Zusätzliche Erläuterungen zum Ü-MANV
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Zusätzliche Erläuterungen zum Ü-MANV
ARBEITSGRUPPE MANV ÜBERÖRTLICH Projektleiter Dr. Volker Ruster, BF Köln 0221/9748-402 [email protected] Einsatzkonzept ÜMANV M ASSENANFALL VON VERLETZTEN MIT ÜBERÖRTLICHER UNTERSTÜTZUNG Einsatzkonzept zur Bewältigung von Großschadenslagen im Rettungsdienst mit 500 – 1000 Betroffenen durch überörtliche Unterstützung Köln, im Juli 2003 EINSATZKONZEPT ÜMANV VORWORT VORWORT Der 11. September 2001 hat der Welt eine Dimension von Schadenereignissen gezeigt, die bis dahin für undenkbar gehalten wurde oder zumindest als so unwahrscheinlich eingestuft wurde, dass eine systematische Vorbereitung auf derartige Ereignisse nur unzureichend oder gar nicht stattgefunden hatte. Bisher wurde in Kreisen und Kommunen für ein rettungsdienstliches Ereignis mit etwa 50 Verletzten / Betroffenen geplant und vorgehalten, ggf. wurde auch überlegt, wie man mit einem Nachbarkreis bei größeren Lagen sinnvoll zusammenarbeiten könnte. Nach diesem Tag war jedoch ein Umdenkungsprozess notwendig, der mittlerweile auch bundesweit Auswirkungen zeigt. Als eine erste Reaktion für den eigenen Zuständigkeitsbereich auf diese Ereignisse hat die BF Köln bereits im Herbst 2001 eine Arbeitsgruppe initialisiert, die ein gangbares, pragmatisches Einsatzkonzept entwickeln sollte, nach dem mehrere bis viele Behandlungsplätze unterschiedlicher Rettungsdienstbereiche sinnvoll und koordiniert zusammenarbeiten können. Die Arbeitsgruppe wurde von Köln eingeladen und war zunächst sehr willkürlich zusammengesetzt. Die Teilnehmer rekrutierten sich aus Mitarbeitern von solchen Feuerwehren oder Gebietskörperschaften im Umkreis von etwa 50 km rund um Köln, von denen in Köln bekannt war, dass sie ein personell und materiell vollständiges und funktionsfähiges MANV-Konzept besaßen. Auftrag an die Gruppe war, ein Brainstorming über Möglichkeiten der gegenseitigen Unterstützung durchzuführen und dann ggf. ein gemeinsames Konzept für ein Ereignis mit mehr als 1.000 Betroffenen Personen zu erstellen. Nach ersten Diskussionen stellte sich heraus, dass mit den vorhandenen Mitteln und Möglichkeiten vermutlich nur ein Ereignis mit 500, vielleicht bis maximal 1.000 Betroffenen bewältigt werden kann. Es wurde aber auch sehr bald festgestellt, dass die Ergebnisse der AG so allgemeingültig sind, dass sie in einen Konzeptentwurf münden können, der als ein Vorschlag für landesweite Zusammenarbeit geeignet erscheint. Aus diesem Grund wurden dann weitere Mitglieder in die Arbeitsgruppe mit einbezogen, beispielsweise die Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln sowie die AKNZ Ahrweiler. Das vorliegende Papier ist ein innerhalb der AG und übergeordneten Gremien abgestimmter Vorschlag einer Einsatzstruktur, die die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Be- VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE I EINSATZKONZEPT ÜMANV VORWORT handlungsplätzen an sehr großen Einsatzstellen mit der entsprechenden Zahl an betroffenen Personen regelt. Es gründet sich auf gängigen MANV-Konzepten, bei denen im Einsatzabschnitt Rettungsdienst eine (oder mehrere) Patientenablage(n), ein Behandlungsplatz und ein Bereitstellungsraum Rettungsdienst geführt werden und die Patienten konsequent innerhalb dieser Strukturen gesichtet, notfallmedizinisch behandelt und transportiert werden. Auf der Basis dieser gängigen MANV-Strukturen ist das Konzept ÜMANV nach oben hin erweiterbar und lässt damit die Option offen, dass es landesweit von allen Kreisen und Kommunen unterstützt und angewendet wird. An dieser Stelle sei der Hinweis auf die Notwendigkeit übergeordneter Konzepte und Maßnahmen gestattet. Im Rahmen der Neustrukturierung des Katastrophenschutzes in Deutschland wird zur Zeit ein vierstufiges bundesweites Gefahrenabwehrkonzept erarbeitet und diskutiert, das den Ländern und Kommunen Mittel und Möglichkeiten an die Hand gibt, entsprechende Vorkehrungen zu treffen (s. a. Entwurfspapier „Strategische Neukonzeption der ergänzenden technischen Ausstattung des Katastrophenschutzes im Zivilschutz“ im Auftrag des BMI (sog. „Rechenbach-Bericht“) sowie „Grundsatzpapier zur Neuordnung des Zivil- und Katastrophenschutzes in der Bundesrepublik Deutschland“ des Deutschen Städtetages). Darin enthalten sind auch Vorschläge für die Konzeption und Vorhaltung rettungsdienstlicher und logistischer Einsatzmittel sowie Rahmenvorgaben zur Durchführung von besonderen Schadenslagen. Das mit dem vorliegenden Papier vorgestellte Konzept ÜMANV ist eine pragmatische Lösung, Einsatzmittel im Rahmen der Stufe 3 sinnvoll und strukturiert zum Einsatz zu bringen. Dies alles führt aber tatsächlich nur dann zum Erfolg, wenn nicht nur die entsprechenden Voraussetzungen und Strukturen in allen beteiligten Rettungsdienstbereichen vorhanden sind, sondern auch weitere übergeordnete Maßnahmen durchgeführt werden können, beispielsweise: Erweiterte Logistik • Der logistische Nachschub muss in den einzelnen Regierungsbezirken sichergestellt werden. Dies könnte z.B. durch eine Art „Zentrallager“ pro Regierungsbezirk erfolgen, aus dem Nachschub aller Art an die Einsatzstelle gebracht werden kann (s.a. AntidotBervorratung). • Gleichzeitig gehört dazu eine koordinierende Stelle, die diese Logistik zeitnah einsetzen und steuern kann, beispielsweise die Lagezentren der Bezirksregierungen. Führungsstrukturen • Die Bezirksregierungen müssen ertüchtigt werden, zeitnah eine übergeordnete lageabhängige Koordination für die der einzelnen Kreise und kreisfreien Städte qualifiziert übernehmen zu können. VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE II EINSATZKONZEPT ÜMANV VORWORT • Auch die interne Führungsfähigkeit der einzelnen Kreise oder Kommunen, für die nicht überall die hinreichenden Mittel zur Verfügung stehen (Personal für TEL, Ausstattung mit ELW, hinreichende Führungskonzepte), muss gewährleistet sein. In diesem Zusammenhang sind weitere zur Zeit laufende Projekte zu erwähnen. Dies ist zum einen die AG „Gefährdungsanalyse“ in NRW mit BD Donner aus Witten als Vorsitzendem zu verstehen, die eine generelle Gefährdungsanalyse für NRW durchführt, an die sich eine umfassende Bestandsaufnahme der Möglichkeiten und Mittel zur überörtlichen Hilfe in NRW anschließen muß. Zum anderen wurde für die Kommunen die Möglichkeit geschaffen, für die Einrichtung der Auskunftstelle bei Großschadenslagen nach § 31 FSHG auf qualifizierte Unterstützung der Polizei zurückzugreifen, die mit der Auskunft-Software „GSL.net“ ein probates Mittel zur Verfügung stellen, um allen Beteiligten Stellen die Eingabe von Daten und vor allem den Zugriff auf einheitliche, aktuelle Daten zu ermöglichen. Gleichzeitig ist hier durch den Internetzugang zum Programm die Möglichkeit eröffnet, in Fällen, die die Kapazität einer Kommune übersteigen, zeitnah und ohne Informationsverluste auf größere Call-Center oder Verbundsysteme umzuschalten. Gerade bei rettungsdienstlichen Großschadenslagen dürfte diese Software und die damit verbundene Zusammenarbeit mit der Polizei eine wertvolle Option darstellen. Dr. Volker Ruster Projektleiter VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE III EINSATZKONZEPT ÜMANV DIE ARBEITSGRUPPE DIE ARBEITSGRUPPE Folgende Personen waren ständig oder zeitweise Mitglieder der Arbeitsgruppe oder haben die Arbeitsgruppe unterstützend begleitet: Frau Cremer Kreis Aachen Herr Schäfer BF Aachen Herr Lausberg BF Aachen Herr Eck BF Bonn Herr Kuhl BF Bonn Herr Band Erftkreis Herr Klösgen Erftkreis Frau Dr. Neff Kreis Euskirchen Herr Crespin Kreis Euskirchen Herr Hitz BF Düsseldorf Herr Landers BF Düsseldorf Herr von der Heidt BF Düsseldorf Herr Riebandt Rhein-Sieg-Kreis, Landesfeuerwehrarzt Herr Arendt Rhein-Sieg-Kreis Herr Blum BF Wuppertal Herr Schneider Bez.Reg. Düsseldorf Herr Probst Bez.Reg. Köln Herr Serwe Bez.Reg. Köln Herr Hilgers Bez.Reg. Köln Herr Peter AKNZ Bad Neuenahr-Ahrweiler Herr Granitzka IfN der BF Köln Herr Neuhoff BF Köln Herr Dr. Dr. Lechleuthner BF Köln Herr Dr. Blomeyer BF Köln Herr Sladek BF Köln _______________________________________________________________________ Projektleiter: Herr Dr. Ruster VERSION V 4.0 JUNI 2003 BF Köln SEITE IV EINSATZKONZEPT ÜMANV INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS VORWORT I DIE ARBEITSGRUPPE IV INHALTSVERZEICHNIS V ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS VII EINSATZKONZEPT ÜMANV 1 1. GRUNDSÄTZLICHES 1 1.1. Abweichungen von bestehenden Konzepten 1 1.2. Standardisierung von Leistungen 2 2. 3. ANFORDERUNG VON RETTUNGSMITTELN 3 2.1. Probleme 3 2.2. Ziele 4 2.3. Lösungen 4 2.3.1. Einsatzstichworte und Einsatzmittelketten 5 2.3.2. Zeitpunkt der Alarmierung externer Kräfte 6 ANFAHRT, BEREITSTELLUNG UND EINSATZ DER RETTUNGSMITTEL 6 3.1. Probleme 6 3.1.1. Orientierung / Ortskunde 6 3.1.2. Raumbedarf 7 3.1.3. Anfahrt 7 3.1.4. Selbsteinsatz von Kräften 7 3.2. Ziele 8 3.3. Lösungen 8 3.3.1. Sammelplätze 8 3.3.2. Bereitstellungsräume 9 3.3.3. Rettungsmittelhalteplätze 4. 10 PATIENTENABLAGEN UND BEHANDLUNGSPLÄTZE 11 4.1. Probleme 11 4.1.1. Patientenanlagen 11 4.1.2. Behandlungsplätze 11 Ziele 12 4.2. VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE V EINSATZKONZEPT ÜMANV 4.3. 5. 6. 7. 8. INHALTSVERZEICHNIS Lösungen 12 4.3.1. Patientenablagen 12 4.3.2. Behandlungsplätze 13 4.3.3. Kontaktgruppen 14 FÜHRUNGSSTRUKTUR 16 5.1. Probleme 16 5.2. Ziele 16 5.3. Lösungen 16 5.3.1. Einsatzleitung und Abschnitte 16 5.3.2. Einsatzabschnitt Rettungsdienst und Unterabschnitte 17 5.3.3. Unterabschnitt Behandlungsplatz 17 5.3.4. Zeitlicher Ablauf beim Aufbau dieser Führungsstruktur 17 KOMMUNIKATION 21 6.1. Probleme 21 6.2. Ziele 22 6.3. Lösungen 23 6.3.1. Leitstellen 23 6.3.2. 