Informationen zur Arbeit der Hessischen Landesregierung

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Informationen zur Arbeit der Hessischen Landesregierung
Informationen zur Arbeit der Hessischen Landesregierung
in der 18. Legislaturperiode
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Inhalt
Vorwort ............................................................................................................................................ 3
2 Sicherheit und Recht .................................................................................................................... 4
2.1 Polizei ...................................................................................................................................... 4
2.1.1 Höchste Aufklärungsquote dank modernster Polizeiarbeit .............................................. 4
2.1.2 Bundesweit einzigartige Ausbildungsoffensive bei hessischer Polizei ............................ 7
2.1.3 Wachpolizei: Wichtiger Baustein der Sicherheitsarchitektur .......................................... 8
2.1.4 „Nachbarn in Uniform“: Mehr Sicherheit durch Bürgerengagement .............................. 9
2.1.5 Modernes Polizeigesetz zur effektiven Gefahrenabwehr verabschiedet ........................ 10
2.1.6 Hessische Polizei mit modernster IT-Technik ausgestattet............................................ 11
2.1.7 Extremismus entschlossen bekämpfen: Hessischer Verfassungsschutz gestärkt ........... 11
2.1.8 Weniger politisch motivierte Straftaten in Hessen ......................................................... 12
2.1.9 Henning Möller ist erster Ansprechpartner der Polizei .................................................. 12
2.2 Prävention.............................................................................................................................. 13
2.2.1 Präventionsarbeit verstärkt: Mehr Schutz für Kinder und alte Menschen ..................... 13
2.2.2 Internet muss lernen zu vergessen: Schutz privater Onlinedaten auf den Weg gebracht
................................................................................................................................................. 13
2.2.3 Ausbau der Videoüberwachung stärkt Sicherheitsgefühl der Bürger ............................ 14
2.2.4 Projekt „Gelbe Karte“ warnt Jugendliche vor Konsequenzen bei Fehlverhalten .......... 14
2.2.5 Waffenamnestie: Fast 17.000 Waffen und zwei Tonnen Munition aus dem Verkehr
gezogen .................................................................................................................................... 15
2.2.6 „Netzwerk gegen Gewalt“ bündelt hessische Präventionsmaßnahmen ......................... 15
2.3 Brand- und Katastrophenschutz ............................................................................................ 16
2.3.1 Brandschutz und Allgemeine Hilfe in Hessen ............................................................... 16
2.3.2 Anerkennungsprämie für ehrenamtliche Einsatzkräfte bei Freiwilligen Feuerwehren
eingeführt ................................................................................................................................ 16
2.3.3 Hessische Einsatzkräfte starten in ein neues Funkzeitalter ............................................ 17
2.3.4 Feuerwehrführerschein eingeführt ................................................................................. 17
2.3.5 Gefahrenabwehrkonzept Bundeswasserstraßen: Hilfeleistungs-Löschboot „Hecht“
sichert Abschnitt der Bundeswasserstraße Rhein .................................................................... 18
2.3.6 Lebenswichtige Ausbildung in zeitgemäßem Gebäude: Modernisierung und Umbau der
Hessischen Landesfeuerwehrschule fast abgeschlossen ......................................................... 19
2.3.7 Hessen erstes Bundesland mit FSJ bei der Feuerwehr ................................................... 19
2.3.8 Katastrophenschutz in Hessen umfassend und modern ausgestattet .............................. 19
2.4. Justiz ..................................................................................................................................... 20
2.4.1 Strafverfolgungsstatistik 2012: Zahl der Verurteilungen rückläufig ............................. 20
2.4.2 Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten: Steuerhinterziehung erfolgreich bekämpft ....... 21
1
2.4.3 Deutschlandweit einmalige Ermittlungseinheit bekämpft Internetkriminalität ............. 22
2.4.4 Sicherheitsmanagement für Sexualstraftäter: Hilfe durch Kontrolle ............................. 22
2.4.5 Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Ausgestaltung der
Sicherungsverwahrung umgesetzt ........................................................................................... 22
2.4.6 Jugendliche Straftäter in Hessen im besonderen Blickfeld ............................................ 23
2.4.7 Häuser des Jugendrechts in Wiesbaden und Frankfurt eröffnet ..................................... 24
2.4.8 Erfolgsprojekt „Elektronische Fußfessel“ ...................................................................... 24
2.4.9 Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) – Hessisches Angebot wird bundesweit
angenommen ........................................................................................................................... 25
2.4.10 Hessische Vollzugsgesetze bilden die Grundlage für einen sicheren und modernen
Justizvollzug ............................................................................................................................ 26
2.4.11 Moderne Justizvollzugsanstalten in Hessen ................................................................. 26
2.4.12 Strukturentscheidungen in der hessischen Justiz ......................................................... 27
2.4.13 Modernisierung der Justiz konsequent vorangetrieben: „E-Justice-Rat“ übernommen
und Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs weiter vorangetrieben ................................. 28
2.4.14 Hessischer Vorsitz bei der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2012
................................................................................................................................................. 30
Impressum...................................................................................................................................... 31
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Vorwort
„Vertrauen, Freiheit, Fortschritt“ lautet der Dreiklang für unsere Koalitionsvereinbarung, die wir
gemeinsam für die laufende Legislaturperiode beschlossen haben. Wir haben im Februar 2009 ein
umfangreiches und ehrgeiziges Programm für unser Land aufgestellt. Auf den folgenden Seiten
können sich Hessens Bürgerinnen und Bürger umfassend über unsere Arbeit informieren. Ganz
bewusst haben wir dafür unsere Webseite als Plattform gewählt. Hier stehen Informationen
jederzeit und für jedermann zur Verfügung. Wir arbeiten transparent, setzen auf Bürgerbeteiligung
und freuen uns über Ideen für unser Land. Dafür stehen auch unsere Auftritte in den sozialen
Netzwerken zur Verfügung. Nicht zuletzt wollen wir zeigen, dass unsere Regierungsarbeit wirkt,
denn: Hessen geht es gut.
Finanz- und Staatsschuldenkrisen zum Trotz steht unser Land ausgezeichnet da. Noch nie waren
in Hessen so viele Menschen erwerbstätig. Unsere Wirtschaftskraft ist die Basis unseres
Wohlstandes. Deshalb haben wir Hessen eine Schuldenbremse in unserer Verfassung verankert
und deshalb klagen wir gegen das ungerechte System des Länderfinanzausgleichs. Weil hessische
Sicherheitsbehörden personell, materiell und strategisch bestmöglich ausgestattet sind, sorgen sie
mit ihrer hervorragenden Arbeit dafür, dass sich jeder in seiner Heimat wohlfühlen kann. An
hessischen Schulen besteht echte Wahlfreiheit. Schülerinnen und Schüler können sich auf das
Lernen konzentrieren, während Eltern versichert sind, dass ihre Kinder nach ihren individuellen
Begabungen gefördert werden – und das von einer Rekordzahl von Lehrern.
Wir haben viel bewegt und wir haben noch viel vor. Überzeugen Sie sich selbst.
Ministerpräsident
Volker Bouffier
Stellv. Ministerpräsident
Jörg-Uwe Hahn
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2 Sicherheit und Recht
„Sicherheit bedeutet Lebensqualität. Sie ist ein zentraler Wert für das Miteinander einer freiheitlichen Gesellschaft.
Deshalb ist uns der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt und Verbrechen, vor Extremismus und
terroristischer Bedrohung ein besonderes Anliegen. Wir setzen auf konsequente Kriminalitätsbekämpfung genauso wie
auf eine konsequente Prävention."
(aus dem Regierungsprogramm für die 18. Legislaturperiode „Vertrauen. Freiheit. Fortschritt. Hessen startet ins
nächste Jahrzehnt“ vom 4. Februar 2009)
Eines der wichtigsten Ziele der Hessischen Landesregierung stellt die Sicherheit der Menschen in
diesem Land dar. Ob in den eigenen vier Wänden oder draußen auf der Straße sollen die
Bürgerinnen und Bürger – von Angst unbeschwert – den täglichen Dingen des Lebens nachgehen
können.
Vollkommene Sicherheit oder eine Sicherheitsgarantie kann von keiner Regierung versprochen
und auch gehalten werden. Stattdessen verpflichtet sich das Land Hessen die bestmöglichen
Bedingungen zu schaffen, um Kriminalität zu bekämpfen, Verbrechen aufzuklären oder Unglücke
zu verhindern. Sowohl Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz als auch Feuerwehr und
Katastrophenschutz leisten dafür vorbildliche Arbeit. Aber auch couragierte Bürgerinnen und
Bürger helfen mit ihrem freiwilligen Einsatz.
Die Landesregierung trägt daher Sorge, dass den Frauen und Männern, die täglich mit ihrem
hohen Engagement und Pflichtbewusstsein für unser aller Sicherheit einstehen, die entsprechenden
Mittel zur Verfügung stehen.
2.1 Polizei
2.1.1 Höchste Aufklärungsquote dank modernster Polizeiarbeit
Hessen hat sich seit Ende der neunziger Jahre
zu einem der sichersten Bundesländer in
Deutschland
entwickelt.
Besonders
eindrucksvoll lässt sich dies anhand der
Aufklärungsrate von Straftaten demonstrieren,
denn hier sind zwei eindeutige Trends zu
erkennen: Auf der einen Seite sinkt die Anzahl
der Straftaten in Hessen und erreicht 2012 mit
395.625 Fällen den niedrigsten Stand seit 32
Jahren (1981: 379.758 Fälle).
Staatsminister Boris Rhein
© HMdIuS
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Auf der anderen Seite steigt die Aufklärungsquote auf 58,8 Prozent. Der chronologische Verlauf
zeigt, dass dank herausragender Polizeiarbeit die Aufklärungsrate innerhalb von zehn Jahren um
9,4 Prozentpunkte gesteigert werden konnte (2003: AQ bei 49,4 Prozent).
Diese Entwicklung ist kein Zufall, sondern das Ergebnis strategisch ausgerichteter
Verbrechensbekämpfung, flankiert von der umfangreichen Präventionsarbeit durch die hessische
Polizei.
Auch Hessens Rang im bundesweiten Vergleich kann sich sehen lassen. Wird die Zahl der
Straftaten pro Bundesland mit der Anzahl der Einwohner pro Bundesland ins Verhältnis gesetzt,
belegt Hessen erneut einen Spitzenplatz. Mit 6.494 Straftaten pro 100.000 Einwohner wurde ein
historischer Tiefstand erreicht, der zuletzt 1979 niedriger lag. Die niedrigste Fallzahl hatte 2011
Bayern mit rund 4.970, die höchste Berlin mit fast 14.300 Straftaten pro 100.000 Einwohner,
vorzuweisen.
Einige Deliktfelder beeinträchtigen das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger ganz
besonders. Dazu gehört beispielsweise Straßenkriminalität, Diebstahl und Jugendkriminalität.
Die Straßenkriminalität (Delikte, die sich auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen ereignen)
konnte auch in der laufenden Legislaturperiode weiter erfolgreich eingedämmt werden. Hier zeigt
sich, dass die konsequente Einstellung von Polizistinnen und Polizisten Hessens Straßen messbar
sicherer machen: Fälle von Straßenkriminalität konnten innerhalb der letzten zehn Jahre um 34,7
Prozentpunkte gesenkt werden (2003: Zu 2012 Rückgang um 40.2934 Fälle).
