser der Zukunft energetisch und baulich sein könnten. Hier hat Pinneberg eine Chance, zukunftsweisend Angebote zu entwickeln. An Treffpunkte (Mehrzweckhaus zur allgem.Nutzung wie in anderen Ländern, z.B.Finnland üblich) und Nahversorgung für Bewohner durch Bäcker, Eisladen, Wäscherei,.) soll zur Erhöhung des Wohnwertes gedacht werden, auch wenn sie vermutlich nicht die ganz großen Gewerbesteuerzahler sind. 2.33. Bürger 21, 10.08.2013 Wir haben Interesse an einem der Baugrundstücke.Daher möchten wir Sie Eine individuelle Benachrichtigung kann nicht erfolgen. Der Verkauf einbitten, uns über den Ausgang der öffentlichen Ausschreibung für die Er- zelner Baugrundstücke wird voraussichtlich nicht durch die Stadt Pinneschließung des Geländes auf dem Laufenden zu halten. berg erfolgen. Die Entwicklung wird jedoch in der örtlichen Presse nachzuverfolgen sein. 2.34. Bürger 22, Anwohner Rotkehlchenweg 11.08.2013 Zunächst einmal möchten wir der Stadt Pinneberg zum Erwerb des ehemaligen Kasernengeländes der Eggerstedt-Kaserne gratulieren. Für uns als Anwohner bleiben jedoch trotz Info-Veranstaltung im Anschluss an die Ortsbegehung und vorliegendem Bebauungsplan Nr. 115 91 Stellungnahme folgende zwei Punkte offen: • inwiefern sind wir als Grundstückseigentümer Rotkehlchenweg …… baulich vom Bebauungsplan 115 betroffen? Konkret: Wird eine direkte Anbindung des Rotkehlchenwegs an den Eggerstedter Weg in Erwägung gezogen, alternativ oder alleinig zur Aschhooptwiete? • inwiefern sind wir als Grundstückseigentümer Rotkehlchenweg ….. finanziell vom Bebauungsplan 115 betroffen? Konkret: Welche Eigentümer der umliegenden Gebiete werden an der Finanzierung - in unserem Fall insbesondere am Ausbau des Eggerstedter Weges in Richtung des Wedeler Weges - beteiligt? Wenn dies so sein sollte, in welcher Größenordnung ist eine solche Beteiligung anzusiedeln? 2.35. Bürger 30, Anwohner Thesdorfer Weg 14.08.2013 Wir sind prinzipiell gegen eine Wohnbebauung, da für die Stadt Pinneberg kein dauerhafter wirtschaftlicher Nutzen entstehen würde. Die Folgekosten würden die kritische Lage der Stadt noch verschärfen. Außerdem würde Pinneberg in keiner Weise weder für die Pinneberger noch überregional attraktiver werden. Wir schlagen vor,einen großen Investor für dieses Areal zu gewinnen, der ein Fitness-, Freizeit- und Wellnesshotel und Ferienpark im Grünen errichtet. Vorteil: Dringend benötigte Gewerbesteuer für Pinneberg. Schaffung von Arbeitsplätzen. Weniger Verkehr, als bei einer Wohnbebauung, da die Gäste ja mehrere Tage verweilen. Dadurch Anbindung an Wedeler Weg vermutlich nicht nötig. Eventuell Bildung einer autofreien Zone kombiniert mit Parkcharakter und weiteren Attraktionen (Schwimm- und Freizeitbad, Hochseilgarten im alten Baumbestand, Abenteuerspielplatz, Minigolf, Kino...). Steigerung der überregionalen Bedeutung Pinnebergs => Imagegewinn. Weniger Freizeitflucht nach Hamburg. Kaufkraft bleibt der Stadt erhalten. Kaufkraft aus dem Umland wird angezogen. Pinneberg könnte wieder Erholungsgebiet im Grünen werden. Pinneberg könnte mit diesem Areal mal was richtig Gutes machen, was der Stadt auch langfristig materiell und immateriell was bringen würde. Mit einer Wohnbebauung verhilft Abwägungsvorschlag Eine Kfz-Anbindung des Eggerstedter Wegs an den Rotkehlchenweg ist nicht beabsichtigt. Eine Anbindung für Fußgänger und Radfahrer ist möglich. Die Aschhooptwiete könnte auch für den Kfz-Verkehr angebunden werden. Beschlüsse dazu sind noch nicht gefasst und sind abhängig vom Ergebnis der Variantenuntersuchung. Da Lage und Ausbau der westlichen Anbindung noch nicht bekannt sind, es können hierzu noch keine Aussagen gemacht werden. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Es wird für unrealistisch gehalten, für ein solches Projekt einen Investor zu gewinnen. Die Verkehrs- und Umweltproblematik wird als unlösbar eingeschätzt. 92 Stellungnahme Abwägungsvorschlag Pinneberg dem Investor zu Gewinn und die Bürger tragen die langfristigen Verluste. Die Nachfrage nach diesen Flächen wird als unsicher eingeschätzt. Eine Weitere Anmerkungen: spätere eventuelle Änderung wird unter Einbeziehung der Öffentlichkeit - Im Bebauungsplan ist der Sport- und Freizeitbereich viel zu klein stattfinden, da ein erneutes B-Plan-Verfahren notwendig sein wird. und eine Festlegung auf drei Jahre unsinnig. Soll hier auch Wohn- Die Planung sieht einen Erhalt von großen Teilen des Baumbestands bebauung stattfinden? vor. - Campus-Charakter und alter Baumbestand dringend erhalten! Keine hässlichen Ausgleichsbaumwälle mehr in Pinneberg (oder an- Die Ansicht wird zur Kenntnis genommen. derswo)! - Keine starre Wohnbebauung, wie im Rosenfeld, sondern luftig und Eine Fahrbeziehung vom Eggerstedter Weg zum Heideweg ist nicht unterschiedlich. vorgesehen. - Sollte eine Anbindung an den Wedeler Weg notwendig sein, macht Siehe Abwägung zu 2.1. uns besonders Sorgen, dass Teile des Eggerstedter Wegs und der Heideweg viel befahrener und begangener Schulweg sind. Es sollte außer für Fahrräder und Fußgänger keine Möglichkeit geben vom Eggerstedter Weg zum Heideweg zu kommen. Heideweg als Sackgasse. - Der Eggerstedter Weg muss neu geführt werden. Die Ausfahrt soll- Siehe Abwägung zu 2.1. te an der Stirnseite nicht am Knick sein. Das Straßenstück am Knick sollte parallel geführt und neu angelegt werden. Zwischen dem alten Teilstück und dem neuen Teilstück kann eine Lärmschutzwand errichtet werden. Somit würde die Fahrzeuge nur eine Straße kreuzen, aber nicht mit dem Schulwegverkehr kollidieren. Die maximale Geschwindigkeit sollte 10 km/h betragen damit keine Schüler, Spaziergänger, Tiere, Jogger,Radfahrer gefährdet werden und die Lärmbelästigung so niedrig wie möglich bleibt. Außerdem macht es damit den Eggerstedter Weg bis zum Kreisel als Durchfahrtsstraße unattraktiv. Bodenschwellen könnten ebenfalls ihren Beitrag leisten. - Kreuzung Thesdorfer Weg- Richard-Köhn-Str muss zur Sicherheit Ein Ausbau zum Kreisverkehr ist nicht geplant. der Schulkinder weiterhin mit Ampeln versehen sein. Ein Kreisel 93 Stellungnahme würde das Leben der Kinder zusätzlich gefährden. Abschließend: Eine Variante die in Erwägung gezogen werden muss, aus ökologischen und ökonomischen Gründen: Renaturierung des gesamten Areals und Ende der Diskussion! 