vereine - Delitzsch

Transcription

vereine - Delitzsch
AmtsBlatt
der Großen Kreisstadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen
sowie der Gemeinden Neukyhna, Rackwitz, Schönwölkau, Wiedemar,
Zwochau und dem Verwaltungsverband Wiedemar
Jahrgang 19
©l
/>} `iÀ
6, £Ó° -i«Ìi“LiÀ Óää™
■ Freitag,
den 11. September 2009
Nummer 36
Inhalt
Bereitschaftsdienste
Seite 2
■ Stadtverwaltung
Delitzsch
Amtliche
Bekanntmachungen
Seite 3
Mitteilungen
Seite 5
Vereine und Verbände
Seite 12
Kirchennachrichten
Seite 17
■ Landkreis Nordsachsen
Mitteilungen Landratsamt
Seite 19
Mitteilungen Gemeinden
Seite 23
Zweckverbände
Seite 31
-ARKTPLATZ $%,)4:3#( BIS 5HR
Kultur und Schulen
Seite 36
3TADT
$%,)4:3#(
Verschiedenes
- Anzeigen -
- Krys -
- Troitzsch -
Seite 37
2
Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009
Not- und Bereitschaftsdienste
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
vom 11. bis 20. September 2009
Tel.-Nr. Leitstelle 65260
Montag, Dienstag, Donnerstag
19:00 bis 7:00 Uhr
Mittwoch und Freitag
14:00 bis 7:00 Uhr
Sonnabend, Sonntag/Feiertag
7:00 bis 7:00 Uhr
Delitzsch/Klitschmar/
Krostitz/Löbnitz/
Neukyhna
Rackwitz/
Schönwölkau
(einschl. amb. Dienst)
11.09.2009 über Leitstelle
Dr. Schlegel,
Anlage 1, Löbnitz
Tel. 034208 72132
12.09.2009
Dr. K. u. C. Kirchhof,
Aug.-Fritzsche-Str. 1, DZ
Tel. 034202 62529
13. - 15.09.2009
über Leitstelle
16.09.2009 Dr. Heybey,
über Leitstelle
Mühlstr. 21, DZ
Tel. 034202 63774
17.09.2009
über Leitstelle
18.09.2009
Dr. K. u. C. Kirchhof,
Aug.-Fritzsche-Str. 1, DZ
Tel. 034202 62529
19.09.2009 über Leitstelle
Dr. Böhme,
Elberitzstr. 9a, Delitzsch
Tel. 034202 54021
20.09.2009 DM Heß,
über Leitstelle
Breite Str. 19, DZ.
Tel. 034202 7380
Zahnärztlicher Notdienst (von 9.00 bis 11.00 Uhr)
12./13.09.2009
Dr.med.dent. Marco Mathys 034202 51949
Eilenburger Str. 54, 04509 Delitzsch
19./20.09.2009
Dipl.-Med. Antje Gille
034202 54023
Schkeuditzer Str. 2, 04509 Delitzsch
Augenärztlicher Notdienst:
ist bei der Leitstelle zu erfragen:
- Gut beraten A - Z -
034202 19222
Apotheken-Bereitschaftsdienst Stadt Delitzsch
11.09.2008
Löwen-Apotheke, Breite Str. 15-17
034202 58870
12.09.-13.09.2009 Rotkäppchen-Apotheke, Beerendorfer Str. 49
034202 51463
14.09.-15.09.2209 Ost-Apotheke, J.-R.-Becher-Straße
034202 64595
16.09.-20.09.2009 Aurora-Apotheke im PEP-Markt
034202 340675
Tierärzte-Bereitschaftsdienst am Wochenende 12./13.08.2009
Delitzsch:
TA N. Pott, Friedenssiedlung 17,
Tel. 034202 61827
Kleintiersprechstunde:
Samstags 10-12 Uhr und nach Vereinbarung
Beerendorf: DVM Ingrid Noack, Am Ellerbusch 1,
Tel. 034202 63554
Krostitz:
Dr. Pankrath, Mutzschlenaer Str. 6c,
Tel. 034295 72372 bzw. 0172 1410896
Glesien:
Dr. Gudrun Preuß, An der Kleinbahn 17,
Tel. 034207 72310
Kleintiersprechstunde: Samstag 9-10 Uhr
und nach Vereinbarung
Tierschutzverein Delitzsch e.V.
Fundtiere in dringenden Fällen Tag und Nacht
während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung:
034202 67213 (Ordnungsamt)
außerhalb der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Delitzsch
034202 660 (Polizeirevier)
Sorgentelefon des Tierschutzvereins
Montag bis Freitag 18 bis 20 Uhr
0162 4040949
Not- und Bereitschaftsdienste für Havariefälle:
Störungsdienst der Technische Werke Delitzsch GmbH (24h)
(Netzgebiet der Stadt Delitzsch)
Elektroenergie
034202 65666
Gas/ Wärme
034202 65777
Störungsdienst der DERAWA
Trinkwasserversorgung
0162 2768999
Störungsdienst des Abwasserzweckverbandes Delitzsch
Abwasser:
034202 347922
3
11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
Wahlbekanntmachung der Stadt Delitzsch
zur Wahl des 17. Deutschen Bundestages am 27. September 2009
mit Hinweis über die Wahlstatistik im Wahlbezirk Nr. 19
1. Wahlzeit
Am Sonntag, dem 27. September 2009, findet die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
2. Wahlbezirke/Briefwahlvorstände
Die Stadt Delitzsch ist in 20 allgemeine Wahlbezirke (WB Nr. 1 - 20)
eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten spätestens bis zum 6. September 2009 übersandt worden sind,
sind der Wahlbezirk (Nummer) und der Wahlraum angegeben, in dem
der Wahlberechtigte wählen kann.
Die Wahlräume in folgenden Wahlbezirken sind weitgehend barrierefrei:
WB 3
Berufliches Schulzentrum Delitzsch
WB 8
Benndorf
WB 13
Beerendorf
WB 14
Bürgerhaus Delitzsch
WB 17
Bildungs- und Integrationszentrum BIZ Delitzsch West.
Für die Ermittlung des Ergebnisses der Briefwahl wurden drei Briefwahlvorstände (BWV) für die Stadt Delitzsch gebildet. Eine Wahlhandlung findet vor den Briefwahlvorständen nicht statt. Ihre Aufgabe
besteht darin, die Briefwahlunterlagen für die ihnen zugeteilten Wahlbezirke zu prüfen und ab 18.00 Uhr die Stimmen auszuzählen und das
Ergebnis zu ermitteln. Aus diesem Grund treten die Briefwahlvorstände am 27. September 2009, um 15:00 Uhr in 04509 Delitzsch, im Rathaus Markt 3 bzw. Ritterstr. 4 in folgenden Räumen zusammen:
- BWV I, WB 1 bis 4, Raum Nr. I
- BWV II, WB 5 bis 13, Raum Nr. II
- BWV III, WB 14 bis 20, Raum Nr. III.
3. Stimmzettel/Stimmabgabe
Jeder Wahlberechtigte kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur
in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis
er eingetragen ist. Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung
und seinen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung wird bei der Wahl auf Verlangen abgegeben.
Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in der Wahlzelle des Wahlraumes
oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der
Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe
der Partei und deren Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bei anderen Kreiswahlvorschlägen unter Angabe des
Kennworts und rechts vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis
für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung
der Parteien und gegebenenfalls deren Kurzbezeichnung sowie
jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen
Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für
die Kennzeichnung.
Jeder Wähler hat eine Erst- und eine Zweitstimme.
gesetztes Kreuz oder in anderer Weise eindeutig kenntlich macht,
welcher Landesliste sie gelten soll.
4. Öffentlichkeit der Wahlhandlung
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich.
Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. Das gilt auch für die Tätigkeit der Briefwahlvorstände.
5. Wahlscheine und Briefwahl
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist, wie folgt teilnehmen:
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl.
Wähler, die durch Briefwahl wählen wollen, müssen die Briefwahlunterlagen schriftlich bei der Stadt Delitzsch, Markt 3, 04509 Delitzsch
beantragen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarten
befindet sich ein vorgedruckter Antrag.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen Wahlumschlag mit dem
Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am
Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der
angegebenen Stelle abgegeben werden.
Die Wähler können bis zum 25. September 2009, 18:00 Uhr ihre
Briefwahlunterlagen im Wahlbüro der Stadt, Ritterstraße 4, Zimmer
3.19 (Personenaufzug über Rathaushof oder über Ritterstr. 4) auch
selbst in Empfang nehmen und an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. (Hinweis: Siehe auch Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis im Amtsblatt der Großen Kreisstadt
Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen vom 21. August 2009.)
6. Persönliche Ausübung des Wahlrechtes und Hinweis auf § 107a
Strafgesetzbuch
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 Bundeswahlgesetz). Wer unbefugt wählt
oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das
Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und
3 Strafgesetzbuch).
7. Wahlstatistische Auszählungen
Im Wahlbezirk Nr. 19 (Wahlraum Pestalozzischule, Pestalozzistr. 5) werden wahlstatistische Auszählungen durchgeführt. Das Verfahren für die
wahlstatistischen Auszählungen ist im Wahlstatistikgesetz - WStatG
vorgegeben. Zur Durchführung der Auszählung werden Stimmzettel
verwendet, die mit dem Geschlecht und der Geburtsjahresgruppe des
Wählers gekennzeichnet sind. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses
ist auch bei der Verwendung dieser Stimmzettel ausgeschlossen.
Delitzsch, 1. September 2009
Der Wähler gibt
a) seine Erststimme zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten ab, indem
er auf dem linken Teil seines Stimmzettels durch ein in den Kreis
gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht,
welchem Bewerber sie gelten soll, und
b) seine Zweitstimme zur Wahl der Landesliste einer Partei ab, indem
er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in den Kreis
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
4
Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009
Einladung zur Stadtratssitzung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die 3. Sitzung des Stadtrates Delitzsch findet am
Donnerstag, dem 17. September 2009
um 17:00 Uhr
im Rathaus Delitzsch, Markt 3, Sitzungssaal
statt. Dazu möchte ich Sie recht herzlich einladen.
I.
Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Beschlussfähigkeit, Information zu Beschlüssen
der letzten nicht öffentlichen Sitzung
II.
Vereidigung des neu gewählten Friedensrichters, Herr Walther, und seiner Stellvertreterin, Frau Kistler
III.
Informationen, Beratung und Beschlussfassung
1.
1.1
1.2
1.2.1
1.2.2
1.3
Beschlussfassung zur Besetzung Aufsichtsrat WGD mbH
Einigungsbeschluss für Sitz des OB im AR WGD mbH
Festlegung der anzuwendenden Berechnungsmethode im Falle der Wahl
mathematische Proportion nach Hare/Niemeyer
d`Hondtsches Höchstzahlverfahren
Einigung über die Besetzung des AR, hilfsweise Durchführung Wahl
2.
2.1
2.1.1
2.1.2
2.2
Beschlussfassung zur Besetzung Aufsichtsrat ZID GmbH
Festlegung der anzuwendenden Berechnungsmethode im Falle der Wahl
mathematische Proportion nach Hare/Niemeyer
d`Hondtsches Höchstzahlverfahren
Einigung über die Besetzung des AR, hilfsweise Durchführung Wahl
DS 206-09
DS 197-09
DS 132-09
3.
3.1
3.1.1
3.1.2
3.2
Beschlussfassung zur Besetzung Aufsichtsrat TWD GmbH
Festlegung der anzuwendenden Berechnungsmethode im Falle der Wahl
mathematische Proportion nach Hare/Niemeyer
d`Hondtsches Höchstzahlverfahren
Einigung über die Besetzung des AR, hilfsweise Durchführung Wahl
DS 245-09
DS 244-09
DS 243-09
4.
Beschlussfassung Änderung Gesellschaftsvertrag WGD
DS 239-09
5.
Vorstellung des Projektes Factory Outlet (FOC) Wiedemar durch die Investorin
6.
6.1
6.2
Auswertung des Peter& Paul Stadtfestes 2009
durch die Fa. Hochmuth
durch den Leiter des Polizeireviers Delitzsch
7.
7.1
7.2
Künftige Ausrichtung des Peter& Paul Stadtfestes
Vorstellung des Konzeptes einheimischer Gastronomen
Vorstellung des Konzeptes der Fa. Hochmuth
8.
8.1
8.2
Beschlussfassung zur Vertragsgestaltung für Organisation des Peter & Paul Stadtfestes
mit der Peter & Paul Veranstaltungsgesellschaft mbH (T. Wolf, R. Eichler, J. Fahr)
mit Fa. Hochmuth, Veranstaltungs- Management e.K.
DS 250-09
DS 223-09
9.
9.1
9.2
9.3
Beschlussfassung Ausschreibung Übergabe Kindertagesstätten an einen Träger der freien Jugendhilfe
Kindertagesstätte Bummi
Kindertagesstätte Sonnenschein
Kindertagesstätte Zauberhaus
DS 208-09
DS 240-09
DS 241-09
10.
10.1
10.2
Beschlussfassung über Anträge der SPD Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung
Änderung § 25 Abs. 3
Änderung § 28 Abs. 1
DS 193-09
DS 194-09
11.
11.1
11.2
11.3
Beschlussfassung über die Realisierung von Bauvorhaben (Baubeschluss)
Sanierung Kita Sonnenschein, 3. bis 5. BA
Freiflächengestaltung nördlich Sachsenstraße, Skatepark
Sanierung von Teilbereichen der Stadtmauer
DS 189-09
DS 235-09
DS 236-09
12.
Beschlussfassung zur außerplanmäßige Ausgabe für die Maßnahme aus Konjunkturpaket II
Sanierung Kita Freundschaft, 1. BA
DS 247-09
IV.
Verschiedenes
Informationen, Anfragen der Mitglieder des Stadtrates
V.
Bürgerfragestunde
Es schließt sich eine nicht öffentliche Sitzung an.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wilde
Oberbürgermeister
Drucksache
DS 242-09
DS 205-09
DS 196-09
DS 131-09
5
11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
Ursache:
Besonderheiten:
Sanierung Abwasserleitungen
Beachtung der geänderten Verkehrsführung!
Die Bushaltestelle in der Kertitzer Straße/Schenkenberger Straße muss entfallen.
Die Zufahrt für die Anwohner wird im Rahmen des Baufortschritts gewährleistet.
Die Umleitung ist ausgewiesen über die
B 183a–Grubenbahnstraße–K 7440 (Delitzscher Str.)
Straße:
Maßnahme:
Wallgrabenpromenade
Vollsperrung des Rad- und Gehweges zwischen Hallesche Straße und O.-ReimeStraße
06.07.-18.09.2009
Gehwegbau
Verkehrsraumeinschränkungen im Stadtgebiet
Delitzsch vom 12.09.2009–18.09.2009
Straße:
Maßnahme:
Zeitraum:
Ursache:
Besonderheiten:
Securiusstraße
5. Bauabschnitt: Vollsperrung der Securiusstraße zwischen Tankstelle/Gellertstraße
und B 184
ab 18.08.2009
Straßenbau
Aus Richtung Bitterfelder Straße kommend
ist die Zufahrt frei bis zur Gellertstraße/Tankstelle.
Die Zufahrt zum Naundorfer Weg, Parkplatz
EDEKA-Markt, zur Tankstelle, zur KiTa (Gellertstraße) und Grundschule Rosenweg ist
über die Securiusstraße aus Ri. Bitterfelder
Straße kommend möglich.
Der Parkplatz Monheimer Straße ist provisorisch über die Straße der FreundschaftKastanienweg-Weißdornweg erreichbar.
Die Zufahrt zur Lessingstraße ist während
der Bauzeit gesperrt. Es sollten die Parkplätze im Sonnenwinkelweg oder der Monheimer Straße genutzt werden.
Eine Umleitung für die gesperrte Securiusstraße ist für beide Richtungen über Bitterfelder Straße-Nordplatz-Bitterfelder Straße
(B 183a)–Sachsenstraße (B 184/B 183a)
ausgewiesen.
Beachtung der geänderten Verkehrsführung
sowie der Halteverbote!
Die Bushaltestelle am Bürgerhaus wird wieder angefahren.
Eine Ersatzhaltestelle für den Bus wird in
der Straße der Freundschaft eingerichtet.
Straße:
Maßnahme:
Zeitraum:
Ursache:
Besonderheiten:
Straße:
Maßnahme:
Zeitraum:
Ursache:
Besonderheiten:
Straße:
Maßnahme:
Zeitraum:
Bahnweg
Vollsperrung zwischen Kleiner Gasse und
Zum Kartoffelhof
22.06.2009-30.09.2009
Sanierung Ortsentwässerung
Beachtung der Halteverbote sowie der
geänderten Verkehrsführung. Die Zufahrt für
Anwohner wird soweit wie möglich gewährleistet. Die Bushaltestelle im Bahnweg entfällt für diese Zeit.
Willi-Keller-Siedlung
abschnittsweise halbseitige Sperrung und
teilweise Vollsperrung der Willi-KellerSiedlung
ab 07.09.2009
Sanierung Ortsentwässerung
abschnittsweise halbseitige Sperrung mit
zeitweiser Ampelregelung.
Die Zufahrt zu den Gartensparten ist eingeschränkt und zeitweise nicht möglich
Schenkenberger Straße
Vollsperrung der Schenkenberger Straße
zwischen Flämingsthaler Weg und Alten
Eschenweg
ab 20.04.2009
Zeitraum:
Ursache:
Straße:
Maßnahme:
Zeitraum:
Ursache:
Besonderheiten:
Straße:
Maßnahme:
Zeitraum:
Ursache:
Besonderheiten:
Straße:
Maßnahme:
Zeitraum:
Ursache:
Besonderheiten:
Straße:
Maßnahme:
Zeitraum:
Ursache:
Bismarckstraße, Brücke über die Bahn
Vollsperrung der Brücke zwischen Eisenbahnstraße und Eilenburger Chaussee
10.08.-25.09.2009
Brückensanierung im Geländerbereich
Umleitung ist ausgeschildert. Halteverbote
in der F.-Ebert-Straße aufgrund der Umleitungsstrecke.
