Willkommen in der lukrativen Welt von Venture Capital und Private

Transcription

Willkommen in der lukrativen Welt von Venture Capital und Private
MPC Global Equity IV:
Willkommen in der lukrativen Welt von Venture
Capital und Private Equity. Mit MPC Capital.
Münchmeyer Petersen Capital
MPC Global Equity IV:
Gute Potenziale setzen sich
immer durch. Wie Sie diesen
Anlagen entnehmen können.
Münchmeyer Petersen Capital
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Inhaltsverzeichnis
Wer ist MPC Capital?
Prospektteil A: Erläuterungen zum Beteiligungsangebot
Das Angebot im Überblick
6-9
Pressestimmen
12
Die Anlagephilosophie
13-20
Portfoliodiversifikation/Renditeoptimierung
21
24-31
Das Beteiligungskonzept MPC Global Equity IV
Als größter und wachstumsstärkster Teil des traditionsreichen Hamburger Handelshauses
34-38
Die Kompetenzträger: Global Vision AG
MPC Münchmeyer Petersen & Co. entwickelt und vertreibt MPC Capital seit 1994 innovative,
39-41
Die MPC Global Equity-Reihe – erfolgreich investieren
44-53
Die Anlageprogramme
intelligente und qualitativ hochwertige Kapitalanlagekonzepte für vermögende Privatanleger
in Deutschland, den Niederlanden und Österreich. Im Jahr 2000 setzte die MPC Capital ihre
Erfolgsgeschichte mit dem Börsengang fort und konnte sich im Jahr 2000 als größtes
Der Finanz- und Investitionsplan
56
57-58
Erläuterungen zum Finanz- und Investitionsplan
59-64
Rechtliche Rahmenbedingungen
65-70
Steuerliche Rahmenbedingungen
Publikumsgesellschaften. Mit dieser Anlageform eröffnete MPC Capital erstmalig dem Privat-
71-77
Risiken der Beteiligung
anleger den Zugang zum hochlukrativen Venture Capital-Markt, der bis zu diesem Zeitpunkt
78-82
Die Partner des Beteiligungsangebots
82-83
Abwicklungshinweise
84-85
Begriffsdefinitionen
bankenunabhängiges Emissionshaus in Deutschland etablieren.
Als führender Anbieter von Fonds für Immobilien, unternehmerischen Beteiligungen und
Aktien erweiterte die MPC Capital 1999 ihr Spektrum um Venture Capital/Private Equity-
nur institutionellen bzw. Großanlegern vorbehalten war.
MPC Capital avancierte 1999 und 2000 zum Marktführer im Bereich der Venture
Capital/Private Equity-Publikumsgesellschaften und bietet dem Privatanleger mit der
vorliegenden Beteiligung das vierte Anlageprogramm aus der MPC Global Equity
Prospektteil B: Die Verträge zum Beteiligungsangebot
Reihe an, den MPC Global Equity IV.
Gesellschaftsvertrag der Vierte MPC Global
Equity GmbH & Co. KG
86-97
Treuhand- und Verwaltungsvertrag zum
Beteiligungsangebot
98-105
106-107
Mittelverwendungsvertrag
108-109
Managementvertrag
Angaben zur Prospekthaftung
110
4
5
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Das Angebot im Überblick
Erbringung der Einlage
Chancen und Risiken
Die übernommene Einlage ist in folgenMit der MPC Global Equity IV beteiligen
Ebene der MPC Global Equity IV als auch
sich Investoren in Form von Venture Capi-
auf Ebene der ausgewählten Beteili-
tal und Private Equity an dem Eigenkapi-
gungsgesellschaften beeinflusst.
Zeichnungsangebot
den Teilbeträgen zu leisten:
40% der übernommenen Nominaleinlage
zzgl. 5% Agio nach Annahme der
Im Rahmen des vorliegenden Zeichnungsangebots beteiligt sich der Anleger
tal junger, expansiver Unternehmen.
Die Global Vision AG zeichnet als ge-
an der Vierte MPC Global Equity GmbH
Dabei handelt es sich um eine unterneh-
schäftsführende Kommanditistin für die
& Co. KG – nachfolgend kurz MPC Global
merische Investition, die generell mit
kompetente Auswahl der Beteiligungs-
Equity IV. Es ist vorgesehen, ein Komman-
dem Risiko einer wirtschaftlichen Ver-
programme und der Direktinvestments
ditkapital in Höhe von insgesamt EUR 50
schlechterung bis hin zum Totalverlust be-
verantwortlich.
Mio. einzuwerben.
Beitrittserklärung
30% der übernommenen Nominaleinlage
am 30.06.2002
30% der übernommenen Nominaleinlage
am 30.06.2003
haftet ist. Im Gegenzug bietet sie jedoch
Der Anleger erhält eine Vorzugsausschüt-
auch die Chance einer überdurchschnitt-
tung in Höhe von 5 Prozent p. a. auf seine
lichen Vermögensmehrung. Die Beteili-
Wesentliche Chancen und Risiken des
gung ist auf einen längerfristigen Anlage-
Beteiligungsangebots sind damit:
horizont von 10 bis 13 Jahren ausgelegt.
3 Wertentwicklung der gehaltenen
Eine Kündigungsmöglichkeit ist daher im
Interesse einer kontinuierlichen Gesellschaftsentwicklung nicht vorgesehen. Er-
sellschaft bis zum Zeitpunkt der
der MPC Global Equity IV beteiligen.
Schließung der Gesellschaft.
Anlageprogramme
Grund-sätzlich erfolgt der Beitritt als Treugeber über die Treuhandkommanditistin,
Die Gesellschaft behält sich das Recht
die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesell-
vor, zur Realisierung sich kurzfristig bie-
schaft für Publikumsfonds mbH, Hamburg.
tender Investitionsmöglichkeiten für die
bedingungen für das Beteiligungskon-
Der Anleger hat jedoch auch die Mög-
zweite und dritte Einzahlungsrate mit ei-
zept
lichkeit, sich unmittelbar als Direktkom-
ner Frist von sechs Wochen einen frühe-
3 Entwicklung der steuerlichen Rahmen-
bis vier Jahren erwartet werden.
punkt des Zahlungseingangs bei der GeDer Anleger kann sich auf zwei Arten an
Direktinvestments
können erfahrungsgemäß etwa nach drei
geleistete Nominaleinlage ab dem Zeit-
Private Equity- und Venture Capital3 Wertentwicklung der ausgewählten
ste Liquiditätsrückflüsse an den Anleger
Beitrittsmöglichkeiten
manditist in das Handelsregister eintra-
ren Einzahlungstermin festzusetzen. Sollte
sich um eine vermögensverwaltende Ge-
Weitere, den Erfolg des Zeichnungsange-
gen zu lassen. Er übernimmt damit auch
dies erforderlich sein, wird versucht, dem
sellschaft, bei der der Anleger nach der-
bots mitbestimmende Faktoren liegen in
im Außenverhältnis die bisher von der
Anleger bei Bedarf eine kurzfristige per-
zeitiger Rechtslage den Großteil des wirt-
folgenden Bereichen:
Treuhandkommanditistin für ihn gehaltene
sönliche Zwischenfinanzierung bereitzu-
schaftlichen Gesamterfolges steuerfrei
3 Wechselkursentwicklungen bei
Kommanditeinlage. In diesem Fall nimmt
stellen.
Bei der MPC Global Equity IV handelt es
ver- einnahmen kann.
Auslandsengagements
3 Entwicklung der Exit-Möglichkeiten für
Der wirtschaftliche Erfolg des Beteili-
die Beteiligungsunternehmen
gungsangebots wird maßgeblich von der
die Treuhänderin die Rechte des bisherigen Treugebers weiterhin als Verwal-
Schließung
tungstreuhänderin wahr.
3 Zeitlicher Horizont von Beteiligungs-
Qualität des Managements sowohl auf
Es ist vorgesehen, Eigenkapital in Höhe
veräußerungen und Liquiditätsrückflüssen
Mindestzeichnungssumme
von EUR 50 Mio. einzuwerben und die
Gesellschaft am 31.12.2001 zu schließen.
6
Ausführliche Erläuterungen hierzu sowie
Die empfohlene Mindestzeichnungssum-
Die Geschäftsführung besitzt jedoch das
zu weiteren Chancen und Risiken des
me liegt bei EUR 20.000,00. Höhere Zeich-
Recht, den Schließungstermin nach
Zeichnungsangebots sind auf den Seiten
nungsbeträge müssen durch 5.000 ohne
pflichtgemäßem Ermessen zu verlegen,
71 bis 77 dargestellt.
Rest teilbar sein. Auf die Einlage ist ein
längstens jedoch um drei Monate nach
Agio in Höhe von 5 Prozent zu leisten.
dem vorgesehenen Stichtag.
7
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Investitionsfokus
Die Anlagegrundsätze der MPC Global
Equity IV sehen vor, rund 80 Prozent des
Grund ist nach Einschätzung des Pros-
verfügbaren Gesellschaftskapitals in ver-
pektherausgebers frühestens nach diesem Zeitraum mit den ersten Mittelzuflüs-
schiedene Venture Capital- und Private
Vermögens- und Ergebnisbeteiligung
sen zu rechnen.
men. Auf der Basis dieses Know-hows
Der Anleger ist am Vermögen, am Ergeb-
wird jedes Zielunternehmen bzw. jedes
nis und an den stillen Reserven der Ge-
Laufzeit – Kündigung – Anteilsübertragung
breiten Streuung der Anlegergelder liegt
Beteiligungsprogramm einem detaillier-
sellschaft grundsätzlich im Verhältnis sei-
die Beteiligungsgrenze pro Anlagepro-
ten, genau definierten Analyseprozess
ner geleisteten Kapitaleinlage zu den
Die Gesellschaft besitzt grundsätzlich ei-
gramm bei 10 Prozent des Nominalkapi-
unterzogen.
Einlagen der übrigen Gesellschafter be-
ne feste Laufzeit bis zum 31.12.2011. Diese
teiligt.
Laufzeit kann von der Geschäftsführung
Equity-Anlageprogramme zu investieren.
Sektor sowie die Beratung von Börsen-
Die verbleibenden rund 20 Prozent des
gängen ebenso wie zahlreiche Arrange-
Kapitals sind für den Erwerb direkter Be-
ments von Venture Capital für Unterneh-
teiligungen an ausgewählten Zielunternehmen bestimmt. Zur Realisierung einer
tals. In eine unmittelbare Direktbeteili-
maximal drei Mal um jeweils ein Jahr ver-
gung im Early-Stage Bereich dürfen maxi-
Einkunftsart – Einkommensteuer
mal 3 Prozent des Nominalkapitals inves-
längert werden. Eine vorzeitige Kündi-
Haftung des Anlegers
tiert werden, für andere Direktinvest-
gung des Gesellschaftsverhältnisses
ments liegt diese Grenze bei 5 Prozent.
Bei der MPC Global Equity IV handelt es
Eine Reihe der in Frage kommenden Ven-
sich um eine vermögensverwaltende Per-
Für Verluste und Schulden der MPC Glo-
Die Anteile können jedoch – nach vorheri-
ture Capital- und Private Equity-Gesell-
sonengesellschaft. Bei Zugehörigkeit sei-
bal Equity IV haftet der Anleger nur bis
ger schriftlicher Zustimmung durch die
schaften sind unter dem Punkt „Die Anla-
ner Beteiligung zum steuerlichen Privat-
zur Höhe seiner übernommenen und ge-
Geschäftsführung – auf Dritte übertragen
geprogramme“ ab Seite 44 näher
vermögen erzielt der Anleger Einkünfte
leisteten Nominaleinlage. Eine darüber
werden.
beschrieben.
aus Kapitalvermögen und ggf. sonstige
hinausgehende Nachschussverpflichtung
Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften.
besteht gem. § 5 des Gesellschaftsvertra-
Grundsätzlich steuerpflichtig sind die lau-
ges nicht.
Investmentauswahl
durch den Anleger ist nicht vorgesehen.
Anlegerzielgruppe
fenden Dividendenausschüttungen aus
Im Falle einer geplanten Zeichnung soll-
Beteiligungen der Fondsgesellschaft, so-
Ausschüttungen
Die Auswahl aussichtsreicher Beteili-
fern steuerlich ein Totalgewinn angenom-
gungsprogramme und Direktinvestitionen
men wird. Veräußerungsgewinne unterlie-
wird im Rahmen des abgeschlossenen
gen unter anderem nur dann der Ein-
Die vorliegenden Investitionen in Venture
achten:
Managementvertrages durch die ge-
kommensbesteuerung, wenn zwischen
Capital- und Private Equity-Beteiligungen
3 ausreichender finanzieller Spielraum
schäftsführende Kommanditistin, die Glo-
An- und Verkauf der Unternehmensanteile
lassen keine konkreten Prognosen über
mit angemessener Liquiditätsreserve,
bal Vision AG, vorgenommen. Die Ent-
weniger als 12 Monate liegen (sog. „pri-
zukünftige Ausschüttungen zu. Der Zeit-
3 die Anteile an der MPC Global Equity
scheidungsträger und das beauftragte
vates Veräußerungsgeschäft“). Der über-
punkt erstmaliger Ausschüttungen und
IV sollten ohne Übergewichtung ledig-
Management verfügen über umfangrei-
wiegende Teil der zu erwartenden Erträ-
deren Höhe hängen maßgeblich von der
lich Beimischungscharakter zu dem
ches persönliches Know-how und Erfah-
ge wird nach Einschätzung des Prospekt-
Geschäftsentwicklung der einzelnen Port-
sonstigen Vermögensportfolio haben,
rungen auf dem Gebiet der Unterneh-
herausgebers aus der Veräußerung mit-
foliounternehmen ab. Typischerweise ist
mensfinanzierung und Unternehmensbe-
tel- bis langfristig gehaltener Portfoliobe-
bei Venture Capital-Investitionen nach ca.
zont der Beteiligung über 10 bis 13 Jah-
wertung. Dazu zählen die jahrelange ei-
teiligungen resultieren und dem Anleger
drei bis vier Jahren mit den ersten Beteili-
re; mögliche Vermögensverluste bei
gene Erfahrung auf dem Venture Capital-
damit weitgehend steuerfrei zufließen.
gungsverkäufen zu rechnen. Aus diesem
vorzeitiger Veräußerung.
8
ten Anleger im Wesentlichen folgende
Kriterien erfüllen und Besonderheiten be-
3 mittel- bis langfristiger Investitionshori-
9
MPC Global Equity IV:
Vernetzung ist nur dann gut, wenn
sie erfolgreiche Prozesse verknüpft.
Von daher ist der MPC Global Equity IV
eine erstklassige Connection.
Münchmeyer Petersen Capital
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Pressestimmen
Chance für Kenner
Die Anlagephilosophie
Risikokapitalanlagen bieten weiter hohe Renditen. Aber nur
die besten Offerten versprechen privaten Investoren Erfolg
Einen Erfolg versprechenden Ansatz
(...) Dennoch verheißen die Private-Equity-Fonds verlockende Renditen. (...) Stimmen Konzept
wählte der Hamburger Initiator MPC
und Anlagestrategie, sind Private-Equity-Fonds eine lukrative Depotbeimischung – zumal Ver-
Münchmeyer Petersen Capital mit sei-
kaufserlöse bei den meisten Fonds steuerfrei sind.
nem neuen MPC Global Equity Fonds.
Anbieter/Fondsname
Telefon
Mindestanlage*
Kommentar
Bewertung**
MPC/Global
Equity III
040/38022242
50 000
Mark
Marktführer in
Deutschland,
sehr breite Risikostreuung
*****
11/1999
* jeweils plus 5% Agio
** von „Sehr gut“ (*****) bis „unbefriedigend“ (*)
15/2001
An dieser Stelle hätten wir Ihnen gern ei-
Ihre dynamische Entwicklung war nur
nige Geschichten erzählt. Geschichten
möglich, weil sie Investoren gefunden ha-
über Firmen, die Sie alle kennen und die
ben, die frühzeitig an eine Vision, eine
sich innerhalb kürzester Zeit mit einer er-
Unternehmensidee geglaubt haben. Die
staunlichen Dynamik entwickelt haben.
bereit waren, den Firmen dafür Eigenka-
Firmen, die überwiegend aus den zu-
pital zur Verfügung zu stellen. Und die für
kunftsorientierten Branchen stammen und
diese Entscheidung mit hohen Renditen
die mit ihren Innovationen das Gesicht
belohnt wurden. Seit kurzem können auch
unserer Welt von morgen bestimmen. Wir
Privatanleger an diesen Visionen teilha-
beschränken uns darauf, Ihre Fantasie an-
ben.
zuregen, denn wir sind uns sicher, Sie
Vielleicht können Sie dann schon bald die
nehmen, die sich buchstäblich aus der
Erfolgsgeschichten Ihrer „eigenen” Unter-
Die Manager...des MPC Global Equity II –
„Garage“ zu einem multinationalen Kon-
nehmen erzählen.
hatten den richtigen Riecher.
zern entwickelt haben.
MPC gehört zu den versiertesten der Branche
06/00
werden sich auch so erinnern, an Unter-
14/2/00
Prickelnde Gewinne
Diese vertrauen ihr Geld auch beim zweiten
MPC Global Equity Fonds den Marktführern an.
MPC Global Equity Fund II
Capital Urteil C C C C C
Wer wagt, gewinnt
Auf der Suche nach Kapital treffen expansionsorientierte Unternehmer auf Anleger,
(sehr attraktives Investment)
23/03/00
Initiatoren von Wagniskapitalfonds waren bei den
die nach Möglichkeiten suchen, am Erfolg dynamischer Wachstumsunternehmen
teilzuhaben. Bisher war diese lukrative Beteiligung am Eigenkapital expansions-
geschlossenen Fonds die Gewinner des Jahres 2000.
orientierter Unternehmen lediglich einem sehr begrenzten Kreis zumeist institutioFür Initiatoren von Wagniskapitalfonds war 2000
neller Großinvestoren und ab Beteiligungssummen in zweistelliger Millionenhöhe
ein glänzendes Jahr: Mit 934,9 Millionen Mark lag
vorbehalten. Dies hat sich geändert. Mit dem vorliegenden Beteiligungsprospekt
das Investitionsvolumen der Private-Equity- und
für den MPC Global Equity IV bietet MPC Capital die Möglichkeit, mit einer ver-
Venture-Capital-Fonds rund 372 Prozent über dem
1999er Ergebnis. Der Marktanteil der Unternehmensbeteiligungen stieg von 0,6 auf 2,5 Prozent.
gleichsweise niedrigen Mindestbeteiligungssumme von EUR 20.000,00 an zukünfti-
In der Baisse lässt sich gut investieren
gen Unternehmensentwicklungen zu partizipieren.
Für Wagnisfinanzierer scheint die Zeit nach der Börsenschwäche angebrochen • Mehr
private Fondsbeteiligungen
TOP 5 IM JAHR 2000
In der deutschen Venture-Capital-Branche macht sich zaghafte Aufbruchstimmung breit.
Name
InvestitionsVolumen
Eigenkapital
MPC
278,0
278,0
in Millionen Mark
Der Kursverfall zahlreicher an den Neuen Märkten notierter Werte hat auch die Einstiegspreise für Unternehmensbeteiligungen sinken lassen. Ebenso wie die Venture Capitalists glaubt auch Finanzdienstleister Oldehaver, dass die Einkaufs-Saison gerade
03/05/01
wieder begonnen hat. (...) Professionalität sowie genaue Analyse vor allem der Gewinnaussichten sind die Hauptkriterien.
12
06/03/01
13
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
„Wir brauchen in Deutschland wieder
höher das Risiko, desto höher die Zinsen
gewählten Unternehmen engagiert, wird
gewinnbringend arbeitet. Über spätere
Gründerjahre, eine neue Wagniskultur,
und natürlich auch vor allem die Besiche-
dabei begrifflich zwischen Venture Capi-
verschiedene Möglichkeiten des „Exits“,
einen Mentalitätswandel hin zu mehr Ri-
rungsforderungen der Banken. Für viele
tal und Private Equity differenziert. Unter
also des Verkaufs der Beteiligung, wird
sikobereitschaft, Unternehmertum, Flexi-
Unternehmer ein schier unüberwindba-
„Venture Capital“ werden die frühen Pha-
der Investor dann am Wertzuwachs des
bilität und Offenheit gegenüber dem
res, investitionshemmendes Problem.
sen der Unternehmensfinanzierung –
Unternehmens beteiligt.
insbesondere der so genannte „Early-
Wandel.”
Roman Herzog, Bundespräsident a.D.
Mit Venture Capital und Private Equity be-
Stage“-Bereich – verstanden. Eine Ven-
Von entscheidender Bedeutung für den
teiligen sich Investoren an der Eigenkapi-
ture Capital-Beteiligung ist also darauf an-
Erfolg ist der Zeitpunkt des Einstiegs in
talausstattung wachstumsstarker Unter-
gelegt, jungen Unternehmen in der Start-
ein Unternehmen und danach der mit
nehmen. Anders als reine Darlehensge-
phase zur Seite zu stehen und die Ge-
Wertzuwachs realisierte Ausstieg.
ber erhalten sie dafür keine Verzinsung,
schäftsexpansion zu erleichtern. „Private
Der Ruf nach mehr „Gründergeist“, nach
sondern partizipieren im Gegenzug an
Equity“ dagegen bezeichnet die späte-
Die Finanzierungsmotive unterscheiden
Stärkung der Innovationsfähigkeit der Un-
der laufenden Ergebnisentwicklung des
ren Phasen der Unternehmensfinanzie-
sich je nach der Phase der Unterneh-
ternehmen, nach Investitionen in zukunfts-
Unternehmens. Eine Erhöhung des Unter-
rung in denen das Unternehmen bereits
mensentwicklung.
orientierte Branchen wird angesichts der
nehmenswertes, die bei jungen, wachs-
arbeitsmarktpolitischen Situation immer
tumsorientierten Unternehmen zum Teil
lauter. An guten Ideen für innovative Pro-
mit einer erstaunlichen Geschwindigkeit
dukte, neuartige Verfahren oder die Er-
erfolgt, schlägt sich unmittelbar in einer
schließung neuer Märkte mangelt es häu-
Wertsteigerung ihrer Beteiligung nieder.
Investieren in Chancen
Investitionsphasen nach der Stufe
der Unternehmensentwicklung
fig nicht. Die Umsetzung jedoch erfordert
Kapital. Auf Fremdkapital müssen vom er-
Je nach Phase der Unternehmensfinanzie-
sten Tag an Zinsen gezahlt werden: je
rung, in der sich der Investor in dem ausLater-Stage
Finanzierungsmotiv
pre-JPO
Venture Capital / Private Equity Investment in
Deutschland nach Phasen 1999
Replacement Capital 4%
Expansion 43%
Eigentumswechsel/
Vorbereitung Börsengang
Buy-Out
Wachstumsfinanzierung
Expansion
Bridge 10%
Produktentwicklung
MBO/
MBI 16,5%
Early-Stage
Seed
LBO 3%
Seed 5%
Konzept und Gründung
Start-up 18%
Start-Up
Nicht börsennotierte Unternehmensbeteiligungen
Venture Capital
Quelle: BVK (Bundesverband Deutscher Kapitalanlagegesellschaften – German Venture Capital Association e.V.) Statistik 1999
(Begriffserläuterungen ab S. 84/85)
14
15
Private Equity
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Partnerschaft auf Zeit
Die Kapitalgeber streben in der Regel
keine dauerhafte Beteiligung an. Der typische Zeithorizont einer Venture Capital
bzw. Private Equity-Investition liegt im Be-
Partnerschaft durch
Know-how-Transfer
reich von ca. 2 bis 10 Jahren. Ziel der
Beteiligung ist es, bei ihrer Veräußerung
Aussichtsreiche Zukunft
den sukzessive aufgebauten Wertzuwachs des Geschäftsanteils zu realisie-
Venture Capital geht weit über die reine
ren. Dies kann zum Beispiel über eine
Bereitstellung von Eigenkapital hinaus.
Der Nutzen für die Unternehmen liegt auf
chen Branchen sind zwar grundsätzlich
Veräußerung der Beteiligung an einen in-
Die ausgewählten Zielunternehmen profi-
der Hand. Dem Investor eröffnet sich
mit höheren Risiken behaftet, als dies bei
dustriellen oder strategischen Investor
tieren nicht nur von den Kapitalzuflüssen
durch die Bereitstellung von Eigenkapital
herkömmlichen Anlagealternativen, wie
(„Trade Sale”), über einen Verkauf bereits
der Investoren, sondern auch von der
die Chance, sich an expansionsorientier-
etwa Immobilien, festverzinslichen Wert-
notierter Aktien oder durch Börsenplatzie-
reichhaltigen Erfahrung, die das VC-Mana-
ten, innovationsfreudigen Unternehmen
papieren oder Standardaktien, der Fall
rung, „Going Public“, erfolgen. Je nach
gement in die eingegangene „Partner-
zu beteiligen und so an ihrer überdurch-
ist. Im Gegenzug eröffnen sich für den In-
Situation des Unternehmens und des
schaft auf Zeit” einbringt. So steht der Ka-
schnittlichen Entwicklung zu partizipieren.
vestor jedoch auch Ertragsperspektiven,
Marktes wird dabei die jeweils für alle
pitalgeber der Leitung des Zielunter-
Beteiligten günstigste Exit-Variante aus-
nehmens bei Bedarf etwa in strategi-
Investitionen in Unternehmen mit zukunfts-
gewählt. Die Planung bis hin zur Investi-
schen oder technologischen Fragen
trächtigen Technologien in aussichtsrei-
tionsentscheidung erstreckt sich im Ven-
ebenso mit Rat und Tat zur Seite wie in
ture Capital/Private Equity-Bereich damit
Marketing-, Vertriebs- oder Personalange-
von Beginn an auch schon auf die Pers-
legenheiten, ohne sich dabei unmittelbar
pektiven für eine abschließende Veräuße-
in operative Unternehmensprozesse und
rung der Beteiligung.
-entscheidungen einzumischen.
die nicht mit denen traditioneller Anlageformen vergleichbar sind.
Durchschnittliche Renditen europ. „Top Quarter”-*
Beteiligungsgesellschaften (bis 31.12.1999)
60
Exits Europäischer Investments (erstes Halbjahr 2000)
Verkauf beim
Börsengang („Going Public”) 9%
50,2%
50
40
Trade Sale 55%
57,9% 57,3%
30
47,4%
37,0%
30,3%
Venture Capital
Verkauf von notierten Aktien 16%
Private Equity
20
* „Top Quarter” - Beteiligungsgesellschaften sind
Venture Capital-/Private
Equity-Gesellschaften, die
über einen definierten Zeitraum Renditen im oberen
Viertel des Gesamt-Marktes
erwirtschaftet haben.
Andere 20%
10
0
Quelle: EVCA (European Private Equity & Venture Capital Association), Mid-Year Survey 2000
10 Jahre
5 Jahre
3 Jahre
Quelle: EVCA (European Private Equity and Venture Capital Association), Juni 2000
16
17
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Investitionen stärken
Aufschwung
Venture Capital und Private Equity leisten
einen wertvollen Beitrag bei der Gründung, Markteinführung und Expansion
Internationaler Vergleich
von Unternehmen und damit bei der Entwicklung und Realisierung neuer Techno-
Im internationalen Vergleich wird die Spit-
logien. Ein Gebiet, auf dem in Deutsch-
zenposition von den Vereinigten Staaten
land beträchtlicher Nachholbedarf
Seit einiger Zeit ist in Deutschland ein
mit einem Volumen von 103 Mrd. US-$
besteht. Ein Mangel an Eigenkapital und
Wandel zu beobachten. Wachsende Be-
Neuinvestitionen in 2000 eingenommen,
unternehmerischer Initiative hat in der
reitschaft zur Übernahme von unterneh-
was eine Verdoppelung des 1999 inves-
Vergangenheit dazu geführt, dass gerade
merischer Verantwortung, eine neue Ei-
tierten Kapitals in Höhe von 48,3 Mrd.
zukunftsorientierte Branchen, wie Biotech-
genkapitalkultur und die zunehmende
US-$ bedeutet. Zum Vergleich: In
nologie, Informations- und Kommunikati-
staatliche Förderung von Unternehmen
Deutschland erreichte das Neugeschäft
onstechnologie oder Life Sciences lange
aus dem technischen Bereich haben zu
mit 7,5 Mrd. DM im Jahr 2000 im Vergleich
Zeit im Schatten der marktbeherrschen-
einer Welle von Unternehmensgründun-
Private Equity – den Bedarf nach mehr Ei-
zum Vorjahr 1999 ein neues Rekordvolu-
den USA hierzulande noch ein eher stief-
gen, einem regelrechten „Gründer-
genkapital, nach mehr Venture Capital
men und einen Zuwachs von ca. 36%.
mütterliches Dasein fristeten.
boom“, geführt.
und Private Equity mit sich bringt. Denn
eine gute Eigenkapitalausstattung ist für
Investitionen der Venture-Capital-Gesellschaften
im Vergleich (in Mrd. US-Dollar)
120
In den letzten Jahren stieg die Selbststän-
die erfolgreiche Entwicklung eines Unter-
digenquote in Deutschland wieder an.
nehmens von entscheidender Bedeutung.
Insgesamt hat sich die Zahl der Existenz-
Sie schafft den Spielraum für unternehme-
gründer verdoppelt: Während 1999 nur je-
rische Entscheidungen und bestimmt die
der 50. Deutsche Erwachsene versuchte
Dynamik des Wachstums.
103
ein Unternehmen zu gründen, war es 2000
Der deutsche Beteiligungsmarkt verfügt
bereits jeder 25. Erwachsene.
100
über gewaltige Wachstumspotenziale.
Quelle: GEM-Bürgerbefragung aus „Handelsblatt“,
31.01.2001.
Die Zunahme der Neugründungen, die
geringe Ausstattung mit Eigenkapital, der
80
48,3
60
0
1996
1997
3,29
1,68
2,71
14,0
1,14
0,60
9,90
20
anstehende Generationenwechsel und
mehr zu einer wichtigen Stütze des Ar-
die zunehmende Ausgliederung bzw.
beitsmarktes. Nur über den Mittelstand
Verselbstständigung von Unternehmens-
lassen sich nachhaltige Erfolge am Ar-
teilen aus einem Konzern (Spin-Off) wer-
beitsmarkt erzielen. Eine Entwicklung, die
den u.a. für eine weitere positive Entwick-
– begünstigt durch Venture Capital und
lungen sorgen.
19,2
40
Diese Gründer entwickeln sich mehr und
Deutschland
USA
1998
1999
2000
Quellen: Deutsche Bundesbank/Statistisches Bundesamt aus „Die Welt” vom 26.10.2000;
BVK „Vorläufige Ergebnisse 2000”, National Venture Capital Association aus „Handelsblatt 30.1.2001”
18
19
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Portfoliodiversifikation/Renditeoptimierung
Venture Capital und Private Equity tragen
Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzu-
zum Aufbau und zur Stärkung vorwiegend
führen, dass sich die Wertentwicklung ein-
mittelständischer Unternehmen bei, fördern
die Investitionstätigkeit und helfen bei der
Neben den hervorragenden Renditeaus-
zelner Unternehmen relativ unabhängig
Schaffung neuer Arbeitsplätze.
sichten, die mit der Investition in Venture
von der Wertentwicklung von Anlageklas-
Capital verbunden sind, gibt es einen
sen wie Aktien oder festverzinslichen
weiteren Grund, der für die Aufnahme
Wertpapieren vollzieht. Die unten stehen-
von Venture Capital in das persönliche
de Grafik veranschaulicht diesen Zusam-
Vermögensportfolio spricht. Gemäß einer
menhang. Je weiter die Kurve sich im lin-
von der amerikanischen Investment Bank
ken Bereich befindet, desto niedriger das
Merrill Lynch erstellten Studie (Merrill
Risiko bei gleich hoher Rendite.
Der Einfluss von Venture Capital auf die wirtschaftliche
Situation europäischer Unternehmen
Höher
57%
Investitionen
Exporte
Niedriger
Lynch Quantitative Analysis and Equity
Arbeitsplätze
Entwicklungsausgaben
Identisch
37%
58%
36%
57%
40%
68%
31%
6%
6%
Derivatives Research, 1995) führt die Bei-
Ein Anleger kann mit einer Beimischung
mischung von Private Equity in ein diversi-
von Venture Capital/Private Equity zu sei-
fiziertes Vermögensportfolio zu einer Er-
nem Vermögensportfolio eine deutliche
höhung der Gesamtrendite bei gleich-
Verbesserung der Risiko-/Rendite-Struktur
zeitiger Verminderung des Gesamtrisikos.
erreichen.
2%
1%
Rendite- und Risikostruktur eines Portfolios
bei Beimischung von Private Equity
Quelle: The Economic Impact of Venture Capital in Europe, EVCA 2000
Rendite (v.H.)
Optimale Portefeuillelinie
mit 5% Private Equity
0,150
0,145
Europäisches Firmenwachstum ohne die Unterstützung von Venture Capital
Kein oder sehr viel langsameres Wachstum 81%
Beschleunigtes Wachstum 3%
Optimale Portefeuillelinie
mit 10% Private Equity
0,140
Optimale Portefeuillelinie
ohne Private Equity
0,135
0,130
0,125
Keine Angaben 2%
Negative Korrelation von Private Equity mit anderen
Vermögensklassen führt zu deutlicher Verbesserung der
Rendite-/Risiko-Struktur eines Gesamtportfolios
0,120
Gleiches Wachstum 15%
0,115
0,100
0,105
0,110
0,115
0,120
0,125
0,130
0,135
0,140
0,145
Standardabweichung (Risiko)
Quelle: Merrill Lynch Quantitative Analysis and Equity Derivatives Research, 1995
Quelle: The Economic Impact of Venture Capital in Europe, EVCA 2000
20
21
MPC Global Equity IV:
Hiermit haben wir ein Verfahren
entwickelt, immaterielle Energien in
sehr materielle für Sie umzuwandeln.
