Erstsemesterbroschüre

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Erstsemesterbroschüre
MBA
Berufsbegleitender / Part Time
General Management
Studiengebühr
Modulbeschreibung
Jena
Präsenzzeiten
Rückmeldung
Stadtplan
Studienordnung
Übernachtung
Kontaktdaten
JenALL
Campusplan
Erstsemesterbroschüre
Professoren
Module
Semesterticket
Nahverkehr
Prüfungsordnung
Anfahrtsplan
Rückmeldung
Validierung
Thoska
Benotung
Prüfungstermine
DAS WICHTIGSTE IM ÜBERBLICK

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

Kontaktadressen
Präsenzzeiten
Studien- und Prüfungsplan
Thoska
Studienkosten/Rückmeldung
Prüfungstermine/Benotung
INFORMATION UND BERATUNG
Für Fragen stehen Ihnen die Professoren und Mitarbeiter des Fachbereichs
Betriebswirtschaft der Ernst-Abbe-Hochschule Jena und das Team von JenALL e.V.
gern zur Verfügung.
Anschriften:
Ernst-Abbe-Hochschule Jena
Fachbereich Betriebswirtschaft
Carl-Zeiss-Promenade 2
07745 Jena
JenALL e.V.
Carl-Zeiss-Promenade 2
07745 Jena
(Raum 05.-01.17)
Studiengangsleiter
Prof. Dr. Theodor Enders
Telefon: 03641 205 570
Telefax: 03641 205 551
E-Mail: [email protected]
Stellvertretender
Studiengangsleiter
Prof. Dr. rer. pol. Guido A. Scheld
Telefon: 03641 205 582
Telefax: 03641 205 551
E-Mail: [email protected]
Dekan
Prof. Dr. rer. pol. Hans Klaus
Telefon: 03641 205 550
Telefax: 03641 205 551
E-Mail: [email protected]
Prüfungsverwaltung
Marion Zipfel
Telefon: 03641 205 580
Telefax: 03641 205 581
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner
Lernplattform
Annett Hoffmann (Mitarbeiterin Weiterbildung)
Telefon: 03641 205 766
Telefax: 03641 205 109
E-Mail: [email protected]
Organisation und
Verwaltung
Franziska Becker (Sekretariat)
Telefon: 03641 205 108
Telefax: 03641 205 109
E-Mail: [email protected]
(JenALL e.V.)
Annett Hoffmann (Mitarbeiterin Weiterbildung)
Telefon: 03641 205 108
Telefax: 03641 205 109
E-Mail: [email protected]
Peter Perschke (Geschäftsführung JenALL e.V.)
Telefon: 03641 205 108
Telefax: 03641 205 109
E-Mail: [email protected] oder [email protected]
PROFESSOREN UND DOZENTEN
Prof. Dr.rer.pol. Wolfgang Bernartz
Allg. BWL, insb. Informations-, Projekt- und
Innovationsmanagement
Berufliche Tätigkeiten:
- Akademischer Leiter an der InternationalBusiness-School ab 2009
- seit März 1998 im Fachbereich BW der FHJena tätig
EAH Jena
Carl-Zeiss-Promenade 2
07745 Jena
Telefon 03641 205-587
Telefax 03641 205-551
Wolfgang. [email protected]
Kompetenz- und
Forschungsschwerpunkte:
- Betriebliche Informationssysteme,
- Elektronische Geschäfts-kommunikation
(EDI);
- Praxis-Projekte mit Unternehmen in
Thüringen
Prof. Dr. oec. publ. Martin Bösch
ABWL, insb. Finanzwirtschaft
Berufliche Tätigkeiten
- Leitung Trading für Derivate undRepos
- Leitung institutionalsales für Aktienprodukte
- GF einer Transaktionsbank
- Seit 2004 an der EAH Jena
EAH Jena
Carl-Zeiss-Promenade 2
07745 Jena
Telefon 03641 205-565
Telefax 03641 205-551
[email protected]
Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte
- Kapitalmärkte
- Unternehmensbewertung
- Bankbetriebswirtschaft
Prof. Dr. rer. pol. Günter Buerke
ABWL, insb. für marktorientierte
Unternehmensführung
Berufliche Tätigkeiten
- Marketingleiter Möbelindustrie
- Geschäftsführer Marketing und Vertrieb
Möbelindustrie
- Seit 1994 an der EAH Jena
EAH Jena
Carl-Zeiss-Promenade 2
07745 Jena
Telefon 03641 205-595
Telefax 03641 205-551
[email protected]
Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte
- Strategisches Marketing und Vertrieb
- Marktforschung und Marktsegmentierung
- Kommunikation und Multimedia
Prof. Dr. jur. Theodor Enders
Wirtschafts- und Arbeitsrecht
Berufliche Tätigkeiten
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Steuerrecht bis 1996
- Beratung im Gewerblichen Rechtsschutz
- Seit 1994 an der EAH Jena
Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Urheber- und Medienrecht
- Vertragsgestaltung und Mediation
EAH Jena
Carl-Zeiss-Promenade 2
07745 Jena
Telefon 03641 205-570
Telefax 03641 205-551
[email protected]
Dr. Luis Ephrosi
Management
Berufliche Tätigkeiten
- Vertretungsprofessur an der EAH Jena
Betriebswirt
- Beratender Betriebswirt und privater Dozent
EAH Jena
Carl-Zeiss-Promenade 2
07745 Jena
Telefon 03641 205-866
Telefax 03641 205-551
[email protected]
Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte
- Marketing
- allgemeine BWL
- internationale Projekte
Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Görg
Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht
Berufliche Tätigkeiten
- Befähigung zum Richteramt
- Rechtsanwalt und Unternehmensberater
- Seit 1999 an der EAH Jena
EAH Jena
Carl-Zeiss-Promenade 2
07745 Jena
Telefon 03641 205-571
Telefax 03641 205-551
[email protected]
Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte
- Zivil- und Wirtschaftsrecht
- Arbeits- und Sozialrecht
- Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Digitale Signaturen (Fraunhofer)
- Computer- und Onlinerecht
Prof. Dr. rer. pol. Heiko Haase
ABWL, insb. Gründungs- und
Innovationsmanagement
Berufliche Tätigkeiten
- Wiss. Assistent an der TU Ilmenau,
- Professor an der FH Worms
- Seit 2010 an der EAH Jena
EAH Jena
Carl-Zeiss-Promenade 2
07745 Jena
Telefon 03641 205-573
Telefax 03641 205-551
[email protected]
Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte
- Existenz- / Unternehmensgründung
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Innovationsmanagement
- Technologietransfer
- Gewerblicher Rechtsschutz
Prof. Dr. rer. pol. Hans Klaus
ABWL, insb. ext. Rechnungswesen
Berufliche Tätigkeiten
- Wiss. Assistent an der Julius-MaximiliansUniversität Würzburg und der RuhrUniversität Bochum
- Steuerberater
- Seit 1996 an der EAH Jena
Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte
- Handels- und Steuerbilanzrecht
- Internationale Rechnungslegung (IAS, USGAAP)
EAH Jena
Carl-Zeiss-Promenade 2
07745 Jena
Telefon 03641 205-579
Telefax 03641 205-551
[email protected]
Prof. Dr. oec. Heike Kraußlach
ABWL, insbes. Personalwesen
Berufliche Tätigkeiten
- Personalleiterin in Krankenhäusern (in
öffentlicher und privater Trägerschaft)
- Geschäftsbereichsleiterin
Personalmanagement des
Universitätsklinikums Jena
- Seit 2009 an der EAH Jena
EAH Jena
Carl-Zeiss-Promenade 2
07745 Jena
Telefon 03641 205-583
Telefax 03641 205-551
[email protected]
Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte
- Personalentwicklung
- Tarif- und Arbeitszeitfragen
- Führungskräftevergütung
Dipl.-Volkswirt Arndt Lautenschläger
Entrepreneurship
Berufliche Tätigkeit
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der EAH
Jena
EAH Jena
Carl-Zeiss-Promenade 2
07745 Jena
Telefon 03641 205-591
Telefax 03641 205-551
[email protected]
Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte
- Entrepreneurship Research
- Entrepreneurship Education
Prof. Dr. phil. Michael Mainka
Rechnungswesen / Controlling
Berufliche Tätigkeiten
- 2005-2010 Geschäftsführer der Isar Kliniken
GmbH
- Projektentwickler, Sanierungs- und
Restrukturierungsmanager für Kliniken und
ambulante Zentren
- Seit 2005 an der EAH
Tulpenstraße 19
82131 Gauting
Telefon 083 624095884
Telefax 089 62303284
[email protected]
Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte
- Modernes Krankenhausmanagement
- Betriebswirtschaftslehre im
Gesundheitswesen
Prof. Dr. rer. pol. Thomas Sauer
Volkswirtschaftslehre
Berufliche Tätigkeiten
- Wiss. Mitarbeiter und Projektleiter in der
internat. Wirtschaftsforschung
(Schwerpunkte: Osteuropa,
Technologietransfer, internationale
Finanzmärkte)
- Seit 2001 an der EAH Jena
Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte
- Weltwirtschaftliche Integration und
Transformation von Wirtschaftssystemen
EAH Jena
Carl-Zeiss-Promenade 2
07745 Jena
Telefon 03641 205-568
Telefax 03641 205-551
[email protected]
Prof. Dr. rer. pol. Guido A. Scheld
ABWL, insb. Rechnungswesen
Berufliche Tätigkeiten
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der
Universität Paderborn
- Leiter Controlling in der Möbelindustrie
- Seit 1995 an der EAH Jena
EAH Jena
Carl-Zeiss-Promenade 2
07745 Jena
Telefon 03641 205-582
Telefax 03641 205-551
[email protected]
Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte
- Moderne Kostenrechnungssysteme
- Controlling in mittelständischen
Unternehmen
Prof. Dr. Burkhard Schmager
BWL, insb. Produktionsmanagement
Berufliche Tätigkeiten:
- 1990-91: Oberingenieur am AB
Arbeitswissenschaft der TU HamburgHarburg
- 1991-94: Projektleiter in Mittelständischer
Unternehmensberatungsgesellschaft in HH
- - seit 1994Professor im FB WI
EAH Jena
Carl-Zeiss-Promenade 2
07745 Jena
Telefon 03641 205-910
Telefax 03641 205-901
[email protected]
Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte
- Produktionsorganisation;
- Qualitätsmanagement; Supply Chain
Management
- Logistiksysteme, Kennzahlensysteme,
- Betriebsdatenerfassung, ERP
Prof. Dr. rer. oec. Matthias-W. Stoetzer
Volkswirtschaftslehre
Berufliche Tätigkeiten
- Abteilungsleiter volkswirtschaftliches
Forschungsinstitut Bonn
- Seit 1996 an der EAH Jena
Kompetenz- und Forschungsschwerpunkte
- Marktstrukturen und Wettbewerbsprozesse
- Empirische Wirtschaftsforschung
EAH Jena
Carl-Zeiss-Promenade 2
07745 Jena
Telefon 03641 205-569
Telefax 03641 205-594
[email protected]
E-MAIL ZUGANG
Mit der Immatrikulation an der EAH Jena erhalten Sie unter anderem einen
vorläufigen Studentenausweis. Im ersten Abschnitt des Ausweises finden Sie Ihre
EAH-Zugangsdaten. Diese bestehen aus einer E-Mailadresse, einer User-ID sowie
einem Initialpasswort.
Allen Studierenden der EAH Jena wird mit der Immatrikulation ein elektronisches
Postfach auf dem zentralen Exchange Server der Hochschule eingerichtet. Dieses
Postfach ist mit der primären Emailadresse [email protected]
verknüpft.
Weiterhin ist das Postfach auch unter der Emailadresse [email protected]
erreichbar (Beispiel: [email protected]).
Ändern Sie bitte Ihr Initialpasswort so schnell wie möglich auf ein nur
Ihnen bekanntes Passwort. Verwenden Sie bitte dazu die Webseite
http://pwdchange.fh-jena.de, die von jedem PC der Hochschule erreichbar ist.
Wo muss ich mich einloggen?
Sie erreichen diesen Dienst unabhängig vom verwendeten Betriebssystem und
Standort (auch außerhalb des CampusNet) über die Webseite: http://owa.stud.fhjena.de.
Weiterleiten von Nachrichten an externe Postfächer (EAH E-Mail->Privat E-Mail)
Melden Sie sich am Portal http://owa.stud.fh-jena.de an. Klicken Sie in der rechten
oberen Ecke auf „Optionen“ und dann im Menü auf „Posteingangsregel erstellen…“
Wählen Sie „Neu…“. Im Drop-Down Menü „Wenn die Nachricht eintrifft“ wählen Sie
„[Auf alle Nachrichten anwenden]“.
Im Drop-Down Menü unter „Gehen Sie
folgendermaßen vor: wählen Sie „Nachricht umleiten an…“ Es öffnet sich das
Adressbuch. Sie könnten einen Empfänger aus dem Adressbuch auswählen, oder
ganz unten im „An ->“ die externe Emailadresse angeben an die Nachrichten
umgeleitet werden sollen. Klicken Sie auf „OK“ und anschließend auf „Speichern“.
Bestätigen Sie die Warnung mit „Ja“. Die neue Posteingangsregel ist sofort aktiv
und erscheint in der Liste der Regeln. Um sie zu deaktivieren müssen Sie das
Häkchen in der Regelliste entfernen oder die Regel löschen.
Hinweis: Wenn Sie die Regel so verfassen, werden alle eingehenden Nachrichten an
die externe Emailadresse umgeleitet und nicht in ihrem EAH Postfach gespeichert.
Soll jedoch eine Kopie erstellt und weitergeleitet werden, gehen Sie beim Erstellen
der Regel etwas anders vor und:
Klicken im Fenster „Posteingangsregeln“ und „neu“ zunächst auf „Weitere
Optionen…“. Im Drop-Down Menü unter „Gehen Sie folgendermaßen vor: “Wählen
Sie „Weiterleiten, umleiten oder Senden und dann „Nachricht weiterleiten an…“ die
externe Emailadresse angeben an die Nachrichten umgeleitet werden sollen. Klicken
Sie auf „OK“ und anschließend auf „Speichern“. Bestätigen Sie die Warnung mit
„Ja“. Die neue Posteingangsregel ist sofort aktiv und erscheint in der Liste der
Regeln. Um sie zu deaktivieren müssen Sie das Häkchen in der Regelliste entfernen
oder die Regel löschen.
Passwort vergessen - der Zugang funktioniert nicht?
Bitte wenden Sie sich an das SZI (ServiceZentrum Informatik) Raum 01.01.12/2
(Haus 1, 1. OG, Raumnr. 01.01.12/2)
E-Mail: [email protected] (bei Fragen zur Benutzerverwaltung und VPNAnträgen)
[email protected] (bei Fragen zur E-Mail-Nutzung)
LEHREPLATTFORM
Zu jedem Semester mit Präsenzzeiten erhalten Sie Lehrunterlagen. Diese
Unterlagen bekommen Sie nicht nur in Papierform, sondern die meisten Lehrinhalte
sind auch auf elektronischem Weg abrufbar. Während Ihres Studiums erhalten Sie
Zugriff auf die Lehreplattform der EAH (lehre.fh-jena.de).
Die Anmeldung zur Lehreplattform erfolgt mit Ihrer User-ID und dem Passwort,
welches Sie zur Immatrikulation erhalten haben. Anschließend können Sie sich Ihren
Studiengang und das gewünschte Modul heraussuchen. Eine Einführung in die
Benutzung der Plattform samt Einschreibeschlüssel für die einzelnen Module
erhalten Sie gesondert zum Semesterstart.
Im Rahmen Ihres Studiengangs finden Sie einen Ordner „Organisation und
Rechtliches.“ Dieser Ordner enthält neben der Studien- und Prüfungsordnung auch
die Präsenzzeitenpläne für das aktuelle und kommende Semester sowie die
Raumplanung. Hierauf können Sie jederzeit zugreifen, wenn Sie für Ihre
Terminplanung die Präsenzzeiten der folgenden Semester benötigen.
Neben der Lehreplattform gibt es noch eine zweite Plattform – Moodle – die ebenfalls
Lehrunterlagen enthält. Diese Plattform wird für die Lehrveranstaltungen von Prof.
Sauer genutzt. Die Bedienungsanleitung und den Einschreibeschlüssel erhalten Sie
ebenfalls gesondert.
ÜBERSICHT ÜBER DIE PRÄSENZZEITEN IM SOMMERSEMESTER 2016
1. Semester
Berufsbegleitender Masterstudiengang Master of Business Administration “General
Management” (kurz MBA GM) des Fachbereichs Betriebswirtschaft der EAH Jena, Standort
EAH Jena
Bitte beachten Sie, dass an Präsenztagen, an denen Sie nur eine Klausur schreiben,
keine Getränke und weiteres Catering bereitgestellt werden.
Weiterhin erfolgt kein Catering (Mittagessen) bei Vorlesungen/Präsenzzeiten am Samstag
bis 12:15 Uhr.
