Standards für die Qualifizierung „(Geprüfte) Fachkraft
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Standards für die Qualifizierung „(Geprüfte) Fachkraft
Standards für die Qualifizierung „(Geprüfte) Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen” Gliederung: I. Präambel II. Qualitätsstandards für die Struktur-, Prozeß und Ergebnisqualität der Qualifizierung III. Fachliche Grundlagen zur SPZ / gFAB auf gesetzlicher bzw. verordnungsrechtlicher Ebene IV. Mitglieder im AK Qualitätsstandards für die SPZ (gFAB) Unterzeichnende Verbände Gemeinsame Empfehlung von: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe e. V. Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. Deutscher Caritasverband e. V. Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V. Paritätischer Wohlfahrtsverband e. V. Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e. V. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung „Fachkraft…“, Seite 1 von 15 PRÄAMBEL Wohlfahrtsverbände, Fachverbände der Behindertenhilfe und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen1 haben eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, in der gemeinsam mit weiteren Fachleuten (Fortbildnern und Verantwortlichen aus Werkstätten) die nachfolgenden Standards erarbeitet wurden. Damit zeigen diese Verbände ihr Interesse an einer Qualifizierung ihres Personals, die es ihren Mitgliedseinrichtungen ermöglicht, ihren Auftrag zu erfüllen: Menschen mit Behinderungen zu begleiten und zu fördern, damit sie am Arbeitsleben teilhaben können. Nachfolgend werden diese Standards beschrieben als Maßstäbe, die bestimmte Punkte in einer Rangfolge festlegen. Hier handelt es sich um Maßstäbe für die Qualifizierung von Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen als (geprüfte) Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung arbeiten wollen. Diese Beschreibung ist gleichzeitig geeignet, alle Lehrgangsformen der Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation auf ihre Qualität hin zu prüfen - unabhängig von der Länge der Lehrgänge. Das heißt, diese Standards gelten nicht nur für die derzeit in den Empfehlungen des Bundesinstituts für berufliche Bildung (BiBB) genannten Lehrgänge mit 800 Stunden und Abschluß als „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen", sondern sinngemäß auch für alle anderen Formen der Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation für Fachkräfte in Werkstätten für behinderte Menschen und ähnlichen Einrichtungen. 1 Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V., Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe e. V., Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V., Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V.; Deutscher Caritasverband e. V., Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V., Paritätischer Wohlfahrtsverband e. V., Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e. V. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung „Fachkraft…“, Seite 2 von 15 Mit diesen Standards sollen sowohl die Anbieter als auch die Verantwortlichen in den Werkstätten und die an der Fortbildung Interessierten Maßstäbe in die Hand bekommen, mit deren Hilfe sie sich orientieren können. Die Fortbildungsträger und die Träger und Leiter der Werkstätten können diese Beschreibung nutzen, um die Rahmenbedingungen der Qualifizierung zu prüfen: Wird hier auf der Grundlage einer erwachsenengemäßen Didaktik und mit effizientem Ressourceneinsatz eine Fortbildung geboten, die es den Teilnehmer/innen ermöglicht, die für ihre Arbeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, ihre Persönlichkeit zu entwickeln und die sie besonders dazu qualifiziert, Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern? Gesellschaft und Sozialpolitik haben den Werkstätten für behinderte Menschen die Aufgabe übertragen, denjenigen Menschen, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden können, die Teilhabe an Arbeitsleben und Gesellschaft zu ermöglichen. Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Eingliederung und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen (im Sinne des SGB IX). Durch die Tätigkeit in den Werkstätten für behinderte Menschen sollen (berufliche) Bildung, Erhalt, Entwicklung und Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie Förderung und Weiterentwicklung der Persönlichkeit verwirklicht werden. Zudem sollen über die Werkstätten auch Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet und begleitet werden. Die Werkstätten für behinderte Menschen stehen bekanntermaßen im Spannungsfeld der Aufgabenstellungen der beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe und der Anforderungen durch Organisation und Durchführung von Arbeitsaufträgen. Diesem Spannungsfeld sind alle in den Werkstätten tätigen Personen ausgesetzt, insbesondere jedoch die Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung. Diese Anforderungen bedingen einen hohen Qualifikationsstandard der Fachkräfte: Ziele der Arbeitspädagogik und Persönlichkeitsförderung müssen unter Berücksichtigung von förderdiagnostischen Gesichtspunkten mit wirtschaftlichen und technologischen Bedingungen in Einklang gebracht werden. Das Qualifikationsniveau der Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung bildet und sichert die Qualität der Werkstätten für behinderte Menschen und ermöglicht es ihnen, sich den vielfältigen und dynamischen Anforderungen zu stellen. Eine erfolgreiche Qualifizierung kann zudem als Fundament einer langfristigen Personal- und Organisationsentwicklung der jeweiligen Institution eingesetzt werden. Für die Anbieter der Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation und der Fortbildung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung sind die nachfolgend beschriebenen Qualitätsstandards eine Herausforderung. Sie können sich von ihren Kunden, nämlich den Trägern und Leitern der Werkstätten und den Interessent/innen, daran messen lassen. Sie können aber auch aktiv mit Verbänden und Werkstätten auf der Grundlage dieser Standards in einen Dialog treten. Die auftraggebenden Verbände sind zu diesem Dialog bereit. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung „Fachkraft…“, Seite 3 von 15 Es wird erwartet, daß sich die Anbieter verpflichten, die nachfolgenden Standards als Grundlage für die Konzeptionierung ihrer Lehrgänge im Rahmen der Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation insbesondere im Hinblick auf den Abschluß der „Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen" - zu beachten und sie durch entsprechende Regelungen und Verfahren bei der Durchführung und Auswertung der Lehrgänge umzusetzen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Standards liegt in der Verantwortung und Gestaltungsfreiheit der jeweiligen Anbieter. Die Verankerung der Standards in einrichtungsinternen QM-Systemen (Handbuch) wird empfohlen. Alle Anbieter, die sich auf diese Standards verpflichten, zeigen dies der BAG:WfbM formlos an und machen ihre Lehrgangskonzeption den jeweiligen Fachverbänden zugänglich. Außerdem wird erwartet, daß sich alle Anbieter, die sich auf die Standards verpflichten, im Sinne der gemeinsamen Weiterentwicklung in ein entstehendes Netzwerk einbringen, d.h. durch - Teilnahme an regionalen Arbeitskreisen (etwa auf Länderebene), - Teilnahme an Tagungen auf Bundesebene „Forum-SPZ" durch Anbieter. BEGRIFFE: • SPZ: Sonderpädagogische Zusatzqualifizierung gemäß § 9 WVO • FAB: Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung gemäß § 9 WVO • gFAB: anerkannter Abschluß zur Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen auf der Basis der Fortbildungsprüfungsverordnung (FPO) • Forum SPZ (gFAB): verbandsübergreifend organisierte, bundesweite Fachtagung für Fortbildungsanbieter • WfbM: Werkstatt für behinderte Menschen; im