Amtsblatt - Landkreis Sonneberg
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Amtsblatt des Landkreises Sonneberg 25. April 2015 Kreisjugendfeuerwehrtag Die Kreisjugendfeuerwehr lädt alle Interessierten am Samstag, dem 30. Mai 2015 zum 21. Kreisjugendfeuerwehrtag auf den Sportplatz Mengersgereuth-Hämmern ein. Ab 9 Uhr starten die Gruppenstafetten. Behindertenbeauftragter Der Behindertenbeauftragte Jürgen Prüfer hat ab 1. Mai 2015 eine neue Sprechzeit, nämlich wöchentlich am Donnerstag von 9 bis 17.30 Uhr im Landratsamt Sonneberg (Zimmer 532). Erreichbar ist Jürgen Prüfer unter Telefon 0171-6941910 sowie per E-Mail an info@ mensch-zuerst.de. Rechtsschutz-Wette der Sparkasse Die Sparkasse Sonneberg wettet mit ihren Kunden, dass ihre Rechtsschutzversicherung ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis hat als jedes vergleichbare Angebot. „Unser Rechtsschutz wurde zum sechsten Mal mit dem KUBUS-Siegel für hervorragende Gesamtzufriedenheit ausgezeichnet. Eine Rechtsschutzversicherung wird immer wichtiger, denn jährlich werden in Deutschland über zwölf Millionen gerichtliche Auseinandersetzungen geführt. In einen Rechtsstreit ist man schneller verwickelt als man glaubt, auch ungewollt“ erklärt Sven Posekardt, Marktbereichsleiter der Sparkasse Sonneberg. Aus diesem Grund lädt die Sparkasse Sonneberg ihre Kunden zu kostenlosen Beratungen ein. Die Wetten nimmt die Sparkasse bis zum 30. Juni 2015 an. Mehr unter www. spkson.de. 26. Jahrgang, Ausgabe 4/2015 700 Jahre Neuhaus-Schierschnitz Aus dem Inhalt Haushaltssatzung Jahresrechnung 2013 Förderung Ehrenamt Ehrenamtliche Richter gesucht Bekanntmachungen Beschlüsse Kreisausschuss Beschlüsse ZV SAZ Stellenausschreibung Stadt Schalkau S. 5 S. 5 S. 6 S. 6 S. 7 S. 8 S. 8 S. 8 Die Landrätin Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Mit folgendem Programm begeht die Gemeinde NeuhausSchierschnitz vom 8. bis 17. Mai 2015 die Ersterwähnung ihres Ursprungs-Ortes Neuhaus vor 700 Jahren: Freitag, 8. Mai 2015 Eröffnung der Festwoche mit Festrede des Bürgermeisters und Grußworten im Festzelt 21.00 Uhr: Heimatabend unter Moderation von Achim Mentzel/ Mitwirkende: Musikverein Neuhaus-Schierschnitz, Alpenecho Sonneberg, Trachtenverein „Schumlach“, Jagdhornbläser Mengersgereuth-Hämmern (Eintritt: freiwillige Spende) Samstag, 9. Mai 2015 9.00 Uhr: 1. Classik Frühlingserwachen Motorrad Geländefahrt veranstaltet vom MC Isolator, die Strecke führt durch das Unterland; 21.00 Uhr: Antenne Thüringen Disko-Party (Eintritt: 9.- €) Sonntag, 10. Mai 2015 Kinder- und Familientag 10.00 Uhr: Musical „Hallo Himmel“ der Kirchgemeinde Neuhaus-Schierschnitz 11.00 - 17.00 Uhr: Spiel und Spaß für Kinder mit Torsten Donau, Hüpfburg, Bastelstraße, Kinderschminken, Clown, Zauberer, Spielstationen u.v.m. (Teilnahmegebühr inklusive Gutscheine) Montag, 11. Mai 2015 20.00 Uhr: Kabarettabend mit Uwe Steimle (Eintritt: 9.- €) Dienstag, 12. Mai 2015 20.00 Uhr: Magische Nacht - Ein Abend für alle Sinne. Ihr Verstand wird nicht glauben was Ihre Augen sehen und Ihre Lachmuskeln kommen ebenfalls nicht zu kurz. (Eintritt: 7.- €) Mittwoch, 13. Mai 2015 20.00 Uhr: Multimediaschau „700 Jahre Neuhaus in Bild & Ton“ (Eintritt: 7.- €) ➤➤➤ Lesen Sie hierzu weiter auf Seite 2 ➤➤➤ am 12. April hat die Welt anlässlich des 70. Jahrestags der Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald auf Thüringen geschaut. Auch 70 Jahre danach bleibt es Verpflichtung, uns für eine weltoffene Gesellschaft und gegen Diskriminierung einzusetzen! Das vielfache Engagement im Landkreis Sonneberg wird in den kommenden fünf Jahren durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unterstützt. Es ist das Nachfolgeprogramm von „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“, durch das in den Jahren 2011 bis 2014 im Landkreis bereits zahlreiche Initiativen gegen Rassismus und Antisemitismus auf den Weg gebracht wurden. Ich lade alle ein, sich unter www.demokratie-leben.de über das Programm zu informieren und sich aktiv in seine Umsetzung einzubringen. Ihre Landrätin Christine Zitzmann 2 NICHTAMTLICHER TEIL ➤➤➤ Fortsetzung von Titelseite ➤➤➤ Himmelfahrt, Donnerstag, 14. Mai 2015 10.00 Uhr: Gottesdienst im Festzelt Am Nachmittag Unterhaltung im Festzeltmit „Richmond unplugged“ + „Olli“ - Western & Country Music und Rockiges handgemacht (bis 20.00 Uhr, Eintritt: 3.- €) Freitag, 15. Mai 2015 21.00 Uhr: Konzert der „Dorfrocker“ (Eintritt: 10.- €) Samstag, 16. Mai 2015 Vor- und nachmittags Angebote der örtlichen Vereine 20.00 Uhr: Konzert mit dem „Orchester Holger Mück“ und als Stargast Wolfgang Schwalm, der „Wildecker Herzbube“ (Eintritt: 8.