vereine - Delitzsch
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AmtsBlatt der Großen Kreisstadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen sowie der Gemeinden Neukyhna, Rackwitz, Schönwölkau, Wiedemar, Zwochau und dem Verwaltungsverband Wiedemar Jahrgang 19 ©l />} `iÀ 6, £Ó° -i«ÌiLiÀ Óää ■ Freitag, den 11. September 2009 Nummer 36 Inhalt Bereitschaftsdienste Seite 2 ■ Stadtverwaltung Delitzsch Amtliche Bekanntmachungen Seite 3 Mitteilungen Seite 5 Vereine und Verbände Seite 12 Kirchennachrichten Seite 17 ■ Landkreis Nordsachsen Mitteilungen Landratsamt Seite 19 Mitteilungen Gemeinden Seite 23 Zweckverbände Seite 31 -ARKTPLATZ $%,)4:3#( BIS 5HR Kultur und Schulen Seite 36 3TADT $%,)4:3#( Verschiedenes - Anzeigen - - Krys - - Troitzsch - Seite 37 2 Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009 Not- und Bereitschaftsdienste Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst vom 11. bis 20. September 2009 Tel.-Nr. Leitstelle 65260 Montag, Dienstag, Donnerstag 19:00 bis 7:00 Uhr Mittwoch und Freitag 14:00 bis 7:00 Uhr Sonnabend, Sonntag/Feiertag 7:00 bis 7:00 Uhr Delitzsch/Klitschmar/ Krostitz/Löbnitz/ Neukyhna Rackwitz/ Schönwölkau (einschl. amb. Dienst) 11.09.2009 über Leitstelle Dr. Schlegel, Anlage 1, Löbnitz Tel. 034208 72132 12.09.2009 Dr. K. u. C. Kirchhof, Aug.-Fritzsche-Str. 1, DZ Tel. 034202 62529 13. - 15.09.2009 über Leitstelle 16.09.2009 Dr. Heybey, über Leitstelle Mühlstr. 21, DZ Tel. 034202 63774 17.09.2009 über Leitstelle 18.09.2009 Dr. K. u. C. Kirchhof, Aug.-Fritzsche-Str. 1, DZ Tel. 034202 62529 19.09.2009 über Leitstelle Dr. Böhme, Elberitzstr. 9a, Delitzsch Tel. 034202 54021 20.09.2009 DM Heß, über Leitstelle Breite Str. 19, DZ. Tel. 034202 7380 Zahnärztlicher Notdienst (von 9.00 bis 11.00 Uhr) 12./13.09.2009 Dr.med.dent. Marco Mathys 034202 51949 Eilenburger Str. 54, 04509 Delitzsch 19./20.09.2009 Dipl.-Med. Antje Gille 034202 54023 Schkeuditzer Str. 2, 04509 Delitzsch Augenärztlicher Notdienst: ist bei der Leitstelle zu erfragen: - Gut beraten A - Z - 034202 19222 Apotheken-Bereitschaftsdienst Stadt Delitzsch 11.09.2008 Löwen-Apotheke, Breite Str. 15-17 034202 58870 12.09.-13.09.2009 Rotkäppchen-Apotheke, Beerendorfer Str. 49 034202 51463 14.09.-15.09.2209 Ost-Apotheke, J.-R.-Becher-Straße 034202 64595 16.09.-20.09.2009 Aurora-Apotheke im PEP-Markt 034202 340675 Tierärzte-Bereitschaftsdienst am Wochenende 12./13.08.2009 Delitzsch: TA N. Pott, Friedenssiedlung 17, Tel. 034202 61827 Kleintiersprechstunde: Samstags 10-12 Uhr und nach Vereinbarung Beerendorf: DVM Ingrid Noack, Am Ellerbusch 1, Tel. 034202 63554 Krostitz: Dr. Pankrath, Mutzschlenaer Str. 6c, Tel. 034295 72372 bzw. 0172 1410896 Glesien: Dr. Gudrun Preuß, An der Kleinbahn 17, Tel. 034207 72310 Kleintiersprechstunde: Samstag 9-10 Uhr und nach Vereinbarung Tierschutzverein Delitzsch e.V. Fundtiere in dringenden Fällen Tag und Nacht während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung: 034202 67213 (Ordnungsamt) außerhalb der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Delitzsch 034202 660 (Polizeirevier) Sorgentelefon des Tierschutzvereins Montag bis Freitag 18 bis 20 Uhr 0162 4040949 Not- und Bereitschaftsdienste für Havariefälle: Störungsdienst der Technische Werke Delitzsch GmbH (24h) (Netzgebiet der Stadt Delitzsch) Elektroenergie 034202 65666 Gas/ Wärme 034202 65777 Störungsdienst der DERAWA Trinkwasserversorgung 0162 2768999 Störungsdienst des Abwasserzweckverbandes Delitzsch Abwasser: 034202 347922 3 11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch Wahlbekanntmachung der Stadt Delitzsch zur Wahl des 17. Deutschen Bundestages am 27. September 2009 mit Hinweis über die Wahlstatistik im Wahlbezirk Nr. 19 1. Wahlzeit Am Sonntag, dem 27. September 2009, findet die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. 2. Wahlbezirke/Briefwahlvorstände Die Stadt Delitzsch ist in 20 allgemeine Wahlbezirke (WB Nr. 1 - 20) eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten spätestens bis zum 6. September 2009 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk (Nummer) und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Die Wahlräume in folgenden Wahlbezirken sind weitgehend barrierefrei: WB 3 Berufliches Schulzentrum Delitzsch WB 8 Benndorf WB 13 Beerendorf WB 14 Bürgerhaus Delitzsch WB 17 Bildungs- und Integrationszentrum BIZ Delitzsch West. Für die Ermittlung des Ergebnisses der Briefwahl wurden drei Briefwahlvorstände (BWV) für die Stadt Delitzsch gebildet. Eine Wahlhandlung findet vor den Briefwahlvorständen nicht statt. Ihre Aufgabe besteht darin, die Briefwahlunterlagen für die ihnen zugeteilten Wahlbezirke zu prüfen und ab 18.00 Uhr die Stimmen auszuzählen und das Ergebnis zu ermitteln. Aus diesem Grund treten die Briefwahlvorstände am 27. September 2009, um 15:00 Uhr in 04509 Delitzsch, im Rathaus Markt 3 bzw. Ritterstr. 4 in folgenden Räumen zusammen: - BWV I, WB 1 bis 4, Raum Nr. I - BWV II, WB 5 bis 13, Raum Nr. II - BWV III, WB 14 bis 20, Raum Nr. III. 3. Stimmzettel/Stimmabgabe Jeder Wahlberechtigte kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung und seinen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung wird bei der Wahl auf Verlangen abgegeben. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel. Der Stimmzettel muss vom Wähler in der Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei und deren Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bei anderen Kreiswahlvorschlägen unter Angabe des Kennworts und rechts vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien und gegebenenfalls deren Kurzbezeichnung sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Jeder Wähler hat eine Erst- und eine Zweitstimme. gesetztes Kreuz oder in anderer Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. 4. Öffentlichkeit der Wahlhandlung Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. Das gilt auch für die Tätigkeit der Briefwahlvorstände. 5. Wahlscheine und Briefwahl Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist, wie folgt teilnehmen: a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl. Wähler, die durch Briefwahl wählen wollen, müssen die Briefwahlunterlagen schriftlich bei der Stadt Delitzsch, Markt 3, 04509 Delitzsch beantragen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarten befindet sich ein vorgedruckter Antrag. Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlumschlag mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Die Wähler können bis zum 25. September 2009, 18:00 Uhr ihre Briefwahlunterlagen im Wahlbüro der Stadt, Ritterstraße 4, Zimmer 3.19 (Personenaufzug über Rathaushof oder über Ritterstr. 4) auch selbst in Empfang nehmen und an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. (Hinweis: Siehe auch Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen vom 21. August 2009.) 6. Persönliche Ausübung des Wahlrechtes und Hinweis auf § 107a Strafgesetzbuch Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 Bundeswahlgesetz). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch). 7. Wahlstatistische Auszählungen Im Wahlbezirk Nr. 19 (Wahlraum Pestalozzischule, Pestalozzistr. 5) werden wahlstatistische Auszählungen durchgeführt. Das Verfahren für die wahlstatistischen Auszählungen ist im Wahlstatistikgesetz - WStatG vorgegeben. Zur Durchführung der Auszählung werden Stimmzettel verwendet, die mit dem Geschlecht und der Geburtsjahresgruppe des Wählers gekennzeichnet sind. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist auch bei der Verwendung dieser Stimmzettel ausgeschlossen. Delitzsch, 1. September 2009 Der Wähler gibt a) seine Erststimme zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten ab, indem er auf dem linken Teil seines Stimmzettels durch ein in den Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und b) seine Zweitstimme zur Wahl der Landesliste einer Partei ab, indem er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in den Kreis Dr. Wilde Oberbürgermeister 4 Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009 Einladung zur Stadtratssitzung Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die 3. Sitzung des Stadtrates Delitzsch findet am Donnerstag, dem 17. September 2009 um 17:00 Uhr im Rathaus Delitzsch, Markt 3, Sitzungssaal statt. Dazu möchte ich Sie recht herzlich einladen. I. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Beschlussfähigkeit, Information zu Beschlüssen der letzten nicht öffentlichen Sitzung II. Vereidigung des neu gewählten Friedensrichters, Herr Walther, und seiner Stellvertreterin, Frau Kistler III. Informationen, Beratung und Beschlussfassung 1. 1.1 1.2 1.2.1 1.2.2 1.3 Beschlussfassung zur Besetzung Aufsichtsrat WGD mbH Einigungsbeschluss für Sitz des OB im AR WGD mbH Festlegung der anzuwendenden Berechnungsmethode im Falle der Wahl mathematische Proportion nach Hare/Niemeyer d`Hondtsches Höchstzahlverfahren Einigung über die Besetzung des AR, hilfsweise Durchführung Wahl 2. 2.1 2.1.1 2.1.2 2.2 Beschlussfassung zur Besetzung Aufsichtsrat ZID GmbH Festlegung der anzuwendenden Berechnungsmethode im Falle der Wahl mathematische Proportion nach Hare/Niemeyer d`Hondtsches Höchstzahlverfahren Einigung über die Besetzung des AR, hilfsweise Durchführung Wahl DS 206-09 DS 197-09 DS 132-09 3. 3.1 3.1.1 3.1.2 3.2 Beschlussfassung zur Besetzung Aufsichtsrat TWD GmbH Festlegung der anzuwendenden Berechnungsmethode im Falle der Wahl mathematische Proportion nach Hare/Niemeyer d`Hondtsches Höchstzahlverfahren Einigung über die Besetzung des AR, hilfsweise Durchführung Wahl DS 245-09 DS 244-09 DS 243-09 4. Beschlussfassung Änderung Gesellschaftsvertrag WGD DS 239-09 5. Vorstellung des Projektes Factory Outlet (FOC) Wiedemar durch die Investorin 6. 6.1 6.2 Auswertung des Peter& Paul Stadtfestes 2009 durch die Fa. Hochmuth durch den Leiter des Polizeireviers Delitzsch 7. 7.1 7.2 Künftige Ausrichtung des Peter& Paul Stadtfestes Vorstellung des Konzeptes einheimischer Gastronomen Vorstellung des Konzeptes der Fa. Hochmuth 8. 8.1 8.2 Beschlussfassung zur Vertragsgestaltung für Organisation des Peter & Paul Stadtfestes mit der Peter & Paul Veranstaltungsgesellschaft mbH (T. Wolf, R. Eichler, J. Fahr) mit Fa. Hochmuth, Veranstaltungs- Management e.K. DS 250-09 DS 223-09 9. 9.1 9.2 9.3 Beschlussfassung Ausschreibung Übergabe Kindertagesstätten an einen Träger der freien Jugendhilfe Kindertagesstätte Bummi Kindertagesstätte Sonnenschein Kindertagesstätte Zauberhaus DS 208-09 DS 240-09 DS 241-09 10. 10.1 10.2 Beschlussfassung über Anträge der SPD Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung Änderung § 25 Abs. 3 Änderung § 28 Abs. 1 DS 193-09 DS 194-09 11. 11.1 11.2 11.3 Beschlussfassung über die Realisierung von Bauvorhaben (Baubeschluss) Sanierung Kita Sonnenschein, 3. bis 5. BA Freiflächengestaltung nördlich Sachsenstraße, Skatepark Sanierung von Teilbereichen der Stadtmauer DS 189-09 DS 235-09 DS 236-09 12. Beschlussfassung zur außerplanmäßige Ausgabe für die Maßnahme aus Konjunkturpaket II Sanierung Kita Freundschaft, 1. BA DS 247-09 IV. Verschiedenes Informationen, Anfragen der Mitglieder des Stadtrates V. Bürgerfragestunde Es schließt sich eine nicht öffentliche Sitzung an. Mit freundlichen Grüßen Dr. Wilde Oberbürgermeister Drucksache DS 242-09 DS 205-09 DS 196-09 DS 131-09 5 11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch Ursache: Besonderheiten: Sanierung Abwasserleitungen Beachtung der geänderten Verkehrsführung! Die Bushaltestelle in der Kertitzer Straße/Schenkenberger Straße muss entfallen. Die Zufahrt für die Anwohner wird im Rahmen des Baufortschritts gewährleistet. Die Umleitung ist ausgewiesen über die B 183a–Grubenbahnstraße–K 7440 (Delitzscher Str.) Straße: Maßnahme: Wallgrabenpromenade Vollsperrung des Rad- und Gehweges zwischen Hallesche Straße und O.-ReimeStraße 06.07.-18.09.2009 Gehwegbau Verkehrsraumeinschränkungen im Stadtgebiet Delitzsch vom 12.09.2009–18.09.2009 Straße: Maßnahme: Zeitraum: Ursache: Besonderheiten: Securiusstraße 5. Bauabschnitt: Vollsperrung der Securiusstraße zwischen Tankstelle/Gellertstraße und B 184 ab 18.08.2009 Straßenbau Aus Richtung Bitterfelder Straße kommend ist die Zufahrt frei bis zur Gellertstraße/Tankstelle. Die Zufahrt zum Naundorfer Weg, Parkplatz EDEKA-Markt, zur Tankstelle, zur KiTa (Gellertstraße) und Grundschule Rosenweg ist über die Securiusstraße aus Ri. Bitterfelder Straße kommend möglich. Der Parkplatz Monheimer Straße ist provisorisch über die Straße der FreundschaftKastanienweg-Weißdornweg erreichbar. Die Zufahrt zur Lessingstraße ist während der Bauzeit gesperrt. Es sollten die Parkplätze im Sonnenwinkelweg oder der Monheimer Straße genutzt werden. Eine Umleitung für die gesperrte Securiusstraße ist für beide Richtungen über Bitterfelder Straße-Nordplatz-Bitterfelder Straße (B 183a)–Sachsenstraße (B 184/B 183a) ausgewiesen. Beachtung der geänderten Verkehrsführung sowie der Halteverbote! Die Bushaltestelle am Bürgerhaus wird wieder angefahren. Eine Ersatzhaltestelle für den Bus wird in der Straße der Freundschaft eingerichtet. Straße: Maßnahme: Zeitraum: Ursache: Besonderheiten: Straße: Maßnahme: Zeitraum: Ursache: Besonderheiten: Straße: Maßnahme: Zeitraum: Bahnweg Vollsperrung zwischen Kleiner Gasse und Zum Kartoffelhof 22.06.2009-30.09.2009 Sanierung Ortsentwässerung Beachtung der Halteverbote sowie der geänderten Verkehrsführung. Die Zufahrt für Anwohner wird soweit wie möglich gewährleistet. Die Bushaltestelle im Bahnweg entfällt für diese Zeit. Willi-Keller-Siedlung abschnittsweise halbseitige Sperrung und teilweise Vollsperrung der Willi-KellerSiedlung ab 07.09.2009 Sanierung Ortsentwässerung abschnittsweise halbseitige Sperrung mit zeitweiser Ampelregelung. Die Zufahrt zu den Gartensparten ist eingeschränkt und zeitweise nicht möglich Schenkenberger Straße Vollsperrung der Schenkenberger Straße zwischen Flämingsthaler Weg und Alten Eschenweg ab 20.04.2009 Zeitraum: Ursache: Straße: Maßnahme: Zeitraum: Ursache: Besonderheiten: Straße: Maßnahme: Zeitraum: Ursache: Besonderheiten: Straße: Maßnahme: Zeitraum: Ursache: Besonderheiten: Straße: Maßnahme: Zeitraum: Ursache: Bismarckstraße, Brücke über die Bahn Vollsperrung der Brücke zwischen Eisenbahnstraße und Eilenburger Chaussee 10.08.-25.09.2009 Brückensanierung im Geländerbereich Umleitung ist ausgeschildert. Halteverbote in der F.-Ebert-Straße aufgrund der Umleitungsstrecke. R.-Breitscheid-Straße Vollsperrung des Rad- und Gehweges zwischen Kindergarten und Nordschule 02.09.-25.09.2009 Arbeiten an Grünflächen und Wegebau Für Fußgänger und Radfahrer Nutzung des parallel verlaufenden Rad-/Gehweges R.-Luxemburg-Straße/Karl-Marx-Platz Sperrungen im Rad- und Gehweg sowie zeitweise Sperrungen von Parkplätzen 14.09.