folgenden auch in der Kurzform „Werkstatt“ verwendet Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung „Fachkraft…“, Seite 4 von 15 II. Qualitätsstandards für die Struktur-, Prozeß- und Ergebnisqualität der Qualifizierung - Raster für Qualitätsmerkmale und Qualitätskriterien der SPZ /gFAB - Endgültige Fassung vom 28. Januar 2005 Bereich Ð A. Ebene Î Struktur (Kriterien sind) Prozeß (Kriterien sind) Ergebnis (Kriterien sind) Ausbildung und Abschlüsse A 1. Curriculum Das Curriculum orientiert sich an den Lehrgangsempfehlungen des BiBB. Ein Curriculum ist in schriftlicher und überschaubarer Form vorhanden und für alle Beteiligten einsehbar. Das Curriculum wird in der Planung und Durchführung der Lehrgänge umgesetzt. Die Lehrgangsleitung koordiniert die Inhalte und macht das Curriculum transparent. Der Zusammenhang zwischen den allgemeinen Lernzielen und den speziellen Inhalten der Lerneinheiten und zu der Lernorganisation ist nachvollziehbar. Die Referent/innen können den Zusammenhang zwischen den Methoden und Inhalten ihrer Lehrveranstaltungen und dem Curriculum erläutern. Das Curriculum ist die Grundlage für die Prüfungsfragen. Prüfkriterium: Nachweis über den Zusammenhang zwischen Konzept der Referent/innen und dem Curriculum; ein Durchführungskonzept muß vorliegen. A 2. Potentialanalyse A 3. Prüfung Voraussetzungen zur Ermittlung einer Potentialanalyse liegen vor. Die Prüfung richtet sich nach der Fortbildungsverordnung und den landesrechtlichen Vorgaben. Potentiale werden ermittelt und Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Prüfung wird so gestaltet, daß den Teilnehmer/innen und ihrer Praxis Wertschätzung entgegen gebracht wird. Die Prüfungssituation, der Ablauf und die in der Prüfung erreichten Ergebnisse werden bewertet; diese Bewertung wird für die Gestaltung künftiger Prüfungen genutzt. Spätestens zur Hälfte des Lehrgangs werden mit denjenigen Teilnehmer/innen Gespräche geführt, deren Prüfungserfolg gefährdet ist. Ein individuelles Leistungsbild wurde erstellt. Die Teilnehmer/innen können während der Prüfung die Zusammenhänge der Lernbereiche darstellen. Prüfkriterium: Prüfungsfragen, die von einer Expertengruppe als „Fragen zu systemischem Denken“ qualifiziert werden, werden mindestens so häufig richtig beantwortet wie so genannte „Wissensfragen“. Die Teilnehmer/innen erhalten einen qualifizierten Abschluß. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung „Fachkraft…“, Seite 5 von 15 A 4. Schlüsselqualifikationen Die Lehrgangsleitung stellt sicher, daß Seminargestaltung und Curriculum den Teilnehmer/innen ermöglichen, die für den Arbeitsplatz der Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen zu erwerben. Folgende Bereiche sind auszufüllen: • kommunikative Kompetenzen • soziale Kompetenzen • technische und organisatorische Kompetenzen Die Angebote sind so auszugestalten, daß die Teilnehmer/innen angeregt werden, die in der Fortbildung erworbenen Schlüsselqualifikationen in die Werkstattpraxis zu transferieren. Dabei muß die Gestaltung der Qualifizierung ebenfalls modellhafte Transferimpulse geben können. (siehe auch Lehrgangsempfehlungen) Der Anbieter überprüft die Wirksamkeit des Schlüsselqualifikationskonzeptes durch Befragung der Teilnehmer/innen, der Praxisbegleiter/innen und der Verantwortlichen der Werkstatt zum Transfer der jeweiligen Kompetenzen. • arbeits- und sonderpädagogische Kompetenzen (siehe auch Lehrgangsempfehlungen des BiBB) Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung „Fachkraft…“, Seite 6 von 15 B. Bildungsorganisation B 1. Lernorte und Rahmenbedingungen (Raumkonzept, Medieneinsatz) Der Anbieter berücksichtigt die folgenden wesentlichen strukturellen Rahmenbedingungen • ausreichendes und angemessenes Angebot an Seminarräumen und weiteren Lernorten (z. B. bei Hospitationen.), • gesicherte Zeiträume: für einzelne Seminareinheiten und für die Gesamtdauer, • Festlegung