infoheft_2015_02 - Bauernverband Altmarkkreis Salzwedel e. V.
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Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. INFORMATIONSHEFT Ausgabe 02-2015 Verbandsarbeit Agrarpolitik / Öffentlichkeitsarbeit Recht / Verwaltung Intensive Befassung zur Novellierung der Düngeverordnung in den Verbandsgremien Grüne Woche 2015: Agrarpolitisches Spitzentreffen und MegaPublikumsevent Verschmutzte Fahrbahnen 2 Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. Ausgabe 02-2015 Inhalt 4 Grüne Woche 2015: Agrarpolitisches Spitzentreffen und Mega-Publikumsevent Mit einer Beteiligung von 1.658 Ausstellern aus 68 Ländern, über 70 Landwirtschaftsministern aus allen Kontinenten und einer starken Präsenz von agrar- und wirtschaftspolitischen Delegationen aus dem In- und Ausland verzeichnete die weltgrößte Ausstellung für Landwirtschaft, Ernährung und Gartenbau die stärkste Beteiligung seit 44 Jahren. 5 Film vermittelt Einblicke in Nutztierställe Der Bauernverband Sachsen-Anhalt stellte auf der Grünen Woche seinen filmischen Beitrag zum Tierschutz erstmals dem Publikum vor. 5 6 ErlebnisBauernhof der Grünen Woche begeistert Berlin 6 Ausbildungsbetriebe werben auf der Messe „CHANCE 2015“ für Grüne Berufe Nahezu 10.000 Besucher kamen zur Bildungs-, Job- und Gründermesse „CHANCE 2015“ nach Halle, um sich bei den ca. 250 Ausstellern zu informieren. 9 Bauernverband im Fachverband Bewässerungslandbau 9 Interessengemeinschaft Schwein 10 Verschmutzte Fahrbahnen 10 Hinweise zum Umtausch des Sachkundenachweises Um weiter sachkundig im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes zu bleiben muss man bis November 2015 einen neuen Sachkundenachweis – Sachkundechipkarte - besitzen. 11 Sachkunde zur Nottötung von Saugferkeln 11 Weiterbildung Sachkunde im Pflanzenschutz 11 Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer 12Dienstleistungsangebot 12 Börsentrends richtig nutzen: Die RegelBasierte Anlagestrategie von R+V Eine Anlagestrategie mit attraktiven Chancenund Risikoverhältnis? Die gibt es - auch in Zeiten niedriger Zinsen. Beispielsweise die fondsgebundene R+V-Rentenversicherung mit RegelBasierter Anlagestrategie. Diskussionsrunden zu Entwicklungsstrategien unserer Molkereien Höher, schneller, weiter – Entwicklungsstrategien unserer Molkereien, war das diesjährige Thema des Fachforums Milch des DBV im Rahmen der Internationalen Grünen Woche 2015. 7 Fachausschuss Erneuerbare Energien fordert bessere Vergütung für große Gülleanlagen 8 Land plant Gesetz zur Sicherung der Agrarstruktur in Sachsen-Anhalt 8 Intensive Befassung zur Novellierung der Düngeverordnung in den Verbandsgremien Kalkulation zur Nachrüstung von Lagerraum für Biogasanlagen bei Erweiterung der Lagerdauer von 180 auf 270 Tagen In der Regel wird die erweiterte Lagerdauer von Gärresten zu zusätzlichen Investitionen führen. Im Beitrag wird an vier Beispielen die Auswirkung für einzelne Anlagen kalkuliert. Wir – diese Menschen hier – machen Euch satt Unter dem Motto „Wir machen Euch satt“ versammelten sich am Landwirte und Sympathisanten vor dem Berliner Hauptbahnhof, um für ein zeitgemäßes Bild der Landwirtschaft zu demonstrieren. 7 9 13 Sozialversicherungsbeiträge in Polen im Jahr 2015 13 Beitragssätze zur rumänischen Sozialversicherung im Jahr 2015 14 Information über bemerkenswerte Unfälle im Monat Dezember 2014 14 Übersicht über Rundschreiben des DBV 2014/15 14 Übersicht über Rundschreiben des LBV 2015 15Veranstaltungshinweise Impressum Herausgeber: Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. Maxim-Gorki-Straße 13 39108 Magdeburg PF 320 151 39040 Magdeburg Tel. 0391 / 7 39 69-0 Fax 0391 / 7 39 69-33 http://www.lbv-sachsenanhalt.de/ [email protected] Druck: Redaktion: Katharina Elwert (Elw.) [email protected] Dr. Susanne Brandt (Dr. Br.) [email protected] Dr. Ines Okunowski (Dr. Okun.) [email protected] Birgit Gippner (Gipp.) [email protected] Edgar Grund (Gr.) [email protected] SCHLÜTER Print Pharma Packaging GmbH Grundweg 77, 39218 Schönebeck Helgard Wiegand (Wie.) [email protected] erscheint 12-mal im Jahr Andrea Drößler (Drö.) [email protected] Fotos, falls nicht anders gekennzeichnet: App. Redaktionsschluss: 28.01.2015 Christian Apprecht (App.) [email protected] Titelbild Im von den Vereinten Nationen ausgerufenen Jahr des Bodens wird sich auch die Verbandsarbeit weiter auf das wichtigste Produktionsmittel unserer Mitglieder konzentrieren. Die Wahrung und Verbesserung der ökologischen Funktion ist in der Landwirtschaft selbstverständlich. Deshalb ist unser Engagement gefordert, Flächenverluste zu minimieren, unseren Mitgliedern faire Möglichkeiten am Bodenmarkt zu erstreiten und vorhandene Restriktionen in der nachhaltigen Ausschöpfung des Ertragspotentials abzubauen beziehungsweise neue Einschränkungen zu verhindern. Ausgabe 02-2015 Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. 3 Kommentar Werte Verbandsmitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Verpachtung von Acker und Grünland ist an sich schon ein sehr sensibles Thema und die Verfahrensweise bei großen Flächeneigentümern steht ganz besonders im öffentlichen Interesse. In letzter Zeit ist da nicht nur die BVVG in der Kritik, sondern zunehmend auch die evangelische Kirche Mitteldeutschlands. Seit 2010 ist aufgrund eines Beschlusses der Landessynode im „Kirchengesetz über Grundstücke in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland“ die Zuständigkeit für Verpachtung neu geregelt worden. War bisher die Kirchgemeinde über den Gemeindekirchenrat (GKR) in die Entscheidung eingebunden und das jeweilige Kreiskirchenamt (KKA) vor allem mit der Umsetzung beauftragt, so entscheidet nun das KKA im Prinzip selbständig. Bei dem der Kirchengemeinde gehörenden Kirchenacker wird mit dem GKR lediglich das Benehmen hergestellt, indem dem GKR der Pachtinteressent mitgeteilt wird, der den Zuschlag erhalten soll. Ein Einvernehmen ist nicht erforderlich und somit auch kein Mitbestimmungsrecht. Auch bei dem sogenannten Pfarracker hat der GKR keinen Einfluss auf die Verpachtung, denn er bekommt von dem KKA nur die Entscheidung mitgeteilt. Als Grundlage für die Arbeit jedes KKA in der Landeskirche wurde hierzu ein Punktesystem (siehe Kasten) als Bewertungsrahmen erstellt. Nach meinem Kenntnisstand scheint dies bisher aber in den Kirchenkreisen unterschiedlich umgesetzt worden zu sein. Zumindest im Kirchenkreis Egeln ist festzustellen, dass öfter Landwirte den Vorrang erhielten, die am kirchlichen Dorfleben nicht teilnehmen. Und es entstand der Eindruck, dass nur nach der Höhe des Pachtpreisangebotes vergeben wurde. Da ist es nicht verwunderlich, dass die Kritik von Seiten der Landwirtschaft und von den Kirchgemeinden kommt. Von der Geschäftsführerin des Kreisbauernverbandes Salzland und einigen betroffenen Mitgliedern unseres Verbandes wurde daraufhin am 06.11.2014 ein Gespräch mit der Leiterin des KKA in Wanzleben und dem Superintendenten des Kirchenkreises Egeln durchgeführt. Dabei wurde von Seiten der Kirche deutlich gemacht, dass man grundsätzlich an dem Punktesystem festhalten möchte, da auch die „freihändige“ Vergabe durch die GKR in Vergangenheit in der Kritik stand und dass deshalb auch weiterhin ein möglichst objektives Verfahren angestrebt wird, auch wenn dies derzeit noch nicht befriedigend funktioniert. Schon in Vorbereitung auf dieses Gespräch zeigte sich, dass von uns Landwirten ganz viele und zum Teil sehr verschiedene Gedanken und Forderungen kommen, was bei der Verpachtung berücksichtigt oder gar entscheidend sein soll. Dass hierbei oft aus der Sicht des eigenen Betriebes argumentiert wird, ist nachvollziehbar, erschwert aber eine einheitliche Forderung von Seiten des Berufsstandes. Einig waren wir uns jedoch sehr schnell, dass das Engagement des Betriebes bzw. der Betriebsleitung / des Betriebsleiters in der Kirchengemeinde und im Ort eine wichtige Rolle spielen muss, eine nachhaltige Produktionsweise wichtig ist und dass die Betriebsform keinen Einfluss haben darf. Zur Disposition stand dann, ob ein Vorrang für Betriebe mit einer höheren Anzahl der Beschäftigten je Hektar, mit Tierproduktion, mit Lehrlingsausbildung bzw. mit ökologischem Anbau bestehen sollte. Recht unterschiedliche Auffassungen bestanden, wie die Ortsansässigkeit besser definiert werden könnte, weil sich manche Betriebe über mehrere Ortschaften erstrecken und ob bei dem Vorzug des bisherigen Pächters auch der Vorpächter berücksichtigt werden sollte (da viele bisherige Pächter zuletzt nicht berücksichtigt worden sind). Ein ganz heißes Eisen ist die Festlegung des Pachtpreises. Verständnis müssen wir dafür aufbringen, dass Pachteinnahmen für die Kirche eine wesentliche finanzielle Einnahmequelle ist, um die vielfältigen Aufgaben, denen sich die Kirche stellt, realisieren zu können. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Pachtpreis das entscheidende Kriterium bei der Vergabe ist! Hier wurde uns von beiden Kirchenvertretern bei unserem Gespräch am 6.11. versichert, dass der Pachtpreis ja nur ein Kriterium ist und oftmals nicht der Höchstbietende den Zuschlag bekommt. Schwierig ist aber auf jeden Fall die Formulierung, dass für Angebote mit „deutlich“ über 30% über dem vom KKA festgelegten Mindestpreis drei Punkte vergeben werden. Dies ist nicht nur unkonkret, sondern bietet auch Anlass zu Spekulationen. Es bleibt aber auch insgesamt fragwürdig, ob ein solches Verfahren mit Ausschreibung und dem Hoffen auf möglichst hohe Gebote nicht den Wertvorstellungen unseres christlichen Glaubens entgegensteht! Ganz abgesehen von der Vorbildwirkung, die die Kirche hier hat. Wenn vom Verpächter ein maßvolles Pachtangebot erstellt würde, dass sich an den ortsüblichen Pachtpreis und die wirtschaftlichen Bedingungen anlehnt, wäre dies anstelle des derzeit praktizierten Ausschreibungsverfahrens eine wünschenswerte Alternative, die der Kirche insgesamt sehr gut zu Gesicht stehen würde. Dann könnten alle anderen Kriterien über den GKR in die Vergabeentscheidung einfließen. So würde sicher das Verfahren für die Verwaltung im KKA auch deutlich vereinfacht werden. Doch nach einer solchen Änderung sieht es derzeit nicht aus. Denn nachdem die Kreissynode des Kirchenkreises Egeln am 8.11.2014 in Oschersleben Änderungsvorschläge bezüglich der Rückübertragung der Verpachtung in den Verantwortungsbereich der GKR beschlossen hatte, sind diese von der Landessynode am 20. November in Erfurt nicht umgesetzt worden. Es wurde stattdessen entschieden, dass erst 2016 über eine eventuelle Änderung befunden wird! So bleibt kurzfristig nur zu hoffen, dass unter Ausnutzung aller kirchenrechtlichen Spielräume, von den KKA die neuen Verpachtungen in enger Abstimmung mit den GKR vorgenommen werden. Entsprechend des Positionspapiers der Kreissynode soll im Kirchenkreis Egeln jeder GKR zukünftig je einen Punkt für das Engagement der Betriebe und den gewünschten Pächter abgeben können. Es ist einfach wichtig, dass die am kirchlichen Leben vor Ort beteiligten Landwirte wieder öfter auch die Pächter der kirchlichen Flächen sein werden - also die Kirche im Dorf bleibt. das. Ihr Ekkehard Horrmann, Landwirt in Welsleben, Vorstandsmitglied im Bauernverband Salzland e.V. 4 Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. Ausgabe 02-2015 Grüne Woche 2015: Agrarpolitisches Spitzentreffen und Mega-Publikumsevent (App.) Bei ihrer 80. Jubiläumsausgabe hat die Internationale Grüne Woche Berlin 2015 (IGW) ihren Stellenwert als Leitmesse und Dialogplattform für das gesamte Agribusiness unterstrichen. Mit einer Beteiligung von 1.658 Ausstellern aus 68 Ländern, über 70 Landwirtschaftsministern aus allen Kontinenten und einer starken Präsenz von agrarund wirtschaftspolitischen Delegationen aus dem In- und Ausland verzeichnete die weltgrößte Ausstellung für Landwirtschaft, Ernährung und Gartenbau die stärkste Beteiligung seit 44 Jahren. Ideelle Träger der Messe sind der Deutsche Bauernverband (DBV) sowie die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie. Die Messe Berlin registrierte mehr als 415.000 Besucher. Die Pro-Kopf-Ausgaben der Verbraucher lagen mit 117 Euro leicht über dem Vorjahresniveau und bescherten den Ausstellern Umsätze von rund 48 Millionen Euro. Foto: Spezialitäten vom Roten Harzer Höhenvieh bewarb Brockenbauer Uwe Thielecke. mehr Realitätssinn. „Zusätzliche nationale Regulierungen und Alleingänge in der Tierhaltung, im Umweltrecht, in der Düngeverordnung und beim Mindestlohn drohen für viele Betriebe zu un- Foto: Verschiedene Sorten Eierlikör stellte der Altenweddinger Geflügelhof den Besuchern vor. Die Eröffnungsfeier im CityCube Berlin mit rund 3.500 Ehrengästen, darunter über 1.000 Delegationsgäste aus 111 Ländern, nutzte der Präsident des DBV, Joachim Rukwied, für ein deutliches Statement: „Wir Landwirte wollen und können unternehmerisch mit den Herausforderungen der Märkte umgehen. Auf eine veränderte Nachfrage stellen sich die Bauernfamilien ein, genauso auf veränderte gesellschaftliche Anforderungen, wenn diese von Handel und Verbrauchern mitgetragen werden. Wir sind offen für den Dialog und für Veränderungen. Die Bauernfamilien fordern aber nachdrücklich ein, dass die politischen und medialen Debatten über Landwirtschaft und Ernährung mit Fairness, Offenheit und mehr Sinn für die Realität geführt werden“. Auch von der Politik forderte Rukwied tragbaren Belastungen zu werden.“ So müsse man als „bittere Erkenntnis der vergangenen Jahre“ festhalten, dass dies zu Strukturwandel und zum Verlust von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen gerade in kleineren Betrieben geführt habe. „Ich bin besorgt, dass Landwirte immer weiter in den Schraubstock zwischen den Realitäten der Märkte und den Vorgaben der Politik geraten. Deshalb müssen wir den notwendigen Freiraum für unternehmerische Entscheidungen und für eine Weiterentwicklung erhalten.“ Für die Land-und Ernährungswirtschaft ist die IGW der Branchentreff, das Forum für aktuelle agrar- und verbraucherpolitische Diskussionen und die Perspektiven der Betriebe. „Themen wie die Weiterentwicklung der Haltungsbedingungen der Nutztiere über die Initiative Tierwohl, der derzeit desaströse Preisdruck auf den meisten Agrarmärkten verstärkt durch Russland-Embargo wie durch Mindestlohn - , die positive Bilanz bei Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz und die gleichzeitig großen Herausforderungen beim Flächenschutz im Internationalen Jahr der Böden standen im Mittelpunkt vieler Gespräche und Konferenzen. Zur Entbürokratisierung der EU-Agrarpolitik hat der Bauernverband konkrete Vorschläge Kommissar Hogan unterbreitet“, resümiert Rukwied zum Abschluss der Messe. Zum 25. Mal präsentierte sich auch das Bundesland Sachsen-Anhalt auf der IGW mit insgesamt 82 Unternehmen aus der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Tourismus. Aus den Reihen des Bauernverbandes warben unter anderem die Schafmilchkäserei JAARE aus Lindau, der Altenweddinger Geflügelhof und Brockenbauer Uwe Thielecke aus Tanne für ihre Spezialitäten. Nachruf Am 16. Dezember 2014 verstarb unser Ehrenmitglied Hans-Ulrich v. Trotha aus Cösitz im Landkreis Anhalt, im Alter von 85 Jahren. Mit Hans-Ulrich v. Trotha verliert der Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. ein Mitglied, das den Aufbau und die Entwicklung der berufsständischen Vertretung im Land Sachsen-Anhalt maßgeblich begleitet hat. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Frank Zedler Präsident Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. Ausgabe 02-2015 5 Film vermittelt Einblicke in Nutztierställe (Elw./App.) Der Bauernverband Sachsen-Anhalt stellte am 16. Januar auf der Grünen Woche seinen filmischen Beitrag zum Tierschutz erstmals dem Publikum vor. Zahlreiche Gäste, auch Landtagsabgeordnete und Vertreter des Landwirtschaftsministeriums, konnten sich davon überzeugen, dass Tierhalter ihrer Verantwortung gerecht werden. In einem Interview mit Radio Brocken auf der Bühne konnten wir die Hintergründe zum Film erläutern. Als Drehorte stellten sich die Agrargesellschaft Riestedt, der Bio-Geflügelhof Deersheim und die Agrargesellschaft Prießnitz zur Verfügung. Der kindgerecht aufbereitete Film unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes und steht Interessierten zur Verfügung. Downloadlink oder DVD können in der Landesgeschäftsstelle angefordert werden. Der Film entstand im Foto: Katharina Elwert, Hauptgeschäftsführerin des Bauernverbandes, stellte den Film gemeinsam mit dem Regisseur Vincenz Sacher in der Sachsen-Anhalt-Halle den Besuchern vor. Rahmen eines Projektes mit Unterstützung der Agrarmarketinggesellschaft und des Landeswirtschaftsministeriums des Landes Sachsen-Anhalt. Wir – diese Menschen hier – machen Euch satt (App.) Unter dem Motto „Wir machen Euch satt“ versammelten sich am 17. Januar etwa 1.000 Landwirte und Sympathisanten vor dem Berliner Hauptbahnhof, um als Gegenpol zur „Wirhaben-es-satt“-Demonstration für ein zeitgemäßes Bild der Landwirtschaft zu demonstrieren. Die Organisatoren wollten mit dieser Aktion zum Dialog aufrufen. Denn Konfrontationen, wie sie vom Aktionsbündnis „Wir haben es satt“ provoziert werden, lösen keine Probleme, sondern schaffen nur neue. Deshalb bieten sich die Landwirte offen als Gesprächspartner an, unter dem Motto: „Reden Sie MIT uns, nicht ÜBER uns!“ Das ist auch der Kerngedanke einer Petition, die diese Landwirte-Initiative „Frag doch mal den Landwirt“ im Vorfeld der Demonstration ins Netz gestellt hat. Foto: Katharina Elwert Bereits über 3.000 Internetnutzer haben diese innerhalb weniger Tage unterzeichnet. Foto (DBV): DBV-Präsident Rukwied (re.) setzt ein Zeichen mit der Übergabe einer Kiste mit leckeren Lebensmitteln an den Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt: Wir machen satt, wir machen Genuss! Nähere Informationen gibt es unter: http://www.fragdenlandwirt.de/. Der Bauernverband unterstützte die Aktion im Hintergrund und griff auch das Thema im Rahmen der Grünen Woche auf. In den vergangenen Monaten sei der Ton in Teilen von Politik und Öffentlichkeit gegenüber der Landwirtschaft schroffer geworden, stellte DBV-Präsident Rukwied fest. Teilweise werde versucht, kampagnenartig und mit falschen Behauptungen Stimmung gegen redliche Bauernfamilien zu machen. Die fortgesetzte öffentliche Anklage mit Begriffen wie „industrielle Landwirtschaft“, „Doping im Stall“ oder “Massentierhaltung“ stelle eine ganze Berufsgruppe in das gesellschaftliche Abseits, die herausragende innovative Arbeit leiste und die sich auf die Anforderungen von Märkten und Verbrauchern ausgerichtet habe. 6 Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. Ausgabe 02-2015 ErlebnisBauernhof der Grünen Woche begeistert Berlin (FNL/App.) Der ErlebnisBauernhof 2015 auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin hat nach dem Ende der zehn Messetage eine sehr positive Bilanz gezogen. „Wir konnten in diesem Jahr wieder mehr als 325.000 Besucher in unser Halle begrüßen. Wir gehören erneut zu den beliebtesten Sonderschauen der Messe. Besonders erfreut uns, dass die Anzahl der Besuche von hochrangigen Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft noch einmal gesteigert werden konnte. Das zeigt, unsere Ideen kommen an, unsere Inhalte laden zum Dialog ein. Wir haben uns als Kommunikationsplattform der Branche erfolgreich profiliert und eine enorme Bandbreite von Themen abgedeckt“, erklärte FNLGeschäftsführer Dr. Anton Kraus. Die Darstellung der Themenbereiche „Pflanzenproduktion“ mit dem Themenschwerpunkt Boden und der Themenbereich „Tierproduktion“ mit dem Rinderstall, dem Kuh Mobil, dem Tiertransporter und dem Schweine Mobil sorgen für eine gute Kommunikationsbasis mit den Messebesuchern. Beinahe fünfundsiebzig Prozent der Foto: Landwirtschaft in die Stadt zu bringen, ist Anliegen des Erlebnisbauernhofes. Das Schweinemobil, eine vollfunktionsfähige Bucht auf einem Hänger, veranschaulicht moderne Schweinemast. Messebesucher stellten dem ErlebnisBauernhof in einer repräsentativen Umfrage der Messe Berlin ein positives Zeugnis bei der Vermittlung von Wissen über die moderne Landwirtschaft aus. Lediglich drei Prozent äußerten sich diesbezüglich kritisch. Der ErlebnisBauernhof ist eine gemeinsame Initiative des Deutschen Bauernverbandes, des Vereins information.medien.agrar und der Fördergemeinschaft Nachhaltige Landwirtschaft, die den ErlebnisBauernhof federführend koordiniert. Über 60 weitere Partner sind beteiligt. Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt den ErlebnisBauernhof. Ausbildungsbetriebe werben auf der Messe „CHANCE 2015“ für Grüne Berufe (Dr. Okun.) Nahezu 10.000 Besucher kamen am 16./17. Januar zur Bildungs-, Job- und Gründermesse „CHANCE 2015“ nach Halle, um sich bei den ca. 250 Ausstellern zu informieren. Die Möglichkeit, für ihren eigenen Berufsnachwuchs zu werben, nutzten drei landwirtschaftliche Ausbildungsbetriebe und stellten während der Messetage ihre Ausbildungsberufe vor. Auszubildende und junge Fach- und Führungskräfte der Ostrauer Agrar GmbH, der Agrargenossenschaft Querfurt e.G., der Landwirtschaft Wallhausen GmbH & Co. KG und von Stücker Landtechnik, informierten über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Agrarbereich. Unterstützung erhielten sie von Mitarbeitern des Bauernverbandes Saaletal e.V. und von Lehrern aus der Berufsbildenden Schule II des Landkreises Saalekreis, Standort „Carl Wentzel“. Ein landwirtschaftlicher Schlepper war ein besonderer Anziehungspunkt für die jugendlichen Besucher am Messestand der Agrarwirtschaft, den die Stücker Landtechnik aus Domnitz bereitgestellt hatte. Viele Jugendliche nutzten die Foto: Nancy Bothe und Henrike Dobelmann (Landwirtschaft Wallhausen GmbH & Co. KG) im Gespräch Foto (Dr. Okun.) v.l.: Christian Wolff (Agrargenossenschaft Querfurt e.G.), Dr. Ines Okunowski, (Bauernverband) Marcel Kölzsch (Ostrauer Agrar GmbH), Vanessa Scheurer, Stephan Hildebrandt (Stücker Landtechnik) Möglichkeit, sich die modernen Arbeitsbedingungen erläutern zu lassen. Für Ausbildungsplatzsuchende standen in der „Ausbildungsplatzbörse“ des Bauernverbandes rund 100 freie Ausbildungsplätze für den Ausbildungsstart 2015 zur Verfügung. Sehr großes Interesse fanden die Informationen zu den Praktikumsmöglichkeiten in landwirtschaftlichen Unternehmen. Über die Ausbildungsangebote sowie Perspektiven ließen sich nach der Eröffnung der „CHANCE 2015“ Dr. Tamara Zieschang, Staatssekretärin des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt, und weitere Teilnehmer des Messerundganges, am Stand des Bauernverbandes informieren. Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. Ausgabe 02-2015 7 Diskussionsrunden zu Entwicklungsstrategien unserer Molkereien (Gipp.) Höher, schneller, weiter – Entwicklungsstrategien unserer Molkereien, war das diesjährige Thema des Fachforums Milch des DBV im Rahmen der Internationalen Grünen Woche 2015. Rund 250 Milchmarktinteressierte verfolgten die Interviews zwischen Milchbauern, Fachjournalisten und führenden Molkereivertretern der Unternehmen Müller, DMK und frischli, zu den drei Kernthemen Internationalisierungsstrategien, Kommunikationsstrategien und Anforderungen an die Milcherzeuger. Zum Punkt Internationalisierungsstrategien wurde während des Interviews klargestellt, dass es im Hinblick auf das Milchquotenende und somit auch das Ende der staatlichen Mengenregulierung, sowohl für Milcherzeuger als auch für Molkereien wichtig ist, neue globale Absatzmärkte für die Milchprodukte zu finden. Zwar spielt der Lebensmitteleinzelhandel durch die dort ausgehandelten Kontrakte eine wichtige Rolle bei der Preisfindung, aber auch dieser orientiert sich am globalen Markt. Dazu benötigen wir gut aufgestellte Molkereien, die innovativ sind, um zum Einen die unterschiedlichen Verbraucherwünsche zu befriedigen, darüber hinaus aber auch den Export realisieren zu können. Die Politik sollte hier unterstützen und Rahmenbedingungen schaffen, damit der Drittlandshandel stattfinden