DHZ-Ausgabe 3/16 - Handwerkskammer Freiburg

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DHZ-Ausgabe 3/16 - Handwerkskammer Freiburg
REGIONAL
Baden-Württemberg
In seinen Wahlprüfsteinen hat der BWHT
Handlungsempfehlungen zu sieben
Kernthemen auf den Punkt gebracht. Seite 9
Deutsche Handwerks Zeitung
Handwerkskammer Freiburg
Ausg. 3 | 5. Februar 2016 | 68. Jahrgang
7
„Lust-auf-Gut“Magazin
Neue Vorgaben
für CE-Produkte
Spezial „Handwerkskultur“
Ab April 2016 neu
Die
Handwerkskammer
Freiburg hat
sich im vergangenen Jahr
dem Jahres­
thema „Handwerk. schafft.
Kultur“ verTitelbild.
schrieben und
setzte dabei
auf eine stärkere Sichtbarkeit der
Verbindung von Handwerk und Kultur.
Zum Ende des Jahres erschien eine Spezialausgabe des Magazins
„Lust auf Gut“ mit Interviews und
Porträits zum Thema Handwerkskultur. Mit diesem Heft entstand zum
Abschluss des Jahres das ideale Medium, diese Botschaft nach außen zu
transportieren.
Sofern ein Unternehmen in Deutschland ein neues Produkt herstellt und
auf dem Markt verkaufen will, muss
es in vielen Fällen ein CE-Zeichen
vergeben. Beispiele hierfür sind die
Produktgruppen Maschinen, elektrische Geräte und Anlagen, Medizinund Bauprodukte. Durch das CE-Zeichen soll in der EU ein einheitliches
Niveau bezüglich Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Produkten
sichergestellt werden – mit dem Ziel
des freien Warenverkehrs.
Dazu hat die EU bereits in der Vergangenheit verschiedene Richtlinien
erlassen, die wiederum auf europäisch harmonisierte Normen verweisen. In Deutschland wurden diese
Richtlinien durch das Produktsicherheitsgesetz und die zugehörigen Verordnungen umgesetzt. Im Frühjahr
2014 hat die EU einige neue CERichtlinien herausgegeben und damit bestehende Richtlinien überarbeitet. Dies hat auch für die Hersteller von CE-Produkten Auswirkungen:
Neu verankert worden ist in diesen
Richtlinien die Pflicht zur Erstellung
einer Risikoanalyse und -bewertung.
Deren Ergebnisse sind im Rahmen
der technischen Unterlagen zum
Produkt zu dokumentieren. Ansonsten wurde im Wesentlichen eine einheitliche Struktur eingeführt.
Diese neuen Richtlinien gelten ab
20. April 2016, sollten aber jetzt
schon bei der Neuentwicklung von
Produkten und im Verfahren Konformitätserklärung/CE-Zeichen berücksichtigt werden.
Als Ansprechpartner steht Ihnen
der Umweltberater der Handwerkskammer Freiburg, Georg Voswinckel,
Tel. 0761/21800-530, [email protected], zur Verfügung.
REPUBLIC OF CULTURE Special | Handwerks-Kultur
Handwerkskammer Freiburg
Interviews, Porträts, Menschen, Handwerk
D 9 €, ISBN ISBN 978-3-945026-44-1, Republic of Culture, www.lust-auf-gut.de
Am Stand der Handwerkskammer waren Informationen über die Ausbildung in Deutschland gefragt.
Erfolg ohne Grenzen
Weitere Infos und die Online-Version
des Magazins finden Sie unter
www.hwk-freiburg.de/lust-auf-gut
Förderung für
Gewerbe Akademie
Über 197.000 Euro für
den Standort Offenburg
Das Wirtschaftsministerium fördert
die Gewerbe Akademie der Handwerkskammer Freiburg in Offenburg
mit 197.280 Euro. Die Gesamtkosten
der notwendigen Modernisierungskosten betragen rund 657.600 Euro.
Neben dem Ministerium, das 30 Prozent der Kosten trägt, beteiligen sich
der Bund mit 45 Prozent und die
Handwerkskammer Freiburg selbst
mit 25 Prozent.