Münchmeyer Petersen Capital
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Das Beteiligungskonzept MPC Global Equity IV
Investieren wie die Profis
Die Gesellschaftsstruktur
Die hohe Attraktivität von Venture Capital-
Bei der MPC Global Equity IV handelt es
und Private Equity-Investments konnte
sich um eine vermögensverwaltende Per-
bislang nur von einem begrenzten Kreis
sonengesellschaft in der Rechtsform einer
zumeist institutioneller Großinvestoren
GmbH & Co. KG. Die Stellung der per-
genutzt werden. Lediglich acht Prozent
sönlich haftenden Gesellschafterin wird
der 1999 in Deutschland für Venture Capi-
von der MPC Global Equity Management
tal zur Verfügung stehenden Mittel stam-
GmbH eingenommen. Als geschäftsfüh-
mten aus dem privaten Bereich, während
rende Kommanditistin fungiert die Global
über die Hälfte von Kreditinstituten und
Vision AG, deren Tätigkeitsgebiete detail-
Pensionsfonds aufgebracht wurde. Bei
liert im Rahmen des in Prospektteil B ab
Mindestbeteiligungssummen in der
Seite 108 abgedruckten Managementver-
Größenordnung von ca. DM 5 Millionen
trages geregelt sind. Anleger können sich
ist diese Struktur der Kapitalherkunft nicht
auf zwei Arten an der Gesellschaft beteili-
weiter erstaunlich.
gen. Grundsätzlich erfolgt der Gesell-
Die Gesellschaftsstruktur
100%
MPC Global Equity
Management GmbH
Global Vision AG
geschäftsführende
Kommanditistin
Komplementärin
Vierte MPC
Global Equity
GmbH & Co. KG
Direktbeteiligung
Kommanditist
Treuhandkommanditistin
TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für
Publikumsfonds mbH
Anleger
Anleger
schaftsbeitritt über die TreuhandkommanDie Vierte MPC Global Equity GmbH &
ditistin TVP Treuhand- und Verwaltungsge-
Co. KG – kurz „MPC Global Equity IV“ –
sellschaft für Publikumsfonds mbH durch
hat sich daher zum Ziel gesetzt, die Vor-
Erteilung eines entsprechenden Treuhand-
damit auch als Treugeber wirtschaftlich
für folgende Dienstleistungsbereiche ver-
teile dieses innovativen Anlagesegments
auftrages. In diesem Fall ist eine geson-
die Stellung eines Direktkommanditisten
antwortlich:
noch verstärkter einem breiteren Investo-
derte Eintragung des Anlegers in das
einnimmt.
renkreis bereits mit überschaubaren Be-
Handelsregister nicht erforderlich. Der In-
teiligungssummen zugänglich zu machen.
vestor hat jedoch auch die Möglichkeit,
Bereits ab einer Beteiligungssumme von
der MPC Global Equity IV als Direktkom-
EUR 20.000,00 kann der Investor an den
manditist mit eigener Eintragung in das
wirtschaftlichen Erfolgen junger Unter-
Handelsregister beizutreten. Vorausset-
nehmen mit zukunftsträchtigen Technolo-
3 Ausarbeitung des wirtschaftlichen
Gesamtkonzepts,
Die Know-how-Trägerin –
Global Vision AG
3 Investmentauswahl,
zung ist hierbei die Vorlage einer notari-
Die Global Vision AG fungiert als kompe-
3 Marketing und Öffentlichkeitsarbeit,
gien in wachstumsstarken Branchen parti-
ellen Handelsregistervollmacht. In die-
tente Know-how-Trägerin und als zentrale
3 laufende Verwaltung.
zipieren.
sem Fall fungiert die TVP weiterhin als
Koordinierungsstelle des Beteiligungs-
Verwaltungstreuhänderin für den Kom-
konzeptes. Hierzu nimmt sie die Stellung
Zentrales Aufgabengebiet der Global
manditisten.
der geschäftsführenden Kommanditistin
Vision AG ist die Investmentauswahl und
Dieses neuartige Konzept ist darauf aus-
3 Prospektierung des Zeichnungsangebots,
in der Gesellschaft ein. Ihr Aufgabenge-
-betreuung für die Gesellschaft. Bei der
schnittliche Renditen bei gleichzeitig
Durch entsprechende Regelungen im Ge-
biet erstreckt sich sowohl auf den Bereich
Investitionsdurchführung ist sie streng an
größtmöglicher Vermögensdiversifikation
sellschafts- und im Treuhand- und Verwal-
Investitionsauswahl wie auch auf die
die im Gesellschaftsvertrag der MPC
und damit Risikominimierung zu erzielen.
tungsvertrag ist sichergestellt, dass der
praktische Durchführung der Geschäfte
Global Equity IV und im Managementver-
Erreicht wird dies durch eine breite Streu-
Zeichner in jedem Fall die vollen Gesell-
der MPC Global Equity IV. Auf Grundlage
trag festgelegten Anlagegrundsätze ge-
ung des Gesellschaftskapitals auf interna-
schafterrechte – so etwa hinsichtlich der
des mit der Gesellschaft abgeschlosse-
bunden. Das Investitionsmanagement
tionaler Ebene.
Vermögens- und Ergebnisbeteiligung
nen Managementvertrages zeichnet die
umfasst sowohl die qualifizierte Auswahl
oder der Stimmberechtigung in der Ge-
Global Vision AG im Rahmen der prakti-
von Venture Capital- und Private Equity-
sellschafterversammlung – genießt und
schen Umsetzung des Konzepts vor allem
Beteiligungsprogrammen als auch die
gerichtet, für den Zeichner überdurch-
24
25
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Verteilung des verfügbaren Kapitals
Auswahl von direkten Investitionen in
Anleger überdurchschnittliche Rendite-
Zielunternehmen.
chancen zu generieren und dabei gleich-
MPC Global Equity IV
zeitig eine größtmögliche RisikominimieDie Auswahl professionell gemanagter
rung durch breite Vermögensdiversifika-
Venture Capital- und Private Equity-Anla-
tion zu realisieren. Erreicht wird dies
geprogramme erfolgt auf Vorstandsebe-
durch eine konsequente Umsetzung der
ne der Global Vision AG. Für die Voraus-
im Gesellschaftsvertrag der MPC Global
wahl von Direktinvestments in Zielunter-
Equity IV festgelegten Investitionsgrund-
nehmen werden im Rahmen entsprechen-
sätze. Diese sehen im Wesentlichen Fol-
der Geschäftsbesorgungsverträge zwei
gendes vor:
80%
Anlageprogramm
1
Anlageprogramm
2
Anlageprogramm
3
Anlageprogramm
4
Anlageprogramm
5
Anlageprogramm
6
Anlageprogramm
7
Anlageprogramm
8
20%
Anlageprogramm
9
Anlageprogramm
10
Direktinvestment
in diesem Bereich erfahrene Gesellschaf3 Investition von 80 Prozent des verfüg-
gisches Finanzmanagement mbH („Kron-
baren Gesellschaftskapitals in Venture
stein“) und die VCI GmbH Beratung für
Capital- und Private Equity-Beteili-
Technologieinvestitionen („VCI“), heran-
gungsprogramme (indirekte Investitio-
gezogen. VCI ist hierbei für die Voraus-
nen); Aufteilung zwischen Venture
wahl von Zielunternehmen in frühen Pha-
Capital- und Private Equity-Anlagepro-
sen der Unternehmensfinanzierung (z. B.
grammen im Verhältnis von rund 60:40.
Zielunternehmen
ten, die Kronstein Gesellschaft für strate-
„Early-Stage“) verantwortlich, Kronstein
3 Investition von 20 Prozent des verfüg-
konzentriert sich auf Zielunternehmen in
einer späteren Unternehmensphase
baren Gesellschaftskapitals in ausge-
(„Later Stage/Pre-IPO“). Die letztliche
wählte Beteiligungen an Zielunterneh-
Investitionsentscheidung wird jedoch
men (Direktinvestitionen); hälftige Auf-
auch hier auf Vorstandsebene der Global
teilung der Mittel zwischen Zielgesell-
Vision AG getroffen.
schaften in frühen Unternehmenspha-
Nach den aufgezeigten Anlagegrund-
mit einem Kapitaleinsatz von EUR
sen („Early-Stage“) und solchen in
sätzen wird sich MPC Global Equity IV an
20.000,00 an den überdurchschnittlichen
späteren Unternehmensphasen („Later
rund 8-10 deutschen und internationalen
Wertsteigerungschancen von weit über
Stage/Pre-IPO“).
Venture Capital- und Private Equity-Ge-
100 Unternehmen aus stark wachstums-
sellschaften beteiligen, die ihrerseits in ei-
orientierten Branchen zu partizipieren.
Die Investitionsstrategie
Wie im Vorwege bereits beschrieben,
3 Von den vorstehenden Prozentsätzen
ne Vielzahl wachstumsstarker Unterneh-
geht das Investitionsverständnis von Ven-
kann maximal bis zu 10 Prozentpunkte
men in allen Entwicklungsstadien der Un-
Die außerordentlich breite Streuung des
ture Capital weit über die reine Bereitstel-
in beide Richtungen abgewichen wer-
ternehmensfinanzierung investieren. Der
Anlagekapitals trägt wirksam zu einer Re-
lung von Kapital hinaus. Qualifikation und
den.
Schwerpunkt der Aktivitäten wird dabei
duzierung des Investitionsrisikos bei.
auf expansionsorientierten Unternehmen
Gleichzeitig nutzt der Anleger die spezifi-
Erfahrung des Managements, das die
mit überdurchschnittlichen Entwicklungs-
schen Chancen in jeder Phase des Unter-
wichtigen Determinante des Investitions-
ments dürfen maximal 10 Prozent des
chancen in innovativen Bereichen, wie
nehmenswachstums vor der Börsenein-
erfolges. Dies erfordert bei einer sehr
Nominalkapitals in jedes ausgewählte
beispielsweise Telekommunikation, Infor-
führung. Ein zusätzlicher Sicherheitsbau-
breiten Streuung des Kapitals umfangrei-
Beteiligungsprogramm investiert wer-
mationstechnologie, Prozessautomation,
stein ist die grundsätzliche Eigenkapitalfi-
che Betreuungskapazitäten auf höchstem
den. Bei direkten Beteiligungen an
Neue Materialien, Life Sciences mit den
nanzierung der Investments. Der Anleger
Niveau.
Zielunternehmen liegt die jeweilige In-
Schwerpunkten medizinische Maschinen,
übernimmt damit kein Fremdkapital- und
Zielunternehmen betreut, wird damit zur
3 Im Rahmen eines indirekten Invest-
vestitionsgrenze bei 3 Prozent („Early-
medizintechnische Informationsverarbei-
Zinsrisiko. Geringfügige Ausnahmen kön-
Die Investitionsstrategie der MPC Global
Stage“) bzw. 5 Prozent (sonstige Di-
tung und Biotechnologie, liegen. Der An-
nen sich lediglich im Rahmen der Inan-
Equity IV ist darauf ausgerichtet, für den
rektbeteiligungen) des Nominalkapitals.
leger hat damit die Möglichkeit, bereits
spruchnahme öffentlicher Förderprogram-
26
27
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Bandbreite des außerbörslichen Beteili-
tel „Steuerliche Rahmenbedingungen”,
gungsspektrums zu sichern. Dabei profi-
Seite 65 ff.). Da es in der Natur eines Ven-
me – wie beispielsweise der KfW Kredit-
tiert der Investor vom Know-how eines
ture Capital-Investments liegt, dass die
anstalt für Wiederaufbau oder tbg Tech-
professionellen Managements und erfah-
ein umfangreiches Netzwerk zu und enge
wesentlichen Erträge bei Veräußerung
nologiebeteiligungsgesellschaft der
rener Venture Capital- und Private Equity-
Zusammenarbeit mit Venture Capital und
der Unternehmensbeteiligungen realisiert
Deutschen Ausgleichsbank – zur teilwei-
Experten.
Private Equity-Gesellschaften im In- und
werden, sind damit auch die wesentli-
Ausland, langjährige Tätigkeit auf dem
chen Erträge aus der Beteiligung an der
Gebiet der Unternehmensfinanzierung
MPC Global Equity IV in der Regel steu-
und Unternehmensbewertung und detail-
erfrei.
sen Beteiligungs-Refinanzierung ergeben.
Die Auswahl der Investitionen
Bei der Auswahl und Investition in Beteili-
lierte Kenntnisse über die Zielbranchen
gungsprogramme sowie im Rahmen der
Tätigkeit der Know-how-Träger ergibt sich
Die Auswahl der indirekten und direkten
sind nur ein Bruchteil des umfangreichen
Die Konzeption der MPC Global Equity IV
zwangsläufig ein Einblick in mehrere Hun-
Investitionen erfolgt auf der Basis von de-
Erfahrungsschatzes, den die Entschei-
geht nicht von der Inanspruchnahme steu-
dert Zielunternehmen. Durch die Bereit-
taillierten, klaren Selektionskriterien. So
dungsträger und das beauftragte Mana-
erlicher Vergünstigungen jeglicher Art
stellung von rund 20 Prozent des Gesell-
werden zum Beispiel Management, Fokus
gement in diese Tätigkeit einbringen.
aus. Sie ist damit vollkommen unabhän-
schaftskapitals für eigene Direktinvesti-
und Strategie des Anlageprogramms ei-
tionen verfügt der MPC Global Equity IV
ner dezidierten Analyse unterzogen. In
Erste Erfolge liegen bereits vor. Mit
steuereffiziente Kapitalanlagen für Privat-
über die notwendige Flexibilität, sich
der zweiten Stufe wird sichergestellt,
sechs Beteiligungsprogrammen wurden
anleger immer unsicherer und unattrakti-
kurzfristig bietende Gelegenheiten wahr-
dass mit der Auswahl der einzelnen In-
bereits Budgetreservierungen vereinbart.
ver zu machen. Auf Grund des nachweis-
zunehmen. Die Direktinvestitionen sind
vestments eine größtmögliche Streuung
Darunter finden sich so namhafte Ven-
bar positiven Effektes auf Wachstum und
mit deutlich höheren Ertragschancen,
erreicht wird. Die Zugehörigkeit der Ziel-
ture Capital-Gesellschaften wie Carlyle,
Entwicklung der für die internationale
allerdings auch mit einem größeren Risi-
unternehmen zu unterschiedlichen Bran-
Doughty Hanson und TVM. Wenn auch
Wettbewerbsfähigkeit des Standortes
ko verbunden.
chen, unterschiedliche Entwicklungsstadi-
die endgültige Investitionszusammen-
Deutschland entscheidenden Zukunfts-
en der Zielunternehmen und unterschied-
setzung zum Zeitpunkt der Prospekt-
branchen ist vielmehr davon auszugehen,
Mit ihrer praktischen Ausgestaltung und
liche Finanzierungsgründe sind nur einige
herausgabe noch nicht feststeht, so ist
dass es sich bei Venture Capital und Pri-
den ausgewählten Investitionsschwer-
der Kriterien, die hier zu beachten sind.
doch jetzt schon festzuhalten, dass alle
vate Equity um eine politisch gewünschte
punkten wurde mit der MPC Global Equi-
Grundlegend für den Erfolg der Umset-
Zeichen auf Erfolg stehen (Siehe S. 46 ff).
Anlageform handelt.
ty IV ein Konzept realisiert, das sich an
zung der Investitionsstrategie ist natur-
den speziellen Bedürfnissen des privaten
gemäß das Know-how und die Kompe-
Anlegerpublikums orientiert: überdurch-
tenz, mit der die Auswahl der Anlagepro-
Die Art der Besteuerung
Die Gewinnverteilung
schnittliche Renditeperspektiven, ausge-
gramme und der Zielunternehmen erfolgt.
Wichtige Frage bei jeder Geldanlage ist
Ein zentraler Faktor für den langfristigen
wogene Vermögensdiversifikation, über-
gig von der zu beobachtenden Tendenz,
wiegende Steuerfreiheit der Erträge und
Diese alles entscheidende Tätigkeit ob-
die Art der Besteuerung der zu erwarten-
Erfolg der MPC Global Equity IV und da-
einfaches Handling der Beteiligung. MPC
liegt der geschäftsführenden Kommandi-
den Erträge. Auf Grund ihrer Konzeption
mit die Erzielung überdurchschnittlicher
Global Equity IV versetzt nunmehr auch
tistin der Gesellschaft, der Global Vision
handelt es sich bei der MPC Global Equi-
Renditen für den Anleger ist die qualifi-
den Privatanleger in die Lage, sich – zu-
AG. Jahrelange eigene Venture Capital-
ty IV um eine vermögensverwaltende
zierte Auswahl ertragreicher Investitions-
sammen mit institutionellen Investoren –
Erfahrung, das persönliche Know-how aus
Gesellschaft. Für den Anleger bedeutet
möglichkeiten. Der bedeutenden Rolle,
im Rahmen eines einzigen Anlagepro-
der federführenden Beratung von zahlrei-
dies, dass er seine Veräußerungserlöse
die der Global Vision AG als Kompetenz-
gramms die Chancen aus der gesamten
chen Börsengängen im amtlichen Handel
überwiegend steuerfrei erhält (vgl. Kapi-
und Know-how-Trägerin in diesem Zusam-
28
und am „Neuen Markt“, zahlreiche Arran-
menhang zukommt, wird im Rahmen der
gements von Venture Capital für Unter-
Gewinnverteilung bei der Gesellschaft
nehmen im Vorfeld des Börsenganges,
angemessen Rechnung getragen.
29
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
titionen kommen im Wesentlichen folgen-
Das Ergebnis der Gesellschaft wird daher
wie folgt verteilt:
3 100 Prozent an die Anleger, bis das
Exit-Wege
de Alternativen in Frage:
Es ist davon auszugehen, dass die nach-
Im Rahmen eines so genannten “Buy-
haltige Wertschöpfung in der MPC Glo-
Back“ werden die Anteile an einem Ziel-
bal Equity IV weniger durch laufende Er-
unternehmen von den ursprünglichen Ge-
träge (Dividenden) aus den Beteiligungs-
sellschaftern zurückgekauft. Die Beteili-
gesellschaften bzw. aus den direkt erwor-
gung kann aber auch an einen industriel-
3 Anschließend wird das Ergebnis vor-
benen Beteiligungen an Portfoliounter-
len Investor (z. B. Kunden, Lieferanten
rangig der geschäftsführenden Kom-
nehmen, als vielmehr durch die absch-
oder Wettbewerber des Portfoliounter-
manditistin Global Vision AG zugerech-
ließende Veräußerung der gehaltenen
nehmens) oder an einen institutionellen
net, bis diese 11,11 Prozent der an die
Anteile entsteht. In der Regel werden in
Finanzinvestor veräußert werden. Eine
effektiv eingezahlte Kapital vollständig
Anleger gezahlten, rechnerischen
jungen, expansionsorientierten Unterneh-
weitere Exitmöglichkeit ist die Möglich-
zurückgezahlt wurde.
Grundverzinsung („Hurdle”) erhalten
men Gewinne, sofern sie in diesem Stadi-
keit einer Umwandlung des Portfolio-
hat.
um der Unternehmensentwicklung anfal-
unternehmens in eine Aktiengesellschaft
3 100 Prozent an die Anleger, bis diese
eine rechnerische Grundverzinsung
3 Anschließend wird das Ergebnis der
len, zur Finanzierung des weiteren Wachs-
mit anschließender Börseneinführung. Im
(„Hurdle”) in Höhe von 8 Prozent p. a.
Gesellschaft zwischen den Anlegern
tums reinvestiert und nicht ausgeschüttet.
Rahmen dieses so genannten „Going Pu-
bezogen auf die geleistete und nicht
und der Global Vision AG im Verhältnis
Bereits die Prüfung und Auswahl einer Be-
blic“ werden die von der MPC Global
im Rahmen von Ausschüttungen zu-
90 : 10 verteilt; der auf die Anleger ent-
teiligung beinhaltet daher die Einschät-
Equity IV mittelbar – über ein Venture Ca-
rückgezahlte Nominaleinlage erhalten
fallende Ergebnisanteil in Höhe von 90
zungen über spätere Veräußerungsmög-
pital- oder Private Equity-Anlagepro-
haben.
Prozent wird zwischen diesen im Ver-
lichkeiten als wesentliches Entscheidungs-
gramm – oder unmittelbar gehaltenen Ak-
hältnis ihrer geleisteten Kapitaleinla-
kriterium. Für die Realisierung der Unter-
tien an ein breites Börsenpublikum ver-
gen zueinander nach dem jeweiligen
nehmenswertsteigerungen bei den Inves-
äußert.
Jahresendstand des Kapitalkontos I
verteilt.
So sollte Ihr Fazit aussehen!
Das Gewinnverteilungsmodell
Zahlungszeitpunkt
Gesamt
Anleger
Global
Vision AG
Anmerkungen
t0
-100,00
-100,00
–
Erbringung des anfänglichen Zeichnungskapitals
t1
+100,00
+100,00
–
Rückzahlung des Zeichnungskapitals
t1
+8,00
+8,00
–
Auszahlung der rechnerischen Grundverzinsung
Equity IV bietet somit eine Investitionsmöglichkeit, die
3 steuerlich optimiert,
(„Hurdle”) an die Anleger
t2
Die Beteiligung an der MPC Global
3 volkswirtschaftlich sinnvoll,
3 renditeerhöhend und gleichzeitig risikomindernd im Vermögensportfolio,
3 vorbörslich
3 auf breitester Basis in weit über 100 qualifiziert ausgewählte Unternehmensbeteiligungen
+0,89
–
+0,89
Auszahlung des Vorabgewinns an die Global Vision
3 aus dem In- und Ausland und
AG (11,11 Prozent der an die Anleger gezahlten,
3 aus den unterschiedlichsten Branchen, Geschäftsideen, Technologiefel-
rechnerischen Grundverzinsung)
t3
+100,00
+90,00
+10,00
Gesamt
+108,89
+98,00
+10,89
Ergebnisverteilung im Verhältnis 90 : 10
Verteilung des kumulierten Gesamtergebnisses
(+108,89) im Verhältnis 90 Prozent (Anleger: +98,00)
dern und Unternehmensphasen
erfolgt.
Das sind weit über 100 Chancen, an Erfolgsgeschichten teilzuhaben.
Von Anfang an.
zu 10 Prozent (Global Vision AG: +10,89)
30
31
MPC Global Equity IV:
Innovationen hin, neue Technologien
her. Die ganze Chemie einer Venture
Capital-Beteiligung muss stimmen!
Münchmeyer Petersen Capital
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Die Kompetenzträger: Global Vision AG
Benelux, ausgedehnt. Die konkreten Auf-
gien. Nach Abschluss der LOIs anfallende
gaben, die der Global Vision AG oblie-
Tätigkeiten umfassen Vertragsabschlüsse,
Als eine auf den Venture Capital und Pri-
gen, umfassen insgesamt vier Hauptbe-
tung gemeinsamer Portfoliounternehmen
Gesellschaftertreffen, Überwachung und
vate Equity Markt spezialisierte Manage-
reiche, die jeweils von einem
sowie die Beurteilung der Investitionsvor-
Kontakthaltung sowie die Festlegung des
mentgesellschaft fungiert die Global
Experten-Team realisiert werden.
schläge und Statusberichte bei Venture
Auszahlungs- und Ausschüttungsprozede-
Capital-Beteiligungen des BV-Konzerns.
re. Auch bei den Direktinvestments spie-
Vision AG als zentrale Koordinierungsstelle in den von ihr verwalteten Anlagepro-
Competence Unit Venture Capital
Bis 1996 war Herr Ruëff Partner in der Un-
len Kompetenznetzwerke eine entschei-
grammen. Gegründet im Jahre 1999, ba-
Der Venture Capital-Bereich wird in der
ternehmensberatung Wesendonk & Part-
dende Rolle. Kontakte innerhalb und die
siert das umfangreiche Know-how der
Anfangsphase bestimmt durch die einge-
ner GmbH, München, mit den Schwer-
Beobachtung von branchenspezifischen
Global Vision AG auf dem Expertenwis-
hende Prüfung von zur Auswahl stehen-
punkten Konzeption und Begleitung von
Märkten sowie der jeweiligen Technolo-
sen und dem weit reichenden Netzwerk
den indirekten Investments in Venture Ca-
Eigenkapitalmaßnahmen für junge bzw.
gien bilden die Grundlage für vorselek-
ihres Vorstandes, allesamt Personen mit
pital Beteiligungsprogramme sowie von
stark wachsende Unternehmen, Technolo-
tierte nach Marktchancen ausgerichtete
langjährigen Erfahrungen und Erfolgen in
interessanten Direktinvestments. Diese
gie- und Marktbewertungen und Entwick-
Businesspläne. Unter Einbeziehung von
den Bereichen Investmentbanking und
Prüfung erfolgt nach strengen von der
lung von Unternehmensstrategien. Seit
umfangreichen Marktstudien und dem
Venture Capital. Auf Grundlage dieser
Global Vision AG entwickelten Auswahl-
1997 berät er die DaimlerChrysler Venture
Know-how von Branchenkennern werden
Managementkompetenz zeichnet die
kriterien und basiert zusätzlich auf dem
GmbH und ist seit 1998 auch geschäfts-
dem Zielunternehmen angepasste indivi-
Global Vision AG verantwortlich für die
umfangreichen Kompetenznetzwerk, über
führender Gesellschafter der VCI GmbH.
duelle Businesspläne konzipiert. Auf
Konzipierung und Realisierung professio-
das die Global Vision AG verfügt. Die
nell gemanagter, breit diversifizierter Ven-
realisierten Direktinvestments werden
Competence Unit Private Equity
mit dem Unternehmens-Management,
ture Capital/Private Equity-Beteiligungs-
während der Finanzierungsphasen Seed,
Im Bereich Private Equity wird die Koordi-
den Kunden, Banken, Kapitalgebern und
programme. Das Anlagekonzept basiert
Start-Up und Expansion eng betreut.
nierung der indirekten Investments eben-
Gesellschaftern unternimmt das Later
auf soliden von der Global Vision AG er-
Darüber hinaus wird die Beantragung
so wie die der für ein Direktinvestment
Stage/Private Equity Team u. a. Vertrags-
stellten Auswahlkriterien, die die Sicher-
und Koordinierung öffentlicher Förder-
ausgewählten Zielunternehmen vorge-
und Preisverhandlungen sowie eine
heit für den Investor stark erhöhen. Die
mittel wie etwa der KfW oder der tbg
nommen. Im Bereich der indirekten In-
rechtliche und wirtschaftliche Due Dili-
erfolgreiche Realisierung des Konzeptes
übernommen.
vestments in Beteiligungsprogramme ist
gence. Dem Unternehmen wird in dieser
eine umfangreiche Netzwerkarbeit, die
Phase jegliche Pre-IPO Unterstützung von
Seiten der Global Vision AG gewährt.
innerhalb der MPC Global Equity Reihe
Grundlage von intensiven Gesprächen
wird durch die Tatsache, dass MPC Capi-
Das Team Venture Capital-Investment
die intensive Pflege von branchenspezifi-
tal mit den von der Global Vision AG kon-
umfasst insgesamt fünf Mitglieder unter
schen Kontakten und die Präsenz bei
zipierten Anlageprogrammen zum Markt-
der Leitung des Vorstandsmitgliedes
Konferenzen voraussetzt, unabdingbar.
Das Team Private Equity/Later Stage-
führer im Bereich Venture Capital/Private
Herrn Lic.-oec. Max Ruëff.
Die Vorselektion der in Frage kommen-
Investment umfasst insgesamt fünf Mit-
den Beteiligungsgesellschaften, für die
glieder unter der Leitung des Vorstands-
te, deutlich belegt. Die konzeptionellen
Herr Ruëff war bis 1994 zehn Jahre bei
Kriterien wie Strategie, Managementteam
mitglieds Herrn Dr. jur. Brender.
Schwerpunkte der Global Vision AG la-
der Bayerischen Vereinsbank für die Fi-
und Geschäftskonditionen ausschlagge-
gen in einer ersten Stufe bei der Initiie-
nanzierung von High-Tech-Firmen zustän-
bend sind, bildet die wichtigste Kompo-
Herr Dr. Brender war bis Ende 1995 über
rung und Realisierung von Venture Capi-
dig. In sein Tätigkeitsgebiet fielen hierbei
nente im Hinblick auf abzuschließende
12 Jahre für die Bayerische Vereinsbank
tal/Private Equity-Programmen für das
die Betreuung von Technologiefirmen,
LOIs. Das Verfahren der Due Diligence lie-
AG, München, tätig. Die letzten drei Jahre
deutsche Privatanlegerpublikum. In einer
die konzernweite Beurteilung komplexer
fert der Global Vision AG dabei die not-
gehörte er der Geschäftsleitung Firmen-
zweiten Stufe wird dieses Angebot auch
Technologie-Engagements, das Krisenma-
wendige fundierte Einschätzung der Be-
kunden weltweit an und war alleinverant-
auf europäische Nachbarmärkte, wie bei-
nagement, die Begleitung von Kapital-
teiligungsgesellschaften und ihrer Strate-
wortlich für das Firmenkundengeschäft in
spielsweise Österreich, Schweiz und
maßnahmen und Unternehmensverkäu-
Südwestdeutschland. In diesen Funktio-
fen, die intensive Kooperation mit der
nen hatte er zahlreiche Mandate in Ver-
Venture Capital-Branche aus der Beglei-
waltungs- und Aufsichtsräten bei mittel-
Equity-Publikumsgesellschaften avancier-
34
35
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
titionsentscheidungen. Das Team Steuern
Anlageprogramme erstellt. Das Ressort
– Recht – Konzeption umfasst drei Mitar-
fungiert damit auch als Schnittstelle zum
ständischen Unternehmen sowie bei der
beiter unter der Leitung des Vorstands-
Vertrieb. Auf Grund der Cash Manage-
Der Aufsichtsratsvorsitzende
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
mitglieds Herrn Dipl.-Kfm. Ludwig Nickl.
ment Aufgaben und der Liquiditätssteue-
Prof. Dr. Udo Wupperfeld
rung arbeitet das Ressort Reporting–Con-
Als Vorsitzenden des Aufsichtsrats konnte
des Landes Baden-Württemberg inne.
Seit 1996 ist Herr Dr. Brender geschäfts-
Herr Nickl war mehrere Jahre in der
trolling zudem sehr eng mit der Treuhand-
die Global Vision AG Herrn Prof. Dr. Udo
führender Gesellschafter der Kronstein
Rechts- und Steuerabteilung einer re-
gesellschaft und dem Mittelverwender
Wupperfeld gewinnen. Im Anschluss an
GmbH. Bei der Kronstein GmbH handelt
nommierten, international vertretenen
zusammen.
seine mehrjährige Tätigkeit in der BASF-
es sich um ein erfahrenes Beratungshaus,
Steuerberatungs- und Wirtschaftsprü-
das auf dem Gebiet des „Going Public”,
fungsgesellschaft tätig. Hierbei betreute
Das Team Reporting–Controlling umfasst
Marktforschung und Controlling leitete er
d. h. der erstmaligen Börseneinführung
er deutsche und internationale Unterneh-
drei Mitglieder unter der Leitung von Vor-
bei der Fraunhofer-Gesellschaft For-
junger Unternehmen, tätig ist. Als ehema-
men in gesellschaftsrechtlichen und steu-
standsmitglied Herrn Axel Jensen.
schungs- und Beratungsteams in den Be-
lige Mitglieder der Konzerngeschäftslei-
erlichen Angelegenheiten. Seit 1995 wirkt
Herr Jensen verfügt über eine gut 20-
reichen Venture Capital, junge Technolo-
tung der Bayerischen Vereinsbank verfü-
er an der rechtlichen und steuerlichen
jährige Berufserfahrung im Banken- und
gieunternehmen und Innovationsfor-
gen die Geschäftsführer der Gesellschaft
Ausgestaltung von Publikumsgesellschaf-
Sparkassensektor. Ab 1981 war er für die
schung.
über langjährige Erfahrungen in der Un-
ten mit.
Hamburger Sparkasse (Haspa), die mit ei-
ternehmensfinanzierung sowie bei der
Gruppe in den Bereichen Marketing,
ner Bilanzsumme von DM 55 Mrd. größte
Seit fünf Jahren ist er Professor an der
Konsortialführung von 15 Börsengängen
Competence Unit Reporting – Controlling
deutsche Sparkasse, tätig und erhielt im
Fachhochschule Pforzheim. Neben der
und Konsortialbeteiligung bei rund 80
Innerhalb des Ressorts Reporting – Con-
Jahr 1989 Gesamtprokura. Im gleichen
Professur leitet Prof. Dr. Udo Wupperfeld
Emissionen. Das Leistungsspektrum der
trolling wird die ständige Überprüfung
Jahr hat Herr Jensen die Bereichsleitung
das Steinbeis-Transferzentrum Technolo-
Kronstein GmbH umfasst die Beantwor-
des strategischen Investitionsfokusses al-
des Wertpapierhandels mit einem Team
giebewertung und Innovationsberatung
tung aller kapitalmarktrelevanten Fra-
ler MPC Global Equity-Anlageprogramme
aus 14 erfahrenen Händlern übernom-
TIB in Mannheim. Die Geschäftsfelder des
gestellungen sowie die Organisation und
hinsichtlich ihrer Risiko- und Chancen-
men. In seinen Verantwortungsbereich fiel
TIB sind:
Durchführung des Projektmanagements.
struktur sichergestellt. Aus allen Due Dili-
u. a. das Depot A (Eigenanlagen der Has-
gence Verfahren sowie aus den Verträ-
pa) mit einem Volumen in Höhe eines
Competence Unit Steuern – Recht –
gen mit den Anlageprogrammen und den
zweistelligen Milliardenbetrages. Im Kon-
gener Chancen und Risiken technolo-
Konzeption
Portfoliounternehmen werden hier sämtli-
sortialgeschäft der Eigenemissionen der
gieorientierter Unternehmen im Auf-
Diese Unit zeichnet für die steuerliche
che relevanten Informationen, Konditio-
Haspa kamen noch die Produktgestal-
trag von Banken und Venture Capital-
und rechtliche Konzeption der Global Vi-
nen, Bedingungen und Vereinbarungen in
tung, Börseneinführungen, Regulierung
Gesellschaften. Hier kann er mit sei-
sion-Anlageprogramme verantwortlich.
einer gemeinsamen Datenbank zusam-
sowie Kosten- und Erlösrechnungen hinzu.
nem Team auf die Erfahrung aus über
Zu den Aufgaben gehören die laufende
mengeführt. Außerdem werden perma-
Darüber hinaus trug Herr Jensen für die
400 Fällen aus den unterschiedlichsten
steuerliche Betreuung und Überwachung
nent die neuesten Informationen und Ent-
Begleitung und Zuteilung von Aktienneu-
der Beteiligungsprogramme sowie die
wicklungen über alle Investments struktu-
emissionen (IPOs) bei der Haspa die Ver-
kontinuierliche Abgleichung und Anpas-
riert verarbeitet. Zusammen mit den Liqui-
antwortung, ein Bereich, der in den letz-
chen im Auftrag überwiegend mittel-
sung an die aktuellen gesetzlichen Rah-
ditätsströmungen stehen damit für alle
ten Jahren nicht zuletzt mit der Einführung
ständischer Unternehmen,
menbedingungen. Die dadurch aufge-
MPC Global Equity-Beteiligungsprogram-
des Neuen Marktes erheblich an Bedeu-
3 Patent- und Unternehmensbewertung,
baute Kompetenz der Global Vision AG
me genaue Planzahlen, aber auch ge-
tung gewonnen hat. Ebenso war er Mit-
3 Beratung junger und mittelständischer
ermöglicht eine steuerlich detaillierte Be-
naue Asset Allocation-Daten zur Verfü-
glied diverser Anlageausschüsse für Spe-
Technologieunternehmen in den Berei-
urteilung der Investments. Darüber hinaus
gung, die zur Feinsteuerung der Anlage-
zialfonds. Herr Jensen ist Geschäftsführer
chen Business Plan, Finanzierung (ein-
ist die Überprüfung aller steuerlichen Pa-
programme benötigt werden. Aus die-
der 1999 gegründeten MPC Münchmeyer
schließlich Finanzplanung, Venture Ca-
rameter wesentlicher Bestandteil der Due
sem Datenbestand heraus werden eben-
Petersen Venture Consulting GmbH.
pital, Fördermittel), Controlling, Marke-
Diligence Prüfungen im Vorfeld von Inves-
falls für alle Kommanditisten und Treuge-
3 Bewertung technischer und marktbezo-
Technologiegebieten zurückgreifen,
3 Marktforschung in technischen Bran-
ting/Vertrieb, Strategie.
ber die Zwischenberichte sowie die
Jahresberichte aller MPC Global Equity-
36
37
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Die MPC Global Equity-Reihe – erfolgreich investieren
Das Netzwerk der Global Vision AG
Das vorliegende Beteiligungsangebot
Die Global Vision AG verfügt neben ihren
bildet die Fortsetzung der erfolgreichen
eigenen Ressourcen auch über ein exter-
MPC Global Equity-Reihe. Die bisherigen
nes Kompetenznetzwerk. Das Team Ven-
Platzierungserfolge haben gezeigt, dass
ture Capital pflegt engen Kontakt zu den
es sich bei der gewählten Investitionsstra-
großen Corporate Venture Capital-Ge-
tegie mit einer Mischung aus indirekten
sellschaften, wie Siemens Venture Capital,
Investments in renommierte Private Equi-
DaimlerChrysler Venture etc. Über die en-
ty- und Venture Capital-Anlageprogram-
ge Zusammenarbeit mit international täti-
me und direkten Beteiligungen an ausge-
gen Venture Capital-Gesellschaften ent-
wählten Zielunternehmen um ein über-
stehen Verbindungen und Kontakte, die
zeugendes Konzept handelt. So ist es ge-
für die Arbeit der Venture Capital-Unit un-
lungen, MPC Global Equity nach einer
entbehrlich sind. Die beiden Units Ventu-
Platzierungszeit von knapp sechs Mona-
re Capital/Private Equity arbeiten zudem
ten im März 2000 mit einem Kapital von
eng mit der Business Development Part-
rund DM 133 Mio. zu schließen.
ners GmbH zusammen, die der Global
Der Nachfolger MPC Global Equity II wur-
Vision AG in Bereichen wie der Erstellung
de im 3. Quartal 2000 mit einem Kapital-
von Businessplänen, der Finanzplanung,
Controlling sowie in der Strategiebera-
Die Global Vision AG verfügt über auf
volumen von über DM 170 Mio. geschlos-
tung kompetent zur Seite steht. Der enge
Private Equity- und Venture Capital-Beteili-
sen. Diese Platzierungserfolge verdeut-
Kontakt zu Leverage-Partnern wie die tbg,
gungsprogramme exakt zugeschnittene
lichen, dass die für beide Gesellschaften
KfW, BayBG, ermöglicht den Units unter
Kompetenz-Teams, die ausschließlich von
ursprünglich avisierten Größenordnun-
anderem eine Verlängerung der Reich-
in diesen Bereichen hoch qualifizierten
gen von DM 100 Mio. eher am unteren En-
weite des eingesetzten Kapitals. Vertrieb
Managern geleitet werden, sowie einem ex-
de der Skala angesiedelt waren. Die
und Anlegerbetreuung über so erfahrene
ternen Netzwerk an kompetenten Partnern.
deutliche Erhöhung des verfügbaren In-
Firmen wie MPC Capital und die TVP ver-
Dies ermöglicht eine erfolgreiche Selektion
vestitionskapitals führt zu einer noch brei-
vollständigen das umfangreiche Kompe-
von indirekten Investments und Direktinvesti-
teren Diversifizierung der Anlegergelder
tenznetzwerk externer Ressourcen.
tionen.
und damit zu einer nochmaligen Verringerung der Risiken bei gleichzeitiger Erhöhung der Chancen.
