BMF - Der Rechnungshof

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BMF - Der Rechnungshof
Bericht
des Rechnungshofes
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Bund 2012/10
249
250
Bund 2012/10
Inhalt
Inhaltsverzeichnis
Tabellen– und Abbildungsverzeichnis __________________________ 252
Abkürzungsverzeichnis ______________________________________ 254
Glossar ___________________________________________________ 256
BMF
Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
KURZFASSUNG ____________________________________________ 263
Prüfungsablauf und –gegenstand ______________________________ 281
Ausgangslage ______________________________________________ 284
Anteilserwerb durch die Republik Österreich _____________________ 290
Gesellschaftsrechtliche Änderungen ____________________________ 299
Maßnahmen des Bankenpakets ________________________________ 304
Vertrieb ___________________________________________________ 317
Risikomanagement __________________________________________ 324
Wertpapierportfolio _________________________________________ 339
CDS–Portfolio ______________________________________________ 341
Management der Wertpapier– und CDS–Portfolien _______________ 345
Offene Verfahren ___________________________________________ 349
Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen _____________________ 350
ANHANG
Bund 2012/10
Entscheidungsträger der überprüften Unternehmen _______________ 353
251
Tabellen Abbildungen
Tabellen– und Abbildungsverzeichnis
252
Abbildung 1:
Eigentümerstruktur und Beteiligungen der
Komunalkredit vor dem Anteilserwerb durch
die Republik Österreich (Auszug),
Stand 31. Oktober 2008 ________________________ 284
Abbildung 2:
Entwicklung der Bilanzsumme der
Kommunalkredit alt von 2000 bis 2008___________ 286
Abbildung 3:
Entwicklung der CDS–Geschäfte der
Kommunalkredit–Gruppe von 2005 bis 2008 ______ 287
Abbildung 4:
Eigentümerstruktur und Beteiligungen der
Kommunalkredit nach dem Anteilserwerb
durch die Republik Österreich (Auszug) ___________ 300
Abbildung 5:
Neue Unternehmensorganisation nach der
Spaltung und vor der Restrukturierung ___________ 301
Abbildung 6:
Eigentümerstruktur der Kommunalkredit und
KA Finanz AG nach Restrukturierung (Abspaltung) _ 303
Tabelle 1:
Entwicklung des Bankenpakets __________________ 305
Tabelle 2:
Maßnahmen für Kommunalkredit und
KA Finanz AG gemäß FinStaG __________________ 306
Tabelle 3:
Haftungen des Bundes für Kommunalkredit und
KA Finanz AG gemäß IBSG (ohne Clearingbank) ___ 308
Tabelle 4:
Überblick über die Kapital– und
Liquiditätsmaßnahmen der Republik Österreich
zum 30. Juni 2012 _____________________________311
Tabelle 5:
Vergleich Auszahlungen der Kommunalkredit
im Jahr 2010 mit dem Budget ___________________ 320
Tabelle 6:
Gesamtexposure In– und Ausland jeweils
zum 31. Dezember ____________________________ 333
Tabelle 7:
Gesamtexposure nach Produkten jeweils
zum 31. Dezember ____________________________ 334
Bund 2012/10
Tabellen Abbildungen
Bund 2012/10
Tabelle 8:
CaR und CreditVaR jeweils zum 31. Dezember _____ 335
Tabelle 9:
Länderrisiko in Form des CreditVaR jeweils
zum 31. Dezember ____________________________ 335
Tabelle 10:
Risiko nach Regionen jeweils zum 31. Dezember ___ 336
Tabelle 11:
Branchenrisiko als CreditVaR jeweils
zum 31. Dezember ____________________________ 337
Tabelle 12:
Entwicklung des Wertpapierportfolios
der Kommunalkredit–Gruppe zum 31. Dezember ___ 339
Tabelle 13:
Nominale der CDS–Verträge der
Kommunalkredit–Gruppe zum 31. Dezember ______ 341
Tabelle 14:
Marktwerte der CDS–Verträge zum 31. Dezember ___ 342
253
Abkürzungen
Abkürzungsverzeichnis
ABS
Abs.
AG
AktG
Art.
Asset Backed Securities
Absatz
Aktiengesellschaft
Aktiengesetz
Artikel
BGBl.
BIP
BMF
bspw.
BVergG
BWG
bzw.
Bundesgesetzblatt
Bruttoinlandsprodukt
Bundesministerium für Finanzen
beispielsweise
Bundesvergabegesetz
Bankwesengesetz
beziehungsweise
CaR
CDS
CEE
Clearingbank
Credit at Risk
Credit Default Swap(s)
Central East Europe (Mittel und Osteuropa)
Oesterreichische Clearingbank AG
d.h.
DexiaKom
das heißt
Dexia Kommunalkredit Bank AG
EFSF
European Financial Stability Facility (Europäische
Finanzstabilisierungsfazilität)
Europäische Union
Euro
EU
EUR
FIMBAG
254
FinStaG
FMA
Finanzmarktbeteiligungs Aktiengesellschaft des
Bundes
Finanzmarktstabilitätsgesetz
Finanzmarktaufsichtsbehörde
gem.
GmbH
GuV
gemäß
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gewinn– und Verlustrechnung
i.d.g.F.
i.V.m.
IBSG
ICAAP
IFRS
in der geltenden Fassung
in Verbindung mit
Interbankmarktstärkungsgesetz
Internal Capital Adequacy Assessment Process
International Financial Reporting Standards (Regelwerk für die internationale Rechnungslegung)
Bund 2012/10
Abkürzungen
inkl.
IT
inklusive
Informationstechnologie
KIB
Kommunalkredit International Bank Ltd., Limassol,
Zypern
Kommunalkredit
Kommunalkredit Austria AG (nach Spaltung)
Kommunalkredit alt Kommunalkredit Austria AG (vor Spaltung)
LGD
Bund 2012/10
lit.
Loss given default (erwarteter Verlust bei einem Ausfall)
Litera (Buchstabe)
Mill.
Mrd.
Million(en)
Milliarde(n)
Nr.
Nummer
ÖBFA
OeNB
ÖIAG
Österreichische Bundesfinanzierungsagentur
Oesterreichische Nationalbank
Österreichische Industrie Holding AG
p.a.
per annum
rd.
RH
RMBS
RMC
RWA
rund
Rechnungshof
Residential Mortgage Backed Securities
Risk Management Committee
Risk Weighted Assets
SEE
SpaltG
SPV
South East Europe (Südosteuropa)
Spaltungsgesetz
Special Purpose Vehicle (Zweckgesellschaft)
TZ
Textzahl(en)
u.Ä.
u.a.
UGB
USD
usw.
und Ähnliches
unter anderem
Unternehmensgesetzbuch
US–Dollar
und so weiter
VaR
VBAG
Value at Risk
Österreichische Volksbanken–Aktiengesellschaft
VZÄ
Vollzeitäquivalent
Z
z.B.
Ziffer
zum Beispiel
255
Glossar
Glossar
Folgende für das Verständnis des Prüfungsergebnisses wichtige Begriffsbestimmungen werden eingangs erläutert:
Asset Backed Securities (ABS)
Dabei handelt es sich um eine Kategorie von Wertpapieren, die durch Forderungen besichert sind. Entscheidend für ihre Beurteilung ist die Art und
Qualität der als Besicherung vorliegenden Forderungen.
Basispunkte
100 Basispunkte entsprechen 1 Prozentpunkt.
Bonität (Kreditwürdigkeit)
Bonität ist die Eigenschaft, die aufgenommenen Schulden zurückzahlen zu
können (wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit) und zurückzahlen zu wollen (Zahlungswilligkeit).
Bruttomarge
Darunter wird die Differenz (in Basispunkten) zwischen dem effektiven
Zins des Kundengeschäfts und dem effektiven Zins eines fristenkongruenten Geschäfts am Geld– oder Kapitalmarkt verstanden.
Bürgschaft
Eine Bürgschaft dient der Sicherstellung einer Forderung. Der Bürge verpflichtet sich, den Gläubiger zu befriedigen, wenn der Schuldner seine Verbindlichkeit nicht erfüllt. Im Unterschied zur Garantie ist die Bürgschaft
vom Bestehen einer Hauptschuld abhängig, der Bürge haftet für eine fremde
Schuld.
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Bund 2012/10
Glossar
Collateral
Darunter wird die vereinbarte Besicherung im Rahmen eines Finanzgeschäfts verstanden.
Collateral–Outflow
Werden Sicherheiten fällig bzw. vom Sicherungsnehmer abgerufen, so
spricht man aus Sicht des Sicherungsgebers von einem Collateral–Outflow
bzw. einem Collateral–Erfordernis.
Commercial Papers
Commercial Papers zählen zu den Geldmarktpapieren und stellen verbriefte
Gelder dar. Sie werden vornehmlich von erstklassigen Industrieunternehmen oder durch spezielle Emissionsgesellschaften zur Deckung eines kurzfristigen Kreditbedarfs begeben.
Credit at Risk
Summe aus erwartetem Verlust (Loss given default – LGD) und ökonomischem Kapital.
Credit Default Swaps (CDS)
Credit Default Swaps (CDS) auf Anleihen sind Derivate, bei denen der Verkäufer dem Käufer gegen Zahlung einer Prämie im Versicherungsfall den
Wert der zugrunde liegenden Anleihe ersetzt. Als Versicherungsfall gilt
dabei die Zahlungsunfähigkeit des Anleihenemittenten.
CDS Buy
CDS Buy ist eine in der Finanzbranche übliche Kurzbezeichnung für den
Erwerb eines CDS. Als Käufer eines CDS erhält man gegen Zahlung der vereinbarten Prämie das Recht auf Ersatz des Basiswerts im Versicherungsfall.
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Glossar
CDS Sell
CDS Sell ist eine in der Finanzbranche übliche Kurzbezeichnung für den
Verkauf eines CDS. Man begibt sich damit in die Position des Versicherungsgebers und erhält dafür vom Käufer eine Prämie.
EURIBOR
EURIBOR steht für Euro Interbank Offered Rate. Der EURIBOR ist der Zinssatz für Termingelder in Euro im Interbankengeschäft.
Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)
Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ist ein Teil der Europäischen Stabilisierungsinstrumente, welche die EU auf der Grundlage der
in den europäischen Verträgen eingeräumten Rechten zur Gewährung von
finanziellem Beistand an die Mitgliedstaaten beschloss. Mit Hilfe des zeitlich befristeten EFSF wurden finanziell in Schwierigkeiten geratenen Mitgliedstaaten des Euro–Währungsgebietes finanzielle Mittel bereitgestellt.
Garantie
Eine Garantie ist die Haftung des Garanten, unabhängig vom Haftungsgrund für einen bestimmten Erfolg einzustehen. Im Unterschied zur Bürgschaft ist die Garantie vom Bestehen einer Hauptschuld unabhängig, der
Garant haftet für seine eigene, durch Garantievereinbarung eingegangene
Verpflichtung.
Gesamtexposure (LGD gewichtet)
Das Gesamtexposure umfasst die Nominalbeträge aller Finanzpositionen
eines Kreditinstitutes und beschreibt ein Engagement bzw. eine offene Risikoposition z.B. im Bereich der Ausleihungen oder Veranlagungen. Im Falle
der Kommunalkredit sind dies insbesondere Darlehensvergaben und Wertpapiergeschäfte und auch der Geldhandel, Derivate, Devisen und Haftungen.
Haftung
Das Finanzmarktstabilitätsgesetz und das Interbankmarktstärkungsgesetz
sprechen von „Haftungen“ und verstehen darunter insbesondere Haftungen
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Bund 2012/10
Glossar
wie Garantien und Bürgschaften. Gemäß § 66 Abs. 1 Bundeshaushaltsgesetz darf der Bundesminister für Finanzen — nach Maßgabe der hiefür im
Bundesfinanzgesetz oder in einem besonderen Bundesgesetz enthaltenen
Ermächtigung — Haftungen des Bundes übernehmen. Diese Haftungen können in Form von Bürgschaften gemäß den §§ 1346 und 1348 bis 1367 des
Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs oder in Form von Garantien abgeschlossen werden. Die dafür vereinnahmten Entgelte werden vom Gesetzgeber als Haftungsentgelte bezeichnet. Der Lesbarkeit halber verwendet der
RH in seinem Bericht im Folgenden daher ohne nähere Spezifikation den
Überbegriff „Haftungen“.
Hedging
Als Hedging bezeichnet man die Absicherung einer bestehenden Veranlagung über den Abschluss einer sich gegengleich entwickelnden Position.
Sehr häufig werden für diese Zwecke Derivate eingesetzt. Durch ein perfektes Hedging verändert sich der Gesamtwert von Grundgeschäft und Absicherung gemeinsam nicht mehr — das Risiko aus der Position wird Null.
Mark to Market
Das ist eine Bewertungsmethode, bei der die Bewertung von Finanzinstrumenten nach dem aktuellen Marktpreis erfolgt.
Nicht–lineares Risikoprofil (–> siehe strukturierte Produkte)
Ökonomisches Kapital
Das Risikokapital (wirtschaftliches oder auch ökonomisches Eigenkapital)
ist definiert als der Kapitalbetrag, den eine Transaktion oder eine Abteilung
benötigt, um die ökonomischen Risiken, die sie erzeugt, zu einem bestimmten Sicherheitsniveau abdecken zu können.
Mit Hilfe des Ökonomischen Kapitals können sämtliche Risiken einer Bank
vergleichbar gemacht werden. Das Ökonomische Kapital wird mit den sogenannten finanziellen Ressourcen, die die Summe aller liquiden und verfügbaren Mittel darstellen, abgeglichen.
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Glossar
Partizipationskapital
Partizipationskapital ist Bestandteil der Eigenmittel eines Kreditinstitutes. Es
ist stimmrechtslos und wird, unter Verzicht auf jedwedes Kündigungsrecht,
auf Unternehmensdauer zur Verfügung gestellt. Dividendenzahlungen an
die Kapitalgeber sind abhängig vom Ergebnis eines Geschäftsjahres (nach
Rücklagenbewegung). Es kann zwischen Partizipationskapital mit und ohne
Dividendennachzahlungsverpflichtung unterschieden werden. Jenes ohne
Dividendennachzahlungsverpflichtung kann dem Kernkapital unbegrenzt
angerechnet werden. Partizipationskapital nimmt bis zur vollen Höhe am
Verlust teil und darf im Falle einer Liquidation des Kreditinstitutes erst
nach Befriedigung oder Sicherstellung aller anderen Gläubiger zurückgezahlt werden.
Plain Vanilla
Ist eine gängige Bezeichnung für Standardprodukte, d.h. für einfach strukturierte Finanzierungen mit geringer Komplexität.
RAROC–Ansatz, RAROC–Berechnung
Beim RAROC–Ansatz (Risk Adjusted Return on Capital) handelt es sich um
ein wertschöpfungsorientiertes Zielsystem. Mit ihm lässt sich die Wertschöpfung aus ökonomischer Sicht auf verschiedenen Ebenen der Gesamtbank ableiten.
Rating(kategorie)
Ratingagenturen wie Standard & Poor‘s, Moody‘s oder Fitch Ratings stufen
die Bonität von Emittenten nach einem standardisierten Prozess ein. Das
Ergebnis der Einschätzung über die zukünftige Schuldentilgungsfähigkeit
ist das Rating. Jede Ratingstufe entspricht einer statistischen Ausfallswahrscheinlichkeit. Schlechtere Ratingkategorien weisen dabei eine niedrigere
Bonität und daher eine höhere Ausfallswahrscheinlichkeit auf, was sich
bei der Kreditaufnahme in höheren Zinsen bzw. Entgelten niederschlägt.
Residential Mortgage Backed Securities (RMBS)
RMBS gehören zur Gruppe der forderungsbesicherten, strukturierten Wertpapiere, deren Besicherung zum überwiegenden Teil auf US–Immobilienforderungen an Privatpersonen basierte.
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Bund 2012/10
Glossar
Risk Weighted Assets (RWA) — risikogewichtete Aktiva
Ausstehende Forderungen eines Kreditinstitutes werden je nach Rating des
Geschäftspartners mit einem bestimmten Prozentsatz gewichtet und bilden
in Summe die Basis zur Berechnung der Eigenmittelausstattung eines Kreditinstitutes, die mit zumindest 8 % Kapital zu unterlegen sind.
Sekundärmarktgeschäft
Diese Geschäfte werden auf dem Markt durchgeführt, auf dem die in Umlauf
befindlichen Wertpapiere gehandelt werden.
SPV (Zweckgesellschaft)
Es handelt sich um eine juristische Person, die insbesondere von internationalen Banken für einen konkreten Zweck geschaffen wurde (z.B. Auslagerung von Risiken aus der Jahresbilanz).
Strukturbeitrag
Das ist jener Teil der Zinsspanne, der durch eine Fristentransformation (z.B.
kurzfristig aufgenommene Gelder werden langfristig als Kredit vergeben)
erwirtschaftet wird.
Strukturierte Produkte
Darunter werden Veranlagungsprodukte verstanden, deren Wert sich nicht
direkt aus einem Portfolio von zugrunde liegenden Wertpapieren ergibt,
sondern der aufgrund eines mathematischen Modells errechnet wird. Je
nach Ausgestaltung des strukturierten Produkts kann der Kursverlauf daher
deutlich vom Kursverlauf der zugrunde liegenden Wertpapiere abweichen.
Um ein strukturiertes Produkt in seinem Verhalten verstehen zu können,
ist daher die genaue Kenntnis der zugrunde liegenden Wertpapiere und des
darauf aufsetzenden mathematischen Modells erforderlich.
Gruppen von Wertpapieren verschiedenster Art können durch Verbriefung
in einem neuen Wertpapier gebündelt werden. Um für Anleger von verschiedener Risikofreudigkeit geeignete Papiere zu erzeugen, können solche Wertpapiere in verschiedene Tranchen unterteilt werden. So könnte
man diese bspw. in drei Tranchen mit sinkendem Rating aufteilen: Senior
Tranche, Mezzanine Tranche und Equity Tranche. Das Ausfallsrisiko steigt
Bund 2012/10
261
— aufgrund der nachrangigen Bedienung im Fall eines Ausfalls — mit sinkendem Rating; daher bietet die Equity Tranche als Ausgleich die höchste
Prämienzahlung für den Käufer.
Vom Risikoprofil her gesehen sind solche Produkte sogenannte gehebelte
Investments. Der Hebel bewirkt, dass unter Umständen bereits geringe Verluste im Gesamtportfolio ab einer bestimmten Schwelle sehr schnell zu
einem Totalausfall einer einzelnen Tranche führen können (nicht–lineares
Risikoprofil). Der dadurch entstandene Verlust kann die vereinnahmten Prämien um ein Vielfaches übersteigen.
Subprime(–Markt)
Dies ist ein Teil des Hypothekendarlehenmarkts, der überwiegend mit geringer Bonität besteht.
Tier 1–Kapital
Das Tier 1–Kapital (Kernkapital) setzt sich im Wesentlichen aus dem bilanziellen Eigenkapital zusammen. Das Kernkapital steht dem Kreditinstitut
uneingeschränkt und sogleich für die Risiko– und Verlustabdeckung zur
Verfügung, sobald sich Risiken oder Verluste ergeben.
Value at risk (CreditVaR)
Darunter wird die Kennzahl bzw. Methode zur Quantifizierung u.a. der Kreditrisiken verstanden. Die Kennzahl beschreibt den Erwartungswert des Ausfalls eines Kredites bei einer ungünstigen Marktentwicklung mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit innerhalb einer bestimmten Periode.
Vehikel
Dabei handelt es sich um Spezialkonstruktionen mit einer hochkomplexen
und äußerst schwer durchschaubaren Struktur zur bilanziellen Darstellung
der in ihr enthaltenen Wertpapiere.
Wertpapieremission
Als Wertpapieremission bezeichnet man die Begebung von Wertpapieren
und deren Platzierung an einem organisierten Kapitalmarkt (z.B. Börse).
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Bund 2012/10
BMF
Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Die Republik Österreich erwarb im November 2008 99,78 % der
Anteile an der Kommunalkredit Austria AG um 2 EUR, um eine drohende Insolvenz der Bank zu vermeiden. Ernsthafte und nachvollziehbare Erwägungen über mögliche Alternativen zum finanziellen
Engagement des Bundes fehlten ebenso wie zeitnah verfasste und
nachvollziehbare Dokumentationen über den Anteilserwerb.
Neben einer Kapitalerhöhung um rd. 220 Mill. EUR für die Kommunalkredit Austria AG gewährte der Bund dieser Bank sowie der
KA Finanz AG bis Ende 2010 Gesellschafterzuschüsse von insgesamt rd. 165 Mill. EUR (rd. 30 Mill. EUR und 135 Mill. EUR). Darüber hinaus bestanden Ende 2010 Haftungen des Bundes für die beiden Banken über 9,585 Mrd. EUR. Dem Bund flossen bis Ende 2010
Haftungsentgelte in etwa der gleichen Höhe seines Kapitaleinsatzes
zu. Während für die Kommunalkredit keine weiteren Maßnahmen
aus dem Bankenpaket vorgesehen sind, wird die KA Finanz AG noch
einige Jahre auf Maßnahmen aus dem Bankenpaket angewiesen sein.
Bei dem zur Erzielung von Zusatzerträgen aufgebauten hohen Wertpapierportfolio von 15,846 Mrd. EUR (Ende 2008) traten Kursrückgänge um bis zu mehr als 1 Mrd. EUR auf. Im Bereich der Credit Default Swap–Geschäfte, die teilweise spekulativen Charakter hatten,
ist bei weiterem ungünstigen Verlauf der europäischen Staatsschuldenkrise mit signifikanten Verlusten der KA Finanz AG zu rechnen.
Die Kommunalkredit Austria AG verfehlte im Rahmen ihres neuen
Geschäftsmodells die Zielsetzungen 2009 und die Budgetziele 2010
sowohl hinsichtlich der Geschäftsvolumina als auch der Kundenmargen deutlich.
KURZFASSUNG
Prüfungsziel
Ziel der Gebarungsüberprüfung war die Beurteilung des Anteilserwerbs an der Kommunalkredit Austria AG durch die Republik
Österreich und ihrer damit übernommenen Verpflichtungen und
Risiken, des Vertriebs und des Risikomanagements der Kommunalkredit Austria AG sowie der Effizienz des Finanzmanagements hinsichtlich des Wertpapier– und Credit Default Swap (CDS)–Portfolios
durch die KA Finanz AG. (TZ 1)
Bund 2012/10
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Kurzfassung
Ausgangslage
Die Kommunalkredit alt (vor dem Anteilserwerb durch die Republik
Österreich im November 2008) konzentrierte ihre Geschäftstätigkeit
vor der akut gewordenen internationalen Finanzkrise im Jahr 2008
auf die Finanzierung der öffentlichen Hand. In diesem Großvolumengeschäft waren in der Vergangenheit bei verhältnismäßig geringem Risiko nur geringe Margen zu erzielen. In den Jahren vor der
internationalen Finanzkrise verfolgte die Kommunalkredit alt im
Bereich der Finanzierung eine volumsgetriebene Wachstumsstrategie mit starkem Fokus auf das Sekundärmarktgeschäft. Insbesondere expandierte die Kommunalkredit alt ihr Wertpapierportfolio
überdimensional, um unter Ausnutzung ihrer vermeintlichen Refinanzierungsvorteile im Kurzfristbereich zusätzliche Erträge zu generieren. Demgemäß wuchs die Bilanzsumme der Kommunalkredit alt
zwischen 2000 und 2008 von 3,4 Mrd. EUR auf 37,4 Mrd. EUR. Der
stark ausgeweitete Geschäftsbereich Financial Markets (Wertpapier–
und CDS–Portfolio) barg hohe Risikopotenziale. (TZ 3)
Ende 2008 verfügte die Kommunalkredit alt über ein Wertpapierportfolio von rd. 15,846 Mrd. EUR. Dieses bestand im Wesentlichen aus
Engagements gegenüber dem öffentlichen Sektor (rd. 7,0 Mrd. EUR),
aber auch aus Veranlagungen außerhalb des Kerngeschäftsbereichs,
insbesondere bei Kreditinstituten (rd. 4,3 Mrd. EUR) und im Strukturierten Bereich (u.a. ABS, RMBS von insgesamt rd. 2 Mrd. EUR).
(TZ 3)
Das CDS Sell–Portfolio der Kommunalkredit alt betrug Ende 2008
rd. 12,119 Mrd. EUR. Die starke Expansion des CDS–Portfolios (vornehmlich Länderrisiken) — zwischen 2005 und 2008 mit einer Steigerung um 227 % — eröffnete als liquiditätsschonendes Kreditersatzgeschäft die Möglichkeit zur Erzielung von Provisionserträgen. (TZ 3)
Ausbruch der
Finanzkrise
264
Die Kommunalkredit alt war im Zuge der akut gewordenen Finanzkrise auf das tatsächlich eingetretene drastische Szenario und den
damit verbundenen Liquiditäts– und Kapitalbedarf nicht eingerichtet. Sie war Anfang November 2008 insbesondere mit einem hohen
Liquiditätsbedarf (1,1 Mrd. EUR) zur Bereitstellung von zusätzlichen
Cash–Collaterals als Sicherheiten für CDS–Verträge aufgrund von
negativen Marktentwicklungen sowie mit einem hohen Wertberichtigungs– und Vorsorgebedarf (1,795 Mrd. EUR) insbesondere im
Bereich der CDS–Bestände konfrontiert. Als weitere unternehmensspezifische Ursache im Zusammenhang mit der Kapitalmarktabhängigkeit der Refinanzierung der Kommunalkredit alt erwies sich
die geringe Fristenkonformität bzw. die hohe Fristentransformation in der Refinanzierung. Die sich im Zuge der Finanzkrise ausBund 2012/10
BMF
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Kurzfassung
breitende Vertrauenskrise verschloss der Kommunalkredit alt Ende
Oktober 2008 den Zugang zum Kapitalmarkt und blockierte die
Refinanzierung im Kurzfristbereich am Interbankenmarkt. (TZ 4)
Die Republik Österreich entschied sich als Reaktion auf die weltweite Finanzkrise in Abstimmung mit den Vorgaben der EU — wie
auch viele andere EU–Staaten — im Rahmen von staatlichen Rettungsmaßnahmen (sogenanntes Bankenpaket) für eine Kombination aus Rekapitalisierungsmaßnahmen, der Übernahme von Haftungen und der Bereitstellung dringend benötigter Liquidität für die
betroffenen Kreditinstitute. Die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen — u.a. das Interbankmarktstärkungsgesetz (IBSG) und das
Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FinStaG) — traten am 27. Oktober 2008 in Kraft. (TZ 5)
Anteilserwerb
durch die Republik
Österreich
Vertragsabschluss
Aufgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit der Kommunalkredit alt nahm der Vorstand in der letzten Oktoberwoche 2008
Gespräche mit Vertretern der Republik Österreich auf, um mittels
Staatsintervention eine Insolvenz der Kommunalkredit alt zu vermeiden. Unter großem Zeitdruck versuchten die Vertreter der Republik Österreich — unter teilweiser Teilnahme des damaligen Bundeskanzlers und des damaligen Vizekanzlers und Bundesministers
für Finanzen — anhand von Unterlagen sowie durch Zuziehung
von externen Experten (u.a. Finanzprokuratur, Oesterreichische
Nationalbank (OeNB), Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)) Informationen über die tatsächliche wirtschaftliche Lage der Kommunalkredit alt zu bekommen und die weiteren Maßnahmen festzulegen. (TZ 6)
Nach intensiven Verhandlungen unterfertigte der damalige Vizekanzler am Montag, den 3. November 2008 in der Früh, zum Zeichen
der Einigung mit den bisherigen Eigentümern Österreichische Volksbanken–Aktiengesellschaft (VBAG) und Dexia Crédit Local, Paris, ein
Memorandum of Understanding. Auf dessen Grundlage unterzeichnete die Republik Österreich, vertreten durch den vom Vizekanzler
bevollmächtigten Präsidenten der Finanzprokuratur, am 3. November 2008 den Kaufvertrag über den Erwerb von 99,78 % der Anteile
der damaligen Aktionäre VBAG (50,78 %–Anteil, den die 100 %–
Tochtergesellschaft VBKA–Holding GmbH hielt) und Dexia Crédit
Local (49 %–Anteil) an der Kommunalkredit alt um je 1 EUR; 0,22 %
der Anteile verblieben beim Österreichischen Gemeindebund. Der
Eigentumsübergang der Aktien erfolgte mit 5. Jänner 2009. (TZ 2, 6)
Bund 2012/10
265
Kurzfassung
Dokumentation
Die an den Verhandlungen über die Rettung der Kommunalkredit alt auf Seiten des Bundes federführenden Institutionen, das
BMF und die Finanzprokuratur, legten — wegen des laut Angaben
hohen Zeitdrucks bei den Verhandlungen — keine Akten über die
Verhandlungen bzw. über den Vertragsabschluss an. Es lagen nur
teilweise im Nachhinein verfasste Gesprächsprotokolle und vereinzelte Aktenvermerke vor, zeitnah verfasste Dokumentationen fehlten. Dies erschwerte das Nachvollziehen der Vorgänge und insbesondere der Entscheidungsgründe für die getroffenen und mit hohen
finanziellen Auswirkungen verbundenen Maßnahmen. (TZ 7)
Entscheidungsgründe
Ernsthafte und nachvollziehbare Erwägungen seitens des BMF über
mögliche Alternativen zum finanziellen Engagement des Bundes fehlten. Laut den verfügbaren Unterlagen wurde hauptsächlich über die
Bedingungen der Anteilsübernahme diskutiert, der Einstieg des Bundes
in die Kommunalkredit alt selbst wurde aber kaum hinterfragt. (TZ 8)
Zur Zeit der Entscheidung über die Rettung bzw. den Anteilserwerb
an der Kommunalkredit alt lagen keine fundierten volkswirtschaftlichen Analysen vor, aus denen die Notwendigkeit des Weiterbestehens der Kommunalkredit alt für die kommunale Finanzierung in
Österreich hervorging. Zudem hätte laut den vorliegenden Unterlagen eine allfällige Insolvenz der Kommunalkredit alt die Existenz
der VBAG nicht gefährdet. (TZ 9, 10, 12)
Vermögensflüsse
Der von der Republik Österreich für die erworbenen Anteile an der
Kommunalkredit alt zu zahlende und der von der Kommunalkredit alt für die Abgabe des 49 %–Anteils an der Dexia Kommunalkredit Bank AG (DexiaKom) zu erhaltende Kaufpreis von jeweils
1 EUR spiegelte sich nicht in den wirtschaftlichen Bewertungen
der Unternehmen wider, sondern stellte letztlich ein verhandeltes
Ergebnis dar. So wurde im Übernahmevertrag einvernehmlich auf
das der Kommunalkredit alt von den Alteigentümern schon im September 2008 zugesagte Eigenkapital verzichtet. (TZ 13)
Die in Partizipationskapital umgewandelten Forderungen der
VBAG (172,5 Mill. EUR von 225 Mill. EUR) und der Dexia–Gruppe
266
Bund 2012/10
BMF
Kurzfassung
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
(200 Mill. EUR von rd. 773 Mill. EUR) in Form unbesicherter Einlagen gegenüber der Kommunalkredit alt stärkten zwar die Eigenkapitalbasis der Kommunalkredit alt, brachten aber keine Liquidität
in die Bank. Für die Alteigentümer bedeutete dies — rein wirtschaftlich gesehen — keinen Verzicht, weil diese Forderungen im Fall
einer Insolvenz der Kommunalkredit alt, wie sie ohne das Eingreifen des Bundes unvermeidlich gewesen wäre, ohnehin nicht werthaltig gewesen wären. (TZ 13)
Gesellschaftsrechtliche Änderungen
Eigentümerstruktur nach der Restrukturierung
Die bestmögliche Umsetzung der im Umstrukturierungsplan definierten Ziele für die Sanierung und Restrukturierung der Kommunalkredit alt sollte durch eine Trennung (Spaltung) der Kommunalkredit alt in zwei Kreditinstitute erreicht werden, die einen
strategischen und nicht strategischen Geschäftsbereich umfassten.
