finest choice - Peter Hahn LADIES GOLF TOUR

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finest choice - Peter Hahn LADIES GOLF TOUR
FINEST CHOICE
IN GOLF-TRAVELLING
Unsere Reiseziele:
• Portugal Golfwoche Robinsonclub Quinta da Ria
• Gran Canaria Golfwoche Sheraton SALOBRE GOLF
• Luxus Golf-Silvesterreise Bahamas Sandals Resorts
• Golfwoche Robinsonclub Agadir
• Abu Dhabi Winterabschlussreise
• Südafrika Western Cape Somerset West
• Ladies First Reise EL Gouna
Vo n G O L F & Mo r e u n d F I N E S T C H O I C E
PORTUGAL
Golfwoche
vom 13.-20. Oktober 2014
3
„Die beste Bildung
findet ein gescheiter
Mensch auf Reisen“
4
Wir wünschen Ihnen eine unvergeßliche Reise.
Nanett Ewald & Philipp Keller
vom 6.-13. Dezember 2014
Silvester
Luxusreise BAHAMAS
(Johann Wolfgang von Goethe)
Gerne greifen wir dieses Zitat
auf, um Sie liebe Golferin und
Golfer zu ausgewählt feinen
Golfreisen einzuladen.
FINEST CHOICE in Golf-Travelling
stellt Ihnen Reiseziele in Deutschland, Europa und rund um den
Globus vor.
Ausgewählt feine Hotels oder
Clubanlagen mit exzellentem
Service, anspruchsvoll zu spielenden Golfplätzen und dazu
wundervolle Impressionen von
Land und Leuten. All das bieten
wir Ihnen mit unseren für Sie
liebevoll zusammengestellten
Reisen.
Wir laden Sie ein, gemeinsam
mit uns „Alte Bekannte“ zu
besuchen, oder auch vielversprechende neue Golfreiseziele kennen zu lernen. Dabei
gestalten wir Ihre Golfreise mit
FINEST CHOICE in Golf-Travelling immer vielfältig und abwechslungsreich. Wir freuen
uns, wenn wir Sie mit unseren
Reisezielen auf wundervolle
Golftage einstimmen können.
Genießen Sie Ihre Golfreise mit
uns in kleinen Gruppen und
immer von einem mitreisenden
Travel-Concierge begleitet.
Alle Informationen zu diesen
und weiteren speziellen Reiseangeboten finden Sie auch auf der
Website www.finestmoments.de
und dort unter Reisen.
FINEST CHOICE in Golf-Travelling ist eine Gemeinschaftsproduktion der More Media Verlagsanstalt Liechtenstein und
der Agentur FINEST MOMENTS
Berlin.
Gran Canaria
Golfwoche
Sheraton
Salobre Golf
vom vor. 26.12.2014–04. 01.2015
5
MAROKKO
Golfwoche
vom 03.-10. Februar 2015
6
7
ABU DHABI
Golfwoche
Hilton Golf-Resort
vom 13.-20. März 2015
SÜDAFRIKA Western
Cape Somerset West
8
01.12. - 15.12.2014
19.01. - 02.02.2015
09.02. - 23.02.2015
23.02. - 09.03.2015
02.03. - 16.03.2015
Ladies First Reise
EL Gouna
21.-28. Februar 2015
9
PORTUGAL Golfwoche
vom 13.-20. Oktober 2014
inkl. Flug, Robinson AI, 5 Golftage (3 Golfplätze), mind. 16 TN
je 1.499,00 Euro p. P. im DZ (EZ Preis auf Anfrage)
Buchungsschluss am 30.6.14
Portugal – Algarve
Die Algarve ist die südlichste Region Portugals. An der Algarve werden europaweit die meisten Sonnentage gezählt. Die Sommer sind heiß und trocken;
auch im Winter sinkt die Temperatur selten unter 10 Grad Celsius. Selbst
der Januar bietet sonnige Tage um 20 Grad. Berühmt ist die Algarve für ihre
zahlreichen Golfplätze, von denen manche bis direkt an die Steilküste hin
angelegt sind.
Robinson Club Quinta da Ria
Mitten im Naturschutzgebiet in einzigartiger Strandlage finden Sie im
ROBINSON CLUB QUINTA DA RIA in Portugal. Erholung und Entspannung in
der einzigartigen Strandlandschaft – das ist Urlaub an der wunderschönen
Algarve. Der Ort, an dem sich Portugal von seiner schönsten Seite zeigt.
85 Zimmer (Doppelzimmer, Familienzimmer, Junior Suiten und Suiten), 4
Kategorien, mit Bad, WC, klimatisier-/beheizbar, Föhn, Schminkspiegel, Direktwahltelefon, Safe, Kühlschrank, TV
Passionierte Golfer sind hier goldrichtig! Der Club liegt inmitten zweier der
besten und perfektesten 18-Loch-Golfplätzen Portugals, den Quinta da Ria
und den Quinta de Cima. Genießen Sie beim Spielen einzigartige Ausblicke
auf den tiefblauen Atlantik. Auf dem anspruchsvollen Quinta de Cima Platz
werden internationale Golfturniere ausgetragen. Daneben findet man in der
nahen Umgebung noch viele andere hervorragende Golfplätze auf höchstem
Niveau, zum Beispiel Benamor Gol, Castro Marim und den viel gerühmten
Weltklasseplatz Monte Rei.