kann. So ist beispielsweise nach Aussagen des Aufsichtsratsvorsitzenden der Theo Müller Gruppe, Heiner Kamps, die Molkerei Müller in den USA eine Allianz mit dem Pepsi-Konzern eingegangen, um einen bedeutenden Marktanteil zu erringen. Auch Präsident Rukwied betonte in seinem Grußwort „Deutsche Milchprodukte haben eine hohe Qualität und sind deshalb weltweit gefragt. Die Milchbauern stellen sich marktorientiert auf. Dies sollte von der Politik unterstützt werden. Wenn es der Branche gelingt, sich stetig weiterzuentwickeln, dürfe die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe nicht durch immer neue Auflagen im Umwelt- und Tierschutz gefährdet werden“. Kommunikation mit der Gesellschaft ist wichtig. Einig war sich das Fachforum darin, dass der Öffentlichkeit gezeigt werden muss, was unter moderner Tierhaltung tatsächlich zu verstehen ist, um verklärte Bilder der Milchviehhaltung aus „früheren Tagen“ aus den Köpfen der Verbraucher zu verbannen. Es kommt zukünftig darauf an, auch den Fortschritt und die Vorteile moderner Produktion plausibel zu erklären und dabei über alle aktuellen Medien zu kommunizieren, unterstrich Sönke Voss, Geschäftsführer des DMK Everswinkel. Dabei muss ein Mehraufwand auch beim Verbraucher realisiert werden. Als Ansprüche an die Milcherzeuger wurden von den Vertretern des Fachforums herausgestellt, dass hinter der Erfüllung von höheren Ansprüchen in Bezug auf Nachhaltigkeit auch ein Mehrwert für die Erzeuger stehen muss. Darüber hinaus sei es wichtig, dass QMMilch als einheitliches Qualitätsmanagementsystem gefestigt wird und nicht ein ganzer Strauß von unterschiedlichen Systemen für Verwirrung und Verunsicherung sorgt. Aus dem Hause Frischli unterstrich Hans Holtorf, Geschäftsführer, dass die Milcherzeuger dafür in Vorleistung gehen sollten. Fachausschuss Erneuerbare Energien fordert bessere Vergütung für große Gülleanlagen In der Sitzung des NaWaRo-Ausschusses am 2. Dezember 2014 wurde einstimmig beschlossen, dem Präsidium des LBV folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten: Der Bauernverband Sachsen-Anhalt fordert für die EEG-Novelle 2016, die Vergütungsregelungen des EEG 2014 für die auf maximal 75 kW elektrische Leistung begrenzten Biogasanlagen mit mindestens 80% Gülle auch für größere Leistungen anzuwenden. Die Begrenzung auf 75 kW ist für Stallanlagen zwischen 150 bis maximal 400 GV angebracht. Gerade in den ostdeutschen Bundesländern stehen aber oft deutlich mehr Tiere an einem Standort. Die dort anfallenden organischen Dünger können nach dem EEG 2014 nicht mehr genutzt werden: Da mit 75-KW-Biogasanlagen nicht die gesamte Gülle vergoren werden kann, versagen die Genehmigungsbehörden aus Emissionsgründen den Bau dieser Anlagen und bei größeren Leistungen reicht die Vergütung nach dem EEG 2014 nicht für einen kostendeckenden Betrieb. Vor allem unter Berücksichtigung der Tatsache, dass immer noch ein Großteil der organischen Dünger in Sachsen-Anhalt nicht energetisch genutzt wird, ist eine entsprechende Änderung im EEG unverzichtbar. Im weiteren Verlauf diskutierten die Ausschussmitglieder mit dem neuen Referenten für den Bereich Bioenergie in der Abteilung 3 des MLU, Hr. Dr. Martin Stötzer, die Ergebnisse der ErneuerbarenEnergien-Studie der Uni Magdeburg. Es wurde noch einmal darauf verwiesen, dass gerade der Bioenergiesektor mit den Heiz- und Kraftstoffen und der Biogaserzeugung dringend eine stärkere politische Unterstützung in Sachsen-Anhalt benötigt. Allein die Feststellung großer, bislang ungenutzter Potentiale ist noch keine Garantie für die Umsetzung entsprechender Projekte in die Praxis. In der Studie war ein Bioenergiepotenzial von bis zu 650 MW ermittelt wurden - das wäre ein Zubau von fast 70% zu der gegenwärtig installierten Leistung von 390 MW in den nächsten 20 Jahren. Unterstützung durch das Ministerium erhielt der Bauernverband hinsichtlich seiner Forderung, kein weiteres Ackerland für PV-Freiflächen zur Verfügung zu stellen. Die beständige Kritik an den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums zum Ausbau von PV-Anlagen auf Ackerland scheint mittlerweile auch Gehör zu finden: In einer Mitteilung vom Januar 2015 wurde nur noch ein Zubauziel von 10 neuen PV-Anlagen je Jahr genannt. Thorsten Breitschuh, BELANU 8 Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. Ausgabe 02-2015 Land plant Gesetz zur Sicherung der Agrarstruktur in Sachsen-Anhalt (Elw.) Mit einem Rundschreiben vom 28.01.2015 hat der Bauernverband Sachsen-Anhalt seine Mitglieder über eine erste Meinungsäußerung des Vorstandes zu den vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) vorgelegten Eckpunkten eines Gesetzes zur Sicherung und Verbesserung der Agrarstruktur in Sachsen-Anhalt – Agrarstruktursicherungsgesetz SachsenAnhalt (ASIG) informiert und dazu aufgerufen, sowohl die Eckpunkte, als auch ein mögliches Leitbild der Landwirtschaft und das Arbeitspapier des Vorstandes selbst in den Kreisen zu diskutieren. Ausgangslage In den vergangenen Jahren sind die Kauf- und Pachtpreise landwirtschaftlicher Flächen in unserem Land deutlich gestiegen. Viele Landwirte haben die Sorge, in einem aufgeheizten Bodenmarkt nicht mehr mithalten zu können und Flächen für die betriebliche Entwicklung zu verlieren. Der Bauernverband begrüßt deshalb jede Initiative des MLU, der extremen Preisentwicklung am Bodenmarkt entgegen wirken zu wollen. Staatliche Eingriffe in den Bodenmarkt sollten jedoch nur insofern erfolgen, dass Gefahren für eine bäuerlich-unternehmerisch getragene Agrarstruktur abzuwenden sind. Eine unmittelbare staatliche Lenkung bzw. Mengen- oder Preisregulierung des Bodenmarktes wird abgelehnt. Die bisherigen Verlautbarungen aus dem MLU lassen erkennen, dass die Übertragung von Geschäftsanteilen juristischer Personen im Rahmen der Erbfolge oder der vorgezogenen Erbfolge bis zu den Enkelkindern nicht beanstandet werden darf. Außerdem wird nach bisherigem Kenntnisstand die Übernahme von Betrieben durch andere Landwirtschaftsbetriebe ebenso wenig einer Versagung unterliegen. Flankierende Maßnahmen Der Bauernverband ist der Auffassung, dass die Bodenpreispolitik flankierender Maßnahmen bedarf, um im Sinne einer ausgewogenen Agrarstrukturpolitik zu wirken. Folgende Schritte im Steuer- und Förderrecht halten wir für eine Stärkung der Landwirtschaft auf dem Bodenmarkt für sinnvoll, weitere sind denkbar: • Keine doppelte Grunderwerbsteuer bei Ausübung des Vorkaufsrechtes nach dem Reichssiedlungsgesetz, Folgende Eckpunkte werden unter anderem diskutiert: • Zusammenfassung des Grundstücksverkehrsgesetzes, des Landpachtgesetzes, des Reichssiedlungsgesetzes sowie der bisherigen landesrechtlichen Ausführungsvorschriften in ein Gesetz • Förderung der Betriebsübernahme / des Anteilserwerbs von landwirtschaftlichen Unternehmen und/oder von Flächen durch Junglandwirte sowie bestehende Gesellschafter oder Geschäftsführer: Begleitende unterstützende Maßnahmen durch Bürgschaften und Eigenkapitalhilfe-Darlehen für eine langfristige Finanzierung, • Grundsätzliche Genehmigung bei Verkäufen unter nahen Verwandten • Erweiterung des Spielraumes der Landgesellschaft • Genehmigungsversagung bei überhöhtem Kaufpreis • Genehmigungsbehörde • Verfahrenstechnische Meldungen Fristen und • Anteilsverkäufe • Leitbild • Vereinfachte Abfindung ausscheidender Gesellschafter mit Grundbesitz bezüglich steuerlicher Belastung der Gesellschaft und unter der Voraussetzung, dass die Abfindung mit Boden nicht dem Geltungsbereich des Grundstücksverkehrsgesetzes unterliegt. Der Bauernverband wird den gesamten Gesetzgebungsprozess intensiv begleiten und bittet seine Mitglieder um aktive Mitarbeit. Intensive Befassung zur Novellierung der Düngeverordnung in den Verbandsgremien (Dr. Br.) Die EU fordert von Deutschland eine Umsetzung der Nitratrichtlinie durch Novellierung der Düngeverordnung (DüVO). Deutschland wird auf der Basis von Gewässerqualitätsbewertungen beschuldigt nach Malta die schlechtesten Gewässerqualitäten in