Gesundheitskonto mit Solidargutschrift
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Gesundheitskonto mit Solidargutschrift
8 · 2016 Aktuell Inhalt Antrag zu den Freien Berufen im Bundestag verabschiedet Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag den Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD „Den europäischen Binnenmarkt weiter vertiefen – Bewährte Standards erhalten“ (18/8867) angenommen. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, bewährte Regelungen zum Schutz von Verbrauchern und Arbeitnehmern sowie zur Qualitätssicherung im Handwerk und den Freien Berufen beizubehalten, zum Beispiel das System der Honorar- und Kostenordnungen, die Sicherstellung der Unabhängigkeit durch Fremdkapitalbeschränkungen, die ausschließlich administrative Ausgestaltung des Dienstleistungspasses sowie die Ablehnung des Herkunftslandprinzips. Quelle: www.bfb.de Info Kontakt Zwischen Resignation und Aufbruch! Dentista Wissenschaftspreis 2016 verliehen: „Gender Shift und Generationenwechsel“ apoBank verabschiedet Sonderkreditprogramm „Exi 500“ Null Beteiligung Berufsausübungsgemeinschaft – Risiko volle Gewerbesteuer Kein Vorbereitungsassistent ohne Approbation Neue Fortbildung: 1. Forum Zukunft am 30. September und 1. Oktober 2016 Interaktives Forum für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte apoBank-Seminare: Einmalig im deutschen Bankenmarkt Zahnersatz: Neue moderne Therapie jetzt GKVLeistung Einigung auf Vergütung bei Adhäsivbrücken mit Metallgerüst ab 1. Juli Amalgam bleibt standardgerecht ladies dental talk – besondere Fortbildungsabende für Zahnärztinnen, die querdenken ZA eG setzt der Branche neue Maßstäbe id infotage dental 2016 in Düsseldorf, München und Frankfurt: Die Dentalwelt vor der Haustür Tag der Zahngesundheit: Präventionspreis „Mundgesundheit in der Pflege“ – jetzt bewerben Fachdental Awards 2016: Gesunde Zähne durch Innovation Heilsames Nitrat: Gemüsesaft aus Rucola und Spinat fördert Zahngesundheit Zum Jubiläum: Biofilm und Adhäsivtechnik Heraeus Kulzer dentXperts®: „Kickstart Your Career“ Zahnmedizinstudium und Recht – von der Instrumentenbeschaffung bis zur Patientenrekrutierung Archiv zur ersten Seite 8 · 2016 Studienkredit der apoBank erneut mit Bestnoten ausgezeichnet Lange schlafen, viel trinken, Party machen? Produkte für Studium & Beruf IMPRESSUM http://www.med-dent-magazin.de 2 zur ersten Seite Zwischen Resignation und Aufbruch! Der Mensch ist keine Maschine und Gesundheit kein Markt! Auf der Grundlage der aktuellen Entwicklungen der Strukturen des Gesundheitswesens und der zu erwartenden zukünftigen Entwicklungen beziehen wir stichwortartig und eindeutig Stellung. Mit diesen Inhalten wollen wir einen strittigen Dialog in Gang setzen. Ferner versuchen wir damit konstruktive Partnerschaften herzustellen, damit der Niedergang des Gesundheitssystems in Deutschland gestoppt werden kann. 1. Die Gesundheitspolitik der letzten 30 Jahre ist zu stark ausgerichtet auf Kostenminimierung, Technologisierung, Bürokratisierung, Ökonomisierung und verstößt damit gegen die im Grundgesetz festgelegte Bestimmung: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Dies ist nachweisbar durch die Unter-, Über- und Fehlversorgung mit steigender Tendenz und die Rationierung von individuellen Leistungen für die Bürger/Versicherten/Patienten. 2. Die Ausweitung der Macht der gesetzlichen Krankenkassen mit ihrer Finanzkraft durch das Beitragsvolumen der Bürger in Höhe von ca. 250 Milliarden €uro unter Einbezug der Zuzahlungen der Versicherten und Patienten führt zu einer einseitigen Machtfülle mit Duldung der politischen Mandatsträger. Dies führt zu Rationierung von Leistungen und Vergütungen und gleichzeitig zu Beitragserhöhungen außerhalb der Parität zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Zusatzbeiträge für die Bürger werden weiter stark ansteigen. 3. Eine Vielfalt von bürokratischen und auch zum großen Teil undemokratischen Institutionen wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWIG), das im Aufbau befindliche Institut für Qualität usw., nehmen nachhaltigen Einfluss auf die Versorgung der Bürger. Damit wird die Kompetenz und Funktion der Berufsgruppen und Institutionen der Medizin, der Therapie, der Pflege, der Medikation, der Hilfsmittelversorgung, der Rehabilitation eingefroren. 4. Die Bürger in ihrer Funktion als Zahler und Nutzer im Bereich der Versorgung/Behandlung/Betreuung sowie als Patienten haben nur eine geringe Gesundheitskompetenz und erst recht keinen Durchblick durch die komplexen Strukturen des Gesundheitswesens. Eine demokratisch legitimierte Mitbestimmung der Bürger zur Gestaltung des Systems ist nur im geringen Maße vorhanden. Auch die Sozialwahlen sind dazu unzureichend. 5. Die kompetenten Berufsgruppen und Institutionen der medizinischen und therapeutischen Versorgung sind in sich zerstritten und agieren dezentralisiert. Mittlerweile werden diese am Gängelband der Bürokratie, der Ökonomie, der Politik und der Krankenkassen geführt und dabei geht automatisch die vorhandene Orientierung auf den Bürger, Versicherten, Patienten verloren. Gleichzeitig wird die Vergütung für die individuellen Leistungen eingefroren oder mit Regressen bzw. Staatsanwaltschaften bedroht. 6. Die Institutionen der stationären Akutversorgung im Gesundheitswesen werden schleichend in den Ruin getrieben und zwar durch unzureichende Pauschalvergütungen und mangelhafte Investitionsförderung. Gleichzeitig werden im Konflikt zwischen ambulanter und stationärer Versorgung neue Aufgaben in die Kliniken verlagert, für die weder Geld noch Personal zur Verfügung steht. 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 3 zur ersten Seite 7. Die wichtigen Berufsgruppen der Pflege sind ebenfalls in sich zerstritten und werden über die existenten Verbände unzureichend vertreten. Dies unter dem feststehenden Aspekt, dass in diesem Bereich ein Personalnotstand vorhanden ist, der nicht durch die Bildung von Pflegekammern oder die Akademisierung der Mitarbeiter der Pflege gelöst werden kann. Somit wird unter dem Aspekt der demografischen Entwicklung unseres Landes der Notstand in der Pflege betoniert. 8. Die international bestehenden Innovationen im Bereich der Arzneimittelversorgung, der Heil- und Hilfsmittel werden durch Gesetzgebungsmaßnahmen wie das „AMNOG“ in Deutschland behindert oder sogar verhindert. Der Druck und die Macht der Krankenkassen mit Unterstützung der Politik führen zu Qualitätseinbußen und Rationierung. Die individuelle kompetente Versorgung/Behandlung/Betreuung durch die qualifizierten Berufsgruppen der Medizin, der Therapeuten, der Apotheker, der Pflege wird minimiert oder sogar unmöglich gemacht. 9. Die vielfältig vorhandenen wissenschaftlichen Institutionen, die Stiftungen und Experten in Deutschland und Europa sind angewiesen auf die Finanzmittel des Staates oder auf die Zuwendung von Fördermitteln und sind somit zur Rücksichtnahme gezwungen. Damit werden einseitig beeinflusste Entwicklungen forciert, die nicht dem Gesundheitssystem nutzen. 10. Die Vertreter aller Medien in Deutschland sind vollkommen quotenabhängig und nicht bereit eine sachliche, konkrete und deutliche Aufklärung der Bürger zu den Entwicklungen des Gesundheitssystems in Deutschland in allgemein- verständlicher Form zu realisieren. Hinzu kommt die hohe Abhängigkeit der Medien von Werbeeinnahmen von den Krankenkassen zur Finanzierung der jeweiligen Institution der Medien. Zusammenfassung: Zu diesen Fakten fordern wir Sie zum Dialog auf und zwar mit dem Ziel konkrete Vorschläge und Maßnahmen zu erarbeiten, die aus dem Desaster der destruktiven Entwicklungen im Gesundheitssystem Deutschlands führen. Dabei sollte nach unserer Beurteilung die Würde des Menschen im Vordergrund stehen und die individuelle Zuwendung durch qualifizierte Berufsgruppen und Institutionen. Quelle: www.buerger-initiative-gesundheit.de 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 4 zur ersten Seite Dentista Wissenschaftspreis 2016 verliehen: „Gender Shift und Generationenwechsel“ Was verändert sich im Berufsstand durch die steigende Anzahl an Zahnärztinnen – und welche Akzente setzt dies im Berufsstand mit Blick auf den Generationenwechsel? Aktuelle Entwicklungen zu diesen Kernthemen des Dentista e.V. liefert die Dissertation von Nina Düchting/Gütersloh, die in diesem Jahr mit dem Wissenschaftspreis des Zahnärztinnenverbandes ausgezeichnet wurde. Rund 1500 Zahnärztinnen und Zahnärzte wurden zu einer Online-Umfrage eingeladen, über 300 haben den Fragebogen aufgerufen, fast 170 – Männer und Frauen in gleicher Anzahl – haben ihn vollständig ausgefüllt. Die Datenbasis macht deutlich, dass die Dissertation eher eine Trenddarstellung bietet als eine repräsentative Studie, belegt dennoch Ergebnisse früherer Erhebungen und zeigt, dass sich die Situation zwischenzeitlich nicht wesentlich verändert hat. Einige der Fakten aus der datenreichen Studie: - Doppelt so viele Männer wie Frauen haben eine Einzelpraxis (71% vs. 38%) - Frauen gründen eher neu, Männer übernehmen eher - Doppelt so viele Frauen wie Männer hatten einen Partner, der nicht im Gesundheitswesen tätig ist (72% vs. 38%) - Partner von Zahnärztinnen arbeiten 3 x häufiger Vollzeit, Partnerinnen von Zahnärzten dagegen 6 x häufiger Teilzeit - Zahnärzte haben durchschnittlich 1 Kind mehr als Zahnärztinnen - 37% der Zahnärzte interessieren sich für die Standespolitik, aber nur 13% der Frauen - „Am Ende des Arbeitstages bin ich völlig erledigt“: 21% Frauen, 12% Männer - Unterschiede bezüglich Spezialisierung (Implantologie, Chirurgie, Kinderzahnheilkunde) - Berufszufriedenheit der Frauen steigt mit der Zahl der Personen im Haushalt, der Kinderzahl und dem Einkommen. Aber: Ihre Belastung steigt mit den Berufsjahren, die der Männer nimmt ab. Welche Konsequenzen die Ergebnisse für den Berufsstand haben, stellte PD Dr. Ingrid Peroz, Beirätin Wissenschaft des Dentista e.V., in ihrer Laudatio zusammen: „Die Fakten zeigen, dass wir Präventionskonzepte gegen „Burn-out“ brauchen und mehr alltagstaugliche Lösungen für die Kinderbetreuung. Die Standespolitik sollte überzeugende Imagekampagnen für die Selbständigkeit gestalten. Sinnvoll wäre zudem ein Mentoringprogramm zwischen erfahrenen Zahnärzten und Studierenden.“ Düchting sieht den Bedarf nach Curricula bzw. Kursen spezifisch für Zahnärztinnen, insbesondere in eher männlich dominierten Disziplinen. Auch Mentoring- Programme von niedergelassenen Zahnärztinnen für junge Kolleginnen seien wertvoll – Berichte über eigene Erfahrungen könnten aufzeigen, wie man Beruf und Familie miteinander verbinden kann. Allerdings wünschten sich auch die männlichen Befragten ein funktionierendes Wechselspiel zwischen Berufsausübung und Familienleben. Der Forderung nach stundenreduzierten Arbeitszeitmodellen sollten die Kammern mit passenden strukturellen Angeboten antworten. Vollständiger Titel der ausgezeichneten Dissertation / Universität Mainz: „Die Entwicklung der beruflichen Situation von Zahnärzten unter besonderer Berücksichtigung von Gender Shift und Generationenwechsel und möglichen Konsequenzen für die zahnärztliche Versorgung“ 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 5 zur ersten Seite apoBank verabschiedet Sonderkreditprogramm „Exi 500“ o Kontingent von 500 Mio. Euro für Existenzgründungen o 10-Jahres-Festzins von nominal 0,99% für Tilgungsdarlehen Im Rahmen ihrer Initiative „Chance Niederlassung“ hat die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) ein Sonderkreditprogramm für Existenzgründungsfinanzierungen in Höhe von 500 Mio. Euro verabschiedet. Kern des neuen Programms „Exi 500“ ist, dass Heilberufler bei ihren Finanzierungen für die eigene Praxis oder Apotheke ab sofort vom attraktiven 10-Jahres-Festzins in Höhe von 0,99% profitieren können. Gut drei Viertel der angestellten Heilberufler geben als Hemmschwelle für den Schritt in die eigene Niederlassung das finanzielle Risiko an. Das Sonderkreditprogramm soll dazu beitragen, diesen Vorbehalt deutlich abzubauen. Olaf Klose, Bereichsvorstand Privatkundengeschäft: „Mit ‘Exi 500‘ mindern wir die Hindernisse auf dem Weg in die wirtschaftliche Selbständigkeit. Als Vertrauensbank der Heilberufe sehen wir es als unsere Verpflichtung an, dass die Risiken der unternehmerischen Selbständigkeit gut verträglich, beherrschbar und vor allem nicht belastend sind.