Standards für die Qualifizierung „(Geprüfte) Fachkraft

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Standards für die Qualifizierung „(Geprüfte) Fachkraft
Standards für die Qualifizierung
„(Geprüfte) Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
in Werkstätten für behinderte Menschen”
Gliederung:
I.
Präambel
II.
Qualitätsstandards für die Struktur-, Prozeß und Ergebnisqualität der Qualifizierung
III.
Fachliche Grundlagen zur SPZ / gFAB auf gesetzlicher bzw. verordnungsrechtlicher Ebene
IV.
Mitglieder im AK Qualitätsstandards für die SPZ (gFAB) Unterzeichnende Verbände
Gemeinsame Empfehlung von:
Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V.
Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe e. V.
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Deutscher Caritasverband e. V.
Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V.
Paritätischer Wohlfahrtsverband e. V.
Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e. V.
Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung „Fachkraft…“, Seite 1 von 15
PRÄAMBEL
Wohlfahrtsverbände, Fachverbände der Behindertenhilfe und die Bundesarbeitsgemeinschaft der
Werkstätten für behinderte Menschen1 haben eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, in der gemeinsam
mit weiteren Fachleuten (Fortbildnern und Verantwortlichen aus Werkstätten) die nachfolgenden
Standards erarbeitet wurden. Damit zeigen diese Verbände ihr Interesse an einer Qualifizierung ihres
Personals, die es ihren Mitgliedseinrichtungen ermöglicht, ihren Auftrag zu erfüllen: Menschen mit
Behinderungen zu begleiten und zu fördern, damit sie am Arbeitsleben teilhaben können.
Nachfolgend werden diese Standards beschrieben als Maßstäbe, die bestimmte Punkte in einer
Rangfolge festlegen. Hier handelt es sich um Maßstäbe für die Qualifizierung von Menschen, die in
Werkstätten für behinderte Menschen als (geprüfte) Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
arbeiten wollen.
Diese Beschreibung ist gleichzeitig geeignet, alle Lehrgangsformen der Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation auf ihre Qualität hin zu prüfen - unabhängig von der Länge der Lehrgänge. Das heißt,
diese Standards gelten nicht nur für die derzeit in den Empfehlungen des Bundesinstituts für berufliche
Bildung (BiBB) genannten Lehrgänge mit 800 Stunden und Abschluß als „Geprüfte Fachkraft zur
Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen", sondern sinngemäß auch für
alle anderen Formen der Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation für Fachkräfte in Werkstätten für
behinderte Menschen und ähnlichen Einrichtungen.
1
Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V., Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe e. V.,
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V., Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V.;
Deutscher Caritasverband e. V., Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V., Paritätischer Wohlfahrtsverband e. V., Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e. V.
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Mit diesen Standards sollen sowohl die Anbieter als auch die Verantwortlichen in den Werkstätten und
die an der Fortbildung Interessierten Maßstäbe in die Hand bekommen, mit deren Hilfe sie sich
orientieren können. Die Fortbildungsträger und die Träger und Leiter der Werkstätten können diese
Beschreibung nutzen, um die Rahmenbedingungen der Qualifizierung zu prüfen: Wird hier auf der
Grundlage einer erwachsenengemäßen Didaktik und mit effizientem Ressourceneinsatz eine Fortbildung
geboten, die es den Teilnehmer/innen ermöglicht, die für ihre Arbeit erforderlichen Kenntnisse und
Fähigkeiten zu erwerben, ihre Persönlichkeit zu entwickeln und die sie besonders dazu qualifiziert,
Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern?
Gesellschaft und Sozialpolitik haben den Werkstätten für behinderte Menschen die Aufgabe übertragen,
denjenigen Menschen, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder
noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden können, die Teilhabe an Arbeitsleben
und Gesellschaft zu ermöglichen. Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur
Eingliederung und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen (im Sinne des SGB IX). Durch die Tätigkeit
in den Werkstätten für behinderte Menschen sollen (berufliche) Bildung, Erhalt, Entwicklung und
Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie Förderung und Weiterentwicklung der Persönlichkeit verwirklicht werden. Zudem sollen über die Werkstätten auch Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
vorbereitet und begleitet werden.
Die Werkstätten für behinderte Menschen stehen bekanntermaßen im Spannungsfeld der Aufgabenstellungen der beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe und der Anforderungen durch Organisation und
Durchführung von Arbeitsaufträgen. Diesem Spannungsfeld sind alle in den Werkstätten tätigen
Personen ausgesetzt, insbesondere jedoch die Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung.