Gran Canaria Golfwoche
Sheraton Salobre Golf
vom 6.-13. Dezember 2014
Jeweils mit HP, Flug, Transport und 5 Golftage (mind. 3 Golfplätze), je Termin mind. 16 TN
je 1.499,00 Euro p. P. im DZ (EZ Preis auf Anfrage)
Buchungsschluss am 30.7.2014
Gran Canaria
Gran Canaria ist mit einer Fläche von 1.560,1 km² nach Teneriffa und Fuerteventura
die drittgrößte der Kanarischen Inseln. Wie alle Inseln des Archipels ist auch diese
vulkanischen Ursprungs. Aufgrund seiner geografischen Lage bietet Gran Canaria
unterschiedliche Landschaften und Klimazonen. Es ist eine Insel voller herrlicher
Kontraste, die Besuchern ein ganzjährig mildes Klima mit Durchschnittstemperaturen um die 23 °C bietet. Darüber hinaus gibt es natürlich auch himmlische Strände,
über 100 Jahre alte Pinienwälder, Krater, wüstenähnliche Landschaften und Hügel,
die mit typisch kanarischen Pflanzen bewachsen sind.
Sheraton Grand Salobre Golf Resort & Spa
Das fantastische Sheraton Salobre Golf Resort & Spa als eine Oase der Herrlichkeit,
mitten in den mystischen Tälern von Salobre Golf auf Gran Canaria. Mit einer intimen und freundlichen „Home away from Home“-Atmosphäre, einer gelungenen Mischung aus Glamour und natürlicher Umgebung und den perfekt an die Umgebung
angepassten Hotelbaustil, bietet Ihnen das neue Sheraton Salobre Golf Resort &
Spa eine Vielfahlt an Zimmertypen, die sich ideal an Ihre persönlichen Bedürfnisse
anpassen. Das Resort bietet 313 komfortable und luxuriöse Zimmer, welche Ihnen
ein Gefühl von Zuhause vermitteln und 7 Besprechungsräume mit großartigem Blick
über den 36 Loch Golfkurs und den umliegenden Bergen, 7 beheizte Außenpools,
3 exquisite Restaurants mit internationaler und lokaler Küche, um Ihren Gaumen zu
verwöhnen, ein herrliches Aloe Spa Center, einen Aufenthaltsort speziell für Kinder
und einen Shuttle Service an das Maspalomas Sheraton Strandhaus (ca. 10 min).
Golfen auf Gran Canaria
Salobre Golf Süd & Nord
Suchen Sie eine Herausforderung und erleben Sie Golf im einzigen Hotel mit einem 36 Loch Golfplatz (Salobre Nord und Süd), der direkt am Hotel gelegen ist. Die
einzigartige Lage, umgeben von einer faszinierenden Landschaft und Bergwelt, die
herausfordernden Golfplätze,
Meloneras Golf Die Golfanlage Meloneras ist an dem gleichnamigen Küstenabschnitt westlich von
Maspalomas gelegen. Der Platz wurde von Ron Kirby entworfen und bietet dem
Spieler auf vier Fairways wunderschöne Ausblicke auf das Meer. Dieser neue Golfplatz mit 18 Loch Par 71, sticht durch seine besondere Lage hervor, da einige seiner
Löcher direkt am Meer liegen und kein anderer der existierenden Golfplätze auf
Gran Canaria über die gleiche Charakteristik verfügt, die eine besondere Attraktion
für Golfliebhaber darstellt.
Maspalomas Golf Für Feriengolfer, die den Tag bei angenehmen Temperaturen genießen wollen, ist
dieser Golfplatz genau richtig, ein Golfplatz am Ufer des Meeres, nahe den Dünen
von Maspalomas. Eine großzügige Gestaltung, große, nicht ganz so schnelle Grüns
und weiche Fairways bieten keine allzu großen Schwierigkeiten. In dieser paradiesisch anmutenden Gegend liegt der Golfplatz und wird gleichzeitig von Dünen flankiert, einem Merkmal, das seinen Stempel auch im Design hinterlassen hat, für das
Mackenzie Ross zuständig war. Anfi Tauro Golf 23 km
Ein 18-Loch Championship Golf Course mit innovativem Design. Eröffnet im Jahr
2007, erstreckt sich der Golfplatz Anfi Tauro Golf auf einem anspruchsvollen Gelände von über 650.000 m². Der Arizona-Stil Kurs wurde konzipiert von den weltbekannten Golfplatz-Designern von Hagge, Smelek und Baril.
Real Club de Golf Las Palmas 63 km
Dank der hervorragenden Lage dieses Golfplatzes genießt man auf den Fairways einen wunderbaren Blick über die Berge. Der Real Club de Golf de Las Palmas gilt als
ältester Golfplatz Spaniens - gegründet 1891! Von dem renommierten englischen
Architekten Mackenzie Ross entworfen, ist er ein wunderbarer Ort, um Golf und dank
seiner geographischen Lage das ganze Jahr über zu genießen.
Silvester Luxusreise
BAHAMAS
vom vor. 26.12.14–04. 01.15
im 5 Sterne Sandals Royal Bahamian Spa Resort & Offshore Island,
Nassau plus 5+Sterne Sandals Emerald Bay Golfresort, Exumas inkl.
Inlandsflügen, AI, 7 Golftage, Ausflüge und exkl. Definschwimmen uvm.
