Abwägungen ELBBERG - Grüne Fraktion Pinneberg

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Abwägungen ELBBERG - Grüne Fraktion Pinneberg
Stadt Pinneberg
Bebauungsplan Nr. 115 „Eggerstedt“
Abwägung der Stellungnahmen aus der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB)
und aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(§ 3 Abs. 1 BauGB)
Stand: 10.09.2013
Auftragnehmer und Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse
M.A. Antonia Cramer
Falkenried 74 a, 20251 Hamburg
Tel. 040 460955-60, Fax -70, [email protected], www.elbberg.de
Inhalt:
1.
Träger öffentlicher Belange .............................................................................................................................. 5
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
1.6.
1.7.
1.8.
1.9.
1.10.
1.11.
1.12.
1.13.
1.14.
1.15.
1.16.
1.17.
1.18.
1.19.
1.20.
1.21.
1.22.
1.23.
1.24.
1.25.
Innenministerium des Landes Schleswig Holstein ....................................................................................................................................5
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig Holstein...................................................................5
Kreis Pinneberg, Untere Denkmalschutzbehörde .....................................................................................................................................7
Kreis Pinneberg; Fachdienst Umwelt...................................................................................................................................................... 10
Kreis Pinneberg, Fachdienst Bürgerservice............................................................................................................................................18
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Technischer Umweltschutz ....................................................................19
Archäologisches Landesamt, Schieswig-Hoistein, Obere Denkmalschutzbehörde, Schleswig ............................................................... 20
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Pinneberg ................................................................................................................................ 21
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Untere Forstbehörde, Neumünster ......................................................... 25
AG-29, Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig Holstein, Kiel ........................................................... 25
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein e.V., Kiel .............................................................. 30
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel .............35
Bundesamt für Infrastrulktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel, - K 4- .35
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig Holstein, Luftfahrtbehörde, Kiel .............................................................................36
IHK zu Kiel, Elmshorn ............................................................................................................................................................................36
Hamburger Verkehrsverbund GmbH ...................................................................................................................................................... 37
SVG Südholstein Verkehrsservicegesellschaft mbH .............................................................................................................................. 37
Freiwillige Feuerwehr Pinneberg ............................................................................................................................................................ 38
Gemeinde Rellingen und Amt Pinnau,.................................................................................................................................................... 39
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.......................................................................................... 39
Deutsche Telekom GmbH, Kiel .............................................................................................................................................................. 40
Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH, Hamburg ........................................................................................................................ 40
TenneT TSO GmbH, Lehrte (keine Bedenken).......................................................................................................................................41
Schleswig Holstein Netz AG, Uetersen (keine Bedenken)...................................................................................................................... 41
azv Südholstein, Holm (keine Bedenken) ...............................................................................................................................................41
2
1.26.
1.27.
1.28.
1.29.
1.30.
2.
Gemeinde Appen (keine Bedenken)....................................................................................................................................................... 41
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (keine Bedenken) ..............................................................................................................42
Handwerkskammer Lübeck (keine Bedenken) .......................................................................................................................................42
Gebäudemanagement Schleswig Holstein, Kiel (keine Bedenken).........................................................................................................42
Amt Pinnau (keine Bedenken)................................................................................................................................................................ 42
Private .............................................................................................................................................................. 43
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
2.5.
2.6.
2.7.
2.8.
2.9.
2.10.
2.11.
2.12.
2.13.
2.14.
2.15.
2.16.
2.17.
2.18.
2.19.
2.20.
2.21.
Bürger 1, Anwohner Wedeler Weg ......................................................................................................................................................... 43
Bürger 29, Anwohner Rotkehlchenweg ..................................................................................................................................................44
Bürger 34, Anwohner Rotkehlchenweg ..................................................................................................................................................46
Bürger 46, Anwohner Rethwiese ............................................................................................................................................................ 47
Interessengemeinschaft Hogenkamp ..................................................................................................................................................... 50
Interessengemeinschaft Hogenkamp (166 Unterschriften) / Bürger 9, Anwohner Hogenkamp /Anwohner Hogenkamp, fünf
gleichlautende Stellungnahme / Anwohner Hogenkamp......................................................................................................................... 59
Bürger 33 ............................................................................................................................................................................................... 59
Bürger 42 ............................................................................................................................................................................................... 59
Bürger 43, Anwohner Bredemoor ........................................................................................................................................................... 61
Bürger 45, Anwohner Kiefernweg........................................................................................................................................................... 61
Bürger 19, Anwohner Thesdorfer Weg ...................................................................................................................................................62
Bürger 23 und 24, Anwohner Pestalozzistraße ......................................................................................................................................63
Bürger 26, Anwohner Hogenkamp ......................................................................................................................................................... 67
Anwohner Hogenkamp, zwei gleichlautende Stellungnahmen................................................................................................................67
Bürger 38, Anwohner Eichhörnchenweg ................................................................................................................................................69
Anwohner Voßbarg, zwei gleichlautende Stellungnahmen ..................................................................................................................... 70
Anwohner Hogenkamp, drei gleichlautende Stellungnahmen.................................................................................................................70
Bürger, Vossbarg ...................................................................................................................................................................................71
Bürger 2, Anwohner Danziger Straße..................................................................................................................................................... 73
Bürger 3, Anwohner Großer Reitweg ..................................................................................................................................................... 73
Bürger 6, Anwohner Richard Köhn Straße .............................................................................................................................................74
3
2.22.
2.23.
2.24.
2.25.
2.26.
2.27.
2.28.
2.29.
2.30.
2.31.
2.32.
2.33.
2.34.
2.35.
2.36.
2.37.
2.38.
2.39.
2.40.
2.41.
2.42.
Anwohner Bredenmoor, Kiefernweg, drei gleichlautende Stellungnahmen............................................................................................. 74
Bürger 8, Anwohner Quellenweg............................................................................................................................................................ 75
Bürger 5, Anwohner Kirchhofsweg ......................................................................................................................................................... 75
Bürger 44, Anwohner Lohstraße ............................................................................................................................................................ 75
Bürger 7, zweifach eingereicht ............................................................................................................................................................... 76
Bürger 4, Anwohner Großer Reitweg ..................................................................................................................................................... 85
Bürger 10, Anwohner Richard-Köhn-Straße ...........................................................................................................................................85
Bürger 11, Anwohner Rabenstraße ........................................................................................................................................................ 86
Bürger 17, Anwohner Bunsengang, Norderstedt ....................................................................................................................................86
Bürger 18, Anwohner Drosselweg .......................................................................................................................................................... 87
Bürger 20, Anwohner Hogenkamp ......................................................................................................................................................... 90
Bürger 21, .............................................................................................................................................................................................. 91
Bürger 22, Anwohner Rotkehlchenweg ..................................................................................................................................................91
Bürger 30, Anwohner Thesdorfer Weg ...................................................................................................................................................92
Bürger 31, Anwohner Großer Reitweg ...................................................................................................................................................94
Bürger 32, Anwohner Thesdorfer Weg ...................................................................................................................................................94
Bürger 35, Anwohner Drosselweg .......................................................................................................................................................... 95
Bürger 50, Anwohner Drosselweg .......................................................................................................................................................... 97
Bürger 51, Anwohner Gustav – Strobel - Ring......................................................................................................................................106
Bürger 56, Anwohner Drosselweg ........................................................................................................................................................ 107
Zwei Bürger, Drosselweg .....................................................................................................................................................................110
4
1. Träger öffentlicher Belange
Stellungnahme
1.1. Innenministerium des Landes Schleswig Holstein
05.08.2013
Im Hinblick auf die Leitsätze der Bauleitplanung nach § 1 Abs. 5 BauGB
weise ich zur o.a. Planung vorbehaltlich ihrer Anpassung an die Ziele der
Raumordnung und Landesplanung zunächst darauf hin, dass insbesondere das Thema Immissionen abzuarbeiten ist.
Die möglichen Konflikte zwischen der Wohnnutzung, dem Straßenverkehr
und der Sondernutzung Sport- und Freizeitfläche sowie einer Gemeinbedarfsnutzung (Kindertagesstätte, Schule, usw.) und einer gewerblichen
Nutzung sind in einem gesonderten Punkt der Begründung zu dokumentieren.
Die Aussagen sollten durch gutachterliche Aussagen begründet werden.
1.2. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des
Landes Schleswig Holstein
12.08.2013
Gegen den Bebauungsplan Nr. 115 der Stadt Pinneberg bestehen in verkehrlicher und straßenbaulicher Hinsicht keine Bedenken, wenn folgende
Punkte berücksichtigt werden:
1. Direkte Zufahrten und Zugänge dürfen zur freien Strecke der Landesstraße 105 nicht angelegt werden.
Die verkehrliche Erschließung des gesamten Plangebietes einschließlich
des im Westen im Bereich der Landesstraße 105 geplanten Gewerbegebietes hat ausschließlich von Osten über die Gemeindestraße "An der
Raa" zu erfolgen.
Abwägungsvorschlag
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Zum Straßenlärm wird ein schalltechnisches Gutachten erstellt.
Die Verträglichkeit der Freizeitnutzungensowie des Gewerbes mit der
umgebenden Wohnbebauung (auch außerhalb des Geltungsbereichs)
werden in einem schalltechnischen Gutachten untersucht.
Zu 1:
Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. Zusätzlich ist eine Abstimmung der Stadt mit der Straßenbauverwaltung erforderlich.
Direkte Zufahrten und Zugänge von Grundstücken zur L 105 werden
ausgeschlossen. Inwiefern ein Straßenanschluss an den Wedeler Weg
hergestellt werden kann, bedarf weiterer Abstimmung.
5
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
2. Alle Lichtquellen sind so abzuschirmen, dass eine Blendung der Verkehrsteilnehmer auf den Landesstraßen 103 und 105 nicht erfolgt. Sie
sind so auszubilden, dass sie durch ihre Form, Farbe, Größe oder dem
Ort und die Art der Anbringung nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und -einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen können.
3. Ich gehe davon aus, dass bei der Prüfung der Notwendigkeit bzw. der
Festlegung von Schallschutzmaßnahmen die zu erwartenden Verkehrsmengen auf den Straßen des überörtlichen Verkehrs berücksichtigt werden und die Bebauung ausreichend vor Immissionen geschützt
ist.Immissionsschutz kann von den Baulastträgern der Straßen des überörtlichen Verkehrs nicht gefordert werden.
Zu 2:
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Es wird eine entsprechende textliche Festsetzung aufgenommen.
Zu 3:
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Eine schalltechnische Untersuchung erfolgt.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Die Inhalte werden als textliche Festsetzungen übernommen.
Nachstehende Anmerkungen sind unter den textlichen Festsetzungen in
Teil B des Bebauungsplanes mit aufzuführen:
- Zu den Landesstraßen 103 und 105 wirkende Anlagen der Außenwerbung sind nur am Ort der eigenen Leistung zulässig und
nur soweit die Anlagen auf die eigene Leistung hinweisen.
- Je Betriebsgrundstück ist nur eine Werbeanlage zulässig.
- Beleuchtete Werbeanlagen sind blendfrei auszuführen.
Die Stellungnahme bezieht sich im straßenbaulichen und straßenverkehrlichen Bereich nur auf Straßen des überörtlichen Verkehrs mit Ausnahme
der Kreisstraßen.
Folgende Hinweise des Referates „Wirtschaftspolitik" - Konversionsbüro meines Hauses gebe ich zur Kenntnis weiter:
- Gemäß Flächenbewertung aus der Taskforce Konversion (Stand Die Kulturdenkmale werden nachrichtlich in die Planzeichnung überDez. 2011) sind auf dem Gelände zwei Gebäude für die Eintra- nommen. Siehe auch Abwägung der Stellungnahme der Unteren Denkgung nach § 5 DSchG vorgesehen.
malschutzbehörde unter 1.3.
- Es gibt zwei Verdachtsflächen (Kontamination) mit weiterem Hand6
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
lungsbedarf bei Wohnnutzung/Park- und Freizeitflächen (ehem. Die Verdachtsflächen werden in die Planzeichnung aufgenommen.
Tankstelle und Kleinschießplatz).
1.3. Kreis Pinneberg, Untere Denkmalschutzbehörde
26.08.2013
Im Vorentwurf zum Bebauungsplan fehlt die Kennzeichnung der Kulturdenkmale gemäß Denkmalschutzgesetz.
Ich füge die Liste der Kulturdenkmale und die entsprechende Planzeichnung, die bereits im Jahr2005 zugesandt worden sind, nochmals an.
Die 1930 entstandenen Bauten der ehemaligen Eggerstedt -Kaserne stellen aufgrund ihrer kulturhistorischenund städtebaulichen Bedeutung Kulturdenkmale gemäß § 1 Denkmalschutzgesetz dar. Diese sindim Einzelnen:'
 Lehrgebäude
 Wache
 Wirtschaftsgebäude
 Kantine von 1930
 6 Mannschaftsgebäude von 1930
Das Verwaltungsgebäude, heutiges Zollamt und die Kantine sind zur Eintragung in das Denkmalbuchgemäß § 5 Denkmalschutzgesetz vorgesehen.
Ich bitte, die Kulturdenkmale im Planentwurf entsprechend zu kennzeichnen und gemäß § 17 Denkmalschutzgesetzdie Erhaltung und Nutzung zu
ermöglichen.
Der jetzige Planentwurf berücksichtigt die Erhaltung der Kulturdenkmale
nicht und wird daher aus denkmalpflegerischerSicht nicht akzeptiert.
Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt.
Die Kulturdenkmale werden nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen.
Allerdings können wegen des schlechten baulichen Zustands nicht alle
Kulturdenkmale erhalten werden.
Erhalten werden mindestens diejenigen Gebäude, die als „besondere
Kulturdenkmale“ gemäß § 5 Denkmalschutzgesetz zur Eintragung in das
Denkmalbuch vorgesehen sind.
Schreiben der Denkmalschutzbehörde an Bielfeldt + Berg, Landschaftsplanung, Hamburg vom 21.03.2005:
Rahmenplanung Eggerstedt-Kaserne, Pinneberg
7
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Untersuchungen zur Umweltprüfung / Umweltbericht
Als Anlage sende ich Ihnen einen Übersichtsplan der Eggerstedt-Kaserne,
in dem die Gebäude markiertwurden, die gemäß Verfügung des Landesamtes für Denkmalpflege Kulturdenkmale gemäß § 1 Denkmalschutzgesetz(DSchG) darstellen. Die Erhaltung der baulichen Anlagen der in den
1930 er Jahren entstandenenEggerstedt-Kaserne liegt wegen ihres geschichtlichen und städtebaulichen Wertes im öffentlichenInteresse. Es
wird davon ausgegangen, dass es im Rahmen der bevorstehenden Planungen gelingenwird, den Komplex angemessen umzunutzen.
8
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
9
Stellungnahme
1.4. Kreis Pinneberg; Fachdienst Umwelt
22.08.2013
Untere Bodenschutzbehörde:
Die ehemalige Eggerstedt-Kaserne soll als allgemeines Wohngebiet und
Gewerbegebiet umgenutzt werden.Für einige Bereiche der EggerstedtKaserne sind durch die Untersuchungen von 1994 (Erstbewertung (PhaseI) der Eggerstedt-Kaserne Pinneberg, Prack Consult GmbH/Beratender
Ingenieur, Lüttenheid 79 in 25746Heide) und 2004 (Gefährdungsabschätzung (Phase II b) für die Liegenschaft Eggerstedt-Kaserne Pinneberg,Dr.
Jens Skowronek, Beratender Chemiker, Sachverständiger und Gutachter,
Brakendal 19 in 21149 Hamburg)Kontaminationsverdachtsflächen (KVF)
ermittelt worden, die eine sensiblere Nutzung nicht ohneweiteres zulassen.
Dazu zählen unter anderem die KVF 3 (ehemaliger Tankstellenbereich)
und der Kleinschießplatz (KVF 15).In der Begründung zum B-Plan ist auf
diese Nutzungskonflikte einzugehen und darzustellen, wie sie gelöstwerden.
Ich weise darauf hin, dass eine Entsorgung von Bodenmaterial erforderlich werden kann.
Sollten bei den Erschließungsarbeiten bzw. beim Aushub von Baugruben
oder beim Tankausbau Auffälligkeitenim Untergrund angetroffen werden,
die auf eine schädliche Bodenveränderung oder auf eine Altablagerungdeuten, sind die Erdarbeiten in diesem Bereich zu unterbrechen; der
Fachdienst Umwelt – Untere
Bodenschutzbehörde – ist unverzüglich zu benachrichtigen (§ 2
LBodSchG).
Die nach Bundes-Bodenschutzgesetz erforderlichen Maßnahmen zum
Schutz des Bodens bzw. derGewässer sind mit der Bodenschutzbehörde
abzustimmen.
Auffälliger/ verunreinigter Bodenaushub ist bis zum Entscheid über die
fachgerechte Entsorgung oder dieMöglichkeit zur Verwendung auf dem
Abwägungsvorschlag
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Die Verdachtsflächen werden in der Planzeichnung gekennzeichnet.
In der Begründung wird eingefügt, dass diese Flächen vor einer evtl.
Bebauung untersucht und gegebenenfalls saniert werden.
Die Hinweise auf anzuwendende Vorschriften werden in die Begründung
aufgenommen.
10
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Grundstück gesondert zu lagern. Dieser Bodenaushub ist vor Einträgendurch Niederschlag und gegen Austräge in den Untergrund, z. B. durch
Folien oder Container, zu schützen.
Die Entsorgung ist mit der zuständigen Abfallbehörde abzustimmen.
Der Bodenaustausch und die Geländeauffüllungen sind durch einen
Sachverständigen/Gutachter zu begleiten.
Die Regelungen des § 12 der Bundes-Bodenschutzverordnung über Anforderungen an das Auf- und Einbringenvon Materialien auf oder in den
Boden sind zu beachten.
Untere Wasserbehörde:
Oberflächenwasser
Der B-Plan Nr. 115 der Stadt Pinneberg kann aus Sicht der unteren Was- Der Stellungnahme wird gefolgt.
serbehörde verwirklicht werden,wenn der Absatz 3.6 der Informationen Die Hinweise werden in die Begründung aufgenommen.
zum B-Plan berücksichtigt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich sowohl auf dem Gelände, als auch
im weiteren Verlauf des abfließendenNiederschlagwassers zwei Regenrückhaltebecken befinden, deren Betrieb mit der Einleitgenehmigung E59
(Az.: 153-353- 19/V –03/33 und 153-353- 19/V –03/04) geregelt werden.
Aufgrund der hydraulisch starkenBelastung des Einleitgewässers (Bredenmoorbach) darf die zugelassene Einleitmenge (Qmax = 5 l/s) durchdie
geplanten Maßnahmen nicht erhöht werden.
Wasserschutzgebiet
Der B-Plan Nr. 115 liegt mit einem geringen Teil (ein Teil des Eggerstedter
Wegs) in der Zone III B desWasserschutzgebiets Pinneberg Peiner Weg.
Der Einbau von auswasch- oder auslaugbaren wassergefährdenden Materialien (z.B. Recyclingmaterial, Bauschutt)ist in der Schutzzone III B verboten. Verwendetes Material muss den Anforderungen des Regelwerks20
der LAGA (Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Die Abgrenzung des Wasserschutzgebiets wird nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen.
Die Hinweise auf die dort geltenden Bestimmungen werden in die Begründung aufgenommen.
11
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Reststoffen/Abfällen der LänderarbeitsgemeinschaftAbfall) entsprechen.
Vor dem Einbau solcher Materialien ist daher eine Abstimmung mitder
unteren Wasserbehörde erforderlich und die entsprechenden Unbedenklichkeitsnachweise des Materials(Zertifikate bzw. Laboranalysen) sind der
Wasserbehörde vor dem Einbau vorzulegen.
Ansprechpartner bei der unteren Wasserbehörde ist Herr Hartung, Tel.
04121 4502-2280.
Die Verwendung von wassergefährdenden Betonzuschlagstoffen ist unzulässig.
Bei der Verlegung von Abwasserleitungen und -kanälen im Wasserschutzgebiet ist die DIN EN 1610 und dasATV Arbeitsblatt A 142 zu beachten.
Bei Baumaßnahmen an geplanten Straßen ist die „Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen inWasserschutzgebieten (RiStWag Ausgabe 2002)“ einzuhalten.
Grundwasser
Der Kartenausschnitt zeigt die Standorte ehemaliger, zurückgebauter Förderbrunnen im zentralen Bereichdes B-Plans und vorhandene Grundwassermessstellen des Landesgrundwasserdienstes oder der Stadtwerke
Pinneberg entlang des Eggerstedter Wegs. Dieser Sachverhalt muss bei
den weiteren Planungen berücksichtigtwerden. So sind die Messstellen zu
erhalten und vor Schäden zu schützen.
Die Realisierbarkeit der geplanten Versickerung hängt in erster Linie von
der Durchlässigkeit des Untergrundesund den Grundwasserständen ab.
Diese Rahmenparameter müssen im Vorwege mittels Sondierungengeprüft und nachgewiesen werden. Weitere Planungsfaktoren bedeuten die
zur Verfügung stehende Flächengrößeund die Gefälleverhältnisse. So
scheiden bei hohen Grundwasserständen die Varianten "Rigole" sowie"Schacht" aus und bei Versickerungsmulden sind frostfrei verlegte Leitungen für die Grundstücksentwässerungnahezu unmöglich.
Der Stellungnahme wird weitgehend gefolgt.
Die Messstellen werden in die Planzeichnung übernommen und als zu
schützend festgesetzt.
Untersuchungen über die Versickerungsfähigkeit des Bodens finden
statt. Ein Hinweis auf die notwendige wasserrechtliche Genehmigung
der Versickerung wird in die Begründung aufgenommen.
Eine Festsetzung vor Leitungs- oder Wegerechten für die Entwässerung
ist jedoch nicht erforderlich. Die Entwässerung verläuft ausschließlich
über öffentliche Straßen, öffentliche Grünflächen und Wald im Eigentum
der Stadt Pinneberg. Für öffentliche Entsorgungsanlagen sind in öffentlichen Flächen keine Leitungsrechte erforderlich.
12
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Die erforderlichen Flächen sollten im B-Plan als private Grünfläche mit
Leitungsrecht (LR) oder öffentlicheGrünfläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (GFLR) gem. §9 Abs. 1 Nr. 15 und 21 BauGB mit den entsprechendenFestlegungen festgesetzt werden. Drainagen sollten ausgeschlossen und Keller konstruktiv(z.B. Weiße Wanne) gegen Druckwasser
abgedichtet werden.
Sollten die Voruntersuchung ein positives Resultat liefern, müssen die ggf.
erforderlichen Einleitungserlaubnissenach § 9 und 8 WHG rechtzeitig von
der Gemeinde als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft(§31 Abs.1
i.V.m. Abs. 2 Landeswassergesetz) beantragt werden.
13
Stellungnahme
Untere Naturschutzbehörde:
Biotoptypenkartierung:
Auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne ist ein Mosaik von zahlreichen
miteinander verzahnten Lebensraumtypenausgebildet. Diese Vielzahl von
unterschiedlichen Biotoptypen auf dem gesamten Areal verleihtder Fläche
eine außerordentlich hohe ökologische Wertigkeit.Die Verbindung zwischen den verschiedenen Lebensraumtypen wird durch Saumbiotope gebildet, dieihrerseits eine hohe Wertigkeit und Artenvielfalt besitzen.
Zur differenzierteren Bewertung der Lebensräume sollten die Biotoptypen
auch anhand der Roten Listegefährdeter Pflanzengesellschaften Schleswig-Holstein bewertet werden.
Abwägungsvorschlag
Die Stellungnahme wird wie folgt berücksichtigt.
Die besonderen Qualitäten des Geländes werden mit der Biotoptypenkartierung erfasst.
Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt in Anlehnung an die "Biotopbewertung für die Biotopkartierung Hamburg" (Netz 2006) und ermöglicht
in ihrer Neunstufigkeit eine differenzierte Bewertung, die insbesondere
als Grundlage für die Bestimmung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen dienen kann. Die Bewertung geht damit in ihrer Differenziertheit über die in Schleswig-Holstein im Rahmen von B-PlanVerfahren angewandte zweistufige Bewertung des Gemeinsamen
Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Umwelt,
Natur und Forsten v. 3. Juli 1998 weit hinaus.
Die angewandten Bewertungskriterien sind Seltenheit, Alter, Belastungsgrad und ökologische Funktion. Über das Kriterium Seltenheit werden dabei sowohl die natürlicherweise selten vorkommenden als auch
die gefährdeten Biotoptypen besonders hoch bewertet. Mit der vorgenommenen Bewertung wird somit die Gefährdung bereits berücksichtigt,
so dass auf eine zusätzliche Bewertung anhand der Roten Liste gefährdeter Pflanzengesellschaften Schleswig-Holstein, die außerdem nicht
unmittelbar anwendbar ist auf die Ergebnisse der Biotoptypenkartierung,
verzichtet werden kann.
Seltenheit und Bedrohung von Vegetationseinheiten wurde zudem durch
die Überprüfung des Vorkommens von FFH-Lebensraumtypen mit einbezogen.
Zur Biotoptypenkartierung selbst ist noch ein vollständiger Bestandsplan Für die Kartierung selbst ist eine Darstellung im Maßstab des Beim Maßstab 1: 2000 (entsprechenddem Maßstab des B-Plan-Vorentwurfs) bauungsplans vorgesehen, in dem auch die heute versiegelten und
vorzulegen. Dies gilt gleichermaßen für die Darstellung des Baumbe- überbauten Flächen ablesbar sind.
14
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
standsund für die Bewertung der Biotoptypen.
Auch bereits überbaute Bereiche sind flächenscharf darzustellen, damit
eine korrekte Bilanzierung, die auchden Biotoptyp „Befestigte und unbefestigte Flächen“ berücksichtigen, ermöglicht wird. In den Bestandsplansind auch die Knicks einzumessen.
Am 06. August 2013 wurde das Ackerfilzkraut (Filago arvense) oberhalb Das genannte Ackerfilzkraut wird in die Liste der gefährdeten Arten aufder nördlichen Sportfläche gefunden.Die Liste der gefährdeten und ge- genommen.
schützten Pflanzenarten ist insofern noch zu ergänzen.
Faunistische Potenzialabschätzung:
In sehr allgemeiner Form wurde bisher auf das Vorkommen von streng
geschützten Arten gemäß FFH-RL wieFledermäusen und den Kammmolch verwiesen.
Dabei ist bisher nicht bekannt, wo diese Arten Ihr Vorkommen haben und
wie groß ihre Populationen tatsächlichsind. Es kann auch noch nicht beurteilt werden, ob und welche Arten überhaupt durch die Bau- und betriebsbedingtenWirkungen betroffen sein werden und welche Vermeidungs- u.
Kompensationsmaßnahmenerforderlich sein werden bzw. ob Ausnahmen
nach § 45 BNatSchG zu beantragen wären.
Diese Fragen können erst beantwortet werden, wenn ein artenschutzfachliches Gutachten vorgelegt wird,das konkrete Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen vorgibt.
Im Rahmen des Vermeidungsgebots sind die baubedingten Eingriffe auf
die Vorkommen von streng geschütztenArten und deren Erhalt abzustimmen.Hierzu ist bereits im Vorwege eine kontinuierliche Abstimmung zwischen Stadtplanung und Landschaftsplanungerforderlich.
Die Stellungnahme wird berücksichtigt.
Es wird ein artenschutzfachliches Gutachten erstellt. In diesem werden
die zu erwartenden artenschutzrechtlichen Konflikte ermittelt sowie
Vermeidungsmaßnahmen bestimmt.
Hinweise zum Vorschlag Untersuchungsrahmen:
15
Stellungnahme
Erholung:
Mit der Verwirklichung der Planung wird infolge des Zuzugs weiterer Bewohner der Erholungsdruck auf dieRahwischniederung zunehmen. Störungen der dort lebenden Wiesenvögel sind vor allem durch freilaufendeHunde zu erwarten. Dies muss schon deshalb abgewendet werden, weil
es sich bei diesen Grünflächen auchum Ausgleichsflächen handelt.
Die Stadt Pinneberg sollte daher ein Beweidungskonzept für alle Grünlandflächen in der Rahwischniederungvorsehen, um ein Betreten der Flächen durch Mensch und Hund abzuwehren.
Wasser / RRB
In dem vorhandenen RRB am Südostrand des Geltungsbereichs kommt
mit hoher Wahrscheinlichkeit der inder Potenzialabschätzung ermittelte
Kammmolch vor. Darüber hinaus ist das Gewässer selbst als gesetzlichgeschützter Biotop eingestuft.
Bei technischer Inbetriebnahme des Biotops ist dafür Sorge zu tragen,
dass Beeinträchtigungen sowohl derMolchpopulation als auch des Gewässerbiotops ausgeschlossen sind.
Erschließung:
Der unversiegelte Eggerstedter Weg ist von einem gesetzlich geschützten
Redder von höchster Wertstufeeingefasst. Ein Ausbau dieser Wegeverbindung zu Lasten des Redders ist daher auszuschließen.
Die Darstellung des B-Plan-Entwurfs steht außerdem im Widerspruch zu
den Zielen des Landschaftsplanes,der den Erhalt des Eggerstedter We-
Abwägungsvorschlag
Die Stellungnahme wird wie folgt berücksichtigt.
Die erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (auch die erheblichen
Beeinträchtigungen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie mögliche artenschutzrechtliche Konflikte einschließend) erfasst und im Umweltbericht dargestellt.
In diesem Rahmen wird auch geprüft, inwieweit erhebliche Auswirkungen auf die Rahwischniederung durch den erhöhten Nutzerdruck zu erwarten sind und ob diese ggfls. zu erwartenden Auswirkungen durch
Maßnahmen vermieden werden können.
Die Stellungnahme wird wie folgt berücksichtigt.
Es werden die erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (auch die erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie mögliche artenschutzrechtliche Konflikte einschließend) erfasst und im Umweltbericht dargestellt.
In diesem Rahmen wird dann auch ermittelt, inwieweit die Nutzung des
vorhandenen RRB zu erheblichen Beeinträchtigungen führen kann. Das
Kleingewässer steht aufgrund seiner Ausprägung nicht unter dem
Schutz des § 30 BNatSchG und weist auch selbst kein Potenzial als
Lebensraum für den Kammmolch auf. Trotzdem werden Maßnahmen
geprüft, die eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und umliegender Gehölzbestände sowie die daran gebundene Fauna vermeiden
können.
Die Stellungnahme wird wie folgt berücksichtigt.
Eine westlichen Erschließung wird weiterhin empfohlen. Mögliche alternative Trassenführungen oder Ausbauvarianten des Eggerstedter Weges, die die naturschutzrechtlichen Belange berücksichtigen, werden in
einer verkehrstechnischen Variantenbetrachtung geprüft werden.
16
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
ges als attraktive Grünverbindung vorsieht.
Gleiches gilt die Funktion der Straße An der Raa. Hier sieht der B-PlanEntwurf die uneingeschränkte Befahrbarkeitdes gesamten Weges vor,
während der Landschaftsplan die teilweise Aufhebung der Fahrstrecke
mitRückbau zum Rad-und Gehweg vorsieht.
Da der Naherholung im Bereich der Rahwischniederung ein hoher Stellenwert eingeräumt ist, sollte die Befahrbarkeit mit Pkw westlich der
Sportanlagen aufgehoben werden.
Es werden die erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (auch die erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie mögliche artenschutzrechtliche Konflikte einschließend) erfasst und im Umweltbericht dargestellt.
Es wird im Zuge des B-Plan-Entwurfs geprüft, inwieweit eine Beeinträchtigung des Redders sowie des Weges in seiner Erholungsfunktion bei
gleichzeitiger westlicher Anbindung des Baugebietes weitgehend vermieden bzw. minimiert werden kann.
Die Aufhebung der Befahrbarkeit der Straße an der Raa zum Erhalt der
besonderen Naherholungsfunktion wird im Rahmen des Bebauungsplan-Entwurfs in Abwägung mit den anderen Belangen geprüft.
Knicks:
Knicks, die im Geltungsbereich zu erhalten sind, müssen auch fachge- Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen und bei der Ermittrecht gepflegt werden. Dies kann nurgewährleistet werden, wenn Knicks lung des Kompensationsbedarfs bei entsprechender fachlicher Begrüneinen mindestens 5m breiten Geländestreifen als Pufferfläche zur angren- dung berücksichtigt.
zendenNutzungsfläche erhalten und ins öffentliche Eigentum übergehen
bzw. dort verbleiben. Die füreine extensive Mahd vorgesehenen Randstreifen können als Ausgleichsflächen für das Schutzgut Bodenangerechnet werden, sofern sie zuvor einer Nutzung unterlagen.
