DHZ-Ausgabe 3/16 - Handwerkskammer Freiburg
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DHZ-Ausgabe 3/16 - Handwerkskammer Freiburg
REGIONAL Baden-Württemberg In seinen Wahlprüfsteinen hat der BWHT Handlungsempfehlungen zu sieben Kernthemen auf den Punkt gebracht. Seite 9 Deutsche Handwerks Zeitung Handwerkskammer Freiburg Ausg. 3 | 5. Februar 2016 | 68. Jahrgang 7 „Lust-auf-Gut“Magazin Neue Vorgaben für CE-Produkte Spezial „Handwerkskultur“ Ab April 2016 neu Die Handwerkskammer Freiburg hat sich im vergangenen Jahr dem Jahres thema „Handwerk. schafft. Kultur“ verTitelbild. schrieben und setzte dabei auf eine stärkere Sichtbarkeit der Verbindung von Handwerk und Kultur. Zum Ende des Jahres erschien eine Spezialausgabe des Magazins „Lust auf Gut“ mit Interviews und Porträits zum Thema Handwerkskultur. Mit diesem Heft entstand zum Abschluss des Jahres das ideale Medium, diese Botschaft nach außen zu transportieren. Sofern ein Unternehmen in Deutschland ein neues Produkt herstellt und auf dem Markt verkaufen will, muss es in vielen Fällen ein CE-Zeichen vergeben. Beispiele hierfür sind die Produktgruppen Maschinen, elektrische Geräte und Anlagen, Medizinund Bauprodukte. Durch das CE-Zeichen soll in der EU ein einheitliches Niveau bezüglich Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Produkten sichergestellt werden – mit dem Ziel des freien Warenverkehrs. Dazu hat die EU bereits in der Vergangenheit verschiedene Richtlinien erlassen, die wiederum auf europäisch harmonisierte Normen verweisen. In Deutschland wurden diese Richtlinien durch das Produktsicherheitsgesetz und die zugehörigen Verordnungen umgesetzt. Im Frühjahr 2014 hat die EU einige neue CERichtlinien herausgegeben und damit bestehende Richtlinien überarbeitet. Dies hat auch für die Hersteller von CE-Produkten Auswirkungen: Neu verankert worden ist in diesen Richtlinien die Pflicht zur Erstellung einer Risikoanalyse und -bewertung. Deren Ergebnisse sind im Rahmen der technischen Unterlagen zum Produkt zu dokumentieren. Ansonsten wurde im Wesentlichen eine einheitliche Struktur eingeführt. Diese neuen Richtlinien gelten ab 20. April 2016, sollten aber jetzt schon bei der Neuentwicklung von Produkten und im Verfahren Konformitätserklärung/CE-Zeichen berücksichtigt werden. Als Ansprechpartner steht Ihnen der Umweltberater der Handwerkskammer Freiburg, Georg Voswinckel, Tel. 0761/21800-530, [email protected], zur Verfügung. REPUBLIC OF CULTURE Special | Handwerks-Kultur Handwerkskammer Freiburg Interviews, Porträts, Menschen, Handwerk D 9 €, ISBN ISBN 978-3-945026-44-1, Republic of Culture, www.lust-auf-gut.de Am Stand der Handwerkskammer waren Informationen über die Ausbildung in Deutschland gefragt. Erfolg ohne Grenzen Weitere Infos und die Online-Version des Magazins finden Sie unter www.hwk-freiburg.de/lust-auf-gut Förderung für Gewerbe Akademie Über 197.000 Euro für den Standort Offenburg Das Wirtschaftsministerium fördert die Gewerbe Akademie der Handwerkskammer Freiburg in Offenburg mit 197.280 Euro. Die Gesamtkosten der notwendigen Modernisierungskosten betragen rund 657.600 Euro. Neben dem Ministerium, das 30 Prozent der Kosten trägt, beteiligen sich der Bund mit 45 Prozent und die Handwerkskammer Freiburg selbst mit 25 Prozent. Die Förderung soll dabei helfen, den