OTCDialog - DeutschesApothekenPortal
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Service Orale Kontrazeptiva – was ist zu beachten? Aktuelles Viel Aufregung um zwei Kürzel – BSNR und LANR Umfrage Retaxationen – wo lauern die Gefahren? Aktuelles Neue Wege in der topischen Psoriasis-Therapie g o l a i D t h e ke o p A n e h c s t n des Deu Das Magazi n Po r ta l s plus OTC Dialog azin des Das OTC-Mag Schwerpunktthema: Rezeptfälschungen erkennen s thekenPortal DeutschenApo 21 2014 I N DI E S E R AUS G A BE L INHALT Rezeptfälschungen: So erkennen Sie gefälschte V erordnungen 3 BSNR und LANR – viel Aufregung um zwei Kürzel 8 Neue Festbeträge ab 1. Juli 2014 10 Fragen zur Arzneimittelabgabe 12 Vorschlag zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie 18 Impressum 18 Orale Kontrazeptiva 20 Retaxationen – wo lauern die größten Gefahren? 22 Austauschbarkeit verschiedener Darreichungs- formen – ein fortwährendes Problem 28 Verordnungsfähigkeit und Erstattungsfähigkeit – 29 Was ist für die Apotheke wichtig? Arbeitshilfe „Reiseapotheke“ 34 Abgabeprobleme bei erstattungsfähigen OTC-Präparaten 42 Arbeitshilfe 48 iebe Leserin, lieber Leser, Markenpiraterie, unechte Picassos, manipulierte Wahlergebnisse und geschönte Studiendaten - die Welt steckt voller Plagiate und Fälschungen. Und auch die Apotheke ist nicht davor geschützt. Dabei geht es dort keineswegs nur um das Aufdecken von Arzneimittelfälschungen. Das „Fälschungsurteil“ des LSG Berlin-Brandenburg hat deutlich gemacht, wie wichtig es ist, Rezepte genau zu prüfen und potenzielle Fälschungen zu identifizieren. Weil es dabei eine Menge zu beachten gibt, widmen wir diesem Thema unseren Hauptbeitrag und zeigen, wie bzw. woran man Fälschungen erkennen kann. Darüber hinaus haben wir selbstverständlich wieder viele andere Themen aus dem Apothekenalltag für Sie ausgewählt – und wie immer können Sie ganz sicher sein: Von DAP erhalten Sie stets und ausschließlich „echte“ Unterstützung. Einen wunderschönen Sommer Ihr Günter C. Beisel Unsere Online-Medien: www.DeutschesApothekenPortal.de DAP E-Mail-Newsletter Bleiben Sie mit uns im Dialog! DAP Foren von Apothekern für Apotheker 2 2 www.DeutschesApothekenPortal.de RETA X-SERV ICE Rezeptfälschungen: So erkennen Sie gefälschte V erordnungen D as sogenannte „Fälschungsurteil“ des LSG Berlin-Brandenburg hat zu großer Verunsicherung in der Apothekerschaft geführt. Die vom Gericht als Fälschungsindiz angesehene fehlende Übereinstimmung aller auf der Verordnung vermerkten Arztnummern (LANR) wurde von der AOK Hessen zum Anlass genommen, zukünftige Retaxationen anzudrohen, unabhängig davon, ob eine Fälschung vorliegt oder nicht. Der Apothekerverband Hessen wehrte sich mit Recht dagegen – und hatte Erfolg: Zukünftig soll nur noch retaxiert werden, wenn es sich um eine Rezeptfälschung handelt, die der Apotheker bei sorgfältiger Prüfung hätte erkennen müssen. Doch wie erkennt man eine Rezeptfälschung? Bei Verdacht auf Missbrauch keine Abgabe! Die Apotheke muss beim Auftreten von Unklarheiten, Bedenken oder dem Verdacht auf Missbrauch bei der Rezeptbearbeitung auf die Abgabe der verordneten Medikamente verzichten. So gibt es die Apothekenbetriebsordnung in § 17 vor: § 17 Apothekenbetriebsordnung (5) … Enthält eine Verschreibung einen für den Abgebenden erkennbaren Irrtum, ist sie nicht lesbar oder ergeben sich sonstige Bedenken, so darf das Arzneimittel nicht abgegeben werden, bevor die Unklarheit beseitigt ist. Der Apotheker hat jede Änderung auf der Verschrei bung zu vermerken und zu unterschreiben … (8) Das pharmazeutische Personal hat einem erkennbaren Arzneimittelmißbrauch in geeigneter Weise entgegenzutreten. Bei begründetem Verdacht auf Mißbrauch ist die Abgabe zu verweigern … Erstattungsverweigerung bei erkennbarer Fälschung Die Gerichte legen bezüglich der „erforderlichen Sorgfalt“ bei der Rezeptprüfung durch den Apothewww.DeutschesApothekenPortal.de ker sehr strenge Maßstäbe an und gaben in vergleichbaren „Fälschungsurteilen“ stets den Krankenkassen Recht, wenn diese der Apotheke die Erstattung der abgegebenen Medikamente verweigerten. Dazu ein Ausschnitt aus einer Erstattungsverweigerung: Die Krankenkasse verweigerte in diesem Fall die Erstattung mit dem Hinweis auf eine „erkennbare Fälschung bei Arzneimittel mit Missbrauchspotenzial“. Hohe Anforderungen an die „erforder liche Sorgfalt“ der Apotheker Auch das eingangs genannte LSG Berlin-Brandenburg ging davon aus, dass Apotheker verpflichtet sind, sich die entsprechenden Kenntnisse zur Sorgfalt über ihre Verbände anzueignen bzw. sich diese selbst zu verschaffen: „Ob und wie sich der einzelne Apotheker diese Kenntnis verschafft, bleibt dann ihm überlassen. Apotheker, die aufgrund einer Verbandsmitgliedschaft dem Apothekerverband unterworfen sind, mögen dies durch regelmäßige Informationen ihres Verbandes (z. B. in einer Mitgliederzeitschrift) erfahren. Nicht organisierte Apotheker, zu denen offenkundig der Kläger zählt, sind demgegenüber gehalten, sich die erforderlichen Kenntnisse selbst zu verschaffen.“ Umso wichtiger ist es für die Apotheke, sich mit den häufigsten Fälschungsindizien vertraut zu machen, um eine Rezeptfälschung erkennen zu können. Rezeptfälschungen: Tipps zur Identifikation Die Prüfung des Rezeptes sollte grundsätzlich vor einer Bestellung erfolgen, um eine eventuelle Ver weigerung der Rücknahme wegen einer nicht nachweisbaren lückenlosen Kühlkette zu vermeiden. 3 R E TA X- S E RV IC E Die Apothekenleiter sollten das pharmazeutische Personal bitten, verdächtige Verordnungen sofort vorzulegen, um entsprechende Maßnahmen (Meldung bei der Polizei, der zuständigen Behörde, der AMK, der Apothekerkammer, dem Apothekerverband …) einleiten zu können. Doch leichter gesagt als getan, denn wie identifiziert man eine Rezeptfälschung? Die folgenden Fragen können dabei helfen: Mögliche Hinweise auf eine Rezeptfälschung 1. Das Arzneimittel – Enthält die Verordnung häufig missbräuchlich verwendete Medikamente? Zu den häufig missbräuchlich verwendeten Medikamenten gehören: 1. Benzodiazepine (z. B. Alprazolam, Bromazepam, Chlordiazepoxid, Diazepam und Analoga wie Zolpidem oder Zopiclon) 2.Starke Schmerzmittel (z. B. Buprenorphin, Fentanyl, Oxycodon, Hydrocodon, Hydromorphon, Dihydrocodein, Morphin, Tilidin und Tramadol) 3.In der Doping-/Bodybuilder-Szene missbrauchte Präparate (Anastrozol, Exemestan, Somatropin, Testosteron, Tamoxifen, Clomifen, Clenbuterol) 4.Psychopharmaka und Antidepressiva (z. B. Amitriptylin, Citalopram, Fluoxetin, Risperidon, Haloperidol) – Sind besonders teure Medikamente verordnet? – Sind Medikamente verordnet, die nicht zum Alter oder Geschlecht des Patienten passen? 2. Der Patient – Legt der Patient häufig Verordnungen von mehreren Ärzten vor? – Welchen Eindruck macht der Überbringer der Verordnung? 4 – Fordert der Überbringer das Rezept zurück, wenn Sie eine Bestellung auslösen müssen? Tipp: Versuchen Sie eine Rezeptkopie zu machen. – Existiert der Patient, dessen Daten auf dem Rezept eingetragen sind, tatsächlich? – Ist der eingetragene Patient derjenige, der das Rezept vorlegt? Erfragen Sie ggf. das Geburtsdatum und die Adresse nach Entgegennahme der Verordnung nochmals testweise mündlich. – Wird das Rezept am Mittwochnachmittag, Samstag oder an Sonn- und Feiertagen vorgelegt, damit die Apotheke keine Möglichkeit hat, mit dem Arzt Rücksprache zu halten? 3. Das Rezept – Wurde auf einem Privatrezept verordnet? à Besondere Wachsamkeit ist gefragt, wenn eine Indikation zur Abgabe auf einem Kassenrezept besteht, aber das Arzneimittel auf einem Privatrezept verordnet wurde. – Gibt es Anzeichen für ein kopiertes und mit hochwertigen Druckern erstelltes Rezept? – Sind Manipulationen, z. B. durch das Entfernen eines früheren Aufdrucks, oder Kopierränder erkennbar? – Stimmen alle aufgedruckten Arztnummern (LANR) bzw. Betriebsstättennummern (BSNR) überein? Tipp: Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag auf Seite 8/9, der sich dem Thema BSNR und LANR widmet. – Entsprechen alle aufgedruckten Angaben einem ärztlich ausgestellten Rezept? à Besondere Achtsamkeit gilt bei „bedeutungsrelevanten Formfehlern“, etwa ein falscher Versichertenstatus (z. B. Status 1) für einen Minderjährigen – Stimmt die Schriftgröße mit den vorgegebenen Schriftgrößen überein? – Sind alle Angaben linksbündig gedruckt? www.DeutschesApothekenPortal.de RETA X-SERV ICE – Steht die Postleitzahl vor der Ortsangabe? In der Magnetcodierung ist normalerweise die Betriebsstättennummer (BSNR) eingetragen. – Sind die Statusfelder rechts über dem Taxbereich wie vorgeschrieben mit der entsprechenden Ziffer statt mit einem „X“ bedruckt? Hier fehlt die Magnetcodierung komplett. – Sind Vorname und Familienname, wie üblich, in zwei getrennten Zeilen gedruckt? Beispiel: „Begründungspflicht“ mit einer „1“ versehen – Ist das Geburtsjahr, wie in der Arztsoftware üblich, zweistellig gedruckt? – Enthält der aufgedruckte Arztstempel alle erforderlichen Angaben? à Bei Rückfragen die Telefonnummer der Arztpraxis aus dem Telefonbuch oder dem Internet recherchieren. Nicht die eingedruckte Telefonnummer verwenden! – Fehlt die Magnetcodierung am rechten unteren Rezeptrand? – Ist im Feld „Begr.pfl“ eine „1“ eingetragen? DeutschesApothekenPortal Arbeitshilfe 16 Beispiel: Unstimmige Rezeptangaben und Missbrauchspotenzial DAP Rezept-Check Was sollten Sie überprüfen, bevor das Rezept zur Abrechnung kommt? Die nicht vertragsgemäße Abrechnung einer ärztlichen Verordnung kostet die Apotheke bares Geld. Wenn Sie und Ihr Team die wichtigsten Regeln bei der Rezeptbelieferung und Abrechnung beachten, können sie Retaxierungen weitgehend vermeiden und sicherstellen, dass Sie für Ihre Leistung auch bezahlt werden. Eine „Heilung“ nach der Abrechnung wird i. d. R. nicht mehr akzeptiert. 3 9 5 2 20 19 13 3 14 2 4 11 15 } 12 5 5 6 } Die DAP Arbeitshilfe „RezeptCheck“ erklärt alle wichtigen Angaben auf einem GKV-Rezept. Das Setzen der „1“ wäre ein Hinweis auf eine Zahnarztverordnung. Im Arztstempel stand aber der Name eines Allgemeinmediziners. Es handelte sich um eine Rezeptfälschung. 18 8 2 4 7 1 7 4 8 1 16 11 10 11 17 4 1. AusstellungsdatumundAbgabedatum Ausstellungsdatum: Fehlt das Ausstellungsdatum ist die gesamte Verordnung ungültig. Ein fehlendes Datum darf vom Apotheker nicht ergänzt werden, wohl aber ein offensichtlich falsches Datum (Zahlendreher etc.) in Rücksprache! Hier können Sie die Arbeitshilfe 16 kostenlos downloaden: Retax-Gefahr: Überprüfen Sie das Ausstellungsdatum: GKV-Kassenrezepte und Praxisbedarfsrezepte dürfen nur 1 Monat ab Ausstellungsdatum beliefert werden! (Ausnahmen: BtM-Rezepte 8 Tage inkl. Verschreibungsdatum, T-Rezepte: 7 Tage inkl. Verschreibungsdatum, Isotretinoin-Rezepte für Frauen: 8 Tage inkl. Verschreibungsdatum und Behandlungszeitraum von 30 Tagen darf nicht überschritten werden, Belieferungsfristen der Hilfsmitteleinzelverträge sollten beachtet werden!) Es ist zwischen Abgabe- und Vorlagedatum (Vdek-Kassen) zu unterscheiden! www.DAPdialog.de/2114 Abgabedatum: In dieses Feld druckt die Apotheke das Abgabedatum im Format TT.MM.JJ. Für die korrekte Belieferung der Rabattverträge ist immer der Stand der Rabattverträge am Tag der Abgabe in der Apotheke relevant, nicht das Ausstellungsdatum! 1/9 Beispiele für Rezeptfälschungen Nachfolgend möchten wir Ihnen ein paar „echte“ Fälschungen vorstellen: Beispiel: Fälschung mit fehlender Magnetcodierung: Hinweise auf eine Fälschung: - Patientenangaben nicht durchgehend linksbündig - Geburtsjahr vierstellig gedruckt - Missbrauchspotenzial - Das „M“ in „Dr.Med.“ in Großschrift www.DeutschesApothekenPortal.de 5 R E TA X- S E RV IC E Beispiel: Verordnung auf Privatrezept trotz GKV-Erstattungsfähigkeit Originalausschnitt aus einem Forum: Hallo xxxxxxx, xxxxx hat Dir bei xxxxxxxxxxxx eine Anfrage mit dem Titel „Rezepte drucken“ gestellt und Dich als Experten ausgewählt. Wir bitten Dich, die Anfrage in jedem Fall zu beantworten – zur Not mit dem Hinweis, dass Du nicht weiterhelfen kannst. Hallo erstmal, ich suche ein Programm, mit dem man BlankoKassenrezepte ausfüllen bzw. bedrucken/drucken kann! Kann mir da jemand behilflich sein oder einen Link reinstellen? Oder weiß jemand, wie ich an Rivotril (2 mg), Diazepam (10 mg) oder Flunitrazepam/Rohypnol (1–2 mg), ohne Rezept, kommen kann? Auffälligkeiten: - auf Privatrezept verordnet (Erstattung auf Kassenrezept möglich) - Verhalten der jungen Patientin (Nervosität) - Ausstellungsdatum mit handelsüblichem Stempel Betrugsversuche im Internet Rezeptfälscher in Internetforen Wie hemmungslos im Internet mit diesem Thema umgegangen wird, zeigt eine Anfrage an einen Apotheker. Dieser wurde tatsächlich gefragt, ob es ein Programm zum Ausfüllen von Blankorezepten gibt und ob und wie man an bestimmte „missbrauchsübliche“ Arzneimittel herankommt. 6 Ich wäre Euch unendlich dankbar … und es sollte nicht zu Eurem Nachteil sein ;)! Über viele Antworten würde ich mich sehr freuen! FAZIT Wir hoffen, dass Sie mit dieser Checkliste gegen mögliche Rezeptfälschungen gewappnet sind und diese leichter identifizieren können, auch um Sie vor einer möglichen Retaxation zu bewahren. Denken Sie beim Aufdecken von Fälschungen aber immer an die Sicherheit des Apothekenteams und bringen Sie niemanden unnötig in Gefahr! Auf einer neuen DAP-Arbeitshilfe finden Sie in übersichtlicher Form wichtige Hinweise zum Identifizieren von Rezeptfälschungen. Zum kostenlosen Download der DAP Arbeitshilfe „Rezeptfälschung“: www.DAPdialog.de/2111 www.DeutschesApothekenPortal.de AUS DE R I N DUS T R I E BtM-Rezeptbelieferung: Neue Packungsgrößen für Tapentadol F ür das Opioidanalgetikum Palexia® retard (Wirkstoff Tapentadol) gibt es eine Packungsgrößenumstellung. Bei Packungen im N1- und im N2-Bereich wurde die Tablettenzahl um jeweils vier erhöht. Da BtM stückzahlgenau verordnet werden müssen, können Rezepte über die alten Packungsgrößen des Originalpräparates nur bis Ende der Übergangsfrist beliefert werden. Der Originalhersteller Grünenthal hat für Palexia® retard die Packungsgrößen des N1- und N2-Bereiches umgestellt und neue PZN vergeben. Die Größenumstellung gilt für alle Wirkstärken. Unverändert bleibt die Packungsgröße mit 100 Stück (N3). Packungsgrößenumstellung für Palexia®Retardtabletten auf einen Blick: Alt: Palexia® retard 20 St. N1 Neu: Palexia® retard 24 St. N1 Alt: Palexia® retard 50 St. N2 Neu: Palexia® retard 54 St. N2 Unverändert: Packungsgröße mit 100 Stück dass die abzugebende Menge der verschriebenen entsprechen muss. Auszug aus dem Rahmenvertrag § 4 (1f): „… insbesondere hat die abgegebene Menge der verordneten Menge zu entsprechen.“ Stückzahlgenaue Verordnung Ab dem Erscheinen in der Arztsoftware (01.07.14) sollten daher die neuen Packungsgrößen des Palexia®-retard-Originals (24 St. bzw. 54 St.) stückzahlgenau verordnet werden, damit die Abgabe des Arzneimittels in der Apotheke reibungslos erfolgen kann. Nur so wird eine gute Patientenversorgung und die Erstattung durch die Krankenkassen gewährleistet. Servicematerialien Mit einer Abgabehilfe und Arztinformation erhalten Sie Servicematerialien, die Ihnen die Rezept belieferung und die Kommunikation mit dem Arzt einfacher machen. Die Arztinforma– W IC H T IGE A RZ T - IN F O – Bitte um Korrektur/Ergänzung bei folgender PALEXIA retard-Verordnung tion können Sie für Ihre Rezeptänderungswünsche nut�� zen. ® Für das BtM Palexia® retard gab es eine Packungsgrößenumstellung. Bei Packungen im N1- und N2-Bereich wurde die Anzahl der Tabletten um jeweils vier erhöht. Die neuen Packungsgrößen sind ab dem 01.07.14 in der Arztsoftware gelistet. Abgegebene Menge muss der verordneten entsprechen Für die Belieferung und Ausstellung von BtMRezepten gelten besonders strenge Vorgaben. In der BtMVV (§ 9 (1) Satz 4) ist geregelt, dass der Arzt Betäubungsmittel unter Angabe der genauen Stückzahl pro Packungseinheit verordnen muss. Der Rahmenvertrag gibt dem Apotheker zudem vor, www.DeutschesApothekenPortal.de PALEXIA® retard 50 Stück N2 +4 PALEXIA® retard 24 Stück N1 +4 PALEXIA® retard 54 Stück N2 Unverändert: Packungsgrößen mit 100 Tabletten N3 Wichtig: Bitte zeichnen Sie Ihre Korrektur/Ergänzung mit Ihrer Unterschrift und Datum auf allen Teilen (Teil I-III) des BtM-Rezeptes ab. Das Originalrezept liegt diesem Schreiben bei. Danke für Ihre Mithilfe! Gesetzliche Vorgabe: Für eine reibungslose Rezeptbelieferung in der Apotheke ist die Angabe der korrekten Stückzahl erforderlich. Daher bitten wir Sie um Änderung der Stückzahl m auf 24 Stück m auf 54 Stück Zum Download der Arztinformation: Und um m Aushändigung des Rezeptes an Ihren Patienten zur Weitergabe an die Apotheke m Aushändigung an unseren Apothekenboten m Rücksendung per Post Apotheke: _______ Anschrift: _______ Ansprechpartner: _______ Telefon: _______ Datum: _______ © DAP, ohne Gewähr, Stand 06.2014 Die neuen Packungsgrößen sind seit dem 01.06.14 in der Apothekensoftware gelistet und über den Großhandel verfügbar. Die alten Packungsgrößen (Kennzeichnung „AV“) sind für einen Übergangszeitraum bis zum 01.09.14 weiterhin verkehrs- und erstattungsfähig und können beim Großhandel nachbestellt werden. Danach erfolgt die Veröffent lichung des PHAGRO-APG-BTM-Formulars in der DAZ und der PZ, mit dem Retouren und Vergütungen der alten Packungen über den Großhandel abgewickelt werden. NEUE Packungsgrößen ALTE Packungsgrößen PALEXIA® retard 20 Stück N1 Apotheken-Stempel www.DAPdialog.de/2112 Die Abgabehilfe unterstützt Sie bei der Rezeptbelieferung in der Apotheke. ABGABEHILFE ZU PALEXIA® retard Seite 1 – Packungsgrößenumstellung – Für das Betäubungsmittel PALEXIA® retard des Originalherstellers Grünenthal gibt es neue Packungsgrößen. Bei Packungen im N1- und N2-Bereich wurde die Anzahl der Tabletten um jeweils vier erhöht. Die Größenumstellung gilt für alle Wirkstärken. Wichtige Informationen zur Umstellung und für die richtige Rezeptbelieferung erfahren Sie im Folgenden. Packungsgrößenumstellung auf einen Blick: ALTE Packungsgrößen Palexia® retard 20 Stück N1 Palexia® retard 50 Stück N2 NEUE Packungsgrößen +4 Palexia® retard 24 Stück N1 +4 Palexia® retard 54 Stück N2 Unverändert: Packungsgrößen mit 100 Tabletten N3 ❯❯ Die neuen Packungsgrößen sind ab 01.06.14 verkehrsund erstattungsfähig! Sie können auf Rezept beliefert werden. Voraussetzung: Korrekte Stückzahlverordnung! Rezeptbelieferung Seite 2 ❯❯ Wichtig für den Apothekenalltag (seit 01.06.14): • Umstellung betrifft nur N1- und N2-Bereich • Unverändert: N3-Bereich • Umstellung betrifft alle Wirkstärken • Vergabe von neuen PZNs • Listung der neuen Packungsgrößen in Apothekensoftware • Kennzeichnung der alten Packungsgrößen mit „AV“ ❯❯ Die alten Packungsgrößen sind für einen Übergangszeitraum bis zum 01.09.14 weiterhin verkehrs- und erstattungsfähig! Übergangszeitraum und Retoure Für den Zeitraum bis zum 01.09.14 sind die mit „AV“ gekennzeichneten Packungen weiterhin verkehrs- und erstattungsfähig, d. h. sie können über den Großhandel bestellt und auf einem Rezept abgegeben werden. Danach