Event. kann der Abflugtermin (2-4Tage) airlinebedingt später sein
mind. 10 TN (max. 16)
je 3.990,00 Euro p. P. im DZ (EZ Preis auf Anfrage)
zzgl. Flug mit Britsh Airways, je nach gebuchter Klasse
Buchungsschluss am 30.7.14
Bahamas allgemein
gige Fairways und ist von unzähligen Seen umgeben. Der Kurs ist unter
Touristen und Einheimischen nicht nur beliebt weil er sehr preisgünstig
ist, sondern auch für seine lebendige Atmosphäre. Mit seinen Wasserhindernissen, die bei vielen Löchern ins Spiel kommen erfordert er natürlich
Präzision. Tropische Bäume um die welligen Fairways sorgen für eine
zusätzliche Herausforderung. Es ist kein sehr langer Kurs aber er ist in
einem sehr gutem Zustand und der Club bietet einen exzellenten Service.
Sandals Royal Bahamian
Die Bahamas sind ein Inselstaat im Atlantik und Teil der Westindischen
Inseln. Von den mehr als 700 Bahamainseln sind nur 30 bewohnt. Die
Bahamas setzen sich aus den Inseln und mehr als 2400 Korallenriffen,
den sogenannten Cays, zusammen. In vielen Fällen trennt nur ein wenige
Zentimeter tiefer Meeresarm zwei Inseln beziehungsweise Cays voneinander. Die Inseln werden unterteilt in die beiden am stärksten bewohnten
Inseln New Providence sowie Grand Bahama und in die sogenannten
Out Islands beziehungsweise Family Islands. Die beiden mit Abstand
wichtigsten Städte der Bahamas sind die Hauptstadt Nassau und Freeport. In beiden zusammen leben mehr als drei Viertel der Bevölkerung
der Bahamas.
Stellen Sie sich einen Ort vor, der so faszinierend ist, dass der Duke und
die Duchess von Windsor in den 1940er-Jahren den berühmten Balmoral Club als Treffpunkt der feinen Gesellschaft dort errichteten. Der später in das Sandals Royal Bahamian umgewandelte Club ist auch heute
noch eine luxuriöse Oase im europäischen Stil, wo Gäste wie eh und
je königlich behandelt werden. Verführerische weiße Sandstrände und
kristallklares Wasser umspielen tropische Gärten und opulente Suiten.
Nur Sandals bietet Ihnen zwei Urlaube in einem: Im Preis inbegriffen ist
die Nutzung von Sandals Island, einer privaten vorgelagerten Insel, die
in wenigen Minuten zu erreichen ist. Sie hat zwei private Strände, einen
eleganten Beach Club, einen einzigartigen Pool mit Swim-Up-Bar, das
exquisite Red Lane Spa und das beste Fischrestaurant der Region.
Golf Emerald Bay, Great Exumas
Sandals Emerald Bay, Great Exumas
Der von der Legende Greg Norman entworfene 18-Loch- und Par-72-Turniergolfplatz in den Dünen einer herrlichen Halbinsel, wurde von Travel +
Leisure zu einem der besten Golfplätze der Karibik gewählt. Der preisgekrönte Platz im Sandals Emerald Reef Golf Club gilt als einer der besten am
Meer gelegenen Golfplätze in der Karibik und ist für seine verzwickten Fairways weithin bekannt. Dieses Golfparadies verfügt über sechs einzigartige
Löcher, die sich an die Küste der malerischen Insel schmiegen und durch
die Passatwinde jedes Spiel zu einer neuen Herausforderung machen.
Cable Beach Golf Course Nassau
Der neu gestaltete 18-Loch- Golfplatz im Resort-Stil verfügt über großzü-
Tief in den märchenhaften Gewässern der Exumas bietet Ihnen das Sandals Emerald Bay unvergleichlichen Luxus zu den leisen Rhythmen der
Bahamian Out Islands. Hier befindet sich eine luxuriöse Oase, in der Sie
sich fühlen werden, als wären Sie die einzigen Gäste. Service wird hier
groß geschrieben und die eleganten Villen und Suiten im bahamaischen
Stil stehen im Einklang mit der Natur. Auf etwa 200 tropischen Hektar
erwartet Sie an einem makellosen kilometerlangen Strand eine entspannte Resortkultur mit exotischer Abenteueratmosphäre: Von den drei
beeindruckenden Pools wie dem über 2000 m² großen Pool mit sanft
abfallendem Zugang und Feuerstelle in der Pool-Mitte bis zu den fünf
sensationellen Restaurants.
MAROKKO Golfwoche
vom 03.-10. Februar 15
im Robinson Agadir, inkl. Flug, AI, 5 Golftage (3 verschiedene Golfplätze)
mind. 16 TN
je 1.499,00 Euro p. P. im DZ (Kein EZ Zuschlag)
Buchungsschluss am 30.8.14
Marokko - Agadir
Agadir ist eine Hafenstadt direkt an der Atlantikküste im Süden Marokkos,
etwa 500 km südlich von Casablanca und wurde 1505 von portugiesischen
Seefahrern gegründet. Die Stadt ist in ihren strandnahen Bereichen von großen Hotelanlagen und dem Handel mit Kunsthandwerk aller Art geprägt. Es
herrscht ganzjährig ein Klima trockener Wärme mit Temperaturen, die im Mittel bei ca. 24 °C liegen.
ROBINSON CLUB AGADIR
Kilometerlanger feinsandiger Strand direkt vor den Dünen und im Rücken die
atemberaubenden Gipfel des Atlasgebirges. In dieser majestätischen Lage
empfängt Sie der ROBINSON CLUB AGADIR mit internationalem Flair.
