Gesundheitskonto mit Solidargutschrift

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Gesundheitskonto mit Solidargutschrift
8 · 2016
Aktuell
Inhalt
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Antrag zu den Freien Berufen im
Bundestag verabschiedet
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Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der
Grünen hat der Bundestag
den Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU
und SPD „Den europäischen
Binnenmarkt weiter vertiefen – Bewährte Standards
erhalten“ (18/8867) angenommen.
Der Deutsche Bundestag fordert die
Bundesregierung auf, bewährte Regelungen zum
Schutz von Verbrauchern und Arbeitnehmern sowie
zur Qualitätssicherung im Handwerk und den Freien
Berufen beizubehalten, zum Beispiel das System
der Honorar- und Kostenordnungen, die
Sicherstellung der Unabhängigkeit durch
Fremdkapitalbeschränkungen, die ausschließlich
administrative Ausgestaltung des
Dienstleistungspasses sowie die Ablehnung des
Herkunftslandprinzips.
Quelle: www.bfb.de
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Info
Kontakt
Zwischen Resignation und Aufbruch!
Dentista Wissenschaftspreis 2016 verliehen: „Gender
Shift und Generationenwechsel“
apoBank verabschiedet Sonderkreditprogramm „Exi
500“
Null Beteiligung Berufsausübungsgemeinschaft –
Risiko volle Gewerbesteuer
Kein Vorbereitungsassistent ohne Approbation
Neue Fortbildung: 1. Forum Zukunft am 30. September
und 1. Oktober 2016 Interaktives Forum für junge
Zahnärztinnen und Zahnärzte
apoBank-Seminare: Einmalig im deutschen
Bankenmarkt
Zahnersatz: Neue moderne Therapie jetzt GKVLeistung Einigung auf Vergütung bei Adhäsivbrücken
mit Metallgerüst ab 1. Juli
Amalgam bleibt standardgerecht
ladies dental talk – besondere Fortbildungsabende für
Zahnärztinnen, die querdenken
ZA eG setzt der Branche neue Maßstäbe
id infotage dental 2016 in Düsseldorf, München und
Frankfurt: Die Dentalwelt vor der Haustür
Tag der Zahngesundheit:
Präventionspreis „Mundgesundheit in der Pflege“ –
jetzt bewerben
Fachdental Awards 2016: Gesunde Zähne durch
Innovation
Heilsames Nitrat: Gemüsesaft aus Rucola und Spinat
fördert Zahngesundheit
Zum Jubiläum: Biofilm und Adhäsivtechnik
Heraeus Kulzer dentXperts®: „Kickstart Your Career“
Zahnmedizinstudium und Recht – von der
Instrumentenbeschaffung bis zur Patientenrekrutierung
Archiv
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Studienkredit der apoBank erneut mit Bestnoten
ausgezeichnet
Lange schlafen, viel trinken, Party machen?
Produkte für Studium & Beruf
IMPRESSUM
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Zwischen Resignation und Aufbruch!
Der Mensch ist keine Maschine und Gesundheit kein
Markt!
Auf der Grundlage der aktuellen Entwicklungen der Strukturen des Gesundheitswesens
und der zu erwartenden zukünftigen Entwicklungen beziehen wir stichwortartig und
eindeutig Stellung.
Mit diesen Inhalten wollen wir einen strittigen Dialog in Gang setzen. Ferner versuchen
wir damit konstruktive Partnerschaften herzustellen, damit der
Niedergang des Gesundheitssystems in Deutschland gestoppt werden kann.
1. Die Gesundheitspolitik der letzten 30 Jahre ist zu stark ausgerichtet auf
Kostenminimierung, Technologisierung, Bürokratisierung, Ökonomisierung und verstößt
damit gegen die im Grundgesetz festgelegte Bestimmung: „Die Würde des Menschen ist
unantastbar“. Dies ist nachweisbar durch die Unter-, Über- und Fehlversorgung mit
steigender Tendenz und die Rationierung von individuellen Leistungen für die
Bürger/Versicherten/Patienten.
2. Die Ausweitung der Macht der gesetzlichen Krankenkassen mit ihrer Finanzkraft
durch das Beitragsvolumen der Bürger in Höhe von ca. 250 Milliarden €uro unter
Einbezug der Zuzahlungen der Versicherten und Patienten führt zu einer einseitigen
Machtfülle mit Duldung der politischen Mandatsträger. Dies führt zu Rationierung von
Leistungen und Vergütungen und gleichzeitig zu Beitragserhöhungen außerhalb der
Parität zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Zusatzbeiträge für die Bürger
werden weiter stark ansteigen.
3. Eine Vielfalt von bürokratischen und auch zum großen Teil undemokratischen Institutionen
wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit
(IQWIG), das im Aufbau befindliche Institut für Qualität usw., nehmen nachhaltigen Einfluss auf
die Versorgung der Bürger. Damit wird die Kompetenz und Funktion der Berufsgruppen und
Institutionen der Medizin, der Therapie, der Pflege, der Medikation, der Hilfsmittelversorgung,
der Rehabilitation eingefroren.
4. Die Bürger in ihrer Funktion als Zahler und Nutzer im Bereich der
Versorgung/Behandlung/Betreuung sowie als Patienten haben nur eine geringe
Gesundheitskompetenz und erst recht keinen Durchblick durch die komplexen Strukturen des
Gesundheitswesens. Eine demokratisch legitimierte Mitbestimmung der Bürger zur Gestaltung
des Systems ist nur im geringen Maße vorhanden. Auch die Sozialwahlen sind dazu
unzureichend.
5. Die kompetenten Berufsgruppen und Institutionen der medizinischen und therapeutischen
Versorgung sind in sich zerstritten und agieren dezentralisiert. Mittlerweile werden diese am
Gängelband der Bürokratie, der Ökonomie, der Politik und der Krankenkassen geführt und
dabei geht automatisch die vorhandene Orientierung auf den Bürger, Versicherten, Patienten
verloren. Gleichzeitig wird die Vergütung für die individuellen Leistungen eingefroren oder mit
Regressen bzw. Staatsanwaltschaften bedroht.
6. Die Institutionen der stationären Akutversorgung im Gesundheitswesen werden schleichend
in den Ruin getrieben und zwar durch unzureichende Pauschalvergütungen und mangelhafte
Investitionsförderung. Gleichzeitig werden im Konflikt zwischen ambulanter und stationärer
Versorgung neue Aufgaben in die Kliniken verlagert, für die weder Geld noch Personal zur
Verfügung steht.
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7. Die wichtigen Berufsgruppen der Pflege sind ebenfalls in sich zerstritten und werden über
die existenten Verbände unzureichend vertreten. Dies unter dem feststehenden Aspekt, dass in
diesem Bereich ein Personalnotstand vorhanden ist, der nicht durch die Bildung von
Pflegekammern oder die Akademisierung der Mitarbeiter der Pflege gelöst werden kann. Somit
wird unter dem Aspekt der demografischen Entwicklung unseres Landes der Notstand in der
Pflege betoniert.
8. Die international bestehenden Innovationen im Bereich der Arzneimittelversorgung, der
Heil- und Hilfsmittel werden durch Gesetzgebungsmaßnahmen wie das „AMNOG“ in
Deutschland behindert oder sogar verhindert. Der Druck und die Macht der Krankenkassen mit
Unterstützung der Politik führen zu Qualitätseinbußen und Rationierung. Die individuelle
kompetente Versorgung/Behandlung/Betreuung durch die qualifizierten Berufsgruppen der
Medizin, der Therapeuten, der Apotheker, der Pflege wird minimiert oder sogar unmöglich
gemacht.
9. Die vielfältig vorhandenen wissenschaftlichen Institutionen, die Stiftungen und Experten in
Deutschland und Europa sind angewiesen auf die Finanzmittel des Staates oder auf die
Zuwendung von Fördermitteln und sind somit zur Rücksichtnahme gezwungen. Damit werden
einseitig beeinflusste Entwicklungen forciert, die nicht dem Gesundheitssystem nutzen.
10. Die Vertreter aller Medien in Deutschland sind vollkommen quotenabhängig und nicht bereit
eine sachliche, konkrete und deutliche Aufklärung der Bürger zu den Entwicklungen des
Gesundheitssystems in Deutschland in allgemein- verständlicher Form zu realisieren. Hinzu
kommt die hohe Abhängigkeit der Medien von Werbeeinnahmen von den Krankenkassen zur
Finanzierung der jeweiligen Institution der Medien.
Zusammenfassung:
Zu diesen Fakten fordern wir Sie zum Dialog auf und zwar mit dem Ziel konkrete Vorschläge
und Maßnahmen zu erarbeiten, die aus dem Desaster der destruktiven Entwicklungen im
Gesundheitssystem Deutschlands führen.
Dabei sollte nach unserer Beurteilung die Würde des Menschen im Vordergrund stehen und die
individuelle Zuwendung durch qualifizierte Berufsgruppen und Institutionen.
Quelle: www.buerger-initiative-gesundheit.de
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Dentista Wissenschaftspreis 2016 verliehen: „Gender
Shift und Generationenwechsel“
Was verändert sich im Berufsstand durch die steigende Anzahl an Zahnärztinnen – und
welche Akzente setzt dies im Berufsstand mit Blick auf den Generationenwechsel?
Aktuelle Entwicklungen zu diesen Kernthemen des Dentista e.V. liefert die Dissertation
von Nina Düchting/Gütersloh, die in diesem Jahr mit dem Wissenschaftspreis des
Zahnärztinnenverbandes ausgezeichnet wurde.
Rund 1500 Zahnärztinnen und Zahnärzte wurden zu einer Online-Umfrage eingeladen,
über 300 haben den Fragebogen aufgerufen, fast 170 – Männer und Frauen in gleicher
Anzahl – haben ihn vollständig ausgefüllt. Die Datenbasis macht deutlich, dass die
Dissertation eher eine Trenddarstellung bietet als eine repräsentative Studie, belegt
dennoch Ergebnisse früherer Erhebungen und zeigt, dass sich die Situation
zwischenzeitlich nicht wesentlich verändert hat. Einige der Fakten aus der datenreichen
Studie:
- Doppelt so viele Männer wie Frauen haben eine Einzelpraxis (71% vs. 38%)
- Frauen gründen eher neu, Männer übernehmen eher
- Doppelt so viele Frauen wie Männer hatten einen Partner, der nicht im Gesundheitswesen
tätig ist (72% vs. 38%)
- Partner von Zahnärztinnen arbeiten 3 x häufiger Vollzeit, Partnerinnen von Zahnärzten
dagegen
6 x häufiger Teilzeit
- Zahnärzte haben durchschnittlich 1 Kind mehr als Zahnärztinnen
- 37% der Zahnärzte interessieren sich für die Standespolitik, aber nur 13% der Frauen
- „Am Ende des Arbeitstages bin ich völlig erledigt“: 21% Frauen, 12% Männer
- Unterschiede bezüglich Spezialisierung (Implantologie, Chirurgie, Kinderzahnheilkunde)
- Berufszufriedenheit der Frauen steigt mit der Zahl der Personen im Haushalt, der Kinderzahl
und dem Einkommen. Aber: Ihre Belastung steigt mit den Berufsjahren, die der Männer nimmt
ab.
Welche Konsequenzen die Ergebnisse für den Berufsstand haben, stellte PD Dr. Ingrid Peroz,
Beirätin Wissenschaft des Dentista e.V., in ihrer Laudatio zusammen: „Die Fakten zeigen, dass
wir Präventionskonzepte gegen „Burn-out“ brauchen und mehr alltagstaugliche Lösungen für
die Kinderbetreuung. Die Standespolitik sollte überzeugende Imagekampagnen für die
Selbständigkeit gestalten. Sinnvoll wäre zudem ein Mentoringprogramm zwischen erfahrenen
Zahnärzten und Studierenden.“ Düchting sieht den Bedarf nach Curricula bzw. Kursen
spezifisch für Zahnärztinnen, insbesondere in eher männlich dominierten Disziplinen. Auch
Mentoring- Programme von niedergelassenen Zahnärztinnen für junge Kolleginnen seien
wertvoll – Berichte über eigene Erfahrungen könnten aufzeigen, wie man Beruf und Familie
miteinander verbinden kann. Allerdings wünschten sich auch die männlichen Befragten ein
funktionierendes Wechselspiel zwischen Berufsausübung und Familienleben. Der Forderung
nach stundenreduzierten Arbeitszeitmodellen sollten die Kammern mit passenden strukturellen
Angeboten antworten.
Vollständiger Titel der ausgezeichneten Dissertation / Universität Mainz:
„Die Entwicklung der beruflichen Situation von Zahnärzten unter besonderer Berücksichtigung
von Gender Shift und Generationenwechsel und möglichen Konsequenzen für die zahnärztliche
Versorgung“
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apoBank verabschiedet Sonderkreditprogramm „Exi
500“
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Kontingent von 500 Mio. Euro für Existenzgründungen
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10-Jahres-Festzins von nominal 0,99% für Tilgungsdarlehen
Im Rahmen ihrer Initiative „Chance Niederlassung“ hat die Deutsche Apotheker- und
Ärztebank (apoBank) ein Sonderkreditprogramm für Existenzgründungsfinanzierungen
in Höhe von 500 Mio. Euro verabschiedet. Kern des neuen Programms „Exi 500“ ist, dass
Heilberufler bei ihren Finanzierungen für die eigene Praxis oder Apotheke ab sofort vom
attraktiven 10-Jahres-Festzins in Höhe von 0,99% profitieren können.