erfolgt die Veröffentlichung des BtMRücknahmeformulars in den pharmazeutischen Fachpressen, mit dem Retoure und Vergütung abgewickelt werden. © DAP, ohne Gewähr, Stand 06.2014 Übergangszeitraum und Retoure Zum Download der Abgabehilfe: www.DAPdialog.de/2113 7 S E RV IC E BSNR und LANR – viel Aufregung um zwei Kürzel D ie Krankenkassen legen den Apotheken eine Sorgfaltspflicht im Bezug auf die Rezeptkontrolle auf. Dazu gehört auch die Identifizierung von Rezeptfälschungen. Beim Nichterkennen einer Rezeptfälschung kann dem Apotheker die Kostenerstattung durch die Krankenkasse versagt bleiben. Mögliche Indizien für eine Rezeptfälschung können Abweichungen der Betriebsstättennummer (BSNR) bzw. der lebenslangen Arztnummer (LANR) sein – zwingende Beweise sind sie aber nicht! Nachfolgend finden Sie deshalb wichtige Hinweise für die Rezeptkontrolle in der Apotheke. BSNR und LANR wurden zum 1. Juli 2008 bundesweit eingeführt und sind sowohl für die Identifizierung als auch für die Abrechnung mit den GKVen wichtig. Grundsätzlich gilt, dass alle auf einem Rezept angegebenen BSNR und LANR identisch sein müssen. Es gibt aber auch Ausnahmen. Rezeptbeispiel: • identifiziert die Betriebsstätte (ortsgebunden) • unabhängig von der Personalzusammen setzung • ändert sich bei einem Arztwechsel nicht Lebenslange Arztnummer (LANR) Die lebenslange Arztnummer ist personengebunden und ebenfalls neunstellig. Sie wird an jeden Arzt vergeben, der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt. Theoretisch kann ein Arzt mehrere LANR haben, nämlich dann, wenn er mehreren Facharztgruppen angehört: Die letzten beiden Ziffern (Ziffer 8 und 9) stehen für den Fachgruppenschlüssel. Weitere Fakten zur LANR: • befindet sich an einer Stelle auf dem Rezept • optionaler Bestandteil des Arztstempels •9-stellig • wird von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergeben • identifiziert den Vertragsarzt (personen gebunden) • ein Arzt kann mehrere LANR haben • bleibt lebenslang bestehen • darf fehlen auf BtM-, Praxisbedarfs-, Klinik-, Zahnarzt- und Notdienstrezepten Gesetzlich bestimmte Ausnahme: ASV-Kennung Betriebsstättennummer (BSNR) Die Betriebsstättennummer (BSNR) ist ortsgebunden und wird z. B. für eine Praxis oder ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) vergeben. Weitere Fakten zur BSNR: • befindet sich an zwei Stellen auf dem Rezept • optionaler Bestandteil des Arztstempels •9-stellig • wird von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergeben 8 Abweichende BSNR können im Rahmen der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung „ASV“ durchaus gesetzlich legitimiert sein. Die „ASV-Kennung“ erkennt man an einer „Teamnummer“ mit 9 Ziffern, wobei die ersten beiden Ziffern durch „00“ gekennzeichnet sind. Die dritte bis achte Stelle der „Teamnummer“ bezeichnet eine dem Team eindeutig zuordenbare Ziffernfolge, während die 9. Stelle durch eine berechnete Prüfnummer (P) gebildet wird: 00nnnnnnP. In der Codierzeile rechts unten steht dann anstelle der üblichen Betriebsstättennummer eine „222222222“ (9 x die 2). www.DeutschesApothekenPortal.de AUS DE R I N DUS T R I E DAP-Arbeitshilfe-31neu 11.06.14 09:44 Seite 1 DeutschesApothekenPortal ARBEITSHILFE 31 Schutz vor Retax: Kontrolle der Betriebsstättennummer (BSNR) und Arztnummer (LANR) Unterschiedliche oder abweichende Betriebsstätten-/Arztnummern können ein Indiz für eine Rezeptfälschung sein. Laut Apothekenbetriebsordnung (§ 17 Abs. 5) dürfen Arzneimittel bei Irrtümern oder sonstigen Bedenken nicht abgegeben werden. BSNR Neunstellige Nummer, die von der KV zugewiesen wird Identifiziert den Ort der Leistungserbringung (Betriebsstätte) eindeutig Ist unabhängig von der Personalzusammensetzung und ändert sich bei einem Arztwechsel nicht Ist an zwei Stellen auf dem Rezept zu finden 1 und kann zusätzlich optionaler Bestandteil des Arztstempels sein 2 LANR Abweichungen bedeuten nicht immer Fälschung Weitere Informationen: Arbeitshilfe und Newsletter Apotheken kann die Kostenerstattung versagt bleiben, wenn es sich um eine Rezeptfälschung handelt, die der Apotheker hätte erkennen müssen (siehe Fälschungsurteil des LSG Berlin-Brandenburg). Unterschiedliche LANRs bzw. BSNRs auf der Verordnung können Indizien für eine Rezeptfälschung sein, Beweise sind sie aber nicht. Für die Rezeptkontrolle in der Praxis empfiehlt sich daher, bei Abweichungen und beim Verdacht auf eine Fälschung Rücksprache mit dem Arzt zu halten, um sich Klarheit zu verschaffen. Die Apotheke sollte die Rücksprache auf dem Rezept dokumentieren und mit Handzeichen und Datum versehen, um einer Retax vorzubeugen. Die DAP Arbeitshilfe 31 stellt in praxisnaher Form die wichtigsten Hinweise zur Kontrolle der BSNR und LANR übersichtlich dar. Neunstellige Nummer, die an jeden Arzt vergeben wird, der an der vertragsärztlilchen Versorgung teilnimmt Bleibt lebenslang bestehen und ist ortsunabhängig In einer Gemeinschaftspraxis unterscheiden sich demnach die LANR, wohingegen die BSNR gleich bleibt Ist an einer Stelle auf dem Rezept zu finden 3 und kann zusätzlich optionaler Bestandteil des Arztstempels sein 4 Darf fehlen auf BTM-, Praxisbedarfs-, Klinik-, Zahnarzt- und Notdienstrezepten Alle angegebenen BSNR sowie alle LANR müssen identisch sein. 1 3 545878998 1 3 0 5 1 4 1 4 0 5 1 4 2 BSNR: 345678975 Dr. T. C. House Internist Beispielstr. 13 12345 Beispielstadt Tel. 01234-56789 4 LANR: 545878998 345678975 1 © DAP DeutschesApothekenPortal / Stand: Mai 2014 345678975 Carbamazepin Aristo 400 mg 200 Retardtabletten Neu seit 01.04.14: Ambulante spezialärztliche Versorgung (ASV) Bei diesen Rezepten kann die BSNR unterschiedlich sein: Im Rezeptkopf unter „Betriebsstätten-Nr.“ steht die sogenannte Teamnummer. Diese ist neunstellig und enthält in den ersten beiden Stellen die Ziffern „00“ als ASV-Kennung, in der dritten bis achten Stelle eine fortlaufende eindeutige Nummer und in der neunten Stelle eine Prüfziffer. Unten rechts in der Codierzeile erscheint die Nummer „222222222“ (9 x 2) Hier geht’s zur Abgabehilfe 31: Alle Rechte: © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Mai 2014 www.DAPdialog.de/2121 Der DAP Retax-Newsletter vom 15.05.14 beschäftigt sich ebenfalls mit dem Thema und geht auf das Fälschungsurteil des LSG Berlin-Brandenburg ein. Den Newsletterbeitrag finden Sie hier: www.DAPdialog.de/2122 Neu: Abgabehilfe zur Erstattungsfähigkeit von Pradaxa® D ie Vielzahl von Anfragen seitens der Apotheken zu Pradaxa® zeigt, dass hier eine große Unsicherheit bei der Rezeptbelieferung herrscht. Das Hauptproblem bei Pradaxa®-Packungen ist: Nur eine Packungsgröße (60 St.) trägt ein Normkennzeichen, allen anderen Packungen ist kein Normkennzeichen zugeteilt. Daher stellt sich bei der Rezeptbelieferung häufig die Frage nach der Erstattungsfähigkeit der nicht normierten Packungen. Die gute Nachricht: Alle Pradaxa®-Packungen können zulasten der GKV abgerechnet werden. Beim Thema Stückelung/Mehrfachverordnung ist sowohl Sachkenntnis über die Einteilung der Normgrößenbereiche als auch über die Eingruppierung der Gesamtmenge (Menge oberhalb bzw. unterhalb der Nmax) gefragt. Nur mit dieser lässt www.DeutschesApothekenPortal.de sich entscheiden, ob mehrere Packungen beliefert werden können. Die neue 2-seitige Pradaxa®-Abgabehilfe greift in übersichtlicher und praxisnaher Form das Thema Erstattungsfähigkeit auf und gibt anhand eines Fließschemas eine ABGABEHILFE ZU PRADAXA – Erstattungsfähigkeit Ha nd lu n g s a nwe isung zum Thema St ückelu ng / Meh rfac hverord nu ng. Damit sind Sie für die Rezeptbelieferung im Apothekenalltag also bestens gewappnet. ® Seite 1 Pradaxa® mit dem Wirkstoff Dabigatranetexilat gibt es in verschiedenen Wirkstärken und Packungsgrößen. Alle Packungsgrößen, auch diejenigen ohne Normgröße, sind zulasten der gesetzlichen Krankenkassen voll erstattungsfähig. Diese Abgabehilfe zeigt die richtige Einteilung nach der Packungsgrößenverordnung (PackungsV) und gibt Sicherheit bei der Rezeptbelieferung. Stückelung/ Mehrfachverordnung Seite 2 ▶ Einteilung der Normgrößen nach Packungsgrößenverordnung (PackungsV): Wirkstoff: Dabigatranetexilat ▶Abgeteilte orale Darreichungsformen: (Angaben in St.) N1 N2 16–24 54–66 10 Stück 30 Stück Pradaxa® 75 mg Pradaxa® 110 mg Pradaxa® 150 mg Pradaxa® 75 mg Pradaxa® 110 mg Pradaxa® 150 mg 60 Stück N2 100 Stück 180 Stück Pradaxa® 110 mg Pradaxa® 150 mg Pradaxa® 110 mg Pradaxa® 150 mg N3 190–200 Neue Packungsgröße ➔ Alle Packungsgrößen liegen unterhalb der größten Messzahl (Nmax) von 200 ➔ Alle Packungsgrößen sind voll erstattungsfähig zulasten der GKV Wichtig! Bei der Verschreibung von Packungen ohne Normgröße muss der Arzt die Stückzahl angeben: Pradaxa 110 mg Boehringer 180 St. ABCD Hier geht’s zur neuen Abgabehilfe: www.DAPdialog.de/2123 9 A KTUELLES Neue Festbeträge ab 1. Juli 2014 Unter Umständen erhebliche Aufzahlungen für Patienten A b dem 1. Juli 2014 gelten für 13 Wirkstoffgruppen herabgesetzte Festbeträge. Senken Hersteller den Preis ihres Fertigarzneimittels nicht auf das neue Festbetragsniveau ab, müssen die Versicherten den Differenzbetrag selbst bezahlen. Festbeträge sind Höchstpreise für bestimmte Arzneimittel-Wirkstoffgruppen und legen fest, bis zu welchem Betrag die gesetzlichen Krankenkassen ein Fertigarzneimittel dieser Wirkstoffgruppe erstatten. Die gesetzliche Grundlage für die Fest legung dieser Festbeträge bildet § 35 SGB V. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestimmt zuerst Wirkstoffgruppen, für die dann in einem zweiten Arbeitsschritt Festbeträge durch den GKVSpitzenverband festgelegt werden. Regelmäßige Überprüfung Per Gesetz müssen diese Festbeträge in geeigneten Zeitabständen an eine veränderte Marktlage angepasst werden. Von der Aktualisierung der Festbeträge im Juli sind diesmal 13 Wirkstoffgruppen betroffen. Für folgende Arzneimittelgruppen werden die Festbeträge gesenkt: ACE-Hemmer + Diuretika Alpha-Rezeptorenblocker Angiotensin-II-Antagonisten (Sartane) Angiotensin-II-Antagonisten + HCT (Sartane + HCT) Beta-Rezeptorenblocker Bisphosphonate/Kombinationen von Bisphosphonaten mit Additiva Fluorchinolone Glucocorticoide + langwirksame Beta-2-Sympathomimetika HMG-Coa-Reduktase-Hemmer (Statine) Protonenpumpenhemmer Selektive Serotonin-5HT1-Antagonisten (Triptane) Serotonin-5HT3-Antagonisten (Setrone) Triazole Mehrkosten für den Patienten erhöhen Beratungsaufwand in den Apotheken Lagerwertverluste für bereits eingekaufte Präparate. Werden die Preise nicht gesenkt, müssen GKVPatienten die Differenz des Abgabepreises zum Festbetrag selbst bezahlen, sogenannte Mehrkosten entstehen. Mehrkosten in der Apotheke bedeuten allerdings einen hohen Beratungsaufwand, denn einige Patienten sind nicht bereit, die zusätzlichen Kosten zu entrichten. Der Arzt kann Mehrkosten bei der Verordnung vermeiden Grundsätzlich sollte der Arzt vorab seine Patienten über eine anfallende Zuzahlung bei einem Arzneimittel informieren. Sind Patienten mit den entstandenen Mehrkosten nicht einverstanden, kann der Arzt ein ebenfalls zur Behandlung geeignetes Arzneimittel der gleichen Festbetragsgruppe ohne Zuzahlung verordnen oder eine andere therapeutische Alternative aus dem GKV-Leistungskatalog anbieten. Verordnungsalternativen gibt es bei Festbetragsgruppen-Arzneimitteln immer, denn ein Wirkstoff darf nur dann in eine Festbetragsgruppe eingeordnet werden, wenn medizinisch notwendige Alternativen existieren. Hingegen dürfen patentgeschützte Arzneimittel nicht in eine Festbetragsgruppe einsortiert werden. FAZIT Die neuen Festbeträge werden sich in jedem Fall in den Apotheken bemerkbar machen: Entweder in Form von Lagerwertverlusten oder durch einen erhöhten Beratungsaufwand, wenn dem Patienten Mehrkosten entstehen. Mehrkosten für den Patienten Hersteller können unterschiedlich auf diese Fest betragssenkungen reagieren. Senken sie den Preis ihres Fertigarzneimittels auf das neu bestimmte Festbetragsniveau, entstehen den Apotheken 10 www.DeutschesApothekenPortal.de P I L L E N - A L A R M Nie mehr »Pille vergessen«! Gratis-App empfehlen k Ein ostenloser und Kunden binden JSeenrvaicpheavromn Liebes Apotheken-Team, dass eine Kundin die Einnahme ihrer Pille vergisst, ist leider nicht selten. Damit das nicht mehr passieren kann, gibt es jetzt die Gratis-App „PillenAlarm“, die sich Kundinnen auf ihrem Smartphone installieren können. Der „Pillen-Alarm“ erinnert an die tägliche Einnahme, den nächsten Arzttermin, das nächste Rezept und beinhaltet einen einfach zu führenden Zykluskalender. Empfehlen Sie den „Pillen-Alarm“, stärken Sie die Kundenbindung und präsentieren Sie sich als moderne Apotheke! Jenapharm unterstützt Sie bei Ihrer Empfehlung mit kostenlosen Info-Flyern. Hier können Sie die kostenlose App „Pillen-Alarm“ testen. ������ Alles ganz einfach! Informieren Sie Ihre Kundinnen mit dem Flyer über alle App-Funktionen und stärken Sie damit die Kundenbindung. Die Flyer (50 Exemplare) inkl. Aufsteller werden kostenlos per Post an Sie versandt. Faxen Sie die Seite an Nur solange der Vorrat reicht L. JPH. WH. 05. 2014. 0186 Zur Bestellung der Flyer einfach das untenstehende Adressfeld ausfüllen und Seite zurückfaxen. 0221/222 8 33 22 Apotheke Straße PLZ/Ort Datum/Unterschrift Apothekenstempel Jenapharm GmbH & Co. KG • Otto-Schott-Straße 15 • 07745 Jena • Service-Tel.: 03641 64 8888 A B G A BE - S E RV IC E Fragen zur Arzneimittelabgabe Das DAP-Team antwortet W elche Apotheke kennt das nicht? Abgabeprobleme begegnen uns täglich und häufig stellt sich die Frage: Darf das Rezept so beliefert werden? Droht eine Retaxation? Wir haben einige interessante Fälle, die uns erreicht haben, zusammengestellt, um Ihnen den Apothekenalltag zu erleichtern. (ohne Nennung der Stückzahl oder PZN) umschreiben zu lassen. Da sich der § 6 des Rahmenvertrags nur auf verordnete Mengen nach Stückzahl bezieht, wird er durch eine N-Verordnung umgangen. Zum DAP Packungsgrößen-Check: www.DAPdialog.de/2131 FALL 1 Mehrfachverordnung Salbutamol ratio Fertiginhalat FALL 2 Frage: Zuzahlung Milchpumpe Wir haben Probleme bei folgender Verordnung: Krankenkasse: Barmer GEK 2 x Salbutamol ratio Fertiginhalat IHA N1 50 X 2,5 ml Darf man 2 Packungen abgeben? Frage: Antwort: Für die richtige Belieferung von Mehrfachverordnungen ist immer ein Blick in die Packungsgrößenverordnung notwendig. Nach Eingabe der PZN von Salbutamol Inhalat in den DAP PackungsgrößenCheck erscheinen folgende Normbereiche: Wir werden immer wieder von Kunden mit der Behauptung konfrontiert, dass eine Mietgebühr für Milchpumpen auf Rezept grundsätzlich ohne Zuzahlung abzurechnen sei. Im vorliegenden Fall ist das Rezept auf die Mutter ausgestellt, „gebührenpflichtig“ ist angekreuzt. Wir dachten eigentlich, dass nur die auf das Kind ausgestellten Verordnungen „gebührenfrei“ sind. Antwort: Milchpumpen werden bei Stillproblemen der Mutter und bei Ernährungsproblemen des Kindes angewendet. Mit 2 Packungen à 50 St. stückelt man in einen bestehenden Normbereich, was nach Rahmenvertrag § 6 (2) nicht erlaubt ist. „Entspricht die nach Stückzahl verordnete Menge, die keinem N-Bereich nach der geltenden Packungsgrößenverordnung zugeordnet werden kann, keiner im Handel befindlichen Packungsgröße, so sind, nach wirtschaft licher Auswahl aus den zulässigen Packungsgrößen, verschreibungspflichtige Arzneimittel bis zur verordneten Menge abzugeben.“ Es sind zwar bisher keine Retaxationen bekannt, für den Fall, dass es eine Packung dieses Normbereiches nicht gibt, aber dennoch empfehlen wir, die Verordnung in eine reine Normgrößenverordnung 12 Ein Abpumpen der Milch ist nur für eine begrenzte Zeit erforderlich. Elektrische Milchpumpen sollten daher vorrangig leihweise verordnet werden. Die Verordnung kann, je nach Indikation, vom Gynäkologen auf den Namen der Mutter oder vom Pädiater auf den Namen des Kindes ausgestellt werden. Abb. Lauer-Taxe Nach Auskunft mehrerer Kassen sind Rezepte über den Verleih einer Milchpumpe zuzahlungsfrei, auch wenn sie auf die Mutter ausgestellt sind, da sie davon ausgehen, dass die Verordnung ursächlich im Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht. www.DeutschesApothekenPortal.de A B G A B E - S E RV IC E FALL 3 Stückeln bei BG-Rezepten Frage: Wir haben ein BG-Rezept mit Mono Embolex 3000 I.E. FER 30 Stück. Die 20er-Packung ist zur Zeit nicht lieferbar. Dürfen wir 3 x 10 Stück abgeben? Antwort: Dokumentation schauen müsste, um sicherzustellen, dass die Frist von 30 Tagen eingehalten wurde. Antwort: Sie müssen in der Tat jedes BtM-Rezept bezüglich der Höchstmengen mit Ihrer BtM-Kartei abgleichen und evtl. beim Arzt ein „A“ ergänzen lassen. Unter dem Ausdruck: „Für einen Patienten darf der Arzt innerhalb von 30 Tagen verschreiben:“ versteht man exakt 30 Tage. Hier ein paar Beispiele: Auch bei BG-Rezepten muss wirtschaftlich gestückelt werden. Es gilt auch hier, die Lieferfähigkeit der namentlich anders lautenden Importpräparate zu überprüfen. Das Warenwirtschaftssystem listet folgende: Gelb markiert sind immer 30 Tage. Sonn- und Feiertage sind bei der Berechnung inklusive! Abb. Lauer-Taxe Stand 30.05.14 Zum Thema BtM – Arbeitshilfe 11: Falls auch diese nicht lieferbar sind, dokumentieren Sie die Nicht-Verfügbarkeit und die damit verbundene Lieferung von 3 x 10 FER auf dem Rezept. Bewahren Sie in jedem Fall den Defektbeleg auf. www.DAPdialog.de/2133 Diskutieren Sie mit über 7.300 KollegInnen im DAP Retax-Forum: www.DAPdialog.de/2132 FALL 5 Menge oberhalb Nmax bei Postbeamten krankenkasse Frage: FALL 4 30-Tage-Regel bei Höchstmengen Frage: Wie genau wird die Überschreitung der 30-Tagesfrist bei der Höchstmenge bei BtM-Verordnungen berechnet? Vom letzten Ausstellungstag 30 Tage zurück oder vom letzten Abgabetag 30 Tage zurück? Wenn ich als Apotheker feststelle, dass meiner Meinung nach diese Höchstmenge innerhalb der 30 Tage überschritten wurde, müsste ich dann das Rezept durch den Arzt mit einem „A“ kennzeichnen lassen? Das würde dann bedeuten, dass eine Apotheke vor jeder Abgabe eines BtM erst in die BtMwww.DeutschesApothekenPortal.de Verordnet ist: 2 x Forxiga 10 mg FTA 98 ST N3 / PbeaKK Stuttgart. Können 2 Packungen abgegeben werden? Antwort: Da die Postbeamtenkrankenkasse keine gesetzliche Kasse ist, gilt ein eigener Arzneiliefervertrag, laut dem der Arzt durch einen besonderen Vermerk kennzeichnen kann, dass er eine bestimmte Menge verordnen will. Außerdem darf der Apotheker nach Rücksprache mit dem Arzt diesen Vermerk ergänzen. Die Rücksprache sollte auf dem Rezept mit Datum und Unterschrift des Apothekers bestätigt werden. Zum Thema Menge oberhalb Nmax – Arbeitshilfe 14d: www.DAPdialog.de/2136 13 A B G A BE - S E RV IC E FALL 6 Frage: Da ein N3-Bereich nicht definiert ist, findet man die größte Messzahl in der Mitte des N2-Bereiches, sie liegt hier bei 20. Somit handelt es sich bei der 100erPackung um eine Jumbopackung und diese werden von den Kassen nicht ersetzt! Uns liegt eine Verordnung zulasten der Audi BKK (IK 2136735) vor: „Talvosilen forte 500/30 100 St. Tabletten“ Laut Rahmenvertrag § 6 (3) dürfen vielfache Mengen der Nmax nur abgegeben werden, wenn der Arzt einen besonderen Vermerk gemacht hat: Talvosilen forte Jumbo Ich habe die 100er-Packung ohne N-Größe abgegeben, war das so korrekt? Antwort: Bei der verordneten Menge von 100 St. Talvosilen forte handelt es sich um die vielfache Menge der größten Messzahl: Analgetika, Kombinationen mit Codein N1: 8–12 N2: 18–22 N3: – „[…] Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.