Die perfekte Mischung aus marokkanischem Flair und den anspruchsvollen
Standards der restlichen Welt. Weitläufig: der feine Sandstrand. Großzügig:
die gesamte Clubanlage mit ihren vielen Nischen der Ruhe und orientalischer Eleganz. Herrlich: der Blick aus dem Maurischen Café über die bizarre Dünenlandschaft bis hin zu den Wellen des Atlantiks, des Paradieses der
Wellenreiter.
GOLF
Vom ersten Schlag an Urlaub! Entdecken Sie bei einer Partie Golf im
ROBINSON Club Agadir faszinierende Dünenstrände, die Weite des Atlantiks
und genießen Sie den Blick auf den Königspalast!
4 Golfanlagen mit insgesamt 99 Spielbahnen in
max. 10 -20 Minuten Entfernung:.
• GOLF DU SOLEIL ( 36 -Loch)
• LES DUNES (27-Loch)
• ROYAL GOLF AGADIR (9-Loch)
• GOLF DE L´OCEAN (27-Loch)
ABU DHABI Golfwoche
Hilton Golf-Resort
vom 13.-20. März 15
5 Sterne Luxus Strandhotel inkl. Flug, Transfers, Frühstück, 5 Mal Golf
(4 Golfplätze), Ausflug Ferrari World, mind. 10 TN
je 1.999,00 Euro p. P. im DZ (EZ Preis auf Anfrage)
Buchungsschluss am 30.8.14
Abu Dhabi
Der Küstenstreifen Abu Dhabis, mit der Hauptstadt Abu Dhabi, erstreckt
sich von der Halbinsel Qatar im Westen bis zur Grenze des Emirats Dubai im Nordosten. Im Osten reicht das Emirat bis an das Oman-Gebirge.
Dicht besiedelt sind nur die Küstenabschnitte am Persischen Golf. Die
Hauptstadt befindet sich größtenteils auf einer 70 Quadratkilometer
großen Insel im Persischen Golf, im Mangrovengürtel, die von einem
Kranz künstlich erweiterter oder neu aufgespülter Inseln umgeben ist.
Bis vor ca. 50 Jahren bestand sie noch aus ein paar Hütten, meist ohne
Strom und Kanalisation und Palmen, und zählt heute zu den modernsten
Städten weltweit. Architektonisch markante Hochhäuser und großzügig
ausgebaute Straßen prägen das Stadtbild. Dazwischen findet man aber
immer wieder Spuren aus früheren Jahrhunderten, wie z.B. das Fort Qasr
al-Husn. Wohnpaläste, neu erbaute Moscheen, als bedeutendste gilt die
Sheikh-Zayed-Moschee, und viele kleine Geschäfte im Erdgeschoss der
Gebäude sind charakteristisch für die Stadt, ebenso die großen, ultramodernen Einkaufszentren. Auffällig ist auch der hohe Grünanteil entlang
der Straßen. Neben weitläufigen Sandstränden und zahlreichen Ausflugszielen bietet Abu Dhabi auch eine Vielzahl an Sport- und Freizeitmöglichkeiten. Golf spielt man derzeit auf drei Plätzen der höchsten Güte! Dem
Abu Dhabi Golf Club, einem 27-Loch-Meisterschaftsplatz, Austragungsort
der PGA European Tour Abu Dhabi Golf Championship; dem Saadiyad
Beach Golf Club, um Golf-Enthusiasten aus der ganzen Welt mit einigen
der spektakulärsten Golfloch Designs zu locken und Yas Links Abu Dhabi,
ein natürlicher Linkscourse !
Hilton AbU Dhabi Hotel
Vom 380 Meter langen Privatstrand des Hilton Abu Dhabi Hotel haben
Sie einen zauberhaften Blick über den Persischen Golf. Das Hotel ist ideal
gelegen; das nächste Einkaufszentrum ist nur zwei Minuten entfernt, das
Stadtzentrum zehn Minuten und der Flughafen etwa 30 Minuten.
Lassen Sie sich im idyllischen Spa nach allen Regeln der Kunst verwöhnen, halten Sie sich im Fitness Center in Form oder ziehen Sie Ihre
Bahnen in einem der Swimmingpools. Genießen Sie die Gourmetküche
im italienischen Restaurant „BOCCA“, kosten Sie die asiatischen Delikatessen im „Royal Orchard“ und lauschen Sie in der entspannten Jazz-Bar
der Live-Musik. Sehenswürdigkeiten von Abu Dhabi wie die „Marina Mall“
liegen nur 3 km entfernt. Auch Ziele wie die Rennbahn und die Stadtgärten sind mit dem Auto schnell zu erreichen
14 Tage Reise nach
Western Cape Somerset West
Termine:
01.12. - 15.12.2014
19.01. - 02.02.2015
09.02. - 23.02.2015
23.02. - 09.03.2015
02.03. - 16.03.2015
Mindestteilnehmer : 6 Personen je Termin
Buchungsschluss: 30.08.14
Somerset West oder Somerset-Wes ist eine Stadt in der südafrikanischen Provinz Westkap. Sie
ist Teil der Metropolgemeinde City of Capetown (Kapstadt).
Somerset West in der Nähe von Kapstadt liegt in einer der schönsten Gegenden Südafrikas.
Der nette Ort, nicht weit vom Meer, im Herzen der Wein- und Golfregion ist, ideal für einen
erlebnisreichen und unvergeßlichen Urlaub.