Gut drei Viertel der angestellten Heilberufler geben als Hemmschwelle für den Schritt in
die eigene Niederlassung das finanzielle Risiko an. Das Sonderkreditprogramm soll dazu
beitragen, diesen Vorbehalt deutlich abzubauen. Olaf Klose, Bereichsvorstand
Privatkundengeschäft: „Mit ‘Exi 500‘ mindern wir die Hindernisse auf dem Weg in die
wirtschaftliche Selbständigkeit. Als Vertrauensbank der Heilberufe sehen wir es als
unsere Verpflichtung an, dass die Risiken der unternehmerischen Selbständigkeit gut
verträglich, beherrschbar und vor allem nicht belastend sind.“
Ergänzend bietet die apoBank als erstes Kreditinstitut im Rahmen von „Exi 500“ Finanzierungen
zu einer 10-Jahres-Festzins-Kondition von nominal 1,39% mit sogenanntem „Airbag“ an. Mit
dem Airbag sichert die Bank einen Teil des Risikos der Existenzgründer in der Startphase ab,
indem sie im Fall einer Insolvenz in den ersten drei Jahren auf die Geltendmachung ihrer
Forderungen aus dem Existenzgründungsdarlehen verzichtet. Zudem besteht bei dieser
Variante die Möglichkeit zur Tilgungsaussetzung.
Die apoBank hat sich zum Ziel gesetzt, die Niederlassung von Heilberuflern nachhaltig zu
fördern und einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung in
Deutschland zu leisten. Als wichtigen Ansatzpunkt sieht sie neben der Verzahnung mit den
regionalen Standesorganisationen ihre spezialisierte Beratung. Diese stellt nicht isoliert auf die
Finanzierung ab, vielmehr deckt die apoBank den großen Informations- und
Unterstützungsbedarf ab, der vielfach mit solchen Vorhaben verbunden ist. Hierzu gehören
neben kostenlosen Existenzgründungsseminaren und jährlichen Existenzgründungsanalysen
auch das maßgeschneiderte interaktive Programm INKO für die Beratung in der
Gründungsphase. Darüber hinaus bietet die apoBank Standortanalysen und eine Praxis- und
Apothekenbörse an.
Die apoBank ist führend bei der Finanzierung und Begleitung von Existenzgründungen im
heilberuflichen Umfeld. Von den insgesamt 6,3 Mrd. Euro Neugeschäft im Jahr 2015 sind rund
2,0 Mrd. Euro auf Existenzgründungs- und Investitionsfinanzierungen zurückzuführen.
Quelle: www.apobank.de
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Null Beteiligung Berufsausübungsgemeinschaft –
Risiko volle Gewerbesteuer
Die sog. Nullbeteiligungsgesellschaften sind nicht nur vertrags(zahn)arztrechtlich
problematisch. Sie können auch bei der steuerlichen Veranlagung erhebliche
Konsequenzen zeitigen, insbesondere zur Gewerbesteuerpflicht führen, wie zwei aktuelle
Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 03.11.2015 zeigen (Az.: VIII R 63/13 und VIII R
62/13).
Der Fall
Drei Ärzte hatten laut Gesellschaftsvertrag eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG),
also eine Gemeinschaftspraxis gebildet. Eine der drei Partnerinnen war indes nicht am
materiellen Vermögen der Gesellschaft beteiligt, sollte lediglich zwei Jahre nach ihrem
Beitritt einen Anteil erwerben können.
Am Gewinn der Gesellschaft war sie nicht beteiligt, erhielt stattdessen einen Anteil der von ihr
selbst generierten Umsätze. Diese Beteiligung war lediglich an die Bedingung geknüpft, dass
die Gesellschaft insgesamt überhaupt einen Gewinn erwirtschaftet.
Das zuständige Finanzamt stellte zunächst fest, dass die nullbeteiligte Partnerin kein
Mitunternehmer gewesen sei und erließ einen Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag.
Die Entscheidung
Zu Recht, wie der BFH nun letztinstanzlich entschied. Die dritte Gesellschafterin sei keine
Mitunternehmerin gewesen. Mitunternehmerschaft sei in erster Linie dadurch gekennzeichnet,
dass man an den Gewinnchancen und dem Verlustrisiko des Unternehmens sowie dessen
Vermögen und den stillen Reserven beteiligt sei. Das sei hier nicht der Fall gewesen.
Die rein umsatzabhängige Vergütung sei keine Gewinnbeteiligung in diesem Sinne, weil sie nur
von ihrem eigenen Umsatz abhängig gewesen sei. Dass zur Generierung ihrer Provision ein
Gewinn der Gesellschaft erforderlich war, begrenze lediglich den Vergütungsanspruch, vermittle
aber keine echte Teilhabe am Verlustrisiko.
Da die Gesellschafterin nicht Mitunternehmerin war, war sie auch nicht freiberuflich im
steuerrechtlichen Sinne tätig. Eine Personengesellschaft als Ganzes sei nämlich nur dann
freiberuflich tätig, wenn alle Gesellschafter als Freiberufler in diesem Sinne gelten können.
Da die Nullbeteiligte zugleich fachlich unabhängig und ohne fachliche Weisung der anderen
Gesellschafter ärztlich tätig war, waren die von ihr erzielten Einkünfte als gewerblich und damit
gewerbesteuerpflichtig zu qualifizieren.
Nach § 15 Abs. 3 Ziff. 1 EStG sind indes die Einkünfte einer Gesellschaft, die teilweise
freiberuflich und teilweise gewerblich erzielt werden, insgesamt als gewerblich mit der
entsprechenden Steuerpflicht zu qualifizieren.
Der BFH hat zwar klargestellt, dass eine fehlende Beteiligung an Gewinn und Verlust sowie
Gesellschaftsvermögen nicht zwingend die Mitunternehmerschaft ausschließen. Allerdings
muss diese mangelnde Beteiligung am Unternehmens(miss)erfolg dann durch eine "starke
Ausprägung der Initiativrechte" kompensiert werden. Hierzu könnte etwa die Berechtigung zur
alleinigen Geschäftsführung des Nullgesellschafters gehören. Abgesehen davon, dass ein am
Vermögen unbeteiligter Gesellschafter wohl nur selten solche Initiativrechte besitzen dürfte,
bleibt festzuhalten, dass Nullbeteiligungsverträge mehr denn je und auch in steuerlicher
Hinsicht überprüfungsbedürftig sind.
Quelle: RA Anno Haak, LL.M Medizinrecht (Düsseldorf) lennmed.de Rechtsanwälte
Bonn, Berlin, Baden-Baden
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Kein Vorbereitungsassistent ohne Approbation
Die Anstellung von Vorbereitungsassistenten durch einen niedergelassenen
Vertragszahnarzt ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Assistent approbiert ist. Die
Anstellung eines Vorbereitungsassistenten mit Berufserlaubnis nach § 13 ZHG ist
grundsätzlich nicht möglich, so das Landessozialgericht (LSG) Bayern in seinem
Beschluss vom 26.02.2015 (Az.: L 12 KA 5036/14 B ER).
Der Fall
Eine Berufsausübungsgemeinschaft beantragte die Genehmigung der Anstellung einer
Zahnärztin als Vorbereitungsassistentin, die in Serbien ihr Zahnmedizinstudium
erfolgreich abgeschlossen, indes keine Gleichwertigkeitsprüfung abgelegt hatte. Die
Serbin besaß nur eine Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung befristet auf drei
Jahre nach § 13 ZHG. Die KZV Bayern lehnte die Genehmigung ab.
Die Entscheidung
Zurecht, entschied das LSG Bayern im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes letztlich.
Abgesehen von den Besonderheiten des vorläufigen Rechtsschutzes führte das Gericht in der
Sache aus, dass die Genehmigung der Anstellung einer Vorbereitungsassistentin mit
Berufserlaubnis zu Recht verweigert wurde, die BAG auf die Genehmigung ergo keinen
Anspruch habe.
Die einschlägige Vorschrift, § 32 der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (ZahnärzteZV) regele zwar nicht ausdrücklich, ob ein Vorbereitungsassistent approbiert sein müsse. Das
Erfordernis der Approbation folge aber aus einem systematischen und einem
gesetzeshistorischen Argument.
Systematisch spreche die Formulierung in § 4 Abs. 2 Buchstabe c) Zahnärzte-ZV dafür, dass
die Approbation Voraussetzung der Vorbereitungstätigkeit bei einem niedergelassenen
Zahnarzt sei. Dort ist als Voraussetzung für die Eintragung in das Zahnarztregister der
Nachweis der zahnärztlichen Tätigkeiten "nach der Approbation" geregelt. Daraus sei zu
schließen, dass die Vorbereitungszeit eben erst nach der Approbation erfolgen dürfe.
Vor allem aber habe es der Gesetzgeber im Zuge des Vertragsrechtsänderungs-gesetzes
(VÄndG) 2007 ausdrücklich abgelehnt, die Möglichkeit der Beschäftigung eines Zahnarztes mit
Berufsausübungserlaubnis als Vorbereitungsassistent in die Zahnärzte-ZV aufzunehmen, weil
die Erlaubnis generell keinen der Approbation gleichwertigen Ausbildungsstand gewährleiste.
Quelle: RA Anno Haak, LL.M Medizinrecht (Düsseldorf), lennmed.de Rechtsanwälte
Bonn, Berlin, Baden-Baden
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Neue Fortbildung: 1. Forum Zukunft am 30. September
und 1. Oktober 2016 Interaktives Forum für junge
Zahnärztinnen und Zahnärzte
Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) lädt junge Zahnärztinnen und Zahnärzte
zu seinem ersten "Forum Zukunft" nach Berlin ein. Unter dem Motto "Wie plane ich
meine Zukunft?" findet am 30. September und 1. Oktober 2016 der Auftakt der neuen
Fortbildungsveranstaltung in der Hauptstadt statt.
Das Forum Zukunft startet mit einem berufspolitischen Impulsreferat zum Thema "Mein
Engagement für die Kollegenschaft". Am zweiten Tag informieren renommierte Referenten in
vier parallelen Foren umfassend über die Themenbereiche "Beruf und Familie", "Angestellt oder
Chef", "Finanziell sicher in die Zukunft" und "Erfolgreich kommunizieren". Im Anschluss an die
jeweiligen Vorträge arbeiten die Teilnehmer gemeinsam mit Unterstützung der Experten
interaktiv an den Themen weiter. Zum Abschluss stellen die Gruppen ihre Ergebnisse im
Plenum vor.
Die Teilnahme steht FVDZ-Mitgliedern wie Nicht-Mitgliedern offen. Das detaillierte Programm
zum 1. Forum Zukunft und weitere Informationen über die Referenten können Sie auf der
Verbandswebsite unter www.fvdz.de einsehen oder bei der FVDZ-Bundesgeschäftsstelle
(Ansprechpartnerin: Frauke Garstka, [email protected], Tel. 0228 – 8557 32) anfordern.
Quelle: www.fvdz.de
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apoBank-Seminare: Einmalig im deutschen
Bankenmarkt
Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) hat ihren Seminarkatalog für das
zweite Halbjahr 2016 veröffentlicht. In über 250 Veranstaltungen können sich Heilberufler
zu Themen wie Praxisführung, Patientenkommunikation und Geldanlage informieren. Es
ist das größte Fortbildungsangebot dieser Art bundesweit.
Wie gelange ich selbstsicher durch mündliche Prüfungen? Wie läuft die Kommunikation auch
mit schwierigen Patienten? Was ist das Geheimnis einer erfolgreichen Niederlassung? Und wie
baue ich langfristig ein Vermögen auf, das auch künftigen Generationen zur Verfügung steht?
Fragen wie diese beschäftigen nahezu jeden Heilberufler auf seinem Weg vom Studium über
die Anstellung oder Existenzgründung bis hin zum Ruhestand. Die Antworten gibt es in
zahlreichen kostenlosen Seminaren, die die apoBank zusammen mit spezialisierten Partnern
veranstaltet.
Gewichtiger Mehrwert
„Wir verstehen uns nicht ausschließlich als Finanzdienstleister, der Geld leiht oder anlegt,
sondern haben den Anspruch, Heilberufler auch darüber hinaus bei ihren beruflichen und
privaten Herausforderungen zu begleiten“, sagt Andreas Onkelbach, verantwortlich für das
Privatkundengeschäft der apoBank. „Dank unserer langjährigen Expertise und unseres
weitläufigen Netzwerks im Gesundheitssektor können wir hier einen gewichtigen Mehrwert
bieten.“
Die Veranstaltungen sind unter www.apobank.de/seminare buchbar. Der Seminarkatalog
kann per E-Mail unter [email protected] angefordert werden.
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Zahnersatz: Neue moderne Therapie jetzt GKVLeistung Einigung auf Vergütung bei Adhäsivbrücken
mit Metallgerüst ab 1. Juli
Ein- oder zweiflüglige einspannige Adhäsivbrücken mit Metallgerüst zum Ersatz eines
Schneidezahnes stehen ab 1. Juli jedem gesetzlich Versicherten als Regelversorgung zur
Verfügung. Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte können die Leistung ab dem
genannten Zeitpunkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, teilte die
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) am 29. Juni 2016 in Berlin mit. Bislang
war die Verwendung dieser Brücken als GKV-Leistung grundsätzlich nur bei
Versicherten im Alter zwischen 14 und 20 Jahren möglich.