der EU zu haben. Grundlage bilden dafür Ergebnisse aus dem Belastungsmessnetz. Diese Herangehensweise der EU ist für unsere Landwirte unakzeptabel. Lediglich ca. 150 Messstellen, in SachsenAnhalt 7, bilden die Basis dafür. Das hat der Bauernverband von Beginn der Diskussionen zu diesem Thema kritisiert. Die Bundesregierung will mit der Novellierung der DüVO einem Anlastungsverfahren entgegenwirken. Seit einem Jahr befassen sich die Verbandsgremien mit diesem Problem. Ziel ist es, den Landwirten auch in Zukunft die Ausbringung von organischen und mineralischen Düngern auf Grundlage von fachlichen Kenntnissen zur optimalen Versorgung der Pflanzenbestände und Sicherung von Nährstoffkreisläufen zu ermöglichen. Nach Vorliegen des ersten Entwurfes zur DüVO im Frühjahr 2014 hat der Bauernverband Sachsen-Anhalt eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. In dieser und in vielen Fachausschüssen wurden die Vorstellungen der Bundesregierung beraten. Am 19.12.2014 wurde ein in den Fachministerien des Bundes abgestimmter weiterer Entwurf vorgelegt. Nur 4 Wochen hatte der Verband Zeit für eine Stellungnahme. DBV und Landesverbände mobilisierten kurzfristig ihre Gremien. In Sachsen-Anhalt trafen sich am 17.01.2015 der Fachausschuss „Umwelt“ und die AG DüVO, um mit Unterstützung des MLU und der LLFG ihre Stellungnahme zu erarbeiten. Auf Bundesebene fand bereits am 20.01.2015 eine Verbändeanhörung statt. Die Stellungnahme unseres Verbandes wurde Minister Aeikens zugeleitet mit der Bitte und Aufforderung, die Interessen des Berufsstandes zu unterstützen. Das er dies tut – davon gehen wir aus. Schwerpunkte unserer Stellungnahme sind u.a.: • Sicherung von Qualitätsrohstoffen durch ausreichende Nährstoffzufuhr, • Vorgesehene Einschränkung der Herbstausbringung von Düngern und Ausdehnung der Sperrfristen werden abgelehnt; Herbstdüngung zu Wintergetreide bis 01.10. zulassen, • Keine zusätzliche Belastung der Viehhaltung in Sachsen-Anhalt durch fachlich nicht begründbare Ausbringungsschranken für organische Dünger mit dadurch zusätzlichen Lagerkapazitäten für organische Dünger, • Befreiung der Betriebe von Auflagen bei Weinhaltung der N-Bodenkontrollwerte, • Ablehnung der Kontrollverfahren für Grünland. Der Bauernverband wird auf allen Ebenen in den nächsten Monaten dieses Thema intensiv im Interesse der Mitglieder begleiten. Hinweise aus der Mitgliedschaft unterstützen die weitere Verbandsarbeit. Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. Ausgabe 02-2015 9 Kalkulation zur Nachrüstung von Lagerraum für Biogasanlagen bei Erweiterung der Lagerdauer von 180 auf 270 Tagen Im Entwurf der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)–Stand 22.7.2013; § 23 (Anforderungen an die Kapazität von Gärrestelagern von Biogasanlagen) wird eine Lagerdauer für Gärreste aus Biogasanlagen von 9 Monaten gefordert. Bislang galt hier die Frist aus der BGA Betrieb Düngeverordnung von 6 Monaten. In der Regel wird diese Anforderung zu zusätzlichen Investitionen für die Biogasanlagen führen. Im Folgenden wird an vier Beispielen die Auswirkung dieser Forderung für einzelne Anlagen kalkuliert: Als Beispiele dienen die in landwirtschaftlichen Betrieben typischen Biogasanlagen mit hohen Anteilen an Mist und Gülle im Leistungsbereich zwischen 190 und 570 kW. Die Biogasanlagen wurden in allen Fällen zu bestehenden Stallanlagen hinzugebaut. Gülleanteil Gärrest am Input in m³/a Vorhandene Lagerdauer Gärrest in Tagen Zubaubedarf Zubaukosten in m³ in € in % der jährlichen Umsätze der BGA 190 kW Marktfrucht Schweinmast 36 % 3.700 206 gasdicht + 200 offen 0 0 0 190 kW Marktfrucht/ Futter Milch 61 % 6.300 131 gasdicht + 115 offen 500 m³ gasdicht 100.000 € 33 % 570 kW Marktfrucht/ Futter Milch 76 % 23.000 206 gasdicht 4.000 m³ gasdicht 350.000 € 33 % 570 kW Futterbau Milch 88 % 47.000 116 gasdicht + 140 offen (Lagune) 2.000 m³ gasdicht 240.000 € 25 % 116 gasdicht + 0, wenn Lagune nicht mehr zulässig ist 20.000 m³ gasdicht 1.750.000 € 200 % FAZIT: 1) Die Forderung nach einer längeren Lagerdauer ausschließlich für Gärreste ist aus landwirtschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar. Gärreste fallen genauso kontinuierlich an wie Gülle, haben einen vergleichbaren Nährstoffgehalt und werden genauso wir Gülle landwirtschaftlich zur Düngung genutzt. Demzufolge muss für beide Stoffe gelten, dass Betriebe abhängig von der Flächenverfügbarkeit und ihrer Fruchtfolge eigenverantwortlich entscheiden müssen, ob und wieviel zusätzlicher Lagerraumbedarf über die 6 Monate Mindestlagervolumen hinaus erforderlich ist. 2) Der UBA-Nitratbericht von 2012 belegt, dass gerade die ostdeutschen Bundesländer bereits heute niedrige NSalden haben und die Nitratbelastung des Grundwassers eher gering ist. Die verlängerte Lagerdauer wird demzufolge kaum zu einer weiteren Verbesserung der Werte beitragen. 3) Die o.g. vier Beispiele zeigen, dass der Investitionsbedarf mit steigenden Gülleanteilen an den Inputstoffen zunimmt. Da die Einsparungen durch die neuen Lagerbehälter (leicht verbesserte N-Effizienz durch günstigere Ausbringung und geringere Ammoniakverluste) keine Refinanzierung der Investitionen Bauernverband im Fachverband Bewässerungslandbau (Dr. Br.) Nach Beschlussempfehlung des Fachausschusses Pflanzenproduktion hat der Bauernverband SachsenAnhalt einen Antrag auf assoziierte Mitgliedschaft im Fachverband Bewässerungslandbau Mitteldeutschland e.V. (FBM) gestellt. Das Thema „Bewässerung“ bewegt in Sachsen-Anhalt und in der Mitgliedschaft des Bauernverbandes eine Vielzahl von Landwirten. Aufgrund der politischen und verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen ist es immer schwieriger Bewässerungsprojekte umzusetzen. Der FBM unterstützt mit seiner Tätigkeit im Interesse der Verbandsmitglieder Bewässerungsprojekte von Landwirten in fachlicher Hinsicht und in den Verfahren. Er vereint Experten mit Fachkompetenz auf dem Gebiet der Bewässerung mit dem Ziel der Schaffung eines Netzwerkes für den Bewässerungslandbau. Der FBM arbeitet interdisziplinär mit wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen zusammen, um vorhandene und neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Bewässerungsmanagement einzubinden. Vorstandsmitglied im FBM ist unter anderem Dr. Sebastian Ulrich (Quellendorfer Landwirte). Informationen zur Arbeit des Verbandes sind unter http://www.fbm-ev.de/ zu finden. ermöglicht, muss der Behälterzubau ausschließlich aus den Erträgen der BGA finanziert werden. 4) Die gravierenden finanziellen Auswirkungen einer eventuellen Nachrüstpflicht von bestehenden Güllelägern mit Leckerkennungssystemen werden am Beispiel 4 deutlich. Sollte die Lagune nicht mehr als Gärrestlager nutzbar sein, würde der finanzielle Aufwand (1,75 Mio) des Behälterneubaus weder von der Milchproduktion noch von der Biogasanlage finanzierbar sein. Thorsten Breitschuh, BELANU Interessengemeinschaft Schwein (Gipp.) An 27.01.2015 beriefen Schweinhalter aus Sachsen- Anhalt eine Beratung ein, mit dem Ziel einen von der Wirtschaft getragenen Verein für Schweinehalter zu gründen. Werner Gutzmer wurde beauftragt, diesen Verein für Schweinehalter in Sachsen- Anhalt zur Gründung vorzubereiten. Die Beteiligten waren sich einig, hier die Interessen aller Schweinehalter zu bündeln. Geplant ist, Ende März eine Gründungsveranstaltung durchzuführen. 