Amtsblatt - Landkreis Gotha
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Amtsblatt - Landkreis Gotha
Aus dem Inhalt Amtlicher Teil Jahresabschlüsse des WAZV Gotha und Landkreisgemeinden 2 Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil „Alsberg-Haidtal“3 Bekanntmachung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Kindertagespflege6 Ausgabe vom 24. März 2016 2 5 . J a h r g a n g N r. 4 Amtsblatt Nichtamtlicher Teil Ausschreibungen7 Rückblick auf die 24. Sportgala des Landkreises 8 Vorschläge für den Umweltpreis 2016 gesucht 16 Anmeldung: Zur besseren Vorbereitung des diesjährigen Kreisseniorentages, der am 13. Mai im KneippKurort Tabarz stattfindet, werden die ehrenamtlichen Seniorenbetreuer in den Städten und Gemeinden um Rückmeldung der voraussichtlichen Teilnehmerzahl gebeten. Selbstverständlich können sich auch alle weiteren rüstigen Interessenten, die nicht über ehrenamtliche Ansprechpartner verfügen, schon jetzt für den großen Tag registrieren lassen. Inge Daniel vom Büro des Landrates nimmt unter der 03621 214-287 bzw. unter [email protected] gern jegliche Anmeldungen entgegen. Ostereiersuche: Am Ostersonntag Was für verschiedene Kfz-Kennzeichen es gibt, zeigt Lisa Ullrich von der Kfz-Zulassungsbehörde im Landratsamt. Abgas-Skandal lässt Gothaer Autokäufer kalt VW bleibt beliebteste Marke bei rückläufigen Neuzulassungen Landkreis. Der so genannte Abgas-Skandal lässt die Neuwagenkäufer im Landkreis Gotha kalt: 2015 führte der Hersteller Volkswagen abermals die Liste der Neuzulassungen an. 854 Fahrzeuge aus Wolfsburg und den Schwesterwerken, darunter 320 Golf, führen die Statistik der Kfz-Zulassungsbehörde an. „Den Autokäufern im Gothaer Land ist die Markentreue offenbar wichtiger als die Diskussion um Emissionswerte“, so die Einschätzung von Mario Weigand, dem Leiter des Straßenverkehrsamtes. Nach Volkswagen führen der koreanische Hersteller Hyundai (441), Skoda (346), Opel (345) und Audi (270) die Neuzulassungen des vergangenen Jahres an. Insgesamt fiel die Zahl der Neuzulassungen im Landkreis Gotha rückläufig aus: Den 5.753 Pkw, Lkw, Anhängern und Motorrädern des Jahres 2015 stehen 6.273 Kraftfahrzeuge 2014 entgegen. Im Gesamtbestand aller registrierten Fahrzeuge indes ergibt sich ein anderes Bild: Hier zeigt die Entwicklung stetig nach oben, was zuletzt einen Wert von 103.300 Fahrzeugen für 2015 ergab (2014: 102.619). Im Kontrast zu den Neuwagen erfreuen sich betagte Modelle einer wachsenden Beliebt- heit: Waren 2011 insgesamt noch 285 Autos, LKW oder Krafträder mit H-Kennzeichen unterwegs, wuchs diese Zahl bis Ende 2015 auf 463 Exemplare, darunter 311 Pkw. Für eine Oldtimer-Einstufung muss das jeweilige Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein. Die Hitliste der Oldtimer führt ein Ford T Touring Baujahr 1923 an, gefolgt von einem Opel 4/20 von 1928. „Die Zunahme ist auch darauf zurückzuführen, dass sich Youngtimer trotz nicht zeitgemäßer Verbrauchs- und Emissionswerte mithilfe der H-Einstufung als praxistaugliche und finanzierbare Alltagsautos erweisen“, so Weigand. Noch zögerlich entwickelt sich die Anzahl der rein oder zumindest teilelektrisch betriebenen Fahrzeuge. Seit 2012 hat deren Zahl von 117 auf 166 zugelegt, wobei die Hybridvarianten mit Benzin- und Elektromotor die Masse stellen (2011: 101, 2015: 126). Bei den Hybriden sind derzeit die japanischen Hersteller Toyota und Honda mit 87 bzw. 26 Modellen führend. Ausschließlich mit Strom betrieben werden derzeit im Landkreis acht Renaults, je drei VW und Citroen, vier Mercedes, drei Audis und ein Tesla. lädt der Förderverein Orangerie-Freunde Gotha e.V. ab 10 Uhr alle kleinen und großen Gothaer und Besucher zum Osterspaziergang in den Herzoglichen Park oberhalb der Orangerie ein. Im Parkareal am Teeschlösschen, neben der prächtigen Orangerie haben die fleißigen Orangerie-Osterhasen 500 bunte Ostereier versteckt: „Mit dieser Aktion wollen wir uns für die großartige Unterstützung bei den Gothaern und den Besuchern der Orangerie bedanken“, so Vereinsvorsitzende Heike Henschke. Alles Wichtige über Termine, Spenden und Mitarbeit übersichtlich geordnet finden Interessenten auf der neugestalteten Homepage der Orangerie Gotha unter www.orangerie-gotha.de. Zeitzeugensuche: Im Rahmen einer Seminarfacharbeit von vier Schülern des Gymnasium Gleichense in Ohrdruf werden dringend Angehörige von Personen gesucht, welche im Zeitraum von 1945 bis 1950 durch die sowjetische Militäradministration im Speziallager 2 in Buchenwald interniert waren und die bereit sind, mit den Schülern über die Reflexionen der ehemals Inhaftierten zu sprechen. Bitte kontaktieren sie die Schülern unter folgender E-Mail-Adresse: [email protected] Bek anntm achu ng en Seite 2 A m t l i c h e r Te i l v o m 2 4 . M ä r z 2 0 1 6 Bekanntgabe 3. Auslegungshinweise der Badegewässerliste gemäß § 12 der Thüringer Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer Der Jahresabschluss 2014 - Betriebszweig Wasserversorgung liegt in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden in 99867 Gotha, Kindleber Str. 188 in der Zeit vom 29.03.2016 bis 22.04.2016 öffentlich aus. Das Gesundheitsamt des Landkreises Gotha gibt bekannt, dass gemäß §14 der Thüringer Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer eine Liste der Badegewässer erstellt wird. Nach § 12 der Verordnung können sich Bürgerinnen und Bürger beteiligen und Vorschläge und Bemerkungen einbringen. Im Landkreis Gotha existiert ein Badegewässer in der Gemeinde Leinatal, welches jedoch nicht für die allgemeine Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Für weitere Fragen steht das Gesundheitsamt des Landkreises Gotha, Eisenacher Straße 3, Gotha, Tel: 03621/214 636 während der Öffnungszeiten zur Verfügung. gez. Lein Amtsärztin gez. Brand Verbandsvorsitzender - Siegel - Gotha, 02.03.2016 Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden Bekanntgabe der Feststellung des Jahresabschlusses des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden Betriebszweig Abwasserbeseitigung 1. Beschluss-Nr.: 02/2016 - Feststellung des Jahresabschlusses 2014 - Betriebszweig Abwasserbeseitigung Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden Bekanntgabe der Feststellung des Jahresabschlusses des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden Betriebszweig Wasserversorgung 1. Beschluss-Nr.: 01/2016 - Feststellung des Jahresabschlusses 2014 - Betriebszweig Wasserversorgung Durch die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden wurde am 24.02.2016 folgender Beschluss gefasst: Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden hat für den Betriebszweig Wasserversorgung die Erfolgsübersicht des Wirtschaftsplanes 2014, die Abschlussbilanz zum 31.12.2014, die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks vom 31.08.2015 der WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Wirtschaftsberatungsgesellschaft zum Abschluss zum 31.12.2014, den Lagebericht zum Jahresabschluss zum 31.12.2014 und die Stellungnahme des Werkausschusses voll inhaltlich zur Kenntnis genommen und bestätigt. Das Jahresergebnis beträgt 0,00 €. Dem Verbandsvorsitzenden und der Werkleitung wird für das Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr 2014 die uneingeschränkte Entlastung erteilt. 2. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers „Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Thüringer Eigenbetriebsverordnung sowie der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ 2. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers „Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Thüringer Eigenbetriebsverordnung sowie der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Erfurt, den 31. August 2015 WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Rolf-Peter Stockmeyer Wirtschaftsprüfer gez. Volkmar Hädrich Wirtschaftsprüfer 3. Auslegungshinweise Der Jahresabschluss 2014 - Betriebszweig Abwasserbeseitigung liegt in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden in 99867 Gotha, Kindleber Str. 188 in der Zeit vom 29.03.2016 bis 22.04.2016 öffentlich aus. Erfurt, den 31. August 2015 WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Rolf-Peter Stockmeyer Wirtschaftsprüfer Durch die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden wurde am 24.02.2016 folgender Beschluss gefasst: Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden hat für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung die Erfolgsübersicht des Wirtschaftsplanes 2014, die Abschlussbilanz zum 31.12.2014, die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks vom 31.08.2015 der WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Wirtschaftsberatungsgesellschaft, zum Abschluss zum 31.12.2014, den Anhang mit Anlagennachweis zum Jahresabschluss zum 31.12.2014, den Lagebericht zum Jahresabschluss zum 31.12.2014 und die Stellungnahme des Werkausschusses voll inhaltlich zur Kenntnis genommen und bestätigt. Das Jahresergebnis beträgt 0,00 €. Dem Verbandsvorsitzenden und der Werkleitung wird für das Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr 2014 die uneingeschränkte Entlastung erteilt. gez. Volkmar Hädrich Wirtschaftsprüfer gez. Brand Verbandsvorsitzender - Siegel - Gotha, 02.03.2016 Ve ro r d n un g vom 15.02.2016 über den geschützten Landschaftsbestandteil „Alsberg-Haidtal“ in der Gemarkung Hörselgau, Flur 11 u. 12 Auf Grund der §§ 3 Abs. 1, 22 Abs. 1 und 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), geändert durch Artikel 421 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) und auf Grund der §§ 17 Abs. 1, 19 Abs. 3, 20 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 und 36 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (ThürNatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 2006 (GVBl. S.421) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 2015 (GVBl. S. 113) und auf Grund § 107 Abs. 2 Nr. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. September 2015 (GVBl. S. 183 ), verordnet der Landkreis Gotha als untere Naturschutzbehörde in Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben des Naturschutzes: 3 und Schwebfliegenfauna mit zahlreichen deutschland- und thüringenweit gefährdeten Arten. Das Auftreten von stark gefährdeten Pflanzengesellschaften, wie der Wolfsmilch-Heidekraut-Heide, verschiedenen Silikatmagerrasen und den Kleinschmielen-Pionierrasen, ist von überregionaler Bedeutung. (2) Zweck der Festsetzung als geschützter Landschaftsbestandteil ist es, 1. das Haidtal als Mosaik aus verschiedenen Biotopen wie Magerrasen, Zwergstrauchheiden, Feuchtwiesen, Kleingewässern, und Feldgehölzen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, 2. das Gebiet als spezifischen Lebensraum für daran angepasste, geschützte und gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie Pflanzengesellschaften zu sichern und durch geeignete Pflegemaßnahmen zu fördern, 3. die Refugialfunktion der Heiden, Grünlandbiotope und Feldgehölze durch geeignete Pflegemaßnahmen zu erhalten und dauerhaft zu entwickeln 4. kleinteilige traditionelle Nutzungsformen auf den Wald-, Grünland- und Ackerflächen zu bewahren und zu fördern, § 1 Schutzgegenstand, Schutzgebietsgrenzen (1) Das in den Fluren 11 und 12 der Gemarkung Hörselgau der Gemeinde Hörsel im Landkreis Gotha gelegene Gebiet wird in den in Abs. 2 und 3 näher beschriebenen Grenzen als geschützter Landschaftsbestandteil nach § 29 BNatSchG und § 17 Abs. 1 ThürNatG mit der Bezeichnung „Alsberg-Haidtal“ unter Schutz gestellt. 5. den Biotopverbund im Bereich des Berlachs zu erhalten und zu verbessern. (2) Das Schutzgebiet hat eine Größe von ca. 14 Hektar. Es umfasst die nachstehenden Flurstücke, wobei Teilflächen mit einem T gekennzeichnet sind: Gemarkung Hörselgau, Flur 11, Flurstücke Nr. 114/0 (T), 116/0; Flur 12, Flurstücke Nr. 1/0, 2/0, 3/0, 4/0, 5/0 (T), 41/0 (T), 121/0 (T), 122/0 (T), 123/1 (T), 124/3 (T), 125/0 (T), 126/0 (T), 127/0 (T), 128/0 (T), 129/0, 130/0, 131/0, 132/0, 133/0, 134/0 und 135/0. § 3 Verbote (1) Es gelten die allgemeinen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Thüringer Naturschutzgesetzes. Nach § 29 Abs. 2 BNatSchG sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteils führen können. Es ist deshalb insbesondere verboten: 1. bauliche und sonstige Anlagen zu errichten, auch wenn dies sonst keiner öffentlich-rechtlichen Erlaubnis bedarf, (3) Die Grenze des geschützten Landschaftsbestandteiles ergibt sich aus der Schutzgebietskarte im Maßstab 1:2500. Der Geltungsbereich ist mit einer durchbrochenen Linie umrandet. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Eintragung in dieser Karte mit der Innenkante der Begrenzungslinie. Die Schutzgebietskarte ist Bestandteil dieser Verordnung. Sie kann während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden (4) Die örtliche Lage des geschützten Landschaftsbestandteiles ergibt sich aus der als Anlage zu dieser Verordnung im Maßstab 1:10000 veröffentlichten Übersichtskarte, in der der festgelegte geschützte Landschaftsbestandteil mit einer durchbrochenen Linie umrandet ist. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung und dient der Unterrichtung über die Lage des Gebietes im Raum. (5) Der geschützte Landschaftsbestandteil ist durch amtliche Schilder gekennzeichnet. Die Kennzeichnung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Gültigkeit der Verordnung. § 2 Schutzinhalt, Schutzzweck (1) Schutzinhalt Das Schutzgebiet repräsentiert einen charakteristischen Ausschnitt aus dem Landschaftsraum des Berlachs westlich von Gotha. Hier finden sich in enger räumlicher Nähe Lebensräume bodensaurer Standorte auf mageren Schotter- und Lehmböden, wie Magerrasen, Zwergstrauchheiden, Feucht- und Frischwiesen, Feldgehölze, Brachen, Ackerflächen und Kleingewässer. Das Gebiet dient als Lebensraum, Rückzugsgebiet und Trittsteinbiotop für zahlreiche geschützte und gefährdete Tier- und Pflanzenarten, wie z.B. Natternzunge, Buntes Vergissmeinnicht, TrespenFederschwingel, Nelken-Haferschmiele, Heidenelke, Raubwürger, Laubfrosch, Kammmolch und Kleiner Heidegrashüpfer. Besonders bemerkenswert ist die artenreiche Schmetterlings-, Wildbienen- 6. die Eigenart und Artenvielfalt des Gebietes auf wärmegetönten, nährstoffarmen, sauren Schotter- und Lehmböden im Landschaftsraum des Berlachs zu erhalten und vor Beeinträchtigungen zu bewahren. 2. Bodenbestandteile abzubauen, Aufschüttungen, Ablagerungen, Grabungen, Sprengungen oder Bohrungen vorzunehmen oder die Bodengestalt in sonstiger Weise zu verändern, 3. Straßen, Wege, Pfade, Steige und Plätze anzulegen sowie bestehende auszubauen und mit festem Belag zu versehen, 4. Leitungen zu errichten oder zu verlegen, 5. Drainagemaßnahmen durchzuführen, 6. Tümpel einschließlich deren Ufer sowie den Zu- und Ablauf des Wassers zu beseitigen sowie Feuchtgebiete zu entwässern, 7. Grundwasser zu entnehmen, abzusenken, zutagezufördern, zutagezuleiten oder abzuleiten sowie Abwässer in das Gebiet einzuleiten, 8. die Lebensbereiche der Tiere und Pflanzen zu stören, nachteilig zu verändern oder durch chemische und mechanische Maßnahmen zu beeinflussen, 9. wild lebenden Tieren nachzustellen, sie zu fangen, aufzunehmen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Brutstätten, Wohnstätten oder Gelege der Natur zu entnehmen oder zu beschädigen, 10. Pflanzen oder Pflanzenteile zu entnehmen oder zu beschädigen, 11. nicht heimische und nicht standortgerechte Pflanzen oder Pflanzenbestandteile einzubringen oder Tiere auszusetzen, Bek anntm achu ng en Seite A m t l i c h e r Te i l v o m 2 4 . M ä r z 2 0 1 6 Bek anntm achu ng en Seite 4 12. Wildfütterungen, Kirrungen, Salzlecken, Schüttungen und Wildäcker neu zu errichten, anzulegen oder deren Standort zu ändern, 13. das Gebiet zu kalken, zu düngen, Biozide anzuwenden, 14. Grünland umzubrechen oder Drainagemaßnahmen durchzuführen, A m t l i c h e r Te i l v o m 2 4 . M ä r z 2 0 1 6 5. die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Bodennutzung im Sinne des Thüringer Waldgesetzes unter der Maßgabe der langfristigen Umwandlung von Nadelholzreinbeständen zu naturnaher Bestockung, mit Belassen von mindestens 30 Altbäumen pro Hektar bis zur natürlichen Zerfallsphase; es gilt jedoch § 3 Abs. 1 Nr. 3, 12, 13 und 16 der Verordnung, 16. Erstaufforstungen und Neuaufforstungen vorzunehmen, Schmuckreisig- und Christbaumkulturen anzulegen, 6. die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd im Rahmen der jagdrechtlichen Bestimmungen; die Neuerrichtung und Standortänderung von in das Landschaftsbild eingepassten Ansitzeinrichtungen, bedürfen des Einvernehmens mit oder der Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde, 17. Sachen und Abfälle jeglicher Art, einschließlich Bioabfälle, im Gelände abzulegen oder das Gebiet in anderer Weise zu verunreinigen, 7. die Nutzung des Modellflugplatzes im Bereich der Flurstücke 5, 132, 133 und 135 in der Flur 12 der Gemarkung Hörselgau im Umfang der erteilten Genehmigungen, 18. Inschriften, Plakate, Bild- und Schrifttafeln anzubringen, 8. das Aufstellen oder Anbringen von Zeichen und Schildern, die auf den Schutz oder die Bedeutung des Gebietes hinweisen, von Warntafeln, Sperrzeichen oder sonstigen Absperrungen, wenn die Maßnahmen gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 oder § 35 Abs. 2 ThürNatG durch die untere Naturschutzbehörde oder mit deren Ermächtigung erfolgen, 15. Klärschlämme und Gülle auszubringen, Kompostierungen, Freigärhaufen und Silagen anzulegen, 19. eine andere als die nach § 4 zugelassene wirtschaftliche Nutzung auszuüben. ( 2) Ferner ist verboten: 1. das Gebiet mit Fahrzeugen aller Art oder mit Wohnwagen zu befahren oder diese abzustellen, 2. das Gebiet außerhalb der befestigten oder markierten Wege zu betreten, außerhalb von Wegen zu reiten und Fahrrad zu fahren, 3. zu zelten, zu lagern, Feuer zu entfachen, Flugmodelle aller Art zu betreiben oder das Gebiet für andere Flugsportarten zu nutzen, 4. Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen Jagdhunde im Einsatz, 5. zu lärmen, 6. freilebende Tiere zu stören oder zu beunruhigen, insbesondere durch Aufsuchen oder durch Ton- und Lichtbildaufnahmen an ihren Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten. § 4 Ausnahmen Ausgenommen von den Verboten nach § 3 dieser Verordnung sind: 1. das Betreten und Befahren des Geschützten Landschaftsbestandteiles durch Nutzungsberechtigte im Rahmen der durch diese Verordnung zugelassenen Nutzungen sowie durch Grundeigentümer zur Wahrnehmung berechtigter Interessen, des weiteren für die Wahrung gesetzlich bestimmter Aufsichtsund Überwachungsaufgaben durch Behördenbedienstete oder von ihnen beauftragte Personen, 2. die zur Erhaltung oder Verbesserung der Funktionsfähigkeit des geschützten Landschaftsbestandteiles notwendigen und von der unteren Naturschutzbehörde angeordneten, angewiesenen oder genehmigten Erkundungs-, Überwachungs-, Schutz-, Pflege-, Entwicklungs- sowie Forschungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen oder Nutzungsänderungen im Einvernehmen mit oder mit Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde, 3. die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang unter der Maßgabe, im Rahmen der guten fachlichen Praxis die Ackerflächen ausschließlich entzugsorientiert zu düngen; es gilt jedoch § 3 Abs. 1 Nr. 13, 14 und 15; abweichende oder weitergehende landwirtschaftliche Maßnahmen im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde, 4. die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung, bei der der Nutzer bereit ist, sich zu den zur Erreichung des Schutzzweckes erforderlichen oder mit dem Schutzzweck zu vereinbarenden Maßnahmen freiwillig und nach Anzeige bei der unteren Naturschutzbehörde zu verpflichten. 9. Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung der Altablagerung auf den Flurstücken 130/0, 131/0, 132/0 und 133/0 in der Flur 12 der Gemarkung Hörselgau sowie daraus abgeleitete Maßnahmen zur Sanierung oder Beräumung; die endgültige Flächengestaltung nach der Rekultivierung ist in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde festzulegen. § 5 Befreiungen (1) Von den Verboten des § 3 kann gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz sowie § 36a Abs. 1b des Thüringer Naturschutzgesetzes auf Antrag eine Befreiung erteilt werden, wenn: 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. (2) Über den Antrag entscheidet die untere Naturschutzbehörde. Die Befreiung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden § 6 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 54 Abs.1 Nr.1 ThürNatG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot des § 3 zuwiderhandelt. (2) Ordnungswidrig im Sinne von § 54 Abs. 1 Nr. 6 ThürNatG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine vollziehbare Nebenbestimmung in Form einer Auflage, unter der eine Gestattung nach § 4 oder eine Befreiung nach § 5 erteilt worden ist, überhaupt nicht, nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt. (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. § 7 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. gez. Gießmann Landrat Gotha, 15.02.2016 Seite 5 Bek anntm achu ng en A m t l i c h e r Te i l v o m 2 4 . M ä r z 2 0 1 6 Seite 6 A m t l i c h e r Te i l v o m 2 4 . M ä r z 2 0 1 6 Bek anntm achu ng en Ö ff e n t l i c h e B ek a n n t ma chu ng Am Mittwoch, dem 06. April 2016, um 10.00 Uhr findet im VolksparkStadion Gotha die 49.Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Volkspark-Stadion Gotha“ statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsitzenden 2. Bestätigung und Ergänzungen zur Tagesordnung 3. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 4. Protokollkontrolle und Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom 05.11.2015 5. Einbringung der Jahresrechnung 2015 und Beschlussfassung zur Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt 6. Diskussion zum Bau einer Photovoltaikanlage 7. Informationen zu den Veranstaltungen 2016 8. Informationen der Geschäftsstelle 9. Sonstiges Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden Öffen t lic he Bekann t mac hung Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden hat in ihrer Sitzung am 24.02.2016 unter der Nummer: 07/2016 die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2013 mit Stand vom Februar 2016 beschlossen. Der Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden macht hiermit die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzept 2013 mit Stand Februar 2016 öffentlich bekannt. Der Sitzungstermin wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Auslegungshinweis: Die vollständige Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2013 in der Fassung vom Februar 2016 liegt im Zeitraum vom 24.03.2016 bis 30.04.2016 während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden, Kindleber Straße 188 in 99867 Gotha öffentlich aus. Es empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung. gez. K. Gießmann Verbandsvorsitzender gez. Hartmut Brand Verbandsvorsitzender Gotha, den 07.03.2016 Gotha, 14.03.2016 A m t l i ch e B ek a n n t ma c h u ng zur Satzung zur ersten Änderung der Satzung des Landkreises Gotha zur Kindertagespflege (Beschluss des Kreistages Gotha Nr. 10/2016 vom 09.03.2016) sowie zur Satzung zur ersten Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung des Landkreises Gotha zur Kindertagespflege (Beschluss des Kreistages Gotha Nr. 11/2016 vom 09.03.2016) Vorabankündigung Der Kreistag Gotha hat in seiner Sitzung am 09.03.2016 die Satzung zur ersten Änderung der Satzung des Landkreises Gotha zur Kindertagespflege sowie zur Satzung zur ersten Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung des Landkreises Gotha zur Kindertagespflege beschlossen. Die rechtlichen Grundlagen beider Satzungen resultieren aus: - dem Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe - auf der Basis der Fassung der Bekanntmachung vom 27.12.2004 (BGBl. 1 S. 3852) mit eingearbeiteten Änderungen auf der Basis des vom Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes (KICK) - Sozialgesetzbuch VIII - § 90 sowie der §§ 2, 10 und 12 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG vom 19.09.2000, zuletzt geändert am 20.03.2014) - Festsetzung der laufenden Geldleistungen für Kinder in Kindertagespflege nach dem § 18(9) des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege als Ausführungsgesetz zum 8. Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz - ThürKitaG) vom 16.12.2005 (GVBl. S. 365 - 371), zuletzt geändert durch den Art. 2 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2013/2014 vom 31.01.2013 (GVBl. S. 22) veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 51/2015 vom 23.12.2015 Es ist beabsichtigt, ab dem 01.04.2016 folgende Kostenbeiträge gestaffelt nach Einkommen und Anzahl der Kinder, für die Kindergeldanspruch besteht, sowie dem Betreuungsumfang zu erheben: Nachfolgende Kostenbeiträge basieren auf einem kindergeldberechtigtem Kind in der Familie: Betreuungs-Einkommens-Einkommens-Einkommens- umfang in h gruppe I gruppe II gruppe III 0 bis 750 € 750,01 1.501 bis 1.500 € bis 2.250 € 0 bis 4 0,00 € 40,00 € 80,00 € 4 bis 5 0,00 € 50,00 € 90,00 € 5 bis 6 0,00 € 60,00 € 100,00 € 6 bis 7 0,00 € 70,00 € 110,00 € 7 bis 8 0,00 € 80,00 € 120,00 € 8 bis 9 0,00 € 90,00 € 130,00 € Einkommens-Einkommensgruppe IV gruppe V 2.250,01 über 3.000 € bis 3.000 € 120,00 € 130,00 € 140,00 € 150,00 € 160,00 € 170,00 € 160,00 € 170,00 € 180,00 € 190,00 € 200,00 € 210,00 € Die Kostenbeiträge reduzieren sich wie folgt: - für das zweite kindergeldberechtigte Kind in der Familie auf 80 % - für das dritte und jedes weitere kindergeldberechtigte Kind in der Familie auf 60 % gez. Gießmann Landrat – Ende des Amtlichen Teils – Seite N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 2 4 . M ä r z 2 0 1 6 Öffen t l i ch e A u s s c h r ei b u n g ( VOL / A) 1. Auftraggeber: Landkreis Gotha, Der Landrat 18.