2.36. Bürger 31, Anwohner Großer Reitweg 15.08.2013 Ich wünsche mir, dass deutlich bekannt gegeben wird, wie viele Bäume (in Prozent) tatsächlich abgeholzt werden, weshalb der Wald seinen Status als Wald, der geschützt ist und trotzdem abgeholzt wird, verlieren muss. Dann gefällt mir der vorgegebenen starre Bebauungsplan nicht, aufgelockert oder sogar nur auf den auch jetzt freien Flächen in gehobener Bauweise wäre schöner. Den Begriff Parkstadt empfinde ich als Euphemismus; bekannt ist mir der Ausdruck Gewerbepark, der trifft es wahrscheinlich eher. JETZT ist es noch ein Park. Wer kommt für die Straßenschäden auf, die nach jahrelanger Benutzung nicht nur durch erhöhtes Verkehrsaufkommen von Privatfahrzeugen, sondern durch schwere Baufahrzeuge entstehen werden? Ist es möglich, eine Extra-Zufahrt für eben die Bautätigkeit herzustellen, die nicht durch den Thesdorfer Weg und die Richard-Köhn-Straße etc. geht? Auch über den Begriff "Entwicklung" könnte man einmal nachdenken, denn ich empfinde die Bebauung (und jede andere in Pinneberg auch) eher als Versiegelung, Verschwinden von Grün, hohe Folgekosten, mehr Verkehr, engeres Zusammenrücken... also nicht als positiv. Den Erhalt und die Verbesserung des Vorhandenen würde ich bevorzugen. Irgendwann hat jedes "Wachstum" ein Ende, und der Boden in Pinneberg ist endlich. Ich sehe für mich jedenfalls meinen Wohnwert gemindert und bin von der Bebauung nicht angetan. 2.37. Bürger 32, Anwohner Thesdorfer Weg Abwägungsvorschlag Der Stellungnahme wird nur teilweise gefolgt. Eine Übersicht der zu erhaltenden Bäume/ Waldanteile wird im Rahmen des Umweltberichtes erstellt werden. Für die Bauphase werden die bestehenden öffentlichen Straßen genutzt werden müssen. Der Verschleiß durch Fahrzeuge – auch in der Bauphase – gilt als übliche Straßennutzung. Für evtl. notwendige Straßenerneuerungen kommt der Straßenbaulasträger auf (hier die Stadt Pinneberg). 94 Stellungnahme 15.08.2013 Ich bin gegen die Bebauung der Eggerstedtkaserne. Durch die Bebauung werden die schönen Laufwege um die Kaserne und die Natur zerstört. 2.38. Bürger 35, Anwohner Drosselweg 15.08.2013 Die Stadt Pinneberg kommt mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ihrer gesetzlichen Forderung nach. Allerdings stelle ich mir die Frage, wenn Teile des Kasernengeländes bereits an einen Investor verkauft sind (Wabe) und für den Bereich der Wohnbebauung schon eine Ausschreibung läuft, inwieweit EINE Einflussnahme der Öffentlichkeit von der Stadt Pinneberg wirklich möglich gewünscht wird. Es wäre schön, wenn interessierte Bürger auch das Gefühl bekommen würden, ihre Meinung würde wahrgenommen und auch in Betracht gezogen. Die Überplanung des Kasernengeländes steht laut der Stadt Pinneberg unter dem Motto „Gartenstadt Eggerstedt mit park- bzw., campusähnlichen Strukturen. Ich würde mir wünschen, dass dies auch realisiert wird. Es sollte deutlich mehr der vorhandenen Grün- und Waldflächen erhalten werden, z.B. alle Flächen die in der Biotopkartierung in Stufe 7 (besonders wertvoll) und vielen Flächen die in Stufe 6 (wertvoll) , die wertvollen Baumreihen im hinteren Teil des Kasernengeländes, die Fläche die als Knick und Redder benannt sind und der Altbaumbestand (ca. 150 Bäume). Die geplante Wohnbebauung sollte sich an diesen vorhandenen Grün- und Waldflächen orientieren und nicht umgekehrt. Abwägungsvorschlag Kenntnisnahme Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Bebauung berücksichtigt die Gehölzbestände. Es werden erhebliche Flächenanteile als Grün- oder Waldflächen festgesetzt. Das Kasernengelände ist etwa 36,4 ha groß, von denen 10,4 ha als Grünflächen und 3,4 ha als Wald festgesetzt werden. Eine Übersicht der zu erhaltenden Bäume/ Waldanteile wird im Rahmen des Umweltberichtes erstellt. Waldflächen könnten z.B. als Friedwald genutzt werden. Friedwald ist eine Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. alternative Form der Bestattung. Die Asche Verstorbener wird in einer Für einen Friedwald sind die Waldflächen zu klein und durch die nahen biologisch abbaubaren Urne beigesetzt, mitten in der Natur, an den Wur- Wohngebiete Störungen ausgesetzt. zeln eines Baumes. Die geplanten Straßen sollten im Bereich des Gewerbegebietes als 30 Dies kann im Rahmen der Erschließungsplanung geregelt werden. km/h- Straßen ausgebildet werden und im hinteren Bereich z.B. der Wohnbebauung als verkehrsberuhigte Zonen (Schrittgeschwindigkeit, 95 Stellungnahme Spielstraßen). Abwägungsvorschlag Ausgleichsflächen für Grün- und Waldflächen sollten räumlich nahe am Es wird geprüft, inwieweit ein Ausgleich auf dem Kasernengelände mögKasernengelände geschaffen werden. lich ist. Aufgrund des bereits relativ hochwertigen Biotopbestandes und dem damit einhergehenden vergleichsweise geringen Aufwertungspotenzials ist davon auszugehen, dass der überwiegende Teil des Ausgleichs außerhalb des Kasernengeländes erfolgen muss. Es wird geprüft, ob dieser räumlich nahe der Kaserne erfolgen kann. Der Bereich Heideweg und Eggerstedter Weg wird heute von vielen Men- Siehe Abwägung zu 2.1. schen als Spazier- und Radweg genutzt. Die Stadt Pinneberg sieht eine Erschließung des Kasernengeländes über den Eggerstedter Weg bis zum Wedeler Weg als Option und nimmt aus diesem Grund in den Bebauungsplan Nr. 115 bereits den Eggerstedter Weg bis zum Wedeler Weg auf. Hier wird aber nicht erwähnt, dass die Erschließung von Westen noch überhaupt nicht beschlossen ist. Es sollte hier erwähnt werden, dass es zur Zeit nur eine Planung für eine Haupterschließung von Osten und eine Nebenerschließung von Süden her gibt. Ich bin gegen eine Anbindung des Kasernengeländes über den Eggers- Siehe Abwägung zu 2.1. und 1.10 Nr. 3. tedter Weg an den Wedeler Weg, da dies für mich einen erheblichen Ein- Gebäudehöhen werden festgesetzt werden. Sie werden den Bestand griff in die vorhandene Natur darstellt, da ein Teil des Redders abgeholzt der Kasernengebäude nicht überschreiten. werden müsste. In der Verkehrsplanung der letzten Jahre ist deutlich zu sehen, dass der untere Teil des Thesdorfer Weges (Richard-Köhn-Straße bis S-Bahn Thesdorf) überlastet ist. Für das Kasernengelände sind 250 Wohneinheiten geplant, so dass mit weiteren zusätzlichen Pkws zu rechnen ist. Dies würde auch durch eine westliche Anbindung über den Eggerstedter Weg an den Wedeler Weg auftreten. Deshalb sollten auf dem Gelände des Kasernengeländes Wohnprojekte geplant werden, die wenig zusätzlichen Autoverkehr erzeugen (z.B. autofreies Wohnen). Dies sollte nicht nur als Möglichkeit im B-Plan auftauchen, sondern gefordert werden. Laut dem Städtebaulichen Konzept soll die Gebäudehöhenentwicklung 96 Stellungnahme unterhalb der bestehenden Baumkronen bleiben. Da die Bäume schon eine beträchtliche Höhe haben, ist dies als Grenze für die Gebäudehöhe untauglich. Sinnvoll wäre es, die bestehenden Gebäude als max. Höhe festzusetzen. Die bestehenden Sportplätze – die auch bereits von den Pinneberger Sportvereinen genutzt werden. Die Stadt Pinneberg hat meiner Meinung nach mit diesem Stück Land eine einmalige Chance der Stadtteilentwicklung. Die bereits bestehende grüne Oase Heideweg – Eggerstedter Weg – An der Raa mit den dahinterliegenden Gebieten könnte durch eine gelungene Nutzung des Kasernengeländes optimal erweitert werden. 