5
Seit dem Höchststand 1992 mit 187.245 Fällen beschreibt dies einen Rückgang um 59,6
Prozentpunkte (2012: 75.690 Fälle).
Auch im Bereich des Diebstahls zeigt sich die erfolgreiche Arbeit der hessischen Polizei.
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Innerhalb von 14 Jahren ist die Gesamtzahl von fast einer viertel Million Diebstahlsdelikten im
Jahr 1998 auf rund 146.000 Fälle im Jahr 2012 gesunken und liegt damit 40,2 Prozentpunkte
niedriger.
Im Bereich der Jugendkriminalität weist die Kriminalstatistik Fallzahlen von jungen
Tatverdächtigen zwischen acht und 20 Jahren aus. Zu den jugendspezifischen Delikten zählen
insbesondere Diebstahlsdelikte (Laden-, Fahrrad- und Kraftraddiebstähle), Sachbeschädigung
sowie Gewaltdelikte (Raub- und Körperverletzungsdelikte). Besonders auffallend ist hier, dass die
Gewaltkriminalität bei den Tatverdächtigen bis 20 Jahre in 2012 um insgesamt 9,9 Prozentpunkte
auf 4.545 Tatverdächtige (-501) erneut zurückgegangen ist und sich somit ein erkennbar
rückläufiger Trend fortsetzt.
Dieser positive Trend ist auch auf die breit angelegten polizeilichen Präventionsmaßnahmen
zurückzuführen. Mit der hessenweiten Umsetzung des Konzepts „BASU21“ (Besonders auffällige
Straftäter unter 21) begegnet die Polizei in Hessen Jugendlichen bereits an der Schwelle zur
Kriminalität. Mit der Einrichtung der beiden Häuser des Jugendrechts in Wiesbaden und Frankfurt
am Main-Höchst hat die Landesregierung zudem ein wirkungsvolles Instrument geschaffen, das in
gleichem Maße präventive, intervenierende und repressive Elemente aufeinander abstimmt.
2.1.2 Bundesweit einzigartige Ausbildungsoffensive bei hessischer Polizei
Die bundesweit vorbildliche Arbeit der hessischen
Polizei basiert neben moderner Ausbildung und
Ausrüstung auch auf ihrer Personalstärke.
Mit der Einstellungsoffensive im gehobenen
Polizeivollzugsdienst hat die Hessische Landesregierung der Inneren Sicherheit hohe Priorität
eingeräumt und nachhaltig in das Personal der
hessischen Polizei investiert, um eine erfolgreiche
polizeiliche Arbeit zu garantieren.
Streifenwagen der hessischen Polizei
In den Jahren 2008 bis 2011 wurde vier Jahre in Folge
die
Einstellungszahl
von
550
Kommissaranwärterinnen und –anwärtern fortgeführt. Durch die über den sogenannten Ausscheideraten
liegenden Einstellungszahlen wurde der Personalbestand gesichert und bis zum Jahr 2014 ein
Personalzuwachs generiert, mit dem eine zukunftsorientierte Ausrichtung der polizeilichen
Sicherheitspolitik gewährleistet ist. Die Zahlen sprechen für sich und sind das Ergebnis einer
beispiellosen Ausbildungsoffensive, deren Ziel die bestmögliche personelle Ausstattung der
hessischen Polizei darstellt.
© HMdIuS
Um die Anzahl an Polizistinnen und Polizisten konstant zu halten, setzt die Hessische
Landesregierung hier auf ein einfaches und alternativloses Prinzip: Es müssen mindestens so viele
Nachwuchsbeamte eingestellt werden, wie Beamte aus dem Dienst ausscheiden. Daher wurden
2012 weitere 415 Nachwuchsbeamte eingestellt und im Jahr 2013 sind 460 Einstellungen
vorgesehen.
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Die hervorragende Arbeit der hessischen Polizei wird jedoch nicht nur durch personelle Quantität,
sondern gleichermaßen durch Qualität bestimmt. Alleine für den jüngsten Einstellungstermin im
Februar 2013 gingen über 2.200 Bewerbungen bei der Polizeiakademie Hessen ein. Obwohl 242
Bewerberinnen und Bewerber das Testverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst mit sehr
gutem Ergebnis abschlossen, wurden nur die besten 220 zum Studium an der Polizeiakademie
zugelassen. Diese Bewerberzahlen machen deutlich, dass die hessische Polizei als attraktiver
Arbeitgeber wahrgenommen wird - und das bundesweit, denn: Der Zustrom der Bewerberinnen
und Bewerber aus anderen Bundesländern hält unvermindert an. Um auch künftig einen
umfassenden Personalbestand bei der hessischen Polizei zu gewährleisten, werden im Herbst 2013
weitere 240 Polizei- und Kriminalkommissar-Anwärterinnen und -Anwärter eingestellt.
2.1.3 Wachpolizei: Wichtiger Baustein der Sicherheitsarchitektur
544 Wachpolizistinnen und Wachpolizisten
Neben der Vollzugspolizei stellt die im Jahr 2000
eingeführte Wachpolizei einen nicht mehr wegzudenkenden
Baustein in der hessischen Sicherheitsarchitektur dar.
Angestellte der Wachpolizei übernehmen zum Beispiel
Aufgaben in den Bereichen Objektschutz, Verkehrsüberwachung oder Gefangenentransport und entlasten so die
Vollzugspolizei. Das Rüstzeug dazu erhalten Wachpolizisten in einer 18-wöchigen Ausbildung, in der neben
dem Training an der Waffe auch theoretische Grundlagen
und eine Erste-Hilfe-Ausbildung auf dem Lehrplan stehen.
sind hessenweit im Einsatz
© HMdIuS
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In einem mehrstufigen Auswahlverfahren werden die Bewerberinnen und Bewerber zuvor auf ihre
Tauglichkeit für die anspruchsvolle Ausbildung getestet. Aufgrund der hohen Nachfrage können
auch hier die Mitarbeiter der hessischen Polizeiakademie die geeignetsten Bewerber auswählen.
Mittlerweile leistet die Wachpolizei mit 544 Stellen einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in
Hessen. Gerade durch ihre Präsenz in der Öffentlichkeit hat die Wachpolizei dafür gesorgt, dass
sich die Bürgerinnen und Bürger in Hessen noch sicherer fühlen können.
2.1.4 „Nachbarn in Uniform“: Mehr Sicherheit durch Bürgerengagement
Als „Nachbarn in Uniform“ verstehen sich hessenweit schon 723 Bürgerinnen und Bürger, die als
ehrenamtliche Helfer das Personal für den Freiwilligen Polizeidienst stellen. Damit hat sich ihre
Zahl in den letzten elf Jahren auf das Achtfache gesteigert. Mit ihrem engagierten Einsatz sorgen
die „Nachbarn in Uniform“ zum einen für mehr Sicherheit in 101 hessischen Städten, zum anderen
verkörpern sie ein wichtiges Bindeglied zwischen Polizei und Bürgern.
Mitglieder des Freiwilligen Polizeidienstes, die mit ihren Mitmenschen durch einen gemeinsamen
Migrationshintergrund verbunden sind, haben sich als zuverlässige Vermittler bewährt und tragen
durch ihre ehrenamtliche Arbeit gleichzeitig zu einem erhöhten Verständnis für die Polizeiarbeit
in Hessen bei. Von Seiten der Landesregierung wurde bewusst auf eine Bewaffnung der
„Nachbarn in Uniform“ verzichtet, stattdessen sollen konstruktive Gespräche im Vordergrund
stehen.
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2.1.5 Modernes Polizeigesetz zur effektiven Gefahrenabwehr verabschiedet
Für den Ernstfall bestens gerüstet:
Einsatztraining der Polizei
© HMdIuS
Die hessische Polizei kann die Bevölkerung nur wirksam
vor Gefahren schützen, wenn der Gesetzgeber einen
rechtlichen Rahmen schafft, der moderne polizeiliche
Maßnahmen legitimiert. Daher hat die Hessische
Landesregierung auch in der laufenden Legislaturperiode
ihre Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und
Bürgern wahrgenommen. Mit der Initiative zur Änderung
des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung
(HSOG) sowie deren Verabschiedung durch den
Hessischen Landtag im Dezember 2009, verfügt das Land
über ein praxisgerechtes Polizeigesetz. Das HSOG trägt den
aktuellen Erfordernissen der Gefahrenabwehr Rechnung
und stellt moderne Mittel zur Verbrechensbekämpfung und
–prävention auf eine notwendige Rechtsgrundlage.
Die wichtigsten Neuerungen des HSOG im Überblick:
Überwachung der Internettelefonie
Mit der Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung, kurz Quellen-TKÜ, verfügt
die Polizei nun über die Möglichkeit, Telefonate, die über das Internet geführt werden, zu
überwachen. Anstatt die aufwendige Codierung eines Internettelefonats zu entschlüsseln, setzen
die Ermittler der Polizei Abhörmethoden direkt an der Quelle, also dem Mikrophon oder der
Tastatur, ein. Neben einem Richtervorbehalt enthält die Vorschrift auch Vorgaben über technische
Absicherungen und für die Protokollierung, um die Rechte der betroffenen Bürgerinnen und
Bürger zu bewahren.
Kennzeichenlesegeräte
Durch die Novellierung des Polizeigesetzes kann die Polizei wieder technische Geräte zur
Überwachung von Kfz-Kennzeichen einsetzen. Diese Mittel werden mit Bedacht und unter
Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts verwendet. Mit Hilfe von Scannern
kann die hessische Polizei auf öffentlichen Verkehrswegen die Kennzeichen der
Verkehrsteilnehmer einlesen und automatisch mit Fahndungslisten abgleichen. Da diese
Maßnahme nicht der Überwachung der Allgemeinheit gilt, werden alle Daten, die nicht zu einem
Treffer im Fahndungsbestand geführt haben, umgehend gelöscht, so dass damit auch keine
Bewegungsbilder erstellt werden können.
Betreten von Gebäuden
Um die Bevölkerung vor Gefahren zu schützen, insbesondere auch vor terroristischen Aktivitäten,
ist es Ermittlern nunmehr gestattet, Gebäude zu betreten um Überwachungsgeräte, wie etwa
Peilsender, zu platzieren. Erkenntnisse aus der Überwachung der islamistischen
„Sauerlandgruppe“ haben die Effektivität dieser Methode verdeutlicht. An Fahrzeugen dürfen
ebenso technische Mittel angebracht werden, auch wenn diese sich zum Beispiel in einer Garage
befinden. Grundvoraussetzung für diese Art der Überwachung ist ein richterlicher Beschluss.
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2.1.6 Hessische Polizei mit modernster IT-Technik ausgestattet
Die Informationstechnik ist aus der polizeilichen Arbeitswelt mittlerweile nicht mehr
wegzudenken. Umso wichtiger ist eine angemessene und moderne Ausstattung in diesem Bereich,
um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Hessen optimal zu gewährleisten.