“ Ergänzend bietet die apoBank als erstes Kreditinstitut im Rahmen von „Exi 500“ Finanzierungen zu einer 10-Jahres-Festzins-Kondition von nominal 1,39% mit sogenanntem „Airbag“ an. Mit dem Airbag sichert die Bank einen Teil des Risikos der Existenzgründer in der Startphase ab, indem sie im Fall einer Insolvenz in den ersten drei Jahren auf die Geltendmachung ihrer Forderungen aus dem Existenzgründungsdarlehen verzichtet. Zudem besteht bei dieser Variante die Möglichkeit zur Tilgungsaussetzung. Die apoBank hat sich zum Ziel gesetzt, die Niederlassung von Heilberuflern nachhaltig zu fördern und einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung in Deutschland zu leisten. Als wichtigen Ansatzpunkt sieht sie neben der Verzahnung mit den regionalen Standesorganisationen ihre spezialisierte Beratung. Diese stellt nicht isoliert auf die Finanzierung ab, vielmehr deckt die apoBank den großen Informations- und Unterstützungsbedarf ab, der vielfach mit solchen Vorhaben verbunden ist. Hierzu gehören neben kostenlosen Existenzgründungsseminaren und jährlichen Existenzgründungsanalysen auch das maßgeschneiderte interaktive Programm INKO für die Beratung in der Gründungsphase. Darüber hinaus bietet die apoBank Standortanalysen und eine Praxis- und Apothekenbörse an. Die apoBank ist führend bei der Finanzierung und Begleitung von Existenzgründungen im heilberuflichen Umfeld. Von den insgesamt 6,3 Mrd. Euro Neugeschäft im Jahr 2015 sind rund 2,0 Mrd. Euro auf Existenzgründungs- und Investitionsfinanzierungen zurückzuführen. Quelle: www.apobank.de 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 6 zur ersten Seite Null Beteiligung Berufsausübungsgemeinschaft – Risiko volle Gewerbesteuer Die sog. Nullbeteiligungsgesellschaften sind nicht nur vertrags(zahn)arztrechtlich problematisch. Sie können auch bei der steuerlichen Veranlagung erhebliche Konsequenzen zeitigen, insbesondere zur Gewerbesteuerpflicht führen, wie zwei aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 03.11.2015 zeigen (Az.: VIII R 63/13 und VIII R 62/13). Der Fall Drei Ärzte hatten laut Gesellschaftsvertrag eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), also eine Gemeinschaftspraxis gebildet. Eine der drei Partnerinnen war indes nicht am materiellen Vermögen der Gesellschaft beteiligt, sollte lediglich zwei Jahre nach ihrem Beitritt einen Anteil erwerben können. Am Gewinn der Gesellschaft war sie nicht beteiligt, erhielt stattdessen einen Anteil der von ihr selbst generierten Umsätze. Diese Beteiligung war lediglich an die Bedingung geknüpft, dass die Gesellschaft insgesamt überhaupt einen Gewinn erwirtschaftet. Das zuständige Finanzamt stellte zunächst fest, dass die nullbeteiligte Partnerin kein Mitunternehmer gewesen sei und erließ einen Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag. Die Entscheidung Zu Recht, wie der BFH nun letztinstanzlich entschied. Die dritte Gesellschafterin sei keine Mitunternehmerin gewesen. Mitunternehmerschaft sei in erster Linie dadurch gekennzeichnet, dass man an den Gewinnchancen und dem Verlustrisiko des Unternehmens sowie dessen Vermögen und den stillen Reserven beteiligt sei. Das sei hier nicht der Fall gewesen. Die rein umsatzabhängige Vergütung sei keine Gewinnbeteiligung in diesem Sinne, weil sie nur von ihrem eigenen Umsatz abhängig gewesen sei. Dass zur Generierung ihrer Provision ein Gewinn der Gesellschaft erforderlich war, begrenze lediglich den Vergütungsanspruch, vermittle aber keine echte Teilhabe am Verlustrisiko. Da die Gesellschafterin nicht Mitunternehmerin war, war sie auch nicht freiberuflich im steuerrechtlichen Sinne tätig. Eine Personengesellschaft als Ganzes sei nämlich nur dann freiberuflich tätig, wenn alle Gesellschafter als Freiberufler in diesem Sinne gelten können. Da die Nullbeteiligte zugleich fachlich unabhängig und ohne fachliche Weisung der anderen Gesellschafter ärztlich tätig war, waren die von ihr erzielten Einkünfte als gewerblich und damit gewerbesteuerpflichtig zu qualifizieren. Nach § 15 Abs. 3 Ziff. 1 EStG sind indes die Einkünfte einer Gesellschaft, die teilweise freiberuflich und teilweise gewerblich erzielt werden, insgesamt als gewerblich mit der entsprechenden Steuerpflicht zu qualifizieren. Der BFH hat zwar klargestellt, dass eine fehlende Beteiligung an Gewinn und Verlust sowie Gesellschaftsvermögen nicht zwingend die Mitunternehmerschaft ausschließen. Allerdings muss diese mangelnde Beteiligung am Unternehmens(miss)erfolg dann durch eine "starke Ausprägung der Initiativrechte" kompensiert werden. Hierzu könnte etwa die Berechtigung zur alleinigen Geschäftsführung des Nullgesellschafters gehören. Abgesehen davon, dass ein am Vermögen unbeteiligter Gesellschafter wohl nur selten solche Initiativrechte besitzen dürfte, bleibt festzuhalten, dass Nullbeteiligungsverträge mehr denn je und auch in steuerlicher Hinsicht überprüfungsbedürftig sind. Quelle: RA Anno Haak, LL.M Medizinrecht (Düsseldorf) lennmed.de Rechtsanwälte Bonn, Berlin, Baden-Baden 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 7 zur ersten Seite Kein Vorbereitungsassistent ohne Approbation Die Anstellung von Vorbereitungsassistenten durch einen niedergelassenen Vertragszahnarzt ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Assistent approbiert ist. Die Anstellung eines Vorbereitungsassistenten mit Berufserlaubnis nach § 13 ZHG ist grundsätzlich nicht möglich, so das Landessozialgericht (LSG) Bayern in seinem Beschluss vom 26.02.2015 (Az.: L 12 KA 5036/14 B ER). Der Fall Eine Berufsausübungsgemeinschaft beantragte die Genehmigung der Anstellung einer Zahnärztin als Vorbereitungsassistentin, die in Serbien ihr Zahnmedizinstudium erfolgreich abgeschlossen, indes keine Gleichwertigkeitsprüfung abgelegt hatte. Die Serbin besaß nur eine Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung befristet auf drei Jahre nach § 13 ZHG. Die KZV Bayern lehnte die Genehmigung ab. Die Entscheidung Zurecht, entschied das LSG Bayern im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes letztlich. Abgesehen von den Besonderheiten des vorläufigen Rechtsschutzes führte das Gericht in der Sache aus, dass die Genehmigung der Anstellung einer Vorbereitungsassistentin mit Berufserlaubnis zu Recht verweigert wurde, die BAG auf die Genehmigung ergo keinen Anspruch habe. Die einschlägige Vorschrift, § 32 der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (ZahnärzteZV) regele zwar nicht ausdrücklich, ob ein Vorbereitungsassistent approbiert sein müsse. Das Erfordernis der Approbation folge aber aus einem systematischen und einem gesetzeshistorischen Argument. Systematisch spreche die Formulierung in § 4 Abs. 2 Buchstabe c) Zahnärzte-ZV dafür, dass die Approbation Voraussetzung der Vorbereitungstätigkeit bei einem niedergelassenen Zahnarzt sei. Dort ist als Voraussetzung für die Eintragung in das Zahnarztregister der Nachweis der zahnärztlichen Tätigkeiten "nach der Approbation" geregelt. Daraus sei zu schließen, dass die Vorbereitungszeit eben erst nach der Approbation erfolgen dürfe. Vor allem aber habe es der Gesetzgeber im Zuge des Vertragsrechtsänderungs-gesetzes (VÄndG) 2007 ausdrücklich abgelehnt, die Möglichkeit der Beschäftigung eines Zahnarztes mit Berufsausübungserlaubnis als Vorbereitungsassistent in die Zahnärzte-ZV aufzunehmen, weil die Erlaubnis generell keinen der Approbation gleichwertigen Ausbildungsstand gewährleiste. Quelle: RA Anno Haak, LL.M Medizinrecht (Düsseldorf), lennmed.de Rechtsanwälte Bonn, Berlin, Baden-Baden 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 8 zur ersten Seite Neue Fortbildung: 1. Forum Zukunft am 30. September und 1. Oktober 2016 Interaktives Forum für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) lädt junge Zahnärztinnen und Zahnärzte zu seinem ersten "Forum Zukunft" nach Berlin ein. Unter dem Motto "Wie plane ich meine Zukunft?" findet am 30. September und 1. Oktober 2016 der Auftakt der neuen Fortbildungsveranstaltung in der Hauptstadt statt. Das Forum Zukunft startet mit einem berufspolitischen Impulsreferat zum Thema "Mein Engagement für die Kollegenschaft". Am zweiten Tag informieren renommierte Referenten in vier parallelen Foren umfassend über die Themenbereiche "Beruf und Familie", "Angestellt oder Chef", "Finanziell sicher in die Zukunft" und "Erfolgreich kommunizieren". Im Anschluss an die jeweiligen Vorträge arbeiten die Teilnehmer gemeinsam mit Unterstützung der Experten interaktiv an den Themen weiter. Zum Abschluss stellen die Gruppen ihre Ergebnisse im Plenum vor. Die Teilnahme steht FVDZ-Mitgliedern wie Nicht-Mitgliedern offen. Das detaillierte Programm zum 1. Forum Zukunft und weitere Informationen über die Referenten können Sie auf der Verbandswebsite unter www.fvdz.de einsehen oder bei der FVDZ-Bundesgeschäftsstelle (Ansprechpartnerin: Frauke Garstka, [email protected], Tel. 0228 – 8557 32) anfordern. Quelle: www.fvdz.de ____________________________________________________________________________ apoBank-Seminare: Einmalig im deutschen Bankenmarkt Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) hat ihren Seminarkatalog für das zweite Halbjahr 2016 veröffentlicht. In über 250 Veranstaltungen können sich Heilberufler zu Themen wie Praxisführung, Patientenkommunikation und Geldanlage informieren. Es ist das größte Fortbildungsangebot dieser Art bundesweit. Wie gelange ich selbstsicher durch mündliche Prüfungen? Wie läuft die Kommunikation auch mit schwierigen Patienten? Was ist das Geheimnis einer erfolgreichen Niederlassung? Und wie baue ich langfristig ein Vermögen auf, das auch künftigen Generationen zur Verfügung steht? Fragen wie diese beschäftigen nahezu jeden Heilberufler auf seinem Weg vom Studium über die Anstellung oder Existenzgründung bis hin zum Ruhestand. Die Antworten gibt es in zahlreichen kostenlosen Seminaren, die die apoBank zusammen mit spezialisierten Partnern veranstaltet. Gewichtiger Mehrwert „Wir verstehen uns nicht ausschließlich als Finanzdienstleister, der Geld leiht oder anlegt, sondern haben den Anspruch, Heilberufler auch darüber hinaus bei ihren beruflichen und privaten Herausforderungen zu begleiten“, sagt Andreas Onkelbach, verantwortlich für das Privatkundengeschäft der apoBank. „Dank unserer langjährigen Expertise und unseres weitläufigen Netzwerks im Gesundheitssektor können wir hier einen gewichtigen Mehrwert bieten.“ Die Veranstaltungen sind unter www.apobank.de/seminare buchbar. Der Seminarkatalog kann per E-Mail unter [email protected] angefordert werden. 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 9 zur ersten Seite Zahnersatz: Neue moderne Therapie jetzt GKVLeistung Einigung auf Vergütung bei Adhäsivbrücken mit Metallgerüst ab 1. Juli Ein- oder zweiflüglige einspannige Adhäsivbrücken mit Metallgerüst zum Ersatz eines Schneidezahnes stehen ab 1. Juli jedem gesetzlich Versicherten als Regelversorgung zur Verfügung. Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte können die Leistung ab dem genannten Zeitpunkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, teilte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) am 29. Juni 2016 in Berlin mit. Bislang war die Verwendung dieser Brücken als GKV-Leistung grundsätzlich nur bei Versicherten im Alter zwischen 14 und 20 Jahren möglich. Bereits im Februar hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) - das oberste Beschlussgremium der GKV - eine entsprechende Anpassung der Zahnersatz-Richtlinie verabschiedet. Diese war im Mai in Kraft getreten. Nachdem die KZBV als stimmberechtigte Trägerorganisation an den Beratungen des G-BA mitgewirkt hatte, musste die Richtlinienänderung anschließend noch im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) nachvollzogen werden. Die Umsetzung der Leistung geht auf eine entsprechende Einigung von KZBV und GKVSpitzenverband (GKV-SV) zurück. Schonung der Zahnsubstanz - ästhetisch überzeugendes Ergebnis „Adhäsivbrücken mit Metallgerüst sind seit Jahren eine wissenschaftlich anerkannte Therapiemethode, mit der insbesondere Lücken im Schneidezahnbereich unter Schonung der Zahnsubstanz mit einem ästhetisch überzeugenden Ergebnis versorgt werden können. Die KZBV überprüft im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages regelmäßig den Katalog prothetischer Leistungen. Mit diesen Brücken haben wir jetzt allen GKV-Versicherten ein hochmodernes und minimalinvasives Verfahren zu Lasten der Kassen zugänglich gemacht. Damit entspricht die Regelversorgung im Bereich Zahnersatz wieder dem aktuellen Stand zahnmedizinischer Erkenntnisse“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. Zugleich werde damit dem Anspruch der Versicherten auf eine optisch ansprechende Versorgung Rechnung getragen. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass bei Versicherten, die das 14., noch nicht aber das 21. Lebensjahr vollendet haben, nun auch der adhäsive Ersatz von zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen möglich ist. Hierbei können – je nach individuellem Befund – zwei einflügelige Adhäsivbrücken mit je einem Brückenglied oder auch eine zweiflügelige Adhäsivbrücke mit zwei Brückengliedern eingesetzt werden. Hintergrund – Adhäsivbrücken Adhäsivbrücken sind festsitzender Zahnersatz, bei dem ein Brückenglied mit einem Klebeflügel an der Schmelzoberfläche der benachbarten Pfeilerzähne adhäsiv (= haftend, ohne mit der Klebefläche zu verschmelzen) verankert wird. Die Brücken dienen dem Ersatz fehlender Schneidezähne. Benachbarte Zähne müssen dafür ausreichend intakten Zahnschmelz aufweisen und dürfen nur kleine Defekte haben. Der besondere Vorteil einer solchen Versorgung ist die Schonung der Zahnhartsubstanz, da die Zähne nur geringfügig beschliffen werden müssen. Der Einsatz von einflügeligen Adhäsivbrücken ist auch möglich, wenn sich der Kiefer noch im Wachstum befindet. Besonders bei jüngeren Patientinnen und Patienten kann eine solche Versorgung daher von Vorteil sein. 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 10 zur ersten Seite Amalgam bleibt standardgerecht Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte im März über die Zulässigkeit der Verwendung von Amalgam als Füllungsstoff zu entscheiden. Auf die Haftungsklage einer Patientin hin entschied das Gericht sachverständig beraten, dass die Verwendung von Amalgam keinen Behandlungsfehler darstelle. Der Fall Die 1959 geborene Klägerin war bei der beklagten Zahnärztin ab 1987 über mehr als 20 Jahre in zahnärztlicher Behandlung. Die Klägerin hatte bereits seit ihrer Kindheit mehrere Amalgamfüllungen, die Beklagte brachte im Lauf der Behandlung, letztmals 2009, mehrere weitere Amalgamfüllungen ein. 2009 brach die Klägerin die Behandlung ab und klagte ab 2014 gegen die Zahnärztin auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Zur Begründung führte sie u. a. aus, dass die Beklagte behandlungsfehlerhaft Amalgam und andere Metalle (v. a. Gold) gemeinsam für Füllungen verwendet, eine Amalgamallergie der Klägerin verkannt und über mit Amalgamfüllungen verbundene Risiken nicht hinreichend aufgeklärt habe. Das Landgericht Detmold wies die Klage ab und entschied zugunsten der Zahnärztin. Die Entscheidung Im Ergebnis zu Recht, wie das OLG am 04.03.2016 entschied (Az.: 26 U 16/15). Der Senat führt einleitend aus, dass die Verwendung von Amalgam für Füllungen nach gesicherten zahnmedizinischen Erkenntnissen grundsätzlich unbedenklich und deshalb keinesfalls per se behandlungsfehlerhaft ist. Der von Amalgamgegnern behauptete Zusammenhang zwischen Amalgam und unspezifischen Erkrankungen sei eine nicht bewiesene und nicht dokumentierte These. Auch die Verwendung von Amalgam in einem Kieferbereich und die Verwendung von Gold in dem entsprechenden Antagonisten ist nicht fehlerhaft. Insoweit bestehe eine allenfalls geringe und nur etwa eine Stunde nach Einsatz der Füllung gegebene Wahrscheinlichkeit einer chemischen Reaktion. Ausnahme Allergie Eine Allergie gegen Amalgam sei zwar grundsätzlich denkbar, vorliegend aber wegen des Zeitablaufs seit dem Einsatz der ersten Amalgamfüllung ohne Beschwerden auszuschließen. Für eine Intoxikation der Klägerin durch das Amalgam oder Reste davon lagen keine laboratorischen Nachweise vor. Dass sich - wie die Klägerin behauptete - ein Zahn wegen der Verwendung von Amalgam "verkleinert" habe, sei schlichtweg ausgeschlossen. Keine Aufklärung erforderlich Eine Haftung wegen unterlassener Aufklärung schloss das Gericht schon deshalb aus, weil aufgrund der Unbedenklichkeit des Amalgams gar keine entsprechende Aufklärungspflicht bestanden hatte. Auch wenn der Kampf gegen das Amalgam bisweilen mit religiösem Eifer betrieben wird, bleibt dessen Verwendung bis in die jüngere Vergangenheit zahnärztlicher Standard und führt nicht schon gar nicht per se - zur Haftung wegen Behandlungsfehlern. Quelle: RA Michael Lennartz, lennmed.de Rechtsanwälte Bonn, Berlin, Baden-Baden 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 11 zur ersten Seite ladies dental talk – besondere Fortbildungsabende für Zahnärztinnen, die querdenken Termine PowerfulMe! Krafttank-Workshops speziell für Zahnärztinnen: Was macht Sie aus? Was möchten Sie verändern? Wie können Sie Ihr unternehmerisches Profil schärfen? Finden Sie es heraus und tanken Sie Kraft! • 8. Oktober: 10 bis 18 Uhr im 4-Sterne-Schlosshotel Bad Wilhelmshöhe, Kassel Die nächsten Netzwerkabende: • Saarbrücken, 31. August: Kein Tag wie jeder andere“: Zahnärztinnen diskutieren Herausforderungen. Mit Input zu Führungsfragen durch Dr. Karin Uphoff im Esplanade • Hannover, 7. September: „Im Anderen das Besondere sehen: Multikulti als Chance für Vielfalt“ mit Jasmin Arbabian-Vogel, Geschäftsführerin des Interkulturellen Sozialdienstes Hannover im Bistro Schweizerhof • Hamburg, 14. September: : Personal und Führung in der Zahnarztpraxis mit Dr. Sabine Hopmann und Beate Recker im CARLS an der Elbphilharmonie • Stade, 14. September: „Technik und Team als Erfolgsfaktor“: mit CAD/CAMSpezialist ZTM Markus Strobel und exklusiver Labor-Führung zu Frästechnik und 3-DDrucker im Suter Dental-Labor Bremervörde • Münster, 21. September: "Kundenwünsche und Markenbildung": unternehmerischer Blick hinter die Kulissen der Kaufhaus-Kette Karstadt bei einer Exklusiv-Führung mit Geschäftsführerin Christine Meyer von Froreich, Treffpunkt im Restaurant „La Californie“ • Frankfurt, 28. September: „Mode so facettenreich wie eine Frau: Chili Bang Bang verbindet Berufs- und Freizeitlook!“ mit Sevinc Yerli, Gründerin des Modelabels „Chili Bang Bang!“ in „The cooking ape“ • Marburg, 12. Oktober: „Im digitalen Zeitalter als Tageszeitung attraktiv bleiben“ Interview mit Geschäftsführerin der Oberhessische Presse, Ileri Meier, und Anna Ntemiris, Mitglied der Chefredaktion sowie Exklusivführung durch die Redaktion. • Oldenburg, 21. Oktober: „Patientenaufklärung und Dokumentation leicht gemacht“ mit Jennifer Langkau, (synMedico), im Landhaus Etzhorn • Nürnberg, 26. Oktober: „„Spitzenleistung aus der Region“: Exklusive LaborFührung zu Frästechnik bei Reger Zahntechnik. Außerdem im Gespräch und in Aktion: Spitzen- und Fernsehköchin Diana Burkel kocht in den Labor-Räumlichkeiten. • Düsseldorf, 9. November: „Wohlgefühl und Ästhetik in der Zahnarztpraxis“: Im Gespräch mit den Start-up-Unternehmerinnen von „Blütenwerk-Cologne“ sowie ZTM Relindis Tegtmeier im Stappen Oberkassel. Saarbrücken Offen über Praxisführung diskutieren Beim 2. ladies dental talk Saarbrücken stehen besondere Herausforderungen der Zahnärztinnen im Fokus Berge von Verwaltungsarbeit und Vorschriften, anspruchsvolle Patienten, Missstimmungen im Team, unternehmerische Anforderungen: Zahnärztin stehen jeden Tag vor einer Fülle an Herausforderungen. Wie gelingt es, damit umzugehen und in der eigenen Kraft zu bleiben? Welchen Beitrag können Netzwerke wie der ladies dental talk dazu leisten? Diese und andere Fragen möchte Dr. Karin Uphoff, Expertin für Kommunikation & Konfliktmanagement, beim 2. Netzwerkabend in Saarbrücken am 31. August mit den Teilnehmerinnen diskutieren. Gemeinsam mit Mit-Initiatorin Eveline Wietzel von der Wietzel Zahntechnik GmbH sowie der Deutschen Apotheker- und Ärztebank als Strategie-Partner des ladies dental talk lädt sie zum Austausch in das stimmungsvolle „Lädchen“ des Esplanade ein. Bei Sektempfang und einen sommerlichen 3-Gänge-Menü bieten sich viel Zeit und Raum, über die besonderen Herausforderungen der Praxisführung zu diskutieren und von- und miteinander zu lernen. 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 12 zur ersten Seite Folgende Expertinnen begleiten den Abend außerdem und geben fachlichen Input: Eveline Wietzel (Wietzel Zahntechnik) zu Fragen der Kooperation zwischen Dentallabor und Zahnarztpraxis, Catherine Ruhnau und Heidemarie Thome (Deutsche Apotheker- und Ärztebank) zu Finanzierungsfragen sowie Carmen Daum (Straumann) rund um die Implantologie. Für den Fortbildungsabend erhalten die Zahnärztinnen 4 Fortbildungspunkte. Hannover „Im Anderen das Besondere sehen“ Netzwerkabend Hannover mit Jasmin Arbabian-Vogel zu Multikulti als Chance für Vielfalt beim “ Der nächste ladies dental talk Hannover mit Mit-Initiatorin ZTM Dagmar Günther und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank findet statt am 7. September im Bistro Schweizerhof, Crowne Plaza, Hinüberstraße 6. Gast ist die Geschäftsführerin des Interkulturellen Sozialdienstes Hannover mit rund 100 Mitarbeitern, Jasmin Arbabian-Vogel. Sie führt außerdem den Verband Deutscher Unternehmerinnen Niedersachsen und wurde 2014 zur „Vorbildunternehmerin“ der Initiative „FRAUEN unternehmen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ernannt. Das Thema des Abends: „Im Anderen das Besondere sehen: Multikulti als Chance für Vielfalt“. Weitere Expertinnen vor Ort sind Sabrina Lappe (apoBank zu Praxisfinanzierung), ZTM Dagmar Günther, (Paul Hirschring Dental-Labor zu Zahntechnik), Dr. Tilli Hanßen (Zahnärzte für Niedersachsen e. V. zu Standespolitik). Für den Fortbildungsabend erhalten die Zahnärztinnen 4 Fortbildungspunkte. Stade Technik und Team als Erfolgsfaktor Exklusiv-Führung durch Suter Dentallabor mit Input zu CAD/Cam und 3D-Druck Planen, fräsen, drucken: Die Digitalisierung hat viele Bereiche der Zahnmedizin neu definiert. Das Motto des 6. ladies dental talk Stade, zu dem Dr. Karin Uphoff, Karen Suter (Suter DentalLabor) und die Deutsche Apotheker- und Ärztebank am 14. September einladen, lautet: „Technik und Team als Erfolgsfaktor“. Teilnehmerinnen erfahren bei einer exklusiven Laborführung im Suter Dental-Labor von CAD/CAM-Spezialist ZTM Markus