R.-Breitscheid-Straße
Vollsperrung des Rad- und Gehweges zwischen Kindergarten und Nordschule
02.09.-25.09.2009
Arbeiten an Grünflächen und Wegebau
Für Fußgänger und Radfahrer Nutzung des
parallel verlaufenden Rad-/Gehweges
R.-Luxemburg-Straße/Karl-Marx-Platz
Sperrungen im Rad- und Gehweg sowie
zeitweise Sperrungen von Parkplätzen
14.09.-14.11.2009
Verlegung Elt-Leitung
Beachtung der Halteverbote!
Markt
Vollsperrung nördliche Marktumfahrung
(zwischen Nr. 8-18), Halteverbote um den
gesamten Maktplatz
12.09.2009
Tag der Vereine
Altstadtstaffellauf am 16.09.2009
Am 16.09.2009, zwischen 11 Uhr und 12:30 Uhr kommt es in folgenden Bereichen zu kurzzeitigen Sperrungen:
- Straßenquerung Rosental/Pfortenstraße,
- Straßenquerung Rosental/Chronist-Lehmann-Weg und
- Straßenquerung Schützenplatz/Gerberplan/Am Wallgraben.
Schiedsstelle der Stadt Delitzsch
Die nächsten Sprechstunden der Schiedsstelle finden an folgenden Tagen 16:00–17:00 Uhr im Rathaus statt:
Dienstag, 29. September 2009
Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über das Sachgebiet Widersprüche/ Ortsrecht/Versicherungen/Wahlen, Tel.
034202 67-212 gestellt werden.
Andreas Walther
Friedensrichter
6
Einladung zur 2. Sitzung des Ortschaftsrates
Döbernitz am 15. September 2009
Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009
-
Grundschule Delitzsch-Ost – Beerendorfer Str. 47 Tel. 62350
Sehr geehrte Damen und Herren Ortschaftsräte
Zur Anmeldung bringen Sie bitte die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit!
Die 2. öffentliche Sitzung Ortschaftsrates Döbernitz findet am
15. September 2009, um 19:00 Uhr im Bürgerhaus in Selben,
Zum Amt 6, statt.
E. Siegel-Rudolph
Amtsleiterin
Tagesordnung:
1. Begrüßung der Ortschaftsräte und Gäste, Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Protokollkontrolle
Festlegung des Mitunterzeichners für das Protokoll
2. Verpflichtung der Ortschaftsräte
3. Verpflichtung des Ortsvorstehers
4. örtliche Angelegenheiten
5. Bürgeranfragen
Wachsmuth
Ortsvorsteher
Einladung
Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Benndorf findet am:
Dienstag, den 22.09.09 um 19.00 Uhr
im Ortsbegegnungszentrum statt.
Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung
der Tagesordnung
2. Geschäftsordnung
3. Protokoll der 1. Sitzung
4. Bürgerfragestunde
5. Information über die Sitzung der Ortsvorsteher u. Stellvertreter mit dem Oberbürgermeister
6. Auswertung Dorffest
7. Investitionsplan bis 2014 - Parkplatz OBZ
8. Sperrmüllsammlung in der Ortschaft
9. Verschiedenes
Alle Einwohner der Ortschaft sind herzlich eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen
T. Köppen
(Ortsvorsteher)
Achtung Schulanfänger –
Schuljahr 2010/2011
Sehr geehrte Eltern,
nächstes Jahr ist es soweit, die Kinder die im Zeitraum vom
1.07.2003 bis 30.6.2004 geboren wurden, kommen in die Schule.
Bitte vergessen Sie die Anmeldung zur Einschulung in der für Ihr
Kind zuständigen Grundschule nicht.
Anmeldungszeitraum
5. bis 9.10.2009 täglich zwischen 7:30 und 13:00 Uhr, am
6.10.2009 zwischen 7:30 und 17:00 Uhr, oder nach tel. Vereinbarung.
- Grundschule am Rosenweg – Rosenweg 2 Tel. 58285
- Diesterweg-Grundschule – August-Bebel-Str. 4 Tel. 53581
Erster »Tag der Vereine«
44 Vereine präsentieren sich beim ersten »Tag der Vereine« am
Samstag, dem 12. September 2009, ab 10 Uhr auf dem Delitzscher Marktplatz. Das rege Vereinsleben in unserer Stadt findet
häufig im Verborgenen statt und kaum jemand weiß, dass sich in
insgesamt mehr als 150 Vereinen mehreren Tausend Mitglieder
engagieren. Mit dem »Tag der Vereine«, der bis 18 Uhr dauern
wird, soll die große Bandbreite der Vereine dargestellt und das
freiwillige Handeln der Mitglieder gewürdigt werden.
Programmhöhepunkte:
9:45
Delitzscher Stadtmusikanten
10:00
Der Oberbürgermeister begrüßt
11:45
Kinderchor
13:30
Schauboxen
14:00
Wahl der Rosenkönigin
17:00
5 Delitzscher Chöre singen in der Stadtkirche St.
Peter und Paul
-
ganztägig Tombola für einen guten Zweck
Tanzdarbietungen verschiedener Vereine auf der Bühne Marktplatz
Elektroautofahrt für Kinder
Elektrorasenmäherfahrt für Erwachsene
Vorstellung der teilnehmenden Vereine
Essen und Trinken, Kaffee und Kuchen
Kinderanimation: Hüpfburg, Basteln ...
Streichelzoo
Küken schlüpfen live
Am 13. September 2009 ist Tag des offenen
Denkmals im Barockschloss Delitzsch
Am Sonntag, dem 13. September, findet im und am Delitzscher
Schloss der Tag des offenen Denkmals statt.
Für die interessierten Besucher sind nicht nur das Museum im
Schloss und der Gewölbekeller, sondern auch die Bunkeranlage
geöffnet. Der Luftschutzbunker befindet sich unter dem Barockgarten und wurde während des Zweiten Weltkrieges zum Schutz
der Altstadtbevölkerung erbaut. Am 13. September finden zwischen 10.30 Uhr und 16.30 Uhr mehrmals täglich Bunkerführungen statt.
Passend zum Jahresmotto »Historische Orte des Genusses« der
Deutschen Stiftung Denkmalsschutz erfahren die Besucher in der
Beletage des Barockschlosses jeweils 11 Uhr und 14 Uhr Interessantes zur Tafelkultur im 17. und 18. Jahrhundert.
Bundesweit werden am Tag des offenen Denkmals am 13. September mehr als 7.500 Bau- und Bodendenkmale für Besucher offen
stehen. Das teilt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz als Koordinatorin der Veranstaltung mit. Geschichts- und Kulturinteressierte
haben dann Gelegenheit, Blicke hinter sonst oft verschlossene Türen
zu werfen. Seit 1993 koordiniert die Deutsche Stiftung Denkmalschutz den Tag des offenen Denkmals bundesweit.
Museum Barockschloss Delitzsch, Schlossstraße 31,
04509 Delitzsch
Tel. 034202 67-208, www.barockschloss-delitzsch.de
7
11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
- Wohnungsgesellschaft -
8
AUFRUF!
Sonderausstellung «20 Jahre Maueröffnung Demonstrationen und Runder Tisch in Delitzsch»
Die o. g. Sonderausstellung wird vom 9. Oktober 2009 bis
10. Januar 2010 im Museum Barockschloss Delitzsch gezeigt.
Dafür sucht das Museum noch Fotografien, Handzettel, Plakate
oder andere Gegenstände aus Delitzsch vom Herbst 1989.
Bitte unterstützen Sie das Gelingen der Ausstellung.
Es werden v. a. Abbildungen gesucht:
• von den Demonstrationen
• vom Runden Tisch
• vom Neuen Forum
• von den Montagsandachten
Kontakt: Museum Barockschloss Delitzsch, Schlossstraße 31,
04509 Delitzsch
Tel: 034202 67-208, Fax: -409, E-Mail: [email protected]
Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009
Händler für Delitzscher Weihnachtsmarkt
gesucht
Die Delitzscher Werbegemeinschaft veranstaltet vom Freitag
27.11.09 bis Sonntag 29.11.09 den Delitzscher Weihnachtsmarkt
auf dem Marktplatz.
Dafür werden noch Händler speziell mit weihnachtsspezifischen
Sortimenten wie z.B. Spielzeug, Baumschmuck, Schnitzereien
oder Kerzen gesucht.
Verkaufsstände werden gestellt.
Interessenten melden sich bitte bis 22.9.09 unter Tel.:
01723907838 bei Frau Kaufmann.
Verwaltungsgebäude der TWD
erhält Gebäude-Energieausweis
Geschäftseröffnung Parfümerie P.C.B.
in der Breiten Straße
Das in bester Lage gegenüber dem Breiten Turm gelegene
Geschäft bietet den Kunden auf großzügiger Fläche ein erlesenes Sortiment an Parfümeriewaren, Schmuck und Lederwaren.
Das Angebot wird abgerundet durch qualitativ hochwertige Herrentextilien bekannter Hersteller.
Für die ansprechende Präsentation der Waren wurde das Geschäft
aufwändig umgestaltet und ermöglicht nun dem fachkundigen
Verkaufspersonal eine individuelle Beratung der Kunden.
Oberbürgermeister Dr. Wilde dankte Herrn Hofmeister für seine
Entscheidung, in der Breiten Straße mit der Eröffnung seiner
3. Filiale einen Akzent für die weitere Entwicklung der Handelslandschaft in diesem Bereich zu setzen. Er wünschte ihm und seinem Team viele interessierte Kunden im neuen Geschäft und einen
weiterhin guten Geschäftsverlauf.
Am 27. Juni 2007 hat die Bundesregierung die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Sie trat zum 1. Oktober 2007
in Kraft und führte die Energieausweis-Pflicht für Gebäude ein.
Nach EnEV sind Energieausweise für öffentliche Gebäude ab dem
1. Juli 2009 vorgeschrieben und müssen an gut sichtbarer Stelle ausgehängt werden. Dies betrifft Gebäude mit mehr als 1.000
Quadratmeter Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden.
Das Verwaltungsgebäude der Technische Werke Delitzsch GmbH
(TWD) verfügt jetzt über einen bedarfsorientierten Gebäude-Energieausweis. Erstellt wurde der Energieausweis von Diplomingenieur Thomas Wilke, Architekten von Ingenieure Pro Bau in
Delitzsch. „Er bescheinigt dem Verwaltungsgebäude der TWD
eine sparsame Gesamtenergieeffizienz - der Wert liegt mehr als
5 % unter dem Wert vergleichbarer neugebauter Gebäude nach
der Energieeinsparverordnung (EnEV)“, freut sich Geschäftsführer Jörn Otto über das positive Ergebnis.
Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen
des Energiebedarfs erstellt und gibt Auskunft darüber, wie er im
Vergleich zum EnEV-Anforderungswert liegt.
Amtsblatt
der Stadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen
IMPRESSUM
Anlässlich der Eröffnung seiner neuen Filiale in der Breiten Straße 25 stattete Oberbürgermeister Dr. Wilde dem Inhaber Herrn
Hofmeister einen Betriebsbesuch ab.
Das Amtsblatt erscheint wöchentlich jeweils freitags für alle Haushalte kostenlos.
- Herausgeber, Druck und Verlag:
VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,
An den Steinenden 10,
Telefon: (0 35 35) 4 89-0, Telefax: (0 35 35) 4 89-1 15,
Telefax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Delitzsch,
Herr Dr. Manfred Wilde,
Der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla
oder der jeweilige Vertreter im Amt
- Verantwortlich für den Anzeigenteil:
VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG,
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller
- Anzeigenannahme/Beilagen:
Frau Zehrt, Funk: 01 71 / 4 84 47 16,
Telefon (03 42 02) 3 67 21, Telefax: (03 42 02) 3 67 22
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für
nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann
nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich
ausgeschlossen.
9
11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
In der Zeit vom 01.8.2009 bis zum 31.8.2009 wurde im Standesamt Delitzsch der Sterbefall folgender Personen beurkundet;
die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor.
17.08.09
30.07.09
Gertrude Frida Polzer geb. Nickel
Anna Emma Böhme geb. Pannicke
Ostsiedlung 71d, 04509 Delitzsch
Securiusstraße 40b, 04509 Delitzsch
03.08.09
17.08.09
Elsa Elly Holzweißig geb. Allner
Paul Kurt Pietzner
Nordstr. 08, 04509 Delitzsch
Hainstr. 74, 04509 Delitzsch
06.08.09
22.08.09
Martha Anni Oppel geb. Arnold
Olga Elfriede Sachweh geb. Winkler
Beerendorfer Anger 10, 04509 Delitzsch, OT Beerendorf
Hallesche Straße 44, 04509 Delitzsch
10.08.09
22.08.09
Günter Georg Schinke
Grete Erna Uhlig geb. Wittkowski
Nordstr. 06, 04509 Delitzsch
Pfortenstraße 01, 04509 Delitzsch
11.08.09
23.08.09
Anna Hilda Böttcher geb. Bielig
Margot Frieda Irmgard Högen geb. Kurtzke
Hainstr. 74, 04509 Delitzsch
Hainstr. 74, 04509 Delitzsch
13.08.09
23.08.09
Werner Paul Parré
Gustav Hellmut Mai
Otto-von-Guericke-Str. 20, 04509 Delitzsch
Am Rödgener Anger 12, 04509 Delitzsch, OT Rödgen
17.08.09
24.08.09
Emma Erdmute Melanie Künzel geb. Wolle
Cäcilia Hedwig Reinke geb. Ruhnau
Alte Dorfstr. 11, 04509 Delitzsch, OT Spröda
Hainstr. 74, 04509 Delitzsch
17.08.09
Peter Walter Haase
Bitterfelder Str. 49, 04509 Delitzsch
Feiertagsöffnungszeiten der Tourist-Information und des Museums im Barockschloss Delitzsch
Tag der deutschen Einheit
Reformationstag
Samstag, 3. Oktober 2009
Samstag, 31. Oktober 2009
10 - 17 Uhr
10 - 17 Uhr
Kartenvorverkauf in der Tourist-Information im Barockschloss Delitzsch
Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag 10-17 Uhr
Tel. 034202 67-237, Fax: 67-408
Stand: 08.09.2009
Musicals
Gutscheine
Gutscheine
Gutscheine
König der Löwen
Ich war noch niemals in New York
Tarzan
Starlight Express
Wicked - Die Hexen von Oz
Dirty Dancing
Der SCHUH des MANITU
BLUE MAN GROUP
Sonntagsbrunch
Kabarett SanftWut
ZOO, Belantis, Amazonien
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Bochum
Stuttgart
Berlin
Berlin
Berlin
Ramada-Treff-Hotel Leipzig
Leipzig
Leipzig
versch. Zeiten
versch. Zeiten
versch. Zeiten
versch. Zeiten
versch. Zeiten
versch. Zeiten
versch. Zeiten
versch. Zeiten
jeden Sonntag
Ingo Appelt
Sängerball der SchulzeDelitzsch-Chöre
Ostrock-Klassik
Westsächsisches SymphonieOrchester - Antonin Dvorak
Linda Feller & H. Schulze Gerlach
„Irren ist menschlich“Cabarettchansons
Rudi Giovannini
Mitspieltheater mit Pepp
und Fridoline
Peter Orloff
Spiegelpalast Leipzig
Bürgerhaus Delitzsch
20:00
19:00
Arena Leipzig
Stadtkirche Peter & Paul Delitzsch
20:00
17:00
Leine Saal, Badrina
Schlosskeller Delitzsch
15:00
19:30
Kulturhaus Wolfen
Oberer Bahnhof Delitzsch
17:00
16:00
Ev.-reformierte Kirche Leipzig
19:30
2009
18.09.09
19.09.09
20.09.09
20.09.09
26.09.09
26.09.09
27.09.09
27.09.09
01.10.09
10
07.10.09
08.10.09
08.10.09
10.10.09
10.10.09
10.10.09
15.10.09
17.10.09
17.-24.10.09
19.10.09
21.10.09
22.10.09
24.10.09
24.10.09
24.10.09
24.10.09
24.10.09
26.10.09
27.10.09
29.10.09
30.10.09
31.10.09
31.10.09
01.11.09
01.11.09
02.11.09
03.11.09
03.11.09
07.11.09
08.11.09
12.11.09
13.11.09
13.-15.11.09
14.11.09
14.11.09
16.11.09
19.11.09
19.11.09
20.11.09
21.11.09
21.11.09
21.11.09
23.11.09
27.11-19.12.