-März-Str. 50 99867 Gotha Bearbeitungsnummer: – 2. a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 2. b) Vertragsart: Dienstleistungsauftrag Los 1 Beseitigung und Entsorgung von Abfall an den Kreisstraßen K 1-29 838.820,00 m2 Unrat an Straßenrändern aufnehmen Los 2 Grasmahd an den Kreisstraßen des Landkreises Gotha, 1. und 2. Mahd 213.970,00 m2 maschinellen Rasenschnitt ohne Behinderung 624.850,00 m2 maschinellen Rasenschnitt, jedoch mit Baumbestand bzw. unter Schutzplanken Ausführungszeit je nach witterungsbedingtem Wachstumsstand und Absprache mit dem Auftraggeber : Los 1 Los 2 1.Mahd 2.Mahd 09.05. - 30.05.2016 01.06. - 08.07.2016 29.08. - 01.10.2016 3. b) CPV-Nr: ./. 3. c) Unterteilung in Lose: Angebote sind möglich für ein Los oder mehrere Lose. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Leistungen gesamt oder getrennt nach Losen zu vergeben. 4. a) Anforderung der Unterlagen: Landratsamt Gotha Amt für Gebäude- und Straßenmanagement 18.-März-Str. 50 99867 Gotha Telefon: 03621/ 214 242 Fax: 03621/ 214 410 schriftlich, unter Vorlage des Einzahlungsbeleges (siehe 4. c)) 4. b) Frist: 20.04.2016, 15.00 Uhr 4. c) Schutzgebühr: Empfänger Kontonummer BLZ Geldinstitut Verwendungszweck Landratsamt Gotha IBAN: DE40 8205 2020 0750 1000 01 BIC: HELADEF1GTH Kreissparkasse Gotha Abfall/Grasmahd 2016 5. a) Angebotsfrist: 21.04.2016, 11.00 Uhr Im verschlossenen Umschlag, mit der Aufschrift „Angebot für Los 1 Abfall und Los 2 Grasmahd an den Kreisstraßen des Landkreises Gotha für das Jahr 2016“ 5. b) Anschrift: siehe 4.a) 3. a) Art und Umfang der Leistung: Die Einzahlungsbelege sind den Anforderungen beizufügen. Versand erfolgt nach Zahlungseingang. Höhe des Kostenersatzes für die Verdingungsunterlagen: Bei Selbstabholung der Unterlagen eine Höhe 5,00 Euro Bei Versendung der Unterlagen eine Höhe 6,45 Euro Die Kostenpauschale gilt für 1-fache Ausfertigung, bei Anforderung in 2-facher Ausfertigung verdoppelt sie sich. 5. c) Sprache: Deutsch 6. Kautionen und Sicherheiten: – 7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gem. § 17 VOL/B, siehe Vergabeunterlagen 8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss: Gesamtschuldnerisch haftend, Nennung eines bevollmächtigten Vertreters 9. Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers): 9 a) Eigenerklärung gemäß VOL/A Werden Leistungen durch eine Bietergemeinschaft durchgeführt: Erklärung Bietergemeinschaft 9 b) fachspezifische Nachweise Haftpflichtversicherung Referenzen 9 c) Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen: Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von Leistungen auf NU Erklärung des Nachunternehmers 9 d) Los 1 Die Bieter müssen nachweisen, dass sie über die notwendigen fachlichen Vorraussetzungen, Fachkunde, Zuverlässigkeit (Zertifikationen), entsprechende personelle Ausstattung verfügen und im Besitz der Technik sind, die den spezifischen Forderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren sind vorzulegen. Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers hat der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig zu sein. Los 2 Die Bieter müssen über eine geeignete und leistungsfähige Mähtechnik verfügen (Merkblatt für den Unterhaltungsund Betriebsdienst an Straßen, Grünpflege Stand 2006, Anlage Mähgeräte Blatt 1 bis 3). Es sind mindestens zwei Mähkomplexe vorzuhalten. 10. Zuschlagsfrist/ Bindefrist: 06.05.2016 11. 12. Zuschlagskriterien: siehe Vergabeunterlagen Nebenangebote/ Änderungsvorschläge: nicht zugelassen – Fortsetzung auf Seite 10 – A u sschrei bu ng en Landratsamt Gotha 7 8 N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 2 4 . M ä r z 2 0 1 6 Landk rei s ak tu el l Seite Sie sind ein Symbol für die Sportfamilie des Landkreises – die Preisträger, die zum Abschluss der 24. Sportgala wieder gemeinsam auf der Bühne standen. Eine Region ehrt ihre Spitzensportler Aktive und Ehrenamtliche wurden in der Ohrdrufer Goldberghalle gefeiert Ohrdruf. Vergangenen Samstag traf sich in der Ohrdrufer Goldberghalle einmal mehr die Sportfamilie des Landkreises Gotha , um die die beste Sportlerin, der beste Sportler und die beste Mannschaft des Jahres 2015 aus dem Landkreis Gotha zu küren. Die 24. Sportgala des Landkreises und des Kreissportbundes bot einen glanzvollen Rahmen, um großartige und besonders wertvolle Leistungen zu würdigen, mit denen engagierte Athleten die Region in lokalen, nationalen und internationalen Wettkämpfen vertreten haben. Neben der Ehrung von Bestleistungen wollten der Landkreis und der Kreissportbund als Gastgeber aber auch ehrenamtlichen Trainern, Betreuern und Jugendleitern, Kampfrichtern, Schiedsrichtern und Teambetreuern ein Dankeschön aussprechen für deren kontinuierliche Arbeit im Breitensport. Ohne dieses Engagement wäre der Landkreis Gotha nicht die nach Erfurt führende Sportregion Thüringens mit mehr als 23.000 Aktiven, die in etwa 200 Sportvereinen organisiert sind. „Dass uns nach fast einem Vierteljahrhundert nicht die Talente ausgegangen sind, zeigt uns eines: Im Breiten- wie im Leistungssport können wir auf einen großen und hoch motivierten Nachwuchskader bauen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist zuallererst dem unermüd- lichen Engagement unserer Sportvereine und ihren Verbänden zu verdanken. Heute Abend wollen wir nicht zuletzt diesem Engagement im Rahmen der Auszeichnungen gebührend Rechnung tragen“, so begrüßte Landrat Konrad Gießmann rund 500 Gäste aus Politik, Sport und Gesellschaft. Sie erlebten an diesem Abend zudem ein buntes Showprogramm mit Artistik-Einlagen und Kampfsport-Elementen der Extraklasse und Auftritten der Turnerinnen des TGV Waltershausen und der Lokalmatadoren, den „Bonanza Dream Heroes“ aus Ohrdruf. Ermöglicht wird die Sportgala nicht zuletzt dank der Unterstützung der Kreissparkasse Gotha und deren Regionalstiftung. Die junge Biathletin Luise Kummer, die schon Sie stehen viel zu selten im Rampenlicht, Die Männer der Ski-Langlauf-Staffel des zwei Weltcup-Siege mit der Staffel erringen die Organisatoren, Trainer, Kampfrichter und Bodelschwingh-Hofes Mechterstädt errangen konnte, war der diesjährige Ehrengast und Teambetreuer. Sie werden mit dem Sport- bei den Nationalen Winterspielen der Special erzählte aus ihrem Sportleralltag. Ehrenpreis gewürdigt. Olympics bereits zum 3. Mal hintereinander die Goldmedaille! Sport-Ehrenpreise: Dorit Wittek Helmut Walther Kerstin Wiesel Klaus Weisheit Niels Jungkurth Steffen Lenz Frank Baumbach Jens Lehmann Fachschulsportverein 1950 Gotha e.V. Ohrdrufer Kegelsportverein e.V . Kreisfachausschuss Leichtathletik BRC 05 Friedrichroda e.V. SV Victoria Mechterstädt e.V. Basketball in Gotha e.V. SV Arnoldi 67 e.V. ZSG Grün-Weiß Waltershausen e.V. Lutz Erhardt Rolf Brotzmann Silvia Bernecker Dagmar Möller Steffen Kirchner Siegmar Frech Jürgen Beese SG Fortuna Remstädt e.V. Kreisfußballausschuss Westthüringen - Region Gotha Leichtathletik-Verein Gothaer Land e.V. SG Concordia Gräfenhain e.V. Rennrodel-Club Waltershausen e.V. SV Blau-Weiß Goldbach-Hochheim e.V. FSV 06 Ohratal e.V. Seite 9 Landk rei s ak tu el l N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 2 4 . M ä r z 2 0 1 6 In seiner Jugend selbst aktiver und erfolgrei- Gewichtheben ist seine Leidenschaft: Burk- Der Künstler Ray Style wagt den Sprung cher Tischtennisspieler, war Lutz Zimmer- hard Duderstadt vom Ohrdrufer Sportverein durch die Flammen. mann 1990 Gründungsmitglied des Tennis- erhielt den Ehrenpreis des Landrates. Zu vereins Blau-Weiß Ohrdruf und ist im Verein den größten Erfolgen seiner Karriere zählen sowie im Kreisfachausschuss Tennis bis die drei Podest-Plätze bei den Weltmeister- heute sehr aktiv und widmet sich besonders schaften der Masters. Seit vielen Jahren ist der Nachwuchsförderung. Dafür wurde er Burkhard Duderstadt jetzt Trainer der Kampf- mit dem Ehrenpreis 60plus gewürdigt, den gemeinschaft Ohrdruf/Crawinkel, Geschäfts- die beiden Landtagsabgeordneten Matthias führer des Landesverbandes und außerdem Hey und Dr. Werner Pidde gestiftet haben. im Kreisfachausschuss Gotha aktiv. Rennrodler Max Langenhan wurde in der Altersklasse Jugend A Deutscher Meister im Einzel und im Team und belegte bereits drei Podestplätze im Weltcup. Platz 3 bei der Sportlerwahl belegte Thomas Kronfeld (l.), der bei den Nationalen Winterspielen der Special Olympics zwei Goldmedaillen erkämpfte. Im Juni 