Brandenburgisches Ärzteblatt 9/2015

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Brandenburgisches Ärzteblatt 9/2015
www.laekb.de
Brandenburgisches
Ärzteblatt
Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 25. Jahrgang | September 2015
9 | 2015
Sinnvoll oder nicht:
Krankenhausstrukturgesetz
Seite 5 - 6
Foto: © sudok1 fotolia
Arbeitsunfähigkeit:
Bescheinigungen für Beamte
Bekanntmachung: Geänderte
Beitragsordnung der LÄKB
Seite 11
Seite 19 - 23
Helfen Sie Kindern im Irak
Übernahme der Erstuntersuchungen von Asylbewerbern
Seite 24-25
Seite 26
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INHALT
Brandenburgisches
Ärzteblatt
Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 25. Jahrgang | September 2015
KAMMERINFORMATIONEN / GESUNDHEITSPOLITIK
Zum Krankenhausstrukturgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Medizinische Fachangestellte Feierliche Freisprechungsveranstaltung . . . . . . . . 7
An der LÄKB erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungen II/2015 . . . . . . . . . . . . 8
Beschluss der BÄK: Richtlinie für die Regeln zur Feststellung des Todes .. . . . . 9
ARZT UND RECHT
Arzt und Arzthaftung – Diesmal: Der Befunderhebungsmangel – ein großes Haftungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Arbeitsunfähigkeit: Bescheinigungen für Beamte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Seite 7
FORTBILDUNG
Fortbildungsangebote für Ärzte und MFA .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Lösungen zur Kasuistik Folge 45 .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
10. Forum für den Hausarzt und das Praxispersonal .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
BEKANNTMACHUNGEN
Die neue Beitragsordnung der LÄKB .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
AKTUELL
Seite 16
Bericht: Erste Internationale russisch-ukrainisch-deutsche psychohistorische gruppenanalytische Konferenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Akademie für Ärztliche Fortbildung: Der Arzt als medizinischer Gutachter . 18
Irak – Kindern helfen! Ihre Unterstützung ist gefragt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Anmeldung für den Hilfseinsatz im Irak . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Erstuntersuchungen für Asylbewerber .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Interdisziplinärer Kongress zur Ärztlichen Osteopathie .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
DEGAM – Kriterien für Kompetenzzentren Allgemeinmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
PERSONALIA
Seite 32
Gratulation: Ehemalige Chefärztin und Ombudsfrau begeht Jubiläum .. . . . . 28
Klinik für Strahlentherapie in Potsdam: PD Karin Koch nach 22 Jahren als Chefärztin im Ruhestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Wir gratulieren zum Geburtstag im September .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Veröffentlichung von persönlichen Daten im BÄB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Dr. med. Martin Khan übernimmt Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde . . . . . . . . . . . . 31
Prof. Dr. Erler verstärkt Kinder- und Jugendmedizin in Potsdam . . . . . . . . . . . . . . . 32
KULTURECKE
Museum für Fotografie Berlin – Newton. Horvat. Brodziak .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
WEITERE RUBRIKEN
Editorial .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Kurse und Fortbildungsangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
KVBB informiert .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
LUGV, Abteilung Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
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EDITORIAL
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Frank-Ullrich Schulz
Foto: Thomas Kläber
während des Schreibens dieser Zeilen
ist das am 11. Juni 2015 im Bundestag verabschiedete Versorgungsstärkungsgesetz, nach Unterschrift durch
den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesanzeiger, am 22. Juli
2015 in Kraft getreten.
Es reiht sich ein in eine Reihe von Gesetzen, wie das GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz aus dem Jahre 1998, das
GKV-Gesundheitsreformgesetz aus
dem Jahre 2000, das GKV-Modernisierungsgesetz aus dem Jahre 2003,
das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz aus dem Jahre 2007 und das GKVVersorgungsstrukturgesetz aus dem
Jahre 2011, die immer mehr zu einer
Aushöhlung der gemeinsamen Selbstverwaltung und zu einer Stärkung des
dirigistischen Einflusses der Politik auf
das Gesundheitswesen führen.
Selten ist dabei die Sichtweise auf ein
Gesetz so unterschiedlich gewesen
wie jetzt. Während Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU)
in diesem Gesetz ein klares Bekenntnis zur Freiberuflichkeit sieht, erkennt
der Präsident der Bundesärztekammer,
Herr Prof. Dr. Frank-Ulrich Montgomery, darin einen Angriff auf die ärztliche
Selbstbestimmung.
Dieses Gesetz soll nach Intention seiner Verfasser die medizinische Versorgung auch dort sicherstellen, wo ein
Ärztemangel droht.
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Das soll nun dadurch erreicht werden, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen Vertragsarztsitze in angeblich überversorgten Gebieten aufkaufen sollen, wobei eine Feststellung von
wirklicher Überversorgung aufgrund
fehlerhafter Verhältniszahlen kaum
möglich ist (Mitversorgereffekte).
Durch die massive Kritik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der
Bundesärztekammer konnte diese Regelung mit den schärferen Sollbestimmungen von 110 auf 140 % etwas entschärft werden.
Ob man es allerdings als einen Erfolg bezeichnen kann, wenn dann nur
12.000 Arzt- und Psychotherapeutensitze aufgekauft werden sollen, ist
doch mehr als fraglich.
Wenn man dann auch noch weiß,
dass diese Regelung nur für selbständig tätige Ärzte und Psychotherapeuten, nicht jedoch für im MVZ angestellte Ärzte gilt, kann man darin sehr wohl
einen Angriff auf die selbständige-freiberufliche Niederlassung zu Gunsten
staatlicher Versorgungsstrukturen bzw.
solcher mit vornehmlich angestellten
Strukturen erkennen.
Mit dem Thema Wartezeiten zeigt
sich ganz besonders die Widersprüchlichkeit dieses Gesetzes, das einerseits
die Zwangsstillegung von Praxen, andererseits aber die Einrichtung von Terminservicestellen vorsieht, um die angeblich zu langen Wartezeiten auf einen Facharzttermin in Deutschland zu
verkürzen.
Nach internationalen Studien, die
auch den Gesundheitspolitikern aus
Union und SPD bekannt sein dürften,
sind die Wartezeiten auf einen Facharzttermin sowohl im ambulanten wie
im stationären Bereich in Deutschland
und in der Schweiz am geringsten.
Aufgrund dieses populistischen Gesetzesinhaltes sind die Kassenärztlichen
Vereinigungen innerhalb von sechs
Monaten verpflichtet, Terminservicestellen einzurichten, um den Patienten
innerhalb von vier Wochen eine Vorstellung bei einem Facharzt zu ermöglichen. Wenn das nicht erreicht wird,
kann der Patient sich in einer stationären Einrichtung ambulant behandeln
lassen, wobei mit den Kosten der Behandlung das Budget der niedergelassenen Fachärzte belastet wird.
Nicht zu vergessen: auch die Kosten
für das Bürokratiemonster „Terminservicestellen“ werden natürlich von uns
Ärzten getragen!
Das eigentliche Problem, die Steuerung von Patientenströmen bei einer
immer älter werdenden Bevölkerung
und einer stetigen Zunahme der Morbiditätslast der GKV-Versicherten um
15% bis zum Jahr 2025, wird dabei in
keiner Weise berücksichtigt.
Auch weitere Inhalte dieses Gesetzes, wie zum Beispiel die Möglichkeit
von Kommunen, MVZ´s ohne Einvernehmen mit den KVen zu gründen, die
massive Kompetenzerweiterung des
gemeinsamen Bundesausschusses, die
Entfristung der Wahlperioden des Vorsitzenden des GBA sowie Vorschlagsrecht und Ausbau der Zuständigkeit
des GBA für eine Sektor übergreifende
Versorgung tragen zur Aushöhlung des
Sicherstellungsauftrages der KVen bei
und bereiten den Weg zur Verstaatlichung der ambulanten, medizinischen
Versorgung. Diese Inhalte des Gesetzes führen die Worte aus dem Koalitionsvertrag „… Die Freiberuflichkeit der
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, … und Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten ist unverzichtbares
Element für die flächendeckende ambulante Versorgung. Sie ist ein Garant
für die Diagnose- und Therapiefreiheit
und für die freie Arztwahl…“ ad absurdum.
Nur eine geschlossen auftretende
Ärzteschaft, ohne Richtungskämpfe
und Diffamierung in der KBV-Vertreterversammlung und insbesondere eine
einheitliche Interessenvertretung von
Haus- und Fachärzten sowie Psychotherapeuten in und durch die LandesKVen gegenüber Krankenkassen und
Politik erhalten und sichern unseren
Gestaltungsspielraum in der Gesundheitspolitik.
■ F.-U. Schulz
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK
KRANKENHAUSSTRUKTURGESETZ
Keine Verbesserung des Qualitätsniveaus
Der von der Bundesregierung
im Juni vorgelegte Entwurf eines
Krankenhausstrukturgesetzes
(KHSG) wurde vom Vorstand der
Landesärztekammer
Brandenburg (LÄKB) kritisch zur Kenntnis
genommen. Nach Angaben der
Bundesregierung soll das Ziel des
Gesetzentwurfes in erster Linie
die Sicherstellung bzw. die Erhöhung der Qualität in Krankenhäusern sein. Im Folgenden äußern
sich Präsident Dr. Udo Wolter,
Prof. Dr. Ulrich Schwantes sowie
die Vorstandmitglieder Dr. Renate
Schuster und Dr. Hanjo Pohle zu
dem Entwurf.
Dr. Udo Wolter: Ein Gesetz zu schaffen, welches die Sicherung der Qualität in Krankenhäusern zum Ziel hat, ist
sicher ein guter Ansatz. Wer für mehr
Qualität sorgen will, muss aber auch
dafür sorgen, dass ausreichend Personal zur Verfügung steht und die Finanzen, die nötig sind, um hochqualifiziertes Personal entsprechend zu
entlohnen, zur Verfügung stehen. Mit
dem nun vorliegenden Gesetzentwurf
ist weder die vollständige Refinanzierung des ärztlichen sowie auch pflegerischen Personals sichergestellt. Vor
dem Hintergrund des stetig wachsenden Fachkräftemangels wäre es sinnvoll, zunächst eine Reduktion der Arbeitsverdichtung zur Refinanzierung
der Tarifabschlüsse herbeizuführen und
zudem die vorherrschenden Arbeitsbedingungen zu verbessern. Unterbesetzung bedeutet immer Mehrarbeit für
die Kollegen in den Kliniken.
Außerdem kann es nicht sein, dass sie
sich die Länder nach wie vor sträuben,
mehr zu den Investitionsfinanzierungen der Krankenhäuser beizutragen
als bisher, zumal Krankenhäuser verpflichtet sind, Investitionen zu tätigen
und Medizintechnik regelmäßig neu
anzuschaffen. Außerdem muss die Finanzierung von Fortbildungen für das
Krankenhauspersonal abgesichert sein.
wohnortnahe Versorgung wird betont, Transparenz hinsichtlich der Qualität der medizinischen Versorgung, Zuschläge für hohe Qualität und Abschläge für schlechte Qualität, ein Strukturfond (eine Milliarde Euro) für notwendige Umstrukturierungen für bestehende Krankenhäuser in Pflegeheime
und Hospize, Pflegestellenförderungsprogramm von ebenfalls einer Milliarde Euro für die nächsten drei Jahre, die
zur Schaffung von circa 6.350 Stellen
an Pflegekräften führen können.
Demgegenüber steht ein Investitionsbedarf von jährlich circa sechs Milliarden Euro für alle Krankenhäuser.
Der Gesetzgeber verfolgt m. E. das
ehrgeizige Ziel, in den nächsten Jahren über sogenannte Qualitätssicherungsmaßnahmen die Krankenhausstruktur flächendeckend zu verändern.
Noch weiß kein Krankenhaus, wie es
zukünftig bewertet werden wird. Hygienestandards, Patientensicherheit und
Vorgaben von Mindestmengen einzuhalten setzt ausreichend qualifiziertes
Personal und eine moderne Ausstattung jedes Arbeitsplatzes voraus. Und
das kostet Geld. Im Bestreben, seinen
Standort zu erhalten, werden unnötig
Ängste bei den Mitarbeitern erzeugt,
Fehlanreize gesetzt und die Hierarchie
Dr. Renate Schuster: Der Gesetzes- im ärztlichen Bereich festgemauert
entwurf zum Krankenhausstrukturge- (wenn der GBA einen Katalog planbasetz hört sich ja erst einmal gut an: rer Leistungen erstellt, bei denen die
v.l.n.r.: Dr. Udo Wolter,
Dr. Renate Schuster,
Fotos: Thomas Kläber
Qualität des Behandlungsergebnisses
von der Menge der erbrachten Leistung abhängig ist sowie Mindestmengen für die jeweilige Leistung je Arzt
oder Standort eines Krankenhauses
oder je Arzt und Standort eines Krankenhauses festgelegt werden, wer wird
dann im Krankenhaus diese Leistungen, z. B. Operationen, wohl durchführen?).
Natürlich fordern medizinische Innovationen ihren Preis, moderne Medizin
kostet halt Geld. Aber sechs Milliarden
Euro jährlicher Investitionsbedarf allein
für die Krankenhäuser und ein Strukturfond von einer Milliarde Euro für
mehrere Jahre für die Umstrukturierung der Krankenhäuser, sprich Schließung von Krankenhäusern lässt ahnen, wie die Qualitätssicherungsmaßnahmen, die ja noch erarbeitet werden
müssen und Grundlage der zukünftigen Vergütung der Krankenhausleistungen sein sollen, aussehen werden.
Wir dürfen nicht zulassen, dass die geplanten Sparmaßnahmen auf dem Rücken der Ärztinnen und Ärzte ausgetragen werden.
Dr. Hanjo Pohle: Dass sowohl die
stationäre als auch die ambulante Versorgung von Patienten in Deutschland
nach internationalen Maßstäben Weltspitze darstellt, ist durch internationale Untersuchungen wohl bekannt,
Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 5
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK
v.l.n.r.: Dr. Hanjo Pohle
Prof. Dr. Ulrich Schwantes
Fotos: Thomas Kläber
weiterhin zur Verschlechterung der
Weiterbildung junger Kollegen führen,
da so nicht mehr flächendeckend ausgebildet werden kann.
Zur Verbesserung von Versorgungsstrukturen wird bis zu eine Milliarde
Euro eingeplant, um einerseits Krankenhäuser zu belohnen, die sich an
der stationären Notfallversorgung beteiligen, aber auch solche Krankenhäuser sollen mit zusätzlichen Mitteln
versorgt werden, die ihr Haus in stationäre Hospize umwandeln. Bei weiterer Reduzierung von Krankenhausbetten im Kontext des demographischen
Wandels ist diese Forderung sogar folgerichtig aber eigentlich makaber und
geschmacklos. Man kann nur hoffen,
dass sich wenigstens diese Idee als
Treppenwitz der Geschichte herausstel- Zu- oder Abschläge für „außerordenthindert deutsche Politiker aber leider len wird, in einem seriösen Gesetzes- liche gute oder unzureichende Qualinicht, die Bedingungen, unter welchen entwurf hat so etwas nicht zu suchen. tät.“ Die Indikatoren sollen vom G-BA
aber erst entwickelt werden. Zur Erindiese Ergebnisse erzielt wurden, in Frage zu stellen bzw. sie zu verschärfen.
Prof. Dr. Ulrich Schwantes: Das nerung: Der G-BA setzt sich zusammen
Ein wichtiges Kernelement dieses Ge- Krankenhausstrukturgesetz ist die Än- aus drei Unabhängigen, fünf Vertretern
setzes ist das Dogma der Verbesserung derung des Krankenhausfinanzierungs- der GKV und fünf Vertretern der „Leisder Qualität. Dies dann auch plakativ gesetzes vom 10.04.1991. Damit wird tungserbringer“ (DKG, KBV, KZBV).
an Vergütung und Aufnahme in den die eigentliche Zielrichtung klar: es Diese dürfen nur mitstimmen, wenn es
Krankenhausplan zu verknüpfen, ver- geht um Umstrukturierungen mit dem um ihren eigenen Versorgungsbereich
geht, während die GKV-Vertreter imrät sofort die laienhafte Vorstellung Ziel zur Einsparung.
von Nichtmedizinern, dass komple- „Eine gut erreichbare und qualitativ mer stimmberechtigt sind.
xe biologisch-medizinische Vorgänge hochwertige Krankenhausversorgung Es soll (b) die Mindestmengenregein kybernetische Systeme zu pressen muss auch in Zukunft sicher gestellt lung rechtssicher ausgestaltet werund diejenigen zu bestrafen sind, die sein,“ lautete das einleitende State- den. Vergütet werden sollen nur noch
sie nicht erfüllen, ganz gleich wes- ment. Aber Hintergrund des Gesetzes Leistungen, die in einer festgelegten
halb. Folge dieses Prozesses wird ein sind die „demografischen und regiona- Mindestmenge erbracht werden. Das
verschärftes Ranking zwischen den len Veränderungen“ und der „medizi- muss zu einer Konzentration z. B. beKrankenhäusern sein mit dem Ergeb- nisch-technische Fortschritt“, die „zur stimmter OPs in den ohnehin schon renis, dass Patienten mit Multimorbidi- Weiterentwicklung der Rahmenbedin- duzierten Krankenhäusern führen. Die
tät und der Gefahr unkalkulierbarer gungen zwingen und Umstrukturierun- Hochspezialisierung, verbunden mit
automatisierbaren Teilschritten, die
Risiken, in der Behandlung schwierig gen erforderlich machen“.
Einrichtungen finden werden, die sie Diese sollen eine „Konzentration von auf (nichtärztliches) Assistenzpersonal
aufnehmen. Die Erfüllung hoher Qua- stationären Versorgungsangeboten übertragbar sein können, wird voran
litätsstandards wird langfristig eben und Standorten“ bewirken. Ein Wider- getrieben.
auch von der Vor­auswahl des Patien- spruch zur guten Erreichbarkeit. Ein Unsere Patienten sind nicht fragmentengutes abhängen, in der Folge nicht „Abbau von Überkapazitäten“ wird tierbar. Das Krankheitsgeschehen des
flächendeckende Verbesserung, son- angestrebt. Hierfür können Mittel aus Einzelnen ist komplex, zunehmend mit
dern Mangel erzeugen.
einem „Strukturfonds (1 Mrd. € ab Ja- dem Alter. Diese Komplexität lässt sich
Ähnlich ist die Forderung gewisser nuar 2016) zur Verbesserung der Ver- nicht reglementieren. Unsere PatienMindestmengen, die Krankenhäuser sorgungsstrukturen“ abgerufen wer- ten brauchen Zuwendung durch komerbringen müssen, um diese Leistun- den. Ziel ist die „Umwandlung von petente Ärzte und Pflegende in ausreigen auch vergütet zu bekommen. Der Krankenhäusern in nicht akutstationäre chender Zahl. Und die brauchen Zeit,
Ruf nach Zentren steht hinter diesem lokale Versorgungseinrichtungen (z. B. um angemessen für ihre Patienten arGedanken. Dabei ist es mittlerweile Gesundheits- oder Pflegezentren, stati- beiten zu können.
bewiesen, dass Zentren nicht zwangs­ onäre Hospize)“. Das bedeutet die Verweise zu besserer Qualität und zu bes- ringerung von Krankenhäusern, bzw.
seren Ergebnissen bei harten Endpunk- Schließung von Abteilungen.
■ Anja Zimmermann M.A.
ten wie Mortalität führen, stellvertre- Das Gesetz schlägt zwei Maßnahmen
tend stehen dafür die Behandlung so- zur Erreichung der Ziele vor. Es sollen
wie Entdeckung von Kolon und Mam- (a) Qualitätsindikatoren eingeführt
ma Tumoren etc. Dieser Ansatz wird werden, die vergütungsrelevant sind.
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KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK
MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE
Feierliche Freisprechungsveranstaltung in Potsdam
Am letzten Schultag in diesem
Jahr vor den Sommerferien, dem
15.07.2015, wurden die Absolventen der diesjährigen Sommer-Abschlussprüfung für Medizinische
Fachangestellte für das Berufsleben freigesprochen.