-14.11.2009 Verlegung Elt-Leitung Beachtung der Halteverbote! Markt Vollsperrung nördliche Marktumfahrung (zwischen Nr. 8-18), Halteverbote um den gesamten Maktplatz 12.09.2009 Tag der Vereine Altstadtstaffellauf am 16.09.2009 Am 16.09.2009, zwischen 11 Uhr und 12:30 Uhr kommt es in folgenden Bereichen zu kurzzeitigen Sperrungen: - Straßenquerung Rosental/Pfortenstraße, - Straßenquerung Rosental/Chronist-Lehmann-Weg und - Straßenquerung Schützenplatz/Gerberplan/Am Wallgraben. Schiedsstelle der Stadt Delitzsch Die nächsten Sprechstunden der Schiedsstelle finden an folgenden Tagen 16:00–17:00 Uhr im Rathaus statt: Dienstag, 29. September 2009 Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über das Sachgebiet Widersprüche/ Ortsrecht/Versicherungen/Wahlen, Tel. 034202 67-212 gestellt werden. Andreas Walther Friedensrichter 6 Einladung zur 2. Sitzung des Ortschaftsrates Döbernitz am 15. September 2009 Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009 - Grundschule Delitzsch-Ost – Beerendorfer Str. 47 Tel. 62350 Sehr geehrte Damen und Herren Ortschaftsräte Zur Anmeldung bringen Sie bitte die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit! Die 2. öffentliche Sitzung Ortschaftsrates Döbernitz findet am 15. September 2009, um 19:00 Uhr im Bürgerhaus in Selben, Zum Amt 6, statt. E. Siegel-Rudolph Amtsleiterin Tagesordnung: 1. Begrüßung der Ortschaftsräte und Gäste, Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Protokollkontrolle Festlegung des Mitunterzeichners für das Protokoll 2. Verpflichtung der Ortschaftsräte 3. Verpflichtung des Ortsvorstehers 4. örtliche Angelegenheiten 5. Bürgeranfragen Wachsmuth Ortsvorsteher Einladung Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Benndorf findet am: Dienstag, den 22.09.09 um 19.00 Uhr im Ortsbegegnungszentrum statt. Tagesordnung 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2. Geschäftsordnung 3. Protokoll der 1. Sitzung 4. Bürgerfragestunde 5. Information über die Sitzung der Ortsvorsteher u. Stellvertreter mit dem Oberbürgermeister 6. Auswertung Dorffest 7. Investitionsplan bis 2014 - Parkplatz OBZ 8. Sperrmüllsammlung in der Ortschaft 9. Verschiedenes Alle Einwohner der Ortschaft sind herzlich eingeladen. Mit freundlichen Grüßen T. Köppen (Ortsvorsteher) Achtung Schulanfänger – Schuljahr 2010/2011 Sehr geehrte Eltern, nächstes Jahr ist es soweit, die Kinder die im Zeitraum vom 1.07.2003 bis 30.6.2004 geboren wurden, kommen in die Schule. Bitte vergessen Sie die Anmeldung zur Einschulung in der für Ihr Kind zuständigen Grundschule nicht. Anmeldungszeitraum 5. bis 9.10.2009 täglich zwischen 7:30 und 13:00 Uhr, am 6.10.2009 zwischen 7:30 und 17:00 Uhr, oder nach tel. Vereinbarung. - Grundschule am Rosenweg – Rosenweg 2 Tel. 58285 - Diesterweg-Grundschule – August-Bebel-Str. 4 Tel. 53581 Erster »Tag der Vereine« 44 Vereine präsentieren sich beim ersten »Tag der Vereine« am Samstag, dem 12. September 2009, ab 10 Uhr auf dem Delitzscher Marktplatz. Das rege Vereinsleben in unserer Stadt findet häufig im Verborgenen statt und kaum jemand weiß, dass sich in insgesamt mehr als 150 Vereinen mehreren Tausend Mitglieder engagieren. Mit dem »Tag der Vereine«, der bis 18 Uhr dauern wird, soll die große Bandbreite der Vereine dargestellt und das freiwillige Handeln der Mitglieder gewürdigt werden. Programmhöhepunkte: 9:45 Delitzscher Stadtmusikanten 10:00 Der Oberbürgermeister begrüßt 11:45 Kinderchor 13:30 Schauboxen 14:00 Wahl der Rosenkönigin 17:00 5 Delitzscher Chöre singen in der Stadtkirche St. Peter und Paul - ganztägig Tombola für einen guten Zweck Tanzdarbietungen verschiedener Vereine auf der Bühne Marktplatz Elektroautofahrt für Kinder Elektrorasenmäherfahrt für Erwachsene Vorstellung der teilnehmenden Vereine Essen und Trinken, Kaffee und Kuchen Kinderanimation: Hüpfburg, Basteln ... Streichelzoo Küken schlüpfen live Am 13. September 2009 ist Tag des offenen Denkmals im Barockschloss Delitzsch Am Sonntag, dem 13. September, findet im und am Delitzscher Schloss der Tag des offenen Denkmals statt. Für die interessierten Besucher sind nicht nur das Museum im Schloss und der Gewölbekeller, sondern auch die Bunkeranlage geöffnet. Der Luftschutzbunker befindet sich unter dem Barockgarten und wurde während des Zweiten Weltkrieges zum Schutz der Altstadtbevölkerung erbaut. Am 13. September finden zwischen 10.30 Uhr und 16.30 Uhr mehrmals täglich Bunkerführungen statt. Passend zum Jahresmotto »Historische Orte des Genusses« der Deutschen Stiftung Denkmalsschutz erfahren die Besucher in der Beletage des Barockschlosses jeweils 11 Uhr und 14 Uhr Interessantes zur Tafelkultur im 17. und 18. Jahrhundert. Bundesweit werden am Tag des offenen Denkmals am 13. September mehr als 7.500 Bau- und Bodendenkmale für Besucher offen stehen. Das teilt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz als Koordinatorin der Veranstaltung mit. Geschichts- und Kulturinteressierte haben dann Gelegenheit, Blicke hinter sonst oft verschlossene Türen zu werfen. Seit 1993 koordiniert die Deutsche Stiftung Denkmalschutz den Tag des offenen Denkmals bundesweit. Museum Barockschloss Delitzsch, Schlossstraße 31, 04509 Delitzsch Tel. 034202 67-208, www.barockschloss-delitzsch.de 7 11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch - Wohnungsgesellschaft - 8 AUFRUF! Sonderausstellung «20 Jahre Maueröffnung Demonstrationen und Runder Tisch in Delitzsch» Die o. g. Sonderausstellung wird vom 9. Oktober 2009 bis 10. Januar 2010 im Museum Barockschloss Delitzsch gezeigt. Dafür sucht das Museum noch Fotografien, Handzettel, Plakate oder andere Gegenstände aus Delitzsch vom Herbst 1989. Bitte unterstützen Sie das Gelingen der Ausstellung. Es werden v. a. Abbildungen gesucht: • von den Demonstrationen • vom Runden Tisch • vom Neuen Forum • von den Montagsandachten Kontakt: Museum Barockschloss Delitzsch, Schlossstraße 31, 04509 Delitzsch Tel: 034202 67-208, Fax: -409, E-Mail: [email protected] Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009 Händler für Delitzscher Weihnachtsmarkt gesucht Die Delitzscher Werbegemeinschaft veranstaltet vom Freitag 27.11.09 bis Sonntag 29.11.09 den Delitzscher Weihnachtsmarkt auf dem Marktplatz. Dafür werden noch Händler speziell mit weihnachtsspezifischen Sortimenten wie z.B. Spielzeug, Baumschmuck, Schnitzereien oder Kerzen gesucht. Verkaufsstände werden gestellt. Interessenten melden sich bitte bis 22.9.09 unter Tel.: 01723907838 bei Frau Kaufmann. Verwaltungsgebäude der TWD erhält Gebäude-Energieausweis Geschäftseröffnung Parfümerie P.C.B. in der Breiten Straße Das in bester Lage gegenüber dem Breiten Turm gelegene Geschäft bietet den Kunden auf großzügiger Fläche ein erlesenes Sortiment an Parfümeriewaren, Schmuck und Lederwaren. Das Angebot wird abgerundet durch qualitativ hochwertige Herrentextilien bekannter Hersteller. Für die ansprechende Präsentation der Waren wurde das Geschäft aufwändig umgestaltet und ermöglicht nun dem fachkundigen Verkaufspersonal eine individuelle Beratung der Kunden. Oberbürgermeister Dr. Wilde dankte Herrn Hofmeister für seine Entscheidung, in der Breiten Straße mit der Eröffnung seiner 3. Filiale einen Akzent für die weitere Entwicklung der Handelslandschaft in diesem Bereich zu setzen. Er wünschte ihm und seinem Team viele interessierte Kunden im neuen Geschäft und einen weiterhin guten Geschäftsverlauf. Am 27. Juni 2007 hat die Bundesregierung die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Sie trat zum 1. Oktober 2007 in Kraft und führte die Energieausweis-Pflicht für Gebäude ein. Nach EnEV sind Energieausweise für öffentliche Gebäude ab dem 1. Juli 2009 vorgeschrieben und müssen an gut sichtbarer Stelle ausgehängt werden. Dies betrifft Gebäude mit mehr als 1.000 Quadratmeter Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden. Das Verwaltungsgebäude der Technische Werke Delitzsch GmbH (TWD) verfügt jetzt über einen bedarfsorientierten Gebäude-Energieausweis. Erstellt wurde der Energieausweis von Diplomingenieur Thomas Wilke, Architekten von Ingenieure Pro Bau in Delitzsch. „Er bescheinigt dem Verwaltungsgebäude der TWD eine sparsame Gesamtenergieeffizienz - der Wert liegt mehr als 5 % unter dem Wert vergleichbarer neugebauter Gebäude nach der Energieeinsparverordnung (EnEV)“, freut sich Geschäftsführer Jörn Otto über das positive Ergebnis. Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt und gibt Auskunft darüber, wie er im Vergleich zum EnEV-Anforderungswert liegt. Amtsblatt der Stadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen IMPRESSUM Anlässlich der Eröffnung seiner neuen Filiale in der Breiten Straße 25 stattete Oberbürgermeister Dr. Wilde dem Inhaber Herrn Hofmeister einen Betriebsbesuch ab. Das Amtsblatt erscheint wöchentlich jeweils freitags für alle Haushalte kostenlos. - Herausgeber, Druck und Verlag: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (0 35 35) 4 89-0, Telefax: (0 35 35) 4 89-1 15, Telefax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55 - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Delitzsch, Herr Dr. Manfred Wilde, Der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt - Verantwortlich für den Anzeigenteil: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller - Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Zehrt, Funk: 01 71 / 4 84 47 16, Telefon (03 42 02) 3 67 21, Telefax: (03 42 02) 3 67 22 Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. 9 11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch In der Zeit vom 01.8.2009 bis zum 31.8.2009 wurde im Standesamt Delitzsch der Sterbefall folgender Personen beurkundet; die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor. 17.08.09 30.07.09 Gertrude Frida Polzer geb. Nickel Anna Emma Böhme geb. Pannicke Ostsiedlung 71d, 04509 Delitzsch Securiusstraße 40b, 04509 Delitzsch 03.08.09 17.08.09 Elsa Elly Holzweißig geb. Allner Paul Kurt Pietzner Nordstr. 08, 04509 Delitzsch Hainstr. 74, 04509 Delitzsch 06.08.09 22.08.09 Martha Anni Oppel geb. Arnold Olga Elfriede Sachweh geb. Winkler Beerendorfer Anger 10, 04509 Delitzsch, OT Beerendorf Hallesche Straße 44, 04509 Delitzsch 10.08.09 22.08.09 Günter Georg Schinke Grete Erna Uhlig geb. Wittkowski Nordstr. 06, 04509 Delitzsch Pfortenstraße 01, 04509 Delitzsch 11.08.09 23.08.09 Anna Hilda Böttcher geb. Bielig Margot Frieda Irmgard Högen geb. Kurtzke Hainstr. 74, 04509 Delitzsch Hainstr. 74, 04509 Delitzsch 13.08.09 23.08.09 Werner Paul Parré Gustav Hellmut Mai Otto-von-Guericke-Str. 20, 04509 Delitzsch Am Rödgener Anger 12, 04509 Delitzsch, OT Rödgen 17.08.09 24.08.09 Emma Erdmute Melanie Künzel geb. Wolle Cäcilia Hedwig Reinke geb. Ruhnau Alte Dorfstr. 11, 04509 Delitzsch, OT Spröda Hainstr. 74, 04509 Delitzsch 17.08.09 Peter Walter Haase Bitterfelder Str. 49, 04509 Delitzsch Feiertagsöffnungszeiten der Tourist-Information und des Museums im Barockschloss Delitzsch Tag der deutschen Einheit Reformationstag Samstag, 3. Oktober 2009 Samstag, 31. Oktober 2009 10 - 17 Uhr 10 - 17 Uhr Kartenvorverkauf in der Tourist-Information im Barockschloss Delitzsch Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag 10-17 Uhr Tel. 034202 67-237, Fax: 67-408 Stand: 08.09.2009 Musicals Gutscheine Gutscheine Gutscheine König der Löwen Ich war noch niemals in New York Tarzan Starlight Express Wicked - Die Hexen von Oz Dirty Dancing Der SCHUH des MANITU BLUE MAN GROUP Sonntagsbrunch Kabarett SanftWut ZOO, Belantis, Amazonien Hamburg Hamburg Hamburg Bochum Stuttgart Berlin Berlin Berlin Ramada-Treff-Hotel Leipzig Leipzig Leipzig versch. Zeiten versch. Zeiten versch. Zeiten versch. Zeiten versch. Zeiten versch. Zeiten versch. Zeiten versch. Zeiten jeden Sonntag Ingo Appelt Sängerball der SchulzeDelitzsch-Chöre Ostrock-Klassik Westsächsisches SymphonieOrchester - Antonin Dvorak Linda Feller & H. Schulze Gerlach „Irren ist menschlich“Cabarettchansons Rudi Giovannini Mitspieltheater mit Pepp und Fridoline Peter Orloff Spiegelpalast Leipzig Bürgerhaus Delitzsch 20:00 19:00 Arena Leipzig Stadtkirche Peter & Paul Delitzsch 20:00 17:00 Leine Saal, Badrina Schlosskeller Delitzsch 15:00 19:30 Kulturhaus Wolfen Oberer Bahnhof Delitzsch 17:00 16:00 Ev.-reformierte Kirche Leipzig 19:30 2009 18.09.09 19.09.09 20.09.09 20.09.09 26.09.09 26.09.09 27.09.09 27.09.09 01.10.09 10 07.10.09 08.10.09 08.10.09 10.10.09 10.10.09 10.10.09 15.10.09 17.10.09 17.-24.10.09 19.10.09 21.10.09 22.10.09 24.10.09 24.10.09 24.10.09 24.10.09 24.10.09 26.10.09 27.10.09 29.10.09 30.10.09 31.10.09 31.10.09 01.11.09 01.11.09 02.11.09 03.11.09 03.11.09 07.11.09 08.11.09 12.11.09 13.11.09 13.-15.11.09 14.11.09 14.11.09 16.11.09 19.11.09 19.11.09 20.11.09 21.11.09 21.11.09 21.11.09 23.11.09 27.11-19.12. 27.11.09 28.11.09 28.11.09 29.11.09 04.12.09 05.12.09 05.12.09 06.12.09 06.12.09 10.12.09 11.12.09 12.12.09 12.12.09 13.12.09 13.12.09 Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009 Ostalgie mit Tom Pauls und Uwe Steimle Johann König Das Bundeskabarett Margot Hellwig Celtic Mystery - Ein irisches Tanzmärchen 15. Bernstein -Tanzturnier WeltMusikSchau „Zarah Leander“-Musicalsolo Caveman Captain Cook Vicky Leandros Die Münchener Freiheit Tom Astor „Berlin wird immer jrößer“Mundart aus Berlin LAITH AL-DEEN Olaf Schubert Mando Diao MDR Deutsches Fernsehballett Immer wieder sonntags mit Stefan Mross Status Quo & Kansas Kaiser Sisters Andy Borg und Monika Martin Kathrin & Peter Leipziger Pfeffermühle Roland Kaiser Heinz Rudolf Kunze im Räuberzivil Absolventenmesse Mitteldeutschland Udo Jürgens BEAT Club Götz Alsmann WWE (Wrestling) Dieter Nuhr Lügen aber ehrlich Barbara Thalheim & Jean Pacalet „Nehm Sie nen Alten“-Liederliches Von Otto Reutter mit J. Hilbrecht Adoro Ute Freudenberg Die Amigos Silbermond Achim Menzel Placebo Unser Sandmännchen The Chippendales Herr Fuchs und der Schatz Der Trolle Prinzessin Lillifee und der Zauber der Rose Horst Lichter „Sushi ist auch keine Lösung“ Linedance mit Ramona & Hannes Wiener Sängerknaben Xavier Naidoo Die Söhne Mannheims Keimzeit „Schöööne Bescherung“ Weihnachtsprogramm Puhdys Akustik - Tour Brunner & Brunner IN EXTREMO Peter Orloff & SchwarzmeerKosaken-Chor „Gruseln unterm Lampenschirm“ Schwanensee Das Kaffeegespenst mit Tom Pauls Arena Leipzig 20:00 Haus Auensee Pfarrscheune Schenkenberg Leine Saal Badrina Kulturpalast Bitterfeld 20:00 20:00 16:00 20:00 Bernsteinhalle Friedersdorf Arena Leipzig Schlosskeller Delitzsch Spiegelpalast Leipzig Gewandhaus Leipzig Gewandhaus Leipzig Gewandhaus Leipzig Leine Saal Badrina Schlosskeller Delitzsch 18:00 abgesagt! 19:30 versch. Zeiten 20:00 abgesagt! 