Datum
Wochentag
08.04.2016 Freitag
09.04.2016 Samstag
22.04.2016 Freitag
23.04.2016 Samstag
13.05.2016 Freitag
14.05.2016 Samstag
20.05.2016 Freitag
21.05.2016 Samstag
Block
Uhrzeit
Vorlesungsinhalt
Dozent
1
14:30 - 16:00 Uhr
Einführungsveranstaltung
Prof. Dr. Enders
2
16:15 - 17:45 Uhr
V1.3 Vertragsverhandlung
Prof. Dr. Enders
3
18:00 - 19:30 Uhr
und Mediation
1
09:00 - 10:30 Uhr
V1.3 Vertragsverhandlung
2
10:45 - 12:15 Uhr
und Mediation
3
13:00 - 14:30 Uhr
1
14:30 - 16:00 Uhr
2
16:15 - 17:45 Uhr
3
Prof. Dr. Enders
LV 3.1 Qualitätsmanagement
Prof. Dr. Schmager
18:00 - 19:30 Uhr
LV 1.1 Wissenschaftstheorie
Prof. Dr. Klaus
1
09:00 - 10:30 Uhr
LV 1.1 Wissenschaftstheorie
Prof. Dr. Klaus
2
10:45 - 12:15 Uhr
der Betriebswirtschaft
3
13:00 - 14:30 Uhr
2
16:15 - 17:45 Uhr
V1.2 Kreativität und
3
18:00 - 19:30 Uhr
Unternehmertum
1
09:00 - 10:30 Uhr
V1.2 Kreativität und
2
10:45 - 12:15 Uhr
Unternehmertum
3
13:00 - 14:30 Uhr
V3.2 Logistik- und
4
14:45 - 16:15 Uhr
Prozessmanagement
1
14:30 - 16:00 Uhr
V4.1 Controlling
Prof. Dr. Scheld
2
16:15 - 17:45 Uhr
3
18:00 - 19:30 Uhr
V2.1 Arbeitsrecht für FK
Prof. Dr. Görg
1
09:00 - 10:30 Uhr
V4.1 Controlling
Prof. Dr. Scheld
2
10:45 - 12:15 Uhr
3
13:00 - 14:30 Uhr
V2.1 Arbeitsrecht für
Prof. Dr. Görg
4
14:45 - 16:15 Uhr
Führungskräfte
Lautenschläger
Lautenschläger
Prof. Dr. Haase
27.05.2016 Freitag
1
14:30 - 16:00 Uhr
V2.2 Personalentwicklung
Prof. Dr. Kraußlach
2
16:15 - 17:45 Uhr
V4.2 Unternehmensführung
Prof. Dr. Mainka
3
18:00 - 19:30 Uhr
1
09:00 - 10:30 Uhr
V2.2 Personalentwicklung
Prof. Dr. Kraußlach
2
10:45 - 12:15 Uhr
3
13:00 - 14:30 Uhr
V4.2 Unternehmensführung
Prof. Dr. Mainka
4
14:45 - 16:15 Uhr
1
14:30 - 16:00 Uhr
V2.3 Internationales
Prof. Dr. Kraußlach
2
16:15 - 17:45 Uhr
Personalmanagement
3
18:00 - 19:30 Uhr
11.06.2016 Samstag
1
09:00 - 11:00 Uhr
Klausur M3
Prof. Dr. Haase
18.06.2016 Samstag
1
09:00 - 11:00 Uhr
Klausur M4
Prof. Dr. Scheld
25.06.2016 Samstag
1
09:00 - 11:00 Uhr
Klausur M2
Prof. Dr. Kraußlach
28.05.2016 Samstag
10.06.2016 Freitag
Ansprechpartner: Prof. Dr. Guido A. Scheld, EAH Jena, FB BW, [email protected]
Stand: 8.10.2015
STUDIEN- UND PRÜFUNGSPLAN
Modul- bzw. LV-bezeichnung
Dozent
Sem. 1
PS
CP
Sem.2
PS
M1 Betriebswirtschaftliche Methodenlehre
Enders
LV 1.1 Technik des wirtschaftswissenschaftlichen Arbeitens
Sauer
8
5
LV 1.2 Kreativität und Unternehmertum
Lautenschläger
8
0,5
LV 1.3 Vertragsverhandlung und Mediation
Enders
10
0,5
M2 Personalwirtschaft
Kraußlach
LV 2.1 Arbeitsrecht für Führungskräfte
Görg
6
2
LV 2.2 Personalentwicklung
Kraußlach
6
2
LV 2.3 Internationales Personalmanagement
Kraußlach
6
2
M3 Organisationsmanagement
Haase
LV 3.1 Qualitätsmanagement
Schmager
4
3
LV 3.2 Logistik- und Prozessmanagement
Haase
4
3
M4 Unternehmenssteuerung
Scheld
LV 4.1 Controlling
Scheld
8
3
LV 4.2 Unternehmensführung
Mainka
8
3
M5 Marktorientierte Unternehmensführung
Buerke
LV 5.1 Basic and Advanced Marketing Techniques
Buerke
8
LV 5.2 International Marketing
Buerke
8
M6 Rechnungslegung und Steuerrecht
Klaus
LV 6.1 Steuerrecht für Führungskräfte
Klaus
6
LV 6.2 International Accounting (IAS/IFRS)
Klaus
6
LV 6.3 Konzernrechnungslegung
Scheld
6
M7 Wirtschaftsrecht
Enders
LV 7.1 Wirtschaftsrecht für Führungskräfte
Görg
8
LV 7.2 Gewerblicher Rechtsschutz
Enders
8
M8 Business and Economy
Stoetzer
LV 8.1 Microeconomics of Market Processes
Stoetzer
8
LV 8.2 Macroeconomic Environment of Business Decisions
Sauer
8
M9 Finanzwirtschaft
Bösch
LV 9.1 Unternehmensbewertung
Bösch
LV 9.2 Internationales Finanzmanagement
Bösch
M10 Business Information Management
Bernartz
LV 10.1 Projektmanagement
Bernartz
LV 10.2 Informationsmanagement
Mainka
M11 General Management
Stoetzer
LV 11.1 Strategisches Management
Ephrosi
LV 11.2 Internationales Management
Stoetzer
LV 11.3 Interkulturelle Wirtschaftskommunikation
Haase
M12 Masterthesis inkl. Kolloquium
Summe der Präsenzstunden und Credit Points
68
24
66
d Insgesamt
d l
d Rahmen
d
ddes Studiums Leistungen im Umfang von 90 CP erbracht werden.
Anmerkung:
müssen im
Legende:
PS
CP
Präsenzzeit in h
Credit Points
CP
Sem. 3
PS
CP
Sem.4
PS
CP
Summe
CP
6
6
6
6
6
3
3
6
2
2
2
6
3
3
6
3
3
24
8
8
3
3
8
8
3
3
8
8
4
3
3
3
52
21
6
6
9
2
2
21
21
21
90
Teilnahme
Präsenzveranstaltung
fakultativ
Pflicht
Pflicht
fakultativ
fakultativ
fakultativ
fakultativ
fakultativ
fakultativ
fakultativ
fakultativ
fakultativ
fakultativ
fakultativ
fakultativ
fakultativ
fakultativ
fakultativ
fakultativ
fakultativ
fakultativ
fakultativ
fakultativ
fakultativ
fakultativ
fakultativ
Prüfungsart und -dauer
Seminararbeit
Seminararbeit
Klausur 120 Min.
Klausur 120 Min.
Klausur 120 Min.
Klausur 120 Min.
Klausur 120 Min.
Klausur 120 Min.
Klausur 60 Min. + Seminararbeit
Klausur
Seminararbeit
Klausur 120 Min.
Klausur 120 Min.
Klausur 180 Min.
Abschlussarbeit
MODUL 1: BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE METHODENLEHRE
LV 1.1 Technik des wirtschaftswissenschaftlichen Arbeitens
LV 1.2 Kreativität und Unternehmertum
LV 1.3 Vertragsverhandlung und Mediation
Die Studierenden werden in die Lage versetzt, die modernen Methoden wirtschaftswissenschaftlichen
Arbeitens eigenständig anzuwenden, klassische Fehler zu vermeiden und Auswege aus
Problemlagen zu finden. Darüber hinaus werden die Studierenden für eine problemorientierte
Sichtweise ihrer betriebswirtschaftlichen Umwelt sensibilisiert und trainiert mit Hilfe von Kreativitätsund Mediationstechniken neue Geschäftsideen und Lösungsansätze zu erarbeiten. Durch die
Auseinandersetzung mit dem Thema der Vertragsverhandlung lernen die Studierende ihre
betrieblichen Verhältnisse ausgehend von der Informationsgewinnung bis hin zur Erfüllungs- und
Risikoplanung mit Mitteln und in den Grenzen des Rechts zu gestalten.
MODUL 2: PERSONALWIRTSCHAFT
LV 2.1 Arbeitsrecht für Führungskräfte
LV 2.2 Personalentwicklung
LV 2.3 Internationales Personalmanagement
Das Modul „Personalwirtschaft“ zeigt, wie der Prozess der Personalentwicklung abläuft und mit
welchen Methoden und Maßnahmen erfolgreiche Personalentwicklung durchgeführt werden kann (LV
2.2). Weiterhin
wird
aufgezeigt,
welche
Herausforderungen an das
internationale
Personalmanagement aufgrund der Besonderheiten hinsichtlich der Internationalisierungsstrategien in
allen Feldern des Personalmanagements gestellt werden (LV 2.3).
Die Veranstaltung zum Arbeitsrecht (LV 2.1) beinhaltet vorrangig das sog. Individualarbeitsrecht. Es
umfasst, neben einer grundsätzlichen Einführung in die Materie, insbesondere Fragen der
Begründung und des Inhalts von Arbeitsverhältnissen, Probleme der Leistungsstörungen im
Arbeitsverhältnis und Probleme bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Grundzüge des
Arbeitsschutzrechtes runden das Individualarbeitsrecht ab. Weiterhin ist Inhalt der Lehrveranstaltung
das bei Arbeitsstreitigkeiten äußerst praxisrelevante Recht der Arbeitsgerichtsbarkeit. Ein weiterer
Bestandteil der Lehrveranstaltung befasst sich mit den Grundlagen des sog. kollektiven Arbeitsrechts.
MODUL 3: ORGANISATIONSMANAGEMENT
LV 3.1 Qualitätsmanagement
LV 3.2 Logistik- und Prozessmanagement
Das Modul „Organisationsmanagement“ (LV 3.1) zeigt in Teil 1 die Bedeutung von Qualität und
Qualitätsmanagement als Unternehmensziel und Führungsaufgabe. Neben der Darstellung wichtiger
Methoden, Werkzeuge und Normen des Qualitätsmanagements kommt dem Total Quality
Management ein wesentlicher Stellenwert zu. Darüber hinaus werden grundlegende Kenntnisse zur
Einrichtung, Erhaltung und Dokumentation von Qualitätsmanagementsystemen vermittelt.
In Teil 2 des Moduls (LV 3.2) werden die grundlegenden Aspekte und Leistungen des Logistik- und
Prozessmanagements dargelegt. Nach einer Einführung in die Funktionsbereiche der Logistik bilden
die Analyse und Optimierung unternehmensübergreifender Wertschöpfungsketten einen Schwerpunkt
der Veranstaltung. Des Weiteren folgen Ausführungen zum Logistikcontrolling sowie zur
Internationalität des Logistikgeschäftes.
MODUL 4: UNTERNEHMENSSTEUERUNG
LV 4.1 Controlling
LV 4.2 Unternehmensführung
Das Modul „Unternehmenssteuerung“ besteht aus zwei Veranstaltungen. Die erste Veranstaltung
heißt „Controlling“ (LV 4.1) und behandelt die Grundzüge des Controllings im Allgemeinen und gibt
einen Überblick über ausgewählte Instrumente des operativen und strategischen Controllings im
Besonderen. Der Zuhörer bzw. Leser kann sich ohne Vorwissen mit dem umfangreichen Fachgebiet
des Controllings vertraut machen oder aber bestehendes Wissen vertiefen und erweitern; lediglich
allgemeine Kenntnisse aus dem Bereich des externen und internen Rechnungswesens werden
vorausgesetzt. Im Vordergrund steht das Bemühen, die vielfältigen und oft komplexen Sachverhalte
und Zusammenhänge auf einfache und anschauliche Art und Weise darzustellen. Infolgedessen
werden keine funktions- oder branchenspezifischen Probleme des Controllings behandelt. Im
Vordergrund steht das ganzheitliche Unternehmenscontrolling.
Die zweite Veranstaltung lautet „Unternehmensführung“ (LV 4.2) und behandelt die Grundzüge der
Unternehmensführung. Vorgestellt werden die wichtigsten Führungstheorien, -ansätze und -stile. Der
Teilnehmer erhält einen Überblick über die Strategien, mit denen die Führungskräfte den
Herausforderungen des Wettbewerbs begegnen. Die enge inhaltliche und methodische Verbindung
zwischen Unternehmensführung und Controlling wird durch die Vorstellung der wichtigsten
Instrumente und Methoden der operativen und strategischen Unternehmensführung deutlich.
MODUL 5: MARKTORIENTIERTE UNTERNEHMENSFÜHRUNG
LV 5.1 Basic and Advanced Marketing Techniques
LV 5.2 International Marketing
Das Modul „Marktorientierte Unternehmensführung“ zeigt Grundlagen des Marketings und
Besonderheiten des Internationalen Marketings auf.
Anhand des Marketing-Managementprozesses und unterstützt durch Praxisbeispiele werden Ziele,
Zielgruppen, Strategien, Analysewerkzeuge und Instrumente zur Umsetzung nationaler und
internationaler Marketingaufgaben vermittelt.
MODUL 6: RECHNUNGSLEGUNG UND STEUERRECHT
LV 6.1 Steuerrecht für Führungskräfte
LV 6.2 International Accounting (IAS/IFRS)
LV 6.3 Konzernrechnungslegung
Das Modul „Rechnungslegung und Steuerrecht“ besteht aus drei Veranstaltungen. Die
Lehrveranstaltung „Steuerrecht für Führungskräfte“ (LV 6.1) hat zum Ziel den Studierenden die
wesentlichen
für
unternehmerische
Entscheidungen
relevanten
steuerrechtlichen
Rahmenbedingungen zu vermitteln sowie deren betriebswirtschaftliche Auswirkungen aufzuzeigen.
Die Studierenden sollen die Kompetenz erwerben, die Relevanz steuerlicher Regelungen für
unternehmerische Entscheidungen zu erkennen und umgekehrt. Die zweite Veranstaltung heißt
„International Accounting“ (LV 6.2). Die Wissensvermittlung in dieser Lehrveranstaltung erfolgt nach
einer kurzen theoretischen Einführung anhand von Fällen. Die Studierenden werden vom Dozenten
vorbereitete Fälle eigenständig lösen und die Lösung begründen und gegen Einwände von
Kommilitonen und Dozenten vertreten. Die Fälle selbst beinhalten die zentralen Unterschiede
zwischen der nationalen Rechnungslegung und der Rechnungslegung nach IAS/IFRS. Die
Veranstaltung „Konzernrechnungslegung“ (LV 6.3) wurde mit dem Ziel konzipiert, Fern-Studierenden
des 2. Semesters den Einstieg in die Rechnungslegung der Konzerne zu erleichtern. Der Leser bzw.
Zuhörer kann sich ohne Vorwissen mit dem schwierigen Fachgebiet der Konzernrechnungslegung
vertraut machen oder aber bestehendes Wissen vertiefen und erweitern; lediglich allgemeine
Kenntnisse aus dem Bereich der Jahresabschlusserstellung werden vorausgesetzt.
MODUL 7: WIRTSCHAFTSRECHT
LV 7.1 Wirtschaftsrecht für Führungskräfte
LV 7.2 Gewerblicher Rechtsschutz
Das Modul „Wirtschaftsrecht“ wurde speziell für Studierende des MBA- Fernstudienganges des
Fachbereichs Betriebswirtschaftslehre entwickelt. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt
werden, sich auch ohne spezielle Vorkenntnisse als Leser bzw. als Zuhörer den Stoff erarbeiten zu
können. Wünschenswert wären Grundkenntnisse des zivilen und öffentlichen Wirtschaftsrechts,
insbesondere des Bürgerlichen Rechts. Sie sind jedoch nicht Bedingung für das Verständnis der
Materie.
Das Modul beschäftigt sich, überwiegend anhand praktischer Beispiele, Fälle und Aufgaben,
insbesondere mit speziellen Themen aus dem Bereich des Bürgerlichen Rechts, wie etwa der sog.
Rechtsgeschäftslehre, dem Vertrags- und Schuldrecht, dem Schadensersatzrecht u.a. Weiterhin
werden für die Praxis von Führungskräften relevante Themen aus dem Handels- und
Gesellschaftsrecht, wie etwa die Geschäftsführerhaftung, sowie aus dem Gewerberecht und dem
gewerblichen Rechtsschutz behandelt.
Weiterhin geht es inhaltlich um die Erarbeitung von Verträgen aus Sicht von Führungskräften, wobei
ein besonderes Gewicht auf die Lizenzverträge gelegt wird.
MODUL 8: BUSINESS AND ECONOMY
LV 8.1 Microeconomics of Market Processes
LV 8.2 Macroeconomics of Environment of Business Decisions
Die Studierenden erhalten im ersten Teil (LV 8.1) einen Einblick in das Zusammenwirken von Angebot
und Nachfrage auf einem Markt. Unterschiedliche Marktergebnisse bei Konkurrenz, im Oligopol und
Monopol werden analysiert und Probleme des Marktversagens untersucht. Der zweite Teil (LV8.2)
beschäftigt sich mit zentralen gesamtwirtschaftlichen Größen und Zusammenhängen bei kurzfristiger
Betrachtung: Bruttonationaleinkommen, gesamtwirtschaftliches Angebot und Nachfrage, IS-LMModell; sowie der Erfassung der Gesamtwirtschaft bei mittelfristiger Analyse: Arbeitslosigkeit, AS-ADModell, Phillipskurve und Inflation. Abschließend wird ein Einblick in die Außenwirtschaftsbeziehungen
gegeben (hinsichtlich der EU und im internationalen Kontext).
