BMF - Der Rechnungshof
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Bericht des Rechnungshofes Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Bund 2012/10 249 250 Bund 2012/10 Inhalt Inhaltsverzeichnis Tabellen– und Abbildungsverzeichnis __________________________ 252 Abkürzungsverzeichnis ______________________________________ 254 Glossar ___________________________________________________ 256 BMF Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG KURZFASSUNG ____________________________________________ 263 Prüfungsablauf und –gegenstand ______________________________ 281 Ausgangslage ______________________________________________ 284 Anteilserwerb durch die Republik Österreich _____________________ 290 Gesellschaftsrechtliche Änderungen ____________________________ 299 Maßnahmen des Bankenpakets ________________________________ 304 Vertrieb ___________________________________________________ 317 Risikomanagement __________________________________________ 324 Wertpapierportfolio _________________________________________ 339 CDS–Portfolio ______________________________________________ 341 Management der Wertpapier– und CDS–Portfolien _______________ 345 Offene Verfahren ___________________________________________ 349 Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen _____________________ 350 ANHANG Bund 2012/10 Entscheidungsträger der überprüften Unternehmen _______________ 353 251 Tabellen Abbildungen Tabellen– und Abbildungsverzeichnis 252 Abbildung 1: Eigentümerstruktur und Beteiligungen der Komunalkredit vor dem Anteilserwerb durch die Republik Österreich (Auszug), Stand 31. Oktober 2008 ________________________ 284 Abbildung 2: Entwicklung der Bilanzsumme der Kommunalkredit alt von 2000 bis 2008___________ 286 Abbildung 3: Entwicklung der CDS–Geschäfte der Kommunalkredit–Gruppe von 2005 bis 2008 ______ 287 Abbildung 4: Eigentümerstruktur und Beteiligungen der Kommunalkredit nach dem Anteilserwerb durch die Republik Österreich (Auszug) ___________ 300 Abbildung 5: Neue Unternehmensorganisation nach der Spaltung und vor der Restrukturierung ___________ 301 Abbildung 6: Eigentümerstruktur der Kommunalkredit und KA Finanz AG nach Restrukturierung (Abspaltung) _ 303 Tabelle 1: Entwicklung des Bankenpakets __________________ 305 Tabelle 2: Maßnahmen für Kommunalkredit und KA Finanz AG gemäß FinStaG __________________ 306 Tabelle 3: Haftungen des Bundes für Kommunalkredit und KA Finanz AG gemäß IBSG (ohne Clearingbank) ___ 308 Tabelle 4: Überblick über die Kapital– und Liquiditätsmaßnahmen der Republik Österreich zum 30. Juni 2012 _____________________________311 Tabelle 5: Vergleich Auszahlungen der Kommunalkredit im Jahr 2010 mit dem Budget ___________________ 320 Tabelle 6: Gesamtexposure In– und Ausland jeweils zum 31. Dezember ____________________________ 333 Tabelle 7: Gesamtexposure nach Produkten jeweils zum 31. Dezember ____________________________ 334 Bund 2012/10 Tabellen Abbildungen Bund 2012/10 Tabelle 8: CaR und CreditVaR jeweils zum 31. Dezember _____ 335 Tabelle 9: Länderrisiko in Form des CreditVaR jeweils zum 31. Dezember ____________________________ 335 Tabelle 10: Risiko nach Regionen jeweils zum 31. Dezember ___ 336 Tabelle 11: Branchenrisiko als CreditVaR jeweils zum 31. Dezember ____________________________ 337 Tabelle 12: Entwicklung des Wertpapierportfolios der Kommunalkredit–Gruppe zum 31. Dezember ___ 339 Tabelle 13: Nominale der CDS–Verträge der Kommunalkredit–Gruppe zum 31. Dezember ______ 341 Tabelle 14: Marktwerte der CDS–Verträge zum 31. Dezember ___ 342 253 Abkürzungen Abkürzungsverzeichnis ABS Abs. AG AktG Art. Asset Backed Securities Absatz Aktiengesellschaft Aktiengesetz Artikel BGBl. BIP BMF bspw. BVergG BWG bzw. Bundesgesetzblatt Bruttoinlandsprodukt Bundesministerium für Finanzen beispielsweise Bundesvergabegesetz Bankwesengesetz beziehungsweise CaR CDS CEE Clearingbank Credit at Risk Credit Default Swap(s) Central East Europe (Mittel und Osteuropa) Oesterreichische Clearingbank AG d.h. DexiaKom das heißt Dexia Kommunalkredit Bank AG EFSF European Financial Stability Facility (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) Europäische Union Euro EU EUR FIMBAG 254 FinStaG FMA Finanzmarktbeteiligungs Aktiengesellschaft des Bundes Finanzmarktstabilitätsgesetz Finanzmarktaufsichtsbehörde gem. GmbH GuV gemäß Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gewinn– und Verlustrechnung i.d.g.F. i.V.m. IBSG ICAAP IFRS in der geltenden Fassung in Verbindung mit Interbankmarktstärkungsgesetz Internal Capital Adequacy Assessment Process International Financial Reporting Standards (Regelwerk für die internationale Rechnungslegung) Bund 2012/10 Abkürzungen inkl. IT inklusive Informationstechnologie KIB Kommunalkredit International Bank Ltd., Limassol, Zypern Kommunalkredit Kommunalkredit Austria AG (nach Spaltung) Kommunalkredit alt Kommunalkredit Austria AG (vor Spaltung) LGD Bund 2012/10 lit. Loss given default (erwarteter Verlust bei einem Ausfall) Litera (Buchstabe) Mill. Mrd. Million(en) Milliarde(n) Nr. Nummer ÖBFA OeNB ÖIAG Österreichische Bundesfinanzierungsagentur Oesterreichische Nationalbank Österreichische Industrie Holding AG p.a. per annum rd. RH RMBS RMC RWA rund Rechnungshof Residential Mortgage Backed Securities Risk Management Committee Risk Weighted Assets SEE SpaltG SPV South East Europe (Südosteuropa) Spaltungsgesetz Special Purpose Vehicle (Zweckgesellschaft) TZ Textzahl(en) u.Ä. u.a. UGB USD usw. und Ähnliches unter anderem Unternehmensgesetzbuch US–Dollar und so weiter VaR VBAG Value at Risk Österreichische Volksbanken–Aktiengesellschaft VZÄ Vollzeitäquivalent Z z.B. Ziffer zum Beispiel 255 Glossar Glossar Folgende für das Verständnis des Prüfungsergebnisses wichtige Begriffsbestimmungen werden eingangs erläutert: Asset Backed Securities (ABS) Dabei handelt es sich um eine Kategorie von Wertpapieren, die durch Forderungen besichert sind. Entscheidend für ihre Beurteilung ist die Art und Qualität der als Besicherung vorliegenden Forderungen. Basispunkte 100 Basispunkte entsprechen 1 Prozentpunkt. Bonität (Kreditwürdigkeit) Bonität ist die Eigenschaft, die aufgenommenen Schulden zurückzahlen zu können (wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit) und zurückzahlen zu wollen (Zahlungswilligkeit). Bruttomarge Darunter wird die Differenz (in Basispunkten) zwischen dem effektiven Zins des Kundengeschäfts und dem effektiven Zins eines fristenkongruenten Geschäfts am Geld– oder Kapitalmarkt verstanden. Bürgschaft Eine Bürgschaft dient der Sicherstellung einer Forderung. Der Bürge verpflichtet sich, den Gläubiger zu befriedigen, wenn der Schuldner seine Verbindlichkeit nicht erfüllt. Im Unterschied zur Garantie ist die Bürgschaft vom Bestehen einer Hauptschuld abhängig, der Bürge haftet für eine fremde Schuld. 256 Bund 2012/10 Glossar Collateral Darunter wird die vereinbarte Besicherung im Rahmen eines Finanzgeschäfts verstanden. Collateral–Outflow Werden Sicherheiten fällig bzw. vom Sicherungsnehmer abgerufen, so spricht man aus Sicht des Sicherungsgebers von einem Collateral–Outflow bzw. einem Collateral–Erfordernis. Commercial Papers Commercial Papers zählen zu den Geldmarktpapieren und stellen verbriefte Gelder dar. Sie werden vornehmlich von erstklassigen Industrieunternehmen oder durch spezielle Emissionsgesellschaften zur Deckung eines kurzfristigen Kreditbedarfs begeben. Credit at Risk Summe aus erwartetem Verlust (Loss given default – LGD) und ökonomischem Kapital. Credit Default Swaps (CDS) Credit Default Swaps (CDS) auf Anleihen sind Derivate, bei denen der Verkäufer dem Käufer gegen Zahlung einer Prämie im Versicherungsfall den Wert der zugrunde liegenden Anleihe ersetzt. Als Versicherungsfall gilt dabei die Zahlungsunfähigkeit des Anleihenemittenten. CDS Buy CDS Buy ist eine in der Finanzbranche übliche Kurzbezeichnung für den Erwerb eines CDS. Als Käufer eines CDS erhält man gegen Zahlung der vereinbarten Prämie das Recht auf Ersatz des Basiswerts im Versicherungsfall. Bund 2012/10 257 Glossar CDS Sell CDS Sell ist eine in der Finanzbranche übliche Kurzbezeichnung für den Verkauf eines CDS. Man begibt sich damit in die Position des Versicherungsgebers und erhält dafür vom Käufer eine Prämie. EURIBOR EURIBOR steht für Euro Interbank Offered Rate. Der EURIBOR ist der Zinssatz für Termingelder in Euro im Interbankengeschäft. Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ist ein Teil der Europäischen Stabilisierungsinstrumente, welche die EU auf der Grundlage der in den europäischen Verträgen eingeräumten Rechten zur Gewährung von finanziellem Beistand an die Mitgliedstaaten beschloss. Mit Hilfe des zeitlich befristeten EFSF wurden finanziell in Schwierigkeiten geratenen Mitgliedstaaten des Euro–Währungsgebietes finanzielle Mittel bereitgestellt. Garantie Eine Garantie ist die Haftung des Garanten, unabhängig vom Haftungsgrund für einen bestimmten Erfolg einzustehen. Im Unterschied zur Bürgschaft ist die Garantie vom Bestehen einer Hauptschuld unabhängig, der Garant haftet für seine eigene, durch Garantievereinbarung eingegangene Verpflichtung. Gesamtexposure (LGD gewichtet) Das Gesamtexposure umfasst die Nominalbeträge aller Finanzpositionen eines Kreditinstitutes und beschreibt ein Engagement bzw. eine offene Risikoposition z.B. im Bereich der Ausleihungen oder Veranlagungen. Im Falle der Kommunalkredit sind dies insbesondere Darlehensvergaben und Wertpapiergeschäfte und auch der Geldhandel, Derivate, Devisen und Haftungen. Haftung Das Finanzmarktstabilitätsgesetz und das Interbankmarktstärkungsgesetz sprechen von „Haftungen“ und verstehen darunter insbesondere Haftungen 258 Bund 2012/10 Glossar wie Garantien und Bürgschaften. Gemäß § 66 Abs. 1 Bundeshaushaltsgesetz darf der Bundesminister für Finanzen — nach Maßgabe der hiefür im Bundesfinanzgesetz oder in einem besonderen Bundesgesetz enthaltenen Ermächtigung — Haftungen des Bundes übernehmen. Diese Haftungen können in Form von Bürgschaften gemäß den §§ 1346 und 1348 bis 1367 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs oder in Form von Garantien abgeschlossen werden. Die dafür vereinnahmten Entgelte werden vom Gesetzgeber als Haftungsentgelte bezeichnet. Der Lesbarkeit halber verwendet der RH in seinem Bericht im Folgenden daher ohne nähere Spezifikation den Überbegriff „Haftungen“. Hedging Als Hedging bezeichnet man die Absicherung einer bestehenden Veranlagung über den Abschluss einer sich gegengleich entwickelnden Position. Sehr häufig werden für diese Zwecke Derivate eingesetzt. Durch ein perfektes Hedging verändert sich der Gesamtwert von Grundgeschäft und Absicherung gemeinsam nicht mehr — das Risiko aus der Position wird Null. Mark to Market Das ist eine Bewertungsmethode, bei der die Bewertung von Finanzinstrumenten nach dem aktuellen Marktpreis erfolgt. Nicht–lineares Risikoprofil (–> siehe strukturierte Produkte) Ökonomisches Kapital Das Risikokapital (wirtschaftliches oder auch ökonomisches Eigenkapital) ist definiert als der Kapitalbetrag, den eine Transaktion oder eine Abteilung benötigt, um die ökonomischen Risiken, die sie erzeugt, zu einem bestimmten Sicherheitsniveau abdecken zu können. Mit Hilfe des Ökonomischen Kapitals können sämtliche Risiken einer Bank vergleichbar gemacht werden. Das Ökonomische Kapital wird mit den sogenannten finanziellen Ressourcen, die die Summe aller liquiden und verfügbaren Mittel darstellen, abgeglichen. Bund 2012/10 259 Glossar Partizipationskapital Partizipationskapital ist Bestandteil der Eigenmittel eines Kreditinstitutes. Es ist stimmrechtslos und wird, unter Verzicht auf jedwedes Kündigungsrecht, auf Unternehmensdauer zur Verfügung gestellt. Dividendenzahlungen an die Kapitalgeber sind abhängig vom Ergebnis eines Geschäftsjahres (nach Rücklagenbewegung). Es kann zwischen Partizipationskapital mit und ohne Dividendennachzahlungsverpflichtung unterschieden werden. Jenes ohne Dividendennachzahlungsverpflichtung kann dem Kernkapital unbegrenzt angerechnet werden. Partizipationskapital nimmt bis zur vollen Höhe am Verlust teil und darf im Falle einer Liquidation des Kreditinstitutes erst nach Befriedigung oder Sicherstellung aller anderen Gläubiger zurückgezahlt werden. Plain Vanilla Ist eine gängige Bezeichnung für Standardprodukte, d.h. für einfach strukturierte Finanzierungen mit geringer Komplexität. RAROC–Ansatz, RAROC–Berechnung Beim RAROC–Ansatz (Risk Adjusted Return on Capital) handelt es sich um ein wertschöpfungsorientiertes Zielsystem. Mit ihm lässt sich die Wertschöpfung aus ökonomischer Sicht auf verschiedenen Ebenen der Gesamtbank ableiten. Rating(kategorie) Ratingagenturen wie Standard & Poor‘s, Moody‘s oder Fitch Ratings stufen die Bonität von Emittenten nach einem standardisierten Prozess ein. Das Ergebnis der Einschätzung über die zukünftige Schuldentilgungsfähigkeit ist das Rating. Jede Ratingstufe entspricht einer statistischen Ausfallswahrscheinlichkeit. Schlechtere Ratingkategorien weisen dabei eine niedrigere Bonität und daher eine höhere Ausfallswahrscheinlichkeit auf, was sich bei der Kreditaufnahme in höheren Zinsen bzw. Entgelten niederschlägt. Residential Mortgage Backed Securities (RMBS) RMBS gehören zur Gruppe der forderungsbesicherten, strukturierten Wertpapiere, deren Besicherung zum überwiegenden Teil auf US–Immobilienforderungen an Privatpersonen basierte. 260 Bund 2012/10 Glossar Risk Weighted Assets (RWA) — risikogewichtete Aktiva Ausstehende Forderungen eines Kreditinstitutes werden je nach Rating des Geschäftspartners mit einem bestimmten Prozentsatz gewichtet und bilden in Summe die Basis zur Berechnung der Eigenmittelausstattung eines Kreditinstitutes, die mit zumindest 8 % Kapital zu unterlegen sind. Sekundärmarktgeschäft Diese Geschäfte werden auf dem Markt durchgeführt, auf dem die in Umlauf befindlichen Wertpapiere gehandelt werden. SPV (Zweckgesellschaft) Es handelt sich um eine juristische Person, die insbesondere von internationalen Banken für einen konkreten Zweck geschaffen wurde (z.B. Auslagerung von Risiken aus der Jahresbilanz). Strukturbeitrag Das ist jener Teil der Zinsspanne, der durch eine Fristentransformation (z.B. kurzfristig aufgenommene Gelder werden langfristig als Kredit vergeben) erwirtschaftet wird. Strukturierte Produkte Darunter werden Veranlagungsprodukte verstanden, deren Wert sich nicht direkt aus einem Portfolio von zugrunde liegenden Wertpapieren ergibt, sondern der aufgrund eines mathematischen Modells errechnet wird. Je nach Ausgestaltung des strukturierten Produkts kann der Kursverlauf daher deutlich vom Kursverlauf der zugrunde liegenden Wertpapiere abweichen. Um ein strukturiertes Produkt in seinem Verhalten verstehen zu können, ist daher die genaue Kenntnis der zugrunde liegenden Wertpapiere und des darauf aufsetzenden mathematischen Modells erforderlich. Gruppen von Wertpapieren verschiedenster Art können durch Verbriefung in einem neuen Wertpapier gebündelt werden. Um für Anleger von verschiedener Risikofreudigkeit geeignete Papiere zu erzeugen, können solche Wertpapiere in verschiedene Tranchen unterteilt werden. So könnte man diese bspw. in drei Tranchen mit sinkendem Rating aufteilen: Senior Tranche, Mezzanine Tranche und Equity Tranche. Das Ausfallsrisiko steigt Bund 2012/10 261 — aufgrund der nachrangigen Bedienung im Fall eines Ausfalls — mit sinkendem Rating; daher bietet die Equity Tranche als Ausgleich die höchste Prämienzahlung für den Käufer. Vom Risikoprofil her gesehen sind solche Produkte sogenannte gehebelte Investments. Der Hebel bewirkt, dass unter Umständen bereits geringe Verluste im Gesamtportfolio ab einer bestimmten Schwelle sehr schnell zu einem Totalausfall einer einzelnen Tranche führen können (nicht–lineares Risikoprofil). Der dadurch entstandene Verlust kann die vereinnahmten Prämien um ein Vielfaches übersteigen. Subprime(–Markt) Dies ist ein Teil des Hypothekendarlehenmarkts, der überwiegend mit geringer Bonität besteht. Tier 1–Kapital Das Tier 1–Kapital (Kernkapital) setzt sich im Wesentlichen aus dem bilanziellen Eigenkapital zusammen. Das Kernkapital steht dem Kreditinstitut uneingeschränkt und sogleich für die Risiko– und Verlustabdeckung zur Verfügung, sobald sich Risiken oder Verluste ergeben. Value at risk (CreditVaR) Darunter wird die Kennzahl bzw. Methode zur Quantifizierung u.a. der Kreditrisiken verstanden. Die Kennzahl beschreibt den Erwartungswert des Ausfalls eines Kredites bei einer ungünstigen Marktentwicklung mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit innerhalb einer bestimmten Periode. Vehikel Dabei handelt es sich um Spezialkonstruktionen mit einer hochkomplexen und äußerst schwer durchschaubaren Struktur zur bilanziellen Darstellung der in ihr enthaltenen Wertpapiere. Wertpapieremission Als Wertpapieremission bezeichnet man die Begebung von Wertpapieren und deren Platzierung an einem organisierten Kapitalmarkt (z.B. Börse). 262 Bund 2012/10 BMF Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Die Republik Österreich erwarb im November 2008 99,78 % der Anteile an der Kommunalkredit Austria AG um 2 EUR, um eine drohende Insolvenz der Bank zu vermeiden. Ernsthafte und nachvollziehbare Erwägungen über mögliche Alternativen zum finanziellen Engagement des Bundes fehlten ebenso wie zeitnah verfasste und nachvollziehbare Dokumentationen über den Anteilserwerb. Neben einer Kapitalerhöhung um rd. 220 Mill. EUR für die Kommunalkredit Austria AG gewährte der Bund dieser Bank sowie der KA Finanz AG bis Ende 2010 Gesellschafterzuschüsse von insgesamt rd. 165 Mill. EUR (rd. 30 Mill. EUR und 135 Mill. EUR). Darüber hinaus bestanden Ende 2010 Haftungen des Bundes für die beiden Banken über 9,585 Mrd. EUR. Dem Bund flossen bis Ende 2010 Haftungsentgelte in etwa der gleichen Höhe seines Kapitaleinsatzes zu. Während für die Kommunalkredit keine weiteren Maßnahmen aus dem Bankenpaket vorgesehen sind, wird die KA Finanz AG noch einige Jahre auf Maßnahmen aus dem Bankenpaket angewiesen sein. Bei dem zur Erzielung von Zusatzerträgen aufgebauten hohen Wertpapierportfolio von 15,846 Mrd. EUR (Ende 2008) traten Kursrückgänge um bis zu mehr als 1 Mrd. EUR auf. Im Bereich der Credit Default Swap–Geschäfte, die teilweise spekulativen Charakter hatten, ist bei weiterem ungünstigen Verlauf der europäischen Staatsschuldenkrise mit signifikanten Verlusten der KA Finanz AG zu rechnen. Die Kommunalkredit Austria AG verfehlte im Rahmen ihres neuen Geschäftsmodells die Zielsetzungen 2009 und die Budgetziele 2010 sowohl hinsichtlich der Geschäftsvolumina als auch der Kundenmargen deutlich. KURZFASSUNG Prüfungsziel Ziel der Gebarungsüberprüfung war die Beurteilung des Anteilserwerbs an der Kommunalkredit Austria AG durch die Republik Österreich und ihrer damit übernommenen Verpflichtungen und Risiken, des Vertriebs und des Risikomanagements der Kommunalkredit Austria AG sowie der Effizienz des Finanzmanagements hinsichtlich des Wertpapier– und Credit Default Swap (CDS)–Portfolios durch die KA Finanz AG. (TZ 1) Bund 2012/10 263 Kurzfassung Ausgangslage Die Kommunalkredit alt (vor dem Anteilserwerb durch die Republik Österreich im November 2008) konzentrierte ihre Geschäftstätigkeit vor der akut gewordenen internationalen Finanzkrise im Jahr 2008 auf die Finanzierung der öffentlichen Hand. In diesem Großvolumengeschäft waren in der Vergangenheit bei verhältnismäßig geringem Risiko nur geringe Margen zu erzielen. In den Jahren vor der internationalen Finanzkrise verfolgte die Kommunalkredit alt im Bereich der Finanzierung eine volumsgetriebene Wachstumsstrategie mit starkem Fokus auf das Sekundärmarktgeschäft. Insbesondere expandierte die Kommunalkredit alt ihr Wertpapierportfolio überdimensional, um unter Ausnutzung ihrer vermeintlichen Refinanzierungsvorteile im Kurzfristbereich zusätzliche Erträge zu generieren. Demgemäß wuchs die Bilanzsumme der Kommunalkredit alt zwischen 2000 und 2008 von 3,4 Mrd. EUR auf 37,4 Mrd. EUR. Der stark ausgeweitete Geschäftsbereich Financial Markets (Wertpapier– und CDS–Portfolio) barg hohe Risikopotenziale. (TZ 3) Ende 2008 verfügte die Kommunalkredit alt über ein Wertpapierportfolio von rd. 15,846 Mrd. EUR. Dieses bestand im Wesentlichen aus Engagements gegenüber dem öffentlichen Sektor (rd. 7,0 Mrd. EUR), aber auch aus Veranlagungen außerhalb des Kerngeschäftsbereichs, insbesondere bei Kreditinstituten (rd. 4,3 Mrd. EUR) und im Strukturierten Bereich (u.a. ABS, RMBS von insgesamt rd. 2 Mrd. EUR). (TZ 3) Das CDS Sell–Portfolio der Kommunalkredit alt betrug Ende 2008 rd. 12,119 Mrd. EUR. Die starke Expansion des CDS–Portfolios (vornehmlich Länderrisiken) — zwischen 2005 und 2008 mit einer Steigerung um 227 % — eröffnete als liquiditätsschonendes Kreditersatzgeschäft die Möglichkeit zur Erzielung von Provisionserträgen. (TZ 3) Ausbruch der Finanzkrise 264 Die Kommunalkredit alt war im Zuge der akut gewordenen Finanzkrise auf das tatsächlich eingetretene drastische Szenario und den damit verbundenen Liquiditäts– und Kapitalbedarf nicht eingerichtet. Sie war Anfang November 2008 insbesondere mit einem hohen Liquiditätsbedarf (1,1 Mrd. EUR) zur Bereitstellung von zusätzlichen Cash–Collaterals als Sicherheiten für CDS–Verträge aufgrund von negativen Marktentwicklungen sowie mit einem hohen Wertberichtigungs– und Vorsorgebedarf (1,795 Mrd. EUR) insbesondere im Bereich der CDS–Bestände konfrontiert. Als weitere unternehmensspezifische Ursache im Zusammenhang mit der Kapitalmarktabhängigkeit der Refinanzierung der Kommunalkredit alt erwies sich die geringe Fristenkonformität bzw. die hohe Fristentransformation in der Refinanzierung. Die sich im Zuge der Finanzkrise ausBund 2012/10 BMF Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Kurzfassung breitende Vertrauenskrise verschloss der Kommunalkredit alt Ende Oktober 2008 den Zugang zum Kapitalmarkt und blockierte die Refinanzierung im Kurzfristbereich am Interbankenmarkt. (TZ 4) Die Republik Österreich entschied sich als Reaktion auf die weltweite Finanzkrise in Abstimmung mit den Vorgaben der EU — wie auch viele andere EU–Staaten — im Rahmen von staatlichen Rettungsmaßnahmen (sogenanntes Bankenpaket) für eine Kombination aus Rekapitalisierungsmaßnahmen, der Übernahme von Haftungen und der Bereitstellung dringend benötigter Liquidität für die betroffenen Kreditinstitute. Die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen — u.a. das Interbankmarktstärkungsgesetz (IBSG) und das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FinStaG) — traten am 27. Oktober 2008 in Kraft. (TZ 5) Anteilserwerb durch die Republik Österreich Vertragsabschluss Aufgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit der Kommunalkredit alt nahm der Vorstand in der letzten Oktoberwoche 2008 Gespräche mit Vertretern der Republik Österreich auf, um mittels Staatsintervention eine Insolvenz der Kommunalkredit alt zu vermeiden. Unter großem Zeitdruck versuchten die Vertreter der Republik Österreich — unter teilweiser Teilnahme des damaligen Bundeskanzlers und des damaligen Vizekanzlers und Bundesministers für Finanzen — anhand von Unterlagen sowie durch Zuziehung von externen Experten (u.a. Finanzprokuratur, Oesterreichische Nationalbank (OeNB), Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)) Informationen über die tatsächliche wirtschaftliche Lage der Kommunalkredit alt zu bekommen und die weiteren Maßnahmen festzulegen. (TZ 6) Nach intensiven Verhandlungen unterfertigte der damalige Vizekanzler am Montag, den 3. November 2008 in der Früh, zum Zeichen der Einigung mit den bisherigen Eigentümern Österreichische Volksbanken–Aktiengesellschaft (VBAG) und Dexia Crédit Local, Paris, ein Memorandum of Understanding. Auf dessen Grundlage unterzeichnete die Republik Österreich, vertreten durch den vom Vizekanzler bevollmächtigten Präsidenten der Finanzprokuratur, am 3. November 2008 den Kaufvertrag über den Erwerb von 99,78 % der Anteile der damaligen Aktionäre VBAG (50,78 %–Anteil, den die 100 %– Tochtergesellschaft VBKA–Holding GmbH hielt) und Dexia Crédit Local (49 %–Anteil) an der Kommunalkredit alt um je 1 EUR; 0,22 % der Anteile verblieben beim Österreichischen Gemeindebund. Der Eigentumsübergang der Aktien erfolgte mit 5. Jänner 2009. (TZ 2, 6) Bund 2012/10 265 Kurzfassung Dokumentation Die an den Verhandlungen über die Rettung der Kommunalkredit alt auf Seiten des Bundes federführenden Institutionen, das BMF und die Finanzprokuratur, legten — wegen des laut Angaben hohen Zeitdrucks bei den Verhandlungen — keine Akten über die Verhandlungen bzw. über den Vertragsabschluss an. Es lagen nur teilweise im Nachhinein verfasste Gesprächsprotokolle und vereinzelte Aktenvermerke vor, zeitnah verfasste Dokumentationen fehlten. Dies erschwerte das Nachvollziehen der Vorgänge und insbesondere der Entscheidungsgründe für die getroffenen und mit hohen finanziellen Auswirkungen verbundenen Maßnahmen. (TZ 7) Entscheidungsgründe Ernsthafte und nachvollziehbare Erwägungen seitens des BMF über mögliche Alternativen zum finanziellen Engagement des Bundes fehlten. Laut den verfügbaren Unterlagen wurde hauptsächlich über die Bedingungen der Anteilsübernahme diskutiert, der Einstieg des Bundes in die Kommunalkredit alt selbst wurde aber kaum hinterfragt. (TZ 8) Zur Zeit der Entscheidung über die Rettung bzw. den Anteilserwerb an der Kommunalkredit alt lagen keine fundierten volkswirtschaftlichen Analysen vor, aus denen die Notwendigkeit des Weiterbestehens der Kommunalkredit alt für die kommunale Finanzierung in Österreich hervorging. Zudem hätte laut den vorliegenden Unterlagen eine allfällige Insolvenz der Kommunalkredit alt die Existenz der VBAG nicht gefährdet. (TZ 9, 10, 12) Vermögensflüsse Der von der Republik Österreich für die erworbenen Anteile an der Kommunalkredit alt zu zahlende und der von der Kommunalkredit alt für die Abgabe des 49 %–Anteils an der Dexia Kommunalkredit Bank AG (DexiaKom) zu erhaltende Kaufpreis von jeweils 1 EUR spiegelte sich nicht in den wirtschaftlichen Bewertungen der Unternehmen wider, sondern stellte letztlich ein verhandeltes Ergebnis dar. So wurde im Übernahmevertrag einvernehmlich auf das der Kommunalkredit alt von den Alteigentümern schon im September 2008 zugesagte Eigenkapital verzichtet. (TZ 13) Die in Partizipationskapital umgewandelten Forderungen der VBAG (172,5 Mill. EUR von 225 Mill. EUR) und der Dexia–Gruppe 266 Bund 2012/10 BMF Kurzfassung Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG (200 Mill. EUR von rd. 773 Mill. EUR) in Form unbesicherter Einlagen gegenüber der Kommunalkredit alt stärkten zwar die Eigenkapitalbasis der Kommunalkredit