27.11.09
28.11.09
28.11.09
29.11.09
04.12.09
05.12.09
05.12.09
06.12.09
06.12.09
10.12.09
11.12.09
12.12.09
12.12.09
13.12.09
13.12.09
Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009
Ostalgie mit Tom Pauls und
Uwe Steimle
Johann König
Das Bundeskabarett
Margot Hellwig
Celtic Mystery - Ein irisches
Tanzmärchen
15. Bernstein -Tanzturnier
WeltMusikSchau
„Zarah Leander“-Musicalsolo
Caveman
Captain Cook
Vicky Leandros
Die Münchener Freiheit
Tom Astor
„Berlin wird immer jrößer“Mundart aus Berlin
LAITH AL-DEEN
Olaf Schubert
Mando Diao
MDR Deutsches Fernsehballett
Immer wieder sonntags mit
Stefan Mross
Status Quo & Kansas
Kaiser Sisters
Andy Borg und Monika Martin
Kathrin & Peter
Leipziger Pfeffermühle
Roland Kaiser
Heinz Rudolf Kunze im Räuberzivil
Absolventenmesse
Mitteldeutschland
Udo Jürgens
BEAT Club
Götz Alsmann
WWE (Wrestling)
Dieter Nuhr
Lügen aber ehrlich
Barbara Thalheim & Jean Pacalet
„Nehm Sie nen Alten“-Liederliches
Von Otto Reutter mit J. Hilbrecht
Adoro
Ute Freudenberg
Die Amigos
Silbermond
Achim Menzel
Placebo
Unser Sandmännchen
The Chippendales
Herr Fuchs und der Schatz
Der Trolle
Prinzessin Lillifee und der Zauber
der Rose
Horst Lichter
„Sushi ist auch keine Lösung“
Linedance mit Ramona & Hannes
Wiener Sängerknaben
Xavier Naidoo
Die Söhne Mannheims
Keimzeit
„Schöööne Bescherung“
Weihnachtsprogramm
Puhdys Akustik - Tour
Brunner & Brunner
IN EXTREMO
Peter Orloff & SchwarzmeerKosaken-Chor
„Gruseln unterm Lampenschirm“
Schwanensee
Das Kaffeegespenst mit Tom Pauls
Arena Leipzig
20:00
Haus Auensee
Pfarrscheune Schenkenberg
Leine Saal Badrina
Kulturpalast Bitterfeld
20:00
20:00
16:00
20:00
Bernsteinhalle Friedersdorf
Arena Leipzig
Schlosskeller Delitzsch
Spiegelpalast Leipzig
Gewandhaus Leipzig
Gewandhaus Leipzig
Gewandhaus Leipzig
Leine Saal Badrina
Schlosskeller Delitzsch
18:00
abgesagt!
19:30
versch. Zeiten
20:00
abgesagt!
20:00
16:00
19:30
Haus Auensee
Kulturhaus Wolfen
Arena Leipzig
Arena Leipzig
Gewandhaus Leipzig
20:00
20:00
20:00
20:00
20:00
Arena Leipzig
Pfarrscheune Schenkenberg
Kulturpalast Bitterfeld
Leine Saal Badrina
Leine Saal Badrina
Gewandhaus Leipzig
Kirche Schenkenberg
Congress Center Leipzig
(CCL)
Arena Leipzig
Leine Saal Badrina
Gewandhaus Leipzig
Arena Leipzig
Arena Leipzig
Spiegelpalast Leipzig
Pfarrscheune Schenkenberg
Schlosskeller Delitzsch
20:00
20:30
19:30
16:00
19:00
20:00
20:00
10:00
Arena Leipzig
Kulturhaus Wolfen
Dessau
Arena Leipzig
Leine Saal Badrina
Arena Leipzig
Kulturpalast Bitterfeld
Haus Auensee
Steintor Varieté Halle
20:00
19:30
19:30
20:00
16:00
20:00
14:00
20:00
versch. Zeiten
Arena Leipzig
16:00
Arena Leipzig
20:00
Leine Saal Badrina
Nicolaikirche Leipzig
Arena Leipzig
Arena Leipzig
Haus Auensee
Schlosskeller Delitzsch
20:00
19:00
20:00
20:00
20:00
19:30
Kulturpalast Bitterfeld
Gewandhaus Leipzig
Steintor Varieté Halle
Leine Saal Badrina
19:00
20:00
20:00
19:00
Schlosskeller Delitzsch
Gewandhaus Leipzig
Centraltheater Leipzig
19:30
19:30
16:00
20:00
20:00
19:00
20:00
20:00
versch. Zeiten
20:30
19:30
11
11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
13.12.09
14.12.09
16.12.09
16.12.09
16.12.09
17.12.09
17.12.09
18.12.09
20.12.09
21.12.09
23.-27.12.09
28.12.09
31.12.09
31.12.09
TOGGOLINO & seine Freunde
Weihnachten mit Michael Hirte
The Gregorian
Frank Schöbel & Gäste
Weihnachten mit Michael Hirte
Rock OST Weihnachtstour mit Silly
José Carreras Gala 2009
Weihnachten mit
Marianne und Michael
Weihnachten mit Maxi Arland
CITY
Holiday on Ice
Pippi plündert den
Weihnachtsbaum
Apassionata
Silvesterveranstaltung
Arena Leipzig
Gewandhaus Leipzig
Gewandhaus Leipzig
Oper Leipzig
Kulturpalast Bitterfeld
Kulturhaus Wolfen
Leipziger Messe, Halle 1
Kulturpalast Bitterfeld
14:00
20:00
20:00
20:00
20:00
20:00
20:15
19:30
Kulturhaus Wolfen
Gewandhaus Leipzig
Arena Leipzig
Haus Auensee
16:00
20:00
versch. Zeiten
17:00
Arena Leipzig
Leine Saal Badrina
versch. Zeiten
20:00
Drei Haselnüsse für Aschenbrödel
Tom Pauls Sächsische Variationen
Wiener Johann Strauß Gala
The Bar At Buena Vista
ABBA - The Concert
Carmina Burana & 9. Sinfonie
Unser Sandmännchen
Ben Becker liest die Bibel
André Rieu
The Very Best of Black Gospel
Wolfgang Ziegler
The Best of Musicals
Das Phantom der Oper
ABBA - Die Show
Musikantenstadl
Roger Cicero & Band
Der Chinesische Nationalzirkus
Die Nacht der Musicals
Zauber der Travestie
Tom & Chérie
Magic of the Dance
Die große Dampfershow
präsentiert von Maxi Arland
Wiener Walzer Träume
Der Chinesische Nationalzirkus
Ausbilder Schmidt
Magic of the Dance
ABBA MANIA
HAIR
Herman van Veen
Jacko Tour 2010
Die Nacht der Musicals
Johann König
Thriller - Live
Baumann & Clausen
Linedance mit Ramona und Hannes
Rock the Ballet
Helge Schneider
Hansi Hinterseer
Night of the Dance
Best of Musicals
Der Glöckner von Notre Dame
(MUSICAL)
Markus Maria Profitlich
Semino Rossi
Ute Freudenberg
Die Militär- und Blasmusikparade
Flames of Classic
Zauber der Travestie
Lord of the Dance
SCOOTER
Die Schäfer
Steintor Varieté Halle
Centraltheater Leipzig
Gewandhaus Leipzig
Oper Leipzig
Arena Leipzig
Gewandhaus Leipzig
Steintor Varieté Halle
Arena Leipzig
Arena Leipzig
Nikolaikirche Leipzig
Leine Saal Badrina
Gewandhaus Leipzig
Gewandhaus Leipzig
Arena Leipzig
Arena Leipzig
Arena Leipzig
Gewandhaus Leipzig
Kulturpalast Bitterfeld
Kulturhaus Wolfen
Kulturhaus Wolfen
Kulturpalast Bitterfeld
Kulturpalast Bitterfeld
14:00
20:00
16:00 u. 20:00
versch. Zeiten
20:00
20:00
14:00
20:00
20:00
19:30
16:00
19:00
20:00
20:00
19:30
20:00
18:00
20:00
18:00
19:30
20:00
19:30
Gewandhaus Leipzig
Kulturpalast Bitterfeld
Steintor Varieté Halle
Oper Leipzig
Kulturpalast Bitterfeld
Gewandhaus Leipzig
Oper Leipzig
Kulturpalast Bitterfeld
Gewandhaus Leipzig
Steintor Varieté Halle
Arena Leipzig
Steintor Varieté Halle
Leine Saal Badrina
Gewandhaus Leipzig
Gewandhaus Leipzig
Arena Leipzig
Gewandhaus Leipzig
Arena Leipzig
Arena Leipzig
20:00
20:00
20:00
20:00
20:00
20:00
20:00
20:00
20:00
20:00
20:00
20:00
19:00
versch. Zeiten
20:00
20:00
20:00
versch. Zeiten
20:00
Steintor Varieté Halle
Arena Leipzig
Leine Saal Badrina
Arena Leipzig
Gewandhaus Leipzig
Bürgerhaus Delitzsch
Arena Leipzig
Arena Leipzig
Leine Saal Badrina
20:00
20:00
16:00
14:30
20:00
20:00
20:00
20:00
16:00
2010
02.01.10
03.01.10
03.01.10
08.-10.01.10
09.01.10
10.01.10
10.01.10
12.01.10
14.01.10
14.01.10
16.01.10
17.01.10
18.01.10
19.01.10
22.01.10
24.01.10
31.01.10
31.01.10
31.01.10
04.02.10
11.02.10
12.02.10
17.02.10
17.02.10
18.02.10
18.02.10
19.02.10
19.02.10
19.-20.02.10
20.02.10
22.02.10
26.02.10
26.-27.02.10
27.02.10
27.02.10
27.-28.02.10
01.03.10
02.03.10
05.03.10
05.-06.03.10
10.03.10
13.03.10
13.03.10
13.03.10
14.03.10
14.03.10
19.03.10
19.03.10
20.03.10
20.03.10
12
Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009
27.03.10
28.03.10
01.04.10
05.04.10
08.04.10
09.04.10
09.04.10
11.04.10
16.04.10
18.04.10
22.04.10
24.04.10
29.04.10
01.05.10
08.05.10
09.05.10
14.05.10
15.05.10
19.05.10
30.05.10
12.06.10
14.08.10
25.09.10
09.10.10
16.10.10
06.11.10
27.11.10
03.12.10
Beat- Club/ Alan Silson (SMOKIE)
Tom Pauls
Heißmann & Rassau „Witwenalarm“
The Ten Tenors
Die Zauberflöte“Mozart Spectacular“
CITY
Manfred Krug &
„The Berlin Jazz Orchestra“
Leipziger Funzel
Das Frühlingsfest der Volksmusik
Nigel Kennedy
SWAN LAKE
Die Wildecker Herzbuben
Mireille Mathieu
Atze Schröder
Monika Hauff &
Klaus Dieter Henkler
Die Amigos
David Garrett
Linedance mit Fair Play
DJ Bobo
Die große MDR1 Schlagerparade
Hans Jürgen Beyer
Olaf Berger
Beat- Club mit The Lords
Original Naabtal Duo
Mario Barth (Zusatztermin)
Herkuleskeule Dresden
Linedance mit Ramona & Hannes
Katrin Weber
Dr. med. Eckart v. Hirschhausen
Leine Saal Badrina
Steintor Varieté Halle
Gewandhaus Leipzig
Gewandhaus Leipzig
Gewandhaus Leipzig
Landsberg
Gewandhaus Leipzig
20:00
20:00
20:00
20:00
20:00
21:00
20:00
Leine Saal Badrina
Arena Leipzig
Gewandhaus Leipzig
Arena Leipzig
Leine Saal Badrina
Arena Leipzig
Arena Leipzig
Leine Saal Badrina
19:00
19:30
20:00
20:00
16:00
20:00
20:00
16:00
Händelhalle Halle
Gewandhaus Leipzig
Leine Saal Badrina
Arena Leipzig
Arena Leipzig
Leine Saal Badrina
Leine Saal Badrina
Leine Saal Badrina
Leine Saal Badrina
Arena Leipzig
Leine Saal Badrina
Leine Saal Badrina
Steintor Varieté Halle
15:00
20:00
19:00
20:00
14:30
16:00
16:00
20:00
16:00
20:00
20:00
19:00
20:00
Gewandhaus Leipzig
20:00
2011
18.01.11
Für die regulären Veranstaltungen im Gewandhaus, Leipziger Oper, Arena Leipzig, in der Musikalischen Komödie, im Schauspielhaus, im Kabarett SanftWut, im Kabarett academixer, im Kabarett „Die Funzel“, im Kabarett „Leipziger Pfeffermühle“,
im Krystallpalast u. a. sowie in der Händelhalle und Steintor-Varieté können Karten im Vorverkauf erworben werden.
Bitte beachten!
An die Vereine, Verbände, Parteien, Institutionen und Kirchen
Nicht vergessen - Redaktionsschluss für die 37. Ausgabe unseres Amtsblattes ist Montag, der
14. September 2009
bis spätestens 16.00 Uhr!
Spätere Eingänge können aus technischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.
Stadtverwaltung Delitzsch
Ref. Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail-Kontakt: [email protected]
■
Vereine und Verbände
1. SV Concordia Delitzsch
Vereinsspiele am 12. und 13.09.2009
Spieltag
Datum
Ort
Zeit
Spielklasse
Heimmannschaft
Gastmannschaft
__________________________________________________________________________________________________________________________
Sonnabend 12.09.2009 ABH
16.30 Uhr Pokalspiel Frauen
Concordia Delitzsch
Turbine Leipzig
__________________________________________________________________________________________________________________________
Sonnabend 12.09.2009 ABH
18.00 Uhr Pokalspiel 3. Männer Concordia Delitzsch III
SG Germania Zwenkau
__________________________________________________________________________________________________________________________
Sonntag
13.09.2009
16.30 Uhr Pokalspiel 2. Männer ZHC Grubenlampe
Concordia Delitzsch II
13
11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
- Wohnungsbaugenossenschaft -
14
Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009
Komödie im BAFF THEATER Delitzsch
Am 20. September 2009 ist ERNST sein wieder mal alles, wenn
die BAFF-Theatergruppe „Lebenslänglich“ um 18.00 Uhr im Oberen Bahnhof ihre viel gespielte und immer wieder gern gesehene
Komödie „Mein Freund Bunbury – oder: Die Bedeutung ERNST
zu sein“ frei nach Oscar Wilde präsentiert.
Um der Langeweile auf seinem Landgut zu entkommen, erfindet
Jack einen jüngeren Bruder namens Ernst, der angeblich in London lebt und dort viele Probleme verursacht. Besonders das Geld
nimmt dieser Ernst nicht ernst genug. Um dem Stress mit der eigenen Familie zu entkommen, erfindet Algy hingegen einen Freund
namens Bunbury, der angeblich irgendwo auf dem Land lebt und
dort viele Probleme hat. Besonders nimmt der gute Bunbury seine
Gesundheit nicht ernst genug. Er ist ständig krank. Das alles wäre
sicherlich lange gut gegangen, hätte sich Jack nicht in die Grossstädterin Gwendolen verliebt und Algy in die Landschönheit Cecily. Denn es gibt den gleichen entscheidenden Fehler in den Augen
ihrer Angebeteten: sie heißen beide nicht Ernst.
Aber ERNST sein ist alles, wenn sie Gwendolen und Cecily wirklich heiraten wollen. Am Ende findet sich alles auf dem Land ein,
wo es bald hektischer zugeht als in der Grossstadt.
Karten für die Vorstellung sind im Vorverkauf zum Preis von
6,50 Euro in der Touristinformation Delitzsch und bei der Buchhandlung Engler am Roßplatz in Delitzsch erhältlich.
Angelsportverein Breitenfeld/Selben 1988 e.V.
Einladung zum Nachtangeln
Sonnabend, den 19.09.2009 um 15:00 Uhr bis Sonntag, den
20.09.2009
In der Kiesgrube MM1-14 Lausig
Meldeschluss Donnerstag, den 14.09.2009 beim Kassierer Telefonnummer: 034202-90328 oder 01622103401
NEUES KURSJAHR
Das Mehrgenerationenhaus Delitzsch und das soziokulturelle Zentrum „MITTENDRIN” beginnt ab sofort mit zahlreichen bewährten und neuen Angeboten das neue Kursjahr. Angefangen von
Grundkursen für Kinder von 3 bis 5 Jahren und Grundschulkindern, Vorschulkursen, Theater, Computer, Floristik, Schneidern,
kreatives Gestalten, Frauen- und Seniorengymnastik, Familiensport, Kindergeburtstage bis hin zu Beratungs- und Betreuungsangeboten und gemütlichen Kaffeenachmittagen sowie Dienstleistungen rund um die Familie.
Unsere Serviceangebote
Öffnungszeiten
Mo - Do
8.00 – 12.00 Uhr; 14.00 – 21.00 Uhr
Fr
8.00 – 12.00 Uhr; 14.00 – 16.00 Uhr
Bei Angeboten und Veranstaltungen gesonderte Öffnungszeiten
STELLENAUSSCHREIBUNG
Der Verein „Soziokulturelles Zentrum e. V.” hat ab dem
15.09.2009 eine offene Stelle über Kommunalkombi im Bereich
Naturwissenschaft und Technik zu besetzen.
Voraussetzungen für die Einstellung:
• Alter ab 50 Jahre
• Förderfähigkeit durch ARGE Delitzsch muss gewährleistet sein
• Interesse an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
• Teamfähigkeit und Einsatzbereitschaft
• Führerschein Kl. 3
Bei Interesse melden Sie sich bitte im soziokulturellen Zentrum
„Mittendrin”, Kosebruchweg 14 in Delitzsch oder zur telefonischen Terminvereinbarung unter (03 42 02) 6 37 64.
Bügelservice
Wir übernehmen das Bügeln Ihrer Wäsche. Sie bringen Ihre
Wäsche zu uns und innerhalb von 2 Werktagen ist dann Ihre
Bügelwäsche schrankfertig und abholbereit.
Annahme:
Montag von 16.00-20.00 Uhr und jeweils dienstags und donnerstags von 09.00-15.00 Uhr
Näh- und Änderungsservice
Ihr Outfit ist zu eng oder zu weit? Wir passen Ihre Kleidung Ihrer
Figur an! Wir kürzen Hosen, Jacken, Blusen, …
Dienstag
von 10.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
und
Donnerstag
von 10.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Einladung in unsere Begegnungsstätte Café „Mitte“
• zum Plauschen und Abspannen ...
• für Informationen, Absprachen ...