Hier kommt jeder auf seine Kosten: der Golfer, Weinliebhaber, Feinschmecker und natürlich
alle, die sich für eine schöne Landschaft und vielfältige Kultur begeistern können. Wegen
seiner zentralen Lage ist Somerset West ein perfekter Ausgangspunkt für Tagestouren nach
Kapstadt, Stellenbosch, Franschhoek und Hermanus zur Walbeobachtung.
Die Kapregion bietet - wie nur wenige Orte auf der Welt - so viele unterschiedliche und nahe
beieinander gelegene Golfplätze mit günstigen Greenfees. Somerset West allein hat 4 Golfplätze für alle Ansprüche. Ohne Frage ist der Erinvale Golf Klub der bekannteste. Zu Recht
gehört er jedes Jahr zu den Top 10 der Golfplätze in Südafrika
Spanish Farm
Lord Charles Hotel
Erinvale Golf Hotel
Willowbrook Lodge
Golf&Garden B&B
Bellevue B&B
Einzelzimmer
Pro Person Doppelzimmer
€
€
€
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€
€
€
€
3.830,00 3.490,00
3.180,00
3.180,00
2.840,00 2.560,00
2.940,00
2.940,00
2.840,00
2.840,00
2.490,00
2.360,00
Inklusive: • Frühstück
• Welcome Dinner
• Abschiedsessen: Orig. Südafrikanischer Braai (Grill)
• 8 Greenfees u.a. DeZalze, Stellenbosch, Boschenmeer,
Arabella, Pearl Valley, Westlake, King David, Devonvale
• Tagesausflug: Cap der Guten Hoffnung mit Besuch
Simonstown-Pinguine, Straußenfarm, Halbedelstein
Factory, incl. Eintrittskarten
• Tagesausflug: Kapstadt, Waterfront, Stadtrundfahrt im
Doppeldeckerbus, Besuch des Tafelberges mit Kabinen bahn, incl. Eintrittskarten
• Tagesausflug: Weinroute Stellenbosch, Mittags (Picknick)
Boschendahl, Franschhoek, Winetasting, Fahrt über
Hollandse Mountain, Grabow incl. Picknick
• Im Preis inbegriffen: Flughafentransfers, alle Transfers zu
den Golfplätzen. Deutsche Reiseleitung von MoreMedia
vor Ort, alle Transporte zu den Veranstaltungen, sowie
jeweils Fahrten zu den verschiedenen Restaurants, Tages ausflüge
Flüge buchen wir für Sie gerne zu tagesaktuellen Preisen
Selbstfahrer im Rahmen dieser Gruppenreise nicht möglich.
Individualreisende auf Anfrage, können gerne betreut und vermittelt
werden.
Gegen Aufpreis mit Lufthansa First
zu Ihrer Golfdestination.
Golfplatz Soma Bay
Golfplatz El Gouna
Grüner (See-)Stern am Roten Meer
Das Hotel
Das Steigenberger Golfhotel bietet auf sieben hübsche Gebäude verteilt
196 Zimmer, 45 Junior Suiten, 13 Familienzimmer und 14 Apartments
mit großen Balkonen oder Terrassen, Familienzimmer und Apartments
beinhalten eine voll ausgestattete Kitchenette. In drei Restaurants genießt man feine internationale Küche - im Hauptrestaurant mit Thementagen am Buffet. 4 Bars, Tagungsräume und zwei Außen- sowie zwei Kinderpools, alle beheizt, vervollständigen die Anlage.
Der Golfplatz El Gouna
Praktisch vor der Haustür, wenn man im Steigenberger Golfresort sein
Domizil bezogen hat, liegt der 18 Loch USPGA Par 72 Golfplatz, zu dem
die Gäste mit dem Boot über die Lagune geschippert werden. Der von
Gene Bates und Fred Couples 1999 zwischen den Lagunen angelegte
und vom Deutschen Golfverband bewertete Course begeistert durch Ei-
Finest Golf Team
Trophy For Ladies
Captains & Friends
vom 21. - 28. 2. 2015 /
Steigenberger EL Gouna
Das Programm
Samstag 21.2.15
Flug ab div. Flughäfen in D, und A
nach Hurgada, Direkttransfer zum
Steigenberger Resort El Gouna
Montag 22.2.15
Einspielrunde Golfplatz El Gouna
Dienstag 23.2.15
Golfrunde El Gouna
Vierball – Bestball Zählspiel nach
Stableford
Mittwoch 24.2.15
Zur freien Verfügung
Donnerstag 25.2.15
Golfrunde Golfplatz Cascades
genschaften, die Golfer aller Leistungsklassen fordern: breite Fairways,
viel Sand, Wasser und Wind, vor allem auf den Back Nine Holes entlang
der Lagune.
Der Golfplatz Soma Bay
Der Golf- und Country Club Soma Bay The Cascades (ca. 50 Fahrminuten von El Gouna entfernt) ist nicht nur der erste Golfplatz, der an der
westlichen Küste des Roten Meeres eröffnet wurde, sondern er ist auch
der erste im Mittleren Osten entstandene Meisterschafts-Golfplatz, der
von einem der „Big Three“, der Großen Drei (Gary Player, Jack Nicklaus,
Arnold Palmer) konstruiert wurde, nämlich Gray Player. Der 18 Loch,Par
72 Platz bietet unvergessliche Auslicke auf satte und vorbildlich gepflegte
Fairways, die sich eindrucksvoll von der rauen Wüste und dem kristallklaren blauen Wasser des Meeres abheben.
