Anmeldeblatt zur Aufnahme in die Realschule

Transcription

Anmeldeblatt zur Aufnahme in die Realschule
LRS

Anmeldeblatt zur Aufnahme
in die 5. Jgst.
Maria-Ward-Realschule Altötting 2016/2017
Legasthenie

Bitte füllen Sie nur diesen umrandeten Teil deutlich und sehr gut leserlich aus:
Schülerin:
Familienname:...........................................................................................................................................................................
alle Vornamen:.........................................................................................................................................................................
Staatsangehörigkeit:...............................................
Geburtsdatum: ....................................................
Bekenntnis: ........................ Religionsunterricht:
...................
Geburtsort/Landkreis:...............................................................................
nicht deutsches Geburtsland: ................................................................. Zuzugsdatum: .........................................................
Verkehrssprache in der Familie: ...............................................................................................................................................
Erziehungsberechtigte:
Vater: (Name, Beruf)
..................................................................................................................................
Mutter: (Name, Geb.-Name, Beruf)
..................................................................................................................................
Wohnort: (Anschrift)
..................................................................................................................................
E-mail-Adresse:
..................................................................................................................................
Telefonische Erreichbarkeit: daheim: ..................................................................................................................................
Handy Mutter: ..................................................................
Handy Vater: .....................................................................
Arbeitsstelle Mutter: .........................................................
Arbeitsstelle Vater: ............................................................
Schüler/in wohnt bei:
 Eltern
 Mutter
 Vater
 Sonstige ........................................
Sorgerecht bei:
 Eltern
 Mutter
 Vater
 Sonstige ........................................
.....................................................................................................................................................................................................................
Schulbesuch:
Volksschuleintritt:
20 ........ in ...........................................................................................................................
weitere Schulen (Zeitangabe):
.............................................................................................................................................
zuletzt besuchte Schule:
...........................................................................................................Klasse: .....................
Eintritt 2016 in Klasse 5 der Realschule:
Probeunterricht
nur 4. Klasse
 ja
Notendurchschnitt im ÜZ: …………….
D …..
 nein
M …..
HSU …..
Elternentscheidung:
Wenn meine/unsere Tochter den Probeunterricht mit Note 4 in Deutsch und Note 4 in Mathematik nicht bestanden hat,
soll sie in die Realschule aufgenommen werden
..................................................................................................
(Unterschrift eines Erziehungsberechtigten)
1
Sonstiges:
Ich melde meine Tochter verbindlich für die Offene Ganztagsschule an:
 ja
 nein
Das detaillierte Anmeldeblatt finden Sie auf unserer homepage:
www.mariawardschulen.de  Realschule  Unsere Schule  Ganztagsangebot  Anmeldeformular für die Offene Ganztagsschule.
Ich melde meine Tochter (falls diese zustande kommt) für die Bläserklasse an.
Geschwister bereits bei uns:
 ja
 nein
 ja
 nein
Vorname, Klasse ..........................................................................
...................................................................................................................................................................................................
Besondere Gesichtspunkte für die Wahl der Schule: ................................................................................................
...................................................................................................................................................................................................
Besondere Wünsche:
...................................................................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................................................................
Gesundheitliche Probleme:
 nein
 ja,
welche? .................................................................................................................................................
Antrag der Erziehungsberechtigten:

Ich/Wir melde/n meine/unsere Tochter zum Besuch der Maria-Ward-Realschule Altötting an.

Diese Anmeldung erfolgt mit Einwilligung aller Erziehungsberechtigten.

Die Anmeldung wird erst rechtskräftig, wenn der Rückmeldezettel „Wichtige Informationen im Rahmen
der Anmeldung“ der Schule unterschrieben vorliegt.
Fehlende Unterlagen:
 Übertrittszeugnis
 Geburts- oder Abstammungsurkunde
.............................................................
Ort, Datum
 Sorgerechtsbeschluss
.............................................................................................
Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten
Aufgenommen durch: ……………………..……..
2
Tel. 08671/50 05 13
Fax 08671/88 03 19
[email protected]
www.mariawardschulen.de
Altötting, im Mai 2016
Sehr geehrte Eltern,
nachfolgend erhalten Sie wichtige Informationen im Rahmen der Anmeldung.
Materialgeld
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in jedem Schuljahr (Oktober) Materialgeld einsammeln. Für die 5.
Klassen beläuft sich der Betrag auf 20,00 €. Zur Entlastung der Eltern, die zwei oder mehr Kinder an unseren
Schulen haben, verringert sich das Materialgeld für jedes Kind um 5 €.