• für Kinder ein extra Betreuungsangebot, Spiele-Ecke und Kinderimbiss
• Möglichkeit Bücher und Zeitschriften anzusehen, auszutauschen, auszuleihen
15
11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
Jeden Tag von
08.30 – 10.30 Uhr
12.00 – 13.30 Uhr
14.30 – 16.30 Uhr
ab 17.30 Uhr
außerdem:
Mo. ab 18.00 Uhr
Di.
ab 09.30 Uhr
ab 14.00 Uhr
Mi. ab 15.00 Uhr
Do.
Frühstücksangebot
Mittagstisch (Voranmeldung notwendig)
Kaffee und Kuchen
kleine Snacks
Strick- und Handarbeitsnachmittag
Frauenfrühstück
Seniorennachmittag
Spielenachmittag, Skat, Rommé, Doppelkopf ...
ab 09.00 Uhr Arbeitslosentreff
Mittagstisch im Café „Mitte“
Unser Haus bietet Mittagessen für alle Generationen zu einem
attraktiven Preis-Leistungsverhältnis an. Es wird eine gesunde
Hausmannskost, die täglich frisch zubereitet wird, angeboten.
Schon ab 2,70 EUR erhalten Sie ein vollwertiges warmes Mittagessen mit Nachtisch und Nachschlag. Die Einnahme der warmen Mahlzeit erfolgt in unserer Einrichtung in angenehmer Atmosphäre. Weiter Informationen und Anmeldungen nimmt gern Frau
Geyer (Tel. 63764) von Ihnen entgegen.
Förderverein „Kirche Brodau e. V.“
Einladung zu den Veranstaltungen im September
Raum und Ausstattung für Ihre Familienfeier
Unser Café „Mitte” ist die zentrale Begegnungsstätte unseres
Vereins und wird auch gern für private Familienfeiern, Firmenevents oder Ausstellungen genutzt.
Für Höhepunkte im Familienleben, wie Taufe, Schulanfang, runde
Geburtstage, Hochzeiten u. ä. sind alle Voraussetzungen gegeben
(Küchennutzung, ausreichend Geschirr und Besteck, Gläser usw.)
und die gemütliche Atmosphäre garantieren eine unvergessliche
Feier. Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie auf Wunsch auch bei der
Vorbereitung, der Ausgestaltung des Raumes, der Tischdeko, beim
Kuchen backen sowie bei der musikalischen Umrahmung.
Diese Räumlichkeiten sind natürlich sehr gefragt und eine rechtzeitige Voranmeldung ist unbedingt notwendig.
Zum Tag des offenen Denkmals wird
am
13. September 2009 um 10 Uhr
ein Gottesdienst stattfinden. Anschließend können Kirche und Turm besichtigt werden.
Außerdem wird erstmals in Brodau
Erntedank gefeiert. Daher findet am
26. September 2009 um 18 Uhr
ein Gottesdienst statt. Danach wird in
der Kirche ein Film zu unserem Dorf
gezeigt.
Nachbarschaftstelefon
Wir vermitteln ehrenamtliche Helferinnen und Helfer wenn Sie
Unterstützung im alltäglichen Leben benötigen, z. B. zum Einkaufen, für außerhäusliche Wege zum Arzt, zu Behörden oder zu
Veranstaltungen, für stundenweise Betreuung von Kindern oder
Angehörigen. Außerdem helfen wir, wenn Gesellschaft gewünscht
wird, z. B. zur Begleitung auf Spaziergängen, zum Vorlesen oder
einfach zum Aussprechen, zur Herstellung von Kontakten oder
auch, wenn Sie Fragen und Probleme haben und einen Rat suchen.
Rufen Sie an: Telefon (03 42 02) 8 65 97
montags bis freitags in der Zeit von 08.00 - 12.00 Uhr und von
13.00 - 17.00 Uhr
Aufruf
Die Volkssolidarität Delitzsch e.V. sucht Kinder, im Alter von
4 - 6 Jahre, die gerne auf spielerische Art und Weise das Tanzen erlernen möchten. Auf Euch warten bereits Kinder, die
Euch kennenlernen und mit Euch Spaß haben wollen. Das
Training findet jeden Freitag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr im
BIZ, Straße der Freundschaft 2, statt. Informationen und
Anmeldungen bitte unter: 0176-67423928
Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.
Förderverein
„Kirche Brodau e.V.“
AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN
PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER
BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE
ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN
BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN
AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN
PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER
BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE
Fragen zur Werbung?
Kreisverband Delitzsch e. V.
Stellengesuch
Der DRK-KV Delitzsch e. V. sucht Fahrer auf 165-Euro-Basis.
Bitte melden sich bei Herrn Schweiger, Eilenburger Straße 65,
04509 Delitzsch (Tel. 03420 2309422).
Ihre Anzeigenfachberaterin
Kerstin Zehrt
berät Sie gern.
Telefon: 03 42 02/3 67 21
Telefax: 03 42 02/3 67 22
Funk: 01 71/4 84 47 16
[email protected]
www.wittich.de
Eilenburger Straße 65
04509 Delitzsch
Tel.: 034202 3094-0
www.drk-delitzsch.de
16
Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009
Sprechzeiten:
MO - DO
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Nordsachsen e. V.
09.00 - 15.00 Uhr
Aussiedler-, Migrationsberatung
Jelena Bogdanow
Sprechzeiten:
DI
15.00 - 18.00 Uhr
FR
10.00 - 13.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Nordsachsen e. V.
Soziale Dienste
Birkenweg 1, 04509 Delitzsch
Tel.: 03 42 02 / 3 74 60
Fax: 03 42 02 / 37 46 10
e-mail:[email protected]
Jugend- und Sozialberatung
Melanie Walther
37 46 13
Sprechzeiten:
DI + DO
10.00 - 12.00 / 13.00 - 19.00 Uhr
• Beratung von Jugendlichen bei all ihren Sorgen und Problemen
• ALG II Ausfüllhilfe
Streetworker
Ralf Zimmermann
37 46 14
Sprechzeiten:
DI + DO
10.00 - 12.00 / 13.00 - 19.00 Uhr
• Begleitung von Jugendlichen zu Ämtern und Behörden
• Unterstützung bei Wohnungs- und Arbeitssuche
• Betreuung von straffällig gewordenen Jugendlichen
Jugendschutz
Ilona Adler
37 46 19
Sprechzeiten nach Vereinbarung
• Präventionsarbeit (vorbeugende Aufklärung) zu möglichen
Gefahren für Kinder und Jugendliche
Schwangeren- und Familienberatung
Delitzsch
Schäfergraben A-H, Haus G
Martina Fritzsche
35 17 84
Sprechzeiten:
MO
09.00 - 12.00 Uhr
DI
13.00 - 18.00 Uhr
1.+3.MI
13.00 - 15.00 Uhr
DO
09.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 Uhr
FR
nach Vereinbarung
Schkeuditz
Goethe – Str.22
Martina Fritzsche
03 42 04 / 1 28 59
Sprechzeiten:
2.+4. Mittwoch
10.00 - 14.00 Uhr
ALG II Ausfüllhilfen
(bitte Termin vereinbaren)
Bewerbungshilfen
(bitte Termin vereinbaren)
37 46 20
37 46 13/14
37 46 13/14
Mobiler Sozialer Hilfsdienst
Jeannine Seifert
3 74 60
• Behindertenfahrdienst
• rollstuhlgerechte Transporte
• Seniorenfahrdienste
• Begleitungsdienste
• Fahrten zu Veranstaltungen
• Fahrten zu Ärzten und Therapien (Dialyse)
• Flughafentransfer
Essen auf Rädern
Frau Müller
Kindertagesstätte „Sonnenland“
Frau Ehrlich
3 57 27
5 82 12
Kindertagesstätte „Freundschaft“
Frau Du Bois
37 46 11
Sozialstation der AWO
Beerendorfer Str.1
Strick- und Handarbeitsgruppe
jeden Dienstag von 14.00 - 15.30 Uhr
3 74 60
Rolli- und Seniorenclub
jeden Donnerstag von 13.30 - 17.00 Uhr
3 74 60
Bitte vergessen Sie nicht, bis spätestens Mittwoch den Fahrdienst zu bestellen!
Seniorenbegegnungsstätte der AWO
Schuldnerberatung
Delitzsch
Schäfergraben A-H, Haus G
Silvia Roitzsch
35 17 83
Sprechzeiten:
MO
09.00 - 12.00 Uhr
DI
09.00 - 12.00 / 13.00 - 18.00 Uhr
DO
09.00 - 12.00 / 13.00 - 16.00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind wir auch außerhalb der
Sprechzeiten gern für Sie da.
Beerendorfer Str. 1
04509 Delitzsch -Ost
Schkeuditz
Goethestr. 22
Silvia Roitzsch
Sprechzeiten:
2.+4. Mittwoch
Mi 16.09.2009
Do 17.09.2009
Hier das Veranstaltungsangebot der
AWO - Seniorenbegegnungsstätte Delitzsch - Ost
für die nächsten Wochen
Mo 14.09.2009
Di
15.09.2009
Aktivität nach dem
Kaffeetrinken
versch. Kartenspiele und
Strickclub
wir laden ein ins Tanzkaffee
Rolliclub
14.00 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
13.30 Uhr
03 42 04 / 1 40 00
Mo 21.09.2009
Di 22.09.2009
Mi 23.09.2009
10.00 - 14.00 Uhr
Schulsozialarbeit (BSZ)
Karl-Marx-Str.1
Susanne Pretzsch
7 39 79
0178 / 88 33 540
14.00 Uhr
14.00 Uhr
Do 24.09.2009
Kaffee nach der Bewegung
heute sind Kartenspiele gefragt
Grillparty mit Stimmungskanone
Helga
Rolliclub
Mo 28.09.2009
sportliche Aktivitäten
14.00 Uhr
14.00 Uhr
13.30 Uhr
17
11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
Di
29.09.2009
Mi
30.09..2009
Nachmittag der Kartenspiele und
Strickclub
14.00 Uhr
gemütlicher Kaffeenachmittag 14.00 Uhr
Pflegedienst der AWO
Beerendorfer Str.1
04509 Delitzsch - Ost
Hier einige Angebote unseres Pflegedienstes
-
Häusliche Pflege von behinderten, kranken und alten Menschen
Verhinderungspflege (z. B. während des Urlaubs)
Betreuung nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz
Ausübung ärztlicher Verordnung (Injektion, Verbände)
Verleih von Pflegehilfsmitteln
Beratungsbesuche lt. Pflegeversicherungsgesetz
Hauswirtschaftshilfe
Vermittlung von Hausnotruf
Vermittlung von Fahrdiensten
Tagesbetreuung von Alzheimer- bzw. Demenzkranken
18.00 Uhr
18.00 Uhr
Sonntag, 13.09.
08.00 Uhr
Hl. Messe in Delitzsch
09.00 Uhr
Hl. Bad Düben und Zwochau
10.00 Uhr
Hl. Messe in Schkeuditz
10.30 Uhr
Hl. Messe in Delitzsch und Eilenburg
Offene Kirche in Delitzsch
zum Tag des Offenen Denkmals
17.00 Uhr
Vesper in Delitzsch
Montag, 14.09.
08.00 Uhr
Morgenlob in Delitzsch
16.00 Uhr
Hl. Messe in Podelwitz
18.30 Uhr
Hl. Messe in Zwochau
Dienstag, 15.09.
08.30 Uhr
Hl. Messe in Bad Düben
17.30 Uhr
Wort-Gottes-Feier in Löbnitz
18.00 Uhr
Hl. Messe in Eilenburg
18.30 Uhr
Hl. Messe in Zwochau
Mittwoch, 16.09.
14.00 Uhr
Hl. Messe in Eilenburg
17.30 Uhr
Eucharistische Anbetung in Delitzsch
18.00 Uhr
Hl. Messe in Delitzsch
18.30 Uhr
Hl. Messe in Zwochau
Tagesbetreuung der AWO
Beerendorfer Str.1
04509 Delitzsch - Ost
Montag bis Freitag
08.00 - 16.00 Uhr
Terminänderung!
Unser Treffen im September kann erst
am 23.des Monats stattfinden.
Sudetendeutsche Landsmannschaft
Ortsgruppe Delitzsch
Liebe Landsleute!
Es besteht die Möglichkeit am 24.o9.o9 an einer Tagesfahrt des
BdV nach Oschatz teilzunehmen. Viele Eindrücke der Stadt sind
bei einer Stadtführung sicher. Interessenten melden sich bitte
Frau Selch, Vorsitzende des BdV Delitzsch, um Einzelheiten zu
erfahren.
Der Vorstand.
Donnerstag, 17.09.
09.00 Uhr
Hl. Messe in Eilenburg
09.30 Uhr
Hl. Messe im St.-Marien-Heim in Delitzsch
18.30 Uhr
Hl. Messe in Zwochau
Freitag, 18.09.
08.00 Uhr
Hl. Messe in Delitzsch und Eilenburg
10.30 Uhr
Wort-Gottes-Feier im Diakonie-Heim
in Bad Düben
18.30 Uhr
Hl. Messe in Zwochau
Zusammenkünfte in Delitzsch
Sa. 12.09.
19.00 Uhr
Mo. 14.09.
14.30 Uhr
Di. 15.09.
KATHOLISCHER GEMEINDEVERBUND
DELITZSCH
Lindenstraße 4
Tel.: (034202) 52159
04509 Delitzsch
Fax: (034202) 52175
Gottesdienste im Gemeindeverbund und Zusammenkünfte der
katholischen Gemeinde „St. Marien“ Delitzsch
vom 12.09. bis zum 18.09.2009.
Telefon: - Pfarrbüro
Fax:
Pfarrer M. Poschlod:
Hl. Messe in Lehelitz
Hl. Messe in Löbnitz
034202/ 52159
034202/ 52175
034202/ 329706
Mi. 16.09.
14.00 Uhr
19.00 Uhr
Do. 17.09.
Großer Seniorennachmittag in Delitzsch
(mit Bad Düben)
Religionsunterricht in Bad Düben nach Plan
Religionsunterricht in Delitzsch und Eilenburg
nach Plan
Seniorennachmittag in Eilenburg
Chor in Delitzsch
17.00 Uhr
19.30 Uhr
Religionsunterricht in Delitzsch und Eilenburg
nach Plan
Ministrantenstunde in Delitzsch
Kolpingabend in Delitzsch
Fr. 18.09.
19.00 Uhr
Jugendvesper in Wechselburg
Rom-Vortreffen in Bad Düben
Sa. 19.09.
Dekanatstag in Mühlberg Abfahrtszeiten des Busses
- 07.30 Uhr ab EB, Kath. Kirche
- 08.00 Uhr ab DZ, Kath. Kirche
- 08.30 Uhr ab BD, Paradeplatz
Kreis Junger Erwachsener in Delitzsch
Gottesdienstzeiten im Gemeindeverbund
Samstag, 12.09.
15.00 Uhr
Hl. Messe in Zschepplin
Abendsingen der Kurrende in Bad Düben
19.30 Uhr
18
Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009
Vorankündigung
Mo. 21.09.
Di. 22.09.
Mi. 23.09.
19.00 Uhr
14.00 Uhr
20.00 Uhr
Fr. 25.09.
17.00 Uhr
25.09. - 26.09.
So. 27.09.
10.30 Uhr
10.30 Uhr
Frauenkreis in Bad Düben
Seniorennachmittag in Löbnitz
Gründungssitzung
des Orgelbauvereins
Jugend in Delitzsch
Klausurtagung des
Gemeindeverbundsrates in Grethen
Erstkommunionkurs in Delitzsch
Firmkurs in Eilenburg
Evangelische Kirchengemeinde
Kantorin Chr. Heimrich
Tel. 92200
Gemeindepädagogin K. Schmiedeke
Tel. 860223
Gemeindebüro
Schloßstr. 6, Tel. 53179, Fax 53198
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag
Dienstag
10.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Spendenkonto bei der Sparkasse Leipzig: 2280006670,
BLZ 86055592
[email protected]
www.delitzsch-online.de/ev.kirche/
Gottesdienste und Veranstaltungen
vom 12.09.2009 bis 18.09.2009
Ausstellung im Gemeindehaus bis 13. September 2009
Kirche in der DDR - Kirche 1989 - Delitzscher Geschichte persönliche Erinnerungen
Sonnabend, d. 12.09.2009
17.00 Uhr Konzert zum Tag des Liedes mit verschiedenen
Delitzscher Chören in der Stadtkirche
20.00 Uhr Kirche am Abend im Gemeindehaus
Filmabend
Sonntag, d. 13.09.2009
10.00 Uhr Gottesdienst in der Stadtkirche, Marienkirche und
Hospitalkirche mit anschl. Brunch im Gemeindehaus
13.00 17.00 Uhr Offene Kirchen zum Tag des offenen Denkmals
20.00 Uhr Kirche am Abend im Gemeindehaus
Filmabend
Montag, d. 14.09.2009
09.30 Uhr Krabbelgruppe im Gemeindehaus
17.00 Uhr Kleiner Posaunenchor im Gemeindehaus
17.30 Uhr Großer Posaunenchor im Gemeindehaus
19.30 Uhr Kantorei im Gemeindehaus
Dienstag, d. 15.09.2009
14.00 Uhr Seniorenkreis im Gemeindehaus
15.00 Uhr Kinderchor 4 - 6 Jahre im Gemeindehaus
16.00 Uhr Kinderchor 2. - 6. Klasse im Gemeindehaus
17.00 Uhr Posaunenchor Anfänger im Gemeindehaus
Mittwoch, d. 16.09.2009
16.30 Uhr Kinderkirche 4. - 6. Klasse im Gemeindehaus
17.45 Uhr Gitarrenunterricht im Gemeindehaus
18.00 Uhr Junge Gemeinde im Gemeindehaus
19.00 Uhr Gestaltungskreis im Gemeindehaus
Donnerstag, d. 17.09.2009
15.30 Uhr Kinderkirche 1. - 3. Klasse im Gemeindehaus
16.00 Uhr Konfirmandenunterricht 7. Klasse im Gemeindehaus
17.00 Uhr Konfirmandenunterricht 8. Klasse im Gemeindehaus
19.00 Uhr Alpha-Kurs im Gemeindehaus
Karten für das Konzert des Westsächsischen Symphonieorchesters am 20. September 2009, 17.00 Uhr in der Stadtkirche
sind im Gemeindebüro oder der Tourist-Information erhältlich.