2015 starteten die Oettinger Junior Rockets mit ihrem dritten Versuch, sich für die Jugend-Basketball-Bundesliga (JBBL) zu qualifizieren, einen fantastischen Lauf. Die Qualifikation für die höchste deutsche Liga in der Altersklasse U16 männlich gelang – und seitdem noch eini- Kathrin Reichenbach gelang nach ihren Erfol- ges mehr: Die Talente haben in der Vorrunde Ost neun ihrer zehn Spiele gewonnen und damit gen bei den Welt-Sommerspielen der Special eine sehr gute Ausgangsposition für die Hauptrunde geschaffen. Mittlerweile haben sich die Go- Olympics in LA, bei denen sie einmal Gold und thaer Basketballer schon vorzeitig den zweiten Platz der Hauptrunde 2 gesichert – damit ist das zweimal Silber errang, auch bei der Wahl zur Heimrecht in den abschließenden Playoffs erreicht und der Klassenerhalt schon lange sicher. Sportlerin des Jahres der ganz große Erfolg. Sportler des Jahres 2015 Sportlerin des Jahres 2015 Mannschaft 2015 1. Max Langenhan BRC 05 Friedrichroda e.V. Rennrodeln/Jugend A 1. Kathrin Reichenbach Bodelschwingh-Hof Mechterstädt e.V. Radsport 1. Herrenstaffel Bodelschwingh-Hof Mechterstädt e.V. Ski-Langlauf 2. Martin Brieger LV Gothaer Land e.V./ LG ohra Energie Leichtathletik 2. Tatjana Hüfner BRC 05 Friedrichroda e.V. Rennrodeln/Einsitzer 2. Eric Burggräf/Robert Werner Volleyballclub Gotha e.V. Beachvolleyball U18 3. Thomas Kronfeld Bodelschwingh-Hof Mechterstädt e.V. Ski Langlauf 3. Paula Albrecht Tabarzer Sportverein 1887 e.V. Ski Alpine/Ski Cross 3. 1. Herrenmannschaft Tabarzer Sportverein 1887 e.V. Tischtennis Seite 10 N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 2 4 . M ä r z 2 0 1 6 A u sschrei bu ng en – Fortsetzung von Seite 7 – 13. Sonstige Angaben: Die Ergänzenden Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG), zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen (§ 12 ThürVgG) sowie zu § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG - Kontrollen, § 18 ThürVgG – Sanktionen sind dem Angebot zwingend als Anlage beizufügen. Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen, sind die entsprechenden Nachunternehmererklärungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs, 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) dem Angebot beizufügen. Für die Erbringung der Leistungen ist mindestens der gesetzliche Mindestlohn einzuhalten. Die Bieter werden gem. den Bestimmungen des § 19 Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) über nicht berücksichtigte Angebote informiert. Beanstandung der Vergabe: Die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften können nach § 19 Abs. 2 ThürVgG beim Auftraggeber/ Ausschreibenden (siehe Pkt. 4 a)) vor Ablauf der Frist aus § 19 Abs. 1 ThürVgG beanstandet werden. Auf die Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen. gez. Gießmann Landrat Gotha, 05.02.2016 Landratsamt Gotha Möchten Sie ihre Zeit sinnvoll nutzen? • Wissen Sie noch nicht, welche Ausbildung zu Ihnen passt? • Haben Sie zwischen sechs und 18 Monaten Zeit, in der Sie sich für das Allgemeinwohl engagieren möchten? • Finden Sie zurzeit keinen geeigneten Ausbildungs- bzw. Studienplatz oder müssen noch darauf warten? • Sind Sie eine Weile aus dem Joballtag ausgestiegen, z. B. wegen einer Kinderpause, und möchten ohne Druck neue Erfahrungen und Referenzen sammeln? • Möchten Sie eine Lern- oder Alltagspause einlegen und diese praktisch füllen? • Haben Sie Ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt? Werden Sie Freiwillige/-r im Bundesfreiwilligendienst, denn… • Sie können wertvolle Erfahrungen sammeln, interessante Menschen kennenlernen und sich in Ihrer Persönlichkeit weiterentwickeln! • Sie legen den ersten Stein für die Zukunft in einem sozialen Beruf, denn der Bundesfreiwilligendienst kann als Praktikum anerkannt werden! • Sie erhalten ein Taschengeld! und • Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt, es werden Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt! Das Landratsamt Gotha sucht für das Schuljahr 2016/2017 Freiwillige im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) im sozialen Bereich für die Einsatzstellen in den Regionalen Förderzentren „Lucas-Cranach-Schule“ und „Regenbogenschule“. Ihre aussagefähige Bewerbung können Sie ab sofort richten an das Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Unterlagen ordnungsgemäß vernichtet. Gemäß den Bestimmungen des § 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) i. V. m. § 30a BZRG wird im Falle des Abschlusses einer Vereinbarung im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gefordert. gez. Gießmann Landrat Gotha, 22.02.2016 Landratsamt Gotha S t ellen au ssc h r eib u ng Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet vorerst längstens bis einschließlich 31.07.2017 auf der Grundlage von § 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nachfolgende Stelle aus „Mitarbeiter/-in Kundenservice“ im Eigenbetrieb „Kommunaler Abfallservice“ des Landkreises Gotha Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben: • Bearbeitung von Anfragen bezüglich des Anschlusses von Einzelpersonen, Haushalten und Gewerbebetrieben an die öffentliche Einrichtung Abfallentsorgung / Abfallberatung • Bearbeitung von Postrücklauf mittels Datenrecherchen • Bearbeitung von Insolvenz-, Zwangsverwaltungs- und Betreuungssachverhalten • Antragsbearbeitung anhand eines Gebührenabrechnungsprogramms • Bearbeitung von Änderungsanzeigen zum Gebührenbescheid • Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges durch Bescheiderteilung • Mitwirkung bei der Bearbeitung von Widerspruchs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren • Mitwirkung bei Mahn-, Vollstreckungs- und Stundungssachverhalten • Bearbeitung von Verlustanzeigen • Tonnenmanagement. Von dem Bewerber / der Bewerberin werden erwartet: • abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-er oder eine vergleichbare Ausbildung • Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und kommunalen Abgabenrecht • Kenntnisse der Abfallsatzung und der Abfallgebührensatzung des Landkreises • hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft und selbständiger Aufgabenwahrnehmung • Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Gesprächsführungskompetenz, Koordinierungsvermögen und Flexibilität im Umgang mit Bürgern • Belastbarkeit und Konfliktmanagement • Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik • Kenntnisse in der Abfallwirtschaft und Abfallentsorgung sind von Vorteil Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Wir bitten um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die 11 Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 07.04.2016 zu richten an das Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Frau Viola Hänisch 03622 / 2084 412 Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 99867 Gotha. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten durch die Internate im Landkreis Gotha GmbH nicht erstattet werden können. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen ordnungsgemäß vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines frankierten Rückumschlages. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens diese ordnungsgemäß vernichten. gez. Gießmann Landrat Gotha, 04.03.2016 gez. Nico Kleinert-Friedemann Geschäftsführer Waltershausen, 15.03.2016 Landratsamt Gotha Öffent lic he Au ssc hr eib u ng nac h VOB/A Internate im Landkreis Gotha GmbH a) Öffentlicher Auftraggeber Landkreis Gotha, Der Landrat 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha Telefon: 03621 214-0, Telefax: 03621 214410 Die Internate im Landkreis Gotha GmbH sucht zum nächstmöglichen Termin für den Betrieb des Internats des Staatl. Gymnasiums für Sprachen „Salzmannschule“ Schnepfenthal eine/n: b) Gewähltes Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) Auftragsvergabe auf elektronischem Weg: entfällt d) Art des Auftrages : Ausführung von Bauleistungen nach VOB e) Bezeichnung des Vorhabens und Ort der Ausführung Staatliche Grundschule „Carl Eduard Meinung“ Ohrdruf Trinitatisstraße 2, 99885 Ohrdruf Dachsanierung Sporthalle f) Art und Umfang der Leistung Ausschreibung 1 Gerüstbauarbeiten ca. 680 m2 Fassadengerüst ca. 70 m Dachfanggerüst ca. 460 m2 Personenauffangnetze 1 St. Standgerüst fahrbar ca. 180 m Bauzaun 2 St Scherenarbeitsbühnen Ausschreibung 2 Abbrucharbeiten ca. 575 m2 Abbruch Metalldeckung ca. 460 m2 Abbruch Unterdecke aus Holzwerkstoff ca. 11 St. Abbruch Fachwerkbinder ca. 460 m2 Sicherungsmaßnahmen Hallenfußboden Ausschreibung 3 Zimmerarbeiten 11 St. Satteldachbinder GL28h ca. 9,5 m3 