- €) Sonntag, 17. Mai 2015 9.30 Uhr: Gottesdienst in der Kirche 14.00 Uhr: Festumzug „Geschichte ab 1315 bis in die Gegenwart“ nebst Festzeltbetrieb 19.00 - 22.00 Uhr: „Hans im Glück“ Musik Show (Eintritt: freiwillige Spende) 22.00 Uhr: Höhenfeuerwerk Das Bürgerbüro Wolkenrasen ist für alle da Ausdrücklich allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Sonneberg steht seit kurzem das neueröffnete Bürgerbüro im Wolkenrasen (Gorki-Straße 4) offen. Als Gemeinschaftsprojekt vom Sonneberger Ausbildungszentrum und der Werkstatt Bildung + Medien Sonneberg will es eine zentrale Anlauf-, Informations- und Beratungsstelle zur nachhaltigen sozialen und beruflichen Integration aller Hilfesuchender sein. Sein Team unterstützt, vermittelt und begleitet alle Interessierten in vielen lebenspraktischen Fragen, so etwa bei der Bewältigung persönlicher Problemlagen, bei der Suche nach Arbeitsstellen oder der Berufsauswahl, bei finanziellen Fragen, bei Unklarheiten in Mietangelegenheiten, bei der Kontaktaufnahme zu Vereinen, Behörden oder Ämtern, bei Antragstellungen und Formularen oder bei der Suche nach sozialen Kontakten. Welche Hilfe man auch immer benötigt – das Team vom Bürgerbüro Wolkenrasen hilft sehr gerne weiter! Es arbeitet eng mit den zuständigen Stellen und Einrichtungen des Landkreises Sonneberg zusammen, um Wege zu verkürzen und zu erleichtern und um eine schnelle Lösung von Problemen zu erreichen. Ob Familien, Migranten, langzeitarbeitslose Frauen und Männer, arbeitslose Jugendliche, Schuldner, Alleinerziehende usw. – alle Bürgerinnen und Bürger sind angesprochen. Dabei bietet das Bürgerbüro neben qualifizierten Fachkräften eine kostenlose Beratung und natürlich den vertraulichen Umgang mit den persönlichen Daten der Hilfesuchenden. Partner sind unter anderem der Landkreis Sonneberg, das Jobcenter Sonneberg, die Stadt Sonneberg und die Wohnungsbau GmbH Sonneberg. Fahrplanänderungen der OVG Zum 1. Mai 2015 werden folgende Änderungen im Fahrplan der OVG mbH Sonneberg vorgenommen: Linie/Fahrt 700 11; 15 700 13; 19 700 12; 16 700 14; 18 708 31 708 33 708 34 708 36 Zeit 11:40 15:40 13:00 17:00 17:50 17:40 18:25 19:15 Strecke Sonneberg Sonneberg Schleusingen Schleusingen Sonneberg Sonneberg Pressig Pressig Schleusingen Schleusingen Sonneberg Sonneberg Pressig Pressig Sonneberg Sonneberg Gültigkeit Sa, Sonn- & Feiertag Sa, Sonn- & Feiertag Sa, Sonn- & Feiertag Sa, Sonn- & Feiertag Sonn- & Feiertag Sonn- & Feiertag Sonn- & Feiertag Sonn- & Feiertag 11:30 Uhr Sonneberg - Eisfeld 15:30 Uhr Sonneberg - Eisfeld 13:30 Uhr Eisfeld - Sonneberg 17:30 Uhr Eisfeld - Sonneberg entfällt entfällt entfällt entfällt NICHTAMTLICHER TEIL 3 Vereinswettbewerb zur Sportabzeichen-Tour am 3. Juli Teilnehmenden Sportvereinen winken 100 Euro Förderung Die Sportabzeichen-Tour des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) startet heuer zum zwölften Mal durch Deutschland und wird in neun deutschen Städten Halt machen. Am 3. Juli 2015 ist erstmals Sonneberg Station. „Dass die Tour in der Spielzeugstadt anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des Kreissportbunds Sonneberg Halt macht, erfüllt uns mit großem Stolz. Am Vormittag erwarten wir rund 1.000 Schülerinnen und Schüler, am Nachmittag Kindergärten, Firmen, Polizei, Feuerwehren und natürlich viele interessierte Bürgerinnen und Bürger“, erklärte der SportbundVorsitzende Robert Eberth. Ebenfalls zur Teilnahme V.l.n.r.: Heidrun Höpfner vom Landessportbund, SparkassenVorstandsvorsitzender Mike Stieler sowie Jürgen Eckstein und Susanne Traut vom Kreissportbund aufgerufen sind selbstverständlich alle Sportvereine der Region. „Unsere Aktiven können sich der Herausforderung `Deutsches Sportabzeichen` stellen und ihre persönliche Fitness überprüfen“, freut sich Robert Eberth und verweist auf eine in Aussicht stehende Unterstützung durch die Sparkasse Sonneberg. „Unsere Sparkasse Sonneberg ruft in diesem Zusammenhang zu einem Vereinswettbewerb auf. Wenn wir es schaffen, dass 25 Sportvereine des Landkreises, die im Landesbzw. Kreissportbund organisiert sind, mit mindestens je zehn Mitgliedern teilnehmen und sich in mindestens zwei Disziplinen des Sportabzeichens versuchen, erhält jeder Verein von der Sparkasse eine Förderung in Höhe von 100 Euro. Liebe Sportvereine – kommt also zur Sportabzeichen-Tour am Freitag, dem 3. Juli ins Sonneberger Stadion (14 - 18 Uhr) oder ins Sonne-Bad (12 - 18 Uhr) und holt Euch den Zuschuss! Mitmachen lohnt sich aber auch aufgrund des attraktiven Rahmenprogramms, bei dem prominente Spitzensportler wie Ex-Zehnkämpfer Frank Busemann mitmischen.