einer Ausbildungsgruppengröße (Richtgröße 15-25 Teilnehmer/innen). Die räumliche, technische und mediale Ausstattung ermöglicht Arbeitseinheiten, die einer zeitgemäßen Didaktik der Erwachsenenbildung entsprechen und einen Wechsel der Sozialformen des Unterrichts ermöglichen. Die räumlichen Bedingungen ermöglichen die Gestaltung und Entwicklung einer Kommunikation (auch informelle Kommunikation) über die Arbeitseinheit hinaus. Die Teilnehmer/innen können sich an der (ästhetischen) Gestaltung der Räume beteiligen. Es ist möglich, daß die Referent/innen die Raumgestaltung an ihre Arbeitseinheiten anpassen können. Die Lehrgangsleitung überprüft regelmäßig Eignung und Zweckmäßigkeit von Lernorten und Rahmenbedingungen und schreibt diese zukunftsorientiert fort (Befragung von Referent/innen, Teilnehmer/innen und Werkstätten). Mit Bereitstellung und Einsatz geeigneter Medien unterstützen die Bildungsverantwortlichen den Lernprozeß der Teilnehmer/innen und ermöglichen damit auch selbstgesteuertes Lernen (z. B. Nutzung von Internet und computergestütztem Lernen). Vorhandene Zusatzräume und sich daraus ergebende Gestaltungsmöglichkeiten werden genutzt. Die Lernorte und Rahmenbedingungen entsprechen dem vereinbarten Fortbildungskonzept und sind gezielt gestaltbar. Alle erforderlichen Geräte (z. B. Tageslichtprojektor, Videogerät) sind im Raum vorhanden. In der Lehrgangsauswertung bewerten die Teilnehmer/innen und Referent/innen das Raumkonzept mindestens mit „zufriedenstellend“. Referent/innen und Teilnehmer/innen beurteilen die Möglichkeiten zum Medieneinsatz als bereichernd, zweckdienlich und flexibel gestaltbar und nutzen die Möglichkeiten. Information und Kommunikation über Anschlagbrett, Pausenräume werden ebenso genutzt. Die Angemessenheit und Tauglichkeit werden mindestens einmal im Jahr überprüft. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung „Fachkraft…“, Seite 7 von 15 B 2. Lernrhythmus und zeitliche Verteilung Das Curriculum der Qualifizierung wird in zeitlich angemessene Moduleinheiten gefaßt. Die zeitliche Strukturierung des Curriculums wird orientiert an: - der inhaltlich sinnvollen Modulzusammenstellungen - den Interessen der Kunden (Werkstätten und Teilnehmer/innen). B 3. Ressourceneinsatz / Budgetplanung Der Anbieter stellt die Finanzierung der Gesamtmaßnahme Controllingverfahren (prozeßbegleitende sicher; eine Budgetplanung wird empfohlen. Steuerung) werden angewandt. Eine Finanzprüfung bestätigt, daß das Budget wirtschaftlich und effektiv eingesetzt wurde. Die Standards konnten eingehalten und finanziert werden B 4. Lehrgangsleitung Der Anbieter stellt für jeden Lehrgang eine hauptamtlich tätige Lehrgangsleitung. Die Lehrgangsleitung bringt folgende Kompetenzen mit: Die Lehrgangsteilnehmer/innen haben für die lehrgangsspezifischen Angelegenheiten eine/n Ansprechpartner/in. Die Lehrgangsteilnehmer/innen und die Referent/innen geben bei einer Befragung an, daß die Leitungsaufgaben kompetent wahrgenommen worden sind. Prüfkriterien sollen sein: - Feldkompetenz - Fachkompetenz in der Erwachsenenbildung und im Arbeitsbereich der Teilnehmer/innen. Außerdem verfügt sie über Grund- und Weiterbildung für das Lehrgangsmanagement. Wissenschaftliche Erkenntnisse zum Lernrhythmus werden in der Gestaltung der Einheiten umgesetzt. Für die Teilnehmer/innen sind in jedem Modul die Inhalte so aufzubereiten, daß der Lernrhythmus der Teilnehmer/innen berücksichtigt wird. Die zeitliche Verteilung der Module wird nach Ablauf jedes Lehrganges reflektiert: mit den Referent/innen bezüglich inhaltlich stimmiger Arbeitseinheiten; mit den Kund/innen bezüglich der Abstimmung von sich verändernden Anforderungen aus dem Werkstatt-, Teilnehmer- und Anbieterfeld. Die Lehrgangsleitung verantwortet die Konzeptentwicklung, die Koordinierung, Steuerung und Überprüfung des Lehrgangsprozesses. Sie ist Ansprechpartner der Teilnehmer/innen. Die Teilnehmer/innen sind in hohem Maße mit der zeitlichen Struktur zufrieden. Die Lerninhalte konnten in dem gewählten zeitlichen Rhythmus vermittelt werden. • (Arbeits-)Vertrag für die Lehrgangsleitung ist vorhanden. • Nachweise für Fach- und Feldkompetenzen durch Zeugnisse/Bescheinigungen sind vorhanden. • Die Lehrgangsleitung ist regelmäßig präsent. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung „Fachkraft…“, Seite 8 von 15 B 5. Verantwortlichkeiten und Stellvertretung Verantwortlichkeiten sind geregelt: Die Referent/innen, Mindestens einmal im Jahr werden die die Leitungsverantwortlichen und die Anbieter haben Regelungen überprüft. einen Geschäftsverteilungsplan, in dem die Verantwortung für Strukturen und Abläufe festgelegt sind. Es gibt einen Vertretungsplan. B 6. Vernetzung / Verbindung mit (Fach-) Verbänden Die Anbieter nutzen die (Fach-) Verbandsstrukturen zu Bei Tagungen der (Fach-) Verbände können Die (Fach-) Verbände leiten regelmäßig Zwecken der Bedarfserhebung und Information. Wünsche an Anbieter erhoben werden. Empfehlungen an die Anbieter weiter und erhalten diesbezüglich Rückmeldungen. Anregungen bzw. Wünsche der (Fach-) Verbände finden in der Planung der nächsten Lehrgänge Berücksichtigung. B 7. Datenschutz Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) liegt dem Fortbildungsanbieter vor und ist ihm bekannt. Es wird beim Umgang mit den Daten der Teilnehmer/innen angewandt. Die Daten der Teilnehmer/innen sind gegen unbefugten Zugriff gesichert. B 8. Präsentation der Anbieter Der Anbieter stellt sich und seine Organisation nach innen und außen transparent dar und zwar in Bezug auf: Alle Beteiligten haben zu den genannten Informationen Zugang. Die Anbieter informieren regelmäßig via Programm und Internet. Ferner werden die Daten und Links im Internet regelmäßig gewartet und aktualisiert. Alle Beteiligten sind über die Organisation des Anbieters informiert. Die Werkstätten und deren Mitarbeiter/innen können sich regelmäßig über aktuelle Angebote und Qualitätsstandards in den jeweiligen Fortbildungsprogrammen oder in Medien/ im Internet informieren. Kontrakte / Zielvereinbarungen werden zu Beginn des Lehrgangs geschlossen, regelmäßig überprüft und im Bedarfsfall angepaßt. Der Unterzeichnung der Vereinbarungen geht eine ausführliche Erläuterung mit allen Vertragspartner/innen voraus. Einzelgespräche vor der Unterzeichnung werden zudem angeboten und genutzt. Die Einhaltung der Kontrakte wird ebenfalls überprüft. Die Vereinbarung ist kundenorientiert. Sie enthält die quantitativen und qualitativen Aspekte des Angebots und der Anforderungen an die Teilnehmer/innen. Die vereinbarten Ziele wurden erreicht. Prüfkriterium: Kunden [Teilnehmer/innen und entsendende Werkstätten] bestätigen nach Abschluß des Lehrganges, daß die Vereinbarung ihre Interessen weitgehend berücksichtig hat. Die Kontrakte haben die erforderliche Handlungssicherheit bewirkt. - Leitbild - Personalstruktur - Aufgaben und Angebote Die Angebote (SPZ/FAB) erscheinen vor allem in den einzelnen Fortbildungsprogrammen der Anbieter, im „WfbM-Forum“ (wfbm.info/de) und auf den Homepages/Medien der jeweiligen (Fach-) Verbände. B 9. Kontrakte mit den Kunden: Teilnehmer/innen, Werkstätten und Kontrakte zwischen Anbieter und Referent/innen Es gibt Kontrakte zwischen Anbieter und entsendenden Werkstätten und ebenso zwischen Anbieter und Teilnehmer/innen (wie z. B. bei Projektarbeiten). Im Kontrakt mit der Werkstatt ist auch vereinbart, wie das Praxisfeld Werkstatt für die Teilnehmer/innen zur Verfügung gestellt wird. Die Vertragsgestaltung ist an die Arbeitsbedingungen der Teilnehmer/innen angepaßt. Die Formulare sind in Aufbau und Formulierung so gestaltet, daß die Möglichkeit von individuellen Vereinbarungen erkennbar ist. Die Verträge enthalten klare Zielvereinbarungen. Es gibt Kontrakte zwischen Anbieter und Referent/innen. Die Kontrakte enthalten klare Zielvereinbarungen. Alle Beteiligten wissen, an wen sie sich wenden müssen. Alle Verantwortlichkeiten werden wahrgenommen. Die Stellvertretung funktioniert. Prüfkriterium: Es gibt keine Themenausfälle. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung „Fachkraft…“, Seite 9 von 15 C. Referent/innen C 1. Methodisch didaktische Kompetenzen/Aktuelle Erwachsenenbildungsformen Der Anbieter klärt bei Einstellungsgesprächen oder vor Honorarvereinbarungen mit den Referent/innen, daß sie die Fähigkeit haben, die Inhalte didaktisch-methodisch kompetent zu gestalten. Gefordert wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Vermittlung von Fachkompetenz und Persönlichkeitsentwicklung. Die Referent/innen gestalten die Arbeitseinheiten so, daß Wissen und Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Einstellungen und Haltungen (Fachkompetenz einerseits, Persönlichkeitsentwicklung andererseits) in ausgewogenem Verhältnis stehen. Dabei werden Formen der Erwachsenenbildung eingesetzt, die dem aktuellen Stand entsprechen und für die jeweiligen Inhalte angemessen und ansprechend sind. Eine Befragung der Teilnehmer/innen zu den Referent/innen zeigt, daß die Lehrganginhalte motivierend aufbereitet sind, verstanden und umgesetzt wurden. Die wesentliche Einstellung und Haltung zu Menschen mit Behinderung, ihrem Selbstbestimmungsrecht, ihrer Stellung in der Gesellschaft, zu der Rolle der Fachkraft, der Institution usw. ist im Sinn des Lehrganges entwickelt bzw. gefestigt worden. C 2. Qualifikation und Praxiserfahrung Die Referent/innen haben mindestens ein Jahr praktische Arbeit in der Werkstatt für behinderte Menschen oder mindestens drei Jahre in einem Dienst oder einer anderen Einrichtung der Behindertenhilfe geleistet oder eine andere Art der Feldkompetenz nachweisen können. Jede/r Referent/in erbringt einen Nachweis über die erforderliche Fachkompetenz. Die Arbeitseinheiten sind sachgerecht und berücksichtigen die Kompetenz und die Erfahrung der Teilnehmer/innen und haben Praxisbezug. Die zweimal pro Lehrgang oder einmal im Jahr stattfindende Befragung der Teilnehmer/innen ergibt, daß für die Befragten die Arbeitseinheiten sachgerecht sind und die Kompetenz und Erfahrung der Teilnehmer/innen berücksichtigt werden. C 3. Teamarbeit Es gibt regelmäßige Konferenzen und Gespräche, in denen die Verzahnung, die systemischen Zusammenhänge und die Synergie der Lernbereiche diskutiert und abgestimmt werden. Der Lehrgangträger fordert von den Referent/innen die Kompetenz zur Teamarbeit. Die Ergebnisse der Konferenzen und Gespräche werden im Lehrgang verwendet und umgesetzt. Die Referent/innen kennen die inhaltlichen Schwerpunkte der Kolleg/innen. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung „Fachkraft…“, Seite 10 von 15 D. Teilnehmer/innen und Werkstätten für behinderte Menschen D 1. Zulassungsvoraussetzungen Die Zulassungsvoraussetzungen haben die Die Lehrgangsleitung überprüft die ZulassungsWerkstättenverordnung und/oder die voraussetzungen im Vorfeld des Lehrgangs. Fortbildungsprüfungsverordnung zur Grundlage. Sie sind schriftlich in der Lehrgangsausschreibung festgelegt. Die Teilnehmer/innen erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen. D 2. Teilnehmerorientierung Die Teilnehmer/innen stehen im Mittelpunkt des Die Lehrgangsgestaltung baut auf den Lehrgangs (Arbeitsschwerpunkte und –situation, individuellen Vorerfahrungen der TeilnehPersonenkreise und Lernziele (B9) sind bekannt mer/innen auf. und werden berücksichtigt). Die Teilnehmer/innen sind mit der Umsetzung der Lehrganginhalte zufrieden. D 3. Lerngruppe Geeignete Rahmenbedingungen für eine aktive und effektive Lerngruppe werden bereitgestellt. Zu Beginn des Lehrgangs wird eine arbeitsfördernde Gruppenatmosphäre geschaffen. Während des Lehrgangs werden Gruppenprozesse bewußt gemacht und verantwortlich begleitet. Die Gruppe versteht sich als Netzwerk. Die Gruppe