Strobel (Gesellschafter TEAMZIEREIS), was mit Frästechnik und 3D-Druck möglich ist und wie gelungene Arbeit im Team von Patienten, Zahnarztpraxen, Labor und Industrie aussehen kann - auch am Beispiel Implantologie. Weitere Themen und Expertinnen des Abends sind • Praxisfinanzierung mit Iris Schäfer, Deutsche Apotheker- und Ärztebank • Zahntechnik mit Karen Julia Suter, Suter Dental-Labor • Standespolitik mit Dr. Tilli Hanßen, Zahnärzte für Niedersachsen e. V. • Implantologie mit Straumann Nähere Informationen zum Programm sowie die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten Zahnärztinnen auf der Website www.ladies-dental-talk.de. Für ihre Teilnahme erhalten Zahnärztinnen 4 Fortbildungspunkte gemäß den Bestimmungen der BZÄK. Münster Markenbildung und Kundenbindung Exklusiv-Führung durch Karstadt Münster mit „Spitzenfrau“ Christine Meyer von Froreich Am 21. September kommt der ladies dental talk mit Dr. Karin Uphoff, Mit-Initiatorin Elvira Sinnott und Mechthild Gittner von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zum zweiten Mal nach Münster. Teilnehmerinnen treffen sich um 17 Uhr zum Sektempfang im Bistro La Californie im Kunstmuseum Pablo Picasso. Gast des Abends ist Karstadt-Geschäftsführerin Christine Meyer von Froreich: Was wünschen sich Kund(inn)en? Wie gewinne ich ihr Vertrauen in die eigene Marke (zurück)? Wie schaffe ich es, Ware zum richtigen Zeitpunkt in passender Menge an der richtigen Stelle bereit zu halten? Bei einer Exklusiv-Führung mit Blick hinter die Kulissen von Karstadt Münster beantwortet Christine Meyer von Froreich (Foto) diese und weitere Fragen etwa zu ihrem Werdegang und Führungsstil als erste Frau an der Spitze von Karstadt Münster. Bei einem schönen 3-Gänge-Menü können sich die Zahnärztinnen und ausgewählten Partnerinnen in moderierter Diskussion unter anderem darüber austauschen, was sie selbst zur 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 13 zur ersten Seite „Markenbildung“ tun und wie etwa digitale Technik in der Zahnmedizin den Workflow erleichtert. Die ausgewählten Expertinnen des Abends sind Mechthild Gittner (apoBank zu PraxisFinanzierung), Elvira Sinnott (Dentaltechnik Sinnott zu Zahntechnik) sowie Anita Diekmann (KZV Westfalen-Lippe) und Dr. med. dent. Yesim Gürpinar-Hörnschemeyer (ZfN) beide zu Standespolitik. Für den Fortbildungsabend erhalten die Zahnärztinnen 4 Fortbildungspunkte. Anmeldungen können bequem online erfolgen unter www.ladies-dental-talk.de Hannover: „In Zukunft werden wir uns bei unseren Mitarbeitern bewerben“ Geschäftsführerin der Zeitarbeitsfirma Tina Voß GmbH gab Tipps beim Netzwerkabend in Hannover Kraft tanken, sich Tipps und Impulse holen und gegenseitig Mut machen. Aus diesen Gründen kommen die Zahnärztinnen und Zahnmedizinstudentinnen immer wieder gerne zum ladies dental talk. In Hannover hatten EU-Unternehmensbotschafterin Dr. Karin Uphoff, Mit-Initiatorin ZTM Dagmar Günther vom Paul Hirschring Dental-Labor sowie die Deutsche Apotheker- und Ärztebank die „Top-Arbeitgeberin“ und Erfolgsunternehmerin Tina Voß zum Gespräch ins Restaurant „Alte Rathaus“ eingeladen. Die Tina Voß GmbH wurde mehrfach ausgezeichnet und ist die erfolgreichste Zeitarbeitsfirma der Region. Als Geschäftsführerin beschäftigt sich Tina Voß unter anderem viel mit der Frage „Wie findet und bindet man gute Mitarbeiter(innen), die fachlich qualifiziert, teamfähig und kommunikationsstark sind?“ Flexible Arbeitszeiten, Top-Gehälter und Sportangebote „Die Zeiten, in denen wir uns Mitarbeiter auswählen können, sind in den meisten Brachen vorbei“, sagt Tina Voß. „Künftig werden wir uns bei unseren Mitarbeitern bewerben müssen. Mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, übertariflicher Bezahlung, Möglichkeiten, sie weiterzuentwickeln und Zusatzleistungen wie Kinderbetreuung, Sportangeboten, Firmenwagen oder beruflicher Altersversorgung.“ Zufriedene Mitarbeiter seien die besten Empfehler – auch für weitere Mitarbeiter. Bei der Zusammenstellung ihres Teams habe sie immer darauf geachtet, unterschiedliche „Typen“ zu beschäftigen, denn die Kunden seien ja ebenfalls verschieden. Das ließe sich gut auch auf eine Praxis übertragen. Beruf der ZMF muss attraktiver werden Wie wichtig Mitarbeiterzufriedenheit für die Motivation, das Arbeitsklima und damit auch für den Praxiserfolg ist, diskutierten die Teilnehmerinnen angeregt. „Wenn’s im Team stimmt, steigt auch die eigene Lebensqualität“, sagte eine Teilnehmerin. Wie viele Zahnärztinnen bestätigten, sei es eine besondere Herausforderung, überhaupt eine/n Zahnmedizinische/n Fachangestellte/n zu finden, weil immer weniger junge Menschen diesen Beruf machen wollten. „Zu hohe Anforderungen, zu niedrige Gehälter. Es muss sich etwas ändern, damit dieser Beruf attraktiver wird“, resümierte die Zahnärztin Dr. Tilli Hanßen, die sich standespolitisch in unterschiedlichen Gremien engagiert, wie etwa bei den Zahnärzten für Niedersachsen, in der Bundes- und niedersächsischen Zahnärztekammer sowie der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen. Frühe Planung erleichtert Praxis-Übergabe Ein weiteres Thema, das in der Runde „Trends und Themen“ diskutiert wurde, war die „Praxisübergabe“ (siehe auch nebenstehenden Kasten). Sabrina Lappe, Leiterin für Selbstständige Heilberufe bei der apoBank-Filiale Hannover, weiß aus ihrer Erfahrung, dass viele Praxisinhaber(innen) sich erst ein bis zwei Jahre bevor sie in den Ruhestand gehen möchten, mit der Abgabe befassen: „Das kann teuer werden!“ Digitale Technik erleichtert Arbeit Einige erfahrene Zahnärztinnen in Hannover gehen das Thema entspannt an. Sie haben über die vergangenen Jahre dafür gesorgt, das Behandler-Team zu erweitern und die Praxis technisch und optisch so in Schuss zu halten, dass sie auf dem Markt begehrt ist, wenn der Zeitpunkt zur Abgabe naht. „Die digitale Vernetzung war eine der besten Investitionen der vergangenen Jahre“, schwärmte eine Zahnärztin. Per Klick könne sie nun in allen Behandlungszimmern auf Patientendaten zugreifen. Das sei komfortabel und spare viel Zeit und Rennerei. Wie Mit-Initiatorin und Zahntechnikermeisterin Dagmar Günther berichtete, sei 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 14 zur ersten Seite die digitale Technik neben dem klassischen Handwerk auch in der Labor-Arbeit fester Bestandteil. In Kooperation mit einem Fräszentrum fertigt die Paul Hirschring Dental-Labor GmbH Arbeiten und bedient so Kundenwünsche nach klassischen wie modernen Versorgungsformen. Sport, Reisen und mehr an sich denken Neben fachlichen Themen tauschten sich die Zahnärztinnen und ausgewählten Expertinnen auch aus über private Ziele. Reisen, Sport, mein Team erweitern, mal die Tür schließen, mehr Nein sagen, in meiner Kraft bleiben – das waren nur einige Wünsche. Und wer noch einen Tipp für Reise-Lektüre brauchte, wurde bei Tina Voß fündig. Neben ihrer Arbeit machte die Erfolgsunternehmerin ein Fernstudium und besuchte Kurse, um Autorin zu werden. Das Ergebnis sind bis heute ein Krimi und zwei Frauenromane. Aus ihrem Buch „Ex & Mops“ las die 46-jährige Vorzeigeunternehmerin sehr zum Vergnügen der Teilnehmerinnen. Unter ihnen waren auch drei Zahnmedizin-Studentinnen, die den Austausch sehr „Mut machend“ fanden. Verwöhnt wurden die Ladies mit einem schmackhaften 3-Gänge-Menü in den historischen Gewölbe-Räumen des „Alten Rathaus“. Jetzt anmelden: 7. September mit Vorbildunternehmerin Jasmin Arbabian-Vogel Der nächste ladies dental talk Hannover mit Mit-Initiatorin ZTM Dagmar Günther und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank findet statt am 7. September im Bistro Schweizerhof, Crowne Plaza, Hinüberstraße 6. Gast ist die Geschäftsführerin des Interkulturellen Sozialdienstes Hannover mit rund 100 Mitarbeitern, Jasmin Arbabian-Vogel. Sie führt außerdem den Verband Deutscher Unternehmerinnen Niedersachsen und wurde 2014 zur „Vorbildunternehmerin“ der Initiative „FRAUEN unternehmen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ernannt. Das Thema des Abends: „Im Anderen das Besondere sehen: Multikulti als Chance für Vielfalt“. Weitere Expertinnen vor Ort sind Sabrina Lappe (apoBank zu Praxisfinanzierung), ZTM Dagmar Günther, (Paul Hirschring Dental-Labor zu Zahntechnik), Dr. Tilli Hanßen (Zahnärzte für Niedersachsen e. V. zu Standespolitik). Für den Fortbildungsabend erhalten die Zahnärztinnen 4 Fortbildungspunkte. Nähere Infos und die Möglichkeit zur Anmeldung unter www.ladies-dental-talk.de. Experten-Tipp: Finanzierung Die passende Praxisform finden Teil 2: BAG und MVZ Teil 3: „Praxisgemeinschaft“ folgt Autorin: Petra Knödler ist Leiterin des Marktgebiets Mitte bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank. Die Förderung von Heilberuflerinnen ist ihr ein besonderes Anliegen. Zahnärztinnen und Zahnärzten stehen heute viele Türen offen, ihren Beruf in Selbstständigkeit auszuüben. Im ersten Teil des Beitrags „Die passende Praxisform finden“ haben wir die Besonderheit der Einzelpraxis unter die Lupe genommen. Im zweiten Teil möchten wir Ihnen die Modelle Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) vorstellen mit Informationen auch zur Finanzierung. BAG und MVZ: Eine gute Wahl für Teamplayer und Unternehmertypen Wer gerne alleine entscheidet und unabhängig sein möchte, ist mit einer Einzelpraxis gut aufgehoben. Für diejenigen, die lieber in einem größeren Team arbeiten, die sich gern mit Kolleginnen und Kollegen austauschen und die Verantwortung für die gesamte Praxis auf mehrere Schultern verteilen möchten, empfiehlt sich eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ). In diesen Kooperationsformen besteht die Möglichkeit, mit einer Kollegin/einem Kollegen oder mehreren weiteren Zahnärztinnen/Zahnärzten eine Praxis zu führen. Die Praxisinhaber/innen teilen sich den gemeinsamen Patientenstamm und rechnen gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) unter einer Abrechnungsnummer ab. Der Gewinn wird nach einem individuellen Gesellschaftervertrag aufgeteilt, der das Innenverhältnis regelt. 