4m-Band 23 6.3.3 2m-Band 24 6.3.4. Funkdisziplin 24 ZUWEISUNG VON PATIENTEN IN DIE KRANKENHÄUSER 25 7.1. Probleme 25 7.2. Ziele 26 7.3. Lösungen 26 7.3.1. Unterbringung von Patienten der Kategorie I 26 7.3.2. Verteilung von Patienten der Kategorie II und III 27 7.3.3. Auswahl eines Verfahrens, Patientenatlas 29 EINSATZABLAUF 30 8.1. Anfordernde Stelle – Einsatzleitung Schadensort und Leitstelle 30 8.2. Entsendung von Kräften nach Stufe 1 – ÜMANVS 31 8.3. Entsendung von Kräften nach Stufe 2 – ÜMANVT 32 8.4. Entsendung von Kräften nach Stufe 3 – ÜMANVB 34 8.5. Chronologie eines Einsatzbeispiels 36 VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE VI EINSATZKONZEPT ÜMANV ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS IM TEXT VERWENDETE ABKÜRZUNGEN Fachbegriffe AGBF BHP BOS BSR EA EAL EL ELW EMK EStW FuG KH KTW LF LFV LNA LST MANV NA NAW NEF OrgL PA RD RMHP RTW SP UEA UEAL ÜMANV-B ÜMANV-S ÜMANV-T ZPD Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Behandlungsplatz Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Bereitstellungsraum Einsatzabschnitt Einsatzabschnittsleiter / -leitung Einsatzleiter / -leitung Einsatzleitwagen Einsatzmittelkette Einsatzstichwort Funkgerät Krankenhaus Krankentransportwagen Löschgruppenfahrzeug Landesfeuerwehrverband Leitender Notarzt Leitstelle Massenanfall von Verletzten/Erkrankter Notarzt Notarztwagen Notarzteinsatzfahrzeug Organisatorischer Leiter RD Patientenablage Rettungsdienst Rettungsmittelhalteplatz Rettungswagen Sammelplatz Untereinsatzabschnitt Untereinsatzabschnittsleiter / -leitung Einsatzstichwort Behandlungsplatz Einsatzstichwort Sofortige Entsendung Einsatzstichwort Transportkapazitäten Zentrale Polizeidienste Sonstige Begriffe: ggf. Kap. Min NRW o.g. s. S. u.U. gegebenenfalls Kapitel Minute Nordrhein-Westfalen oben genannt siehe Seite unter Umständen Anmerkung: Die beschriebenen Abkürzungen werden im Text durchgängig auch für den Plural verwendet. VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE VII EINSATZKONZEPT ÜMANV PLANUNG UND KONZEPT EINSATZKONZEPT ÜBERÖRTLICHE UNTERSTÜTZUNG BEI RETTUNGSDIENSTLICHEN GROSSSCHADENSLAGEN IN NORDRHEIN-WESTFALEN (ÜMANV) 1. GRUNDSÄTZLICHES 1.1. Abweichungen von bestehenden Konzepten Der Massenanfall von Verletzten (MANV) stellt eine Situation dar, die die Grund- und Spitzenvorhaltung im Rettungsdienst wegen der Vielzahl von Patienten und/oder Betroffenen überfordert und den Einsatz weiterer Kräfte erforderlich macht (Sonderbedarf). Grund- und Spitzenbedarf sind verzögerungsfrei alarmierbar, die Kräfte des Sonderbedarfs haben jedoch üblicherweise einen Vorlauf von 30-120 min, individuell abhängig von Alarmierungs-, Organisationsform, deren Vorbereitung und der Ausstattung. Die Einsatzorganisation bei allen gängigen MANV-Konzepten ist daher darauf ausgerichtet, den anfänglichen Mangel von Ressourcen so zu organisieren und zu verwalten, dass eine individualmedizinische Behandlung der Patienten, d.h. also der „Normalfall“, so schnell wie möglich wiederhergestellt wird. Kernpunkt ist dabei die Sichtung der Patienten (Triage) und die daraus resultierende Festlegung von Behandlungs- und Transportprioritäten, die innerhalb der Einsatzstrukturen konsequent beibehalten und beachtet wird. Diese Forderung wird typischerweise dadurch erfüllt, dass der Einsatzabschnitt Rettungsdienst bei einem MANV die Untereinsatzabschnitte Patientenablage (PA), Behandlungsplatz (BHP) und Bereitstellungsraum RD (BSR RD) beinhaltet und die Patienten diese „Stationen“ organisiert durchlaufen. Die möglichst rasche Wiederherstellung der individualmedizinischen Versorgung ist auch erklärtes Ziel des Einsatzkonzepts ÜMANV, das auf der Basis der gleichen, bewährten Strukturen arbeitet und deshalb allgemein bekannte und etablierte Einsatzformen nicht verlässt. Dennoch sind in einigen Teilbereichen Abweichungen von den üblichen Konzepten erforderlich, die sich vor allem damit begründen lassen, dass ein einzelner BHP im eigenen Zuständigkeitsbereich in der Regel nach 30 bis 45 min betriebsbereit ist, weitere von extern alarmierte BHP aber einen Vorlauf bis zu 2 h oder sogar mehr haben können. Da diese Gegebenheit kurzfristig nicht zu ändern ist, wurde die gesamte Struktur VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 1 EINSATZKONZEPT ÜMANV PLANUNG UND KONZEPT des Einsatzkonzepts ÜMANV dieser Tatsache angepasst. Auf die einzelnen Besonderheiten wird an den entsprechenden Stellen im Konzept explizit hingewiesen. 1.2. Standardisierung von Leistungen Zu Beginn der Diskussionen in der Arbeitsgruppe wurde festgestellt, dass in den meisten Rettungsdienstbereichen die Grobstrukturen bei feuerwehrtechnischen und rettungsdienstlichen Ereignissen weitgehend identisch sind. Dies gilt auch für Großschadensereignisse, für die besondere Mittel und Einsatzkräfte herangezogen werden müssen. Explizit seien hier die Strukturen der Führungsorganisation mit Einsatzleitung, Einsatzabschnitten und Untereinsatzabschnitten genannt sowie die Kommunikationsstruktur, die diese Führungsstruktur nachbildet. Auch der Patientendurchlauf bei MANV aus dem Schadensgebiet heraus in die Patientenablage, von dort mit Trägerkolonnen in den Behandlungsplatz und der Transport zuletzt mit Fahrzeugen aus dem Rettungsmittelhalteplatz in die Krankenhäuser ist in praktisch allen Rettungsdienstbereichen, die ein funktionierendes MANV-Konzept haben, weitgehend identisch. Diese Übereinstimmungen erleichtern die interkommunale Zusammenarbeit wesentlich. Leider stellte sich aber auch heraus, dass in den darunter eingegliederten Feinstrukturen erhebliche Differenzen bestehen. Insbesondere die Einsatzmittel und deren Einsatzwert weichen zum Teil sehr stark voneinander ab. In der Regel sind einzelne (Norm-)Fahrzeuge wie RTW, KTW oder NEF vom Einsatzwert her zwar identisch, aber trotzdem nicht kompatibel, also beliebig untereinander austauschbar, weil die Beladung (Geräte und Medikamente) von unterschiedlichen Herstellern stammt und damit nicht vom Nachbarn beherrscht wird. Weitaus gravierender ist aber für die überörtliche Zusammenarbeit, dass es eine Vielzahl von Fahrzeugen gibt, die nicht durch besondere Normen abgedeckt sind oder von Grundnormen so weit abweichen, dass Beladung und Einsatzmöglichkeiten für Außenstehende nicht erkennbar sind. Beispiel dafür sind die unterschiedlichsten Abrollbehälter, Gerätewagen und Busse (AB-Rett, AB-San, AB-BHP, GW-Rett, GW-San, R-Bus, M-Bus u.ä.), bei denen nur der jeweilige Träger wirklich weiß, welches Einsatzspektrum mit diesem Fahrzeug geboten wird. Diese Besonderheiten haben letztlich zwei wichtige Effekte: • Zum einen entspricht die bisher übliche Anforderung von einzelnen Kräften oder Einsatzmitteln aus Unkenntnis der spezifischen Möglichkeiten der Rettungsmittel („Wir VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 2 EINSATZKONZEPT ÜMANV PLANUNG UND KONZEPT benötigen den R-Bus“) in der Regel nicht den Notwendigkeiten und bringt daher an der Einsatzstelle nicht den gewünschten Nutzen. • Des weiteren können diese Rettungsmittel nicht dazu verwendet werden, bestehende taktische Einheiten oder Teile bestehender taktischer Einheiten zu ergänzen. Es ist also beispielsweise nicht möglich, aus mehreren Gebietskörperschaften Rettungsmittel zusammenzuziehen und damit einen Behandlungsplatz einzurichten. Vielmehr sind die Rettungsmittel immer nur im jeweiligen Kontext des betreffenden Kreises bzw. der kreisfreien Stadt zu sehen und einzusetzen. Unter diesen Voraussetzungen ergibt sich die Notwendigkeit, für die interkommunale Zusammenarbeit nicht einzelne Kräfte oder Rettungsmittel zu benennen und zu entsenden, die an der Einsatzstelle in einen völlig ungewohnten Zusammenhang gebracht werden, sondern ausschließlich Leistungen anzufordern bzw. zu entsenden. Die Art der Erstellung dieser Leistungen ist dabei zweitrangig und muss für die anfordernde Stelle weder an der Einsatzstelle noch durch die Leitstelle ersichtlich sein. Die Leistungen müssen durch die eintreffenden Einheiten autark erbracht werden. Dies gilt insbesondere für die Behandlungsplätze, die für die anfordernde Stelle letztlich nur eine „black box“ sein dürfen, die gesichtete Patienten aufnimmt und transportfähige Patienten abgibt. Des weiteren muss aber auch erreicht werden, dass diese Forderung nicht nur für die Behandlungsplätze erfüllt ist, sondern in ähnlicher Form für alle Leistungen, die nach extern erbracht werden, angestrebt wird. Je mehr diesem Prinzip Rechnung getragen werden kann, desto einfacher wird eine Organisation der Einsatzstelle sein. 2. ANFORDERUNG VON RETTUNGSMITTELN 2.1. Probleme In der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass die Anforderungen zu unspezifisch waren und dass Einsatzmittel entsendet wurden, die der Lage nicht angemessen waren. Beispielsweise wurde nie deutlich, ob es sich bei den zu entsendenden Rettungsmitteln vornehmlich um Transport- oder Behandlungsplatzkomponenten handeln sollte. Auch die Anzahl der Rettungsmittel wurde selten explizit deutlich gemacht, oftmals wurde mit pauschalen Anforderungen wie „schickt uns alles, was Ihr habt“ gearbeitet, was einen großen Interpretationsspielraum zulässt. VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 3 EINSATZKONZEPT ÜMANV PLANUNG UND KONZEPT Zum Ereigniszeitpunkt eines Großschadensereignisses, insbesondere zu Beginn des Einsatzes, bestehen erhebliche Defizite aller Art, also auch Informationsdefizite, und entsprechend sind treffende Rückmeldungen (noch) nicht zu erwarten. Ohne konkrete Vorplanung besteht bisher also im wesentlichen nur die Alternative, externe Kräfte früh und unspezifisch oder angemessen, aber spät zu alarmieren. 2.2. Ziele Für eine zeitgerechte und angemessene Entsendung von Einsatzmitteln in externe Rettungsdienstbereiche sollten folgende Kriterien erfüllt sein: • Spezifische Anforderung Die entsendende Leitstelle muss wissen, wie viele Rettungsmittel die anfordernde Leitstelle erwartet und zu welchem Zweck sie eingesetzt werden sollen, also beispielsweise als Behandlungskomponente oder Transportkomponente. • Zeitpunkt der Anforderung Anforderungen von externen Rettungsmitteln müssen so früh wie möglich erfolgen, weil für Externe neben dem üblichen Vorlauf noch eine Fahrzeit von 30 – 60 min kalkuliert werden muss. 2.3. Lösungen Die Alarmierung externer Einsatzkräfte muss schnell und eindeutig geschehen. Abstimmung während des laufenden Ereignisses und eine Anpassung von Einsatzmittelketten an das Ereignis erfordert ein hohes Maß an Kommunikation und ist während einer solchen Lage unmöglich. Weil die einzelnen Rettungsdienstbereiche in NRW für den MANV unterschiedliche Einsatzmittel bereithalten, sind aber keine einheitlichen, d.h. immer gleichen Einsatzmittelketten definierbar. Deshalb sind Einsatzstichworte zu verwenden, die landesweit gültig sind, aber in den Rettungsdienstbereichen individuell mit Einsatzmittelketten zu hinterlegen sind. Dies stellt dann kein Problem dar, wenn die entsendeten Einheiten entweder nahtlos in die Einsatzstelle eingegliedert werden können (Beispiel: einzelne Fahrzeuge = Transportkapazitäten) oder aber eigenständig eine Funktion erfüllen können bzw. eine definierte Leistung erbringen können (Beispiel: autarker Behandlungs- VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 4 EINSATZKONZEPT ÜMANV PLANUNG UND KONZEPT platz). Einheitlich muss deshalb die mit der Einsatzmittelkette des Stichworts hinterlegte Leistung sein und nicht die Art und Anzahl der Einsatzmittel. 