Diese Anforderungen bedingen einen hohen Qualifikationsstandard der Fachkräfte: Ziele der Arbeitspädagogik und Persönlichkeitsförderung müssen unter Berücksichtigung von förderdiagnostischen
Gesichtspunkten mit wirtschaftlichen und technologischen Bedingungen in Einklang gebracht werden.
Das Qualifikationsniveau der Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung bildet und sichert die
Qualität der Werkstätten für behinderte Menschen und ermöglicht es ihnen, sich den vielfältigen und
dynamischen Anforderungen zu stellen. Eine erfolgreiche Qualifizierung kann zudem als Fundament
einer langfristigen Personal- und Organisationsentwicklung der jeweiligen Institution eingesetzt
werden.
Für die Anbieter der Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation und der Fortbildung zur geprüften
Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung sind die nachfolgend beschriebenen Qualitätsstandards eine
Herausforderung. Sie können sich von ihren Kunden, nämlich den Trägern und Leitern der Werkstätten
und den Interessent/innen, daran messen lassen. Sie können aber auch aktiv mit Verbänden und
Werkstätten auf der Grundlage dieser Standards in einen Dialog treten. Die auftraggebenden Verbände
sind zu diesem Dialog bereit.
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Es wird erwartet, daß sich die Anbieter verpflichten, die nachfolgenden Standards als Grundlage für die
Konzeptionierung ihrer Lehrgänge im Rahmen der Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation insbesondere im Hinblick auf den Abschluß der „Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
in Werkstätten für behinderte Menschen" - zu beachten und sie durch entsprechende Regelungen und
Verfahren bei der Durchführung und Auswertung der Lehrgänge umzusetzen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Standards liegt in der Verantwortung und Gestaltungsfreiheit der jeweiligen Anbieter. Die
Verankerung der Standards in einrichtungsinternen QM-Systemen (Handbuch) wird empfohlen.
Alle Anbieter, die sich auf diese Standards verpflichten, zeigen dies der BAG:WfbM formlos an und
machen ihre Lehrgangskonzeption den jeweiligen Fachverbänden zugänglich.
Außerdem wird erwartet, daß sich alle Anbieter, die sich auf die Standards verpflichten, im Sinne der
gemeinsamen Weiterentwicklung in ein entstehendes Netzwerk einbringen, d.h. durch
- Teilnahme an regionalen Arbeitskreisen (etwa auf Länderebene),
- Teilnahme an Tagungen auf Bundesebene „Forum-SPZ" durch Anbieter.
BEGRIFFE:
•
SPZ: Sonderpädagogische Zusatzqualifizierung gemäß § 9 WVO
•
FAB: Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung gemäß § 9 WVO
•
gFAB: anerkannter Abschluß zur Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
in Werkstätten für behinderte Menschen auf der Basis der Fortbildungsprüfungsverordnung (FPO)
•
Forum SPZ (gFAB): verbandsübergreifend organisierte, bundesweite Fachtagung für
Fortbildungsanbieter
•
WfbM: Werkstatt für behinderte Menschen; im folgenden auch in der Kurzform
„Werkstatt“ verwendet
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II.
Qualitätsstandards für die Struktur-, Prozeß- und Ergebnisqualität der Qualifizierung
- Raster für Qualitätsmerkmale und Qualitätskriterien der SPZ /gFAB -
Endgültige Fassung vom 28. Januar 2005
Bereich
Ð
A.
Ebene
Î
Struktur
(Kriterien sind)
Prozeß
(Kriterien sind)
Ergebnis
(Kriterien sind)
Ausbildung und Abschlüsse
A 1. Curriculum
Das Curriculum orientiert sich an den
Lehrgangsempfehlungen des BiBB.
Ein Curriculum ist in schriftlicher und
überschaubarer Form vorhanden und für alle
Beteiligten einsehbar.
Das Curriculum wird in der Planung und
Durchführung der Lehrgänge umgesetzt.
Die Lehrgangsleitung koordiniert die Inhalte
und macht das Curriculum transparent.
Der Zusammenhang zwischen den allgemeinen
Lernzielen und den speziellen Inhalten der
Lerneinheiten und zu der Lernorganisation ist
nachvollziehbar.
Die Referent/innen können den Zusammenhang
zwischen den Methoden und Inhalten ihrer
Lehrveranstaltungen und dem Curriculum
erläutern.
Das Curriculum ist die Grundlage für die
Prüfungsfragen.