Fehlt der Knickschutzstreifen, kann eine Beeinträchtigung eines gesetzlich
geschützten Knicks selbst beiErhalt des Knicks nicht ausgeschlossen
werden. Insofern ist ein Ausgleich für die nicht ermöglichte fachgerechteBehandlung des Knicks im Verhältnis 1:0,3 (bezogen auf die Knicklänge)
erforderlich.
Sollte der Knick anteilig in die entstehenden Privatgrundstücke übergehen, so ist von einer noch größerenBeeinträchtigung infolge dortiger Nutzungen auszugehen.
Daher ist für Knicks, die Bestandteil der Baugrundstücke werden, ein
Ausgleich im Verhältnis 1:1 (bezogenauf die Knicklänge) erforderlich.
Weitergehende Knick-Beeinträchtigungen bis hin zur Beseitigung - sofern
unvermeidbar - sind in der Regelim Verhältnis 1:2 zu kompensieren.
17
Stellungnahme
Boden:
Um den Eingriff in das Schutzgut Boden zu minimieren, sollten auf dem
Kasernengelände für Bebauung undErschließungswege bereits überbaute
Flächen genutzt werden. Anhand der Entwurfszeichnung zum Bebauungsplanlässt sich nicht nachvollziehen, ob das Schutzgut Boden
durch diese Vorgehensweise berücksichtigtwird.
Auch hierzu sind noch Aussagen erforderlich.
Abwägungsvorschlag
Die Stellungnahme wird wie folgt berücksichtigt.
Mit dem Bebauungskonzept werden in weiten Bereichen bereits versiegelte und überbaute Flächen in Anspruch genommen. Innerhalb der
Grünflächen ist die Rücknahme von überbauten und versiegelten Flächen vorgesehen. Eine strenge Ausrichtung der Neuversiegelung /
Überbauung an den vorhandenen Strukturen steht einem neuen Erschließungs- und Nutzungskonzept u.a. mit Schaffung kompakter Grünflächen im Süden und Grünzügen in Nord-Süd-Richtung entgegen.
Gewerbefläche Eggerstedter Weg:
Der Landschaftsplan weist dieser Fläche eine hohe Bedeutung für die
Schutzgüter Klima und Luft zu.Zu diesen Widersprüchen sollte die Stadt
Stellung nehmen.Eine Erschließung der Fläche ist nur vom Wedeler Weg
möglich. Eine Erschließung über den EggerstedterWeg ist aus o. g. Gründen auszuschließen.
Die Stellungnahme wird wie folgt berücksichtigt:
Die Auseinandersetzung mit den Belangen des Landschaftsplans erfolgt
auf der Ebene des Flächennutzungsplans. Der B-Plan wird aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt und setzt dessen Flächenkonzept lediglich um.
Umweltbaubegleitung:
Die Umsetzung der im Bebauungsplan festzusetzenden Maßnahmen zum
Schutz der Umweltbelange istdurch eine fachlich einschlägig ausgebildete
Umweltbaubegleitung sicher zu stellen. Dies gilt sowohl für die
Vorbereitung als auch für die Ausführung der Baumaßnahmen.
Der Stellungnahme kann nicht gefolgt werden.
Eine Umweltbaubegleitung kann nicht mit dem B-Plan festgesetzt werden. Die Stadt Pinneberg entscheidet darüber zu gegebener Zeit bei Bebauung oder Verkauf von Flächen.
Gesundheitlicher Umweltschutz:
Ich habe keine Anregungen.
Kenntnisnahme.
1.5. Kreis Pinneberg, Fachdienst Bürgerservice
16.07.2013
18
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Die Abfallentsorgung muss sichergestellt sein.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Bitte § 16 der UVV Müllbeseitigung beachten.
Die Straßenbreiten werden entsprechend festgesetzt.
Bitte Rast 06 (EAE 85/95) beachten. Achtung wichtiger Hinweis: Ein Müllfahrzeug hat folgendeMaße: 10,90 m lang, 3,60 m hoch, 2,50 m breit.
Überbauungen, die die Straßenbreite im Nachhinein verengen, wie Friesenwälle, Hecken, Carportsoder ähnliches, sind auszuschließen.
Die Entsorgung muss auch während der Bauphase sichergestellt sein.
1.6. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume,
Technischer Umweltschutz
22.08.2013
Eine Bauleitplanung ist regelmäßig verfehlt, wenn sie - unter Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG - dem Wohnen dienende
Gebiete anderen Gebiete so zuordnet, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die Wohngebiete nicht soweit wie möglich vermieden werden
(BVerwG, B. v. 23.01.2002 - 4 BN 3.02 – BRS 65 Nr. 9). Der Trennungsgrundsatz gilt v.a. im Verhältnis von Wohngebieten zu Gewerbe- und Industriegebieten. Der Grundsatz der zweckmäßigen Zuordnung von unverträglichen Nutzungen ist ein wesentliches Element geordneter städtebaulicher Entwicklung und damit ein elementares Prinzip städtebaulicher Planung.
Eine strikte Auslegung des in § 50 BImSchG verankerten Trennungsgebotes wäre aber unvereinbar mit dem in § 1a Abs. 1 S. 1 BauGB niedergelegten Grundsatz des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund
und Boden. Stellt sich heraus, dass im konkreten Fall unter Beachtung der
getroffenen Festsetzungen keine Unzuträglichkeiten zwischen dem Gewerbegebiet und der Wohnnutzung zu erwarten sind, kann die Gemeinde
das bei der Abwägung auch dahingehend berücksichtigen, dass das Nebeneinander im Bebauungsplan ausgewiesen wird.
Bei der vorgelegten Planung grenzen zukünftig WA – und GE-Gebiete
nebeneinander.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Eine schalltechnische Untersuchung wird vorgenommen.
Störfallbetriebe werden ausgeschlossen.
In Anlehnung an den Abstanderlass des Landes Nordrhein-Westfalen
werden alle Betriebsarten ausgeschlossen, die einen Abstand von mehr
als 100 m zu Wohnungen erfordern. Wenn keine Beeinträchtigungen zu
befürchten sind, kann ausnahmsweise auch die Abstandsklasse zwischen 100 und 200 m zugelassen werden.
19
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Mit einer geplanten schalltechnischen Untersuchung und der Festsetzung
von Emissionskontingenten (zur Vermeidung eines „Windhundprinzips“)
soll dieser Konflikt gelöst werden.
Zur Konfliktbewältigung kann z.B. auch als Übergangsbereich eine gemischte Baufläche ausgewiesen werden, die ein Nebeneinander von
Wohnen und Gewerbe ermöglicht oder alternativ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 6
eine Fläche für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen dargestellt werden, die für nachgelagerte Baugenehmigungsverfahren die Voraussetzungen schafft, Schallschutzwände oder –wälle zu
errichten,
Es wird vorgeschlagen die Begründung für das Erfordernis des Nebeneinanders zwischen Wohnen und Gewerbe für diesen Bereich zu ergänzen
und die Konfliktlösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und im B-Plan darzustellen.
1.7. Archäologisches Landesamt, Schieswig-Hoistein, Obere
Denkmalschutzbehörde, Schleswig
23.08.2013
Auf der überplanten Fläche des Bebauungsplanes Nr. 115 befinden sich
zwei archäologischeDenkmale, die nach § 1 DSchG in die Archäologische
Landesaufnahme des LandesSchleswig-Holstein eingetragen sind. Hierbei handelt es sich um die beiden Grabhügel mitden LA-Nr. 71 und 72.
Obertägig sind diese Denkmale nicht mehr sichtbar. Da sie aberauch wissenschaftlich nicht näher untersucht wurden, können wir nicht sagen, in
welchemBereich möglicherweise noch Bestandteile dieser Denkmale im
Boden erhalten sein können.
Es ist daher anhand von detaillierten Plänen zu prüfen, ob archäologische
Maßnahmenerfolgen müssen.
Wir bitten den Bauträger, sich möglichst frühzeitig mit dem Archäologischen Landesamt inVerbindung zu setzen, damit wir anhand von Bauplänen prüfen können, ob archäologischeBelange betroffen sind und wie weiter vorzugehen ist.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Die Lage der Denkmale wird in der Planzeichnung nachrichtlich übernommen.
Es wird auf der Planzeichnung und in der Begründung darauf hingewiesen, dass vor Baumaßnahmen in diesem Bereich Kontakt zum Archäologischen Landesamt aufzunehmen ist.
20
Stellungnahme
1.8. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Pinneberg
13.08.2013
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist Eigentümerin der Flurstücke
1010 und 1011 der Flur 20, Gemarkung Pinneberg, und damit von den
geplanten Festlegungen des B-Plan Nr. 115 betroffen.
Insofern nehme ich wie folgt Stellung:
Flurstück 1010:
Das 5.432 m² große Flurstück ist mit einem eingeschossigen Gebäude mit
Keller- und Dachgeschoss aus dem Jahre 1936 bebaut und verfügt über
eine Grundfläche von rd. 500m².
Es wird durch die Zollverwaltung als Bürogebäude genutzt, was auch der
eigentlichen Funktion des Gebäudes entspricht.
Im B-Plan-Entwurf 115 ist das Flurstück 1010 zum einen Teil in einem
Gebiet mit verträglichem Gewerbe angesiedelt, zum anderen Teil als „private Grünfläche" ausgewiesen, wobei der Anteil der „privaten Grünfläche"
über die Hälfte der Grundstücksfläche ausmacht.
ln den Informationen zum B-Plan 115 gibt es keine konkrete Erläuterung
zur Festsetzung „private Grünfläche". Grundsätzlich muss aber davon
ausgegangen werden, dass mit dieser Festsetzung eine Bebauung der
Flächen ausgeschlossen sein wird. Insofern widerspreche ich der großflächigenFestsetzung "private Grünfläche", da dadurch die Nutzung des
Grundstücks, insbesondere eine eventuelle Erweiterung oder Nutzungsänderung, trotz der enormen Grundstücksgröße extremst eingeschränkt
wird.
Flurstück 1011:
Das 13.732 m² große Flurstück ist mit einem
-
Abwägungsvorschlag
Die befürchteten Konflikte bestehen nicht bzw. können wie folgt ausgeräumt werden.
Die unten beigefügte Karte stellt einen Ausschnitt aus dem städtebaulichen Entwurf dar. Die genaue Lage des neu zu bildenden bei der BImA
verbleibenden Flurstücks war zu diesem Zeitpunkt noch nicht endgültig
ermittelt. Maßgebend sind jedoch die Festsetzungen im B-Plan. Von den
im untenstehenden Plan dargestellten Baumgruppen sind nur die wichtigen erhaltenswerten Teile im B-Plan als private Grünflächen festgesetzt.
Dies sind auf den Flurstücken der BImA weniger als 100 m² Fläche sowie ein etwas 10 m breiter zu erhaltender Gehölzstreifen entlang der
Straße An der Raa. Die übrigen Flächen sind als Gewerbegebiet nutzbar.
Erschließung:
Für den zu erhaltenden Grünstreifen an der Straße An der Raa wird
festgesetzt werden, dass eine Zufahrt in einer Breite von bis zu 10 m
zulässig ist. Dadurch kann ein direkter Anschluss an öffentliche Straßen
hergestellt werden. Dort können auch Ver- und Entsorgungsleitungen
geführt werden, ohne andere Flurtücke queren zu müssen.
Die in der Begründung als zusätzliche Möglichkeit dargestellte privatrechtliche Regelung von Überfahrten über andere Grundstücke ist durch
den angeführten Kaufvertrag bereits erfolgt.
zweigeschossigen Gebäude (Geb. 16) mit Keller- und Dachgeschoss,
Grundstückszuschnitt:
zweigeschossigen Gebäude (Geb. 69) mit Keller- und Dachge- Die noch bestehende Abweichung zwischen der dargestellten Grundschoss,
stücksaufteilung im unten abgebildeten Rahmenplan und den gebildeten
21
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
-
einem eingeschossigen Verbindungsgang zw. Geb. 16 und 69 so- Flurstücksgrenzen wird im Rahmenplan korrigiert.
wie
- einem eingeschossigen Garagengebäude
bebaut und wird durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Bürogebäude genutzt, was auch der eigentlichen Funktion der Gebäude entspricht.
Im B-Plan-Entwurf 115 ist das Flurstück größtenteils in einem Gebiet mit
verträglichem Gewerbe angesiedelt, die als "private Grünfläche" ausgewiesen Bereiche sind gering.
Gemäß den Informationen zum B-Plan-Entwurf 115 ist hinsichtlich der
Straßenverkehrsflächen / Erschließung vorgesehen, den südlichen Teil
der im B-Plan-Entwurf vorgesehenen Gewerbegebiete direkt von Süden
an der Straße An der Raa zu erschließen. Des Weiteren ist vorgesehen,
eine Feinerschließung innerhalb der Gewerbegebiete bei Bedarf privatrechtlich regeln zu lassen, da der Bau öffentlicher Straßen nicht erforderlich ist. Diese Regelungen betreffen somit auch das Flurstück 1011.
Im Kaufvertrag zwischen der Stadt Pinneberg und der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (Urkundenrolle 118/2013 vom 14.02.2013) ist in § 9
(6) ein uneingeschränktes Geh-, Fahr- und Wegerecht (einschließlich einer eventuellen dinglichen Sicherung) zugunsten der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben vereinbart ist, so dass die vorgesehene privatrechtliche Regelung "bei Bedarf' als kritisch angesehen wird.
Auch um möglichen Konflikten mit späteren Nutzungen bzw. Eigentümern
vorzubeugen, wäre es aus Sicht der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben von Vorteil, im Bereich des Flurstücks 1011 eine weitere Erschließung
an der Straße An der Raa vorzusehen, so dass es verkehrstechnisch autarkvom übrigen B-Plan-Bereich ist.
Des Weiteren weise ich darauf hin, dass im Plan zum städtebaulichen
Konzept die Nutzungsdarstellung nicht mit den Flurstücksgrenzen übereinstimmt. So ist auf dem jetzigen Parkplatzbereich (Appendix) des Flurstücks 1011 teilweise ein Gebäude geplant (s. anliegenden Plan). Ich bitte
22
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
diesesentsprechend zu berücksichtigen bzw. zu korrigieren.
Flurstücke 1010 und 1011:
Gemäß den Informationen zum B-Plan-Entwurf 115 ist hinsichtlich der
Straßenverkehrsflächen / Erschließung vorgesehen, eine Feinerschließung innerhalb der Gewerbegebiete bei Bedarf privatrechtlich regeln zu
lassen, da der Bau öffentlicher Straßen nicht erforderlich ist. Dieses bedeutet, dass notwendige Entsorgungsleitungen (Schmutz- und Oberflächenwasser) für die Gebäude der Flurstücke 1010 und 1011 nicht in öffentliche Straßenverkehrsflächen sondern zwangsläufig in Privatgrundstücke verlegt werden müssen. Da aber im Kaufvertrag zwischen der Stadt
Pinneberg und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Urkundenrolle
118/2013 vom 14.02.2013) in§ 9 (6) ein unentgeltlicher Anschluss der
BlmA-Gebäude an ein ggf. notwendiges, neues Entsorgungsnetz vereinbart ist, wird die vorgesehene privatrechtliche Regelung ebenfalls als kritisch angesehen.
23
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
24
Stellungnahme
1.9. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume,
Untere Forstbehörde, Neumünster
14.08.2013
Grundsätzlich kann ich dem B-Plan 115 zustimmen.
Allerdings musste ich unter Informationen zum B-Plan Punkt 3.7. feststellen, dass über die Lage der Waldersatzorte keine Aussage getroffen wird.
Die waldbesitzende Person hat sich im Sinne des§ 9 LWaldG schon in der
Planungsphase Gedanken über den Ersatz zu machen und die Vorgehensweise zu benennen.
Zum Kompensationsbedarf ist Folgendes zu sagen. Die forstbehördliche
Auslegungsweise für den Waldersatz legt einen Flächenersatzbedarf dahingehend fest, dass bei einem durchschnittlichen Baumalter bis 20 Jahren ein Ersatz von 1:1, bis 60 Jahren ein Ersatz von 1:2, über 60 Jahren
ein Ersatz von 1:3 festgelegt wird. Dies sollte im Planungsgeschehen berücksichtigt werden.
Abwägungsvorschlag
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Der Umfang der Waldumwandlung wird ermittelt und im Weiteren mit der
zuständigen Forstbehörde die Vorgehensweise für die Kompensation
abgestimmt.
1.10. AG-29, Arbeitsgemeinschaft der anerkannten
Naturschutzverbände in Schleswig Holstein, Kiel
19.08.2013
1. Die AG-29 hält die Planungen sowohl planerisch wie auch aus natur- Kenntnisnahme
schutzfachlicher Sicht für unzureichend und ungeeignet.
2. Mit dem Bebauungsplan soll das seit Jahren brachliegende Kasernengelände entwickelt werden, was sicherlich städtebaulich erforderlich ist.
Dennoch ist trotz des jahrelangen Vorlaufs und die öffentliche Diskussion
darüber eine wenig innovative und nachhaltige Planung vorgelegt worden.
Die Befürchtung besteht, dass das Potenzial des Geländes, gerade aus
ökologischer und grünplanerischer Sicht verschleudert wird. Angesichts
der radikalen Waldumwandlungsabsichten sind ähnliche Verhältnisse wie
bei der Bebauung des "Rosenfelds" zu befürchten. Dass ein Teilbereich
des Geländes für andere Nutzungen vorgesehen werden soll, steht diesem Einwand nicht entgegen.
Zu 2:
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Es werden erhebliche Flächenanteile als Grün- oder Waldflächen festgesetzt. Das Kasernengelände ist etwa 36,4 ha groß, von denen 10,4 ha
als Grünflächen und 3,4 ha als Wald festgesetzt werden.
25
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
3. Zum Grundkonzept der Planung ist anzumerken, dass weitestgehend
erneut eine schlichte Wohnbebauung realisiert werden soll, mit einem Vorrang der Erschließung durch den motorisierten Individualverkehr. Was
beim Rehmenfeld (Stichwort „Auto-freies Wohnen") gescheitert ist, könnte
hier in Angriff genommen werden und wäre als innovative Alternative für
Pinneberg zu prüfen. Verschiedene Städte in Deutschland haben gezeigt,
wie gerade Konversionsgelände in attraktive, gänzlich autofreie Wohnquartiere umgewandelt werden können. Wir verweisen bspw. auf das
Vauban-Gelände der Stadt Freiburg im Breisgau, was hier vorbildlich für
Pinneberg wirken könnte.
Zu 3:
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Die Entwicklung von sogenannten „autofreien Quartieren“ entspricht
nicht der Beschlusslage der politischen Gremien. Gegen die Planung
eines „autofreien Quartiers“ sprechen:
- die Stadtrandlage des Gebiets,
- die unbefriedigende ÖPNV-Anbindung (die relativ geringe geplante Wohnungszahl sorgt auch für keine ausreichende zusätzliche Nachfrage) und
- die fehlende Infrastruktur im Quartier (Einzelhandel, Ärzte)-
4. Es könnte dann auf die ohnehin nicht begründbare Erschließung nach
Westen hin verzichtet werden, da sie für die dort befindlichen Schutzgüter
der Natur äußerst kritisch und belastend ist. Jedenfalls und nur hilfsweise
fordern wir, dass die verkehrstechnische Notwendigkeit mit wissenschaftlich nachvollziehbaren Ansätzen eines derartigen Anschlusses nachgewiesen bzw. gutachterlich erörtert wird.
Zu 4:
Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt.
Zur Frage der Westanbindung ist ein Verkehrsgutachten erstellt worden.
Die Sinnhaftigkeit eines Anschlusses von Westen ist dort dargestellt
worden.
5. In diesem Zusammenhang sind im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung der Planung die vermögenswerten Verluste, die durch
die Umweltbetroffenheiten der Planung ausgelöst werden zu prüfen. Dies
wird neuerdings auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Rahmen
von UVP relevanten Planungen gefordert.
Entsprechende Ermittlungen sind für das weitere Verfahren anzustellen
und im Übrigen ist in die Auslegung zur förmlichen Beteiligung der wirtschaftliche Hintergrund der Planung, also bspw. die zum Grunderwerb
getätigten Verträge, in die Auslegung zu integrieren.
Zu 5:
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Eine Pflicht zur „Aufstellung der vermögenswerten Verluste, die durch
die Umweltbetroffenheiten der Planung ausgelöst werden“ existiert nicht.
Die Planung wird nach den in Deutschland geltenden Umweltvorschriften vorgenommen.
Auch eine Vorschrift, etwaige Grundstücksverträge offenzulegen, existiert nicht. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden jedoch soweit zweckmäßig in der Begründung dargestellt.
26
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
6. Zu verlangen ist über die üblichen Festsetzungen nach der BauNVO
auch, dass der Umfang der Wohnbebauung (Anzahl der Wohneinheiten)
in der Satzung geregelt wird. Es ist ja gerade dieser Umfang, der in der
bisherigen öffentlichen Debatte einer der großen Streitpunkte war. Gerade
das in Drs. 12/152 angestrebte Konzept der "flexiblen Nutzung" nach
Maßgabe von Investoreninteressen kann aus den Erfahrungen der bisherigen Planungen in Pinneberg nur mit Skepsis betrachtet werden.
Die Belastung des Geländes muss feststehen, auch damit naturschutzfachlich Prüfungen rechtskonform erfolgen können.
Zu 6:
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Die Dichte der Bebauung soll über Ausnutzungsziffern festgelegt werden
(Grundflächenzahl und Geschossigkeit). Mit der zulässigen Grundfläche
kann eine höhere Zahl von kleinen Wohnungen oder eine geringere Zahl
von großen Wohnungen errichtet werden. Die genaue Zahl der Wohnungen selbst soll nicht festgelegt werden. Mit einem Nachkommen von
„Investoreninteressen“ hat dies nichts zu tun.
Durch die festgelegten Ausnutzungsziffern lässt sich auch der Ausgleich
im Sinne des Naturschutzrechtes eindeutig ermitteln.
7. Die vorgelegten Planungsunterlagen lassen vermuten, dass die anstehenden naturschutzfachlichen Probleme nicht ernsthaft erfasst und behandelt werden sollen. Es bestehen erhebliche Zweifel an der rechtskonformen Anwendung der Gesetzeslage beim Blick in die Beteiligungsunterlagen. Einerseits wird ein Scoping-Dokument vorgelegt ("Vorschlag zum
vorläufigen Untersuchungsrahmen"), zugleich wird mit der Vorlage einer
Biotoptypenkartierung sowie einer faunistischen Potenzialabschätzung
klar signalisiert, dass man Hinweise zu den Umweltuntersuchungen insoweit nicht ernsthaft zu berücksichtigen gedenkt, da gutachterlich schon
vollendete Fakten geschaffen werden.
Zu 7:
Die Unterstellung wird zurückgewiesen.
Die frühzeitige Behördenbeteiligung dient insbesondere der Festlegung
des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung.
Es ist aber sinnvoll und angebracht, Untersuchungen, die zu diesem
Zeitpunkt schon vorliegen, schon zu veröffentlichen und den Unterlagen
beizulegen.
8. Die Biotoptypenkartierung ist hinsichtlich ihres Untersuchungsumfangs
(Zeitspanne der Untersuchung: 3 Tage, Zeitraum: Oktober) unzureichend
und entspricht keinem anerkannten Standard. Die Berufung auf ältere Untersuchungen ersetzt dies gerade nicht, insbesondere, da das Gelände
zeitlich Gelegenheit hatte, sich zu entwickeln.
Nicht bestritten werden soll freilich, dass das Gelände außerordentlich
umfangreiche wertvolle Bestandteile (bspw. Seite 10 - Baumbestand 14%
der Fläche entsprechend 6 ha) enthält. Angesichts des geringen Waldanteiles Schleswig-Holsteins und der wenig zusammenhängenden Grünflächen in Pinneberg ist ein umfassendes naturschutzfachliches Schutzkon-
Zu 8:
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Es erfolgte eine flächendeckende aktuelle Biotoptypenkartierung (eine
Berufung auf ältere Untersuchungen erfolgt nicht). Mit der vorliegenden
Biotoptypenkartierung wird der Bestand in seiner Ausprägung hinreichend erfasst, so dass die zu erwartenden Auswirkungen sachgerecht
ermittelt und bewertet werden können.
Mit Aufstellung des Bebauungsplans wird das Planungsziel verfolgt, das
Gelände zu einem gemischten Quartier mit Wohnnutzung, gewerblicher
27
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
zept zu entwickeln, jedoch nicht im Sinne eines Ausgleichskonzeptes
nach der Waldbeseitigung. Darin ist der Wald in seinem Status zu erhalten
und nicht lediglich auf den Waldschutzstreifen abzuheben. Aufgrund neuster Rechtsprechung sind gerade die Waldbesitzerrechte bei der Verkehrssicherungspflicht gestärkt worden.
Nutzung, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen und großen Grün- und
Waldanteilen zu entwickeln. Da ein vollständiger Erhalt des Waldbestandes bei gleichzeitiger Erreichung des Planungsziels nicht möglich
ist, ist für die Waldverluste ein Ersatz gem. LWaldG zu schaffen. Ebenso
sind bei einer geplanten Bebauung die Waldabstände gem. LWaldG zu
berücksichtigen.
9. Es sind jedoch konkrete Kartierungen auf Artniveau und mit quantitativer Erfassung des Bestandes erforderlich, bevor über die Anwendung der
Abweichungsregelungen nachgedacht werden kann. Auch hier gilt, dass
Beobachtungen aus 2005 bspw. bei den Amphibien den jetzigen, vermutlich besseren Bestand, nicht wiedergeben. Dass das Gutachten am Ende
bereits jetzt festzuhalten in der Lage sich sieht, dass die gesamten Beeinträchtigungen der Planung "durch Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen so ausgeglichen werden können, dass die ökologischen Funktionen erhalten bleiben", disqualifiziert allenfalls den Gutachter, hat aber mit
einer naturschutzfachlichen Realitätswahrnehmung nichts zu tun. Nur als
Hinweis sei angemerkt, dass Bauzeitenregelungen nicht angeführt werden
können, da diese erfahrungsgemäß "flexibel" gehandhabt werden. Die im
Artenschutzrecht inzwischen "klassischen" Vermeidungsmaßnahmen wie
Baufeldräumungen und Vergrämungen sind richtigerweise als Eingriffe
eigener Art zu werten. Die vom Gutachter ebenfalls angesprochenen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sind, jedenfalls
wie sie nach derzeitigem deutschen Rechtsverständnis eingesetzt werden, überzogen. Sie sind deshalb in ihrer rechtlichen Wirksamkeit abzulehnen.
Zu 9:
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Die Potenzialanalyse dient der Abschätzung des möglicherweise dort
vorhandenen Artenspektrums nach den verfügbaren Kenntnissen über
die Tierarten (Verbreitung in der Region, Ergebnisse älterer Untersuchungen, bekannte Lebensraumansprüche der Arten). Dieses Artenspektrum ist größer (mathematisch „größergleich“) als eine Erfassung
des realen Bestandes sein könnte. Eventuelle Verbesserungen der Lebensräume gegenüber der Kartierung von 2005 wurden berücksichtigt.
Die aufgrund der Vorplanung zu erwartenden Wirkungen auf die potenziell vorhandenen und betroffenen Arten werden beschrieben und in
einer Ersteinschätzung festgestellt, dass durch ein Bündel von Maßnahmen, die weder utopisch noch unrealistisch sind, die ökologischen
Funktionen für diese Arten erhalten bleiben können.
Bauzeitenregelungen sind in der Tat flexibel und können in geeigneter
Weise für den Schutz von Tieren eingesetzt werden. Vergrämungen und
dergleichen sind bisher nicht vorgesehen.
Der Satz zu CEF-Maßnahmen ist unverständlich. Eine Ablehnung von
CEF-Maßnahmen im Voraus ist naturschutzfachlich nicht vertretbar
Für den B-Plan-Entwurf wird ein umfassender artenschutzfachlicher
Beitrag erstellt, mit dem geprüft wird, ob durch die Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplans gegen die in § 44 Abs. 1 BNatSchG formulierten
Zugriffsverbote verstoßen wird und es werden die Maßnahmen bestimmt, durch die ein Verstoß vermieden wird.
28
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
10. Die Planung muss sich den Anforderungen des "zwingenden überwiegenden öffentlichen Interesses" und der "Alternativlosigkeit" stellen. Die
ausgelegten Unterlagen enthalten hierzu bisher keine Anstöße, was jedoch auch schon aufgrund der laufenden Neuaufstellung des F-Planes
dringend erforderlich wäre. Auch hier gilt es nachzuarbeiten.
Zu 10:
Die Stellungnahme ist unzutreffend.
Die Planung muss sich nur dann den Anforderungen des „zwingenden
überwiegenden öffentlichen Interesses“ und der „Alternativlosigkeit“
stellen, wenn – bei Verstoß gegen die Zugriffsverbote gem. § 44
BNatSchG - eine Ausnahme gem. 45 BNatSchG beantragt werden soll.
Nach Ersteinschätzung des faunistischen Gutachtens lässt sich ein derartiger Verstoß gegen die Zugriffsverbote vermeiden.
Für den B-Plan-Entwurf wird ein umfassender artenschutzfachlicher
Beitrag erstellt, mit dem geprüft wird, ob durch die Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplans gegen die in § 44 Abs. 1 BNatSchG formulierten
Zugriffsverbote verstoßen wird.
11. Im Übrigen sind Fragen der Klimawirksamkeit und der biologischen Zu 11:
Vielfalt in der Planung völlig unbearbeitet, so dass auch hier ein weiteres Der Stellungnahme wird gefolgt.
erhebliches Defizit besteht.
Es werden die erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (auch die erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie mögliche artenschutzrechtliche Konflikte einschließend) erfasst und im Umweltbericht dargestellt. Hierzu gehören gem.
Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen auch die biologische
Vielfalt, sowie das Klima.
12. Bereits frühzeitig möchten wir sie zudem darauf hinweisen, dass die
Belange des Vogelschutzes schon bei der Planung von Gebäuden berücksichtigt werden sollen, um den Vogeltod an Glasscheiben verhindern.
Das Bundesamt für Naturschutz stellt hierfür einen neuen Leitfaden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ der Schweizer Vogelwarte zur
Verfügung, der unter der Website www.vogelglas.info zu erhalten ist.
Zu 12:
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Der Leitfaden richtet sich insbesondere an Bauherren und enthält keine
Maßnahmen, die im Regelungsbereich des Bebauungsplans liegen.
29
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
1.11. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband
Schleswig-Holstein e.V., Kiel
14.08.2013
Wir begrüßen, dass der Plan, die Eggerstedter Straße als Verbindungs- Kenntnisnahme
straße herzustellen, fallengelassen wurde. Auch die Ansätze aus dem
Konzept: die Ansiedlung besonderer Wohnformen, das Sondergebiet
Freizeit, Gesundheit etc. begrüßen wir ebenso wie die Begrenzung der
Gebäudehöhen. Die Berücksichtigung der besonders erhaltenen Grünbestände sehen jedoch wir nicht als ausreichend an. Ale ein weiteres Problem sehen wir die bereits begonnene Umsetzung von Maßnahmen, wie
den Bau des Kindergartens. Steht kein in sich stimmiges Konzept dahinter
und wird peu à peu angefangen zu bauen, verwässert die Planung und
Korrekturen lassen sich dann nur schwer oder gar nicht umsetzen, bzw.
das Konzept bleibt Stückwerk.
Näheres erläutern wir zu den einzelnen Kapiteln in Anlehnung zu der Information zum B 115.
3 Festsetzungen des Bebauungsplanes
3.1. Städtebauliches Konzept
Der große Wurf ist diese Planungsvorgabe zum Gelände der EggerstedtKaserne leider nicht geworden. Hochpreisige Ein- und Mehrfamilienhäuser
ohne Anspruch der Nachhaltigkeit sind nicht zukunftsweisend und innovativ. Durch eine gute Durchmischung von Passiv-und/oder Plusenergiehäuser, größere und kleinere Grundstücke und in moderner Bauweise kann
Urbanität erzeugt werden, die wiederum einen hohen Identifikationsgrad
mit dem neuen Stadtteil entstehen lassen kann. Derart konzentriertes
Wohnen lädt auch geradezu ein, einen autofreien Stadtteil zu schaffen,
und auf der Hauptachse zumindest das Konzept der Gleichwertigkeit aller
Verkehrsteilnehmer, Shared Space, zu verwirklichen.
Die Stadt Pinneberg muss die Chance eines lebendigen neuen Stadtteils
begreifen, der hier entwickelt werden könnte, ansonsten besteht die Ge-
Zu 3.1:
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Viele der Vorschläge können auf Ebene des B-Plans nicht festgesetzt
werden (z. B. Energiestandard der Gebäude, Grundstücksgrößen). Einige Maßnahmen sollen der späteren Erschließungsplanung vorbehalten
werden. So ist z. B. vorgesehen, dass nur die Haupterschließungsstraße
mit Gehwegen versehen wird, alle anderen Straßen aber als Mischverkehrsflächen hergestellt werden.