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 15 zur ersten Seite Flexible Arbeitszeitgestaltung Seit vergangenem Jahr erlaubt der Gesetzgeber die Gründung von MVZ gleicher Fachrichtungen. Damit ist auch diese Kooperationsform für Zahnärztinnen/Zahnärzte attraktiv, besonders für die, die Freude am Unternehmertum haben und mit ihrer Zahnarztpraxis wachsen wollen. Denn hier gibt es keine Begrenzung, was die Anzahl der angestellten Zahnärztinnen/Zahnärzte betrifft. Und der Gestaltungsspielraum ist besonders groß. Das gilt etwa für die Arbeitszeiten, die sich bei mehreren Zahnärztinnen/Zahnärzten eflexibler gestalten lassen. In einem größeren internen Fachkreis können zudem komplexe oder problematische Fälle diskutiert und Fragen zur Behandlung schnell und kompetent beantwortet werden. Gemeinsam investieren, gemeinsam wachsen In größeren Strukturen, die schon mittelständischen Unternehmen ähneln, sind auch höhere oder zusätzliche Investitionen einfacher zu bewerkstelligen. Das gilt etwa für die PraxisAusstattung, medizinische Geräte, interne Fortbildungen oder Coachings für Mitarbeiter/innen. Darüber hinaus lassen sich Kosten einsparen, beispielsweise indem sich mehrere Zahnärztinnen/Zahnärzte ein Röntgengerät teilen oder Mengenrabatt auf Materialkosten erhalten. Gemeinsam führen, heißt Kompromisse einzugehen MVZ können von zugelassenen Zahnärzt(inn)en gegründet werden. Die zahnärztliche Leitung kann selbst als Vertragszahnärztin/-zahnarzt oder als Angestellte/r im MVZ arbeiten. Abhängig von der Rechtsform muss die Geschäftsführung nicht in zahnärztlicher Hand liegen. Der Betrieb ist mit angestellten und/oder selbständigen Zahnärzt(inn)en möglich. Für jede Art von Kooperation gilt, die Auswahl der Partner/innen wohl überlegt zu treffen und nicht auf dem eigenen Standpunkt zu beharren. Denn eine Praxis gemeinsam zu führen, bedeutet, Kompromisse zu schließen. Wer Entscheidungen lieber allein trifft, kann eine Einzelpraxis gründen/übernehmen oder auch ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) als Ein-Mann/Ein-Frau-Gesellschaft. Dies kann jederzeit expandieren. Was kostet eine eigene Praxis? Die jährlichen Analysen der Deutsche Apotheker- und Ärztebank und des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) untersuchen unter anderem auch den jeweiligen Investitionsbedarf je nach Art der Praxisgründung: Für 2014 lag der durchschnittliche Investitionsbedarf bei Neugründung einer Einzelpraxis bei etwa 360.000 Euro. Deutlich weniger investierten Zahnärztinnen/Zahnärzte, wenn sie sich zur Neugründung einer BAG entschlossen haben: Hierbei fielen pro Kopf im Schnitt 280.000 Euro an. Am wenigsten investierten Zahnärztinnen/Zahnärzte, die zusammen mit einem oder mehreren Partner(inne)n eine Praxis als BAG übernahmen. In diesen Fällen entfielen durchschnittlich 223.000 Euro pro Praxisinhaber/in an. Wer sich im Rahmen einer Kooperation selbständig machen möchte, kann außerdem in eine bereits vorhandene Praxis eintreten - sei es als weiterer Inhaber oder durch den Kauf von Praxisanteilen eines ausscheidenden BAG-Mitglieds. In diesen Fällen investierten die Zahnärztinnen/Zahnärzte 2014 durchschnittlich 251.000 Euro. Nähere Informationen zur Praxisgemeinschaften finden Sie in Teil 3 unseres Beitrags. In jedem Fall empfiehlt sich ein persönliches Beratungsgespräch mit der Bank des Vertrauens, um die für Sie am besten geeignete Praxisform zu finden. Quelle: www.ladies-dental-talk.de 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 16 zur ersten Seite ZA eG setzt der Branche neue Maßstäbe Eine erfolgreiche Strategie, spannende zukunftsweisende Projekte, eine attraktive Dividende – in gewohnt stilvoller Atmosphäre präsentierte der Vorstand der ZA eG den Rückblick auf 2015. „Wir haben den richtigen Weg eingeschlagen und werden diesen auch weitergehen.“, so der Vorstandsvorsitzende Dr. med. dent. Daniel von Lennep. 2015 hat die ZA eG spannende Projekte realisiert. Das Zugpferd ist ganz sicher das in der eG-Tochter zaxikon GmbH entwickelte webbasierte Lexikon für die zahnärztliche Abrechnung, ALEX, das unter der Leitung von Dr. Peter Esser und weiteren anerkannten GOZ-Experten aufgelegt wurde. „Wir stärken mit ALEX unseren genossenschaftlichen Gedanken und bieten der Zahnärzteschaft ein tagesaktuelles Tool, das alle Fragen rund um die zahnärztliche Abrechnung beantwortet. Die in der ZA vorhandene besondere Abrechnungsexpertise findet so im zeitgemäßen Online-Outfit Eintritt in jede Zahnarztpraxis “, so von Lennep. Zu den Meilensteinen im Geschäftsjahr 2015 gehörte auch die Einführung des symbolträchtigen, durchaus auch doppeldeutigen Labels „Generation ZA“. Die aktuelle Generation Y werde bald von der nächsten Generation, der „Generation Z“ und in Folge der „Generation A“ abgelöst. Ziel sei es, junge Zahnärzte für den Start in die eigene Praxis zu begeistern und ihnen dabei neutrale Starthilfe zu leisten – etwas das glaubwürdig nur durch eine Genossenschaft und die mit ihr kooperierenden zahnärztlichen Verbänden möglich sei. Des Weiteren berichtete von Lennep von der Verlegung der Geschäftsstelle Nord nach Stade im Dezember 2015. Dort hat die ZA-Abrechnungsfeuerwehr, die Abrechnungsunterstützung, coaching und -schulungen anbietet, einen neuen Heimathafen gefunden. Die Nachfrage nach den Dienstleistungen wachse stetig und mache eine laufende Anpassung der Kapazitäten erforderlich. Von Lennep lobte auch den konsequenten Weg, den die eG-Tochter ZA AG mit der Einstellung des Partnerfactorings im Zusammenhang mit dem seit 04.06.16 in Kraft getretenen Antikorruptionsgesetzes gegangen ist. Die ZA AG habe so die Vorreiterrolle für die Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen eingenommen. Dies habe mittlerweile auch andere Branchenakteure zum Handeln gezwungen. Selbstverständlich habe man auch gleich eine rechtssichere Alternativlösung gesucht und mit dem ZA:laborclearing auch eine gefunden. Dass die Erfolgsgeschichte der ZA eG und ihren Tochtergesellschaften noch lange andauern wird, zeigen die Pläne für das kommende Jahr und das hochmotivierte Team der Genossenschaft. Von Lennep begeistert: „Unser Projektportfolio ist eng an den Bedürfnissen der gesamten Zahnärzteschaft ausgerichtet. Unser Team brennt darauf, die Zukunft weiter zu gestalten. Lassen Sie sich überraschen.“ Den Abend eröffnete Dr. Martin Gunga, Chefarzt der Abteilung für Integrative Psychiatrie und Psychotherapie an den LWL-Kliniken Lippstadt und Warstein mit seinem Vortrag „Der besondere Patient – Psychosen – Depressionen – Persönlichkeitsstörungen“. Eindrucksvoll beschrieb er, was Zahnärzten so alles auf ihren Behandlungsstühlen begegnen kann und wie sie damit am besten umgehen können. Die anschließende ausgesprochen rege Diskussion zeigte den hohen Praxisbezug. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: ZA Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eG 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 17 zur ersten Seite id infotage dental 2016 in Düsseldorf, München und Frankfurt: Die Dentalwelt vor der Haustür Heute wissen, was morgen kommt: Die id infotage dental bieten auch 2016 wieder die Gelegenheit, sich über aktuelle Produkttrends in der Dentalwelt schlau zu machen, ganz in der Nähe und aus erster Hand. Die wichtigsten Innovationen für Praxis und Labor stehen bereit, von Zahnärzten, Praxisteams und Zahntechnikern entdeckt zu werden – in Düsseldorf, München und Frankfurt am Main. Auf den Veranstaltungen präsentieren die Aussteller bewährte und neue Antworten auf die modernen Herausforderungen in der Zahnheilkunde. Entsprechend den aktuellen Trends in Praxis und Labor wie der verstärkten Prophylaxe und der minimalinvasiven Therapie zum Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz, hochästhetischer Prothetik mit innovativen Werkstoffen und natürlich der weiter voranschreitenden Digitalisierung bei Diagnose, Planung und Behandlung lassen sich die vielfältigen Lösungen der Dentalindustrie an Ort und Stelle hautnah erleben. Die Vielfalt der präsentierten Produkte auf den id infotagen dental erstreckt sich dabei von zahnmedizinischen Geräten und Materialien über Einrichtungen bis zu Labortechnik. Dabei wird der Diagnostik/Analytik, Implantologie/Chirurgie, Prophylaxe/Parodontologie, Kieferorthopädie, Restauration, Hygiene/Umweltschutz und Management/Kommunikation sowie dem Labor reichlich Platz eingeräumt. Ob also digitale Abformung, Laserbehandlung, navigierte Implantation, hochfeste Glaskeramik-Werkstoffe, CAD/CAM auch in der Kieferorthopädie oder 3D-Druck im Labor und elektrische Mundhygiene mit Zahnputz-App für den Patienten – moderne Lösungen wie diese prägen das Bild in den Messehallen. Zusätzlich rückt, wie schon in den vergangene Jahren, das begleitende Rahmenprogramm hochaktuelle Themen in den Fokus: Am 10. September 2016 in Düsseldorf liegt ein Schwerpunkt auf dem Thema „Praxisbegehung / Hygienemanagement“. In der dental arena stehen Experten Rede und Antwort rund um die Erwartungen der zuständigen Behörden – für viele Besucher eine willkommene Gelegenheit, sich Sicherheit für die nächste Begehung zu verschaffen. Im zweiten Vortrag steht das neue Antikorruptionsgesetz im Fokus: Welche Auswirkungen hat es auf den Alltag in Praxen, Laboren und im Handel? Wie agiert man angesichts der Neuerungen rechtssicher? Der Eintritt zu den Messen ist kostenlos (Ticket-Registrierung vor Ort oder online unter www.infotage-dental.de) genauso wie die Betreuung für Kinder ab drei Jahren. Mehr Informationen zur Veranstaltung und zum Rahmenprogramm gibt es unter www.infotage-dental.de. Die Termine der id infotage dental 2016 in der Übersicht: 10. September 2016 Düsseldorf Messe Düsseldorf, Halle 8a 8. Oktober 2016 München Messe München, Halle A6 11.+12. November 2016 Frankfurt/Main Messe Frankfurt, Halle 5.0+5.1 Öffnungszeiten: Jeweils 9 bis 17 Uhr. Ausnahme: 11.November (Frankfurt): 11 bis 18 Uhr 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 18 zur ersten Seite Tag der Zahngesundheit: Informationsstelle für Kariesprophylaxe unterstützt Fachkräfte bei ihrer Aufklärungsarbeit Tag der Zahngesundheit am 25. September / Kostenloses Informationsmaterial der IfK Bald ist es soweit: Der 25. September und damit der Tag der Zahngesundheit stehen vor der Tür. Auch in diesem Jahr unterstützt die Informationsstelle für Kariesprophylaxe (IfK) den Aktionstag. Interessierte Zahnärzte und Prophylaxekräfte können für ihre Aufklärungsarbeit kostenfrei Informationsmaterialien bei der IfK anfordern. Auch wenn sich die Zahngesundheit in Deutschland in den letzten Jahren deutlich verbessert hat, gibt es weiterhin noch Aufklärungsbedarf. Wie auch der Aktionstag, verfolgt die Informationsstelle für Kariesprophylaxe das Ziel, dass Kinder und Jugendliche mit gesünderen Zähnen aufwachsen und auch Erwachsene ein stärkeres Bewusstsein für gesunde Zähne entwickeln. Neu in diesem Jahr: Bis auf Weiteres stellt die IfK noch mehr kostenfreie Broschüren für die Aufklärung zur Verfügung. Arztpraxen erhalten bis zu 200 Broschüren kostenfrei – Gesundheitsämter können bis zu 300 Exemplare jeder Broschüre anfordern. Sämtliche Informationsmaterialien können auf der Website www.kariesvorbeugung.de/servicematerial über das digitale Bestellformular beziehungsweise telefonisch (069 / 2470 6822) oder per EMail ([email protected]) angefordert werden. ____________________________________________________________________________ Präventionspreis „Mundgesundheit in der Pflege“ – jetzt bewerben Noch bis 31. August nimmt die „Initiative für eine mundgesunde Zukunft in Deutschland“ von BZÄK und CP GABA Bewerbungen für den Präventionspreis entgegen. Die Auszeichnung von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und CP GABA fördert Konzepte und Projekte zur nachweisbaren Verbesserung der Mundgesundheit pflegebedürftiger Menschen, insbesondere im Alter und mit Behinderung. Eine unabhängige Jury vergibt drei Preise, die mit insgesamt 5.000 Euro dotiert sind. Die Preisverleihung findet im Rahmen des Deutschen Zahnärztetages im November 2016 in Frankfurt am Main statt. Rahmenbedingungen des Preises Der „PRÄVENTIONSPREIS Mundgesundheit in der Pflege“ von BZÄK und CP GABA prämiert Präventionskonzepte und -projekte sowie praxisbewährte Forschungsarbeiten. Zur Teilnahme aufgerufen sind Fachleute aus den Bereichen Gesundheitswesen, Public Health, Pflegewissenschaften, Politikwissenschaften, Erziehungswissenschaften, Kommunikation und Medienwissenschaften. Die Bewerber können den Umfang und das Format ihrer Einreichung frei wählen. So ist es möglich, neben Textformaten auch Fotos oder Videos einzubinden. Wünschenswert ist eine kurze Zusammenfassung der Bewerbung, dies erleichtert der Jury einen ersten Überblick. Kontakt / Einsendeadresse „Initiative für eine mundgesunde Zukunft in Deutschland“, Accente Communication GmbH Aarstraße 67, 65195 Wiesbaden E-Mail: [email protected] 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 19 zur ersten Seite Fachdental Awards 2016: Gesunde Zähne durch Innovation Fachdental-Messen mit zentralem Marktplatz der Ideen als Innovationsschau für Weltneuheiten / Ausstellerzuwachs auf der Fachdental Südwest Zum zweiten Mal in Folge prämiert die Messe Stuttgart die innovativsten Ideen der Fachdental-Aussteller mit dem Fachdental Leipzig Award und Fachdental Südwest Award. Auf der Sonderfläche „Marktplatz der Ideen“ haben bis zu zehn Aussteller der Dentalmessen in Leipzig (23. – 24. September 2016) und Stuttgart (21. – 22. Oktober 2016) die Möglichkeit, sich im Wettbewerb zu beweisen und ihre Innovationen, aktuellen Prototypen und Produkteinführungen gegeneinander ins Rennen zu schicken. Die Auszeichnung steht als Gütesiegel und mit der dazugehörigen Sonderschau für die hohe Innovationskraft der Branche. Das Teilnehmerfeld repräsentiert mit Medizintechnik-, Material,- Laborausstattungs- und Softwareanbietern die gesamte Branche. Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme ist, dass das Ausstellungsstück zumindest als Prototyp vorliegt. Bewertet werden dann Leistungsmerkmale wie Innovationsgrad, Nutzerfreundlichkeit und Design, die ausschließlich von den Fachbesuchern beurteilt werden. Während Ivoclar Vivadent, Tokuyama Dental Deutschland, Peppler, Megadent-Deflogrip Gerhard Reeg, Ultradent Products und W&H Deutschland in Kooperation mit Ultradent DentalMedizinische Geräte ihre eingereichten Produkte für den Fachdental Award zur Schau stellen, werden die Besucher diese auf dem „Marktplatz der Ideen“ kritisch prüfen und dann an Terminals abstimmen. Von spezifischen Lacklösungen für schnellen Oberflächenschutz über zertifizierte und umweltschonende Flächendesinfektion bis hin zum einfachen und effizienten Komposit-Schablonen-System präsentieren die Kandidaten ihre Prototypen auch bereits im Vorfeld auf einer online Voting-Seite, auf der ebenfalls für die jeweiligen Favoriten abgestimmt werden kann. Die drei Gewinner-Produkte des Fachdental Leipzig Awards und des Fachdental Südwest Awards werden nach der jeweiligen Messe prämiert. Unter allen abstimmenden Besuchern wird ein Gutschein für einen viertägigen Aufenthalt mit exklusiven Wellness-Programm für zwei ins Hotel Berlins KroneLamm in Zavelstein im Schwarzwald verlost. Über die Fachdental Leipzig und die Fachdental Südwest: Auf den Fachdental-Messen treffen sich Zahnärzte, Zahntechniker, zahnmedizinische Fachangestellte und Fachverlage zum ambitionierten Diskurs. Die wichtigste Veranstaltung im Ost-/Mittel- und Süddeutschland rund um Zahnmedizin und Zahntechnik bietet die einzigartige Informationsplattform, um aktuelle Themen und neueste Entwicklungen der Branche zu erleben. Unter den Ausstellern befinden sich Branchengrößen wie die KaVo, Sirona, IVOCLAR und wichtige Medien wie der Deutsche Ärzte Verlag und Oemus Medien. Mehr Informationen und Fotos zu den Veranstaltungen unter: www.fachdental-leipzig.de und www.fachdental-suedwest.de 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 20 zur ersten Seite Heilsames Nitrat: Gemüsesaft aus Rucola und Spinat fördert Zahngesundheit Forscher der Universität Hohenheim und des Universitätsklinikums Würzburg veröffentlichen Humanstudie im aktuellen „Journal of Clinical Periodontology“ Rucola und Spinat: Nitratreiches Blattgemüse gilt bislang wegen seines Nitratgehalts als problematisch. Doch der verfemte Inhaltsstoff hat auch gesundheitsfördernde Eigenschaften. Das belegt eine kürzlich veröffentlichte Studie der Universität Hohenheim und des Universitätsklinikums Würzburg. Nitrat aus einem handelsüblichen Gemüsesaft kann den Verlauf chronischer Zahnfleischentzündungen bereits nach nur zwei Wochen spürbar verbessern. Nitrat spielt eine wichtige Rolle bei Wachstum und Gesundheit von Pflanzen. Es häuft sich in den Blättern an. Daher zählen viele Blattgemüse wie Rucola, Spinat, Mangold und verschiedene Blattsalate zu den bedeutsamsten Nitratquellen in der Ernährung des Menschen. „Nitrat an sich ist nicht gesundheitsschädlich“, erklärt Lebensmittelwissenschaftler Prof. Dr. Reinhold Carle von der Universität Hohenheim. Allerdings habe der Verzehr von nitratreichen Lebensmitteln bisher als kritisch gegolten, weil Verdauungsprozesse Nitrat unter gewissen Umständen zu Nitrit, Stickoxiden und sogenannten Nitrosaminen umsetzen. „Insbesondere Nitrosamine gelten als stark krebserregend und werden mit der Entstehung von Speiseröhren- und Magenkrebs in Verbindung gebracht.“ Nitratreiches Blattgemüse enthält auch Vitamin C Studien der letzten Jahre hätten beim Verzehr von nitratreichen Blattgemüsen aber zunehmend gesundheitsfördernde Effekte beobachtet. Denn: „Wenn zusammen mit dem Nitrat auch Vitamin C aufgenommen wird, unterbleibt die Nitrosaminbildung“, stellt Dr. Ralf Schweiggert von der Universität Hohenheim klar. Dies sei in der Regel auch der Fall: „Pflanzliche Lebensmittel enthalten meist ausreichende Mengen an natürlichem Vitamin C. Deshalb müssen wir die Nitrataufnahme aus Blattgemüsen ganz anders bewerten als bei gepökelten Fleischwaren, denen die Zusatzstoffe Nitrat bzw. Nitrit hinzugefügt werden.“ Dass dieses Nitrat aus Gemüsepflanzen sogar gesundheitsfördernde Eigenschaften entfalten kann, zeigte das Team um Prof. Dr. Carle jetzt gemeinsam mit dem renommierten Parodontologen Prof. Dr. Ulrich Schlagenhauf vom Universitätsklinikum Würzburg in der kürzlich veröffentlichten Studie im „Journal of Clinical Periodontology“. Pflanzliches Nitrat gegen Zahnfleischentzündung Die Forscher teilten insgesamt 44 Teilnehmer mit chronischer Zahnfleischentzündung zunächst in zwei Gruppen. Die erste Gruppe von 21 Personen verzehrte dabei über einen Zeitraum von zwei Wochen dreimal täglich ein von Prof. Dr. Carle und seinem Team entwickeltes PlaceboSalatsaftgetränk. Aus dem Placebo-Getränk war das natürlicherweise enthaltene Nitrat durch ein spezielles Adsorberverfahrens entfernt worden. Die zweite Gruppe von 23 Personen erhielt in gleichen zeitlichen Abständen das identische Testgetränk mit der ursprünglich enthaltenen Menge an Nitrat. Prof. Dr. Ulrich Schlagenhauf und die Zahnärztin Dr. Yvonne Jockel-Schneider vom Universitätsklinikum Würzburg untersuchten die Probanden jeweils vor Beginn der Studie sowie erstmals nach 14 Tagen. „Wir waren erstaunt über die Unterschiede“, stellte Prof. Dr. Schlagenhauf fest. 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 21 zur ersten Seite „Bereits nach zwei Wochen waren deutliche und statistisch signifikante Verbesserungen bei den Zahnfleischentzündungen unserer Patienten zu beobachten. In der Placebogruppe, also in der Gruppe, in der das Nitrat im Testgetränk entfernt wurde, konnten wir hingegen keine Verbesserung feststellen.“ Nitratreicher Gemüsesaft stimuliert natürlichen Nitrat-Nitrit-NO-Stoffwechsel Den Wirkmechanismus erklären die Forscher folgendermaßen: Mit der Nahrung aufgenommenes Nitrat wird rasch im Magen und dem oberen Dünndarm aufgenommen und anschließend über das Blut zu den Speicheldrüsen transportiert. Ein gutes Viertel des aufgenommenen Nitrats wird dort in den Speichel abgegeben. Auf diese Weise ist die Nitratkonzentration im Mundraum nicht nur beim Trinken des Salatsaftgetränks, sondern auch über einen längeren Zeitraum danach deutlich messbar erhöht. Bestimmte Bakterien, die im gesamten Rachenraum und insbesondere in den Zahnzwischenräumen vorkommen, wandeln das Nitrat in Nitrit um. Dieses wirkt einerseits selbst antimikrobiell und könnte durch die Hemmung schädlicher Bakterien direkt einen Beitrag zur Linderung der Zahnfleischentzündung leisten. Andererseits wird es zu Stickstoffmonooxid (NO) umgewandelt. Letzteres gilt als blutdrucksenkend, durchblutungsfördernd und kann im Körper entzündungs¬hemmende Prozesse auslösen. „Die Studienergebnisse dürften auch die Gesundheitsdebatte über Nitrat aus pflanzlichen Lebensmitteln neu befeuern“, mutmaßt Prof. Dr. Carle. „Weder die Weltgesundheitsorganisation noch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit raten übrigens vom Verzehr von Blattgemüsen ab, insbesondere wenn man sich nicht ausschließlich auf den besonders nitratreichen Rucola beschränkt, sondern verschiedene Blattsalate und -gemüse ausgewogen zusammenstellt und zubereitet.“ Titel der Originalstudie Jockel-Schneider, Y., Goßner, S.K., Petersen, N., Stölzel, P., Hägele, F., Schweiggert, R.M., Haubitz, I., Eigenthaler, M., Carle, R., Schlagenhauf, U. (2016). Stimulation of the nitrate-nitriteNO-metabolism by repeated lettuce juice consumption decreases gingival inflammation in periodontal recall patients: a randomized, double-blinded, placebo-controlled clinical trial; in: “The Journal of Clinical Periodontology”, doi: 10.1111/jcpe.12542. Text: Töpfer Quelle: www.uni-hohenheim.de 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 22 zur ersten Seite Zum Jubiläum: Biofilm und Adhäsivtechnik Anlässlich ihrer 30. Jahrestagung in Leipzig hat die DGZ gemeinsam mit der DGPZM und der DGR²Z ein hochspannendes Programm vom 6. bis 8. Oktober zusammengestellt. Der Hauptkongress der 30. DGZ-Jahrestagung am 7. und 8. Oktober, der in diesem Jahr gemeinsam mit den beiden DGZ-Töchtern DGPZM und DGR²Z gestaltet wird, steht unter dem Motto „Biofilm und Mikrobiologie" sowie „Adhäsivtechnik“. Wie gewohnt stellen hochkarätige nationale und internationale Referenten den aktuellen Stand der Forschung anschaulich und praxisnah dar und geben wertvolle Hinweise für die tägliche Arbeit am Patienten. Am Vormittag des ersten Hauptkongress-Tages befassen sich die DGZ-Vorträge mit dem oralen Biofilm. Der aus Rio de Janeiro angereiste Spezialist Prof. Dr. José Siqueira etwa wird mit seiner Präsentation „Role of Biofilms in Endodontic Disease“ eine Diskussion einleiten zu der Frage, mit welchen Strategien man Biofilme während einer Wurzelkanalbehandlung effektiv bekämpfen kann. Parallel richtet die DGPZM ihr Symposium zu „Biologischen Effekten zahnärztlicher Werk- und Wirkstoffe“ aus. Der Nachmittag steht ganz im Zeichen der Adhäsivtechnik. Prof. Dr. Bart von Meerbeek aus dem belgischen Leuven referiert zum Beispiel über das „optimale Protokoll für direkte und indirekte adhäsive Restaurationen“, Priv.-Dozentin Dr. Anne-Kathrin Lührs aus Hannover über adhäsive Befestigung von Keramikrestaurationen. Zudem präsentiert Prof. Dr. Niek Opdam aus Nijmegen Antworten auf die Frage „Posterior composites – are there any limits?“ Am zweiten Tag des Hauptkongresses wird im Rahmen der DGZ-Vorträge unter anderem Prof. Dr. Elmar Hellwig aus Freiburg die aktuelle Leitlinie „Grundlegende Empfehlungen zur Kariesprophylaxe im bleibenden Gebiss“ vorstellen. Nach einem weiteren Vortrag von Prof. Dr. José Siqueira, diesmal über die Ursachen erfolgloser endodontischer Therapien, betritt Dr. Domenico Ricucci aus Italien die Bühne. Er beleuchtet, inwiefern Seitenkanäle und apikale Ramifikationen endodontische Behandlungsergebnisse beeinflussen. Am Nachmittag startet der Vortragsblock der DGR²Z zur „Kariesdiagnostik und –exkavation“. Hier fragt zum Beispiel Prof. Dr. Rainer Haak aus Leipzig in Bezug auf die Kariesentfernung: „Gibt es einen konkreten Endpunkt?“ Aus restaurativer Perspektive steht die Langlebigkeit der Versorgung im Vordergrund, aus biologischer Sicht dagegen die Pulpavitalität – wie kann beides klinisch zusammengebracht und das Ausmaß der Kariesentfernung also konkret definiert werden? Beiträge über moderne und altbewährte Methoden der Kariestherapie sowie neue Möglichkeiten in der Alterszahnheilkunde runden den DGR²Z-Block ab. Spannende Inhalte versprechen auch die beiden Firmensymposien zu den Themen „Biofilm und effektive Zahnpflege bei Rezessionen“ (Oral-B) und „Verlust von Zahnhartgeweben“ (DMG). Darüber hinaus werden im Rahmen des Hauptkongresses freie Vorträge und eine Posterausstellung, das Forum „Aus der Praxis für die Praxis“ sowie ein „Spezialistenforum“ mit Vorträgen der DGZ-Spezialisten angeboten. Premiere feiert am 6. Oktober der „DGZ-Tag der Wissenschaft/Universitäten“, der dem Hauptkongress vorgeschaltet ist. Er bietet vor allem dem wissenschaftlichen Nachwuchs die Möglichkeit zum intensiven Austausch. Weitere Informationen zum Kongress finden Sie unter www.dgz-online.de. 