“ Trägt der Arzt den Vermerk mit Datum und Unterschrift nach, können (bzw. müssen) Sie 5 x 20 St. beliefern. Ohne besonderen Vermerk können zulasten einer GKV nur 20 Tabletten abgegeben werden. Immer mehr Ausschreibungen zu Originalen D ie gesetzlichen Krankenkassen schreiben zunehmend auch Original-Arzneimittel aus. Eine aktuelle AOK-Ausschreibung be- trifft z. B. verschiedene onkologische Produkte. Bei der Spectrum K sind zurzeit u. a. Original-Arzneimittel zur HIV-Therapie ausgeschrieben. Immer häufiger werden von den gesetzlichen Krankenkassen auch Original-Arzneimittel ausgeschrie ben. Die aktuelle AOK-Ausschreibung betrifft z. B. Fertigarzneimittel zur Behandlung onkologischer Erkrankungen, darunter z. B. Dasatinib (Sprycel®), Imatinib (Glivec®) und Sorafenib (Nexavar ®). Die Hersteller können sich exklusive Rabattverträge mit einer Laufzeit über ein Jahr sichern (Vertragsbeginn 01.09.14). Auch bei der Spectrum K sind zurzeit OriginalArzneimittel ausgeschrieben. Hier sind u. a. Medi- 14 kamente zur Therapie von HIV-Patienten, z. B. Darunavir (Prezista®) und Nevirapin (Viramune®), betroffen. Die Hersteller können Verträge über eine Laufzeit von zwei Jahren abschließen (Beginn 01.10.14). Abgabe Original vs. Import Für die Apotheke sind die Rabattverträge vor allem hinsichtlich der Abgabe von Originalen vs. Importen relevant. So ist – zumindest bei Rezepten ohne Aut-idem-Kreuz – ein rabattiertes Original vorrangig vor nicht rabattierten Importen abzugeben (und umgekehrt). Beachtet die Apotheke einen bestehenden Rabattvertrag nicht, droht ihr eine Null-Retaxation. Aktuell bestehende Rabattverträge zu Originalen finden Sie unter: www.DAPdialog.de/2135 www.DeutschesApothekenPortal.de ✁ S E RV IC E Ausgleich der Konditionskürzungen durch kritische Prüfung der Großhandelsrechnungen D er derzeitigen Welle der Konditionskürzungen durch den Großhandel muss die Apotheke verstärkt mit ertragssichernden Maßnahmen entgegenwirken. Eine dieser Maßnahmen ist zweifellos die genaue Analyse und Prüfung der Großhandelsrechnungen. Hier lassen sich regelmäßig noch Ertragspotenziale erschließen. Fast alle Großhändler bieten ihren Kunden Einkaufsvorteile in Form von Rabatten, Boni oder Sondervergütungen auf bestimmte Warengruppen an. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen und notwendig, jedoch werden die Rechnungen dadurch deutlich komplexer und lassen sich oft nur schwer nachvollziehen. So wird sich manch einer fragen, ob zugesagte Konditionsvereinbarungen tatsächlich umgesetzt oder eventuell andere Belastungen (z. B. Retourengebühren, Lieferpauschalen o. ä.) in Rechnung gestellt wurden. Derartige Bedenken können ganz unabhängig von tatsächlichen Rechnungsfehlern bestehen – durch die hohe Komplexität ist selbst eine transparente Rechnungslegung oft nur schwer nachvollziehbar. Für 65 % der Apotheken ist die Großhandelsrechnung nicht transparent In einer DAP-Umfrage bezeichneten 65 % der befragten Apotheken die Großhandelsabrechnungen als verwirrend bzw. wenig transparent. Durch eine externe Prüfung und Analyse der Monats sammelrechnungen, Retourengutschriften und gewährten Bezugskonditionen können Unklarheiten erkannt und der monatliche Ertrag deutlich optimiert werden. Neuer DAP-Service zur Ertrags optimierung Nachdem das DAP den Apotheken seit langem mit der Lösung von Abgabe- und Retax-Problemen bei der Ertragssicherung hilft, möchten wir Sie mit dem neuen Service „DAP GHRechnungs-Analyse“ bei der Ertragsoptimierung unterstützen. Wenn Sie Ihren Ertrag mit dem neuen DAP-Service optimieren möchten, senden Sie bitte diesen Antwortbogen einfach zurück. Bitte zurückfaxen an 0221/222 8 33 22 ¨ Ich bin an der Ertragsoptimierung durch kritische Prüfung der Großhandelsrechnung interessiert. Bitte senden Sie mir dazu ein Kostenangebot. Nachname, Vorname Apotheke Straße PLZ/Ort E-Mail-Adresse www.DeutschesApothekenPortal.de Apothekenstempel SERV ICE Einspruch bei unberechtigter Retaxation: Trägt die GKV die Verfahrenskosten? I mmer häufiger gehen Apotheker rechtlich gegen Retaxationen vor und legen Einspruch ein. Ist der Einspruch von Erfolg gekrönt und die Retaxation war nicht gerechtfertigt, stellt sich die Frage, ob die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) auch die entstandenen Verfahrenskosten übernehmen muss. Keine klare Regelung im SGB V Eine gesetzliche Regelung zu diesem Sachverhalt sucht man vergebens. Das SGB V enthält keine Vorschrift zum Kostenersatz von Einspruchsverfahren gegen unberechtigte Retaxationen – ebenso wenig der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung oder die Arzneilieferverträge auf Landesebene. Schadensersatz laut BGB Mangels einer vorrangigen Regelung im SGB V kann man daher auf die zivilrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zurückgreifen. Zivilrechtlich kann die unberechtigte Geltendmachung eines Rechts oder einer Forderung einen Schadensersatzanspruch gem. § 280 BGB begründen. Voraussetzung ist, dass zwischen beiden Parteien ein Schuldverhältnis besteht, das beide zur Rücksichtnahme auf die Rechte und Pflichten des jeweils anderen verpflichtet. Schuldverhältnis zwischen Apotheke und GKV Zwischen GKV und Apotheke besteht in Form der Arzneilieferverträge ein solches Schuldverhältnis. Daher ist die Rechtsprechung des BGH auch auf Retaxationen anzuwenden, die sich im Nachhinein als unberechtigt herausstellen. Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen ist die Vertretung einer Pflichtverletzung. Von dieser spricht man, wenn vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt wurde. Nachweis einer Fahrlässigkeit Der BGH stellt bezüglich des Nachweises von fahrlässigem Verhalten hohe Anforderungskriterien. 16 Eine Fahrlässigkeit ist nur dann anzunehmen, wenn der geltend gemachte Anspruch einer Plausibilitätskontrolle nicht standhält. Folglich ist keine Fahrlässigkeit gegeben, wenn der eigene Rechtsstandpunkt zum Zeitpunkt der Geltendmachung plausibel erscheinen durfte. Die GKV handelte also nicht fahrlässig, wenn die Retaxierung zwar zu Unrecht geltend gemacht wurde, die Geltendmachung aber „plausibel“ war. Für die Praxis heißt das: Sobald Unsicherheiten über die Pflichtverletzung einer Vertragspartei bestehen, soll der Anspruchsteller seine Forderungen geltend machen können, ohne Schadensersatzforderungen fürchten zu müssen. Der Apotheker kann die GKV also nur zur Kostenerstattung in die Pflicht nehmen, wenn diese eine Pflichtverletzung begangen hat, die sie auch zu vertreten hatte. Beispiel einer fahrlässigen Retaxation Ein Patient reicht eine Verordnung vier Wochen nach Ausstellung durch den Arzt bei der Apotheke ein. Das Arzneimittel erhält er jedoch aufgrund von Lieferschwierigkeiten erst eine Woche später. Gemäß § 4 Abs. 6 AVV-vdek dürfen Arzneimittel nur abgegeben werden, wenn die Verordnung innerhalb von einem Monat nach Ausstellung in der Apotheke vorgelegt wird. Die GKV begründet die Retaxation damit, dass das Arzneimittel entgegen § 4 Abs. 6 AVV-vdek erst nach über einem Monat seit Ausstellung der Verordnung an den Patienten abgegeben wurde und verkennt dabei, dass nicht der Zeitpunkt der Abgabe, sondern der Zeitpunkt der Vorlage des Rezepts entscheidend ist. Aufgrund der Eindeutigkeit des Wortlauts der Regelung ist der Rechtsstandpunkt der GKV nicht plausibel. Mithin war die Retaxation fahrlässig und die GKV wäre bei einem Einspruch zur Erstattung der dafür anfallenden Kosten verpflichtet. FAZIT Nur in Ausnahmefällen, wie im aufgeführten Beispiel, wird man der GKV eine ausreichende Pflichtverletzung vorwerfen können, die zur Einforderung der Verfahrenskosten ausreicht. In der Regel muss der Apotheker die Kosten eines Einspruchsverfahrens also selber tragen. Dipl.-Kffr. Susanne Bertling Steuerberaterin Sanolaw GmbH, Köln Gesunde Rechtsberatung www.DeutschesApothekenPortal.de AUS DE R I N DUS T R I E BtM-Rezeptbelieferung: ADHS-Medikament auch ohne Normgröße voll erstattungsfähig? D a bei der Belieferung von BtM-Rezepten besondere Vorschriften zu beachten sind, ist die Angst vor Retaxationen hier oft besonders groß. Unsicherheit bezüglich einer möglichen Abgabe besteht z. B. häufig bei Verordnungen über Packungen ohne Normgröße. Zu Unrecht – wie das folgende Beispiel zeigt. Medikinet® adult ist ein Betäubungsmittel, das zur Behandlung der Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) bei Erwachsenen zugelassen ist. Die retardierten Hartkapseln setzen sich aus einer sofort freisetzenden Komponente (50 % der Dosis) und einer verzögert freisetzenden Komponente (50 % der Dosis) zusammen. Insgesamt sind fünf verschiedene Wirkstärken (5, 10, 20, 30 und 40 mg) jeweils in Packungen zu 26 Stück und 50 Stück erhältlich. Die Wirkstärken 20 und 30 mg sind zusätzlich mit der Packungsgröße 78 Stück im Handel. Da diese 78-Stück-Packungen kein Normkennzeichen tragen, stellt sich in der Apotheke oftmals die Frage, ob sie dennoch zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abgeben werden können. Vergleichend hierzu ein Ausschnitt aus dem Rahmenvertrag § 6 (3): „Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.“ FAZIT Die fehlende Normgröße bei der 78 Stück Packung ist nicht relevant für die Erstattung von Medikinet® adult durch die gesetzlichen Krankenkassen. Bei Beachtung aller betäubungsrechtlichen Vorschriften bezüglich der Rezeptformalien kann Medikinet® adult problemlos abgegeben werden. DAP-Arbeitshilfe_11neu 12.06.14 12:36 Seite 1 DeutschesApothekenPortal ARBEITSHILFE 11 Die häufigsten Retaxationen bei BtM-Verordnungen EIN BTM-REZEPT MUSS FOLGENDE ANGABEN ENTHALTEN: (nach den Vorgaben der Bundesopiumstelle sowie § 9 und § 12 der BtMVV) Einteilung in die Packungsgrößen verordnung Ob Packungen ohne Normkennzeichen zulasten der GKV abgegeben werden können, richtet sich danach, ob die enthaltene Stückzahl unter- oder oberhalb der größten Messzahl Nmax liegt. Medikinet ® adult wird unter dem Wirkstoff Methylphenidat in die Packungsgrößenverordnung einsortiert. Somit liegt die Menge von 78 Stück zwischen den Normbereichen N2 und N3. Da die größte Messzahl Nmax = 100 Stück nicht überschritten wird, können Packungen mit 78 Stück bei einer Stückzahlverordnung zulasten der GKV abgegeben werden. www.DeutschesApothekenPortal.de ! Auf die mit einem Ausrufezeichen versehenen Angaben ist besonders zu achten. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben werden verstärkt retaxiert. 1 2 3 Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Patienten, Krankenkasse und Versichertenstatus. Bei Rezepten für den Praxisbedarf entfallen die Punkte 1 und 4, es reicht der Vermerk „Praxisbedarf“ im Patientenfeld. Ausstellungsdatum 1 (Gültigkeit 7 Tage nach Ausstellung) Angabe der Beladungsmenge Auf die Angabe der Beladungsmenge kann nur verzichtet werden, wenn sie aus verordneten Firmenprodukten unzweifelhaft hervorgeht. ! 3 3 ! ! 5 6 4 !4 Beispiel: Beladungsmenge erforderlich: Fentanyl Matrix 100 µg/h, 5 St., enthält 23,12 mg Fentanyl Beispiel: Beladungsmenge ergibt sich aus der Firmenbezeichnung: Fentanyl Hexal Mat 100 µg/h Matrixpflaster, 20 St. N3 4 ! 2 Eindeutige Arzneimittelbezeichnung: Menge des verschriebenen Arzneimittels in Gramm, Milliliter oder Stückzahl der abgeteilten Form Die Angabe „1OP“ bzw. „N2“ reicht nicht aus. 3 !4 “A“! 5 Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgabe oder der Vermerk „Gemäß schriftlicher Anweisung“ Bei Überschreiten der Höchstverschreibungsmenge innerhalb von 30 Tagen (vgl. § 2 BtMVV) muss der Buchstabe „A“ auf dem Rezept vermerkt werden. Name, Anschrift, einschließlich Telefonnummer und Berufsbezeichnung des verschreibenden Arztes, eigenhändige Unterschrift des Arztes, im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk „i.V.“ Bei Gemeinschaftspraxen ist der verordnende Arzt im gemeinsam genutzten Stempel zu unterstreichen. Weitere Hinweise zur richtigen Bearbeitung 7 eines BtM-Rezeptes finden Sie auf unserer neu überarbeiteten Arbeitshilfe 11: ! 6 ! Die Apotheke kann nach Rücksprache mit dem Arzt alle Angaben (Ausnahme Unterschrift + Ausstellungsdatum) auf einem BtM-Rezept ändern, bzw. ergänzen. ➔ Apotheke korrigiert Teil I und Teil II und bestätigt die Änderungen mit Datum und Unterschrift auf Teil I und Teil II. ➔ Arzt korrigiert Teil III und bestätigt die Änderungen mit Datum und Unterschrift auf Teil III. © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: März 2014 www.DAPdialog.de/2133 17 AKTUELLES Vorschlag zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie Aut-idem-Liste wird erweitert D ie Anlage VII zum Abschnitt M der Arzneimittelrichtlinie gab bisher nur Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen. Sie listet Wirkstoffe und die dazugehörigen austauschbaren Darreichungsformen auf. Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Mitte Mai wird diese Liste nun um Wirkstoffe und Darreichungsformen erweitert, die nicht austauschbar sind (Aut-idem-Liste). Die Anlage VII beinhaltet also künftig sowohl austauschbare als auch nicht austauschbare Darreichungsformen. Die neue Liste wurde an mehrere Fachverbände versendet, die Stellung beziehen sollen. Bis zum 23. Juni haben ABDA, AkdÄ, Herstellerverbände u. a. Zeit, ihre Meinung zu äußern. Welche Wirkstoffe sind betroffen? Was sagt die Zukunft? Bisher gibt es zwei Wirkstoffe, Ciclosporin und Phenytoin, die durch Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband bereits im April von der Substitution ausgeschlossen wurden. Jetzt sollen weitere Wirkstoffe hinzukommen, die von der Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen sind: Weitere Wirkstoffe sollen folgen. Laut dem G-BA sollen zeitnah Immunsuppressiva (insbesondere der Wirkstoff Tacrolimus), Antikonvulsiva, Opioidanalgetika mit verzögerter Wirkstofffreisetzung sowie Inhalativa zur Behandlung von Asthma bronchiale/COPD und Dermatika zur Behandlung der Psoriasis folgen. Eine erste Liste muss laut gesetzlicher Regelung bis zum 30. September 2014 fertiggestellt sein. Auch das DeutscheApothekenPortal wird dann die Liste der austauschbaren Darreichungsformen ändern müssen. Wirkstoff Betaacetyldigoxin Ciclosporin Ciclosporin Digitoxin Digoxin Levothyroxin-Na Levothyroxin-Na + Kalium iodid (fixe Kombination) Phenytoin Darreichungsform Tabletten Lösung zum Einnehmen Weichkapseln Tabletten Tabletten Tabletten Tabletten Nicht austauschbare Darreichungsformen in Zukunft auch in Aut-idem-Liste Zur bisher noch gültigen Liste austauschbarer Darreichungsformen: www.DAPdialog.de/2137 Tabletten IMPRESSUM DAP DIALOG Das Magazin des DeutschenApothekenPortals Ausgabe 21/2014 Verlag: DAP GmbH DeutschesApothekenPortal Geschäftsführer: Günter C. Beisel Agrippinawerft 22, 50678 Köln Tel. +49 (0)221 222 83 0 Fax:+49 (0)221 222 8 33 22 E-Mail: [email protected] ISSN: 2193-0449 Chefredaktion: Günter C. Beisel (verantwortlich) Agrippinawerft 22, 50678 Köln Leitung Retax-Redaktion: Dieter Drinhaus Leitung med.-wiss. Redaktion: Dr. Dagmar Engels Redaktion: Marina Herpertz, Nina Strathmann, Frederike Voglsamer Anzeigenleitung: Gabriele H. Steinhauer 18 Gestaltung: FAI GmbH Druck: BC Direct Group GmbH, Rigistr. 9, 12277 Berlin Vertrieb: Bauer Vertriebs KG Der DAP DIALOG ist IVW geprüft. Der Verlag DAP ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft LA-MED. Urheber- und Verlagsrecht Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Annahme des Manuskripts gehen das Recht zur Veröffentlichung sowie die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken, zur Herstellung von Sonderdrucken, Fotokopien und Mikrokopien an den Verlag über. Jede Verwertung außerhalb der durch das Urheberrechtsgesetz festgelegten Grenzen ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig. In der unaufgeforderten Zusendung von Beiträgen und Informationen an den Verlag liegt das jederzeit widerrufliche Einverständnis, die zugesandten Beiträge bzw. Informationen in Datenbanken einzustellen, die vom Verlag oder von mit diesem kooperierenden Dritten geführt werden. Die Rechte für die Nutzung von Artikeln für elektronische Pressespiegel erhalten Sie über den Verlag. Gebrauchsnamen Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen und dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. www.DeutschesApothekenPortal.de AUS DER INDUSTRIE Beratung in der Apotheke: Inhalationsdevices B ei Asthma, COPD und Co. ist die Apotheke eine wichtige Informationsquelle für Patienten. Hinweise zum Umgang mit der Krankheit und eine Schulung zur richtigen Anwendung der Inhalationsdevices werden häufig nachgefragt und gerne angenommen. Studien zeigen, dass die richtige Inhalationstechnik durch einfache Maßnahmen effektiv unterstützt werden kann: 1. QR-Code Auf der Innenseite der Viani®Packung findet sich ein QRCode, der auf ein Anwendungsvideo verlinkt. Der Patient kann sich mit dem Apotheker oder zuhause nach der Beratung das Video ansehen und die Handhabung des Inhala tionsgerätes wiederholen. 1. Anleitung zum richtigen Inhalationsvorgang (mündlich und schriftlich)1–5 2. Internetseite 2.Vorführung der korrekten Anwendung des Inhalationsgerätes durch den Arzt/Schulungspersonal1–3,6 In der Beratung werden Hinweise auf Patientenseiten im Internet als zusätzliche Information, insbesondere von jüngeren Patienten, gut angenommen. Die Patientenseite www.luft-zum-leben.de klärt in verständlicher Sprache über die wichtigsten Fakten zum Thema COPD und Asthma auf. 3.Ermunterung des Patienten, seine Inhala tionstechnik vorzuführen1,3,7 4.Regelmäßige Wiederholung der Schulungen und regelmäßige Kontrolle der Inhalationstechnik des Patienten1,3,7 5.Einbeziehen des Apothekers in die Schulung der Patienten im richtigen Umgang mit ihrem jeweiligen Inhalationsgerät reduziert drastisch die Fehlerrate bei der Inhalation8 Der Patient sollte nach der erfolgreichen Schulung die Handhabung seines Inhalationsgerätes sicher beherrschen. Vielfach ist es jedoch so, dass die Patienten durch die Fülle der Informationen aus der Arztpraxis und der Apotheke überfordert sind und nicht alle Informationen bis zur ersten selbständigen Anwendung des Gerätes im Gedächtnis behalten können. Neue Wege in der Beratungsunterstützung Die Stärke der Apotheke liegt in der maßgeschneiderten, individualisierten Beratung, welche sowohl den Vorkenntnisstand als auch die persönlichen Voraussetzungen wie Alter oder motorische Fähigkeiten des Patienten berücksichtigt. Der Viani®Hersteller GlaxoSmithKline unterstützt mit neuen Services insbesondere die Beratung der internet affinen Patientinnen und Patienten. www.DeutschesApothekenPortal.de 3. App Auf www.luft-zum-leben.de bietet GlaxoSmithKline für die Patienten auch eine spezielle AsthmaApp zum Download an. Diese bietet eine Reihe nützlicher Funktionen: • Asthmakontrolltest (ACT™) •Tagebuchfunktion • Pollenflug- und Luftdatenservice •Asthma-Infos FAZIT Mit neuen Services bietet GlaxoSmithKline eine sinnvolle Unterstützung und Ergänzung der Beratung in der Apotheke und zeigt neue Wege auf, Patienten für die Therapie zu schulen. 