Weitere Bedingungen können privatrechtlich beim Verkauf der Baufelder
vereinbart werden.
30
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
fahr, dass Pinneberg in der Provinzialität, die dieser vorliegen-de Plan
andeutet, stecken bleibt.
Was Pinneberg benötigt, ist ein Konzept, das Visionen in Hinblick auf
Nachhaltigkeit enthält. Visionen die die ökologische und soziale Entwicklung verknüpfen, Generationen, Geschlechter und Umweltgerechtigkeit
vereint. Dazu gehören ganz konkrete Konzepte für vielfältiges Wohnen,
Energieversorgung (z.B.: Geothermie, Erd-Solarspeicher), Mobilität und
Grünstrukturen, die die Klimaveränderungen auf-greifen und innovative
Lösungen enthalten.
Adäquate Beispiele, wie ökologische und soziale Entwicklung von ehemals militärisch genutztem Gelände (http://www.vauban.de/) Darmstadt
oder Münster (http://www.werkstatt-stadt.de/de/projekte/147/). Münster
zeigt sogar, wie es gehen kann, denkmalgeschützte ehemalige Kasernengebäude zu revitalisieren.
3.2 Gewerbegebiete
Die Stadt Pinneberg hat bereits eine Hochschule. Das Konzept als Bildungsstadt ließe sich hier gut fortsetzen mit der Ansiedlung weiterer Bildungsträger. Junge Leute beleben einen Stadtteil und stehen Fortschrittlichem in der Regel aufgeschlossen gegenüber. Auch ist uns bekannt, dass
die Krankenpflegeschule der Regiokliniken auf der Suche nach einem
neuen Standort ist. Mit weiteren Interessenten ließe sich das Konzept Bildungsträger statt Gewerbe sicher verwirklichen.
Zu 3.2:
Der Stellungnahme ist bereits teilweise gefolgt.
Die vorgeschlagenen Nutzungen sind alle auch in Gewerbegebieten
zulässig und können sich dort ansiedeln, wenn – wie vom Einwender
vermutet -Nachfrage besteht.
3.6. Grünflächen/Oberflächenentwässerung
Das Konzept der Oberflächenentwässerung begrüßen wir. Das Gebiet
liegt im WSG lll B. Daher empfehlen wir folgende Festsetzung mit aufzunehmen:
- Grundwasseranstiche oder Maßnahmen, die zu einer dauerhaften
Absenkung des Grundwasser-spiegels führen würden, sind unzu-
Zu 3.6.
Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt.
Der Ausschluss von Maßnahmen, die zur dauerhaften Absenkung des
Grundwassers führen, wird aufgenommen.
Der Ausschluss von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln und Tausalzen sowie die Verwendung bestimmter Materialien im Wegebau kann
31
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
lässig.
in einem Bebauungsplan nicht geregelt werden.
- Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist
auf allen nicht überbauten Flächen untersagt. Außerdem dürfen
keine Tausalze und tausalzhaltigen Mittel aufgebracht werden.
- Für den Bau von Straßen und Wegen sollte kein Recyclingmaterial
und/oder nur Material mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
verwendet werden.
Unter Punkt 4 haben wir Aussagen zum Straßenquerschnitt dargelegt. Bei
der Umsetzung unserer Anregungen könnte im Bereich der Hauptachse
auf eine Verrohrung verzichtet werden. Es wäre Platz für eine offene Entwässerung vorhanden.
3.7. Flächen für Wald
Laut Unterlagen ist es beabsichtigt 13 ha Wald zu vernichten! Die
Zahlen haben wir der Biotopkartierung und der Tabelle Kosten entnommen. Dazu kommen noch Pionier- und Jungwald, >100 Einzelbäume und
Baumreihen. Bereits 1974 wurde für das Gelände eine Waldfläche gemäß
Landeswaldgesetz definiert. Diese Zahlen und Aussagen fehlen in den
Unterlagen. In der Biotopkartierung wurden wertvolle Baumreihen und
Ulmen erfasst, die in der Planung nicht mehr aufgezeichnet sind. Das
Land Schleswig-Holstein gehört zu den waldärmsten Bundesländern. Umso wichtiger ist es so viel wie möglich der biologisch hochwertigen Waldflächen in Ihrer Gänze zu schützen und zu bewahren!
Um diese und andere Biotope, Solitärbäume, Baumreihen, Einzelbäume,
Sandflächen etc. erhalten zu können, ist es unbedingt notwendig das
Konzept dahingehend zu gestalten, dass die Biotope und auchdie auf der
Roten Liste stehenden Bäume als zu erhalten eingestuft und abgestimmt
die Bebauung nachrangig geplant wird. Der Schutzstreifen zum Wald
muss aus der zu bebauenden Fläche entwickelt werden und nicht wie hier
beabsichtigt, aus der nach dem Landeswaldgesetz geschützten Fläche.
Die Bäume müssen so geschützt werden, dass kein Wurzeldruck im Kro-
Zu 3.7:
Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt.
Der Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen zeigt die wesentlichen Konflikte – u.a. Umwandlung von Wald - bereits auf. Die flächenscharfe Ermittlung der Auswirkungen erfolgt zum B-Plan-Entwurf.
Mit dem Konzept des B-Plan-Vorentwurfs wurde bereits das Ziel verfolgt,
in Abwägung städtebaulicher und grünordnerischer Belange einen möglichst großen Anteil der Gehölzflächen zu erhalten. Dies schlägt sich u.a.
nieder in den zu erhaltenden Waldbereichen, den Knicks etc. Mit den
Waldschutzstreifen werden die Waldabstände gem. LWaldG von der
geplanten Bebauung zu den zu erhaltenden Waldflächen berücksichtigt.
Im Weiteren werden im Rahmen des B-Plan-Entwurfs die Möglichkeiten
zur Vermeidung von Gehölzverlusten im Einzelnen – unter Berücksichtigung der genannten Anregungen - geprüft. Für die zum Erhalt festgesetzten Bäume bzw. Gehölzflächen werden erforderliche Festsetzungen
zur langfristigen Sicherung aufgenommen.
32
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
nenbereich entstehen kann.
Der erforderliche Ausgleich wird für den B-Plan-Entwurf in Art und UmDer vorhandene Knick darf nur für eine fußläufige oder Radwegeverbin- fang nach den Erfordernissen des BNatSchG und des LWaldG ermittelt
dung durchstochen werden. Die Knicks und die Redder müssen durch und dargestellt.
Gehölzsäume in Ihrer biologischen Wertigkeit erweitert werden und sie
sollten durch geeignete Maßnahmen gegen unvermeidbaren Siedlungsdruck geschützt werden.
Ein Ausgleich des ökologisch hochwertigen Waldes (s. Einstufung in der
Biotopkartierung) ist nicht machbar, es bleibt immer eine Alibifunktion.
Bei nicht vermeidbarem Ausgleich muss dieser vorgezogen werden, §44
Abs. 5 BNatSchG (CEF-Maßnahme). Die Ausgleichsflächen sollten im BPlan genau definiert und dargestellt werden.
3.9. Gestalterische Vorschriften
Es muss an dieser Planung der Rahmen festgelegt werden, auch die weitergehenden Regelungen. Nur so kann transparent dargestellt werden,
dass das Konzept in ihrer Gänze konsequent umgesetzt wird.
Ob der höhere Nutzungsdruck durch die Bebauung auf die Rahwischniederung zu einer Verschlechterung der Flächen führen wird, sollten ebenso
für die Waldflächen ein Monitoring eingerichtet werden. Der Erhalt der
Niedermoorflächen und der Schutz der dort lebenden Amphibien sind aus
Sicht des Naturschutzes unbedingt zu berücksichtigen.
Zu 3.9:
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Gestalterische Festsetzungen werden in den B-Plan aufgenommen.
Zum Bebauungsplan-Entwurf werden die erheblichen Auswirkungen auf
die Umwelt (auch die erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie mögliche artenschutzrechtliche Konflikte einschließend) erfasst und im Umweltbericht dargestellt.
In diesem Rahmen wird dann auch ermittelt, inwieweit erhebliche Auswirkungen auf die Rahwischniederung oder auch die Waldflächen durch
den erhöhten Nutzerdruck zu erwarten sind und ob ggfls. ein Monitoring
erforderlich wird.
4. Straßenverkehrsflächen/Erschließung
Bei der Betrachtung der Straßenbreite kommt die Überlegung auf, handelt
es sich um eine Wohnstraße oder eine Sammelstraße. Breite Straßen
erzeugen Verkehr. Das widerspricht einem urbanen, autoarmen Stadtteil.
Die Planung sollte so gestaltet werden, dass sie zu einer Begegnungsstätte werden könnte und dass die vorhandenen Bäume erhalten werden.
Unseres Erachtens sollte jedoch die Chance ergriffen werden, sie autofrei
Zu 4:
Der Stellungnahme ist bereits weitgehend gefolgt.
Es ist vorgesehen, nur die Haupterschließungsstraße mit Gehwegen zu
versehen, alle anderen Straßen werden als Mischverkehrsflächen hergestellt.
Zum Schutz von Insekten wird folgende Festsetzung aufgenommen:
33
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
zu gestalten. Für das Konzept Shared Space kann auf die kostenträchtige
Trennung von Autoverkehr und Fußgänger, sowie Fahrradfahrer verzichtet werden. Zudem eine Straße, wie sie geplant ist, immer auch eine soziale Trennung der Bewohner verursacht.
Zum Schutz der Insekten sollte für Straßenbeleuchtung Natriumdampfhochdrucklampen (SE/ST) bevorzugt werden.
Es fehlt ein ÖPNV-Konzept!
„Für Außenleuchten ist nur die Verwendung von NatriumHochdrucklampen, LED-Lampen oder Lampen, die ein für Vögel und
Insekten wirkungsarmes Spektrum aufweisen, zulässig. Es sind staubdichte Lampen zu verwenden.“
5. Umweltbericht
Aufgrund der Komplexität des Plangebietes erhalten wir es für unbedingt
notwendig, dass der Prozessschritt Scoping (§4 Abs.1 BauGB) berücksichtigt wird.
Zu 5:
Der Stellungnahme wurde bereits gefolgt.
Der Prozessschritt Scoping wurde mit der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1
BauGB durchgeführt.
Faunistische Potenzialanalyse
2.3. Potenziell vorhandene Brutvögel
In der Artenliste der vorhandenen Vogelarten fehlen Nachtigall und Pirol.
Für den Pirol hat der Erhalt der wertvollen Waldstruktur eine hohe Bedeutung.
3.4 Wirkung auf Amphibien
Das Wanderverhalten der Amphibien in der Rahwischniederung wird fehlerhaft interpretiert, der seit vielen Jahren regelmäßig aufgestellte Krötenzaun ist nicht thematisiert.
Die Amphibien vor Ort nutzen das gesamte Gebiet für eine Art Rundwanderung. Dabei erfolgt die Wanderung auf unterschiedlichen Wegen. Die
Tiere haben eine Wechselbeziehung zwischen den Laichgewässern in der
Niederung, die die geschlechtsreifen Tiere aufsuchen und den Flächen
auf dem Kasernengelände als Sommerquartiere bis hin zu den Überwinte-
Das Gebiet ist durch die Anschlüsse nach Westen und Osten prinzipiell
gut an das Busliniennetz anzuschließen. Ob und in welchem Umfang
was stattfinden wird, kann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden
werden.
Zu 2.3:
Der Stellungnahme ist bereits gefolgt.
Die Nachtigall ist im vorliegenden Gutachten bereits berücksichtigt. Ein
Vorkommen des Pirols ist möglich und wird im artenschutzfachlichen
Beitrag zum B-Plan-Entwurf berücksichtigt.
Zu 3.4:
Der Stellungnahme ist bereits gefolgt.
Der Krötenzaun wird im artenschutzfachlichen Beitrag zum B-PlanEntwurf berücksichtigt.
Die „Rundwanderung“ wird im vorliegenden Gutachten bereits mit anderen Worten dargestellt: Innerhalb des dargestellten AmphibienLebensraumes (Abbildung 6) finden diffus Wanderbeziehungen während
des ganzen Jahres statt.
Die Vernetzung Niederung-Kasernengelände ist im vorliegenden Gu34
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
rungsflächen. Insofern besteht durchaus eine Vernetzung mit den nördlich
vorhandenen Flächen.
Das Vorkommen des Kammmolches gilt seit vielen Jahren als gesichert
und muss in der Planung eingebunden und berücksichtigt werden!
tachten bereits dargestellt. Mit den nördlich vorhandenen Flächen sind
die Flächen nördlich des Kasernengeländes gemeint.
Der Kammmolch ist im vorliegenden Gutachten bereits als vorhanden
dargestellt und berücksichtigt.
1.12. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutzund
Dienstleistungen der BundeswehrKompetenzzentrum
Baumanagement Kiel
22.08.2013
Der Geltungsbereich des B-Plans befindet sich innerhalb des Anlagen- Der Stellungnahme wird gefolgt.
schutzbereiches des Drehfunkfeuers (DVOR) Eibe.
Es wird eine Höhenbeschränkung auf 20 m über Grund aufgenommen.
Leider kann ich die Planunterlagen online nicht mehr einsehen, so dass
ich die Höhen der geplanten Gebäude nicht vorliegen habe.
Sollten die geplanten Gebäude unter 20m liegen, sind keine Belange der
Luftfahrtbehörde betroffen.
1.13. Bundesamt für Infrastrulktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum
Baumanagement Kiel, - K 422.08.2013
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Die Wehrbereichsverwaltung Nord - AußensteIle Kiel ist mit Ablauf des
Es wird eine Höhenbeschränkung auf 20 m über Grund aufgenommen.
30, Juni 2013 aufgelöst worden. Die dort bislang - für Sie relevanten - im
Dezernat ASt 3 oder im Sachbereich IUW 1wahrgenommenen Aufgaben
werden nunmehr durch das Referat K 4 des sog. Kompetenzzentrums
Baumanagement Kiel der neu eingerichteten BundesoberbehördeBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen derBundeswehr, Feldstr. 234, 24106 Kiel wahrgenommen.
Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass durch die im Betreff aufgeführten
PlanungenBelange der Bundeswehr berührt werden. Die beabsichtigte
Maßnahme befindet sichin einem angeordneten Schutzbereich nach dem
Schutzbereichgesetz.
Gegen die beabsichtigte Maßnahme bestehen derzeit jedoch keine Be35
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
denken,
Ich weise aber darauf hin, dass die nach der Schutzbereichanordnung
vorgegebenenHöhenbeschränkungen einzuhalten sind.
1.14. Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig Holstein,
Luftfahrtbehörde, Kiel
21.08.2013
Die Wehrbereichsverwaltung Nord – Außenstelle Kiel ist mit Ablauf des30. Der Stellungnahme wird gefolgt.
Juni 2013 aufgelöst worden.Die dort bislang – für Sie relevanten – im De- Es wird eine Höhenbeschränkung auf 20 m über Grund aufgenommen.
zernat ASt 3 oder im Sachbereich IUW 1wahrgenommenen Aufgaben
werden nunmehr durch das Referat K 4 des sog.Kompetenzzentrums
Baumanagement Kiel der neu eingerichteten BundesoberbehördeBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen derBundeswehr, Feldstr. 234, 24106 Kiel wahrgenommen.
Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass durch die im Betreff aufgeführten
PlanungenBelange der Bundeswehr berührt werden. Die beabsichtigte
Maßnahme befindet sichin einem angeordneten Schutzbereich nach dem
Schutzbereichgesetz.
Gegen die beabsichtigte Maßnahme bestehen derzeit jedoch keine Bedenken.
Ich weise aber darauf hin, dass die nach der Schutzbereichanordnung
vorgegebenenHöhenbeschränkungen einzuhalten sind.
1.15. IHK zu Kiel, Elmshorn
20.08.2013
Wir können Ihnen mitteilen, dass wir angesichts des knapp werdenden Kenntnisnahme.
Gewerbeflächenangebots im Kreis Pinneberg die Ausweisung neuer Flä- Die Verlegung von leistungsfähigen Breitbandkabeln ist beabsichtigt.
chen für gewerbliche Ansiedlungen in Pinneberg begrüßen.
In Anbetracht der Größe des Areals ist eine leistungsfähige infrastrukturel36
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
le Erschließung von elementarer Bedeutung. Daher müssen verkehrsräumliche Voraussetzungen für ein erhöhtes Aufkommen des Individualund Wirtschaftsverkehrs geschaffen werden - nicht nur innerhalb des Gewerbegebiets, sondern auch bei der Anbindung an Straßen des
(über)örtlichen Verkehrs, um verkehrliche Engpässe zu vermeiden.
Überdies weisen wir darauf hin, dass für die Standortwahl eines Unternehmens in vielen Fällenauch die Verfügbarkeit einer schnellen Internetverbindung mit hoher Datenübertragungsrate ein entscheidender Faktor
ist. Die Breitband-Umfrage der IHK zu Kiel kam im Mai 2013 zu dem Ergebnis, dass etwa 80 Prozent der Unternehmen in der Unterelberegion mit
ihrem Internetanschluss unzufrieden sind und mit einer deutlich geringeren Übertragungsrate (6 Mbit/s) als den benötigten 50 bis 100 Mbit/s arbeiten. Daher ist der Ausbau eines leistungsfähigen Glasfasernetzes für
die langfristige wirtschaftliche Entwicklung und Attraktivität des ausgewiesenen Gebiets unerlässlich. Bei Tiefbauarbeiten (z.B. Rohrverlegungen)
sollte dieser Bedarf berücksichtigt werden.
1.16. Hamburger Verkehrsverbund GmbH
19.07.2013
Mit den Ausweisungen der o.g. Planung sind wir grundsätzlich einverstanden. Wir bitten Sie jedoch, bei der weiteren Planung die ÖPNVErschließung durch kürzest mögliche Fußwege zu den Bushaltestellen der
Linie 285 im Thesdorfer Weg sicherzustellen. Erforderlich sind hierzu Wegeverbindungen
- zum östlichen Ende des Heideweges zwischen SO und GE (von
dort Zugang zur Haltestelle Schopenhauerstraße, idealerweise direkt über die Flurstücke 1000/1002, 1001/1003 und 655) und
- zum südlichen Ende des Starenkamps (von dort Zugang zur Haltestelle Danziger Straße).
Die Stellungnahme wird auf folgende Weise berücksichtigt.
Die Grün- und Waldflächen werden von einem vielfältigen Wegenetz
durchzogen sein. Der jetzige Zaun zum Heideweg wird entfallen, so
dass Zugänge bedarfsgerecht eingerichtet werden können. Auch wenn
die Lage der Fußwege im B-Plan nicht festgesetzt wird, kann davon
ausgegangen werden, dass die gewünschten Wegebeziehungen zu den
Haltestellen nutzbar sein werden.
1.17. SVG Südholstein Verkehrsservicegesellschaft mbH
23.07.2013
37
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Wir meinen, dass gerade bei der Entwicklung völlig neuer Baugebiete die Der Stellungnahme wird gefolgt.
Komponente der ÖPNV-Erschließung nicht unerwähnt bleiben darf, da Die vorgeschlagenen Ergänzungen werden aufgenommen.
öffentliche Mobilität eine für weite Teile der Bevölkerung notwendige und
zudem umweltfreundliche Voraussetzung für eine gut funktionierende und
abgestimmte Flächennutzung ist. Eine frühzeitige Berücksichtigung der
ÖPNV-Belange soll überdies dazu dienen, ÖPNV-erschließungsbedürftige
Planungen außerhalb tatsächlich durch den ÖPNV erschlossener Bereiche nach Möglichkeit zu vermeiden und problematischen Effekten wie z.B.
Folgekosten präventiv zu begegnen. Da die ÖPNV-Erschließung bedauerlicherweise fehlt, schlagen wir vor, folgende Ergänzungen an geeigneter
Stelle vorzunehmen:
ÖPNV-Erschließung
Das Plangebiet ist über die zum Hamburger Verkehrsverbund (HVV) gehörende Buslinie 285 Bf. Pinneberg – Waldenau – Schenefeld – Iserbrook
teilweise an das ÖPNV-Netz der Metropolregion Hamburg angeschlossen.
Die nächstgelegenen Haltestellen sind Richthofenstraße und Schopenhauerstraße (beide im Thesdorfer Weg gelegen) in einer Entfernung von
600 m bzw. 500 m (Luftlinie bis Mitte Plangebiet); die Buslinie 285 knüpft
in ihrem weiteren Verlauf an diverse weitere HVV-Schnellbahn- und Buslinien an. Gemäß des nach Regionalem Nahverkehrsplan (RNVP)
Kreis Pinneberg für diese Raumkategorie anzusetzenden Haltestelleneinzugsbereichs von 400 m wird somit etwa das nordöstliche Drittel des
Plangebiets durch ÖPNV erschlossen, die anderen 2/3 und damit der
überwiegende Teil des Plangebiets liegt außerhalb der anzusetzenden
Einzugsbereiche und verfügt nach gültigen planerischen Kriterien somit
über keine ÖPNV-Erschließung. Diesbezüglich ist zu betonen, dass daraus kein Anspruch an den Kreis Pinneberg als ÖPNV-Aufgabenträger auf
Einrichtung entsprechender Busbedienung abgeleitet werden kann.
1.18. Freiwillige Feuerwehr Pinneberg
24.07.2013
38
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Bei der gesamten Planung ist darauf zu achten, dass alle Zufahrtsstraßen
(besonders in den Wohngebieten W1 bis W7) so angelegt werden, das
eine sichere Anfahrt für die Löschfahrzeuge möglich ist. Kurven und Einfahrten/Einmündungen sind mit einer Schleppkurve für dreiachsige Müllfahrzeige zu planen. Dieses gilt auch ganz besonders für die Zufahrt zum
Kindergarten und der Sporthalle. Es sind ausreichend Parkplätze für die
Fahrzeuge der "abholenden Eltern" einzurichten, da die häufig die Angewohnheit haben, die direkten Anfahrmöglichkeiten dichtzuparken.
Die Löschwasserversorgung muss über eine ausreichende Anzahl von
Hydranten gesichert sein.
Die Stellungnahme wird auf folgende Weise berücksichtigt.
Die Stadt Pinneberg als Eigentümer der Straßen wird die Vorgaben für
Lösch- und Müllfahrzeuge sowie für die Hydranten im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigen.
Kindergarten und Sporthalle befinden sich auf größeren privaten Grundstücken. Hier ist beim Baugenehmigungsverfahren auf eine ausreichende Stellplatzanzahl zu achten.
1.19. Gemeinde Rellingen und Amt Pinnau,
15.07.2013
Die Gemeinde Rellingen gibt im Rahmen der Beteiligung der Nachbarge- Die Stellungnahme wird berücksichtigt.
meinden folgende Stellungnahme ab:
Im Verkehrsgutachten wird belegt, dass ein spürbarer Einfluss auf diese
Aufgrund der geplanten Ausweisung von maximal 250 Wohneinheiten weit entfernt liegenden Knotenpunkte nicht besteht.
sowie Gewerbeflächen von ca. 8,9 ha werden verkehrliche Probleme für
den Knotenpunkt BAB A 23 Anschlussstelle Pinneberg-Süd sowie den
Bereich „Am Markt“ in Rellingen befürchtet.
1.20. Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung
und Umwelt
13.08.2013
Gegen den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr.115 "Egger- Der Stellungnahme wird auf folgende Weise gefolgt.
stedt" der Stadt Pinneberg bestehen von Seiten der Freien und Hanse- Der ÖPNV-Anschluss wird in der Begründung erläutert.
stadt Hamburg keine Bedenken.
Die Stadt Pinneberg wird gebeten, ein Verkehrskonzept mit Darstellung
des ÖPNV und seiner Anbindung des neuen Wohngebietes mit den Hamburger Zentren darzustellen.
39
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
1.21. Deutsche Telekom GmbH, Kiel
20.08.2013
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt)- als Die Stellungnahme ist berücksichtigt.
Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat Die Straßen sind ausreichend breit für die Verlegung von Leitungen.
die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle
Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.
Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen:
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,30 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen undVerkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten.
Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau,
dieUnterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden.
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die
Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen
Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom
Technik GmbH unter dem im Briefkopf genannten Adresse so früh wie
möglich, mindestens 2 Monate vor Bau beginn, schriftlich angezeigt werden.
1.22. Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH, Hamburg
15.07.2013
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unter- Kenntnisnahme
nehmens, deren Lage aus den beiliegenden Bestandsplänen ersichtlich
40
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
ist. Wir weisen darauf hin, dass unsere Anlagen bei der Bauausführung zu
schützen bzw. zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen. Sollte eine Umverlegung unserer
Telekommunikationsanlagen erforderlich werden, benötigen wir mindestens drei Monate vor Baubeginn Ihren Auftrag, um eine Planung und Bauvorbereitung zu veranlassen sowie die notwendigen Arbeiten durchführen
zu können.
Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits derzeit nicht geplant. Eine Erschließung des Gebietes erfolgt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese sind in der Regel ohne Beteiligung des
Auftraggebers an den Erschließungskosten nicht gegeben.
Wenn Sie bzw. der Erschließer zu einer solchen Mitfinanzierung in der
Lage sind, sind wir gerne bereit, Ihnen ein Angebot zur Realisierung des
Vorhabens zur Verfügung zu stellen. Bitte setzen Sie sich dazu mit unserem Team Neubaugebiete in Verbindung:
Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH
Neubaugebiete KMU, Südwestpark 15, 90449 Nürnberg
[email protected]
Bitte legen Sie einen Erschließungsplan des Gebietes Ihrer Kostenanfrage
bei
Anlage:5 Lagepläne
1.23. TenneT TSO GmbH, Lehrte (keine Bedenken)
16.07.2013
1.24. Schleswig Holstein Netz AG, Uetersen (keine Bedenken)
19.07.2013
1.25. azv Südholstein, Holm (keine Bedenken)
23.07.2013
1.26. Gemeinde Appen (keine Bedenken)
25.07.2013
41
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
1.27. Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (keine Bedenken)
02.08.2013
1.28. Handwerkskammer Lübeck (keine Bedenken)
08.08.2013
1.29. Gebäudemanagement Schleswig Holstein, Kiel (keine
Bedenken)
01.08.2013
1.30. Amt Pinnau (keine Bedenken)
14.08.2013
42
2. Private
Stellungnahme
2.1. Bürger 1, Anwohner Wedeler Weg
13.07.2013
Auf gar keinen Fall darf der Eggerstedter Weg für Durchgangsverkehr
freigegeben werden; denn das würde das Nah-Erholungsgebiet der Bürger erheblich einschränken, die Kleingarten-Idylle würde leiden und das
Neubau-Gebiet seiner Ruhe beraubt.
Die Fläche für GEWERBE ist überdimensioniert zumal in unmittelbarer
Nähe sich zwei Supermärkte befinden, wohin die Anwohner Rosenfeld,
Wedeler Weg bis Mühlenstraße sich zum Einkaufen begeben.
Der neuerliche GEWERBE-Plan Ecke Wedeler Weg/Eggerstedter Weg ist
außerdem vollkommen überflüssig; die noch freie riesige Fläche angrenzend an ALDI und FAMILA bietet für Weitere Gewerberaum. Viele Gewerbeflächen in Pinneberg stehen leer und Pinneberg verödet zusehends.
Die geplante massive Wohnbebauung ist Pinnebergs Infrastruktur mehr
als abträglich. Umgestaltung der Kasernen-Gebäude für familiengerechtes
Wohnen genügt vollkommen; betreutes Wohnen wäre hier auch angebracht.
Ansonsten ist wünschenswert, die Kasernenfläche dem vorhandenen
Nah-Erholungs-Gebiet zuzuschlagen oder als Park mit Sportstätten herzurichten sowie entsprechende Radwege zu bedenken.
Eine Radwegplanung ist gänzlich offen, aber unbedingt von Nöten. Hier
hat der ADFC sicher gute Vorstellungen.
Abwägungsvorschlag
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Für ein Gebiet dieser Größenordnung wird es für erforderlich gehalten,
den Verkehr nicht auf eine Anbindung zu konzentrieren, sondern auf
zwei Anbindungen zu verteilen, damit der Verkehr auf kurzen Wegen
abfließen kann und auch im Falle von kurzzeitigen Blockaden durch Unfälle oder bei Baumaßnahmen an Straßen eine alternative Wegeführung
anbieten zu können. Die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens zeigen,
dass die prognostizierten Verkehrsmengen recht moderat sind und die
Einflüsse auf die benachbarte Bebauung und die Kleingärten hinnehmbar sind (rund 1.000 Kfz-Fahrten täglich über eine westliche Anbindung
und rund 1.900 Fahrtenüber die östliche Anbindung). Die Beeinträchtigungen von Natur- und Landschaft durch die westliche Anbindung werden in einer Variantenbetrachtung von verschieden Trassen ermittelt
und bewertet werden.
Die Gewerbeflächen sind nicht für Einzelhandel gedacht, sondern für
Betriebe aller Art. Einzelhandel ist jedoch bis zu einer gewissen Größenordnung zulässig.
Die befürchtete Beeinträchtigung der Infrastruktur Pinnebergs wird nicht
gesehen. Die bestehenden Gebäude sind auf Grund ihres schlechten
Zustands und des langen Leerstands für den Umbau zu zeitgemäßen
Wohnungen nicht geeignet.
Es werden erhebliche Flächenanteile für die Naherholung zur Verfügung
stehen. Rad- und Fußwege, auch unabhängig vom Kfz-Verkehr werden
eingerichtet werden. Sie werden auf Ebene des B-Plans allerdings nicht
43
Stellungnahme
2.2. Bürger 29, Anwohner Rotkehlchenweg
13.08.2013
Sportplatz
Derzeit trainieren in der Feldsaison auf dem Kasernengelände mehrere
Jugendmannschaften des VFL Pinnbergs, u.a. auch die Kinder - und Jugendmannschaft der Faustballabteilung. Durch die im Bebauungsplan 115
ausgewiesene Nutzung der Grünfläche westlich der geplanten Kita fällt
diese wichtige Sportstätte für Pinneberg ersatzlos weg.
Es ist notwendig, dass auf dem Gelände der Eggerstedt-Kaserne ein
Sportplatz erhalten bleibt, der von Pinneberger Sportvereinen genutzt
werden kann.
Baumbestand auf der Kaserne
Eine Bebauung der Eggerstedt-Kaserne sollte den vorhandenen Baumbestand auf dem Kasernengelände schonen. Bei dem derzeitigen Bebauungsplan 115 wird ein erheblicher Anteil des Baumbestandes vernichtet. Dies sollte durch einen baumschonenden Plan vermieden werden. Der
Campuscharakter des Gebietes sollte erhalten bleiben. Die Errichtung
eines Friedwalds oder eines Tierfriedhofes o.ä. als „Gewerbefläche“ könnte in diesem Rahmen geprüft werden.
Ökologische Ausgleichsflächen
Die ökologischen Ausgleichsflächen, die für die vernichteten Naturgebiete
des Bebauungsplans 115 geschaffen werden müssen, sollten auf dem
Gelände der Eggerstedt-Kaserne selbst erstellt werden. Die Größe des
Geländes macht dies möglich.
Abwägungsvorschlag
festgesetzt. Dies ist der späteren Erschließungsplanung vorbehalten.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Ein Bedarf für einen Sportplatz auf dem Gelände wird nicht gesehen. Es
steht ein Sportplatz in unmittelbarer Nähe in den Rahwischwiesen zur
Verfügung.
Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt.
Es wird geprüft, inwieweit ein Ausgleich auf dem Kasernengelände möglich ist. Aufgrund des bereits relativ hochwertigen Biotopbestandes und
dem damit einhergehenden vergleichsweise geringen Aufwertungspotenzials ist davon auszugehen, dass der überwiegende Teil des Ausgleichs außerhalb des Kasernengeländes erfolgen muss.
Folgekosten des Bebauungsplans 115
Eine Wohnbebauung mit 250 Wohneinheiten führt zu einer großen Belas- Der Stellungnahme ist bereits gefolgt worden.
tung Pinnebergs durch die Folgekosten der Erstellung der Infrastruktur für Die Stadt Pinneberg stellt eigene Betrachtungen zur Wirtschaftlichkeit
das Bebauungsgebiet. Eine Kosten-Nutzungsrechnung sollte erstellt wer- an. Wesentliche Teile des Kaufpreises für das Gelände sind bereits
44
Stellungnahme
den. Zu prüfen wäre, ob eine niedrigere Wohnbebauung zu Gunsten von
mehr Grünflächen (bzw. ökologische Ausgleichsflächen) und Sportstätten
möglich wäre.
Abwägungsvorschlag
durch den Weiterverkauf von Flächen an einen Bildungsträger refinanziert.
Die vom Einwender vorgeschlagene Erhöhung des Grünflächenanteils
würde die Wirtschaftlichkeit nicht verbessern sondern verschlechtern.