Die Förderung soll dabei helfen,
den Fach- und Führungskräftenachwuchs der mittelständischen Wirtschaft in Baden-Württemberg zu sichern. Der Strukturwandel der Wirtschafts- und Arbeitswelt erfordert eine ständige Anpassung der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten an
die neuesten Entwicklungen. Um die
Qualität der überbetrieblichen Ausund Weiterbildung auf hohem Niveau zu erhalten, sind kontinuierliche technische und bauliche Modernisierungen erforderlich.
Die Gewerbe Akademie verfügt an
den Standorten Offenburg, Lahr und
Appenweier über moderne Maschinenparks für eine vielseitige und
qualifizierte überbetriebliche Ausund Weiterbildung. Hierzu gehören
217 Werkstattplätze sowie 150 Theorieplätze. Auszubildende werden in
den Berufen Metallbauer, Feinwerkmechaniker,
Anlagenmechaniker
SHK, Fachkraft für Metalltechnik,
Kfz-Mechatroniker,
Elektroniker,
Tischler, Bürokaufmann/-frau, Maler
und Lackierer (mit Fahrzeuglackierer), Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Friseure, Schilder- und
Lichtreklamehersteller überbetrieblich ausgebildet.
Mit Hilfe der Fördermittel wird die
Ausstattung in verschiedenen Bereichen an die Anforderungen des aktuellen Schulungsprogramms angepasst und Geräte auf den aktuellen
Stand der Technik gebracht.
Impressum
Hand­­werks­­kam­­mer Frei­­burg in­­for­­miert,
Bis­­marckal­­lee 6, 79098 Frei­­burg,
Te­­le­­fon (0761) 21800-0,
Te­­le­­fax (0761) 21800-333
Ver­­ant­­wort­­lich: stellv. Hauptgeschäfts­­
füh­­rer Rainer Botsch
Für unaufgefordert zugesandte
Manuskripte übernehmen wir
keine Gewähr.
Handwerkskammer Freiburg setzt weiter auf grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt
N
unmehr im fünften Jahr in Folge präsentierte
sich das südbadische Handwerk beim „Salon
Régional Formation Emploi“, der Regionalmesse
für Bildung und Beschäftigung in Colmar. Gemeinsam mit deutschen und französischen Partnern informierte die Handwerkskammer Freiburg
über berufliche Chancen auf der badischen Rheinseite und machte dabei Lust auf das Handwerk.
Nicht nur der Stand der Kammer stieß auf das Interesse französischer Jugendlicher, auch der Auftritt von Auszubildenden aus dem MobiPro-EUProjekt der Kammer im Rahmen des Bühnenprogramms, bei dem sie über ihre Erfahrungen in
südbadischen Handwerksbetrieben sprachen,
kam gut an.
„Diese Mischung aus Informationen und authentischen Erfahrungsberichten junger Franzosen hat bei den Besuchern gefruchtet“, bilanziert
Heike Schierbaum, Beraterin für Fachkräftesicherung der Kammer, zufrieden die beiden Messetage. „Es ist wichtig, dass wir als Kammer stellvertretend für unsere Betriebe in der deutsch-französischen Halle Präsenz zeigen und das Handwerk als
attraktive Branche präsentieren“, zeigte sich auch
Kammerpräsident Johannes Ullrich am Rande der
Eröffnung überzeugt. Es gehe vor dem Hintergrund der immer noch viel zu hohen Jugendarbeitslosigkeit in weiten Teilen Europas darum, europäische Lösungen zu finden.
Im Elsass besteht nach wie vor eine Jugendarbeitslosigkeit von rund 22 Prozent. Neben Schülern und Eltern waren es vor allem auch von Arbeitslosigkeit betroffene junge Menschen, die am
Stand der Kammer um Rat suchten. „Vor allem
das Programm MobiPro-EU stößt auf Interesse“,
stellt Schierbaum fest. Die Kammer startet aktuell
mit Blick auf den Ausbildungsbeginn im September die nunmehr vierte Runde des Programms.
