Ausgabe Nr. 42 vom 13. Oktober 2014
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Ausgabe Nr. 42 vom 13. Oktober 2014
H 1290 Bezirksregierung Detmold Leopoldstraße 15 · 32756 Detmold Postvertriebsstück Entgelt bezahlt Deutsche Post AG 199. Jahrg. Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold Ausgegeben in Detmold am 13. Oktober 2014 Nr. 42 Inhalt B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung 251 Kommunalaufsicht; Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten, S. 233/234 C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 252 Nahverkehrsverbund Paderborn / Höxter; Sitzung der Verbandsversammlung, S. 234 253 Zweckverband VerkehrsVerbund Ostwestfalen-Lippe; 88. Sitzung der Verbandsversammlung, S. 234/235 254 Aufgebot einer Sparkassenurkunde, S. 235 255 Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde, S. 235 256 desgl., S. 235 B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung 251 Kommunalaufsicht; hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten zwischen der Stadt Borgholzhausen, der Stadt Halle (Westf.), der Gemeinde Langenberg, der Stadt Schloss Holte-Stukenbrock, der Gemeinde Steinhagen, der Stadt Versmold – zweckverbandsangehörige Städte und Gemeinden – und dem Zweckverband INFOKOM Gütersloh wird gemäß §§ 1, 23 und 24 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 1. Oktober 1979 (SGV. NRW 202) in der zurzeit geltenden Fassung und § 32 a des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juni 2000 (SGV. NRW 20061) in der zurzeit geltenden Fassung folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen: §1 Der Zweckverband Infokom verpflichtet sich gemäß § 32 a Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen – DSG NRW –) aus den Reihen seiner Beamten die Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten und eines Vertreters für sich selbst und die oben aufgeführten Städte und Gemeinden durchzuführen. Der gemeinsame behördliche Datenschutzbeauftragte nimmt die Aufgabe mandatierend (§ 23 Abs. 1 Alternative 2, Abs. 2, Satz 2 GkG NRW) wahr. Die Aufgabe wird 100% der Arbeitszeit des Datenschutzbeauftragten ausmachen, d.h., es werden daneben keine anderen Aufgaben für den Zweckverband ausgeführt. Der von den oben aufgeführten Städten und Gemeinden nach § 32 a Abs. 1 Satz 1 DSG NRW zu bestellende behördliche Datenschutzbeauftragte und ein Stellvertreter werden durch einen zentralen örtlichen Ansprechpartner in der Ver- waltung der zweckverbandsangehörigen Stadt oder Gemeinde unterstützt. §2 Die Rechte und Pflichten des behördlichen Datenschutzbeauftragten und seines Stellvertreters ergeben sich aus § 32 a DSG NRW. Nähere Einzelheiten werden in einer gesonderten und gemeinsam abgestimmten Dienstanweisung mit den oben aufgeführten Städten und Gemeinden festgelegt. §3 Die oben aufgeführten Städte und Gemeinden erstatten dem Zweckverband Infokom Gütersloh die Kosten für die Wahrnehmung der Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten im Rahmen einer festgelegten Umlage. Die Umlage besteht aus einem Sockelbetrag und einem nach der Einwohnerzahl bemessenen Betrag. Mit dem Anteil an der festgelegten Umlage sind die Personalkosten, die Arbeitsplatzkosten und die Verwaltungsgemeinkosten abgegolten. Eine gesonderte Abrechnung erfolgt nicht. §4 Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden, erstmals jedoch nach zwei Jahren. §5 Diese Vereinbarung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold in Kraft. Borgholzhausen, den 18. September 2014 Stadt Borgholzhausen Strob allgem. Vertreter 234 AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD Halle (Westf.), den 18. September 2014 Gütersloh, den 18. September 2014 Zweckverband INFOKOM Gütersloh Stadt Halle (Westf.) Adenauer Verbandsvorsteher Loest Bevollmächtigter Langenberg, den 18. September 2014 Gemeinde Langenberg Vogt allgem. Vertreter Schloss Holte-Stukenbrock, den 1. Oktober 2014 Stadt Schloss Holte-Stukenbrock Erichlandwehr Bürgermeister Steinhagen, den 18. September 2014 Gemeinde Steinhagen Besser Bürgermeister Lohmann stv. Verbandsvorsteher Genehmigung und Bekanntmachung Die vorstehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 1. Oktober 2014 über die Bestellung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten zwischen der Stadt Borgholzhausen, der Stadt Halle (Westf.), der Gemeinde Langenberg, der Stadt Schloss Holte-Stukenbrock, der Gemeinde Steinhagen, der Stadt Versmold und dem Zweckverband INFOKOM habe ich gem. § 24 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) vom 1. Oktober 1979 (GV. NRW S. 621), zuletzt geändert durch Art. 3 Fünftes Änderungsgesetz vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW S. 474), mit Verfügung vom heutigen Tage genehmigt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung und die Genehmigung werden hiermit gemäß § 24 Abs. 3 GkG bekannt gemacht. Detmold, den 7. Oktober 2014 31.13 04 (2) Versmold, den 18. September 2014 Bezirksregierung Detmold Im