Fach- und Führungskräftenachwuchs der mittelständischen Wirtschaft in Baden-Württemberg zu sichern. Der Strukturwandel der Wirtschafts- und Arbeitswelt erfordert eine ständige Anpassung der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten an die neuesten Entwicklungen. Um die Qualität der überbetrieblichen Ausund Weiterbildung auf hohem Niveau zu erhalten, sind kontinuierliche technische und bauliche Modernisierungen erforderlich. Die Gewerbe Akademie verfügt an den Standorten Offenburg, Lahr und Appenweier über moderne Maschinenparks für eine vielseitige und qualifizierte überbetriebliche Ausund Weiterbildung. Hierzu gehören 217 Werkstattplätze sowie 150 Theorieplätze. Auszubildende werden in den Berufen Metallbauer, Feinwerkmechaniker, Anlagenmechaniker SHK, Fachkraft für Metalltechnik, Kfz-Mechatroniker, Elektroniker, Tischler, Bürokaufmann/-frau, Maler und Lackierer (mit Fahrzeuglackierer), Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Friseure, Schilder- und Lichtreklamehersteller überbetrieblich ausgebildet. Mit Hilfe der Fördermittel wird die Ausstattung in verschiedenen Bereichen an die Anforderungen des aktuellen Schulungsprogramms angepasst und Geräte auf den aktuellen Stand der Technik gebracht. Impressum Handwerkskammer Freiburg informiert, Bismarckallee 6, 79098 Freiburg, Telefon (0761) 21800-0, Telefax (0761) 21800-333 Verantwortlich: stellv. Hauptgeschäfts führer Rainer Botsch Für unaufgefordert zugesandte Manuskripte übernehmen wir keine Gewähr. Handwerkskammer Freiburg setzt weiter auf grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt N unmehr im fünften Jahr in Folge präsentierte sich das südbadische Handwerk beim „Salon Régional Formation Emploi“, der Regionalmesse für Bildung und Beschäftigung in Colmar. Gemeinsam mit deutschen und französischen Partnern informierte die Handwerkskammer Freiburg über berufliche Chancen auf der badischen Rheinseite und machte dabei Lust auf das Handwerk. Nicht nur der Stand der Kammer stieß auf das Interesse französischer Jugendlicher, auch der Auftritt von Auszubildenden aus dem MobiPro-EUProjekt der Kammer im Rahmen des Bühnenprogramms, bei dem sie über ihre Erfahrungen in südbadischen Handwerksbetrieben sprachen, kam gut an. „Diese Mischung aus Informationen und authentischen Erfahrungsberichten junger Franzosen hat bei den Besuchern gefruchtet“, bilanziert Heike Schierbaum, Beraterin für Fachkräftesicherung der Kammer, zufrieden die beiden Messetage. „Es ist wichtig, dass wir als Kammer stellvertretend für unsere Betriebe in der deutsch-französischen Halle Präsenz zeigen und das Handwerk als attraktive Branche präsentieren“, zeigte sich auch Kammerpräsident Johannes Ullrich am Rande der Eröffnung überzeugt. Es gehe vor dem Hintergrund der immer noch viel zu hohen Jugendarbeitslosigkeit in weiten Teilen Europas darum, europäische Lösungen zu finden. Im Elsass besteht nach wie vor eine Jugendarbeitslosigkeit von rund 22 Prozent. Neben Schülern und Eltern waren es vor allem auch von Arbeitslosigkeit betroffene junge Menschen, die am Stand der Kammer um Rat suchten. „Vor allem das Programm MobiPro-EU stößt auf Interesse“, stellt Schierbaum fest. Die Kammer startet aktuell mit Blick auf den Ausbildungsbeginn im September die nunmehr vierte Runde des Programms. Aber auch die „grenzüberschreitende Ausbil- In der Gewerbe Akademie in Freiburg werden acht junge arbeitslose Franzosen weitergebildet. dung“, bei der die Praxis in Deutschland und der Berufsschulunterricht in Frankreich stattfinden, war oft Thema der Beratung. Neben dem eigentlichen Zweck dient die Messe auch als Treffpunkt aller relevanten Akteure von beiden Seiten des Rheins und zeigt damit die gewachsene Vernetzung zwischen den Nachbarn. Denn die Zusammenarbeit erstreckt sich mittlerweile über zahlreiche Programme und Projekte. Ein Beispiel hierfür kann aktuell an der Gewerbe Akademie erlebt werden. Acht junge Franzosen aus dem Bau-, Elektro- und Sanitärbereich durchlaufen in diesen Wochen eine Maßnahme im Rahmen einer deutsch-französischen Kooperation mit dem Ziel, arbeitslose französische Fachkräfte für südbadische Unternehmen zu gewinnen. Partner sind neben den Arbeitsagenturen im Elsass, in Freiburg und in Offenburg auch Relais Chantier, die Region Elsass und die Handwerkskammer. Fotos: Kammer Einem vorangegangenen Sprachkurs in Kehl schließen sich nun die sprachliche und fachliche Weiterbildung in der Gewerbe Akademie und zwei Praxiswochen in Ortenauer Betrieben an. Klares Ziel des Programms ist die anschließende Übernahme der Teilnehmer zwischen Anfang 20 und Ende 30 als Fachkräfte. Ullrich sieht diese konkreten Beispiele in einem größeren Zusammenhang: „Gerade in Zeiten, in denen innereuropäische Grenzen in einer längst überwunden geglaubten Bedeutung diskutiert werden, müssen wir als Vertreter der Wirtschaft konsequent daran weiter arbeiten, den gesellschaftlichen Mehrwert der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu verdeutlichen“, zeigt er sich überzeugt. Mehr Infos unter www.hwk-freiburg.de/azubis-fr und www.hwk-freiburg.de/mobipro-eu Fortbildungskurse zum Erhalt der Asbest-Sachkunde Nachweise bis zum 30.6.2016 verlängern Asbest fand früher in einer Vielzahl von Produkten Verwendung – darunter auch viele, die in Gebäuden verbaut wurden. Bei Abbruch-, Sanierungsund Instandhaltungsarbeiten an bestehenden Gebäuden ist deshalb immer wieder der Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen unvermeidlich. Angesichts der Gesundheitsgefahren durch Asbest dürfen solche Arbeiten seit 1992 nur von Personen vorgenommen werden, die eine entsprechende Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 besitzen. Die Sachkunde war in der Vergangenheit personengebunden und zeitlich unbegrenzt gültig. Dies hat sich mit der Überarbeitung des Gefahrstoffrechtes und speziell der TRGS 519 Anfang 2014 geändert: Die Gültigkeit der Sachkunde beträgt jetzt maximal 6 Jahre. Soll sie weiter erhalten bleiben, muss der Sachkundige innerhalb dieses Zeitraums an einer ein- Die Arbeit mit Asbest kann bei Sanierungs- oder Abbrucharbeiten nötig sein. Foto: Francesco Scatena/Fotolia.com Sachkundige, die ihre Sachkunde vor dem 1. Juli 2010 erworben haben, müssen diese erstmalig durch die Teilnahme an einer solchen Fortbildungsschulung bis spätestens 30. Juni 2016 verlängern. Die Handwerkskammer Freiburg bietet Asbest-Sachkundigen deshalb im Frühjahr an sechs Terminen solche Fortbildungsschulungen an: am 04.03.2016 in Offenburg am 09.04.2016 in Schopfheim am 15.04.2016 in Freiburg am 22.04.2016 in Schopfheim am 11.06.2016 in Offenburg am 17.06.2016 in Freiburg