Aber auch die „grenzüberschreitende Ausbil-
In der Gewerbe Akademie in Freiburg werden acht junge arbeitslose Franzosen weitergebildet.
dung“, bei der die Praxis in Deutschland und der
Berufsschulunterricht in Frankreich stattfinden,
war oft Thema der Beratung.
Neben dem eigentlichen Zweck dient die Messe
auch als Treffpunkt aller relevanten Akteure von
beiden Seiten des Rheins und zeigt damit die gewachsene Vernetzung zwischen den Nachbarn.
Denn die Zusammenarbeit erstreckt sich mittlerweile über zahlreiche Programme und Projekte.
Ein Beispiel hierfür kann aktuell an der Gewerbe
Akademie erlebt werden. Acht junge Franzosen
aus dem Bau-, Elektro- und Sanitärbereich durchlaufen in diesen Wochen eine Maßnahme im Rahmen einer deutsch-französischen Kooperation mit
dem Ziel, arbeitslose französische Fachkräfte für
südbadische Unternehmen zu gewinnen. Partner
sind neben den Arbeitsagenturen im Elsass, in
Freiburg und in Offenburg auch Relais Chantier,
die Region Elsass und die Handwerkskammer.
Fotos: Kammer
Einem vorangegangenen Sprachkurs in Kehl
schließen sich nun die sprachliche und fachliche
Weiterbildung in der Gewerbe Akademie und zwei
Praxiswochen in Ortenauer Betrieben an. Klares
Ziel des Programms ist die anschließende Übernahme der Teilnehmer zwischen Anfang 20 und
Ende 30 als Fachkräfte.
Ullrich sieht diese konkreten Beispiele in einem
größeren Zusammenhang: „Gerade in Zeiten, in
denen innereuropäische Grenzen in einer längst
überwunden geglaubten Bedeutung diskutiert
werden, müssen wir als Vertreter der Wirtschaft
konsequent daran weiter arbeiten, den gesellschaftlichen Mehrwert der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit zu verdeutlichen“, zeigt er sich
überzeugt.
Mehr Infos unter www.hwk-freiburg.de/azubis-fr und
www.hwk-freiburg.de/mobipro-eu
Fortbildungskurse zum Erhalt
der Asbest-Sachkunde
Nachweise bis zum 30.6.2016 verlängern
Asbest fand früher in einer Vielzahl von Produkten
Verwendung – darunter auch viele, die in Gebäuden verbaut wurden. Bei Abbruch-, Sanierungsund Instandhaltungsarbeiten an bestehenden Gebäuden ist deshalb immer wieder der Umgang mit
asbesthaltigen Baustoffen unvermeidlich. Angesichts der Gesundheitsgefahren durch Asbest dürfen solche Arbeiten seit 1992 nur von Personen
vorgenommen werden, die eine entsprechende
Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 besitzen. Die Sachkunde
war in der Vergangenheit personengebunden und
zeitlich unbegrenzt gültig. Dies hat sich mit der
Überarbeitung des Gefahrstoffrechtes und speziell
der TRGS 519 Anfang 2014 geändert: Die Gültigkeit der Sachkunde beträgt jetzt maximal 6 Jahre.
Soll sie weiter erhalten bleiben, muss der Sachkundige innerhalb dieses Zeitraums an einer ein-
Die Arbeit mit Asbest kann bei Sanierungs- oder Abbrucharbeiten nötig sein. Foto: Francesco Scatena/Fotolia.com
Sachkundige, die ihre Sachkunde vor dem 1. Juli
2010 erworben haben, müssen diese erstmalig
durch die Teilnahme an einer solchen Fortbildungsschulung bis spätestens 30. Juni 2016 verlängern. Die Handwerkskammer Freiburg bietet
Asbest-Sachkundigen deshalb im Frühjahr an
sechs Terminen solche Fortbildungsschulungen
an:
am 04.03.2016 in Offenburg
am 09.04.2016 in Schopfheim
am 15.04.2016 in Freiburg
am 22.04.2016 in Schopfheim
am 11.06.2016 in Offenburg
am 17.06.2016 in Freiburg
tägigen Fortbildung bei einem zugelassenen Anbieter teilnehmen. Damit verlängert sich die Gültigkeit der Sachkunde um weitere 6 Jahre. Asbest-
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.wissen-hoch-drei.de im Bereich Seminarangebot
– Bau/Ausbau/Umwelt
Die Texte der jeweiligen Richtlinien
können über das europäische Vorschriftenportal EUR-Lex unter eur-lex.