Im Rahmen eines Projektes zur Erneuerung der IT-Clientinfrastruktur der hessischen Polizei
wurden in der ersten Hälfte des Jahres 2012 rund 14.000 vernetzte IT-Arbeitsplätze (Desktop-PC
und Notebooks) durch neue Hardware ersetzt. Der Austausch umfasste daneben auch Drucker und
Monitore sowie sogenannte „Stand-alone“-PC. Die hessische Polizei verfügt nach dem
erfolgreichen Projektabschluss im Juni 2012 somit auch weiterhin über eine effiziente und
zeitgemäße IT-Ausstattung, die dem neusten Stand der Technik entspricht.
2.1.7 Extremismus entschlossen bekämpfen: Hessischer Verfassungsschutz gestärkt
Da Terrorismus weltweit eine potenzielle Gefahr darstellt, bedarf es einer nationalen und
internationalen Zusammenarbeit aller Sicherheitsbehörden, um ein Höchstmaß an Sicherheit für
die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
In Hessen ist, neben der Polizei, das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) für den Schutz der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung zuständig. Das Landesamt für Verfassungsschutz
versorgt beispielsweise die Sicherheitsbehörden mit relevanten Informationen zu extremistischen
Bestrebungen, leistet darüber hinaus aber auch Aufklärungs- und Präventionsarbeit. Damit die
hessischen Verfassungsschützer ihre wichtigen Aufgaben weiterhin erfüllen können, hat die
Landesregierung die Personalstärke des Landesamtes für Verfassungsschutz auf mehr als 255
Stellen ausgebaut.
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Die Innenminister der Länder haben angesichts der Morde der rechtsextremistischen Terrorzelle
NSU und der seitdem bekannt gewordenen Defizite bei der Zusammenarbeit der
Sicherheitsbehörden beschlossen, den Verfassungsschutz neu auszurichten. Dazu haben sie im
August 2012 zehn Eckpunkte beschlossen und ihren Verwaltungen anschließend konkrete
Handlungsaufträge zur Umsetzung erteilt. Hessen hat hierzu als bislang einziges Bundesland eine
Projektgruppe eingerichtet, die unmittelbar dem Staatssekretär im Innenministerium unterstellt ist.
Zum Arbeitsprogramm gehören eine wirksame parlamentarische Kontrolle, gute
Öffentlichkeitsarbeit, der Ausbau von Präventionsmaßnahmen, die bessere Zusammenarbeit von
Bund und Ländern, Leitlinien beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel und nicht zuletzt eine
gute Aus- und Fortbildung der Beschäftigten bei den Verfassungsschutzbehörden.
2.1.8 Weniger politisch motivierte Straftaten in Hessen
In Hessen soll kein Platz für politischen Extremismus sein. Um politisch motivierte Kriminalität
(PMK) zu bekämpfen, arbeiten Polizei und das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz
zusammen. Mit Erfolg, denn in Hessen bewegt sich die Anzahl von politisch motivierten
Straftaten, auch im Bundesvergleich, weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau.
Für den Bereich politisch motivierte Kriminalität wurden für das Jahr 2012 1.211 Fälle in Hessen
registriert. Die Straftaten verteilten sich in Hessen auf die folgenden Phänomenbereiche:

PMK-rechts: 616 Fälle (2011: 645)

PMK-links: 316 Fälle (2011: 297)

PMK-Ausländer: 104 Fälle (2011: 110)
175 Straftaten konnten keinem der Phänomenbereiche eindeutig zugeordnet werden.
Die Anzahl von Gewalttaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich PMK stieg in
Hessen 2012 deutlich an: Während 2011 49 Fälle erfasst wurden, waren 2012 169 Fälle zu
verzeichnen. Frankfurt am Main stand 2012 als „Finanzmetropole“ Deutschlands als
Austragungsort im Fokus der unfriedlich und zum Teil gewalttätig verlaufenden
Veranstaltungslagen „M31“ (100 gemeldete Straftaten) und „Blockupy“ (55 gemeldete Straftaten).
Die dabei bislang bekannt gewordenen Straftaten bilden die wesentliche Ursache für die
vorgenannte Fallzahlentwicklung, insbesondere im Bereich der Gewaltdelikte.
2.1.9 Henning Möller ist erster Ansprechpartner der Polizei
Bisher gab es außerhalb des Dienstweges und der bestehenden Beratungsangebote keine
übergeordnete Stelle, an die sich Bedienstete der Polizei bei Problemen oder Konflikten wenden
konnten. Dies hat sich im November 2010 geändert, als Staatsminister Boris Rhein den
langjährigen Vorsitzenden des Hauptpersonalrats der hessischen Polizei, Henning Möller, zum
Ansprechpartner der Polizei ernannt hat.
Sein Amt ist als Stabsfunktion unmittelbar der Leistungsspitze des Hessischen Ministeriums des
Innern und für Sport zugeordnet. In seiner Funktion steht Henning Möller den Frauen und
Männern der hessischen Polizei unterstützend zur Seite. Der Ansprechpartner der Polizei kann
etwa Auskünfte von Dienststellen verlangen oder diese jederzeit aufsuchen, um sich ein Bild vor
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Ort zu verschaffen. Dabei stellt das Amt keineswegs ein weiteres Kontrollorgan des Parlaments
dar. Stattdessen richten sich die Aufgaben des Ansprechpartners der Polizei nach den
Bedürfnissen der Mitarbeiter.
2.2 Prävention
2.2.1 Präventionsarbeit verstärkt: Mehr Schutz für Kinder und alte Menschen
Der Präventionsarbeit misst die Landesregierung besondere Bedeutung zu: Hessen ist sicherer,
wenn Straftaten, insbesondere Gewalttaten, bereits im Vorfeld verhindert werden können. Der seit
mehr als 20 Jahren bestehende Landespräventionsrat hat sich in den letzten Jahren vor allem mit
den Themen Kindesvernachlässigung und der Prävention für alte Menschen beschäftigt. Im
Präventionsrat arbeiten fünf Ministerien sowie eine Vielzahl von staatlichen Behörden und
gesellschaftlichen Institutionen zusammen.
Die Diskussion um den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wurde zum Anlass
genommen, das Thema „Kindesvernachlässigung“ gemeinsam mit der Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt erneut aufzugreifen und eine aus neun Punkten
bestehende Empfehlung zur Prävention zu verabschieden. Diese war sowohl Grundlage der
hessischen Beteiligung am „Runden Tisch“ der Bundesregierung in Berlin als auch
Ausgangspunkt eines Aktionsplans des Landes Hessen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
vor sexueller Gewalt, welcher im April 2012 vom Kabinett der Hessischen Landesregierung
beschlossen wurde.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die „Prävention für ältere Menschen“. Auf Empfehlung der
Arbeitsgruppe wurde im Januar 2011 bei der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main ein
Sonderdezernat „Ermittlungsverfahren wegen Gewalt gegen alte Menschen im häuslichen Bereich
sowie altersunabhängig in Alters- und Pflegeheimen“ eingerichtet.
Zusätzlich wirkt der Landespräventionsrat auch in die Gesellschaft hinein. Mit „Präventionsbotschaftern“ können viele gesellschaftliche Gruppen erreicht werden: So ist seit November 2012
der Fußballprofi der Frankfurter Eintracht und U-21-Nationalspieler Sebastian Rode Botschafter
für den Bereich des Vereinssports geworden. Neben Sebastian Rode engagiert sich auch die
deutsche Schauspielerin türkischer Herkunft und ehemalige „Miss Deutschland“, Asli Bayram,
seit 2010 als Präventionsbotschafterin.
2.2.2 Internet muss lernen zu vergessen: Schutz privater Onlinedaten auf den Weg
gebracht
Alte Freunde wiederfinden, neue Bekanntschaften pflegen: Millionen Deutsche sind Mitglieder in
sozialen Netzwerken. Das Netz offeriert unzählige Möglichkeiten, aber es kommt auch immer
wieder zu Verletzungen des Datenschutzes. Daher hat die Hessische Landesregierung eine
Ergänzung des Telemediengesetzes vorgeschlagen, die der Deutsche Bundesrat im Juni 2011
angenommen hat. Alle Initiativen der Hessischen Landesregierung werden von dem Hessischen
Minister für Bundesangelegenheiten und Bevollmächtigten des Landes beim Bund, Michael
Boddenberg, in Berlin vertreten. Staatsminister Boddenberg stellt damit sicher, dass hessische
Interessen in der Hauptstadt gewahrt werden. Der Entwurf sieht folgende Änderungen vor:
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
Datenschutzhinweise müssen für den Nutzer leicht erkennbar und nicht etwa im
Impressum versteckt sein

Es muss die Möglichkeit bestehen, persönliche Daten jederzeit vollständig zu löschen.
Beim Thema Datenschutz darf die Netzweisheit „das Internet vergisst nie“ nicht mehr
gelten

Jugendliche unter 16 Jahren müssen besonderen Schutz genießen. Die
Sicherheitseinstellungen der Internetanbieter müssen gewährleisten, dass externe
Suchmaschinen nicht Nutzerkonten von Jugendlichen auslesen können

Nutzer müssen über die Risiken der Veröffentlichung persönlicher Daten aufgeklärt
werden

Das Datenschutzniveau muss standardmäßig auf der höchsten Stufe eingestellt sein

Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde muss genannt werden.
Der Änderungsvorschlag zum Telemediengesetz nimmt die Dienstanbieter in die Pflicht und wird
nun an den Deutschen Bundestag weitergeleitet.
2.2.3 Ausbau der Videoüberwachung stärkt Sicherheitsgefühl der Bürger
Damit sich die Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit angstfrei bewegen können, hat die
Hessische Landesregierung die Videoüberwachung im Rahmen des geltenden Datenschutzes
ausgebaut. Mit inzwischen 102 Kameras in Hessen überwachen Polizei- und
Gefahrenabwehrbehörden zentrale Stadtkerne oder öffentliche Räume, etwa in Bahnhofsbereichen. Diese Videoanlagen sind für jedermann sichtbar und sollen so potenzielle Straftäter
abschrecken. Da Kameras eine effektive und vergleichsweise kostengünstige Maßnahme zur
Prävention und Strafverfolgung darstellen, befinden sich weitere Anlagen im Bau oder in Planung.
Hinzu kommen die Überwachungssysteme im Nahverkehr und am Frankfurter Flughafen, auf die
die Polizei jederzeit zugreifen kann.
2.2.4 Projekt „Gelbe Karte“ warnt Jugendliche vor Konsequenzen bei Fehlverhalten
Das Projekt „Gelbe Karte“ ist ein weiterer Präventionsbaustein in der Offensive gegen Gewalt
sowie Alkohol- und Drogenmissbrauch. Gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden besteht
hier Handlungsbedarf. Durch den Konsum von Alkohol sinkt die Hemmschwelle, während die
Bereitschaft zu gewalttätigem Verhalten steigt. Seit 2010 gibt es das Pilotprojekt in Wiesbaden
und Fulda. 2011 stieß mit Gießen ein weiterer Standort dazu.