Auftrag Steinhörster Stadt Versmold Meyer-Hermann Bürgermeister ABl. Reg. Dt. 2014, S. 233/234 C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 252 Nahverkehrsverbund Paderborn / Höxter; hier: Sitzung der Verbandsversammlung Tagesordnung für die Sitzung 1 / V der Verbandsversammlung am 29. Oktober 2014, 18.00 Uhr Brakel. Öffentlicher Teil I 1. Neuwahlen 1.1 Wahl eines neuen Schriftführers 1.2 Wahl des/der Vorsitzenden der Verbandsversammlung 1.3 Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung 1.4 Wahl des/der Verbandsvorstehers/in 1.5 Wahl des/der stellvertretenden Verbandsvorstehers/ -in 1.6 Wahl der nph-Vertreter für die Verbandsversammlung des NWL 1.7 Wahl des Lenkungskreises Nahverkehrsplan 2. Korruptionsbekämpfungsgesetz 3. Befangenheit bei Vergabeentscheidungen 4. Aufwandsentschädigung 5. Einbringung des Haushaltes 2015 6. Sennebahn-Baustellenverzögerung 7. Festlegung des Marktvergleichspreises für Busbestellungen 2015 8. Interner Bereich auf der Homepage des nph 9. Ergebnisse der ÖPNV-Wettbewerbsverfahren 2014 (mündl. Bericht) 10. Projektstart „DFI-Anzeiger im Hochstift“ 11. Terminplanung NWL-Verbandsversammlung 2015 12. Verschiedenes – Rail- and Fly Flughafen PAD – Sachstand Neubau Hauptbahnhof Paderborn – Sachstand Mobilitätszentrale Paderborn Nichtöffentlicher Teil 13. Vergabeentscheidung Teuto-Netz 14. Sachstand Umsetzung Westfalen-Tarif 15. Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen im NWL 16. Personalangelegenheiten (mündl. Bericht) Paderborn, den 6. Oktober 2014 Matthias Goeken Vorsitzender der Verbandsversammlung ABl. Reg. Dt. 2014, S. 234 253 Zweckverband VerkehrsVerbund Ostwestfalen-Lippe; hier: 88. Sitzung der Verbandsversammlung Die 88. Sitzung der Verbandsversammlung findet am Donnerstag, dem 23. Oktober 2014 um 15.00 Uhr im Raum 2.00 (2. Ebene), Kreishaus Herford, Amtshaustraße 3, 32051 Herford, statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Bestellung des/der Schriftführers/in und des/der stellv. Schriftführers/in AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Wahl des/der Verbandsversammlungsvorsitzenden Wahl des/der stellv. Verbandsversammlungsvorsitzenden Wahl des/der Verbandsvorstehers/in Wahl des/der stellv. Verbandsvorstehers/in Wahl der 10 Vertreterinnen bzw. Vertreter des VVOWL im NWL Benennung der Mitglieder des Beirates Bericht aus der Arbeit des Nahverkehrs Westfalen-Lippe Bericht des Verbandsvorstehers/der Geschäftsführung Anfragen und Bekanntgaben Nicht-öffentlicher Teil 11. Vergabeentscheidung Teutoburger-Wald-Netz 12. Rhein-Ruhr-Express (RRX) 13. Bericht aus der Arbeit des Nahverkehrs Westfalen-Lippe 14. Bericht des Verbandsvorstehers/der Geschäftsführung 15. Anfragen und Bekanntgaben Wird die Sparkassenurkunde nicht vorgelegt, wird sie für kraftlos erklärt. Herford, den 30. September 2014 Sparkasse im Kreis Herford Der Vorstand ABl. Reg. Dt. 2014, S. 235 255 Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde Da die Sparkassenurkunde Nr. 3 180 111 621, ausgestellt von der Sparkasse Herford als Rechtsnachfolger der ehemaligen Kreissparkasse Herford und Stadtsparkasse Herford, aufgrund unseres Aufgebots vom 16. Juni 2014 nicht vorgelegt wurde, wird sie für kraftlos erklärt. Herford, den 30. September 2014 Bielefeld, den 6. Oktober 2014 Sparkasse im Kreis Herford Der Vorstand Kurt Kalkreuter Verbandsversammlungsvorsitzender ABl. Reg. Dt. 2014, S. 235 ABl. Reg. Dt. 2014, S. 234/235 256 254 235 Aufgebot einer Sparkassenurkunde Die Sparkassenurkunde Nr. 3 224 052 906, ausgestellt von der Sparkasse Herford als Rechtsnachfolger der ehemaligen Kreissparkasse Herford und Stadtsparkasse Herford, ist abhanden gekommen. Der Inhaber der Sparkassenurkunde wird aufgefordert, seine Rechte binnen drei Monaten unter Vorlage der Sparkassenurkunde anzumelden. Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde Da die Sparkassenurkunde Nr. 3 212 052 959, ausgestellt von der Sparkasse Herford als Rechtsnachfolger der ehemaligen Kreissparkasse Herford und Stadtsparkasse Herford, aufgrund unseres Aufgebots vom 17. Juni 2014 nicht vorgelegt wurde, wird sie für kraftlos erklärt. Herford, den 30. September 2014 Sparkasse im Kreis Herford Der Vorstand ABl. Reg. Dt. 2014, S. 235 236 AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD Ständige Beilage: Öffentlicher Anzeiger · Einzelpreis dieser Nummer 0,51 € Gebühren für die zweigespaltene Zeile oder deren Raum 2,50 € – Bezugsgebühren: jährlich 20,45 € Einzelpreis des Öffentlichen Anzeigers 0,51 € – Bezug und Lieferung des Amtsblattes durch Merkur Druck GmbH + Co. Postfach 22 53, 32712 Detmold, Am Gelskamp 20, 32758 Detmold Einzelpreis nur gegen Voreinsendung des Betrages zuzüglich Versandkosten auf das Postbankkonto Hannover Nr. 164916-309 In den vorgenannten Preisen sind 7% Mehrwertsteuer enthalten – Erscheint wöchentlich Redaktionsschluss: Dienstag 17.00 Uhr Herausgeber: Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold – Druck: Merkur Druck, Detmold ISSN 0003-2298