2.39. Bürger 50, Anwohner Drosselweg 16.08.2013 (1) Einwendung: Die Faunistische Potentialabschätzung für den Bebauungsplan Nr. 115 "Parkstadt Eggerstedt", datierend 09. Juni 2013, ist als Teil der durchzuführenden Umweltuntersuchung nicht ausreichend. Analog der 2005 erfolgten faunistischen Untersuchungen ist eine qualifizierteArtenaufnahme zur artenschutzrechtlichen Prüfung erforderlich (u.a. Brutvogelerfassung, Amphibienerfassung, Fledermauserfassung). Es muss davon ausgegangen werden, dass sich in den vergangenen 8 Jahren qualitativ und quantitativ relevante Veränderungen der biologischen Vielfalt im Untersuchungsgebiet ergeben haben. (2) Faunistische Potentialabschätzung für den Bebauungsplan Nr. 115 "Parkstadt Eggerstedt': datierend 09. Juni 2013, Seite 10 Sommer- und Winterquartiere der Fledermäuse: Laut Faunistischer Potentialabschätzung (09. Juni 2013) gibt es Gehölzgruppen, die relativ starkstämmige Bäume haben und insgesamt so strukturreich und auch nicht völlig einsehbar sind, dass dort Baumquartiere nicht ausgeschlossen werden können. Abwägungsvorschlag Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Potenzialanalyse dient der Abschätzung des möglicherweise dort vorhandenen Artenspektrums nach den verfügbaren Kenntnissen über die Tierarten (Verbreitung in der Region, Ergebnisse älterer Untersuchungen, bekannte Lebensraumansprüche der Arten). Dieses Artenspektrum ist größer (mathematisch „größergleich“) als eine Erfassung des realen Bestandes sein könnte. Eventuelle Verbesserungen der Lebensräume gegenüber der Kartierung von 2005 wurden berücksichtigt. Eine Potenzialanalyse ist somit „vorsichtiger“ als eine Erfassung des realen Bestandes. Der Stellungnahme wurde auf folgende Weise gefolgt. Da dort, wo nicht eingesehen werden konnte, Fledermausquartiere angenommen werden, könnten weitere Untersuchungen kein „Mehr“ an Fledermäusen finden. Die Potenzialanalyse berücksichtigt diesen Be97 Stellungnahme Abwägungsvorschlag Einwendung: reich als „Quartier vorhanden“. Auch die angeblich nicht einsehbaren, starkstämmigen Bäume sind zu untersuchen, um eine belastbare Aussage zu vorhandenen Quartieren der streng geschützten Fledermausarten zu erhalten. (3) Faunistische Potentialabschätzung für den Bebauungsplan Nr. 115 "Parkstadt Eggerstedt", datierend 09. Juni 2013, Seite 25 Potentiell vorhandene Amphibien: In den Gewässern des Untersuchungsgebietes wurden 2005 fünf Amphibienarten gefunden. Im Datenbestand des LLUR sind keine Hinweise auf weitere Arten im Untersuchungsgebiet vorhanden. Aufgrund der Verbreitungsübersicht nach KLINGE & WINKLER (2005) können jedoch noch Kammmolch und Knoblauchkröte im Umfeld des Vorhabens vorkommen. Diese Arten sind relativ heimlich und werden daher oft übersehen und im Laufe der 7 Jahre nach der letzten Bestandserfassung können sich die Gewässer in einen geeigneten Zustand entwickelt haben. Einwendung: Alle potentiellen Laichgewässer inkl. des Regenwasserrückhaltebeckens im Teilbereich "E" sind auf Amphibienvorkommen im Allgemeinen sowie Knoblauchkröte und Kammmolch im Speziellen zu untersuchen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in den vergangenen 8 Jahren qualitativ und quantitativ relevante Veränderungen im Untersuchungsgebiet ergeben haben. (4) Faunistische Potentialabschätzung für den Bebauungsplan Nr. 115 "Parkstadt Eggerstedt': datierend 09. Juni 2013, Seite 38 ff. Wirkungen auf Vögel: Die grundlegende Änderung und damit der Verlust der "wilden", parkartigen Struktur auf ca. 26 ha Lebensraum ist so groß, dass davon auszugehen ist, dass bei allen Arten mindestens ein komplettes Brutrevier zerstört oder doch so verkleinert (beschädigt) wird, dass es seine Funktion verliert, da wesentliche Revierteile verloren gehen. Es muss also vom Verlust Der Stellungnahme wurde auf folgende Weise gefolgt. Die möglicherweise hinzugekommenen Arten werden im bereits vorliegen-den Gutachten berücksichtigt. Eine Erfassung des realen Bestandes könnte nur zu Reduzierung der berücksichtigten Arten führen. Eine Potenzialanalyse ist somit „vorsichtiger“ als eine Erfassung des realen Bestandes Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Im artenschutzfachlichen Beitrag zum B-Plan-Entwurf werden Auswirkungen auf heimische Vogelarten unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen ermittelt. Die Ergebnisse werden in die weitere Abwägung zum B-Plan eingestellt. 98 Stellungnahme Abwägungsvorschlag ganzer Vogelreviere ausgegangen werden. Die genauen Flächenbilanzen können erst nach einer detaillierteren Planung gemacht werden. Einwendung: Der Verlust ganzer Vogelreviere ist nicht zu akzeptieren. Das Maß der vorgesehenen Bebauung und der zukünftigen anderweitigen Nutzungen des Geländes der ehemaligen Eggerstedt-Kaserne ist umfassend zu reduzieren, um die negativen Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. (5) Einwendung: Der Umfang der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen ist nicht ansatzweise in den Auslegungsunterlagen ausgewiesen. Dieser ist umgehend und nachvollziehbar z.B. hinsichtlich Flächen und Kosten zu quantifizieren und im Verlauf der weiteren Planungen zu detaillieren. (6) Einwendung: Ausgleichsmaßnahmen für unvermeidbare Eingriffe in die vorhandenen Lebensräume sollen unmittelbar im Geltungsbereich des B-Plans 115 geschaffen werden. Weder den Tieren noch den Bürgern der Stadt Pinneberg ist geholfen, wenn Ersatzflächen in anderen Gemeinden, schlimmstenfalls sogar in anderen Bundesländern, geschaffen werden. Zum Bebauungsplan-Entwurf werden die erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (auch die erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie mögliche artenschutzrechtliche Konflikte einschließend) erfasst und im Umweltbericht dargestellt sowie die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen bestimmt. Dies erfolgt wie üblich erst in den Unterlagen zur öffentlichen Auslegung Es wird geprüft, inwieweit ein Ausgleich auf dem Kasernengelände möglich ist. Aufgrund des bereits relativ hochwertigen Biotopbestandes und dem damit einhergehenden vergleichsweise geringen Aufwertungspotenzials ist davon auszugehen, dass der überwiegende Teil des Ausgleichs außerhalb des Kasernengeländes erfolgen muss. (7) Einwendung: Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde bislang keine aktua- Die Unterlagen werden zur öffentlichen Auslegung vorgelegt. lisierte Verkehrstechnische Untersuchung zur Erschließung des Geländes vorgelegt. Die aktualisierte Verkehrstechnische Untersuchung inklusive einer Prüfung der Alternativen mit bzw. ohne westliche Anbindung ist umgehend vorzulegen. 99 Stellungnahme Abwägungsvorschlag (8) Einwendung: Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde bislang keine Schall- Siehe Stellungnahme zu 1.1 und 1.6. technische Untersuchung vorgelegt. Eine aktualisierte Schalltechnische Untersuchung ist umgehend vorzulegen. (9) Einwendung: Es fehlt ein aktualisiertes Gutachten zur Niederschlagsversickerung. Mög- Es erfolgen aktuelle Bewertungen und Planungsaussagen zur Oberfläliche Auswirkungen auf das unmittelbar angrenzende Wasserschutzgebiet chenentwässerung im Rahmen des B-Plan-Entwurfs (vgl. Vorschlag zum werden nicht benannt. vorläufigen Untersuchungsrahmen S. 21). Das im Jahr 2005 erstellte Gutachten zur Ersteinschätzung der Rahmenbedingungen für eine Versickerung bedarf hingegen keiner Aktualisierung, da sich bezüglich der ermittelten Versickerungsfähigkeit keine Änderungen ergeben haben. Auswirkungen auf das Wasserschutzgebiet werden geprüft. Es liegen derzeit keine Hinweise auf mögliche Auswirkungen vor. (10) Einwendung: Die vorhandenen Kontaminationsverdachtsflächen und deren mögliche Die Unterlagen werden zur öffentlichen Auslegung konkretisiert. Auswirkungen auf die vorgesehenen Nachnutzungen sind in den Auslegungsunterlagen nicht ausreichend dargestellt. (11) Einwendung: Die Wertverluste der vorhandenen, angrenzenden nördlichen Bebauung Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. des Heideweges und des Eggerstedter Weges aufgrund von Umweltbe- Für eine zahlenmäßige Ermittlung von möglichen Wertverlusten – so sie einträchtigungen sind zu ermitteln. denn eintreten – besteht kein Anlass. (12) Einwendung: Es ist darzulegen, wie die verbleibenden Grün- und Waldflächen vor dem zukünftigen, stark erhöhten Nutzerdruck durch die Bewohner "geschützt" werden. Die verbleibenden Grün- und Waldflächen auf dem Kasernengelände dienen z.T. der Grünversorgung und sollen deshalb ausdrücklich auch zu nutzen sein. Besteht die Gefahr von erheblichen Qualitätsverlusten der verbleibenden Strukturen, so werden Maßnahmen zur langfristigen Sicherung – wie z.B. Saumstreifen, Abzäunungen etc. - geprüft. 100 Stellungnahme Abwägungsvorschlag (13) Einwendung: Es fehlen Aussagen zum streng geschützten Mäusebussard, der hier de- Der Stellungnahme wird gefolgt. finitiv ein Revier hat. Aussagen hierzu werden im artenschutzfachlichen Beitrag zum B-PlanEntwurf ergänzt. Aufgrund von Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen können die ökologischen Funktionen auch für diese Art voraussichtlich erhalten bleiben. (14) Biotoptypenkartierung für den Bebauungsplan Nr. 115 „Parkstadt Eggerstedt“ (05.Juni 2013), Seite 12 Gefährdete und geschützte Pflanzenarten: Insgesamt wurden im Gebiet 160 Pflanzenarten gefunden. Darunter sind zwei geschützte Arten, 3 Arten der Roten Liste Schleswig-Holsteins sowie 8 Arten der Vorwarnliste (Tab. 2). Arten des Anhangs IV der FFHRichtlinie wurden nicht gefunden und sind hier aufgrund ihrer Lebensraumansprüche nicht zu erwarten. Es sei hier angemerkt, dass die Liste der gefährdeten Arten in Tabelle 2 auf ein- bis zweimaligen Begehungen der jeweiligen Biotoptypen im Oktober basiert und daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Einwendung: Eine unvollständige Erfassung der gefährdeten Arten ist nicht akzeptabel. Weitere Begehungen zu relevanten Jahreszeiten sind durchzuführen, um eine möglichst vollständige Erfassung zu gewährleisten. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Es wurde eine aktuelle Biotoptypenkartierung flächendeckend durchgeführt. Die Biotoptypenkartierung stellt die standardmäßige Bestandserhebung im Rahmen von B-Plan-Verfahren (aber auch Planfeststellungsverfahren zu Straßenbauvorhaben etc.) als Grundlage für die Eingriffsermittlung dar. Die Erfassung erfolgt anhand der „Standardliste der Biotoptypen in Schleswig-Holstein“. Die Bewertungsverfahren, die auch im Rahmen dieses B-Plans anzuwenden sind (Gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Umwelt, Natur undForsten v. 3. Juli 1998 sowie Orientierungsrahmen zur Bestandserfassung, bewertung und –ermittlung der Kompensationsmaßnahmen im Rahmen landschaftspflegerischer Begleitplanungen für Straßenbauvorhaben 2004), legen diese standardisierten Biotoptypen zu Grunde. Es ist davon auszugehen, dass mit dieser Vorgehensweise die Wertigkeit des Geländes fachgerecht ermittelt wird und eine darüber hinausgehende Kartierung nicht zu anderen Bewertungen des Eingriffs führen würde, so dass eine weitergehende Kartierung zur Erfassung gefährdeter Pflanzenarten nicht erfolgt. (15) Biotoptypenkartierung für den Bebauungsplan Nr. 115 „Parkstadt Eggerstedt“ (05.Juni 2013), Seite 48 Straßenverkehrsfläche (SV): Es wurden auch einige Arten der Vorwarnliste Schleswig-Holsteins gefun- Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. den: Silber Fingerkraut (Potentilla argentea), Mauer-Zimbelkraut (Cymba- Das Vorkommen von Flechten und Moosen fließt in die Bewertung der laria muralis), Feld-Klee (Trifolium campestre) und Kleiner Vogelfuß (Orni- Straßenverkehrsflächen ausdrücklich ein. 101 Stellungnahme thopus perpusillus). Eine Begehung während der Vegetationsperiode würde sicher noch zahlreiche weitere Schätze zutage fördern. Hingewiesen sei auch auf die hohe Vielfalt an Kryptogamen. Es treten zahlreiche Flechten und Moose auf, deren Erfassung allerdings eine Begehung durch einen Spezialisten erfordert. Einwendung I Forderung: Begehungen und Erfassungen