Auch unabhängig vom Verhalten im Straßenverkehr können Zweifel an der Eignung oder
Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Dies wäre exemplarisch bei
Gewalttaten oder Drogenmissbrauch möglich. Bestehen bei einer Person auf Grund ihres
aggressiven oder rücksichtloses Verhalten solche Zweifel, so hat die Polizei bereits in der
Vergangenheit eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
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Seit Einführung des Projektes verschickt die Fahrerlaubnisbehörde nun nach eingehender Prüfung
des Sachverhalts eine sogenannte „Gelbe Karte“ an die betroffene Person. Mit dieser Maßnahme
soll die Person darauf aufmerksam gemacht werden, dass ihr Verhalten fahrerlaubnisrechtliche
Konsequenzen haben kann. Solch eine Konsequenz wäre zum Beispiel der Entzug der
Fahrerlaubnis oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
Ziel dieses Projekts „Gelbe Karte“ ist es, vor allem junge Menschen von der Begehung weiterer
Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten abzubringen. Gerade bei jungen Menschen hat der Entzug
der Fahrerlaubnis oder auch schon die Androhung dieser Maßnahme einen hohen erzieherischen
Wert. Das Projekt „Gelbe Karte“ entfaltet daher eine spürbar präventive Wirkung. Diese positiven
Erfahrungen des Pilotprojektes „Gelbe Karte“ haben Grund gegeben, auch anderen interessierten
hessischen Städten und Gemeinden die Teilnahme am Pilotmodell zu ermöglichen.
2.2.5 Waffenamnestie: Fast 17.000 Waffen und zwei Tonnen Munition aus dem
Verkehr gezogen
Nach der Verschärfung des Waffenrechts waren auch die hessischen Bürgerinnen und Bürger
durch eine Amnestieregelung aufgerufen, bis Ende 2009 freiwillig unerlaubt besessene Waffen bei
den zuständigen Behörden abzugeben. Dies führte zu einem großen Erfolg: Im Jahr 2009 konnten
hessenweit 5.956 illegale Waffen (darunter 2.684 Schusswaffen und 3.272 sonstige Waffen) und
10.997 legale Schusswaffen sowie zwei Tonnen Munition aus dem Verkehr gezogen werden. Um
Kosten für die Anschaffung neuer Sicherungssysteme und Waffenschränke zu sparen, fühlten sich
viele Hessen dazu veranlasst, neben den Amnestiewaffen ebenso Erbstücke und ungenutzte
Waffen abzugeben. In falsche Hände können diese Waffen und Munition nicht mehr gelangen, da
sie vernichtet wurden.
Nationales Waffenregister (NWR) nimmt Betrieb auf
Das Nationale Waffenregister (NWR) hat am 1. Januar 2013 seinen Wirkbetrieb aufgenommen.
Mit dem NWR wurde eine langjährige polizeiliche Forderung realisiert, Informationen zum
legalen Waffenbesitz im Rahmen der Beurteilung und Bewältigung von Einsatzlagen (Taktik/
Eigensicherung) sowie für polizeiliche Ermittlungen zu erhalten.
Das NWR stellt den Polizeien in Form von Einzel- und Gruppenauskünften umfangreiche
Suchprofile zur Verfügung.
2.2.6 „Netzwerk gegen Gewalt“ bündelt hessische Präventionsmaßnahmen
Gewalttaten sind oft mit einem hohen Maß an öffentlicher Aufmerksamkeit verbunden, wodurch
sich viele Menschen verunsichert fühlen. Deshalb hat die Hessische Landesregierung bereits im
Dezember 2002 die Einrichtung eines ressortübergreifenden „Netzwerks gegen Gewalt“
beschlossen. Es soll dazu beitragen, die vielen guten Präventionsaktivitäten in Hessen sowie deren
Akteure zu fördern und zu vernetzen. Um die Gewaltpräventionsaktivitäten von Schulen,
Jugendhilfe und Polizei auf regionaler Ebene noch besser koordinieren zu können, wurden 2009 in
allen Polizeipräsidien regionale Geschäftsstellen eingerichtet. Darüber hinaus bietet das Netzwerk
auf seiner Internetplattform einen „Präventionsatlas“, der die Suche nach Programmen vor Ort
erleichtert. Hier können sich Interessierte über alle Präventionsmaßnahmen, übersichtlich nach
Landkreisen sortiert, informieren.
15
Weitere Informationen unter: http://www.netzwerk-gegen-gewalt.de.
2.3 Brand- und Katastrophenschutz
2.3.1 Brandschutz und Allgemeine Hilfe in Hessen
Insgesamt
leisten
in
Hessen
rund
73.600
Feuerwehrangehörige in den Einsatzabteilungen der
Freiwilligen Feuerwehren ihren Dienst, die meisten davon
sind im Rahmen eines Ehrenamtes tätig. Rund 340
Einsatzkräfte arbeiten hauptamtlich, vor allem in den
Freiwilligen Feuerwehren der Städte mit über 50.000
Einwohnern.
Die sechs Städte in Hessen, die über Berufsfeuerwehren
verfügen, beschäftigen rund 1.700 Feuerwehrbeamtinnen
und Feuerwehrbeamte. Mit einem Anteil von circa 2,5
Frankfurter Feuerwehr
Prozent stellen die hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen
© M. Schmidt
einen vergleichsweise kleinen – wenn auch äußerst
schlagkräftigen - Anteil an den Einsatzkräften. Darüber hinaus existieren auch in diesen Städten
jeweils Freiwillige Feuerwehren in den einzelnen Stadtteilen. Ein flächendeckender Brandschutz
wäre in Hessen alleine auf hauptamtlicher Basis nicht zu leisten. Dies unterstreicht die Bedeutung
des freiwilligen Engagements, auf das die hessischen Kommunen nach wie vor bauen können.
Einsatz- und Rettungsfahrzeuge der
Der Brandschutz und die Allgemeine Hilfe werden von den Kommunen im Rahmen der
Selbstverwaltung eigenständig geregelt. Die finanzielle Förderung von Feuerwehrhäusern und
Feuerwehrfahrzeugen ist eine zentrale Aufgabe des Brandschutzes in Hessen.
In den Jahren 2007 bis 2012 wurden Feuerwehrhäuser und -fahrzeuge mit über 58,5 Millionen
Euro durch das Land Hessen gefördert. Darin enthalten sind zahlreiche Landesbeschaffungen von
häufig benötigten Fahrzeugtypen. Hier nimmt das Land zudem den Kommunen die aufwendige
Beschaffung (des gesamten Fahrzeugs oder des Fahrgestells) ab und es können zudem bessere
Preise erzielt werden, als bei Einzelbeschaffungen.
2.3.2 Anerkennungsprämie für ehrenamtliche Einsatzkräfte bei Freiwilligen
Feuerwehren eingeführt
Hessen hat 2011 eine Anerkennungsprämie für verdiente und aktive Einsatzkräfte bei den
Freiwilligen Feuerwehren eingeführt. Mit dieser Ehrung wird das langjährige und ehrenamtliche
Engagement aktiver Feuerwehrleute für die Gesellschaft sowie ihren Dienst am Nächsten
herausgestellt und gewürdigt.
Voraussetzung für den Erhalt der gestaffelten Anerkennungsprämie, ist eine aktive Dienstzeit in
einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. So beträgt die Anerkennungsprämie nach zehn
Jahren Dienstzeit 100 Euro, nach 20 Jahren Dienstzeit 200 Euro, nach 30 Jahren Dienstzeit 500
Euro und nach 40 Jahren Dienstzeit 1.000 Euro. Die Prämie wird vom Land Hessen finanziert.
16
Mit der Einführung der Anerkennungsprämie unterstreicht die Landesregierung ihre
Wertschätzung für die unersetzliche Arbeit der freiwilligen Einsatzkräfte und stellt zugleich
sicher, dass alle Feuerwehrangehörigen gleich behandelt werden - unabhängig davon, ob sie in
einer finanzstarken oder finanzschwachen Kommune tätig sind. Mit dieser Anerkennungsprämie
hat Hessen Neuland betreten. Nirgends sonst gibt es eine solche Anerkennung für langjährige
Verdienste im Einsatz.
2.3.3 Hessische Einsatzkräfte starten in ein neues Funkzeitalter
Deutschlandweit wird derzeit eines der größten Infrastruktur-Projekte umgesetzt: Die Einführung
der modernen Digitalfunktechnik für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(BOS). Die neue Technik ist ein Schritt in das nächste Funkzeitalter: Zum einen wird die
Kommunikation der Gefahrenabwehrbehörden abhörsicher und zum anderen ermöglicht sie einen
effizienteren Informationsaustausch zwischen Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten. Der
Netzaufbau in Hessen hat in den letzten Jahren sehr gute Fortschritte gemacht. Etwa 90 Prozent
der Basisstationen wurden bereits gebaut. Aktuell sind rund 80 Prozent der Landesfläche
funktechnisch ausgeleuchtet. Seit Juni 2012 nehmen die südhessischen Landkreise Bergstraße,
Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Frankfurt, Groß-Gerau, Odenwaldkreis, Hoch-Taunus-Kreis,
Main-Taunus-Kreis, Offenbach Stadt und Land, Wetteraukreis und Wiesbaden am Testbetrieb der
Anwender teil und leisten damit einen kontinuierlichen Beitrag zur Verbesserung der neuen
Funktechnik. Bis 2013 soll das Digitalfunkprojekt in Hessen abgeschlossen sein.
Hessen erfüllt den von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen
mit Sicherheitsaufgaben vorgegeben Plan vollständig, und ist in einigen Bereichen weiter als
ursprünglich geplant. Der Ausbau des Digitalfunknetzes erfolgt bundesweit, so dass eine
Verständigung über weite Distanzen möglich sein wird und im Katastrophenfall eine koordinierte
Kommunikation stattfinden kann.
Um die rund 80.000 Personen, die von der Einführung des Digitalfunks betroffen sind, mit der
neuen Technik vertraut zu machen, wurde von der Polizeiakademie Baden-Württemberg, der
hessischen Polizeiakademie und der hessischen Landesfeuerwehrschule auch ein „E-Learning“Modul entwickelt.
2.3.4 Feuerwehrführerschein eingeführt
Mit der neuen Hessischen Fahrberechtigungsverordnung (HFbV) vom 16. Februar 2012 hat die
Landesregierung einen bedeutenden Beitrag dazu geleistet, um Einschränkungen in der
Einsatzbereitschaft hessischer Feuerwehren und Hilfsorganisationen zu verhindern. Da viele
ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer aus Altersgründen nicht mehr zur Verfügung stehen, muss
jüngeres Personal nachrücken, damit kein gravierendes Nachwuchsproblem entsteht. Viele der
jungen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer verfügen jedoch nicht über die erforderliche
Fahrerlaubnis, um moderne Einsatzfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Zudem ist der Erwerb
eines LKW-Führerscheins für junge Menschen mit einem erheblichen finanziellen und
organisatorischen Aufwand verbunden.
Um praxisnah und unbürokratisch Abhilfe zu leisten, hat die Hessische Landesregierung mit der
neuen HFbV die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, damit genügend Fahrerinnen und
Fahrer für Lösch- und Hilfseinsätze zur Verfügung stehen. Zum Erlass der HFbV war die
Landesregierung durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ermächtigt,
17
das seinerseits auf einen Bundesratsbeschluss vom 27. Mai 2011 zurückgeht, der unter anderem
von Hessen mitinitiiert wurde.