Elternspende
Wie bereits in den letzten Jahren, bitten wir auch für das Schuljahr 2016/2017 um die Elternspende. Sie dient
ausschließlich dem laufenden Schulbetrieb und ist für uns unverzichtbar, um im Interesse und zum Wohl Ihrer
Kinder die Qualität unserer Schulen auch weiterhin zu sichern. Dies ist leider allein durch Zuschüsse der
Congregatio Jesu nicht mehr möglich. Aufgrund der steigenden Kosten wurden deshalb von unserem
Schulträger, der Maria-Ward-Schulstiftung Passau, für die Elternspende 25,00 €/Monat für 12 Monate, d. h.
300,00 € pro Jahr vorgeschlagen. Wir ziehen von Okt. bis Juli eines jeden Schuljahres je 30,00 € pro Monat
ein. Jeder Beitrag ist für uns wertvoll. Natürlich freuen wir uns, wenn Eltern, die einen höheren Betrag leisten
können, dies auch tun. Andererseits bitten wir Eltern, die den vorgeschlagenen Beitrag nicht bezahlen
können, ihren möglichen Beitrag selbst einzuschätzen.
Selbstverständlich können Sie Ihre Zuwendungen steuerlich geltend machen. Eine Spendenquittung ist laut
Finanzamt erst ab einem Betrag von 200,00 € im Kalenderjahr erforderlich. Bis zu einem Betrag von 200,00 €
genügt der Kontoauszug zur Vorlage beim Finanzamt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an unser Sekretariat.
In unserem gemeinsamen Anliegen, dem Wohl Ihrer Kinder, sind wir auf Ihre großzügige Unterstützung
angewiesen und bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Hilfe.
Um Ihnen und uns das Verfahren zu vereinfachen, bitten wir Sie aber, uns eine Einzugsermächtigung (siehe
Rückmeldezettel) zu erteilen.
Zustellung der Elternbriefe an die E-Mail-Adresse der Eltern
Die Elternbriefe werden Ihnen per E-Mail zugesandt, falls eine entsprechende Adresse an der Schule vorliegt.
Elternbriefe in Papierform sollen die Ausnahme sein.
So wollen wir sicherstellen, dass Sie alle wichtigen Informationen immer zeitnah erhalten!
3
Rückmeldezettel
(Bitte bis spätestens Freitag, 13. Mai 2016 ausgefüllt und unterschrieben an die Schule zurückgeben,
da die Anmeldung für Ihre Tochter erst dann gültig ist!)
Für meine/unsere Tochter
……………………………………………………………………………………………….………………
(Familienname – Vorname, bitte gut leserlich schreiben)
bestätige/n ich/wir hiermit,
dass ich/wir den Schulvertrag erhalten habe/n und diesen akzeptiere/n.
Meine/unsere E-Mail-Adresse lautet:
…………………………………………………………………………………………………………………
……………………………………………….
Ort, Datum
……………………………………………………………...
Unterschrift des Erziehungsberechtigten
……………………………………………….
Ort, Datum
……………………………………………………………...
Unterschrift der Schülerin
Bitte wählen Sie für die Elternspende eine der folgenden Zahlungsmöglichkeiten durch Ankreuzen aus:
 Ich erteile unten stehende Einzugsermächtigung für 30,00 €/Monat (jeweils Okt. - Juli).
 Ich erteile unten stehende Einzugsermächtigung für je 150,00 € (jeweils Okt. und März).
 Ich erteile unten stehende Einzugsermächtigung für 300,00 € (jeweils für Oktober).
 Ich erteile unten stehende Einzugsermächtigung für ………….. € (jeweils für Oktober).
 Ich sehe mich nicht in der Lage, eine freiwillige Elternspende zu leisten.
Einzugsermächtigung für Elternspende
Name, Vorname, Klasse der Schülerin: ------------------------------------------------------------------------------------Name, Vorname des Kontoinhabers: ---------------------------------------------------------------------------------------Straße, Hausnummer: -----------------------------------------------------------------------------------------------------------PLZ, Wohnort: ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Hiermit ermächtige ich die Maria-Ward-Schulen Altötting laut obiger Angaben die Abbuchung von
meinem Konto vorzunehmen:
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Geldinstitut, Ort
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Kontonummer
Bankleitzahl
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------IBAN
BIC
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Ort, Datum
Unterschrift
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Tel. 08671/50 05 13
Fax 08671/88 03 19
[email protected]
www.mariawardschulen.de
Altötting, im Mai 2016
Sehr geehrte Eltern,
in enger Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat wurde für unsere beiden Schulen eine
Nutzungsordnung für die schulischen Computereinrichtungen sowie eine Einwilligungserklärung
bezüglich der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten (einschließlich Fotos) erstellt.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Rückgabe der unterschriebenen Erklärungen.