In nun schon traditioneller Umgebung
und Form überreichte im Brandenburgsaal der Staatskanzlei in Potsdam
Frau Dipl.-Med. Sigrid Schwark als Mitglied des Vorstandes der Landesärztekammer Brandenburg, unterstützt
von den Mitarbeiterinnen des Referats
Ausbildung, in einer feierlichen Veranstaltung den Absolventinnen und
Absolventen die Abschlusszeugnisse
und MFA-Briefe der Landesärztekammer Brandenburg. Insgesamt haben
126 Absolventinnen und fünf männliche Absolventen in dieser Sommerprüfung erfolgreich ihren Berufsabschluss
erreicht.
Während der Festrede erinnerte Frau
Schwark an Höhen und Tiefen der zurückgelegten Ausbildungszeit und
mahnte zugleich an, dass auch zukünftig das Erlernen und Vertiefen von
Kenntnissen und Fertigkeiten wichtiger Bestandteil des Berufslebens sein
müsse.
Frau Schwark, die mit der Ausbildung
von Medizinischen Fachangestellten
eng verbunden ist, bildet in ihrer Hausarztpraxis in Bernau schon viele Jahre
Glückliche Gesichter bei
der Zeugnisübergabe
Fotos: Matthias Berger
früher Arzthelferinnen und nun Medizinische Fachangestellte erfolgreich
aus. Sie arbeitet sehr engagiert im Berufsbildungsausschuss der Landesärztekammer und im Prüfungswesen für
MFA mit.
Auch Frau Christine Hönig, Abteilungsleiterin am Oberstufenzentrum
Spree-Neiße II in Cottbus, wünschte
als Vertreterin der Berufsschulen den
frisch gebackenen Medizinischen Fach­
angestellten unter anderem viel Erfolg
für ihre berufliche und private Zukunft.
Ihr ausdrücklicher Dank galt an diesem Tag den ausbildenden Ärztinnen
und Ärzten und allen ehrenamtlichen
Prüfungsausschussmitgliedern,
die
in langjähriger Mitarbeit die Abnahme von Abschlussprüfungen der MFA
ermöglichen.
Insgesamt drei Prüflinge, nämlich
zwei Auszubildende und ein männlicher Umschüler schlossen in dieser
Prüfung mit dem hervorragenden Gesamtergebnis sehr gut ab.
Den beiden Musikern Ralf Benschu
und Karsten Intrau gelang es, die Veranstaltungen mit einer exzellenten
Darbietung, entsprechend dem Anlass,
zu umrahmen.
Schließlich blieb den Medizinischen
Fachangestellten und ihren Gästen
bei einem kleinen gemeinsamen Buffet noch Zeit, über die zurückliegende
Ausbildungszeit zu resümieren, wohl
letztmalig in diesem großen Rahmen
mit anwesenden Lehrern und Mitschülern zu reden und zu lachen und über
eigene Zukunftspläne zu plaudern.
Wir wünschen allen Absolventinnen
und Absolventen der MFA-Ausbildung
im Berufsleben gute Chancen und eine
erfolgreiche und interessante berufliche Entwicklung.
Familienangehörige und
Freunde der Absolventen
waren bei der Feierstunde
dabei
Bild li.
Dpil.-Med Sigrid Schwark
■ Dipl. oec. Astrid Brieger,
Referatsleiterin Ausbildung MFA
Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 7
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK
An der Landesärztekammer Brandenburg erfolgreich
abgeschlossene Weiterbildungen II/2015
Allgemeinmedizin
Dr. med. Christian Becker
Thomas Braunsberg
Dr. med. Ute Eckert
Dipl.-Med. Maik Heineke
Alexa Mittenzweig
Dr. med. Niels Oesberg
Alexander Studier
Nancy Vuia
Claudia Weber-Gutjahr
Andrea Wieser
Anästhesiologie
Dr. med. Stefan Heidemann
Dr. med. Anna Nothnagel
Jennifer Proske
Dr. med. Ulrike Wenzel
Steffen Werner
Dr. med. Bianca Woodruff
Augenheilkunde
Ricarda Neitzert
Carl Prahs
Kamila Vlachos
Allgemeinchirurgie
Georgios Rousselis
Gefäßchirurgie
Oskar Dzumla
Vitalij Rusin
Orthopädie und Unfallchirurgie
Claudia Josek
Belal Othman
Nikolai Steinbrenner
Dr. med. Mathias Tusche
Marc Weißenhagen
Visceralchirurgie (WBO 2005)
Dr. med. Sven Schläfke
Viszeralchirurgie (WBO 2011)
Dr. med. Andreas Heinig
Helena Mut
Haut- und Geschlechtskrankheiten Psychosomatische Medizin und
Dr. med. Marie-Christin Hänzka
Psychotherapie
Dr. med. Katja Lehmann
Innere Medizin und Gastroenterologie
Radiologie
Dr. med. Holger Andree
Sara Hagh Shenas Noshari
Dr. med. Sebastian Schmidt
Innere Medizin und Kardiologie
Dr. med. Eckhard Löwe
Neonatologie
Marcin Widawski
Dr. med. Patience Eschenhagen
Dr. med. Raphael Maus
Innere Medizin und Nephrologie
Dr. med. Sebastian Pokojski
Neuropädiatrie
Dr. med. Margit Tönneßen
Innere Medizin
Franziska Frommann
Homöopathie
Marina Hentschel
Dr. med. Daniela Siegert
Marina Liese
Hesham Mady
Manuelle Medizin/Chirotherapie
Dr. med. Sabine Nolting
Nicola Lutze
Anna Oskwarek
Sieglind Müller
Irka Wiedenhaupt
Naturheilverfahren
Kinder- und Jugendmedizin
Dr. med. Heide Zielisch
Matthias Augustin da Gloria Goncalves
Yvonne Friedrich
Rehabilitationswesen
Elisa Gustke
Dr. med. Eike Langheim
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
Dr. med. Hannes Römhild
Nervenheilkunde
Falk Peter Darr
Dr. med. Joachim Oberseider
Neurochirurgie
Hossam Aiat
Benjamin Ugochukwu Chukwumezie
Neurologie
Dr. med. Anne Keysers
Maika Reich
Sozialmedizin
Oxana Grinin
Priv.-Doz. Dr. med. Thomas Kiefer-Trendelenburg
Dr. med. Eike Langheim
Spezielle Schmerztherapie
Dr. med. Sandra Ernst
Jacqueline Heimberg
Dr. med. Barbara Ostermann
Dr. med. Sebastian Pawellek
Marko Petrick MBA
Carsten Schmücking
Akupunktur
Physikalische und Rehabilitative Dr. med. Björn Matthies
Medizin
Dr. med. Sebastian Pawellek
Dr. med. Barbara Milke
Dr. med. Daniela Siegert
Frauenheilkunde und Geburtshilfe Rada Scholz
Arkadiusz Jonczak
Geriatrie
Psychiatrie und Psychotherapie
Dr.(Universität Tartu) Jaak Aru
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Andrea Lerch M.A.
Dr. med. Katharina Dunkel-Lüdtke
Dr. med. Manuel Josiger
Dr. med. Dominika Rufer
Dr. med. Ph.D Anja Lieder
Dr. med. Astrid Wonneberger
Intensivmedizin
Dr. med. Franziska Möckel
Emad Abduljawwad
Dr. med. Ulrike Achterberg
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KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK
Palliativmedizin
Jan Hammann
Dr. med. Sandra Heinritz
Dr. med. Antje Nimtz-Talaska
Dr. med. Dominique Petrus
Doreen Sallmann
Dr. med. Ilse-Elisabeth Schütze
Medikamentöse Tumortherapie
Lüder Fritz
Notfallmedizin
Dr. med. Friederike Auraß
Nour Barmada
Sebastian Beck
Leena Höflich
Claudia König
Piotr Kowalewski
Mares Tietz
Dr. med. Olga Will
Spezielle Unfallchirurgie
Georgios Smponias
Ärztinnen und Ärzte, die mit der
Veröffentlichung nicht einverstanden
sind, bitten wir um rechtzeitige
Mitteilung an das Referat Weiterbildung schriftlich oder telefonisch unter
0355 7801042, E-Mail: weiterbildung@­
laekb.de.
Proktologie
Roger Ehrler
BESCHLUSS DER BUNDESÄRZTEKAMMER
Richtlinie für die Regeln zur Feststellung des Todes
In seiner Sitzung vom 30.01.2015
hat der Vorstand der Bundesärztekammer auf Empfehlung des
Wissenschaftlichen Beirats die
Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S.
1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur
Feststellung des Todes nach § 3
Abs. 1 Nr. 1 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung
des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion
des Großhirns, des Kleinhirns und
des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2
Nr. 2 TPG, Vierte Fortschreibung,
beschlossen.
Am 30.03.2015 hat das Bundesmi- Transplantationsgesetz (TPG).
nisterium für Gesundheit gemäß § 16
Abs. 3 des Transplantationsgesetzes
(TPG) seine Genehmigung erteilt.
■ Anja Zimmermann M.A.
Sie können die oben genannte Richtlinie unter folgendem Link auf der Internetseite der Bundesärztekammer
nachlesen: http://www.baek.de/downloads/irrev.Hirnfunktionsausfall.pdf
Folgende Richtlinien sind damit gegenstandslos: Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes, Dritte Fortschreibung 1997 mit Ergänzungen gemäß
Hilfsprogramm für Kammerangehörige mit einem SuchtmiƩelproblem Vertrauenspersonen der
Landesärztekammer Brandenburg Gisela Damaschke, 15907 Lübben, Tel.: 03546 4038, mail@nervenarzt‐luebben.de
Dr. med. Jürgen Hein, 17291 Prenzlau, Tel.: 03984 808604, [email protected]
PD Dr. rer. nat. Dipl.‐Psych. Johannes Lindenmeyer, 16835 Lindow, Tel.: 033933 88110, lindenmeyer@salus‐lindow.de
MR Dr. med. Wolfgang Loesch, 14482 Potsdam, Tel.: 0331 6013637, [email protected]
PD Dr. med. Gudrun Richter, 16303 Schwedt, Tel.: 0170 3136629, [email protected]
weitere Informa�onen und Merkbla� auf www.laekb.de
Dipl.‐Med. Manfred Schimann, 03046 Co�bus, Tel.: 0355 793515, [email protected]
Prof. Dr. med. Ulrich Schwantes, 16766 Kremmen, Tel.: 033055 22488, ulrich.schwantes@praxis‐schwante.de
Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 9
ARZT & RECHT
ARZT UND ARZTHAFTUNG
VON FALL ZU FALL
Diesmal: Der Befunderhebungsmangel – ein großes
Haftungsrisiko
Kasuistik
Kontakt:
Schlichtungs­stelle für
Arzthaftpflichtfragen
der nord­deutschen
Ärztekammern
Hans-Böckler-Allee 3,
30173 Hannover
Tel.: 0511 3802416
oder 2420
Fax: 0511 3802406
E-Mail: [email protected]
www.schlichtungsstelle.de
Im Februar wurde bei einem Patienten eine seit dem 10. Lebensjahr nach
Augenprellung bestehende Cataracta
traumatica rechts operiert. Dabei kam
es zu einer hinteren Kapselruptur mit
vorderer Vitrektomie und Sulkusimplantation der Hinterkammerlinse. Die
postoperative Sehschärfe entwickelte sich auf 0,8. Am 8. Oktober traten
Photopsien, schwarze Punkte mit Behinderung bei der Arbeit auf. Am 15.
Oktober stellte der Augenarzt erneut
die Sehschärfe ohne Korrektur von 0,8
bei anliegender Netzhaut fest. Die Gesichtsfelduntersuchung (Gesamtfeld
81) zeigte überwiegend im nasal oberen Quadranten des rechten Auges absolute Skotome, ohne die 30°-Marke
zu überschreiten. Glaskörpertrübungen wurden als Ursache für die Symptome vermutet. Am 6. November kam
es jedoch zu einer Abnahme der Sehkraft. Die daraufhin konsultierte Augenklinik bestätigte eine Reduzierung
der Sehschärfe rechts auf 0,6 sowie
ein fragliches Foramen bei 6 Uhr in
der Peripherie. Eine Netzhautablösung
mit Makulabeteiligung wurde diagnostiziert. Auf Wunsch des Patienten erfolgte die stationäre Aufnahme erst
am 8. November und am 9. November erfolgte die Amotio-Operation in
Form einer Cerclage. Zusätzlich wurde
ein Hufeisenforamen bei 9 Uhr festgestellt. Der postoperative Verlauf erwies
sich als unauffällig. Die Sehschärfe erholte sich auf Werte zwischen 0,4 bis
0,5 unter Korrektur.
funktionellen Ergebnis geführt habe.
Der Augenarzt führt aus, dass sich
die Sehschärfe gegenüber Voruntersuchungen mit 0,8 als unverändert
erwiesen habe. Die Netzhautuntersuchung, insbesondere im Bereich des
hier vorhandenen Gesichtsfeldausfalls,
habe keine Ablösung oder Vorstufen
einer drohenden Ablösung ergeben,
so dass er den Patienten mit beruhigenden Worten und der Empfehlung
einer Wiedervorstellung bei Zunahme
der Beschwerden entlassen habe.
Gutachten
Nach Ansicht der Gutachterin, Fachärztin für Augenheilkunde, sei die ophthalmologische Untersuchung des Patienten am 15.10. symptomgerecht,
allerdings in Anbetracht des nachgewiesenen Gesichtsfelddefektes nicht
ausreichend gewesen. Es hätte eine
zusätzliche Kontaktglas- oder Ultraschalluntersuchung durchgeführt werden müssen und zwar insbesondere
bei Zustand nach Operation einer Cataracta traumatica mit Sulcusimplantation. Die Netzhautablösung wird von
der Gutachterin als älter eingeschätzt,
und zwar vor ihrer Diagnose am 7.11.
Der Gesichtsfelddefekt am 15.10. sei
bereits das Symptom einer umschriebenen Netzhautablösung gewesen. Bei
rechtzeitigerer Diagnose hätte durch
Laserkoagulation oder einen kleineren
lokalen Eingriff eine Beteiligung der
Makula verhindert werden können und
damit wahrscheinlich zu einem besseren funktionellen Ergebnis geführt.
Beanstandung der ärztlichen Maßnahmen
Entscheidung der Schlichtungsstelle
Der Patient vermutet, dass dem Augenarzt eine schwerwiegende Fehldiagnose unterlaufen sei und aufgrund
der übersehenen Netzhautablösung
eine Verzögerung der Behandlung
zu einem deutlich verschlechterten
Im vorliegenden Fall waren Mängel
in der Befunderhebung festzustellen,
die die Beweislast zu Lasten des Arztes umkehrten. Eine fehlerhafte Unterlassung der medizinisch gebotenen
Befunderhebung führt dann zu einer
10 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015
Umkehr der Beweislast hinsichtlich der
Kausalität des Behandlungsfehlers für
den eingetretenen Schaden, wenn sich
bei der gebotenen Befunderhebung
mit hinreichender Wahrscheinlichkeit
ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und wenn sich die
Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf
als grob fehlerhaft darstellen würde
(vgl. BGH NJW 2004, 1871 ff).
Die am 15.10. von dem Augenarzt
durchgeführte Untersuchung war bei
typischen Symptomen einer Netzhaut­
irritation, insbesondere bei Zustand
nach Contusio bulbi und komplizierter
Kataraktoperation mit Kapselruptur
und Sulkusimplantation der Hinterkammerlinse, nicht ausreichend, zumal bei
der bekannten Anamnese ein stark erhöhtes Risiko für eine Amotio besteht.
Weiterhin fehlte die Klärung des hier
nachgewiesenen Gesichtsfelddefektes.
Die Hinweise auf einen unveränderten
Visus bei scheinbar noch anliegender
Netzhaut greifen in Anbetracht des
nicht geklärten Gesichtsfeldbefundes
nicht, zumal dieser im vorgelegten Gesichtsfeld bereits die 30°-Marke nach
zentral überschritten hatte. Die weiterhin differentialdiagnostische Möglichkeit einer zentralen Ursache für den
Gesichtsfelddefekt hätte eine Gesichtsfelduntersuchung des Partnerauges erfordert. Diese war nicht erfolgt.
Ohne Nachweis einer entsprechenden
Veränderung auf dem kontralateralen
Auge und ohne Nachweis einer eventuellen Sehnervenschädigung muss
aufgrund des weiteren Verlaufes davon ausgegangen werden, dass eine
sich langsam entwickelnde Netzhautablösung bereits bei der Erstuntersuchung für den hier nachgewiesenen
Defekt des Gesichtsfelds verantwortlich zu machen war. Nicht umgehend
eine Operation in Kenntnis einer sich
entwickelnden Netzhautablösung zu
veranlassen, würde einen schweren
Behandlungsfehler darstellen.
ARZT & RECHT
Vor dem Hintergrund der Beweislast­
umkehr reicht es für den Kausalitätsnachweis aus, dass die zu unterstellende fundamentale Verkennung des zu
erwartenden Befundes oder die Nichtreaktion darauf generell geeignet ist,
einen Schaden der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen.
Hinweis:
Weitere Fälle aus der norddeutschen
Schlichtungsstelle finden Interessierte im Internet unter www.laekb.de,
Rubrik ‚Arzt‘ – ‚Kasuistiken‘.
Alle Fälle entstammen der gemeinsamen Fallsammlung der neun Mitgliedskammern der norddeutschen Schlichtungsstelle.
Leuchten für
Praxis, Büro,
Wohnräume.
Gesundheitsschaden
■ PD Dr. med. Jörg Peter Harnisch
Die Schlichtungsstelle befand als Gesundheitsschaden eine mäßig ausgeprägte Anisometropie infolge der Notwendigkeit einer Cerclage-Operation
sowie eine permanente Herabsetzung
der Sehschärfe auf 0,4 bis 0,5.
Facharzt für Augenheilkunde
Ärztliches Mitglied der Schlichtungsstelle
für Arzthaftpflichtfragen
Kerstin Kols
Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle
für Arzthaftpflichtfragen der
norddeutschen Ärztekammern
Cottbus
An der Oberkirche
Sandowerstr. 53 www.lichtgalle.de
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ARBEITSUNFÄHIGKEIT
Bescheinigungen für Beamte
Benötigen Beamte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Und
wie könnte eine solche in Rechnung gestellt werden? Diese Fragen tauchen hin und wieder auf
und sollen im Folgenden näher erläutert werden.
Landläufig bekannt ist das Erfordernis
für erkrankte Arbeitnehmer, entsprechend Entgeltfortzahlungsgesetz einen Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit sowie die Bescheinigung der vor­
aussichtlichen Dauer der Erkrankung
mittels ärztlichen Attests spätestens
am vierten Tag der Erkrankung beibringen zu müssen (§ 5 EntgFG). Zwar
bindet diese Vorschrift den Arzt nicht,
aber aus dem Behandlungsvertrag ergibt sich die Nebenpflicht, dem Patient
eine AU-Bescheinigung auszustellen.
Dies gilt sowohl für vertragsärztliche
als auch für private Behandlungen. Im
Bereich der gesetzlichen Versicherung
erfolgt die ärztliche Bescheinigung auf
vorgegebenem Formular und ist mit
der Versicherten-, Grund- bzw. Konsiliarpauschale des EBM abgegolten.
Anders im Bereich der Privaten Krankenversicherung: Hier wird nach GOÄ
liquidiert, die gesondert für die AU-Bescheinigung die Ziffer 70 vorsieht (kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis,
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).
Diese ist derzeit im Einfachsatz mit
2,33 € bewertet. Mit dem im Regelfall
anzusetzenden 2,3-fachen Satz kann
folglich für eine AU-Bescheinigung im
privatärztlichen Bereich ein Betrag von
5,36 € in Rechnung gestellt werden.
Wie verhält es sich nun mit Patienten,
die verbeamtet sind? Die Regelungen
sind bundesweit uneinheitlich. Beamte
im Land Brandenburg haben entsprechend § 61 Abs. 1 Landesbeamtengesetz Brandenburg eine Dienstunfähigkeit wegen Krankheit bei einer Dauer
von mehr als drei Tagen unverzüglich
durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Unter Umständen kann der
Nachweis auf Verlangen auch schon
eher notwendig sein. Hingegen müssen beispielsweise hessische Landesbeamte gem. § 86 Abs. 1 Hessisches
Beamtengesetz ihrem Dienstherrn
grundsätzlich nur auf ausdrückliches
Verlangen einen Nachweis im Krankheitsfall bringen. Es kann also nicht davon ausgegangen werden, dass Beamte keine AU-Bescheinigung benötigen.
