Steuerfalle Fußballspiel - Heisterborg und Partner

Transcription

Steuerfalle Fußballspiel - Heisterborg und Partner
SERVICE
Steuerfalle Fußballspiel
Am 22. August startet die Fußball-Bundesliga in die neue Saison. Wie schon in den vergangenen Jahren werden sich
zahlreiche Unternehmen aus der Region Dauerkarten für Dortmund, Schalke, Gladbach oder Preußen Münster sichern.
Denn die Einladung von Geschäftsfreunden zu Bundesligaspielen ist eine gute Gelegenheit, das Angenehme mit dem
Nützlichen zu verbinden. Aber Vorsicht: Immer häufiger gelangen diese Aufwendungen in den Fokus des Finanzamts. Wirtschaft aktuell hat daher die Steuerberater Reinhard Lohmann und Tim Slaba von der Kanzlei
Heisterborg und Partner aus Stadtlohn gefragt, was bei der Einladung von Geschäftspartnern zu Fußballspielen steuerlich zu beachten ist.
Herr Lohmann, Herr Slaba, Bundesliga-Dauerkarten sind begehrt
wie nie. Viele Unternehmen sind
seit Jahren im Besitz mehrerer
solcher Karten und nutzen sie zur
Kontaktpflege. Spielt das Finanzamt da problemlos mit?
Reinhard Lohmann: Ganz problemlos sicher nicht. Hintergrund ist die eingeschränkte
Abzugsfähigkeit von Geschenken
an Geschäftsfreunde im deutschen Steuerrecht. 35 Euro,
meistens netto, je beschenkter
Person und Wirtschaftsjahr sind
die Grenze. Bei 36 Euro sind die
Aufwendungen vollständig nicht
mehr abzugsfähig.
Tim Slaba: Nehmen wir an, Sie
als Unternehmer sind im Besitz
von vier Karten für sogenannte Business-Seats. Sie können
schon zwei Stunden vor dem
Spiel ins Stadion, haben die Auswahl zwischen Bockwurst oder
EXECUTIVES ONLINE
Wir vermitteln auch in Ihrer Branche:
✓ Führungskräfte
✓ Interim Manager
✓ Spezialisten
Top-Qualität. Top-Speed.
www.eo-muenster.de
Antipasti, Getränke sind während des ganzen Tages sowieso
frei und pünktlich zu Spielbeginn nehmen Sie dann auf einem
gepolsterten Sessel im Stadion
Platz. In der Pause und auch
nach Spielende geht es munter
weiter. Der Tag könnte so schön
sein…
Lohmann: …. und dann kommt
das Finanzamt und dröselt den
Komplettpreis in seine Einzelleistungen auf.
Slaba: Genau. Aus Sicht der Finanzverwaltung bewirten Sie an
solchen Tagen Ihre Gäste und
wenden Ihnen darüber hinaus
noch eine Sachleistung zu, nämlich die Möglichkeit, das Spiel
live zu verfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Lohmann: Setzen wir doch einfach das Beispiel fort: Die vier
Karten haben für die gesamte
Saison 12.138 Euro brutto gekostet und Sie können damit
an 17 Heimspielen ins Stadion.
Heißt also, je Spieltag und Besucher fallen Kosten von 178,50
Euro brutto an. Zur Fußball-WM
hat die Finanzverwaltung ein
BMF-Schreiben zu VIP-Logen
in Sportstätten herausgegeben.
Demnach ist zu unterscheiden,
ob ich Aufwendungen für eine
VIP-Loge habe, mit deren Hilfe
ich für mein Unternehmen auch
werben kann – etwa wenn auch
mein Firmenlogo von außen
sichtbar ist – oder ob ich „nur“
über die genannten BusinessSeats verfüge.
Slaba: Bei VIP-Logen kann aus
Vereinfachungsgründen der gesamte Aufwand im Verhältnis 40
Prozent Werbung zu 30 Prozent
Bewirtung und 30 Prozent Geschenke aufgeteilt werden. Der
Werbeaufwand ist vollständig
abzugsfähig, von den Bewirtungskosten können bekanntlich
70 Prozent abgezogen werden
und für die Geschenke gelten die
allgemeinen Regeln. In unserem
Beispiel wären es 53,55 Euro
brutto oder 45 Euro netto. Das
übersteigt leider die 35-EuroGrenze. Und damit ist dieser Teil
nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Habe ich hingegen die
Business-Seats gebucht, dann
kann ich aus Vereinfachungsgründen im Verhältnis 50 Prozent Bewirtung und
50 Prozent Geschenke aufteilen.
Auch hier gilt wieder: 70 Prozent
der Bewirtungskosten sind abzugsfähig, Geschenke über 35
Euro sind nicht abzugsfähig.
Wie verhält es sich, wenn ein Unternehmer auch Arbeitnehmer
einlädt?
Lohmann: Wenn die Arbeitnehmer und Geschäftspartner zusammen teilnehmen, dann gilt
auch hier für den Bewirtungsanteil das Abzugsverbot für 30
Prozent der Bewirtungskosten.
Allerdings greift für die Arbeitnehmer die 35-Euro-Grenze für
Geschenke nicht. Denn es handelt sich schlicht und einfach
nicht um ein Geschenk. Genau
genommen müssen die Arbeitnehmer Ihre Geschäftspartner
unterhalten oder in „Finanzamts-Deutsch“ ausgedrückt: die
Teilnahme der Arbeitnehmer bei
solchen Kunden-Events steht in
ganz überwiegendem betrieblichen Interesse. Daher sind die
Industriepneumatik
Steuerungstechnik
Impulsschrauber, Hebezeuge
Druckluftwerkzeuge
Kolben- und Schraubenkompressoren
Trockner und Luftaufbereitung
Sehrbrock GmbH · Aspastraße 32 · 59394 Nordkirchen
Telefon 0 25 96 / 97 08-0 · Fax 0 25 96 / 97 08-30
[email protected] · www.sehrbock-druckluft.de
G32 Wirtschaft aktuell GES II/14
Foto: fotolia.de/ccalmons
SERVICE
Endlich mal eine einfache Regelung.
Slaba: Ja, einfach in der Durch-
Steuerberater
Kanzlei
Heisterborg
und Partner
Was auch immer
Sie verkaufen
wir finden die passende
Verpackung dafür
entsprechend eingeschränkt als
Betriebsausgaben berücksichtigen. Wir empfehlen eindeutig
auch die Pauschalversteuerung
nach Paragraph § 37b des Einkommensteuergesetzes. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass im
Rahmen einer Betriebsprüfung
Kontrollmitteilungen an die Finanzämter Ihrer Geschäftspartner verschickt werden und diese
unter Umständen zur Nachversteuerung aufgefordert werden.
Das dürfte die Erinnerung an das
Fußballspiel nachhaltig trüben.
Slaba: Und ganz wichtig: Notieren Sie sich stets den Anlass der
Bewirtung oder Zuwendung und
die teilnehmenden Personen.
Sonst könnte ein Außenprüfer
vom Finanzamt Ihnen am Ende
einen Strich durch die Rechnung
machen. Und das muss ja nicht
sein.
AUTOR
Diese steuerlichen Regelungen
sind ja ganz schön ausdifferenziert …
Slaba: … und das war erst der Anfang. Denn völlig unabhängig von
der Frage, ob die Betriebsausgaben bei Ihnen abzugsfähig sind
oder nicht – ich erinnere an die
35-Euro-Grenze – hat der Empfänger, also Ihr Geschäftspartner, die empfangene Leistung
der Ertragsversteuerung zu unterwerfen. Wenn Sie also nicht
auf die Fußballkarten einen Auf-
AUTOR
auf den Geschenke-Anteil entfallenden Aufwendungen für die
eigenen Arbeitnehmer voll abzugsfähig.
führung ist sie
schon. Nur, dass
der Paragraph 37b des
Einkommensteuergesetzes
vorschreibt, dass die innerhalb
k l e b e r eines Jahres zugewendeten
h e f t e n Leistungen einheitlich dieser
wollen mit dem Pauschalversteuerung unterfrommen
Wunsch: worfen werden müssen. Und das
„Möge Ihnen dieses Fußball- Finanzministerium hat in einem
spiel auch noch bis zur nächsten BMF-Schreiben klargestellt,
Steuererklärung in Erinnerung dass von der Pauschalversteubleiben“, dann gibt es nur einen erung nicht nur diejenigen Zuvernünftigen Ausweg: Paragraph wendungen über 35 Euro betroffen sind, sondern alle über
37b Einkommensteuergesetz.
Lohmann: Sie können solche Zu- der Streuwerbeartikel-Grenze
wendungen als Schenker pau- von zehn Euro. Willkommen in
schal versteuern mit 30 Prozent Deutschland.
zuzüglich Soli und pauschaler
Kirchensteuer. Die Steuer gilt Was empfehlen Sie also zusamals Lohnsteuer, auch wenn Ihr menfassend?
Geschäftspartner ja gerade nicht Lohmann: Ganz klar: Die BeIhr Arbeitnehmer ist. Aber das träge nach den oben beschrieist eine gesetzliche Fiktion. Und benen Regeln aufteilen und
damit erübrigt sich dann die Versteuerung auf Seiten des EmpReinhard
fängers.
Lohmann
Tim
Slaba
Steuerberater
Kanzlei
Heisterborg
und Partner
NEUER STANDORT
IN COESFELD!
Ihr
Ihr Partner
Partner für
für CE-Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung
Risikobeurteilung
Funktionale Sicherheit
Verifikation & Validierung
Betriebsanleitung
Montageanleitung
Ingenieurbüro Lauer • Kupferstraße 20 • 48653 Coesfeld
Tel. 0 25 41 - 970 980 • [email protected] • www.inglauer.de
IHK4_90x60_30012014.indd 1
30.01.14 15:43
Wirtschaft aktuell GES II/14 G33