Amtsblatt - Landkreis Neu-Ulm

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Amtsblatt - Landkreis Neu-Ulm
Amtsblatt
für den Landkreis Neu-Ulm
Nr. 35
Neu-Ulm, den 11. Oktober
Jahrgang 2013
Inhalt
Seite
Sitzung des Kreisausschusses
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Stellenausschreibung
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Vollzug der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis
beim Düngen (Düngeverordnung) vom 05.03.2007 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007
Teil I Nr. 7)
Verschiebung der Kernsperrfrist auf Grünland
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Herausgegeben und gedruckt vom Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm
Erscheint in der Regel jeden Freitag; Einzelpreis 0,13 Euro, zuzüglich Porto; Abonnementpreis halbjährlich
3,30 Euro zuzüglich Porto.
Das Amtsblatt können Sie auch unter http://www.landkreis.neu-ulm.de (Aktuelles/Amtsblätter) abrufen.
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Amtsblatt Nr. 35/2013
Sitzung des Kreisausschusses
Am Freitag, 18. Oktober 2013, 09.00 Uhr findet im Landratsamt Neu-Ulm (Sitzungssaal, Zimmer 400b), Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm eine Sitzung des Kreisausschusses statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 09.07.2013
2.
Ausscheiden von Herrn Kreisrat Richard Groer aus dem Kreistag
3.
Listennachfolge für Herrn Kreisrat Richard Groer;
Nachrücken von Herrn Manfred Frisch in den Kreistag
4.
Umbesetzung von Ausschüssen im Zusammenhang mit der Listennachfolge für Herrn Kreisrat Richard
Groer
5.
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm;
Kaufmännische Buchführung;
Jahresabschluss 2011 – Bildung einer Sonderrücklage zur Richtigstellung des bilanziellen Ausweises der
Gebührenüberdeckungen der Jahre vor 2008
6.
Feststellung des Jahresabschlusses 2011 sowie Erteilung der Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2011 der
Kreisspitalstiftung Weißenhorn gemäß Art. 30 Abs. 1 Nr. 19 i.V.m. Art. 88 LKrO
7.
Doppischer Jahresabschluss 2011 des Landkreises Neu-Ulm
8.
Bericht und Hochrechnung 2013 zum Stand 31. August 2013
9.
Generalsanierung und Erweiterung des Illertal-Gymnasiums Vöhringen
Genehmigung des konkreten Bauprogramms, der Planung und der Kosten
10. Entscheidung über das aktualisierte Zug-/Bus-Konzept samt Kostentragung durch den Landkreis
11. Informationen und Anfragen
Az. 0142
LABl NU S. 97/2013
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Stellenausschreibung
Der Landkreis Neu-Ulm sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Stelle der/des
stellvertretenden Fachbereichsleiters/-in
im Aufgabenbereich Immissionsschutz und Abfallrecht
eine/n
Beamtin/Beamten der 3. Qualifikationsebene
Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung
Anlage 1
Die o.g. Stellenausschreibung liegt diesem Amtsblatt als Anlage 1 bei.
Az. 12
LABl NU S. 97/2013
gez. Erich Josef Geßner, Landrat
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Amtsblatt Nr. 35/2013
BEKANNTMACHUNGEN ANDERER
BEHÖRDEN UND DIENSTSTELLEN!
Amt für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten Krumbach (Schwaben)
86381 Krumbach, 07.10.2013
Jahnstraße 4
Vollzug der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten
und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung) vom 05.03.2007 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 7)
Verschiebung der Kernsperrfrist auf Grünland
Anlage 2
Die o.g. Anordnung liegt diesem Amtsblatt als Anlage 2 bei.
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Anlage 1 zum Kreisamtsblatt Nr. 35 vom 11.10.2013
Der Landkreis Neu-Ulm sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Stelle der/des
stellvertretenden Fachbereichsleiters/-in
im Aufgabenbereich Immissionsschutz und Abfallrecht
eine/n
Beamtin/Beamten der 3. Qualifikationsebene
Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung
Das anspruchsvolle Aufgabengebiet umfasst neben der Vertretung des Fachbereichsleiters die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, die Überwachung von genehmigten Anlagen sowie die Bearbeitung von
Beschwerden aus dem Umweltbereich.
Wir erwarten von Ihnen:
Sie haben ein abgeschlossenes Studium zum/r Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)
Sie verfügen über die Bereitschaft, sich mit naturwissenschaftlich-technischen
Zusammenhängen zu beschäftigen und auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten
Dienst zu leisten
Sie sind des gewohnt, selbstständig und eigenverantwortlich zu arbeiten
Sie arbeiten gerne im Team und sind neuen Aufgaben gegenüber aufgeschlossen
Sie verfügen über umfassende Kenntnisse im Umgang mit der EDV
Wir bieten Ihnen:
eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst
eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
ein Betriebsklima, das durch Teamgeist und gute Zusammenarbeit geprägt ist
Besoldung nach entsprechender Qualifikation und persönlichen Voraussetzungen
bis Besoldungsgruppe A 12 BayBesG
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und
Qualifikation bevorzugt eingestellt.
Bitte senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen und
Angaben zur Erreichbarkeit bis spätestens 07.11.2013 an das Landratsamt Neu-Ulm,
Personalverwaltung, Kantstr. 8 in 89231 Neu-Ulm. Für Rückfragen stehen wir gerne
unter Tel. 0731/7040-120 bzw. 121 zur Verfügung.
Anlage 2 zum Kreisamtsblatt Nr. 35 vom 11.10.2013
Anordnung
über ein zeitliches Ausbringungsverbot für
Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an
verfügbarem Stickstoff, ausgenommen
Festmist
Das Amt für Landwirtschaft und Forsten
Krumbach, Fachzentrum Agrarökologie erlässt
als zuständige Behörde (Art. 4 ZuVLFG) gemäß
§ 4 Abs. 5 Düngeverordnung vom 05.03.2007
(Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 7)
folgende Anordnung.
Die Sperrfrist für die Ausbringung von
Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an
verfügbarem Stickstoff, ausgenommen Festmist
wird abweichend von § 4 Abs. 5
Düngeverordnung auf
Grünlandflächen im Landkreis Neu-Ulm
im Hinblick auf die besonderen, weitgehend
einheitlichen Standort- und Nutzungsverhältnisse,
festgelegt auf den Zeitraum vom
1. Dezember 2013 bis 15. Februar 2014.
Alle anderen Vorgaben der Düngeverordnung
bleiben von dieser Anordnung unberührt.
Dies gilt insbesondere für die Sperrfrist für
Ackerflächen und die Bestimmung, dass
stickstoffhaltige Düngemittel nur ausgebracht
werden dürfen, wenn der Boden für diese
aufnahmefähig ist.
Die Sperrfrist gilt nicht für Festmist.
Ebenso bleiben von dieser Ausnahmeregelung
förderrelevante Auflagen des Bayerischen
Kulturlandschaftsprogramms - Teil A unberührt.
Stefanie Lange
Landwirtschaftsoberinspektorin