Auch gegenüber Beamten ist folglich
auf deren Verlangen ein Attest über
Beginn und voraussichtliche Dauer der
Erkrankung auszustellen, welches mit
der Ziffer 70 GOÄ zu liquidieren ist. Auf
keinen Fall darf eine solche Bescheinigung für den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn eine Diagnose beinhalten!
Für Rückfragen in Einzelfällen steht Ihnen die Rechtsabteilung unter Telefon
0355 78010-14 gern zur Verfügung.
■ Ass. jur. Constance Sägner,
Rechtsabteilung
Praxiseinrichtungen
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(030) 29 04 75 76
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Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 11
FORTBILDUNG
AKADEMIE FÜR ÄRZTLICHE FORTBILDUNG
Fortbildungsangebote für Ärzte und MFA
Fortbildung für Ärzte
Impfaufbau-/Refresherkurs5 P
(fachübergreifend für Ärzte und
Praxismitarbeiter)
t!
buchUhr
9. Sept. 2015, 14:00
ge18:00
ausbis
Ort: Potsdam
Leitung: Dr. med. R. Schrambke,
Schorfheide
Teilnehmergebühr: 55 €
Suchtmedizinische Grundversorgung
50 P
gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB
Motivational Interviewing (Trainer
MI: Dr.phil. Dipl.-Psych. C. Veltrup,
Lübeck)
11./12. Sept. 2015ausgebucht!
Alkohol, Nikotin und Versorgungssystem
9./10. Okt. 2015
Drogen- und Medikamentenabhängigkeit, Substitutionstherapie,
Notfälle, Toxikologie, Gesetzliche
Grundlagen
20./21.11.2015
Ort: Potsdam
Kursleiter: Dr. med. J. Hein, Prenzlau; Frau G. Damaschke, Lübben
Teilnehmergebühr: 230 €/Block
Intensivvorbereitung auf die
Facharztprüfung Allgemeinmedizin
10 P
19. Sept. 2015 ausgebucht!
Ort: Potsdam
Leitung: Dr. med. R. Schrambke,
Schorfheide
Teilnehmergebühr: 100 €
Kompetenzsicherung
Geriatrie
6P
23. Sept. 2015
Ort: Potsdam
Leitung: Dr. med. R. Schrambke,
Schorfheide
Teilnehmergebühr: 80 €
12 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015
Strukturierte curriculare
Fortbildung „Medizinische
Begutachtung“ (64 Std.,
Modul I-III)
Modul I (40 Std.): Allgemeine
Grundlagen, Zustandsbegutachtung, Kausalitätsbezogene Begutachtung
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Termine: 26. Sept.
7.t!Nov.
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2015, 12. Dez. 2015,
9. Jan.
au sg e b uc h
Ort: Potsdam
Kursleiter: Dr. med. J.-M. Engel,
Bad Liebenwerda; Prof. Dr. med.
E. Frantz, Potsdam
Teilnehmergebühr: 560 €
Forum für den Hausarzt und
das Praxispersonal
8P
10. Okt. 2015 in Neuruppin
Leitung: Dr. med. R. Schrambke,
Schorfheide
Teilnehmergebühr: 80 € für Ärzte,
45 € für Praxispersonal
Weiterbildungstage
Allgemeinmedizin
27 P
Modul 3: 19. bis 21. Nov. 2015
Teilnehmergebühr: 250 €
Ort: Potsdam
Leitung: Dr. med. R. Schrambke,
Schorfheide
Sonographie-Kurse Abdomen
und Retroperitoneum 30 P
Grundkurs:
t!
19. bis 22. Nov. 2015
au sg e b uc h
25. bis 28. Febr. 2016
10. bis 13. Nov. 2016
Ort: St. Josefs-Krankenhaus
Potsdam
Kursleiter: Dr. med. B. Kissig,
Potsdam
Teilnehmergebühr: je 420 €
Kurse im Strahlenschutz
gemäß Röntgenverordnung
Einführungskurs zur Unterweisung
nach RöV
8P
24. Nov. 2015
Teilnehmergebühr: 60 €
Grundkurs im Strahlenschutz25 P
7./8. Okt. 2015
25./26. Nov. 2015
Teilnehmergebühr: je 300 €
Spezialkurs im Strahlenschutz21 P
9./10. Okt. 2015
27./28. Nov. 2015
Teilnehmergebühr: je 280 €
Ort: Cottbus
Kursleiter: Prof. Dr. med. habil.
C.-P. Muth, Cottbus
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz (8 Stunden) für Ärzte
9P
gemäß Röntgenverordnung
21. Nov. 2015
Ort: Blankenfelde/Mahlow
Kursleiter: Prof. Dr. med. habil.
C.-P. Muth, Cottbus
Teilnehmergebühr: 120 €
Seminar Leitender Notarzt40 P
gemäß Richtlinie der LÄKB zur Qualifikation des Leitenden Notarztes
30. Nov. bis 4. Dez. 2015
Ort: Cottbus
Kursleiter: T. Reinhold, Oranienburg; Dr. med. F. Mieck,
Königs Wusterhausen
Teilnehmergebühr: 700 €
Psychosomatische Grundversorgung (80 Stunden) 80 P
gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB
6./7. Febr. 2016
19./20. März 2016
7./8. Mai 2016
25./26. Juni 2016
27./28. Aug. 2016
Ort: Potsdam
Gruppenleitung: R. Suske,
Werneuchen
Teilnehmergebühr: 1.120 €
FORTBILDUNG
Qualifikationskurs für Transfusionsbeauftragte/Transfusionsverantwortliche
16 P
12./13. Febr. 2016
Ort: Cottbus
Kursleiter: Prof. Dr. R. Moog,
Cottbus
Teilnehmergebühr: 220 €
Management der Antikoagulation – Endokarditis-Prophylaxe
4P
17. Febr. 2016, 15:00 Uhr
Ort: Potsdam
Leitung: Prof. Dr. Dr. Ch. Stoll,
Neuruppin
Teilnehmergebühr: 60 €
Modul II Medizinische Begutachtung
8P
20. Febr. 2016
Ort: Potsdam
Kursleiter: Dr. med. J.-M. Engel,
Bad Liebenwerda; Prof. Dr. med.
E. Frantz, Potsdam
Teilnehmergebühr: 120 €
Refresher-Kurs zur fakultativen Vorbereitung auf die Wissenskontrolle zum Nachweis
der Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung (§ 7 Abs.3 GenDG) 6 P
9. März 2016
8. Juni 2016
jeweils 15:00 bis 20:00 Uhr
Ort: Potsdam
Kursleiter: Herr Dr. L. Pfeiffer,
Berlin
Teilnehmergebühr: je 80 €
(anschließende Wissenskontrolle
möglich – Gebühr 30 €)
Grundkurs Palliativmedizin
(40 Stunden)
40 P
27. Juni bis 1. Juli 2016
Ort: Potsdam
Kursleitung: PD Dr. med. M. P.
Deckert, Brandenburg/Havel;
Dipl.-Med. K. Wendt, Beeskow
Teilnehmergebühr: 560 €
Fortbildung für MFA
Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung
(laufender Kurs)
SPEZIALISTEN FÜR HEILBERUFE *
Modul 2 – Patientenbetreuung
und Teamführung (3-4): 11. Sept.
9. Okt. 2015
Modul 3 – Qualitätsmanagement
(3-4): 12. Sept., 10. Okt. 2015
Modul 7 – Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz (1-4): 13./14.
Nov. und 4./12. Dez. 2015
Ort: Potsdam
Teilnehmergebühr: 360 €/Modul
(40 Stunden)
Schumannstraße 18 10117 Berlin
Telefon 030 206298-6
Fax 030 206298-89
www.meyer-koering.de
Anwaltstradition seit 1906
Dr. Reiner Schäfer-Gölz
Wolf Constantin Bartha
Torsten von der Embse
Fachanwälte für Medizinrecht
Dr. Christopher Liebscher, LL.M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Nichtärztliche ausgebucht!
Praxisassistentin
3. bis 5. Sept. 2015
24. bis 26. Sept. 2015
16. Okt. 2015
4./5. Nov. 2015
Ort: Potsdam
10. bis 12. Sept. 2015
8. bis 10. Okt. 2015
12. Nov. 2015
10./11. Dez. 2015
Ort. Cottbus
Neuer Kurs: ab Januar 2016
Ort: Potsdam
Jörg Robbers
Rechtsanwälte
*
*
*
*
*
*
*
Ärztliche Kooperationen
Vertragsarztrecht
Krankenhausrecht
Ärztliches Haftungsrecht
Ärztliches Wettbewerbsrecht
Praxismietvertrag
Arbeitsrecht in der Medizin
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Impfaufbau-/Refresherkurs
Lösungen zur
Kasuistik Folge 45
(fachübergreifend für Ärzte und
Praxismitarbeiter)
t!
buchUhr
9. Sept. 2015, 14:00
sge18:00
aubis
Ort: Potsdam
Leitung: Dr. med. R. Schrambke,
Schorfheide
Teilnehmergebühr: 55 €
Zentrale Weiterbildung für Medizinische Fachangestellte Nord/West
Brandenburg „Aus der Praxis für
die Praxis“
7. Okt. 2015
Ort: Neuruppin
Leitung: Dr. med. H. Wiegank
Teilnehmergebühr: 30 €
Thema: Rezidivierende krampfartige Unterbauchschmerzen und eitrige
Diarrhoe
Richtige Antworten zu den Fragen: 1d,
2a, 3d, 4a, 5c, 6e, 7d, 8c, 9b, 10d
Folge 46 der Reihe erscheint in der
Oktober-Ausgabe 2015 des Brandenburgischen Ärzteblattes und im Internet unter www.laekb.de.
Forum für den Hausarzt und
das Praxispersonal
10. Okt. 2015 in Neuruppin
Leitung: Dr. med. R. Schrambke,
Schorfheide
Teilnehmergebühr: 45 €
Es gelten die „Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der Landesärztekammer
Brandenburg”. Diese sind unter
www.laekb.de (Arzt/Fortbildung/
Bestimmungen) einsehbar oder
telefonisch unter 0355 7801023
anzufordern.
Ihre Anmeldung richten Sie bitte
an die LÄKB,
Referat Fortbildung,
Postfach 101445, 03014 Cottbus,
Fax: 0355 780101144,
E-Mail: [email protected],
Internet: www.laekb.de.
Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 13
FORTBILDUNG
AKADEMIE FÜR ÄRZTLICHE FORTBILDUNG DER LANDESÄRZTEKAMMER
BRANDENBURG IN ZUSAMMENARBEIT MIT DER KVBB
10. Forum für den Hausarzt und das Praxispersonal
Reflexionen
(8 Punkte/Kategorie A)
Wiederholungsveranstaltung
10. Oktober 2015,
9:00 bis 16:00 Uhr
Ruppiner Kliniken GmbH
Fehrbelliner Straße 38
16816 Neuruppin
Foto: Ruppiner Kliniken
Anmeldung bitte
unter:
www.laekb.de
unter Arzt/Fortbildung/Veranstaltungen LÄKB
Anmeldung direkt
mit Smartphone
oder Tablet-PC:
Landesärztekammer
Brandenburg,
Referat Fortbildungund Qualitätssicherung,
Postfach 101445,
03014 Cottbus
Fax: 0355 780101144
E-Mail: akademie@
laekb.de
Es gelten die Teilnahmebedingungen
für Fortbildungsveranstaltungen der
Landesärztekammer Brandenburg,
veröffentlicht unter
www.laekb.de unter
Arzt/Fortbildung/
Bestimmungen.
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. R. Schrambke,
Mitglied des Vorstandes der Akademie für ärztliche Fortbildung
Vormittagssitzung:
Reflexionen
13:00 – 13:30 Uhr 10 Jahre Hausarztforen – Reflexionen einer Epoche (Bilder, Eindrücke, Erlebnisse,
Erfahrungen)
Dr. med. Reinhold Schrambke/
Dr. med. Volker Puschmann
11:00 – 11:15 Uhr Pause
11:15 – 12:30 Uhr Neue Berufsbilder vorgestellt:
Nichtärztliche Praxisassistentin
Simone Groß
09:00 – 09:15 Uhr Eröffnung
AGNES II
Prof. Dr. med. Ulrich Schwantes
13:30 – 14:15 Uhr Anämien – wel- Sabine Kruc
che Diagnostik, welche Therapie**
Fachwirt/in für ambulante
09:15 – 10:00 UhrDiabetes
Prof. Dr. med. Michael Kiehl
medizinische Versorgung
Diabetisches Fußsyndrom –
Sina Patricia Schulz
worauf kommt es an *
14:15 – 14:30 UhrPause
Dr. med. Cristine Pietsch
12:30 – 13:00 Uhr Pause
14:30 – 15:45 Uhr Risiken und Ge10:00 – 10:45 Uhr Der Patient mit fahren der Opioidtherapie, Leitlini- 13:00 – 14:30 Uhr Selbstreflexion
KHK und Luftnot*
enwissen contra Alltag, stationärer im Praxisalltag
Dr. med. Jürgen Krülls-Münch/
Opioidentzug **
Dipl. Psych. Manuel Siemon
Dr. med. Andreas Förster
Dr. med. Michael Fischer
14:30 – 14:45 UhrPause
10:45 – 11:00 UhrPause
15:45 – 16:00 UhrI n f o r m a t i o n e n
und Abschluss
14:45 – 15:30 Uhr Gewalt in der Fa11:00 – 11:45 Uhr Asthma –
milie – erkennen und wie weiter
Reflexionen aus 10 Jahren*
Updates für das Praxispersonal Hans Leitner/Dipl.-Med. Hendrik
Dipl.-Med. Burkhard Timm-Labsch
Karpinski
Moderation:
11:45 – 12:30 Uhr COPD und co.
Dr. med. Stephan Richter
15:30 – 16:00 Uhr Informationen/
(Bronchialkarzinom, Lungenfibrose,
Abschluss
Heimbeatmung)*
09.00 – 10:00 Uhr A b r e c h n u n g
* als DMP-Fortbildung entsprechend der FortDipl.-Med. Burkhard Timm-Labsch EBM, Hausarztzentrierte
bildungspflicht der DMP-Verträge anerkannt
Versorgung
** als Fortbildung entsprechend der Fortbil12:30 – 13:00 Uhr Pause
Marlis Walther/Halina Stübing
Moderation:
Dr. med. Reinhold Schrambke
dungspflicht der Hausarztverträge anerkannt
Nachmittagssitzung
Moderation:
OMR Dr. med. Volker Puschmann
14 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015
10:00 – 11:00 Uhr H i l f s m i t t e l ­
verordnungen – richtig ausgefüllt
(HV 13/14/18)
Birgit Stoltenburg
Die Teilnahmegebühr beträgt
für Ärztinnen und Ärzte 80,- €,
für das Praxispersonal 45,- €.
AKTUELL
MRE-NETZWERK SÜDBRANDENBURG
Bericht über eine gemeinsame Fortbildungs- und
Informationsveranstaltung von Ärzten und Pflegepersonal
Am 17. Juni 2015 fand in Cottbus das 3. Interdisziplinäre Kolloquium des MRE-Netzwerkes Südbrandenburg statt. 85 Ärzte, Verantwortliche in der Pflege, Hygienefachkräfte und weitere Interessierte aus den Landkreisen ElbeElster, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße
und der Stadt Cottbus diskutierten zum Thema „Multiresistente
Erreger in der täglichen Praxis“.
Ziel der Veranstaltung war ein Informationsaustausch zum Hygienemanagement beim Umgang mit Patienten/Klienten, die mit (multi)resistenten
Erregern infiziert oder besiedelt sind.
Erfahrungsberichte aus einem Krankenhaus, einer Rehabilitationseinrichtung, von einem ambulant tätigen
Arzt, aus einem Pflegeheim, einer
ambulanten Pflegeeinrichtung und
aus dem Bereich des Rettungs- und
Krankentransportdienstes zeigten eindrucksvoll, dass das Wissen und der
Kenntnisstand zu den Themen Hygiene und multiresistente Erreger in den
letzten Jahren stark zugenommen hat.
Allerdings wurde auch angesprochen,
dass weiterhin in Einzelfällen besiedelte
Patienten nicht oder nur im Vollschutz
vom Krankenhaus in ein Pflegeheim
transportiert werden, diese Patienten
aufgefordert werden, in der Öffentlichkeit einen Mundschutz zu tragen oder
in Pflegeeinrichtungen strikt isoliert
werden. Die Gründe für diese überzogenen Maßnahmen sind vielfältig.
Sie reichen von Ängsten und Verunsicherungen, über ungenügendes oder
falsches Wissen bis hin zu einem ungenügenden Verständnis von Zusammenhängen.
Hier gilt es, besser miteinander zu
kommunizieren und das Überleitungsmanagement zwischen ambulanten,
stationären und pflegerischen Einrichtungen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen insgesamt zu verbessern.
In der anschließenden Podiumsdiskussion, an der Herr Prof. Dr. Frantz als
Vertreter der Ärztekammer des Landes
Brandenburg, Frau PD Dr. Peltroche,
Leiterin des Instituts für Medizinische
Mikrobiologie und Krankenhaushygiene am Carl-Thiem-Klinikum Cottbus,
Frau Dr. Bühling, Fachärztin für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie
im Gemeinschaftslabor Cottbus und
Moderatorin des MRE-Netzwerkes
Südbrandenburg, sowie Frau Albrecht,
Referentin für Altenhilfe, Pflege und
Senioren des AWO Landesverbandes
Brandenburg e. V., teilnahmen, kam
zum Ausdruck, dass die Medien auf
der einen Seite die Bevölkerung zum
Thema multiresistente Erreger sensibilisieren, auf der anderen Seite aber auch
häufig Zusammenhänge zwischen Behandlungen und Infektionsrisiken nicht
richtig dargestellt werden.
Des Weiteren wurde über die Umsetzung des 10-Punkte-Planes zur Vermeidung behandlungsassoziierter Infektionen und Antibiotika-Resistenzen des
Bundesministeriums für Gesundheit
diskutiert und hier insbesondere
zur verpflichtenden Fortbildung des
medizinischen Personals im ambulanten und stationären Bereich.
Das MRE-Netzwerk Südbrandenburg
ist ein freiwilliger Zusammenschluss
von Einrichtungen, Institutionen, Firmen, Praxen und Personen, die im
Bereich der Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und der kreisfreien
Stadt Cottbus ihren Sitz haben oder
hier tätig sind.
Das Hauptziel des Netzwerkes besteht
darin, Antibiotika gezielter einzusetzen, den Antibiotikaverbrauch zu
senken und der weiteren Ausbreitung resistenter und multiresistenter
Keime entgegenzuwirken. Auf dieser
Grundlage verpflichten sich die Teilnehmer am Netzwerk zu regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen, zum
Erfahrungsaustausch, zur gegenseitigen Information und langfristig zur
Umsetzung wissenschaftlich gesicherter Standards.
Im Land Brandenburg arbeiten weitere neun MRSA- bzw. MRE-Netzwerke
(http://w w w.masgf.brandenburg.
de/cms/detail.php/bb1.c.327408.de)
unter der Leitung des Ministeriums für
Arbeit, Soziales, Gesundheit Frauen
und Familie.
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www.arztpraxis4you.de
Die Vorträge und weitere Informationen zu multiresistenten Erregern
sind zu finden unter http://www.
c tk.de/Med-Mik robiologie-undKrankenhaushygiene.0.72.1.html sowie unter http://www.labor-cottbus.
de/Archiv.159.0.html
■ Dr. Martina Pohle,
Gesundheitsamt Landkreis
Oberspreewald-Lausitz und Moderatorin
des MRE-Netzwerkes Südbrandenburg
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Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 15
AKTUELL
BERICHT
Erste Internationale russisch-ukrainisch-deutsche
psychohistorische gruppenanalytische Konferenz
Dr. Stephan Alder
Foto: Archiv, LÄKB
Begegnungen: Ein psychohisWie kam die Idee torischer Trialog als ukrainischzustande?
russisch-deutsche Verständigung
vor dem Hintergrund einer ge- Meine Seminartätigkeit als Grupmeinsamen Geschichte fand vom penanalytiker (in Bezug zu S. H. Foul28. bis 31.05.2015 in Potsdam kes und Weiterentwicklungen) und
statt.