20:00 16:00 19:30 Haus Auensee Kulturhaus Wolfen Arena Leipzig Arena Leipzig Gewandhaus Leipzig 20:00 20:00 20:00 20:00 20:00 Arena Leipzig Pfarrscheune Schenkenberg Kulturpalast Bitterfeld Leine Saal Badrina Leine Saal Badrina Gewandhaus Leipzig Kirche Schenkenberg Congress Center Leipzig (CCL) Arena Leipzig Leine Saal Badrina Gewandhaus Leipzig Arena Leipzig Arena Leipzig Spiegelpalast Leipzig Pfarrscheune Schenkenberg Schlosskeller Delitzsch 20:00 20:30 19:30 16:00 19:00 20:00 20:00 10:00 Arena Leipzig Kulturhaus Wolfen Dessau Arena Leipzig Leine Saal Badrina Arena Leipzig Kulturpalast Bitterfeld Haus Auensee Steintor Varieté Halle 20:00 19:30 19:30 20:00 16:00 20:00 14:00 20:00 versch. Zeiten Arena Leipzig 16:00 Arena Leipzig 20:00 Leine Saal Badrina Nicolaikirche Leipzig Arena Leipzig Arena Leipzig Haus Auensee Schlosskeller Delitzsch 20:00 19:00 20:00 20:00 20:00 19:30 Kulturpalast Bitterfeld Gewandhaus Leipzig Steintor Varieté Halle Leine Saal Badrina 19:00 20:00 20:00 19:00 Schlosskeller Delitzsch Gewandhaus Leipzig Centraltheater Leipzig 19:30 19:30 16:00 20:00 20:00 19:00 20:00 20:00 versch. Zeiten 20:30 19:30 11 11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch 13.12.09 14.12.09 16.12.09 16.12.09 16.12.09 17.12.09 17.12.09 18.12.09 20.12.09 21.12.09 23.-27.12.09 28.12.09 31.12.09 31.12.09 TOGGOLINO & seine Freunde Weihnachten mit Michael Hirte The Gregorian Frank Schöbel & Gäste Weihnachten mit Michael Hirte Rock OST Weihnachtstour mit Silly José Carreras Gala 2009 Weihnachten mit Marianne und Michael Weihnachten mit Maxi Arland CITY Holiday on Ice Pippi plündert den Weihnachtsbaum Apassionata Silvesterveranstaltung Arena Leipzig Gewandhaus Leipzig Gewandhaus Leipzig Oper Leipzig Kulturpalast Bitterfeld Kulturhaus Wolfen Leipziger Messe, Halle 1 Kulturpalast Bitterfeld 14:00 20:00 20:00 20:00 20:00 20:00 20:15 19:30 Kulturhaus Wolfen Gewandhaus Leipzig Arena Leipzig Haus Auensee 16:00 20:00 versch. Zeiten 17:00 Arena Leipzig Leine Saal Badrina versch. Zeiten 20:00 Drei Haselnüsse für Aschenbrödel Tom Pauls Sächsische Variationen Wiener Johann Strauß Gala The Bar At Buena Vista ABBA - The Concert Carmina Burana & 9. Sinfonie Unser Sandmännchen Ben Becker liest die Bibel André Rieu The Very Best of Black Gospel Wolfgang Ziegler The Best of Musicals Das Phantom der Oper ABBA - Die Show Musikantenstadl Roger Cicero & Band Der Chinesische Nationalzirkus Die Nacht der Musicals Zauber der Travestie Tom & Chérie Magic of the Dance Die große Dampfershow präsentiert von Maxi Arland Wiener Walzer Träume Der Chinesische Nationalzirkus Ausbilder Schmidt Magic of the Dance ABBA MANIA HAIR Herman van Veen Jacko Tour 2010 Die Nacht der Musicals Johann König Thriller - Live Baumann & Clausen Linedance mit Ramona und Hannes Rock the Ballet Helge Schneider Hansi Hinterseer Night of the Dance Best of Musicals Der Glöckner von Notre Dame (MUSICAL) Markus Maria Profitlich Semino Rossi Ute Freudenberg Die Militär- und Blasmusikparade Flames of Classic Zauber der Travestie Lord of the Dance SCOOTER Die Schäfer Steintor Varieté Halle Centraltheater Leipzig Gewandhaus Leipzig Oper Leipzig Arena Leipzig Gewandhaus Leipzig Steintor Varieté Halle Arena Leipzig Arena Leipzig Nikolaikirche Leipzig Leine Saal Badrina Gewandhaus Leipzig Gewandhaus Leipzig Arena Leipzig Arena Leipzig Arena Leipzig Gewandhaus Leipzig Kulturpalast Bitterfeld Kulturhaus Wolfen Kulturhaus Wolfen Kulturpalast Bitterfeld Kulturpalast Bitterfeld 14:00 20:00 16:00 u. 20:00 versch. Zeiten 20:00 20:00 14:00 20:00 20:00 19:30 16:00 19:00 20:00 20:00 19:30 20:00 18:00 20:00 18:00 19:30 20:00 19:30 Gewandhaus Leipzig Kulturpalast Bitterfeld Steintor Varieté Halle Oper Leipzig Kulturpalast Bitterfeld Gewandhaus Leipzig Oper Leipzig Kulturpalast Bitterfeld Gewandhaus Leipzig Steintor Varieté Halle Arena Leipzig Steintor Varieté Halle Leine Saal Badrina Gewandhaus Leipzig Gewandhaus Leipzig Arena Leipzig Gewandhaus Leipzig Arena Leipzig Arena Leipzig 20:00 20:00 20:00 20:00 20:00 20:00 20:00 20:00 20:00 20:00 20:00 20:00 19:00 versch. Zeiten 20:00 20:00 20:00 versch. Zeiten 20:00 Steintor Varieté Halle Arena Leipzig Leine Saal Badrina Arena Leipzig Gewandhaus Leipzig Bürgerhaus Delitzsch Arena Leipzig Arena Leipzig Leine Saal Badrina 20:00 20:00 16:00 14:30 20:00 20:00 20:00 20:00 16:00 2010 02.01.10 03.01.10 03.01.10 08.-10.01.10 09.01.10 10.01.10 10.01.10 12.01.10 14.01.10 14.01.10 16.01.10 17.01.10 18.01.10 19.01.10 22.01.10 24.01.10 31.01.10 31.01.10 31.01.10 04.02.10 11.02.10 12.02.10 17.02.10 17.02.10 18.02.10 18.02.10 19.02.10 19.02.10 19.-20.02.10 20.02.10 22.02.10 26.02.10 26.-27.02.10 27.02.10 27.02.10 27.-28.02.10 01.03.10 02.03.10 05.03.10 05.-06.03.10 10.03.10 13.03.10 13.03.10 13.03.10 14.03.10 14.03.10 19.03.10 19.03.10 20.03.10 20.03.10 12 Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009 27.03.10 28.03.10 01.04.10 05.04.10 08.04.10 09.04.10 09.04.10 11.04.10 16.04.10 18.04.10 22.04.10 24.04.10 29.04.10 01.05.10 08.05.10 09.05.10 14.05.10 15.05.10 19.05.10 30.05.10 12.06.10 14.08.10 25.09.10 09.10.10 16.10.10 06.11.10 27.11.10 03.12.10 Beat- Club/ Alan Silson (SMOKIE) Tom Pauls Heißmann & Rassau „Witwenalarm“ The Ten Tenors Die Zauberflöte“Mozart Spectacular“ CITY Manfred Krug & „The Berlin Jazz Orchestra“ Leipziger Funzel Das Frühlingsfest der Volksmusik Nigel Kennedy SWAN LAKE Die Wildecker Herzbuben Mireille Mathieu Atze Schröder Monika Hauff & Klaus Dieter Henkler Die Amigos David Garrett Linedance mit Fair Play DJ Bobo Die große MDR1 Schlagerparade Hans Jürgen Beyer Olaf Berger Beat- Club mit The Lords Original Naabtal Duo Mario Barth (Zusatztermin) Herkuleskeule Dresden Linedance mit Ramona & Hannes Katrin Weber Dr. med. Eckart v. Hirschhausen Leine Saal Badrina Steintor Varieté Halle Gewandhaus Leipzig Gewandhaus Leipzig Gewandhaus Leipzig Landsberg Gewandhaus Leipzig 20:00 20:00 20:00 20:00 20:00 21:00 20:00 Leine Saal Badrina Arena Leipzig Gewandhaus Leipzig Arena Leipzig Leine Saal Badrina Arena Leipzig Arena Leipzig Leine Saal Badrina 19:00 19:30 20:00 20:00 16:00 20:00 20:00 16:00 Händelhalle Halle Gewandhaus Leipzig Leine Saal Badrina Arena Leipzig Arena Leipzig Leine Saal Badrina Leine Saal Badrina Leine Saal Badrina Leine Saal Badrina Arena Leipzig Leine Saal Badrina Leine Saal Badrina Steintor Varieté Halle 15:00 20:00 19:00 20:00 14:30 16:00 16:00 20:00 16:00 20:00 20:00 19:00 20:00 Gewandhaus Leipzig 20:00 2011 18.01.11 Für die regulären Veranstaltungen im Gewandhaus, Leipziger Oper, Arena Leipzig, in der Musikalischen Komödie, im Schauspielhaus, im Kabarett SanftWut, im Kabarett academixer, im Kabarett „Die Funzel“, im Kabarett „Leipziger Pfeffermühle“, im Krystallpalast u. a. sowie in der Händelhalle und Steintor-Varieté können Karten im Vorverkauf erworben werden. Bitte beachten! An die Vereine, Verbände, Parteien, Institutionen und Kirchen Nicht vergessen - Redaktionsschluss für die 37. Ausgabe unseres Amtsblattes ist Montag, der 14. September 2009 bis spätestens 16.00 Uhr! Spätere Eingänge können aus technischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Stadtverwaltung Delitzsch Ref. Öffentlichkeitsarbeit E-Mail-Kontakt: [email protected] ■ Vereine und Verbände 1. SV Concordia Delitzsch Vereinsspiele am 12. und 13.09.2009 Spieltag Datum Ort Zeit Spielklasse Heimmannschaft Gastmannschaft __________________________________________________________________________________________________________________________ Sonnabend 12.09.2009 ABH 16.30 Uhr Pokalspiel Frauen Concordia Delitzsch Turbine Leipzig __________________________________________________________________________________________________________________________ Sonnabend 12.09.2009 ABH 18.00 Uhr Pokalspiel 3. Männer Concordia Delitzsch III SG Germania Zwenkau __________________________________________________________________________________________________________________________ Sonntag 13.09.2009 16.30 Uhr Pokalspiel 2. Männer ZHC Grubenlampe Concordia Delitzsch II 13 11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch - Wohnungsbaugenossenschaft - 14 Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009 Komödie im BAFF THEATER Delitzsch Am 20. September 2009 ist ERNST sein wieder mal alles, wenn die BAFF-Theatergruppe „Lebenslänglich“ um 18.00 Uhr im Oberen Bahnhof ihre viel gespielte und immer wieder gern gesehene Komödie „Mein Freund Bunbury – oder: Die Bedeutung ERNST zu sein“ frei nach Oscar Wilde präsentiert. Um der Langeweile auf seinem Landgut zu entkommen, erfindet Jack einen jüngeren Bruder namens Ernst, der angeblich in London lebt und dort viele Probleme verursacht. Besonders das Geld nimmt dieser Ernst nicht ernst genug. Um dem Stress mit der eigenen Familie zu entkommen, erfindet Algy hingegen einen Freund namens Bunbury, der angeblich irgendwo auf dem Land lebt und dort viele Probleme hat. Besonders nimmt der gute Bunbury seine Gesundheit nicht ernst genug. Er ist ständig krank. Das alles wäre sicherlich lange gut gegangen, hätte sich Jack nicht in die Grossstädterin Gwendolen verliebt und Algy in die Landschönheit Cecily. Denn es gibt den gleichen entscheidenden Fehler in den Augen ihrer Angebeteten: sie heißen beide nicht Ernst. Aber ERNST sein ist alles, wenn sie Gwendolen und Cecily wirklich heiraten wollen. Am Ende findet sich alles auf dem Land ein, wo es bald hektischer zugeht als in der Grossstadt. Karten für die Vorstellung sind im Vorverkauf zum Preis von 6,50 Euro in der Touristinformation Delitzsch und bei der Buchhandlung Engler am Roßplatz in Delitzsch erhältlich. Angelsportverein Breitenfeld/Selben 1988 e.V. Einladung zum Nachtangeln Sonnabend, den 19.09.2009 um 15:00 Uhr bis Sonntag, den 20.09.2009 In der Kiesgrube MM1-14 Lausig Meldeschluss Donnerstag, den 14.09.2009 beim Kassierer Telefonnummer: 034202-90328 oder 01622103401 NEUES KURSJAHR Das Mehrgenerationenhaus Delitzsch und das soziokulturelle Zentrum „MITTENDRIN” beginnt ab sofort mit zahlreichen bewährten und neuen Angeboten das neue Kursjahr. Angefangen von Grundkursen für Kinder von 3 bis 5 Jahren und Grundschulkindern, Vorschulkursen, Theater, Computer, Floristik, Schneidern, kreatives Gestalten, Frauen- und Seniorengymnastik, Familiensport, Kindergeburtstage bis hin zu Beratungs- und Betreuungsangeboten und gemütlichen Kaffeenachmittagen sowie Dienstleistungen rund um die Familie. Unsere Serviceangebote Öffnungszeiten Mo - Do 8.00 – 12.00 Uhr; 14.00 – 21.00 Uhr Fr 8.00 – 12.00 Uhr; 14.00 – 16.00 Uhr Bei Angeboten und Veranstaltungen gesonderte Öffnungszeiten STELLENAUSSCHREIBUNG Der Verein „Soziokulturelles Zentrum e. V.” hat ab dem 15.09.2009 eine offene Stelle über Kommunalkombi im Bereich Naturwissenschaft und Technik zu besetzen. Voraussetzungen für die Einstellung: • Alter ab 50 Jahre • Förderfähigkeit durch ARGE Delitzsch muss gewährleistet sein • Interesse an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen • Teamfähigkeit und Einsatzbereitschaft • Führerschein Kl. 3 Bei Interesse melden Sie sich bitte im soziokulturellen Zentrum „Mittendrin”, Kosebruchweg 14 in Delitzsch oder zur telefonischen Terminvereinbarung unter (03 42 02) 6 37 64. Bügelservice Wir übernehmen das Bügeln Ihrer Wäsche. Sie bringen Ihre Wäsche zu uns und innerhalb von 2 Werktagen ist dann Ihre Bügelwäsche schrankfertig und abholbereit. Annahme: Montag von 16.00-20.00 Uhr und jeweils dienstags und donnerstags von 09.00-15.00 Uhr Näh- und Änderungsservice Ihr Outfit ist zu eng oder zu weit? Wir passen Ihre Kleidung Ihrer Figur an! Wir kürzen Hosen, Jacken, Blusen, … Dienstag von 10.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr und Donnerstag von 10.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Einladung in unsere Begegnungsstätte Café „Mitte“ • zum Plauschen und Abspannen ... • für Informationen, Absprachen ... • für Kinder ein extra Betreuungsangebot, Spiele-Ecke und Kinderimbiss • Möglichkeit Bücher und Zeitschriften anzusehen, auszutauschen, auszuleihen 15 11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch Jeden Tag von 08.30 – 10.30 Uhr 12.00 – 13.30 Uhr 14.30 – 16.30 Uhr ab 17.30 Uhr außerdem: Mo. ab 18.00 Uhr Di. ab 09.30 Uhr ab 14.00 Uhr Mi. ab 15.00 Uhr Do. Frühstücksangebot Mittagstisch (Voranmeldung notwendig) Kaffee und Kuchen kleine Snacks Strick- und Handarbeitsnachmittag Frauenfrühstück Seniorennachmittag Spielenachmittag, Skat, Rommé, Doppelkopf ... ab 09.00 Uhr Arbeitslosentreff Mittagstisch im Café „Mitte“ Unser Haus bietet Mittagessen für alle Generationen zu einem attraktiven Preis-Leistungsverhältnis an. Es wird eine gesunde Hausmannskost, die täglich frisch zubereitet wird, angeboten. Schon ab 2,70 EUR erhalten Sie ein vollwertiges warmes Mittagessen mit Nachtisch und Nachschlag. Die Einnahme der warmen Mahlzeit erfolgt in unserer Einrichtung in angenehmer Atmosphäre. Weiter Informationen und Anmeldungen nimmt gern Frau Geyer (Tel. 63764) von Ihnen entgegen. Förderverein „Kirche Brodau e. V.“ Einladung zu den Veranstaltungen im September Raum und Ausstattung für Ihre Familienfeier Unser Café „Mitte” ist die zentrale Begegnungsstätte unseres Vereins und wird auch gern für private Familienfeiern, Firmenevents oder Ausstellungen genutzt. Für Höhepunkte im Familienleben, wie Taufe, Schulanfang, runde Geburtstage, Hochzeiten u. ä. sind alle Voraussetzungen gegeben (Küchennutzung, ausreichend Geschirr und Besteck, Gläser usw.) und die gemütliche Atmosphäre garantieren eine unvergessliche Feier. Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie auf Wunsch auch bei der Vorbereitung, der Ausgestaltung des Raumes, der Tischdeko, beim Kuchen backen sowie bei der musikalischen Umrahmung. Diese Räumlichkeiten sind natürlich sehr gefragt und eine rechtzeitige Voranmeldung ist unbedingt notwendig. Zum Tag des offenen Denkmals wird am 13. September 2009 um 10 Uhr ein Gottesdienst stattfinden. Anschließend können Kirche und Turm besichtigt werden. Außerdem wird erstmals in Brodau Erntedank gefeiert. Daher findet am 26. September 2009 um 18 Uhr ein Gottesdienst statt. Danach wird in der Kirche ein Film zu unserem Dorf gezeigt. Nachbarschaftstelefon Wir vermitteln ehrenamtliche Helferinnen und Helfer wenn Sie Unterstützung im alltäglichen Leben benötigen, z. B. zum Einkaufen, für außerhäusliche Wege zum Arzt, zu Behörden oder zu Veranstaltungen, für stundenweise Betreuung von Kindern oder Angehörigen. Außerdem helfen wir, wenn Gesellschaft gewünscht wird, z. B. zur Begleitung auf Spaziergängen, zum Vorlesen oder einfach zum Aussprechen, zur Herstellung von Kontakten oder auch, wenn Sie Fragen und Probleme haben und einen Rat suchen. Rufen Sie an: Telefon (03 42 02) 8 65 97 montags bis freitags in der Zeit von 08.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 17.00 Uhr Aufruf Die Volkssolidarität Delitzsch e.V. sucht Kinder, im Alter von 4 - 6 Jahre, die gerne auf spielerische Art und Weise das Tanzen erlernen möchten. Auf Euch warten bereits Kinder, die Euch kennenlernen und mit Euch Spaß haben wollen. Das Training findet jeden Freitag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr im BIZ, Straße der Freundschaft 2, statt. Informationen und Anmeldungen bitte unter: 0176-67423928 Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen. Förderverein „Kirche Brodau e.V.“ AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE Fragen zur Werbung? Kreisverband Delitzsch e. V. Stellengesuch Der DRK-KV Delitzsch e. V. sucht Fahrer auf 165-Euro-Basis. Bitte melden sich bei Herrn Schweiger, Eilenburger Straße 65, 04509 Delitzsch (Tel. 03420 2309422). Ihre Anzeigenfachberaterin Kerstin Zehrt berät Sie gern. Telefon: 03 42 02/3 67 21 Telefax: 03 42 02/3 67 22 Funk: 01 71/4 84 47 16 [email protected] www.wittich.de Eilenburger Straße 65 04509 Delitzsch Tel.: 034202 3094-0 www.drk-delitzsch.de 16 Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009 Sprechzeiten: MO - DO Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nordsachsen e. V. 09.00 - 15.00 Uhr Aussiedler-, Migrationsberatung Jelena Bogdanow Sprechzeiten: DI 15.00 - 18.00 Uhr FR 10.00 - 13.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nordsachsen e. V. Soziale Dienste Birkenweg 1, 04509 Delitzsch Tel.: 03 42 02 / 3 74 60 Fax: 03 42 02 / 37 46 10 e-mail:[email protected] Jugend- und Sozialberatung Melanie Walther 37 46 13 Sprechzeiten: DI + DO 10.00 - 12.00 / 13.00 - 19.00 Uhr • Beratung von Jugendlichen bei all ihren Sorgen und Problemen • ALG II Ausfüllhilfe Streetworker Ralf Zimmermann 37 46 14 Sprechzeiten: DI + DO 10.00 - 12.00 / 13.00 - 19.00 Uhr • Begleitung von Jugendlichen zu Ämtern und Behörden • Unterstützung bei Wohnungs- und Arbeitssuche • Betreuung von straffällig gewordenen Jugendlichen Jugendschutz Ilona Adler 37 46 19 Sprechzeiten nach Vereinbarung • Präventionsarbeit (vorbeugende Aufklärung) zu möglichen Gefahren für Kinder und Jugendliche Schwangeren- und Familienberatung Delitzsch Schäfergraben A-H, Haus G Martina Fritzsche 35 17 84 Sprechzeiten: MO 09.00 - 12.00 Uhr DI 13.00 - 18.00 Uhr 1.+3.MI 13.00 - 15.00 Uhr DO 09.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 Uhr FR nach Vereinbarung Schkeuditz Goethe – Str.22 Martina Fritzsche 03 42 04 / 1 28 59 Sprechzeiten: 2.+4. Mittwoch 10.00 - 14.00 Uhr ALG II Ausfüllhilfen (bitte Termin vereinbaren) Bewerbungshilfen (bitte Termin vereinbaren) 37 46 20 37 46 13/14 37 46 13/14 Mobiler Sozialer Hilfsdienst Jeannine Seifert 3 74 60 • Behindertenfahrdienst • rollstuhlgerechte Transporte • Seniorenfahrdienste • Begleitungsdienste • Fahrten zu Veranstaltungen • Fahrten zu Ärzten und Therapien (Dialyse) • Flughafentransfer Essen auf Rädern Frau Müller Kindertagesstätte „Sonnenland“ Frau Ehrlich 3 57 27 5 82 12 Kindertagesstätte „Freundschaft“ Frau Du Bois 37 46 11 Sozialstation der AWO Beerendorfer Str.1 Strick- und Handarbeitsgruppe jeden Dienstag von 14.00 - 15.30 Uhr 3 74 60 Rolli- und Seniorenclub jeden Donnerstag von 13.30 - 17.00 Uhr 3 74 60 Bitte vergessen Sie nicht, bis spätestens Mittwoch den Fahrdienst zu bestellen! Seniorenbegegnungsstätte der AWO Schuldnerberatung Delitzsch Schäfergraben A-H, Haus G Silvia Roitzsch 35 17 83 Sprechzeiten: MO 09.00 - 12.00 Uhr DI 09.00 - 12.00 / 13.00 - 18.00 Uhr DO 09.00 - 12.00 / 13.00 - 16.00 Uhr Nach telefonischer Vereinbarung sind wir auch außerhalb der Sprechzeiten gern für Sie da. Beerendorfer Str. 1 04509 Delitzsch -Ost Schkeuditz Goethestr. 22 Silvia Roitzsch Sprechzeiten: 2.+4. Mittwoch Mi 16.09.2009 Do 17.09.2009 Hier das Veranstaltungsangebot der AWO - Seniorenbegegnungsstätte Delitzsch - Ost für die nächsten Wochen Mo 14.09.2009 Di 15.09.2009 Aktivität nach dem Kaffeetrinken versch. Kartenspiele und Strickclub wir laden ein ins Tanzkaffee Rolliclub 14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 13.30 Uhr 03 42 04 / 1 40 00 Mo 21.09.2009 Di 22.09.2009 Mi 23.09.2009 10.00 - 14.00 Uhr Schulsozialarbeit (BSZ) Karl-Marx-Str.1 Susanne Pretzsch 7 39 79 0178 / 88 33 540 14.00 Uhr 14.00 Uhr Do 24.09.2009 Kaffee nach der Bewegung heute sind Kartenspiele gefragt Grillparty mit Stimmungskanone Helga Rolliclub Mo 28.09.2009 sportliche Aktivitäten 14.00 Uhr 14.00 Uhr 13.30 Uhr 17 11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch Di 29.09.2009 Mi 30.09..2009 Nachmittag der Kartenspiele und Strickclub 14.00 Uhr gemütlicher Kaffeenachmittag 14.00 Uhr Pflegedienst der AWO Beerendorfer Str.1 04509 Delitzsch - Ost Hier einige Angebote unseres Pflegedienstes - Häusliche Pflege von behinderten, kranken und alten Menschen Verhinderungspflege (z. B. während des Urlaubs) Betreuung nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz Ausübung ärztlicher Verordnung (Injektion, Verbände) Verleih von Pflegehilfsmitteln Beratungsbesuche lt. Pflegeversicherungsgesetz Hauswirtschaftshilfe Vermittlung von Hausnotruf Vermittlung von Fahrdiensten Tagesbetreuung von Alzheimer- bzw. Demenzkranken 18.00 Uhr 18.00 Uhr Sonntag, 13.09. 08.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch 09.00 Uhr Hl. Bad Düben und Zwochau 10.00 Uhr Hl. Messe in Schkeuditz 10.30 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Eilenburg Offene Kirche in Delitzsch zum Tag des Offenen Denkmals 17.00 Uhr Vesper in Delitzsch Montag, 14.09. 08.00 Uhr Morgenlob in Delitzsch 16.00 Uhr Hl. Messe in Podelwitz 18.30 Uhr Hl. Messe in Zwochau Dienstag, 15.09. 08.30 Uhr Hl. Messe in Bad Düben 17.30 Uhr Wort-Gottes-Feier in Löbnitz 18.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg 18.30 Uhr Hl. Messe in Zwochau Mittwoch, 16.09. 14.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg 17.30 Uhr Eucharistische Anbetung in Delitzsch 18.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch 18.30 Uhr Hl. Messe in Zwochau Tagesbetreuung der AWO Beerendorfer Str.1 04509 Delitzsch - Ost Montag bis Freitag 08.00 - 16.00 Uhr Terminänderung! Unser Treffen im September kann erst am 23.des Monats stattfinden. Sudetendeutsche Landsmannschaft Ortsgruppe Delitzsch Liebe Landsleute! Es besteht die Möglichkeit am 24.o9.o9 an einer Tagesfahrt des BdV nach Oschatz teilzunehmen. Viele Eindrücke der Stadt sind bei einer Stadtführung sicher. Interessenten melden sich bitte Frau Selch, Vorsitzende des BdV Delitzsch, um Einzelheiten zu erfahren. Der Vorstand. Donnerstag, 17.09. 09.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg 09.30 Uhr Hl. Messe im St.-Marien-Heim in Delitzsch 18.30 Uhr Hl. Messe in Zwochau Freitag, 18.09. 08.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Eilenburg 10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier im Diakonie-Heim in Bad Düben 18.30 Uhr Hl. Messe in Zwochau Zusammenkünfte in Delitzsch Sa. 12.09. 19.00 Uhr Mo. 14.09. 14.30 Uhr Di. 15.09. KATHOLISCHER GEMEINDEVERBUND DELITZSCH Lindenstraße 4 Tel.: (034202) 52159 04509 Delitzsch Fax: (034202) 52175 Gottesdienste im Gemeindeverbund und Zusammenkünfte der katholischen Gemeinde „St. Marien“ Delitzsch vom 12.09. bis zum 18.09.2009. Telefon: - Pfarrbüro Fax: Pfarrer M. Poschlod: Hl. Messe in Lehelitz Hl. Messe in Löbnitz 034202/ 52159 034202/ 52175 034202/ 329706 Mi. 16.09. 14.00 Uhr 19.00 Uhr Do. 17.09. Großer Seniorennachmittag in Delitzsch (mit Bad Düben) Religionsunterricht in Bad Düben nach Plan Religionsunterricht in Delitzsch und Eilenburg nach Plan Seniorennachmittag in Eilenburg Chor in Delitzsch 17.00 Uhr 19.30 Uhr Religionsunterricht in Delitzsch und Eilenburg nach Plan Ministrantenstunde in Delitzsch Kolpingabend in Delitzsch Fr. 18.09. 19.00 Uhr Jugendvesper in Wechselburg Rom-Vortreffen in Bad Düben Sa. 19.09. Dekanatstag in Mühlberg Abfahrtszeiten des Busses - 07.30 Uhr ab EB, Kath. Kirche - 08.00 Uhr ab DZ, Kath. Kirche - 08.30 Uhr ab BD, Paradeplatz Kreis Junger Erwachsener in Delitzsch Gottesdienstzeiten im Gemeindeverbund Samstag, 12.09. 15.00 Uhr Hl. Messe in Zschepplin Abendsingen der Kurrende in Bad Düben 19.30 Uhr 18 Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009 Vorankündigung Mo. 21.09. Di. 22.09. Mi. 23.09. 19.00 Uhr 14.00 Uhr 20.00 Uhr Fr. 25.09. 17.00 Uhr 25.09. - 26.09. So. 27.09. 10.30 Uhr 10.30 Uhr Frauenkreis in Bad Düben Seniorennachmittag in Löbnitz Gründungssitzung des Orgelbauvereins Jugend in Delitzsch Klausurtagung des Gemeindeverbundsrates in Grethen Erstkommunionkurs in Delitzsch Firmkurs in Eilenburg Evangelische Kirchengemeinde Kantorin Chr. Heimrich Tel. 92200 Gemeindepädagogin K. Schmiedeke Tel. 860223 Gemeindebüro Schloßstr. 6, Tel. 53179, Fax 53198 Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag Dienstag 10.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr Spendenkonto bei der Sparkasse Leipzig: 2280006670, BLZ 86055592 [email protected] www.delitzsch-online.de/ev.kirche/ Gottesdienste und Veranstaltungen vom 12.09.2009 bis 18.09.2009 Ausstellung im Gemeindehaus bis 13. September 2009 Kirche in der DDR - Kirche 1989 - Delitzscher Geschichte persönliche Erinnerungen Sonnabend, d. 12.09.2009 17.00 Uhr Konzert zum Tag des Liedes mit verschiedenen Delitzscher Chören in der Stadtkirche 20.00 Uhr Kirche am Abend im Gemeindehaus Filmabend Sonntag, d. 13.09.2009 10.00 Uhr Gottesdienst in der Stadtkirche, Marienkirche und Hospitalkirche mit anschl. Brunch im Gemeindehaus 13.00 17.00 Uhr Offene Kirchen zum Tag des offenen Denkmals 20.00 Uhr Kirche am Abend im Gemeindehaus Filmabend Montag, d. 14.09.2009 09.30 Uhr Krabbelgruppe im Gemeindehaus 17.00 Uhr Kleiner Posaunenchor im Gemeindehaus 17.30 Uhr Großer Posaunenchor im Gemeindehaus 19.30 Uhr Kantorei im Gemeindehaus Dienstag, d. 15.09.2009 14.00 Uhr Seniorenkreis im Gemeindehaus 15.00 Uhr Kinderchor 4 - 6 Jahre im Gemeindehaus 16.00 Uhr Kinderchor 2. - 6. Klasse im Gemeindehaus 17.00 Uhr Posaunenchor Anfänger im Gemeindehaus Mittwoch, d. 16.09.2009 16.30 Uhr Kinderkirche 4. - 6. Klasse im Gemeindehaus 17.45 Uhr Gitarrenunterricht im Gemeindehaus 18.00 Uhr Junge Gemeinde im Gemeindehaus 19.00 Uhr Gestaltungskreis im Gemeindehaus Donnerstag, d. 17.09.2009 15.30 Uhr Kinderkirche 1. - 3. Klasse im Gemeindehaus 16.00 Uhr Konfirmandenunterricht 7. Klasse im Gemeindehaus 17.00 Uhr Konfirmandenunterricht 8. Klasse im Gemeindehaus 19.00 Uhr Alpha-Kurs im Gemeindehaus Karten für das Konzert des Westsächsischen Symphonieorchesters am 20. September 2009, 17.00 Uhr in der Stadtkirche sind im Gemeindebüro oder der Tourist-Information erhältlich. Offene Stadtkirche Montag - Sonnabend von 10.00 Uhr bis 16.30 Uhr Anschriften: Pfarrer St. Pecusa Schloßstr. 6, Tel. 989637 Superintendent Dr. Chr. Stawenow Schloßstr. 26, Tel. 51219 oder Tel. 51281 NEUAPOSTOLISCHE KIRCHE Gemeinde Delitzsch • Securiusstraße 21a GOTTESDIENSTE Sonntag,! Mittwoch,! 13.09.09 9.30 Uhr 16.09.09 19.30 Uhr Chorprobe Mo. 19.30 Uhr Unterrichte ! Mo. 18.45 Uhr 18.45 Uhr Religionsunterricht Konfirmandenstunde Besondere Termine: Sonntag, 13. September 09.30 Uhr - Gottesdienst mit Bischof Matthes ------------------------------------------------------------------Sonntag, 13. September 15.00 Uhr - Jugendgottesdienst ------------------------------------------------------------------Sonnabend. 19. September 17.00 Uhr - Geistliche Abendmusik in Leipzig, Sigismundstr. 5 Außerhalb der genannten Veranstaltungen erteilt an Werktagen die Verwaltung der Neuapostolischen Kirche Sachsen/Thüringen in Taucha, Schlossstraße 28, Auskünfte. Internet: http//www.nak-mitteldeutschland.de Jehovas Zeugen - Delitzsch Königreichssaal Petersroda Hauptstraße 10a, Petersroda Sonntag, 13.09.09 17.00 Uhr Öffentlicher Vortrag Thema „Gehe den Weg der zu ewigem Leben führt“ 17.30 Uhr Wachtturm-Studium Thema: „Nehmt euch als Familie an Jesus ein Beispiel“ Freitag, 18.09.09 19.00 Uhr Versammlungsbibelstudium Betrachtung des Buches „Bewahrt euch in Gottes Liebe“ 19.30 Uhr Theokratische Predigtdienstschule mit einer Betrachtung des Bibelbuches 4. Mose 26 - 29 Lehrkurs für Verkündiger des Wortes Gottes Thema: „Jesus kann uns beschützen“ 20.00 Uhr Zusammenkunft für den Predigtdienst Ansprache und Demonstrationen über die praktische Anwendung biblischer Erkenntnisse Eintritt frei Keine Kollekte 19 11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch Der Kreiswahlleiter Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 32 - Delitzsch Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses für die Wahl zum 5. Sächsischen Landtag am 30. August 2009 Gemäß § 64 Satz 1 Nr. 1 und § 62 Abs. 2 Satz 1 der Landeswahlordnung wird nachstehend das endgültige Wahlergebnis im Wahlkreis bekannt gegeben: 1. Zahl der Wahlberechtigten und Wähler/innen Anzahl __________________________________________________________________________________________________________________________ Wahlberechtigte 68.343 __________________________________________________________________________________________________________________________ Wähler/innen (Urnen- und Briefwahl) 32.223 47,1 % der Wahlberechtigten 2. Direktstimmen 2.1. Gültige und ungültige Direktstimmen Anzahl __________________________________________________________________________________________________________________________ Gültige Direktstimmen 31.528 97,8 % der insgesamt abgegebenen Direktstimmen __________________________________________________________________________________________________________________________ Ungültige Direktstimmen 695 2,2 % der insgesamt abgegebenen Direktstimmen 2.2. Verteilung der gültigen Direktstimmen auf die Bewerberinnen/Bewerber Von den gültigen Direktstimmen entfielen auf: Bewerberin/Bewerber Anzahl (Familienname, Vorname, Partei) __________________________________________________________________________________________________________________________ Tiefensee, Volker Adolf Siegfried 12.549 39,8 % der gültigen Direktstimmen CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands __________________________________________________________________________________________________________________________ Kind, Thomas Rüdiger 6.969 22,1 % der gültigen Direktstimmen DIE LINKE DIE LINKE __________________________________________________________________________________________________________________________ Wittig, Heiko 6.305 20,0 % der gültigen Direktstimmen SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands __________________________________________________________________________________________________________________________ Scheffler, Maik 1.903 6,0 % der gültigen Direktstimmen NPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands __________________________________________________________________________________________________________________________ Kriebel, Stephan 2.585 8,2 % der gültigen Direktstimmen FDP Freie Demokratische Partei __________________________________________________________________________________________________________________________ Hettlich, Peter GRÜNE BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1.217 3,9 % der gültigen Direktstimmen 2.3. Feststellung der gewählten Wahlkreisbewerberin/des gewählten Wahlkreisbewerbers Der Kreiswahlausschuss stellte in der Sitzung am 03.09.2009 fest, dass der Bewerber Herr Volker Tiefensee (CDU) die