Mit freundlichen Grüßen
RSD i. K. Ulrich Anneser
Schulleiter Realschule
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Nutzungsordnung der
Computereinrichtungen an
den Maria-Ward Schulen Altötting
Schüler
2013–07–01
1. Geltungsbereich und Inkrafttreten
1. Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Diese Regelung gilt für die Benutzung von
schulischen Computereinrichtungen im Rahmen des Unterrichts und zur Festigung der Medienkompetenz außerhalb des Unterrichts. Hierzu zählen insbesondere die
Nutzung der von der Schule oder dem Schulträger gestellten Computer in Computerräumen, Fachräumen, Klassenräumen, Bibliotheken, Internet-Cafés, etc., sowie die
Nutzung der zum obigen Zweck zur Verfügung gestellter zentraler Server-Dienste der Schule.
Ferner gilt sie für sämtliche private internet,- netzwerk- und WLAN-fähigen Geräte, die an das Schulnetz angeschlossen werden.
Bei Nichtanerkennung dieser Ordnung wird der Person die Nutzung der Computereinrichtungen nicht gewährt.
Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung statt, die im Klassenbuch protokolliert wird. Des Weiteren muss jeder Nutzer seine
Zustimmung zu dieser Nutzungsordnung durch Anerkennung der Hausordnung erklären.
2. Nutzungs- und Weisungsberechtigung, Aufsichtspersonen, Verantwortung
1. Nutzungsberechtigt sind Schüler der MW-Schulen Altötting. Weisungsberechtigt sind die Unterricht bzw. Aufsicht führenden Lehrkräfte und sonstige Bedienstete
der Schule.
2. Die Verantwortung für die Beachtung dieser Nutzungsordnung liegt bei der verantwortlichen Aufsichtsperson.
3. Datenschutz und Datensicherheit
1. Alle im Schülernetz durch die Nutzer abgelegten Dateien unterliegen dem Zugriff der Netzwerkadministratoren. Ein Rechtsanspruch auf den Schutz der durch die
Nutzer gespeicherten Dateien vor unbefugten Zugriffen sowie ein Rechtsanspruch auf die Speicherung und Verfügbarkeit persönlicher Dateien besteht gegenüber der
Schule nicht.
2. Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr wie auch Protokolldateien für den Netzwerk- und Internetzugriff zu speichern
und Einsicht zu nehmen. Eine Unterscheidung zwischen schulischer und privater Nutzung erfolgt dabei nicht. Zudem kann im Rahmen der Aufsichtspflicht die
Kontrolle auch dadurch erfolgen, dass die durch die Nutzerin oder den Nutzer aufgerufenen Dienste und Seiten an dem Bildschirm der aufsichtsführenden Lehrkraft
durch entsprechende Einrichtungen sichtbar gemacht werden. Protokolldateien werden nach einer Woche automatisch gelöscht.
3. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stich proben Gebrauch machen.
4. Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können auf eigenen Speichermedien (Mobiltelefone sind als Speichermedium nicht erlaubt) oder
dem zugewiesenen Arbeitsbereich im Netzwerk (Schülerordner J:/) abgelegt werden. Die Arbeiten anderer Nutzer dürfen nicht verändert oder zerstört werden. Die
Schule kann dafür eine Datensicherheit (Schutz vor Löschen, Verändern usw.) nicht gewährleisten.
4. Verhalten in den Räumen mit Computern
1. Den Anweisungen der verantwortlichen Lehrkraft ist in jedem Fall Folge zu leisten.
2. Die Bedienung der Hard- und Software hat, wie im Unterricht erlernt oder wie in der Einweisung gezeigt zu erfolgen. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese
zu ersetzen.
3. Störungen, Schäden oder schwerwiegende Fehler (z.B. fehlende Hardware) sind sofort der Aufsichtsperson zu melden. Diese fertigt eine mit Datum und Uhrzeit
versehene Notiz an und informiert umgehend einen Netzwerkadministrator.
4. Das Einnehmen von Speisen und Getränken an den Computern ist nicht gestattet.
5. Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Schulnetzes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich
untersagt.