bringt ihren Mitgliedern Wertschätzung entgegen. Die Gruppenmitglieder erleben die Gruppe als Bereicherung. D 4. Zusammenarbeit mit Die Werkstätten bzw. vergleichbare EinrichtunAuftraggebern (Werkstät- gen kennen das Angebot des Anbieters. ten) Es bestehen Strukturen der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Lehrgangsleitung. Die LAG und Verbände/Strukturen auf Landesund Bundesebene sind über das Angebot informiert. Auf der Grundlage der Lehrgangsempfehlungen präsentiert die Lehrgangsleitung ihr Konzept und gleicht es mit den Erwartungen und Anforderungen der Auftraggeber ab. Die Auftraggeber empfehlen ihren Mitarbeiter/innen den Lehrgang. Vertreter/innen der Auftraggeber nehmen an den Kundenbefragungen teil. D 5. Praxisbegleiter/innen (Mentor/innen, Coach/es) Es finden Einführungs- und Abschlußgespräche gemeinsam mit den Praxisbegleiter/innen und allen Beteiligten statt. Es werden gemeinsame Zielvereinbarungen abgeschlossen und Verantwortlichkeiten abgestimmt. Alle Beteiligten sind durchgehend informiert. Die Praxisbegleiter/innen sind mit der Begleitung durch die Lehrgangsleitung zufrieden. Die vereinbarten Ziele wurden überwiegend erreicht. Es werden Praxisbegleiter/innen (Mentor/innen, Coach/es) aus den jeweiligen Arbeitsfeldern der Einrichtung benannt. Die Aufgabenstellung der Praxisbegleiter/innen ist festgelegt und beschrieben. Der Informationsfluß (Dokumentation, Rückkopplung) ist festgelegt. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung „Fachkraft…“, Seite 11 von 15 E. Transfer und Evaluation E 1. Praxistransfer Die theoretische Ausbildung enthält Praxiseinheiten. Praxisprojekte sind strukturelles Element der Ausbildung. Insofern bestehen zwei Lernorte: Ausbildungsstelle Werkstatt Die Dozenten kennen das Praxisfeld der Teilnehmer/innen. Das geschieht durch: • Pflege des kommunikativen Prozesses zwischen Ausbildungsstelle und Werkstätten (z. B. Zielvereinbarungen mit den Werkstattleitungen, Information der Werkstattleitungen über bevor stehende Lehrgangsinhalte und Arbeitseinheiten); • Anregung und Unterstützung von Praxisbegleitungen (Absprachen, Schulungen); • mehrere praxisbezogene Arbeitsaufgaben während der Lehrgänge, z. B. Sozialanamnese, Arbeitsanalyse, Fähigkeitsprofil, Förderplan, Erkundungen, Hospitationen in Einzel- und Kleingruppenarbeit Eine die Qualifizierung begleitende Evaluation zeigt, daß ein Transfer der Arbeitseinheiten in die Werkstätten stattgefunden hat. E 2. Weiterbildungsmöglichkeiten Es werden Lehrgänge zur Weiterbildung angeboten,(für Aufbau, Vertiefung, Wiederholung) die ehemaligen SPZ-Teilnehmer /innen offen stehen. Die jeweiligen Themen werden in enger Zusammenarbeit mit Teilnehmer/innen und Werkstätten entwickelt und vereinbart. Dabei sind insbesondere fachliche Weiterentwicklungen und auch neue Problemstellungen zu beachten. Aufgrund einer regelmäßigen Bedarfserhebung bei den Werkstätten und Lehrgangsteilnehmer/innen sind die Weiterbildungsbedarfe bekannt. E 3. Dokumentation und Reflexion Es existieren Unterlagen zur Dokumentation der: Die Dokumentationen werden im Verlauf der Qualifizierung regelmäßig und zeitnah durchgeführt und ausgewertet. Durch Auswertung der Dokumentationen liegen Erkenntnisse als Grundlage für die Anpassung, Steuerung und Verbesserung der Ausbildung vor, die nachvollziehbar in die Fortschreibung einfließen. Zwischen- und Endauswertungen werden durchgeführt. Der Grad der Zielereichung wurde erfaßt. Abweichungen wurden ermittelt und Schritte zur Korrektur eingeleitet. • Zuordnung und der Lehrgangseinheiten zum Curriculum • Anwesenheit der Teilnehmer/innen • Prüfungsergebnisse Über Reflexions- und Evaluationssitzungen zum Ausbildungsverlauf werden Protokolle geführt. E 4. Evaluation durch die Es gibt Instrumente zur Beurteilung des Prozeßbeteiligten: Teil- Lehrgangs. nehmer/innen, Werkstatt, Referent/innen Praxisbegleiter/innen Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung „Fachkraft…“, Seite 12 von 15 III. Fachliche Grundlagen zur SPZ / gFAB - auf gesetzlicher bzw. verordnungsrechtlicher Ebene 1. SGB XII vom 27. Dezember 2003 (in Ablösung des Bundessozialhilfegesetzes BSHG) 2. Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ vom 1. Juli 2001 – Neufassung 23. April 2004 3. Dritte Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Werkstättenverordnung vom 13. August 1980 a. aktualisiert zum 1. Juli 2001 und zum 1. Mai 2004 i. V. mit den Bestimmungen des SGB IX) 4. Rahmenprogramm für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen • überarbeitete Fassung in Veröffentlichung in BA-Info Nr. 10/2002 vom 11. September 2003 5. Rahmenprogramm von Fortbildungsmaßnahmen für Gruppenleiter in Werkstätten für Behinderte – RdErl. der Bundesanstalt für Arbeit 5. Juli 1973 6. „Rahmenprogramm“ geändert und ergänzt und nach Abstimmung mit der BAG:WfB (Neu: BAG:WfbM) veröffentlicht in „Information für die Beratungs- und Vermittlungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit (ibv)“ Jahrgang 1984, Nr. 09 vom 29. Februar 1984 als • Rahmenprogramm für die Sonderpädagogische Zusatzqualifikation für Leiter und Leitende Mitarbeiter in Werkstätten für Behinderte; • Rahmenprogramm und Abschlußverfahren für eine Sonderpädagogische Zusatzqualifikation der Gruppenleiter in Werkstätten für Behinderte; • Empfehlungen für eine Fortbildung der Mitarbeiter im begleitenden Dienst in Werkstätten für Behinderte. 7. „Gemeinsame Empfehlungen zur Fortbildung von Fachkräften zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten“ der Bundesanstalt für Arbeit, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger der überörtlichen Sozialhilfe und der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Behinderte, veröffentlicht in „Informationen für die Beratungs- und Vermittlungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit (ibv)“ Jahrgang 1996, Nr. 30 vom 24. Juli 1996 8. Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen (Fortbildungsprüfungsverordnung) vom 25. Juni 2001 9. Keune, S. & Frohnenberg, C., Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen – Lehrgangsempfehlung. Bielefeld: Bertelsmann 2001 (= Bundesinstitut für Berufsbildung, Materialien zur beruflichen Bildung, Heft 110). Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung „Fachkraft…“, Seite 13 von 15 Mitglieder im AK Qualitätsstandards für die SPZ (gFAB) der BAG:WfbM Diese Qualitätsstandards wurden erarbeitet von: Annelie Lohs, BAG:WfbM Edith Münch BAG:WfbM Gabriele Reichhardt Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe / BeB e. V. Jana Kohlmetz Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung / BVLH e. V. Dr. Franz Fink Deutscher Caritasverband / CBP e. V. Wolfgang Seel Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie u. soziale Arbeit / VAH e.V. Walter Damböck Geschäftsführer Werkstättenverbund Straubing-Eggenfelden-Mittelfels Willi Mangold Leitung SPZ-Qualifizierung Dominikus-Ringeisen-Werk Ursberg Dr. Rainer Brackhane Dozent in der SPZ Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung „Fachkraft…“, Seite 14 von 15 IV. Unterzeichnende Verbände (für den Vorstand) Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. Annelie Lohs Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe / BeB e. V. Klaus-Dieter Kottnik Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V. Dr. Jürgen Gohde Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung/BVLH e. V. Robert Antretter Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. Elisabeth Kludas Deutscher Caritasverband e. V. Theresa Wunderlich Der Paritätische Wohlfahrtsverband e. V. Dr. Ulrich Schneider Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie u. soziale Arbeit / VAH e. V. Ina Krause-Trapp Frankfurt, den 28. Januar 2005 Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung „Fachkraft…“, Seite 15 von 15