1. Rootsmen GN et al J Aer Med Pul Drug Delivery 2010;5:1–6 2. Chrystyn H. Int J Clin Pract 2005;59(suppl.149).19–25 3. Laube Bl. Eur Respir J 2011;37:1308–1331 4. Serra-Batlles J. J Aerosol Med 2002;15:59–64 5. Schulte M J Aer Med Pul Drug Delivery 2008;21:321–328 6. Thomas M et al. BMC Pul Med 2009;9:1–10 7. Fink JB. Respire Care 2005:50:598–600 8. Hämmerlein et al. Pharmacist-led intervention study to improve inhalation technique JECP 2010 19 SERV ICE Orale Kontrazeptiva Welche Pillen gibt es und was ist zu beachten? O rale Kontrazeptiva sind die beliebtesten Verhütungsmittel in Deutschland – rund ein Drittel aller Frauen im gebärfähigen Alter verhütet auf diese Weise. Es steht eine Vielzahl an Präparaten zur Verfügung, die eine individuelle Verhütung unter Berücksich tigung von Faktoren wie Zyklusbeschwerden, Stillzeit oder Thromboseneigung erlauben. Alle Anti-Baby-Pillen bieten einen hohen Empfängnisschutz, sofern eine fehlerfreie Einnahme erfolgt und keine gastrointestinalen Störungen vorliegen. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Zusammensetzung und Dosierung unterscheiden sich die erhältlichen Präparate jedoch in ihren Partialwirkungen, Risiken und Nebenwirkungen sowie auch in der Anwendung. Mikropillen Am häufigsten werden kombinierte orale Kontrazeptiva (KOK) verordnet. Diese enthalten ein Östrogen (meist Ethinylestradiol, EE) sowie ein Gestagen. Meist handelt es sich um „Mikropillen“, deren Östrogenmenge max. 50 μg beträgt. KOK bieten neben einem hohen Empfängnisschutz den Vorteil einer guten Zykluskontrolle und ggf. auch einer Besserung von Zyklusbeschwerden. Je nach Gestagen sind weitere Zusatznutzen möglich – einige Gesta- gene, wie Chlormadinonacetat (CMA) oder Dienogest (DNG), wirken sich z. B. günstig auf Haut und Haare aus. Die Einnahme von Mikropillen kann nach unterschiedlichen Schemata erfolgen. In den meisten Fällen wird 21 Tage lang täglich eine Pille genommen und anschließend eine 7-tägige Pause eingelegt, in der es zur Blutung kommt. Wichtig ist, dass die Einnahme immer zur selben Uhrzeit erfolgt. Wird die rechtzeitige Einnahme verpasst, kann sie innerhalb von zwölf Stunden nachgeholt werden, ohne dass der Empfängnisschutz beeinträchtigt ist. Minipillen Minipillen enthalten ausschließlich ein Gestagen (Levonorgestrel (LNG) oder Desogestrel (DG)) in niedriger Dosierung. Sie sind eine gute Alternative für Frauen, bei denen KOK kontraindiziert sind oder die unter östrogenbedingten Nebenwirkungen leiden. Bei fehlerfreier Anwendung bieten sie einen ebenso guten Empfängnisschutz wie Mikropillen. Minipillen werden durchgehend, also ohne Einnahmepause, eingenommen. Präparate mit Levonorgestrel müssen täglich exakt zur selben Uhrzeit eingenommen werden – das Sicherheitsfenster beträgt nur drei Stunden! Bei Minipillen mit Desogestrel kann eine verpasste Einnahme hingegen bis zu zwölf Stunden lang nachgeholt werden. Tabelle: Übersicht KOK und Minipillen Pillenart Vorteile Für welche Frau? Zu beachten Mikropille mit Östrogen und Gestagen •G ute Zykluskontrolle • Alle, für die KOK nicht kontraindiziert sind • Kontraindiziert bei erhöhtem Thrombo serisiko •B esserung von Zyklusbeschwerden • Je nach Gestagen weitere Zusatznutzen • Frauen mit Zyklus beschwerden (Schmerzen, PMS, etc.) • Frauen mit Haut-/ Haarproblemen Minipille Gestagen- Monopräparat 20 • Frauen mit Östrogen • Gute Alternative, wenn unverträglichkeit KOK kontraindiziert sind • Keine östrogenbedingten Nebenwirkungen • Frauen, für die KOK kontraindiziert sind, z. B. stillende Frauen • Kontraindiziert in der Stillzeit • Sicherheitsfenster: 12 h • Sicherheitsfenster bei Levonorgestrel nur 3 h, bei Desogestrel 12 h • Zwischen- und Durchbruchblutungen möglich www.DeutschesApothekenPortal.de S E RV IC E Hinweise zur Substitution Exkurs: Mit der Pille auf Reise Bei Verordnung einer Pille zulasten der GKV kann je nach Preis- und Rabattvertragssituation ein Austausch auf ein Präparat eines anderen Herstellers angezeigt sein. Es gelten die allgemeinen Substitutionskriterien: Übereinstimmung in den Wirkstoffen, der Wirkstärke, der Packungsgröße, einer Indikation und der Darreichungsform. Achtung: In Bezug auf austauschbare Darreichungsformen gibt es eine aktuelle Änderung! Es ist Reisezeit – die Pille reist natürlich mit. Doch was ist, wenn die Packung im Ausland verloren geht und ein neues Rezept benötigt wird? Und wie kann die Einnahme bei Reisen mit Zeitverschiebung fortgeführt werden? Tipps für das Beratungsgespräch: - Raten Sie Ihren Kundinnen, sich die Wirkstoffe und Dosierung der Pille zu notieren, denn im Ausland haben die Präparate häufig andere Namen. Sollte ein neues Rezept benötigt werden, kann der Arzt anhand der Wirkstoffe und der Dosierung das richtige Präparat auswählen. G-BA-Beschluss zu austauschbaren Darreichungsformen Hormonelle orale Kontrazeptiva können mit unterschiedlicher Darreichungsform gemeldet sein. So sind neben Filmtabletten z. B. auch überzogene Tabletten erhältlich. Bislang galten diese nicht als austauschbar. Der G-BA hat in einem Beschluss vom 20.03.14 die Anlage VII zum Abschnitt M der Arzneimittelrichtlinie jedoch um die Wirkstoffkombination Dienogest + Ethinylestradiol ergänzt. Seit der Veröffentlichung am 12.06.14 gelten die Darreichungsformen Filmtabletten, Tabletten und überzogene Tabletten als austauschbar. - Da das Sicherheitsfenster bei Mikropillen und Desogestrel-Minipillen 12 h beträgt, kann die Einnahme auch bei Reisen mit einer Zeitverschiebung zur gewohnten Uhrzeit (Ortszeit) erfolgen. Zur Sicherheit kann auch eine zusätzliche Zwischenpille eingenommen werden. - Bei Levonorgestrel-Minipillen sollte ca. 12 h nach der letzten Einnahme zuhause eine zusätzliche Pille eingenommen werden. Anschließend kann die Einnahme zur gewohnten Uhrzeit (Ortszeit) fortgeführt werden. DAP Poster „Orale Kontrazeptiva“ Diesem Heft liegt das Poster „Orale Kontrazeptiva“ bei. Es bietet eine Übersicht über die Pillensortimente verschiedener Hersteller und gibt wichtige Hinweise zur Orale Kontrazeptiva – Übersicht & Services Abgabe, z. B. hinsichtlich der Einteilung der Normbereiche. ARBEITSHILFE S e r v i ce - P a r t n e r f ü r A p o t h e k e n Wirkstoff(e)/ Wirkstärke (mg) Jenapharm Aristo Hexal Hormosan Pharma DR. KADE/BESINS Pharma GmbH Mibe/ Dermapharm Gedeon Richter ratiopharm Rottapharm | Madaus Aida1 Drospirenon/ Ethinylestradiol Yara HEXAL 201 3/0,02 Yasminelle1 3/0,03 Yasmin1 Petibelle1 P1: 3/0,02 P2: wirkstofffrei Yara HEXAL 301 Yaz 24+42 Eliza HEXAL 24+42 Aristelle1 Maxim1 Dienogest/ Ethinylestradiol AKNE 2/0,03 Starletta HEXAL1 Finic1 Dienovel1 Veyaratiopharm 201 Sidretella 201 Maitalon 301 Maitalon 30 21+72 Veyaratiopharm 301 Sidretella 301 Daylette 24+42 Veyanneratiopharm 24+42 Sibilla1 Velvetratiopharm1 AKNE AKNE Valette1 AKNE LAMUNA 201 Munalea 201 Cedia 301 LAMUNA 301 Munalea 301 Lilia Mona HEXAL1 Solera Swingo 201 Leona HEXAL1 Desofemine 20 nova1 Desmin 201 Faminaratiopharm 201 Desofemine 301 Desmin 301 Faminaratiopharm 301 Minette Madinette 30 Belara Belara 21+72 Veranaratiopharm1 Femikadin 201 Levomin 201 0,15/0,03 Enriqa Chlormadinon acetat/ Ethinylestradiol 1 1 1 1 2/0,03 0,1/0,02 1 Miranova Minisiston MonoStep 1 BonaDea1 AKNE Bellissima 1 P I L L E NN3 120–126 Lianaratiopharm1 Erinnern statt vergessen. 3 x Lamuna 20 FTA 6 x 21 St.! max_anz_pillenalarm_70_90.indd 1 2. Einteilung der Normbereiche nach Zyklen Sexualhormone & Hormonstoffe Orale Kontrazeptiva Chloee Der Pillen-Alarm wider das Vergessen der Pille bietet viele Funktionen rund um das Thema Verhütung und Informationen zu Zyklus, Pille und Frauenarzt. Bei Verordnung mit mehr als 126 Stück ist eine Erstattung durch die GVK nur möglich, wenn eine vielfache Menge von 126 plus Sondervermerk („!“) verordnet wurde. Juliane 301 1 1 N1 1 27.05.14 10:29 – Die östrogenfreie Pille von Gedeon Richter Die günstige Alternative zu Cerazette® mit 52 % Preisvorteil! N2 3 N3 6 Bei Verordnung mit mehr als 6 Zyklen ist eine Erstattung durch die GVK nur möglich, wenn eine vielfache Menge von 6 Zyklen plus Sondervermerk („!“) verordnet wurde. Evaluna 201 Kleodina 1 Ein kostenloser Service von Jenapharm A L A R M N2 57–69 Juliane 201 Bellissima 21+72 Chariva1 Chariva 21+72 Minisiston 20 fem1 MYWY2 Mayra1 N1 17–25 AKNE Cedia 201 0,15/0,02 1 1. Einteilung der Normbereiche nach Stückzahl Sexualhormone & Hormonstoffe Orale Kontrazeptiva AKNE AKNE Desogestrel/ Ethinylestradiol Luvyna1 Maitalon 201 Maitalon 20 21+72 ANBIETER INFORMATIONEN ABGABETIPPS Zentiva MIKROPILLEN er tragspartn r Rabattver asse und Exklusive Krankenk ) der Techniker bis 31.10.2015 (Laufzeit IKK classic Gynäkologie 0,125/0,03 Femikadin 301 Levomin 301 Femigyneratiopharm1 Evaluna 301 Glorianna1 LIEBE SEX Erstanbieter Valette® TEINT GEREGELTE • < 18 Jahre voll erstattungsfähig ohne Zuzahlung Triquilar1 GENUSS SELBST BEWUSST GÜNSTIG BEI HIRSUTISMUS PERIODE STARKE HAARE GUTE HOHE KONTRAZEPTIVE SICHERHEIT SCHÖN EINFACH UNKOMPLIZIERT Novastep1 WOHL FÜHLEN FEINE HAUT UNBE SCHWERT RISIKOREDUKTION KÖRPER GÜNSTIG BEI HORMONELL BEDINGTEM HAAR AUSFALL GERINGES THROM BOSE RISIKO GUTE Erstattung ab dem 20. Geburtstag GEFÜHL ZYKLUSSTABILITÄT • 18–20 Jahre erstattungsfähig mit Zuzahlung Trisiston1 WIRKT FÜR KARZIOME ANTIANDROGEN P1: 0,05/0,03 P2: 0,075/0,04 P3: 0,125/0,03 Velvetratiopharm® Erstattung als Kontrazeptivum (§ 24a SGBV) bis zum 20. Geburtstag KLASSISCHE MIKROPILLE Meaxeni 301 NEU BLUTUNG ZYKLUS STABI LITÄT Cyproteronacetat/ 2/0,035 Ethinylestradiol* Gestoden/ Ethinylestradiol Diane 351 AKNE Hi Jennifer 351 AKNE Hi Bella HEXAL 351 AKNE Cyproderm1 Hi AKNE • Der Arzt darf die „Pille“ weiterhin bei Ausnahme indikationen (z. B. Akne) zulasten der GKV ver schreiben (CAVE: Pille muss dafür eine Zulassung besitzen, welche mit der vermerkten Diagnose übereinstimmen muss). Attempta-ratiopharm1 Hi AKNE • Der Arzt darf die „Pille“ im Rahmen einer medi zinisch indizierten Kontrazeption auch nach dem 20. Geburtstag verschreiben. Nur wenn eine Diag nose vermerkt ist, muss die Apotheke prüfen, ob eine Erstattung durch die GKV möglich ist. Hi Alessia HEXAL 24+42 P1: 0,06/0,015 P2: wirkstofffrei Femovan1 Aidulan1 0,075/0,03 Norgestimat/ Ethinylestradiol Ethinylestradiol/ Norethisteron Eve 201 0,02/0,05 Einnahmeschemata für Mikropillen MINIPILLEN Desogestrel Desogestrel Aristo2 0,075 Chalant HEXAL2 Feanolla2 Evakadin2 Desofemono 752 Solgest2 Yvetteratiopharm2 Damara2 21 Tage Pille + 7 Tage Pause 0,03 Das Poster steht auch zum Download zur Verfügung: Service Kontakt • WechselwirkungsHotline: 0 36 41/64 88 88 werktags 8–18 Uhr • App „PillenAlarm“ • Umfangreiche Patienteninfor • Bundesweiter Außendienst mationen auch online unter: • Umfangreicher Service für www.pille.hexal.de Fachkreise • Zykluskalender auch als App • Aristo HandyApp „my inkl. PillReminder Pill“ mit Erinnerungs und • Umfangreicher Service für Urlaubsfunktion Fachkreise • Patientenratgeber Empfäng nisverhütung & Östrogenfrei verhüten • Zykluskalender, Blisterschutz info@aristopharma.de www.jenapharm.de Tel.: 030/710 9442 00 Hotline: 0 36 41/64 88 88 [email protected] www.gynaekologie.hexal.de Tel. 0 80 24/9080 • Bestellung von Service • Patientenbroschüre materialien online und per inkl. Aufsteller Telefon wie z. B.: • Hormosan Zykluskalender, Zykluskalender Pillenetui, Terminblöcke Pillenübersichten • Bestellung unter www. Anwendungsblöcke etc. verhuetunghormosan.de • Portal für Patientinnen • Jetzt günstigste Preise ver www.schönsicher.de gleichen unter www.meine gesundheit.de/ antibabypillenpreisvergleich • GratisApp „RememberMe“ (Android) und „Remember Me2“ (iPhone) mit Erinne rungsfunktion zur täglichen Pilleneinnahme • Infos unter: www.pillefuermich.de • Smartphone PillenApp • MädchenSprechstunde • PillenEinstellsets • Diverse Gebrauchinfos auf türkisch • Aufklärungsmaterialien für Patientinnen • Zykluskalender • www.pillenfragen.de • Blisterhüllen • www.mädchensprechstun.de Servicematerialien online als Druckversion bestellen oder zum Download www.hormosan.de ServiceHotline: 069/47 87 30 mibe GmbH Arzneimittel Münchener Str. 15 06796 Brehna www.gedeonrichter.de [email protected] Tel. 0221/88 89 04 44 www.DAPdialog.de/2141 www.kade.de Infoservice: 0800/999 52 33 33 www.ratiopharm.de [email protected] Tel. 0800/800 50 22 Weitere Infos * Diese Wirkstoffkombination hat keine Zulassung zur Kontrazeption 1 Einteilung des entsprechenden Präparates in der Packungsgrößenverordnung nach Stückzahl (s. Abgabetipps) Die aktuellen Fachinformationen entnehmen Sie bitte www.fachinfo.de oder den jeweiligen Internetpräsenzen der Hersteller. www.DeutschesApothekenPortal.de • Blisteretuis zu allen Pillen • Zykluskalender • Gratis App „Never Forget“ • Patientenbroschüren • Infos unter www.pilleund aufklaerung.de • PillReminder – Denk an mich 2.0 ist Testsieger der Stiftung Warentest • www.frauundpille.de Viele Infos rund um das Thema Verhütung • Weitere Services: BMIRechner Patientenbroschüren Zykluskalender … 21 Tage Pille + 7 Tage Placebo 24 Tage Pille + 4 Tage PlaceboDR KADE-Anz. 70x90mm-RZ-140527.indd 1 27.05.14 14:46 Aus dem Hexal Verhütungsportfolio 2/3/4 … Monate ohne Pause, dann erst 7 Tage Pause (off-label) AKNE www.rottapharmmadaus.de www.frauundpille.de service@rottapharmmadaus.de www.zentiva.de/Pille Tel. 0800/167 33 72 Tel.: 0180/202 00 10 Hi 2 Einteilung des entsprechenden Präparates in der Packungsgrößenverordnung nach Zyklen (s. Abgabetipps) DR. KADE – mit Sicherheit an Ihrer Seite. SecuLact2 28 Mini2 Levonorgestrel Meine Pille ist von DR. KADE! Qualität aus Deutschland zum günstigen Preis. Bei Patientinnen ab dem 20. Geburtstag muss die Apotheke nur bei Angabe einer Diagnose prüfen, ob eine Erstattung bei der vorliegenden Diagnose möglich ist. Amicette1 0,25/0,035 SPÄTERE FRUCHT BARKEIT Qlaira P1: 3/– P2: 2/2 P3: 2/3 P4: 1/– P5: wirkstofffrei ABGE SCHWÄCHTE AUF 2 Estradiolvalerat/ Dienogest VERTRÄGLICH Luisa HEXAL1 INDIKATION AKNE GUT Swingo 301 STABILER STOFFWECHSEL Microgynon1 0,15/0,03 KONTRAZEPTION Levonorgestrel/ Ethinylestradiol Desogestrel Aristo 6 x 28 St.! Gravistat 125 fem1 KEIN EINFLUSS 0,125/0,05 Kontinuierliche Pilleneinnahme (off-label) Besitzt eine Zulassung für mäßig schwere bis schwere Akne, wenn zuvor eine topische Therapie oder systemi sche Antibiotikatherapie versagt hat Besitzt eine Zulassung für Hirsutismus Starletta HEXAL® Die Pille mit der Akne-Indikation AkneIndikation1 1 Zur Behandlung von Frauen mit mittelschwerer Akne, die keine Gegenanzeigen für eine Therapie mit oralen Kontrazeptiva aufweisen, und nach Versagen von geeigneten lokalen Behandlungen. www.gynaekologie.hexal.de www.DeutschesApothekenPortal.de / © DAP DeutschesApothekenPortal / Daten ohne Gewähr / Stand: Juni 2014 AZ Starletta_70x90mm_01.indd 1 12.06.14 11:30 21 U M F R AGE Retaxationen – wo lauern die größten Gefahren? etaxationen durch die Krankenkassen gehören leider zum Alltag der Apotheken. Gründe für die Kürzungen sind vor allem nicht beachtete Rabattverträge und Fehler im Umgang mit Import- und Originalverordnungen. Aber auch Packungen ohne Normgröße, produktneutrale Verordnungen und Stückelungsfragen bereiten Probleme bei der Abgabe. Die korrekte Rezeptbelieferung ist oftmals eine Herausforderung. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob das rezeptierte Arzneimittel in der verordneten Menge überhaupt ausgehändigt werden darf oder ob stattdessen ein anderes Präparat oder eine andere Menge abgegeben werden muss. In manchen Fällen ist eine Rezeptänderung erforderlich, um eine retaxsichere Belieferung zu ermöglichen. Bei patentgeschützten Originalarzneimitteln stellen Verordnungen von Importen, die nicht lieferbar sind, das größte Problem dar (Abb. 1). Aber auch Stückelungsfragen, Packungen ohne N-Bezeichnung und produktneutrale Verordnungen bereiten Schwierigkeiten. 20 % 26 % 36 % Verordnung mehrerer Packungen (Stückelungsproblematik) Produktneutrale Verordnung ohne Firma und PZN Verordnung einer Stückzahl, zu der keine Packung im Handel ist Verordnung eines Imports, der nicht lieferbar ist 69 % 9 % Ich habe keine Probleme Apotheken setzen viel daran, Retaxationen zu vermeiden, z. B. indem sie Rezepte über hochpreisige Arzneimittel sehr sorgfältig prüfen. Aber wo lauern eigentlich die größten Gefahren? Eine Umfrage des DeutschenApothekenPortals zeigt, dass der häufigste Grund für Retaxationen nicht erfüllte Rabattverträge sind, gefolgt von Fehlern beim Umgang mit Import- und Originalverordnungen (Abb. 3). Doch auch Falschabgaben bei Mehrfachverordnungen, Stückelungen und Packungen ohne Normgrößen werden retaxiert. 140 n = 191 128 120 109 100 80 60 40 38 31 20 0 Verordnung einer Stückzahl, deren Packung keine N-Bezeichnung trägt 54 % Gründe für Retaxationen Zahl der Nennungen R 12 A B C D E Abb. 2: DAP Umfrage: Welche sind bei Ihnen die häufigsten Gründe für Retaxationen? (Mehrfachnennungen möglich). Antwortmöglichkeiten: A: Falschabgabe bei Mehrfachverordnungen (mehrere Packungen verordnet) B: Falschabgabe bei Stückelungen (verordnete Stückzahl wird mit mehreren Packungen gestückelt) C: Falschabgabe bei Packungen ohne Normkennzeichen D: Import/Originalverordnungen E: Nicht erfüllter Rabattvertrag n = 200 Apotheker Abb. 1: DAP Umfrage: Bei welchen Original-Abgabesituationen gibt es in Ihrer Apotheke Probleme? (Mehrfachnennungen möglich) 22 www.DeutschesApothekenPortal.de U M F R AGE Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der aktuellen DAP Arbeitshilfen im DeutschenApothekenPortal, die die Rezeptbelieferung erleichtern und Retaxierungen vermeiden sollen. Arbeitshilfen zur Retaxvermeidung Um Apotheken bei der korrekten Arzneimittel abgabe zu unterstützen, informiert das Deutsche ApothekenPortal regelmäßig über aktuelle RetaxFälle und -Gefahren und bietet verschiedene Ser vices zur Retax-Vermeidung, wie z. B. eine Reihe von Arbeitshilfen, an. Die DAP Retax-Arbeitshilfen finden Sie unter: www.DAPdialog.de/2143 Gynäkologie Hexal: vielfältig und individuell wie das Frauenleben. So Frauen sind ganz besondere Menschen. Das Leben stellt an sie und ihre Gesundheit viele Anforderungen. Mit einem breiten, qualitativ-hochwertigen Spektrum an Präparaten aus den Bereichen Kontrazeption, Hormonersatztherapie und Onkologie begleiten wir von Hexal das Leben der Frau. Gynäkologie Hexal – Qualität, Individualität, Wirtschaftlichkeit. www.gynaekologie.hexal.de AUS DE R I N DUS T R I E Neues PAH-Medikament – Umgang mit Mehrfachverordnungen I m Februar 2014 wurde Opsumit® zur Behandlung der pulmonalen arteriellen Hypertonie (PAH) in Deutschland eingeführt. Da nur eine N1-Packung erhältlich ist, werden häufig Rezepte über mehrere Packungen ausgestellt. Diese Mehrfachverordnungen können jedoch nur in bestimmten Fällen beliefert werden. Opsumit ® mit dem Wirkstoff Macitentan ist als Mono- oder Kombinationstherapie für die Lang zeitbehandlung der pulmonalen arteriellen Hyper tonie (PAH) bei erwachsenen Patienten mit funk tioneller WHO-/NYHA-Klasse II bis III indiziert. Erhältlich sind die Filmtabletten in einer Dosierung von 10 mg in Packungen mit 30 Stück (N1). Um den Patienten über einen längeren Zeitraum zu versorgen, verordnen Ärzte häufig gleich mehrere Packungen auf einem Rezept. Über einen Fall haben wir im DAP N ewsletter berichtet: www.DAPdialog.de/2144 Aus Angst vor Retaxationen werden solche Mehrfachverordnungen in der Apotheke nicht selten gekürzt. Holt sich der Patient dann nicht rechtzeitig ein neues Rezept, ist der Therapieerfolg bei dieser lebensbedrohlichen chronisch verlaufenden Erk rank ung stark gefährdet. Dabei ist die Abgabe von mehreren Packungen oft möglich. In anderen Fällen sollte Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden. Einordnung in die PackungsV Für die Entscheidung, ob mehrere Packungen abgegeben werden können, müssen zunächst die gültigen Normbereiche laut Packungsgrößenverordnung bestimmt werden. Für Opsumit® gelten folgende Bereiche: Die größte Messzahl Nmax beträgt 120 Stück. 