Amtsblatt - Landkreis Neu-Ulm
Transcription
Amtsblatt - Landkreis Neu-Ulm
Amtsblatt für den Landkreis Neu-Ulm Nr. 35 Neu-Ulm, den 11. Oktober Jahrgang 2013 Inhalt Seite Sitzung des Kreisausschusses 97 Stellenausschreibung 97 Vollzug der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung) vom 05.03.2007 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 7) Verschiebung der Kernsperrfrist auf Grünland 98 Herausgegeben und gedruckt vom Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm Erscheint in der Regel jeden Freitag; Einzelpreis 0,13 Euro, zuzüglich Porto; Abonnementpreis halbjährlich 3,30 Euro zuzüglich Porto. Das Amtsblatt können Sie auch unter http://www.landkreis.neu-ulm.de (Aktuelles/Amtsblätter) abrufen. 96 Amtsblatt Nr. 35/2013 Sitzung des Kreisausschusses Am Freitag, 18. Oktober 2013, 09.00 Uhr findet im Landratsamt Neu-Ulm (Sitzungssaal, Zimmer 400b), Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm eine Sitzung des Kreisausschusses statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 09.07.2013 2. Ausscheiden von Herrn Kreisrat Richard Groer aus dem Kreistag 3. Listennachfolge für Herrn Kreisrat Richard Groer; Nachrücken von Herrn Manfred Frisch in den Kreistag 4. Umbesetzung von Ausschüssen im Zusammenhang mit der Listennachfolge für Herrn Kreisrat Richard Groer 5. Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm; Kaufmännische Buchführung; Jahresabschluss 2011 – Bildung einer Sonderrücklage zur Richtigstellung des bilanziellen Ausweises der Gebührenüberdeckungen der Jahre vor 2008 6. Feststellung des Jahresabschlusses 2011 sowie Erteilung der Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2011 der Kreisspitalstiftung Weißenhorn gemäß Art. 30 Abs. 1 Nr. 19 i.V.m. Art. 88 LKrO 7. Doppischer Jahresabschluss 2011 des Landkreises Neu-Ulm 8. Bericht und Hochrechnung 2013 zum Stand 31. August 2013 9. Generalsanierung und Erweiterung des Illertal-Gymnasiums Vöhringen Genehmigung des konkreten Bauprogramms, der Planung und der Kosten 10. Entscheidung über das aktualisierte Zug-/Bus-Konzept samt Kostentragung durch den Landkreis 11. Informationen und Anfragen Az. 0142 LABl NU S. 97/2013 ________________________________________________________________________________________ Stellenausschreibung Der Landkreis Neu-Ulm sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Stelle der/des stellvertretenden Fachbereichsleiters/-in im Aufgabenbereich Immissionsschutz und Abfallrecht eine/n Beamtin/Beamten der 3. Qualifikationsebene Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung Anlage 1 Die o.g. Stellenausschreibung liegt diesem Amtsblatt als Anlage 1 bei. Az. 12 LABl NU S. 97/2013 gez. Erich Josef Geßner, Landrat ________________________________________________________________________________________ 97 Amtsblatt Nr. 35/2013 BEKANNTMACHUNGEN ANDERER BEHÖRDEN UND DIENSTSTELLEN! Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben) 86381 Krumbach, 07.10.2013 Jahnstraße 4 Vollzug der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung) vom 05.03.2007 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 7) Verschiebung der Kernsperrfrist auf Grünland Anlage 2 Die o.g. Anordnung liegt diesem Amtsblatt als Anlage 2 bei. ________________________________________________________________________________________ 98 Anlage 1 zum Kreisamtsblatt Nr. 35 vom 11.10.2013 Der Landkreis Neu-Ulm sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Stelle der/des stellvertretenden Fachbereichsleiters/-in im Aufgabenbereich Immissionsschutz und Abfallrecht eine/n Beamtin/Beamten der 3. Qualifikationsebene Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung Das anspruchsvolle Aufgabengebiet umfasst neben der Vertretung des Fachbereichsleiters die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, die Überwachung von genehmigten Anlagen sowie die Bearbeitung von Beschwerden aus dem Umweltbereich. Wir erwarten von Ihnen: Sie haben ein abgeschlossenes Studium zum/r Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) Sie verfügen über die Bereitschaft, sich mit naturwissenschaftlich-technischen Zusammenhängen zu beschäftigen und auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten Dienst zu leisten Sie sind des gewohnt, selbstständig und eigenverantwortlich zu arbeiten Sie arbeiten gerne im Team und sind neuen Aufgaben gegenüber aufgeschlossen Sie verfügen über umfassende Kenntnisse im Umgang mit der EDV Wir bieten Ihnen: eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit ein Betriebsklima, das durch Teamgeist und gute Zusammenarbeit geprägt ist Besoldung nach entsprechender Qualifikation und persönlichen Voraussetzungen bis Besoldungsgruppe A 12 BayBesG Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt eingestellt. Bitte senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen und Angaben zur Erreichbarkeit bis spätestens 07.11.2013 an das Landratsamt Neu-Ulm, Personalverwaltung, Kantstr. 8 in 89231 Neu-Ulm. Für Rückfragen stehen wir gerne unter Tel. 0731/7040-120 bzw. 121 zur Verfügung. Anlage 2 zum Kreisamtsblatt Nr. 35 vom 11.10.2013 Anordnung über ein zeitliches Ausbringungsverbot für Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff, ausgenommen Festmist Das Amt für Landwirtschaft und Forsten Krumbach, Fachzentrum Agrarökologie erlässt als zuständige Behörde (Art. 4 ZuVLFG) gemäß § 4 Abs. 5 Düngeverordnung vom 05.03.2007 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 7) folgende Anordnung. Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff, ausgenommen Festmist wird abweichend von § 4 Abs. 5 Düngeverordnung auf Grünlandflächen im Landkreis Neu-Ulm im Hinblick auf die besonderen, weitgehend einheitlichen Standort- und Nutzungsverhältnisse, festgelegt auf den Zeitraum vom 1. Dezember 2013 bis 15. Februar 2014. Alle anderen Vorgaben der Düngeverordnung bleiben von dieser Anordnung unberührt. Dies gilt insbesondere für die Sperrfrist für Ackerflächen und die Bestimmung, dass stickstoffhaltige Düngemittel nur ausgebracht werden dürfen, wenn der Boden für diese aufnahmefähig ist. Die Sperrfrist gilt nicht für Festmist. Ebenso bleiben von dieser Ausnahmeregelung förderrelevante Auflagen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms - Teil A unberührt. Stefanie Lange Landwirtschaftsoberinspektorin