6. Fremdgeräte - ausgenommen Speichermedien (Mobiltelefone sind als Speichermedium nicht erlaubt) - dürfen nicht an Computer oder an das Schulnetz
angeschlossen werden, das Starten von eigenen (d.h. rechtmäßig erworbenen oder selbstgefertigten) Programmen sowie das Benutzen der Drucker bedarf der
ausdrücklichen Genehmigung des Netzwerkadministrators oder der Aufsichtsperson.
7. Die Speicherung von Raubkopien, registrierungspflichtiger Software oder Inhalten aus verbotener Nutzung ist nicht erlaubt. Die Netzwerkadministratoren haben
Zugriff auf alle Daten der Arbeitsstationen und im Netzwerk einschließlich der persönlichen Verzeichnisse. In Fällen des Verdachts von Missbrauch wird die Schule
von ihren Einsichtsrechten Gebrauch machen.
8. Vor dem Verlassen des Raumes ist der Arbeitsplatz aufzuräumen.
5. Nutzung der Arbeitsstationen
1. Das unbefugte Kopieren lizenzpflichtiger Software von den Arbeitsstationen und aus dem Schulnetz, sowie dem Internet ist verboten. Nutzer, die unbefugte Kopien
anfertigen, können strafrechtlich verfolgt werden.
2. Der Nutzer ist für die Aktivitäten, die an seiner Arbeitsstation ablaufen, verantwortlich. Die Arbeitsstation, an der sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, darf
deshalb nicht von diesem unbeaufsichtigt gelassen werden.
3. Das Arbeiten am Computer in allen Räumen der MW - Schulen außerhalb des Unterrichts ist für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht gestattet.
6. Nutzung des Internets
1. Der Internet-Zugang darf grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der
unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur
mit Einwilligung der Schule zulässig.
6
2. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.
3. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Bei der
Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten. Das Ausfüllen von Online - Formularen ist ohne
Aufforderung der aufsichtführenden Lehrperson untersagt. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.
4. Informationen aus dem Internet können aus technischen Gründen keiner lückenlosen hausinternen Selektion unterworfen werden. Die Schule kommt ihrer
Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen durch Einrichtung eines Filters nach. Dazu ist sie auch berechtigt den Datenverkehr in Protokolldateien zu speichern, aus
denen Nutzer, Datum und Art der Nutzung festzustellen sind.
Die Löschung dieser Protokolldateien erfolgt nach einer Woche automatisch.
5. Es ist verboten beleidigende, pornographische, Gewalt verherrlichende, rassistische oder aus anderen Gründen gegen geltendes Recht verstoßende Informationen
und Dateien aufzurufen, zu laden oder ins Netz zu stellen. Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts
sind zu beachten.
6. Die Gesamtheit der Regeln für soziales Kommunikationsverhalten im Internet ist einzuhalten.
7. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken, Videos oder Audiodateien) aus dem Internet ist zu vermeiden.
7. Verantwortlichkeit der Schule
1. Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass die Systemfunktionen den speziellen Anforderungen des Nutzers entsprechen oder dass das System fehlerfrei oder
ohne Unterbrechung läuft.
2. Aufgrund der begrenzten Ressourcen können insbesondere die jederzeitige Verfügbarkeit der Dienstleistungen sowie die Integrität der im Schulnetz und auf den
Arbeitsstationen gespeicherten Dateien nicht garantiert werden. Die Nutzer haben von ihren Dateien deswegen Sicherheitskopien auf externen Datenträgern
(Mobiltelefone sind als Datenträger nicht erlaubt) anzufertigen. Dies gilt insbesondere für außerunterrichtliche Nutzung von Arbeitsstationen.
8. Zuwiderhandlungen
1. Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung oder ein Missbrauch des Internet-Zugangs können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Schulnetz und
die Arbeitsstationen disziplinarische Maßnahmen, sowie in schwerwiegenden Fällen strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.
Der/die Aufsichtsführende unterrichtet die Schüler und Schülerinnen über alle Regeln im Computerraum bzw. beim Umgang mit den Computern und sorgt
im Rahmen seinerIihrer Weisungsbefugnis für die Einhaltung. Die Schüler haben diesem Folge zu leisten.
Sollten die MW-Schulen Altötting allen Schülern die Nutzung des Internets über WLAN-Router des Schülernetzes der Schule anbieten, gilt Folgendes: Die Schule
stellt lediglich einen Zugang zum Internet zur Verfügung. Die hierüber abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung, abgesehen vom eingerichteten Filter.