10 Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. Ausgabe 02-2015 Verschmutzte Fahrbahnen (Gr.) Alle Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, verkehrsgefährdende- oder behindernde Gegenstände nicht auf die Fahrbahn zu verbringen und, sollten sie dennoch dorthin gelangt sein, sie alsbald wieder zu entfernen. Die Pflicht gilt nicht uneingeschränkt, sondern nur im Rahmen des Zumutbaren. Die Verpflichtung bezieht sich auf solche Hindernisse, mit denen ein Verkehrsteilnehmer im Allgemeinen nicht zu rechnen hat. Maßgebend für die Entscheidung ist, wie die Straße beschaffen ist, welcher Verkehr sich auf ihr abspielt und welches Ausmaß die Verschmutzung erreicht. Bei Fernstraßen, selbst wenn sie durch ländliches Gebiet führen, müssen die Verkehrsteilnehmer in der Regel nicht mit groben Verschmutzungen rechnen, so dass derartige Hindernisse durch das Aufstellen eines Warndreiecks unverzüglich kenntlich gemacht und alsbald beseitigt werden müssen. Anlieger von Wirtschaftswegen, die keine Verbindungsstraßen sind, sondern nur der Erschließung der Feldmark dienen, sind grundsätzlich nicht verpflichtet, den Weg von ortsüblichen Verschmutzungen mit Erde freizuhalten. Hier gilt die Reinigungspflicht nur, wenn die Verschmutzung ein Ausmaß erreicht, das auch auf solchen Wegen nicht zu erwarten wäre. Verkehrsteilnehmer, die dörfliche Straßen und Wirtschaftswege benutzen, müssen sich auf die erkennbaren Gegebenheiten einstellen und dem mit entsprechender Fahrweise Rechnung tragen. Sobald außergewöhnliche Verschmutzungen auftreten, mit denen ein umsichtiger Verkehrsteilnehmer nicht rechnen muss, ist davor zu warnen und in angemessener Zeit die Beseitigung vorzunehmen. Die dafür zugestandenen Fristen sind maßgeblich von der Straßenkategorie abhängig. Auf dörflichen Straßen reicht das zum Ende eines Arbeitstages. Ist die Gefährdungslage bis zum Eintritt der Dunkelheit nicht beseitigt, ist das Warndreieck durch eine Warnleuchte zu ergänzen. Soweit zumutbar, muss verhindert werden, dass Gegenstände, durch die der Verkehr gefährdet werden kann, auf die Straße gelangen. Das betrifft insbesondere die Ladungssicherung. Die Verkehrspolizei legt an landwirtschaftsrelevante Sachverhalte Maßstäbe an, die bei gewöhnlicher Betrachtung vom Laien kaum erkannt werden. Schon geringere Mengen an Spreu oder Stroh, die am Fahrbahnrand zusammengeweht sind, werden als eine bedrohliche Situation, insbesondere für Motorradfahrer, angesehen. Gleiches gilt für Getreide. Silage dürfte nicht anders zu beurteilen sein. Die Beseitigungsfrist von Verschmutzungen wird, wie dargestellt, am Maßstab der Zumutbarkeit gemessen. Die Rechtsprechung befasst sich hier mit Ackererde, die von Fahrzeugen auf die Fahrbahn gebracht wird. Diese vor jeder Auffahrt auf die Straße von den Fahrzeugen zu entfernen, wird wegen des Aufwandes nicht verlangt. Die Rechtsprechung äußert sich nicht zu Verschmutzungen mit Ernteprodukten, das wegen unterlassener oder unzureichender Ladungssicherung oder Überladung auf die Fahrbahn gelangt. Es ist zumindest die Frage gerechtfertigt, ob in diesen Fällen die Zumutbarkeit, z.B. erst am Ende eines Arbeitstages die Straße reinigen zu müssen, auch gilt, wenn die Verschmutzung durch rechtswidrige Ladung verursacht wird, oder ob in diesen Fällen eine schnellere, wenn nicht sogar sofortige Reinigung zu erfolgen hat. Die Folgen können erheblich sein. Solange der gefahrdrohende Zustand nicht behoben ist, bleibt der Verursacher verantwortlich. Das gilt umso mehr, wenn er nicht einmal davor warnt, weil z.B. der Fahrer es nicht bemerkt. Die Verantwortlichkeit kann strafrechtlich bis zur fahrlässigen Tötung und zivilrechtlich bis zum vollen Schadenersatz reichen. Hinweise zum Umtausch des Sachkundenachweises (Dr. Br.) Jeder Sachkundige, der weiterhin beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden, über den Pflanzenschutz beraten, Personen im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleiten oder beaufsichtigen oder Pflanzenschutzmittel verkaufen will, gilt die Sachkundepflicht im Pflanzenschutz gemäß § 9 Abs.1 PflSchG. Um weiter sachkundig im Sinne des Gesetzes zu bleiben muss die Person bis November 2015 einen neuen Sachkundenachweis – Sachkundechipkarte - besitzen. Ein Antrag auf Ausstellung des neuen Sachkundeausweises ist bis zum 26. Mai 2015 zu stellen, alte Bescheinigungen sind noch bis zum 26. November 2015 gültig. Anträge sind unter http://www.pflanzenschutz-skn.de/ online zu stellen. Die Anlagen (Sachkundebescheinigungen; Zeugnisse) sind dazu einzuscannen und dem Antrag online beizufügen. Anträge per Post können nicht mehr entgegengenommen werden. Weitere Informationen zum Verfahren sind unter http://www.isip.sachsen-anhalt.de/ zu finden. Für Nachfragen steht Ihnen im Bauernverband Dr. Susanne Brandt, sbrandt@ lbv-sachsenanhalt.de zur Verfügung. Ansprechpartner Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Mitte Sachgebiet Pflanzenschutz Große Ringstraße 20, 38820 Halberstadt Frau Müggenburg Tel.: 03941/671-166 E-Mail: [email protected] Frau Röhrig Tel.: 03941/671-167 E-Mail: [email protected] Ausgabe 02-2015 Sachkunde zur Nottötung von Saugferkeln (Gipp.) Von Seiten der Mitgliedschaft wurde die Frage aufgeworfen, ob die Teilnahmebescheinigung der Informationsveranstaltung zur Nottötung von Saugferkeln durch den Tierhalter oder das Betreuungspersonal im Betrieb ausreicht, um einen Befähigungsnachweis zu erhalten bzw. sachkundig zu sein. Nach Aussage des MLU vermittelten die im Dezember 2014 durchgeführten Informationsveranstaltungen in Iden und Bernburg- Strenzfeld Kenntnisse, die im Einzelfall eine Nottötung erlauben. Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zum Betäuben und Töten von Nutztieren zu erbringen (§4 Abs. 1a Tierschutzgesetz). Eine Teilnahmebescheinigung aus den Dezemberveranstaltungen reicht dafür nicht aus. Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer eher unwahrscheinlich sei. Zudem wurde der besondere ökologische Beitrag der Land- und Forstwirtschaft durch die Anwendung der guten fachlichen Praxis durch das Gericht gewürdigt. Dieser besondere ökologische Beitrag legitimiere schon für sich eine erbschafts- und schenkungssteuerliche Verschonung des Überganges land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Der Gesetzgeber ist nunmehr gehalten, bis Mitte des Jahres 2016 eine Neuregelung zu schaffen. Bis dahin bleibt das bisherige Gesetz anwendbar. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf das DBV – Rundschreiben IV/521/2014 verwiesen. Dieses ist im Mitgliederbereich auf der Homepage unseres Verbandes einzusehen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 (Az.: 1 BvL 21/12) die Verschonung betrieblichen Vermögens teilweise für verfassungswidrig erklärt. Die Richter stellten fest, dass der Gesetzgeber einen großen Ermessensspielraum bei der Begünstigung einzelner Vemögensarten hat. Gleichzeitig betonten sie die besondere Bedeutung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und erklärten deren generelle Begünstigung gemäß § 13b Abs. 1 Ziffer 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz für verfassungsgemäß. Dies wird damit begründet, dass landund forstwirtschaftliche Unternehmen nach wie vor in hohem Maße als Familienbetriebe (auch Mehrfamilienbetriebe) geführt werden, bei denen eine Beteiligung allein zum Zweck der Geldanlage Weiterbildung Sachkunde im Pflanzenschutz Auf der Grundlage des neuen Pflanzenschutzgesetzes müssen Sachkundige im Pflanzenschutz in einem dreijährigen Turnus an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen. Dies muss erstmals bis zum 31.12.2015 erfolgen. Der Bauernverband Sachsen-Anhalt hat seitens der LLFG als zuständige Behörde eine Zulassung zur Durchführung solcher Veranstaltungen. 5 Veranstaltungen wurden bereits durchgeführt, zwei sind in Vorbereitung (der Termin am 03.03. aber ausgebucht). Auf Grund des großen Bedarfes ist ein weiterer Termin für November 2015 in Bernburg vorgesehen. Das ist aus Sicht des Gesetzes noch rechtzeitig. Ab sofort werden dafür Voranmeldungen entgegengenommen unter [email protected], bei Nachfragen steht Sandra Berkholz (Tel. 03471-6409197) zur Verfügung. 