24 Ob eine Stückzahlverordnung über mehrere Packungen beliefert werden kann, hängt davon ab, ob die verordnete Menge Nmax überschreitet und wenn nicht, ob sie in einen oder zwischen zwei Normbereiche gestückelt wird. Stückzahlverordnungen bis Nmax 2 x Opsumit 30 St. N1 oder 4 x Opsumit 30 St. N1 Die verordnete Menge (60 bzw. 120 Stück) fällt in einen gültigen Normbereich (N2 bzw. N3). Diese Stückelung ist nach den Regelungen des Rahmenvertrags § 6 nicht retaxsicher. 3 x Opsumit 30 St. N1 Die verordnete Menge von 90 Stück fällt zwischen den N2- und N3-Bereich. Hier ist eine Stückelung erlaubt und damit die Abgabe von drei Packungen möglich. Stückzahlverordnungen über Nmax Stückzahlverordnungen, die Nmax überschreiten, dürfen bei Opsumit® nicht beliefert werden: „Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzu geben.“ Da es bei Opsumit® keine Packung mit Nmax = 120 Stück gibt, kann auch kein Vielfaches dieser Menge abgegeben werden. LÖSUNGSVORSCHLAG: NORMGRÖSSENVERORDNUNG Da sich der Rahmenvertrag nur auf Verordnungen nach Stückzahl bezieht, ist bei einer reinen Normgrößenverordnung ohne Angabe der Stückzahl oder PZN die Abgabe mehrerer Packungen möglich. Bei problematischen Verordnungen sollte daher beim verordnenden Arzt um eine entsprechende Rezeptänderung gebeten werden, z. B. 2 x Opsumit N1. www.DeutschesApothekenPortal.de AUS DE R I N DUS T R I E Vorreiter in der topischen PsoriasisBehandlung: Einzigartige Kortikoid- Vitamin-D-Kombination in Lipidgel-Form P soriasis lässt sich bislang nicht heilen. In vielen Fällen sind die Symptome durch eine topische Anwendung von Kortikosteroiden und Vitamin D aber gut zu kontrollieren. Besonders geeignet ist eine Fixkombination von Betamethason und Calcipotriol in Form eines Lipidgels (Daivobet® Gel). Kortikosteroide wie Betamethason sind wegen ihrer entzündungshemmenden und juckreizstillenden Wirkung ein wichtiger Baustein in der Behandlung chronisch entzündlicher Hauterkrankungen. Durch zusätzliche Anwendung eines Vitamin-DDerivats wie Calcipotriol lässt sich die Teilungsaktivität der Hautzellen und damit die für Psoriasis typische Schuppung reduzieren. Zusätzlich fördert Calcipotriol durch immunmodulatorische und differenzierungsfördernde Effekte die Regeneration gesunder Hautzellen. Nur ein Präparat für Kopf und Körper wird benötigt Eine Fixkombination von Betamethason und Calcipotriol wie in Daivobet® Gel bietet den Vorteil der Anwendung von nur einem statt zwei Produkten. Daivobet® Gel ist zur Anwendung an Kopf und Körper zugelassen. Der Patient benötigt also nur ein einziges Präparat, das er einmal täglich auf alle betroffenen Hautstellen auftragen kann. Dies vereinfacht die Therapie und fördert die Therapietreue des Patienten. Auf die Galenik kommt es an Bei einem Gel denken viele an ein wasser- oder alkoholhaltiges Topikum, das für die Anwendung auf entzündlichen Hautpartien weniger geeignet erscheint. Daivobet® Gel ist ein Lipidgel, das keinen Alkohol und kein Wasser enthält. Mit diesen Eigenschaften und Wirkungen ist Daivobet ® Gel zur Behandlung der Psoriasis besonders gut geeignet (siehe Abb.). Die Akzeptanz der Patienten ist ebenfalls hoch: In einer nicht interventionellen Studie zeigte Daivobet® Gel eine überzeugende klinische Wirkung, verbunden mit einer deutlichen Verbesserung der Lebensqualität.2 Damit ist Daivobet® Gel heute der Vorreiter in der topischen Psoriasis-Therapie. www.DeutschesApothekenPortal.de Feuchter Umschlag Akut nässend Flüssigkeit Schüttelmixtur Ö/W Emulsion Akut Subakut W/Ö Emulsion Paste Subchronisch Fettsalbe Chronisch Lipidgel KW-Gel Chronischhyperkeratotisch Abb. Eigenschaften und Wirkung topischer Dermatika [nach Quelle 1] ABGABEHINWEIS Kein Austausch zwischen Gel und Salbe Daivobet® Gel ist in den Packungsgrößen 30 g (N1), 60 g (N2) und 2 x 60 g (N3) erhältlich. Zusätzlich ist eine Salbe mit derselben Fixkombination auf dem Markt: Daivobet® Salbe. Diese ist nur als N2 mit 60 g erhältlich. Obwohl sich die N2-Packungen von Daivobet® Gel und Daivobet® Salbe weder in ihrer Menge noch ihrer Wirkstärke (50 µg/g + 0,5 mg/g) unterscheiden, sind sie aufgrund der unterschiedlichen Darreichungsformen nicht austauschbar. Gibt die Apotheke auf ein Rezept über Daivobet® Gel die Salbe ab, läuft sie demnach Gefahr, retaxiert zu werden. Weitere Informationen zu Daivobet® Gel finden Sie im Fachkreisbereich auf www.leo-pharma.de. Quellen: 1 Niedner, R., Grundprinzipien der dermatologischen Therapie. In: Niedner, R., Ziegenmeyer (Eds.), Dermatika. Wiss. Verlagsges. Stuttgart 1992. 2 Sticherling, M. et al. J Dtsch Dermatol 2013; 11(5): 420–427. 25 AUS DE R I N DUS T R I E Herausforderung Importarzneimittel Original oft die „günstigere“ Alternative V erordnungen über Importarzneimittel können in der Apotheke z. B. aufgrund des damit gesetzten Preisankers zu Problemen führen. Bei Originalverordnungen ist die zu erfüllende Importquote zu beachten. Nicht selten stehen einer Importabgabe jedoch Lieferschwierigkeiten oder eine mögliche Gefährdung des Therapieerfolgs entgegen. Problem Preisanker Importarzneimittel werden von manchen Ärzten gezielt verordnet – meist, weil sie der Überzeugung sind, dass Importe immer deutlich preisgünstiger und damit wirtschaftlicher sind als die Präparate der Originalhersteller. Gefährdung des Therapieerfolgs Nicht so günstig wie gedacht Dabei ist der Preisabstand oft nur gering. Das gilt auch für Importarzneimittel, die die Wirtschaftlichkeitsforderung, mindestens 15 € oder 15 % günstiger als das Original zu sein, erfüllen. Beispiel: Die Apotheke erhält eine Verordnung über Eligard 22,5 mg Kohl Pharma 2 x 1 St. N2. Eligard® wird bei Männern zur Behandlung des fortgeschrittenen Prostatakarzinoms eingesetzt. Der Netto-VK des Originalarzneimittels von Astellas beträgt 833,48 €, der des verordneten Imports 818,47 € (Stand 15.05.14). Mit einem Preisunterschied von 15,01 € erfüllt der Import die Wirtschaftlichkeitsanforderung so eben, die Ersparnis für die Krankenkasse liegt gerade einmal bei 1,80 %. Ungewollte Importverordnung Importe werden häufig auch versehentlich verordnet, wie folgender Hinweis einer Apotheke zeigt: „Uns fällt zunehmend auf, dass in Arztpraxen Verordnungen ausgestellt werden, bei denen mehr oder weniger bekannte Importeure benannt werden. Bei einem Rückruf wird uns erklärt, dass das nicht gewollt war und auch im Bildschirm nicht angezeigt wird. Natürlich sei das Original gemeint gewesen.“ 26 Ob gewollt oder nicht – mit der namentlichen Importverordnung setzt der Arzt einen Preisanker, den die Apotheke nicht überschreiten darf. Dies führt häufig zu Problemen, z. B. wenn weder der verordnete, noch ein günstigerer Import lieferbar sind. Auf ein teureres Präparat darf die Apotheke ohne Rücksprache mit dem Arzt nicht ausweichen. Importarzneimittel bedeuten für die Apotheke zudem häufig einen höheren Beratungsaufwand: Fremde Schriften oder Aufkleber verunsichern die Patienten. Vor allem bei schwerwiegenden Erkrankungen wie etwa Krebs, bei denen das Vertrauen in die Medikation von besonderer Bedeutung ist, können Compliance und Therapieerfolg dadurch gefährdet werden. Aufgrund des Preisankers muss Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden, um den Patienten mit dem Präparat des Originalherstellers versorgen zu können. Abgabe bei Originalverordnung Hat der Arzt eine Originalverordnung z. B. über Eligard® von Astellas ausgestellt, fühlen sich viele Apotheken dennoch verpflichtet, 15/15-Importe im Sinne des Rahmenvertrages abzugeben. Dabei wird die geforderte Importquote in den meisten Fällen deutlich mehr als erfüllt, sodass eine Substitution nicht notwendig wäre. Solange kein Rabattvertrag besteht, der vorrangig zu beliefern wäre, kann die Apotheke bei erfüllter Importquote ohne RetaxGefahr das Original abgeben. FAZIT Vor dem Hintergrund einer möglichen Gefährdung des Therapieerfolgs, des erhöhten Beratungsaufwandes und der oft nur geringen Kostenersparnis für die Krankenkasse, ist die Abgabe des Originals in vielen Fällen die „günstigere“ Alternative. www.DeutschesApothekenPortal.de PR A X I S B E I S PI E L Austauschbare Darreichungsformen: Rabattpartner retaxsicher auswählen U nklare Situationen im Bereich „Austauschbare Darreichungsformen“ können ein Grund für Retaxationen in der Apotheke sein. Daher lohnt häufig ein zweiter Blick, um sich vor finanziellem Schaden zu schützen. Dienovel ® enthält als Wirkstoffe Dienogest 2 mg und Ethinylestradiol 0,03 mg. In dieser Wirkstoffkombination und -stärke gibt es auf dem Markt sowohl Präparate in der Darreichungsform Filmtablette (FTA) als auch in den Darreichungsformen überzogene Tablette (UTA) oder Tablette (TAB). Die Apotheke erhält folgendes Rezept: Auswahlbereich nur unter Filmtabletten Der Apotheke wurden am Rezeptausstellungsdatum als Auswahlbereich nur diejenigen Präparate angezeigt, die in der Darreichungsform Filmtablette (FTA) zur Verfügung stehen. Andere wirkstoff- und indikationsgleiche Pillen in den Darreichungsformen überzogene Tablette (UTA) oder Tablette (TAB) wurden nicht angezeigt. Mit Änderung und Erweiterung der Anlage VII der AM-RL (Beschluss des G-BA vom 20.03.14) veränderte sich die Situation für diese Wirkstoffkombination. Der Apotheke steht damit bei Inkraft treten ein größerer Auswahlbereich bei den Dar reichungsformen zur Verfügung: Präparate, die als UTA gemeldet sind und den Kriterien nach § 4 (1) des Rahmenvertrags entsprechen, müssen dann gegen rabattierte Präparate (z. B. Dienovel®) ausgetauscht werden. Beispiel zu Cyproderm® Ähnlich ist der Austausch bei Cyproderm® zu bewerten. Der Hersteller hat die vormals überzogenen Tabletten zum 29.07.13 auf Filmtabletten umgestellt. Die überzogenen Tabletten (UTA) bleiben weiterhin verkehrs- und abgabefähig. Sie sind zu den Filmtabletten indikationsgleich und bioäquivalent. Bisher gilt: UTA sind nur gegen UTA austauschbar und FTA nur gegen FTA. Die Veröffentlichung der Erweiterung der Anlage VII betrifft auch diese Wirkstoffkombination: Wirkstoffkombination Austauschbare Darreichungsformen Beispiel Cyproteronacetat + Etinylestradiol Filmtabletten Cyproderm® Überzogene Tabletten Insbesondere bei der Suche nach Rabattpartnern muss die Apotheke die neue Austauschbarkeit zwecks Retaxvermeidung beachten. Cyproderm® ist Rabattpartner vieler Krankenkassen (z. B. AOK Hessen, BKK 24) und muss bei Inkrafttreten auch bei verordneten Präparaten mit der Darreichungsform UTA unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen als Rabattpartner bevorzugt abgegeben werden. Kenntnis der Anlage VII unverzichtbar Die Apotheke muss die Anlage VII der AM-RL immer im Blick haben, um Retaxationen zu vermeiden. Wirkstoffkombination Austauschbare Darreichungsformen Beispiel Dienogest + Ethinylestradiol Filmtabletten Dienovel® Tabletten Überzogene Tabletten www.DeutschesApothekenPortal.de 27 AKTUELLES Austauschbarkeit verschiedener Darreichungsformen – ein fortwährendes Problem D ie Austauschbarkeit verschiedener Darreichungsformen wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der Anlage VII der Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) veröffentlicht. Diese Auflistung ist abschließend und wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet. Auch im Juni 2014 erfolgten einige Änderungen, u. a. bei Paracetamol, Tramadol und Loperamid. Bereits bestehende Gruppen austauschbarer Darreichungsformen zu folgenden Wirkstoffen wurden aktualisiert: Nach den gesetzlichen Regelungen in § 129 (1) SBG V sind Arzneimittel austauschbar, wenn sie neben anderen Kriterien, wie identischer Wirkstärke und Packungsgröße, die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform aufweisen. Auch im Rahmenvertrag unter § 4 (1 d) ist dies verankert: Der Hinweis zu Doxazosin wurde gestrichen. Nicht retardierte und retardierte Darreichungsformen mit dem Wirkstoff Doxazosin sind somit nicht mehr gegeneinander austauschbar, da laut G-BA bei diesen Arzneiformen deutliche Unterschiede in den pharmakokinetischen Eigenschaften bestehen. d) gleiche oder austauschbare Darreichungsform, dabei sind - die Darreichungsformen mit identischer Bezeichnung in der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (Lauer-Taxe) gleich, - Darreichungsformen nach den Hinweisen des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 129 Absatz 1a SGB V austauschbar, Der Unterausschuss Arzneimittel des G-BA publiziert in der Anlage VII der AM-RL Wirkstoffe und dazugehörige austauschbare Darreichungsformen. Änderung der Anlage VII Am 12. Juni wurde die Anlage VII um 15 Wirkstoffe erweitert, 12 Wirkstoffe bereits bestehender Gruppen wurden neu angepasst und ein Wirkstoff wurde komplett gestrichen. Gemäß dem Beschluss vom 20.03.14 wurden folgende Wirkstoffe neu aufgenommen und deren austauschbare Darreichungsformen definiert: 28 Wirkstoff Wirkstoff Amoxicillin + Clavulansäure Cetirizin Cyproteronacetat + Ethinylestradiol Dienogest + Ethinylestradiol Fluconazol Fluvastatin Itraconazol Levetiracetam Loperamid Melperon Memantin Methyldopa Montelukast Risperidon Rivastigmin 28 Wirkstoff Wirkstoff Acemetacin Cefaclor Clindamycin Fluoxetin Haloperidol Ketotifen Loperamid Metoclopramid Nifedipin Paracetamol Piroxicam Tramadol Was bedeuten die Änderungen für die Apotheke? Die genannten Änderungen wurden bereits im März dieses Jahres beschlossen. Gesetzlich verpflichtend ist dieser Beschluss jedoch erst seit dem 12.06.14. Die Austauschoptionen werden nach Aktualisierung in den Apothekensoftwaresystemen angezeigt. Pharmazeutische Sachkenntnis gefragt In der Praxis ist jedoch die pharmazeutische Sachkenntnis des Apothekenpersonals gefragt, damit es bei einem Austausch verschiedener Darreichungsformen z. B. aufgrund der unterschiedlichen Pharmakokinetik nicht zu Therapieproblemen kommt. Ggf. kann ein Austausch durch Pharmazeutische Bedenken verhindert werden. FAZIT Die Austauschbarkeit verschiedener Darreichungsformen sorgt immer wieder für Probleme und betrifft nun noch weitere Wirkstoffe. Die pharmazeutische Sachkenntnis der Apotheker ist bei der Vermeidung von Therapieproblemen deshalb noch bedeutsamer. www.DeutschesApothekenPortal.de Im OTC Dialog werden unter anderem Abgabeprobleme bei erstattungs fähigen OTC-Arzneimitteln und Medizinprodukten aufgegriffen g o l a i D OTC im DAP ik r b u -R C T O Die Dialog Verordnungsfähigkeit und Erstattungs fähigkeit – Was ist für die Apotheke wichtig? Beispiel: Perenterol-Verordnung für ein Kind I n der Apotheke kommen häufig Fragen zur Erstattungs- und Verordnungsfähigkeit auf. Doch was ist wirklich relevant für die Apotheke? Am folgenden Beispiel wird gezeigt, wo Angaben zur Verordnungsfähigkeit bzw. zur Erstattungsfähigkeit zu finden sind und was für die Abgabe von Bedeutung ist. Die Apotheke erhält folgendes Rezept: Perenterol Junior 250 mg PUL N3 100 St. Alter des Patienten: 5 Jahre Verordnungsdatum: Juni 2014 Krankenkasse: DAK Arzt: Prüfung auf Verordnungs fähigkeit Einige EDV-Systeme geben einen Hinweis auf eine möglicherweise begrenzte Verordnungsfähigkeit und verweisen auf Anlage III der AM-RL des G-BA. Ein Blick in die Anlage III der AM-RL zeigt Folgendes: Roter Rahmen: Eine Verordnung über Antidiarrhoika gilt als unwirtschaftlich. Das zeigt, dass nicht verschreibungspflichtige Antidiarrhoika auch für Kinder und Jugendliche im Grundsatz von der Verordnung ausgeschlossen sind. www.DeutschesApothekenPortal.de Grüner Rahmen: Dennoch findet sich unter den Ausnahmen gemäß Nr. 12 Punkt c), dass die Verordnung von Saccharomyces boulardii-Präparaten wie Perenterol bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (!) möglich ist, wenn diese „zusätzlich zu Rehydrata tionsmaßnahmen“ erfolgt. 29 R E TA X- S E RV IC E Wichtig: Die Regelungen der Anlage III gelten nur für den Arzt! Eine Kontrolle der Anlage III und damit die Feststellung, ob eine Verordnungsfähigkeit vorliegt, obliegt nicht dem Apotheker. Dazu ein Auszug aus dem vdek-Vertrag § 4 (5): Dennoch empfiehlt sich im Sinne einer guten Zusammenarbeit, den Arzt bei einer Einschränkung oder einem Verordnungsverbot über den Sachverhalt zu informieren. Apotheke: Prüfung auf Erstattungsfähigkeit Die Apotheke hat hingegen eigene Vorschriften bezüglich der „Erstattungsfähigkeit“ zu beachten, um die Verordnung nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen: Unabhängig von dem konkreten Beispiel hat die Apotheke grundsätzlich eine Prüfpflicht der Anlage I (OTC-Übersicht) und Anlage V (Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte). Auch das Prüfen auf Erstattungsfähigkeit von Packungen ohne Normgröße gehört zu den Aufgaben des Apothekers. Die verordnete 100 St. Packung mit der ehemaligen „N3“-Bezeichnung ist nicht mehr im Handel (Kennzeichen „AV“): Zudem handelt es sich bei der Packungsgröße um eine Jumbopackung. Das Normkennzeichen ging bereits im November 2012 verloren: Bei der Verordnung handelt es sich zudem um eine „Mischverordnung“ (mit N-Bezeichnung und Stückzahl). Diese ist nach den Vorgaben des Rahmenvertrages als Stückzahl-Verordnung zu behandeln. 30 Rahmenvertrag § 4 (1) c): § 4 (1) c) identische Packungsgröße … werden Arzneimittel unter Angabe einer N-Bezeichnung und der Menge, z. B. der Stückzahl, verordnet, und ist diese Menge nicht der angegebenen N-Bezeichnung zuzuordnen, ist die verordnete Menge für die Auswahl maßgeblich. à Auszugehen ist von einer Verordnung über 100 Stück. Stückelung Eine Packung mit 100 Stück ist nicht im Handel. Die größte im Handel befindliche Packung ist die 50erPackung. Somit stellt sich die Frage nach einer möglichen Stückelung: Dürfen 2 x 50 Stück Perenterol junior N3 abgegeben werden? Der Rahmenvertrag bestimmt in § 6 (2), dass bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die der verordneten Menge nächstliegende Packungsgröße (hier 50 St.) abgegeben werden darf, wenn die nach Stückzahl verordnete Menge keiner im Handel befindlichen Packungsgröße entspricht. Rahmenvertrag § 6 (2): „Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist die der verordneten Menge nächstliegende Packungsgröße abzugeben.