Prüfkriterium: Nachweis über den Zusammenhang zwischen Konzept der Referent/innen und
dem Curriculum; ein Durchführungskonzept
muß vorliegen.
A 2. Potentialanalyse
A 3. Prüfung
Voraussetzungen zur Ermittlung einer
Potentialanalyse liegen vor.
Die Prüfung richtet sich nach der Fortbildungsverordnung und den landesrechtlichen
Vorgaben.
Potentiale werden ermittelt und Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Die Prüfung wird so gestaltet, daß den
Teilnehmer/innen und ihrer Praxis Wertschätzung entgegen gebracht wird.
Die Prüfungssituation, der Ablauf und die in
der Prüfung erreichten Ergebnisse werden
bewertet; diese Bewertung wird für die
Gestaltung künftiger Prüfungen genutzt.
Spätestens zur Hälfte des Lehrgangs werden
mit denjenigen Teilnehmer/innen Gespräche
geführt, deren Prüfungserfolg gefährdet ist.
Ein individuelles Leistungsbild wurde erstellt.
Die Teilnehmer/innen können während der
Prüfung die Zusammenhänge der Lernbereiche
darstellen.
Prüfkriterium: Prüfungsfragen, die von einer
Expertengruppe als „Fragen zu systemischem
Denken“ qualifiziert werden, werden
mindestens so häufig richtig beantwortet wie
so genannte „Wissensfragen“.
Die Teilnehmer/innen erhalten einen
qualifizierten Abschluß.
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A 4. Schlüsselqualifikationen
Die Lehrgangsleitung stellt sicher, daß
Seminargestaltung und Curriculum den
Teilnehmer/innen ermöglichen, die für den
Arbeitsplatz der Fachkraft erforderlichen
Schlüsselqualifikationen zu erwerben. Folgende
Bereiche sind auszufüllen:
•
kommunikative Kompetenzen
•
soziale Kompetenzen
•
technische und organisatorische
Kompetenzen
Die Angebote sind so auszugestalten, daß die
Teilnehmer/innen angeregt werden, die in der
Fortbildung erworbenen Schlüsselqualifikationen in die Werkstattpraxis zu transferieren.
Dabei muß die Gestaltung der Qualifizierung
ebenfalls modellhafte Transferimpulse geben
können.
(siehe auch Lehrgangsempfehlungen)
Der Anbieter überprüft die Wirksamkeit des
Schlüsselqualifikationskonzeptes durch
Befragung der Teilnehmer/innen, der
Praxisbegleiter/innen und der Verantwortlichen
der Werkstatt zum Transfer der jeweiligen
Kompetenzen.
•
arbeits- und sonderpädagogische
Kompetenzen
(siehe auch Lehrgangsempfehlungen des BiBB)
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B.
Bildungsorganisation
B 1.
Lernorte und
Rahmenbedingungen
(Raumkonzept, Medieneinsatz)
Der Anbieter berücksichtigt die folgenden wesentlichen
strukturellen Rahmenbedingungen
•
ausreichendes und angemessenes Angebot an
Seminarräumen und weiteren Lernorten (z. B. bei
Hospitationen.),
•
gesicherte Zeiträume: für einzelne Seminareinheiten und für die Gesamtdauer,
•
Festlegung einer Ausbildungsgruppengröße
(Richtgröße 15-25 Teilnehmer/innen).
Die räumliche, technische und mediale Ausstattung
ermöglicht Arbeitseinheiten, die einer zeitgemäßen
Didaktik der Erwachsenenbildung entsprechen und einen
Wechsel der Sozialformen des Unterrichts ermöglichen.
Die räumlichen Bedingungen ermöglichen die Gestaltung
und Entwicklung einer Kommunikation (auch informelle
Kommunikation) über die Arbeitseinheit hinaus.
Die Teilnehmer/innen können sich an der (ästhetischen)
Gestaltung der Räume beteiligen.
Es ist möglich, daß die Referent/innen die Raumgestaltung
an ihre Arbeitseinheiten anpassen können.
Die Lehrgangsleitung überprüft regelmäßig
Eignung und Zweckmäßigkeit von Lernorten
und Rahmenbedingungen und schreibt diese
zukunftsorientiert fort (Befragung von
Referent/innen, Teilnehmer/innen und
Werkstätten).
Mit Bereitstellung und Einsatz geeigneter
Medien unterstützen die Bildungsverantwortlichen den Lernprozeß der Teilnehmer/innen und ermöglichen damit auch
selbstgesteuertes Lernen (z. B. Nutzung von
Internet und computergestütztem Lernen).