“ Tag der offenen Tür in der RABA Der Zweckverband für Abfallwirtschaft Südwestthüringen (ZASt) lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einem „Tag der offenen Tür“ auf dem Standort der Restabfallbehandlungsanlage Südwestthüringen – kurz: RABA – in Zella-Mehlis (Am Schießstand 15) ein. Dieser findet am Samstag, dem 9. Mai 2015 in der Zeit von 10 bis 16 Uhr statt. Unter fachkundiger Führung kann die Anlage besichtigt werden. Die Freiwillige Feuerwehr Zella-Mehlis und das Technische Hilfswerk stellen ihre moderne Technik vor. Weiterhin wird ein kostenloser Gesundheitscheck durch eine Krankenkasse angeboten. Gleichzeitig gibt es vielfältige Unterhaltung für Familien mit Kindern mit Kinderprogramm, Bastelstraße, Hüpfburg und Preisrätsel. Für gastronomische Versorgung ist bestens gesorgt. Parkmöglichkeiten bestehen ausreichend auf dem Standort der RABA. 5. SonneBerg-Preis lädt nach Theuern Der diesjährige SonneBergPreis, nunmehr in seiner 5. Auflage, findet am 10. Mai 2015 auf der anspruchsvollen Rennstrecke in und um Theuern statt. Hierzu lädt der gastgebende Radsportverein Sonneberg e.V. (RSV) alle interessierten Zuschauer recht herzlich ein. „Die Trainer des Bund Deutscher Radfahrer reisen an, um die ambitioniertesten Sportlerinnen und Sportler der Jahrgänge 1999 und 2000 für den Bundeskader zu sichten. Deshalb gehören diese Rennen zu den wichtigsten innerhalb dieser Altersklasse. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die Straßenradsportler aller weiteren Nachwuchsklassen ( U 11, U 13, U 15 und U 19 ) ihre Rennen auf der berühmtberüchtigten Rennstrecke austragen. Ein besonderes Highlight wird das Rennen der Männer mit einer Länge von 143 Kilometern und rund 3000 zu überwindenden Höhenmetern sein. Hierbei handelt es sich um das härteste Straßenrennen Deutschlands – auch für Bergspezialisten eine echte Herausforderung. Besonders freuen wir uns darauf, alle Kinder – und Jugendfahrern des RSV in einem Heimrennen am Start zu haben“ erklärt die Vereinsvorsitzende Annette Liebermann. 4 NICHTAMTLICHER TEIL „Hell und Dunkel“ – 12. Regionale Museumsnacht am 16. Mai Inzwischen ist die Regionale Museumsnacht zu einer festen Größe im kulturellen Leben der Landkreise Coburg, Sonneberg und Hildburghausen geworden. In diesem Jahr wird sie am Samstag, dem 16. Mai stattfinden. Alle Neugierigen sind zwischen 18:00 und 23:00 Uhr herzlich auf eine Busreise zu zehn Museen eingeladen, die besondere Einblicke in Geschichte, Kunst, Gewerbe und Naturwissenschaften bieten werden. Entsprechend dem Motto „Hell und Dunkel“ erwarten die Gäste besondere Programme, in denen die verschiedenen Sichtweisen auf beide Zustände erkennbar werden. Mit dem Flakonmuseum Kleintettau wird übrigens erstmals eine Einrichtung aus dem Landkreis Kronach teilnehmen. Aus dem Landkreis Sonneberg werden mit dem Astronomiemuseum der Sternwarte Sonneberg, dem Deutschen Spielzeugmuseum Sonneberg und dem Nautiland Sonneberg drei Einrichtungen vertreten sein. Neben den Ausstellungen des Astronomiemuseums zur Geschichte der Sternwarte Sonneberg, zur Geschichte der astronomischen Gerätetech- Am 20. März diesen Jahres zog eine teilweise Sonnenfinsternis unzählige Menschen in ihren Bann. nik und über astronomische Themen werden Führungen und Gerätedemonstrationen Einblicke in die Arbeitsweise einer Sternwarte geben. Im Rahmenprogramm wird getreu dem Motto „Hell und Dunkel“ kosmischen Vorgängen nachgegangen, die uns am Sternenhimmel ein faszinierendes Wechselspiel aus Licht und Dunkelheit bescheren. Sonnenfinsternisse sind sehr seltene und äußerst beeindruckende Naturschauspiele. Sie werden im ersten Vortrag des Abends ab 19:00 Uhr im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen. Und ab 20:30 Uhr werden dem Augenschein nach weniger spektakuläre Vorgänge im Sonnen- und im Milchstraßensystem vorgestellt, die uns jedoch sehr interessante Einblicke in die Bewegung der Himmelskörper und in ihre Beschaffenheit ermöglichen. Bei klarem Himmel werden Jupiter und andere Himmelskörper an den Fernrohren der Sternwarte sichtbar sein. Bei ungünstigem Wetter finden um 22:30 und 23:30 Uhr computeranimierte Weltraumreisen durch das Sonnensystem statt, auf denen Interessantes und Erstaunliches über die Entstehungsgeschichte unserer näheren kosmischen Heimat zu erfahren sein wird. Das Deutsche Spielzeugmuseum Sonneberg präsentiert neben seiner ständigen Aus- stellung mit der berühmten Schaugruppe „Thüringer Kirmes“ und 5.000 Spielzeugen ein buntes Programm mit dem Weimarer Modetheater „schöne und schöne“ und dem Frieder Simons Kunstfiguren & Caspertheater Lari Fari aus Halle/Saale. Das Nautiland Sonneberg entführt Sie mit tropischen Fischen, Haien, Seepferdchen, Raubmuränen, Reptilien und Insekten in die Welt der Meere und der Tropen, die diesmal besonders eindrucksvoll im Kontrast von Hell und Dunkel erscheinen wird. Mit dem Kauf eines „Bändchens“ entrichten erwachsene Besucher ihre