Jung´scher Psychoanalytiker hatte mich
seit mehreren Jahren nach Moskau, St.
„Ich bin ganz angefüllt von neuen Er- Petersburg, nach Krasnodar und nach
fahrungen. ... Die Intensität hat mich Kiew gebracht. So kannte ich mehreüberrascht. Wie erlebe ich den Ande- re dort lebende und arbeitende Kolren? Wie erlebt dieser mich? ... Es hat leginnen und Kollegen. Immer wiesich meine innere Landkarte verän- der war ich mit den schrecklichen Erdert, ich sehe die in Russland lebenden eignissen und Erfahrungen aus dem
Menschen aus einer anderen Perspek- zweiten Weltkrieg, die von der deuttive, auch die aus der Ukraine und das schen Wehrmacht und der SS verübt
deutsch-deutsche Verhältnis erschien worden waren, konfrontiert worden.
mir in einem neuen Licht.“
In den Seminaren konnten wir diese
So oder so ähnlich sind die Eindrü- Themen besprechen. Doch der Stoff
cke nach einer viertägigen gruppen- verlangte nach mehr. Aus der jahrelananalytischen Konferenzarbeit von ins- gen analytischen Gruppenarbeit zwigesamt 63 Beteiligten. Täglich trafen schen Deutschen und Juden (vgl. Erlich
sich alle in einer Großgruppe und ein et al., 2009) hatte ich die Erfahrung
bis dreimal in einer konstanten Klein- entnommen, wie positiv sich diese auf
gruppe. Die 38 Teilnehmenden und das Miteinander kurz- und langfristig
die zehn Gruppenleiter stammten aus auswirkten. So kam ich auf den für
der Ukraine, aus Russland, Deutschland mich naheliegenden Gedanken, nun
und zwei aus Großbritannien. „Muss das ebenso schwierige Verhältnis zwiman russisch oder gar ukrainisch spre- schen Deutschen und den Völkern der
chen können?“ – so wurde manch- Sowjetunion (1920-1991), aktuell den
mal vor Beginn der Konferenz gefragt. Ukrainern und den Russen gruppenNein, es waren drei Übersetzer anwe- analytisch (vgl. Foulkes, 1992; Nitsun,
send, die die Gruppenarbeit mit den 1996; Wilke, 2014) zu untersuchen. Im
zwei Leitern kontinuierlich begleiteten. Frühjahr 2013 war ich gemeinsam mit
Es arbeiteten jeweils gemischte Grup- Elena Pourtova, Psychologin, Jung´sche
penleiterpaare zusammen, deutsch- Analytikerin und Assistenzprofessorin
englisch,
deutsch-russisch
oder in Moskau, und Dmitro Zalessky, Psydeutsch-ukrainisch. Die vierte Gruppe chiater und Jung´scher Analytiker aus
hatte englisch als gemeinsame Sprache Kiew in der südrussischen Stadt Krasund blieb daher ohne Dolmetscher. nodar. Dort führten wir die Ausbildung
Die Großgruppe leiteten meine russi- der Kolleginnen und Kollegen im Rahsche Kollegin und ich gemeinsam, be- men des Ausbildungsprogrammes der
gleitet von drei Dolmetschern, die sich IAAP (International Association of Anaabwechselten. Die Gruppenleiterpaare lytical Psychology) zum Jung´schen Psyund die Dolmetscher, gemeinsam als choanalytiker durch. Beide fragte ich,
Staff bezeichnet, wurden von Gerhard ob sie sich eine gruppenanalytische
Wilke, einem erfahrenen Organisati- Konferenz mit psychohistorischem
onsberater (organisational consultant) Schwerpunkt vorstellen könnten. Beiund Supervisor über die Tage beglei- de stimmten nach kurzem Nachdentet. Die Gruppen waren zudem nach ken zu, diese Konferenz für 2015 zu
Herkunft, Sprache und Geschlecht ge- planen. Aufgrund der Revolution in der
mischt zusammengestellt worden. Ein Ukraine, die im November 2013 beAustausch war gut möglich.
gann, verschoben wir den ursprünglich
16 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015
geplanten Veranstaltungsort von Kiew
nach Potsdam. Schrittweise stellte ich
eine Vorbereitungsgruppe zusammen.
Zur Einführung sagte ich den Teilnehmenden Folgendes:
„Wir haben uns zu einer ersten internationalen gruppenanalytischen
Konferenz getroffen, die Kolleginnen
und Kollegen schwerpunktmäßig aus
der Ukraine, aus Russland und aus
Deutschland eingeladen hat. Es sind
auch Kollegen aus Großbritanien hier,
was mich sehr freut. (Vielleicht gelingt
es uns in einer zukünftigen Konferenz
KollegInnen aus anderen beteiligten
Ländern wie zum Beispiel Weißrussland einzuladen.) ... Wir wollen im Rahmen von Großgruppe und Kleingruppe
miteinander ins Gespräch kommen. ...
Wir hier sind zusammen gekommen,
um unsere Familiengeschichten, unsere persönlichen Geschichten und
die europäische Geschichte auf dem
Hintergrund eines gemeinsamen Interesses zu erforschen. Bescheidener
gesagt, wollen wir uns füreinander
interessieren und voneinander lernen.
Wir alle wissen, dass wir Vorurteile in
uns tragen, bewusste und unbewusste. Und wir wissen, dass Vorurteile
bzw. Voraus-Urteile manchmal helfen,
oft jedoch auch zu massiven Missverständnissen führen. Einerseits wissen
wir schon ganz viel von uns und den
AKTUELL
anderen, andererseits wissen wir nichts
und so manches Falsche oder Verzerrte, vielleicht sogar Bizarre (im Sinne
von Bion, 1962).
Wie immer bei Begegnungen in Gruppen gibt es viel Neugier und Interesse,
sonst wären Sie alle nicht gekommen,
aber auch ebenso viel Angst. Angst
können wir haben und ängstlich können wir sein, weil Angst Gefahr signalisiert. Wir kommen aus Ländern,
die miteinander verbunden sind und
im Osten der Ukraine ein Bürgerkrieg
herrscht. Die russische Politik ist daran
mehr oder weniger beteiligt. Deutschland nimmt eine mittlere, Vermittlung
suchende Position ein, weil die deutsche Politik aufseiten der USA und
Nato und diese die ukrainische Unabhängigkeit unterstützen, andererseits
wird gerade von deutscher Seite das
Bemühen sichtbar, ohne militärische
Mittel mit kooperativer Haltung zu den
russischen und ukrainischen politisch
Verantwortlichen, eine Frieden bringende Lösung zu unterstützen. Schon
um das auszudrücken, habe ich Sorge,
missverstanden zu werden. „Und wir
als deutsche Bürger sind zugleich Kinder aus erster oder zweiter Generation, 70 Jahre nach dem Ende des von
Deutschland ausgegangenen, schrecklichen 2. Weltkrieges. Dem wurde Anfang Mai in der politischen und medialen Öffentlichkeit mehrfach gedacht.“
Das war ein Auszug aus meinen die
Konferenz eröffnenden Worten.
Was kam bei der Konferenz heraus?
Eindrucksvoll wurde im persönlichen
Gespräch wie in schriftlichen Mitteilungen von Teilnehmenden beschrieben, wie überwältigend die Emotionen und neuen Gedanken waren. Das
Maß an Offenheit und gegenseitigem
Vertrauen während der Arbeit in den
Gruppen wurde geschätzt. In dieser
Atmosphäre waren dann persönlicher
Schmerz, Scham, Schuld, Wut und
Trauer erlebbar.
Mehrere russische Kollegen hatten
gerade Anfang Mai begeistert den Sieg
der Roten Armee gegen Nazideutschland vor 70 Jahren gefeiert. Sie rechneten nun mit Skepsis und Feindseligkeit von Seiten der Deutschen. Demgegenüber waren sie angenehm berührt
und überrascht, von deutscher Seite
freundlich eingeladen und empfangen
worden zu sein.
Meine russische Kollegin und ich – als
leitendes Duo – hatten bereits in den
miteinander geführten Vorgesprächen
herausgefunden, dass unsere Großväter an der Kriegsfront im zweiten Weltkrieg quasi gegeneinander gekämpft
hatten und gestorben waren. Mit Gefühlen von Schreck, Schmerz, Trauer
und ausreichendem Vertrauen war ich
erleichtert, das ich uns dies zumuten
konnte. Jetzt sitzt die Enkelgeneration
zusammen, erzählt mit Vorsicht und
neugierigem Interesse von sich. Die
positive Resonanz ließ mich Verbindung spüren, wo vorher Tod und Vergessen waren.
In den Kleingruppen stellte sich für
einige Teilnehmer schnell eine familiäre Erinnerungsebene her. So war ein
deutscher Kollege in seiner Kindheit
in einer Atmosphäre von bedrücktem
Schweigen aufgewachsen. Nur am Küchentisch wurde vor dem Essen gebetet und dabei des vermissten wie des
toten Onkels gedacht. Später erfuhr er,
dass sein zweiter Vorname sich auf den
vermissten Onkel bezog.
Eine deutsche Kollegin war mit der
Mutter aufgewachsen, die mit 13 Jahren von sowjetischen Soldaten 1945
sexuell unter Androhung von Erschießen missbraucht worden war. Noch
heute könne sie keine russischen Lieder oder überhaupt diese Sprache hören, ohne innerlich zu erstarren, erzählte die Tochter. Nun saß sie in solch
einer Gruppe gemeinsam mit einem
Kollegen aus Russland. Der sexuelle
Überfall war in der Phantasie vorprogrammiert. Als der russische Kollege die Geschichte hörte, war er voller
Scham. Damit hatte er nicht gerechnet. Es war für beide Protagonisten
und alle Beteiligten eine irritierende,
dann in Trauer verbindende Erfahrung,
gemeinsam zu erschrecken, zu weinen
und sich neu ansehen zu können.
Aus der Ukraine wurde von einer Kollegin berichtet, die verwundete Soldaten aus der Ost-Ukraine psychologisch betreute. Junge Männer mit abgetrennter Hand oder zerschossenem
Bein sind ebenso real wie die Mütter
und Väter, die versuchen, ihre Kinder
von dem Krieg zurück zu halten. Wenn
es dann zur unmittelbaren Begegnung
im Krieg kommt, kann das Töten im
Angesicht des Anderen aufhören, wie
bei Reiner Maria Remarque „Im Westen nichts Neues“ von 1929. So war es
auf der Konferenz möglich, durch unmittelbare Begegnung, neue Perspektiven zu eröffnen und offensichtliche
Wahrheiten infrage zu stellen.
Mein Resümee:
Der wohlwollende Respekt vor dem
Anderen, der geteilte Schrecken über
die Zerstörung in der Vergangenheit
und in der Gegenwart führten zu einer
Ahnung von Freude am Leben und Lieben und – in all seiner Begrenztheit –
zu einer Art Verantwortungsübernahme für das Leben. Mehrfach war der
Wunsch zu hören, dass wir diese Art
der Begegnung bitte fortsetzen mögen
– in einem oder zwei Jahren in Potsdam oder Krasnodar, in Kiew, Lwiw/
Lemberg oder Moskau.
Danken möchte ich allen Teilnehmenden, die die Konferenz ermöglichten.
Danken möchte ich ebenso allen GruppenleiterInnen aus Russland, der Ukraine, Großbritannien und Deutschland.
■ Dr. Stephan Alder
IHRE FORTBILDUNGEN Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
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Qualifikationsseminar zum Leitenden Notarzt
Zusatzqualifikation Intensivtransport (DIVI-Kurs)
Einstieg Intensivmedizin (ICU Beginner)
Termine, Anmeldung & weitere Kurse unter www.naw-berlin.de
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Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 17
AKTUELL
AKADEMIE FÜR ÄRZTLICHE FORTBILDUNG
Der Arzt als medizinischer Gutachter
In ihrer Ausbildung lernen Ärzte alles, was sie für Untersuchung
und Behandlung eines Kranken
benötigen. Sie lernen, Diagnosen
zu sichern und leitliniengerechte
Therapien individuell angepasst
umzusetzen. Sie lernen auch, die
Ergebnisse ihrer Tätigkeit für einen Patienten in einem Arztbrief
oder in einer Epikrise zusammenzufassen. Wenig lernen sie dagegen über den Rollenwechsel vom
Therapeuten zum Gutachter – und
doch sind sie in ihrer täglichen
ärztlichen Arbeit mit gutachterlichen Fragestellungen konfrontiert, auch dann, wenn von ihnen
kein medizinisches Gutachten
sondern „nur“ eine sozialmedizinische Stellungnahme oder ein
spezieller Befundbericht für einen
Sozialleistungsträger oder ein
Gericht angefordert wird. Damit
wird der Arzt vom Therapeuten
zum medizinischen Sachverständigen.
Damit verbunden ist eine völlig andere Sichtweise, als die des therapeutisch
tätigen Arztes. Gleichzeitig ändert sich
die vertragliche Verpflichtung eines Behandlungsvertrags mit dem Patienten
zu einem Werkvertrag mit dem AufModul III (16 h):
traggeber des Gutachtens. Um diesem
• Fachspezifische Aspekte, der meRollenwechsel gerecht zu werden, bedizinischen Begutachtung
darf es spezieller Kenntnisse und Fähig• Lernerfolgskontrolle
keiten, die in der ärztlichen Weiterbildung zumeist nicht erworben werden Die Landesärztekammer startet im
können.
September 2015 mit Modul I des Curriculums.
Daher bietet die Akademie für ärztliche Fortbildung allen interessierten Ärztinnen und Ärzten 2015 einen ■ Dr. Joachim-Michael Engel, Mitglied des
Vorstandes der Akademie für ärztliche
speziellen Fortbildungskurs nach dem
Fortbildung
Curriculum der Bundesärztekammer
– „Grundlagen der medizinischen Begutachtung“ an. In mehreren Modulen Anmeldung bitte unter:
erwerben die Teilnehmer die notwenWeb: www.laekb.de/Fortbildung/Verdige Fachkunde als medizinischer Gut- anstaltungen LÄKB
achter. Bewusst ist der Kurs interdis­
ziplinär ausgerichtet und steht Ärzten
aller Fachrichtungen offen.
Aufbau des Curriculums:
Modul I (40 h):
• Allgemeine Grundlagen, Zustandsbegutachtung, Kausalitätsbezo­
gene Begutachtung
Modul II (8 h):
• Fachübergreifende Aspekte der
medizinischen Begutachtung
• Erstellen jeweils eines Final- und
eines Kausalitätsgutachtens
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150717_KVRM_B-Praxen_Arztakquise_BrandenburgischesÄrzteblatt_156x76
Freitag, 17. Juli 2015 16:09:38
18 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015
E-Mail: [email protected]
Fax: 0355 78010 1144
Brief:
Landesärztekammer Brandenburg
Referat Fortbildung und Qualitäts­
sicherung
PF 101445, 03014 Cottbus
Die Teilnahmegebühr für Modul I
beträgt: 560 €
BEKANNTMACHUNGEN
Die neue Beitragsordnung der LÄKB
Mit diesem Heft wird die neue
Beitragsordnung der Landesärztekammer Brandenburg bekannt
gemacht. Diese ist von der Kammerversammlung am 22. November 2014 beschlossen worden. Die
Neufassung soll für eine bessere
Nachvollziehbarkeit der Regelungen sorgen. Insbesondere sind
zahlreiche in der täglichen Anwendung wichtige, jedoch bislang
ungeregelte Fragen nunmehr ausdrücklich im Satzungstext festgelegt. Die Höhe der Beiträge ist von
der Neufassung – mit Ausnahme
von Spezialfällen - nicht betroffen. Die Neuregelung tritt am
1. Januar 2016 in Kraft.
den Einkünften des Bemessungsjahres errechnet sich im Grundsatz – so
auch schon bisher – der Kammerbeitrag. Damit werden Selbsteinstufungen und Beitragsbescheide anhand des
Satzungstextes besser nachvollziehbar.
Definition der ärztlichen
Tätigkeit
Wie auch schon in der Hauptsatzung
erfolgt, wird die Definition der ärztlichen Tätigkeit nach den Vorschlägen
der Bundesärztekammer angepasst.
Nach § 2 Abs. 4 ist ärztliche Tätigkeit
eine solche, bei der ärztliche Fachkenntnisse angewendet oder mitverwendet werden, wobei nicht nur die
Behandlung von Patientinnen und PaBeitragspflicht und tienten, sondern u. a. auch die Tätigkeit in der medizinischen Lehre und
Beitragsbemessung
Forschung, in Wirtschaft, Industrie und
Die neue Beitragsordnung unter- in der Verwaltung sowie fachjournalisscheidet ausdrücklich zwischen der tische und gutachtliche ärztliche TätigBeitragspflicht und der Beitragsbemes- keit darunter fallen.
sung. Während im Rahmen der Beitragspflicht (§ 1) in Übereinstimmung
Ruhestand und Berufs­
mit den Vorschriften des Brandenburunfähigkeit
ger Heilberufsgesetzes geregelt ist,
wer unter welchen Voraussetzungen Geregelt ist jetzt auch, wann ein Ruüberhaupt der Pflicht zur Zahlung von hestandseintritt eines KammermitKammerbeiträgen unterliegt, bestimmt gliedes anzunehmen ist. Dies war erdie Beitragsbemessung (§§ 2 und 3), forderlich geworden, nachdem in der
auf welcher Grundlage die Höhe des Praxis Fälle eintraten, in denen nicht
jeweiligen Kammerbeitrages ermittelt völlig klar war, ob das jeweilige Mitwird. Die insofern in der bisherigen glied seine ärztliche Tätigkeit nur unBeitragsordnung als Anlage enthalte- terbrochen hatte oder aber tatsächlich
ne „Beitragstabelle“ wurde gestrichen in den Ruhestand getreten war. Im Ruund die darin enthaltenen Regelungen hestand besteht, wie schon zuvor, keiin den § 2 (Allgemeine Beitragsbemes- ne Beitragspflicht. Für das Vorliegen
sung) sowie § 3 (Beitragsbemessung in des Ruhestandtatbestandes ist nunbesonderen Fällen) strukturell geordnet mehr ausschlaggebend, ob die Ärztin
überführt.
oder der Arzt seine Lebensarbeitszeit
beendet hat; vorausgesetzt wird dafür
Mindestbeitrag, Beitrags- ferner die Vollendung des 60. Lebensjahres. Ausdrücklich geregelt ist nunund Bemessungsjahr
mehr auch, dass Berufsunfähige keiner
Festgelegt ist nun ausdrücklich und Beitragspflicht unterliegen.
klar die Höhe des Mindestbeitrags (10
Euro); dies war bislang nur aus der AnRegelung bei Mehrfach­
lage der Beitragsordnung herauszulemitgliedschaft
sen. Unterschieden wird in § 2 nunmehr auch ausdrücklich zwischen Bei- Für den Fall, dass eine Ärztin oder
tragsjahr und Bemessungsjahr (2 Jahre ein Arzt neben der Landesärztekamvor dem Beitragsjahr liegend). Nach mer Brandenburg auch einer anderen
Landesärztekammer angehört, gab es
bislang keine ausdrückliche Regelung.
Dennoch wurden mit der jeweils anderen Kammer Absprachen getroffen, um
das Mitglied nicht mehrfach zu belasten. Dafür schafft § 3 Abs. 4 nunmehr
eine klare Grundlage. Danach ist eine
Pauschalierung sowie eine Zehntel-Staffelung möglich; maßgeblich bleibt die
Vermeidung von Mehrfachbelastung.
Beitragsschätzung, Ver­
jährung und Aufrechnung
Das Verfahren bei erforderlicher Beitragsschätzung wurde gestrafft und
die Grundlagen für die jeweilige Schätzung klar geregelt (§ 4 Abs. 3). Dabei
gibt die Beitragsordnung Pauschalierungen selbst vor, die zuvor lediglich
interne und damit weniger transparente Verwaltungsregelung waren. Die
Verjährung von Beitragsforderungen
sowie damit zusammenhängenden
Forderungen der Kammermitglieder
gegen die Kammer (insb. Rückzahlungen) ist nunmehr klar geregelt. Fünf
Jahre nach Ablauf des Beitragsjahres
tritt Verjährung ein. Ausnahmen sind
vorgesehen bei Täuschungshandlungen oder mindestens grob fahrlässiger
Vorenthaltung von Informationen, die
für die Beitragserhebung relevant sind.