38
39
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Auswahl bereits getätigter indirekter Investments der MPC Global Equity - Reihe
Gesellschaft
Gesamtvolumen
Beteiligung
Zeichnungssumme
Auda Partners
US-$ 300
MPC Global Equity II
US-$ 4 Mio.
MPC Global Equity III
US-$ 3 Mio.
MPC Global Equity II
jeweils ¤ 3 Mio.
New York
Aureus Mach II
¤ 100 Mio.
Zug/Schweiz
Brockhaus Private Equity
¤ 100 Mio.
US-$ 200-500 Mio.
jeweils ¤ 0,6 Mio.
MPC Global Equity
¤ 2 Mio.
¤ 119.000
MPC Global Equity II
¤ 3 Mio.
¤ 180.000
MPC Global Equity
US-$ 5 Mio.
US-$ 2,87 Mio.
Later-Stage-VC-Fund, breiter Branchenfokus, vorwiegend deutschsprachiger Raum.
Seit 1989 über US-$ 550 Mio. in Early Stage, Schwerpunkt IT- und
Kommunikationstechnologien, USA und Europa.
¤ 1,5 Mrd.
London
Equivest
Later-Stage VC-Fund, dem Metro-Konzern nahe stehend, investiert in
Schlüsseltechnologien des Handels.
Minneapolis
Deutsche European Partners IV
Kurzbeschreibung
Seit 1989 professioneller privater US-Vermögensverwalter für Private Equity.
MPC Global Equity III
Frankfurt
Crescendo IV
davon eingezahlt
(Stand März 2001)
MPC Global Equity,
jeweils ¤ 5 Mio.
jeweils ¤ 3,4 Mio.
MPC Global Equity II
Marktführende Later-Stage-Gesellschaft – Schwerpunkt europäische Markenunternehmen –
der Deutschen Bank nahe stehend.
¤ 157 Mio.
MPC Global Equity
¤ 5 Mio.
¤ 1,2 Mio.
Unabhängiger, rein deutscher Later-Stage-Fund, unter erfahrener Leitung.
¤ 118 Mio.
MPC Global Equity
¤ 3 Mio.
¤ 0,9 Mio.
Auf deutschen Markt ausgerichtete Private Equity-Gesellschaft, Anlagefokus: kleine,
München
Granville Deutschland
Hamburg
Granville England
mittelständische Unternehmen
GBP 98Mio.
MPC Global Equity
GBP 2 Mio.
GBP 0,7 Mio.
London
IMH Hannover VC
mittelständische Unternehmen.
DM 126 Mio.
Berlin
Innotech
¤ 50 Mio.
Karlsruhe
MPM Bioventures
US-$ 600 Mio.
MPC Global Equity
DM 6 Mio.
DM 2,6 Mio.
MPC Global Equity II
DM 4 Mio.
DM 1,8 Mio.
MPC Global Equity II
¤ 2,5 Mio.
Early Stage und Expansion, Schwerpunkte IT und Energietechnik, Deal Flow
MPC Global Equity III
¤ 2,5 Mio.
u.a. vom Hauptinvestor Energie BW.
MPC Global Equity II
US-$ 4 Mio.
¤ 1,4 Mio.
Boston
SVE Star Ventures
Auf IT und Life Sciences spezialisierte VC-Gesellschaft, deutschsprachiger Raum.
Weltweit führend im Bereich Healthcare. Schwerpunkt USA und Europa.
Stark branchenspezifisches Management.
US-$ 400 Mio.
München
Technologieholding Central /
Buy-out-Spezialist seit 1985, europäisches Netzwerk, Anlagefokus: Marktführer
¤ 65 Mio.
MPC Global Equity II
US-$ 3,0 Mio.
MPC Global Equity III
US-$ 3,0 Mio.
MPC Global Equity
Eastern Europe
jeweils US-$ 750.000
VC-Fund seit 1992, mit breitem Hochtechnologiefokus und internationalem Netzwerk.
¤ 3,75 Mio.
¤ 1,5 Mio.
Investiert in Wachstumsbranchen, speziell IT- und Kommunikationstechnologien,
¤ 1,9 Mio.
¤ 0,4 Mio.
in den ehemaligen Ostblockstaaten und Zentraleuropa.
¤ 5,1 Mio.
¤ 1,4 Mio.
Große Later Stage-Gesellschaft, ohne spezifischen Branchenfokus.
München
The Triton Fund No.1
¤ 355 Mio.
MPC Global Equity
Frankfurt
Thomas H. Lee V
Schwerpunkt Skandinavien und Deutschland.
US-$ 6,1 Mrd.
Boston
TVM IV
¤ 250 Mio.
München
VCG Venture Capital III
Frankfurt
MPC Global Equity II
US-$ 6 Mio.
US-$ 0,05 Mio.
Seit 1974 erfolgreiche US-Private-Equity-Gesellschaft Schwerpunkt mittelständische
MPC Global Equity III
US-$ 6 Mio.
US-$ 0,05 Mio.
Wachstumsunternehmen.
MPC Global Equity
jeweils ¤ 3 Mio.
jeweils ¤ 1,7 Mio.
Seit 1982 mehr als DM 600 Mio. erfolgreich investiert, führend im
MPC Global Equity II
¤ 125 Mio.
MPC Global Equity II
40MPC Global Equity III
Bereich Life Sciences in Europa.
jeweils ¤ 5 Mio.
jeweils ¤ 1 Mio.
Early Stage und Expansion, breiter Technologiefokus, Deal Flow u.a.
vom Hauptinvestor Deutsche Bank.
41
MPC Global Equity IV:
Im weiten Feld der Mikroelektronik
liegen die großen Potenziale im
Detail. Deswegen schauen wir uns
auch diesen Bereich ganz genau an.
Münchmeyer Petersen Capital
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Die Anlageprogramme
d. Closing und Überwachung
Selektionsprozess
3 Aushandeln der Vertragskonditionen,
3 Abstimmung mit anderen institutionel-
Bei der Auswahl einer Beteiligungsgesell-
len Investoren,
schaft werden im Wesentlichen die vier
3 Überwachung der Portfoliostruktur,
schlossen, auf deren Grundlage die MPC
Beurteilungskriterien Management, Fokus,
3 Überwachung der Performance-Ent-
Global Equity IV ihr Interesse an einem
Struktur und Closing/Überwachung der
wicklung,
Investment in das jeweilige Anlagepro-
Anlageprogramme zu Grunde gelegt.
3 Controlling und Reporting,
gramm signalisiert und dieses seinerseits
Das Hauptaugenmerk liegt hierbei natur-
3 Überprüfung der Strategie, des Deal
die Bereitschaft zur Aufnahme der MPC
gemäß auf der Einschätzung des Ma-
Flow und des Managements,
nagements, dessen fachlicher Qualität
b. Fokus und Strategie
und der bisherigen Erfolge. Die bedeu-
3 Bewertung der Strategie,
tendsten Auswahlkriterien sind in der
3 Bewertung der Attraktivität,
nachfolgenden Übersicht kurz dargestellt.
3 Differenzierung,
3 Kontinuität in früheren
a. Management
Anlageprogrammen,
3 Track Record oder
Global Equity IV in den Investorenkreis
3 Analyse des Portfolios mit Exitmöglich-
bekundet. Die tatsächliche Investitionszu-
keiten,
sage von Seiten der MPC Global Equity
3 Informelle und formelle Treffen mit
IV erfolgt erst zu einem späteren Zeit-
dem Management,
punkt mit Abschluss der intensiven Due-
3 Co-Investmentmöglichkeiten,
Diligence-Prüfung.
3 Auflösungsverhandlungen.
Es ist nicht auszuschließen, dass sich in
3 Bewertung Auswahlprozess.
persönliche Erfahrung,
dem Zeitraum zwischen Abgabe einer
3 Branchenkenntnisse,
c. Struktur
3 Teamzusammenstellung,
3 Gewichtung innerhalb der
3 Personalumschlag /-veränderungen,
MPC Global Equity IV,
Endgültige Beteiligungsstruktur
Absichtserklärung – auf Grundlage des
nachfolgend dargestellten Konzeptions-
Im Zeitpunkt der Prospektherausgabe
standes des Beteiligungsprogramms –
3 Reputation,
3 Größe,
steht die Gesellschaft bzw. deren ge-
und der tatsächlichen Investitionszusage
3 Kommunikation / Berichtswesen,
3 Laufzeit, Investmentperiode, Kapital-
schäftsführende Kommanditistin bereits in
Änderungen in der praktischen Ausge-
3 ausreichende Kapazitäten,
intensiven Verhandlungen mit renommier-
staltung und den wirtschaftlichen Rah-
3 Ein- und Auszahlungsmodus,
ten Venture Capital- und Private Equity-
menbedingungen des ausgewählten Be-
3 Gebührenstruktur und Auslagen,
Beteiligungsprogrammen. Mit den nach-
teiligungsprogramms ergeben. Sollte
3 Verteilung der Performance-Fee,
folgend aufgeführten Beteiligungspro-
eine derartige Änderung bzw. das Ergeb-
3 Kontrollmechanismen,
grammen wurden Vorverträge abge-
nis der Due-Diligence-Prüfung zu einer
bindungszeit, Verlängerungen,
3 Netzwerk / Beirat mit Wertschöpfungszufluss.
3 Ablauforganisation,
negativen Einschätzung für das betreffen-
3 Investorenqualität,
de Beteiligungsprogramm führen, wird
3 Co-Investmentmöglichkeiten.
die Gesellschaft von einer Investition absehen.
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45
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Der nachfolgende kurze Überblick stützt sich auf die Detailinformationen im Prospektangebot und im Anlegervertrag der Carlyle-Gruppe. Potenzielle Investoren können sich an
die Repräsentanten der Carlyle Venture Partners II L.P. wegen ergänzender Informationen
Bridgepoint European Private Equity Fund II, L.P.
wenden.
Rechtsform: Limited Partnership (Kommanditgesellschaft englischen Rechts)
Carlyle Venture Partners II, L.P.
Sitz: London
Rechtsform: Limited Partnership (Kommanditgesellschaft amerikanischen Rechts)
Gesamtvolumen: EUR 1,6 Milliarden
Sitz: Washington, San Francisco, USA
Laufzeit: 10 Jahre
Gesamtvolumen: US-$ 750 Millionen
Verwaltungsgebühr: 1,5 Prozent p. a. bezogen auf die gesamte Zeichnungssumme während der
Zeichnungsperiode. Nach dem Ende der Zeichnungsfrist 1,5 Prozent p. a. bezogen auf das
Laufzeit: 10 Jahre
gesamte gezeichnete Kapital abzüglich der realisierten Investments.
Verwaltungsgebühr: 2,5 Prozent p. a. bezogen auf das gezeichnete Kapital in der ZeichErfolgsbeteiligung: 20 Prozent nach Vollrückzahlung des investierten Kapitals und aller Ge-
nungsperiode. Nach dem Ende der Zeichnungsfrist 2,5 Prozent p. a. bezogen auf das ge-
bühren mit einer Hurdle von 8 Prozent p. a.
samte gezeichnete Kapital abzüglich der Anschaffungskosten realisierter Beteiligungen.
Investitionsfokus: vorwiegend Buy-Outs mittelständischer Unternehmen
Erfolgsbeteiligung: 20 Prozent nach Rückzahlung des investierten Kapitals und aller
Gebühren mit einer Hurdle von 10 Prozent p. a.
Branchenschwerpunkte: breiter Industriefokus
Investitionsfokus: vorwiegend Early Stage und Expansion
Regionale Ausrichtung: ca. 40 Prozent Großbritannien, ca. 60 Prozent Kontinentaleuropa
Branchenschwerpunkte: Informationstechnologie, Digital- und Telekommunikation
Management: Die Investmententscheidungen werden von 14 langjährig erfahrenen PrivateEquity-Spezialisten, mit im Durchschnitt mehr als 10 Jahren gemeinsamer Tätigkeit bei Bridge-
Regionale Ausrichtung: USA
point getroffen. Insgesamt bearbeiten 60 Investmentspezialisten den europäischen Markt. Es
gibt 10 Büros in England, Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien.
Management: Die Auswahl der Investitionen erfolgt durch die langjährigen Carlyle Managing Direktoren William Convay Jr. (Chairman), Daniel A. D´Aniello, David M. Rubenstein,
Beurteilung: Bridgepoint ist seit 30 Jahren im europäischen Private-Equity-Markt tätig und ver-
Richard G. Darman, Edward J. Mathias und Robert E. Grady, Andrew C. Cooper und Allan
waltet derzeit rund EUR 3 Milliarden, im Wesentlichen für große, institutionelle Investoren. Die
C. Thygesen. Das Team arbeitet seit sieben Jahren erfolgreich zusammen und war bereits
Investmentgröße pro Deal liegt zwischen EUR 10 und 100 Millionen. Es werden pro Jahr rund
verantwortlich für den ersten, im Frühjahr 1997 aufgelegten Carlyle Venture Partner I-Fund.
1.000 Unternehmen analysiert und im Durchschnitt 25 Transaktionen durchgeführt. Der 10-Jah-
Es wird ergänzt durch 16 Investmentspezialisten und Analysten in Washington und San
res-Track-Record für das Bridgepoint-Gesamtportfolio zeigt eine IRR von ca. 40 Prozent bei
Francisco. Die Carlyle Gruppe beteiligt sich selbst mit US-$ 25 Mio. am CVP II-Fund.
insgesamt 126 realisierten Transaktionen. Der Bridgepoint European Private Equity II (EPEF II) ist
der Nachfolgefund des EPEF I (GBP 1 Milliarde Zeichnungssumme), der seit 1998 in rund 50
Beurteilung: Carlyle hat weltweit über 400 Angestellte, darunter 184 Investment Professio-
Unternehmen investierte und bisher drei erfolgreiche Exits verzeichnen kann. Der EPEF I wird
nals, in 22 Büros, an 14 Standorten und gehört zu den führenden Investmenthäusern in der
bis Ende des Jahres 2001 seine volle Investitionssumme erreicht haben. Die Investmentent-
Welt. Mit dem Vorgängerfund CVP I wurden bereits US-$ 151,7 Mio. in 28 Unternehmen in-
scheidungen beim EPEF II werden von einem Team mit im Durchschnitt 15 Jahren Private-Equi-
vestiert, fünf Unternehmen veräußert und vier zum IPO geführt. Die interne Rendite des
ty-Erfahrung getroffen.
CVP I-Fund liegt per 31.12.2000 bei 69 Prozent. Neben dem erfahrenen Management besonders zu erwähnen ist der hochkarätige internationale Beraterstab von Carlyle, an dessen Spitze der ehemalige US-Präsident George W. Bush, der ehemalige US-Außenmini-
Internet: www.bridgepoint-capital.com
ster James Baker und andere renommierte Persönlichkeiten, wie etwa Karl Otto Pöhl oder
Eberhard von Kuenheim, stehen.
Internet:: www.thecarlylegroup.de
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MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Doughty Hanson & Co Technology L.P.
Global Life Science Ventures Fonds II GmbH & Co KG (GLSV)
Rechtsform: Limited Partnership (Kommanditgesellschaft englischen Rechts)
Rechtsform: Kommanditgesellschaft
Sitz: London
Sitz: München
Gesamtvolumen: US-$ 500 Millionen
Gesamtvolumen: EUR 150 Mio. (inkl. GLSV II Parallel Fonds in Guernsey)
Laufzeit: 10 Jahre
Laufzeit: 10 Jahre ab dem 1. Closing mit Verlängerungsmöglichkeit um 2-mal ein Jahr
Verwaltungsgebühr: 2 Prozent p. a. bezogen auf die gesamte Zeichnungssumme während
Verwaltungsgebühr: In den ersten sechs Jahren bezieht sich die Managementgebühr auf
der Zeichnungsperiode. Nach dem Ende der Zeichnungsfrist 2 Prozent p. a. bezogen auf
das gezeichnete Kapital. Sie beträgt zwischen 3 Prozent bei einem gezeichneten Kapital
das gesamte gezeichnete Kapital abzüglich aller Kapitalrückzahlungen.
i.H.v. EUR 50 Mio. fallend auf 2,5 Prozent bei einem gezeichneten Kapital über EUR 100
Mio. Der Prozentsatz erhöht sich jährlich entsprechend dem Verbraucherpreisindex (Eu-
Erfolgsbeteiligung: 20 Prozent nach Vollrückzahlung des für Investitionen und Management-
rostat). Ab dem 7. Jahr bezieht sich die Managementgebühr auf das gezeichnete Kapital
gebühren eingesetzten Kapitals und einer Hurdle von 8 Prozent p. a.
abzüglich der gesamten Einstandskosten aller realisierten – auch abgeschriebenen – Investments. Sie beträgt jedoch mindestens EUR 1 Mio.
Investitionsfokus: Vorwiegend Early Stage und Expansion
Erfolgsbeteiligung: 20 Prozent nach Vollrückzahlung des eingezahlten Kapitals
Branchenschwerpunkte: Telekommunikation, Hardware, Software, Internet Services
Investitionsfokus: Grundsätzlich alle Finanzierungsstadien (Seed, Start-Up, Early-Stage, ExRegionale Ausrichtung: Europa
pansion, Pre-IPO und MBO)
Management: Nigel Grierson und George Powlick, beide ehemalige Manager bei Intel Ca-
Branchenschwerpunkte: Life Sciences, Biotechnologie
pital, haben zusammen in den vergangenen Jahren erfolgreich 23 Private Equity-Investments in Europa und 30 in den USA getätigt. Neun Unternehmen sind mittlerweile börsen-
Regionale Ausrichtung: Grundsätzlich weltweit, aber mit Schwerpunkt auf Deutschland,
notiert oder wurden veräußert. Jerry Ennis, ehemaliger Executive Director bei Inter-
Schweiz, England und USA
Connect Communications Limited, hat 18 Jahre Top-Management-Erfahrung im Telekommunikationsbereich. Zum Team gehören weiterhin Ivan Farnetti und Skee Zhang, beide zu-
Management: Dr. Hans A. Küpper, Dipl. Chem. (*1944), berufliche Erfahrungen: Universität
vor in Führungspositionen bei Deutsche Bank Private Equity, London. Weitere Spezialisten
Heidelberg, 5 Jahre Biogen/Genf; 14 Jahre Behringwerke AG/ Hoechst: verantwortlich für
aus dem Hause Doughty Hanson stehen dem Team in London, Stockholm und München
Aufbau und Leitung der molekular biologischen Abteilung, Leitung der Forschung der Bu-
zur Seite. Besonders zu erwähnen ist der hochkarätig besetzte Technologie-Beirat und der
siness Unit Immunologie/Onkologie, seit 1991 eingebunden in die Unternehmensumstruk-
Investitionsausschuss, dem u. a. die beiden Doughty Hanson-Gründer Nigel Doughty und
turierung und federführend bei diversen Beteiligungsakquisitionen, Spin-offs und Joint-
Richard Hanson angehören.
Ventures. Seit 1999 bei GLSV. Philip W. Morgan, B.Sc., Dip.M.S., MA (*1945), berufliche
Erfahrungen: Management Positionen bei Rhône Poulenc, Johnson & Johnson, C.R. Bard,
Beurteilung: Doughty Hanson ist Europas führendes, unabhängiges Private Equity-Invest-
danach 10 Jahre bei 3i in England und USA als Investment-Spezialist für Healthcare und
menthaus. Mit dem vorliegenden Beteiligungsprogramm betritt Doughty Hanson erstmals
Biotechnologie. Seit 1996 bei GLSV. Dr. Ing. Peter H. Reinisch (*1940), berufliche Erfahrun-
den Bereich früherer Investitionsphasen. Zur erfolgreichen Realisierung wurden zwei er-
gen: Brown Boveri, McKinsey & Co., CEO von Pfister und 11 Jahre bei Corange/Boehrin-
fahrene Ex-Intel Capital Manager als Kernteam verpflichtet. Die Beteiligungsgesellschaft
ger Mannheim; hier war Dr. Reinisch verantwortlich für die strategische Koordination und
hat bis zu ihrem 1. Closing (US-$ 250 Mio. per 31.12.2000) bereits fünf sehr aussichtsreiche
Geschäftsentwicklung für den Geschäftsbereich „Diagnostik weltweit“ und anschließend
Investments in Holland und Großbritannien im Gesamtwert von US-$ 28,9 getätigt. An-
von Corange mit dem Aufbau des Vorgängerbeteiligungsprogramms betraut. Seit 1996
nähernd 600 Investitionsmöglichkeiten wurden zwischenzeitlich analysiert. Die Kombinati-
bei GLSV. Hanns-Peter Wiese, Dipl. Kfm. (*1959), berufliche Erfahrungen: Seit 11 Jahren im
on eines industrie-, finanz- und managementerfahrenen Teams mit dem Netzwerk von Euro-
Venture Capital-Bereich tätig – zunächst Investment Manager bei 3i in England und Frank-
pas führendem Investmenthaus verspricht einen interessanten Deal-Flow und Portfolio-Mix.
furt; ab 1993 Direktor von Euro Synergies in Paris, einem Private Equity-Anlageprogramm,
Internet: www.doughtyhanson.com
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MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
TVM V Life Science Ventures
das sich auf Beteiligungen an paneuropäischen Firmen spezialisierte. Hier war Herr Wiese
Rechtsform: GmbH & Co. KG
alleinverantwortlich für den deutschsprachigen Markt. Seit 1996 zusammen mit Dr. Reinisch
beim Aufbau des Vorgängeranlageprogramms tätig.
Sitz: München
Beurteilung: Der Erfolg des hochqualifizierten Managementteams, das insgesamt über
Gesamtvolumen: EUR 250 Mio.
80 Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Biotechnologie, Life Sciences und Venture
Capital verfügt, zeigt sich in der Performance des 1996 aufgelegten Vorgängerbeteili-
Laufzeit: 10 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit
gungsprogramms: bis Ende 2000 wurden bereits 50% des eingezahlten Kapitals zurückgeführt. Das Portfolio weist seitdem eine Rendite (IRR) i.H.v. 58 Prozent p. a. aus. Ein weit-
Verwaltungsgebühr: 2,5 Prozent p.a. bezogen auf das gezeichnete Kapital bis zum Ende
gespanntes globales Netzwerk, die Eröffnung weiterer Niederlassungen in der Schweiz
des 5. Jahres nach dem letzten Closing; danach 85 Prozent p. a. der Verwaltungsgebühr
und in England sowie die Hinzuziehung einer externen Expertengruppe, der u.a. Dr.
des jeweils vorhergehenden Jahres.
Georges Haas (ehemals Ciba-Geigy) und Prof. Dr. Dr. P. H. Hofschneider (ehemals MaxPlanck-Institut) angehören, positionieren GLSV an international führender Stelle unter den
Erfolgsbeteiligung: 20 Prozent nach Vollrückzahlung der Gesellschaftereinlagen ohne
Life Sciences-Beteiligungsprogrammen.
Hurdle
Internet: www.life-science-ventures.de
Investitionsfokus: keine fest vorgesehene Verteilung nach Unternehmensphasen – Investitionen sind in allen Unternehmensstadien möglich und vorgesehen.
Branchenschwerpunkte: Life Science-Sektor mit Unternehmen aus den Bereichen Biotechnologie, Biopharmazeutika, Medizintechnik
Regionale Ausrichtung: Vorwiegend Europa (mit Schwerpunkt Deutschland) und USA; in geringerem Maße auch Kanada, Israel und Singapur
Management: Das Managementteam des TVM V besteht in hohem Maße aus Personen
mit langjähriger Erfahrung im VC- bzw. im Health Care und Life Sciences-Bereich, wie z.B.
Dr. Schühsler (VC), Dr. Alexandra Goll, Dr. Gert Caspritz (beide Pharmabranche), Nola E.
Masterson (Biotechnologie). Die geschäftsführenden TVM Gesellschafter Dr. H. Schühsler
und F. Bornikoel, beide langjährige Mitarbeiter der Managementgesellschaft TVM Techno
Venture Management GmbH, sind im „Fund Advisory Board“ vertreten.
Beurteilung: Die TVM Techno Venture Management GmbH wurde 1983 als eine der ersten
Venture Capital-Gesellschaften in Deutschland gegründet. TVM hat beginnend 1991 als
eine der ersten europäischen VC-Gesellschaften ein Team mit Schwerpunkt Life Sciences
etabliert und bereits eine Vielzahl von Börsengängen realisiert, u. a. Sequenom, MediGene, Evotec BioSystems, Actelion und GPC Biotech. TVM gilt durch diese Aktivitäten als einer der führenden Investoren im Life Science Segment des VC-Marktes in Europa.
Internet: www.tvmvc.com
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51
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Go Equity II (Germany) GmbH & Co. KG
Rechtsform: Kommanditgesellschaft
handene Beziehungsnetzwerk und die Co-Investment-Strategie mit etablierten VCs in
Deutschland sind eine gute Basis für die Bearbeitung des noch jungen, aber aussichtsrei-
Sitz: München
chen österreichischen VC-Marktes. Im Vorfeld der Gründung des Go Equity II wurde bereits eine 4%-Beteiligung (EUR 2,3 Mio.) am Life Sciences-Unternehmen INTERCELL Biome-
Gesamtvolumen: EUR 100 Millionen
dizinische Forschungs- und Entwicklungs AG (Co-Investoren sind Apax und TVM) sowie
eine 24 Prozent-Beteiligung (EUR 2,2 Mio.) am Computer Telefonie Integration Unterneh-
Laufzeit: 10 Jahre, mit der Möglichkeit um zwei Jahre zu verlängern
men 4CALL Gruppe erworben.
Verwaltungsgebühr: 2,5 Prozent pro Jahr bezogen auf die gesamte Zeichnungssumme
Internet: www.GOEQUITY.at
während der Zeichnungsperiode. Nach dem Ende der Zeichnungsfrist 2,5 Prozent pro
Jahr bezogen auf das investierte Kapital.
Erfolgsbeteiligung: 20 Prozent nach Vollrückzahlung des investierten Kapitals und einer
Hurdle von 8 Prozent p. a.
Investitionsfokus: Start-Up, Early- und Later-Stage und kleinere Buy-Outs.
Branchenschwerpunkte: Breiter Technologiefokus (Telekommunikation, Internet, Medien, IT,
Handel und Konsum, Life Sciences)
Regionaler Ausrichtung: Vorwiegend Österreich, bis zu 25 Prozent auch angrenzende
Länder
Management: Thomas Lenzinger, Dipl.-Kfm., gründete im Jahr 1993 Go Equity. Er war zuvor
drei Jahre im Geschäftskundenbereich der Bank Austria und mehrere Jahre als Consultant
für Apax Deutschland in Österreich tätig. Seine Schwerpunkte sind Telekommunikation
und Informationstechnologien. Christopher Kennedy, MBA, betreut die Bereiche Medien
und Healthcare. Er war fünf Jahre im Bereich Treasury und Mergers & Acquisition der
Citibank in Frankfurt, Wien und Budapest tätig und zwei Jahre als Strategic Management
Consultant bei Roland Berger in München. Gerhard Fiala, Dipl.-Kfm., arbeitete sechs Jahre
im Wertpapierbereich der Erste Bank, Wien und dann drei Jahre im Bereich M&A bei der
Creditanstalt Investment Bank, Wien. Zuletzt war er bei der Wiener Börse, wo er als Direktor für die Betreuung vorbörslicher und börsennotierter Unternehmen verantwortlich war.
Sein Schwerpunkt im Team sind Internet, Handel und Konsum. Herr Fiala ist einer der
Mitbegründer der Austrian Venture Capital Organization.
Beurteilung: Go Equity managt zurzeit EUR 37 Mio. in zwei Private Equity-Beteiligungsprogrammen (Go Asia EUR 22 Mio. und APEF EUR 15 Mio.). Go Equity II ist das Nachfolgeanlageprogramm des 1997 aufgelegten APEF (Austrian Private Equity Fund). Der APEF ist voll
investiert und hat 10 Investments getätigt, zwei Unternehmen wurden erfolgreich veräußert. Die IRR liegt bei 128 Prozent. Go Equity gehört zu den wenigen etablierten, unabhängigen VC-Gesellschaften in Österreich. Die Fokussierung als regionaler VC, das vor-
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53
MPC Global Equity IV:
Was eine neue Idee wert ist,
bekommen unsere Experten
eigentlich immer heraus.
Münchmeyer Petersen Capital
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Erläuterungen zum Finanz- und Investitionsplan
Der Finanz- und Investitionsplan
3 Indirekte Investitionen in Beteiligungs-
Vorbemerkungen
programme
Rund 80 Prozent des verfügbaren Ge-
A. Mittelherkunft
, Nominaleinlagen Anleger *
100,00 %
B. Mittelverwendung
, Venture Capital, Private Equity und Liquiditätsreserve
91,51 %
, Vermittlung Eigenkapital
6,00 %
, Konzeption
1,50 %
, Prospektierung
0,25 %
, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
0,25 %
, Steuer- und Rechtsberatung
0,16 %
, Treuhänderin
0,25 %
, Mittelverwendungskontrolle
0,08 %
Gesamtmittelverwendung
100,00 %
* Auf die Nominaleinlage ist ein Agio in Höhe von 5 Prozent zu leisten.
Der vorstehende Finanz- und Investitions-
sellschaftskapitals – d. h. der Gesamt-
plan spiegelt die Eigenkapitalplatzierung
mittelherkunft abzüglich der anfängli-
und die mit der Realisierung des Gesell-
chen Aufwendungen und einer ange-
schaftszwecks verbundenen Investitionen
messenen Liquiditätsreserve – werden
und Aufwendungen als prozentuale
in deutsche und internationale Venture
Größen wider. Das endgültige Eigenkapi-
Capital- und Private Equity-Beteili-
tal steht im Zeitpunkt der Prospektheraus-
gungsprogramme investiert. Die Ge-
gabe noch nicht fest. Es ist vorgesehen,
wichtung zwischen Venture Capital und
Nominaleinlagen in Höhe von EUR 50
Private Equity erfolgt hierbei im Ver-
Mio. einzuwerben. Das tatsächliche Kapi-
hältnis von rund 60 : 40.
talvolumen kann von dieser Plangröße jedoch nach oben oder unten abweichen.
3 Direkte Investitionen in ausgewählte
Die Schließung ist für den 31.12.2001 vor-
Zielunternehmen
gesehen. Die Geschäftsführung der
Rund 20 Prozent des verfügbaren Ge-
MPC Global Equity IV kann jedoch den
sellschaftskapitals werden in Direktbe-
Schließungstermin nach pflichtgemäßem
teiligungen an ausgewählten Zielunter-
Ermessen verlegen, längstens jedoch um
nehmen investiert. Das Gesamtinvesti-
drei Monate nach dem vorgesehenen
tionsvolumen teilt sich hierbei rund
Stichtag. Die anfänglichen Aufwendungen
hälftig auf Beteiligungen in früheren
sind prozentual in Abhängigkeit von der
und Beteiligungen in späteren Phasen
Höhe des platzierten Eigenkapitals kalku-
der Unternehmensfinanzierung auf.
liert und mit den betreffenden Vergütungsempfängern vereinbart.
3 Liquiditätsreserve
Die Liquiditätsreserve ist für die Abdeckung der laufenden Kosten bis zum
Venture Capital und
Private Equity
Zeitpunkt der erstmaligen Liquiditätsrückflüsse aus den getätigten Investitionen vorgesehen. Nicht verbrauchte
56
Die besonderen Beteiligungsgrundsätze
Teile der Liquiditätsreserve stehen für
der MPC Global Equity IV sehen folgen-
Investitionen in Portfoliobeteiligungen
de Investitionen vor:
zur Verfügung.
57
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Rechtliche Rahmenbedingungen
rigere Eigenkapitaleinwerbung zulassen.
Vorbemerkungen
Spätestens zum 31.12.2001 ist die Schließung der Gesellschaft vorgesehen. Die
Vermittlung Eigenkapital
Die MPC Münchmeyer Petersen Capital
Eine Beteiligung an der Gesellschaft er-
geschäftsführende Kommanditistin kann
folgt auf Grundlage des Gesellschafts-
jedoch den Schließungstermin nach
vertrages der MPC Global Equity IV und
pflichtgemäßem Ermessen verlegen,
die Global Vision AG einmalig einen Vor-
des Treuhand- und Verwaltungsvertrages.
längstens jedoch um drei Monate nach
abgewinn in Höhe von 0,25 Prozent des
Beide Vertragswerke sind mit ihrem vol-
dem vorgesehenen Stichtag.
platzierten Nominalkapitals.
len Wortlaut in Prospektteil B ab Seite 86
Vermittlung GmbH & Co. KG erhält für
abgedruckt und Bestandteil des Beteili-
die Vermittlung des zu platzierenden Ei-
Gesellschaftszweck
gungsangebots. Mit seiner Unterschrift
Steuer- und Rechtsberatung
genkapitals eine Vergütung in Höhe von
leger den bestehenden Gesellschaftsver-
Zweck der MPC Global Equity IV ist
Für die Ausarbeitung der steuerlichen
trag sowie den Treuhand- und Verwal-
gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages
und rechtlichen Konzeption inkl. der Bera-
tungsvertrag an.
der Erwerb, das Halten, das Verwalten
6 Prozent des eingeworbenen Nominalkapitals zuzüglich des Agios.
auf der Beitrittserklärung erkennt der An-
tung in der Investitionsphase des vorlie-
Konzeption
und die spätere Veräußerung von Unter-
genden Beteiligungsangebots erhalten
die mit diesen Aufgaben betrauten Bera-
nehmensbeteiligungen. Im Rahmen ihrer
Die Gesellschaft
Portfolioinvestments erstrebt die Gesell-
Für die Erstellung des wirtschaftlichen
ter eine Vergütung in Höhe von 0,16 Pro-
Gesamtkonzepts der Gesellschaft erhält
zent des platzierten Nominalkapitals. Die
Die Firma der Gesellschaft lautet „Vierte
rische Führung des Beteiligungsunterneh-
die Global Vision AG einmalig einen Vor-
Vergütungen sind überwiegend fest ge-
MPC Global Equity GmbH & Co. KG“ –
mens und wird sich auch nicht aktiv an
abgewinn in Höhe von 1,50 Prozent des
schlossen.
nachfolgend kurz „MPC Global Equity
dessen Geschäftsführung beteiligen.
schaft keinen Einfluss auf die unternehme-
IV“. Sie wird im Handelsregister des
platzierten Nominalkapitals.
Amtsgerichts Hamburg eingetragen.