Bereits im Februar hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) - das oberste
Beschlussgremium der GKV - eine entsprechende Anpassung der Zahnersatz-Richtlinie
verabschiedet. Diese war im Mai in Kraft getreten. Nachdem die KZBV als
stimmberechtigte Trägerorganisation an den Beratungen des G-BA mitgewirkt hatte,
musste die Richtlinienänderung anschließend noch im Einheitlichen
Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) nachvollzogen werden. Die
Umsetzung der Leistung geht auf eine entsprechende Einigung von KZBV und GKVSpitzenverband (GKV-SV) zurück.
Schonung der Zahnsubstanz - ästhetisch überzeugendes Ergebnis
„Adhäsivbrücken mit Metallgerüst sind seit Jahren eine wissenschaftlich anerkannte
Therapiemethode, mit der insbesondere Lücken im Schneidezahnbereich unter Schonung der
Zahnsubstanz mit einem ästhetisch überzeugenden Ergebnis versorgt werden können. Die
KZBV überprüft im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages regelmäßig den Katalog prothetischer
Leistungen. Mit diesen Brücken haben wir jetzt allen GKV-Versicherten ein hochmodernes und
minimalinvasives Verfahren zu Lasten der Kassen zugänglich gemacht. Damit entspricht die
Regelversorgung im Bereich Zahnersatz wieder dem aktuellen Stand zahnmedizinischer
Erkenntnisse“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. Zugleich
werde damit dem Anspruch der Versicherten auf eine optisch ansprechende Versorgung
Rechnung getragen.
Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass bei Versicherten, die das 14., noch nicht aber das
21. Lebensjahr vollendet haben, nun auch der adhäsive Ersatz von zwei nebeneinander
fehlenden Schneidezähnen möglich ist. Hierbei können – je nach individuellem Befund – zwei
einflügelige Adhäsivbrücken mit je einem Brückenglied oder auch eine zweiflügelige
Adhäsivbrücke mit zwei Brückengliedern eingesetzt werden.
Hintergrund – Adhäsivbrücken
Adhäsivbrücken sind festsitzender Zahnersatz, bei dem ein Brückenglied mit einem Klebeflügel
an der Schmelzoberfläche der benachbarten Pfeilerzähne adhäsiv (= haftend, ohne mit der
Klebefläche zu verschmelzen) verankert wird. Die Brücken dienen dem Ersatz fehlender
Schneidezähne. Benachbarte Zähne müssen dafür ausreichend intakten Zahnschmelz
aufweisen und dürfen nur kleine Defekte haben. Der besondere Vorteil einer solchen
Versorgung ist die Schonung der Zahnhartsubstanz, da die Zähne nur geringfügig beschliffen
werden müssen. Der Einsatz von einflügeligen Adhäsivbrücken ist auch möglich, wenn sich der
Kiefer noch im Wachstum befindet. Besonders bei jüngeren Patientinnen und Patienten kann
eine solche Versorgung daher von Vorteil sein.
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Amalgam bleibt standardgerecht
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte im März über die Zulässigkeit der Verwendung
von Amalgam als Füllungsstoff zu entscheiden. Auf die Haftungsklage einer Patientin hin
entschied das Gericht sachverständig beraten, dass die Verwendung von Amalgam
keinen Behandlungsfehler darstelle.
Der Fall
Die 1959 geborene Klägerin war bei der beklagten Zahnärztin ab 1987 über mehr als 20
Jahre in zahnärztlicher Behandlung. Die Klägerin hatte bereits seit ihrer Kindheit mehrere
Amalgamfüllungen, die Beklagte brachte im Lauf der Behandlung, letztmals 2009,
mehrere weitere Amalgamfüllungen ein. 2009 brach die Klägerin die Behandlung ab und
klagte ab 2014 gegen die Zahnärztin auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Zur
Begründung führte sie u. a. aus, dass die Beklagte behandlungsfehlerhaft Amalgam und
andere Metalle (v. a. Gold) gemeinsam für Füllungen verwendet, eine Amalgamallergie
der Klägerin verkannt und über mit Amalgamfüllungen verbundene Risiken nicht
hinreichend aufgeklärt habe. Das Landgericht Detmold wies die Klage ab und entschied
zugunsten der Zahnärztin.
Die Entscheidung
Im Ergebnis zu Recht, wie das OLG am 04.03.2016 entschied (Az.: 26 U 16/15).
Der Senat führt einleitend aus, dass die Verwendung von Amalgam für Füllungen nach
gesicherten zahnmedizinischen Erkenntnissen grundsätzlich unbedenklich und deshalb
keinesfalls per se behandlungsfehlerhaft ist. Der von Amalgamgegnern behauptete
Zusammenhang zwischen Amalgam und unspezifischen Erkrankungen sei eine nicht
bewiesene und nicht dokumentierte These.
Auch die Verwendung von Amalgam in einem Kieferbereich und die Verwendung von Gold in
dem entsprechenden Antagonisten ist nicht fehlerhaft. Insoweit bestehe eine allenfalls geringe
und nur etwa eine Stunde nach Einsatz der Füllung gegebene Wahrscheinlichkeit einer
chemischen Reaktion.
Ausnahme Allergie
Eine Allergie gegen Amalgam sei zwar grundsätzlich denkbar, vorliegend aber wegen des
Zeitablaufs seit dem Einsatz der ersten Amalgamfüllung ohne Beschwerden auszuschließen.
Für eine Intoxikation der Klägerin durch das Amalgam oder Reste davon lagen keine
laboratorischen Nachweise vor. Dass sich - wie die Klägerin behauptete - ein Zahn wegen der
Verwendung von Amalgam "verkleinert" habe, sei schlichtweg ausgeschlossen.
Keine Aufklärung erforderlich
Eine Haftung wegen unterlassener Aufklärung schloss das Gericht schon deshalb aus, weil
aufgrund der Unbedenklichkeit des Amalgams gar keine entsprechende Aufklärungspflicht
bestanden hatte.
Auch wenn der Kampf gegen das Amalgam bisweilen mit religiösem Eifer betrieben wird, bleibt
dessen Verwendung bis in die jüngere Vergangenheit zahnärztlicher Standard und führt nicht schon gar nicht per se - zur Haftung wegen Behandlungsfehlern.
Quelle: RA Michael Lennartz, lennmed.de Rechtsanwälte
Bonn, Berlin, Baden-Baden
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ladies dental talk – besondere Fortbildungsabende für
Zahnärztinnen, die querdenken
Termine
PowerfulMe! Krafttank-Workshops speziell für Zahnärztinnen:
Was macht Sie aus? Was möchten Sie verändern? Wie können Sie Ihr
unternehmerisches Profil schärfen? Finden Sie es heraus und tanken Sie Kraft!
•
8. Oktober: 10 bis 18 Uhr im 4-Sterne-Schlosshotel Bad Wilhelmshöhe, Kassel
Die nächsten Netzwerkabende:
•
Saarbrücken, 31. August: Kein Tag wie jeder andere“: Zahnärztinnen diskutieren
Herausforderungen. Mit Input zu Führungsfragen durch Dr. Karin Uphoff im Esplanade
•
Hannover, 7. September: „Im Anderen das Besondere sehen: Multikulti als Chance
für Vielfalt“ mit Jasmin Arbabian-Vogel, Geschäftsführerin des Interkulturellen
Sozialdienstes Hannover im Bistro Schweizerhof
•
Hamburg, 14. September: : Personal und Führung in der Zahnarztpraxis mit Dr.
Sabine Hopmann und Beate Recker im CARLS an der Elbphilharmonie
•
Stade, 14. September: „Technik und Team als Erfolgsfaktor“: mit CAD/CAMSpezialist ZTM Markus Strobel und exklusiver Labor-Führung zu Frästechnik und 3-DDrucker im Suter Dental-Labor Bremervörde
•
Münster, 21. September: "Kundenwünsche und Markenbildung":
unternehmerischer Blick hinter die Kulissen der Kaufhaus-Kette Karstadt bei einer
Exklusiv-Führung mit Geschäftsführerin Christine Meyer von Froreich, Treffpunkt im
Restaurant „La Californie“
•
Frankfurt, 28. September: „Mode so facettenreich wie eine Frau: Chili Bang Bang
verbindet Berufs- und Freizeitlook!“ mit Sevinc Yerli, Gründerin des Modelabels „Chili
Bang Bang!“ in „The cooking ape“
•
Marburg, 12. Oktober: „Im digitalen Zeitalter als Tageszeitung attraktiv bleiben“
Interview mit Geschäftsführerin der Oberhessische Presse, Ileri Meier, und Anna
Ntemiris, Mitglied der Chefredaktion sowie Exklusivführung durch die Redaktion.
•
Oldenburg, 21. Oktober: „Patientenaufklärung und Dokumentation leicht gemacht“
mit Jennifer Langkau, (synMedico), im Landhaus Etzhorn
•
Nürnberg, 26. Oktober: „„Spitzenleistung aus der Region“: Exklusive LaborFührung zu Frästechnik bei Reger Zahntechnik. Außerdem im Gespräch und in Aktion:
Spitzen- und Fernsehköchin Diana Burkel kocht in den Labor-Räumlichkeiten.
•
Düsseldorf, 9. November: „Wohlgefühl und Ästhetik in der Zahnarztpraxis“: Im
Gespräch mit den Start-up-Unternehmerinnen von „Blütenwerk-Cologne“ sowie ZTM
Relindis Tegtmeier im Stappen Oberkassel.
Saarbrücken
Offen über Praxisführung diskutieren
Beim 2. ladies dental talk Saarbrücken stehen besondere Herausforderungen der
Zahnärztinnen im Fokus
Berge von Verwaltungsarbeit und Vorschriften, anspruchsvolle Patienten, Missstimmungen im
Team, unternehmerische Anforderungen: Zahnärztin stehen jeden Tag vor einer Fülle an
Herausforderungen. Wie gelingt es, damit umzugehen und in der eigenen Kraft zu bleiben?
Welchen Beitrag können Netzwerke wie der ladies dental talk dazu leisten?
Diese und andere Fragen möchte Dr. Karin Uphoff, Expertin für Kommunikation &
Konfliktmanagement, beim 2. Netzwerkabend in Saarbrücken am 31. August mit den
Teilnehmerinnen diskutieren. Gemeinsam mit Mit-Initiatorin Eveline Wietzel von der Wietzel
Zahntechnik GmbH sowie der Deutschen Apotheker- und Ärztebank als Strategie-Partner des
ladies dental talk lädt sie zum Austausch in das stimmungsvolle „Lädchen“ des Esplanade ein.
Bei Sektempfang und einen sommerlichen 3-Gänge-Menü bieten sich viel Zeit und Raum, über
die besonderen Herausforderungen der Praxisführung zu diskutieren und von- und miteinander
zu lernen.
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Folgende Expertinnen begleiten den Abend außerdem und geben fachlichen Input: Eveline
Wietzel (Wietzel Zahntechnik) zu Fragen der Kooperation zwischen Dentallabor und
Zahnarztpraxis, Catherine Ruhnau und Heidemarie Thome (Deutsche Apotheker- und
Ärztebank) zu Finanzierungsfragen sowie Carmen Daum (Straumann) rund um die
Implantologie. Für den Fortbildungsabend erhalten die Zahnärztinnen 4 Fortbildungspunkte.
Hannover
„Im Anderen das Besondere sehen“
Netzwerkabend Hannover mit Jasmin Arbabian-Vogel zu Multikulti als Chance für Vielfalt beim “
Der nächste ladies dental talk Hannover mit Mit-Initiatorin ZTM Dagmar Günther und der
Deutschen Apotheker- und Ärztebank findet statt am 7. September im Bistro Schweizerhof,
Crowne Plaza, Hinüberstraße 6. Gast ist die Geschäftsführerin des Interkulturellen
Sozialdienstes Hannover mit rund 100 Mitarbeitern, Jasmin Arbabian-Vogel. Sie führt außerdem
den Verband Deutscher Unternehmerinnen Niedersachsen und wurde 2014 zur
„Vorbildunternehmerin“ der Initiative „FRAUEN unternehmen“ des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie ernannt. Das Thema des Abends: „Im Anderen das Besondere sehen:
Multikulti als Chance für Vielfalt“. Weitere Expertinnen vor Ort sind Sabrina Lappe (apoBank zu
Praxisfinanzierung), ZTM Dagmar Günther, (Paul Hirschring Dental-Labor zu Zahntechnik), Dr.
Tilli Hanßen (Zahnärzte für Niedersachsen e. V. zu Standespolitik). Für den Fortbildungsabend
erhalten die Zahnärztinnen 4 Fortbildungspunkte.
Stade
Technik und Team als Erfolgsfaktor
Exklusiv-Führung durch Suter Dentallabor mit Input zu CAD/Cam und 3D-Druck
Planen, fräsen, drucken: Die Digitalisierung hat viele Bereiche der Zahnmedizin neu definiert.