Einfeldpfetten GL24h 4 St. Windverbände aus Rundstahl 22 St. Auflagerbefestigung Binder als Stahlbauteil Ausschreibung 4 Dachdeckerarbeiten ca. 610 m2 Dachdeckung aus Sandwich-Dachelementen U=0,18W/m2K ca. 64 m Traufausbildung ca. 37 m Ortgangausbildung ca. 32 m Firstausbildung ca. 63 m Titanzink-Dachrinne ca. 19 m Titanzink-Fallrohre Ausschreibung 5 Rohbauarbeiten ca. 62 m Binderausmauerung ca. 6 m2 Ausmauerung Kleinflächen ca. 38 m Angleichen Giebelmauerwerk ca. 88 m2 Kalk-Zement-Putz Stel l e n aussc h r ei b u n g Internatserzieher/in Zusätzlich zu Ihrem erfolgreich Abschluss in einem Studiengang der Sozialen Arbeit, Erziehungswissenschaften oder Psychologie, als staatlich anerkannte/r Erzieher/-in, staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/-in oder in einer gleichartigen Bildungsrichtung, sollten Sie sich in der Lage fühlen, folgende Anforderungen erfüllen zu können: - Dienstabsicherung im Schichtdienst sowie in Vertretungsdiensten im Krankheitsfall - umfassende Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht - Durchsetzung von Regeln & Normen im Sinne eines angemessenen Zusammenlebens in Internat & Schule - Organisation eines strukturierten Tagesablaufes - Führung von Elterngesprächen und informeller Elternarbeit - Durchführung von Arbeitsgemeinschaften und Freizeitangeboten - teamorientiertes Arbeiten im Erzieherteam Vorkenntnisse / berufliche Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie Fremdsprachenkenntnisse sind wünschenswert. Mitbringen sollten Sie darüber hinaus Organisationstalent, Flexibilität, Einsatzbereitschaft und Engagement sowie gute Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit den MS Office-Programmen. Wir bieten Ihnen die Integration in ein motiviertes Team, eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit sowie ein an der Tätigkeit orientiertes, leistungsgerechtes Einkommen. Die Arbeitszeit beträgt 30 Stunden wöchentlich (35 Stunden sind später mögl.). Die Arbeit erfolgt im Wechselschichtsystem orientiert am Schuljahreskalender der Salzmannschule Schnepfenthal - Mehrarbeitsstunden werden auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt, so dass Schulferien in Thüringen größtenteils frei sind! Ihre Bewerbungen mit ausführlichen Unterlagen inklusiver einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse (nur Kopien) richten Sie bitte an die: Internate im Landkreis Gotha GmbH -PersonalabteilungRobert-Koch-Str. 1a 99880 Waltershausen. A u sschrei bu ng en Seite N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 2 4 . M ä r z 2 0 1 6 A u sschrei bu ng en Seite 12 N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 2 4 . M ä r z 2 0 1 6 ca. 35 m2 Gipsputz 1 St. Baukrangestellung inkl. Errichtung der Kranaufstellfläche Ausschreibung 6 Malerarbeiten ca. 45 m2 Innenwandbeschichtung ca. 800 m2 Oberflächenbehandlung Holzbauteile innen ca. 77 m2 Oberflächenbehandlung Holzbauteile außen Ausschreibung 7 Baufeinreinigung ca. 165 m2 Fensterflächen reinigen ca. 450 m2 Parkettflächen reinigen ca. 15 St. Lampen reinigen Ausschreibung 8 Elektroinstallation ca. 12 LED-Sporthallenleuchten Anbau ca. 5 Einzelbatterienotleuchten LED ca. 45 m Verlegesysteme (LF-Kanäle) ca. 95 m Verlegesysteme (Stapa-Rohr) ca. 290 m Kabel und Leitungen Demontagearbeiten im Bestand Bestandsunterlagen Diverse Bohr- und Stemmarbeiten Ausschreibung 9 Blitzschutzarbeiten ca. 115 m Erdungsleitung an Fassade bzw. Teilstrecken im bauseitigen Graben ca. 145 m Fangleitung auf Flach- und Steildach ca. 38 m Ableitung ca. 8 Trennstellen diverse Verbindungs- und Anschlussbauteile Bestandsunterlagen Messprotokolle Erdung und Fangeinrichtung Rückbau der Altanlage Ausschreibung 10 Miettoilette 1 St. Miettoilette mit 4-wöchiger Grundstandzeit und Vorhaltung für 4 Wochen g) Erbringen von Planungsleistungen nein h) Unterteilung in Lose Eine nochmalige Unterteilung der Ausschreibung 1 bis 10 in Lose ist nicht vorgesehen. i) Ausführungsfristen Ausschreibung 1: Ausschreibung 2: Ausschreibung 3: Ausschreibung 4: Ausschreibung 5: Ausschreibung 6: Ausschreibung 7: Ausschreibung 8: Ausschreibung 9: Ausschreibung 10: j) Nebenangebote sind zugelassen. k) Anforderung der Unterlagen Ausschreibung 1 bis 7 und 10 Seefeld & Kott GbR / Architektur- & Ingenieurbüro, Tabarzer Straße 33, 99867 Gotha Tel. 03621/705277, Fax. 03621/705276, E-Mail: [email protected] um Voranmeldung unter v. g. Adresse wird gebeten Abholung/Versand: ab 06.04.2016, nach Zahlungseingang Ausschreibung 8 und 9 Ingenieurbüro RAWE, Hospitalgasse 6, 99867 Gotha Tel. 03621/5076021, Fax-Nr. 03621/5076022, E-Mail: [email protected] um Voranmeldung unter v. g. Adresse wird gebeten Abholung/Versand: ab 06.04.2016, nach Zahlungseingang l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Ausschreibung 1 Kostenpauschale 9,00 € zzgl. 3,00 bei Postversand Ausschreibung 2 Kostenpauschale 9,00 € zzgl. 3,00 bei Postversand Ausschreibung 3 Kostenpauschale 9,00 € zzgl. 3,00 bei Postversand Ausschreibung 4 Kostenpauschale 9,00 € zzgl. 3,00 bei Postversand Ausschreibung 5 Kostenpauschale 9,00 € zzgl. 3,00 bei Postversand Ausschreibung 6 Kostenpauschale 7,00 € zzgl. 3,00 bei Postversand Ausschreibung 7 Kostenpauschale 7,00 € zzgl. 3,00 bei Postversand Ausschreibung 8 Kostenpauschale 9,00 € zzgl. 3,00 bei Postversand Ausschreibung 9 Kostenpauschale 7,00 € zzgl. 3,00 bei Postversand Ausschreibung 10 Kostenpauschale 4,00 € zzgl. 3,00 bei Postversand Die Kostenpauschale gilt für die 1-fache Ausfertigung, bei Anforderung in 2-facher Ausfertigung verdoppelt sie sich. Bei Selbstabholung entfallen die Gebühren für den Postversand. Versand nur auf Anforderung und auf eigene Gefahr. In allen Kostenpauschalen sind 19% MwSt. enthalten. Der Versand der Leistungsbeschreibungen als Datei im GAEB 83-Format erfolgt per E-Mail. Hierzu ist bei Anforderung eine E-Mail-Adresse anzugeben. 20.06.2016 bis 12.08.2016 20.06.2016 bis 10.08.2016 04.07.2016 bis 22.07.2016 18.07.2016 bis 27.07.2016 20.06.2016 bis 10.08.2016 25.07.2016 bis 10.08.2016 10.08.2016 bis 12.08.2016 20.06.2016 bis 05.08.2016 20.06.2016 bis 05.08.2016 20.06.2016 bis 12.08.2016 Die Zahlung für Ausschreibung 1 bis 7 und 10 direkt im Büro der Seefeld & Kott GbR oder durch Überweisung auf Konto bei der Kreissparkasse Gotha, IBAN: DE25 8205 2020 0750 0345 05 BIC: HELADEF1GTH erfolgen. Seefeld & Kott GbR, Tabarzer Straße 33, 99867 Gotha Der Einzahlungsbeleg ist der Angebotsforderung beizufügen. Versand erfolgt erst nach Zahlungseingang. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Die Zahlung für Ausschreibung 8 und 9 kann direkt im Ingenieurbüro RAWE oder durch Überweisung auf Konto bei der DKB, IBAN: DE16 1203 0000 1016 1459 46 BIC: BYLADEM1001 erfolgen. Ingenieurbüro RAWE, Hospitalgasse 6, 99867 Gotha Der Einzahlungsbeleg ist der Angebotsforderung beizufügen. Versand erfolgt erst nach Zahlungseingang. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Landratsamt Gotha, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha Die Unterlagen müssen verschlossen mit dem Vermerk - ANGEBOT - versehen sein. p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen - Deutsch - q) Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote Ausschreibung 1: 21.04.2016 09:00 Uhr Ausschreibung 2: 21.04.2016 09:15 Uhr r) t) u) v) Ausschreibung 3: 21.04.2016 09:30 Uhr Ausschreibung 4: 21.04.2016 09:45 Uhr Ausschreibung 5: 21.04.2016 10:00 Uhr Ausschreibung 6: 21.04.2016 10:15 Uhr Ausschreibung 7: 21.04.2016 10:30 Uhr Ausschreibung 8: 21.04.2016 10:45 Uhr Ausschreibung 9: 21.04.2016 11:00 Uhr Ausschreibung 10: 21.04.2016 11:15 Uhr beim Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude- und Straßenmanagement, Emminghausstraße 8, (Beratungsraum Erdgeschoss), 99867 Gotha. Personen, die bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten Geforderte Sicherheit Der Auftraggeber behält sich vor, Sicherheitsleistungen für Vertragserfüllungen in Höhe von 5% der Auftragssumme und Mängelansprüche in Höhe von 3% der Abrechnungssumme zu fordern, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000,00 EURO ohne Umsatzsteuer beträgt. Bei Sicherheitsleistungen durch Bürgschaften sind diese über ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes Kreditinstitut oder zugelassenen Kreditversicherer nachzuweisen. Bietergemeinschaften: werden entsprechend VOB/A zugelassen Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung der Bieter: Nachweise gemäß VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2 und Nachweis das der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den geltenden Rechtsvorschriften erfüllt hat. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auf Verlagen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation für Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigung zuständiger Stellen zu bestätigen. Ablauf Zuschlags- und Bindfrist Ausschreibung 1: Ausschreibung 2: Ausschreibung 3: Ausschreibung 4: Ausschreibung 5: Ausschreibung 6: Ausschreibung 7: Ausschreibung 8: Ausschreibung 9: Ausschreibung 10: 25.05.2016 25.05.2016 25.05.2016 25.05.2016 25.05.2016 25.05.2016 25.05.2016 25.05.2016 25.05.2016 25.05.2016 w) Nachprüfstelle bei Verstößen gegen Vergabebestimmungen: Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 13 99423 Weimar Es besteht die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung beim Auftraggeber nach § 19 Abs. 2 ThürVgG und die kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG. gez. Gießmann Landrat Gotha, 02.03.2016 Kommunaler Abfallservice Landkreis Gotha Öffent lic he Au ssc hr eib u ng nac h VOB/A a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Name: Kommunaler Abfallservice Landkreis Gotha Straße: An der Hardt 1 PLZ, Ort: 99894 Leinatal OT Wipperoda Fax: 036253/ 311-22 b) Vergabeverfahren: Vergabenummer: c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: keine elektronische Vergabe möglich d) Art des Auftrages: X Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: An der Hardt 1, 99894 Leinatal OT Wipperoda f) Art und Umfang der Leistung: Erweiterung Wertstoffhof An der Hardt 1 in 99894 Leinatal OT Wipperoda Öffentliche Ausschreibung, VOB/A 16-01-Ö-BL LOS 2.01 - ERD- UND TIEFBAUARBEITEN ca. 55 Seiten (alles ca.-Werte) - 200 m3 Bodenaushub - 480 m2 Asphaltbelag - 100 m2 Pflasterbelag - 25 m3 Ortbetonmauer - 35 m Mauerwinkel aus Beton - 20 m Entwässerungskanal - 1 St. Überdachung als Stahlkonstruktion - 3 St. Baumpflanzung - 200 m2 Teichsanierung Los 2.02 - STAHLBAUARBEITEN ca. 26 Seiten (alles ca.-Werte) - 2 St. Stahltreppen, B= 1,20 m/ 3 und 5 Steigungen - 40 m2 Sandwichverkleidung Dach - 125 m2 Sandwichverkleidung Wand - 1 St. Außentür Stahlblech 0,885m/ 2,01 m - 1 St. Türgitter 0,885m/ 2,01 m - 1 St. Windfang- Tür- Element B/H 1,32/ 2,77 m - 62 m Rammschutz aus Rechteckrohr g) Erbringung von Planungsleistungen: Zweck der baulichen Anlage: Zweck der Bauleistung: x nein Wertstoffhof Bauleistungen h) Aufteilung in Lose: ja i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: Fertigstellung der Leistung bis: Mai 2016 September 2016 j) Nebenangebote: zugelassen A u sschrei bu ng en Seite N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 2 4 . M ä r z 2 0 1 6 A u sschrei bu ng en Seite N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 2 4 . M ä r z 2 0 1 6 k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Anforderung bis 11.04.2016 12:00 Uhr, per Fax: 0361/60 250-20 baukonsult-knabe GmbH Architekten- Ingenieure- Gesamtplaner Pergamentergasse 9, 99084 Erfurt Ort: Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten Versand ab: 21.03.2016 r) geforderte Sicherheiten t) Rechtsform der Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Nachweise der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung Erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebotdas ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen. Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: baukonsultknabe GmbH s. k) v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: Angebotseröffnung: am 15.04.2016 Los 2.01 - Erd- und Tiefbauarbeiten: 10.00 Uhr Los 2.02 - Stahlbauarbeiten:10.30 Uhr w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfstelle (§21 VOB / A) TLVwA, Referat 250, Weimarplatz 4, 99423 Weimar l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Höhe der Kosten: 10,00 € Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: baukonsult-knabe GmbH, siehe k) Kontonummer: 31 0002 3586 BLZ, Geldinstitut: 820 550 00, Kyffhäuser Sparkasse Sondershausen Verwendungszweck: Erweiterung Wertstoffhof An der Hardt 1 in Leinatal IBAN: DE47820550003100023586 BIC-Code: HELADEF1KYF Fehlt der Verwendungszweck auf ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen. Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde, - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder Fax (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. o) q) L a n d kr e i s a k t ue l l 14 baukonsult-knabe GmbH Pergamentergasse 9, 99084 Erfurt s. Vergabeunterlagen 10.06.2016 La n d k reis aktuell Schützenallee 31, 99867 Gotha Tel.: 03621 8230-49, Fax: 03621 8230-48 Internet: www.vhs-gotha.de (vollständiges Programm und Anmeldung) Gesundheit Ansprechpartnerin: Heike Strumpf (03621 8230-44) Yoga und Meditation am 09. und 23.04.16, Sa, 09:00 - 13:00 Uhr Einzelveranstaltung Wir bitten um verbindliche Voranmeldung! Machtspiele im Arbeitsalltag - und die Kunst damit umzugehen! am 07.04.16, Do, 18:00 - 20:30 Uhr Chinesisch kochen: Schnelle Gerichte am 14.04.16, Do, 18:00 - 21:00 Uhr Linkshändigkeit im Kindergartenalter am 14.04.16, Do, 18:00 - 20:15 Uhr Impressum: Herausgeber: Landkreis Gotha | Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat Konrad Gießmann | Redaktion: Andrea Jäschke, Landratsamt Gotha, Pressestelle, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, Tel. 03621/214172, Fax 03621/214400, E-Mail: [email protected] | Fotos: Landratsamt Gotha | Gesamtproduktion: Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 / Verlagsleiter: Mirko Reise | Kostenlose Verteilung an alle Haushalte des Landkreises. Der Abonnementpreis beträgt bei Postversand 2,56 € inkl. Porto. Einzelbezug 0,51 € bei Abholung. Das nächste Amtsblatt des Landkreises Gotha erscheint voraussichtlich am 14. April 2016. Der Landkreis bei Facebook Übrigens: Aktuelle Nachrichten aus dem Landkreis können Sie auch via Facebook erhalten: https://www.facebook.com/Landkreis.Gotha Seite N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 2 4 . M ä r z 2 0 1 6 15 Gotha. Mit einem für diese Zeiten guten Ergebnis hat die Kreissparkasse Gotha das Geschäftsjahr 2015 abgeschlossen. Darüber informierten die Sparkassenvorstände Jörg Krieglstein und Peter Rüsseler auf der Bilanzpressekonferenz. „Mit 1,122 Milliarden Euro blieb die Bilanzsumme der Kreissparkasse Gotha fast auf Vorjahresniveau (1,170 Milliarden Euro) ein ordentliches Ergebnis“, so Krieglstein. „Wir haben trotz wirklich schwieriger Rahmenbedingungen einmal mehr unter Beweis gestellt, dass unsere Erträge intakt sind und wir unsere Kosten im Griff haben. Dadurch haben wir unsere Marktführerposition im Landkreis Gotha souverän verteidigt“, zieht der Vorstandsvorsitzende Jörg Krieglstein ein positives Resümee über das Geschäftsjahr 2015. Sein Fazit: Das Vertrauen der Kunden in die Kreissparkasse Gotha ist nach wie vor absolut intakt. Das zeigt sich insbesondere bei den Einlagen. Im vergangenen Jahr legten die Kunden der Kreissparkasse Gotha erneut mehr Geld als je zuvor bei dem größten Gothaer Kreditinstitut an. Die Einlagen stiegen um 31 Millionen Euro auf rund 977 Millionen Euro. Stabil mit einem leichten Wachstum zeigte sich das Kreditgeschäft. Das Kreditvolumen der Kreissparkasse Gotha betrug im Jahr 2015 ca. 445 Mio. Euro und beweist einmal mehr, dass viele Kunden die derzeitige Phase von niedrigen Zinsen nutzen, um zu investieren und sich dadurch eigene Träume zu erfüllen. „Diese Entwicklung nutzen wir und machen unseren Kunden beispielsweise im Bereich des Sparkassen-Privatkredits attraktive Angebote“, meint Jörg Krieglstein und verweist auf die seriöse Bearbeitung von Kundenwünschen: „Es bleibt bei unserer Linie: Unsere Kunden haben einen Anspruch auf eine seriöse Prüfung ihres Antrages. Es wird auch in Zukunft keine Abschlüsse um jeden Preis geben!“ Bestand haben auch die Zusagen an Privatkunden, Unternehmen und Selbstständige sowie Kommunen, die sich mit 83,348 Mio. Euro auf Vorjahresniveau befinden. Auch bei Privatkunden hat die Kreissparkasse Gotha ihre führende Position ausgebaut, was sich bei den Zahlen im Verbundgeschäft mit der LBS zeigt. Insgesamt 1.206 neue Bausparverträge schlossen Sparkassenkunden aus dem Landkreis Gotha im vergangenen Jahr ab - mit einer Bausparsumme von 24,1 Mio. Euro. Hinzu kommen 10,4 Mio. Euro für die Altersvorsorge im Versicherungsgeschäft. Die Kreissparkasse Gotha weist einen unveränderten Jahresüberschuss von 1,857 Millionen Euro aus, „mit der wir unsere ohnehin gute Eigenkapitaldecke weiter stärken wollen“, betonte Jörg Krieglstein. „Es bleibt dabei: Wir spüren auch in Gotha unverändert die Auswirkungen der europäischen Banken- und Staatsschuldenkrise. Die Kreissparkasse Gotha steht aufgrund kluger und strategisch vorsichtiger, vorausschauender Geschäftspolitik auf einem unerschütterlichen, festen Fundament!