MODUL 9: FINANZWIRTSCHAFT
LV 9.1 Unternehmensbewertung
LV 9.2 Internationales Finanzmanagement
In der Veranstaltung „Unternehmensbewertung“ (LV 9.1) werden die bestehenden Bewertungsansätze
dargestellt, interpretiert und angewendet. Ferner wird die Rolle des Fremdkapitals zur Erhöhung des
Unternehmenswerts beleuchtet.
In der zweiten Veranstaltung „Internationales Finanzmanagement“ (LV 9.2) werden die wesentlichen
Gründe für die Internationalisierung von Unternehmungen erläutert. Der Studierende wird dabei mit
den betriebswirtschaftlichen Ansätzen zur Erklärung der Globalisierung vertraut gemacht. Darüber
hinaus werden die wesentlichen Typen von Währungsrisiken und deren Hedgingmöglichkeiten
dargestellt und diskutiert.
MODUL 10: BUSINESS INFORMATION MANAGEMENT
LV 10.1 Projektmanagement
LV 10.2 Informationsmanagement
Das Modul „Business Information Management“ besteht aus zwei Veranstaltungen, namentlich
„Projektmanagement“ und „Informationsmanagement“.
Unsere Wirtschaftswelt wird immer komplexer. Unternehmen stehen zunehmend im globalen
Wettbewerb. Produkte werden in kürzeren Abständen durch neuere ersetzt. Märkte schwanken,
brechen zusammen und neue entstehen. Ein wirksames Instrument zur Bewältigung derartiger
komplexer Aufgaben ist das Projektmanagement, welches in der ersten Veranstaltung (LV 10.1)
vorgestellt wird.
Die meisten Prozesse des Unternehmens dienen heute weniger dem Bearbeiten von materiellen
Objekten, sondern dem Beschaffen, Verarbeiten, Verwalten und Kommunizieren von Informationen.
Die Prozesse werden zunehmend komplexer. Konkret heißt das, Unternehmen müssen
Informationsmanagement betreiben, um die Governance der Informationsverarbeitung zu
gewährleisten. Mit dem strategischen und operativen Informationsmanagement beschäftigt sich die
zweite Veranstaltung „Informationsmanagement“(LV 10.2).
MODUL 11: GENERAL MANAGEMENT
LV 11.1 Strategisches Management
LV 11.2 Internationales Management
LV 11.3 Interkulturelle Wirtschaftskommunikation
Das Modul konzentriert sich auf die allgemeinen und grundlegenden Aspekte des strategischen und
internationalen Managements sowie der interkulturellen Kommunikation. Die Verbindung der
Veranstaltungen „Strategisches Management“, „Internationales Management“ und „Interkulturelle
Kommunikation“ und die Auswahl der Inhalte verbinden den betriebswirtschaftlichen mit dem
sozialwissenschaftlichen und dem interkulturellen Ansatz. Die interkulturelle Kommunikationsfähigkeit
wird dabei als eine wichtige Qualifikation betrachtet, über die gerade international tätige Manager
verfügen sollten. Dies impliziert eine Öffnung der Managementlehre für Erkenntnisse
sozialwissenschaftlicher und interkultureller Disziplinen, z.B. Organisationspsychologie und soziologie. Nicht die Abgrenzung der Teildisziplinen sondern das interdisziplinäre Zusammenwirken
steht im Vordergrund. Dennoch steht die ökonomische Ausrichtung im Zentrum der Betrachtung.
Die eingefügten Praxisbeispiele, Anwendungsfälle und Fallstudien sollen verdeutlichen, wie die
zunächst mehr oder weniger theoretisch dargestellten Aspekte und Ansätze konkrete Fragen und
Probleme des strategischen und internationalen sowie interkulturellen Managements lösen können.
THOSKA-KARTE
Mit der Immatrikulation an der EAH Jena erhalten Sie von uns eine personalisierte
Thoska-Karte (Thüringer Hochschul- und Studentenwerkskarte). Diese hat folgende
Funktionen:
•
Studentenausweis
•
Semesterticket
•
Benutzerausweis für die Bibliothek
•
Kopierausweis
•
Bezahlfunktion in Mensa und Cafeteria
•
Parkberechtigungsausweis
•
Validierung (Aktualisierung der Gültigkeitsdauer)
•
Adressänderung am Selbstbedienungs-Terminal
•
Bescheinigungsdruck am Selbstbedienungs-Terminal
•
Zugang zu Pools und Laboren
Die einmal erhaltene Thoska begleitet Sie über Ihre gesamte Studienzeit an der
Ernst-Abbe-Hochschule Jena. Studierende müssen die Gültigkeit ihrer Thoska jedes
Semester am Selbstbedienungs-Terminal selbständig aktualisieren. Auf dem unteren
Teil der Karte befindet sich ein wiederbeschreibbarer Bereich. Nach Ihrer
Rückmeldung können Sie diesen Bereich bei Nutzung der SelbstbedienungsTerminals mit dem jeweils aktuellen Gültigkeitsende und den Studiengangsdaten neu
beschreiben lassen (Validierung).
Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, Ihre Karte vor Ort zu validieren, kontaktieren
Sie bitte JenALL. Die Validierung kann nach Zusendung der Thoska-Karte durch
JenALL vorgenommen werden.
ZUSAMMENSETZUNG DER STUDIENKOSTEN / RÜCKMELDUNG ZUM
NÄCHSTEN SEMESTER
Als
immatrikulierte
Studierende
des
berufsbegleitenden
Masterstudiengangs
„Business Administration (MBA)“ erhalten Sie jedes Semester zwei verschiedene
Rechnungen:
1. Eine
Aufforderung
Studentensekretariat
zur
Zahlung
der
EAH
des
Jena,
Semesterbeitrags
versandt
durch
durch
JenALL.
das
Diese
Zahlungsaufforderung erhalten Sie zum einen über Ihr studentisches Postfach
als auch postalisch. Die Begleichung des geforderten Betrages gilt gleichzeitig
als Rückmeldung für das folgende Semester und ist zwingend vor dem
jeweiligen Start des Semesters zu bezahlen. Die Zusendung der Rechnung
erfolgt im Dezember bzw. Mai.
2. Eine Rechnung (Studiengebühr) durch die EAH Jena (für JenALL e.V.).
Diese Rechnung erhalten Sie an Ihre private E-Mailadresse. Die Zusendung
der Rechnung erfolgt i.d.R. im Juli bzw. Januar.
WIE SETZEN SICH DIE KOSTEN FÜR DAS STUDIUM ZUSAMMEN?
Das
Studienentgelt
für
immatrikulierte
Studierende
des
berufsbegleitenden
Masterstudiengangs „Business Administration (MBA)“ beträgt insgesamt 10.900,00
€.
Das Studienentgelt ist gemäß folgender Aufstellung zu zahlen und wird jeweils zu
Beginn des Studiensemesters fällig.

Semester 1: 3.250,00 €

Semester 2: 3.250,00 €

Semester 3: 3.250,00 €

Semester 4: 1.150,00 €
Demnach wird der im jeweiligen Semester gültige Semesterbeitrag gesondert durch
das Servicezentrum für Studentische Angelegenheiten der EAH Jena, vor
Semesterbeginn, in Rechnung gestellt und per Zahlungsaufforderung an die
studentische E-Mail-Adresse (Zugang über: https://owa.fh-jena.de) und an die
angegebene Rechnungsadresse des Studierenden gesandt. Der Differenzbetrag
zum Studienentgelt wird in einer zweiten Rechnung erfasst und durch JenALL an den
Studierenden übermittelt. Die Nichtzahlung einer der beiden Rechnungen entbindet
nicht von der Zahlungsverpflichtung der anderen Rechnung.
PRÜFUNGSTERMINE / PRÜFUNGSABLAUF / BENOTUNG
Während des Studiums erhalten Sie für die Absolvierung der einzelnen
Lehrveranstaltungen bzw. Module eine Note. In den meisten Fällen wird als
Abschluss eines Moduls eine Klausur geschrieben, welche den Inhalt der
absolvierten Einzellehrveranstaltungen umfasst. Besteht ein Modul zum Beispiel aus
drei Lehrveranstaltungen, werden diese drei (Teil-)Klausuren zu einer Modulnote
zusammengefasst. Wichtig ist hierbei, dass Sie zum Bestehen des Moduls
mindestens 50% der Gesamtpunktzahl erreichen müssen.
Nach dem Korrigieren der Klausuren erhält JenALL die Notenliste durch das
Prüfungsamt. Ihre Note wird Ihnen anschließend per E-Mail mitgeteilt. Sollten Sie
eine Übermittlung der Note per E-Mail nicht wünschen, so sprechen Sie uns bitte an.
Wenn Sie für sich oder Ihren Arbeitgeber einen offiziellen Notenausdruck benötigen,
so setzen Sie sich bitte mit dem Prüfungsamt des Fachbereichs Betriebswirtschaft /
Maschinenbau (Kontaktdaten finden Sie in dieser Broschüre) in Verbindung.
Regulär erhält JenALL nur die Modulnote und nicht die die Bewertungen der
einzelnen Teilklausuren. Sollten Sie Einblick in die Einzelbewertungen bzw.
Teilklausuren nehmen wollen, sprechen Sie am besten den jeweiligen Dozenten an.
Die Prüfungstermine für die einzelnen Module können Sie den jeweiligen
Präsenzplänen entnehmen. In der Regel findet eine Modulprüfung nur einmal statt;
eine Wiederholungsklausur- bzw. prüfung ist nicht vorgesehen. Sollten Sie einmal
eine Prüfung nicht bestanden haben, können Sie also die Prüfung ein Jahr später im
Rahmen des nächsten Matrikels wiederholen. Einzelne Dozenten bieten jedoch eine
Nachholklausur oder mündliche Nachprüfung an. Über diese Sondertermine werden
Sie per E-Mail durch uns informiert.
Sie brauchen sich für Prüfungen weder an- noch abmelden. Ein Nichterscheinen zu
einem regulären Prüfungstermin bedeutet nicht, dass die Prüfung im ersten Versuch
nicht bestanden wurde. Es entstehen Ihnen also keine Nachteile bei der Benotung.
Die schriftlichen Prüfungen finden in der Regel in der zweiten Etage im Haus 1 der
Ernst-Abbe-Hochschule statt. Gehen Sie hierfür zuerst in die erste Etage des Hauses
5 und laufen über die Brücke (über der Carl-Zeiss-Promenade) hinweg in das Haus
1. Dort finden Sie nur wenige Meter entfernt die Klausurräume.
Bitte bringen Sie zu den Klausuren Ihren Personalausweis und die Thoska mit.
Bringen Sie sich immer Stifte zum Schreiben mit. Weiterhin können Sie ein Lineal
und einen nicht programmierbaren Taschenrechner mitbringen. Bitte achten Sie
darauf, ob diese Hilfsmittel während der Klausur zugelassen sind. Einen Hinweis
dazu finden Sie auf dem Deckblatt der Klausur.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen einer Prüfung keine Getränke o. ä. zur
Verfügung gestellt werden.
WILLKOMMEN IN JENA
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
Stadtplan Jena
Übernachtungsmöglichkeiten
Anfahrtsplan Hochschule
Parkplätze
Campusplan
Netzplan Jena/Geltungsbereich
Semesterticket
Fahrpläne
Markt 16 . 07743 Jena . Tel. 03641 49-8050 . Fax 03641 49-8055 . [email protected] . www.jenatourismus.de
Jan – Mrz Mo – Fr 10 – 18 Uhr Sa 10 – 15 Uhr . Apr – Dez Mo – Fr 10 – 19 Uhr Sa, So 10 – 16 Uhr
Ganzjährig Feiertage von 10 – 16 Uhr geöffnet . Schließtage: Neujahr, Karfreitag, 1. Mai, 1. Weihnachtsfeiertag
JENA TOURIST-INFORMATION
8
15
20
28
10
6
12
2
11
9
23
7
24
13
3
16
27
19
25
21
26
5
18
gudman.de
4
1
Antikensammlungen
2
Botanischer Garten
3
Collegium Jenense
4
Ernst-Abbe-Denkmal
5
Ernst-Haeckel-Haus
6
Goethe-Gedenkstätte
7
Grüne Tanne
8
Imaginata
9
JenTower/Aussichtsplattform
10
Johannisfriedhof und
Friedenskirche
11
Johannistor & Pulverturm
12
Johanneskirche / Pfarrkirche
St. Johannes Baptist
13
Markt mit Hanfried und
Historischem Rathaus
14
Mineralogische Sammlung
15
Museum 1806, Jena-Cospeda
16
Optisches Museum
17
Paradies / Volkspark Oberaue
18
Phyletisches Museum
19
Romantikerhaus
20
Schillerkirche
21
Schillers Gartenhaus
22
Schott GlasMuseum & Villa
23
Stadtkirche St. Michael
24
Stadtmuseum und
Kunstsammlung Jena
25
Theaterhaus
26
Volksbad Jena
27
Volkshaus Jena
28
Zeiss-Planetarium Jena
SAALE
Saale-Radwanderweg
Radweg Thüringer Städtekette
14
Thüringer Mühlenradweg
1
22
Thüringer Kirchenradweg
17
Wanderweg SaaleHorizontale
i
Jena Tourist-Information
Die Öffnungszeiten an Feiertagen erfahren Sie in der Jena Tourist-Information,
im Veranstaltungskalender JenaSaaleland oder in den einzelnen Einrichtungen.
MUSEEN UND SEHENSWÜRDIGKEITEN
28 ZEISS-PLANETARIUM JENA
Am Planetarium 5, Tel. 03641 885488
www.planetarium-jena.de
19
ROMANTIKERHAUS
Unterm Markt 12a, Tel. 03641 498249
www.romantikerhaus.jena.de
1 ANTIKENSAMMLUNGEN
Carl-Pulfrich-Str. 2, Tel. 03641 944829
www.uni-jena.de
Mit der einmaligen digitalen Laser-Ganzkuppelprojektion zeigt das dienstälteste Planetarium der Welt ein
abwechslungsreiches Programm für die ganze Familie.
Das ehemalige Wohnhaus des Philosophen Johann Gottlieb Fichte beherbergt heute das Museum der deutschen
Frühromantik.
Die Universitätssammlung zeigt Objekte aus klassischantiken Kunstlandschaften z. T. aus dem 1846
gegründeten Archäologischen Museum.
Vorführungen Di – So und nach Vereinbarung
Di – So 10 bis 17 Uhr
Mi, Sa 14 bis 17 Uhr und nach Vereinbarung
21 SCHILLERS GARTENHAUS
Schillergässchen 2, Tel. 03641 931188
www.uni-jena.de/gartenhaus
18
PHYLETISCHES MUSEUM
Vor dem Neutor, Tel. 03641 949180
www.phyletisches-museum.uni-jena.de
15
Wohnhaus, Gartenzinne und Küchenhäuschen können
besichtigt werden. Im Garten steht der alte Steintisch,
an dem Schiller und Goethe oft saßen.
Das von Ernst Haeckel begründete Museum ist eine
weltweit einzigartige Institution, in der die Entwicklung
des Lebens anschaulich dargestellt wird.
Ausstellung zur Schlacht bei Jena & Auerstedt zwischen
napoleonischen & preußischen Truppen am 14.10.1806.
Di – So 11 bis 17 Uhr (Nov – Mrz So geschlossen)
Mo – So 9 bis 16.30 Uhr
6 GOETHE-GEDENKSTÄTTE
Fürstengraben 26, Tel. 03641 949009
www.uni-jena.de
5 ERNST-HAECKEL-HAUS
Berggasse 7, Tel. 03641 949506
www.ehh.uni-jena.de
Ehemaliges Inspektorhaus des Botanischen Gartens.
Die Gedenkstätte erinnert an Goethes akademisches
und naturwissenschaftliches Wirken in Jena.
Im Wohnhaus des Zoologen Ernst Haeckel, der „Villa
Medusa“, wird dessen Leben und Wirken dargestellt. Das
Arbeitszimmer ist im ursprünglichen Zustand erhalten.
Mi – So 11 bis 15 Uhr (Apr – Okt)
Einlass: Di – Fr jeweils 10, 11.30, 14, 15.30 Uhr
16 OPTISCHES MUSEUM
Carl-Zeiß-Platz 12, Tel. 03641 443165
www.optischesmuseum.de
24
Die Ausstellung macht die Geschichte optischer Instrumente erlebbar – mit der historischen Zeiss-Werkstatt
von 1866 bis zur weltraumerprobten Kamera.
Sie erleben die Jenaer „Sieben Wunder“, einen begehbaren
Himmelsglobus, die Geschichte von „Schwarz-Rot-Gold“
oder eine der profiliertesten Galerien Mitteldeutschlands.