tägigen Fortbildung bei einem zugelassenen Anbieter teilnehmen. Damit verlängert sich die Gültigkeit der Sachkunde um weitere 6 Jahre. Asbest- Weitere Informationen erhalten Sie unter www.wissen-hoch-drei.de im Bereich Seminarangebot – Bau/Ausbau/Umwelt Die Texte der jeweiligen Richtlinien können über das europäische Vorschriftenportal EUR-Lex unter eur-lex. europa.eu eingesehen werden Neue Richtlinie zur Beratungsförderung Überarbeitete Vorschriften Mit Beginn des Jahres 2016 wurde die Förderung von Unternehmensberatungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) neu geordnet. Unter dem neuen Titel „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wurde die Beratungsförderung von Jungunternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten zusammengefasst. Die Art der Förderung für letztere Gruppe ist dabei neu. Die Förderquoten für Beratungen schwanken je nach Unternehmenskategorie und Standort zwischen 50 bis 90 Prozent, bei maximal förderfähigen Beratungskosten von 3.000 bzw. 4.000 Euro. Gegenüber der bisherigen Förderung ergeben sich für den Normalfall des KMU-Bestandsunternehmens keine Änderungen im Förderumfang. Ablauf der Antragstellung, Beraterwahl, Durchführung und Einsendung der Unterlagen zum Verwendungsnachweis sind weitgehend unverändert geblieben. Neu ist, dass in manchen Fällen zwingend ein erstes Vorabgespräch bei einem Regionalpartner zu diesem Programm geführt werden muss. Für Handwerksbetriebe ist die jeweilige Handwerkskammer der regionale Ansprechpartner. Infos zu unseren Ansprechpartnern sowie den förderfähigen Beratungen finden Sie unter www.hwk-freiburg.de/ beratungsfoerderung 8 Deutsche Handwerks Zeitung Handwerkskammer Freiburg Ausg. 3 | 5. Februar 2016 | 68. Jahrgang Geht nicht, gibt’s nicht? Berufsorientierung für körperbehinderte Schülerinnen und Schüler verschiebt Grenzen I n der Schreinerwerkstatt der Gewerbe Akademie arbeitet Lea-Marie konzentriert mit der Säge an einem Stuhlbein. Dass sie dabei im Rollstuhl sitzt, ist nebensächlich. Die Sitzhöhe ist für sie kein Hindernis, das Holz ist passend fixiert. Beim Berufsorientierungsprojekt „Job-Erkundungs-Tage JET“, das in diesen Tagen in den Werkstätten durchgeführt wird, sind erstmals auch Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen dabei. Nicht bei allen ist die Behinderung so offensichtlich wie bei LeaMarie. Unter den 72 Schülerinnen und Schülern sind neben einer Gruppe der Freien Christlichen Schule Freiburg auch zehn körperlich behinderte Schüler der Esther-WeberSchule in Emmendingen-Wasser und ein geistig behinderter Schüler des Evangelischen Montessori-Schulhauses Freiburg. Damit sind drei Schulen zu Gast, die das inklusive Konzept im Schulprofil verankert haben. Der inklusive Ansatz hat auf die Durchführung des Projekts nur minimale Auswirkungen. „Wir machen hier keine anderen Job-ErkundungsTage“, stellt Heiner Gaß von der Fördergesellschaft Handwerk als Projektleiter JET am Standort Freiburg klar. „Das Konzept ist dasselbe, die Aufgaben sind dieselben.