In der neuen HFbV wird der bisherige Bereich der Fahrberechtigungen zum Führen von
Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu
4,75 Tonnen, auf Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen ausgedehnt (große Fahrberechtigung). Dies
bedeutet, dass auch für die schwereren Fahrzeuge eine Einweisung und Prüfung durch feuerwehroder organisationseigenes Personal ermöglicht wird. Alternativ können dies auch Fahrschulen zu
den gleichen Konditionen übernehmen. Die Entscheidung hierüber obliegt den Gemeinden als den
Trägern der Feuerwehren und den Organisationen.
Bereits mit der Hessischen Fahrberechtigungsverordnung von 7. Juni 2010 hatte die Hessische
Landesregierung die rechtliche Basis zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 4,75 Tonnen (kleine Fahrberechtigung) geschaffen.
Ermächtigungsgrundlage hierfür war das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, dem ein von Hessen mitinitiierter Bundesratsbeschluss vom 9. Juli 2010 zugrunde lag.
2.3.5 Gefahrenabwehrkonzept Bundeswasserstraßen: Hilfeleistungs-Löschboot
„Hecht“ sichert Abschnitt der Bundeswasserstraße Rhein
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass nicht nur auf
Straßen, sondern auch auf dem Wasser Unfälle mit
weitreichenden Folgen passieren können. Besonders
wichtig sind hier natürlich die Bundeswasserstraßen
Rhein und Main. Deshalb hat das Land Hessen in
Zusammenarbeit mit Rheinland-Pfalz ein gemeinsames
Gefahrenabwehrkonzept für diese Bundeswasserstraßen
entwickelt,
das
die
Stationierung
mehrerer
Hilfeleistungs-Löschboote (HLB) an den umliegenden
Bundeswasserstraßen vorsieht. In einem ersten Schritt
zur Umsetzung des Konzepts wurde in Hessen der erste
Feuerwehrschiff „HLB Hecht“
Prototyp eines HLB gebaut. Das HLB wurde im Sinne
© HMdIuS
des Gefahrenabwehrkonzepts für Menschenrettung,
Brandbekämpfung und Hilfsleistungseinsätze auf dem Wasser konzipiert. Das gebaute
Hilfeleistungs-Löschboot mit dem Namen „Hecht“ liegt nun einsatzbereit am Standort Gernsheim
und ist für einen Rheinabschnitt zuständig. 1,2 Millionen Euro wurden in diesen Prototypen
investiert.
Zur weiteren Umsetzung des Gefahrenabwehrkonzeptes für die Bundeswasserstrassen Rhein und
Main ist beabsichtigt, für die Sicherheit ein weiteres Hilfeleistungs-Löschboot auf einen
Mainabschnitt zwischen Frankfurt und der hessisch-bayrischen Landesgrenze zu stationieren.
Dieses wird durch die Stadt Hanau beschafft und betrieben und vom Land Hessen finanziell
gefördert. Wichtig für einen koordinierten Einsatz in einem Unglücksfall ist die Zusammenarbeit
aller Behörden. Diese wird kontinuierlich verbessert und intensiviert durch eine stärkere
Vernetzung der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehrbehörden der Länder Hessen
und Rheinland-Pfalz mit den Wasser- und Schifffahrtsbehörden des Bundes. Nicht zuletzt schafft
hier auch der Digitalfunk neue Möglichkeiten.
18
2.3.6 Lebenswichtige Ausbildung in zeitgemäßem Gebäude: Modernisierung und
Umbau der Hessischen Landesfeuerwehrschule fast abgeschlossen
Feuerwehrangehörige müssen zum einen gut ausgebildet sein, um bei Brandeinsätzen effektiv
helfen zu können, zum anderen aber auch in der Lage sein, sich selbst zu schützen. Den
wichtigsten Beitrag hierzu leistet die Hessische Landesfeuerwehrschule in Kassel. Hier werden
alle Freiwilligen Feuerwehrangehörigen in Hessen kostenlos und kompetent in den
verschiedensten Lehrgangsarten aus- und fortgebildet. Mit einer Kapazität von 240 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die wie in einem Hotelbetrieb untergebracht und verpflegt werden
können, gehört die Hessische Landesfeuerwehrschule zu den größten Feuerwehrschulen in
Deutschland.
Die bisher noch vorhandenen 60 Doppelzimmer, mit Sanitäranlagen auf den Fluren, sind nicht
mehr zeitgemäß. Sie werden nun zu Einzelzimmern mit integrierten Duschbädern umgebaut.
Zugleich wird das Gebäude um ein zusätzliches Geschoss aufgestockt. Somit können ab 2014 alle
Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer in Einzelzimmern untergebracht werden. Das Land
Hessen investiert für den Umbau und die Erweiterung der Hessischen Landesfeuerwehrschule
rund 6,6 Millionen Euro am Standort Kassel.
2.3.7 Hessen erstes Bundesland mit FSJ bei der Feuerwehr
Mit einem Pilotprojekt startete im September 2008 das bundesweit
erste Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bei der Feuerwehr mit fünf jungen
Menschen im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Seit September 2010
besteht an verschiedenen Standorten in ganz Hessen die Möglichkeit,
ein FSJ bei der Freiwilligen Feuerwehr abzuleisten. Junge Menschen
erfahren so ein Stück Lebenswirklichkeit, indem sie die Tätigkeiten
und Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr näher kennenlernen. Zur
Vertiefung der neuen Erfahrungen und Kenntnisse nehmen alle
Teilnehmer an fünf Bildungswochen des Landesfeuerwehrverbandes
teil, der seit 2010 in Hessen als Träger des FSJ anerkannt ist. Im
derzeit noch laufenden, dritten FSJ-Jahrgang engagieren sich
insgesamt 24 Frauen und Männer bei den Feuerwehren in Hessen.
Feuerwehrnachwuchs rettet
Eulennachwuchs
© M. Schmidt
Das Land Hessen ist das erste Bundesland, in dem ein FSJ bei der
Feuerwehr ermöglicht wurde. Die ersten beiden Pilotjahre wurden
vom Land Hessen mit insgesamt 100.000 Euro gefördert. Darüber
hinaus erhielt der Landesfeuerwehrverband eine Anschubfinanzierung
für das FSJ in eigener Regie.
2.3.8 Katastrophenschutz in Hessen umfassend und modern ausgestattet
Der Hessische Katastrophenschutz ist aufgestellt und ausgestattet wie nie zuvor. Die Hessische
Landesregierung hat den Katastrophenschutz in einer – auch im Ländervergleich beispielhaften –
Kraftanstrengung im Rahmen der Ausstattungsoffensive mit modernsten Einsatzmitteln
ausgestattet. Die Zahl der Landesfahrzeuge im Katastrophenschutz konnte auf über 500 erhöht und
damit nahezu verdoppelt werden. Hierfür wurden seit dem Jahr 2008 über 25 Millionen Euro
bereitgestellt. Der Hessische Katastrophenschutz verfügt nunmehr über die umfassendste und
modernste Ausstattung seiner Geschichte. Hessenweit verfolgen über 23.300 ehrenamtliche
19
Helferinnen und Helfer in mehr als 680 Einheiten ein Ziel: Menschen in Not schnell und
kompetent Hilfe zu leisten. Grundlage für ihr Handeln ist das zum 1. Januar 2011 in Kraft
gesetzte, landesweit gültige Katastrophenschutzkonzept, das die Aufstellung und Ausbildung der
Katastrophenschutz-Einheiten ebenso regelt wie deren Aufgaben und die Unterhaltung durch das
Land.
Umfangreiche Sonderschutzplanungen ergänzen dieses Grundkonzept und ermöglichen aktuelle
Schwerpunktsetzungen. Hier ist beispielweise eine Rahmenempfehlung für die Einsatzplanung bei
einem langanhaltenden flächendeckenden Stromausfall in der Vorbereitung. Zum Schutz
kritischer Infrastrukturen bei einem solchen Stromausfall wurden in einer bundesweit beachteten
Beschaffungsaktion im Jahr 2012 insgesamt 27 Notstrom-Großaggregate in einem Gesamtwert
von 3,2 Millionen Euro beschafft und flächendeckend stationiert.
2.4. Justiz
2.4.1 Strafverfolgungsstatistik 2012: Zahl der Verurteilungen rückläufig
Justiz in Hessen:
Staatsanwaltschaften arbeiten
zuverlässig und gewissenhaft
© Livestockimages/fotolia.com
Die Kriminalität in Hessen geht zurück: Die Zahl der
Verurteilungen in Strafverfahren im Jahre 2012 war in
Hessen erneut leicht rückläufig. Bei Betrachtung der
längerfristigen Entwicklung ergibt sich, dass die Zahl der
Verurteilungen von 2005 bis 2012 um insgesamt 9,4 Prozent
zurückgegangen ist - die Menschen in Hessen können sich
so sicher fühlen, wie nie zuvor. Die Quote der Freisprüche
betrug 2012 1,8 Prozent von insgesamt 61.358
Aburteilungen. Diese geringe Quote entspricht dem Niveau
der Vorjahre und ist ein Beleg dafür, dass die
Staatsanwaltschaften in Hessen sehr gewissenhaft arbeiten
und nur dann Anklage erheben, wenn kriminelles
Fehlverhalten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit
nachgewiesen werden kann.
Im Jahr 2012 ist in Hessen die Zahl der Verurteilungen nach
Jugendstrafrecht gegenüber dem Vorjahr erneut signifikant um 7,6 Prozent gesunken. Damit ist
der im Jahr 2010 beobachtete Anstieg dieser Verurteilungen eine bloße Episode geblieben.
Insgesamt mussten 6.518 Täter unter 21 Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, das ist die
niedrigste Anzahl von Verurteilungen seit dem Jahr 2005. Erwähnenswert ist auch, dass die
Anzahl der jugendlichen Verurteilten (zwischen 14 und 18 Jahren) besonders stark, nämlich um
8,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, gesunken ist. Gerade innerhalb der jüngsten Gruppe der
strafmündigen Täter mussten also wesentlich weniger Verurteilungen als im Vorjahr
ausgesprochen werden.
Die mit Abstand häufigsten Anklageerhebungen zum Jugendrichter erfolgten 2012 hessenweit
durchschnittlich nur etwa sechs Wochen nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens.
Die personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaften in Hessen wurde in den letzten fünf Jahren
kontinuierlich verstärkt. Während im Jahr 2008 364 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in
Hessen ihren Dienst versahen, wurde diese Zahl im Jahr 2009 auf 386 und ab 2010 auf 388
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erhöht. Sie hat damit einen neuen Höchststand erreicht.
20
Sicherheit an Gerichten verbessert
Zum Selbstverständnis der Gerichte gehört Öffentlichkeit und Transparenz: Gerichtsgebäude und
Einrichtungen der Staatsanwaltschaften werden daher grundsätzlich offen gestaltet und sind für
die Öffentlichkeit zugänglich. Gleichzeitig gilt es aber, Rechtssuchende und Mitarbeiter der Justiz
effektiv vor Gefahren zu schützen.
Durch ein neues Sicherheitskonzept wird die Sicherheit in den hessischen Gerichten weiter erhöht:
Jeder Gerichtsstandort – auch kleinere Gerichte – wurde daher oder wird aktuell mit
Detektorrahmen und Handsonden ausgestattet, zusätzlich wird das Personal in der Handhabung
geschult und erforderlichenfalls verstärkt.