Di – Fr 10 bis 16.30 Uhr, Sa 11 bis 17 Uhr
Di, Mi, Fr 10 bis 17 Uhr, Do 15 bis 22 Uhr, Sa, So 11 bis 18 Uhr
2 BOTANISCHER GARTEN
Fürstengraben 26, Tel. 03641 949274
www.uni-jena.de
22
SCHOTT GLASMUSEUM & SCHOTT VILLA
Otto-Schott-Str. 13, Tel. 03641 6815775 (GlasMuseum)
Tel. 03641 6815754 (Villa)
www.schott.com/museum
Schott GlasMuseum: multimediale Ausstellung zur Geschichte des „Jenaer Glases“. Schott Villa: Präsentation
zum Leben Otto Schotts im ehemaligen Wohnhaus.
Mo – So 10 bis 19 Uhr (Apr – Okt)
Mo – So 10 bis 18 Uhr (Nov – Mrz)
eingeschränkt zugänglich
voll zugänglich
WC eingeschränkt zugänglich
Di – Fr 13 bis 17 Uhr und nach Vereinbarung
WC voll zugänglich
Aufzug voll zugänglich
Personenaufzug vorhanden
Behindertenparkplätze
Mensa, Philosophenweg 20 und Abbeanum, Fröbelstieg 1, Bauhaus-Folgearchitektur | Ernst-Abbe-Platz/
Campus mit Skulpturen von Frank Stella, dem ersten
Hochhaus in Deutschland und Goethe Galerie | Villa
Rosenthal, Mälzerstr. 11, denkmalgeschützte Villa,
wechselnde Ausstellungen
Die Jena Tourist-Information hat ihr Domizil in einem
der ältesten Häuser am Jenaer Markt. Das liebevoll restaurierte Haus mit seiner imposanten Glasfassade und
dem lichtdurchfluteten Atrium dient heute als Informations- und Kommunikationszentrum zu Geschichte,
Gegenwart und Zukunft der Wissenschaftsstadt Jena.
www.jenatourismus.de
JenaCard
Ihr Erlebnisticket
für 48 Stunden
ÖFFENTLICHE STADTFÜHRUNGEN
Mo, Mi, Sa jeweils 14 Uhr (ganzjährig)
Do 14 Uhr, So 11 Uhr (Apr – Okt)
Treffpunkt: Jena Tourist-Information, Markt 16
Stand 05/2013 / Änderungen vorbehalten! JenaKultur Tourismus/Marketing
nach
Absprache
Mi – So 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr (Apr – Nov)
Mi – So 9 bis 13 und 14 bis 16 Uhr (Dez – Mrz)
WEITERE SEHENSWÜRDIGKEITEN
STADTMUSEUM & KUNSTSAMMLUNG JENA
Markt 7, Tel. 03641 498250
www.museen.jena.de
Die zweitälteste Einrichtung dieser Art in Deutschland
beherbergt 12.000 Pflanzenarten. Ein mächtiger, alter
Ginkgobaum erinnert an das Wirken Goethes.
Für Rollstuhlfahrer:
MUSEUM 1806
Jenaer Str. 12, 07751 Cospeda, Tel. 03641 820925
www.jena1806.de
AUSWAHL AN ÜBERNACHTUNGSMÖGLICHKEITEN
Alle Angaben sind ohne Gewähr!
Hotels
Hotel Scala
(liegt in der Stadtmitte, 16 Zimmer)
JenTower 27.–29. OG
Leutragraben 1
07743 Jena
[email protected]
http://www.scala-jena.de
Steigenberger Esplanade
(liegt im Zentrum, 146 Zimmer)
Carl-Zeiss-Platz 4
07743 Jena
Telefon 03641 / 800-0
Telefax 03641 / 800-150
[email protected]
http://www.steigenberger.com/Jena
Hotel Ibis Jena
(liegt im Zentrum, 75 Zimmer)
Teichgraben 1
07743 Jena
Telefon 03641 / 8130
Telefax 03641 / 813333
[email protected]
http://www.ibis.com
VielHarmonie
(liegt im Stadtzentrum, 19 Zimmer)
Bachstraße 14
07743 Jena
Telefon 03641 / 7962171
Telefax 03641 / 7962172
[email protected]
http://www.hotel-vielharmonie.de/
Best Western Hotel Jena
(liegt in Winzerla, 160 Zimmer)
Rudolstädter Straße 82
07745 Jena
Telefon 03641 / 660
Telefax 03641 / 661010
[email protected]
http://www.bestwesternjena.de
Einzelzimmer medium
Doppelzimmer large:
119,00 €
139,00 €
Einzelzimmer:
Doppelzimmer:
ab 99,00 €
ab 99,00 €
Frühstück in Zimmerpreisen
nicht enthalten.
Einzelzimmer:
Doppelzimmer:
ab 59,00 €
ab 59,00 €
Frühstück in Zimmerpreisen
nicht enthalten.
Einzelzimmer:
Einzelzimmer mini:
Doppelzimmer p.P.:
63,00 €
53,00 €
40,00 €
Frühstück pro Person: 6,50 €
Einzelzimmer:
Doppelzimmer:
Frühstücksbuffet in
Zimmerpreisen
enthalten.
ab 98,00 €
ab 115,00 €
Hotel Schwarzer Bär
(liegt in der Stadtmitte, 75 Zimmer)
Lutherplatz 2
07743 Jena
Telefon 03641 / 4060
Telefax 03641 / 406113
[email protected]
http://www.schwarzer-baerjena.com/hotel.html
JEMBO Park
(liegt am Stadtrand, Bushaltestelle, 500m zur
A4, 26 Zimmer, 22 Bungalow)
Rudolstädter Straße 93
07745 Jena
Telefon 03641 / 6850
Telefax 03641 / 685299
[email protected]
http://www.jembo.de/
Einzelzimmer:
Doppelzimmer:
ab 40,00 €
ab 65,00 €
Frühstück in
Zimmerpreisen enthalten.
Einzelzimmer:
Doppelzimmer:
ab 55,00 €
ab 65,00 €
Frühstück in
Zimmerpreisen nicht
enthalten.
Gasthöfe
Gasthof „Zur Schweiz“
(liegt zentral, 32 Zimmer)
Quergasse 15
07743 Jena
Telefon 03641 / 52050
Telefax 03641 / 5205111
[email protected]
http://www.zur-schweiz.de/
Gaststätte “Zur Noll” GmbH
(liegt in der Stadtmitte, 22 Zimmer,
Parkmöglichkeit für Hotelgäste direkt hinter dem
Haus für 5,00 € möglich)
Einzelzimmer:
Doppelzimmer:
Frühstück in
Zimmerpreisen enthalten.
Einzelzimmer:
Doppelzimmer:
Oberlauengasse 19
07743 Jena
Telefon 03641 / 59770
Telefax 03641 / 597720
[email protected]
http://www.zur-noll.de/
Frühstücksbuffet in
Zimmerpreisen enthalten.
Hotel & Braugasthof
Papiermühle
Einzelzimmer:
Doppelzimmer:
(liegt am Stadtrand, 25 Zimmer)
Erfurter Straße 102
07743 Jena
Telefon 03641 / 459898
Telefax 03641 / 459845
[email protected]
http://www.papiermuehle-jena.de/
ab 52,00 €
ab 75,00 €
Frühstücksbuffet in
Zimmerpreisen enthalten.
ab 65,00 €
ab 75,00 €
55,00 €
ab 85,00 €
Hotel Weinbauernhaus Haus im
Sack
(liegt in der Stadtmitte, 5 Zimmer)
Oberlauengasse 14
07743 Jena
Telefon 03641 / 231054
Telefax 03641 230642
[email protected]
http://www.weinbauernhaus-im-sack.de/
Doppelzimmer:
Doppelzimmer als
Einzelzimmer:
80,00 €
60,00 €
Frühstücksbuffet in
Zimmerpreisen enthalten.
Jugendherberge / Hostel
Alpha One Hostel
(liegt am Stadtrand)
Einzelzimmer:
25,00 €
Einzelzimmer:
29,00 €
Lassallestr. 8
07743 Jena
Telefon 03641 / 597897
Telefax 03641-628926
[email protected]
http://www.hostel-jena.de
IB Jugendgästehaus
(liegt am Stadtrand)
Am Herrenberge 3
Frühstück im
07745 Jena
Zimmerpreis enthalten.
Telefon 03641 687 230
Telefax 3641 / 687 232
[email protected]
http://www.jugendgaestehaus-jena.de/
WEGE ZUR ERNST-ABBE-HOCHSCHULE
per Bahn:
vom Bahnhof Jena-Paradies aus zu Fuß ins Stadtzentrum (ca. 5 min.), dann per Bus
(Linie 10, 11, 12 oder 13) Richtung Damaschkeweg/Beutenberg/ Burgau/ Göschwitz
bis zur Haltestelle Fachhochschule
vom
Bahnhof
Jena-West
links
halten
Richtung
Hauptstraße,
unter
der
Eisenbahnbrücke hindurch, dann entweder zu Fuß linkerhand die Otto-Schott-Straße
hinauf (10 min.) oder bis zur Haltestelle Westbahnhofstraße, dann per Bus (Linie 10,
11, 12 oder 13) bis zur Haltestelle Fachhochschule
per KFZ:
aus Richtung A 4
•
Abfahrt Jena-Göschwitz: der Hauptstraße folgend Richtung Stadtzentrum, auf
der linken Ampelkreuzung mit Abzweig Carl-Zeiss-Promenade nach links
abbiegen und weiter in Richtung Carl-Zeiss-Promenade.
•
Abfahrt Jena-Lobeda: auf der Hauptstraße Richtung Stadtzentrum bis
Abzweig Burgau, dort nach rechts am Burgaupark vorbei immer Richtung
Carl-Zeiss-Promenade bis zur Hochschule.
auf der B 7
•
von Eisenberg: immer Richtung Weimar, auf dem Fürstengraben 2
Ampelkreuzung links abbiegen Richtung Stadtzentrum, gerade aus weiter an
der Post vorbei immer auf der Hauptstraße
•
von Weimar: bis zum Fürstengraben, dann links ab wie von Eisenberg.
auf der B 88
•
aus Richtung Saalfeld: wie von Abfahrt Göschwitz
•
aus Richtung Naumburg: zunächst auf der Hauptstraße Richtung Weimar,
dann im Fürstengraben links ab wie bei der B 7 (Eisenberg)
PARKPLÄTZE
Das Parkhaus (siehe Lageplan) der Ernst-Abbe-Hochschule Jena kann durch Sie
genutzt werden. Für die Nutzung sind eine Stellplatzkarte und die Thoska-Karte
notwendig. Weiterhin müssen Sie JenALL mitgeteilt haben, das Sie einen Stellplatz
benötigen. Wir beantragen dann einen Platz für Sie.
Sobald Sie über die Stellplatzkarte und Ihre Thoska verfügen, können Sie das
Parkdeck nutzen.
Die Thoska-Karte benötigen Sie, um Zugang zum Parkhaus zu erhalten. Es gibt
zugewiesene Stellplätze (auf der Stellplatzkarte vermerkt), deshalb bitte beim Parken
die Stellplatzkarte gut sichtbar hinter die Frontscheibe legen. Diese Stellplatzkarte ist
nicht nur auf das erste Semester begrenzt – sollten Sie die nächsten Semester mit
Präsenzzeiten ebenfalls einen Platz benötigen, so behalten Sie diese Stellplatzkarte
bitte. In der Regel wird vor jedem neuen Semester per E-Mail angefragt, ob Sie
weiterhin einen Platz benötigen.
nach
Dornburg
15
Altenburger
Str.
Closewitzer Straße
Rödigenweg
293
Cospeda
Loquitzweg
Merseburger Straße
34 1 4
15
Kieshügel
Scharnhorststraße
Hautklinik Ebertstr. Humboldtstr.
Mühltal
Am Steiger
16 48
Talstraße
Huttenstr.
ds
tr.
Katharinenstraße
33
3
2
10 11 12
13 17
Volkshaus
Wöllnitzer Straße
280 410 490
490
410
820
964
490
Paradiesbahnhof
West
(JNV: Westbahnhof)
30
10
Zeiss-Werk
35 1 5 4
Sportforum
Winzerla
35
1
2 12 13
13
EmilWölkStraße
Bahnhof
Göschwitz
482
492
Maua, An der Lehmgrube
Stand: 10/2014
856
13
472
Maua, Ort
Maua, Im Steinfeld
Maua, Im Semmicht
559
560
Brüsseler Str.
Richtung Kahla/ Saalfeld
Neulobeda
472 477
Ilmnitz
43
843
427
3 5 34 35
42 43
820
427
Amsterdamer Str.
427
477
Rutha, Abzw.
427 477
Neue Schenke
Daimler-Benz-Str.
565
855
Ilmnitz, Kreisel
Lobeda-Ost
1 4 42 Lobeda-West
Göschwitz, Kirche
nach Kahla
427
13
13
Le
ut
ra
,
Le
ut
ra
13
480
Lobeda
an
Jenoptik
,W
en
d
es
ch
lei
fe
Un
te
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M
au
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a,
le
Si
ed
lu
ng
Alte Burgauer
Brücke
Felsbachstr.
Jena21
Göschwitz, Schleife
3
Tarifzonen mit Nummer
820
427
472
4
en
str
aß
e
480
482
484
492
964
34
30 512
472
Ernst-Ruska-Ring
Winzergasse
nach Bucha
Haltestelle wird nur in eine Richtung bedient
Freizeitbad
5
Endhaltestelle
Haltestelle
41
12 41
3
34
Bahnlinie mit Liniennummer
nach Hermsdorf
12 480 482 484 492 964
Regionalbus mit Liniennummer
4 13
Burgaupark
Burgaupark
West
Anrufsammeltaxi mit Liniennummer
nic
ht
)
10
Stadtbus mit Liniennummer
559
Wöllnitz
Damaschkeweg
Buchenweg
Ammerbach
858
Straßenbahn mit zeitweiser Bedienung
280
2 34 3
490
FriedrichZucker-Str.
HugoSchrade-Str. 12
13
Bertolt-Brecht-Str.
Oßmaritzer Str.
12
Straßenbahn mit Liniennummer
3
16
Neuwöllnitz
SparkassenArena
11 12
Grüne Aue
Ammerbach,
Ort
1
16
Beutenberg Campus
490
16
41
Ringwiese
Ammerbacher Straße
16
Richtung Sulza
820 427
853
Richtung
Stadtroda/ Gera
Hermann-Löns-Straße
Ziegenhainer Tal
Ziegenhain
Pl
at
513
Jenertal
Schlegelsberg
Talschule
Mühlenstraße
10
11
12
13
490
Felsenkeller
834
14
RegionalbusEndhaltestellen
am Busbahnhof
Paradiesdies- 280, 420, 422, 424,
bahnhof
nhof 426, 427, 431, 472,
480, 482, 484, 490,
492
427
820
964
10 11 12 13
Fachhochschule
Steinborn
41 Busbahnhof
Jena West
15
Gustav-Fischer-Straße
14
Kernbergstraße
2 34 3 35 1 5 4
2 3 33
Gabelsbergerstraße
16
Westbahnhofstraße
411
Jena-Ost
14
15
512
410
410
Stadtzentrum
35
14
Allee
Dammstraße
er
Remderoda Lucas-Cranach-
14
Einhügelquelle
34 1 4
ErnstAbbe5 33 Platz
Wiesenstraße
410
Saaleufer
Universität
Ri
e
Münchenroda
48
559
560
Spittelplatz
St
ei
nw
Ge eg
sc
Sc hw
ho is
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Sc
hl
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pe
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tra
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nn
tra
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ße
bl
i
ck
W
og
au
14
Saalbahnhof
Johannisplatz
Langetal
17
430, 431
Nordschule
424
16
280
565
Schlachthofstraße
420
422
426
431
16
48
Löbstedter Straße
An der Eule
Pfälzer Straße
Wochenendsiedlung
Saalepark
E.-Kuithan-Str.
Schützenhofstraße
280
424
Abzweig nach Remderoda
Laasan
nach Eisenberg
425
Carl August
Kunitz
431
Stifterstraße
Rautal
426
425
17
Am Steinbach
420
422
431
Naumburger
Straße
Closewitz
426
425
Isserstedt, B7
512
Brückenstraße
Jena-Zwätzen
426
430, 431
431
Zwätzen
16
Richtung Weimar/Großschwabhausen
1 4 34
Löbstedt
Isserstedt, Ort 16
Isserstedt,
Globus
17
Krippendorf
Lützeroda
nach Golmsdorf/Bürgel
Flutgraben
Zwätzen, Schleife
424
16
426
425
424
560
Un
ive
rs
itä
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lin
Ri
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ch
ar
m
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rg
Sc
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St
(4 ege
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27 l
ße
hä str
lt aß
hi e
nach Apolda
822
422
420
Mozartweg
nach Lehesten
nach Lehesten
Vierzehnheiligen
280
293
AntonBruckner-Weg
823
501
Richtung Naumburg (Saale)
Anlage 1
Streckennetz mit Gültigkeit Semesterticket Thüringen/ Semesterticket Thüringen Plus
ab Wintersemester 2014/ 2015
Ellrich
Nordhausen
Bleicherode Ost
Görsbach
Wolkramshausen
Leinefelde
Arenshausen
Voigtstedt
Sondershausen
Artern
Heilbad Heiligenstadt
Heldrungen
Mühlhausen
(Thür)
Kölleda
Straußfurt
Großheringen
Sömmerda
Treben-Lehma
Bad Langensalza
Apolda
Kühnhausen
Fröttstädt
Friedrichroda
Jena West
Neudietendorf
Plaue
(Thür)
Gößnitz
Gera Hbf
Göschwitz (S)
Schmalkalden
Oberhof (Thür)
Gräfenroda
Wasungen
Ponitz
Rottenbach
Pößneck
unt Bf
Pößneck ob Bf
Saalfeld (Saale)
Zella-Mehlis
Hockeroda
Suhl
Grimmenthal
Katzhütte
Weida
Orlamünde
Rudolstadt
(Thür)
Ilmenau
Meiningen
Gera Süd
Kranichfeld
Stadtilm
Wernshausen
Altenburg
Jena Saalbahnhof
Arnstadt Hbf
Bad Salzungen
Crossen Ort
Weimar
Erfurt Hbf
Gotha
Camburg (S)
Triptis
Zeulenroda
unt Bf
Greiz-Dölau
Neuhaus a. R.