(TZ 15)
Die Finanzierungs– und Betreuungsaktivitäten von Kommunen
(Kerngeschäft) wurden im Wege der Spaltung zur Aufnahme in
die frühere Kommunalkredit Depotbank AG übertragen. Die Spaltung wurde nach Eintragung ins Firmenbuch am 28. November 2009 wirksam. Gleichzeitig wurden die Kommunalkredit alt in
KA Finanz AG und die Kommunalkredit Depotbank AG in Kommunalkredit Austria AG (Kommunalkredit) umbenannt. Die Kommunalkredit fungierte seither als spezialisierter Anbieter für Gemeinden, Länder und öffentliche Institutionen im Bereich kommunaler
und infrastrukturnaher Projektfinanzierungen sowie Finanzdienstleistungen an Kommunen mit Schwerpunkt auf österreichische Kunden. (TZ 15)
Das nicht strategische Geschäft (Wertpapier– und CDS–Portfolio)
sowie die Beteiligung an der Kommunalkredit International Bank Ltd.
(KIB), Zypern, verblieben in der nunmehrigen KA Finanz AG, wobei
die KIB am 18. September 2010 in die KA Finanz AG fusioniert
wurde. Ziel der KA Finanz AG war der fokussierte Risikoabbau bei
Minimierung des Einsatzes öffentlicher Ressourcen, unter Wahrung von Wertaufholungspotenzialen bei bestmöglichem Eigenbeitrag. Ein aktivseitiger Aufbau des Geschäftsvolumens (Neugeschäft)
fand nicht mehr statt. (TZ 15)
Die Eigentümerstruktur war nach der Restrukturierung bei beiden
Gesellschaften gleich: Die Republik Österreich hielt 99,78 % der
Anteile der Kommunalkredit und der KA Finanz AG, die restlichen
Bund 2012/10
267
Kurzfassung
0,22 % waren jeweils im Eigentum des Österreichischen Gemeindebundes. Beide Gesellschaften agierten voneinander unabhängig;
es bestand keine Holdingbeziehung. (TZ 15)
Genehmigung der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission genehmigte am 31. März 2011 die
staatlichen Maßnahmen (Beihilfeverfahren) zugunsten der Kommunalkredit alt und damit den am 10. Juni 2009 eingereichten
Umstrukturierungsplan. (TZ 16)
Die Kommunalkredit verpflichtete sich, das jährliche Wachstum ihrer
gesamten Aktiva zu beschränken und ihre Bilanzsumme zu verringern. Gemäß den Auflagen der Europäischen Kommission muss die
Kommunalkredit bis 30. Juni 2013 zur Gänze privatisiert werden.
In Umsetzung dieser Entscheidung der Europäischen Kommission
beschloss der Ministerrat in seiner Sitzung vom 29. November 2011,
die FIMBAG Finanzmarktbeteiligung Aktiengesellschaft des Bundes
(FIMBAG) mit der gänzlichen Privatisierung der Gesellschaftsanteile des Bundes an der Kommunalkredit zu beauftragen. (TZ 16)
Maßnahmen des
Bankenpakets
Maßnahmen gemäß FinStaG und IBSG
Seit Beschluss des Bankenpakets im Oktober 2008 übernahm der
Bund bis Ende 2010 vier Haftungen für die Kommunalkredit gemäß
FinStaG über insgesamt 7,508 Mrd. EUR. Zum 31. Dezember 2010
waren drei Haftungen abgelaufen. Mit 31. Dezember 2010 haftete der
Bund gemäß FinStaG für die Kommunalkredit — nach einer Herabsetzung der Haftung um 0,208 Mrd. EUR — über 1,000 Mrd. EUR im
Zusammenhang mit der Besserungsscheinkonstruktion. Die Kommunalkredit und die KA Finanz AG nützten die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Garantien des Bundes für die Rückzahlung von
Wertpapieremissionen in 13 Fällen mit einem Gesamtobligo des
Bundes von 8,765 Mrd. EUR zuzüglich Zinsen. Mit Ende 2010 haftete
der Bund gemäß IBSG für die Kommunalkredit mit 1,000 Mrd. EUR
und für die KA Finanz AG mit 7,585 Mrd. EUR. Damit bestanden
Ende 2010 Haftungen des Bundes für die beiden Banken gemäß
FinStaG und IBSG über 9,585 Mrd. EUR. (TZ 18, 19)
Bei der Kommunalkredit erfolgte eine Kapitalerhöhung über
rd. 220 Mill. EUR. Weiters erhielten bis Ende 2010 die Kommunalkredit rd. 30 Mill. EUR und die KA Finanz AG aus den umgewandelten
Haftungsentgelten 135 Mill. EUR an Gesellschafterzuschüssen. (TZ 18)
268
Bund 2012/10
BMF
Kurzfassung
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Weiters bediente sich die KA Finanz AG der Refinanzierungsmöglichkeit über die zur Belebung der Kreditvergabe zwischen den Kreditinstituten im Rahmen des Bankenpakets gegründete Oesterreichische Clearingbank AG (Clearingbank) in einem Ausmaß bis zu
1,75 Mrd. EUR (Höchststand zum 30. Juni 2010). Ende Februar 2011
wurden alle mit der Clearingbank getätigten Geschäfte abgewickelt
und vollständig rückgeführt. (TZ 19)
Dem Bund entstanden bis Ende 2010 keine finanziellen Belastungen
durch Ausfälle für nach dem Bankenpaket vergebene Haftungen.
(TZ 19)
Refinanzierung laut Umstrukturierungsplan
Die KA Finanz AG war Ende 2010 entgegen ihrem Umstrukturierungsplan größtenteils auf staatlich garantierte Refinanzierung angewiesen. Der Bund haftete Ende 2010 für Anleihen der
KA Finanz AG um mehr als das Doppelte (7,585 Mrd. EUR) der
vorgesehenen Höhe (3,600 Mrd. EUR). Ein Zweck der Anteilsübernahme — infolge der Reputation des neuen Eigentümers Republik
Österreich weiterhin ausreichenden Zugang zu den privaten Refinanzierungsmärkten zu haben — wurde damit bei der KA Finanz AG
größtenteils verfehlt. (TZ 20)
Besserungsscheinstruktur
Bürgschaftsvereinbarung
Da der Kurs der Wertpapiere sank, musste die Kommunalkredit alt
deren Wert berichtigen; dies hätte für die Erstellung eines den Weiterbestand der Bank ermöglichenden Jahresabschlusses 2008 eine
Kapitalzufuhr erfordert. Mit der Übernahme der Bürgschaftsvereinbarung durch den Bund vom 24. April 2009 wurde die Kommunalkredit alt in die Lage versetzt, nicht werthaltige Positionen in
ihren Büchern mit ihren jeweiligen Wertansätzen fortzuführen und
sonst allenfalls notwendige Risikovorsorgen nicht bilden zu müssen. Dadurch ermöglichte der Bund das vorläufige Weiterbestehen
der Kommunalkredit alt, ohne zunächst die dafür nötigen Ausgaben
zu tätigen. Die Kommunalkredit alt hatte dem Bund für die gemäß
§ 2 Abs. 1 Z 2 FinStaG übernommene Haftung bis zu einem Höchstbetrag von 1,208 Mrd. EUR ein Haftungsentgelt von jährlich 10 %
des aushaftenden Betrags zu zahlen. (TZ 21)
Bund 2012/10
269
Kurzfassung
Kapitalisierungsvereinbarung
Mit der Kapitalisierungsvereinbarung zwischen dem Bund und der
Kommunalkredit sowie der KA Finanz AG vom 17. November 2009
wurde die Haftung des Bundes für nicht mehr werthaltige Wertpapiere der Kommunalkredit alt durch eine Besserungsscheinkonstruktion ersetzt. Die Kommunalkredit gewährte hiezu der KA Finanz AG
ein Darlehen in Höhe von 1 Mrd. EUR (Geldmarkteinlage), auf dessen
Rückzahlung sie gegen Ausstellung eines Besserungsscheins verzichtete. Infolge zwischenzeitlich eingetretener Werterholungen konnte
die Bundeshaftung gemäß FinStaG dabei von 1,208 Mrd. EUR auf
1 Mrd. EUR herabgesetzt werden. An die Stelle der Haftung des
Bundes für nicht mehr werthaltige Wertpapiere trat eine umfassendere Haftung für die Gewinnsituation der KA Finanz AG. (TZ 22)
Mit dieser Konstruktion wurde eine mögliche Verlustabdeckung
durch den Bund von 1 Mrd. EUR bis zum 28. November 2012 hinausgeschoben. Die weitere Wertentwicklung des Besserungsscheins wird
von den zugrunde liegenden Wertpapieren und Veranlagungen der
KA Finanz AG bestimmt. (TZ 22)
Darüber hinaus trifft den Bund aufgrund dieser Vereinbarung eine
Verlustabdeckungspflicht im Fall der Unterschreitung der 7 %–Tier
1–Verpflichtung im Sinne des § 23 Abs. 14 BWG. (TZ 23)
Geldflüsse
zwischen Bund und
Kommunalkredit
bzw. KA Finanz AG
In der Kapitalisierungsvereinbarung verpflichtete sich der Bund
gegenüber der KA Finanz AG für die Jahre 2009 bis 2013 zu sogenannten Restrukturierungsbeiträgen in Form von Gesellschafterzuschüssen. Diese bestanden in der Einbehaltung und Umwidmung an den Bund zu entrichtender Haftungsentgelte und waren
für 2009 mit 60 Mill. EUR und für die folgenden Jahre mit jeweils
75 Mill. EUR begrenzt. In den Jahren 2009 und 2010 wurden insgesamt 135 Mill. EUR in die nicht gebundene Kapitalrücklage der
KA Finanz AG eingestellt. (TZ 24)
Die Kapitalisierungsvereinbarung beinhaltete auch eine Eigenkapitalzufuhr vom Bund an die Kommunalkredit in der Höhe von
rd. 250 Mill. EUR in Form einer Kapitalerhöhung (rd. 220 Mill. EUR)
und eines Gesellschafterzuschusses (rd. 30 Mill. EUR), d.h. die Kommunalkredit wurde mit rd. 250 Mill. EUR rekapitalisiert. (TZ 24)
In den Jahren 2008 bis 2010 leistete die KA Finanz AG insgesamt
Netto–Haftungsentgelte von 233,8 Mill. EUR (inkl. der Provisionen
für die Clearingbank–Linie). Zusätzlich entrichtete die Kommunal-
270
Bund 2012/10
BMF
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Kurzfassung
kredit im genannten Zeitraum 15,7 Mill. EUR als Haftungsentgelt für die Refinanzierung der Besserungsscheinbürgschaft an den
Bund. (TZ 24)
Bis zum Jahresende 2010 floss der bisherige Kapitaleinsatz des
Bundes für die Kommunalkredit und KA Finanz AG von der Betragshöhe her in Form von Haftungsentgelten — ohne Berücksichtigung
der Finanzierungskosten des Bundes — zurück. Während für die
Kommunalkredit keine weiteren Maßnahmen aus dem Bankenpaket vorgesehen sind, wird die KA Finanz AG noch einige Jahre auf
Maßnahmen aus dem Bankenpaket angewiesen sein. Ihr weiterer
Refinanzierungs– und Kapitalbedarf hängt stark von der jeweiligen
Marktentwicklung ab. Das Portfolio der KA Finanz AG, das eine
starke Ausrichtung auf internationale Schuldner aufwies, die dem
öffentlichen Bereich zuzuordnen waren, ist von der Wertentwicklung dieser Schuldnerkategorie geprägt. (TZ 24)
Vertrieb
Neues Geschäftsmodell
Im neuen Geschäftsmodell für den Vertrieb der Kommunalkredit
sollte der Schwerpunkt auf dem spezialisierten Angebot von kommunalen und infrastrukturnahen Projektfinanzierungen — vor allem für
(österreichische) Gemeinden, Städte, Länder und öffentliche Institutionen, aber auch infrastrukturnahe Privatunternehmen — liegen.
Dabei sollte von der Orientierung am Volumenswachstum abgegangen werden und sollten durch qualitativ hochwertige Projektabwicklung und –beratung einerseits höhere Margen und andererseits ein
höherer Kundennutzen als bisher erzielt werden. Die Zukunftserwartungen der Kommunalkredit betreffend den Investitionsbedarf
für den kommunalen Bereich von jährlich rd. 2 Mrd. EUR sowie
das Neugeschäftsvolumen für das kommunale und infrastrukturnahe Projektgeschäft in Österreich von 11 Mrd. EUR bis 13 Mrd. EUR
waren angesichts der gespannten finanziellen Lage der Kommunen
und öffentlichen Haushalte als optimistisch einzustufen. (TZ 25)
Zielvorgaben
Die Konzentration des neuen Geschäftsmodells lag auf dem Ausbau des strategiekonformen Neugeschäfts mit der Ausrichtung auf
drei definierte Segmente (Soziale Infrastruktur, Verkehr und Energie & Umwelt) und dem Ziel der Abkehr von einfach strukturierten
(Plain Vanilla)–Finanzierungen und der Ausrichtung auf höhermargiges Kundengeschäft. (TZ 26)
Bund 2012/10
271
Kurzfassung
Laut dem konservativen Szenario des Umstrukturierungsplans
wurde ausgehend von einem Bestandsgeschäft von rd. 10 Mrd. EUR
eine konservative Neugeschäftsplanung von 5,740 Mrd. EUR über
fünf Jahre mit einem Marktwachstum von 17 % angenommen. Im
Jahr 2013 sollte das strategiekonforme Neukundengeschäft knapp
38 % der Bilanzsumme erreichen. (TZ 27)
Die Kommunalkredit konnte im Jahr 2009 weder das geplante Auszahlungsvolumen noch die angestrebte aktivseitige Kundenmarge
des Umstrukturierungsplans erreichen. Das angestrebte Volumen
wurde zu 65,7 % bzw. zu 84,1 % und die Bruttomarge zu 40,9 %
erreicht. (TZ 28)
Die Kommunalkredit verfehlte auch die Budgetziele 2010 sowohl
hinsichtlich der Volumina als auch der Margen zum Teil deutlich.
Insgesamt erfolgten 2010 Auszahlungen von 795,78 Mill. EUR bzw.
in Höhe von knapp drei Vierteln des budgetierten Volumens. Zuzüglich der Auszahlungen für die keinem der angeführten Segmente
zugeordneten Public Finance–Geschäfte von 14,16 Mill. EUR ergaben sich Gesamtauszahlungen von 809,94 Mill. EUR bzw. ein Erfüllungsgrad von 76 %. Im Jahr 2010 erreichte die Kommunalkredit mit den Gesamtauszahlungen von 795,78 Mill. EUR 66 % der
budgetierten Bruttomarge. Der Margenerreichungsgrad lag bei den
Inlandsgeschäften bei 52 % und im Ausland bei 89 %. (TZ 29)
Das höhermargige Neukundengeschäft 2010 wurde überwiegend
im Ausland abgeschlossen; damit waren hohe Bonitätsrisiken verbunden. (TZ 29)
Vertriebsreporting
Der Vertrieb erstellte wöchentlich eine Marktinformation, welche
die gelegten Angebote und die erfolgten Abschlüsse bzw. Zuschläge
der Kommunalkredit der vorangegangenen Woche enthielt. Die
wöchentliche Marktinformation war sowohl von der Form als auch
von der inhaltlichen Gestaltung ineffizient und verbesserungswürdig. Die Mehrfacherfassung von Daten im Monatsreporting war aufwändig und fehleranfällig. (TZ 30)
Risikomanagement
Risikostrategie
Um die Anforderungen an den Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) zu erfüllen, hatte jede Bank Risikostrate-
272
Bund 2012/10
BMF
Kurzfassung
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
gien festzulegen und darin das risikopolitische Instrumentarium
sowie die risikopolitischen Zielsetzungen zu beschreiben. Zur Zeit
der Gebarungsüberprüfung waren bei der Kommunalkredit nach der
im November 2009 vollzogenen Spaltung grundlegende Elemente
des neu aufzubauenden ICAAP im Einsatz, aus Kapazitätsgründen
befanden sich viele Aspekte jedoch erst in der Konzeption oder in
der Umsetzung. Die Kommunalkredit entwickelte ein sogenanntes
ICAAP–Framework, welches den dokumentarischen Überbau des
ICAAP und dessen Elemente (Risikoorganisation und Risiken des
Bankgeschäfts) darstellte. (TZ 31)
Basierend auf dem ICAAP–Framework verfügte die Kommunalkredit über eine im November 2009 schriftlich festgelegte Risikostrategie. Diese enthielt u.a. steuerungsrelevante Grundsätze, wonach
zur Beurteilung der Risiko–Chancen–Verhältnisse eine Risikomessung an eine Ertragsrechnung geknüpft war, um so eine Risiko–
Ertragssteuerung zu ermöglichen. (TZ 32)
Die Kreditrisikostrategie der Kommunalkredit stammte vom
April 2008, d.h. aus der Zeit noch vor der Anteilsübernahme durch
die Republik Österreich; diese war noch nicht an die Neuorganisation und das neue Geschäftsmodell angepasst. (TZ 33)
Das durchschnittliche Rating des Gesamtportfolios wies Ende 2009
nur die Stufe A1 nach einer internationalen Ratingagentur auf und
lag somit eine Ratingkategorie unter dem vorgegebenen Limit. (TZ 33)
Organisation des Risikomanagements
Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement oblag dem
Vorstand der Kommunalkredit. Die Steuerung der Risiken erfolgte
durch das Risk Management Committee (RMC). Im Rahmen der
monatlich stattfindenden RMC–Sitzungen wurde regelmäßig in
standardisierter Form bspw. über wesentliche Risikotreiber (Credit
at Risk), Länderrisiken, Ratingparameter, diverse Portfoliodarstellungen und Limitüberziehungen berichtet. (TZ 34)
Die Kommunalkredit verfügte zur Zeit der Gebarungsüberprüfung
über zwei Abteilungen mit operativen Risikomanagementaufgaben,
nämlich die Abteilungen Kreditrisiko und Controlling mit der dort
angesiedelten Gruppe Risikocontrolling. Es waren teils gleichartige
Tätigkeiten bzw. voneinander abhängige Tätigkeiten in zwei Organisationseinheiten aufgeteilt, was zu Schnittstellenproblemen und
Synergieverlusten führen könnte. (TZ 35)
Bund 2012/10
273
Kurzfassung
Die Richtlinie betreffend „Kompetenzgrenzen für den Bereich Vertrieb sowie für die Abteilung Treasury“ vom 28. Dezember 2009
legte Kompetenzbereiche und –grenzen in Abhängigkeit des Gesamtobligos fest. Betriebswirtschaftliche Aspekte, wie bspw. Mindestmargen, die durch ein Neugeschäft aufgrund einer durchgeführten Produktkalkulation erreicht werden mussten, waren in der geltenden
Richtlinie nicht geregelt. (TZ 36)
Laut einer weiteren Richtlinie war die Zuständigkeit im Risikokontrollprozess mehrstufig gegliedert. Anfang 2010 waren 16 Geschäftspartner mit einem Obligo von 455,28 Mill. EUR bzw. 3 % des Gesamtobligos als beobachtungswürdig eingestuft. (TZ 36)
Eine durchgehende klare funktionale Trennung der Bereiche Markt
(Zuständigkeit für Akquisition und Kreditentscheidungen) und
Marktfolge (von Marktverantwortung unabhängiger Bereich) bis
zur Vorstandsebene, insbesondere auch im Vertretungsfall, war nicht
gegeben. (TZ 37)
Risikosituation
Die Kommunalkredit berechnete das Risiko ihrer gesamten Geschäfte
(z.B. für Ausleihungen und Wertpapiere) anhand eines Value at Risk–
Modells (CreditVaR). Das Kreditrisiko drückt die Gefahr von finanziellen Verlusten aus, die entstehen, wenn ein Vertragspartner seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Das Gesamtexposure
betrug 2008 44,072 Mrd. EUR. Der deutliche Rückgang von 2008
auf 2009 (auf 16,249 Mrd. EUR) war auf die Spaltung der Kommunalkredit alt in die Kommunalkredit und die KA Finanz AG im
November 2009 zurückzuführen. Während das Gesamtexposure im
Inland von 2009 auf 2010 um 16,7 % sank, stieg dieses im Ausland um 4 %. (TZ 38, 39)
Das Gesamtexposure betrug Ende 2010 14,770 Mrd. EUR; es
umfasste die Kategorien Darlehen, Wertpapiere und Haftungen sowie
die Kategorien Geldhandel, Derivate und Devisen. Davon betrug das
Obligo an Staaten mit EU–Unterstützungsmaßnahmen (Staatsanleihen, die unter die Maßnahmen der European Financial Stability
Facility — EFSF fallen) 0,232 Mrd. EUR bzw. 1,6 % am Gesamtexposure. (TZ 39)
Die in Form des CreditVaR dargestellten Risikokennzahlen der Kommunalkredit erhöhten sich zwischen 2008 und 2010 kontinuierlich, wobei ein Vergleich und eine Beurteilung der Kennzahlen über
274
Bund 2012/10
BMF
Kurzfassung
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
den gesamten Zeitraum aufgrund der organisatorischen Veränderungen nur bedingt möglich waren. Aber auch im Jahresabstand
von 2009 bis 2010 stieg der CreditVaR um 13,7 %. Der CreditVaR
stieg im Segment Inland von 2009 auf 2010 deutlich von 1,31 %
auf 3,26 % an. Im Segment Ausland blieb der CreditVaR zwischen
2009 und 2010 relativ konstant (knapp mehr als 5 %), aber noch
immer um mehr als 2 Prozentpunkte höher als der Inlandswert. In
den Ländern außerhalb der EU (Nicht–EU–Europa) war der CreditVaR im Jahr 2010 rund drei Mal höher als 2009. Bei einem Branchenvergleich zeigte sich eine deutliche Steigerung des Risikos im
Unternehmensbereich, in dem der CreditVaR von 1,82 % (2008) auf
7,75 % (2010) des LGD–gewichteten Gesamtexposure stieg. (TZ 39)
Ende Juni 2010 betrug die ausgenützte Risikodeckungsmasse
rd. 42 %. Bei einem Stresstestszenario lag die Ausnützung der
Risikodeckungsmasse bei rd. 70 %. In Relation zum LGD–gewichteten Gesamtexposure und im Verhältnis zur Risikotragfähigkeit der
Kommunalkredit erwies sich das Risiko als nicht auffällig, wobei
jedoch in der Gegenüberstellung zu beachten war, dass „risikodämpfende“ Faktoren (wie z.B. der AAA–geratete Besserungsschein) in
die Berechnung miteinflossen. (TZ 39)
Wertpapierportfolio
Die Kommunalkredit–Gruppe (Kommunalkredit alt und KIB) baute
— auch zur Erzielung von Zusatzerträgen — ein Wertpapierportfolio von mit Ende 2008 15,846 Mrd. EUR — überwiegend durch
Fremdfinanzierung — auf. Dies stellte eine Steigerung gegenüber
2005 um 81,5 % dar. Zwischen 2008 und 2010 (im Bereich der
Kommunalkredit und KA Finanz AG) gingen die Wertpapiere um
2,949 Mrd. EUR bzw. 18,6 % zurück. (TZ 40)
Der überwiegende Teil dieses Portfolios bestand aus einfach strukturierten, marktüblichen (Plain Vanilla) Staats– und Unternehmensanleihen. Dieser Anteil schwankte von 2008 bis 2010 zwischen
70,1 % (2008) und 81,2 % (KA Finanz AG 2010) des Gesamtnominales an Wertpapieren; bei der Kommunalkredit betrug der Anteil
der Plain Vanilla–Anleihen 2010 96,3 %. Die Kursrückgänge der
einzelnen Wertpapiergruppen im Zuge der Finanzkrise ließen sich
an den Marktwerten ablesen, die ab 2008 unter den Nominalen bzw.
den Anschaffungswerten der entsprechenden Wertpapiere lagen, und
zwar bis zu mehr als 1 Mrd. EUR im Jahr 2009. (TZ 40)
Vom prozentuellen Wertverfall her ragte dabei insbesondere die
Gruppe mit nichtlinearem Risikoprofil heraus. Der Wertverfall lag
in den Jahren 2008 bis 2010 bei diesen in Bezug auf mögliche Aus-
Bund 2012/10
275
Kurzfassung
fälle als besonders kritisch zu wertenden Wertpapieren zwischen
24,4 % (2010) und 41,1 % (2009). Der Aufbau eines bedeutenden
Portfolios von US–RMBS–Wertpapieren (der US Residential Mortgage Backed Securities–Anteil 2009 betrug 45,5 % an Wertpapieren
mit nichtlinearem Risikoprofil) durch eine im Rahmen der Kommunalfinanzierung auf die Übernahme von Kredit– und Ausfallsrisiken
der öffentlichen Hand spezialisierte Bank stand nicht im Einklang
mit der eigenen strategischen Ausrichtung der Kommunalkredit–
Gruppe. Stark risikoerhöhend wirkte dabei die Tatsache, dass mit
31. Dezember 2009 etwa 67 % des gesamten US–RMBS–Portfolios nur mit US–Subprime–Forderungen, d.h. mit Forderungen an
Immobilienbesitzer der schlechtesten Bonitätsstufe, besichert waren.
(TZ 40)
CDS–Portfolio
Übersicht und Entwicklung
Die Kommunalkredit alt begann ab dem Jahr 2005 mit dem Aufbau des CDS Sell–Portfolios. Die Kommunalkredit–Gruppe betrachtete den Verkauf von CDS–Produkten als zusätzliche Ertragsmöglichkeit ohne wesentliche Liquiditätsbelastung. Den CDS–Geschäften
lag überwiegend das Ausfallsrisiko staatlicher Anleihen zugrunde
bzw. wurde das Ausfallsrisiko solcher Anleihen versichert, d.h. das
CDS Sell–Portfolio der Kommunalkredit–Gruppe bestand zu einem
Großteil (z.B. Ende 2010: rd. 86 %) aus verkauften CDS–Kontrakten
für Gebietskörperschaften (Sovereigns). (TZ 41)
Die CDS Sell–Volumina stiegen von 2005 bis 2008 stark an
(um 8.383,78 Mill. EUR bzw. 224 %), andererseits wiesen die
CDS Sell– gegenüber den CDS Buy–Positionen einen starken Überhang auf (2008 bis 2010: mehr als 700 % höher). CDS Sell–Positionen, die sich für den Verkäufer ungünstig entwickelten, wiesen
einen negativen Marktwert auf. Das bedeutete, dass der Verkäufer diesen Betrag seinem Vertragspartner für eine allfällige Auflösung des CDS zahlen müsste. Durch die Unausgewogenheit zwischen
CDS Sell– und CDS Buy–Positionen war der potenzielle Liquiditätsbedarf des gesamten CDS–Portfolios im Falle von Stress–Situationen ungewöhnlich hoch. Ende 2008 hatte die Kommunalkredit–
Gruppe einen Liquiditätsbedarf aus ihrem gesamten CDS–Portfolio
von 1.146,52 Mill. EUR. Nach Rückgang des Liquiditätsbedarfs auf
knapp die Hälfte im Jahr 2009 stieg dieser wieder 2010 um 70 %
auf 1.020,28 Mill. EUR. (TZ 41)
Die Größenordnung und die Art der Geschäfte (z.B. CDS Sell) entsprachen nicht der Ausrichtung der Kommunalkredit alt als Kom-
276
Bund 2012/10
BMF
Kurzfassung
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
munalfinanzierer. Das Geschäft der Kommunalkredit–Gruppe im
Bereich der CDS–Produkte hatte aufgrund der Art der Finanzprodukte, des Umfangs der Investments im Verhältnis zur Bilanzsumme
und der auf kurzfristigen Prämienertrag ohne Berücksichtigung der
langfristigen Risiken ausgerichteten Vorgehensweise teilweise spekulativen Charakter und sollte ausschließlich der Ertragssteigerung
dienen. (TZ 41)
Durch die Festlegungen der Kommunalkredit–Gruppe, die CDS–Positionen im Bankbuch zu führen und damit langfristig zu halten, und
durch den hohen Staatsanteil unter den verkauften CDS mussten bis
Ende 2008 kaum Eigenmittel als Risikopuffer bereitgestellt werden.
Da es sich demnach überdies um keine Handelsbuch–Positionen handelte, musste auch ein Value at Risk nicht errechnet und entsprechend der Risikotragfähigkeit der Bank begrenzt werden. (TZ 41)
Dadurch war es möglich, dass das CDS Sell–Portfolio der Kommunalkredit–Gruppe Ende 2008 bis auf 12,119 Mrd. EUR anwuchs
und damit beinahe ein Drittel der gesamten Bilanzsumme erreichte.
Die auf diese Weise gegen Zahlung einer Prämie übernommenen
zusätzlichen Wertpapierrisiken erreichten damit eine Größenordnung, die auch im Vergleich zu anderen österreichischen Großbanken
als außergewöhnlich hoch bezeichnet werden muss. Eine abschließende wirtschaftliche Beurteilung der CDS–Portfolios der Kommunalkredit–Gruppe kann erst nach Ablauf aller CDS–Positionen und
nach Vorliegen aller bis dahin eingetretenen Schadensfälle erfolgen.
Bei weiterem ungünstigen Verlauf der europäischen Staatsschuldenkrise ist jedoch mit signifikanten Verlusten der KA Finanz AG
in diesem Bereich zu rechnen. (TZ 41)
Risikoerhöhende CDS–Geschäfte
Unter Vernachlässigung von Risikoabschätzungen hob die KIB im
Juni 2008 — d.h. mitten in der sich seit Juli 2007 immer weiter ausbreitenden Krise des Weltfinanzsystems — unter reinen
Ertragsgesichtspunkten bereits bestehende Absicherungen zu eigenen CDS Sell–Positionen von 320 Mill. EUR auf und ging darüber
hinaus noch zusätzlich 750 Mill. EUR an eigenen CDS Sell–Positionen
ein. Damit nahm die KIB zu einem äußerst ungünstigen Zeitpunkt
gegen Erhalt einer Prämie zusätzliche Ausfallsrisiken von Wertpapieren Dritter, oftmals explizit auch Ausfallsrisiken von Bankanleihen, von 1,07 Mrd. EUR mehr in ihre Bilanz. (TZ 42)
Bund 2012/10
277
Kurzfassung
Management der
Wertpapier– und
CDS–Portfolien
Das gesamte Kreditexposure der KA Finanz AG betrug Ende 2010
24,667 Mrd. EUR. Davon entfielen als wesentliche Positionen
auf Wertpapiere 10,467 Mrd. EUR, auf CDS und Haftungen
11,100 Mrd. EUR und auf Darlehen 2,013 Mrd. EUR. Vom Gesamtobligo entfielen 2,678 Mrd. EUR bzw. 10,9 % auf Staaten, die Unterstützung unter dem ESFS beansprucht bzw. beantragt haben, davon
auf Griechenland 1,011 Mrd. EUR (0,822 Mrd. EUR Wertpapiere und
0,189 Mrd. EUR CDS). Die KA Finanz AG hat seit November 2008 das
Kreditexposure durch Tilgungen und Verkäufe um 7,179 Mrd. EUR
reduziert, davon 2,677 Mrd. EUR im Jahr 2010. (TZ 43)
Die Kommunalkredit–Gruppe verfügte über ein differenziertes
Limitsystem zur Begrenzung von Wertpapierrisiken, das jedoch noch
nicht voll entwickelt war; ein Projekt zur Verfeinerung wurde aufgrund der Verstaatlichung der Kommunalkredit–Gruppe nicht mehr
umgesetzt. Insbesondere das Fehlen von Produktlimits begünstigte
die im Zuge der Finanzkrise später sehr ungünstige Konzentration
von Risiken bei besonders ausfallsgefährdeten Forderungen an private US–Immobilienbesitzer geringer Bonität (US–RMBS) und bei
der Übernahme von Versicherungsschutz für Wertpapiere Dritter
(CDS Sell). (TZ 44)
Das Liquiditätsmodell der Kommunalkredit–Gruppe enthielt gewisse
Puffer, jedoch keine expliziten Stress–Szenarien für den Liquiditätsbedarf des CDS–Portfolios aufgrund der laufend notwendigen Hinterlegung von zusätzlichen Sicherheiten im Zuge von Verschlechterungen des Marktumfelds. Daher wurde der Ende 2008 auf diese
Weise aus dem CDS–Portfolio der Bank resultierende Liquiditätsbedarf (Collateralerfordernis) von rd. 1,147 Mrd. EUR vom Modell nicht
ausreichend abgebildet und daher zu gering eingeschätzt. (TZ 45)
Der laufenden Analyse — bspw. hinsichtlich der künftigen Marktentwicklung, des Liquiditäts– und Eigenkapitalbedarfs und der Entwicklung der Refinanzierungskosten — risikotechnisch bedeutsamer
Teile der Wertpapier– und CDS–Portfolien der KA Finanz AG wird in
Zukunft große Bedeutung zukommen, um die wirtschaftlich jeweils
günstigere Variante („Halten“ oder „Verkaufen“) für jedes einzelne
Wertpapier bzw. für jeden einzelnen CDS zeitnah ermitteln zu können. Allerdings war der Spielraum der KA Finanz AG für wirtschaftlich gegebenenfalls sinnvolle Verkäufe von Wertpapieren und
CDS und damit für das Begrenzen allfälliger Verluste durch ihre
sanierungsbedingt angespannte Eigenkapitalsituation stark eingeschränkt. (TZ 46)
278
Bund 2012/10
BMF
Kurzfassung
Offene Verfahren
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption wird ein Strafverfahren gegen
ehemalige Vorstandsmitglieder und leitende Mitarbeiter der Kommunalkredit alt geführt. Um etwaige zivilrechtliche Schadenersatzansprüche zu wahren, haben sich sowohl die Kommunalkredit als auch
die KA Finanz AG dem Strafverfahren gegen sämtliche Beschuldigte als Privatbeteiligte in Summe der gesamten Schadenshöhe
angeschlossen und damit eventuelle Schadenersatzansprüche geltend gemacht. (TZ 47)
Die KA Finanz AG wurde von zwei ehemaligen Vorstandsmitgliedern
vor dem Arbeits– und Sozialgericht wegen angeblich unberechtigter
vorzeitiger Auflösung ihrer Vorstandsverträge auf Kündigungsentschädigung geklagt. In diesem Verfahren hat die KA Finanz AG
jeweils eine Widerklage wegen Schadenersatz eingebracht. (TZ 47)
Bund 2012/10
279
Kenndaten Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Eigentümer
99,78 % Republik Österreich6
0,22 % Österreichischer Gemeindebund
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Unternehmensgegenstand
Betrieb von Bankgeschäften gemäß § 1 Abs. 1
Bankwesengesetz, zu denen die Gesellschaften aufgrund
der von der Finanzmarktaufsichtsbehörde erteilten
Konzession berechtigt sind.