von Flechten und Moosen während derVegetationsperiode sind durch einen Spezialisten durchzuführen. (16) Einwendung: Es wird bemängelt, dass die Stadt Pinneberg derzeit u.a. bei der Planungsvorbereitung für den B-Plan 115 nicht die gesetzlich vorgesehene Folge der Raumordnungsplanung einhält. B-Pläne sollen aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet werden, der wiederum hinsichtlich der Landschaftsplanung die Regelungen des gültigen Landschaftsplanes berücksichtigt. In der Drucksache 13/115, TOP Ö15 der Sitzung der Ratsversammlung vom 07.05.2013, hat die Verwaltung in der Sachverhaltsschilderung folgendes ausgeführt: "Die Teilfortschreibung des Landschaftsplanes mit den aufgeführten Änderungen ist durch die Ratsversammlung zu beschließen. Da der Flächennutzungsplan (FNP) nicht parallel zum Landschaftsplan in das Beteiligungsverfahren für die Träger öffentlicher Belange gehen konnte wird vorgeschlagen, alle abschließend von der Ratsversammlung beschlossenen Änderungen im FNP, die Auswirkungen auf den Landschaftsplan haben (beispielsweise Änderungen der Baugebietsausweisungen), in den Landschaftsplan automatisch zu übernehmen. Erst nach Abschluss des FNP ist dann auch der Landschaftsplan in seiner endgültigen Form bekannt zu machen." Ob die DS 13/115 mit dem obigen Vorschlag der Verwaltung ohne Änderungen verabschiedet wurde, kann der Bürger erst beurteilen, sobald die Abfassung der Niederschrift der Sitzung der RV vom 07.05.2013 vorliegt Abwägungsvorschlag Es ist davon auszugehen, dass mit dieser Vorgehensweise die Wertigkeit der Flächen fachgerecht ermittelt wird und eine darüber hinausgehende Kartierung nicht zu anderen Bewertungen des Eingriffs führen würde, so dass eine weitergehende Kartierung zur Erfassung von Flechten und Moosen nicht erfolgt. Das Verfahren von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan kann parallel stattfinden. Der Flächennutzungsplan wird jedoch vor dem Bebauungsplan wirksam werden, so dass sich der B-Plan aus dem FNP entwickeln wird. 102 Stellungnahme Abwägungsvorschlag und gegen diese keine Einwendungen vorgetragen wurden. Aktuell liegt diese Niederschrift nicht vor. Zeitlich parallel findet zusätzlich die öffentliche Auslegung des neuen Flächennutzungsplanes statt. Die gesamte Vorgehensweise der "Bottom-Up-Planung" wird bemängelt. Wie soll der Bürger argumentieren, mögliche Bedenken und Widersprüche vortragen, wenn es keine beschlossene, gültige "höherrangige" Planungsunterlage gibt? (17) Einwendung: Der seit Jahren existierende Kreisverkehr am Wedeler Weg, nahe Famila, wird in sämtlichen Planunterlagen, beginnend mit der Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, nicht als solcher dargestellt. Stattdessen ist die ehemalige Kreuzungssituation abgebildet. Dieses führt zu Irritationen und falschen Interpretationen. Die Stellungnahme kann nicht nachvollzogen werden. Katastermäßig bleiben die ehemaligen Flurstücke der Kreuzung erhalten und es kommen lediglich kleine neue Flurstücke hinzu. Dadurch kann auch auf einer neuen Katasterkarte zunächst der Eindruck entstehen, die Kreuzung wäre noch vorhanden. (18) Einwendung: Seit Jahren ist deutlich erkennbar, dass die Bebauungsdichte sowie die Siehe Abwägung zu 1.10 Nr. 3. zukünftige verkehrliche Erschließung und Anbindung des Geländes die entscheidenden Streitfaktoren sind. Aktuell läuft alles auf ein verdichtetes Neubauprojekt mit hochfrequentierter Durchgangsstraße hinaus. Warum wird nicht ernsthaft über die Möglichkeit einer autofreien Siedlung nachgedacht? Diese könnte - endlich einmal - ein positives Aushängeschild für Pinneberg sein. In Hamburg und vielen anderen Städten des Bundesgebietes gibt es Neubauprojekte ohne Autoverkehr, siehe z.B. http://autofreieswohnen.de/ 1Ojahre/ Es gäbe kaum zusätzlichen Autoverkehr, die Anwohner des Thesdorfer Weges, der Richard-Köhn-Str., der Vogelsiedlung, des Hogenkamps und anderer umliegender Straßen würden nicht zusätzlich belastet. Die Lebensqualität in der zukünftigen Parkstadt Eggerstedt könnte enorm hoch sein. Damit bestünde eine echte Chance, den Campus-Charakter des 103 Stellungnahme Abwägungsvorschlag Geländes zu erhalten. Zudem würde die extrem angespannte Finanzlage der Stadt Pinneberg durch nicht erforderliche oder zumindest minimierte äußere Erschließungsmaßnahmen nicht weiter verschärft. (19) Laut Aussage der Verwaltungsmitarbeiter, zuletzt während der Begehung des Geländes im August 2013, erfordert der von der Parkstadt Eggerstedt abfließende Verkehr eine Verbreiterung des Thesdorfer Weges ab Kreuzung Richard-Köhn-Str. / An der Raa in Richtung Osten. Auch der erforderliche Ausbau der KreuzungThesdorfer Weg / Datumer Chaussee wurde mehrfach von der Verwaltung genannt. Einwendung: Weder die Verbreiterung des Thesdorfer Weges noch der offensichtlich erforderliche Ausbau der Kreuzungen, die unmittelbar mit der Bebauung der Parkstadt Eggerstedt zusammenhängen, sind in den Plänen eingezeichnet, noch finden sie textlich Erwähnung. Auch die finanziellen Aufwände dafür sind zu benennen. (20) Informationen zum Bebauungsplan Nr. 115 "Eggerstedt": Ein weiteres Gewerbegebiet wird im Westen am Wedeler Weg festgesetzt. Die Erschließung kann wegen der anbaufrei zuhaltenden Landesstraßen nur von Norden oder Osten her erfolgen. Einwendung: Es ist nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet an dieser Stelle ein weiteres Gewerbegebiet festgesetzt werden soll. In nur ca. 300 Metern Entfernung, unmittelbar an den dortigen ALDI-Markt angrenzend, liegt seit Jahren ein Gewerbegebiet vielfacher Größe brach. Zeitnah werden auch im Bereich Müßentwiete und Ossenpadd riesige Gewerbegebiete erschlossen werden. Es gibt absolut keine Notwendigkeit an dieser Stelle ein Gewerbegebiet auszuweisen. Der Versuch der Verwaltung, indirekt die notwendige Straßenanbindung dieses überflüssigen Gewerbegebietes Richtung Osten und damit gleichzeitig die nicht erforderliche Kasernenstraße zu rechtfertigen, wird offensichtlich. Ich fordere, auf das weitere Gewerbegebiet zu verzichten. Der Stellungnahme wird gefolgt. Ein Ausbau der genannten Kreuzungen ist erforderlich. Es wird geprüft, ob die Kreuzungen in den Geltungsbereich dieses B-Plans einbezogen werden. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Es besteht rege Nachfrage nach Gewerbegrundstücken. 