Probstzella
Lauscha (Thür)
Rentwertshausen
Hildburghausen
Eisfeld
Blankenstein (S)
Sonneberg
(Thür) Hbf
P.R-SO-SOSA-M(14)
Stand: 09/2014
Eisenach
Für Fahrten von/nach Zielen außerhalb des Geltungsbereiches des Semestertickets sind grundsätzlich Fahrscheine
gemäß den Beförderungsbedingungen der DB AG bis/ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich des Semestertickets zu lösen. Entsprechend den Tarifbestimmungen des Hoppertickets ist dessen Nutzung im
Anschluss ausgeschlossen.
Bei Fahrten in das Gebiet des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) gilt folgende Ausnahme:
Fahrten in das MDV-Gebiet - letzter Haltepunkt in Thüringen = Treben-Lehma. Hier muss bei Weiterfahrt im MDV
(aus Thüringen ausbrechend) bereits am Umsteigebahnhof Altenburg ein MDV-Ticket (einschließlich der Fahrtstrecke
Altenburg – Treben-Lehma) erworben und entwertet werden.
Studierende (Ausnahme Studierende der BA Gera) haben zur Kombination des Semestertickets Thüringen
und eines angrenzenden Länder-Tickets folgende Möglichkeit: Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in
dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Semestertickets Thüringen hinein entfällt das Lösen von
Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich.
Das Semesterticket gilt nicht:
in Zügen des Ausflugs- und Sonderverkehrs,
auf der Strecke Obstfelderschmiede – Cursdorf der Oberweißbacher Berg und Schwarzatalbahn (KBS 563),
auf der Strecke Ilmenau Bf – Bahnhof Rennsteig der Erfurter Bahn GmbH (KBS 566).
Haltestellenübersicht Stadtzentrum
Holzmarkt
D Straßenbahnhaltestelle
5 ► Paradiesbahnhof ► Sportforum ► Burgaupark
Löbdergraben
A Straßenbahn-Doppelhaltestelle
1 ► Paradiesbahnhof ► Sportforum ► Burgaupark
► Universitätsklinikum ► Lobeda-Ost
33 ► Steinweg ► Ostschule ► Jena-Ost
35 ► Paradiesbahnhof ► Sportforum ► Burgaupark ► Bhf Göschwitz
► Universitätsklinikum ► Lobeda-Ost
Holzmarkt
E Straßenbahnhaltestelle
5 33 35 ► Ernst-Abbe-Platz
Holzmarkt
F Bus-Doppelhaltestelle
14 ► Volkshaus ► Langetal
2 3 33 ► Steinweg ► Ostschule ► Jena-Ost
r-Ga
E
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F
▲ Markt
D
A
Ludw
en
sse
an
grab
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Teich
G
No
▲ Goethe-Galerie
J
Löbdergraben
B Straßenbahn-Doppelhaltestelle
1 4 34 ► Universität ► Nordschule ► Löbstedt ► Zwätzen
15 ► Westbahnhofstraße ► Westbahnhof
16 ► Hautklinik ► Mühltal ► Cospeda ► Isserstedt
17 41 Nur Ausstieg
▼ Roter Turm
K
► Burgaupark ► Bhf Göschwitz ► Lobeda-West ► Lobeda-Ost
4 ► Paradiesbahnhof ► Sportforum ► Burgaupark ► (Alt-) Lobeda
► Lobeda-West
33 ► Ernst-Abbe-Platz
34 ► Paradiesbahnhof West ► Damaschkeweg ► Winzerla
► Burgaupark ► (Alt-) Lobeda ► Lobeda-West ► Lobeda-Ost
B
Holzmarkt
Kron
enga
sse
Löbdergraben
Teichgraben
G Bushaltestelle
10 ► Westbahnhofstraße ► Beutenberg ► Damaschkeweg
Grietgasse
Löbdergraben
C Bus-Doppelhaltestelle
14 ► Steinweg ► Schlegelsberg
15
16
17
417
► Universität ► Saalbahnhof ► Rautal
► Wöllnitzer Straße ► Ziegenhainer Tal
► Wiesenstraße ► Saalepark ► Flutgraben (► Kunitz)
► Busbahnhof ► Wöllnitz ► Burgaupark
12 ► Westbahnhofstraße ► Beutenberg ► Ammerbach
► Winzerla ► Burgaupark
Teichgraben
J Bushaltestelle
11 ► Westbahnhofstraße ► Beutenberg
13 ► Westbahnhofstraße ► Beutenberg ► Damaschkeweg
► Winzerla ► Göschwitz Schleife ► Bahnhof Göschwitz
Teichgraben
K Bushaltestelle
16 ► Wöllnitzer Straße ► Ziegenhainer Tal
17 ► Wiesenstraße ► Saalepark ► Flutgraben (► Kunitz)
A
Haltestellenbereich
Fahrgastunterstand
Fahrscheinautomat
JeNah ServiceCenter
C
▼ Paradiesbahnhof
© Jenaer Nahverkehr GmbH; Stand August 2013
▲ Neue Mitte
► Bhf Göschwitz ► Lobeda-West
2 ► Paradiesbahnhof West ► Damaschkeweg ► Winzerla
3 ► Paradiesbahnhof West ► Damaschkeweg (► Winzerla)
13
Zone 30
Haltestelle
Fachhochschule
Stadtzentrum, Teichgraben
VMT-Servicetelefon: 0361 19449
Fahrzeit in Minuten
journey time (min)
Maua, An der Lehmgrube
Maua, Im Steinfeld
Maua, Ort
Göschwitz, Kirche
Göschwitz, Schleife
Jena21
Winzergasse
Winzerla
Damaschkeweg
Buchenweg
Grüne Aue
Beutenberg Campus
Zeiss-Werk
Fachhochschule
1
Gustav-Fischer-Str.
4
Westbahnhofstr.
7
Stadtzentrum, Teichgraben
Gültigkeit des
Ferienfahrplanes:
15.05.2015 - 15.05.2015
13.07.2015 - 21.08.2015
gültig ab
Montag-Freitag, Schule
3: 30 53
4: 11 31 51
5: 11 38 58
6: 18 38 48
7: 05 09 14
8-9: 09 14 24
10: 09 24 39
11: 04 18 38
12-14: 18 38 58
15: 24 29 39
16: 09 14 24
17: 09 24 39
18: 09 24 39
19: 04 18 40
20: 18 38 58
21: 37
22-23: 07 37
0: 07 40
Sonnabend
3: 30
4: 09
5-7: 07
8: 07
21: 17
22-23: 07
0: 07
58
24
29
49
58
44
29
54
49
58
29
39
39
44
44
54
54
59
54
39
59
44
54
59
39
37
37
37
40
Beachten Sie darüber hinaus bitte das
Fahrtenangebot auf den Linien 10, 11 und 12.
18.04.2015
59
13
Zone 30
Haltestelle
Fachhochschule
Stadtzentrum, Teichgraben
VMT-Servicetelefon: 0361 19449
Fahrzeit in Minuten
journey time (min)
Maua, An der Lehmgrube
Maua, Im Steinfeld
Maua, Ort
Göschwitz, Kirche
Göschwitz, Schleife
Jena21
Winzergasse
Winzerla
Damaschkeweg
Buchenweg
Grüne Aue
Beutenberg Campus
Zeiss-Werk
Fachhochschule
1
Montag-Freitag, Ferien
3: 30 53
4: 11 31 51
5: 11 38 58
6: 18 38 48
7: 09 24 31
8-9: 01 09 16
10: 01 09 16
11: 04 18 38
12-14: 18 38 58
15: 16 23 31
16-17: 01 09 16
18: 01 09 16
19: 04 18 40
20: 18 38 58
21: 37
22-23: 07 37
0: 07 40
gültig ab
58
39
24
24
58
39
24
24
58
46
31
38
54
39
53
46
31
31
54
39
39
Sonn- und Feiertag
4: 09 39
5-11: 07 37
12: 07
21: 17 37
22-23: 07 37
0: 07 40
Gustav-Fischer-Str.
4
Westbahnhofstr.
7
Stadtzentrum, Teichgraben
Gültigkeit des
Ferienfahrplanes:
15.05.2015 - 15.05.2015
13.07.2015 - 21.08.2015
Beachten Sie darüber hinaus bitte das
Fahrtenangebot auf den Linien 10, 11 und 12.
46
54
46
49
54
18.04.2015
STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG
 Studienordnung
 Prüfungsordnung
Studienordnung
für den Masterstudiengang
„Business Administration (MBA)“
Fachbereich Betriebswirtschaft
Fachhochschule Jena
08. Februar 2011
Studienordnung für denMasterstudiengang „Business Administration“
2
„Gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Hochschulgesetzes
(ThürHG) in der Fassung vom 21.12.2006 (GVBl. S. 601) erlässt die Fachhochschule Jena
folgende Studienordnung für den Masterstudiengang „Business Administration (MBA)“; der
Rat des Fachbereichs Betriebswirtschaft hat am 24.01.2007 die Studienordnung beschlossen,
der Senat der Fachhochschule Jena hat am 08.02.2011 der Studienordnung zugestimmt.
Die Rektorin der Fachhochschule Jena hat mit Erlass vom ……….die Studienordnung genehmigt.“
Inhalt
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Gleichstellung
§ 3 Zulassung zum Studium
§ 4 Ziele des Studiums
§ 5 Aufbau des Studiums
§ 6 Studienmodule
§ 7 Studienfachberatung
§ 8 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Anlage
___________________________________________________________
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegende Studienordnung regelt im Zusammenhang mit der Prüfungsordnung des Masterstudienganges „Business Administration (MBA)“ Ziele, Inhalt, Aufbau und Verlauf des
Studiums im vorgenannten Studiengang des Fachbereiches Betriebswirtschaft der Fachhochschule Jena.
§ 2 Gleichstellung
Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten jeweils in männlicher und
weiblicher Form.
§ 3 Zulassung zum Studium
(1) Für die Aufnahme des Studiums ist ein Abschluss in einem technikorientierten, insbesondere in einem ingenieurwissenschaftlichen Bachelorstudiengang an einer Hochschule oder
ein als mindestens gleichwertig anerkannter akademischer Grad mit mindestens 210 ECTS
Credits sowie eine mindestens zweijährige berufliche Praxis in Unternehmen oder Organisationen nach Abschluss der Hochschulerstausbildung Voraussetzung.
(2) Für die Aufnahme des Studiums im FernMBA ist der Nachweis der Kenntnisse der
englischen Sprache durch einen TOEFL-Test mit 550 Punkten zu erbringen. Für die Studienbewerber ist darüber hinaus der Nachweis hinreichender Kenntnisse der deutschen Sprache
erforderlich, entweder durch das Ablegen eines deutschen Abiturs bzw. Fachabiturs oder
durch den Abschluss eines deutschen Hochschulstudiums oder durch Vorlage des Zertifikates
„TestDaF“ mit der Mindestbewertung Stufe 2 oder durch Nachweis des Bestehens der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DHS)“ oder anderer vergleichbarer Zertifikate nach Einzelfallprüfung.
Studienordnung für denMasterstudiengang „Business Administration“
3
(3) Übersteigt die Anzahl der Bewerber die geplante Zulassungszahl erfolgt die Zulassung
der Bewerber aufgrund der Abschlussnote der Hochschulerstausbildung.
§ 4 Ziele des Studiums
Das Ziel des Masterstudienganges „Business Administration“ ist eine generalistische und interdisziplinäre Managementausbildung, sowohl mit einer breiten Abdeckung der wesentlichen
Funktionsbereiche, als auch mit funktions- und unternehmensübergreifenden Managementaspekten. Der Studiengang vermittelt eine integrierte und vernetzte Sicht der Abläufe in Wirtschaft und Unternehmen und speziell in Managementaufgaben. Er weist einen deutlichen Bezug zur Praxis auf, berücksichtigt berufliche Erfahrungen und soll dazu befähigen, Theorien
und wissenschaftliche Methoden in die Praxis zu überführen. Der Masterstudiengang soll in
besonderer Weise dazu befähigen, auch in international tätigen Unternehmen Fach- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Der Studiengang hat eine ausgeprägte internationale und interkulturelle Ausrichtung und schärft den Blick für globale wirtschaftliche Zusammenhänge.
Neben den fachlichen Kenntnissen möchte der Masterstudiengang auch die persönlichen
Schlüsselqualifikationen (Softskills) fördern.
§ 5 Aufbau des Studiums
(1) Das Weiterbildungsstudium wird als Fernstudium mit Präsenzphasen angeboten.
(2) Das Studium ist modular aufgebaut und hat eine Dauer von vier Semestern. Im vierten
Semester ist eine Masterarbeit als Abschlussarbeit anzufertigen. Das nähere regelt die Prüfungsordnung.
§ 6 Studienmodule
(1) Die Studienmodule in den einzelnen Studiensemestern sind in dem in der Anlage befindlichen Studien- und Prüfungsplan festgelegt. Die Modalitäten zur Erbringung von festgelegten Studien- und Prüfungsleistungen sind in der Prüfungsordnung geregelt.
(2) Unterrichtssprache des Masterstudienganges ist grundsätzlich deutsch. Einzelne Studienmodule können in englischer Sprache gelehrt werden.
§ 7 Studienfachberatung
Die Studienfachberatung unterstützt die Studierenden durch eine studienbegleitende, fachspezifische Beratung, insbesondere über Studienmöglichkeiten und Studientechniken sowie über
Aufbau und Durchführung des Studiums und der Prüfungen.
§ 8 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
(1) Die Studienordnung tritt in Kraft mit Beginn des auf die Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Hochschule folgenden Monats.
(2) Sie gilt erstmals für Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 2010/2011 im
ersten Studiensemester des Masterstudienganges „Business Administration“ des Fachbereichs
Betriebswirtschaft aufnehmen.
Anlage
Studien- und Prüfungsplan
Studienordnung für denMasterstudiengang „Business Administration“
Jena,
Der Dekan des Fachbereichs
Betriebswirtschaft
Die Rektorin der
Fachhochschule Jena
Prof. Dr. Hans Klaus
Prof. Dr. Gabriele Beibst
4
Prüfungsordnung
für den Masterstudiengang
„Business Administration (MBA)“
Fachbereich Betriebswirtschaft
Fachhochschule Jena
08. Februar 2011
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Business Administration“
2
„Gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Hochschulgesetzes
(ThürHG) in der Fassung vom 21.12.2006 (GVBl. S. 601) erlässt die Fachhochschule Jena
folgende Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Business Administration (MBA)“; der
Rat des Fachbereichs Betriebswirtschaft hat am 24.01.2011 die Prüfungsordnung beschlossen,
der Senat der Fachhochschule Jena hat am 08.02.2011 der Prüfungsordnung zugestimmt.
Die Rektorin der Fachhochschule Jena hat mit Erlass vom ................... die Ordnung genehmigt.“
Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Gleichstellung
§ 3 Zweck der Masterprüfung
§ 4 Zugangsvoraussetzungen
§ 5 Akademischer Grad
§ 6 Prüfungsaufbau, Module und Leistungspunkte (ECTS Credits)
§ 7 Regelstudienzeit
§ 8 Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen
Prüfungsorganisation
§ 9 Prüfungsausschuss
§ 10 Prüfungsamt
§ 11 Prüfer und Beisitzer
§ 12 Modulkoordinator
Prüfungsanmeldung, Prüfungsverfahren, Bewertung, Prüfungs- und Studienleistungen
§ 13 Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsanmeldung
§ 14 Arten der Prüfungsleistungen und Nachteilsausgleich
§ 15 Mündliche Prüfungsleistungen
§ 16 Schriftliche Prüfungsleistungen
§ 17 Alternative Prüfungsleistungen
§ 18 Multiple-Choice-Prüfungen
§ 19 Bewertung der Prüfungsleistungen und Bildung der Noten
§ 20 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
§ 21 Bestehen und Nichtbestehen, Prüfungsfristen
§ 22 Wiederholung von Modulprüfungen
§ 23 Prüfungsleistungen und Modulprüfungen
§ 24 Studienleistungen und Wahlmodule
Masterarbeit, Masterzeugnis und Masterurkunde
§ 25 Masterarbeit
§ 26 Masterzeugnis und Masterurkunde
§ 27 Ungültigkeit von Zeugnis und Urkunde
Verlust der Zulassung zum Studiengang, Einsicht, Widerspruch, Aufbewahrungsfrist
§ 28 Verlust der Zulassung zum Studiengang und des Prüfungsanspruchs
§ 29 Einsicht in die Prüfungsakten
§ 30 Widerspruchsverfahren
§ 31 Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Business Administration“
Sonstiges
§ 32 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Anlagen
Studien- und Prüfungsplan
Masterzeugnis Deutsch
Masterzeugnis Englisch
Masterurkunde Deutsch
Masterurkunde Englisch
Diploma Supplement
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Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Business Administration“
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Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegende Prüfungsordnung regelt die Prüfungen zum Abschluss des Masterstudienganges „Business Administration (MBA)“ des Fachbereiches Betriebswirtschaft der Fachhochschule Jena.