Insbesondere haftet die Schule nicht für eine Schaden verursachende Software (z. B. Viren), illegalen Abruf von Daten und deren Inhalte. Der nach Anmeldung
generierte Datenverkehr zwischen WLAN-fähigen Endgeräten des Nutzers und den WLAN-Routern der Schule wird verschlüsselt übertragen. Die Daten der
aufgebauten Verbindung können jedoch mitgeschnitten und entschlüsselt werden, sodass die Daten möglicherweise von Dritten eingesehen werden können. Die
Nutzung des öffentlichen Internets erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. Für Schäden, die auf eine Nutzung des WLAN-Dienstes zurückzuführen sind, insbesondere
für Schäden an Hard- oder Software, wird keine Haftung übernommen.
Die Nutzung des WLAN-Netzes für Lehrer ist nur diesen und den Administratoren erlaubt.
Um ein Passwort und damit Zugang zu erhalten, muss man sich der festgelegten Einweisung unterziehen, diese Richtlinie akzeptiert und unterschrieben haben.
Speziell sei darauf hingewiesen, dass die Weitergabe von Passwörtern nicht erlaubt ist.
9. Besondere Regelungen an der Maria-Ward Schulen Altötting
Die Arbeitsstationen im Schulbereich sollen für alle Schulmitglieder der Maria-Ward Schulen Altötting möglichst einfach, sicher und zweckmäßig zu nutzen sein.
Deshalb ist es unumgänglich, dass die folgenden Regeln eingehalten werden. Fragen und Anregungen zur Nutzung der Arbeitsstationen sind direkt an die
Administratoren zu richten.
1. Das Arbeiten an den Arbeitsstationen bedarf einer Einweisung durch eine, von den Administratoren geschulte Lehrkraft.
2. Die Computerräume sind so sauber zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden. Die Fenster müssen geschlossen werden. Die Tafeln müssen gewischt sein. Die
Räume müssen nach dem Verlassen abgeschlossen werden.
3. Am Ende der Stunde sollten die bearbeiteten Dateien im Schülerordner (J:/) oder auf eigenen Medien gesichert werden, weil die Systemadministratoren u. a. aus
technischen Gründen Dateien löschen müssen. Wird nicht in der angegebenen Weise gespeichert, kann es zu Datenverlusten kommen, da die Rechner nach einem
Neustart automatisch den von den Administratoren eingerichteten Zustand wieder herstellen und damit alle Veränderungen löschen.
Gespeicherte Schülerdateien werden zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht.
4. Bei technischen Problemen ist keine Selbsthilfe erlaubt. Die Computer dürfen nicht weiter benutzt werden, die Fehler sind genau zu notieren und bei der
Aufsichtsperson oder einem Administrator zu melden.
5. Die schulische IT-Infrastruktur (z. B. schulische Computersysteme, Internetzugang, Software, Peripheriegeräte wie Drucker oder Scanner) darf nur für schulische
Zwecke genutzt werden.
6. Fremdgeräte und/oder Speichermedien jeglicher Art (insbesondere private Notebooks oder sonstige mit drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerktechniken
ausgestattete digitale Endgeräte, USB-Sticks und digitale Speichermedien jeglicher Art) dürfen nicht ohne Zustimmung der Aufsichtsperson oder der Administratoren
an Computersysteme der Schule oder an das schulische Netzwerk und die Arbeitsstationen angeschlossen bzw. in deren Laufwerke eingelegt werden.
7
Rückmeldezettel
Bitte bis spätestens Freitag, 13. Mai 2016 ausgefüllt und unterschrieben an die Schule zurückgeben!
Nutzungsordnung für die Computeranlagen
und
Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten
die Schülerin:
______________________________
Vorname der Schülerin
_______________________________
Nachname der Schülerin
1.
Hiermit erkläre(n) ich/wir, die Nutzungsordnung für die Computeranlagen der MW-Schulen Altötting
vollständig gelesen zu haben und einschließlich der darin enthaltenen Bestimmungen über den Datenschutz
durch Unterschrift anzuerkennen.
2.
Darüber hinaus willige(n) ich/wir in die in Punkt 3 der Nutzungsordnung für die Computereinrichtungen
genannte Einsichtsmöglichkeit der Schule in personenbezogene Dateien ein.