In diesen Fällen gilt eine Verjährungsfrist von zehn Jahren nach Ablauf des
Beitragsjahres. Aufgenommen wurde
auch eine Festlegung zur sog. Aufrechnung, also Verrechnung von gegenseitigen Forderungen. Liegen z. B.
offene Beitragsforderungen vor, kann
die Kammer etwa mit Reisekostenabrechnungen verrechnen. Dies war auch
schon bisher möglich, aber in der Beitragsordnung nicht erwähnt und damit
nicht in gleichem Maße transparent.
Für Fragen zur neuen Beitragsordnung sowie allen sonstigen Fragen rund um die Beitragserhebung
steht Ihnen das Referat Buchhaltung
(Fr. Kierey/Fr. Wilhelm – Einwahl über
Zentrale 0355-78010-0) zur Verfügung.
■ Dr. jur. Daniel Sobotta
Justiziar
Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 19
BEKANNTMACHUNGEN
Beitragsordnung der Landesärztekammer Brandenburg
vom 8. April 2015
Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 22. November 2014 aufgrund des § 21
Absatz 1 Nummer 9 des Heilberufsgesetzes vom 28. April 2003 (GVBl. I S. 126), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 5.
Dezember 2013 (GVBl. I S. 1, 10) geändert worden ist, folgende Beitragsordnung beschlossen. Sie ist durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg (Az.: 22 (MUGV) – 6410/17+2)
vom 12. Januar 2015 genehmigt worden.
§1
Kammerbeitragspflicht
(1) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebes erhebt die Landesärztekammer Brandenburg Beiträge nach Maßgabe dieser Ordnung.
(2) Beitragspflichtig sind alle Ärztinnen und Ärzte, die kraft Heilberufsgesetz Angehörige der Landesärztekammer Brandenburg
sind. Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftler in der Medizin, die der Landesärztekammer Brandenburg gemäß § 3
Absatz 2 des Heilberufsgesetzes freiwillig beigetreten sind, sind ab dem 30. September 1992 beitragspflichtig.
(3) Die Beitragspflicht besteht, wenn die Ärztin oder der Arzt zum 1. Februar des Beitragsjahres Angehöriger der Landesärztekammer Brandenburg ist oder nach diesem Zeitpunkt Angehöriger wird. Ist die Ärztin oder der Arzt nach dem 1. Februar des
Beitragsjahres in die Landesärztekammer Brandenburg gewechselt und für das Beitragsjahr bereits von der bisher zuständigen
Landesärztekammer zum Kammerbeitrag veranlagt worden, entfällt insoweit die Beitragspflicht.
(4) Das Beitragsjahr ist das laufende Kalenderjahr. Der Kammerbeitrag ist ein Jahresbeitrag.
(5) Die Kammerbeiträge sind öffentlich-rechtliche Abgaben.
§2
Allgemeine Beitragsbemessung
(1) Der reguläre Beitrag der Landesärztekammer Brandenburg entspricht 0,53 % der Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit im
Bemess­ungsjahr. Der Mindestbeitrag wird auf 10 Euro festgesetzt.
(2) Für die Beitragsbemessung sind alle Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit im vorletzten Jahr vor dem Beitragsjahr zu berücksichtigen (Bemessungsjahr).
(3) Hat der Kammerangehörige im Bemessungsjahr keine ärztliche Tätigkeit im Inland ausgeübt, so sind die im letzten Jahr vor
dem Beitragsjahr erzielten Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit zugrunde zu legen. § 3 Absatz 1 gilt entsprechend.
(4) Ärztliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit, bei der ärztliche Fachkenntnisse angewendet oder mitverwendet werden. Dazu gehört
nicht nur die Behandlung von Patientinnen und Patienten, auch als Praxisvertretung oder im ärztlichen Notfalldienst, sondern
unter anderem auch die Tätigkeit in der medizinischen Lehre und Forschung, in Wirtschaft, Industrie und in der Verwaltung
sowie die fachjournalistische und die gutachtliche ärztliche Tätigkeit.
(5) Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit bemessen sich nach den Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes.
(6) Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit sind bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit,
d. h. die Praxiseinnahmen (Umsatz aus Vertragsarzt- und Privatpraxis) abzüglich der Praxisausgaben. Zu den Praxisausgaben
zählen auch die notwendigen Abschreibungen und Sonderabschreibungen nach dem Einkommenssteuergesetz, nicht jedoch
solche, die eine andere Einkunftsart betreffen. Darüber hinausgehende Abschreibungen sowie Sonderausgaben nach § 10 EStG
und außergewöhnliche Belastungen nach §§ 33, 33a und 33b EStG sind nicht abzugsfähig. Zu den Einkünften aus selbstständiger
ärztlicher Tätigkeit zählen auch sämtliche ärztliche Honorare aus medizinischer Gutachtertätigkeit, medizinisch-schriftstellerischer
Tätigkeit, aus Prüfungstätigkeiten und aus ehrenamtlicher ärztlicher Tätigkeit. Bei Kammerangehörigen, die in Berufsausübungsgemeinschaften tätig sind, ist der Gesamtumfang des erzielten Gewinns entsprechend der gesellschaftsvertraglich festgelegten
20 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015
BEKANNTMACHUNGEN
Gewinnverteilung aufzuteilen.
(7) Zu den Einkünften aus ärztlicher, nichtselbstständiger Arbeit der angestellten und beamteten Ärztinnen oder Ärzte zählt
der Bruttoarbeitslohn entsprechend der Lohnsteuerbescheinigung abzüglich Werbungskosten. Zu den Einkünften aus ärztlicher,
nichtselbstständiger Arbeit gehören auch Einkünfte aus Überstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, ferner alle Einkünfte aus ärztlicher Nebentätigkeit, z. B. aus Privatpraxis, Beteiligung an vertragsärztlicher Tätigkeit, Vertretungen, Gutachtertätigkeit, Tätigkeit und Einsatz im ärztlichen Bereitschaftsdienst, sämtliche ärztliche Honorare, die Poolvergütungen, Einnahmen
aus honorierter Prüfungstätigkeit und ehrenamtlicher ärztlicher Tätigkeit. Die Einnahmen dürfen nicht um Sonderausgaben (§
10 EStG) und außergewöhnliche Belastungen (§§ 33, 33a und 33b EStG) vermindert werden.
(8) Versorgungsbezüge nach öffentlich-rechtlichen Grundsätzen, Renten aus der Sozialversicherung und vergleichbare Leistungen, z.B. aus der Ärzteversorgung, bleiben außer Ansatz.
§3
Beitragsbemessung in besonderen Fällen
(1) Ärztinnen und Ärzte ohne Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit am Stichtag (§ 1 Absatz 3) oder mit Einkünften aus ärztlicher
Tätigkeit bis 5.200 EUR im Bemessungsjahr zahlen den Mindestbeitrag.
(2) Kammerangehörige im Ruhestand ohne Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit im Beitragsjahr zahlen keinen Beitrag. Kammerangehörige im Ruhestand mit Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit im Beitragsjahr zahlen einen Beitrag in Höhe von 0,53 % dieser
Einkünfte. Bei Kammerangehörigen, die während des Beitragsjahres in den Ruhestand treten, wird der reguläre Beitrag anteilig
nach vollen Monaten festgesetzt; werden im Restjahr trotz des Ruhestandes Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit erzielt, werden
diese entsprechend Satz 2 bei der Beitragsfestsetzung zusätzlich berücksichtigt. Als in den Ruhestand getreten gilt, wer seine
Lebensarbeitszeit beendet und das 60. Lebensjahr vollendet hat.
(3) Berufsunfähige zahlen keinen Beitrag, sofern sie einer ärztlichen Tätigkeit tatsächlich nicht nachgehen; anderenfalls gilt
Absatz 2 Sätze 2 und 3 entsprechend.
(4) Ärztinnen und Ärzte, die gleichzeitig Mitglied mehrerer Landesärztekammern (Mehrfachmitglieder) sind, entrichten eine
Anzahl von Zehnteln bzw. den Mindestbeitrag des regulären Beitrages entsprechend der voraussichtlichen Verteilung ihrer ärztlichen Tätigkeit im Beitragsjahr. Pauschalierungen sind dabei in Abstimmung mit der jeweils anderen Landesärztekammer möglich. Eine beitragsmäßige Mehrfachbelastung soll vermieden werden.
(5) Für doppelt approbierte Ärztinnen und Ärzte gilt Absatz 4 entsprechend.
(6) Bei Fachwissenschaftlerinnen oder Fachwissenschaftlern bemisst sich der Beitrag nach den Einkünften aus der berufsbezogenen Tätigkeit; aufgrund der eingeschränkten Mitwirkungsrechte wird der Beitrag jedoch um 20 % abgesenkt.
(7) Verstirbt ein Kammermitglied, so entfällt die Beitragspflicht für das laufende Beitragsjahr, bereits gezahlte Beiträge sind zu
erstatten. Offene Beitragsforderungen aus vorangegangenen Beitragsjahren bleiben unberührt.
§4
Selbsteinstufung, Beitragsfestsetzung
(1) Die Beitragsveranlagung erfolgt durch Selbsteinstufung des Kammerangehörigen. Er soll sich dabei des von der Landesärztekammer zu Beginn eines jeden Jahres versandten Vordrucks bedienen. Der Selbsteinstufung muss eine Kopie des entsprechenden
Auszuges des Einkommensteuerbescheides für das Bemessungsjahr oder bis zum Vorliegen des Einkommensteuerbescheides
eine schriftliche Bestätigung des Steuerberaters bzw. die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers beigelegt werden, aus der
die Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit gemäß § 2 hervorgehen.
(2) Der ausgefüllte und zurückgesandte Vordruck gilt als Beitragsbescheid (Veranlagungsbescheid).
(3) Liegt der Landesärztekammer Brandenburg am 1. März des Beitragsjahres die Selbsteinstufung des Kammerangehörigen
nicht vor oder fehlen die Nachweise nach Absatz 1, kann die Landesärztekammer Brandenburg die Grundlage der Beitragsfestsetzung schätzen und einen entsprechenden Beitragsbescheid, aufgerundet auf jeweils volle 500 Euro lautend, erlassen. Liegen
keine Anhaltspunkte für die Schätzung vor, legt die Landesärztekammer Brandenburg den Beitrag auf 1.000 Euro fest. Unterlässt der Kammerangehörige im Folgejahr wiederum die fristgerechte Selbsteinstufung oder fügt die Nachweise nach Absatz 1
nicht bei, kann der Betrag nach den Sätzen 1 bzw. 2 um jeweils weitere 500 Euro bis auf höchstens 6.000 Euro erhöht werden.
Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 21
BEKANNTMACHUNGEN
Die Landesärztekammer hat diese Beitragsbescheide zu berichtigen, wenn nach deren Zugang die Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit im jeweiligen Bemessungsjahr durch Vorlage der Nachweise nach Absatz 1 glaubhaft gemacht werden.
(4) Liegt der Landesärztekammer Brandenburg die Selbsteinstufung vor, hat sie jedoch Zweifel an deren Richtigkeit und werden
diese Zweifel nicht ausgeräumt, kann sie innerhalb eines Jahres einen korrigierenden Beitragsbescheid erlassen.
§5
Fälligkeit
Der Kammerbeitrag ist am 1. März, in den Fällen des § 4 Absätze 3 und 4 mit Zugang des Veranlagungsbescheides, fällig und
innerhalb von 4 Wochen zu entrichten.
§6
Mahnung und Beitreibung, Aufrechnung
(1) Kommt der Kammerangehörige mit seinen Beitragspflichten gemäß § 5 in Verzug, so erfolgt zunächst eine kostenfreie Zahlungserinnerung. Nach Ablauf jeweils weiterer 4 Wochen ergehen zwei kostenpflichtige Mahnungen. Die Gebühren betragen für
die erste Mahnung 5 Euro und für die zweite Mahnung 15 Euro. Diese Gebühren werden mit Zugang der Mahnung sofort fällig.
(2) Kommt der Beitragspflichtige nach der zweiten Mahnung seiner Zahlungspflicht innerhalb von 4 Wochen nicht oder nicht
vollständig nach, wird der Kammerbeitrag einschließlich der entstandenen Auslagen und Gebühren im Wege der Verwaltungsvollstreckung beigetrieben.
(3) Die Landesärztekammer Brandenburg ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen befugt, zur Tilgung von Beitragsforderungen die Aufrechnung zu erklären. Dies schließt die Aufrechnung in anderen Fällen nicht aus.
§7
Stundung, Ermäßigung, Erlass
(1) Zur Vermeidung unzumutbarer persönlicher oder familiärer Härten kann bei Vorliegen besonderer Umstände, die die Aufbringung der festgesetzten Beiträge unbillig erscheinen lassen, der Beitrag auf schriftlich begründeten und mit den notwendigen
Unterlagen versehenen Antrag hin gestundet, ermäßigt oder erlassen werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
(2) Der Antrag kann nur bis zum 31. März des betreffenden Beitragsjahres gestellt werden.
(3) Für Stundung, Ermäßigung bzw. Erlass ist der Vorstand der Landesärztekammer zuständig.
(4) Die Fälligkeit der betroffenen Kammerbeiträge tritt mit Zugang der Entscheidung nach Absatz 1 ein; im Falle einer gewährten Stundung wird die Fälligkeit durch Vereinbarung geregelt. § 6 gilt entsprechend.
§8
Verjährung
Zahlungsansprüche der Kammermitglieder gegenüber der Landesärztekammer Brandenburg sowie dieser gegenüber Kammermitgliedern, die im Zusammenhang mit der Kammerbeitragspflicht stehen, verjähren fünf Jahre nach Ablauf des Beitragsjahres.
Werden der Landesärztekammer Brandenburg durch das Kammermitglied mindestens grob fahrlässig Informationen vorenthalten, die für die Beitragserhebung von Bedeutung sind, oder liegt eine Täuschungshandlung vor, beträgt die Verjährungsfrist des
Satzes 1 zehn Jahre. Die Verjährung beginnt mit dem Ablauf des Beitragsjahres ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Bestehens
des Anspruches. Die Sätze 1 und 2 gelten auch dann, wenn der Anspruch erst nach Ablauf des Beitragsjahres entsteht. Titulierte
Ansprüche verjähren nach den allgemeinen Bestimmungen.
22 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015
BEKANNTMACHUNGEN
§9
Zuständigkeit
Der Vollzug der Beitragsordnung obliegt der Geschäftsführung der Landesärztekammer Brandenburg, sofern nicht ausdrücklich
der Vorstand zuständig ist.
§ 10
In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten
(1) Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.
(2) Die Verjährungsregelung des § 8 gilt erstmals für Zahlungsansprüche, die im Zusammenhang mit der Beitragspflicht des
Beitragsjahres 2016 stehen.
(3) Gleichzeitig tritt die Beitragsordnung vom 25. Juni 2003 (BÄB, Ausgabe 8B/2003, S. 9), die zuletzt durch Artikel 1 der Zehnten Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Landesärztekammer Brandenburg vom 26. März 2012 (BÄB, Ausgabe 5/2012,
S. 20) geändert worden ist, außer Kraft.
Genehmigt:
Potsdam, den 12. Januar 2015
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit,Frauen und Familie des Landes Brandenburg
i. A.
Kathrin Küster
Die vorstehende Beitragsordnung wird hiermit ausgefertigt und ist im gesetzlich bestimmten Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.
Cottbus, den 8. April 2015
Der Präsident der Landesärztekammer Brandenburg
Dr. med. Udo Wolter
Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 23
AKTUELL
IRAK: KINDERN HELFEN!
Ihre Unterstützung ist gefragt
Unter den Menschen, die vor den
Massakern des „Islamischen Staates“ (IS) im Irak flüchten mussten,
sind Kinder außerordentlich hart
betroffen – besonders jene, die
schon vor ihrer Flucht behindert
waren und solche, die durch die
kriegerischen Handlungen zu Invaliden geworden sind. Wir möchten diesen Kindern helfen! Bitte
helfen Sie mit!
Kinder in einem
wilden Lager in einer
Baustelle
Wie können Sie helfen?
Im Oktober 2015 wird ein Hilfstransport der Internationalen Gesellschaft
für Menschenrechte (IGFM) und des
Menschenrechtszentrums
Cottbus
(MRZ) in die Gegend von Erbil und Dohuk in den Nordirak durchgeführt. Es
werden folgende Hilfsgüter benötigt:
gebrauchsfähige medizinische Hilfsmittel, d. h. Gehhilfen, Rollstühle,
Rollatoren, Orthesen (Schienen aller Art),
 Hygieneartikel, Handcremes, Wasch­
pulver,
 Spielsachen und Schulbedarf
unter www.laekb.de). Ab- und Anreise werden organisiert (Visum, Flug
etc.). Unterkunft und Verköstigung
sind frei, die Flugkosten müssen
selbst übernommen werden. Termin:
26. Oktober bis 1. November 2015
Flüchtlinge um Aufnahme in den zentralen Lagern. Diese werden zwar durch
die kurdische Regierung geführt, die
dennoch auf Hilfe der internationalen
Gemeinschaft angewiesen ist. Gerade
die Familien, die sich um behinderte
Kinder kümmern müssen, findet man
Um den Transport finanzieren zu in den Behelfsunterkünften und wilden
können, benötigen wir mindestens Lagern überproportional häufig, denn
15.000 €. Wir bitten Sie um Ihre Geld- sie sind in ihrer Mobilität stark eingespende!
schränkt.
Der Hilfstransport wird von beiden
Organisationen durchgeführt. Geldund Sachspenden können sowohl an
die IGFM nach Frankfurt am Main als
auch an das MRZ nach Cottbus überwiesen bzw. geschickt werden.
Khalil Al-Rasho von der
IGFM an einem Behelfszelt
aus einer Decke und Ästen
(Mai 2015)
Sind Sie Arzt und daran interessiert, den Hilfstransport für mehrere
Tage zu begleiten? Wir möchten vor
Ort den Flüchtlingen eine schnelle medizinische Versorgung insbesondere
gegen Infektionen und Entzündungen
bieten. Es werden hauptsächlich Allgemeinärzte, Internisten, Hautärzte und
Frauenärzte benötigt. Zur Anmeldung
können Sie das Formular auf Seite 25 nutzen (auch online zu finden
24 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015
Hintergrund:
Zurzeit gibt es im nordirakischen Kurdistan 20 große Flüchtlingslager und
mehrere kleine, wilde Lager für etwa
450.000 Angehörige der jesidischen
Minderheit und 120.000 Christen. Die
Versorgung in den wilden Lagern, die
sich häufig am Straßenrand, in Baustellen, sogar Friedhöfen befinden, ist katastrophal, deshalb bitten immer mehr
Internationale Gesellschaft für
Menschenrechte e.V. (IGFM)
Borsigallee 9,
60388 Frankfurt am Main,
Tel: 069-420108-0
[email protected], www.igfm.de
Spendenkonto IGFM
Taunussparkasse
IBAN: DE73 5125 0000 0023 0007 25
(Kennwort Irak, 89)
BIC: HELADEF1TSK
Menschenrechtszentrum
Cottbus e.V. (MRZ)
Bautzener Straße 140, 03050 Cottbus,
Tel.: 0355-290133-0
[email protected], www.menschenrechtszentrum-cottbus.de
Sparkasse Spree Neiße,
IBAN: DE92180500003000041450
(Kennwort Irak)
BIC: WELADED1CBN
AKTUELL
Anmeldung für den Hilfseinsatz im Irak
(26. OKTOBER – 01. NOVEMBER 2015)
Ich melde mich an:
Vor- und Nachname:
Adresse:
Privat:
Dienstlich:
Telefon:
(Festnetz privat, dienstlich, Mobil)
Email:
Geburtsdatum:
Fremdsprachen:
(Bitte geben Sie an, wie gut Sie diese Sprache sprechen, Arabischkenntnisse nicht erforderlich, Dolmetscher vor Ort)
Ärztliche Fachrichtung:
Reisepass vorhanden:
ja
nein
Ich kann für die Reise mitnehmen:
Notfallkoffer
ja
nein Tragbares EKG
ja nein
Medikamente
ja
nein Medizinisches Material
ja
nein
Ich kann für die Hilfsaktion zum dauerhaften Verbleib im Irak folgende medizinische Geräte zur Verfügung stellen:
(Diese Geräte können neuwertig, alt oder ausgesondert, sollten aber gebrauchsfähig sein. Sie können uns solche Geräte spenden, auch
wenn Sie nicht in den Irak mitfahren, aber das Projekt grundsätzlich unterstützen möchten.)