Soma Bay
-Freies Spiel -
besten Vierballergebnisse (vom 23.2.)
(Brutto und Netto)
Freitag 26.2.15
Golfrunde El Gouna
Einzelzählspiel nach Stableford
Abschlußabend mit Siegrehrung
Meldung:
nur schriftlich bei MoreMediaVerlagsanstalt bis spät. 30.7.2014
Samstag 28.2.15
Abreise
Wettspiel:
Mannschaftswettbewerb für Damen
mit 8 Teilnehmerinnen pro Mannschaft
Teilnehmer:
Weibl. Amateure die Mitglied eines
Golfclubs der EGA sind, sowie Eingeladene mit einer max. Vorgabe von -45
Turnier-Vorgabe:
max. -36
Teams:
Ein Team besteht aus 8 Tn. Gewertet
werden je Spieltag die 6 besten Einzelergebnisse (vom 26.2.) sowie die 3
Meldegebühr
enthalten im Reisepreis
Preise:
Sachpreise für die Teams
1-2 Brutto
1-2. Netto
Es gibt Doppelpreisausschluss, Brutto
vor Netto.
Extras:
Rundenverpflegung
Spieleitung/Startzeiten/gesonderte Wettspielbedingungen usw.: nach Aushang vor Ort
Es wird gespielt nach den offiziellen
Regeln des DGV
Reisepreis:
1.599,00 Euro pro P. im DZ
EZ Zuschlag 299,00 Euro
Leistungen:
7 Übernachtungen im Steigenberger
El Gouna
HP Verpflegung plus 100 Euro
Getränke-Verzehrgutschein im Hotel
Flüge (Condor, Air Berlin, SunExpress,
Tui Fly oder Nikki) ab div. Flughäfen in
D und A und zurück
Einreisegebühr
Die Kosten für die Beförderung des
Golfgepäcks bis max. 20 KG
Transfers Flughafen-Hotel-zurück und
Hotel – Golf Soma Bay und zurück
5 x Green Fee auf den angegebenen
Plätzen, Trolly pro Person und Spieltag
Halfwayverpflegung an den Spieltagen
Wettspielleitung, Auswertung und
Betreuung vor Ort durch MoreMedia
und Finest Moments
Ihr Reiseveranstalter MoreMedia Verlagsansalt, Vaduz, Liechtenstein informiert!
Es wird zu Ihrer eigenen Sicherheit empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung, sowie eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall
oder Krankheit abzuschließen.
Reise AGB‘S:
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns, verbindlich
für Sie, den Abschluss eines Reisevertrages an. Die
Anmeldung kann ausschließlich schriftlich (Fax, Email
oder Post) erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder
auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder
wie für eigene Verpflichtungen einsteht, sofern er eine
entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns
zustande, wenn wir die schriftliche Reisebestätigung/
Rechnung dem Anmelder zugesandt haben. Weicht der
Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für 10
Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden sind. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustanden, wenn Sie innerhalb dieser Frist das
Angebot durch ausdrückliche, oder schlüssige Erklärung annehmen. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich
danach werden wir Ihnen direkt die vollständige Reisebestätigung aushändigen oder zusenden.
2. Bezahlung
2.1 Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe
von 20% des Reisepreises pro Reisenden, zu leisten.
Der Restbetrag ist spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt,
wenn feststeht, dass Ihre Reise wie gebucht durchgeführt wird und insbesondere nicht mehr aus den in Ziff.
7 genannten Gründen abgesagt werden kann, gegen
Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu
zahlen.
2.2. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, berechtigt
uns dies nach einer Mahnung zum Rücktritt vom Vertrag. Der Veranstalter kann dann als Entschädigung
Rücktrittsgebühren entsprechend Ziff. 5.3. verlangen, es
sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Sollten Sie bis spätestens
7 Tage vor Reiseantritt nicht im Besitz der Reiseunterlagen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an uns.
3. Leistungen
3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist
die Leistungsbeschreibung im Prospekt verbindlich,
sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der
Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang
der vertraglichen Leistungen ändern, bedürfen einer
ausdrücklichen Bestätigung durch den Veranstalter. Im
Reisepreis nicht eingeschlossen sind: gesetzliche oder
behördlich festgelegte Gebühren (Visa gebühren etc.)
sowie lediglich vermittelte Fremdleistungen. Diese Kosten können sich kurzfristig ändern. Vor Vertragsschluss
können wir jederzeit eine Änderung der Katalogangaben vornehmen, über die der Reisende vor Buchung
selbstverständlich informiert wird.
3.2 Die Abreisezeiten werden von den Beförderungsunternehmen festgelegt und sind im Flugschein bzw. in
den Reisedokumenten aufgeführt.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind gestattet, wenn sie von uns nicht wieder Treu
und Glauben herbeigeführt wurden und wenn sie nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir dem Reisenden unverzüglich nach
Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären.
4.3 Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag
zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir
in der Lage sind, eine solche ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Dieses
Recht hat der Reisende unverzüglich nach unserer Erklärung uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
5.1 Sie können jederzeit vor Reiseantritt von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Dies sollte in Ihrem eigenen Interesse
schriftlich erfolgen. Schon ausgelieferte Reiseunterlagen müssen Sie beifügen.