alt, brachten aber keine Liquidität in die Bank. Für die Alteigentümer bedeutete dies — rein wirtschaftlich gesehen — keinen Verzicht, weil diese Forderungen im Fall einer Insolvenz der Kommunalkredit alt, wie sie ohne das Eingreifen des Bundes unvermeidlich gewesen wäre, ohnehin nicht werthaltig gewesen wären. (TZ 13) Gesellschaftsrechtliche Änderungen Eigentümerstruktur nach der Restrukturierung Die bestmögliche Umsetzung der im Umstrukturierungsplan definierten Ziele für die Sanierung und Restrukturierung der Kommunalkredit alt sollte durch eine Trennung (Spaltung) der Kommunalkredit alt in zwei Kreditinstitute erreicht werden, die einen strategischen und nicht strategischen Geschäftsbereich umfassten. (TZ 15) Die Finanzierungs– und Betreuungsaktivitäten von Kommunen (Kerngeschäft) wurden im Wege der Spaltung zur Aufnahme in die frühere Kommunalkredit Depotbank AG übertragen. Die Spaltung wurde nach Eintragung ins Firmenbuch am 28. November 2009 wirksam. Gleichzeitig wurden die Kommunalkredit alt in KA Finanz AG und die Kommunalkredit Depotbank AG in Kommunalkredit Austria AG (Kommunalkredit) umbenannt. Die Kommunalkredit fungierte seither als spezialisierter Anbieter für Gemeinden, Länder und öffentliche Institutionen im Bereich kommunaler und infrastrukturnaher Projektfinanzierungen sowie Finanzdienstleistungen an Kommunen mit Schwerpunkt auf österreichische Kunden. (TZ 15) Das nicht strategische Geschäft (Wertpapier– und CDS–Portfolio) sowie die Beteiligung an der Kommunalkredit International Bank Ltd. (KIB), Zypern, verblieben in der nunmehrigen KA Finanz AG, wobei die KIB am 18. September 2010 in die KA Finanz AG fusioniert wurde. Ziel der KA Finanz AG war der fokussierte Risikoabbau bei Minimierung des Einsatzes öffentlicher Ressourcen, unter Wahrung von Wertaufholungspotenzialen bei bestmöglichem Eigenbeitrag. Ein aktivseitiger Aufbau des Geschäftsvolumens (Neugeschäft) fand nicht mehr statt. (TZ 15) Die Eigentümerstruktur war nach der Restrukturierung bei beiden Gesellschaften gleich: Die Republik Österreich hielt 99,78 % der Anteile der Kommunalkredit und der KA Finanz AG, die restlichen Bund 2012/10 267 Kurzfassung 0,22 % waren jeweils im Eigentum des Österreichischen Gemeindebundes. Beide Gesellschaften agierten voneinander unabhängig; es bestand keine Holdingbeziehung. (TZ 15) Genehmigung der Europäischen Kommission Die Europäische Kommission genehmigte am 31. März 2011 die staatlichen Maßnahmen (Beihilfeverfahren) zugunsten der Kommunalkredit alt und damit den am 10. Juni 2009 eingereichten Umstrukturierungsplan. (TZ 16) Die Kommunalkredit verpflichtete sich, das jährliche Wachstum ihrer gesamten Aktiva zu beschränken und ihre Bilanzsumme zu verringern. Gemäß den Auflagen der Europäischen Kommission muss die Kommunalkredit bis 30. Juni 2013 zur Gänze privatisiert werden. In Umsetzung dieser Entscheidung der Europäischen Kommission beschloss der Ministerrat in seiner Sitzung vom 29. November 2011, die FIMBAG Finanzmarktbeteiligung Aktiengesellschaft des Bundes (FIMBAG) mit der gänzlichen Privatisierung der Gesellschaftsanteile des Bundes an der Kommunalkredit zu beauftragen. (TZ 16) Maßnahmen des Bankenpakets Maßnahmen gemäß FinStaG und IBSG Seit Beschluss des Bankenpakets im Oktober 2008 übernahm der Bund bis Ende 2010 vier Haftungen für die Kommunalkredit gemäß FinStaG über insgesamt 7,508 Mrd. EUR. Zum 31. Dezember 2010 waren drei Haftungen abgelaufen. Mit 31. Dezember 2010 haftete der Bund gemäß FinStaG für die Kommunalkredit — nach einer Herabsetzung der Haftung um 0,208 Mrd. EUR — über 1,000 Mrd. EUR im Zusammenhang mit der Besserungsscheinkonstruktion. Die Kommunalkredit und die KA Finanz AG nützten die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Garantien des Bundes für die Rückzahlung von Wertpapieremissionen in 13 Fällen mit einem Gesamtobligo des Bundes von 8,765 Mrd. EUR zuzüglich Zinsen. Mit Ende 2010 haftete der Bund gemäß IBSG für die Kommunalkredit mit 1,000 Mrd. EUR und für die KA Finanz AG mit 7,585 Mrd. EUR. Damit bestanden Ende 2010 Haftungen des Bundes für die beiden Banken gemäß FinStaG und IBSG über 9,585 Mrd. EUR. (TZ 18, 19) Bei der Kommunalkredit erfolgte eine Kapitalerhöhung über rd. 220 Mill. EUR. Weiters erhielten bis Ende 2010 die Kommunalkredit rd. 30 Mill. EUR und die KA Finanz AG aus den umgewandelten Haftungsentgelten 135 Mill. EUR an Gesellschafterzuschüssen. (TZ 18) 268 Bund 2012/10 BMF Kurzfassung Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Weiters bediente sich die KA Finanz AG der Refinanzierungsmöglichkeit über die zur Belebung der Kreditvergabe zwischen den Kreditinstituten im Rahmen des Bankenpakets gegründete Oesterreichische Clearingbank AG (Clearingbank) in einem Ausmaß bis zu 1,75 Mrd. EUR (Höchststand zum 30. Juni 2010). Ende Februar 2011 wurden alle mit der Clearingbank getätigten Geschäfte abgewickelt und vollständig rückgeführt. (TZ 19) Dem Bund entstanden bis Ende 2010 keine finanziellen Belastungen durch Ausfälle für nach dem Bankenpaket vergebene Haftungen. (TZ 19) Refinanzierung laut Umstrukturierungsplan Die KA Finanz AG war Ende 2010 entgegen ihrem Umstrukturierungsplan größtenteils auf staatlich garantierte Refinanzierung angewiesen. Der Bund haftete Ende 2010 für Anleihen der KA Finanz AG um mehr als das Doppelte (7,585 Mrd. EUR) der vorgesehenen Höhe (3,600 Mrd. EUR). Ein Zweck der Anteilsübernahme — infolge der Reputation des neuen Eigentümers Republik Österreich weiterhin ausreichenden Zugang zu den privaten Refinanzierungsmärkten zu haben — wurde damit bei der KA Finanz AG größtenteils verfehlt. (TZ 20) Besserungsscheinstruktur Bürgschaftsvereinbarung Da der Kurs der Wertpapiere sank, musste die Kommunalkredit alt deren Wert berichtigen; dies hätte für die Erstellung eines den Weiterbestand der Bank ermöglichenden Jahresabschlusses 2008 eine Kapitalzufuhr erfordert. Mit der Übernahme der Bürgschaftsvereinbarung durch den Bund vom 24. April 2009 wurde die Kommunalkredit alt in die Lage versetzt, nicht werthaltige Positionen in ihren Büchern mit ihren jeweiligen Wertansätzen fortzuführen und sonst allenfalls notwendige Risikovorsorgen nicht bilden zu müssen. Dadurch ermöglichte der Bund das vorläufige Weiterbestehen der Kommunalkredit alt, ohne zunächst die dafür nötigen Ausgaben zu tätigen. Die Kommunalkredit alt hatte dem Bund für die gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 FinStaG übernommene Haftung bis zu einem Höchstbetrag von 1,208 Mrd. EUR ein Haftungsentgelt von jährlich 10 % des aushaftenden Betrags zu zahlen. (TZ 21) Bund 2012/10 269 Kurzfassung Kapitalisierungsvereinbarung Mit der Kapitalisierungsvereinbarung zwischen dem Bund und der Kommunalkredit sowie der KA Finanz AG vom 17. November 2009 wurde die Haftung des Bundes für nicht mehr werthaltige Wertpapiere der Kommunalkredit alt durch eine Besserungsscheinkonstruktion ersetzt. Die Kommunalkredit gewährte hiezu der KA Finanz AG ein Darlehen in Höhe von 1 Mrd. EUR (Geldmarkteinlage), auf dessen Rückzahlung sie gegen Ausstellung eines Besserungsscheins verzichtete. Infolge zwischenzeitlich eingetretener Werterholungen konnte die Bundeshaftung gemäß FinStaG dabei von 1,208 Mrd. EUR auf 1 Mrd. EUR herabgesetzt werden. An die Stelle der Haftung des Bundes für nicht mehr werthaltige Wertpapiere trat eine umfassendere Haftung für die Gewinnsituation der KA Finanz AG. (TZ 22) Mit dieser Konstruktion wurde eine mögliche Verlustabdeckung durch den Bund von 1 Mrd. EUR bis zum 28. November 2012 hinausgeschoben. Die weitere Wertentwicklung des Besserungsscheins wird von den zugrunde liegenden Wertpapieren und Veranlagungen der KA Finanz AG bestimmt. (TZ 22) Darüber hinaus trifft den Bund aufgrund dieser Vereinbarung eine Verlustabdeckungspflicht im Fall der Unterschreitung der 7 %–Tier 1–Verpflichtung im Sinne des § 23 Abs. 14 BWG. (TZ 23) Geldflüsse zwischen Bund und Kommunalkredit bzw. KA Finanz AG In der Kapitalisierungsvereinbarung verpflichtete sich der Bund gegenüber der KA Finanz AG für die Jahre 2009 bis 2013 zu sogenannten Restrukturierungsbeiträgen in Form von Gesellschafterzuschüssen. Diese bestanden in der Einbehaltung und Umwidmung an den Bund zu entrichtender Haftungsentgelte und waren für 2009 mit 60 Mill. EUR und für die folgenden Jahre mit jeweils 75 Mill. EUR begrenzt. In den Jahren 2009 und 2010 wurden insgesamt 135 Mill. EUR in die nicht gebundene Kapitalrücklage der KA Finanz AG eingestellt. (TZ 24) Die Kapitalisierungsvereinbarung beinhaltete auch eine Eigenkapitalzufuhr vom Bund an die Kommunalkredit in der Höhe von rd. 250 Mill. EUR in Form einer Kapitalerhöhung (rd. 220 Mill. EUR) und eines Gesellschafterzuschusses (rd. 30 Mill. EUR), d.h. die Kommunalkredit wurde mit rd. 250 Mill. EUR rekapitalisiert. (TZ 24) In den Jahren 2008 bis 2010 leistete die KA Finanz AG insgesamt Netto–Haftungsentgelte von 233,8 Mill. EUR (inkl. der Provisionen für die Clearingbank–Linie). Zusätzlich entrichtete die Kommunal- 270 Bund 2012/10 BMF Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Kurzfassung kredit im genannten Zeitraum 15,7 Mill. EUR als Haftungsentgelt für die Refinanzierung der Besserungsscheinbürgschaft an den Bund. (TZ 24) Bis zum Jahresende 2010 floss der bisherige Kapitaleinsatz des Bundes für die Kommunalkredit und KA Finanz AG von der Betragshöhe her in Form von Haftungsentgelten — ohne Berücksichtigung der Finanzierungskosten des Bundes — zurück. Während für die Kommunalkredit keine weiteren Maßnahmen aus dem Bankenpaket vorgesehen sind, wird die KA Finanz AG noch einige Jahre auf Maßnahmen aus dem Bankenpaket angewiesen sein. Ihr weiterer Refinanzierungs– und Kapitalbedarf hängt stark von der jeweiligen Marktentwicklung ab. Das Portfolio der KA Finanz AG, das eine starke Ausrichtung auf internationale Schuldner aufwies, die dem öffentlichen Bereich zuzuordnen waren, ist von der Wertentwicklung dieser Schuldnerkategorie geprägt. (TZ 24) Vertrieb Neues Geschäftsmodell Im neuen Geschäftsmodell für den Vertrieb der Kommunalkredit sollte der Schwerpunkt auf dem spezialisierten Angebot von kommunalen und infrastrukturnahen Projektfinanzierungen — vor allem für (österreichische) Gemeinden, Städte, Länder und öffentliche Institutionen, aber auch infrastrukturnahe Privatunternehmen — liegen. Dabei sollte von der Orientierung am Volumenswachstum abgegangen werden und sollten durch qualitativ hochwertige Projektabwicklung und –beratung einerseits höhere Margen und andererseits ein höherer Kundennutzen als bisher erzielt werden. Die Zukunftserwartungen der Kommunalkredit betreffend den Investitionsbedarf für den kommunalen Bereich von jährlich rd. 2 Mrd. EUR sowie das Neugeschäftsvolumen für das kommunale und infrastrukturnahe Projektgeschäft in Österreich von 11 Mrd. EUR bis 13 Mrd. EUR waren angesichts der gespannten finanziellen Lage der Kommunen und öffentlichen Haushalte als optimistisch einzustufen. (TZ 25) Zielvorgaben Die Konzentration des neuen Geschäftsmodells lag auf dem Ausbau des strategiekonformen Neugeschäfts mit der Ausrichtung auf drei definierte Segmente (Soziale Infrastruktur, Verkehr und Energie & Umwelt) und dem Ziel der Abkehr von einfach strukturierten (Plain Vanilla)–Finanzierungen und der Ausrichtung auf höhermargiges Kundengeschäft. (TZ 26) Bund 2012/10 271 Kurzfassung Laut dem konservativen Szenario des Umstrukturierungsplans wurde ausgehend von einem Bestandsgeschäft von rd. 10 Mrd. EUR eine konservative Neugeschäftsplanung von 5,740 Mrd. EUR über fünf Jahre mit einem Marktwachstum von 17 % angenommen. Im Jahr 2013 sollte das strategiekonforme Neukundengeschäft knapp 38 % der Bilanzsumme erreichen. (TZ 27) Die Kommunalkredit konnte im Jahr 2009 weder das geplante Auszahlungsvolumen noch die angestrebte aktivseitige Kundenmarge des Umstrukturierungsplans erreichen. Das angestrebte Volumen wurde zu 65,7 % bzw. zu 84,1 % und die Bruttomarge zu 40,9 % erreicht. (TZ 28) Die Kommunalkredit verfehlte auch die Budgetziele 2010 sowohl hinsichtlich der Volumina als auch der Margen zum Teil deutlich. Insgesamt erfolgten 2010 Auszahlungen von 795,78 Mill. EUR bzw. in Höhe von knapp drei Vierteln des budgetierten Volumens. Zuzüglich der Auszahlungen für die keinem der angeführten Segmente zugeordneten Public Finance–Geschäfte von 14,16 Mill. EUR ergaben sich Gesamtauszahlungen von 809,94 Mill. EUR bzw. ein Erfüllungsgrad von 76 %. Im Jahr 2010 erreichte die Kommunalkredit mit den Gesamtauszahlungen von 795,78 Mill. EUR 66 % der budgetierten Bruttomarge. Der Margenerreichungsgrad lag bei den Inlandsgeschäften bei 52 % und im Ausland bei 89 %. (TZ 29) Das höhermargige Neukundengeschäft 2010 wurde überwiegend im Ausland abgeschlossen; damit waren hohe Bonitätsrisiken verbunden. (TZ 29) Vertriebsreporting Der Vertrieb erstellte wöchentlich eine Marktinformation, welche die gelegten Angebote und die erfolgten Abschlüsse bzw. Zuschläge der Kommunalkredit der vorangegangenen Woche enthielt. Die wöchentliche Marktinformation war sowohl von der Form als auch von der inhaltlichen Gestaltung ineffizient und verbesserungswürdig. Die Mehrfacherfassung von Daten im Monatsreporting war aufwändig und fehleranfällig. (TZ 30) Risikomanagement Risikostrategie Um die Anforderungen an den Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) zu erfüllen, hatte jede Bank Risikostrate- 272 Bund 2012/10 BMF Kurzfassung Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG gien festzulegen und darin das risikopolitische Instrumentarium sowie die risikopolitischen Zielsetzungen zu beschreiben. Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung waren bei der Kommunalkredit nach der im November 2009 vollzogenen Spaltung grundlegende Elemente des neu aufzubauenden ICAAP im Einsatz, aus Kapazitätsgründen befanden sich viele Aspekte jedoch erst in der Konzeption oder in der Umsetzung. Die Kommunalkredit entwickelte ein sogenanntes ICAAP–Framework, welches den dokumentarischen Überbau des ICAAP und dessen Elemente (Risikoorganisation und Risiken des Bankgeschäfts) darstellte. (TZ 31) Basierend auf dem ICAAP–Framework verfügte die Kommunalkredit über eine im November 2009 schriftlich festgelegte Risikostrategie. Diese enthielt u.a. steuerungsrelevante Grundsätze, wonach zur Beurteilung der Risiko–Chancen–Verhältnisse eine Risikomessung an eine Ertragsrechnung geknüpft war, um so eine Risiko– Ertragssteuerung zu ermöglichen. (TZ 32) Die Kreditrisikostrategie der Kommunalkredit stammte vom April 2008, d.h. aus der Zeit noch vor der Anteilsübernahme durch die Republik Österreich; diese war noch nicht an die Neuorganisation und das neue Geschäftsmodell angepasst. (TZ 33) Das durchschnittliche Rating des Gesamtportfolios wies Ende 2009 nur die Stufe A1 nach einer internationalen Ratingagentur auf und lag somit eine Ratingkategorie unter dem vorgegebenen Limit. (TZ 33) Organisation des Risikomanagements Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement oblag dem Vorstand der Kommunalkredit. Die Steuerung der Risiken erfolgte durch das Risk Management Committee (RMC). Im Rahmen der monatlich stattfindenden RMC–Sitzungen wurde regelmäßig in standardisierter Form bspw. über wesentliche Risikotreiber (Credit at Risk), Länderrisiken, Ratingparameter, diverse Portfoliodarstellungen und Limitüberziehungen berichtet. (TZ 34) Die Kommunalkredit verfügte zur Zeit der Gebarungsüberprüfung über zwei Abteilungen mit operativen Risikomanagementaufgaben, nämlich die Abteilungen Kreditrisiko und Controlling mit der dort angesiedelten Gruppe Risikocontrolling. Es waren teils gleichartige Tätigkeiten bzw. voneinander abhängige Tätigkeiten in zwei Organisationseinheiten aufgeteilt, was zu Schnittstellenproblemen und Synergieverlusten führen könnte. (TZ 35) Bund 2012/10 273 Kurzfassung Die Richtlinie betreffend „Kompetenzgrenzen für den Bereich Vertrieb sowie für die Abteilung Treasury“ vom 28. Dezember 2009 legte Kompetenzbereiche und –grenzen in Abhängigkeit des Gesamtobligos fest. Betriebswirtschaftliche Aspekte, wie bspw. Mindestmargen, die durch ein Neugeschäft aufgrund einer durchgeführten Produktkalkulation erreicht werden mussten, waren in der geltenden Richtlinie nicht geregelt. (TZ 36) Laut einer weiteren Richtlinie war die Zuständigkeit im Risikokontrollprozess mehrstufig gegliedert. Anfang 2010 waren 16 Geschäftspartner mit einem Obligo von 455,28 Mill. EUR bzw. 3 % des Gesamtobligos als beobachtungswürdig eingestuft. (TZ 36) Eine durchgehende klare funktionale Trennung der Bereiche Markt (Zuständigkeit für Akquisition und Kreditentscheidungen) und Marktfolge (von Marktverantwortung unabhängiger Bereich) bis zur Vorstandsebene, insbesondere auch im Vertretungsfall, war nicht gegeben. (TZ 37) Risikosituation Die Kommunalkredit berechnete das Risiko ihrer gesamten Geschäfte (z.B. für Ausleihungen und Wertpapiere) anhand eines Value at Risk– Modells (CreditVaR). Das Kreditrisiko drückt die Gefahr von finanziellen Verlusten aus, die entstehen, wenn ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Das Gesamtexposure betrug 2008 44,072 Mrd. EUR. Der deutliche Rückgang von 2008 auf 2009 (auf 16,249 Mrd. EUR) war auf die Spaltung der Kommunalkredit alt in die Kommunalkredit und die KA Finanz AG im November 2009 zurückzuführen. Während das Gesamtexposure im Inland von 2009 auf 2010 um 16,7 % sank, stieg dieses im Ausland um 4 %. (TZ 38, 39) Das Gesamtexposure betrug Ende 2010 14,770 Mrd. EUR; es umfasste die Kategorien Darlehen, Wertpapiere und Haftungen sowie die Kategorien Geldhandel, Derivate und Devisen. Davon betrug das Obligo an Staaten mit EU–Unterstützungsmaßnahmen (Staatsanleihen, die unter die Maßnahmen der European Financial Stability Facility — EFSF fallen) 0,232 Mrd. EUR bzw. 1,6 % am Gesamtexposure. (TZ 39) Die in Form des CreditVaR dargestellten Risikokennzahlen der Kommunalkredit erhöhten sich zwischen 2008 und 2010 kontinuierlich, wobei ein Vergleich und eine Beurteilung der Kennzahlen über 274 Bund 2012/10 BMF Kurzfassung Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG den gesamten Zeitraum aufgrund der organisatorischen Veränderungen nur bedingt möglich waren. Aber auch im Jahresabstand von 2009 bis 2010 stieg der CreditVaR um 13,7 %. Der CreditVaR stieg im Segment Inland von 2009 auf 2010 deutlich von 1,31 % auf 3,26 % an. Im Segment Ausland blieb der CreditVaR zwischen 2009 und 2010 relativ konstant (knapp mehr als 5 %), aber noch immer um mehr als 2 Prozentpunkte höher als der Inlandswert. In den Ländern außerhalb der EU (Nicht–EU–Europa) war der CreditVaR im Jahr 2010 rund drei Mal höher als 2009. Bei einem Branchenvergleich zeigte sich eine deutliche Steigerung des Risikos im Unternehmensbereich, in dem der CreditVaR von 1,82 % (2008) auf 7,75 % (2010) des LGD–gewichteten Gesamtexposure stieg. (TZ 39) Ende Juni 2010 betrug die ausgenützte Risikodeckungsmasse rd. 42 %. Bei einem Stresstestszenario lag die Ausnützung der Risikodeckungsmasse bei rd. 70 %. In Relation zum LGD–gewichteten Gesamtexposure und im Verhältnis zur Risikotragfähigkeit der Kommunalkredit erwies sich das Risiko als nicht auffällig, wobei jedoch in der Gegenüberstellung zu beachten war, dass „risikodämpfende“ Faktoren (wie z.B. der AAA–geratete Besserungsschein) in die Berechnung miteinflossen. (TZ 39) Wertpapierportfolio Die Kommunalkredit–Gruppe (Kommunalkredit alt und KIB) baute — auch zur Erzielung von Zusatzerträgen — ein Wertpapierportfolio von mit Ende 2008 15,846 Mrd. EUR — überwiegend durch Fremdfinanzierung — auf. Dies stellte eine Steigerung gegenüber 2005 um 81,5 % dar. Zwischen 2008 und 2010 (im Bereich der Kommunalkredit und KA Finanz AG) gingen die Wertpapiere um 2,949 Mrd. EUR bzw. 18,6 % zurück. (TZ 40) Der überwiegende Teil dieses Portfolios bestand aus einfach strukturierten, marktüblichen (Plain Vanilla) Staats– und Unternehmensanleihen. Dieser Anteil schwankte von 2008 bis 2010 zwischen 70,1 % (2008) und 81,2 % (KA Finanz AG 2010) des Gesamtnominales an Wertpapieren; bei der Kommunalkredit betrug der Anteil der Plain Vanilla–Anleihen 2010 96,3 %. Die Kursrückgänge der einzelnen Wertpapiergruppen im Zuge der Finanzkrise ließen sich an den Marktwerten ablesen, die ab 2008 unter den Nominalen bzw. den Anschaffungswerten der entsprechenden Wertpapiere lagen, und zwar bis zu mehr als 1 Mrd. EUR im Jahr 2009. (TZ 40) Vom prozentuellen Wertverfall her ragte dabei insbesondere die Gruppe mit nichtlinearem Risikoprofil heraus. Der Wertverfall lag in den Jahren 2008 bis 2010 bei diesen in Bezug auf mögliche Aus- Bund 2012/10 275 Kurzfassung fälle als besonders kritisch zu wertenden Wertpapieren zwischen 24,4 % (2010) und 41,1 % (2009). Der Aufbau eines bedeutenden Portfolios von US–RMBS–Wertpapieren (der US Residential Mortgage Backed Securities–Anteil 2009 betrug 45,5 % an Wertpapieren mit nichtlinearem Risikoprofil) durch eine im Rahmen der Kommunalfinanzierung auf die Übernahme von Kredit– und Ausfallsrisiken der öffentlichen Hand spezialisierte Bank stand nicht im Einklang mit der eigenen strategischen Ausrichtung der Kommunalkredit– Gruppe. Stark risikoerhöhend wirkte dabei die Tatsache, dass mit 31. Dezember 2009 etwa 67 % des gesamten US–RMBS–Portfolios nur mit US–Subprime–Forderungen, d.h. mit Forderungen an Immobilienbesitzer der schlechtesten Bonitätsstufe, besichert waren. (TZ 40) CDS–Portfolio Übersicht und Entwicklung Die Kommunalkredit alt begann ab dem Jahr 2005 mit dem Aufbau des CDS Sell–Portfolios. Die Kommunalkredit–Gruppe betrachtete den Verkauf von CDS–Produkten als zusätzliche Ertragsmöglichkeit ohne wesentliche Liquiditätsbelastung. Den CDS–Geschäften lag überwiegend das Ausfallsrisiko staatlicher Anleihen zugrunde bzw. wurde das Ausfallsrisiko solcher Anleihen versichert, d.h. das CDS Sell–Portfolio der Kommunalkredit–Gruppe bestand zu einem Großteil (z.B. Ende 2010: rd. 86 %) aus verkauften CDS–Kontrakten für Gebietskörperschaften (Sovereigns). (TZ 41) Die CDS Sell–Volumina stiegen von 2005 bis 2008 stark an (um 8.383,78 Mill. EUR bzw. 224 %), andererseits wiesen die CDS Sell– gegenüber den CDS Buy–Positionen einen starken Überhang auf (2008 bis 2010: mehr als 700 % höher). CDS Sell–Positionen, die sich für den Verkäufer ungünstig entwickelten, wiesen einen negativen Marktwert auf. Das bedeutete, dass der Verkäufer diesen Betrag seinem Vertragspartner für eine allfällige Auflösung des CDS zahlen müsste. Durch die Unausgewogenheit zwischen CDS Sell– und CDS Buy–Positionen war der potenzielle Liquiditätsbedarf des gesamten CDS–Portfolios im Falle von Stress–Situationen ungewöhnlich hoch. Ende 2008 hatte die Kommunalkredit– Gruppe einen Liquiditätsbedarf aus ihrem gesamten CDS–Portfolio von 1.146,52 Mill. EUR. Nach Rückgang des Liquiditätsbedarfs auf knapp die Hälfte im Jahr 2009 stieg dieser wieder 2010 um 70 % auf 1.020,28 Mill. EUR. (TZ 41) Die Größenordnung und die Art der Geschäfte (z.B. CDS Sell) entsprachen nicht der Ausrichtung der Kommunalkredit alt als Kom- 276 Bund 2012/10 BMF Kurzfassung Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG munalfinanzierer. Das Geschäft der Kommunalkredit–Gruppe im Bereich der CDS–Produkte hatte aufgrund der Art der Finanzprodukte, des Umfangs der Investments im Verhältnis zur Bilanzsumme und der auf kurzfristigen Prämienertrag ohne Berücksichtigung der langfristigen Risiken ausgerichteten Vorgehensweise teilweise spekulativen Charakter und sollte ausschließlich der Ertragssteigerung dienen. (TZ 41) Durch die Festlegungen der Kommunalkredit–Gruppe, die CDS–Positionen im Bankbuch zu führen und damit langfristig zu halten, und durch den hohen Staatsanteil unter den verkauften CDS mussten bis Ende 2008 kaum Eigenmittel als Risikopuffer bereitgestellt werden. Da es sich demnach überdies um keine Handelsbuch–Positionen handelte, musste auch ein Value at Risk nicht errechnet und entsprechend der Risikotragfähigkeit der Bank begrenzt werden. (TZ 41) Dadurch war es möglich, dass das CDS Sell–Portfolio der Kommunalkredit–Gruppe Ende 2008 bis auf 12,119 Mrd. EUR anwuchs und damit beinahe ein Drittel der gesamten Bilanzsumme erreichte. Die auf diese Weise gegen Zahlung einer Prämie übernommenen zusätzlichen Wertpapierrisiken erreichten damit eine Größenordnung, die auch im Vergleich zu anderen österreichischen Großbanken als außergewöhnlich hoch bezeichnet werden muss. Eine abschließende wirtschaftliche Beurteilung der CDS–Portfolios der Kommunalkredit–Gruppe kann erst nach Ablauf aller CDS–Positionen und nach Vorliegen aller bis dahin eingetretenen Schadensfälle erfolgen. Bei weiterem ungünstigen Verlauf der europäischen Staatsschuldenkrise ist jedoch mit signifikanten Verlusten der KA Finanz AG in diesem Bereich zu rechnen. (TZ 41) Risikoerhöhende CDS–Geschäfte Unter Vernachlässigung von Risikoabschätzungen hob die KIB im Juni 2008 — d.h. mitten in der sich seit Juli 2007 immer weiter ausbreitenden Krise des Weltfinanzsystems — unter reinen Ertragsgesichtspunkten bereits bestehende Absicherungen zu eigenen CDS Sell–Positionen von 320 Mill. EUR auf und ging darüber hinaus noch zusätzlich 750 Mill. EUR an eigenen CDS Sell–Positionen ein. Damit nahm die KIB zu einem äußerst ungünstigen Zeitpunkt gegen Erhalt einer Prämie zusätzliche Ausfallsrisiken von Wertpapieren Dritter, oftmals explizit auch Ausfallsrisiken von Bankanleihen, von 1,07 Mrd. EUR mehr in ihre Bilanz. (TZ 42) Bund 2012/10 277 Kurzfassung Management der Wertpapier– und CDS–Portfolien Das gesamte Kreditexposure der KA Finanz AG betrug Ende 2010 24,667 Mrd. EUR. Davon entfielen als wesentliche Positionen auf Wertpapiere 10,467 Mrd. EUR, auf CDS und Haftungen 11,100 Mrd. EUR und auf Darlehen 2,013 Mrd. EUR. Vom Gesamtobligo entfielen 2,678 Mrd. EUR bzw. 10,9 % auf Staaten, die Unterstützung unter dem ESFS beansprucht bzw. beantragt haben, davon auf Griechenland 1,011 Mrd. EUR (0,822 Mrd. EUR Wertpapiere und 0,189 Mrd. EUR CDS). Die KA Finanz AG hat seit November 2008 das Kreditexposure durch Tilgungen und Verkäufe um 7,179 Mrd. EUR reduziert, davon 2,677 Mrd. EUR im Jahr 2010. (TZ 43) Die Kommunalkredit–Gruppe verfügte über ein differenziertes Limitsystem zur Begrenzung von Wertpapierrisiken, das jedoch noch nicht voll entwickelt war; ein Projekt zur Verfeinerung wurde aufgrund der Verstaatlichung der Kommunalkredit–Gruppe nicht mehr umgesetzt. Insbesondere das Fehlen von Produktlimits begünstigte die im Zuge der Finanzkrise später sehr ungünstige Konzentration von Risiken bei besonders ausfallsgefährdeten Forderungen an private US–Immobilienbesitzer geringer Bonität (US–RMBS) und bei der Übernahme von Versicherungsschutz für Wertpapiere Dritter (CDS Sell). (TZ 44) Das Liquiditätsmodell