Datum, Unterschrift
Bitte ausgefüllt zurücksenden an: Menschenrechtszentrum Cottbus e. V.,
Sylvia Wähling, Bautzenerstraße 140, 03050 Cottbus, oder [email protected], Tel: 0355-290133-1
Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 25
AKTUELL
KRANKENHAUS EISENHÜTTENSTADT
Übernahme der Erstuntersuchungen
Diese beinhaltet eine erste körperliche
Untersuchung, die Erfassung des Impfstatus und eine Röntgenaufnahme zum
Ausschluss von Infektionskrankheiten.
Diese Erstuntersuchungen wurden
bisher durch das Gesundheitsamt des
Landkreises Oder-Spree organisiert.
Dabei wurden die Erstuntersuchungen
bis zum jetzigen Zeitpunkt bereits von
Ärzten der Krankenhäuser Eisenhüttenstadt oder Beeskow sowie von niedergelassenen ärztlichen Kollegen durchgeführt.
Städtisches Krankenhaus
Eisenhüttenstadt GmbH
Foto: KH Eisenhüttenstadt
Da die Pflicht des Landkreises OderSpree zur Sicherung der Erstuntersuchung mit dem 30.6 2015 ausläuft,
Aktuellen statistischen Informa- war es notwendig, Verantwortlichkeitionen und Hochrechnungen ist zu ten neu zu regeln.
entnehmen, dass im Jahr 2015 ca.
13.000 bis 14.000 Bewerber im Die organisatorische Verantwortung
Land Brandenburg um Asyl bitten zur Sicherung der Erstuntersuchungen
werden. Alle Asylbewerber, die der Asylbewerber in Eisenhüttenstadt
gemäß bundesweit geltenden Re- wurde zum 1.7.2015 auf die Städtigelungen dem Land Brandenburg sches Krankenhaus Eisenhüttenstadt
zugewiesen werden, durchlaufen GmbH übertragen. Das Krankenhaus
die Zentrale Anlaufstelle für Asyl- Eisenhüttenstadt kann sich in dieser
bewerber (ZABH) Eisenhütten- Funktion auch auf die Erfahrungen
stadt und erhalten dort eine me- des Personals des Gesundheitsamdizinische Erstuntersuchung.
tes stützen. Allen Schwestern, die in
der Erstuntersuchungseinrichtung bis
30.6.2015 tätig waren, wurden durch
das Krankenhaus Eisenhüttenstadt
neue Arbeitsverträge angeboten.
Der Aufwand für den einzelnen Arzt
sinkt, und Einsatzzeiten sind deutlich
besser planbar. In keinem Fall wird die
ärztliche Versorgung der Bevölkerung
der Region dadurch beeinträchtigt, da
die ärztlichen Aufgaben auch vor dem
1.7.2015 von Ärzten aus der Region vor
Ort gesichert wurden.
Um die steigende Anzahl der Asylbewerber zu bewältigen, ist vorgesehen, Prozesse hier in Eisenhüttenstadt
deutlich zu optimieren. Es ist in der
Planung, eine mobile Röntgeneinrichtung direkt auf das Gelände der ZABH
durch das Land Brandenburg zu installieren sowie in dem dazu notwendigen
Containerbauwerk die Räume zur Erstuntersuchung zu integrieren.
■ Ina Groll, Städtisches Krankenhaus
Eisenhüttenstadt GmbH, azi
DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR OSTEOPATHISCHE MEDIZIN
Interdisziplinärer Kongress zur Ärztlichen Osteopathie
Die Deutsche Gesellschaft für Osteopathische Medizin veranstaltet vom 6. bis 8.November einen
interdisziplinären Kongress zur
Ärztlichen Osteopathie in Mannheim.
Positionen – Schnittstellen
– Perspektiven
Erstmals wird ein Kongress angeboten, der sich an alle Ärzte und Physiotherapeuten wendet, mit und ohne osteopathischen Hintergrund.
Damit
soll
insbesondere
26 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015
auch
innerhalb der Ärzteschaft ein Grundverständnis für die ärztliche Osteopathie geschaffen werden. Nur die wenigsten wissen tatsächlich, dass es ein
strukturiertes Curriculum der Bundesärztekammer und darüber hinaus ausbildende ärztliche Fachgesellschaften
gibt. Es ist also nicht notwendig, Patienten ungezielt „zum Osteopathen“
zu schicken. Innerhalb der Ärzteschaft
gibt es zahlreiche gut fortgebildete
Kollegen, die die Indikationsstellung
und ggf. auch die Durchführung der
osteopathischen Behandlung beherrschen. Häufig besteht hier eine gute
Zusammenarbeit mit entsprechend
ausgebildeten Physiotherapeuten.
Insofern wird die interdisziplinäre Zusammenarbeit ganz bewusst in den
Vordergrund gestellt. Neben den gewohnten osteopathischen Themen
wird auch interdisziplinär erarbeitet,
wie der aktuelle Stand ist und was
gemeinsam für die Patienten in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus
der Standardmedizin geleistet werden
kann.
■ DGOM
AKTUELL
DEGAM
Kriterien für Kompetenzzentren Allgemeinmedizin
Universitär angebundene Kompetenzzentren für die Weiterbildung Allgemeinmedizin werden
zukünftig bundesweit auf gesetzlicher Grundlage gefördert. Die
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin
sieht darin einen Meilenstein für
die Weiterbildung zum Allgemeinarzt und definiert nun, wie zuvor
bereits für die fachliche Weiterbildung mit dem Konzept Verbundweiterbildungplus
geschehen,
obligatorische Anforderungen an
diese Kompetenzzentren.
Aus langjähriger Erfahrung, insbesondere in den Kompetenzzentren Baden-Württemberg und Hessen, hat die
DEGAM in einem Positionspapier acht
Kriterien für die Kompetenzzentren
Allgemeinmedizin entworfen und diese im Präsidium einstimmig beschlossen. Das Positionspapier beinhaltet Erläuterungen dieser wichtigen Kriterien
sowie eine übersichtliche Checkliste
mit den obligatorischen und den wünschenswerten Voraussetzungen für
eine Akkreditierung als Kompetenzzentrum. „Die im Positionspapier formulierten Anforderungen ergänzen die
bereits im Positionspapier Verbundweiterbildungplus genannten Kriterien für
eine strukturierte, inhaltlich begleitete und somit attraktive Weiterbildung
im Fach Allgemeinmedizin“, erklärt
Prof. Jost Steinhäuser, stellvertretender
Sprecher der DEGAM-Sektion Weiterbildung.
Kompetenzzentren haben die Aufgabe, Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, ambulante und stationäre Weiterbildungsbefugte sowie Weiterbildungsverbünde zu unterstützen.
Die primären Ziele sind dabei, einerseits die Weiterbildung strukturell und
fachlich zu begleiten und andererseits
ihre Qualität zu fördern. Ein nahtloser
Übergang von der Ausbildung in die
Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin wird durch die unmittelbare Anbindung der Kompetenzzentren an Medizinischen Fakultäten gewährleistet. Darüber hinaus sollen sie
unter anderem Weiterbildungskollegs
mit praxisnahen begleitenden Seminaren anbieten, ein Mentoringprogramm
und Train the Trainer-Angebote auflegen sowie eine kontinuierliche Evaluation und Qualitätssicherung der
Weiterbildungsverbünde sicherstellen.
Fachliche Beratung, Vernetzung und
Öffentlichkeitsarbeit zählen ebenfalls
zu den obligatorischen Kriterien.
werden“ (Absatz 7, Satz 3). In der Begründung werden explizit „universitär
angebundene Kompetenzzentren“ genannt. „Wir sehen darin einen Meilenstein für die Weiterbildung der dringend benötigten Fachärztinnen und
Fachärzte für Allgemeinmedizin und
haben deshalb anhand nationaler und
internationaler Vorbilder diesen Katalog mit dezidierten Anforderungen
definiert“, erläutert DEGAM-Präsident
Das kürzlich im Deutschen Bundestag Prof. Ferdinand M. Gerlach die kaum
verabschiedete GKV-Versorgungsstär- zu überschätzende Bedeutung dieser
kungsgesetz (GKV-VSG) eröffnet in ei- Förderung.
nem neu eingefügten § 75a zur „Förderung der Weiterbildung“ erstmals Das Positionspapier mit einer Erklädie Möglichkeit, dass zukünftig „bis zu rung sämtlicher Kriterien sowie der
5 Prozent der vorgesehenen Fördermit- Checkliste und weitere Informationen
tel überregional für die Errichtung und finden Sie unter: www.degam.de.
Organisation von Einrichtungen, die
die Qualität und Effizienz der Weiterbil- ■ Philipp Leson, DEGAM-Bundesgeschäftsstelle
dung verbessern können, bereitgestellt
9.- 10.10.2015
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Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 27
PERSONALIA
GRATULATION
Ehemalige Chefärztin und Ombudsfrau begeht Jubiläum
Die langjährige, ehemalige
Chefärztin der Klinik für Anästhesie und Intensivtherapie am
Carl-Thiem-Klinikum
Cottbus,
Dr. lngrid Hörning, begeht am
16. September 2015 ihren 80. Geburtstag.
Dr. Ingrid Hörning
Foto: Anja Zimmermann M.A.
ln Naumburg/Saale geboren, studierte
sie von 1953-1958 Humanmedizin an
der Martin­ Luther-Universität in Halle/
Wittenberg und ging nach Promotion
und Pflichtassistenz zur Ausbildung im
Fach Anästhesiologie von 1962-1965
an die Anästhesie-Abteilung der Chirurgischen Klinik der Medizinischen Akademie Magdeburg unter Leitung von Frau
Prof. Wilken. Nach der Facharztanerkennung 1965 wechselte Frau Dr. Hörning
schon 1966 von einer Fachassistentenstelle in Magdeburg auf die Stelle des
Chefarztes der Anästhesieabteilung am
damaligen Bezirkskrankenhaus Cottbus,
einer Abteilung, die es noch gar nicht
gab und deren Aufbau und Profilierung
zu ihrem Lebenswerk werden sollte. Mit
Mut und großer Begeisterung stellte sie
sich als Frau in einer von Männern dominierten Welt der operativen Medizin
der Aufbau­arbeit.
ln den folgenden Jahren gelang es
Frau Dr. Hörning mit enormer Tatkraft,
großem Engagement und beispielhaftem persönlichen Einsatz, trotz materieller und personeller Engpässe, das
neue Fachgebiet in Cottbus zu eta­
blieren. Wesentliche Schritte auf diesem Weg waren schon 1967 die Inbetriebnahme des Rettungswagens, aus
dem sich die Dringliche Medizinische
Hilfe (DMH) entwickelte, der Intensivtherapie in provisorischen Räumen und
später die zentrale Rettungsstelle im
Klinikum. Die ersten Früchte ihrer Arbeit konnte sie 1970 ernten, als die
Abteilung in Klinik für Anästhesiologie
und Intensivtherapie umbenannt wurde und eine neue Intensivtherapiestation erhielt, welche jahrelang zu den
modernsten Stationen in Ostdeutschland gehörte.
Darüber hinaus hat Frau Dr. Hörning als „Bezirksanästhesist“ den Aufbau weiterer Anästhesie-Abteilungen
an den Krankenhäusern des Bezirkes
28 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015
Cottbus gefördert, junge Ärzte und
Schwestern für die Aus- und Weiterbildung begeistert und die anästhesiologische, intensivtherapeutische und
notfallmedizinische Versorgung in der
Region maßgeblich verbessert. 56
Fachärzte schlossen unter ihrer Leitung
die Ausbildung erfolgreich ab, zehn
wurden auf Chefarzt-Positionen berufen, ungezählte Schwestern und Fachschwestern wurden von ihr aus- und
weitergebildet.
Neben ihrer klinischen Tätigkeit engagierte sich Frau Dr. Hörning auch
überregional für das neue Fachgebiet.
Sie war 1964 Gründungsmitglied der
Sektion Anästhesiologie der Deutschen
Gesellschaft für klinische Medizin, aus
der später die Gesellschaft für Anästhesie und Intensivtherapie der DDR
hervorging, die nach der Wiedervereinigung in der Deutschen Gesellschaft
für Anästhesiologie und Intensivtherapie (DGAI) aufging. Außerdem war sie
Gründungsmitglied der Gesellschaft für
Notfallmedizin der DDR. Seit 1975 war
sie als Mitglied der Zentralen Fachkommission für Anästhesiologie der Akademie für Ärztliche Fortbildung und
von 1991- 1998 als Mitglied des Prüfungsausschusses „Anästhesiologie der
Landesärztekammer Brandenburg“ an
zahlreichen Prüfungen zur Facharztanerkennung beteiligt.
Seit
1970
arbeitete
sie
in
verschiedensten Funktionen im engeren
Vorstand der Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivtherapie der DDR
und hat die fachpolitische Entwicklung
des neuen Fachgebietes maßgeblich
mitbestimmt. ln Anerkennung ihrer Arbeit wurde sie 1981 bis 1984 zur Vorsitzenden der Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivtherapie der DDR
gewählt. Frau Dr. Hörning war die erste
und einzige Frau, der diese hohe Auszeichnung zuteil wurde.
ln zahlreichen Ehrungen wurde Frau
Dr. Hörnings Engagement gewürdigt,
u a. durch die Verleihung der Ehrenplakette der Gesellschaft für klinische Medizin der DDR. Die Ernennungen zum
Obermedizinalrat und zum Verdienten
Arzt des Volkes sollen nicht unerwähnt
bleiben.
1998 ging Frau Dr. Hörning in den
wohlverdienten Ruhestand. Auch heute noch verfolgt sie mit großem Interesse die Entwicklung ihrer Klinik und
ihres Fachgebietes. Von 2002 bis 2014
brachte sie ihre große fachliche und Lebenserfahrung in ehrenamtlicher Tätigkeit als Ombudsfrau der Ärztekammer
des Landes Brandenburg ein und half
vielen Ratsuchenden in schwierigen Situationen.
Während ihrer 40-jährigen Tätigkeit
als Chefärztin der Klinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie hat Frau
Dr. Hörning die Entwicklung des Fachgebietes Anästhesiologie, Intensivtherapie und Notfallmedizin im Klinikum
Cottbus und im Umland nachhaltig beeinflusst und mitgeprägt. Sie hinterließ
ihren Nachfolgern eine große leistungsfähige und moderne Klinik, die wesentlich das hohe fachliche Niveau des Klinikums Cottbus mit prägt.
Frau Dr. Hörning hat sich um die Entwicklung des Fachgebietes Anästhesiologie und Intensivtherapie verdient
gemacht. Wir wünschen der Jubilarin noch viele lebenswerte Jahre bei
bestmöglicher Gesundheit, in denen
sie sich ihren Hobbys Reisen, Konzerte
und Opernbesuche und der Mitarbeit
im Tierpark-Förderverein widmen kann.
■ Dr. med. Günter Haring
PERSONALIA
KLINIK FÜR STRAHLENTHERAPIE IN POTSDAM
PD Karin Koch nach 22 Jahren als Chefärztin im Ruhestand
Am 1. Juli 2015 hat die Leitung
der Klinik für Strahlentherapie
im Klinikum Ernst von Bergmann
Potsdam gewechselt. Nach 22 Jahren als Chefärztin verabschiedete
sich Frau Privatdozentin Dr. med.
Karin Koch in den wohlverdienten
Ruhestand. Die Nachfolge hat Privatdozent Dr. med. Harun Badakhshi angetreten, der zuletzt als leitender Oberarzt an der Berliner
Charité tätig war.
Seit dem 1. Juni 1993 wirkte Frau
Priv.-Doz. Dr. med. Koch als Chefärztin
am Klinikum Ernst von Bergmann und
das aus tiefster Überzeugung. In ihrer
22-jährigen Dienstzeit als Chefärztin
entwickelte sich die Strahlenklinik mit
jährlich über 3.000 neuen Patienten
und über 50.000 Bestrahlungen. Sie
prägte den Weg der Klinik hin zu den
großen und modernen Strahlentherapiezentren in Deutschland.
Nach dem Medizinstudium in Berlin,
Wien, Hamburg und Lübeck arbeitete Frau Dr. Koch von 1974 als Ärztin
und von 1980 – 1993 als Oberärztin
in der Abteilung Strahlentherapie und
Nuklearmedizin des Rudolf-VirchowKrankenhauses Berlin. 1987 folgte die
Habilitation im Fachbereich Strahlentherapie der Freien Universität Berlin.
Zum 1. Juni 1993 wechselte Frau PD
Dr. Koch als Chefärztin an das Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam.
Da sie die volle Weiterbildungsermächtigung für das Gebiet Strahlentherapie
besaß und seit 1993 in verschiedenen
Funktionen der Landesärztekammer
Brandenburg inne hatte, z.B. 1996 als
Vorsitzende des Prüfungsausschusses
Strahlentherapie, hat sie den medizinischen Nachwuchs in Brandenburg mit
geprägt. Frau PD Dr. Koch war neben
ihrer Tätigkeit als Chefärztin als Lehrende und Prüferin an der Charité tätig.
Besonders lag Frau PD Dr. Koch auch
die Arbeit am Krebsregister Brandenburg und in den Tumorzentren Potsdam und Land Brandenburg am Herzen.
1994 gründete sie den Verein „Onkologischer Schwerpunkt Potsdam“, war
1995 Vorsitzende des Vorstandes des
Tumorzentrums Potsdam e. V. und von
1998 – 2001 Vorsitzende des Tumorzentrums Land Brandenburg e. V.
Auf die Frage, ob sie nach über 40
Jahren in ihrem Beruf den gleichen
Weg noch einmal einschlagen würde
erscheint auf Frau Dr. Kochs Gesicht
ein breites Lachen und ein sehr überzeugendes: „Ja – den Weg würde ich
genauso noch einmal gehen!“
Priv.-Doz. Dr. med. Harun Badakhshi
übernimmt die Strahlenklinik. Das Klinikum Ernst von Bergmann konnte mit
Herrn Priv.-Doz. Dr. med. Badakhshi einen erfahrenen Nachfolger gewinnen,
der die Klinik für Radioonkologie und
Strahlenheilkunde, Brachytherapie weiterentwickeln wird.
Herr Priv.-Doz. Dr. med. Harun Badakhshi studierte Humanmedizin an
der Humboldt-Universität Berlin (Charité) und promovierte 2001. Er absolvierte seine Weiterbildung ebenfalls an der
Charité. Nach der Erlangung des Facharztes für Radioonkologie und Strahlenheilkunde im Jahr 2006, wurde er
schon 2007 zum Oberarzt ernannt.
Als spezialisierter Facharzt konnte er
seine theoretischen Kenntnisse und
praktischen Erfahrungen in allen Gebieten der modernen Radioonkologie vertiefen. Dies wurde von klinischer Forschung und intensiver Lehre begleitet.
Seine Forschungsaktivität schloss sowohl
nationale als auch internationale Studien
ein, als Koordinator für Lehre für mehr
als neun Jahre hat er einen relevanten
Beitrag zur Ausbildung von Studierenden der Medizin leisten können.
Im April 2014 erhielt er die Lehrbefähigung und Lehrbefugnis als Hochschullehrer und wurde er zum Privatdozenten
berufen. Im Oktober 2014 wurde Priv.Doz. Dr. med. Badakhshi zum stellvertretenden Klinikdirektor an der Klinik
für Radioonkologie der Charité ernannt
und agierte seitdem als geschäftsführender leitender Oberarzt am Campus
Benjamin Franklin der Charité Berlin.
Priv.-Doz. Dr. med. Badakhshi war als
aktives Mitglied und Koordinator im
Tumorzentrum Charité e. V., später im
Comprehensive Cancer Center der Charité sowie in mehreren multidisziplinären Konferenzen und Gruppen engagiert und agierte zuletzt als Koordinator
im Lungentumorzentrum und Neurozentrum. Diese klinischen Aktivitäten
wurden durch die aktive Mitgliedschaft
in verschiedenen nationalen und internationalen Fachgesellschaften, unter
anderem in der Deutschen Krebsgesellschaft, Deutschen Gesellschaft für
Radioonkologie, European Society for
Radiotherapy and Oncology (ESTRO),
begleitet.