europa.eu eingesehen werden
Neue Richtlinie zur
Beratungsförderung
Überarbeitete Vorschriften
Mit Beginn des Jahres 2016 wurde die
Förderung von Unternehmensberatungen durch das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAfA) neu geordnet. Unter dem
neuen Titel „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wurde die Beratungsförderung von Jungunternehmen, Bestandsunternehmen und
Unternehmen in Schwierigkeiten zusammengefasst. Die Art der Förderung für letztere Gruppe ist dabei
neu. Die Förderquoten für Beratungen schwanken je nach Unternehmenskategorie und Standort zwischen 50 bis 90 Prozent, bei maximal
förderfähigen Beratungskosten von
3.000 bzw. 4.000 Euro.
Gegenüber der bisherigen Förderung ergeben sich für den Normalfall
des KMU-Bestandsunternehmens
keine Änderungen im Förderumfang. Ablauf der Antragstellung, Beraterwahl, Durchführung und Einsendung der Unterlagen zum Verwendungsnachweis sind weitgehend
unverändert geblieben. Neu ist, dass
in manchen Fällen zwingend ein erstes Vorabgespräch bei einem Regionalpartner zu diesem Programm geführt werden muss. Für Handwerksbetriebe ist die jeweilige Handwerkskammer der regionale Ansprechpartner.
Infos zu unseren Ansprechpartnern
sowie den förderfähigen Beratungen
finden Sie unter www.hwk-freiburg.de/
beratungsfoerderung
8
Deutsche Handwerks Zeitung
Handwerkskammer Freiburg
Ausg. 3 | 5. Februar 2016 | 68. Jahrgang
Geht nicht, gibt’s nicht?
Berufsorientierung für körperbehinderte Schülerinnen und Schüler verschiebt Grenzen
I
n der Schreinerwerkstatt der Gewerbe Akademie arbeitet Lea-Marie konzentriert mit der Säge an einem Stuhlbein. Dass sie dabei im
Rollstuhl sitzt, ist nebensächlich. Die
Sitzhöhe ist für sie kein Hindernis,
das Holz ist passend fixiert. Beim Berufsorientierungsprojekt „Job-Erkundungs-Tage JET“, das in diesen Tagen
in den Werkstätten durchgeführt
wird, sind erstmals auch Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen
dabei. Nicht bei allen ist die Behinderung so offensichtlich wie bei LeaMarie. Unter den 72 Schülerinnen
und Schülern sind neben einer Gruppe der Freien Christlichen Schule
Freiburg auch zehn körperlich behinderte Schüler der Esther-WeberSchule in Emmendingen-Wasser und
ein geistig behinderter Schüler des
Evangelischen Montessori-Schulhauses Freiburg. Damit sind drei Schulen
zu Gast, die das inklusive Konzept im
Schulprofil verankert haben.
Der inklusive Ansatz hat auf die
Durchführung des Projekts nur minimale Auswirkungen. „Wir machen
hier keine anderen Job-ErkundungsTage“, stellt Heiner Gaß von der Fördergesellschaft Handwerk als Projektleiter JET am Standort Freiburg
klar. „Das Konzept ist dasselbe, die
Aufgaben sind dieselben.“ Und wie
sonst auch sind in jeder Gruppe
Schüler aus verschiedenen Schulen.
Die Durchgänge und Wege in den
Werkstätten sind allerdings etwas
breiter als sonst. „Hier kann es schon
mal enger zugehen, da muss manchmal erst Platz für einen Rollstuhl geschaffen werden“, erläutert Jutta
Bauchinger-Rominger, Inklusionsberaterin der Handwerkskammer Freiburg. „Wir haben die Kolleginnen
und Kollegen der Gewerbe Akademie
im Vorfeld informiert, dass eventuell
Der Chef der Arbeitsagentur Freiburg, Christian Ramm (2.v.l.), Kammerpräsident
Johannes Ullrich (3.v.r.) und die Inklusionsberaterin der Kammer, Jutta Bauchinger-Rominger (l.), beim Besuch in den JET-Werkstätten.