2.3.1. Einsatzstichworte und Einsatzmittelketten Die Anforderung externer Kräfte zur gegenseitigen Unterstützung erfolgt nach folgenden festgelegten Einsatzstichworten (EStW) in drei Stufen mit individuell hinterlegten Einsatzmittelketten (EMK): EStW ÜMANV-S EMK 3 RTW, 1 NEF Zweck und Besonderheiten Sofortige Bereitstellung von Einsatzmitteln aus der Grundvorhaltung, die EMK sollte planmäßig wie beschrieben aussehen, (“Sofort”) kann aber je nach Tageszeit (RD-Aufkommen) ggf. variieren (z.B. Ersatz von RTW durch KTW). ÜMANV-T Individuell Entsendung eines Maximums an Kapazitäten für den Transport der Patienten von der EST in KH, von den einzelnen RD- („Transport“) Trägern individuell zu dem EStW zu hinterlegen. Die Entsendung kann ggf. in zwei Stufen erfolgen (Kräfte sofort, Kräfte mit zeitlichem Vorlauf). Dieses EStW erfordert, dass die entsendende Leitstelle die Einsatzmittelkette per Fax der anfordernden Leitstelle mitteilt, damit diese zweckmäßig disponieren kann. ÜMANV-B („BHP“) BHP Eigenständig betriebsfähiger BHP für die Behandlung von 50 Patienten gemäß den „Planungsgrundlagen zur Dimensionierung des Sanitätsdienstes“ der AGBF NRW einschl. Führung und Logistik. Kontaktgruppe vorab. Einsatzmittel individuell durch RD-Träger zum EStW zu hinterlegen. Über diese Einsatzstichworte ist eine Anforderung definierter externer Kräfte zur Unterstützung der Einsatzstelle "ohne viel Nachdenken" möglich. Die Einsatzleitung bzw. die anfordernde LST muss aber berücksichtigen, dass Fahrzeuge, die zuerst nach ÜMANV-S oder ÜMANV-T alarmiert würden, bei einer späteren Nachforderung nach Stufe ÜMANV-T oder ÜMANV-B fehlen werden. Einzelne Leitstellen können daher u.U. nur einmal Kräfte nach ÜMANV entsenden, weil für die höheren Stufen keine Rettungsmittel mehr zur Verfügung stehen. Grundregel ist, dass ÜMANV-T und ÜMANV-B sich gegenseitig ausschließen, während ÜMANV-T und ÜMANV-B auch nach der Anforderung ÜMANV-S in Einzelfällen noch alarmierbar ist. VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 5 EINSATZKONZEPT ÜMANV 2.3.2. PLANUNG UND KONZEPT Es ist daher in der Regel nur möglich, bei externen Leitstellen entweder Transportkapazitäten nach ÜMANV-S oder ÜMANV-T oder alternativ einen Behandlungsplatz nach ÜMANV-B anzufordern, nicht aber beides gleichzeitig oder in Folge. Zeitpunkt der Alarmierung externer Kräfte Bekanntermaßen bedarf eine umfassende Lageerkundung einer gewissen Zeitspanne. Diese ist in der Regel um so länger, je größer die Lage ist. Dennoch läuft die Zeit, und vor dem Hintergrund einer ggf. zweistündigen Vorlaufzeit für externe Behandlungsplätze ist der Einsatzleitung frühzeitig eine Entscheidung über die Alarmierung externer Kräfte abzufordern. Die gewählten Einsatzstichworte und die darin hinterlegten Leistungen veranlassen die Einsatzleitung, in solchen Leistungsmodulen zu denken und erleichtern die frühzeitige Entscheidung damit wesentlich. 3. ANFAHRT, BEREITSTELLUNG UND EINSATZ DER RETTUNGSMITTEL 3.1. Probleme Einsätze unter Beteiligung externer Rettungsmittel haben in den letzten Jahren insbesondere folgende Schwierigkeiten und Probleme bei der Anfahrt und der Bereitstellung dieser Kräfte aufgezeigt: 3.1.1. Orientierung / Ortskunde Externe Einsatzkräfte sind in der Regel nicht ortskundig. Schon die Kenntnis der gezielten, also schnellsten Anfahrt zu einem Punkt an einer Stadt- oder Kreisgrenze kann nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden. Orientierung kostet jedoch Zeit, die an der Einsatzstelle sinnvoller genutzt werden könnte. Dies ist durch zweckmäßige Einsatzplanung schon im Vorfeld lösbar. Hinzu kommt der personelle und zeitliche Aufwand für die Orientierung in der fremden Gebietskörperschaft mittels Stadtplan oder Lotsen, der durch sinnvolle Organisation vor Ort reduziert werden kann. VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 6 EINSATZKONZEPT ÜMANV 3.1.2. PLANUNG UND KONZEPT Raumbedarf Der Raumbedarf für die eintreffenden Einsatzmittel und -kräfte wurde bei den Ereignissen der vergangenen Jahre regelmäßig unterschätzt. Dies führte beispielsweise dazu, dass gelegentlich hunderte Meter lange Fahrzeugkolonnen standen, die aber aufgrund der räumlichen Ausdehnung dieses „Bereitstellungsraums“ nur unzureichend überschaubar und nicht spezifisch einsetzbar waren. Zudem wurden hierdurch wichtige Zufahrten zur Einsatzstelle blockiert oder behindert, was die Anfahrt später eintreffender Sonderfahrzeuge, die bis zur Einsatzstelle vorfahren mussten, behindert und verzögert hat. Für ein Ereignis der hier betrachteten Größenordnung dürften sich diese Probleme mit hoher Wahrscheinlichkeit noch verstärken. 3.1.3. Anfahrt Die Anfahrt der Rettungsmittel kann getrennt oder aber nach Sammeln an einem vereinbarten Punkt im Verband erfolgen. Getrennte Anfahrt hat den Vorteil, dass jedes Fahrzeug so schnell wie möglich eintrifft, macht jedoch das „Wiederfinden“, also eine Zusammenarbeit genau dieser Kräfte an der Einsatzstelle unmöglich. Getrennte Anfahrt kann sinnvoll sein, wenn nur wenige Fahrzeuge als Transportkomponente z.B. nach ÜMANV-S angefordert werden. Die Fahrt im Verband erfordert Zeit für das Sammeln an einem Punkt an der Stadt- oder Kreisgrenze, hat aber den Vorteil, dass Kräfte, die zusammenarbeiten sollen, auch zusammen ankommen (insbesondere der BHP nach ÜMANV-B sollte im Verband fahren). Problematisch ist in beiden Fällen, dass ohne sinnvolle Vorplanung eine Absprache erfolgen muss, was einen erheblichen Abstimmungs- und damit Kommunikationsaufwand erfordert. Dies muss nicht zwangsläufig ein Problem für die entsendende Leitstelle bedeuten, ist aber mit Sicherheit für die anfordernde Leitstelle undurchführbar. 3.1.4. Selbsteinsatz von Kräften Bei Großschadenslagen, ob rettungsdienstlicher oder feuerwehrtechnischer Natur, hat sich mehrfach gezeigt, dass sich eine Vielzahl von Einsatzkräften – in der Regel in bester Absicht – eigenständig und ohne Anforderung in Marsch gesetzt und die EST angefahren haben, um zu helfen. Mindestens ein Fall ist bekannt, bei dem dies zu einem praktisch unlösbaren Verkehrschaos geführt hat, das den Einsatzablauf erheblich behindert hat. VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 7 EINSATZKONZEPT ÜMANV 3.2. PLANUNG UND KONZEPT Ziele Bei den betrachteten Größenordnungen von rettungsdienstlichen Schadenslagen ist zu erwarten, dass u.U. mehrere hundert Fahrzeuge zum Einsatzort fahren. Daher ist frühzeitig eine hinreichende Führungsorganisation aufzubauen, die in der Lage ist, dieses Fahrzeugaufkommen zu managen. Ein wesentliches Merkmal der Einsatzplanung muss die Minimierung des personellen und kommunikativen Aufwands zur Lenkung externer Einsatzmittel sein. Die für die Anfahrt der Fahrzeuge erforderliche Abstimmung und Kommunikation kann im Wesentlichen im Rahmen der Einsatzplanung geschehen. Dies erleichtert vor allen Dingen der betroffenen Leitstelle vor Ort die Arbeit und macht dann, wenn der entsprechende Einsatzplan allen Einsatzkräften bekannt ist, auch an der Einsatzstelle langwierige Kommunikation und Abstimmung, die unnötigerweise Personal binden würde, überflüssig. Insgesamt sind dafür die unten beschriebenen Maßnahmen erforderlich. 3.3. Lösungen 3.3.1. Sammelplätze Es ist zwingend erforderlich, dass die kreisfreien Städte und Kreise in NRW Sammelplätze innerhalb ihrer Gebietskörperschaft festlegen. Mindestanforderungen an diese Sammelplätze sind: • Verkehrsgünstige Lage an der Kreis- oder Stadtgrenze • Platzangebot mindestens 50 m x 50 m oder vergleichbare Ausmaße • Getrennte Zu- und Abfahrt möglich • Wenn möglich, sollte eine Infrastruktur vorhanden oder einrichtbar sein (Toiletten, Strom- und Wasseranschluss) • An den Sammelplätzen muss Personal zur Führung vorhanden sein. • Eine Einweisung der Fahrzeuge zu den Bereitstellungsräumen muss sichergestellt sein. Dies kann z.B. durch Kartenmaterial, das in Depots an den Sammelplätzen vorgehalten wird, durch bereitgestellte Lotsen oder durch andere geeignete Maßnahmen geschehen. Die Planung dieser Organisation muss in jedem Kreis oder jeder kreisfreien Stadt im Vorfeld erfolgen. Sammelplätze für Einsatzkräfte sind nahe der Stadt-/Kreisgrenze aus allen umliegenden Kreisen / kreisfreien Städten auszuweisen. Sie müssen sich an den Hauptzugangsstra- VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 8 EINSATZKONZEPT ÜMANV PLANUNG UND KONZEPT ßen (Bundesstraßen, Autobahnen) orientieren. Diese Forderungen dürften in der Regel zur Einrichtung von vier bis maximal acht Sammelplätzen pro Gebietskörperschaft führen. Die Sammelplätze werden von allen Kräften, d.h. sowohl von Rettungsdienstkräften als auch von Kräften des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung angefahren. Die Sammelplätze sind als Anlage zum Einsatzplan zu führen, so dass alle Gebietskörperschaften ohne Nachfrage in der Lage sind, bei Entsendung von Kräften die vereinbarten Plätze anzufahren. Eine Kommunikation mit der anfordernden Leitstelle erübrigt sich bis dahin. Für die Sammelplätze ist Führungspersonal in hinreichender Stärke und mit hinreichender Ausstattung vorzusehen. Die Führer der Sammelplätze unterstehen der Gesamteinsatzleitung. 3.3.2. Bereitstellungsräume Die Einrichtung von Bereitstellungsräumen muss lageabhängig geschehen. Hier kann eine Vorausplanung nur in begrenztem Umfang geschehen und muss von den Rettungsdienstträgern ggf. eigenständig für das Zuständigkeitsgebiet durchgeführt werden. Die Bereitstellungsräume können abhängig von Randbedingungen und Notwendigkeiten an der Einsatzstelle gemeinsam oder für Brandschutz- und Hilfeleistungskräfte sowie Rettungsdienstkräfte getrennt festgelegt werden. Am BSR wird den Einsatzkräften die Zuweisung zu den einzelnen Rettungsmittelhalteplatz sowie der dem entsprechenden Untereinsatzabschnitt (bestehend aus einer oder mehreren Patientenablage/n, einem Behandlungsplatz und einem Rettungsmittelhalteplatz) zugewiesene 2m-Funkkanal mitgeteilt. Die Anforderungen an die Bereitstellungsräume entsprechen ebenfalls folgenden Forderungen: • Verkehrsgünstige Lage • Platzangebot mindestens 50 m x 50 m oder vergleichbare Ausmaße • Getrennte Zu- und Abfahrt möglich • Wenn möglich, sollte eine Infrastruktur vorhanden oder einrichtbar sein (Toiletten, Strom- und Wasseranschluss) • In den Bereitstellungsräumen muss Personal zur Führung vorhanden sein. • Eine Einweisung der Fahrzeuge zu den Rettungsmittelhalteplätzen muss sichergestellt sein. Hier sind bereitgestellte Lotsen oder Einweiser sinnvoll. In Einzelfällen kann die Einweisung zum Rettungsmittelhalteplatz auf dem zugewiesenen 2m-Funkkanal nützlich sein (Achtung: dies erhöht den Funkverkehr auf dem jeweiligen Funkverkehrskreis erheblich). VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 9 EINSATZKONZEPT ÜMANV PLANUNG UND KONZEPT • Bereitstellungsräume können je nach Lage mehrere hundert Meter oder auch einige Kilometer von der EST und den RMHP entfernt sein. Hinweis: 3.3.3. Sammelplätze und Bereitstellungsräume können identisch sein. Rettungsmittelhalteplätze Rettungsmittelhalteplätze werden jeweils einem Untereinsatzabschnitt, also einem definierten Behandlungsplatz zugewiesen. Die Kapazität dieser Rettungsmittelhalteplätze kann wesentlich geringer ausfallen als diejenige der Bereitstellungsräume für den Rettungsdienst. Voraussetzung ist dann allerdings eine Führung, die in der Lage ist, zeitnah Einsatzmittel aus den Bereitstellungsräumen zu ordern und zu erhalten. Je geringer die Kapazität ist (= kleiner Puffer!), desto schneller muss die Nachschuborganisation der Rettungsmittel funktionieren. Die nachfolgende Abbildung erläutert den Weg der Bereitstellung von Einsatzmitteln sowohl für den Rettungsdienst als auch für den Brandschutz und die Hilfeleistung. Abbildung: Bereitstellung von Einsatzmitteln Heranführung von externen Rettungsmitteln Externe Bereiche EL gesamt Sammelplatz EAL Schaden Alle Fahrzeuge EAL RD Fahrzeuge BS / TH BSR BS / TH UEA 1 BSR RD Fahrzeuge RD BHP 1 Legende: VERSION V 4.0 JUNI 2003 UEA 2 BHP 2 UEA 3 BHP 3 Führungsanbindung Fahrzeugbereitstellung (Trennung der Bereiche BS/TH und RD optional, aber sinnvoll) SEITE 10 EINSATZKONZEPT ÜMANV 4. PATIENTENABLAGEN UND BEHANDLUNGSPLÄTZE 4.1. Probleme 4.1.1. Patientenablagen PLANUNG UND KONZEPT Patientenablagen werden sich sehr früh im Einsatzgeschehen etablieren, u.U. noch vor Eintreffen der ersten Rettungskräfte. Diese Patientenablagen werden möglicherweise in unmittelbarer Nähe zum Gefahrenbereich liegen und zunächst nicht nach einsatztaktischen Gesichtspunkten ausgerichtet sein. Für den Einsatz externer Behandlungsplätze muss realistisch von einem Vorlauf von rund zwei Stunden bis zur Betriebsbereitschaft dieser Behandlungsplätze ausgegangen werden. Weil dieser Zeitraum an der Patientenablagen naturgemäß nicht allein mit den originären Aufgaben an dieser Stelle überbrückt werden kann (Sichtung, erste lebensrettende Maßnahmen), wird die Patientenablage notgedrungen zu einem provisorischen Behandlungsplatz anwachsen, an dem die Patienten gemäß Sichtungskategorie mit den vorhandenen Mitteln behandelt werden. Dies wird unorganisierter und unqualifizierter erfolgen als in einem regulären Behandlungsplatz, ist aber in Anbetracht von mindestens zwei Stunden absoluter Mangelverwaltung vermutlich der pragmatischste Ansatz. 