Im Sinne einer patienten-zentrierten
Medizin wird Priv.-Doz. Dr. med. Badakhshi seine ganze Erfahrung und sein
Wissen gemeinsam mit allen Mitarbeitern zum Dienste der Patienten einsetzen und den Erhalt der „Lebensqualität
unter bestmöglichen therapeutischen
Bedingungen“ zur Grundprämisse und
zur ethischen Maxime machen.
Klinik für Radioonkologie und Strahlenheilkunde, Brachytherapie: mit
über 3.000 neuen Patienten und über
50.000 Patientenbestrahlungen im Jahr
gehört die Klinik des Klinikum Ernst von
Bergmann in Potsdam zu den großen
Strahlentherapiezentren in Deutschland, in der aufgrund hochspezialisierter Therapien auch Patienten über die
eigene Versorgungsregion hinaus behandelt werden. In der Klinik für Strahlentherapie wird das gesamte Spektrum
der modernen Radioonkologie angeboten. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit ist sowohl mit den Kliniken und
Abteilungen des Klinikum Ernst von
Bergmann als auch den Krankenhäusern und Arztpraxen der Region fest
etabliert.
Mit der neuen Leitung durch Herrn
Priv.-Doz. Dr. med. Badakhshi wird diese bisher geleistete wertvolle Arbeit in
ihrer Kontinuität nicht nur beibehalten,
sondern es wird eine noch engere Zusammenarbeit mit anderen klinischen
Abteilungen und vor allem mit den onkologisch ausgerichteten Praxen in der
Stadt und in der Region angestrebt. Mit
dem Blick auf Patienten, auch hierbei
wird die Maxime der Erhalt der „Lebensqualität unter bestmöglichen therapeutischen Bedingungen“ sein.
Frau PD Dr. Karin Koch
Foto: Klinikum Ernst von
Bergmann gemeinnützige GmbH
■ Damaris Hunsmann, Klinikum Ernst von
Bergmann gemeinnützige GmbH
Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 29
PERSONALIA
WIR GRATULIEREN
zum Geburtstag im September
101Jahre
MR Dr. med. Julius Daubert, Beeskow
96 Jahre
SR Dr. med. Elisabeth Daubert, Beeskow
88 Jahre
Dr. med. Siegfried Adler, Eberswalde
87 Jahre
SR Dr. med. Margret Lenzner, Zeuthen
86 Jahre
OMR Dr. med. Joachim Krzenciessa,
Schwanebeck
85 Jahre
SR Dr. med. Ursula Motsch, Potsdam
Dr. med. Gisela Schröder, Brandenburg
84 Jahre
Dr. sc. med. Wilfried de Néve, Eggersdorf
MR Werner Gottwald, Senftenberg
OMR Dr. med. Eberhard Hetzke, Cottbus
SR Eberhard Schultrich,
Märkisch Luch, OT Buschow
MR Dr. med. Heiko Wolter,
Brandenburg
83 Jahre
© Andreas Rosenow
81 Jahre
SR Dr. med. Ursula Gast, Senftenberg
MR Dr. med. Ingrid Jänisch,
Zossen, OT Wünsdorf
MR Dr. med. Josef Köstler, Birkenwerder
Dr. med. Christel Lehmann,
Königs Wusterhausen, OT Wernsdorf
MR Dr. sc. med. Herbert Semmler,
Treuenbrietzen
80 Jahre
OMR Dr. med. Ingrid Hörning, Cottbus
Dr. med. Horst Müller, Brandenburg
MR Priv.-Doz. Dr. sc. med. Wilfrid Seifart, Bernau
Dr. med. Hanni Zeinert, Kolkwitz
79 Jahre
OMR Dr. med. Klaus-Dieter Berlin, Cottbus
SR Dr. med. Anna-Katharina Ebert, Wandlitz
Dr. med. Wolf Erler, Rathenow
Dr. med. Hans-Georg Hempel,
Küstriner Vorland
Dr. sc. med. Gerhard Tomschke,
Oranienburg
78 Jahre
Dr. med. Kurt Fritsche, Zeuthen
SR Waltraud Prill, Rathenow
Prof. Dr. sc. med. Kurt Schellnack,
Königs Wusterhausen
Dr. med. Helga Gutschlag, Potsdam
SR Dr. med. Günter Milek, Nauen
Priv.-Doz. Dr. sc. med. Horst-Dietrich Otto,
Wandlitz
Dr. med. Elisabeth Steinert, Lauchhammer
82 Jahre
77 Jahre
MR Dr. med. Horst Berg, Frankfurt (Oder)
Dr. med. Karl Kosmann, Woltersdorf
Dr. med. Hans-Jürgen Paelecke,
Ahrensfelde, OT Eiche
76 Jahre
Dr. med. Frank-Jens Edelmann, Werder
SR Dr. med. Karl-Friedrich Exner, Senftenberg
MR Doz. Dr. sc. med. Annerose Raabe,
Woltersdorf
SR Johanna Schäfer, Zossen
75 Jahre
Dr. med. Siegfried Blümel,
Nordwestuckermark /Röpersdorf
Dr. med. Inge Gusko, Potsdam, OT Neu Fahrland
SR Dr. med. Hella Lange,
Groß Köris, OT Klein Köris
MR Dr. med. Peter Schneider, Hohen Neuendorf
Sieglinde Weber, Rangsdorf
MR Priv.-Doz. Dr. med. habil. Karl Wiegand,
Templin
SR MUDr. Klaus Wöhlke, Wollenberg
Dr. med. Christine Wolf, Lübben
70 Jahre
Dr. med. Eberhard Braig, Cottbus
Dipl.-Med. Christine Heinrich,
Schorfheide, OT Finowfurt
Dr. med. Birgit Kopp, Seddiner See/OT Seddin
Annerose Sauer, Hennigsdorf
Dr. med. Günter Zytariuk, Schönwalde-Glien
65 Jahre
Dipl.-Med. Karola Dux, Schorfheide, OT Lichterfelde
Dr. med. Reinhold Hansche, Mittenwalde
Dipl.-Med. Waltraud Wollenberg, Blumenthal
60 Jahre
Dr. med. Steffi Kunze, Senftenberg
GRATULATIONEN
Veröffentlichung von persönlichen Daten im BÄB
In der Rubrik „PERSONALIA“ veröffentlicht das Brandenburgische
Ärzteblatt Geburtstage von Ärztinnen und Ärzten aus Brandenburg
ab dem 60. Lebensjahr. Diese Gratulation ist jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen vom Einverständnis der Jubilare abhängig. Die
Veröffentlichung erfolgt nur noch
nach Einwilligung. Dazu genügt es,
wenn Sie diesen Abschnitt ausgefüllt an uns senden.
❑ Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Landesärztekammer Brandenburg aus Anlass meines
60., 65., 70., 75. und aller weiteren Geburtstage meinen Namen, Wohnort, Geburtsmonat und
Geburtsjahr in der Rubrik „PERSONALIA“ des Brandenburgischen Ärzteblattes abdruckt.
❑ Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Landesärztekammer Brandenburg im Todesfall
meinen Namen, Wohnort, Geburts- und Sterbedatum in der Rubrik „PERSONALIA“ abdruckt.
Diese Einverständniserklärung kann ich jederzeit gegenüber der Landesärztekammer Brandenburg
widerrufen.
Bitte zutreffendes ankreuzen!
Landesärztekammer Brandenburg
Hauptgeschäftsstelle
Meldewesen
Postfach 10 14 45
03014 Cottbus
Name, Vorname
Straße
Postleitzahl, Ort
Datum, Unterschrift
30 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015
Geburtsdatum
PERSONALIA
KLINIKUM DAHME-SPREEWALD
Dr. med. Martin Khan übernimmt Hals-, Nasen-,
Ohrenheilkunde
Die Abteilung für Hals-, Nasen-,
Ohrenheilkunde (HNO) am Klinikum Dahme-Spreewald freut sich
über ihren neuen Chefarzt. Dr.
med. Martin Khan, bisher leitender Oberarzt am Rudolf-VirchowKlinikum der Charité in Berlin, erwartet ein motiviertes Team. Dr.
Khan bringt viel Wissen und viel
Erfahrung in den Landkreis Dahme-Spreewald mit und ist in verschiedenen Bereichen der HNO
ein ausgewiesener Experte.
„Wir freuen uns sehr, dass wir mit
Herrn Dr. Khan einen auch wissenschaftlich sehr versierten Facharzt gewinnen konnten“, so Michael
Kabiersch, Geschäftsführer der Klinikum Dahme-Spreewald GmbH. „Bisher war er ausschließlich an großen
Universitätskliniken tätig und zugleich
in der täglichen Praxis der Patientenversorgung aktiv.“
Nach seinem Medizinstudium in Berlin und Tübingen promovierte Dr.
Khan 2003 in Berlin und schloss 2004
in Mainz seine Facharztausbildung ab.
Anschließend kehrte er an die Charité
und damit in seine Heimatstadt Berlin
zurück. Zahlreiche Veröffentlichungen
und Spezialisierungen verdeutlichen
seine weitreichenden fachlichen Kompetenzen. Von der Molekularbiologie
des Innenohres bis zur Computer-assistierten Chirurgie reicht sein Spektrum.
Seit 2013 verfügt er außerdem über
eine Zusatzbezeichnung Plastische
Operationen. Dr. Khan erfreut sich in
seiner Freizeit an sportlichen und musikalischen Hobbys.
Mittelohr (Cholesteatom). Auch das
Trommelfell oder die Gehörknöchelchenkette kann er wiederherstellen
oder Hörprothesen für Gehörlose, deren Hörnerv noch funktioniert, einsetzen (Cochlear Implant). Für Patienten
der HNO sind damit bestmögliche Voraussetzungen gegeben, Erkrankungen
oder Beeinträchtigungen rund um den
Kopf vom fachlich versierten Team am
Klinikum Dahme-Spreewald behandeln
zu lassen. Auch die langfristige, stabile Patientenversorgung in der Region
„Ich möchte gern an meinen Vorgän- und darüber hinaus ist mit dem neuen
ger anknüpfen, Herrn Valdas Ziutelis, Chefarzt gesichert.
der jetzt in Mecklenburg-Vorpommern
arbeitet. Er hat viele, sehr komplizierte
Operationen durchgeführt und auch ■ Dr. phil. Ragnhild Münch, Klinikum
Dahme-Spreewald
neue Verfahren erfolgreich angewendet“, so Dr. Martin Khan. „Mit einigen
meiner Spezialisierungen lässt sich das
nicht nur fortsetzen, sondern weiter
ausbauen.“
Dr. med. Martin Khan,
Chefarzt für Hals-, Nasen-,
Ohrenheilkunde
Foto: Klinikum DahmeSpreewald
Fachliche Informationen
Ein besonderes Augenmerk von Dr.
Khan liegt neben der plastischen Chirurgie – zum Beispiel bei medizinisch
begründeten Korrekturen der äußeren
Nase – auch bei komplizierten Operationen, etwa dem Knochenfraß im
Dr. med. Martin Khan, Chefarzt,
Abt. für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Klinikum Dahme-Spreewald GmbH
Telefon: 03375 288-301
E-Mail: [email protected]
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Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 31
PERSONALIA
KLINIKUM WESTBRANDENBURG GMBH
Prof. Dr. Erler verstärkt Kinder- und Jugendmedizin
Prof. Dr. med. habil. Thomas Erler verstärkt seit dem 10. August
2015 das Team des Klinikum
Westbrandenburg, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in Potsdam. Mit seiner langjährigen Erfahrung in der Neonatologie, der
Pädiatrischen Intensivmedizin und
Schlafmedizin ist er ein großer
Zugewinn für die Region Berlin/
Brandenburg.
Prof. Dr. med. habil.
Thomas Erler
Foto: Anja Zimmermann M.A.
Auf diese Fachbereiche der Kinderund Jugendmedizin wird Prof. Dr. Erler
auch seine klinischen Schwerpunkte in
Potsdam legen. Gemeinsam mit Chefarzt Prof. Dr. Radke wird er das Profil
des Klinikum Westbrandenburg, Klinik
für Kinder- und Jugendmedizin weiter
schärfen und ausbauen.
„Kinder sind keine kleinen Erwachsenen – diesem Prinzip folgt das gesamte Team des Klinikums Westbrandenburg bei der ganzheitlichen medizinischen und pflegerischen Versorgung
der heranwachsenden jungen Menschen. Und das ist auch mein Credo.
Gemeinsam bemühen wir uns täglich,
das Recht kranker Kinder auf spezialisierte und professionelle medizinische
Hilfe bei allen akuten und chronischen
Erkrankungen zu verwirklichen.“ so beschreibt Prof. Dr. Erler seine Passion für
die Kinder- und Jugendmedizin. „Dieses Motto eint mich und meinen Kollegen Prof. Dr. Radke, der die Kindermedizin in Potsdam seit Jahren prägt. Ich
freue mich auf die gemeinsame Arbeit
hier in Potsdam“. Prof. Dr. Erler übernimmt im Klinikum Westbrandenburg,
Standort Potsdam, die Funktion des
Ärztlichen Direktors.
Nach seinem Studium der Humanmedizin und der Approbation als Arzt
(1984) promovierte Prof. Dr. Erler 1988
und habilitierte sich 2003 an der Berliner Charité. 2014 wurde er als Honorarprofessor an die Humanwissenschaftliche Fakultät der Universität Potsdam berufen, wo er bis heute lehrt.
Prof. Erler war zuletzt als Chefarzt
der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Cottbuser Carl-Thiem-Klinikum tätig, wo er in der Zeit von 20112013 ebenfalls Ärztlicher Direktor war.
32 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015
Er besitzt die Facharztanerkennung
Kinderheilkunde, die Schwerpunktbezeichnung Neonatologie, die Zusatzweiterbildungen Pädiatrische Intensivmedizin und Schlafmedizin sowie
die Fachkunde Notarzt. Eine Leidenschaft von Prof. Erler ist die Schlafmedizin. Hier baute er seit 1994 die Kinder-Schlafmedizin in Cottbus auf und
gründete 1996 den Verein „Schlafmedizin Berlin-Brandenburg e. V.”, den er
bis heute als stellvertretender Vorsitzender leitet. 2003 richtete Prof. Erler
als Kongresspräsident die 11. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für
Schlafforschung und Schlafmedizin
(DGSM) aus.
Prof. Erler engagiert sich neben der
Schlafmedizin als Mitglied der Ethikkommission der Landesärztekammer
Brandenburg sowie des Kuratoriums
der McDonald´s Kinderhilfe Stiftung
Deutschland.
1. Schlafmedizinisches
Symposium in Potsdam
Prof. Dr. Erler stellt sich seinen Kollegen, niedergelassenen Ärzten der
Region wie auch interessierten Eltern
im Oktober mit einem Schlafmedizinischen Symposium vor. Dieses findet am
Samstag, 17.Oktober 2015 von 9:30 bis
14 Uhr in der Villa Bergmann in Potsdam statt.
Prof. Radke weiterhin
Chefarzt in Potsdam
Seit 1997 ist Prof. Dr. med. Michael
Radke Chefarzt der Klinik für Kinderund Jugendmedizin in Potsdam. Seit
2014 leitet er als Ärztlicher Direktor
und Chefarzt das Klinikum Westbrandenburg, Kinder- und Jugendmedizin
am Standort Potsdam. Prof. Dr. Radke studierte und arbeitete bis 1997
als Privatdozent und Oberarzt für Kindergastroenterologie an der Universitätskinderklinik Rostock bevor er vor
18 Jahren als Chefarzt nach Potsdam
wechselte.
Nun kehrt der gebürtige Rostocker
anteilig zurück an die Küste. Prof. Dr.
med. Michael Radke übernahm am
05.01.2015 das Amt des Klinikdirektors der Kinder- und Jugendklinik der
Universitätsmedizin Rostock. In dieser
Funktion setzt er sich u.a. verstärkt für
den Neubau eines Eltern-Kind-Zentrums, ein Gemeinschaftsprojekt von
Universitätsmedizin und Südstadt-Klinikum, in Rostock ein und bildet als Universitätsprofessor den medizinischen
Nachwuchs an der Universitätskinderklinik in Rostock aus.
Trotz dieser universitären Herausforderung bleibt der Kindermediziner als
Chefarzt den Potsdamer Eltern und
Kindern erhalten. Sein Schwerpunkt ist
die allgemeine Kinder- und Jugendmedizin sowie die Kindergastroenterologie. Seit 2013 wird die Sprechstunde
von Prof. Dr. Radke für Kinder und Jugendliche mit chronisch entzündlichen
Darmerkrankungen (CED) von der bundesweiten Focus-Ärzteliste empfohlen.
Pro Quartal kommen um die 500 Kinder in die Sprechstunde und es werden
jährlich über 500 Endoskopien durch­
geführt.
Professor Radke besitzt die volle Ausbildungsbefugnis in der Kinder- und
Jugendmedizin sowie der Kindergastroenterologie. Er ist Vorsitzender der
Fachkommission für Kinder- und Jugendmedizin der Landesärztekammer
Brandenburg. Prof. Radke ist Herausgeber der Fachzeitschrift „Pädiatrie
up2date“, Thieme Verlag
■ Damaris Hunsmann, Klinikum Westbrandenburg
KULTURECKE
MUSEUM FÜR FOTOGRAFIE BERLIN
Newton. Horvat. Brodziak
Noch bis zum 15. November 2015
zeigt die Helmut Newton Stiftung
die dreiteilige Ausstellung „Newton. Horvat. Brodziak“ im Museum für Fotografie in Berlin.
Bereits 2006 und 2007 wurde das
Werk einiger berühmter Kollegen
demjenigen von Newton an die Seite
gestellt, jeweils in einer Dreier-Konstellation. Eine solche Erweiterung und
Präsentation war ein expliziter Wunsch
des deutschaustralischen Photographen, den er zur Gründung seiner Stiftung formulierte. Mit Frank Horvat und
Szymon Brodziak sind nun zwei Photographen eingeladen worden, deren
Werk insbesondere zwischen Mode
und Portrait changiert.
Horvat (*1928), acht Jahre jünger als
Newton, arbeitete wie dieser jahrzehntelang im Auftrag der renommiertesten Magazine und schuf ein ebenso
unvergleichliches autonomes Werk mit
vielen Bildikonen. In dieser Ausstellung
wird er mit fast 200 kleinformatigen
Aufnahmen unterschiedlicher Genres
 © Helmut Newton
aus seinem Projekt „House with 15
Keys“ vorgestellt, die einen zeitlichen
Bogen über sechs Jahrzehnte schlagen.
Der junge polnische Kollege Szymon
Brodziak (*1979), jüngst in Cannes als
„World's Best B&W Campaign Photographer“ ausgezeichnet, zeigt in seiner ersten Museumsausstellung in
Deutschland eine Auswahl von etwa
30 großformatigen S/W-Aufnahmen
mit meist weiblichem Personal, die für
Magazine, Kalender und andere Werbekampagnen entstanden sind.
 © Frank Horvat
 © Szymon Brodziak
Ergänzt werden die beiden monographischen Präsentationen mit dem zweiten Teil der Dauerleihgabe von Helmut
Newton, die seit der Stiftungsgründung
im „Museum für Fotografie“ verwahrt
wird. Auch diesmal sind es ikonische
Aufnahmen Newtons, darunter Modeund Aktbilder, Portraits und Selbstporträts, insgesamt mehr als 70 historische
Originalabzüge, so genannte Vintage
Prints, von denen viele bisher an diesem Ort nicht ausgestellt waren.