“ Eine mehrfache Abgabe der 50er-Packung, um auf die verordnete Menge von 100 Stück zu kommen, ist hingegen nicht möglich, da der nach Rahmenvertrag geforderte „besondere Vermerk“ fehlt. FAZIT Ohne entsprechende Rezeptänderung wäre also bei der vorliegenden Verordnung von „Perenterol Junior 250 mg PUL N3 100 St.“ aktuell nur noch die Abgabe EINER Packung mit 50 St. N3 erlaubt! www.DeutschesApothekenPortal.de AUS DE R I N DUS T R I E Von Glaubersalz bis PEG: Fundierte Beratung zur Darmentleerung armreinigungen werden nicht nur vor der Darmspiegelung durchgeführt. Bei der Auswahl der passenden Präparate ist eine fachkundige Beratung immer gefragt. Der Begriff Darmreinigung umfasst sowohl das Entleeren des Darms mit abführenden Substanzen als auch die rektal eingeleitete Spülung des Darms (Einläufe). Eine vollständige Darmentleerung ist u. a. in Vorbereitung auf diagnostische Maßnahmen wie z. B. einer Darmspiegelung notwendig. Bei Darmreinigungen, die z. B. im Rahmen von Fastenkuren durchgeführt werden, sollten die gleichen Ansprüche an Effizienz, Sicherheit und Compliance gestellt werden. Auswahl passender Präparate Ein geeignetes Mittel zur Darmentleerung sollte einfach anzuwenden sein und über ein angenehmes Aroma verfügen. Denn die einzunehmende Trinkmenge und der Geschmack der Trinklösungen stellen oftmals eine Herausforderung dar. Im medizinischen Bereich werden vor allem Polyethylenglykol (PEG) und Natriumpicosulfat eingesetzt. Bei Fastenkuren wird hingegen häufig das sogenannte Glaubersalz verwendet. Polyethylenglykol (PEG) PEG-Lösungen (Macrogole) führen über einen physikalischen Mechanismus zur Darmentleerung: • Die Einnahme von 2–4 l PEG-Lösung bewirkt einen Spüleffekt. • Durch die Bindung von Wasser bleibt der Stuhl flüssiger. • Das höhere Stuhlvolumen sorgt für eine stärkere Darmbewegung. Zu den möglichen Nebenwirkungen gehören u. a. Blähungen, Völlegefühl oder Bauchschmerzen, in der Regel wird PEG aber sehr gut vertragen. Aufgrund der rein physikalischen Wirkung wird der Elektrolythaushalt kaum beeinträchtigt. www.DeutschesApothekenPortal.de Geringeres Trinkvolumen dank Ascorbinsäure/ Natriumascorbat Die Standard-Trinkmenge für PEG-Lösungen beträgt vier Liter – für viele Patienten nur schwer zu bewältigen. Aus diesem Grund enthält MOVIPREP® einen Zusatz an Vitamin C. Dieses wirkt zusätzlich abführend, wodurch sich die erforderliche Trinkmenge auf zwei Liter reduziert. Natriumpicosulfat Natriumpicosulfat hemmt die Wasserresorption und steigert die Sekretion von Wasser und Elektrolyten. Durch diese aktive Ausscheidung kommt es zu einer Verschiebung im Wasser- und Elektrolythaushalt, die durch Flüssigkeitsaufnahme ausge glichen werden muss. Glaubersalz (Natriumsulfat) Bei Fastenkuren wird häufig das als „natürlich“ geltende Glaubersalz verwendet. Das sehr unangenehm schmeckende Salz bewirkt eine osmotische Abgabe von Wasser in das Darminnere. Dass dies zu einer Verschiebung des Wasser-/Elektrolythaushalts führen kann, ist vielen Patienten nicht bewusst. FAZIT Unter den erhältlichen Präparaten zur Darmentleerung sind PEG-Lösungen wie MOVIPREP® aufgrund der sehr geringen Beeinflussung des Wasser- und Elektro lythaushalts sowie der sehr guten Reinigungsleistung und der generell guten Verträglichkeit besonders zu empfehlen. Beratungsinformation für die Apotheke Beratungsinformation zur Darmkrebsvorsorge Die Darmspiegelung ist die wichtigste Methode zur Darmkrebsvorsorge. Leider gibt es viele Vorurteile, auch in Bezug auf die vorbereitende Darmentleerung. Die Beratungsinformation hilft Ihnen, Vorurteile im Beratungsgespräch zu entkräften. Die Beratungsinformation finden Sie unter Sorgenfreieres Leben für Ihre Kunden – Darmkrebsvorsorge richtig beraten! Jährlich sterben in Deutschland circa 26.000 Menschen an Darmkrebs. Dabei ist die Erkrankung in etwa 90 % der Fälle heilbar, wenn sie rechtzeitig entdeckt wird. Darmkrebs verläuft oft über viele Jahre symptomlos und bleibt daher ohne Vorsorgeuntersuchung unbemerkt. Symptome wie Durchfall, Verstopfung und Blut im Stuhl treten häufig erst in einem späten Stadium auf. Wann wird die Vorsorge von der Krankenkasse übernommen? ➜ Ab einem Alter von 50 Jahren mithilfe eines Okkult-Bluttests ➜ Ab 55 wird die Darmspiegelung erstattet – dies ist die sicherste und effektivste Methode, Darmkrebs zu verhindern ➜ Bei familiärer Vorbelastung. Als Faustregel gilt: Der Patient sollte 10 Jahre vor dem Alter, in dem das verwandte Familienmitglied an Darmkrebs erkrankt ist, eine Darmspiegelung durchführen lassen.1 Dennoch nehmen jährlich nur etwa 3 % der Berechtigten an der Darmkrebsvorsorge teil.2 Häufig liegt das an Vorurteilen, die der Apotheker im Beratungsgespräch entkräften kann. Faktencheck: Vorurteil Fakt „Die Darmspiegelung ist schmerzhaft“ • Durch Sedierung schmerzfrei • Patienten beschreiben den Vorgang lediglich als unangenehm „Ich habe gehört, dass man viele Elektrolyte verliert, was im Alter gefährlich werden kann“ • Nicht für alle Produkte zutreffend • Präparate mit zugesetzten Elektrolyten erhältlich • z. B. Trinklösung zur Darmreinigung auf PEG-plus Elektrolyte-Basis verursachen praktisch keine Verschiebung im Elektrolyt- und Wasserhaushalt „Tagelang vor der Untersuchung darf man nichts essen, außerdem muss man Unmengen trinken – das schafft man ja gar nicht“ • Am Tag vor der Untersuchung kann in der Regel ballaststoffarm gegessen werden • Lösungen mit nur 2 Litern Volumen erhältlich (z. B. MOVIPREP®). 1 L kann am Vorabend (erst ab hier bleibt der Patient nüchtern) und 1 L am Morgen vor der Untersuchung eingenommen werden. Zusätzlich sollte der Patient je einen halben Liter klare Flüssigkeit frei wählen. „Die einzunehmenden Lösungen schmecken nicht und führen zu Übelkeit“ • Wohlschmeckende Trinklösungen mit Orangenoder Zitronenaroma erhältlich © DAP DeutschesApothekenPortal D 1 Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Kolorektales Karzinom, Kurzversion 1.0, AWMF Registrierungnummer: 021–007 OL, http://leitlinienprogramm-onkologie.de/Leitlinien.7.0 html 2 Brenner H. et al Eur J cancer. 2009;45:2027–33 www.OTCdialog.de/1151 31 S E RV IC E Die Reiseapotheke: So ist der Patient gut beraten G erade auf Reisen im Ausland, wo Sprachbarrieren den Besuch in der Apotheke erschweren können, ist eine Reiseapotheke unverzichtbar. Kein Wunder also, dass die entsprechende Ausstattung nun zur Urlaubszeit in der Apotheke verstärkt nachgefragt wird. Wir verraten, was es bei der Beratung zu beachten gilt. Die Hauptreisezeit im Sommer, also die Monate Juni, Juli und August, macht sich auch in der Apotheke bemerkbar, und zwar in Form deutlicher Umsatzsteigerungen bei bestimmten Produkten – die Reiseapotheke ist also auch wirtschaftlich betrachtet durchaus relevant. Reiseapotheke ist aber nicht gleich Reiseapotheke, denn es gibt verschiedene Faktoren, die beeinflussen, was im Notfallkoffer für den Urlaub wirklich Sinn macht. Zuallererst hängt der Inhalt der Reiseapotheke nämlich vom Reisenden ab: Hat der Kunde chronische Krank heiten oder Allergien? Ist er besonders anfällig für bestimmte Erkrankungen? Was ist bei der Reise geplant? Und vor allem: Wohin geht es eigentlich? Reiseapotheke: Die Basics Nichtsdestotrotz gibt es natürlich eine Grundausstattung, die in keiner Reiseapotheke fehlen sollte. Dazu gehören: • Regelmäßig einzunehmende Medikamente, falls benötigt • Individuell gut verträgliche Schmerzmittel • Bewährte Mittel gegen Magenverstimmung, Durchfall, Verstopfung, Blähungen und Reiseübelkeit • Wundschnellverband, Mullbinde •Wund-Desinfektionsspray • Schere, Pinzette •Fieberthermometer • Sonnenschutz, Mittel zur Behandlung von Sonnenbrand • Abwehrmittel gegen Mücken und Zecken, Mittel zur Behandlung von Stichen und Bissen • Halsschmerztabletten, Nasenspray, Augentropfen Bei manchen Artikeln, wie etwa Sonnenschutz oder Insektenschutzmittel, steigert sich der Umsatz in den Apotheken während der Ferienzeit um ein Viel- 32 faches. Eine kompetente Beratung und fundierte Produktempfehlungen sind deshalb von großer Bedeutung – dabei ist sowohl unsere Checkliste für die Reiseapotheke (S. 36), die Sie dem Kunden direkt an die Hand geben können, hilfreich, als auch die Arbeitshilfe zum Thema Reiseapotheke (S. 34–35), die Sie über geeignete Produktempfehlungen informiert. Für alle Medikamente, die Teil der Reiseapotheke sein sollen, gilt, dass sie sich bereits beim Patienten bewährt haben sollten – ein Urlaub ist nicht die beste Gelegenheit, um herauszufinden, wie gut man ein Arzneimittel verträgt. Was sonst noch in die Reiseapotheke gehört, hängt vom Einzelfall ab: Neigt der Patient etwa zu Allergien oder bestimmten Erkrankungen, sollte er entsprechend Vorsorge treffen und wer zum Wandern in die Alpen fährt, wird eher Blasenpflaster benötigen oder einen umgeknickten Fuß versorgen müssen als jemand, der zwei Wochen auf einer Kreuzfahrt verbringt. Natürlich spielt auch das Reiseziel eine Rolle: Malariatabletten sind etwa in Afrika und Südostasien sinnvoll, je nach Entwicklungsstandard des bereisten Landes haben auch sterile Kanülen und Infusionsbesteck eine Daseinsberechtigung in der Reiseapotheke. Wer lange fliegt, tut außerdem gut daran, in ein Paar Reisestrümpfe zu investieren. Die Reiseapotheke richtig packen Vor allem, wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte unbedingt darauf achten, diese in ausreichender Menge dabei zu haben. Erfolgt die Anreise zum Urlaubsort mit dem Flugzeug, ist die Handgepäckregelung zu beachten, die untersagt, gefährliche Gegenstände oder Flüssigkeiten in größeren Mengen mit an Bord zu nehmen – letztere werden am besten in entsprechend kleine Größen (unter 100 ml Volumen) abgefüllt und in einem vorschriftsgemäßen Plastikbeutel (maximales Volumen: 1 l) verstaut. Vor allem bei starken Schmerzmitteln oder Psychopharmaka kann es dennoch zu Schwierigkeiten bei der Mitnahme kommen. Nichtsdestotrotz gilt: Wichtige Medikamente gehören ins Handgepäck! Bei potenziell problematischen Arzneimitteln empfiehlt es sich, ein Attest vom Arzt oder eine beglaubigte Rezeptkopie, am besten auch auf Englisch, mitzunehmen. Im Zwei- www.DeutschesApothekenPortal.de S E RV IC E felsfall sollte im Vorfeld mit der entsprechenden Botschaft geklärt werden, welche Dokumente benötigt werden. Hilfreiche Informationen hierzu liefert das BfArM online auf www.bfarm.de/reisen. Medikamente auf Reisen richtig lagern Medikamente sollten immer richtig gelagert werden: Den meisten Produkten schaden zu hohe Temperaturen wie auch Temperaturschwankungen. Dosieraerosole beispielsweise dürfen keinesfalls über 50° C gelagert werden. Bei einer Urlaubsreise im Auto empfiehlt sich daher eine Lagerung unter dem Vordersitz, im Kofferraum oder am besten in einer Kühltasche, auf Flugreisen sollten kühlpflichtige Medikamente entsprechend präpariert im Handgepäck mitgenommen werden. Auch Licht schadet manchen Wirkstoffen, etwa L-Thyroxin. Brausetabletten, Teststreifen und Instant-Tees hin- gegen vertragen keine Feuchtigkeit. Hier empfehlen sich kleine Packungsgrößen, am besten eingeschweißt oder verblistert. Gesund bleiben auf Reisen Wichtig ist, dass der Patient möglichst gut über seine Medikamente und besonders die benötigten Wirkstoffe und Dosierungen Bescheid weiß: Im Ausland gibt es das Arzneimittel im Notfall möglicherweise nicht unter derselben Bezeichnung, dann kann dieses Wissen entscheidend sein. Auch über Besonderheiten des Reiseziels sollte sich der Kunde informieren: Wird vor bestimmten Krankheiten gewarnt? Wie sind die hygienischen Bedingungen vor Ort? Gibt es Impfempfehlungen? Sind diese Fragen geklärt und ist die Reiseapotheke bedürfnisorientiert ausgestattet, steht einem erholsamen und gesunden Urlaub nichts mehr im Wege. hysan® Hyaluronspray die einzigartige Nasenbefeuchtung Besser für Ihre Nase Die tägliche, effektive Nasenbefeuchtung bei trockener Nase mit hochwertiger Hyaluronsäure, von hysan®, dem Nasenspezialisten. hervorragend verträglich ohne Konservierungsmittel 6 Monate nach Anbruch verwendbar NEU www.hysan.de URSAPHARM Arzneimittel GmbH, Industriestraße 35, 66129 Saarbrücken, www.ursapharm.de g o l a i D OTC ILFE H S T I E B AR Wichtige Empfehlungen für R eiseübelkeit bei einer langen Autofahrt, Magenbeschwerden, weil man die ungewohnte Küche im Ausland nicht verträgt oder einfach ein schwerer Sonnenbrand – es gibt viele Unannehmlichkeiten, die einen eigentlich gelungenen Urlaub schnell verderben können. Vor allem während der Hauptreisezeit gibt es deshalb in Sachen Reiseapotheke einen gesteigerten Beratungsbedarf. Wie genau eine Reiseapotheke zusammengestellt sein sollte, unterscheidet sich von Fall zu Fall: Dabei müssen einerseits persönliche Standardmedikamente berücksichtigt werden, aber auch das Reiseziel und die individuelle Urlaubsgestaltung spielen eine Rolle. Einige Dinge sollten aber in keiner Reiseapotheke fehlen. Dazu gehört etwa ein Mittel gegen Durchfall, ebenso wie ein Präparat gegen Reiseübelkeit. Auch ein Insektenschutzmittel ist für die allermeisten Reiseziele Pflicht. Für einen guten Überblick über die sinnvollen Bestandteile einer gut sortierten Reiseapotheke sind die meisten Kunden dankbar – mit unserer Checkliste (s. S. 36) können Sie eine ganz konkrete Hilfe mitgeben. Packungsgrößen Preis1 Rohertrag2 mosquito® MückenschutzSpray 110 ml 8,75 € 0,90 € Normison® Ohrenspray 10 ml 9,97 € 3,04 € Tasectan® Kapseln/Pulver 20 St. Plv. 15 St. Kps. 10,98 € 10,98 € 3,35 € 3,35 € Angocin® 50 St. N1 100 St. N2 200 St. N3 9,25 € 16,26 € 29,52 € 2,82 € 4,43 € 7,46 € Superpep® 10 St. 20 St. N1 9,79 € 16,85 € 2,99 € 4,59 € Empf. VK 7,95 € 1,40 € 13,25 € 3,55 € Bewährte Empfehlungen Wichtig ist bei allen Medikamenten in der Reiseapotheke, dass sie gut verträglich sind. Tasectan® beispielsweise hilft gegen Durchfall unterschiedlichster Ursachen und sogar Kinder können das Präparat schon einnehmen. Bei Reiseübelkeit hingegen schafft Superpep® Abhilfe, das sich sowohl zur Prophylaxe als auch zur symptomatischen Therapie bewährt hat. Als Insektenabwehr hat sich das mosquito® Mückenschutz-Spray im Dermatest hervorragend geschlagen und wurde dort mit der Note „sehr gut“ bewertet. Kleinere Verletzungen lassen sich bestens mit Param Wundschnellverbänden versorgen – und mit Soventol® setzen sich Ihre Kunden sowohl gegen große Sonnenbrände als auch gegen Insektenbisse und -stiche erfolgreich zur Wehr. Gut beraten und ausgestattet sollte also nicht mehr viel schief gehen. 1 St. Param Verbandtasche für Fahrrad/Wandern/Sport/Urlaub Die Tabelle zum Download und Ausdrucken unter: www.OTCdialog.de/1152 20 St. N1 1 Preisstand 12.06.14 bezogen auf die beispielhafte Packungsgröße 34 www.DeutschesApothekenPortal.de S E RV IC E die Reiseapotheke Anwendungsgebiet3 Zusammensetzung3 Dosierung3 Sollte nicht fehlen, weil … Besonderheit Schutz vor Stechmücken und Bremsen 200 g/l p-Menthan3,8-diol Vorbeugend an ungeschützten Stellen oder am ganzen Körper anwenden. Bei schweißtreibenden Aktivitäten, z. B. Sport, sollte das Spray nach 3–4 Stunden erneut angewendet werden. … Mückenstiche lästig und gefährlich sein können. So kann man z. B. durch einen kleinen Mückenstich mit einer Tropenkrankheit infiziert werden (ersetzt keine Malariaprophylaxe). 360° Sprühsystem Dermatest „sehr gut“ Schützt bis zu 6 Stunden Zur Vorbeugung von Entzündungen des äußeren Gehörgangs nach Wasserkontakt, unterstützende Therapie von Gehörgangs entzündungen Isopropanol, Essigsäure, Dexpanthenol Nach dem Aufenthalt im Wasser 2-3 Sprühstöße (Kinder ab 3 Jahren 1-2 Sprühstöße) in den Gehörgang sprühen. … Normison® nach Schwimmen und Tauchen das Säuregleichgewicht im Ohr wieder herstellt, die Restfeuchtigkeit im Ohr trocknet, die sensible Ohrhaut pflegt und auf diese Weise Entzündungen vorbeugt. Normison® entspricht den „Tauchertropfen“ in einer anwenderfreundlichen Sprayform. Auch für Kinder mit häufigen Gehörgangsentzündungen durch Wasserkontakt im Sommer. Durchfall unterschiedlicher Ursachen Pulver: 250 mg Gelatine tannat Kapsel: 500 mg Gelatine tannat Erwachsene: alle 4–6 Std. 1–2 Kapseln mit reichlich Wasser. Kinder von 3–14 Jahren: alle 6 Std. 1 oder 2 Beutel in Wasser/Joghurt aufgelöst, Kinder unter 3 Jahren: alle 6 Std. 1 Beutel. … es dreifach gegen Durchfall wirkt, gut verträglich ist, auch von den Kindern eingenommen werden kann und zuverlässig und schnell hilft. Tasectan® kann über einen längeren Zeitraum und ab dem Säuglingsalter eingenommen werden. Zur Besserung der Beschwerden bei akuten entzündlichen Erkrankungen der Bronchien, Nebenhöhlen und ableitenden Harnwege Kapuzinerkressenkraut 200 mg, Meerrettichwurzel 80 mg Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren: 3-mal täglich 4 Tabletten. Kinder von 6–12 Jahren: 3-mal täglich 3 Tabletten. … es antibakteriell, antiviral und entzündungshemmend wirkt. … aktuelle Studien zeigen, dass es bei Atemwegs- und rezidivierenden Harnwegsinfekten sogar vorbeugend wirkt. Angocin® ist bereits für Kinder ab 6 Jahren zuge lassen. Einnahme der Tabletten zu den Mahlzeiten. Ein Arzneimittel – viele Anwendungsgebiete Zur Prophylaxe und symptomatischen Therapie von Übelkeit und Erbrechen bei leichteren Fällen der Reisekrankheit Dimenhydrinat 20 mg Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren: 3-mal 1 Kau dragee im Abstand von jeweils 1/2 Std., max. 7/Tag. Kinder ab 6 Jahren: 2-mal je 1 Kaudragee im Abstand von jeweils 1/2 Std., max. 4/Tag. … Übelkeit auf Auto-, Flug- , Zug- oder Schiffsfahrten die Freude und Erholung des Urlaubs nicht schmälern sollte. Vorsorglich oder direkt im Bedarfsfall. Macht nicht so müde. Praktisch für unterwegs. Schon für Kinder ab 6 Jahren, die sicher mit Kaugummis umgehen können. … man kleine Verletzungen unterwegs, beim Sport und im Urlaub schnell und gut versorgen kann. … die Tasche so handlich ist. Maße: ca. 17 x 11 cm, 2 cm dick. Klein und handlich mit optimaler Sortierung. Platz für weitere eigene Utensilien wie Schere und Wundspray· Klettverschlüsse auf der Rückseite zum Befestigen an Rucksack oder Sattel tasche. s auf Mehr Info r e d beiliegen rte ka s Beratung Erste Hilfe bei kleinen Blessuren 1 Sortiment Wundpflaster mit Abschnitten, Strips, Fingerkuppen- und Fingerverbäni e mit b ie S n den, 1 Schnellverband, e h c Ma issensquiz 1 Fixierbinde, 1 Paar VinylW m re e s un handschuhe, 1 Rettungsdecke 7 und auf S eite 4 ie eine von PZN 03071845 S n inne g ew ndt aschen 222 Verba Hyaluronsäure, Nein VK –,19 2 Rohertrag =VK/ -EK (individueller Herstellerrabatt nicht berücksichtigt) 1,19 Natriumsalz, 5 2,4 mg 5 www.DeutschesApothekenPortal.de 3 Angaben laut Lauer-Taxe 12 Wochen6 alle Daten ohne Gewähr Die Pflichttexte entnehmen Sie bitte den jeweiligen Herstellerseiten 35 ✁ CHECKLISTE: Ist Ihre Reiseapotheke komplett? Um im Urlaub gegen Krankheiten