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 23 zur ersten Seite Heraeus Kulzer dentXperts®: „Kickstart Your Career“ Leidenschaftlich und gemeinschaftlich in eine erfolgreiche Karriere starten – gerade für angehende Zahnmediziner ist es wichtig, starke und kompetente Partner an der Seite zu wissen und von dem Austausch mit Experten und Gleichgesinnten zu profitieren. Mit dentXperts® unterstützt Heraeus Kulzer angehende Zahnmediziner und solche, die sich am Beginn ihrer Laufbahn befinden. Das Programm bietet spezielle Angebote für Studenten, Assistenzzahnärzte und Praxisgründer und begleitet so die Club-Mitglieder auf dem komplexen Weg von der Universität in die Praxis – für einen erfolgreichen „Kickstart“ in die Karriere. Der Club gibt seinen Mitgliedern die einzigartige Möglichkeit, sich bei Ausbildung und Berufseinstieg umfassende Begleitung und Hilfestellung an die Seite zu holen. Zum Club-Angebot zählen eine Vielzahl an Veranstaltungen, Fortbildungen sowie der Erfahrungsaustausch mit anderen Mitgliedern und führenden Experten der Zahnheilkunde. Je nach beruflicher Phase fördert Heraeus Kulzer die jungen und angehenden Zahnärzte mit maßgeschneiderten Lösungen: Studenten sitzen an der Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis; ihnen ist es daher wichtig, das Gelernte möglichst praxisnah anzuwenden. Sie profitieren mit dentXperts für Studenten z. B. von studienpraktischen Workshops, dem Zugang zu Lehrmaterial aus der umfangreichen dentXperts-Materialbibliothek und einem exklusiven Studentenrabatt. Außerdem steht bei Fragen rund um den zahnmedizinischen Studienalltag ein persönlicher Ansprechpartner von Heraeus Kulzer bereit. Assistenzzahnärzte erhalten über das dentXperts-Programm Zugang zu regelmäßigen, praxisbezogenen Workshops, die anschaulich Theorie mit konkreten Hands-On-Übungen verbinden – unter anderem zu Themen wie Füllungstherapie und Praxismanagement. Sie profitieren als dentXperts-Clubmitglied von verschiedenen Produkttest-Paketen und Sonderkonditionen für praxisnahe Seminare und Fortbildungen zu Themen wie moderne Füllungstherapie, intraligamentäre Anästhesie oder Paraodontitis-Therapie. Mit dentXperts für Praxisgründer erhalten junge Zahnärzte ferner Unterstützung beim Weg in die eigene Zahnarztpraxis; zum Beispiel durch eine persönliche Fachberatung vor Ort oder Produktangebote zu Sonderkonditionen im Gründungsjahr. Außerdem erhalten Mitglieder attraktive Rabatte für Fortbildungen und Seminare zu Fach- und Service-Themen wie betriebswirtschaftliches Praxismanagement und Mitarbeiterführung. Assistenzärzte und Praxisgründer können zudem von Kursgutscheinen für exklusive Heraeus Kulzer-Veranstaltungen wie ausgewählten Schichtkursen sowie einem persönlichen Außendienstansprechpartner profitieren. Ein regelmäßiger Newsletter informiert alle dentXperts-Clubmitglieder über aktuelle Trends und Themen aus der Zahnheilkunde und versorgt sie mit spezifischen Inhalten zu ihrer Berufsgruppe. Interessierte können sich ab sofort auf der neuen Website des dentXperts-Clubs unter www.dentXperts.de kostenlos anmelden. 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 24 zur ersten Seite Zahnmedizinstudium und Recht – von der Instrumentenbeschaffung bis zur Patientenrekrutierung Folgende Fragen beschäftigen Studenten der Zahnmedizin nach unserer Erfahrung in den klinischen Semestern immer wieder: o Müssen Universitäten für die Kosten der erforderlichen Anschaffung von Instrumentenkoffern und Verbrauchsmaterialien aufkommen? o Sind die Universitäten zur Rekrutierung einer ausreichenden Anzahl von Patienten verpflichtet? o Wer ersetzt ggf. den Schaden, wenn mangels Patienten nicht genügend Plätze für die praktischen Übungen zur Verfügung stehen und man für ein ganzes Semester oder mehr zum Warten und damit zur Tatenlosigkeit verdammt ist? Diese Fragen sollen nachstehend unter Berücksichtigung der ergangenen Urteile aufgearbeitet werden. Inhalt I. II. III. Die Pflicht zur Anschaffung des Instrumentariums für die klinischen Semester Rekrutierung der Patienten für Kurse im klinischen Teil des Studiums Fazit I. Die Pflicht zur Anschaffung des Instrumentariums für die klinischen Semester Für Studierende stellen die Kosten der Anschaffung des für die Ausbildung zwingend erforderlichen Instrumentariums eine ganz erhebliche finanzielle Belastung dar. Die Hochschulverwaltungen verweisen gerne darauf, dass die Studenten das Instrumentarium behalten und mit der Anschaffung somit einen ersten Schritt zur Existenzgründung machen können. Abgesehen von diesem Investitionsargument: Sind die Universitäten rechtlich zur Übernahme der Anschaffungskosten verpflichtet? Nach mittlerweile einhelliger Rechtsprechung ist die Antwort: nein. Das einzige höchstinstanzliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) stammt aus dem Jahre 1996 (BVerwG, Urt. v. 23.10.1996, Az.: 6 C 1.94). Das Gericht entschied damals, dass ein Anspruch der Studenten auf Kostenübernahme gegen die Universitäten nicht besteht. Die Aussagekraft des Urteils ist mit Blick auf die Gegenwart allerdings beschränkt. Das BVerwG hat aus formalen Gründen nur Ansprüche aus Bundesrecht geprüft. Das Urteil basiert u. a. auf § 12 HRG a. F. (Hochschulrahmengesetz alte Fassung), der die „Sicherstellung des Lehrangebotes“ an Hochschulen zum Gegenstand hatte. Diese Norm ist bereits 1997 durch den Bundes- tag ersatzlos abgeschafft worden. Daneben ist das HRG seit der sog. Föderalismusreform I in Gänze hinfällig. Trotzdem wirkt die Entscheidung bis heute nach und bildet auch die aktuelle Rechtslage grundsätzlich ab. Kein individueller Anspruch auf Kostenübernahme aus Hochschulrecht 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 25 zur ersten Seite Gem. § 12 Abs. 1 HRG a. F. waren die Universitäten verpflichtet, das zur Einhaltung der Studienordnung erforderliche Lehrangebot sicher- zustellen. Das begründet laut BVerwG aber keinen individuellen Anspruch des einzelnen Studenten auf kostenlose Stellung aller erforderlichen Lehr- und Lernmaterialien. Diese Ausführungen sind schon deshalb bis heute relevant, weil diese allgemeine Sicherstellungspflicht der Universitäten wortgleich in alle aktuell gültigen Landeshochschulgesetze Eingang gefunden hat. Umkehrschluss aus dem Sozialrecht Das Gericht zog des Weiteren den Umkehrschluss aus § 14a BAföG (Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung) und dem (entfallenen) § 4 HärteVO a. F. (Härtefallverordnung) und dessen Anlage. Diese Regelungen sahen vor, dass sozial bedürftigen Zahnmedizinstudenten ein Zuschuss zur Beschaffung des Instrumentariums für das klinische Zahnmedizinstudium gewährt werden kann. Die (teilweise) Finanzierung des Instrumentariums ist ergo bedürftigkeitsabhängige Sozialleistung. Das bedeutet umgekehrt, dass eine allgemeine Pflicht der Universitäten zur Anschaffung des erforderlichen Instrumentariums unabhängig von der sozialen Situation des Studenten nach dem Willen des Gesetzgebers nicht intendiert war. Auch kein Anspruch aus Grundrechten Das Grundrecht auf Berufsfreiheit gem. Art. 12 GG (Grundgesetz) gewährt freien und gleichen Zugang zu vorhandenen Ausbildungsstätten mit staatlich monopolisierten Studiengängen. Das garantiert aber nur die Teilhabe an einem bereits vorhandenen Ausbildungsplatz, nicht hin- gegen dessen Schaffung oder besondere Ausstattung. Mit dem Zugangsrecht verbunden ist zwar ein Anspruch auf die zur Erreichung des Abschlusses erforderliche Mindestausstattung angebotener Studienplätze, nicht aber ein Recht auf deren Kostenfreiheit und schon gar nicht die kostenlose Ausstattung mit sämtlichen erforderlichen Lernmitteln. Ein solcher Anspruch folgt auch nicht aus dem Recht auf Gleichbehandlung nach Art. 3 GG. Zwar müssen Studenten anderer Studiengänge naturgemäß diese Instrumente nicht anschaffen. Das Gericht meint aber, Eigenleistungen von Studenten anderer Studiengänge seien nicht durchweg geringer, im Übrigen sei eine ggf. bestehende Ungleichbehandlung dadurch sachlich begründet, dass unterschiedlich aufwändige Studiengänge eben unterschiedlich hohe Eigenleistungen der Studenten erforderten. Art. 3 GG verlangt eben nur, dass gleiche Sachverhalte vom Gesetzgeber gleich und ungleiche ungleich behandelt werden. Ein Verstoß gegen Art. 3 GG liegt auch nicht darin, dass in einzelnen Bundesländern uneingeschränkte Lehrmittelfreiheit gewährt wird bzw. wurde, bei einer ggf. bundesweiten, zentralen Studienplatzvergabe der einzelne Student sich den Studienplatz aber nicht aussuchen kann. Die einseitige Begünstigung von Einwohnern eines bestimmten Landes liefe laut BVerwG nur dann dem Gleichbehandlungsgrundsatz zuwider, wenn dadurch eine allen Bürgern gleichermaßen gewährte Rechtsposition berührt sei. Diese Rechtsposition ist aber nur der erwähnte Zulassungsanspruch aus Art. 12 GG, nicht ein Anspruch auf Kostenfreiheit des Studiums. Landesrecht vermittelt ebenfalls keinen Anspruch Jedenfalls in Bayern und Baden-Württemberg gewährt auch das jeweilige Landesrecht keinen individuellen Anspruch der Studenten auf die Anschaffung des Instrumentariums durch die Universitäten. 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 26 zur ersten Seite Der VGH Mannheim hat ebenso entschieden wie das BVerwG in der oben dargestellten Entscheidung. Soweit Bundesrecht und das Grundgesetz betroffen sind, kann daher auf die obigen Erläuterungen verwiesen werden. Auf eine ausführliche Erläuterung der landesspezifischen rechtlichen Gesichtspunkte soll und kann wegen der bundesweiten Bedeutung der Frage verzichtet werden. Auch der VGH München hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine einstweilige Anordnung auf Kostenübernahme zugunsten eines Zahnmedizinstudenten abgelehnt. Begründet wurde dies indes nur damit, dass eine trennscharfe Abgrenzung zwischen von der Universität zu stellenden Lehr- und von den Studierenden zu finanzierenden Lernmitteln nicht gelungen sei und einer eingehenden Überprüfung bedürfe. Die Angelegenheit wurde letztlich nicht ins Hauptsacheverfahren getragen. II. Rekrutierung der Patienten für Kurse im klinischen Teil des Studi- ums Bei der Rekrutierung von Patienten fragt sich zunächst, ob es Sache der Universitäten oder der Studenten ist, für eine Rekrutierung von Patienten zu sorgen, ggf. ob dann nur der sorgfaltsgemäße Versuch der Anwerbung geschuldet ist oder die Rekrutierung einer für alle Studenten ausreichenden Zahl von Patienten garantiert werden muss. Abschließend ist die Frage zu klären, wer das Risiko eines verglichen mit der Zahl der Teilnehmer eines Kurses zu geringen Zahl von Patienten und der Verzögerung des Studiums zu tragen hat, insbesondere ob die Universitäten ggf. den Studenten zum Ersatz des aus der Verzögerung und der später beginnenden beruflichen Tätigkeit entstehenden Schadens verpflichtet ist. Um es vorweg zu nehmen: Eine Pflicht der Universitäten, in ausreichender Zahl Patienten für die praktischen Übungen zur Verfügung zu stellen, muss dennoch verneint werden. Von niemandem darf mehr verlangt werden als er leisten kann Die Universitäten sind zwar grundsätzlich durch die Hochschulgesetze der Länder verpflichtet, das zur Einhaltung der Studienordnung erforderliche Lehrangebot sicherzustellen. Aber die Universitäten haben schlicht nur begrenzten Einfluss darauf, wie viele geeignete Patienten sich für die praktischen Übungen zur Verfügung stellen. Einem wie auch immer hergeleiteten Anspruch auf die Anwerbung einer für alle Kursteilnehmer ausreichenden Zahl von Patienten steht deshalb bereits der allgemeine Grundsatz des „ultra posse nemo obligatur“ entgegen. Anspruch auf Auswahlermessen Das Grundrecht auf Berufsfreiheit gem. Art. 12 GG vermittelt wie erwähnt nur das Recht auf freien und gleichen Zugang zu Ausbildungsstätten. Das gilt grundsätzlich auch im Verhältnis von eingeschriebenen Studenten untereinander. Dem entsprechend regeln die Hochschulgesetze aller Bundesländer, dass die Zahl der Teilnehmer an allen universitären Lehrveranstaltungen bei einem Bewerberüberschuss beschränkt wer- den kann, wenn dies erforderlich ist (z. B. § 59 Abs. 2 HG NRW). Eine nicht ausreichende Zahl von Patienten macht eine Beschränkung der Teilnehmerzahl an dem entsprechenden praktischen Kurs erforderlich. Der einzelne Student hat folglich (nur) Anspruch auf fehlerfreies Ermessen bei der Auswahl der Teilnehmer an dem kapazitätsbeschränkten Kurs. Die nähere Ausgestaltung der Auswahlkriterien ist der Regelung durch die Studienordnungen überlassen. 