104 Stellungnahme Abwägungsvorschlag (21) Informationen zum Bebauungsplan Nr. 115 "Eggerstedt": Die Haupterschließungsstraße wird in einer Breite von 24 m als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Diese Hauptachse soll mittig durch eine doppelteParkplatzreihe, Baumreihen und Grünflächen in zwei getrennte Richtungsfahrbahnen geteilt werden. Einwendung: Eine derartig gestaltete Haupterschließungsstraße verleitet geradezu zum Schnellfahren, da die Einflüsse des Gegenverkehrs außer bei Abbiegevorgängen ausgeschaltet sind. Um die Einhaltung der vorgesehenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auch nur annähernd indirekt zu erzwingen, ist ein grundsätzlich anderer Straßenquerschnitt, z.B. mit wechselseitigen Parkmöglichkeiten auf der eigentlichen Straße zielführend. Verkehrsplaner müssen dazu im weiteren Planungsprozess qualifizierte Vorschläge unterbreiten. Die Stellungnahme ist unbegründet. Die Breite der Straße begründet sich durch die umfangreichen Baumpflanzungen. Die Straßenquerschnitte werden so gestaltet werden, dass verträgliche Fahrgeschwindigkeiten erreicht werden. (22) Einwendung: Aus den ausgelegten Unterlagen ist nicht ersichtlich, durch welche (bauli- Die konkrete Ausgestaltung der Straße kann im B-Plan nicht geregelt chen) Maßnahmen die Einhaltung der vorgesehenen Höchstgeschwindig- werden. keiten, 30 km/h bzw. Schrittgeschwindigkeit, auf den neuen Straßen im Geltungsbereich des B-Plans115 zuverlässig erreicht werden kann. Lediglich eine entsprechende Beschilderung ist erfahrungsgemäß nicht ausreichend. (23) Informationen zum Bebauungsplan Nr. 115 "Eggerstedt": Kosten Der Stadt Pinneberg entstehen durch die Entwicklung des Geländes Kosten, insbesondere für die Baureifmachung und Erschließung des Geländes. Es ist beabsichtigt, diese Kosten durch den Verkauf von bebaubaren Flächen zu refinanzieren. Ein erster wesentlicher Schritt hierzu ist durch den Verkauf der als Flächen für Gemeinbedarf festgesetzten Flächen an einen Bildungsträger bereits erfolgt. Der Stellungnahme ist bereits gefolgt. Die Stadt Pinneberg stellt eigene Betrachtungen zur Wirtschaftlichkeit an. Wesentliche Teile des Kaufpreises für das Gelände sind bereits durch den Weiterverkauf von Flächen an einen Bildungsträger refinanziert. 105 Stellungnahme Abwägungsvorschlag Einwendung: Die Ausführungen zu den Kosten für die Stadt Pinneberg sind vollkommen unzureichend. Ich fordere eine umfassende lnfrastrukturfolgekostenanalyse einschließlich der Darstellung der Worst-Case Szenarios. Angesichts der desolaten Haushaltslage der Stadt Pinneberg halte ich dieses für eine Selbstverständlichkeit. Die Stadt Pinneberg kann sich zu keinem Zeitpunkt eine weitere Verschuldung leisten. 2.40. Bürger 51, Anwohner Gustav – Strobel - Ring 19.08.2013 Bezüglich der Kennzeichnung des Wedeler Wegs als "Überörtlicher Straßenverkehr" lege ich Widerspruch ein. Schon in einer Beschlussvorlage von Anfang 2006 (siehe Anhang) heißt es, dass mit dem Westring eine mehr als gleichwertige Alternative zum Wedeler Weg geschaffen wurde, die die Netzfunktion aufrecht erhalten kann. Daher ist es nicht notwendig und nicht im Sinne der Anwohner, die Kennzeichnung als "überörtlicher Straßenverkehr" aufrecht zu erhalten. Da mit einem neuen Flächennutzungsplan Tatsachen geschaffen werden, bitte ich Änderung der Markierung in ruhenden Verkehr. Die Neubautätigkeit am Wedeler Weg ist nach oben genannter Beschlussvorlage von 2006 entstanden, offensichtlich im Vertrauen auf die Verpflichtung der Stadt, sich um die Belange der Bürger zu kümmern. Da die 2006 geäußerten Hoffnungen, es könne mit einem 30er-Schild zu einer "gewissen Beruhigung" des Verkehrs kommen, wie dort schon vermutet nicht erfüllt wurden, und auch eine angekündigte Bedarfssignalanlage bisher nicht umgesetzt wurde, ist es offenbar notwendig schon in den Planungsunterlagen für Tatsachen zu sorgen. Jetzt ist der Wedeler Weg jedenfalls nachts eine von der Polizei nicht verhinderte Rennstrecke und der Flächennutzungsplan würde dies in der jetzigen Fassung zementieren. Anlage: Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung vom Der Stellungnahme wird weitgehend gefolgt. Die Darstellung der Wedeler Straße als Anbindung an den überörtlichen Verkehr wird geändert. Die Wedeler Straße dient dazu lediglich auf dem kurzem Stück vom Kreisel bis zur Einmündung in den verlegten Eggerstedter Weg. 106 Stellungnahme Abwägungsvorschlag 28.02.2006 2.41. Bürger 56, Anwohner Drosselweg 16.08.2013 Mit dem Bebauungsplan soll das seit Jahren brachliegende Kasernenge- Kenntnisnahme lände entwickelt werden. Dass dies unter den heutigen Bedingungen notwendig geworden ist, ist den politischen Entscheidungen der letzten Jahre geschuldet. Trotz des jahrelangen Vorlaufs auch in der öffentlichen Diskussion ist die Planung von dort entstandenen Anregungen völlig frei. Sie zeigt vielmehr eine vergleichbare planerische Verschleuderung des vorhandenen Potentials, wie es bereits beim "Rosenfeld" zu beobachten war. Dass ein Teilbereich des Geländes für andere Nutzungen vorgesehen werden soll, steht diesem Einwand nicht entgegen, sondern lässt mangels Konkretisierung weitere „Standardplanungen“ erwarten. Ebenso ist ein Mangel an Bereitschaft zur Wahrnehmung und Behandlung der anstehendennaturschutzfachlichen Probleme erkennbar. Auch dieses Beteiligungsverfahren ist sogleich so angelegt, dass der Verschleierung Vorschub geleistet wird: Einerseits wird ein ScopingDokument vorgelegt ("Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen"), und suggeriert, die Verwaltung erwarte Vorschläge, zugleich wird mit der Vorlage einer Biotoptypenkartierung sowie einer Faunistischen Potenzialabschätzung klar signalisiert, dass man Hinweise zu den Umweltuntersuchungen nicht ernsthaft zu berücksichtigen gedenkt, da gutachterlich schon vollendete Fakten geschaffen werden. Die Unterstellung wird zurückgewiesen. Die frühzeitige Behördenbeteiligung dient insbesondere der Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung. Es ist aber sinnvoll und angebracht Untersuchungen die zu diesem Zeitpunkt schon vorliegen, schon zu veröffentlichen und den Unterlagen beizulegen. Zum Grundkonzept der Planung ist anzumerken, dass weitestgehend Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. wieder mal eine schlichte Wohnbebauung realisiert werden soll, mit einem Die Entwicklung von sogenannten „autofreien Quartieren“ entspricht Vorrang der Erschließung durch Kfz mit völlig unzureichender Alternati- nicht der Beschlusslage der politischen Gremien. venprüfung. Was beim Rehmenfeld gescheitert ist ("Autofreies Wohnen"), könnte hier in Angriff genommen werden und wäre ebenfalls als ernstzunehmende Alternative mit Zukunftscharakter zu prüfen. 