“ Und wie sonst auch sind in jeder Gruppe Schüler aus verschiedenen Schulen. Die Durchgänge und Wege in den Werkstätten sind allerdings etwas breiter als sonst. „Hier kann es schon mal enger zugehen, da muss manchmal erst Platz für einen Rollstuhl geschaffen werden“, erläutert Jutta Bauchinger-Rominger, Inklusionsberaterin der Handwerkskammer Freiburg. „Wir haben die Kolleginnen und Kollegen der Gewerbe Akademie im Vorfeld informiert, dass eventuell Der Chef der Arbeitsagentur Freiburg, Christian Ramm (2.v.l.), Kammerpräsident Johannes Ullrich (3.v.r.) und die Inklusionsberaterin der Kammer, Jutta Bauchinger-Rominger (l.), beim Besuch in den JET-Werkstätten. Foto: Kammer kurzfristig Anpassungen vorgenommen werden müssen.“ Wichtig sei, dass die Rückmeldung dabei von den Schülern selbst komme, so Heiko Renner, Abteilungsleiter für berufliche Bildung der Esther-WeberSchule. Einstellung zählt Das Ziel der zweiwöchigen Berufsorientierung ist klar: „Wir wollen gemeinsam mit den Jugendlichen herausfinden, welche Berufe ihnen liegen – aber auch, an welchen Ecken es schwierig wird“, sagt Bauchinger-Rominger. „Und wenn ein Beruf nicht machbar ist, können wir oft Berufe aufzeigen, die ähnlich sind.“ Renner ergänzt: „Pauschale Aussagen wie ‚Der Beruf geht nicht‘ sind falsch. Es lohnt sich immer, nach Möglichkeiten zu suchen.“ Aber auch die Selbsterkenntnis, dass eben etwas auch nicht geht, sei wichtig und gut für die Persönlichkeitsentwicklung. „Wir möchten aber auch den Blick der Betriebe darauf lenken, dass körperlich beeinträchtigte Mitarbeiter nicht nur im Büro Platz finden können“, erklärt Bauchinger-Rominger mit Blick auf mögliche Ausbildungsbetriebe. Die Wahrnehmung von Behinderung zu verändern, ist auch ein langfristiges Ziel, das die Handwerkskammer Freiburg beim Thema Inklusion verfolgt. „Am besten beschreibt es der Slogan ‚Einstellung zählt‘“, erläutert Kammergeschäftsführer Wolfram Seitz-Schüle die Strategie. „Es geht zum einen um die persönliche Einstellung, zum anderen aber vor allem auch um die tatsächliche Einstellung von Menschen durch die Betriebe.“ Die Strategie basiere daher auf drei Säulen: Der Sensibilisierung der Betriebe für das Thema, der anschließenden Beratung der Betriebe hinsichtlich konkreter Umsetzungsmöglichkeiten und der Kooperation mit zentralen Akteuren in der Region. Um diesen Kooperationsgedanken zu unterstreichen, ist auch Christian Ramm, Chef der Agentur für Arbeit Freiburg, mit Kammerpräsident Johannes Ullrich zu einem Besuch in die Werkstätten gekommen. „Wir arbeiten bei dem Thema Hand in Hand“, erklärt Ramm. „Wir können Eingliederungszuschüsse für Betriebe bereitstellen, nachdem die Kammer die Betriebe entsprechend beraten und vorbereitet hat.“ Die Förderung der Inklusion ist auch Aufgabe der Fachkräfteallianz Südlicher Oberrhein, an der beide Institutionen beteiligt sind. Ullrich macht deutlich: „Inklusion ist fester Bestandteil unserer Kammerarbeit.“ Nach einer zweijährigen Projektphase wurde daher im vergangenen Jahr die Stelle der Inklusionsberaterin geschaffen. Achim Leonhardt, Referatsleiter berufliche Bildung der Kammer, skizziert die Anforderungen an die Stelle: „Bei der Berufsorientierung geht es erst los. Wir beraten die Betriebe auch bei der Bereitstellung von Praktikumsplätzen – und hierbei haben wir nicht nur die Ausbilder im Blick, sondern auch die Lehrlinge, die wir im Umgang mit körperlich oder geistig Behinderten schulen möchten.