Vorhandene Zusatzräume und sich daraus
ergebende Gestaltungsmöglichkeiten werden
genutzt.
Die Lernorte und Rahmenbedingungen
entsprechen dem vereinbarten Fortbildungskonzept und sind gezielt gestaltbar.
Alle erforderlichen Geräte (z. B. Tageslichtprojektor, Videogerät) sind im Raum
vorhanden.
In der Lehrgangsauswertung bewerten die
Teilnehmer/innen und Referent/innen das
Raumkonzept mindestens mit „zufriedenstellend“.
Referent/innen und Teilnehmer/innen
beurteilen die Möglichkeiten zum
Medieneinsatz als bereichernd, zweckdienlich
und flexibel gestaltbar und nutzen die
Möglichkeiten.
Information und Kommunikation über
Anschlagbrett, Pausenräume werden ebenso
genutzt.
Die Angemessenheit und Tauglichkeit werden
mindestens einmal im Jahr überprüft.
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B 2.
Lernrhythmus und
zeitliche Verteilung
Das Curriculum der Qualifizierung wird in zeitlich
angemessene Moduleinheiten gefaßt.
Die zeitliche Strukturierung des Curriculums wird
orientiert an:
- der inhaltlich sinnvollen Modulzusammenstellungen
- den Interessen der Kunden (Werkstätten und
Teilnehmer/innen).
B 3.
Ressourceneinsatz /
Budgetplanung
Der Anbieter stellt die Finanzierung der Gesamtmaßnahme Controllingverfahren (prozeßbegleitende
sicher; eine Budgetplanung wird empfohlen.
Steuerung) werden angewandt.
Eine Finanzprüfung bestätigt, daß das Budget
wirtschaftlich und effektiv eingesetzt wurde.
Die Standards konnten eingehalten und
finanziert werden
B 4.
Lehrgangsleitung
Der Anbieter stellt für jeden Lehrgang eine hauptamtlich
tätige Lehrgangsleitung.
Die Lehrgangsleitung bringt folgende Kompetenzen mit:
Die Lehrgangsteilnehmer/innen haben für die
lehrgangsspezifischen Angelegenheiten
eine/n Ansprechpartner/in.
Die Lehrgangsteilnehmer/innen und die
Referent/innen geben bei einer Befragung
an, daß die Leitungsaufgaben kompetent
wahrgenommen worden sind.
Prüfkriterien sollen sein:
-
Feldkompetenz
- Fachkompetenz
in der Erwachsenenbildung und im Arbeitsbereich der
Teilnehmer/innen.
Außerdem verfügt sie über Grund- und Weiterbildung für
das Lehrgangsmanagement.
Wissenschaftliche Erkenntnisse zum
Lernrhythmus werden in der Gestaltung der
Einheiten umgesetzt. Für die Teilnehmer/innen sind in jedem Modul die Inhalte so
aufzubereiten, daß der Lernrhythmus der
Teilnehmer/innen berücksichtigt wird. Die
zeitliche Verteilung der Module wird nach
Ablauf jedes Lehrganges reflektiert:
mit den Referent/innen bezüglich
inhaltlich stimmiger Arbeitseinheiten;
mit den Kund/innen bezüglich der
Abstimmung von sich verändernden
Anforderungen aus dem Werkstatt-,
Teilnehmer- und Anbieterfeld.
Die Lehrgangsleitung verantwortet die
Konzeptentwicklung, die Koordinierung,
Steuerung und Überprüfung des Lehrgangsprozesses. Sie ist Ansprechpartner der
Teilnehmer/innen.
Die Teilnehmer/innen sind in hohem Maße
mit der zeitlichen Struktur zufrieden.
Die Lerninhalte konnten in dem gewählten
zeitlichen Rhythmus vermittelt werden.
•
(Arbeits-)Vertrag für die Lehrgangsleitung ist vorhanden.
•
Nachweise für Fach- und Feldkompetenzen durch Zeugnisse/Bescheinigungen sind vorhanden.
•
Die Lehrgangsleitung ist regelmäßig
präsent.
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B 5.
Verantwortlichkeiten
und Stellvertretung
Verantwortlichkeiten sind geregelt: Die Referent/innen,
Mindestens einmal im Jahr werden die
die Leitungsverantwortlichen und die Anbieter haben
Regelungen überprüft.
einen Geschäftsverteilungsplan, in dem die Verantwortung
für Strukturen und Abläufe festgelegt sind.