Offene Stadtkirche
Montag - Sonnabend von 10.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Anschriften:
Pfarrer St. Pecusa
Schloßstr. 6, Tel. 989637
Superintendent Dr. Chr. Stawenow
Schloßstr. 26, Tel. 51219 oder Tel. 51281
NEUAPOSTOLISCHE KIRCHE
Gemeinde Delitzsch • Securiusstraße 21a
GOTTESDIENSTE
Sonntag,!
Mittwoch,!
13.09.09 9.30 Uhr
16.09.09 19.30 Uhr
Chorprobe
Mo. 19.30 Uhr
Unterrichte
!
Mo. 18.45 Uhr
18.45 Uhr
Religionsunterricht
Konfirmandenstunde
Besondere Termine:
Sonntag, 13. September 09.30 Uhr
- Gottesdienst mit Bischof Matthes ------------------------------------------------------------------Sonntag, 13. September 15.00 Uhr - Jugendgottesdienst
------------------------------------------------------------------Sonnabend. 19. September 17.00 Uhr
- Geistliche Abendmusik in Leipzig, Sigismundstr. 5 Außerhalb der genannten Veranstaltungen erteilt an Werktagen die
Verwaltung der Neuapostolischen Kirche Sachsen/Thüringen in Taucha,
Schlossstraße 28, Auskünfte.
Internet: http//www.nak-mitteldeutschland.de
Jehovas Zeugen - Delitzsch
Königreichssaal Petersroda
Hauptstraße 10a, Petersroda
Sonntag, 13.09.09
17.00 Uhr
Öffentlicher Vortrag
Thema „Gehe den Weg der zu ewigem Leben führt“
17.30 Uhr
Wachtturm-Studium
Thema:
„Nehmt euch als Familie an Jesus ein Beispiel“
Freitag, 18.09.09
19.00 Uhr
Versammlungsbibelstudium
Betrachtung des Buches
„Bewahrt euch in Gottes Liebe“
19.30 Uhr
Theokratische Predigtdienstschule mit einer
Betrachtung des Bibelbuches 4. Mose 26 - 29
Lehrkurs für Verkündiger des Wortes Gottes
Thema: „Jesus kann uns beschützen“
20.00 Uhr
Zusammenkunft für den Predigtdienst
Ansprache und Demonstrationen über die
praktische Anwendung biblischer Erkenntnisse
Eintritt frei
Keine Kollekte
19
11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
Der Kreiswahlleiter
Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 32 - Delitzsch
Bekanntmachung
des endgültigen Wahlergebnisses für die Wahl zum 5. Sächsischen Landtag am 30. August 2009
Gemäß § 64 Satz 1 Nr. 1 und § 62 Abs. 2 Satz 1 der Landeswahlordnung wird nachstehend das endgültige Wahlergebnis im Wahlkreis bekannt gegeben:
1. Zahl der Wahlberechtigten und Wähler/innen
Anzahl
__________________________________________________________________________________________________________________________
Wahlberechtigte
68.343
__________________________________________________________________________________________________________________________
Wähler/innen (Urnen- und Briefwahl)
32.223
47,1 % der Wahlberechtigten
2. Direktstimmen
2.1. Gültige und ungültige Direktstimmen
Anzahl
__________________________________________________________________________________________________________________________
Gültige
Direktstimmen
31.528
97,8 % der insgesamt abgegebenen Direktstimmen
__________________________________________________________________________________________________________________________
Ungültige Direktstimmen
695
2,2 % der insgesamt abgegebenen Direktstimmen
2.2. Verteilung der gültigen Direktstimmen auf die Bewerberinnen/Bewerber
Von den gültigen Direktstimmen entfielen auf:
Bewerberin/Bewerber
Anzahl
(Familienname, Vorname, Partei)
__________________________________________________________________________________________________________________________
Tiefensee, Volker Adolf Siegfried
12.549
39,8 % der gültigen Direktstimmen
CDU
Christlich Demokratische
Union Deutschlands
__________________________________________________________________________________________________________________________
Kind, Thomas Rüdiger
6.969
22,1 % der gültigen Direktstimmen
DIE LINKE
DIE LINKE
__________________________________________________________________________________________________________________________
Wittig, Heiko
6.305
20,0 % der gültigen Direktstimmen
SPD
Sozialdemokratische
Partei Deutschlands
__________________________________________________________________________________________________________________________
Scheffler, Maik
1.903
6,0 % der gültigen Direktstimmen
NPD
Nationaldemokratische
Partei Deutschlands
__________________________________________________________________________________________________________________________
Kriebel, Stephan
2.585
8,2 % der gültigen Direktstimmen
FDP
Freie Demokratische
Partei
__________________________________________________________________________________________________________________________
Hettlich, Peter
GRÜNE
BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
1.217
3,9 % der gültigen Direktstimmen
2.3. Feststellung der gewählten Wahlkreisbewerberin/des gewählten Wahlkreisbewerbers
Der Kreiswahlausschuss stellte in der Sitzung am 03.09.2009 fest, dass der Bewerber Herr Volker Tiefensee (CDU) die meisten
Stimmen auf sich vereinigt und damit im Wahlkreis gewählt ist.
3. Listenstimmen
3.1. Gültige und ungültige Listenstimmen
Anzahl
__________________________________________________________________________________________________________________________
Gültige Listenstimmen
31.560
97,9 % der insgesamt abgegebenen Listenstimmen
__________________________________________________________________________________________________________________________
Ungültige Listenstimmen
663
2,1 % der insgesamt abgegebenen Listenstimmen
20
Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009
3.2. Verteilung der gültigen Listenstimmen auf die Landeslisten
Von den gültigen Listenstimmen entfielen auf:
Name und Kurzbezeichnung der Partei
Anzahl
__________________________________________________________________________________________________________________________
Christlich Demokratische Union
13.112
41,5 % der gültigen Listenstimmen
Deutschlands
CDU
__________________________________________________________________________________________________________________________
DIE LINKE
22,7 % der gültigen Listenstimmen
7.177
DIE LINKE
__________________________________________________________________________________________________________________________
Sozialdemokratische Partei
Deutschlands
4.080
12,9 % der gültigen Listenstimmen
SPD
__________________________________________________________________________________________________________________________
Nationaldemokratische Partei
Deutschlands
1.895
6,0 % der gültigen Listenstimmen
NPD
__________________________________________________________________________________________________________________________
Freie Demokratische Partei
2.422
7,7 % der gültigen Listenstimmen
FDP
__________________________________________________________________________________________________________________________
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
1.186
3,8 % der gültigen Listenstimmen
GRÜNE
__________________________________________________________________________________________________________________________
Mensch Umwelt Tierschutz
668
2,1 % der gültigen Listenstimmen
Die Tierschutzpartei
__________________________________________________________________________________________________________________________
Partei Bibeltreuer Christen
51
0,2 % der gültigen Listenstimmen
PBC
__________________________________________________________________________________________________________________________
Bürgerrechtsbewegung Solidarität
44
0,1 % der gültigen Listenstimmen
BüSo
__________________________________________________________________________________________________________________________
Deutsche Soziale Union
30
0,1 % der gültigen Listenstimmen
DSU
__________________________________________________________________________________________________________________________
Die Republikaner
0,2 % der gültigen Listenstimmen
RKP
60
__________________________________________________________________________________________________________________________
Freie Sachsen - Allianz unabhängiger
Wähler
295
0,9 % der gültigen Listenstimmen
Freie Sachsen
__________________________________________________________________________________________________________________________
Freiheitliche Partei Deutschlands
27
0,1 % der gültigen Listenstimmen
FP Deutschlands
__________________________________________________________________________________________________________________________
Humanwirtschaftspartei
24
0,1 % der gültigen Listenstimmen
Humanwirtschaft
__________________________________________________________________________________________________________________________
Piratenpartei Deutschland
406
1,3 % der gültigen Listenstimmen
PIRATEN
__________________________________________________________________________________________________________________________
Sächsische Volkspartei
83
0,3 % der gültigen Listenstimmen
SVP
Torgau, den 04.09.2009
Fleischer
Kreiswahlleiter
Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 33 - Torgau-Oschatz
Bekanntmachung
des endgültigen Wahlergebnisses für die Wahl zum 5. Sächsischen Landtag am 30. August 2009
Gemäß § 64 Satz 1 Nr. 1 und § 62 Abs. 2 Satz 1 der Landeswahlordnung wird nachstehend das endgültige Wahlergebnis im Wahlkreis bekannt gegeben:
1. Zahl der Wahlberechtigten und Wähler/innen
Anzahl
__________________________________________________________________________________________________________________________
Wahlberechtigte
66.462
__________________________________________________________________________________________________________________________
Wähler/innen (Urnen- und Briefwahl)
31.492
47,4 % der Wahlberechtigten
21
11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
2. Direktstimmen
2.1. Gültige und ungültige Direktstimmen
Anzahl
__________________________________________________________________________________________________________________________
Gültige Direktstimmen
30.723
97,6 % der insgesamt abgegebenen Direktstimmen
__________________________________________________________________________________________________________________________
Ungültige Direktstimmen
769
2,4 % der insgesamt abgegebenen Direktstimmen
2.2. Verteilung der gültigen Direktstimmen auf die Bewerberinnen/Bewerber
Von den gültigen Direktstimmen entfielen auf:
Bewerberin/Bewerber
Anzahl
(Familienname, Vorname, Partei)
__________________________________________________________________________________________________________________________
Kupfer, Frank
CDU
Christlich Demokratische Union
14.086
45,8 % der gültigen Direktstimmen
Deutschlands
__________________________________________________________________________________________________________________________
Sehrt, Michael
DIE LINKE
6.186
20,1 % der gültigen Direktstimmen
DIE LINKE
__________________________________________________________________________________________________________________________
Dr. Deicke, Liane Ilse Anneliese
SPD
Sozialdemokratische Partei
2.954
9,6 % der gültigen Direktstimmen
Deutschlands
__________________________________________________________________________________________________________________________
Heller, Steffen
NPD
Nationaldemokratische Partei
2.403
7,8 % der gültigen Direktstimmen
Deutschlands
__________________________________________________________________________________________________________________________
Biedermann, Bernd Udo
FDP
Freie Demokratische Partei
3.851
12,5 % der gültigen Direktstimmen
__________________________________________________________________________________________________________________________
Hesse, Tom-Michael
GRÜNE
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
1.243
4,0 % der gültigen Direktstimmen
2.3. Feststellung der gewählten Wahlkreisbewerberin/des gewählten Wahlkreisbewerbers
Der Kreiswahlausschuss stellte in der Sitzung am 03.09.2009 fest, dass der Bewerber Herr Frank Kupfer (CDU) die meisten Stimmen auf sich vereinigt und damit im Wahlkreis gewählt ist.
3. Listenstimmen
3.1. Gültige und ungültige Listenstimmen
Anzahl
__________________________________________________________________________________________________________________________
Gültige
Listenstimmen
30.735
97,6 % der insgesamt abgegebenen Listenstimmen
__________________________________________________________________________________________________________________________
Ungültige Listenstimmen
757
2,4 % der insgesamt abgegebenen Listenstimmen
3.2. Verteilung der gültigen Listenstimmen auf die Landeslisten
Von den gültigen Listenstimmen entfielen auf:
Name und Kurzbezeichnung der Partei
Anzahl
__________________________________________________________________________________________________________________________
Christlich Demokratische
Union Deutschlands
12.779
41,6 % der gültigen Listenstimmen
CDU
__________________________________________________________________________________________________________________________
DIE LINKE
6.259
20,4 % der gültigen Listenstimmen
DIE LINKE
__________________________________________________________________________________________________________________________
Sozialdemokratische Partei
Deutschlands
3.083
10,0 % der gültigen Listenstimmen
SPD
__________________________________________________________________________________________________________________________
Nationaldemokratische Partei
Deutschlands
2.543
8,3 % der gültigen Listenstimmen
NPD
__________________________________________________________________________________________________________________________
Freie Demokratische Partei
3.265
10,6 % der gültigen Listenstimmen
FDP
__________________________________________________________________________________________________________________________
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
GRÜNE
1.192
3,9 % der gültigen Listenstimmen
22
Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009
Name und Kurzbezeichnung der Partei
Anzahl
__________________________________________________________________________________________________________________________
Mensch Umwelt Tierschutz
513
1,7 % der gültigen Listenstimmen
Die
Tierschutzpartei
__________________________________________________________________________________________________________________________
Partei Bibeltreuer Christen
66
0,2 % der gültigen Listenstimmen
PBC
__________________________________________________________________________________________________________________________
Bürgerrechtsbewegung Solidarität
51
0,2 % der gültigen Listenstimmen
BüSo
__________________________________________________________________________________________________________________________
Deutsche Soziale Union
32
0,1 % der gültigen Listenstimmen
DSU
__________________________________________________________________________________________________________________________
Die Republikaner
75
0,2 % der gültigen Listenstimmen
REP
__________________________________________________________________________________________________________________________
337
1,1 % der gültigen Listenstimmen
Freie Sachsen - Allianz unabhängiger
Wähler
Freie Sachsen
__________________________________________________________________________________________________________________________
33
0,1 % der gültigen Listenstimmen
Freiheitliche Partei Deutschlands
FP
Deutschlands
__________________________________________________________________________________________________________________________
Humanwirtschaftspartei
29
0,1 % der gültigen Listenstimmen
Humanwirtschaft
__________________________________________________________________________________________________________________________
Piratenpartei Deutschland
390
1,3 % der gültigen Listenstimmen
PIRATEN
__________________________________________________________________________________________________________________________
Sächsische Volkspartei
88
0,3 % der gültigen Listenstimmen
SVP
Torgau, den 04.09.2009
Fleischer
Kreiswahlleiter
Pressestelle
Ausschreibungen
des Landratsamtes Nordsachsen
Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB/A, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet
unter www.landkreis-nordsachsen.de
Dezernat III
Offenlegung der Änderung
von Daten des Liegenschaftskatasters
nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungsund Geobasisinformationsgesetz
Das Vermessungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters
geändert:
Betroffene Flurstücke
Selben Flur 1 (2384) 12/5, 23/1, 24/15, 24/16, 24/26, 24/29,
24/32, 24/63, 25/5, 25/12, 26/1, 26/4, 28/2,
28/3, 50/4, 50/5, 50/9, 96/24, 98/16, 111/24,
226/24, 232/49, 234/50, 268/24, 313/24,
333/11, 342/32, 343/27
Selben Flur 3 (2386) 19/4, 19/5, 19/6, 19/8, 19/13, 19/14, 19/22,
19/26, 21/2, 21/3, 25/8
Art der Änderung
Änderung der Angabe der Flächengröße
Änderung der Angabe zur Nutzung
Änderung des Gebäudenachweises
Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit
Änderung der Angabe der Lagebezeichnung
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die
Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus
§ 14 Abs. 6 SächsVermGeoG1.
Das Vermessungsamt ist nach § 2 des SächsVermGeoG für die
Fortführung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung
der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des
§ 14 SächsVermGeoG zu Grunde.
Die Unterlagen liegen ab dem
14.09.2009 bis 14.10.2009
in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes in Torgau,
Husarenpark 19, 04860 Torgau
in der Zeit
Dienstag:
08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermGeoG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7
Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als gekannt gegeben.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle
zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen während der Öffnungszeiten einzusehen.
Pahlitzsch
Amtsleiterin
___________________________________________________________
1
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster sowie die Bereitstellung von amtlichen Geobasisinformationen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungsund Geobasisinformationsgesetz - SächsVermGeoG) = Artikel 9 des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnung SächsVwNG)
vom 29. Januar 2008 (SächsGVBI. S. 138)
23
11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
Gemeinde Doberschütz
Wahlbekanntmachung
der Gemeinde Doberschütz
1. Am 27. September 2009 findet die Wahl zum 17. Deutschen
Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde Doberschütz
ist in folgende 8 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 1:
Wahlraum:
Battaune:
Saal Battaune, Battauner Hauptstr. 25
Wahlbezirk 2:
Wahlraum:
Doberschütz
Grundschule, Breite Str. 8
Wahlbezirk 3:
Wahlraum:
Mörtitz
Gaststätte Barth, Franz-Schubert-Str. 4
Wahlbezirk 4:
Wahlraum:
Paschwitz
Begegnungsstätte, Alte Dorfstr. 3
Wahlbezirk 5:
Wahlraum:
Mölbitz
Wahlraum, Försterteich 17
Wahlbezirk 6:
Wahlraum:
Sprotta
Kindertagesstätte, Lindenallee 3
(barrierefrei)
Wahlbezirk 7:
Wahlraum:
Sprotta - Siedlung
Kindertagesstätte, Str. der Freiheit 23
Wahlbezirk 8:
Wahlraum:
Wöllnau
Saal der Gaststätte, Dorfstr. 71
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in
der Zeit vom 31.08.09 bis 06.09.2009 übersandt worden sind,
sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem
der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18.00 Uhr im Versammlungsraum 23 (Dachgeschoss) der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Str. 17
zusammen.
3. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des
Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.