Neue Gewerbefläche am Wedeler Weg
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Die Schaffung einer neuen Gewerbefläche am Wedeler Weg ist unnötig, Eine Bevorratung mit Gewerbeflächen wird für erforderlich gehalten. Es
da sich auf dem Gebiet neben Aldi und Famila bereits ein viel größeres besteht eine rege Nachfrage nach Gewerbeflächen.
Gewerbegebiet befindet, welches seit Jahren ungenutzt brachliegt.
Verkehr
Eine westliche Anbindung des Geländes mit einem Ausbau des Egger- Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
stedter Weges würde nur Nachteile bringen:
Siehe Abwägung zu 2.1.
- Auf dem Eggerstedter Weg vor dem Gebiet Rotkehlchenweg , Kinderspielplatz und Drosselweg würde es zu einer absolut unzumutbaren Verkehrserhöhung von ca. 20 Pkw am Tag auf 7.500 Pkw (
lt. Verkehrsgutachten ) am Tag führen.
- Dabei würde ein wichtiges Naherholungsgebiet zerstört werden,
welches derzeit von vielen Pinneberger Bürgern als Wanderweg,
Hundeausführweg, Joggingrunde, Schulweg usw. genutzt wird.
- Des Weiteren würde der Ausbau des Eggerstedter Weges eine
Verbreiterung mit sich ziehen, bei der Knicklandschaft (Naturschutzgebiet) zerstört wird.
- Außerdem entstehen hohe Kosten für den Ausbau der Straße und
Folgekosten für den Erhalt der Straße.
- Diese neue Straßenverbindung würde mehr Durchgangsverkehr
anziehen, als dass Anwohnerverkehr über sie abgewickelt wird.
Der Durchgangsverkehr würde dann auch die neue Parkstadt Eggerstedt belasten.
- Dieser neugeschaffene Durchgangsverkehr würde dann in noch
höheren Maße den Knotenpunkt der Kreuzung Thesdorfer Weg
/An der Raa/Richard-Köhn-Straße belasten. An diesem Punkt befindet sich der Schulweg von dann drei Schulen (Guks, THS, Wa45
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
beschule). Zahlreiche Kinder (z.T. sogar im Grundschulalter) haben diese Kreuzung zu bewältigen, damit ist nach m.E. eine Lösung mit Kreisverkehr ausgeschlossen, da dies für Kinder viel zu
gefährlich ist.
Alternative Lösungsvorschläge:
- Die Erschließungsstraße durch die Kaserne, welche derzeit mit einer Breite von 24 Metern und Tempo 30 durch das gesamte Kasernengelände geplant ist, sollte ab dem Beginn der Wohnbebauung deutlich verengt werden und als Spielstraße im Schritttempo
fortgeführt werden. Dies würde den Wohnwert des Geländes erhöhen und Durchgangsverkehr aus dem Gebiet heraushalten. Eine
westliche Anbindung des Kasernengeländes an den Wedeler Weg
würde sich dann erübrigen.
- Eine gesonderte direkte Anlieferverbindung der Gewerbebetriebe
im Nordosten an den Thesdorfer Weg über eine Sackgasse würde
weiteren Schwerlastverkehr aus dem Gebiet heraushalten. Dies
wäre allerdings nur notwendig, wenn sich dort produzierendes
Gewerbe ansiedeln wird.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung des Thesdorfer Weges mit Tempo 30 Eine Tempobeschränkung außerhalb des B-Plan-Gebiets kann in dieab Ende des nordöstlichen Gewerbegebietes bis zum Penny-Markt (Kreu- sem Planverfahren nicht geregelt werden.
zung Wedeler Weg/Thesdorfer Weg) würde zu einer Entlastung des
Thesdorfer Weges führen. Diese Maßnahme würde zu einer größeren
Entlastung des Thesdorfer Weges führen als eine westliche Anbindung
des Kasernengeländes über den Eggerstedter Weg, mit viel geringeren
Kosten verbunden sein, keine Naturschutzgebiete zerstören und keinen
weiteren Durchgangsverkehr anziehen. Immerhin ist es in Hamburg möglich, eine Durchgangsstraße wie die Stresemannstraße mit Tempo 30 zu
führen, dann sollte es in Pinneberg doch für ein Stück des Thesdorfer
Weges machbar sein.
2.3. Bürger 34, Anwohner Rotkehlchenweg
46
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
15.08.2013
Argumente gegen einen Ausbau des Eggerstedter Weges als neue Ver- Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
bindungsstraße zwischen der neuen "Gartenstadt Eggerstedt" und dem Siehe Abwägung zu 2.1.
Wedeler Weg:
1. Diese Anbindung ist aus kapazitiven Gründen nicht erforderlich. Zu Zeiten der Kasernennutzung bei voller Belegung konnte der gesamte Zubringerverkehr über die vorhandene Anbindung (An der Raa zum Thesdorfer
Weg) problemlos bewältigt werden. Die Kfz-Bewegungen waren ähnlich
hoch, wie die zu erwartenden neuen Kfz-Bewegungen. Eine Kapazitätsausweitung mit Straßenanbindung zum Wedeler Weg ist nicht erforderlich.
2. Ein Ausbau des Eggerstedter Weges zur festen öffentlichen Straße
bedeutet eine erhebliche Zunahme des Durchgangsverkehrs. Das Wohngebiet "Vogelsiedlung" wird unzumutbar verlärmt und verliert an Wohnqualität. Bereits jetzt ist dieses Wohngebiet durch die LSE bei entsprechenden Wetterlagen lärmbelastet.Das Naherholungsgebiet Hasenmoor
wird unwirksam und zerstört.
3. Eine Bebauung des Areals der ehemaligen Kaserne ist nicht erforder- Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
lich und nicht sinnvoll. Die künftigen Nutzer werden vorrangig Hamburger Durch die geplante gemischte Bebauung mit Wohnungen und Gewerbe
Arbeitnehmer sein. Die Zunahme des widersinnigen und umweltschädi- sollen gerade wohnortnahe Arbeitsplätze geschaffen werden.
genden Pendlerverkehrs wird hiermit weiter gefördert.
4. Alternative: Ein vierspuriger Ausbau des Thesdorfer Weges ab Kreuzung Datumer Weg ist erforderlich, um alle jetzigen und künftigen Anwohner im Pinneberger Westen vom Stauverkehr zu entlasten und den neu
aufkommenden Verkehr besser aufnehmen zu können. Stau im Berufsverkehr kann nur so abgebaut werden.
2.4. Bürger 46, Anwohner Rethwiese
16.08.2013
Wir sind Pächter eines Kleingartens in der Anlage Hasenmoor, direkt am
Eggerstedter Weg.
Seit der Schließung der Eggerstedt Kaserne hängt die Bedrohung einer
Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt.
Maßnahmen am Thesdorfer Weg sind geplant (Ausbau von Kreuzungen
/ Linksabbiegespuren).
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Siehe Abwägung zu 2.1.
47
Stellungnahme
Straßenverbreiterung über uns. Eine Anbindung an den Kreisel hätte damals schon den Verlust unseres Gartens bedeutet.
Nun werden wieder Stimmen laut, die eine westliche Anbindung des neuen Wohngebietes, das in der Parkstadt Eggerstedt entstehen soll, zum
Wedeler Weg als unerlässlich ansehen.
Hierfür soll der Eggerstedter Weg "evtl. verbreitert werden" und "möglicherweise müssten dann einige Gärten dran glauben", "welche genau,
stünde natürlich noch nicht fest", um dann über eine Wiese den Wedeler
Weg zu erreichen (siehe Skizze).
In der Information zum Bebauungsplan ist u. a. dieser Satz zu lesen:
"Es ist beabsichtigt, im Bereich des Eggerstedter Weges einen möglichst
schmalen Straßenquerschnitt zu verwenden. Für die Anlage des Gehwegs
kann es erforderlich sein, den vorhandenen Graben auf einer Straßenseite
zu verrohren."
Diese Aussagen sind wie ein zähes Kaugummi:
Was genau müssen wir uns unter "möglichst schmal" vorstellen?
Die Aussage "es ist beabsichtigt" sagt aus, es könnte sein oder auch
nicht.
Welcher Graben soll nun genau verrohrt werden?
Müssen wir um unseren Garten bangen?
Lohnt es sich noch, das Dach der Laube zu renovieren? Oder wird das für
unseren schmalen Geldbeutel zu rausgeworfenem Geld?
Als eine gute Alternative sehen wir z.B. eine Süd-West-Anbindung zur
LSE (siehe Skizze)
Unter Punkt 5 der gleichen Information wird der Umweltbericht angekündigt, der an gleicher Stelle nach Fertigstellung eingefügt werden soll. Leider ist das nicht erfolgt.
In dem Umweltbericht, der in der Stadtbücherei ausgelegt wurde, steht
u.a., die Kleingartenanlage Hasenmoor habe ja vorwiegend nur Gärten mit
großen Rasenflächen, also für die Umwelt nicht wertvoll. Es sei keine Begehung erfolgt. Die Gärten werden trotzdem als "für die Natur nicht wertvoll" eingestuft. So haben wir das zumindest verstanden. Im Gegensatz
Abwägungsvorschlag
Es handelte sich um die frühzeitige Beteiligung. Zu diesem Zeitpunkt
stehen noch nicht alle Details fest. Die Unterlagen werden zur öffentlichen Auslegung konkretisiert.
Die Lage der westlichen Anbindung steht noch nicht fest und wird in einer Variantenbetrachtung untersucht.
48
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
wird die Natur und die Möglichkeiten zur Ansiedlung von z. B. Fledermäusen in dem ehemaligen Kasinogebäude der Eggerstedt Kaserne als
"hoch" eingestuft.
Vielleicht sollte man sich die Mühe machen und nachsehen, was da so in
den Kleingartenparzellen außer Gras wächst?
Hat die schnelle und direkte Anbindung der Pkw von der neuen Wohnsiedlung zum Wedeler Weg einen höheren Stellenwert als eine Grünfläche mit allerlei unterschiedlichen Pflanzen, alten Baumbestand, Fröschen,
Libellen, sonstige Insekten, Igel, Vögel usw.?
Warum können nicht alte Gebäude der Kaserne als tierfreundliche Ruinen
erhalten werden? Man könnte einige durch starken Bewuchs in einen
Dornröschenschlaf versetzte Gebäude doch einfach weiterhin der Natur
überlassen! (In früheren Zeiten hat man sich extra eine Ruine als Blickfang in den Garten bauen lassen. Hier hat man sie bereits fertig.) Die Kinder der Kita und der Wohnsiedlung könnten vor Ort die Natur beobachten
und lieben lernen
49
Stellungnahme
2.5. Interessengemeinschaft Hogenkamp
01.08.2013
Zu dem oben genannten Planfall - insbesondere zur Informationsschrift
der Stadt Pinneberg zum Bebauungsplan 115 "Eggerstedt" vom
12.06.2013 - geben wir die folgende Stellungnahme ab. Wir vertreten die
Interessen zahlreicher Anlieger des Hogenkamps. Ein Teil dieser Anlieger
ist im Schreiben von ………….. vom 31.03.2013 mit Namen sowie Anund Unterschrift mitgeteilt worden.
Informationsschrift der Stadt Pinneberg zum Bebauungsplan Nr.115
Abwägungsvorschlag
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Es wird eine zusätzlich westliche Anbindung verfolgt.Siehe Abwägung
zu 2.1.
Die Lage steht noch nicht fest und wird in einer Variantenbetrachtung
untersucht.
Das Verkehrsgutachten zeigt, dass durch den prognostizierten Verkehr
aus dem Plangebiet keine wesentliche Erhöhung der Verkehrsmenge im
Hogenkamp erfolgt (Steigerung von ca. 2.200 auf ca. 2.300 Kfz täglich).
1. Nach Zi. 4 "Straßenverkehrsfläche/Erschließung" der Informationsschrift soll die Haupterschließung des Gebiets von Osten, d.h. von der
Straße An der Raa her erfolgen, etwa an der Stelle der derzeitigen Zufahrt
50
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
zum Gelände. Die Erschließung von Westen über den Eggerstedter
Weg/Wedeler Weg ist lediglich als Option vorgesehen.
Wir Anlieger des Hogenkamps fordern, dass die Option "Erschließung von
Westen her über den Eggerstedter Weg/Wedeler Weg" Realität und damit
zwingend umgesetzt wird.
2. Würde die westliche Anbindung über den Eggerstedter Weg Richtung
Wedeler Weg und LSE wegfallen, stünde nur die östliche Anbindung über
die Straße An der Raa (Zu-bzw. Ausfahrt: jetziges Kasernentor) zur Verfügung. Die Straße An der Raa wiederum ist unmittelbar mit dem Hogenkamp und dem Thesdorfer Weg verbunden.
Dieses Szenario lässt einen enormen Anstieg des jetzt schon starken
Verkehrsaufkommens im Hogenkamp, der zunehmend als Ausweichstrecke für Fahrzeuge in bzw. aus Richtung Hamburg benutzt wird, erwarten.
Die Bewohner der neuen "Parkstadt Eggerstedt" und die Nutzer/Besucher
der Schulen, Fortbildungsakademien, Wellnesseinrichtungen, Sportstätten, Kitas und Gewerbebetriebe werden mehrheitlich über Waldenau,
Halstenbek und Schenefeld in Richtung Hamburg orientiert sein. Das bedeutet:
Aus der "Parkstadt Eggerstedt" herausfahrende Autos, die Richtung Hamburg fahren wollen, werden wegen der Behinderungen an der Anschlussstelle Pinneberg-Süd der A 23 zu einem großen Teil die östliche Ausfahrt
in der Weise nutzen, dass sie - je nach künftiger Straßenführung - rechts
herum oder geradeaus den Hogenkamp als die zuerst erreichbare und
noch dazu - im Gegensatz zur Zufahrt Thesdorfer Weg - ampelfreie Straße anfahren. Sie fahren dann weiter über die Datumer Chaussee und den
Jappopweg zur LSE-Auffahrt Waldenau.
Dasselbe gilt für Fahrzeuge aus Richtung Hamburg. Sie werden die LSE
in Waldenau verlassen, um über die Datumer Chaussee und den Hogenkamp an die östliche Zufahrt zur neuen "Parkstadt Eggerstedt" zu gelangen.
51
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
3. Die Autobahnauffahrt Pinneberg Süd der A 23 nach Hamburg mit Zufahrt über den Thesdorfer Weg wird nach unseren Erfahrungen schon jetzt
zumindest in Verkehrsspitzenzeiten während der Rush Hour am Morgen
(und in umgekehrter Richtung am Spätnachmittag) wegen der Staus auf
der A 23 bzw. der A 7 von den Verkehrsteilnehmern möglichst gemieden,
d.h. auch ein Großteil der Fahrzeuge, die eigentlich den Anschluss Pinneberg-Süd erreichen wollen, weichen auf den Hogenkamp aus, um zur LSE
in Waldenau zu kommen.
Dieser Rückschluss ergibt sich auch aus der Einschätzung des Bauausschusses Rellingen ("Eggerstedt-Areal: Politiker fürchten mehr Verkehr".
Pinneberger Tageblatt vom 24.07.2013 ). Die " Projekte Wabe-Kita, Bau
einer Grundschule bis zur Sekundarstufe 1 (10. Klasse), einer Erzieherakademie (Campus) sowie 250 Wohneinheiten" auf dem Gelände der
ehemaligen Eggerstedt-Kaserne lassen nach Einschätzung des Bauausschusses "starke Beeinträchtigungen im Bereich des Autobahnanschlusses Pinneberg-Süd befürchten".
Diese Beeinträchtigungen werden dazu führen, dass auch die Verkehrsteilnehmer, die aus der oder in die neue "Parkstadt Eggerstedt" fahren
wollen, den Autobahnanschluss Pinneberg-Süd meiden und den Hogenkamp und die Datumer Chaussee anfahren werden, um in Waldenau die
LSE zu erreichen (für Autofahrer aus Richtung Hamburg gilt das Gleiche
in umgekehrter Anordnung. Sie werden nicht die A 23, sondern die LSE
wählen, in Waldenau abfahren, um über den Jappopweg, die Datumer
Chaussee und den Hogenkamp die östliche Zufahrt zur "Parkstadt" zu
erreichen).
4. Alles in allem wird im Hogenkamp bei ausschließlicher Anbindung des
neuen Stadtteils von Osten her der jetzt schon starke Durchgangsverkehr
enorm ansteigen. Angesichts von 250 Wohneinheiten von Schulen, Fortbildungsakademien, Kitas, Wellnesseinrichtungen, Sportstätten und der
Ansiedlung von Gewerbe werden mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr als
800 Kraftfahrzeuge zusätzlich den Hogenkamp Tag für Tag durchfahren.52
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Schon während der Bauphase ist zu befürchten, dass - trotz bestehender
Verbote - schwere Baufahrzeuge den Hogenkamp nutzen werden, wenn
sie auf das Baugelände gelangen oder es verlassen wollen.
5. Der Hogenkamp als Teil einer verkehrsberuhigten Zone ist für die Aufnahme eines solchen zusätzlichen Verkehrs gänzlich ungeeignet. Die
Verkehrsdichte hat in den letzten Jahren durch Baumaßnahmen (Wohnungsbau Bredenmoor, Voßbarg, frühere Aufzuchtflächen Friedhof,
Sandstücken, Sandkamp, Hellenkamp, Kita) und infolge stark gestiegenen Durchgangsverkehrs aus der Richard-Köhn-Straße und dem Thesdorfer Weg einerseits sowie aus Richtung Datumer Chaussee andererseits,
ganz erheblich zugenommen. Geschwindigkeitsbegrenzungen werden
häufig missachtet - nicht zuletzt deshalb, weil sie so gut wie nie kontrolliert
werden.
Eine weitere ganz erhebliche Zunahme der Verkehrsdichte bei ausschließlicher Anbindung der "Parkstadt Eggerstedt" von Osten her, wird in Verbindung mit der zu erwartenden Raserei der Verkehrsteilnehmer die Anlieger des Hogenkamps in unzumutbarer Weise gefährden, schädigen und belästigen. Um dieses Gefährdungs- und Schadrisiko zu begrenzen und die Belastung der Anlieger des Hogenkamps in zumutbarem
Rahmen zu halten, ist die Erschließung über den Eggerstedter
Weg/Wedeler Weg mit der Möglichkeit, die LSE am Kreisel Wedeler Weg
zu erreichen, unbedingt erforderlich.
6. Aus Zi. 4 Abs. 3 der Information zum Bebauungsplan Nr. 151 lässt sich
ableiten, dass die Bebauung des ehemaligen Kasernengeländes zu einem
nicht unerheblichen Verkehrslärm führen wird. Jedenfalls heißt es dort:"
Es ist beabsichtigt, im Bereich des Eggerstedter Weges einen möglichst
schmalen Straßenquerschnitt zu verwenden. .... Ob Schallschutz für die
nördlich angrenzende bestehende Bebauung erforderlich ist, wird derzeit
geprüft".
Wenn also von dem Verkehr einer Straße mit schmalem Querschnitt und
53
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
ohne aus der Vergangenheit herrührender Grundbelastung offenbar so
viel Lärm ausgeht, dass Schallschutzmaßnahmen immerhin geprüft werden müssen, so wäre es für die Anlieger des Hogenkamps (und des
Thesdorfer Weges) blanker Hohn, diese Lärmbelastung über die bereits
vorhandene Belastung hinaus hinnehmen zu sollen. Ein irgendwie gearteter Schallschutz ist nicht möglich und dürfte deshalb auch gar nicht in Erwägung gezogen werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Bewohner des Hogenkamps dort größtenteils nicht nur
seit Jahrzehnten (teilweise bis zu 50 Jahren) wohnen, sondern ursprünglich bei ihrem Einzug eine geradezu idyllische Ruhe vorgefunden haben.
Wir wissen durchaus, dass bei neu zu bauenden Straßen im Gegensatz
zu bereits vorhandenen aus rechtlichen Gründen Schallschutzmaßnahmen zu prüfen sind. Das ändert aber an dem Anspruch der Anlieger "alter" Straßen nichts, auch vor Straßenlärm weitestgehend geschützt zu
werden. Das kann z.B. wie im Falle Hogenkamp dadurch geschehen,
dass man den Eggerstedter Weg/Wedeler Weg als "neue" Straße mit
schmalem Querschnitt und unter Anwendung von Schallschutz ausbaut
und so den dort anfallenden Straßenverkehr von der "alten" Straße (Hogenkamp) fernhält.
Umweltrelevante Streckenlängen/betroffene Wohneinheiten
Auch aus Gründen des Umweltschutzes ist es geboten, die neue "Parkstadt Eggerstedt" auch von Westen her, d.h. über den Eggerstedter Weg/
Wedeler Weg, zu erschließen. Die Fahrstrecke von den im Westen gelegenen Wohnhäusern (Planung) der "Parkstadt Eggerstedt" bis zur LSE am
Kreisel Wedeler Chaussee über den Eggerstedter Weg/Wedeler Weg beträgt ca. 1.000m. Die Einkaufsmöglichkeiten am Wedeler Weg wären auf
kurzem Wege ebenso zu erreichen wie die Verkehrswege Richtung Wedel/Haseldorfer Marsch und Appen/Uetersen.
Bei Nutzung der östlichen Route müssten von den künftigen Bewohnern
der "Parkstadt Eggerstedt" zunächst einmal die in der Planung vorgese54
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
henen Teilbereiche "Freizeit", "Bildung" und "Gewerbe" passiert werden,
um dann ggf. über die Straßen An der Raa, Hogenkamp, Datumer Chaussee, Jappopweg in Waldenau die LSE-Auffahrt zu erreichen. Die Gesamtlänge dieser Route beträgt ca. 4.500m. Die Strecke Wohnbereich "Parkstadt Eggerstedt" über die Straßen An der Raa, Thesdorfer Weg, Wedeler
Weg bis zur LSE-Zufahrt am Kreisel Wedeler Weg beträgt ca. 1.800m. Sie
ist bis zum Erreichen der Schnellstraße LSE also auch länger als der
Fahrweg bei westlicher Anbindung über den EggerstedterWeg/Wedeler
Weg.
Im Übrigen ist die Anzahl der vom Straßenverkehr betroffenen Wohneinheiten bei der östlichen Verkehrsführung deutlich höher (allein am Hogenkamp, also ohne Datumer Chaussee und Jappopweg, sind es 140) als bei
der westlichen Route. Der Abbildung "Pinneberg, Parkstadt Eggerstedt"
(in: städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan) kann man entnehmen,
dass es in den 5 betroffenen Wohnblöcken, die in erster Reihe und in ca.
10m Abstand vom Eggerstedter Weg stehen, insgesamt 32 Wohneinheiten sind. Darüber hinaus sind die Abstände Straße/Grundstücksgrenze mit
teilweise weniger als 4m im Hogenkamp deutlich niedriger als am Eggerstedter Weg.
Generelle Gesichtspunkte für die Westanbindung
1 Die Lasten des erhöhten Verkehrsaufkommens werden großflächiger
verteilt. Dadurch werden Dauerstaus, wie sie am Beispiel Thesdorfer Weg
zu beobachten sind, vermieden. Der Verkehr fließt generell besser, die
Belastungen werden für die meisten Betroffenen daher deutlich weniger
ansteigen.
2 Der Hogenkamp ist als ruhiges Wohngebiet ausgewiesen und auch entsprechend eingerichtet: verkehrsberuhigte Zone 30, Schwellen an Ein-und
Ausfahrt,
Verkehrsbuchten,
intensive
städtische
Baumbepflanzung/Begrünung. Das soll auch so bleiben.
3 Für die geplante Ansiedlung von Gewerbebetrieben ist eine zweiseitige
Anbindung wesentlich interessanter.
55
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
4 Für die Anlieger der "Parkstadt Eggerstedt" sind die Einkaufswege zur
Deckung des täglichen Bedarfs wesentlich näher.
5 Bei früher oder später unweigerlich anfallenden Straßenausbau- bzw.
Sanierungsmaßnahmen im Anbindungsbereich ist dann eine Ausweichoder Umleitungsstrecke vorhanden.
6 Eine nur einseitige Anbindung erschwert, speziell in Zeiten hohen Verkehrsaufkommens, die schnelle, ungehinderte Zufahrt von Rettungsfahrzeugen wie Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen und stellt einen Flaschenhals dar.
Faunistische Potenzialabschätzung für den Bebauungsplan 115 " Parkstadt
Eggerstedt" vom 09.07.2013
1. Das Untersuchungsgebiet der Faunistischen Potenzialabschätzung
umfasst das eigentliche Kasernengelände und die südlich angrenzende
freie Landschaft. Es werden u.a. die Lebensweise, die Biotope und die
Wanderwege der dort vorkommenden Amphibien beschrieben.
Unter den Gewässern, in denen sich Amphibien aufhalten und in denen
sie ablaichen, wird auch der Parkteich (Funktion: Regenrückhaltebecken)
südlich des Kasernengeländes in der Nähe des Sportplatzes und des Hogenkamps erwähnt.
Der Stellungnahme wird auf folgende Weise gefolgt.
Im artenschutzfachlichen Beitrag zum B-Plan-Entwurf werden die Ergebnisse der Amphibienzaunaktion berücksichtigt sowie mögliche Auswirkungen auf Grundlage des aktuellen Verkehrsgutachtens ermittelt.
Die Ergebnisse werden in die weitere Abwägung zum B-Plan eingestellt.
2. Unberücksichtigt bleibt bei den Faunistischen Untersuchungen die auf
dem Stadtfriedhof lebende Amphibienpopulation. Der Stadtfriedhof ist in
erster Linie Winterquartier für Erdkröten. Aktuell zwar noch nicht im Bestand gefährdet, sind auch sie gem. § 44 Naturschutzgesetz in Verbindung mit der Bundesartenchutz-VO geschützt. Die Erdkröten sind selbstverständlich unabhängig von ihrer Bestandsgröße und ihrem Schutzstatus
bei der Abwägung und Änderung von Verkehrsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Es kommen aber auch Moorfrösche und Kammmolche im Friedhofsbe56
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
reich vor. Sie sind in Anlage IV der Richtlinie 92/43/EWG, der sog. Fauna-Flora-Habitat-RL (FFH) und in der roten Liste auf Bundesebene aufgeführt; an ihren Schutz werden besonders strenge Anforderungen gestellt.
3. Paarungsbereite Amphibien wandern im Frühjahr (etwa ab März) vom
Stadtfriedhof zu dem oben genannten Parkteich. Sie müssen den Hogenkamp überqueren. Darin liegt ein massives Gefahrenpotential, von Fahrzeugen überfahren zu werden bzw. durch Luftverwirbelungen und durch
Saugkräfte umzukommen - prinzipiell auch durch langsam fahrende Autos
(Nabu und Umwelthaus Pinneberg). Was die Saugwirkung anbetrifft, so ist
die Mortalitätsrate umso geringer, je langsamer das Auto fährt (Umwelthaus Pinneberg).
4. Mitglieder des Umwelthauses Pinneberg stellen zusammen mit Helfern
- insbesondere Schülern - im Frühjahr Fangzäune an der Friedhofseite
des Hogenkamps auf, um die wandernden Amphibien in Eimern abzufangen. Diese werden dann in einem zweiten Schritt über die Straße Richtung Parkteich getragen. Die Quote abgefangener und sicher über den
Hogenkamp transportierter Tiere betrug nach Auskunft von Herrn Reischuck, Umwelthaus Pinneberg,
- 2011 : 664
- 2012 : 417
- 2013 : 800
Dabei handelt es sich ganz überwiegend um Erdkröten. In den letzten
Jahren ist aber eine Zunahme anderer Arten zu beobachten. So ist z.B.
der nach der FFH-Richtlinie streng geschützte und in der roten Liste auf
Bundesebene als stark bedroht aufgeführte Moorfrosch vertreten. Der
streng geschützte Kammmolch kommt nach Auskunft von Naturschützern
ebenfalls im Bereich des Friedhofgeländes vor.
Wenn auch durch die verdienstvolle, ehrenamtliche Tätigkeit der Naturschützer die Todesrate der Amphibien während der Frühjahrswanderung
57
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
reduziert wird, so sind die im Spätsommer und Herbst (Herbstwanderung)
aus dem Laichgewässer und ihren Sommerquartieren zum Stadtfriedhof
zurückwandernden Alttiere sowie die im Teich herangewachsenen Jungtiere dem Verkehr auf dem Hogenkamp ausgeliefert. Viele von ihnen
fallen dem Verkehr zum Opfer. Jeder, der die Augen offen hält, kennt die
Bilder überfahrener Kröten und Frösche.
5. Das Überleben einer Amphibienpopulation erfordert freie Wanderwege.
Eine vorhabensbedingte signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos ist
Voraussetzung für die systematische und damit unzulässige Gefährdung.
Als relevante betriebsbedingte Tötungen sind (zweifellos) Kollisionen von
Amphibien mit Autos im Bereich von bedeutenden Wanderkorridoren einzustufen (s.auch Zi. 4.1.1
Faunistische Potenzialabschätzung vom
09.06.2013). Untersuchungen haben ergeben, dass schon bei einer Verkehrsdichte von 60 Autos pro Stunde 90% der wandernden Erdkröten
überfahren werden (Amphibien-und Reptilienschutz aktuell. Homepage
Bundesfachausschuss Feldherpetologie/Ichthyfaunistik im NABU).
Der Amphibienwanderweg vom Stadtfriedhof zum Laichgewässer Parkteich mit Kreuzung des Hogenkamps ist nicht nur ein bedeutender, sondern auch ein nachgewiesener und jährlich kontrollierter Wanderweg. Die
Mortalitätsrate der Amphibienpopulation wird sich entsprechend der Zunahme des Straßenverkehrs im Hogenkamp erhöhen. Ohne das Verkehrsaufkommen limitierende Maßnahmen wäre eine Zunahme durch
Autos umgekommener Amphibien in einem Maße vorprogrammiert, das
jedem Natur-, Tierschutz- und Artenschutzgedanken und -recht zuwiderläuft.
Schlussbemerkung
Aus den vorstehend angeführten Gründen (Gefährdung und Belästigung
58
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
der Anwohner, Schutz der Umwelt, generelle Gesichtspunkte, Erwägungen des Natur-/Artenschutzes) fordern die Anlieger des Hogenkamps
nachdrücklich, dass eine weitere Zunahme des Kraftfahrzeugverkehrs im
Hogenkamp verhindert wird.
Dazu ist es erforderlich, dass im Zuge der Bebauung des Geländes der
ehemaligen Eggerstedter Kaserne dessen Anbindung nicht nur von Osten
her über die Straßen An der Raa, Hogenkamp und Thesdorfer Weg erfolgt. Wir erwarten, dass die Option des Bebauungsplans Nr.115 "Erschließung vom Westen her" über den Eggerstedter und Wedeler Weg
Richtung LSE realisiert und zwingend umgesetzt wird.
2.6. Interessengemeinschaft Hogenkamp (166 Unterschriften) /
Bürger 9, Anwohner Hogenkamp /Anwohner Hogenkamp, fünf
gleichlautende Stellungnahme / Anwohner Hogenkamp
Siehe Abwägung zu 2.5.
19.08.2013 / 04.08.2013 / 05.08.2013 / 08.08.2013
Wir halten eine weitere Zunahme des Verkehrs im Hogenkamp für unzumutbar; deshalb unterstützen wir die in der Stellungnahme vom
01.08.2013(der Interessengemeinschaft Hogenkamp) aufgestellte Forderung, das Gelände der Eggerstedt-Kaserne auch von Westen her über
den Eggerstedter Weg/Wedeler Weg zu erschließen.
2.7. Bürger 33
09.08.2013
Wir halten eine weitere Zunahme im Hogenkamp für unzumutbar; deshalb Siehe Abwägung zu 2.5.
unterstützen wir die in der Stellungnahme vom 01.08.2013 aufgestellte
Forderung, das Gelände der Eggerstedter Kaserne auch von Westen her
über den Eggerstedter Weg/ Wedeler Weg zu erschließen.
Ferner sehen wir bei der Zunahme des Verkehrsaufkommens auch die
Gefahr, dass zusätzliche Anliegerkosten durch Straßensanierungs- und /
oder Erweiterungsmaßnahmen entstehen.
2.8. Bürger 42
04.08.2013
59
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Der Bebauungsplan wirft vor allem einige verkehrstechnische Fragen auf, Siehe Abwägung zu 2.5.
für die ich folgende Umsetzungen als sinnvoll erachte.
Zunächst sollte es zwingend notwendig sein, dass ein Anschluss an den
Wedeler Weg erfolgt, da ansonsten eine zu starke Belastung des Thesdorfer Wegs erfolgt. Vor allem sollte man dabei bedenken, dass der Verkehr zu den Bildungsstätten der Wabe sowie des weiteren Gewerbes einen sonst unnötigen Umweg über den Thesdorfer Weg nehmen muss,
wenn er in und aus Richtung Wedel, Appen etc. fließt bzw. kommt.