4.1.2. Behandlungsplätze Probleme beim Aufbau und Betrieb der Behandlungsplätze ergeben sich im Wesentlichen aus ihrem Raumbedarf und aus dem zeitlichen Verzug der Betriebsbereitschaft. • Der Raumbedarf von Behandlungsplätzen nach AGBF-Empfehlung (50 Patienten / Betroffene) liegt bei etwa 1500 m2 (Standardabmessungen 30 m x 50 m oder vergleichbar). Anzustreben ist der Aufbau in kurzer Entfernung zur Patientenablage, weil auf diese Weise nur ein relativ geringer Personalansatz als Trägerkolonnen erforderlich ist. Es ist zu vermuten, dass diese Anforderungen bei großflächigen Lagen eher erfüllbar sind als bei punktuellen Lagen, weil sich dort alle Rettungskräfte auf einem noch engeren Raum ballen. Hinzu kommen zweckmäßige Zu- und Abfahrten für Rettungsmittel und die Rettungsmittelhalteplätze am Ausgang der Behandlungsplätze. • Der Zeitverzug für die Betriebsbereitschaft von Behandlungsplätzen aus externen Rettungsdienstbereichen ist wesentlich höher anzusetzen als für Behandlungsplätze aus dem originären Zuständigkeitsbereich und liegt vermutlich bei mindestens zwei Stunden. Zu diesem Zeitpunkt wird sich, wie oben erwähnt, die Patientenablage bereits zu einem provisorischen Behandlungsplatz entwickelt haben. Für die eintreffen- VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 11 EINSATZKONZEPT ÜMANV PLANUNG UND KONZEPT den Behandlungsplätze bzw. deren OrgL steht dann die Entscheidung an, ob der eigene Behandlungsplatz konkret und vollständig aufgebaut werden kann und soll (Raumbedarf!) oder ob die vorhandene „erweiterte Patientenablage“ mit den mitgeführten Mittel und Kräften weiter ergänzt und ertüchtigt werden soll. Dies widerspricht allerdings den unter 1.2. (Standardisierung von Leistungen) genannten Zielen der vollständigen Eigenständigkeit entgegen der Integration in fremde Konzepte, ist aber die pragmatischere Lösung. Die gewünschte personelle und materielle Unabhängigkeit vom Rest der Einsatzstelle kann jedoch auch auf diese Weise aufrecht erhalten werden. Es ist festzustellen, dass zu den bereits genannten Gründen für den Zeitverzug (Alarmierung dienstfreier Kräfte, Sammeln im eigenen Bereich, Anfahrt in den externen Rettungsdienstbereich, vom Sammelplatz Anfahrt zur Einsatzstelle) noch hinzukommt, dass die Führungskräfte der externen Kräfte vor Aufbau des BHP einen Kontakt zur Einsatzleitung bzw. Einsatzabschnittsleitung herstellen müssen, bei dem Auftrag, Einsatzort, Kommunikationswege u.ä. geklärt werden müssen. Auch dies benötigt Zeit. 4.2. Ziele Ziel bei der Organisation der Patientenablagen und der Behandlungsplätze ist, wie bei allen rettungsdienstlichen Lagen mit anfänglichem Ressourcenmangel die möglichst schnelle Wiederherstellung der individualmedizinischen Behandlung, d.h. aller notwendigen (und damit oftmals maximal möglichen) Behandlung jedes einzelnen Patienten. Dies ist erfahrungsgemäß am besten dann möglich, wenn die anerkannte Verfahrensweise des linearen Patientendurchlaufs vom Schadensgebiet über die Patientenablagen in die Behandlungsplätze und von dort aus mit Rettungsmitteln in die Krankenhäuser erfolgen kann. Erklärtes Ziel auch dieses Konzepts ist deshalb, diesen geregelten Durchlauf früh und organisiert herzustellen. 4.3. Lösungen 4.3.1. Patientenablagen Es wurde bereits festgestellt, dass die Patientenablagen in der Anfangsphase des Einsatzes nicht oder nur sehr bedingt steuerbar sind. Insofern muss seitens der Einsatzleitung u.U. auf Gegebenheiten aufgebaut werden, die zwar nicht einsatztaktischen Ge- VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 12 EINSATZKONZEPT ÜMANV PLANUNG UND KONZEPT sichtspunkten entsprechen, aber letztlich nicht zu ändern sind. Wichtig ist, möglichst frühzeitig „zu retten, was zu retten ist“, d.h. den Patientenablagen in einer möglichst frühen Phase des Einsatzes Führungspersonal zuzuweisen, das geeignet ist, Maßnahmen einzuleiten, die zur Erreichung der Einsatzziele erforderlich sind. Diese Führer der Patientenablagen treffen vor allem die notwendigen organisatorischen Maßnahmen wie Raumorganisation oder Nachforderungen und unterstützen das ärztliche und rettungsdienstliche Personal an der Patientenablage in organisatorischer Hinsicht vergleichbar einem OrgL. Bei der Raumorganisation ist zu berücksichtigen, dass die Betriebsbereitschaft des Behandlungsplatzes möglicherweise mehr als zwei Stunden betragen kann und dass aus diesem Zeitverzug heraus zwangsläufig Notfallmedizin betrieben werden muss, so dass die Patientenablage mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem provisorischen Behandlungsplatz anwächst. Weil deswegen vermutlich auch erste Transporte durchzuführen sind, wird auch ein Rettungsmittelhalteplatz zu führen sein. An dieser Stelle sei explizit darauf hingewiesen, dass dabei wegen des zeitlichen Verlaufs von Einsatzstellenentwicklung und Betriebsbereitschaft von Einsatzeinheiten von der „reinen Lehre“ abgewichen werden muss, die den Transport von Patienten ausschließlich nach Behandlung am Behandlungsplatz vorsieht. Der Führer der Patientenablage ist in der ersten Phase der Einsatzabschnittsleitung Rettungsdienst unterstellt. Mit Eintreffen der für diesen Untereinsatzabschnitt verantwortlichen externen Kräfte übernimmt der Führer des Behandlungsplatzes zusammen mit seinem Med. Leiter Behandlungsplatz (LNA-Qualifikation) die Untereinsatzabschnittsleitung und führt die Patientenablage, den Behandlungsplatz und den dazugehörigen Rettungsmittelhalteplatz. 4.3.2. Behandlungsplätze Die Behandlungsplätze, die zu externen Einsatzstellen entsendet werden, sind als autarke Einheiten, die gemäß 1.2. eigenständig und unabhängig definierte Leistungen erbringen sollen, darauf angewiesen, dass alle zugehörigen Einsatzmittel zusammenarbeiten. Ein „Wiederfinden“ einmal zerstreuter Einheiten an großen Einsatzstellen dürfte allerdings unmöglich sein. Das hat eine geschlossene Anfahrt im Verband zur Voraussetzung. Daher sammeln sich alle Kräfte, die für den Behandlungsplatz vorgesehen sind, auf den Sammelplätzen der eigenen Gebietskörperschaft, um von dort im Verband den jeweiligen Sammelplatz des anfordernden Bereichs anzufahren, von dort aus weiter wie beschrieben, jeweils in geschlossener Formation. Der Verbandsführer (Leiter des Behandlungsplatzes) meldet sich bei der TEL Einsatzabschnittsleitung Rettungsdienst über den entsprechenden Führungskanal im 2m-Band, den er im Bereitstellungsraum vom Leiter des Bereitstellungsraums erfahren hat. VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 13 EINSATZKONZEPT ÜMANV PLANUNG UND KONZEPT Der Aufbau des Behandlungsplatzes muss sich konsequent an den Erfordernissen und Besonderheiten dieser Einsatzstelle ausrichten. Diese Erfordernisse müssen in einem eindeutigen und umfassenden Einsatzbefehl dokumentiert sein, der seitens der Einsatzabschnittsleitung RD an diesen Unterabschnitt ergeht. Dieser Einsatzbefehl muss mindestens enthalten: • Anzahl und Ort(e) der zu übernehmenden Patientenablage(n) • Vorgesehener Ort zum Aufbau des Behandlungsplatzes (ggf. Erweiterung einer Patientenablage, s.o.) • 2m-Funkkanal für den Unterabschnitt, bestehend aus Patientenablage(n), Behandlungsplatz und Rettungsmittelhalteplatz • Führer der Patientenablagen als Ansprechpartner vor Ort • Verfahren der Patientenzuweisung in die Krankenhäuser • Sachstand der Patientensichtung und -behandlung • Sachstand des Patiententransports • Sachstand der Verfügbarkeit von Rettungsmitteln, Zuweisung eines Rettungsmittelhalteplatzes 4.3.3. Vorkommando Bereits frühe Diskussionen in der Arbeitsgruppe haben gezeigt, dass erheblicher Arbeitsund Koordinationsaufwand von den Führern der externen Einheiten ferngehalten werden kann, wenn die Leitstelle sofort nach der Anforderung eines Behandlungsplatzes die Alarmierung und Entsendung eines Vorkommandos veranlasst, das praktisch verzögerungsfrei die Einsatzstelle anfährt, Kontakt mit der Einsatzleitung bzw. der Einsatzabschnittsleitung aufnimmt und alle notwendigen Vorbereitungen für den Einsatz der eigenen Kräfte trifft. Im Einzelfall ist je nach Organisationsform auch ein Voralarm für das Vorkommando in Erwägung zu ziehen. Mit Eintreffen des Behandlungsplatzes kann dann bereits alles so weit vorbereitet sein, dass der Aufbau unmittelbar erfolgen kann und der Behandlungsplatz sofort danach den Betrieb aufnehmen kann. Um diese Vorarbeit leisten zu können, muss das Vorkommando folgende Voraussetzungen mitbringen: • Sofort oder mit geringer Verzögerung alarmierbar (Vorlauf max. 10-15 min) • Führer des Vorkommandos ist eine Führungskraft mit allen relevanten Kenntnissen über die eigene Organisation (vorhandene Mittel und Kräfte, Alarmierbarkeit usw.) sowie hoch anzusiedelnder Entscheidungs- und Weisungsbefugnis im Regelführungsdienst • Mindestens ein Führungsgehilfe • Einsatzmittel ELW 1 VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 14 EINSATZKONZEPT ÜMANV PLANUNG UND KONZEPT Aufgaben des Vorkommandos sind: • Sofortiges Anfahren der Einsatzstelle über die vorgesehenen Stationen (Sammelplatz, Bereitstellungsraum) • Meldung bei der Einsatzleitung und der Einsatzabschnittsleitung RD • Kontakt zur Einsatzabschnittsleitung RD zur Übernahme des Einsatzauftrags • Klärung der Einbindung in die Führungs- und Kommunikationsstruktur an der Einsatzstelle (z.B. 2m-Funkkanal) • Kontaktaufnahme zu den eigenen Kräften • Einweisung der eigenen Kräfte bei Eintreffen • Ständiger Kontakt vom Behandlungsplatz (OrgL) zur Einsatzabschnittsleitung RD • Koordination von Nachforderungen an die eigene Leitstelle sowie Einweisungen dieser Nachschubkräfte • Der Führer des Vorkommandos (= Verbandsführer) übernimmt mit dem OrgL und dem Med. Leiter Behandlungsplatz („LNA“) die Untereinsatzabschnittsleitung. Um diese Aufgaben adäquat übernehmen zu können, ist nach Auffassung der AG eine hohe Führungsqualifikation erforderlich. Es erscheint sinnvoll, hierfür Personal