§ 2 Gleichstellung
Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten jeweils in männlicher und
weiblicher Form.
§ 3 Zweck der Masterprüfung
Die Masterprüfung führt zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss im Masterstudiengang „Business Administration“ des Fachbereiches Betriebswirtschaft. Mit der Masterprüfung soll festgestellt werden, dass die Studierenden im Rahmen ihres wissenschaftlichen Studiums über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die Zusammenhänge
ihres Faches verstehen und in der Lage sind, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse
richtig anzuwenden, einzuordnen und kritisch zu bewerten.
§ 4 Zugangsvoraussetzungen
Für die Aufnahme des Studiums ist ein Abschluss in einem technikorientierten, insbesondere
in einem ingenieurwissenschaftlichen Bachelorstudiengang an einer Hochschule oder ein als
mindestens gleichwertig anerkannter akademischer Grad sowie eine mindestens zweijährige
berufliche Praxis nach Abschluss der Hochschulerstausbildung Voraussetzung.
§ 5 Akademischer Grad
(1) Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Fachhochschule Jena den akademischen
Grad „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“.
(2) Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiums befähigt zur Promotion.
§ 6 Prüfungsaufbau, Module und Leistungspunkte (ECTS Credits)
(1) Das Masterstudium ist modular aufgebaut. Unter Modularisierung ist ein Organisationsprinzip zu verstehen, bei dem Lehrveranstaltungen zu inhaltlich und zeitlich abgeschlossenen Lehr- und Lerneinheiten, den Modulen, zusammengefasst werden. Module sind Bausteine eines Studienangebotes oder mehrerer Studienangebote. Ein Modul wird qualitativ
(mittels Modulbeschreibung) und quantitativ (mittels ECTS Credits) beschrieben sowie studienbegleitend geprüft. Es führt zum Erlangen bestimmter Teilqualifikationen (Fach- und
Methodenkompetenzen und fachübergreifende Kompetenzen) im Rahmen der Gesamtqualifikation eines Berufsbildes. Ein Modul erstreckt sich in der Regel über ein Semester, in begründeten Ausnahmefällen über zwei Semester.
(2) Jedes Modul schließt mit einer Modulprüfung ab. Die Modulprüfung kann sich aus
mehreren Prüfungsleistungen zusammensetzen.
(3) Nach erfolgreichem Abschluss eines Moduls werden unabhängig von der für das Modul
erzielten Prüfungsnote ECTS Credits auf der Basis des European Credit Transfer and Accumulation Systems (ECTS) vergeben. ECTS Credits kennzeichnen den gesamten studentischen
Arbeitsaufwand für ein Modul, der im Regelfall tatsächlich notwendig ist, um die jeweiligen
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Anforderungen zu erfüllen und das Lernziel zu erreichen. Neben der Teilnahme an dem zu
einem Modul gehörenden Lehrveranstaltungen (Präsenzstudium) wird auch der Zeitaufwand
für die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes (Selbststudium) berücksichtigt. Ein ECTS
Credit entspricht im Regelfall einem studentischen Arbeitsaufwand (bestehend aus Präsenzund Selbststudium) von 30 Stunden.
(4) Für die Masterarbeit werden 21 ECTS Credits vergeben.
(5) Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums sind 90 ECTS Credits erforderlich.
§ 7 Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich aller Prüfungen und der Masterarbeit vier Semester. Das vierte Semester enthält die Masterarbeit. Der Fachbereich Betriebswirtschaft stellt
durch das Lehrangebot, die Studienordnung und die Gestaltung des Prüfungsverfahrens sicher, dass der Abschluss des Masterstudiums einschließlich sämtlicher Prüfungen und der
Masterarbeit innerhalb der Regelstudienzeit möglich ist.
§ 8 Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen
(1) Studienzeiten sowie Prüfungs- und Studienleistungen werden nach einer studiengangbezogenen Gleichwertigkeitsprüfung angerechnet.
(2) Studienzeiten, Prüfungsleistungen und Studienleistungen sind gleichwertig, wenn sie in
Inhalt, Umfang (Semesterwochenstunden, Prüfungsdauer und ECTS Credits) sowie in den
Anforderungen denjenigen des Masterstudienganges „Business Administration“ des Fachbereichs Betriebswirtschaft der Fachhochschule Jena im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist
eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Bei der Anrechnung von Studienzeiten, Prüfungsleistungen und Studienleistungen, die außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland erbracht wurden, sind die von Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften zu beachten.
(3) Im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen werden im Falle der Gleichwertigkeit nach
Abs. 2 auch dann angerechnet, wenn sie während einer bestehenden Beurlaubung erbracht
wurden und die Beurlaubung für einen studentischen Aufenthalt im Ausland nach § 9 Abs. 1
Nr. 5 der Immatrikulationsordnung der Fachhochschule Jena erfolgte.
(4) Für staatlich anerkannte Fernstudien gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
(5) Werden Prüfungsleistungen als Modulprüfung angerechnet, so sind die Noten sowie die
ECTS Grades und ECTS Credits zu übernehmen und in die Berechnung der Gesamtnote, der
abschließenden ECTS Grades und der insgesamt erreichten Anzahl von ECTS Credits einzubeziehen. Die Umrechnungsformel für ausländische Noten in deutsche Noten lautet gemäß
der „modifizierten bayerischen Formel“ wie folgt:
N max – N d
X=1+3 
N max – N min
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Dabei gilt

X = gesuchte Note,

N max = die nach dem jeweiligen Benotungssystem beste erreichbare Note (dieser
oberste Bestehenswert wird im Zeugnis auch immer dokumentiert),

N min = die nach dem jeweiligen Benotungssystem niedrigste Note, mit der die Leistung noch bestanden ist (ebenfalls im Zeugnis dokumentiert),

N d = tatsächlich erreichte Note.
(6) Über die Anrechnung von Studienzeiten, Prüfungsleistungen und Studienleistungen
nach Abs. 1 – 4 entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag des Studierenden, bei Prüfungs- und Studienleistungen nach Befürwortung durch den Fachvertreter. Der Studierende
hat dem Antrag die für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen beizufügen.
Prüfungsorganisation
§ 9 Prüfungsausschuss
(1) Für die Prüfungsorganisation sowie die daraus erwachsenden weiteren Aufgaben ist ein
Prüfungsausschuss des Fachbereiches zu bilden. Der Prüfungsausschuss besteht aus sechs
Mitgliedern. Ihnen gehören ein Professor des Fachbereiches als Vorsitzender, weitere drei
Professoren des Fachbereiches, von denen ein stellvertretender Vorsitzender zu bestimmen
ist, sowie zwei Studierende des Fachbereiches an. Andere Angehörige der Hochschule können auf Einladung an den Sitzungen beratend teilnehmen. Der Prüfungsausschuss tagt in nicht
öffentlichen Sitzungen. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt in der Regel zwei Jahre, bei studentischen Mitgliedern ein Jahr. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitgliedes wird ein neues Mitglied nach dem in Abs. 3 vorgegebenen Verfahren bestellt.
(2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses unterliegen der Amtsverschwiegenheit. Sofern
sie nicht im öffentlichen Dienst stehen, sind sie durch den Vorsitzenden zur Verschwiegenheit
zu verpflichten.
(3) Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und die weiteren Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Fachbereichsrat bestellt. Der Vorsitzende führt im Regelfall die Geschäfte
des Prüfungsausschusses. Der Prüfungsausschuss kann einzelne Aufgaben seinem Vorsitzenden zur selbstständigen Erledigung übertragen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat
in Eilfällen ein Vorabentscheidungsrecht. Er hat darüber den Prüfungsausschuss bei nächster
Gelegenheit zu informieren und bei Bedarf einen Beschluss des Prüfungsausschusses herbeizuführen.
(4) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder, davon mindestens zwei Professoren, anwesend ist. Er beschließt mit der Mehrheit der
Stimmen der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des
Vorsitzenden. Beschlüsse werden protokolliert.
(5) Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung
eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig dem Fachbereich über die Entwicklung der Prüfungs- und Studienzeiten einschließlich der tatsächlichen Bearbeitungszeiten für die Masterarbeit sowie über die Verteilung der Noten für die Modulprüfungen. Der Prüfungsausschuss
gibt Anregungen zur Reform der Studien- und Prüfungsordnung.
(6) Der Prüfungsausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben: die Entscheidung über die
Zulassung zu Prüfungen, die Bestellung der Prüfer und Beisitzer für die Prüfungen sowie die
Festlegung der Prüfungstermine, die Entscheidung über die Anerkennung von Studienzeiten
sowie über Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen
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Studiengängen erbracht wurden, die Entscheidung über Fristverlängerung, Versäumnis, Rücktritt und Täuschung sowie über die Ungültigkeit von Studien- und Prüfungsleistungen und
aller anderen Modulprüfungen sowie die Kontrolle der Festlegungen zur Gewährung einer
zweiten Wiederholungsprüfung und die Entscheidung über die Zulässigkeit von Prüfungen im
Multiple-Choice-Verfahren.
(7) Der Prüfungsausschuss des Fachbereiches entscheidet in allen Prüfungsangelegenheiten, soweit nicht anderweitige Regelungen getroffen sind.
(8) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, der Abnahme von Prüfungsleistungen beizuwohnen.
§ 10 Prüfungsamt
(1) Der Fachbereich wird von einem eigenen dezentralen Prüfungsamt in Prüfungsfragen
betreut. Das Prüfungsamt untersteht dem Dekan des Fachbereichs Betriebswirtschaft.
(2) Das Prüfungsamt hat insbesondere folgende Aufgaben: die organisatorische Abwicklung sämtlicher Prüfungsangelegenheiten, die Überwachung der Einhaltung der Studien- und
Prüfungsordnung, die Abgabe von Stellungnahmen in Studien- und Prüfungsangelegenheiten
auf Anforderung des Prüfungsausschusses, die Verwaltung der Prüfungsdaten des Fachbereichs bzw. des Studienganges, die Ausfertigung von Zeugnissen und Urkunden der Hochschule sowie die Zusammenarbeit mit den anderen Prüfungsämtern der Hochschule zur Koordinierung übergreifender Fragen.
§ 11 Prüfer und Beisitzer
Zu Prüfern und Beisitzern werden nur Professoren und andere nach Landesrecht prüfungsberechtigte Personen bestellt, die – sofern nicht wichtige bzw. zwingende Gründe eine Abweichung erfordern – in dem Fachgebiet, auf das sich die Prüfungsleistung bezieht, eine eigenverantwortliche, selbstständige Lehrtätigkeit an einer Hochschule ausüben oder ausgeübt haben. Für die Prüfer und Beisitzer gilt § 9 Abs. 2 entsprechend.
§ 12 Modulkoordinator
Für jedes Modul des Masterstudienganges ernennt der für das Modul zuständige Fachbereich
aus dem Kreis der prüfungsbefugt Lehrenden des Moduls einen Modulkoordinator. Dieser ist
für alle das Modul betreffenden inhaltlichen Abstimmungen und organisatorischen Aufgaben
zuständig.
Prüfungsanmeldung, Prüfungsverfahren, Bewertung, Prüfungs- und Studienleistungen
§ 13 Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsanmeldung
(1) Modulprüfungen kann nur ablegen, wer entsprechend der Zugangsberechtigung für den
Masterstudiengang „Business Administration“ am Fachbereich Betriebswirtschaft der Fachhochschule Jena eingeschrieben ist.
(2) Die Meldung zu den Modulprüfungen geschieht durch Einschreibung zu einzelnen Prüfungsleistungen, aus denen die jeweilige Modulprüfung besteht. Die Fristen für die Einschreibung werden als Ausschlussfristen rechtzeitig durch das Prüfungsamt bekannt gegeben. Die
Meldung ist für den Studierenden bindend. Die fristgerechte Einschreibung ist Voraussetzung
für die Teilnahme an den Prüfungsleistungen.
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(3) Die Zulassung zu einer Modulprüfung darf nur abgelehnt werden, wenn die in Abs. 1
und 2 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, die nach der Prüfungsordnung beizubringenden Unterlagen unvollständig sind, die Fristen für die Meldung oder die Ablegung der
Prüfung überschritten sind oder die Anzahl der zweiten Wiederholungsprüfungen die festgelegte Höchstzahl überschreitet.
§ 14 Arten der Prüfungsleistungen und Nachteilsausgleich
(1) Prüfungsleistungen im Rahmen der Modulprüfungen sind mündlich (§ 15) und/oder
schriftlich durch Klausurarbeiten (§ 16) und/oder durch alternative Prüfungsleistungen (§ 17)
zu erbringen. Schriftliche Prüfungen können nach der näheren Maßgabe des § 18 auch im
Multiple-Choice-Verfahren stattfinden.
(2) Art und Umfang der zu erbringenden Prüfungsleistung werden vom jeweiligen Fachvertreter zu Veranstaltungsbeginn des jeweiligen Semesters innerhalb der ersten zwei Wochen
den Studierenden bekannt gegeben und dem Prüfungsamt unverzüglich angezeigt.
(3) Macht der Studierende bis zum Ablauf von einem Monat nach Vorlesungsbeginn beim
Prüfungsausschuss glaubhaft, dass er wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher
Behinderung nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so kann dem Kandidaten gestattet werden, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer
anderen Form zu erbringen. Dazu kann zur Glaubhaftmachung die Vorlage eines ärztlichen,
fachärztlichen und/oder amtsärztlichen Attestes verlangt werden. Entsprechendes gilt für Studienleistungen (§ 24).
§ 15 Mündliche Prüfungsleistungen
(1) Durch eine mündliche Prüfungsleistung wird nachgewiesen, dass die Zusammenhänge
des Prüfungsgebietes erkannt und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge eingeordnet werden können. Ferner soll festgestellt werden, ob der Studierende über ein hinreichendes wirtschafts- und rechtswissenschaftliches Fachwissen verfügt. Mündliche Prüfungsleistungen werden in der Regel vor mindestens zwei Prüfern (Kollegialprüfung) oder vor einem Prüfer in Gegenwart eines sachkundigen Beisitzers (§ 11) als Gruppenprüfung oder als
Einzelprüfung abgelegt.
(2) Die Mindestdauer soll je Kandidat und Fach fünfzehn Minuten nicht unterschreiten. Die
Höchstdauer soll – auch bei Gruppenprüfungen – sechzig Minuten nicht überschreiten.
(3) Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der mündlichen Prüfungsleistungen sind
in einem Protokoll festzuhalten. Das Ergebnis ist dem Studierenden jeweils im Anschluss an
die Prüfungsleistung bekannt zu geben und binnen drei Wochen dem zuständigen Prüfungsamt mitzuteilen.
(4) Studierende, die sich in einem späteren Prüfungszeitraum der gleichen Prüfungsleistung
unterziehen wollen, können vom Prüfer als Zuhörer zugelassen werden, es sei denn, der Prüfungskandidat widerspricht. Die Zulassung erstreckt sich jedoch nicht auf die Beratung und
die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse.
§ 16 Schriftliche Prüfungsleistungen
(1) In den Klausurarbeiten wird nachgewiesen, dass mit den gängigen Methoden des zu
prüfenden Fachgebietes Aufgaben in begrenzter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln gelöst
und Themen bearbeitet werden können. Mit der Klausur soll ferner festgestellt werden, ob der
Studierende über das notwendige Grundlagenwissen im Prüfungsgebiet verfügt. Es können
dabei verschiedene Themen zur Auswahl angeboten werden. Die Noten der schriftlichen Prüfungsleistungen sollen bis spätestens acht Wochen nach dem Prüfungstermin unter Beachtung
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datenschutzrechtlicher Bestimmungen dem Prüfungsamt mitgeteilt und in geeigneter Form
bekannt gemacht werden.
(2) Klausurarbeiten, deren Bestehen Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums ist,
sind im Fall der letzten Wiederholungsprüfung von zwei Prüfern zu bewerten. Mindestens ein
Prüfer soll dabei ein Professor sein. Die Note ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der
Einzelbewertungen.
(3) Die Dauer der Klausurarbeit soll sechzig Minuten nicht unterschreiten.
§ 17 Alternative Prüfungsleistungen
(1) Prüfungen können auch in alternativen Prüfungsformen durchgeführt werden. Bei diesen alternativen Prüfungsleistungen handelt es sich um andere, nach gleichen und überprüfbaren Maßstäben bewertbare Prüfungsleistungen, wie etwa Referate, Studien- und Seminararbeiten, Protokolle, Projektarbeiten, Testate, Prüfungen nach Progressive Mastery Learning
Konzept, Unternehmensplanspiele, Anfertigung von Computerprogrammen, u.a. Auch diese
alternativen Prüfungsleistungen sind zu benoten. § 16 Abs. 2 findet in der Regel entsprechende Anwendung.
(2) Das Progressive Mastery Learning Konzept (Abs. 1) integriert Lern- und Prüfungsprozesse in einer Einheit. Das Verfahren zielt auf eine schrittweise, intensive Erarbeitung des Lernstoffes durch den Studierenden ab und führt im Regelfall zu einer hohen fachlichen Kompetenz. Nach einer relativ kurzen Lernphase wird eine erste Teilprüfung abgelegt, in der der
Studierende nachweist, dass er im Teilbereich eine hohe fachliche Kompetenz erreicht hat
(„Mastery“-Aspekt). Die Bestehensgrenze liegt daher bei 70 % - 90 % der geforderten Leistung. Erst bei Erfolg der einmal wiederholbaren Teilprüfung, können die nächste und bei Erfolg weitere Teilprüfungen entsprechend absolviert werden („Progressive“-Aspekt).