2.4.2 Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten: Steuerhinterziehung erfolgreich
bekämpft
Dem mit ein bis zwei Prozent relativ geringen Anteil von Wirtschaftsstrafverfahren stehen
wirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe gegenüber. Die Landesregierung hat als Reaktion
darauf im August 2010 eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen am
Finanzplatz Frankfurt am Main eingerichtet.
Insgesamt 86 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus acht Abteilungen und einer
Wirtschaftsprüfgruppe bearbeiten in einem professionellen Umfeld ausschließlich Verfahren des
Wirtschaftsstrafrechts, wie etwa Finanz- und Kapitalmarktdelikte, Urheber- und Markenrechtsverstöße oder Korruptions- und Wettbewerbsdelikte. Durch die Bündelung von
Spezialkenntnissen unter einem Dach können die teils hochkomplexen Verfahren in diesem
Bereich professionell und konzentriert bearbeitet werden.
Insbesondere zur Verfolgung von Steuerhinterziehung arbeitet die Schwerpunktstaatsanwaltschaft
effektiv und erfolgreich mit der Steuerfahndung sowie den übrigen Finanz- und Polizeibehörden
zusammen.
Die Ermittlungen der hessischen Steuerfahndungsstellen, in Zusammenarbeit mit
Staatsanwaltschaft, Polizei und Zoll, haben im Jahr 2012 zu einem äußerst bemerkenswerten
Mehrergebnis geführt. Insgesamt konnten 2012 gut eine Milliarde Euro an Mehrsteuern
rechtskräftig festgesetzt werden, fast das Zehnfache der Jahre bis 2010.
Allein im Jahre 2012 wurden bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft 497 neue
Steuerstrafverfahren registriert. Im Zeitraum von 2009 bis 2012 wurde zudem in 113 Steuerstrafverfahren Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer erhoben, beispielweise wegen der besonderen
Bedeutung des Falles oder einer vier Jahre übersteigenden Straferwartung.
Neben der Schwerpunktstaatsanwaltschaft bearbeitet auch eine „Eingreifreserve“ der
Generalstaatsanwaltschaft Wirtschaftsstrafsachen. Beispielsweise wird dort ein Verfahrenskomplex zur Umsatzsteuerhinterziehung beim Handel mit CO2-Emissionszertifikaten bearbeitet,
dem Steuerhinterziehungen im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich zu Grunde liegen. In ersten
Urteilen gegen insgesamt sieben Beschuldigte wurden rechtskräftige Freiheitsstrafen zwischen
zwei Jahren und neun Monaten sowie sieben Jahren und zehn Monaten verhängt. Die
Ermittlungen gegen mehr als 100 weitere Beschuldigte dauern noch an.
21
2.4.3 Deutschlandweit einmalige Ermittlungseinheit bekämpft Internetkriminalität
Mit der „Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität“ (ZIT) verfügt das Land Hessen
seit Januar 2010 über die bundesweit erste Organisationseinheit einer Generalstaatsanwaltschaft,
die ausschließlich zur Verfolgung von Straftaten, die im oder mittels Internet begangen werden,
eingesetzt wird. Zusammen mit den Internet-Fachkommissariaten der hessischen Polizei gehen
Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen Kriminelle im Netz vor.
Zugleich stehen die Netzexperten den hessischen Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen als
kompetente Ansprechpartner zur Verfügung und vermitteln das notwendige „Know-how“ für eine
effektive Verbrechensbekämpfung im Web 2.0. Das zuerst in Hessen eingeführte Konzept bündelt
somit die Erfahrung aus der eigenen operativen Ermittlungstätigkeit mit Aufgaben der
Weiterbildung und Grundlagenarbeit. Darüber hinaus ist die ZIT, die als Außenstelle der
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ihren Sitz in Gießen hat, die Eilstaatsanwaltschaft
für Internetverfahren des Bundeskriminalamtes bei noch ungeklärter örtlicher Zuständigkeit.
2.4.4 Sicherheitsmanagement für Sexualstraftäter: Hilfe durch Kontrolle
Bei Haftentlassungen von Sexualstraftätern stehen die Sicherheitsbehörden regelmäßig vor der
schwierigen Aufgabe, zum einen die Bevölkerung vor möglichen neuen Straftaten zu schützen,
zum anderen das rechtsstaatliche Ziel der Wiedereingliederung nach Strafverbüßung zu
berücksichtigen. Daher hat die Hessische Landesregierung das Modellprojekt
„Sicherheitsmanagement“ eingeführt. 778 Verurteilte werden durch die Sicherheitsmanager
betreut und 87 Gefangene werden bereits in der Haftzeit auf eine Entlassung vorbereitet (Stand:
Dezember 2012). Der Grundgedanke des Projekts lautet „Hilfe durch Kontrolle“.
Die Probanden werden intensiv auf der Grundlage einer individuellen Risikoeinschätzung betreut
und überwacht. Bei Risikoprobanden erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden.
Informationen zum Wohnsitz oder Fingerabdrücke sowie aktuelle Fotos und DNA-Daten werden
vor der Entlassung in einer Datenbank der Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter
Sexualstraftäter (ZÜRS) des Hessischen Landeskriminalamtes gespeichert.
In dem Projekt „Sicherheitsmanagement“ arbeiten inzwischen 29 Bewährungshelferinnen und
Bewährungshelfer (Stand: Dezember 2012), die sich durch Fortbildungen für diese anspruchsvolle Aufgabe qualifizieren mussten.
Das Projekt ist im Bereich der Bewährungshilfe deutschlandweit einzigartig. Zudem werden alle
aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Straftäter sowie diejenigen Verurteilten, bei denen eine
elektronische Aufenthaltsüberwachung angeordnet ist, durch das Sicherheitsmanagement betreut
und überwacht.
2.4.5 Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Ausgestaltung der
Sicherungsverwahrung umgesetzt
Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) sowie des
Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung standen Bund und Länder vor großen
Herausforderungen. Die Karlsruher Richter haben mit ihrem Urteil im Mai 2011 einen engen
Rahmen vorgegeben, in dem die Sicherungsverwahrung künftig stattfinden kann; dies gilt auch für
22
die Praxis des Vollzugs. Derzeit befinden sich in Hessen insgesamt 46 Personen in
Sicherungsverwahrung, davon 44 Männer und zwei Frauen.
Durch den Umbau eines eigenständigen Gebäudes in der JVA „Schwalmstadt“ für die
Sicherungsverwahrten und durch zusätzliches Personal wird den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts für den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Hessen Rechnung
getragen. Die Hessische Landesregierung hat sich in diesem Zusammenhang dafür eingesetzt, mit
anderen Bundesländern zusammenzuarbeiten. Dies ist effizient und spart Steuergelder. Im
Dezember 2012 wurde ein Staatsvertrag mit Thüringen unterzeichnet. Zum Vorteil beider Länder
werden Sicherungsverwahrte aus Thüringen künftig ebenfalls in Hessen untergebracht, Thüringen
beteiligt sich im Gegenzug an den entstehenden Kosten.
Darüber
hinaus
hat
die
Landesregierung
frühzeitig
ein
Hessisches
Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz auf den Weg gebracht, dem schon in der
Landtagsanhörung im November 2012 großes Expertenlob zuteilwurde. Der Hessische Landtag
hat das Gesetz Ende Februar 2013 verabschiedet. Es bildet den rechtlichen Rahmen für die
inhaltliche Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung und kann fristgemäß am 1. Juni 2013 in
Kraft treten.
2.4.6 Jugendliche Straftäter in Hessen im besonderen Blickfeld
Keinen straffällig gewordenen Jugendlichen aufgeben, niemanden zurücklassen – dieses Motto
liegt der Politik der Landesregierung beim Thema Jugendstrafvollzug zugrunde. Den
Vollzugsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern in Hessen gebührt großer Dank für die engagierte
Arbeit.
Besonderes Augenmerk wird dabei auf Bildung gelegt, denn häufige Ursache für Straftaten ist die
mangelnde Schul- oder Berufsausbildung und damit einhergehende Perspektivlosigkeit. Im Jahr
2011 nahmen die 426 jungen männlichen Strafgefangenen in Hessen an 914 Maßnahmen der
schulischen und beruflichen Bildung teil – von Einzelkursen wie Deutsch, EDV oder
Maschinenschreiben bis hin zu Schul- oder Berufsabschlüssen.
Innerhalb der Gefängnismauern können die Heranwachsenden aus einem breiten
Berufsausbildungsangebot wählen: Bäcker, Koch, Elektriker oder Tischler sind nur einige
Beispiele. Flankiert werden die pädagogischen Maßnahmen durch ein umfassendes
Behandlungsangebot: Antiaggressionstraining, sogenannte „Coolnessprogramme“, Familientherapie oder suchttherapeutische Maßnahmen stehen den Insassen zur Verfügung. Auch Sport
spielt eine wichtige Rolle, da die planmäßige körperliche Betätigung vielen Jugendlichen hilft,
nach der Entlassung ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten.
Neuordnung des Jugendarrests in Hessen abgeschlossen
Im Januar 2013 eröffnete Justizminister Jörg-Uwe Hahn den Neubau der Jugendarrestanstalt in
Gelnhausen. Die bisherige Arrestanstalt hatte dort 50 Plätze, mit dem Neubau wird sie um 24 auf
insgesamt 74 Plätze erweitert. Parallel zum Neubau der neuen Arrestplätze wurde die
Außenumwehrung der Justizvollzugsanstalt erneuert.
Nach der Eröffnung in Gelnhausen wurde die Jugendarrestanstalt in Friedberg geschlossen, die
Mitarbeiter wechselten einvernehmlich in umliegenden Justizvollzugsanstalten. Durch die
Schließung in Friedberg stehen der Jugendarrestanstalt „Gelnhausen“ nun 9,5 zusätzliche Stellen
23
zur Verfügung: Sie wird künftig insgesamt 30 Mitarbeiter haben, die intensiv mit den
Jugendlichen arbeiten.
2.4.7 Häuser des Jugendrechts in Wiesbaden und Frankfurt eröffnet
Mit der Einrichtung der Häuser des Jugendrechts in Wiesbaden und Frankfurt am Main- Höchst
hat die Hessische Landesregierung einen weiteren wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag zur
18. Legislaturperiode umgesetzt. Unter einem Dach arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und
Jugendhilfe mit einem gemeinsamen Ziel: Jugendkriminalität schnell und effektiv zu bekämpfen.
Diesem Modell liegt die Erkenntnis zugrunde, dass staatliche Reaktionen auf kriminelles
Verhalten junger Menschen teilweise nicht abgestimmt und mit zu großem zeitlichen Verzug
erfolgen. Daher setzen die Mitarbeiter der Häuser des Jugendrechts bereits an der Schwelle zur
Kriminalität an und versuchen Jugendliche und Heranwachsende durch einen verstärkten
präventiven Ansatz zu erreichen. Bei strafrechtlich relevantem Fehlverhalten wird mit unmittelbar
einsetzenden und individuell ausgerichteten Maßnahmen reagiert, um die jungen Menschen vor
einem weiteren Abgleiten in die Kriminalität zu bewahren. Große Bedeutung kommt der
Vernetzung mit weiteren Kooperationspartnern, wie etwa freien Trägern sowie den
Präventionsräten der Städte Frankfurt am Main und Wiesbaden sowie der Stärkung der
Präventionsarbeit vor Ort zu.