Eine entsprechende Studie zeigt, dass eine Entlastung um 20% erfolgt,
wenn der Anschluss an den Wedeler Weg erfolgt. Erfolgt dies nicht, ist im
Umkehrschluss eine um 20% höhere Belastung für den Thesdorfer Weg
vorauszusehen.
Da aber auch durch die Ost-West-Umgehung mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf dem Thesdorfer Weg zu rechnen ist, müssen noch
weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Warum sollte die Ost-West-Umgehung eine höhere Belastung des Thesdorfer Wegs verursachen? Ganz einfach - in der Rush Hour können Sie
dem Verkehrsfunk entnehmen, dass zwischen Pinneberg Nord und Süd
immer Stau herrscht. Daher wird sich der Verkehr den vermeintlich ungestörten Weg durch den Thesdorfer Weg suchen, um in Pinneberg Süd auf
die Autobahn zu fließen.
Eine der Analyse des Lärmgutachtens entsprechende Senkung des Tempolimits auf 30 km/h, Verwendung von Flüsterasphalt und Bodenschwellern sowie die Installation von festen Blitzanlagen sollten hier eine Beruhigung des Verkehrs schaffen, ohne den Verkehrsfluss zu beeinträchtigen.
Es gibt keine Argumentation, die belegt, dass der Verkehr bei Tempo 30
nicht fließt.
Um eine Entlastung der Parkstadt Eggerstedt zu schaffen, sollte dann
auch dort eine Tempo 30 Zone eingerichtet werden, die durch Bodenschweller unterstützt wird. Außerdem sollte die Abfahrt Wedel von Pinneberg Süd nach Pinneberg Nord verlegt werden, damit eine entsprechende
60
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Entlastung des innerstädtischen Verkehrs in Richtung Wedel über die OstWest-Umgehung erfolgen kann.
Zur Entzerrung des Staus in der Rush Hour könnte ein Schritt für einen
besseren Verkehrsfluss die Einführung einer durchgezogenen Linie in der
Fahrbahnmitte in Höhe der Ausfahrten Pinneberg Nord, Mitte und Süd
sein, der dem Verkehr auf der linken Fahrspur die Möglichkeit nimmt, auf
die rechte Spur zu wechseln. Das hat an anderen Staubrennpunkten an
Autobahnauffahrten für deutliche Entlastungen geführt. Dass hier die
Stadt Pinneberg nicht direkt zuständig ist, ist nachvollziehbar, aber man
sollte im Rahmen einer vorausschauenden Verkehrspolitik alle verkehrsrelevanten Bereiche berücksichtigen und die entsprechenden Verantwortlichen kontaktieren.
2.9. Bürger 43, Anwohner Bredenmoor
16.08.2013
Als Anlieger des Quartiers, B-Plan Nr. 128 „Bredenmoor“, welches nur mit Siehe Abwägung zu 2.5.
einer Zu- und Ausfahrt über den Hogenkamp verbunden ist, halten eine
weitere Zunahme des Verkehrs im Hogenkamp durch die Bebauung der
„Parkstadt Eggerstedt“ für unzumutbar.
Bereits heute gibt es in Spitzenzeiten Engpässe, besonders in Richtung
An der Raa zum Thesdorfer Weg durch die Ihnen bekannten zusätzlichen,
nicht unerheblichen Ansiedlungen in der nahen Umgebung.
Aus diesem Grunde unterstützen wir die Forderungen der „Initiative Hogenkamp“ in der Stellungnahme vom 01.08.2013 zum B-Plan Nr. 115 an
Herrn Thomssen, Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung,
die Erschließung des Geländes der Eggerstedter Kaserne auch vom Westen her über den Eggerstedter Weg/Wedeler Weg von Beginn an vorzunehmen. Nur so ist eine zwangsläufige nicht zu akzeptierende zusätzliche
Verkehrsbelastung von Anfang an zu vermeiden.
2.10. Bürger 45, Anwohner Kiefernweg
16.08.2013
Wie schon bereits in einer anderen Unterschriftenaktion getan, möchten Siehe Abwägung zu 2.5.
wir uns trotzdem auch an dieser Stelle auch nochmals der Interessens61
Stellungnahme
gemeinschaft Hogenkamp anschließen.
Abwägungsvorschlag
Der Grund dafür liegt auf der Hand:
Für uns im Kiefernweg ist der Hogenkamp der einzige Weg nach "draußen".
Der Hogenkamp wird von uns hauptsächlich während der Hauptverkehrszeiten genutzt um die Kinder zur Schule zu bringen und in die Arbeit zu
fahren. - Das kostet jetzt schon auf Grund des deutlich erhöhten Verkehrsaufkommens durch die bereits entstandenen Neuansiedlungen im
Bredenmoor, Voßbarg, Sandstücken, Sandkamp, Hellenkamp, etc.am
Hogenkamp/Datumer Chaussee und auch an der Ampelkreuzung An der
Raa /Thesdorfer Weg, eindeutig mehr Zeit und Nerven.
Dass dies durch die bereits entstandenen und dann entstehenden
Stauungen auch die Umwelt deutlich belastet, sei hier nur am Rande erwähnt.
Aus unserer Sicht und bisherigen Erfahrungen ist es blauäugig und praxisfern, dass mit der Realisierung des Bauprojektes ein dementsprechend
immenses, zusätzliches Verkehrsaufkommen allein über die Ortsanschließung ohne Westanschließung aufgefangen werden kann.
Deshalb halten wir es für zwingend notwendig, das Gelände der Eggerstedter Kaserne auch von Westen her über den Eggerstedter Weg / Wedeler Weg zu erschließen.
2.11. Bürger 19, Anwohner Thesdorfer Weg
06.08.2013
Ich bin der Meinung, dass eine westliche Straßenanbindung zwingend Siehe Abwägung zu 2.5.
erforderlich ist.
Die Lage der Anbindung wird im weiteren Verfahren geprüft.
Es kann nicht sein, das zukünftige Bewohner des ehemaligen Kasernengeländes auf ihrem Weg zum Einkaufen bei z.B. Famila im Rosenfeld
über den Thesdorfer Weg fahren müssen, während der direkte Weg über
eine westliche Anbindung wesentlich kürzer wäre. Auch in Notfallsituationen muss ein so großes Gebiet, gerade wenn hier Gewerbe, Kinderbetreuung und Schulen betrieben werden, von mehreren Seiten aus zu er62
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
reichen sein.
Sollte keine westliche Anbindung erfolgen, ist mit einer weiteren Zunahme
des Verkehrs auf dem westlichen Thesdorfer Weg zu rechnen. Hier ist die
Fußgänger- und Radwegsituation, gerade in Höhe der Danziger Straße,
unzureichend und erfordert jetzt schon eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h. Sowohl Grundschüler auf ihrem Weg zur HeleneLange-Schule, als auch Schüler zu den weiterführenden Schulen nutzen
den westlichen Thesdorfer Weg intensiv als Schulweg. Geplant ist eine 24
Meter breite Erschließungsstraße innerhalb des ehemaligen Kasernengeländes, die auf eine Geschwindigkeit von 30 km/h begrenzt wird und nur
optional eine westliche Anbindung erhalten soll, während am Thesdorfer
Weg nicht mal die Mindestbreite für einen Gehweg eingehalten wird.
Nur mit einer westlichen Anbindung bittet sich die letzte Chance das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich Pinnebergs auf mehrere "Schultern"
zu verteilen.
Bereits vorhandene Gutachten sagen folgendes aus:
"In den Vorschlägen der Firma PPP (Petersen Pörksen Partner) wird im
Bereich Erschließungskonzept Folgendes gesagt: Die optimale Erschließungsstruktur ist deshalb die Durchbindung zur Westumgehung. Wie die
Verkehrsumlegungen des Büros Schnüll-Haller zeigen, kann eine neue
Verbindung durch das Kasernenareal den Thesdorfer Weg und den Wedeler Weg erheblich entlasten. Ohne die westliche Anbindung würden
diese Straßen, an denen Wohnhäuser in direkter Zuordnung stehen, eine
deutlich höhere Belastung bekommen, d.h. die Altanlieger würden deutlich
schlechter gestellt als die Neubewohner in dem Kasernengebiet."
Ich würde sogar vorschlagen die westliche Anbindung direkt an den Kreisel anzuschließen und dafür den Wedeler Weg vom Kreisel zu lösen und
diesen dann an die westliche Kasernenanbindung heranzuführen.
2.12. Bürger 23 und 24, Anwohner Pestalozzistraße
12.08.2013
Btr. Verkehr.
63
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Es ist mir völlig unverständlich, dass die dargestellte Anbindung des Ge- Siehe Abwägung zu 2.5.
biets über den Eggerstedter Weg nicht fest geschrieben wird. Die Überlastung des Thesdorfer Wegs ist doch schon oft genug festgestellt worden.
Hier geht doch wirklich nichts mehr, auch sind die Bedenken der Anwohner des Hogenkamps,das dort ein neuer Schleichweg entsteht völlig berechtigt.
Wir in der Pestalozzistraße können ein Lied davon singen,wie machtlos
und unwillig die Stadt ist, wenn es darum geht, Fehlentwicklungen zu verhindern.
Hier die Tatsachen:
Bei der Bemessung der Anliegerbeiträge sagt die Stadt,es ist keine
Durchgangsstraße, sie soll den Verkehr aus den angrenzenden Wohngebieten an die Datumer Chaussee(K1) und den Thesdorfer Weg heranführen; also zahlen! Siehe Anlage.
Auch ein späteres Gutachten (Schnüll und Haller) zur Verkehrsberuhigung
empfiehlt dieses Ziel. Siehe Anlage.
Zustand heute: Eine ungebremste Raserei, die 30 km/h werden maximal
von 10% eingehalten.
Alle Gespräche mit der politischen Ebene waren ergebnislos,dabei will
man hier so wenig. Tempo 30 sicherstellen!
Aussage des Messtrupps der Polizei: wir haben nicht genug Leute und
sollen noch reduziert werden!
Genau so wird es laufen, wenn der Anschluss Eggerstedter Weg nicht
kommt.
In der Pestalozzistraße und anderen belasteten Straßen wird man Gleichbehandlung fordern;mehr nicht.
Es kann nicht sein, dass eine gescheiterte Bürgermeisterkandidatin (mit
überwältigender Mehrheit von den Pinnebergern abgelehnt) für eine kleine
Gruppe ihren Willen bekommt.
64
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
65
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
66
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
2.13. Bürger 26, Anwohner Hogenkamp
13.08.2013
Wir wohnen im Hogenkamp mit zwei kleinen Kindern. Um die Sicherheit Siehe Abwägung zu 2.5.
unserer Kinder weiter gewährleisten zu können, fordern wir Sie auf, einen
weiteren Zugang über den Wedeler Weg zu schaffen. Ein weiteres Verkehrsaufkommen ist hier nicht zumutbar und gefährdet alle Mitbürger, insbesondere unsere Kinder.
2.14. Anwohner Hogenkamp, zwei gleichlautende Stellungnahmen
14.08.2013
Zunächst ist zu bemerken, dass die Planunterlagen unklar sind. In der
Siehe Abwägung zu 2.5.
Planzeichnung ist eine Erschließung des Plangebiets sowohl von Osten
über die Straße An der Raa als auch von Westen über die Straßen Eggerstedter Weg und Wedeler Weg dargestellt. In den Informationen zum
Bebauungsplan jedoch wird die westliche Erschließung als "Option" bezeichnet. Es bleibt offen, unter welchen Voraussetzungen, von wem und
wann diese "Option" realisiert werden soll. Wir halten es für zweifelhaft, ob
es zulässig ist, im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung Planunterlagen vorzulegen, die in einem so wichtigen Punkt unklar sind.
Unsere Auffassung ist, dass auf eine Anbindung des Plangebiets über den
Eggerstedter Weg und den Wedeler Weg an die LSE unter keinen Umständen verzichtet werden kann. Für uns steht fest, dass ohne eine solche
Anbindung der Verkehr auf dem Hogenkamp so erheblich zunehmen würde, dass die Anlieger in einem nicht mehr zumutbaren Maße beeinträchtigt werden. Denn sollte es eine Verbindung zwischen der "Parkstadt Eggerstedt" und der LSE über den Eggerstedter Weg nicht geben, wird der
gesamte Verkehr zwischen der "Parkstadt Eggerstedt" und der LSE über
den Hogenkamp gehen. Dieser Verkehr aber wird erheblich sein. Denn
die LSE ist für die Bewohner und Besucher des Pinneberger Südens und
mithin künftig auch für die Bewohner und Besucher der „Parkstadt Eggerstedt" eine attraktive Straße. Über sie führt die schnellste Verbindung zwischen dem Pinneberger Süden und insbesondere Schenefeld („Stadtzent67
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
rum"), dem Hamburger Westen (Elbe Einkaufzentrum), häufig aber auch
der HamburgerInnenstadt.
Wie erheblich der Verkehr auf dem Hogenkamp zunehmen wird, wenn
eine Erschließung des Plangebiets von Westen fehlen sollte, wird in dem
Schreiben der Interessengemeinschaft Hogenkamp vom 10.08.2013 eindrucksvoll dargelegt. Wir halten diese sehr gründlichen Ausführungen für
schlüssig und durchweg überzeugend.
Völlig zutreffend wird in diesem Schreiben auch darauf hingewiesen, dass
die im Bebauungsplan-Entwurf vorgesehene Verkehrsführung die aus der
"Parkstadt Eggerstedt" herausfahrenden Verkehrsteilnehmer geradezu
einlädt, über den Hogenkamp und die LSE nach Hamburg zu fahren. Zu
erwarten ist, dass diese Route noch deutlich an Attraktivität gewinnen
wird, wenn die schon heute immer wieder sich bildenden Staus vor der
Ampel An der Raa so zunehmen, dass Fahrzeuge aus der "Parkstadt Eggerstedt" schon Schwierigkeiten haben werden, überhaupt in die Straße
An der Raa einzufahren.
Der Hogenkamp ist angelegt als verkehrsberuhigte Erschließungsstraße
zu einem ruhigen Wohngebiet ("reines Wohngebiet") mit gehobener
Wohnbebauung. Wer am Hogenkamp ein Haus oder eine Wohnung kaufte oder baute, hat darauf vertraut und durfte darauf vertrauen, dass dieser
Charakter der Straße erhalten bleibt.
Sollte jetzt die Straße durch die Errichtung der „Parkstadt Eggerstedt" zu
einer stark befahrenen Durchgangsstraße gemacht Und damit das ganze
vorhandene Wohngebiet entwertet werden, so wäre das eine Verletzung
schutzwürdiger Interessen der Anlieger.
Die Erschließung des Plangebiets von Westen ist aber nicht nur zur Vermeidung einer unzumutbaren Verkehrsbelastung des Hogenkamps erforderlich, sondernauch deshalb, weil - wie sich eigentlich von selbst verstehen sollte - alles getan werden muss, um die zu erwartende kritische Verkehrssituation im Bereich An der Raa/Thesdorfer Weg so weit wie möglich
zu entschärfen. Schon aus diesem Grunde ist nicht zu erkennen, wie ein
Verzicht auf die westliche Erschließung ernsthaft erwogen werden könnte.
68
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Ein Verzicht auf die westliche Erschließung kann insbesondere nicht von
denAnliegern des Eggerstedter Wegs verlangt werden. Sie konnten zu
keinem Zeitpunkt darauf vertrauen, dass der relativ breite, bisher im Außenbereich verlaufende Eggerstedter Weg auf Dauer ein autofreier Kiesweg bleiben würde. Vor allem sind ihre Interessen auf keinen Fall schutzwürdiger als die Interessen der Anlieger des Hogenkamps. Die Anlieger
des Eggerstedter Wegs haben daher keinen Anspruch darauf, dass mit
einem Verzicht auf die westliche Erschließung eine Regelung getroffen
wird, die ihre Interessen zu Lasten der Anlieger des Hogenkamps durchsetzt.
2.15. Bürger 38, Anwohner Eichhörnchenweg
15.08.2013
Auf dem Gelände der Kaserne soll gehobener Wohnraum geschaffen Siehe Abwägung zu 2.5.
werden, um junge Familien aus Hamburg nach Pinneberg "zu locken".
Dieses Vorhaben ist sinnvoll und verdient Unterstützung. Da Pinneberg
sich auf längere Sicht nicht mit dem Familienangebot der Großstadt Hamburg messen können wird (Beispiel KiTa-Angebote), ist das Einzige, mit
dem Pinneberg punkten kann, eine ruhige und kinderfreundliche Wohngegend. (Wir selbst sind als junge Familie aus Hamburg nach langer Überlegung ausschließlich wegen der Ruhe in den Pinneberger Eichhörnchenweg gezogen). Nicht vergessen darf man allerdings, dass das Gebiet um
den Hogenkamp bereits ein genau solches Gebiet gehobenen Wohnraumes ist. Zudem steht das Viertel zweifelsfrei im demographischen Umbruch, auch hier findet ein Generationswechsel statt. Es siedeln sich immer mehr junge Familien an, ein weiterer Generationswechsel steht zu
erwarten.
Bei der Planung des Kasernengeländes ist zu beachten, dass keine Lärmund Verkehrsbelastung die Attraktivität des Hogenkamp-Gebietes mindert
und so dem Vorhaben, junge Familien anzusiedeln in Gänze für die Stadt
widerspricht. Andernfalls zerstört man nur dort, was andernorts mühevoll
geschaffen wird - eine klassische Milchmädchenrechnung.
Zudem ist zu bedenken, dass das Gebiet Richtung Datumer Chaussee
69
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
über keine Spielplatzangebote verfügt. Spielraum ist hier die Straße! Eine
weitere Durchgangsverkehrsbelastung ist hier nicht hinnehmbar
2.16. Anwohner Voßbarg, zwei gleichlautende Stellungnahmen
15.08.2013
Als Eltern und Anwohner der Ecke Voßbarg/Hogenkamp fordern auch wir Siehe Abwägung zu 2.5.
die Umsetzung der Straßenerschließung einer West-Anbindung über den
Eggerstedter Weg/Wedeler Weg für den Bebauungsplan 115 "Parkstadt
Eggerstedt" aus folgenden Gründen:
- erhebliche Zunahme des Verkehrs in der (eigentlich) verkehrsberuhigten Straße Hogenkamp.
- Frühjahrs- und Herbstwanderung der schützenswerten Amphibien
(Erdkröten, Moorfrösche und Kammmolche) vom Parkteich zum
Stadtfriedhof.
- Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern - vor allem Schulkinder -, die bereits jetzt nicht risikolos die ampellose Straße vom Hogenkamp zu An der Raa queren und besonders im Kreuzungsbereich Thesdorfer Weg oft schwierigen Situationen/Beinah-Unfällen
durch abbiegende Fahrzeuge ausgesetzt sind.
- Bei der kurzzeitigen Sperrung der Datumer Chaussee in einem der
vorangegangenen Jahre ist sehr deutlich geworden, wie sich zu
den Stoßzeiten nicht nur für die Autofahrer die Straße An der Raa
als Nadelöhr mit erheblichem Gefahrenpotenzial entwickelte.
- Das zu erwartende deutlich erhöhte Verkehrsaufkommen in den
Straßen Hogenkamp/ An der Raa und Thesdorfer Weg würde
durch eine ausschließliche Anbindung von Osten her besonders
die Kinder gefährden, evtl. schädigen und belästigen.
- Die erhöhte Verkehrsdichte muss großflächiger verteilt werden und
dies wird nicht nur im Sinne der bereits vorhandenen Anwohner
und Nutzer, sondern auch ein Gesichtspunkt für potenzielle Käufer
und Investoren sein.
2.17. Anwohner Hogenkamp, drei gleichlautende Stellungnahmen
70
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
31.03.2013
Die Bürger Pinnebergs im Allgemeinen wird zwar die Nachricht, dass das Siehe Abwägung zu 2.5.
jahrelange Gezerre um die Nutzung des Kasernengeländes in Eggerstedt
nun ein Ende zu nehmen scheint, erfreuen.
Die Anlieger der Straße Hogenkamp aber müssen leider befürchten, dass
die bisherige Verkehrsplanung (richtiger wohl: das Fehlen einer solchen)
zu einem enormen Ansteigen des Durchgangverkehrs in ihrer mit
schwerwiegenden Folgen führen wird. So lange nämlich das Kasernengelände nur von der Raa her zugänglich ist, werden die Baufahrzeuge, später dann die sicherlich weit mehr als 500 Kraftfahrzeuge der künftigen Bewohner und sonstigen Nutzer des Geländes nach bisherigen Erfahrungen
Tag für Tag den Hogenkamp durchfahren, Jedem, dem die Verhältnisse
an der Kreuzung Thesdorfer Weg/Datumer Chaussee bekannt sind, wird
dies sofort einleuchten.
Nun aber ist der Hogenkamp als Teil einer verkehrsberuhigten Zone für
die Aufnahme eines solchen zusätzlichen Verkehrs gänzlich ungeeignet.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h wird schon jetzt vielfach
missachtet. Die dann zu befürchtende Raserei und die beträchtliche Steigerung der Verkehrsdichte aber werden die Anlieger in ganz unzumutbarer Weise gefährden und belästigen. Stattdessen würde es sich u.E. doch
geradezu anbieten, einen weiteren Zugang zur Kaserne an der Nordwestecke des Geländes mit Anbindung an die LSE zu schaffen. Die kürzeste
Verbindung ist doch allemal die beste!
Wir hoffen, dass diese Bedenken und Ängste von Bürgern und Wählern
dieser Stadt bei der künftigen Planung beachtet werden, und dass die
Stadt die Verkehrsplanung nicht etwa dem Belieben nicht dem Gemeinwohl verpflichteter Investoren zu überlassen gedenkt, wie leider nach der
gerüchteweise verbreiteten Äußerung eines leitenden Beamten der Stadt
zu befürchten ist.
2.18. Bürger, Vossbarg
71
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
15.08.2013
Die Erschließung der Eggerstedter Kaserne sorgt für lebhalten Pressewir- Siehe Abwägung zu 2.5.
bel.Die Gegner einer möglichen Westanbindung der Parkstadt Eggerstedt
melden sich lautstark zu Wort, vergessen dabei aber, dass Veränderungen/Anpassungenauf vielen Schultern zutragen sind. Diese Einsicht fehlt
aber dieserInteressengemeinschaft. Aber wer laut ist, muss nicht immer
Recht haben! Siesollten die Fakten prüfen, da meines Erachtens das Projekt ohne weitereVerkehrsanbindung zum Verkehrskollaps führen wird;
hier im Einzelnen die Straßen An der Raa, Hogenkamp, Thesdorfer Weg,
die HEUTE schon zuStoßzeiten überlastet sind. Laut Planung soll das
ganze neue Verkehrsaufkommen über die Kasernenstraße (Ausfahrt jetziges Kasernentor) in den Straßenverlauf (s.o) einmünden. Wenn man die
Kasernenstraße Richtung Richard Köhn Str. / Thesdorfer Weg verlassen
will, dann wird der abfließendeVerkehr schon mal durch Ampelphasen
blockiert. Die Folge ist, dass fast alledann den ampelfreien Weg in den
Hogenkamp wählen. Dieser und auch die anderen Straßenanbindung sind
nicht in der Lage, das Verkehrsvolumenaufzunehmen. Ferner wird es dazu führen, dass sich auch das Einkaufsverhaltenfür die Anlieger in Richtung Waldenau/Schenefeld verändern wird. Wer fährt dann noch über die
Richard-Köhn-Str. zum Einkaufen nach Pinneberg wenn man ständig ander Kreuzung im Stau steht. Sie wollen/müssen auf dem Gelände auch
eine Kitaerrichten und ich möchte nicht schon heute die Klagen der Mütter(die es immereilig haben !) hören, wenn sie ihre Kinder in die Krippe
bringen wollen und dafür"Stunden" für An- und Abfahrt benötigen.
Es gibt viel mehr Fakten, die zwingend für eine Westanbindung sprechen.
Aufdie möchte ich nicht eingehen, da ich davon ausgehe, dass Ihnen
schon genügend fundierte Schreiben von Anliegern vorliegen, die Ihnen
ihre Bedenkenvorgetragen haben. In gleicher Angelegenheit habe ich vor
Wochen schon dieCDU Fraktion und Herrn Lorenz schriftlich angesprochen. Herr Lorenz hat sich dazu positiv geäußert; ich hatte aber das Gefühl nur mit halben Herzen. Wir alsBewohner des Vossbargssind von dieser Entwicklung genauso betroffen wie alleBewohner in diesem Wohnbe72
Stellungnahme
reich. Aber auch die Datumer Chaussee in beidenRichtungen, besonders
in Richtung Auffahrt A 23 in Rellingen werden mit demerhöhten Verkehrsaufkommen zu kämpfen haben.
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, eine tragbare Lösung für das ganze
Projektsehe ich nur mit einer zusätzlichen Verkehrsanbindung. Der Versuch dies, auchohne Anbindung zu realisieren, wird an den dann massiven Einsprüchen zumpolitischen Desaster der Stadt Pinneberg. Noch
können Sie in die Planungeingreifen und ich rechne fest mit Ihrem Veto für
eine zusätzlicheWestanbindung.
2.19. Bürger 2, Anwohner Danziger Straße
16.07.2013
Wir gehen davon aus, dass es unumgänglich ist, den Eggerstedter Weg
zur Anbindung an die LSE als Verkehrsstraße auszubauen.
Ansonsten sind wir mit der Planung zufrieden, besonders mit dem Bau der
Wabe und der Fachschule.
2.20. Bürger 3, Anwohner Großer Reitweg
16.07.2013
Seit Bekanntgabe dieser Maßnahme habe ich nie eine öffentliche Darlegung des Verkehrskonzeptes gelesen. Ich als Anwohner des Thesdorfer
Weges frage mich, wo der Verkehr zu- und abfließen soll. Der Glaube,
dass dieses über die Westumgehung erfolgt, hat sich schon bei der Bebauung des Rosenfeldes als Irrglaube heraus gestellt. Der Thesdorfer
Weg kann diese Verkehrsmengen nicht mehr aufnehmen und wenn dann
nur mit weiterer, erheblicher Belastung der jetzigen Anwohner. Schon
heute ist der Thesdorfer Weg, besonders in Höhe des Großen Reitweges
eine Rennstrecke, besonders an den Wochenenden und in den Abendstunden. In der Rush Hour herrscht hier zu dem Chaos. Die Belastung für
die Anwohner ist jetzt schon nicht mehr erträglich, Schallschutzmessungen werden dieses bestätigen. Ich bitte um Stellungnahme, wie sich die
Verkehrsplanung gestaltet, ob Schallschutzmaßnahmen für die jetzigen
Anwohner geplant sind und ob es Überlegungen für Tempo 30 für den
Thesdorfer Weg gibt.
Abwägungsvorschlag
Kenntnisnahme
Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt.
Im Rahmen der Planung ist ein Ausbau der Knotenpunkte Thesdorfer
Weg / Richard-Köhn-Straße und Thesdorfer Weg / Datumer Chaussee
erforderlich (Linksabbiegespuren).
Dies ist im Wesentlichen jedoch durch den bereits jetzt unbefriedigenden Zustand verursacht und nicht durch die Verkehrszunahme durch die
Planung. Die Planung verursacht im Thesdorfer Weg Höhe Heideweg
rund 100 zusätzliche Kfz-Fahrten täglich (Steigerung von 12.900 auf
13.000) und zwischen Richard-Köhn-Str. und Datumer Chaussee rund
600 zusätzliche Fahrten (Steigerung von 16.700 auf 17.300).
Diese Erhöhung der Verkehrsmenge auf bestehenden Straßen löst voraussichtlich keine Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen aus. Geschwindigkeitsbeschränkungen kann der B-Plan nicht regeln. Dies ist
von der Stadt Pinneberg unabhängig von diesem Planverfahren zu entscheiden.
73
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Um den Ausbau der Knotenpunkte zu sichern, wird der Geltungsbereich
des B-Plans um den Thesdorfer Weg und die Knotenpunkte erweitert.
2.21. Bürger 6, Anwohner Richard Köhn Straße
28.07.2013
Ich sehe auf dem Bebauungsplan keine weitere Straße oder Anbindung
an die A 23. Da ich wie die meisten Pinneberger in Hamburg arbeite, bin
ich auf die A 23 angewiesen. Den größten Teil meiner Anreise zur Arbeit
benötige ich bis zum Zubringer der Autobahn. Wenn jetzt noch ein Wohngebiet dazu kommt, wird sich der Verkehr noch mehr im Thesdorfer Weg
stauen.
2.22. Anwohner Bredenmoor, Kiefernweg, drei gleichlautende
Stellungnahmen
16.08.2013
Zuerst möchten wir der Stadt Pinneberg, bzw. den für diese interaktive
Planung Verantwortlichen ein Lob für die übersichtliche, informative und
benutzerfreundliche Gestaltung dieser Seiten aussprechen.
Wir als Anlieger im Viertel Bredenmoor/Voßbarg (Quartier Kiefernweg/Bredenmoor) haben als alleinige Straßenanbindung zur "Außenwelt"
nur den Hogenkamp.
Aber bereits jetzt ist der Hogenkamp durch die zwischenzeitlich zusätzlich
entstandenen Ansiedelungen Bredenmoor/Voßbarg, Sandstücken, Sandkamp, Hellenkamp usw. sowohl nördlich zur Ampelkreuzung "An der Raa/
Thesdorfer Weg" als auch zur Datumer Chaussee sehr belastet.
An der Ampelkreuzung gibt es in Stoßzeiten Rückstaus bis zum Friedhof.
1. Frage: Warum hier kein Kreisel?
2. Forderung: der B-Plan 115 mit erheblichem weiteren Verkehrsaufkommen nur über die Ostanschließung ohne Westanschließung und eventuell
auch zusätzlichen Zu/Abgängen im Norden und Süden muss dieser Sachlage Rechnung tragen.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Siehe Abwägung zu 2.20.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Siehe Abwägung zu 2.1.
Deshalb unterstützen wir die entsprechenden Stellungnahmen der Initiati74
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
ve Hogenkamp wie vom 01.08.2013 speziell bezüglich der zusätzlichen
Westanschließung des Geländes.
2.23. Bürger 8, Anwohner Quellenweg
30.07.2013
1. Die Planung ist grundsätzlich gut.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
2. Die zentrale Verkehrsanbindung von Osten auf einer breiten Straße ist Siehe Abwägung zu 2.1.
für die Anlieger des Thesdorfer Weges sehr schlecht. Die zentrale Erschließung sollte stattdessen vor der Wohnbebauung enden. Im Gegenzug müsste der gesamte Ziel- und Quellverkehr des neuen Wohngebietes
in Richtung des Wedeler Weges gelenkt werden!
2.24. Bürger 5, Anwohner Kirchhofsweg
17.06.2013
Ich möchte vorschlagen, zweioder wenigstens einen der vorhandenen
Kasernenblöcke zu erhalten und sie in Appartements für Studenten umzubauen, denn Wohnraum für Studenten ist knapp! Ich denke die vorhandene Aufteilung mit gemeinschaftlichen Dusch- und Sanitäreinrichtungen
kann man vielleicht sogar weiternutzen.
Das Studentenwerk wäre hier ein guter Ansprechpartner. Die Nähe zu
Hamburg und die gute Anbindung an den ÖPNV lassen mir dies sinnvoll
erscheinen. Zudem würde Kaufkraft nach Pinneberg geholt.
2.25. Bürger 44, Anwohner Lohstraße
16.08.2013
1. Von dem vorhandenen alten Baubestand möglichst viele Bäume erhalten.
2. Den zusätzlichen Kfz-Verkehr gleichmäßig über den Eggerstedter Weg
mit Anschluss an die L103, den Thesdorfer Weg und den Hogenkamp abfließen lassen.
3. Die Verkehrsanbindung an den Thesdorfer Weg über einen neuen
Kreisverkehr anbinden.
4. Für das Gewerbegebiet eine direkte Verbindung zum Thesdorfer Weg
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Die bestehenden Gebäude sind auf Grund ihres schlechten Zustands
und des langen Leerstands für den Umbau zu zeitgemäßen Wohnungen
nicht geeignet.
Die Planung nimmt auf den Baumbestand Rücksicht.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Siehe Abwägung zu 2.1.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Der Platz für einen Kreisverkehr ist nicht ausreichend.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
75
Stellungnahme
schaffen.
Abwägungsvorschlag
Zusätzliche direkte Zufahrten zu Gewerbegrundstücken sind beabsichtigt.
5. Zur Verkehrsberuhigung auf der ganzen Länge des Thesdorfer Wegs Die Festlegung einer Höchstgeschwindigkeit kann im B-Plan nicht erfolauf 30 km/h festlegen.
gen. Mögliche wäre die Festsetzung von verkehrsberuhigten Bereichen.
Verkehrsberuhigte Bereiche sind aber auch in festgesetzten „normalen“
Straßenverkehrsflächen zulässig. Die Festlegung von verkehrsberuhigten Bereichen soll im Rahmen der Erschließungsplanung erfolgen.