Das Motto des 6. ladies dental talk Stade, zu dem Dr. Karin Uphoff, Karen Suter (Suter DentalLabor) und die Deutsche Apotheker- und Ärztebank am 14. September einladen, lautet:
„Technik und Team als Erfolgsfaktor“. Teilnehmerinnen erfahren bei einer exklusiven
Laborführung im Suter Dental-Labor von CAD/CAM-Spezialist ZTM Markus Strobel
(Gesellschafter TEAMZIEREIS), was mit Frästechnik und 3D-Druck möglich ist und wie
gelungene Arbeit im Team von Patienten, Zahnarztpraxen, Labor und Industrie aussehen kann
- auch am Beispiel Implantologie. Weitere Themen und Expertinnen des Abends sind
•
Praxisfinanzierung mit Iris Schäfer, Deutsche Apotheker- und Ärztebank
•
Zahntechnik mit Karen Julia Suter, Suter Dental-Labor
•
Standespolitik mit Dr. Tilli Hanßen, Zahnärzte für Niedersachsen e. V.
•
Implantologie mit Straumann
Nähere Informationen zum Programm sowie die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten
Zahnärztinnen auf der Website www.ladies-dental-talk.de. Für ihre Teilnahme erhalten
Zahnärztinnen 4 Fortbildungspunkte gemäß den Bestimmungen der BZÄK.
Münster
Markenbildung und Kundenbindung
Exklusiv-Führung durch Karstadt Münster mit „Spitzenfrau“ Christine Meyer von Froreich
Am 21. September kommt der ladies dental talk mit Dr. Karin Uphoff, Mit-Initiatorin Elvira
Sinnott und Mechthild Gittner von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zum zweiten Mal
nach Münster.
Teilnehmerinnen treffen sich um 17 Uhr zum Sektempfang im Bistro La Californie
im Kunstmuseum Pablo Picasso. Gast des Abends ist Karstadt-Geschäftsführerin Christine
Meyer von Froreich:
Was wünschen sich Kund(inn)en? Wie gewinne ich ihr Vertrauen in die eigene Marke (zurück)?
Wie schaffe ich es, Ware zum richtigen Zeitpunkt in passender Menge an der richtigen Stelle
bereit zu halten? Bei einer Exklusiv-Führung mit Blick hinter die Kulissen von Karstadt Münster
beantwortet Christine Meyer von Froreich (Foto) diese und weitere Fragen etwa zu ihrem
Werdegang und Führungsstil als erste Frau an der Spitze von Karstadt Münster. Bei einem
schönen 3-Gänge-Menü können sich die Zahnärztinnen und ausgewählten Partnerinnen in
moderierter Diskussion unter anderem darüber austauschen, was sie selbst zur
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„Markenbildung“ tun und wie etwa digitale Technik in der Zahnmedizin den Workflow erleichtert.
Die ausgewählten Expertinnen des Abends sind Mechthild Gittner (apoBank zu PraxisFinanzierung), Elvira Sinnott (Dentaltechnik Sinnott zu Zahntechnik) sowie Anita Diekmann
(KZV Westfalen-Lippe) und Dr. med. dent. Yesim Gürpinar-Hörnschemeyer (ZfN) beide zu
Standespolitik. Für den Fortbildungsabend erhalten die Zahnärztinnen 4 Fortbildungspunkte.
Anmeldungen können bequem online erfolgen unter www.ladies-dental-talk.de
Hannover:
„In Zukunft werden wir uns bei unseren Mitarbeitern bewerben“
Geschäftsführerin der Zeitarbeitsfirma Tina Voß GmbH gab Tipps beim Netzwerkabend in
Hannover
Kraft tanken, sich Tipps und Impulse holen und gegenseitig Mut machen. Aus diesen Gründen
kommen die Zahnärztinnen und Zahnmedizinstudentinnen immer wieder gerne zum ladies
dental talk. In Hannover hatten EU-Unternehmensbotschafterin Dr. Karin Uphoff, Mit-Initiatorin
ZTM Dagmar Günther vom Paul Hirschring Dental-Labor sowie die Deutsche Apotheker- und
Ärztebank die „Top-Arbeitgeberin“ und Erfolgsunternehmerin Tina Voß zum Gespräch ins
Restaurant „Alte Rathaus“ eingeladen.
Die Tina Voß GmbH wurde mehrfach ausgezeichnet und ist die erfolgreichste Zeitarbeitsfirma
der Region. Als Geschäftsführerin beschäftigt sich Tina Voß unter anderem viel mit der Frage
„Wie findet und bindet man gute Mitarbeiter(innen), die fachlich qualifiziert, teamfähig und
kommunikationsstark sind?“
Flexible Arbeitszeiten, Top-Gehälter und Sportangebote
„Die Zeiten, in denen wir uns Mitarbeiter auswählen können, sind in den meisten Brachen
vorbei“, sagt Tina Voß. „Künftig werden wir uns bei unseren Mitarbeitern bewerben müssen. Mit
flexiblen Arbeitszeitmodellen, übertariflicher Bezahlung, Möglichkeiten, sie weiterzuentwickeln
und Zusatzleistungen wie Kinderbetreuung, Sportangeboten, Firmenwagen oder beruflicher
Altersversorgung.“ Zufriedene Mitarbeiter seien die besten Empfehler – auch für weitere
Mitarbeiter. Bei der Zusammenstellung ihres Teams habe sie immer darauf geachtet,
unterschiedliche „Typen“ zu beschäftigen, denn die Kunden seien ja ebenfalls verschieden. Das
ließe sich gut auch auf eine Praxis übertragen.
Beruf der ZMF muss attraktiver werden
Wie wichtig Mitarbeiterzufriedenheit für die Motivation, das Arbeitsklima und damit auch für den
Praxiserfolg ist, diskutierten die Teilnehmerinnen angeregt. „Wenn’s im Team stimmt, steigt
auch die eigene Lebensqualität“, sagte eine Teilnehmerin. Wie viele Zahnärztinnen bestätigten,
sei es eine besondere Herausforderung, überhaupt eine/n Zahnmedizinische/n
Fachangestellte/n zu finden, weil immer weniger junge Menschen diesen Beruf machen wollten.
„Zu hohe Anforderungen, zu niedrige Gehälter. Es muss sich etwas ändern, damit dieser Beruf
attraktiver wird“, resümierte die Zahnärztin Dr. Tilli Hanßen, die sich standespolitisch in
unterschiedlichen Gremien engagiert, wie etwa bei den Zahnärzten für Niedersachsen, in der
Bundes- und niedersächsischen Zahnärztekammer sowie der Kassenzahnärztlichen
Vereinigung Niedersachsen.
Frühe Planung erleichtert Praxis-Übergabe
Ein weiteres Thema, das in der Runde „Trends und Themen“ diskutiert wurde, war die
„Praxisübergabe“ (siehe auch nebenstehenden Kasten). Sabrina Lappe, Leiterin für
Selbstständige Heilberufe bei der apoBank-Filiale Hannover, weiß aus ihrer Erfahrung, dass
viele Praxisinhaber(innen) sich erst ein bis zwei Jahre bevor sie in den Ruhestand gehen
möchten, mit der Abgabe befassen: „Das kann teuer werden!“
Digitale Technik erleichtert Arbeit
Einige erfahrene Zahnärztinnen in Hannover gehen das Thema entspannt an. Sie haben über
die vergangenen Jahre dafür gesorgt, das Behandler-Team zu erweitern und die Praxis
technisch und optisch so in Schuss zu halten, dass sie auf dem Markt begehrt ist, wenn der
Zeitpunkt zur Abgabe naht. „Die digitale Vernetzung war eine der besten Investitionen der
vergangenen Jahre“, schwärmte eine Zahnärztin. Per Klick könne sie nun in allen
Behandlungszimmern auf Patientendaten zugreifen. Das sei komfortabel und spare viel Zeit
und Rennerei. Wie Mit-Initiatorin und Zahntechnikermeisterin Dagmar Günther berichtete, sei
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die digitale Technik neben dem klassischen Handwerk auch in der Labor-Arbeit fester
Bestandteil. In Kooperation mit einem Fräszentrum fertigt die Paul Hirschring Dental-Labor
GmbH Arbeiten und bedient so Kundenwünsche nach klassischen wie modernen
Versorgungsformen.
Sport, Reisen und mehr an sich denken
Neben fachlichen Themen tauschten sich die Zahnärztinnen und ausgewählten Expertinnen
auch aus über private Ziele. Reisen, Sport, mein Team erweitern, mal die Tür schließen, mehr
Nein sagen, in meiner Kraft bleiben – das waren nur einige Wünsche. Und wer noch einen Tipp
für Reise-Lektüre brauchte, wurde bei Tina Voß fündig. Neben ihrer Arbeit machte die
Erfolgsunternehmerin ein Fernstudium und besuchte Kurse, um Autorin zu werden. Das
Ergebnis sind bis heute ein Krimi und zwei Frauenromane. Aus ihrem Buch „Ex & Mops“ las die
46-jährige Vorzeigeunternehmerin sehr zum Vergnügen der Teilnehmerinnen. Unter ihnen
waren auch drei Zahnmedizin-Studentinnen, die den Austausch sehr „Mut machend“ fanden.
Verwöhnt wurden die Ladies mit einem schmackhaften 3-Gänge-Menü in den historischen
Gewölbe-Räumen des „Alten Rathaus“.
Jetzt anmelden: 7. September mit Vorbildunternehmerin Jasmin Arbabian-Vogel
Der nächste ladies dental talk Hannover mit Mit-Initiatorin ZTM Dagmar Günther und der
Deutschen Apotheker- und Ärztebank findet statt am 7. September im Bistro Schweizerhof,
Crowne Plaza, Hinüberstraße 6. Gast ist die Geschäftsführerin des Interkulturellen
Sozialdienstes Hannover mit rund 100 Mitarbeitern, Jasmin Arbabian-Vogel. Sie führt außerdem
den Verband Deutscher Unternehmerinnen Niedersachsen und wurde 2014 zur
„Vorbildunternehmerin“ der Initiative „FRAUEN unternehmen“ des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie ernannt. Das Thema des Abends: „Im Anderen das Besondere sehen:
Multikulti als Chance für Vielfalt“. Weitere Expertinnen vor Ort sind Sabrina Lappe (apoBank zu
Praxisfinanzierung), ZTM Dagmar Günther, (Paul Hirschring Dental-Labor zu Zahntechnik), Dr.
Tilli Hanßen (Zahnärzte für Niedersachsen e. V. zu Standespolitik). Für den Fortbildungsabend
erhalten die Zahnärztinnen 4 Fortbildungspunkte. Nähere Infos und die Möglichkeit zur
Anmeldung unter www.ladies-dental-talk.de.
Experten-Tipp: Finanzierung
Die passende Praxisform finden
Teil 2: BAG und MVZ
Teil 3: „Praxisgemeinschaft“ folgt
Autorin: Petra Knödler ist Leiterin des Marktgebiets Mitte bei der
Deutschen Apotheker- und Ärztebank. Die Förderung von Heilberuflerinnen ist ihr ein
besonderes Anliegen.
Zahnärztinnen und Zahnärzten stehen heute viele Türen offen, ihren Beruf in Selbstständigkeit
auszuüben. Im ersten Teil des Beitrags „Die passende Praxisform finden“ haben wir die
Besonderheit der Einzelpraxis unter die Lupe genommen. Im zweiten Teil möchten wir Ihnen
die Modelle Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) und Medizinische Versorgungszentren
(MVZ) vorstellen mit Informationen auch zur Finanzierung.
BAG und MVZ: Eine gute Wahl für Teamplayer und Unternehmertypen
Wer gerne alleine entscheidet und unabhängig sein möchte, ist mit einer Einzelpraxis gut
aufgehoben. Für diejenigen, die lieber in einem größeren Team arbeiten, die sich gern mit
Kolleginnen und Kollegen austauschen und die Verantwortung für die gesamte Praxis auf
mehrere Schultern verteilen möchten, empfiehlt sich eine Berufsausübungsgemeinschaft
(BAG) oder ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ). In diesen Kooperationsformen
besteht die Möglichkeit, mit einer Kollegin/einem Kollegen oder mehreren weiteren
Zahnärztinnen/Zahnärzten eine Praxis zu führen. Die Praxisinhaber/innen teilen sich den
gemeinsamen Patientenstamm und rechnen gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
(KZV) unter einer Abrechnungsnummer ab. Der Gewinn wird nach einem individuellen
Gesellschaftervertrag aufgeteilt, der das Innenverhältnis regelt.
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Flexible Arbeitszeitgestaltung
Seit vergangenem Jahr erlaubt der Gesetzgeber die Gründung von MVZ gleicher
Fachrichtungen. Damit ist auch diese Kooperationsform für Zahnärztinnen/Zahnärzte attraktiv,
besonders für die, die Freude am Unternehmertum haben und mit ihrer Zahnarztpraxis
wachsen wollen. Denn hier gibt es keine Begrenzung, was die Anzahl der angestellten
Zahnärztinnen/Zahnärzte betrifft. Und der Gestaltungsspielraum ist besonders groß.
Das gilt etwa für die Arbeitszeiten, die sich bei mehreren Zahnärztinnen/Zahnärzten eflexibler
gestalten lassen. In einem größeren internen Fachkreis können zudem komplexe oder
problematische Fälle diskutiert und Fragen zur Behandlung schnell und kompetent beantwortet
werden.