Gebarung
20091
2010
2011
in Mill. EUR
Kommunalkredit Austria AG (nach UGB)
Bilanzsumme
Forderungen an Kunden
Verbriefte Verbindlichkeiten
Nettozinsertrag
Betriebsergebnis
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Jahresüberschuss/–fehlbetrag
17.295,84
9.803,84
13.173,36
10,84
3,45
11,93
5,25
14.972,82
10.085,64
11.540,97
45,60
24,98
1,89
0,002
14.826,62
9.941,94
10.619,65
47,48
20,74
– 119,347
– 119,507
Anzahl
1963
Mitarbeiter (VZÄ im Jahresdurchschnitt)
Gebarung
2009
196
2010
195
2011
in Mill. EUR
KA Finanz AG (nach UGB)4, 5
Bilanzsumme
Forderungen an Kunden
Verbriefte Verbindlichkeiten
Nettozinsertrag
Betriebsergebnis
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Jahresüberschuss/–fehlbetrag
1
2
3
4
5
6
7
17.657,28
2.088,40
7.659,06
10,63
– 171,94
– 1.262,96
– 267,04
16.491,60
3.524,04
8.283,50
– 16,54
– 254,80
– 16,43
0,00
14.901,26
3.401,77
7.349,75
– 19,60
– 217,50
– 1.143,74
– 534,39
Die Ergebnisse 2009 setzten sich aus dem Ergebnis der früheren Kommunalkredit Depotbank AG sowie dem Ergebnis der
Kommunalkredit Austria AG für den Zeitraum 1. Juli 2009 bis 31. Dezember 2009 zusammen (siehe TZ 15); eine Vergleichbarkeit
mit dem Jahr 2010 ist daher eingeschränkt.
Laut Entscheidung der Europäischen Kommission muss die Kommunalkredit Austria AG anfallende UGB/BWG–Jahresüberschüsse
als kompensatorischen Eigenbeitrag für erhaltene Staatshilfe an die Republik Österreich leisten. Dieser Aufwand führt daher
zu einem Jahresergebnis (nach Steuern) von 0,00 EUR.
Der Wert gilt für das zweite Halbjahr 2009.
2009 vor Verschmelzung und 2010 nach Verschmelzung der KA Finanz AG mit der Kommunalkredit International Bank Ltd.,
Limassol, Zypern
Die KA Finanz AG verfügt seit der Spaltung 2009 über keine eigenen Mitarbeiter; operative Leistungen erfolgen auf der Grundlage
eines Service Level Agreements durch Mitarbeiter der Kommunalkredit Austria AG bzw. im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung
mit der Kommunalkredit Austria AG.
Die Republik Österreich ist seit 28. April 2012 zu 100 % Eigentümerin der KA Finanz AG. Die Bundesregierung erteilte am 29. November 2011 einen Privatisierungsauftrag. Mit der Durchführung wurde die FIMBAG beauftragt, der die Aktien der Kommunalkredit
Austria AG von der Republik Österreich am 17. Februar 2012 treuhänderisch übertragen wurden.
Das zu 31. Dezember 2011 bestehende Staatsobligo Griechenland der Kommunalkredit Austria AG konnte im 1. Quartal 2012
durch Verkäufe von rd. 74,17 Mill. EUR auf 150 Mill. EUR reduziert werden. Im Jahr 2011 wurden ergebniswirksame Vorsorgen für
Anleihen der Republik Griechenland von 157,08 Mill. EUR und Drohverlustrückstellungen für direkt im Zusammenhang stehende
Zinsabsicherungsswaps von rd. 18,76 Mill. EUR gebildet (nach UGB). Das negative Kreditrisiko– und Bewertungsergebnis
von 140,09 Mill. EUR bewirkte ein negatives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 119,34 Mill. EUR bzw. einen
Jahresverlust von 119,50 Mill. EUR.
Quelle: Kommunalkredit, KA Finanz AG
280
Bund 2012/10
BMF
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Prüfungsablauf und
–gegenstand
1
(1) Der RH überprüfte von April bis Juni 2010 die Gebarung der Kommunalkredit Austria AG (Kommunalkredit) und der KA Finanz AG.
Grundsätzlich wurde die Gebarung ab der Übernahme der Gesellschaftsanteile durch die Republik Österreich im November 2008 überprüft, die vorangehende Gebarung wurde soweit berücksichtigt, als sie
für die Gebarung des Prüfungszeitraumes von Relevanz war.
Ziel der Gebarungsüberprüfung war die Beurteilung des Anteilserwerbs
an der Kommunalkredit Austria AG durch die Republik Österreich und
ihrer damit übernommenen Verpflichtungen und Risiken, des Vertriebs
und des Risikomanagements der Kommunalkredit Austria AG sowie der
Effizienz des Finanzmanagements hinsichtlich der Gestion des Wertpapier– und Credit Default Swap–Portfolios durch die KA Finanz AG.
(2) Im Prüfungsergebnis werden folgende Bezeichnungen für die involvierten Gesellschaften verwendet:
• Kommunalkredit Austria AG bis zur Spaltung am 28. November 2009: Kommunalkredit alt
• Kommunalkredit Austria AG, seit der Spaltung am 28. November 2009 (vormals Kommunalkredit Depotbank AG): Kommunalkredit
• KA Finanz AG, seit der Spaltung am 28. November 2009 (vormals
Kommunalkredit Austria AG (Kommunalkredit alt)): KA Finanz AG
(3) Zu dem im März 2012 übermittelten Prüfungsergebnis nahmen die
Kommunalkredit und die KA Finanz AG im April 2012 und das BMF
im Juni 2012 Stellung. Der RH übermittelte seine Gegenäußerungen
im Oktober 2012.
(4) Zwischenzeitig kam es zu folgenden für die Gebarungen der Kommunalkredit und der KA Finanz AG relevanten aktuellen Entwicklungen:
Besserungsschein
Im April 2009 hätte die Kommunalkredit alt aufgrund des sinkenden
Kurses von Wertpapieren eine Wertberichtigung vornehmen müssen.
Um Wertberichtigungen bzw. eine Kapitalzufuhr zu vermeiden, hatte der
Bund eine Haftung gemäß FinStaG für nicht werthaltige Forderungen der
Kommunalkredit alt übernommen, die im November 2009 im Rahmen
der Spaltung der Kommunalkredit alt durch eine BesserungsscheinkonsBund 2012/10
281
Prüfungsablauf und –gegenstand
truktion ersetzt wurde. Mit dieser Konstruktion wurde eine mögliche
Verlustabdeckung durch den Bund um drei Jahre (bis zum 28. November 2012) hinausgeschoben, wobei zwischenzeitlich eintretende Werterholungen von Wertpapieren der KA Finanz AG die Verlustabdeckung
reduzieren würden. Eine solche Werterholung der zugrunde liegenden
Wertpapiere und Veranlagungen der KA Finanz AG ist in diesem Zeitraum nicht eingetreten. Die Kommunalkredit hat die im Rahmen der Besserungsscheinkonstruktion zur Kapitalisierung der KA Finanz AG abgegebene Haftung des Bundes in Anspruch genommen (siehe TZ 21, 22).
Der Bund muss aufgrund seiner Haftungsverpflichtung die — zum
30. Juni 2012 auf 1.116,90 Mill. EUR gestiegene — offene Forderung am
8. Juli 2013 tilgen. Diese aktuellen Entwicklungen decken sich mit den
vom RH unter TZ 24.2 in Aussicht gestellten Perspektiven. An diesem
Tag wird auch die von der Kommunalkredit emittierte und von der Haftung des Bundes umfasste Anleihe über 1 Mrd. EUR fällig (siehe TZ 19).
Griechenlandhilfe
Die Kommunalkredit alt hatte ihre Geschäftstätigkeit auf die Finanzierung der öffentlichen Hand konzentriert und auch ein hohes Griechenland–Obligo (u.a. Anleihen und Credit Default Swaps) erworben.
Aus diesem Grund waren die Kommunalkredit und die KA Finanz
AG vom Umschuldungsprogramm Griechenlands betroffen, das am
21. Juli 2011 im Rahmen eines Gipfeltreffens der europäischen Staats–
und Regierungschefs (Europäischer Rat) beschlossen wurde und eine
Beteiligung des Privatsektors in Höhe von 21 % (Private Sector Involvement — PSI I) vorsah. Die Beschlüsse, die in einem weiteren Gipfeltreffen am 26. Oktober 2011 und durch den EU–Ministerrat überarbeitet wurden, sahen einen freiwilligen Schuldenschnitt für Griechenland
in Höhe von 50 % vor, der durch die Republik Griechenland und die
privaten Gläubiger ausgearbeitet werden sollte (PSI II). Der Umtausch
der privat gehaltenen Staatsanleihen erfolgte mit 12. März 2012 und
somit nach Abfertigung des Prüfungsergebnisses des RH.
Diese Restrukturierungsmaßnahmen hatten folgende finanzielle Auswirkungen auf die KA Finanz AG und die Kommunalkredit:
– Die KA Finanz AG hatte per 31. Dezember 2011 ein Gesamtobligo
gegenüber der Republik Griechenland von 1,002 Mrd. EUR (siehe
auch TZ 43). Nach Umsetzung des Umschuldungspakets (PSI II)
ergab sich aus den Umschuldungsmaßnahmen ein Wertberichtigungsbedarf bei der KA Finanz AG von 1,034 Mrd. EUR, das in
der Kapitalbasis der KA Finanz AG nicht gedeckt werden konnte.
282
Bund 2012/10
BMF
Prüfungsablauf und –gegenstand
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Folgende finanziell wirksame Maßnahmen der Republik Österreich
waren mit Wirksamkeit vom 31. Dezember 2011 erforderlich:
– Gesellschafterzuschuss
der
Republik
Österreich
609,63 Mill. EUR gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 FinStaG;
von
– vereinfachte Kapitalherabsetzung (Kapitalschnitt — Grundkapital und Partizipationskapital von 22,35 Mill. EUR und
434,13 Mill. EUR) bei gleichzeitiger Kapitalerhöhung durch die
Republik Österreich von 389,0 Mill. EUR (Kapitalzufuhr gemäß
§ 2 Abs. 1 Z 4 FinStaG);
– weitere Bürgschaft der Republik Österreich für Kreditforderungen und Wertpapiere der KA Finanz AG (neue Anleihen der
Republik Griechenland und staatsgarantierte Anleihen) gemäß
§ 2 Abs. 1 Z 2 FinStaG von rd. 251,20 Mill. EUR (zum Zeitpunkt
der Bilanzfeststellung vom 25. April 2012).
Die KA Finanz AG verfügte zum Stichtag 30. Juni 2012 — nach
Wertpapierumtausch, Wertberichtigungen und Bundesbürgschaft —
über ein unbesichertes Obligo (Nettoexposure) gegenüber der Republik Griechenland von rd. 62,80 Mill. EUR (Gesamtexposure von rd.
297,10 Mill. EUR, davon rd. 234,30 Mill. EUR von der Haftung des
Bundes gedeckt). Zusätzlich bestand ein unbesichertes Obligo von
rd. 59,30 Mill. EUR gegenüber griechischen Gemeinden.
– Bei der Kommunalkredit konnte das zum 31. Dezember 2011 bestehende Staatsobligo Griechenland im 1. Quartal 2012 durch Verkäufe
von rd. 74,17 Mill. EUR auf 150 Mill. EUR reduziert werden. Damit in
Zusammenhang wurden im Jahr 2011 ergebniswirksame Vorsorgen
für Anleihen der Republik Griechenland von rd. 157,08 Mill. EUR
und Drohverlustrückstellungen für direkt im Zusammenhang stehende Zinsabsicherungsswaps von rd. 18,76 Mill. EUR gebildet
(nach UGB). Das negative Kreditrisiko– und Bewertungsergebnis
von 140,09 Mill. EUR hatte 2011 ein negatives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 119,34 Mill. EUR bzw. einen Jahresverlust von 119,50 Mill. EUR (siehe Kenndaten) bewirkt. Nach
Realisierung der Griechenland–Umschuldung verblieb bei der Kommunalkredit ein Griechenland Obligo von 17,1 Mill. EUR; dieses
wurde bis zum 30. Juni 2012 auf Null reduziert.
Bund 2012/10
283
Ausgangslage
Eigentümerstruktur
vor der Finanzkrise
2
Die Eigentümerstruktur der Kommunalkredit alt vor dem Anteilserwerb durch die Republik Österreich stellte sich wie folgt dar:
Abbildung 1: Eigentümerstruktur und Beteiligungen der Komunalkredit vor dem Anteilserwerb
durch die Republik Österreich (Auszug), Stand 31. Oktober 2008
Dexia Crédit Local
49,00 %
Österreichische
Volksbanken–
Aktiengesellschaft
(VBKA–Holding GmbH)
50,78 %
Österreichischer
Gemeindebund
0,22 %
51,00 %
Kommunalkredit
Austria AG
49,16 %
100,00 %
Dexia Kommunalkredit
Bank AG
Kommunalkredit
Depotbank AG
100,00 %
Kommunalkredit
International Bank Ltd.
(KIB)
Quelle: Kommunalkredit
Die Aktionärsstruktur der Kommunalkredit Austria AG (Kommunalkredit alt) verteilte sich vor dem Anteilserwerb durch die Republik Österreich im November 2008 auf
– 50,78 % Österreichische Volksbanken–Aktiengesellschaft (VBAG),
die Anteile selbst hielt die 100 %–Tochtergesellschaft VBKA–Holding GmbH,
284
Bund 2012/10
BMF
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Ausgangslage
– 49 % Dexia Crédit Local, Paris und
– 0,22 % Österreichischer Gemeindebund.
Geschäftstätigkeit
der Kommunalkredit alt vor der
Finanzkrise
3.1
(1) Die Kommunalkredit alt wurde am 10. November 1958 gegründet
und galt als Spezialkreditinstitut.
Die Kommunalkredit alt konzentrierte ihre Geschäftstätigkeit auf die
Finanzierung der öffentlichen Hand. Dieser Geschäftszweig war ein
Großvolumengeschäft, in dem in der Vergangenheit bei verhältnismäßig geringem Risiko nur geringe Margen zu erzielen waren. Darüber hinaus erbrachte die Kommunalkredit alt Bankdienstleistungen in
den Bereichen
– öffentlichkeitsnahes Firmenkundengeschäft (im Zusammenhang mit
der Finanzierung von öffentlichkeitsnahen Unternehmen und kommunalnahen Infrastrukturprojekten),
– Geldmarkt– und Wertpapiergeschäfte (insbesondere Handel mit
Aktien und Anleihen („Secondary Market“)),
– Derivativgeschäfte (Swaps und Optionen),
– Devisen– und Valutageschäfte sowie
– sonstige Geldmarktinstrumente.
Kernmärkte der Kommunalkredit alt waren Österreich, Schweiz,
Deutschland und ausgewählte Länder in Mittel– und Ost– sowie Südosteuropa (CEE und SEE).
(2) Die Kommunalkredit alt verfolgte in den Jahren vor der internationalen Finanzmarktkrise im Bereich der Finanzierung eine volumsgetriebene Wachstumsstrategie mit starkem Fokus auf das Sekundärmarktgeschäft. Insbesondere expandierte die Kommunalkredit alt ihr
Wertpapierportfolio überdimensional, um unter Ausnutzung ihrer vermeintlichen Refinanzierungsvorteile im Kurzfristbereich zusätzliche
Erträge zu generieren. Diese Strategie ermöglichte der Kommunalkredit alt eine signifikante Verlängerung der Bilanzsumme. Wie die folgende Grafik zeigt, wuchs die Bilanzsumme der Kommunalkredit alt
zwischen 2000 und 2008 von 3,4 Mrd. EUR auf 37,4 Mrd. EUR.
Bund 2012/10
285
Ausgangslage
Abbildung 2: Entwicklung der Bilanzsumme der Kommunalkredit alt von 2000 bis 2008
in Mrd. EUR
50
40
37,4
32,8
30
26,9
20,4
20
14,2
10
3,4
0
2000
5,0
2001
7,4
2002
9,8
2003
2004
2005
2006
2007
2008
Quelle: Kommunalkredit
(3) Anlagestrategie war primär der Erwerb von Anleihen aus dem
öffentlichen Sektor bzw. öffentlichkeitsnahen Institutionen, die im
oberen Bonitätssegment angesiedelt waren. Die Veranlagungsschwerpunkte waren ausländische Gebietskörperschaften, Banken und
Nichtbanken (hauptsächlich Infrastrukturunternehmen). Ende 2008
verfügte die Kommunalkredit alt über ein Wertpapierportfolio von
rd. 15,846 Mrd. EUR. Dieses bestand im Wesentlichen aus Engagements gegenüber dem öffentlichen Sektor (rd. 7,0 Mrd. EUR), aber
auch aus Veranlagungen außerhalb des Kerngeschäftsbereichs, insbesondere bei Kreditinstituten (rd. 4,3 Mrd. EUR) und im Strukturierten
Bereich (u.a. ABS, RMBS von insgesamt rd. 2 Mrd. EUR).
Die Entwicklung der Credit Default Swap (CDS)–Geschäfte der Kommunalkredit–Gruppe (Kommunalkredit alt und KIB) veranschaulicht
die nachfolgende Grafik:
286
Bund 2012/10
BMF
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Ausgangslage
Abbildung 3: Entwicklung der CDS–Geschäfte der Kommunalkredit–Gruppe von 2005 bis 2008
in Mrd. EUR
14
12,1
12
10,0
10
8
6,7
6
3,7
4
2,4
2
0
2005
1,4
1,1
0,7
2006
2007
2008
CDS Sell
CDS Buy
Quelle: Kommunalkredit
Die starke Expansion des CDS–Portfolios (vornehmlich Länderrisiken)
— zwischen 2005 und 2008 mit einer Steigerung um 227 % — eröffnete als liquiditätsschonendes Kreditersatzgeschäft die Möglichkeit
zur Erzielung von Provisionserträgen. Das CDS Sell–Portfolio betrug
Ende 2008 rd. 12,119 Mrd. EUR, darunter mehr als 90 % des Engagements direkte Staatsrisiken sowie rd. 8 % Kreditinstitute. Das eigentliche Finanzierungsgeschäft bewegte sich nur bei einem Ertragsbeitrag von rund einem Drittel.
3.2
Bund 2012/10
Der RH wies kritisch auf die hohen Risikopotenziale aus dem stark
ausgeweiteten Geschäftsbereich Financial Markets (Wertpapier– und
CDS–Portfolio) und den geringen Anteil des Finanzierungsgeschäfts
am Ertrag hin.
287
Ausgangslage
Probleme im Zuge
der Finanzkrise
4.1
Im Zuge der akut gewordenen internationalen Finanzkrise war die
Kommunalkredit alt im Oktober 2008 mit folgenden gravierenden Problemen konfrontiert:
– Hoher Liquiditätsbedarf zur Bereitstellung von zusätzlichen Cash–
Collaterals als Sicherheiten für CDS–Verträge aufgrund von negativen Marktentwicklungen (Ausweitung der CDS–Spreads); folgende
Faktoren waren dafür maßgeblich:
– deutliche Ausweitung der erforderlich gewordenen Besicherungen
von 113 Mill. EUR (zum 31. Dezember 2007) auf 1.160 Mill. EUR
(zum 31. Dezember 2008),
– aufgrund der Liquiditätskrise keine Möglichkeit zur Liquiditätsbeschaffung über den Geld– und Kapitalmarkt ab Ende Oktober 2008,
– schlagartiger Anstieg der Liquiditätslücke auf 1,1 Mrd. EUR zum
3. November 2008 insbesondere durch den Entfall der kurzfristigen Refinanzierungsmöglichkeit und damit drohende Zahlungsunfähigkeit sowie
– ungedeckter Liquiditätsbedarf zwischen Oktober 2008 und
Ende 2008 von 5,8 Mrd. EUR bzw. Ende März 2009 von
9,3 Mrd. EUR;
– Hoher Wertberichtigungs– und Vorsorgebedarf; dieser ergab sich aus
– dem Wertberichtigungs– und Vorsorgebedarf per Ende 2008 für
die Kommunalkredit–Gruppe von 1.795 Mill. EUR und
– weiteren GuV–Belastungen von rd. 970 Mill. EUR für das
Jahr 2008 durch Verbuchung der CDS–Bestände als Derivate
(zuvor als Garantien) bei Anwendung der Mark to Market–
Bewertung (zum Marktwert);
– Verluste aus Fremdwährungsgeschäften der 50 %–Tochtergesellschaft
Dexia Banka Slovensko A.S., Žilina, Slowakei von rd. 100 Mill. EUR
(anteilig mit rd. 50 % von Kommunalkredit alt zu tragen).
Als weitere unternehmensspezifische Ursache im Zusammenhang mit
der Kapitalmarktabhängigkeit der Refinanzierung der Kommunalkredit alt erwies sich die geringe Fristenkonformität bzw. die hohe Fristentransformation in der Refinanzierung. Ende 2008 wies nämlich
knapp mehr als 50 % des Gesamtrefinanzierungsvolumens eine Lauf-
288
Bund 2012/10
BMF
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Ausgangslage
zeit von weniger als einem Jahr auf, während die Forderungen unter
einem Jahr nur 34,7 % aller Forderungen ausmachten. Die Finanzkrise
führte finanzierungsseitig zu einem nahezu vollständigen Abbau des
Commercial Paper Programms der Kommunalkredit alt, das sich noch
im November 2007 auf rd. 5 Mrd. EUR belaufen hatte.
4.2
Der RH hielt fest, dass die Kommunalkredit alt auf das tatsächlich eingetretene drastische Szenario und den damit verbundenen Liquiditäts–
und Kapitalbedarf nicht eingerichtet war.
Die im Zuge der Finanzkrise sich ausbreitende Vertrauenskrise verschloss der Kommunalkredit alt Ende Oktober 2008 den Zugang zum
Kapitalmarkt und blockierte die Refinanzierung im Kurzfristbereich
am Interbankenmarkt.
EU–Vorgaben
5
Im September 2008 trat die weltweite Finanzkrise — ausgelöst durch
den Zusammenbruch der amerikanischen Investmentbank Lehman
Brothers — in ihre akute Phase ein. Durch den fast vollständigen Vertrauensverlust der Banken untereinander kam der Handel zwischen
den Banken — der sogenannte Interbankenmarkt — zum Erliegen.
Dadurch war die wirtschaftliche Existenz vieler Banken unmittelbar bedroht. Um das verloren gegangene Vertrauen wiederherzustellen und um die Interessen der Sparer, Kreditnehmer und Anleger zu
schützen, war es daher notwendig, staatliche Rettungsmaßnahmen
für eine sofortige Stabilisierung des Bankensystems zu ergreifen.
Als wichtigste EU–weite Zielvorgabe wurde — als Reaktion auf die
weltweite Finanzkrise — gemäß einem Beschluss des Rates der Europäischen Union (EU) vom 16. Oktober 2008 für den gesamten Bereich
der EU festgelegt, dass unter allen Umständen die notwendigen Maßnahmen getroffen werden sollen, um die Stabilität des Finanzsystems
zu wahren, die wichtigen Finanzinstitute zu stützen, Konkurse zu vermeiden und die Sicherung der Spareinlagen zu gewährleisten.
Österreich entschied sich — wie auch viele andere EU–Staaten — zu
diesem Zweck für eine Kombination aus Rekapitalisierungsmaßnahmen, der Übernahme von Haftungen und der Bereitstellung dringend benötigter Liquidität für die betroffenen Kreditinstitute. Die am
27. Oktober 2008 in Kraft getretenen Gesetze — Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG) und Interbankmarktstärkungsgesetz (IBSG), beide
BGBl. I Nr. 136/2008 — ermöglichten dem Bund in diesem Zusammenhang die Gewährung von Rekapitalisierungsmaßnahmen, die Übernahme von Haftungen und den Erwerb von Gesellschaftsanteilen für
von der Finanzkrise betroffene, in Österreich tätige Banken.
Bund 2012/10
289
Nach Inkrafttreten des FinStaG und des IBSG meldete die Republik
Österreich am 31. Oktober 2008 die diesbezügliche Beihilfenregelung
unter dem Titel „Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilitäts– und
dem Interbankmarktstärkungsgesetz für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen in Österreich — Nr. N 557/2008“ bei der Europäischen Kommission an. Die Europäische Kommission genehmigte das
Bankenpaket unter derselben Nummer am 9. Dezember 2008.
Anteilserwerb durch die Republik Österreich
Verhandlungen und
Vertragsabschluss
6
(1) Mitte Oktober 2008 stand fest, dass der Liquiditätsbedarf der Kommunalkredit alt nicht vom VBAG–Konzern des Mehrheitseigentümers1
abgedeckt werden würde. Angesichts der bereits mit Anfang November 2008 drohenden Zahlungsunfähigkeit der Kommunalkredit alt
nahm der Vorstand in der letzten Oktoberwoche 2008 Gespräche mit
Vertretern der Republik Österreich auf, um mittels Staatsintervention eine Insolvenz der Kommunalkredit alt zu vermeiden. Mit dem
Beschluss des Bankenpakets (FinStaG und IBSG) im Nationalrat am
21. Oktober 2008 war eine Rettung von Banken aus der Finanzkrise
durch den Staat grundsätzlich möglich.
(2) An den Verhandlungen mit dem Bund beteiligt waren Vertreter
der Kommunalkredit alt und ihrer beiden Hauptaktionäre VBAG und
Dexia Crédit Local, des BMF, der Finanzprokuratur sowie der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank
(OeNB). Auch der damalige Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen war in die Verhandlungen eingebunden. Unter großem Zeitdruck
versuchten die Vertreter der Republik Österreich anhand von Unterlagen des Vorstands der Kommunalkredit alt und mittels einer Nachschau
in der Bank sowie durch Zuziehung von externen Experten Informationen über die tatsächliche wirtschaftliche Lage der Kommunalkredit alt zu bekommen. Laut Auskunft des BMF sei eine Due diligence–
Prüfung in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich gewesen
und auch ein Gutachten der OeNB nicht vorgelegen.
(3) Eigentümer und Management der Kommunalkredit alt vertraten
die Ansicht, dass Staatsgarantien und Kapitalzuschüsse angesichts der
problematischen Refinanzierungslage für ein gesichertes Überleben der
Bank nicht ausreichend gewesen wären und forcierten eine zumindest mehrheitliche Anteilsübernahme durch die Republik Österreich.
Auch die OeNB zog die Überlebensfähigkeit der Bank ohne Staatsbeteiligung in Zweifel.
1
290
direkter Aktionär war die VBAG–Tochtergesellschaft VBKA–Holding GmbH
Bund 2012/10
BMF
Anteilserwerb durch die Republik Österreich
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Am Freitag, den 31. Oktober 2008 fand im Bundeskanzleramt eine
Diskussion zwischen dem damaligen Bundeskanzler, dem Vizekanzler,
den weiteren Verhandlern des Bundes, den Direktoriumsmitgliedern
der OeNB sowie den Vorständen der FMA und der größten österreichischen Kreditinstitute unter Einschluss der VBAG über die Lage der
Kommunalkredit alt statt. Die Vertreter der FMA, der OeNB sowie der
Kreditinstitute empfahlen, die Kommunalkredit alt unter allen Umständen zu retten. Dazu wäre nur noch Zeit bis zum Morgen des kommenden Montags, das war der 3. November 2008. Laut Angabe des Präsidenten der Finanzprokuratur hätten in dieser Sitzung er und der Leiter
der Gruppe „Finanzmärkte“ des BMF von den anwesenden Regierungsmitgliedern mündlich den Auftrag erhalten, die Anteile an der Kommunalkredit alt für die Republik zu erwerben.
(4) Die anschließenden Verhandlungen gestalteten sich äußerst schwierig, weil die bisherigen Eigentümer zunächst nicht bereit waren, Sanierungsbeiträge für die verlustträchtige Bank zu leisten. Zu einer Einigung kam es erst am Montag, den 3. November 2008 in der Früh,
buchstäblich im letzten Moment vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit
der Kommunalkredit alt. Zum Zeichen der Einigung unterfertigte der
damalige Vizekanzler ein Memorandum of Understanding. Auf dessen
Grundlage unterzeichnete die Republik Österreich, vertreten durch den
laut eigenen Angaben vom Vizekanzler bevollmächtigten Präsidenten
der Finanzprokuratur, am 3. November 2008 den Kaufvertrag über den
Erwerb von 99,78 % der Anteile der damaligen Aktionäre VBAG und
Dexia Crédit Local an der Kommunalkredit alt um je 1 EUR; 0,22 % der
Anteile verblieben beim Österreichischen Gemeindebund. Der Eigentumsübergang der Aktien erfolgte mit 5. Jänner 2009.
(5) Nach der Anteilsübernahme der Kommunalkredit alt durch den
Bund stellten die OeNB und die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) die noch im Jahr 2008 benötigten Mittel zur Sicherung
der Liquidität der Kommunalkredit alt (insgesamt 5,300 Mrd. EUR) zur
Verfügung (siehe TZ 18).