Die Wähler und Wählerinnen haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl
mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler und
jede Wählerin erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Erststimme und eine
Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen
der Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine
Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreis-
wahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von
dem Namen jedes Bewerbers und jeder Bewerberin einen
Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die
Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung
verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten
fünf Bewerber oder Bewerberinnen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis
für die Kennzeichnung.
Die wählende Person gibt
ihre Erststimme in der Weise ab,
dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf
andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber oder welcher Bewerberin sie gelten soll,
und ihre Zweitstimme in der Waise ab,
dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf
andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer
Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass
ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt,
soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises
oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen
Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief
kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal
und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der
Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Doberschütz, d. 01.09.2009
(Ort, Datum)
Die Gemeindebehörde
(Unterschrift)
24
Bekanntmachung
der Landesdirektion Leipzig
über einen Antrag auf Erteilung
von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen
Gemarkung Battaune vom 9. September 2009
Die Landesdirektion Leipzig gibt bekannt, dass die Staatliche
Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft, Dresdner
Straße 78C, 01445 Radebeul, einen Antrag auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4
Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993
(BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert
worden ist, gestellt hat.
Der Antrag (14-0531.73-327) betrifft die vorhandene Grundwassermessstelle Battaune einschließlich Zubehör, Zufahrt, Zuwegung und Schutzstreifen. Der oder die betroffenen Grundstückseigentümer der
• Gemeinde Doberschütz
(Gemarkung Battaune Flurst. Nr. 835/182)
können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit
vom 2. November 2009 bis einschließlich 30. November 2009
in der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Zimmer 164, während der Dienststunden (montags bis donnerstags
von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr)
einsehen.
Die Landesdirektion Leipzig erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß
§ 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes
und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts
(Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom
20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).
Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine
beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990
bestehenden Energiefortleitungen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober
1990. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist,
kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein
Einverständnis mit der Belastung des Grundstückes erteilt wird.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass
die im Antrag dargestellte Leitungsführung bzw. Lage der Anlage nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur
dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von der
Leitung bzw. Anlage oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher bitten,
nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch
zu machen. Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden.
Leipzig, den 9. September 2009
gez.
Landesdirektion Leipzig
Dr. Johannes Kimme
Vizepräsident
Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009
Gemeinde Jesewitz
Gemeinde
Jesewitz
Landkreis
Nordsachsen
Wahlkreis(e) 152 Nordsachsen
Wahlbekanntmachung
1. Am 27. September 2009 findet die Wahl zum 17. Deutschen
Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde ist in folgende 5 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk:
Wahlraum:
Ortsteile Jesewitz, Bahnhof, Bötzen, Gordemitz
und Weltewitz
Hort, Schulstraße 12, OT Jesewitz
(barrierefrei)
Wahlbezirk:
Wahlraum:
Ortsteil Wölpern
Dorfgemeinschaftshaus, Zum Dorfplatz 19
(barrierefrei)
Wahlbezirk:
Wahlraum:
Ortsteile Gotha, Gostemitz,
Groitzsch und Kossen
Schloss, Lindenstraße 20, OT Gotha
Wahlbezirk:
Wahlraum:
Ortsteile Pehritzsch und Wöllmen
Rentnerclub, Hauptstraße 2a, OT Pehritzsch
Wahlbezirk:
Wahlraum:
Ortsteile Liemehna, Gallen und Ochelmitz
Gemeindezentrum, Am Anger 9a,
OT Liemehna
In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis
spätestens 06.09.2009 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 17.30 Uhr im Bürgerhaus, Alte Dorfstraße 1,
04838 Jesewitz, zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen
ist.
Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung und seinen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält
bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen
der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter
Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen
außerdem des Kennworts und rechts vom Namen jedes
Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung.
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien und gegebenenfalls deren Kurzbezeichnung sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber
der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab,
dass er auf dem linken Teil seines Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf
andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
25
11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
und seine Zweitstimme in der Weise,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck)
durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere
Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie
gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe
von außen nicht erkennbar ist.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und
nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum,
soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
7. In folgendem Wahlbezirk wird eine wahlstatistische Auszählung durchgeführt:
Gotha.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im
Wahlkreis, in dem ber Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses
Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Verwaltungsverband einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen
Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief
kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der
Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Zur Durchführung der Auszählung werden Stimmzettel verwendet, die mit dem Geschlecht und der Geburtsjahresgruppe des Wählers gekennzeichnet sind. Eine Verletzung des
Wahlgeheimnisses ist auch bei der Verwendung dieser Stimmzettel ausgeschlossen.
Eilenburg, 04.09.2009
Verwaltungsverband Eilenburg-West
im Namen der Gemeinde Jesewitz
Frank Pöhler
Verbandsvorsitzender
Grundschule Jesewitz
Sächsischer Europapreis 2008
Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2010/2011 an der Grundschule Jesewitz
Alle Kinder unseres Grundschulbezirkes, die bis zum 30. Juni
2010 das sechste Lebensjahr vollenden, Geburtstag vom
01.07.2003 bis 30.06.2004, sind durch die Erziehungsberechtigten bei der Grundschule Jesewitz anzumelden.
Laut § 27 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen können
auch Kinder angemeldet werden, die bis zum 30. September
2010 das sechste Lebensjahr vollenden.
Eltern, deren Kinder noch nicht schulpflichtig sind, können einen
Antrag zur Schulaufnahme stellen.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes und der
Personalausweis des Erziehungsberechtigten vorzulegen.
Termin der Anmeldung:
Montag, 21.09.2009
und Donnerstag, 24.09.2009
von 8.00 Uhr - 13.00 Uhr
im Sekretariat der Grundschule Jesewitz
Jesewitz, den 27.08.2009
Frau Gaßmann
Schulleiterin
Gemeinde Laußig
Wahlbekanntmachung
1. Am 27. September 2009 findet die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Die Gemeinde ist in folgende 7 Wahlbezirke eingeteilt.
Wahlbezirk
Abgrenzung des Wahlbezirks
Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, Zimmer-Nr.)
_______________________________________________________________________________________________________________________
1 Laußig
Ehem. Mittelschule
Leipziger Str. 23
04838 Laußig/OT Laußig
_______________________________________________________________________________________________________________________
2 Pristäblich
FFW-Gerätehaus
Thomas-Müntzer-Str.
04838 Laußig/OT Pristäblich
- barrierefrei -
26
Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009
Wahlbezirk
Abgrenzung des Wahlbezirks
Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, Zimmer-Nr.)
_______________________________________________________________________________________________________________________
3 Gruna
Dorfgemeinschaftshaus Gruna
Dorfstr. 2
04838 Laußig/OT Gruna
_______________________________________________________________________________________________________________________
4 Pressel
Schloss Pressel
Falkenberger Str. 3
04849 Laußig/OT Pressel
_______________________________________________________________________________________________________________________
Dorfgemeinschaftshaus Görschlitz
5 Görschlitz
Dorfstr. 21
04849 Laußig/OT Görschlitz
_______________________________________________________________________________________________________________________
6 Authausen
Bürgerhaus Authausen
Kossaer Str. 6
04849 Laußig/OT Authausen
_______________________________________________________________________________________________________________________
7 Kossa
Kleines Bürgerhaus Kossa
Hauptstr. 22
04849 Laußig/OT Kossa
2. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in
der Zeit vom 31.08.2009 bis 06.09.2009 übersandt worden
sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in
dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung Laußig zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält
bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen
der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter
Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen
außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes
Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die
Bezeichnung der Parteien sofern sie eine Kurzbezeichnung
verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten
fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von
der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab,
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck)
durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise
eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
und seine Zweitstimme in der Weise,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch
ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet
und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe
nicht erkennbar ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung
erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im
Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das
ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im
Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde (Stadtverwaltung Bad Düben, Einwohnermeldeamt) einen amtlichen Stimmzettel, einen amtl chen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag
beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag
angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am
Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei
der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur
persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 Bundeswahlgesetz).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der
Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).
Laußig, 04.09.2009
Schneider
Bürgermeister
Gemeinde Laußig
Ortschaftsrat Kossa
Am 15.09.2009 um 19.00 Uhr findet im Bürgerhaus Kossa die Sitzung des Ortschaftsrates Kossa statt.
Tagesordnung:
1. Bestätigung der Niederschrift vom 21.07.2009, Festlegung Mitunterzeichner
2. Weitere Maßnahmen Sportanlage Kossa
3. Informationen über das Bürger-Service-Center Kossa
4. Gehwege Kossa
5. Anfragen/Verschiedenes
Mösing
Ortsvorsteher
27
11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
Gemeinde Rackwitz
Gemeinde:
Landkreis:
Wahlkreis:
Rackwitz
Nordsachsen
31 Leipzig 7
Wahlbekanntmachung
1. Am 27. September 2009 findet die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk Nr.
Abgrenzung des Wahlbezirks
Bezeichnung des Wahlraums
_______________________________________________________________________________________________________________________
001
Altort Rackwitz und Ortsteil
Grundschule, Str. der Jugend 8,
Podelwitz
04519
Rackwitz
_______________________________________________________________________________________________________________________
002
Neubaugebiet Rackwitz und
Kinderhaus/Bürgertreff, Märchenweg 2,
Wohngebiet Neuschladitz
04519 Rackwitz (barrierefrei)
_______________________________________________________________________________________________________________________
003
Ortsteile Zschortau, Lemsel,
ehem. Rathaus/Bürgertreff Zschortau,
Kreuma, Brodenaundorf, Biesen
Lindenstr. 21a, 04519 Rackwitz
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in
der Zeit bis 06.09.2009 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 17.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Rackwitz, Hauptstraße 11, 04519 Rackwitz zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen
ist.
Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung und seinen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält
bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen
der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter
Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen
außerdem das Kennwort und rechts vom Namen jedes
Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung.
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser sowie jeweils die Namen der ersten
fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und dazu
links von jeder Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt
a) seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken
Teil seines Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen
Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig
kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und
b) seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten
Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis
gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich
macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass seine
Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum,
soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in
dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist.
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses
Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen
Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann
auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und
nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der
Versuch ist strafbar (§ 107a Abs 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Rackwitz, 11.09.2009
Freigang
Bürgermeister
28
Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009
Gemeinde Schönwölkau
Wahlbekanntmachung
1. Am 27. September 2009 findet die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde ist in folgende 5 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk
Abgrenzung des Wahlbezirkes
Lage des Wahlraums
(OT, Straße, Hausnummer)
_______________________________________________________________________________________________________________________
001
Badrina
OT Badrina, Leipziger Str. 7c
(barrierefrei)
_______________________________________________________________________________________________________________________
Brinnis (OT Brinnis, OT Luckowehna,
OT Brinnis, Lange Str. 21
002
OT Wannewitz)
_______________________________________________________________________________________________________________________
003
Hohenroda (OT Hohenroda, OT Mocherwitz)
OT Hohenroda, Platz der Jugend 7
_______________________________________________________________________________________________________________________
004
Lindenhayn (OT Lindenhayn, OT Gollmenz)
OT Lindenhayn, Dübener Str. 12
(barrierefrei)
_______________________________________________________________________________________________________________________
005
Wölkau (OT Boyda, OT Göritz, OT Wölkau)
OT Wölkau, Parkstr. 11
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis
zum 6. September 2009 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 17.00 Uhr in 04509 Krostitz, Dübener Str. 1 zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen
ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren
Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält
bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen
der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter
Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser bei anderen Kreiswahlvorschlägen
außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes
Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die
Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung
verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten
fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von
der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab,
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf
andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
und seine Zweitstimme in der Weise,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck)
durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere
Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie
gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt,
soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im
Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist.
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen
Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens an Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann
auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und
nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis wird mit Freiheitsstrafe bis
zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Krostitz, den 02.09.2009
Frauendorf
(Bürgermeister)
handelnd für die Gemeinde Schönwölkau
29
11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
Tag der Vereine
am 19. September 2009 in Wölkau
auf dem Sportplatz an der Schule
14.00 Uhr
Fußballturnier
„Wölkau gegen den Rest der Welt“
ab 14.30 Uhr
Spiel und Spaß für Groß und Klein
Vorführung des Kegelvereins Badrina e. V.
Spiel und Spaß mit den Kids-Club und dem
Team der Kita „Kinderparadies“ Wölkau
z. B. auf der neuen Kegelbahn
beim Zielangeln
Wettmelken, Torwandschießen usw.
15.00 Uhr
14.30 Uhr
Programm der Gellert-Grundschule Wölkau
15.00 Uhr
und 16.00 Uhr
Vorführung der Line Dancer Badrina
15.30 Uhr
Vorführung der Sachsenmeister
vom Gut Göritz
Kaffee und Kuchen
Für musikalische Umrahmung sorgt die Diskothek Sunshine aus
Bad Düben. Ab 19.00 Uhr Gastspiel von Tina Turner, Albano und
Romina Power, dem Ensemble aus Sister Act u. v. m.
Für Speis und Trank sorgt die Trillerpfeife aus Rackwitz und Jens
Blech aus Wölkau!
Einladung zur Versammlung
der Jagdgenossenschaft Kölsa
Hiermit lade ich alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Kölsa
am 18.09.2009, 19.00 Uhr in die Gaststätte - Zur Einkehr - Kölsa
zur diesjährigen Jagdgenossenschaftsversammlung recht herzlich ein.
Tagesordnung
1.
Eröffnung
Feststellung der Anzahl der Stimmberechtigten Jagdge2.
nossen
3.
Bericht des Vorstandes
4.
Protokollkontrolle der letzten Versammlung
5.
Bericht des Kassenführers und Entlastung
6.
Entlastung des Vorstandes
7.
Wahl des neuen Vorstandes nach Vorstellung der Kandidaten laut Stimmzettel (geheime Wahl)
8.
Haushaltplan
9.
Diskussion und Anfragen
10.
Bericht des Jägers
11.
Schlusswort
Anschließend gibt es einen Imbiss.
Felgner
Jagdvorsteher
Gemeinde Wiedemar
Gemeinde Zwochau
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung
am Donnerstag, dem 27.08.2009
Verordnung der Gemeinde Zwochau
wurden durch den Gemeinderat der Gemeinde
Wiedemar folgende Beschlüsse gefasst
01-08-2009
02-08-2009
03-08-2009
04-08-2009
05-08-2009
06-08-2009
07-08-2009
08-08-2009
09-08-2009
10-08-2009
11-08-2009
12-08-2009
13-08-2009
Wahl des stellvertretenden Bürgermeisters
Wahl von 3 Gemeinderäten und deren Stellvertretern in die Verbandsversammlung
Wahl von vier Vertretern für den Aufsichtsrat der
Evi GmbH
Wahl von vier Vertretern für den Aufsichtsrat der
Erschließungsgesellschaft „Schkeuditzer Kreuz
GmbH“
Terminplan - Gemeinderatssitzungen des Gemeinderates II. Halbjahr 2009
Umsetzung VwV Komm Infra 2009 Beteiligung der
örtlichen Rechnungsprüfungseinrichtung
Vergabe Grundhafter Ausbau „Kleines Dorf“ zwischen Brückenquerung Strengbach und westlichen
Straßenende
Technisch-ökologisches Projektzentrum Rabutz
Vergabe Los 1 - Abbruch-, Maurer-, Beton-, Estrichund Hofraumarbeiten
Vergabe Los 2 - Holzbauarbeiten
Vergabe Los 3 - Dachdecker-, Dachklempner- und
Gerüstbauarbeiten
Vergabe Los 4 Elektroinstallationen
Vergabe Los 5 Heizung - Sanitär
Erwerb eine Wärmebildkamera für die Feuerwehr
Wiedemar
über das Offenhalten
von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
vom 20. August 2009
Aufgrund von § 8 Abs. 1 und 2 des Sächsischen Gesetzes über
die Ladenöffnungszeiten (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz SächsLadÖffG) vom 16. März 2007 (SächsGVBI. S. 43) wird verordnet:
§1
Die Verkaufsstellen in der Gemeinde Zwochau dürfen an folgenden Sonntagen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet
sein.
06.12.2009
13.12.2009 und
20.12.2009
§2
(1) Ordnungswidrig handelt, wer Verkaufsstellen über die im Rahmen des § 1 zugelassenen Geschäftszeiten offen hält.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes mit Geldbuße geahndet werden.
§3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Zwochau, den 20.08.2009
Beschlüsse, welche in der öffentlichen Gemeinderatssitzung
gefasst wurden, können zu den jeweiligen Sprechzeiten im Verwaltungsverband Wiedemar, Hauptstraße 29 in 04509 Neukyhna
eingesehen werden.
gez. K. Bödemann
Bürgermeisterin
R. Ryll
Bürgermeister
30
Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009
Bekanntmachung
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung
am 20.08.2009 werden durch den Gemeinderat
der Gemeinde Zwochau folgende Beschlüsse gefasst
Beschluss 001/09
Wahl des ersten stellv. Bürgermeisters
Beschluss 002/09
Wahl des zweiten stellv. Bürgermeisters
Beschluss 003/09
Wahl von 2 Gemeinderäten und deren Stellvertreter in die Verbandsversammlung
Beschluss 004/09
Berufung der Gemeinderäte in den Bau- und
Finanzausschuss
Beschluss 005/09
Beschluss Terminplan GR-Sitzung II. Halbjahr 2009
Beschluss 006/09
Beschluss 007/09
Umsetzung der VwV Kommlnfra2009 Beteiligung der örtlichen Rechnungsprüfungseinrichtung
Vergabe thermische Sanierung Grundschule in Zwochau
Beschluss 008/09
Vergabe thermische Sanierung Kita Bereich Hort
Beschluss 009/09
Vergabe Ausstattung Kindertageseinrichtung Zwochau, Hauptstr. 1a
Beschluss 010/09
Abschluss eines Maklervertrages
Beschluss 011/09
außerplanmäßige Ausgabe des Vermögenshaushaltes
Beschluss 012/09
Verordnung der Gemeinde Zwochau über
das Offenhalten von Verkaufsstellen an
Sonn- und Feiertagen
Beschluss 013/09
Übernahme Grundstück in Zwochau, Gartenstr. 5
Beschluss 014/09
Verkauf Grundstück in Zwochau, An der
Schanze
Beschluss 015/09
Verkauf einer Splitterfläche in Zwochau, An
der Schanze
Beschlüsse, welche in der öffentlichen Gemeinderatssitzung
gefasst wurden, können zu den jeweiligen Sprechzeiten im
Verwaltungsverband Wiedemar, Bauverwaltung, Schulstr. 2
in 04509 Wiedemar eingesehen werden.
