Schulverfassung und Schulordnung der Integrierten Gesamtschule
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Schulverfassung und Schulordnung der Integrierten Gesamtschule
Schulverfassung und Schulordnung der Integrierten Gesamtschule Kronsberg geändert am 20.12.2006 Integrierte Gesamtschule Kronsberg Kattenbrookstrift 30, 30539 Hannover Schulverfassung 1. Die Integrierte Gesamtschule Kronsberg (IGS Kronsberg) ist ein Ort, an dem Kinder, Jugendliche und Erwachsene lernen, arbeiten und sich wohl fühlen sollen. Kinder und Jugendliche wachsen an diesem Ort heran. Hier sollen sie - wichtige Qualifikationen erwerben, - für ihren persönlichen Lern- und Lebensweg gestärkt werden, - für die aktive Teilnahme an der sozialen Gemeinschaft vorbereitet werden. 2. Die folgenden Grundsätze gelten für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen: - Wir verpflichten uns zu demokratischem Verhalten, zu ökologischem Verantwortungsbewusstsein und zur Gleichberechtigung der Geschlechter. - Wir bemühen uns um gegenseitige Wertschätzung und Verständnis für einander. - Wir wollen die drei Leitideen der IGS Kronsberg umsetzen: - Menschen stärken, - Schule öffnen, - kulturelle Begegnungen gestalten. 3. Die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen in der IGS Kronsberg gehen davon aus, dass wir Menschen unterschiedlich sind und verschiedene Bedürfnisse haben. Die Schule will sich der Vielfalt dieser Bedürfnisse öffnen. Daraus ergeben sich für uns alle Rechte und Pflichten. Wir wollen - spielen und lernen, - neugierig sein und ausprobieren, - Fehler machen dürfen und unterstützt werden, - uns Mut zusprechen und uns gegenseitig helfen, - uns bewegen und uns entspannen, - uns gesund ernähren, - in einer sauberen und gepflegten Schule lernen, leben und spielen, - andere achten und selbst geachtet werden, - fair sein und keine Angst haben, - protestieren, wenn Unrecht geschieht, - Anerkennung und Aufmerksamkeit finden, - still sein und Ruhe genießen, - Geborgenheit und Vertrauen spüren, - uns zurück ziehen und Vertrautheit merken, - Zuverlässigkeit und Ordnung finden, - Risiken erkennen und Sicherheit spüren, - Verantwortung und Demokratie wahr nehmen, - uns selbst informieren und andere an Informationen teilhaben lassen, - uns freuen und Spaß und Geselligkeit erleben, - gesehen und gehört werden, - Ergebnisse des Lernens und Lehrens zeigen, - eigene Lern- und Lebensbereiche gestalten. 4. Die IGS Kronsberg bietet dazu als Ganztagsschule insbesondere - ein nutzerorientiertes Schulgelände und Schulgebäude, - ein gesundes Mittagessen an vier Schultagen in der Woche, - regelmäßige Freizeit- und Mittagsangebote, - ein umfangreiches Angebot an Arbeitsgemeinschaften, - projektorientierte Unterrichtsvorhaben, - Besuch von außerschulischen Lernorten und Klassenfahrten, - Jahrgangs- und Stufenversammlungen, - Tag der offenen Tür, - Integration multimedialer Medien in alle Unterrichtsbereiche, - viele Möglichkeiten der Mitarbeit für Eltern, - Hilfen bei persönlich schwierigen Angelegenheiten. Schulordnung Grundsätze • Ich achte dich und übernehme Verantwortung für mich und mein Handeln. • Ich tue dir weder körperlich noch seelisch weh. • Ich gehe sorgfältig mit den Dingen um. • Ich pflege unsere Schule. • Ich setze mich für die Gemeinschaft ein. Unterricht und Unterrichtsräume. 1. Um 7.45 Uhr wird das Schulgebäude geöffnet. Der Unterricht beginnt und schließt pünktlich. Die Lehrkraft beendet den Unterricht. 2. Die Schüler/innen befinden sich zu Beginn der Unterrichtszeit im Klassenraum und haben die Arbeitsmaterialien bereitgelegt. Alle sind für den Erfolg des Unterrichts mitverantwortlich. 3. Die Schüler/innen gehen fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn zu den entsprechenden Fachräumen. Dort warten sie ruhig auf die Lehrkraft. Die Sporthalle wird über den Schulhofeingang betreten. 4. Ist die Lehrkraft fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtszeit noch nicht erschienen, informiert sich der/die Klassensprecher/in im Sekretariat. 5. Nach den großen Pausen oder der Mittagspause gehen die Schüler/innen frühestens fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn zu den Fachräumen. 6. Der Unterricht ist Arbeitszeit. Diese kann nur dann für alle Schüler/innen erfolgreich sein, wenn Störungen vermieden werden. 7. Das Mitbringen von elektronischen Geräten und Spielgeräten ist zur Nutzung auf dem Schulweg mit Einwilligung der Eltern erlaubt. Die Schule übernimmt für die Geräte keine Verantwortung. Die Lehrkraft ist berechtigt, bei Nichtbeachtung dieser Regel betreffende Geräte an sich zu nehmen und den Erziehungsberechtigten zuzuleiten. In den Freizeitbereichen und auf dem Pausenhof dürfen Schüler/innen Musik hören. Die Benutzung und Zurschaustellung ist während der Unterrichtszeit (8.00 Uhr bis 16.00 Uhr) nicht erlaubt. 8. Jede Lehrkraft ist verpflichtet am Ende des Unterrichts den Raum in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen zu lassen. Die Schüler/innen sind verpflichtet dieser Aufforderung Folge zu leisten. In Fachräumen werden nach der letzten Unterrichtsstunde die Stühle hochgestellt. Der Belegungsplan gibt über die Nutzung der Fachräume Auskunft. Im Klassenraum werden nach der letzten Unterrichtsstunde die Stühle hochgestellt. 