Treuhänderin
Prospektierung
Besondere Beteiligungsgrundsätze
Die Gesellschaft unterhält ihren Sitz in
22767 Hamburg, Palmaille 67. Als persön-
Gemäß den gesellschaftsvertraglichen
lich haftende Gesellschafterin (Komple-
Für die Ausarbeitung und Drucklegung
Regelungen erhält die Treuhandkomman-
mentärin) fungiert die MPC Global Equity
Anlässlich der Investitionsauswahl und
des Zeichnungsprospektes für das vorlie-
ditistin für die treuhänderische Übernah-
Management GmbH, Hamburg, mit ei-
-durchführung sind die besonderen Betei-
gende Beteiligungsangebot erhält die
me und Verwaltung von Anlegerbeteili-
nem Stammkapital in Höhe von derzeit
ligungsgrundsätze in § 9 Abs. 3 des Ge-
Global Vision AG einmalig einen Vorab-
gungen eine Vergütung in Höhe von 0,25
EUR 25.000,00. Die Komplementärin ist
sellschaftsvertrages zu beachten. Diese
gewinn in Höhe von 0,25 Prozent des
Prozent des platzierten Nominalkapitals.
ohne Einlage an der Gesellschaft betei-
sehen im Wesentlichen Folgendes vor:
platzierten Nominalkapitals.
ligt. Treuhandkommanditistin und Verwal-
Mittelverwendungskontrolle
Marketing und
Öffentlichkeitsarbeit
-
terin der Kapitaleinlagen ist die TVP Treu-
80 Prozent des verfügbaren Gesell-
hand- und Verwaltungsgesellschaft für
schaftskapitals – d. h. des der Gesell-
Publikumsfonds mbH, Hamburg.
schaft zufließenden Nominalkapitals
Der Mittelverwendungskontrolleur erhält
abzüglich der anfänglichen Gesell-
eine Vergütung in Höhe von 0,08 Prozent
schaftskosten und einer Liquiditätsre-
Für die Organisation und Durchführung
inkl. Umsatzsteuer des platzierten No-
des Marketings und der Öffentlichkeitsar-
minalkapitals, mindestens jedoch
beit für die MPC Global Equity IV erhält
EUR 35.000,00 zzgl. Umsatzsteuer.
Gesellschaftskapital
serve – werden für indirekte Investitionen in Venture Capital- und Private
Es ist vorgesehen, ein Nominalkapital in
Equity-Beteiligungsprogramme ver-
Höhe von insgesamt EUR 50.000.000,00
wendet. Die Gewichtung zwischen
durch Aufnahme neuer Kommanditisten
Venture Capital und Private Equity er-
bzw. durch sukzessive Erhöhung der Kapi-
folgt etwa im Verhältnis 60 : 40.
taleinlage der Treuhandkommanditistin
einzuwerben. Die Geschäftsführung kann
-
jedoch auch eine höhere oder eine nied-
58
20 Prozent des verfügbaren Gesellschaftskapitals werden direkt in ausge-
59
MPC Global Equity IV
Laufzeit – Anteilsübertragung
wählte Zielunternehmen investiert. Das
Anlagevolumen wird hierbei hälftig auf
-
-
ger den Treuhand- und Verwaltungsver-
leben, als dem Anleger Teilbeträge sei-
trag. Im Falle einer unmittelbaren Beteili-
ner Einlage – etwa im Rahmen von Ent-
ge“) und in späteren („Pre-IPO“) Pha-
zeit bis zum 31.12.2011. Anschließend hat
gung als Kommanditist wird der Anleger
nahmen – zurückgezahlt werden und die
sen der Unternehmensfinanzierung
die Geschäftsführung die Möglichkeit,
persönlich in das Handelsregister einge-
Einlage hierdurch unter die im Handelsre-
aufgeteilt.
die Laufzeit maximal drei Mal um jeweils
tragen. Hierzu ist der Gesellschaft eine
gister eingetragene Haftsumme sinkt (so
ein Jahr zu verlängern. Eine vorzeitige
notariell beglaubigte Handelsregistervoll-
genanntes „Wiederaufleben der Außen-
Von den vorstehenden Prozentsätzen
Kündigung des Gesellschaftsverhältnis-
macht vorzulegen. Die Kosten hierfür sind
haftung“). Eine Nachschusspflicht zur Ein-
kann die Geschäftsführung um maxi-
ses durch den Anleger ist nicht vorge-
vom Anleger zu übernehmen. Auch für
zahlung weiterer Einlagen besteht nicht
mal 10 Prozentpunkte in beide Richtun-
sehen.
die Direktkommanditisten übernimmt die
(§ 5 des Gesellschaftsvertrages).
Treuhandkommanditistin weiterhin die
Die Beteiligung an der MPC Global Equi-
Verwaltung ihrer Kapitaleinlage. Im Falle
Der Höchstbetrag für Investitionen in
ty IV kann grundsätzlich nach vorheriger
einer treuhänderischen Beteiligung tritt
ein Beteiligungsprogramm liegt bei 10
schriftlicher Zustimmung durch die Ge-
der Anleger der MPC Global Equity IV
Prozent des Nominalkapitals, für Direkt-
schäftsführung auf Dritte übertragen wer-
durch Erteilung eines entsprechenden
Jeder Anleger – sei es als Kommanditist
investments in ausgewählte Zielunter-
den. Im Falle einer treuhänderischen Be-
Treuhandauftrages an die Treuhandkom-
oder als Treugeber – verfügt über die ge-
nehmen bei 3 Prozent („Early-Stage„)
teiligung an der Gesellschaft ist hierbei
manditistin TVP Treuhand- und Verwal-
setzlich bestimmten Auskunfts- und Kon-
bzw. bei 5 Prozent (sonstige Direktin-
auch die Übertragung aller Rechte und
tungsgesellschaft für Publikumsfonds
trollrechte im Sinne des § 166 HGB. Dies
vestitionen) des Nominalkapitals.
Pflichten aus dem abgeschlossenen Treu-
mbH, Hamburg, bei. Die Treuhänderin ist
umfasst insbesondere das Recht, Einsicht
Informations- und Kontrollrechte
handvertrag erforderlich. Eine Übertra-
als Kommanditistin im Handelsregister
in die Geschäftsbücher der Gesellschaft
Investitionen in Beteiligungsprogram-
gung der Beteiligung ist jeweils zum 31.
eingetragen. Sie erwirbt und verwaltet
zu nehmen bzw. auf eigene Kosten durch
me können nur insoweit getätigt wer-
Dezember eines Jahres möglich.
die Beteiligung im eigenen Namen, je-
einen von Berufs wegen zur Verschwie-
doch für Rechnung des Anlegers. Im In-
genheit verpflichteten Dritten (z. B. Wirt-
nenverhältnis werden die Treugeber wirt-
schaftsprüfer, Rechtsanwalt, Steuerbera-
schaftlich wie unmittelbar beteiligte Kom-
ter) Einsicht nehmen zu lassen. Der An-
nicht einen Anteil von mehr als 25 Pro-
Geschäftsführung
zent an dem jeweiligen Anlageprogramm erwirbt.
manditisten behandelt. Dies gilt insbe-
leger kann darüber hinaus von der Ge-
Zur alleinigen Geschäftsführung ist ge-
sondere für die Beteiligung am Gesell-
schäftsführung Auskünfte über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen.
Die Investments sind grundsätzlich aus-
mäß § 9 des Gesellschaftsvertrages die
schaftsvermögen, an den laufenden Er-
schließlich aus dem Eigenkapital der
geschäftsführende Kommanditistin Global
gebnissen der Gesellschaft und an den
MPC Global Equity IV zu bestreiten.
Vision AG berechtigt und verpflichtet. Die
Ausschüttungen, für die Stimmrechtsaus-
Die Aufnahme von Fremdkapital ist nur
Geschäftsführungsbefugnis umfasst die
übung in der Anleger-/Gesellschafterver-
kurzfristig – d. h. als Zwischenfinanzie-
Vornahme aller Rechtshandlungen, die
sammlung und die Ausübung von Infor-
rung ausgewählter Investitionen bis
der Erfüllung des Gesellschaftszwecks
mations- und Kontrollrechten.
zum Eingang des von den Anlegern zu
dienlich sind und im Einklang mit den be-
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
erbringenden Zeichnungskapitals bei
sonderen Beteiligungsgrundsätzen ste-
wird innerhalb von acht Monaten nach
der Gesellschaft – zulässig. Darüber
hen. Einzelne Rechtsgeschäfte bedürfen
hinaus kann die Gesellschaft öffentli-
der Zustimmung der Gesellschafterver-
che Förderprogramme (z. B. jene der
sammlung mit einfacher Mehrheit bzw.
Die Haftung des Anlegers richtet sich
testiert. Jeder Anleger erhält einen Jah-
KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau
mit einer Mehrheit von 75 Prozent (vgl.
nach den für Kommanditisten geltenden
resbericht. Dieser umfasst eine Abschrift
oder der tbg Technologiebeteiligungs-
hierzu „Gesellschafterversammlung“).
Grundsätzen gem. §§ 171 ff. HGB. Dies gilt
des Jahresabschlusses, eine Aufstellung
unabhängig davon, ob der Anleger als
der getätigten Kapitalanlagen zu Markt-
Direktkommanditist oder als Treugeber an
werten nach EVCA-Grundsätzen (Euro-
der MPC Global Equity IV beteiligt ist.
pean Private Equity and Venture Capital
gesellschaft der Deutschen Ausgleichsbank) zu den für diese Förderprogram-
Rechtsstellung des Anlegers
me geltenden, üblichen Konditionen in
Jahresabschluss – Jahresbericht
Der Jahresabschluss der Gesellschaft mit
Haftung des Anlegers
Abschluss eines Geschäftsjahres aufgestellt und durch einen Wirtschaftsprüfer
Die Haftung des Anlegers für Verluste
Association), eine Übersicht über die in
Anleger können der MPC Global Equity
und Schulden der Gesellschaft ist damit
dem abgelaufenen Geschäftsjahr reali-
Liquide Mittel sind als Termingeld oder
IV sowohl unmittelbar als Kommanditist
auf die übernommene und tatsächlich ge-
sierten Anlagen sowie eine Zusammen-
als termingeldähnliche Anlage zu halten.
als auch mittelbar als Treugeber über die
leistete Nominaleinlage beschränkt. Nach
fassung über die Entwicklung der getätig-
Treuhandkommanditistin beitreten. In bei-
vollständiger Erbringung der Einlage
ten Investitionen.
Anspruch nehmen.
-
kann die Haftung nur insoweit wieder auf-
Die Gesellschaft besitzt eine feste Lauf-
den, als die Gesellschaft hierdurch
-
den Alternativen unterzeichnet der Anle-
Unternehmen in früheren („Early-Sta-
gen abweichen.
-
MPC Global Equity IV
60
61
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Rückabwicklung
Grund. Beschlüsse über die vorstehen-
gen einschließlich einer rechnerischen
besondere der künftige Liquiditätsbedarf
Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass
den Abstimmungsgegenstände werden
Grundverzinsung – der so genannten
der Gesellschaft zu berücksichtigen. Zur
die Eigenkapitalplatzierung hinter den
mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
„Hurdle“ – in Höhe von 8 Prozent p. a. an
Vermeidung eines unangemessenen Ver-
von der Gesellschaft gesteckten Erwar-
Stimmen gefasst. Für die Änderung des
die Anleger zu differenzieren. Die Voll-
waltungsaufwands ist vorgesehen, Aus-
tungen zurückbleibt. Sollte das Gesamt-
Gesellschaftsvertrages, die Umwandlung
rückzahlung gilt dann als erfolgt, wenn
schüttungen nur vorzunehmen, wenn der
volumen in diesem Fall keine wirtschaft-
nach Umwandlungsgesetz und die Rück-
die Ausschüttungen einen Betrag in Höhe
Ausschüttungsgesamtbetrag mindestens
lich sinnvolle Größenordnung erreichen,
abwicklung der Gesellschaft ist eine
der ursprünglichen Nominaleinlage des
5 Prozent des Nominalkapitals erreicht.
wird die geschäftsführende Kommandi-
Mehrheit von 75 Prozent der abgegebe-
Anlegers zuzüglich der aufgelaufenen
tistin der Gesellschafterversammlung den
nen Stimmen erforderlich. Gesellschafter-
rechnerischen Grundverzinsung errei-
Vorschlag zur Rückabwicklung der MPC
beschlüsse können durch Abstimmung in
chen. Bis zum Zeitpunkt der Vollrückzah-
Global Equity IV einschließlich der prakti-
der Gesellschafterversammlung oder
lung wird das Ergebnis der Gesellschaft
schen Durchführung dieser Rückabwick-
durch schriftliche Abstimmung gefasst
nach Berücksichtigung der Vorabgewinn-
lung unterbreiten. Die Gesellschafterver-
werden. Je EUR 5.000,00 Nominalkapital
anteile der geschäftsführenden Komman-
Nach Ablauf der festen Laufzeit am
sammlung beschließt über diesen Vor-
eines Anlegers verleihen eine Stimme in
ditistin zu 100 Prozent den Anlegern im
31.12.2011 bzw. der maximal dreimaligen
schlag mit einer Mehrheit von 75 Prozent
der Anleger- bzw. Gesellschafterver-
Verhältnis ihrer geleisteten Kapitaleinla-
Laufzeitverlängerung um jeweils ein Jahr
der abgegebenen Stimmen.
sammlung.
gen zueinander nach dem Jahresend-
wird die MPC Global Equity IV vertrags-
stand des Kapitalkontos I verteilt. Ab dem
gemäß aufgelöst. Im Zuge der Liquida-
Zeitpunkt der Vollrückzahlung wird das Er-
tion fungiert die geschäftsführende Kom-
gebnis der Gesellschaft nach Berücksich-
manditistin als Liquidatorin, die die vor-
tigung der Vorabgewinnanteile der ge-
handenen Vermögenswerte nach pflicht-
schäftsführenden Kommanditistin wie
gemäßem Ermessen veräußert. Das Liqui-
Gesellschafterversammlung –
Beschlüsse
Vermögens- und Ergebnisbeteiligung
Auflösung der Gesellschaft –
Liquidation
Die ordentliche Gesellschafterversamm-
Der Anleger ist sowohl am Vermögen als
folgt verteilt: Das von der Gesellschaft er-
dationsergebnis wird nach den oben be-
lung findet jährlich innerhalb der ersten
auch am laufenden Ergebnis der MPC
wirtschaftete Ergebnis steht zunächst der
schriebenen Gewinnverteilungsgrund-
zehn Monate nach Abschluss eines Ge-
Global Equity IV grundsätzlich im Verhält-
geschäftsführenden Kommanditistin zu,
sätzen an die Anleger ausgeschüttet.
schäftsjahres statt. Eine außerordentliche
nis seiner geleisteten Nominaleinlage zur
solange bis diese hieraus insgesamt 11,11
Gesellschafterversammlung ist einzuberu-
Summe der Einlagen aller anderen Ge-
Prozent der den Anlegern insgesamt zu-
fen, wenn dies von Anlegern beantragt
sellschafter beteiligt. Die Vermögensbe-
gewiesenen, rechnerischen Grundverzin-
wird, die alleine oder zusammen über
teiligung erstreckt sich auch auf die im
sung („Hurdle”) erhalten hat. Das hier-
mindestens 15 Prozent des Nominalkapi-
Zeitablauf gebildeten stillen Reserven.
nach verbleibende Ergebnis wird zu 10
Die Gesellschaft hat mit der geschäfts-
tals der Gesellschaft verfügen. Der Ge-
Die geschäftsführende Kommanditistin er-
Prozent der geschäftsführenden Komman-
führenden Kommanditistin Global Vision
sellschafter erhält eine schriftliche Einla-
hält für ihre Tätigkeit im Dienste der Ge-
ditistin und zu 90 Prozent den Anlegern
AG einen Managementvertrag abge-
dung mit Angabe der Tagesordnung.
sellschaft einen einmaligen Vorabgewinn
zugerechnet. Der auf die Anleger entfal-
schlossen, der die Einzelheiten der Ge-
Jeder Anleger – sei es als Kommanditist
in Höhe von 2,00 Prozent bezogen auf
lende Anteil wird zwischen diesen im Ver-
schäftsführungstätigkeit regelt. Im Rah-
oder als Treugeber – kann an der Anle-
das gezeichnete Nominalkapital. Für das
hältnis ihrer geleisteten Kapitaleinlagen
men dieses Managementvertrages ver-
ger- bzw. Gesellschafterversammlung
Jahr 2001 erhält sie einen Vorabgewinn in
zueinander nach dem jeweiligen Jahres-
pflichtet sich die Global Vision AG insbe-
persönlich teilnehmen oder sich durch ei-
Höhe von 1,25 Prozent bezogen auf das
endstand des Kapitalkontos I verteilt.
sondere zur Ausführung folgender Tätig-
nen von ihm bevollmächtigten Mitgesell-
gezeichnete Nominalkapital bei Schlie-
schafter bzw. von Berufs wegen zur Ver-
ßung der Gesellschaft. Ab dem ersten
schwiegenheit verpflichteten Dritten
vollen Geschäftsjahr erhält sie einen jähr-
vertreten lassen.
lichen Vorabgewinn in Höhe von 2,635
Managementvertrag
keiten:
Ausschüttungen
-
Prozent bezogen auf das gezeichnete
Gewinne der Gesellschaft werden grund-
-
Wesentliche Gegenstände der Gesell-
Nominalkapital bei Schließung der Ge-
sätzlich nicht reinvestiert, sondern an die
Venture Capital- und Private Equity-
schafterversammlung sind die Feststel-
sellschaft. Die Vorabgewinne werden er-
Anleger ausgeschüttet. Eine Re-Investition
Beteiligungsprogrammen und Direkt-
lung des Jahresabschlusses, die Wahl des
gebnisunabhängig ausgezahlt.
kommt nur für Gewinne bis zur Höhe der
sellschaft,
sönlich haftenden Gesellschafterin sowie
Bei der Verteilung des Ergebnisses ist
die Vornahme von Ausschüttungen be-
der Geschäftsführung und der Ausschluss
zwischen den Zeiträumen vor und nach
schließt die Geschäftsführung nach
von Gesellschaftern aus wichtigem
erfolgter Vollrückzahlung der Kapitaleinla-
pflichtgemäßem Ermessen. Hierbei ist ins-
62
strukturierte Suche und Auswahl von
beteiligungen an Zielunternehmen,
-
anfänglichen Anlaufkosten in Frage. Über
Abschlussprüfers, die Entlastung der per-
konzeptionelle Ausgestaltung der Ge-
laufende Betreuung und Beratung der
Direktinvestments,
-
Vorbereitung und Durchführung von
Investitionsentscheidungen,
63
MPC Global Equity IV
-
-
Beratung und Begleitung der Gesell-
ne einmalige Vergütung in Höhe von 0,25
schaft in den Bereichen Marketing und
Prozent bezogen auf die gezeichneten
Öffentlichkeitsarbeit,
Nominaleinlagen sowie ab dem ersten
laufende Verwaltung.
vollen Geschäftsjahr eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,20 Prozent bezogen
Im Rahmen der Auswahl geeigneter In-
auf das treuhänderisch gehaltene oder
vestitionsobjekte ist die Global Vision AG
verwaltete Nominalkapital.
MPC Global Equity IV
Steuerliche Rahmenbedingungen
zur Beachtung der im Gesellschaftsvertrag der MPC Global Equity IV festgeleg-
Mittelverwendungskontrollvertrag
ten Beteiligungsgrundsätze verpflichtet.
Vorbemerkung
Eine Haftung für die von der Gesellschaft
Die Vergütung der geschäftsführenden
Kommanditistin ist mit dem Vorabgewinn
Die ... Steuerberatungsgesellschaft (Na-
Entscheidungsgrundlage für eine Zeich-
und den Anlegern erstrebte steuerliche
gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages
mensnennung erfolgt aus standesrechtli-
nung der MPC Global Equity IV können
Behandlung kann daher nicht übernom-
abgegolten (vgl. „Vermögens- und Er-
chen Gründen nicht) trägt als Mittelver-
nur die langfristigen wirtschaftlichen Er-
men werden.
gebnisbeteiligung”). Der Management-
wendungskontrolleur dafür Sorge, dass
folgsaussichten des Unternehmenskon-
vertrag besitzt eine feste Laufzeit und en-
Auszahlungen der Gesellschaft nur nach
zepts der Gesellschaft sein. Etwaige steu-
Die nachfolgenden Ausführungen gelten
det mit Auflösung der Gesellschaft.
Maßgabe des Finanz- und Investitions-
erliche Faktoren sollten dagegen nicht
für in Deutschland ansässige Investoren,
plans der MPC Global Equity IV gemäß
ausschlaggebend für eine Investitionsent-
die ihre Beteiligung im steuerlichen Pri-
§ 3 des Gesellschaftsvertrages und unter
scheidung sein.
vatvermögen halten. Für gewerbliche In-
Laufende Steuerberatung
Beachtung der besonderen Beteiligungs-
vestoren mit Zugehörigkeit der Anteile zu
grundsätze gemäß § 9 Abs. 3 des Gesell-
Die nachfolgende Darstellung der steuer-
einem Betriebsvermögen ergeben sich
Als Vergütung für die laufende Steuerbe-
schaftsvertrages vorgenommen werden.
lichen Rahmenbedingungen stellt eine
hiervon abweichende Auswirkungen. Bei
ratung einschließlich der Erstellung und
Hierfür erhält der Mittelverwendungskon-
Zusammenfassung der wesentlichen steu-
Bedarf steht die Gesellschaft gerne für
Prüfung des Jahresabschlusses werden
trolleur eine einmalige Vergütung in Höhe
erlichen Auswirkungen einer Beteiligung
weiterführende Erläuterungen zur Verfü-
0,15 Prozent p. a. des platzierten Nominal-
von 0,07 Prozent zzgl. Umsatzsteuer bezo-
dar, ohne hierbei auf alle denkbaren Ein-
gung. In diesen Fällen wird besonders
kapitals kalkuliert. Diese Position wird
gen auf das gezeichnete Nominalkapital,
zelfälle sowie auf alle individuellen Ver-
empfohlen, den persönlichen Steuerbera-
nach Aufwand abgerechnet.
mindestens jedoch ¤ 35.000,00 zzgl. Um-
hältnisse des Zeichners eingehen zu kön-
ter hinzuzuziehen. Das Gleiche gilt auch
satzsteuer. Die Vergütung wird im Zeit-
nen. Sie beruht auf der aktuellen Rechts-
für Anleger, die keinen Wohnsitz oder
punkt der Schließung von MPC Global
lage unter Berücksichtigung der derzeit
gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
Treuhand- und Verwaltungsvertrag
Equity IV fällig. Der Mittelverwendungs-
geltenden Steuergesetze sowie der Auf-
unterhalten.
kontrollvertrag endet in dem Zeitpunkt, in
fassung der Finanzverwaltung und Recht-
dem das verfügbare Gesellschaftskapital
sprechung zum Zeitpunkt der Prospekt-
Die Beteiligungen der Anleger werden
vollständig investiert wurde.
herausgabe. Änderungen der Gesetze,
grundsätzlich von der TVP Treuhand- und
ihrer Auslegung durch Gerichte und Fi-
Verwaltungsgesellschaft für Publikums-
nanzverwaltung sowie Änderungen der
Vertrag über die Eigenkapitalvermittlung
fonds mbH in Höhe des gezeichneten Betrages treuhänderisch gehalten und verwaltet. Anleger können sich jedoch auch
1. Einkommensteuer
Die Gesellschaft
Verwaltungsauffassung können positive
wie auch negative Auswirkungen auf die
Im Rahmen ihrer Beteiligung an Venture
steuerlichen Grundlagen entfalten.
Capital- und Private Equity-Beteiligungs-
selbst als Direktkommanditist in das Han-
Die MPC Münchmeyer Petersen Capital
delsregister eintragen lassen. In diesem
Vermittlung GmbH & Co. KG, Hamburg,
Die Ausarbeitung der steuerlichen Kon-
nen in ausgewählte Zielunternehmen übt
Fall fungiert die Treuhänderin weiterhin
erhält für die Platzierung des Eigenkapi-
zeption und deren Darstellung erfolgten
die MPC Global Equity IV nach derzeiti-
als Verwaltungstreuhänderin. Die TVP ist
tals eine Vergütung in Höhe von 6 Prozent
nach bestem Wissen und Gewissen. Die
ger Rechtslage keine originäre gewerbli-
im Innenverhältnis verpflichtet, alle Rech-
bezogen auf das platzierte Nominalkapi-
endgültige Feststellung der Besteuerungs-
che Tätigkeit aus. Eine gewerbliche Prä-
te und Pflichten nur unter Berücksichti-
tal zuzüglich des Agios. Die Vergütung
grundlagen obliegt jedoch dem zuständi-
gung im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG
gung der Weisungen und Interessen des
wird sukzessive mit Einwerbung des Plat-
gen Betriebsfinanzamt der Gesellschaft
liegt ebenfalls nicht vor, da die Global Vi-
Anlegers und im Rahmen des Treuhand-
zierungskapitals fällig. Der Vertrag besitzt
im Rahmen des Veranlagungsverfahrens
sion AG als Kommanditistin zur Ge-
vertrages wahrzunehmen. Für ihre Tätig-
eine Laufzeit bis zur Beendigung von
bzw. einer steuerlichen Außenprüfung.
keit erhält die Treuhandkommanditistin ei-
MPC Global Equity IV.
64
programmen sowie ihrer Direktinvestitio-
65
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
schäftsführung berufen ist. Auch tritt
steuerliche Ergebnisse gedeckt werden,
gen der übrigen Gesellschafter zugerech-
Diese Grundsätze gelten gleichermaßen
eine so genannte „gewerbliche Infizie-
besteht die Möglichkeit, dass die Ergeb-
net. Der steuerliche Ergebnisanteil enthält
auch für den eingangs beschriebenen
rung“ bei der Durchführung von Invest-
nisse von Seiten der Finanzverwaltung
auch die der Gesellschaft vom Zeichner
Fall der Zwischenschaltung einer Kapital-
ments nicht ein, da die Gesellschaft im
vollständig weder positiv noch negativ
mitgeteilten Sonderwerbungskosten. Die
gesellschaft im Zuge der Beteiligung an
Rahmen der Auswahl von Anlagepro-
berücksichtigt werden. Die folgenden
steuerlichen Ergebnisanteile sind sodann
gewerblichen Zielunternehmen und Anla-
grammen grundsätzlich auf selbst vermö-
Ausführungen sind somit nur für den Fall
im Rahmen der persönlichen Einkommen-
geprogrammen. In diesem Fall fließen
gensverwaltende Gesellschaften zurück-
relevant, dass von der Finanzverwaltung
steuererklärung des Anlegers zu berück-
die Beteiligungserträge zunächst der Ka-
greift. Sollte eine Beteiligungsgesellschaft
steuerlich eine Gewinnerzielungsabsicht
sichtigen.
pitalgesellschaft zu, die ihrerseits selbst-
bereits zu Beginn des Engagements ge-
anerkannt wird.
ständiges Steuersubjekt ist. Die Beteili-
werblich tätig sein bzw. diese Eigenschaft
gungserträge können nach Abzug et-
Laufende Erträge
im Verlauf des Engagements erlangen,
waiger hierauf von der Kapitalgesell-
Einkunftsart
wird die MPC Global Equity IV versuchen,
geeignete Maßnahmen zur Vermeidung
schaft zu entrichtender Ertragsteuern an
Laufende Erträge entstehen im Wesentli-
die MPC Global Equity IV ausgeschüttet
einer gewerblichen Infizierung zu ergrei-
Privatanleger erzielen mit ihrer Beteili-
chen in Form von Gewinn-/Dividenden-
werden. Auch die im Rahmen dieser
fen. In der Praxis wird dies durch die Ein-
gung an der MPC Global Equity IV Ein-
ausschüttungen aus Venture Capital- oder
Konstellation anfallende Kapitalertrag-
schaltung einer Kapitalgesellschaft reali-
künfte aus Kapitalvermögen im Sinne von
Private Equity-Engagements, aus Beteili-
steuer nebst Solidaritätszuschlag sind auf
siert, deren einziger Gesellschafter die
§ 20 EStG sowie ggf. sonstige Einkünfte
gungen an ausgewählten Zielunterneh-
die persönliche Einkommensteuerschuld
MPC Global Equity IV ist.
aus privaten Veräußerungsgeschäften im
men sowie aus Zinserträgen aus der An-
des Anlegers anrechenbar.
Sinne von § 23 EStG. Die Einkünfte wer-
lage liquider Mittel der Gesellschaft. Die
Auch im Zuge der Realisierung von Di-
den als Überschuss der Einnahmen über
laufenden Erträge unterliegen der Ein-
Nach der Neuregelung im Rahmen des
rektinvestitionen in ausgewählte, selbst
die Werbungskosten ermittelt.
kommensbesteuerung beim Anleger.
so genannten „Steuersenkungsgesetzes“
regelmäßig gewerblich tätige Zielunter-
Dies gilt unabhängig davon, ob die be-
unterliegen Gewinnausschüttungen einer
nehmen wird eine gewerbliche Infizie-
treffenden Beteiligungsgesellschaften
Kapitalgesellschaft beim privaten Divi-
ihren Sitz im In- oder Ausland unterhalten.
dendenempfänger künftig nur noch mit
Anrechenbare Steuern (z. B. Kapitaler-
ihrem hälftigen Betrag der Einkommen-
Steuerliche Ergebnisverteilung
rung nicht auftreten. Die entsprechenden
Beteiligungen werden als Kapitalgesellschaftsanteile gehalten oder im Falle von
Bei der MPC Global Equity IV handelt es
tragsteuer nebst Solidaritätszuschlag)
steuer („Halbeinkünfteverfahren“). Dies
Ziel-Personengesellschaften auch hier
sich um eine Personengesellschaft und
werden den Anlegern entsprechend ihrer
gilt im vorliegenden Fall gleichermaßen
durch Einschaltung der oben beschriebe-
damit um ein so genanntes „partielles
Beteiligungsquote zugeordnet und sind
für Dividendenausschüttungen, die dem
nen Kapitalgesellschaft realisiert. Insge-
Steuersubjekt“. Das steuerliche Ergebnis
im Rahmen der persönlichen Einkommen-
Anleger im Rahmen indirekter Beteiligun-
samt erhält die MPC Global Equity IV da-
wird zunächst auf Ebene der Gesellschaft
steuer-Veranlagung auf die individuelle
gen an Venture Capital- und Private Equi-
mit den steuerlichen Status einer privaten
festgestellt und anschließend den einzel-
Einkommensteuerschuld anrechenbar.
ty-Anlageprogrammen, direkter Beteili-
Vermögensverwaltung.
nen Gesellschaftern zugerechnet. Die
Eventuell anfallende ausländische Quel-
gungen an Portfoliounternehmen oder
steuerliche Ergebnisverteilung orientiert
lensteuer – auf Dividendenausschüttun-
auf Grund von Ausschüttungen der zwi-
sich hierbei an der gesellschaftsvertragli-
gen ausländischer Zielunternehmen – ist
schengeschalteten Kapitalgesellschaft zu-
chen Gewinnverteilungsabrede. Hiernach
im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
zurechnen sind. Systembedingt entfällt
Gewinnerzielungsabsicht
wird jedem Anleger sein anteiliges steu-
ebenfalls auf die deutsche Einkommen-
nach der Neuregelung die Anrechnung
Sofern die Anlaufverluste und laufenden
erliches Ergebnis entsprechend dem Ver-
steuer des Anlegers anrechenbar.
von Körperschaftsteuer-Guthaben.
Verluste nicht durch künftige positive
hältnis seiner Kapitaleinlage zu den Einla-
66
67
MPC Global Equity IV
Veräußerungsgewinne
MPC Global Equity IV
Ebene der MPC Global Equity IV zu über-
tet. Hiervon ist nach der vorliegenden
persönlichen Sonderwerbungskosten zu
prüfen.
Konzeption mit einer Vielzahl von – pro-
melden. Ohne diese Meldung gehen die
zentual geringfügig beteiligten – Anle-
Sonderwerbungskosten steuerlich „verloren“.
Veräußerungsgewinne können im vorliegenden Zeichnungsangebot entstehen
Im Falle eines Verkaufs der Anteile durch
gern nach Auffassung des Prospekther-
durch:
den Anleger gelten die anteiligen, auf
ausgebers nicht auszugehen. Auch im
-
-
Veräußerung einer Beteiligung auf
den betreffenden Zeichner entsprechend
Rahmen der Veräußerung wesentlicher
Ebene der MPC Global Equity IV oder
seiner Beteiligungsquote entfallenden
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
der Zwischenholding (während der
Beteiligungen als veräußert. Ein privates
gilt das Halbeinkünfteverfahren.
Laufzeit bzw. im Zuge der Auflösung
Veräußerungsgeschäft auf Anlegerebene
und Liquidation der Gesellschaft),
ist dann gegeben, wenn die individuelle
Veräußerung des Gesellschaftsanteils
Haltedauer einer Unternehmensbeteili-
durch den Anleger; eine Beteiligungs-
gung aus Anlegersicht dabei nicht mehr
veräußerung ist nach den gesell-
als ein Jahr beträgt. Auch für private Ver-
schaftsvertraglichen Regelungen je-
äußerungsgeschäfte gilt das „Halbein-
Veräußerungsgewinne, die die zwischen-
haltenen Beteiligungen an Anlagepro-
weils mit Wirkung zum 31. Dezember
künfteverfahren“, steuerpflichtige Ver-
geschaltete Kapitalgesellschaft aus dem
grammen und Zielunternehmen erwirt-
eines Jahres möglich.
äußerungsgewinne unterliegen damit nur
Verkauf von Beteiligungen an anderen
schaftet, werden daher nicht mit Ge-
mit ihrem hälftigen Betrag der Einkom-
Kapitalgesellschaften erzielt, sind nach
werbesteuer belastet.
mensbesteuerung.
dem Steuersenkungsgesetz nach neuer
Bei der MPC Global Equity IV handelt es
sich um eine vermögensverwaltende Personengesellschaft mit steuerlichem Privat-
Veräußerung wesentlicher
Beteiligungen
vermögen. Veräußerungsgewinne im
Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung sind in Deutschland grundsätzlich
2. Gewerbesteuer
Die MPC Global Equity IV unterliegt auf
Grund ihrer rein vermögensverwaltenden
Einschaltung einer Kapitalgesellschaft
Tätigkeit nicht der Gewerbesteuer. Laufende Erträge und Veräußerungsgewinne,
die die Gesellschaft aus den von ihr ge-
Rechtslage steuerfrei. Dies gilt auch dann,
Etwas anderes kann für Beteiligungen
wenn die Zwischen-Kapitalgesellschaft an
gelten, die über die eingeschaltete Kapi-
dem veräußerten Portfoliounternehmen
talgesellschaft eingegangen werden. Die-
nicht direkt, sondern mittelbar über einen
se unterhält einen so genannten „Gewer-
Partnerfund beteiligt ist. Gewinne, die die
bebetrieb kraft Rechtsform“ und ist daher
steuerfrei. Eine Steuerpflicht entsteht nur
Eine wesentliche Beteiligung an einer
Zwischen-Kapitalgesellschaft aus der Ver-
grundsätzlich selbstständiges Subjekt der
in zwei Ausnahmefällen:
Kapitalgesellschaft liegt dann vor, wenn
äußerung einer Beteiligung an einem
Gewerbesteuer. Steuerfrei sind allerdings
-
-
Realisierung eines sog. „privaten Ver-
der Veräußerer in den letzten fünf Jahren
Zielunternehmen in der Rechtsform einer
die (auch körperschaftsteuerfreien) Ge-
äußerungsgeschäfts“ im Sinne von
zu mindestens 1 Prozent (bis 31.12.2001,
Personengesellschaft erzielt, sind dage-
winne aus der Veräußerung von Anteilen
§ 23 EStG
bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr
gen weiterhin steuerpflichtig.
an anderen Kapitalgesellschaften, Gewin-
Veräußerung einer wesentlichen Betei-
der Gesellschaft, deren Anteile veräußert
ligung an einer Kapitalgesellschaft im
werden, bis zum Ende des Wirtschaftsjah-
Sinne von § 17 EStG.
res 2001/2002: 10 Prozent) am Stammkapi-
nanteile und Veräußerungsgewinne im
Rahmen mitunternehmerischer Beteiligun-
Sonderwerbungskosten
gen an gewerblichen Personengesell-
tal der betreffenden Gesellschaft betei-
schaften sowie Dividendenausschüttun-
ligt war. Werden die Anteile nicht von
Als Sonderwerbungskosten werden Ko-
gen im Falle einer Beteiligung an der be-
einer Einzelperson, sondern – wie hier –
sten bezeichnet, die der Anleger im Zu-
treffenden Kapitalgesellschaft von minde-
von einer vermögensverwaltenden Per-
sammenhang mit seiner Beteiligung per-
stens 10 Prozent. Im Ergebnis ist daher
Ein steuerpflichtiges privates Veräuße-
sonengesellschaft gehalten, erfolgt die
sönlich zu tragen hat (z. B. Reisekosten
nach Einschätzung des Prospektherausge-
rungsgeschäft – vormals als „Spekula-
Überprüfung der Wesentlichkeitsgrenze
zur Gesellschafterversammlung). Die
bers auch auf Ebene der Zwischen-Kapi-
tionsgeschäft“ bezeichnet – ist gegeben,
nicht auf Ebene der Personengesellschaft.
steuerliche Berücksichtigung der Sonder-
talgesellschaft nicht von einer nennens-
wenn zwischen dem An- und Verkauf ei-
Vielmehr ist zu untersuchen, ob ein einzel-
werbungskosten erfolgt im Rahmen der
werten Gewerbesteuerbelastung auszu-
ner Beteiligung nicht ein Zeitraum von
ner Gesellschafter unter Zugrundelegung
Steuererklärung für die Gesellschaft. Der
gehen.
mehr als einem Jahr liegt. Für Beteili-
seiner individuellen Beteiligungsquote
Anleger erhält jährlich die Aufforderung
gungsveräußerungen durch die MPC
die Wesentlichkeitsgrenze bei der ver-
von der TVP Treuhand- und Verwaltungs-
Global Equity IV ist dieses Kriterium auf
äußerten Kapitalgesellschaft überschrei-
gesellschaft für Publikumsfonds mbH, die
Privates Veräußerungsgeschäft
68
69
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Risiken der Beteiligung
Allgemeine Hinweise
3. Vermögensteuer
Mit dem vorliegenden Zeichnungspros-
gativ bis hin zum Totalverlust der Beteili-
pekt wird dem interessierten Anleger ei-
gung beeinflussen.
ne Beteiligung an der Vierten MPC Global Equity GmbH & Co. KG angeboten,
Portfoliounternehmen
Die Vermögensteuer wird seit dem
schaft- und schenkungsteuerlichen Be-
deren Gesellschaftszweck der Erwerb,
01.01.1997 nicht mehr erhoben.
messungsgrundlage sind die Einheits-
die Verwaltung und die spätere Veräuße-
werte des Betriebsvermögens bzw. die
rung von Beteiligungen an Venture Capi-
Bei der Auswahl und Durchführung von
nach dem so genannten „Stuttgarter
tal- und Private Equity-Anlageprogram-
Portfolioinvestitionen wird die mit dieser
Verfahren“ ermittelten anteiligen Unter-
men sowie an ausgewählten Zielunter-
Aufgabe betraute geschäftsführende
nehmenswerte zu Grunde zu legen.
nehmen ist. Investitionen in diesem Be-
Kommanditistin mit größtmöglicher Sorg-
reich konnten weltweit bislang überdurch-
falt unter Beachtung der besonderen Be-
schnittliche Renditen generieren. Natur-
teiligungsgrundsätze vorgehen. Dies um-
gemäß waren sie jedoch auch mit einem
fasst sowohl eine gewissenhafte Prüfung
entsprechend höheren Risikopotenzial
des unternehmerischen Konzepts des
behaftet.