(3) Alternative Prüfungsleistungen können begleitend zu einer Lehrveranstaltung absolviert
werden.
(4) Die Einzelheiten der Anmeldung zu den alternativen Prüfungsleistungen, insbesondere
die Anmeldefrist, regelt der Prüfungsausschuss durch Beschluss.
(5) Die Noten der alternativen Prüfungsleistungen sollen bis spätestens acht Wochen nach
dem Prüfungstermin unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen dem Prüfungsamt mitgeteilt und in geeigneter Form bekannt gemacht werden. Wird die alternative Prüfungsleistung in mündlicher Form erbracht, so ist dem Kandidaten die Note im Anschluss an
die jeweilige Prüfungsleistung bekannt zu geben.
§ 18 Multiple-Choice-Prüfungen
(1) Bei Vorliegen sachlicher Gründe kann eine schriftliche Prüfung vollständig oder in
überwiegenden Teilen im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt werden. Sachliche Gründe
sind insbesondere dann gegeben, wenn ein international standardisierter Test verwendet werden soll oder die Eigenart des jeweiligen Lehrfachs die Durchführung der Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren rechtfertigt.
(2) In schriftlichen Prüfungen, die im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt werden, hat
der Studierende anzugeben, welche der mit den Fragen vorgelegten Antworten er für zutreffend hält.
(3) Die Prüfungsfragen müssen auf die für das geprüfte Fach allgemein erforderlichen
Kenntnisse abgestimmt sein und zuverlässige Prüfungsergebnisse ermöglichen. Die Prüfungsfragen dürfen nicht mehrdeutig sein und müssen sich im Rahmen der Lehrinhalte bewegen.
Bei der Formulierung der Prüfungsfragen müssen die möglichen Antworten durch Formulierungsvarianten erfasst werden. Bei der Aufstellung der Prüfungsfragen und der Antworten ist
festzulegen, welche Antwort als zutreffend anerkannt wird.
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(4) Die Erarbeitung der Prüfungsfragen und Antworten soll durch zwei Prüfer gemeinsam
erfolgen. Ist die Prüfung in Abweichung von Satz 1 nicht durch zwei Prüfer erstellt worden,
entscheidet der Prüfungsausschuss über die Zulässigkeit der vorgeschlagenen MultipleChoice-Prüfung. Sind Prüfungsfragen, gemessen an den Anforderungen des Abs. 3 offensichtlich fehlerhaft, so dürfen diese nicht gestellt werden.
(5) Wird erst nach Durchführung der Prüfung festgestellt, dass Prüfungsfragen gemessen an
den Anforderungen des Abs. 3 fehlerhaft sind, so dürfen diese Fragen bei der Bewertung nicht
berücksichtigt werden. Die vorgeschriebene Zahl der Aufgaben für die einzelnen Prüfungen
mindert sich entsprechend. Die Verminderung der Zahl der Prüfungsfragen darf sich dabei
nicht zum Nachteil des Kandidaten auswirken.
(6) Die Noten der im Multiple-Choice-Verfahren absolvierten Prüfungsleistungen sollen bis
spätestens acht Wochen nach dem Prüfungstermin unter Beachtung datenschutz-rechtlicher
Bestimmungen dem Prüfungsamt mitgeteilt und in geeigneter Form bekannt gegeben werden.
§ 19 Bewertung der Prüfungsleistungen und Bildung der Noten
(1) Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen der Module werden von den jeweiligen
Prüfern festgesetzt. Für die Bewertung sind folgende Noten zu verwenden:
1
Sehr gut (1,0 / 1,3)*
2
Gut (1,7 / 2,0 / 2,3)*
Eine hervorragende Leistung
Eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt
3 Befriedigend (2,7 / 3,0 / 3,3)* Eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen
entspricht
4 Ausreichend (3,7 / 4,0)*
Eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt
5 Nicht bestanden (5,0)*
Eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den
Anforderungen nicht mehr genügt
* Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen können einzelne Noten um 0,3 auf
Zwischenwerte erhöht oder verringert werden. Zwischennoten kleiner als 1 und größer als 4
sind dabei ausgeschlossen.
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(2) Für den Fall der Bewertung einer Prüfungsleistung durch Punkte werden für die Benotung nachfolgende Bewertungsschlüssel empfohlen:
Note
Sehr gut
Gut
Befriedigend
Ausreichend
Nicht bestanden
Punkte
Alternative 1
Alternative 2
1,0
95  x  100
96  x  100
1,3
90  x  95
92  x  96
1,7
85  x  90
87  x  92
2,0
80  x  85
83  x  87
2,3
75  x  80
78  x  83
2,7
70  x  75
73  x  78
3,0
65  x  70
69  x  73
3,3
60  x  65
64  x  69
3,7
55  x  60
59  x  64
4,0
50  x  55
50  x  59
5,0
0  x  50
0  x  50
(3) Für die Bewertung einer im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführten Prüfung gilt
Abs. 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass nicht auf die Gesamtpunktzahl sondern auf die
Anzahl der gestellten Fragen Bezug genommen wird.
(4) Darüber hinaus wird eine vollständig im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführte Prüfung mit ausreichend bewertet, wenn die Anzahl der vom Kandidaten zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 22 vom Hundert die durchschnittlichen Prüfungsleistungen der
Prüfungsteilnehmer unterschreitet.
(5) Besteht eine Modulprüfung aus mit Punkten bewerteten Prüfungsleistungen, errechnet
sich die Modulnote aus der Summe der Punkte der einzelnen Prüfungsleistungen nach dem
Bewertungsschlüssel des Abs. 2.
(6) Besteht eine Modulprüfung aus benoteten Prüfungsleistungen, errechnet sich die Modulnote aus dem Mittelwert der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen. Dabei wird nur die
erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt. Die Modulnote lautet dabei wie folgt:
Sehr gut
Gut
Befriedigend
Ausreichend
Nicht bestanden
Bei einem Durchschnitt bis einschließlich 1,5
Bei einem Durchschnitt von 1,6 bis einschließlich 2,5
Bei einem Durchschnitt von 2,6 bis einschließlich 3,5
Bei einem Durchschnitt von 3,6 bis einschließlich 4,0
Bei einem Durchschnitt ab 4,1
(7) Für die Masterprüfung wird eine Gesamtnote gebildet. Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt der einzelnen Modulnoten und der Note der Masterarbeit, gewichtet nach ECTS-Credits.
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(8) Sobald die Datensätze in erforderlichem Umfang zur Verfügung stehen, erfolgt die Umrechnung des ECTS Grades für die Gesamtnote nach folgendem Schema:
Relatives Notensystem
Die besten 10 %
Die nächsten 25 %
Die nächsten 30 %
Die nächsten 25 %
Die nächsten 10 %
Alle nicht bestandenen Prüfungen
ECTS Grades
A
B
C
D
E
F/FX
§ 20 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
(1) Eine Prüfungsleistung gilt als "nicht bestanden" (Note 5,0), wenn der Studierende einen
für ihn bindenden Prüfungstermin aus einem von ihm zu vertretenden Grund versäumt oder
wenn er von einer Prüfung, die er angetreten hat, aus einem von ihm zu vertretenden Grund
zurücktritt. Das gleiche gilt, wenn eine schriftliche bzw. alternative Prüfungsleistung nicht
innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.
(2) Die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsamt unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf des dritten Werktages nach der angesetzten
Prüfung, schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des Kandidaten
ist ein ärztliches Attest, im Wiederholungsfalle – bezogen auf die gleiche Prüfungsleistung –
ist ein amtsärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit innerhalb der in Satz 1 genannten
Frist vorzulegen. Soweit die Einhaltung von Fristen für die erstmalige Meldung zur Prüfung,
die Wiederholung von Prüfungen, die Gründe für das Versäumnis von Prüfungen und die
Einhaltung von Bearbeitungszeiten für Prüfungsarbeiten betroffen sind, steht der Krankheit
des Studierenden die Krankheit eines von ihm überwiegend allein zu versorgenden Kindes
gleich.
(3) Versucht der Studierende, das Ergebnis seiner Prüfungsleistung durch Täuschung oder
Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfungsleistung mit "nicht bestanden" (Note 5,0) bewertet. Ein Studierender, der den ordnungsgemäßen
Ablauf des Prüfungstermins stört, kann von dem jeweiligen Prüfer oder Aufsichtführenden
von der Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden. In diesem Falle wird die Prüfung
mit "nicht bestanden" (Note 5,0) bewertet. In schwerwiegenden Fällen kann der zuständige
Prüfungsausschuss den Studierenden von der Teilnahme an weiteren Prüfungen ausschließen.
(4) Der Betroffene kann innerhalb eines Monats die Entscheidungen nach Abs. 3 Satz 1 und
2 vom Prüfungsausschuss überprüfen lassen. Belastende Entscheidungen sind dem Betroffenen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung
zu versehen.
§ 21 Bestehen und Nichtbestehen, Prüfungsfristen
(1) Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle erforderlichen Modulprüfungen erfolgreich
erbracht sind und die Masterarbeit mindestens mit ausreichend (Note 4,0) benotet ist.
(2) Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn als Modulnote mindestens die Benotung "ausreichend" (Note 4,0) erreicht wurde.
(3) Eine Modulprüfung gilt als endgültig nicht bestanden, wenn sie mit „nicht bestanden“
bewertet wurde und ein Wiederholungsanspruch gemäß § 22 nicht mehr besteht.
(4) Die Modulprüfungen sind spätestens bis zum Ende des Folgesemesters, in dem die Prüfung erstmals angeboten wird, erstmalig vollständig abzulegen. Ansonsten gelten die noch
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nicht abgelegten Prüfungen als erstmalig abgelegt und nicht bestanden. Die Masterarbeit ist
spätestens bis zum Ende des Folgesemester zu absolvieren, in dem erstmalig die Zulassungsvoraussetzungen für die Masterarbeit vorlagen. Ansonsten gilt die Masterarbeit als erstmalig
absolviert und nicht bestanden. Diese Regelungen finden keine Anwendung, wenn der Studierende das Versäumnis nicht zu vertreten hat.
(5) Hat der Studierende eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden oder wurde die Masterarbeit schlechter als "ausreichend" (Note 4,0) bewertet, wird der Studierende darüber unverzüglich schriftlich informiert.
(6) Hat der Studierende die Masterprüfung endgültig nicht bestanden, wird ihm eine Bescheinigung gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise sowie der Exmatrikulationsbescheinigung ausgestellt, die die erbrachten Prüfungsleistungen und deren Noten sowie die
noch fehlenden Prüfungsleistungen enthält und erkennen lässt, dass die Masterprüfung nicht
bestanden ist.
§ 22 Wiederholung von Modulprüfungen
(1) Nicht bestandene Modulprüfungen können höchstens zweimal wiederholt werden, wobei die maximale Anzahl der zweiten Wiederholungsprüfungen auf drei begrenzt ist. Darüber
hinaus gehende Bewilligungen zweiter Wiederholungsprüfungen aufgrund von Härtefällen
sind möglich.
(2) Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung ist nicht zulässig. Fehlversuche in
demselben oder einem vergleichbaren Studiengang an anderen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland sind anzurechnen.
(3) Wiederholungsprüfungen sollen in jedem Semester angeboten werden. Ein Anspruch
des Studierenden auf eine Wiederholungsprüfung im Folgesemester besteht nicht. Der Prüfungsanspruch für die jeweilige Wiederholungsprüfung erlischt bei Versäumnis der Wiederholungsfrist, es sei denn, der Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten. Die Prüfung
wird in diesem Falle mit „nicht bestanden“ (Note 5,0) bewertet.
(4) Eine Wiederholungsprüfung kann nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss
auch als mündliche Prüfung gemäß § 15 durchgeführt werden.
§ 23 Prüfungsleistungen und Modulprüfungen
Im Verlaufe des Studiums sind die Modulprüfungen in den sich aus dem in der Anlage befindlichen Studien- und Prüfungsplan ergebenden Modulen zu absolvieren.
§ 24 Studienleistungen und Wahlmodule
(1) Studienleistungen werden im Zusammenhang mit oder begleitend zu Lehrveranstaltungen im Verlaufe des Semesters erbracht. Sie sind zu bewerten, können aber auch benotet werden. Studienleistungen finden keine Berücksichtigung bei der Bildung der Modulnote.
(2) Studienleistungen können nach Maßgabe des Lehrenden in unterschiedlichen Formen
erbracht werden, wie etwa Referate, Studien- und Seminararbeiten, Protokolle, Projektarbeiten, Testate, Unternehmensplanspiele, Anfertigung von Computerprogrammen u.a. Reine
Teilnahmebescheinigungen sind keine Studienleistungen.
(3) Nach Maßgabe des jeweiligen Fachvertreters können vom Fachbereichsrat zugelassene
Wahlmodule als bewertete Studienleistungen absolviert werden.
(4) Studienleistungen, die nicht bestanden sind, können wiederholt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Studienleistung ist nicht möglich. Das gleiche gilt für Wahlmodule.
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Masterarbeit, Masterzeugnis und Masterurkunde
§ 25 Masterarbeit
(1) Die Masterarbeit ist eine schriftliche Prüfungsarbeit. Sie schließt mit einem Kolloquium
ab. Sie soll zeigen, dass der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist
ein Problem aus seinem Fachgebiet selbstständig mit breiter theoretischer Fundierung nach
wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse in Form eines Vortrages vorstellen und gegenüber fachlicher Kritik vertreten zu können.
(2) Die Betreuung der Masterarbeit erfolgt durch einen Prüfungsberechtigten des Fachbereichs, den der Studierende mit dessen Einverständnis dem Prüfungsausschuss zu benennen
hat. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Bestellung des Betreuers. Im Einzelfall kann
der Prüfungsausschuss auch andere Personen als Betreuer bestimmen. In begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Zustimmung durch den Prüfungsausschuss kann ein weiterer Prüfungsberechtigter eines anderen Fachbereichs der Hochschule die Arbeit mitbetreuen.
Der Name des Betreuers ist aktenkundig zu machen und dem Studierenden rechtzeitig mitzuteilen. Ein Wechsel in der Person des Betreuers kann nur aus dringenden Gründen und mit
Zustimmung des Prüfungsausschusses erfolgen und ist ebenfalls aktenkundig zu machen.
(3) Die Ausgabe des Themas der Masterarbeit erfolgt in Abstimmung mit dem Betreuer auf
Antrag des Studierenden durch den Prüfungsausschuss. Dieser entscheidet über die Zulassung
des Themas der Arbeit, nachdem die Voraussetzungen zur Ausgabe nach Abs. 4 erfüllt sind.
Thema und Zeitpunkt der Ausgabe sind durch das Prüfungsamt aktenkundig zu machen und
dem Studierenden bekanntzugeben. Das Thema der Arbeit kann nur einmal und nur innerhalb
einer Frist von vier Wochen nach Ausgabe des Themas zurückgegeben werden.
(4) Für die Ausgabe des Themas der Arbeit sind beim Prüfungsausschuss folgende Unterlagen einzureichen, soweit sie nicht bereits vorliegen:
a)
die Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an allen Modulprüfungen, wobei diese
nicht länger als fünf Jahre zurückliegen dürfen,
b)
eine Erklärung des Bewerbers, dass er eine Masterprüfung in dem gewählten oder einem vergleichbaren Studiengang an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes nicht endgültig nicht bestanden hat oder sich nicht in einem noch nicht
abgeschlossenen Prüfungsverfahren befindet.
(5) Die Masterarbeit kann in Ausnahmefällen auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht
werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag des einzelnen Studierenden
aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die
eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist und die
Anforderungen nach Abs. 1 erfüllt.
(6) Die Bearbeitungszeit für die schriftliche Prüfungsarbeit beträgt im Regelfall fünf Monate. Die Bearbeitungszeit beginnt mit der Ausgabe des Themas der Arbeit. Das Thema muss so
beschaffen sein, dass es innerhalb der vorgenannten Frist bearbeitet werden kann.
(7) Die Masterarbeit ist fristgerecht beim Prüfungsamt einzureichen. Der Abgabezeitpunkt
kann auf Antrag des Studierenden aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, durch den Prüfungsausschuss um maximal sechs Wochen aufgeschoben werden. Die Gründe sind vom Studierenden dem Prüfungsausschuss gegenüber glaubhaft zu machen. Der Abgabezeitpunkt ist
aktenkundig zu machen. Bei der Abgabe hat der Studierende schriftlich zu versichern, dass er
seine Arbeit – bei einer Gruppenarbeit seinen entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit – selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel
benutzt hat.
(8) Die Benotung der Masterarbeit erfolgt durch den Betreuer. Sie ist bestanden, wenn sie
mindestens mit „ausreichend“ (Note 4,0) benotet wurde. Im Falle des Nichtbestehens der Ar-
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Business Administration“
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beit (Note 5,0), ist diese von einem Zweitprüfer (§ 11) zu benoten. Bei einem abweichenden
Urteil zwischen Erst- und Zweitprüfer ergibt sich die Note aus dem arithmetischen Mittel der
vergebenen Noten. Für den Fall, dass die vergebenen Noten um mehr als die Note 2,0 voneinander abweichen, ist ein dritter Prüfer (§ 11) zu bestellen. Dieser legt die Note innerhalb des
Rahmens der Benotung der beiden anderen Prüfer endgültig fest. Die Benotung der Masterarbeit soll spätestens vier Wochen ab Einreichung der Arbeit beim Prüfungsamt erfolgen und
dem Studierenden bekannt gegeben werden. Eine nicht fristgerecht abgegebene Masterarbeit
ist mit „nicht bestanden“ (Note 5,0) zu benoten.