Es gibt einen Vertretungsplan.
B 6.
Vernetzung /
Verbindung mit
(Fach-) Verbänden
Die Anbieter nutzen die (Fach-) Verbandsstrukturen zu Bei Tagungen der (Fach-) Verbände können
Die (Fach-) Verbände leiten regelmäßig
Zwecken der Bedarfserhebung und Information.
Wünsche an Anbieter erhoben werden.
Empfehlungen an die Anbieter weiter und
erhalten diesbezüglich Rückmeldungen.
Anregungen bzw. Wünsche der (Fach-)
Verbände finden in der Planung der nächsten
Lehrgänge Berücksichtigung.
B 7.
Datenschutz
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) liegt dem
Fortbildungsanbieter vor und ist ihm bekannt.
Es wird beim Umgang mit den Daten der
Teilnehmer/innen angewandt.
Die Daten der Teilnehmer/innen sind gegen
unbefugten Zugriff gesichert.
B 8.
Präsentation der
Anbieter
Der Anbieter stellt sich und seine Organisation nach innen
und außen transparent dar und zwar in Bezug auf:
Alle Beteiligten haben zu den genannten
Informationen Zugang.
Die Anbieter informieren regelmäßig via
Programm und Internet. Ferner werden die
Daten und Links im Internet regelmäßig
gewartet und aktualisiert.
Alle Beteiligten sind über die Organisation
des Anbieters informiert.
Die Werkstätten und deren Mitarbeiter/innen
können sich regelmäßig über aktuelle
Angebote und Qualitätsstandards in den
jeweiligen Fortbildungsprogrammen oder in
Medien/ im Internet informieren.
Kontrakte / Zielvereinbarungen werden zu
Beginn des Lehrgangs geschlossen,
regelmäßig überprüft und im Bedarfsfall
angepaßt. Der Unterzeichnung der
Vereinbarungen geht eine ausführliche
Erläuterung mit allen Vertragspartner/innen
voraus. Einzelgespräche vor der Unterzeichnung werden zudem angeboten und genutzt.
Die Einhaltung der Kontrakte wird ebenfalls
überprüft.
Die Vereinbarung ist kundenorientiert. Sie
enthält die quantitativen und qualitativen
Aspekte des Angebots und der Anforderungen an die Teilnehmer/innen.
Die vereinbarten Ziele wurden erreicht.
Prüfkriterium: Kunden [Teilnehmer/innen und
entsendende Werkstätten] bestätigen nach
Abschluß des Lehrganges, daß die
Vereinbarung ihre Interessen weitgehend
berücksichtig hat.
Die Kontrakte haben die erforderliche
Handlungssicherheit bewirkt.
- Leitbild
- Personalstruktur
- Aufgaben und Angebote
Die Angebote (SPZ/FAB) erscheinen vor allem in den
einzelnen Fortbildungsprogrammen der Anbieter, im
„WfbM-Forum“ (wfbm.info/de) und auf den Homepages/Medien der jeweiligen (Fach-) Verbände.
B 9.
Kontrakte mit den
Kunden: Teilnehmer/innen, Werkstätten und Kontrakte
zwischen Anbieter
und Referent/innen
Es gibt Kontrakte zwischen Anbieter und entsendenden
Werkstätten und ebenso zwischen Anbieter und
Teilnehmer/innen (wie z. B. bei Projektarbeiten).
Im Kontrakt mit der Werkstatt ist auch vereinbart, wie das
Praxisfeld Werkstatt für die Teilnehmer/innen zur
Verfügung gestellt wird.
Die Vertragsgestaltung ist an die Arbeitsbedingungen der
Teilnehmer/innen angepaßt. Die Formulare sind in Aufbau
und Formulierung so gestaltet, daß die Möglichkeit von
individuellen Vereinbarungen erkennbar ist.
Die Verträge enthalten klare Zielvereinbarungen.
Es gibt Kontrakte zwischen Anbieter und Referent/innen.
Die Kontrakte enthalten klare Zielvereinbarungen.
Alle Beteiligten wissen, an wen sie sich
wenden müssen.
Alle Verantwortlichkeiten werden
wahrgenommen.
Die Stellvertretung funktioniert.
Prüfkriterium: Es gibt keine Themenausfälle.
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C.
Referent/innen
C 1.
