Schulverfassung und Schulordnung der Integrierten Gesamtschule

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Schulverfassung und Schulordnung der Integrierten Gesamtschule
Schulverfassung
und Schulordnung
der
Integrierten Gesamtschule Kronsberg
geändert am 20.12.2006
Integrierte Gesamtschule Kronsberg
Kattenbrookstrift 30, 30539 Hannover
Schulverfassung
1. Die Integrierte Gesamtschule Kronsberg (IGS Kronsberg) ist ein Ort, an dem Kinder,
Jugendliche und Erwachsene lernen, arbeiten und sich wohl fühlen sollen.
Kinder und Jugendliche wachsen an diesem Ort heran. Hier sollen sie
- wichtige Qualifikationen erwerben,
- für ihren persönlichen Lern- und Lebensweg gestärkt werden,
- für die aktive Teilnahme an der sozialen Gemeinschaft vorbereitet werden.
2. Die folgenden Grundsätze gelten für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen:
- Wir verpflichten uns zu demokratischem Verhalten, zu ökologischem
Verantwortungsbewusstsein und zur Gleichberechtigung der Geschlechter.
- Wir bemühen uns um gegenseitige Wertschätzung und Verständnis für einander.
- Wir wollen die drei Leitideen der IGS Kronsberg umsetzen:
- Menschen stärken,
- Schule öffnen,
- kulturelle Begegnungen gestalten.
3. Die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen in der IGS Kronsberg gehen davon aus, dass
wir Menschen unterschiedlich sind und verschiedene Bedürfnisse haben.
Die Schule will sich der Vielfalt dieser Bedürfnisse öffnen. Daraus ergeben sich für uns alle
Rechte und Pflichten.
Wir wollen
- spielen und lernen,
- neugierig sein und ausprobieren,
- Fehler machen dürfen und unterstützt werden,
- uns Mut zusprechen und uns gegenseitig helfen,
- uns bewegen und uns entspannen,
- uns gesund ernähren,
- in einer sauberen und gepflegten Schule lernen, leben und spielen,
- andere achten und selbst geachtet werden,
- fair sein und keine Angst haben,
- protestieren, wenn Unrecht geschieht,
- Anerkennung und Aufmerksamkeit finden,
- still sein und Ruhe genießen,
- Geborgenheit und Vertrauen spüren,
- uns zurück ziehen und Vertrautheit merken,
- Zuverlässigkeit und Ordnung finden,
- Risiken erkennen und Sicherheit spüren,
- Verantwortung und Demokratie wahr nehmen,
- uns selbst informieren und andere an Informationen teilhaben lassen,
- uns freuen und Spaß und Geselligkeit erleben,
- gesehen und gehört werden,
- Ergebnisse des Lernens und Lehrens zeigen,
- eigene Lern- und Lebensbereiche gestalten.
4. Die IGS Kronsberg bietet dazu als Ganztagsschule insbesondere
- ein nutzerorientiertes Schulgelände und Schulgebäude,
- ein gesundes Mittagessen an vier Schultagen in der Woche,
- regelmäßige Freizeit- und Mittagsangebote,
- ein umfangreiches Angebot an Arbeitsgemeinschaften,
- projektorientierte Unterrichtsvorhaben,
- Besuch von außerschulischen Lernorten und Klassenfahrten,
- Jahrgangs- und Stufenversammlungen,
- Tag der offenen Tür,
- Integration multimedialer Medien in alle Unterrichtsbereiche,
- viele Möglichkeiten der Mitarbeit für Eltern,
- Hilfen bei persönlich schwierigen Angelegenheiten.
Schulordnung
Grundsätze
• Ich achte dich und übernehme Verantwortung für mich und mein Handeln.
• Ich tue dir weder körperlich noch seelisch weh.
• Ich gehe sorgfältig mit den Dingen um.
• Ich pflege unsere Schule.
• Ich setze mich für die Gemeinschaft ein.
Unterricht und Unterrichtsräume.