der Kommunalkredit–Gruppe enthielt gewisse Puffer, jedoch keine expliziten Stress–Szenarien für den Liquiditätsbedarf des CDS–Portfolios aufgrund der laufend notwendigen Hinterlegung von zusätzlichen Sicherheiten im Zuge von Verschlechterungen des Marktumfelds. Daher wurde der Ende 2008 auf diese Weise aus dem CDS–Portfolio der Bank resultierende Liquiditätsbedarf (Collateralerfordernis) von rd. 1,147 Mrd. EUR vom Modell nicht ausreichend abgebildet und daher zu gering eingeschätzt. (TZ 45) Der laufenden Analyse — bspw. hinsichtlich der künftigen Marktentwicklung, des Liquiditäts– und Eigenkapitalbedarfs und der Entwicklung der Refinanzierungskosten — risikotechnisch bedeutsamer Teile der Wertpapier– und CDS–Portfolien der KA Finanz AG wird in Zukunft große Bedeutung zukommen, um die wirtschaftlich jeweils günstigere Variante („Halten“ oder „Verkaufen“) für jedes einzelne Wertpapier bzw. für jeden einzelnen CDS zeitnah ermitteln zu können. Allerdings war der Spielraum der KA Finanz AG für wirtschaftlich gegebenenfalls sinnvolle Verkäufe von Wertpapieren und CDS und damit für das Begrenzen allfälliger Verluste durch ihre sanierungsbedingt angespannte Eigenkapitalsituation stark eingeschränkt. (TZ 46) 278 Bund 2012/10 BMF Kurzfassung Offene Verfahren Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption wird ein Strafverfahren gegen ehemalige Vorstandsmitglieder und leitende Mitarbeiter der Kommunalkredit alt geführt. Um etwaige zivilrechtliche Schadenersatzansprüche zu wahren, haben sich sowohl die Kommunalkredit als auch die KA Finanz AG dem Strafverfahren gegen sämtliche Beschuldigte als Privatbeteiligte in Summe der gesamten Schadenshöhe angeschlossen und damit eventuelle Schadenersatzansprüche geltend gemacht. (TZ 47) Die KA Finanz AG wurde von zwei ehemaligen Vorstandsmitgliedern vor dem Arbeits– und Sozialgericht wegen angeblich unberechtigter vorzeitiger Auflösung ihrer Vorstandsverträge auf Kündigungsentschädigung geklagt. In diesem Verfahren hat die KA Finanz AG jeweils eine Widerklage wegen Schadenersatz eingebracht. (TZ 47) Bund 2012/10 279 Kenndaten Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Eigentümer 99,78 % Republik Österreich6 0,22 % Österreichischer Gemeindebund Rechtsform Aktiengesellschaft Unternehmensgegenstand Betrieb von Bankgeschäften gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz, zu denen die Gesellschaften aufgrund der von der Finanzmarktaufsichtsbehörde erteilten Konzession berechtigt sind. Gebarung 20091 2010 2011 in Mill. EUR Kommunalkredit Austria AG (nach UGB) Bilanzsumme Forderungen an Kunden Verbriefte Verbindlichkeiten Nettozinsertrag Betriebsergebnis Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Jahresüberschuss/–fehlbetrag 17.295,84 9.803,84 13.173,36 10,84 3,45 11,93 5,25 14.972,82 10.085,64 11.540,97 45,60 24,98 1,89 0,002 14.826,62 9.941,94 10.619,65 47,48 20,74 – 119,347 – 119,507 Anzahl 1963 Mitarbeiter (VZÄ im Jahresdurchschnitt) Gebarung 2009 196 2010 195 2011 in Mill. EUR KA Finanz AG (nach UGB)4, 5 Bilanzsumme Forderungen an Kunden Verbriefte Verbindlichkeiten Nettozinsertrag Betriebsergebnis Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Jahresüberschuss/–fehlbetrag 1 2 3 4 5 6 7 17.657,28 2.088,40 7.659,06 10,63 – 171,94 – 1.262,96 – 267,04 16.491,60 3.524,04 8.283,50 – 16,54 – 254,80 – 16,43 0,00 14.901,26 3.401,77 7.349,75 – 19,60 – 217,50 – 1.143,74 – 534,39 Die Ergebnisse 2009 setzten sich aus dem Ergebnis der früheren Kommunalkredit Depotbank AG sowie dem Ergebnis der Kommunalkredit Austria AG für den Zeitraum 1. Juli 2009 bis 31. Dezember 2009 zusammen (siehe TZ 15); eine Vergleichbarkeit mit dem Jahr 2010 ist daher eingeschränkt. Laut Entscheidung der Europäischen Kommission muss die Kommunalkredit Austria AG anfallende UGB/BWG–Jahresüberschüsse als kompensatorischen Eigenbeitrag für erhaltene Staatshilfe an die Republik Österreich leisten. Dieser Aufwand führt daher zu einem Jahresergebnis (nach Steuern) von 0,00 EUR. Der Wert gilt für das zweite Halbjahr 2009. 2009 vor Verschmelzung und 2010 nach Verschmelzung der KA Finanz AG mit der Kommunalkredit International Bank Ltd., Limassol, Zypern Die KA Finanz AG verfügt seit der Spaltung 2009 über keine eigenen Mitarbeiter; operative Leistungen erfolgen auf der Grundlage eines Service Level Agreements durch Mitarbeiter der Kommunalkredit Austria AG bzw. im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung mit der Kommunalkredit Austria AG. Die Republik Österreich ist seit 28. April 2012 zu 100 % Eigentümerin der KA Finanz AG. Die Bundesregierung erteilte am 29. November 2011 einen Privatisierungsauftrag. Mit der Durchführung wurde die FIMBAG beauftragt, der die Aktien der Kommunalkredit Austria AG von der Republik Österreich am 17. Februar 2012 treuhänderisch übertragen wurden. Das zu 31. Dezember 2011 bestehende Staatsobligo Griechenland der Kommunalkredit Austria AG konnte im 1. Quartal 2012 durch Verkäufe von rd. 74,17 Mill. EUR auf 150 Mill. EUR reduziert werden. Im Jahr 2011 wurden ergebniswirksame Vorsorgen für Anleihen der Republik Griechenland von 157,08 Mill. EUR und Drohverlustrückstellungen für direkt im Zusammenhang stehende Zinsabsicherungsswaps von rd. 18,76 Mill. EUR gebildet (nach UGB). Das negative Kreditrisiko– und Bewertungsergebnis von 140,09 Mill. EUR bewirkte ein negatives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 119,34 Mill. EUR bzw. einen Jahresverlust von 119,50 Mill. EUR. Quelle: Kommunalkredit, KA Finanz AG 280 Bund 2012/10 BMF Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Prüfungsablauf und –gegenstand 1 (1) Der RH überprüfte von April bis Juni 2010 die Gebarung der Kommunalkredit Austria AG (Kommunalkredit) und der KA Finanz AG. Grundsätzlich wurde die Gebarung ab der Übernahme der Gesellschaftsanteile durch die Republik Österreich im November 2008 überprüft, die vorangehende Gebarung wurde soweit berücksichtigt, als sie für die Gebarung des Prüfungszeitraumes von Relevanz war. Ziel der Gebarungsüberprüfung war die Beurteilung des Anteilserwerbs an der Kommunalkredit Austria AG durch die Republik Österreich und ihrer damit übernommenen Verpflichtungen und Risiken, des Vertriebs und des Risikomanagements der Kommunalkredit Austria AG sowie der Effizienz des Finanzmanagements hinsichtlich der Gestion des Wertpapier– und Credit Default Swap–Portfolios durch die KA Finanz AG. (2) Im Prüfungsergebnis werden folgende Bezeichnungen für die involvierten Gesellschaften verwendet: • Kommunalkredit Austria AG bis zur Spaltung am 28. November 2009: Kommunalkredit alt • Kommunalkredit Austria AG, seit der Spaltung am 28. November 2009 (vormals Kommunalkredit Depotbank AG): Kommunalkredit • KA Finanz AG, seit der Spaltung am 28. November 2009 (vormals Kommunalkredit Austria AG (Kommunalkredit alt)): KA Finanz AG (3) Zu dem im März 2012 übermittelten Prüfungsergebnis nahmen die Kommunalkredit und die KA Finanz AG im April 2012 und das BMF im Juni 2012 Stellung. Der RH übermittelte seine Gegenäußerungen im Oktober 2012. (4) Zwischenzeitig kam es zu folgenden für die Gebarungen der Kommunalkredit und der KA Finanz AG relevanten aktuellen Entwicklungen: Besserungsschein Im April 2009 hätte die Kommunalkredit alt aufgrund des sinkenden Kurses von Wertpapieren eine Wertberichtigung vornehmen müssen. Um Wertberichtigungen bzw. eine Kapitalzufuhr zu vermeiden, hatte der Bund eine Haftung gemäß FinStaG für nicht werthaltige Forderungen der Kommunalkredit alt übernommen, die im November 2009 im Rahmen der Spaltung der Kommunalkredit alt durch eine BesserungsscheinkonsBund 2012/10 281 Prüfungsablauf und –gegenstand truktion ersetzt wurde. Mit dieser Konstruktion wurde eine mögliche Verlustabdeckung durch den Bund um drei Jahre (bis zum 28. November 2012) hinausgeschoben, wobei zwischenzeitlich eintretende Werterholungen von Wertpapieren der KA Finanz AG die Verlustabdeckung reduzieren würden. Eine solche Werterholung der zugrunde liegenden Wertpapiere und Veranlagungen der KA Finanz AG ist in diesem Zeitraum nicht eingetreten. Die Kommunalkredit hat die im Rahmen der Besserungsscheinkonstruktion zur Kapitalisierung der KA Finanz AG abgegebene Haftung des Bundes in Anspruch genommen (siehe TZ 21, 22). Der Bund muss aufgrund seiner Haftungsverpflichtung die — zum 30. Juni 2012 auf 1.116,90 Mill. EUR gestiegene — offene Forderung am 8. Juli 2013 tilgen. Diese aktuellen Entwicklungen decken sich mit den vom RH unter TZ 24.2 in Aussicht gestellten Perspektiven. An diesem Tag wird auch die von der Kommunalkredit emittierte und von der Haftung des Bundes umfasste Anleihe über 1 Mrd. EUR fällig (siehe TZ 19). Griechenlandhilfe Die Kommunalkredit alt hatte ihre Geschäftstätigkeit auf die Finanzierung der öffentlichen Hand konzentriert und auch ein hohes Griechenland–Obligo (u.a. Anleihen und Credit Default Swaps) erworben. Aus diesem Grund waren die Kommunalkredit und die KA Finanz AG vom Umschuldungsprogramm Griechenlands betroffen, das am 21. Juli 2011 im Rahmen eines Gipfeltreffens der europäischen Staats– und Regierungschefs (Europäischer Rat) beschlossen wurde und eine Beteiligung des Privatsektors in Höhe von 21 % (Private Sector Involvement — PSI I) vorsah. Die Beschlüsse, die in einem weiteren Gipfeltreffen am 26. Oktober 2011 und durch den EU–Ministerrat überarbeitet wurden, sahen einen freiwilligen Schuldenschnitt für Griechenland in Höhe von 50 % vor, der durch die Republik Griechenland und die privaten Gläubiger ausgearbeitet werden sollte (PSI II). Der Umtausch der privat gehaltenen Staatsanleihen erfolgte mit 12. März 2012 und somit nach Abfertigung des Prüfungsergebnisses des RH. Diese Restrukturierungsmaßnahmen hatten folgende finanzielle Auswirkungen auf die KA Finanz AG und die Kommunalkredit: – Die KA Finanz AG hatte per 31. Dezember 2011 ein Gesamtobligo gegenüber der Republik Griechenland von 1,002 Mrd. EUR (siehe auch TZ 43). Nach Umsetzung des Umschuldungspakets (PSI II) ergab sich aus den Umschuldungsmaßnahmen ein Wertberichtigungsbedarf bei der KA Finanz AG von 1,034 Mrd. EUR, das in der Kapitalbasis der KA Finanz AG nicht gedeckt werden konnte. 282 Bund 2012/10 BMF Prüfungsablauf und –gegenstand Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Folgende finanziell wirksame Maßnahmen der Republik Österreich waren mit Wirksamkeit vom 31. Dezember 2011 erforderlich: – Gesellschafterzuschuss der Republik Österreich 609,63 Mill. EUR gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 FinStaG; von – vereinfachte Kapitalherabsetzung (Kapitalschnitt — Grundkapital und Partizipationskapital von 22,35 Mill. EUR und 434,13 Mill. EUR) bei gleichzeitiger Kapitalerhöhung durch die Republik Österreich von 389,0 Mill. EUR (Kapitalzufuhr gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 FinStaG); – weitere Bürgschaft der Republik Österreich für Kreditforderungen und Wertpapiere der KA Finanz AG (neue Anleihen der Republik Griechenland und staatsgarantierte Anleihen) gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 FinStaG von rd. 251,20 Mill. EUR (zum Zeitpunkt der Bilanzfeststellung vom 25. April 2012). Die KA Finanz AG verfügte zum Stichtag 30. Juni 2012 — nach Wertpapierumtausch, Wertberichtigungen und Bundesbürgschaft — über ein unbesichertes Obligo (Nettoexposure) gegenüber der Republik Griechenland von rd. 62,80 Mill. EUR (Gesamtexposure von rd. 297,10 Mill. EUR, davon rd. 234,30 Mill. EUR von der Haftung des Bundes gedeckt). Zusätzlich bestand ein unbesichertes Obligo von rd. 59,30 Mill. EUR gegenüber griechischen Gemeinden. – Bei der Kommunalkredit konnte das zum 31. Dezember 2011 bestehende Staatsobligo Griechenland im 1. Quartal 2012 durch Verkäufe von rd. 74,17 Mill. EUR auf 150 Mill. EUR reduziert werden. Damit in Zusammenhang wurden im Jahr 2011 ergebniswirksame Vorsorgen für Anleihen der Republik Griechenland von rd. 157,08 Mill. EUR und Drohverlustrückstellungen für direkt im Zusammenhang stehende Zinsabsicherungsswaps von rd. 18,76 Mill. EUR gebildet (nach UGB). Das negative Kreditrisiko– und Bewertungsergebnis von 140,09 Mill. EUR hatte 2011 ein negatives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 119,34 Mill. EUR bzw. einen Jahresverlust von 119,50 Mill. EUR (siehe Kenndaten) bewirkt. Nach Realisierung der Griechenland–Umschuldung verblieb bei der Kommunalkredit ein Griechenland Obligo von 17,1 Mill. EUR; dieses wurde bis zum 30. Juni 2012 auf Null reduziert. Bund 2012/10 283 Ausgangslage Eigentümerstruktur vor der Finanzkrise 2 Die Eigentümerstruktur der Kommunalkredit alt vor dem Anteilserwerb durch die Republik Österreich stellte sich wie folgt dar: Abbildung 1: Eigentümerstruktur und Beteiligungen der Komunalkredit vor dem Anteilserwerb durch die Republik Österreich (Auszug), Stand 31. Oktober 2008 Dexia Crédit Local 49,00 % Österreichische Volksbanken– Aktiengesellschaft (VBKA–Holding GmbH) 50,78 % Österreichischer Gemeindebund 0,22 % 51,00 % Kommunalkredit Austria AG 49,16 % 100,00 % Dexia Kommunalkredit Bank AG Kommunalkredit Depotbank AG 100,00 % Kommunalkredit International Bank Ltd. (KIB) Quelle: Kommunalkredit Die Aktionärsstruktur der Kommunalkredit Austria AG (Kommunalkredit alt) verteilte sich vor dem Anteilserwerb durch die Republik Österreich im November 2008 auf – 50,78 % Österreichische Volksbanken–Aktiengesellschaft (VBAG), die Anteile selbst hielt die 100 %–Tochtergesellschaft VBKA–Holding GmbH, 284 Bund 2012/10 BMF Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Ausgangslage – 49 % Dexia Crédit Local, Paris und – 0,22 % Österreichischer Gemeindebund. Geschäftstätigkeit der Kommunalkredit alt vor der Finanzkrise 3.1 (1) Die Kommunalkredit alt wurde am 10. November 1958 gegründet und galt als Spezialkreditinstitut. Die Kommunalkredit alt konzentrierte ihre Geschäftstätigkeit auf die Finanzierung der öffentlichen Hand. Dieser Geschäftszweig war ein Großvolumengeschäft, in dem in der Vergangenheit bei verhältnismäßig geringem Risiko nur geringe Margen zu erzielen waren. Darüber hinaus erbrachte die Kommunalkredit alt Bankdienstleistungen in den Bereichen – öffentlichkeitsnahes Firmenkundengeschäft (im Zusammenhang mit der Finanzierung von öffentlichkeitsnahen Unternehmen und kommunalnahen Infrastrukturprojekten), – Geldmarkt– und Wertpapiergeschäfte (insbesondere Handel mit Aktien und Anleihen („Secondary Market“)), – Derivativgeschäfte (Swaps und Optionen), – Devisen– und Valutageschäfte sowie – sonstige Geldmarktinstrumente. Kernmärkte der Kommunalkredit alt waren Österreich, Schweiz, Deutschland und ausgewählte Länder in Mittel– und Ost– sowie Südosteuropa (CEE und SEE). (2) Die Kommunalkredit alt verfolgte in den Jahren vor der internationalen Finanzmarktkrise im Bereich der Finanzierung eine volumsgetriebene Wachstumsstrategie mit starkem Fokus auf das Sekundärmarktgeschäft. Insbesondere expandierte die Kommunalkredit alt ihr Wertpapierportfolio überdimensional, um unter Ausnutzung ihrer vermeintlichen Refinanzierungsvorteile im Kurzfristbereich zusätzliche Erträge zu generieren. Diese Strategie ermöglichte der Kommunalkredit alt eine signifikante Verlängerung der Bilanzsumme. Wie die folgende Grafik zeigt, wuchs die Bilanzsumme der Kommunalkredit alt zwischen 2000 und 2008 von 3,4 Mrd. EUR auf 37,4 Mrd. EUR. Bund 2012/10 285 Ausgangslage Abbildung 2: Entwicklung der Bilanzsumme der Kommunalkredit alt von 2000 bis 2008 in Mrd. EUR 50 40 37,4 32,8 30 26,9 20,4 20 14,2 10 3,4 0 2000 5,0 2001 7,4 2002 9,8 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Quelle: Kommunalkredit (3) Anlagestrategie war primär der Erwerb von Anleihen aus dem öffentlichen Sektor bzw. öffentlichkeitsnahen Institutionen, die im oberen Bonitätssegment angesiedelt waren. Die Veranlagungsschwerpunkte waren ausländische Gebietskörperschaften, Banken und Nichtbanken (hauptsächlich Infrastrukturunternehmen). Ende 2008 verfügte die Kommunalkredit alt über ein Wertpapierportfolio von rd. 15,846 Mrd. EUR. Dieses bestand im Wesentlichen aus Engagements gegenüber dem öffentlichen Sektor (rd. 7,0 Mrd. EUR), aber auch aus Veranlagungen außerhalb des Kerngeschäftsbereichs, insbesondere bei Kreditinstituten (rd. 4,3 Mrd. EUR) und im Strukturierten Bereich (u.a. ABS, RMBS von insgesamt rd. 2 Mrd. EUR). Die Entwicklung der Credit Default Swap (CDS)–Geschäfte der Kommunalkredit–Gruppe (Kommunalkredit alt und KIB) veranschaulicht die nachfolgende Grafik: 286 Bund 2012/10 BMF Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Ausgangslage Abbildung 3: Entwicklung der CDS–Geschäfte der Kommunalkredit–Gruppe von 2005 bis 2008 in Mrd. EUR 14 12,1 12 10,0 10 8 6,7 6 3,7 4 2,4 2 0 2005 1,4 1,1 0,7 2006 2007 2008 CDS Sell CDS Buy Quelle: Kommunalkredit Die starke Expansion des CDS–Portfolios (vornehmlich Länderrisiken) — zwischen 2005 und 2008 mit einer Steigerung um 227 % — eröffnete als liquiditätsschonendes Kreditersatzgeschäft die Möglichkeit zur Erzielung von Provisionserträgen. Das CDS Sell–Portfolio betrug Ende 2008 rd. 12,119 Mrd. EUR, darunter mehr als 90 % des Engagements direkte Staatsrisiken sowie rd. 8 % Kreditinstitute. Das eigentliche Finanzierungsgeschäft bewegte sich nur bei einem Ertragsbeitrag von rund einem Drittel. 3.2 Bund 2012/10 Der RH wies kritisch auf die hohen Risikopotenziale aus dem stark ausgeweiteten Geschäftsbereich Financial Markets (Wertpapier– und CDS–Portfolio) und den geringen Anteil des Finanzierungsgeschäfts am Ertrag hin. 287 Ausgangslage Probleme im Zuge der Finanzkrise 4.1 Im Zuge der akut gewordenen internationalen Finanzkrise war die Kommunalkredit alt im Oktober 2008 mit folgenden gravierenden Problemen konfrontiert: – Hoher Liquiditätsbedarf zur Bereitstellung von zusätzlichen Cash– Collaterals als Sicherheiten für CDS–Verträge aufgrund von negativen Marktentwicklungen (Ausweitung der CDS–Spreads); folgende Faktoren waren dafür maßgeblich: – deutliche Ausweitung der erforderlich gewordenen Besicherungen von 113 Mill. EUR (zum 31. Dezember 2007) auf 1.160 Mill. EUR (zum 31. Dezember 2008), – aufgrund der Liquiditätskrise keine Möglichkeit zur Liquiditätsbeschaffung über den Geld– und Kapitalmarkt ab Ende Oktober 2008, – schlagartiger Anstieg der Liquiditätslücke auf 1,1 Mrd. EUR zum 3. November 2008 insbesondere durch den Entfall der kurzfristigen Refinanzierungsmöglichkeit und damit drohende Zahlungsunfähigkeit sowie – ungedeckter Liquiditätsbedarf zwischen Oktober 2008 und Ende 2008 von 5,8 Mrd. EUR bzw. Ende März 2009 von 9,3 Mrd. EUR; – Hoher Wertberichtigungs– und Vorsorgebedarf; dieser ergab sich aus – dem Wertberichtigungs– und Vorsorgebedarf per Ende 2008 für die Kommunalkredit–Gruppe von 1.795 Mill. EUR und – weiteren GuV–Belastungen von rd. 970 Mill. EUR für das Jahr 2008 durch Verbuchung der CDS–Bestände als Derivate (zuvor als Garantien) bei Anwendung der Mark to Market– Bewertung (zum Marktwert); – Verluste aus Fremdwährungsgeschäften der 50 %–Tochtergesellschaft Dexia Banka Slovensko A.S., Žilina, Slowakei von rd. 100 Mill. EUR (anteilig mit rd. 50 % von Kommunalkredit alt zu tragen). Als weitere unternehmensspezifische Ursache im Zusammenhang mit der Kapitalmarktabhängigkeit der Refinanzierung der Kommunalkredit alt erwies sich die geringe Fristenkonformität bzw. die hohe Fristentransformation in der Refinanzierung. Ende 2008 wies nämlich knapp mehr als 50 % des Gesamtrefinanzierungsvolumens eine Lauf- 288 Bund 2012/10 BMF Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Ausgangslage zeit von weniger als einem Jahr auf, während die Forderungen unter einem Jahr nur 34,7 % aller Forderungen ausmachten. Die Finanzkrise führte finanzierungsseitig zu einem nahezu vollständigen Abbau des Commercial Paper Programms der Kommunalkredit alt, das sich noch im November 2007 auf rd. 5 Mrd. EUR belaufen hatte. 4.2 Der RH hielt fest, dass die Kommunalkredit alt auf das tatsächlich eingetretene drastische Szenario und den damit verbundenen Liquiditäts– und Kapitalbedarf nicht eingerichtet war. Die im Zuge der Finanzkrise sich ausbreitende Vertrauenskrise verschloss der Kommunalkredit alt Ende Oktober 2008 den Zugang zum Kapitalmarkt und blockierte die Refinanzierung im Kurzfristbereich am Interbankenmarkt. EU–Vorgaben 5 Im September 2008 trat die weltweite Finanzkrise — ausgelöst durch den Zusammenbruch der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers — in ihre akute Phase ein. Durch den fast vollständigen Vertrauensverlust der Banken untereinander kam der Handel zwischen den Banken — der sogenannte Interbankenmarkt — zum Erliegen. Dadurch war die wirtschaftliche Existenz vieler Banken unmittelbar bedroht. Um das verloren gegangene Vertrauen wiederherzustellen und um die Interessen der Sparer, Kreditnehmer und Anleger zu schützen, war es daher notwendig, staatliche Rettungsmaßnahmen für eine sofortige Stabilisierung des Bankensystems zu ergreifen. Als wichtigste EU–weite Zielvorgabe wurde — als Reaktion auf die weltweite Finanzkrise — gemäß einem Beschluss des Rates der Europäischen Union (EU) vom 16. Oktober 2008 für den gesamten Bereich der EU festgelegt, dass unter allen Umständen die notwendigen Maßnahmen getroffen werden sollen, um die Stabilität des Finanzsystems zu wahren, die wichtigen Finanzinstitute zu stützen, Konkurse zu vermeiden und die Sicherung der Spareinlagen zu gewährleisten. Österreich entschied sich — wie auch viele andere EU–Staaten — zu diesem Zweck für eine Kombination aus Rekapitalisierungsmaßnahmen, der Übernahme von Haftungen und der Bereitstellung dringend benötigter Liquidität für die betroffenen Kreditinstitute. Die am 27. Oktober 2008 in Kraft getretenen Gesetze — Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG) und Interbankmarktstärkungsgesetz (IBSG), beide BGBl. I Nr. 136/2008 — ermöglichten dem Bund in diesem Zusammenhang die Gewährung von Rekapitalisierungsmaßnahmen, die Übernahme von Haftungen und den Erwerb von Gesellschaftsanteilen für von der Finanzkrise betroffene, in Österreich tätige Banken. Bund 2012/10 289 Nach Inkrafttreten des FinStaG und des IBSG meldete die Republik Österreich am 31. Oktober 2008 die diesbezügliche Beihilfenregelung unter dem Titel „Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilitäts– und dem Interbankmarktstärkungsgesetz für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen in Österreich — Nr. N 557/2008“ bei der Europäischen Kommission an. Die Europäische Kommission genehmigte das Bankenpaket unter derselben Nummer am 9. Dezember 2008. Anteilserwerb durch die Republik Österreich Verhandlungen und Vertragsabschluss 6 (1) Mitte Oktober 2008 stand fest, dass der Liquiditätsbedarf der Kommunalkredit alt nicht vom VBAG–Konzern des Mehrheitseigentümers1 abgedeckt werden würde. Angesichts der bereits mit Anfang November 2008 drohenden Zahlungsunfähigkeit der Kommunalkredit alt nahm der Vorstand in der letzten Oktoberwoche 2008 Gespräche mit Vertretern der Republik Österreich auf, um mittels Staatsintervention eine Insolvenz der Kommunalkredit alt zu vermeiden. Mit dem Beschluss des Bankenpakets (FinStaG und IBSG) im Nationalrat am 21. Oktober 2008 war eine Rettung von Banken aus der Finanzkrise durch den Staat grundsätzlich möglich. (2) An den Verhandlungen mit dem Bund beteiligt waren Vertreter der Kommunalkredit alt und ihrer beiden Hauptaktionäre VBAG und Dexia Crédit Local, des BMF, der Finanzprokuratur sowie der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Auch der damalige Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen war in die Verhandlungen eingebunden. Unter großem Zeitdruck versuchten die Vertreter der Republik Österreich anhand von Unterlagen des Vorstands der Kommunalkredit alt und mittels einer Nachschau in der Bank sowie durch Zuziehung von externen Experten Informationen über die tatsächliche wirtschaftliche Lage der Kommunalkredit alt zu bekommen. Laut Auskunft des BMF sei eine Due diligence– Prüfung in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich gewesen und auch ein Gutachten der OeNB nicht vorgelegen. (3) Eigentümer und Management der Kommunalkredit alt vertraten die Ansicht, dass Staatsgarantien und Kapitalzuschüsse angesichts der problematischen Refinanzierungslage für ein gesichertes Überleben der Bank nicht ausreichend gewesen wären und forcierten eine zumindest mehrheitliche Anteilsübernahme durch die Republik Österreich. Auch die OeNB zog die Überlebensfähigkeit der Bank ohne Staatsbeteiligung in Zweifel. 1 290 direkter Aktionär war die VBAG–Tochtergesellschaft VBKA–Holding GmbH Bund 2012/10 BMF Anteilserwerb durch die Republik Österreich Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Am Freitag, den 31. Oktober 2008 fand im Bundeskanzleramt eine Diskussion zwischen dem damaligen Bundeskanzler, dem Vizekanzler, den weiteren Verhandlern des Bundes, den Direktoriumsmitgliedern der OeNB sowie den Vorständen der FMA und der größten österreichischen Kreditinstitute unter Einschluss der VBAG über die Lage der Kommunalkredit alt statt. Die Vertreter der FMA, der OeNB sowie der Kreditinstitute empfahlen, die Kommunalkredit alt unter allen Umständen zu retten. Dazu wäre nur noch Zeit bis zum Morgen des kommenden Montags, das war der 3. November 2008. Laut Angabe des Präsidenten der Finanzprokuratur hätten in dieser Sitzung er und der Leiter der Gruppe „Finanzmärkte“ des BMF von den anwesenden Regierungsmitgliedern mündlich den Auftrag erhalten, die Anteile an der Kommunalkredit alt für die Republik zu erwerben. (4) Die anschließenden Verhandlungen gestalteten sich äußerst schwierig, weil die bisherigen Eigentümer zunächst nicht bereit waren, Sanierungsbeiträge für die verlustträchtige Bank zu leisten. Zu einer Einigung kam es erst am Montag, den 3. November 2008 in der Früh, buchstäblich im letzten Moment vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Kommunalkredit alt. Zum Zeichen der Einigung unterfertigte der damalige Vizekanzler ein Memorandum of Understanding. Auf dessen Grundlage unterzeichnete die Republik Österreich, vertreten durch den laut eigenen Angaben vom Vizekanzler bevollmächtigten Präsidenten der Finanzprokuratur, am 3. November 2008 den Kaufvertrag über den Erwerb von 99,78 % der Anteile der damaligen Aktionäre VBAG und Dexia Crédit Local an der Kommunalkredit alt um je 1 EUR; 0,22 % der Anteile verblieben beim Österreichischen Gemeindebund. Der Eigentumsübergang der Aktien erfolgte mit 5. Jänner 2009. (5) Nach der Anteilsübernahme der Kommunalkredit alt durch den Bund stellten die OeNB und die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) die noch im Jahr 2008 benötigten Mittel zur Sicherung der Liquidität der Kommunalkredit alt (insgesamt 5,300 Mrd. EUR) zur Verfügung (siehe TZ 18). Dokumentation Bund 2012/10 7.1 Bei den Verhandlungen über die Rettung der Kommunalkredit alt waren auf Seiten des Bundes das BMF und die Finanzprokuratur federführend. Keine dieser Einrichtungen konnte jedoch Akten über die Verhandlungen bzw. über den Vertragsabschluss vorlegen. Der RH war bei der Erhebung der Sachverhalte auf teilweise im Nachhinein verfasste Gesprächsprotokolle, mündliche Auskünfte, vereinzelte Aktenvermerke u.