5.2 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass
statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus
dem Reisevertrag eintritt. (gegen Bezahlung etwaiger
fremder Namensumbuchungskosten) Wir können dem
Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den
Vertrag ein, so haften er und der Buchende uns als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch
den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten. Treten
Sie vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an
und ist auch kein Dritter in diesen Vertrag eingetreten,
so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der
Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und anderweitige Verwendungen der
Reiseleistung berücksichtigt. Der Ersatzanspruch kann
pauschaliert werden. Der Zeitpunkt wird bestimmt
durch den Eingang Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung.
5.3 Die pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen für
jeden angemeldeten Teilnehmer:
Bei Flugreisen oder bei Buchungen mit eigener Anreise:
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
Ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
Ab dem 22. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
Ab dem 15. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises
Ab dem 08. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
Ab dem 02. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt
der Reise 95% des Reisepreises.
5.4 Umbuchungen
Wenn Sie innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn den
Reisetermin oder die Reiseart ändern, das Reiseziel,
den Abflugs- und/oder Ankunftsort, oder die Unterkunft
ändern möchten, dann können Sie dies nur noch tun,
indem Sie die gebuchte Reisen gegen Gebühr stornieren und eine neue Reise anmelden.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen
Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es
sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder
wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wir sind berechtigt, 20%
des erstatteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche
Mühen und Kosten einzubehalten.
7. Rücktritt und Kündigung
durch den Veranstalter
7.1 Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise
vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1.1 ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende
die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stört oder wenn er sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen
wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis,
müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir
aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten
Beträge. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der
Reisende selbst. Im übrigen bleiben Schadenersatzansprüche unberührt.
7.1.2 Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf
eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so können
wir bei Zugang dieser Erklärung bis zu drei Wochen vor
Reisebeginn zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der von dem Reisenden gezahlte Betrag wird unverzüglich zurückerstattet.
7.2. Sollte die Unmöglichkeit der Reisedurchführung
früher ersichtlich sein, werden wir Sie unterrichten.
7.3 Sollten wir den Reisevertrag nach 7.1.2 kündigen,
so sind Sie berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn
wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis
für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
Sie haben dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung uns gegenüber geltend zu machen; sofern Sie auf Ihr Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verzichten, erhalten Sie den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück.
8. Aufhebung des Vertrages
wegen außergewöhnlicher Umstände
8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für
die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise
noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
8.2 Ergeben sich die zu einer Kündigung berechtigenden Umstände nach Antritt der Reise, so kann der Vertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. Wir
werden dann sofort die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere
werden Sie, falls eine Rückbeförderung vorgesehen war,
zurückbefördert. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im
übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Haftung
9.1 Wir haften als Reiseveranstalter für
9.1.1 die gewissenhafte Reisevorbereitung;
9.1.2 die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger;
9.1.3 die Richtigkeit der Beschreibung aller im Katalog
angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine
Änderung der Prospektangaben erklärt hat;
9.1.4 die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen;
9.2 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu
dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und
hierfür ein Beförderungsausweis des Beförderungsunternehmens ausgestellt, werden wir insoweit lediglich
vermittelnd tätig, sofern wir in der Reiseausschreibung
und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Dies gilt auch für Zubringerdienste im innerdeutschen Linienverkehr. Wir haften als Vermittler daher
nicht für die Nichterbringung oder Schlechterfüllung
dieser Leistung. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser
Unternehmen, auf die wir Sie ausdrücklich hinweisen
und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen.
9.3. Bei allen Flugreisen gelten für die Flugbeförderung die Beförderungsbedingungen der ausführenden
Fluggesellschaft. Die Rechte und Pflichten des Veranstalters nach dem Reisevertragsgesetz und nach ihren
allgemeinen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens
nicht eingeschränkt.
10. Gewährleistung
10.1 Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen,
dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung
erbringen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung).
Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende
schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener
von Ihnen gesetzter Frist keine Abhilfe, so können Sie
den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen schriftlich kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem
Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der
Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur
dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag
danach aufgehoben, behalten Sie den Anspruch auf
Rückbeförderung und schulden uns den auf die in
Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil
des Reisepreises, sofern diese Leistungen nicht völlig
wertlos für Sie waren.
10.4 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung
oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise
beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten
haben.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Unsere Haftung aus dem Reisevertrag ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes, der
nicht Körperschaden ist, weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für
einen, dem Reisegast entstandenen Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2 Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auf Grund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von
einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht
werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist.
11.3 Kommt dem Veranstalter die Stellung eines
vertraglichen Luftfrachtführers zu, so haftet er für die
ordnungsgemäße Erbringung der Luftbeförderungsleistungen neben dem Ausführenden als vertragliche
Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem internationalen
Haftungsabkommen. Das Warschauer Abkommen und
die Zusatzabkommen für den USA- und Canadaverkehr
beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung, sowie für Verlust und
Beschädigung von Gepäck.
11.4 Wir haften generell nicht für Fremdleistungen, die
nicht Bestandteil der gebuchten Reise sind (z.B. Ausflüge, Sportausübungen usw.). Auch wenn sie durch einen
Reiseleiter, der für uns tätig ist, angeboten werden,
handelt es sich um eine Fremdleistung, für die nicht
wir, sondern nur unsere Leistungsträger vor Ort selbst
haften. Falls solche Fremdleistungen vermittelt werden,
ist unsere Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
Unsere Haftung beschränkt sich auf die in der Reisebestätigung genannten Leistungen.