Zwochau, den 31.08.2009
R. Ryll
Bürgermeister
Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Zwochau tritt am
Donnerstag, dem 17.09.2009 um 19.30 Uhr
zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung zusammen.
Die Beratung findet im Versammlungsraum der Gemeinde Zwochau, Hauptstr. 8, 04509 Zwochau statt.
Die Tagesordnung wird in den Schaukästen der Gemeinde bekannt
gegeben. Wir bitten um Beachtung.
Zwochau, den 02.09.2009
gez. R. Ryll
Bürgermeister
Gemeinde Zschepplin
Gemeinde
Landkreis
Wahlkreis(e)
Zschepplin
Nordsachsen
152 Nordsachsen
Wahlbekanntmachung
1. Am 27. September 2009 findet die Wahl zum 17. Deutschen
Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde ist in folgende 6 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk:
Wahlraum:
Ortsteile Zschepplin und Noitzsch
Kita, Krippehnaer Straße 2a, OT Zschepplin
Wahlbezirk:
Wahlraum:
Ortsteil Glaucha
Gemeinderaum, Ringstraße 9 (barrierefrei)
Wahlbezirk:
Wahlraum:
Ortsteil Krippehna
Gemeindehaus, Alte Hauptstraße 11
(barrierefrei)
Wahlbezirk:
Wahlraum:
Ortsteil Hohenprießnitz
Hort, Schulstraße 2a (barrierefrei)
Wahlbezirk:
Wahlraum:
Ortsteil Naundorf
Saal, Hauptstraße 1 (barrierefrei)
Wahlbezirk:
Wahlraum:
Ortsteile Rödgen und Steubeln
Turnhalle, Im Dorf 24a, OT Rödgen
In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis
spätestens 06.09.2009 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 17.30 Uhr im Sitzungsraum des Gemeindeamtes Zschepplin, OT Naundorf, Bahnhofstraße 1, 04838
Zschepplin, zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen
ist.
Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung und seinen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält
bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen
der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter
Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen
außerdem des Kennworts und rechts vom Namen jedes
Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung.
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien und gegebenenfalls deren Kurzbezeichnung sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber
der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab,
dass er auf dem linken Teil seines Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf
andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
31
11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
und seine Zweitstimme in der Weise,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck)
durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere
Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie
gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum,
soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im
Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Verwaltungsverband Eilenburg-West einen amtlichen Stimmzettel,
einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen
Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem
Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und
dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem
Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort
spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung
der Tagesordnung
2. Bestätigung der Niederschrift vom 22.06.2009
3. Beschluss - 1. Teilfortschreibung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes EilenburgWest
4. Beschluss - Feststellung des Jahresabschlusses 2006
5. Beschluss - Feststellung des Jahresabschlusses 2007
6. Verschiedenes
Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.
Pöhler
Verbandsvorsitzender
Abwasserzweckverband Delitzsch
Satzung
über die Erhebung von Verwaltungskosten für
Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten
des Abwasserzweckverband Delitzsch
(Kostensatzung)
vom 26.08.2009
Eilenburg, 04.09.2009
Aufgrund von § 25 Abs. 1 Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsens (SächsVwKG) i. d. F. d. Bekanntmachung vom
17.09.2003 (GVBI. S. 698), zuletzt geändert am 11.07.2009 (GVBI.
S. 375), des § 47 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom
19.08.2003 (GVBI. S. 815, berichtigt S. 1103), zuletzt geändert
am 11.07.2009 (GVBI. S. 323, 325) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) i. d. F. der
Bekanntmachung vom 18.03.2003 (GVBI. S. 55, berichtigt S. 159),
zuletzt geändert am 11.07.2009 (GVBl. S. 323, 325) hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Delitzsch in
ihre Sitzung am 26.08.2009 folgende Satzung über die Erhebung
von Kosten in weisungsfreien Angelegenheiten beschlossen:
Verwaltungsverband Eilenburg-West
im Namen der Gemeinde Zschepplin
§1
Kostenpflicht
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und
nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der
Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Frank Pöhler
Verbandsvorsitzender
Verwaltungsverband Eilenburg-West
Öffentliche Bekanntmachung
Verwaltungsverband Eilenburg-West
Einladung
Die nächste öffentliche Verbandsversammlung findet am
Montag, dem 21.09.2009 um 19.30 Uhr
in der Gemeinde Zschepplin, OT Naundorf, Sitzungsraum Gemeindeamt, Bahnhofstraße 1 in 04838 Zschepplin statt.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsgemeinden sind herzlich eingeladen.
Der Abwasserzweckverband Delitzsch erhebt für seine Tätigkeiten, die er in Ausübung hoheitlicher Gewalt in weisungsfreien
Angelegenheiten vornimmt (Amtshandlungen), Verwaltungsgebühren und Auslagen (Kosten) nach den Vorschriften dieser Satzung. Unterliegt eine Amtshandlung der Umsatzsteuer, wird diese
auf den Kostenschuldner umgelegt.
§2
Kostenschuldner
(1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet,
1. wer die Amtshandlung veranlasst, im Übrigen derjenige, in
dessen Interesse die Amtshandlung vorgenommen wird,
2. wer die Kosten dem Abwasserzweckverband gegenüber
schriftlich übernommen hat oder für die Kostenschuld eines
anderen kraft Gesetzes haftet,
3. im Rechtsbehelfsverfahren und in streitentscheidenden Verwaltungsverfahren derjenige, dem die Kosten auferlegt werden.
(2) Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner.
(3) Auslagen im Sinne des § 9 Absatz 1, die durch unbegründete Einwendungen eines Beteiligten oder durch Verschulden eines
Beteiligten oder eines Dritten entstanden sind, können diesem
auferlegt werden.
32
§3
Nichterhebung von Kosten
(1) Kosten werden nicht erhoben für:
1. Amtshandlungen, die im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht gegenüber Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts vorgenommen werden;
2. Amtshandlungen, die ausschließlich oder überwiegend im
öffentlichen Interesse von Amts wegen vorgenommen werden; sind sie von einem Beteiligten veranlasst, sind ihm
dafür die Kosten aufzuerlegen, soweit dies der Billigkeit nicht
widerspricht;
3. Auskünfte einfacher Art;
4. das Verfahren der Stundung, den Erlass oder die Erstattung
öffentlicher Abgaben;
5. die Anforderung von Kosten, Kostenvorschüssen, Benutzungsgebühren, Beiträgen und die Aufforderung zur Zahlung von Säumniszuschlägen sowie die Festsetzung der in
einem Vorverfahren nach § 68 Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder
Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen;
6. Amtshandlungen, die in beamtenrechtlichen Angelegenheiten außerhalb des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens
vorgenommen werden;
7. das Verfahren wegen Ablehnung eines Amtsträgers;
8. die Entscheidung über Gegenvorstellungen, Aufsichtsbeschwerden, Dienstaufsichtsbeschwerden und Petitionen;
9. Amtshandlungen in wahlrechtlichen Angelegenheiten;
10. das Verfahren über die Anordnung der sofortigen Vollziehung und über die Aussetzung der Vollziehung nach §§ 80
und 80a VwGO;
11. durch Gesetz oder Rechtsverordnung geregelte Überwachungsmaßnahmen, die aufgrund eines Verdachts oder einer
Beschwerde durchgeführt werden, wenn kein Verstoß gegen
eine Rechtsvorschrift festgestellt wird.
(2) Auch bei Kostenfreiheit nach Absatz 1 können Auslagen im
Sinne des § 9 Abs. 1, die durch unbegründete Einwendungen
eines Beteiligten oder durch Verschulden eines Beteiligten oder
Dritten entstanden sind, diesem auferlegt werden.
§4
Gebührenbefreiung
(1) Von der Zahlung der Verwaltungsgebühr sind befreit:
1.
die Bundesrepublik Deutschland,
2.
der Freistaat Sachsen,
3.
die Gemeinden, die Landkreise und sonstigen kommunalen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der Rechtsaufsicht des Freistaates Sachsen unterstehen sowie
4.
die nach den Haushaltsplänen der in Nummer 1 bis 3
genannten Körperschaften für deren Rechnung verwalteten
juristischen Personen des öffentlichen Rechts,
5.
die anderen Länder der Bundesrepublik Deutschland, soweit
Gegenseitigkeit gewährleistet ist,
6.
die Kirchen und Religionsgemeinschaften, soweit sie die Rechtstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben.
(2) Die Befreiung tritt nicht ein, wenn die Gebühr einem Dritten
auferlegt oder auf Dritte umgelegt werden kann.
(3) Nicht befreit sind;
1.
die Sondervermögen, die Bundesbetriebe und die kaufmännisch eingerichteten Staatsbetriebe der Bundesrepublik Deutschland, des Freistaates Sachsen und der anderen Länder der Bundesrepublik Deutschland,
2.
sonstige wirtschaftliche Unternehmen der juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
§5
Gebührenhöhe
(1) Die Höhe der Verwaltungsgebühr bemisst sich nach dem als
Anlage zu dieser Satzung beigefügten Kostenverzeichnis. Die
Anlage selbst ist Bestandteil dieser Satzung. Für Amtshandlun-
Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009
gen, die nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind, wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu bemessen ist. Fehlt
eine vergleichbare Amtshandlung, wird eine Verwaltungsgebühr
von fünf Euro bis 25.000 Euro erhoben.
(2) Die Höhe der Verwaltungsgebühren ist nach dem Verwaltungsaufwand der an der Amtshandlung beteiligten Behörden
und Stellen (Kostendeckungsgebot) und nach der Bedeutung der
Angelegenheit für die Beteiligten zu bemessen. Ausnahmen vom
Kostendeckungsgebot sind nur zulässig, wenn dies aus Gründen
der Billigkeit erforderlich ist. Die Gebühr darf nicht in einem Missverhältnis zur Amtshandlung stehen. Die Mindestgebühr beträgt
fünf Euro, die Höchstgebühr 25.000 Euro; bei Wertgebühren kann
die Höchstgrenze überschritten werden.
(3) Wertgebühren können für Amtshandlungen vorgesehen werden, bei denen der Verwaltungsaufwand oder die Bedeutung der
Angelegenheit maßgeblich vom Wert des Gegenstandes der Amtshandlung bestimmt wird. Mehrere Amtshandlungen innerhalb
eines Verfahrens können mit einer Gebühr bewertet werden.
(4) Wertgebühren sind Verwaltungsgebühren, deren Höhe nach
dem Wert des Gegenstandes zum Zeitpunkt der Beendigung der
Amtshandlung (Gegenstandswert) zu berechnen ist. Für Wertgebühren, für die im Kostenverzeichnis keine Gebühr vorgesehen
ist, beträgt diese 1 % des Gegenstandes.
(5) Der Kostenschuldner ist verpflichtet, die zur Festsetzung der
Kosten erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig
zu machen sowie die notwendigen Unterlagen in Urschrift oder
beglaubigter Abschrift beizufügen.
(6) Unberührt bleiben Gebührenregelungen, die schon in anderen Satzungen getroffen sind.
§6
Mehrere Amtshandlungen
(1) Die Verwaltungsgebühr wird für jede Amtshandlung erhoben,
auch wenn diese mit anderen zusammen vorgenommen wird. Sie
wird ohne Rücksicht auf die Zahl der beteiligten Personen nur
einmal erhoben.
(2) Mehrere Amtshandlungen innerhalb eines Verfahrens können
durch eine Verwaltungsgebühr abgegolten werden, wenn keine
dieser Amtshandlungen im Kostenverzeichnis oder in einer anderen Vorschrift bewertet ist.
§7
Ablehnung, Zurücknahme oder Erledigung
eines Antrages
(1) Bei der Ablehnung eines Antrages kann die für die beantragte Amtshandlung festzusetzende Verwaltungsgebühr bis auf ein
Viertel ermäßigt werden. Wertgebühren können bis auf ein Zehntel ermäßigt werden. Erfordert die Ablehnung der Amtshandlung
einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand, kann die
Verwaltungsgebühr bis zum doppelten Betrag der für die beantragte Amtshandlung festzusetzenden Gebühr erhöht werden.
Wird ein Antrag wegen Unzuständigkeit abgelehnt, kann die Verwaltungsgebühr bis auf fünf Euro ermäßigt oder erlassen werden.
(2) Wird ein Antrag zurückgenommen oder erledigt er sich auf
andere Weise, bevor die Amtshandlung beendet ist, ist eine
Gebühr von einem Zehntel bis zur Hälfte der für die beantragte
Amtshandlung festzusetzenden Verwaltungsgebühr je nach dem
Fortgang der Sachbehandlung, mindestens jedoch fünf Euro, zu
erheben. Hatte die Behörde mit der sachlichen Bearbeitung noch
nicht begonnen, ist keine Gebühr zu erheben. Die Erhebung von
Auslagen bleibt unberührt.
§8
Rechtsbehelfsverfahren
(1) Die für das Rechtsbehelfsverfahren festzusetzende Gebühr
(Rechtsbehelfsgebühr) beträgt das Eineinhalbfache der vollen für
die Amtshandlung festzusetzenden Verwaltungsgebühr. Ist eine
Amtshandlung nur teilweise angefochten, verringert sich die
33
11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
Rechtsbehelfsgebühr entsprechend. § 7 Abs. 1 gilt entsprechend.
Ist für eine Amtshandlung keine Verwaltungsgebühr angefallen
oder hat ein Dritter den Rechtsbehelf eingelegt, ist eine Gebühr
bis zu 5.000 Euro zu erheben. Die Mindestgebühr beträgt 10 Euro.
(2) Wird ein Rechtsbehelf zurückgenommen oder erledigt er sich
auf andere Weise, gilt § 7 Abs. 2 entsprechend.
(3) Hat ein Rechtsbehelf vollen Erfolg, werden keine Kosten, hat
er zum Teil Erfolg, werden entsprechend ermäßigte Kosten erhoben. Unberührt bleibt jedoch die Erhebung der für eine Amtshandlung vorgeschriebenen Kosten, wenn diese auf einen Rechtsbehelf hin vorgenommen wird. Dies gilt auch für die Ablehnung
eines Antrags.
§9
Auslagen
(1) Auslagen sind Aufwendungen, die im Einzelfall im Zusammenhang mit einer Amtshandlung i. S. v. § 1 entstehen. Auslagen sind insbesondere:
1. Entschädigungen und Vergütungen, die Zeugen und Sachverständigen zustehen;
2. Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen,
ausgenommen die Entgelte für einfache Briefsendungen;
3. Aufwendungen für amtliche Bekanntmachungen;
4. Reisekosten i. S. d. Reisekostenvorschriften und sonstige Aufwendungen bei Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb
der Dienststelle;
5. Beträge, die anderen Behörden oder anderen Personen für
ihre Tätigkeit zustehen sowie
6. Kosten der Abwasseranalytik für die Einleiter- und lndirekteinleiterüberwachung.
Auslagen werden grundsätzlich in tatsächlich entstandener Höhe
erhoben.
(2) Im Kostenverzeichnis können Ausnahmen von Abs. 1 zugelassen werden.“
§ 10
Schreibauslagen
Für die auf besonderen Antrag erteilten Ausfertigungen und
Abschriften werden Schreibauslagen erhoben. Die Höhe der
Schreibauslagen wird im Kostenverzeichnis bestimmt.
§ 11
Entstehung der Kosten
Die Kosten entstehen mit der Beendigung der kostenpflichtigen
Amtshandlung, in den Fällen, des § 5 Abs. 3 Satz 2 und des § 6
Abs. 2 mit der Beendigung der letzten kostenpflichtigen Amtshandlung und in den Fällen des § 7 Abs. 2 mit Zurücknahme oder
Erledigung des Antrages oder des Rechtsbehelfs. Bedarf die
Amtshandlung einer Zustellung, Eröffnung oder sonstigen
Bekanntgabe, ist sie damit beendet.
§ 12
Zeitpunkt der Fälligkeit
Kosten werden mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung an
den Kostenschuldner fällig, wenn nicht der Abwasserzweckverband einen späteren Zeitpunkt bestimmt.
§ 13
Zurückbehaltung
Bis zur Zahlung der geschuldeten Kosten können Urkunden, sonstige Schriftstücke und andere Sachen, an denen der Abwasserzweckverband im Zusammenhang mit der kostenpflichtigen Amtshandlung Gewahrsam begründet hat, zurückbehalten werden.
tenbetrages zu entrichten, wenn dieser 50 Euro übersteigt. Abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag. Die
Kosten gelten bei wirksam geleisteter Zahlung als entrichtet
1. bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln am
Tages des Eingangs bei der zuständigen Kasse,
2. bei Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto der zuständigen Kasse an dem Tag, an dem der Betrag der Kasse gutgeschrieben wird,
3. bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung am Fälligkeitstag.
(2) Ein Säumniszuschlag wird bei einer Säumnis von bis zu fünf
Tagen nicht erhoben.
(3) In den Fällen der Gesamtschuld entstehen Säumniszuschläge gegenüber jedem säumigen Gesamtschuldner. Insgesamt ist
jedoch kein höherer Säumniszuschlag zu entrichten, als wenn die
Säumnis nur bei einem Gesamtschuldner eingetreten wäre.