Teilnahmegebühr und berechtigt zur Fahrt mit den Shuttles. Sie beträgt beim Erwerb im Vorverkauf 2 Euro, an den Abendkassen der Museen 4 Euro. Vorverkaufsstellen sind unter anderem in den Museen, in der Touristinfo Sonneberg und die VRBank Coburg. Nähere Informationen über die Regionale Museumsnacht erhalten Sie im Internet unter www.museumsnacht-coburg-suedthueringen.de. Thomas Weber Astronomiemuseum der Sternwarte Sonneberg Terminhinweise der Volkshochschule Arbeit und Beruf/Gesellschaft: Windows 7 – Aufbaukurs ab Montag, 4. Mai 17 Uhr Sonneberg Vortrag: n erstellen Donnerstag, 7. Mai 19 Uhr Sonneberg Kunst und Kultur: Ölmalerei ab Montag, 4. Mai 17.30 Uhr Neuhaus/Rwg. Ölmalerei ab Dienstag, 5. Mai 17.30 Uhr Neuhaus/Rwg. Attraktiv und selbstsicher ab Dienstag, 12. Mai 18 Uhr Sonneberg Zuckertüten handgemacht ab Mittwoch, 20. Mai 18 Uhr Sonneberg Sensenkurs – Dengeln Samstag, 30. Mai 9 Uhr Neuhaus/Rwg. Gesundheit: Schnelle und gesunde Küche Montag, 4. Mai 18 Uhr Sonneberg BodyChallenge – Wunschgewicht in 90 Tagen ab Montag, 4. Mai 19 Uhr Sonneberg BodyChallenge – Wunschgewicht in 90 Tagen ab Mittwoch, 6.Mai 11 Uhr Sonneberg Frühjahrskräuter für Leib und Seele Dienstag, 5. Mai 18.30 Uhr Sonneberg Selbstverteidigung für Kinder (ab 6 Jahre) ab Donnerstag, 7. Mai 16 Uhr Sonneberg Vortrag – Neue Chancen bei Tinnitus Donnerstag, 7. Mai 18 Uhr Sonneberg Männerkochkurs Donnerstag, 7. Mai 18.30 Uhr Sonneberg Pilates ab Donnerstag, 7. Mai 19 Uhr Sonneberg Herz-Kreislauf stärken mit Spinning®-Bikes ab Mittwoch, 20. Mai 19.15 Uhr Sonneberg Folgende Veranstaltungen erwarten Sie: Petra Durst Benning liest aus ihrem Roman „Bella Clara“ Samstag, 25. April, 17 Uhr – Kartenvorverkauf VHS in der Kirche Sonntag, 17. Mai, 16 Uhr, Mengersgereuth-Hämmern Historischer Handwerkermarkt auf dem Gelände der VHS Sonntag, 31. Mai, 11 – 18 Uhr Abendkurs Vorbereitung auf externen Realschulabschluss Ab sofort sind Anmeldungen für den im Herbst beginnenden Abendkurs zur Vorbereitung auf den externen Realschulabschluss möglich. Weitere Informationen unter www.vhs-sonne berg.de/kurse/grundbildung oder 03675/871-620. Volkshochschule des Landkreises Sonneberg Coburger Straße 32a, 96515 Sonneberg Telefon: 03675/871-620, E-Mail: [email protected] Web: www.vhs-sonneberg.de AMTLICHER TEIL Hinweis: 5 Sofern Anlagen Bestandteil von Bekanntmachungen des Landkreises Sonneberg sind, werden diese im Landratsamt Sonneberg zur Einsicht ausgelegt. Diese können dort während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Satzungen und Beschlüsse des Landkreises Sonneberg sind zudem im PDF-Dokument des Amtsblattes des Landkreises Sonneberg auf den Internetseiten des Landkreises Sonneberg unter folgendem Link abrufbar: http://www.kreis-sonneberg.de/landkreis/amtsblatt-des-landkreises Haushaltssatzung des Landkreises Sonneberg für das Jahr 2015 Gemäß §§ 114 i. V. m. 60 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) erlässt der Landkreis Sonneberg folgende Haushaltssatzung §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 64.976.240 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.598.270 € ab. §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 1.295.000 € festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.250.000 € festgesetzt. §4 Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs, der nach §§ 25 ff. Thüringer Finanzausgleichsgesetz umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2015 auf 20.680.970 EUR festgesetzt. Die Kreisumlage wird in von-Hundert-Sätzen aus dem vom Thüringer Landesamt für Statistik festgestellten Umlagegrundlagen (Mitteilung vom 16.01.2015) bemessen: Steuerkraftmesszahl 34.253.602,57 EUR + Schlüsselzuweisungen 11.836.664,55 EUR ./. Finanzausgleichsumlage 379.425,74 EUR = Umlagegrundlagen 45.710.841,38 EUR Der Hebesatz für die Kreisumlage wird einheitlich auf 45,243 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000.000 € festgesetzt. §6 Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt. §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Sonneberg, den 17.04.2015 Landkreis Sonneberg Zitzmann Landrätin (Siegel) Beschluss und Genehmigungsvermerk zur Haushaltssatzung 2015 des Landkreises Sonneberg Die Haushaltssatzung des Landkreises Sonneberg für das Haushaltsjahr 2015 wurde in der Sitzung des Kreistages am 25.03.2015 beschlossen und umgehend beim Thüringer Landesverwaltungsamt zur Anzeige gebracht. Mit Bescheid vom 15.04.2015 genehmigte das Thüringer Landesverwaltungsamt nach §§ 55 Abs. 2, 59 Abs. 4, 114, 118 Abs. 2 und 123 Abs. 1 ThürKO den in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.295.000 EUR, den in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 1.250.000 EUR und die in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Kreisumlage mit einem Umlagesoll von 20.680.970 EUR und einem Umlagesatz in Höhe von 45,243 v. H. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde sodann unter dem 17.04.2015 ausgefertigt. Hinweise Nach § 57 Abs. 3 Satz 2 ThürKO ist gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Haushaltsplan zwei Wochen lang öffentlich auszulegen und bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten. Die Haushaltssatzung 2015 des Landkreises Sonneberg nebst Haushaltsplan liegen in der Zeit vom 27.04.2015 bis zum 11.05.2015 im Dienstgebäude des Landratsamtes Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, Zimmer 236 während der Öffnungszeiten des Landratsamtes Sonneberg zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Der Haushaltsplan 2015 wird bis zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2015 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme bereit gehalten. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Landkreis Sonneberg schriftlich, unter Angabe der Gründe, geltend gemacht werden. Werden solche nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die Verstöße unbeachtlich. Sonneberg, den 17.04.2015 Zitzmann Landrätin Landratsamt Sonneberg Die Landrätin Amtliche Bekanntmachung I. Feststellung der Jahresrechnung 2013 des Landkreises Sonneberg Die Jahresrechnung 2013 des Landkreises Sonneberg wurde in der Sitzung des Kreistages am 25.03.2015 festgestellt und der Landrätin sowie dem hauptamtlichen und ehrenamtlichen Beigeordneten des Landkreises Sonneberg Entlastung erteilt. II. Auslegungshinweise Die Jahresrechnung 2013 liegt in der Zeit vom 27.04.2015 – 11.05.2015 im Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, Zimmer 237 während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Darüber hinaus wird die Jahresrechnung 2013 gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Sonneberg, den 25.03.2015 Zitzmann Landrätin 6 AMTLICHER TEIL Landratsamt Sonneberg Die Landrätin Förderung des Ehrenamtes Es gibt Vieles, das ohne ehrenamtliches Engagement nicht möglich wäre. Für unser demokratisches Gemeinwesen ist die Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu engagieren eine wesentliche Säule. Der Landkreis Sonneberg kann dank der Unterstützung durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung auch in diesem Jahr wieder für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 eine finanzielle Zuwendung als Dank und Anerkennung für geleistete ehrenamtliche Tätigkeit im Freizeit-, Sport-, Kultur-, Bildungs- oder Sozialbereich gewähren. Der Landkreis Sonneberg kann in eigener Zuständigkeit an im Landkreis Sonneberg wirkende Vereine, Verbände sowie Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen, gemeinnützige Gesellschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Grund eines Antrages einen Förderbetrag ausreichen. Die für die Förderung vorgesehenen Personen müssen ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Landkreis Sonneberg haben. Es können auch Personen gefördert werden, deren ehrenamtliches Engagement einen räumlichen, sozialen oder gesellschaftlichen Bezug zum Landkreis Sonneberg aufweist. Bei den zu fördernden Tätigkeiten muss es sich um eine unentgeltlich erbrachte Tätigkeit handeln. Auslagenerstattungen und Aufwandsentschädigungen gelten nicht als Entgelt. Insbesondere sind dies: • die Tätigkeiten als Übungs- und Organisationsleiter, Ausbilder, Tutor, Betreuer oder Erzieher, • Hilfestellung und Betreuung alter, kranker oder behinderter Menschen, • außerschulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen, • Betreuung und Begleitung von Arbeitslosen- oder Nichtberufstätigeninitiativen, • Betreuung und Begleitung von Familiengruppen oder Gruppen von Alleinerziehenden, • Betreuung von Aussiedlern, Ausländern oder Asylbewerbern, • Betreuung Inhaftierter, • Betreuung von Kriminalitätsopfern, • Umwelterziehung und -beobachtung, Tierschutzerziehung sowie ehrenamtliche Naturschutzarbeit, • Arbeit von Vorständen von Vereinen und Verbänden auf Orts- und Kreisebene, • Tätigkeiten bei der Freiwilligen Feuerwehr, sofern sie dadurch keine baren Mittel zusätzlich zur gewährten Aufwandsentschädigung nach der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsordnung erhalten sowie im Katastrophenschutz, • Gesundheitsförderung einschließlich Erste-Hilfe-Kurse Die Zuwendung ist zweckbestimmt für die Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit insbesondere für: 1. Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern, 2. die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden, 3. Würdigungen ehrenamtlich Tätiger, z.B. durch Ehrungen und Preise, 4. Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit, 5. Aus-, Fort-und Weiterbildungen, die ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind, 6. die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit, 7. die Förderung neuer Formen des Ehrenamtes. Als Grundlage und ein Entscheidungskriterium für die Vergabe der Mittel erbittet der Landkreis Sonneberg von allen Antragsberechtigten (Kreisorganisationen sowie Vereinen, Institutionen und Initiativgruppen, die nicht kreislich organisiert sind) die gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeiten leisten, eine Zuarbeit entsprechend nachfolgender Aufstellung: (I) 1. Name der Organisation/Institution 2. Ansprechpartner mit Anschrift und Telefon für Nachfragen 3. Anzahl der Orts- / Untergruppen / Vereine 4. Aufgabenfeld 5. Anzahl eingetragener Mitglieder 6. Anzahl der zu Betreuenden (falls zutreffend) 7. Anzahl der ehrenamtlich Tätigen mit Funktion, Art und Häufigkeit der Tätigkeit 8. Bankverbindung des Antragstellers (II) Es können außerdem Anträge für konkrete Vorhaben bzw. Projekte entsprechend des Förderzweckes (s.o. 1. bis 7.) gestellt werden. Hier ist eine genaue Maßnahmebeschreibung mit Aufschlüsselung der Gesamtkosten und Höhe des benötigten Zuschusses erforderlich. Anträge auf Fördermittel müssen bis spätestens 22.05.2015 an das Landratsamt Sonneberg, Jugend- und Sozialamt, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, gerichtet werden. Auf die Vergabe von Fördermitteln besteht kein Rechtsanspruch. Zitzmann Landrätin Landratsamt Sonneberg Die Landrätin Gewinnung von Kandidaten für die Wahl zum ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht Meiningen Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichtes Meiningen endet am 09. November 2015. Für die Neuwahl der ehrenamtlichen Richter sind die Landkreise und kreisfreien Städte des Gerichtsbezirkes aufgefordert, dem Verwaltungsgericht Meiningen eine Vorschlagsliste mit geeigneten Kandidaten vorzulegen. Durch den Landkreis Sonneberg sind auf Grundlage der Einwohnerzahl 18 Bürger vorzuschlagen. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der Kreistag mit zwei Drittel Mehrheit der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl. Zur Wahl der Richter wird am Verwaltungsgericht Meiningen ein Wahlausschuss gebildet. Die ehrenamtlichen Richter werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Voraussichtlich wird jeder der gewählten Richter zu höchstens zwölf ordentlichen Sitzungen im Jahr herangezogen. Bisherige ehrenamtliche Richter können in die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Grundvoraussetzungen für das Ehrenamt sind: • der Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit • die Vollendung des 25. Lebensjahres • der Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes. Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen: 1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt worden sind. 2. Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. 3. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind. 4. Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen. AMTLICHER TEIL 7 Ergänzt werden diese Ausschlussgründe durch § 44 des Deutschen Richtergesetzes. Danach soll zum Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht berufen werden, wer • gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat; • wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR oder als diesen Mitarbeitern gleichgestellte Person für das Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet ist. Die für die Berufung zuständige Stelle, im vorliegenden Fall der Präsident des Verwaltungsgerichtes Meiningen als Vorsitzender des Wahlausschusses, kann zu diesem Zweck von dem Vorgeschlagenen eine schriftliche Erklärung verlangen, dass bei ihm diese Voraussetzungen nicht vorliegen. Zu ehrenamtlichen Richtern können ferner nicht berufen werden: 1. Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung 2.Richter 3. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind 4. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit 5. Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen. Interessierte Bürger werden gebeten, eine schriftliche Bewerbung für das Amt des ehrenamtlichen Richters bis Samstag, den 9. Mai 2015 unter Angabe folgender Daten beim Landratsamt Sonneberg, Rechts- und Ordnungsamt, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg einzureichen: • Name, Vorname, Geburtsname • Geburtsort • Geburtstag • Beruf und Anschrift. Zitzmann Landrätin • Rauenstein (Flurstücke: 306/3 und 488/3) können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Rechts- und Ordnungsamt im Landratsamt Sonneberg, Zimmer 245 während der Öffnungszeiten einsehen. Die untere Wasserbehörde erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gem. § 9 Abs. 4 und 9 GBBerG in Verbindung mit §§ 1, 7 Abs. 4 und 5 SachenR-DV. Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen: Gemäß § 9 Abs.1 S.1, Abs.9 GBBerG i. V. m. § 1 SachenR-DV ist von Gesetzes wegen eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für alle am 03. Oktober 1990 bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkt persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 03. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Da die Dienstbarkeit bereits durch Gesetz entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann bei der unteren Wasserbehörde im Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsstelle (Rechts- und Ordnungsamt, Zimmer 245, Telefon 03675/871 353) bereit. Landratsamt Sonneberg Die Landrätin Sonneberg, den 13.04.2015 Zitzmann Landrätin Bekanntmachung über 2 Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen AZ: 66-690.500/04/15 und 66-690.500/05/15 Das Landratsamt Sonneberg gibt bekannt, dass der Wasserversorgungs- und Abwasserzweck-verband Sonneberg, PIKO-Platz 1, 96515 Sonneberg 2 Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs.4 und Abs.9 Grundbuchbereinigungs-gesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182) i.V.m. §§ 1, 6 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) zum Eintrag beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten für die folgenden Leitungen und Anlagen gestellt hat: 1. AZ. 66-690.500/04/15: Abwasserentsorgungsleitung DN 300 Stz mit Leitungszubehör (Kontrollschächte/HA) zwischen „Bahnhofstraße“ und „Gustav-König-Straße“ in Sonneberg, Gemarkung: Sonneberg, einschließlich eines Schutzstreifens mit einer Breite von 5 m; 2. AZ. 66-690.500/05/15: Abwasserentsorgungsleitung DN 500 B mit Leitungszubehör (Auslauf) zur Ableitung von Niederschlagswasser bzw. vorgereinigtem Mischwasser aus der „Bahnhofstraße/Poststraße/Georgiistraße“ in den „Rußbach“ Ortslage Rauenstein, Lage: an der „Bahnhofstraße“, Gemarkung: Rauenstein, einschließlich eines Schutzstreifens mit einer Breite von 6 m. Die von den Anlagen (einschließlich der Schutzstreifen) betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkungen • Sonneberg ( Flurstücke: 1850/111 und 1850/68) und Landratsamt Sonneberg Amt für Abfallwirtschaft Amtliche Bekanntmachung Gemäß § 8 der Thüringer Verordnung über die Eigenkontrolle von oberirdischen Deponien (ThürDepEKVO) vom 08. August 1994, zuletzt geändert am 06.04.2008, gibt das Landratsamt bekannt: Der Jahresbericht 2014 für die ehemalige Hausmülldeponie des Landkreises Sonneberg in Mengersgereuth-Hämmern wird öffentlich ausgelegt. Der Jahresbericht kann im Landratsamt Sonneberg, Amt für Abfallwirtschaft, Zimmer 448, zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Zeitraum vom 04.05. – 06.07.2015 eingesehen werden. Sonneberg, den 25.03.2015 Graf Amtsleiter Zweckverband „Sonneberger Ausbildungszentrum“ Amtliche Bekanntmachung I. Feststellung der Jahresrechnung 2013 des Zweckverbandes „Sonneberger Ausbildungszentrum“ 8 AMTLICHER TEIL Die Jahresrechnung 2013 des Zweckverbandes „Sonneberger Ausbildungszentrum“ wurde in der Verbandsversammlung am 19.03.2015 festgestellt und der Verbandsvorsitzenden Entlastung erteilt. II. Auslegungshinweise Die Jahresrechnung 2013 liegt in der Zeit vom 27.04.2015 – 08.05.2015 im Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, Zimmer 249 während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Darüber hinaus wird die Jahresrechnung 2013 gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Sonneberg, den 19.03.2015 Zitzmann Verbandsvorsitzende „Der öffentliche Teil der Niederschrift der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes ‚Sonneberger Ausbildungszentrum‘ vom 01.04.2014 wird genehmigt.“ Sonneberg, den 06.11.2014 Zitzmann, Verbandsvorsitzende Beschluss–Nr. 200/43/2014 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 des Zweckverbandes „Sonneberger Ausbildungszentrum“ Die Verbandsversammlung beschließt: „Die 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung des Zweckverbandes ‚Sonneberger Ausbildungszentrum‘ vom 22.04.2014 wird beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen:4 Nein-Stimmen:0 Stimmenthaltungen:0 Beschluss des Kreisausschusses des Kreistages Sonneberg vom 26.11.2014 Sonneberg, den 06.11.2014 Zitzmann, Verbandsvorsitzende Beschluss–Nr. 45/06/2014 Bekanntmachung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Kreisausschusses Beschlüsse des Kreisausschusses des Kreistages Sonneberg vom 20.11.2013 Beschluss–Nr. 401/57/2013 Einvernehmen zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der REGIOMED-KLINIKEN GmbH und Entlastung des Aufsichtsrates Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen: „Das Einvernehmen zur Feststellung des Jahresabschlusses der REGIOMED KLINIKEN GmbH zum 31.12.2012 und zur Entlastung des Aufsichtsrates durch die Gesellschafterversammlung wird erteilt.