Die Vorbereitungen für ein drittes hessisches Haus des Jugendrechts im Norden von Frankfurt am
Main haben bereits begonnen.
2.4.8 Erfolgsprojekt „Elektronische Fußfessel“
Als die Hessische Landesregierung vor nunmehr 13 Jahren die „Elektronische Fußfessel“
einführte, befürchteten manche – zu Unrecht – den Beginn des Überwachungsstaats. Seitdem wird
die Elektronische Fußfessel erfolgreich im Rahmen eines sozialpädagogischen Konzepts zur
engmaschigen Überwachung von Straftätern mit dem Ziel der Vermeidung von Haftverbüßungen
eingesetzt. Die Erfahrung zeigt, dass die besonders intensive technische Überwachung im
Zusammenspiel mit einer engmaschigen Betreuung durch die Bewährungshilfe einen nachhaltig
stabilisierenden Einfluss auf die Lebensführung der Probanden hat.
Vor dem Hintergrund, dass die Zielgruppe des hessischen Modelprojekts vor allem besonders
unzuverlässige Personen sind, die nie gelernt haben, ein strukturiertes Leben zu führen, ist die
Abbruchquote von etwa zehn Prozent äußerst gering. Mittlerweile haben mehr als 1.100 Personen
an dem Projekt teilgenommen. In etwa 70 Prozent der Fälle erfolgt eine Aufnahme der Probanden
in das Projekt als letzte Chance vor Widerruf der Bewährung oder Versagung der Bewährung von
vorneherein.
Der Kostenvergleich zeigt, dass die Fußfessel weitere Vorteile mit sich bringt: 2012 beliefen sich
die Kosten für einen Fußfesseltag auf 29,93 Euro, während ein Hafttag circa 96 Euro betrug.
24
2.4.9 Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) – Hessisches Angebot wird
bundesweit angenommen
Bei der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung
wird moderne Technik eingesetzt
© HMdJIE
Aufgrund der hessischen Erfahrungen mit der
„Elektronischen Fußfessel“ hat der Bundesgesetzgeber
im Jahre 2011 im Zuge der Änderung des Rechts der
Sicherungsverwahrung
die
Möglichkeit
der
elektronischen Aufenthaltsüberwachung ausdrücklich
als Maßnahme der Führungsaufsicht in § 68b StGB
aufgenommen, wobei sich diese neue Maßnahme in
einigen Punkten erheblich von dem hessischen
Modellprojekt unterscheidet. Letzteres richtet sich
maßgeblich an unzuverlässige Personen, die im
Bereich der niederen bis mittleren Kriminalität
auffällig geworden sind - dabei handelt es sich zumeist
um Vermögens- und Betäubungsmitteldelikte. Die
elektronische
Aufenthaltsüberwachung
betrifft
dagegen einen potenziell deutlich gefährlicheren
Personenkreis, insbesondere rückfallgefährdete Sexualund Gewaltstraftäter.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe bedient sich Hessen erneut seines technischen Dienstleisters, der
Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD). Weil Hessen zudem das einzige Bundesland
ist, das über langjährige Erfahrungen mit der Elektronischen Fußfessel verfügt, hat es den anderen
Bundesländern eine Kooperation sowohl in technischer als auch fachlicher Hinsicht angeboten.
Hierzu wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und allen übrigen
25
Bundesländern abgeschlossen, um letzteren die technische Umsetzung der Elektronischen
Aufenthaltsüberwachung durch Nutzung der HZD als technischen Dienstleister zu ermöglichen.
Zur Gewährleistung der fachlichen Überwachung als hoheitlicher Aufgabe haben Hessen, Bayern,
Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen einen Staatsvertrag abgeschlossen, der am 1.
Januar 2012 in Kraft getreten ist und die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen
Überwachungsstelle der Länder (GÜL) zum Gegenstand hat. Alle übrigen Bundesländer sind dem
Staatsvertrag beigetreten, so dass von Bad Vilbel aus – dem Sitz der GÜL – bundesweit alle
Probanden überwacht werden, die der elektronischen Aufenthaltsüberwachung unterliegen.
Dies ist ein gutes Beispiel dafür, wie aus innovativer Justizpolitik ein echter Standortfaktor
werden kann.
2.4.10 Hessische Vollzugsgesetze bilden die Grundlage für einen sicheren und
modernen Justizvollzug
Nach dem Übergang der Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Vollzuges vom Bund auf die
Länder stand die Landesregierung vor der Aufgabe, im Bereich des Erwachsenenstrafvollzugs und
der Untersuchungshaft die landesgesetzlichen Grundlagen für einen modernen Vollzug zu
schaffen. Das Hessische Strafvollzugsgesetz und das Hessische Untersuchungshaftvollzugsgesetz
traten zum 1. November 2010 in Kraft.
Im Bereich der Strafhaft wird dadurch wichtigen Zielen des Vollzugs angemessen Rechnung
getragen: Einerseits gewährleistet das Gesetz die Sicherheit der Allgemeinheit, insbesondere durch
die Festlegung des geschlossenen Vollzugs als Regelvollzug und die Definition strenger Vorgaben
für Vollzugslockerungen. Andererseits fördert es die Resozialisierung von Straftätern, indem es
insbesondere die Arbeit als zentrales Element eines resozialisierenden Strafvollzugs in den
Vordergrund stellt. Hierzu werden auch die berufliche Qualifizierung und die berufliche
Weiterbildung von Straftätern gefördert und die Entlassungsvorbereitung sowie das
Übergangsmanagement gestärkt. Im Bereich der Untersuchungshaft trägt das Gesetz dem Ziel der
Verfahrenssicherung Rechnung und berücksichtigt die Unschulds-vermutung, die für alle noch
nicht rechtskräftig Verurteilten gilt.
2.4.11 Moderne Justizvollzugsanstalten in Hessen
Die hessischen Justizvollzugsanstalten sind modern, sicher und kosteneffizient.
Oberstes Gebot bei Planung, Bau und Betrieb von Justizvollzugsanstalten ist stets die Sicherheit
der Bevölkerung. Gleichzeitig wird dafür Sorge getragen, dass ausreichend Haftplätze zu
modernen, menschlichen Haftbedingungen zur Verfügung stehen. Angesichts der notwendigen
Haushaltskonsolidierung gilt es dabei stets, Steuergelder sparsam zu verwenden und den
Justizvollzug möglichst kostengünstig zu gestalten.
So wurde zum Ende des Jahres 2009 die Justizvollzuganstalt „Kassel III“ geschlossen. Für die
Sanierung der relativ kleinen Haftanstalt (100 Haftplätze) wären unverhältnismäßig hohe Kosten
in Höhe von 7,6 Millionen Euro angefallen.
Die Schließung wurde durch eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der betroffenen Anstalten und
der Personalvertretungen vorbereitet. Das gesamte Personal wurde an die JVA „Kassel I“ versetzt
26
und von dort aus sozialverträglich auf andere nordhessische Anstalten verteilt. Die
Personalumsetzungen auf frei gewordene Stellen in den genannten Anstalten haben 2011
begonnen und werden im Jahr 2013 abgeschlossen. Nach deren Abschluss ergibt sich ein
jährliches Einsparvolumen von circa 1,6 Millionen Euro im Personalbereich. Seit 2011 können
durch die Schließung der JVA „Kassel III“ zudem jährlich rund 300.000 Euro an Sachmitteln
eingespart werden.
Neben der wirtschaftlich sinnvollen Schließung alter Anstalten, wurde auch die Modernisierung
des Justizvollzugs weiter vorangetrieben: 2011 weihte der Hessische Justizminister Jörg-Uwe
Hahn die Justizvollzugsanstalt „Frankfurt am Main I“ ein, die über insgesamt 564 moderne
Haftplätze verfügt. Beim Bau wurde größter Wert auf die Sicherheit gelegt: So sind beispielsweise
die Mauern aus Stahlbeton gefertigt und bis zu acht Meter hoch. Die gesamte Anstalt (bis auf die
Zellen) wird mit Hilfe von 383 Video-Kameras bis in den letzten Winkel überwacht.
Gleichzeitig wurden auch die Kosten minimiert: Der Standort zwischen den beiden benachbarten
Justizvollzugsanstalten „Frankfurt am Main III“ und „Frankfurt am Main IV“ macht es möglich,
die dort vorhandene zentrale Großküche, die Zentralwäscherei sowie das moderne
Blockheizkraftwerks mit zu nutzen. Ein medizinisches Zentrum, eine Sporthalle und ein
Andachtsraum der neuen JVA kann wiederum von den Nachbaranstalten mit genutzt werden.
Insgesamt wird weniger Personal benötigt, als dies bei der Schaffung separater Einrichtungen der
Fall wäre.
Kosten werden auch in der JVA „Hünfeld“ gesenkt, einer der modernsten Justizvollzugsanstalten
Europas. Dort werden durch Teilprivatisierung Einspareffekte von jährlich rund 750.000 Euro
erzielt. Hierzu wurde für den Betrieb ab dem 1. Januar 2013 ein neuer Vertrag mit dem privaten
Betreiberunternehmen abgeschlossen. Bei der Vergabe ist darauf geachtet worden, dass alle
hoheitlichen Aufgaben in staatlicher Hand verbleiben. Dies betrifft insbesondere die
Gesamtverantwortung für die Anstalt, alle Vollzugsentscheidungen wie auch die Verantwortung
für die Sicherheit. Für die Privatisierung offen sind Dienst- und Serviceleistungen ohne
Eingriffsbefugnisse gegenüber Gefangenen, wie zum Beispiel die Reinigung und Instandhaltung
der Anstalt, der Betrieb der Küche oder die medizinische Versorgung.
2.4.12 Strukturentscheidungen in der hessischen Justiz
Auch das Justizressort sieht sich der hessischen Schuldenbremse und der des Bundes verpflichtet.
Um Einsparpotentiale im Bereich der hessischen Justiz zu identifizieren, wurde Mitte 2009 das
Projekt „Konsolidierung und Kompensation“ (KuK) ins Leben gerufen. Bereits in den Jahren 2003
und 2005 hatte der Landesrechnungshof strukturelle Maßnahmen empfohlen. Bei der Umsetzung
lautet die oberste Prämisse „verantwortungsvolles und intelligentes Sparen“, während gleichzeitig
der Erhalt des hohen Leistungs- und Qualitätsniveaus gesichert bleiben muss.
Zu diesem Zweck sind auch einige Gerichtsstandorte geschlossen oder zusammengelegt worden.
In der Arbeitsgerichtsbarkeit bestanden insbesondere wegen der „Kleinststandorte“ mit weniger
als elf Bediensteten sehr hohe Arbeitsplatzkosten. Das Justizministerium hat einen innovativen
und kooperativen Weg eingeschlagen: Im Rahmen eines „Kontraktes“ zwischen dem Hessischen
Ministerium der Justiz, für Integration und Europa und dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts
sowie den Personalvertretungen, wurde die Reduzierung der Standorte von zwölf auf sieben
beschlossen und bis zum 1. Januar 2012 durchgeführt. Damit werden umfangreiche
Kosteneinsparungen erreicht, ohne dass der Zugang zu oder die Qualität von richterlichen
Entscheidungen leidet.