Foto: Kammer
kurzfristig Anpassungen vorgenommen werden müssen.“ Wichtig sei,
dass die Rückmeldung dabei von den
Schülern selbst komme, so Heiko
Renner, Abteilungsleiter für berufliche Bildung der Esther-WeberSchule.
Einstellung zählt
Das Ziel der zweiwöchigen Berufsorientierung ist klar: „Wir wollen gemeinsam mit den Jugendlichen herausfinden, welche Berufe ihnen liegen – aber auch, an welchen Ecken es
schwierig wird“, sagt Bauchinger-Rominger. „Und wenn ein Beruf nicht
machbar ist, können wir oft Berufe
aufzeigen, die ähnlich sind.“ Renner
ergänzt: „Pauschale Aussagen wie
‚Der Beruf geht nicht‘ sind falsch. Es
lohnt sich immer, nach Möglichkeiten zu suchen.“ Aber auch die Selbsterkenntnis, dass eben etwas auch
nicht geht, sei wichtig und gut für die
Persönlichkeitsentwicklung.
„Wir möchten aber auch den Blick
der Betriebe darauf lenken, dass körperlich beeinträchtigte Mitarbeiter
nicht nur im Büro Platz finden können“, erklärt Bauchinger-Rominger
mit Blick auf mögliche Ausbildungsbetriebe. Die Wahrnehmung von Behinderung zu verändern, ist auch ein
langfristiges Ziel, das die Handwerkskammer Freiburg beim Thema Inklusion verfolgt. „Am besten beschreibt
es der Slogan ‚Einstellung zählt‘“, erläutert Kammergeschäftsführer Wolfram Seitz-Schüle die Strategie. „Es
geht zum einen um die persönliche
Einstellung, zum anderen aber vor
allem auch um die tatsächliche Einstellung von Menschen durch die Betriebe.“ Die Strategie basiere daher
auf drei Säulen: Der Sensibilisierung
der Betriebe für das Thema, der anschließenden Beratung der Betriebe
hinsichtlich konkreter Umsetzungsmöglichkeiten und der Kooperation
mit zentralen Akteuren in der Region.
Um diesen Kooperationsgedanken
zu unterstreichen, ist auch Christian
Ramm, Chef der Agentur für Arbeit
Freiburg, mit Kammerpräsident Johannes Ullrich zu einem Besuch in
die Werkstätten gekommen. „Wir arbeiten bei dem Thema Hand in
Hand“, erklärt Ramm. „Wir können
Eingliederungszuschüsse für Betriebe
bereitstellen, nachdem die Kammer
die Betriebe entsprechend beraten
und vorbereitet hat.“ Die Förderung
der Inklusion ist auch Aufgabe der
Fachkräfteallianz Südlicher Oberrhein, an der beide Institutionen beteiligt sind. Ullrich macht deutlich:
„Inklusion ist fester Bestandteil unserer Kammerarbeit.“ Nach einer zweijährigen Projektphase wurde daher
im vergangenen Jahr die Stelle der Inklusionsberaterin geschaffen. Achim
Leonhardt, Referatsleiter berufliche
Bildung der Kammer, skizziert die
Anforderungen an die Stelle: „Bei der
Berufsorientierung geht es erst los.
Wir beraten die Betriebe auch bei der
Bereitstellung von Praktikumsplätzen
– und hierbei haben wir nicht nur die
Ausbilder im Blick, sondern auch die
Lehrlinge, die wir im Umgang mit
körperlich oder geistig Behinderten
schulen möchten.“ Mit Blick auf die
Meister von morgen sei man zudem
dabei, im Rahmen der Meisterprüfung Teil IV das Thema Inklusion als
festen Bestandteil zu entwickeln.
Mit der inklusiven Berufsorientierung von JET ist jetzt ein Anfang gemacht. Ein vielversprechender dazu,
darin sind sich alle Beteiligten nach
einer Zwischenbilanz einig. „Wir
wollen das fest etablieren“, so Renner abschließend.