Dokumentation
Bund 2012/10
7.1
Bei den Verhandlungen über die Rettung der Kommunalkredit alt waren
auf Seiten des Bundes das BMF und die Finanzprokuratur federführend. Keine dieser Einrichtungen konnte jedoch Akten über die Verhandlungen bzw. über den Vertragsabschluss vorlegen. Der RH war
bei der Erhebung der Sachverhalte auf teilweise im Nachhinein verfasste Gesprächsprotokolle, mündliche Auskünfte, vereinzelte Aktenvermerke u.Ä. angewiesen. Zeitnah verfasste Dokumentationen lagen
kaum vor. Laut Auskunft des BMF sowie der Finanzprokuratur sei
es wegen des großen Zeitdrucks bei den Verhandlungen nicht mög291
Anteilserwerb durch die Republik Österreich
lich gewesen, den Verhandlungsverlauf bis hin zum Vertragsabschluss
aktenmäßig zu dokumentieren. Sie verwiesen auf den Inhalt des Kaufvertrags, der das Verhandlungsergebnis wiedergebe.
Der Vertrag über die Anteilsübernahme sowie auch andere Verträge,
mit denen die Republik Österreich Verpflichtungen übernommen hatte,
konnten dem RH von keiner der geprüften Stellen im Original vorgelegt werden. Einige der vorgelegten Vertragsausdrucke bzw. –dateien
waren unvollständig; sie nahmen auf Anlagen Bezug, die das vorgelegte Dokument nicht beinhaltete (z.B. in der Bürgschaftsvereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Kommunalkredit alt
vom 24. April 2009).
7.2
Der RH kritisierte die mangelnde Dokumentation des Anteilserwerbs durch die Republik Österreich an der Kommunalkredit alt. Dies
erschwerte das Nachvollziehen der Vorgänge und insbesondere der
Entscheidungsgründe für die getroffenen Maßnahmen.
Der RH hielt es für unbedingt erforderlich, Vorgänge von einer solchen
Tragweite und mit derart hohen finanziellen Auswirkungen nachvollziehbar zu dokumentieren bzw. offizielle Akten darüber anzulegen.
Auch großer Zeitdruck dürfte seiner Ansicht nach nicht dazu führen,
dass nicht einmal im Nachhinein die entsprechenden Unterlagen verfasst werden.
7.3
Das BMF verwies auf die angespannte Situation im Finanzsektor
ab dem 15. September 2008 (Zusammenbruch der Investmentbank
Lehman Brothers). Es habe im internationalen Gleichklang rascher
Handlungs– und Entscheidungsbedarf in einem strukturell noch nicht
festgelegten Umfeld bestanden, für welches die gesetzliche Basis wie
auch die notwendigen organisatorischen Abläufe erst hätten geschaffen werden müssen.
Nach dem Ersuchen der Kommunalkredit alt um staatliche Unterstützung nach dem FinStaG vom 27. Oktober 2008 seien ad hoc zahlreiche
Informationsgespräche mit Vertretern der Bankenaufsicht (FMA und
OeNB) abgehalten worden. Aufgrund des engen Zeitrahmens hätte nicht
auf gesondert erstellte Prüfungsunterlagen der OeNB oder ein eigens
von dieser eingeholtes Gutachten, sondern im Wesentlichen auf Angaben der Bank und des Bankprüfers zurückgegriffen werden können.
Zudem habe sich im Laufe der Verhandlungen — neben der Kommunalfinanzierung im In– und Ausland — eine komplexe, international
vernetzte Bankstruktur mit jedenfalls erst im Nachhinein feststellbaren
Risiken gezeigt. Aufgrund des besonderen Zeitdrucks hätten nur die
groben Probleme der Bank identifiziert werden können.
292
Bund 2012/10
BMF
Anteilserwerb durch die Republik Österreich
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Es sei daher insgesamt nicht möglich gewesen, alle Protokolle und
Aktenvermerke zeitnah zu verfassen. Seitens des BMF seien im Nachhinein neben den Protokollen auch in einer zusammenfassenden Darstellung die Sanierung der Kommunalkredit alt und die vorrangigen
Maßnahmen dargelegt und den Akten beigefügt worden. Zudem sei das
Verhandlungsergebnis den jeweiligen Verträgen und dem „Überleben“
der Kommunalkredit alt zu entnehmen.
Weiters führte das BMF aus, dass die Verträge über die Verstaatlichung
im BMF jedenfalls in Kopie vorhanden seien, so dass die Kritik des
RH an der nicht nachvollziehbaren Dokumentation nicht geteilt werde.
7.4
Der RH verblieb bei seiner Ansicht, dass Vorgänge von einer solchen
Tragweite und mit derart hohen finanziellen Auswirkungen nachvollziehbar dokumentiert werden müssen. Er hielt nochmals fest, dass ihm
ein offizieller Akt über die Verstaatlichung der Kommunalkredit alt
vom BMF nicht vorgelegt wurde.
Weiters entgegnete der RH dem BMF, dass — zudem teilweise unvollständige — Vertragskopien für eine nachvollziehbare Dokumentation
nicht ausreichend waren. Ein Vertrag stellt nämlich das Ergebnis von
Verhandlungen dar; der Ablauf des Geschehens und vor allem die
Gründe für die Entscheidungen waren damit nicht hinreichend dokumentiert.
Entscheidungsgründe
für die Anteilsübernahme
Bund 2012/10
8.1
Die lückenhaft vorhandenen Protokolle über die Verhandlungen
enthielten nur wenige Anhaltspunkte für die Entscheidung der Republik Österreich, die Anteile an der Kommunalkredit alt zu übernehmen.
Laut den verfügbaren Unterlagen war erkennbar, dass hauptsächlich
über die Bedingungen der Anteilsübernahme diskutiert, der Einstieg
des Bundes in die Kommunalkredit alt selbst aber kaum hinterfragt
wurde. Laut Auskunft des BMF hätte es auch keine Alternative zum
Anteilserwerb durch den Bund gegeben, weil die vormaligen Eigentümer VBAG und Dexia Crédit Local kein Interesse am Behalten ihrer
Anteile gehabt hätten. Darüber hinaus hatte es auf europäischer Ebene
einen Beschluss des Rates gegeben, kein Kreditinstitut insolvent werden zu lassen. Laut Auskunft der Finanzprokuratur hätten die OeNB
und die FMA in mündlichen Expertisen gefordert, die Kommunalkredit alt unter allen Umständen zu retten, um einen Schaden für Österreich zu vermeiden.
8.2
Der RH vermisste ernsthafte und nachvollziehbare Erwägungen seitens des BMF über mögliche Alternativen zum finanziellen Engagement des Bundes.
293
Anteilserwerb durch die Republik Österreich
294
8.3
Laut Stellungnahme des BMF sei die Rettung der Kommunalkredit
alt auch in einem gesamtwirtschaftlichen Konnex zu sehen. Vorrangige Ziele des Bundes seien die Vermeidung einer Destabilisierung des
Finanzplatzes Österreich und die Vermeidung von negativen Auswirkungen auf das Rating der Republik Österreich gewesen. Darüber hinaus
habe die wirtschaftliche Lage der Bank ein rasches Handeln notwendig
gemacht, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit ab dem 3. November 2008 zu verhindern. Das BMF habe im Anschluss an die Anteilsübernahme sehr wohl tiefgehende Überlegungen zur Restrukturierung
und nachhaltigen Sanierung der Bank angestellt. Diesen Ausführungen
folgend sei die Übernahme der Kommunalkredit alt der einzig gangbare Weg gewesen, weshalb der Kritik des RH entschieden entgegengetreten werde.
8.4
Der RH bekräftigte, dass sich seine Kritik auf die mangelnde Nachvollziehbarkeit von Erwägungen zur bzw. vor der Entscheidung für
die Verstaatlichung bezog. Er entgegnete dem BMF, dass sich aus dessen Ausführungen die Unmöglichkeit von alternativen Vorgangsweisen keineswegs zwingend ableiten ließ. Insbesondere verwies er dabei
auf von mehreren Stellen geäußerte Zweifel an der Notwendigkeit der
Kommunalkredit für die kommunale Finanzierung in Österreich (siehe
TZ 9).
9.1
Aus den Unterlagen der VBAG sowie des Vorstands der Kommunalkredit alt, die zur Zeit der Verhandlungen mit dem Bund vorlagen,
gingen einige konkrete Argumente für eine Rettung der Kommunalkredit alt durch den Bund hervor. Demzufolge sei die Kommunalkredit alt für die österreichische öffentliche Finanzierung systemrelevant
gewesen. Aus einem Bericht der Finanzprokuratur ging jedoch andererseits hervor, dass nach Ansicht des Kommunalkredit alt–Vorstands
eine kommunale Finanzierung von der Kommunalkredit alt nicht profitabel geführt werden könne. Weiters zog die OeNB laut Aufzeichnungen des BMF zwar eine geordnete Abwicklung einem Konkurs der
Kommunalkredit alt vor, sah aber kein langfristiges Geschäftsmodell
für sie.
9.2
Aus den vorliegenden Unterlagen war nach Ansicht des RH zur Zeit
der Verhandlungen über die Anteilsübernahme nicht eindeutig abzuleiten, dass ein Weiterbestehen der Kommunalkredit alt für die kommunale Finanzierung in Österreich unabdingbar notwendig war.
9.3
Laut Stellungnahme des BMF seien wegen des Zeitdrucks bei der Entscheidung zur Rettung der Kommunalkredit alt keine fundierten volkswirtschaftlichen Analysen durchgeführt worden. Auch die AufsichtsBund 2012/10
BMF
Anteilserwerb durch die Republik Österreich
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
behörden hätten dem BMF keine solchen Analysen vorlegen können.
Aus den Verhandlungen sei jedoch immer klar ersichtlich gewesen,
dass die Kommunalkredit alt wegen ihrer beherrschenden Stellung in
der österreichischen Kommunalfinanzierung als systemrelevante Bank
einzustufen und durch Maßnahmen nach FinStaG und IBSG zu stützen
gewesen sei. Es habe hohes Interesse an der Vermeidung eines Zusammenbruchs der Bank bestanden.
Das BMF verwies auch auf eine Presseaussendung der OeNB vom Tag
der Unterzeichnung des Verstaatlichungsvertrags (3. November 2008).
Darin „begrüßte der Gouverneur der OeNB den raschen und positiven
Abschluss der Verhandlungen rund um die Stabilisierung der Kommunalkredit Austria AG“ und vertrat die Meinung, dass „die Übernahme
der Kommunalkredit eine wichtige Maßnahme zur Aufrechterhaltung
günstiger öffentlicher Finanzierungsmöglichkeiten darstellt und deshalb
von besonderer Bedeutung für die österreichische Volkswirtschaft ist“.
9.4
Der RH entgegnete, dass er gerade wegen des Fehlens fundierter volkswirtschaftlicher Analysen die Einstufung der Kommunalkredit alt als
unter allen Umständen zu erhaltende, systemrelevante Bank und die
unabdingbare Notwendigkeit ihrer Existenz für die kommunale Finanzierung in Österreich — insbesondere auch angesichts der in einem
Bericht der Finanzprokuratur und in Aufzeichnungen des BMF dokumentierten Zweifeln am Geschäftsmodell der Kommunalkredit alt als
kommunaler Finanzierer — nicht nachvollziehen konnte.
10.1
Ein weiteres Argument in der VBAG–Unterlage betraf die weitreichende
Bedeutung der Funktionsfähigkeit der Kommunalkredit alt für den
Volksbankensektor. Aufgrund eines Berichts der Staatskommissärin
der VBAG ersuchte die FMA am 27. Oktober 2008 die OeNB um eine
Sonderanalyse der VBAG gemäß § 79 Abs. 4a BWG unter besonderer
Berücksichtigung der Umstände bei der Kommunalkredit alt, um einen
eventuellen behördlichen Handlungsbedarf hinsichtlich der VBAG feststellen zu können. Aus den dem RH vorliegenden Akten war nicht
ersichtlich, wann und ob diese Sonderanalyse überhaupt bei der FMA
einging. Ein Bericht der OeNB, der dem RH als Sonderanalyse vorgelegt wurde, beschäftigte sich nahezu ausschließlich mit der Kommunalkredit alt und hielt bezüglich der VBAG lediglich fest, dass sie durch
einen Verkauf der Kommunalkredit alt vermutlich hohe Verluste realisieren würde.
Die Finanzprokuratur vertrat laut einem Protokoll über eine am 27. Oktober 2008 im BMF durchgeführte Besprechung die Meinung, dass Sanierungsmaßnahmen auf Ebene der VBAG–Gruppe wirksamer sein könnten,
Bund 2012/10
295
Anteilserwerb durch die Republik Österreich
als die Mittel für die VBAG–Tochter Kommunalkredit alt zu verwenden.
In den Unterlagen fand sich kein Hinweis darauf, dass dieser Ansatz weiterverfolgt wurde.
In einer Sitzung des Aufsichtsrates der VBAG vom 24. Oktober 2008,
deren wesentlicher Inhalt die Lage aufgrund der prekären Situation
der Kommunalkredit alt war, wurde besprochen, dass selbst bei einer
Vollabschreibung der Kommunalkredit alt–Beteiligung noch ein ausschüttungsfähiges Jahresergebnis der VBAG darstellbar wäre.
296
10.2
Der RH hielt fest, dass laut den vorliegenden Unterlagen eine allfällige Insolvenz der Kommunalkredit alt die Situation der VBAG
zwar erschwert, ihre Existenz selbst offenbar nicht gefährdet hätte.
Im Übrigen musste aufgrund des Anteilserwerbs durch den Bund für
1 EUR ohnehin der ganze Buchwert der Kommunalkredit alt–Beteiligung abgeschrieben werden. Weiters vertrat auch der RH die Ansicht,
dass eine finanzielle Hilfe, die einer Konzernmuttergesellschaft direkt
zufließt, für diese wirksamer ist, als wenn sie einer Tochtergesellschaft
gewährt wird, die nur zu 51 % in ihrem Eigentum steht.
10.3
Laut Stellungnahme des BMF würden die Feststellungen des RH von
der Überlegung eines Konkurses der Kommunalkredit alt und diesfalls
der Stützung der VBAG ausgehen. Diese Ansicht verkenne die Auswirkungen auf Ebene der Kommunalkredit alt selbst, die Aspekte der
Finanzmarktstabilität, die Auswirkungen auf andere österreichische
Kreditinstitute und die Kredit– und Einlagenbeziehungen der Kommunalkredit zu anderen Banken.
10.4
Der RH erwiderte dem BMF, dass sich seine diesbezüglichen Ausführungen ausschließlich mit den Auswirkungen auf den Volksbankensektor befassten, er jedoch unter den TZ 8, 9, 11 und 12 auch andere,
in der Stellungnahme angesprochene Auswirkungen der Anteilsübernahme durch den Bund behandelte.
11.1
Der Vorstand der Kommunalkredit alt wies auch darauf hin, dass die
Kommunalkredit alt ein großes Volumen an mündelsicheren gedeckten
Schuldverschreibungen emittiert habe.
11.2
Der RH bemerkte dazu, dass diese Schuldverschreibungen auch im Fall
einer Insolvenz des Emittenten durch Wertpapiere besichert waren.
12.1
In Beantwortungen parlamentarischer Anfragen und in sonstigen Stellungnahmen des BMF fanden sich weitere Argumente für eine Rettung
Bund 2012/10
BMF
Anteilserwerb durch die Republik Österreich
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
der Kommunalkredit alt. So wurde ihre hohe systemische Verflechtung mit anderen österreichischen Kreditinstituten angeführt. Weiters
vertrat das BMF die Meinung, dass eine Insolvenz der Kommunalkredit alt zu einer massiven Marktstörung geführt hätte, weil die Kommunalkredit alt das größte Portfolio an CDS aller österreichischen Kreditinstitute aufgewiesen habe.
Vermögensflüsse
anlässlich der
Anteilsübernahme
12.2
Der RH merkte an, dass diese Begründungen im Nachhinein verfasst
wurden. Zur Zeit der Entscheidung über die Rettung bzw. den Anteilserwerb an der Kommunalkredit alt lagen seiner Ansicht nach keine
fundierten volkswirtschaftlichen Analysen vor, aus denen die Notwendigkeit des Weiterbestehens der Kommunalkredit alt hervorging.
13.1
(1) Die Vereinbarung vom 3. November 2008 zwischen dem Bund, der
VBAG, der Dexia Crédit Local und der Kommunalkredit alt sah vor,
dass der Bund sämtliche Anteile der VBAG und der Dexia Crédit Local
an der Kommunalkredit alt gemäß den Bestimmungen des FinStaG um
jeweils 1 EUR erwarb. Die Marktwertbilanz zum 31. Dezember 2008
wies für den Kommunalkredit alt–Konzern ein negatives Eigenkapital
von rd. 2,405 Mrd. EUR aus.
(2) Weiters war in der Vereinbarung die Abtretung des 49 %–Anteils
der Kommunalkredit alt an der Dexia Kommunalkredit Bank AG
(DexiaKom) an die Dexia Crédit Local für ebenfalls 1 EUR vorgesehen. Die DexiaKom war ein Tochterunternehmen der Dexia Crédit
Local und der Kommunalkredit alt, das mit einer Reihe von Tochtergesellschaften im Public Finance–Markt in den osteuropäischen
Ländern tätig war. Zu ihren Aktiva zählte auch ein Bankennetz in
der Slowakei mit rd. 800 Mitarbeitern. Der DexiaKom–Konzern hatte
in etwa die Größe eines Viertels der Kommunalkredit alt–Gruppe.
Sein Neugeschäft entwickelte sich in den Jahren 2006 bis 2008
sowohl vom Volumen als auch von den Margen her deutlich besser
als jenes der Kommunalkredit alt–Gruppe. Im Jahresabschluss 2008
wies die DexiaKom ein zu Marktwerten bewertetes Eigenkapital von
rd. 111 Mill. EUR auf. Laut eigener Auskunft wollte das BMF möglichst viele Risiken vermeiden und sah es deshalb als vorteilhaft
an, den DexiaKom–Anteil aus der Kommunalkredit alt abzugeben.
(3) Am 24. September 2008 hatten die VBAG, die Dexia Crédit Local
und der Österreichische Gemeindebund als Eigentümer einen Gesellschafterzuschuss für die Kommunalkredit alt in Höhe von 95 Mill. EUR
vereinbart. An diesem Tag hatte auch der Aufsichtsrat der Kommunalkredit alt einen Gesellschafterzuschuss für die DexiaKom beschlossen,
wovon rd. 29,50 Mill. EUR die Kommunalkredit alt zu tragen hatte. Am
Bund 2012/10
297
Anteilserwerb durch die Republik Österreich
24. Oktober 2008 hatte der Aufsichtsrat der Kommunalkredit alt — während der Verhandlungen über ihre Rettung — wegen eines Schadensfalls
in der slowakischen Tochtergesellschaft einen weiteren Gesellschafterzuschuss für die DexiaKom beschlossen, wovon 20 Mill. EUR auf die
Kommunalkredit alt entfielen. In der Vereinbarung über den Anteilserwerb war die ursprünglich vereinbarte Kapitalzufuhr der damaligen
Eigentümer für die Kommunalkredit alt einvernehmlich zurückgezogen worden, während die von der Kommunalkredit alt getragenen
Zuschüsse zur DexiaKom von insgesamt 49,50 Mill. EUR, die in der
Folge im Alleineigentum der Dexia Crédit Local stehen sollte, unangetastet geblieben waren.
(4) Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über den Anteilserwerb
durch den Bund hatten sowohl die Dexia Crédit Local2 als auch die
VBAG Forderungen in Form unbesicherter Einlagen gegenüber der
Kommunalkredit alt. Laut diesem Vertrag hatte die Dexia Crédit Local
200 Mill. EUR von rd. 773 Mill. EUR solcher Forderungen in Partizipationskapital umzuwandeln, die VBAG 172,5 Mill. EUR von
225 Mill. EUR unbesicherter Forderungen. Dieses Partizipationskapital war dem Eigenkapital der Kommunalkredit alt zuzurechnen und
ist verlusttragend unter UGB/BWG–Bestimmungen.
Eine weitere Vertragsbestimmung sah vor, die Fälligkeit der Rückzahlung von — durch Wertpapiere besicherten — Forderungen der Dexia–
Gruppe gegen die Kommunalkredit alt im Höhe von rd. 710,34 Mill. EUR
als mittelfristige Einlage von Februar bzw. März 2009 bis 30. Juni 2009
zu stunden.
Der Bund hatte dafür zu sorgen, dass der Kommunalkredit alt die notwendige Liquidität (laut Planung der Kommunalkredit alt bis Ende 2008
mit bis zu 6,050 Mrd. EUR) durch Inanspruchnahme von Maßnahmen
gemäß IBSG und FinStaG bereitgestellt wird, wobei die Kommunalkredit alt verpflichtet war, alle anderen ihr zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten zur Liquiditätsbeschaffung zu nutzen.
13.2
Der RH hielt fest, dass der von der Republik Österreich für die erworbenen Anteile an der Kommunalkredit alt zu zahlende Kaufpreis sich
in den negativen wirtschaftlichen Bewertungen der Kommunalkredit alt nicht widerspiegelte, sondern ein verhandeltes Ergebnis darstellte. Unter diesen Gesichtspunkten waren auch die weiteren Vertragsbestandteile, nämlich die Abgabe des 49 %–Anteils an der DexiaKom
um einen symbolischen Kaufpreis von 1 EUR sowie die Beschlüsse zur
Leistung von Gesellschafterzuschüssen durch die Kommunalkredit alt
2
298
inkl. ihrer Schwestergesellschaft Dexia Banque Internationale à Luxembourg
Bund 2012/10
BMF
Anteilserwerb durch die Republik Österreich
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
an die DexiaKom, zu beurteilen. Demgegenüber wurde im Übernahmevertrag einvernehmlich auf das der Kommunalkredit alt von den
Alteigentümern schon im September 2008 zugesagte Eigenkapital verzichtet.
Die in Partizipationskapital umgewandelten Forderungen der VBAG
und der Dexia–Gruppe stärkten nach Ansicht des RH die Eigenkapitalbasis der Kommunalkredit alt, brachten aber keine Liquidität in die
Bank. Für die Alteigentümer bedeutete dies — rein wirtschaftlich gesehen — keinen Verzicht, weil diese Forderungen im Fall einer Insolvenz
der Kommunalkredit alt, wie sie ohne das Eingreifen des Bundes unvermeidlich gewesen wäre, ohnehin nicht werthaltig gewesen wären. Der
RH stellte fest, dass durch die Anteilsübernahme des Bundes die unbesicherten Forderungen der Alteigentümer wieder werthaltig wurden;
soweit sie in Partizipationskapital umgewandelt wurden, waren sie als
Risikokapital anzusehen, das von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der Kommunalkredit alt abhängig war.
Weiters stellte die Stundung der besicherten Einlagen der Dexia–Gruppe
nach Ansicht des RH eine auf wenige Monate beschränkte Liquiditätshilfe für die Kommunalkredit alt dar.
13.3
Laut Stellungnahme der Kommunalkredit seien — zusätzlich zu den
dargestellten — weitere Restrukturierungsbeiträge privater Partner der
Bank (im Wesentlichen Investoren in nachrangige Anleihen bzw. Partizipationskapital) in der Höhe von 372,3 Mill. EUR (zum 31. Dezember 2011) herangezogen worden.
13.4
Der RH hielt fest, dass sich seine Feststellungen auf die Beteiligung der
Alteigentümer an der Restrukturierung der Kommunalkredit alt bezogen. Er verwies nochmals kritisch — auch unter Berücksichtigung der
Zahlungen für die DexiaKom von insgesamt 49,50 Mill. EUR — auf das
im Vergleich zu den Alteigentümern hohe finanzielle Engagement des
Bundes infolge der Anteilsübernahme an der Kommunalkredit alt.
Gesellschaftsrechtliche Änderungen
Eigentümerstruktur
nach der Anteilsübernahme
Bund 2012/10
14
Der Eigentumsübergang des von der Republik Österreich erworbenen
Aktienanteils von 99,78 % an der Kommunalkredit alt erfolgte mit
5. Jänner 2009 (Closing mit der Republik Österreich); die restlichen
0,22 % verblieben im Eigentum des Österreichischen Gemeindebundes.
Daraus ergab sich folgende Eigentümerstruktur:
299
Gesellschaftsrechtliche Änderungen
Abbildung 4: Eigentümerstruktur und Beteiligungen der Kommunalkredit nach dem Anteilserwerb durch die Republik Österreich (Auszug)
Dexia Crédit Local
Republik Österreich
100,00 %
Österreichischer
Gemeindebund
99,78 %
Dexia
Kommunalkredit
Bank AG
0,22 %
Kommunalkredit
Austria AG
100,00 %
Kommunalkredit
Depotbank AG
100,00 %
Kommunalkredit
International Bank Ltd.
(KIB)
Quelle: Kommunalkredit
Eigentümerstruktur
nach der Restrukturierung (Abspaltung)
15
(1) Im ersten Halbjahr 2009 erarbeitete die Kommunalkredit alt entsprechend den Erfordernissen des FinStaG und den Leitlinien der Europäischen Kommission den Umstrukturierungsplan, den das BMF am
10. Juni 2009 bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung
einreichte. Die Sanierung und die Restrukturierung der Kommunalkredit alt hatte folgende Ziele:
– Vermeidung von volkswirtschaftlichem Schaden,
– Minimierung der Beanspruchung von Ressourcen der öffentlichen
Hand,
– Vermeidung einer Destabilisierung des Finanzplatzes Österreich,
300
Bund 2012/10
BMF
Gesellschaftsrechtliche Änderungen
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
– Wahrung der Handlungsflexibilität für die Republik Österreich,
– keine Verlustrealisierungen in einem „distressed market“ und Wahrung von Wertaufholungspotenzialen,
– höchstmöglicher Eigenbeitrag der Bank zur Sanierung aus dem
bestehenden Geschäft,
– Repositionierung des Geschäftsmodells und Ausrichtung der neuen
Kommunalkredit Austria AG auf kommunales und infrastrukturnahes Projektgeschäft und
– Privatisierung der Kernbank bei Erholung der Märkte bzw. optimiertem Zeitpunkt.
(2) Die bestmögliche Umsetzung dieser Ziele sollte durch eine Trennung (Spaltung) der Kommunalkredit alt in zwei Kreditinstitute erreicht
werden, die einen strategischen und nicht strategischen Geschäftsbereich umfassten. Die folgende Grafik veranschaulicht die neue Unternehmensorganisation:
Abbildung 5: Neue Unternehmensorganisation nach der Spaltung und vor der
Restrukturierung
Kommunalkredit Austria AG NEU
Kommunalkredit Austria AGALT
Kommunales
Geschäft
Refinanzierung
strategische
Aktivitäten
Kommunales
Geschäft
Wertpapiere
Refinanzierung
Spaltung
gemäß SpaltG
KA Finanz AG
Sonstige
CDS–Portfolio
Wertpapiere
KIB
Sonstige
Refinanzierung
nicht strategische
Aktivitäten
CDS–Portfolio
Quellen: Kommunalkredit, KA Finanz AG
Bund 2012/10
301
Gesellschaftsrechtliche Änderungen
Die Finanzierungs– und Betreuungsaktivitäten von Kommunen (Kerngeschäft) wurden in die frühere Kommunalkredit Depotbank AG, die
sich im Konzernbesitz befand, im Wege der Spaltung zur Aufnahme
nach § 5 sowie § 17 Z 5 Spaltungsgesetz i.V.m. § 220b Abs. 2 AktG
übertragen. Die Spaltung wurde nach Eintragung ins Firmenbuch am
28. November 2009 wirksam. Gleichzeitig wurde die Kommunalkredit alt in die KA Finanz AG und die Kommunalkredit Depotbank AG in
Kommunalkredit Austria AG (Kommunalkredit) umbenannt. Die Kommunalkredit fungierte seither als spezialisierter Anbieter für Gemeinden, Länder und öffentliche Institutionen im Bereich kommunaler und
infrastrukturnaher Projektfinanzierungen sowie Finanzdienstleistungen
an Kommunen mit Schwerpunkt auf österreichische Kunden.
Das nicht strategische Geschäft (Wertpapier– und CDS–Portfolio) sowie
die Beteiligung an der Kommunalkredit International Bank Ltd. (KIB),
Zypern, verblieben in der KA Finanz AG. Die KIB war am 10. Juli 2002
als eigenständige Tochter der Kommunalkredit alt gegründet worden.
Ihre Geschäftsaktivitäten waren ähnlich jenen der KA Finanz AG, ihr
Vermögen war nicht strategischer Natur. Die KIB wurde am 18. September 2010 durch eine grenzüberschreitende Verschmelzung in die
KA Finanz AG fusioniert. Der unternehmens– und steuerrechtliche
Verschmelzungsstichtag war der 31. Dezember 2009. Mit der durch
die Verschmelzung verbundenen Auflösung des KA Finanz AG–Konzerns wurde die Rechnungslegung nach IFRS per 30. September 2010
eingestellt; die KA Finanz AG bilanziert seither nur nach UGB/BWG–
Bestimmungen.
Die KA Finanz AG war seit der Spaltung für den strukturierten Abbau
des nicht strategischen Portfolios der Kommunalkredit alt zuständig.
Ziel der KA Finanz AG war der fokussierte Risikoabbau bei Minimierung des Einsatzes öffentlicher Ressourcen, unter Wahrung von Wertaufholungspotenzialen bei bestmöglichem Eigenbeitrag. Diese Tätigkeit umfasste daher auch die Refinanzierung ihrer Aktiva, soweit diese
noch nicht abgewickelt werden konnten. Ein aktivseitiger Aufbau des
Geschäftsvolumens (Neugeschäft) fand nicht mehr statt. Die Durchführung der Spaltung war mit der Europäischen Kommission akkordiert.
(3) Die Eigentümerstruktur an den beiden Gesellschaften nach der
Restrukturierung (Abspaltung) stellte sich wie folgt dar:
302
Bund 2012/10
BMF
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Gesellschaftsrechtliche Änderungen
Abbildung 6: Eigentümerstruktur der Kommunalkredit und KA Finanz AG nach
Restrukturierung (Abspaltung)
Österreichischer
Gemeindebund
99,78 %
Kommunalkredit
Austria AGNEU
0,22 %
99,78 %
Republik Österreich
0,22 %
KA Finanz AG
(KIB in KA Finanz AG
enthalten)
Quellen: Kommunalkredit, KA Finanz AG
Die Republik Österreich hielt 99,78 % der Anteile der Kommunalkredit und der KA Finanz AG, die restlichen 0,22 % waren jeweils im
Eigentum des Österreichischen Gemeindebundes. Beide Gesellschaften
agierten voneinander unabhängig; es bestand keine Holdingbeziehung.
Organisatorisch bestand hinsichtlich der Mitglieder des Vorstands und
des Aufsichtsrates von Kommunalkredit und KA Finanz AG Personenidentität. Die Kommunalkredit agierte seit der Spaltung als Dienstleister für die KA Finanz AG. In der KA Finanz AG waren mit Stichtag
31. Dezember 2010 zwölf Mitarbeiter der Kommunalkredit aufgrund
einer Arbeitskräfteüberlassungsvereinbarung tätig. Zudem erbrachte
die Kommunalkredit über ein Service Level Agreement (Geschäftsbesorgungsvertrag) genau definierte Dienstleistungen an die KA Finanz AG.
Zur Sicherstellung der Interessen der jeweiligen Gesellschaft bzw. zur
Vermeidung von Interessenskonflikten in der Geschäftsbeziehung
wurde ein eigener Konfliktmanagementprozess eingerichtet.
Genehmigung
der Europäischen
Kommission
Bund 2012/10
16
Die Europäische Kommission genehmigte am 31. März 2011 die staatlichen Maßnahmen (Beihilfeverfahren) zugunsten der Kommunalkredit alt und damit den am 10. Juni 2009 eingereichten Umstrukturierungsplan und schloss das EU–Beihilfeverfahren betreffend die
Kommunalkredit Austria AG positiv ab. Mit dieser Entscheidung wurde
303
Gesellschaftsrechtliche Änderungen
auch die gesellschaftsrechtliche Restrukturierung unter den Kriterien
des EU–Wettbewerbsrechts anerkannt. Laut der Europäischen Kommission ist der Umstrukturierungsplan geeignet, die Rentabilität der
Bank wiederherzustellen, und stellt dieser sicher, dass beihilfenbedingte Wettbewerbsverzerrungen angemessen begrenzt werden.