meisten Stimmen auf sich vereinigt und damit im Wahlkreis gewählt ist. 3. Listenstimmen 3.1. Gültige und ungültige Listenstimmen Anzahl __________________________________________________________________________________________________________________________ Gültige Listenstimmen 31.560 97,9 % der insgesamt abgegebenen Listenstimmen __________________________________________________________________________________________________________________________ Ungültige Listenstimmen 663 2,1 % der insgesamt abgegebenen Listenstimmen 20 Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009 3.2. Verteilung der gültigen Listenstimmen auf die Landeslisten Von den gültigen Listenstimmen entfielen auf: Name und Kurzbezeichnung der Partei Anzahl __________________________________________________________________________________________________________________________ Christlich Demokratische Union 13.112 41,5 % der gültigen Listenstimmen Deutschlands CDU __________________________________________________________________________________________________________________________ DIE LINKE 22,7 % der gültigen Listenstimmen 7.177 DIE LINKE __________________________________________________________________________________________________________________________ Sozialdemokratische Partei Deutschlands 4.080 12,9 % der gültigen Listenstimmen SPD __________________________________________________________________________________________________________________________ Nationaldemokratische Partei Deutschlands 1.895 6,0 % der gültigen Listenstimmen NPD __________________________________________________________________________________________________________________________ Freie Demokratische Partei 2.422 7,7 % der gültigen Listenstimmen FDP __________________________________________________________________________________________________________________________ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1.186 3,8 % der gültigen Listenstimmen GRÜNE __________________________________________________________________________________________________________________________ Mensch Umwelt Tierschutz 668 2,1 % der gültigen Listenstimmen Die Tierschutzpartei __________________________________________________________________________________________________________________________ Partei Bibeltreuer Christen 51 0,2 % der gültigen Listenstimmen PBC __________________________________________________________________________________________________________________________ Bürgerrechtsbewegung Solidarität 44 0,1 % der gültigen Listenstimmen BüSo __________________________________________________________________________________________________________________________ Deutsche Soziale Union 30 0,1 % der gültigen Listenstimmen DSU __________________________________________________________________________________________________________________________ Die Republikaner 0,2 % der gültigen Listenstimmen RKP 60 __________________________________________________________________________________________________________________________ Freie Sachsen - Allianz unabhängiger Wähler 295 0,9 % der gültigen Listenstimmen Freie Sachsen __________________________________________________________________________________________________________________________ Freiheitliche Partei Deutschlands 27 0,1 % der gültigen Listenstimmen FP Deutschlands __________________________________________________________________________________________________________________________ Humanwirtschaftspartei 24 0,1 % der gültigen Listenstimmen Humanwirtschaft __________________________________________________________________________________________________________________________ Piratenpartei Deutschland 406 1,3 % der gültigen Listenstimmen PIRATEN __________________________________________________________________________________________________________________________ Sächsische Volkspartei 83 0,3 % der gültigen Listenstimmen SVP Torgau, den 04.09.2009 Fleischer Kreiswahlleiter Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 33 - Torgau-Oschatz Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses für die Wahl zum 5. Sächsischen Landtag am 30. August 2009 Gemäß § 64 Satz 1 Nr. 1 und § 62 Abs. 2 Satz 1 der Landeswahlordnung wird nachstehend das endgültige Wahlergebnis im Wahlkreis bekannt gegeben: 1. Zahl der Wahlberechtigten und Wähler/innen Anzahl __________________________________________________________________________________________________________________________ Wahlberechtigte 66.462 __________________________________________________________________________________________________________________________ Wähler/innen (Urnen- und Briefwahl) 31.492 47,4 % der Wahlberechtigten 21 11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch 2. Direktstimmen 2.1. Gültige und ungültige Direktstimmen Anzahl __________________________________________________________________________________________________________________________ Gültige Direktstimmen 30.723 97,6 % der insgesamt abgegebenen Direktstimmen __________________________________________________________________________________________________________________________ Ungültige Direktstimmen 769 2,4 % der insgesamt abgegebenen Direktstimmen 2.2. Verteilung der gültigen Direktstimmen auf die Bewerberinnen/Bewerber Von den gültigen Direktstimmen entfielen auf: Bewerberin/Bewerber Anzahl (Familienname, Vorname, Partei) __________________________________________________________________________________________________________________________ Kupfer, Frank CDU Christlich Demokratische Union 14.086 45,8 % der gültigen Direktstimmen Deutschlands __________________________________________________________________________________________________________________________ Sehrt, Michael DIE LINKE 6.186 20,1 % der gültigen Direktstimmen DIE LINKE __________________________________________________________________________________________________________________________ Dr. Deicke, Liane Ilse Anneliese SPD Sozialdemokratische Partei 2.954 9,6 % der gültigen Direktstimmen Deutschlands __________________________________________________________________________________________________________________________ Heller, Steffen NPD Nationaldemokratische Partei 2.403 7,8 % der gültigen Direktstimmen Deutschlands __________________________________________________________________________________________________________________________ Biedermann, Bernd Udo FDP Freie Demokratische Partei 3.851 12,5 % der gültigen Direktstimmen __________________________________________________________________________________________________________________________ Hesse, Tom-Michael GRÜNE BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1.243 4,0 % der gültigen Direktstimmen 2.3. Feststellung der gewählten Wahlkreisbewerberin/des gewählten Wahlkreisbewerbers Der Kreiswahlausschuss stellte in der Sitzung am 03.09.2009 fest, dass der Bewerber Herr Frank Kupfer (CDU) die meisten Stimmen auf sich vereinigt und damit im Wahlkreis gewählt ist. 3. Listenstimmen 3.1. Gültige und ungültige Listenstimmen Anzahl __________________________________________________________________________________________________________________________ Gültige Listenstimmen 30.735 97,6 % der insgesamt abgegebenen Listenstimmen __________________________________________________________________________________________________________________________ Ungültige Listenstimmen 757 2,4 % der insgesamt abgegebenen Listenstimmen 3.2. Verteilung der gültigen Listenstimmen auf die Landeslisten Von den gültigen Listenstimmen entfielen auf: Name und Kurzbezeichnung der Partei Anzahl __________________________________________________________________________________________________________________________ Christlich Demokratische Union Deutschlands 12.779 41,6 % der gültigen Listenstimmen CDU __________________________________________________________________________________________________________________________ DIE LINKE 6.259 20,4 % der gültigen Listenstimmen DIE LINKE __________________________________________________________________________________________________________________________ Sozialdemokratische Partei Deutschlands 3.083 10,0 % der gültigen Listenstimmen SPD __________________________________________________________________________________________________________________________ Nationaldemokratische Partei Deutschlands 2.543 8,3 % der gültigen Listenstimmen NPD __________________________________________________________________________________________________________________________ Freie Demokratische Partei 3.265 10,6 % der gültigen Listenstimmen FDP __________________________________________________________________________________________________________________________ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE 1.192 3,9 % der gültigen Listenstimmen 22 Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009 Name und Kurzbezeichnung der Partei Anzahl __________________________________________________________________________________________________________________________ Mensch Umwelt Tierschutz 513 1,7 % der gültigen Listenstimmen Die Tierschutzpartei __________________________________________________________________________________________________________________________ Partei Bibeltreuer Christen 66 0,2 % der gültigen Listenstimmen PBC __________________________________________________________________________________________________________________________ Bürgerrechtsbewegung Solidarität 51 0,2 % der gültigen Listenstimmen BüSo __________________________________________________________________________________________________________________________ Deutsche Soziale Union 32 0,1 % der gültigen Listenstimmen DSU __________________________________________________________________________________________________________________________ Die Republikaner 75 0,2 % der gültigen Listenstimmen REP __________________________________________________________________________________________________________________________ 337 1,1 % der gültigen Listenstimmen Freie Sachsen - Allianz unabhängiger Wähler Freie Sachsen __________________________________________________________________________________________________________________________ 33 0,1 % der gültigen Listenstimmen Freiheitliche Partei Deutschlands FP Deutschlands __________________________________________________________________________________________________________________________ Humanwirtschaftspartei 29 0,1 % der gültigen Listenstimmen Humanwirtschaft __________________________________________________________________________________________________________________________ Piratenpartei Deutschland 390 1,3 % der gültigen Listenstimmen PIRATEN __________________________________________________________________________________________________________________________ Sächsische Volkspartei 88 0,3 % der gültigen Listenstimmen SVP Torgau, den 04.09.2009 Fleischer Kreiswahlleiter Pressestelle Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB/A, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de Dezernat III Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungsund Geobasisinformationsgesetz Das Vermessungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Flurstücke Selben Flur 1 (2384) 12/5, 23/1, 24/15, 24/16, 24/26, 24/29, 24/32, 24/63, 25/5, 25/12, 26/1, 26/4, 28/2, 28/3, 50/4, 50/5, 50/9, 96/24, 98/16, 111/24, 226/24, 232/49, 234/50, 268/24, 313/24, 333/11, 342/32, 343/27 Selben Flur 3 (2386) 19/4, 19/5, 19/6, 19/8, 19/13, 19/14, 19/22, 19/26, 21/2, 21/3, 25/8 Art der Änderung Änderung der Angabe der Flächengröße Änderung der Angabe zur Nutzung Änderung des Gebäudenachweises Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit Änderung der Angabe der Lagebezeichnung Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermGeoG1. Das Vermessungsamt ist nach § 2 des SächsVermGeoG für die Fortführung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermGeoG zu Grunde. Die Unterlagen liegen ab dem 14.09.2009 bis 14.10.2009 in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes in Torgau, Husarenpark 19, 04860 Torgau in der Zeit Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermGeoG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als gekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen während der Öffnungszeiten einzusehen. Pahlitzsch Amtsleiterin ___________________________________________________________ 1 Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster sowie die Bereitstellung von amtlichen Geobasisinformationen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungsund Geobasisinformationsgesetz - SächsVermGeoG) = Artikel 9 des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnung SächsVwNG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBI. S. 138) 23 11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch Gemeinde Doberschütz Wahlbekanntmachung der Gemeinde Doberschütz 1. Am 27. September 2009 findet die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde Doberschütz ist in folgende 8 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 1: Wahlraum: Battaune: Saal Battaune, Battauner Hauptstr. 25 Wahlbezirk 2: Wahlraum: Doberschütz Grundschule, Breite Str. 8 Wahlbezirk 3: Wahlraum: Mörtitz Gaststätte Barth, Franz-Schubert-Str. 4 Wahlbezirk 4: Wahlraum: Paschwitz Begegnungsstätte, Alte Dorfstr. 3 Wahlbezirk 5: Wahlraum: Mölbitz Wahlraum, Försterteich 17 Wahlbezirk 6: Wahlraum: Sprotta Kindertagesstätte, Lindenallee 3 (barrierefrei) Wahlbezirk 7: Wahlraum: Sprotta - Siedlung Kindertagesstätte, Str. der Freiheit 23 Wahlbezirk 8: Wahlraum: Wöllnau Saal der Gaststätte, Dorfstr. 71 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 31.08.09 bis 06.09.2009 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18.00 Uhr im Versammlungsraum 23 (Dachgeschoss) der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Str. 17 zusammen. 3. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Wähler und Wählerinnen haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler und jede Wählerin erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreis- wahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers und jeder Bewerberin einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber oder Bewerberinnen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Die wählende Person gibt ihre Erststimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber oder welcher Bewerberin sie gelten soll, und ihre Zweitstimme in der Waise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Doberschütz, d. 01.09.2009 (Ort, Datum) Die Gemeindebehörde (Unterschrift) 24 Bekanntmachung der Landesdirektion Leipzig über einen Antrag auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen Gemarkung Battaune vom 9. September 2009 Die Landesdirektion Leipzig gibt bekannt, dass die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft, Dresdner Straße 78C, 01445 Radebeul, einen Antrag auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert worden ist, gestellt hat. Der Antrag (14-0531.73-327) betrifft die vorhandene Grundwassermessstelle Battaune einschließlich Zubehör, Zufahrt, Zuwegung und Schutzstreifen. Der oder die betroffenen Grundstückseigentümer der • Gemeinde Doberschütz (Gemarkung Battaune Flurst. Nr. 835/182) können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit vom 2. November 2009 bis einschließlich 30. November 2009 in der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Zimmer 164, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) einsehen. Die Landesdirektion Leipzig erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900). Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstückes erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die im Antrag dargestellte Leitungsführung bzw. Lage der Anlage nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von der Leitung bzw. Anlage oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Leipzig, den 9. September 2009 gez. Landesdirektion Leipzig Dr. Johannes Kimme Vizepräsident Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009 Gemeinde Jesewitz Gemeinde Jesewitz Landkreis Nordsachsen Wahlkreis(e) 152 Nordsachsen Wahlbekanntmachung 1. Am 27. September 2009 findet die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 5 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk: Wahlraum: Ortsteile Jesewitz, Bahnhof, Bötzen, Gordemitz und Weltewitz Hort, Schulstraße 12, OT Jesewitz (barrierefrei) Wahlbezirk: Wahlraum: Ortsteil Wölpern Dorfgemeinschaftshaus, Zum Dorfplatz 19 (barrierefrei) Wahlbezirk: Wahlraum: Ortsteile Gotha, Gostemitz, Groitzsch und Kossen Schloss, Lindenstraße 20, OT Gotha Wahlbezirk: Wahlraum: Ortsteile Pehritzsch und Wöllmen Rentnerclub, Hauptstraße 2a, OT Pehritzsch Wahlbezirk: Wahlraum: Ortsteile Liemehna, Gallen und Ochelmitz Gemeindezentrum, Am Anger 9a, OT Liemehna In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 06.09.2009 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 17.30 Uhr im Bürgerhaus, Alte Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz, zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung und seinen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung. b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien und gegebenenfalls deren Kurzbezeichnung sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil seines Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, 25 11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 7. In folgendem Wahlbezirk wird eine wahlstatistische Auszählung durchgeführt: Gotha. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem ber Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Verwaltungsverband einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Zur Durchführung der Auszählung werden Stimmzettel verwendet, die mit dem Geschlecht und der Geburtsjahresgruppe des Wählers gekennzeichnet sind. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist auch bei der Verwendung dieser Stimmzettel ausgeschlossen. Eilenburg, 04.09.2009 Verwaltungsverband Eilenburg-West im Namen der Gemeinde Jesewitz Frank Pöhler Verbandsvorsitzender Grundschule Jesewitz Sächsischer Europapreis 2008 Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2010/2011 an der Grundschule Jesewitz Alle Kinder unseres Grundschulbezirkes, die bis zum 30. Juni 2010 das sechste Lebensjahr vollenden, Geburtstag vom 01.07.2003 bis 30.06.2004, sind durch die Erziehungsberechtigten bei der Grundschule Jesewitz anzumelden. Laut § 27 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen können auch Kinder angemeldet werden, die bis zum 30. September 2010 das sechste Lebensjahr vollenden. Eltern, deren Kinder noch nicht schulpflichtig sind, können einen Antrag zur Schulaufnahme stellen. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis des Erziehungsberechtigten vorzulegen. Termin der Anmeldung: Montag, 21.09.2009 und Donnerstag, 24.09.2009 von 8.00 Uhr - 13.00 Uhr im Sekretariat der Grundschule Jesewitz Jesewitz, den 27.08.2009 Frau Gaßmann Schulleiterin Gemeinde Laußig Wahlbekanntmachung 1. Am 27. September 2009 findet die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Die Gemeinde ist in folgende 7 Wahlbezirke eingeteilt. Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirks Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, Zimmer-Nr.) _______________________________________________________________________________________________________________________ 1 Laußig Ehem. Mittelschule Leipziger Str. 23 04838 Laußig/OT Laußig _______________________________________________________________________________________________________________________ 2 Pristäblich FFW-Gerätehaus Thomas-Müntzer-Str. 04838 Laußig/OT Pristäblich - barrierefrei - 26 Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009 Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirks Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, Zimmer-Nr.) _______________________________________________________________________________________________________________________ 3 Gruna Dorfgemeinschaftshaus Gruna Dorfstr. 2 04838 Laußig/OT Gruna _______________________________________________________________________________________________________________________ 4 Pressel Schloss Pressel Falkenberger Str. 3 04849 Laußig/OT Pressel _______________________________________________________________________________________________________________________ Dorfgemeinschaftshaus Görschlitz 5 Görschlitz Dorfstr. 21 04849 Laußig/OT Görschlitz _______________________________________________________________________________________________________________________ 6 Authausen Bürgerhaus Authausen Kossaer Str. 6 04849 Laußig/OT Authausen _______________________________________________________________________________________________________________________ 7 Kossa Kleines Bürgerhaus Kossa Hauptstr. 22 04849 Laußig/OT Kossa 2. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 31.08.2009 bis 06.09.2009 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung Laußig zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde (Stadtverwaltung Bad Düben, Einwohnermeldeamt) einen amtlichen Stimmzettel, einen amtl chen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 Bundeswahlgesetz). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch). Laußig, 04.09.2009 Schneider Bürgermeister Gemeinde Laußig Ortschaftsrat Kossa Am 15.09.2009 um 19.00 Uhr findet im Bürgerhaus Kossa die Sitzung des Ortschaftsrates Kossa statt. Tagesordnung: 1. Bestätigung der Niederschrift vom 21.07.2009, Festlegung Mitunterzeichner 2. Weitere Maßnahmen Sportanlage Kossa 3. Informationen über das Bürger-Service-Center Kossa 4. Gehwege Kossa 5. Anfragen/Verschiedenes Mösing Ortsvorsteher 27 11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch Gemeinde Rackwitz Gemeinde: Landkreis: Wahlkreis: Rackwitz Nordsachsen 31 Leipzig 7 Wahlbekanntmachung 1. Am 27. September 2009 findet die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk Nr. Abgrenzung des Wahlbezirks Bezeichnung des Wahlraums _______________________________________________________________________________________________________________________ 001 Altort Rackwitz und Ortsteil Grundschule, Str. der Jugend 8, Podelwitz 04519 Rackwitz _______________________________________________________________________________________________________________________ 002 Neubaugebiet Rackwitz und Kinderhaus/Bürgertreff, Märchenweg 2, Wohngebiet Neuschladitz 04519 Rackwitz (barrierefrei) _______________________________________________________________________________________________________________________ 003 Ortsteile Zschortau, Lemsel, ehem. Rathaus/Bürgertreff Zschortau, Kreuma, Brodenaundorf, Biesen Lindenstr. 21a, 04519 Rackwitz In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis 06.09.2009 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 17.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Rackwitz, Hauptstraße 11, 04519 Rackwitz zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung und seinen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung. b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und dazu links von jeder Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt a) seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil seines Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und b) seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist. a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Rackwitz, 11.09.2009 Freigang Bürgermeister 28 Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009 Gemeinde Schönwölkau Wahlbekanntmachung 1. Am 27. September 2009 findet die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 5 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirkes Lage des Wahlraums (OT, Straße, Hausnummer) _______________________________________________________________________________________________________________________ 001 Badrina OT Badrina, Leipziger Str. 7c (barrierefrei) _______________________________________________________________________________________________________________________ Brinnis (OT Brinnis, OT Luckowehna, OT Brinnis, Lange Str. 21 002 OT Wannewitz) _______________________________________________________________________________________________________________________ 003 Hohenroda (OT Hohenroda, OT Mocherwitz) OT Hohenroda, Platz der Jugend 7 _______________________________________________________________________________________________________________________ 004 Lindenhayn (OT Lindenhayn, OT Gollmenz) OT Lindenhayn, Dübener Str. 12 (barrierefrei) _______________________________________________________________________________________________________________________ 005 Wölkau (OT Boyda, OT Göritz, OT Wölkau) OT Wölkau, Parkstr. 11 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 6. September 2009 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 17.00 Uhr in 04509 Krostitz, Dübener Str. 1 zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist. a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens an Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Krostitz, den 02.09.2009 Frauendorf (Bürgermeister) handelnd für die Gemeinde Schönwölkau 29 11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch Tag der Vereine am 19. September 2009 in Wölkau auf dem Sportplatz an der Schule 14.00 Uhr Fußballturnier „Wölkau gegen den Rest der Welt“ ab 14.30 Uhr Spiel und Spaß für Groß und Klein Vorführung des Kegelvereins Badrina e. V. Spiel und Spaß mit den Kids-Club und dem Team der Kita „Kinderparadies“ Wölkau z. B. auf der neuen Kegelbahn beim Zielangeln Wettmelken, Torwandschießen usw. 15.00 Uhr 14.30 Uhr Programm der Gellert-Grundschule Wölkau 15.00 Uhr und 16.00 Uhr Vorführung der Line Dancer Badrina 15.30 Uhr Vorführung der Sachsenmeister vom Gut Göritz Kaffee und Kuchen Für musikalische Umrahmung sorgt die Diskothek Sunshine aus Bad Düben. Ab 19.00 Uhr Gastspiel von Tina Turner, Albano und Romina Power, dem Ensemble aus Sister Act u. v. m. Für Speis und Trank sorgt die Trillerpfeife aus Rackwitz und Jens Blech aus Wölkau! Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Kölsa Hiermit lade ich alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Kölsa am 18.09.2009, 19.00 Uhr in die Gaststätte - Zur Einkehr - Kölsa zur diesjährigen Jagdgenossenschaftsversammlung recht herzlich ein. Tagesordnung 1. Eröffnung Feststellung der Anzahl der Stimmberechtigten Jagdge2. nossen 3. Bericht des Vorstandes 4. Protokollkontrolle der letzten Versammlung 5. Bericht des Kassenführers und Entlastung 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahl des neuen Vorstandes nach Vorstellung der Kandidaten laut Stimmzettel (geheime Wahl) 8. Haushaltplan 9. Diskussion und Anfragen 10. Bericht des Jägers 11. Schlusswort Anschließend gibt es einen Imbiss. Felgner Jagdvorsteher Gemeinde Wiedemar Gemeinde Zwochau In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Donnerstag, dem 27.08.2009 Verordnung der Gemeinde Zwochau wurden durch den Gemeinderat der Gemeinde Wiedemar folgende Beschlüsse gefasst 01-08-2009 02-08-2009 03-08-2009 04-08-2009 05-08-2009 06-08-2009 07-08-2009 08-08-2009 09-08-2009 10-08-2009 11-08-2009 12-08-2009 13-08-2009 Wahl des stellvertretenden Bürgermeisters Wahl von 3 Gemeinderäten und deren Stellvertretern in die Verbandsversammlung Wahl von vier Vertretern für den Aufsichtsrat der Evi GmbH Wahl von vier Vertretern für den Aufsichtsrat der Erschließungsgesellschaft „Schkeuditzer Kreuz GmbH“ Terminplan - Gemeinderatssitzungen des Gemeinderates II. Halbjahr 2009 Umsetzung VwV Komm Infra 2009 Beteiligung der örtlichen Rechnungsprüfungseinrichtung Vergabe Grundhafter Ausbau „Kleines Dorf“ zwischen Brückenquerung Strengbach und westlichen Straßenende Technisch-ökologisches Projektzentrum Rabutz Vergabe Los 1 - Abbruch-, Maurer-, Beton-, Estrichund Hofraumarbeiten Vergabe Los 2 - Holzbauarbeiten Vergabe Los 3 - Dachdecker-, Dachklempner- und Gerüstbauarbeiten Vergabe Los 4 Elektroinstallationen Vergabe Los 5 Heizung - Sanitär Erwerb eine Wärmebildkamera für die Feuerwehr Wiedemar über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom 20. August 2009 Aufgrund von § 8 Abs. 1 und 2 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz SächsLadÖffG) vom 16. März 2007 (SächsGVBI. S. 43) wird verordnet: §1 Die Verkaufsstellen in der Gemeinde Zwochau dürfen an folgenden Sonntagen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. 06.12.2009 13.12.2009 und 20.12.2009 §2 (1) Ordnungswidrig handelt, wer Verkaufsstellen über die im Rahmen des § 1 zugelassenen Geschäftszeiten offen hält. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes mit Geldbuße geahndet werden. §3 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Zwochau, den 20.08.2009 Beschlüsse, welche in der öffentlichen Gemeinderatssitzung gefasst wurden, können zu den jeweiligen Sprechzeiten im Verwaltungsverband Wiedemar, Hauptstraße 29 in 04509 Neukyhna eingesehen werden. gez. K. Bödemann Bürgermeisterin R. Ryll Bürgermeister 30 Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009 Bekanntmachung In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.08.2009 werden durch den Gemeinderat der Gemeinde Zwochau folgende Beschlüsse gefasst Beschluss 001/09 Wahl des ersten stellv. Bürgermeisters Beschluss 002/09 Wahl des zweiten stellv. Bürgermeisters Beschluss 003/09 Wahl von 2 Gemeinderäten und deren Stellvertreter in die Verbandsversammlung Beschluss 004/09 Berufung der Gemeinderäte in den Bau- und Finanzausschuss Beschluss 005/09 Beschluss Terminplan GR-Sitzung II. Halbjahr 2009 Beschluss 006/09 Beschluss 007/09 Umsetzung der VwV Kommlnfra2009 Beteiligung der örtlichen Rechnungsprüfungseinrichtung Vergabe thermische Sanierung Grundschule in Zwochau Beschluss 008/09 Vergabe thermische Sanierung Kita Bereich Hort Beschluss 009/09 Vergabe Ausstattung Kindertageseinrichtung Zwochau, Hauptstr. 