“ Mit Blick auf die Meister von morgen sei man zudem dabei, im Rahmen der Meisterprüfung Teil IV das Thema Inklusion als festen Bestandteil zu entwickeln. Mit der inklusiven Berufsorientierung von JET ist jetzt ein Anfang gemacht. Ein vielversprechender dazu, darin sind sich alle Beteiligten nach einer Zwischenbilanz einig. „Wir wollen das fest etablieren“, so Renner abschließend. Mehr Informationen unter hwk-freiburg.de/inklusion und hwk-freiburg.de/jet Hochwasserrisiken im Internet einsehen Veröffentlichung von Vollversammlungsbeschlüssen Überbetriebliche Unterweisung Die Vollversammlung der Handwerkskammer Freiburg hat am 18. November 2015 nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses gem. § 106 Abs. 1 Nr. 10, § 91 Abs. 1 Nr. 4 und § 44 der Handwerksordnung folgende 31. Änderung/Ergänzung des Lehrgangsprogramms der überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen beschlossen: Überbetriebliche Ausbildung für Kraftfahrzeugmechatroniker/-in SW PKW-, Nutzfahrzeug-, System- und Hochvolttechnik, Karosserietechnik, Motorradtechnik. Die vollständigen Beschlüsse können auf der Homepage der Handwerkskammer Freiburg www.hwk-freiburg.de im Bereich „Über uns“ unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Die vorliegenden Beschlüsse treten mit Veröffentlichung in der Deutschen Handwerks Zeitung am 5. Februar 2016 in Kraft. Berufliche Bildung mit Perspektive 12.02.16 Rhetorik - Miteinander sprechen und arbeiten Fr 9:00–17:00, 8 UE, Freiburg 20.02.–25.06.16 Netzwerk Grundlagen (Business Network) Sa 8:30–14:45, 100 UE, Freiburg 27.02.–19.03.16 CNC-Fräsen / Grundkurs Sa 8:00–16:30, 40 UE, Schopfheim 01.–17.03.16 Assistent/in Bürokommunikation Modul 1 Di+Do 18:15–21:30, 28 UE, Schopfheim 01.–24.03.16 CAD mit AutoCAD I - Grundkurs Di+Do 17:30–21:30, 40 UE, Freiburg 01.03.16–20.07.17 04.04.16–04.04.17 SPS-Fachkraft (HWK) - Gesamtlehrgang Di+Do 18:00–21:15, 360 UE, Offenburg Mo+Mi 18:00–21:15, Sa 8:00–13:00, 360 UE, Schopfheim 08.03.–22.04.16 Entgeltabrechnung / Grundkurs Di 18:00–21:15, Fr 17:30–20:45, 40 UE, Freiburg 10.03.–28.07.16 CNC/CAM Fachkraft (Metall) Di+Do+Fr 17:00–21:15, Sa 8:00–13:00, 200 UE,Offenburg 16.–19.03.16 EuP - Elektrotechnisch unterwiesene Person Mi 17:30–20:45, Sa 8:00–14:45, 12 UE,Freiburg 29.04.16 Glasklare Organisation im Unternehmerbüro Fr 9:00–17:00, 8 UE, Freiburg 02.05.–08.07.16 Technische/r Fachwirt/in (HWK) Vollzeit Mo–Fr 8:00–16:00, 280 UE, Freiburg 02.–31.05.16 CAD-/CAM-/CNC-Fachkraft Digitale Zahntechnik Mo 9:00–17:45, Di–Fr 8:00–16:30, Sa 8:00–12:15, 200 UE, Freiburg 06.05.–02.07.16 Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Fr 18:00–21:15, Sa 8:00–13:00, 80 UE, Offenburg 09.–30.05.16 Ausbildung der Ausbilder/innen, Vollzeit Mo 8:00–16:15, Di–Fr 8:00–15:30, 120 UE, Freiburg 10.05.16–21.01.17 Geprüfte/r Konstrukteur/in Di–Sa 8:00–16:00, 900 UE, Offenburg 10.05.–12.11.16 Fachkraft für Pneumatik / Hydraulik Di+Do 18:00–21:15, Sa 8:00–13:00, 200 UE, Offenburg 10.05.16 Die VOB - Kein Buch mit sieben Siegeln Di 9:00–16:00, 8 UE, Freiburg 18.