Gemeinsam investieren, gemeinsam wachsen
In größeren Strukturen, die schon mittelständischen Unternehmen ähneln, sind auch höhere
oder zusätzliche Investitionen einfacher zu bewerkstelligen. Das gilt etwa für die PraxisAusstattung, medizinische Geräte, interne Fortbildungen oder Coachings für Mitarbeiter/innen.
Darüber hinaus lassen sich Kosten einsparen, beispielsweise indem sich mehrere
Zahnärztinnen/Zahnärzte ein Röntgengerät teilen oder Mengenrabatt auf Materialkosten
erhalten.
Gemeinsam führen, heißt Kompromisse einzugehen
MVZ können von zugelassenen Zahnärzt(inn)en gegründet werden. Die zahnärztliche Leitung
kann selbst als Vertragszahnärztin/-zahnarzt oder als Angestellte/r im MVZ arbeiten. Abhängig
von der Rechtsform muss die Geschäftsführung nicht in zahnärztlicher Hand liegen. Der Betrieb
ist mit angestellten und/oder selbständigen Zahnärzt(inn)en möglich.
Für jede Art von Kooperation gilt, die Auswahl der Partner/innen wohl überlegt zu treffen und
nicht auf dem eigenen Standpunkt zu beharren. Denn eine Praxis gemeinsam zu führen,
bedeutet, Kompromisse zu schließen. Wer Entscheidungen lieber allein trifft, kann eine
Einzelpraxis gründen/übernehmen oder auch ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
als Ein-Mann/Ein-Frau-Gesellschaft. Dies kann jederzeit expandieren.
Was kostet eine eigene Praxis?
Die jährlichen Analysen der Deutsche Apotheker- und Ärztebank und des Instituts der
Deutschen Zahnärzte (IDZ) untersuchen unter anderem auch den jeweiligen Investitionsbedarf
je nach Art der Praxisgründung: Für 2014 lag der durchschnittliche Investitionsbedarf bei
Neugründung einer Einzelpraxis bei etwa 360.000 Euro. Deutlich weniger investierten
Zahnärztinnen/Zahnärzte, wenn sie sich zur Neugründung einer BAG entschlossen haben:
Hierbei fielen pro Kopf im Schnitt 280.000 Euro an. Am wenigsten investierten
Zahnärztinnen/Zahnärzte, die zusammen mit einem oder mehreren Partner(inne)n eine Praxis
als BAG übernahmen. In diesen Fällen entfielen durchschnittlich 223.000 Euro pro
Praxisinhaber/in an. Wer sich im Rahmen einer Kooperation selbständig machen möchte, kann
außerdem in eine bereits vorhandene Praxis eintreten - sei es als weiterer Inhaber oder durch
den Kauf von Praxisanteilen eines ausscheidenden BAG-Mitglieds. In diesen Fällen investierten
die Zahnärztinnen/Zahnärzte 2014 durchschnittlich 251.000 Euro.
Nähere Informationen zur Praxisgemeinschaften finden Sie in Teil 3 unseres Beitrags.
In jedem Fall empfiehlt sich ein persönliches Beratungsgespräch mit der Bank des Vertrauens,
um die für Sie am besten geeignete Praxisform zu finden.
Quelle: www.ladies-dental-talk.de
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ZA eG setzt der Branche neue Maßstäbe
Eine erfolgreiche Strategie, spannende zukunftsweisende Projekte, eine attraktive
Dividende – in gewohnt stilvoller Atmosphäre präsentierte der Vorstand der ZA eG den
Rückblick auf 2015.
„Wir haben den richtigen Weg eingeschlagen und werden diesen auch weitergehen.“, so
der Vorstandsvorsitzende Dr. med. dent. Daniel von Lennep.
2015 hat die ZA eG spannende Projekte realisiert. Das Zugpferd ist ganz sicher das in der
eG-Tochter zaxikon GmbH entwickelte webbasierte Lexikon für die zahnärztliche
Abrechnung, ALEX, das unter der Leitung von Dr. Peter Esser und weiteren anerkannten
GOZ-Experten aufgelegt wurde. „Wir stärken mit ALEX unseren genossenschaftlichen
Gedanken und bieten der Zahnärzteschaft ein tagesaktuelles Tool, das alle Fragen rund
um die zahnärztliche Abrechnung beantwortet. Die in der ZA vorhandene besondere
Abrechnungsexpertise findet so im zeitgemäßen Online-Outfit Eintritt in jede
Zahnarztpraxis “, so von Lennep.
Zu den Meilensteinen im Geschäftsjahr 2015 gehörte auch die Einführung des
symbolträchtigen, durchaus auch doppeldeutigen Labels „Generation ZA“. Die aktuelle
Generation Y werde bald von der nächsten Generation, der „Generation Z“ und in Folge der
„Generation A“ abgelöst. Ziel sei es, junge Zahnärzte für den Start in die eigene Praxis zu
begeistern und ihnen dabei neutrale Starthilfe zu leisten – etwas das glaubwürdig nur durch
eine Genossenschaft und die mit ihr kooperierenden zahnärztlichen Verbänden möglich sei.
Des Weiteren berichtete von Lennep von der Verlegung der Geschäftsstelle Nord nach Stade
im Dezember 2015. Dort hat die ZA-Abrechnungsfeuerwehr, die Abrechnungsunterstützung, coaching und -schulungen anbietet, einen neuen Heimathafen gefunden. Die Nachfrage nach
den Dienstleistungen wachse stetig und mache eine laufende Anpassung der Kapazitäten
erforderlich.
Von Lennep lobte auch den konsequenten Weg, den die eG-Tochter ZA AG mit der Einstellung
des Partnerfactorings im Zusammenhang mit dem seit 04.06.16 in Kraft getretenen
Antikorruptionsgesetzes gegangen ist. Die ZA AG habe so die Vorreiterrolle für die Sicherheit
der Kolleginnen und Kollegen eingenommen. Dies habe mittlerweile auch andere
Branchenakteure zum Handeln gezwungen. Selbstverständlich habe man auch gleich eine
rechtssichere Alternativlösung gesucht und mit dem ZA:laborclearing auch eine gefunden.
Dass die Erfolgsgeschichte der ZA eG und ihren Tochtergesellschaften noch lange andauern
wird, zeigen die Pläne für das kommende Jahr und das hochmotivierte Team der
Genossenschaft. Von Lennep begeistert: „Unser Projektportfolio ist eng an den Bedürfnissen
der gesamten Zahnärzteschaft ausgerichtet. Unser Team brennt darauf, die Zukunft weiter zu
gestalten. Lassen Sie sich überraschen.“
Den Abend eröffnete Dr. Martin Gunga, Chefarzt der Abteilung für Integrative Psychiatrie und
Psychotherapie an den LWL-Kliniken Lippstadt und Warstein mit seinem Vortrag „Der
besondere Patient – Psychosen – Depressionen – Persönlichkeitsstörungen“. Eindrucksvoll
beschrieb er, was Zahnärzten so alles auf ihren Behandlungsstühlen begegnen kann und wie
sie damit am besten umgehen können. Die anschließende ausgesprochen rege Diskussion
zeigte den hohen Praxisbezug.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
ZA Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eG
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id infotage dental 2016 in Düsseldorf, München und
Frankfurt: Die Dentalwelt vor der Haustür
Heute wissen, was morgen kommt: Die id infotage dental bieten auch 2016 wieder die
Gelegenheit, sich über aktuelle Produkttrends in der Dentalwelt schlau zu machen, ganz
in der Nähe und aus erster Hand. Die wichtigsten Innovationen für Praxis und Labor
stehen bereit, von Zahnärzten, Praxisteams und Zahntechnikern entdeckt zu werden – in
Düsseldorf, München und Frankfurt am Main.
Auf den Veranstaltungen präsentieren die Aussteller bewährte und neue Antworten auf
die modernen Herausforderungen in der Zahnheilkunde. Entsprechend den aktuellen
Trends in Praxis und Labor wie der verstärkten Prophylaxe und der minimalinvasiven
Therapie zum Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz, hochästhetischer Prothetik mit
innovativen Werkstoffen und natürlich der weiter voranschreitenden Digitalisierung bei
Diagnose, Planung und Behandlung lassen sich die vielfältigen Lösungen der
Dentalindustrie an Ort und Stelle hautnah erleben.
Die Vielfalt der präsentierten Produkte auf den id infotagen dental erstreckt sich dabei von
zahnmedizinischen Geräten und Materialien über Einrichtungen bis zu Labortechnik. Dabei wird
der Diagnostik/Analytik, Implantologie/Chirurgie, Prophylaxe/Parodontologie, Kieferorthopädie,
Restauration, Hygiene/Umweltschutz und Management/Kommunikation sowie dem Labor
reichlich Platz eingeräumt. Ob also digitale Abformung, Laserbehandlung, navigierte
Implantation, hochfeste Glaskeramik-Werkstoffe, CAD/CAM auch in der Kieferorthopädie oder
3D-Druck im Labor und elektrische Mundhygiene mit Zahnputz-App für den Patienten –
moderne Lösungen wie diese prägen das Bild in den Messehallen.
Zusätzlich rückt, wie schon in den vergangene Jahren, das begleitende Rahmenprogramm
hochaktuelle Themen in den Fokus: Am 10. September 2016 in Düsseldorf liegt ein
Schwerpunkt auf dem Thema „Praxisbegehung / Hygienemanagement“. In der dental arena
stehen Experten Rede und Antwort rund um die Erwartungen der zuständigen Behörden – für
viele Besucher eine willkommene Gelegenheit, sich Sicherheit für die nächste Begehung zu
verschaffen. Im zweiten Vortrag steht das neue Antikorruptionsgesetz im Fokus: Welche
Auswirkungen hat es auf den Alltag in Praxen, Laboren und im Handel? Wie agiert man
angesichts der Neuerungen rechtssicher?
Der Eintritt zu den Messen ist kostenlos (Ticket-Registrierung vor Ort oder online unter
www.infotage-dental.de) genauso wie die Betreuung für Kinder ab drei Jahren. Mehr
Informationen zur Veranstaltung und zum Rahmenprogramm gibt es unter
www.infotage-dental.de.
Die Termine der id infotage dental 2016 in der Übersicht:
10. September 2016
Düsseldorf
Messe Düsseldorf, Halle 8a
8. Oktober 2016
München
Messe München, Halle A6
11.+12. November 2016 Frankfurt/Main
Messe Frankfurt, Halle 5.0+5.1
Öffnungszeiten: Jeweils 9 bis 17 Uhr.
Ausnahme: 11.November (Frankfurt): 11 bis 18 Uhr
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Tag der Zahngesundheit:
Informationsstelle für Kariesprophylaxe unterstützt
Fachkräfte bei ihrer Aufklärungsarbeit
Tag der Zahngesundheit am 25. September /
Kostenloses Informationsmaterial der IfK
Bald ist es soweit: Der 25. September und damit der Tag der Zahngesundheit stehen vor
der Tür. Auch in diesem Jahr unterstützt die Informationsstelle für Kariesprophylaxe (IfK)
den Aktionstag. Interessierte Zahnärzte und Prophylaxekräfte können für ihre
Aufklärungsarbeit kostenfrei Informationsmaterialien bei der IfK anfordern.
Auch wenn sich die Zahngesundheit in Deutschland in den letzten Jahren deutlich verbessert
hat, gibt es weiterhin noch Aufklärungsbedarf. Wie auch der Aktionstag, verfolgt die
Informationsstelle für Kariesprophylaxe das Ziel, dass Kinder und Jugendliche mit gesünderen
Zähnen aufwachsen und auch Erwachsene ein stärkeres Bewusstsein für gesunde Zähne
entwickeln.
Neu in diesem Jahr: Bis auf Weiteres stellt die IfK noch mehr kostenfreie Broschüren für die
Aufklärung zur Verfügung. Arztpraxen erhalten bis zu 200 Broschüren kostenfrei –
Gesundheitsämter können bis zu 300 Exemplare jeder Broschüre anfordern. Sämtliche
Informationsmaterialien können auf der Website www.kariesvorbeugung.de/servicematerial
über das digitale Bestellformular beziehungsweise telefonisch (069 / 2470 6822) oder per EMail ([email protected]) angefordert werden.
____________________________________________________________________________
Präventionspreis „Mundgesundheit in der Pflege“ –
jetzt bewerben
Noch bis 31. August nimmt die „Initiative für eine mundgesunde Zukunft in Deutschland“
von BZÄK und CP GABA Bewerbungen für den Präventionspreis entgegen.
Die Auszeichnung von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und CP GABA fördert Konzepte
und Projekte zur nachweisbaren Verbesserung der Mundgesundheit pflegebedürftiger
Menschen, insbesondere im Alter und mit Behinderung. Eine unabhängige Jury vergibt
drei Preise, die mit insgesamt 5.000 Euro dotiert sind. Die Preisverleihung findet im
Rahmen
des Deutschen Zahnärztetages im November 2016 in Frankfurt am Main statt.
Rahmenbedingungen des Preises
Der „PRÄVENTIONSPREIS Mundgesundheit in der Pflege“ von BZÄK und CP GABA prämiert
Präventionskonzepte und -projekte sowie praxisbewährte Forschungsarbeiten. Zur Teilnahme
aufgerufen sind Fachleute aus den Bereichen Gesundheitswesen, Public Health,
Pflegewissenschaften, Politikwissenschaften, Erziehungswissenschaften, Kommunikation und
Medienwissenschaften. Die Bewerber können den Umfang und das Format ihrer Einreichung
frei wählen. So ist es möglich, neben Textformaten auch Fotos oder Videos einzubinden.