■ Museum für Fotografie Berlin
Museum für Fotografie
Anschrift
Museum für Fotografie
Jebensstraße 2
10623 Berlin
Öffnungszeiten
Mogeschlossen
Di 10:00 – 18:00 Uhr
Mi 10:00 – 18:00 Uhr
Do10:00 – 20:00 Uhr
Fr 10:00 – 18:00 Uhr
Sa 11:00 – 18:00 Uhr
So 11:00 – 18:00 Uhr
Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 33
TAGUNGEN & KONGRESSE
Kurse und Fortbildungsangebote
Land Brandenburg
19. Symposium der Vereinigung der Gefäßchirurgen des Landes Brandenburg 6P
4./5. Sept. 2015 in Mittenwalde/OT Motzen
Auskunft: ECIPE, Schleusenweg 43,
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203 80074 • Fax: 033203 80075
E-Mail: [email protected]
Neuraltherapie Masterkurs 03
15P
12./13. Sept. 2015
Ort: Evangelisches Krankenhaus Ludwigsfelde
Auskunft: MR Dr. sc. med. H. Becke, W.-Rathenau-Straße 106, 14974 Ludwigsfelde
Telefon/Fax: 03378 871694
Weiterbildungskurs Sozialmedizinje 80 P
gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB
Aufbaukurs G/H
14. bis 26. Sept. 2015
7. bis 18. Nov. 2016
Grundkurs C/D
12. bis 24. Okt. 2015
10. bis 21. Okt. 2016
Grundkurs A/B
16. bis 29. Nov. 2015
11. bis 22. April 2016
Aufbaukurs E/F
22. Febr. bis 4. März 2016
Ort: Bernau
Kursleiter: Prof. Dr. med. J.-U. Niehoff, Oderaue
Auskunft: SalusCon GmbH, Angerstraße 8,
16259 Oderaue
Telefon: 033457 46858 oder 030 530116320
Fax: 030 530116329
E-Mail: [email protected]
Internet: www.saluscon.de
6. Senftenberger Palliativ- und Hospiztag
„Trauer – als ein Weg der Heilung“
10. Sept. 2015, 9:00 bis 14:30 Uhr
Ort: BTU Cottbus-Senftenberg, Konrad-ZuseMedienzentrum, Großenhainer Straße 57, 01968
Senftenberg
Auskunft: Hospizdienst Oberspreewald-Lausitz
e.V., Fischreiher-Straße 7, 01968 Senftenberg
Telefon/Fax: 03573 368892
E-Mai. [email protected]
Besondere Krankheitsbilder in der
Psychosomatischen Rehabilitation
18. bis 19. Sept. 2015
Teilnehmergebühr: auf Anfrage
Chronische Depression
19. Sept. 2015, 11:00 bis 12:30 Uhr
Sozialmedizinische Beurteilung
19. Sept. 2015, 14:00 bis 16:00 Uhr
Teilnehmergebühr: 30 €
Ort: Reha-Zentrum Seehof, Lichterfelder Allee
55, 14513 Teltow
Auskunft: Deutsche Rentenversicherung Bund,
Reha-Zentrum Seehof, Lichterfelder Allee 55,
14513 Teltow
Telefon: 03328 345679 • Fax: 03328 345555
Basiskurs Palliativmedizin
40 P
(zum Erwerb der Zusatzbezeichnung
Palliativmedizin)
21. bis 25. Sept. 2015 in Frankfurt (Oder)
Teilnehmergebühr: 560 €
34 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015
Leitung: Dr. St. Gerecke, Frankfurt (Oder)
Auskunft: SAPV-Team Am Oderfluss GbR,
Lessingstraße 17, 15230 Frankfurt (Oder)
Telefon: 0335 86924495 • Fax: 0335 86924496
E-Mail: [email protected]
Notfall und Reanimationstraining in
der Praxis – Megacodetraining
8P
21. Sept. 2015 in Rheinsberg
Auskunft: Deutsche Rentenversicherung BerlinBrandenburg, 16831 Rheinsberg
Telefon: 033931 58200
E-Mail: [email protected]
Potsdamer EEG-Seminar
8P
26. Sept. 2015 in Potsdam
Auskunft: Frau Plötz, Klinik für Neurologie,
St.-Josefs-Krankenhaus,
Allee nach Sanssouci 7, 14471 Potsdam
Palliativmedizin
Basiskurs
5. bis 8. Okt. 2015
Aufbaukurs Modul I
7. bis 10. Dez. 2015
Aufbaukurs Modul II
18. bis 21. Jan. 2016
Aufbaukurs Modul III
29. Febr. bis 3. März 2016
Teilnehmergebühr: je 500 €
Ort: Cottbus
Auskunft: Schmerzmedizinisches Zentrum, Dr.
med. St. Wolf, Thiemstraße 112, 03050 Cottbus
Telefon: 0355 2890785 • Fax: 0355 2890786
E-Mail: [email protected]
Todesermittlungen und
Deliktsvortäuschungen
7. Okt. 2015, 10:00 bis 15:30 Uhr
Ort. Europa-Universität Viadrina Frankfurt
(Oder)
Veranstalter: Bund Deutscher Kriminalbeamter
Landesverband Brandenburg
Anmeldung unter
[email protected]
Telefon: 0355 7892722
Internet: www.bdk.de
Qualifikationskurs
Rehabilitationsrichtlinie
21 P
7. und 14. Okt. 2015, jeweils 16:00 Uhr
Ort: Reha-Zentrum Teltow
Teilnehmergebühr: 100 €
Leitung, Auskunft: Dr. med. B. von Pickardt,
Reha-Zentrum Teltow, Ritterstraße 25, 14513
Teltow
Telefon: 03328 303157 • Fax: 03328 303159
E-Mail: [email protected]
Potsdamer Ophthalmologischer
Nachmittag
4P
7. Okt. 2015, 15:30 bis 18:00 Uhr
Leitung: PD Dr. med. Liekfeld
Ort und Auskunft: Klinik für Augenheilkunde,
Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstraße,
14409 Potsdam
Telefon: 0331 2415101 • Fax: 0331 2415110
E-Mail: [email protected]
24. Balintgruppenleiter-Treffen
„Balint und Wandern“
30. Okt. bis 1. Nov. 2015
13 P
Ort: Seehotel Luisenhof, Falkenhagen
Teilnehmergebühr: 150 €
Leitung: PD Dr. W. Zimmermann, Bernau; Dipl.Med. C. Dietrich, Strausberg
Anmeldung bis 25.9.2015: PD Dr. habil. W. Zimmermann, Breitscheidstraße 41, 16321 Bernau
Telefon/Fax: 03338 5874
E-Mail: [email protected]
Zimmerbestellung: [email protected]
13. Potsdamer Intensivtage
27./28. Nov. 2015
Ort: Seminaris Seehotel Potsdam
Teilnehmergebühr: auf Anfrage
Leitung, Auskunft: Priv.-Doz. Dr. med. D. Pappert, Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstraße 72, 14467 Potsdam
Telefon: 0331 2415002 • Fax: 0331 2415000
E-Mail: [email protected]
Jahrestagung des Vereins Schlafmedizin
Berlin-Brandenburg e.V.
21. Nov. 2015, 10:00 bis 14:00 Uhr
Ort: Radisson Blu Cottbus
Leitung und Auskunft: Dr. med. F. Käßner,
Ambulantes Zentrum für Lungenkrankheiten
und Schlafmedizin, Thiemstraße 124, 03050
Cottbus
Telefon: 0355 543922 • Fax: 0355 543923
E-Mail: [email protected]
Andere Bundesländer
Abschlusskurs Doppler- und Duplexsonographie peripherer Arterien und
Venen
16 P
20./21. Nov. 2015
Anwenderseminar Duplexsonographie
der epifaszialen und tiefen Beinvenen7 P
14. Nov. 2015
Leitung, Ort und Auskunft: Dr. A. Klemenz, Institut für Anatomie und Zellbiologie der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,
06097 Halle
Telefon: 0345 557-1316 oder -1703
Fax: 0345 5574649
E-Mail: [email protected]
Palliativkurs zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin
Basiskurs 40 Stunden vom 21.– 25.Sept. 2015
Ort: Halbe Stadt 7 15230 Frankfurt (Oder)
Teilnehmergebühr: 560,00
Kursleiter: Dr. Steffen Gerecke, Frankfurt (Oder)
Auskunft: Gisela Scheele Tel.: 0335/68924495
E-mail: [email protected]
Fortbildungsangebote unter
www.laekb.de, Fortbildungskalender.
Alle Angaben sind ohne Garantie.
Bei Rückfragen bitte direkt an den
Veranstalter wenden.
KVBB INFORMIERT
ENTSCHEIDUNGEN
DES LANDESAUSSCHUSSES FÜR ÄRZTE UND KRANKEN­KASSEN
DES LANDES BRANDENBURG ZUM VERSORGUNGSSTAND
Die Beschlüsse des Landesausschusses über Zulassungssperren bzw. Zulassungsmöglichkeiten
sowie zu Zulassungsförderungen sind auf der
Website der KV Brandenburg unter www.kvbb.
de/praxis/zulassung/bedarfsplanung veröffentlicht.
ZULASSUNGSFÖRDERUNGEN
In folgenden Regionen werden aufgrund durch
den Landesauschuss festgestellter drohender
oder bestehender Unterversorgung Zulassungen gefördert:
Übersicht Zulassungsmöglichkeiten
Eine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffneten bzw. gesperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB findet sich auf der
Internetseite der KVBB unter www.kvbb.de/
praxis/zulassung/bedarfsplanung/zulassungsmöglichkeiten-ausschreibungen/
HAUSÄRZTE:
Mittelbereiche Beeskow, Eisenhüttenstadt,
Forst (Lausitz), Guben, Herzberg (Elster), Kyritz,
Lauchhammer-Schwarzheide, Lübbenau, Pritzwalk-Wittstock/Dosse, Schwedt/Oder, Seelow,
Senftenberg-Großräschen, Spremberg, Zehdenick-Gransee.
AUGENHEILKUNDE:
Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Elsterwerda-Bad Liebenwerda, Finsterwalde, Kyritz, Lauchhammer-Schwarzheide,
Lübben, Rathenow, Templin
Landkreis Spree-Neiße
FRAUENHEILKUNDE:
Mittelbereiche Guben, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübben, Zehdenick-Gransee
KINDERHEILKUNDE:
Mittelbereiche Eberswalde, Finsterwalde, Pritzwalk-Wittstock/Dosse, Templin
DERMATOLOGIE:
Stadt Templin
Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V
In Gebieten, für die der Landesausschuss der
Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperre angeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg
gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:
Bewerbungsfrist bis 10.09.2015
laufende Bewerbungskennziffer: 61/2015
Fachrichtung: Allgemeinmedizin
Planungsbereich: Mittelbereich Potsdam
gewünschter Übergabetermin: 01.04.2017
laufende Bewerbungskennziffer: 62/2015
Fachrichtung: Allgemeinmedizin
Planungsbereich: Mittelbereich Lübben
gewünschter Übergabetermin: 01.10.2015
laufende Bewerbungskennziffer: 63/2015
Fachrichtung: Allgemeinmedizin
Planungsbereich: Mittelbereich Cottbus
gewünschter Übergabetermin: 02.01.2016
laufende Bewerbungskennziffer: 67/2015
Fachrichtung: Frauenheilkunde*
Planungsbereich: Potsdam
gewünschter Übergabetermin: 01.10.2015
laufende Bewerbungskennziffer: 68/2015
Fachrichtung: Kinder- und Jugendmedizin
Planungsbereich: Brandenburg/Potsdam-Mittelmark
gewünschter Übergabetermin: 01.01.2016
laufende Bewerbungskennziffer: 69/2015
Fachrichtung: Psychologischer Psychotherapeut
Planungsbereich: Havelland
gewünschter Übergabetermin: 01.01.2016
laufende Bewerbungskennziffer: 70/2015
Fachrichtung: Psychologischer Psychotherapeut*
Planungsbereich: Cottbus
gewünschter Übergabetermin: 01.10.2015
Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Unternehmensbereich Qualitätssicherung/Sicherstellung
der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg,
Ansprechpartnerinnen:
Ingeborg Prößdorf, Tel.-Nr.: 03312309323 oder
Karin Rettkowski, Tel.-Nr.: 03312309320.
Die schriftliche Bewerbung für die ausgeschriebenen Vertragsarztsitze ist zwingend erforderlich.
Sie muss die Bewerbungskennziffer, die Anschrift,
die Telefonnummer, die Facharztanerkennung
sowie Angaben zum möglichen Praxisübernahmezeitpunkt enthalten. Unter dem Stichwort
„Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der
KV Brandenburg, Friedrich-Engels-Str. 103/104,
14473 Potsdam, einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam,
dass in der Warteliste eingetragene Ärzte nicht
automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten.
Weitere Informationen über Angebote für Praxisübernahmen können Sie unserer Homepage
unter www.kvbb.de (Stichwort: Praxisbörse) entnehmen oder persönlich unter den Rufnummern
0331 2309320 oder -323 erfragen.
laufende Bewerbungskennziffer: 64/2015
Fachrichtung: Allgemeinmedizin
Planungsbereich: Mittelbereich Cottbus
gewünschter Übergabetermin: 01.10.2015
laufende Bewerbungskennziffer: 65/2015
Fachrichtung: Frauenheilkunde
Planungsbereich: Märkisch-Oderland
gewünschter Übergabetermin: 01.01.2017
laufende Bewerbungskennziffer: 66/2015
Fachrichtung: Frauenheilkunde*
Planungsbereich: Cottbus
gewünschter Übergabetermin: 01.01.2016
* hälftiger Versorgungsauftrag
Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015 | 35
LUGV, ABTEILUNG GESUNDHEIT
INFEKTIONSSCHUTZ
Infektionskrankheiten/Impfschutz
Influenzaerkrankung (Komplikationen) und zur
guten Verträglichkeit der erhältlichen InfluenzaImpfstoffe. Mehr als zwei Drittel der Befragten
wünschen sich diese Informationen von ihrem
behandelnden Arzt [4].
Das Land Brandenburg unterstützt die Bemühungen um einen verbesserten Impfschutz
durch die öffentliche Empfehlung der Influenza­
impfung für Personen ab einem Alter von sechs
Monaten, auch wenn die Frage einer möglichen
Kostentragung der Impfungen durch die gesetzlichen Krankenkassen davon unberührt bleibt.
Subsidiär bieten auch viele Gesundheitsämter
der Landkreise und kreisfreien Städte die Möglichkeit zur Influenzaschutzimpfung an.
Literatur:
[1]Balabanova Y, Gilsdorf A, Buda S, Burger R,
Eckmanns T, et al. (2011) Communicable Diseases Prioritized for Surveillance and Epidemiological Research: Results of a Standardized Prioritization Procedure in Germany,
2011. PLoS ONE 6(10): e25691
[2]Heikkinen T, Silvennoinen H, Peltola V, Ziegler T, Vainionpää R, Vuorinen T, et al. Burden
of influenza in children in the community. J
Infect Dis. 2004;190(8):1369-1373
[3]Cromer D, van Hoek AJ, Jit M, Edmunds WJ,
Fleming D, Miller E. The burden of influenza
in England by age and clinical risk group: A
statistical analysis to inform vaccine policy. J
Inf. 2014;68:363-371
[4]Bödeker B, Remschmidt C, Schmich P, Wichmann O. Why are older adults and individuals with underlying chronic diseases in
Germany not vaccinated against flu? A population-based study. BMC Public Health
2015;15:618
Abb.: AR-Raten in Kindereinrichtungen und Influenzanachweise im Land Brandenburg 2014/2015
600
12
500
10
400
8
300
6
200
4
100
2
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36 | Brandenburgisches Ärzteblatt 9 • 2015
Kalenderwoche
ARE-Rate Land BB [%]
Die Influenza gehört, obwohl es sich um eine
impfpräventable Erkrankung handelt, nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) zu
den bedeutendsten Infektionskrankheiten in
Deutschland [1].
Insbesondere jüngere Kinder bilden hinsichtlich der Erkrankung eine besonders gefährdete
Bevölkerungsgruppe. Influenza erzeugt bei Kindern eine erhebliche Krankheitslast, die während einer Grippeepidemie Raten von 20 Prozent bis 30 Prozent erreichen kann und bei
Säuglingen und kleinen Kindern ohne Grunderkrankung zu Hospitalisierungsraten führt, die im
Bereich von Erwachsenen liegt, die wegen einer
Grunderkrankung ein erhöhtes Risiko aufweisen
[2]. Zahlen aus England belegen, dass die influenzabedingten Krankenhauseinweisungen bei
Kindern unter vier Jahren mehr als doppelt so
hoch liegen wie bei Personen über 65 Jahren
mit zusätzlichem Risiko [3]. Darüber hinaus ist
die Ansteckung von Familienmitgliedern von Bedeutung.
Unter dem Aspekt der zentralen Rolle jüngerer Kinder in der Dynamik eines Influenzageschehens wird auch in der Saison 2015/2016,
von der 40. Kalenderwoche (KW) 2015 bis zur
15. KW des Jahres 2016, die Influenza-Surveillance in Brandenburger Kindereinrichtungen
durchgeführt. In der Saison 2014/2015 beteiligten sich im Durchschnitt 45 Kindereinrichtungen in bis zu 14 der 18 Landkreise und kreisfreien Städte an der Surveillance, also rund
2,7 Prozent der im Land Brandenburg vorhandenen Einrichtungen. Über einen Zeitraum von
28 Wochen (40. KW 2014 bis 15. KW 2015)
wurden 2.705 Kinder beobachtet (3,0 Prozent
aller betreuten Kinder; in Krippen: 875; in Kindergärten: 1.830). Wöchentlich wurde die Zahl
der Kinder in Krippen und Kindergärten erfasst,
die der Einrichtung an einem Stichtag wegen
einer fieberhaften Erkältungskrankheit (akute
respiratorische Erkrankung – ARE) fern bleiben
mussten; insgesamt waren dies 3.877 Fälle. Mit
einem Anteil der an einer ARE erkrankten Kinder von 9,7 Prozent in der 5. KW 2015 wurde
das Maximum der Saison erreicht (Abb. 1) und
lag damit über dem des vorangegangenen Beobachtungszeitraums (7,3 Prozent in der 9. KW
2014). Wie in den vorangegangenen Saisons
erkrankten Krippenkinder fast doppelt so häufig wie in Kindergärten betreute Kinder (Krippe:
2,1 Fälle/Kind; Kindergarten: 1,1 Fälle/Kind).
Die Daten der Saison 2014/2015 belegen nicht
nur den engen Zusammenhang von akuten respiratorischen Erkrankungen in Kinderkrippen
und Kindergärten mit der Zahl der Influenza­
virusnachweise in der Gesamtbevölkerung; eine
Korrelationsanalyse zeigt auch, dass die Entwicklung der wöchentlich in den Kindereinrichtungen erhobenen Daten den Daten der anderen Surveillancesysteme bis zu einer Woche (AG
Influenza des RKI) bzw. zwei Wochen (IfSG-§7Labor-Meldungen zu Influenza) vorausgehen
(Abb. 1).
Bisher nur unzureichend genutzte Präventionsmöglichkeiten bestehen zeitlich jedoch weit im
Vorfeld des jährlichen Erkrankungshöhepunktes. So lagen die Durchimpfungsraten der erwachsenen Bevölkerung laut einer aktuellen
Publikation des Robert Koch-Institutes 2012/13
bundesweit bei nur 30,2 Prozent und 2013/14
bei 26,6 Prozent [4]. Erwachsene, die infolge
eines Grundleidens ein erhöhtes gesundheitliches Risiko tragen, waren trotz entsprechender STIKO-Empfehlung in weniger als 25 Prozent der Fälle (< 60 Jahre) bzw. zu 56 Prozent
(≥ 60Jahre) geimpft. Als Gründe hierfür wurden genannt: Misstrauen gegenüber der Impfung (22,3 Prozent), das eigene Influenzarisiko wird als gering eingeschätzt (21,2 Prozent),
rund 15 Prozent haben einfach noch nicht über
eine Impfung nachgedacht. Hingegen sind weniger als zehn Prozent aller Ungeimpften generelle Impfverweigerer. Ein großes Potenzial zur
Verbesserung des Impfschutzes der Risikogruppen sowie der Gesamtbevölkerung liegt demnach in der aktiven Kommunikation des Themas
im Patientengespräch, denn es besteht weiterer Informationsbedarf. Dazu gehören insbesondere Informationen zur Gefährlichkeit einer
Anzahl Influenzanachweise
Die Brandenburger Influenza-Surveillance startet in die Saison 2015/2016
Virusnachweise Land Brandenburg
(Gesamtbevölkerung)
ARE-Rate [%] in Kindereinrichtungen
Datenquellen:
SurvStat@ RKI (Virusnachweise)
LUGV Brandenburg (ARE-Rate)
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Inhaber und Verleger
Landesärztekammer Brandenburg
Präsident: Dr. med. Udo Wolter
Dreifertstraße 12, 03044 Cottbus
Telefon 0355 780100
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Dr. med. Udo Wolter
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