27
Bewertung des Hessischen Landesrechnungshofs berücksichtigt
Auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit wurden fünf kleinere Amtsgerichte, die in örtlicher Nähe
zu einem größeren Amtsgericht angesiedelt sind, sowie zwei Zweigstellen geschlossen. Derart
kleine Amtsgerichte sind nach einer Bewertung des Hessischen Landesrechnungshofs als
grundsätzlich ineffizient anzusehen, weil sie verhältnismäßig hohe Betriebskosten verursachen
und personalwirtschaftlich, beispielsweise im Vertretungsfall bei Krankheit oder Urlaub,
schwierig zu handhaben sind. Dies gilt umso mehr für Zweigstellen, die in der Regel noch kleiner
als „Kleinststandorte“ und daher organisatorisch sehr aufwendig sind. Aus diesem Grund empfahl
der Hessische Rechnungshof bereits im Jahr 2000 die „Auflösung der Zweigstellen, da die Kosten
hierfür außer Verhältnis zum Umfang der Inanspruchnahme durch Rechtsuchende stehen“.
Insgesamt wurde die Zahl der Standorte von 46 auf 41 reduziert.
Seitens der Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde im Rahmen des Projektes „Konsolidierung und
Kompensation“ ein Abordnungs- und Versetzungskonzept vorgeschlagen: Im Wege einer
„Zielvereinbarung“ zwischen dem Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa,
dem Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs sowie den Richter-vertretungen wurde
vereinbart, dass Einsparungen durch Versetzungen oder Abordnungen in andere Gerichtsbarkeiten
und Staatsanwaltschaften zu erbringen sind. Dies wurde seit Juni 2010 konsequent umgesetzt.
2.4.13 Modernisierung der Justiz konsequent vorangetrieben: „E-Justice-Rat“
übernommen und Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs weiter vorangetrieben
Hessen schreitet weiter tatkräftig voran auf dem Weg zur vollelektronischen Akte und zum
papierlosen Gerichtssaal.
Der Staatssekretär im Hessischen Justizministerium, Dr. Rudolf Kriszeleit, hat den Vorsitz des
neugeschaffenen „E-Justice-Rates“ und Hessen den Vorsitz der Bund-Länder-Kommission (BLK)
für Informationstechnik übernommen. Die BLK koordiniert unter Beteiligung aller Bundesländer
und des Bundes die „E-Justice“-Aktivitäten in Deutschland.
Der von Hessen mitinitiierte Gesetzentwurf „Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der
Justiz“ wurde sowohl von der Justizministerkonferenz, die 2012 von Hessen durchgeführt wurde,
als auch im Bundesrat beschlossen. Der Entwurf trifft nun voraussichtlich im März 2013 mit dem
Alternativentwurf des Bundesministeriums der Justiz im Bundestag zusammen.
Der elektronische Zugang zur Justiz soll durch entsprechende bundeseinheitliche Regelungen in
der Zivilprozessordnung (ZPO) und den anderen Verfahrensordnungen erweitert werden. Damit
Rechtsanwälte für gerichtliche Zustellungen elektronisch erreichbar sind, wird durch eine
Ergänzung der Bundesrechtsanwaltsordnung das elektronische Anwaltspostfach auf der Grundlage
eines sicheren Verzeichnisdienstes bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingeführt.
Der vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf hat erfreulicherweise in wesentlichen
Punkten die geäußerte Kritik der Länder aufgenommen und sich dem Bundesratsentwurf nochmals
angenähert. Somit kann der Gesetzentwurf der Bundesregierung von den Ländern nun im
Wesentlichen mitgetragen werden.
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Hessen ist weiterhin mit innovativen IT-Projekten aktiv
Nur wenn die Justizverwaltungen mit den Entwicklungen der Technologie Schritt halten, können
sie effizient und bürgerfreundlich arbeiten. Teilweise laufen in Hessen bereits ganze Verfahren,
etwa im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts, durchgängig elektronisch ab. Hessen ist nach
wie vor das einzige Bundesland, in dem Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten - derzeit bei den
Amtsgerichten Kassel, Limburg (Zweigstelle Hadamar) und Frankfurt - in vollständig elektronisch
abgewickelt werden: Von der Bußgeldbehörde nach Einspruch des Betroffenen über die
Staatsanwaltschaft bis hin zum gerichtlichen Urteil. Dieses erfolgreiche Verfahren soll in den
Jahren 2013/2014 in Hessen flächendeckend eingeführt werden.
Der beim Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt im Dezember 2012 gestartete
elektronische Rechtsverkehr ist ein weiteres Erfolgsmodell. Nunmehr können in allen hessischen
Sozialgerichten Prozessbeteiligte mit einem sogenannten Elektronischen Gerichts- und
Verwaltungspostfach (EGVP) durchgehend elektronisch mit dem Gericht kommunizieren. Das
bedeutet, dass sie ihre Klageschrift wie auch den übrigen Schriftverkehr auf diesem Wege
versenden können und Schriftsätze auch vom Gericht elektronisch übersandt werden. Diese
elektronische Kommunikation über das EGVP ist für die Prozessbeteiligten kostenfrei,
verschlüsselt und rechtssicher. Zugleich vereinfacht die Nutzung der elektronischen Dokumente
die richterliche Arbeit nachhaltig.
Vorreiter ist Hessen auch, wenn es um den Einsatz von Videokonferenztechnik in gerichtlichen
Verfahren geht. Damit können zum Beispiel Zeugen vernommen werden, ohne dass sie lange
Anfahrtswege zu den verhandelnden Gerichten in Kauf nehmen müssen.
Eine von Hessen angestoßene Bundesratsinitiative, die die Nutzung der Videokonferenztechnik
durch die Änderung gesetzlicher Normen fördern will, wurde im Februar 2013 vom Deutschen
Bundestag bestätigt. Neben einem Bündel von Einzelregelungen wird danach die Entscheidung,
ob Videokonferenztechnik zum Einsatz kommen soll, dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts
überlassen. Bisher müssen alle Parteien zustimmen. Hessen verspricht sich von dieser
Gesetzesänderung den Durchbruch für diese noch recht neue Technologie.
Bürgernah und serviceorientiert:
Zahlungsvorgänge im Justizwesen
„eRechnung“
und
„ePayment“
beschleunigen
Ein weiteres Beispiel ist das Projekt „eRechnung“: Seit Beginn des Projekts im Jahre 2010 wurden
insgesamt rund 138.000 Rechnungen bis Ende Dezember 2012 elektronisch versandt. Im Jahr
2012 sind erstmals flächendeckend von allen hessischen Land- und Amtsgerichten und dem
Oberlandesgericht Frankfurt am Main elektronische Rechnungen versandt worden. Im Jahr 2013
werden diese Aktivitäten auf die Sozial-, Verwaltungs- und Arbeitsgerichte sowie das Hessische
Finanzgericht und die Staatsanwaltschaften ausgeweitet. Dadurch wird einen Versand von deutlich
mehr als 100.000 elektronischen Rechnungen im Jahr erreicht.
Gleichzeit ist es dank „ePayment“ möglich geworden, alle neuen Kostenrechnungen der Gerichte
über das Internet zu bezahlen. Damit können alle Rechnungsempfänger der hessischen Justiz ihre
Rechnungen unkompliziert und zeitsparend über das Internet begleichen. Die elektronische
Zahlung von Gerichts- und Verfahrensgebühren ist unter folgender Internetadresse möglich:
http://verwaltung.hessen.de/irj/HMdJ_Internet?cid=8a9cd8d77148203bc790dcc9dfc9fc2e.
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2.4.14 Hessischer Vorsitz bei der Konferenz der Justizministerinnen und
Justizminister 2012
Im Jahr 2012 hatte Hessen den Vorsitz der Konferenz der
Justizministerinnen und Justizminister. Die hessische Justiz ist
in vielen Feldern bundesweiter Spitzenreiter – zum Beispiel in
den Bereichen der „E-Justice“ und bei der Bekämpfung der
Kriminalität im Internet. Deshalb bildeten diese Themen auch
die rechtspolitischen Schwerpunkte des Vorsitzes.
Bereits zur Frühjahrskonferenz im Juni 2012 wurde auf
Vorschlag Hessens beschlossen, dass der Handel mit
rechtswidrig erlangten Daten künftig unter Strafe gestellt
werden sollte („Datenhehlerei“). Davon erfasst sind alle
Daten, die man gegen den Zugriff Dritter, zum Beispiel
mittels PIN oder Passwort, geschützt hat. Wer mit solchen
sensiblen Daten, etwa Kreditkartendatenhandel betreibt, soll
künftig wie auch in der „analogen“ Welt bestraft werden. Ein
Gesetzesentwurf zur Einführung eines entsprechenden
Straftatbestandes wird im Laufe des Jahres 2013 in den
Bundesrat eingebracht.
Justizminister Jörg-Uwe Hahn mit
Das Internet ist aber nicht nur als potenzieller Tatort im
Schnarrenberger und den Kolleginnen und Fokus. Die Nutzergewohnheiten vieler Menschen haben sich
in den letzten Jahren erheblich verändert. Soziale Netzwerke
Kollegen der Länder
gehören zum Lebensalltag, nicht nur der jüngeren Generation.
© HMdJIE
Die Ermittlungsbehörden sollten die neuen technischen
Möglichkeiten deshalb auch zur Verbrechensbekämpfung nutzen können. Auf Vorschlag Hessens
hat die Justizministerkonferenz deshalb im Herbst beschlossen, Öffentlichkeitsfahndungen via
sozialen Netzwerken („Facebook-Fahndung“) als Mittel der Verbrechensaufklärung zu prüfen.
Dabei war für Hessen besonders wichtig, zugleich auf den Datenschutz zu achten.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-
Viele rechtspolitische Themen werden von Europa vorgegeben. Der Vorsitz der
Justizministerkonferenz wurde deshalb auch dazu genutzt, wichtige europäische Vorhaben
rechtspolitisch zu begleiten. Im Rahmen einer umfangreichen Anhörung wurde am 24. Mai 2012
mit hochrangigen Vertretern aus Wissenschaft, Praxis und Politik über den Vorschlag eines
„Gemeinsamen europäischen Kaufrechts“ beraten. Unter anderem nahmen die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sowie die EU-Justiz-Kommissarin Viviane
Reding an der Anhörung teil. Die Ergebnisse wurden in einem wissenschaftlichen Tagungsband
festgehalten.
Ein besonderes Anliegen des Vorsitzlandes Hessen war es, die Modernisierung der Justiz
voranzutreiben. So wurde unter Federführung Hessens die Justizministerkonferenz dazu genutzt,
einen umfangreichen Gesetzentwurf zum Thema „E-Justice“ zu verabschieden.
Weitere rechtspolitische Themen des Vorsitzes waren die Reform des § 174 StGB (Sexueller
Missbrauch Schutzbefohlener), die Umgestaltung des § 238 StGB (Stalking) sowie die
Ausstattung der nationalen Stelle zur Verhütung von Folter. Sämtliche Beschlüsse finden Sie
unter: http://www.hmdj.hessen.de/irj/HMdJ_Internet?cid=2aa8bf4c6ebad8c5ed7cf4ab22f53429.
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Aktuelle Informationen und Auskünfte zur Arbeit der Hessischen Landesregierung erhalten Sie:
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