gewappnet zu sein, sollten Sie unbedingt eine Reiseapotheke mit sich führen. Überprüfen Sie Ihren Bestand und ergänzen Sie fehlende Produkte. Gute Reise wünscht Ihr Apothekenteam. URLAUBSAUSSTATTUNG ® ® Individuelle Medikation ® Erkältung mHalsschmerzmittel mHustenmittel mabschwellendes Nasenspray mpflanzliche Schleimlöser, z. B. für Nasennebenhöhlen und Bronchien q Magen-Darm-Probleme mPräparate gegen Durchfall, z. B. Tasectan , besonders gut verträglich, auch für Kleinkinder geeignet mAbführmittel mMedikamente gegen Magenverstimmung/ Sodbrennen mMedikamente gegen (Reise-)Übelkeit, z. B. Superpep , als praktisches Kau- gummi-Dragee, für Kinder ab 6 Jahre Hautschutz mSonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (wasserabweisend) mCreme gegen Sonnenbrand/Brandsalbe minsektenabweisende Mittel, z. B. mosquito Mückenschutz-Spray mMittel gegen Insektenstiche KO P I ERVO RL AGE Schmerzen/Fieber mSchmerztabletten/Fiebersenker mFieberthermometer (elektronisch) Trockene Augen mAugenbefeuchtungsmittel, bei trockener Raumluft, Klimaanlagen und Zugluft, z. B. bei Flügen q Wundversorgung/-behandlung mHeftpflaster/Blasenpflaster mMullbinden und Kompressen/ Verbandszeug mPinzette mMittel zur Wundbehandlung/Desinfektion mWund-/Heilsalbe Verstauchungen/Zerrungen/Prellungen mSportsalbe Die Fachinformationen/Beipackzettel können Sie in Ihrer Apotheke einsehen. UNSER TIPP! ch Denken Sie au an eventuell fungen! p notwendige Im Mit Medikamenten auf Reisen Ein Attest verhindert Ärger mit dem Zoll, z. B. bei Spritzen. In einigen Ländern gelten strenge Regeln für Schmerz- und Beruhigungsmittel (Infos: Auswärtiges Amt) TIPP: Medikamente werden im Ausland oft unter anderem Namen verkauft. Notieren Sie sich den Wirkstoff! © DAP • • Ihre Apotheke AKTUELLES Allergiemittel – Top-Seller in der Apotheke W ährend die einen die Natur genießen, leiden andere unter Allergien, die die Freude an schönem Wetter verderben können. Abhilfe schaffen häufig Allergiemittel aus der Apotheke – im Frühjahr und im Sommer zählen sie zu den absatzstärksten Produkten. Viele Menschen sind gegen Pollen oder auch Insektenstiche allergisch. Der Grund dafür ist eine Fehlreaktion des Immunsystems. Dabei wird u. a. Histamin freigesetzt, das die typischen Symptome wie Schwellungen oder Jucken bewirkt. Jetzt im Sommer ist das Schlimmste für viele vorbei, denn der Pollenflug von Hasel, Erle, Pappel und Birke ist vorüber. Gräser blühen hingegen auch noch im Juli, andere Pflanzen wie Beifuß sogar erst im August. Insekten begegnet man bis spät in den Herbst. Das Problem ist, dass man weder Pollen noch Insekten vollständig ausweichen kann. Hilfe bieten Allergiemittel aus der Apotheke. Die meistverkauften Allergiemittel Die folgende Tabelle zeigt die meistverkauften OTCProdukte gegen Allergien in der Apotheke: FENISTIL GEL 1 MG /G 1 20 G FENISTIL HYDROCOR. CR.HAUTENTZ. .5 % 1 15 G CETIRIZIN ADGC FILMTABL 10 MG 20 CETIRIZIN-RATIOPH. FILMTABL 10 MG 20 CETIRIZIN HEXAL FILMTABL 10 MG 20 SOVENTOL HC (AV1) CREME HYDROC .5 % 1 15 G LORANO TABL AKUT 10 MG 20 CETIRIZIN ADGC FILMTABL 10 MG 50 REACTINE DUO TABL RETARD 6 VIVIDRIN AKUT NASENSPR.HEU 1 MG /ML 1 5 ML FENISTIL GEL 1 MG /G 1 50 G SOVENTOL (AV1) GEL 2 % 1 20 G CETIRIZIN ADGC FILMTABL 10 MG 100 FENISTIL TROPF 1 MG /ML 1 20 ML FENISTIL HYDROCOR. CREME 2.5 MG /G 1 20 G AZARON STICK 115 MG 1 5.75 G CETIRIZIN HEXAL FILMTABL 10 MG 7 CETIRIZIN-RATIOPH. FILMTABL 10 MG 50 CETIRIZIN HEXAL FILMTABL 10 MG 50 SOVENTOL HC (AV1) CREME HYDROC .25 % 1 20 G LIVOCAB DIREKT NASENSPR.50H .5 MG /ML 1 5 ML LORANO TABL AKUT 10 MG 7 LORA-ADGC TABL 10 MG 20 CETIRIZIN-RATIOPH. FILMTABL 10 MG 7 VIVIDRIN AKUT HEUSCHNU.KPG 1 EBENOL CREME .5 % 1 15 G LORANO TABL AKUT 10 MG 50 FENISTIL HYDROCOR. CR.HAUTENTZ. .5 % 1 30 G SOVENTOL HC (AV1) CREME HYDROC .5 % 1 30 G LORA-ADGC TABL 10 MG 50 Herst. Absatz (000) NV2.791,4 NV1.370,1 KS/ 1.175,7 RAT 1.083,8 HEX 1.080,0 MDE 890,6 HEX 831,2 KS/ 733,5 JJO 529,9 MAN 522,2 NV491,9 MDE 471,2 KS/ 430,1 NV424,3 NV410,7 CHE 399,7 HEX 369,5 RAT 363,5 HEX 360,2 MDE 357,4 JJO 327,4 HEX 317,3 KS/ 309,3 RAT 300,2 MAN 299,1 SA/ 259,2 HEX 247,8 NV241,5 MDE 231,5 KS/ 228,5 Quelle: IMS OTC® Report www.DeutschesApothekenPortal.de Rohertrag absatzstarker Allergiemittel Aber nicht allein der Absatz, sondern auch der Rohertrag der einzelnen Produkte ist für die Apotheke von Bedeutung. Folgender Tabelle ist der Rohertrag absatzstarker OTC-Allergiemittel zu entnehmen: PZN EK* realer Ertrag*** Produkt AVP** Antiallergika und Mittel gegen Juckreiz 3099625 3,88 € 6,90 € 1,92 € AZARON STICK 115MG 5.75G 5103302 3,88 € 7,42 € 2,36 € EBENOL CREME .5% 15G 1669981 2,84 € 5,42 € 1,71 € FENISTIL GEL 1MG /G 20G 1669998 5,61 € 10,37 € 3,10 € FENISTIL GEL 1MG /G 50G 6458823 3,88 € 7,29 € 2,25 € FENISTIL HYDROCOR. CR.HAUTENTZ. .5% 15G 6458846 6,32 € 11,41 € 3,27 € FENISTIL HYDROCOR. CR.HAUTENTZ. .5% 30G 3695971 3,37 € 6,39 € 2,00 € FENISTIL HYDROCOR. CREME 2.5MG /G 20G 949632 2,55 € 4,77 € 1,46 € SOVENTOL (AV1) GEL 2% 20G 2068350 3,37 € 6,33 € 1,95 € SOVENTOL HC (AV1) CREME HYDROC .25% 20G 4465121 3,88 € 7,29 € 2,25 € SOVENTOL HC (AV1) CREME HYDROC .5% 15G Allgemeine Antiallergika und Mittel gegen Heuschnupfen 2663704 6,93 € 12,70 € 3,74 € CETIRIZIN ADGC FILMTABL 10MG 100 2662745 1,54 € 2,95 € 0,94 € CETIRIZIN ADGC FILMTABL 10MG 20 2662780 3,62 € 6,94 € 2,21 € CETIRIZIN ADGC FILMTABL 10MG 50 1830152 3,58 € 6,30 € 1,71 € CETIRIZIN HEXAL FILMTABL 10MG 20 1830169 9,03 € 14,09 € 2,81 € CETIRIZIN HEXAL FILMTABL 10MG 50 1830146 1,55 € 2,96 € 0,94 € CETIRIZIN HEXAL FILMTABL 10MG 7 2158142 3,58 € 6,22 € 1,65 € CETIRIZIN-RATIOPH. FILMTABL 10MG 20 2158159 9,03 € 14,08 € 2,80 € CETIRIZIN-RATIOPH. FILMTABL 10MG 50 2158136 1,55 € 2,94 € 0,92 € CETIRIZIN-RATIOPH. FILMTABL 10MG 7 1329096 3,43 € 6,58 € 2,10 € FENISTIL TROPF 1MG /ML 20ML 676789 9,94 € 16,86 € 4,23 € LIVOCAB DIREKT KPG 4AT+5NS .5MG /ML 202465 4,53 € 8,35 € 2,49 € LIVOCAB DIREKT NASENSPR.50H .5MG /ML 5ML 3897166 1,40 € 2,71 € 0,88 € LORA-ADGC TABL 10MG 20 3897172 2,90 € 5,55 € 1,76 € LORA-ADGC TABL 10MG 50 7222502 3,58 € 6,52 € 1,90 € LORANO TABL AKUT 10MG 20 7222904 9,03 € 14,51 € 3,16 € LORANO TABL AKUT 10MG 50 1797130 1,55 € 2,97 € 0,95 € LORANO TABL AKUT 10MG 7 7387580 3,09 € 5,78 € 1,77 € REACTINE DUO TABL RETARD 6 5010397 9,82 € 15,90 € 3,54 € VIVIDRIN AKUT HEUSCHNU.KPG 704095 3,25 € 8,05 € 3,51 € VIVIDRIN AKUT NASENSPR.HEU 1MG /ML 10ML Quelle: IMS Apothekenpanel, * Listenpreis Einkauf, ** durchschnittlicher Apothekenverkaufspreis ermittelt auf Basis des IMS Apothekenpanels inkl. Mehrwertsteuer, *** Mehrwertsteuer bereinigt, OTC = rezeptfreie Arzneimittel, Abgaben in der Offizin. FAZIT Eine breit gefächerte Auswahl an Allergiepräparaten hilft nicht nur dem Allergiker, auch der Apotheker profitiert von einem guten OTC-Sortiment gegen Allergien. OTC-Quartalsbericht Sind auch Sie an Absatz- und Rohertragsanalysen für eine bessere Platzierung Ihrer OTC-Produkte interessiert? Auf Seite 46 erfahren Sie, wie Sie den OTC-Quartalsbericht von IMS abonnieren können. 37 AUS DE R I N DUS T R I E Ginkgo-Extrakt auf GKV-Rezept – Was muss die Apotheke beachten? G inkgo-Extrakte können gemäß OTC-Ausnahmeliste zulasten der GKV verordnet werden. Da diese „OTX-Rezepte“ häufig Probleme bereiten, möchten wir anhand eines Beispiels erläutern, was bei der Rezeptbelieferung zu beachten ist. Gemäß OTC-Ausnahmeliste sind Ginkgo-Extrakte zur Behandlung der Demenz durch die GKV erstattungsfähig. In der Apotheke stellt sich aber häufig die Frage, ob die Erstattungsbedingungen überprüft werden müssen und ob das verordnete Produkt abgegeben werden kann. Beispielverordnung: Tebonin® intens 120 mg 30 St. N1 für einen Erwachsenen. Tebonin® intens 120 mg ist ein apothekenpflichtiges, nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das zulasten der GKV verordnet werden kann: Die Apotheke hat bezüglich einer Substitution jedoch Bedenken: 1.Demenzkranker Patient unter Polymedikation – erhält dieser nicht sein gewohntes Medikament, kann es zu Compliance-Problemen kommen. 2.Es handelt sich um ein pflanzliches Arzneimittel – Substitution generell nicht unproblematisch. Vorsicht bei Substitution Phytopharmaka enthalten komplexe Wirkstoffgemische, die sich je nach Herstellungsverfahren unterscheiden. Tebonin® enthält z. B. einen exklusiven, hochdosierten Ginkgo-Extrakt mit der Bezeichnung EGb 761®. Bei der EDV-gestützten Vergleichsrecherche werden Parameter wie Arzneidroge, Art und Konzentration des Extraktionsmittels sowie die Ausbeute herangezogen. Da der extraktspezifische Name wie z. B. EGb 761® nicht hinterlegt ist, kann sich das Herstellungsverfahren und damit die exakte Zusammensetzung der Arzneimittel jedoch unterscheiden. Aus diesem Grund ist ein Austausch auch nach Ansicht der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) als kritisch zu betrachten.* *DPhG-Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“ vom 24.02.2014 Abb.: Anzeige Lauer-Taxe, Stand 15.04.14 Muss die Indikation geprüft werden? Nur wenn auf dem Rezept eine Diagnose oder eine Dosierungsvorschrift vermerkt ist, muss die Apotheke abgleichen, ob diese mit der in der OTC-Ausnahmeliste genannten Indikation und Tagesdosierung übereinstimmt. Ist keine oder eine der OTCAusnahmeliste entsprechende Diagnose und Dosierung vermerkt, kann das Rezept beliefert werden, andernfalls sollte mit dem Verordner Rücksprache gehalten werden. Was kann abgegeben werden? Die Software zeigt an, dass es zu dem verordneten Präparat preisgünstigere Alternativen gibt. Lesen Sie mehr dazu im letzten DAP Dialog Nr. 20, S. 45: www.OTCdialog.de/1156 Aber muss die Apotheke eine Substitution überhaupt vornehmen? Die Antwort liefert § 4 (4) des Rahmenvertrags: „Kommt eine vorrangige Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel nach Absatz 2 nicht zustande, stehen unter den Voraussetzungen nach Absatz 1 die drei preisgünstigsten Arzneimittel und im Falle der aut idem – Ersetzung zusätzlich das namentlich verordnete Arzneimittel, soweit in den ergänzenden Verträgen nach § 129 Absatz 5 Satz 1 nichts anderes vereinbart ist, oder ein importiertes Arzneimittel nach Maßgabe des § 5 zur Auswahl.“ Da keines der angezeigten Produkte rabattiert ist, kann das namentlich verordnete Tebonin® intens 120 mg ohne Retaxgefahr abgegeben werden. FAZIT Die Verordnung über Tebonin ® intens muss und sollte nicht substituiert werden. Abb.: Anzeige Lauer-Taxe, Stand 15.04.14 38 www.DeutschesApothekenPortal.de S T I L BLÜ T E N Von Vaginaltoilette bis Al-Qaida-Terror Z um Glück geht es in der Apotheke nicht immer nur um Rabattverträge und sonstige Retax-Fallen. Auch in dieser Ausgabe möchten wir lustige Begebenheiten mit Ihnen teilen, die von Mitgliedern des DAP RetaxForums berichtet wurden. “ “ “ “ Neulich in der Apotheke: „Einmal Vaginaltoilette, bitte!“ Gemeint waren Vigantoletten. Heute 0.16 Uhr: 1 Ohrthermometer für ein 9 Monate altes Kind verkauft. Heute 10.44 Uhr: Rückgabe des gleichen Ohrthermometers. Reklamationsgrund: Das Thermometer piepst. Es wurde ausdrücklich ein Thermometer gewünscht, das nicht piepst! […] In solchen Fällen wünsche ich mir, dass die Notdienstgebühr auf 10,00 € angehoben wird. Dann hätte sich das Aufstehen wenigstens gelohnt! “ “ Vorhin: „Einmal die Indiskret-Windeln für meinen Mann, bitte.“ Heute angefragt: „Kindergarten-Salbe“ Kindergarten = Kindertagesstätte = KiTa = Kytta Salbe! Terror auf Privatrezept: „Al-Qaida 3x28“ ? Gemeint war natürlich QLAIRA, na dann! Gestern, Sonntagsnotdienst. Nachts um 2.50 Uhr klingelt es … An der „Klappe“ ein junger Mann. Der meint doch tatsächlich, er wolle ein Medikament vorbestellen (!), weil das meist nicht vorrätig sei und er hätte gesehen, dass wir Notdienst hätten. Rezept hatte er nicht (!), aber den Namen des Medikamentes hatte er sich gemerkt: Promethazin 100 ml. Der Herr mit der nächtlichen Vorbestellung kam direkt in meine persönliche „Die-krassesten-Notdiensterlebnisse-Top-Ten“-Liste. Unangefochtener und schwer zu schlagender Spitzenreiter ist dort allerdings seit Jahren der Mann, der mich mal auch so gegen 3 Uhr nachts rausgeklingelt hat, damit ich ihm Geld für den Zigarettenautomaten wechsle! Das war noch zu DM-Zeiten ... Haben Sie auch eine lustige Begebenheit aus dem Apothekenalltag? Hier gehts zum Forum: www.OTCdialog.de/1158 Die Haut und Schleimhaut mit Cannabinoiden schützen Vertrieb: Bendalis GmbH • Keltenring 17 • 82041 Oberhaching • www.bendalis.com Die AgainLife Produkte jetzt in neuer Rezeptur und exklusiv in Ihrer Apotheke! Die AgainLife Produkte dienen dem Erhalt der Haut- und SchleimhautFunktionalität während und nach der Chemo-, Hormon- und Strahlentherapie. Auch bei Wechseljahresbeschwerden, bei Entzündungsreaktionen der Haut und Polyneuropathien können die AgainLife Produkte Abhilfe schaffen. Der dreifache Effekt der AgainLife Produkte: • entzündungshemmend • schmerzlindernd • reizmildernd Anus Haut Mund Rachen Vagina Alle Produkte sind kortison- und hormonfrei und in Ihrer Apotheke erhältlich. Mehr Informationen unter www.againlife.de AUS DE R I N DUS T R I E Phosphat in Tränenersatzmitteln – bei Hornhautschäden ein Risiko Z ur Einstellung eines physiologischen pHWertes werden in ophthalmologischen Präparaten häufig Phosphatpuffer verwendet. Für Patienten mit vorgeschädigter Hornhaut stellen diese jedoch ein Risiko dar, denn durch eine Reaktion mit dem aus den verletzten Hornhautzellen freigesetzten Kalzium kann es zu einer Kalzifizierung der Hornhaut kommen. Die meisten Tränenersatzmittel enthalten zur Einstellung des pH-Wertes einen Phosphatpuffer. Bei Verwendung phosphathaltiger Präparate wurde in Einzelfällen jedoch eine Kalzifizierung der Hornhaut beobachtet.1 Dieses Risiko besteht immer dann, wenn zum Zeitpunkt der Anwendung eine Schädigung der Hornhaut vorliegt. In diesem Fall kann das im Tränenersatzmittel enthaltene Phosphat mit Kalzium aus den verletzten Hornhautzellen reagieren. Es bilden sich Kalziumphosphatkristalle, die als Ablagerungen in der Hornhaut sichtbar werden (Abb. 1) und zu einer schwerwiegenden und irreversiblen Beeinträchtigung des Sehvermögens führen können. Abb. 1 Kalziumphosphateinlagerungen in der partiell abradierten Hornhaut nach 4-tägiger, stündlicher Behandlung mit phosphatgepufferten Augentropfen. 2 Wie hoch das Risiko für eine Hornhautkalzifierung ist, hängt in erster Linie von dem Ausmaß der vorliegenden Hornhautschädigung ab. Zudem wird ein Zusammenhang mit der Häufigkeit der Anwendung des Augenpräparats sowie der Konzentration des Phosphatpuffers angenommen.1 40 Konzentrationsabhängiges Risiko Eine kritische Phosphatkonzentration, ab der es zur Ausfällung von Kalziumphosphat kommt, ist bislang nicht bekannt. Phosphat ist ein natürlicher Bestandteil der Tränenflüssigkeit, dessen Konzen tration normalerweise 1,45 mmol/l beträgt.1 Eine Kalzifizierung wurde unter diesen physiologischen Bedingungen bislang nicht beobachtet. Dies legt den Schluss nahe, dass es erst bei erhöhter Phosphatkonzentration zur Kristallbildung kommt und somit das Risiko für eine Kalzifizierung vom Phosphatgehalt des verwendeten Mittels abhängt. Phosphatmenge variiert erheblich Etwa 40 % aller in Deutschland erhältlichen Ophthalmika enthalten Phosphat als pH-Puffer.1 Vor allem Glaukompräparate mit den Wirkstoffen Timolol oder Latanoprost sind häufig phosphatgepuffert. Die Konzentration ist dabei sehr unterschiedlich: sie reicht von 2,8 mmol/l bis hin zu 153 mmol/l.1 Phosphatgehalt wird nicht deklariert Der jeweilige Phosphatgehalt ist in den Produkt informationen jedoch nicht angegeben, da es sich bei Puffern um Hilfsstoffe handelt, die nur in ihrer Art, nicht aber in ihrer Menge aufgeführt werden müssen. Bei Medizinprodukten besteht generell keine Deklarationspflicht für Hilfsstoffe. Enthält ein Augenpräparat Phosphat, ist daher ein Risiko für Hornhautkalzifizierungen nicht auszuschließen. Dies betrifft neben Ophthalmika mit Phosphat puffern auch solche Präparate, die Phosphat als Bestandteil des Wirkstoffs enthalten (z. B. Prednisolonphosphat, Betamethasonphosphat) sowie auch alle phosphathaltigen Tränenersatzmittel, die als Medizinprodukt im Handel sind. Patienten mit Hornhautschäden sollten deshalb zur Sicherheit auf phosphatfreie Alternativen ausweichen. Dies gilt insbesondere für Patienten, die Augenbefeuchtungsmittel verwenden, da solche Präparate im Tagesverlauf deutlich häufiger von den Betroffenen angewendet werden als andere Ophthalmika. Denn per Definition gehört eine geschädigte Augenoberfläche potenziell zum Krankheitsbild des Trockenen Auges und sollte nicht als seltener Sonderfall deklariert werden. www.DeutschesApothekenPortal.de AUS DE R I N DUS T R I E Citratgepufferte Präparate bieten Sicherheit Um das Risiko einer Hornhautkalzifizierung zu umgehen, sind citratgepufferte Tränenersatzmittel empfehlenswert. Sehr gut verträglich sind z. B. die Produkte aus der HYLO® EYE CARE-Reihe von URSAPHARM, die alle phosphatfrei und außerdem auch frei von Konservierungsstoffen sind (Abb. 2). Hyaluronsäure befeuchtet lang anhaltend des Trockenen Auges können mit HYLO ® -GEL gelindert werden. Hyaluronsäure bindet große Mengen Wasser und sorgt damit für eine wohltuende und effektive Befeuchtung der Augen. Das patentierte COMOD®-Mehrdosissystem ist besonders einfach anzuwenden und verhindert gleichzeitig eine Verunreinigung des Inhalts, sodass alle HYLO® EYE CARE-Produkte nach Anbruch sechs Monate lang haltbar sind. HYLO® EYE CARE-Produkte • sorgen für eine intensive und d auerhafte B efeuchtung der Augen • sind frei von Konservierungsstoffen und Phosphaten • sind mit Kontaktlinsen verträglich Abb. 2 Hornhaut mit deutlichem Heilungsfortschritt nach 4-tägiger, stündlicher Behandlung mit konservierungsmittelfreien, citratgepufferten Augentropfen. 