107 Stellungnahme Abwägungsvorschlag Es könnte dann sogleich auf die ohnehin nicht begründbare Erschließung nach Westen hin, die äußerst kritisch ist für die dort befindlichen Schutzgüter von Mensch und Natur, verzichtet werden. Hilfsweise ist unbedingt zu fordern, dass die verkehrstechnische Notwendigkeit mit wissenschaftlich nachvollziehbaren Ansätzen eines derartigen Anschlusses nachgewiesen bzw. gutachterlich dargelegt wird. Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Zur Frage der westlichen Anbindung ist ein Verkehrsgutachten erstellt worden. Die Sinnhaftigkeit eines Anschlusses von Westen ist dort dargestellt worden. Zu prüfen sind im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung der Planung, wie es neuerdings auch vom EuGH im Rahmen von UVPrelevanten Planungen gefordert wird, die vermögenswerten Verluste, die durch die Umweltbetroffenheiten der Planung ausgelöst werden. Entsprechende Ermittlungen sind für das weitere Verfahren anzustellen und im Übrigen ist in die Auslegung zur förmlichen Beteiligung der wirtschaftliche Hintergrund der Planung, also bspw. die zum Grunderwerb getätigten Verträge, in die Auslegung zu integrieren. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Eine Pflicht zur „Aufstellung der vermögenswerten Verluste, die durch die Umweltbetroffenheiten der Planung ausgelöst werden“ existiert nicht. Die Planung wird nach den in Deutschland geltenden Umweltvorschriften vorgenommen. Auch eine Vorschrift, etwaige Grundstücksverträge offenzulegen existiert nicht. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden jedoch soweit zweckmäßig in der Begründung dargestellt. Zu verlangen ist über die üblichen Festsetzungen nach der BauNVO auch, dass der Umfang der Wohnbebauung (Anzahl der Wohneinheiten) in der Satzung geregelt wird. Es ist ja gerade dieser Umfang, der in der bisherigen öffentlichen Debatte einer der großen Streitpunkte war. Das in DS 12/152 angestrebte Konzept der "flexiblen Nutzung" nach Maßgabe von Investoreninteressen kann jedenfalls in Pinneberg nur mit Misstrauen betrachtet werden und führt die langjährige Diskussion ad absurdum. Die Belastung des Geländes muss feststehen, um eine verlässliche Prüfung der Folgen für Pinneberg sozialer und verkehrlicher Infrastruktur zu ermöglichen und auch, damit naturschutzfachlich ordentlich geprüft werden kann. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Dichte der Bebauung soll über Ausnutzungsziffern festgelegt werden (Grundflächenzahl und Geschossigkeit). Mit der zulässigen Grundfläche kann eine höhere Zahl von kleinen Wohnungen oder eine geringere Zahl von großen Wohnungen errichtet werden. Die genaue Zahl der Wohnungen selbst soll nicht festgelegt werden. Mit einem Nachkommen von „Investoreninteressen“ hat dies nichts zu tun. Durch die festgelegten Ausnutzungsziffern lässt sich auch der Ausgleich im Sinne des Naturschutzrechtes eindeutig ermitteln Was die einzelnen Untersuchungen angeht, ist in diesem Stadium anzu- Für den B-Plan erfolgte eine flächendeckende aktuelle Biotoptypenkarmerken: tierung (eine Berufung auf ältere Untersuchungen erfolgt nicht). Mit der 108 Stellungnahme Die Biotoptypenkartierung ist hinsichtlich ihres Untersuchungsumfangs (Zeitspanne der Untersuchung: 3 Tage, Zeitraum: Oktober) unzureichend. Die Berufung auf ältere Untersuchungen ersetzt dies gerade nicht, insbesondere, da das Gelände zeitlich Gelegenheit hatte, sich zu entwickeln. Natürlich wird nicht bestritten, dass das Gelände außerordentlich umfangreiche wertvolle Bestandteile (bspw. Seite 10 - Baumbestand 14% der Fläche entsprechend 6 ha) enthält. Ein umfassendes naturschutzfachliches Schutzkonzept (nicht: Ausgleichskonzept nach Vernichtung) ist hier zu entwickeln, zumal in Pinneberg außer für den Fahlt wenig zusammenhängende Grünflächen übrig geblieben sind. Abwägungsvorschlag vorliegenden Biotoptypenkartierung wird der Bestand in seiner Ausprägung hinreichend erfasst, so dass die zu erwartenden Auswirkungen sachgerecht ermittelt und bewertet werden können. Mit Aufstellung des Bebauungsplans wird das Planungsziel verfolgt, das Gelände zu einem gemischten Quartier mit Wohnnutzung, gewerblicher Nutzung, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen und großen Grün- und Waldanteilen zu entwickeln. Was die Faunistische Potenzialabschätzung angeht, so zeigt auch diese bereits den Reichtum des Geländes. Es sind jedoch konkrete Kartierungen auf Artniveau und mit quantitativer Erfassung des Bestandes erforderlich, bevor über die Anwendung der Abweichungsregelungen nachgedacht werden kann. Auch hier gilt, dass Beobachtungen aus 2005 bspw. bei den Amphibien den jetzigen, vmtl. besseren Bestand, nicht wiedergeben. Dass sich das Gutachten bereits jetzt in der Lage sieht, am Ende festzuhalten, dass die gesamten Beeinträchtigungen der Planung "durch Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen so ausgeglichen werden können, dass die ökologischen Funktionen erhalten bleiben", disqualifiziert allenfalls den Gutachter, hat aber mit einer naturschutzfachlichen Realitätswahrnehmung nichts zu tun. Nur als Hinweis sei darauf hingewiesen, dass Bauzeitenregelungen nicht berufen werden können, da diese erfahrungsgemäß "flexibel" gehandhabt werden. Die im Artenschutzrecht inzwischen "klassischen" Vermeidungsmaßnahmen wie Baufeldräumungen und Vergrämungen sind richtigerweise als Eingriffe eigener Art zu werten. Die vom Gutachter ebenfalls angesprochenen CEF-Maßnahmen sind, jedenfalls wie sie nach derzeitigem deutschen Rechtsverständnis eingesetzt werden, überzogen und deshalb in ihrer rechtlichen Wirksamkeit abzulehnen. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Die Potenzialanalyse dient der Abschätzung des möglicherweise dort vorhandenen Artenspektrums nach den verfügbaren Kenntnissen über die Tierarten (Verbreitung in der Region, Ergebnisse älterer Untersuchungen, bekannte Lebensraumansprüche der Arten). Dieses Artenspektrum ist größer (mathematisch „größergleich“) als eine Erfassung des realen Bestandes sein könnte. Eventuelle Verbesserungen der Lebensräume gegenüber der Kartierung von 2005 wurden berücksichtigt. Die aufgrund der Vorplanung zu erwartenden Wirkungen auf die potenziell vorhandenen und betroffenen Arten werden beschrieben und in einer Ersteinschätzung festgestellt, dass durch ein Bündel von Maßnahmen, die weder utopisch noch unrealistisch sind, die ökologischen Funktionen für diese Arten erhalten bleiben können. Bauzeitenregelungen sind in der Tat flexibel und können in geeigneter Weise für den Schutz von Tieren eingesetzt werden. Vergrämungen und dergleichen sind bisher nicht vorgesehen. Der Satz zu CEF-Maßnahmen ist unverständlich. Eine Ablehnung von CEF-Maßnahmen im Voraus ist naturschutzfachlich nicht vertretbar. Die Planung muss sich dann den Anforderungen des zwingenden überwiegenden öffentlichen Interesses“ und der „Alternativlosigkeit“ stellen, wenn – bei Verstoß gegen die Zugriffsverbote gem. § 44 BNatSchG 109 Stellungnahme Nach alledem wird die Planung sich den Anforderungen des "zwingenden überwiegenden öffentlichen Interesses" und der "Alternativlosigkeit" stellen müssen. Nicht alles, was die Pinneberger Verwaltung sich ausdenkt, erfüllt diese Anforderungen. Die ausgelegten Unterlagen enthalten hierzu jedenfalls bisher keine Anstöße; hier wird nachzuarbeiten sein. Abwägungsvorschlag eine Ausnahme gem. 45 BNatSchG beantragt werden soll. Nach Ersteinschätzung des faunistischen Gutachtens lässt sich ein derartiger Verstoß gegen die Zugriffsverbote vermeiden. Für den B-Plan-Entwurf wird ein umfassender artenschutzfachlicher Beitrag erstellt, mit dem geprüft wird, ob durch die Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplans gegen die in § 44 Abs. 1BNatSchG formulierten Zugriffsverbote verstoßen wird, und der die Maßnahmen bestimmt, durch die ein Verstoß vermieden wird. Im Übrigen sollten Fragen der Klimawirksamkeit und der biologischen Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Vielfalt bearbeitet werden. Es werden die erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (auch die erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie mögliche artenschutzrechtliche Konflikte einschließend) erfasst und im Umweltbericht dargestellt. Hierzu gehören gem. Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen auch die biologische Vielfalt, sowie das Klima. 2.42. Zwei Bürger, Drosselweg 14.08.2013 Nach langer Suche einer neuen Heimatsind wir vor 12 Jahren in den Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Drosselweg inPinneberg gezogen. Wir leben hier sehr gerne und sehr Mit der Wiedernutzung der ehem. Eggerstedt –Kaserne wird das Ziel bewusst. Wir wohnen nicht nur hier,nein, wir leben und arbeiten (mein des flächensparenden Bauens umgesetzt. Der Wiedernutzung von beEhemann betreibt seit Jahren eine Praxis für Psychotherapie) auch hier, reits bebauten Bereichen soll der Vorrang gegeben werden vor der Inlieben die frische Luft, die gute Nachbarschaft, eine wirklicheAlternative anspruchnahme bisher unberührter Flächen. zum 'Moloch' Hamburg. Aus diesen Gründen sind bestimmt viele Men- Um den Bedarf an Wohnungen und gewerblichen Flächen zu decken, schen hierrausgezogen. Dieser Ort ist uns, besonders auch den vielen reicht die Nutzung von bereits erschlossenen Flächen jedoch nicht aus. Nachbarskindern, zur Heimatgeworden und wir wollen ihn gerne so liebenswert und lebenswert erhalten. Zur westlichen Anbindung siehe Abwägung zu 2.1. Aus diesem Grund, liebe Frau Bürgermeisterin, habe ich mir mit meinem Mann ein paargrundsätzliche Gedanken zur Bebauung der EggerstedtKaserne gemacht, die wir Ihnen gerneübermitteln wollen. Was haben die Stadt und ihre Bürger davon, wenn noch mehr Fläche zugebaut wird, nochmehr Menschen hergelockt werden, die nach ein paar Jahren frustriert die nächste Straße vordie Nase gesetzt bekommen, noch 110 Stellungnahme Abwägungsvorschlag mehr Straßen gebaut werden, für noch mehr Autos? Die Bundespolitik will dem Flächenfraß schon seit Jahren etwas entgegensetzen. Doch nichtspassiert. Am 11.8. hörten wir im Radio auf Bayern 2 um 12:05h die Sendung "Sucht nachFläche - Bayerns Landschaften verschwinden unter Beton". In den Links können Sie hören,was alles schief läuft, wie sich die Zerstörung der regionalen Strukturen auswirkt. ProfessorHolger Magel vom Bündnis zum Flächensparen schildert dies eindrucksvoll. Es gilt viel mehralte Strukturen zu revitalisieren, da bei der sinkenden Bevölkerungszahl weniger Menschen laufende Kosten abzahlen müssen. Die Pinneberger Innenstadt ist an vielen Stellen öd, leer und unattraktiv. Der Trend gehtjedoch in die Städte. Wenn die Stadt Pinneberg junge Leute anlocken will, muss dort etwasgetan werden. Schöne Wohnungen mit fußläufigen interessanten Geschäften ziehenMenschen (aller Altersklassen) an. Voraussetzung ist: die Anbindung an den öffentlichenNahverkehr stimmt. Wir Anwohner des Drosselwegs hören die Raser auf der LSE sehr laut, besonders beiWestwind und im Winter, wenn die Bäume keine Blätter tragen. Die Planung der 26 m breitenKasernenstraße verführt in meinen Augen Baulöwen geradezu, noch mehr Gewinn einfahrenzu wollen. Niemand dieser Menschen muss hier wohnen. Sie, liebe Frau Bürgermeisterin,sind Pinnebergerin. Setzen Sie sich für ein lebenswertes Pinneberg ein! Es liegt für diese Stadtkein durchdachtes Grundkonzept vor, das ressourcenschonend und zukunftsträchtig ist. Diewestliche Anbindung wird der Vogelsiedlung eine Menge Lärm bringen, Feinstäube werdendie Luft verpesten, das Naherholungsgebiet wird zerstört sein. Sie, Frau Bürgermeisterin, sindnoch nicht lange im Amt. Nehmen Sie sich doch noch etwas mehr Zeit, sich ein Bild voneiner zukunftsträchtigen Stadt zu machen. Es gibt so viele gute Ideen, die in z.B. Freiburg undHeidelberg verwirklicht wurden. Lassen Sie uns doch dieses Städtchen, das neben Hamburgnur eine Chance hat, wenn ein ausgereiftes, gutes Profil zum Tragen kommt, das die Naturachtsam behandelt, Alternativen zum Auto ausdrücklich in 111 Stellungnahme Abwägungsvorschlag den Mittelpunkt stellt und die Bewohner mit einbezieht. Wir grüßen Sie herzlich, senden Ihnen anbei die bei den interessanten Links und freuen uns alsaktive Pinneberger auf einen weiterhin guten Prozess, wie er schon bei der Begehung der Eggerstedt-Kaserne spürbar wurde. http://www.br.de/fernsehen/bayerischesfernsehen/sendungen/abendschau/flaechenverbrauch-versiegelunghalbig100.html http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/zeit-fuer-bayern/bayernflaeche-versiegelung100.html 112