Steuerfalle Fußballspiel - Heisterborg und Partner
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Steuerfalle Fußballspiel - Heisterborg und Partner
SERVICE Steuerfalle Fußballspiel Am 22. August startet die Fußball-Bundesliga in die neue Saison. Wie schon in den vergangenen Jahren werden sich zahlreiche Unternehmen aus der Region Dauerkarten für Dortmund, Schalke, Gladbach oder Preußen Münster sichern. Denn die Einladung von Geschäftsfreunden zu Bundesligaspielen ist eine gute Gelegenheit, das Angenehme mit dem Nützlichen zu verbinden. Aber Vorsicht: Immer häufiger gelangen diese Aufwendungen in den Fokus des Finanzamts. Wirtschaft aktuell hat daher die Steuerberater Reinhard Lohmann und Tim Slaba von der Kanzlei Heisterborg und Partner aus Stadtlohn gefragt, was bei der Einladung von Geschäftspartnern zu Fußballspielen steuerlich zu beachten ist. Herr Lohmann, Herr Slaba, Bundesliga-Dauerkarten sind begehrt wie nie. Viele Unternehmen sind seit Jahren im Besitz mehrerer solcher Karten und nutzen sie zur Kontaktpflege. Spielt das Finanzamt da problemlos mit? Reinhard Lohmann: Ganz problemlos sicher nicht. Hintergrund ist die eingeschränkte Abzugsfähigkeit von Geschenken an Geschäftsfreunde im deutschen Steuerrecht. 35 Euro, meistens netto, je beschenkter Person und Wirtschaftsjahr sind die Grenze. Bei 36 Euro sind die Aufwendungen vollständig nicht mehr abzugsfähig. Tim Slaba: Nehmen wir an, Sie als Unternehmer sind im Besitz von vier Karten für sogenannte Business-Seats. Sie können schon zwei Stunden vor dem Spiel ins Stadion, haben die Auswahl zwischen Bockwurst oder EXECUTIVES ONLINE Wir vermitteln auch in Ihrer Branche: ✓ Führungskräfte ✓ Interim Manager ✓ Spezialisten Top-Qualität. Top-Speed. www.eo-muenster.de Antipasti, Getränke sind während des ganzen Tages sowieso frei und pünktlich zu Spielbeginn nehmen Sie dann auf einem gepolsterten Sessel im Stadion Platz. In der Pause und auch nach Spielende geht es munter weiter. Der Tag könnte so schön sein… Lohmann: …. und dann kommt das Finanzamt und dröselt den Komplettpreis in seine Einzelleistungen auf. Slaba: Genau. Aus Sicht der Finanzverwaltung bewirten Sie an solchen Tagen Ihre Gäste und wenden Ihnen darüber hinaus noch eine Sachleistung zu, nämlich die Möglichkeit, das Spiel live zu verfolgen. Was bedeutet das konkret? Lohmann: Setzen wir doch einfach das Beispiel fort: Die vier Karten haben für die gesamte Saison 12.138 Euro brutto gekostet und Sie können damit an 17 Heimspielen ins Stadion. Heißt also, je Spieltag und Besucher fallen Kosten von 178,50 Euro brutto an. Zur Fußball-WM hat die Finanzverwaltung ein BMF-Schreiben zu VIP-Logen in Sportstätten herausgegeben. Demnach ist zu unterscheiden, ob ich Aufwendungen für eine VIP-Loge habe, mit deren Hilfe ich für mein Unternehmen auch werben kann – etwa wenn auch mein Firmenlogo von außen sichtbar ist – oder ob ich „nur“ über die genannten BusinessSeats verfüge. Slaba: Bei VIP-Logen kann aus Vereinfachungsgründen der gesamte Aufwand im Verhältnis 40 Prozent Werbung zu 30 Prozent Bewirtung und 30 Prozent Geschenke aufgeteilt werden. Der Werbeaufwand ist vollständig abzugsfähig, von den Bewirtungskosten können bekanntlich 70 Prozent abgezogen werden und für die Geschenke gelten die allgemeinen Regeln. In unserem Beispiel wären es 53,55 Euro brutto oder 45 Euro netto. Das übersteigt leider die 35-EuroGrenze. Und damit ist dieser Teil nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Habe ich hingegen die Business-Seats gebucht, dann kann ich aus Vereinfachungsgründen im Verhältnis 50 Prozent Bewirtung und 50 Prozent Geschenke aufteilen. Auch hier gilt wieder: 70 Prozent der Bewirtungskosten sind abzugsfähig, Geschenke über 35 Euro sind nicht abzugsfähig. Wie verhält es sich, wenn ein Unternehmer auch Arbeitnehmer einlädt? Lohmann: Wenn die Arbeitnehmer und Geschäftspartner zusammen teilnehmen, dann gilt