“ Beschluss–Nr. 201/43/2014 1. Änderung des Finanzplanes 2013 – 2017 Die Verbandsversammlung beschließt: Der 1. Änderung des Finanzplanes für die Jahre 2013 und Folgejahre des Zweckverbandes ‚Sonneberger Ausbildungszentrum’ vom 22.04.2014 wird beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen:4 Nein-Stimmen:0 Stimmenthaltungen:0 Zitzmann, Landrätin - Siegel - Beschluss–Nr. 402/57/2013 Unterkunftsrichtlinie des Landkreises Sonneberg Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, wie folgt zu beschließen: „Der Verwaltungsvorschrift – Unterkunftsrichtlinie – wird zugestimmt. Die Landrätin wird ermächtigt, diese Verwaltungsvorschrift zum 01.01.2014 zu erlassen.“ Zitzmann, Landrätin Sonneberg, den 06.11.2014 Zitzmann Verbandsvorsitzende Beschluss–Nr. 202/43/2014 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe HH-Stelle 35550.71807 Die Verbandsversammlung beschließt: Der Geschäftsführer des Sonneberger Ausbildungszentrums wird ermächtigt, eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 35550.71807 in Höhe von 14 T€ zu tätigen. Die Deckung erfolgt aus Einnahmen des Landesarbeitsmarktprogrammes in der Haushaltsstelle 35550.17107.“ Sonneberg, den 06.11.2014 Zitzmann Verbandsvorsitzende - Siegel - Stadtverwaltung Schalkau Beschlüsse des Zweckverbandes „Sonneberger Ausbildungszentrum“ vom 06.11.2014 Stellenausschreibung Beschluss–Nr. 198/43/2014 Beschluss über die Tagesordnung Die Verbandsversammlung beschließt: „Die Tagesordnung der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes ‚Sonneberger Ausbildungszentrum‘ vom 06.11.2014 wird beschlossen.“ Die Stadt Schalkau beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter für die Bau- und Ordnungsverwaltung befristet im Rahmen einer Krankheitsvertretung in Teilzeit (38 Wochenstunden) einzustellen. Sonneberg, den 06.11.2014 Zitzmann, Verbandsvorsitzende Wir erwarten: • eine abgeschlossene Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare Qualifikation • umfassende EDV-Kenntnisse, insbesondere sicherer Umgang mit Office-Programmen • Kenntnisse und Erfahrungen im Verwaltungs-, Beitrags-, Bau- und Ordnungsrecht Beschluss–Nr. 199/43/2014 Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung der Verbandsversammlung vom 01.04.2014 Die Verbandsversammlung beschließt: AMTLICHER TEIL • eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sowie sicheren und gewandten Umgang mit Bürgern • Belastbarkeit, selbständige Arbeitsweise, Zuverlässigkeit, Motivation, Flexibilität, Teamfähigkeit und Freundlichkeit Ihr Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig: • Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten in der Bau- und Ordnungsverwaltung • Veranlagung von Beiträgen nach BauGB und ThürKAG • ggf. Übernahme von Sitzungsdiensten Wir bieten: • eine interessante, vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit mit einer leistungsgerechten Bezahlung nach den Vorschriften des öffentlichen Dienstes • eine vorerst für die Dauer der Krankheitsvertretung befristete Teilzeitstelle mit 38 Wochenstunden • eine Vergütung entsprechend dem TVöD Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Hauptamtsleiter Herrn Richter, Tel.036766/29115. Aussagekräftige Bewerbungen senden Sie bitte bis zum 11.05.2015 an die Stadt Schalkau, Markt 1, 96528 Schalkau. Hopf Bürgermeisterin 9 Impressum Amtsblatt des Landkreises Sonneberg Herausgeber amtlicher und nichtamtlicher Teil: Landkreis Sonneberg Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrätin Christine Zitzmann Redaktion: Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Michael Volk, Telefon: 03675 871-560, E-Mail: [email protected] Für die Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände bzw. anderer Institutionen außerhalb des Landratsamtes Sonneberg zeichnen diese selbst verantwortlich. Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 03677 2050-0, Fax 03677 2050-21, [email protected], www.wittich.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Auflage: 28.811 Exemplare Erscheinungsweise: Das Amtsblatt des Landkreises Sonneberg erscheint in der Regel monatlich. Redaktionsschluss: In der Regel am Mittwoch der Woche vor Erscheinung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Verantwortung übernommen. Rücksendung erfolgt nur bei Rückporto. Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen: Das Amtsblatt des Landkreises Sonneberg wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Landkreises Sonneberg verteilt. 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