Beteiligungsunternehmens wie auch der
4. Erbschaft- und Schenkungsteuer
Vermögensübertragungen von Todes we-
5. Verfahrensrecht
gen (Erbschaft: sog. „Gesamtrechtsnachfolge“) sowie Vermögensübertragungen
unter Lebenden (Schenkung: sog. „Einzel-
Die Gesellschaft reicht beim zuständigen
rechtsnachfolge“) unterliegen der Erb-
Betriebsstättenfinanzamt jährlich eine
schaft- und Schenkungsteuer. Die genaue
Erklärung zur gesonderten und einheitli-
Das Angebot zu einer Beteiligung an der
Höhe der Steuer ist von einer Reihe von
chen Ergebnisfeststellung ein, auf deren
Gesellschaft richtet sich dementspre-
Dennoch ist nicht auszuschließen, dass
Einflussfaktoren abhängig, maßgeblich
Grundlage die Einkünfte der Gesellschaft
chend an einen Personenkreis mit eige-
Portfoliounternehmen nicht den ge-
von der Höhe der Vermögensübertra-
veranlagt und festgestellt werden. Eine
ner wirtschaftlicher Erfahrung, der selbst
wünschten wirtschaftlichen Erfolg erzie-
gung, dem Verwandtschaftsgrad zum Erb-
endgültige Veranlagung erfolgt ggf. im
ein gewisses Gespür für die Abwägung
len. Risiken erwachsen vornehmlich aus
lasser/Schenker und der Höhe des für
Rahmen einer steuerlichen Betriebsprü-
der vorhandenen Chancen und Risiken
der Notwendigkeit, neuartige Produkte zu
den Erben/Beschenkten anzuwendenden
fung. Die maßgeblichen Besteuerungs-
besitzt. Der nachfolgend dargestellte Risi-
entwickeln, zu produzieren und am Markt
Freibetrags.
grundlagen werden amtsintern dem für
kokatalog erhebt keinen Anspruch auf
zu platzieren. So können speziell bei jun-
den Anleger zuständigen Wohnsitzfinanz-
Vollständigkeit. Zusätzliche Chancen und
gen Unternehmen Probleme etwa da-
Für Zwecke der Erbschaft- und Schen-
amt verbindlich mitgeteilt und auf diesem
Risiken können sich auch aus der indivi-
durch entstehen, dass die angebotenen
kungsteuer gilt die Beteiligung an der
Wege quasi „automatisch“ bei der per-
duellen Situation des Anlegers ergeben,
Produkte oder Dienstleistungen vom
vermögensverwaltenden Gesellschaft als
sönlichen Einkommensteuerveranlagung
die nur durch seine persönliche Situation
Markt nicht plangemäß angenommen
anteilige Beteiligung an den dahinter ste-
des Anlegers berücksichtigt. Etwaige
bedingt und daher vom Prospektheraus-
werden oder interne Schwierigkeiten –
henden Einzelwirtschaftsgütern, im We-
Sonderwerbungskosten können nur im
geber nicht zu erfassen sind.
beispielsweise im Produktions-, Personal-
sentlichen also an den von MPC Global
Rahmen der gesonderten und einheitli-
Equity IV gehaltenen Unternehmensbetei-
chen Ergebnisfeststellung steuerlich gel-
ligungen. Bei der Ermittlung der erb-
tend gemacht werden.
Qualität des Managements.
oder Verwaltungsbereich – zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage
Unternehmerische Risiken
des Unternehmens bis hin zum Konkurs
führen. Eine solche Entwicklung hätte
70
Die Beteiligung an der MPC Global Equi-
zwangsläufig eine nachhaltige Wertmin-
ty IV stellt eine unternehmerische Beteili-
derung bis hin zur Vollabschreibung der
gung dar. Die Wert- und Ertragsentwick-
von der Gesellschaft gehaltenen Beteili-
lung der Beteiligung hängen von den
gung zur Folge. Mittelbar gelten diese
zukünftigen wirtschaftlichen, rechtlichen
Grundsätze auch für Beteiligungen der
und steuerlichen Rahmenbedingungen
MPC Global Equity IV an Venture Capital-
ab. Diese Entwicklungen können die künf-
und Private Equity-Anlageprogrammen.
tige Ertragssituation positiv wie auch ne-
Auch hier wird große Sorgfalt auf die
71
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
qualifizierte Auswahl professionell gema-
nen. Die letztliche Investitionsentschei-
und Wertzuwächse bei den Beteiligungen
Private Equity-Beteiligungsprogramme
nagter Beteiligungsgesellschaften gelegt.
dung obliegt auch hier dem Vorstand der
aufgeholt werden, ehe sich eine Wertstei-
vor. Investitionen in ausländische Anlage-
Dennoch können sich einzelne Engage-
Global Vision AG.
gerung für den Anleger einstellt. Die Viel-
programme werden in der betreffenden
ments unter den Erwartungen entwickeln,
falt der relevanten Einflussgrößen im Rah-
Landeswährung abgewickelt. Im Zuge
was im Ergebnis eine Verschlechterung
men einer Unternehmenswertermittlung
der Veräußerung einer ausländischen Be-
lässt eine abschließende Beurteilung der
teiligung kann der Wechselkurs der
künftigen Wertentwicklung der Portfolio-
Fremdwährung höher oder niedriger lie-
unternehmen nicht zu.
gen als im Erwerbszeitpunkt. Hieraus kön-
Investitionsobjekte
der Performance zur Folge hätte. Auf
Grund der vertraglich fixierten Investitionsstrategie erfolgt eine sehr breite
Im Zeitpunkt der Prospektherausgabe
Streuung des Gesellschaftskapitals auf
hält die Gesellschaft noch keine Beteili-
internationaler Ebene. Diese breite Streu-
gungen. Tatsächliche Investitionen kön-
Risiken können sich darüber hinaus auch
dererträge für die MPC Global Equity IV
ung führt in doppelter Hinsicht zu einer
nen erst sukzessive mit dem Zufluss von
im Rahmen der letztlichen Veräußerung
ergeben. Tatsächliche Wechselkursrisiken
erheblichen Minderung dieses Risikos.
Eigenkapital realisiert werden. Die ge-
von Portfoliobeteiligungen ergeben. So
bestehen jedoch ausschließlich außer-
Zum einen ergibt sich allein aus der In-
schäftsführende Kommanditistin steht je-
kann nicht Gewähr geleistet werden,
halb des Euro-Währungsverbundes.
vestition in eine Vielzahl von Unterneh-
doch bereits in intensiven Verhandlungen
dass beim Verkauf einer Unternehmens-
men bereits eine Begrenzung des Risikos.
mit einer ganzen Reihe renommierter
beteiligung ein tatsächlich angemessener
Fehlentwicklungen einzelner Unterneh-
Venture Capital- und Private Equity-Anla-
Preis erzielt wird. Auch hier wirkt sich wie-
mensbeteiligungen können durch die
geprogramme. Zum Teil sind die Ver-
derum die ausgesprochen breite Streu-
überdurchschnittliche Performance ande-
handlungen so weit fortgeschritten, dass
ung der Investition risikobegrenzend aus.
Zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe
rer ausgeglichen werden. Zum anderen
bereits mit acht Beteiligungsprogrammen
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen,
steht das endgültige Gesamtvolumen
wirkt sich die Investition über sämtliche
Vorverträge abgeschlossen werden
dass die Veräußerung über verschiedene
noch nicht fest. Es ist vorgesehen, Eigen-
Phasen des vorbörslichen Spektrums
konnten. Dies unterscheidet die MPC
Wege erfolgen kann. Neben dem Verkauf
kapital in Höhe von ca. EUR 50 Mio. einzu-
ebenfalls risikoausgleichend aus. So ist
Global Equity IV von so genannten Blind-
an die ursprünglichen Gesellschafter
werben. Hierbei können sich jedoch Ab-
z. B. die Investition in erfolgreiche Unter-
Pool-Konstruktionen, bei denen der Anle-
kann die entsprechende Beteiligung z. B.
weichungen nach oben und unten er-
nehmen kurz vor der Börseneinführung
ger erst im Nachhinein einen Eindruck von
an einen industriellen Investor, d. h. Kun-
geben. Spätestens zum 31.12.2001 ist die
weniger risikoreich als Investments in
der Qualität seines Investments erhält.
den, Lieferanten oder Wettbewerber des
Fondsschließung vorgesehen. Die ge-
sehr frühen Entwicklungsphasen eines Un-
Darüber hinaus wird auch schon die Su-
Portfoliounternehmens, oder an einen in-
schäftsführende Kommanditistin ist je-
ternehmens, naturgemäß aber auch mit
che nach aussichtsreichen Zielunterneh-
stitutionellen Finanzinvestor veräußert
doch berechtigt, den Schließungstermin
niedrigeren Ertragschancen ausgestattet.
men zur späteren Direktbeteiligung be-
werden. Immer stärkere Bedeutung ge-
nach pflichtgemäßem Ermessen zu verle-
trieben.
winnt die Möglichkeit der Umwandlung
gen, längstens jedoch um 3 Monate nach
Als weiterer risikobeeinflussender Faktor
des entsprechenden Unternehmens in ei-
dem vorgesehenen Stichtag.
ist der Selektionsprozess selbst zu nen-
ne Aktiengesellschaft mit anschließender
Wertentwicklung der Gesellschaft und ihrer Beteiligungen
nen. Die Erfahrung und die Kompetenz
der Entscheidungsträger ist wesentliche
nen sich entsprechend Mehr- oder Min-
Investitionsplan – Platzierung
Börseneinführung. Je nach Exit-Weg und
Nahezu sämtliche Anfangsaufwendungen
Interessenlage des jeweiligen Käufers
sind als prozentuale Größe bezogen auf
lassen sich bei der Veräußerung deutlich
das vorhandene Kommanditkapital kalku-
wahl der Beteiligungsgesellschaften und
Die Wertentwicklung der Anteile an der
über den Anschaffungskosten liegende
liert und mit den jeweiligen Empfängern
Zielunternehmen. Die Auswahl der Ventu-
MPC Global Equity IV hängt maßgeblich
Erlöse erzielen.
vereinbart. Mit Ausnahme vergleichswei-
re Capital- und Private Equity-Anlagepro-
von der wirtschaftlichen Entwicklung der
gramme erfolgt auf Vorstandsebene der
von ihr gehaltenen Portfoliobeteiligungen
Global Vision AG. Die Vorauswahl von
ab (vgl. hierzu auch „Portfoliounterneh-
Direktinvestments erfolgt über die Kron-
men“). Die nicht wertbildenden Anfangs-
stein Gesellschaft für strategisches
aufwendungen – z. B. für Konzeption,
Die Beteiligungsgrundsätze der Gesell-
Finanzmanagement GmbH und die VCI
Eigenkapitalbeschaffung, Marketing –
schaft sehen Investitionen in deutsche
Es ist nicht auszuschließen, dass sich die
GmbH Beratung für Technologieinvestitio-
müssen zunächst durch laufende Erträge
und internationale Venture Capital- und
Investition der vorhandenen Mittel in ge-
Voraussetzung für eine erfolgreiche Aus-
72
se geringfügiger, unabänderlicher Kosten
(z. B. Gründungskosten, Handelsregister-
Wechselkurse
eintragung) trägt der Anleger damit kein
„Fixkostenrisiko“.
73
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
eignete Beteiligungsprogramme und
raten bei der Gesellschaft gestattet. Da-
steht. In diesem Fall müsste die Gesell-
Zielunternehmen über einen längeren
durch, dass es sich um ein reines Eigenka-
schaft im Extremfall Portfoliobeteiligun-
Zeitraum erstreckt. Das verfügbare Kapi-
pitalmodell handelt, entstehen keine Zins-
gen früher als vorgesehen veräußern
tal wird in diesem Fall zwischenzeitlich
oder Finanzierungsrisiken, was zu einer
bzw. könnte weniger als vorgesehen in-
Geschäftsführung von Portfoliounterneh-
verzinslich angelegt. Für den Anleger
deutlichen Erhöhung der Sicherheit der
vestieren. Dies könnte zu teilweise re-
men besteht grundsätzlich nicht. In Ge-
können sich Verzögerungen bei der Ent-
Gesellschaft führt.
duzierten Veräußerungsgewinnen führen.
sellschafterversammlungen können die
stehung von Erträgen und Veräußerungs-
MPC Global Equity IV sowie die gehalte-
gewinnen ergeben. Die Gesellschaft be-
Die Einzahlungsraten sind zu festen Termi-
sitzt für diesen Fall die Möglichkeit, die
nen fällig. Zur Realisierung sich kurzfristig
Laufzeit insgesamt drei Mal um jeweils
bietender, besonders aussichtsreicher In-
ein Jahr zu verlängern.
vestitionsmöglichkeiten ist die Geschäfts-
Bei allen Gesellschaften mit einem
führung jedoch berechtigt, mit einer Frist
großen Anlegerkreis besteht die Gefahr
von sechs Wochen einen früheren Einzah-
von Missmanagement und Verfolgung
lungstermin festzulegen. Sollte dies ge-
von Eigeninteressen durch den Initiator
Die Gesellschaft legt freie liquide Mittel
schehen, wird versucht, den Anlegern bei
zum Nachteil der Investoren. Den Gesell-
unter Beachtung der Anlage- und Beteili-
Es kann nicht gänzlich ausgeschlossen
Bedarf eine kurzfristige persönliche Zwi-
schaftern wurde daher bei diesem Ange-
gungsgrundsätze verzinslich an. Der
werden, dass die Eigenkapitalplatzierung
schenfinanzierung bereitzustellen.
bot eine breite Palette an Informations-,
Liquiditätsbedarf der Gesellschaft wurde
Rückabwicklung
hinter den von der Gesellschaft gesteck-
nen Beteiligungsprogramme überstimmt
Entscheidungsträger
werden.
Zinserträge
Kontroll- und Mitspracherechten einge-
dahin gehend optimiert, dass das Zeich-
ten Erwartungen zurückbleibt. Sollte das
Kommt eine größere Zahl von Anlegern
räumt. Der Erfolg der Gesellschaft hängt
nungskapital von Anlegern erst sukzessi-
Gesamtvolumen in diesem Fall keine wirt-
ihren Einzahlungsverpflichtungen nicht
wesentlich von den Fähigkeiten des Ma-
ve in drei Einzahlungsraten zu erbringen
schaftlich sinnvolle Größenordnung errei-
nach, kann damit in der Konsequenz auch
nagements, der Qualität der externen Be-
ist. Die Liquiditätsvorhaltung durch die
chen, wird die geschäftsführende Kom-
die MPC Global Equity IV gegenüber
rater und der beauftragten Vertragspart-
MPC Global Equity IV wird damit so ge-
manditistin der Gesellschafterversamm-
ihren Beteiligungsgesellschaften in Ver-
ner sowohl auf Ebene der MPC Global
ring wie möglich gehalten.
lung den Vorschlag zur Rückabwicklung
zug geraten. Sie wäre ggf. den teilweise
Equity IV wie auch auf Ebene der einzel-
der MPC Global Equity IV einschließlich
sehr nachteiligen Verzugsregeln der Be-
nen Portfoliobeteiligungen ab. Der Verlust
der praktischen Durchführung dieser
teiligungsgesellschaften ausgesetzt.
von unternehmenstragenden Personen
Rückabwicklung unterbreiten. Die Gesell-
Ausschüttungen
kann sich negativ auf die Entwicklung der
schafterversammlung beschließt über
Liquiditätsreserve
diesen Vorschlag mit einer Mehrheit von
Der Beginn und die Höhe möglicher Aus-
dings zu berücksichtigen, dass die we-
schüttungen hängen maßgeblich vom
sentlichen ertragsbestimmenden Ent-
Zeitpunkt der Investitionen in Portfoliobe-
Es ist vorgesehen, die Liquiditätsreserve
scheidungen im Rahmen der Investitions-
teiligungen und deren wirtschaftlicher
zur Abdeckung bestimmter Ausgabenpo-
phase im Laufe der nächsten 30 Monate
Entwicklung bis hin zur abschließenden
sitionen aus dem Mittelverwendungsplan
getroffen werden.
Veräußerung der Beteiligung ab. Konkre-
75 Prozent der abgegebenen Stimmen.
Einzahlungstermine –
Zwischenfinanzierung
Gesellschaft auswirken. Dabei ist aller-
(z. B. Steuer- und Rechtsberatung, Treuhänderin, Geschäftsführungsvergütung)
te Prognosen über die Vornahme von
Ausschüttungen und deren Höhe lassen
Gesellschafterrechte
Die Investitionen in Portfoliobeteiligun-
zu verwenden. Sollten die eingegange-
gen sind nach den Beteiligungsgrundsät-
nen Portfoliobeteiligungen nicht in abseh-
zen der Gesellschaft grundsätzlich aus
barer Zeit zu laufenden Einnahmen für die
Im Rahmen des Erwerbs von Portfolioin-
drei bis vier Jahren mit den ersten Beteili-
dem vorhandenen Eigenkapital zu be-
Gesellschaft führen, ist nicht auszuschlie-
vestments wird sich die Gesellschaft re-
gungsverkäufen zu rechnen. Aus diesem
streiten. Eine kurzfristige Fremdmittelauf-
ßen, dass die anfängliche Liquiditätsre-
gelmäßig als Minderheitsgesellschafter
Grund ist nach Einschätzung der Pros-
nahme ist ausschließlich zur Vorfinanzie-
serve nicht wie vorgesehen zur Kosten-
an den jeweiligen Beteiligungsprogram-
pektherausgeber frühestens nach diesem
rung von Beteiligungskäufen bis zum
deckung ausreicht oder im vorgesehenen
men und Zielunternehmen beteiligen.
Zeitraum mit den ersten Mittelzuflüssen zu
Eingang der nachfolgenden Einzahlungs-
Umfang für Investitionen zur Verfügung
Eine Weisungsbefugnis gegenüber der
rechnen.
74
sich daher nicht treffen. Typischerweise ist
bei Venture Capital Investitionen nach ca.
75
MPC Global Equity IV
Steuerrecht
MPC Global Equity IV
tätig ist oder zu einem späteren Zeitpunkt
ternehmerischen Beteiligung im Bereich
wird, hätte dies eine gewerbliche Infizie-
Venture Capital und Private Equity rät der
rung aller übrigen Beteiligungen der MPC
Prospektherausgeber von einer Fremd-
Durch Änderung der steuerlichen Rah-
Global Equity IV zur Folge. Damit wären
finanzierung der Beteiligung durch den
menbedingungen auf Grund geänderter
Veräußerungsgewinne von Personenge-
Anleger ab.
Steuergesetze, Rechtsprechung und Ver-
sellschaften grundsätzlich vollumfänglich
waltungsanweisungen können sich für
steuerpflichtig. Das Gleiche gälte auch,
den Anleger ungünstigere als die darge-
wenn die Finanzverwaltung – entgegen
stellten steuerlichen Konsequenzen er-
ihrer bisherigen Auffassung – von einer
geben. Die Gesellschaft wird ihren lau-
gewerblichen Tätigkeit oder Prägung der
Es existiert kein Markt für die vorliegende
fenden steuerlichen Verpflichtungen mit
Gesellschaft ausginge.
Art von Unternehmensbeteiligungen im
Verkäuflichkeit von Anteilen
Sinne einer Börse. Auch eine Rückgabe
großer Sorgfalt nachkommen. Die end-
der Anteile an die Gesellschaft selbst ist
gültige Feststellung der Gewinnerzie-
Haftung des Anlegers
lungsabsicht und gegebenenfalls der Be-
ausgeschlossen. Mit einer geplanten
Laufzeit von 10 bis maximal 13 Jahren ist
steuerungsgrundlagen obliegt jedoch
den Finanzbehörden im Rahmen des Ver-
Der Anleger beteiligt sich an einer deut-
die MPC Global Equity IV als langfristige
anlagungsverfahrens oder einer steuerli-
schem Recht unterliegenden Kommandit-
Kapitalanlage konzipiert. Der Zeichner
chen Außenprüfung. Eine verbindliche
gesellschaft. Seine Haftung ist grundsätz-
sollte daher bei Erwerb der Beteiligung
Auskunft über die grundlegende steuerli-
lich auf die Höhe der Einlage beschränkt.
über einen entsprechenden Anlagehori-
che Behandlung der MPC Global Equity
Wenn der volle Zeichnungsbetrag einge-
zont verfügen.
IV wurde nicht beantragt. Eine Abwei-
zahlt ist, unterliegt der Anleger keiner
chung der veranlagten steuerlichen Er-
weiteren Nachschusspflicht oder Haftung.
Auch wenn die Anteile grundsätzlich ver-
gebnisse von den ursprünglich einge-
äußert werden können, besteht keine Ge-
reichten Steuererklärungen ist daher nicht
währ, dass ein veräußerungswilliger Anle-
Persönliche Anteilsfinanzierung
auszuschließen. Entsprechende Änderun-
ger einen Käufer findet. Weiterhin fehlt es
bisher an objektiven Wertmaßstäben, die
gen können auf die individuelle Nettorendite der einzelnen Anleger positive
Anleger, die ihre Beteiligung an der MPC
einer Preisfindung dienlich sind. Für den
oder negative Auswirkungen haben. Ins-
Global Equity IV durch Aufnahme eines
Anleger besteht somit die Gefahr, dass er
besondere kann sich im Rahmen einer
persönlichen Darlehens teilweise finanzie-
seine Beteiligung nicht oder nur unter
abweichenden Auffassung der Finanzver-
ren, haben bei ihrer Anlageentscheidung
ihrem Wert veräußern kann, falls er sie
waltung der Anteil der steuerpflichtigen
zu berücksichtigen, dass Zins- und Til-
nicht bis zum Laufzeitende behalten
Erträge am wirtschaftlichen Gesamterfolg
gungsleistungen für dieses Darlehen un-
möchte.
der Anlage erhöhen.
abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung des Beteiligungsangebots fällig
Die Beteiligungen der MPC Global Equity
Zur Vermeidung einer etwaigen gewerb-
sind. Die Zinsen für eine persönliche An-
IV an den Venture Capital- und Private
lichen Infizierung der MPC Global Equity
teilsfinanzierung werden unter der Vo-
Equity-Anlageprogrammen sowie an den
IV werden gewerbliche Anlageprogram-
raussetzung der steuerlichen Gewinner-
Zielunternehmen können gesellschafts-
me nicht unmittelbar von der Gesell-
zielungsabsicht als steuerliche Sonder-
vertraglichen Veräußerungsbeschränkun-
schaft, sondern durch Zwischenschaltung
werbungskosten des Anlegers berück-
gen unterliegen. Auch für die Gesell-
einer Tochter-Kapitalgesellschaft realisiert.
sichtigt, so weit sie termingerecht der Ge-
schaft selbst können sich daher Schwierig-
Sollte sich herausstellen, dass ein direkt
sellschaft mitgeteilt werden. Auf Grund
keiten und Verzögerungen beim geplan-
gehaltenes Anlageprogramm gewerblich
des erhöhten Risikopotenzials einer un-
ten Verkauf einer Beteiligung ergeben.
76
77
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Die Partner des Beteiligungsangebots
MPC Global Equity IV
Komplementärin
Zwischenholding
Treuhänderin
Funktion:
Funktion:
Funktion:
Funktion:
Beteiligungsgesellschaft zum Erwerb
Persönlich haftende Gesellschafterin
Zwischenholding für gewerbliche Be-
Treuhänderische Verwaltung der Kom-
teiligungen
manditeinlagen
Firma:
Firma:
Vierte MPC Global Equity Beteiligungs
TVP Treuhand- und Verwaltungsgesell-
GmbH
schaft für Publikumsfonds mbH
Sitz:
Sitz:
Palmaille 67, 22767 Hamburg
Palmaille 67, 22767 Hamburg
Handelsregister:
Handelsregister:
Hamburg, zur Eintragung angemeldet
Hamburg, HRB 57558
Stammkapital:
Stammkapital:
EUR 25.000,00
DM 100.000,00
indirekter und direkter Beteiligungen an
Venture Capital- und Private Equity-Anla-
Firma:
geprogrammen und ausgewählten Ziel-
MPC Global Equity Management GmbH
unternehmen; Prospektherausgeber
Sitz:
Palmaille 67, 22767 Hamburg
Firma:
Vierte MPC Global Equity GmbH & Co.
KG
Handelsregister:
Hamburg, HRB 74358
Sitz:
Palmaille 67, 22767 Hamburg
Stammkapital:
EUR 25.000,00
Handelsregister:
Hamburg, zur Eintragung angemeldet
Gesellschafterin:
Global Vision AG
Gesellschafterin:
Gesellschafter:
Gründung:
Vierte MPC Global Equity
MPC Münchmeyer Petersen Capital AG
1999
GmbH & Co. KG
Kommanditkapital:
EUR 50 Mio. vorgesehen
Gründung:
Komplementärin:
MPC Global Equity Management GmbH
Geschäftsführung:
Gründung:
Dr. Dieter Brender, Axel Jensen,
2001
1995
Ludwig Nickl, Max Ruëff
Gründung:
2001
Geschäftsführung:
Bettina Möllmann, Jens Langmann
Geschäftsführung:
Dr. Dieter Brender, Axel Jensen,
Ludwig Nickl, Max Ruëff
Gründungskommanditisten:
TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH, Global
Vision AG
Geschäftsführung:
Global Vision AG als geschäftsführende
Kommanditistin
78
79
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Die Partner des Beteiligungsangebots
Geschäftsführung –
Investitionsauswahl
Eigenkapitalvermittlung
Beratungsgesellschaft
Beratungsgesellschaft
Funktion:
Funktion:
Funktion:
Funktion:
Aufbereitung der wirtschaftlichen Eck-
Platzierung des Kommanditkapitals und
Vorauswahl, Prüfung und laufende Betreu-
Vorauswahl, Prüfung und laufende Betreu-
daten des Beteiligungsangebotes; ge-
Vertriebskoordination
ung von Direktbeteiligungen an Zielunter-
ung von Direktbeteiligungen an Zielunter-
schäftsführende Kommanditistin der Ge-
nehmen in früheren Phasen der Unterneh-
nehmen in späteren Phasen der Unter-
sellschaft; Auswahl, Überprüfung und
Firma:
mensfinanzierung im Rahmen eines
nehmensfinanzierung im Rahmen eines
Durchführung der Investitionen
MPC Münchmeyer Petersen Capital Ver-
Geschäftsbesorgungsvertrages mit der
Geschäftsbesorgungsvertrages mit der
mittlung GmbH & Co. KG
Global Vision AG
Global Vision AG
Sitz:
Firma:
Firma:
Palmaille 67, 22767 Hamburg
VCI GmbH Beratung für Technologie-
Kronstein Gesellschaft für strategisches
Investitionen
Finanzmanagement mbH
Sitz:
Sitz:
Sckellstr. 6, 81667 München
Sckellstr. 6, 81667 München
Handelsregister:
Handelsregister:
München, HRB 120642
Königstein im Taunus, HRB 4345
Verwaltungsgesellschaft MPC Münchmey-
Stammkapital:
Stammkapital:
er Petersen Capital Vermittlung GmbH
EUR 500.000,00
DM 50.000,00
sulting GmbH, Ralf Angstmann, Dr. Dieter
Gründung:
Gesellschafter:
Gesellschafter:
Brender, Ludwig Nickl, Max Ruëff
1994
Ralf Angstmann, Max Ruëff
Dr. Dieter Brender, Dr. Richard Reichel
Gründung:
Kommanditisten:
Gründung:
Gründung:
1999
MPC Münchmeyer Petersen Capital AG
1998
1996
Vorstand:
Geschäftsführung:
Geschäftsführung:
Geschäftsführung:
Dr. Dieter Brender, Axel Jensen, Ludwig
Ulf Holländer, Ulrich Oldehaver, Dr. Axel
Ralf Angstmann, Max Ruëff
Dr. Dieter Brender, Dr. Richard Reichel
Nickl, Max Ruëff
Schroeder
Firma:
Global Vision AG
Sitz:
Sckellstr. 6, 81667 München
Handelsregister:
Hamburg, HRA 88138
Handelsregister:
München, HRB 129049
Kommanditkapital:
DM 2.000.000,00
Grundkapital:
EUR 500.000,00
Komplementärin:
Aktionäre:
MPC Münchmeyer Petersen Venture Con-
Aufsichtsrat:
Prof. Dr. Udo Wupperfeld (Vorsitzender),
Ulrich Oldehaver, Dr. Richard Reichel
80
81
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Die Partner des
Beteiligungsangebots
tung in Höhe von 5 Prozent p. a. bezogen
des Liquiditätsbedarfs der Gesellschaft.
auf die geleistete Anlage.
Konkrete Prognosen über den Zeitpunkt
und die Höhe von Ausschüttungen kön-
Beratungsgesellschaft
Abwicklungshinweise
Die Geschäftsführung kann mit einer Frist
nen im Rahmen des vorliegenden Beteili-
von sechs Wochen einen früheren Termin
gungsangebots auf Grund der besonde-
für die zweite und dritte Einzahlungsrate
ren Charakteristika des Venture Capital-
festlegen. Sollte dies erforderlich sein,
und Private Equity-Geschäfts nicht abge-
Funktion:
wird versucht, dem Anleger bei Bedarf ei-
geben werden. Grundsätzlich ist aller-
Überwachung und Controlling der Ein-
ne kurzfristige persönliche Zwischenfinan-
dings nach ca. drei bis vier Jahren mit
haltung der besonderen Beteilungs-
zierung zur Verfügung zu stellen.
den ersten Beteiligungsverkäufen zu
Beitrittserklärung
grundsätze
rechnen. Daher ist nach Einschätzung der
Prospektherausgeber frühestens nach
Mindestzeichnung
Firma:
Im Falle einer Beteiligung an der Vierte
MPC Münchmeyer Petersen Venture
MPC Global Equity GmbH & Co. KG
Consulting GmbH
senden Sie die ausgefüllte und unter-
Die Mindestbeteiligungssumme beträgt
schriebene Beitrittserklärung an:
EUR 20.000,00. Höhere Einlagen müssen
diesem Zeitraum mit den ersten Mittelzuflüssen zu rechnen.
Handelsregistereintragung
durch 5.000 teilbar sein.
Sitz:
MPC Münchmeyer Petersen Capital
Palmaille 67, 22767 Hamburg
Falls Sie sich an der Gesellschaft als Kom-
Vermittlung GmbH & Co. KG
Handelsregister:
Palmaille 67
Hamburg, HRB 72860
22767 Hamburg
Stammkapital:
Der Beitritt zu der Gesellschaft wird nach
EUR 50.000,00
Annahme der Beitrittserklärung durch die
Treuhandkommanditistin TVP Treuhand-
Treuhandkonto
manditist mit direkter Eintragung in das
Handelsregister beteiligen möchten, bit-
Einzahlungen sind auf folgendes Bank-
ten wir Sie, eine notariell beglaubigte
konto zu leisten:
Handelsregistervollmacht an die Treuhänderin zu senden. Das entsprechende For-
Kontoinhaber: TVP Treuhand- und
mular erhalten Sie auf Anforderung von
Gesellschafterin:
und Verwaltungsgesellschaft für Publi-
Verwaltungsgesellschaft
der TVP Treuhand- und Verwaltungsge-
MPC Münchmeyer Petersen Capital AG
kumsfonds mbH wirksam.
für Publikumsfonds mbH
sellschaft für Publikumsfonds mbH, Palmaille 67, 22767 Hamburg.
Gründung:
1999
Einzahlungsraten
Geschäftsführung:
Das Zeichnungskapital ist wie folgt einzu-
Axel Jensen, Ulrich Oldehaver,
zahlen:
Bank:
Vereins- und Westbank AG
BLZ:
200 300 00
Berichterstattung
Konto-Nr.:
216838
Über den wirtschaftlichen Verlauf der Gesellschaft werden Sie regelmäßig durch
Dr. Axel Schroeder
40%
82
zzgl. Agio in Höhe von 5% nach
Verwendungs-
Annahme der Beitrittserklärung
zweck:
Zusendung eines Jahresberichts inforMPC Global Equity IV
miert. Dieser enthält neben dem Jahres-
und Aufforderung durch die
abschluss mit Bilanz und Gewinn- und
Treuhänderin
Verlustrechnung auch eine Aufstellung
30%
zum 30.06.2002
30%
zum 30.06.2003
Ausschüttungen
der gehaltenen Beteiligungen sowie Erläuterungen zu deren wirtschaftlicher Ent-
Von der Gesellschaft erwirtschaftete Ge-
wicklung. Darüber hinaus erhalten Sie
Ab dem Zahlungseingang auf dem u.g.
winne werden baldmöglichst an die Anle-
jährlich eine Einladung zur Teilnahme an
Treuhandkonto bis zum Zeitpunkt der
ger ausgeschüttet. Über die Vornahme
der Anleger- bzw. Gesellschafterver-
endgültigen Schließung der Gesellschaft
von Ausschüttungen entscheidet die Ge-
sammlung der Vierte MPC Global Equity
erhält der Anleger eine Vorzugsausschüt-
schäftsführung unter Berücksichtigung
GmbH & Co. KG.
83
MPC Global Equity IV
Begriffsdefinitionen
Die nachfolgenden Begriffsdefinitionen
MPC Global Equity IV
IPO („Initial Public Offering“)
nem Portfoliounternehmen an eine ande-
Bezeichnung für die öffentliche Erstemis-
re Venture Capital- oder Private Equity-
Divestment durch Abschreibung
sion von Anteilen junger und mittelständi-
Gesellschaft bzw. an einen Finanzinvestor
Identisch mit Totalverlust
scher Unternehmen an einer Börse
➜ pre-IPO
bieten einen kurzen Überblick über die
Seed Capital
wichtigsten im Venture Capital- und Priva-
Due Diligence
te Equity-Bereich gebräuchlichen Fach-
Detaillierte Untersuchung, Prüfung und
Later-Stage Financing
zung einer Idee in verwertbare Resultate
ausdrücke.