12. Mitwirkungspflicht
12.1 Bei Leistungsstörungen sind Sie im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, daran mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
12.2 Sollten Sie Beanstandungen haben, für die wir
einstehen können, so wenden Sie sich bitte sofort an
unsere örtliche Vertretung. Sie wird sich umgehend um
Abhilfe bemühen. Wenn Sie festgestellte Mängel der
Vertretung nicht anzeigen, haben Sie später keinen
Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz. Ansprüche können von der Vertretung nicht anerkannt werden.
Wenn wir keine örtliche Reiseleitung eingesetzt haben
und nach der vertraglichen Vereinbarung eine solche
auch nicht geschuldet ist, sind Sie verpflichtet, uns direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen
zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.
12.3 Können Ihre Beanstandungen auch von der Vertretung nicht hinreichend behoben werden, sollten Sie
zusammen mit unserer Vertretung eine Niederschrift
über eine Beanstandung abfassen. Die Niederschrift
ersetzt nicht die Geltendmachung der Ansprüche innerhalb der Monatsfrist.
13. Ausschluss von Ansprüchen
und Verjährung
13.1 Alle vertraglichen und delektischen Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der
Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem
Veranstalter geltend zu machen. Eine schriftliche Geltendmachung ist zwingend. Nach Ablauf der Frist kann
der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren
in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an
dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der
Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die
Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert
oder die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche
auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tod
verjähren 3 Jahre nach der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der Reise.
13.2 Abtretungsverbot. Die Abtretung von Ansprüchen
des Kunden aus Anlass des Reisevertrages, gleich aus
welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten,
ist ausgeschlossen. Auch die gerichtliche Geltendmachung dieser Ansprüche durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.
14. Flugplan
Sie haben sich Ihre Anschluss- und Rückflugzeiten 48
Stunden vor dem Abflug selbst durch die Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Unterbleibt dies, haften
wir nicht für Flugverspätungen und Verzögerungen.
15. Gepäck, Gepäckverlust oder
-beschädigung
Schäden bei aufgegebenem Gepäck oder Verlust sind
sofort nach Ankunft – noch im Flughafengebäude – der
Fluggesellschaft zu melden. Beachten Sie die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft. Es gelten
deren Beförderungsbedingungen. Ohne eine Kopie des
Schadensformulars P.I.R. ist eine Anspruchstellung bei
der Fluggesellschaft ausgeschlossen. Die Fluggesellschaften haften nur mit bestimmten Beträgen je nach
Gewicht des Gepäckstückes, das bei Aufgabe im Flugticket eingetragen wird. Zur Anspruchstellung müssen
Sie den Flugschein und Gepäckabschnitt vorweisen.
Die Bestätigung des Reiseleiters oder einer Person,
die nicht im Auftrag der Fluggesellschaft handelt, ist
wertlos. Ansprüche, die aus einer Gepäckverspätung
resultieren, sind innerhalb von 21 Tagen nach Andienung des Gepäcks dem Luftfrachtführer schriftlich
anzuzeigen.
16. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften
16.1 Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des
Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuell Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
16.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang von Visa durch die diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei dann, dass wir die Verzögerung zu vertreten
haben.
16.3 Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung
von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschrift erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn Sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation unsererseits bedingt sind.
16.4 Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass oder
Ihr Personalausweis für die gebuchte Reise noch eine
ausreichende Gültigkeitsdauer aufweist.
16.5 Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei
den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen
Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wir verwiesen.
17. Gerichtsstand und Gültigkeit
Vereinbart ist Liechtensteiner Recht und die Zuständigkeit dortiger Gerichte.
17.2 Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters
gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden
maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz
des Reiseveranstalters maßgebend.
17.3 Sämtliche Angaben im Prospekt/der Reiseausschreibung entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
Änderungen dieser Angaben bis zum Vertragsschluss
bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das
gleich gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
MoreMedia Verlagsanstalt, Vaduz, Liechtenstein
BUCHUNGSFORMULAR
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Tel. 0172 9675140, Mail: [email protected]
1. TeilnehmerI n
2. TeilnehmerI n
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laut Reisedokument
1. TeilnehmerI n
2. TeilnehmerI n
laut Reisedokument ( Reisepass, Personalausweis)
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I ch bin damit einverstanden, dass die Namen, E-Mail-Adr. und Telefonnummern an meine Mitreisenden weitergegeben werden: Ja
I hre Reise
I ch bin damit einverstanden, dass die Namen, E-Mail-Adr. und Telefonnummern an meine Mitreisenden weitergegeben werden: Ja
Reisename:
Buchungsnummer:
IReisedatum
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Reisepreis pro Person (Erwachsener):
Reisename:
EZ gewünscht,
Aufpreis pro Person:
Reisedatum
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/ Nein
Bei Flugreisen: I ch möchte ab folgendem Flughafen fliegen (bitte auch
Buchungsnummer:
Alternative angeben):
bis:
Reisepreis pro Person (Erwachsener):
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Ja /
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Bei Flugreisen: I ch möchte ab folgendem Flughafen fliegen (bitte auch
Alternative angeben):
I ch habe noch Fragen dazu, bitte Rückruf!
Bitte senden Sie mir
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MoreMedia Verlagsanstalt erkenne ich / wir an. Des weiteren erkläre ich, stellvertretend für alle von mir angemeldeten
Personen, die Verpflichtungen aus dem Reisevertrag zu übernehmen.
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Unterschrift:
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