Ä. angewiesen. Zeitnah verfasste Dokumentationen lagen kaum vor. Laut Auskunft des BMF sowie der Finanzprokuratur sei es wegen des großen Zeitdrucks bei den Verhandlungen nicht mög291 Anteilserwerb durch die Republik Österreich lich gewesen, den Verhandlungsverlauf bis hin zum Vertragsabschluss aktenmäßig zu dokumentieren. Sie verwiesen auf den Inhalt des Kaufvertrags, der das Verhandlungsergebnis wiedergebe. Der Vertrag über die Anteilsübernahme sowie auch andere Verträge, mit denen die Republik Österreich Verpflichtungen übernommen hatte, konnten dem RH von keiner der geprüften Stellen im Original vorgelegt werden. Einige der vorgelegten Vertragsausdrucke bzw. –dateien waren unvollständig; sie nahmen auf Anlagen Bezug, die das vorgelegte Dokument nicht beinhaltete (z.B. in der Bürgschaftsvereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Kommunalkredit alt vom 24. April 2009). 7.2 Der RH kritisierte die mangelnde Dokumentation des Anteilserwerbs durch die Republik Österreich an der Kommunalkredit alt. Dies erschwerte das Nachvollziehen der Vorgänge und insbesondere der Entscheidungsgründe für die getroffenen Maßnahmen. Der RH hielt es für unbedingt erforderlich, Vorgänge von einer solchen Tragweite und mit derart hohen finanziellen Auswirkungen nachvollziehbar zu dokumentieren bzw. offizielle Akten darüber anzulegen. Auch großer Zeitdruck dürfte seiner Ansicht nach nicht dazu führen, dass nicht einmal im Nachhinein die entsprechenden Unterlagen verfasst werden. 7.3 Das BMF verwies auf die angespannte Situation im Finanzsektor ab dem 15. September 2008 (Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers). Es habe im internationalen Gleichklang rascher Handlungs– und Entscheidungsbedarf in einem strukturell noch nicht festgelegten Umfeld bestanden, für welches die gesetzliche Basis wie auch die notwendigen organisatorischen Abläufe erst hätten geschaffen werden müssen. Nach dem Ersuchen der Kommunalkredit alt um staatliche Unterstützung nach dem FinStaG vom 27. Oktober 2008 seien ad hoc zahlreiche Informationsgespräche mit Vertretern der Bankenaufsicht (FMA und OeNB) abgehalten worden. Aufgrund des engen Zeitrahmens hätte nicht auf gesondert erstellte Prüfungsunterlagen der OeNB oder ein eigens von dieser eingeholtes Gutachten, sondern im Wesentlichen auf Angaben der Bank und des Bankprüfers zurückgegriffen werden können. Zudem habe sich im Laufe der Verhandlungen — neben der Kommunalfinanzierung im In– und Ausland — eine komplexe, international vernetzte Bankstruktur mit jedenfalls erst im Nachhinein feststellbaren Risiken gezeigt. Aufgrund des besonderen Zeitdrucks hätten nur die groben Probleme der Bank identifiziert werden können. 292 Bund 2012/10 BMF Anteilserwerb durch die Republik Österreich Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Es sei daher insgesamt nicht möglich gewesen, alle Protokolle und Aktenvermerke zeitnah zu verfassen. Seitens des BMF seien im Nachhinein neben den Protokollen auch in einer zusammenfassenden Darstellung die Sanierung der Kommunalkredit alt und die vorrangigen Maßnahmen dargelegt und den Akten beigefügt worden. Zudem sei das Verhandlungsergebnis den jeweiligen Verträgen und dem „Überleben“ der Kommunalkredit alt zu entnehmen. Weiters führte das BMF aus, dass die Verträge über die Verstaatlichung im BMF jedenfalls in Kopie vorhanden seien, so dass die Kritik des RH an der nicht nachvollziehbaren Dokumentation nicht geteilt werde. 7.4 Der RH verblieb bei seiner Ansicht, dass Vorgänge von einer solchen Tragweite und mit derart hohen finanziellen Auswirkungen nachvollziehbar dokumentiert werden müssen. Er hielt nochmals fest, dass ihm ein offizieller Akt über die Verstaatlichung der Kommunalkredit alt vom BMF nicht vorgelegt wurde. Weiters entgegnete der RH dem BMF, dass — zudem teilweise unvollständige — Vertragskopien für eine nachvollziehbare Dokumentation nicht ausreichend waren. Ein Vertrag stellt nämlich das Ergebnis von Verhandlungen dar; der Ablauf des Geschehens und vor allem die Gründe für die Entscheidungen waren damit nicht hinreichend dokumentiert. Entscheidungsgründe für die Anteilsübernahme Bund 2012/10 8.1 Die lückenhaft vorhandenen Protokolle über die Verhandlungen enthielten nur wenige Anhaltspunkte für die Entscheidung der Republik Österreich, die Anteile an der Kommunalkredit alt zu übernehmen. Laut den verfügbaren Unterlagen war erkennbar, dass hauptsächlich über die Bedingungen der Anteilsübernahme diskutiert, der Einstieg des Bundes in die Kommunalkredit alt selbst aber kaum hinterfragt wurde. Laut Auskunft des BMF hätte es auch keine Alternative zum Anteilserwerb durch den Bund gegeben, weil die vormaligen Eigentümer VBAG und Dexia Crédit Local kein Interesse am Behalten ihrer Anteile gehabt hätten. Darüber hinaus hatte es auf europäischer Ebene einen Beschluss des Rates gegeben, kein Kreditinstitut insolvent werden zu lassen. Laut Auskunft der Finanzprokuratur hätten die OeNB und die FMA in mündlichen Expertisen gefordert, die Kommunalkredit alt unter allen Umständen zu retten, um einen Schaden für Österreich zu vermeiden. 8.2 Der RH vermisste ernsthafte und nachvollziehbare Erwägungen seitens des BMF über mögliche Alternativen zum finanziellen Engagement des Bundes. 293 Anteilserwerb durch die Republik Österreich 294 8.3 Laut Stellungnahme des BMF sei die Rettung der Kommunalkredit alt auch in einem gesamtwirtschaftlichen Konnex zu sehen. Vorrangige Ziele des Bundes seien die Vermeidung einer Destabilisierung des Finanzplatzes Österreich und die Vermeidung von negativen Auswirkungen auf das Rating der Republik Österreich gewesen. Darüber hinaus habe die wirtschaftliche Lage der Bank ein rasches Handeln notwendig gemacht, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit ab dem 3. November 2008 zu verhindern. Das BMF habe im Anschluss an die Anteilsübernahme sehr wohl tiefgehende Überlegungen zur Restrukturierung und nachhaltigen Sanierung der Bank angestellt. Diesen Ausführungen folgend sei die Übernahme der Kommunalkredit alt der einzig gangbare Weg gewesen, weshalb der Kritik des RH entschieden entgegengetreten werde. 8.4 Der RH bekräftigte, dass sich seine Kritik auf die mangelnde Nachvollziehbarkeit von Erwägungen zur bzw. vor der Entscheidung für die Verstaatlichung bezog. Er entgegnete dem BMF, dass sich aus dessen Ausführungen die Unmöglichkeit von alternativen Vorgangsweisen keineswegs zwingend ableiten ließ. Insbesondere verwies er dabei auf von mehreren Stellen geäußerte Zweifel an der Notwendigkeit der Kommunalkredit für die kommunale Finanzierung in Österreich (siehe TZ 9). 9.1 Aus den Unterlagen der VBAG sowie des Vorstands der Kommunalkredit alt, die zur Zeit der Verhandlungen mit dem Bund vorlagen, gingen einige konkrete Argumente für eine Rettung der Kommunalkredit alt durch den Bund hervor. Demzufolge sei die Kommunalkredit alt für die österreichische öffentliche Finanzierung systemrelevant gewesen. Aus einem Bericht der Finanzprokuratur ging jedoch andererseits hervor, dass nach Ansicht des Kommunalkredit alt–Vorstands eine kommunale Finanzierung von der Kommunalkredit alt nicht profitabel geführt werden könne. Weiters zog die OeNB laut Aufzeichnungen des BMF zwar eine geordnete Abwicklung einem Konkurs der Kommunalkredit alt vor, sah aber kein langfristiges Geschäftsmodell für sie. 9.2 Aus den vorliegenden Unterlagen war nach Ansicht des RH zur Zeit der Verhandlungen über die Anteilsübernahme nicht eindeutig abzuleiten, dass ein Weiterbestehen der Kommunalkredit alt für die kommunale Finanzierung in Österreich unabdingbar notwendig war. 9.3 Laut Stellungnahme des BMF seien wegen des Zeitdrucks bei der Entscheidung zur Rettung der Kommunalkredit alt keine fundierten volkswirtschaftlichen Analysen durchgeführt worden. Auch die AufsichtsBund 2012/10 BMF Anteilserwerb durch die Republik Österreich Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG behörden hätten dem BMF keine solchen Analysen vorlegen können. Aus den Verhandlungen sei jedoch immer klar ersichtlich gewesen, dass die Kommunalkredit alt wegen ihrer beherrschenden Stellung in der österreichischen Kommunalfinanzierung als systemrelevante Bank einzustufen und durch Maßnahmen nach FinStaG und IBSG zu stützen gewesen sei. Es habe hohes Interesse an der Vermeidung eines Zusammenbruchs der Bank bestanden. Das BMF verwies auch auf eine Presseaussendung der OeNB vom Tag der Unterzeichnung des Verstaatlichungsvertrags (3. November 2008). Darin „begrüßte der Gouverneur der OeNB den raschen und positiven Abschluss der Verhandlungen rund um die Stabilisierung der Kommunalkredit Austria AG“ und vertrat die Meinung, dass „die Übernahme der Kommunalkredit eine wichtige Maßnahme zur Aufrechterhaltung günstiger öffentlicher Finanzierungsmöglichkeiten darstellt und deshalb von besonderer Bedeutung für die österreichische Volkswirtschaft ist“. 9.4 Der RH entgegnete, dass er gerade wegen des Fehlens fundierter volkswirtschaftlicher Analysen die Einstufung der Kommunalkredit alt als unter allen Umständen zu erhaltende, systemrelevante Bank und die unabdingbare Notwendigkeit ihrer Existenz für die kommunale Finanzierung in Österreich — insbesondere auch angesichts der in einem Bericht der Finanzprokuratur und in Aufzeichnungen des BMF dokumentierten Zweifeln am Geschäftsmodell der Kommunalkredit alt als kommunaler Finanzierer — nicht nachvollziehen konnte. 10.1 Ein weiteres Argument in der VBAG–Unterlage betraf die weitreichende Bedeutung der Funktionsfähigkeit der Kommunalkredit alt für den Volksbankensektor. Aufgrund eines Berichts der Staatskommissärin der VBAG ersuchte die FMA am 27. Oktober 2008 die OeNB um eine Sonderanalyse der VBAG gemäß § 79 Abs. 4a BWG unter besonderer Berücksichtigung der Umstände bei der Kommunalkredit alt, um einen eventuellen behördlichen Handlungsbedarf hinsichtlich der VBAG feststellen zu können. Aus den dem RH vorliegenden Akten war nicht ersichtlich, wann und ob diese Sonderanalyse überhaupt bei der FMA einging. Ein Bericht der OeNB, der dem RH als Sonderanalyse vorgelegt wurde, beschäftigte sich nahezu ausschließlich mit der Kommunalkredit alt und hielt bezüglich der VBAG lediglich fest, dass sie durch einen Verkauf der Kommunalkredit alt vermutlich hohe Verluste realisieren würde. Die Finanzprokuratur vertrat laut einem Protokoll über eine am 27. Oktober 2008 im BMF durchgeführte Besprechung die Meinung, dass Sanierungsmaßnahmen auf Ebene der VBAG–Gruppe wirksamer sein könnten, Bund 2012/10 295 Anteilserwerb durch die Republik Österreich als die Mittel für die VBAG–Tochter Kommunalkredit alt zu verwenden. In den Unterlagen fand sich kein Hinweis darauf, dass dieser Ansatz weiterverfolgt wurde. In einer Sitzung des Aufsichtsrates der VBAG vom 24. Oktober 2008, deren wesentlicher Inhalt die Lage aufgrund der prekären Situation der Kommunalkredit alt war, wurde besprochen, dass selbst bei einer Vollabschreibung der Kommunalkredit alt–Beteiligung noch ein ausschüttungsfähiges Jahresergebnis der VBAG darstellbar wäre. 296 10.2 Der RH hielt fest, dass laut den vorliegenden Unterlagen eine allfällige Insolvenz der Kommunalkredit alt die Situation der VBAG zwar erschwert, ihre Existenz selbst offenbar nicht gefährdet hätte. Im Übrigen musste aufgrund des Anteilserwerbs durch den Bund für 1 EUR ohnehin der ganze Buchwert der Kommunalkredit alt–Beteiligung abgeschrieben werden. Weiters vertrat auch der RH die Ansicht, dass eine finanzielle Hilfe, die einer Konzernmuttergesellschaft direkt zufließt, für diese wirksamer ist, als wenn sie einer Tochtergesellschaft gewährt wird, die nur zu 51 % in ihrem Eigentum steht. 10.3 Laut Stellungnahme des BMF würden die Feststellungen des RH von der Überlegung eines Konkurses der Kommunalkredit alt und diesfalls der Stützung der VBAG ausgehen. Diese Ansicht verkenne die Auswirkungen auf Ebene der Kommunalkredit alt selbst, die Aspekte der Finanzmarktstabilität, die Auswirkungen auf andere österreichische Kreditinstitute und die Kredit– und Einlagenbeziehungen der Kommunalkredit zu anderen Banken. 10.4 Der RH erwiderte dem BMF, dass sich seine diesbezüglichen Ausführungen ausschließlich mit den Auswirkungen auf den Volksbankensektor befassten, er jedoch unter den TZ 8, 9, 11 und 12 auch andere, in der Stellungnahme angesprochene Auswirkungen der Anteilsübernahme durch den Bund behandelte. 11.1 Der Vorstand der Kommunalkredit alt wies auch darauf hin, dass die Kommunalkredit alt ein großes Volumen an mündelsicheren gedeckten Schuldverschreibungen emittiert habe. 11.2 Der RH bemerkte dazu, dass diese Schuldverschreibungen auch im Fall einer Insolvenz des Emittenten durch Wertpapiere besichert waren. 12.1 In Beantwortungen parlamentarischer Anfragen und in sonstigen Stellungnahmen des BMF fanden sich weitere Argumente für eine Rettung Bund 2012/10 BMF Anteilserwerb durch die Republik Österreich Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG der Kommunalkredit alt. So wurde ihre hohe systemische Verflechtung mit anderen österreichischen Kreditinstituten angeführt. Weiters vertrat das BMF die Meinung, dass eine Insolvenz der Kommunalkredit alt zu einer massiven Marktstörung geführt hätte, weil die Kommunalkredit alt das größte Portfolio an CDS aller österreichischen Kreditinstitute aufgewiesen habe. Vermögensflüsse anlässlich der Anteilsübernahme 12.2 Der RH merkte an, dass diese Begründungen im Nachhinein verfasst wurden. Zur Zeit der Entscheidung über die Rettung bzw. den Anteilserwerb an der Kommunalkredit alt lagen seiner Ansicht nach keine fundierten volkswirtschaftlichen Analysen vor, aus denen die Notwendigkeit des Weiterbestehens der Kommunalkredit alt hervorging. 13.1 (1) Die Vereinbarung vom 3. November 2008 zwischen dem Bund, der VBAG, der Dexia Crédit Local und der Kommunalkredit alt sah vor, dass der Bund sämtliche Anteile der VBAG und der Dexia Crédit Local an der Kommunalkredit alt gemäß den Bestimmungen des FinStaG um jeweils 1 EUR erwarb. Die Marktwertbilanz zum 31. Dezember 2008 wies für den Kommunalkredit alt–Konzern ein negatives Eigenkapital von rd. 2,405 Mrd. EUR aus. (2) Weiters war in der Vereinbarung die Abtretung des 49 %–Anteils der Kommunalkredit alt an der Dexia Kommunalkredit Bank AG (DexiaKom) an die Dexia Crédit Local für ebenfalls 1 EUR vorgesehen. Die DexiaKom war ein Tochterunternehmen der Dexia Crédit Local und der Kommunalkredit alt, das mit einer Reihe von Tochtergesellschaften im Public Finance–Markt in den osteuropäischen Ländern tätig war. Zu ihren Aktiva zählte auch ein Bankennetz in der Slowakei mit rd. 800 Mitarbeitern. Der DexiaKom–Konzern hatte in etwa die Größe eines Viertels der Kommunalkredit alt–Gruppe. Sein Neugeschäft entwickelte sich in den Jahren 2006 bis 2008 sowohl vom Volumen als auch von den Margen her deutlich besser als jenes der Kommunalkredit alt–Gruppe. Im Jahresabschluss 2008 wies die DexiaKom ein zu Marktwerten bewertetes Eigenkapital von rd. 111 Mill. EUR auf. Laut eigener Auskunft wollte das BMF möglichst viele Risiken vermeiden und sah es deshalb als vorteilhaft an, den DexiaKom–Anteil aus der Kommunalkredit alt abzugeben. (3) Am 24. September 2008 hatten die VBAG, die Dexia Crédit Local und der Österreichische Gemeindebund als Eigentümer einen Gesellschafterzuschuss für die Kommunalkredit alt in Höhe von 95 Mill. EUR vereinbart. An diesem Tag hatte auch der Aufsichtsrat der Kommunalkredit alt einen Gesellschafterzuschuss für die DexiaKom beschlossen, wovon rd. 29,50 Mill. EUR die Kommunalkredit alt zu tragen hatte. Am Bund 2012/10 297 Anteilserwerb durch die Republik Österreich 24. Oktober 2008 hatte der Aufsichtsrat der Kommunalkredit alt — während der Verhandlungen über ihre Rettung — wegen eines Schadensfalls in der slowakischen Tochtergesellschaft einen weiteren Gesellschafterzuschuss für die DexiaKom beschlossen, wovon 20 Mill. EUR auf die Kommunalkredit alt entfielen. In der Vereinbarung über den Anteilserwerb war die ursprünglich vereinbarte Kapitalzufuhr der damaligen Eigentümer für die Kommunalkredit alt einvernehmlich zurückgezogen worden, während die von der Kommunalkredit alt getragenen Zuschüsse zur DexiaKom von insgesamt 49,50 Mill. EUR, die in der Folge im Alleineigentum der Dexia Crédit Local stehen sollte, unangetastet geblieben waren. (4) Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über den Anteilserwerb durch den Bund hatten sowohl die Dexia Crédit Local2 als auch die VBAG Forderungen in Form unbesicherter Einlagen gegenüber der Kommunalkredit alt. Laut diesem Vertrag hatte die Dexia Crédit Local 200 Mill. EUR von rd. 773 Mill. EUR solcher Forderungen in Partizipationskapital umzuwandeln, die VBAG 172,5 Mill. EUR von 225 Mill. EUR unbesicherter Forderungen. Dieses Partizipationskapital war dem Eigenkapital der Kommunalkredit alt zuzurechnen und ist verlusttragend unter UGB/BWG–Bestimmungen. Eine weitere Vertragsbestimmung sah vor, die Fälligkeit der Rückzahlung von — durch Wertpapiere besicherten — Forderungen der Dexia– Gruppe gegen die Kommunalkredit alt im Höhe von rd. 710,34 Mill. EUR als mittelfristige Einlage von Februar bzw. März 2009 bis 30. Juni 2009 zu stunden. Der Bund hatte dafür zu sorgen, dass der Kommunalkredit alt die notwendige Liquidität (laut Planung der Kommunalkredit alt bis Ende 2008 mit bis zu 6,050 Mrd. EUR) durch Inanspruchnahme von Maßnahmen gemäß IBSG und FinStaG bereitgestellt wird, wobei die Kommunalkredit alt verpflichtet war, alle anderen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Liquiditätsbeschaffung zu nutzen. 13.2 Der RH hielt fest, dass der von der Republik Österreich für die erworbenen Anteile an der Kommunalkredit alt zu zahlende Kaufpreis sich in den negativen wirtschaftlichen Bewertungen der Kommunalkredit alt nicht widerspiegelte, sondern ein verhandeltes Ergebnis darstellte. Unter diesen Gesichtspunkten waren auch die weiteren Vertragsbestandteile, nämlich die Abgabe des 49 %–Anteils an der DexiaKom um einen symbolischen Kaufpreis von 1 EUR sowie die Beschlüsse zur Leistung von Gesellschafterzuschüssen durch die Kommunalkredit alt 2 298 inkl. ihrer Schwestergesellschaft Dexia Banque Internationale à Luxembourg Bund 2012/10 BMF Anteilserwerb durch die Republik Österreich Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG an die DexiaKom, zu beurteilen. Demgegenüber wurde im Übernahmevertrag einvernehmlich auf das der Kommunalkredit alt von den Alteigentümern schon im September 2008 zugesagte Eigenkapital verzichtet. Die in Partizipationskapital umgewandelten Forderungen der VBAG und der Dexia–Gruppe stärkten nach Ansicht des RH die Eigenkapitalbasis der Kommunalkredit alt, brachten aber keine Liquidität in die Bank. Für die Alteigentümer bedeutete dies — rein wirtschaftlich gesehen — keinen Verzicht, weil diese Forderungen im Fall einer Insolvenz der Kommunalkredit alt, wie sie ohne das Eingreifen des Bundes unvermeidlich gewesen wäre, ohnehin nicht werthaltig gewesen wären. Der RH stellte fest, dass durch die Anteilsübernahme des Bundes die unbesicherten Forderungen der Alteigentümer wieder werthaltig wurden; soweit sie in Partizipationskapital umgewandelt wurden, waren sie als Risikokapital anzusehen, das von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der Kommunalkredit alt abhängig war. Weiters stellte die Stundung der besicherten Einlagen der Dexia–Gruppe nach Ansicht des RH eine auf wenige Monate beschränkte Liquiditätshilfe für die Kommunalkredit alt dar. 13.3 Laut Stellungnahme der Kommunalkredit seien — zusätzlich zu den dargestellten — weitere Restrukturierungsbeiträge privater Partner der Bank (im Wesentlichen Investoren in nachrangige Anleihen bzw. Partizipationskapital) in der Höhe von 372,3 Mill. EUR (zum 31. Dezember 2011) herangezogen worden. 13.4 Der RH hielt fest, dass sich seine Feststellungen auf die Beteiligung der Alteigentümer an der Restrukturierung der Kommunalkredit alt bezogen. Er verwies nochmals kritisch — auch unter Berücksichtigung der Zahlungen für die DexiaKom von insgesamt 49,50 Mill. EUR — auf das im Vergleich zu den Alteigentümern hohe finanzielle Engagement des Bundes infolge der Anteilsübernahme an der Kommunalkredit alt. Gesellschaftsrechtliche Änderungen Eigentümerstruktur nach der Anteilsübernahme Bund 2012/10 14 Der Eigentumsübergang des von der Republik Österreich erworbenen Aktienanteils von 99,78 % an der Kommunalkredit alt erfolgte mit 5. Jänner 2009 (Closing mit der Republik Österreich); die restlichen 0,22 % verblieben im Eigentum des Österreichischen Gemeindebundes. Daraus ergab sich folgende Eigentümerstruktur: 299 Gesellschaftsrechtliche Änderungen Abbildung 4: Eigentümerstruktur und Beteiligungen der Kommunalkredit nach dem Anteilserwerb durch die Republik Österreich (Auszug) Dexia Crédit Local Republik Österreich 100,00 % Österreichischer Gemeindebund 99,78 % Dexia Kommunalkredit Bank AG 0,22 % Kommunalkredit Austria AG 100,00 % Kommunalkredit Depotbank AG 100,00 % Kommunalkredit International Bank Ltd. (KIB) Quelle: Kommunalkredit Eigentümerstruktur nach der Restrukturierung (Abspaltung) 15 (1) Im ersten Halbjahr 2009 erarbeitete die Kommunalkredit alt entsprechend den Erfordernissen des FinStaG und den Leitlinien der Europäischen Kommission den Umstrukturierungsplan, den das BMF am 10. Juni 2009 bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung einreichte. Die Sanierung und die Restrukturierung der Kommunalkredit alt hatte folgende Ziele: – Vermeidung von volkswirtschaftlichem Schaden, – Minimierung der Beanspruchung von Ressourcen der öffentlichen Hand, – Vermeidung einer Destabilisierung des Finanzplatzes Österreich, 300 Bund 2012/10 BMF Gesellschaftsrechtliche Änderungen Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG – Wahrung der Handlungsflexibilität für die Republik Österreich, – keine Verlustrealisierungen in einem „distressed market“ und Wahrung von Wertaufholungspotenzialen, – höchstmöglicher Eigenbeitrag der Bank zur Sanierung aus dem bestehenden Geschäft, – Repositionierung des Geschäftsmodells und Ausrichtung der neuen Kommunalkredit Austria AG auf kommunales und infrastrukturnahes Projektgeschäft und – Privatisierung der Kernbank bei Erholung der Märkte bzw. optimiertem Zeitpunkt. (2) Die bestmögliche Umsetzung dieser Ziele sollte durch eine Trennung (Spaltung) der Kommunalkredit alt in zwei Kreditinstitute erreicht werden, die einen strategischen und nicht strategischen Geschäftsbereich umfassten. Die folgende Grafik veranschaulicht die neue Unternehmensorganisation: Abbildung 5: Neue Unternehmensorganisation nach der Spaltung und vor der Restrukturierung Kommunalkredit Austria AG NEU Kommunalkredit Austria AGALT Kommunales Geschäft Refinanzierung strategische Aktivitäten Kommunales Geschäft Wertpapiere Refinanzierung Spaltung gemäß SpaltG KA Finanz AG Sonstige CDS–Portfolio Wertpapiere KIB Sonstige Refinanzierung nicht strategische Aktivitäten CDS–Portfolio Quellen: Kommunalkredit, KA Finanz AG Bund 2012/10 301 Gesellschaftsrechtliche Änderungen Die Finanzierungs– und Betreuungsaktivitäten von Kommunen (Kerngeschäft) wurden in die frühere Kommunalkredit Depotbank AG, die sich im Konzernbesitz befand, im Wege der Spaltung zur Aufnahme nach § 5 sowie § 17 Z 5 Spaltungsgesetz i.V.m. § 220b Abs. 2 AktG übertragen. Die Spaltung wurde nach Eintragung ins Firmenbuch am 28. November 2009 wirksam. Gleichzeitig wurde die Kommunalkredit alt in die KA Finanz AG und die Kommunalkredit Depotbank AG in Kommunalkredit Austria AG (Kommunalkredit) umbenannt. Die Kommunalkredit fungierte seither als spezialisierter Anbieter für Gemeinden, Länder und öffentliche Institutionen im Bereich kommunaler und infrastrukturnaher Projektfinanzierungen sowie Finanzdienstleistungen an Kommunen mit Schwerpunkt auf österreichische Kunden. Das nicht strategische Geschäft (Wertpapier– und CDS–Portfolio) sowie die Beteiligung an der Kommunalkredit International Bank Ltd. (KIB), Zypern, verblieben in der KA Finanz AG. Die KIB war am 10. Juli 2002 als eigenständige Tochter der Kommunalkredit alt gegründet worden. Ihre Geschäftsaktivitäten waren ähnlich jenen der KA Finanz AG, ihr Vermögen war nicht strategischer Natur. Die KIB wurde am 18. September 2010 durch eine grenzüberschreitende Verschmelzung in die KA Finanz AG fusioniert. Der unternehmens– und steuerrechtliche Verschmelzungsstichtag war der 31. Dezember 2009. Mit der durch die Verschmelzung verbundenen Auflösung des KA Finanz AG–Konzerns wurde die Rechnungslegung nach IFRS per 30. September 2010 eingestellt; die KA Finanz AG bilanziert seither nur nach UGB/BWG– Bestimmungen. Die KA Finanz AG war seit der Spaltung für den strukturierten Abbau des nicht strategischen Portfolios der Kommunalkredit alt zuständig. Ziel der KA Finanz AG war der fokussierte Risikoabbau bei Minimierung des Einsatzes öffentlicher Ressourcen, unter Wahrung von Wertaufholungspotenzialen bei bestmöglichem Eigenbeitrag. Diese Tätigkeit umfasste daher auch die Refinanzierung ihrer Aktiva, soweit diese noch nicht abgewickelt werden konnten. Ein aktivseitiger Aufbau des Geschäftsvolumens (Neugeschäft) fand nicht mehr statt. Die Durchführung der Spaltung war mit der Europäischen Kommission akkordiert. (3) Die Eigentümerstruktur an den beiden Gesellschaften nach der Restrukturierung (Abspaltung) stellte sich wie folgt dar: 302 Bund 2012/10 BMF Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Gesellschaftsrechtliche Änderungen Abbildung 6: Eigentümerstruktur der Kommunalkredit und KA Finanz AG nach Restrukturierung (Abspaltung) Österreichischer Gemeindebund 99,78 % Kommunalkredit Austria AGNEU 0,22 % 99,78 % Republik Österreich 0,22 % KA Finanz AG (KIB in KA Finanz AG enthalten) Quellen: Kommunalkredit, KA Finanz AG Die Republik Österreich hielt 99,78 % der Anteile der Kommunalkredit und der KA Finanz AG, die restlichen 0,22 % waren jeweils im Eigentum des Österreichischen Gemeindebundes. Beide Gesellschaften agierten voneinander unabhängig; es bestand keine Holdingbeziehung. Organisatorisch bestand hinsichtlich der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates von Kommunalkredit und KA Finanz AG Personenidentität. Die Kommunalkredit agierte seit der Spaltung