1. Um 7.45 Uhr wird das Schulgebäude geöffnet. Der Unterricht beginnt und schließt pünktlich.
Die Lehrkraft beendet den Unterricht.
2. Die Schüler/innen befinden sich zu Beginn der Unterrichtszeit im Klassenraum und haben
die Arbeitsmaterialien bereitgelegt. Alle sind für den Erfolg des Unterrichts mitverantwortlich.
3. Die Schüler/innen gehen fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn zu den entsprechenden
Fachräumen. Dort warten sie ruhig auf die Lehrkraft. Die Sporthalle wird über den
Schulhofeingang betreten.
4. Ist die Lehrkraft fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtszeit noch nicht erschienen,
informiert sich der/die Klassensprecher/in im Sekretariat.
5. Nach den großen Pausen oder der Mittagspause gehen die Schüler/innen frühestens fünf
Minuten vor Unterrichtsbeginn zu den Fachräumen.
6. Der Unterricht ist Arbeitszeit. Diese kann nur dann für alle Schüler/innen erfolgreich sein,
wenn Störungen vermieden werden.
7. Das Mitbringen von elektronischen Geräten und Spielgeräten ist zur Nutzung auf dem
Schulweg mit Einwilligung der Eltern erlaubt. Die Schule übernimmt für die Geräte keine
Verantwortung. Die Lehrkraft ist berechtigt, bei Nichtbeachtung dieser Regel betreffende
Geräte an sich zu nehmen und den Erziehungsberechtigten zuzuleiten. In den
Freizeitbereichen und auf dem Pausenhof dürfen Schüler/innen Musik hören. Die
Benutzung und Zurschaustellung ist während der Unterrichtszeit (8.00 Uhr bis 16.00 Uhr)
nicht erlaubt.
8. Jede Lehrkraft ist verpflichtet am Ende des Unterrichts den Raum in einen
ordnungsgemäßen Zustand versetzen zu lassen. Die Schüler/innen sind verpflichtet dieser
Aufforderung Folge zu leisten. In Fachräumen werden nach der letzten Unterrichtsstunde
die Stühle hochgestellt. Der Belegungsplan gibt über die Nutzung der Fachräume Auskunft.
Im Klassenraum werden nach der letzten Unterrichtsstunde die Stühle hochgestellt.
9. Beim Verlassen der Klasse werden die Fenster und Türen geschlossen und das Licht
ausgeschaltet. Papier, Wertstoffe und Abfälle werden getrennt entsorgt. Wir leisten damit
einen Beitrag zum Umweltschutz.
Verhalten in der Freizeit und in den Pausen
1. In den großen Pausen ist es den Schüler/innen freigestellt im Klassenraum zu bleiben oder
in den Freizeitbereich oder auf den Schulhof zu gehen. Die Schüler/innen entscheiden zu
Beginn der Pause, wo sie die Pause verbringen wollen, damit im Gebäude Unruhe
vermieden wird.
2. Treppen, Aula und Mensa sind keine Aufenthaltsorte für die Pause.
3. Von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr ist durchgängige Arbeitszeit. Darauf ist in den
Unterrichtspausen besondere Rücksicht zu nehmen.
4. Um den Schulhof oder die Mensa zu erreichen, benutzen die Schüler/innen das
Treppenhaus Süd-Ost. Vor dem Mittagessen warten die Schüler/innen auf dem Schulhof,
bei Regen in der Klasse.
5. Um die Fachräume zu erreichen, sprechen die Lehrer/innen mit den Schüler/innen
geeignete Wege ab.
6. Toilettengänge sind nur in den Pausen erlaubt. Die Jahrgänge 5/6 benutzen die Toiletten im
Flur 5/6, die Jahrgänge 7/8 benutzen die Toiletten im Flur 7/8 und die Jahrgänge 9/10
benutzen die Toiletten im Flur 9/10.
7. Der Fahrstuhl ist nur von behinderten Menschen, bzw. vorübergehend gehbehinderten
Menschen zu nutzen oder als Lastenaufzug zu verwenden.