1a Beschluss 010/09 Abschluss eines Maklervertrages Beschluss 011/09 außerplanmäßige Ausgabe des Vermögenshaushaltes Beschluss 012/09 Verordnung der Gemeinde Zwochau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen Beschluss 013/09 Übernahme Grundstück in Zwochau, Gartenstr. 5 Beschluss 014/09 Verkauf Grundstück in Zwochau, An der Schanze Beschluss 015/09 Verkauf einer Splitterfläche in Zwochau, An der Schanze Beschlüsse, welche in der öffentlichen Gemeinderatssitzung gefasst wurden, können zu den jeweiligen Sprechzeiten im Verwaltungsverband Wiedemar, Bauverwaltung, Schulstr. 2 in 04509 Wiedemar eingesehen werden. Zwochau, den 31.08.2009 R. Ryll Bürgermeister Bekanntmachung Der Gemeinderat der Gemeinde Zwochau tritt am Donnerstag, dem 17.09.2009 um 19.30 Uhr zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung zusammen. Die Beratung findet im Versammlungsraum der Gemeinde Zwochau, Hauptstr. 8, 04509 Zwochau statt. Die Tagesordnung wird in den Schaukästen der Gemeinde bekannt gegeben. Wir bitten um Beachtung. Zwochau, den 02.09.2009 gez. R. Ryll Bürgermeister Gemeinde Zschepplin Gemeinde Landkreis Wahlkreis(e) Zschepplin Nordsachsen 152 Nordsachsen Wahlbekanntmachung 1. Am 27. September 2009 findet die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 6 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk: Wahlraum: Ortsteile Zschepplin und Noitzsch Kita, Krippehnaer Straße 2a, OT Zschepplin Wahlbezirk: Wahlraum: Ortsteil Glaucha Gemeinderaum, Ringstraße 9 (barrierefrei) Wahlbezirk: Wahlraum: Ortsteil Krippehna Gemeindehaus, Alte Hauptstraße 11 (barrierefrei) Wahlbezirk: Wahlraum: Ortsteil Hohenprießnitz Hort, Schulstraße 2a (barrierefrei) Wahlbezirk: Wahlraum: Ortsteil Naundorf Saal, Hauptstraße 1 (barrierefrei) Wahlbezirk: Wahlraum: Ortsteile Rödgen und Steubeln Turnhalle, Im Dorf 24a, OT Rödgen In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 06.09.2009 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 17.30 Uhr im Sitzungsraum des Gemeindeamtes Zschepplin, OT Naundorf, Bahnhofstraße 1, 04838 Zschepplin, zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung und seinen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung. b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien und gegebenenfalls deren Kurzbezeichnung sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil seines Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, 31 11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Verwaltungsverband Eilenburg-West einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift vom 22.06.2009 3. Beschluss - 1. Teilfortschreibung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes EilenburgWest 4. Beschluss - Feststellung des Jahresabschlusses 2006 5. Beschluss - Feststellung des Jahresabschlusses 2007 6. Verschiedenes Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. Pöhler Verbandsvorsitzender Abwasserzweckverband Delitzsch Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten des Abwasserzweckverband Delitzsch (Kostensatzung) vom 26.08.2009 Eilenburg, 04.09.2009 Aufgrund von § 25 Abs. 1 Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsens (SächsVwKG) i. d. F. d. Bekanntmachung vom 17.09.2003 (GVBI. S. 698), zuletzt geändert am 11.07.2009 (GVBI. S. 375), des § 47 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19.08.2003 (GVBI. S. 815, berichtigt S. 1103), zuletzt geändert am 11.07.2009 (GVBI. S. 323, 325) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 18.03.2003 (GVBI. S. 55, berichtigt S. 159), zuletzt geändert am 11.07.2009 (GVBl. S. 323, 325) hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Delitzsch in ihre Sitzung am 26.08.2009 folgende Satzung über die Erhebung von Kosten in weisungsfreien Angelegenheiten beschlossen: Verwaltungsverband Eilenburg-West im Namen der Gemeinde Zschepplin §1 Kostenpflicht 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Frank Pöhler Verbandsvorsitzender Verwaltungsverband Eilenburg-West Öffentliche Bekanntmachung Verwaltungsverband Eilenburg-West Einladung Die nächste öffentliche Verbandsversammlung findet am Montag, dem 21.09.2009 um 19.30 Uhr in der Gemeinde Zschepplin, OT Naundorf, Sitzungsraum Gemeindeamt, Bahnhofstraße 1 in 04838 Zschepplin statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsgemeinden sind herzlich eingeladen. Der Abwasserzweckverband Delitzsch erhebt für seine Tätigkeiten, die er in Ausübung hoheitlicher Gewalt in weisungsfreien Angelegenheiten vornimmt (Amtshandlungen), Verwaltungsgebühren und Auslagen (Kosten) nach den Vorschriften dieser Satzung. Unterliegt eine Amtshandlung der Umsatzsteuer, wird diese auf den Kostenschuldner umgelegt. §2 Kostenschuldner (1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet, 1. wer die Amtshandlung veranlasst, im Übrigen derjenige, in dessen Interesse die Amtshandlung vorgenommen wird, 2. wer die Kosten dem Abwasserzweckverband gegenüber schriftlich übernommen hat oder für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet, 3. im Rechtsbehelfsverfahren und in streitentscheidenden Verwaltungsverfahren derjenige, dem die Kosten auferlegt werden. (2) Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner. (3) Auslagen im Sinne des § 9 Absatz 1, die durch unbegründete Einwendungen eines Beteiligten oder durch Verschulden eines Beteiligten oder eines Dritten entstanden sind, können diesem auferlegt werden. 32 §3 Nichterhebung von Kosten (1) Kosten werden nicht erhoben für: 1. Amtshandlungen, die im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht gegenüber Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts vorgenommen werden; 2. Amtshandlungen, die ausschließlich oder überwiegend im öffentlichen Interesse von Amts wegen vorgenommen werden; sind sie von einem Beteiligten veranlasst, sind ihm dafür die Kosten aufzuerlegen, soweit dies der Billigkeit nicht widerspricht; 3. Auskünfte einfacher Art; 4. das Verfahren der Stundung, den Erlass oder die Erstattung öffentlicher Abgaben; 5. die Anforderung von Kosten, Kostenvorschüssen, Benutzungsgebühren, Beiträgen und die Aufforderung zur Zahlung von Säumniszuschlägen sowie die Festsetzung der in einem Vorverfahren nach § 68 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen; 6. Amtshandlungen, die in beamtenrechtlichen Angelegenheiten außerhalb des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vorgenommen werden; 7. das Verfahren wegen Ablehnung eines Amtsträgers; 8. die Entscheidung über Gegenvorstellungen, Aufsichtsbeschwerden, Dienstaufsichtsbeschwerden und Petitionen; 9. Amtshandlungen in wahlrechtlichen Angelegenheiten; 10. das Verfahren über die Anordnung der sofortigen Vollziehung und über die Aussetzung der Vollziehung nach §§ 80 und 80a VwGO; 11. durch Gesetz oder Rechtsverordnung geregelte Überwachungsmaßnahmen, die aufgrund eines Verdachts oder einer Beschwerde durchgeführt werden, wenn kein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift festgestellt wird. (2) Auch bei Kostenfreiheit nach Absatz 1 können Auslagen im Sinne des § 9 Abs. 1, die durch unbegründete Einwendungen eines Beteiligten oder durch Verschulden eines Beteiligten oder Dritten entstanden sind, diesem auferlegt werden. §4 Gebührenbefreiung (1) Von der Zahlung der Verwaltungsgebühr sind befreit: 1. die Bundesrepublik Deutschland, 2. der Freistaat Sachsen, 3. die Gemeinden, die Landkreise und sonstigen kommunalen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der Rechtsaufsicht des Freistaates Sachsen unterstehen sowie 4. die nach den Haushaltsplänen der in Nummer 1 bis 3 genannten Körperschaften für deren Rechnung verwalteten juristischen Personen des öffentlichen Rechts, 5. die anderen Länder der Bundesrepublik Deutschland, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist, 6. die Kirchen und Religionsgemeinschaften, soweit sie die Rechtstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben. (2) Die Befreiung tritt nicht ein, wenn die Gebühr einem Dritten auferlegt oder auf Dritte umgelegt werden kann. (3) Nicht befreit sind; 1. die Sondervermögen, die Bundesbetriebe und die kaufmännisch eingerichteten Staatsbetriebe der Bundesrepublik Deutschland, des Freistaates Sachsen und der anderen Länder der Bundesrepublik Deutschland, 2. sonstige wirtschaftliche Unternehmen der juristischen Personen des öffentlichen Rechts. §5 Gebührenhöhe (1) Die Höhe der Verwaltungsgebühr bemisst sich nach dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Kostenverzeichnis. Die Anlage selbst ist Bestandteil dieser Satzung. Für Amtshandlun- Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009 gen, die nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind, wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu bemessen ist. Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, wird eine Verwaltungsgebühr von fünf Euro bis 25.000 Euro erhoben. (2) Die Höhe der Verwaltungsgebühren ist nach dem Verwaltungsaufwand der an der Amtshandlung beteiligten Behörden und Stellen (Kostendeckungsgebot) und nach der Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten zu bemessen. Ausnahmen vom Kostendeckungsgebot sind nur zulässig, wenn dies aus Gründen der Billigkeit erforderlich ist. Die Gebühr darf nicht in einem Missverhältnis zur Amtshandlung stehen. Die Mindestgebühr beträgt fünf Euro, die Höchstgebühr 25.000 Euro; bei Wertgebühren kann die Höchstgrenze überschritten werden. (3) Wertgebühren können für Amtshandlungen vorgesehen werden, bei denen der Verwaltungsaufwand oder die Bedeutung der Angelegenheit maßgeblich vom Wert des Gegenstandes der Amtshandlung bestimmt wird. Mehrere Amtshandlungen innerhalb eines Verfahrens können mit einer Gebühr bewertet werden. (4) Wertgebühren sind Verwaltungsgebühren, deren Höhe nach dem Wert des Gegenstandes zum Zeitpunkt der Beendigung der Amtshandlung (Gegenstandswert) zu berechnen ist. Für Wertgebühren, für die im Kostenverzeichnis keine Gebühr vorgesehen ist, beträgt diese 1 % des Gegenstandes. (5) Der Kostenschuldner ist verpflichtet, die zur Festsetzung der Kosten erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen sowie die notwendigen Unterlagen in Urschrift oder beglaubigter Abschrift beizufügen. (6) Unberührt bleiben Gebührenregelungen, die schon in anderen Satzungen getroffen sind. §6 Mehrere Amtshandlungen (1) Die Verwaltungsgebühr wird für jede Amtshandlung erhoben, auch wenn diese mit anderen zusammen vorgenommen wird. Sie wird ohne Rücksicht auf die Zahl der beteiligten Personen nur einmal erhoben. (2) Mehrere Amtshandlungen innerhalb eines Verfahrens können durch eine Verwaltungsgebühr abgegolten werden, wenn keine dieser Amtshandlungen im Kostenverzeichnis oder in einer anderen Vorschrift bewertet ist. §7 Ablehnung, Zurücknahme oder Erledigung eines Antrages (1) Bei der Ablehnung eines Antrages kann die für die beantragte Amtshandlung festzusetzende Verwaltungsgebühr bis auf ein Viertel ermäßigt werden. Wertgebühren können bis auf ein Zehntel ermäßigt werden. Erfordert die Ablehnung der Amtshandlung einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand, kann die Verwaltungsgebühr bis zum doppelten Betrag der für die beantragte Amtshandlung festzusetzenden Gebühr erhöht werden. Wird ein Antrag wegen Unzuständigkeit abgelehnt, kann die Verwaltungsgebühr bis auf fünf Euro ermäßigt oder erlassen werden. (2) Wird ein Antrag zurückgenommen oder erledigt er sich auf andere Weise, bevor die Amtshandlung beendet ist, ist eine Gebühr von einem Zehntel bis zur Hälfte der für die beantragte Amtshandlung festzusetzenden Verwaltungsgebühr je nach dem Fortgang der Sachbehandlung, mindestens jedoch fünf Euro, zu erheben. Hatte die Behörde mit der sachlichen Bearbeitung noch nicht begonnen, ist keine Gebühr zu erheben. Die Erhebung von Auslagen bleibt unberührt. §8 Rechtsbehelfsverfahren (1) Die für das Rechtsbehelfsverfahren festzusetzende Gebühr (Rechtsbehelfsgebühr) beträgt das Eineinhalbfache der vollen für die Amtshandlung festzusetzenden Verwaltungsgebühr. Ist eine Amtshandlung nur teilweise angefochten, verringert sich die 33 11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch Rechtsbehelfsgebühr entsprechend. § 7 Abs. 1 gilt entsprechend. Ist für eine Amtshandlung keine Verwaltungsgebühr angefallen oder hat ein Dritter den Rechtsbehelf eingelegt, ist eine Gebühr bis zu 5.000 Euro zu erheben. Die Mindestgebühr beträgt 10 Euro. (2) Wird ein Rechtsbehelf zurückgenommen oder erledigt er sich auf andere Weise, gilt § 7 Abs. 2 entsprechend. (3) Hat ein Rechtsbehelf vollen Erfolg, werden keine Kosten, hat er zum Teil Erfolg, werden entsprechend ermäßigte Kosten erhoben. Unberührt bleibt jedoch die Erhebung der für eine Amtshandlung vorgeschriebenen Kosten, wenn diese auf einen Rechtsbehelf hin vorgenommen wird. Dies gilt auch für die Ablehnung eines Antrags. §9 Auslagen (1) Auslagen sind Aufwendungen, die im Einzelfall im Zusammenhang mit einer Amtshandlung i. S. v. § 1 entstehen. Auslagen sind insbesondere: 1. Entschädigungen und Vergütungen, die Zeugen und Sachverständigen zustehen; 2. Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, ausgenommen die Entgelte für einfache Briefsendungen; 3. Aufwendungen für amtliche Bekanntmachungen; 4. Reisekosten i. S. d. Reisekostenvorschriften und sonstige Aufwendungen bei Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle; 5. Beträge, die anderen Behörden oder anderen Personen für ihre Tätigkeit zustehen sowie 6. Kosten der Abwasseranalytik für die Einleiter- und lndirekteinleiterüberwachung. Auslagen werden grundsätzlich in tatsächlich entstandener Höhe erhoben. (2) Im Kostenverzeichnis können Ausnahmen von Abs. 1 zugelassen werden.