6. Im gesamten Bereich der Kaserne 30 km/h vorschreiben, im Wohnbe- Siehe Abwägung zu Nr. 5.
reich eine verkehrsberuhigte Zone schaffen.
7. Auf eine sorgfältige Entsorgung der Altlasten ist besonderer Wert zu Dies kann durch einen B-Plan nicht geregelt werden.
legen.
2.26. Bürger 7, zweifach eingereicht
29.07.2013
3.1. Städtebauliches Konzept
Allgemeine Ziele
Text Informationen Elbberg
Entwicklung eines Planungskonzeptes, das die wesentlichen Rahmenbedingungen festlegt aber gleichzeitig flexibel genug ist, auf geänderte Anforderungen, die sich aufgrund voraussichtlich mehrjähriger Entwicklung
des Geländes ergeben, reagieren zu können und eine abschnittweise
Umsetzung - z. B. quartiersweise Entwicklung - zulässt,
•
als Nutzung hochwertiges Wohnen (250 Wohneinheiten), Einzel- und
Doppelhäuser sowie Stadtvillen,
•
gehobener Haus- und Wohnungsbau mit einem Mix aus Miet- und
Eigentumsmodellen,
Bei den Zitaten handelt es sich um die vor Aufstellung des Plans formulierten städtischen Planungsziele. Diese werden durch den aufgestellten
B-Plan teilweise modifiziert (die Begründung wird entsprechend berichtigt).
Anmerkungen
1.
Die beiden Spiegelstriche widersprechen sich, denn wenn 250
Wohneinheiten vorgesehen sind und diese Einzel- und Doppelhäuser Der behauptete Widerspruch existiert nicht. Wohnungen in Stadtvillen
bzw. Stadtvillen sein sollen, dann gibt es keinen Mix aus Miet- und Eigen- können durchaus Mietwohnungen sein.
tumsmodellen.
76
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Wenn hier aber bereits auf die zusätzlichen Wohnungen spekuliert wird,
die auf dem jetzt noch für Wellness, Freizeit etc. vorgesehenen Teil entstehen können (siehe nächste Tabellenspalte), dann fehlt hier der Hinweis
darauf.
2.
Die aufgeführten 250 Wohneinheiten sollen explizit gehobenen
Standard aufweisen. Wer die Presse in den letzten Monaten aufmerksam
liest, weiß, dass demgegenüber barrierefreier, bezahlbarer Wohnraum
benötigt wird.
Ein Wohnungs-Mix wäre also eine zukunftweisende Lösung oder ein
Wohnprojekt, das gehobenen Wohnstandard und bezahlbaren Wohnraum
für Jung und Alt vorsieht. Somit ist der zweite Spiegelstrich in den Informationen von Elbberg richtig.
•
Sondergebiet Freizeit / Gesundheit / Reha / Wellness mit befristetem
Baurecht, bei nicht Umsetzung Umwandlung in Wohnnutzung,
Diese Festsetzung legt die zukünftige Planung an die Kette. Das ist nicht
notwendig und auch nicht sinnvoll. Sollte sich abzeichnen, dass eine Vermarktung für die genannten Bereiche nicht möglich ist, sollten die Fühler
beizeiten nach allen Seiten hin ausgestreckt werden, um z. B. das Bildungsangebot weiter zu entwickeln.
Die Frist muss genauer bezeichnet werden. Eine Frist von drei Jahren z.B.
ist zu kurz.
•
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Eine Frist von drei Jahren ist nicht zu kurz. Die Stadt Pinneberg kann
nach drei Jahren auch entscheiden, die Festsetzung aufrecht zu erhalten und die Frist bei Bedarf beliebig zu verlängern.
Berücksichtigung der besonders erhaltenswerten Grünbestände und
geschwungene Haupterschließung. Dabei findet die Abstufung / Untergliederung der Erschließungsstraßen in drei Kategorien statt.
Maximal zwei Kategorien vorsehen. 30 km Zone für das Gewerbe und alle Der B-Plan setzt keine Abstufungen fest, dies kann in der Erschlieanderen Straßen in irgendeiner Form verkehrsberuhigt.
ßungsplanung geschehen. Es ist unerheblich ob es eine zwei- oder dreifache Abstufung der Straßenhierarchie gibt.
Städtebauliche Ziele und Gestaltungskonzept
77
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Text Informationen Elbberg
•
Ansiedlung von besonderen Wohnformen und Mischung unterschiedlicher Wohnformen möglich (generationsübergreifend, altersgerecht),
Anmerkungen
Hier sollte nicht nur die Möglichkeit offengehalten werden, sinnvoller wäre Ein B-Plan kann keine Wohnformen festsetzen.
eine Festsetzung auf solche Wohnformen, da alles auf einen Bedarf in Diese Ziele müssen privatrechtlich beim Verkauf der Flächen geregelt
naher Zukunft hindeutet, die Nachfrage nach „normalem“ hochwertigen werden.
Wohnraum aber weiterhin sehr hoch ist. Das führt in der Regel dazu, dass
der Investor sich aus betriebswirtschaftlichen Gründen für den „normalen“
Wohnungsbau entscheidet.
•
Gebäudehöhenentwicklung bleibt unterhalb der bestehenden Baumkronen,
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Wer das Gelände kennt, weiß, dass die Bäume inzwischen eine solch Es werden Gebäudehöhen festgesetzt werden. Diese werden unterhalb
große Höhe erreicht haben, die als Grenze für die Gebäudehöhe völlig der Höhe der Bestandsgebäude liegen.
untauglich ist.
Sinnvoll wäre es, die bestehenden Gebäude als maximale Höhe festzusetzen. Das macht u.a. aus dem Grund einen Sinn, weil die Wabe möglicherweise mehrere dieser Gebäude erhalten will.
250 Wohneinheiten, vor allem wenn sie wie geplant gehobenen Standard Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
aufweisen sollen, werden den Verkehr in Pinneberg mit ca. 350 zusätzli- Siehe Abwägung zu 1.10 Nr. 3
chen Pkws belasten.
Der Thesdorfer Weg, der jetzt schon eine sehr hohe Verkehrsdichte aufweist, wird noch mehr belastet, und der Schleichweg über den Hogenkamp zur LSE nach Waldenau würde noch mehr genutzt werden als das
jetzt schon der Fall ist.
Beides tritt auch dann auf, wenn das Gelände nach Westen angebunden
wird.
Aus diesem Grund ist es eigentlich eine Notwendigkeit, Wohnprojekte zu
78
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
planen, die wenig zusätzlichen Autoverkehr erzeugen (z. B. autofreies
Wohnen).
Es fehlen bei den städtebaulichen Zielen jegliche Festsetzungen für die
energetische Versorgung der Neubauten. Das ist Tradition in Pinneberg,
aber es ist nicht richtig, wenn die Stadt in dieser Frage allein auf die Einhaltung der derzeitigen Gesetzgebung besteht. Eine an der Zukunft orientierte, nachhaltige und am Klimaschutz orientierte Entwicklung muss höhere Standards fordern. Das wird nach allen Prognosen für die in die neuen Wohnungen einziehenden Menschen in absehbarer Zeit auch finanziell
von Vorteil sein.
Der Fachbereich III (Stadtentwicklung und Bauen) betont immer wieder,
dass für die Festsetzung energetischer Standards in Bebauungsplänen
ein Klimaschutzkonzept vonnöten ist. Seit ca. fünf Jahren ist es nicht gelungen, ein solches Konzept für Pinneberg zu entwickeln. Somit müssen
energetische Belange über städtebauliche Verträge geregelt werden.
Grundsätze sollten aber auf jeden Fall bereits vor den entsprechenden
Verhandlungen mit den Investoren festgelegt werden. Wenn diese nicht in
den Bebauungsplan aufgenommen werden können, dann sollten die
Gremien (Ratsversammlung) das parallel zum B-Plan beschließen.
Festsetzungen für die energetische Versorgung können natürlich auch für
Gewerbebetriebe, Wellness, Freizeit … getroffen werden.
An Passivhausstandards orientierte Festlegungen oder Positiv-EnergieHäuser wären denkbar.
Die Stadt Pinneberg wird hierüber entscheiden, wenn Verträge mit
Grunderwerbern geschlossen werden.
Es können im B-Plan keine Festsetzungen über Höhe des Energieverbrauchs getroffen werden (z. B. „Passivhausstandard“ oder ähnlich).
Es können nach § 9 Abs. 1 Nr. 23b lediglich technische Maßnahmen
vorgeschrieben werden (z. B. Solarkollektoren). In der Praxis stellt sich
aber das Problem, dass eine bestimmte vorgeschriebene Maßnahme
nicht für alle Bauvorhaben gleichermaßen sinnvoll ist. So sind für ein
Bauvorhaben mit einem Blockheizkraftwerk (BHKW) zusätzliche Solarkollektoren möglicherweise nicht mehr sinnvoll da das BHKW genügend
Wärmeüberschuss bietet.
3.2. Gewerbegebiete
Allgemeine Ziele
Text Informationen Elbberg
… In diesem Gebiet sind auch ergänzende Nutzungen möglich, soweit sie
in Gewerbegebieten zulässig sind. So plant ein privater Bildungsträger
hier eine private Schule, Fortbildungseinrichtungen und ein Hotel. Die
Zweckbestimmung des Gebiets wurde so festgesetzt, dass hier Schulen,
79
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
sowie sportlichen oder sozialen Zwecken aller Art dienende Gebäude und
Einrichtungen zulässig sind.
In einer früheren Phase der Planungen wurden die Flächen des privaten
Bildungsträgers nicht den Gewerbeflächen zugerechnet, sondern gesondert aufgeführt. So erhöht sich zahlenmäßig die Größe der Gewerbefläche, während sie eigentlich gegenüber der ursprünglichen Planung vermindert wurde.
Man erkennt den Trick, der rechnerisch eine Vergrößerung der Quadratmeterzahl für die Gewerbefläche führt, dass von „ergänzenden Nutzungen“ die Rede ist.
Es sollte auf jeden Fall davon abgesehen werden, die Standorte einer
Schule und einer Ausbildungsakademie als Gewerbefläche zu bezeichnen.
Gegenüber den ersten Planungen sind die Flächen für den Wohnungsbau
und für die Vorhaben der WABE gleichgeblieben, die Flächen für Freizeit,
Wellness etc. und für Gewerbe sind geringer geworden.
Diese Verschiebung sollte man rückgängig machen bzw. man sollte auch
bei der Fläche für Wohnungen Abstriche machen und evtl. die Zahl der
Wohneinheiten vermindern.
Ein weiteres Gewerbegebiet wird im Westen am Wedeler Weg festgesetzt. Die Erschließung kann wegen der anbaufrei zu haltenden Landestraßen nur von Norden oder Osten her erfolgen.
Es steht hier nicht, dass die Erschließung „von Norden und Osten“ erfolgen muss. Stattdessen heißt es „von Norden oder Osten“. Also ist die Erschließung auch allein von Norden aus möglich.
Wenn aber eine Erschließung allein von Norden aus möglich ist, dann
kann die Wiese auch einem anderen Bebauungsplan zugeordnet werden.
Dann könnte man auf den in Deutschland womöglich einzigartigen Zuschnitt des B-Plans 115 verzichten.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Die Unterstellung, bei der Zulässigkeit von Fortbildungseinrichtungen in
einem Gewerbegebiet handle es sich um einen „Trick“ wird zurückgewiesen. Nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) können in Gewerbegebieten neben Gewerbebetrieben aller Art auch Anlagen für sportliche, kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke zulässig
sein. Durch den Hinweis wird lediglich darauf aufmerksam gemacht,
dass Teile des festgesetzten Gewerbegebietes wahrscheinlich mit Nutzungen eines Bildungsträgers belegt werden.
Die Fläche für Wohnungen soll nicht verringert werden. In Anbetracht
der Aufwendungen für die Erschließung des Gebiets sind die Erlöse für
die Wohnungsbauflächen stadtwirtschaftlich erforderlich. Die Größe der
Wohnungsbauflächen ist im Verhältnis zur Gesamtfläche der Kaserne
und den verbleibenden Grünflächen sogar eher als gering zu bezeichnen.
Das westliche Gewerbegebiet soll aus praktischen Erwägungen gelichzeitig mit diesem Bebauungsplan Nr. 115 festgesetzt werden. Eine Festsetzung in einem späteren B-Plan ist möglich, würde aber einen höheren Kosten- und Verfahrensaufwand nach sich ziehen, weil dann ein
gesondertes Planverfahren erforderlich wäre.
80
Stellungnahme
3.4.
Sondergebiet Sport- und Freizeit
Allgemeine Ziele
Text Informationen Elbberg
Als Übergang zwischen Gewerbe und Wohnen befindet sich das sog.
„Freizeit- und Wellnessquartier“. Es ist als Sondergebiet für Sport und
Freizeit festgesetzt.
Anmerkungen
Zwei Sportplätze auf dem Gelände werden derzeit von Sportvereinen genutzt. Diese Möglichkeit wird nach den derzeitigen Planungen zunächst
ersatzlos wegfallen. Die Absicht der Wabe, einen Sportplatz zu verwirklichen, hängt u.a. davon ab, ob sich die anderen Projekte und vor allem die
Privatschule verwirklichen lassen.
Ein Sportplatz auf dem Gelände scheint jedenfalls unverzichtbar zu sein.
Deshalb sollte schon im Vorfeld geprüft werden, ob und wo sich ein
Sportplatz verwirklichen lässt, ohne dass gegen Lärmschutzauflagen wegen der nahen Wohnbebauung verstoßen wird.
Das gilt auch für die Wohnbebauung, die realisiert werden soll, wenn der
Bereich Sport- und Freizeit nicht vermarktet werden kann.
Abwägungsvorschlag
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Ein Bedarf für einen Sportplatz auf dem Gelände wird nicht gesehen. Es
steht ein Sportplatz in unmittelbarer Nähe in den Rahwischwiesen zur
Verfügung.
3.6. Grünflächen / Oberflächenentwässerung
Allgemeine Ziele
Text Informationen Elbberg
Die Bebauung des Geländes und die damit verbundene Versiegelung von
Flächen führen zu einer Beeinflussung des natürlichen Wasserhaushaltes.
Einerseits sinkt der Grundwasserspiegel, andererseits trägt die vermehrte
Regenwasserableitung zu Hochwasserproblemen in den Vorflutern bei. Im
Rahmen eines nachhaltigen Städtebaus soll für das ehemalige Kasernengelände daher flächendeckend ein naturnahes dezentrales Regenwasserbewirtschaftungssystem mit den Elementen Versickerung, Rückhaltung
und verzögerte Ableitung vorgesehen werden. Die dadurch entstehenden
Versickerungsflächen tragen zudem zur Verdunstung bei und beeinflussen damit das Kleinklima positiv. Straßen- und Grünräume erhalten eine
81
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
abwechslungsreiche Gestaltung. Ergänzt werden soll das Konzept der
offenen Oberflächenentwässerung durch einen hohen Anteil an Gründächern, die gleichfalls zur Wasserrückhaltung beitragen. Diese Form der
Entwässerung durch offene Mulden und Rigolen erfordert einen höheren
Flächenbedarf als eine konventionelle Rohrverlegung. Vorteil ist aber neben dem Grundwasserschutz die großzügigere und „grünere“ Gestaltung
der Straßenräume.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Anmerkungen
Die Festsetzungen zur Versickerung und zu Gründächern werden im BDie Zielrichtung, die hier beschrieben wird, ist eindeutig zu begrüßen, zu- Plan konkretisiert.
mal die Stadtwerke anlässlich ihrer Leitungsarbeiten in der Richard-KöhnStraße bemerkten, dass mit der Bebauung der Kaserne womöglich die
Ausmaße der Abwasserleitungen erneut an ihre Grenze stoßen könnten.
Leider bleibt es bei vagen Absichtserklärungen, die unbedingt schon in
den Anfängen der Planung in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken präzisiert werden müssten. Was bedeutet z. B. ein „hoher“ Anteil an Gründächern. Handelt es sich um 10, 50 oder 75 %? Sollen die Investoren auf
einen Anteil verpflichtet werden, oder soll man es bei einem Appell belassen? Gilt das nur für die Wohnbebauung, oder werden auch die Freizeit,
Bildung und Gewerbe aufgefordert, Gründächer zu verwirklichen?
3.7. Flächen für Wald
Allgemeine Ziele
Text Informationen Elbberg
Trotz großer Freiflächenanteile im Gebiet können erhebliche Teile dieser
Waldflächen nicht erhalten bleiben.
Die derzeit vorhandenen Waldflächen auf dem Kasernengelände sind ein
Segen für die Tierwelt in diesem Randbereich der Stadt. Grünspecht, Fledermäuse und Eulen finden hier ein ideales Revier. Es sollten Projekte
verwirklicht werden, bei denen möglichst große Teile der Waldflächen erhalten bleiben können. In enger Zusammenarbeit mit Institutionen wie
Der Stellungnahme ist bereits gefolgt.
Die Siedlungsplanung berücksichtigt die Lage der Waldflächen. Die
Forstbehörde wurde beteiligt. Den Naturschutzverbänden wird Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen des Planverfahrens gegeben.
Für einen Friedwald sind die Waldflächen zu klein durch die nahen
82
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
NABU, BUND, Forstbehörde etc. sollte noch vor den eigentlichen Planun- Wohngebiete Störungen ausgesetzt.
gen festgelegt werden, welche Waldteile auf dem Gelände am sinnvollsten erhalten werden sollten.
Ein weiterer Vorschlag ist die Errichtung eines Friedwalds auf dem Gelände.
4. Straßenverkehrsflächen / Erschließung
Allgemeine Ziele
Text Informationen Elbberg
Die festgesetzten Straßenverkehrsflächen enthalten auch … Baumpflanzungen und Begleitgrün.
Anmerkungen
Diese Grünflächen müssen gepflegt werden, was den Haushalt der Stadt Die Art der Pflege der Flächen kann im B-Plan nicht geregelt werden.
weiter belasten wird.
Man sollte bereits in der Planungsphase die Möglichkeit von gemeinschaftlich bearbeiteten Gärten auf diesen Flächen mit ins Kalkül ziehen.
Die Einwohnerinnen und Einwohner, aber auch Bürgerinnen und Bürger
aus anderen Stadtteilen könnten daran beteiligt werden.
Die neue Haupterschließung des Gebiets erfolgt von Osten von der Straße An der Raa her etwa an der Stelle der derzeitigen Zufahrt zum Gelände und von Westen über den Eggerstedter Weg / Wedeler Weg.
Mit keinem Wort wird an dieser Stelle erwähnt, dass die Erschließung von
Westen noch überhaupt nicht beschlossen ist.
Die Option, dass es lediglich eine Haupterschließung von Westen und
Nebenerschließungen von Süden her gibt, sollte hier unbedingt Erwähnung finden.
Die Stellungnahme trifft nicht zu.
Die Planunterlagen enthalten eine Erschließung von Westen. Dies ist
damit offizielles Planungsziel, das sich im Rahmen des Verfahrens jedoch ändern kann.
Es ist beabsichtigt, im Bereich des Eggerstedter Weges einen möglichst
83
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
schmalen Straßenquerschnitt zu verwenden. Für die Anlage eines Gehwegs kann es erforderlich sein, den vorhandenen Graben auf einer Straßenseite zu verrohren. Ob Schallschutz für die nördlich angrenzende bestehende Bebauung erforderlich ist, wird derzeit geprüft.
Sollte die Prüfung ergeben, dass Schallschutz notwendig ist, muss über
die westliche Anbindung grundsätzlich nachgedacht werden. Wenn eine
Baumreihe verschwinden müsste, wäre eine große Zahl von Bäumen betroffen. Es müsste dann die Planung auf der Kaserne so umgestellt werden, dass die westliche Anbindung überflüssig wird.
Auf einen Gehweg kann man verzichten, wenn hier Verkehrsberuhigung,
Fahrradstraße oder Shared Space geplant wird, was sich aufgrund der
derzeitigen Nutzung des Eggerstedter Wegs (Spazierweg, Hundeausführweg, Radweg zum Klövensteen, Radweg zu den Sportplätzen …) anbieten würde.
Völlig unverständlich ist, dass an dieser Stelle keine Gedanken an Park- Der Stellungnahme wird gefolgt.
plätze für die Kleingärten verschwendet werden. Derzeit parkt eine große Die Planung wird Stellplätze für die Kleingärtner berücksichtigen.
Zahl von Autos auf dem Eggerstedter Weg, was dann nicht mehr möglich
sein wird.
Sollen die Bäume geschont werden, müsste ein separater Parkplatz auf
dem jetzigen Kleingartengelände angelegt werden, der über den Haupteingang erreicht werden kann. Die Kleingärten müssten an anderer Stelle
wieder geschaffen werden.
Die Geschwindigkeit soll im gesamten Plangebiet auf 30 km/h (Haupterschließungsstraße) und Schrittgeschwindigkeit (verkehrsberuhigte Bereiche) beschränkt werden.
Die Haupterschließungsstraßen mit Tempo 30 sollten nur bis zum Gewerbegebiet führen, alle anderen Bereiche (Wellness, Bildung, Wohnen …
sollten grundsätzlich zu verkehrsberuhigten Bereichen (Schrittgeschwindigkeit) gemacht werden, genauso wie die westliche Erschließung, wenn
diese denn verwirklicht werden sollte.
Die Geschwindigkeit auf den Straßen wird durch den B-Plan nicht festgesetzt. Die Festsetzung „Straßenverkehrsfläche“ lässt alle Formen der
Straße einschl. Verkehrsberuhigung, Shared Space usw. zu.
Ein zusätzliches Wegenetz in den Grünflächen ist beabsichtigt. Eine
Festsetzung im B-Plan ist nicht erforderlich, dies kann der späteren
Ausbauplanung vorbehalten bleiben.
84
Stellungnahme
Zusätzlich zum Straßennetz sollen Wege für Radfahrer und Fußgänger in
den Grünflächen angelegt werden. Sie sollen allseitig mit den umgebenden Wohn-, Sport- und Naherholungsgebieten verbunden werden.
Zusatzwege sollten grundsätzlich nur für Fußgänger in den Grünflächen
angelegt werden. Der Radverkehr sollte auf den Straßen erfolgen.
2.27. Bürger 4, Anwohner Großer Reitweg
16.07.2013
Ich bin traurig darüber, dass wieder ein so schönes Stück gewachsener
Natur wirtschaftlichen Überlegungen geopfert wird. Was sind Hausgärten
gegenüber freier Natur? Die Stadt braucht Gewerbe, aber muss es an
dieser Stelle sein? Es sind rein emotionale Gründe, die mich gegen das
Projekt einnehmen; ich hänge an jedem einzelnen Baum und dem immer
weniger werdenden Lebensraum für Tiere. Nicht zuletzt ist das ja auch
mein eigener, denn ich möchte nicht in einem Häusermeer leben.
Was soll dann aus dem Gebiet werden? Ein Park vielleicht, ein Naturschutzgebiet, in dem die vorhandene Bebauung von sorgsamen Bewohnern genutzt wird.
2.28. Bürger 10, Anwohner Richard-Köhn-Straße
04.08.2013
Nach heutiger Objektbegehung sowie Vorträgen über die Bebauung der
ehemaligen Eggerstedtkaserne ist mir als unmittelbarer Nachbar (RichardKöhn-Str……) mit Erschrecken zu Ohren gekommen, dass der aufkommende Verkehr hauptsächlich über den Thesdorfer Weg abgefangen werden soll. Hierzu wurde gesagt, dass es bis Ende August 2013 ein aktuelles (in meinen Augen wahrscheinlich nur ein THEORETISCHES) Gutachten geben soll. Die Lärmbelastung ist in den letzten zwei Jahren erheblich
gestiegen!! Sollten wie in dem Vortrag ca. 4.500 Kraftfahrzeuge hinzukommen ist an ein angenehmes Wohnen auf unserer Ecke wohl nicht
mehr zu denken. Und ein Verkauf dieses Grundstückes wird wohl undenkbar sein. Ich bitte Sie meine Bedenken zu berücksichtigen. Falls das
Vorhaben der Stadt unumgänglich scheint, bitte ich Sie, uns einmal zu
Abwägungsvorschlag
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Der Wiedernutzung von schon bisher baulich genutzten Flächen soll der
Vorrang gegeben werden gegenüber der Inanspruchnahme von bisher
unberührten Flächen.
Den Bedenken kann nicht gefolgt werden.
Laut Verkehrsuntersuchung steigt die tägliche Verkehrsmenge in der
Richard-Köhn-Str. durch das Vorhaben von 7.200 auf 8.500 Kfz täglich.
Eine Vermeidung dieser Zunahme wäre nur bei einem kompletten Verzicht auf die Entwicklung der Eggerstedt –Kaserne erreichbar.
85
Stellungnahme
besuchen um die jetzige Situation selbst vor Ort zu erleben. Ich gehe davon aus das ein Schallschutz dann unumgänglich ist und glaube dass so
etwas nicht eingeplant ist.
2.29. Bürger 11, Anwohner Rabenstraße
05.08.2013
Heute schon ist der Thesdorfer Weg eine Durchgangsstraße für den
Schwerlastverkehr und das gesamte Rosenfeld zur Autobahn PiMitte.Dabei ist auf der gesamten Strecke von 3,5 km kein einziger Gewerbebetrieb zwischen S-Bahn und Wedeler Weg.
Es ist unzumutbar für alle direkten und indirekten Anwohner.Warum kann
Ihre Behörde nicht mit entsprechendem Druck die Westumgehung anpacken?
Außerdem befinden sich direkt an der Straße einige Schulen, die Kinder
fahren zwischen all dem Verkehr täglich durch.
Ein Ausbau des Heidewegs wird für alle Einwohner im südlichen Thesdorf
eine der letzten Erholungs- und Freizeitwege verbauen. Wobei auch zu
beachten ist, dass jeden Tag Hunderte von Menschen den Weg benutzen
als Schulweg, zum Einkaufen zu Fuß oder per Rad bei Famila und Aldi,
sowie Wanderer und Fußgänger, Mütter mit Kindern usw.
Eine Anbindung des vorgesehenen Gewerbegebiets gegenüber Famila
muss über den Wedeler Weg erfolgen und der Rest Heideweg im Urzustand verbleiben. Der Weg An der Raa muss weiterhin am Bolzplatz enden.
Es ist sowieso nicht klar, wie die Neubürger ihre Kinder in den heute
schon zu vollen Schulen unterbringen sollen.
Auch hiermit sollte sich hier Stadt Pinneberg einmal befassen und nicht
nur neue Siedlungen schaffen und die gesamte Infrastruktur "geht den
Bach runter."
2.30. Bürger 17, Anwohner Bunsengang, Norderstedt
06.08.2013
Mit großer Verwunderung mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass im ausliegenden Entwurf zum B-Plan Nr. 115 "Eggerstedt" unser Grundstück
(Flurstück Nr. 12, Flur 1) ausgespart ist.
Abwägungsvorschlag
Der Stellungnahme wird nur teilweise gefolgt.
Durch Gerichtsurteil ist der Weg zur Westumgehung inzwischen frei.
Eine westliche Anbindung wird weiter behandelt und deren Verlauf im
Rahmen der Variantenabwägung geprüft. Siehe Abwägung zu 2.1.
Eine Verlängerung der Straße An der Raa ist nicht beabsichtigt. Die
Ausweisung als Straßenverkehrsfläche erfolgt auch für Fuß- und Radwege.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Die Fläche soll in dieses Planverfahren nicht einbezogen werden, da es
primär zunächst um die Schaffung einer westlichen Anbindung des
86
Stellungnahme
Da bereits seit längerem Gespräche hinsichtlich einer Überplanung des
o.g. Grundstückes geführt wurden und uns bisher suggeriert wurde, dass
bei einer Überplanung des Kasernengeländes und der daraus resultierenden Verkehrsplanung unser Grundstück mit berücksichtigt wird, haben wir
auf das Wort vertraut und keine weiteren Aktivitäten gestartet. Darüber
hinaus wurde zugesichert, im künftigen F-Plan und Landschaftsplan der
Stadt diese Fläche als Wohnbaufläche darzustellen.
Wir sind besorgt, dass die Stadt eine Chance zur Schaffung von attraktivem Wohnraum durch Nachverdichtung nicht nutzt. Die Fläche hat eine
sehr gute Anbindung an die vorhandene Infrastruktur (Schulen, Kindereinrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe, gute Verkehrsanbindung).
Gleichzeitig wird die vorhandene Infrastruktur besser ausgenutzt. Das
gesamte Quartier erfährt durch die aufgelockerte Bebauung eine Aufwertung.
Wir bitten Sie daher eindringlich, die bisherige Planung dahingehend zu
überarbeiten, dass das o.g. Grundstück entsprechend der bisherigen Aussagen berücksichtigt wird.
2.31. Bürger 18, Anwohner Drosselweg
06.08.2013
Es wird vorgeschlagen:
- Wohnbebauung: verbindliche Vorgabe von fixen Wohneinheiten,
die ausschließlich generationsübergreifendes Wohnen bzw. Mehrgenerationenhaus vorschreiben.
- Wohnbebauung: verbindliche Vorgabe von fixen Wohneinheiten,
die einer Mietpreisbindung unterliegen (sozialer Wohnungsbau).
- Wohnbebauung: Gebäudehöhen verbindlich festschreiben, die
Orientierung an bestehenden Baumkronen ist zu ungenau. Als
Maßstab sollten die höchsten verbleibenden Gebäude des Altbestandes auf dem Areal gelten.
- Wohnbebauung: verbindliche Festlegung der energetischen Standards als Passivhaus bzw. Energie-Plus-Standard. Z. B.: dezentrale Blockheizkraftwerke, Solar-, Photovoltaikanlagen, Erdwärmehei-
Abwägungsvorschlag
Plangebiets geht. Eine spätere Überplanung des Gebiets wird aber dadurch nicht ausgeschlossen.
Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt.
Die Festsetzung einer Wohnungszahl ist im B-Plan nicht möglich.
Eine entsprechende Festsetzung ist nur sinnvoll, wenn im notwendigen
Umfang Fördermittel zur Verfügung stehen, was nicht der Fall ist.
Eine Höhenfestsetzung erfolgt.
Energiestandards können im B-Plan nicht festgesetzt werden. Die Nutzung von regenerativen Energien ist bereits durch die Energieeinsparverordnung ausreichend geregelt.
87
Stellungnahme
zung.
- Wohnbebauung: verbindliche Vorgabe von fixen Wohneinheiten
mit Gründächern.
- Gewerbegebiet / Gebiet Bildung / Gebiet Freizeit: verbindliche
Festlegung der energetischen Standards über die gesetzlichen
Mindestanforderungen hinaus z. B. Solar-, Photovoltaikanlagen,
Erdwärmeheizung.
- Gewerbegebiet / Gebiet Bildung / Gebiet Freizeit: verbindliche
Vorgabe von Gründächern.
- Gewerbegebiet: Wiedereinhaltung der Flächen gemäß ersten Planungen pro Gewerbegebiet und pro Gebiet Freizeit. Die Flächen
für Wohnungsbau sollten sich entsprechend den ersten Planungen
wieder verringern.
- Gewerbegebiet am Wedeler Weg: Diese Gebiet befindet sich außerhalb des gemäß vorangegangenen Planungen lautenden BPlans 115 und sollte daher separat behandelt werden und einem
anderen B-Plan zugeordnet werden.
- Sport und Freizeit: Die 2 Sportplätze auf dem Areal, die bereits von
den städtischen Vereinen genützt werden dürfen, sollten zwingend
an der vorhandenen Stelle bestehen bleiben. Dort befindet sich eine direkte unmittelbare Verbindung zu den VFL-Sportstätten.
Ebenfalls werden die beiden Sportplätze an das Gelände der WABE angrenzen. Da auch die WABE diese Plätze nutzen kann, ist
eine Kooperation unterschiedlicher Nutzer zu fördern. Eine Neuanlage eines Sportplatzes oder ähnlicher Außenanlagen sollte aus
Lärmschutzgründen nicht in Höhe des Heidewegs erfolgen.
- Sondergebiet Freizeit / Gesundheit / Reha / Wellness: Befristung
des Baurechts verbindlich auf mindestens 5 Jahre festlegen.
-
Abwägungsvorschlag
Die Anlage von Gründächern wird festgesetzt werden.
Energiestandards können im B-Plan nicht festgesetzt werden. Die Nutzung von regenerativen Energien ist bereits durch die Energieeinsparverordnung ausreichend geregelt.
Die Anlage von Gründächern wird festgesetzt werden.
Die Wohnbauflächen sollen nicht verringert werden.
Zur Vermeidung von Planungsaufwand und Kosten kann die Fläche
praktischerweise in diesem B-Plan mit geregelt werden.
Die bestehenden Sportplätze sind nicht erforderlich. In unmittelbarer
Nähe in den rahwischwiesen steht ein Sportplatz zur Verfügung der
nicht ausgelastet ist.