Wünschenswert ist eine kurze Zusammenfassung der Bewerbung, dies erleichtert der Jury
einen ersten Überblick.
Kontakt / Einsendeadresse
„Initiative für eine mundgesunde Zukunft in Deutschland“, Accente Communication GmbH
Aarstraße 67, 65195 Wiesbaden
E-Mail: [email protected]
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Fachdental Awards 2016: Gesunde Zähne durch
Innovation
Fachdental-Messen mit zentralem Marktplatz der Ideen als Innovationsschau für
Weltneuheiten / Ausstellerzuwachs auf der Fachdental Südwest
Zum zweiten Mal in Folge prämiert die Messe Stuttgart die innovativsten Ideen der
Fachdental-Aussteller mit dem Fachdental Leipzig Award und Fachdental Südwest
Award. Auf der Sonderfläche „Marktplatz der Ideen“ haben bis zu zehn Aussteller der
Dentalmessen in Leipzig (23. – 24. September 2016) und Stuttgart (21. – 22. Oktober 2016)
die Möglichkeit, sich im Wettbewerb zu beweisen und ihre Innovationen, aktuellen
Prototypen und Produkteinführungen gegeneinander ins Rennen zu schicken. Die
Auszeichnung steht als Gütesiegel und mit der dazugehörigen Sonderschau für die hohe
Innovationskraft der Branche. Das Teilnehmerfeld repräsentiert mit Medizintechnik-,
Material,- Laborausstattungs- und Softwareanbietern die gesamte Branche.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme ist, dass das Ausstellungsstück
zumindest als Prototyp vorliegt. Bewertet werden dann Leistungsmerkmale wie
Innovationsgrad, Nutzerfreundlichkeit und Design, die ausschließlich von den
Fachbesuchern beurteilt werden.
Während Ivoclar Vivadent, Tokuyama Dental Deutschland, Peppler, Megadent-Deflogrip
Gerhard Reeg, Ultradent Products und W&H Deutschland in Kooperation mit Ultradent DentalMedizinische Geräte ihre eingereichten Produkte für den Fachdental Award zur Schau stellen,
werden die Besucher diese auf dem „Marktplatz der Ideen“ kritisch prüfen und dann an
Terminals abstimmen. Von spezifischen Lacklösungen für schnellen Oberflächenschutz über
zertifizierte und umweltschonende Flächendesinfektion bis hin zum einfachen und effizienten
Komposit-Schablonen-System präsentieren die Kandidaten ihre Prototypen auch bereits im
Vorfeld auf einer online Voting-Seite, auf der ebenfalls für die jeweiligen Favoriten abgestimmt
werden kann.
Die drei Gewinner-Produkte des Fachdental Leipzig Awards und des Fachdental Südwest
Awards werden nach der jeweiligen Messe prämiert. Unter allen abstimmenden Besuchern wird
ein Gutschein für einen viertägigen Aufenthalt mit exklusiven Wellness-Programm für zwei ins
Hotel Berlins KroneLamm in Zavelstein im Schwarzwald verlost.
Über die Fachdental Leipzig und die Fachdental Südwest:
Auf den Fachdental-Messen treffen sich Zahnärzte, Zahntechniker, zahnmedizinische
Fachangestellte und Fachverlage zum ambitionierten Diskurs. Die wichtigste Veranstaltung im
Ost-/Mittel- und Süddeutschland rund um Zahnmedizin und Zahntechnik bietet die einzigartige
Informationsplattform, um aktuelle Themen und neueste Entwicklungen der Branche zu erleben.
Unter den Ausstellern befinden sich Branchengrößen wie die KaVo, Sirona, IVOCLAR und
wichtige Medien wie der Deutsche Ärzte Verlag und Oemus Medien.
Mehr Informationen und Fotos zu den Veranstaltungen unter:
www.fachdental-leipzig.de und www.fachdental-suedwest.de
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Heilsames Nitrat: Gemüsesaft aus Rucola und Spinat
fördert Zahngesundheit
Forscher der Universität Hohenheim und des Universitätsklinikums Würzburg
veröffentlichen Humanstudie im aktuellen „Journal of Clinical Periodontology“
Rucola und Spinat: Nitratreiches Blattgemüse gilt bislang wegen seines Nitratgehalts als
problematisch. Doch der verfemte Inhaltsstoff hat auch gesundheitsfördernde
Eigenschaften. Das belegt eine kürzlich veröffentlichte Studie der Universität Hohenheim
und des Universitätsklinikums Würzburg. Nitrat aus einem handelsüblichen Gemüsesaft
kann den Verlauf chronischer Zahnfleischentzündungen bereits nach nur zwei Wochen
spürbar verbessern.
Nitrat spielt eine wichtige Rolle bei Wachstum und Gesundheit von Pflanzen. Es häuft
sich in den Blättern an. Daher zählen viele Blattgemüse wie Rucola, Spinat, Mangold und
verschiedene Blattsalate zu den bedeutsamsten Nitratquellen in der Ernährung des
Menschen.
„Nitrat an sich ist nicht gesundheitsschädlich“, erklärt Lebensmittelwissenschaftler Prof.
Dr. Reinhold Carle von der Universität Hohenheim. Allerdings habe der Verzehr von
nitratreichen Lebensmitteln bisher als kritisch gegolten, weil Verdauungsprozesse Nitrat
unter gewissen Umständen zu Nitrit, Stickoxiden und sogenannten Nitrosaminen
umsetzen. „Insbesondere Nitrosamine gelten als stark krebserregend und werden mit der
Entstehung von Speiseröhren- und Magenkrebs in Verbindung gebracht.“
Nitratreiches Blattgemüse enthält auch Vitamin C
Studien der letzten Jahre hätten beim Verzehr von nitratreichen Blattgemüsen aber zunehmend
gesundheitsfördernde Effekte beobachtet. Denn: „Wenn zusammen mit dem Nitrat auch Vitamin
C aufgenommen wird, unterbleibt die Nitrosaminbildung“, stellt Dr. Ralf Schweiggert von der
Universität Hohenheim klar.
Dies sei in der Regel auch der Fall: „Pflanzliche Lebensmittel enthalten meist ausreichende
Mengen an natürlichem Vitamin C. Deshalb müssen wir die Nitrataufnahme aus Blattgemüsen
ganz anders bewerten als bei gepökelten Fleischwaren, denen die Zusatzstoffe Nitrat bzw. Nitrit
hinzugefügt werden.“
Dass dieses Nitrat aus Gemüsepflanzen sogar gesundheitsfördernde Eigenschaften entfalten
kann, zeigte das Team um Prof. Dr. Carle jetzt gemeinsam mit dem renommierten
Parodontologen Prof. Dr. Ulrich Schlagenhauf vom Universitätsklinikum Würzburg in der
kürzlich veröffentlichten Studie im „Journal of Clinical Periodontology“.
Pflanzliches Nitrat gegen Zahnfleischentzündung
Die Forscher teilten insgesamt 44 Teilnehmer mit chronischer Zahnfleischentzündung zunächst
in zwei Gruppen. Die erste Gruppe von 21 Personen verzehrte dabei über einen Zeitraum von
zwei Wochen dreimal täglich ein von Prof. Dr. Carle und seinem Team entwickeltes PlaceboSalatsaftgetränk.
Aus dem Placebo-Getränk war das natürlicherweise enthaltene Nitrat durch ein spezielles
Adsorberverfahrens entfernt worden. Die zweite Gruppe von 23 Personen erhielt in gleichen
zeitlichen Abständen das identische Testgetränk mit der ursprünglich enthaltenen Menge an
Nitrat.
Prof. Dr. Ulrich Schlagenhauf und die Zahnärztin Dr. Yvonne Jockel-Schneider vom
Universitätsklinikum Würzburg untersuchten die Probanden jeweils vor Beginn der Studie sowie
erstmals nach 14 Tagen. „Wir waren erstaunt über die Unterschiede“, stellte Prof. Dr.
Schlagenhauf fest.
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„Bereits nach zwei Wochen waren deutliche und statistisch signifikante Verbesserungen bei den
Zahnfleischentzündungen unserer Patienten zu beobachten. In der Placebogruppe, also in der
Gruppe, in der das Nitrat im Testgetränk entfernt wurde, konnten wir hingegen keine
Verbesserung feststellen.“
Nitratreicher Gemüsesaft stimuliert natürlichen Nitrat-Nitrit-NO-Stoffwechsel
Den Wirkmechanismus erklären die Forscher folgendermaßen: Mit der Nahrung
aufgenommenes Nitrat wird rasch im Magen und dem oberen Dünndarm aufgenommen und
anschließend über das Blut zu den Speicheldrüsen transportiert.
Ein gutes Viertel des aufgenommenen Nitrats wird dort in den Speichel abgegeben. Auf diese
Weise ist die Nitratkonzentration im Mundraum nicht nur beim Trinken des Salatsaftgetränks,
sondern auch über einen längeren Zeitraum danach deutlich messbar erhöht.
Bestimmte Bakterien, die im gesamten Rachenraum und insbesondere in den
Zahnzwischenräumen vorkommen, wandeln das Nitrat in Nitrit um. Dieses wirkt einerseits
selbst antimikrobiell und könnte durch die Hemmung schädlicher Bakterien direkt einen Beitrag
zur Linderung der Zahnfleischentzündung leisten.
Andererseits wird es zu Stickstoffmonooxid (NO) umgewandelt. Letzteres gilt als
blutdrucksenkend, durchblutungsfördernd und kann im Körper entzündungs¬hemmende
Prozesse auslösen.
„Die Studienergebnisse dürften auch die Gesundheitsdebatte über Nitrat aus pflanzlichen
Lebensmitteln neu befeuern“, mutmaßt Prof. Dr. Carle. „Weder die Weltgesundheitsorganisation
noch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit raten übrigens vom Verzehr von
Blattgemüsen ab, insbesondere wenn man sich nicht ausschließlich auf den besonders
nitratreichen Rucola beschränkt, sondern verschiedene Blattsalate und -gemüse ausgewogen
zusammenstellt und zubereitet.“
Titel der Originalstudie
Jockel-Schneider, Y., Goßner, S.K., Petersen, N., Stölzel, P., Hägele, F., Schweiggert, R.M.,
Haubitz, I., Eigenthaler, M., Carle, R., Schlagenhauf, U. (2016). Stimulation of the nitrate-nitriteNO-metabolism by repeated lettuce juice consumption decreases gingival inflammation in
periodontal recall patients: a randomized, double-blinded, placebo-controlled clinical trial; in:
“The Journal of Clinical Periodontology”, doi: 10.1111/jcpe.12542.
Text: Töpfer
Quelle: www.uni-hohenheim.de
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Zum Jubiläum: Biofilm und Adhäsivtechnik
Anlässlich ihrer 30. Jahrestagung in Leipzig hat die DGZ gemeinsam mit der DGPZM und
der DGR²Z ein hochspannendes Programm vom 6. bis 8. Oktober zusammengestellt.
Der Hauptkongress der 30. DGZ-Jahrestagung am 7. und 8. Oktober, der in diesem Jahr
gemeinsam mit den beiden DGZ-Töchtern DGPZM und DGR²Z gestaltet wird, steht unter
dem Motto „Biofilm und Mikrobiologie" sowie „Adhäsivtechnik“. Wie gewohnt stellen
hochkarätige nationale und internationale Referenten den aktuellen Stand der Forschung
anschaulich und praxisnah dar und geben wertvolle Hinweise für die tägliche Arbeit am
Patienten.
Am Vormittag des ersten Hauptkongress-Tages befassen sich die DGZ-Vorträge mit dem
oralen Biofilm. Der aus Rio de Janeiro angereiste Spezialist Prof. Dr. José Siqueira etwa
wird mit seiner Präsentation „Role of Biofilms in Endodontic Disease“ eine Diskussion
einleiten zu der Frage, mit welchen Strategien man Biofilme während einer
Wurzelkanalbehandlung effektiv bekämpfen kann. Parallel richtet die DGPZM ihr
Symposium zu „Biologischen Effekten zahnärztlicher Werk- und Wirkstoffe“ aus. Der
Nachmittag steht ganz im Zeichen der Adhäsivtechnik. Prof. Dr. Bart von Meerbeek aus
dem belgischen Leuven referiert zum Beispiel über das „optimale Protokoll für direkte
und indirekte adhäsive Restaurationen“, Priv.-Dozentin Dr. Anne-Kathrin Lührs aus
Hannover über adhäsive Befestigung von Keramikrestaurationen. Zudem präsentiert
Prof. Dr. Niek Opdam aus Nijmegen Antworten auf die Frage „Posterior composites – are
there any limits?“
Am zweiten Tag des Hauptkongresses wird im Rahmen der DGZ-Vorträge unter anderem Prof.
Dr. Elmar Hellwig aus Freiburg die aktuelle Leitlinie „Grundlegende Empfehlungen zur
Kariesprophylaxe im bleibenden Gebiss“ vorstellen. Nach einem weiteren Vortrag von Prof. Dr.
José Siqueira, diesmal über die Ursachen erfolgloser endodontischer Therapien, betritt Dr.