2 • sind einfach in der Handhabung Nicht nur die Verträglichkeit ist wichtig • garantieren Entnahme von mind. 300 Tropfen www.DeutschesApothekenPortal.de Wichtig bei jeder Empfehlung ist eine ausführliche Beratung. Zur Unterstützung Ihres Beratungs gesprächs steht eine Beratungs- Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Formen des trockenen Auges. karte zum kostenlosen Download zur Verfügung. Innovative Augenbefeuchtung für Ihre Patienten – und das seit mehr als einem Jahrzehnt. Augenbefeuchtung mit System Individuelle Lösungen für jeden Patiententyp HYLO®-FRESH Enthält Bei der Produktempfehlung steht eine effektive Befeuchtung der Augenoberfläche bei bestmög licher Verträglichkeit im Vordergrund. Aber auch eine unkomplizierte Handhabung und eine lange Haltbarkeit sind für den täglichen Gebrauch sehr wichtig. Zur Behandlung von leichten, nicht andauernden Beschwerden eignet sich z. B. HYLO ® -FRESH mit einer Kombination aus Hyaluronsäure und Euphrasia. Zubereitungen aus Augentrost (Euphrasia officinalis) werden schon seit Jahrhunderten zur Behandlung von brennenden Augen, vermehrter Tränenabsonderung sowie Schwellungen und Rötungen der Augenlider angewandt. Bei dauerhaften Beschwerden bietet sich die Empfehlung von HYLO-COMOD® an. Schwere, chronische Formen Beratungskarte HYLO® EYE CARE Für müde und gestresste Augen HYLO-COMOD® Der Marktführer Schutz in der Nacht HYLO®-GEL Langanhaltende Intensivbefeuchtung VitA-POS® Nächtlicher Schutz für Ihre Augen HYLO-CARE® Befeuchtung und Wundheilung HYLO EYE CARE ® Intelligente Pflege und Regeneration HYLO-PARIN® Befeuchtung und Regeneration PARIN-POS® Schützt und pflegt Hornhaut, Bindehaut und Augenlider HYLO®-PROTECT Stabilisierung des Tränenfilms und Reizlinderung NEU! Natürliche Erfrischung Medikament des Jahres 2007 bis 2014* Hoch konzentriert, hoch viskos Zur Verbesserung des Tränenfilms Der Salbenersatz am Tag Zur Pflege von gereizter Horn– und Bindehaut Die sanfte Hilfe für gereizte Augen Bei trockenen Augen mit Lipidphasenstörung 0,03 % Hyaluronsäure + Euphrasia-Urtinktur Hyaluronsäure 0,1 % Hyaluronsäure 0,2 % Vitamin A Hyaluronsäure 0,1 % + Dexpanthenol Hyaluronsäure 0,1 % + Heparin Heparin Hyaluronsäure 0,05 % + Ectoin Bei leichteren, nicht dauerhaften Beschwerden Leichte bis mittelschwere Formen des trockenen Auges, postoperativ Schwere Formen des trockenen Auges, postoperativ, verordnungsfähig gemäß Anlage V der Arzneimittelrichtlinie Zur Anwendung bei allen Stadien des trockenen Auges während der Nacht Leichte bis mittelschwere Formen des trockenen Auges, sowie zur Unterstützung der Heilung einer geschädigten Augenoberfläche Leichte bis mittelschwere Formen des trockenen Auges auch mit chronischen Hornhautstörungen Schneller und zuverlässiger Schutz und Pflege bei Augenreizungen rund um die Uhr Leichte bis mittelschwere Formen des trockenen Auges mit instabilem Tränenfilm, sowie gleichzeitig entzündlicher und allergischer Symptomatik bis Stadium III Stadium I – III bis Stadium IIb bis Stadium IIb Stadium I – III bis Stadium IIb Was für wen? Auswahl eines geeigneten Tränen ersatzmittels • sind nach Anbruch 6 Monate lang haltbar Zum kostenlosen Download der Beratungskarte: Stadium I bis Stadium IIb *Ergebnis einer Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Apotheker e. V. www.OTCdialog.de/1159 Quellen: 1 BfArM & PEI Bulletin zur Arzneimittelsicherheit 2013; Ausg. 1: 7–12 2 Schrage N. et al. Br J Opthalmol 2010; 94(11): 1519–1522 41 A B G A BE - S E RV IC E Abgabeprobleme bei OTC-Präparaten D as Apothekenteam erhält regelmäßig Verordnungen über nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Insbesondere bei diesen Verordnungen liegt nicht immer sofort auf der Hand, ob eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgt. DAP hat für Sie einige Praxisbeispiele zusammengestellt, um die Rezeptbelieferung in solchen Fällen zu klären. FALL 2 Cavilon Hautschutz Lolly auf Kassenrezept? Frage: Uns liegt ein Kassenrezept mit der Verordnung Cavilon Hautschutz Lolly 3 ml 25 St. vor. Beim Kostenträger handelt es sich um die IKK classic. Die Diagnose hat der Arzt angegeben. In der Software steht, dass es sich um ein Medizinprodukt bzw. Hilfsmittel handelt. Was ist nun richtig? Und können wir das Produkt beliefern? Antwort: Der Blick in die Apothekensoftware verrät Folgendes: FALL 1 Retaxation einer Kochsalz-Verordnung Frage: Wir erhielten eine Retaxation und möchten wissen, ob diese begründet ist. Der Arzt hatte verordnet: „Kochsalz 0,9 % Isoton INF N2 10 x 250 ml“. Beliefert haben wir die PZN 01450188 mit einem VK von 41,07 €. Jetzt wurden wir auf ein günstigeres Präparat retaxiert mit der Begründung, dass eines der drei preisgünstigsten zu beliefern sei. Hat die Prüfstelle Recht? Antwort: Bei der Verordnung ist weder Hersteller noch PZN angegeben. In diesem Fall, wie auch im Falle einer reinen Wirkstoffverordnung, retaxieren einige Prüfstellen auf eines der drei preisgünstigsten Präparate. Zur Auswahl stehen demnach (Stand 15.05.14, Screenshot aus der Lauer-Taxe): Hier ist ersichtlich, dass das Produkt zu den Hilfsmitteln gezählt wird, da es eine Hilfsmittel-Nr. hat (29.26.10.2013). Wie die Kostenübernahme zulasten der GKV geregelt ist, lässt sich auch aus der Software schließen. Hier findet man bezüglich der Kostenerstattung diese Angabe: Der Buchstabe G steht für Genehmigung, K steht für Kostenvoranschlag. Bei den grün gekennzeichneten Kochsalz-Lösungen handelt es sich um den richtigen Auswahlbereich. Mit einem Produkt, das 41,07 € im VK kostet, wurde leider die Preisgrenze überschritten. Hier geht’s zum Archiv der A bgabeprobleme: Daher ist eine Abgabe nur nach Kostenvoranschlag und Genehmigung durch die Krankenkasse möglich. Die Angabe der Diagnose sieht die Hilfsmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses übrigens in § 7 vor. Hier heißt es in Absatz 2: www.OTCdialog.de/1161 42 42 www.DeutschesApothekenPortal.de A B G A B E - S E RV IC E (2) In der Verordnung ist das Hilfsmittel so eindeutig wie möglich zu bezeichnen, ferner sind alle für die individuelle Versorgung oder Therapie erforderlichen Einzelangaben zu machen. Die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt soll deshalb unter Nennung der Diagnose und des Datums insbesondere … Das heißt, dass auf jedem Hilfsmittelrezept eine Diagnose aufgebracht werden muss. Sollte diese fehlen, dürfte sie zwar von der Apotheke ergänzt werden, muss aber anschließend in jedem Fall vom Arzt mit erneuter Unterschrift und Datumsangabe gegengezeichnet werden. Dazu Näheres ebenfalls in § 7 Absatz 4: (4) Änderungen und Ergänzungen der Verordnung von Hilfsmitteln bedürfen einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe. Hier geht‘s zur Hilfsmittelrichtlinie des G-BA: www.OTCdialog.de/1162 Da die Emser Inhalationslösung hier nicht aufgeführt ist, wird diese auch nicht erstattet. Alle erstattungsfähigen Medizinprodukte können Sie alphabetisch sortiert auf unserem Internetportal abrufen. Zur Übersicht der verordnungs fähigen Medizinprodukte: : www.OTCdialog.de/1163 FALL 3 FALL 4 Emser Inhalationslösung erstattungsfähig? Herstellertausch bei Calciumpräparat Frage: Die Erstattungsfähigkeit von Emser Inhalationslösung wirft Fragen auf. Der Artikel ist ein Medizinprodukt und aufgrund der Anlage V der AM-RL [(verordnungsfähige Medizinprodukte): isoton. Kochsalzlsg zur Inhalation] scheinbar erstattungsfähig. Emser hat eine eigene Zusammensetzung. Ist sie auch isotonisch und trifft die Anlage V zu? Können wir es zulasten der Krankenkasse abgeben? Frage: Bei der Rezeptvorlage eines unserer Kunden ist bei uns folgende Frage aufgekommen: Antwort: Die Emser Inhalationslösung ist nicht erstattungsfähig zulasten der gesetzlichen Krankenkassen. Die Anlage V gibt die verordnungsfähigen Medizinprodukte an, die auch erstattungsfähig sind. Hier wird nicht nach Inhaltsstoffen eingruppiert, sondern nach Produktnamen, wie zum Beispiel bei Kochsalzlösung: www.DeutschesApothekenPortal.de Verordnet sind Calcium 500 dura Brausetabletten 100 Stück. Für die Packungsgröße existiert keine Normgröße. Daher gehen wir davon aus, dass die Packungsgröße nicht auf Rezept abgegeben werden darf. Von der Firma Hexal sind beispielsweise 100 Stück Brausetabletten mit Calcium 500 mg der Normgröße N3 zugeordnet. Woran liegt diese unterschiedliche Einordnung? Und dürfen wir auf die Verordnung der Firma dura die Brausetabletten der Firma Hexal ohne Rezeptänderung abgeben? Antwort: Die Calcium-Brausetabletten von Mylan dura sind als nicht apothekenpflichtiges Arzneimittel im Handel und dürfen daher in keinem Fall zulasten der GKV abgegeben werden. Im Handel sind folgende 43 A B G A BE - S E RV IC E Packungsgrößen (Ausschnitt aus der Lauer-Taxe, Stand 15.05.14): Ein Tausch auf ein apothekenpflichtiges Präparat wie das Hexal-Präparat darf ohne Rezeptänderung nicht vorgenommen werden, denn wenn Sie ohne Änderung auf das Hexal-Präparat tauschen, droht eine Retaxation, da das apothekenpflichtige HexalArzneimittel zwar erstattungsfähig, aber teurer ist (Ausschnitt aus der Lauer-Taxe, Stand 15.05.14): Daher sollten Sie sich das Rezept ändern lassen und den verschreibenden Arzt darüber informieren, dass die Calcium-Brausetabletten von Mylan dura nicht erstattungsfähig sind. Diskutieren Sie mit Ihren Kolleg/ innen im DAP Retax-Forum. www.OTCdialog.de/1158 FALL 5 Fortimel Energy Vanille als Kassenleistung? Frage: Verordnet ist zulasten der TK für einen Erwachsenen: Antwort: Bei Fortimel Energy Vanille handelt es sich um ein Diätetikum. Diese gehören nach § 31 SGB V zur Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. In der Software wird der Paragraph daher auch erwähnt (Auszug aus der Lauer-Taxe, Stand 01.06.14): Im § 31 (5) SGB V ist dazu folgendes zu finden: „Versicherte haben Anspruch auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung, wenn eine diätetische Intervention mit bilanzierten Diäten medizinisch notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist …“ Im Regelfall ist eine Genehmigung daher nicht erforderlich. Die Software zeigt nach Auswahl der jeweiligen Krankenkasse auch den entsprechenden Abrechnungspreis an. Dazu ein Auszug aus der Lauer-Taxe, Stand 01.06.14): Es darf daher für die verordnete Packung ein Betrag von 108,00 Euro abgerechnet werden. Eine Zuzahlung fällt für den Patienten an (hier gekennzeichnet mit „ja“). Für die Abrechnung mit der TK gilt übrigens ein bundesweiter Abrechnungspreis; bei den Primärkassen können von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Abrechnungspreise bestehen. Hier finden Sie den vollständigen § 31 des SGB V: www.OTCdialog.de/1164 Fortimel Energy Vanille 8 x 4 x 200 ml. Die Diagnose wurde vom Arzt nicht angegeben. Einen Genehmigungsantrag bei der TK erhielten wir zurück mit der Bemerkung, dazu könnten sie uns keine Angabe machen. Wie gehen wir weiter vor? Die Kundin teilte uns mit, dass sie das Rezept in einer anderen Apotheke problemlos einlösen konnte. Wir wissen jedoch nicht auf welcher Grundlage. Können Sie uns weiterhelfen? 44 www.DeutschesApothekenPortal.de U M F R AGE Internet vs. Apotheke vor Ort – Machen Online-Angebote den Apotheken Konkurrenz? G oogle & Co. sind allgegenwärtig, vor allem das „mobile Suchvolumen“ steigt und auch Online-Apotheken gibt es inzwischen eine ganze Menge. Kann sich die Apotheke vor Ort gegen den Online-Trend behaupten? Gute Nachrichten also für die klassische Apotheke: Das World Wide Web vertreibt die Kundschaft keineswegs, sondern lotst sie bisweilen sogar zur richtigen Adresse. Suchanfragen mit Hilfe von Suchmaschinen wie Google & Co. nehmen stetig zu und auch die ältere Generation wird immer kompetenter bei der Nutzung des Internets. Vor allem das „mobile Suchvolumen“ nimmt zu, d. h. immer mehr Menschen verwenden Tablets oder Smartphones für die Suche im Internet. Wie Umfragen zeigen, bedeutet die Online-Suche aber keinesfalls zwangsläufig, dass auch online eingekauft wird: Viele nutzen OnlineDienste vor allem, um sich zu informieren. Erstaunlich ist allerdings, dass bisher nur wenige Apotheken diesen Umstand zu ihrem Vorteil nutzen: Nur wenige Apotheken nutzen Social Media, wie eine Stichprobe in Berlin zuletzt ergab – und das, obwohl das Stichwort „Apotheke“ jeden Tag tausende Male bei Google gesucht wird! Vor allem bei jüngeren Kunden spielt die Webpräsenz außerdem zunehmend eine größere Rolle. Hier liegt für die Apotheken also ganz klar die Chance auf einen Marktvorteil. Das Internet als Vorteil nutzen Online suchen, vor Ort kaufen FAZIT Gekauft wird häufig trotzdem vor Ort: 80 % der Verbraucher kaufen nach einer Internet-Suche offline, also in der Apotheke vor Ort. Für den Kauf in einer stationären Apotheke spricht dabei vor allem die zeitnahe Problemlösung: Ein Smartphonenutzer, der beispielsweise in der Fußgängerzone eine mobile Suchanfrage startet und sofort einen Apothekenvorschlag in der Umgebung erhält, wird diese mit hoher Wahrscheinlichkeit auch auf suchen. Internet und mobile Suchanfragen sind keinesfalls ein Nachteil für die „Apotheke vor Ort“, sondern können im Gegenteil sogar einen Marktvorteil bedeuten – insbesondere für Apotheken, die einen Webauftritt oder etwa ein Facebook-Profil pflegen. www.DeutschesApothekenPortal.de Quelle: Bellinger/Beyer, facebook für Apotheker, BELLINGER Rechtsanwälte – Steuerberater, Düsseldorf 2013, Joss Hertle (Industry Head Healthcare Google), Die Zukunft der Apotheke ist digital, Vortrag 13.02.14 in München u. www.allfacebook.de 45 AUS DE R I N DUS T R I E Jetzt abonnieren: »Einblicke – Apothekenmarkt KOMPAKT« OTC-Quartalsbericht als neuer Newsletter von IMS Z unehmend erreichen DAP Fragen zum OTC-Arzneimittelmarkt. Gemeinsam mit IMS HEALTH – einem der führenden Anbieter von Daten zum Gesundheitsmarkt – bietet DAP den OTC-Quartalsbericht »Einblicke – Apothekenmarkt KOMPAKT« an – eine präzise Unterstützung in Form von gebündelten, analysierten HealthcareInformationen. Mittel bei Allergien Allergiemittel: Den größten absoluten Preisunterschied zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Preis hat CETIRIZIN HEXAL FILMTABL 10MG 50 St. (1/2)* Ranking Absatz auf Basis 12 Monatswert – März 2014 – Versandhandels- und Offizin-Apotheken Top 30 Preisbarometer Die TOP 30 OTC Produkte in der Versandhandels- und Offizin-Apotheke AVP (Listenpreis)) Min. Preis Max. Preis FENISTIL GEL 1MG /G 20G 5,63 € FENISTIL HYDROCOR. CR.HAUTENTZ. .5% 15 G 7,49 € CETIRIZIN ADGC FILMTABL 10MG 20 2,96 € CETIRIZIN-RATIOPH. FILMTABL 10MG 20 6,90 € CETIRIZIN HEXAL FILMTABL 10MG 20 6,90 € SOVENTOL HC (AV1) CREME HYDROC .5% 15 G 7,49 € LORANO TABL AKUT 10MG 20 6,90 € CETIRIZIN ADGC FILMTABL 10MG 50 6,97 € REACTINE DUO TABL RETARD 6 5,96 € VIVIDRIN AKUT NASENSPR.HEU 1MG /ML 5ML 8,43 € FENISTIL GEL 1MG /G 50G 10,79 € SOVENTOL (AV1) GEL 2% 20G 4,91 €d -un€ CETIRIZIN ADGC FILMTABL 10MG 100 12,95 ergie te 6,62 € FENISTIL TROPF 1MG /ML 20ML s: All para Foku ungsprä6,50 FENISTIL HYDROCOR. CREME 2.5MG /G 20G € u a Verd Quelle: ca. 4.000 IMS Panel-Apotheken, Preise: Monat März Besser planen mit OTC-Daten: © 2014, IMS HEALTH • Einblicke in den OTC-Pharmamarkt in Deutschland 3,20 € 4,39 € 1,79 € 3,72 € 3,79 € 4,34 € 3,90 € 4,29 € 3,34 € 4,72 € 5,82 € 2,67 € 7,37 € 3,99 € 3,68 € 7,15 € 9,45 € 4,25 € 7,95 € 7,95 € 8,99 € 8,95 € 9,95 € 7,98 € 9,98 € 11,96 € 5,98 € 16,95 € 7,99 € 7,55 € % % Apotheken Apotheken unter über Ø Preis Ø Preis Ø Preis 5,18 € 7,25 € 2,95 € 6,25 € 6,33 € 7,18 € 6,50 € 6,88 € 5,41 € 7,86 € 9,62 € 4,44 € 12,34 € 6,55 € 6,10 € 14,91 13,74 16,69 26,66 21,20 13,20 19,23 14,61 9,02 15,21 10,52 8,92 11,57 9,84 9,12 85,09 86,26 83,31 73,34 78,80 86,80 80,77 85,39 90,98 84,79 89,48 91,08 88,43 90,16 90,88 * rezeptfreie Arzneimittel / keine Verordnungen Trends von heute – die Realität von morgen Einblicke – Apothekenmarkt KOMPAKT 6 IMS Supplier Relationship Management MAI 2014 • OTC-Ranking und Preisvergleiche (Min./Max.) © 2014, IMS HEALTH • Preisentwicklungen in den einzelnen Distributionskanälen Zum Abonnement des OTC-Quartalsberichtes: www.OTCdialog.de/1186 • Rohertragsinformationen für Ihre Platzierung Der OTC-Quartalsbericht »Einblicke – Apothekenmarkt KOMPAKT« erscheint viermal im Jahr und bietet einen gezielten Überblick über den OTC-Arzneimittelmarkt mit wichtigen Daten. Das Jahresabonnement à 4 Ausgaben gibt es für insgesamt 96 Euro zzgl. MwSt. Werden Sie Panel-Partner von IMS Health! Rund 4.000 Apotheken liefern monatlich anonymisierte Abverkaufsinformationen aus ihrem Warenwirtschaftssystem an IMS. Diese werden aufbereitet und in moderne Analysetools integriert, um zahlreiche Fragestellungen aus dem Gesundheitsmarkt zu beantworten. Werden auch Sie mit Ihrer Apotheke Panelpartner von IMS Health! Ihr Vorteil: Sie erkennen Trends frühzeitig, nutzen unsere aktuellen Informationen für Ihr Benchmarking, verfolgen die Entwicklung der Apothekenpreise und schöpfen Ihre Potenziale im Frei- und Sichtwahl-Sortiment besser aus. Zusätzlich erhalten Sie ein Honorar als Aufwandsentschädigung. Wenn Sie Interesse an der Mitarbeit im Rahmen unserer Markt- und Versorgungsforschung haben, finden Sie weitere Informationen auf unserer Website (www.imshealth.com/apotheken). Dort können Sie sich auch direkt als Panelapotheke bewerben. Oder rufen Sie uns an: Telefon: 069 – 6604 4618 IMS HEALTH | DARMSTÄDTER LANDSTRASSE 108, 60598 FRANKFURT © 2014 IMS Health Incorporated or its affilates. All rights reserved. ✁ n ose Wir verl 222 nSUertlasub für Ihre H aben Sie diese Ausgabe des DAP Dialogs aufmerksam durchgelesen? Beantworten Sie die folgenden Fragen und gewinnen Sie mit etwas Glück eine von 222 Verbandtaschen mit Klett verschluss für’s Fahrrad! Teilnahmeschluss ist der 31.07.14. Viel Glück wünscht Ihnen das DAP-Team! 1 Doxylamin Anlage V Anlage VI Welcher Preis ist bei der Abgabe von Importen zu berücksichtigen? Einkaufspreis (EK) 4 Diphenhydramin In welcher Anlage der Arzneimittelrichtlinie sind verordnungsfähige Medizinprodukte gelistet? Anlage IV 3 Mitmachen und gewinnen! Welcher Wirkstoff ist in Superpep® enthalten? Dimenhydrinat 2 PZN 03071845, Inhalt s. S. 32/33 Maße ca. 17 x 11 cm, ca. 2 cm dick Verkaufspreis (VK) Netto-Verkaufspreis (Netto-VK) Wie viele Stellen hat die Betriebsstättennummer (BSNR) auf einem Rezept? Die BSNR ist neunstellig Die BSNR ist achtstellig Die BSNR ist siebenstellig 5 Wie lautet die Sonder-PZN, die bei Nichtverfügbarkeit eines Rabattarzneimittels auf das Rezept gedruckt werden muss? 02567113 6 02567042 02567024 Wie viele verschiedene Wirkstärken gibt es von dem Medikament Medikinet® adult? Drei Vier Faxen Sie die Lösung an 0221/222 8 33 22 Damit Sie an der Verlosung teilnehmen können, benötigen wir folgende Daten: Nachname, Vorname Fünf ARBEITSHILFE 14e Stückelungen/Mehrfachverordnungen bei Non-Rx … speziell für die Stückelung von Non-Rx-Arzneimitteln. Die Arbeitshilfe 14e finden Sie auf der Rückseite und Apotheke unter: Straße www.DAPdialog.de/2199 zum Ausschneiden und Sammeln PLZ/Ort E-Mail-Adresse Es gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 47 ✁ DeutschesApothekenPortal ARBEITSHILFE 14e Menge unterhalb der Nmax 1.1. Stückzahl-/Mengenverordnung Stückzahl-/Mengenverordnung 2.2.Menge Mengenicht nichtim imaktuellen aktuellenNormbereich Normbereich 3.3.Keine KeineJumbopackung Jumbopackung Menge Mengeoberhalb oberhalbder derNNmax max Stückelungen/Mehrfachverordnungen bei Non-Rx-Arzneimitteln nach Rahmenvertrag § 6 Absatz 2 und 3 „Abgabe wirtschaftlicher Einzelmengen“ 1. Stückzahl-/Mengenverordnung 2. Menge nicht im aktuellen Normbereich 3. Packungsgröße nicht im Handel Sondervermerk des Arztes z. B. „Menge ärztlich begründet“ oder „!“ nein Abgabe von nur 1 x Nmax Beispiel: ja Stückeln, aber nur mit Vielfachem der Nmax-Packung Keine Stückelung! Abgabe der nächstliegenden wirtschaftl. Packungsgröße Beispiel: (Abweichende Regionalregelungen sind möglich) Verordnet: Tebonin intens 120 mg 100 St. Im Handel: 30, 60, 120 und 200 St. Abgabe: ➔ 1 x 120 St. (nächstliegende Packungsgröße) Verordnet: Hametum Wund- und Heilsalbe 100 g N3 x 2! Im Handel: 20, 25, 50, 100 und 200 g Abgabe: ➔ 2 x 100 g (Achtung: 200 g-Größe ist eine Jumbopackung), Sondervermerk des Arztes ist vorhanden © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Juni 2014 © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Juni 2014