“ Allerdings sei die gute Bilanz von 2015 angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen absolut kein Grund, sich auszuruhen. „Im Gegenteil: Die weiter andauernde Niedrigzinsphase wird uns auch in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen stellen!“, betonte Jörg Krieglstein. Deshalb sei es, so Krieglstein, umso wichtiger, dass „wir unseren bisherigen Weg, der auf eine noch kompetentere und individuellere Beratung setzt, weitergehen! Kurz gesagt: Will der Kunde sein Vermögen erhalten und vergrößern, kommt er um eine kompetente Beratung nicht herum. Das ist für ihn elementar wichtig - und darauf haben wir unser Handeln eingestellt. Gleichzeitig registrieren wir eine verstärkte Nachfrage nach digitalen Angeboten. Deshalb werden wir den Ausbau der Online-Filiale in den nächsten Monaten forcieren. Wir müssen das veränderte Kundenverhalten berücksichtigen. Die Herausforderung besteht darin, die Stärken des stationären Modells Sparkasse mit seinem engen Filialnetz mit den Online-Vertriebswegen zu verbinden. Dies ist erforderlich für eine qualitativ hochwertige und faire Beratung zu immer komplexer und anspruchsvoller werdenden Finanzprodukten, die nicht nur stationär, sondern über alle Kommunikationswege und zu ausgeweiteten Beratungszeiten erfolgen muss.“ Annähernd stabil geblieben ist die Zahl der Mitarbeiter in der Kreissparkasse Gotha: 245 Mitarbeiter hat die Kreissparkasse, darunter mit 169 Vollzeitkräften drei mehr als im Vorjahr. Hinzu kommen 60 Teilzeitkräfte und 16 Auszubildende. Insgesamt 300.000 Euro investierte die Kreissparkasse Gotha im vergangenen Jahr in Technik und Gebäude. Eine weitere Erfolgsgeschichte ist und bleibt die Tätigkeit der Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha. Gemeinsam unterstützten die Stiftung und die Sparkasse Vereine und gemeinnützige Institutionen in Stadt und Landkreis Gotha im Jahr 2015 mit insgesamt rund 671.000 Euro. Davon hat die Regionalstiftung rund 303.000 Euro Fördermittel vergeben. Das größte Einzelprojekt der Regionalstiftung war dabei die Unterstützung von Projekten zur Denkmalpflege / Restaurierung von Kirchen im Landkreis Gotha. 87.000 Euro brachte die Regionalstiftung dafür auf. Weitere 42.000 Euro stellte die Sparkasse aus Mitteln des PS-Los-Zweckertrags für gemeinnützige Zwecke in der Region zur Verfügung. Die Gothaer Karnevalisten spendeten kürzlich die Erlöse ihres traditionellen Grünkohlessens: Ibolya Doebbeler (vorn, l.) und Peter Schmidt (vorn, 2. v.r.) von der GKG 1969 e. V. überreichten je 250 Euro an Petra Winkler, Geschäftsführerin der Sunshinehouse gGmbH (vorn, 2. v. l.), und Michael Horn, Geschäftsführer der Versatio gGmbH (vorn rechts). Beide Gesellschaften sind soziale Träger und betreuen im Auftrag des Landkreises unbegleitete minderjährige Asylbewerber. Mithilfe der Spende sollen ehrenamtliche Sprachmittler eine Anerkennung erhalten. Allein die Versatio gGmbH, in deren Räumen die Übergabe stattfand, bietet in Gotha-West 16 Jugendlichen im Alter von 13 bis 18 Jahren Unterkunft und Lebenshilfe. Die Jungen und Mädchen stammen aus dem Irak, dem Iran, Afghanistan, Syrien und Somalia. Fürs Foto rückten Hasan, Ahmad, Amar, Omran, Lotfollah, Milad, Mohammed, Abdulwahab, Hamid und Khorshed zusammen. Insgesamt hat der Landkreis derzeit für 88 unbegleitete Minderjährige die Vormundschaft inne. Landk rei s ak tu el l Orden t l i c h e s E r g eb n i s t r ot z sc h w ier iger Bedingu ngen Seite 16 N i c h t a m t l i c h e r Te i l v o m 2 4 . M ä r z 2 0 1 6 Landk rei s ak tu el l Aufwendige Schulsanierung geht in die Endphase Zum neuen Schuljahr 2016/17 lernen die Kinder wieder in Schönau Leinatal. Die finanziell wie von der Projektlaufzeit her größte Einzelbaustelle des Landkreises Gotha befindet sich inzwischen auf der Zielgeraden zur Fertigstellung. An der Grundschule Christian Ludwig Brehm in Schönau vor dem Walde läuft nun, mehr als eineinhalb Jahre nach Beginn der Arbeiten, der Innenausbau im Bestandsgebäude sowie im neu geschaffenen Anbau auf Hochtouren. Derzeit geben sich Maler und Fliesenleger, Elektriker und Heizungsbauer die Klinke in die Hand. Am neu errichteten Gebäudeteil bringen Handwerker zudem die Wärmedämmfassade aus Mineralwolle an. In drei Jahresbeträgen investiert der Landkreis Gotha ohne jegliche Fördermittel rund 3,6 Mio. Euro in die Generalüberholung dieses Schulstandorts. Landrat Konrad Gießmann zieht anlässlich einer Stippvisite Bilanz: „Nachdem fast ein Jahr lang Probleme aus der Vergangenheit sichtbare Fortschritte verhinderten, ist inzwischen genau erkennbar, wie schön die Grundschule des Leinatals in Kürze erstrahlen wird.“ Zum Schuljahresbeginn 2016/17 sollen die derzeit in Catterfeld unterrichteten Mädchen und Jungen wieder in ihr angestammtes Schulensemble zurückkehren können. Kurz nach Beginn der Arbeiten im Sommer 2014 waren Wände, Decken und auch Fundamente des Altbaus geöffnet worden. Dort offenbarte sich stellenweise eine erheblich schlechtere Bausubstanz als vermutet. Unter anderem musste, ehe äußerlich sichtbare Fortschritte erzielt werden konnten, das Dach angehoben sowie ein Ringbalken neu Anbau und Verbinder sind dem bestehenden Schulhaus vorgelagert. betoniert werden. Auch die Gründung des Gebäudes wurde stellenweise verstärkt was insgesamt zu erheblichen Mehrarbeiten und Verzögerungen im Ablaufplan führte. Die künftige Brehm-Schule besteht aus dem sanierten Altbau, in dem sechs Klassenräume Platz finden, und einem neu entstandenen Flügel, in dessen Erdgeschoss die Ausgabeküche und der mehrfach nutzbare Speisesaal untergebracht werden. Ein Stockwerk darüber werden nachmittags die Schülerinnen und Schüler in zwei Horträumen betreut. Die Achse zwischen den beiden Gebäudeteilen schafft der so genannte Verbinder, in dem neben dem Treppenaufgang auch ein Aufzug installiert ist, womit die Schönauer Einrichtung die zweite barrierefreie Grundschule des Landkreises ist. Trockenbauer Rocco Traut verschließt die Deckenkonstruktion im Inneren mit Gipskartonplatten. Vorschläge für den Umweltpreis 2016 gesucht Landkreis. Eine Vielzahl von Unternehmen und Betrieben im Landkreis Gotha, seien sie in privater oder öffentlicher Hand, sind in Freiflächen eingebettet. Um die meist nachteiligen Wirkungen der Produktions- und Betriebsanlagen sowie Gebäude auf die Natur sowie das Orts- und Landschaftsbild zu mildern, wurden diese Freiflächen und Grünanlagen oft sorgsam und aufwendig angelegt. Ihr Erhalt erfordert zudem eine stete Pflege und Bewirtschaftung. Der Wert dieser Freiflächen und Eingrünungen lässt sich anhand der Herstellungs- und Unterhaltungskosten regelmäßig nur unzureichend darstellen. Wie messe ich den Erfolg, wenn der Blick benachbarter Einwohner sowie Erholungssuchender aus nah und fern nicht nur auf Hallen, Funktionsgebäude und Betriebsgelände, sondern auch auf ästhetisch gestaltete Freiflächen und grüne Kulissen fällt? Wie bewerte ich die Anerkennung von Kunden und Geschäftspartnern? Gibt es ein Mehr an Wohlfühlen und Identifikation der Mitarbeiter mit einem repräsentativen und gepflegten Erscheinungsbild des Unternehmens, wenn diese sich in ihrer Arbeit und in den Pausen zumindest zeitweise im Grünen bewegen können? Und wie erfasse ich das Ansiedeln von Tier- und Pflanzenarten oder das Entstehen von Biotopen auf diesen Flächen monetär? Betriebsinhabern und Unternehmern fällt es schwer, hierauf Antworten zu finden. Dennoch sind sie oft bereit, mehr in die Gestaltung ihrer Freiflächen zu investieren, als Bau- und Naturschutzrecht ihnen auferlegen. Daher lobt der Landkreis Gotha den Umweltpreis 2016 unter der Themenstellung Umweltgerechte Freiflächengestaltung - Visitenkarte des Unternehmens aus! Gesucht werden Unternehmen und Betriebe, die ihre Freiflächen und Grünanlagen unter ökologischen sowie landschaftsästhetischen Gesichtspunkten angelegt haben - vielleicht sogar verbunden mit der Entsiegelung von Flächen und dem freiwilligen Abriss alter, nicht mehr benötigter Bausubstanz - und dauerhaft multifunktional bewirtschaften und pflegen. Die Auszeichnung ist mit 1.500 Euro dotiert. Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge oder Bewerbungen bis zum 30.04.2016 im Landratsamt Gotha, Umweltamt, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, schriftlich ein! Über die Vergabe des Umweltpreises entscheidet eine Jury in nicht öffentlicher Sitzung. Die Auszeichnung wird am Donnerstag, den 02.06.2016, übergeben. gez. Gießmann Landrat