Methodisch didaktische
Kompetenzen/Aktuelle
Erwachsenenbildungsformen
Der Anbieter klärt bei Einstellungsgesprächen
oder vor Honorarvereinbarungen mit den
Referent/innen, daß sie die Fähigkeit haben, die
Inhalte didaktisch-methodisch kompetent zu
gestalten.
Gefordert wird ein ausgewogenes Verhältnis
zwischen der Vermittlung von Fachkompetenz
und Persönlichkeitsentwicklung.
Die Referent/innen gestalten die Arbeitseinheiten so, daß Wissen und Kenntnisse, Fähigkeiten
und Fertigkeiten sowie Einstellungen und
Haltungen (Fachkompetenz einerseits,
Persönlichkeitsentwicklung andererseits) in
ausgewogenem Verhältnis stehen.
Dabei werden Formen der Erwachsenenbildung
eingesetzt, die dem aktuellen Stand entsprechen
und für die jeweiligen Inhalte angemessen und
ansprechend sind.
Eine Befragung der Teilnehmer/innen zu den
Referent/innen zeigt, daß die Lehrganginhalte
motivierend aufbereitet sind, verstanden und
umgesetzt wurden. Die wesentliche Einstellung
und Haltung zu Menschen mit Behinderung,
ihrem Selbstbestimmungsrecht, ihrer Stellung in
der Gesellschaft, zu der Rolle der Fachkraft, der
Institution usw. ist im Sinn des Lehrganges
entwickelt bzw. gefestigt worden.
C 2.
Qualifikation und
Praxiserfahrung
Die Referent/innen haben mindestens ein Jahr
praktische Arbeit in der Werkstatt für
behinderte Menschen oder mindestens drei
Jahre in einem Dienst oder einer anderen
Einrichtung der Behindertenhilfe geleistet oder
eine andere Art der Feldkompetenz nachweisen
können. Jede/r Referent/in erbringt einen
Nachweis über die erforderliche Fachkompetenz.
Die Arbeitseinheiten sind sachgerecht und
berücksichtigen die Kompetenz und die
Erfahrung der Teilnehmer/innen und haben
Praxisbezug.
Die zweimal pro Lehrgang oder einmal im Jahr
stattfindende Befragung der Teilnehmer/innen
ergibt, daß für die Befragten die Arbeitseinheiten sachgerecht sind und die Kompetenz und
Erfahrung der Teilnehmer/innen berücksichtigt
werden.
C 3.
Teamarbeit
Es gibt regelmäßige Konferenzen und
Gespräche, in denen die Verzahnung, die
systemischen Zusammenhänge und die Synergie
der Lernbereiche diskutiert und abgestimmt
werden.
Der Lehrgangträger fordert von den Referent/innen die Kompetenz zur Teamarbeit.
Die Ergebnisse der Konferenzen und Gespräche
werden im Lehrgang verwendet und umgesetzt.
Die Referent/innen kennen die inhaltlichen
Schwerpunkte der Kolleg/innen.
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D.
Teilnehmer/innen und
Werkstätten für behinderte Menschen
D 1.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen haben die
Die Lehrgangsleitung überprüft die ZulassungsWerkstättenverordnung und/oder die
voraussetzungen im Vorfeld des Lehrgangs.
Fortbildungsprüfungsverordnung zur Grundlage.
Sie sind schriftlich in der Lehrgangsausschreibung festgelegt.
Die Teilnehmer/innen erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen.
D 2.
Teilnehmerorientierung
Die Teilnehmer/innen stehen im Mittelpunkt des Die Lehrgangsgestaltung baut auf den
Lehrgangs (Arbeitsschwerpunkte und –situation, individuellen Vorerfahrungen der TeilnehPersonenkreise und Lernziele (B9) sind bekannt mer/innen auf.
und werden berücksichtigt).
Die Teilnehmer/innen sind mit der Umsetzung
der Lehrganginhalte zufrieden.
D 3.
Lerngruppe
Geeignete Rahmenbedingungen für eine aktive
und effektive Lerngruppe werden bereitgestellt.
Zu Beginn des Lehrgangs wird eine arbeitsfördernde Gruppenatmosphäre geschaffen.
Während des Lehrgangs werden Gruppenprozesse bewußt gemacht und verantwortlich
begleitet.
Die Gruppe versteht sich als Netzwerk. Die
Gruppe bringt ihren Mitgliedern Wertschätzung
entgegen. Die Gruppenmitglieder erleben die
Gruppe als Bereicherung.
D 4.