der höchsten Führungsqualifikationsstufe (in den Gebietskörperschaften unterschiedlich genannt, allgemein anerkannt als A-Dienst zu bezeichnen) zu entsenden. Nur hier sind die entsprechenden Kenntnisse und vor allem Befugnisse gebündelt vorhanden, die es ermöglichen, auch im weiteren Verlauf des Einsatzes weitere Nachforderungen an die eigene Leitstelle zu stellen und die für den Heimatbereich daraus resultierenden Konsequenzen zu überschauen oder in anderer notwendiger Weise von der Einsatzstelle aus in die Abläufe im eigenen Bereich einzugreifen (z.B. zur Patientenunterbringung). In der AG wurde festgestellt, daß ausreichendes Führungspersonal mit vergleichbarer Qualifikation nicht in allen Rettungsdienstbereichen im Regelführungsdienst im Dienst ist. In diesen Fällen sollte eine Rufbereitschaft organisiert werden, um eine Erreichbarkeit sicherzustellen. VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 15 EINSATZKONZEPT ÜMANV 5. FÜHRUNGSSTRUKTUR 5.1. Probleme PLANUNG UND KONZEPT Es hat sich gezeigt, dass die Strukturen der Führung in allen an der Arbeitsgruppe beteiligten Rettungsdienstbereichen im wesentlichen einheitlich sind. Es ist anzunehmen, dass dies auch für die meisten übrigen Rettungsdienstbereiche in NRW gilt. Probleme bereitet jedoch die Vielzahl der zu bildenden Einsatzabschnitte und Untereinsatzabschnitte und die damit notwendige Zahl an Führungskräften. Vor allem in der Anfangsphase des Einsatzes stehen relativ wenig (für die jeweiligen Aufgaben qualifizierte) Führungskräfte zur Verfügung, die zudem noch sinnvoll auf mindestens zwei Einsatzabschnitte - Schadenbekämpfung und Rettungsdienst - verteilt werden müssen. 5.2. Ziele Für den gesamten Einsatzablauf ist eine durchgängige Führungsstruktur zu etablieren, die sowohl den anfänglichen Ressourcenmangel kanalisiert und optimal verwaltet als auch die endgültige Struktur des Einsatzes so vorbereitet, dass die Führung mit Eintreffen weiterer Kräfte nach und nach aufwachsen kann und der Einsatz ohne Bruch in der Führung geleitet werden kann. Dazu ist es notwendig, dass die endgültige Gesamtführungsstruktur von vornherein bekannt ist und damit gezielt angestrebt werden kann. Dabei ist die „3-5er Führungsregel“, also die Führung von 3 bis 5 Einsatzabschnitten unter einer Führung innerhalb aller Führungsebenen, möglichst einzuhalten. Nur so bleibt der notwendige Überblick des jeweiligen Leiters der Einheiten oder Abschnitte gewährleistet, der die Einhaltung von Melde- und Befehlswegen ermöglicht und dabei keine personellen Ressourcen verschwendet. 5.3. Lösungen 5.3.1. Einsatzleitung und Abschnitte Einsatzleitung und Einsatzabschnittsbildung erfolgt auch bei den betrachteten rettungsdienstlichen Großschadenslagen nach bekanntem Muster. Es werden Einsatzabschnitte zur Schadenbekämpfung nach Bedarf gebildet, die direkt der Einsatzleitung (TEL) unterstellt sind. Des weiteren ist ein Einsatzabschnitt Rettungsdienst erforderlich, in dem die rettungsdienstlichen Maßnahmen, also „der MANV“, abgearbeitet werden können. Scha- VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 16 EINSATZKONZEPT ÜMANV PLANUNG UND KONZEPT densbekämpfung und Rettungsdienst werden nebeneinander geführt, insofern liegt hier keine Abweichung von den herkömmlichen MANV-Einsätzen vor. 5.3.2. Einsatzabschnitt Rettungsdienst und Untereinsatzabschnitte Üblicherweise enthält der Einsatzabschnitt RD die Untereinsatzabschnitte Patientenablage, Behandlungsplatz und Rettungsmittelhalteplatz, geführt vom OrgL (und dem medizinischen Leiter des Abschnitts). Da hier aber mehrere bis viele Behandlungsplätze mit der umgebenden Logistik nebeneinander arbeiten müssen, ist eine weitere Führungsebene einzuziehen. Sie besteht aus der Einsatzabschnittsleitung Rettungsdienst, die zur Bewältigung der Führung von bis zu 5 „herkömmlichen“ Untereinsatzabschnitten, jeweils bestehend aus Patientenablage, Behandlungsplatz und Rettungsmittelhalteplatz unter der Führung des Verbandsführers, des OrgL und des „LNA“ des Untereinsatzabschnitts, ertüchtigt werden muss. Sie muss deshalb als Einsatzabschnittsleitung stabsmäßig ausgestattet werden. Sind mehr als 5 Behandlungsplätze erforderlich, so ist ein zweiter Einsatzabschnitt Rettungsdienst II nötig, dessen Einsatzabschnittsleitung ebenfalls als Technische Einsatzleitung stabsmäßig einzurichten ist. 5.3.3. Untereinsatzabschnitt Behandlungsplatz Jeder Untereinsatzabschnitt Behandlungsplatz wird nach herkömmlichem Muster geführt. Die Führung dieser Untereinsatzabschnitte besteht aus dem Verbandsführer, dem OrgL und dem med. Leiter Behandlungsplatz, die mit ihren Behandlungsplatz von extern angerückt sind und mit Aufnahme des Betriebs auch eine (oder mehrere) Patientenablage(n) und einen Rettungsmittelhalteplatz führen, von dem die Transportmittel für den Ausgang des Behandlungsplatzes abgefordert werden. Insofern gibt es auch hier außer der erweiterten Untereinsatzabschnittsleitung keine Abweichung von bekannten, etablierten Strukturen. 5.3.4. Zeitlicher Ablauf beim Aufbau dieser Führungsstruktur In den bisherigen Ausführungen wurde mehrfach festgestellt, dass die Zeitspanne bis zur Betriebsbereitschaft der (externen) Behandlungsplätze im Vergleich zu anderen Einsätzen extrem lang sein dürfte. Durch die Alarmierung dienstfreier Kräfte, das Sammeln sowie die u.U. lange Anfahrt ist mit einem Vorlauf von mindestens 90 min, ggf. bis zu 150 min oder sogar darüber hinaus zu rechnen. Die o.g. anzustrebende Führungsstruktur kann sich daher nur im Laufe dieser Zeit etablieren. Trotzdem ist auch bis dahin im Einsatzabschnitt Rettungsdienst Führungsarbeit zu leisten. Vor allem zu Beginn des Einsatzes sind Maßnahmen zur Koordination der Arbeiten in den Patientenablagen zu leisten, die von Führungskräften der PA durchzuführen sind. VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 17 EINSATZKONZEPT ÜMANV PLANUNG UND KONZEPT Die beschriebenen Führungsstrukturen lassen sich erst dann vollständig einrichten, wenn die Behandlungsplätze von extern eingetroffen sind und die jeweiligen OrgL die Leitung der entsprechenden Untereinsatzabschnitte übernommen haben. Deshalb ist bezüglich der Führungsstruktur an den betrachteten Einsatzstellen folgender zeitlicher Ablauf anzustreben: • Es wurde bereits festgestellt, dass sich Patientenablagen in einer sehr frühen Phase des Einsatzes unorganisiert bilden werden, ggf. schon vor Eintreffen der ersten Kräfte. • Diese Phase ist wegen des anfänglichen Ressourcenmangels kaum organisierbar. Dennoch sind an den Patientenablagen so früh wie möglich nicht nur rettungsdienstliche Aufgaben (Sichtung, Sofortmaßnahmen), sondern auch organisatorische Maßnahmen zu treffen. Deshalb ist jede Patientenablage so früh wie möglich mit einer Führungskraft auszustatten, die genau diese Funktion übernimmt und damit das Rettungsdienstpersonal soweit entlastet, dass es ausschließlich seine originären Aufgaben übernehmen kann. Diese vorläufigen „Leiter Patientenablage“ sind der Einsatzabschnittsleitung RD unterstellt und führen die Patientenablagen als Untereinsatzabschnitte in diesem Abschnitt. Sie nehmen damit die Funktion einer Vorstufe des OrgL wahr. In diesem Zusammenhang sei auf die Notwendigkeit hingewiesen, Führungskräfte rettungsdienstlich zu schulen und Rettungsdienstpersonal über Führungsstrukturen und organisatorische Anforderungen bei rettungsdienstlichen Großschadenslagen zu schulen bzw. zumindest zu informieren, Nur so steht hinreichend Personal für solche wie die o.g. Aufgaben zur Verfügung, das wenigstens eine Mindestqualifikation für die Übernahme derartiger Aufgaben mit sich bringt. • Durch die zeitliche Verzögerung der Betriebsbereitschaft der von Extern eintreffenden Behandlungsplätze ist zu erwarten, dass die meisten der Patientenablagen zu provisorischen Behandlungsplätzen anwachsen. Auch aus diesem Grund ist der Untereinsatzabschnittsleiter der Patientenablagen als Vorstufe zum OrgL unabdingbar. VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 18 EINSATZKONZEPT ÜMANV PLANUNG UND KONZEPT Abbildung: Führungsstruktur Phase 1 • • Bildung einer Einsatzleitung sowie von Einsatzabschnitten „Schaden“ und „Rettungsdienst“, denen die jeweiligen Bereitstellungsräume unterstehen In den Einsatzabschnitten werden die ersten Untereinsatzabschnitte gebildet: im Schadensgebiet nach Lage, im Einsatzabschnitt Rettungsdienst sind zu diesem Zeitpunkt die Patientenablagen sowie wenige Rettungsmittelhalteplätze zu führen. Sie werden zunächst an die Einsatzabschnittsleitung Rettungsdienst (TEL) angebunden. Führungsstrukturen bei MANV mit mehreren BHP (Phase 1 – Einsatzbeginn) EL gesamt Sammelplatz EAL Schaden EAL RD (TEL) BSR BS / TH BSR RD UEA 1 PA 1 RMHP 1 UEA 2 PA 2 RMHP 2 PA 3 RMHP 3 PA 4 PA 5 PA 6 PA 7 VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 19 EINSATZKONZEPT ÜMANV PLANUNG UND KONZEPT • Mit Eintreffen eines Behandlungsplatzes und Zuweisung zu einer (oder mehreren) Patientenablage(n) übernimmt der Verbandsführer (= Führer Vorkommando) zusammen mit dem OrgL und dem medizinischen Leiter Behandlungsplatz („LNA“) die Leitung des Untereinsatzabschnitts und führt in seinem Bereich die ihm zugewiesenen Patientenablagen, seinen Behandlungsplatz und den ihm zugewiesenen Rettungsmittelhalteplatz. Erst zu diesem Zeitpunkt ist in diesem Untereinsatzabschnitt die vorgesehene (gängige) Führungsstruktur erreicht. Abbildung: Führungsstruktur Phase 2 • Eintreffen und Betriebsbereitschaft von zwei Behandlungsplätzen; die jeweiligen OrgL übernehmen die Führung über ihren eigenen Behandlungsplatz, eine oder mehrere Patientenablagen sowie einen zugewiesenen Rettungsmittelhalteplatz. Weitere Patientenablagen und Rettungsmittelhalteplätze. • Führungsstrukturen bei MANV mit mehreren BHP (Phase 2 – einige BHP eingetroffen) EL gesamt Sammelplatz EAL Schaden EAL RD (TEL) BSR BS / TH BSR RD PA 5 UEA 1 PA 6 UEA 2 UEAL 1 PA 1 PA 2 RMHP 3 RMHP 4 PA 7 BHP 1 usw. PA 8 RMHP 1 PA 9 UEAL 2 PA 3 PA 4 BHP 2 RMHP 2 VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 20 EINSATZKONZEPT ÜMANV PLANUNG UND KONZEPT • Mit Eintreffen weiterer Behandlungsplätze wird mit den übrigen Untereinsatzabschnitten genauso verfahren, um letztlich die angestrebte Gesamtstruktur zu erreichen. Abbildung: Führungsstruktur Phase 3 • Endgültige, anzustrebende Führungsstruktur Führungsstrukturen bei MANV mit mehreren BHP (Phase 3) EL gesamt Sammelplatz EAL Schaden Ggf. 2. EA RD, wenn erforderlich EAL RD (TEL) BSR BS / TH BSR RD UEAL 1 UEA 1 UEA 2 usw. Einsatzmittel und UEA nach Bedarf 6. KOMMUNIKATION 6.1. Probleme UEAL 2 PA 1 PA 3 PA 2 PA 4 BHP 1 BHP 2 RMHP 1 RMHP 2 UEAL 3 PA 5 BHP 3 RMHP 3 usw. bis max. 5 BHP pro EA Probleme mit der Kommunikation sind bei Großschadenlagen sind, ob rettungsdienstlich oder feuerwehrtechnisch, im Wesentlichen immer gleich und daher bekannt. Die notwendige Kommunikation von Einsatzkräften untereinander wird in der Regel dadurch behindert oder sogar verhindert, dass zu viele Teilnehmer einen Funkverkehrskreis benutzen. VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 21 EINSATZKONZEPT ÜMANV PLANUNG UND KONZEPT Dies und