Mehr Informationen unter
hwk-freiburg.de/inklusion und
hwk-freiburg.de/jet
Hochwasserrisiken im Internet einsehen
Veröffentlichung von Vollversammlungsbeschlüssen
Überbetriebliche Unterweisung
Die Vollversammlung der Handwerkskammer Freiburg hat am 18. November 2015
nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses gem. § 106 Abs. 1 Nr. 10, § 91 Abs. 1
Nr. 4 und § 44 der Handwerksordnung folgende 31. Änderung/Ergänzung des Lehrgangsprogramms der überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen beschlossen:
Überbetriebliche Ausbildung für
Kraftfahrzeugmechatroniker/-in
SW PKW-, Nutzfahrzeug-, System-
und Hochvolttechnik, Karosserietechnik, Motorradtechnik.
Die vollständigen Beschlüsse können auf
der Homepage der Handwerkskammer
Freiburg www.hwk-freiburg.de im Bereich
„Über uns“ unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
Die vorliegenden Beschlüsse treten mit
Veröffentlichung in der Deutschen Handwerks Zeitung am 5. Februar 2016 in
Kraft.
Berufliche Bildung mit Perspektive
12.02.16
Rhetorik - Miteinander sprechen und arbeiten
Fr 9:00–17:00, 8 UE, Freiburg
20.02.–25.06.16
Netzwerk Grundlagen (Business Network)
Sa 8:30–14:45, 100 UE, Freiburg
27.02.–19.03.16
CNC-Fräsen / Grundkurs
Sa 8:00–16:30, 40 UE, Schopfheim
01.–17.03.16
Assistent/in Bürokommunikation Modul 1
Di+Do 18:15–21:30, 28 UE, Schopfheim
01.–24.03.16
CAD mit AutoCAD I - Grundkurs
Di+Do 17:30–21:30, 40 UE, Freiburg
01.03.16–20.07.17
04.04.16–04.04.17
SPS-Fachkraft (HWK) - Gesamtlehrgang
Di+Do 18:00–21:15, 360 UE, Offenburg
Mo+Mi 18:00–21:15, Sa 8:00–13:00, 360 UE, Schopfheim
08.03.–22.04.16
Entgeltabrechnung / Grundkurs
Di 18:00–21:15, Fr 17:30–20:45, 40 UE, Freiburg
10.03.–28.07.16
CNC/CAM Fachkraft (Metall)
Di+Do+Fr 17:00–21:15, Sa 8:00–13:00, 200 UE,Offenburg
16.–19.03.16
EuP - Elektrotechnisch unterwiesene Person
Mi 17:30–20:45, Sa 8:00–14:45, 12 UE,Freiburg
29.04.16
Glasklare Organisation im Unternehmerbüro
Fr 9:00–17:00, 8 UE, Freiburg
02.05.–08.07.16
Technische/r Fachwirt/in (HWK) Vollzeit
Mo–Fr 8:00–16:00, 280 UE, Freiburg
02.–31.05.16
CAD-/CAM-/CNC-Fachkraft Digitale Zahntechnik
Mo 9:00–17:45, Di–Fr 8:00–16:30, Sa 8:00–12:15, 200
UE, Freiburg
06.05.–02.07.16
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Fr 18:00–21:15, Sa 8:00–13:00, 80 UE, Offenburg
09.–30.05.16
Ausbildung der Ausbilder/innen, Vollzeit
Mo 8:00–16:15, Di–Fr 8:00–15:30, 120 UE, Freiburg
10.05.16–21.01.17
Geprüfte/r Konstrukteur/in
Di–Sa 8:00–16:00, 900 UE, Offenburg
10.05.–12.11.16
Fachkraft für Pneumatik / Hydraulik
Di+Do 18:00–21:15, Sa 8:00–13:00, 200 UE, Offenburg
10.05.16
Die VOB - Kein Buch mit sieben Siegeln
Di 9:00–16:00, 8 UE, Freiburg
18.–25.06.16
Gesprächsführung im Personalbereich
Sa 8:00–15:00, 16 UE, Freiburg
Info-Line: 0761 15250-0
[email protected]
Serie zum Hochwasserschutz – Teil 1: Ist mein Unternehmen betroffen?