Zusammenarbeit mit
Die Werkstätten bzw. vergleichbare EinrichtunAuftraggebern (Werkstät- gen kennen das Angebot des Anbieters.
ten)
Es bestehen Strukturen der Zusammenarbeit
zwischen Auftraggeber und Lehrgangsleitung.
Die LAG und Verbände/Strukturen auf Landesund Bundesebene sind über das Angebot
informiert.
Auf der Grundlage der Lehrgangsempfehlungen
präsentiert die Lehrgangsleitung ihr Konzept
und gleicht es mit den Erwartungen und
Anforderungen der Auftraggeber ab.
Die Auftraggeber empfehlen ihren Mitarbeiter/innen den Lehrgang.
Vertreter/innen der Auftraggeber nehmen an
den Kundenbefragungen teil.
D 5.
Praxisbegleiter/innen
(Mentor/innen, Coach/es)
Es finden Einführungs- und Abschlußgespräche
gemeinsam mit den Praxisbegleiter/innen und
allen Beteiligten statt.
Es werden gemeinsame Zielvereinbarungen
abgeschlossen und Verantwortlichkeiten
abgestimmt.
Alle Beteiligten sind durchgehend informiert.
Die Praxisbegleiter/innen sind mit der
Begleitung durch die Lehrgangsleitung
zufrieden. Die vereinbarten Ziele wurden
überwiegend erreicht.
Es werden Praxisbegleiter/innen (Mentor/innen,
Coach/es) aus den jeweiligen Arbeitsfeldern der
Einrichtung benannt. Die Aufgabenstellung der
Praxisbegleiter/innen ist festgelegt und
beschrieben. Der Informationsfluß (Dokumentation, Rückkopplung) ist festgelegt.
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E.
Transfer und Evaluation
E 1.
Praxistransfer
Die theoretische Ausbildung enthält Praxiseinheiten.
Praxisprojekte sind strukturelles Element der
Ausbildung.
Insofern bestehen zwei Lernorte:
Ausbildungsstelle
Werkstatt
Die Dozenten kennen das Praxisfeld der
Teilnehmer/innen.
Das geschieht durch:
• Pflege des kommunikativen Prozesses
zwischen Ausbildungsstelle und Werkstätten
(z. B. Zielvereinbarungen mit den Werkstattleitungen, Information der Werkstattleitungen über bevor stehende Lehrgangsinhalte
und Arbeitseinheiten);
•
Anregung und Unterstützung von
Praxisbegleitungen (Absprachen, Schulungen);
•
mehrere praxisbezogene Arbeitsaufgaben
während der Lehrgänge, z. B. Sozialanamnese,
Arbeitsanalyse, Fähigkeitsprofil, Förderplan,
Erkundungen, Hospitationen in Einzel- und
Kleingruppenarbeit
Eine die Qualifizierung begleitende Evaluation
zeigt, daß ein Transfer der Arbeitseinheiten in
die Werkstätten stattgefunden hat.
E 2.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Es werden Lehrgänge zur Weiterbildung
angeboten,(für Aufbau, Vertiefung, Wiederholung) die ehemaligen SPZ-Teilnehmer /innen
offen stehen.
Die jeweiligen Themen werden in enger
Zusammenarbeit mit Teilnehmer/innen und
Werkstätten entwickelt und vereinbart. Dabei
sind insbesondere fachliche Weiterentwicklungen und auch neue Problemstellungen zu
beachten.
Aufgrund einer regelmäßigen Bedarfserhebung
bei den Werkstätten und Lehrgangsteilnehmer/innen sind die Weiterbildungsbedarfe
bekannt.
E 3.
Dokumentation und
Reflexion
Es existieren Unterlagen zur Dokumentation
der:
Die Dokumentationen werden im Verlauf der
Qualifizierung regelmäßig und zeitnah
durchgeführt und ausgewertet.
Durch Auswertung der Dokumentationen liegen
Erkenntnisse als Grundlage für die Anpassung,
Steuerung und Verbesserung der Ausbildung
vor, die nachvollziehbar in die Fortschreibung
einfließen.
Zwischen- und Endauswertungen werden
durchgeführt.
Der Grad der Zielereichung wurde erfaßt.
Abweichungen wurden ermittelt und Schritte
zur Korrektur eingeleitet.
•
Zuordnung und der Lehrgangseinheiten
zum Curriculum
•
Anwesenheit der Teilnehmer/innen
•
Prüfungsergebnisse
Über Reflexions- und Evaluationssitzungen zum
Ausbildungsverlauf werden Protokolle geführt.
E 4.