(4) §§ 21 Abs. 3 bis 7 und § 22 SächsVwKG gelten sinngemäß.
§ 15
Anfechtung der Kostenentscheidung
Die Kostenentscheidung kann zusammen mit dem Verwaltungsakt oder selbstständig nach Maßgabe der VwGO angefochten
werden.
§ 16
Verhältnis zu anderen Kostenregelungen
(1) Kostenregelungen in anderen Satzungen des Zweckverbandes bleiben vor dieser Satzung unberührt.
(2) Unberührt bleiben ferner bundes- und landesrechtliche Kostenregelungen, insbesondere zu Gebührenfreiheit und Billigkeitsentscheidungen (Stundung, Niederschlagung, Erlass).
(3) Die §§ 8, 15, 20 Absatz 1 und die §§ 21 bis 22 des SächsVwKG
finden bei der Erhebung der Kosten nach dieser Satzung entsprechende Anwendung.
§ 17
Schlussbestimmungen
(1) Diese Satzung tritt rückwirkend am 10. Juli 2009 in Kraft. Gleich
lautende oder entgegenstehende Satzungsbestimmungen treten
gleichzeitig außer Kraft.
(2) Nach § 47 Absatz 2 und § 6 Absatz 1 SächsKomZG in Verbindung mit § 4 Absatz 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zu Stande
gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung der die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. die/der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Absatz 2
SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten
Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber dem
Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Delitzsch, den 26.08.2009
§ 14
Säumniszuschläge
(1) Werden Kosten nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Kos-
Lösch
Verbandsvorsitzende
34
Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009
Anlage zur Verwaltungskostensatzung
Kostenverzeichnis
Die Höhe der Gebühren und Auslagen bemisst sich wie folgt:
Lfd.
Nr.
Amtshandlung Gebühr
in €
Die Vorschriften der lfd. Nr. 2 ff. gehen den Vorschriften der lfd. Nr. 1 vor.
1.
1.1.
1.1.1.
1.1.2.
1.1.3.
1.2.
1.3.
1.3.1.
1.3.1.1.
1.3.1.2.
1.3.2.
1.3.2.1.
1.3.2.2.
1.3.3.
1.3.4.
2.
2.1.
2.2.
3.
4.
4.1.
4.2.
5.
6.
6.1.
6.2.
6.2.1.
6.2.2.
7.
7.1.
7.2.
1.
1.1.
1.2.
1.3.
I. Allgemeine Verwaltung
Schreibgebühren/Vervielfältigungen
Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern,
Registern usw. (sofern sie nicht durch Ablichtungen - Fotokopien hergestellt werden),
je angefangene DIN A4-Seite
in deutscher oder sorbischer Sprache
5,00
in einer anderen Sprache
10,00
in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen,
wissenschaftlichen Texten nach Zeitaufwand;
je angefangene Viertelstunde
5,00
wenn die Ausfertigung und Abschrift besonders zeitraubend und kostspielig ist,
je angefangene DIN A4-Seite
5,00 bis 25,00
mittels Fotokopiergerät hergestellte Kopien/Vervielfältigungen
schwarz-weiß-Kopien einseitig DIN A 4
für die ersten 50 Seiten pro Seite
0,50
für jede weitere Seite
0,15
schwarz-weiß-Kopien einseitig DIN A 3
für die ersten 50 Seiten
1,00
für jede weitere Seite
0,50
Farbkopien einseitig DIN A4, pro Seite
1,25
Farbkopien einseitig DIN A3, pro Seite
2,25
Erteilung einer Zweitschrift
1/10 der für die Erstschrift vorgesehenen Gebühr,
mindestens jedoch
2,50
ist die Erteilung der Erstschrift gebührenfrei, so beträgt die Gebühr 0,50 € je angefangene Seite,
mindestens jedoch
2,50
schriftliche Auskünfte einschließlich Vorarbeiten,
die über § 3 Abs. 1 Nr. 4 SächsVwKG hinausgehen
10,00 bis 250,00
Fristverlängerung
Verlängerung einer Frist, deren Ablauf einen neuen Antrag auf Erteilung
einer gebührenpflichtigen Genehmigung erforderlich machen würde:
1/4 der für die Genehmigung vorgesehenen Gebühr, mindestens jedoch
2,50
Fristverlängerung in anderen Fällen
2,50 bis 25,00
Niederschriften
2,50 bis 25,00 für
jede angefangene
Stunde
Beglaubigungen
Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln
5,00 bis 5,00
Beglaubigung der Übereinstimmung von Abschriften, Fotokopien und dergleichen aus Akten oder
von eigenen Schriftstücken mit dem Original/Erstellung von Duplikaten (Bescheide, Genehmigungen u. Ä.)
5,00
Schriftstücke des Zweckverbandes, unabhängig von der Seitenanzahl
10,00
andere Schriftstücke, unabhängig von der Seitenanzahl
15,00
Erteilung einer Bescheinigung
(Unbedenklichkeits-)Bescheinigung über gezahlte Beiträge, Gebühren und Kostenersatz
10,00
sonstige Bescheinigungen
5,00 bis 50,00
II. Besondere Amtshandlungen
Verwaltungsvollstreckung
Mahnung gemäß § 13 SächsVwVG
Pfändung gemäß §§ 14, 15
SächsVwVG
Verwertung von Sicherheiten gemäß § 16 SächsVwVG i. V. m. § 327 AO
2,50 bis 25,00
Pfändungsgebühr
gemäß Gebührentabelle zum
GVKostG
2,5-fache Pfändungsgebühr
gemäß Gebührentabelle zu §§ 10, 13
Abs. 1 GVKostG
35
11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
Lfd.
Nr.
1.4.
1.5.
1.6.
1.
2.
3.
3.1.
3.2.
3.3.
4.
5.
6.
1.
2.
Amtshandlung Gebühr
in €
Anordnung eines Zwangsmittel gemäß § 20 SächsVwVG,
soweit sie nicht mit dem Verwaltungsakt verbunden ist, durch den die Handlung,
Duldung oder Unterlassung aufgegeben wird
Festsetzung von Zwangsgeld gemäß § 22 SächsVwVG
Anwendung von Zwangsmittel, Ersatzvornahme oder unmittelbarer Zwang
gemäß §§ 24, 25 SächsVwVG
III. Abwasserangelegenheiten
Begutachtung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Anschlussgenehmigung
Bearbeitung eines Entwässerungsantrags und Erteilung der Genehmigung
zur Einleitung von Abwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen einschließlich der Genehmigung
der Herstellung, Veränderung, Erweiterung und Stilllegung der Grundstücksentwässerungsanlagen
pro Anschlusskanal
Schachtgenehmigung/Planauskunft
Schachtschein/Planauskunft und 1 Lageplan bis DIN A3
für jeden weiteren Lageplan bis DIN A3
für Lagepläne größer DIN A3
5,00 bis 50,00
5,00 bis 25.000,00
25,00 bis 1.000,00
nach Zeitaufwand
gemäß IV., lfd.
Nr. 1
35,00 bis 500,00
20,00 bis 500,00
15,00
zzgl. den Kosten
in tatsächlich
entstandener
Höhe
35,00 bis 500,00
sonstige Genehmigungen und Anordnungen (Stellungnahmen)
Entscheidung zum Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
30,00 bis 500,00
Kosten für Probeentnahmen und Laboruntersuchungen aus Grundstücksentwässerungsanlagen
nach Zeitaufwand
gemäß IV., lfd.
Nr. 1, zzgl. den
Laborkosten in
tatsächlich
entstandener Höhe
IV. Zeitaufwand/Fahrtkosten
Bearbeitungsaufwand nach Zeitaufwand inklusive Personalkosten,
Arbeitsplatzgrundausstattung, sächlichem Verwaltungsaufwand und Raumkosten
für die regelmäßige Tätigkeit beim Zweckverband der Angestellten und Arbeiter
je angefangene Viertelstunde
Fahrtkostenersatz
pro km Straßenentfernung vom Sitz des Zweckverbandes zum Besichtigungsort
Der Abwasserzweckverband Delitzsch
fasste in seiner öffentlichen Sitzung
am 26.08.2009 folgende Beschlüsse
Beschluss-Nr. 2.1/4/09
Änderung der Kassenordnung
Beschluss-Nr. 2.2/4/09
Kostensatzung
Beschluss-Nr. 2.3/4/09
Stundungsrichtlinie
Beschlüsse, welche in öffentlicher Sitzung gefasst wurden, können während der Dienstzeit beim Abwasserzweckverband
Delitzsch, Beerendorfer Str. 1 in 04509 Delitzsch eingesehen werden.
28,40
0,42
Abwasserzweckverband Lindelbach
Die nächste öffentliche Verbandsversammlung findet am
Dienstag, dem 22. September 2009
um 18.30 Uhr
in der Kläranlage Gotha
statt. Alle interessierten Bürger des Verbandsgebietes sind eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Protokollkontrolle
3. Einwohnerfragestunde
4. Beschluss zur Eingliederung des Abwasserzweckverbandes
Lindelbach in den Zweckverband für Wasserversorgung und
Abwasserbehandlung Leipzig-Land
5. Beschluss der Satzung des Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Leipzig-Land
6. Beschluss von Anlagen zum Abwasserbeseitigungskonzept
7. Verschiedenes, Informationen
Lange
Verbandsvorsitzender
36
■
Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009
Kultur und Schulen
37
11.09.2009 ■ Amtsblatt Delitzsch
Kreissportbund informiert
An folgenden Terminen finden die Sprechtage des Kreissportbund Nordsachsen e. V. statt:
• 07.09.2009, ab 17 Uhr, Torgau, Ziegeleiweg 7
• 07.09.2009, ab 17 Uhr, Radefeld, Sportlerheim am Sportplatz
• 14.09.2009, ab 17 Uhr, Delitzsch, Wittenberger Str. (VHS) Schulungsraum B
• 14.09.2008, ab 17 Uhr, Oschatz, Stadion Merkwitzer Str.
StudentInnenRat
der Universität Leipzig
Hier, für dich! Der StuRa Semesterauftakt am 15.10.2009
oder: die Einzig Wahre Gelegenheit, den Sommer ausklingen
und das Semester auftakten zu lassen.
Wenn es eine Party in Leipzig gibt, die man als „legendär“ bezeichnen könnte, dann ist es der Semesterauftakt des StuRa im Wintersemester! Das heisst: in DIESEM Wintersemester!
Denn ein unübertroffenes Line-Up an Bands und DJs lässt die
Partyherzen höher schlagen: die Berliner Band She Male Trouble gibt hierzu den Takt an. Schnell, rockig und dreckig wird es
werden, wenn Carola Rock zum Mikro greift. Die Band verspricht
absolutes „Entertainment’’:
„Refrains, die man nach dem ersten Mal Hören mitsingen kann.
Und Lieder, die einem auch nach dem zehnten Mal Hören nicht
langweilig werden.“
Supportet werden She Male Trouble von den ebenfalls aus Berlin angereisten LaManie, die dem Headliner in Partytauglichkeit
allerdings in Nichts nachstehen. Für alle Erstis und natürlich den
Rest der Leipziger Studentinnen ist in der Veranstaltungstonne
also Punk’n’Roll angesagt! Da darf man sich nochmal richtig auspowern, bevor der Ernst des Studienalltags wieder zuschlägt in
Leipzig. Zum hoffentlich lange andauernden Ausklang des Konzerts drehen die Sputnik DJs Dee’n Martin und Stephan Michme Rock und Indie-Classics auf - es darf getanzt werden ...
Wem das alles zu viel Punk scheint, der wird sich in den anderen
MB-Räumen gut aufgehoben fühlen: Phil i.p und J. SN von der
Da Switch-Crew sorgen in der Ratstonne für ein tanzbar elektronisches Ambiente und lassen Freunde des House und Drum’n
Boss auf ihre Kosten kommen.
Im Oberkeller könnte jedoch ein Musikgemisch aus Soul und Funk,
das Plug-The Funky 45 & Mr. Edd von Dynamite Soul auflegen,
die hochexplosive Atmosphäre zum detonieren bringen.
Und mensch notiere sich auf seinem neu gekauften College-Block:
Wenn der StuRa eine Party schmeisst, dann macht er’s richtig!!!
Semesterauftaktparty des StuRa,
am 15. Oktober 2009, ab 20 Uhr in der Moritzbastei, Universitätsstraße 9, 04109 Leipzig.
Eintritt: Preis ist zu erfragen
Erstsemester der Uni Leipzig haben freien Eintritt!
Ansprechpartnerin: Franziska Klamm, Kulturreferentin des StudentlnnenRats der Universität Leipzig, Tel.: 03 41-9 73 78 53, EMail: [email protected]
Siehe auch:
www.she-maletrouble.com
www.myspace.com/lamanie
www.da-switch.de
www.myspace.com/dynamitesoulleipzig
38
Amtsblatt Delitzsch ■ 11.09.2009
Existenzgründer-Seminar/Intensivkurs
der erste Schritt in die Selbstständigkeit
Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V.
in Delitzsch, Leipziger Str. 28
Termin: 21.09. - 23.09.2009/3Tage
in der Zeit von 16.00 - 22.00 Uhr
Themen:
• Konzeptionelle Grundlagen (von Geschäftsidee bis Konzept)
• Rechtliche Rahmenbedingungen, Fördermöglichkeiten
• Marketing
• buchhalterische und steuerliche Grundlagen
Zur Teilnahme berechtigt ist jeder, der sich mit dem Gedanken
zur Selbstständigkeit trägt bzw. sich vor Kurzem gegründet hat.
GPV management berät und schult in Delitzsch seit 15 Jahren
Existenzgründer und steht Ihnen auch beim Schritt in die Selbstständigkeit gern zur Seite.
Das Seminar ist autorisiert durch das BMWi und die EU. Es wird
durch die ARGE, der Agentur für Arbeit bzw. die SAB als Qualifikationsnachweis anerkannt. Die Teilnehmergebühr beträgt inclusive Zertifikat und Teilnehmerunterlagen 30 €
Anmeldung erbeten bei:
GPV management, 04849 Bad Düben,
Durchwehnaer Str. 12a,
Tel.: 03 42 43/2 53 33, Fax 03 42 43/2 93 66
Die Sommerpause ist vorbei und der Herbst hält Einzug. Zeit, sich
wieder in einer gemütlichen Runde zusammenzusetzen und seiner Kreativität freien Lauf zu lassen.
Arbeiterwohlfahrt
KV Delitzsch e. V.
Sandstraße 5, 04849 Bad Düben
Tel.: 03 42 43/33 5- 20, Fax: 03 42 43/33 5- 28
Seniorenbegegnungsstätte Bad Düben, Neuhofstr. 19A,
Tel.: 03 42 43/5 13 08
Kreativ-Werkstatt in Badrina
Deshalb möchten wir Sie zur Auftaktveranstaltung unserer Bastelwerkstatt am Mittwoch, dem 23. September 2009 um 16 Uhr einladen (Kreativ-Raum unseres Büros in Badrina), Leipziger Str. 4).
An diesem Tag werden wir in der Mühlenscheune Badrina Heufiguren basteln.
Diese erste Veranstaltung möchten wir auch dazu nutzen, die
bereits feststehenden Termine bis Jahresende mit unseren und
Ihren Ideen für kreatives Gestalten zu besetzen. Geplant sind:
eine Pinnwand aus Sperrholz und Kork mit verschiedenen Grundmotiven für wichtige Notizen zu kreieren, Körbe aus Peddigrohr
zu flechten, Kräuter-Stecker für den Garten (evtl. aus Keramik)
herzustellen, Adventskränze neu zu gestalten, weihnachtliche
Holzbastelarbeiten sowie Strohsterne nach alten Techniken selbst
zu basteln.
Wir freuen uns, Sie sowie Ihre Freunde und Bekannte zum ersten
Treffen nach der Sommerpause 2009 in der Kreativ-Werkstatt
begrüßen zu dürfen.
Weitere Informationen unter Verein Mühlenregion Nordsachsen
e. V. Telefon: 03 42 08/7 87 30 und unter www.muehlen-nordsachsen.de
Veranstaltungen für die Woche
vom 14.09. - 18.09.2009, Frau Seidel
Montag, 14.09.2009
19.00 Uhr
Probe AWO Chor (Postweg)
Mittwoch, 16.09.2009
13.00 Uhr
Spielnachmittag
Donnerstag, 17.09.2009
14.00 Uhr
Lesungen vom Heidemönch
„Sagen, Mythen und Legenden aus der Dübener
Heide“
Anmeldung bis zum 14.09.2009
Unkosten: 3,50 € inkl. Kaffeegedeck
Änderungen vorbehalten!
Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V.
Immobilienanzeigen
Tag des offenen Denkmals am 13.09.2009
Mühlen öffnen in der Mühlenregion Nordsachsen
Zum Tag des offenen Denkmals am 13.09.09 werden in den folgenden Mühlen unsere Mühlenführungen angeboten:
Paltrockwindmühle „Ebbecke“ Audenhain, Heide 47,
14 - 17 Uhr
Obermühle Bad Düben, Parkstr. 1, 11 - 18 Uhr
Bockwindmühle Zwochau, Am Sportplatz, 14 - 17 Uhr
Weitere Informationen unter Verein Mühlenregion Nordsachsen
e. V. Telefon: 03 42 08/7 87 30 und unter www.muehlen-nordsachsen.de
Sie suchen Haus, Wohnung oder Geschäft?
Immobilienanzeigen finden Sie in Ihrem
regionalen Amtsblatt.
www.wittich.de
Heimatscheune Hohenprießnitz (Göpelmühle),
Hinter der Schloßbreite 2, 14 - 17 Uhr