ggf. noch hinzukommende mangelnde Disziplin der Teilnehmer hat eine völlige Überlastung der jeweiligen Funkkanäle zur Folge, was die Übermittlung von Informationen zu einem reinen Glücksspiel degradiert. Dies gilt insbesondere für den 2mEinsatzstellenfunk, aber zu Spitzenzeiten auch für den 4m-Bereich. Auch die Erreichbarkeit über Mobiltelefon dürfte bei solchen Lagen eingeschränkt sein, weil erfahrungsgemäß viele am Einsatz Beteiligte und noch mehr am Einsatz unbeteiligte Dritte die Kanäle belegen und in der Summe das Netz überlasten. Die Zahl der verfügbaren Funkkanäle ist begrenzt. Die an der AG beteiligten Kreise und kreisfreien Städte verfügen in der Regel über rund 10-15 explizit zugewiesene Kanäle im 2m-Band und zwei bis drei im 4m-Band. Gerade im 2m-Bereich setzen sich die zugewiesenen 10-15 Kanäle aus einer Auswahl aus insgesamt rund 30 Kanälen zusammen. Diese zur Verfügung stehende Auswahl ist jedoch naturgemäß von Bereich zu Bereich verschieden. Da mehrheitlich von den Einsatzkräften nur FuG 10 oder mit zehn fest vorgegebenen Kanälen mitgeführt werden und entsprechend benutzt werden können, beschränkt sich die Zahl der gemeinsam nutzbaren Kanäle auf drei bis vier Kanäle im 50er Bereich und prinzipiell den Kanal 31, der wegen „Platzmangel“ aber schon gar nicht mehr in allen Bereichen auf allen FuG programmiert ist. 6.2. Ziele Oberstes Ziel bei der Festlegung einer Kommunikationsstruktur muss die einwandfreie Kommunikation zwischen solchen Kräften, Einheiten oder Einrichtungen sein, die zum Zwecke des reibungslosen Einsatzablaufs miteinander reden müssen. Hinzu kommt aber ein weiterer Aspekt: wenn die Kommunikationsstruktur so ausgelegt ist, dass sie die angestrebte Führungsstruktur nachbildet, können Einsatzkräfte oder Einheiten, die in der Hierarchie nicht direkt miteinander verknüpft sind, auch nicht miteinander in Kontakt treten. Dadurch wird (sinnvollerweise) erzwungen, dass die hierarchisch aufgebauten Befehls- und Meldewege weitestgehend eingehalten werden. Aufgrund der technischen Beschränkungen im analogen Funksystem ist weiteres erklärtes Ziel dieser Einsatzplanung, auch organisatorische Maßnahmen vorzugeben, um die notwendige Kommunikation zu minimieren, d.h. die Zahl der notwendigen Telefonate und Funkdurchsagen auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren. VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 22 EINSATZKONZEPT ÜMANV 6.3. Lösungen 6.3.1. Leitstellen PLANUNG UND KONZEPT Die Kommunikation zwischen den betroffenen Leitstellen findet in der Regel telefonisch über Festnetz statt, manchmal sogar über Standleitungen. Daran ist prinzipiell nichts zu ändern. Es sollte allerdings bedacht werden, dass nicht nur kurze Durchsagen über Funk, sondern auch Telefonate im besonderen Stress einer solchen Lage untergehen können. Der sicherste Weg der Kommunikation ist daher das Fax, das allerdings die (zeitaufwändigere) schriftliche Niederlegung der Mitteilung voraussetzt. An einigen Stellen dieses Einsatzkonzepts wird die Übermittlung von Informationen per Fax dringend empfohlen, beispielsweise bei der Mitteilung, welche Kräfte eine Leitstelle aufgrund der Anforderung nach ÜMANV-T entsendet hat. (s. Kap. 2.3.1.). Des weiteren steht den Leitstellen für die Kommunikation untereinander der 4m-Kanal 352 G/U zur Verfügung. 6.3.2. 4m-Band Im 4m-Band gibt es nur wenig Ausweichmöglichkeiten auf andere als die üblichen Kanäle. Eine Anfrage bei der ZPD nach weiteren Kanälen wird in der Regel zwar sehr schnell beantwortet, bei „richtigen“ Großschadenslagen werden allerdings auch die übrigen BOS einen erheblichen Mehrbedarf anmelden. Der Ausgang der Anfrage ist daher sehr ungewiss. Deshalb ist im 4m-Bereich im Wesentlichen auf organisatorische Maßnahmen zurückzugreifen. Hier sind zwei Maßnahmen vor elementarer Wichtigkeit: • Trennung von Kanälen und Nutzung von Reservekanälen Die Trennung des normalen Tagesgeschäfts von der besonderen Einsatzstelle reduziert die Teilnehmer im Funkverkehrskreis und damit die Zahl der Durchsagen. Gleichzeitig vereinfacht diese Trennung der Funkverkehrskreise auch die organisatorische Trennung von unterschiedlichen Vorgängen in der Leitstelle, insbesondere die Trennung von Disponenten nur für das Tagesgeschäft und Disponenten nur für die besondere Lage. • Reduzierung von Kommunikationsbedarf Kommunikationsbedarf kann bereits in der Planungsphase organisatorisch reduziert werden. Das vorliegende Einsatzkonzept enthält mehrere Hinweise und Vorgaben VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 23 EINSATZKONZEPT ÜMANV PLANUNG UND KONZEPT dafür. Beispielhaft sei an dieser Stelle nur die Planung der Anfahrt für externe Einheiten genannt, die den sonst für die Einweisung erheblichen und für die Leitstelle oftmals tödlichen Funkaufwand der eintreffenden Kräfte fast auf Null reduziert. 6.3.3. 2m-Band Im 2m-Band ist die Nutzung von möglichst vielen Kanälen anzustreben. Dies reduziert nicht nur die Anzahl der Teilnehmer im Funkverkehrskreis, sondern ermöglicht überhaupt erst die Nachbildung der komplexen Führungsstruktur. Um aber die o.g. 10-15 zugewiesenen Kanäle (und ggf. darüber hinaus) nutzen zu können, müssen von allen externen Einheiten Multikanalgeräte Typ FuG 11b verwendet werden. Diese müssen mitgebracht werden. Aus Sicht der Arbeitsgruppe liegt das Minimum, das zur Verfügung stehen muss, bei sechs, besser acht Geräten pro eintreffendem Behandlungsplatz. Sie sind wie folgt zu verteilen: 1. Leiter Vorkommando (= Verbandsführer) für die Kommunikation mit den eigenen Kräften 2. ebenfalls Verbandsführer als zweites FuG für die Kommunikation mit der Einsatzabschnittsleitung (TEL RD) 3. Organisatorischer Leiter 4. Ausgang Behandlungsplatz 5. Führer Patientenablage(n) 6. Führer Rettungsmittelhalteplatz Optional: 7. Führer einer zweiten Patientenablage 8. Medizinischer Leiter Behandlungsplatz („LNA“) Mit dieser Ausstattung ist ein Minimum an Kommunikation innerhalb des jeweiligen Untereinsatzabschnitts (bestehend aus Patientenablagen, Behandlungsplatz, Rettungsmittelhalteplatz) möglich. Besser ist eine weitergehende Ausstattung mit Vielkanalgeräten vom Typ FuG 11b, um auch weiteren Teilnehmern die Kommunikation oder zumindest denen das Mithören des Funkverkehrs zu ermöglichen, die auf Informationen über den Verlauf des Einsatzes innerhalb des Untereinsatzabschnitts angewiesen sind, was interne Absprachen vereinfachen könnte. 6.3.4. Funkdisziplin Die bereits oben erwähnte mangelnde Funkdisziplin ist ein nicht zu unterschätzender Aspekt bei der Überlastung von Funkverkehrskreisen. Alle teilnehmenden Einsatzkräfte sind deshalb durch vorausgehende Schulungen, aber ggf. auch an der Einsatzstelle immer wieder auf die Einhaltung der Funkdisziplin hinzuweisen. VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 24 EINSATZKONZEPT ÜMANV 7. ZUWEISUNG VON PATIENTEN IN DIE KRANKENHÄUSER 7.1. Probleme PLANUNG UND KONZEPT Bereits bei der Vorplanung von „normalen“ Einsätzen mit Massenanfall von Verletzten im Rahmen der Möglichkeiten eines einzelnen Rettungsdienstträgers sind die Versorgungskapazitäten in den Krankenhäusern einer der unsichersten Faktoren. Hier ist deshalb besonderes Augenmerk auf die Einsatzplanung zu legen. In jedem Fall liegen in der Leitstelle und an der Einsatzstelle grundsätzliche Planungen vor, wie bei MANV mit den Zuweisungen zu verfahren ist. Diese Planungen beinhalten in der Regel die Alarmierung der Krankenhäuser über MANV, die Abfrage der Versorgungskapazität unter diesen Bedingungen - meistens auch sehr detailliert - sowie die Informationswege, um diese Nachweise an die Einsatzstelle zu bekommen (zuständig: Ausgang Behandlungsplatz). In einigen Rettungsdienstbereichen liegen auch bereits vorgefertigte Listen über Versorgungskapazitäten in den Krankenhäusern vor, die im Vorfeld abgesprochen wurden und als gesichert zugesagt wurden, u.U. gestuft nach unterschiedlichen Alarmierungsschwellen. Handelt es sich jedoch um ein Schadensereignis, bei dem mehrere Behandlungsplätze parallel arbeiten, so wird das Problem ungleich vielschichtiger, weil dadurch auch mehrere Stellen im Einsatzgeschehen für die Patientenverteilung zuständig wären, nämlich jeweils die Ausgänge der Behandlungsplätze. Diese haben detaillierte Informationen jedoch nur aus ihrem eigenen Bereich und könnten dorthin zuweisen, ggf. mit Unterstützung der eigenen Leitstelle. Patienten der Kategorie I sollten aber in der Regel auch nur kurze Transportwege zugemutet werden, was den Transport in nahe gelegene Krankenhäuser erfordert. Hier tritt jeder Behandlungsplatz in Konkurrenz zu anderen Behandlungsplätzen, was eine Abstimmung - und damit auch eine koordinierende Stelle (Führung) und Kommunikation - erforderlich macht. Dieser Aufwand ist bei dem betrachteten Aufkommen von 500 Betroffenen und daraus resultierend bei 150-200 Patienten der Kategorie I sowohl hinsichtlich der Koordination als auch der Informationsweitergabe beträchtlich und dürfte nicht nur eine deutliche Engstelle darstellen, sondern vermutlich überhaupt nicht leistbar sein. Naheliegend scheint zu sein, die Kategorie-I-Patienten zentral den Krankenhäusern zuzuweisen, die übrigen Patienten (Kategorien II und III) dezentral von den Behandlungsplätzen aus in extern liegende KH zuzuweisen und zu transportieren, weil diesen Patienten ein längerer Transport zuzumuten ist. Dann stellt sich aber hier die Frage, nach welchen Sammelkriterien die Patientenverteilung II und III zu erfolgen hat, also beispielsweise nach Herkunft des Behandlungsplatzes oder nach Kennzeichen der transportierenden RTW. Hier sind im folgenden Vor- und Nachteile zu erwägen. VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 25 EINSATZKONZEPT ÜMANV 7.2. PLANUNG UND KONZEPT Ziele Die grundsätzlichen Anforderungen an eine Planung der Zuweisung von Patienten liegen auf der Hand. Ziel ist der möglichst schnelle und zielgerichtete Transport der Patienten von der Einsatzstelle in geeignete Krankenhäuser. Darunter sind mehrere Forderungen zu subsummieren: • Möglichst kurze, zumutbare Transportwege, differenziert nach Transport- und Behandlungsprioritäten – je kritischer der Zustand des Patienten, desto früher der Transportzeitpunkt und desto kürzer der Transportweg. • Vermeidung von Konkurrenzsituationen sowohl bei der Anforderung der Transportmittel als auch bei der Anfahrt der Krankenhäuser. • Möglichst ökonomischer Einsatz der Transportmittel. • Umschichtung der Leitstellenbelastung durch Patientenanmeldungen weg von der Leitstelle im Schadensgebiet und hin zu anderen Leitstellen. 