Die Kommunalkredit verpflichtete sich, das jährliche Wachstum ihrer
gesamten Aktiva zu beschränken und ihre Bilanzsumme gegenüber
der Bilanzsumme der Kommunalkredit alt (mit Stand Ende 2008) um
einen wesentlichen Prozentsatz zu verringern.
Gemäß den Auflagen der Europäischen Kommission muss die Kommunalkredit bis 30. Juni 2013 zur Gänze privatisiert werden. Gemäß
§ 2 Abs. 3 FinStaG war ebenfalls die Privatisierung der vom Bund
erworbenen Gesellschaftsanteile nach Erreichen des Zwecks der Rekapitalisierung unter Bedachtnahme auf die Kapitalmarktsituation vorgesehen.
In Umsetzung dieser Entscheidung der Europäischen Kommission
beschloss der Ministerrat in seiner Sitzung vom 29. November 2011,
die FIMBAG Finanzmarktbeteiligung Aktiengesellschaft des Bundes
(FIMBAG) mit der gänzlichen Privatisierung der Gesellschaftsanteile
des Bundes an der Kommunalkredit zu beauftragen. Die von der
FIMBAG lukrierten Privatisierungserlöse sind abzüglich der Kosten
der Privatisierung gemäß Art. III § 13 Abs. 3 ÖIAG–Gesetz 2000 an
den Bund abzuführen.
Maßnahmen des Bankenpakets
FinStaG und IBSG
17
Das österreichische Bankenpaket trat am 27. Oktober 2008 in der ersten
Fassung (BGBl. I Nr. 136/2008) in Kraft. Es bestand aus dem IBSG und
dem FinStaG, der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur
Festlegung näherer Bestimmungen über die Bedingungen und Auflagen für Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz und dem
Interbankmarktstärkungsgesetz (BGBl. II Nr. 382/2008) sowie einer
Reihe von Novellierungen zu bestehenden Gesetzen.3
Der finanzielle Rahmen des Bankenpakets belief sich auf ursprünglich
insgesamt 100 Mrd. EUR. Der gesetzlich genehmigte Rahmen des Bankenpakets entwickelte sich zwischen Oktober 2008 und Jänner 2011
durch eine schrittweise Abschichtung von den ursprünglich genehmigten 100 Mrd. EUR auf 15 Mrd. EUR wie folgt:
3
304
BWG, ÖIAG–Gesetz 2000, Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, Börsegesetz, Bundesfinanzgesetz 2008
Bund 2012/10
BMF
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Maßnahmen des Bankenpakets
Tabelle 1:
Entwicklung des Bankenpakets
Oktober 2008
August 2009
Juni 2010
Jänner 2011
in Mrd. EUR
Rahmen gemäß FinStaG
15
15
15
15
Rahmen gemäß IBSG
75
65
50
–
Einlagensicherung gemäß BWG
10
10
–
–
Quelle: BMF, RH
Für Rekapitalisierungsmaßnahmen gemäß FinStaG waren im Bankenpaket maximal 15 Mrd. EUR vorgesehen. Der Haftungsrahmen blieb
zwischen 2008 und 2011 unverändert (BGBl. I Nr. 136/2008).
Das IBSG hatte zunächst einen Haftungsrahmen von 75 Mrd. EUR
(BGBl. I Nr. 136/2008). Im August 2009 verringerte sich der ursprüngliche Rahmen gemäß IBSG von 75 Mrd. EUR durch eine Umwidmung
in Haftungen für Firmenkredite nach dem Unternehmensliquiditätsgesetz auf 65 Mrd. EUR (BGBl. I Nr. 78/2009). Im Juni 2010 verringerte
er sich durch eine weitere Umwidmung zugunsten des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes (Schutzschirm und Griechenlandhilfe) nochmals um 15 Mrd. EUR auf 50 Mrd. EUR (BGBl. I Nr. 32/2010). Ab 2011
konnte der Bund keine neuen Haftungen gemäß IBSG mehr übernehmen, weil das IBSG mit Ende 2010 auslief. Der für die Neuregelung der
Einlagensicherung vorgesehene Rahmen von 10 Mrd. EUR wurde nicht
in Anspruch genommen; die gesetzliche Regelung lief mit 31. Dezember 2009 aus.
Überblick über
Maßnahmen für
Kommunalkredit
und KA Finanz AG
Bund 2012/10
Maßnahmen gemäß FinStaG
18
(1) Gemäß FinStaG erhielten die Kommunalkredit und die KA Finanz AG
aus dem Bankenpaket Haftungen, Gesellschafterzuschüsse und Kapitalerhöhungen wie folgt:
305
Maßnahmen des Bankenpakets
Tabelle 2:
Maßnahmen für Kommunalkredit und KA Finanz AG gemäß FinStaG
Maßnahmen gemäß FinStaG
Betrag1
20082
20092
20102
in Mrd. EUR
davon Haftungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 und 2
Kommunalkredit Austria AG
7,508
6,508
1,000
1,000
21.11.2008 – 23.03.2009
4,300
4,300
–
–
22.12.2008 – 22.01.2009
1,000
1,000
–
–
30.11.20093
1,208
1,208
–
–
1,000
–
1,000
1,000
–
–
–
–
0,220
–
0,220
0,220
Kommunalkredit Austria AG
0,220
–
0,220
0,220
17.11.2009
0,220
–
0,220
0,220
0,165
–
0,090
0,165
Kommunalkredit Austria AG
0,030
–
0,030
0,030
30.11.2009
0,030
–
0,030
0,030
KA Finanz AG
0,135
–
0,060
0,135
15.12.2009
0,060
–
0,060
0,060
30.03.2010
0,017
–
–
0,017
30.04.2010
0,008
–
–
0,008
31.05.2010
0,009
–
–
0,009
30.06.2010
0,008
–
–
0,008
31.07.2010
0,009
–
–
0,009
31.08.2010
0,009
–
–
0,009
30.09.2010
0,009
–
–
0,009
31.10.2010
0,006
–
–
0,006
0,000
–
0,000
0,000
0,000
–
0,000
0,000
31.12.2008 –
30.11.2009 – 30.11.2012
davon Partizipationskapital gemäß § 2 Abs. 1 Z 3
davon Kapitalerhöhung gemäß § 2 Abs. 1 Z 3
davon Gesellschafterzuschüsse gemäß § 2 Abs. 1 Z 3
davon Anteilserwerb gemäß § 2 Abs. 1 Z 5
Kommunalkredit Austria AG4
1
2
3
4
zum Zeitpunkt der Haftungsübernahme bzw. Zeichnung
jeweils zum 31. Dezember
rückwirkend am 24. April 2009 abgeschlossen
Kommunalkredit Austria AG 5. Jänner 2009 (2,00 EUR)
Quelle: BMF, RH
306
Bund 2012/10
BMF
Maßnahmen des Bankenpakets
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
(2) Haftungen
Gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 und 2 FinStaG war die Übernahme von Haftungen für Verbindlichkeiten von Kreditinstituten (z.B. bei Wertpapieremissionen) und für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
(Aktiva wie z.B. für notleidende Kredite) möglich. Auf dieser Gesetzesgrundlage übernahm der Bund im Jahr 2008 zwei Haftungen für Anleiheemissionen in der Höhe von insgesamt 5,300 Mrd. EUR. Die Kassenobligationen wurden Ende 2008 von der OeNB zur Behebung der
Liquidationsprobleme der Kommunalkredit alt angekauft. Das Haftungsentgelt dafür betrug 0,5 % p.a. des jeweils aushaftenden Betrags.
Weiters übernahm der Bund Haftungen, mittels derer Kapitalzuführungen des Bundes in die Kommunalkredit alt bzw. KA Finanz AG in
der Höhe von 1,208 Mrd. EUR bzw. nach zwischenzeitlichen Werterholungen von Wertpapieren von rd. 1 Mrd. EUR hinausgeschoben werden konnten. Diese wären notwendig geworden, um den Wertverlust
von Wertpapieren im Hinblick auf einen den Weiterbestand ermöglichenden Jahresabschluss zu kompensieren. Der Bund erhielt dafür
ein Haftungsentgelt von 10 % p.a. des jeweils aushaftenden Betrags.
Seit Beschluss des Bankenpakets im Oktober 2008 übernahm der
Bund bis Ende 2010 vier Haftungen für die Kommunalkredit gemäß
FinStaG über insgesamt 7,508 Mrd. EUR. Zum 31. Dezember 2010
waren drei Haftungen abgelaufen. Mit 31. Dezember 2010 war eine
Haftung des Bundes gemäß FinStaG für die Kommunalkredit über
1,000 Mrd. EUR im Zusammenhang mit der Besserungsscheinkonstruktion offen (siehe TZ 21, 22).
(3) Kapitalerhöhung
Bei der Kommunalkredit erfolgte eine Kapitalerhöhung über
rd. 220 Mill. EUR.
(4) Gesellschafterzuschüsse
Weiters erhielten bis Ende 2010 die Kommunalkredit rd. 30 Mill. EUR
und die KA Finanz AG aus den umgewandelten Haftungsentgelten
135 Mill. EUR an Gesellschafterzuschüssen (siehe TZ 24).
(5) Anteilserwerb
Der Bund erwarb die Geschäftsanteile der Kommunalkredit im Jänner 2009 um 2,00 EUR. Partizipationskapital nahmen die Kommunalkredit und KA Finanz AG nicht in Anspruch.
Bund 2012/10
307
Maßnahmen des Bankenpakets
Maßnahmen gemäß IBSG
19.1
Das IBSG sah zwei konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Liquidität
der Kreditinstitute vor. Diese waren die Übernahme von Haftungen des
Bundes
– für Wertpapieremissionen von Kreditinstituten und
– für Forderungsausfälle aus Geschäften der Österreichischen Clearingbank AG (Clearingbank) und für ihre Verbindlichkeiten.
(1) Die Kommunalkredit und KA Finanz AG nahmen folgende in der
Tabelle angeführten Haftungen gemäß IBSG in Anspruch:
Tabelle 3:
Haftungen des Bundes für Kommunalkredit und KA Finanz AG gemäß IBSG
(ohne Clearingbank)
Maßnahmen gemäß IBSG
Betrag1
20082
20092
20102
in Mrd. EUR
mit Einzelverträgen übernommene Haftungen
KA Finanz AG
8,765
–
6,770
7,585
28.01.2009 – 28.01.2011
1,500
–
1,500
1,500
25.02.2009 – 25.02.2010
0,168
–
0,169
–
03.03.2009 – 02.06.2010
0,250
–
0,250
–
06.03.2009 – 06.03.2012
1,000
–
1,000
1,000
18.03.2009 – 18.06.2010
0,800
–
0,800
–
07.04.2009 – 07.04.2014
0,100
–
0,100
0,100
12.05.2009 – 12.05.2011
1,500
–
1,500
1,500
10.06.2009 – 10.06.2013
0,051
–
0,051
0,051
0,1503
0,1843
12.06.2009 –
1
2
3
12.06.20143
0,1463
–
16.12.2009 – 17.12.2012
1,250
–
1,250
1,250
24.03.2010 – 24.03.2014
1,000
–
–
1,000
16.06.2010 – 17.06.2013
1,000
–
–
1,000
Kommunalkredit Austria AG
1,000
–
1,000
1,000
08.07.2009 – 08.07.2013
1,000
–
1,000
1,000
zum Zeitpunkt der Haftungsübernahme
jeweils zum 31. Dezember
in Japanischen Yen (JPY)
Quelle: BMF, RH
308
Bund 2012/10
BMF
Maßnahmen des Bankenpakets
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Gemäß § 1 Abs. 4 IBSG konnte der Bund die Garantie für die Rückzahlung von Wertpapieremissionen von Kreditinstituten übernehmen.
Die Kommunalkredit und die KA Finanz AG nützten diese Möglichkeit
in 13 Fällen mit einem Gesamtobligo des Bundes von 8,765 Mrd. EUR
zuzüglich Zinsen. Mit Ende 2010 haftete der Bund gemäß IBSG für die
Kommunalkredit mit 1,000 Mrd. EUR und für die KA Finanz AG mit
7,585 Mrd. EUR (siehe auch TZ 20).
(2) Zur Belebung der Kreditvergabe zwischen den Kreditinstituten wurde
im Rahmen des Bankenpakets im November 2008 die Clearingbank
gegründet. Sie sollte durch Kreditvergaben an Kreditinstitute und Versicherungen Liquiditätsengpässe hintanhalten, die auf im Zuge der Bankenkrise entstandene Vertrauensverluste zwischen den Kreditinstituten
zurückzuführen waren. Gemäß § 1 Abs. 1 IBSG übernahm der Bund eine
Haftung für Verbindlichkeiten gegenüber der Clearingbank bis zur Maximalhöhe von 4 Mrd. EUR. Auch die KA Finanz AG bediente sich dieser Refinanzierungsmöglichkeit in einem Ausmaß bis zu 1,75 Mrd. EUR
(Höchststand zum 30. Juni 2010). Ende Februar 2011 wurden alle mit der
Clearingbank getätigten Geschäfte abgewickelt und vollständig rückgeführt.
Ab 1. Jänner 2011 konnte der Bund keine neuen Haftungen gemäß
IBSG mehr übernehmen, weil das IBSG mit Ende 2010 auslief.
19.2
Der RH hielt fest, dass dem Bund bis Ende 2010 keine finanziellen
Belastungen durch Ausfälle für nach dem Bankenpaket vergebene
Haftungen entstanden.
Nach Ansicht des RH könnte eine Haftung des Bundes für eine Anleihe
dann schlagend werden, wenn zu ihrem Tilgungszeitpunkt der weitere Refinanzierungsbedarf der KA Finanz AG nicht gedeckt werden
kann. Dieser Fall könnte dann eintreten, wenn die KA Finanz AG am
Markt nicht genügend Mittel bekommt und auch der Bund keine weiteren Belastungen übernehmen will oder kann (etwa mangels beihilfenrechtlicher Genehmigung durch die EU) (siehe TZ 20).
Refinanzierung laut Umstrukturierungsplan
20.1
Bund 2012/10
Laut dem Umstrukturierungsplan sollte die staatsgarantierte Refinanzierung der KA Finanz AG Ende 2010 3,600 Mrd. EUR umfassen und in
der Folge mit der Abreifung der Wertpapiere zurückgehen. Eine internationale Ratingagentur stufte im Dezember 2009 die KA Finanz AG
ungeachtet ihres staatlichen Eigentümers auf ein vergleichsweise niedriges Niveau ein, so dass der KA Finanz AG die Refinanzierungsmärkte
309
Maßnahmen des Bankenpakets
ohne Haftung des Staates weitestgehend verschlossen waren. Infolgedessen betrugen die vom Bund garantierten Anleihe–Emissionen der
KA Finanz AG Ende 2010 7,585 Mrd. EUR (siehe TZ 19).
20.2
Der RH hielt fest, dass die KA Finanz AG im Jahr 2010 entgegen ihrem
Umstrukturierungsplan größtenteils auf staatlich garantierte Refinanzierung angewiesen war. Der Bund haftete für Anleihen der KA Finanz AG
um mehr als das Doppelte der vorgesehenen Höhe. Ein Zweck der Anteilsübernahme, infolge der Reputation des neuen Eigentümers Republik
Österreich weiterhin ausreichenden Zugang zu den privaten Refinanzierungsmärkten zu haben, wurde damit größtenteils verfehlt.
20.3
Laut Stellungnahme des BMF habe sich die Liquiditätslage am Interbankenmarkt seit 2009 deutlich verschlechtert. Die KA Finanz AG
könne sich daher vorrangig nicht über den Markt refinanzieren.
Die Republik Österreich habe keine uneingeschränkte Garantie ähnlich
der Bad Bank–Strukturen in Deutschland gegeben und somit Dritten
gegenüber nicht für die Liquiditätsaufnahme uneingeschränkt gehaftet.
Aufgrund der anhaltenden Vertrauenskrise zwischen den Banken werde
eine staatliche Eigentümerstellung für die Bereitstellung der Refinanzierung durch andere Kommerzbanken nicht mehr als relevanter Faktor angesehen. Auch eine „Ratingunterstützung“ wie vor der Krise sei
durch die staatliche Eigentümerstellung nicht mehr gegeben, was letztlich zum Downgrading der Kommunalkredit geführt habe.
Laut Mitteilung der Kommunalkredit und der KA Finanz AG lege diese
Darstellung den Schluss nahe, die KA Finanz AG sei im Management ihrer Liquiditätserfordernisse erfolglos gewesen, was nicht der
Fall sei. Die Staatsgarantien für Refinanzierungen hätten sich seit
Ende 2010 um 4,1 Mrd. EUR plangemäß und ohne Beanspruchung
reduziert. Unter Einbeziehung eines im Jahr 2011 neu garantierten
Commercial Paper Programms in der Höhe von insgesamt 2,5 Mrd. EUR
betrage das gesamt aushaftende Garantievolumen zum 31. März 2012
6,0 Mrd. EUR.
Das Refinanzierungsvolumen ohne staatliche Unterstützung habe Ende
Dezember 2010 42 % bzw. Ende Dezember 2011 51 % des Gesamtrefinanzierungsvolumens betragen, was — im Hinblick auf die Marktverwerfungen in den Jahren 2010 und 2011 und im Vergleich mit deutschen Abbauanstalten — als Erfolg zu werten sei.
20.4
310
Der RH erwiderte der Kommunalkredit und der KA Finanz AG, dass
seine Feststellungen die Einhaltung des Umstrukturierungsplans und
eines Ziels der Anteilsübernahme betrafen, nicht jedoch den Erfolg des
Bund 2012/10
BMF
Maßnahmen des Bankenpakets
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Liquiditätsmanagements der KA Finanz AG. Tatsache ist jedoch, dass
insbesondere das finanzielle Engagement des Bundes bei der KA Finanz
AG deutlich höher ist als im Umstrukturierungsplan, weil die KA Finanz
AG größtenteils auf staatlich garantierte Refinanzierung angewiesen
war. Dies zeigt folgender, auf den Stichtag 30. Juni 2012 bezogener
Überblick über die Kapital– und Liquiditätsmaßnahmen der Republik
Österreich gegenüber der Kommunalkredit und der KA Finanz AG:
Tabelle 4:
Überblick über die Kapital– und Liquiditätsmaßnahmen der Republik
Österreich zum 30. Juni 2012
Kapitalmaßnahmen
in Mill. EUR
Kommunalkredit
Kapitalerhöhung gem. § 2 Abs. 1 Z 3 FinStaG (siehe TZ 18)
Gesellschafterzuschuss gem. § 2 Abs. 1 Z 3 FinStaG (siehe TZ 18)
Summe Kommunalkredit (liquiditätswirksam)
220,00
30,00
250,00
KA Finanz AG
Gesellschafterzuschüsse gem. § 2 Abs. 1 Z 3 FinStaG aus umgewandelten
Haftungsentgelten (Restrukturierungsbeiträge) (siehe TZ 18 und 24)
210,00
Gesellschafterzuschuss gem. § 2 Abs. 1 Z 3 FinStaG zum 31. Dezember 2011
(siehe TZ 1)
609,63
Kapitalerhöhung gem. § 2 Abs. 1 Z 4 FinStaG zum 31. Dezember 2011
(siehe TZ 1)
389,00
Kapitalmaßnahmen (liquiditätswirksam)
Besserungsscheinbürgschaft gem. § 2 Abs. 1 Z 2 FinStaG – Zahlung bis
8. Juli 2013 gestundet (siehe TZ 22)
Bürgschaft für Kreditforderungen und Wertpapiere gem. § 2 Abs. 1 Z 2 FinStaG
zum 31. Dezember 2011 (siehe TZ 1)
Kapitalmaßnahmen (noch nicht liquiditätswirksam)
Summe KA Finanz AG
1.208,63
1.116,90
251,20
1.368,10
2.576,73
Liquiditätsmaßnahmen
Kommunalkredit
Haftung für eine Emission gem. § 1 Abs. 4 IBSG (siehe TZ 19)
Summe Kommunalkredit
1.000,00
1.000,00
KA Finanz AG
Haftungen für Refinanzierungsmaßnahmen gem. § 1 Abs. 4 IBSG zum
30. Juni 2012 (siehe TZ 19 und 20)
3.547,20
Haftung für Commercial Paper Programm gem. § 2 Abs. 1 Z 1 FinStaG
(siehe TZ 20)
2.500,00
Summe KA Finanz AG
Quelle:
6.047,20
Kommunalkredit und KA Finanz AG
Bund 2012/10
311
Maßnahmen des Bankenpakets
Mit 30. Juni 2012 hatte die Republik Österreich 2.826,73 Mill. EUR an
Kapitalmaßnahmen (insbesondere Kapitalerhöhungen, Gesellschafterzuschüsse) an die Kommunalkredit und die KA Finanz AG geleistet.
Davon waren 1.458,63 Mill. EUR bereits liquiditätswirksam.
Außerdem haftete die Republik Österreich mit 30. Juni 2012 für
7.047,20 Mill. EUR bei der Kommunalkredit und der KA Finanz AG.
Dem standen Einnahmen der Republik aus Haftungsentgelten in Höhe
von insgesamt 609,40 Mill. EUR gegenüber.
Besserungsscheinstruktur
Bürgschaftsvereinbarung vom April 2009
21.1
Da der Kurs der Wertpapiere sank, musste die Kommunalkredit alt deren
Wert berichtigen; dies hätte für die Erstellung eines den Weiterbestand
der Bank ermöglichenden Jahresabschlusses 2008 eine Kapitalzufuhr
erfordert. Daher übernahm der Bund mittels einer Bürgschaftsvereinbarung vom 24. April 2009 befristet gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 FinStaG
die Haftung als Bürge in Höhe von 1,208 Mrd. EUR für in der Vereinbarung näher angeführte, nicht werthaltige Forderungen der Kommunalkredit alt. Mit der Übernahme dieser Haftung wurde die Kommunalkredit alt in die Lage versetzt, nicht werthaltige Positionen in
ihren Büchern mit ihren jeweiligen Wertansätzen fortzuführen und
sonst allenfalls notwendige Risikovorsorgen nicht bilden zu müssen.
Die Kommunalkredit alt hatte dem Bund für die übernommene Haftung ein Haftungsentgelt von jährlich 10 % des aushaftenden Betrags
zu zahlen. Diese Haftung des Bundes galt zunächst bis zum 30. September 2009 und wurde in der Folge bis zum 15. Dezember 2009 verlängert.
21.2
Der RH hielt fest, dass der Bund durch die Übernahme dieser Haftung
das vorläufige Weiterbestehen der Kommunalkredit alt ermöglichte,
ohne zunächst die dafür nötigen Ausgaben zu tätigen.
Kapitalisierungsvereinbarung vom November 2009
22.1
312
Noch vor dem Ablauf dieser Haftung schloss der Bund im Rahmen der
Spaltung der Kommunalkredit alt am 17. November 2009 eine Vereinbarung zur Kapitalisierung der Kommunalkredit und der KA Finanz AG
(Kapitalisierungsvereinbarung) mit den beiden Banken ab. Damit wurde
die Haftung des Bundes für nicht mehr werthaltige Wertpapiere der
Kommunalkredit alt, die sich nach Rechtswirksamkeit der Spaltung in
der KA Finanz AG befanden, durch eine Besserungsscheinkonstruktion
ersetzt. Die Kommunalkredit gewährte hiezu der KA Finanz AG ein DarBund 2012/10
BMF
Maßnahmen des Bankenpakets
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
lehen in Höhe von 1 Mrd. EUR (Geldmarkteinlage), auf dessen Rückzahlung sie gegen Ausstellung eines mit Haftung des Bundes besicherten
Besserungsscheins verzichtete. Infolge zwischenzeitlich eingetretener
Werterholungen konnte die Bundeshaftung dabei von 1,208 Mrd. EUR
auf 1 Mrd. EUR herabgesetzt werden.
Laut Besserungsschein hatte die KA Finanz AG denjenigen Jahresüberschuss vor Rücklagenbewegungen an die Kommunalkredit zu bezahlen, den sie ohne die Maßnahmen der Kapitalisierungsvereinbarung
in ihrem Jahresabschluss ausweisen würde. Diese Zahlungen sollten
in Jahren mit Überschüssen4 solange erfolgen, bis der mit 4,3 % verzinste Verzichtsbetrag (1 Mrd. EUR) erreicht sein würde. Aus dem Besserungsschein zu leistende Zahlungen waren gegenüber Kuponansprüchen des Ergänzungs– und Partizipationskapitals der KA Finanz AG
vorrangig, gegenüber Zinsansprüchen der Gläubiger der KA Finanz AG
nachrangig.
Die Kommunalkredit vereinbarte gleichzeitig mit der Kapitalisierungsvereinbarung mit einer dritten Gesellschaft (SPV – Zweckgesellschaft)
eine Put–Option, wonach sie innerhalb einer Frist von drei Jahren nach
Rechtswirksamkeit der Spaltung (bis zum 28. November 2012) ihr Besserungsrecht zum Preis von 1 Mrd. EUR zuzüglich angefallener Zinsen und abzüglich auf den Besserungsschein geleisteter Zahlungen
der KA Finanz AG abtreten konnte. In Ersatz der aktivseitigen Haftung der Republik Österreich vom 24. April 2009 übernahm nunmehr
die Republik Österreich die Haftung als Bürge und Zahler für die Verpflichtungen aus der Put–Vereinbarung über den Besserungsschein
(Besserungsscheinbürgschaft). Für die Haftungsübernahme hatte die
KA Finanz AG ein Haftungsentgelt von jährlich 10 % des aushaftenden
Betrags an den Bund zu entrichten.
Der Verzicht der Geldmarkteinlage durch die Kommunalkredit bedeutete einen außerordentlichen Ertrag für die KA Finanz AG in der Höhe
von 1 Mrd. EUR, so dass die im Jahr 2008 eingetretenen Bewertungsverluste bei den Wertpapieren im Jahresabschluss ausgewiesen werden konnten.
22.2
Der RH hielt fest, dass an die Stelle der Haftung des Bundes für nicht
mehr werthaltige Wertpapiere zur Aufrechterhaltung der Eigenkapitalerfordernisse eine umfassendere Haftung für die Gewinnsituation der KA Finanz AG trat. Eine nötige Verlustabdeckung durch den
4
Bund 2012/10
Solange sich das Partizipationskapital der VBAG und der Dexia Crédit Local in der
KA Finanz AG befand, waren diese Zahlungen nur zu leisten, soweit das im folgenden
Punkt beschriebene Tier 1–Verhältnis der KA Finanz AG dadurch nicht unter 7 % sinken würde.
313
Maßnahmen des Bankenpakets
Bund von 1 Mrd. EUR wurde damit um bis zu drei Jahre hinausgeschoben. Die weitere Wertentwicklung des Besserungsscheins sollte
von den zugrunde liegenden Wertpapieren und Veranlagungen der
KA Finanz AG bestimmt werden. Der Bund kann Wertaufholungspotenziale aus den nicht strategischen Aktiva der KA Finanz AG über den
Besserungsschein realisieren, indem etwaige zwischenzeitlich eintretende Werterholungen von Wertpapieren der KA Finanz AG die Verlustabdeckung reduzieren würden, soweit sie — bei Außerachtlassung
des Besserungsscheins — zu Jahresüberschüssen der KA Finanz AG
geführt hätten (zu aktuellen Entwicklungen siehe TZ 1, 20).
Subscription Agreement vom Jänner 2009
Geldflüsse
zwischen Bund und
Kommunalkredit
bzw. KA Finanz AG
314
23.1
Zur Durchführung der im Vertrag vom 3. November 2008 vereinbarten Übertragung der Kommunalkredit alt–Anteile sowie der Zeichnung
des Partizipationskapitals schlossen der Bund, die VBAG und die Dexia
Crédit Local am 5. Jänner 2009 ein „Subscription Agreement“. Darin
verpflichtete sich der Bund u.a., bis zur Rückzahlung dieses Partizipationskapitals jederzeit ein „Tier 1–Verhältnis“ der Kommunalkredit alt
von zumindest 7 % im Sinne des § 23 Abs. 14 BWG (Eigenmittelbestimmungen) zu gewährleisten bzw. nötigenfalls durch Kapitalmaßnahmen aufrechtzuerhalten.
23.2
Der RH hielt fest, dass den Bund aufgrund dieser Vereinbarung eine
Verlustabdeckungspflicht im Fall der Unterschreitung der 7 %–Tier 1–
Verpflichtung trifft. Diese bestand nach Meinung des RH nur gegenüber der VBAG und der Dexia Crédit Local als Inhaber von Partizipationskapital, nicht jedoch gegenüber der Kommunalkredit oder der
KA Finanz AG. Der Bund könnte sich dieser Verpflichtung daher mit
einer Ablöse des Partizipationskapitals entziehen.
24.1
(1) In der Kapitalisierungsvereinbarung vom 17. November 2009
verpflichtete sich der Bund gegenüber der KA Finanz AG für die
Jahre 2009 bis 2013 zu sogenannten Restrukturierungsbeiträgen in
Form von Gesellschafterzuschüssen. Diese bestanden in der Einbehaltung und Umwidmung an den Bund zu entrichtender Haftungsentgelte und waren für 2009 mit 60 Mill. EUR und für die folgenden
Jahre mit jeweils 75 Mill. EUR begrenzt. Die Ziehung der Restrukturierungsbeiträge erfolgt aus ansonsten zu leistenden Zahlungen der
KA Finanz AG an die Republik Österreich, bedarf jedoch jeweils der
gesonderten Zustimmung der Republik Österreich. Die Restrukturierungsbeiträge der Republik Österreich sind somit aus den Haftungsentgelten finanziert, reduzieren aber den Bruttohaftungsentgeltbetrag.
Bund 2012/10
BMF
Maßnahmen des Bankenpakets
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Die Restrukturierungsbeiträge sollten nur in einem Ausmaß anfallen,
insoweit damit die Gefahr einer Insolvenz der KA Finanz AG oder das
Sinken ihres Tier 1–Verhältnisses unter 7 % verhindert werden konnte.
(2) Die Kapitalisierungsvereinbarung vom 17. November 2009 beinhaltete auch eine Eigenkapitalzufuhr vom Bund an die Kommunalkredit in der Höhe von rd. 250 Mill. EUR in Form einer Kapitalerhöhung (rd. 220 Mill. EUR) und eines Gesellschafterzuschusses
(rd. 30 Mill. EUR), d.h. die Kommunalkredit wurde mit rd. 250 Mill. EUR
rekapitalisiert.
(3) Kreditinstitute, die Maßnahmen nach dem Bankenpaket in Anspruch
nahmen, mussten für die gewährten Maßnahmen marktkonforme bzw.
angemessene Entgelte an das BMF zahlen (§ 2 Abs. 1 FinStaG bzw.
§ 4 IBSG). In Ausführung dieser gesetzlichen Bestimmungen regelte
§ 9 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zum FinStaG
und zum IBSG die Höhe der Entgelte für die einzelnen Maßnahmen.
So war bspw. bei Haftungsübernahmen mit einer Laufzeit von bis zu
einem Jahr — unabhängig von der Bonität des jeweiligen Kreditinstituts — ein jährliches Haftungsentgelt in Höhe von 0,50 % der tatsächlich übernommenen Haftungen für Wertpapieremissionen und Verbindlichkeiten vorgesehen.
(4) In den Jahren 2008 bis 2010 leistete die KA Finanz AG insgesamt
368,8 Mill. EUR Brutto–Haftungsentgelte (inkl. der Provisionen für die
Clearingbank–Linie). Nach Abzug der von der Republik Österreich der
KA Finanz AG gewährten Restrukturierungsbeiträge von 135 Mill. EUR
ergaben sich Netto–Haftungsentgelte von 233,8 Mill. EUR. Zusätzlich
entrichtete die Kommunalkredit im genannten Zeitraum 15,7 Mill. EUR
als Haftungsentgelte für die Refinanzierung der Besserungsscheinbürgschaft an den Bund. Insgesamt leisteten die Kommunalkredit und
KA Finanz AG seit der Übernahme durch die Republik Österreich bis
Ende 2010 rd. 250 Mill. EUR netto Haftungsentgelte für Refinanzierungsgarantien und Haftungsübernahmen.