Bewertung eines potenziellen Beteili-
Finanzierung von Expansionen, Übernah-
bis hin zum Prototyp, auf deren Basis ein
gungsunternehmens als Grundlage für
men, Überbrückungen etc. bei etablier-
Geschäftskonzept für ein zu gründendes
die Investitionsentscheidung
ten mittelständischen Unternehmen
Unternehmen erstellt wird
men zur Vorbereitung des Börsengangs
Early-Stage Financing
LBO („Leveraged Buy-Out“)
Spin-Off
vor allem mit dem Ziel der Verbesserung
Finanzierung der Frühphasenentwicklung
Überwiegend fremdkapitalfinanzierte Un-
Ausgliederung oder Verselbstständigung
der Eigenkapitalquote zur Verfügung ge-
eines Unternehmens, beginnend mit der
ternehmensübernahmen
einer Abteilung oder eines Unterneh-
stellt werden
Finanzierung der Konzeption bis zum Start
Bridge Financing
Finanzierung der Ausreifung und Umset-
Finanzielle Mittel, die einem Unterneh-
der Produktion und Vermarktung
Business Angel
mensteils aus einem Unternehmen
Lead-Investor
In einem Syndikat von VC-Gesellschaften
Start-Up Financing
Vermögende Privatpersonen, die For-
Exit
ist der Lead-Investor der Investor mit
Das Unternehmen befindet sich in der
schungen oder Erfindungen finanzieren
Ausstieg eines Investors aus einer Beteili-
dem größten Anteil, der sowohl die
Gründungsphase, im Aufbau oder seit
gung durch Veräußerung seines Anteils;
Organisation der Finanzierung als auch
kurzem im Geschäft und hat seine Pro-
Business Plan
Exitmöglichkeiten: Buy Back, Trade Sale,
die ➜ Hands On Betreuung hat
dukte noch nicht oder nicht in größerem
Geschäftsplan eines Unternehmens, in
Secondary Purchase, Going Public
dem die Vorhaben, die Ziele und die We-
Umfang vermarktet
MBI („Management Buy-In“)
ge, um diese zu erreichen, aufgeführt und
Expansion Financing
Übernahme eines Unternehmens durch
Track Record
quantifiziert sind
Das Unternehmen hat den Break-even-
ein externes Management
Erfolgs- und Erfahrungsgeschichte einer
point erreicht oder erwirtschaftet Gewin-
Beteiligungsgesellschaft bzw. eines Un-
Buy Back
ne. Die Geldmittel werden zur Finanzie-
MBO („Management Buy-Out“)
Exitvariante, bei der die Anteile durch die
rung von zusätzlichen Produktionska-
Übernahme eines Unternehmens durch
Altgesellschafter zurückgekauft werden
pazitäten, für Produktdiversifikation oder
das vorhandene Management
ternehmens und dessen Managements
Trade sale
Veräußerung der Unternehmensanteile
zur Marktausweitung und/oder für weiteres „working capital“ verwendet
Carried Interest („Carry“)
Gewinnbeteiligung der Management-Gesellschaft und deren Manager am Erfolg
Going Public
der verwalteten Investorengelder
Einführung des Unternehmens an der
Börse
pre-IPO
an einen industriellen oder strategischen
Unternehmensphase unmittelbar vor der
Investor
Börseneinführung
Turnaround Financing
Private Equity
Finanzierung eines Unternehmens, das
Spätere Phase der Unternehmensfinanzie-
sich nach Überwindung von Schwierigkei-
Beteiligung an einem Unternehmen durch
Hands On
rung bis unmittelbar vor Börsenein-
ten im Rahmen einer Sanierung wieder
mehrere Investoren, von denen einer als
Aktive Betreuung – Der Investor zielt auf
führung
aufwärts entwickeln soll
➜ Lead-Investor auftritt
eine Wertsteigerung durch aktive Unter-
Co-Venturing
stützung des Managements ab (Über die
Second Round Financing
Venture Capital
Divestment bei IPO
Mitwirkung in Beiräten, Aufsichtsräten etc.
Zweite Finanzierungsrunde für ein Unter-
Beteiligung, die sich an die frühe Phase
Verkauf von Anteilen bei der ersten Ein-
hinausgehende Aktivitäten)
nehmen, das bereits in einer ersten Run-
der Unternehmensentwicklung – insbe-
de Venture Capital oder Private Equity er-
sondere dem so genannten ➜ Early-Sta-
halten hat
ge-Bereich – wendet. Im allgemeinen
führung des Unternehmens an der Börse
Hurdle Rate („Hurdle“)
Divestment nach vorausgegangenem IPO
Rechnerische Grundverzinsung für die In-
Verkauf von Anteilen bei einer zweiten
vestoren, ab deren Überschreiten erst die
Secondary purchase
Begriff Venture Capital verwendet, der
oder späteren Emission von Aktien an der
Gewinnbeteiligung („Carry“) für das Ma-
Eine Venture Capital- oder Private Equity-
dann auch ➜ Private Equity beinhalten
Börse (z.B. bei Kapitalerhöhung)
nagement anfällt
Gesellschaft verkauft ihre Anteile an ei-
kann
84
Sprachgebrauch wird überwiegend der
85
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Gesellschaftsvertrag
Vierte MPC Global Equity GmbH & Co. KG
§1
Firma und Sitz der Gesellschaft
1.1
- Venture Capital, Private Equity
und Liquiditätsreserve
91,51
- Vermittlung Eigenkapital
6,00
- Konzeption
1,50
- Prospektierung
0,25
- Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
0,25
- Steuer- und Rechtsberatung
0,16
- Treuhänderin
0,25
- Mittelverwendungskontrolle
0,08
Gesamtmittelverwendung
100,00
Die Firma der Gesellschaft lautet:
Vierte MPC Global Equity GmbH & Co. KG.
1.2
Der Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.
§2
Zweck der Gesellschaft
2.1
**) Die Mittelverwendungspositionen beziehen sich auf die Summe der von den
Gesellschaftern insgesamt zu leistenden
Kapitaleinlagen exklusive Agio.
Gegenstand der Gesellschaft ist der indirekte oder direkte Erwerb, das Halten, die
Verwaltung und die Veräußerung von Aktien, Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gesellschaftsanteilen an Personengesellschaften,
Beteiligungen als stiller Gesellschafter i.S.d.
§ 230 HGB und Genussrechten („Portfoliobeteiligungen“). Die Tätigkeit der Gesellschaft ist hierbei auf den Erwerb, das Halten
und Verwalten der Portfoliobeteiligungen
zum sukzessiven Aufbau eines Beteiligungsportfolios sowie auf die anschließende Veräußerung der Portfoliobeteiligungen beschränkt. Zweck der Gesellschaft ist nicht
der Erwerb von unternehmerischen Beteiligungen - insbesondere soll eine mitunternehmerischen Beteiligung i. S. v. § 15 Abs. 1
Nr. 2 EStG vermieden werden – mit Einfluss
auf die Geschäftsführung des Beteiligungsunternehmens. Die Gesellschaft erstrebt
keinen Einfluss auf die unternehmerische
Führung eines Portfoliounternehmens und
wird sich nicht aktiv an dessen Geschäftsführung beteiligen.
3.2 Verfügbares Gesellschaftskapital ist das
vorhandene Nominalkapital abzüglich
der anfänglichen Aufwendungen gemäß
vorstehendem Mittelverwendungsplan
(„Investitionsplan“) und einer angemessenen Liquiditätsreserve (nachfolgend „verfügbares Gesellschaftskapital“ genannt).
§4
Gesellschafter und Einlagen
4.1
Persönlich haftende Gesellschafterin ist
die MPC Global Equity Management
GmbH mit Sitz in Hamburg (nachfolgend
„Komplementärin” genannt). Die Komplementärin ist zu einer Kapitaleinlage in die
Gesellschaft nicht berechtigt und nimmt
am Gewinn und Verlust der Gesellschaft
nicht teil.
4.2 Kommanditisten sind vorbehaltlich der
Aufnahme weiterer Kommanditisten nach
§ 6:
2.2 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu ergreifen, die mit diesem Zweck der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen. Sie kann zu diesem Zweck
auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen.
4.2.1 Global Vision AG (AG München HRB
129049) als geschäftsführende Kommanditistin mit einer Einlage von EUR 25.000,00
(nachfolgend „geschäftsführende Kommanditistin” genannt);
4.2.2 TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH (AG Hamburg HRB 57558) mit einer Einlage von
EUR 5.000,00 (nachfolgend „Treuhandkommanditistin” genannt).
§3
Finanz- und Investitionsplan
3.1
%
%
%
%
%
%
%
%
%
Mittelherkunft und Mittelverwendung stellen sich wie folgt dar:
4.3 Die Treuhandkommanditistin ist, vorbehaltlich § 6.2, berechtigt, ihre Kommanditeinlage in einem oder mehreren Schritten zu erhöhen.
3.1.1 Mittelherkunft
Nominaleinlagen der Gesellschafter (nachfolgend auch „Nominalkapital“ genannt)*
100%
*) auf die Nominaleinlage ist von den
Kommanditisten (mit Ausnahme der geschäftsführenden Kommanditistin) ein
Agio in Höhe von 5% zu leisten
4.4 Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt,
das von ihr übernommene weitere Kom-
86
Kapitaleinlage muss durch EUR 5.000,00
ohne Rest teilbar sein.
manditkapital ganz oder teilweise für Dritte treuhänderisch zu halten (diese Dritten
werden nachfolgend „Treugeber“ genannt). Die Gesamtheit der Treugeber
und der gem. § 6 weiter aufgenommenen
Kommanditisten werden vorstehend und
nachfolgend „Anleger“ genannt.
3.1.2 Mittelverwendung **
6.2 Die Ermächtigung nach § 6.1 und die Berechtigung der Treuhandkommanditistin
zur Erhöhung der Kommanditeinlage gemäß § 4.3 sind grundsätzlich bis zum
31.12.2001 befristet, d. h. zu diesem Zeitpunkt ist die Schließung der Gesellschaft
vorgesehen. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, den Schließungstermin abweichend von dem vorgenannten Datum nach pflichtgemäßem Ermessen
zu verlegen, nach hinten jedoch längstens
auf einen Stichtag, der drei Monate nach
dem vorgesehenen Schließungstermin
liegt.
4.5 Die Treugeber können gegenüber der
Treuhandkommanditistin schriftlich verlangen, dass sie an Stelle der Treuhandkommanditistin selbst als Kommanditisten in
das Handelsregister eingetragen werden,
sofern sie zuvor der persönlich haftenden
Gesellschafterin eine Vollmacht gemäß
§ 6.4 erteilt haben.
4.6 Die Kommanditisten (mit Ausnahme der
geschäftsführenden Kommanditistin) haben zzgl. ihrer Einlage ein Agio von 5% zu
entrichten.
6.3 Der Eintritt weiterer Kommanditisten erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung ihrer Eintragung in das Handelsregister. Sie sind in der Zeit von ihrem Beitritt,
der durch die Annahme der Beitrittserklärung durch die geschäftsführende Kommanditistin begründet wird, zu welcher die
geschäftsführende Kommanditistin von der
persönlich haftenden Gesellschafterin bevollmächtigt ist, bis zur Eintragung in das
Handelsregister als atypische stille Gesellschafter beteiligt. Sämtliche Regelungen
dieses Vertrages finden für diese Zeit entsprechende Anwendung.
4.7 Im Verhältnis zu den Gläubigern der Gesellschaft haften die Kommanditisten nur
bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Alle Kommanditisten (mit Ausnahme der Treuhandkommanditistin) werden mit einer Hafteinlage in
Höhe ihrer Pflichteinlage in das Handelsregister eingetragen. Die Treuhandkommanditistin wird hingegen mit einer Hafteinlage in das Handelsregister eingetragen,
die dem Betrag ihrer geleisteten Einlagen
in die Gesellschaft entspricht.
6.4 Die Aufnahme eines neuen Kommanditisten steht unter der weiteren aufschiebenden Bedingung der Erteilung einer unwiderruflichen und über den Tod hinaus
gültigen Registervollmacht gegenüber
dem Handelsregister an die persönlich
haftende Gesellschafterin unter Befreiung
von den Beschränkungen des § 181 BGB,
die zu folgenden Anmeldungen berechtigt:
§5
Haftung, Nachschusspflicht
Die Haftung der Kommanditisten und der Treugeber ist auf die Höhe der in der Beitrittserklärung übernommenen Kapitaleinlage und im
Außenverhältnis - soweit anwendbar - auf die
im Handelsregister eingetragene Haftsumme
beschränkt. Zu darüber hinausgehenden Nachschüssen gegenüber der Gesellschaft oder
Zahlungen gegenüber Dritten sind die Kommanditisten und Treugeber nicht verpflichtet.
- Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten, einschließlich des Vollmachtgebers selbst;
- Eintritt und Ausscheiden von persönlich
haftenden Gesellschaftern;
§6
Aufnahme neuer Gesellschafter
6.1
- Änderung der Beteiligungsverhältnisse
und des Kapitals der Gesellschaft;
Die geschäftsführende Kommanditistin ist
von den Gesellschaftern ermächtigt, weitere Kommanditisten in die Gesellschaft
aufzunehmen. Die Kapitaleinlage der weiteren Kommanditisten soll jeweils EUR
20.000,00 zzgl. 5% Agio erreichen oder
übersteigen. Die geschäftsführende Kommanditistin kann allerdings nach pflichtgemäßem Ermessen in Ausnahmefällen von
dieser Summe nach unten abweichen. Die
- Änderung von Firma, Sitz und Zweck der
Gesellschaft sowie weiteren eintragungsfähigen gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen;
- Liquidation der Gesellschaft;
- Löschung der Firma.
87
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Gesellschaftsvertrag
8.2 Für Einzahlungen, die nach den jeweiligen
Fälligkeitsterminen geleistet werden,
schulden die Kommanditisten der Gesellschaft Zinsen in Höhe von 12% p. a. Die
Treuhandkommanditistin ist zu Zinszahlungen jedoch nur insoweit verpflichtet, als
sie ihrerseits entsprechende Zahlungen
von ihren säumigen Treugebern erhält.
6.5 Für den Fall, dass die der Gesellschaft
später beitretenden Kommanditisten weder persönlich noch im Wege der Bevollmächtigung an der Gesellschafterversammlung teilnehmen, bevollmächtigen
diese die Treuhandkommanditistin mit der
Wahrnehmung ihrer Gesellschafterrechte.
Jeder Kommanditist hat die Möglichkeit,
der Treuhandkommanditistin insoweit Weisungen für die Abstimmung zu einzelnen
Tagesordnungspunkten zu erteilen. Das
gleiche Recht haben die Treugeber.
8.3 Die geschäftsführende Kommanditistin ist
ermächtigt, einen Kommanditisten, der
seine fällige Einlage trotz schriftlicher Mahnung, nach Fristsetzung und Ausschlussandrohung ganz oder teilweise nicht erbringt, durch schriftlichen Bescheid aus der
Gesellschaft ganz oder teilweise auszuschließen und an seiner Stelle einen oder
mehrere neue Kommanditisten aufzunehmen, ohne dass es eines besonderen Gesellschafterbeschlusses bedarf.
§7
Dauer der Gesellschaft, Kündigung, Geschäftsjahr
7.1
Die Gesellschaft dauert bis zum 31.12.2011.
Die geschäftsführende Kommanditistin ist
ermächtigt, in der dem Beendigungszeitpunkt vorangehenden ordentlichen Gesellschafterversammlung die Verlängerung
der Gesellschaft um ein Jahr zu erklären.
In diesem Fall verlängert sich die Dauer
der Gesellschaft entsprechend. Die geschäftsführende Kommanditistin kann von
der einjährigen Verlängerungsmöglichkeit
insgesamt bis zu dreimal Gebrauch machen.
8.4 § 8.3 gilt entsprechend für die Treugeber
mit der Maßgabe, daß die Treuhandkommanditistin mit dem Teil ihrer Kommanditbeteiligung aus der Gesellschaft ausscheidet, den sie treuhänderisch für den säumigen Treugeber hält.
§9
Geschäftsführung
7.2 Eine Kündigung der Gesellschaft durch einen Kommanditisten oder ein sonstiger
Austritt sind während der Dauer der Gesellschaft ausgeschlossen. Unberührt
bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
9.1
7.3 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das
erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr, das am 31. Dezember 2001 endet.
9.2 Die geschäftsführende Kommanditistin ist
zu allen Maßnahmen und Rechtshandlungen berechtigt, die zur Förderung des Gesellschaftszwecks (§ 2) notwendig oder
zweckmäßig sind, aber nur soweit diese
mit den Beteiligungsgrundsätzen (§ 9.3) im
Einklang stehen.
§8
Leistung der Einlage
8.1
Die Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgt ausschließlich durch die geschäftsführende Kommanditistin. Die Komplementärin ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen.
Die Kommanditisten haben 40% ihrer Einlage zuzüglich 5% Agio auf die insgesamt
gezeichnete Einlage mit Eintritt in die Gesellschaft zu leisten. Weitere 30% werden
zum 30.06.2002 und die verbleibenden
30% zum 30.06.2003 fällig. Die Einlagenverpflichtung der Treuhandkommanditistin
wird jedoch erst dann und insoweit zur
Zahlung fällig, als sie ihrerseits Zahlungen
von den Treugebern erhält. Die geschäftsführende Kommanditistin ist ermächtigt,
die in vorstehendem Satz 1 genannten
Zahlungstermine mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen vorzuverlegen,
wenn dies das Wohl der Gesellschaft erfordert.
9.3 Bei der Geschäftsführung sind folgende
besondere Beteiligungsgrundsätze zu beachten, wobei Abweichungen von den
nachstehend unter den §§ 9.3.1 und 9.3.2
angegebenen Prozentsätzen von bis zu
10 Prozentpunkten in beide Richtungen zulässig sind:
9.3.1 80% des verfügbaren Gesellschaftskapitals sind für den Erwerb von indirekten Beteiligungen an deutschen und internationalen Venture Capital- und Private Equity
Anlageprogrammen aufzuwenden (sog. Indirektes Investment); von diesen 80% sind
wiederum 60% in Venture Capital- und 40%
in Private Equity-Anlageprogramme zu investieren.
88
9.3.6 Sowohl im Zuge der Realisierung indirekter wie auch direkter Investitionen in Venture Capital- oder Private Equity-Anlageprogramme bzw. in ausgewählte Zielunternehmen ist darauf zu achten, dass die
Gesellschaft hierdurch nicht die Stellung
eines Mitunternehmers im steuerlichen Sinne erlangt und durch die jeweilige Beteiligung keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb
i.S.d. § 15 des Einkommensteuergesetzes
erzielt. Die Beteiligungen der Gesellschaft
sind auch während der Dauer der Gesellschaft regelmäßig auf diese Vorgabe hin
zu überprüfen.
9.3.2 20% des verfügbaren Gesellschaftskapitals sind für den Erwerb direkter Beteiligungen an nicht-börsennotierten in- oder
ausländischen Unternehmen aufzuwenden
(sog. Direktinvestment); von diesen 20%
sind wiederum 50% in Unternehmen zu investieren, die sich in einer frühen Unternehmensphase (early stage), die verbleibenden 50% in Unternehmen, die sich in
einer späteren Unternehmensphase, jedoch noch vor dem Börsengang (pre-IPO)
befinden.
9.3.3 Bei dem Erwerb und der Veräußerung von
Unternehmensbeteiligungen ist im Hinblick
auf jede Einzelinvestition weiter zu beachten:
-
es dürfen maximal 10% des Nominalkapitals der Gesellschaft für ein indirektes Investment verwendet werden;
-
es dürfen maximal 3% des Nominalkapitals
der Gesellschaft für ein Direktinvestment
im early-stage-Bereich bzw. maximal 5%
des Nominalkapitals der Gesellschaft für
sonstige Direktinvestments verwendet
werden;
-
9.4 Die Einzelheiten der Geschäftsführung
durch die geschäftsführende Kommanditistin sind in einem Managementvertrag vom
13. April 2001 niedergelegt.
§ 10
Aufgaben der Gesellschafter
10.1 Die geschäftsführende Kommanditistin
übernimmt auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages die Auswahl,
den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen gemäß den Beteiligungsgrundsätzen
(§ 9.3), womit sie ganz oder teilweise auch
Dritte beauftragen darf. Weiterhin übernimmt die geschäftsführende Kommanditistin die Bereiche Marketing und Öffentlichkeitsarbeit sowie - in Kooperation mit
der Treuhandkommanditistin - die Verwaltung der Rechtsbeziehungen zu den einzelnen Anlegern (§ 4.4 Satz 2).
Investitionen in Anlageprogramme i.S.v.
§ 9.3.1 dürfen nur vorgenommen werden,
soweit dadurch keine Beteiligung von
mehr als 25% an einem dieser Unternehmen erworben wird.
9.3.4 Kreditaufnahmen zu Lasten des Gesellschaftsvermögens der Gesellschaft sind
grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen ist die kurzfristige Inanspruchnahme einer Zwischenfinanzierung
zum Erwerb von Venture Capital- und Private Equity-Beteiligungen zur Überbrückung des Zeitraums zwischen der Fälligkeit des Beteiligungskaufpreises und
der Fälligkeit der Einzahlungsraten von Anlegern. Ausgenommen ist darüber hinaus
auch die kurzfristige Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits im Rahmen der
Abwicklung des täglichen Geschäftsverkehrs bis zu einer Höhe von EUR
125.000,00. Die Gesellschaft ist berechtigt,
öffentliche Förderprogramme, wie z. B.
jene der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) oder der tbg Technologiebeteiligungsgesellschaft der Deutschen Ausgleichsbank, zu den für diese Förderprogramme geltenden, üblichen Konditionen
in Anspruch zu nehmen.
10.2 Die Treuhandkommanditistin übernimmt
auf der Grundlage eines mit jedem Anleger abgeschlossenen Treuhand- und Verwaltungsvertrages die Betreuung der Anleger.
§ 11
Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis
11.1 Am Vermögen der Gesellschaft sind die
Gesellschafter im Verhältnis ihrer geleisteten Kapitaleinlage zueinander nach dem
Stand des Kapitalkontos I beteiligt.
11.2 Die geschäftsführende Kommanditistin erhält einen einmaligen Vorabgewinn für die
Platzierungsphase in Höhe von 2,00 Prozent des insgesamt bis zur endgültigen
Schließung der Gesellschaft gezeichneten
Nominalkapitals nach den bei der Gesellschaft vorliegenden und angenommenen
Beitrittserklärungen.
9.3.5 Liquide Mittel der Gesellschaft sind als
Termingeld oder als termingeldähnliche Instrumente ohne die Möglichkeit etwaiger
Kursrisiken anzulegen.
89
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Gesellschaftsvertrag
Ergebnissonderkonten der anderen Gesellschafter i. S. v. § 17.6.3 nach dem Verhältnis der Jahresendstände ihrer jeweiligen
Kapitalkonten (I) i. S. v. § 17.6.1 zu belasten.
11.3 Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für das Jahr 2001 einen laufenden Vorabgewinn in Höhe von 1,25 Prozent bezogen auf das gezeichnete Nominalkapital
bei Schließung der Gesellschaft, unabhängig davon, in welchem Jahr die Gesellschaft geschlossen wird. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält weiter ab
dem 01.01.2002 jährlich einen laufenden
Vorabgewinn in Höhe von 2,635% bezogen auf das gezeichnete Nominalkapital
bei Schließung der Gesellschaft.
11.6 Für Zwecke der Ermittlung des Zeitpunkts
der Vollrückzahlung sind Ausschüttungen
von dem Gesamtbetrag aus ursprünglicher Nominaleinlage und aufgelaufener
rechnerischer Grundverzinsung abzuziehen.
11.7 Die Bestimmungen dieses § 11 gelten für
die Treugeber der Treuhandkommanditistin entsprechend, mit der Maßgabe, dass
sie über die Treuhandkommanditistin am
Vermögen und am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt sind.
11.4 Bis zum Zeitpunkt der Vollrückzahlung der
Kapitaleinlagen exklusive Agio zuzüglich
einer rechnerischen Grundverzinsung
(„Hurdle“) von 8% p. a. bezogen auf die
geleistete und nicht im Rahmen von Ausschüttungen zurückgezahlte Nominaleinlage wird das laufende Ergebnis der Gesellschaft nach Berücksichtigung der Vorabgewinnanteile der geschäftsführenden
Kommanditistin im Verhältnis der geleisteten Kapitaleinlagen zueinander nach dem
Jahresendstand des Kapitalkontos (I) (i.S.v.
§ 17.6.1) verteilt. Die Hurdleberechnung beginnt mit dem Zeitpunkt der Schließung
der Gesellschaft.
§ 12
Ausschüttungen, Entnahmen
12.1 Die Erträge der Gesellschaft werden nicht
in neue Beteiligungen reinvestiert, sondern sollen den Gesellschaftern und Treugebern (mit Ausnahme des Komplementärs und der geschäftsführenden Kommanditistin) für Ausschüttungen nach Maßgabe
von § 12.2 zur Verfügung stehen. Von diesem Wiederanlageverbot kann die geschäftsführende Kommanditistin Erträge
bis zur Höhe der Anlaufkosten ausnehmen.
11.5 Ab dem Zeitpunkt der Vollrückzahlung der
Kapitaleinlagen exklusive Agio zzgl. einer
rechnerischen Grundverzinsung („Hurdle“)
von 8% p. a. bezogen auf die geleistete
und nicht im Rahmen von Ausschüttungen
zurückgezahlte Nominaleinlage wird das
Ergebnis der Gesellschaft nach Berücksichtigung der Vorabgewinnanteile der geschäftsführenden Kommanditistin wie folgt
verteilt:
12.2 Die Ausschüttungen der Erträge an die Gesellschafter und Treugeber können nach
pflichtgemäßem Ermessen der geschäftsführenden Kommanditistin reduziert oder
ganz ausgeschlossen werden, wenn dies
nach Auffassung der geschäftsführenden
Kommanditistin im Hinblick auf den künftigen Liquiditätsbedarf der Gesellschaft
nach den Grundsätzen kaufmännischer
Vorsicht erforderlich ist.
11.5.1 Das von der Gesellschaft erwirtschaftete
Ergebnis steht zunächst der geschäftsführenden Kommanditistin zu, so lange bis
diese hieraus insgesamt 11,11% der den
Gesellschaftern insgesamt zugewiesenen,
rechnerischen Grundverzinsung („Hurdle“)
erhalten hat. Das hiernach verbleibende
Ergebnis wird zu 10% der geschäftsführenden Kommanditistin und zu 90 % den anderen Gesellschaftern zugerechnet. Der
auf die anderen Gesellschafter entfallende
Anteil wird zwischen diesen im Verhältnis
ihrer geleisteten Kapitaleinlagen zueinander nach dem jeweiligen Jahresendstand
des Kapitalkontos (I) i. S. v. § 17.6.1 verteilt.
12.3 Die geschäftsführende Kommanditistin ist
berechtigt, Abschlagsbeträge auf den einmaligen Vorabgewinn im Sinne von § 11.2
nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der im vorgesehenen Entnahmezeitpunkt bei der Gesellschaft eingegangenen Kapitaleinlagen sowie des
Liquiditätsbedarfs der Gesellschaft zu entnehmen. Dies gilt auch dann, wenn das
Kapitalkonto der geschäftsführenden Kommanditistin hierdurch negativ wird.
11.5.2 Soweit das von der Gesellschaft erwirtschaftete Ergebnis nicht ausreicht, um die
auf die geschäftsführende Kommanditistin
nach diesem § 11 entfallenden Zuweisungen vorzunehmen, ist die Zuweisung an
die geschäftsführende Kommanditistin den
12.4 Die geschäftsführende Kommanditistin ist
berechtigt, Abschlagsbeträge auf den laufenden Vorabgewinn im Sinne von § 11.3
zum 30.06. und zum 31.12. eines Geschäftsjahres zu entnehmen. Das gleiche Entnah-
90
weils am 31.12. eines Jahres, spätestens jedoch bei Schließung der Gesellschaft,
wird dieser Vergütungsanspruch bezogen
auf das vom 01.01. bis zum 31.12. des betreffenden Jahres neu plazierte Nominalkapital fällig.
merecht steht der geschäftsführenden
Kommanditistin bezüglich der auf sie entfallenden Zuweisungen gemäß § 11.5 zu,
mit der Maßgabe, dass Abschlagsbeträge
nur bezüglich zum Zeitpunkt der Entnahme
bereits realisierter Erlöse entnommen werden dürfen. Etwaige Mehr- oder Minderentnahmen sind mit der ersten Entnahme
des folgenden Geschäftsjahres auszugleichen. Die Entnahmen sind auch dann zulässig, wenn das Kapitalkonto der geschäftsführenden Kommanditistin hierdurch
negativ wird.
13.2.2 Die Treuhandkommanditistin erhält weiter
ab dem 01.01.2002 jährlich eine laufende
Vergütung in Höhe von 0,20% bezogen auf
das von ihr treuhänderisch gehaltene oder
verwaltete Nominalkapital zum 31.12. jeden
Geschäftsjahres. Die Vergütungsansprüche
der Treuhandkommanditistin nach diesem
§ 13.2.2 sind jeweils zum 30.06. und zum
31.12. des betreffenden Geschäftsjahres
mit halbjährlich nachschüssiger Berechnung zur Zahlung fällig.
12.5 Ausschüttungen an die Gesellschafter und
Treugeber sollen baldmöglichst nach Eingang der ausschüttungsfähigen Erträge
bei der Gesellschaft erfolgen, wenn der
ausschüttungsfähige Betrag mindestens
5% des Nominalkapitals der Gesellschaft
erreicht.
§ 14
Gesellschafterversammlung
12.6 Ausschüttungen an die Gesellschafter und
Treugeber erfolgen im Verhältnis der Kapitaleinlagen nach dem Stand der Kapitalkonten I zueinander.
14.1 Die ordentliche Gesellschafterversammlung ist einmal jährlich in den ersten zehn
Monaten nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres am Sitz der Gesellschaft abzuhalten. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, für die Gesellschafterversammlung einen anderen Ort festzulegen.
12.7 Zusätzlich zu den in den vorstehenden Absätzen genannten Ausschüttungen erhält
jeder Anleger eine Ausschüttung in Höhe
von 5% p. a. bezogen auf das an die Gesellschaft geleistete Nominalkapital, und
zwar berechnet vom Eingang der Zahlung
bei der Gesellschaft bis zur Schließung
der Gesellschaft gem. § 6.2. Nach dem in
§ 6.2 genannten Zeitpunkt findet eine Ausschüttung nach diesem § 12.7 nicht mehr
statt. Für die Treugeber gilt § 12.7 mit der
Maßgabe, dass die Treuhandkommanditistin Ausschüttungen nach diesem § 12.7 mit
der Verpflichtung erhält, diese an ihre Treugeber weiterzuleiten.
14.2 Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind von der geschäftsführenden
Kommanditistin einzuberufen, wenn es das
dringende Interesse der Gesellschaft erfordert oder die geschäftsführende Kommanditistin dies für zweckmäßig hält. Die
geschäftsführende Kommanditistin ist zur
Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung auch dann verpflichtet, wenn Kommanditisten und/oder
Treugeber, die zusammen mindestens 15%
des Kommanditkapitals – bei Treugebern
durchgerechnet über die Beteiligung der
Treuhandkommanditistin – auf sich vereinigen, dies schriftlich unter Übersendung einer Tagesordnung und einer Begründung
verlangen. Kommt die geschäftsführende
Kommanditistin der Aufforderung von
Kommanditisten und/oder Treugebern zur
Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung nicht binnen zwei
Wochen nach, sind die Kommanditisten
bzw. Treugeber selbst berechtigt, eine Gesellschafterversammlung in entsprechender Form und Frist einzuberufen. § 14.3 findet in diesem Fall entsprechende
Anwendung.
§ 13
Tätigkeitsvergütungen
13.1 Die Komplementärin erhält für die Übernahme der persönlichen Haftung eine Haftungsvergütung in Höhe von EUR 2.500,00
p. a., zur Zahlung fällig jeweils zum 1. Dezember eines Jahres für das laufende Geschäftsjahr (bei Rumpfgeschäftsjahren pro
rata temporis).
13.2 Für die Vergütung der Treuhandkommanditistin gilt Folgendes:
13.2.1 Die Treuhandkommanditistin erhält eine
einmalige Vergütung für die Platzierungsphase in Höhe von 0,25% des gezeichneten Nominalkapitals bei Schließung der
Gesellschaft nach den vorliegenden und
angenommenen Beitrittserklärungen; je-
14.3 Die geschäftsführende Kommanditistin hat
ordentliche und außerordentliche Gesellschafterversammlungen schriftlich (d.h.
durch einfachen Brief) unter Übersendung
91
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Gesellschaftsvertrag
recht selbst oder durch Vertreter auszuüben, bleibt unberührt.
einer Tagesordnung einzuberufen. Die Einberufung muss spätestens drei Wochen
vor dem Versammlungstermin an alle Gesellschafter abgesandt worden sein.
14.9 Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann nur geltend gemacht werden, wenn binnen einer Ausschlussfrist von
1 Monat nach Absendung des Protokolls
bzw. der schriftlichen Mitteilung Klage auf
Feststellung der Unwirksamkeit gegen die
Gesellschaft erhoben wird. Nach Ablauf
der Frist gilt ein evtl. Mangel des Beschlusses als geheilt.
14.4 Die Leitung der Gesellschafterversammlungen steht der geschäftsführenden Kommanditistin zu. Sie hat durch eine von ihr
benannte geeignete Person ein Protokoll
zu führen und unterzeichnen zu lassen. Eine Kopie des Protokolls ist allen Gesellschaftern zu übersenden. Es gilt als inhaltlich richtig, wenn nicht innerhalb von vier
Wochen nach Zugang (§ 24.2) der geschäftsführenden Kommanditistin ein
schriftlicher Widerspruch zugegangen ist.
Über den Widerspruch entscheidet die
nächste Gesellschafterversammlung. § 14.9
bleibt unberührt.
§ 15
Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung
und Beschlussfassung
15.1 Beschlüsse der Gesellschaft werden in
Gesellschafterversammlungen gefasst.
Stattdessen können Gesellschafterbeschlüsse auf schriftliche Aufforderung der
Geschäftsführung auch in Form der schriftlichen, fernschriftlichen (z. B. per Telefax)
oder telegrafischen Abstimmung gefasst
werden, sofern sämtlichen Gesellschaftern
die Gelegenheit zur Teilnahme an diesem
Abstimmungsverfahren gegeben wird. Die
Gesellschafter haben ihr Stimmrecht unverzüglich, spätestens binnen 4 Wochen
nach Absendung der Aufforderung, auszuüben; nicht oder verspätet abgegebene
Stimmen gelten als Enthaltungen. Die geschäftsführende Kommanditistin hat das
Abstimmungsergebnis zu protokollieren
und allen Gesellschaftern unverzüglich
schriftlich bekannt zu geben.
14.5 Sind in einer Gesellschafterversammlung
nicht (i) Kommanditisten, die zusammen
mehr als 50% des stimmberechtigten Kommanditkapitals auf sich vereinigen oder
nicht (ii) die geschäftsführende Kommanditistin anwesend oder vertreten, so ist unverzüglich eine neue Gesellschafterversammlung in gleicher Form und Frist
einzuberufen, welche ohne Rücksicht auf
die Zahl der dann anwesenden oder vertretenen Gesellschafter beschlußfähig ist.
Hierauf ist in der Ladung besonders hinzuweisen.
14.6 Je EUR 5.000,00 des Nominalkapitals (Kapitalkonto (I) i.S.v. § 17.6.1) gewähren eine
Stimme.
15.2 Die Gesellschafterversammlung hat, soweit ihr nicht durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag sonstige Gegenstände zur
Beschlussfassung überwiesen sind, zu beschließen über:
14.7 Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt,
ihr Stimmrecht unterschiedlich entsprechend den Kapitalanteilen der von ihr vertretenen Anleger auszuüben, und zwar
nach Maßgabe der ihr von den Anlegern
erteilten Weisungen.
15.2.1 Feststellung des Jahresabschlusses;
14.8 Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in
der Gesellschafterversammlung durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen
Mitgesellschafter oder eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person (z.B.
Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notar) vertreten zu lassen. Die Vertretung durch sonstige Personen kann
durch Beschluss der Gesellschafterversammlung zugelassen werden. Die Treuhandkommanditistin ist bezüglich der nach
Maßgabe von § 6 beigetretenen Kommanditisten generell bevollmächtigt, sie auf
Gesellschafterversammlungen und bei
sonstigen Gesellschafterbeschlüssen zu
vertreten und ihr Stimmrecht auszuüben.
Das Recht dieser Gesellschafter, ihr Stimm-
15.2.2 Wahl des Abschlussprüfers;
15.2.3 Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin, der geschäftsführenden
Kommanditistin und der Mitglieder des
Beirats;
15.2.4 Änderung des Gesellschaftsvertrages;
15.2.5 Umwandlung der Gesellschaft nach dem
Umwandlungsgesetz (Verschmelzung;
Spaltung; Formwechsel) sowie Veräußerung des im Wesentlichen ganzen Gesellschaftsvermögens oder Einbringung des
im Wesentlichen ganzen Gesellschaftsvermögens in ein anderes Unternehmen;
92
16.5 Die Mitglieder des Beirats haften nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Haftungsansprüche der Gesellschaft gegen
Mitglieder des Beirats sind auf höchstens
EUR 100.000,00 pro Haftungsfall beschränkt.
Schadensersatzansprüche gegen den Beirat verjähren drei Jahre nach Kenntniserlangung über den die Ersatzpflicht begründenden Sachverhalt, soweit sie nicht kraft
Gesetzes einer kürzeren Verjährung unterliegen.
15.2.6 Ausschluss eines Gesellschafters (§ 21.2.3);
15.2.7 Durchführung einer Sonderprüfung
(§ 18.3).
15.3 Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelung und der folgenden Bestimmungen
fasst die Gesellschaft ihre Beschlüsse mit
der einfachen Mehrheit der abgegebenen
Stimmen.
15.4 Beschlüsse über die folgenden Angelegenheiten bedürfen einer 75 %igen Mehrheit aller abgegebenen Stimmen:
16.6 Die Mitglieder des Beirats erhalten neben
der Erstattung ihrer Auslagen keine weitere Vergütung, es sei denn, die Gesellschaftsversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit etwas anderes.
15.4.1 Änderung des Gesellschaftsvertrages;
15.4.2 Umwandlung der Gesellschaft nach dem
Umwandlungsgesetz (Verschmelzung;
Spaltung; Formwechsel) sowie Veräußerung des im Wesentlichen ganzen Gesellschaftsvermögens oder Einbringung des
im Wesentlichen ganzen Gesellschaftsvermögens in ein anderes Unternehmen;
§ 17
Jahresabschluss, Konten der Gesellschafter
17.1 Die geschäftsführende Kommanditistin ist
verpflichtet, für die Gesellschaft eine den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung entsprechende
Buchführung zu unterhalten und innerhalb
von acht Monaten nach Abschluss eines
jeden Geschäftsjahres den Jahresabschluß
aufzustellen. Die für Buchführung, Bilanzierung und Jahresabschluss anfallenden Kosten trägt die Gesellschaft.
15.4.3 Beschluss über die Durchführung einer
Sonderprüfung (§ 18.3).
§ 16
Beirat
16.1 Zur Beratung der geschäftsführenden
Kommanditistin kann bei der Gesellschaft
jederzeit ein Beirat durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung gebildet werden. Der Beirat besteht aus drei Mitgliedern, von denen zwei durch die Anlegerversammlung gewählt werden und eines
durch die Treuhandkommanditistin bestimmt wird.
17.2 Sofern nicht zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist, entspricht die Handelsbilanz der Steuerbilanz.
17.3 Der Jahresabschluss ist von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen und der folgenden ordentlichen Gesellschafterversammlung zur Genehmigung vorzulegen.
Soweit keine Pflichtprüfung notwendig ist,
soll diese Prüfung nach Art und Umfang einer Pflichtprüfung gem. §§ 316 ff. HGB entsprechen. Die für die Prüfung anfallenden
Kosten trägt die Gesellschaft.
16.2 Die Mitglieder des Beirates werden jeweils für drei Jahre gewählt. Wiederwahl
ist zulässig.
16.3 Der Beirat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung.
17.4 Den Gesellschaftern sind eine Abschrift
der Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Jahresbericht (§ 17.8) mit der
Ladung zu der Gesellschafterversammlung
zu übersenden, in der der Jahresabschluss
genehmigt werden soll. Die Treuhandkommanditistin ist verpflichtet, diese Unterlagen nach Maßgabe des mit jedem Anleger abzuschließenden Treuhand- und
Verwaltungsvertrags an die Anleger zu
übersenden.
16.4 Der Beirat ist nicht berechtigt, der persönlichen haftenden Gesellschafterin oder der
Treuhandkommanditistin oder der geschäftsführenden Kommanditistin Weisung
zu erteilen. Der Beirat ist jedoch berechtigt, von der geschäftsführenden Kommanditistin Berichte über einzelne Geschäftsführungsangelegenheiten zu verlangen.
Auf Beschluss des Beirates ist eines seiner
Mitglieder oder ein beauftragter, zur Berufsverschwiegenheit verpflichteter Dritter
auf Kosten der Gesellschaft berechtigt, die
Bücher und Schriften der Gesellschaft einzusehen.
17.5 Änderungen, die die Finanzverwaltung an
den Positionen der Jahresabschlüsse im
Rahmen steuerlicher Betriebsprüfungen
93
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Gesellschaftsvertrag
sammlung (§ 14.1) einen Jahresbericht der
Gesellschaft. Der Jahresbericht enthält
mindestens:
vornimmt, gelten auch im Verhältnis der
Gesellschafter untereinander.
17.6 Für jeden Gesellschafter werden neben einem festen Kapitalkonto (I) ein weiteres
Kapitalkonto (II), ein Ergebnissonderkonto,
ein Entnahmekonto sowie ein Steuerkonto
geführt.
17.8.1 den Jahresabschluss mit Erläuterung;
17.8.2 eine Aufstellung der Marktwerte der Kapitalanlagen; als Marktwert gilt bei börsennotierten Kapitalanlagen der am Schluss
des abgelaufenen Geschäftsjahres festgestellte Börsenkurs; nicht börsennotierte Kapitalanlagen werden zum Marktwert gemäß EVCA-Grundsätzen bewertet; bei
indirekten Investitionen in Venture Capitaloder Private Equity-Anlageprogramme ist
die Bewertung durch den Verwalter des
Beteiligungsprogramms maßgeblich;
17.6.1 Auf dem Kapitalkonto (I) werden die Kommanditeinlagen gebucht. Das Kapitalkonto
ist fest und unveränderlich. Es ist maßgebend für das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung (siehe § 14.6), die Ergebnisverteilung sowie den Anspruch auf
das Auseinandersetzungsguthaben.
17.6.2 Auf dem Kapitalkonto (II) wird das Agio
gebucht.
17.8.3 eine Übersicht über die in dem abgelaufenen Geschäftsjahr getätigten Investitionen
und
17.6.3 Auf dem Ergebnissonderkonto werden die
Gewinn- und Verlustanteile jedes Gesellschafters gebucht, auch soweit diese das
feste Kapitalkonto (I) übersteigen. Ein negativer Saldo auf dem Ergebnissonderkonto begründet keine Nachschussverpflichtung der Kommanditisten.
17.8.4 eine Zusammenfassung über die Entwicklung der getätigten Investitionen.
§ 18
Informations- und Kontrollrechte der
Kommanditisten
17.6.4 Auf dem Entnahmekonto werden die Entnahmen gebucht.
18.1 Die Gesellschafter können von der geschäftsführenden Kommanditistin und vom
Beirat Auskünfte über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Sofern die
geschäftsführende Kommanditistin oder
der Beirat einem begründeten Auskunftsverlangen eines Gesellschafters in angemessener Frist nicht nachkommen oder ein
wichtiger Grund vorliegt, ist der Gesellschafter berechtigt, auf eigene Kosten die
Bücher und Schriften der Gesellschaft einzusehen oder durch eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person einsehen zu lassen.
17.6.5 Entnahmen für Kapitalertragsteuer und ggf.
darauf entfallenden Solidaritätszuschlag
werden auf einem gesonderten Steuerkonto erfasst. Gleiches gilt für den Gesellschaftern oder Treugebern vom Finanzamt
erstattete Körperschaftsteuer, soweit Ausschüttungen mit Körperschaftsteueranrechnungsguthaben im Ergebnis der Gesellschaft enthalten sind. Die erstatteten
Körperschaftsteuern sind als Beteiligungserträge der Gesellschaft in der Gewinnund Verlustrechnung zu buchen und gelten
als Entnahmen der Gesellschafter bzw.
Treugeber. Für den Fall einer wirtschaftlichen Krise der Gesellschaft verpflichten
sich die Gesellschafter und Treugeber, die
im letzten Geschäftsjahr vom Finanzamt erstattete und nach den vorstehenden Bestimmungen als Entnahme anzusehende
Körperschaftsteuer an die Gesellschaft
zurückzugewähren.
18.2 Die geschäftsführende Kommanditistin und
der Beirat dürfen gegenüber einem Gesellschafter die Erteilung von Auskünften
und die Einsichtnahme in die Bücher und
Schriften der Gesellschaft nur dann verweigern, wenn zu befürchten ist, dass der
Kommanditist diese Rechte zu gesellschaftsfremden Zwecken ausübt oder dadurch der Gesellschaft ein nicht unerheblicher Nachteil droht.
17.7 Für die Treuhandkommanditistin gilt § 17.6
mit der Maßgabe, daß für jeden Kommanditanteil, den sie treuhänderisch für einen
Treugeber hält, eigene Konten geführt
werden, und diese Konten den rechnerischen Anteil des Treugebers an der Gesellschaft reflektieren.
18.3 Die Gesellschafterversammlung kann die
Durchführung einer Sonderprüfung in entsprechender Anwendung der Bestimmungen der §§ 142 ff. und §§ 258 ff. des Aktiengesetzes beschließen.
17.8 Jeder Gesellschafter erhält mit der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterver-
18.4 Die Rechte der Kommanditisten nach den
Vorschriften der §§ 164 und 166 HGB bleiben unberührt.
94
sellschaft kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn sich aus den vorgelegten Dokumenten die Erbfolge oder
das Vermächtnis nicht hinreichend klar ergibt. Die Gesellschaft ist berechtigt, ausländische Urkunden auf Kosten dessen,
der seine Berechtigung auf die jeweilige
ausländische Urkunde stützt, übersetzen zu
lassen und/oder Rechtsgutachten über die
Rechtswirkung der vorgelegten Urkunde
einzuholen.
§ 19
Übertragung von Gesellschaftsanteilen
19.1 Die vollständige oder teilweise Übertragung von Kommanditanteilen ist nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung der
geschäftsführenden Kommanditistin und
nur zum Schluss eines laufenden Geschäftsjahres möglich. Die geschäftsführende Kommanditistin kann diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund versagen,
der insbesondere dann vorliegt, wenn der
Gesellschaft gegen den betreffenden Gesellschafter fällige Ansprüche zustehen
oder wenn der Erwerber ein Unternehmen
betreibt, das mit der Gesellschaft in Wettbewerb steht. Verweigert die geschäftsführende Kommanditistin ihre Zustimmung,
entscheidet die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung hierüber. Die
Übertragung von treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteilen durch die Treuhandkommanditistin ist nur zusammen mit
der gleichzeitigen Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem mit dem jeweiligen Anleger und der Treuhandkommanditistin abzuschließenden Treuhand- und
Verwaltungsvertrag möglich. Die Belastung von Kommanditanteilen bedarf
grundsätzlich der Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin. Eine
vollständige oder teilweise Verpfändung
zum Zwecke der Erstfinanzierung von Einlagen ist jedoch ohne Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin jederzeit
möglich.
20.3 Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer
eines Kommanditisten haben zur Wahrnehmung der Gesellschaftsrechte, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts,
einen einheitlichen Vertreter zu bestimmen. Bis dahin ruht das Stimmrecht aus
der Beteiligung des verstorbenen Kommanditisten. Während dieser Zeit dürfen
sie auch keine Entnahmen tätigen und können nicht über ihr Gewinnbezugsrecht
oder ihr Auseinandersetzungsguthaben
durch Abtretung verfügen.
20.4 Soll eine Auseinandersetzung unter den Erben folgen, müssen die einzelnen Gesellschaftsanteile (Nominaleinlage) mindestens einen Betrag von EUR 5.000,00 aufweisen und durch 5.000 ohne Rest teilbar
sein. Ist dies nach dem Inhalt des durch
den Todesfall übergegangenen Gesellschaftsanteils nicht möglich, kann eine Auseinandersetzung gegenüber der Gesellschaft nicht erfolgen und die Erben haben
sich weiter durch einen einheitlichen Vertreter vertreten zu lassen.
19.2 Eine Übertragung ist nur möglich, wenn
die verbleibende und die entstehende
Beteiligung (Nominaleinlage) jeweils mindestens EUR 5.000,00 beträgt und durch
5.000 ohne Rest teilbar ist.
20.5 Die Folgen des Todes eines Treugebers
sind in dem zwischen der Treuhandkommanditistin und jedem Anleger abzuschließenden Treuhandvertrag geregelt.
§ 20
Tod eines Kommanditisten
§ 21
Ausscheiden eines Gesellschafters
20.1 Verstirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft mit seinen Erben oder den Vermächtnisnehmern dieser Beteiligung fortgesetzt. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung für Geschäftsanteile ist zulässig.
21.1 Durch Ausscheiden eines Gesellschafters
wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt.
21.2 Ein Kommanditist scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn
20.2 Die Erben, Vermächtnisnehmer und Testamentsvollstrecker müssen sich durch Vorlage geeigneter Dokumente, z.B. eines Erbscheins, einer gerichtlich oder notariell
beglaubigten Kopie eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
oder einer beglaubigten Abschrift einer
letztwilligen Verfügung nebst Testamentseröffnungsprotokoll, legitimieren. Die Ge-
21.2.1 er das Gesellschafterverhältnis aus wichtigem Grund wirksam kündigt;
21.2.2 ein Gläubiger des Kommanditisten sein
Auseinandersetzungsguthaben pfändet
und die Gesellschaft gem. § 135 HGB wirksam kündigt, und zwar zum Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Kündigung;
95
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Gesellschaftsvertrag
21.8 Der ausscheidende Kommanditist hat Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben.
21.2.3 in seiner Person ein wichtiger Grund vorliegt und er daraufhin durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird;
21.8.1 Das Auseinandersetzungsguthaben ist bei
einem Ausscheiden gem. §§ 21.2.1 bis
21.2.3 aufgrund einer Auseinandersetzungsbilanz auf den letzten Bilanzstichtag
vor seinem Ausscheiden zu ermitteln, in
der die stillen Reserven der Gesellschaft,
jedoch nicht die Ergebnisse aus schwebenden Geschäften, zu berücksichtigen
sind.
21.2.4 er eine Klage auf Auflösung der Gesellschaft erhebt (wobei auch in diesem Fall
die Gesellschaft zwischen den übrigen
Gesellschaftern fortgesetzt wird);
21.2.5 er gem. § 8.3 aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird.
Einigen die Parteien sich nicht über den
Wertansatz einzelner Vermögensgegenstände der Gesellschaft, insbesondere der
gehaltenen Beteiligungen, benennt jede
Partei einen Sachverständigen. Der Mittelwert aus beiden Sachverständigengutachten wird der Auseinandersetzungsbilanz
zugrunde gelegt. Jede Partei trägt die Kosten des von ihr benannten Sachverständigen.
21.3 Die geschäftsführende Kommanditistin
scheidet außerdem aus der Gesellschaft
aus, wenn über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder dieses
mangels Masse abgelehnt wird oder
wenn ein Gläubiger der geschäftsführenden Kommanditistin die Zwangsvollstreckung in den Gesellschaftsanteil betreibt und die Vollstreckungsmaßnahme
nicht binnen eines Monats aufgehoben
wird.
21.8.2 Scheidet ein Gesellschafter gem. §§ 21.2.4
und 21.2.5 aus der Gesellschaft aus, so bestimmt sich sein Abfindungsguthaben abweichend von § 21.8.1 nach dem Buchwert
seiner Beteiligung nach der Bilanz der Gesellschaft zum 31.12. des Jahres, in dem er
ausgeschlossen wird. Das Abfindungsguthaben ist auf den Nennwert der von ihm
geleisteten Einlage beschränkt.
21.4 §§ 21.2.1 bis 21.2.5 gelten entsprechend für
die Treugeber mit der Maßgabe, dass in
den dort genannten Fällen die Treuhandkommanditistin anteilig mit dem Teil ihrer
Kommanditbeteiligung aus der Gesellschaft ausscheidet, den sie treuhänderisch
für den jeweils betroffenen Treugeber hält.
21.10 Der ausscheidende Kommanditist hat keinen Anspruch auf Sicherheitsleistung für
sein Auseinandersetzungsguthaben oder
Befreiung von der Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
§ 24
Schlussbestimmungen
24.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages können nur durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss
erfolgen.
21.11 Der zwischen der Treuhandkommanditistin
und jedem Anleger abzuschließende Treuhand- und Verwaltungsvertrag sieht vor,
dass die Regelungen der in §§ 21.8 bis
21.10 auf ausscheidende Treugeber entsprechende Anwendung finden.
24.2 Die Kommanditisten sind verpflichtet, der
Gesellschaft Adressänderungen unverzüglich mitzuteilen. Mitteilungen an die Kommanditisten erfolgen mit einfachem Brief
an die letzte der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse. Sie gelten drei Werktage
nach Absendung als zugegangen.
§ 22
Auflösung der Gesellschaft
22.1 Wird die Gesellschaft aufgelöst, so ist die
geschäftsführende Kommanditistin Liquidatorin.
24.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar
sein, wird hierdurch die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung
treten, die dem wirtschaftlichen Sinn der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
22.2 Die Liquidatorin hat das Gesellschaftsvermögen bestmöglich zu verwerten, sämtliche Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und den Verwertungserlös nach
Begleichung der Verbindlichkeiten der
Gesellschaft an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer festen Kapitaleinlagen zu verteilen.
24.4 Die Kosten dieses Vertrages und der notwendigen Registereintragungen trägt die
Gesellschaft.
Zu den Verbindlichkeiten der Gesellschaft
zählen auch die beschlossenen und nicht
entnommenen Ausschüttungen an die
Kommanditisten.
24.5 Gerichtsstand ist Hamburg.
Hamburg, den 13. April 2001
21.5 Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus, so ist durch die geschäftsführende Kommanditistin unverzüglich
eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, die eine neue persönlich haftende Gesellschafterin wählt.
21.9 Das Auseinandersetzungsguthaben ist in
vier gleichen Halbjahresraten auszuzahlen. Die erste Rate wird zum Ende des Kalenderjahres gezahlt, in dem das Auseinandersetzungsguthaben festgestellt wird.
Das Auseinandersetzungsguthaben ist
vom Tage des Ausscheidens mit 2 Prozentpunkten über dem EURIBOR für 3-monatige Einlagen p.a. zu verzinsen. Die Zinsen
sind zusammen mit den Halbjahresraten zu
zahlen.
21.6 Scheidet die geschäftsführende Kommanditistin aus, so steht ihr das Recht zu, eine
neue geschäftsführende Kommanditistin zu
benennen, die ohne weiteren Beschluss
der Gesellschafterversammlung in die
Rechte und Pflichten der bisherigen geschäftsführenden Kommanditistin eintritt.
Die Gesellschaft hat jedoch das Recht,
Zahlungstermine auf Auseinandersetzungsguthaben auszusetzen, wenn die jeweils aktuelle Liquiditätslage der Gesellschaft derartige Zahlungen nicht zulässt.
Gleichfalls hat die Gesellschaft das Recht,
Zahlungen auszusetzen, wenn die jeweils
aktuelle bzw. künftige Liquiditätslage
durch solche Zahlungen negativ beeinflusst wird, insbesondere wenn dadurch
der zukünftige Kapitaldienst gefährdet
werden würde oder die Gesellschaft zusätzliche Kredite in Anspruch nehmen
müsste.
21.7 Die geschäftsführende Kommanditistin ist
berechtigt, den Kapitalanteil eines ausscheidenden Kommanditisten innerhalb
von 30 Tagen nach seinem Ausscheiden
weiter zu übertragen, und zwar entweder
durch Aufnahme eines neuen Kommanditisten oder auf die Treuhandkommanditistin.
Wird der Kapitalanteil des ausscheidenden Kommanditisten nicht weiter übertragen, so wächst er den Gesellschaftern im
Verhältnis ihrer festen Kapitalbeteiligungen zu.
96
§ 23
Rückabwicklung der Gesellschaft
Reichen die eingeworbenen Mittel der
Gesellschaft nach Auffassung der geschäftsführenden Kommanditistin nicht aus,
um den Gesellschaftszweck zu erreichen,
so hat sie eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen und in
dieser die Auflösung der Gesellschaft vorzuschlagen. Gleichzeitig hat sie der Gesellschafterversammlung einen Vorschlag
über die Rückabwicklung der von den Anlegern (§ 4.4 Satz 2) - bei Treugebern mittelbar über die Treuhandkommanditistin eingezahlten Leistungen zu unterbreiten.
Die Annahme der Vorschläge der geschäftsführenden Kommanditistin über die
Auflösung der Gesellschaft und deren
Rückabwicklung bedarf einer Mehrheit
von 75% aller vorhandenen Stimmen.
MPC Global Equity Management GmbH
durch:
Global Vision AG
durch:
TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft
für Publikumsfonds mbH
durch:
97
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Treuhand- und Verwaltungsvertrag
V.3 Anleger können der Gesellschaft unmittelbar als Kommanditist gem. § 6 des Gesellschaftsvertrages (nachfolgend auch „Anleger-Kommanditist” genannt) oder mittelbar über die Treuhänderin (nachfolgend
auch „Treugeber” genannt) beitreten. In
beiden Fällen ist vorgesehen, dass die
Treuhänderin die Verwaltung der (treuhänderischen) Beteiligung an der Gesellschaft
und die umfassende Betreuung der Anleger, einschließlich der Wahrnehmung der
Gesellschafterrechte der Anleger-Kommanditisten, übernimmt.
Treuhand- und Verwaltungsvertrag
für die treuhänderische Beteiligung an der
Kommanditgesellschaft
in Firma Vierte MPC Global Equity GmbH & Co.
KG und die Wahrnehmung von Gesellschafterrechten für Anleger
(„Treuhandvertrag“)
zwischen
1.
Dies vorausgeschickt, übernimmt die Treuhänderin auf der Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen den treuhänderischen Erwerb und die treuhänderische Verwaltung von Beteiligungen an der Gesellschaft für den jeweiligen Treugeber sowie
die Betreuung jedes Anlegers:
TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH, Hamburg
- nachstehend „Treuhänderin“ oder „TVP“
genannt und
2.
§1
Abschluss des Treuhandvertrages
dem der Vierte MPC Global Equity GmbH
& Co. KG unmittelbar als Kommanditist
oder mittelbar über die Treuhänderin beitretenden Anleger
1.1
- nachfolgend unterschiedslos „Anleger“
genannt -.
Vorbemerkung:
V.1
Die TVP hat sich als sog. Treuhandkommanditistin an der Vierte MPC Global Equity
GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg
(nachfolgend „Gesellschaft“ genannt) beteiligt, deren Gesellschaftszweck der indirekte oder direkte Erwerb, das Halten, die
Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen zum sukzessiven Aufbau eines
Beteiligungsportfolios ist, ohne dass hierbei der Erwerb von unternehmerischen
Beteiligungen mit Einfluss auf die Geschäftsführung vom Beteiligungsunternehmen erstrebt wird.
1.2
Dieser Treuhandvertrag wird durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung durch den
jeweiligen Anleger und die schriftliche Annahme dieser Beitrittserklärung durch die
Treuhänderin geschlossen. Für die Wirksamkeit der Annahme genügt die Gegenzeichnung der Beitrittserklärung durch die
Treuhänderin. Die Treuhänderin wird den
jeweiligen Anleger von der Annahme seiner Beitrittserklärung unverzüglich durch
Übersendung einer Kopie der von der
Treuhänderin gegengezeichneten Beitrittserklärung des Anlegers informieren.
Mit der schriftlichen Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin erfolgt
gleichzeitig die (mittelbare) Aufnahme des
jeweiligen Anlegers in die Gesellschaft.
§2
Inhalt des Treuhandvertrages
V.2 Nach § 4.2.2 des Gesellschaftsvertrages
der Gesellschaft vom 13. April 2001 (nachfolgend „Gesellschaftsvertrag“ genannt)
ist die TVP an der Gesellschaft mit einer
Einlage von EUR 5.000,00 beteiligt, die sie
gem. § 4.3 in einem oder mehreren Schritten erhöhen kann. Sie ist weiterhin gem.
§ 4.4 dieses Gesellschaftsvertrages berechtigt, das von ihr übernommene Kommanditkapital ganz oder teilweise für Dritte treuhänderisch zu halten.
2.1
98
Die Treuhänderin ist verpflichtet, im eigenen Namen, im Innenverhältnis jedoch im
Auftrag und für Rechnung des Treugebers,
nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages,
des Gesellschaftsvertrages und der Beitrittserklärung des Treugebers eine Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft in
Höhe des in der Beitrittserklärung angegebenen Betrages zu erwerben und zu halten. Die Treuhänderin übt insbesondere
die Rechte des Treugebers gegenüber
der Gesellschaft und in den Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft aus.
3.2 Das Treuhandverhältnis zwischen der Treuhänderin einerseits und dem Treugeber
andererseits erstreckt sich nach Maßgabe
des Gesellschaftsvertrages auf die gesamte treuhänderische Beteiligung des Treugebers an der Gesellschaft mit allen seinen Rechten und Pflichten.
2.2 Das Rechtsverhältnis zwischen der Treuhänderin und dem Treugeber sowie zwischen den Treugebern untereinander wird
geregelt durch die Vorschriften dieses
Treuhandvertrages sowie der (entsprechenden) Anwendung der Bestimmungen
des Gesellschaftsvertrages, und zwar auch
in den Fällen, in denen ein besonderer
Verweis auf die Rechte und Pflichten der
Treuhänderin sowie der Treugeber in diesem Gesellschaftsvertrag nicht ausdrücklich erfolgt ist. Der Gesellschaftsvertrag ist
dem Treugeber bei Abschluss dieses Treuhandvertrages ausgehändigt und von jenem zur Kenntnis genommen worden. Dieser Gesellschaftsvertrag ist integraler
Bestandteil dieses Treuhandvertrages.
3.3 Die sich aus der treuhänderischen Beteiligung ergebenden steuerlichen Wirkungen
treffen ausschließlich den Treugeber.
3.4 Der Treugeber trägt in Höhe seiner Beteiligung das anteilige wirtschaftliche Risiko
der Gesellschaft in gleicher Weise wie ein
- im Handelsregister eingetragener - Kommanditist. Entsprechend nimmt der Treugeber auch am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages und der gesetzlichen Bestimmungen teil. Nach § 5 des Gesellschaftsvertrages ist die Haftung des Treugebers auf die Höhe der in der Beitrittserklärung angegebenen Kapitaleinlage beschränkt; zu darüber hinausgehenden
Nachschüssen gegenüber der Gesellschaft oder Zahlungen gegenüber Dritten
ist der Treugeber nicht verpflichtet, so weit
seine Einlagen geleistet und nicht wieder
entnommen oder zurückgewährt worden
sind.
2.3 Die Treuhänderin ist berechtigt, sich für eine Vielzahl von Treugebern an der Gesellschaft zu beteiligen und inhaltlich entsprechende Treuhandverträge mit diesen
weiteren Treugebern abzuschließen.
2.4 Der Treugeber ist verpflichtet, die in seiner
Beitrittserklärung genannten Einlagen an
die Treuhänderin auf das in der Beitrittserklärung genannte und von der Treuhänderin eingerichtete Treuhandkonto zu zahlen.
Weitere Regelungen über die Erbringung
der Einlagen durch den Treugeber enthält
§ 4.
§4
Erbringung der Einlagen durch den Treugeber
2.5 Die Treuhänderin ist verpflichtet und berechtigt, über die auf das Treuhandkonto
eingezahlten Beträge nach Maßgabe des
Gesellschaftsvertrages und des Mittelverwendungsvertrages, der dem Treugeber
bei Abschluss dieses Vertrages ausgehändigt wurde und von dem der Treugeber
Kenntnis genommen hat, zu verfügen.
4.1
§3
Wirkung des Treuhandvertrages
3.1
Die Treuhänderin wird die Beteiligung des
Treugebers zusammen mit weiteren Beteiligungen anderer Treugeber auf Grund inhaltlich entsprechender Treuhandverträge
im Außenverhältnis als eine einheitliche
Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft halten. Der Treugeber erteilt hiermit
der Treuhänderin ausdrücklich Befreiung
von den Beschränkungen des § 181 BGB
für alle Handlungen, Tätigkeiten und Erklärungen der Treuhänderin im Namen des
Treugebers.
Der Treugeber ist verpflichtet, die in der
Beitrittserklärung bezeichnete Kapitaleinlage nebst Agio unmittelbar auf das Treuhandkonto der Treuhänderin zu den in der
Beitrittserklärung vereinbarten Terminen
und Teilbeträgen einzuzahlen. Dabei ist
dem Treugeber bekannt, dass die geschäftsführende Kommanditistin der Gesellschaft nach § 8.1 Satz 3 des Gesellschaftsvertrages ermächtigt ist, die in der
Beitrittserklärung genannten Zahlungstermine mit einer Ankündigungsfrist von
sechs Wochen vorzulegen, wenn dies das
Wohl der Gesellschaft erfordert.
4.2 Erfüllt der Treugeber seine Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgemäß,
so schuldet er Verzugszinsen gegenüber
der Treuhänderin in Höhe von 12 % p. a.
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch die Treuhänderin bleibt hiervon unberührt.
4.3 Kommt der Treugeber seinen Zahlungsverpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung
99
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Treuhand- und Verwaltungsvertrag
hierdurch begründeten Treuhandverhältnisses oder auf Grund ihrer Rechtsstellung
als Treuhandkommanditistin für ihn erlangt,
es sei denn, dieser Treuhandvertrag regelt
ausdrücklich etwas anderes.
und nach Fristsetzung mit Ausschlussdrohung ganz oder teilweise nicht nach, so ist
die Treuhänderin auch berechtigt, von der
Beitrittsvereinbarung mit dem Treugeber
unter gleichzeitiger Auflösung des Treuhandvertrages zurückzutreten und den betreffenden Treugeber im Zusammenwirken
mit der geschäftsführenden Kommanditistin der Gesellschaft entsprechend den
Regelungen der §§ 8.3 und 8.4 des Gesellschaftsvertrages aus der Gesellschaft auszuschließen.
5.4 Die Treuhänderin ist verpflichtet, den Treugeber umfassend über die Verhältnisse
der Gesellschaft und über seine treuhänderische Beteiligung zu informieren. Die
Treuhänderin wird weiterhin den Treugeber mindestens einmal jährlich durch einen schriftlichen Treuhandbericht über
wichtige Ereignisse bei der Gesellschaft
unterrichten. Anlässlich der Treugeberversammlung wird die Treuhänderin über
wichtige Ereignisse der Gesellschaft auch
mündlich berichten.
4.4 In einem in § 4.3 geregelten Fall sind dem
betroffenen Treugeber bereits gezahlte
Einzahlungen erst dann zurückzuzahlen,
wenn ein anderer Treugeber dessen Beteiligung übernommen hat oder in entsprechender Höhe der Gesellschaft beigetreten ist und dieser andere Treugeber
seine vertraglich geschuldeten Einzahlungen in voller Höhe geleistet hat. Etwaige
Rückzahlungsansprüche des Treugebers
sind nicht zu verzinsen.
5.5 Die Treuhänderin hat den Treugeber rechtzeitig von Einladungen zu Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft, über die
Tagesordnung und über Beschlussgegenstände zu unterrichten. Entsprechendes gilt
für bevorstehende Gesellschafterbeschlüsse, die außerhalb einer Gesellschafterversammlung gefasst werden sollen,
sofern nicht in der Gesellschaft eine
keinen Aufschub duldende Entscheidung
getroffen werden soll, bei der eine vorherige Unterrichtung aller Treugeber nicht
möglich ist.
4.5 Weiterhin trägt der (teilweise) ausscheidende Treugeber die im Zusammenhang
mit seinem (teilweisen) Ausscheiden entstehenden Kosten. Die Treuhänderin ist zur
Aufrechnung ihrer Ansprüche mit etwaigen
Rückzahlungsansprüchen des betroffenen
Treugebers berechtigt. Neben etwaigen
Ansprüchen auf Rückzahlung geleisteter
Einzahlungsbeträge hat der ausscheidende Treugeber keine weiteren Ansprüche
gegen die Treuhänderin.
5.6 Die Rechte eines Kommanditisten aus
§§ 164 und 166 HGB sowie aus § 18 des
Gesellschaftsvertrages stehen auch dem
Treugeber zu, wobei er seine Rechte nur
über die Treuhänderin ausüben kann, die
ihrerseits diese Rechte gegenüber der
Gesellschaft wahrnehmen wird.
§5
Rechte und Pflichten der Treuhänderin
5.1
Die Treuhänderin hat nach Maßgabe der
Bestimmungen dieses Treuhandvertrages
sowie der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages die treuhänderische Beteiligung des Treugebers im Sinne einer
uneigennützigen Verwaltungstreuhand zu
verwalten.
5.7 Die Treuhänderin ist verpflichtet, das im
Rahmen dieses Treuhandverhältnisses erworbene Vermögen von ihrem eigenen
Vermögen getrennt zu halten und zu verwalten.
§6
Rechte und Pflichten des Treugebers
5.2 Die Treuhänderin darf gegenüber Dritten mit Ausnahme der Finanzverwaltung und
der Gesellschaft - die treuhänderische Beteiligung des Treugebers an der Gesellschaft nur mit dessen ausdrücklicher,
schriftlicher Zustimmung offen legen, so
weit eine solche Offenlegung nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.
6.1
5.3 Die Treuhänderin hat dem Treugeber alles
herauszugeben, was sie in Ausübung dieses Treuhandvertrages, auf Grund des
100
Die nach dem Gesellschaftsvertrag einem
Kommanditisten der Gesellschaft zustehenden Rechte, insbesondere sein Teilnahme-, Rede-, Antrags- und Stimmrecht auf
Gesellschafterversammlungen, werden
von der Treuhänderin nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung der
berechtigten Interessen der Treugeber,
etwa erteilten Weisungen des Treugebers
und Verpflichtungen im Zusammenhang
mit der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung an der Gesellschaft freizuhalten
bzw., soweit die Treuhänderin bereits geleistet hat, dieser den Gegenwert der Leistung auf erste Anforderung zu erstatten.
sowie der sich aus dem Gesellschaftsvertrag und dem Gesetzesrecht ergebenden
Treuepflichten gegenüber der Gesellschaft und den übrigen Gesellschaftern
und Treugebern wahrgenommen.
6.2 Der Treugeber ist berechtigt, der Treuhänderin Weisungen hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts bei der Fassung
von Gesellschafterbeschlüssen zu erteilen. Die Treuhänderin hat die ihr von dem
Treugeber erteilten Weisungen bei der
Ausübung ihrer Stimmrechte in der Gesellschaft in der Weise zu beachten, dass sie
mit ihren Gesamtstimmen - unter Berücksichtigung der Regelung in § 7.3 - anteilig
die zustimmenden, die ablehnenden oder
die sich enthaltenden Stimmen der Treugeber in ihrer Gesamtheit berücksichtigt.
Durch dieses gespaltene Stimmrecht der
Treuhänderin in der Gesellschaft soll auch
dem Geschäftswillen einer Minderheit der
Treugeber Beachtung zuteil werden.
§7
Rechte und Pflichten des AnlegerKommanditisten; Wechsel des Treugebers in
die Position eines Anleger-Kommanditisten
7.1
6.3 Der Treugeber wird der Treuhänderin keine Weisung erteilen, durch deren Befolgung die Treuhänderin gegen ihre gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen würde. So weit Weisungen nicht erteilt werden oder nicht rechtzeitig durch
die Treuhänderin eingeholt werden können, ist die Treuhänderin berechtigt, nach
eigenem pflichtgemäßen Ermessen zu
handeln, zu entscheiden und abzustimmen. Sie hat dabei die berechtigten Interessen aller Treugeber in ihrer Gesamtheit
sowie die sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden Rechte und Verpflichtungen zu beachten und ggf. nach eigenem
pflichtgemäßem Ermessen gegeneinander
abzuwägen. Bei einem Widerstreit zwischen den Interessen der einzelnen Treugeber und der Gesellschaft hat das Gesamtinteresse der Gesellschaft Vorrang.