als Dienstleister für die KA Finanz AG. In der KA Finanz AG waren mit Stichtag 31. Dezember 2010 zwölf Mitarbeiter der Kommunalkredit aufgrund einer Arbeitskräfteüberlassungsvereinbarung tätig. Zudem erbrachte die Kommunalkredit über ein Service Level Agreement (Geschäftsbesorgungsvertrag) genau definierte Dienstleistungen an die KA Finanz AG. Zur Sicherstellung der Interessen der jeweiligen Gesellschaft bzw. zur Vermeidung von Interessenskonflikten in der Geschäftsbeziehung wurde ein eigener Konfliktmanagementprozess eingerichtet. Genehmigung der Europäischen Kommission Bund 2012/10 16 Die Europäische Kommission genehmigte am 31. März 2011 die staatlichen Maßnahmen (Beihilfeverfahren) zugunsten der Kommunalkredit alt und damit den am 10. Juni 2009 eingereichten Umstrukturierungsplan und schloss das EU–Beihilfeverfahren betreffend die Kommunalkredit Austria AG positiv ab. Mit dieser Entscheidung wurde 303 Gesellschaftsrechtliche Änderungen auch die gesellschaftsrechtliche Restrukturierung unter den Kriterien des EU–Wettbewerbsrechts anerkannt. Laut der Europäischen Kommission ist der Umstrukturierungsplan geeignet, die Rentabilität der Bank wiederherzustellen, und stellt dieser sicher, dass beihilfenbedingte Wettbewerbsverzerrungen angemessen begrenzt werden. Die Kommunalkredit verpflichtete sich, das jährliche Wachstum ihrer gesamten Aktiva zu beschränken und ihre Bilanzsumme gegenüber der Bilanzsumme der Kommunalkredit alt (mit Stand Ende 2008) um einen wesentlichen Prozentsatz zu verringern. Gemäß den Auflagen der Europäischen Kommission muss die Kommunalkredit bis 30. Juni 2013 zur Gänze privatisiert werden. Gemäß § 2 Abs. 3 FinStaG war ebenfalls die Privatisierung der vom Bund erworbenen Gesellschaftsanteile nach Erreichen des Zwecks der Rekapitalisierung unter Bedachtnahme auf die Kapitalmarktsituation vorgesehen. In Umsetzung dieser Entscheidung der Europäischen Kommission beschloss der Ministerrat in seiner Sitzung vom 29. November 2011, die FIMBAG Finanzmarktbeteiligung Aktiengesellschaft des Bundes (FIMBAG) mit der gänzlichen Privatisierung der Gesellschaftsanteile des Bundes an der Kommunalkredit zu beauftragen. Die von der FIMBAG lukrierten Privatisierungserlöse sind abzüglich der Kosten der Privatisierung gemäß Art. III § 13 Abs. 3 ÖIAG–Gesetz 2000 an den Bund abzuführen. Maßnahmen des Bankenpakets FinStaG und IBSG 17 Das österreichische Bankenpaket trat am 27. Oktober 2008 in der ersten Fassung (BGBl. I Nr. 136/2008) in Kraft. Es bestand aus dem IBSG und dem FinStaG, der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Festlegung näherer Bestimmungen über die Bedingungen und Auflagen für Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz und dem Interbankmarktstärkungsgesetz (BGBl. II Nr. 382/2008) sowie einer Reihe von Novellierungen zu bestehenden Gesetzen.3 Der finanzielle Rahmen des Bankenpakets belief sich auf ursprünglich insgesamt 100 Mrd. EUR. Der gesetzlich genehmigte Rahmen des Bankenpakets entwickelte sich zwischen Oktober 2008 und Jänner 2011 durch eine schrittweise Abschichtung von den ursprünglich genehmigten 100 Mrd. EUR auf 15 Mrd. EUR wie folgt: 3 304 BWG, ÖIAG–Gesetz 2000, Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, Börsegesetz, Bundesfinanzgesetz 2008 Bund 2012/10 BMF Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Maßnahmen des Bankenpakets Tabelle 1: Entwicklung des Bankenpakets Oktober 2008 August 2009 Juni 2010 Jänner 2011 in Mrd. EUR Rahmen gemäß FinStaG 15 15 15 15 Rahmen gemäß IBSG 75 65 50 – Einlagensicherung gemäß BWG 10 10 – – Quelle: BMF, RH Für Rekapitalisierungsmaßnahmen gemäß FinStaG waren im Bankenpaket maximal 15 Mrd. EUR vorgesehen. Der Haftungsrahmen blieb zwischen 2008 und 2011 unverändert (BGBl. I Nr. 136/2008). Das IBSG hatte zunächst einen Haftungsrahmen von 75 Mrd. EUR (BGBl. I Nr. 136/2008). Im August 2009 verringerte sich der ursprüngliche Rahmen gemäß IBSG von 75 Mrd. EUR durch eine Umwidmung in Haftungen für Firmenkredite nach dem Unternehmensliquiditätsgesetz auf 65 Mrd. EUR (BGBl. I Nr. 78/2009). Im Juni 2010 verringerte er sich durch eine weitere Umwidmung zugunsten des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes (Schutzschirm und Griechenlandhilfe) nochmals um 15 Mrd. EUR auf 50 Mrd. EUR (BGBl. I Nr. 32/2010). Ab 2011 konnte der Bund keine neuen Haftungen gemäß IBSG mehr übernehmen, weil das IBSG mit Ende 2010 auslief. Der für die Neuregelung der Einlagensicherung vorgesehene Rahmen von 10 Mrd. EUR wurde nicht in Anspruch genommen; die gesetzliche Regelung lief mit 31. Dezember 2009 aus. Überblick über Maßnahmen für Kommunalkredit und KA Finanz AG Bund 2012/10 Maßnahmen gemäß FinStaG 18 (1) Gemäß FinStaG erhielten die Kommunalkredit und die KA Finanz AG aus dem Bankenpaket Haftungen, Gesellschafterzuschüsse und Kapitalerhöhungen wie folgt: 305 Maßnahmen des Bankenpakets Tabelle 2: Maßnahmen für Kommunalkredit und KA Finanz AG gemäß FinStaG Maßnahmen gemäß FinStaG Betrag1 20082 20092 20102 in Mrd. EUR davon Haftungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 und 2 Kommunalkredit Austria AG 7,508 6,508 1,000 1,000 21.11.2008 – 23.03.2009 4,300 4,300 – – 22.12.2008 – 22.01.2009 1,000 1,000 – – 30.11.20093 1,208 1,208 – – 1,000 – 1,000 1,000 – – – – 0,220 – 0,220 0,220 Kommunalkredit Austria AG 0,220 – 0,220 0,220 17.11.2009 0,220 – 0,220 0,220 0,165 – 0,090 0,165 Kommunalkredit Austria AG 0,030 – 0,030 0,030 30.11.2009 0,030 – 0,030 0,030 KA Finanz AG 0,135 – 0,060 0,135 15.12.2009 0,060 – 0,060 0,060 30.03.2010 0,017 – – 0,017 30.04.2010 0,008 – – 0,008 31.05.2010 0,009 – – 0,009 30.06.2010 0,008 – – 0,008 31.07.2010 0,009 – – 0,009 31.08.2010 0,009 – – 0,009 30.09.2010 0,009 – – 0,009 31.10.2010 0,006 – – 0,006 0,000 – 0,000 0,000 0,000 – 0,000 0,000 31.12.2008 – 30.11.2009 – 30.11.2012 davon Partizipationskapital gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 davon Kapitalerhöhung gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 davon Gesellschafterzuschüsse gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 davon Anteilserwerb gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 Kommunalkredit Austria AG4 1 2 3 4 zum Zeitpunkt der Haftungsübernahme bzw. Zeichnung jeweils zum 31. Dezember rückwirkend am 24. April 2009 abgeschlossen Kommunalkredit Austria AG 5. Jänner 2009 (2,00 EUR) Quelle: BMF, RH 306 Bund 2012/10 BMF Maßnahmen des Bankenpakets Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG (2) Haftungen Gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 und 2 FinStaG war die Übernahme von Haftungen für Verbindlichkeiten von Kreditinstituten (z.B. bei Wertpapieremissionen) und für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Aktiva wie z.B. für notleidende Kredite) möglich. Auf dieser Gesetzesgrundlage übernahm der Bund im Jahr 2008 zwei Haftungen für Anleiheemissionen in der Höhe von insgesamt 5,300 Mrd. EUR. Die Kassenobligationen wurden Ende 2008 von der OeNB zur Behebung der Liquidationsprobleme der Kommunalkredit alt angekauft. Das Haftungsentgelt dafür betrug 0,5 % p.a. des jeweils aushaftenden Betrags. Weiters übernahm der Bund Haftungen, mittels derer Kapitalzuführungen des Bundes in die Kommunalkredit alt bzw. KA Finanz AG in der Höhe von 1,208 Mrd. EUR bzw. nach zwischenzeitlichen Werterholungen von Wertpapieren von rd. 1 Mrd. EUR hinausgeschoben werden konnten. Diese wären notwendig geworden, um den Wertverlust von Wertpapieren im Hinblick auf einen den Weiterbestand ermöglichenden Jahresabschluss zu kompensieren. Der Bund erhielt dafür ein Haftungsentgelt von 10 % p.a. des jeweils aushaftenden Betrags. Seit Beschluss des Bankenpakets im Oktober 2008 übernahm der Bund bis Ende 2010 vier Haftungen für die Kommunalkredit gemäß FinStaG über insgesamt 7,508 Mrd. EUR. Zum 31. Dezember 2010 waren drei Haftungen abgelaufen. Mit 31. Dezember 2010 war eine Haftung des Bundes gemäß FinStaG für die Kommunalkredit über 1,000 Mrd. EUR im Zusammenhang mit der Besserungsscheinkonstruktion offen (siehe TZ 21, 22). (3) Kapitalerhöhung Bei der Kommunalkredit erfolgte eine Kapitalerhöhung über rd. 220 Mill. EUR. (4) Gesellschafterzuschüsse Weiters erhielten bis Ende 2010 die Kommunalkredit rd. 30 Mill. EUR und die KA Finanz AG aus den umgewandelten Haftungsentgelten 135 Mill. EUR an Gesellschafterzuschüssen (siehe TZ 24). (5) Anteilserwerb Der Bund erwarb die Geschäftsanteile der Kommunalkredit im Jänner 2009 um 2,00 EUR. Partizipationskapital nahmen die Kommunalkredit und KA Finanz AG nicht in Anspruch. Bund 2012/10 307 Maßnahmen des Bankenpakets Maßnahmen gemäß IBSG 19.1 Das IBSG sah zwei konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Liquidität der Kreditinstitute vor. Diese waren die Übernahme von Haftungen des Bundes – für Wertpapieremissionen von Kreditinstituten und – für Forderungsausfälle aus Geschäften der Österreichischen Clearingbank AG (Clearingbank) und für ihre Verbindlichkeiten. (1) Die Kommunalkredit und KA Finanz AG nahmen folgende in der Tabelle angeführten Haftungen gemäß IBSG in Anspruch: Tabelle 3: Haftungen des Bundes für Kommunalkredit und KA Finanz AG gemäß IBSG (ohne Clearingbank) Maßnahmen gemäß IBSG Betrag1 20082 20092 20102 in Mrd. EUR mit Einzelverträgen übernommene Haftungen KA Finanz AG 8,765 – 6,770 7,585 28.01.2009 – 28.01.2011 1,500 – 1,500 1,500 25.02.2009 – 25.02.2010 0,168 – 0,169 – 03.03.2009 – 02.06.2010 0,250 – 0,250 – 06.03.2009 – 06.03.2012 1,000 – 1,000 1,000 18.03.2009 – 18.06.2010 0,800 – 0,800 – 07.04.2009 – 07.04.2014 0,100 – 0,100 0,100 12.05.2009 – 12.05.2011 1,500 – 1,500 1,500 10.06.2009 – 10.06.2013 0,051 – 0,051 0,051 0,1503 0,1843 12.06.2009 – 1 2 3 12.06.20143 0,1463 – 16.12.2009 – 17.12.2012 1,250 – 1,250 1,250 24.03.2010 – 24.03.2014 1,000 – – 1,000 16.06.2010 – 17.06.2013 1,000 – – 1,000 Kommunalkredit Austria AG 1,000 – 1,000 1,000 08.07.2009 – 08.07.2013 1,000 – 1,000 1,000 zum Zeitpunkt der Haftungsübernahme jeweils zum 31. Dezember in Japanischen Yen (JPY) Quelle: BMF, RH 308 Bund 2012/10 BMF Maßnahmen des Bankenpakets Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Gemäß § 1 Abs. 4 IBSG konnte der Bund die Garantie für die Rückzahlung von Wertpapieremissionen von Kreditinstituten übernehmen. Die Kommunalkredit und die KA Finanz AG nützten diese Möglichkeit in 13 Fällen mit einem Gesamtobligo des Bundes von 8,765 Mrd. EUR zuzüglich Zinsen. Mit Ende 2010 haftete der Bund gemäß IBSG für die Kommunalkredit mit 1,000 Mrd. EUR und für die KA Finanz AG mit 7,585 Mrd. EUR (siehe auch TZ 20). (2) Zur Belebung der Kreditvergabe zwischen den Kreditinstituten wurde im Rahmen des Bankenpakets im November 2008 die Clearingbank gegründet. Sie sollte durch Kreditvergaben an Kreditinstitute und Versicherungen Liquiditätsengpässe hintanhalten, die auf im Zuge der Bankenkrise entstandene Vertrauensverluste zwischen den Kreditinstituten zurückzuführen waren. Gemäß § 1 Abs. 1 IBSG übernahm der Bund eine Haftung für Verbindlichkeiten gegenüber der Clearingbank bis zur Maximalhöhe von 4 Mrd. EUR. Auch die KA Finanz AG bediente sich dieser Refinanzierungsmöglichkeit in einem Ausmaß bis zu 1,75 Mrd. EUR (Höchststand zum 30. Juni 2010). Ende Februar 2011 wurden alle mit der Clearingbank getätigten Geschäfte abgewickelt und vollständig rückgeführt. Ab 1. Jänner 2011 konnte der Bund keine neuen Haftungen gemäß IBSG mehr übernehmen, weil das IBSG mit Ende 2010 auslief. 19.2 Der RH hielt fest, dass dem Bund bis Ende 2010 keine finanziellen Belastungen durch Ausfälle für nach dem Bankenpaket vergebene Haftungen entstanden. Nach Ansicht des RH könnte eine Haftung des Bundes für eine Anleihe dann schlagend werden, wenn zu ihrem Tilgungszeitpunkt der weitere Refinanzierungsbedarf der KA Finanz AG nicht gedeckt werden kann. Dieser Fall könnte dann eintreten, wenn die KA Finanz AG am Markt nicht genügend Mittel bekommt und auch der Bund keine weiteren Belastungen übernehmen will oder kann (etwa mangels beihilfenrechtlicher Genehmigung durch die EU) (siehe TZ 20). Refinanzierung laut Umstrukturierungsplan 20.1 Bund 2012/10 Laut dem Umstrukturierungsplan sollte die staatsgarantierte Refinanzierung der KA Finanz AG Ende 2010 3,600 Mrd. EUR umfassen und in der Folge mit der Abreifung der Wertpapiere zurückgehen. Eine internationale Ratingagentur stufte im Dezember 2009 die KA Finanz AG ungeachtet ihres staatlichen Eigentümers auf ein vergleichsweise niedriges Niveau ein, so dass der KA Finanz AG die Refinanzierungsmärkte 309 Maßnahmen des Bankenpakets ohne Haftung des Staates weitestgehend verschlossen waren. Infolgedessen betrugen die vom Bund garantierten Anleihe–Emissionen der KA Finanz AG Ende 2010 7,585 Mrd. EUR (siehe TZ 19). 20.2 Der RH hielt fest, dass die KA Finanz AG im Jahr 2010 entgegen ihrem Umstrukturierungsplan größtenteils auf staatlich garantierte Refinanzierung angewiesen war. Der Bund haftete für Anleihen der KA Finanz AG um mehr als das Doppelte der vorgesehenen Höhe. Ein Zweck der Anteilsübernahme, infolge der Reputation des neuen Eigentümers Republik Österreich weiterhin ausreichenden Zugang zu den privaten Refinanzierungsmärkten zu haben, wurde damit größtenteils verfehlt. 20.3 Laut Stellungnahme des BMF habe sich die Liquiditätslage am Interbankenmarkt seit 2009 deutlich verschlechtert. Die KA Finanz AG könne sich daher vorrangig nicht über den Markt refinanzieren. Die Republik Österreich habe keine uneingeschränkte Garantie ähnlich der Bad Bank–Strukturen in Deutschland gegeben und somit Dritten gegenüber nicht für die Liquiditätsaufnahme uneingeschränkt gehaftet. Aufgrund der anhaltenden Vertrauenskrise zwischen den Banken werde eine staatliche Eigentümerstellung für die Bereitstellung der Refinanzierung durch andere Kommerzbanken nicht mehr als relevanter Faktor angesehen. Auch eine „Ratingunterstützung“ wie vor der Krise sei durch die staatliche Eigentümerstellung nicht mehr gegeben, was letztlich zum Downgrading der Kommunalkredit geführt habe. Laut Mitteilung der Kommunalkredit und der KA Finanz AG lege diese Darstellung den Schluss nahe, die KA Finanz AG sei im Management ihrer Liquiditätserfordernisse erfolglos gewesen, was nicht der Fall sei. Die Staatsgarantien für Refinanzierungen hätten sich seit Ende 2010 um 4,1 Mrd. EUR plangemäß und ohne Beanspruchung reduziert. Unter Einbeziehung eines im Jahr 2011 neu garantierten Commercial Paper Programms in der Höhe von insgesamt 2,5 Mrd. EUR betrage das gesamt aushaftende Garantievolumen zum 31. März 2012 6,0 Mrd. EUR. Das Refinanzierungsvolumen ohne staatliche Unterstützung habe Ende Dezember 2010 42 % bzw. Ende Dezember 2011 51 % des Gesamtrefinanzierungsvolumens betragen, was — im Hinblick auf die Marktverwerfungen in den Jahren 2010 und 2011 und im Vergleich mit deutschen Abbauanstalten — als Erfolg zu werten sei. 20.4 310 Der RH erwiderte der Kommunalkredit und der KA Finanz AG, dass seine Feststellungen die Einhaltung des Umstrukturierungsplans und eines Ziels der Anteilsübernahme betrafen, nicht jedoch den Erfolg des Bund 2012/10 BMF Maßnahmen des Bankenpakets Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Liquiditätsmanagements der KA Finanz AG. Tatsache ist jedoch, dass insbesondere das finanzielle Engagement des Bundes bei der KA Finanz AG deutlich höher ist als im Umstrukturierungsplan, weil die KA Finanz AG größtenteils auf staatlich garantierte Refinanzierung angewiesen war. Dies zeigt folgender, auf den Stichtag 30. Juni 2012 bezogener Überblick über die Kapital– und Liquiditätsmaßnahmen der Republik Österreich gegenüber der Kommunalkredit und der KA Finanz AG: Tabelle 4: Überblick über die Kapital– und Liquiditätsmaßnahmen der Republik Österreich zum 30. Juni 2012 Kapitalmaßnahmen in Mill. EUR Kommunalkredit Kapitalerhöhung gem. § 2 Abs. 1 Z 3 FinStaG (siehe TZ 18) Gesellschafterzuschuss gem. § 2 Abs. 1 Z 3 FinStaG (siehe TZ 18) Summe Kommunalkredit (liquiditätswirksam) 220,00 30,00 250,00 KA Finanz AG Gesellschafterzuschüsse gem. § 2 Abs. 1 Z 3 FinStaG aus umgewandelten Haftungsentgelten (Restrukturierungsbeiträge) (siehe TZ 18 und 24) 210,00 Gesellschafterzuschuss gem. § 2 Abs. 1 Z 3 FinStaG zum 31. Dezember 2011 (siehe TZ 1) 609,63 Kapitalerhöhung gem. § 2 Abs. 1 Z 4 FinStaG zum 31. Dezember 2011 (siehe TZ 1) 389,00 Kapitalmaßnahmen (liquiditätswirksam) Besserungsscheinbürgschaft gem. § 2 Abs. 1 Z 2 FinStaG – Zahlung bis 8. Juli 2013 gestundet (siehe TZ 22) Bürgschaft für Kreditforderungen und Wertpapiere gem. § 2 Abs. 1 Z 2 FinStaG zum 31. Dezember 2011 (siehe TZ 1) Kapitalmaßnahmen (noch nicht liquiditätswirksam) Summe KA Finanz AG 1.208,63 1.116,90 251,20 1.368,10 2.576,73 Liquiditätsmaßnahmen Kommunalkredit Haftung für eine Emission gem. § 1 Abs. 4 IBSG (siehe TZ 19) Summe Kommunalkredit 1.000,00 1.000,00 KA Finanz AG Haftungen für Refinanzierungsmaßnahmen gem. § 1 Abs. 4 IBSG zum 30. Juni 2012 (siehe TZ 19 und 20) 3.547,20 Haftung für Commercial Paper Programm gem. § 2 Abs. 1 Z 1 FinStaG (siehe TZ 20) 2.500,00 Summe KA Finanz AG Quelle: 6.047,20 Kommunalkredit und KA Finanz AG Bund 2012/10 311 Maßnahmen des Bankenpakets Mit 30. Juni 2012 hatte die Republik Österreich 2.826,73 Mill. EUR an Kapitalmaßnahmen (insbesondere Kapitalerhöhungen, Gesellschafterzuschüsse) an die Kommunalkredit und die KA Finanz AG geleistet. Davon waren 1.458,63 Mill. EUR bereits liquiditätswirksam. Außerdem haftete die Republik Österreich mit 30. Juni 2012 für 7.047,20 Mill. EUR bei der Kommunalkredit und der KA Finanz AG. Dem standen Einnahmen der Republik aus Haftungsentgelten in Höhe von insgesamt 609,40 Mill. EUR gegenüber. Besserungsscheinstruktur Bürgschaftsvereinbarung vom April 2009 21.1 Da der Kurs der Wertpapiere sank, musste die Kommunalkredit alt deren Wert berichtigen; dies hätte für die Erstellung eines den Weiterbestand der Bank ermöglichenden Jahresabschlusses 2008 eine Kapitalzufuhr erfordert. Daher übernahm der Bund mittels einer Bürgschaftsvereinbarung vom 24. April 2009 befristet gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 FinStaG die Haftung als Bürge in Höhe von 1,208 Mrd. EUR für in der Vereinbarung näher angeführte, nicht werthaltige Forderungen der Kommunalkredit alt. Mit der Übernahme dieser Haftung wurde die Kommunalkredit alt in die Lage versetzt, nicht werthaltige Positionen in ihren Büchern mit ihren jeweiligen Wertansätzen fortzuführen und sonst allenfalls notwendige Risikovorsorgen nicht bilden zu müssen. Die Kommunalkredit alt hatte dem Bund für die übernommene Haftung ein Haftungsentgelt von jährlich 10 % des aushaftenden Betrags zu zahlen. Diese Haftung des Bundes galt zunächst bis zum 30. September 2009 und wurde in der Folge bis zum 15. Dezember 2009 verlängert. 21.2 Der RH hielt fest, dass der Bund durch die Übernahme dieser Haftung das vorläufige Weiterbestehen der Kommunalkredit alt ermöglichte, ohne zunächst die dafür nötigen Ausgaben zu tätigen. Kapitalisierungsvereinbarung vom November 2009 22.1 312 Noch vor dem Ablauf dieser Haftung schloss der Bund im Rahmen der Spaltung der Kommunalkredit alt am 17. November 2009 eine Vereinbarung zur Kapitalisierung der Kommunalkredit und der KA Finanz AG (Kapitalisierungsvereinbarung) mit den beiden Banken ab. Damit wurde die Haftung des Bundes für nicht mehr werthaltige Wertpapiere der Kommunalkredit alt, die sich nach Rechtswirksamkeit der Spaltung in der KA Finanz AG befanden, durch eine Besserungsscheinkonstruktion ersetzt. Die Kommunalkredit gewährte hiezu der KA Finanz AG ein DarBund 2012/10 BMF Maßnahmen des Bankenpakets Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG lehen in Höhe von 1 Mrd. EUR (Geldmarkteinlage), auf dessen Rückzahlung sie gegen Ausstellung eines mit Haftung des Bundes besicherten Besserungsscheins verzichtete. Infolge zwischenzeitlich eingetretener Werterholungen konnte die Bundeshaftung dabei von 1,208 Mrd. EUR auf 1 Mrd. EUR herabgesetzt werden. Laut Besserungsschein hatte die KA Finanz AG denjenigen Jahresüberschuss vor Rücklagenbewegungen an die Kommunalkredit zu bezahlen, den sie ohne die Maßnahmen der Kapitalisierungsvereinbarung in ihrem Jahresabschluss ausweisen würde. Diese Zahlungen sollten in Jahren mit Überschüssen4 solange erfolgen, bis der mit 4,3 % verzinste Verzichtsbetrag (1 Mrd. EUR) erreicht sein würde. Aus dem Besserungsschein zu leistende Zahlungen waren gegenüber Kuponansprüchen des Ergänzungs– und Partizipationskapitals der KA Finanz AG vorrangig, gegenüber Zinsansprüchen der Gläubiger der KA Finanz AG nachrangig. Die Kommunalkredit vereinbarte gleichzeitig mit der Kapitalisierungsvereinbarung mit einer dritten Gesellschaft (SPV – Zweckgesellschaft) eine Put–Option, wonach sie innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Rechtswirksamkeit der Spaltung (bis zum 28. November 2012) ihr Besserungsrecht zum Preis von 1 Mrd. EUR zuzüglich angefallener Zinsen und abzüglich auf den Besserungsschein geleisteter Zahlungen der KA Finanz AG abtreten konnte. In Ersatz der aktivseitigen Haftung der Republik Österreich vom 24. April 2009 übernahm nunmehr die Republik Österreich die Haftung als Bürge und Zahler für die Verpflichtungen aus der Put–Vereinbarung über den Besserungsschein (Besserungsscheinbürgschaft). Für die Haftungsübernahme hatte die KA Finanz AG ein Haftungsentgelt von jährlich 10 % des aushaftenden Betrags an den Bund zu entrichten. Der Verzicht der Geldmarkteinlage durch die Kommunalkredit bedeutete einen außerordentlichen Ertrag für die KA Finanz AG in der Höhe von 1 Mrd. EUR, so dass die im Jahr 2008 eingetretenen Bewertungsverluste bei den Wertpapieren im Jahresabschluss ausgewiesen werden konnten. 22.2 Der RH hielt fest, dass an die Stelle der Haftung des Bundes für nicht mehr werthaltige Wertpapiere zur Aufrechterhaltung der Eigenkapitalerfordernisse eine umfassendere Haftung für die Gewinnsituation der KA Finanz AG trat. Eine nötige Verlustabdeckung durch den 4 Bund 2012/10 Solange sich das Partizipationskapital der VBAG und der Dexia Crédit Local in der KA Finanz AG befand, waren diese Zahlungen nur zu leisten, soweit das im folgenden Punkt beschriebene Tier 1–Verhältnis der KA Finanz AG dadurch nicht unter 7 % sinken würde. 313 Maßnahmen des Bankenpakets Bund von 1 Mrd. EUR wurde damit um bis zu drei Jahre hinausgeschoben. Die weitere Wertentwicklung des Besserungsscheins sollte von den zugrunde liegenden Wertpapieren und Veranlagungen der KA Finanz AG bestimmt werden. Der Bund kann Wertaufholungspotenziale aus den nicht strategischen Aktiva der KA Finanz AG über den Besserungsschein realisieren, indem etwaige zwischenzeitlich eintretende Werterholungen von Wertpapieren der KA Finanz AG die Verlustabdeckung reduzieren würden, soweit sie — bei Außerachtlassung des Besserungsscheins — zu Jahresüberschüssen der KA Finanz AG geführt hätten (zu aktuellen Entwicklungen siehe TZ 1, 20). Subscription Agreement vom Jänner 2009 Geldflüsse zwischen Bund und Kommunalkredit bzw. KA Finanz AG 314 23.1 Zur Durchführung der im Vertrag vom 3. November 2008 vereinbarten Übertragung der Kommunalkredit alt–Anteile sowie der Zeichnung des Partizipationskapitals schlossen der Bund, die VBAG und die Dexia Crédit Local am 5. Jänner 2009 ein „Subscription Agreement“. Darin verpflichtete sich der Bund u.a., bis zur Rückzahlung dieses Partizipationskapitals jederzeit ein „Tier 1–Verhältnis“ der Kommunalkredit alt von zumindest 7 % im Sinne des § 23 Abs. 14 BWG (Eigenmittelbestimmungen) zu gewährleisten bzw. nötigenfalls durch Kapitalmaßnahmen aufrechtzuerhalten. 23.2 Der RH hielt fest, dass den Bund aufgrund dieser Vereinbarung eine Verlustabdeckungspflicht im Fall der Unterschreitung der 7 %–Tier 1– Verpflichtung trifft. Diese bestand nach Meinung des RH nur gegenüber der VBAG und der Dexia Crédit Local als Inhaber von Partizipationskapital, nicht jedoch gegenüber der Kommunalkredit oder der KA Finanz AG. Der Bund könnte sich dieser Verpflichtung daher mit einer Ablöse des Partizipationskapitals entziehen. 24.1 (1) In der Kapitalisierungsvereinbarung vom 17. November 2009 verpflichtete sich der Bund gegenüber der KA Finanz AG für die Jahre 2009 bis 2013 zu sogenannten Restrukturierungsbeiträgen in Form von Gesellschafterzuschüssen. Diese bestanden in der Einbehaltung und Umwidmung an den Bund zu entrichtender Haftungsentgelte und waren für 2009 mit 60 Mill. EUR und für die folgenden Jahre mit jeweils 75 Mill. EUR begrenzt. Die Ziehung der Restrukturierungsbeiträge erfolgt aus ansonsten zu leistenden Zahlungen der KA Finanz AG an die Republik Österreich, bedarf jedoch jeweils der gesonderten Zustimmung der Republik Österreich. Die Restrukturierungsbeiträge der Republik Österreich sind somit aus den Haftungsentgelten finanziert, reduzieren aber den Bruttohaftungsentgeltbetrag. Bund 2012/10 BMF Maßnahmen des Bankenpakets Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Die Restrukturierungsbeiträge sollten nur in einem Ausmaß anfallen, insoweit damit die Gefahr einer Insolvenz der KA Finanz AG oder das Sinken ihres Tier 1–Verhältnisses unter 7 % verhindert werden konnte. (2) Die Kapitalisierungsvereinbarung vom 17. November 2009 beinhaltete auch eine Eigenkapitalzufuhr vom Bund an die Kommunalkredit in der Höhe von rd. 250 Mill. EUR in Form einer Kapitalerhöhung (rd. 220 Mill. EUR) und eines Gesellschafterzuschusses (rd. 30 Mill. EUR), d.h. die Kommunalkredit wurde mit rd. 250 Mill. EUR rekapitalisiert. (3) Kreditinstitute, die Maßnahmen nach dem Bankenpaket in Anspruch nahmen, mussten für die gewährten Maßnahmen marktkonforme bzw. angemessene Entgelte an das BMF zahlen (§ 2 Abs. 1 FinStaG bzw. § 4 IBSG). In Ausführung dieser gesetzlichen Bestimmungen regelte § 9 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zum FinStaG und zum IBSG die Höhe der Entgelte für die einzelnen Maßnahmen. So war bspw. bei Haftungsübernahmen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr — unabhängig von der Bonität des jeweiligen Kreditinstituts — ein jährliches Haftungsentgelt in Höhe von 0,50 % der tatsächlich übernommenen Haftungen für Wertpapieremissionen und Verbindlichkeiten vorgesehen. (4) In den Jahren 2008 bis 2010 leistete die KA Finanz AG insgesamt 368,8 Mill. EUR Brutto–Haftungsentgelte (inkl. der Provisionen für die Clearingbank–Linie). Nach Abzug der von der Republik Österreich der KA Finanz AG gewährten Restrukturierungsbeiträge von 135 Mill. EUR ergaben sich Netto–Haftungsentgelte von 233,8 Mill. EUR. Zusätzlich entrichtete die Kommunalkredit im genannten Zeitraum 15,7 Mill. EUR als Haftungsentgelte für die Refinanzierung der Besserungsscheinbürgschaft an den Bund. Insgesamt leisteten die Kommunalkredit und KA Finanz AG seit der Übernahme durch die Republik Österreich bis Ende 2010 rd. 250 Mill. EUR netto Haftungsentgelte für Refinanzierungsgarantien und Haftungsübernahmen. (5) Neben den künftigen Haftungsentgelten könnten sich einnahmenseitig weitere Zahlungsströme für den Bund in der Zukunft aus allfälligen Privatisierungserlösen der Kommunalkredit sowie möglichen Wertaufholungen über die Besserungsscheinkonstruktion aus der KA Finanz AG ergeben. Ausgabenseitig hat der Bund bis 2013 die erwähnten Restrukturierungsbeiträge an die KA Finanz AG zu leisten und allfällige Verluste aus der Realisierung des Wertpapier– und CDS– Portfolios der KA Finanz AG zu tragen. Bund 2012/10 315 Maßnahmen des Bankenpakets Während für die Kommunalkredit keine weiteren Maßnahmen aus dem Bankenpaket vorgesehen sind, wird die KA Finanz AG noch einige Jahre auf Maßnahmen aus dem Bankenpaket angewiesen sein (siehe Aktualisierung TZ 1, 20). 