(5) Neben den künftigen Haftungsentgelten könnten sich einnahmenseitig weitere Zahlungsströme für den Bund in der Zukunft aus allfälligen Privatisierungserlösen der Kommunalkredit sowie möglichen
Wertaufholungen über die Besserungsscheinkonstruktion aus der
KA Finanz AG ergeben. Ausgabenseitig hat der Bund bis 2013 die
erwähnten Restrukturierungsbeiträge an die KA Finanz AG zu leisten
und allfällige Verluste aus der Realisierung des Wertpapier– und CDS–
Portfolios der KA Finanz AG zu tragen.
Bund 2012/10
315
Maßnahmen des Bankenpakets
Während für die Kommunalkredit keine weiteren Maßnahmen aus dem
Bankenpaket vorgesehen sind, wird die KA Finanz AG noch einige
Jahre auf Maßnahmen aus dem Bankenpaket angewiesen sein (siehe
Aktualisierung TZ 1, 20).
24.2
In den Jahren 2009 und 2010 wurde jeweils der maximal mögliche
Restrukturierungsbeitrag von 60 Mill. EUR bzw. 75 Mill. EUR aus den
Haftungsentgelten gewandelt und wurden somit insgesamt 135 Mill. EUR
in die nicht gebundene Kapitalrücklage eingestellt (siehe auch TZ 18).
Der RH hielt fest, dass bis zum Jahresende 2010 der Kapitaleinsatz des
Bundes für die Kommunalkredit und KA Finanz AG von der Beitragshöhe her in Form von Haftungsentgelten — ohne Berücksichtigung der
Finanzierungskosten des Bundes — zurückfloss.
Dieser reine Geldfluss stellte aber lediglich eine Momentaufnahme dar
und durfte nach Ansicht des RH nicht isoliert betrachtet werden. Alle
Zahlungen, die der Bund als Haftungsentgelt erhielt, wirkten sich auf
die Gewinn– und Verlustrechnung der KA Finanz AG aus und vermehrten den Verlust, den der Bund allenfalls in den Folgejahren im
Rahmen seiner Haftung abdecken wird müssen.
Nach Ansicht des RH könnte die Haftung für den Besserungsschein
bis zu ihrem Ablauf am 28. November 2012 für den Bund schlagend
werden, sollten bis dahin nicht unerwartet große Werterholungen in
den Wertpapierbeständen der KA Finanz AG eintreten. Der RH verwies auch auf die Möglichkeit einer Laufzeitverlängerung, was aber,
wie die anderen Hilfsmaßnahmen auch, im Rahmen eines Beihilfeverfahrens von der EU genehmigt werden müsste. Weiters wies der RH
darauf hin, dass selbst nach einer Inanspruchnahme aus der Haftung
für den Besserungsschein in der vollen Höhe von 1 Mrd. EUR zuzüglich
4,3 % Zinsen der Bund für weitere etwaige Verluste der KA Finanz AG
haften würde.
Allerdings war die Einschätzung der weiteren Entwicklung der
KA Finanz AG nur schwer möglich. Ihr weiterer Refinanzierungs–
und Kapitalbedarf hängt stark von der jeweiligen Marktentwicklung
ab. Das Portfolio der KA Finanz AG, das eine starke Ausrichtung auf
internationale Schuldner aufwies, die dem öffentlichen Bereich zuzuordnen waren, ist von der Wertentwicklung dieser Schuldnerkategorie geprägt.
24.3
316
Das BMF schloss sich der Feststellung des RH an, dass die KA Finanz AG
auf Basis der derzeitigen Marktlage noch einige Jahre auf Maßnahmen
aus dem Bankenpaket angewiesen sein werde. Insbesondere die UnsiBund 2012/10
BMF
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
cherheit im Euroraum belaste das sehr stark auf souveräne Risiken
bezogene Portfolio der KA Finanz AG deutlich. Eine Ergebnisverbesserung sei erst nach einer Beruhigung der Märkte — einhergehend mit
einer besseren Portfoliobewertung der souveränen Risiken — zu erwarten.
24.4
Der RH wies in diesem Zusammenhang auf seine Ausführungen in
TZ 1 und 20 hin, welche die aktuellen Auswirkungen des finanziellen
Engagements des Bundes enthalten.
25.1
(1) Die Vertriebsstrategie der Kommunalkredit alt in den Jahren vor
2009 legte den Fokus zum großen Teil auf das Anbieten von Produkten mit geringer Komplexität zur Finanzierung des Kapitalbedarfs
der öffentlichen Haushalte bzw. öffentlichkeitsnaher Unternehmen.
Diese Strategie war auf starkes Wachstum im Volumensbereich ausgelegt und geprägt von geringen Margen. Dieses Public Finance–Modell
stellte im Wesentlichen auf allgemeine kommunale und öffentliche
Budgetfinanzierung ab, wobei der Preis das wesentliche Wettbewerbskriterium darstellte. Die Kernmärkte waren Österreich, die Schweiz,
Deutschland und ausgewählte Länder in Mittel– und Ost– sowie Südosteuropa (CEE und SEE). Daneben bot die Kommunalkredit alt auch
projektbezogene Finanzierungen vor allem im Infrastrukturbereich an.
Vertrieb
Neues
Geschäftsmodell
(2) Mit der Erstellung des Umstrukturierungsplans 2009 ging die Entwicklung eines neuen Geschäftsmodells für den Vertrieb der Kommunalkredit einher. In diesem Modell sollte der Schwerpunkt auf dem
spezialisierten Angebot von kommunalen und infrastrukturnahen Projektfinanzierungen, vor allem für (österreichische) Gemeinden, Städte,
Länder und öffentliche Institutionen, aber auch infrastrukturnahe Privatunternehmen liegen. Dabei sollte von der Orientierung am Volumenswachstum abgegangen werden und sollten durch qualitativ hochwertige Projektabwicklung und –beratung höhere Margen als bisher
erzielt werden. Das neue Geschäftsmodell stellte auf die Strukturierungs– und Lösungskompetenz ab und sicherte so eine bessere Verankerung beim Kunden und damit gleichzeitig einen höheren Kundennutzen. Dies stellte zudem in Zeiten beschränkter öffentlicher budgetärer
Mittel eine wesentliche strategische Verbesserung und auf Seite der
öffentlichen Kunden eine attraktive Erweiterung verfügbarer Handlungsalternativen dar.
Diesem neuen Geschäftsmodell wurden ein — auch zukünftig — hoher
Finanzierungsbedarf der Kommunen im Infrastrukturbereich und eine
Bund 2012/10
317
Vertrieb
seit 2009 weiterhin negative Entwicklung der freien Finanzspitze der
Gemeinden zugrunde gelegt. Den sich daraus ergebenden Investitionsbedarf für den kommunalen Bereich schätzte die Kommunalkredit auf
jährlich rd. 2 Mrd. EUR, das mögliche Neugeschäftsvolumen für das
kommunale und infrastrukturnahe Projektgeschäft in Österreich auf
11 Mrd. EUR bis 13 Mrd. EUR.
(3) Ab dem Jahr 2009 begannen die Mitbewerber bzw. Konkurrenten der
Kommunalkredit wieder verstärkt, ihre Geschäftstätigkeit im Bereich der
kommunalen Finanzierung auszudehnen und mit kompetitiven Konditionen diesen Markt zu akquirieren. Dieses verstärkte Engagement
kann neben der Größe des Marktes und den gestiegenen Margen in diesem Bereich auch mit dem vergleichsweise geringen Ausfallsrisiko von
Gemeinden und den damit in Verbindung stehenden günstigen Eigenkapitalunterlegungserfordernissen erklärt werden. Namhafte österreichische Banken kündigten Anfang 2010 medial an, jeweils 1 Mrd. EUR
für kommunale Finanzierungen bereitzustellen. Dabei legten sie ihren
Fokus nicht nur auf klassische Kommunaldarlehen und Finanzierungen
mit geringer Komplexität, sondern beabsichtigten auch, kommunale
Infrastruktur im Wege von Projektfinanzierungen anzubieten und dabei
verstärkt auf Beratung zu setzen.
25.2
Zielvorgaben
Der RH hielt Zukunftserwartungen der Kommunalkredit hinsichtlich
des kommunalen Marktvolumens angesichts der gespannten finanziellen Lage der Kommunen und öffentlichen Haushalte für optimistisch.
Allgemeines
26
Die Umsetzung des neuen Geschäftsmodells im Jahr 2009 erforderte
eine Anpassung der Organisationsstruktur des Vertriebsbereichs. Die
Konzentration lag auf dem Ausbau des strategiekonformen Neugeschäfts. Dabei handelte es sich um ein Neugeschäft auf Basis des
Umstrukturierungsplans in drei definierten Segmenten mit dem Ziel der
Abkehr von einfach strukturierten (Plain Vanilla)–Finanzierungen und
der Ausrichtung auf höhermargiges Kundengeschäft. Die Geschäftsaktivitäten der Kommunalkredit beruhten auf den drei Segmenten Soziale Infrastruktur (z.B. Finanzierung von Krankenhausprojekten), Verkehr (z.B. Straßen– und Tunnelfinanzierungen) und Energie & Umwelt
(z.B. Finanzierung in den Bereichen Energieversorgung oder Abfallentsorgung).
Im Zentrum des Leistungsprofils der Kommunalkredit standen Budget–
und Infrastrukturberatung, vielfältige Finanzierungslösungen, Treasury–
318
Bund 2012/10
BMF
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Vertrieb
Dienstleistungen und Förderungsmanagement (über die 90 %ige Tochtergesellschaft Kommunalkredit Public Consulting GmbH).
Ziele laut Umstrukturierungsplan
27
Die Kommunalkredit alt erstellte im Umstrukturierungsplan drei verschiedene Szenarien (conservative, optimistic und pessimistic case),
wobei das konservative Szenario als das wahrscheinlichste näher dargestellt wird:
Bei diesem Szenario wurde eine Fokussierung auf höhermargiges
Geschäft unterstellt, wobei es von einem kurzfristigen Anstieg der Refinanzierungskosten bis 2010 und danach von einem Rückgang ausging.
Ausgehend von einem Bestandsgeschäft von rd. 10 Mrd. EUR wurde
eine konservative Neugeschäftsplanung von 5,740 Mrd. EUR über fünf
Jahre mit einem Marktwachstum von 17 % angenommen. Die Bilanzsumme der Bank würde sich dadurch nur leicht von 14,066 Mrd. EUR
2009 auf 15,208 Mrd. EUR im Jahr 2013 erhöhen, weil der Altbestand
abschmilzt. Im Jahr 2013 sollte das strategiekonforme Neukundengeschäft knapp 38 % der Bilanzsumme erreichen.
Aufgrund des höher rentierenden Projektgeschäfts im Plan wurde bei
Abreifung des Altbestandes eine Margenausweitung angenommen.
Durchschnittlich 70 % des Neugeschäfts und des Kapitaleinsatzes
sollten im Inland erfolgen.
Volumens– und Margenziele für 2009 und 2010
28.1
Im Umstrukturierungsplan war für 2009 ein Auszahlungsvolumen von
895 Mill. EUR mit einer festgelegten Bruttomarge in Basispunkten
geplant. In der Aufsichtsratssitzung vom 16. Dezember 2008 wurde
in einem Bericht über das Budget 2009 nur mehr ein Neugeschäftsvolumen von 700 Mill. EUR erwähnt; ein formeller Beschluss wurde
darüber nicht gefasst. Tatsächlich zahlte die Kommunalkredit 2009
588,42 Mill. EUR für Finanzierungen aus.
Vom Auszahlungsvolumen stammten 271 Mill. EUR aus neu abgeschlossenen Verträgen ab dem Stichtag 1. Jänner 2009; der Rest
betraf vor dem Stichtag 1. Jänner 2009 abgeschlossene Altverträge.
Die erzielte Bruttomarge lag um rd. 107 Basispunkte unter jener laut
Umstrukturierungsplan. Unter der Bruttomarge wird die Differenz (in
Basispunkten) zwischen dem effektiven Zins des Kundengeschäfts und
Bund 2012/10
319
Vertrieb
dem effektiven Zins eines fristenkongruenten Geschäfts am Geld– oder
Kapitalmarkt verstanden.
28.2
Der RH stellte fest, dass die Kommunalkredit im Jahr 2009 weder das
Auszahlungsvolumen noch die angestrebte Marge des Umstrukturierungsplans erreichen konnte. Das angestrebte Volumen wurde je nach
Ausgangsgröße zu 65,7 % bzw. zu 84,1 % und die Bruttomarge zu
40,9 % erreicht.
28.3
Laut Stellungnahme der Kommunalkredit verfolge sie eine ertragsorientierte Geschäftspolitik; damit sei verbunden, Volumen aufgrund
aggressiver Wettbewerbsangebote auch zu verlieren. So habe sie im
Jahr 2010 Angebote über 794 Mill. EUR aufgrund aggressiver Margenpolitik an Konkurrenten verloren.
29.1
(1) Für das erste volle Geschäftsjahr 2010 nach der Spaltung waren
im Budget der Kommunalkredit Auszahlungen aus abgeschlossenen
Finanzierungen — sowohl für Altverträge vor dem 1. Jänner 2010 als
auch Neuverträge — in der Höhe von 1.069 Mill. EUR geplant. Diese
verteilten sich in unterschiedlicher Höhe auf die drei Segmente Soziale Infrastruktur, Verkehr und Energie & Umwelt.
Der RH stellte für das Jahr 2010 einen prozentuellen Vergleich der Auszahlungen mit dem Budget an:
Tabelle 5:
Vergleich Auszahlungen der Kommunalkredit im Jahr 2010
mit dem Budget
Segment
Soziale
Infrastruktur
Verkehr
Energie &
Umwelt
Gesamt
in %
Budgeterfüllung Inland
52
88
115
82
Budgeterfüllung Ausland
89
74
43
64
Budgeterfüllung
Inland und Ausland
61
81
81
74
Quelle: Kommunalkredit, RH
Insgesamt erfolgten 2010 Auszahlungen von 795,78 Mill. EUR (strategiekonformes Neugeschäft und Auszahlungen aus Altverträgen jedoch
ohne Public Finance–Geschäfte) bzw. in Höhe von knapp drei Vierteln des budgetierten Volumens, wobei die Inlandsziele zu 82 % und
320
Bund 2012/10
BMF
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Vertrieb
die Auslandsziele zu 64 % erreicht wurden. Zuzüglich der Auszahlungen für die keinem der angeführten Segmente zugeordneten Public
Finance–Geschäfte von 14,16 Mill. EUR ergaben sich Gesamtauszahlungen von 809,94 Mill. EUR bzw. ein Erfüllungsgrad von 76 %.
Im Segment soziale Infrastruktur konnten im Jahr 2010 die angepeilten Volumina nur zu 61 % erreicht werden, wobei der Erfüllungsgrad
mit 89 % im Ausland am höchsten war; im Inland betrug die Budgeterfüllung rd. 52 %. Im Segment Verkehr lag der Gesamterreichungsgrad bei 81 %; weder im In– noch im Ausland konnten die Budgetziele erreicht werden. Der Bereich Energie & Umwelt konnte im Inland
mit Auszahlungen von 15 % über der Höhe des budgetierten Volumens die beste Performance der drei Segmente aufweisen. Im Ausland
wurde im Segment Energie & Umwelt weniger als die Hälfte der budgetierten Ziele erreicht.
(2) Zur Erreichung der Margenziele legte der Vorstand der Kommunalkredit für den Vertrieb Mindestkonditionen — als Bruttomargen
in Basispunkten, bezogen auf Gebietskörperschaften und Unternehmen — fest.
Im Jahr 2010 erreichte die Kommunalkredit mit den Gesamtauszahlungen von 795,78 Mill. EUR 67 % der budgetierten Bruttomarge. Der
Margenerreichungsgrad lag bei den Inlandsgeschäften bei 52 % und
im Ausland bei 89 %. Die im Auslandsgeschäft erzielte Bruttomarge
war um 106 Basispunkte bzw. rd. 170 % höher als bei den Inlandsgeschäften. Der Zielerreichungsgrad bei der Bruttomarge für ausbezahltes Neugeschäft betrug 78 %.
(3) Parallel zur Analyse der Margenziele zeigte die Darstellung der
Risk Weighted Assets (RWA), das sind ausstehende Forderungen eines
Kreditinstitutes, die je nach Rating des Geschäftspartners mit einem
bestimmten Prozentsatz gewichtet wurden (risikogewichtete Aktiva),
im Verhältnis zu den Auszahlungen bezogen auf verschiedene Länder
folgendes Bild: Je höher die erzielte Marge, desto höher war der Anteil
der RWA am Gesamtauszahlungsvolumen. Lagen die risikogewichteten Aktiva im Inland im Verhältnis zu den Gesamtauszahlungen bei
21 %, erreichte dieser Wert in den CEE/SEE–Ländern 96 %, d.h. die
risikogewichteten Aktiva waren nahezu so hoch wie das Gesamtauszahlungsvolumen bezogen auf diese Region.
29.2
Bund 2012/10
Der RH hielt fest, dass die Kommunalkredit die Budgetziele 2010 sowohl
hinsichtlich der Volumina (um 24 %) als auch der Bruttomarge (um
33 %) deutlich verfehlte.
321
Vertrieb
Da die Annahmen im Umstrukturierungsplan hinsichtlich der Margenziele noch ambitionierter waren als im Budget, wird es großer
Anstrengungen bedürfen, um in den Folgejahren die Ziele zu erreichen, zumal auch noch die fehlenden Volumina aus den Jahren 2009
und 2010 aufgeholt werden müssten. Dies insbesondere im Lichte der
abreifenden Altverträge und des laut Umstrukturierungsplan bis 2013
erwarteten Anstiegs des strategiekonformen Neugeschäfts auf 38 %
der Bilanzsumme.
Der RH hielt fest, dass das höhermargige Neukundengeschäft 2010
überwiegend im Ausland abgeschlossen wurde und damit hohe Bonitätsrisiken verbunden waren. Er empfahl der Kommunalkredit, diese
Risiken streng zu überwachen und gegebenenfalls zu limitieren.
29.3
Laut Stellungnahme der Kommunalkredit würde der Erfüllungsgrad
der Gesamtauszahlungen in der Höhe von 76 % die vertraglich bereits
vereinbarten, aber noch nicht zur Auszahlung gelangten Beträge nicht
berücksichtigen. Eine entsprechende Berücksichtigung dieser Beträge
würde den Erfüllungsgrad für das Jahr 2010 auf 105 % (inkl. Altverträge) bzw. 82 % (für Neuabschlüsse) erhöhen.
Weiters wies die Kommunalkredit darauf hin, dass die risikogewichteten Aktiva aufsichtsrechtliche Kapitalunterlegungsbestimmungen
reflektieren würden. Öffentliche und öffentlichkeitsnahe Kreditnehmer in Österreich würden eine sehr geringe regulatorische Kapitalunterlegung erfordern und Auslandsaktiva, insbesondere Osteuropa, meist
dem vollen regulatorischen Kapitalerfordernis unterliegen. Der Unterschied stelle die Kapitalintensität dar. Der Risikogehalt sei im Kundenrating reflektiert.
Im Hinblick auf die Risikoüberwachung teilte die Kommunalkredit mit,
dass das bereits während der Gebarungsüberprüfung durch den RH in
Verwendung befindliche „Return on Equity“–Tool erweitert worden sei,
um den risikobereinigten Ertrag pro Transaktion zu ermitteln. Dieser
neu eingeführte RAROC–Ansatz5 berücksichtige die Faktoren rating–
und branchenabhängige Kreditrisikokosten, laufzeitabhängige Refinanzierungskosten, RWA–abhängige Kapitalkosten sowie Transaktionskosten, sowohl für Transaktionseinräumung als auch laufende Wartung.
5
322
RAROC — Risk Adjusted Return on Capital (Risikoadjustierter Ertrag/Ökonomisches
Kapital x 100 %) entspricht der risikoadjustierten Rendite auf das gebundene Ökonomische Kapital; RAROC stellt eine Steuerungs– und Messgröße für einen aussagekräftigen Vergleich zwischen Aktivitäten mit unterschiedlichen Risikocharakteristika aus
ökonomischer Sicht dar.
Bund 2012/10
BMF
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Vertrieb
Unabhängig von Einzeltransaktionen würden Auslandsrisiken auch
über Länderlimits begrenzt und überwacht sowie Sonderberichte über
bestimmte Länderrisikokategorien quartalsweise erstellt und dem Kreditausschuss bzw. dem Aufsichtsrat unterbreitet.
Darüber hinaus hielt die Kommunalkredit fest, dass der RH die Beurteilung der Zielerreichung der Restrukturierung ausschließlich auf Basis
quantitativer betriebswirtschaftlicher Ziele der Kommunalkredit bezogen auf Volumens– und Margenziele vorgenommen habe. Diese Vorgangsweise werde der Gesamtzielsetzung der Restrukturierung nicht
gerecht. Ohne Berücksichtigung der im § 1 FinStaG definierten Ziele
und der daraus abgeleiteten Ziele des Restrukturierungsplans erscheine
ein aussagekräftiges Gesamturteil nicht möglich. Ferner verwies die
Kommunalkredit darauf, dass die Restrukturierung nicht alleine zu
Lasten der öffentlichen Hand stattgefunden habe.
29.4
Der RH verblieb bei seiner Ansicht, dass zur Berechnung des Zielerreichungsgrads der Auszahlungen nur die tatsächlich erfolgten Auszahlungen eines Jahres heranzuziehen waren, um eine Vergleichbarkeit
mit dem Budget zu gewährleisten. Vertraglich bereits vereinbarte, aber
noch nicht zur Auszahlung gelangte Beträge werden in jenen Jahren
berücksichtigt, in denen sie auch zur Auszahlung kommen, um Doppelzählungen zu vermeiden.
Der RH bekräftigte, dass zur Beurteilung der Fortbestandsprognose in
erster Linie die Umsetzung des neuen Geschäftsmodells und die von
der Kommunalkredit im Umstrukturierungsplan erstellten Szenarien
herangezogen wurden. Weiters entgegnete er, dass unter TZ 5 sowohl
die maßgeblichen EU–Vorgaben als auch die nationalen Gesetze zur
Wahrung der Stabilität des Finanzsystems und zur Stützung der von
der Finanzkrise betroffenen Finanzinstitute und unter TZ 15 die im
Umstrukturierungsplan festgelegten Ziele der Sanierung und Restrukturierung der Kommunalkredit ausführlich dargestellt wurden. Zudem
wurden unter TZ 13 die Maßnahmen der Alteigentümer anlässlich der
Anteilsübernahme durch den Bund behandelt.
Vertriebsreporting
Bund 2012/10
30.1
Der Vertrieb erstellte wöchentlich eine Marktinformation („Marktinfo“), welche die gelegten Angebote und die erfolgten Abschlüsse bzw.
Zuschläge der Kommunalkredit der vorangegangenen Woche enthielt.
Weiters bot sie einen Überblick über Transaktionen, bei denen die Kommunalkredit nicht zum Zug gekommen war, und enthielt weitere Informationen über mögliche bevorstehende Abschlüsse bzw. über die allgemeine Marktlage. Die Marktinfo war uneinheitlich und unübersichtlich
323
Vertrieb
aufgebaut und konnte dem RH nicht durchgängig vollständig vorgelegt werden.
Das Monatsreporting im Bereich Vertrieb war als Datenbank auf Basis
eines Tabellenkalkulationsprogramms angelegt. Die Datenbank enthielt
die Budgetplanung, monatliche Auswertungen und Daten aller laufenden und potenziellen bzw. nicht zum Abschluss gekommenen
Transaktionen. Die Pflege der Daten, z.B. die Eingabe der Kunden–
und Transaktionsdaten oder die Fortschreibung der geplanten Auszahlungen für die Folgejahre, erfolgte händisch. Eine professionelle
Schnittstelle zum Controlling (z.B. zur Nachkalkulation) war nicht
vorhanden.
30.2
Der RH bewertete die wöchentliche Marktinformation sowohl von der
Form als auch von der inhaltlichen Gestaltung als ineffizient und verbesserungswürdig. Die Mehrfacherfassung von Daten im Monatsreporting war aufwändig und fehleranfällig.
Der RH empfahl der Kommunalkredit, die Marktinformationen in das
Management–Informationssystem zu integrieren und das Monatsreporting in die IT–Systemlandschaft der Kommunalkredit einzubinden. Da das Controlling aufgrund der Vertriebsdaten die Erträge plant,
sollten die Vertriebsdaten in einer gemeinsamen Datenbank mit dem
Controlling verwaltet werden bzw. sollte eine automatisierte Schnittstelle bestehen.
30.3
Laut Stellungnahme der Kommunalkredit sei der Empfehlung des RH
dadurch entsprochen worden, dass das ab Mai 2010 eingesetzte, strukturierte und Excel–basierte Monitoringsystem seit Jänner 2011 in das
Business Warehouse integriert sei. Somit sei eine Verknüpfung mit
dem Echtsystem gegeben.
31
Die Kommunalkredit war gemäß § 39a BWG zur Erfüllung des Internal
Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) verpflichtet. Der ICAAP
umfasst alle Verfahren und Maßnahmen einer Bank, welche die angemessene Identifizierung und Messung von Risiken, die angemessene
Ausstattung mit internem Kapital im Verhältnis zum Risikoprofil sowie
die Anwendung und Weiterentwicklung geeigneter Risikomanagementsysteme sicherstellen.
Risikomanagement
Internal Capital
Adequacy Assessment
Process (ICAAP)
Um diese Anforderungen zu erreichen, hatte jede Bank Risikostrategien
festzulegen und darin das risikopolitische Instrumentarium sowie die
324
Bund 2012/10
BMF
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Risikomanagement
risikopolitischen Zielsetzungen zu beschreiben. Darüber hinaus sollte
der ICAAP als internes Steuerungsinstrument — unter der Verantwortung der Geschäftsleitung — dienen, das alle wesentlichen Risiken des
Bankgeschäfts bewertet und durch die Implementierung von Prozessen und internen Kontrollmechanismen auch tatsächlich Anwendung
findet.
Vor der Übernahme durch den Bund war die Kommunalkredit in den
ICAAP der VBAG einbezogen. Bedingt durch die geänderten Eigentumsverhältnisse und die Spaltung der Kommunalkredit alt in zwei
rechtlich voneinander unabhängige Einheiten musste in der Kommunalkredit innerhalb kurzer Zeit ein eigener ICAAP aufgebaut werden.
Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung waren grundlegende Elemente des
ICAAP im Einsatz, aus Kapazitätsgründen befanden sich viele Aspekte
jedoch erst in der Konzeption oder in der Umsetzung.
Die Kommunalkredit entwickelte ein sogenanntes ICAAP–Framework,
welches den dokumentarischen Überbau des ICAAP und dessen Elemente darstellte. Darin waren neben der Risikoorganisation die Risiken
des Bankgeschäfts (Kredit–, Markt–, Liquiditäts–, operationelle und
sonstige Risiken) beschrieben. Darüber hinaus umfasste das ICAAP–
Framework noch Hinweise zur Risikotragfähigkeit der Kommunalkredit, zu Stresstests und Prozessen im internen Kontrollsystem.
Die Gesamtbankrisikosteuerung stellte den Gegenstand einer in der
zweiten Jahreshälfte 2010 durchgeführten Überprüfung durch die OeNB
dar. Im Zuge dieser Überprüfung gemäß § 70 BWG wurden die wesentlichen Risikoarten geprüft.
Risikostrategie
32.1
Basierend auf dem ICAAP–Framework verfügte die Kommunalkredit
über eine im November 2009 schriftlich festgelegte Risikostrategie.
Diese Risikostrategie sollte den konzernweit verbindlichen Umgang
mit Risiken regeln und enthielt dazu Verfahren zur Steuerung, Überwachung und Limitierung von Risiken sowie Risikoziele innerhalb der
Kommunalkredit. Dabei unterschied die Kommunalkredit zwischen Kredit–, Markt–, operationellen, Liquiditäts– und sonstigen Risiken.
Zielsetzung war es, allgemein konsistente Rahmenbedingungen und
Grundsätze für das Risikomanagement sowie die Ausgestaltung entsprechender Prozesse und organisatorischer Strukturen zu dokumentieren.
Zum Kreditrisiko formulierte die Risikostrategie, dass das Geschäftsmodell der Kommunalkredit auf das Kernsegment, der Finanzierung
Bund 2012/10
325
Risikomanagement
der öffentlichen Hand, ausgerichtet war, wobei die Kommunalkredit
zum „Kompetenzzentrum für das Kommunale inklusive dem kommunalen und infrastrukturnahen Projektgeschäft“ entwickelt werden soll.
Diese Risikostrategie enthielt u.a. steuerungsrelevante Grundsätze,
wonach zur Beurteilung der Risiko–Chancen–Verhältnisse eine Risikomessung an eine Ertragsrechnung geknüpft war, um so eine Risiko–
Ertragssteuerung zu ermöglichen. Ziel war es, diese Steuerung je
Steuerungsportfolio und für die Gesamtbank einzuführen. Die Implementierung dieser Profit Center Rechnung war seit 2005 geplant und
wurde 2007 wieder abgebrochen.
32.2
Die Risiko–Ertragssteuerung war zur Zeit der Gebarungsüberprüfung
noch in der Entwicklungsphase. Nach Ansicht des RH liefert dieses
Steuerungsinstrument wesentliche Aussagen über die Entwicklung der
einzelnen Geschäftsfelder. Er empfahl daher der Kommunalkredit, die
Risiko–Ertragssteuerung möglichst rasch umzusetzen.
32.3
Laut Stellungnahme der Kommunalkredit sei der Empfehlung des RH
durch die Einführung des RAROC–Ansatzes entsprochen worden. Dieser
setze eine umfassende risiko– und kostentransparente Ertragsbetrachtung um, insbesondere würden Risiko– und Liquiditätskosten sowie der
operative Aufwand berücksichtigt. Eine EU–Auflage, deren Einhaltung
halbjährlich durch den „Monitoring Trustee“ überprüft werde, spezifiziere zudem, dass keine Einzeltransaktion unter einem RAROC von 10 %
abgeschlossen werde. Gemäß einer internen Vorgabe der Kommunalkredit müssten Auslandsrisiken einen höheren RAROC von 12 % erzielen.
Alle zur Zeit der Gebarungsüberprüfung durch den RH noch in Konzeption bzw. in Umsetzung befindlichen Themen betreffend ICAAP Framework seien in der Zwischenzeit planmäßig implementiert worden.
Kreditrisikostrategie
33.1
Laut dem ICAAP–Framework interpretierte die Kommunalkredit unter
dem Kreditrisiko die Gefahr, dass ein Kreditnehmer seine Verpflichtungen aus einem Vertrag nicht oder nicht vollständig gegenüber dem
Gläubiger erfüllen kann. Dieses Kreditrisiko unterteilte sich in
– das Kontrahenten– bzw. Ausfallsrisiko,
– das Beteiligungsrisiko,
– die Kreditrisikokonzentrationen sowie
– das Fremdwährungsrisiko.
326
Bund 2012/10
BMF
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Risikomanagement
Die Kommunalkredit verfügte zur Zeit der Gebarungsüberprüfung über
eine Kreditrisikostrategie vom April 2008 — d.h. aus der Zeit noch vor
der Anteilsübernahme durch die Republik Österreich —, die darauf
abzielen sollte, jegliche Kreditrisiken zu minimieren.
Die Kreditrisikostruktur war durch die Festlegung von Mindest– bzw.
Höchstkonzentrationen — Anteil des Gesamtportfolios je Ratingkategorie — gekennzeichnet. Das durchschnittliche Rating des Gesamtportfolios sollte nicht schlechter als die Stufe Aa3 einer internationalen
Ratingagentur (das ist die vierte Stufe des Long Term–Ratings) sein.
33.2
Der RH hielt kritisch fest, dass die Kreditrisikostrategie noch nicht
an die Neuorganisation der Kommunalkredit und das Geschäftsmodell mit den Schwerpunkten Verkehr, soziale Infrastruktur und Energie & Umwelt angepasst war.