8. Der Schulhof ist ein Ort der Bewegung und des Spiels. Mit den Spielgeräten ist schonend
umzugehen.
9. Schüler/innen dürfen das Schulgelände nur mit Erlaubnis der Klassenlehrerin bzw. des
Klassenlehrers verlassen.
10. Auf Grund der Gefährdung anderer darf nicht mit Gegenständen, (z. B. Schneebällen)
geworfen werden. Ballspiele finden auf den dafür vorgesehenen Flächen statt. Nur mit
Softbällen oder Tischtennisbällen darf im Schulinnenhof gespielt werden.
11. Die IGS Kronsberg ist eine rauch- und kaugummifreie Schule.
12. Ordnungsdienste für das Schulgelände werden im wöchentlichen Wechsel von allen
Klassen übernommen.
Mensaordnung
1. Die Mittagspause ist für alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene eine Zeit der
Entspannung. Rücksicht und Verantwortung für das gemeinsame Wohlergehen wird von
allen Beteiligten erwartet. Alle verhalten sich so, als wenn sie in einem Restaurant essen
würden.
2. Der Tischdienst der jeweiligen Klassen deckt den Tisch ein und verteilt die Nahrungsmittel.
Nach dem Essen wird der Tischplatz sauber und rechtzeitig verlassen. Der Tischdienst
deckt den Tisch ab, entsorgt die Essensreste und erledigt die weiteren Arbeiten, damit die
nächste Klasse einen sauberen Essensraum vorfindet.
Sonstiges
1. Waffen, Feuerwerkskörper, Drogen und alkoholische Getränke dürfen nicht in die Schule
mitgebracht werden.
2. Einrichtung und Ausstattung der Schule müssen schonend behandelt werden. Wer Schäden
anrichtet, meldet sich und muss dafür aufkommen, z.B. auch für Kritzeleien auf Tischen,
Stühlen und Wänden.
3. Besucher/innen melden sich im Sekretariat oder beim Hausmeister an.
4. Die umfassende und genaue Information der Eltern ist der Schule ein wichtiges Anliegen.
Informationen an die Eltern werden über die Schüler/innen in den gelben Mappen
(„Postmappe“) zugestellt und von den Eltern überprüft.
5. Wenn Kinder, z. B. auf Grund einer Erkrankung, dem Unterricht fern bleiben wird die Schule
umgehend telefonisch benachrichtigt. Eine schriftliche Entschuldigung der
Erziehungsberechtigten mit Angabe der Gründe des Fernbleibens vom Unterricht, ist
spätestens am dritten Tag des Fehlens bei der Klassenleitung vorzulegen. Ein ärztliches
Attest kann von den Klassenlehrer/innen eingefordert werden.
6. Anträge auf Unterrichtsbefreiung von bis zu zwei Tagen sind an die Klassenlehrer/innen zu
stellen. Darüber hinaus gehende Anträge sind an die Schulleitung zu richten.
Unterrichtsbefreiung ist in der Regel vor und nach den Ferien nicht möglich.
7. Die Schüler/innen sind zur Teilnahme an medizinischen Untersuchungen verpflichtet, wenn
sie von der Schule veranlasst werden.
weitere Bemerkungen
• Wir begegnen uns respektvoll:
• Bei uns wird niemand beschimpft oder beleidigt.
• Auf der IGS Kronsberg wird niemand geschlagen oder abgezockt.
• Hier wird niemand benachteiligt, weil er / sie aus dem Ausland stammt.
• Wir wollen hier keine Neo-Nazis.
• An der IGS Kronsberg sind alle willkommen, die sich an die Schulverfassung halten.
• Wir wollen uns gegenseitig helfen und unterstützen.
• Wir wollen, dass sich alle an dieser Schule wohl fühlen.
unterzeichnet in Hannover am
von
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Schulleitung
Schulelternrat
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Schülerrat
Ich habe die Grundsätze der Schulverfassung zur Kenntnis genommen.
Ich erkenne die Schulordnung an.
Hannover, den
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Erziehungsberechtigte
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Schüler/in