auch hier für den Bewirtungsanteil das Abzugsverbot für 30 Prozent der Bewirtungskosten. Allerdings greift für die Arbeitnehmer die 35-Euro-Grenze für Geschenke nicht. Denn es handelt sich schlicht und einfach nicht um ein Geschenk. Genau genommen müssen die Arbeitnehmer Ihre Geschäftspartner unterhalten oder in „Finanzamts-Deutsch“ ausgedrückt: die Teilnahme der Arbeitnehmer bei solchen Kunden-Events steht in ganz überwiegendem betrieblichen Interesse. Daher sind die Industriepneumatik Steuerungstechnik Impulsschrauber, Hebezeuge Druckluftwerkzeuge Kolben- und Schraubenkompressoren Trockner und Luftaufbereitung Sehrbrock GmbH · Aspastraße 32 · 59394 Nordkirchen Telefon 0 25 96 / 97 08-0 · Fax 0 25 96 / 97 08-30 [email protected] · www.sehrbock-druckluft.de G32 Wirtschaft aktuell GES II/14 Foto: fotolia.de/ccalmons SERVICE Endlich mal eine einfache Regelung. Slaba: Ja, einfach in der Durch- Steuerberater Kanzlei Heisterborg und Partner Was auch immer Sie verkaufen wir finden die passende Verpackung dafür entsprechend eingeschränkt als Betriebsausgaben berücksichtigen. Wir empfehlen eindeutig auch die Pauschalversteuerung nach Paragraph § 37b des Einkommensteuergesetzes. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass im Rahmen einer Betriebsprüfung Kontrollmitteilungen an die Finanzämter Ihrer Geschäftspartner verschickt werden und diese unter Umständen zur Nachversteuerung aufgefordert werden. Das dürfte die Erinnerung an das Fußballspiel nachhaltig trüben. Slaba: Und ganz wichtig: Notieren Sie sich stets den Anlass der Bewirtung oder Zuwendung und die teilnehmenden Personen. Sonst könnte ein Außenprüfer vom Finanzamt Ihnen am Ende einen Strich durch die Rechnung machen. Und das muss ja nicht sein. AUTOR Diese steuerlichen Regelungen sind ja ganz schön ausdifferenziert … Slaba: … und das war erst der Anfang. Denn völlig unabhängig von der Frage, ob die Betriebsausgaben bei Ihnen abzugsfähig sind oder nicht – ich erinnere an die 35-Euro-Grenze – hat der Empfänger, also Ihr Geschäftspartner, die empfangene Leistung der Ertragsversteuerung zu unterwerfen. Wenn Sie also nicht auf die Fußballkarten einen Auf- AUTOR auf den Geschenke-Anteil entfallenden Aufwendungen für die eigenen Arbeitnehmer voll abzugsfähig. führung ist sie schon. Nur, dass der Paragraph 37b des Einkommensteuergesetzes vorschreibt, dass die innerhalb k l e b e r eines Jahres zugewendeten h e f t e n Leistungen einheitlich dieser wollen mit dem Pauschalversteuerung unterfrommen Wunsch: worfen werden müssen. Und das „Möge Ihnen dieses Fußball- Finanzministerium hat in einem spiel auch noch bis zur nächsten BMF-Schreiben klargestellt, Steuererklärung in Erinnerung dass von der Pauschalversteubleiben“, dann gibt es nur einen erung nicht nur diejenigen Zuvernünftigen Ausweg: Paragraph wendungen über 35 Euro betroffen sind, sondern alle über 37b Einkommensteuergesetz. Lohmann: Sie können solche Zu- der Streuwerbeartikel-Grenze wendungen als Schenker pau- von zehn Euro. Willkommen in schal versteuern mit 30 Prozent Deutschland. zuzüglich Soli und pauschaler Kirchensteuer. Die Steuer gilt Was empfehlen Sie also zusamals Lohnsteuer, auch wenn Ihr menfassend? Geschäftspartner ja gerade nicht Lohmann: Ganz klar: Die BeIhr Arbeitnehmer ist. Aber das träge nach den oben beschrieist eine gesetzliche Fiktion. Und benen Regeln aufteilen und damit erübrigt sich dann die Versteuerung auf Seiten des EmpReinhard fängers. Lohmann Tim Slaba Steuerberater Kanzlei Heisterborg und Partner NEUER STANDORT IN COESFELD! Ihr Ihr Partner Partner für für CE-Kennzeichnung CE-Kennzeichnung Risikobeurteilung Funktionale Sicherheit Verifikation & Validierung Betriebsanleitung Montageanleitung Ingenieurbüro Lauer • Kupferstraße 20 • 48653 Coesfeld Tel. 0 25 41 - 970 980 • [email protected] • www.inglauer.de IHK4_90x60_30012014.indd 1 30.01.14 15:43 Wirtschaft aktuell GES II/14 G33