Weiters wies er darauf hin, dass das durchschnittliche Rating des
Gesamtportfolios Ende 2009 nur die Stufe A1 nach einer internationalen Ratingagentur aufwies und somit eine Ratingkategorie unter
dem vorgegebenen Limit lag.
Der RH empfahl der Kommunalkredit, eine an die neue Struktur und
das neue Geschäftsmodell der Kommunalkredit angepasste Kreditrisikostrategie als Grundlage aller kreditgeschäftsbezogenen Themenbereiche zu entwickeln und umzusetzen. Diese sollte aus einer genehmigten Geschäftsstrategie abgeleitet werden.
33.3
Organisation des
Risikomanagements
Laut Stellungnahme der Kommunalkredit sei die Empfehlung des RH
durch eine im Oktober 2010 vom Vorstand genehmigte Neufassung
der Risikostrategie unter Berücksichtigung der Neupositionierung des
Geschäftsmodells umgesetzt worden.
Risk Management Committee
34.1
Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement oblag dem Vorstand der Kommunalkredit. Der Gesamtvorstand hatte den Aufsichtsrat der Kommunalkredit über die Risikolage zu informieren.
Die Steuerung der Risiken erfolgte durch das Risk Management Committee (RMC). Das RMC stand unter der Leitung des Vorstandsvorsitzenden und setzte sich aus dem weiteren Vorstandsmitglied, den Leitern der Abteilungen Treasury, Vertrieb, Kreditrisiko, Rechnungswesen,
Controlling und innerhalb dessen aus den Leitern der Gruppe Risikocontrolling und der Gruppe Bewertung und Modellierung zusammen.
Bund 2012/10
327
Risikomanagement
Die RMC–Sitzungen hatten mindestens einmal monatlich stattzufinden. Laut Geschäftsordnung der RMC vom 1. März 2010 waren nur die
Vorstandsmitglieder stimmberechtigt, allen anderen Teilnehmern kam
eine beratende Funktion zu. Im Rahmen der monatlich stattfindenden
RMC–Sitzungen wurde regelmäßig in standardisierter Form bspw. über
wesentliche Risikotreiber (Credit at Risk), Länderrisiken, Ratingparameter, diverse Portfoliodarstellungen und Limitüberziehungen berichtet.
Das RMC hatte die Aufgabe, den Vorstand der Kommunalkredit über
die Risikosituation der Gesamtbank zu informieren. Im RMC wurden die Berichte zum ICAAP betreffend die Risikosituation der Bank
behandelt, die wesentlichen risikorelevanten Entscheidungen getroffen und die Limits festgelegt. Im Einzelnen oblag dem RMC laut seiner Geschäftsordnung
– die strategische Steuerung der Risikopositionen der Bank,
– die quantitative Steuerung durch Limitvorgaben und durch Implementierung eines Limitsystems,
– die qualitative Steuerung durch die Vorgabe von Methoden–, Reporting– und Organisationsmindeststandards und
– die Unterstützung des Vorstands bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung der Risikostrategie, der Durchführung von Risk
Assessments (zur Identifikation von bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken), der Überwachung der eingesetzten Risikomessmethoden und der angemessenen Begrenzung und Überwachung der Risiken.
34.2
Der RH erachtete die Einrichtung des RMC als zweckmäßig und hob
insbesondere das umfangreiche und aussagekräftige Reporting im Kreditbereich hervor.
Operative Abwicklung
35.1
Die Kommunalkredit verfügte zur Zeit der Gebarungsüberprüfung über
zwei Abteilungen mit operativen Risikomanagementaufgaben. Diese
betrafen die Abteilungen Kreditrisiko und Controlling mit der dort
angesiedelten Gruppe Risikocontrolling. Die wesentlichen Aufgaben
der Abteilung Kreditrisiko waren
– die materielle Prüfung und Beurteilung von Kredit– und Limitanträgen (Einzeladressrisiko),
328
Bund 2012/10
BMF
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Risikomanagement
– die Abgabe eines Zweitvotums bei der Kreditvergabe,
– die Entwicklung von Ratingsystemen bzw. die Koordination und
Wartung der Ratings sowie
– qualitative Portfolioanalysen.
Der Gruppe Risikocontrolling oblag insbesondere
– das Quantifizieren der Risiken und der Risikodeckungsmasse,
– die Entwicklung und Implementierung von qualitativen Risikomanagementverfahren für alle Risikoarten,
– das Monitoring der erfassten Limits,
– die Validierung von Ratingmodellen sowie
– die Analyse, die Quantifizierung und das Reporting der Risiken,
einschließlich der Kreditrisiken.
Darüber hinaus war auch noch die Abteilung Strategie und Recht für
die Betreuung von Problemkunden zuständig.
Bund 2012/10
35.2
Nach Ansicht des RH waren teils gleichartige Tätigkeiten bzw. voneinander abhängige Tätigkeiten in zwei Organisationseinheiten aufgeteilt, was zu Schnittstellenproblemen und Synergieverlusten führen
könnte. Er empfahl der Kommunalkredit, die Aufbau– und Ablauforganisation zu evaluieren und eine Zusammenlegung des Bereichs Risikomanagement in eine Organisationseinheit zu erwägen.
35.3
Laut Stellungnahme der Kommunalkredit sei die Übertragung der
Problemkreditzuständigkeit an den Bereich Kreditrisiko im Dezember 2010 umgesetzt worden. Die Zusammenlegung der beiden bestehenden Risikoeinheiten sei kein vordringliches Ziel, da sich dadurch
keine kurzfristigen Synergien ergeben würden. Zwischen dem Bereich
Kreditrisiko und dem Team Risikocontrolling im Bereich Controlling würde eine klare Aufgabenabgrenzung bestehen; es gebe keine
unklaren Zuständigkeiten oder Überschneidungen.
35.4
Der RH entgegnete, dass längerfristig — bei künftigen Organisationsänderungen — durch die Zusammenführung der Aufgaben der beiden
Abteilungen mit operativen Risikomanagementaufgaben in einer Organisationseinheit Synergiepotenziale zu heben wären. Er empfahl weiterhin, die Zusammenlegung der Organisationseinheiten zu evaluieren.
329
Risikomanagement
Pouvoirordnung und Kompetenzgrenzen
36.1
(1) Laut der Richtlinie betreffend „Kompetenzgrenzen für den Bereich
Vertrieb sowie für die Abteilung Treasury“ vom 28. Dezember 2009
bestanden in der Kommunalkredit folgende Kompetenzbereiche und
–grenzen:
– bei einem Gesamtobligo größer als 50 Mill. EUR war die Genehmigung des Vorstands der Kommunalkredit und darüber hinaus die
Genehmigung des Kreditausschusses erforderlich;
– die Abteilung Vertrieb verfügte über eine Eigenkompetenz bis zu
einem Gesamtobligo von 15 Mill. EUR für öffentlich–rechtliche Kunden und Public Sector Entities6 (PSE) aus Österreich, Deutschland
und der Schweiz. Für alle restlichen Kunden betrug die Eigenkompetenzgrenze des Vertriebs 5 Mill. EUR;
– weiters existierten noch Regelungen für nachträgliche Vertragsänderungen (z.B. Kreditnehmerwechsel, Prolongationen) und für
etwaige Ertragsminderungen.
Betriebswirtschaftliche Aspekte, wie bspw. Mindestmargen, die durch
ein Neugeschäft aufgrund einer durchgeführten Produktkalkulation
erreicht werden müssen, waren in der geltenden Richtlinie nicht geregelt.
(2) Darüber hinaus bestanden noch Richtlinien zur Feststellung und
Behandlung erhöhter Kreditrisiken zu bestimmten Stichtagen bzw. für
Partner mit erhöhten Kreditrisiken, in denen die einzelnen Engagements angeführt wurden.
Laut der erwähnten Richtlinie teilte sich die Zuständigkeit im mehrstufigen Risikokontrollprozess in mehrere Risikostufen:
– Stufe 0 – Standard–Risikostufe: bezog sich auf ein Exposure ohne
erhöhtes Kreditrisiko; es erfolgten regelmäßige Reviews (zumindest
jährliche Bonitätsüberprüfungen) auf Basis aktueller wirtschaftlicher
Unterlagen bzw. durch Ratingüberwachungen.
– Stufe 1 – Watchlist/Intensivbetreuung: darunter fiel ein Exposure
mit erhöhtem Risikogehalt; in dieser Stufe wurden Kreditnehmer
bei gravierender Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation
bzw. bei Zahlungsverzügen von mehr als 30 Tagen erfasst.
6
330
PSE – Institutioneller Kunde im Wirkungsbereich der Öffentlichen Hand
Bund 2012/10
BMF
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Risikomanagement
– Stufe 2 – Problemkredit: diese Risikostufe umfasste alle Ausleihungen, bei denen ein Ausfall gemäß Basel II noch nicht vorlag,
sowie darüber hinaus noch weitere problematische Engagements,
bei denen dreimal erfolglos gemahnt wurde, bzw. bereits einzelwertberichtigte Engagements.
– Stufe 3 — Ausfall gemäß Basel II: diese Einstufung erfolgte, wenn
der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr in vollem
Umfang nachkommen konnte, bzw. bei bereits vorgenommenen
Forderungsabschreibungen.
Für die Behandlung von Kreditengagements bis zur Stufe 1 oblag die
Zuständigkeit der Abteilung Kreditrisiko, für Engagements mit Risikostufe 2 oder 3 der Abteilung Strategie und Recht (Problemkreditbearbeitung).
(3) Ende Februar 2010 waren 13 Geschäftspartner mit einem Gesamtobligo von 442,50 Mill. EUR von der Kommunalkredit der Stufe 1 und
weitere drei Kunden mit einem Gesamtobligo von 12,78 Mill. EUR der
Stufe 3 zugeordnet. Insgesamt waren somit 16 Geschäftspartner mit
einem Obligo von 455,28 Mill. EUR bzw. 3 % des Gesamtobligos als
beobachtungswürdig eingestuft.
Bund 2012/10
36.2
Der RH empfahl der Kommunalkredit, auch betriebswirtschaftliche
Aspekte in der Kompetenzregelung schriftlich festzuhalten. Durch die
Festlegung von Mindestmargen, die bei den einzelnen Neugeschäften erreicht werden müssen, könnten schon im Vorfeld wirtschaftlich
unrentable Kreditanträge ausgesondert und insgesamt die Ertragskraft
des Ausleihungsgeschäfts gesteigert werden.
36.3
Laut Mitteilung der Kommunalkredit sei der Empfehlung des RH durch
die Mindest–RAROC–Kriterien, die für alle Kompetenzgrenzen gelten
würden und nach denen keine untermargigen Transaktionen in Eigenkompetenz abgeschlossen werden könnten, entsprochen worden.
331
Risikomanagement
Markt und Marktfolge
37.1
Unter Markt versteht man in einem Kreditinstitut jene Bereiche, die
Geschäfte initiieren und bei Kreditentscheidungen über ein Votum verfügen. Bei der Marktfolge hingegen handelt es sich um Bereiche, die
nicht dem Markt zuzuordnen sind und bei Kreditentscheidungen über
ein weiteres, vom Bereich Markt unabhängiges Votum verfügen.
Laut Geschäftsverteilung des Vorstands der Kommunalkredit war ein
Vorstandsmitglied für den Bereich Finanzierungen, das andere Vorstandsmitglied für den Bereich Treasury/Financial Markets als Marktvorstand verantwortlich. Im Kreditbereich waren der Problemkreditbeauftragte, die Beurteilung von Sicherheiten und das Risikocontrolling
im selben Vorstandsbereich wie der Vertrieb angesiedelt. Laut Angabe
war für den Bereich Marktfolge das jeweils andere Vorstandsmitglied
als Risikovorstand zuständig. Eindeutige und verbindliche organisatorische Regelungen in schriftlicher Form für den Vertretungsfall lagen
nicht vor.
Laut den FMA–Mindeststandards für das Kreditgeschäft sollte die Trennung der Bereiche Markt und Marktfolge auch im Vertretungsfall bis
einschließlich der Ebene Geschäftsleitung beachtet werden.
Risikosituation
332
37.2
Nach Ansicht des RH war die durchgehende klare funktionale Trennung der Bereiche Markt und Marktfolge bis zur Vorstandsebene, insbesondere auch im Vertretungsfall, nicht gegeben. Er empfahl daher
der Kommunalkredit, den Vertretungsfall im Hinblick auf eine mögliche gleichzeitige Abwesenheit beider Vorstände eindeutig zu regeln
und eine Trennung von Markt und Marktfolge bis auf Vorstandsebene
durch verbindliche organisatorische Regelungen sicherzustellen.
37.3
Laut Stellungnahme der Kommunalkredit sei am 24. Februar 2012
eine entsprechende Klarstellung der Stellvertreterregelung beschlossen
und somit der Empfehlung des RH entsprochen worden.
38
Die Kommunalkredit berechnete das Risiko ihrer gesamten Geschäfte
(z.B. für Ausleihungen und Wertpapiere) anhand eines Value at Risk–
Modells (CreditVaR). Als Berechnungsmethode wählte die Kommunalkredit laut dem ICAAP–Framework für das Kreditportfolio mit einem
Konfidenzniveau von 99,95 % und einer Haltedauer von einem Jahr den
Credit at Risk (CaR). Der CreditVaR errechnete sich aus dem Verhältnis CaR zum Loss given default (LGD)–gewichteten Gesamtexposure.
Bund 2012/10
BMF
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Risikomanagement
Darüber hinaus waren Risikoauswertungen nach Ländern und Branchen vorhanden. Auswertungen nach einzelnen Produkten (z.B. Darlehen, Wertpapiere) nahm die Kommunalkredit nicht vor.
39.1
Die Entwicklung des Gesamtexposure der Kommunalkredit stellte sich
wie folgt dar:
(1) Das Kreditrisiko drückt die Gefahr von finanziellen Verlusten aus,
die entstehen, wenn ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Das Gesamtexposure der Kommunalkredit, aufgeteilt nach In– und Ausland, entwickelte sich von 2008 bis
2010 wie folgt:
Tabelle 6:
Gesamtexposure In– und Ausland jeweils zum 31. Dezember
2008
2009
2010
Veränderung1
2008 bis 2010
in Mrd. EUR
1
Veränderung
2009 bis 2010
in %
Inland
9,023
10,286
8,568
– 5,0
– 16,7
Ausland
35,049
5,963
6,202
– 82,3
4,0
Summe
44,072
16,249
14,770
– 66,5
– 9,1
Spaltung der Kommunalkredit alt in die Kommunalkredit und die FA Finanz AG im November 2009
Quelle: Kommunalkredit, RH
Das Gesamtexposure betrug 2008 44,072 Mrd. EUR. Der deutliche
Rückgang von 2008 auf 2009 war auf die Spaltung der Kommunalkredit alt in die Kommunalkredit und die KA Finanz AG im November 2009 zurückzuführen. Während das Gesamtexposure im Inland
von 2009 auf 2010 um 16,7 % sank, stieg dieses im Ausland um 4 %.
Insgesamt konnte das Exposure im Zeitraum 2009 bis 2010 um 9,1 %
reduziert werden.
(2) Nach den einzelnen Produkten zeigte sich folgende Entwicklung
des Gesamtexposure:
Bund 2012/10
333
Risikomanagement
Tabelle 7:
Gesamtexposure nach Produkten jeweils zum 31. Dezember
2008
2009
2010
Veränderung1
2008 bis 2010
in Mrd. EUR
in %
Darlehen
14,348
11,309
11,635
– 18,9
2,9
Wertpapiere
14,714
2,155
2,213
– 85,0
2,7
Haftungen
12,947
0,216
0,170
– 98,7
– 21,3
2,063
2,569
0,752
– 63,5
– 70,7
44,072
16,249
14,770
– 66,5
– 9,1
Sonstige
Summe
1
Veränderung
2009 bis 2010
Spaltung der Kommunalkredit alt in die Kommunalkredit und die FA Finanz AG im November 2009
Quelle: Kommunalkredit, RH
Das Gesamtexposure betrug zum Ende 2010 14,770 Mrd. EUR; es
umfasste die Kategorien Darlehen, Wertpapiere und Haftungen sowie
die Kategorien Geldhandel, Derivate und Devisen, die in der obigen
Tabelle unter der Rubrik „Sonstige“ zusammengefasst wurden. Davon
betrug das Obligo an Staaten mit EU–Unterstützungsmaßnahmen
(Staatsanleihen, die unter die Maßnahmen der European Financial Stability Facility – EFSF fallen) 0,232 Mrd. EUR bzw. 1,6 % am Gesamtexposure.
Auch bei der Produktdarstellung war die Spaltung der Kommunalkredit alt in die Kommunalkredit und die KA Finanz AG vom November 2009 für den Rückgang des Gesamtexposure verantwortlich. Eine
markantere Änderung von 2009 bis 2010 trat nur bei den sonstigen
Produkten auf, und zwar eine Verringerung um 70,7 % insbesondere
im Bereich der Geldhandelsgeschäfte.
(3) Die Entwicklung des CaR und des CreditVaR zeigte folgenden Verlauf:
334
Bund 2012/10
BMF
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Risikomanagement
Tabelle 8:
CaR und CreditVaR jeweils zum 31. Dezember
2008
2009
2010
Veränderung1
2008 bis 2010
in Mrd. EUR
Veränderung
2009 bis 2010
in %
CaR
0,172
0,071
0,093
– 45,9
31,0
gewichtetes
Gesamtexposure
7,457
1,715
1,976
– 73,5
15,2
104,3
13,7
in %
CreditVaR
1
2,31
4,15
4,72
Spaltung der Kommunalkredit alt in die Kommunalkredit und die FA Finanz AG im November 2009
Quelle: Kommunalkredit, RH
Der CreditVaR — ausgedrückt als Anteil des CaR am gewichteten
Gesamtexposure — stieg seit 2008 deutlich an, wobei auch hier nur
eine bedingte Vergleichbarkeit und Beurteilung aufgrund der vorgenommenen Spaltung möglich war. Auch im Zeitraum von 2009 auf
2010 war beim CreditVaR eine Steigerung um 13,7 % festzustellen.
(4) Das Länderrisiko der Kommunalkredit entwickelte sich wie folgt:
Tabelle 9:
Länderrisiko in Form des CreditVaR jeweils zum 31. Dezember
2008
2009
2010
Veränderung1
2008 bis 2010
Veränderung
2009 bis 2010
in %
1
Inland
1,06
1,31
3,26
207,5
148,9
Ausland
2,42
5,11
5,29
118,6
3,5
CreditVaR
2,31
4,15
4,72
104,3
13,7
Spaltung der Kommunalkredit alt in die Kommunalkredit und die FA Finanz AG im November 2009
Quelle: Kommunalkredit, RH
Der CreditVaR stieg im Segment Inland von 2009 auf 2010 deutlich
von 1,31 % auf 3,26 % an. Im Segment Ausland blieb der CreditVaR
zwischen 2009 und 2010 relativ konstant, aber noch immer um mehr
als zwei Prozentpunkte höher als der Inlandswert.
Bund 2012/10
335
Risikomanagement
(5) Der CreditVaR nach den einzelnen Regionen zeigte folgenden Verlauf:
Tabelle 10:
Risiko nach Regionen jeweils zum 31. Dezember
2008
2009
Veränderung5
2008 bis 2010
2010
Veränderung
2009 bis 2010
in %
1
2
3
4
5
Europäische Union
1,04
6,21
4,07
291,3
– 34,5
EU–Zentraleuropa
6,81
4,35
8,052
18,2
85,1
Nicht–EU–Europa
4,27
1,69
6,973
63,2
312,4
Nicht–EU–Osteuropa
7,95
16,19
11,624
46,2
– 28,2
Gulf Independent
States1
0,39
–
–
–
–
Sonstige1
1,34
1,25
0,93
– 30,6
– 25,6
Summe Ausland
2,42
5,11
5,29
118,6
3,5
ab 2009 erfolgte eine andere Ländereinteilung und –zuordnung
die Erhöhung des Ratio CreditVaR zum LGD–gewichteten Gesamtexposure resultiert aus Ratingherabstufungen
Tschechischer Partner
die Erhöhung des Ratio CreditVaR zum LGD–gewichteten Gesamtexposure resultiert aus Ratingherabstufungen
insbesondere von Schweizer Partnern
der Rückgang des Ratio CreditVaR zum LGD–gewichteten Gesamtexposure resultiert aus der Ratingverbesserung eines
Kroatischen Partners auf Basis aktualisierter Finanzzahlen
Spaltung der Kommunalkredit alt in die Kommunalkredit und die FA Finanz AG im November 2009
Quelle: Kommunalkredit, RH
Die Geschäftstätigkeit im Ausland führte im Vergleich der Jahre 2008
und 2010 insgesamt zu höheren Risikokennzahlen. Darüber hinaus stieg
der CreditVaR im Jahr 2010 gegenüber 2009 für die Regionen EU–Zentraleuropa und Nicht–EU–Europa deutlich um 85 % bzw. um rd. 300 %
an. Demgegenüber war im Jahr 2010 gegenüber dem Jahr davor in den
Segmenten Europäische Union und Nicht–EU–Osteuropa eine Reduktion der Risikokennzahl festzustellen. Die Ursachen für die zum Teil
markanten Veränderungen waren Ratingherabstufungen bzw. –verbesserungen von einzelnen Vertragspartnern.
336
Bund 2012/10
BMF
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Risikomanagement
(6) Der CreditVaR nach Branchen zeigte folgende Entwicklung:
Tabelle 11:
Branchenrisiko als CreditVaR jeweils zum 31. Dezember
2008
2009
Veränderung3
2008 bis 2010
2010
Veränderung
2009 bis 2010
in %
ausländische Gebietskörperschaften
3,95
1,58
1,811
– 54,2
14,6
–
–
–
–
–
Kreditinstitute
1,76
0,46
0,652
– 63,1
41,3
Public Sector Entities
4,36
5,48
4,13
– 5,3
– 24,6
Unternehmen
1,82
6,05
7,75
325,8
28,1
Verbriefungen
0,43
–
–
–
–
CreditVaR
2,31
4,15
4,72
104,3
13,7
heimische Gebietskörperschaften
1
2
3
die Erhöhung des Ratio CreditVaR zum LGD–gewichteten Gesamtexposure resultiert aus Ratingherabstufungen
insbesondere der Republik Ungarn
der Rückgang des Ratio CreditVaR zum LGD–gewichteten Gesamtexposure resultiert aus dem planmäßigen Abbau des
Exposure gegenüber der KA Finanz AG
Spaltung der Kommunalkredit alt in die Kommunalkredit und die FA Finanz AG im November 2009
Quelle: Kommunalkredit, RH
Bei einem Branchenvergleich zeigte sich eine deutliche Steigerung
des Risikos im Unternehmensbereich, in dem der CreditVaR von
1,82 % (2008) auf 7,75 % (2010) des LGD–gewichteten Gesamtexposure stieg. Bei allen anderen Branchen war im Zeitabschnitt 2008 bis
2010 ein Sinken der Risikokennzahlen festzustellen.
(7) Als Risikotragfähigkeit wird die Fähigkeit und ausreichende Kapitalausstattung eines Kreditinstituts zur Übernahme bzw. zur Abdeckung
von Risiken bezeichnet. Sie gilt dann als nachhaltig sichergestellt,
wenn die vorhandenen Risikodeckungsmassen zu jedem Zeitpunkt
mit angemessener Wahrscheinlichkeit größer als die eingegangenen
Risiken sind. Ende Juni 2010 betrug die ausgenützte Risikodeckungsmasse rd. 42 %. Bei einem Stresstestszenario lag die Ausnützung der
Risikodeckungsmasse bei rd. 70 %.
39.2
Bund 2012/10
Der RH hielt fest, dass sich die in Form des CreditVaR dargestellten
Risikokennzahlen der Kommunalkredit zwischen 2008 und 2010 kontinuierlich erhöhten, wobei ein Vergleich und eine Beurteilung der
Kennzahlen über den gesamten Zeitraum aufgrund der organisatorischen Veränderungen nur bedingt möglich war. Aber auch im Jah337
Risikomanagement
resabstand von 2009 bis 2010 stieg der CreditVaR um 13,7 %. Weiters
wies der RH darauf hin, dass der CreditVaR im Jahr 2010 in den Ländern außerhalb der EU (Nicht–EU–Europa) rund drei Mal höher war
als 2009.
In Relation zum LGD–gewichteten Gesamtexposure und im Verhältnis
zur Risikotragfähigkeit der Kommunalkredit erwies sich das Risiko als
nicht auffällig, wobei jedoch in der Gegenüberstellung zu beachten
war, dass „risikodämpfende“ Faktoren in die Berechnung mit einflossen. So wurde der Besserungsschein als AAA–geratet in die Berechnung
miteinbezogen, ebenso enthielt die Berechnung nur mehr das weniger
risikobehaftete Wertpapierportfolio der Kommunalkredit.
Der RH empfahl der Kommunalkredit, auch für die einzelnen Geschäftsfelder der Kommunalkredit (z.B. Wertpapiere, Darlehen, Haftungen),
insbesondere für den Ausleihungsbereich, eine eigene Risikokennzahl
in Anlehnung an die CreditVaR–Berechnungen des RMC einzuführen.
Weiters empfahl er der Kommunalkredit, auch für die einzelnen
Geschäftsfelder gesonderte Risikoberechnungen zu erstellen. Darüber
sollte als zusätzliche Risikolimitierung ein maximaler Gesamt–CreditVaR festgelegt werden.
39.3
Laut Stellungnahme der Kommunalkredit erscheine eine Produktdifferenzierung bei der CreditVaR–Berechnung nicht sinnvoll, da der Treiber
des CreditVaR nicht die Produktart, sondern die Bonität des Schuldners sowie die branchen– und länderabhängigen Loss Given Defaults
unabhängig von der Produktart seien. In die CreditVaR–Berechnung
fließe daher das Gesamtexposure des Schuldners, d.h. die Summe des
Kreditexposures aus Wertpapieren, Darlehen, Haftungen und Derivatverträgen, ein.
Die Kommunalkredit teilte in ihrer Stellungnahme weiters mit, dass sie
der Empfehlung des RH durch die Festlegung einer Risikolimitierung
über einen Gesamt–VaR sowie der spezifischen Trennung in Geschäftsfelder nachgekommen sei.
338
Bund 2012/10
BMF
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Wertpapierportfolio
Überblick
Tabelle 12:
40.1
(1) Das Wertpapierportfolio der Kommunalkredit–Gruppe (bis
2008: Kommunalkredit alt und KIB, 2009: Kommunalkredit und
KA Finanz AG + KIB, 2010: Kommunalkredit und KA Finanz AG gesondert dargestellt) entwickelte sich wie folgt:
Entwicklung des Wertpapierportfolios der Kommunalkredit–Gruppe zum
31. Dezember
2005
2006
2007
20091
2008
2010
2010
Kommunal- KA Finanz AG
kredit
in Mill. EUR8
NOMINALE
Nichtlineares Risikoprofil
160,90
246,82
428,00
799,77
746,702
Sonstige strukturierte
Anleihen
461,20
998,34
1.687,69
2.320,87
2.341,203
Plain Vanilla
3.961,88
6.975,12
8.582,59
11.111,06
11.102,69
2.117,30
Diverses
4.147,96
4.528,03
3.762,27
1.614,90
356,82
0,00
12.748,30 14.460,54
15.846,60
14.547,41
2.198,25
10.699,67
Summe Wertpapiere
8.731,94
0,00
80,957
594,78
1.034,18
8.688,20
382,514
MARKTWERTE8
Nichtlineares Risikoprofil
174,20
265,36
466,75
554,56
440,115
0,00
449,61
Sonstige strukturierte
Anleihen
453,53
1.001,61
1.679,79
2.242,59
1.919,156
80,59
937,69
Plain Vanilla
4.199,26
7.102,69
9.105,58
10.596,77
10.832,06
2.042,34
8.321,88
Diverses
4.246,17
4.502,47
3.829,10
1.489,12
317,48
0,00
Summe Wertpapiere
9.073,16
12.872,12
15.081,21
14.883,05
13.508,79
2.122,92
10.026,67
Differenz zwischen
Nominale und Marktwerte absolut
341,22
123,82
620,67
– 963,55
– 1.038,62
– 75,33
– 673,00
Differenz zwischen
Nominale und Marktwerte in %
3,9
1,0
4,3
– 6,1
– 7,1
– 3,4
– 6,3
1
2
3
4
5
6
7
8
9
317,494
beinhaltet bis inkl. 2009 Kommunalkredit, KA Finanz AG & KIB
beinhaltet bis inkl. 2009 die ausstehenden Nominalen der Repack Notes
beinhaltet bis inkl. 2009 die Nominalen (Zero Endwerte) der Repack Notes
Betragsanstieg aufgrund von FX–Schwankungen EUR/USD
beinhaltet bis inkl. 2009 die Marktwerte der Repack Assets (Durchschau auf underlying risk ohne Banken–Zerobond und
ohne Swaps)
beinhaltet bis inkl. 2009 die Marktwerte der Repack Notes
beinhaltet Wohnbaudarlehen (Blue Danube)
ohne Derivate (Credit Default Swaps)
Rundungsdifferenzen
Quelle: Kommunalkredit, KA Finanz AG, RH
Bund 2012/10
339
Wertpapierportfolio
Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass die Kommunalkredit–Gruppe
— auch zur Erzielung von Zusatzerträgen — ein Wertpapierportfolio
von mit Ende 2008 15,846 Mrd. EUR — überwiegend durch Fremdfinanzierung — aufbaute. Dies stellte eine Steigerung gegenüber 2005
um 81,5 % dar. Zwischen 2008 und 2010 (im Bereich der Kommunalkredit und KA Finanz AG) gingen die Wertpapiere um 2,949 Mrd. EUR
bzw. 18,6 % zurück.
Der überwiegende Teil dieses Portfolios bestand aus einfach strukturierten, marktüblichen (Plain Vanilla) Staats– und Unternehmensanleihen. Dieser Anteil schwankte von 2008 bis 2010 zwischen 70,1 %
(2008) und 81,2 % (KA Finanz AG 2010) des Gesamtnominales an Wertpapieren; bei der Kommunalkredit betrug der Anteil der Plain Vanilla–
Anleihen 2010 96,3 %.
(2) Die Kursrückgänge der einzelnen Wertpapiergruppen im Zuge der
Finanzkrise ließen sich an den Marktwerten ablesen, die ab 2008 unter
den Nominalen der entsprechenden Wertpapiere lagen, und zwar bis zu
mehr als 1 Mrd. EUR im Jahr 2009. Die prozentuellen Abweichungen
der Marktwerte von den Nominalen bewegten sich ab 2008 durchwegs
um mehr als 6 % (ausgenommen die Kommunalkredit 2010).
Vom prozentuellen Wertverfall her ragte dabei insbesondere die Gruppe
mit nichtlinearem Risikoprofil heraus. Dieser lag in den Jahren 2008
bis 2010 zwischen 24,4 % (2010) und 41,1 % (2009). Weitere bedeutende Kursrückgänge waren in den Jahren 2008 bis 2010 bei sonstigen
strukturierten Anleihen (2009: – 18,0 %) und den Plain Vanilla–Produkten (2008: – 4,6 %), wobei bei der letztgenannten Wertpapierkategorie der Wertverfall 2008 in absoluten Werten 514,29 Mill. EUR betrug.
(3) Bei Wertpapieren mit nichtlinearem Risikoprofil können, nach dem
Ausfall gewisser Puffer, bereits geringe zusätzliche Marktwertverluste
bei den zugrunde liegenden Assets zu einem Totalverlust des Wertpapiers führen. Konkret handelte es sich bei diesem Teil des Portfolios um einen hohen Anteil (z.B. Ende 2009: 45,5 %) an US–RMBS–
Papieren (US Residential Mortgage Backed Securities). Sie gehören zur
Gruppe der forderungsbesicherten, strukturierten Wertpapiere, deren
Besicherung zum überwiegenden Teil auf US–Immobilienforderungen
an Privatpersonen basierte.