Evaluation durch die Es gibt Instrumente zur Beurteilung des
Prozeßbeteiligten:
Teil- Lehrgangs.
nehmer/innen, Werkstatt,
Referent/innen Praxisbegleiter/innen
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III. Fachliche Grundlagen zur SPZ / gFAB - auf gesetzlicher bzw. verordnungsrechtlicher Ebene
1.
SGB XII vom 27. Dezember 2003 (in Ablösung des Bundessozialhilfegesetzes BSHG)
2.
Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“
vom 1. Juli 2001 – Neufassung 23. April 2004
3.
Dritte Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Werkstättenverordnung vom
13. August 1980
a.
aktualisiert zum 1. Juli 2001 und zum 1. Mai 2004 i. V. mit den Bestimmungen des SGB IX)
4.
Rahmenprogramm für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich in Werkstätten für
behinderte Menschen
•
überarbeitete Fassung in Veröffentlichung in BA-Info Nr. 10/2002 vom 11. September 2003
5.
Rahmenprogramm von Fortbildungsmaßnahmen für Gruppenleiter in Werkstätten für Behinderte –
RdErl. der Bundesanstalt für Arbeit 5. Juli 1973
6.
„Rahmenprogramm“ geändert und ergänzt und nach Abstimmung mit der BAG:WfB (Neu:
BAG:WfbM) veröffentlicht in „Information für die Beratungs- und Vermittlungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit (ibv)“ Jahrgang 1984, Nr. 09 vom 29. Februar 1984 als
•
Rahmenprogramm für die Sonderpädagogische Zusatzqualifikation für Leiter und Leitende
Mitarbeiter in Werkstätten für Behinderte;
•
Rahmenprogramm und Abschlußverfahren für eine Sonderpädagogische Zusatzqualifikation
der Gruppenleiter in Werkstätten für Behinderte;
•
Empfehlungen für eine Fortbildung der Mitarbeiter im begleitenden Dienst in Werkstätten
für Behinderte.
7.
„Gemeinsame Empfehlungen zur Fortbildung von Fachkräften zur Arbeits- und Berufsförderung in
Werkstätten“ der Bundesanstalt für Arbeit, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger der überörtlichen Sozialhilfe und der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Behinderte, veröffentlicht in
„Informationen für die Beratungs- und Vermittlungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit (ibv)“ Jahrgang 1996, Nr. 30 vom 24. Juli 1996
8.
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und
Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen (Fortbildungsprüfungsverordnung) vom
25. Juni 2001
9.
Keune, S. & Frohnenberg, C., Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten
für behinderte Menschen – Lehrgangsempfehlung. Bielefeld: Bertelsmann 2001 (= Bundesinstitut für
Berufsbildung, Materialien zur beruflichen Bildung, Heft 110).
Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung „Fachkraft…“, Seite 13 von 15
Mitglieder im AK Qualitätsstandards für die SPZ (gFAB) der BAG:WfbM
Diese Qualitätsstandards wurden erarbeitet von:
Annelie Lohs,
BAG:WfbM
Edith Münch
BAG:WfbM
Gabriele Reichhardt
Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe / BeB e. V.
Jana Kohlmetz
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung / BVLH e. V.
Dr. Franz Fink
Deutscher Caritasverband / CBP e. V.
Wolfgang Seel
Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie u. soziale Arbeit / VAH e.V.
Walter Damböck
Geschäftsführer Werkstättenverbund Straubing-Eggenfelden-Mittelfels
Willi Mangold
Leitung SPZ-Qualifizierung Dominikus-Ringeisen-Werk Ursberg
Dr. Rainer Brackhane
Dozent in der SPZ
Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung „Fachkraft…“, Seite 14 von 15
IV. Unterzeichnende Verbände (für den Vorstand)
Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für
behinderte Menschen e. V.
Annelie Lohs
Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe /
BeB e. V.
Klaus-Dieter Kottnik
Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in
Deutschland e. V.
Dr. Jürgen Gohde
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen
mit geistiger Behinderung/BVLH e. V.
Robert Antretter
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Elisabeth Kludas
Deutscher Caritasverband e. V.
Theresa Wunderlich
Der Paritätische Wohlfahrtsverband e. V.
Dr. Ulrich Schneider
Verband für anthroposophische Heilpädagogik,
Sozialtherapie u. soziale Arbeit / VAH e. V.
Ina Krause-Trapp
Frankfurt, den 28. Januar 2005
Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung „Fachkraft…“, Seite 15 von 15