24.2 In den Jahren 2009 und 2010 wurde jeweils der maximal mögliche Restrukturierungsbeitrag von 60 Mill. EUR bzw. 75 Mill. EUR aus den Haftungsentgelten gewandelt und wurden somit insgesamt 135 Mill. EUR in die nicht gebundene Kapitalrücklage eingestellt (siehe auch TZ 18). Der RH hielt fest, dass bis zum Jahresende 2010 der Kapitaleinsatz des Bundes für die Kommunalkredit und KA Finanz AG von der Beitragshöhe her in Form von Haftungsentgelten — ohne Berücksichtigung der Finanzierungskosten des Bundes — zurückfloss. Dieser reine Geldfluss stellte aber lediglich eine Momentaufnahme dar und durfte nach Ansicht des RH nicht isoliert betrachtet werden. Alle Zahlungen, die der Bund als Haftungsentgelt erhielt, wirkten sich auf die Gewinn– und Verlustrechnung der KA Finanz AG aus und vermehrten den Verlust, den der Bund allenfalls in den Folgejahren im Rahmen seiner Haftung abdecken wird müssen. Nach Ansicht des RH könnte die Haftung für den Besserungsschein bis zu ihrem Ablauf am 28. November 2012 für den Bund schlagend werden, sollten bis dahin nicht unerwartet große Werterholungen in den Wertpapierbeständen der KA Finanz AG eintreten. Der RH verwies auch auf die Möglichkeit einer Laufzeitverlängerung, was aber, wie die anderen Hilfsmaßnahmen auch, im Rahmen eines Beihilfeverfahrens von der EU genehmigt werden müsste. Weiters wies der RH darauf hin, dass selbst nach einer Inanspruchnahme aus der Haftung für den Besserungsschein in der vollen Höhe von 1 Mrd. EUR zuzüglich 4,3 % Zinsen der Bund für weitere etwaige Verluste der KA Finanz AG haften würde. Allerdings war die Einschätzung der weiteren Entwicklung der KA Finanz AG nur schwer möglich. Ihr weiterer Refinanzierungs– und Kapitalbedarf hängt stark von der jeweiligen Marktentwicklung ab. Das Portfolio der KA Finanz AG, das eine starke Ausrichtung auf internationale Schuldner aufwies, die dem öffentlichen Bereich zuzuordnen waren, ist von der Wertentwicklung dieser Schuldnerkategorie geprägt. 24.3 316 Das BMF schloss sich der Feststellung des RH an, dass die KA Finanz AG auf Basis der derzeitigen Marktlage noch einige Jahre auf Maßnahmen aus dem Bankenpaket angewiesen sein werde. Insbesondere die UnsiBund 2012/10 BMF Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG cherheit im Euroraum belaste das sehr stark auf souveräne Risiken bezogene Portfolio der KA Finanz AG deutlich. Eine Ergebnisverbesserung sei erst nach einer Beruhigung der Märkte — einhergehend mit einer besseren Portfoliobewertung der souveränen Risiken — zu erwarten. 24.4 Der RH wies in diesem Zusammenhang auf seine Ausführungen in TZ 1 und 20 hin, welche die aktuellen Auswirkungen des finanziellen Engagements des Bundes enthalten. 25.1 (1) Die Vertriebsstrategie der Kommunalkredit alt in den Jahren vor 2009 legte den Fokus zum großen Teil auf das Anbieten von Produkten mit geringer Komplexität zur Finanzierung des Kapitalbedarfs der öffentlichen Haushalte bzw. öffentlichkeitsnaher Unternehmen. Diese Strategie war auf starkes Wachstum im Volumensbereich ausgelegt und geprägt von geringen Margen. Dieses Public Finance–Modell stellte im Wesentlichen auf allgemeine kommunale und öffentliche Budgetfinanzierung ab, wobei der Preis das wesentliche Wettbewerbskriterium darstellte. Die Kernmärkte waren Österreich, die Schweiz, Deutschland und ausgewählte Länder in Mittel– und Ost– sowie Südosteuropa (CEE und SEE). Daneben bot die Kommunalkredit alt auch projektbezogene Finanzierungen vor allem im Infrastrukturbereich an. Vertrieb Neues Geschäftsmodell (2) Mit der Erstellung des Umstrukturierungsplans 2009 ging die Entwicklung eines neuen Geschäftsmodells für den Vertrieb der Kommunalkredit einher. In diesem Modell sollte der Schwerpunkt auf dem spezialisierten Angebot von kommunalen und infrastrukturnahen Projektfinanzierungen, vor allem für (österreichische) Gemeinden, Städte, Länder und öffentliche Institutionen, aber auch infrastrukturnahe Privatunternehmen liegen. Dabei sollte von der Orientierung am Volumenswachstum abgegangen werden und sollten durch qualitativ hochwertige Projektabwicklung und –beratung höhere Margen als bisher erzielt werden. Das neue Geschäftsmodell stellte auf die Strukturierungs– und Lösungskompetenz ab und sicherte so eine bessere Verankerung beim Kunden und damit gleichzeitig einen höheren Kundennutzen. Dies stellte zudem in Zeiten beschränkter öffentlicher budgetärer Mittel eine wesentliche strategische Verbesserung und auf Seite der öffentlichen Kunden eine attraktive Erweiterung verfügbarer Handlungsalternativen dar. Diesem neuen Geschäftsmodell wurden ein — auch zukünftig — hoher Finanzierungsbedarf der Kommunen im Infrastrukturbereich und eine Bund 2012/10 317 Vertrieb seit 2009 weiterhin negative Entwicklung der freien Finanzspitze der Gemeinden zugrunde gelegt. Den sich daraus ergebenden Investitionsbedarf für den kommunalen Bereich schätzte die Kommunalkredit auf jährlich rd. 2 Mrd. EUR, das mögliche Neugeschäftsvolumen für das kommunale und infrastrukturnahe Projektgeschäft in Österreich auf 11 Mrd. EUR bis 13 Mrd. EUR. (3) Ab dem Jahr 2009 begannen die Mitbewerber bzw. Konkurrenten der Kommunalkredit wieder verstärkt, ihre Geschäftstätigkeit im Bereich der kommunalen Finanzierung auszudehnen und mit kompetitiven Konditionen diesen Markt zu akquirieren. Dieses verstärkte Engagement kann neben der Größe des Marktes und den gestiegenen Margen in diesem Bereich auch mit dem vergleichsweise geringen Ausfallsrisiko von Gemeinden und den damit in Verbindung stehenden günstigen Eigenkapitalunterlegungserfordernissen erklärt werden. Namhafte österreichische Banken kündigten Anfang 2010 medial an, jeweils 1 Mrd. EUR für kommunale Finanzierungen bereitzustellen. Dabei legten sie ihren Fokus nicht nur auf klassische Kommunaldarlehen und Finanzierungen mit geringer Komplexität, sondern beabsichtigten auch, kommunale Infrastruktur im Wege von Projektfinanzierungen anzubieten und dabei verstärkt auf Beratung zu setzen. 25.2 Zielvorgaben Der RH hielt Zukunftserwartungen der Kommunalkredit hinsichtlich des kommunalen Marktvolumens angesichts der gespannten finanziellen Lage der Kommunen und öffentlichen Haushalte für optimistisch. Allgemeines 26 Die Umsetzung des neuen Geschäftsmodells im Jahr 2009 erforderte eine Anpassung der Organisationsstruktur des Vertriebsbereichs. Die Konzentration lag auf dem Ausbau des strategiekonformen Neugeschäfts. Dabei handelte es sich um ein Neugeschäft auf Basis des Umstrukturierungsplans in drei definierten Segmenten mit dem Ziel der Abkehr von einfach strukturierten (Plain Vanilla)–Finanzierungen und der Ausrichtung auf höhermargiges Kundengeschäft. Die Geschäftsaktivitäten der Kommunalkredit beruhten auf den drei Segmenten Soziale Infrastruktur (z.B. Finanzierung von Krankenhausprojekten), Verkehr (z.B. Straßen– und Tunnelfinanzierungen) und Energie & Umwelt (z.B. Finanzierung in den Bereichen Energieversorgung oder Abfallentsorgung). Im Zentrum des Leistungsprofils der Kommunalkredit standen Budget– und Infrastrukturberatung, vielfältige Finanzierungslösungen, Treasury– 318 Bund 2012/10 BMF Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Vertrieb Dienstleistungen und Förderungsmanagement (über die 90 %ige Tochtergesellschaft Kommunalkredit Public Consulting GmbH). Ziele laut Umstrukturierungsplan 27 Die Kommunalkredit alt erstellte im Umstrukturierungsplan drei verschiedene Szenarien (conservative, optimistic und pessimistic case), wobei das konservative Szenario als das wahrscheinlichste näher dargestellt wird: Bei diesem Szenario wurde eine Fokussierung auf höhermargiges Geschäft unterstellt, wobei es von einem kurzfristigen Anstieg der Refinanzierungskosten bis 2010 und danach von einem Rückgang ausging. Ausgehend von einem Bestandsgeschäft von rd. 10 Mrd. EUR wurde eine konservative Neugeschäftsplanung von 5,740 Mrd. EUR über fünf Jahre mit einem Marktwachstum von 17 % angenommen. Die Bilanzsumme der Bank würde sich dadurch nur leicht von 14,066 Mrd. EUR 2009 auf 15,208 Mrd. EUR im Jahr 2013 erhöhen, weil der Altbestand abschmilzt. Im Jahr 2013 sollte das strategiekonforme Neukundengeschäft knapp 38 % der Bilanzsumme erreichen. Aufgrund des höher rentierenden Projektgeschäfts im Plan wurde bei Abreifung des Altbestandes eine Margenausweitung angenommen. Durchschnittlich 70 % des Neugeschäfts und des Kapitaleinsatzes sollten im Inland erfolgen. Volumens– und Margenziele für 2009 und 2010 28.1 Im Umstrukturierungsplan war für 2009 ein Auszahlungsvolumen von 895 Mill. EUR mit einer festgelegten Bruttomarge in Basispunkten geplant. In der Aufsichtsratssitzung vom 16. Dezember 2008 wurde in einem Bericht über das Budget 2009 nur mehr ein Neugeschäftsvolumen von 700 Mill. EUR erwähnt; ein formeller Beschluss wurde darüber nicht gefasst. Tatsächlich zahlte die Kommunalkredit 2009 588,42 Mill. EUR für Finanzierungen aus. Vom Auszahlungsvolumen stammten 271 Mill. EUR aus neu abgeschlossenen Verträgen ab dem Stichtag 1. Jänner 2009; der Rest betraf vor dem Stichtag 1. Jänner 2009 abgeschlossene Altverträge. Die erzielte Bruttomarge lag um rd. 107 Basispunkte unter jener laut Umstrukturierungsplan. Unter der Bruttomarge wird die Differenz (in Basispunkten) zwischen dem effektiven Zins des Kundengeschäfts und Bund 2012/10 319 Vertrieb dem effektiven Zins eines fristenkongruenten Geschäfts am Geld– oder Kapitalmarkt verstanden. 28.2 Der RH stellte fest, dass die Kommunalkredit im Jahr 2009 weder das Auszahlungsvolumen noch die angestrebte Marge des Umstrukturierungsplans erreichen konnte. Das angestrebte Volumen wurde je nach Ausgangsgröße zu 65,7 % bzw. zu 84,1 % und die Bruttomarge zu 40,9 % erreicht. 28.3 Laut Stellungnahme der Kommunalkredit verfolge sie eine ertragsorientierte Geschäftspolitik; damit sei verbunden, Volumen aufgrund aggressiver Wettbewerbsangebote auch zu verlieren. So habe sie im Jahr 2010 Angebote über 794 Mill. EUR aufgrund aggressiver Margenpolitik an Konkurrenten verloren. 29.1 (1) Für das erste volle Geschäftsjahr 2010 nach der Spaltung waren im Budget der Kommunalkredit Auszahlungen aus abgeschlossenen Finanzierungen — sowohl für Altverträge vor dem 1. Jänner 2010 als auch Neuverträge — in der Höhe von 1.069 Mill. EUR geplant. Diese verteilten sich in unterschiedlicher Höhe auf die drei Segmente Soziale Infrastruktur, Verkehr und Energie & Umwelt. Der RH stellte für das Jahr 2010 einen prozentuellen Vergleich der Auszahlungen mit dem Budget an: Tabelle 5: Vergleich Auszahlungen der Kommunalkredit im Jahr 2010 mit dem Budget Segment Soziale Infrastruktur Verkehr Energie & Umwelt Gesamt in % Budgeterfüllung Inland 52 88 115 82 Budgeterfüllung Ausland 89 74 43 64 Budgeterfüllung Inland und Ausland 61 81 81 74 Quelle: Kommunalkredit, RH Insgesamt erfolgten 2010 Auszahlungen von 795,78 Mill. EUR (strategiekonformes Neugeschäft und Auszahlungen aus Altverträgen jedoch ohne Public Finance–Geschäfte) bzw. in Höhe von knapp drei Vierteln des budgetierten Volumens, wobei die Inlandsziele zu 82 % und 320 Bund 2012/10 BMF Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Vertrieb die Auslandsziele zu 64 % erreicht wurden. Zuzüglich der Auszahlungen für die keinem der angeführten Segmente zugeordneten Public Finance–Geschäfte von 14,16 Mill. EUR ergaben sich Gesamtauszahlungen von 809,94 Mill. EUR bzw. ein Erfüllungsgrad von 76 %. Im Segment soziale Infrastruktur konnten im Jahr 2010 die angepeilten Volumina nur zu 61 % erreicht werden, wobei der Erfüllungsgrad mit 89 % im Ausland am höchsten war; im Inland betrug die Budgeterfüllung rd. 52 %. Im Segment Verkehr lag der Gesamterreichungsgrad bei 81 %; weder im In– noch im Ausland konnten die Budgetziele erreicht werden. Der Bereich Energie & Umwelt konnte im Inland mit Auszahlungen von 15 % über der Höhe des budgetierten Volumens die beste Performance der drei Segmente aufweisen. Im Ausland wurde im Segment Energie & Umwelt weniger als die Hälfte der budgetierten Ziele erreicht. (2) Zur Erreichung der Margenziele legte der Vorstand der Kommunalkredit für den Vertrieb Mindestkonditionen — als Bruttomargen in Basispunkten, bezogen auf Gebietskörperschaften und Unternehmen — fest. Im Jahr 2010 erreichte die Kommunalkredit mit den Gesamtauszahlungen von 795,78 Mill. EUR 67 % der budgetierten Bruttomarge. Der Margenerreichungsgrad lag bei den Inlandsgeschäften bei 52 % und im Ausland bei 89 %. Die im Auslandsgeschäft erzielte Bruttomarge war um 106 Basispunkte bzw. rd. 170 % höher als bei den Inlandsgeschäften. Der Zielerreichungsgrad bei der Bruttomarge für ausbezahltes Neugeschäft betrug 78 %. (3) Parallel zur Analyse der Margenziele zeigte die Darstellung der Risk Weighted Assets (RWA), das sind ausstehende Forderungen eines Kreditinstitutes, die je nach Rating des Geschäftspartners mit einem bestimmten Prozentsatz gewichtet wurden (risikogewichtete Aktiva), im Verhältnis zu den Auszahlungen bezogen auf verschiedene Länder folgendes Bild: Je höher die erzielte Marge, desto höher war der Anteil der RWA am Gesamtauszahlungsvolumen. Lagen die risikogewichteten Aktiva im Inland im Verhältnis zu den Gesamtauszahlungen bei 21 %, erreichte dieser Wert in den CEE/SEE–Ländern 96 %, d.h. die risikogewichteten Aktiva waren nahezu so hoch wie das Gesamtauszahlungsvolumen bezogen auf diese Region. 29.2 Bund 2012/10 Der RH hielt fest, dass die Kommunalkredit die Budgetziele 2010 sowohl hinsichtlich der Volumina (um 24 %) als auch der Bruttomarge (um 33 %) deutlich verfehlte. 321 Vertrieb Da die Annahmen im Umstrukturierungsplan hinsichtlich der Margenziele noch ambitionierter waren als im Budget, wird es großer Anstrengungen bedürfen, um in den Folgejahren die Ziele zu erreichen, zumal auch noch die fehlenden Volumina aus den Jahren 2009 und 2010 aufgeholt werden müssten. Dies insbesondere im Lichte der abreifenden Altverträge und des laut Umstrukturierungsplan bis 2013 erwarteten Anstiegs des strategiekonformen Neugeschäfts auf 38 % der Bilanzsumme. Der RH hielt fest, dass das höhermargige Neukundengeschäft 2010 überwiegend im Ausland abgeschlossen wurde und damit hohe Bonitätsrisiken verbunden waren. Er empfahl der Kommunalkredit, diese Risiken streng zu überwachen und gegebenenfalls zu limitieren. 29.3 Laut Stellungnahme der Kommunalkredit würde der Erfüllungsgrad der Gesamtauszahlungen in der Höhe von 76 % die vertraglich bereits vereinbarten, aber noch nicht zur Auszahlung gelangten Beträge nicht berücksichtigen. Eine entsprechende Berücksichtigung dieser Beträge würde den Erfüllungsgrad für das Jahr 2010 auf 105 % (inkl. Altverträge) bzw. 82 % (für Neuabschlüsse) erhöhen. Weiters wies die Kommunalkredit darauf hin, dass die risikogewichteten Aktiva aufsichtsrechtliche Kapitalunterlegungsbestimmungen reflektieren würden. Öffentliche und öffentlichkeitsnahe Kreditnehmer in Österreich würden eine sehr geringe regulatorische Kapitalunterlegung erfordern und Auslandsaktiva, insbesondere Osteuropa, meist dem vollen regulatorischen Kapitalerfordernis unterliegen. Der Unterschied stelle die Kapitalintensität dar. Der Risikogehalt sei im Kundenrating reflektiert. Im Hinblick auf die Risikoüberwachung teilte die Kommunalkredit mit, dass das bereits während der Gebarungsüberprüfung durch den RH in Verwendung befindliche „Return on Equity“–Tool erweitert worden sei, um den risikobereinigten Ertrag pro Transaktion zu ermitteln. Dieser neu eingeführte RAROC–Ansatz5 berücksichtige die Faktoren rating– und branchenabhängige Kreditrisikokosten, laufzeitabhängige Refinanzierungskosten, RWA–abhängige Kapitalkosten sowie Transaktionskosten, sowohl für Transaktionseinräumung als auch laufende Wartung. 5 322 RAROC — Risk Adjusted Return on Capital (Risikoadjustierter Ertrag/Ökonomisches Kapital x 100 %) entspricht der risikoadjustierten Rendite auf das gebundene Ökonomische Kapital; RAROC stellt eine Steuerungs– und Messgröße für einen aussagekräftigen Vergleich zwischen Aktivitäten mit unterschiedlichen Risikocharakteristika aus ökonomischer Sicht dar. Bund 2012/10 BMF Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Vertrieb Unabhängig von Einzeltransaktionen würden Auslandsrisiken auch über Länderlimits begrenzt und überwacht sowie Sonderberichte über bestimmte Länderrisikokategorien quartalsweise erstellt und dem Kreditausschuss bzw. dem Aufsichtsrat unterbreitet. Darüber hinaus hielt die Kommunalkredit fest, dass der RH die Beurteilung der Zielerreichung der Restrukturierung ausschließlich auf Basis quantitativer betriebswirtschaftlicher Ziele der Kommunalkredit bezogen auf Volumens– und Margenziele vorgenommen habe. Diese Vorgangsweise werde der Gesamtzielsetzung der Restrukturierung nicht gerecht. Ohne Berücksichtigung der im § 1 FinStaG definierten Ziele und der daraus abgeleiteten Ziele des Restrukturierungsplans erscheine ein aussagekräftiges Gesamturteil nicht möglich. Ferner verwies die Kommunalkredit darauf, dass die Restrukturierung nicht alleine zu Lasten der öffentlichen Hand stattgefunden habe. 29.4 Der RH verblieb bei seiner Ansicht, dass zur Berechnung des Zielerreichungsgrads der Auszahlungen nur die tatsächlich erfolgten Auszahlungen eines Jahres heranzuziehen waren, um eine Vergleichbarkeit mit dem Budget zu gewährleisten. Vertraglich bereits vereinbarte, aber noch nicht zur Auszahlung gelangte Beträge werden in jenen Jahren berücksichtigt, in denen sie auch zur Auszahlung kommen, um Doppelzählungen zu vermeiden. Der RH bekräftigte, dass zur Beurteilung der Fortbestandsprognose in erster Linie die Umsetzung des neuen Geschäftsmodells und die von der Kommunalkredit im Umstrukturierungsplan erstellten Szenarien herangezogen wurden. Weiters entgegnete er, dass unter TZ 5 sowohl die maßgeblichen EU–Vorgaben als auch die nationalen Gesetze zur Wahrung der Stabilität des Finanzsystems und zur Stützung der von der Finanzkrise betroffenen Finanzinstitute und unter TZ 15 die im Umstrukturierungsplan festgelegten Ziele der Sanierung und Restrukturierung der Kommunalkredit ausführlich dargestellt wurden. Zudem wurden unter TZ 13 die Maßnahmen der Alteigentümer anlässlich der Anteilsübernahme durch den Bund behandelt. Vertriebsreporting Bund 2012/10 30.1 Der Vertrieb erstellte wöchentlich eine Marktinformation („Marktinfo“), welche die gelegten Angebote und die erfolgten Abschlüsse bzw. Zuschläge der Kommunalkredit der vorangegangenen Woche enthielt. Weiters bot sie einen Überblick über Transaktionen, bei denen die Kommunalkredit nicht zum Zug gekommen war, und enthielt weitere Informationen über mögliche bevorstehende Abschlüsse bzw. über die allgemeine Marktlage. Die Marktinfo war uneinheitlich und unübersichtlich 323 Vertrieb aufgebaut und konnte dem RH nicht durchgängig vollständig vorgelegt werden. Das Monatsreporting im Bereich Vertrieb war als Datenbank auf Basis eines Tabellenkalkulationsprogramms angelegt. Die Datenbank enthielt die Budgetplanung, monatliche Auswertungen und Daten aller laufenden und potenziellen bzw. nicht zum Abschluss gekommenen Transaktionen. Die Pflege der Daten, z.B. die Eingabe der Kunden– und Transaktionsdaten oder die Fortschreibung der geplanten Auszahlungen für die Folgejahre, erfolgte händisch. Eine professionelle Schnittstelle zum Controlling (z.B. zur Nachkalkulation) war nicht vorhanden. 30.2 Der RH bewertete die wöchentliche Marktinformation sowohl von der Form als auch von der inhaltlichen Gestaltung als ineffizient und verbesserungswürdig. Die Mehrfacherfassung von Daten im Monatsreporting war aufwändig und fehleranfällig. Der RH empfahl der Kommunalkredit, die Marktinformationen in das Management–Informationssystem zu integrieren und das Monatsreporting in die IT–Systemlandschaft der Kommunalkredit einzubinden. Da das Controlling aufgrund der Vertriebsdaten die Erträge plant, sollten die Vertriebsdaten in einer gemeinsamen Datenbank mit dem Controlling verwaltet werden bzw. sollte eine automatisierte Schnittstelle bestehen. 30.3 Laut Stellungnahme der Kommunalkredit sei der Empfehlung des RH dadurch entsprochen worden, dass das ab Mai 2010 eingesetzte, strukturierte und Excel–basierte Monitoringsystem seit Jänner 2011 in das Business Warehouse integriert sei. Somit sei eine Verknüpfung mit dem Echtsystem gegeben. 31 Die Kommunalkredit war gemäß § 39a BWG zur Erfüllung des Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) verpflichtet. Der ICAAP umfasst alle Verfahren und Maßnahmen einer Bank, welche die angemessene Identifizierung und Messung von Risiken, die angemessene Ausstattung mit internem Kapital im Verhältnis zum Risikoprofil sowie die Anwendung und Weiterentwicklung geeigneter Risikomanagementsysteme sicherstellen. Risikomanagement Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) Um diese Anforderungen zu erreichen, hatte jede Bank Risikostrategien festzulegen und darin das risikopolitische Instrumentarium sowie die 324 Bund 2012/10 BMF Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Risikomanagement risikopolitischen Zielsetzungen zu beschreiben. Darüber hinaus sollte der ICAAP als internes Steuerungsinstrument — unter der Verantwortung der Geschäftsleitung — dienen, das alle wesentlichen Risiken des Bankgeschäfts bewertet und durch die Implementierung von Prozessen und internen Kontrollmechanismen auch tatsächlich Anwendung findet. Vor der Übernahme durch den Bund war die Kommunalkredit in den ICAAP der VBAG einbezogen. Bedingt durch die geänderten Eigentumsverhältnisse und die Spaltung der Kommunalkredit alt in zwei rechtlich voneinander unabhängige Einheiten musste in der Kommunalkredit innerhalb kurzer Zeit ein eigener ICAAP aufgebaut werden. Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung waren grundlegende Elemente des ICAAP im Einsatz, aus Kapazitätsgründen befanden sich viele Aspekte jedoch erst in der Konzeption oder in der Umsetzung. Die Kommunalkredit entwickelte ein sogenanntes ICAAP–Framework, welches den dokumentarischen Überbau des ICAAP und dessen Elemente darstellte. Darin waren neben der Risikoorganisation die Risiken des Bankgeschäfts (Kredit–, Markt–, Liquiditäts–, operationelle und sonstige Risiken) beschrieben. Darüber hinaus umfasste das ICAAP– Framework noch Hinweise zur Risikotragfähigkeit der Kommunalkredit, zu Stresstests und Prozessen im internen Kontrollsystem. Die Gesamtbankrisikosteuerung stellte den Gegenstand einer in der zweiten Jahreshälfte 2010 durchgeführten Überprüfung durch die OeNB dar. Im Zuge dieser Überprüfung gemäß § 70 BWG wurden die wesentlichen Risikoarten geprüft. Risikostrategie 32.1 Basierend auf dem ICAAP–Framework verfügte die Kommunalkredit über eine im November 2009 schriftlich festgelegte Risikostrategie. Diese Risikostrategie sollte den konzernweit verbindlichen Umgang mit Risiken regeln und enthielt dazu Verfahren zur Steuerung, Überwachung und Limitierung von Risiken sowie Risikoziele innerhalb der Kommunalkredit. Dabei unterschied die Kommunalkredit zwischen Kredit–, Markt–, operationellen, Liquiditäts– und sonstigen Risiken. Zielsetzung war es, allgemein konsistente Rahmenbedingungen und Grundsätze für das Risikomanagement sowie die Ausgestaltung entsprechender Prozesse und organisatorischer Strukturen zu dokumentieren. Zum Kreditrisiko formulierte die Risikostrategie, dass das Geschäftsmodell der Kommunalkredit auf das Kernsegment, der Finanzierung Bund 2012/10 325 Risikomanagement der öffentlichen Hand, ausgerichtet war, wobei die Kommunalkredit zum „Kompetenzzentrum für das Kommunale inklusive dem kommunalen und infrastrukturnahen Projektgeschäft“ entwickelt werden soll. Diese Risikostrategie enthielt u.a. steuerungsrelevante Grundsätze, wonach zur Beurteilung der Risiko–Chancen–Verhältnisse eine Risikomessung an eine Ertragsrechnung geknüpft war, um so eine Risiko– Ertragssteuerung zu ermöglichen. Ziel war es, diese Steuerung je Steuerungsportfolio und für die Gesamtbank einzuführen. Die Implementierung dieser Profit Center Rechnung war seit 2005 geplant und wurde 2007 wieder abgebrochen. 32.2 Die Risiko–Ertragssteuerung war zur Zeit der Gebarungsüberprüfung noch in der Entwicklungsphase. Nach Ansicht des RH liefert dieses Steuerungsinstrument wesentliche Aussagen über die Entwicklung der einzelnen Geschäftsfelder. Er empfahl daher der Kommunalkredit, die Risiko–Ertragssteuerung möglichst rasch umzusetzen. 32.3 Laut Stellungnahme der Kommunalkredit sei der Empfehlung des RH durch die Einführung des RAROC–Ansatzes entsprochen worden. Dieser setze eine umfassende risiko– und kostentransparente Ertragsbetrachtung um, insbesondere würden Risiko– und Liquiditätskosten sowie der operative Aufwand berücksichtigt. Eine EU–Auflage, deren Einhaltung halbjährlich durch den „Monitoring Trustee“ überprüft werde, spezifiziere zudem, dass keine Einzeltransaktion unter einem RAROC von 10 % abgeschlossen werde. Gemäß einer internen Vorgabe der Kommunalkredit müssten Auslandsrisiken einen höheren RAROC von 12 % erzielen. Alle zur Zeit der Gebarungsüberprüfung durch den RH noch in Konzeption bzw. in Umsetzung befindlichen Themen betreffend ICAAP Framework seien in der Zwischenzeit planmäßig implementiert worden. Kreditrisikostrategie 33.1 Laut dem ICAAP–Framework interpretierte die Kommunalkredit unter dem Kreditrisiko die Gefahr, dass ein Kreditnehmer seine Verpflichtungen aus einem Vertrag nicht oder nicht vollständig gegenüber dem Gläubiger erfüllen kann. Dieses Kreditrisiko unterteilte sich in – das Kontrahenten– bzw. Ausfallsrisiko, – das Beteiligungsrisiko, – die Kreditrisikokonzentrationen sowie – das Fremdwährungsrisiko. 