Stark risikoerhöhend wirkte dabei die Tatsache, dass mit 31. Dezember 2009 etwa 67 % des gesamten US–RMBS–Portfolios nur mit US–
Subprime–Forderungen, d.h. mit Forderungen an Immobilienbesitzer
der schlechtesten Bonitätsstufe, besichert waren. Die bei der endfälligen Tilgung der Nominale langfristig daraus zu erwartenden Aus340
Bund 2012/10
BMF
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Wertpapierportfolio
fälle lagen gemäß einem Gutachten eines externen Beraters zwischen
37,8 % und 53,1 % des Nominales.
40.2
Der RH hielt fest, dass die Kommunalkredit–Gruppe im Laufe der Jahre
ein bedeutendes Wertpapierportfolio aufbaute, das sich Ende 2008 auf
15,846 Mrd. EUR belief. Insbesondere der vom Risikogehalt auffällige
Teil von Wertpapieren mit nichtlinearem Risikoverhalten war dabei in
Bezug auf mögliche Ausfälle als besonders kritisch anzusehen.
Der RH betrachtete die Tatsache, dass eine im Rahmen der Kommunalfinanzierung auf die Übernahme von Kredit– und Ausfallsrisiken
der öffentlichen Hand spezialisierte Bank ein bedeutendes Portfolio
von US–RMBS–Wertpapieren aufbaut, als nicht im Einklang mit der
allgemeinen Geschäftsstrategie der Kommunalkredit–Gruppe stehend.
CDS–Portfolio
Überblick
41.1
(1) Die KIB nahm im Jahr 2003 das Geschäft mit dem Verkauf von Credit Default Swaps (CDS) auf. Die Kommunalkredit alt begann ab dem
Jahr 2005 mit dem Aufbau des CDS Sell–Portfolios. Die Kommunalkredit–Gruppe betrachtete den Verkauf von CDS–Produkten als zusätzliche Ertragsmöglichkeit ohne wesentliche Liquiditätsbelastung.
(2) Von 2005 bis 2010 verkaufte die Kommunalkredit–Gruppe wie
folgt Versicherungsschutz für den Ausfall von Wertpapieren Dritter
(= CDS Sell) bzw. erwarb einen solchen Versicherungsschutz von Dritten (= CDS Buy):
Tabelle 13:
Nominale der CDS–Verträge der Kommunalkredit–Gruppe zum 31. Dezember
20051
20061
20071
20081
20092
20102
in Mill. EUR
1
2
3
Nominale CDS Sell
3.735,01
6.695,96
10.010,32
12.118,79
10.144,32
10.477,483
Nominale CDS Buy
704,64
1.124,79
2.425,46
1.354,05
1.217,29
1.214,43
Kommunalkredit alt und KIB
KA Finanz AG (nach Spaltung)
Betragsanstieg aufgrund von FX–Schwankungen EUR/USD
Quelle: Kommunalkredit, KA Finanz AG
Bund 2012/10
341
CDS–Portfolio
Beiden CDS–Geschäften lag überwiegend das Ausfallsrisiko staatlicher
Anleihen zugrunde bzw. wurde das Ausfallsrisiko solcher Anleihen
versichert, d.h. das CDS Sell–Portfolio der Kommunalkredit–Gruppe
bestand zu einem Großteil (z.B. Ende 2010: rd. 86 %) aus verkauften
CDS–Kontrakten für Gebietskörperschaften (Sovereigns). Die zweite
große Gruppe betraf CDS–Kontrakte auf Financials (Banken, Versicherungen usw.) mit einem Anteil von rd. 12 % Ende 2010).
Aus der Tabelle ist einerseits der starke Anstieg der CDS Sell–Volumina
von 2005 bis 2008 (8.383,78 Mill. EUR bzw. 224 %) und andererseits
der starke Überhang von CDS Sell– gegenüber CDS Buy–Positionen
(2008 bis 2010: mehr als 700 % höher) erkennbar. Der höchste Überhang
von CDS Sell– gegenüber CDS Buy–Positionen im Jahr 2008 (+ 795 %)
war um rund das Eineinhalbfache höher als im Jahr 2007 (+ 313 %).
Bis 2010 gingen die CDS–Volumina zurück (CDS Sell: – 13,5 % und
CDS Buy: – 10,3 %).
(3) CDS Sell–Positionen, die sich für den Verkäufer ungünstig entwickelten, wiesen einen negativen Marktwert auf. Das bedeutet, dass der
Verkäufer diesen Betrag seinem Vertragspartner für eine allfällige Auflösung des CDS zahlen müsste. Dasselbe gilt in umgekehrtem Sinne für
positive Marktwerte. Saldiert man die sich daraus ergebenden Beträge
mit den positiven Marktwerten aus eigenen CDS Buy–Positionen, ergibt
sich der als Sicherheit insgesamt zu leistende Betrag, das sogenannte
Collateralerfordernis. Dieser Betrag stellt den Liquiditätsbedarf aus allen
CDS–Verträgen der Kommunalkredit–Gruppe dar. Die folgende Tabelle
gibt einen Überblick über die diesbezügliche Entwicklung:
Tabelle 14:
Marktwerte der CDS–Verträge zum 31. Dezember
2005
2006
2007
2008
2009
2010
in Mill. EUR
Marktwerte CDS Sell
– 6,92
6,52
– 112,51
– 1.160,43
– 549,40
– 984,20
Marktwerte CDS Buy
– 0,23
– 0,17
12,17
13,91
– 51,97
– 36,09
Schätzung
Collateralerfordernis
aus CDS
– 7,15
6,35
– 100,34
– 1.146,52
– 601,37
–
1.020,28
Quelle: Kommunalkredit, KA Finanz AG
Durch die Unausgewogenheit zwischen CDS Sell– und CDS Buy–Positionen war der potenzielle Liquiditätsbedarf des gesamten CDS–Portfolios im Falle von Stress–Situationen ungewöhnlich hoch. Diese Tatsache resultierte aus dem einer CDS Sell–Position innewohnenden
342
Bund 2012/10
BMF
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
CDS–Portfolio
Liquiditätsrisiko für den Verkäufer (neben dem Risiko des Ausfalls
des Basiswerts). CDS–Verträge sehen nämlich vor, dass der Verkäufer
dem Käufer bei Verschlechterung seines eigenen Ratings oder bei Verschlechterung des Ratings der dem CDS zugrunde liegenden Anleihe
eine zusätzliche Sicherheit zu hinterlegen hat. Im Falle der Kommunalkredit–Gruppe war die Lieferung von zusätzlichen Sicherheiten in
Höhe der negativen Marktwerte vereinbart.
Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass die Kommunalkredit–Gruppe
Ende 2008 einen Liquiditätsbedarf aus ihrem gesamten CDS–Portfolio
von 1.146,52 Mill. EUR hatte. Nach Rückgang des Liquiditätsbedarfs
auf knapp die Hälfte im Jahr 2009 stieg dieser wieder 2010 um 70 %
auf 1.020,28 Mill. EUR. Die in der Tabelle ausgewiesenen Marktwerte
entsprachen jenem Betrag, den die Kommunalkredit–Gruppe aufwenden müsste, um die jeweiligen CDS–Verträge sofort zu beenden.
(4) Nach den internationalen Bilanzierungsregeln (IFRS) können CDS in
der Bilanz als Derivate oder außerhalb der Bilanz unter „Haftungen und
Finanzgarantien“ dargestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass es
sich um Standardausführungen von CDS–Verträgen handelt. In Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer entschied sich die Kommunalkredit–
Gruppe anfangs für eine Bilanzierung als Finanzgarantien. Diese Festlegung bedingte auch, dass die CDS im Bankbuch — und nicht aktiv
gemanagt im Handelsbuch — langfristig gehalten werden mussten. Für
den Jahresabschluss 2008 der Kommunalkredit alt wurden im Rahmen einer Änderung der Bilanzierungsmethode CDS als Finanzderivate
ausgewiesen und Mark to Market (zum Marktwert) über die Gewinn–
und Verlustrechnung bewertet. Im Jahresabschluss der KA Finanz AG
für das Jahr 2010, der nach der rückwirkend mit 1. Jänner 2010 wirksamen Fusionierung mit der KIB nach den Bestimmungen des UGB
erstellt wurde, wurden die CDS wieder als Eventualverbindlichkeiten
unter der Bilanz ausgewiesen.
41.2
Die Größenordnung und die Art der Geschäfte (z.B. CDS Sell) entsprachen nicht der Ausrichtung der Kommunalkredit alt als Kommunalfinanzierer (z.B. durch Bereitstellung von Krediten für Infrastrukturinvestments). Das Geschäft der Kommunalkredit–Gruppe im Bereich
der CDS–Produkte hatte aufgrund der Art der Finanzprodukte, des
Umfangs der Investments im Verhältnis zur Bilanzsumme und der auf
kurzfristigen Prämienertrag ohne Berücksichtigung der langfristigen
Risiken ausgerichteten Vorgehensweise teilweise spekulativen Charakter und sollte ausschließlich der Ertragssteigerung dienen.
Der RH stellte fest, dass durch die Festlegungen der Kommunalkredit–
Gruppe, die CDS–Positionen im Bankbuch zu führen und damit lang-
Bund 2012/10
343
CDS–Portfolio
fristig zu halten, und durch den hohen Staatsanteil unter den verkauften CDS bis Ende 2008 kaum Eigenmittel als Risikopuffer bereitgestellt
werden mussten. Da es sich demnach überdies um keine Handelsbuch–
Positionen handelte, musste auch ein Value at Risk nicht errechnet
und entsprechend der Risikotragfähigkeit der Bank begrenzt werden.
Dadurch war es möglich, dass das CDS Sell–Portfolio der Kommunalkredit–Gruppe Ende 2008 bis auf 12,119 Mrd. EUR anwuchs und
damit beinahe ein Drittel der gesamten Bilanzsumme erreichte. Diese
Größenordnung musste — auch im Vergleich zu anderen österreichischen Großbanken — als außergewöhnlich hoch bezeichnet werden.
Inwieweit das CDS–Portfolio der Kommunalkredit–Gruppe wirtschaftlich als Erfolg oder als Misserfolg zu werten sein wird, kann naturgemäß erst nach Ablauf aller CDS–Positionen und nach Vorliegen aller
bis dahin tatsächlich eingetretenen Schadensfälle beurteilt werden.
Bei weiterem ungünstigen Verlauf der europäischen Staatsschuldenkrise ist jedoch mit signifikanten Verlusten der KA Finanz AG in diesem Bereich zu rechnen.
Risikoerhöhende
CDS–Geschäfte im
Krisenjahr 2008
42.1
Am 21. Dezember 2006 hatte der Vorstand der KIB den Erwerb von
70 CDS Buy–Positionen zu je 5 Mill. EUR von Goldman Sachs mit einer
Laufzeit von sieben Jahren beschlossen, um Positionen des CDS Sell–
bzw. des Wertpapier–Portfolios abzusichern. Die Prämien waren so
gestaltet, dass die KIB — solange die Verluste des abzusichernden Portfolios kleiner als 1 % des 350 Mill. EUR großen CDS–Portfolios bleiben würden — keine Prämie zu entrichten hatte. Bei Verlusten zwischen 1 % und 3 % war eine linear ansteigende Prämie zu bezahlen;
und ab 3 % Verlust hatte die KIB 5,11 % vom Nominale des gesamten
Portfolios als Prämie zu leisten.
Im Verlauf von Mai und Juni 2008 stellte sich heraus, dass die KIB
aufgrund von Verlusten bei den zugrunde liegenden Basiswerten in
den Bereich der 5,11 % an Prämie kommen könnte. Daher verkaufte
die KIB im Laufe des Juni 2008 sechs CDS Buy–Positionen und stellte
die restlichen 64 CDS im Nominale von 300 Mill. EUR nach Verhandlungen mit Goldman Sachs auf eine fixe Prämienzahlung von 3,37 %
bzw. 10,8 Mill. EUR p.a. um.
Im Bestreben, die jährlichen Kosten von 10,8 Mill. EUR abzudecken,
machte die KIB im Juni 2008 diese Absicherung vom Dezember 2006
dann wieder rückgängig und ging neue CDS Sell–Positionen mit einer
Laufzeit bis Juni 2014 und einem Gesamtnominale von 320 Mill. EUR
auf die zuvor umgestellten 64 CDS Buy–Positionen ein. Dadurch ver-
344
Bund 2012/10
BMF
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
CDS–Portfolio
einnahmte sie zusätzlich 1,08 % bzw. 3,5 Mill. EUR p.a. an Prämie, so
dass auf die abzudeckenden 10,8 Mill. EUR nur noch 7,3 Mill. EUR p.a.
fehlten. Das ursprüngliche Risiko aus den im Dezember 2006 gehedgten
CDS Sell–Positionen lebte jedoch mitten in der seit Juli 2007 schwelenden, weltweiten Finanzkrise wieder auf. Von den neu eingegangenen bzw. wieder aufgelebten CDS Sell–Positionen bezogen sich 22
dabei auf Ausfallsrisiken von Banken.
Um auch noch die jährlich fehlenden 7,3 Mill. EUR auf die benötigten 10,8 Mill. EUR aus den umgestellten CDS Buy–Positionen weitgehend abzudecken, ging die KIB mit Juni 2008 weitere CDS Sell–Positionen von 750 Mill. EUR mit Prämieneinnahmen von 0,95 % bzw.
7,1 Mill. EUR p.a. ein.
42.2
Der RH wies darauf hin, dass die KIB unter Vernachlässigung von Risikoabschätzungen noch im Juni 2008, d.h. mitten in der sich seit Juli 2007
immer weiter ausbreitenden Krise des Weltfinanzsystems, unter reinen
Ertragsgesichtspunkten bereits bestehende Absicherungen zu CDS Sell–
Positionen von 320 Mill. EUR aufhob und noch 750 Mill. EUR an
zusätzlichem CDS Sell–Risiko hereinnahm. Damit nahm die KIB zu
einem äußerst ungünstigen Zeitpunkt gegen Erhalt einer Prämie zusätzliche Ausfallsrisiken von Wertpapieren Dritter, oftmals explizit auch
Ausfallsrisiken von Bankanleihen, von 1,070 Mrd. EUR in ihre Bilanz.
Management der Wertpapier– und CDS–Portfolien
Kreditexposure der
KA Finanz AG
43
Das gesamte Kreditexposure der KA Finanz AG betrug Ende 2010
24,667 Mrd. EUR. Davon entfielen auf Wertpapiere 10,467 Mrd. EUR, auf
CDS und Haftungen 11,100 Mrd. EUR und auf Darlehen 2,013 Mrd. EUR;
der Rest von 1,087 Mrd. EUR verteilte sich auf sonstige Aktiv– und
Passivpositionen (wie z.B. Barbestand, Absicherungspositionen, Rechnungsabgrenzungen). Vom Gesamtobligo entfielen 2,678 Mrd. EUR
bzw. 10,9 % auf Staaten, die Unterstützung unter dem ESFS beansprucht bzw. beantragt haben, davon auf Griechenland 1,011 Mrd. EUR
(0,822 Mrd. EUR Wertpapiere und 0,189 Mrd. EUR CDS).
Die KA Finanz AG hat seit November 2008 das Kreditexposure
durch Tilgungen und Verkäufe um 7,179 Mrd. EUR reduziert, davon
2,677 Mrd. EUR im Jahr 2010.
Bund 2012/10
345
Management der Wertpapier– und
CDS–Portfolien
Limitsystem und
zulässige Produkte
44.1
(1) Die Kommunalkredit alt verfolgte bis zur Übernahme der Gesellschaftsanteile durch die Republik Österreich eine fokussierte Nischenstrategie im Bereich öffentliche Finanzierungen, und zwar mit den
Schwerpunkten Gesundheit, Bildung und Infrastruktur. Durch hohes
Produkt–Know–how und innovative Finanzprodukte sollte ihre Marktführerschaft im Segment Public Finance ausgebaut werden.
Beim Board of Directors–Meeting der KIB in Zypern vom 6. Juni 2003,
dem u.a. die Vorstandsmitglieder der Kommunalkredit alt angehörten,
wurde erstmals explizit auch der Erwerb von erstklassig gerateten
ABS–Wertpapieren zur Erzielung von Zusatzerträgen schriftlich als
strategisches Ziel der KIB angeführt. Beim Board of Directors–Meeting
der KIB vom 24. Juni 2005 wurden nochmals Asset Backed Securities
(ABS) und im Besonderen RMBS als eine zusätzliche Einnahmequelle
für die KIB hervorgehoben.
(2) Für Wertpapiere und CDS–Käufe bestanden bei der Kommunalkredit alt und der KIB eine Reihe von Limitregelungen. Einerseits waren
Limits vorgesehen, die eine Grenze für den Erwerb von Wertpapieren eines einzigen Emittenten festlegten. Darüber hinaus gab es teilweise Einschränkungen auf genehmigte Produkte sowie Branchen bzw.
Ratingklassen.
Die Treasuryabteilungen von Kommunalkredit alt und KIB hatten für
Wertpapierkäufe ein Eigenpouvoir, innerhalb dessen sie ohne Befassung eines weiteren Gremiums Käufe selbständig durchführen konnten. Bei Überschreitung von Limits war ein spezifisches Gremium der
Kommunalkredit alt (Risk Management Committee (RMC)) bzw. der KIB
(Executive Board), zusammengesetzt aus Führungskräften und Fachbereichen der jeweiligen Bank, zuständig.
Eine zusätzliche Limitierung innerhalb genehmigter Wertpapierklassen bzw. Limits für einzelne genehmigte Produkte bestand nicht. Ein
Projekt, das mit September 2008 die Umsetzung von solchen zusätzlichen Limits — wie z.B. Produktlimits, Laufzeit–Sub–Limits und Fremdwährungslimits — vorsah, wurde wegen der Verstaatlichung der Bank
nicht mehr umgesetzt.
44.2
346
Der RH stellte fest, dass die Kommunalkredit–Gruppe über ein differenziertes Limitsystem zur Begrenzung von Wertpapierrisiken verfügte. Er
hielt jedoch kritisch fest, dass dieses Limitsystem noch nicht voll entwickelt war. Insbesondere das Fehlen von Produktlimits begünstigte die
im Zuge der Finanzkrise dann später sehr ungünstige Konzentration
von Risiken bei besonders ausfallsgefährdeten Forderungen an private
Bund 2012/10
BMF
Management der Wertpapier– und
CDS–Portfolien
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
US–Immobilienbesitzer geringer Bonität (US–RMBS) und bei der Übernahme von Versicherungsschutz für Wertpapiere Dritter (CDS Sell).
Der RH empfahl der KA Finanz AG, die bestehenden Limitregelungen
zur Begrenzung von Wertpapierrisiken insbesondere um Produktlimits zu erweitern.
44.3
Laut Stellungnahme der KA Finanz AG sei ihr Geschäftszweck ausschließlich der Abbau des bestehenden Portfolios, eine aktivseitige
Geschäftsausweitung finde nicht statt, weshalb im gegenwärtigen Zeitpunkt und bei gegebenem Geschäftszweck die Einführung einer neuen
Limitstruktur ökonomisch nicht sinnvoll sein würde. Alle bestehenden
Engagements würden aber limitmäßig begrenzt, ebenso die damit verbundenen Länderobligi.
Für Banken, mit denen die KA Finanz AG laufendes Geschäft zur Refinanzierung und zum Risikomanagement abschließe, seien Treasury–
Kreditlinien eingerichtet, welche für ein Jahr gültig seien und jeweils
jährlich prolongiert werden müssten. Die Limiteinhaltung würde täglich überwacht.
Management des
Liquiditätsrisikos
45.1
Das in der Kommunalkredit alt und der KIB verwendete Liquiditätsmodell war die Basis für das Management des Liquiditätsrisikos durch die
Gremien — ALCO (Asset Liability Committee) und RMC (Risk Management Committee) — der Kommunalkredit alt. In diesen Gremien waren
neben dem Gesamtvorstand auch Repräsentanten der Marktseite sowie
Mitarbeiter aus dem Backoffice–Bereich vertreten.
Das Liquiditätsmodell der Kommunalkredit–Gruppe enthielt folgende
liquiditätswirksame Komponenten auf Basis von Plan– und Ist–Werten:
– Tilgungs– und Zinszahlungen (ohne Neugeschäft),
– vorzeitige Rückzahlungen von Anleihen und Darlehen (teilweise) und
– Collateral–Outflows.
Sonstige Zahlungen wie Personal– und Sachaufwand waren von der
Größenordnung her nicht so relevant und daher im Modell nicht enthalten.
Das verwendete Modell enthielt auch gewisse Puffer, jedoch keine
expliziten Stress–Szenarien für den Liquiditätsbedarf des CDS–Portfolios. Dieser Liquiditätsbedarf ergab sich aufgrund der laufend not-
Bund 2012/10
347
Management der Wertpapier– und
CDS–Portfolien
wendigen Hinterlegung von zusätzlichen Sicherheiten im Zuge von
Verschlechterungen des Marktumfeldes. Daher wurde der Ende 2008 auf
diese Weise aus dem CDS–Portfolio der Bank resultierende Liquiditätsbedarf (Collateralerfordernis) von rd. 1,147 Mrd. EUR (siehe TZ 41) vom
Modell nicht ausreichend abgebildet und daher zu gering eingeschätzt.
Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung durch den RH verwendete die
Kommunalkredit alt bereits ein weiter verbessertes Liquiditätsmodell
unter expliziter Miteinbeziehung von Stress–Szenarien und von Collateral–Outflows für das CDS–Portfolio.
Portfoliomanagementsystem
45.2
Der RH hielt fest, dass die Kommunalkredit und die KIB die kritische
Liquiditätssituation aus ihren CDS–Portfolien im Jahr 2008 nicht voll
erkannten. Teilweise führte er diese Tatsache auch auf die Verwendung eines Liquiditätsmodells zurück, das keinen umfassenden Stress–
Szenarien ausgesetzt wurde und daher das Liquiditätsrisiko aus Verschlechterungen im CDS–Portfolio nicht voll aufzeigen konnte.
46.1
Wertpapiere und CDS können hinsichtlich der Frage, wie mit ihnen
in Zukunft zu verfahren ist, grundsätzlich in zwei Gruppen unterteilt
werden:
– Wertpapiere und CDS, die kein nennenswertes Ausfallsrisiko in sich
tragen und daher bis zum Ende ihrer Laufzeit zu halten sind sowie
– Wertpapiere und CDS, die ein relevantes Ausfallsrisiko in sich tragen.
Für ausfallsgefährdete Wertpapiere und CDS entscheidet sich die Frage
„Halten“ oder „Verkaufen“ dann unter Berücksichtigung der Höhe des
Ausfallsrisikos, des Ertrags, der Refinanzierungskosten, des Barwerts
der zukünftigen Verluste und der aktuellen Marktwerte. Um eine endgültige Entscheidung über das Halten eines Wertpapiers im Portfolio
treffen zu können, sind weiters noch die künftige Marktentwicklung,
der Liquiditäts– und Eigenkapitalbedarf, die Entwicklung der Refinanzierungskosten, die Einhaltung der Großveranlagungsgrenzen und die
generelle Risikofreudigkeit zu berücksichtigen.
Um umfangreiche Wertpapier– und CDS–Portfolien, wie z.B. jene bei
der Kommunalkredit–Gruppe, anhand der oben aufgezählten Kriterien managen zu können, muss ein entsprechend ausgestaltetes,
IT–unterstütztes Portfoliomanagementsystem vorhanden sein. Da
die KA Finanz AG 2010 noch über kein hochentwickeltes Portfoliomanagementsystem verfügte, war zur Optimierung des Portfolioreportings eine Adaptierung der Systemausstattung geplant.
348
Bund 2012/10
BMF
Management der Wertpapier– und
CDS–Portfolien
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
Um sämtliche oben angeführte Daten für das gesamte Wertpapier– und
CDS–Portfolio laufend erheben und in der Folge gewinnbringend verwenden zu können, war daher die KA Finanz AG im Jahr 2010 gerade
dabei, ein entsprechendes, IT–unterstütztes Projekt für die Bereiche
Wertpapiere, Darlehen und CDS aufzusetzen. Dabei war der Ankauf
von benötigten Systemleistungen von einem externen Dienstleister
geplant, um die Dienste auf diesem Wege rascher zur Verfügung zu
haben. In einem dreistufigen Verfahren sollte zuerst ein Datawarehouse eingerichtet werden, danach ein allgemeiner System–Support
und schließlich ein Portfolioreportingsystem für ausgewählte Bereiche
geschaffen werden.
46.2
Der RH stellte fest, dass der laufenden Analyse risikotechnisch bedeutsamer Teile der Wertpapier– und CDS–Portfolien in Zukunft große
Bedeutung zukommen wird, um die wirtschaftlich jeweils günstigere
Variante („Halten“ oder „Verkaufen“) für jedes einzelne Wertpapier
bzw. für jeden einzelnen CDS zeitnah ermitteln zu können. In diesem Zusammenhang empfahl er der KA Finanz AG, das diesbezüglich
bereits begonnene Projekt ehestmöglich umzusetzen und bei Bedarf
auch auf die Wertpapier–, Darlehens– und Haftungsbestände der Kommunalkredit auszuweiten.
Einschränkend hielt der RH jedoch fest, dass der Spielraum der
KA Finanz AG für wirtschaftlich gegebenenfalls sinnvolle Verkäufe
von Wertpapieren und CDS und damit für das Realisieren allfälliger
Verluste durch ihre sanierungsbedingt angespannte Eigenkapitalsituation stark eingeschränkt war.
Offene Verfahren
46.3
Laut Stellungnahme der KA Finanz AG sei das Portfolioreportingprojekt Anfang Oktober 2011 abgeschlossen und ein Erweiterungsprojekt
Ende März 2012 umgesetzt worden. Eine rechnerische Unterstützung
der „Halten–Verkaufen“–Entscheidungen sei damit möglich.
47
Bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption wird ein Strafverfahren gegen ehemalige
Vorstandsmitglieder und leitende Mitarbeiter der Kommunalkredit alt
geführt. Um etwaige zivilrechtliche Schadenersatzansprüche zu wahren, haben sich sowohl die Kommunalkredit als auch die KA Finanz AG
dem Strafverfahren gegen sämtliche Beschuldigte als Privatbeteiligte
in Summe der gesamten Schadenshöhe angeschlossen und damit eventuelle Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
Die KA Finanz AG wurde von zwei ehemaligen Vorstandsmitgliedern
vor dem Arbeits– und Sozialgericht wegen angeblich unberechtigter
vorzeitiger Auflösung ihrer Vorstandsverträge auf Kündigungsentschä-
Bund 2012/10
349
digung geklagt. In diesem Verfahren hat die KA Finanz AG jeweils
eine Widerklage wegen Schadenersatz eingebracht. Die beiden Verfahren wurden im Hinblick auf das parallel laufende Strafverfahren
vorläufig ruhend gestellt.
Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen
48
Kommunalkredit
Austria AG
Zusammenfassend hob der RH die nachfolgenden Empfehlungen
hervor:
(1) Die im Zusammenhang mit den über Plan liegenden Margen im
Ausland verbundenen hohen Risiken wären streng zu überwachen
und gegebenenfalls zu limitieren. (TZ 29)
(2) Die Marktinformationen sollten in das Management–Informationssystem integriert und das Monatsreporting in die IT–Systemlandschaft der Kommunalkredit eingebunden werden. (TZ 30)
(3) Die Risiko–Ertragssteuerung wäre möglichst rasch umzusetzen.
(TZ 32)
(4) Es sollte eine an die neue Struktur und das neue Geschäftsmodell der Kommunalkredit angepasste Kreditrisikostrategie als Grundlage aller kreditgeschäftsbezogenen Themenbereiche entwickelt und
umgesetzt werden. (TZ 33)
(5) Die Aufbau– und Ablauforganisation des Risikomanagements
wäre zu evaluieren und eine Zusammenlegung des Bereichs Risikomanagement in eine Organisationseinheit zu erwägen. (TZ 35)
(6) In der Kompetenzregelung sollten auch betriebswirtschaftliche
Aspekte schriftlich festgehalten werden. Durch die Festlegung von
Mindestmargen, die bei den einzelnen Neugeschäften erreicht werden müssen, könnten schon im Vorfeld wirtschaftlich unrentable
Kreditanträge ausgesondert und insgesamt die Ertragskraft des Ausleihungsgeschäfts gesteigert werden. (TZ 36)
(7) Eine Trennung von Markt und Marktfolge bis zur Vorstandsebene wäre durch verbindliche organisatorische Regelungen sicherzustellen und der Vertretungsfall im Hinblick auf eine mögliche
gleichzeitige Abwesenheit beider Vorstände eindeutig zu regeln.
(TZ 37)
350
Bund 2012/10
BMF
Schlussbemerkungen/
Schlussempfehlungen
Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG
(8) Für die einzelnen Geschäftsfelder der Kommunalkredit (z.B.
Wertpapiere, Darlehen, Haftungen), insbesondere für den Ausleihungsbereich, sollte eine eigene Risikokennzahl in Anlehnung an
die CreditVaR–Berechnungen des Risk Management Committee eingeführt werden. (TZ 39)
(9) Für die einzelnen Geschäftsfelder wären gesonderte Risikoberechnungen zu erstellen. Darüber sollte als zusätzliche Risikolimitierung ein maximaler Gesamt–CreditVaR festgelegt werden. (TZ 39)
KA Finanz AG
(10) Die bestehenden Limitregelungen zur Begrenzung von Wertpapierrisiken wären insbesondere um Produktlimits zu erweitern.
(TZ 44)
(11) Das begonnene Projekt des Portfolioreportingsystems in Bezug
auf die Wertpapier– und CDS–Portfolien sollte ehestmöglich umgesetzt und bei Bedarf auch auf die Wertpapier–, Darlehens– und Haftungsbestände der Kommunalkredit ausgeweitet werden. (TZ 46)
Bund 2012/10
351
352
Bund 2012/10
BMF
ANHANG
Entscheidungsträger
ANHANG
Entscheidungsträger
der überprüften Unternehmen
Anmerkung:
im Amt befindliche Entscheidungsträger in Blaudruck
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353
354
Bund 2012/10
BMF
ANHANG
Entscheidungsträger
KA Finanz AG (vormals Kommunalkredit Austria AG)
Aufsichtsrat
Vorsitzender
Franz PINKL
(27. September 2005 bis 5. Mai 2009)
Dr. Klaus LIEBSCHER
(seit 8. Jänner 2009)
Stellvertreter des
Vorsitzenden
Bruno DELÉTRÉ
(29. Mai 2002 bis 3. Juli 2008)
Alain DELOUIS
(24. September 2008 bis 1. Dezember 2008)
KR Adolf WALA
(seit 8. Jänner 2009)
Bund 2012/10
355
Vorstand
Mitglieder
Dr. Reinhard PLATZER
(1. Jänner 1990 bis 7. November 2008)
Pascal BECKER
(26. September 2003 bis 30. September 2008)
Leopold FISCHER
(28. März 2007 bis 7. November 2008)
Pierre VEROT
(1. Oktober 2008 bis 30. April 2009)
Mag. Alois STEINBICHLER
(seit 7. November 2008)
Mag. Andreas FLEISCHMANN
(seit 1. Februar 2009)
356
Bund 2012/10
BMF
ANHANG
Entscheidungsträger
Kommunalkredit Austria AG
(vormals Kommunalkredit Depotbank AG)
Aufsichtsrat
Vorsitzender
Dr. Reinhard PLATZER
(17. Mai 2004 bis 7. November 2008)
Mag. Stefan VIGL
(10. Dezember 2008 bis 17. November 2009)
Dr. Klaus LIEBSCHER
(seit 17. November 2009)
Stellvertreter des
Vorsitzenden
Leopold FISCHER
(17. Mai 2004 bis 7. November 2008)
Franz PRANTNER
(10. Dezember 2008 bis 24. März 2009)
Thomas FENDRICH
(24. März 2009 bis 17. November 2009)
KR Adolf WALA
(seit 17. November 2009)
Bund 2012/10
357
Vorstand
Mitglieder
Wilhelm BRÜNNER
(17. Mai 2004 bis 17. November 2009)
Mag. Udo MARCHETTI
(17. Mai 2004 bis 17. November 2009)
Mag. Alois STEINBICHLER
(seit 17. November 2009)
Mag. Andreas FLEISCHMANN
(seit 17. November 2009)
358
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