7.2 Der Treugeber ist gem. § 4.5 des Gesellschaftsvertrages jederzeit berechtigt, gegenüber der Treuhänderin schriftlich zu
verlangen, dass er an Stelle der Treuhänderin selbst als Kommanditist in das Handelsregister der Gesellschaft mit der in
seiner Beitrittserklärung genannten Kapitaleinlage als Hafteinlage eingetragen
wird, sofern er zuvor der persönlich haftenden Gesellschafterin eine Vollmacht
gem. § 6.3 erteilt hat. Macht der Treugeber
von diesem Recht Gebrauch, übernimmt
er seine Kommanditeinlage auch im Außenverhältnis, und die Rechte und Pflichten
aus diesem Treuhandvertrag treffen die
Treuhänderin insoweit als Verwalterin. Es
gelten damit die Rechte und Pflichten aus
diesem Treuhandvertrag in entsprechender Weise fort, soweit sich aus dem Umstand der Eintragung des Anlegers im Handelsregister der Gesellschaft als Kommanditist der Gesellschaft sowie der Rechtsinhaberschaft des Anlegers auch im Außen-
6.4 Eine Handlung der Treuhänderin, zu der
nach diesem Treuhandvertrag eine Beschlussfassung der Anlegerversammlung
bzw. eine Zustimmung des Treugebers erforderlich ist, darf von der Treuhänderin in
Fällen unabweisbarer Dringlichkeit vorgenommen werden, wenn dies nach ihrem
eigenen pflichtgemäßen Ermessen für die
Gesellschaft erforderlich ist. Sie hat über
ein solches selbstständiges Handeln unverzüglich zu berichten und die Genehmigung des Treugebers bzw. der Anlegerversammlung einzuholen.
6.5
Für einen Anleger, der gem. § 6 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft unmittelbar als Kommanditist beitritt, gilt dieser Treuhandvertrag als Vertrag über die
Verwaltung seiner Beteiligung, die Wahrnehmung seiner aus der Beteiligung
fließenden Gesellschafterrechte und seiner Betreuung. Es gelten die Rechte und
Pflichten der Treuhänderin sowie des Anlegers aus diesem Treuhandvertrag in entsprechender Weise, so weit sich nicht aus
dem Umstand der Eintragung des Anlegers im Handelsregister der Gesellschaft
als Kommanditist der Gesellschaft sowie
der Rechtsinhaberschaft des Anlegers
auch im Außenverhältnis zwingend etwas
anderes ergibt. Dies gilt auch für die Vergütungsregelung in § 11 dieses Treuhandvertrages. Insbesondere räumt der Anleger-Kommanditist der Treuhänderin eine
über den Tod hinaus gültige Vollmacht für
die Wahrnehmung seiner Gesellschafterrechte auf Gesellschafterversammlungen
der Gesellschaft und bei Fassung von Gesellschafterbeschlüssen ein.
Der Treugeber ist verpflichtet, die
Treuhänderin von allen Verbindlichkeiten
101
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MPC Global Equity IV
Treuhand- und Verwaltungsvertrag
bens. Die Anlegerversammlung kann auch
nach freier Entscheidung der Treuhänderin
im schriftlichen Verfahren durchgeführt
werden.
verhältnis sich nicht zwingend etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für die Vergütungsregelung in § 11 dieses Treuhandvertrages.
8.2 Die Anlegerversammlung soll am Sitz der
Treuhänderin stattfinden.
Unter der aufschiebenden Bedingung der
Eintragung des betreffenden Treugebers in
das Handelsregister der Gesellschaft als
Kommanditist der Gesellschaft überträgt
die Treuhänderin bereits hiermit eine der
treuhänderischen Beteiligung des Treugebers entsprechende Kommanditbeteiligung auf den Treugeber, der diese Übertragung bereits hiermit annimmt.
8.3 Die Anlegerversammlung ist stets beschlussfähig, unabhängig von der Höhe
des anwesenden oder vertretenen Anlegerkapitals.
8.4 Die Treuhänderin führt den Vorsitz in der
Anlegerversammlung und hat Beschlüsse
nach ihrer Wahl als Ergebnis- oder Ablaufprotokoll zu protokollieren. Das Protokoll
ist den Anlegern in Kopie zu übersenden.
7.3 Voraussetzung für die Ausübung der Rechte des Treugebers aus dem vorstehenden
§ 7.2 ist die Erteilung einer über den Tod
hinaus gültigen Registervollmacht durch
den betreffenden Treugeber gegenüber
dem Handelsregister und zu Gunsten der
persönlich haftenden Gesellschafterin der
Gesellschaft unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, die zu allen
Anmeldungen gegenüber dem Handelsregister berechtigt, insbesondere für die folgenden Fälle:
-
-
-
8.5 Die persönlich haftende Gesellschafterin
sowie die geschäftsführende Kommanditistin der Gesellschaft sollen ebenfalls zu
den Anlegerversammlungen eingeladen
werden. Beide sind berechtigt, an Anlegerversammlungen teilzunehmen und zu
den Beschlussvorlagen Stellung zu nehmen.
8.6 Die Anlegerversammlung ist insbesondere
zuständig für die Fassung von Beschlüssen, durch die die Treuhänderin angewiesen wird, in einer bestimmten Weise über
die in § 15.2 des Gesellschaftsvertrages
angegebenen Beschlussgegenstände abzustimmen. Darüber hinaus beschließen
die Treugeber in einer Treugeberversammlung über:
Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten, einschließlich des Vollmachtgebers
selbst;
Eintritt und Ausscheiden von persönlich
haftenden Gesellschaftern;
Änderung der Beteiligungsverhältnisse
und des Kapitals der Gesellschaft;
Änderung von Firma, Sitz und Zweck der
Gesellschaft oder weiteren eintragungsfähigen gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen;
Liquidation der Gesellschaft;
Löschung der Firma.
8.6.1 Wahl der Mitglieder des Beirates, die
gem. § 16.1 des Gesellschaftsvertrages
durch die Anlegerversammlung gewählt
werden;
§8
Versammlung der Anleger
8.1
8.6.2 Entlastung der Mitglieder des Beirates, die
gem. § 16.1 des Gesellschaftsvertrages
durch die Anlegerversammlung gewählt
werden;
Die Treuhänderin hat (i) in allen in diesem
Vertrag vorgesehenen Fällen, (ii) wenn es
das Interesse der Gesellschaft erfordert
und (iii) auf Verlangen von Anlegern, die
zusammen über mindestens 15% des von
der Treuhänderin gehaltenen und/oder
verwalteten Kapitals verfügen, mindestens
einmal jährlich, regelmäßig im engen zeitlichen Vorlauf zur ordentlichen Gesellschafterversammlung der Gesellschaft, eine Anlegerversammlung schriftlich mit
einer Frist von mindestens drei Wochen
unter Angabe des Tagungsortes, der Tagungszeit und der Tagesordnung einzuberufen. Die Ladungsfrist beginnt mit dem Tage der Absendung des Einladungsschrei-
8.6.3 Wahl einer Treuhänderin gem. § 14.5.
sämtlichen Gesellschaftern die Gelegenheit zur Teilnahme an diesem Abstimmungsverfahren gegeben wird. Im Übrigen finden §§ 15.1 und 14.9 des Gesellschaftsvertrags entsprechende Anwendung. Je EUR 5.000,00 übernommene Nominaleinlage (nach Maßgabe der jeweiligen Beteiligungserklärung) gewähren eine
Stimme.
§ 12
Haftung der Treuhänderin
12.1 Grundlage der treuhänderischen Beteiligung des Anlegers bzw. der unmittelbaren
Beteiligung als Kommanditist an der Gesellschaft sind ausschließlich die im Emissionsprospekt der Initiatoren und im Prospektprüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers enthaltenen Informationen. Die
Treuhänderin hat den Emissionsprospekt
und die darin enthaltenen Angaben keiner
eigenen Überprüfung unterzogen. Sie haftet daher auch nicht für den Inhalt des
Emissionsprospektes und für die Angaben
zur Wirtschaftlichkeit und zu den steuerlichen Folgen der Beteiligung. Sie haftet
insbesondere nicht für die Werthaltigkeit
der Beteiligung oder deren Ertragsfähigkeit oder für den Eintritt etwa angestrebter
Steuervorteile.
9.2 Der Anleger ist berechtigt, sich in der Treugeberversammlung von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen Dritten vertreten zu lassen; die schriftliche Vollmacht ist
auf Verlangen des Vorsitzenden der Treugeberversammlung nachzuweisen. Der
Kreis der als Vertreter in Frage kommenden Dritten richtet sich nach § 14.8 Sätze 1
und 2 des Gesellschaftsvertrages.
9.3 Soweit und solange der Anleger mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist,
ruhen seine Rechte aus diesem Treuhandvertrag; dies gilt insbesondere für das
Stimmrecht des Anleger auf der Anlegerversammlung und das Weisungsrecht gegenüber der Treuhänderin.
12.2 Die Treuhänderin ist verpflichtet, die sich
aus diesem Treuhandvertrag ergebenden
Rechte und Pflichten mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen.
12.3 Die Treuhänderin und die Personen, die sie
vertreten, haften auch für ein vor dem Abschluss des Treuhandvertrages liegendes
Verhalten nur, so weit ihnen Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle
der Haftung, ausgenommen vorsätzliches
Verschulden, haftet die Treuhänderin nur
für den typischen und vorhersehbaren
Schaden. In jedem Fall ist der Umfang der
Haftung auf die jeweilige Höhe des vom
Anleger gezeichneten Eigenkapitals begrenzt.
9.4 Der Anleger erteilt hiermit der Treuhänderin Vollmacht, ihn auf allen Anlegerversammlungen zu vertreten, wenn und so
weit er nicht selbst seine Rechte in der Anlegerversammlung wahrnimmt oder keinen Dritten schriftlich zu seiner Vertretung
in einer Treugeberversammlung bevollmächtigt hat.
§ 10
Beiratsmitglieder
12.4 Ein etwaiger Ersatzanspruch gegen die
Treuhänderin verjährt nach 12 Monaten; so
weit kraft Gesetzes kürzere Verjährungsfristen gelten, sind diese anwendbar. Die
Verjährungsfrist beginnt für alle Ersatzansprüche gegen die Treuhänderin grundsätzlich mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme der tatsächlichen Umstände, die
eine Haftung der Treuhänderin begründen.
Spätestens mit dem dritten Tag nach der
Absendung des jeweiligen Geschäftsberichts und/oder des Berichts der Treuhänderin an die Treugeber beginnt die Verjährungsfrist für Ansprüche, die während
des Geschäftsjahres der Kommanditgesellschaft entstanden sind, auf die sich der
Geschäftsbericht und/oder der Bericht der
Treuhänderin an die Treugeber bezieht.
Durch einen Weisungsbeschluss in der Anlegerversammlung gem. § 8.1 wählen die Anleger zwei Mitglieder für den Beirat der Gesellschaft (§ 16 des Gesellschaftervertrages). Die
Treuhänderin ist verpflichtet, auf der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft diese
Personen als Mitglied des Beirates zu wählen.
Rechte und Pflichten des Beirates und seiner
Mitglieder sind im Gesellschaftsvertrag geregelt.
§9
Beschlussfassung
9.1
102
So weit gesetzliche Bestimmungen oder
dieser Treuhandvertrag nichts anderes vorschreiben, werden Beschlüsse in der Anlegerversammlung mit einfacher Mehrheit
der abgegebenen Stimmen gefasst. Stattdessen können Gesellschafterbeschlüsse
auch in Form der schriftlichen, fernschriftlichen (z. B. per Telefax) oder telegrafischen Abstimmung gefasst werden, sofern
§ 11
Vergütung der Treuhänderin
Die Treuhänderin erhält nach Maßgabe von
§ 13.2 des Gesellschaftsvertrages für ihre Tätigkeit von der Gesellschaft eine Vergütung für
die Betreuungsleistung, welche die Gesellschaft andernfalls unmittelbar gegenüber den
Anlegern erbringen müsste.
12.5 Die Ausführung von Beschlüssen der Anlegerversammlung stellt die Treuhänderin im
Verhältnis zu den Treugebern von jeder
Verantwortlichkeit frei, soweit dem nicht
103
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Treuhand- und Verwaltungsvertrag
zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Das Gleiche gilt für die Befolgung des Weisungsrechts eines einzelnen Anlegers gem. § 7 im Verhältnis zu
diesem Anleger.
13.5 Stirbt der Anleger, so gehen alle Rechte
aus diesem Treuhandvertrag auf seine
Rechtsnachfolger in diese (treuhänderische) Beteiligung an der Gesellschaft
(nachfolgend „Rechtsnachfolger“ genannt)
über. Diese Rechtsnachfolger treten an seine Stelle im Hinblick auf die treuhänderische Beteiligung an der Gesellschaft. Sind
mehrere Rechtsnachfolger vorhanden, so
haben diese ohne Aufforderung einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu bestellen,
der gegenüber der Treuhänderin und der
Gesellschaft für alle Rechtsnachfolger nur
einheitlich handeln kann, und der Treuhänderin zu benennen. Bis zur Bestellung und
Benennung dieses Bevollmächtigten gegenüber der Treuhänderin kann die Treuhänderin Zustellungen an jede Person vornehmen, die sich als Rechtsnachfolger
eines Treugebers durch Erbschein oder
vergleichbare Urkunden (z.B. Testamentsvollstreckerzeugnis; beglaubigte Abschrift
einer letztwilligen Verfügung nebst Testamentseröffnungsprotokoll) legitimiert, und
zwar mit Wirkung für und gegen jeden anderen Rechtsnachfolger. Die Wahrnehmung
der Rechte aus dem Treuhandvertrag
durch einen Testamentsvollstrecker wird
zugelassen; für die Dauer der Testamentsvollstreckung bedarf es keines gemeinsamen Bevollmächtigten.
§ 13
Übertragung von Beteiligungen;
Rechtsnachfolge in Beteiligungen
13.1 Der Anleger kann seine Beteiligung nach
§ 19.1 des Gesellschaftsvertrages (für Treugeber in entsprechender Anwendung) mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung der
geschäftsführenden Kommanditistin der
Gesellschaft zum Schluss eines laufenden
Geschäftsjahres ganz oder teilweise auf
einen Dritten übertragen, wenn gleichzeitig die Rechte und Pflichten aus diesem
Treuhandvertrag auf den Erwerber wirksam übertragen werden. Eine vollständige
oder teilweise Verpfändung zum Zwecke
der Erstfinanzierung von Einlagen ist ohne
Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin jederzeit möglich.
13.2 Die Treuhänderin kann der Übertragung
der Rechtspositionen des Anlegers auf einen Erwerber widersprechen, sofern hierfür ein wichtiger Grund vorliegt; ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,
wenn gegen den Anleger noch Zahlungsansprüche der Treuhänderin oder der Gesellschaft irgendwelcher Art bestehen
oder der Erwerber unmittelbar oder mittelbar im Wettbewerb zur Gesellschaft steht.
Der Anleger hat im Falle einer vollständigen oder teilweisen Übertragung seiner
treuhänderischen Beteiligung den Namen
und die Anschrift des Erwerbers sowie die
Höhe der zu übertragenden Beteiligung
anzugeben.
§ 14
Beendigung des Treuhandverhältnisses
13.3 Eine Übertragung der Rechtspositionen
aus diesem Treuhandvertrag auf einen Erwerber ist nur möglich, wenn die verbleibende oder entstehende (treuhänderische) Beteiligung an der Gesellschaft
jeweils mindestens EUR 5.000,00 beträgt;
zudem muss jede Beteiligung durch
5.000,00 ohne Rest teilbar sein.
13.4. Die vorstehenden Bestimmungen dieses
§ 13 gelten entsprechend für eine Belastung oder sonstige Verfügung über die
(treuhänderische) Beteiligung, insbesondere für eine Verpfändung, eine Sicherungsübereignung oder die Bestellung
eines Nießbrauches.
den Parteien mit der unwirksamen oder
nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten
kommt. Dies gilt auch für ergänzungsbedürftige Lücken in diesem Vertrag.
15.6 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang
mit diesem Treuhandvertrag ist der Sitz
der Treuhänderin.
§ 15
Schlussbestimmungen
Hamburg, den 13. April 2001
15.1 Schriftliche Mitteilungen der Treuhänderin
an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift des Treugebers gelten nach dem
gewöhnlichen Postlauf (das sind 3 Werktage) als dem Treugeber zugegangen.
15.2 Der Anleger ist damit einverstanden, dass
seine persönlichen Daten im Rahmen dieses Treuhandvertrages auf EDV-Anlagen
gespeichert werden und dass die in die
Platzierung des Kapitals eingeschaltenen
Personen über die Verhältnisse der Gesellschaft informiert werden. Der Anleger ist
verpflichtet, sämtliche Änderung bezüglich
der Daten seiner Person (Name, Wohnsitz,
Anschrift, Finanzamt, Steuernummer) unverzüglich der Treuhänderin schriftlich mitzuteilen.
14.1 Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte
Zeit geschlossen. Er und das auf seiner
Grundlage bestehende Treuhand- bzw.
Verwaltungsverhältnis endet in jedem Fall
mit der Vollbeendigung der Gesellschaft
gem. §§ 22 und 23 des Gesellschaftsvertrages.
15.3 So weit in diesem Treuhandvertrag nicht
anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in seiner jeweils gültigen Fassung für das Treuhandverhältnis sinngemäß. Die Beitrittserklärung des Anlegers sowie der Gesellschaftsvertrag sind integrale Bestandteile
dieses Treuhandvertrages.
14.2 Das Treuhandverhältnis mit dem betreffenden Treugeber endet ferner, wenn und insoweit der Treuhänder mit der von der
Treugeberin gehaltenen Beteiligung ganz
oder teilweise aus der Gesellschaft ausscheidet.
15.4 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen dieses Treuhandvertrages einschließlich dieser Bestimmung bedürfen
der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
14.3 Schließlich ist die Kündigung des Treuhandvertrages aus wichtigem Grund zulässig.
15.5 Sollte eine Bestimmung dieses Treuhandvertrages ganz oder teilweise unwirksam
oder nicht durchsetzbar sein oder werden,
werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen
dieses Treuhandvertrages hiervon nicht
berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem von
14.4 Die Regelung des Auseinandersetzungsguthabens zu Gunsten des Treugebers bestimmt sich nach §§ 21.8, 22.2, 23 des Gesellschaftsvertrages.
104
14.5 Scheidet die Treuhänderin aus der Gesellschaft aus, so wird das Treuhand- bzw. Verwaltungsverhältnis zwischen dem Anleger
und der Treuhänderin mit einem durch die
Anleger auf einer Anlegerversammlung zu
wählenden Treuhänder fortgesetzt. So lange noch kein neuer Treuhänder gewählt
ist, nimmt der Anleger seine Gesellschafterrechte direkt und unmittelbar gegenüber der (übrigen) Gesellschaft und den
Gesellschaftern wahr.
(Anleger)
TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft
für Publikumsfonds mbH
105
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Mittelverwendungsvertrag
§2
Einlagenfälligkeit; Treuhandkonten
über die Verwendung von Kommanditeinlagen
(„Mittelverwendungsvertrag“)
2.1
zwischen
1.
Vierte MPC Global Equity GmbH & Co.
KG, Hamburg
- nachfolgend „MPC GE“ genannt und
2.
2.2 Alle Zahlungen der Anleger sind auf das
Treuhandkonto der Treuhandkommanditistin von MPC GE, der TVP Treuhand- und
Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH mit Sitz in Hamburg, Konto-Nr.
216838 bei der Vereins- und Westbank AG
(BLZ 200 300 00) zu leisten. Verfügungsberechtigt über dieses Treuhandkonto ist alleine der Mittelverwender.
Vierte MPC Global Equity Beteiligungs
GmbH, Hamburg
- nachfolgend „GmbH“ genannt sowie
3.
...Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg
2.3 Zur Realisierung von Investitionen in gewerbliche oder gewerblich geprägte Zielgesellschaften hat MPC GE die GmbH gegründet. Die GmbH hat ihrerseits ein Treuhandkonto mit der Kontonummer 216846
bei der Vereins- und Westbank AG (BLZ
200 300 00) eingerichtet, auf welches der
Mittelverwender die im Rahmen von § 9.3
des Gesellschaftsvertrags durch die Geschäftsführung angeforderten Mittel überweist. Auch für das GmbH-Treuhandkonto
ist alleine der Mittelverwender verfügungsberechtigt. Für die von der GmbH
vorzunehmenden Investitionen gelten die
Bestimmungen in § 9.3 des Gesellschaftsvertrages entsprechend.
- nachfolgend „Mittelverwender“ genannt -.
§1
Beschreibung von MPC GE
1.1
1.2
1.3
Entsprechend den Angaben in den Zeichnungsunterlagen (Gesellschaftsvertrag
von MPC GE, Beitrittserklärung, Treuhandvertrag, Emissionsprospekt) sind die von
den Anlegern eingeworbenen Kapitaleinlagen zuzüglich Agio auf diese Einlagen
nach Maßgabe der Beitrittserklärung zur
Zahlung fällig.
MPC GE läßt derzeit für sich Kommanditanteile zu seiner Finanzierung einwerben.
Die einzuwerbenden Mittel setzen sich zusammen aus den Kapitaleinlagen der Anleger (nachfolgend auch „gezeichnetes Eigenkapital“ genannt) zuzüglich 5% Agio
auf das gezeichnete Eigenkapital (das gezeichnete Eigenkapital nebst Agio nachfolgend auch „Gesamteinlagen“ genannt).
Eine Höchstsumme der Gesamteinlagen ist
nach dem Gesellschaftsvertrag von MPC
GE nicht vorgesehen.
2.4 Die in den §§ 2.2 und 2.3 bezeichneten
Konten gelten nachfolgend als „die Treuhandkonten“.
Nach § 6.2 des Gesellschaftsvertrages von
MPC GE ist geplant, die Gesellschaft
grundsätzlich zum 31. Dezember 2001 zu
schließen. Die geschäftsführende Kommanditistin von MPC GE, die Global Vision
AG mit Sitz in München, ist jedoch berechtigt, den Schließungstermin abweichend
von dem vorgenannten Datum nach
pflichtgemäßem Ermessen zu verlegen,
nach hinten jedoch längstens auf einen
Stichtag, der drei Monate nach dem vorgesehenen Schließungstermin liegt.
§3
Mittelfreigabe; Mittelverwendungskontrolle
3.1
Über die Guthaben auf den Treuhandkonten darf der Mittelverwender für Rechnung
der Gesellschaft nur und erst dann verfügen, wenn alle nachstehenden Bedingungen erfüllt sind:
Vorlage eines Prospektprüfungsberichtes,
der den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Durchführung von Prospektprüfungen gemäß der IdW-Stellungnahme S4 entspricht
oder Vorlage eines steuerlichen Kurzgutachtens, das eine Bestätigung enthält, wonach die im Emissionsprospekt dargestellte steuerliche Konzeption dem gegenwärtigen Stand des Steuerrechts entspricht. Der Prospektprüfungsbericht oder
das steuerliche Kurzgutachten dürfen kei-
Die Gesamteinlagen sind zugunsten von
MPC GE nach Maßgabe des in § 3 des
Gesellschaftsvertrages geregelten Finanzund Investitionsplanes (nachfolgend „Finanz- und Investitionsplan“ genannt) zu
verwenden.
106
§5
Haftungsbeschränkung
ne wesentlichen Einwendungen gegen
den Emissionsprospekt enthalten.
Für die Durchführung der Mittelverwendungskontrolltätigkeit und die Haftung des Mittelverwenders auch gegenüber Dritten gelten die als
Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom
1.7.2000 mit der Maßgabe, dass die dort genannten Haftungshöchstbeträge DM
8.000.000,00 betragen.
3.2 Nach der Mittelfreigabe gemäß vorstehendem § 3.1 übernimmt der Mittelverwender
die Mittelverwendungskontrolle nach
Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
3.2.1 Die Mittelverwendungskontrolle erstreckt
sich nur auf die in § 1.1 aufgeführten Eigenmittel der Gesellschaft.
3.2.2 Mit Eintritt der Voraussetzungen für die Mittelfreigabe gemäß vorstehendem § 3.1 hat
der Mittelverwender die Guthaben auf
den Treuhandkonten auf Anforderung der
geschäftsführenden Kommanditistin von
MPC GE freizugeben, wenn und soweit
diese Anforderung dem Finanz- und Investitionsplan und den in § 9.3 des Gesellschaftsvertrages von MPC GE geregelten
besonderen Beteiligungsgrundsätzen sowie den sonstigen Regelungen des Gesellschaftsvertrages entspricht. Der Mittelverwender ist lediglich verpflichtet, diese
Anforderung vor der Freigabe der Mittel
daraufhin zu überprüfen, ob sie mit den
vorgenannten Grundsätzen rechnerisch in
Einklang steht. Zu einer materiellen Überprüfung der einzelnen Beteiligungsvorhaben ist der Mittelverwender weder verpflichtet noch berechtigt.
§6
Schlussbestimmungen
6.1
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.
6.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses
Vertrages unwirksam oder undurchführbar
sein, wird hierdurch die Wirksamkeit des
Vertrages im übrigen nicht berührt. An
Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung
treten, die dem wirtschaftlichen Sinn der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt
auch für Lücken im Vertrag.
6.3 Für den Fall von Streitigkeiten zwischen
den Vertragsparteien aufgrund dieses
oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien als
Gerichtsstand Hamburg.
3.2.3 Die Mittelverwendungskontrolle endet,
wenn (i) MPC GE gemäß § 6.2 seines Gesellschaftsvertrages geschlossen ist und
(ii) sämtliche eingeworbenen Gelder von
MPC GE erstmalig vollständig verwendet
wurden.
Hamburg, den 13. April 2001
§4
Vergütung des Mittelverwenders
4.1
Die Vergütung des Mittelverwenders beträgt 0,07 Prozent des gezeichneten Nominalkapitals zum Zeitpunkt der Schließung
von MPC GE, mindestens jedoch EUR
35.000,00, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Vergütungsschuldner ist MPC GE.
Die Vergütung ist verdient und fällig mit
vollständiger Einwerbung der in § 1.1 aufgeführten Gesamteinlagen.
Vierte MPC Global Equity GmbH & Co. KG
Vierte MPC Global Equity Beteiligungs GmbH
4.2 Eine weitere Vergütung oder eine Erstattung von Auslagen ist nicht geschuldet.
... Steuerberatungsgesellschaft (Namensnennung erfolgt aus standesrechtlichen Gründen
nicht)
107
MPC Global Equity IV
MPC Global Equity IV
Managementvertrag
zwischen
1.
-
Untersuchung der Target-Unternehmen
und Entwicklung eines begründeten Vorschlags für eine Investitionsentscheidung;
-
Betreuung der Target-Unternehmen nach
positiver Entscheidung für ein Direktinvestment und Beratung der Target-Unternehmen bei der weiteren Unternehmensentwicklung;
Vierte MPC Global Equity GmbH & Co.
KG, Hamburg
- nachfolgend auch „MPC“ genannt und
2.
Global Vision AG, München
-
- nachfolgend auch „Global Vision“ genannt -
Vorbemerkung:
V.1
Die Vierte MPC Global Equity GmbH & Co.
KG mit Sitz in Hamburg hat zum Unternehmensgegenstand den indirekten und den
direkten Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen zum sukzessiven Aufbau eines Beteiligungsportfolios, an dem
sich Privatanleger beteiligen können.
V.2 Die Global Vision AG mit Sitz in München
(AG München HRB 129049) hat zum Unternehmensgegenstand die Erbringung von
Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen
zur Realisierung von Anlageprojekten, die
die Beteiligung an Unternehmen zum
Zweck haben. Sie ist dabei geschäftsführende Kommanditistin der MPC. Nach
§ 9 des Gesellschaftsvertrages von MPC
ist Global Vision ausschließlich zur Geschäftsführung von MPC berechtigt. Zu
den Geschäftsführungsaufgaben von Global Vision gehört die strukturierte Suche,
die Auswahl, der Erwerb, die Verwaltung
und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen für MPC gemäß den in dem
Gesellschaftsvertrag der MPC niedergelegten besonderen Beteiligungsgrundsätzen sowie die Durchführung von Werbeund Vertriebsmaßnahmen für MPC. Die Einzelheiten der Geschäftsführungstätigkeit
von Global Vision für MPC werden in diesem Managementvertrag geregelt.
-
Vorbereitung und Durchführung von Investitionsentscheidungen;
-
Beratung von MPC in allen Bereichen des
Marketing und der Öffentlichkeitsarbeit,
einschließlich (i) der Entwicklung einer
corporate identity für MPC (Farbe, Logo,
Schrifttyp etc.), (ii) der Entwicklung eines
Marketing- und Werbekonzepts, (iii) der
Erstellung von Prospektmaterial für MPC,
(iv) der Erstellung von Geschäftsberichten
der MPC;
-
Entwicklung, Vorbereitung und Durchführung begleitender Werbemaßnahmen;
-
Konzipierung von MPC
1.2
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1.1
hat Global Vision die besonderen Beteiligungsgrundsätze von MPC zu berücksichtigen, wie sie in § 9.3 des Gesellschaftsvertrages von MPC verankert sind.
1.3
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien
was folgt:
§1
Geschäftsbesorgung
1.1
Global Vision verpflichtet sich gegenüber
MPC, folgende Geschäfte zu übernehmen:
-
strukturierte Suche nach Unternehmen, die
sich in einer „early-stage“- oder Pre-IPOPhase der Unternehmensentwicklung befinden und für ein Direktinvestment von
MPC unter Berücksichtigung von deren besonderen Beteiligungsgrundsätzen (§ 1.2)
in Frage kommen (nachfolgend „TargetUnternehmen“ genannt);
strukturierte Suche nach Venture Capitalund Private Equity-Anlageprogrammen,
Untersuchung von indirekten Investitionsmöglichkeiten und Wahrnehmung der
Rechte von MPC in diesen Anlageprogrammen, einschließlich der Verhandlung
und dem Abschluss von Beteiligungsverträgen;
1.4
Ein Arbeitsverhältnis zwischen MPC und
Mitarbeitern von Global Vision wird durch
diesen Vertrag nicht begründet. Die Art
und Weise der Erledigung der in § 1.1 aufgeführten Aufgaben obliegt alleine Global
Vision. Global Vision ist berechtigt, für die
Erfüllung der in § 1.1 aufgeführten Aufgaben Sub-Dienstleister einzuschalten. Dies
gilt hingegen nicht für die Übertragung
der endgültigen Entscheidung über den
Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen sowie für den Abschluss von auf
den Erwerb oder die Veräußerung von Beteiligungen gerichteten Verträgen.
§3
Vergütung
3.1
108
Für die Erfüllung der in § 1 aufgeführten
Aufgaben erhält Global Vision die in § 11
des Gesellschaftsvertrages von MPC genannte Vergütung.
§7
Laufzeit; Kündigung des Vertragsverhältnisses
7.1
4.1
Global Vision unterliegt gegenüber MPC
keinem Wettbewerbsverbot. Insbesondere ist Global Vision berechtigt, im eigenen
Namen und für eigene Rechnung Investitionen in Target-Unternehmen zu tätigen.
§8
Schlussbestimmungen
8.1
4.2 Global Vision schuldet für die Befreiung
von dem Wettbewerbsverbot keine Vergütung.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar
sein, wird hierdurch die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen nicht berührt. An
Stelle der unwirksam oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksam oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt
auch für Lücken im Vertrag.
§5
Sorgfaltsmaßstab und Haftung von Global Vision
5.1
Der Geschäftsbesorgungsvertrag beginnt
mit der Gründung von MPC. Er dauert bis
zur Beendigung von MPC .
7.2 Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§4
Zulässigkeit von Eigengeschäften
Global Vision haftet nicht für einen Erfolg
seiner Tätigkeit, insbesondere nicht für
den wirtschaftlichen Erfolg von durch MPC
getätigten Investments, wohl aber für eine
sorgfältige Bearbeitung der ihr übertragenen Aufgaben. Global Vision hat bei
der Durchführung der in § 1.1 aufgeführten
Aufgaben die Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns zu beachten (vgl. § 347 Abs. 1
HGB).
8.3 Für den Fall von Streitigkeiten zwischen
den Vertragsparteien auf Grund oder im
Zusammenhang für diesen Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien als Gerichtsstand Hamburg.
5.2 Für Ansprüche auf Schadenersatz für
schuldhafte Handlungen haftet Global
Vision gegenüber MPC nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Im Falle der Haftung, ausgenommen vorsätzliches Verschulden, haftet Global Vision nur für den
typischen vorhersehbaren Schaden
Hamburg, den 13. April 2001
§6
Verschwiegenheit
6.1
Global Vision wird hiermit bevollmächtigt und
ermächtigt, im Namen und für Rechnung von
6.2 Global Vision wird die ihr etwa übergebenen Geschäfts- und Betriebsunterlagen
sorgfältig verwahren, vor Einsichtnahme
Dritter schützen und auf Verlangen nach
dem Ende des Geschäftsbesorgungsvertrages an MPC zurückgeben.
3.2 Werden Leistungen von Dritten, die Global
Vision gemäß § 1.3 Satz 3 und 4 zur Vertragserfüllung eingeschaltet hat, direkt von
MPC vergütet, so reduziert sich der im Vorstehenden Satz niedergelegte Vergütungsanspruch von Global Vision um die entsprechenden Beträge.
Mindestens vierteljährlich wird Global
Vision einen Bericht über ihre Aufgabenerfüllung an MPC übermitteln.
§2
Vertretungsbefugnis
Target-Unternehmen auch über das Ende
dieses Geschäftsbesorgungsvertrages hinaus strengstes Stillschweigen zu bewahren
und solche Informationen nicht zweckwidrig zu verwenden.
MPC die zur Erfüllung der in § 1 übernommenen Aufgaben und Tätigkeiten erforderlichen
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Vierte MPC Global Equity GmbH & Co. KG
Global Vision verpflichtet sich, über alle ihr
im Zusammenhang mit ihrer nach § 1 übernommenen Geschäftsbesorgung bekannt
gewordenen und bekannt werdenen geschäftlichen oder betrieblichen Angelegenheiten von MPC und den untersuchten
Global Vision AG
109
MPC Global Equity IV
Angaben zur Prospekthaftung
Der vorliegende Zeichnungsprospekt
wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, dennoch bleiben Änderungen, Irrtümer und Auslassungen vorbehalten.
Grundlagen für die Prospektaussagen
verantwortlich für die persönliche Bera-
sind der derzeitige Stand der Planung,
tung oder Vermittlung des Anlegers durch
die in diesem Beteiligungsangebot ge-
selbstständig tätige Anlageberater oder -
nannten Verträge und die zum Zeitpunkt
vermittler. Für diese und ihre Mitarbeiter
der Erstellung geltenden gesetzlichen Be-
ist eine Haftung ausdrücklich ausge-
stimmungen. Eine Haftung bei Abwei-
schlossen.
chungen gegenüber den hier genannten
Angaben auf Grund von Änderungen ge-
Von dem Inhalt dieses Prospektes abwei-
setzlicher Bestimmungen, behördlicher
chende mündliche Vereinbarungen wur-
Maßnahmen, Änderung der Rechtspre-
den nicht getroffen.
chung oder Dispositionskorrekturen im
Gesamtinteresse der Gesellschaft sowie
für den Eintritt der gewünschten wirt-
Hamburg, im April 2001
schaftlichen und steuerlichen Ziele der
Beteiligung kann nicht übernommen wer-
Vierte MPC Global Equity GmbH & Co. KG
den.
Vertriebsbeauftragte, die die Platzierung
des Kapitals übernehmen, sind selbstständig tätige Unternehmer. Sie sind nicht
berechtigt, von diesem Prospekt abweichende Auskünfte oder Zusicherungen zu
geben. Der Prospektherausgeber ist nicht
110
111
Münchmeyer Petersen Capital
MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH & Co. KG . Palmaille 67 . 22767 Hamburg
Tel. 040-38 02 22 42 . Fax 040-38 02 21 96 . E-mail: [email protected] . Internet: www.mpc-capital.de