11 Jürgen Zywitzki, Bauernverband Nordharz e.V. • Finanz- und Lohnbuchhaltung • Jahresabschluss nach BMELVAnforderungen • Bilanzen & Steuererklärungen (privat & betrieblich) Steuerberater Dr. Marcel Gerds • Optimierung von Erbschaftsund Schenkungssteuer (Betriebsnachfolge) • Betriebsvergleich Steuerberatung mit Agrarexpertise Freund & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft Niederlassung Wittenberg Berliner Straße 1 06886 Lutherstadt Wittenberg Tel: (03491) 4180-0 Fax: (03491) 4180-12 E-Mail: [email protected] Web: www.marcel-gerds.de www.facebook.com/fpwittenberg 12 Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. Ausgabe 02-2015 Dienstleistungsangebot ASA Agrardienste Sachsen Anhalt GmbH des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt e.V. PF 730162, 06045 Halle (Saale) / Str. der Waggonbauer 14b, 06132 Halle (Saale) Ansprechpartner: Manfred Thiede: Tel. 0345/77561-18; Heike Hutsch: Tel. 0345/77561-17 Fax: 0345/77561-27, E-Mail: [email protected] Das Dienstleistungsangebot der ASA für Verbandsmitglieder umfasst die Leistungsangebote: • Erwerb von Fahrzeugen Verlängerung der Aktion VW-Nutzfahrzeuge: • umfangreiche Leistungen von 28 Rahmenvertragspartnern (Elektroenergie, Kraft- und Schmierstoffe, Telekommunikation und vieles andere mehr) Caddy (ausgewählte Modelle) bis zu 5.870 € Preisvorteil bis 28.02.2015 • Versicherungsleistungen aller marktführenden Versicherer • Agrartouristik, Urlaub Über alle aktuellen Rahmenverträge und Vorteile der Leistungsinanspruchnahme informieren Sie sich auf der Homepage des LBV (www.lbv-sachsenanhalt.de) bzw. telefonisch oder per E-Mail bei der ASA direkt. Multivan+Transporter (ausgewählte Modelle)bis zu 8.000 € Preisvorteil bis 31.03.2015 Details erfragen Sie bitte beim Fachhändler bzw. bei der ASA GmbH. Achtung! Zum 31.03.2015 läuft der Vertrag mit dem Rahmenvertragspartner „Hallenprofis Stahl- und Metallbau GmbH“ durch Kündigung durch den Vertragspartner aus. Erwerb von Fahrzeugen - Information über aktuelle Preisnachlässe beim Erwerb von Kfz (auf unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers): Toyota modellabhängig 13-20% Hyundai modellabhängig 13-25% Mazda modellabhängig 17-22% Nissan modellabhängig Kia modellabhängig 18,5-19,5% 12-29% (bei Leasingfinanzierung bis 32%) Citroen modellabhängig 18-40% Fiat 17-27,5% Renault modellabhängig 14-28% Suzuki alle Modelle modellabhängig Transporter (professional) Opel modellabhängig 17-32% alle Modelle 13-14% Subaru alle Modelle 15% Mitsubishi alle Modelle 15-18% Peugeot modellabhängig 18-38% SsangYong alle Modelle 15% Seat 20% 21-31% Alfa-Romeo modellabhängig 16-21% Lancia modellabhängig 20,5-24,5% Jeep modellabhängig 17-23% VW Modelle bis 2.500 € Herstellerprämie „Handwerksfamilie“ Einzelne Modelle sind zeitweise von Preisnachlässen ausgeschlossen Fragen Sie bei Interesse Herrn Thiede oder Frau Hutsch nach den aktuellen und konkreten Preisnachlässen. Wenn der Kauf perfekt ist, erhält das Autohaus (bei o.g. Marken betrifft das alle Autohäuser) für Sie den betreffenden Abrufschein über uns für den Preisnachlass. Versicherungs-Vermittlungsgesellschaft mbH des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt e. V. (VVB) in Verbindung mit der R+V Versicherung Sicherheit für Ihren Betrieb und Ihre Familie Wir bieten die Lösung ! Börsentrends richtig nutzen: Die RegelBasierte Anlagestrategie von R+V Eine Anlagestrategie mit attraktiven Chancen- und Risikoverhältnis? Die gibt es - auch in Zeiten niedriger Zinsen. Beispielsweise die fondsgebundene R+VRentenversicherung mit RegelBasierter Anlagestrategie (RBA). Hört sich kompliziert an? Ist es gar nicht, wenn man das Prinzip des Trendfolgemodells (siehe Kasten) einmal verstanden hat. Immerhin haben sich schon mehr als 40.000 Kunden für die RBA entschieden. Wolfgang H. Sander, Geschäftsführer der R+V Luxembourg Lebensversicherung S.A., erklärt die Funktionsweise. Wie funktioniert die RegelBasierte Anlagestrategie? Ganz einfach ausgedrückt: Die RBA erkennt langfristige Auf- und Abwärtsbewegungen am weltweiten Aktienmarkt und schichtet die Kapitalanlage je nach Trend um. So partizipiert der Fonds entweder von der Börsenentwicklung oder er ist geldmarktnah investiert. Für den Kunden heißt das: Er kann von der Entwicklung der Aktienmärkte profitieren, muss aber gleichzeitig die schlimmsten Auswirkungen langfristig negativer Entwicklungen der Aktienmärkte auf sein Kapital nicht fürchten. Denn dank der RegelBasierten Anlagestrategie ist sein Vermögen nach einem Trendwechsel geldmarktnah, also sicher, angelegt. Der große Vorteil: Die RegelBasierte Anlagestrategie folgt dabei emotionslos einer glasklaren Logik. Sie handelt nicht nach Bauchgefühl und konnte in den vergangenen zwei Jahren ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen. Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. Ausgabe 02-2015 Wie sieht die Jahresrendite aus? Unsere Tests mit Union Investment haben gezeigt, dass die RBA über alle betrachteten historischen 10-Jahres-Zeiträume hinweg immer besser abgeschnitten hat als eine reine Buy-and-Hold-Strategie („kaufen und liegenlassen“) am weltweiten Aktienmarkt. Hinzu kommt, dass unsere RBA seit Markteinführung durchgehend ein positives Signal aufwies und deswegen zu 100 Prozent am weltweiten Aktienmarkt investiert war. Das war in den letzten zwei Jahren die richtige Strategie. So können sich viele Kunden im Jahresbericht über ein zweistelliges Plus im Policenwert freuen. Welche weiteren Vorteile bietet die RBA? Die RBA ist eingebettet in die fondsgebundene Rentenversicherung mit all ihren Vorteilen: Kunden können zwischen Und so funktioniert die RegelBasierte Anlagestrategie Die RBA erkennt langfristige Auf- und Abwärtsbewegungen an der Börse und schichtet die Kapitalanlage je nach Trend um. Dafür werden auf Basis des MSCI World Daily Total Return Index (ein Aktienindex, der die Entwicklung von Aktien in Industrieländern weltweit widerspiegelt) die Durchschnitte der letzten 200 bzw. 38 Tage festgestellt. Liegt der 38-Tage-Durchschnittswert über dem 200-Tage-Durchschnittswert, partizipieren die Kunden an der Entwicklung der weltweiten Aktienmärkte. Liegt der 38-Tage-Durchschnittswert unter dem 200-Tagedurchschnitt ist der Fonds geldmarktnah investiert. Um Fehlsignale zu vermeiden, wird ein Wechselsignal dann ausgelöst, wenn die 38-Tage-Linie die 200-Tage-Linie um mehr als ein Prozent unter- bzw. überschreitet. 13 lebenslanger Rente, Kapitalauszahlung oder einer Kombination aus beiden wählen. Sie können eine Beitragsrückgewähr im Todesfall vereinbaren und jederzeit Kapital zuzahlen. Weiterer Pluspunkt: Während der gesamten Ansparphase fällt keine Abgeltungs- oder Einkommenssteuer an. Und auch bei Kapitalauszahlung profitieren unsere Kunden von Steuervorteilen: Beträgt die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre und ist die versicherte Person älter als 62 Jahre, dann sind die Hälfte der Erträge steuerfrei. Rentenzahlungen werden lediglich mit dem niedrigen gleichbleibenden Ertragsanteil besteuert. Sie möchten gerne mehr über unsere Angebote erfahren? Wir beraten Sie ganz individuell. Sprechen Sie den R+V – Berater über ihren Kreisbauernverband an oder die Versicherungs-Vermittlungsgesellschaft mbH des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt Tel. Nr.: 0391 / 53598 – 12 Frau Polley zur Weiterleitung. Sozialversicherungsbeiträge in Polen im Jahr 2015 (Wie.) Von der deutschen Botschaft in Warschau wurde mitgeteilt, dass die Beitragssätze zur polnischen Sozialversicherung im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Die folgende Tabelle enthält die entsprechenden Prozentsätze für das Jahr 2015. Versicherungszweig Beitragsbemessungsgrundlage (BMG) Beitragssatz (%) Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil Altersrentenversicherung Bruttogehalt 19,52 9,76 9,76 Erwerbsminderungsrentenversicherung Bruttogehalt 8,00 6,50 1,50 Krankenversicherung (Geldleistungen) Bruttogehalt 2,45 - 2,45 Unfallversicherung Bruttogehalt 1,93 1,93 - Bruttogehalt abzgl. AN-Anteil 9,00 - 9,002) Bruttogehalt 2,45 2,45 - Krankenversicherung (Sachleistungen) 1) Arbeitsfonds (Leistungen bei Arbeitslosigkeit)3) Der Beitrag errechnet sich nicht nach dem vollen Bruttogehalt, sondern nach einer eigenen BMG. Diese beträgt ab dem 1. Januar 2015 86,29 % des Bruttolohns (Bruttolohn abzüglich 13,71 % AN-Anteil). 