Überschwemmung im Betriebsgebäude – und nichts geht mehr. Alles
ist verdreckt, die Elektronik zerstört,
Kunden springen ab … eine schreckliche Vorstellung und schnell eine
existenzgefährdende Situation. Wie
die Gefahren hierzu erkannt werden
und was Unternehmer tun können,
beleuchtet in den kommenden Wochen eine mehrteilige Artikelserie in
der DHZ.
Wollte man bislang wissen, ob
man sich auf eine Überschwemmung
gefasst machen muss und wie diese
vermieden werden kann, war man
auf Erfahrungsberichte, Hochwassermarken an Gebäuden oder eigene Erlebnisse angewiesen. Inwiefern diese
zur Vorbereitung auf zukünftige Ereignisse taugen, war oft schwierig
einzuschätzen – beispielsweise falls
inzwischen Schutzmaßnahmen wie
der Bau von Dämmen oder Rückhaltebecken ergriffen wurden. Spürbare
Folgen der Veränderungen in Landschaft und Wettergeschehen wie etwa die fortschreitende Flächenversiegelung oder die Zunahme von
Starkregenereignissen haben die
Übertragbarkeit von Erfahrungen aus
früheren Ereignissen zudem weiter
eingeschränkt.
Überschwemmungsrisiken im
Internet einsehbar
Um hier eine bessere Information zu
Überschwemmungsrisiken und -gefahren zu bieten, hat das Land Baden-Württemberg – veranlasst durch
Vorgaben der EU – in den letzten
Jahren große Anstrengungen unternommen, um eine im Detail verwendbare Übersicht über die betroffenen Gebiete und deren Betroffenheitsgrad zu erarbeiten. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sind inzwischen
weitgehend im Internet zugänglich –
Die Hochwasserrisiken für das eigene Unternehmen lassen sich im Internet
Foto: Polizeipräsidium Aalen
­abrufen.
und zwar in Form von Hochwassergefahrenkarten (HWGK).
Diese stellen für größere und mittlere Gewässer dar, welche Bereiche
im Hochwasserfall überschwemmt
werden. Dabei werden vier unterschiedliche Szenarien dargestellt:
Hochwasserereignisse, die mit einer
statistischen Wahrscheinlichkeit von
10, 50, 100 Jahren und im Extremfall
auftreten. Neben der Darstellung der
Bereiche, die dann überschwemmt
sein werden, zeigt eine weitere Einstellung auch die Höhe des Wasserstands an.
Falls der eigene Standort nicht in
einem markierten Bereich liegt, sollte
man das Thema dennoch nicht sofort als erledigt betrachten. Denn
Überflutungsgefahren durch überlastete Kanalisationen, Starkregen mit
Hangwasser oder Verklausung von
Brücken beispielsweise durch Treibgut sowie durch hochdrückendes
Grundwasser wurden bei der Erstellung der Karten nicht berücksichtigt.
Diese können im Ernstfall aber
durchaus zur maßgeblichen Quelle
für Überschwemmungen werden.
Bin ich an meinem Standort
betroffen?
Auf den Hochwassergefahrenkarten
können Sie durch Eingabe Ihres Ortes und entsprechende Wahl der Vergrößerung erkennen, ob Ihr Standort
und dessen Zugänge von Überschwemmungen durch Hochwasser
betroffen sein können. Die Karten
finden sich im Internet unter der Adresse www.hochwasserbw.de im Feld
„interaktive HWGK“. Sollte eine
Überschwemmung möglich sein,
können Sie durch einen Wechsel der
Darstellung die voraussichtliche
Überschwemmungshöhe ablesen.
Welche Konsequenzen
ergeben sich daraus?
Von großer Bedeutung für betroffene
Unternehmen ist, ob ihr Standort bereits bei einem bis zu hundertjährli-
chen Hochwasser überschwemmt
wird. In diesem Fall besteht nämlich
rechtlich ein Planungs- und Bauverbot. Dies bedeutet, dass Neubauten
oder Umbauten von Gebäuden, die
für die Hochwassersituation von Bedeutung sind, grundsätzlich verboten sind und auch seitens der Kommune keine neuen Bebauungsgebiete festgesetzt werden können. Ausnahmen sind möglich, aber mit deutlich erhöhtem Aufwand verbunden.