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 27 zur ersten Seite Diese Ermächtigung ist von den Universitäten unterschiedlich umgesetzt worden. Während beispielsweise die Medizinische Fakultät der Universität Köln sich auf die Regelung beschränkt, der Dekan habe im Falle des Missverhältnisses zwischen Bewerbern und Kapazität den Zugang zu Kursen „auf Antrag“ des zuständigen Hochschullehrers „zu regeln“ (§ 13 Abs. 2 Studienordnung), hat die Medizinische Fakultät an der RWTH Aachen im dortigen § 13 Abs. 3 der Studienordnung einen detaillierten Katalog von Auswahlkriterien aufgestellt. Nur ganz vereinzelt haben sich Universitäten selbst verpflichtet, für eine ausreichende Zahl geeigneter Patienten zu sorgen. So enthält etwa die Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin in Göttingen die Selbstverpflichtung, dass „kein Studierender allein aufgrund eines Mangels an Patienten eine Verlängerung des Studiums in Kauf nehmen muss“. Gericht bestätigt: KEIN Anspruch auf Platz im Kurs In der einzigen veröffentlichten obergerichtlichen Entscheidung zum Thema hat der VGH Kassel (Beschl. v. 09.11.1989, Az.: 6 TG 3286/89) einen etwaigen Anspruch auf die Stellung einer ausreichenden Zahl von Patienten nicht einmal thematisiert. Das Gericht hielt nur fest, dass die Beschränkung der Zahl von Kursteilnehmern einen Ein- griff in das Grundrecht der Studienfreiheit, und damit der Berufsfreiheit gem. Art. 12 GG dar- stellt und ein solcher Eingriff nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen darf. Demnach müssen die Universitäten von der Ermächtigung des jeweiligen Landeshochschulgesetzes Gebrauch machen und eine Studienordnung erlassen (im entschiedenen Fall lag eine solche nicht vor) sowie auf deren Basis der Zugang zum Kurs ermessensfehlerfrei gewährt bzw. verweigert wird. III. Fazit Das Instrumentarium für die klinischen Semester ist nach einhelliger Auffassung der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung durch die Studenten selbst zu finanzieren. Ein Anspruch gegen die Universitäten auf Kostentragung folgt weder aus einfachem Bundesrecht noch aus dem Grundgesetz, im Übrigen jedenfalls in Bayern und Baden-Württemberg auch nicht aus den Landesverfassungen oder einfachen Landesgesetzen. Das bedeutet im Umkehrschluss allerdings nicht, dass die Landesgesetzgeber die Kostenfreiheit für Studenten nicht normieren dürften. Ein Anspruch der Studenten auf Rekrutierung einer ausreichenden Zahl von Patienten besteht nicht. Stehen nicht in ausreichender Zahl Patienten zur Verfügung, haben die Studenten lediglich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahl der Kursteilnehmer. Daraus folgt zugleich, dass eine Verzögerung des Studienverlaufs bei ermessensfehlerfreier Auswahl grundsätzlich hinzunehmen und ein etwaig entstehender Schaden durch verspätete Aufnahme der zahnärztlichen Berufstätigkeit nicht durch die Universität zu ersetzen ist. Die jeweilige Universität ist unseres Erachtens aber verpflichtet, im Rahmen des Auftrages der Sicherstellung des Lehrangebotes ausreichende Anstrengungen zu entfalten, um in ausreichender Zahl Patienten zu rekrutieren (was indes nach summarischer Internetrecherche auch regelmäßig geschieht. Hierzu wird – ebenfalls unseres Erachtens – zu verlangen sein, dass die Universitäten ihre institutionelle Wirkmacht einsetzen und entsprechende Anfragen an die gesetzlichen Krankenkassen, Alumni, Kliniken etc. stellen. Die Verpflichtung der Anwerbung von Patienten generell auf die Studenten zu übertragen, ist dem- nach unseres Erachtens unzulässig. 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 28 zur ersten Seite Es muss aber nochmals betont werden, dass in der einzigen hierzu ergangenen obergerichtlichen Entscheidung auf die Frage der Pflicht zur Rekrutierung von Patienten und / oder die Ursache einer unzulänglichen Zahl von Patienten mangels Entscheidungserheblichkeit überhaupt nicht eingegangen wurde. Quelle: Rechtsanwalt Michael Lennartz Rechtsanwalt Anno Haak, LL.M. Medizinrecht lennmed.de Rechtsanwälte Bonn / Berlin / Baden-Baden ____________________________________________________________________________ Studienkredit der apoBank erneut mit Bestnoten ausgezeichnet Der Studienkredit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) hat auch in diesem Jahr den CHE-Studienkredit-Test mit Spitzennoten bestanden. Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) prüfte insgesamt 39 Studienkredite und Bildungsfonds. Den Studierenden der Human-, Zahn-, Tiermedizin und der Pharmazie sowie den Doktoranden der akademischen Heilberufe bietet die apoBank den apoStudienkredit an. Das Darlehen wird unabhängig vom Einkommen der Eltern oder dem Bezug von BAföG gewährt, die maximale Summe beträgt in der Regel10.000 Euro und wird in Verbindung mit dem KfW-Studienkredit bewilligt. „Unser Kreditangebot für Studierende der Heilberufe ist eine Art Finanzspritze, wenn größere Vorhaben anstehen, wie beispielsweise ein Auslandssemester oder der Kauf von kostenintensiven Gerätschaften“, sagt André Müller, Leiter Produktmanagement bei der apoBank. Das CHE vergleicht nahezu alle Finanzierungsangebote für Studierende bundesweit. Somit ist der Test gleichzeitig eine Übersicht der existierenden Studienkredite und Bildungsfonds, die in der Regel entweder regional, hochschul- oder fachspezifisch sind. Der Studienkredit-Test bewertet fünf Dimensionen: Welche Voraussetzungen für den Zugang zum Kredit müssen erfüllt werden? Ist der Kreditbetrag zur Finanzierung des Studiums ausreichend? Wie hoch sind die Gesamtkosten? Wie wird das individuelle Risiko begrenzt? Und wie flexibel ist die Auszahlung? Die Ergebnisse verstehen sich als Entscheidungshilfe für Studierende und werden ausführlich dargestellt unter www.che-studienkredit-test.de. Mehr Informationen zum apoStudienkredit finden Sie unter: www.apobank.de/studienkredit Über die apoBank Mit 397.000 Kunden und über 107.000 Mitgliedern ist die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) die größte genossenschaftliche Primärbank und die Nummer eins unter den Finanzdienstleistern im Gesundheitswesen. Kunden sind die Angehörigen der Heilberufe, ihre Standesorganisationen und Berufsverbände, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und Unternehmen im Gesundheitsmarkt. Die apoBank arbeitet nach dem Prinzip „Von Heilberuflern für Heilberufler“, d. h. sie ist auf die Betreuung der Akteure des Gesundheitsmarkts spezialisiert und wird zugleich von diesen als Eigentümern getragen. Damit verfügt die apoBank über ein deutschlandweit einzigartiges Geschäftsmodell. Quelle: www.apobank.de 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 29 zur ersten Seite Lange schlafen, viel trinken, Party machen? • Straßenumfrage für Kurzfilm in Berlin zeigt: Vorurteile gegenüber Studierendem weitverbreitet • Fragebögen statt Stereotypen: Daten des Deutschen Studentenwerks (DSW) zeigen ein anderes Bild • Aktuelle 21. Sozialerhebung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden läuft noch bis Ende Juli 2016 • Mehr als 400.000 Studierende eingeladen zur Online-Befragung Wie eine Straßenumfrage in Berlin zeigt, sind Vorurteile und Klischees gegenüber den rund 2,8 Millionen Studierenden in Deutschland stark verbreitet: „Schlafen lange“, „machen viel Party“, „feiern viel, machen wenig“, „trinken sehr viel und sind alle Schmarotzer“. Im Kurzfilm zur aktuellen 21. Befragung, die noch bis Ende Juli 2016 läuft, schätzen Passantinnen und Passanten in Berlin das Leben der Studierenden eher als große Party ein. Die regelmäßigen Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerks zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden zeigen jedoch ein anderes Bild. „Gegen Vorurteile und Stereotypen helfen nur harte Fakten“, sagt DSW-Präsident Prof. Dr. Dieter Timmermann. Er appelliert an alle Studierenden, die von ihrer Hochschule per Zufall zu der Online-Befragung eingeladen werden, sich an der 21. Sozialerhebung zu beteiligen. „Je mehr Studierende mitmachen, umso besser können wir der Öffentlichkeit und auch der Politik aufzeigen, was es heute wirklich heißt, zu studieren“, so Timmermann. „Studieren ist ein Full-time-Job“, sagt Timmermann. „Im Durchschnitt wenden Studierende 35 Stunden die Woche auf für ihr Studium, und dann kommen noch einmal mehr als sieben Stunden hinzu für den Nebenjob. Von wegen lange schlafen und Party machen!“ Die 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und wissenschaftlich durchgeführt vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW). Mehr als 400.000 Studierende werden per Zufallsgenerator von ihren Hochschulen per E-Mail zur Teilnahme eingeladen. Erste Ergebnisse sollen im Frühsommer 2017 vorliegen. Bleibt die Frage, ob die Studierenden in Berlin wirklich die „wilden Radfahrer“ sind, die eine Dame im Film beklagt? Das Kampagnen-Video auf Facebook und youtube: https://www.facebook.com/Deutsches.Studentenwerk/videos https://www.youtube.com/watch?v=dtfTNSB3y_c 8 · 2016 http://www.med-dent-magazin.de 30 zur ersten Seite Liebe Leserin, lieber Leser! Sie gehören zu den interessierten und innovativen Mitmenschen, welche die digitale Welt annehmen und nutzen. Genau wie wir vom „med.dent.magazin“. Wir haben das Experiment gewagt, eine ausschließlich digitale Zahnmediziner-Zeitschrift zu etablieren. Nach 15 Jahren erfolgreichen Erscheinens als Papierpostille und erfreulicher Leserresonanz wechselten wir das Printmedium gegen das Internetmedium aus. Mit vielen Vorteilen für Sie: Das med.dent.magazin erscheint monatlich. Das med.dent.magazin ist aktuell. Das med.dent.magazin ist mit den Autoren, Quellen und Partnern verlinkt. Das med-dent-magazin hat eine stets aktuelle Hompage mit Meldungen und Produktnachrichten für Studium und Beruf Bitte geben Sie diese Ausgabe oder die http://www.med-dent-magazin.de Adresse weiter, damit sich Interessierte für den ständigen und kostenlosen Bezug einschreiben. Ich freue mich auf eine weite Verbreitung und ein produktives Networking. Ihr Hans-Peter Küchenmeister I IMPRESSUM Info Sehr geehrte/r Leser/in! Unser Angebot besteht aus der Zahnmediziner Zeitschrift med.dent.magazin in digitalisierter Form. Das med.dent.magazin erscheint monatlich im PDF-Format und wird am Monatsanfang per E-Mail versandt. Um das med.dent.magazin zu abonnieren oder das Abonnement zu kündigen besuchen Sie bitte unsere Web-Site und tragen Sie sich dort auf der Startseite mit ihrer E-Mail-Adresse ein oder aus. Hinweis zum Thema Abmahnung: Keine Abmahnung ohne sich vorher mit uns in Verbindung zu setzen. 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