2) Der tatsächliche Anteil des AN beträgt 1,25%, 7,75% finanziert der Staat – dieser Betrag ist steuermindernd 3) Der Beitrag zum Arbeitsfonds wird auf einem gesonderten Abrechnungsbogen ermittelt. Die Jahresbemessungsgrenze in der polnischen Rentenversicherung wird im Jahr 2015 voraussichtlich 118.770 PLN betragen. 1) Beitragssätze zur rumänischen Sozialversicherung im Jahr 2015 (Wie.) Die Deutsch-Rumänische Industrie- und Handelskammer hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass sich die Beitragssätze zur rumänischen staatlichen Sozialversicherung verringert haben. Alle anderen Beitragssätze einschließlich der für die Unfallversicherung bleiben unverändert. Die folgende Tabelle enthält alle Beitragssätze für das Jahr 2015. Rumänien 2015 Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitslosigkeit 0,5 % vom Gehaltsfonds 0,5 % vom Bruttogehalt Gesundheitsversicherungen 5,2 % vom Gehaltsfonds 5,5 % vom Bruttogehalt Krankheitsbeiträge und Mutterschaft 0,85 % vom Gehaltsfonds - Arbeitsunfälle und Berufs- Krankheiten (siehe 0,15 % -0,85 % vom Gehaltsfonds DBV-Rundschreiben Nr. 025/15) - Staatliche Sozialversicherungen (meist auch als 15,8 % für normale Arbeitsbedingungen 10,5 % vom Bruttogehalt, Rentenversicherung betitelt) 20,8 % für besondere Arbeitsbedingungen inklusive 4,5% des privat 25,8 % für erschwerte Arbeitsbedingungen verwalteten Rentenfonds 14 Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. Ausgabe 02-2015 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Region 8 - zuständig für die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Information über bemerkenswerte Unfälle im Monat Dezember 2014 Schwere Arbeitsunfälle →→ Bei der Montage einer neuen Laufschiene für ein Schiebetor befand sich ein Versicherter auf einer Anlegeleiter. Bei der Verschraubung der Schiene rutschte die Leiter weg und der Versicherte fiel aus ca. 3,5 m Höhe auf eine Palette. (Sachsen-Anhalt) Ursache: fehlende Sicherung der Leiter gegen Wegrutschen Folgen: offene Schienbeinfraktur, Schädelprellung →→ Nach dem Fällen einer Buche begann ein Waldarbeiter mit dem Aufarbeiten der Krone. Beim Ansägen eines Astes schnellte dieser zurück und traf den Waldarbeiter am Knöchel. (Thüringen) Ursache: Spannung nicht erkannt/beseitigt Folge: Fraktur →→ Ein Unternehmer trieb zwei Bullen über den Stallgang zum Viehtransporter. Dabei wurde er von einem Bullen frontal angegriffen und mit den Hörnern attackiert. (Sachsen) Ursache: fehlende Trennung Mensch/Tier Folgen: Prellungen, Schürfwunden →→ Ein Jagdpächter wollte, auf der Ansitzleiter sitzend, störende Äste mittels Teleskopsäge entfernen. Dabei lehnte er sich gegen die Waffenauflage. Diese gab nach und der Jagdpächter stürzte aus ca. 4,5 m Höhe ab. (Thüringen) Ursache: Überlastung der Waffenauflage durch Herauslehnen des Jagdpächters Folgen: Trümmerfraktur Fersenbein und Sprunggelenk, Fraktur Lendenwirbel →→ Eine Versicherte hatte den Auftrag, Mist auf der Mistplatte „hoch zu setzen“. Dazu benutzte sie einen Hoflader mit Schaufel. Beim Heranfahren hob die Versicherte die Schaufel an und lenkte gleichzeitig ein, dadurch kam der Hoflader ins Kippen. Die Versicherte sprang ab und der Hoflader landete mit Aufstieg und Rad auf dem Fuß der Versicherten. (Thüringen) Ursache: falsche Bedienung, Abspringen, Rückhaltvorrichtung nicht benutzt Folgen: schwere Prellungen, Platzwunden, Hämatome →→ Um einen Rundballen auf dem Oberboden zu verlagern, schlang ein Unternehmer um diesen ein Stahlseil. Das Stahlseil führte er dann über eine am Dachsparren befestigte Umlenkrolle und befestigte das Ende des Stahlseils am Schlepper. Beim Anziehen des Seiles drehte sich die Umlenkrolle. Der Sohn des Unternehmers versuchte, die Drehung der Umlenkrolle zu verhindern. Dabei geriet er mit der Hand in den Seileinlauf und die Hand wurde eingezogen. (Thüringen) Ursache: fehlende Sicherung des Seileinlaufs, Hantieren im Gefahrbereich Folgen: Quetschung und Teilamputation von Fingerkuppen Tödliche Arbeitsunfälle →→ Ein Waldarbeiter war mit dem Fällen von Buchen beschäftigt. Eine Buche riss im Fallen den Ast eines daneben stehenden Baumes ab. Dieser wurde in Richtung des Waldarbeiters geschleudert und traf diesen am Kopf. Trotz Tragens eines Forstschutzhelms erlitt der Waldarbeiter schwere Kopfverletzungen, an deren Folgen er verstarb. (Thüringen) →→ Um einen „Hänger“ zu Fall zu bringen, fällte ein forstlicher Lohnunternehmer einen weiteren Baum. Als beide Bäume fielen wurde ein weiterer Lohnunternehmer, der sich im Gefahrbereich befand, von diesen getroffen. (Mecklenburg-Vorpommern) Übersicht über Rundschreiben des DBV 2014/15 Rundschreiben-Nr. Betreff 521/2014 Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer 008/2015 Sozialversicherungsbeiträge in Polen im Jahr 2015 025/2015 Beitragssätze zur rumänischen Sozialversicherung im Jahr 2015 Übersicht über Rundschreiben des LBV 2015 Rundschreiben-Nr. Betreff 150112 AMG: Angabe der Behandlungstage bei Arzneimitteln 150126 Tag des offenen Hofes jetzt anmelden 150128 Entwurf zum Agrarstruktursicherungsgesetz liegt noch nicht vor Dieses und weitere Rundschreiben sind im Mitgliederbereich der BV-Internetseite unter http://www.lbv-sachsenanhalt.de/ eingestellt. Bei Zugangsproblemen wenden Sie sich unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer beim BV per Email an C. Apprecht ([email protected]) Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. Ausgabe 02-2015 15 Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Sachsen-Anhalt Info unter: LLFG, Öffentlichkeitsarbeit, 06406 Bernburg, Strenzfelder Allee 22 Tel. 03471 / 334 140 oder [email protected] Der vorläufige Terminkalender 2015 der Landesanstalt ist unter http://www.llfg.sachsen-anhalt.de/ abrufbar. Februar 17.02.-18.02. 25. Bernburger Winterseminar (SALUPLANTA) Bernburg, Mensa 19.02. Ökotagung Bernburg 23.-27.02. Arbeitssicherheit Baum I Quedlinburg-Ditfurt 24.02. Fachseminar Pflanzenschutz im Gemüsebau Jütrichau 24.02.-26.02. Kontrollschlosserschulung Bernburg 28.02. Tag des Mutterkuhhalters ZTT Iden März 2./3.03. Sachkunde Betäuben und Töten von Nutztieren ZTT Iden 03.-05.03. Sachkunde im Pflanzenschutz Quedlinburg-Ditfurt 06.03. Sicheres Aufarbeiten von Brennholz Quedlinburg-Ditfurt 09.03. Fortbildung öffentlich bestellte Sachverständige Bernburg 09.-11.03. Grundlehrgang zum Umgang mit der Motorkettensäge, der Baumfällung und Quedlinburg-Ditfurt Holzaufarbeitung 11.03. Praxisseminar Obstbaumschnitt Quedlinburg-Ditfurt 14.03. Tag des Wildhalters ZTT Iden 17.-19.03. Sachkunde im Pflanzenschutz Quedlinburg-Ditfurt 25.03. 19. Ditfurter Straßenbaumtag Teil 1 Quedlinburg-Ditfurt 25.03. 40. Tag des Milchviehhalters ZTT Iden 26.03. 40. Tag des Milchviehhalters Bernburg April 07.04.-09.04. Motorsägengrundlehrgang Magdeburgerforth 09.04. Sicheres Aufarbeiten von Brennholz Magdeburgerforth 20.04.-24.04. Arbeitssicherheit Baum I - Motorsägengrundlehrgang Magdeburgerforth 22.04. Baumpflegearbeiten richtig durchgeführt? FBZ Magdeburgerforth 27.04.-29.04. Gabelstaplerlehrgang ZGT Quedlinburg-Ditfurt 29.04. Zaunbau Schafhaltung ZTT Iden 29.04. Praxisseminar Streuobstwiese ZGT Quedlinburg-Ditfurt Veranstaltungshinweise 17. Februar 2015 23. - 26. April 2015 Landwirtschaftlicher Unternehmertag der Volks- und Raiffeisenbanken in Magdeburg agra - die Landwirtschaftsausstellung in Mitteldeutschland Messegelände Leipzig, nähere Informationen: http://www.agra2015.de/ 5. März 2015 2. - 3. Juni 2015 26. Landesbauernverbandstag in Staßfurt, Salzlandcenter Workshop „Spenderflächenkataster und naturnahe Begrünungsverfahren“ in Bernburg, Hochschule Anhalt, weitere Informationen: http://www.spenderflaechenkataster.de/informationssystem/ 12. - 13. März 2015 6. Berliner Milchforum: „18 Tage vor Quotenende — Ankommen im Markt!“ in Berlin, Programm und Anmeldung: https://www.internationales-milchforum.de/ 23. April 2015 Zukunftstag für Mädchen und Jungen in Stendal, Marktplatz 11. Juli 2015 Workshop „Imkerei und Landwirtschaft“ in Bernburg, Hochschule Anhalt, weitere Informationen: http://www.imkerverband-sachsen-anhalt.de/