Aber auch für betroffene bestehende Unternehmen, die sich nicht
verändern wollen, hat die Überschwemmungsgefahr Folgen. Eventuelle Veränderungen der Versicherungsbedingungen und rechtlich höhere Anforderungen an Technik und
Organisation – etwa im Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen wie z.B.
Heizöl – sind nicht die einzigen zu
beachtenden Konsequenzen. Um die
Existenz des Betriebs zu sichern, sollten Vorkehrungen getroffen werden,
um die Schäden und die Ausfallzeiten im Überschwemmungsfall möglichst gering zu halten und so auch
den Kunden gegenüber weiter als
verlässlicher Partner auftreten zu
können. Nähere Informationen zu
diesen Punkten werden in den kommenden Artikeln dieser Serie behandelt. Im Artikel 2, der in der übernächsten Ausgabe der DHZ erscheinen wird, wird das Thema Bauen in
überschwemmungsgefährdeten Bereichen aufgegriffen.
Auch im Internetauftritt www.
hochwasserbw.de finden Sie unter
dem Punkt „Veröffentlichungen“
weitere Inhalte zum Thema.
Zudem steht Ihnen bei Fragen
auch der Umweltberater der
­Handwerkskammer Freiburg, Georg
Voswinckel, Tel. 0761/21800-530,
[email protected],
gerne zur Verfügung
Gesunde Führung statt Burnout
Zertifikatkurs für Führungskräfte von KMU
Viele Arbeitgeber sind bereits bei der
betrieblichen Gesundheitsförderung
aktiv engagiert. Oft steht die physische Fitness dabei im Vordergrund.
Doch Veränderungen in der Arbeitswelt wie Arbeitsverdichtung, Zeitdruck, ständige Erreichbarkeit, zunehmende Komplexität und Flexibilität haben ihren Preis: Psychische
Belastungen treten in den Vordergrund und immer mehr Ausfallzeiten
bis hin zum Burnout sind dadurch
begründet.
Individuelle Lösungen
Mit dem Kurs „Gesunde Führung
statt Burnout“ setzt das Landratsamt
Breisgau-Hochschwarzwald gemeinsam mit der Handwerkskammer
Freiburg und weiteren Partnern genau hier an und zeigt auf, wie sich
durch eine gesunde Führung dagegensteuern lässt. Insbesondere kleinere Unternehmen werden darin unterstützt, ihren „maßgeschneiderten“
Weg zur Förderung der psychischen
Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter zu finden. Vorab
­findet am 25. Februar um 16.30 Uhr
im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald eine Informationsveranstaltung zum Kurs statt. Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist Voraussetzung für die
Teilnahme am Kurs.
Termine mit Kleingruppen
Der Kurs selbst umfasst sechs Termine von März bis November und ist so
konzipiert, dass die Impulse und
Aufgaben direkt in der Praxis umgesetzt werden. Dazu dienen die Zeiträume zwischen den Terminen u. a.
mit Kleingruppenarbeit. Darüber hinaus wird eine prozessbegleitende
Unterstützung im Hinblick auf die
Gefährdungsbeurteilung psychischer
Belastungen angeboten.
Eine Anmeldung ist bis zum
19. Februar auf der Internetseite
www.breisgau-hochschwarzwald.de
­unter Wirtschaft und Mobilität –
­Arbeitsmarkt und Fachkräfte –
­Aktionen und Veranstaltungen möglich
AZGETEC2016_Master Aussteller_160x75_Layout 1 01.12.15 10:19 Seite 1
JETZT AUSSTELLER WERDEN – ANMELDEUNTERLAGEN ONLINE
WWW.GETEC-FREIBURG.DE
26.–28. 2. 2016
MESSE FREIBURG
ÖKOLOGISCHE BAUKOMPONENTEN
HEIZUNGS- UND ANLAGENTECHNIK
REG EN ERATIVE EN ERG IEN
ENERGIEDIENSTLEISTUNGEN
VERANSTALTER
MITVERANSTALTER
UNTERSTÜTZT VON