9. Beim Verlassen der Klasse werden die Fenster und Türen geschlossen und das Licht ausgeschaltet. Papier, Wertstoffe und Abfälle werden getrennt entsorgt. Wir leisten damit einen Beitrag zum Umweltschutz. Verhalten in der Freizeit und in den Pausen 1. In den großen Pausen ist es den Schüler/innen freigestellt im Klassenraum zu bleiben oder in den Freizeitbereich oder auf den Schulhof zu gehen. Die Schüler/innen entscheiden zu Beginn der Pause, wo sie die Pause verbringen wollen, damit im Gebäude Unruhe vermieden wird. 2. Treppen, Aula und Mensa sind keine Aufenthaltsorte für die Pause. 3. Von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr ist durchgängige Arbeitszeit. Darauf ist in den Unterrichtspausen besondere Rücksicht zu nehmen. 4. Um den Schulhof oder die Mensa zu erreichen, benutzen die Schüler/innen das Treppenhaus Süd-Ost. Vor dem Mittagessen warten die Schüler/innen auf dem Schulhof, bei Regen in der Klasse. 5. Um die Fachräume zu erreichen, sprechen die Lehrer/innen mit den Schüler/innen geeignete Wege ab. 6. Toilettengänge sind nur in den Pausen erlaubt. Die Jahrgänge 5/6 benutzen die Toiletten im Flur 5/6, die Jahrgänge 7/8 benutzen die Toiletten im Flur 7/8 und die Jahrgänge 9/10 benutzen die Toiletten im Flur 9/10. 7. Der Fahrstuhl ist nur von behinderten Menschen, bzw. vorübergehend gehbehinderten Menschen zu nutzen oder als Lastenaufzug zu verwenden. 8. Der Schulhof ist ein Ort der Bewegung und des Spiels. Mit den Spielgeräten ist schonend umzugehen. 9. Schüler/innen dürfen das Schulgelände nur mit Erlaubnis der Klassenlehrerin bzw. des Klassenlehrers verlassen. 10. Auf Grund der Gefährdung anderer darf nicht mit Gegenständen, (z. B. Schneebällen) geworfen werden. Ballspiele finden auf den dafür vorgesehenen Flächen statt. Nur mit Softbällen oder Tischtennisbällen darf im Schulinnenhof gespielt werden. 11. Die IGS Kronsberg ist eine rauch- und kaugummifreie Schule. 12. Ordnungsdienste für das Schulgelände werden im wöchentlichen Wechsel von allen Klassen übernommen. Mensaordnung 1. Die Mittagspause ist für alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene eine Zeit der Entspannung. Rücksicht und Verantwortung für das gemeinsame Wohlergehen wird von allen Beteiligten erwartet. Alle verhalten sich so, als wenn sie in einem Restaurant essen würden. 2. Der Tischdienst der jeweiligen Klassen deckt den Tisch ein und verteilt die Nahrungsmittel. Nach dem Essen wird der Tischplatz sauber und rechtzeitig verlassen. Der Tischdienst deckt den Tisch ab, entsorgt die Essensreste und erledigt die weiteren Arbeiten, damit die nächste Klasse einen sauberen Essensraum vorfindet. Sonstiges 1. Waffen, Feuerwerkskörper, Drogen und alkoholische Getränke dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. 2. Einrichtung und Ausstattung der Schule müssen schonend behandelt werden. Wer Schäden anrichtet, meldet sich und muss dafür aufkommen, z.B. auch für Kritzeleien auf Tischen, Stühlen und Wänden. 3. Besucher/innen melden sich im Sekretariat oder beim Hausmeister an. 4. Die umfassende und genaue Information der Eltern ist der Schule ein wichtiges Anliegen. Informationen an die Eltern werden über die Schüler/innen in den gelben Mappen („Postmappe“) zugestellt und von den Eltern überprüft. 5. Wenn Kinder, z. B. auf Grund einer Erkrankung, dem Unterricht fern bleiben wird die Schule umgehend telefonisch benachrichtigt. Eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten mit Angabe der Gründe des Fernbleibens vom Unterricht, ist spätestens am dritten Tag des Fehlens bei der Klassenleitung vorzulegen. Ein ärztliches Attest kann von den Klassenlehrer/innen eingefordert werden. 6. Anträge auf Unterrichtsbefreiung von bis zu zwei Tagen sind an die Klassenlehrer/innen zu stellen. Darüber hinaus gehende Anträge sind an die Schulleitung zu richten. Unterrichtsbefreiung ist in der Regel vor und nach den Ferien nicht möglich. 7. Die Schüler/innen sind zur Teilnahme an medizinischen Untersuchungen verpflichtet, wenn sie von der Schule veranlasst werden. weitere Bemerkungen • Wir begegnen uns respektvoll: • Bei uns wird niemand beschimpft oder beleidigt. • Auf der IGS Kronsberg wird niemand geschlagen oder abgezockt. • Hier wird niemand benachteiligt, weil er / sie aus dem Ausland stammt. • Wir wollen hier keine Neo-Nazis. • An der IGS Kronsberg sind alle willkommen, die sich an die Schulverfassung halten. • Wir wollen uns gegenseitig helfen und unterstützen. • Wir wollen, dass sich alle an dieser Schule wohl fühlen. unterzeichnet in Hannover am von ................... ....................... Schulleitung Schulelternrat ................... Schülerrat Ich habe die Grundsätze der Schulverfassung zur Kenntnis genommen. Ich erkenne die Schulordnung an. Hannover, den .................................... Erziehungsberechtigte .............................. Schüler/in