7.3. Lösungen 7.3.1. Unterbringung von Patienten der Kategorie I Die Einstufung von Patienten in die Sichtungskategorie I (Rot) erfolgt im Wesentlichen aus dem Grund der akuten vitalen Bedrohung oder der zu erwartenden vitalen Bedrohung, wenn eine rettungsdienstliche oder medizinische Behandlung nicht zügig erfolgt. Für die Verteilung dieser Patienten auf die Krankenhäuser kommt aber ein weiterer wichtiger Aspekt hinzu, nämlich die Notwendigkeit der Behandlung in einer Klinik der Maximalversorgung oder einer Spezialklinik. Diese Kapazitäten sind jedoch am eingeschränktesten verfügbar. Sie liegen zwangsläufig innerhalb eines begrenzten Radius um die Einsatzstelle herum (Eilbedürftigkeit = kurze Transportwege) oder sind nur selten vorhanden (Spezialkliniken). Besonders problematisch wird es, wenn beides zusammenkommt. Es wäre daher für eine Vielzahl von Patienten fatal, wenn die einzelnen Behandlungsplätze bei der Unterbringung der Kategorie-I-Patienten in Konkurrenz zueinander treten würden. Dies könnte vor allem dann ein Problem werden, wenn die Verteilung der Kategorie-I-Patienten zwischen den einzelnen Behandlungsplätzen unterschiedlich ist, was an der Einsatzstelle u.U. nicht gesteuert werden kann und daher in die Betrachtung mit einbezogen werden muss. Aus den genannten Gründen ist es notwendig, dass die Verteilung von Kategorie-IPatienten zentral erfolgen muss. „Zentral“ bedeutet in diesem Fall: durch die Einsatzab- VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 26 EINSATZKONZEPT ÜMANV PLANUNG UND KONZEPT schnittsleitung Rettungsdienst. Eine Aufgabe dieser Größenordnung kann nur eine TEL adäquat bewältigen, also muss auch aus diesem Blickwinkel die Einsatzabschnittsleitung RD die Dimension einer stabsmäßig organisierten Technischen Einsatzleitung haben. Dieser Lösungsweg hat den Vorteil, dass für die Transportreihenfolge dieser Patienten erneut eine Bewertung stattfindet, in die alle Patienten gleichwertig mit einbezogen werden. So entsteht zunächst keine zufällige Bevor- oder Benachteiligung für einzelne Patienten; wichtiger ist jedoch die Tatsache, dass auf diese Weise die (meistens raren) Versorgungskapazitäten für die Kategorie-I-Patienten sinnvoll und bedarfsgerecht genutzt werden. Ein bedeutsamer Nachteil, der durch dieses Verfahren zwangsläufig entsteht, ist der Kommunikations- und Koordinationsaufwand, der für die Einsatzabschnittsleitung RD entsteht. (Es ist bei der betrachteten Größenordnung des Ereignisses mit rund 200 Patienten der Sichtungskategorie I zu rechnen!). Gleichzeitig werden den Behandlungsplätzen möglicherweise einzelne Intensiv-Versorgungskapazitäten entzogen, ohne dass sie davon Kenntnis erhalten. Diese Nachteile müssen jedoch nach dem Verständnis der Arbeitsgruppe in Kauf genommen werden, um eine zentrale Organisation und Verteilung der Kategorie-I-Patienten an der Einsatzstelle vornehmen zu können. 7.3.2. Verteilung von Patienten der Kategorien II und III Die Verteilung von Patienten der Sichtungskategorien II und III (Gelb und Grün) kann direkt durch die einzelnen Behandlungsplätze erfolgen. Dabei stehen grundsätzlich zwei einfache und pragmatische Verfahrensweisen zur Auswahl (s.u.). Beide Verfahren haben Vor- und Nachteile, die aus Gründen der Verständlichkeit hier explizit aufgeführt werden. Variante A Verteilung der Patienten nach Herkunft der Transportmittel Eine Möglichkeit, Patienten der Sichtungskategorien II und III auf Krankenhäuser zu verteilen, bedient sich der Herkunft der jeweils eingesetzten Transportmittel (KfzKennzeichen). Dabei werden die Fahrzeuge ausschließlich nach Bedarf von den jeweiligen Bereitstellungsräumen zu den Rettungsmittelhalteplätzen überführt und von dort aus der Reihe nach zu den Ausgängen der Behandlungsplätze abgerufen. Vorteile • Einfache Handhabung an der Einsatzstelle bzw. am Ausgang der Behandlungsplätze • Die Besatzungen der Rettungsmittel kennen sich am Zielort bestens aus, da es ihr eigener Rettungsdienstbereich ist, Einweisungen sind nicht erforderlich. Die Zuweisung zu den Krankenhäusern über die eigene Leitstelle ist läuft wie aus dem Regelrettungsdienst gewohnt ab. Es ist keine Koordination durch die Leitstelle des Schadengebiets erforderlich. • VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 27 EINSATZKONZEPT ÜMANV Nachteile PLANUNG UND KONZEPT • Werden an der Einsatzstelle keine weiteren Transportmittel mehr benötigt, d.h. ist eine Rückfahrt zur Einsatzstelle nicht mehr erforderlich, so sind die dann frei gewordenen Einsatzmittel bereits „zu Hause“. • Die konkrete Ort der Unterbringung des jeweiligen Patienten kann erst durch die „aufnehmende“ Leitstelle nach Anmeldung durch die Besatzung des Rettungsmittels festgelegt werden. Dadurch kann es im Einzelfall zu Wartezeiten kommen. Der Überblick über verbleibende Krankenhauskapazitäten ist für die Kräfte an der Einsatzstelle sehr aufwändig und mit Kommunikation über die Einsatzabschnittsleitung RD, die Einsatzleitung und die Leitstelle des Schadengebiets verbunden. Die OrgL der Behandlungsplätze bzw. die am Behandlungsplatzausgang tätigen Notärzte, die für die Zuweisung der Patienten verantwortlich sind, kennen die Zielbereiche nicht gut genug, um die dortige Situation beurteilen zu können. Eine gleichmäßige Verteilung von Patienten (wenn gewünscht) ist schwieriger durchführbar, weil die Anzahl der entsendeten Rettungsmittel aus einem Rettungsdienstbereich nicht proportional der dort zur Verfügung stehenden Bettenkapazität ist. • • Variante B Verteilung der Patienten nach Herkunft der BHP Bei dieser Methode werden alle Patienten der Sichtungskategorien II und III in entsprechend festgelegter Reihenfolge in Krankenhäuser desjenigen Rettungsdienstbereichs transportiert, aus dem der betreffende BHP kommt. Vorteile • • • Nachteile • Es ist keine Koordination durch die Leitstelle des Schadengebiets erforderlich. • Der Koordinations- und damit auch Kommunikationsaufwand für die jeweiligen OrgL ist relativ hoch. Er übersteigt aber vermutlich nicht das Maß desjenigen Aufwands, der bei „normalen“ MANV-Lagen mit 50 Patienten zu leisten ist. Die Fahrzeugbesatzungen der eingesetzten Transportmittel kennen sich in der Mehrzahl nicht im angefahrenen Rettungsdienstbereich aus. Für die „aufnehmende“ Leitstelle entsteht dadurch neben der Anmeldung in den Krankenhäusern ein u.U. erheblicher Kommunikationsaufwand zur Führung der einzelnen Fahrzeuge. • VERSION V 4.0 JUNI 2003 Die Informationen über alle für sie verfügbaren Versorgungskapazitäten liegen bei den OrgL der Behandlungsplätze, weil mit diesem Verfahren genau der eigene Bereich angefahren wird. Die Leitstelle des Bereichs, der vom Behandlungsplatz aus angefahren wird, erhält verwertbare Informationen direkt vom OrgL und kann bei Problemen direkt mit diesem Rücksprache halten (z.B. bei Einschränkung oder Erweiterung der planmäßig vereinbarten Kapazitäten, Besonderheiten bei Patientenunterbringungen usw. Die Transportmittel verlassen die Einsatzstelle und den Bereich des Schadensgebiets und melden sich eigenständig bei der aufnehmenden Leitstelle an. SEITE 28 EINSATZKONZEPT ÜMANV PLANUNG UND KONZEPT Hinweis: In vielen Rettungsdienstbereichen ist schon bei der Einsatzplanung für den „normalen“ MANV mit 50 Betroffenen Personen regelmäßig vorgesehen, Krankenhäuser in anderen Rettungsdienstbereichen anzufahren. Dies muß bei der Planung für den ÜMANV berücksichtigt werden (s.u.), um Überschneidungen zu vermeiden, die durch die Besonderheit der vielen Kategorie-I-Patienten auftreten würden. 7.3.3. Auswahl eines Verfahrens, Patientenatlas Die Diskussion innerhalb der Arbeitsgruppe hat gezeigt, dass beide Verfahren für die Unterbringung von Patienten der Sichtungskategorien II und III in Krankenhäusern geeignet sind. Je nach Rahmenbedingungen bezüglich der Anzahl, Standorte und Leistungsfähigkeit der KH in den von der Einsatzstelle gut erreichbaren Rettungsdienstbereichen erscheint die eine oder die andere Variante sinnvoller. Daher wird im Rahmen dieses Konzepts keine Empfehlung für die eine oder andere Methode ausgesprochen. Vielmehr sind die einzelnen Rettungsdienstträger gefordert, eigenständig die Methode der Wahl festzulegen, wenn in ihrem Bereich ein entsprechendes Ereignis stattfindet. Dazu ist es erforderlich, im Rahmen der Einsatzplanung einen Patientenatlas aufzustellen, der die Betten- bzw. Versorgungskapazitäten der Krankenhäuser im eigenen Bereich, aber auch in den angrenzenden Bereichen enthält (inklusive aller Spezialitäten). Wenn jeder Rettungsdienstträger für sich die entsprechende Vorplanung für seinen Bereich durchführt und für den (noch zu erstellenden) Einsatzplan ÜMANV zur Verfügung stellt, sollte es möglich sein, die Bettenkapazität für ganz NRW abzuschätzen (mit allen darin enthaltenen Unwägbarkeiten). Mit diesen Informationen kann jeder Rettungsdienstträger einen für ein Ereignis in seinem Bereich geltenden Patientenatlas erstellen, der Informationen über die Aufnahmekapazitäten in Abhängigkeit von Radien oder Isochronen enthält und anhand dessen er sich Im Vorfeld für eine der beiden o.g. Varianten der Patientenunterbringung entscheiden kann. Diese Entscheidung muss im Rahmen der Einsatzplanung getroffen werden, also vor Eintritt des Schadenereignisses. Die jeweiligen Behandlungsplätze müssen diese Informationen an der Einsatzstelle bei der Erteilung des Einsatzauftrags explizit erhalten! VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 29 EINSATZKONZEPT ÜMANV 8. PLANUNG UND KONZEPT EINSATZABLAUF Zum Verständnis der bisher beschriebenen einzelnen Verfahrensweisen bei der Zusammenarbeit mehrerer Gebietskörperschaften bei einem rettungsdienstlichen Großschadensereignis wird im Folgenden der Ablauf der einzelnen notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang beschrieben. Dies geschieht sowohl für die anfordernde Stelle als auch für entsendende Stellen (3 Einsatzstichworte). Im letzten Teil des Kapitels werden die möglichen Maßnahmen anhand eines Einsatzbeispiels in eine Chronologie gebracht, um sie in einen Gesamtzusammenhang zu stellen. 8.1. Anfordernde Stelle – Einsatzleitung Schadensort und Leitstelle Für die anfordernde Stelle entfallen durch die Einführung von Automatismen bei der Alarmierung externer Einheiten eine Vielzahl von bisher notwendigen Tätigkeiten. Nach der Entscheidung der Einsatzleitung, überörtliche Kräfte anzufordern, muss folgendes Schema ablaufen: • Die Leitstelle Schadensgebiet erhält von der Einsatzstelle die Anforderungen für einen Behandlungsplatz und für Transportkapazitäten als überörtliche Unterstützung. Diese Anforderungen werden per festgelegten Einsatzstichworten an die Nachbarleitstellen weitergegeben. Die Zusammenstellung der Kräfte sollte nicht von der Einsatzstelle kommen, sondern den jeweiligen angefragten Leitstellen überlassen bleiben. • Die Leitstelle Schadensort erhält von den angesprochenen Nachbarleitstellen eine Bestätigung, ebenfalls fernmündlich oder per Fax. • Wurden Kräfte nach ÜMANV-T angefordert, so erhält die Leitstelle Schadensort von der entsendenden Stelle ein Fax mit der entsendeten Einsatzmittelkette. Auf diese Weise kann sie disponieren, ob weitere Transportkapazitäten angefordert werden müssen oder ob diese ausreichen. • Die Anfahrt der externen Kräfte ist mit dem vorliegenden Einsatzplan so weit geregelt, dass weitere Maßnahmen der anfordernden Leitstelle nicht erforderlich sind. • Die Organisation der Maßnahmen, mit denen die überörtlichen Einheiten von den Sammelplätzen zur Einsatzstelle gelangen (Pläne, Lotsen, Beschreibungen), ist bereits im Rahmen der Einsatzplanung stadt- oder kreisintern festzulegen. Bei dieser Planung muss die Leitstelle selbstverständlich eingebunden sein. VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 30 EINSATZKONZEPT ÜMANV 8.2. PLANUNG UND KONZEPT Entsendung von Kräften nach Stufe 1 – ÜMANV-Sofort Die Alarmierung, Entsendung und der Einsatz von Kräften nach Einsatzstichwort ÜMANV-S läuft wie folgt ab: 1. Anforderung von Kräften nach Einsatzstichwort ÜMANV-S von der Einsatzleitung aus dem Schadensgebiet an die eigene Leitstelle. 