326 Bund 2012/10 BMF Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Risikomanagement Die Kommunalkredit verfügte zur Zeit der Gebarungsüberprüfung über eine Kreditrisikostrategie vom April 2008 — d.h. aus der Zeit noch vor der Anteilsübernahme durch die Republik Österreich —, die darauf abzielen sollte, jegliche Kreditrisiken zu minimieren. Die Kreditrisikostruktur war durch die Festlegung von Mindest– bzw. Höchstkonzentrationen — Anteil des Gesamtportfolios je Ratingkategorie — gekennzeichnet. Das durchschnittliche Rating des Gesamtportfolios sollte nicht schlechter als die Stufe Aa3 einer internationalen Ratingagentur (das ist die vierte Stufe des Long Term–Ratings) sein. 33.2 Der RH hielt kritisch fest, dass die Kreditrisikostrategie noch nicht an die Neuorganisation der Kommunalkredit und das Geschäftsmodell mit den Schwerpunkten Verkehr, soziale Infrastruktur und Energie & Umwelt angepasst war. Weiters wies er darauf hin, dass das durchschnittliche Rating des Gesamtportfolios Ende 2009 nur die Stufe A1 nach einer internationalen Ratingagentur aufwies und somit eine Ratingkategorie unter dem vorgegebenen Limit lag. Der RH empfahl der Kommunalkredit, eine an die neue Struktur und das neue Geschäftsmodell der Kommunalkredit angepasste Kreditrisikostrategie als Grundlage aller kreditgeschäftsbezogenen Themenbereiche zu entwickeln und umzusetzen. Diese sollte aus einer genehmigten Geschäftsstrategie abgeleitet werden. 33.3 Organisation des Risikomanagements Laut Stellungnahme der Kommunalkredit sei die Empfehlung des RH durch eine im Oktober 2010 vom Vorstand genehmigte Neufassung der Risikostrategie unter Berücksichtigung der Neupositionierung des Geschäftsmodells umgesetzt worden. Risk Management Committee 34.1 Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement oblag dem Vorstand der Kommunalkredit. Der Gesamtvorstand hatte den Aufsichtsrat der Kommunalkredit über die Risikolage zu informieren. Die Steuerung der Risiken erfolgte durch das Risk Management Committee (RMC). Das RMC stand unter der Leitung des Vorstandsvorsitzenden und setzte sich aus dem weiteren Vorstandsmitglied, den Leitern der Abteilungen Treasury, Vertrieb, Kreditrisiko, Rechnungswesen, Controlling und innerhalb dessen aus den Leitern der Gruppe Risikocontrolling und der Gruppe Bewertung und Modellierung zusammen. Bund 2012/10 327 Risikomanagement Die RMC–Sitzungen hatten mindestens einmal monatlich stattzufinden. Laut Geschäftsordnung der RMC vom 1. März 2010 waren nur die Vorstandsmitglieder stimmberechtigt, allen anderen Teilnehmern kam eine beratende Funktion zu. Im Rahmen der monatlich stattfindenden RMC–Sitzungen wurde regelmäßig in standardisierter Form bspw. über wesentliche Risikotreiber (Credit at Risk), Länderrisiken, Ratingparameter, diverse Portfoliodarstellungen und Limitüberziehungen berichtet. Das RMC hatte die Aufgabe, den Vorstand der Kommunalkredit über die Risikosituation der Gesamtbank zu informieren. Im RMC wurden die Berichte zum ICAAP betreffend die Risikosituation der Bank behandelt, die wesentlichen risikorelevanten Entscheidungen getroffen und die Limits festgelegt. Im Einzelnen oblag dem RMC laut seiner Geschäftsordnung – die strategische Steuerung der Risikopositionen der Bank, – die quantitative Steuerung durch Limitvorgaben und durch Implementierung eines Limitsystems, – die qualitative Steuerung durch die Vorgabe von Methoden–, Reporting– und Organisationsmindeststandards und – die Unterstützung des Vorstands bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung der Risikostrategie, der Durchführung von Risk Assessments (zur Identifikation von bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken), der Überwachung der eingesetzten Risikomessmethoden und der angemessenen Begrenzung und Überwachung der Risiken. 34.2 Der RH erachtete die Einrichtung des RMC als zweckmäßig und hob insbesondere das umfangreiche und aussagekräftige Reporting im Kreditbereich hervor. Operative Abwicklung 35.1 Die Kommunalkredit verfügte zur Zeit der Gebarungsüberprüfung über zwei Abteilungen mit operativen Risikomanagementaufgaben. Diese betrafen die Abteilungen Kreditrisiko und Controlling mit der dort angesiedelten Gruppe Risikocontrolling. Die wesentlichen Aufgaben der Abteilung Kreditrisiko waren – die materielle Prüfung und Beurteilung von Kredit– und Limitanträgen (Einzeladressrisiko), 328 Bund 2012/10 BMF Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Risikomanagement – die Abgabe eines Zweitvotums bei der Kreditvergabe, – die Entwicklung von Ratingsystemen bzw. die Koordination und Wartung der Ratings sowie – qualitative Portfolioanalysen. Der Gruppe Risikocontrolling oblag insbesondere – das Quantifizieren der Risiken und der Risikodeckungsmasse, – die Entwicklung und Implementierung von qualitativen Risikomanagementverfahren für alle Risikoarten, – das Monitoring der erfassten Limits, – die Validierung von Ratingmodellen sowie – die Analyse, die Quantifizierung und das Reporting der Risiken, einschließlich der Kreditrisiken. Darüber hinaus war auch noch die Abteilung Strategie und Recht für die Betreuung von Problemkunden zuständig. Bund 2012/10 35.2 Nach Ansicht des RH waren teils gleichartige Tätigkeiten bzw. voneinander abhängige Tätigkeiten in zwei Organisationseinheiten aufgeteilt, was zu Schnittstellenproblemen und Synergieverlusten führen könnte. Er empfahl der Kommunalkredit, die Aufbau– und Ablauforganisation zu evaluieren und eine Zusammenlegung des Bereichs Risikomanagement in eine Organisationseinheit zu erwägen. 35.3 Laut Stellungnahme der Kommunalkredit sei die Übertragung der Problemkreditzuständigkeit an den Bereich Kreditrisiko im Dezember 2010 umgesetzt worden. Die Zusammenlegung der beiden bestehenden Risikoeinheiten sei kein vordringliches Ziel, da sich dadurch keine kurzfristigen Synergien ergeben würden. Zwischen dem Bereich Kreditrisiko und dem Team Risikocontrolling im Bereich Controlling würde eine klare Aufgabenabgrenzung bestehen; es gebe keine unklaren Zuständigkeiten oder Überschneidungen. 35.4 Der RH entgegnete, dass längerfristig — bei künftigen Organisationsänderungen — durch die Zusammenführung der Aufgaben der beiden Abteilungen mit operativen Risikomanagementaufgaben in einer Organisationseinheit Synergiepotenziale zu heben wären. Er empfahl weiterhin, die Zusammenlegung der Organisationseinheiten zu evaluieren. 329 Risikomanagement Pouvoirordnung und Kompetenzgrenzen 36.1 (1) Laut der Richtlinie betreffend „Kompetenzgrenzen für den Bereich Vertrieb sowie für die Abteilung Treasury“ vom 28. Dezember 2009 bestanden in der Kommunalkredit folgende Kompetenzbereiche und –grenzen: – bei einem Gesamtobligo größer als 50 Mill. EUR war die Genehmigung des Vorstands der Kommunalkredit und darüber hinaus die Genehmigung des Kreditausschusses erforderlich; – die Abteilung Vertrieb verfügte über eine Eigenkompetenz bis zu einem Gesamtobligo von 15 Mill. EUR für öffentlich–rechtliche Kunden und Public Sector Entities6 (PSE) aus Österreich, Deutschland und der Schweiz. Für alle restlichen Kunden betrug die Eigenkompetenzgrenze des Vertriebs 5 Mill. EUR; – weiters existierten noch Regelungen für nachträgliche Vertragsänderungen (z.B. Kreditnehmerwechsel, Prolongationen) und für etwaige Ertragsminderungen. Betriebswirtschaftliche Aspekte, wie bspw. Mindestmargen, die durch ein Neugeschäft aufgrund einer durchgeführten Produktkalkulation erreicht werden müssen, waren in der geltenden Richtlinie nicht geregelt. (2) Darüber hinaus bestanden noch Richtlinien zur Feststellung und Behandlung erhöhter Kreditrisiken zu bestimmten Stichtagen bzw. für Partner mit erhöhten Kreditrisiken, in denen die einzelnen Engagements angeführt wurden. Laut der erwähnten Richtlinie teilte sich die Zuständigkeit im mehrstufigen Risikokontrollprozess in mehrere Risikostufen: – Stufe 0 – Standard–Risikostufe: bezog sich auf ein Exposure ohne erhöhtes Kreditrisiko; es erfolgten regelmäßige Reviews (zumindest jährliche Bonitätsüberprüfungen) auf Basis aktueller wirtschaftlicher Unterlagen bzw. durch Ratingüberwachungen. – Stufe 1 – Watchlist/Intensivbetreuung: darunter fiel ein Exposure mit erhöhtem Risikogehalt; in dieser Stufe wurden Kreditnehmer bei gravierender Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation bzw. bei Zahlungsverzügen von mehr als 30 Tagen erfasst. 6 330 PSE – Institutioneller Kunde im Wirkungsbereich der Öffentlichen Hand Bund 2012/10 BMF Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Risikomanagement – Stufe 2 – Problemkredit: diese Risikostufe umfasste alle Ausleihungen, bei denen ein Ausfall gemäß Basel II noch nicht vorlag, sowie darüber hinaus noch weitere problematische Engagements, bei denen dreimal erfolglos gemahnt wurde, bzw. bereits einzelwertberichtigte Engagements. – Stufe 3 — Ausfall gemäß Basel II: diese Einstufung erfolgte, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr in vollem Umfang nachkommen konnte, bzw. bei bereits vorgenommenen Forderungsabschreibungen. Für die Behandlung von Kreditengagements bis zur Stufe 1 oblag die Zuständigkeit der Abteilung Kreditrisiko, für Engagements mit Risikostufe 2 oder 3 der Abteilung Strategie und Recht (Problemkreditbearbeitung). (3) Ende Februar 2010 waren 13 Geschäftspartner mit einem Gesamtobligo von 442,50 Mill. EUR von der Kommunalkredit der Stufe 1 und weitere drei Kunden mit einem Gesamtobligo von 12,78 Mill. EUR der Stufe 3 zugeordnet. Insgesamt waren somit 16 Geschäftspartner mit einem Obligo von 455,28 Mill. EUR bzw. 3 % des Gesamtobligos als beobachtungswürdig eingestuft. Bund 2012/10 36.2 Der RH empfahl der Kommunalkredit, auch betriebswirtschaftliche Aspekte in der Kompetenzregelung schriftlich festzuhalten. Durch die Festlegung von Mindestmargen, die bei den einzelnen Neugeschäften erreicht werden müssen, könnten schon im Vorfeld wirtschaftlich unrentable Kreditanträge ausgesondert und insgesamt die Ertragskraft des Ausleihungsgeschäfts gesteigert werden. 36.3 Laut Mitteilung der Kommunalkredit sei der Empfehlung des RH durch die Mindest–RAROC–Kriterien, die für alle Kompetenzgrenzen gelten würden und nach denen keine untermargigen Transaktionen in Eigenkompetenz abgeschlossen werden könnten, entsprochen worden. 331 Risikomanagement Markt und Marktfolge 37.1 Unter Markt versteht man in einem Kreditinstitut jene Bereiche, die Geschäfte initiieren und bei Kreditentscheidungen über ein Votum verfügen. Bei der Marktfolge hingegen handelt es sich um Bereiche, die nicht dem Markt zuzuordnen sind und bei Kreditentscheidungen über ein weiteres, vom Bereich Markt unabhängiges Votum verfügen. Laut Geschäftsverteilung des Vorstands der Kommunalkredit war ein Vorstandsmitglied für den Bereich Finanzierungen, das andere Vorstandsmitglied für den Bereich Treasury/Financial Markets als Marktvorstand verantwortlich. Im Kreditbereich waren der Problemkreditbeauftragte, die Beurteilung von Sicherheiten und das Risikocontrolling im selben Vorstandsbereich wie der Vertrieb angesiedelt. Laut Angabe war für den Bereich Marktfolge das jeweils andere Vorstandsmitglied als Risikovorstand zuständig. Eindeutige und verbindliche organisatorische Regelungen in schriftlicher Form für den Vertretungsfall lagen nicht vor. Laut den FMA–Mindeststandards für das Kreditgeschäft sollte die Trennung der Bereiche Markt und Marktfolge auch im Vertretungsfall bis einschließlich der Ebene Geschäftsleitung beachtet werden. Risikosituation 332 37.2 Nach Ansicht des RH war die durchgehende klare funktionale Trennung der Bereiche Markt und Marktfolge bis zur Vorstandsebene, insbesondere auch im Vertretungsfall, nicht gegeben. Er empfahl daher der Kommunalkredit, den Vertretungsfall im Hinblick auf eine mögliche gleichzeitige Abwesenheit beider Vorstände eindeutig zu regeln und eine Trennung von Markt und Marktfolge bis auf Vorstandsebene durch verbindliche organisatorische Regelungen sicherzustellen. 37.3 Laut Stellungnahme der Kommunalkredit sei am 24. Februar 2012 eine entsprechende Klarstellung der Stellvertreterregelung beschlossen und somit der Empfehlung des RH entsprochen worden. 38 Die Kommunalkredit berechnete das Risiko ihrer gesamten Geschäfte (z.B. für Ausleihungen und Wertpapiere) anhand eines Value at Risk– Modells (CreditVaR). Als Berechnungsmethode wählte die Kommunalkredit laut dem ICAAP–Framework für das Kreditportfolio mit einem Konfidenzniveau von 99,95 % und einer Haltedauer von einem Jahr den Credit at Risk (CaR). Der CreditVaR errechnete sich aus dem Verhältnis CaR zum Loss given default (LGD)–gewichteten Gesamtexposure. Bund 2012/10 BMF Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Risikomanagement Darüber hinaus waren Risikoauswertungen nach Ländern und Branchen vorhanden. Auswertungen nach einzelnen Produkten (z.B. Darlehen, Wertpapiere) nahm die Kommunalkredit nicht vor. 39.1 Die Entwicklung des Gesamtexposure der Kommunalkredit stellte sich wie folgt dar: (1) Das Kreditrisiko drückt die Gefahr von finanziellen Verlusten aus, die entstehen, wenn ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Das Gesamtexposure der Kommunalkredit, aufgeteilt nach In– und Ausland, entwickelte sich von 2008 bis 2010 wie folgt: Tabelle 6: Gesamtexposure In– und Ausland jeweils zum 31. Dezember 2008 2009 2010 Veränderung1 2008 bis 2010 in Mrd. EUR 1 Veränderung 2009 bis 2010 in % Inland 9,023 10,286 8,568 – 5,0 – 16,7 Ausland 35,049 5,963 6,202 – 82,3 4,0 Summe 44,072 16,249 14,770 – 66,5 – 9,1 Spaltung der Kommunalkredit alt in die Kommunalkredit und die FA Finanz AG im November 2009 Quelle: Kommunalkredit, RH Das Gesamtexposure betrug 2008 44,072 Mrd. EUR. Der deutliche Rückgang von 2008 auf 2009 war auf die Spaltung der Kommunalkredit alt in die Kommunalkredit und die KA Finanz AG im November 2009 zurückzuführen. Während das Gesamtexposure im Inland von 2009 auf 2010 um 16,7 % sank, stieg dieses im Ausland um 4 %. Insgesamt konnte das Exposure im Zeitraum 2009 bis 2010 um 9,1 % reduziert werden. (2) Nach den einzelnen Produkten zeigte sich folgende Entwicklung des Gesamtexposure: Bund 2012/10 333 Risikomanagement Tabelle 7: Gesamtexposure nach Produkten jeweils zum 31. Dezember 2008 2009 2010 Veränderung1 2008 bis 2010 in Mrd. EUR in % Darlehen 14,348 11,309 11,635 – 18,9 2,9 Wertpapiere 14,714 2,155 2,213 – 85,0 2,7 Haftungen 12,947 0,216 0,170 – 98,7 – 21,3 2,063 2,569 0,752 – 63,5 – 70,7 44,072 16,249 14,770 – 66,5 – 9,1 Sonstige Summe 1 Veränderung 2009 bis 2010 Spaltung der Kommunalkredit alt in die Kommunalkredit und die FA Finanz AG im November 2009 Quelle: Kommunalkredit, RH Das Gesamtexposure betrug zum Ende 2010 14,770 Mrd. EUR; es umfasste die Kategorien Darlehen, Wertpapiere und Haftungen sowie die Kategorien Geldhandel, Derivate und Devisen, die in der obigen Tabelle unter der Rubrik „Sonstige“ zusammengefasst wurden. Davon betrug das Obligo an Staaten mit EU–Unterstützungsmaßnahmen (Staatsanleihen, die unter die Maßnahmen der European Financial Stability Facility – EFSF fallen) 0,232 Mrd. EUR bzw. 1,6 % am Gesamtexposure. Auch bei der Produktdarstellung war die Spaltung der Kommunalkredit alt in die Kommunalkredit und die KA Finanz AG vom November 2009 für den Rückgang des Gesamtexposure verantwortlich. Eine markantere Änderung von 2009 bis 2010 trat nur bei den sonstigen Produkten auf, und zwar eine Verringerung um 70,7 % insbesondere im Bereich der Geldhandelsgeschäfte. (3) Die Entwicklung des CaR und des CreditVaR zeigte folgenden Verlauf: 334 Bund 2012/10 BMF Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Risikomanagement Tabelle 8: CaR und CreditVaR jeweils zum 31. Dezember 2008 2009 2010 Veränderung1 2008 bis 2010 in Mrd. EUR Veränderung 2009 bis 2010 in % CaR 0,172 0,071 0,093 – 45,9 31,0 gewichtetes Gesamtexposure 7,457 1,715 1,976 – 73,5 15,2 104,3 13,7 in % CreditVaR 1 2,31 4,15 4,72 Spaltung der Kommunalkredit alt in die Kommunalkredit und die FA Finanz AG im November 2009 Quelle: Kommunalkredit, RH Der CreditVaR — ausgedrückt als Anteil des CaR am gewichteten Gesamtexposure — stieg seit 2008 deutlich an, wobei auch hier nur eine bedingte Vergleichbarkeit und Beurteilung aufgrund der vorgenommenen Spaltung möglich war. Auch im Zeitraum von 2009 auf 2010 war beim CreditVaR eine Steigerung um 13,7 % festzustellen. (4) Das Länderrisiko der Kommunalkredit entwickelte sich wie folgt: Tabelle 9: Länderrisiko in Form des CreditVaR jeweils zum 31. Dezember 2008 2009 2010 Veränderung1 2008 bis 2010 Veränderung 2009 bis 2010 in % 1 Inland 1,06 1,31 3,26 207,5 148,9 Ausland 2,42 5,11 5,29 118,6 3,5 CreditVaR 2,31 4,15 4,72 104,3 13,7 Spaltung der Kommunalkredit alt in die Kommunalkredit und die FA Finanz AG im November 2009 Quelle: Kommunalkredit, RH Der CreditVaR stieg im Segment Inland von 2009 auf 2010 deutlich von 1,31 % auf 3,26 % an. Im Segment Ausland blieb der CreditVaR zwischen 2009 und 2010 relativ konstant, aber noch immer um mehr als zwei Prozentpunkte höher als der Inlandswert. Bund 2012/10 335 Risikomanagement (5) Der CreditVaR nach den einzelnen Regionen zeigte folgenden Verlauf: Tabelle 10: Risiko nach Regionen jeweils zum 31. Dezember 2008 2009 Veränderung5 2008 bis 2010 2010 Veränderung 2009 bis 2010 in % 1 2 3 4 5 Europäische Union 1,04 6,21 4,07 291,3 – 34,5 EU–Zentraleuropa 6,81 4,35 8,052 18,2 85,1 Nicht–EU–Europa 4,27 1,69 6,973 63,2 312,4 Nicht–EU–Osteuropa 7,95 16,19 11,624 46,2 – 28,2 Gulf Independent States1 0,39 – – – – Sonstige1 1,34 1,25 0,93 – 30,6 – 25,6 Summe Ausland 2,42 5,11 5,29 118,6 3,5 ab 2009 erfolgte eine andere Ländereinteilung und –zuordnung die Erhöhung des Ratio CreditVaR zum LGD–gewichteten Gesamtexposure resultiert aus Ratingherabstufungen Tschechischer Partner die Erhöhung des Ratio CreditVaR zum LGD–gewichteten Gesamtexposure resultiert aus Ratingherabstufungen insbesondere von Schweizer Partnern der Rückgang des Ratio CreditVaR zum LGD–gewichteten Gesamtexposure resultiert aus der Ratingverbesserung eines Kroatischen Partners auf Basis aktualisierter Finanzzahlen Spaltung der Kommunalkredit alt in die Kommunalkredit und die FA Finanz AG im November 2009 Quelle: Kommunalkredit, RH Die Geschäftstätigkeit im Ausland führte im Vergleich der Jahre 2008 und 2010 insgesamt zu höheren Risikokennzahlen. Darüber hinaus stieg der CreditVaR im Jahr 2010 gegenüber 2009 für die Regionen EU–Zentraleuropa und Nicht–EU–Europa deutlich um 85 % bzw. um rd. 300 % an. Demgegenüber war im Jahr 2010 gegenüber dem Jahr davor in den Segmenten Europäische Union und Nicht–EU–Osteuropa eine Reduktion der Risikokennzahl festzustellen. Die Ursachen für die zum Teil markanten Veränderungen waren Ratingherabstufungen bzw. –verbesserungen von einzelnen Vertragspartnern. 336 Bund 2012/10 BMF Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Risikomanagement (6) Der CreditVaR nach Branchen zeigte folgende Entwicklung: Tabelle 11: Branchenrisiko als CreditVaR jeweils zum 31. Dezember 2008 2009 Veränderung3 2008 bis 2010 2010 Veränderung 2009 bis 2010 in % ausländische Gebietskörperschaften 3,95 1,58 1,811 – 54,2 14,6 – – – – – Kreditinstitute 1,76 0,46 0,652 – 63,1 41,3 Public Sector Entities 4,36 5,48 4,13 – 5,3 – 24,6 Unternehmen 1,82 6,05 7,75 325,8 28,1 Verbriefungen 0,43 – – – – CreditVaR 2,31 4,15 4,72 104,3 13,7 heimische Gebietskörperschaften 1 2 3 die Erhöhung des Ratio CreditVaR zum LGD–gewichteten Gesamtexposure resultiert aus Ratingherabstufungen insbesondere der Republik Ungarn der Rückgang des Ratio CreditVaR zum LGD–gewichteten Gesamtexposure resultiert aus dem planmäßigen Abbau des Exposure gegenüber der KA Finanz AG Spaltung der Kommunalkredit alt in die Kommunalkredit und die FA Finanz AG im November 2009 Quelle: Kommunalkredit, RH Bei einem Branchenvergleich zeigte sich eine deutliche Steigerung des Risikos im Unternehmensbereich, in dem der CreditVaR von 1,82 % (2008) auf 7,75 % (2010) des LGD–gewichteten Gesamtexposure stieg. Bei allen anderen Branchen war im Zeitabschnitt 2008 bis 2010 ein Sinken der Risikokennzahlen festzustellen. (7) Als Risikotragfähigkeit wird die Fähigkeit und ausreichende Kapitalausstattung eines Kreditinstituts zur Übernahme bzw. zur Abdeckung von Risiken bezeichnet. Sie gilt dann als nachhaltig sichergestellt, wenn die vorhandenen Risikodeckungsmassen zu jedem Zeitpunkt mit angemessener Wahrscheinlichkeit größer als die eingegangenen Risiken sind. Ende Juni 2010 betrug die ausgenützte Risikodeckungsmasse rd. 42 %. Bei einem Stresstestszenario lag die Ausnützung der Risikodeckungsmasse bei rd. 70 %. 39.2 Bund 2012/10 Der RH hielt fest, dass sich die in Form des CreditVaR dargestellten Risikokennzahlen der Kommunalkredit zwischen 2008 und 2010 kontinuierlich erhöhten, wobei ein Vergleich und eine Beurteilung der Kennzahlen über den gesamten Zeitraum aufgrund der organisatorischen Veränderungen nur bedingt möglich war. Aber auch im Jah337 Risikomanagement resabstand von 2009 bis 2010 stieg der CreditVaR um 13,7 %. Weiters wies der RH darauf hin, dass der CreditVaR im Jahr 2010 in den Ländern außerhalb der EU (Nicht–EU–Europa) rund drei Mal höher war als 2009. In Relation zum LGD–gewichteten Gesamtexposure und im Verhältnis zur Risikotragfähigkeit der Kommunalkredit erwies sich das Risiko als nicht auffällig, wobei jedoch in der Gegenüberstellung zu beachten war, dass „risikodämpfende“ Faktoren in die Berechnung mit einflossen. So wurde der Besserungsschein als AAA–geratet in die Berechnung miteinbezogen, ebenso enthielt die Berechnung nur mehr das weniger risikobehaftete Wertpapierportfolio der Kommunalkredit. Der RH empfahl der Kommunalkredit, auch für die einzelnen Geschäftsfelder der Kommunalkredit (z.B. Wertpapiere, Darlehen, Haftungen), insbesondere für den Ausleihungsbereich, eine eigene Risikokennzahl in Anlehnung an die CreditVaR–Berechnungen des RMC einzuführen. Weiters empfahl er der Kommunalkredit, auch für die einzelnen Geschäftsfelder gesonderte Risikoberechnungen zu erstellen. Darüber sollte als zusätzliche Risikolimitierung ein maximaler Gesamt–CreditVaR festgelegt werden. 39.3 Laut Stellungnahme der Kommunalkredit erscheine eine Produktdifferenzierung bei der CreditVaR–Berechnung nicht sinnvoll, da der Treiber des CreditVaR nicht die Produktart, sondern die Bonität des Schuldners sowie die branchen– und länderabhängigen Loss Given Defaults unabhängig von der Produktart seien. In die CreditVaR–Berechnung fließe daher das Gesamtexposure des Schuldners, d.h. die Summe des Kreditexposures aus Wertpapieren, Darlehen, Haftungen und Derivatverträgen, ein. Die Kommunalkredit teilte in ihrer Stellungnahme weiters mit, dass sie der Empfehlung des RH durch die Festlegung einer Risikolimitierung über einen Gesamt–VaR sowie der spezifischen Trennung in Geschäftsfelder nachgekommen sei. 338 Bund 2012/10 BMF Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Wertpapierportfolio Überblick Tabelle 12: 40.1 (1) Das Wertpapierportfolio der Kommunalkredit–Gruppe (bis 2008: Kommunalkredit alt und KIB, 2009: Kommunalkredit und KA Finanz AG + KIB, 2010: Kommunalkredit und KA Finanz AG gesondert dargestellt) entwickelte sich wie folgt: Entwicklung des Wertpapierportfolios der Kommunalkredit–Gruppe zum 31. Dezember 2005 2006 2007 20091 2008 2010 2010 Kommunal- KA Finanz AG kredit in Mill. EUR8 NOMINALE Nichtlineares Risikoprofil 160,90 246,82 428,00 799,77 746,702 Sonstige strukturierte Anleihen 461,20 998,34 1.687,69 2.320,87 2.341,203 Plain Vanilla 3.961,88 6.975,12 8.582,59 11.111,06 11.102,69 2.117,30 Diverses 4.147,96 4.528,03 3.762,27 1.614,90 356,82 0,00 12.748,30 14.460,54 15.846,60 14.547,41 2.198,25 10.699,67 Summe Wertpapiere 8.731,94 0,00 80,957 594,78 1.034,18 8.688,20 382,514 MARKTWERTE8 Nichtlineares Risikoprofil 174,20 265,36 466,75 554,56 440,115 0,00 449,61 Sonstige strukturierte Anleihen 453,53 1.001,61 1.679,79 2.242,59 1.919,156 80,59 937,69 Plain Vanilla 4.199,26 7.102,69 9.105,58 10.596,77 10.832,06 2.042,34 8.321,88 Diverses 4.246,17 4.502,47 3.829,10 1.489,12 317,48 0,00 Summe Wertpapiere 9.073,16 12.872,12 15.081,21 14.883,05 13.508,79 2.122,92 10.026,67 Differenz zwischen Nominale und Marktwerte absolut 341,22 123,82 620,67 – 963,55 – 1.038,62 – 75,33 – 673,00 Differenz zwischen Nominale und Marktwerte in % 3,9 1,0 4,3 – 6,1 – 7,1 – 3,4 – 6,3 1 2 3 4 5 6 7 8 9 317,494 beinhaltet bis inkl. 2009 Kommunalkredit, KA Finanz AG & KIB beinhaltet bis inkl. 2009 die ausstehenden Nominalen der Repack Notes beinhaltet bis inkl. 2009 die Nominalen (Zero Endwerte) der Repack Notes Betragsanstieg aufgrund von FX–Schwankungen EUR/USD beinhaltet bis inkl. 2009 die Marktwerte der Repack Assets (Durchschau auf underlying risk ohne Banken–Zerobond und ohne Swaps) beinhaltet bis inkl. 2009 die Marktwerte der Repack Notes beinhaltet Wohnbaudarlehen (Blue Danube) ohne Derivate (Credit Default Swaps) Rundungsdifferenzen Quelle: Kommunalkredit, KA Finanz AG, RH Bund 2012/10 339 Wertpapierportfolio Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass die Kommunalkredit–Gruppe — auch zur Erzielung von Zusatzerträgen — ein Wertpapierportfolio von mit Ende 2008 15,846 Mrd. EUR — überwiegend durch Fremdfinanzierung — aufbaute. Dies stellte eine Steigerung gegenüber 2005 um 81,5 % dar. Zwischen 2008 und 2010 (im Bereich der Kommunalkredit und KA Finanz AG) gingen die Wertpapiere um 2,949 Mrd. EUR bzw. 18,6 % zurück. Der überwiegende Teil dieses Portfolios bestand aus einfach strukturierten, marktüblichen (Plain Vanilla) Staats– und Unternehmensanleihen. Dieser Anteil schwankte von 2008 bis 2010 zwischen 70,1 % (2008) und 81,2 % (KA Finanz AG 2010) des Gesamtnominales an Wertpapieren; bei der Kommunalkredit betrug der Anteil der Plain Vanilla– Anleihen 2010 96,3 %. (2) Die Kursrückgänge der einzelnen Wertpapiergruppen im Zuge der Finanzkrise ließen sich an den Marktwerten ablesen, die ab 2008 unter den Nominalen der entsprechenden Wertpapiere lagen, und zwar bis zu mehr als 1 Mrd. EUR im Jahr 2009. Die prozentuellen Abweichungen der Marktwerte von den Nominalen bewegten sich ab 2008 durchwegs um mehr als 6 % (ausgenommen die Kommunalkredit 2010). Vom prozentuellen Wertverfall her ragte dabei insbesondere die Gruppe mit nichtlinearem Risikoprofil heraus. Dieser lag in den Jahren 2008 bis 2010 zwischen 24,4 % (2010) und 41,1 % (2009). Weitere bedeutende Kursrückgänge waren in den Jahren 2008 bis 2010 bei sonstigen strukturierten Anleihen (2009: – 18,0 %) und den Plain Vanilla–Produkten (2008: – 4,6 %), wobei bei der letztgenannten Wertpapierkategorie der Wertverfall 2008 in absoluten Werten 514,29 Mill. EUR betrug. (3) Bei Wertpapieren mit nichtlinearem Risikoprofil können, nach dem Ausfall gewisser Puffer, bereits geringe zusätzliche Marktwertverluste bei den zugrunde liegenden Assets zu einem Totalverlust des Wertpapiers führen. Konkret handelte es sich bei diesem Teil des Portfolios um einen hohen Anteil (z.B. Ende 2009: 45,5 %) an US–RMBS– Papieren (US Residential Mortgage Backed Securities). Sie gehören zur Gruppe der forderungsbesicherten, strukturierten Wertpapiere, deren Besicherung zum überwiegenden Teil auf US–Immobilienforderungen an Privatpersonen basierte. Stark risikoerhöhend wirkte dabei die Tatsache, dass mit 31. Dezember 2009 etwa 67 % des gesamten US–RMBS–Portfolios nur mit US– Subprime–Forderungen, d.h. mit Forderungen an Immobilienbesitzer der schlechtesten Bonitätsstufe, besichert waren. Die bei der endfälligen Tilgung der Nominale langfristig daraus zu erwartenden Aus340 Bund 2012/10 BMF Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Wertpapierportfolio fälle lagen gemäß einem Gutachten eines externen Beraters zwischen 37,8 % und 53,1 % des Nominales. 