Die vorgesehen erneute Befassung mit dem Thema nach drei Jahren
kann als Ergebnis eine Verlängerung des bisherigen Zustands haben.
Es wird kein Anlass gesehen sich erst nach fünf Jahren mit dem Thema
erneut beschäftigen zu dürfen.
Waldflächen: Verbindliche Festlegung der schützenswerten Wald- Dies ist im Planverfahren geschehen.
88
Stellungnahme
flächen und verbindliche Einbeziehung dieser Schutzzonen /
Schutzbereiche in die neue Bebauung auf dem gesamten Areal.
Eine unabhängige fachbezogene Institution sollte entsprechend
verbindliche Standards hierfür aufstellen.
-
-
-
-
-
Abwägungsvorschlag
Im B-Plan werden Waldflächen einschließlich ihrer Schutzzonen verbindliche festgesetzt. Seitens der zuständigen Forstbehörden wurden
die gem. Landeswaldgesetz als Wald geltenden Flächen sowie die notwendigen Abstände benannt. Darüber hinaus erfolgt mit der Biotopkartierung und -bewertung und auf Grundlage des faunistischen Gutachtens die Berücksichtigung ökologischer Qualitäten.
Für den B-Plan-Entwurf wird der Umfang der Waldumwandlung ermittelt.
Die Maßnahmen zum Waldersatz werden in enger Abstimmung mit der
Forstbehörde bestimmt. Darüber hinausgehende Neupflanzungen innerhalb der Bauflächen werden für den B-Plan-Entwurf geprüft.
Waldflächen: Ausgleichsflächen bzw. Ausgleichsmaßnahmen für
nicht zu erhaltende Wald- / Knick- / Naturflächen sollten innerhalb
der Gemeindeflächen von Pinneberg verbindlich umgesetzt werden. Beispiel: Neuanpflanzungen im Bereich der LSE als Lärmschutz für das neue Wohngebiet auf dem Areal und vorgeschriebene Bepflanzung für bestimmte Bereiche Wohnen / Gewerbe /
Freizeit / Bildung.
Verkehr: verbindliche Vorgabe 30 km Zone für Gewerbegebiet. Kann im B-Plan nicht geregelt werden. Dies ist aber über das Straßenverkehrsrecht regelbar.
Verkehr: verbindliche Vorgabe verkehrsberuhigt bzw. Schrittgeschwindigkeit bzw. Spielstraße für a l e anderen Bereiche des
Gebietes innerhalb des vorgesehenen B-Plans.
Verkehr: Sperrung des Verkehrs über 3,5 Tonnen innerhalb des
Bereichs Wohnen a u c h auf der Haupterschließungsstraße.
Verkehr: Die Formulierung bzgl. der Haupterschließung sollte wie
folgt geändert werden: Die Haupterschließung soll von Osten von
der Straße "An der Raa" mit Nebenerschließungen von Süden her
erfolgen.
Verkehr: Die Formulierung bzgl. der Haupterschließung sollte wie
folgt geändert werden: Eine Erschließung des Gebiets von Westen
über den Eggerstedter Weg / Wedeler Weg wird nicht von dem Investor gezahlt. Die Kosten für diese Variante sind von der Stadt
Pinneberg zu tragen. Diese Variante einer weiteren Anbindung /
Erschließung ist bisher nicht vom Rat der Stadt Pinneberg beschlossen.
Kann im B-Plan nicht geregelt werden. Dies ist aber über das Straßenverkehrsrecht regelbar.
Kann im B-Plan nicht geregelt werden. Dies ist aber über das Straßenverkehrsrecht regelbar.
Auf die direkten Zufahrten zur Straße An der Raa wird hingewiesen werden.
Eine Untersuchung zur westlichen Anbindung erfolgt.
89
Stellungnahme
- Verkehr: Ausbau Eggerstedter Weg / Schallschutz: Sollten Gutachten ergeben, dass Schallschutzmaßnahmen für diesen Bereich
notwendig sind, muss über die westliche Anbindung grundsätzlich
nachgedacht werden. Die Planung auf dem Kasernengelände
muss dann entsprechend umgestellt werden, so dass eine westliche Anbindung nicht notwendig wird.
- Verkehr: Verbindliche Vorgabe verkehrsberuhigt bzw. Schrittgeschwindigkeit bzw. Spielstraße für den Bereich des Eggerstedter
Wegs, sollte dieser zu einem späteren Zeitpunkt ausgebaut werden.
- Verkehr: Sperrung des Verkehrs über 3,5 Tonnen für den Bereich
des Eggerstedter Wegs, sollte dieser zu einem späteren Zeitpunkt
ausgebaut werden.
- Verkehr: Die Pflege der Grünanlagen an Straßen / Gehwegen, die
unmittelbar an die jeweiligen nicht öffentlichen Grundstücke / Bereiche angrenzen, sollten von den Anwohnern der jeweiligen
Grundstücke (Wohnen, Gewerbe, Bildung, Freizeit) übernommen
werden. Hierzu kann in der entsprechenden Ortssatzung eine
Festlegung der Rahmenbedingungen erfolgen
2.32. Bürger 20, Anwohner Hogenkamp
09.08.2013
Das Gelände der Eggerstedt-Kaserne liegt, aus der Vogelperspektive gesehen, in der Form eines Schiffes, am Bug verankert am Pier An der Raa.
Die Zeichnung zeigt rundum als, Reling’ alten Baumbestand und die direkt
umgebenden Straßen/Wege. Das Gelände bleibt somit lt.Planung ein Solitär in den Umrissen des ehem.Kasernengeländes.
Integration des Gesamtgeländes in die Bebauung und Erschließung der
Umgebung! Alter Baumbestandes um und im Gelände in lockerer Platzierung!
Die Erschließungsallee in der Geländemitte teilt die Anlage in 2 Hälften.
Kleine Erschließungsstraßen und Plätze, wie auch in den umgebenden
Wohngebieten, um die Ballung des Verkehrs zu verteilen!
Abwägungsvorschlag
Eine Untersuchung zur westlichen Anbindung erfolgt. Siehe Stellungnahme zu 2.5.
Eine Untersuchung zur westlichen Anbindung erfolgt. Siehe Stellungnahme zu 2.5.
Kann im B-Plan nicht geregelt werden.
Kann im B-Plan nicht geregelt werden.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Es werden keine Vorteile gegenüber der derzeitigen Planung gesehen.
Mehrgenerationenwohnen kann im B-Plan nicht festgesetzt werden.
Nahversorgungseinrichtungen sind auch in Wohngebieten nicht ausgeschlossen. Eine Ansiedlung kann nicht verordnet werden, sondern hängt
von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab.
90
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Der Begriff, Parkstadt’ weckt Visionen. Wird die im Plan gezeigte Lösung
einer solchen Vision gerecht?
Geplant ist die Bebauung mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern für „gehobene Ansprüche“, derzeit im Plan, in Reih' und Glied'.
Häuser an Plätzen, Wegen und kleinen -gewundenen- Straßen, zwischen
Bäumen gelegen, öffnen ein besseres Wohn- und Gemeinschaftsgefühl.
Die gesellschaftliche Entwicklung zeigt, dass man über Mehrgenerationenwohnen nachdenken muss (Beispiel Lüneburg). Zudem zeigen Fachpresse und die IBA (Internationale Bauausstellung) derzeit in Hamburg
Modelle, wie Häuser der Zukunft energetisch und baulich sein könnten.
Hier hat Pinneberg eine Chance, zukunftsweisend Angebote zu entwickeln.
An Treffpunkte (Mehrzweckhaus zur allgem.Nutzung wie in anderen Ländern, z.B.Finnland üblich) und Nahversorgung für Bewohner durch Bäcker, Eisladen, Wäscherei,.) soll zur Erhöhung des Wohnwertes gedacht
werden, auch wenn sie vermutlich nicht die ganz großen Gewerbesteuerzahler sind.
2.33. Bürger 21,
10.08.2013
Wir haben Interesse an einem der Baugrundstücke.Daher möchten wir Sie Eine individuelle Benachrichtigung kann nicht erfolgen. Der Verkauf einbitten, uns über den Ausgang der öffentlichen Ausschreibung für die Er- zelner Baugrundstücke wird voraussichtlich nicht durch die Stadt Pinneschließung des Geländes auf dem Laufenden zu halten.
berg erfolgen.
Die Entwicklung wird jedoch in der örtlichen Presse nachzuverfolgen
sein.
2.34. Bürger 22, Anwohner Rotkehlchenweg
11.08.2013
Zunächst einmal möchten wir der Stadt Pinneberg zum Erwerb des ehemaligen Kasernengeländes der Eggerstedt-Kaserne gratulieren.
Für uns als Anwohner bleiben jedoch trotz Info-Veranstaltung im Anschluss an die Ortsbegehung und vorliegendem Bebauungsplan Nr. 115
91
Stellungnahme
folgende zwei Punkte offen:
•
inwiefern sind wir als Grundstückseigentümer Rotkehlchenweg ……
baulich vom Bebauungsplan 115 betroffen? Konkret: Wird eine direkte Anbindung des Rotkehlchenwegs an den Eggerstedter Weg in Erwägung gezogen, alternativ oder alleinig zur Aschhooptwiete?
•
inwiefern sind wir als Grundstückseigentümer Rotkehlchenweg …..
finanziell vom Bebauungsplan 115 betroffen? Konkret: Welche Eigentümer der umliegenden Gebiete werden an der Finanzierung - in
unserem Fall insbesondere am Ausbau des Eggerstedter Weges in
Richtung des Wedeler Weges - beteiligt? Wenn dies so sein sollte, in
welcher Größenordnung ist eine solche Beteiligung anzusiedeln?
2.35. Bürger 30, Anwohner Thesdorfer Weg
14.08.2013
Wir sind prinzipiell gegen eine Wohnbebauung, da für die Stadt Pinneberg
kein dauerhafter wirtschaftlicher Nutzen entstehen würde. Die Folgekosten würden die kritische Lage der Stadt noch verschärfen.
Außerdem würde Pinneberg in keiner Weise weder für die Pinneberger
noch überregional attraktiver werden.
Wir schlagen vor,einen großen Investor für dieses Areal zu gewinnen, der
ein Fitness-, Freizeit- und Wellnesshotel und Ferienpark im Grünen errichtet. Vorteil: Dringend benötigte Gewerbesteuer für Pinneberg. Schaffung
von Arbeitsplätzen. Weniger Verkehr, als bei einer Wohnbebauung, da die
Gäste ja mehrere Tage verweilen. Dadurch Anbindung an Wedeler Weg
vermutlich nicht nötig. Eventuell Bildung einer autofreien Zone kombiniert
mit Parkcharakter und weiteren Attraktionen (Schwimm- und Freizeitbad,
Hochseilgarten im alten Baumbestand, Abenteuerspielplatz, Minigolf, Kino...). Steigerung der überregionalen Bedeutung Pinnebergs => Imagegewinn. Weniger Freizeitflucht nach Hamburg. Kaufkraft bleibt der Stadt
erhalten. Kaufkraft aus dem Umland wird angezogen. Pinneberg könnte
wieder Erholungsgebiet im Grünen werden. Pinneberg könnte mit diesem
Areal mal was richtig Gutes machen, was der Stadt auch langfristig materiell und immateriell was bringen würde. Mit einer Wohnbebauung verhilft
Abwägungsvorschlag
Eine Kfz-Anbindung des Eggerstedter Wegs an den Rotkehlchenweg ist
nicht beabsichtigt. Eine Anbindung für Fußgänger und Radfahrer ist
möglich. Die Aschhooptwiete könnte auch für den Kfz-Verkehr angebunden werden. Beschlüsse dazu sind noch nicht gefasst und sind abhängig vom Ergebnis der Variantenuntersuchung.
Da Lage und Ausbau der westlichen Anbindung noch nicht bekannt sind,
es können hierzu noch keine Aussagen gemacht werden.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Es wird für unrealistisch gehalten, für ein solches Projekt einen Investor
zu gewinnen. Die Verkehrs- und Umweltproblematik wird als unlösbar
eingeschätzt.
92
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Pinneberg dem Investor zu Gewinn und die Bürger tragen die langfristigen
Verluste.
Die Nachfrage nach diesen Flächen wird als unsicher eingeschätzt. Eine
Weitere Anmerkungen:
spätere eventuelle Änderung wird unter Einbeziehung der Öffentlichkeit
- Im Bebauungsplan ist der Sport- und Freizeitbereich viel zu klein stattfinden, da ein erneutes B-Plan-Verfahren notwendig sein wird.
und eine Festlegung auf drei Jahre unsinnig. Soll hier auch Wohn- Die Planung sieht einen Erhalt von großen Teilen des Baumbestands
bebauung stattfinden?
vor.
- Campus-Charakter und alter Baumbestand dringend erhalten! Keine hässlichen Ausgleichsbaumwälle mehr in Pinneberg (oder an- Die Ansicht wird zur Kenntnis genommen.
derswo)!
- Keine starre Wohnbebauung, wie im Rosenfeld, sondern luftig und Eine Fahrbeziehung vom Eggerstedter Weg zum Heideweg ist nicht
unterschiedlich.
vorgesehen.
- Sollte eine Anbindung an den Wedeler Weg notwendig sein, macht Siehe Abwägung zu 2.1.
uns besonders Sorgen, dass Teile des Eggerstedter Wegs und der
Heideweg viel befahrener und begangener Schulweg sind. Es sollte außer für Fahrräder und Fußgänger keine Möglichkeit geben
vom Eggerstedter Weg zum Heideweg zu kommen. Heideweg als
Sackgasse.
- Der Eggerstedter Weg muss neu geführt werden. Die Ausfahrt soll- Siehe Abwägung zu 2.1.
te an der Stirnseite nicht am Knick sein. Das Straßenstück am
Knick sollte parallel geführt und neu angelegt werden. Zwischen
dem alten Teilstück und dem neuen Teilstück kann eine Lärmschutzwand errichtet werden. Somit würde die Fahrzeuge nur eine
Straße kreuzen, aber nicht mit dem Schulwegverkehr kollidieren.
Die maximale Geschwindigkeit sollte 10 km/h betragen damit keine
Schüler, Spaziergänger, Tiere, Jogger,Radfahrer gefährdet werden
und die Lärmbelästigung so niedrig wie möglich bleibt. Außerdem
macht es damit den Eggerstedter Weg bis zum Kreisel als Durchfahrtsstraße unattraktiv. Bodenschwellen könnten ebenfalls ihren
Beitrag leisten.
- Kreuzung Thesdorfer Weg- Richard-Köhn-Str muss zur Sicherheit Ein Ausbau zum Kreisverkehr ist nicht geplant.
der Schulkinder weiterhin mit Ampeln versehen sein. Ein Kreisel
93
Stellungnahme
würde das Leben der Kinder zusätzlich gefährden.
Abschließend:
Eine Variante die in Erwägung gezogen werden muss, aus ökologischen
und ökonomischen Gründen:
Renaturierung des gesamten Areals und Ende der Diskussion!
2.36. Bürger 31, Anwohner Großer Reitweg
15.08.2013
Ich wünsche mir, dass deutlich bekannt gegeben wird, wie viele Bäume (in
Prozent) tatsächlich abgeholzt werden, weshalb der Wald seinen Status
als Wald, der geschützt ist und trotzdem abgeholzt wird, verlieren muss.
Dann gefällt mir der vorgegebenen starre Bebauungsplan nicht, aufgelockert oder sogar nur auf den auch jetzt freien Flächen in gehobener Bauweise wäre schöner.
Den Begriff Parkstadt empfinde ich als Euphemismus; bekannt ist mir der
Ausdruck Gewerbepark, der trifft es wahrscheinlich eher. JETZT ist es
noch ein Park.
Wer kommt für die Straßenschäden auf, die nach jahrelanger Benutzung
nicht nur durch erhöhtes Verkehrsaufkommen von Privatfahrzeugen, sondern durch schwere Baufahrzeuge entstehen werden?
Ist es möglich, eine Extra-Zufahrt für eben die Bautätigkeit herzustellen,
die nicht durch den Thesdorfer Weg und die Richard-Köhn-Straße etc.
geht?
Auch über den Begriff "Entwicklung" könnte man einmal nachdenken,
denn ich empfinde die Bebauung (und jede andere in Pinneberg auch)
eher als Versiegelung, Verschwinden von Grün, hohe Folgekosten, mehr
Verkehr, engeres Zusammenrücken... also nicht als positiv. Den Erhalt
und die Verbesserung des Vorhandenen würde ich bevorzugen. Irgendwann hat jedes "Wachstum" ein Ende, und der Boden in Pinneberg ist
endlich.
Ich sehe für mich jedenfalls meinen Wohnwert gemindert und bin von der
Bebauung nicht angetan.
2.37. Bürger 32, Anwohner Thesdorfer Weg
Abwägungsvorschlag
Der Stellungnahme wird nur teilweise gefolgt.
Eine Übersicht der zu erhaltenden Bäume/ Waldanteile wird im Rahmen
des Umweltberichtes erstellt werden.
Für die Bauphase werden die bestehenden öffentlichen Straßen genutzt
werden müssen. Der Verschleiß durch Fahrzeuge – auch in der Bauphase – gilt als übliche Straßennutzung. Für evtl. notwendige Straßenerneuerungen kommt der Straßenbaulasträger auf (hier die Stadt Pinneberg).
94
Stellungnahme
15.08.2013
Ich bin gegen die Bebauung der Eggerstedtkaserne. Durch die Bebauung
werden die schönen Laufwege um die Kaserne und die Natur zerstört.
2.38. Bürger 35, Anwohner Drosselweg
15.08.2013
Die Stadt Pinneberg kommt mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ihrer gesetzlichen Forderung nach. Allerdings stelle ich mir die Frage,
wenn Teile des Kasernengeländes bereits an einen Investor verkauft sind
(Wabe) und für den Bereich der Wohnbebauung schon eine Ausschreibung läuft, inwieweit EINE Einflussnahme der Öffentlichkeit von der Stadt
Pinneberg wirklich möglich gewünscht wird. Es wäre schön, wenn interessierte Bürger auch das Gefühl bekommen würden, ihre Meinung würde
wahrgenommen und auch in Betracht gezogen.
Die Überplanung des Kasernengeländes steht laut der Stadt Pinneberg
unter dem Motto „Gartenstadt Eggerstedt mit park- bzw., campusähnlichen Strukturen. Ich würde mir wünschen, dass dies auch realisiert wird.
Es sollte deutlich mehr der vorhandenen Grün- und Waldflächen erhalten
werden, z.B. alle Flächen die in der Biotopkartierung in Stufe 7 (besonders
wertvoll) und vielen Flächen die in Stufe 6 (wertvoll) , die wertvollen
Baumreihen im hinteren Teil des Kasernengeländes, die Fläche die als
Knick und Redder benannt sind und der Altbaumbestand (ca. 150 Bäume). Die geplante Wohnbebauung sollte sich an diesen vorhandenen
Grün- und Waldflächen orientieren und nicht umgekehrt.
Abwägungsvorschlag
Kenntnisnahme
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Die Bebauung berücksichtigt die Gehölzbestände.
Es werden erhebliche Flächenanteile als Grün- oder Waldflächen festgesetzt. Das Kasernengelände ist etwa 36,4 ha groß, von denen 10,4 ha
als Grünflächen und 3,4 ha als Wald festgesetzt werden.
Eine Übersicht der zu erhaltenden Bäume/ Waldanteile wird im Rahmen
des Umweltberichtes erstellt.
Waldflächen könnten z.B. als Friedwald genutzt werden. Friedwald ist eine Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
alternative Form der Bestattung. Die Asche Verstorbener wird in einer Für einen Friedwald sind die Waldflächen zu klein und durch die nahen
biologisch abbaubaren Urne beigesetzt, mitten in der Natur, an den Wur- Wohngebiete Störungen ausgesetzt.
zeln eines Baumes.
Die geplanten Straßen sollten im Bereich des Gewerbegebietes als 30 Dies kann im Rahmen der Erschließungsplanung geregelt werden.
km/h- Straßen ausgebildet werden und im hinteren Bereich z.B. der
Wohnbebauung als verkehrsberuhigte Zonen (Schrittgeschwindigkeit,
95
Stellungnahme
Spielstraßen).
Abwägungsvorschlag
Ausgleichsflächen für Grün- und Waldflächen sollten räumlich nahe am Es wird geprüft, inwieweit ein Ausgleich auf dem Kasernengelände mögKasernengelände geschaffen werden.
lich ist. Aufgrund des bereits relativ hochwertigen Biotopbestandes und
dem damit einhergehenden vergleichsweise geringen Aufwertungspotenzials ist davon auszugehen, dass der überwiegende Teil des Ausgleichs außerhalb des Kasernengeländes erfolgen muss. Es wird geprüft, ob dieser räumlich nahe der Kaserne erfolgen kann.
Der Bereich Heideweg und Eggerstedter Weg wird heute von vielen Men- Siehe Abwägung zu 2.1.
schen als Spazier- und Radweg genutzt. Die Stadt Pinneberg sieht eine
Erschließung des Kasernengeländes über den Eggerstedter Weg bis zum
Wedeler Weg als Option und nimmt aus diesem Grund in den Bebauungsplan Nr. 115 bereits den Eggerstedter Weg bis zum Wedeler Weg
auf. Hier wird aber nicht erwähnt, dass die Erschließung von Westen noch
überhaupt nicht beschlossen ist. Es sollte hier erwähnt werden, dass es
zur Zeit nur eine Planung für eine Haupterschließung von Osten und eine
Nebenerschließung von Süden her gibt.
Ich bin gegen eine Anbindung des Kasernengeländes über den Eggers- Siehe Abwägung zu 2.1. und 1.10 Nr. 3.
tedter Weg an den Wedeler Weg, da dies für mich einen erheblichen Ein- Gebäudehöhen werden festgesetzt werden. Sie werden den Bestand
griff in die vorhandene Natur darstellt, da ein Teil des Redders abgeholzt der Kasernengebäude nicht überschreiten.
werden müsste.
In der Verkehrsplanung der letzten Jahre ist deutlich zu sehen, dass der
untere Teil des Thesdorfer Weges (Richard-Köhn-Straße bis S-Bahn
Thesdorf) überlastet ist. Für das Kasernengelände sind 250 Wohneinheiten geplant, so dass mit weiteren zusätzlichen Pkws zu rechnen ist. Dies
würde auch durch eine westliche Anbindung über den Eggerstedter Weg
an den Wedeler Weg auftreten. Deshalb sollten auf dem Gelände des
Kasernengeländes Wohnprojekte geplant werden, die wenig zusätzlichen
Autoverkehr erzeugen (z.B. autofreies Wohnen). Dies sollte nicht nur als
Möglichkeit im B-Plan auftauchen, sondern gefordert werden.
Laut dem Städtebaulichen Konzept soll die Gebäudehöhenentwicklung
96
Stellungnahme
unterhalb der bestehenden Baumkronen bleiben. Da die Bäume schon
eine beträchtliche Höhe haben, ist dies als Grenze für die Gebäudehöhe
untauglich. Sinnvoll wäre es, die bestehenden Gebäude als max. Höhe
festzusetzen.
Die bestehenden Sportplätze – die auch bereits von den Pinneberger
Sportvereinen genutzt werden.
Die Stadt Pinneberg hat meiner Meinung nach mit diesem Stück Land
eine einmalige Chance der Stadtteilentwicklung. Die bereits bestehende
grüne Oase Heideweg – Eggerstedter Weg – An der Raa mit den dahinterliegenden Gebieten könnte durch eine gelungene Nutzung des Kasernengeländes optimal erweitert werden.
2.39. Bürger 50, Anwohner Drosselweg
16.08.2013
(1) Einwendung:
Die Faunistische Potentialabschätzung für den Bebauungsplan Nr. 115
"Parkstadt Eggerstedt", datierend 09. Juni 2013, ist als Teil der durchzuführenden Umweltuntersuchung nicht ausreichend.
Analog der 2005 erfolgten faunistischen Untersuchungen ist eine qualifizierteArtenaufnahme zur artenschutzrechtlichen Prüfung erforderlich (u.a.
Brutvogelerfassung, Amphibienerfassung, Fledermauserfassung). Es
muss davon ausgegangen werden, dass sich in den vergangenen 8 Jahren qualitativ und quantitativ relevante Veränderungen der biologischen
Vielfalt im Untersuchungsgebiet ergeben haben.
(2) Faunistische Potentialabschätzung für den Bebauungsplan Nr. 115
"Parkstadt Eggerstedt': datierend 09. Juni 2013, Seite 10
Sommer- und Winterquartiere der Fledermäuse:
Laut Faunistischer Potentialabschätzung (09. Juni 2013) gibt es Gehölzgruppen, die relativ starkstämmige Bäume haben und insgesamt so strukturreich und auch nicht völlig einsehbar sind, dass dort Baumquartiere
nicht ausgeschlossen werden können.
Abwägungsvorschlag
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Die Potenzialanalyse dient der Abschätzung des möglicherweise dort
vorhandenen Artenspektrums nach den verfügbaren Kenntnissen über
die Tierarten (Verbreitung in der Region, Ergebnisse älterer Untersuchungen, bekannte Lebensraumansprüche der Arten). Dieses Artenspektrum ist größer (mathematisch „größergleich“) als eine Erfassung
des realen Bestandes sein könnte. Eventuelle Verbesserungen der Lebensräume gegenüber der Kartierung von 2005 wurden berücksichtigt.
Eine Potenzialanalyse ist somit „vorsichtiger“ als eine Erfassung des
realen Bestandes.
Der Stellungnahme wurde auf folgende Weise gefolgt.
Da dort, wo nicht eingesehen werden konnte, Fledermausquartiere angenommen werden, könnten weitere Untersuchungen kein „Mehr“ an
Fledermäusen finden. Die Potenzialanalyse berücksichtigt diesen Be97
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Einwendung:
reich als „Quartier vorhanden“.
Auch die angeblich nicht einsehbaren, starkstämmigen Bäume sind zu
untersuchen, um eine belastbare Aussage zu vorhandenen Quartieren der
streng geschützten Fledermausarten zu erhalten.
(3) Faunistische Potentialabschätzung für den Bebauungsplan Nr. 115
"Parkstadt Eggerstedt", datierend 09. Juni 2013, Seite 25
Potentiell vorhandene Amphibien:
In den Gewässern des Untersuchungsgebietes wurden 2005 fünf Amphibienarten gefunden. Im Datenbestand des LLUR sind keine Hinweise auf
weitere Arten im Untersuchungsgebiet vorhanden. Aufgrund der Verbreitungsübersicht nach KLINGE & WINKLER (2005) können jedoch noch
Kammmolch und Knoblauchkröte im Umfeld des Vorhabens vorkommen.
Diese Arten sind relativ heimlich und werden daher oft übersehen und im
Laufe der 7 Jahre nach der letzten Bestandserfassung können sich die
Gewässer in einen geeigneten Zustand entwickelt haben.
Einwendung:
Alle potentiellen Laichgewässer inkl. des Regenwasserrückhaltebeckens
im Teilbereich "E" sind auf Amphibienvorkommen im Allgemeinen sowie
Knoblauchkröte und Kammmolch im Speziellen zu untersuchen. Es kann
nicht ausgeschlossen werden, dass sich in den vergangenen 8 Jahren
qualitativ und quantitativ relevante Veränderungen im Untersuchungsgebiet ergeben haben.
(4) Faunistische Potentialabschätzung für den Bebauungsplan Nr. 115
"Parkstadt Eggerstedt': datierend 09. Juni 2013, Seite 38 ff.
Wirkungen auf Vögel:
Die grundlegende Änderung und damit der Verlust der "wilden", parkartigen Struktur auf ca. 26 ha Lebensraum ist so groß, dass davon auszugehen ist, dass bei allen Arten mindestens ein komplettes Brutrevier zerstört
oder doch so verkleinert (beschädigt) wird, dass es seine Funktion verliert,
da wesentliche Revierteile verloren gehen. Es muss also vom Verlust
Der Stellungnahme wurde auf folgende Weise gefolgt.
Die möglicherweise hinzugekommenen Arten werden im bereits vorliegen-den Gutachten berücksichtigt. Eine Erfassung des realen Bestandes könnte nur zu Reduzierung der berücksichtigten Arten führen. Eine
Potenzialanalyse ist somit „vorsichtiger“ als eine Erfassung des realen
Bestandes
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Im artenschutzfachlichen Beitrag zum B-Plan-Entwurf werden Auswirkungen auf heimische Vogelarten unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen ermittelt.
Die Ergebnisse werden in die weitere Abwägung zum B-Plan eingestellt.
98
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
ganzer Vogelreviere ausgegangen werden. Die genauen Flächenbilanzen
können erst nach einer detaillierteren Planung gemacht werden.
Einwendung:
Der Verlust ganzer Vogelreviere ist nicht zu akzeptieren. Das Maß der
vorgesehenen Bebauung und der zukünftigen anderweitigen Nutzungen
des Geländes der ehemaligen Eggerstedt-Kaserne ist umfassend zu reduzieren, um die negativen Auswirkungen auf
Tiere und Pflanzen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
(5) Einwendung:
Der Umfang der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen ist nicht ansatzweise in den Auslegungsunterlagen ausgewiesen. Dieser ist umgehend
und nachvollziehbar z.B. hinsichtlich Flächen und Kosten zu quantifizieren
und im Verlauf der weiteren Planungen zu detaillieren.
(6) Einwendung:
Ausgleichsmaßnahmen für unvermeidbare Eingriffe in die vorhandenen
Lebensräume sollen unmittelbar im Geltungsbereich des B-Plans 115 geschaffen werden.
Weder den Tieren noch den Bürgern der Stadt Pinneberg ist geholfen,
wenn Ersatzflächen in anderen Gemeinden, schlimmstenfalls sogar in
anderen Bundesländern, geschaffen werden.
Zum Bebauungsplan-Entwurf werden die erheblichen Auswirkungen auf
die Umwelt (auch die erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie mögliche artenschutzrechtliche Konflikte einschließend) erfasst und im Umweltbericht dargestellt
sowie die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen bestimmt. Dies erfolgt
wie üblich erst in den Unterlagen zur öffentlichen Auslegung
Es wird geprüft, inwieweit ein Ausgleich auf dem Kasernengelände möglich ist. Aufgrund des bereits relativ hochwertigen Biotopbestandes und
dem damit einhergehenden vergleichsweise geringen Aufwertungspotenzials ist davon auszugehen, dass der überwiegende Teil des Ausgleichs außerhalb des Kasernengeländes erfolgen muss.
(7) Einwendung:
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde bislang keine aktua- Die Unterlagen werden zur öffentlichen Auslegung vorgelegt.
lisierte Verkehrstechnische Untersuchung zur Erschließung des Geländes
vorgelegt.
Die aktualisierte Verkehrstechnische Untersuchung inklusive einer Prüfung der Alternativen mit bzw. ohne westliche Anbindung ist umgehend
vorzulegen.
99
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
(8) Einwendung:
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde bislang keine Schall- Siehe Stellungnahme zu 1.1 und 1.6.
technische Untersuchung vorgelegt.
Eine aktualisierte Schalltechnische Untersuchung ist umgehend vorzulegen.
(9) Einwendung:
Es fehlt ein aktualisiertes Gutachten zur Niederschlagsversickerung. Mög- Es erfolgen aktuelle Bewertungen und Planungsaussagen zur Oberfläliche Auswirkungen auf das unmittelbar angrenzende Wasserschutzgebiet chenentwässerung im Rahmen des B-Plan-Entwurfs (vgl. Vorschlag zum
werden nicht benannt.
vorläufigen Untersuchungsrahmen S. 21). Das im Jahr 2005 erstellte
Gutachten zur Ersteinschätzung der Rahmenbedingungen für eine Versickerung bedarf hingegen keiner Aktualisierung, da sich bezüglich der
ermittelten Versickerungsfähigkeit keine Änderungen ergeben haben.
Auswirkungen auf das Wasserschutzgebiet werden geprüft. Es liegen
derzeit keine Hinweise auf mögliche Auswirkungen vor.
(10) Einwendung:
Die vorhandenen Kontaminationsverdachtsflächen und deren mögliche Die Unterlagen werden zur öffentlichen Auslegung konkretisiert.
Auswirkungen auf die vorgesehenen Nachnutzungen sind in den Auslegungsunterlagen nicht ausreichend dargestellt.
(11) Einwendung:
Die Wertverluste der vorhandenen, angrenzenden nördlichen Bebauung Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
des Heideweges und des Eggerstedter Weges aufgrund von Umweltbe- Für eine zahlenmäßige Ermittlung von möglichen Wertverlusten – so sie
einträchtigungen sind zu ermitteln.
denn eintreten – besteht kein Anlass.
(12) Einwendung:
Es ist darzulegen, wie die verbleibenden Grün- und Waldflächen vor dem
zukünftigen, stark erhöhten Nutzerdruck durch die Bewohner "geschützt"
werden.