Domenico Ricucci aus Italien die Bühne. Er beleuchtet, inwiefern Seitenkanäle und apikale
Ramifikationen endodontische Behandlungsergebnisse beeinflussen. Am Nachmittag startet der
Vortragsblock der DGR²Z zur „Kariesdiagnostik und –exkavation“. Hier fragt zum Beispiel Prof.
Dr. Rainer Haak aus Leipzig in Bezug auf die Kariesentfernung: „Gibt es einen konkreten
Endpunkt?“ Aus restaurativer Perspektive steht die Langlebigkeit der Versorgung im
Vordergrund, aus biologischer Sicht dagegen die Pulpavitalität – wie kann beides klinisch
zusammengebracht und das Ausmaß der Kariesentfernung also konkret definiert werden?
Beiträge über moderne und altbewährte Methoden der Kariestherapie sowie neue
Möglichkeiten in der Alterszahnheilkunde runden den DGR²Z-Block ab.
Spannende Inhalte versprechen auch die beiden Firmensymposien zu den Themen „Biofilm und
effektive Zahnpflege bei Rezessionen“ (Oral-B) und „Verlust von Zahnhartgeweben“ (DMG).
Darüber hinaus werden im Rahmen des Hauptkongresses freie Vorträge und eine
Posterausstellung, das Forum „Aus der Praxis für die Praxis“ sowie ein „Spezialistenforum“ mit
Vorträgen der DGZ-Spezialisten angeboten. Premiere feiert am 6. Oktober der „DGZ-Tag der
Wissenschaft/Universitäten“, der dem Hauptkongress vorgeschaltet ist. Er bietet vor allem dem
wissenschaftlichen Nachwuchs die Möglichkeit zum intensiven Austausch.
Weitere Informationen zum Kongress finden Sie unter www.dgz-online.de.
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Heraeus Kulzer dentXperts®: „Kickstart Your Career“
Leidenschaftlich und gemeinschaftlich in eine erfolgreiche Karriere starten – gerade für
angehende Zahnmediziner ist es wichtig, starke und kompetente Partner an der Seite zu
wissen und von dem Austausch mit Experten und Gleichgesinnten zu profitieren. Mit
dentXperts® unterstützt Heraeus Kulzer angehende Zahnmediziner und solche, die sich
am Beginn ihrer Laufbahn befinden. Das Programm bietet spezielle Angebote für
Studenten, Assistenzzahnärzte und Praxisgründer und begleitet so die Club-Mitglieder
auf dem komplexen Weg von der Universität in die Praxis – für einen erfolgreichen
„Kickstart“ in die Karriere.
Der Club gibt seinen Mitgliedern die einzigartige Möglichkeit, sich bei Ausbildung und
Berufseinstieg umfassende Begleitung und Hilfestellung an die Seite zu holen. Zum
Club-Angebot zählen eine Vielzahl an Veranstaltungen, Fortbildungen sowie der
Erfahrungsaustausch mit anderen Mitgliedern und führenden Experten der
Zahnheilkunde. Je nach beruflicher Phase fördert Heraeus Kulzer die jungen und
angehenden Zahnärzte mit maßgeschneiderten Lösungen:
Studenten sitzen an der Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis; ihnen ist es daher
wichtig, das Gelernte möglichst praxisnah anzuwenden. Sie profitieren mit dentXperts für
Studenten z. B. von studienpraktischen Workshops, dem Zugang zu Lehrmaterial aus der
umfangreichen dentXperts-Materialbibliothek und einem exklusiven Studentenrabatt.
Außerdem steht bei Fragen rund um den zahnmedizinischen Studienalltag ein
persönlicher Ansprechpartner von Heraeus Kulzer bereit.
Assistenzzahnärzte erhalten über das dentXperts-Programm Zugang zu regelmäßigen,
praxisbezogenen Workshops, die anschaulich Theorie mit konkreten Hands-On-Übungen
verbinden – unter anderem zu Themen wie Füllungstherapie und Praxismanagement. Sie
profitieren als dentXperts-Clubmitglied von verschiedenen Produkttest-Paketen und
Sonderkonditionen für praxisnahe Seminare und Fortbildungen zu Themen wie moderne
Füllungstherapie, intraligamentäre Anästhesie oder Paraodontitis-Therapie.
Mit dentXperts für Praxisgründer erhalten junge Zahnärzte ferner Unterstützung beim Weg in
die eigene Zahnarztpraxis; zum Beispiel durch eine persönliche Fachberatung vor Ort oder
Produktangebote zu Sonderkonditionen im Gründungsjahr. Außerdem erhalten Mitglieder
attraktive Rabatte für Fortbildungen und Seminare zu Fach- und Service-Themen wie
betriebswirtschaftliches Praxismanagement und Mitarbeiterführung.
Assistenzärzte und Praxisgründer können zudem von Kursgutscheinen für exklusive Heraeus
Kulzer-Veranstaltungen wie ausgewählten Schichtkursen sowie einem persönlichen
Außendienstansprechpartner profitieren. Ein regelmäßiger Newsletter informiert alle
dentXperts-Clubmitglieder über aktuelle Trends und Themen aus der Zahnheilkunde und
versorgt sie mit spezifischen Inhalten zu ihrer Berufsgruppe.
Interessierte können sich ab sofort auf der neuen Website des dentXperts-Clubs unter
www.dentXperts.de kostenlos anmelden.
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Zahnmedizinstudium und Recht – von der
Instrumentenbeschaffung bis zur
Patientenrekrutierung
Folgende Fragen beschäftigen Studenten der Zahnmedizin nach unserer Erfahrung in
den klinischen Semestern immer wieder:
o
Müssen Universitäten für die Kosten der erforderlichen Anschaffung von
Instrumentenkoffern und Verbrauchsmaterialien aufkommen?
o
Sind die Universitäten zur Rekrutierung einer ausreichenden Anzahl von Patienten
verpflichtet?
o
Wer ersetzt ggf. den Schaden, wenn mangels Patienten nicht genügend Plätze für
die praktischen Übungen zur Verfügung stehen und man für ein ganzes Semester
oder mehr zum Warten und damit zur Tatenlosigkeit verdammt ist?
Diese Fragen sollen nachstehend unter Berücksichtigung der ergangenen Urteile
aufgearbeitet werden.
Inhalt
I.
II.
III.
Die Pflicht zur Anschaffung des Instrumentariums für die klinischen Semester
Rekrutierung der Patienten für Kurse im klinischen Teil des Studiums
Fazit
I. Die Pflicht zur Anschaffung des Instrumentariums für die klinischen Semester
Für Studierende stellen die Kosten der Anschaffung des für die Ausbildung zwingend
erforderlichen Instrumentariums eine ganz erhebliche finanzielle Belastung dar.
Die Hochschulverwaltungen verweisen gerne darauf, dass die Studenten das
Instrumentarium behalten und mit der Anschaffung somit einen ersten Schritt zur
Existenzgründung machen können.
Abgesehen von diesem Investitionsargument: Sind die Universitäten rechtlich zur Übernahme
der Anschaffungskosten verpflichtet? Nach mittlerweile einhelliger Rechtsprechung ist die
Antwort: nein.
Das einzige höchstinstanzliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) stammt aus
dem Jahre 1996 (BVerwG, Urt. v. 23.10.1996, Az.: 6 C 1.94). Das Gericht entschied damals,
dass ein Anspruch der Studenten auf Kostenübernahme gegen die Universitäten nicht besteht.
Die Aussagekraft des Urteils ist mit Blick auf die Gegenwart allerdings beschränkt. Das BVerwG
hat aus formalen Gründen nur Ansprüche aus Bundesrecht geprüft. Das Urteil basiert u. a. auf
§ 12 HRG a. F. (Hochschulrahmengesetz alte Fassung), der die „Sicherstellung des
Lehrangebotes“ an Hochschulen zum Gegenstand hatte.
Diese Norm ist bereits 1997 durch den Bundes- tag ersatzlos abgeschafft worden. Daneben ist
das HRG seit der sog. Föderalismusreform I in Gänze hinfällig. Trotzdem wirkt die
Entscheidung bis heute nach und bildet auch die aktuelle Rechtslage grundsätzlich ab.
Kein individueller Anspruch auf Kostenübernahme aus Hochschulrecht
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Gem. § 12 Abs. 1 HRG a. F. waren die Universitäten verpflichtet, das zur Einhaltung der
Studienordnung erforderliche Lehrangebot sicher- zustellen. Das begründet laut BVerwG aber
keinen individuellen Anspruch des einzelnen Studenten auf kostenlose Stellung aller
erforderlichen Lehr- und Lernmaterialien.
Diese Ausführungen sind schon deshalb bis heute relevant, weil diese allgemeine
Sicherstellungspflicht der Universitäten wortgleich in alle aktuell gültigen
Landeshochschulgesetze Eingang gefunden hat.
Umkehrschluss aus dem Sozialrecht
Das Gericht zog des Weiteren den Umkehrschluss aus § 14a BAföG (Bundesgesetz über
individuelle Förderung der Ausbildung) und dem (entfallenen) § 4 HärteVO a. F.
(Härtefallverordnung) und dessen Anlage.
Diese Regelungen sahen vor, dass sozial bedürftigen Zahnmedizinstudenten ein Zuschuss zur
Beschaffung des Instrumentariums für das klinische Zahnmedizinstudium gewährt werden
kann. Die (teilweise) Finanzierung des Instrumentariums ist ergo bedürftigkeitsabhängige
Sozialleistung. Das bedeutet umgekehrt, dass eine allgemeine Pflicht der Universitäten zur
Anschaffung des erforderlichen Instrumentariums unabhängig von der sozialen Situation des
Studenten nach dem Willen des Gesetzgebers nicht intendiert war.
Auch kein Anspruch aus Grundrechten
Das Grundrecht auf Berufsfreiheit gem. Art. 12
GG (Grundgesetz) gewährt freien und gleichen Zugang zu vorhandenen Ausbildungsstätten mit
staatlich monopolisierten Studiengängen. Das garantiert aber nur die Teilhabe an einem bereits
vorhandenen Ausbildungsplatz, nicht hin- gegen dessen Schaffung oder besondere
Ausstattung.
Mit dem Zugangsrecht verbunden ist zwar ein Anspruch auf die zur Erreichung des
Abschlusses erforderliche Mindestausstattung angebotener Studienplätze, nicht aber ein Recht
auf deren Kostenfreiheit und schon gar nicht die kostenlose Ausstattung mit sämtlichen
erforderlichen Lernmitteln.
Ein solcher Anspruch folgt auch nicht aus dem Recht auf Gleichbehandlung nach Art. 3 GG.
Zwar müssen Studenten anderer Studiengänge naturgemäß diese Instrumente nicht
anschaffen. Das Gericht meint aber, Eigenleistungen von Studenten anderer Studiengänge
seien nicht durchweg geringer, im Übrigen sei eine ggf. bestehende Ungleichbehandlung
dadurch sachlich begründet, dass unterschiedlich aufwändige Studiengänge eben
unterschiedlich hohe Eigenleistungen der Studenten erforderten. Art. 3 GG verlangt eben nur,
dass gleiche Sachverhalte vom Gesetzgeber gleich und ungleiche ungleich behandelt werden.
Ein Verstoß gegen Art. 3 GG liegt auch nicht darin, dass in einzelnen Bundesländern
uneingeschränkte Lehrmittelfreiheit gewährt wird bzw. wurde, bei einer ggf. bundesweiten,
zentralen Studienplatzvergabe der einzelne Student sich den Studienplatz aber nicht
aussuchen kann.
Die einseitige Begünstigung von Einwohnern eines bestimmten Landes liefe laut BVerwG nur
dann dem Gleichbehandlungsgrundsatz zuwider, wenn dadurch eine allen Bürgern gleichermaßen gewährte Rechtsposition berührt sei. Diese Rechtsposition ist aber nur der erwähnte
Zulassungsanspruch aus Art. 12 GG, nicht ein Anspruch auf Kostenfreiheit des Studiums.
Landesrecht vermittelt ebenfalls keinen Anspruch
Jedenfalls in Bayern und Baden-Württemberg gewährt auch das jeweilige Landesrecht keinen
individuellen Anspruch der Studenten auf die Anschaffung des Instrumentariums durch die
Universitäten.
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Der VGH Mannheim hat ebenso entschieden wie das BVerwG in der oben dargestellten
Entscheidung. Soweit Bundesrecht und das Grundgesetz betroffen sind, kann daher auf die
obigen Erläuterungen verwiesen werden. Auf eine ausführliche Erläuterung der
landesspezifischen rechtlichen Gesichtspunkte soll und kann wegen der bundesweiten
Bedeutung der Frage verzichtet werden.
Auch der VGH München hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine
einstweilige Anordnung auf Kostenübernahme zugunsten eines Zahnmedizinstudenten
abgelehnt.
Begründet wurde dies indes nur damit, dass eine trennscharfe Abgrenzung zwischen von der
Universität zu stellenden Lehr- und von den Studierenden zu finanzierenden Lernmitteln nicht
gelungen sei und einer eingehenden Überprüfung bedürfe. Die Angelegenheit wurde letztlich
nicht ins Hauptsacheverfahren getragen.
II. Rekrutierung der Patienten für Kurse im klinischen Teil des Studi- ums
Bei der Rekrutierung von Patienten fragt sich zunächst, ob es Sache der Universitäten oder der
Studenten ist, für eine Rekrutierung von Patienten zu sorgen, ggf. ob dann nur der
sorgfaltsgemäße Versuch der Anwerbung geschuldet ist oder die Rekrutierung einer für alle
Studenten ausreichenden Zahl von Patienten garantiert werden muss.