2. Leitstelle Schadensort fordert gemäß Einsatzstichwort ÜMANV-S Kräfte (3 RTW, 1 NEF) von anderen Leitstellen aus dem laufenden Tagesgeschäft an. 3. Die angeforderten Einsatzkräfte sammeln sich in ihren Gebietskörperschaften nach Vorgaben ihrer Leitstelle und rücken geschlossen unter Führung des NEF zum Sammelplatz im betroffenen Bereich ab. 4. Kommunikation während der Fahrt erfolgt über den eigenen 4m-Kanal als WO geschaltet. Keine Kommunikation mit Leitstelle Schadensort. 5. Eintreffen am Sammelplatz, dort erhalten die Kräfte Informationen über Bereitstellungsräume RD (Lotsen, Pläne usw.). 6. Fahrt zum Bereitstellungsraum RD, auch dabei keine Kommunikation mit Leitstelle Schadensort. 7. Abruf der externen Einsatzkräfte vom Bereitstellungsraum in den Einsatzabschnitt nach Bedarf durch die Einsatzabschnittsleitung, Abruf und die Einweisung in den Einsatzabschnitt erfolgt über den Leiter des Bereitstellungsraumes RD, keine Kommunikation vom Einsatzabschnitt zu den Fahrzeugbesatzungen. Abbildung: Schematischer Ablauf zur Anforderung und beim Anrücken der Kräfte: Anforderung durch Leitstelle im betroffenen Bereich an: Leitstelle A entsendet 1 NEF, 3 RTW Leitstelle B entsendet 1 NEF, 3 RTW Leitstelle C entsendet 1 NEF, 3 RTW Leitstelle XY entsendet 1 NEF, 3 RTW treffen sich am Sammelplatz in A treffen sich am Sammelplatz in B treffen sich am Sammelplatz in C treffen sich am Sammelplatz in XY fahren geschlossen fahren geschlossen fahren geschlossen fahren geschlossen zu den Sammelplätzen im betroffenen Gebiet anschließend zum Bereitstellungsraum RD Kräfte sind der Einsatzabschnittsleitung unterstellt und werden von ihr abgerufen Einsatzoptionen für diese Einsatzmittel sind: • Einsatz an den Patientenablagen • Einsatz zum Aufbau eines (ggf. provisorischen) Behandlungsplatzes • Einsatz zum Abtransport von Patienten in die Krankenhäuser VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 31 EINSATZKONZEPT ÜMANV 8.3. PLANUNG UND KONZEPT Entsendung von Kräften nach Stufe 2 – ÜMANV-Transport Für die Anforderung von Kräften nach Einsatzstichwort ÜMANV-T bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten: • Möglichkeit 1: Anforderung von Kräften nach ÜMANV-S wie unter 8.2. geschildert und anschließend Nachforderung gemäß ÜMANV-T • Möglichkeit 2: Anforderung von Kräften nach ÜMANV-T ohne vorherigen ÜMANV-S Die Alarmierung, Entsendung und der Einsatz von Kräften nach ÜMANV-T laufen in beiden Fällen wie folgt ab: 1. Die Leitstelle des betroffenen Gebietes fordert bei den Nachbarleitstellen Einsatzkräfte nach ÜMANV-T an 2. Diese Nachbarleitstellen alarmieren gemäß Einsatzstichwort ÜMANV-T Kräfte nach der momentanen Verfügbarkeit. Entscheidungskriterien sind vor allem die Verfügbarkeit von Rettungsmitteln des Grund- und Spitzenbedarfs aufgrund des laufenden Tagesgeschäfts sowie die Verfügbarkeit von Einheiten aus dem Sonderbedarf. Die Einsatzmittelkette einer dieser Leitstellen könnte beispielsweise lauten: 6 RTW, 4 KTW, 3 NEF, 1 G-KTW, 2 KTW-4, 1 ELW 1 (mit gD-Beamter / OrgL als Verbandsführer) Für diese Einsatzmittelkette müssen unter Umständen auch dienstfreie und/oder ehrenamtliche Kräfte (SEG) alarmiert werden. 3. Die angefragte Leitstelle stellt diese Einsatzmittelkette zusammen und informiert die anfordernde Leitstelle so schnell wie möglich, damit diese in Kenntnis der konkret zu erwartenden Einsatzmittel weiter disponieren kann. 4. Die alarmierten Kräfte melden sich bei der eigenen Leitstelle und werden von ihr über den Sammelpunkt innerhalb des eigenen Kreis-/Stadtgebiets informiert. 5. Sammeln der Einsatzkräfte an diesem Punkt, der Verbandsführer informiert die eigenen Kräfte über den Sammelpunkt in der betroffenen Gebietskörperschaft. 6. Abrücken der Kräfte. Kommunikation während der Fahrt über den eigenen 4m-Kanal als WO geschaltet. Keine Kommunikation mit der Leitstelle in der betroffenen Gebietskörperschaft. 7. Eintreffen am Sammelplatz im betroffenen Gebiet, dort Informationen über Bereitstellungsraum RD (Lotsen, Pläne o.ä.). 8. Fahrt zum Bereitstellungsraum RD, wieder keine Kommunikation mit der Leitstelle. Leiter Bereitstellungsraum informiert seine eigene Leitstelle und die Einsatzabschnittsleitung über Eintreffen der Kräfte. 9. Abruf der Kräfte vom Bereitstellungsraum in den Einsatzabschnitt nach Bedarf zum Abtransport von Patienten in die Krankenhäuser (Entscheidung durch EAL RD). Der VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 32 EINSATZKONZEPT ÜMANV PLANUNG UND KONZEPT Abruf der Rettungsmittel und die Einweisung erfolgt über den Leiter des Bereitstellungsraumes RD, keine Kommunikation durch die Fahrzeugbesatzungen. Abbildung: Schematischer Ablauf zur Anforderung und beim Anrücken der Kräfte: Anforderung durch Leitstelle im betroffenen Bereich: Möglichkeit 1: ÜMANV-S und nachfolgend ÜMANV-T Möglichkeit 2: ÜMANV-T sofort Leitstelle A stellt verfügbare Kräfte fest und alarmiert Leitstelle B, C, . . . , XY bestimmt den Verbandsführer gleiche Verfahrensweisen informiert die anfordernde Leitstelle über Zusammensetzung und Stärke des Verbandes sammelt eigene Kräfte und entsendet sie zum Sammelplatz im betroffenen Bereich Sammeln aller Kräfte an den Sammelplätzen des betroffenen Bereichs z.B. durch Lotsen zum Bereitstellungsraum Rettungsdienst, Anmeldung bei Leitstelle und Einsatzabschnittsleitung Abruf der Kräfte durch Einsatzabschnittsleitung VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 33 EINSATZKONZEPT ÜMANV 8.4. PLANUNG UND KONZEPT Entsendung von Kräften nach Stufe 3 – ÜMANV-Behandlungsplatz Die Alarmierung, Entsendung und der Einsatz von Kräften nach Einsatzstichwort ÜMANV-B laufen wie folgt ab: 1. Anforderung von Kräften nach ÜMANV-B an Nachbarleitstellen 2. Alarmierung durch die Nachbarleitstellen gemäß Einsatzstichwort ÜMANV-B und jeweiliger AAO 3. Die Einsatzmittelkette könnte beispielsweise lauten: 5 RTW, 2 KTW, 3 NEF, 1 R-Bus, 1 GW-Rett, 1 ELW 2, 2 ELW 1 (1 gDBeamter (OrgL), 1 hD-Beamter1, 1 LNA, Führungshilfspersonal) Für diese Einsatzmittelkette müssen unter Umständen auch dienstfreie und/oder ehrenamtliche Kräfte (SEG) alarmiert werden. 4. In der Regel müssen darüber hinaus solche Kräfte, die für diese Einsatzmittelkette dem Grund- und Spitzenbedarf entnommen wurden, durch Nachalarmierung von weiteren Kräften des Sonderbedarfs aufgefüllt werden. 5. Die alarmierten Kräfte melden sich bei der eigenen Leitstelle und werden von dort über den Sammelplatz innerhalb des eigenen Kreis- bzw. Stadtgebiets informiert. 6. Sammeln an diesem Punkt, der Marschführer informiert die Kräfte über den Sammelplatz im betroffenen Bereich. 7. Der Beamte hD1 (= Verbandsführer) fährt diesen eigenen Sammelpunkt nicht an, sondern fährt im Sinne eines Vorkommandos unmittelbar die Einsatzstelle an. Er nimmt Kontakt zur EAL RD auf und klärt alle wesentlichen Details, um die Übernahme des ihm zugewiesenen Auftrags zu beschleunigen. 8. Abfahrt der Kräfte vom Sammelplatz im eigenen Bereich. Ein Marschführer ist zu bestimmen (z.B. Beamter gD / OrgL). Kommunikation während der Fahrt über den eigenen 4m-Kanal als WO geschaltet. Keine Kommunikation mit der anfordernden Leitstelle. Eintreffen des Verbandes am Sammelplatz im betroffenen Gebiet, dort Informationen über Bereitstellungsräume RD (Lotsen, Pläne o.ä.). 9. Fahrt zum Bereitstellungsraum RD, wieder keine Kommunikation mit der anfordernden Leitstelle. Der Marschführer (gD / OrgL) informiert seinen Vorgesetzten (Beamter hD) über das Eintreffen des Verbandes im Bereitstellungsraum und erhält den Einsatzauftrag. 10. Fahrt in den zugewiesenen Einsatzabschnitt, Aufbau des Behandlungsplatzes nach Maßgabe des Einsatzabschnittsleiters und Beginn der Tätigkeiten. 11. Der Verbandführer (hier: Beamter hD), der OrgL und der LNA bilden die Untereinsatzabschnittsleitung. 1 Oder vergleichbare Einsatzleiterfunktion VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 34 EINSATZKONZEPT ÜMANV PLANUNG UND KONZEPT Abbildung: Schematischer Ablauf zur Anforderung und beim Anrücken der Kräfte: Anforderung durch Leitstelle im betroffenen Bereich: Leitstelle A alarmiert die Kräfte gemäß Einsatzstichwort UMANV-B Leitstelle B, C, . . . , XY bestimmt Verbandsführer und Marschführer gleiche Verfahrensweisen sammelt eigene Kräfte und entsendet sie zum Sammelplatz im betroffenen Bereich Beamter hD (Verbandsführer) fährt direkt zur EST und nimmt Kontakt auf. Verbandsführer erhält Einsatzauftrag vor Eintreffen der eigenen Kräfte und trifft ggf. notwendige Vorausmaßnahmen Sammeln aller Kräfte an den Sammelplätzen des betroffenen Bereichs, von dort z.B. durch Lotsen zum Bereitstellungsraum Rettungsdienst, Anmeldung bei Leitstelle und Einsatzabschnittsleitung Abruf der Kräfte durch Einsatzabschnittsleitung, Verbandsführer teilt den Einsatzauftrag mit und übernimmt zusammen mit OrgL und LNA die Untereinsatzabschnittsleitung VERSION V 4.0 JUNI 2003 SEITE 35 EINSATZKONZEPT ÜMANV 8.5. PLANUNG UND KONZEPT Chronologie eines Einsatzbeispiels Leitstelle Schadenstelle Extern C Extern B Extern A Ereigniseintritt Zeit Notruf, Alarmierung der Kräfte Erkundung, Rückmeldung Eingang Rückmeldung: „externe Kräfte anfordern“ Erste Maßnahmen BS/TH und RD Einsatzführungsstrukturen der Phase 1: PA und RMHP direkt der EAL RD unterstellt Einrichten und Betrieb eigener BHP S, OrgL S führt PA, BHP und RMHP, erster Pat.Transport von dort aus Anforderung an Extern A Anforderung an Extern B Anforderung an Extern C Anforderung ÜMANVT an C und Alarmierung der Kräfte Einsatzaufträge enthalten: Pat. der Kat. I zentral über TEL RD, Kat. II und II werden nach Herkunft der BHP zugewiesen. Anforderung ÜMANVB an B und Alarmierung der Kräfte Abfahrt Kontaktgr. B sofort Sammeln am eigenen SP, Abfahrt Anforderung ÜMANVB an A und Alarmierung der Kräfte Abfahrt Kontaktgr. A sofort Sammeln am eigenen SP, Abfahrt Eintreffen Kontaktgr. A Sammeln am eigenen SP, Abfahrt Einsatzauftrag an Kontaktgr. A Eintreffen Kontaktgr. B Einsatzauftrag an Kontaktgr. B Kontaktrgr. A weist BHP A ein, Herstellen der E-Bereitschaft, OrgL A führt PA, BHP und RMHP Kontaktrgr. B weist BHP B ein, Herstellen der E-Bereitschaft, OrgL B führt PA, BHP und RMHP Endgültige Führungsstruktur mit UEA, die von den OrgL geführt werden. In den UEA gewohnte Struktur mit PA, BHP und RMHP VERSION V 4.0 JUNI 2003 Eintreffen BHP A am SP, über BSR zur EST Eintreffen der Transportfz. C am SP, über den BSR RD zu den RMHP, von dort aus einzeln Abruf zum Pat.Transport Eintreffen BHP B am SP, über BSR zur EST Patiententransport in geeignete KH, Kat. I im Bereich der EST und in Absprache mit anderen LST im näheren Umkreis, Kat. II und III in die KH der externen Bereiche A und B Zeit SEITE 36