40.2 Der RH hielt fest, dass die Kommunalkredit–Gruppe im Laufe der Jahre ein bedeutendes Wertpapierportfolio aufbaute, das sich Ende 2008 auf 15,846 Mrd. EUR belief. Insbesondere der vom Risikogehalt auffällige Teil von Wertpapieren mit nichtlinearem Risikoverhalten war dabei in Bezug auf mögliche Ausfälle als besonders kritisch anzusehen. Der RH betrachtete die Tatsache, dass eine im Rahmen der Kommunalfinanzierung auf die Übernahme von Kredit– und Ausfallsrisiken der öffentlichen Hand spezialisierte Bank ein bedeutendes Portfolio von US–RMBS–Wertpapieren aufbaut, als nicht im Einklang mit der allgemeinen Geschäftsstrategie der Kommunalkredit–Gruppe stehend. CDS–Portfolio Überblick 41.1 (1) Die KIB nahm im Jahr 2003 das Geschäft mit dem Verkauf von Credit Default Swaps (CDS) auf. Die Kommunalkredit alt begann ab dem Jahr 2005 mit dem Aufbau des CDS Sell–Portfolios. Die Kommunalkredit–Gruppe betrachtete den Verkauf von CDS–Produkten als zusätzliche Ertragsmöglichkeit ohne wesentliche Liquiditätsbelastung. (2) Von 2005 bis 2010 verkaufte die Kommunalkredit–Gruppe wie folgt Versicherungsschutz für den Ausfall von Wertpapieren Dritter (= CDS Sell) bzw. erwarb einen solchen Versicherungsschutz von Dritten (= CDS Buy): Tabelle 13: Nominale der CDS–Verträge der Kommunalkredit–Gruppe zum 31. Dezember 20051 20061 20071 20081 20092 20102 in Mill. EUR 1 2 3 Nominale CDS Sell 3.735,01 6.695,96 10.010,32 12.118,79 10.144,32 10.477,483 Nominale CDS Buy 704,64 1.124,79 2.425,46 1.354,05 1.217,29 1.214,43 Kommunalkredit alt und KIB KA Finanz AG (nach Spaltung) Betragsanstieg aufgrund von FX–Schwankungen EUR/USD Quelle: Kommunalkredit, KA Finanz AG Bund 2012/10 341 CDS–Portfolio Beiden CDS–Geschäften lag überwiegend das Ausfallsrisiko staatlicher Anleihen zugrunde bzw. wurde das Ausfallsrisiko solcher Anleihen versichert, d.h. das CDS Sell–Portfolio der Kommunalkredit–Gruppe bestand zu einem Großteil (z.B. Ende 2010: rd. 86 %) aus verkauften CDS–Kontrakten für Gebietskörperschaften (Sovereigns). Die zweite große Gruppe betraf CDS–Kontrakte auf Financials (Banken, Versicherungen usw.) mit einem Anteil von rd. 12 % Ende 2010). Aus der Tabelle ist einerseits der starke Anstieg der CDS Sell–Volumina von 2005 bis 2008 (8.383,78 Mill. EUR bzw. 224 %) und andererseits der starke Überhang von CDS Sell– gegenüber CDS Buy–Positionen (2008 bis 2010: mehr als 700 % höher) erkennbar. Der höchste Überhang von CDS Sell– gegenüber CDS Buy–Positionen im Jahr 2008 (+ 795 %) war um rund das Eineinhalbfache höher als im Jahr 2007 (+ 313 %). Bis 2010 gingen die CDS–Volumina zurück (CDS Sell: – 13,5 % und CDS Buy: – 10,3 %). (3) CDS Sell–Positionen, die sich für den Verkäufer ungünstig entwickelten, wiesen einen negativen Marktwert auf. Das bedeutet, dass der Verkäufer diesen Betrag seinem Vertragspartner für eine allfällige Auflösung des CDS zahlen müsste. Dasselbe gilt in umgekehrtem Sinne für positive Marktwerte. Saldiert man die sich daraus ergebenden Beträge mit den positiven Marktwerten aus eigenen CDS Buy–Positionen, ergibt sich der als Sicherheit insgesamt zu leistende Betrag, das sogenannte Collateralerfordernis. Dieser Betrag stellt den Liquiditätsbedarf aus allen CDS–Verträgen der Kommunalkredit–Gruppe dar. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die diesbezügliche Entwicklung: Tabelle 14: Marktwerte der CDS–Verträge zum 31. Dezember 2005 2006 2007 2008 2009 2010 in Mill. EUR Marktwerte CDS Sell – 6,92 6,52 – 112,51 – 1.160,43 – 549,40 – 984,20 Marktwerte CDS Buy – 0,23 – 0,17 12,17 13,91 – 51,97 – 36,09 Schätzung Collateralerfordernis aus CDS – 7,15 6,35 – 100,34 – 1.146,52 – 601,37 – 1.020,28 Quelle: Kommunalkredit, KA Finanz AG Durch die Unausgewogenheit zwischen CDS Sell– und CDS Buy–Positionen war der potenzielle Liquiditätsbedarf des gesamten CDS–Portfolios im Falle von Stress–Situationen ungewöhnlich hoch. Diese Tatsache resultierte aus dem einer CDS Sell–Position innewohnenden 342 Bund 2012/10 BMF Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG CDS–Portfolio Liquiditätsrisiko für den Verkäufer (neben dem Risiko des Ausfalls des Basiswerts). CDS–Verträge sehen nämlich vor, dass der Verkäufer dem Käufer bei Verschlechterung seines eigenen Ratings oder bei Verschlechterung des Ratings der dem CDS zugrunde liegenden Anleihe eine zusätzliche Sicherheit zu hinterlegen hat. Im Falle der Kommunalkredit–Gruppe war die Lieferung von zusätzlichen Sicherheiten in Höhe der negativen Marktwerte vereinbart. Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass die Kommunalkredit–Gruppe Ende 2008 einen Liquiditätsbedarf aus ihrem gesamten CDS–Portfolio von 1.146,52 Mill. EUR hatte. Nach Rückgang des Liquiditätsbedarfs auf knapp die Hälfte im Jahr 2009 stieg dieser wieder 2010 um 70 % auf 1.020,28 Mill. EUR. Die in der Tabelle ausgewiesenen Marktwerte entsprachen jenem Betrag, den die Kommunalkredit–Gruppe aufwenden müsste, um die jeweiligen CDS–Verträge sofort zu beenden. (4) Nach den internationalen Bilanzierungsregeln (IFRS) können CDS in der Bilanz als Derivate oder außerhalb der Bilanz unter „Haftungen und Finanzgarantien“ dargestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um Standardausführungen von CDS–Verträgen handelt. In Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer entschied sich die Kommunalkredit– Gruppe anfangs für eine Bilanzierung als Finanzgarantien. Diese Festlegung bedingte auch, dass die CDS im Bankbuch — und nicht aktiv gemanagt im Handelsbuch — langfristig gehalten werden mussten. Für den Jahresabschluss 2008 der Kommunalkredit alt wurden im Rahmen einer Änderung der Bilanzierungsmethode CDS als Finanzderivate ausgewiesen und Mark to Market (zum Marktwert) über die Gewinn– und Verlustrechnung bewertet. Im Jahresabschluss der KA Finanz AG für das Jahr 2010, der nach der rückwirkend mit 1. Jänner 2010 wirksamen Fusionierung mit der KIB nach den Bestimmungen des UGB erstellt wurde, wurden die CDS wieder als Eventualverbindlichkeiten unter der Bilanz ausgewiesen. 41.2 Die Größenordnung und die Art der Geschäfte (z.B. CDS Sell) entsprachen nicht der Ausrichtung der Kommunalkredit alt als Kommunalfinanzierer (z.B. durch Bereitstellung von Krediten für Infrastrukturinvestments). Das Geschäft der Kommunalkredit–Gruppe im Bereich der CDS–Produkte hatte aufgrund der Art der Finanzprodukte, des Umfangs der Investments im Verhältnis zur Bilanzsumme und der auf kurzfristigen Prämienertrag ohne Berücksichtigung der langfristigen Risiken ausgerichteten Vorgehensweise teilweise spekulativen Charakter und sollte ausschließlich der Ertragssteigerung dienen. Der RH stellte fest, dass durch die Festlegungen der Kommunalkredit– Gruppe, die CDS–Positionen im Bankbuch zu führen und damit lang- Bund 2012/10 343 CDS–Portfolio fristig zu halten, und durch den hohen Staatsanteil unter den verkauften CDS bis Ende 2008 kaum Eigenmittel als Risikopuffer bereitgestellt werden mussten. Da es sich demnach überdies um keine Handelsbuch– Positionen handelte, musste auch ein Value at Risk nicht errechnet und entsprechend der Risikotragfähigkeit der Bank begrenzt werden. Dadurch war es möglich, dass das CDS Sell–Portfolio der Kommunalkredit–Gruppe Ende 2008 bis auf 12,119 Mrd. EUR anwuchs und damit beinahe ein Drittel der gesamten Bilanzsumme erreichte. Diese Größenordnung musste — auch im Vergleich zu anderen österreichischen Großbanken — als außergewöhnlich hoch bezeichnet werden. Inwieweit das CDS–Portfolio der Kommunalkredit–Gruppe wirtschaftlich als Erfolg oder als Misserfolg zu werten sein wird, kann naturgemäß erst nach Ablauf aller CDS–Positionen und nach Vorliegen aller bis dahin tatsächlich eingetretenen Schadensfälle beurteilt werden. Bei weiterem ungünstigen Verlauf der europäischen Staatsschuldenkrise ist jedoch mit signifikanten Verlusten der KA Finanz AG in diesem Bereich zu rechnen. Risikoerhöhende CDS–Geschäfte im Krisenjahr 2008 42.1 Am 21. Dezember 2006 hatte der Vorstand der KIB den Erwerb von 70 CDS Buy–Positionen zu je 5 Mill. EUR von Goldman Sachs mit einer Laufzeit von sieben Jahren beschlossen, um Positionen des CDS Sell– bzw. des Wertpapier–Portfolios abzusichern. Die Prämien waren so gestaltet, dass die KIB — solange die Verluste des abzusichernden Portfolios kleiner als 1 % des 350 Mill. EUR großen CDS–Portfolios bleiben würden — keine Prämie zu entrichten hatte. Bei Verlusten zwischen 1 % und 3 % war eine linear ansteigende Prämie zu bezahlen; und ab 3 % Verlust hatte die KIB 5,11 % vom Nominale des gesamten Portfolios als Prämie zu leisten. Im Verlauf von Mai und Juni 2008 stellte sich heraus, dass die KIB aufgrund von Verlusten bei den zugrunde liegenden Basiswerten in den Bereich der 5,11 % an Prämie kommen könnte. Daher verkaufte die KIB im Laufe des Juni 2008 sechs CDS Buy–Positionen und stellte die restlichen 64 CDS im Nominale von 300 Mill. EUR nach Verhandlungen mit Goldman Sachs auf eine fixe Prämienzahlung von 3,37 % bzw. 10,8 Mill. EUR p.a. um. Im Bestreben, die jährlichen Kosten von 10,8 Mill. EUR abzudecken, machte die KIB im Juni 2008 diese Absicherung vom Dezember 2006 dann wieder rückgängig und ging neue CDS Sell–Positionen mit einer Laufzeit bis Juni 2014 und einem Gesamtnominale von 320 Mill. EUR auf die zuvor umgestellten 64 CDS Buy–Positionen ein. Dadurch ver- 344 Bund 2012/10 BMF Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG CDS–Portfolio einnahmte sie zusätzlich 1,08 % bzw. 3,5 Mill. EUR p.a. an Prämie, so dass auf die abzudeckenden 10,8 Mill. EUR nur noch 7,3 Mill. EUR p.a. fehlten. Das ursprüngliche Risiko aus den im Dezember 2006 gehedgten CDS Sell–Positionen lebte jedoch mitten in der seit Juli 2007 schwelenden, weltweiten Finanzkrise wieder auf. Von den neu eingegangenen bzw. wieder aufgelebten CDS Sell–Positionen bezogen sich 22 dabei auf Ausfallsrisiken von Banken. Um auch noch die jährlich fehlenden 7,3 Mill. EUR auf die benötigten 10,8 Mill. EUR aus den umgestellten CDS Buy–Positionen weitgehend abzudecken, ging die KIB mit Juni 2008 weitere CDS Sell–Positionen von 750 Mill. EUR mit Prämieneinnahmen von 0,95 % bzw. 7,1 Mill. EUR p.a. ein. 42.2 Der RH wies darauf hin, dass die KIB unter Vernachlässigung von Risikoabschätzungen noch im Juni 2008, d.h. mitten in der sich seit Juli 2007 immer weiter ausbreitenden Krise des Weltfinanzsystems, unter reinen Ertragsgesichtspunkten bereits bestehende Absicherungen zu CDS Sell– Positionen von 320 Mill. EUR aufhob und noch 750 Mill. EUR an zusätzlichem CDS Sell–Risiko hereinnahm. Damit nahm die KIB zu einem äußerst ungünstigen Zeitpunkt gegen Erhalt einer Prämie zusätzliche Ausfallsrisiken von Wertpapieren Dritter, oftmals explizit auch Ausfallsrisiken von Bankanleihen, von 1,070 Mrd. EUR in ihre Bilanz. Management der Wertpapier– und CDS–Portfolien Kreditexposure der KA Finanz AG 43 Das gesamte Kreditexposure der KA Finanz AG betrug Ende 2010 24,667 Mrd. EUR. Davon entfielen auf Wertpapiere 10,467 Mrd. EUR, auf CDS und Haftungen 11,100 Mrd. EUR und auf Darlehen 2,013 Mrd. EUR; der Rest von 1,087 Mrd. EUR verteilte sich auf sonstige Aktiv– und Passivpositionen (wie z.B. Barbestand, Absicherungspositionen, Rechnungsabgrenzungen). Vom Gesamtobligo entfielen 2,678 Mrd. EUR bzw. 10,9 % auf Staaten, die Unterstützung unter dem ESFS beansprucht bzw. beantragt haben, davon auf Griechenland 1,011 Mrd. EUR (0,822 Mrd. EUR Wertpapiere und 0,189 Mrd. EUR CDS). Die KA Finanz AG hat seit November 2008 das Kreditexposure durch Tilgungen und Verkäufe um 7,179 Mrd. EUR reduziert, davon 2,677 Mrd. EUR im Jahr 2010. Bund 2012/10 345 Management der Wertpapier– und CDS–Portfolien Limitsystem und zulässige Produkte 44.1 (1) Die Kommunalkredit alt verfolgte bis zur Übernahme der Gesellschaftsanteile durch die Republik Österreich eine fokussierte Nischenstrategie im Bereich öffentliche Finanzierungen, und zwar mit den Schwerpunkten Gesundheit, Bildung und Infrastruktur. Durch hohes Produkt–Know–how und innovative Finanzprodukte sollte ihre Marktführerschaft im Segment Public Finance ausgebaut werden. Beim Board of Directors–Meeting der KIB in Zypern vom 6. Juni 2003, dem u.a. die Vorstandsmitglieder der Kommunalkredit alt angehörten, wurde erstmals explizit auch der Erwerb von erstklassig gerateten ABS–Wertpapieren zur Erzielung von Zusatzerträgen schriftlich als strategisches Ziel der KIB angeführt. Beim Board of Directors–Meeting der KIB vom 24. Juni 2005 wurden nochmals Asset Backed Securities (ABS) und im Besonderen RMBS als eine zusätzliche Einnahmequelle für die KIB hervorgehoben. (2) Für Wertpapiere und CDS–Käufe bestanden bei der Kommunalkredit alt und der KIB eine Reihe von Limitregelungen. Einerseits waren Limits vorgesehen, die eine Grenze für den Erwerb von Wertpapieren eines einzigen Emittenten festlegten. Darüber hinaus gab es teilweise Einschränkungen auf genehmigte Produkte sowie Branchen bzw. Ratingklassen. Die Treasuryabteilungen von Kommunalkredit alt und KIB hatten für Wertpapierkäufe ein Eigenpouvoir, innerhalb dessen sie ohne Befassung eines weiteren Gremiums Käufe selbständig durchführen konnten. Bei Überschreitung von Limits war ein spezifisches Gremium der Kommunalkredit alt (Risk Management Committee (RMC)) bzw. der KIB (Executive Board), zusammengesetzt aus Führungskräften und Fachbereichen der jeweiligen Bank, zuständig. Eine zusätzliche Limitierung innerhalb genehmigter Wertpapierklassen bzw. Limits für einzelne genehmigte Produkte bestand nicht. Ein Projekt, das mit September 2008 die Umsetzung von solchen zusätzlichen Limits — wie z.B. Produktlimits, Laufzeit–Sub–Limits und Fremdwährungslimits — vorsah, wurde wegen der Verstaatlichung der Bank nicht mehr umgesetzt. 44.2 346 Der RH stellte fest, dass die Kommunalkredit–Gruppe über ein differenziertes Limitsystem zur Begrenzung von Wertpapierrisiken verfügte. Er hielt jedoch kritisch fest, dass dieses Limitsystem noch nicht voll entwickelt war. Insbesondere das Fehlen von Produktlimits begünstigte die im Zuge der Finanzkrise dann später sehr ungünstige Konzentration von Risiken bei besonders ausfallsgefährdeten Forderungen an private Bund 2012/10 BMF Management der Wertpapier– und CDS–Portfolien Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG US–Immobilienbesitzer geringer Bonität (US–RMBS) und bei der Übernahme von Versicherungsschutz für Wertpapiere Dritter (CDS Sell). Der RH empfahl der KA Finanz AG, die bestehenden Limitregelungen zur Begrenzung von Wertpapierrisiken insbesondere um Produktlimits zu erweitern. 44.3 Laut Stellungnahme der KA Finanz AG sei ihr Geschäftszweck ausschließlich der Abbau des bestehenden Portfolios, eine aktivseitige Geschäftsausweitung finde nicht statt, weshalb im gegenwärtigen Zeitpunkt und bei gegebenem Geschäftszweck die Einführung einer neuen Limitstruktur ökonomisch nicht sinnvoll sein würde. Alle bestehenden Engagements würden aber limitmäßig begrenzt, ebenso die damit verbundenen Länderobligi. Für Banken, mit denen die KA Finanz AG laufendes Geschäft zur Refinanzierung und zum Risikomanagement abschließe, seien Treasury– Kreditlinien eingerichtet, welche für ein Jahr gültig seien und jeweils jährlich prolongiert werden müssten. Die Limiteinhaltung würde täglich überwacht. Management des Liquiditätsrisikos 45.1 Das in der Kommunalkredit alt und der KIB verwendete Liquiditätsmodell war die Basis für das Management des Liquiditätsrisikos durch die Gremien — ALCO (Asset Liability Committee) und RMC (Risk Management Committee) — der Kommunalkredit alt. In diesen Gremien waren neben dem Gesamtvorstand auch Repräsentanten der Marktseite sowie Mitarbeiter aus dem Backoffice–Bereich vertreten. Das Liquiditätsmodell der Kommunalkredit–Gruppe enthielt folgende liquiditätswirksame Komponenten auf Basis von Plan– und Ist–Werten: – Tilgungs– und Zinszahlungen (ohne Neugeschäft), – vorzeitige Rückzahlungen von Anleihen und Darlehen (teilweise) und – Collateral–Outflows. Sonstige Zahlungen wie Personal– und Sachaufwand waren von der Größenordnung her nicht so relevant und daher im Modell nicht enthalten. Das verwendete Modell enthielt auch gewisse Puffer, jedoch keine expliziten Stress–Szenarien für den Liquiditätsbedarf des CDS–Portfolios. Dieser Liquiditätsbedarf ergab sich aufgrund der laufend not- Bund 2012/10 347 Management der Wertpapier– und CDS–Portfolien wendigen Hinterlegung von zusätzlichen Sicherheiten im Zuge von Verschlechterungen des Marktumfeldes. Daher wurde der Ende 2008 auf diese Weise aus dem CDS–Portfolio der Bank resultierende Liquiditätsbedarf (Collateralerfordernis) von rd. 1,147 Mrd. EUR (siehe TZ 41) vom Modell nicht ausreichend abgebildet und daher zu gering eingeschätzt. Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung durch den RH verwendete die Kommunalkredit alt bereits ein weiter verbessertes Liquiditätsmodell unter expliziter Miteinbeziehung von Stress–Szenarien und von Collateral–Outflows für das CDS–Portfolio. Portfoliomanagementsystem 45.2 Der RH hielt fest, dass die Kommunalkredit und die KIB die kritische Liquiditätssituation aus ihren CDS–Portfolien im Jahr 2008 nicht voll erkannten. Teilweise führte er diese Tatsache auch auf die Verwendung eines Liquiditätsmodells zurück, das keinen umfassenden Stress– Szenarien ausgesetzt wurde und daher das Liquiditätsrisiko aus Verschlechterungen im CDS–Portfolio nicht voll aufzeigen konnte. 46.1 Wertpapiere und CDS können hinsichtlich der Frage, wie mit ihnen in Zukunft zu verfahren ist, grundsätzlich in zwei Gruppen unterteilt werden: – Wertpapiere und CDS, die kein nennenswertes Ausfallsrisiko in sich tragen und daher bis zum Ende ihrer Laufzeit zu halten sind sowie – Wertpapiere und CDS, die ein relevantes Ausfallsrisiko in sich tragen. Für ausfallsgefährdete Wertpapiere und CDS entscheidet sich die Frage „Halten“ oder „Verkaufen“ dann unter Berücksichtigung der Höhe des Ausfallsrisikos, des Ertrags, der Refinanzierungskosten, des Barwerts der zukünftigen Verluste und der aktuellen Marktwerte. Um eine endgültige Entscheidung über das Halten eines Wertpapiers im Portfolio treffen zu können, sind weiters noch die künftige Marktentwicklung, der Liquiditäts– und Eigenkapitalbedarf, die Entwicklung der Refinanzierungskosten, die Einhaltung der Großveranlagungsgrenzen und die generelle Risikofreudigkeit zu berücksichtigen. Um umfangreiche Wertpapier– und CDS–Portfolien, wie z.B. jene bei der Kommunalkredit–Gruppe, anhand der oben aufgezählten Kriterien managen zu können, muss ein entsprechend ausgestaltetes, IT–unterstütztes Portfoliomanagementsystem vorhanden sein. Da die KA Finanz AG 2010 noch über kein hochentwickeltes Portfoliomanagementsystem verfügte, war zur Optimierung des Portfolioreportings eine Adaptierung der Systemausstattung geplant. 348 Bund 2012/10 BMF Management der Wertpapier– und CDS–Portfolien Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG Um sämtliche oben angeführte Daten für das gesamte Wertpapier– und CDS–Portfolio laufend erheben und in der Folge gewinnbringend verwenden zu können, war daher die KA Finanz AG im Jahr 2010 gerade dabei, ein entsprechendes, IT–unterstütztes Projekt für die Bereiche Wertpapiere, Darlehen und CDS aufzusetzen. Dabei war der Ankauf von benötigten Systemleistungen von einem externen Dienstleister geplant, um die Dienste auf diesem Wege rascher zur Verfügung zu haben. In einem dreistufigen Verfahren sollte zuerst ein Datawarehouse eingerichtet werden, danach ein allgemeiner System–Support und schließlich ein Portfolioreportingsystem für ausgewählte Bereiche geschaffen werden. 46.2 Der RH stellte fest, dass der laufenden Analyse risikotechnisch bedeutsamer Teile der Wertpapier– und CDS–Portfolien in Zukunft große Bedeutung zukommen wird, um die wirtschaftlich jeweils günstigere Variante („Halten“ oder „Verkaufen“) für jedes einzelne Wertpapier bzw. für jeden einzelnen CDS zeitnah ermitteln zu können. In diesem Zusammenhang empfahl er der KA Finanz AG, das diesbezüglich bereits begonnene Projekt ehestmöglich umzusetzen und bei Bedarf auch auf die Wertpapier–, Darlehens– und Haftungsbestände der Kommunalkredit auszuweiten. Einschränkend hielt der RH jedoch fest, dass der Spielraum der KA Finanz AG für wirtschaftlich gegebenenfalls sinnvolle Verkäufe von Wertpapieren und CDS und damit für das Realisieren allfälliger Verluste durch ihre sanierungsbedingt angespannte Eigenkapitalsituation stark eingeschränkt war. Offene Verfahren 46.3 Laut Stellungnahme der KA Finanz AG sei das Portfolioreportingprojekt Anfang Oktober 2011 abgeschlossen und ein Erweiterungsprojekt Ende März 2012 umgesetzt worden. Eine rechnerische Unterstützung der „Halten–Verkaufen“–Entscheidungen sei damit möglich. 47 Bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption wird ein Strafverfahren gegen ehemalige Vorstandsmitglieder und leitende Mitarbeiter der Kommunalkredit alt geführt. Um etwaige zivilrechtliche Schadenersatzansprüche zu wahren, haben sich sowohl die Kommunalkredit als auch die KA Finanz AG dem Strafverfahren gegen sämtliche Beschuldigte als Privatbeteiligte in Summe der gesamten Schadenshöhe angeschlossen und damit eventuelle Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Die KA Finanz AG wurde von zwei ehemaligen Vorstandsmitgliedern vor dem Arbeits– und Sozialgericht wegen angeblich unberechtigter vorzeitiger Auflösung ihrer Vorstandsverträge auf Kündigungsentschä- Bund 2012/10 349 digung geklagt. In diesem Verfahren hat die KA Finanz AG jeweils eine Widerklage wegen Schadenersatz eingebracht. Die beiden Verfahren wurden im Hinblick auf das parallel laufende Strafverfahren vorläufig ruhend gestellt. Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen 48 Kommunalkredit Austria AG Zusammenfassend hob der RH die nachfolgenden Empfehlungen hervor: (1) Die im Zusammenhang mit den über Plan liegenden Margen im Ausland verbundenen hohen Risiken wären streng zu überwachen und gegebenenfalls zu limitieren. (TZ 29) (2) Die Marktinformationen sollten in das Management–Informationssystem integriert und das Monatsreporting in die IT–Systemlandschaft der Kommunalkredit eingebunden werden. (TZ 30) (3) Die Risiko–Ertragssteuerung wäre möglichst rasch umzusetzen. (TZ 32) (4) Es sollte eine an die neue Struktur und das neue Geschäftsmodell der Kommunalkredit angepasste Kreditrisikostrategie als Grundlage aller kreditgeschäftsbezogenen Themenbereiche entwickelt und umgesetzt werden. (TZ 33) (5) Die Aufbau– und Ablauforganisation des Risikomanagements wäre zu evaluieren und eine Zusammenlegung des Bereichs Risikomanagement in eine Organisationseinheit zu erwägen. (TZ 35) (6) In der Kompetenzregelung sollten auch betriebswirtschaftliche Aspekte schriftlich festgehalten werden. Durch die Festlegung von Mindestmargen, die bei den einzelnen Neugeschäften erreicht werden müssen, könnten schon im Vorfeld wirtschaftlich unrentable Kreditanträge ausgesondert und insgesamt die Ertragskraft des Ausleihungsgeschäfts gesteigert werden. (TZ 36) (7) Eine Trennung von Markt und Marktfolge bis zur Vorstandsebene wäre durch verbindliche organisatorische Regelungen sicherzustellen und der Vertretungsfall im Hinblick auf eine mögliche gleichzeitige Abwesenheit beider Vorstände eindeutig zu regeln. (TZ 37) 350 Bund 2012/10 BMF Schlussbemerkungen/ Schlussempfehlungen Kommunalkredit Austria AG und KA Finanz AG (8) Für die einzelnen Geschäftsfelder der Kommunalkredit (z.B. Wertpapiere, Darlehen, Haftungen), insbesondere für den Ausleihungsbereich, sollte eine eigene Risikokennzahl in Anlehnung an die CreditVaR–Berechnungen des Risk Management Committee eingeführt werden. (TZ 39) (9) Für die einzelnen Geschäftsfelder wären gesonderte Risikoberechnungen zu erstellen. Darüber sollte als zusätzliche Risikolimitierung ein maximaler Gesamt–CreditVaR festgelegt werden. (TZ 39) KA Finanz AG (10) Die bestehenden Limitregelungen zur Begrenzung von Wertpapierrisiken wären insbesondere um Produktlimits zu erweitern. (TZ 44) (11) Das begonnene Projekt des Portfolioreportingsystems in Bezug auf die Wertpapier– und CDS–Portfolien sollte ehestmöglich umgesetzt und bei Bedarf auch auf die Wertpapier–, Darlehens– und Haftungsbestände der Kommunalkredit ausgeweitet werden. (TZ 46) Bund 2012/10 351 352 Bund 2012/10 BMF ANHANG Entscheidungsträger ANHANG Entscheidungsträger der überprüften Unternehmen Anmerkung: im Amt befindliche Entscheidungsträger in Blaudruck Bund 2012/10 353 354 Bund 2012/10 BMF ANHANG Entscheidungsträger KA Finanz AG (vormals Kommunalkredit Austria AG) Aufsichtsrat Vorsitzender Franz PINKL (27. September 2005 bis 5. Mai 2009) Dr. Klaus LIEBSCHER (seit 8. Jänner 2009) Stellvertreter des Vorsitzenden Bruno DELÉTRÉ (29. Mai 2002 bis 3. Juli 2008) Alain DELOUIS (24. September 2008 bis 1. Dezember 2008) KR Adolf WALA (seit 8. Jänner 2009) Bund 2012/10 355 Vorstand Mitglieder Dr. Reinhard PLATZER (1. Jänner 1990 bis 7. November 2008) Pascal BECKER (26. September 2003 bis 30. September 2008) Leopold FISCHER (28. März 2007 bis 7. November 2008) Pierre VEROT (1. Oktober 2008 bis 30. April 2009) Mag. Alois STEINBICHLER (seit 7. November 2008) Mag. Andreas FLEISCHMANN (seit 1. Februar 2009) 356 Bund 2012/10 BMF ANHANG Entscheidungsträger Kommunalkredit Austria AG (vormals Kommunalkredit Depotbank AG) Aufsichtsrat Vorsitzender Dr. Reinhard PLATZER (17. Mai 2004 bis 7. November 2008) Mag. Stefan VIGL (10. Dezember 2008 bis 17. November 2009) Dr. Klaus LIEBSCHER (seit 17. November 2009) Stellvertreter des Vorsitzenden Leopold FISCHER (17. Mai 2004 bis 7. November 2008) Franz PRANTNER (10. Dezember 2008 bis 24. März 2009) Thomas FENDRICH (24. März 2009 bis 17. November 2009) KR Adolf WALA (seit 17. November 2009) Bund 2012/10 357 Vorstand Mitglieder Wilhelm BRÜNNER (17. Mai 2004 bis 17. November 2009) Mag. Udo MARCHETTI (17. Mai 2004 bis 17. November 2009) Mag. Alois STEINBICHLER (seit 17. November 2009) Mag. Andreas FLEISCHMANN (seit 17. November 2009) 358 Bund 2012/10