Abschließend ist die Frage zu klären, wer das Risiko eines verglichen mit der Zahl der
Teilnehmer eines Kurses zu geringen Zahl von Patienten und der Verzögerung des Studiums
zu tragen hat, insbesondere ob die Universitäten ggf. den Studenten zum Ersatz des aus der
Verzögerung und der später beginnenden beruflichen Tätigkeit entstehenden Schadens
verpflichtet ist.
Um es vorweg zu nehmen: Eine Pflicht der Universitäten, in ausreichender Zahl Patienten für
die praktischen Übungen zur Verfügung zu stellen, muss dennoch verneint werden.
Von niemandem darf mehr verlangt werden als er leisten kann
Die Universitäten sind zwar grundsätzlich durch die Hochschulgesetze der Länder verpflichtet,
das zur Einhaltung der Studienordnung erforderliche Lehrangebot sicherzustellen.
Aber die Universitäten haben schlicht nur begrenzten Einfluss darauf, wie viele geeignete
Patienten sich für die praktischen Übungen zur Verfügung stellen. Einem wie auch immer hergeleiteten Anspruch auf die Anwerbung einer für alle Kursteilnehmer ausreichenden Zahl von
Patienten steht deshalb bereits der allgemeine Grundsatz des „ultra posse nemo obligatur“
entgegen.
Anspruch auf Auswahlermessen
Das Grundrecht auf Berufsfreiheit gem. Art. 12
GG vermittelt wie erwähnt nur das Recht auf freien und gleichen Zugang zu Ausbildungsstätten. Das gilt grundsätzlich auch im Verhältnis von eingeschriebenen Studenten untereinander.
Dem entsprechend regeln die Hochschulgesetze aller Bundesländer, dass die Zahl der
Teilnehmer an allen universitären Lehrveranstaltungen bei einem Bewerberüberschuss
beschränkt wer- den kann, wenn dies erforderlich ist (z. B. § 59
Abs. 2 HG NRW).
Eine nicht ausreichende Zahl von Patienten macht eine Beschränkung der Teilnehmerzahl an
dem entsprechenden praktischen Kurs erforderlich. Der einzelne Student hat folglich (nur)
Anspruch auf fehlerfreies Ermessen bei der Auswahl der Teilnehmer an dem
kapazitätsbeschränkten Kurs. Die nähere Ausgestaltung der Auswahlkriterien ist der Regelung
durch die Studienordnungen überlassen.
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Diese Ermächtigung ist von den Universitäten unterschiedlich umgesetzt worden. Während
beispielsweise die Medizinische Fakultät der Universität Köln sich auf die Regelung beschränkt,
der Dekan habe im Falle des Missverhältnisses zwischen Bewerbern und Kapazität den Zugang
zu Kursen „auf Antrag“ des zuständigen Hochschullehrers „zu regeln“ (§ 13 Abs. 2
Studienordnung), hat die Medizinische Fakultät an der RWTH Aachen im dortigen § 13 Abs. 3
der Studienordnung einen detaillierten Katalog von Auswahlkriterien aufgestellt.
Nur ganz vereinzelt haben sich Universitäten selbst verpflichtet, für eine ausreichende Zahl
geeigneter Patienten zu sorgen. So enthält etwa die Studienordnung für den Studiengang
Zahnmedizin in Göttingen die Selbstverpflichtung, dass „kein Studierender allein aufgrund eines
Mangels an Patienten eine Verlängerung des Studiums in Kauf nehmen muss“.
Gericht bestätigt: KEIN Anspruch auf Platz im Kurs
In der einzigen veröffentlichten obergerichtlichen Entscheidung zum Thema hat der VGH
Kassel (Beschl. v. 09.11.1989, Az.: 6 TG 3286/89) einen etwaigen Anspruch auf die Stellung
einer ausreichenden Zahl von Patienten nicht einmal thematisiert.
Das Gericht hielt nur fest, dass die Beschränkung der Zahl von Kursteilnehmern einen Ein- griff
in das Grundrecht der Studienfreiheit, und damit der Berufsfreiheit gem. Art. 12 GG dar- stellt
und ein solcher Eingriff nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen darf.
Demnach müssen die Universitäten von der Ermächtigung des jeweiligen
Landeshochschulgesetzes Gebrauch machen und eine Studienordnung erlassen (im
entschiedenen Fall lag eine solche nicht vor) sowie auf deren Basis der Zugang zum Kurs
ermessensfehlerfrei gewährt bzw. verweigert wird.
III. Fazit
Das Instrumentarium für die klinischen Semester ist nach einhelliger Auffassung der ober- und
höchstrichterlichen Rechtsprechung durch die Studenten selbst zu finanzieren.
Ein Anspruch gegen die Universitäten auf Kostentragung folgt weder aus einfachem Bundesrecht noch aus dem Grundgesetz, im Übrigen jedenfalls in Bayern und Baden-Württemberg
auch nicht aus den Landesverfassungen oder einfachen Landesgesetzen.
Das bedeutet im Umkehrschluss allerdings nicht, dass die Landesgesetzgeber die
Kostenfreiheit für Studenten nicht normieren dürften. Ein Anspruch der Studenten auf
Rekrutierung einer ausreichenden Zahl von Patienten besteht nicht. Stehen nicht in
ausreichender Zahl Patienten zur Verfügung, haben die Studenten lediglich einen Anspruch auf
ermessensfehlerfreie Auswahl der Kursteilnehmer.
Daraus folgt zugleich, dass eine Verzögerung des Studienverlaufs bei ermessensfehlerfreier
Auswahl grundsätzlich hinzunehmen und ein etwaig entstehender Schaden durch verspätete
Aufnahme der zahnärztlichen Berufstätigkeit nicht durch die Universität zu ersetzen ist.
Die jeweilige Universität ist unseres Erachtens aber verpflichtet, im Rahmen des Auftrages der
Sicherstellung des Lehrangebotes ausreichende Anstrengungen zu entfalten, um in ausreichender Zahl Patienten zu rekrutieren (was indes nach summarischer Internetrecherche auch
regelmäßig geschieht.
Hierzu wird – ebenfalls unseres Erachtens – zu verlangen sein, dass die Universitäten ihre
institutionelle Wirkmacht einsetzen und entsprechende Anfragen an die gesetzlichen
Krankenkassen, Alumni, Kliniken etc. stellen. Die Verpflichtung der Anwerbung von Patienten
generell auf die Studenten zu übertragen, ist dem- nach unseres Erachtens unzulässig.
8 · 2016
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Es muss aber nochmals betont werden, dass in der einzigen hierzu ergangenen
obergerichtlichen Entscheidung auf die Frage der Pflicht zur Rekrutierung von Patienten und /
oder die Ursache einer unzulänglichen Zahl von Patienten mangels Entscheidungserheblichkeit
überhaupt nicht eingegangen wurde.
Quelle: Rechtsanwalt Michael Lennartz
Rechtsanwalt Anno Haak, LL.M. Medizinrecht
lennmed.de Rechtsanwälte
Bonn / Berlin / Baden-Baden
____________________________________________________________________________
Studienkredit der apoBank erneut mit Bestnoten
ausgezeichnet
Der Studienkredit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) hat auch in
diesem Jahr den CHE-Studienkredit-Test mit Spitzennoten bestanden. Das Centrum für
Hochschulentwicklung (CHE) prüfte insgesamt 39 Studienkredite und Bildungsfonds.
Den Studierenden der Human-, Zahn-, Tiermedizin und der Pharmazie sowie den
Doktoranden der akademischen Heilberufe bietet die apoBank den apoStudienkredit an.
Das Darlehen wird unabhängig vom Einkommen der Eltern oder dem Bezug von BAföG
gewährt, die maximale Summe beträgt in der Regel10.000 Euro und wird in Verbindung
mit dem KfW-Studienkredit bewilligt. „Unser Kreditangebot für Studierende der
Heilberufe ist eine Art Finanzspritze, wenn größere Vorhaben anstehen, wie
beispielsweise ein Auslandssemester oder der Kauf von kostenintensiven
Gerätschaften“, sagt André Müller, Leiter Produktmanagement bei der apoBank.
Das CHE vergleicht nahezu alle Finanzierungsangebote für Studierende bundesweit. Somit ist
der Test gleichzeitig eine Übersicht der existierenden Studienkredite und Bildungsfonds, die in
der Regel entweder regional, hochschul- oder fachspezifisch sind. Der Studienkredit-Test
bewertet fünf Dimensionen: Welche Voraussetzungen für den Zugang zum Kredit müssen erfüllt
werden? Ist der Kreditbetrag zur Finanzierung des Studiums ausreichend? Wie hoch sind die
Gesamtkosten? Wie wird das individuelle Risiko begrenzt? Und wie flexibel ist die Auszahlung?
Die Ergebnisse verstehen sich als Entscheidungshilfe für Studierende und werden ausführlich
dargestellt unter www.che-studienkredit-test.de.
Mehr Informationen zum apoStudienkredit finden Sie unter: www.apobank.de/studienkredit
Über die apoBank
Mit 397.000 Kunden und über 107.000 Mitgliedern ist die Deutsche Apotheker- und Ärztebank
(apoBank) die größte genossenschaftliche Primärbank und die Nummer eins unter den
Finanzdienstleistern im Gesundheitswesen. Kunden sind die Angehörigen der Heilberufe, ihre
Standesorganisationen und Berufsverbände, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und
Unternehmen im Gesundheitsmarkt. Die apoBank arbeitet nach dem Prinzip „Von Heilberuflern
für Heilberufler“, d. h. sie ist auf die Betreuung der Akteure des Gesundheitsmarkts spezialisiert
und wird zugleich von diesen als Eigentümern getragen. Damit verfügt die apoBank über ein
deutschlandweit einzigartiges Geschäftsmodell.
Quelle: www.apobank.de
8 · 2016
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Lange schlafen, viel trinken, Party machen?
•
Straßenumfrage für Kurzfilm in Berlin zeigt: Vorurteile gegenüber Studierendem
weitverbreitet
•
Fragebögen statt Stereotypen: Daten des Deutschen Studentenwerks (DSW)
zeigen ein anderes Bild
•
Aktuelle 21. Sozialerhebung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der
Studierenden läuft noch bis Ende Juli 2016
•
Mehr als 400.000 Studierende eingeladen zur Online-Befragung
Wie eine Straßenumfrage in Berlin zeigt, sind Vorurteile und Klischees gegenüber den
rund 2,8 Millionen Studierenden in Deutschland stark verbreitet: „Schlafen lange“,
„machen viel Party“, „feiern viel, machen wenig“, „trinken sehr viel und sind alle
Schmarotzer“. Im Kurzfilm zur aktuellen 21. Befragung, die noch bis Ende Juli 2016 läuft,
schätzen Passantinnen und Passanten in Berlin das Leben der Studierenden eher als
große Party ein. Die regelmäßigen Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerks zur
wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden zeigen jedoch ein anderes Bild.
„Gegen Vorurteile und Stereotypen helfen nur harte Fakten“, sagt DSW-Präsident Prof. Dr.
Dieter Timmermann. Er appelliert an alle Studierenden, die von ihrer Hochschule per Zufall zu
der Online-Befragung eingeladen werden, sich an der 21. Sozialerhebung zu beteiligen.
„Je mehr Studierende mitmachen, umso besser können wir der Öffentlichkeit und auch der
Politik aufzeigen, was es heute wirklich heißt, zu studieren“, so Timmermann.
„Studieren ist ein Full-time-Job“, sagt Timmermann. „Im Durchschnitt wenden Studierende 35
Stunden die Woche auf für ihr Studium, und dann kommen noch einmal mehr als sieben
Stunden hinzu für den Nebenjob. Von wegen lange schlafen und Party machen!“
Die 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks zur wirtschaftlichen und sozialen Lage
der Studierenden wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
und wissenschaftlich durchgeführt vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und
Wissenschaftsforschung (DZHW). Mehr als 400.000 Studierende werden per Zufallsgenerator
von ihren Hochschulen per E-Mail zur Teilnahme eingeladen. Erste Ergebnisse sollen im
Frühsommer 2017 vorliegen.
Bleibt die Frage, ob die Studierenden in Berlin wirklich die „wilden Radfahrer“ sind, die eine
Dame im Film beklagt?
Das Kampagnen-Video auf Facebook und youtube:
https://www.facebook.com/Deutsches.Studentenwerk/videos
https://www.youtube.com/watch?v=dtfTNSB3y_c
8 · 2016
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Liebe Leserin, lieber Leser!
Sie gehören zu den interessierten und innovativen Mitmenschen, welche die digitale Welt
annehmen und nutzen. Genau wie wir vom „med.dent.magazin“.
Wir haben das Experiment gewagt, eine ausschließlich digitale Zahnmediziner-Zeitschrift zu
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Nach 15 Jahren erfolgreichen Erscheinens als Papierpostille und erfreulicher Leserresonanz
wechselten wir das Printmedium gegen das Internetmedium aus.
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Das med.dent.magazin ist aktuell.
Das med.dent.magazin ist mit den Autoren, Quellen und Partnern verlinkt.
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Ich freue mich auf eine weite Verbreitung und ein produktives Networking.
Ihr Hans-Peter Küchenmeister
I
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