Altötting, im Mai 2015
_______ _______________________
Unterschrift der Schülerin
8
....______________________________________
Unterschrift eines/einer Erziehungsberechtigten
Tel. 08671/50 05 13
Fax 08671/88 03 19
[email protected]
www.mariawardschulen.de
Altötting, Mai 2016
Merkblatt
für Schülerinnen, die am
Probeunterricht der 4. Klasse für die Realschule teilnehmen
Dieser findet für das Schuljahr 2016/2017 am
31. Mai 2016 und 1./2. Juni 2016
(Dienstag, Mittwoch und Donnerstag)
an unserer Schule statt.
Der Unterricht beginnt an diesen Tagen um 08:15 Uhr und endet voraussichtlich am
Dienstag und Mittwoch um ca. 12:00 Uhr und am Donnerstag gegen 11:00 Uhr.
An den ersten beiden Tagen steht in den Fächern Deutsch (Aufsatz, Fragen zum Textverständnis,
Aufgaben zur Grammatik, Überprüfung der Rechtschreibkenntnisse) und Mathematik das
schriftliche Arbeiten im Vordergrund, wofür der Lehrplan der 4. Klasse der Volksschule zu Grunde
gelegt wird. Am dritten Tag findet ein mündlicher Probeunterricht in Deutsch und Mathematik statt.
Die schriftlichen Aufgaben und das Bewertungsschema sind für alle Realschulen in Bayern gleich.
Wer in den Tagen des Probeunterrichts krank ist, kann diesen zu Beginn des Schuljahres, im
September 2016 nachholen. Voraussetzung ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes am Tag der
Erkrankung.
Nachträglich mitgeteilte Erkrankungen, welche die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt haben sollen,
können nicht anerkannt werden, auch wenn sie durch ein ärztliches Attest bestätigt wurden!
Mitzunehmen sind nur Schreibzeug, Radiergummi, Geodreieck, Lineal und eine sinnvolle
Pausenverpflegung, aber kein Schreibpapier.
Die Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgt schriftlich.
Wir bitten von telefonischen Anfragen abzusehen!
Wir wünschen viel Erfolg!
RSD i. K. Ulrich Anneser
Schulleiter
9
Anmeldung für die Offene Ganztagsschule
an den Maria Ward Schulen Altötting
Name und Anschrift der Erziehungsberechtigten: …………………………...............................
…………………………………………………………………………………………………………….
Telefon/Fax/E-Mail: …………………………………………………………………………………..
…………………………………………………………………………………………………………….
Tagsüber erreichbar unter: ………………………………………………………………………….
Name und Anschrift der angemeldeten Schülerin/des angemeldeten Schülers:
…………………………………………………………………………………………………………….
…………………………………………………………………………………………………………….
Aktuelle Klasse/Jahrgangsstufe:..………………………………………………………………….
Geburtsdatum:…………………………………………………………………………………………..
Die Schülerin/der Schüler wird hiermit für die Offene Ganztagsschule an den
Maria Ward Schulen Altötting  Neuöttingerstr. 8  84 5 0 3
Altötting
für das Schuljahr 2016/2017 verbindlich angemeldet.
Die Anmeldung für die Angebote der Förderung und Betreuung in der Offenen Ganztagsschule gilt
für einen Zeitraum von
__________ …………… Nachmittagen.
Es handelt sich voraussichtlich um folgende Wochentage:
□ Montag
□ Dienstag
□ Mittwoch
□ Donnerstag
Erklärung der Erziehungsberechtigten:
1. Uns ist bekannt, dass die Anmeldung für das oben genannte Schuljahr verbindlich ist. Die
angemeldete Schülerin / der angemeldete Schüler ist im Umfang der angegebenen Nachmittage
zum Besuch der Offenen Ganztagsschule als schulischer Veranstaltung verpflichtet. Befreiungen
von der Teilnahmepflicht können durch die Schulleitung vorgenommen werden.
2. Uns ist bekannt, dass die Anmeldung unter dem Vorbehalt steht, dass die Offene Ganztagsschule
an der oben bezeichneten Schule staatlich genehmigt bzw. gefördert wird und die notwendige
Mindestteilnehmerzahl erreicht wird bzw. die beantragte und genehmigte Gruppenzahl tatsächlich
zustande kommt.
3. Uns ist bekannt, dass für die Angebote der Offenen Ganztagsschule die Bestimmungen der
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Offenen
Ganztagsschule in der jeweils gültigen Fassung gelten. Mit deren Geltung erklären wir uns
einverstanden und beantragen hiermit die Aufnahme unseres Kindes in die Offene Ganztagsschule
an der oben bezeichneten Schule.
Die Anmeldung erfolgt verbindlich durch die nachfolgende Unterschrift!
__________________
Ort, Datum
10
_______________________________________________
Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten