OTCDialog - DeutschesApothekenPortal
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Umfrage Patientenschulung zu Inhalationsgeräten Aktuelles Pille danach: Erstattung auf Kassenrezept möglich? Service Preisbildung in der Apotheke: Verschreibungspflichtige Präparate g o l a i D t h e ke o p A n e h c s t n des Deu Das Magazi n Po r ta l s plus OTC Dialog azin des Das OTC-Mag Schwerpunktthema: Retax-Falle Medizinprodukte s thekenPortal DeutschenApo 26 2015 1 I N DI E S E R AUS G A BE L INHALT Retax-Falle Medizinprodukte 3 Fragen & Antworten zur Arzneimittelabgabe 12 Mehrfachverordnungen: Stückelung erlaubt oder Retax-Falle? 18 Impressum 19 Umfrage: Patientenschulung zu Inhalationsgeräten 21 Pille danach: Erstattung auf Kassenrezept möglich? 27 Preisbildung in der Apotheke – 1. Teil: Verschreibungspflichtige Präparate 28 Verbandstoffe: Auch ohne Listung in Anlage V verordnungsfähig 31 Beratungsleitfaden Intimgesundheit 36 Abgabeprobleme bei OTC-Präparaten 40 Rezepturen mit Kosmetika: Herstellung und Erstattungsfähigkeit 44 Wissensfragen zum Heft 47 Arbeitshilfe 48 iebe Leserin, lieber Leser, Schwierigkeiten bei der Abgabe von Arzneimitteln gibt es zahlreiche, doch sind es nicht sie allein, die das Apothekenteam beschäftigen: Auch und besonders Medizinprodukte können sich als echte Abgaberätsel erweisen. Um hier für etwas mehr Klarheit zu sorgen, haben wir die Abgabe von Medizinprodukten zum Schwerpunktthema des vorliegenden Dialogs gemacht. Lesen Sie selbst ab Seite 3. Was in Deutschland lange nicht denkbar war, ist inzwischen Wirklichkeit geworden: Die Pille danach ist aus der Verschreibungspflicht entlassen worden und somit nun frei verkäuflich in der Apotheke erhältlich. Das bedeutet für das Apothekenteam einerseits eine starke Bedeutungszunahme der Kundinnenberatung, andererseits stellen sich auch ganz neue Fragen – etwa in Bezug auf die Erstattungsfähigkeit des Notfallkontrazeptivums (Seite 27). Passend zum Thema finden Sie das Übersichtsposter „Orale Kontrazeptiva“ zur Beratungsunterstützung in der Apotheke diesem Heft beigelegt. Besonders hat es uns übrigens gefreut, viele unserer Leserinnen und Leser auf der Interpharm in Hamburg zu treffen, wo das DAP mit einem Stand sowie einer eigenen Vortragsreihe, dem „Retax-Forum“, vertreten war! Unseren Bericht finden Sie ab Seite 22. Ganz in diesem Sinne: Bleiben Sie mit uns im Dialog. Ihr Günter C. Beisel Unsere Online-Medien: www.DeutschesApothekenPortal.de DAP E-Mail-Newsletter Bleiben Sie mit uns im Dialog! DAP Foren von Apothekern für Apotheker 2 2 www.DeutschesApothekenPortal.de SERV ICE Retax-Falle Medizinprodukte B ei der Abgabe eines Medizinproduktes auf ein GKV-Rezept muss die Apotheke in jedem Fall prüfen, ob die Abrechnung zulasten der GKV möglich ist. Dabei gelten für Medizinprodukte jedoch andere Abgaberegelungen als für Arzneimittel. Die wichtigsten Retax-Fallen stellt dieser Beitrag vor. Neben Arzneimitteln versorgen Apotheken ihre Patienten auch häufig mit Medizinprodukten. Dabei werden Medizinprodukte klar von Arzneimitteln abgegrenzt, obwohl die Anwendung in vielen Fällen der eines Arzneimittels ähnelt. Im Gegensatz zu Arzneimitteln, die pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch wirken, wirken Medizinprodukte z. B. auf physikalischem Weg. Definition „Medizinprodukt“ gemäß Medizinproduktegesetz (MPG) § 3 (1): „Medizinprodukte sind alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Software, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände […], die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen mittels ihrer Funktionen zum Zwecke a) der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, b) der Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen, c) der Untersuchung, der Ersetzung oder der Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs oder d) der Empfängnisregelung zu dienen bestimmt sind und deren bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper weder durch pharmakologisch oder immunologisch wirkende Mittel noch durch Metabolismus erreicht wird, deren Wirkungsweise aber durch solche Mittel unterstützt werden kann.“ www.DeutschesApothekenPortal.de Beispiele für Medizinprodukte: - Implantate - Herzschrittmacher - Sehhilfen - Kondome - Teststreifen - Verbandstoffe - Medizinprodukte mit „Arzneimittelcharakter“, wie z. B. NaClNasensprays - Medizinprodukte, die als Hilfsmittel anzusehen sind, wie z. B. Pari Boy Medizinprodukte in der Apotheke Typische in Apotheken vorkommende Medizinprodukte sind: • Medizinprodukte mit „Arzneimittelcharakter“ • Teststreifen • Verbandstoffe • Hilfsmittel In den meisten EDV-Systemen lässt sich im Artikelstamm erkennen, welcher Produktklasse das jeweilige Präparat zuzuordnen ist. Nachfolgend einige Beispiele aus der Lauer-Taxe online: Präparat/PZN Produktgruppe (VDB-Gruppe) Movicol Beutel Pulver PZN 07722044 Medizinprodukte ¬ mit Arzneimittelcharakter, nicht apothekenpflichtig Gluco test Plus PZN 07702165 Teststreifen, Tests zur Anwendung am Menschen ¬ Blutzuckerteststreifen ES-Kompressen steril 5 x 5 cm Verbandstoffe und Pflaster PZN 01407057 ¬ Kompressen ¬ Mullkompressen (aus Verbandmull) DIN 61630 PARI BOY SX PZN 01084424 Hilfsmittel ¬ Inhalations- und Atemtherapiegeräte (14) ¬ AerosolInhalationsgeräte für tiefe Atemwege (14.24.01) ¬ Vernebler für untere Atemwege (14.24.01.0) Gesetzliche und vertragliche Vorgaben Wenn es um Abrechnungsfragen geht, ist ein Überblick darüber wichtig, in welchen Gesetzen und vertraglichen Vereinbarungen die maßgeblichen Details geregelt sind. Die Grundlagen rund um den allgemeinen Umgang mit Medizinprodukten werden vom Medi- 3 S E RV IC E zinproduktegesetz (MPG) festgelegt, bezüglich der Verordnung und Abgabe von Medizinprodukten sind die Vorgaben der Medizinprodukteabgabeverordnung (MPAV) maßgeblich. Ob und in welchem Umfang Versicherte einen Anspruch auf die Versorgung mit Medizinprodukten haben, ist im Sozialgesetzbuch V geregelt. Auszug aus dem SGB V § 31: „Arznei- und Verbandmittel (1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ausgeschlossen sind, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 festzulegen, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die als Medizinprodukte nach § 3 Nr. 1 oder Nr. 2 des Medizinproduktegesetzes zur Anwendung am oder im menschlichen Körper bestimmt sind, ausnahmsweise in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden […].“ Schließlich sind bei Verordnung und Abgabe von Medizinprodukten zulasten der GKV die Vorgaben der Arzneimittel-Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses (AM-RL des G-BA) sowie die entsprechende Anlage V (verordnungsfähige Medizinprodukte) zu beachten. In Anlage V zur AM-RL sind namentlich alle Medizinprodukte aufgelistet, die zulasten einer GKV verordnet werden dürfen. Zusätzlich ist definiert, in welchen Fällen eine Verordnung erfolgen darf. Zwar trifft die Apotheke keine Prüfpflicht, ob die angegebene Indikation bei dem jeweiligen Patienten vorliegt. Gibt der Arzt allerdings eine Diagnose auf dem Rezept an, so besteht für den Apotheker eine erweiterte Prüfpflicht. Die auf dem Rezept angegebene Diagnose sollte mit der gemäß Anlage V erforderlichen abgeglichen werden. Passen diese nicht zusammen, sollte Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden. Die Anlage V gilt unabhängig vom Alter des Patienten, d. h. die dort gelisteten Produkte sind sowohl für Kinder als auch für Erwachsene bei Vorliegen der jeweils angegebenen Indikation verordnungsund erstattungsfähig (Ausnahme: es gibt eine Alterseinschränkung für das Medizinprodukt). Ebenso unterteilt die Anlage V nicht nach verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Medizinprodukten – alle genannten Präparate dürfen zulasten einer GKV verordnet bzw. abgerechnet werden. DAP-Service: Verbandstoffe, Teststreifen, Hilfsmittel Zu beachten ist darüber hinaus, dass beispielsweise für die Abgabe von Verbandstoffen und Teststreifen unabhängig von Medizinprodukten mit Arzneimittelcharakter eigene Liefervereinbarungen (z. B. Preisbildung, Quotenregelung) gelten, die sich in den Arzneimittellieferverträgen finden. Für Medizinprodukte, die als Hilfsmittel klassifiziert sind, gelten eigene Hilfsmittellieferverträge. Eine Belieferung von Hilfsmitteln ist oft nur dann möglich, wenn die Apotheke dem entsprechenden Hilfsmittelliefervertrag beigetreten ist. Welcher Artikelgruppe ein Medizinprodukt angehört, lässt sich aus den Angaben in der Apotheken-EDV erkennen (s. Tabelle). Hilfsmittel sind außerdem durch eine eindeutige Hilfsmittelnummer gekennzeichnet, die in der Regel auch bei der Abrechnung auf dem Rezept angegeben werden muss. Medizinprodukte mit Arzneimittelcharakter Im SGB V ist festgelegt, dass der G-BA die Entscheidung darüber trifft, welche Medizinprodukte mit Arzneimittelcharakter in welchen Fällen zulasten einer GKV verordnet werden können. 4 In der Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“ im DeutschenApothekenPortal lässt sich recherchieren, welche Medizinprodukte in welchen Fällen verordnungs- bzw. erstattungsfähig sind. Hier gelangen Sie direkt zur Datenbank: www.DAPdialog.de/2611 Typische Retax-Fallen 1. Abgabe nur, wenn in Anlage V gelistet Wird ein Medizinprodukt, welches nicht in der G-BA-Anlage aufgeführt ist, zulasten einer GKV abgerechnet, so ist eine Retaxation zu erwarten. www.DeutschesApothekenPortal.de SERV ICE Entsprechende Informationen finden sich oft in der Apotheken-EDV, beispielsweise der Hinweis „Anlage V, AM-RL, G-BA“ o. ä. Verordnungsbeispiel: Rezept für ein 8-jähriges Kind: Etopril Lösung 100 ml Beim Läusemittel Etopril finden sich in der LauerTaxe folgende Hinweise bezüglich der Erstattungsfähigkeit: Befristung allerdings abgelaufen ist, so droht auch hier eine Retaxation. 3. Stückelung und Wirtschaftlichkeit Die Stückelungsregelungen und die zugrundeliegenden Definitionen der Packungsgrößenverordnung gelten nur für Arzneimittel. Auf Medizinprodukte sind sie daher nicht übertragbar, diese tragen auch keine N-Kennzeichen. Demnach können Mehrfachverordnungen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit in der Regel beliefert werden, auch ohne dass der Arzt einen Sondervermerk zur Bestätigung der Menge auf dem Rezept aufbringt. Verordnungsbeispiel: Hylo-Gel Augentropfen 4 x 10 ml URSA Die oben genannte Verordnung kann demnach zulasten der GKV abgerechnet werden, da das Präparat in Anlage V der AM-RL des G-BA gelistet ist. Bei der Beurteilung der Erstattungsfähigkeit sollte auch auf den genauen Namen des Präparates geachtet werden. Nur die namentlich gelisteten Präparate werden erstattet, bei ähnlich lautenden Präparate-Namen kann eine Retaxation drohen. Verordnungsbeispiel: Rezept für ein 8-jähriges Kind: Da Hylo-Gel-Augentropfen in Anlage V gelistet sind, ist eine Abgabe auf GKV-Rezept möglich. Auch die Abgabe von insgesamt 40 ml ist ohne weitere Angaben auf dem Rezept erlaubt – allerdings sollte auf eine wirtschaftliche Belieferung geachtet werden: zwei Doppelpackungen sind sowohl für die Krankenkasse als auch für den Patienten, der die Zuzahlung pro Packung leisten muss, günstiger als 4 Einzelpackungen zu 10 ml. 4. Arzneimittel vs. Medizinprodukt Nyda L 50 ml Das Präparat Nyda L ist nicht in Anlage V aufgeführt und kann daher nicht zulasten einer GKV abgegeben werden. Dagegen ist das Läusemittel Nyda in der Anlage V zu finden und damit ein verordnungs- und erstattungsfähiges Medizinprodukt. Die Verordnung sollte dementsprechend vom Arzt auf das erstattungsfähige Präparat geändert werden. Es gibt keine vertragliche Vereinbarung, die einen Austausch zwischen Arzneimittel und Medizinprodukt legitimiert. So kann die Apotheke keinen Austausch eines verordneten Medizinproduktes auf ein Arzneimittel vornehmen. Auch die Regelungen zur vorrangigen Abgabe von rabattierten Präparaten beziehen sich lediglich auf Arzneimittel. Aufgrund der nicht gegebenen Austauschbarkeit zwischen Medizinprodukt und Arzneimittel ist ein Austausch eines verordneten Medizinproduktes auf ein rabattiertes Arzneimittel nicht möglich. Verordnungsbeispiel: Kostenträger DAK, IK 40670996: 2. Abgabe nur innerhalb Befristung Zusätzlich muss die Apotheke eine mögliche Befristung der Verordnungsfähigkeit beachten. Falls ein Medizinprodukt auf GKV-Rezept beliefert wird, das zwar in Anlage V der AM-RL gelistet ist, dessen www.DeutschesApothekenPortal.de Movicol Beutel Plv 50 St. Norgine Zwar hat die vorliegende Krankenkasse für einige Macrogol-Arzneimittel Rabattverträge abgeschlossen, da aber eindeutig eine Verordnung über ein Medizinprodukt vorliegt, ist ein Austausch auf 5 S E RV IC E ein Rabattarzneimittel nicht zulässig und wird auch von der EDV nicht angezeigt. Falls aus einer Verordnung nicht eindeutig hervorgeht, ob der Arzt ein Medizinprodukt oder ein Arzneimittel meint, so sollte die Apotheke dies unbedingt vor der Abgabe mit der Praxis klären und sich eine eindeutige Verordnung inkl. Herstellernamen und/oder PZN ausstellen lassen. Nur dann können die maßgeblichen Abgaberegelungen ausgehend von der Verordnung korrekt umgesetzt werden. Mehr zum Thema „Arzneimittel vs. Medizinprodukt“ am Beispiel von MOVICOL® erfahren Sie auf Seite 10 des vorliegenden Dialoges. 5. Preisbildung Bei der Abrechnung erstattungsfähiger Medizinprodukte zulasten der GKV gelten nicht die durch die Arzneimittelpreisverordnung vorgegebenen Preise, sondern Vertragspreise, die jeweils mit den Krankenkassen vereinbart wurden und die auch in der Regel in der Apotheken-EDV abgerufen werden können. Achtung: Bei den Vertragspreisen kann es durchaus Abweichungen von Region zu Region und von Krankenkasse zu Krankenkasse geben. Diese sind aber jeweils in der EDV hinterlegt. DAP-Arbeitshilfe „Medizinprodukte“ Die neue DAP-Arbeitshilfe „Medizinprodukte“ listet die wichtigsten Merkmale zu verschiedenen Produktgruppen (Hilfsmittel, Verbandmittel, Teststreifen, Medizinprodukte mit Arzneicharakter) auf, die als Medizinprodukte eingeordnet werden, um die Apotheken bei der Retax-Vermeidung unterstützen. DeutschesApothekenPortal ARBEITSHILFE 40 Medizinprodukte auf GKV-Rezept Bei der Abgabe von Medizinprodukten zulasten der GKV stellt sich die Frage nach der Erstattungsfähigkeit. Die Prüfung auf Erstattungsfähigkeit ist durch die Apotheke vorzunehmen. Mit der folgenden Übersicht werden Sie bei der korrekten Rezeptbelieferung unterstützt. Erstattungsfähig … Medizinprodukte können sein: Nicht erstattungsfähig … … wenn sie in der AM-RL Anlage V gelistet sind. Dies gilt sowohl für nicht verschreibungspflichtige als auch für verschreibungspflichtige Medizinprodukte. Medizinprodukte mit Arzneicharakter …wenn sie nicht in der AM-RL Anlage V gelistet sind oder die dort angegebene Befristung abgelaufen ist. … laut SGB V § 33. Ausnahme: Verordnung über Hilfsmittel von geringem therap. Nutzen oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hilfsmittel (z. B.: Blutzuckermessgeräte) …wenn keine Lieferberechtigung vorliegt (z. B. Hilfsmittelliefervertrag nicht beigetreten). … laut SGB V § 31 Abs. 1. Verbandmittel (z. B.: Verbandstoffe und Pflaster) … laut SGB V § 31 Abs. 1. Teststreifen (z. B.: Accu Chek) Die Abrechnung der Medizinprodukte erfolgt zu dem von der jeweiligen Krankenkasse festgelegten Vertragspreis. …wenn kein Vertragspreis (Abrechnungspreis) mit der Krankenkasse vereinbart wurde. RETAXGEFAHR: Es darf keine Abgabe zulasten der GKV erfolgen. Die neue Arbeitshilfe finden Sie auf der Rückseite des vorliegenden DAP Dialoges oder unter: Sonstiges: Keine Packungsgrößenverordnung, kein Austausch Arzneimittel gegen Medizinprodukt, kein Rahmenvertrag, keine Rabattverträge © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: April 2015 www.DAPdialog.de/2699 FAZIT Handelt es sich bei einem zulasten einer GKV verordneten Präparat um ein Medizinprodukt, so sollten Apotheken folgende Punkte prüfen, um nicht in eine Retax-Falle zu tappen: Handelt es sich um Verbandstoffe / Pflaster / Teststreifen / Hilfsmittel? Regelungen der Arzneimittellieferverträge bzw. der Hilfsmittellieferverträge beachten! Handelt es sich um ein Medizinprodukt mit „Arzneimittelcharakter“? Anlage V der AM-RL des G-BA beachten! Ist das Medizinprodukt in Anlage V der AM-RL gelistet, die Befristung nicht abgelaufen, stimmt die Indikation (sofern eine Diagnose auf dem Rezept angegeben ist) und ist ein Preis mit dem Kostenträger vereinbart? Abgabe zulasten einer GKV erlaubt! Liegt eine Mehrfachverordnung eines Medizinproduktes vor? Abgabe auch ohne Sondervermerk unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes möglich. Handelt es sich um eine eindeutige Verordnung eines Medizinproduktes, die eine Verwechslung mit potenziell ähnlich benannten Arzneimitteln ausschließt (Stichworte Stückelung / PackungsV / Rabattverträge bei Arzneimitteln)? Belieferung des Medizinproduktes bei eindeutiger Verordnung mit Berücksichtigung der maßgeblichen Abgabekriterien möglich. Gibt es gegebenenfalls regionale Ausnahmeregelungen bezüglich Preisbildung / Genehmigung? Diese Punkte sollte jede Apotheke im für sie geltenden Liefervertrag prüfen! 6 www.DeutschesApothekenPortal.de AUS DE R I N DUS T R I E Sicherung der Inhalationstherapie Verordnetes Formotop® kann meist abgegeben werden B ei inhalativen Arzneimitteln ist die richtige Anwendung des Inhalationsgeräts von entscheidender Bedeutung für den Therapieerfolg. Umstellungen durch eine Arzneimittelsubstitution in der Apotheke sollten daher vermieden werden. Wie der Patient retaxsicher mit seinem Arzneimittel versorgt werden kann, wollen wir am Beispiel von Formotop® zeigen. Die Anwendung des Asthma- und COPD-Medikaments Formotop® erfolgt mit Hilfe des Novolizer® Pulverinhalators, dessen Anwendung der Patient zu Beginn der Therapie erlernen muss. Der Wirkstoff Formoterol ist auch in anderen inhalativ anzuwendenden Arzneimitteln enthalten. Bei der Vergleichsrecherche in der Apothekensoftware werden verschiedene Präparate angezeigt, die als austauschbar mit Formotop® gelten (siehe Abb.). Austauschkriterien für Inhalativa Wie bei anderen Arzneimitteln zählt auch bei Inhalativa die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform zu den Kriterien, die bei der Aut-idemSuche in der Apothekensoftware berücksichtigt werden. Nun gilt aber nicht jedes Gerät als „eigene“ Darreichungsform, sondern es wird anhand der gemeldeten Darreichungsformen wie Inhalationspulver, Inhalationskapseln und Dosieraerosol eine Aut-idem-Suche durchgeführt. Aus diesem Grund gibt es Präparate, die als austauschbar gelten, obwohl sie mit unterschiedlichen Geräten angewendet werden. Außerdem wird mit- unter auch ein möglicher Austausch von Packungen mit Refill-Patronen und Packungen mit Inhalator angezeigt (siehe Abb.). Um den Patienten mit dem richtigen Arzneimittelmittel zu versorgen, ist daher besondere Sorgfalt bei der Rezeptbelieferung gefragt. Retaxsichere Abgabe von Formotop® Die retaxsichere Vorgehensweise ist von der jeweiligen Rabattvertragssituation abhängig. 1. Ist die verordnete Formotop®-Packung bei der betreffenden Krankenkasse rabattiert, kann sie in jedem Fall abgegeben werden – unabhängig davon, ob weitere rabattbegünstigte Präparate zur Verfügung stehen. Beispiel: Bei einer Verordnung über „Formotop 12 µg 3 x 60 ED Refill 3 St. N3 Astellas“ zulasten der TK werden mehrere Rabattartikel angezeigt – darunter auch die verordnete Packung, die somit abgegeben werden kann (siehe Abb.). Formotop 12 µg 3 x 60 ED Refill 3 St. N3 Astellas 2. Besteht mit der Krankenkasse weder ein Rabattvertrag zu Formotop® noch zu einem anderen Präparat, kann die verordnete Packung ebenfalls beliefert werden. Denn in diesem Fall kann entweder das verordnete oder eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel abgegeben werden. 3. Vorsicht ist geboten, wenn Formotop® selbst nicht rabattiert ist, dafür aber andere Rabattartikel angezeigt werden. Dann ist sorgfältig zu prüfen, ob dem vorzunehmenden Austausch Pharmazeutische Bedenken entgegen stehen. Werden Pharmazeutische Bedenken angemeldet, ist die vollständige Dokumentation auf dem Rezept wichtig, damit es nicht zur Retaxierung kommt. Neue Abgabehilfe zum Download Eine Übersicht, in welchen Fällen die Abgabe von Formotop® ohne RetaxGefahr möglich ist, gibt eine neue Arbeitshilfe. Zudem finden Sie einen Vordruck zur Anforderung eines neuen Rezeptes beim Arzt. Abgabehilfe zur Sicherung der inhalativen Therapie: Rezepte über Formotop® richtig beliefern • Formotop® (Wirkstoff Formoterol) ist ein Asthma- und COPD-Arzneimittel zur inhalativen Anwendung • Das Inhalationsgerät Novolizer® ist nach entsprechender Schulung des Patienten einfach und sicher anzuwenden • Eine Substitution z. B. im Rahmen von Rabattverträgen muss bei Inhalativa immer sorgfältig abgewogen werden: Abweichendes Inhalationsgerät? Compliance/Therapiesicherheit gewährleistet? Sonstige Bedenken? • Gegebenenfalls sollte ein Austausch durch den Arzt (Aut-idem-Kreuz) oder Apotheker (Pharmazeutische Bedenken) verhindert werden. Rezept über Formotop® (ohne Aut-idem-Kreuz) Ja Rabattvertrag nur über Formotop® Rabattvertrag über Formotop® und andere Präparate Liegen Rabattverträge vor? Substitution des verordneten Formotop® problematisch? Ja Lösbar durch Apotheke • Pharmazeutische Bedenken • dringender Fall • Nichtverfügbarkeit des Rabattarzneimittels • Dokumentation (Sonder-PZN + ggf. Begründung/Datum/Handzeichen) Abgabe des verordneten Formotop® Abgabe des verordneten Formotop® (oder eines anderen Rabattarzneimittels*) Nein Rabattvertrag über andere Präparate, nicht über Formotop® Abgabe des verordneten Formotop® Nein Lösbar durch Arzt • z. B. medizinischtherapeutische Gründe • Arzt-Rücksprache, ärztl. Rezeptänderung (Aut-idem-Kreuz + Datum/ Handzeichen) Abgabe des verordneten Formotop® Abgabe des Rabattarzneimittels* Abgabe des verordneten Formotop® (oder eines der drei preisgünstigsten AM*) *Eine Substitution muss bei Inhalativa immer sorgfältig abgewogen werden (s. o.) Zum Download der Abgabehilfe: Abb. Aut-idem-Suche bei Formotop (Lauer-Taxe online, Stand 30.03.2015). www.DeutschesApothekenPortal.de www.DAPdialog.de/2621 7 S E RV IC E Neue Arzneimittel: Abgabeprobleme durch Packungsgrößen ohne Normkennzeichen N eu zugelassene Arzneimittel (Originale) sind nicht immer in normierten Packungsgrößen erhältlich. Wenn zusätzlich nur Packungsgrößen mit geringer Menge oder wenige Packungsgrößen im Handel sind, können Mehrfachverordnungen Probleme bei der Rezeptbelieferung zulasten einer GKV verursachen. Jedes in Deutschland zugelassene Arzneimittel wird in die Anlage 1 der Packungsgrößenverordnung (PackungsV), entweder durch Zuordnung zu einer Arzneimittelgruppe (z. B. Analgetika) oder als Wirkstoff mit eigenen Messzahlen (z. B. Ibuprofen), eingeteilt. DIMDI legt Messzahlen fest Verantwortlich für die Aktualisierung der Anlagen der PackungsV und Festlegung neuer Messzahlen bzw. Definition neuer Normbereiche ist das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Es vergibt dreimal pro Jahr neue Messzahlen (März, Juli, September), Änderungen bestehender Messzahlen werden einmal jährlich verabschiedet. Ist ein neues Arzneimittel hinsichtlich Wirkstoff und Reichdauer nicht sinnvoll in die bestehende PackungsV einzuordnen, kann der Pharmazeutische Unternehmer neue Messzahlen oder die Änderung bestehender Messzahlen beim DIMDI beantragen. Beispiele: Abgabeprobleme bei Arzneimitteln ohne N-Kennzeichen Tivicay ® 50 mg FTA, ViiV Healthcare Das Arzneimittel Tivicay ® enthält den Wirkstoff Dolutegravir und wird in Kombination mit anderen Arzneimitteln zur Behandlung von HIV-Infektionen eingesetzt. Dolutegravir hemmt die HIV-Integrase und damit den für den Replikationszyklus des HI-Virus essenziellen Strangtransfer. Es befinden sich eine N2-Packung (30 Stück) und eine Packung ohne N-Kennzeichen (90 Stück) im Handel: Lauer-Taxe, Stand: 15.04.2015 Bei Packungen ohne Normgrößen sind oft Mehrfachverordnungen das größte Problem. Es liegt beispielsweise folgende Verordnung vor: 2x Tivicay 50 mg FTA 90 St. ! Dolutegravir gehört zur Gruppe der Integrasehemmer, hat aber wirkstoffeigene Messzahlen, wie in folgender Abbildung dargestellt: Gründe für Packungen ohne N-Kennzeichen Nicht normierte Packungsgrößen neuer Arzneimittel können verschiedene Ursachen haben. Zum einen kann es sein, dass ein gestellter Änderungsantrag beim DIMDI eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt. Zum anderen kann die Einsortierung in eine bestehende Arzneimittelgruppe zwar sinnvoll sein, aber die in Verkehr gebrachte Packungsgröße stimmt nicht mit den festgelegten Normbereichen der Gruppe überein. 8 Die Verordnung von insgesamt 2 x 90 = 180 Stück liegt oberhalb der größten festgelegten Messzahl Nmax von 100 Stück und ist kein Vielfaches dieser. Gemäß § 6 Absatz 3 des Rahmenvertrages ist die Abgabe der verordneten Gesamtmenge von 180 Stück auf eine Stückzahlverordnung auch mit Sondervermerk unzulässig (s. u.). Retaxsicher ist in diesem Fall die Ausstellung von getrennten Rezepten mit unterschiedlichen Ausstellungsdaten. www.DeutschesApothekenPortal.de SERV ICE Rahmenvertrag § 6 Abs. 3: „Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Ver tragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.“ Anoro® 55 µg/22 µg 30 ED Pulver zur Inhalation, GlaxoSmithKline Anoro® enthält die Wirkstoffkombination Umeclidinium (Muscarinrezeptor-Antagonist) und Vilanterol (langwirksamer selektiver β2-RezeptorAgonist), die zu einer langanhaltenden Bronchodilatation führt. Anwendungsgebiet ist die bronchienerweiternde Erhaltungstherapie zur Symptomlinderung bei erwachsenen Patienten mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD). Im Handel sind eine N2-Packung (1 Stück bzw. 30 Einzeldosen) sowie eine Packung ohne Normgröße (3 Stück bzw. 90 Einzeldosen). Gruppe der Sympathomimetika und Parasympatholytika eingeteilt, die Messzahlen sind in Einzeldosen (ED) angegeben (s. Abb.). Die in drei Inhalatoren enthaltene Menge von 90 Einzeldosen liegt zwischen dem N2- und dem N3-Bereich und somit unterhalb von Nmax (= 200 ED). Es handelt sich folglich nicht um eine Jumbopackung, sondern um eine erstattungsfähige Packungsgröße, die gemäß § 6 Absatz 2 des Rahmenvertrages auf eine Stückzahlverordnung zulasten der GKV abgegeben werden darf. Rahmenvertrag § 6 Abs. 2: „Entspricht die nach Stückzahl verordnete Menge, die keinem N-Bereich nach der geltenden Packungsgrößenverordnung zugeordnet werden kann, keiner im Handel befindlichen Packungsgröße, so sind, nach wirtschaftlicher Auswahl aus den zulässigen Packungsgrößen, verschreibungspflichtige Arzneimittel bis zur verordneten Menge abzugeben.“ FAZIT Kommen neue Arzneimittel in Packungsgrößen ohne Normkennzeichen auf den Markt, können sich daraus in Apotheken folgende Abgabeprobleme ergeben: - Keine eindeutige Einsortierung in die PackungsV Ist das Arzneimittel erstattungsfähig oder handelt es sich um eine Jumbopackung? Lauer-Taxe, Stand: 15.04.2015 Es stellt sich die Frage, ob es sich bei der nicht normierten Packungsgröße (3 Stück bzw. 90 Einzeldosen) um eine nicht erstattungsfähige Jumbopackung handelt. Die Wirkstoffkombination Umeclidinium und Vilanterol wird als Pulverinhalationssystem in die - Mehrfachverordnungen: Verordnete Menge oberhalb Nmax alternative reine Normgrößenverordnung aufgrund fehlender Normierung nicht möglich - Mehrfachverordnungen: Verordnete Menge fällt in einen bestehenden N-Bereich alternative reine Normgrößenverordnung aufgrund fehlender Normierung nicht möglich Um diese Fragen zu beantworten und Abgabeprobleme zu lösen, ist ein Blick in die PackungsV unumgänglich. Unterstützung bietet der PZN-Checkplus des DeutschenApothekenPortals, der bei der Überprüfung von Mehrfachverordnungen hilft. Hier gelangen Sie direkt zum PZN-Checkplus: www.DAPdialog.de/2623 www.DeutschesApothekenPortal.de 9 AUS DE R I N DUS T R I E MOVICOL®: Medizinprodukte und Arzneimittel Wichtige Aspekte für die Rezeptbelieferung ie MOVICOL®-Produktpalette des Herstellers Norgine umfasst sowohl Medizinprodukte als auch Arzneimittel. Alle Produkte können zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) abgegeben werden. Retaxationen sind nicht zu erwarten, wenn Sie die nachfolgenden Tipps beachten. MOVICOL Medizinprodukte ® Unter den MOVICOL®-Medizinprodukten gibt es sowohl nicht verschreibungspflichtige als auch ein verschreibungspflichtiges Präparat. Nicht verschreibungspflichtig: • MOVICOL® flüssig Orange • MOVICOL® Beutel Pulver • MOVICOL® Junior Schoko Verschreibungspflichtig: • MOVICOL® Junior aromafrei Arzneimittel und Rezeptbelieferung: erstattungsfähig zulasten der GKV (auch für Erwachsene)2 Relevanz der PackungsV: - N-Größen - Einteilung in die Gruppe Laxantien (Nmax = 50 St.) bei Abgabe einer vielfachen Menge von Nmax: Sondervermerk erforderlich Beispiel: ! 2 x MOVICOL® Schoko 50 St. N3 Fehlender Sondervermerk: Nachtrag durch den Arzt (Unterschrift und Datum) erforderlich Servicematerialen zur retaxsicheren Abgabe von MOVICOL® Die Abgabehilfe zu MOVICOL® gibt Sicherheit bei der Abgabe aller Präparate. –ABGABEHILFE ZU MOVICOL® – Seite 1 MOVICOL® Medizinprodukte Medizinprodukte und Rezeptbelieferung: erstattungsfähig zulasten der GKV 1 keine Relevanz der PackungsV: - keine N-Größen - kein Sondervermerk erforderlich alle Packungsgrößen können abgegeben werden / auch als Mehrfachverordnung (Wirtschaftlichkeitsgebot § 12 SGB V beachten) Beispiel: 2 x MOVICOL® Beutel 50 St Abgabe 1 x 100 Stück Wichtige Voraussetzung für die Abgabe: Eindeutige Verordnung des Medizinproduktes (Angabe des Herstellers Norgine und/oder PZN) MOVICOL® Arzneimittel Die MOVICOL®-Arzneimittel umfassen ebenfalls nicht verschreibungspflichtige und ein verschreibungspflichtiges Präparat. Nicht verschreibungspflichtig: • MOVICOL® Schoko • MOVICOL® aromafrei Verschreibungspflichtig: • MOVICOL® V 10 > MOVICOL® flüssig Orange > MOVICOL® Beutel Pulver > MOVICOL® Junior Schoko > MOVICOL® Junior aromafrei MOVICOL® Arzneimittel finden Sie auf Seite 2 Alle MOVICOL®-Medizinprodukte können zulasten der GKV verordnet und abgegeben werden, da sie in der „Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte“ (Anlage V der AM-RL) des G-BA aufgeführt werden. Eine Zuordnung zu N-Bereichen laut Packungsgrößenverordnung kann für Medizinprodukte nicht erfolgen, da die PackungsV nur für Arzneimittel gilt. Eine Verordnung der MOVICOL®-Medizinprodukte ist auf GKV-Rezept möglich. Neue Packung mit 90 Beuteln Verordnung Problem Fragestellung Lösung MOVICOL® 50 St. Norgine Es gibt rabattierte Macrogol-Arzneimittel Muss auf rabattierte Macrogol-Arzneimittel ausgetauscht werden? Nein, da Regelungen des Rahmenvertrages sich nur auf Arzneimittel beziehen. MOVICOL® 50 St. Norgine Es gibt einen 50er-Movicol®-Import Darf die Verordnung gegen einen Movicol ®-Import mit 50 Stück ausgetauscht werden? Nein, die Importquote gilt nur bei der Abgabe von importfähigen Arzneimitteln. Außerdem ist ein Austausch eines Medizinproduktes auf ein Arzneimittel nicht zulässig. MOVICOL® 50 St. Produktneutrale Verordnung Muss vom Original (Medizinprodukt) oder vom Import ausgegangen werden? Retax-Gefahr! Zur Absicherung dieser unklaren Verordnung eine PZN oder Firma (Norgine) nachtragen lassen, damit das Medizinprodukt abgegeben werden kann. MOVICOL® Beutel N3 Normgrößen-Verordnung Kann darauf das Medizinprodukt abgegeben werden? Der Arzt sollte darüber informiert werden, dass MOVICOL® als verordnungsfähiges Medizinprodukt im Handel ist, mit dem Hinweis, dass er die 100er-Packung MOVICOL® Norgine als wirtschaftliche Großpackung verordnen kann. „N3“ könnte von Prüfstellen als Hinweis auf ein Arzneimittel gedeutet werden. Zur retaxsicheren Abgabe vom Medizinprodukt MOVICOL® sollte diese Verordnung auf das Original von Norgine ohne N-Bezeichnung geändert werden. MOVICOL® Beutel 100 St. Norgine Früher als Jumbopackung im Handel Darf diese Menge beliefert werden? Da es sich um ein Medizinprodukt handelt, kann die Stückzahl wie verordnet beliefert werden. Die Regelungen zu Jumbopackungen beziehen sich nur auf Arzneimittel. Zum Download der MOVICOL® Abgabehilfe: © DAP, ohne Gewähr, Stand November 2013 D Fach- und Gebrauchsinformationen zu den MOVICOL®-Produkten finden Sie unter www.MOVICOL.de www.DAPdialog.de/2625 Zur Vermeidung von unklaren Verordnungen von MOVICOL®Präparaten nutzen Sie die Arztinfo zur Weitergabe an den Arzt. Wichtige Arzt-Information Seite 1 von 2 Abgabehinweise bei MOVICOL®-Verordnungen Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen treten bei MOVICOL®-Verordnungen in Apotheken häufig Abgabeprobleme auf, sodass der Patient unter Umständen nicht das verordnete MOVICOL®Präparat erhält. Eine Movicol®-Verordnung, die von der Apotheke retaxsicher beliefert werden kann, sollte wie folgt aussehen: Genaue Angabe von Produktnamen inkl. Hersteller bzw. PZN, z. B. „MOVICOL › Beutel Pulver Norgine“ Angabe der Stückzahl, da das Medizinprodukt keine › Genaue N-Kennzeichnung mehr trägt, z. B. „MOVICOL ® ® Beutel Pulver Norgine 100 St.“ Nachfolgend eine Übersicht über die häufigsten Probleme, die in Apotheken auftreten, sowie konkrete Lösungsvorschläge zur Absicherung einer Verordnung über MOVICOL® Beutel Pulver. Verordnung Problem Lösungsvorschlag MOVICOL® 50 St. „Produktneutrale Verordnung“. Manche Krankenkassen gehen hier von einer Verordnung über das günstigste Präparat aus. ➡ Der Patient erhält nicht das Original, sondern einen Import. Die Verordnung durch Firmennamen oder PZN absichern: „MOVICOL® Beutel Pulver 50 St. Norgine“. MOVICOL® Beutel N3 N3 deutet auf Verordnung eines Arzneimittels hin, MOVICOL® ist jedoch ein Medizinprodukt und trägt keine N-Bezeichnung. ➡ Der Patient erhält nicht das Original, sondern einen Import oder ein generisches Macrogol-Arzneimittel mit N3-Kennzeichnung. Die Verordnung durch Firmennamen oder PZN absichern und die genaue Stückzahl nennen: „MOVICOL® Beutel Pulver 50 St. Norgine“. MOVICOL® Beutel N3 x 2 Bis Herbst 2012 war MOVICOL® als Arzneimittel im Handel. Eine Menge von 100 Stück konnte nur beliefert werden, wenn „2 x 50 St.!“ (oder 2 x N3) verordnet wurden. Nun ist MOVICOL® ein Medizinprodukt, „N3“ deutet aber wie in Fall 2 beschrieben auf ein Arzneimittel (Import oder generisches Macrogol-Arzneimittel) hin. Da MOVICOL® mittlerweile als Medizinprodukt im Handel ist, kann auch die wirtschaftliche Großpackung mit 100 Stück verordnet werden. Zur Absicherung der Verordnung Firmennamen oder PZN und die genaue Stückzahl nennen: „MOVICOL® Beutel Pulver 100 St. Norgine“. Fach- und Gebrauchsinformationen zu den MOVICOL®-Produkten finden Sie unter www.MOVICOL.de Zum Download der MOVICOL® Arztinfo: Norgine GmbH, Im Schwarzenborn 4, 35041 Marburg Internet: www.norgine.de www.DAPdialog.de/2626 MOVICOL® ist eine eingetragene Marke der Norgine-Unternehmensgruppe 1 lt. Anlage V der AM-RL des G-BA 2 lt. Anlage I (OTC-Übersicht) der AM-RL des G-BA www.DeutschesApothekenPortal.de S E RV IC E Posterbeilage: Orale Kontrazeptiva – Übersicht & Services rale Kontrazeptiva sind die beliebtesten Verhütungsmittel – rund 30 Prozent der Frauen im gebärfähigen Alter verhüten auf diese Weise. Eine Vielzahl an Produkten steht dabei zur Verordnung und damit auch zur Abgabe in der Apotheke zur Verfügung. Einen geeigneten Überblick über das „Pillensortiment“ nebst Notfallkontrazeptiva verschafft das Poster „Orale Kontrazeptiva“, das dieser Ausgabe beiliegt. Mikropillen Die am häufigsten verordneten „Pillen“ gehören zur Gruppe der kombinierten oralen Kontrazeptiva (KOK). Diese enthalten sowohl Östrogen als auch Gestagen. Meist handelt es sich um „Mikropillen“, deren Östrogenmenge max. 50 µg beträgt. Durch den Einsatz bestimmter Gestagene, wie z. B. Dienogest oder Cyproteronacetat, sind einige Präparate zusätzlich zur Behandlung von Akne und/ oder Hirsutismus zugelassen. Meist wird 21 Tage lang täglich eine Pille eingenommen, gefolgt von einer 7-tägigen Pause. Eine verpasste Einnahme kann innerhalb von 12 Stunden nachgeholt werden, ohne dass der Empfängnisschutz beeinträchtigt ist. Minipillen Minipillen enthalten ausschließlich ein Gestagen (Desogestrel oder Levonorgestrel) und sind eine gute Alternative für Frauen, die unter östrogenbedingten Nebenwirkungen leiden oder bei denen KOK kontraindiziert sind. Minipillen werden ohne Einnahmepause eingenommen. Zu beachten ist, dass die Einnahme von levonorgestrelhaltigen Präparaten immer zur selben Uhrzeit (Toleranz 3 Stunden) erfolgen muss. Bei desogestrelhaltigen Präparaten kann eine verpasste Einnahme innerhalb von 12 Stunden nachgeholt werden. • Ulipristalacetat bis zu 5 Tage (120 Stunden) nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr • Levonorgestrel bis zu 3 Tage (72 Stunden) nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr Da Notfallkontrazeptiva inzwischen ohne Rezept in der Apotheke abgegeben werden dürfen, ist eine sorgfältige und persönliche Patientenberatung erforderlich. Eine Abgabe an minderjährige Patientinnen wird nicht empfohlen; sie sollen stattdessen an einen Gynäkologen verwiesen werden. Der Handlungsempfehlung der Bundesapothekerkammer ist genau zu entnehmen, wie die Apotheke bei der Beratung und Abgabe vorgehen sollte. Zum Download der Handlungsempfehlung der Apothekerkammer: www.DAPdialog.de/2617 Übrigens kann die „Pille danach“ auch weiterhin zulasten einer GKV verordnet und abgegeben werden, nämlich dann, wenn der Arzt sie für eine Frau unter 20 Jahre verordnet (lt. SGB V, § 24 a). DAP Poster „Orale Kontrazeptiva“ Dieser Ausgabe des Dialoges liegt das Poster „Orale Kontrazeptiva“ bei. Es gibt einen schnellen Überblick über die Produktpalette der Kontrazeptiva. Apothekenteams finden hier zudem Informationen zu weiteren Services wie Patientenmaterialien und Websites bzw. Hotlines der Anbieter. Die „Abgabet i p p s “ Orale Kontrazeptiva – Übersicht & Services i n for m ie ren zusätzlich rund um das T h e m a Rezeptbel iefer u ng und Erstattung. Wirkstoff(e)/ Wirkstärke (mg) Jenapharm Aristo Hexal HRA Gedeon Richter DR. KADE/ BESINS Pharma GmbH Mibe/ Dermapharm ratiopharm Exeltis (ehem. Velvian) Rottapharm | Madaus MIKROPILLEN Aida®1 Yasminelle®1 Yara HEXAL® 201 Maitalon® 201 Maitalon® 20 21+72 Drospifem® 201 LaYaisa® Veya-ratiopharm® 201 Petibelle®1 Yasmin®1 Yara HEXAL® 301 Maitalon® 301 Maitalon® 30 21+72 Drospifem® 301 LaYanina® Veya-ratiopharm® 301 Drosfemine 24+42 3/0,02 Drospirenon/ Ethinylestradiol 3/0,03 Yaz 24+4 P1: 3/0,02 P2: wirkstofffrei Maxim®1 Dienogest/ Ethinylestradiol Eliza HEXAL 24+42 Daylette 24+42 Aristelle®1 Starletta® HEXAL®1 sibilla®1 Cedia® 201 LAMUNA® 201 2 ® AKNE ® Valette®1 AKNE 2/0,03 VELMARI® Langzyklus1 LZ ® Finic®1 ® Veyanneratiopharm® 24+42 Desofemine® 20 nova1 Faminaratiopharm® 201 Dienovel®1 AKNE Velvetratiopharm®1 Mayra®1 VELAFEE®1 AKNE AKNE AKNE AKNE Desmin® 201 0,15/0,02 Desogestrel/ Ethinylestradiol Cedia® 301 LAMUNA® 301 Desmin® 301 Lilia®1 Mona HEXAL®1 Belara®1 Belara® 21+72 Miranova® Swingo® 201 Leona HEXAL®1 MonoStep®1 Swingo® 30 mite1 Lotta® HEXAL®1 Desofemine® 301 Faminaratiopharm® 301 Minette®1 Madinette® 301 Veranaratiopharm®1 Bellissima®1 Femikadin® 201 Levomin® 201 Lianaratiopharm®1 Evaluna® 201 0,15/0,03 Enriqa®1 Chlormadinonacetat/ Ethinylestradiol 2/0,03 Bellissima® 21+72 Chariva®1 Chariva® 21+72 Minisiston® 20 1 0,1/0,02 fem Minisiston®1 0,125/0,03 ASUMATE® 201 Kleodina1 Gravistat® 125 1 0,125/0,05 fem Levonorgestrel/ Ethinylestradiol Microgynon®1 Swingo® 301 Luisa HEXAL®1 Femikadin® 301 0,15/0,03 NovaStep®1 Levomin® 301 Femigyneratiopharm® N1 Evaluna® 301 Diane® 351 2/0,035 AKNE Hi Jennifer® 351 AKNE Hi Bella® HEXAL® 351 AKNE Cyproderm®1 Hi AKNE Hi Attempta-ratiopharm® 351 AKNE Hi Alessia® HEXAL® 24+42 P1: 0,06/0,015 P2: wirkstofffrei Femovan®1 0,075/0,03 Norgestimat/ Ethinylestradiol Ethinylestradiol/ Norethisteron Amicette®1 0,25/0,035 Eve 201 0,02/0,05 MINIPILLEN Desogestrel 0,075 Levonorgestrel 0,03 Desogestrel Aristo®2 Chalant® HEXAL®2 Solgest®2 Evakadin®2 Desofemono® 752 Yvetteratiopharm®2 Damara®2 DESIRETT®2 28 Mini2 N O T FA L L K O N T R A Z E P T I VA unofem HEXAL® ® Notfallkontrazeptiva sollen so früh wie möglich nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Der späteste Einnahmezeitpunkt richtet sich nach dem Wirkstoff: www.DeutschesApothekenPortal.de Levonorgestrel 1,5 Ulipristalacetat 30 PiDaNa ® • Wechselwirkungs-Hotline: 0 36 41/64 88 88 werktags 8–18 Uhr • App „Pillen-Alarm“ Postinor Ab dem 20. Geburtstag Die „Pille“ ist verordnungs- und erstattungsfähig zulasten der GKV für Ausnahmeindikationen (z. B. zur Behandlung der Akne). Cave: Das Präparat muss eine entsprechende Zulassung besitzen! Die „Pille“ ist verordnungs- und erstattungsfähig im Rahmen einer medizinisch indizierten Kontrazeption (z. B. bei der gleichzeitigen Einnahme fruchtschädigender Wirkstoffe). Diagnose auf dem Rezept: Keine Verpflichtung zur Angabe einer Diagnose im Rahmen der Arzneimittelverordnung. Bei Angabe einer Diagnose auf dem Rezept erweiterte Prüfpflicht hinsichtlich der Erstattung seitens der Apotheke: Ist eine Erstattung bei der angegebenen Diagnose möglich? Ja = Abgabe auf Kassenrezept, Nein = Rücksprache mit dem Arzt, ggf. muss das Arzneimittel privat bezahlt werden. www.jenapharm.de Hotline: 0 36 41/64 88 88 [email protected] AKNE HI LZ Behandlung der mäßig schweren bis schweren Akne, wenn zuvor eine topische Therapie oder systemische Antibiotikatherapie versagt hat Behandlung des Hirsutismus bei Frauen im gebärfähigen Alter Einnahme im Langzyklus, maximales EinnahmeIntervall: 120 Tage Erstattungsfähigkeit zulasten der GKV: • Verordnung auf Kassenrezept bis zum vollendeten 20. Lebensjahr möglich (Gesetzesgrundlage: § 24a SGB V) 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), Beschluss vom 06.03.2015 2 uGV = ungeschützter Geschlechtsverkehr 3 Handlungsempfehlung der Bundesapothekerkammer ANBIETERINFORMATIONEN Einteilung lt. PackungsV Normbereiche nach Stückzahl Arzneimittelgruppe: Orale Kontrazeptiva (Angabe in Stück) N1: 17–25 | N2: 57–69 | N3: 120–126 Sex hat sich nicht verändert. Die Pille Danach schon. Rezeptbeispiel: X Maxim 0,030 mg/2 mg 126 St. N3 Die wirksamste Pille Danach Wirkt auch dann, wenn andere nicht mehr wirken1 Gut verträglich – in Studien belegt2 Jetzt rezeptfrei! Normbereiche nach Zyklen Arzneimittelgruppe: Orale Kontrazeptiva (Angabe in Zyklen) N1: 1 | N2: 3 | N3: 6 www.ellaone.de 1 Brache, V. et al. Ulipristal acetate prevents ovulation more effectively than levonorgestrel: analysis of pooled data from three randomized trials of emergency contraception regimens. Contraception 2013, 88, 611-618. 2 Levy, D. P. et al. Ulipristal acetate for emergency contraception: post-marketing experience after use by more than1 million women. Contraception 2014, 89, 431-433. Rezeptbeispiel: P I L L E N- 2 x Desogestrel Aristo 75 µg 6 x 28 St. N3 ! Sondervermerk „!“ auf dem Rezept Erforderlich, wenn die größte Messzahl (Nmax / hier = 126 St. bzw. 6 Zyklen) um ein Vielfaches überschritten wird (einige regionale Lieferverträge verzichten auf den Sondervermerk) Ein fehlender Sondervermerk muss vom Arzt unter erneuter Unterschrift und Datumsangabe ergänzt werden. A L A R M Ein kostenloser Service von Jenapharm Der Pillen-Alarm wider das Vergessen der Pille bietet viele Funktionen rund um das Thema Verhütung und Informationen zu Zyklus, Pille und Frauenarzt. Erinnern statt vergessen. Einnahmeschema Langzyklus • Patientenbroschüren auf • www.sos-pille.de Deutsch und Türkisch • Mädchen-Sprechstunde • Umfangreiche zusätzliche • Pillen-Einstellsets Informationen unter: • Aufklärungsmaterialien www.ellaone.de für Patientinnen www.pille-danach.de • www.pillen-fragen.de • Bestellung von Servicematerialien online und per • www.mädchensprechstun. de Telefon • Schulungen für Apotheken • Bestellung von Service• Gratis-App • Smartphone-Pillen-App materialien online und per „RememberMe“ (Android) und • Diverse Gebrauchsinfos auf Telefon wie z. B.: „RememberMe2“ (iPhone) Türkisch - Zykluskalender mit Erinnerungsfunktion zur • Zykluskalender - Pillenübersichten täglichen Pilleneinnahme • Blisterhüllen - Anwendungsblöcke etc. • Infos unter: • Servicematerialien online • Umfangreiches Informations- www.pille-fuer-mich.de als Druckversion bestellen portal: www.schön-sicher.de oder zum Download Aristo Pharma GmbH Tel. 030/710 94-4200 www.aristo-pharma.de [email protected] [email protected] Tel. 02 34/5 16 59 20 www.kade-besins.de Infoservice: 0800/999 52 33 33 www.gynaekologie.hexal.de Tel. 0 80 24/908-0 Einnahmehinweise: • so früh wie möglich (innerhalb von 12 Stunden) nach uGV2 • spätester Einnahmezeitpunkt: Ulipristalacetat bis zu 5 Tage (120 Stunden) nach uGV Levonorgestrel bis zu 3 Tage (72 Stunden) nach uGV Vorgehen in der Apotheke3: • vor Abgabe: persönliche Beratung der Frau erforderlich • Abgabe an Minderjährige wird nicht empfohlen Verweis an den Arzt/ die Ärztin Besonderheiten bei Kontrazeptiva • VELMARI® Langzyklus • Einnahme im Langzyklus bis 120 Tage möglich! • Umfangreiche Patienten• Bundesweiter Außendienst informationen online unter: • Umfangreicher Service und www.pille.hexal.de Materialien für Fachkreise • Zykluskalender auch als App • Zykluskalender auch als inkl. Pill-Reminder Handy-App „Meine-Pille“ mit • Umfangreicher Service für Erinnerungs-/Urlaubsfunktion Fachkreise (iOS/ Android) • Patientenratgeber Empfängnisverhütung & östrogenfrei verhüten • Blisterschutz für alle Pillen Das Poster steht auch zum Download zur Verfügung: Kontakt Rechtliche Informationen1: Notfallkontrazeptiva mit den Wirkstoffen Ulipristalacetat (bis 30 mg) und Levonorgestrel (bis 1,5 mg) sind nicht mehr verschreibungspflichtig: ellaOne®, PiDaNa®, Postinor® und unofem® HEXAL®. Zuzahlung: < 18 Jahre keine Zuzahlung ≥ 18 Jahre mit Zuzahlung ® ellaOne® Service Notfallkontrazeption – praxisrelevante Informationen Bis zum 20. Geburtstag Die „Pille“ ist voll erstattungsfähig durch die GKV (§ 24a SGB V). Triquilar®1 Qlaira®2 Estradiolvalerat/ P1: 3/–; P2: 2/2; P3: 2/3; P4: 1/–; Dienogest P5: wirkstofffrei Cyproteronacetat/ Ethinylestradiol* ABGABETIPPS Erstattungsfähigkeit von Kontrazeptiva zulasten der GKV ASUMATE® 301 P1: 0,05/0,03 P2: 0,075/0,04 Trisiston®1 P3: 0,125/0,03 Gestoden/ Ethinylestradiol Notfallkontrazeptiva ARBEITSHILFE Stand 04/2015 S e r v i ce - P a r t n e r f ü r A p o t h e k e n www.gedeonrichter.de [email protected] Tel. 0221/88 89 04 44 mibe GmbH Arzneimittel Münchener Str. 15 06796 Brehna www.ratiopharm.de [email protected] Tel. 0800/800 50 22 • Bundesweiter Außendienst • Patientenbroschüren • App „Never Forget“ • Blisteretuis • Erstanwender-Infoblock (zu jeder Pille) • Zykluskalender • Bundesweiter Fachaußendienst Gynäkologie • Umfangreicher Service für Fachkreise • Patientenratgeber, Zykluskalender, Blisterschutz • Patienteninformationen online www.mein-langzyklus.de www.exeltis.de/patienteninfo www.rottapharm-madaus.de [email protected] Tel. 0800/167 33 72 www.exeltis.de [email protected] Service-Hotline: 089/4520529-0 max_anz_pillenalarm_70_90.indd 1 27.05.14 10:29 Aus dem Hexal Verhütungsportfolio Einnahmeschema im Überblick: Pflichtphase mindestens 24 Tabletten (Tag 1–24) + Flexible Phase maximal 96 Tabletten (Tag 25–120) + Pillenpause nur 4 Tage (Tag 121–124) Starletta HEXAL® Die Pille mit der Akne-Indikation AkneIndikation1 Mehr Flexibilität, mehr vom Leben. www.mein-langzyklus.de 1 Zur Behandlung von Frauen mit mittelschwerer Akne, die keine Gegenanzeigen für eine Therapie mit oralen Kontrazeptiva aufweisen, und nach Versagen von geeigneten lokalen Behandlungen. Weitere Infos www.gynaekologie.hexal.de * Diese Wirkstoffkombination hat keine Zulassung ausschließlich zur Kontrazeption 1 Einteilung des entsprechenden Präparates in der Packungsgrößenverordnung nach Stückzahl (s. Abgabetipps) 2 Einteilung des entsprechenden Präparates in der Packungsgrößenverordnung nach Zyklen (s. Abgabetipps) P1 = Phase 1, P2 = Phase 2, P3 = Phase 3, P4 = Phase 4, P5 = Phase 5 Die aktuellen Fachinformationen entnehmen Sie bitte www.fachinfo.de oder den jeweiligen Internetpräsenzen der Hersteller. AZ Starletta_70x90mm_01.indd 1 Entwicklung und Gestaltung: FAI GmbH O 12.06.14 11:30 www.DAPdialog.de/2618 11 A B G A B E - S E RV IC E Fragen & Antworten zur Arzneimittelabgabe J eder Tag bringt neue Herausforderungen in puncto gesetzeskonforme Rezeptbelieferung mit sich. Daher erreichen das DAP täglich viele Fragen und interessante Fälle, von denen wir Ihnen nachfolgend einige zusammengestellt haben. Haben Sie auch ein Abgabeproblem in der Apotheke? Dann schicken Sie Ihren Fall an: [email protected]. Fall 1 Novalgin Nachfolgeartikel mit abweichender Darreichungsform www.DAPdialog.de/2631 Fall 2 Angaben im Notdienst Frage: Frage: Wir haben ein Rezept über „Novalgin AMP 4 x 5 ml, N1“ erhalten. Diese „AMP“ sind außer Handel. Der Nachfolger ist „Novalgin 2,5 g ILO 6 x 5 ml“. Darf man trotz abweichender Stückzahl und Darreichungsform ohne Rezeptänderung den Nachfolger abgeben? Wir hatten im letzten Notdienst mehrere handschriftlich ausgestellte Rezepte, bei denen nur der Kostenträger, der Patientenname mit Adresse sowie das Geburtsdatum eingetragen waren. Alle weiteren Angaben, also Kassennummer, Versichertennummer, Arztnummer, haben gefehlt. Drohen uns hier eventuell Retaxationen? Oder sind wir generell in der Pflicht, diese Angaben zu ergänzen? Antwort: Die Packung mit 6 Ampullen ist in der Lauer-Taxe als offizieller Nachfolgeartikel gelistet (Ausschnitt aus der Lauer-Taxe, Stand 15.03.2015): Die abweichende Stückzahl spielt bei einem Austausch keine Rolle, da beide Artikel dem gleichen Normbereich zuzuordnen sind und ein identisches Normkennzeichen tragen. Die Darreichungsformen Injektionslösung und Ampullen sind jedoch vom G-BA für den Wirkstoff Metamizol noch nicht als austauschbar gelistet. Deshalb empfehlen wir, nach Rücksprache mit dem Arzt die Verordnung in den Nachfolgeartikel ändern zu lassen. 12 Hier finden Sie alle austauschbaren Darreichungsformen: Antwort: Beim Ersatzverfahren (Notdienst oder Hausbesuch) reicht es aus, wenn der Arzt auf dem Rezept Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Patienten einträgt – hier ergänzt man den Vermerk „Ersatzverfahren“. Um eine Retaxation sicher zu vermeiden, empfiehlt es sich jedoch, die fehlenden Daten nachzutragen. Die lebenslange Arztnummer LANR darf auf Notdienst-, BtM-, Praxisbedarfs-, Klinik-, und Zahnarztrezepten fehlen. Die IK-Nummer ist zur eindeutigen Feststellung des Kostenträgers notwendig, vor allem da manche Krankenkassen mehrere IK-Nummern haben. Somit ist diese sinnvollerweise ebenfalls nachzutragen. Sie finden diesen und weitere interessante Fälle im DAP Retax-Forum: www.DAPdialog.de/2632 www.DeutschesApothekenPortal.de A B G A BE - S E RV IC E Fall 3 Stückeln bei Lieferschwierigkeiten Frage: Wir haben ein Rezept über Clexane 80 mg 20 Fertigspritzen. Da zurzeit nur 10 Stück lieferbar sind, haben wir 2-mal 10 Stück abgegeben. Ist das möglich? Antwort: Stückeln dürfen Sie nach Rahmenvertrag § 6 Abs. 2 nur, wenn die verordnete Menge keinem Normbereich zuzuordnen ist und auch keine Packung dieser Menge im Handel ist. Rahmenvertrag § 6 Abs. 2 „Entspricht die nach Stückzahl verordnete Menge, die keinem N-Bereich nach der geltenden Packungsgrößenverordnung zugeordnet werden kann, keiner im Handel befindlichen Packungsgröße, so sind, nach wirtschaftlicher Auswahl aus den zulässigen Packungsgrößen, verschreibungspflichtige Arzneimittel bis zur verordneten Menge abzugeben.“ Antwort: Nachträgliche Änderungen muss der Arzt mit Datum und Unterschrift abzeichnen, ein Arztstempel allein reicht nicht aus, daher sollten Sie dies noch nachtragen lassen. Je nachdem, um welche Kasse es sich handelt, sollte evtl. noch ein zusätzlicher Vermerk angegeben werden, der die vielfache Menge der Nmax bestätigt (einige regionale Kassen verzichten auf diesen Vermerk). Im Kommentar des DAV zum Rahmenvertrag sind einige Beispiele genannt, wie ein besonderer Vermerk aussehen sollte: „Als besonderer Vermerk des Arztes ist beispielsweise ein Ausrufezeichen, der Hinweis „exakte Menge“, die Wiederholung der Zahl der Menge als ausgeschriebenes Wort oder Ähnliches zu werten.“ Auch die verordnete Menge Trimineurin kann nicht retaxsicher auf dieses Rezept abgegeben werden, denn es handelt sich nicht um eine vielfache Menge der Nmax: Da die 20er-Packung Clexane aber im Handel ist (zurzeit nicht lieferbar), ist ein Stückeln nach Rahmenvertrag nicht erlaubt. Lassen Sie sich, um einer Retaxation vorzubeugen, zwei Rezepte mit unterschiedlichen Ausstellungsdaten über jeweils 10 Stück ausstellen. Unterstützung zum Thema Stückeln bietet die Arbeitshilfe 14a: www.DAPdialog.de/2633 Fall 4 Mehrfachverordnung Rebif und Trimineurin Frage: Es liegt eine Verordnung vor über „Rebif 44 Mikrogramm Patrone, ILO, 12 St. N3 x 3“ und über „3 x Trimineurin 40 mg/ml, LSG, 50 ML N2“. Das Rezept wurde bezüglich Rebif handschriftlich geändert und so „x 3“ eingefügt. Diese Änderung wurde mit einem Arztstempel bestätigt. Reicht dies aus oder muss sonst noch etwas beachtet werden? www.DeutschesApothekenPortal.de Gemäß Rahmenvertrag § 6 (3) ist die Abgabe dieser Menge auf eine Stückzahlverordnung nicht zulässig. Liegt der Apotheke eine reine Normgrößenverordnung vor ohne Nennung einer Stückzahl, kann die verordnete Menge abgegeben werden, da Normgrößenverordnungen im Rahmenvertrag nicht erwähnt werden. Beispiel: 3 x N2 TRIMINEURIN 40 mg/ml Lösung Hier geht’s zur Arbeitshilfe 14d: www.DAPdialog.de/2634 13 A B G A BE - S E RV IC E FALL 5 Unterstützung bietet der PZN-Checkplus: Ibu 600 N1 oder Ibu 600 10 Stück? www.DAPdialog.de/2623 Frage: Wir haben öfter folgendes Problem: Ein Zahnarzt verordnet mal „Ibu 600 N1“, mal „Ibu 600 10 St.“. Bei der N1-Verordnung geben wir Rabattvertragsmedikamente mit 20 St. ab. Bei der Verordnung über 10 Stück gibt es meistens keine Rabattvertragsartikel, sodass wir 10 St. abgeben. Müsste man auch in diesem Fall besser die 20 St. (N1) abgeben, auch wenn nur 10 St. OHNE N-Bezeichnung auf dem Rezept stehen? Riskiert man in jedem Fall eine Retaxation? Antwort: Ibuprofen-Präparate werden meist den Antiphlogistika zugeordnet und den folgenden Normbereichen zugeteilt: FALL 6 Sildenafil: Lifestyle oder Kassenleistung? Frage: Wir haben ein Kassen-Rezept (AOK Bayern) erhalten, mit einer Verordnung über „Sildehexal 25 mg TAB 24 Stück“ mit der Diagnose „pulmonale Hypertonie“. Ist dieses über die Kassen erstattungs- und demnach abrechnungsfähig? Wir sind uns im Team unsicher. Antwort: Dieses generische Sildenafil-Präparat besitzt nur die Zulassung zur Behandlung der erektilen Dysfunktion und ist als Lifestyle-Medikament eingestuft. Damit fällt es unter die Verordnungsausschlüsse gemäß Arzneimittel-Richtlinie II des G-BA und darf nicht zulasten einer GKV abgegeben werden. Eine Packung von 10 St. trägt kein Normkennzeichen, da die Menge unterhalb des N1-Bereichs liegt. Packungen ohne Normkennzeichen dürfen zulasten einer GKV abgegeben werden, wenn ihre Stückzahl verordnet ist. Sie dürfen im Falle einer Verordnung über 10 St. nicht gegen 20 St. N1 tauschen, auch wenn nur die N1-Packung rabattiert ist! Eine Substitution aufgrund von Rabattverträgen ist nur innerhalb identischer Normbereiche erlaubt: So dürften Sie z. B. eine verordnete Menge von 16 St. N1 gegen eine rabattierte Packung von 24 St. N1 tauschen. Zur Behandlung der pulmonalen Hypertonie ist das FAM Revatio zugelassen, dieses ist verordnungsund erstattungsfähig. Vielleicht können Sie mit dem Arzt Rücksprache halten, ob er anstelle von Sildehexal Revatio (Achtung: teurer, andere Stärke!) verordnet. Im Zweifel sollten Sie das Präparat vom Patienten bezahlen lassen. Zum Archiv der Abgabeprobleme: www.DAPdialog.de/2635 Sind also 10 St. Ibu 600 verordnet, dürfen Sie nur 10 St. abgeben, auch wenn über diese Menge keine Rabattverträge abgeschlossen wurden. Bei einer Verordnung über 20 St. bzw. über N1 müssen Sie dagegen einen Rabattartikel aus dem N1-Bereich abgeben. 14 www.DeutschesApothekenPortal.de I N E IGE N E R SAC H E Zertifizierte Fortbildungen im DeutschenApothekenPortal D ie persönliche Beratung in der Apotheke wird von Kunden geschätzt und ist ihr Aushängeschild. Deshalb sollte das Wissen zur Arzneimitteltherapie, sei es zum Thema Selbstmedikation oder in Bezug auf die Abgabe verschreibungspflichtiger Präparate, regelmäßig aufgefrischt werden. Zu diesem Zweck können Apotheker/innen und PTA derzeit an drei versch iedenen Fortbildungen des DeutschenApothekenPortals teilnehmen und nebenbei Fortbildungspunkte sammeln. Die Fortbildungen sind von der Bundesapothekerkammer zertifiziert und vermitteln Grundlagen, Therapieoptionen und Beratungskompetenz zum jeweiligen Thema. Fortbildung Hautschutz bei Krebstherapien – 1 Punkt Schädigungen der Haut und Schleimhäute gehören zu den häufigsten Nebenwirkungen einer Strahlenoder Chemotherapie. Diese beeinträchtigen nicht nur die Lebensqualität der Patienten, sondern können auch die Compliance gefährden. Daher ist eine umfassende Aufklärung der Patienten zu Prophylaxe und für Apotheker/PTAs Behandlungsmöglichkeiten von Von der entscheidender Bedeutung. 1 Punkt Apothekerkammer zertifiziert Fortbildung Arthrose – 1 Punkt Arthrose ist eine entzündliche Gelenkerkrankung, die zu Krankheitsbeginn oft unbemerkt bleibt. Treten im Frühstadium schmerzhafte Gelenkbeschwerden auf, ist meist die Apotheke die erste Anlaufstelle. Eine fachkundige Beratung kann helfen, Warnsymptome zu erkennen und die Therapie der Arthrose mit Empfehlungen zu unterstützen. Mit der zertifizierten Fortbildung zum Thema Arthrose bringen Sie sich wieder auf den neuesten Stand zur Entstehung von Arthrose und zu verschiedenen Therapieoptionen. Hier gelangen Sie zur Fortbildung „Arthrose“: www.DAPdialog.de/2628 Fortbildung Notfallverhütung – 1 Punkt Seit Entlassung der „Pille danach“ aus der Verschreibungspflicht kommt der Beratungskompetenz der Apotheke zum Thema Notfallverhütung noch größere Bedeutung zu. Eine fachgerechte Beratung und Aufklärung in der Apotheke ist unerlässlich. Mit der aktuellen Fortbildung „Notfallverhütung“ können Sie Ihr Wissen auffrischen und erhalten zusätzlich wertvolle Tipps für das Beratungsgespräch. Hier gelangen Sie zur Fortbildung „Notfallverhütung“: www.DAPdialog.de/2629 Die zertifizierte Fortbildung unterstützt Sie in der Beratung zum Thema Hautschutz bei Krebstherapien. Hier finden Sie die Fortbildung „Hautschutz bei Krebstherapien“: www.DAPdialog.de/2627 www.DeutschesApothekenPortal.de 15 AUS DER INDUSTRIE Rabattvertrag schlägt Aut-idem-Kreuz Beispiel Duloxetin W elche Vorgehensweise ist hinsichtlich eines Original/Import-Austausches vertragskonform, wenn ein Aut-idem-Kreuz gesetzt und zudem ein Rabattvertrag zu erfüllen ist? Im Folgenden ein Praxisbeispiel. Das Originalpräparat Cymbalta® (Wirkstoff Duloxetin) ist bei zahlreichen Krankenkassen rabattiert und muss nach Vorgabe des Rahmenvertrages (§ 4 (2)) vorrangig abgegeben werden. Gilt diese Vorgabe auch in Bezug auf Original und Import bei einer Verordnung mit Aut-idem-Kreuz? Richtige Abgabe: • Belieferung des rabattierten Cymbalta®Originals (trotz Aut-idem-Kreuz) • Grund: Rabattvertrag schlägt Aut-idemKreuz (gilt für Original/Import-Austausch)1 Service: Abgabehilfe zu Cymbalta® Bei weiteren Fragen zur Rezeptbelieferung nutzen Sie die Abgabehilfe mit praxisrelevanten Informationen zu Cymbalta® und zum herstellereigenen „Cymbalta® Identikum“ Duloxetin Lilly. Zum kostenlosen Download der Abgabehilfe: Rezeptbeispiel Kostenträger TK, IK 0177504 www.DAPdialog.de/2639 1 § 4 (12) vdek-AVV-Änderungsvereinbarung zum 1. Januar 2015 (bundeseinheitDEDLG00001b lich); bei Primärkassen siehe regionale Liefervereinbarungen Mit freundlicher Unterstützung der Lilly Deutschland GmbH Neue Rabattverträge: Frühzeitige Lageranpassung mit dem Rabattvertragsposter nnerhalb der nächsten Monate treten bundesweit neue Rabattverträge der AOK und der DAK Gesundheit in Kraft. Zur erleichterten Anpassung des Apothekenlagers liegt dieser Ausgabe ein Rabattvertragsposter mit einer Zusammenfassung der Rabattarzneimittel bei. Verträge angepasst werden kann. Die jeweiligen Pharmazentralnummern (PZN) der Arzneimittel sind online unter dem DAP Service „Kassen-Ausschreibungen zu Rabattverträgen“ zu finden. Service-Plattform für Apotheken Historisches Archiv aller rabattierten PZN unter: September Oktober November Dezember 2015 Januar Februar März April Rabattverträge & Zuschläge Gültig ab 1. Juni 2015. Die AOK-Gemeinschaft hat mit 103 Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen in acht Gebietslosen die 14. Tranche ihrer Arzneimittelrabattverträge gestartet. Die neuen Verträge bedienen ca. 24 Mio. Versicherte und sollen bis zum 31. Mai 2017 laufen. Los 2 Los 1 Los 1 Los 2 Daten ohne Gewähr / Auf Basis der Meldungen des ABDATA Pharma-Daten-Service und Kassenmeldungen / Stand 01.05.2015 Captopril Captopril + Hydrochlorothiazid Carbimazol Carvedilol Cefaclor Ceftriaxon Cefuroxim Ciprofloxacin Citalopram Clarithromycin Clomipramin Colestyramin Cyproteron + Ethinylestradiol Diclofenac Dienogest + Ethinylestradiol Doxazosin Doxepin Efavirenz Enalapril Enalapril + Hydrochlorothiazid Escitalopram Estriol Felodipin Fexofenadin Finasterid Furosemid Gabapentin Glimepirid Hydrochlorothiazid Ibandronsäure Ibuprofen Indapamid Irbesartan Isosorbiddinitrat Isosorbidmononitrat Isotretinoin Lamivudin + Zidovudin Lamotrigin Lercanidipin Levodopa + Benserazid Levodopa + Carbidopa Levodopa + Carbidopa + Entacapon Lisinopril Lisinopril + Hydrochlorothiazid Lormetazepam Losartan Losartan + Hydrochlorothiazid Meloxicam Melperon Methyldopa Metoclopramid Metoprolol + Hydrochlorothiazid Metronidazol Mirtazapin Moclobemid Modafinil Molsidomin Moxonidin Naltrexon Nifedipin Nitrendipin Norfloxacin Mylan dura BG Zentiva/Sanofi BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm neuraxpharm Los 3 Mylan dura BG Zentiva/Sanofi BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm neuraxpharm BG Zentiva/Sanofi HEUMANN HEUMANN AAA-Pharma AAA-Pharma AAA-Pharma Mylan dura/Dexcel/BG Zentiva/ Mylan dura/Dexcel/BG Zentiva/ Mylan dura/Dexcel/BG Zentiva/ Amlodipin Sanofi Sanofi Sanofi Atenolol + Chlortalidon ALIUD ALIUD ALIUD Azathioprin HEUNET HEUNET HEUNET Benazepril + ALIUD ALIUD ALIUD Hydrochlorothiazid Bisoprolol Dexcel BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm Bisoprolol + BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm Hydrochlorothiazid Bromazepam BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm Budesonid + AstraZeneca AstraZeneca AstraZeneca Formoterol Zum 01. Juni 2015 treten bundesweit neue Rabattverträge der AOK in Kraft. Nach der 14. Ausschreibungsrunde wurden Verträge zu 103 Wirkstoffen mit einer Laufzeit von 2 Jahren ausgehandelt. Auch die DAK Gesundheit hat neue Rabattverträge abgeschlossen, die im Mai, Juni und Juli starten. Mylan dura BG Zentiva/Sanofi BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm neuraxpharm Los 4 Mylan dura BG Zentiva/Sanofi BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm neuraxpharm Los 5 Mylan dura BG Zentiva/Sanofi BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm neuraxpharm BG Zentiva/Sanofi HEUMANN AAA-Pharma AAA-Pharma Mylan dura/Dexcel/BG Zentiva/ Mylan dura/Dexcel/BG Zentiva/ Sanofi Sanofi ALIUD ALIUD HEUNET HEUNET Los 6 Mylan dura BG Zentiva/Sanofi BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm neuraxpharm BG Zentiva/Sanofi AAA-Pharma Mylan dura/Dexcel/BG Zentiva/ Sanofi ALIUD HEUNET Los 7 Mylan dura BG Zentiva/Sanofi BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm neuraxpharm BG Zentiva/Sanofi AAA-Pharma Mylan dura/Dexcel/BG Zentiva/ Sanofi ALIUD HEUNET Los 8 Mylan dura BG Zentiva/Sanofi BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm HEXAL BG Zentiva/Sanofi AAA-Pharma Mylan dura/Dexcel/BG Zentiva/ Sanofi ALIUD HEUNET ALIUD ALIUD ALIUD ALIUD ALIUD BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm AstraZeneca BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm AstraZeneca BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm AstraZeneca AstraZeneca BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm AstraZeneca Wirkstoff Zuschläge ab 01. Mai 2015 Alfuzosin Alprazolam Amantadin Atenolol AbZ · betapharm · ratiopharm · Zentiva ALIUD · ratiopharm AbZ · ALIUD · neuraxpharm · ratiopharm Atenolol + Chlortalidon HEUMANN · AbZ · ALIUD · ratiopharm HEUMANN · ALIUD · HEXAL Bisoprolol Candesartan HEUMANN · TAD · Zentiva Candesartan + Hydrochlorothiazid Capecitabin Carvedilol Chlormadinon + Ethinylestradiol Citalopram Clozapin Desloratadin BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm Galantamin BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm Irbesartan Aristo TAD HEXAL/ALIUD/Basics BG TEVA ratiopharm HEUMANN/Basics/Aristo Aristo/Basics/axcount Mylan dura HEXAL/Basics/Aristo neuraxpharm BG TEVA ratiopharm Aristo TAD HEXAL/ALIUD/Basics BG TEVA ratiopharm HEUMANN/Basics/Aristo Aristo/Basics/axcount Mylan dura HEXAL/Basics/Aristo Dolorgiet BG TEVA ratiopharm Aristo TAD HEXAL/ALIUD/Basics BG TEVA ratiopharm HEUMANN/Basics/Aristo Aristo/Basics/axcount Mylan dura HEXAL/Basics/Aristo neuraxpharm BG TEVA ratiopharm Aristo TAD HEXAL/ALIUD/Basics BG TEVA ratiopharm HEUMANN/Basics/Aristo Aristo/Basics/axcount Mylan dura HEXAL/Basics/Aristo Dolorgiet BG TEVA ratiopharm Aristo TAD HEXAL/ALIUD/Basics BG TEVA ratiopharm HEUMANN/Basics/Aristo Aristo/Basics/axcount Mylan dura HEXAL/Basics/Aristo Dolorgiet BG TEVA ratiopharm Aristo TAD HEXAL/ALIUD/Basics BG TEVA ratiopharm HEUMANN/Basics/Aristo Aristo/Basics/axcount Mylan dura HEXAL/Basics/Aristo Dolorgiet BG TEVA ratiopharm Aristo TAD HEXAL/ALIUD/Basics BG TEVA ratiopharm HEUMANN/Basics/Aristo Basics/axcount/HEXAL Mylan dura HEXAL/Basics/Aristo Dolorgiet BG TEVA ratiopharm Aristo TAD HEXAL/ALIUD/Basics BG TEVA ratiopharm HEUMANN/Basics/Aristo Aristo/Basics/axcount Mylan dura HEXAL/Basics/Aristo Dolorgiet BG TEVA ratiopharm Levocetirizin HEXAL Rivastigmin (oral) HEXAL HEXAL HEXAL HEXAL HEXAL HEXAL HEXAL Metoprololtartrat Mirtazapin Moxifloxacin Opipramol Risperidon BG TEVA ratiopharm Sotalol mibe mibe mibe mibe mibe mibe mibe mibe Telmisartan Wörwag BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm Wörwag BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm Wörwag BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm Wörwag BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm Wörwag BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm Wörwag BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm Wörwag BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm TAD ALIUD TAD TAD TAD TAD ALIUD TAD Telmisartan + Hydrochlorothiazid Trimipramin ab 01. Juni 2015 Alendronsäure Allopurinol HEUMANN HEUMANN BG TEVA ratiopharm HEUMANN BG TEVA ratiopharm HEUMANN BG TEVA ratiopharm HEUMANN BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm HEUMANN HEUMANN HEUMANN DR. KADE/BESINS BG TEVA ratiopharm BG Zentiva/Sanofi DR. KADE/BESINS BG TEVA ratiopharm BG Zentiva/Sanofi DR. KADE/BESINS BG TEVA ratiopharm BG Zentiva/Sanofi DR. KADE/BESINS BG TEVA ratiopharm BG Zentiva/Sanofi DR. KADE/BESINS BG TEVA ratiopharm BG Zentiva/Sanofi DR. KADE/BESINS BG TEVA ratiopharm BG Zentiva/Sanofi DR. KADE/BESINS BG TEVA ratiopharm BG Zentiva/Sanofi DR. KADE/BESINS BG TEVA ratiopharm BG Zentiva/Sanofi BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG Zentiva/Sanofi Dexcel ALIUD BG Zentiva/Sanofi BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG Zentiva/Sanofi Dexcel ALIUD BG Zentiva/Sanofi BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG Zentiva/Sanofi Dexcel ALIUD BG Zentiva/Sanofi BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG Zentiva/Sanofi Dexcel ALIUD BG Zentiva/Sanofi BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG Zentiva/Sanofi Dexcel ALIUD BG Zentiva/Sanofi BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG Zentiva/Sanofi Dexcel ALIUD BG Zentiva/Sanofi BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG Zentiva/Sanofi Dexcel ALIUD BG Zentiva/Sanofi BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG Zentiva/Sanofi Dexcel ALIUD BG Zentiva/Sanofi UCB BG TEVA ratiopharm GALENpharma Aurobindo Mylan dura Recordati neuraxpharm BG TEVA ratiopharm Aurobindo UCB BG TEVA ratiopharm GALENpharma Aurobindo Mylan dura Recordati neuraxpharm BG TEVA ratiopharm Aurobindo UCB BG TEVA ratiopharm GALENpharma Aurobindo Mylan dura Recordati neuraxpharm BG TEVA ratiopharm Aurobindo UCB BG TEVA ratiopharm GALENpharma Aurobindo Mylan dura Recordati neuraxpharm BG TEVA ratiopharm Aurobindo UCB BG TEVA ratiopharm GALENpharma Aurobindo Mylan dura Recordati neuraxpharm BG TEVA ratiopharm Aurobindo UCB BG TEVA ratiopharm GALENpharma Aurobindo Mylan dura Recordati neuraxpharm BG TEVA ratiopharm Aurobindo UCB BG TEVA ratiopharm GALENpharma Aurobindo Mylan dura Recordati neuraxpharm BG TEVA ratiopharm Aurobindo UCB BG TEVA ratiopharm GALENpharma Aurobindo Mylan dura Recordati neuraxpharm BG TEVA ratiopharm HEUMANN HEUMANN HEUMANN HEUMANN HEUMANN HEUMANN HEUMANN HEUMANN HEUMANN HEUMANN HEUMANN HEUMANN HEUMANN HEUMANN HEUMANN HEUMANN HEUMANN BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG Zentiva/Sanofi Dexcel/BG TEVA ratiopharm/ BG Zentiva/Sanofi ALIUD TAD/Dexcel/axcount BG Zentiva/Sanofi Dexcel/BG TEVA ratiopharm/ BG Zentiva/Sanofi ALIUD TAD/Dexcel/axcount BG Zentiva/Sanofi Dexcel/BG TEVA ratiopharm/ BG Zentiva/Sanofi ALIUD TAD/Dexcel/axcount BG Zentiva/Sanofi Dexcel/BG TEVA ratiopharm/ BG Zentiva/Sanofi ALIUD TAD/Dexcel/axcount BG Zentiva/Sanofi Dexcel/BG TEVA ratiopharm/ BG Zentiva/Sanofi ALIUD TAD/Dexcel/axcount BG Zentiva/Sanofi Dexcel/BG TEVA ratiopharm/ BG Zentiva/Sanofi ALIUD TAD/Dexcel/axcount BG Zentiva/Sanofi Dexcel/BG TEVA ratiopharm/ BG Zentiva/Sanofi ALIUD TAD/Dexcel/axcount BG Zentiva/Sanofi Dexcel/BG TEVA ratiopharm/ BG Zentiva/Sanofi ALIUD TAD/Dexcel/axcount HEUMANN/Aurobindo/Dexcel HEUMANN/Aurobindo/Dexcel HEUMANN/Aurobindo/Dexcel HEUMANN/Aurobindo/Dexcel HEUMANN/Aurobindo/Dexcel HEUMANN/Aurobindo/Dexcel HEUMANN/Aurobindo/Dexcel HEUMANN/Aurobindo/Dexcel BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm ALIUD ALIUD BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm ALIUD ALIUD BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm ALIUD ALIUD BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm ALIUD ALIUD BG TEVA ratiopharm neuraxpharm ALIUD ALIUD BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm ALIUD ALIUD BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm ALIUD ALIUD BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm ALIUD ALIUD HEXAL HEXAL HEXAL HEXAL HEXAL HEXAL HEXAL HEXAL Aristo Aristo Aristo Aristo Aristo Aristo Aristo Aristo HEUNET/Mylan dura/Aurobindo HEUNET/Mylan dura/Aurobindo HEUNET/Mylan dura/Aurobindo HEUNET/Mylan dura/Aurobindo HEUNET/Mylan dura/Aurobindo HEUNET/Mylan dura/Aurobindo HEUNET/Mylan dura/Aurobindo HEUNET/Mylan dura/Aurobindo BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm Aurobindo Aurobindo neuraxpharm Aurobindo Aurobindo Aurobindo neuraxpharm Aurobindo BG Zentiva/Sanofi BG Zentiva/Sanofi BG Zentiva/Sanofi BG Zentiva/Sanofi BG Zentiva/Sanofi BG Zentiva/Sanofi BG Zentiva/Sanofi BG Zentiva/Sanofi AAA-Pharma HEUMANN HEUMANN HEUMANN HEUMANN HEUMANN HEUMANN HEUMANN Desitin Desitin Desitin Desitin Desitin Desitin Desitin Desitin ALIUD ALIUD ALIUD ALIUD ALIUD ALIUD ALIUD ALIUD ALIUD ALIUD ALIUD ALIUD ALIUD ALIUD ALIUD ALIUD HEXAL/ALIUD/TAD HEXAL/ALIUD/TAD HEXAL/ALIUD/TAD HEXAL/ALIUD/TAD HEXAL/ALIUD/TAD HEXAL/ALIUD/TAD HEXAL/ALIUD/TAD HEXAL/ALIUD/TAD HEUNET/Mylan dura/ HEUNET/Mylan dura/ HEUNET/Mylan dura/ HEUNET/Mylan dura/ HEUNET/Mylan dura/ HEUNET/Mylan dura/ HEUNET/Mylan dura/ HEUNET/Mylan dura/ BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm Mylan dura Mylan dura Mylan dura Mylan dura Mylan dura Mylan dura Mylan dura neuraxpharm ALIUD ALIUD ALIUD ALIUD ALIUD ALIUD ALIUD ALIUD AbZ · ratiopharm · TAD · Zentiva cell pharm · medac · ribosepharm AbZ · axcount Generika · HEXAL · ratiopharm Gedeon Richter · Hormosan · Rottapharm | Madaus ALIUD · Aristo · neuraxpharm AbZ · neuraxpharm · TAD HEUMANN · ratiopharm · TAD 1 A Pharma · AbZ · Hormosan HEUMANN · Bluefish · Glenmark Arzneimittel Losartan AbZ · axcount Generika · Dexcel · ratiopharm Losartan + Hydrochlorothiazid HEUMANN · AbZ · TAD Wörwag BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm AbZ · Dexcel · Wörwag HEUMANN · Glenmark Arzneimittel · Hormosan Desogestrel + Ethinylestradiol ALIUD · HEXAL · Mibe Arzneimittel Furosemid + Spironolacton HEUMANN · ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm Amlodipin Aripiprazol Betahistin Bicalutamid Bisoprolol + Hydrochlorothiazid Cabergolin Clopidogrel AbZ · ALIUD · axcount Generika · ratiopharm AbZ · Hormosan · ratiopharm · TAD 1 A Pharma · Aurobindo · TAD HEUMANN · Krewel Meuselbach · neuraxpharm 1 A Pharma · AbZ · Dexcel · ratiopharm 1 A Pharma · HEUMANN · Aurobindo 1 A Pharma · AbZ · ALIUD · ratiopharm HEUMANN · AbZ · Glenmark Arzneimittel HEUMANN · AbZ · Zentiva ALIUD · HEXAL · neuraxpharm Aristo · Basics · Bluefish HEUMANN · AbZ-Pharma · betapharm 1 A Pharma · Dexcel · Zentiva betapharm · Glenmark Arzneimittel · ratiopharm Abbott · ALIUD · Hennig Arzneimittel · ratiopharm HEUMANN · Bluefish · Zentiva AbZ-Pharma · ALIUD · betapharm · ratiopharm 1 A Pharma HEUNET · Glenmark Arzneimittel · Zentiva Desmopressin Medice Enalapril AbZ · ALIUD · ratiopharm · TAD Enalapril + Hydrochlorothiazid AAA · AbZ · ALIUD · ratiopharm Finasterid AbZ · Aurobindo · ratiopharm · Zentiva Flecainid 1 A Pharma · AAA · Actavis Furosemid Glimepirid Lansoprazol Levonorgestrel + Ethinylestradiol Levothyroxin-Natrium Levothyroxin-Natrium + Kaliumiodid Lisinopril AbZ · betapharm · HEXAL · ratiopharm Aristo · ratiopharm · Zentiva Actavis · Pensa · TAD Dr. KADE/BESINS · Jenapharm · Velvian Germany ALIUD · Aristo Aristo 1 A Pharma · AbZ · ratiopharm · Zentiva Lisinopril + Hydrochlorothiazid AbZ-Pharma · Actavis · Zentiva Metoclopramid Abbott · ALIUD · ratiopharm Molsidomin HEUMANN · Sanofi-Aventis Deutschland Moxonidin HEUMANN · AAA · AbZ · ratiopharm Nitrendipin Omeprazol Ondansetron Oxcarbazepin ALIUD · Aristo · ratiopharm HEUNET · Pensa · ratiopharm AbZ · Bluefish · HEXAL · ratiopharm Pravastatin 1 A Pharma · Mylan dura · neuraxpharm HEUMANN · Pensa · ratiopharm 1 A Pharma · betapharm · neuraxpharm 1 A Pharma · AbZ · ratiopharm · Zentiva Propranolol ALIUD · mibe · ratiopharm Pantoprazol Paroxetin Zu den aktuellen Kassen-Ausschreibungen zu Rabattverträgen: Omeprazol Paroxetin Propiverin Quinapril + Hydrochlorothiazid Ramipril Ramipril + Hydrochlorothiazid Ranitidin Risperidon Roxithromycin Sertralin Simvastatin Spironolacton Sumatriptan Tamsulosin Telmisartan + Hydrochlorothiazid Terazosin Tolterodin Topiramat Torasemid Trazodon Trimipramin Valaciclovir Valproinsäure Vancomycin Verapamil Zolmitriptan Aurobindo BG Zentiva/Sanofi Aurobindo BG Zentiva/Sanofi Aurobindo Aurobindo BG Zentiva/Sanofi BG Zentiva/Sanofi Aurobindo BG Zentiva/Sanofi Aurobindo Aurobindo BG Zentiva/Sanofi BG Zentiva/Sanofi 2 x 02530618 Überprüfen Anzahl Handlungsempfehlungen zu Mehrfachverordnungen/Stückelung Handlungsempfehlungen zu Packungen ohne N-Bezeichnung Identifizierung von Jumbopackungen Der PZN-Checkplus gibt Hilfestellung bei unterschiedlichen Abgabeproblemen und ermöglicht eine schnelle Prüfung unklarer Verordnungen. www.PZN-Check.de Die für ca. 6,2 Mio. Versicherte relevanten neuen Rabattverträge betreffen 148 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen. Die Verträge laufen längstens bis zum 31. Juli 2018, mindestens aber bis zum 31. Mai 2017. Los 7 Los 6 Los 4 Los 5 Los 3 Acarbose Alfuzosin Allopurinol Alprazolam Amantadin Amiodaron Amisulprid Eingabe Gültig ab 1. Mai 2015/1. Juni 2015/1. Juli 2015. Los 4 5 Los 8 16 Der neue Service bietet neben der Packungsgrößensuche jetzt auch: www.deutschesapothekenportal.de Mai Juni Juli August www.aok-rabattvertraege.de Auf dem DAP Rabattvertragsposter sind alle relevanten Wirkstoffe mit zugehörigem Hersteller erfasst, sodass das Lager entsprechend der neuen Neuer DAP Online-Service PZN-Checkplus www.deutschesapothekenportal.de Retaxierungs-Service 2014 Wirkstoff Aktuelles Rabattvertragsposter 05 Konzepte, Maßnahmen und Medien für den veränderten Arzneimittelmarkt 2015 I Aurobindo BG Zentiva/Sanofi BG Zentiva/Sanofi BG Zentiva/Sanofi BG Zentiva/Sanofi BG Zentiva/Sanofi BG Zentiva/Sanofi BG Zentiva/Sanofi BG Zentiva/Sanofi BG Zentiva/Sanofi Mylan dura ALIUD/Dexcel/ BG TEVA ratiopharm Aristo/BG TEVA ratiopharm/ BG Zentiva/Sanofi Mylan dura Mylan dura/Basics/ BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm Mylan dura Ranbaxy Mylan dura ALIUD/Dexcel/ BG TEVA ratiopharm Aristo/BG TEVA ratiopharm/ BG Zentiva/Sanofi Mylan dura Mylan dura/Basics/ BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm Mylan dura Ranbaxy Mylan dura ALIUD/Dexcel/ BG TEVA ratiopharm Aristo/BG TEVA ratiopharm/ BG Zentiva/Sanofi Mylan dura Mylan dura/Basics/ BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm Mylan dura Ranbaxy Mylan dura ALIUD/Dexcel/ BG TEVA ratiopharm Aristo/BG TEVA ratiopharm/ BG Zentiva/Sanofi Mylan dura Mylan dura/Basics/ BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm Mylan dura Ranbaxy Mylan dura ALIUD/Dexcel/ BG TEVA ratiopharm Aristo/BG TEVA ratiopharm/ BG Zentiva/Sanofi Mylan dura Mylan dura/Basics/ BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm Mylan dura Ranbaxy Mylan dura ALIUD/Dexcel/ BG TEVA ratiopharm Aristo/BG TEVA ratiopharm/ BG Zentiva/Sanofi Mylan dura Mylan dura/Basics/ BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm Mylan dura Ranbaxy Mylan dura HEUMANN/Dexcel/ BG TEVA ratiopharm Aristo/BG TEVA ratiopharm/ BG Zentiva/Sanofi Mylan dura Mylan dura/Basics/ BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm Mylan dura Ranbaxy Mylan dura HEUMANN/Dexcel/ BG TEVA ratiopharm Aristo/BG TEVA ratiopharm/ BG Zentiva/Sanofi Mylan dura Mylan dura/ Basics/ BG TEVA ratiopharm BG TEVA ratiopharm Mylan dura Aliud Glenmark Glenmark Glenmark Glenmark Glenmark Glenmark Glenmark Glenmark Dr. R. Pfleger Pfizer Glenmark Aliud neuraxpharm neuraxpharm Aurobindo BG Zentiva/Sanofi Dr. Friedrich Eberth BG Zentiva/Sanofi Glenmark Dr. R. Pfleger Pfizer Glenmark Aliud neuraxpharm Aliud Aurobindo BG Zentiva/Sanofi Dr. Friedrich Eberth BG Zentiva/Sanofi Glenmark Dr. R. Pfleger Pfizer Glenmark Aliud neuraxpharm neuraxpharm Aurobindo BG Zentiva/Sanofi Dr. Friedrich Eberth BG Zentiva/Sanofi Glenmark Dr. R. Pfleger Pfizer Glenmark Aliud neuraxpharm neuraxpharm Aurobindo BG Zentiva/Sanofi Dr. Friedrich Eberth BG Zentiva/Sanofi Glenmark Dr. R. Pfleger Pfizer Glenmark Aliud neuraxpharm neuraxpharm Aurobindo BG Zentiva/Sanofi Dr. Friedrich Eberth BG Zentiva/Sanofi BG TEVA ratiopharm Dr. R. Pfleger Pfizer Glenmark Aliud neuraxpharm neuraxpharm Aurobindo BG Zentiva/Sanofi Dr. Friedrich Eberth BG Zentiva/Sanofi Glenmark Aristo Pfizer Glenmark Aliud neuraxpharm Aliud Aurobindo BG Zentiva/Sanofi Dr. Friedrich Eberth BG Zentiva/Sanofi Glenmark Dr. R. Pfleger Pfizer Glenmark HEXAL neuraxpharm Aliud Aurobindo BG Zentiva/Sanofi Dr. Friedrich Eberth BG Zentiva/Sanofi Glenmark Ramipril 1 A Pharma · Actavis · Zentiva Ramipril + Hydrochlorothiazid AbZ · Actavis · ratiopharm · Zentiva Ranitidin betapharm · Mylan dura · ratiopharm Simvastatin 1 A Pharma · Basics · ratiopharm Spironolacton Aristo · HEXAL · ratiopharm Tamsulosin HEUMANN · AbZ · Basics · ratiopharm Tilidin + Naloxon 1 A Pharma · ALIUD · ratiopharm Timolol 1 A Pharma · Dr. Winzer AbZ · ALIUD · HEXAL · ratiopharm AbZ · Krewel Meuselbach · Libra-Pharm · ratiopharm Torasemid Tramadol Wirkstoff Zuschläge Triamteren + Hydrochlorothiazid Verapamil ALIUD · ratiopharm · Wörwag Zolpidem 1 A Pharma · Mylan dura · Zentiva ALIUD · Aristo · axcount Generika Zopiclon ab 01. Juli 2015 Aciclovir Acitretin Amitriptylin Amitriptylin oxid Amoxicillin Atorvastatin Azathioprin Azithromycin Beclometason (Nasenspray) Benazepril + Hydrochlorothiazid Budesonid Cabergolin Captopril Carbimazol Cefaclor Ceftriaxon Cefuroxim Cetirizin Chlorprothixen Ciclopirox Ciprofloxacin Clarithromycin Clomipramin Dexamethason + Gentamicin Doxycyclin Efavirenz Estriol Fluconazol Flupirtin Fluvastatin Folsäure Formoterol + Budesonid Gentamicin Ginkgo-Biloba-BlätterTrockenextrakt Glibenclamid Hydroxycarbamid Indometacin Ipratropiumbromid Itraconazol Levomepromazin Lovastatin Meloxicam Melperon Methotrexat Minocyclin Moclobemid Mometason Morphin Norethisteron + Estradiol Norfloxacin Octreotid Ofloxacin 1 A Pharma · ratiopharm · Zentiva 1 A Pharma · Aristo · Basics Dermapharm neuraxpharm neuraxpharm 1 A Pharma · AbZ · ALIUD · ratiopharm AbZ · Aristo · Basics · ratiopharm HEUNET · ALIUD · medac 1 A Pharma · Aristo · HEC Pharm ratiopharm 1 A Pharma HEXAL 1 A Pharma · Mylan dura AbZ Sanofi-Aventis Deutschland Aristo · Basics · Dr. Friedrich Eberth Arzneimittel Dr. Friedrich Eberth Arzneimittel HEUMANN · Aristo · Basics AbZ · Dexcel · Fair-Med Healthcare neuraxpharm Sanofi-Aventis Deutschland · Zentiva Aristo · axcount Generika · Basics 1 A Pharma · Aristo · Basics Dolorgiet Dr. Robert Winzer 1 A Pharma · ALIUD · ratiopharm HEXAL Dr. KADE/BESINS Actavis · Aristo · Basics Zentiva ratiopharm AbZ AstraZeneca Dr. Robert Winzer neuraxpharm ALIUD HEXAL ratiopharm Teva Aristo · Mylan dura · ratiopharm neuraxpharm betapharm ALIUD Aristo · neuraxpharm · ratiopharm Pfizer Zentiva ALIUD · neuraxpharm · ratiopharm Cipla Europe NV ALIUD · Hexal · ratiopharm · Teva Dr. KADE/BESINS ALIUD · Hexal · TAD Hexal 1 A Pharma · Basics · Dr. Robert Winzer · ratiopharm Perazin Phenoxymethylpenicillin neuraxpharm Sertralin HEUNET · Aurobindo · Zentiva Sulfasalazin - A07EC01 Sulfasalazin - M01CX02 Sultamicillin Sumatriptan Tacrolimus Terazosin Terbinafin HEUNET · AbZ · Actavis 1 A Pharma · ALIUD · ratiopharm Progesteron Velvian Germany Propafenon Abbott Arzneimittel Quinapril + Hydrochlorothiazid ALIUD Roxithromycin HEUMANN · Aristo · Zentiva Sanofi-Aventis Deutschland Hexal Pfizer AbZ · Aurobindo · betapharm ALIUD · cell pharm · Panacea Biotec Germany Aristo · Mibe Arzneimittel · TAD Thiamazol Tobramycin Trimethoprim + Sulfamethoxazol Valaciclovir Vancomycin Hexal Novartis ALIUD Venlafaxin BG HEUMANN/HEUNET · AAA · neuraxpharm Aurobindo · Bluefish · Hexal cell pharm · Dr. Friedrich Eberth Arzneimittel · ratiopharm www.DAPdialog.de/2640 BG TEVA ratiopharm = AbZ-Pharma/CT-Arzneimittel/ratiopharm/TEVA GmbH www.DeutschesApothekenPortal.de AKTUELLES Kava-Kava: Wiedereinführung unter strengen Auflagen I n der Vergangenheit waren Kava-Kavahaltige Arzneimittel in Deutschland als apothekenpflichtige Arzneimittel im Handel – bis das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstmals 2002 die Zulassung Kava-Kava- und Kavain-haltiger Arzneimittel widerrief. scheids rechtskräftig. Kava-Kava- und Kavapyronhaltige Arzneimittel können unter Erfüllung strenger Auflagen wieder auf den deutschen Markt gebracht werden, sind aber der Verschreibungspflicht unterstellt. Arzneilich verwendet werden die Wirkstoffe aus dem Wurzelstock der Pflanze Kava-Kava (Piper methysticum), die auf Inseln des Südpazifiks wächst. Kava-Kava-haltige Arzneimittel werden zur Behandlung von nervösen Angst-, Spannungsund Unruhezuständen eingesetzt. Im deutschen Handel waren Kapseln, Tabletten und Tropfen erhältlich. Im Rahmen eines Stufenplanverfahrens des BfArM sind von den Herstellern in Bezug auf die Kava-Kavahaltigen Arzneimittel folgende Auflagen zu erfüllen: Leberschäden durch Kava-Kava-Einnahme Der erstmalige Widerruf der Zulassung durch das BfArM fand im Jahre 2002 statt. Drei Jahre später wandelte das BfArM den Widerruf der Zulassung in ein Ruhen der Zulassung und gab den Herstellern zwei Jahre Zeit, die Unbedenklichkeit ihrer Arzneimittel nachzuweisen. Da dies nicht geschah, widerrief das BfArM 2007 endgültig die Zulassung. Hintergrund war der begründete Verdacht einer Hepatotoxizität Kava-Kava-haltiger Arzneimittel und ein aufgrund dessen unvertretbares Nutzen-RisikoVerhältnis. Widerruf der Zulassung unzulässig Die Richter des OVG Nordrhein-Westfalen sahen in zweiter Instanz die Voraussetzungen für einen Widerruf der Zulassung Kava-Kava-haltiger Arzneimittel nicht gegeben. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis sei zwar ungünstig, doch vor dem Widerruf der Zulassung hätten zunächst risikominimierende Maßnahmen, wie die Unterstellung unter die Verschreibungspflicht, stehen müssen. Freie Bahn für Kava-Kava Da das BfArM nicht weiter gegen das Urteil vorgehen möchte, ist die Aufhebung des Widerrufsbe- www.DeutschesApothekenPortal.de Wiedereinführung unter strengen Auflagen • maximale Tagesdosis: 120 mg Kavapyrone • Packungseinheiten mit maximal 30 Einzeldosen • Behandlungsdauer: ein Monat (maximal zwei Monate) • Bestimmung der Leberwerte GPT und γ-GT: – vor Beginn der Behandlung – einmal wöchentlich während der Behandlung – am Ende der Behandlung • bei Anzeichen von Leberschädigung: Sofortiger Therapieabbruch • Kontraindikation bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre • Hinweise auf Wechselwirkungen in der Produktinformation: CYP2D6-Interaktionen, keine gleichzeitige Einnahme von potentiell hepatotoxischen Medikamenten (z. B. Betablocker, Antidepressiva) • kein gleichzeitiger Alkoholkonsum Außerdem stellte das BfArM den Entwurf einer Patienteninformation vor. Die Hersteller konnten bis Ende April zu den geforderten Auflagen Stellung nehmen und dem BfArM mitteilen, ob und wann sie Kava-Kava-Arzneimittel wieder auf den Markt bringen. 17 SERV ICE Mehrfachverordnungen: Stückelung erlaubt oder Retax-Falle? M ehrfachverordnungen führen nach wie vor häufig zu Abgabeproblemen in Apotheken. Schnelle Hilfe bietet dann der DAP PZN-Checkplus, mit dem Mehrfachverordnungen anhand der verordneten Menge und PZN auf ihre Abgabefähigkeit geprüft und mögliche Retax-Fallen aufgedeckt werden können. Anhand der von Apotheken in den DAP PZN-Checkplus eingegebenen PZN lässt sich erkennen, wie die häufigsten Mehrfachverordnungen klassifiziert werden können: • Mehrfachverordnung von N3-Packungsgrößen • (Mehrfach-)Verordnungen nicht normierter Packungsgrößen • (Mehrfach-)Verordnungen teurer Präparate • Verordnungen von Arzneimitteln, zu denen laut Lauer-Taxe keine N3-Packung im Handel ist Konkret werden folgende PZN am häufigsten in den PZN-Checkplus eingegeben (Stand März 2015): Novaminsulfon Lichtenstein 500 mg 50 St.; PZN 1798000 3461 Anfragen Pradaxa 110 mg 180 St. PZN 6561900 2216 Anfragen Tecfidera 240 mg 28 Tage 56 St. PZN 4870548 1989 Anfragen Brilique 90 mg 168 St. PZN 7564065 1617 Anfragen Pradaxa 150 mg 180 St. PZN 6561969 1515 Anfragen Copaxone 20 mg/ml 90 St. PZN 5026470 1334 Anfragen Fampyra 10 mg 56 St. PZN 7774058 1311 Anfragen Voltaren dispers 46,5 mg 30 St. PZN 8458431 1302 Anfragen Brilique 90 mg 100 St. PZN 7560038 1140 Anfragen Katadolon S Long 14 St. PZN 0174295 1132 Anfragen Beispiel 1: Verordnung einer nicht normierten Packungsgröße Die Übersicht zeigt, dass Verordnungen über Pradaxa 110 mg zu 180 St. häufig in den PZNCheckplus eingegeben werden. Die Einordnung in die PackungsV ergibt folgendes Bild: 18 Da ein N3-Bereich definiert ist (obwohl es keine N3-Packung im Handel gibt) und die 180er-Packung die Nmax von 200 St. nicht überschreitet, handelt es sich bei der nicht normierten 180er-Packung nicht um eine Jumbopackung, sondern um eine abrechnungsfähige Packungsgröße. Eine Mehrfachverordnung über z. B. 2 x 180 Stück stellt dagegen eine Retax-Falle dar: Diese darf gemäß Rahmenvertrag § 6 (3) nicht beliefert werden, da die Menge oberhalb der Nmax liegt und es sich dabei nicht um ein Vielfaches der Nmax handelt. Rahmenvertrag § 6 (3): „Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.“ Beispiel 2: Mehrfachverordnung eines hochpreisigen Präparates Erhält eine Apotheke ein Rezept über Tecfidera 240 mg 3 x 56 St., so gebietet schon der in der LauerTaxe angezeigte VK-Preis eine genaue Überprüfung der Verordnung auf mögliche Retax-Fallen, um eine Retaxation bei dieser empfindlich hohen Abrechungssumme zu vermeiden. Außerdem könnte anhand der Darstellung in der Taxe die Frage aufkommen, ob die nicht normierte 168er-Packung möglicherweise eine Jumbopackung ist, da keine N3-Packung gelistet ist. www.DeutschesApothekenPortal.de S E RV IC E TIPP Bei Mehrfachverordnungen müssen folgende Punkte geprüft werden, damit die Apotheke nicht in eine Retax-Falle tappt: Lauer-Taxe: Stand 15.04.2015 Nach Eingabe der PZN in den PZN-Checkplus ergibt sich folgendes Bild zur Einordnung in die PackungsV: - Lage der verordneten Gesamtmenge bzgl. der Normbereiche (fällt sie in einen N-Bereich hinein oder liegt sie außerhalb der N-Bereiche)? - Lage der verordneten Gesamtmenge bzgl. der Nmax (größer oder kleiner Nmax, Vielfaches der Nmax)? - Einzelpackung zur verordneten Gesamtmenge im Handel? - Bei nicht normierten Packungsgrößen: Jumbopackung oder nicht? Trotz fehlender N3-Packungsgröße ist ein N3-Bereich definiert. Die Gesamtmenge von 168 Stück liegt zwischen dem N2- und N3-Bereich. Da es aber eine Packungsgröße mit 168 St. gibt, darf nicht mit drei Packungen zu je 56 Stück gestückelt werden. Die 168er-Packung ist trotz fehlender Normierung abrechnungsfähig, da die Menge die Nmax nicht überschreitet und es sich somit nicht um eine Jumbopackung handelt. Für eine schnelle Überprüfung bietet der DAP PZNCheckplus Unterstützung: Anhand der Eingabe von verordneter Menge und PZN wird die Einteilung laut PackungsV dargestellt und eine Handlungsempfehlung angezeigt. Hier gelangen Sie direkt zum DAP PZN-Checkplus: www.DAPdialog.de/2623 IMPRESSUM DAP DIALOG Das Magazin des DeutschenApothekenPortals Ausgabe 26/2015 Verlag: DAP GmbH DeutschesApothekenPortal Geschäftsführer: Günter C. Beisel Agrippinawerft 22, 50678 Köln Tel. +49 (0)221 222 83 0 Fax: +49 (0)221 222 8 33 22 E-Mail: [email protected] ISSN: 2193-0449 Chefredaktion: Günter C. Beisel (verantwortlich) Agrippinawerft 22, 50678 Köln Leitung Retax-Redaktion: Dieter Drinhaus Leitung med.-wiss. Redaktion: Dr. Dagmar Engels Redaktion: Juliane Brüggen, Christina Dunkel, Marina Herpertz, Johanna Krull, Nina Strathmann Anzeigenleitung: Gabriele H. Steinhauer www.DeutschesApothekenPortal.de Gestaltung und Lektorat: FAI GmbH Druck: BC Direct Group GmbH, Rigistr. 9, 12277 Berlin Vertrieb: Bauer Vertriebs KG Der DAP DIALOG ist IVW geprüft. Der Verlag DAP ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft LA-MED. Urheber- und Verlagsrecht Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Annahme des Manuskripts gehen das Recht zur Veröffentlichung sowie die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken, zur Herstellung von Sonderdrucken, Fotokopien und Mikrokopien an den Verlag über. Jede Verwertung außerhalb der durch das Urheberrechtsgesetz festgelegten Grenzen ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig. In der unaufgeforderten Zusendung von Beiträgen und Informationen an den Verlag liegt das jederzeit widerrufliche Einverständnis, die zugesandten Beiträge bzw. Informationen in Datenbanken einzustellen, die vom Verlag oder von mit diesem kooperierenden Dritten geführt werden. Die Rechte für die Nutzung von Artikeln für elektronische Pressespiegel erhalten Sie über den Verlag. Gebrauchsnamen Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen und dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. 19 S E RV IC E Inhalationsdevices: Beratung ist entscheidend I n Deutschland leben etwa 3–5 Millionen Menschen mit COPD (chronic obstructive pulmonary disease). Chronisch bedeutet dabei, dass es sich um einen lebenslange Erkrankung handelt, die lediglich in ihrem Verlauf beeinflusst, aber nicht geheilt werden kann. Diese Patienten gehören, ebenso wie Asthmatiker, zu den immer wiederkehrenden Stammkunden der Apotheken, die eine gute und ausführliche Beratung schätzen und gerne annehmen. tungstipps und hilfreiche Antworten auf möglicherweise auftretende Patientenfragen. Dazu gehören beispielsweise: Die richtige Inhalationstechnik ist für den Erfolg der Therapie von entscheidender Bedeutung. Nicht nur bei einer Ersteinstellung sollte in der Apotheke die korrekte Inhalationstechnik erklärt und anhand eines Trainingssets vorgeführt werden, sondern auch bei Daueranwendung sollte die Inhalationstechnik des Patienten von Zeit zu Zeit kontrolliert werden. „Der Inhalator macht schwirrende Geräusche, ist das normal?“ „Wann dreht sich das Zählwerk weiter, nach jeder Inhalation oder erst nach jeder fünften?“ „Zeigt es dabei die verbleibenden Inhalationen an oder die schon freigesetzten?“ „Muss ich den Inhalator vor Gebrauch schütteln? Oder darf man es möglicherweise nicht?“ „Woran erkennt man, dass die Dosis freigesetzt wurde: am Geschmack im Mund oder an einem Geräusch während der Inhalation?“ „Wie lange ist der Inhalator nach dem Öffnen haltbar?“ u. v. m. Neues DAP-Poster für Ihre Beratung Das diesem Dialog beiliegende Poster „Inhalationssysteme und zugehörige Produkte“ soll Sie in Ihrer Beratungsfunktion unterstützen: So finden Sie dort neben einer kurzen bebilderten Zusammenfassung der verschiedenen Inhalationsdevices sowie Anleitungen zu Patronenwechsel und Reinigung des Inhalationssystems auch weitere BeraARBEITSHILFE Stand 04/2015 S e r v i ce - P a r t n e r f ü r A p o t h e k e n Inhalationssysteme & zugehörige Produkte (Auswahl) Autohaler® Breezhaler® Diskus® Dosieraerosol Astellas Pharma Novartis Pharma GlaxoSmithKline Mundipharma Inhalationssystem 1. Nehmen Sie die Schutzkappe ab, indem Sie den kleinen Vorsprung an der Rückseite der Schutzkappe nach unten drücken. Anwendung 2. Drücken Sie den grauen Hebel hoch bis er einrastet. Halten Sie den Autohaler ® dabei aufrecht. 3. Atmen Sie zunächst aus. Nehmen Sie dann das Mundstück in den Mund, atmen tief ein und halten den Atem einige Sekunden an. 4. Drücken Sie danach den grauen Hebel wieder herunter und setzen Sie die Schutzkappe wieder auf. Reinigung/ Patronenwechsel Eine wöchentliche Reinigung mit einem trockenen Tuch ist ausreichend. Bitte beachten Sie! Stecken Sie das zum Reinigen verwendete Tuch oder andere Gegenstande nicht in den Autohaler®, es könnte zu Beschädigungen des Autohalers® führen. Bitte den Autohaler® nicht auseinandernehmen oder mit Wasser spülen! 1. Öffnen: Durch Wegschieben des Daumengriffes, bis das Mundstück und der Hebel erscheinen und ein Klicken zu hören ist. 2. Spannen: Hebel von sich wegschieben, bis ein Klicken zu hören ist. Damit ist eine Dosis zur Inhalation freigegeben. Ein kleines Loch im Mundstück hat sich geöffnet. 3. Inhalieren: Tief ausatmen (nicht in den Diskus hinein). Dann das Mundstück mit den Lippen umschließen und rasch, gleichmäßig und tief durch den Diskus einatmen. Atem so lange wie möglich anhalten (5–10 Sek.) und dann langsam durch die Nase wieder ausatmen. 4. Schließen: Daumengriff bis zum Einrasten zurückschieben. Schutzkappe abziehen. Zum Öffnen Basisteil festhalten und Mundstück zurückklappen. Kapsel mit trockenen Händen aus der Blisterpackung entnehmen (nicht durch die Folie drücken). Kapsel in das Kapselfach legen und den Inhalator schließen, bis Sie ein Klicken hören. Beide Tasten gleichzeitig fest drücken um die Kapsel zu durchstechen, bis ein Klicken zu hören ist, dann wieder loslassen. Atmen Sie vollständig aus, bevor Sie das Mundstück in den Mund nehmen. Halten Sie den Inhalator wie im Bild gezeigt. Die Tasten sollen nach links und rechts zeigen. Drücken Sie nicht auf die Tasten. Nehmen Sie das Mundstück in den Mund und schließen Sie die Lippen um das Mundstück. Atmen Sie rasch und gleichmäßig so tief wie möglich ein. Drücken Sie nicht auf die Tasten. Halten Sie Ihren Atem mind. 5 bis 10 Sek. an oder solange, wie dies bequem möglich ist, während Sie den Inhalator aus dem Mund nehmen. Atmen Sie anschließend aus. Spülen Sie den Inhalator nie mit Wasser. Um den Inhalator zu reinigen, wischen Sie das Mundstück innen und außen mit einem sauberen, trockenen und fusselfreien Tuch ab, um alle Pulverrückstände zu entfernen. Halten Sie den Inhalator trocken. Für die Reinigung wischen Sie das Mundstück des Diskus mit einem trockenen Tuch ab. Dosieraerosol Easyhaler® Ellipta® Chiesi ORION Pharma GlaxoSmithKline Ziehen Sie die Schutzkappe vom Mundstück ab. 1. Schutzkappe vom Mundstück des Dosieraerosols abnehmen und Dosieraerosol kräftig schütteln. 2. Aufrecht hinsetzen oder hinstellen. Langsam und tief, jedoch nicht in das Dosieraerosol, ausatmen. 3. Dosieraerosol senkrecht mit dem Behälterboden nach oben vor den Mund halten. Kopf leicht nach hinten beugen und das Mundstück mit den Lippen fest umschließen. 4. Langsam (ca. 5 Sek.) und tief durch den Mund einatmen und dabei zu Beginn der Einatmung den Wirkstoffbehälter nach unten drücken (Sprühstoß wird ausgelöst). 5. Atem so lange anhalten, wie es angenehm ist (ca. 10 Sek.). Dosieraerosol aus dem Mund nehmen, langsam ausatmen. 6. Vor einer zweiten Inhalation 30 Sek. warten und das Dosieraerosol nochmals schütteln, dann den Inhalationsvorgang wiederholen. 7. Schutzkappe wieder aufsetzen. Das Dosieraerosol einmal pro Woche reinigen: • Den Inhalator einschließlich der Innen- und Außenseite des Mundstücks mit einem sauberen, trockenen Tuch abwischen. Atmen Sie langsam und tief aus – atmen Sie nicht in den Inhalator hinein. Den Inhalator zwischen Daumen und Zeige oder Mittelfinger halten. Umschließen Sie das Mundstück mit Ihren Lippen und neigen Sie Ihren Kopf leicht zurück. Drücken Sie den Metallbehälter nach unten um den Sprühstoß auszulösen, während Sie gleichzeitig tief und langsam durch den Mund einatmen. Atem so lange wie möglich anhalten (ca. 5–10 Sek.) und langsam ausatmen. Atmen Sie langsam durch die Nase oder die fast geschlossenen Lippen (Lippenbremse) aus. Wischen Sie die Außen- und Innenseite des Mundstücks 1x wöchentlich mit einem trockenen Tuch ab. Verwenden Sie kein Wasser oder andere Flüssigkeiten! 2. Schütteln. Den Easyhaler® 3- bis 5-mal kräftig schütteln. Für die Reinigung wischen Sie das Mundstück des Easyhalers® mit einem trockenen Tuch ab. Chiesi Astellas Pharma Das Mundstück bei Bedarf von außen mit einem sauberen, trockenen Tuch abwischen. Kein Wasser! • Der Inhalator darf zum Reinigen oder für andere Zwecke nicht zerlegt werden! Wischen Sie den Inhalator bei Bedarf nur mit einem trockenen Tuch/Kosmetiktuch ab. Verwenden Sie kein Wasser oder andere Flüssigkeiten! Respimat® Inhalator Boehringer Ingelheim Die tägliche Anwendung des Respimat® in 3 einfachen Schritten 1. Aktivieren Drehen Sie das Gehäuseunterteil bis zum Klick – der Respimat® ist bereit Lufteinlass nicht verdecken 2. Aufklappen Öffnen Sie die Schutzkappe bis zum Anschlag. Der Auslöseknopf wird freigegeben. Klick 3. Auslösen Umschließen Sie das Mundstück mit den Lippen. Drücken Sie den Auslöseknopf und atmen Sie ganz normal tief ein. Umweltfreundliches Refillsystem Wichtig: Der Novolizer® sollte nicht länger als 1 Jahr im Gebrauch sein. Genuair® TEVA AstraZeneca AstraZeneca 1. Öffnen: Halten Sie den Spiromax® mit der Mundstückkappe nach unten. Öffnen Sie die Mundstückkappe, indem Sie sie soweit wie möglich nach unten klappen. 3. Schließen: Atmen Sie sanft aus und schließen Sie die Mundstückkappe. Lufteinlass nicht verdecken Um einen weiteren Sprühstoß auszulösen, muss der Vorgang vollständig wiederholt werden. Klick Der Novolizer®-Inhalator muss in regelmäßigen Abständen gereinigt werden, zumindest aber bei jedem Wechsel der Patrone. Dazu schraubt man das Mundstück durch Drehen gegen den Uhrzeigersinn ab, stellt den Inhalator auf den Kopf und zieht die locker sitzende Dispergierkammer nach vorne und oben vom Inhalator ab. Die Einzelteile werden durch leichtes Beklopfen mit einem weichen trockenen Tuch gereinigt. Kein Wasser! Turbohaler® 2. Inhalieren: Nehmen Sie das Mundstück zwischen die Zähne (nicht beißen) und schließen Sie die Lippen um das Mundstück. Atmen Sie dann tief und kräftig durch das Mundstück ein. Nehmen Sie den Spiromax® aus dem Mund und halten Sie den Atem für 5 bis 10 Sekunden an. Lufteinlass nicht verdecken 3. Mundstück mit den Lippen umschließen, kräftig und tief einatmen, Klickgeräusch hören, Atem 5–10 Sek. anhalten, ausatmen. Fertig! Spiromax® Dank des einfach anzuwendenden Prinzips „Öffnen – Inhalieren – Schließen“ ist der Spiromax® in einem Schritt einsatzbereit. Klick 2. Farbige Dosiertaste drücken. Das Kontrollfenster wird grün. Wichtig: Taste loslassen! 3. Schließen Sie die Abdeckung nun vollständig und prüfen Sie, ob das Zählwerk eine Dosis weniger anzeigt. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich zur Beurteilung der Inhalationstechnik an Ihren Arzt oder Apotheker. • Nadeln oder andere spitze Gegenstände dürfen niemals in das Mundstück oder in andere Geräteteile gesteckt werden, da dies den Inhalator beschädigen kann! • Den Druckgasbehälter im Inhalator lassen. Legen Sie das Dosieraerosol nicht ins Wasser. 1. Die Schutzkappe vom Novolizer® abziehen. Das Kontrollfenster ist noch rot. 1. Prüfen Sie anhand des Zählwerks, dass noch Dosen (1–120) im NEXThaler ® vorhanden sind. Halten Sie Ihren NEXThaler ® fest in senkrechter Position. Öffnen Sie die bis dahin geschlossene Abdeckung nun vollständig. Atmen Sie so tief wie möglich aus, jedoch nicht in den Inhalator. 2. Das Mundstück fest mit den Lippen umschließen, dabei nicht den Lufteinlass abdecken. Mit einem schnellen und tiefen Atemzug inhalieren, bis ein klickendes Geräusch zu hören ist. Lassen Sie sich davon nicht irritieren und atmen Sie weiter tief ein. Nach der Inhalation den Atem so lange anhalten, wie es angenehm ist (ca. 10 Sek.), danach langsam ausatmen, jedoch nicht in den Inhalator. 2. Spannen Klappen Sie den weißen Hebel seitlich bis zum Anschlag um, bis ein Klicken zu hören ist und klappen Sie ihn wieder in die Ausgangsposition zurück, bis dieser hörbar einrastet. 3. Inhalieren Atmen Sie langsam und entspannt aus (nicht in den Inhalator). Umschließen Sie das Mundstück fest mit den Lippen. Atmen Sie gleichmäßig und tief durch den Inhalator ein – nicht durch die Nase. Nehmen Sie den Inhalator vom Mund und halten Sie Ihren Atem etwa 5–10 Sek. lang an. Atmen Sie danach langsam aus, jedoch nicht in den Inhalator. Schließen Sie die Schutzkappe. Schließen Schieben Sie die Schutzkappe vollständig nach oben, um das Mundstück abzudecken. Nach der Anwendung mit RELVAR® ELLIPTA®: Spülen Sie Ihren Mund mit Wasser aus, nachdem Sie den Inhalator angewendet haben. Wenn Sie das Mundstück reinigen möchten, verwenden Sie dazu ein trockenes Tuch, bevor Sie die Schutzkappe schließen. Novolizer® 1. Öffnen Öffnen Sie die Schutzkappe durch Umklappen nach unten. 57 Inhalieren Halten Sie den Inhalator zuerst von Ihrem Mund entfernt und atmen Sie so weit wie möglich aus. Atmen Sie dabei nicht in den Inhalator hinein. Setzen Sie das Mundstück zwischen Ihre Lippen und umschließen Sie es fest mit Ihren Lippen. Blockieren Sie nicht den Lüftungsschlitz mit den Fingern. Atmen Sie in einem langen, gleichmäßigen und tiefen Atemzug ein. Halten Sie den Atem so lange wie möglich an (etwa 3–4 Sek.). Nehmen Sie den Inhalator von Ihrem Mund. Atmen Sie ruhig und langsam aus. Atmen Sie dabei nicht in den Inhalator hinein. • Kein Wasser oder andere Flüssigkeiten benutzen! NEXThaler® HEXAL Öffnen Schieben Sie die Schutzkappe herunter, bis Sie ein „Klicken“ hören. Ihr Arzneimittel ist jetzt zum Inhalieren bereit. Zur Bestätigung zählt das Zählwerk um 1 herunter. 1. Schutzkappe vom Mundstück abziehen. 3. Klicken. • Gerät senkrecht halten. • Zwischen Daumen und Zeigefinger einmal kräftig zusammendrücken, bis ein Klickgeräusch zu hören ist. • Danach in die Ausgangsposition zurückgleiten lassen. 4. Inhalieren. • Normal ausatmen (aber NICHT in den Easyhaler ®). • Den Easyhaler® mit den Lippen fest umschließen. • Stark und tief durch den Easyhaler® einatmen. • Gerät entfernen und 5 Sekunden den Atem anhalten. • Schutzkappe auf das Mundstück stecken. Forspiro® Nur 1 x im Monat kurz vorbereiten 1. Sicherheitsknopf drücken und Gehäuseunterteil abziehen Für die Reinigung können Sie das Mundstück des Spiromax® mit einem trockenen Tuch abwischen. 1. Schutzkappe abschrauben und abnehmen. Beim Abschrauben ist ein ratterndes Geräusch hörbar. 1. Schutzkappe durch Zusammenziehen der Pfeile abziehen. 2. Halten Sie den Inhalator aufrecht. Das rote Dosierrad zeigt nach unten. Halten Sie das Mundstück nicht fest, wenn Sie Ihren Symbicort® Turbohaler®-Inhalator mit einer Dosis beladen. Zur Beladung drehen Sie das rote Dosierrad zunächst bis zum Anschlag in eine Richtung, dann bis zum Anschlag in die andere Richtung (in welche Richtung zuerst gedreht wird, ist nicht entscheidend). Sie sollten ein Klickgeräusch hören. Ihr Symbicort® Turbohaler®-Inhalator hält jetzt eine Dosis für die Anwendung bereit. 3. Atmen Sie sanft aus. Atmen Sie nicht durch den Turbohaler®Inhalator aus. Platzieren Sie das Mundstück vorsichtig zwischen den Zähnen und umschließen Sie es mit den Lippen. Atmen Sie dann so tief und kräftig Sie können durch den Mund ein. Setzen Sie den Inhalator vom Mund ab. Atmen Sie sanft aus. 2. Taste ganz herunterdrücken und wieder loslassen. Das Mundstück sollte einmal in der Woche äußerlich mit einem trockenen Tuch gereinigt werden. Kein Wasser oder andere Flüssigkeiten verwenden. 3. Prüfen, ob das Kontrollfenster Grün anzeigt, dann ist der Inhalator bereit. Bevor Sie den Inhalator an den Mund führen, atmen Sie vollständig aus und nicht in den Inhalator. 4. Kräftig und tief einatmen, bis ein Klicken zu hören ist und weiteratmen. Nach der Inhalation halten Sie den Atem an solange es angenehm ist. 3. Gehäuseunterteil wieder aufstecken. Sicherheitsknopf rastet hörbar ein – „Klick”! Während Sie durch den Inhalator einatmen, dreht sich die Kapsel in der Kammer und Sie sollten ein schwirrendes Geräusch hören. Sie werden einen süßen Geschmack empfinden, während das Arzneimittel in die Lungen gelangt. Am Diskus befindet sich ein Zählwerk, das Ihnen zeigt, wie viele Einzeldosen noch übrig sind. Es zählt bis 0 zurück. Die Zahlen 5 bis 0 erscheinen in ROT, um Sie darauf hinzuweisen, dass nur noch wenige Einzeldosen übrig sind. Wenn das Zählwerk eine 0 anzeigt, ist Ihr Inhalationsgerät leer (d. h. das Pulver ist aufgebraucht). Bei der Erstbenutzung von flutiform® oder nach längerer Nichtbenutzung zunächst zwei bis vier Sprühstöße in die Luft sprühen. Nach jeder Inhalation den Mund gründlich ausspülen, um wunden Stellen im Mund und Rachen sowie Heiserkeit vorzubeugen. Hinweis zum Dosiszähler flutiform®: Verbleibende Hübe werden rückwärts heruntergezählt, farblich verändert, im Dosiszähler angezeigt: 120–40 Hub grün, 40–15 Hub gelb, ab 15 Hüben rot Beratungstipps: Nicht über 25 °C lagern. Nicht im Kühlschrank lagern oder einfrieren. Bei Bedarf Spacer AeroChamberPlus® nutzen. Auf der Verpackung von FOSTER® befindet sich ein Klebeetikett, auf dem Ihr Apotheker das Abgabedatum vermerkt hat. Ab diesem Datum ist das Medikament bei normaler Zimmertemperatur noch 5 Monate haltbar. Lagern Sie FOSTER® nicht über 25 °C und setzen Sie es nicht der Sonne oder Frost aus. Bronchospray® Junik® Seebri® Breezhaler® Ultibro® Breezhaler® Viani® flutiform® FOSTER® Dosieraerosol Indacaterol maleat 142,53 µg entspricht Indacaterol (Abgabe Mundstück: 85 µg) 110 µg, Glycopyrronium bromid 62,55 µg entspricht Glycopyrronium-Kation (Abgabe Mundstück: 43 µg) 50 µg Viani® 50/250 Diskus®: Salmeterol 50 µg, Fluticasonpropionat 250 µg Viani® forte 50/500 Diskus®: Salmeterol 50 µg, Fluticasonpropionat 500 µg Nach der Inhalation können Sie anhand der transparenten – und nun leeren – Kapsel kontrollieren, ob Sie erfolgreich den ganzen Inhalt der Kapsel inhaliert haben. flutiform® 50/5: Formoterol-fumarat-Dihydrat 4,5 µg, Fluticason 17-propionat 46 µg Nach jeder Inhalation sollte der Mund gründlich mit Wasser ausgespült werden. Beclometasondipropionat (BDP) 100 µg, Formoterol-fumarat-Dihydrat 6 µg Wirkstoff Salbutamol 0,1 mg Beclometasondipropionat 0,1 mg Glycopyrronium bromid 62,55 µg entspricht Glycopyrronium (Abgabe Mundstück: 44 µg) 50 µg Viani® mite 50/100 Diskus®: Salmeterol 50 µg, Fluticasonpropionat 100 µg flutiform® 125/5: Formoterol-fumarat-Dihydrat 4,5 µg, Fluticason 17-propionat 115 µg ED Normgröße/Nmax 200 ED N1 400 ED N2 100 ED N1 200 ED N2 400 ED N3 30 ED N2 3 x 30 ED ohne N-Größe 60 ED N1 3 x 60 ED N3 120 ED ohne N-Größe 360 ED N2 120 ED N2 2 x 120 ED N3 Größte Messzahl Nmax=100 ED Größte Messzahl Nmax=180 ED Größte Messzahl Nmax=600 ED Größte Messzahl Nmax=240 ED atmadisc® Diskus® Aarane® N, Allergospasmin® N, Alvesco®, Atrovent® N Dosier-Aerosol, Beclometason-ratiopharm®, Berodual® N Dosier-Aerosol, Berotec® N Dosier-Aerosol, Bronchocort® novo, Bronchospray® novo, Budiair®, Flutide® Dosier-Aerosol, Foradil® Spray FCKW-frei, Forair®, Intal® N Aerosol, INUVAIR®, Junik, Salbulair® N Dosieraerosol, Salbutamol-ratiopharm® Dosieraerosol, Sanasthmax®, Serevent® DosierAerosol, Sultanol® Dosier-Aerosol, Ventolair® Dosieraerosol, Viani® Dosier-Aerosol FCKW-frei Weitere Produkte für dieses System Größte Messzahl Nmax=600 ED Größte Messzahl Nmax=400 ED Aerobec® 3 x 30 Einzeldosen sind ohne N-Kennzeichen erstattungsfähig. Onbrez® Breezhaler® FOSTER® gibt ein Wirkstoffaerosol mit extrafeinem Teilchenspektrum ab. Die Relation von extrafeinem BDP zu nicht extrafeinen Formulierungen beträgt 1:2–2,5. 100 µg extrafeines BDP entsprechen also 250 µg nicht extrafeinem BDP. (Quelle: NVL Asthma, 2. Aufl., Vers. 5, Tab. 10) flutiform® 250/10: Formoterol-fumarat-Dihydrat 9 µg, Fluticason 17-propionat 230 µg 120 Einzeldosen sind ohne N-Kennzeichen erstattungsfähig. Salbulair® Flutide® Diskus® Ventolair® Serevent® Diskus® Der Easyhaler® verfügt über ein Zählwerk, das anzeigt, wie viele Einzeldosen noch übrig sind. • Nach jeder 5. Anwendung bewegt sich das Zählwerk weiter • Rote Markierung signalisiert: nur noch 20 Einzeldosen enthalten • Wenn Zähler auf 0 steht, muss der Easyhaler® ersetzt werden Um das Risiko einer Pilzinfektion zu verringern, spülen Sie Mund und Rachen mit Wasser aus OHNE es hinunterzuschlucken. Nach der Anwendung mit RELVAR® ELLIPTA® Mund mit Wasser ausspülen. Dadurch wird die Gefahr verringert, dass als Nebenwirkung ein wunder Mund oder Rachen auftritt. Budesonid Easyhaler® ANORO® ELLIPTA® Budesonid Easyhaler® 0,1 mg/Dosis: Budesonid 0,1 mg Budesonid Easyhaler® 0,2 mg/Dosis: Budesonid 0,2 mg Budesonid Easyhaler® 0,4 mg/Dosis: Budesonid 0,4 mg Budesonid Easyhaler® 0,1 mg: 200 ED N2, 600 ED N3 Budesonid Easyhaler® 0,2 mg: 120 ED N1, 200 ED N2, 400 ED ohne N-Größe, 600 ED N3 Budesonid Easyhaler® 0,4 mg: 100 ED N1, 200 ED N2 Größte Messzahl Nmax=600 ED Salbu Easyhaler® Beclomet Easyhaler® Dauer der Haltbarkeit: 2 Jahre. Haltbarkeit nach Öffnen: 6 Wochen. Nicht über 25 °C lagern. Für weitere Informationen dazu siehe bitte Fachinformation/Gebrauchsinformation. RELVAR® ELLIPTA® Beim Aktivieren: Den Respimat® Inhalator mit geschlossener Schutzkappe (verhindert vorzeitiges Auslösen) senkrecht halten. 3-Fach-Feedback bei voller Dosisfreisetzung: Hören (Klick während Inhalation), Schmecken (Lactose), Sehen (Zählwerk). Der innovative Dosisschutz gewährleistet, dass nur bei erfolgreichem Inhalationsmanöver die Dosis aus der Dosierkammer freigegeben wird und das Zählwerk einen Schritt rückwärts zählt. Anderenfalls wird keine Dosis freigesetzt und das Zählwerk zählt nicht weiter. Nach der Inhalation den Mund mit Wasser ausspülen. • Gerät nicht mehr schütteln, wenn Anzeige auf grün gewechselt hat! Zusätzl. Tagesdosiskontrolle: Der Patient kann erkennen, wie viele Dosen am Tag inhaliert wurden. Verbrauchte Blisterstreifen erscheinen nach fünf inhalierten Dosen im transparenten Seitenfach. Tägliches Abtrennen der verbrauchten Blisterstreifen ermöglicht eine Kontrolle über die Anzahl der inhalierten Dosen. • Dosierfach kann nur einmal aktiviert werden, deshalb keine Überdosierungsgefahr! Spätestens 3 Monate nach Anbruch sollte der Respimat® Inhalator nicht mehr verwendet werden, selbst wenn das Arzneimittel noch nicht aufgebraucht ist. Airflusal® Forspiro® FOSTER® NEXThaler® Formotop® Novolizer® Spiriva® Respimat® Striverdi® Respimat® Berodual® Respimat Klickgeräusche beim Spannen des Hebels weisen auf korrekte Bereitstellung der Dosis hin. Dosiszähler zeigt die verbleibenden Inhalationen an. Das Fenster wird rot, sobald nur noch 10 Einzeldosen übrig sind. • Nicht mit Wasser reinigen! • Patrone passt nur in richtiger Position, sodass ein falsches Einlegen ausgeschlossen ist. Wenn der Restdosis-Anzeiger den roten Bereich der Skala erreicht, sind noch etwa 14 Hübe (Dosis für 7 Tage) vorhanden. Das Klicken beim Öffnen der Mundstückklappe gibt Auskunft über die erfolgreiche Bereitstellung der immer gleichbleibenden Dosis. Durch das Einatmen wird der Sprühstoß automatisch ausgelöst. Nach erfolgreicher Inhalation spürt der Patient einen Lactosegeschmack im Mund. Anhand des hubgenauen Zählwerks erkennt der Patient, wie viele Dosen der Spiromax® noch enthält. Nach dem Inhalieren sollte der Mund mit Wasser ausgespült werden. Die Dosisanzeige zeigt an, wie viele Inhalationen noch im Inhalator vorhanden sind. Die Dosisanzeige ist in Abständen von je 10 Dosen gekennzeichnet. Sie zeigt daher nicht jede Dosis an. Beim Erscheinen einer roten Markierung am Rand der Dosisanzeige sind noch ca. 20 Dosen übrig. Wenn die „0“ die Mitte des Anzeigefensters erreicht hat, müssen Sie mit der Anwendung eines neuen Turbohaler®Inhalators beginnen. Das Dosierrad lässt sich noch immer drehen und klickt, auch wenn Ihr Symbicort® Turbohaler®Inhalator leer ist. Der Genuair®-Inhalator ist mit einem Dosisanzeiger ausgestattet, der anzeigt, wie viele Dosen der Inhalator noch enthält. Der Dosisanzeiger bewegt sich nach unten und zeigt 10er-Schritte DuoResp® Spiromax® Symbicort® Turbohaler® Eklira® Genuair® Duaklir® Genuair® Symbicort® Turbohaler® 80/4,5: Budesonid 80 µg Formoterolhemifumarat 4,5 µg Aclidinium-bromid 343 µg (entspricht Abgabe Mundstück: 322 µg) Aclidinium-bromid 343 µg (entspricht Abgabe Mundstück: 340 µg) Formoterol hemifumarat-1-Wasser 12 µg Anoro® 55/22: Abgabe Umeclidiniumbromid 55 µg, Abgabe Vilanterol (als Trifenatat) 22 µg Relvar® Ellipta® 92/22: Abgabe Fluticasonfuroat 92 µg, Abgabe Vilanterol (als Trifenatat) 22 µg Relvar® Ellipta® 184/22: Abgabe Fluticasonfuroat 184 µg, Abgabe Vilanterol (als Trifenatat) 22 µg Jede Einzeldosis enthält: Beclometasondipropionat (BDP) 100 µg, 50 Mikrogramm Salmeterol (als Salmeterolxinafoat) Formoterol-fumarat-Dihydrat 6 µg 500 Mikrogramm Fluticason-17-propionat FOSTER® NEXThaler® enthält extrafeine Wirkstoffteilchen. Die Relation von extrafeinem BDP zu nicht extrafeinen Formulierungen beträgt 1:2–2,5. 100 µg extrafeines BDP entsprechen also 250 µg nicht extrafeinem BDP. (Quelle: NVL Asthma, 2. Aufl., Vers. 5, Tab. 10) Formoterol 6 µg oder 12 µg TiotropiumbromidMonohydrat 3,12 µg entspricht Tiotropium 2,5 µg Olodaterolhydrochlorid 2,74 µg entspricht Olodaterol 2,5 µg Ipratropiumbromid 0,02 mg,* Fenoterolhydrobromid 0,05 mg** 1 x 30 ED N1 3 x 30 ED ohne N-Gr. Größte Messzahl Nmax=100 ED 3 x 30 ED ohne N-Kennzeichen erstattungsfähig 1 x 30 ED ohne N-Gr. 3 x 30 ED ohne N-Gr. Größte Messzahl Nmax=600 ED 1 x 30 ED u. 3 x 30 ED ohne N-Kennzeichen erstattungsfähig 60 ED N1 2 x 60 ED N2 3 x 60 ED N3 60 ED N1 100 ED N2 120 ED N2 180 ED N3 4 ml, 60 ED N1 2 x 4 ml, 120 ED N2 3 x 4 ml, 180 ED N3 4 ml 60 Hübe N2 3 x 4 ml, 3 x 60 ED ohne Normkennzeichen 4,5 ml, 120 ED ohne N-Größe 160/4,5 Dosis 1 x 120 ED Inh.-P. 160/4,5 Dosis 3 x 120 ED Inh.-P., N3 2 x 4,5 ml, 240 ED N1 320/9 Dosis 1 x 60 ED Inh.-Plv., N1 320/9 Dosis 3 x 60 ED Inh.-Plv., N2 DuoResp® Spiromax® 160/4,5: Budesonid 160 µg, Formotorol 4,5 µg DuoResp® Spiromax® 320/9: Budesonid 320 µg, Formotorol 9 µg * entspricht Ipratroiumbromid 0,019 mg entspricht Ipratropiumkation 0,015 mg Größte Messzahl Nmax=180 ED Größte Messzahl Nmax=240 ED Größte Messzahl Nmax=180 ED Größte Messzahl Nmax=180 ED Größte Messzahl Nmax=600 ED Symbicort® Turbohaler® 160/4,5: Budesonid 160 µg Formoterolhemifumarat 4,5 µg Nach Öffnen des Beutels nicht länger als 60 Tage verwenden. Symbicort® Turbohaler® 320/9: Budesonid 320 µg Formoterolhemifumarat 9 µg **entspricht Fenoterol 0,039 mg 120 ED N2 2 x 120 ED N3 Wenn im Dosisanzeiger ein rotgestreifter Strich erscheint, bedeutet das, dass Sie sich der letzten Dosis nähern und Sie sich einen neuen Genuair®Inhalator besorgen sollten Formatris® Novolizer® Symbicort® Turbohaler® 80/4,5 µg: 120 ED ohne N-Größe, 360 ED N3 Symbicort® Turbohaler® 160/4,5 µg: 60 ED N1, 120 ED ohne N-Größe, 180 ED N2, 360 ED N3 Symbicort® Turbohaler® 320/9 µg: 60 ED N1, 180 ED N2 Größte Messzahl Nmax=360 ED 60 ED N2 180 ED ohne N-Größe Pulmicort® Turbohaler® Bretaris® Genuair® Brimica® Genuair® Novopulmon® Novolizer® Aerodur® Turbohaler® Ventilastin® Novolizer® Oxis® Turbohaler® Größte Messzahl Nmax=200 ED Die genannten Dosieraerosole sind Produkte mit vergleichbarem Inhalationssystem. Die Wirkstoffkartuschen der verschiedenen Hersteller sind nicht gegeneinander austauschbar. AnwendungsVideo ULTIBRO BREEZHALER ® ® Einfach stark für Ihre symptomatischen COPD-Patienten. 1–3 Asthmatherapie E Variante Jetzt umstellen umstellen! Das flutiform® ektivaerosol 1,2 1. Bateman ED et al. European Respiratory Journal. 2013; 42: 1484–1494 2. Wedzicha JA et al. The Lancet Respiratory Medicine. 2013; 1: 199–209 3. Vogelmeier CF et al. The Lancet Respiratory Medicine. 2013; 1: 51–60 Ult-14-049_AZ_DAP_Poster_136x40_100914_RZ.indd 1 20 10.09.14 14:35 6MUFLS14048_Anzeige Poster Inhalationssysteme_RZ.indd 1 Entwicklung und Gestaltung: FAI GmbH Präparate • Mit dem Einatmen lösen Sie den Autohaler® automatisch aus. • Die Freisetzung des Wirkstoffes erfolgt immer zu Beginn der Einatmung. • Der Autohaler® setzt immer eine konstante Wirkstoffdosis frei. • Nach dem Einatmen ertönt ein leises „Klack“; ein hörbares Signal für eine erfolgreiche Inhalation. Für Abrechnungsfragen ist es ebenfalls gut zu wissen, in welche Gruppe der Packungsgrößenverordnung das Präparat eingeordnet wird, welche Normbereiche gültig sind und wo die größte Messzahl liegt. So können Sie die Erstattungsfähigkeit von Mehrfachverordnungen eines Rezeptes auf einen Blick beurteilen. www.DAPdialog.de/2645 Aktivierung des Respimat®, Aufklappen der Schutzkappe (s. Anwendung), Respimat® Richtung Boden halten und Auslöserknopf drücken Den Vorgang bitte weitere dreimal wiederholen! Beratungstipps Überblick zu Abrechnungsfragen Sie können das Poster auch downloaden: 5. Nach richtigem Inhalieren ist das Kontrollfenster rot. Es ist nicht notwendig, den Genuair®-Inhalator zu reinigen. Falls Sie ihn dennoch reinigen möchten, wischen Sie mit einem trockenen Tuch oder Papiertuch über die Außenseite des Mundstücks. Verwenden Sie NIEMALS Wasser zur Reinigung des Genuair®-Inhalators, da dies dem Arzneimittel Schaden zufügen könnte. 2. Wirkstoffpatrone mit dem schmalen Ende voraus fest in den Respimat® schieben Hinter einem QR-Code auf dem Poster verbirgt sich zu jedem Device ein Anwendungsvideo, das der Patient gemeinsam mit Ihnen in der Apotheke oder später zur Erinnerung zuhause ansehen kann. Folgende Unternehmen haben durch ihre Unterstützung diese Arbeitshilfe ermöglicht: AstraZeneca GmbH Astellas Pharma GmbH Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG Chiesi GmbH GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG HEXAL Mundipharma GmbH Novartis Pharma GmbH ORION Pharma Teva GmbH 15.09.14 13:25 www.DeutschesApothekenPortal.de U M F R AGE E RGE BN I S Patientenschulung zu Inhalationsgeräten findet nach Meinung der Apotheker zu 62 % in der Apotheke statt D ie richtige Anwendung von Inhalationsgeräten stellt für viele Patienten eine Herausforderung dar. Dabei ist sie von entscheidender Bedeutung für den Therapieerfolg. Hier kommt der Apotheke eine wichtige Rolle zu, da sie als direkter Ansprechpartner der Patienten die notwendige Schulung oftmals übernimmt. Für eine effektive und sichere Arzneimitteltherapie von Atemwegserkrankungen ist neben der Auswahl des Wirkstoffs und der Festlegung der Dosierung die richtige Anwendung der überwiegend inhalativ applizierten Präparate von entscheidender Bedeutung. Nur wenn der Patient die Inhalationstechnik sicher beherrscht, kann der erwünschte Therapieerfolg eintreten. Auf dem Markt existiert eine große Vielfalt an Wirkstoffen und Inhalationssystemen, wobei sich die Handhabung der einzelnen Geräte erheblich unterscheiden kann. Apotheke ist wichtiger Schulungsort Eigentlich sollten die Patienten zum Umgang mit ihrem Inhalationsgerät bereits in der Arztpraxis sorgfältig geschult werden. Eine aktuelle DAPUmfrage zeigt allerdings, dass diese Schulung dennoch hauptsächlich in den Apotheken stattfindet. Dieser Ansicht sind 62 % der über 1.000 Umfrageteilnehmer. Schulung der Patienten zur Inhalationstechnik. Auch wenn in der Arztpraxis eine erste Schulung erfolgt, kann eine Wiederholung in der Apotheke nur förderlich sein. Gerade bei Ersteinstellungen müssen die Patienten intensiv geschult werden. Anschließend sollte die Inhalationstechnik in regelmäßigen Abständen überprüft und trainiert werden, weil Anwendungsfehler sich im Alltag sehr schnell einschleichen können. Apotheken haben 10 unterschiedliche Devices vorrätig Laut einer DAP-Umfrage haben 53 % der Apotheken bis zu zehn verschiedene Inhalationssysteme (z. B. Novolizer, Dosieraerosol, Pulverinhalator) auf Lager. 25 % der Befragten verfügen über bis zu fünf verschiedene Inhalationsdevices in ihrem Warenlager und sogar 22 % haben über zehn unterschiedliche Systeme vorrätig. Frage: Wie viele unterschiedliche Inhalationsgeräte haben Sie in Ihrer Apotheke vorrätig? 1–5 25 % 53 % 5-10 >10 DAP-Umfrage: Wo findet Ihrer Meinung nach die Haupt- 22 % schulung der Patienten zu Inhalationsgeräten statt? (N = 1289) 62 % In Apotheken In Arztpraxen 38 % Die Rolle des Apothekenteams ist dabei auch nicht verfehlt – sowohl Apotheker als auch PTA verfügen Inhalationstechnik regelmäßig überprüfen FAZIT Das Apothekenteam leistet einen wesentlichen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit in der Therapie mit inhalativen Arzneiformen: Sowohl die Schulung bei einer Ersteinstellung als auch das anschließende regelmäßige Training der Inhalationstechnik ist unverzichtbar für einen nachhaltigen Therapieerfolg. über Fachwissen zu pharmazeutischer Technologie und Pharmakologie und sind prädestiniert für die www.DeutschesApothekenPortal.de 21 I N E IGE N E R SAC H E Das DeutscheApothekenPortal auf der Interpharm A uf der Interpharm 2015 in Hamburg stand das DeutscheApothekenPortal den Apothekenteams Rede und Antwort. Mit wissenschaftlichen Vorträgen und Seminaren, der pharmazeutischen Ausstellung, dem PTAheuteKongress und dem DAP Retax-Forum bot die Interpharm vom 6. bis zum 7. März 2015 interessante Fortbildungsmöglichkeiten für das ganze Apothekenteam. Retax-Forum als Vortragsreihe auf der Interpharm Zum ersten Mal war da s DeutscheApothekenPortal auf der Interpharm sowohl mit einem Stand, als auch mit einer ganzen Vortragsreihe, dem RetaxForum, vertreten. Nina Strathmann jederzeit unterbrechen und Fragen stellen. Für alle Fragen rund um die Themen Retax-Vermeidung und Abgabeprobleme, die aus Zeitgründen während der Seminare nicht beantwortet wurden, standen fünf Apothekerinnen des DAP-Teams zwei Tage am Stand des DeutschenApothekenPortals bereit. DAP gibt Hilfe zur Selbsthilfe Dort wurden nicht nur Fragen aus dem Apothekenalltag beantwortet, sondern auch Hilfe zur Selbsthilfe vermittelt, denn dank des Portals, der Datenbanken und Arbeitshilfen konnten schließlich viele Probleme von den Apothekenmitarbeitern selbständig gelöst werden. Partner bei allen Abgabefragen und Retaxproblemen Freifläche Adressaufdruck Bauer 88x68 mm Im OTC Dialog werden unter anderem Abgabeprobleme bei erstattungsfähigen OTC-Arzneimitteln und Medizinprodukten aufgegriffen Aktuelles Austausch Original/Import ohne „aut idem“ OTC Dialog Referentinnen des DAP RetaxForums: Nina Strathmann (links), Marina Herpertz (rechts) Die Vorträge zu den Grundlagen der Retax-Vermeidung, sowie zu Retax-Gefahren bei mehreren Packungen auf einem Rezept oder das stets beliebte Thema „Original vs. Import“ wurden mit großem Interesse verfolgt. Dabei konnten die Apothekenteams unsere Referentinnen Marina Herpertz und 22 Ladenhüterminimierung – Eine Maßnahme mit Potenzial Die OTC-Rubrik Aktuelles Parallelhandel mit Arzneimitteln in Europa Dialog des DeutschenAp Das Magazin othekenPorta ls plus OTC Dialog Das OTC-Magazin Schwerpunktthema: Substitutionsausschlussliste des DeutschenApothekenPortals 25 2015 DAP Dialog – das Magazin 12 16 Zemplar 5 µg/ml 5 x 1 ml N2 ILO PZN: 04363745 Zemplar 5 µg/ml 5 x 1 ml N2 ILO PZN: 10748260 im DAP Dialog Rabattverträge für Blutzucker-Teststreifen? B ereits in unserem OTC-Dialog Nr. 24 hatten wir über neue Probleme bei der Abrechnung von Blutzucker-Teststreifen (BZT) berichtet. Im vorliegenden Dialog geht es um das Thema Rabattverträge über BZT. Im letzten DAP Dialog berichteten wir darüber, dass Apotheken bei Abgabe von Importprodukten teils erheblich retaxiert wurden, da die Krankenkasse deutlich niedrigere Erstattungspreise nur für namentlich definierte Erstanbieter vereinbart hat. Diese Niedrigpreise wurden für Importprodukte in der Apotheken-EDV aber nicht angezeigt. Dies ist jedoch nur eines von mehreren, mittlerweile vermehrt auch bei Teststreifen auftretenden Problemen. Vorreiter der neuen Abgabevarianten waren die vdek-Kassen, die zwei Preisklassen für Blutzuckerteststreifen (BZT), verbunden mit einer zu erfüllenden Austauschquote von zunächst 10 %, vereinbarten, die mittlerweile auf 40 % gestiegen ist. ches sie für eine Einheitspauschale von 19,95 € abrechnen dürfen. Da BZT zu den Blutzucker-Testgeräten des Patienten kompatibel sein müssen, sorgen generische Verordnungen bei Patienten, deren Geräte nicht in einer Kundenkartei erfasst sind, häufig für Probleme in der Apotheke: Hierzu schreibt die betroffene Apotheke an das DAP: Problem: Generische Verordnung von Blutzuckerteststreifen Die Einteilung in Preisgruppen wurde in Folge auch von Regionalkassen übernommen, wobei hier jedoch unterschiedliche Modelle existieren, die den Krankenkassen eine möglichst preisgünstige Versorgung ihrer Versicherten sichern sollen. Es gibt Kassenvorgaben, die bei der Patientenversorgung die Apotheken direkt einbeziehen, bspw. in Mecklenburg-Vorpommern, wo die Ärzte angehalten sind, nur noch generisch zu verordnen und die Apotheken ein geeignetes Produkt auswählen, wel- Es gibt in der Tat Vereinbarungen mit den ÄrzteKVen der jeweiligen Bundesländer und mittlerweile auch Rabattverträge über Blutzucker-Teststreifen. Fragen und Antworten zu den „Open-House“-Rabattverträgen Eine häufige Vertragsvariante der AOKen bezieht sich beispielsweise auf die nicht exklusiven „Open- 29 www.DeutschesApothekenPortal.de OTC Dialog – das Magazin E-Mail-Newsletter –ABGABEHILFE ZU MOVICOL® – MOVICOL® Medizinprodukte > MOVICOL® flüssig Orange > MOVICOL® Beutel Pulver > MOVICOL® Junior Schoko Verschreibungspflichtig: > MOVICOL® Junior aromafrei Seite 1 MOVICOL® Arzneimittel finden Sie auf Seite 2 Alle MOVICOL®-Medizinprodukte können zulasten der GKV verordnet und abgegeben werden, da sie in der „Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte“ (Anlage V der AM-RL) aufgeführt werden. Eine Zuordnung zu N-Bereichen laut Packungsgrößenverordnung (PackungsV) kann für Medizinprodukte nicht erfolgen, da diese nur für Arzneimittel gilt. Daher können bei Medizinprodukten die wirtschaftlichen Großpackungen abgegeben werden. Die Abgabe aller MOVICOL®-Medizinprodukte ist auf GKV-Rezept möglich. Verordnung Problem Fragestellung Lösung MOVICOL® 50 St. Norgine Es gibt rabattierte Macrogol-Arzneimittel Muss auf rabattierte Macrogol-Arzneimittel ausgetauscht werden? Nein, da Regelungen des Rahmenvertrages sich nur auf Arzneimittel beziehen. MOVICOL® 50 St. Norgine Es gibt einen 50er-Movicol®-Import Darf die Verordnung gegen einen Movicol ®-Import mit 50 Stück ausgetauscht werden? Nein, die Importquote gilt nur bei der Abgabe von importfähigen Arzneimitteln. Außerdem ist ein Austausch eines Medizinproduktes auf ein Arzneimittel nicht zulässig. MOVICOL® 50 St. Produktneutrale Verordnung Muss vom Original (Medizinprodukt) oder vom Import ausgegangen werden? Retax-Gefahr! Zur Absicherung dieser unklaren Verordnung eine PZN oder Firma (Norgine) nachtragen lassen, damit das Medizinprodukt abgegeben werden kann. MOVICOL® Beutel N3 Normgrößen-Verordnung Kann darauf das Medizinprodukt abgegeben werden? Der Arzt sollte darüber informiert werden, dass MOVICOL® als verordnungsfähiges Medizinprodukt im Handel ist, mit dem Hinweis, dass er die 100er-Packung MOVICOL® Norgine als wirtschaftliche Großpackung verordnen kann. „N3“ könnte von Prüfstellen als Hinweis auf ein Arzneimittel gedeutet werden. Zur retaxsicheren Abgabe des Medizinprodukts MOVICOL® sollte diese Verordnung auf das Original von Norgine ohne N-Bezeichnung und unter Nennung der Stückzahl geändert werden. MOVICOL® Beutel 100 St. Norgine Früher als Jumbopackung im Handel Darf diese Menge beliefert werden? Da es sich um ein Medizinprodukt handelt, kann die Stückzahl wie verordnet beliefert werden. Die Regelungen zu Jumbopackungen beziehen sich nur auf Arzneimittel. © DAP, ohne Gewähr, Stand April 2014 Service Patentschutz und Patentablauf – Hintergrundwissen für die Apotheke Service Fach- und Gebrauchsinformationen zu den MOVICOL®-Produkten finden Sie unter www.MOVICOL.de www.DeutschesApothekenPortal.de Abgabehilfe www.DeutschesApothekenPortal.de I N E IGE N E R SAC H E Auch ein Abgabe-Quiz durfte natürlich nicht fehlen: Hinter einem QR-Code verbarg sich täglich eine praxisnahe Frage, die von über 80 % der Teilnehmer richtig beantwortet werden konnte. Unter allen Teilnehmern wurden täglich 5 Bücher „Reta x fa llen“ von DAP ForumsModerator Dieter Drinhaus verlost. Die Gewinner wurden Unter den richtigen Antworten verlosen wir täglich bereits be5 x das Buch „Retaxfallen“ nachrichtigt. Abgabe-Quiz von Dieter Drinhaus Newsletter und die Arbeitshilfen, die von den meisten Apotheken täglich genutzt werden. Diejenigen, die den Newsletter bisher noch nicht erhielten, konnten sich direkt am Stand anmelden. Falls auch Sie noch keinen täglich aktuellen praxisrelevanten, kostenlosen DAP-Newsletter erhalten, können Sie sich hier anmelden: Zur Newsletter-Anmeldung: www.DAPdialog.de/2602 Das DAP und seine Services sind bei den Apothekern bekannt und beliebt Wir bedanken uns bei Ihnen für das Lob und freuen uns, Ihnen auch in Zukunft mit Rat und Tat zur Seite zu stehen zu dürfen. Bildnachweis: DAZ / C.Hartlmaier Das DAP Team freute sich über den hohen Bekanntheitsgrad des Portals und des DAP Dialogs unter den Apothekenmitarbeitern. Viel Lob erhielt das DAP Team für die Poster, die dem Dialog regelmäßig beiliegen, sowie für die täglichen praxisnahen Das DAP-Team (von links): Heike Warmers, Maréen Gößner, Nina Strathmann, Juliane Brüggen, Marina Herpertz www.DeutschesApothekenPortal.de 23 S E RV IC E DAP Retax-Services richtig anwenden und Retaxationen vorbeugen D as DeutscheApothekenPortal bietet viele verschiedene Retax-Services für Apotheken an. Wie Sie diese richtig anwenden und für Ihre Retaxationsbearbeitung nutzen können, möchten wir im Folgenden erläutern. 2 1 2. Rabattvertrags-Check: Von dem Retaxierungs-Service klar abzugrenzen ist der Rabattvertrags-Check. Mit Eingabe der PZN findet man hier heraus, ob und bei welchen Krankenkassen ein Arzneimittel aktuell rabattiert ist. Da die meisten Retaxationen aufgrund von Nichtbeachtung der Rabattverträge entstehen, bietet dieser Service eine wertvolle Hilfestellung bei der Prüfung der Rezepte, bevor sie an das Rechenzentrum verschickt werden. 3 5 4 6 Retax-Services im Überblick 1. Retaxierungs-Service: Da Retaxationen rückwirkend ausgesprochen werden und viele EDV-Systeme nicht die zurückliegenden Rabattverträge anzeigen, können Kürzungen der Krankenkassen aufgrund nicht beachteter Rabattverträge oft nur schwer nachvollzogen werden. Eine Prüfmöglichkeit bietet dann der DAP-Retaxierungs-Service. Hier können Sie prüfen, ob das von Ihnen abgegebene Arzneimittel in dem Monat der Rezeptbelieferung rabattiert war. Dieses historische Archiv enthält alle rabattierten PZN von 2007 bis heute. Achtung: Es wird nur die Rabattvertragssituation der eingegebenen PZN angezeigt, aber nicht, welcher Artikel ggf. vorrangig abzugeben war. 24 3. PZN-Checkplus: Um bei Rezepten mit mehreren verordneten Packungen oder Packungen ohne Normkennzeichen eine retaxsichere Abgabeentscheidung treffen zu können, ist die Verwendung dieses Services zu empfehlen: Bei Eingabe der PZN sowie der verordneten Packungsanzahl erscheinen die Normbereiche des Arzneimittels mit einem Tipp für die Abgabe. 4. Verordnungsfähige Medizinprodukte: Hier können Sie schnell und einfach prüfen, welche Medizinprodukte laut G-BA verordnungs- bzw. erstattungsfähig durch die gesetzlichen Krankenkassen sind. www.DeutschesApothekenPortal.de S E RV IC E 6. DAP Arbeitshilfen: DAP-Arbeitshilfe_14a_Schema_020813 15.11.13 14:28 Seite 1 5. Pharmazeutische Bedenken: Diese Rubrik gibt einen Überblick, wann und wie Pharmazeutische Bedenken geltend gemacht werden können. Beispiele für Arzneimittelgruppen, Darreichungsformen und Patientengruppen, bei denen ein Austausch als kritisch angesehen wird, werden in einer tabellarischen Übersicht angezeigt. Hier finden Sie verschiedene Arbeitshilfen zu Themen wie z. B. Stückelung, Mehrfachverordnungen oder den Umgang mit Importen. In einfachen Fließschemata werden komplexe Abgabesituationen leicht nachvollziehbar dargestellt. DeutschesApothekenPortal ARBEITSHILFE 14 a Stückelung nach § 6 Absatz 2 und 3 des Rahmenvertrages „Abgabe wirtschaftlicher Einzelmengen“ Verordnung Rx-Arzneimittel Verordnung Non-Rx-Arzneimittel Menge unterhalb der Nmax (größte Messzahl) Stückzahl-/Mengenverordnung Menge nicht im aktuellen N-Bereich Packungsgröße nicht im Handel Alle Voraussetzungen erfüllt? ja nein Stückelung möglich Stückelung nicht möglich Verordnung Menge unterhalb der Nmax (größte Messzahl) Stückzahl-/Mengenverordnung Menge nicht im aktuellen N-Bereich Packungsgröße nicht im Handel Übergangs-Jumbo zu verordneter Menge im Handel? Keine Stückelung! Stückelung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vornehmen, z. B. 30 + 60 St., falls wirtschaftlicher als 2 x 45 St. Abgabe der nächstliegenden Packungsgröße Rx-Arzneimittel/ Non-Rx-Arzneimittel Menge oberhalb der Nmax (größte Messzahl) Stückzahl-/Mengenverordnung Menge nicht im aktuellen N-Bereich ja nein Stückelung nicht möglich! Abgabe der ÜbergangsJumbo (Übergangsfrist für Inverkehrbringen mit alter Kennzeichnung: 18 Monate ab Verlust der bisherigen NmaxBezeichnung) Ausdrücklicher ärztlicher Vermerk, z. B. (!) oder „exakte Menge“ vorhanden? ja Stückeln, aber nur mit Vielfachem der Nmax-Packung ! nein Abgabe von nur 1 x Nmax (Ausnahme: abweichende Regelung im Regionalliefervertrag) Die Stückelungsregeln gem. § 6 (2,3) Rahmenvertrag sind nur bei Arzneimitteln anzuwenden, nicht bei Hilfsmitteln, Verbandstoffen etc. © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: August 2013 DeutschesApothekenPortal ARBEITSHILFE 39b Umsetzung von Rabattverträgen Rezepte mit Aut-idem-Kreuz Verordnung von Generikum mit Aut-idem-Kreuz Verordnetes Generikum rabattiert Verordnetes Generikum nicht rabattiert Verordnung von Original oder Import mit Aut-idem-Kreuz Verordnetes Arzneimittel (Original/Import) rabattiert Verordnetes Arzneimittel (Original/Import) nicht rabattiert, aber andere Rabattarzneimittel gelistet Rabattarzneimittel = Original bzw. Import Abgabe des verordneten Rabattarzneimittels Abgabe des verordneten Arzneimittels; Austausch auf andere (Rabatt-) Arzneimittel durch Aut-idem-Kreuz untersagt Abgabe des verordneten Rabattarzneimittels (Original/Import) Versch. aktuelle RVOVerträge/vdek-Vertrag: keine Wirkung eines Aut-idem-Kreuzes bei Original/Import Rabattarzneimittel vorrangig abgeben ”Alt“-Originale, bei denen nach Patentablauf rabattierte Generika existieren Abgabe des verordneten Originals/Imports, da Aut-idem-Kreuz Austausch auf Generikum untersagt • Wichtig: Richtige, auf dem Rezept vermerkte Krankenkassen-IK in die EDV eingeben (nicht aus Patientenkartei übernehmen!) • Wichtig: Richtiges, auf dem Rezept verordnetes Arzneimittel in die EDV eingeben • Aufhebung eines gesetzten Aut-idem-Kreuzes nur durch den Arzt • Aut-idem-Kreuz verhindert Substitution auf wirkstoffgleiches Arzneimittel (Generikum) • Achtung: Aktuelle Regelungen zum Thema „Aut-idem-Kreuz bei Original/Import“ beachten! Verschiedene RVO-Verträge und der aktuelle vdek-Vertrag sehen einen Austausch zwischen Original/Import auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz vor, wenn ein Vergleichs-Original/Import rabattiert ist. Damit widersprechen diese Regelungen dem sog. „Aut-idemUrteil“*. Wünscht ein Arzt keinen Austausch, so muss er zusätzlich zum Kreuz einen entsprechenden Vermerk aufbringen (lt. vdek-Vertrag § 4 (12)). *„Aut-idem-Urteil“ des SG Koblenz vom 07.01.2014 Az. S13 KR 379/13 © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Februar 2015 FAZIT TIPP Zur Vermeidung und Prüfung von Retaxationen bietet das DeutscheApothekenPortal viele praktische Online-Services an. Zudem finden Sie im DeutschenApothekenPortal auch das DAP Retax-Forum, in dem Sie mit anderen Apotheken über Retaxationen u. a. praxisrelevante Themen diskutieren können. Hier geht es zum DeutschenApothekenPortal: Zur Anmeldung beim DAP-Retax-Forum: www.DAPdialog.de/2601 www.DAPdialog.de/2632 www.DeutschesApothekenPortal.de 25 Verhütungspanne Von Lars Peter Frohn. 2015. XII, 72 Seiten. 7 farbige Abbildungen. 4 farbige Tabellen. Format 21,0 x 29,7 cm. Kartoniert. € 16,80 [D] ISBN 978-3-7692-6499-9 Pille vergessen, Kondom geplatzt, ungeschützter Sex – jetzt rennt die Zeit. Statt der Odyssee zum nächsten Arzt folgt heute der Gang in die Apotheke nebenan. Zu Ihnen! Hier kommt Ihr Einsatz. Wir haben für Sie einen Koffer voller Instrumente gepackt: ■ ■ ■ ■ Flussdiagramme für belastbare Entscheidungen Mehrsprachiges Patientenhandout für bessere Kommunikation FAQs für eindeutige Antworten Fallbeispiele für ein feines Gespür in Grenzsituationen Stellen Sie sich der Verantwortung! Das Know-how haben Sie! Bitte liefern Sie mir: ─ Expl. Frohn, Pille danach. 2015. Kartoniert € 16,80 [D] Absender Name / Vorname Deutscher Apotheker Verlag Birkenwaldstraße 44 70191 Stuttgart Online-Shop: www.deutscher-apotheker-verlag.de www.deutscher-apotheker-verlag.de Firma / Institution Straße / Hausnummer PLZ / Ort E-Mail Kunden-Nummer Datum / Unterschrift Sofortbestellung Mo.-Fr. von 8-18 Uhr sind wir persönlich für Sie erreichbar: Tel. 0711 2582-341 | Fax: 0711 2582-390 Bestell Service: 0800 2990 000 E-Mail: [email protected] Alle Preise inklusive MwSt. [D], sofern nicht anders angegeben. Lieferung erfolgt versandkostenfrei innerhalb Deutschlands. Lieferung ins Ausland zuzüglich Versandkostenpauschale von € 8,90 pro Versandstück. E-Books sind als PDF online zum Download erhältlich unter www.buchoffizin.de. Aktualisierungslieferungen werden automatisch vorgemerkt und nach Erscheinen berechnet und geliefert. Diese Fortsetzungen können jederzeit abbestellt werden. Als Verbraucher steht Ihnen das Recht zu, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware zu widerrufen. Die Kosten der Rücksendung trägt der Verlag. Ein Widerrufsrecht für elektronische Datenträger besteht nicht, wenn die Versiegelung der Verpackung entfernt wurde. Sämtliche Informationen zu Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht, zu unseren AGBs und den Pflichtinformationen finden Sie auf www.deutscher-apothekerverlag.de. Gerne senden wir Ihnen diese Informationen auf Ihren Wunsch zu. Bitte rufen Sie uns an unter Tel. 0711 2582 341. AZ Frohn 6499 2015-03-23 Gi Bestellung AKTUELLES Pille danach: Erstattung auf Kassenrezept möglich? D ass Notfallkontrazeptiva mit den Wirkstoffen Ulipristalacetat (bis 30 mg) und Levonorgestrel (bis 1,5 mg) aus der Verschreibungspflicht entlassen wurden, dürfte inzwischen allgemein bekannt sein. Die Abgabe der ehemals rezeptpflichtigen Präparate ist nun also ohne Rezept möglich. Fraglich ist aber, ob im Zuge dessen auch die Erstattungsfähigkeit durch die GKV endet. Zu den Notfallkontrazeptiva, die aus der Rezeptpflicht entlassen wurden, zählen folgende Präparate: • ellaOne® • PiDaNa® • Postinor® • Unofem Hexal® Diese sind folglich als apothekenpflichtige Arzneimittel im Handel (Bsp. Postinor®): Erstattungsfähigkeit von Notfallkontrazeptiva Würde man sich ausschließlich auf den § 34 des SGB V berufen, so dürfte die Abgabe der nun apothekenpflichtigen Arzneimittel ab dem 18. Geburtstag nicht mehr zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse erfolgen. Doch der Gesetzgeber hat eine Möglichkeit geschaffen, mit der die Abgabe auf Kassenrezept trotz Non-Rx-Status weiterhin erfolgen darf. GKV-Leistung bis zum 20. Geburtstag Die Legitimation zur Abgabe auf Kassenrezept bis zum 20. Geburtstag findet sich im § 24 a des SGB V: „Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit sie ärztlich verordnet werden; § 31 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Satz 1 gilt entsprechend für nicht verschreibungspflichtige, soweit sie ärztlich verordnet werden.“ Rezeptbelieferung in der Apotheke Doch wie sieht es mit der Erstattungsfähigkeit zulasten der GKV aus? Ist diese nach dem erfolgten Statuswechsel des Medikaments weiterhin gegeben? Praxisbeispiel Sie erhalten in der Apotheke das Rezept einer 19-jährigen Patientin: Postinor 1 St. N1 Es stellt sich die Frage, ob das Arzneimittel auf Kassenrezept abgegeben werden darf. Denn nicht verschreibungs- bzw. apothekenpflichtige Arzneimittel sind in der Regel nur bis maximal zur Vollendung des 18. Lebensjahres durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig lt. § 34 SGB V: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung nach § 31 ausgeschlossen. […] Satz 1 gilt nicht für: FAZIT Der Wechsel des Status der Notfallkontrazeptiva von Rx auf Non-Rx hat keinen nachteiligen Effekt auf die Erstattungsfähigkeit durch die GKV. Für die Abgabe in der Apotheke heißt das konkret: Patientin < 20 Jahre Abgabe apothekenpflichtiger Notfallkontrazeptiva auf Kassenrezept erlaubt Patientin ≥ 20 Jahre keine Abgabe apothekenpflichtiger Notfallkontrazeptiva auf Kassenrezept Das vorliegende Kassenrezept der 19-jährigen Patientin darf demnach beliefert werden. 1. versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, 2. versicherte Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen. www.DeutschesApothekenPortal.de 27 S E RV IC E Preisbildung in der Apotheke 1. Teil: Verschreibungspflichtige Präparate U m den Preisüberblick für in Apotheken abzugebende Präparate zu behalten, ist die Apothekensoftware unverzichtbar. In ihr sind sämtliche Preise hinterlegt: z. B. Einkaufs-, Verkaufs- und Vertragspreise zur Abrechnung mit den Krankenkassen. Doch wie setzt sich der vollständige Preis zur Abrechnung mit der Krankenkasse eigentlich zusammen und in welchen Fällen darf von vorgegebenen Preisen abgewichen werden? Im Rahmen der kommenden Ausgaben werden wir diese Fragen beantworten und starten im vorliegenden ersten Teil mit „verschreibungspflichtigen Präparaten“ in der Apotheke. Rx-Präparate dürfen nur nach Vorlage einer Verschreibung bzw. eines Rezeptes abgegeben werden. Beispiele verschreibungspflichtiger Präparate: • Arzneimittel (inkl. Einzelimporte nach § 73 AMG) • Rezepturen/Abfüllungen • Medizinprodukte Arzneimittelpreisverordnung Die Grundlage für die Preisberechnung verschreibungspflichtiger Präparate bildet § 3 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Diese schreibt insbesondere die Preise (oder genauer die Preisbildung) für Fertigarzneimittel bei der Abgabe durch öffentliche Apotheken an den Endverbraucher vor. Weiterhin legt sie die Preise für in der Apotheke hergestellte Arzneimittel wie z. B. Rezepturen fest. Wichtig: Die sich nach der AMPreisV errechnenden Preise dürfen von den Apotheken weder unter- noch überschritten werden. Preisbildung im Detail Rx-Arzneimittel (inkl. Einzelimporte nach § 73 AMG) Die Vergütung der Apotheke bei der Abgabe eines Rx-Präparates erfolgte vor dem Jahr 2004 nach einem Stufensystem bestehend aus prozentualen Aufschlägen, zwischen denen Preisstufen mit Fixaufschlag lagen. Damals sicherten sich Apotheken mit einem hohen Anteil an hochpreisigen Arzneimitteln einen höheren absoluten Ertrag als diejenigen, die Arzneimittel im Niedrigpreissegment abgaben. Im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes wurde dies geändert und eine einheitliche Pauschale bestehend aus prozentualem Fixaufschlag und einheitlichem Honorar eingeführt (s. Abb.). Die Formel zur Preisberechnung gilt übrigens auch für Einzelimporte nach § 73 AMG. Die Vorgabe dazu liefert der Rahmenvertrag § 8: „Für nach § 73 Absatz 3 AMG importierte Arzneimittel ist zur Angabe des Apothekenabgabepreises die Arzneimittelpreisverordnung zugrunde zu legen.“ Rezepturen Zur Preisberechnung von Rezepturen ist § 5 der AMPreisV heranzuziehen und ein Aufschlag von 90 % auf die Einkaufspreise der verwendeten Stoffe und Verpackungen (ohne MwSt.) zu berücksichtigen. Preisberechnung für Rx-Arzneimittel Vorratshaltung + Vorfinanzierung Sicherstellung des Notdienstes EK + 3 % + 8,35 5 + 0,16 5 + 19 % = AVP TaxeEK 28 Pharmazeutische Dienstleistung (abzgl. 1,77 3 bei GKV-Rezepten) Mehrwertsteuer www.DeutschesApothekenPortal.de S E RV IC E Berechnung: Summe der mengenanteiligen EKs + EK(s) der Verpackung(en) + 90 % + Rezepturzuschlag (Herstellungspreis) + 19 % (MWSt.) = AVP Abfüllungen Bei Abgabe eines Stoffes, der unverändert abgegeben wird, ist § 4 der AMPreisV heranzuziehen, hier wird ein Aufschlag von 100 % auf den mengenanteiligen Einkaufspreis des Stoffes und der Verpackung (ebenfalls ohne Mehrwertsteuer) erhoben. Berechnung: mengenanteiliger EK + EK der Verpackung + 100 % + 19 % (MwSt.) = AVP Hilfstaxe Haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband sich über Einkaufspreise für die Berechnung von Rezepturen bzw. Abfüllungen geeinigt, so sind diese für die Berechnung bindend. In allen anderen Fällen gelten die tatsächlichen Einkaufspreise der Apotheke. Berechnung von Rezepturen/Abfüllungen Ist ein Einkaufspreis in der Hilfstaxe festgelegt? Ja = Preisberechnung über Hilfstaxen-EK Nein = Preisberechnung über effektiven Einkaufspreis (EEK) Medizinprodukte Auch Medizinprodukte können verschrieben und zulasten einer GKV auf Rezept beliefert werden. Der abzurechnende Preis wird von den Krankenkassen bestimmt und nennt sich Vertragspreis. So werden beispielsweise bei der Abrechnung eines Medizinproduktes unterschiedliche Preise je nach Kostenträger durch die Software ausgewiesen. Praxisbeispiel Für die Abrechnung des Medizinproduktes Allevyn Ag Adhesive (PZN 05868915) werden unterschiedliche Vertragspreise je nach Krankenkasse herangezogen: www.DeutschesApothekenPortal.de 1. Berechnung für Ersatzkassen (bundeseinheitlich): 2. Berechnung beispielsweise für die AOK Rheinland/Hamburg: Sonderfälle: Notdienst, BtM und Beschaffung Für die Rezeptbelieferung im Notdienst und während der allgemeinen Ladenschlusszeiten können Apotheken einen zusätzlichen Betrag von 2,50 € (inkl. MwSt.) pro Rezept abrechnen. Der Arzt muss dazu „noctu“ auf dem Rezept vermerkt haben. Bei der Abgabe eines Betäubungsmittels darf pro Arzneimittel eine zusätzlicher Betrag von 0,26 € (inkl. Zustimmung des Kostenträgers erforderlich MwSt.) abgerechnet werden. Auch unvermeidbare Kosten (z. B. Porti, Zölle) für die Beschaffung von Arzneimitteln, die der Großhandel nicht vorrätig hält, dürfen nach § 8 der AMPreisV nach Zustimmung des Kostenträgers abgerechnet werden. Im Arzneimittelliefervertrag der Ersatzkassen ist beispielsweise ein Betrag von bis zu 9 € (inkl. MwSt.) ohne Zustimmung abrechnungsfähig, höhere Beträge sind nur mit der jeweiligen Zustimmung der Krankenkasse abzurechnen. Sonderkosten im Überblick Notdienstgebühr = 2,50 € (inkl. MwSt.) pro Rezept BtM-Gebühr = 0,26 € (inkl. MwSt.) pro BtM Beschaffungskosten = Porti, Zölle und andere Kosten der Beschaffung; abrechenbar nach Zustimmung des Kostenträgers 29 AKTUELLES Substitutionsausschlussliste: Richtung bezüglich Original- und Importaustausch festgelegt S eit Einführung der Substitutionsausschlussliste stellt sich die Frage, wie hinsichtlich eines Original/Import-Austausches in der Apotheke vorzugehen ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun Stellung zu diesem Thema bezogen und schlägt damit eine Richtung vor, der die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) im Rahmen der Lieferverträge in Zukunft folgen könnten. Bei Eingabe eines Arzneimittels der Substitutionsausschlussliste in das Kassensystem einer Apothekensoftware werden keine Rabattverträge angezeigt, Original- und Importarzneimittel stehen dennoch zur Auswahl. Dies wirft die Frage auf, ob der Austausch zwischen Original und Import weiterhin zulässig ist. Trotz Aut-idem-Kreuz: Vorrang für Rabattarzneimittel Allgemein gilt, dass ein Austausch zwischen Original- und Importarzneimittel nicht als Ersetzung zu sehen ist, sondern als eine Abgabe des „Gleichen“1. Somit sind Original und Import grundsätzlich, also auch bei Verordnung mit Aut-idem-Kreuz, austauschbar. Das Vorgehen bei Original- oder Import- Ein Austausch von Original und Import ist keine Substitution verordnung mit Aut-idem-Kreuz ist bereits vertraglich durch den Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen und einige Regionallieferverträge der Primärkassen geregelt. So ist z. B. in den meisten Fällen bei Vorliegen eines Rabattvertrages über Original oder Import vorrangig das rabattbegünstigte Arzneimittel abzugeben. 30 Substitutionsausschluss und Original vs. Import Wie ist jedoch mit Original- und Importverordnungen von Arzneimitteln der Substitutionsausschlussliste vorzugehen? Die Verordnung eines Arzneimittels der Substitutionsausschlussliste ist im Allgemeinen einer Verordnung mit Aut-idemKreuz gleichzusetzen. Der G-BA stellte jetzt klar, dass der Ausschluss der Ersetzung wirkstoffgleicher Arzneimittel (Substitutionsausschlussliste) Sind Arzneimittel von der Substitutionsausschlussliste durch Importe austauschbar? und die Verpflichtung zur Abgabe preisgünstiger Importe auf unterschiedliche gesetzliche Regelungen (Sozialgesetzbuch V) zurückgehen und somit voneinander unberührt blieben. Das würde bedeuten, dass der Austausch eines Originalarzneimittels durch Re-und Parallelimporte weiterhin zulässig ist. FAZIT Die Klarstellung des G-BA ist nicht verbindlich, zeigt jedoch, dass die zukünftigen vertraglichen Regelungen den Vorgaben zu Original- und Importverordnung mit Aut-idem-Kreuz ähneln könnten. Die offizielle Regelung in Rahmenvertrag oder Lieferverträgen bleibt abzuwarten, um Handlungssicherheit zu gewährleisten. Bis dahin sollte weiterhin auf das Vorliegen einer eindeutigen Verordnung geachtet werden (Handelsname und Hersteller und/oder PZN). 1 § 5 Abgabe importierter Arzneimittel; Kommentar des DAV zum Rahmenvertrag nach § 129 SGB V i. d. F. vom 01.02.2011 www.DeutschesApothekenPortal.de Im OTC Dialog werden unter anderem Abgabeprobleme bei erstattungsfähigen OTC-Arzneimitteln und Medizinprodukten aufgegriffen g o l a i D OTC im DAP ik r b u -R C T O Die Dialog Verbandstoffe: Auch ohne Listung in Anlage V verordnungsfähig V erbandstoffe zählen zu den Medizinprodukten. Daher stellt sich in Apotheken oft die Frage, wie die Erstattungsfähigkeit von Verbandstoffen zu beurteilen ist, da diese nicht in der Anlage V der AM-RL des G-BA (verordnungsfähige Medizinprodukte) gelistet sind. Verbandstoffe zählen zwar auch zu den Medizinprodukten, sie benötigen jedoch keine Listung in der Anlage V AM-RL des G-BA, da sie per Gesetz (SGB V § 31 Abs. 1) als erstattungsfähig bestimmt wurden. Dazu ein Ausschnitt aus dem Sozialgesetzbuch V, § 31 (1): Abgabe: Da das „Seasorb®“-Präparat außer Handel ist, hatte die Apotheke das Nachfolgeprodukt „Biatain Alginate Kompr. 5 × 5 cm 30 St.“ abgegeben, was von der Retax-Stelle auch nicht beanstandet wurde. Die Rezeptprüfstelle hatte diese Verordnung gemäß den Vorschriften des SGB V und den zugrunde liegenden Arzneimittellieferverträgen auf ordnungsgemäße Abrechnung geprüft. Dabei ist sie dennoch zu dem (falschen) Schluss gekommen, dass die oben genannte Verbandstoffversorgung nicht erstattet werden muss: § 31 Arznei- und Verbandmittel Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ausgeschlossen sind, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen. Dennoch gibt es in diesem Bereich Retaxationen, aufgrund der Annahme, dass Verbandstoffe nur dann erstattet werden, wenn sie in der Anlage V AM-RL des G-BA der verordnungsfähigen Medizinprodukte gelistet sind. Nachfolgend ein Beispiel aus der Apothekenpraxis: Verordnet: Seasorb Soft Alginat 5 × 5 cm Kompressen 30 St. www.DeutschesApothekenPortal.de Als Begründung wird angeführt, dass keine Genehmigung für das Medizinprodukt vorliegt: Doch eine Genehmigung ist in diesem Fall weder nach den gesetzlichen Vorschriften des SGB V noch nach den Arzneimittellieferverträgen erforderlich. Obwohl die Apotheke in ihrem Einspruch ausdrücklich auf die nicht erforderliche Genehmigung 31 A B G A B E - S E RV IC E hingewiesen hatte, ging die Rezeptprüfstelle gar nicht auf diese Argumentation ein, sondern hielt an ihrer ablehnenden Begründung fest. Einspruch der Apotheke: Daraus folgt: Die Anlage V der GBA-Richtlinie nach § 92 (1) SGB V (Verordnungsfähige Medizinprodukte) ist für Verbandstoffe nicht anzuwenden! Eine fehlende Listung in der Anlage V ist bei Verbandstoffen somit kein Ausschlusskriterium für die Erstattung! Dies hat auch das Bundesministerium für Gesundheit auf eine Anfrage des BVMed (Bundesverband Medizintechnologie) ausdrücklich bestätigt: Antwort der Prüfstelle: Erstattungsfähigkeit von als Verbandstoff deklarierten Medizinprodukten: Die Anlage V der AM-RL für verordnungsfähige Medizinprodukte bezieht sich nur auf einen kleinen Teil der Medizinprodukte, wie der G-BA (Gemeinsame Bundesausschuss) mitteilt: „Die Regelungskompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für Medizinprodukte im Bereich der Arzneimittelversorgung nach § 31 Abs. 1 SGB V bezieht sich lediglich auf einen sehr kleinen Teil der im Medizinproduktegesetz genannten Medizinprodukte, nämlich auf Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die als Medizinprodukte nach § 3 Nr. 1 oder 2 des MPG zur Anwendung am oder im menschlichen Körper bestimmt sind.“ (Quelle G-BA) Verbandstoffe zählen zwar auch zu den Medizinprodukten, sie benötigen jedoch keine Listung in der Anlage V AM-RL des G-BA, da Versicherte aller GKV-Kassen bundesweit Anspruch auf die Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 (1) SGB V haben. Verbandstoffe fallen auch nicht unter das Erstattungsverbot nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach § 34 (1) SGB V. „Die von Ihnen genannten Produkte sind keine Arzneimittel und auch keine arzneimittelähnlichen apothekenpflichtigen Medizinprodukte, sondern Medizinprodukte, die als Verbandmittel eingesetzt werden. Verbandmittel sind nach dem oben genannten § 31 verordnungsfähig und unterliegen nicht der Ausschlussregelung nach § 34. Verbandmittel sind nach dem sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag zuzahlungspflichtig.“ WICHTIG FÜR DIE PRAXIS Folgende Produktgruppen benötigen keine Listung in der Anlage V für die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit: • Verbandstoffe • Pflaster • Blut- und Harnteststreifen • Nahtmaterial • Medizinprodukte, die als Hilfsmittel anzusehen sind (z. B. PariBoy) Medizinprodukte mit Arzneimittelcharakter Von diesen zu unterscheiden sind die Medizinprodukte mit Arzneimittelcharakter, die in Anlage V der AM-RL des G-BA gelistet sind. Zu den verordnungsfähigen Medizinprodukten der Anlage V: www.OTCdialog.de/1651 32 www.DeutschesApothekenPortal.de A B G A BE - S E RV IC E EDV gibt Produktgruppe an Hilfe bei Zweifeln bezüglich der Zuordnung zur Produktgruppe gibt in der Regel die Apotheken-EDV oder die „Lauer-Taxe online“. Hier das Beispiel Biatain Alginate: DAP-Arbeitshilfe Den rot gekennzeichneten Bereichen ist zu entnehmen, dass es sich bei Biatain Alginate um ein als Verbandstoff deklariertes Medizinprodukt handelt. Da die Anlage V der AM-RL des G-BA für Verbandstoffe nicht anzuwenden ist und zudem die Erstattungsfähigkeit durch § 31 des SGB V gewährleistet ist, kann die Apotheke das Präparat ohne weitere Prüfung auf Rezept abgeben. Veröffentlichte Retax-Newsletter Weitere Retax-Beispiele zu diesem Thema finden Sie in zwei Retax-Newslettern, die Sie über die folgenden Links abrufen können: Eine aktuelle DAP-Arbeitshilfe fasst zusammen, wie sich die Erstattungsfähigkeit von Medizinprodukten, Verbandstoffen und Hilfsmitteln darstellt. DeutschesApothekenPortal 40 Bei der Abgabe von Medizinprodukten zulasten der GKV stellt sich die Frage nach der Erstattungsfähigkeit. Die Prüfung auf Erstattungsfähigkeit ist durch die Apotheke vorzunehmen. Mit der folgenden Übersicht werden Sie bei der korrekten Rezeptbelieferung unterstützt. Erstattungsfähig … Medizinprodukte können sein: Nicht erstattungsfähig … … wenn sie in der AM-RL Anlage V gelistet sind. Dies gilt sowohl für nicht verschreibungspflichtige als auch für verschreibungspflichtige Medizinprodukte. Medizinprodukte mit Arzneicharakter …wenn sie nicht in der AM-RL Anlage V gelistet sind oder die dort angegebene Befristung abgelaufen ist. … laut SGB V § 33. Ausnahme: Verordnung über Hilfsmittel von geringem therap. Nutzen oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hilfsmittel (z. B.: Blutzuckermessgeräte) …wenn keine Lieferberechtigung vorliegt (z. B. Hilfsmittelliefervertrag nicht beigetreten). … laut SGB V § 31 Abs. 1. Verbandmittel (z. B.: Verbandstoffe und Pflaster) … laut SGB V § 31 Abs. 1. Teststreifen (z. B.: Accu Chek) Retax über Medihoney www.OTCdialog.de/1652 ARBEITSHILFE Medizinprodukte auf GKV-Rezept Die Abrechnung der Medizinprodukte erfolgt zu dem von der jeweiligen Krankenkasse festgelegten Vertragspreis. …wenn kein Vertragspreis (Abrechnungspreis) mit der Krankenkasse vereinbart wurde. RETAXGEFAHR: Es darf keine Abgabe zulasten der GKV erfolgen. Diese finden Sie auf der Rückseite des vorliegenden DAP Dialogs und unter: Sonstiges: Keine Packungsgrößenverordnung, kein Austausch Arzneimittel gegen Medizinprodukt, kein Rahmenvertrag, keine Rabattverträge Retax über Prontosan Wound Gel: www.OTCdialog.de/1653 www.DeutschesApothekenPortal.de © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: April 2015 www.OTCdialog.de/1699 33 g o l a i D OTC ILFE H S T I E B AR Produktempfehlung Vaginalg V Scheidenpilz kommt Schätzungen zufolge bei 75 % der Frauen mindestens einmal im Leben vor, viele haben deutlich häufiger damit zu tun. Ausfluss, Rötungen, Schwellungen, Brennen und Juckreiz können die Folge sein – Symptome, die auch auf eine bakterielle Vaginose hindeuten können. Ein Präparat, das gegen beide Beschwerdetypen hilft, ist Fenizolan Kombi® aus dem Hause Exeltis: Die langanhaltende Wirkstoffkonzentration entfaltet sich dabei über mindestens fünf Tage. Pilzinfektion aginalgesundheit ist ein präsentes Thema in der Apotheke, mit dem verschiedene Beschwerden zusammenhängen. Glücklicherweise bietet das OTC-Sortiment für viele dieser Probleme empfehlenswerte Lösungen an. Die Tabelle zum Download und Ausdrucken unter: Vaginale Trockenheit Pflege Auch ohne Infektionen oder Entzündungen kann es zu Beschwerden kommen, etwa wenn der natürliche pH-Wert in der Scheide gestört wird – das kann beispielsweise die Folge einer Antibiotikakur sein oder durch eine falsche Intimpflege verursacht werden. So sind Duschgels meist viel zu basisch für die saure Scheidenflora, die im Falle einer gesunden Vagina einen pH-Wert zwischen 3,8 und 4,5 hat. Deutlich besser als herkömmliche Duschgels oder Waschlotionen eignet sich SAGELLA® hydramed zur Pflege und Reinigung. Die Intimwaschlotion mindert das Risiko für bakterielle Infektionen oder Scheidenpilz und wirkt mit Gewürznelke, Thymian und Milchsäure. Um die Vaginalflora wieder ins Gleichgewicht zu bringen, hilft z. B. Gelifend® mit den Wirkstoffen Milchsäure, Glycogen und Natrium-DL-lactat. Milchsäure hilft einerseits, den natürlichen pHWert der Vaginalflora wiederherzustellen, zum anderen auch, um gegen vaginale Trockenheit vorzugehen. Vaginaltrockenheit kann durch hormonelle Disbalancen verursacht werden und für Betroffene unangenehme Folgen haben wie Brennen, Jucken oder Schmerzen beim Geschlechtsverkehr. Entsprechende Feuchtcremes können Abhilfe schaffen. Wiederherstellung Eine gesunde Scheidenflora ist wichtig Arzneimittel/Hersteller Packungsgrößen/PZN1 Wirkstoff1 Dr. Kade Pharmaz. Fabrik GmbH KadeFungin® 3 Kombi Kombi-Packung mit 20 g Creme und 3 Vaginalsuppositorien PZN 03766139 1 g Creme enthält 20 mg Clotrimazol 1 Supp. enthält 200 mg Clotrimazol Exeltis Germany GmbH Fenizolan® Kombi Kombi-Packung mit 15 g Creme und 1 Vaginalovulum PZN 10032461 1 g Creme enthält 20 mg Fenticonazol 1 Vaginalovulum enthält 600 mg Fenticonazol Abbott Arzneimittel GmbH Gynophilus® 7 Stück PZN 10302618 14 Stück PZN 08455467 Lcr Regenerans® (enthält Lactobacillus casei rhamnosus Lcr 35 ®) Exeltis Germany GmbH Gelifend® 7 x 5 ml PZN 07610492 Milchsäure, Glycogen, NatriumDL-lactat Dr. August Wolff GmbH & Co. KG Arzneimittel Vagisan® FeuchtCreme 25 g PZN 9739474 50 g (mit Applikator) PZN 6786786 Ö/W-Creme, mit Milchsäure auf pH 4,5 (physiologischer pH-Wert der Vagina) abgestimmt MEDA Pharma GmbH & Co. KG SAGELLA® hydramed 100 ml PZN 10123637 250 ml PZN 10123643 Gewürznelke und Thymian, unterstützend mit Milchsäure www.OTCdialog.de/1658 1 Angaben laut Lauer-Taxe 34 www.DeutschesApothekenPortal.de AUS DE R I N DUS T R I E gesundheit Anwendungsgebiet1 Dosierung1 Besonderheiten/ Beratungstipps Weitere Informationen Infektion der Scheide und des äußeren Genitalbereichs durch Hefepilze (meist Candida albicans) Die Creme wird 3 x täglich aufgetragen und an drei aufeinander folgenden Abenden je 1 Supp. mit Hilfe des Applikators tief in die Scheide eingeführt. Die Anwendung von Mitteln zu Intimwww.kadefungin.de hygiene während der Behandlung kann zu Services: einer Minderung der Wirksamkeit führen. Selbsttest, Broschürendownload, Anwendungstipps Zur Behandlung der Vulvovaginalkandidose bei Jugendlichen und Erwachsenen Die Creme wird 1–2 x tgl. aufgetragen bis zur vollständigen Heilung. Das Vaginalovulum 1 x abends vor dem Schlafengehen tief in die Scheide einführen. Tagestherapie mit Depot-Wirkung: durch die lang anhaltende Wirkstoffkonzentration entfaltet Fenticonazol seine Wirkung über mindestens fünf Tage. www.vaginale-gesundheit.de Services: Info-Broschüren, Ratgeber, Selbsttest, hilfreiche Links Service-Telefon: 0 89/4 52 05 29-0 Zur Wiederherstellung der natürlichen Scheidenflora Folgebehandlung einer antibiotischen oder antimykotischen Therapie Prophylaxe bei erhöhtem Risiko/ Neigung zu Vaginalinfektionen Wiederherstellung/Folgebehandlung: 2 x 1 Kapsel pro Tag über 7 Tage Prophylaxe: 1 x 1 Kapsel pro Tag über 14 Tage Kapseln mit Wasser anfeuchten und tief in die Scheide einführen. Keine Kühlschranklagerung erforderlich Auch in der Schwangerschaft anwendbar www.gesunde-scheide.de Patientenbroschüre zum Download Telefon-Hotline: 05 11/67 50-24 00 Wiederherstellung und Erhaltung des natürlichen pH-Wertes der Vagina Linderung von leichten vaginalen Schmerzen, unangenehmem Geruch und anormalem Ausfluss Behandlung und Vorbeugung von bakterieller Vaginose Bakt. Vaginose: 7 Tage 1 Tube tgl.; Erhaltung pH: 3–6 Monate 1–2 Tuben/Woche; nach Immunschwäche/Pilzinfektion/Antibiotika-Therapie: 5–7 Tage 1 Tube tgl.; wiederkehrende Symptome nach Geschlechtsverkehr/Periode: 1–2 Tage 1 Tube tgl. Gelifend kann während der Menstruation und der Schwangerschaft angewendet werden und hat einen dualen Wirkansatz. Wasserklares Gel www.vaginale-gesundheit.de Services: Info-Broschüren, Ratgeber, Selbsttest, hilfreiche Links Service-Telefon: 0 89/4 52 05 29-0 Zur Linderung der Beschwerden bei Scheidentrockenheit: Trockenheitsgefühl, Brennen, Juckreiz, Schmerzen beim Geschlechtsverkehr, z. B. bei Hormonmangel (Wechseljahre), Hormonschwankungen (Stillzeit, „Pille“), unter Chemotherapie Anwendung in der Scheide: einmal täglich; nach Besserung der Beschwerden kann die Anwendungshäufigkeit nach Bedarf herabgesetzt werden; Anwendung im äußeren Intimbereich: nach Bedarf Lipidhaltige Creme – kein Gel Weitere Darreichungsformen: Vagisan FeuchtCreme Kombi (10 g Creme + 8 Vaginalzäpfchen, Vagisan FeuchtCreme Cremolum (16 Vaginalzäpfchen) www.vagisan.de Service-Telefon: 05 21/88 08-320 Intimpflege; stark befeuchtende Eigenschaften; auch für die allgemeine Körperpflege geeignet, insbesondere bei einem erhöhten Risiko für bakterielle oder Pilzinfektionen Die Intimwaschlotion kann wie ein Duschgel unter der Dusche, in der Badewanne oder dem Bidet für die tägliche Intimpflege verwendet werden. Spezialpflege für Frauen mit erhöhtem Infektionsrisiko Synergistisch Antimikrobiell wirkende Kräuterauszüge Frei von künstlichen Duftstoffen Ergänzend zur spezifischen Therapie www.sagella.de www.W-wie-weiblich.de Alle Daten ohne Gewähr. Die Pflichttexte entnehmen Sie bitte den jeweiligen Herstellerseiten. www.DeutschesApothekenPortal.de 35 S E RV IC E Beratungsleitfaden Intimgesundheit D ie richtige tägliche Intimpflege spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle für die Gesundheit und das allgemeine Wohlbefinden – wird sie vernachlässigt oder im Gegenteil zu gründlich betrieben, kann es zu Infektionen mit Pilzen oder Entzündungen kommen. Auch andere Einflüsse, wie z. B. der individuelle Hormonhaushalt oder etwa eine Antibiotikatherapie, können sich negativ auf die Intimgesundheit auswirken. Warum kommen die Patienten in die Apotheke? Zu den häufigsten Beschwerden im Intimbereich gehören Pilzinfektionen. Meistens wird die Vulvovaginalcandidose durch den Hefepilz Candida albicans verursacht, der zur natürlichen Besiedlung der Vaginalflora gehört und sich dort im Normalfall im Gleichgewicht mit den anderen Mikroorganismen befindet. Gerät die Scheidenflora aber durcheinander, kann es zur Pilzinfektion kommen, die sich durch Brennen, Juckreiz und weißlich bröckeligen Ausfluss bemerkbar macht – übrigens können Pilzinfektionen auch bei Männern auftreten und Entzündungen von Eichel und Vorhaut verursachen. Doch nicht nur Pilze können der Grund für vaginale Beschwerden sein: Auch Bakterien und Viren können zu Entzündungen mit den genannten Symptomen führen. Entscheidend ist immer eine intakte Vaginalflora, für die auch ein saurer pHWert zwischen 3,8 und 4,5 gegeben sein muss. Eine gestörte Scheidenflora führt zu Problemen Die Scheidenflora kann durch vieles gestört werden: Durch hormonelle Mängel oder Schwankungen (bedingt durch z. B. hormonelle Kontrazeptiva, die Menopause oder eine Chemotherapie), durch eine zu intensive Intimpflege mit herkömmlichen Duschgels, deren deutlich zu hoher pH-Wert den Säureschutzmantel der Schleimhaut angreifen kann, oder durch eine Antibiose, die den Bakterienhaushalt im Körper durcheinander bringt. Als Folge dieser Gegebenheiten kann es auch zu vaginaler Trockenheit kommen – dies kann zu Schmerzen 36 beim Geschlechtsverkehr und somit sogar zu partnerschaftlichen Problemen für die betroffenen Frauen führen. Wer vorausschauend berät, hilft, Beschwerden zu vermeiden Manche Beschwerden lassen sich folgerichtig durch etwas Voraussicht verhindern: Löst eine Patientin etwa ein Rezept für ein Antibiotikum ein, ist es sinnvoll, sie auf die möglichen Nebenwirkungen hinzuweisen und ein Präparat zur Wiederherstellung der Vaginalflora im Anschluss an die Einnahme zu empfehlen – so lässt sich eine Pilzinfektion oft vermeiden. Haben Patientinnen wiederholt mit Entzündungen zu tun, kann eine Waschlotion oder ein Duschgel mit vaginal gut verträglichem pH-Wert eine wertvolle Empfehlung sein: Viele Produkte sind dauerhaft und keineswegs ausschließlich als Intimwaschlotion einsetzbar, sondern für die vollständige Körperpflege geeignet. Intimpflege im Alter Bei manchen Menschen ist im Alter eine Vernachlässigung der Intimpflege zu beobachten – Gründe können etwa verminderte Beweglichkeit, stark erhöhtes Körpergewicht oder einfach zunehmende Vergesslichkeit sein. Kommt dann noch Inkontinenz hinzu, erhöht sich durch Feuchtigkeit und die erhöhte Keimkonzentration die Infektionsgefahr deutlich. Ein zusätzliches Problem ist, dass es durch die ständige Feuchtigkeit leicht zu Hautreizungen und wunden Stellen kommen kann. Hilfreich können spezielle Inkontinenz-Pflegeprodukte sein. FAZIT Die richtige Intimpflege und ein gesundes Vaginalklima sind entscheidende Faktoren für eine gute Intimgesundheit. Vorsorge ist das A und O, denn viele Beschwerden lassen sich durch einfache Pflegetipps oder Wiederherstellungspräparate leicht vermeiden. Die besten Produktempfehlungen zum Thema Vaginalgesundheit finden Sie auf den Seiten 34/35. www.DeutschesApothekenPortal.de AUS DE R I N DUS T R I E Pilzinfektionen, Entzündungen, Trockenheit oder ein Ungleichgewicht der Vaginalflora sind häufige Probleme von Patientinnen. Das OTC-Sortiment der Apotheke bietet jedoch verschiedene Präparate, um diesen Beschwerden wirkungsvoll zu begegnen, wie etwa Fenizolan® Kombi bei Pilzinfektionen, Dr. Kade Pharmaz. Fabrik GmbH KadeFungin® 3 Kombi Exeltis Germany GmbH Fenizolan® Kombi Gelifend® zur Wiederherstellung der Scheidenflora oder Vagisan® Feuchtcreme gegen vaginale Trockenheit. Zur täglichen Intimpflege eignet sich SAGELLA® hydramed. Eine Übersicht empfehlenswerter Präparate finden Sie auf Seite 34. Abbott Arzneimittel GmbH Gynophilus® Exeltis Germany GmbH Gelifend® Dr. August Wolff GmbH & Co. KG Arzneimittel Vagisan® FeuchtCreme MEDA Pharma GmbH & Co. KG SAGELLA® hydramed Beratungstipps Beratungstipps in Kürze in Beratungstipps in Zertifizierte Fortbildung: Notfallverhütung mit der Pille Danach Für eine maxim SCHNELL! so schnell wie SCHNELL! Für eine maximale Wirksamkeit sollte ella so schnell wie möglich nacheingenommen der Für Verhütun eine ma eingenommen werden. so schnell w SCHNELL! eingenomm Die Einnahme BIS 5 TAGE zu jeder Zeit Die Einnahme kann bis 5 Tage nach de DANACH! jedoch so sch Beratungstipps in Kürze Kürze Beratungstipps in Kürze Beratungstipps in BIS 5 TAGE DANACH! S zu jeder Zeit innerhalb des Zyklus erfolg Die Einnahm 5 TAGE jedochBIS so schnell wie möglich. zu jeder Ze DANACH! jedoch so s Die Monatsblu Z e r t i f i z i e r t e Fo r t b i l d u n g Not fa llve r h ü t u ng Beratungstipps in Kürze Ein Erbrechen Die Einnahme kann 5 Tage nach der von Verhütungspann der Einnahme ERBRECHEN? Ein bis Erbrechen innerhalb 3 Stunden n Die Einnahme kann bis 5 Tage nach d BIS 5 TAGE ®Einnahme zuEinnahme Zeit kann innerhalb Zyklus am besten nöt Die bisEinnahme 5des Tage nach der Verhütungspanne BIS 5jeder TAGE der vonerfolgen, ellaOne macht eine z ERBRECHEN? Erbrech zu jeder Zeit innerhalb des Ein Zyklus erfo DANACH! BIS 5 TAGE jedoch so schnell wie möglich. zu jeder Zeit innerhalb des Zyklus erfolgen, am besten DANACH! Einnahme nötig. der Einnahm ERBRECHEN? jedoch so schnell wie möglich. DANACH! jedoch so schnell wie möglich. Einen schnellen Überblick über die wichtigsten Punkte im Berat u n g s ge spr äc h liefern die „Beratungstipps in Kürze“. Einnahme n Sicherheitshal (Kondom) bisB Die Monatsblutung kann sichNACH aufgrund SEX Sicherheitshalber sollteder einWirkweise verlässliches Monatsblutung kann sich aufgrund VERSPÄTETE der Pille Danach umDie ® wenn mit Antib ein paarbis Tage ? der Wirkweise ellaOne zur verschieben. nächsten Monatsblutung Die NACH Monatsblutung (Kondom) kann sich aufgrund SEX Sicherheitsh der Pille Danach um ein paar Tage versc BLUTUNG? VERSPÄTETE VERSPÄTETE ® Schwangersc EinPille Schwangerschaftstest für Beruhigung sorgen. mitkann Antibabypille verhütet wird. ellaO der Danach umwenn ein paar Tage verschieben. ? ellaOne BLUTUNG? (Kondom) b SEX NACH Ein Schwangerschaftstest kann für Beru BLUTUNG? Schwangerschaft bei Ein Schwangerschaftstest kann für Beruhigung sorgen. ® ungeschütztem wenn mit Se An ellaOne ? Schwangers Notfallverhütu Ein Erbrechen innerhalb von 3 Stunden sexuell übertra STI? Notfallverhütung bietetnach keinen Schutz vor Ein Erbrechen innerhalb von 3 Stunden ® der Einnahmeinnerhalb vonsexuell ellaOne einenach zusätzliche Nur Kondome ERBRECHEN? Ein Erbrechen von 3macht Stunden übertragenen Infektionen (STI). STI? der Einnahme von ellaOne® Notfallverhü macht eine ERBRECHEN? ® Einnahme nötig. der Einnahme von ellaOne macht eine zusätzliche Nur Kondome schützen vor STI. ERBRECHEN? sexuell über STI?nötig. Einnahme Einnahme nötig. Nur Kondom Von der Apothekerkammer Hinzu kommt, dass die Pille Danach aus der Verschreibungspflicht entlassen wurde, sodass die Apotheke hier ab sofort vermutlich die erste Anlaufstelle sein wird. Für eine fachgerechte Beratung können Sie mit dieser Fortbildung Ihr Wissen zum Thema Notfallverhütung auffrischen und vertiefen. Sie erhalten zusätzlich wertvolle Tipps für Ihr Beratungsgespräch. Hier können Sie die zertifizierte Fortbildung herunterladen: Die Fortbildung gliedert sich in folgende Kapitel: www.OTCdialog.de/1661 KAPITEL 1: Anatomie und Physiologie der inneren weiblichen Geschlechtsorgane In Kapitel 1 wird die Funktionsweise des weiblichen Zyklus dargestellt. KAPITEL 2: Methoden der Notfallverhütung www.DeutschesApothekenPortal.de In Kapitel 2 werden verschiedene Methoden der Notfallverhütung und deren Anwendung und Wirkungsweise näher erläutert. KAPITEL 3: www.OTCdialog.de/1662 ellaOne® 30 mg Tablette Zusammensetzung: mg Ulipristalacetat, we Sicherheitshalber sollte ein verlässliches30Barriere-Kontrazept Natrium, Magnesiumstearat. Anwendung: Notfallkontrazeption innerhalb vo Sicherheitshalber sollte ein verlässliches ellaOne® 30 mg Tablette Zusammensetzung: 30 zur mgSo Ulipristalacetat, weit.nach Bestandteile: Lactose-Monohydr (Kondom) bis nächsten Monatsblutung genutzt werden,ei der Kontrazeption. baldein wieverlässliches möglich dem Geschlechtsverkehr Sicherheitshalber sollte Barriere-Kontrazeptiv Natrium, Magnesiumstearat. Anwendung: Notfallkontrazeption innerhalb von 5 Tagen nach ungeschütztem G (Kondom) bis zur nächsten Jugendliche. Nicht für die regelmäßige Empfängnisverhütung. Nicht wirksam ® Monatsblutu ® ®Antibabypille wenn mit verhütet wird. ellaOne verhindert kei bis zur nächsten Monatsblutung genutzt werden, a ellaOne 30 mg Tablette Zusammensetzung: 30 mg Ulipristalacetat, der Kontrazeption. So bald wie (Kondom) möglich nach dem Geschlechtsverkehr einnehmen. Für alle Frauen im gebä ® wirksam. Verschiebt den Eisprung. Gegenanzeige: Überempfindlichkeit gege wenn mit Antibabypille verhütet wird. ella Natrium, Magnesiumstearat. Anwendung: Notfallkontrazeption Jugendliche. Nicht®für die regelmäßige Empfängnisverhütung. Nicht wirksam bei einer bereits bestehenden Sch ® nach Einnahm Schwangerschaft bei verhütet ungeschütztem SexUnwohlsein Häufig: Übelkeit, abdominale (Bauch-)Schmerzen oder ininnerhalb der Bau wenn mit Antibabypille wird. ellaOne verhindert keine der Kontrazeption. bald Kopfschmerzen, wie möglich nach Geschlechtsverkehr wirksam. Verschiebt den Eisprung. Gegenanzeige: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen sonstigeS Schwangerschaft beidem ungeschütztem Spannungsgefühl in derSoBrust, Schwindelgefühl, Stimmungs Schwangerschaft bei ungeschütztem Sexabnorme nach oder Einnahme Jugendliche. Nicht für die regelmäßige Empfängnisverhütung. Nicht wirks Häufig: Übelkeit, abdominale (Bauch-)Schmerzen oder Unwohlsein in der Bauchgegend, Erbrechen, Menstruatio Diarrhö, Sodbrennen, Blähungen, Mundtrockenheit, unregelm wirksam.Vaginalentzündung Verschiebt den Eisprung. Gegenanzeige: Überempfindlichkeit g Spannungsgefühl in der Brust, Kopfschmerzen, Schwindelgefühl, Stimmungsschwankungen, Muskel-, Syndrom, oder Ausfluss, abgeschwächte oderRückensc verstärk Häufig: Übelkeit, abdominale (Bauch-)Schmerzen oder Unwohlsein in der B Diarrhö, Sodbrennen, Blähungen, Mundtrockenheit, abnorme oder unregelmäßige Vaginalblutungen, starke/verlä schwankungen, Angst, allgemeine körperliche Unruhe, Schlafstörungen keinen Schutz vor Spannungsgefühl inbietet der Brust, Kopfschmerzen, Schwindelgefühl, Stimmun Syndrom, Vaginalentzündung oderNotfallverhütung Ausfluss, abgeschwächte oder verstärkte Libido, Hitzewallungen, Selten: wechsel schlag, Juckreiz, Fieber, Schüttelfrost, Krankheitsfühligkeit. Notfallverhütung bietet abnorme keinen Schutz vo Diarrhö, Sodbrennen, Blähungen, Mundtrockenheit, oder unrege schwankungen, Angst, allgemeine körperliche Unruhe, Schlafstörungen, Schläfrigkeit, Migräne, Sehstöru sexuell übertragenen Infektionen (STI). Notfallverhütung bietet keinen vor ungewöhnlich leichte Geschlechtsverkehr, Ablösen einerSchutz Ovarzyste, Syndrom, Vaginalentzündung oder Ausfluss, abgeschwächte oder verst schlag, Juckreiz, Fieber, Schüttelfrost, Krankheitsfühligkeit. Selten: Schmerzen oder Juckreiz im Ge sexuell übertragenen Infektionen (STI). Ohnmachtsanfälle, ungewöhnliches Gefühl in den Augen, rotes Aug Nur Kondome schützen vor STI. sexuell übertragenen Infektionen (STI). schwankungen, Angst, allgemeine körperliche Unruhe, Schlafstörung Geschlechtsverkehr, Ablösen einer Ovarzyste, ungewöhnlich leichte Periode, Konzentrationsverlust, Geschmackssinns, Nesselausschlag, Durstgefühl. Stand: Labo Nur Kondome schützen vor 01/2015. STI. Selten Fieber,vor Schüttelfrost, Krankheitsfühligkeit.trocken Ohnmachtsanfälle, ungewöhnliches Gefühl Juckreiz, in den Augen, rotes Auge, Lichtempfindlichkeit, Nur schlag, Kondome schützen STI. Ovarzyste, ungewöhnlich leicht Geschmackssinns, Nesselausschlag,Geschlechtsverkehr, Durstgefühl. Stand: Ablösen 01/2015. einer Laboratoire HRA Pharma, F-75003 Pa ®, Ohnmachtsanfälle, ungewöhnliches Gefühl in den Augen, rotes A Geschmackssinns, Nesselausschlag, Durstgefühl. Stand: 01/2015. La SEX NACH ellaOne SEX NACH? ellaOne ? STI? STI? SEX NACH ellaOne ? STI? Mehr Informationen zu ellaOne der Standard1-2 therapie der Gynäkologen, finden Sie30141222_07_Beratungstipps_A5.indd ellaOne 30 mg Tablette Zusammensetzung: mgauf Ulipristalacetat, weit. Bestandteile: Lactose-Monohydrat, Povidon K30, Crosc ellaOne 30 mg Tablette Zusammensetzung: 30 mg Ulipristalacetat, weit. Bestandteile: Lactose-Monohy Natrium, Magnesiumstearat. Anwendung: Notfallkontrazeption innerhalb von 5 Tagen nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr bzw 141222_07_Beratungstipps_A5.indd 1-2 ellaOne 30 mg Tablette Zusammensetzung: mgGeschlechtsverkehr Ulipristalacetat, weit. Bestandteile: Lactose-Monohydrat, Povidon K30, geeigne Croscar Natrium, Magnesiumstearat. Anwendung: Notfallkontrazeption von im 5 Tagen nach ungeschütztem der Kontrazeption. So bald wie möglich nach 30 dem einnehmen. Fürinnerhalb alle Frauen gebärfähigen Alter Natrium, Magnesiumstearat. Anwendung: Notfallkontrazeption innerhalb von Tagen ungeschütztem Geschlechtsverkehr bzw. www.ellaone.de. Kontrazeption. So bald 141222_07_Beratungstipps_A5.indd wie möglich nach dem5 Geschlechtsverkehr einnehmen. Für alle Frauen im in geV Jugendliche. Nicht für dieder regelmäßige Empfängnisverhütung. Nicht wirksam bei einer nach bereits bestehenden Schwangerschaft. Nicht 1-2 der Kontrazeption. So bald wie möglich nach dem Geschlechtsverkehr einnehmen. Für alle Frauen im gebärfähigen Alter geeignet, ® ® ® Jugendliche. Nicht für die regelmäßige Empfängnisverhütung. Nichtoder wirksam einer bereits bestehenden Sc wirksam. Verschiebt den Eisprung. Gegenanzeige: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff einenbei sonstigen Bestandteil. Nebenw Jugendliche. Nicht abdominale für die regelmäßige Empfängnisverhütung. Nicht wirksam beiÜberempfindlichkeit einer bereits bestehenden Schwangerschaft. Nicht in all wirksam. Verschiebt den oder Eisprung. Gegenanzeige: gegen den Wirkstoff oder einen sonsti Häufig: Übelkeit, (Bauch-)Schmerzen Unwohlsein in der Bauchgegend, Erbrechen, Menstruationsschmerzen, Beckens wirksam. Verschiebt in den Gegenanzeige: Überempfindlichkeit gegen denUnwohlsein Wirkstoff oder einen sonstigen Bestandteil. Nebenwir Häufig: Übelkeit, abdominale (Bauch-)Schmerzen oder inMuskel-, der Bauchgegend, Erbrechen, Menstruat Spannungsgefühl derEisprung. Brust, Kopfschmerzen, Schwindelgefühl, Stimmungsschwankungen, Rückenschmerzen, Müdigkeit. G Häufig: Übelkeit, abdominale (Bauch-)Schmerzen oder Unwohlsein in der Bauchgegend, Erbrechen, Menstruationsschmerzen, Beckensch Spannungsgefühl in der Brust, Kopfschmerzen, Schwindelgefühl, Stimmungsschwankungen, Rücken Diarrhö, Sodbrennen, Blähungen, Mundtrockenheit, abnorme oder unregelmäßige Vaginalblutungen, starke/verlängerteMuskel-, Perioden, präm Spannungsgefühl in der Brust, Kopfschmerzen, Stimmungsschwankungen, Rückenschmerzen, Müdigkeit. Gele Diarrhö, Sodbrennen, Blähungen, Mundtrockenheit, oderMuskel-, unregelmäßige Vaginalblutungen, starke/ve Syndrom, Vaginalentzündung oder Ausfluss, Schwindelgefühl, abgeschwächte oder verstärkteabnorme Libido, Hitzewallungen, wechselndes Hungergefühl, St Diarrhö, Sodbrennen, Blähungen, Mundtrockenheit, abnorme oder unregelmäßige Vaginalblutungen, starke/verlängerte Perioden, Syndrom, Vaginalentzündung oder Ausfluss, abgeschwächte oderMigräne, verstärkte Libido, Hitzewallungen, wechs schwankungen, Angst, allgemeine körperliche Unruhe, Schlafstörungen, Schläfrigkeit, Sehstörungen, Influenza,prämen Akne, Syndrom, oder Ausfluss,Angst, abgeschwächte verstärkte Libido, Schlafstörungen, Hitzewallungen, wechselndes Hungergefühl, Stim schwankungen, allgemeineoder körperliche Schläfrigkeit, Migräne, Schme Sehstö schlag, Vaginalentzündung Juckreiz, Fieber, Schüttelfrost, Krankheitsfühligkeit. Selten: Unruhe, Schmerzen oder Juckreiz im Genitalbereich, schwankungen, Angst, allgemeine körperliche Unruhe, Schlafstörungen, Schläfrigkeit, Migräne, Influenza, Akne, schlag,einer Juckreiz, Fieber, Schüttelfrost, Krankheitsfühligkeit. Selten:Sehstörungen, Schmerzen oder Juckreiz imVHG Geschlechtsverkehr, Ablösen Ovarzyste, ungewöhnlich leichte Periode, Konzentrationsverlust, Schwindel, Zittern, schlag, Juckreiz, Fieber, Schüttelfrost,Gefühl Krankheitsfühligkeit. Selten: Schmerzen oder leichte JuckreizPeriode, im Genitalbereich, Schmerze Geschlechtsverkehr, Ablösen einer Ovarzyste, ungewöhnlich Konzentrationsverlust Ohnmachtsanfälle, ungewöhnliches in den Augen, rotes Auge, Lichtempfindlichkeit, trockener Hals, Beeinträchti el-Nr.: HRA-1501-003 In Deutschland haben rund 2,4 Millionen Frauen pro Jahr eine Verhütungspanne, etwa 200.000 Schwangerschaften jedes Jahr sind ungewollt. Dass Frauen im Falle einer Verhütungspanne nicht häufiger zur Notfallverhütung greifen, liegt laut einer aktuellen Umfrage hauptsächlich an zwei Faktoren: Der Unterschätzung des Konzeptionsrisikos sowie der Unkenntnis des Wirkmechanismus.1 Dies zeigt, wie wichtig eine kompetente Beratung und Aufklärung zur Notfallverhütung in der Apotheke ist. Diese stehen auch hier zum Download bereit. Nr.: HRA-1501-003 tikel-Nr.: HRA-1501-003 zertifiziert Artikel-Nr.: HRA-1501-003 1 Punkt Artikel-Nr.: HRA-1501-003 Artikel-Nr.: HRA-1501-003 eit kurzem steht im DeutschenApothekenPortal eine zertifizierte Fortbildung zum Download zur Verfügung, die umfassendes Wissen zum Thema Notfallverhütung bietet. Dieses Wissen wird mit einem Zertifizierungspunkt von der Bundesapothekerkammer belohnt. VERSPÄTETE ® Für eine maximaleDie Wirksamkeit sollte kann ellaOne der Pille Dana Monatsblutung sich aufgrund d FürBLUTUNG? eine maximale Wirksamkeit sollte el ® Ein Schwange soeine schnell wie möglich nach der Verhütungspanne SCHNELL! VERSPÄTETE Für maximale Wirksamkeit sollte ellaOne der Pille Danach um ein paar TageMonats versch so schnell wie möglich nachDie der Verhüt SCHNELL! BLUTUNG? VERSPÄTETE eingenommen werden. so schnell wie möglich nach der Verhütungspanne Ein Schwangerschaftstest kann Beruh SCHNELL! derfür Pille Dan eingenommen werden. eingenommen werden. BLUTUNG? Ein Schwan 37 AUS DE R I N DUS T R I E NEU: Almotriptan Heumann bei Migräne 12,5 mg Filmtabletten Migräne schnellstmöglich bekämpfen G egen Migräne helfen Almotriptan Heumann bei Migräne 12,5 mg Filmtabletten in Bestzeit – in der Regel tritt bereits nach ca. 30 Minuten eine Schmerzlinderung ein. Gleichzeitig werden Begleiterscheinungen, die häufig in Zusammenhang mit Migräne auftreten, wie z. B. Übelkeit, Erbrechen sowie Licht- und Lärmempfindlichkeit, gelindert. Migräne 12,5 mg Filmtabletten durch eine gute Verträglichkeit aus. Gleichzeitig ist die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Wiederkehrkopfschmerzen gering. Beratungskarte zum Download Mehr Informationen zu Almotriptan Heumann bei Migräne liefert eine Beratungskarte, die im Deut sc hen Ap o thekenPortal zum Download bereit steht. Almotriptan Heumann bei Migräne 12,5 mg Filmtabletten werden zur Behandlung von Migräne mit und ohne Aura eingesetzt. Im Falle einer Migräneattacke ist schnelle Hilfe gefragt, daher sollte das Arzneimittel so früh wie möglich nach Einsetzen des Kopfschmerzes mit etwas Flüssigkeit eingenommen werden. Gute Verträglichkeit g OTC Dialo 27 SK AR BE RATU NG TE Almotriptan HEUMANN bei Migräne Wirkstoff: 12,5 mg Almotriptan Anwendungsgebiete: Zur akuten Behandlung der Kopfschmerzphase von Migräneanfällen mit oder ohne Aura Feste Essens- und Schlafenszeiten Täglich mindestens 30 Minuten Sport treiben Bewusste Entspannung, z. B. mit Entspannungstechniken Einnahme: Nach dem Einsetzen des Migränekopfschmerzes so früh wie möglich mit etwas Flüssigkeit Packungsgröße: GUT ZU WISSEN: u Wirkt unmittelbar am Schmerzort 2 FTA N1 u Wirkeintritt nach ca. 30 Minuten Häufige Auslöser einer Migräneattacke Änderungen des Tagesablaufes sowie des gewohnten Schlaf-Wach-Rhythmus Seelische Belastung Nahrungsmittel, wie z. B. Koffein, aber auch Koffeinentzug, Konservierungsstoffe, Alkohol oder Käse Körperliche Erschöpfung Reizüberflutung durch Lärm, Licht oder Gerüche Hormonelle Veränderungen bei Frauen Hier geht es zum Download der Beratungskarte: Neben dem schnellen Wirkeintritt von ca. 30 Minuten zeichnet sich Almotriptan Heumann bei Strategien zur Reduktion der Anzahl und Schwere von Migräneanfällen u Geringe Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Wiederkehrkopfschmerzen u Gute Verträglichkeit u Bekämpft Begleiterscheinungen wie Übelkeit, Erbrechen sowie Licht- und Lärmempfindlichkeit u Lactosefrei Weitere Informationen auf www.heumann.de 2015 © DAP DeutschesApothekenPortal. Mit freundlicher Unterstützung von Heumann Pharma GmbH & Co. www.OTCdialog.de/1665 Stilblüten: Buchstabierwettbewerb in der Apotheke “ Wie man als Apotheker ordentlich auf die Nase fliegen kann: Ein Kunde (Automechniker und Baumaschinenführer, mir durchaus bekannt durch diverse Ferienjobs) wollte „das Zeug mit der afrikanischen Wurzel“. Auf meinen Vorschlag, Umckaloabo umsonst zu erhalten, wenn er es richtig buchstabieren würde, ging er ein – und buchstabierte es fehlerfrei. Anmerkung: Es stand zum fraglichen Zeitpunkt nicht in der Sichtwahl. “ „ Ein Kunde neulich in der Apotheke: „3-mal täglich, hat der Doktor gesagt – aber soll ich die Augentropfen nun vor oder nach dem Essen nehmen?“ www.DeutschesApothekenPortal.de “ „ Ein junger Kunde benötigte Medikamente für seine Freundin – eine große Packung sollte es sein, irgendein „Mikrofon“ wurde gewünscht ... Nach guten 5 Minuten erfolglosen Nachhakens kam dann schließlich ein zerknülltes Privatrezept zum Vorschein: „Hilft Ihnen das was?“ Es handelte sich um eine Verordnung über eine 6er-Packung Microgynon. „ Haben Sie auch eine lustige Begebenheit aus dem Apothekenalltag? Hier gehts zum Forum: www.OTCdialog.de/1664 39 A B G A B E - S E RV IC E Abgabeprobleme bei OTC-Präparaten A uch bei OTC-Präparaten kann es zu Abgabeproblemen kommen, wenn sie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Denn vielfach sind nicht verschreibungspflichtige Präparate nur unter bestimmten Voraussetzungen und unter Einhaltung gesetzlicher Regelungen erstattungsfähig. Zudem hat die Apotheke hier eine Prüfpflicht. Folgende Fragen zum Thema zeigen, dass noch zahlreiche Unklarheiten und Fragen existieren. FALL 1 FALL 2 Emser Inhalationslösung verordnet für ein Kind Frage: Verordnet ist für ein Kind (Kostenträger AOK plus, IK 107299005): „Emser Inhalationslösung 60 Stück“ Als größte Messzahl (Nmax) haben wir 20 Stück definiert. Können wir jetzt 3 Packungen zu je 20 Stück abgeben? Antwort: Bei der verordneten Emser Inhalationslösung handelt es sich um ein Medizinprodukt: Ambrohexal – Stückelung oder nächste Packungsgröße? Frage: Uns liegt folgendes Rezept für ein 5-jähriges Kind vor: „Ambrohexal Hustensaft für Kinder 100 ml 2 Flaschen“. Was dürfen wir abgeben: 2 x 100 ml oder 1 x 250 ml? Antwort: Da es sich bei Ambrohexal Saft um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel handelt, gilt Folgendes aus dem Rahmenvertrag (§ 6 Abs. 2): „Entspricht die nach Stückzahl verordnete Menge, die keinem N-Bereich nach der geltenden Packungsgrößenverordnung zugeordnet werden kann, keiner im Handel befindlichen Packungsgröße, so sind, nach wirtschaftlicher Auswahl aus den zulässigen Packungsgrößen, verschreibungspflichtige Arzneimittel bis zur verordneten Menge abzugeben. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist die der verordneten Menge nächstliegende Packungsgröße abzugeben.“ Sie dürfen also bei einer verordneten Gesamtmenge von 200 ml Ambroxol Hustensaft für Kinder die Packungsgröße mit 250 ml abgeben, da diese die nächstliegende Packungsgröße ist. Ein Stückeln unterhalb der größten Messzahl ist für apothekenpflichtige Arzneimittel nicht vorgesehen.1 Zum Archiv der Abgabeprobleme: Für Medizinprodukte gilt die Packungsgrößenverordnung nicht, daher wird auch keine größte Messzahl definiert. Wenn man wissen möchte, ob ein verordnetes Medizinprodukt verordnungs- und erstattungsfähig ist, muss man in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie nachschauen. In dieser sind alle Medizinprodukte namentlich gelistet, die zulasten einer GKV abgegeben werden können. Das DeutscheApothekenPortal stellt zur vereinfachten Suche eine Datenbank zur Verfügung. Da die namentlich verordnete Emser Inhalationslösung dort nicht gelistet ist, darf sie nicht auf Kassenrezept abgegeben werden: Wurde allerdings das Emser Sole Inhalat verordnet, handelt es sich um ein Arzneimittel. Da für Arzneimittel die Packungsgrößenverordnung gilt, wird für dieses auch die größte Messzahl von 20 definiert: www.OTCdialog.de/1671 1 Falls keine abweichende Regelung im jeweiigen Regionalvertrag getroffen wurde 40 www.DeutschesApothekenPortal.de A B G A BE - S E RV IC E Antwort: Bei ZPD NRW handelt es sich um die Polizei Nordrhein-Westfalen. Auf der Internetseite www.recht. nrw.de finden Sie auch Informationen zur Erstattung von Leistungen im Gesundheitswesen. Für die Verordnung und Erstattung von Arzneimitteln ist die Polizei-Heilfürsorgeverordnung – FHVOPol zuständig. Eine vielfache Menge der größten Messzahl, also beispielsweise 60 Stück, kann nach Rahmenvertrag § 6 Abs. 3 abgegeben werden, wenn der Arzt einen besonderen Vermerk, z. B. ein „!“ gesetzt hat. Nur einige wenige regionale Kassen verzichten auf diesen Vermerk. Um den Patienten mit einem erstattungsfähigen Arzneimittel zu versorgen, empfiehlt es sich, die Verordnung beispielsweise auf das Emser Sole Inhalat 60 Stück ändern zu lassen. Der Arzt sollte zudem das „!“ auf das Rezept aufbringen, damit 3 x 20 Stück abgegeben werden können. Aber Achtung: Erstattet wird Emser Sole nur für Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Für Erwachsene ist es nicht erstattungsfähig. Zur Übersicht verordnungsfähiger Medizinprodukte: www.OTCdialog.de/1672 In dieser heißt es zu Leistungen bezüglich Arzneiund Verbandmitteln (§ 8): § 8 FHVOPol – Arznei- und Verbandmittel „Der Polizeivollzugsbeamte hat Anspruch auf Versorgung mit Arzneimitteln, soweit diese in der vertragsärztlichen Versorgung verordnungsfähig sind, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen. Darüber hinaus besteht der Anspruch auf folgende verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Verordnung in den genannten Anwendungsgebieten: 1. Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten einschließlich der bei diesen Krankheiten anzuwendenden Schnupfenmittel, Schmerzmittel, hustendämpfenden und hustenlösenden Mittel, 2. Mund- und Rachentherapeutika, 3. Abführmittel, 4. Arzneimittel gegen Reisekrankheit.“ Bei Wobenzym Plus handelt es sich um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel, das nicht verordnungsfähig ist: FALL 3 ZPD NRW: Wobenzym Plus auf Rezept? Frage: Wir haben ein Rezept von der ZPD NRW über Wobenzym Plus. Dürfen wir das Präparat auf Rezept abgeben oder muss es der Versicherte selbst bezahlen? www.DeutschesApothekenPortal.de Daher wird dieses auch nicht für Polizeibeamte des Landes NRW erstattet. Der Patient muss das Arzneimittel daher selbst bezahlen. Zur Tabelle GKV-unabhängiger Kostenträger: www.OTCdialog.de/1666 41 I N E IGE N E R SAC H E Neu: Mit den DAP-Wissens-Checks online punkten! M ithilfe des neuen DAP-Wissens-Checks können Sie jetzt Ihr Fach- und Produktwissen zu verschiedenen Indikationen testen. Einfach online Multiple-Choice-Fragen z. B. zum Thema „Blasenentzündung“ oder „Nagelpilz bei Diabetikern“ beantworten und ein Zertifikat erhalten. ONLINE-WISSENS-CHECK: Selbstmedikation bei Blasenentzündung TEILNAHMEZERTIFIKAT _______________________________________________________________________________ wird hiermit die erfolgreiche Teilnahme am Online-Wissens-Check „Selbstmedikation bei Blasenentzündung“ HEUMANN BLASEN- UND NIERENTEE SOLUBITRAT® URO 040793 bestätigt. Bei den neuen „DAPWissens-Checks“ können sich Apotheker und PTA online Schritt für Schritt durch jeweils 10 Multiple-Choice-Fragen zu einem bestimmten Themengebiet klicken. Nach erfolgreicher Beantwortung des jeweiligen Wissens-Checks erhalten Sie ein persönliches Teilnahmezertifikat. In regelmäßigen Abständen werden auf dem DeutschenApothekenPortal weitere Wissens-Checks erscheinen. Abb.: Teilnahmezertifikat Selbstmedikation bei Blasenentzündung Mit zwei aktuellen Themen Ihr Wissen checken Die ersten beiden Wissens-Checks auf www.DeutschesApothekenPortal.de behandeln zwei beratungsintensive Indikationen: „Blasenentzündung“ und „Nagelpilz bei Diabetikern“. Beide Themen erfordern ein umfangreiches Beratungswissen, das Sie mit diesen Wissens-Checks schnell und einfach testen und vertiefen können. 42 Wissens-Check Blasenentzündung Schätzungen zufolge leidet jede zweite Frau mindestens einmal im Leben an einer Blasenentzündung. Betroffene wünschen sich dann schnell Hilfe aus der Apotheke. Hier gelangen Sie zum WissensCheck „Blasenentzündung“: www.OTCdialog.de/1675 Wissens-Check Nagelpilz Auch das Thema Nagelpilz spielt in der Apotheke eine wichtige Rolle. Mit den richtigen Tipps kann eine Pilzinfektion frühzeitig erkannt und therapiert werden. Hier gelangen Sie zum WissensCheck „Nagelpilz bei Diabetikern“: www.OTCdialog.de/1676 Weitere Wissens-Checks, mit denen Sie Ihr Wissen vertiefen können, finden Sie in Kürze auf unserem Portal. Thema Online ab Selbstmedikation bei Blasenentzündung Nagelpilz bei Diabetikern 01.04.2015 Arthrose vorauss. 01.05.2015 Vitamin D vorauss. 01.05.2015 01.04.2015 www.DeutschesApothekenPortal.de AUS DE R I N DUS T R I E Senföle – eine natürliche und effektive Hilfe bei Harnwegsinfekten B ei unkomplizierten Harnwegsinfekten bieten pflanzliche Präparate wie ANGOCIN® Anti-Infekt N eine gute Behandlungsoption. Sie sind gut verträglich und auch zur Behandlung häufig wiederkehrender Beschwerden geeignet. Jede dritte Frau leidet mindestens 1 x im Jahr an einem Harnwegsinfekt – bei bis zu 20 % der Betroffenen tritt dieser wiederholt auf. Bei Symptomen wie Harndrang und Brennen beim Wasserlassen ist daher eine schnelle und effektive Hilfe gefragt – auch, um mögliche Komplikationen zu verhindern. Wird schnell gehandelt, kann eine Antibiotikatherapie meist vermieden werden. Arzneimittel zur Behandlung unkomplizierter Harnwegsinfekte gehören somit in jede Hausapotheke. Probleme der Antibiotikatherapie Zur Behandlung von Harnwegsinfekten werden häufig Antibiotika eingesetzt. Diese sind in der Regel sehr wirksam, allerdings ist ihr (wiederholter) Einsatz nicht unproblematisch: • Da sie auch die nützlichen Darmbakterien abtöten, kommt es oft zu Verdauungsbeschwerden und Durchfall. • Auch die Scheidenflora wird beeinträchtigt, wodurch die Gefahr für Vaginalmykosen steigt. • Bei häufigem Einsatz besteht die Gefahr der Resistenzbildung. Vor allem bei wiederkehrenden Harnwegsinfekten kann die Auswahl eines geeigneten Antibiotikums daher schwierig werden. Sanfte Therapie mit pflanzlichen Arzneimitteln, z. B. ANGOCIN® Bei unkomplizierten Atemwegs- und Harnwegsinfekten bieten pflanzliche Präparate wie ANGOCIN® Anti-Infekt N einen wirksamen und schonenden Ansatz. Dieses enthält aus Kapuzinerkresse und Meerrettich gewonnene Senföle (Isothiocyanate) in hoch dosierter Form. Senföle hemmen die Vermehrung von Bakterien und Viren, wirken entzündungshemmend und www.DeutschesApothekenPortal.de aktivieren das Immunsystem. Damit ist ANGOCIN® Anti-Infekt N auch zur Behandlung von wiederkehrenden Beschwerden geeignet. Da die Wirkstoffe bereits im Dünndarm aufgenommen werden, beeinträchtigen sie nicht die Darmflora. Resistenzbildungen sind trotz einer jahrhundertelangen Anwendungsgeschichte nicht bekannt. Umfrageergebnis: ANGOCIN® Anti-Infekt N ist eine gute Behandlungsoption! In einer Umfrage des DeutschenApothekenPortals gab etwa die Hälfte der über 900 Teilnehmer an, ANGOCIN® Anti-Infekt N regelmäßig zur Behandlung von Harnwegsinfekten zu empfehlen. Allerdings wusste rund ein Drittel vor der Umfrage nicht, dass ANGOCIN® Anti-Infekt N auch bei rezidivierenden Harnwegsinfekten empfohlen werden kann. Bei der Beurteilung von ANGOCIN® Anti-Infekt N zur Anwendung bei Harnwegsinfekten zeigten sich alle aufgeführten Eigenschaften als relevant. Besonders wichtig fanden die Teilnehmer, dass es gegen Bakterien und Viren wirkt, also direkt die Ursachen von Infekten der Harn- und Atemwege bekämpft. 72 Es wirkt gegen Bakterien und Viren Es sind keine Resistenzen bekannt 32 Es ist ein rein pflanzliches Arzneimittel 42 Es kann bei rezividierenden Harnwegsinfektionen auch längerfristig angewendet werden Es beeinträchtigt nicht die Darmflora Die Wirkung ist durch Studien gut belegt 39 35 31 Es ist gut verträglich 42 Abb. Umfrage: Welche Eigenschaften von ANGOCIN® Anti-Infekt N finden Sie im Zusammenhang mit der Behandlung von Harnwegsinfekten besonders wichtig? (N = 917 Teilnehmer) Bei unkomplizierten und wiederkehrenden Harnwegsinfekten ist ANGOCIN® Anti-Infekt N damit eine gute Empfehlung, mit der eine Antibiotikatherapie oftmals vermieden werden kann. Bei Verschlimmerung der Beschwerden, Fieber über mehrere Tage oder keiner Verbesserung innerhalb einer Woche sollte aber ein Arzt aufgesucht werden, um Komplikationen auszuschließen. Zur Unterstützung Ihrer Beratung steht ein Leitfaden zu ANGOCIN® Anti-Infekt N zum Download bereit. www.OTCdialog.de/1679 43 S E RV IC E Rezepturen mit Kosmetika: Herstellung und Erstattungsfähigkeit I mmer wieder kommt es vor, dass Ärzte Rezepturen verordnen, in die Kosmetika eingearbeitet werden sollen. Doch vor der Herstellung stellen sich Fragen: Welche qualitativen Voraussetzungen muss das Kosmetikum erfüllen und wie kann dies geprüft werden? Und sind entsprechende Rezepturen überhaupt abrechnungsfähig? führt werden. Die Methoden zur Prüfung auf Identität, Reinheit und Gehalt finden sich im Arzneibuch oder lassen sich beim Hersteller erfragen. Möglicherweise kann die Qualität des Kosmetikums nicht eindeutig sichergestellt werden, so dass die Rezeptur nicht nach den Vorgaben der ApBetrO hergestellt werden kann. In solchen Fällen ist die Grundlage nach Rücksprache mit dem Arzt auszutauschen. Die Apothekenbetriebsordnung als Gesetzesgrundlage Erstattungsfähigkeit Die Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) legen fest, wie u. a. die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Rezepturen sicherzustellen ist. Auch das genaue Vorgehen und die Voraussetzungen zur Herstellung von Rezepturen sind daher der ApBetrO zu entnehmen. Vor der Herstellung: Prüfung auf Plausibilität Um eine Rezeptur in der Apotheke herstellen zu dürfen, benötigt man zunächst eine schriftliche Herstellungsanweisung, die u. a. Angaben zur Plausibilitätsprüfung enthalten muss. Bei der Prüfung auf Plausibilität wird auch die Qualität der Ausgangsstoffe beurteilt. Doch wie kann man die Qualität eines Kosmetikums ausreichend beurteilen, wenn kein Prüfzertifikat mitgeliefert wird? Ein fehlendes Prüfzertifikat kann in vielen Fällen beim Hersteller angefordert oder auf der Homepage heruntergeladen werden. Eine Liste ausgewählter Hersteller und Präparate finden Sie hier: www.OTCdialog.de/1668 Mit dem Prüfzertifikat vom Hersteller ist in der Apotheke nur noch die Identität festzustellen (lt. § 11 ApBetrO): „(2) Werden Ausgangsstoffe bezogen, deren Qualität durch ein Prüfzertifikat nach § 6 Abs. 3 nachgewiesen ist, ist in der Apotheke mindestens die Identität festzustellen.“ Fehlendes Prüfzertifikat und Prüfung Sollte kein Prüfzertifikat verfügbar sein, muss eine komplette Prüfung des Ausgangstoffes durchge- 44 Konnte die Qualität festgestellt werden, stellt sich noch die Frage nach der Erstattungsfähigkeit. Eine auf Kassenrezept verordnete Rezeptur, die mindestens einen verschreibungspflichtigen Stoff beinhaltet, ist eine Kassenleistung. Fraglich ist hingegen die Erstattungsfähigkeit von Non-Rx-Rezepturen. Non-Rx-Rezepturen Non-Rx-Rezepturen sind in folgenden Fällen durch die GKV erstattungsfähig: • Für Kinder bis 12 Jahre • Für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, beim Vorliegen einer Entwicklungsstörung (keine Prüfpflicht der Apotheke) Für Erwachsene sind nicht verschreibungspflichtige Rezepturen grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Hier gibt es aber ein Schlupfloch: die Anlage I der AM-RL des G-BA (OTC-Ausnahmeliste) sieht ein paar Ausnahmen vor. So können Non-Rx-Rezepturen mit festgelegten Inhaltsstoffen bei bestimmten Diagnosen für Erwachsene weiterhin zulasten der GKV verordnet werden. Urea Pura 10% Asche Basiscreme ad 100,0 g Urea pura ist beispielsweise auf der OTC-Ausnahmeliste genannt und wird ab einer 5-%-Konzentration von der Krankenkasse erstattet. „Harnstoffhaltige Dermatika mit einem Harnstoffgehalt von mind. 5 % nur bei gesicherter Diagnose bei Ichthyosen, wenn keine therapeutischen Alternativen für den jeweiligen Patienten indiziert sind.“ www.DeutschesApothekenPortal.de S E RV IC E Weitere retaxvermeidende Tipps zu Rezepturverord nu ngen DeutschesApothekenPortal 15 erhalten Sie Retax-Vermeidung bei Rezepturverordnungen z u sa m men gefasst auf der Arbeitshilfe 15 des D eut s c he n Apot hekenPortals. ARBEITSHILFE Rezepturen ohne Rx-Bestandteile Sie sind für Erwachsene ab dem 18. Geburtstag grundsätzlich nicht mehr verordnungsfähig. Die Verordnung dieser Arzneimittel ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Arzneimittel bei der „Behandlung schwerwiegender Erkrankungen“ als „Therapiestandard“ gelten Siehe „OTC-Ausnahmeliste“ (Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie) des G-BA Bei Rezepturverordnungen sieht die „OTC-Ausnahmeliste“ folgende Ausnahmen vom Verordnungsverbot für Erwachsene vor: - Topische Anästhetika und/oder Antiseptika Antihistaminika Harnstoffhaltige Dermatika (mind. 5 %) Iod-Verbindungen - Nystatin - Salicylsäurehaltige Zubereitungen (mind. 2 %) - Synthetischer Speichel Für die Abgabe durch die Apotheke ist es ausreichend, dass die Arzneimittel in der EDV als „bedingt erstattungsfähig“ gekennzeichnet sind. Ob die vorgegebenen Indikationen für die vorliegende Verordnung erfüllt sind, muss und kann die Apotheke nicht überprüfen. Prüfung auf nicht verschreibungspflichtige Rezepturverordnungen Vdek-Kassen: Für Rezepturanfertigungen keine Prüfpflicht vereinbart. RVO-Kassen: Abklären, ob nach dem Regionalvertrag Ihres Bundeslandes eine Prüfpflicht besteht. Die Prüfung der Verordnungsfähigkeit liegt im Grundsatz beim Arzt, aber es gibt Versorgungsverträge, die diese Prüfpflicht der Apotheke auferlegen (z. B. AOK Plus vom 01.02.11 für Sachsen und Thüringen). Prüfung auf bedenkliche Rezepturarzneimittel § 5 Abs. 1 AMG verbietet, „bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder bei einem anderen Menschen anzuwenden“. Eine Liste „bedenklicher Rezepturarzneimittel“ finden Sie hier: http://www.deutschesapothekenportal.de/fileadmin/bedenkliche-rezepturen.pdf Prüfung auf Einnahme-/Anwendungsanweisung Laut AMVV § 2 muss die Verschreibung eine „Gebrauchsanweisung bei Arzneimitteln, die in der Apotheke hergestellt werden sollen“ enthalten. Angabe der Einzelbestandteile, aus denen sich der Abgabepreis zusammensetzt Laut AMPreisV § 9 müssen die Einzelbeträge des Apothekenabgabepreises auf der Verordnung angegeben werden. Vermeidung von „Verwurfs“-Retaxationen bei teuren Substanzanbrüchen • Substanzanbrüche nicht grundsätzlich sofort verwerfen, sondern entsprechend der Haltbarkeit für eine eventuelle künftige Verordnung aufbewahren. Um eine versehentliche routinemäßige Entsorgung zu vermeiden, empfiehlt es sich, entsprechende Hinweise auf dem Gefäß zu vermerken. • Verwurfsmenge möglichst klein halten und von der kleinsten benötigten Packung ausgehen. Der spätere Verwurf größerer Mengen würde zu Diskussionen mit der Rezeptprüfstelle führen. • Rezeptkopie der Erst- und Folgeverordnungen aufbewahren • Anbruchdatum dokumentieren • Unterlagen zur Haltbarkeit aufbewahren Hier geht’s zur Arbeitshilfe 15: www.OTCdialog.de/1669 © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: November 2013 FAZIT Rezepturen mit Kosmetika sind grundsätzlich nicht zurückzuweisen. Die Prüfung und Abwägung des Apothekers, ob die Rezeptur hergestellt werden darf, obliegt einer strengen Beurteilung. Solange die Apotheke die Qualität eines Kosmetikums sichern und die Identität bestätigen kann, dürfen Rezepturen mit Kosmetika hergestellt werden. Bei der Beurteilung der Erstattungsfähigkeit durch die GKV ist der Status entscheidend: Rx-Rezepturen können grundsätzlich abgerechnet werden; bei nicht verschreibungspflichtigen Rezepturen hingegen ist besonders bei einer Verordnung für Erwachsene zu prüfen, ob diese die Vorgaben der OTC-Ausnahmeliste erfüllt. Social Media Trends Digitale Gesundheitswelt Hohe Korrelation von Wikipedia-Nutzung und Arzneimittelabgabe Nutzung von Wikipedia und Arzneimittelabgabe zeigen hohe Korellation Selbstverständlich kann man nicht sämtliche Angaben rund um das Thema Gesundheit auf Wikipedia studieren. Apothekerinnen und Apotheker müssen aber zunehmend damit rechnen, dass der „aufgeklärte“ Patient – aber auch der halbgebildete Patient – exakt dort seinen Informationsbedarf stillt. Wie stark inzwischen der Einfluss von Wikipedia auf die Abgabe von Arzneimitteln ist – zeigt eine Analyse von IMS Health: R2 = .97 ATC-3* Abgabe „Brustsalben und Inhalatoren“ und Besuche der Wikipedia-Seite „Erkältung“ in den USA N eben den Statistiken zum Absatzmarkt behandelt der OTC-Quartalsbericht auch andere interessante Themen: Die aktuelle Ausgabe gibt z. B. Einblicke, wie Patienten die digitale Gesundheitswelt nutzen. So gibt es offenbar einen Zusammenhang zwischen Wikipedia-Nutzung durch die Kunden und der Arzneimittelabgabe in der Apotheke. Eine neue Studie von IMS Health lässt u. a. den Schluss zu, dass der onlineaffine Patient einem „digitalen Trampelpfad“ folgt. Der Einstieg erfolgt meist über „Dr. Google“, im Anschluss „landen“ etwa 63 % der im Internet suchenden Patienten erst einmal bei Wikipedia. Erst danach werden weitere Internetseiten zu Rate gezogen. Die Nutzung von Wikipedia spiegelt sich schließlich in der Abgabe von Arzneimitteln in der Apotheke wieder, wie das Beispiel „Erkältung“ zeigt: www.DeutschesApothekenPortal.de Arzneimittel-Abgabe Der Besuch der Wikipedia-Seite „Erkältung“ zeigt eine hohe Korrelation mit der Arzneimittelabgabe von „Brustsalben und Inhalatoren“ (ATC-3 Niveau) in den USA. Basis: Abgabe einzelner Zähleinheiten Besuche der Wikipedia-Seite „Erkältung“ in den USA * Anatomical Therapeutic Chemical (ATC) Classification System, ATC-3 = Third level (3. Niveau). Korrelation zwischen „chest rubs and inhalants“ und der Wikipedia Seite „common cold“ in den USA Quelle: Social Media trends, Thomas Altmann (IMS Health Senior Manager - Social Media), Vortrag 16. Januar 2015 in Heidelberg © 2015, IMS Health 37 Alle Altersgruppen nutzen Wikipedia Die Analyse zeigt auch, dass alle Altersgruppen Wikipedia nutzen – jüngere Menschen informieren sich vor dem Arzt- oder Apothekenbesuch, ältere Menschen nutzen das Internet erst danach, um Diagnosen oder Therapiealternativen zu prüfen. Diese Erkenntnisse kann sich die Apotheke zunutze machen, um die verschiedenen Patientengruppen gezielt ihren Vorkenntnissen und Bedürfnissen entsprechend zu beraten, denn über den „digitalen Trampelpfad“ wird der Patient nur selektiv mit Informationen versorgt. 45 S E RV IC E OTC-Quartalsbericht nutzen – Apotheken-Ausrichtung optimieren D ie von IMS Health im OTC-Quartalsbericht veröffentlichten Statistiken über den Absatzmarkt in Deutschlands Apotheken bieten wichtige Informationen, anhand derer sich das Apothekensortiment optimal am Markt ausrichten lässt. Der aktuelle OTC-Quartalsbericht zeigt ein Ranking der meistverkauften Erkältungsmittel des Jahres 2014. Mithilfe dieser Auflistung kann z. B. die Bevorratung mit den absatzstärksten Produkten optimiert und der Absatz erhöht werden. Platz, 2014 rutschten diese jedoch auf Platz Nummer drei. Das Produkt mit dem zweitgrößten Absatz in der Kategorie Husten- und Erkältungsmittel ist 2014 das AL Nasenspray. FAZIT Nasenspray-ratio für Erwachsene war 2014 wie auch im Jahr zuvor das absatzstärkste Produkt in der Gruppe der Husten- und Erkältungsmittel. Husten- und Erkältungsmittel Husten- und Erkältungsmittel: Den größten absoluten Preisunterschied zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Preis zeigt ASPIRIN COMPLEX GRAN BTL 20 ST (1/2) * Ranking Absatz auf Basis 12 Monatswert – Dezember 2014 - Versandhandels- und Offizin-Apotheken Top 30 Preisbarometer Meistverkaufte Erkältungsmittel Die TOP 30 OTC Husten- und Erkältungsmittel in der Offizin- und in der Versandhandels-Apotheke AVP (Listenpreis)) % % Apotheken Apotheken unter über Min. Preis NASENSPRAY-RATIO. NAS.SPR.O.K. .09MG 10ML In der Gruppe der Husten- und Erkältungsmittel war das absatzstärkste Produkt im Jahr 2014, genau wie im Vorjahr, das Nasenspray-ratio für Erwachsene ohne Konservierungsmittel. Veränderungen gab es allerdings auf den Plätzen zwei und drei: 2013 belegten Grippostad C Kapseln den zweiten Ø Preis 77,43 3,46 € 2,30 € 11,00 89,00 5,59 € 12,58 € 9,24 € 28,14 71,86 NASIC NASEN SPRAY 10ML 6,50 € 3,48 € 7,49 € 5,75 € 15,97 84,03 NASENSPRAY-RATIO. NAS.SPR.O.K. .045MG 10ML 2,40 € 1,36 € 3,35 € 2,30 € 18,06 81,94 NASENSPRAY-RATIO. NAS.SPR.O.K. .09MG 15ML 4,97 € 2,68 € 6,50 € 4,54 € 16,20 83,80 GELOMYRTOL KAPS MAG.RES 300MG 20 9,25 € 5,36 € 10,82 € 8,60 € 19,60 80,40 PROSPAN HUSTENSAFT 35MG /5ML 100 ML 6,65 € 3,80 € 7,76 € 6,40 € 17,23 82,77 SINUPRET UEBERZ.TABL. FT 20 9,90 € 5,49 € 11,43 € 9,12 € 18,89 81,11 BEPANTHEN SALB AUG/NAS 5% 5G 3,70 € 2,12 € 4,90 € 3,51 € 14,15 85,85 ACC TABL BR.AKUT 600MG 10 6,96 € 3,92 € 8,36 € 6,52 € 22,46 77,54 ASPIRIN COMPLEX GRAN BTL 10 8,93 € 5,00 € 9,98 € 8,46 € 22,83 77,17 BEPANTHEN SALB AUG/NAS 5% 10G 6,19 € 3,25 € 7,40 € 5,27 € 8,83 91,17 13,60 € 7,95 € 15,28 € 13,00 € 20,30 79,70 1,80 € 1,06 € 2,40 € 1,75 € 16,08 83,92 OTRIVEN (NVR) NASENTROPFEN .025% 10ML Trends von heute – die Realität von morgen Quelle: ca. 4.000 IMS Panel-Apotheken, Preise: Monat Dezember © 2015, IMS Health 3,53 € Ø Preis 22,57 1,33 € SINUPRET UEB.T.EXTRAK 20 4,95 € Ø Preis 2,38 € GRIPPOSTAD C HARTKAPSELN 24 2,07 € Max. Preis 10,98 € NASENSPRAY AL NASEN SPRAY 1MG /ML 10ML 3,89 € * rezeptfreie Arzneimittel / keine Verordnungen Einblicke – Apothekenmarkt KOMPAKT 6 IMS Health Supplier Relationship Management Februar 2015 Zum Abonnement des OTC-Quartalsberichtes: © 2015, IMS Health www.OTCdialog.de/1681 Werden Sie Panel-Partner von IMS Health! Rund 4.000 Apotheken liefern monatlich anonymisierte Abverkaufsinformationen aus ihrem Warenwirtschaftssystem an IMS. Diese werden aufbereitet und in moderne Analysetools integriert, um zahlreiche Fragestellungen aus dem Gesundheitsmarkt zu beantworten. Werden auch Sie mit Ihrer Apotheke Panelpartner von IMS Health! Ihr Vorteil: Sie erkennen Trends frühzeitig, nutzen unsere aktuellen Informationen für Ihr Benchmarking, verfolgen die Entwicklung der Apothekenpreise und schöpfen Ihre Potenziale im Frei- und Sichtwahl-Sortiment besser aus. Zusätzlich erhalten Sie ein Honorar als Aufwandsentschädigung. Wenn Sie Interesse an der Mitarbeit im Rahmen unserer Markt- und Versorgungsforschung haben, finden Sie weitere Informationen auf unserer Website (www.imshealth.com/apotheken). Dort können Sie sich auch direkt als Panelapotheke bewerben. Oder rufen Sie uns an: Telefon: 069 – 6604 4618 IMS HEALTH | DARMSTÄDTER LANDSTRASSE 108, 60598 FRANKFURT © 2014 IMS Health Incorporated or its affilates. All rights reserved. ✁ ? Wissensfragen zum Heftinhalt H aben Sie diese Ausgabe des DAP Dialoges aufmerksam durchgelesen? 10x Beantworten Sie die folgenden Fragen und gewinnen Sie mit etwas Glück einen von 10 Amazon-Gutscheinen in Höhe von je 25 Euro! Teilnahmeschluss ist der 31.05.2015. Viel Glück wünscht Ihnen das DAP-Team! in Gutsche 25,- Amazon-Gutscheine im Gesamtwert von 250 Euro zu gewinnen! Mitmachen und gewinnen! Bitte nur jeweils eine Antwort ankreuzen! 1 Welches der folgenden Beispiele ist ein Medizinprodukt? (Mehrfachnennungen möglich) Implantate Sehhilfen Verbandstoffe 2 Mit welchem Device wird das Medikament Formotop® von Astellas inhaliert? Genuair Novolizer Diskus 3 Welchen Wirkstoff enthält Cymbalta? Paroxetin Fluoxetin 4 Duloxetin Zu welchem Zeitpunkt endet das 20. Lebensjahr? mit dem 20. Geburtstag einen Tag vor dem 20. Geburtstag mit dem 21. Geburtstag 5 In welcher Dosierung sind Almotriptan bei Migräne Filmtabletten von Heumann im Handel? 10,5 mg 11,5 mg 12,5 mg 6 Mit welchem neuen DAP-Service kann Wissen gesammelt werden? DAP Wissens-Check Apo-Quiz PZN-Checkplus Faxen Sie die Lösung an 0221/222 8 33 22 Damit Sie an der Verlosung teilnehmen können, benötigen wir folgende Daten: Nachname, Vorname Apotheke Straße ARBEITSHILFE Medizinprodukte Diese Arbeitshilfe zeigt, welche Medizinprodukte zulasten der GKV abgerechnet werden können. Die Arbeitshilfe „Medizinprodukte“ finden Sie auf der Rückseite und unter: www.DAPdialog.de/2699 zum Ausschneiden und Sammeln PLZ/Ort E-Mail-Adresse Es gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 47 ✁ DeutschesApothekenPortal ARBEITSHILFE Medizinprodukte auf GKV-Rezept 40 Bei der Abgabe von Medizinprodukten zulasten der GKV stellt sich die Frage nach der Erstattungsfähigkeit. Die Prüfung auf Erstattungsfähigkeit ist durch die Apotheke vorzunehmen. Mit der folgenden Übersicht werden Sie bei der korrekten Rezeptbelieferung unterstützt. Medizinprodukte mit Arzneicharakter …wenn keine Lieferberechtigung vorliegt (z. B. Hilfsmittelliefervertrag nicht beigetreten). …wenn sie nicht in der AM-RL Anlage V gelistet sind oder die dort angegebene Befristung abgelaufen ist. Nicht erstattungsfähig … … wenn sie in der AM-RL Anlage V gelistet sind. Dies gilt sowohl für nicht verschreibungspflichtige als auch für verschreibungspflichtige Medizinprodukte. Hilfsmittel (z. B.: Blutzuckermessgeräte) Medizinprodukte können sein: … laut SGB V § 33. Ausnahme: Verordnung über Hilfsmittel von geringem therap. Nutzen oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen Krankenversicherung. Verbandmittel (z. B.: Verbandstoffe und Pflaster) Erstattungsfähig … … laut SGB V § 31 Abs. 1. Teststreifen (z. B.: Accu Chek) RETAXGEFAHR: Es darf keine Abgabe zulasten der GKV erfolgen. …wenn kein Vertragspreis (Abrechnungspreis) mit der Krankenkasse vereinbart wurde. … laut SGB V § 31 Abs. 1. Die Abrechnung der Medizinprodukte erfolgt zu dem von der jeweiligen Krankenkasse festgelegten Vertragspreis. Sonstiges: Keine Packungsgrößenverordnung, kein Austausch Arzneimittel gegen Medizinprodukt, kein Rahmenvertrag, keine Rabattverträge © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: April 2015