(9) Die Masterarbeit kann bei einer Bewertung, die schlechter als "ausreichend" (Note 4,0)
ist, einmal wiederholt werden. Für die Wiederholungsarbeit ist ein anderes Thema zu wählen.
Die Wiederholung der Masterarbeit muss spätestens bis zum Ende des übernächsten Semesters abgeschlossen sein, bezogen auf das Semester, in dem die Benotung der Arbeit dem Studierenden bekannt gegeben wurde. Der Wiederholungsanspruch erlischt bei Versäumnis der
Wiederholungsfrist, es sei denn, der Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten. Die
Gründe sind vom Studierenden dem Prüfungsausschuss gegenüber glaubhaft zu machen. Eine
Rückgabe des Wiederholungsthemas ist nur möglich, wenn der Studierende bisher von dieser
Möglichkeit noch keinen Gebrauch gemacht hat.
(10) Wird die Masterarbeit in Zusammenarbeit mit einer Einrichtung außerhalb der Hochschule erstellt, so hat diese Einrichtung zur Anleitung und Betreuung des Studierenden einen
Mentor zu benennen.
(11) Der Studierende muss zum Zeitpunkt des Kolloquiums immatrikuliert sein. Das Ergebnis des Kolloquiums kann in die Bewertung der Masterarbeit einbezogen werden. Das Kolloquium ist vor mindestens zwei Prüfern abzulegen, von denen mindestens einer am Fachbereich Betriebswirtschaft prüfungsberechtigt ist. Die Dauer des Kolloquiums beträgt mindestens 30 und höchstens 90 Minuten. Zum Kolloquium können Zuhörer nach Maßgabe der
räumlichen Verhältnisse unter Wahrung urheberrechtlicher und sonstiger Interessen des Studierenden, der Hochschule sowie der externen Einrichtung, in deren Zusammenarbeit die
schriftliche Prüfungsarbeit erstellt wurde, zugelassen werden. Die Zulassung erstreckt sich
jedoch nicht auf die anschließende Beratung und die Bekanntgabe des Ergebnisses an den
Studierenden.
§ 26 Masterzeugnis und Masterurkunde
(1) Über die bestandene Masterprüfung erhält der Studierende unverzüglich ein Zeugnis in
deutscher und englischer Sprache. In das Zeugnis sind die Module inklusive der Modulnoten,
der entsprechenden ECTS Grades und der ECTS Credits, das Thema der Masterarbeit, deren
Note, ECTS Grades und ECTS Credits sowie die Gesamtnote, die Gesamtanzahl der ECTS
Credits und der abschließende ECTS Grade aufzunehmen.
(2) Das Zeugnis über die Masterprüfung wird vom Dekan und vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet und gesiegelt. Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an
dem das Kolloquium stattfand.
(3) Gleichzeitig mit dem deutschen und dem englischen Zeugnis erhält der Studierende die
Masterurkunde in deutscher und englischer Sprache mit dem Datum des Zeugnisses. Darin
wird die Verleihung des Mastergrades beurkundet. Die Masterurkunde wird vom Rektor unterzeichnet und mit dem Siegel der Hochschule versehen.
(4) Dem Zeugnis wird ein „Diploma Supplement“ beigefügt.
§ 27 Ungültigkeit von Zeugnis und Urkunde
(1) Hat der Studierende bei einer Prüfungsleistung getäuscht und wird diese Tatsache erst
nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so kann die Note der Prüfungsleistung entspre-
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Business Administration“
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chend § 20 Abs. 3 berichtigt werden. Gegebenenfalls kann die Modulprüfung und die Masterarbeit durch den Prüfungsausschuss für "nicht bestanden" (Note 5,0) erklärt werden.
(2) Waren die Voraussetzungen für die Abnahme einer Modulprüfung oder der Masterarbeit nicht erfüllt, ohne dass der Studierende hierüber täuschen wollte, und wird diese Tatsache
erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so wird dieser Mangel durch das Bestehen
der Modulprüfung bzw. der Masterarbeit geheilt. Hat der Studierende vorsätzlich gehandelt,
so kann die Modulprüfung bzw. die Masterarbeit durch den Prüfungsausschuss für "nicht bestanden" (Note 5,0) erklärt werden.
(3) Dem Studierenden ist vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
(4) Das unrichtig gewordene Masterzeugnis und die Masterurkunde sind ungültig, durch die
Hochschule einzuziehen und gegebenenfalls neu zu erteilen. Eine Entscheidung nach Abs. 1
und Abs. 2 Satz 2 ist nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren ab dem Datum des Zeugnisses
ausgeschlossen.
Verlust der Zulassung, Einsicht, Widerspruch, Aufbewahrungsfrist
§ 28 Verlust der Zulassung zum Studiengang und des Prüfungsanspruchs
(1) Hat der Studierende eine Prüfung endgültig nicht bestanden oder kann er aus von ihm
zu vertretenden Gründen die Voraussetzungen für die Meldung zu einer Prüfung endgültig
nicht mehr erbringen, so ist er zu exmatrikulieren.
(2) Hat der Studierende die Masterarbeit ohne Erfolg wiederholt, so ist er ebenfalls zu exmatrikulieren.
§ 29 Einsicht in die Prüfungsakten
Innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Prüfungsverfahrens wird dem Studierenden auf
Antrag innerhalb einer angemessenen Frist Einsicht in seine schriftlichen Prüfungsarbeiten,
die darauf bezogenen Gutachten und in die Prüfungsprotokolle gewährt.
§ 30 Widerspruchsverfahren
(1) Gegen belastende Prüfungsentscheidungen ist der Widerspruch statthaft.
(2) Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung gegenüber dem Beschwerten schriftlich oder zur Niederschrift beim Prüfungsamt zu erheben.
Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Rektor der Hochschule als Widerspruchsbehörde gewahrt.
(3) Hält der Prüfungsausschuss den Widerspruch für begründet, so hilft er ihm ab und entscheidet über die Kosten. Hilft er ihm nicht ab, so leitet er den Widerspruch an den Rektor
weiter. Dieser erlässt einen Widerspruchsbescheid.
§ 31 Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen
(1) Eine Kopie des Masterzeugnisses und eine Kopie der Masterurkunde sind 50 Jahre lang
aufzubewahren.
(2) Das Archivexemplar und das Gutachten der Masterarbeit sind zehn Jahre lang aufzubewahren.
(3) Sämtliche Nachweise zu schriftlichen Prüfungsleistungen, insbesondere Klausuren, sowie sämtliche Prüfungsprotokolle sind fünf Jahre lang aufzubewahren.
(4) Darüber hinaus dürfen Prüfungsunterlagen nicht vernichtet werden, wenn bei Ablauf
der vorgenannten Fristen ein Rechtsmittelverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Business Administration“
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Sonstiges
§ 32 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Die Prüfungsordnung tritt in Kraft mit Beginn des auf die Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Hochschule folgenden Monats.
Anlagen
Anlage 1: Studien- und Prüfungsplan
Anlage 2: Masterzeugnis Deutsch
Anlage 3: Masterzeugnis Englisch
Anlage 4: Masterurkunde Deutsch
Anlage 5: Masterurkunde Englisch
Anlage 6: Diploma Supplement
Jena,
Der Dekan des Fachbereichs
Betriebswirtschaft
Die Rektorin der
Fachhochschule Jena
Prof. Dr. Hans Klaus
Prof. Dr. Gabriele Beibst
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN JENALL E. V.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) VON JENALL E. V.
1. GELTUNGSUMFANG
1.1 Die nachfolgend aufgeführten AGBs finden auf sämtliche Verträge von JenALL e. V. Anwendung.
Mündliche Abreden bestehen nicht. Mit Wirksamwerden dieser Regelungen verlieren sämtliche frühere
Vereinbarungen ihre Gültigkeit.
1.2 Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung von JenALL e. V.
2. VERTRAGSGEGENSTAND / ANMELDUNG
2.1 Vertragsgegenstand sind die in den Angeboten von JenALL e. V. enthaltenen
Leistungsbeschreibungen. Geringfügige Abweichungen von den Leistungsbeschreibungen (z.B. Ersatz
angekündigter Dozenten) sind möglich.
2.2 Mit der Anmeldung / Bestätigung des Angebotes erkennt der Kunde die AGB sowie die in den
Angeboten von JenALL e. V. aufgeführten Teilnahmebedingungen an. Es gelten ausschließlich die AGB
von JeALL e. V. Soweit die Geschäftsbedingungen des Kunden insgesamt oder teilweise abweichen,
werden sie nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Etwas anderes
gilt nur, wenn JenALL e. V. den Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich zugestimmt.
2.3 Für eine verbindliche Anmeldung hat der Teilnehmer das Anmeldeformular schriftlich, per Fax oder per
Online-Buchung an JenALL e. V. zu senden. Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn JenALL e. V. nicht
innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Anmeldung die Ablehnung erklärt. Im Regelfall erhält der Kunde
von JenALL e. V. eine schriftliche Anmeldebestätigung.
2.4 Um die Veranstaltungen für die Teilnehmer effizient zu gestalten, ist die Teilnehmerzahl in der Regel
begrenzt. Anmeldungen werden daher grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt,
wobei besondere Zulassungs- und Auswahlkriterien hiervon unberührt bleiben.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Es gelten die bei der Anmeldung bzw. Auftragserteilung ausgewiesenen Preise.
3.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind im Preis die Seminarunterlagen, die Prüfungsgebühr
(sofern eine Prüfung vorgesehen ist), die Nutzung der technischen Einrichtungen, die im Rahmen der
Weiterbildungsmaßnahmen bereitgestellt werden, sowie eine Teilnahmebescheinigung, Zertifikat oder
Zeugnis (abhängig von der Art der Weiterbildungsmaßnahme) enthalten.
3.3 Die Rechnungslegung für Weiterbildungsmaßnahmen erfolgt grundsätzlich vor Beginn der
Weiterbildungsmaßnahme.
3.4 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto bis spätestens zu dem auf der
Rechnung ausgewiesenen Termin zu zahlen. Die Zahlung hat ohne Abzüge zu erfolgen. Ein Skontoabzug
ist nicht zulässig. Die Leistungen von JenALL e. V. sind gemäß § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteuerfrei.
3.5 Einwendungen gegen Rechnungen sind umgehend nach deren Zugang schriftlich bei JenALL e. V.
geltend zu machen. Die Einwendungen müssen innerhalb von 28 Kalendertagen ab Rechnungsdatum dort
eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen wird als Zustimmung gesehen.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
3.6 Der Kunde darf nur mit bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
4. STORNIERUNG / ÄNDERUNGEN DURCH DEN KUNDEN
4.1 Der Kunde kann gemäß den folgenden Regelungen vor Veranstaltungsbeginn seine gebuchten
Veranstaltungen stornieren.
4.2 Stornierungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.
4.3 Für den Teilnehmer besteht die Möglichkeit, kostenlos einen Ersatzteilnehmer zu benennen, sofern
dieser die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt. Eine eigene verbindliche Anmeldung des
Ersatzteilnehmers ist erforderlich.
4.4 Die Stornierung einer Weiterbildungsmaßnahme ist kostenfrei, wenn sie fristgerecht erfolgt. Die
Festlegung der Frist erfolgt veranstaltungsbezogen durch JenALL e. V. Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der
Zugang bei JenALL e. V. Bei nicht fristgerechter Stornierung oder bei Nichterscheinen wird der volle Preis
für die Veranstaltung fällig, sofern keine anderen Regelungen für die jeweilige Veranstaltung getroffen sind.
4.5 Sofern Stornierungsfrist einer Weiterbildungsmaßnahme nicht veranstaltungsbezogen festgelegt ist,
beträgt sie 21 Kalendertage.
5. WIDERRUFSRECHT
5.1 Im Falle der Geltung der Regelungen über Fernabsatzverträge gilt folgendes: Der Kunde, der
Verbraucher ist (im Folgenden nur Verbraucher genannt), hat das Recht, seine auf den Abschluss des
Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der
Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) gegenüber JenALL
e. V. zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an:
JenALL e. V., Carl-Zeiss-Promenade 2, 07745 Jena.
5.2 JenALL e. V. behält sich vor, mit der Durchführung der Dienstleistung erst nach Ablauf der
zweiwöchigen Widerspruchsfrist zu beginnen. Für den Fall, dass der Verbraucher der Ausführung der
Dienstleistung vor Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist ausdrücklich zustimmt, erlischt sein
Widerspruchsrecht. Gleichzeitig erlischt der oben genannte Vorbehalt von JenALL e. V.
6. ABSAGE/AUSFALL UND VERLEGUNG VON
WEITERBILDUNGSMASSNAHMEN
6.1 JenALL e. V. behält sich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, z.B. wegen Erkrankung des Dozenten
oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl, die Absage der Weiterbildungsmaßnahme vor. Ein wichtiger
Grund liegt insbesondere auch dann vor, wenn auf Seiten von JenALL e. V. Leistungshindernisse vorliegen,
die den gemeinsamen Vertragszweck gefährden oder unmöglich machen.
6.2 Bei Nichtzustandekommen der Veranstaltung werden die Teilnehmer umgehend informiert. Falls
möglich, wird ein anderer Termin vereinbart. Sollte eine Vereinbarung nicht möglich sein, werden bereits
gezahlte Entgelte für vereinbarte bzw. gebuchte Leistungen zurückerstattet. Darüber hinausgehende
Ansprüche des Kunden, insbesondere der Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Kosten, die
durch Arbeitsausfall entstehen, bestehen nicht, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens
JenALL e. V. vorliegen.
7. AUSSCHLUSS VON DER TEILNAHME
JenALL e. V. ist berechtigt, den Kunden von der (weiteren) Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung
auszuschließen, soweit dieser die Durchführung der Veranstaltung beeinträchtigt. Dies ist insbesondere der
Fall, wenn der Kunde die Veranstaltung bzw. den Betriebsablauf stört oder anderweitig erhebliche Nachteile
für die Durchführung der Veranstaltung zu befürchten sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde mit der Zahlung
des Entgelts in Verzug geraten ist. Der Kunde hat in diesen Fällen das volle Entgelt zu zahlen. Hiervon
unberührt bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche von JenALL e. V.
8. URHEBERSCHUTZ UND COPYRIGHT
8.1. Die von JenALL e. V. eingesetzte Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf weder aus den
Veranstaltungsräumen entfernt noch ganz oder teilweise kopiert oder auf nicht vorab (schriftlich)
genehmigte Weise nutzbar gemacht werden. Nutzungsrechte an Softwareprodukten von JenALL e. V. oder
von Dritten, insbesondere den beiden Jenaer Hochschulen, sind in dem für die vertraglich vereinbarten
Leistungen
erforderlichen
Umfang
für
die
Dauer
der
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abgedeckt.
Bei Beschädigung der Produkte oder Verletzung der Urheberschutzrechte behält sich JenALL e. V. die
Durchsetzung
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auch
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Durchsetzung von Ersatzansprüchen Dritter vor.
Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen nicht auf den während der Weiterbildung benutzten PCs
verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen behält sich JenALL e. V. Schadensersatzanforderungen vor.
8.2 Die Unterlagen zu Weiterbildungsmaßnahmen sind urheberrechtlich geschützt. Sie stehen dem
Teilnehmer zur Verfügung und gehen in der Regel in dessen Eigentum über. JenALL e. V. behält sich alle
Rechte an den Seminarunterlagen vor. Sie dürfen nicht ohne schriftliche Einwilligung von JenALL e. V. in
irgendeiner Form, auch für Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, reproduziert, unter Verwendung
elektronischer Systeme verarbeitet, verbreitet, übersetzt, zur öffentlichen Wiedergabe benutzt und an Dritte
weitergegeben werden, auch nicht auszugsweise.
8.3 Des Weiteren gelten die deutschen Urheberrechtsbestimmungen.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die Haftung von JenALL e. V., ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aus Pflichtverletzung und
Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden sowie bei Verlust des Lebens des Kunden. Bei Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten (Kardinalspflichten) haftet JenALL e. V., ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auch
bei leichter Fahrlässigkeit. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden; d.h. der Ersatz für mittelbare Schäden bzw. Folgeschäden wie entgangener
Gewinn oder Schäden, deren Entstehung bei Vertragsschluss typischerweise nicht vorhersehbar waren, ist
ausgeschlossen.
10. DATENSCHUTZ
Die Auftragsabwicklung bei JenALL e. V. erfolgt mit elektronischer Datenverarbeitung. Mit der
Unterzeichnung des Anmeldeformulars erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zur Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung der Daten für die Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie zur Zusendung
späterer Informationen zur Weiterbildung. JenALL e. V. behandelt gespeicherte Daten, gleich welcher Art,
über den Kunden und/oder die Geschäftsinterna des Kunden streng vertraulich.
11. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag
eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung
treten, die soweit möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck
dieses Vertrags vermutlich gewollt hätten.
12. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
12.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem Vertragsverhältnis unterliegen ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten wird Jena als Gerichtsstand vereinbart, sofern die Vertragspartner
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.