Die verbleibenden Grün- und Waldflächen auf dem Kasernengelände
dienen z.T. der Grünversorgung und sollen deshalb ausdrücklich auch
zu nutzen sein. Besteht die Gefahr von erheblichen Qualitätsverlusten
der verbleibenden Strukturen, so werden Maßnahmen zur langfristigen
Sicherung – wie z.B. Saumstreifen, Abzäunungen etc. - geprüft.
100
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
(13) Einwendung:
Es fehlen Aussagen zum streng geschützten Mäusebussard, der hier de- Der Stellungnahme wird gefolgt.
finitiv ein Revier hat.
Aussagen hierzu werden im artenschutzfachlichen Beitrag zum B-PlanEntwurf ergänzt. Aufgrund von Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen können die ökologischen Funktionen auch für diese Art voraussichtlich erhalten bleiben.
(14) Biotoptypenkartierung für den Bebauungsplan Nr. 115 „Parkstadt Eggerstedt“ (05.Juni 2013), Seite 12
Gefährdete und geschützte Pflanzenarten:
Insgesamt wurden im Gebiet 160 Pflanzenarten gefunden. Darunter sind
zwei geschützte Arten, 3 Arten der Roten Liste Schleswig-Holsteins sowie
8 Arten der Vorwarnliste (Tab. 2). Arten des Anhangs IV der FFHRichtlinie wurden nicht gefunden und sind hier aufgrund ihrer Lebensraumansprüche nicht zu erwarten. Es sei hier angemerkt, dass die Liste
der gefährdeten Arten in Tabelle 2 auf ein- bis zweimaligen Begehungen
der jeweiligen Biotoptypen im Oktober basiert und daher keinen Anspruch
auf Vollständigkeit erhebt.
Einwendung:
Eine unvollständige Erfassung der gefährdeten Arten ist nicht akzeptabel.
Weitere Begehungen zu relevanten Jahreszeiten sind durchzuführen, um
eine möglichst vollständige Erfassung zu gewährleisten.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Es wurde eine aktuelle Biotoptypenkartierung flächendeckend durchgeführt. Die Biotoptypenkartierung stellt die standardmäßige Bestandserhebung im Rahmen von B-Plan-Verfahren (aber auch Planfeststellungsverfahren zu Straßenbauvorhaben etc.) als Grundlage für die Eingriffsermittlung dar. Die Erfassung erfolgt anhand der „Standardliste der Biotoptypen in Schleswig-Holstein“. Die Bewertungsverfahren, die auch im
Rahmen dieses B-Plans anzuwenden sind (Gemeinsamen Runderlass
des Innenministeriums und des Ministeriums für Umwelt, Natur undForsten v. 3. Juli 1998 sowie Orientierungsrahmen zur Bestandserfassung, bewertung und –ermittlung der Kompensationsmaßnahmen im Rahmen
landschaftspflegerischer Begleitplanungen für Straßenbauvorhaben
2004), legen diese standardisierten Biotoptypen zu Grunde.
Es ist davon auszugehen, dass mit dieser Vorgehensweise die Wertigkeit des Geländes fachgerecht ermittelt wird und eine darüber hinausgehende Kartierung nicht zu anderen Bewertungen des Eingriffs führen
würde, so dass eine weitergehende Kartierung zur Erfassung gefährdeter Pflanzenarten nicht erfolgt.
(15) Biotoptypenkartierung für den Bebauungsplan Nr. 115 „Parkstadt Eggerstedt“ (05.Juni 2013), Seite 48
Straßenverkehrsfläche (SV):
Es wurden auch einige Arten der Vorwarnliste Schleswig-Holsteins gefun- Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
den: Silber Fingerkraut (Potentilla argentea), Mauer-Zimbelkraut (Cymba- Das Vorkommen von Flechten und Moosen fließt in die Bewertung der
laria muralis), Feld-Klee (Trifolium campestre) und Kleiner Vogelfuß (Orni- Straßenverkehrsflächen ausdrücklich ein.
101
Stellungnahme
thopus perpusillus). Eine Begehung während der Vegetationsperiode würde sicher noch zahlreiche weitere Schätze zutage fördern. Hingewiesen
sei auch auf die hohe Vielfalt an Kryptogamen. Es treten zahlreiche Flechten und Moose auf, deren Erfassung allerdings eine Begehung durch einen Spezialisten erfordert.
Einwendung I Forderung:
Begehungen und Erfassungen von Flechten und Moosen während derVegetationsperiode sind durch einen Spezialisten durchzuführen.
(16) Einwendung:
Es wird bemängelt, dass die Stadt Pinneberg derzeit u.a. bei der Planungsvorbereitung für den B-Plan 115 nicht die gesetzlich vorgesehene
Folge der Raumordnungsplanung einhält. B-Pläne sollen aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet werden, der wiederum hinsichtlich der Landschaftsplanung die Regelungen des gültigen Landschaftsplanes berücksichtigt. In der Drucksache 13/115, TOP Ö15 der Sitzung der Ratsversammlung vom 07.05.2013, hat die Verwaltung in der Sachverhaltsschilderung folgendes ausgeführt:
"Die Teilfortschreibung des Landschaftsplanes mit den aufgeführten Änderungen ist durch die Ratsversammlung zu beschließen. Da der Flächennutzungsplan (FNP) nicht parallel zum Landschaftsplan in das Beteiligungsverfahren für die Träger öffentlicher Belange gehen konnte wird
vorgeschlagen, alle abschließend von der Ratsversammlung beschlossenen Änderungen im FNP, die Auswirkungen auf den Landschaftsplan haben (beispielsweise Änderungen der Baugebietsausweisungen), in den
Landschaftsplan automatisch zu übernehmen. Erst nach Abschluss des
FNP ist dann auch der Landschaftsplan in seiner endgültigen Form bekannt zu machen."
Ob die DS 13/115 mit dem obigen Vorschlag der Verwaltung ohne Änderungen verabschiedet wurde, kann der Bürger erst beurteilen, sobald die
Abfassung der Niederschrift der Sitzung der RV vom 07.05.2013 vorliegt
Abwägungsvorschlag
Es ist davon auszugehen, dass mit dieser Vorgehensweise die Wertigkeit der Flächen fachgerecht ermittelt wird und eine darüber hinausgehende Kartierung nicht zu anderen Bewertungen des Eingriffs führen
würde, so dass eine weitergehende Kartierung zur Erfassung von Flechten und Moosen nicht erfolgt.
Das Verfahren von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan kann parallel stattfinden. Der Flächennutzungsplan wird jedoch vor dem Bebauungsplan wirksam werden, so dass sich der B-Plan aus dem FNP
entwickeln wird.
102
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
und gegen diese keine Einwendungen vorgetragen wurden. Aktuell liegt
diese Niederschrift nicht vor.
Zeitlich parallel findet zusätzlich die öffentliche Auslegung des neuen Flächennutzungsplanes statt.
Die gesamte Vorgehensweise der "Bottom-Up-Planung" wird bemängelt.
Wie soll der Bürger argumentieren, mögliche Bedenken und Widersprüche
vortragen, wenn es keine beschlossene, gültige "höherrangige" Planungsunterlage gibt?
(17) Einwendung:
Der seit Jahren existierende Kreisverkehr am Wedeler Weg, nahe Famila,
wird in sämtlichen Planunterlagen, beginnend mit der Bekanntmachung
der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, nicht als solcher dargestellt. Stattdessen ist die ehemalige Kreuzungssituation abgebildet. Dieses führt zu Irritationen und falschen Interpretationen.
Die Stellungnahme kann nicht nachvollzogen werden. Katastermäßig
bleiben die ehemaligen Flurstücke der Kreuzung erhalten und es kommen lediglich kleine neue Flurstücke hinzu. Dadurch kann auch auf einer
neuen Katasterkarte zunächst der Eindruck entstehen, die Kreuzung
wäre noch vorhanden.
(18) Einwendung:
Seit Jahren ist deutlich erkennbar, dass die Bebauungsdichte sowie die Siehe Abwägung zu 1.10 Nr. 3.
zukünftige verkehrliche Erschließung und Anbindung des Geländes die
entscheidenden Streitfaktoren sind. Aktuell läuft alles auf ein verdichtetes
Neubauprojekt mit hochfrequentierter Durchgangsstraße hinaus.
Warum wird nicht ernsthaft über die Möglichkeit einer autofreien Siedlung
nachgedacht? Diese könnte - endlich einmal - ein positives Aushängeschild für Pinneberg sein. In Hamburg und vielen anderen Städten des
Bundesgebietes gibt es Neubauprojekte ohne Autoverkehr, siehe z.B.
http://autofreieswohnen.de/ 1Ojahre/
Es gäbe kaum zusätzlichen Autoverkehr, die Anwohner des Thesdorfer
Weges, der Richard-Köhn-Str., der Vogelsiedlung, des Hogenkamps und
anderer umliegender Straßen würden nicht zusätzlich belastet. Die Lebensqualität in der zukünftigen Parkstadt Eggerstedt könnte enorm hoch
sein. Damit bestünde eine echte Chance, den Campus-Charakter des
103
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Geländes zu erhalten. Zudem würde die extrem angespannte Finanzlage
der Stadt Pinneberg durch nicht erforderliche oder zumindest minimierte
äußere Erschließungsmaßnahmen nicht weiter verschärft.
(19) Laut Aussage der Verwaltungsmitarbeiter, zuletzt während der Begehung des Geländes im August 2013, erfordert der von der Parkstadt Eggerstedt abfließende Verkehr eine Verbreiterung des Thesdorfer Weges
ab Kreuzung Richard-Köhn-Str. / An der Raa in Richtung Osten. Auch der
erforderliche Ausbau der KreuzungThesdorfer Weg / Datumer Chaussee
wurde mehrfach von der Verwaltung genannt.
Einwendung:
Weder die Verbreiterung des Thesdorfer Weges noch der offensichtlich
erforderliche Ausbau der Kreuzungen, die unmittelbar mit der Bebauung
der Parkstadt Eggerstedt zusammenhängen, sind in den Plänen eingezeichnet, noch finden sie textlich Erwähnung. Auch die finanziellen Aufwände dafür sind zu benennen.
(20) Informationen zum Bebauungsplan Nr. 115 "Eggerstedt":
Ein weiteres Gewerbegebiet wird im Westen am Wedeler Weg festgesetzt. Die Erschließung kann wegen der anbaufrei zuhaltenden Landesstraßen nur von Norden oder Osten her erfolgen.
Einwendung:
Es ist nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet an dieser Stelle ein weiteres Gewerbegebiet festgesetzt werden soll. In nur ca. 300 Metern Entfernung, unmittelbar an den dortigen ALDI-Markt angrenzend, liegt seit
Jahren ein Gewerbegebiet vielfacher Größe brach.
Zeitnah werden auch im Bereich Müßentwiete und Ossenpadd riesige
Gewerbegebiete erschlossen werden. Es gibt absolut keine Notwendigkeit
an dieser Stelle ein Gewerbegebiet auszuweisen.
Der Versuch der Verwaltung, indirekt die notwendige Straßenanbindung
dieses überflüssigen Gewerbegebietes Richtung Osten und damit gleichzeitig die nicht erforderliche Kasernenstraße zu rechtfertigen, wird offensichtlich. Ich fordere, auf das weitere Gewerbegebiet zu verzichten.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Ein Ausbau der genannten Kreuzungen ist erforderlich. Es wird geprüft,
ob die Kreuzungen in den Geltungsbereich dieses B-Plans einbezogen
werden.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Es besteht rege Nachfrage nach Gewerbegrundstücken.
104
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
(21) Informationen zum Bebauungsplan Nr. 115 "Eggerstedt":
Die Haupterschließungsstraße wird in einer Breite von 24 m als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Diese Hauptachse soll mittig durch eine doppelteParkplatzreihe, Baumreihen und Grünflächen in zwei getrennte Richtungsfahrbahnen geteilt werden.
Einwendung:
Eine derartig gestaltete Haupterschließungsstraße verleitet geradezu zum
Schnellfahren, da die Einflüsse des Gegenverkehrs außer bei Abbiegevorgängen ausgeschaltet sind. Um die Einhaltung der vorgesehenen
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auch nur annähernd indirekt zu erzwingen, ist ein grundsätzlich anderer Straßenquerschnitt, z.B. mit wechselseitigen Parkmöglichkeiten auf der eigentlichen Straße zielführend.
Verkehrsplaner müssen dazu im weiteren Planungsprozess qualifizierte
Vorschläge unterbreiten.
Die Stellungnahme ist unbegründet.
Die Breite der Straße begründet sich durch die umfangreichen Baumpflanzungen. Die Straßenquerschnitte werden so gestaltet werden, dass
verträgliche Fahrgeschwindigkeiten erreicht werden.
(22) Einwendung:
Aus den ausgelegten Unterlagen ist nicht ersichtlich, durch welche (bauli- Die konkrete Ausgestaltung der Straße kann im B-Plan nicht geregelt
chen) Maßnahmen die Einhaltung der vorgesehenen Höchstgeschwindig- werden.
keiten, 30 km/h bzw. Schrittgeschwindigkeit, auf den neuen Straßen im
Geltungsbereich des B-Plans115 zuverlässig erreicht werden kann. Lediglich eine entsprechende Beschilderung ist erfahrungsgemäß nicht ausreichend.
(23) Informationen zum Bebauungsplan Nr. 115 "Eggerstedt":
Kosten
Der Stadt Pinneberg entstehen durch die Entwicklung des Geländes Kosten, insbesondere für die Baureifmachung und Erschließung des Geländes. Es ist beabsichtigt, diese Kosten durch den Verkauf von bebaubaren
Flächen zu refinanzieren. Ein erster wesentlicher Schritt hierzu ist durch
den Verkauf der als Flächen für Gemeinbedarf festgesetzten Flächen an
einen Bildungsträger bereits erfolgt.
Der Stellungnahme ist bereits gefolgt.
Die Stadt Pinneberg stellt eigene Betrachtungen zur Wirtschaftlichkeit
an. Wesentliche Teile des Kaufpreises für das Gelände sind bereits
durch den Weiterverkauf von Flächen an einen Bildungsträger refinanziert.
105
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Einwendung:
Die Ausführungen zu den Kosten für die Stadt Pinneberg sind vollkommen
unzureichend. Ich fordere eine umfassende lnfrastrukturfolgekostenanalyse einschließlich der Darstellung der Worst-Case Szenarios.
Angesichts der desolaten Haushaltslage der Stadt Pinneberg halte ich
dieses für eine Selbstverständlichkeit. Die Stadt Pinneberg kann sich zu
keinem Zeitpunkt eine weitere Verschuldung leisten.
2.40. Bürger 51, Anwohner Gustav – Strobel - Ring
19.08.2013
Bezüglich der Kennzeichnung des Wedeler Wegs als "Überörtlicher Straßenverkehr" lege ich Widerspruch ein. Schon in einer Beschlussvorlage
von Anfang 2006 (siehe Anhang) heißt es, dass mit dem Westring eine
mehr als gleichwertige Alternative zum Wedeler Weg geschaffen wurde,
die die Netzfunktion aufrecht erhalten kann. Daher ist es nicht notwendig
und nicht im Sinne der Anwohner, die Kennzeichnung als "überörtlicher
Straßenverkehr" aufrecht zu erhalten. Da mit einem neuen Flächennutzungsplan Tatsachen geschaffen werden, bitte ich Änderung der Markierung in ruhenden Verkehr. Die Neubautätigkeit am Wedeler Weg ist nach
oben genannter Beschlussvorlage von 2006 entstanden, offensichtlich im
Vertrauen auf die Verpflichtung der Stadt, sich um die Belange der Bürger
zu kümmern.
Da die 2006 geäußerten Hoffnungen, es könne mit einem 30er-Schild zu
einer "gewissen Beruhigung" des Verkehrs kommen, wie dort schon vermutet nicht erfüllt wurden, und auch eine angekündigte Bedarfssignalanlage bisher nicht umgesetzt wurde, ist es offenbar notwendig schon in den
Planungsunterlagen für Tatsachen zu sorgen. Jetzt ist der Wedeler Weg
jedenfalls nachts eine von der Polizei nicht verhinderte Rennstrecke und
der Flächennutzungsplan würde dies in der jetzigen Fassung zementieren.
Anlage: Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung vom
Der Stellungnahme wird weitgehend gefolgt.
Die Darstellung der Wedeler Straße als Anbindung an den überörtlichen
Verkehr wird geändert. Die Wedeler Straße dient dazu lediglich auf dem
kurzem Stück vom Kreisel bis zur Einmündung in den verlegten Eggerstedter Weg.
106
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
28.02.2006
2.41. Bürger 56, Anwohner Drosselweg
16.08.2013
Mit dem Bebauungsplan soll das seit Jahren brachliegende Kasernenge- Kenntnisnahme
lände entwickelt werden. Dass dies unter den heutigen Bedingungen notwendig geworden ist, ist den politischen Entscheidungen der letzten Jahre
geschuldet. Trotz des jahrelangen Vorlaufs auch in der öffentlichen Diskussion ist die Planung von dort entstandenen Anregungen völlig frei. Sie
zeigt vielmehr eine vergleichbare planerische Verschleuderung des vorhandenen Potentials, wie es bereits beim "Rosenfeld" zu beobachten war.
Dass ein Teilbereich des Geländes für andere Nutzungen vorgesehen
werden soll, steht diesem Einwand nicht entgegen, sondern lässt mangels
Konkretisierung weitere „Standardplanungen“ erwarten.
Ebenso ist ein Mangel an Bereitschaft zur Wahrnehmung und Behandlung
der anstehendennaturschutzfachlichen Probleme erkennbar.
Auch dieses Beteiligungsverfahren ist sogleich so angelegt, dass der Verschleierung Vorschub geleistet wird: Einerseits wird ein ScopingDokument vorgelegt ("Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen"), und suggeriert, die Verwaltung erwarte Vorschläge, zugleich wird
mit der Vorlage einer Biotoptypenkartierung sowie einer Faunistischen
Potenzialabschätzung klar signalisiert, dass man Hinweise zu den Umweltuntersuchungen nicht ernsthaft zu berücksichtigen gedenkt, da gutachterlich schon vollendete Fakten geschaffen werden.
Die Unterstellung wird zurückgewiesen.
Die frühzeitige Behördenbeteiligung dient insbesondere der Festlegung
des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung.
Es ist aber sinnvoll und angebracht Untersuchungen die zu diesem Zeitpunkt schon vorliegen, schon zu veröffentlichen und den Unterlagen
beizulegen.
Zum Grundkonzept der Planung ist anzumerken, dass weitestgehend Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
wieder mal eine schlichte Wohnbebauung realisiert werden soll, mit einem Die Entwicklung von sogenannten „autofreien Quartieren“ entspricht
Vorrang der Erschließung durch Kfz mit völlig unzureichender Alternati- nicht der Beschlusslage der politischen Gremien.
venprüfung.
Was beim Rehmenfeld gescheitert ist ("Autofreies Wohnen"), könnte hier
in Angriff genommen werden und wäre ebenfalls als ernstzunehmende
Alternative mit Zukunftscharakter zu prüfen.
107
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Es könnte dann sogleich auf die ohnehin nicht begründbare Erschließung
nach Westen hin, die äußerst kritisch ist für die dort befindlichen Schutzgüter von Mensch und Natur, verzichtet werden.
Hilfsweise ist unbedingt zu fordern, dass die verkehrstechnische Notwendigkeit mit wissenschaftlich nachvollziehbaren Ansätzen eines derartigen
Anschlusses nachgewiesen bzw. gutachterlich dargelegt wird.
Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt.
Zur Frage der westlichen Anbindung ist ein Verkehrsgutachten erstellt
worden. Die Sinnhaftigkeit eines Anschlusses von Westen ist dort dargestellt worden.
Zu prüfen sind im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung der
Planung, wie es neuerdings auch vom EuGH im Rahmen von UVPrelevanten Planungen gefordert wird, die vermögenswerten Verluste, die
durch die Umweltbetroffenheiten der Planung ausgelöst werden. Entsprechende Ermittlungen sind für das weitere Verfahren anzustellen und im
Übrigen ist in die Auslegung zur förmlichen Beteiligung der wirtschaftliche
Hintergrund der
Planung, also bspw. die zum Grunderwerb getätigten Verträge, in die Auslegung zu integrieren.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Eine Pflicht zur „Aufstellung der vermögenswerten Verluste, die durch
die Umweltbetroffenheiten der Planung ausgelöst werden“ existiert nicht.
Die Planung wird nach den in Deutschland geltenden Umweltvorschriften vorgenommen.
Auch eine Vorschrift, etwaige Grundstücksverträge offenzulegen existiert nicht. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden jedoch soweit zweckmäßig in der Begründung dargestellt.
Zu verlangen ist über die üblichen Festsetzungen nach der BauNVO auch,
dass der Umfang der Wohnbebauung (Anzahl der Wohneinheiten) in der
Satzung geregelt wird. Es ist ja gerade dieser Umfang, der in der bisherigen öffentlichen Debatte einer der großen Streitpunkte war.
Das in DS 12/152 angestrebte Konzept der "flexiblen Nutzung" nach Maßgabe von Investoreninteressen kann jedenfalls in Pinneberg nur mit Misstrauen betrachtet werden und führt die langjährige Diskussion ad absurdum. Die Belastung des Geländes muss feststehen, um eine verlässliche
Prüfung der Folgen für Pinneberg sozialer und verkehrlicher Infrastruktur
zu ermöglichen und auch, damit naturschutzfachlich ordentlich geprüft
werden kann.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Die Dichte der Bebauung soll über Ausnutzungsziffern festgelegt werden
(Grundflächenzahl und Geschossigkeit). Mit der zulässigen Grundfläche
kann eine höhere Zahl von kleinen Wohnungen oder eine geringere Zahl
von großen Wohnungen errichtet werden. Die genaue Zahl der Wohnungen selbst soll nicht festgelegt werden.
Mit einem Nachkommen von „Investoreninteressen“ hat dies nichts zu
tun.
Durch die festgelegten Ausnutzungsziffern lässt sich auch der Ausgleich
im Sinne des Naturschutzrechtes eindeutig ermitteln
Was die einzelnen Untersuchungen angeht, ist in diesem Stadium anzu- Für den B-Plan erfolgte eine flächendeckende aktuelle Biotoptypenkarmerken:
tierung (eine Berufung auf ältere Untersuchungen erfolgt nicht). Mit der
108
Stellungnahme
Die Biotoptypenkartierung ist hinsichtlich ihres Untersuchungsumfangs
(Zeitspanne der Untersuchung: 3 Tage, Zeitraum: Oktober) unzureichend.
Die Berufung auf ältere Untersuchungen ersetzt dies gerade nicht, insbesondere, da das Gelände zeitlich Gelegenheit hatte, sich zu entwickeln.
Natürlich wird nicht bestritten, dass das Gelände außerordentlich umfangreiche wertvolle Bestandteile (bspw. Seite 10 - Baumbestand 14% der
Fläche entsprechend 6 ha) enthält. Ein umfassendes naturschutzfachliches Schutzkonzept (nicht: Ausgleichskonzept nach Vernichtung) ist hier
zu entwickeln, zumal in Pinneberg außer für den Fahlt wenig zusammenhängende Grünflächen übrig geblieben sind.
Abwägungsvorschlag
vorliegenden Biotoptypenkartierung wird der Bestand in seiner Ausprägung hinreichend erfasst, so dass die zu erwartenden Auswirkungen
sachgerecht ermittelt und bewertet werden können.
Mit Aufstellung des Bebauungsplans wird das Planungsziel verfolgt, das
Gelände zu einem gemischten Quartier mit Wohnnutzung, gewerblicher
Nutzung, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen und großen Grün- und
Waldanteilen zu entwickeln.
Was die Faunistische Potenzialabschätzung angeht, so zeigt auch diese
bereits den Reichtum des Geländes. Es sind jedoch konkrete Kartierungen auf Artniveau und mit quantitativer Erfassung des Bestandes erforderlich, bevor über die Anwendung der Abweichungsregelungen nachgedacht
werden kann. Auch hier gilt, dass Beobachtungen aus 2005 bspw. bei den
Amphibien den jetzigen, vmtl. besseren Bestand, nicht wiedergeben.
Dass sich das Gutachten bereits jetzt in der Lage sieht, am Ende festzuhalten, dass die gesamten Beeinträchtigungen der Planung "durch Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen so ausgeglichen werden können, dass die ökologischen Funktionen erhalten bleiben", disqualifiziert
allenfalls den Gutachter, hat aber mit einer naturschutzfachlichen Realitätswahrnehmung nichts zu tun.
Nur als Hinweis sei darauf hingewiesen, dass Bauzeitenregelungen nicht
berufen werden können, da diese erfahrungsgemäß "flexibel" gehandhabt
werden. Die im Artenschutzrecht inzwischen "klassischen" Vermeidungsmaßnahmen wie Baufeldräumungen und Vergrämungen sind richtigerweise als Eingriffe eigener Art zu werten.
Die vom Gutachter ebenfalls angesprochenen CEF-Maßnahmen sind,
jedenfalls wie sie nach derzeitigem deutschen Rechtsverständnis eingesetzt werden, überzogen und deshalb in ihrer rechtlichen Wirksamkeit
abzulehnen.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Die Potenzialanalyse dient der Abschätzung des möglicherweise dort
vorhandenen Artenspektrums nach den verfügbaren Kenntnissen über
die Tierarten (Verbreitung in der Region, Ergebnisse älterer Untersuchungen, bekannte Lebensraumansprüche der Arten). Dieses Artenspektrum ist größer (mathematisch „größergleich“) als eine Erfassung
des realen Bestandes sein könnte. Eventuelle Verbesserungen der Lebensräume gegenüber der Kartierung von 2005 wurden berücksichtigt.
Die aufgrund der Vorplanung zu erwartenden Wirkungen auf die potenziell vorhandenen und betroffenen Arten werden beschrieben und in
einer Ersteinschätzung festgestellt, dass durch ein Bündel von Maßnahmen, die weder utopisch noch unrealistisch sind, die ökologischen
Funktionen für diese Arten erhalten bleiben können.
Bauzeitenregelungen sind in der Tat flexibel und können in geeigneter
Weise für den Schutz von Tieren eingesetzt werden. Vergrämungen und
dergleichen sind bisher nicht vorgesehen.
Der Satz zu CEF-Maßnahmen ist unverständlich. Eine Ablehnung von
CEF-Maßnahmen im Voraus ist naturschutzfachlich nicht vertretbar.
Die Planung muss sich dann den Anforderungen des zwingenden überwiegenden öffentlichen Interesses“ und der „Alternativlosigkeit“ stellen,
wenn – bei Verstoß gegen die Zugriffsverbote gem. § 44 BNatSchG 109
Stellungnahme
Nach alledem wird die Planung sich den Anforderungen des "zwingenden
überwiegenden öffentlichen Interesses" und der "Alternativlosigkeit" stellen müssen. Nicht alles, was die Pinneberger Verwaltung sich ausdenkt,
erfüllt diese Anforderungen. Die ausgelegten Unterlagen enthalten hierzu
jedenfalls bisher keine Anstöße; hier wird nachzuarbeiten sein.
Abwägungsvorschlag
eine Ausnahme gem. 45 BNatSchG beantragt werden soll. Nach Ersteinschätzung des faunistischen Gutachtens lässt sich ein derartiger Verstoß gegen die Zugriffsverbote vermeiden.
Für den B-Plan-Entwurf wird ein umfassender artenschutzfachlicher
Beitrag erstellt, mit dem geprüft wird, ob durch die Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplans gegen die in § 44 Abs. 1BNatSchG formulierten
Zugriffsverbote verstoßen wird, und der die Maßnahmen bestimmt,
durch die ein Verstoß vermieden wird.
Im Übrigen sollten Fragen der Klimawirksamkeit und der biologischen Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Vielfalt bearbeitet werden.
Es werden die erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (auch die erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie mögliche artenschutzrechtliche Konflikte einschließend) erfasst und im Umweltbericht dargestellt. Hierzu gehören gem.
Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen auch die biologische
Vielfalt, sowie das Klima.
2.42. Zwei Bürger, Drosselweg
14.08.2013
Nach langer Suche einer neuen Heimatsind wir vor 12 Jahren in den Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Drosselweg inPinneberg gezogen. Wir leben hier sehr gerne und sehr Mit der Wiedernutzung der ehem. Eggerstedt –Kaserne wird das Ziel
bewusst. Wir wohnen nicht nur hier,nein, wir leben und arbeiten (mein des flächensparenden Bauens umgesetzt. Der Wiedernutzung von beEhemann betreibt seit Jahren eine Praxis für Psychotherapie) auch hier, reits bebauten Bereichen soll der Vorrang gegeben werden vor der Inlieben die frische Luft, die gute Nachbarschaft, eine wirklicheAlternative anspruchnahme bisher unberührter Flächen.
zum 'Moloch' Hamburg. Aus diesen Gründen sind bestimmt viele Men- Um den Bedarf an Wohnungen und gewerblichen Flächen zu decken,
schen hierrausgezogen. Dieser Ort ist uns, besonders auch den vielen reicht die Nutzung von bereits erschlossenen Flächen jedoch nicht aus.
Nachbarskindern, zur Heimatgeworden und wir wollen ihn gerne so liebenswert und lebenswert erhalten.
Zur westlichen Anbindung siehe Abwägung zu 2.1.
Aus diesem Grund, liebe Frau Bürgermeisterin, habe ich mir mit meinem
Mann ein paargrundsätzliche Gedanken zur Bebauung der EggerstedtKaserne gemacht, die wir Ihnen gerneübermitteln wollen.
Was haben die Stadt und ihre Bürger davon, wenn noch mehr Fläche zugebaut wird, nochmehr Menschen hergelockt werden, die nach ein paar
Jahren frustriert die nächste Straße vordie Nase gesetzt bekommen, noch
110
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
mehr Straßen gebaut werden, für noch mehr Autos?
Die Bundespolitik will dem Flächenfraß schon seit Jahren etwas entgegensetzen. Doch nichtspassiert. Am 11.8. hörten wir im Radio auf Bayern
2 um 12:05h die Sendung "Sucht nachFläche - Bayerns Landschaften
verschwinden unter Beton". In den Links können Sie hören,was alles
schief läuft, wie sich die Zerstörung der regionalen Strukturen auswirkt.
ProfessorHolger Magel vom Bündnis zum Flächensparen schildert dies
eindrucksvoll. Es gilt viel mehralte Strukturen zu revitalisieren, da bei der
sinkenden Bevölkerungszahl weniger Menschen
laufende Kosten abzahlen müssen.
Die Pinneberger Innenstadt ist an vielen Stellen öd, leer und unattraktiv.
Der Trend gehtjedoch in die Städte. Wenn die Stadt Pinneberg junge Leute anlocken will, muss dort etwasgetan werden. Schöne Wohnungen mit
fußläufigen interessanten Geschäften ziehenMenschen (aller Altersklassen) an. Voraussetzung ist: die Anbindung an den öffentlichenNahverkehr
stimmt.
Wir Anwohner des Drosselwegs hören die Raser auf der LSE sehr laut,
besonders beiWestwind und im Winter, wenn die Bäume keine Blätter
tragen. Die Planung der 26 m breitenKasernenstraße verführt in meinen
Augen Baulöwen geradezu, noch mehr Gewinn einfahrenzu wollen. Niemand dieser Menschen muss hier wohnen. Sie, liebe Frau Bürgermeisterin,sind Pinnebergerin. Setzen Sie sich für ein lebenswertes Pinneberg
ein! Es liegt für diese Stadtkein durchdachtes Grundkonzept vor, das ressourcenschonend und zukunftsträchtig ist. Diewestliche Anbindung wird
der Vogelsiedlung eine Menge Lärm bringen, Feinstäube werdendie Luft
verpesten, das Naherholungsgebiet wird zerstört sein. Sie, Frau Bürgermeisterin, sindnoch nicht lange im Amt. Nehmen Sie sich doch noch etwas mehr Zeit, sich ein Bild voneiner zukunftsträchtigen Stadt zu machen.
Es gibt so viele gute Ideen, die in z.B. Freiburg undHeidelberg verwirklicht
wurden. Lassen Sie uns doch dieses Städtchen, das neben Hamburgnur
eine Chance hat, wenn ein ausgereiftes, gutes Profil zum Tragen kommt,
das die Naturachtsam behandelt, Alternativen zum Auto ausdrücklich in
111
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
den Mittelpunkt stellt und die
Bewohner mit einbezieht.
Wir grüßen Sie herzlich, senden Ihnen anbei die bei den interessanten
Links und freuen uns alsaktive Pinneberger auf einen weiterhin guten Prozess, wie er schon bei der Begehung der Eggerstedt-Kaserne spürbar
wurde.
http://www.br.de/fernsehen/bayerischesfernsehen/sendungen/abendschau/flaechenverbrauch-versiegelunghalbig100.html
http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/zeit-fuer-bayern/bayernflaeche-versiegelung100.html
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