“ § 10 Schreibauslagen Für die auf besonderen Antrag erteilten Ausfertigungen und Abschriften werden Schreibauslagen erhoben. Die Höhe der Schreibauslagen wird im Kostenverzeichnis bestimmt. § 11 Entstehung der Kosten Die Kosten entstehen mit der Beendigung der kostenpflichtigen Amtshandlung, in den Fällen, des § 5 Abs. 3 Satz 2 und des § 6 Abs. 2 mit der Beendigung der letzten kostenpflichtigen Amtshandlung und in den Fällen des § 7 Abs. 2 mit Zurücknahme oder Erledigung des Antrages oder des Rechtsbehelfs. Bedarf die Amtshandlung einer Zustellung, Eröffnung oder sonstigen Bekanntgabe, ist sie damit beendet. § 12 Zeitpunkt der Fälligkeit Kosten werden mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung an den Kostenschuldner fällig, wenn nicht der Abwasserzweckverband einen späteren Zeitpunkt bestimmt. § 13 Zurückbehaltung Bis zur Zahlung der geschuldeten Kosten können Urkunden, sonstige Schriftstücke und andere Sachen, an denen der Abwasserzweckverband im Zusammenhang mit der kostenpflichtigen Amtshandlung Gewahrsam begründet hat, zurückbehalten werden. tenbetrages zu entrichten, wenn dieser 50 Euro übersteigt. Abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag. Die Kosten gelten bei wirksam geleisteter Zahlung als entrichtet 1. bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln am Tages des Eingangs bei der zuständigen Kasse, 2. bei Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto der zuständigen Kasse an dem Tag, an dem der Betrag der Kasse gutgeschrieben wird, 3. bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung am Fälligkeitstag. (2) Ein Säumniszuschlag wird bei einer Säumnis von bis zu fünf Tagen nicht erhoben. (3) In den Fällen der Gesamtschuld entstehen Säumniszuschläge gegenüber jedem säumigen Gesamtschuldner. Insgesamt ist jedoch kein höherer Säumniszuschlag zu entrichten, als wenn die Säumnis nur bei einem Gesamtschuldner eingetreten wäre. (4) §§ 21 Abs. 3 bis 7 und § 22 SächsVwKG gelten sinngemäß. § 15 Anfechtung der Kostenentscheidung Die Kostenentscheidung kann zusammen mit dem Verwaltungsakt oder selbstständig nach Maßgabe der VwGO angefochten werden. § 16 Verhältnis zu anderen Kostenregelungen (1) Kostenregelungen in anderen Satzungen des Zweckverbandes bleiben vor dieser Satzung unberührt. (2) Unberührt bleiben ferner bundes- und landesrechtliche Kostenregelungen, insbesondere zu Gebührenfreiheit und Billigkeitsentscheidungen (Stundung, Niederschlagung, Erlass). (3) Die §§ 8, 15, 20 Absatz 1 und die §§ 21 bis 22 des SächsVwKG finden bei der Erhebung der Kosten nach dieser Satzung entsprechende Anwendung. § 17 Schlussbestimmungen (1) Diese Satzung tritt rückwirkend am 10. Juli 2009 in Kraft. Gleich lautende oder entgegenstehende Satzungsbestimmungen treten gleichzeitig außer Kraft. (2) Nach § 47 Absatz 2 und § 6 Absatz 1 SächsKomZG in Verbindung mit § 4 Absatz 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung der die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. die/der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Delitzsch, den 26.08.2009 § 14 Säumniszuschläge (1) Werden Kosten nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Kos- Lösch Verbandsvorsitzende 34 Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009 Anlage zur Verwaltungskostensatzung Kostenverzeichnis Die Höhe der Gebühren und Auslagen bemisst sich wie folgt: Lfd. Nr. Amtshandlung Gebühr in € Die Vorschriften der lfd. Nr. 2 ff. gehen den Vorschriften der lfd. Nr. 1 vor. 1. 1.1. 1.1.1. 1.1.2. 1.1.3. 1.2. 1.3. 1.3.1. 1.3.1.1. 1.3.1.2. 1.3.2. 1.3.2.1. 1.3.2.2. 1.3.3. 1.3.4. 2. 2.1. 2.2. 3. 4. 4.1. 4.2. 5. 6. 6.1. 6.2. 6.2.1. 6.2.2. 7. 7.1. 7.2. 1. 1.1. 1.2. 1.3. I. Allgemeine Verwaltung Schreibgebühren/Vervielfältigungen Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. (sofern sie nicht durch Ablichtungen - Fotokopien hergestellt werden), je angefangene DIN A4-Seite in deutscher oder sorbischer Sprache 5,00 in einer anderen Sprache 10,00 in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftlichen Texten nach Zeitaufwand; je angefangene Viertelstunde 5,00 wenn die Ausfertigung und Abschrift besonders zeitraubend und kostspielig ist, je angefangene DIN A4-Seite 5,00 bis 25,00 mittels Fotokopiergerät hergestellte Kopien/Vervielfältigungen schwarz-weiß-Kopien einseitig DIN A 4 für die ersten 50 Seiten pro Seite 0,50 für jede weitere Seite 0,15 schwarz-weiß-Kopien einseitig DIN A 3 für die ersten 50 Seiten 1,00 für jede weitere Seite 0,50 Farbkopien einseitig DIN A4, pro Seite 1,25 Farbkopien einseitig DIN A3, pro Seite 2,25 Erteilung einer Zweitschrift 1/10 der für die Erstschrift vorgesehenen Gebühr, mindestens jedoch 2,50 ist die Erteilung der Erstschrift gebührenfrei, so beträgt die Gebühr 0,50 € je angefangene Seite, mindestens jedoch 2,50 schriftliche Auskünfte einschließlich Vorarbeiten, die über § 3 Abs. 1 Nr. 4 SächsVwKG hinausgehen 10,00 bis 250,00 Fristverlängerung Verlängerung einer Frist, deren Ablauf einen neuen Antrag auf Erteilung einer gebührenpflichtigen Genehmigung erforderlich machen würde: 1/4 der für die Genehmigung vorgesehenen Gebühr, mindestens jedoch 2,50 Fristverlängerung in anderen Fällen 2,50 bis 25,00 Niederschriften 2,50 bis 25,00 für jede angefangene Stunde Beglaubigungen Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln 5,00 bis 5,00 Beglaubigung der Übereinstimmung von Abschriften, Fotokopien und dergleichen aus Akten oder von eigenen Schriftstücken mit dem Original/Erstellung von Duplikaten (Bescheide, Genehmigungen u. Ä.) 5,00 Schriftstücke des Zweckverbandes, unabhängig von der Seitenanzahl 10,00 andere Schriftstücke, unabhängig von der Seitenanzahl 15,00 Erteilung einer Bescheinigung (Unbedenklichkeits-)Bescheinigung über gezahlte Beiträge, Gebühren und Kostenersatz 10,00 sonstige Bescheinigungen 5,00 bis 50,00 II. Besondere Amtshandlungen Verwaltungsvollstreckung Mahnung gemäß § 13 SächsVwVG Pfändung gemäß §§ 14, 15 SächsVwVG Verwertung von Sicherheiten gemäß § 16 SächsVwVG i. V. m. § 327 AO 2,50 bis 25,00 Pfändungsgebühr gemäß Gebührentabelle zum GVKostG 2,5-fache Pfändungsgebühr gemäß Gebührentabelle zu §§ 10, 13 Abs. 1 GVKostG 35 11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch Lfd. Nr. 1.4. 1.5. 1.6. 1. 2. 3. 3.1. 3.2. 3.3. 4. 5. 6. 1. 2. Amtshandlung Gebühr in € Anordnung eines Zwangsmittel gemäß § 20 SächsVwVG, soweit sie nicht mit dem Verwaltungsakt verbunden ist, durch den die Handlung, Duldung oder Unterlassung aufgegeben wird Festsetzung von Zwangsgeld gemäß § 22 SächsVwVG Anwendung von Zwangsmittel, Ersatzvornahme oder unmittelbarer Zwang gemäß §§ 24, 25 SächsVwVG III. Abwasserangelegenheiten Begutachtung von Grundstücksentwässerungsanlagen Anschlussgenehmigung Bearbeitung eines Entwässerungsantrags und Erteilung der Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen einschließlich der Genehmigung der Herstellung, Veränderung, Erweiterung und Stilllegung der Grundstücksentwässerungsanlagen pro Anschlusskanal Schachtgenehmigung/Planauskunft Schachtschein/Planauskunft und 1 Lageplan bis DIN A3 für jeden weiteren Lageplan bis DIN A3 für Lagepläne größer DIN A3 5,00 bis 50,00 5,00 bis 25.000,00 25,00 bis 1.000,00 nach Zeitaufwand gemäß IV., lfd. Nr. 1 35,00 bis 500,00 20,00 bis 500,00 15,00 zzgl. den Kosten in tatsächlich entstandener Höhe 35,00 bis 500,00 sonstige Genehmigungen und Anordnungen (Stellungnahmen) Entscheidung zum Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang 30,00 bis 500,00 Kosten für Probeentnahmen und Laboruntersuchungen aus Grundstücksentwässerungsanlagen nach Zeitaufwand gemäß IV., lfd. Nr. 1, zzgl. den Laborkosten in tatsächlich entstandener Höhe IV. Zeitaufwand/Fahrtkosten Bearbeitungsaufwand nach Zeitaufwand inklusive Personalkosten, Arbeitsplatzgrundausstattung, sächlichem Verwaltungsaufwand und Raumkosten für die regelmäßige Tätigkeit beim Zweckverband der Angestellten und Arbeiter je angefangene Viertelstunde Fahrtkostenersatz pro km Straßenentfernung vom Sitz des Zweckverbandes zum Besichtigungsort Der Abwasserzweckverband Delitzsch fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 26.08.2009 folgende Beschlüsse Beschluss-Nr. 2.1/4/09 Änderung der Kassenordnung Beschluss-Nr. 2.2/4/09 Kostensatzung Beschluss-Nr. 2.3/4/09 Stundungsrichtlinie Beschlüsse, welche in öffentlicher Sitzung gefasst wurden, können während der Dienstzeit beim Abwasserzweckverband Delitzsch, Beerendorfer Str. 1 in 04509 Delitzsch eingesehen werden. 28,40 0,42 Abwasserzweckverband Lindelbach Die nächste öffentliche Verbandsversammlung findet am Dienstag, dem 22. September 2009 um 18.30 Uhr in der Kläranlage Gotha statt. Alle interessierten Bürger des Verbandsgebietes sind eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Protokollkontrolle 3. Einwohnerfragestunde 4. Beschluss zur Eingliederung des Abwasserzweckverbandes Lindelbach in den Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Leipzig-Land 5. Beschluss der Satzung des Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Leipzig-Land 6. Beschluss von Anlagen zum Abwasserbeseitigungskonzept 7. Verschiedenes, Informationen Lange Verbandsvorsitzender 36 ■ Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009 Kultur und Schulen 37 11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch Kreissportbund informiert An folgenden Terminen finden die Sprechtage des Kreissportbund Nordsachsen e. V. statt: • 07.09.2009, ab 17 Uhr, Torgau, Ziegeleiweg 7 • 07.09.2009, ab 17 Uhr, Radefeld, Sportlerheim am Sportplatz • 14.09.2009, ab 17 Uhr, Delitzsch, Wittenberger Str. (VHS) Schulungsraum B • 14.09.2008, ab 17 Uhr, Oschatz, Stadion Merkwitzer Str. StudentInnenRat der Universität Leipzig Hier, für dich! Der StuRa Semesterauftakt am 15.10.2009 oder: die Einzig Wahre Gelegenheit, den Sommer ausklingen und das Semester auftakten zu lassen. Wenn es eine Party in Leipzig gibt, die man als „legendär“ bezeichnen könnte, dann ist es der Semesterauftakt des StuRa im Wintersemester! Das heisst: in DIESEM Wintersemester! Denn ein unübertroffenes Line-Up an Bands und DJs lässt die Partyherzen höher schlagen: die Berliner Band She Male Trouble gibt hierzu den Takt an. Schnell, rockig und dreckig wird es werden, wenn Carola Rock zum Mikro greift. Die Band verspricht absolutes „Entertainment’’: „Refrains, die man nach dem ersten Mal Hören mitsingen kann. Und Lieder, die einem auch nach dem zehnten Mal Hören nicht langweilig werden.“ Supportet werden She Male Trouble von den ebenfalls aus Berlin angereisten LaManie, die dem Headliner in Partytauglichkeit allerdings in Nichts nachstehen. Für alle Erstis und natürlich den Rest der Leipziger Studentinnen ist in der Veranstaltungstonne also Punk’n’Roll angesagt! Da darf man sich nochmal richtig auspowern, bevor der Ernst des Studienalltags wieder zuschlägt in Leipzig. Zum hoffentlich lange andauernden Ausklang des Konzerts drehen die Sputnik DJs Dee’n Martin und Stephan Michme Rock und Indie-Classics auf - es darf getanzt werden ... Wem das alles zu viel Punk scheint, der wird sich in den anderen MB-Räumen gut aufgehoben fühlen: Phil i.p und J. SN von der Da Switch-Crew sorgen in der Ratstonne für ein tanzbar elektronisches Ambiente und lassen Freunde des House und Drum’n Boss auf ihre Kosten kommen. Im Oberkeller könnte jedoch ein Musikgemisch aus Soul und Funk, das Plug-The Funky 45 & Mr. Edd von Dynamite Soul auflegen, die hochexplosive Atmosphäre zum detonieren bringen. Und mensch notiere sich auf seinem neu gekauften College-Block: Wenn der StuRa eine Party schmeisst, dann macht er’s richtig!!! Semesterauftaktparty des StuRa, am 15. Oktober 2009, ab 20 Uhr in der Moritzbastei, Universitätsstraße 9, 04109 Leipzig. Eintritt: Preis ist zu erfragen Erstsemester der Uni Leipzig haben freien Eintritt! Ansprechpartnerin: Franziska Klamm, Kulturreferentin des StudentlnnenRats der Universität Leipzig, Tel.: 03 41-9 73 78 53, EMail: [email protected] Siehe auch: www.she-maletrouble.com www.myspace.com/lamanie www.da-switch.de www.myspace.com/dynamitesoulleipzig 38 Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009 Existenzgründer-Seminar/Intensivkurs der erste Schritt in die Selbstständigkeit Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. in Delitzsch, Leipziger Str. 28 Termin: 21.09. - 23.09.2009/3Tage in der Zeit von 16.00 - 22.00 Uhr Themen: • Konzeptionelle Grundlagen (von Geschäftsidee bis Konzept) • Rechtliche Rahmenbedingungen, Fördermöglichkeiten • Marketing • buchhalterische und steuerliche Grundlagen Zur Teilnahme berechtigt ist jeder, der sich mit dem Gedanken zur Selbstständigkeit trägt bzw. sich vor Kurzem gegründet hat. GPV management berät und schult in Delitzsch seit 15 Jahren Existenzgründer und steht Ihnen auch beim Schritt in die Selbstständigkeit gern zur Seite. Das Seminar ist autorisiert durch das BMWi und die EU. Es wird durch die ARGE, der Agentur für Arbeit bzw. die SAB als Qualifikationsnachweis anerkannt. Die Teilnehmergebühr beträgt inclusive Zertifikat und Teilnehmerunterlagen 30 € Anmeldung erbeten bei: GPV management, 04849 Bad Düben, Durchwehnaer Str. 12a, Tel.: 03 42 43/2 53 33, Fax 03 42 43/2 93 66 Die Sommerpause ist vorbei und der Herbst hält Einzug. Zeit, sich wieder in einer gemütlichen Runde zusammenzusetzen und seiner Kreativität freien Lauf zu lassen. Arbeiterwohlfahrt KV Delitzsch e. V. Sandstraße 5, 04849 Bad Düben Tel.: 03 42 43/33 5- 20, Fax: 03 42 43/33 5- 28 Seniorenbegegnungsstätte Bad Düben, Neuhofstr. 19A, Tel.: 03 42 43/5 13 08 Kreativ-Werkstatt in Badrina Deshalb möchten wir Sie zur Auftaktveranstaltung unserer Bastelwerkstatt am Mittwoch, dem 23. September 2009 um 16 Uhr einladen (Kreativ-Raum unseres Büros in Badrina), Leipziger Str. 4). An diesem Tag werden wir in der Mühlenscheune Badrina Heufiguren basteln. Diese erste Veranstaltung möchten wir auch dazu nutzen, die bereits feststehenden Termine bis Jahresende mit unseren und Ihren Ideen für kreatives Gestalten zu besetzen. Geplant sind: eine Pinnwand aus Sperrholz und Kork mit verschiedenen Grundmotiven für wichtige Notizen zu kreieren, Körbe aus Peddigrohr zu flechten, Kräuter-Stecker für den Garten (evtl. aus Keramik) herzustellen, Adventskränze neu zu gestalten, weihnachtliche Holzbastelarbeiten sowie Strohsterne nach alten Techniken selbst zu basteln. Wir freuen uns, Sie sowie Ihre Freunde und Bekannte zum ersten Treffen nach der Sommerpause 2009 in der Kreativ-Werkstatt begrüßen zu dürfen. Weitere Informationen unter Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. Telefon: 03 42 08/7 87 30 und unter www.muehlen-nordsachsen.de Veranstaltungen für die Woche vom 14.09. - 18.09.2009, Frau Seidel Montag, 14.09.2009 19.00 Uhr Probe AWO Chor (Postweg) Mittwoch, 16.09.2009 13.00 Uhr Spielnachmittag Donnerstag, 17.09.2009 14.00 Uhr Lesungen vom Heidemönch „Sagen, Mythen und Legenden aus der Dübener Heide“ Anmeldung bis zum 14.09.2009 Unkosten: 3,50 € inkl. Kaffeegedeck Änderungen vorbehalten! Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. Immobilienanzeigen Tag des offenen Denkmals am 13.09.2009 Mühlen öffnen in der Mühlenregion Nordsachsen Zum Tag des offenen Denkmals am 13.09.09 werden in den folgenden Mühlen unsere Mühlenführungen angeboten: Paltrockwindmühle „Ebbecke“ Audenhain, Heide 47, 14 - 17 Uhr Obermühle Bad Düben, Parkstr. 1, 11 - 18 Uhr Bockwindmühle Zwochau, Am Sportplatz, 14 - 17 Uhr Weitere Informationen unter Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. Telefon: 03 42 08/7 87 30 und unter www.muehlen-nordsachsen.de Sie suchen Haus, Wohnung oder Geschäft? Immobilienanzeigen finden Sie in Ihrem regionalen Amtsblatt. www.wittich.de Heimatscheune Hohenprießnitz (Göpelmühle), Hinter der Schloßbreite 2, 14 - 17 Uhr