–25.06.16 Gesprächsführung im Personalbereich Sa 8:00–15:00, 16 UE, Freiburg Info-Line: 0761 15250-0 [email protected] Serie zum Hochwasserschutz – Teil 1: Ist mein Unternehmen betroffen? Überschwemmung im Betriebsgebäude – und nichts geht mehr. Alles ist verdreckt, die Elektronik zerstört, Kunden springen ab … eine schreckliche Vorstellung und schnell eine existenzgefährdende Situation. Wie die Gefahren hierzu erkannt werden und was Unternehmer tun können, beleuchtet in den kommenden Wochen eine mehrteilige Artikelserie in der DHZ. Wollte man bislang wissen, ob man sich auf eine Überschwemmung gefasst machen muss und wie diese vermieden werden kann, war man auf Erfahrungsberichte, Hochwassermarken an Gebäuden oder eigene Erlebnisse angewiesen. Inwiefern diese zur Vorbereitung auf zukünftige Ereignisse taugen, war oft schwierig einzuschätzen – beispielsweise falls inzwischen Schutzmaßnahmen wie der Bau von Dämmen oder Rückhaltebecken ergriffen wurden. Spürbare Folgen der Veränderungen in Landschaft und Wettergeschehen wie etwa die fortschreitende Flächenversiegelung oder die Zunahme von Starkregenereignissen haben die Übertragbarkeit von Erfahrungen aus früheren Ereignissen zudem weiter eingeschränkt. Überschwemmungsrisiken im Internet einsehbar Um hier eine bessere Information zu Überschwemmungsrisiken und -gefahren zu bieten, hat das Land Baden-Württemberg – veranlasst durch Vorgaben der EU – in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, um eine im Detail verwendbare Übersicht über die betroffenen Gebiete und deren Betroffenheitsgrad zu erarbeiten. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sind inzwischen weitgehend im Internet zugänglich – Die Hochwasserrisiken für das eigene Unternehmen lassen sich im Internet Foto: Polizeipräsidium Aalen abrufen. und zwar in Form von Hochwassergefahrenkarten (HWGK). Diese stellen für größere und mittlere Gewässer dar, welche Bereiche im Hochwasserfall überschwemmt werden. Dabei werden vier unterschiedliche Szenarien dargestellt: Hochwasserereignisse, die mit einer statistischen Wahrscheinlichkeit von 10, 50, 100 Jahren und im Extremfall auftreten. Neben der Darstellung der Bereiche, die dann überschwemmt sein werden, zeigt eine weitere Einstellung auch die Höhe des Wasserstands an. Falls der eigene Standort nicht in einem markierten Bereich liegt, sollte man das Thema dennoch nicht sofort als erledigt betrachten. Denn Überflutungsgefahren durch überlastete Kanalisationen, Starkregen mit Hangwasser oder Verklausung von Brücken beispielsweise durch Treibgut sowie durch hochdrückendes Grundwasser wurden bei der Erstellung der Karten nicht berücksichtigt. Diese können im Ernstfall aber durchaus zur maßgeblichen Quelle für Überschwemmungen werden. Bin ich an meinem Standort betroffen? Auf den Hochwassergefahrenkarten können Sie durch Eingabe Ihres Ortes und entsprechende Wahl der Vergrößerung erkennen, ob Ihr Standort und dessen Zugänge von Überschwemmungen durch Hochwasser betroffen sein können. Die Karten finden sich im Internet unter der Adresse www.hochwasserbw.de im Feld „interaktive HWGK“. Sollte eine Überschwemmung möglich sein, können Sie durch einen Wechsel der Darstellung die voraussichtliche Überschwemmungshöhe ablesen. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Von großer Bedeutung für betroffene Unternehmen ist, ob ihr Standort bereits bei einem bis zu hundertjährli- chen Hochwasser überschwemmt wird. In diesem Fall besteht nämlich rechtlich ein Planungs- und Bauverbot. Dies bedeutet, dass Neubauten oder Umbauten von Gebäuden, die für die Hochwassersituation von Bedeutung sind, grundsätzlich verboten sind und auch seitens der Kommune keine neuen Bebauungsgebiete festgesetzt werden können. Ausnahmen sind möglich, aber mit deutlich erhöhtem Aufwand verbunden. Aber auch für betroffene bestehende Unternehmen, die sich nicht verändern wollen, hat die Überschwemmungsgefahr Folgen. Eventuelle Veränderungen der Versicherungsbedingungen und rechtlich höhere Anforderungen an Technik und Organisation – etwa im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie z.B. Heizöl – sind nicht die einzigen zu beachtenden Konsequenzen. Um die Existenz des Betriebs zu sichern, sollten Vorkehrungen getroffen werden, um die Schäden und die Ausfallzeiten im Überschwemmungsfall möglichst gering zu halten und so auch den Kunden gegenüber weiter als verlässlicher Partner auftreten zu können. Nähere Informationen zu diesen Punkten werden in den kommenden Artikeln dieser Serie behandelt. Im Artikel 2, der in der übernächsten Ausgabe der DHZ erscheinen wird, wird das Thema Bauen in überschwemmungsgefährdeten Bereichen aufgegriffen. Auch im Internetauftritt www. hochwasserbw.de finden Sie unter dem Punkt „Veröffentlichungen“ weitere Inhalte zum Thema. Zudem steht Ihnen bei Fragen auch der Umweltberater der Handwerkskammer Freiburg, Georg Voswinckel, Tel. 0761/21800-530, [email protected], gerne zur Verfügung Gesunde Führung statt Burnout Zertifikatkurs für Führungskräfte von KMU Viele Arbeitgeber sind bereits bei der betrieblichen Gesundheitsförderung aktiv engagiert. Oft steht die physische Fitness dabei im Vordergrund. Doch Veränderungen in der Arbeitswelt wie Arbeitsverdichtung, Zeitdruck, ständige Erreichbarkeit, zunehmende Komplexität und Flexibilität haben ihren Preis: Psychische Belastungen treten in den Vordergrund und immer mehr Ausfallzeiten bis hin zum Burnout sind dadurch begründet. Individuelle Lösungen Mit dem Kurs „Gesunde Führung statt Burnout“ setzt das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald gemeinsam mit der Handwerkskammer Freiburg und weiteren Partnern genau hier an und zeigt auf, wie sich durch eine gesunde Führung dagegensteuern lässt. Insbesondere kleinere Unternehmen werden darin unterstützt, ihren „maßgeschneiderten“ Weg zur Förderung der psychischen Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden. Vorab findet am 25. Februar um 16.30 Uhr im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald eine Informationsveranstaltung zum Kurs statt. Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs. Termine mit Kleingruppen Der Kurs selbst umfasst sechs Termine von März bis November und ist so konzipiert, dass die Impulse und Aufgaben direkt in der Praxis umgesetzt werden. Dazu dienen die Zeiträume zwischen den Terminen u. a. mit Kleingruppenarbeit. Darüber hinaus wird eine prozessbegleitende Unterstützung im Hinblick auf die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen angeboten. Eine Anmeldung ist bis zum 19. Februar auf der Internetseite www.breisgau-hochschwarzwald.de unter Wirtschaft und Mobilität – Arbeitsmarkt und Fachkräfte – Aktionen und Veranstaltungen möglich AZGETEC2016_Master Aussteller_160x75_Layout 1 01.12.15 10:19 Seite 1 JETZT AUSSTELLER WERDEN – ANMELDEUNTERLAGEN ONLINE WWW.GETEC-FREIBURG.DE 26.–28. 2. 2016 MESSE FREIBURG ÖKOLOGISCHE BAUKOMPONENTEN HEIZUNGS- UND ANLAGENTECHNIK REG EN ERATIVE EN ERG IEN ENERGIEDIENSTLEISTUNGEN VERANSTALTER MITVERANSTALTER UNTERSTÜTZT VON