ESF-Durchführungsbericht 2009 - Ministerium für Arbeit, Integration
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ESF-Durchführungsbericht 2009 - Ministerium für Arbeit, Integration
Durchführungsbericht 2009 zum ESF-Programm Nordrhein-Westfalen 2007 – 2013 - 26.10.2010 - 1//79 Berichtslegung: Josef Muth G.I.B. – Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Im Blankenfeld 4 D-46238 Bottrop 2//79 Inhalt 1. Kenndaten .........................................................................................................5 2. Übersicht über die Durchführung des Operationellen Programms...................5 2.1 Ergebnisse und Fortschrittsanalyse ........................................................................ 6 2.1.1 Angaben über den Stand der materiellen Abwicklung des Programms ............... 6 2.1.2 Finanzielle Angaben ....................................................................................... 6 2.1.3 Angaben über die Verwendung der Fondsmittel ............................................... 9 2.1.4 Unterstützung, aufgeschlüsselt nach Zielgruppen ............................................11 2.1.5 Zurückgezahlte oder wieder verwendete Unterstützung ...................................14 2.1.6 Qualitative Analyse........................................................................................15 2.1.6.1 Beitrag der Interventionen zum Lissabon Prozess und zur Europäischen Beschäftigungsstrategie ............................................................15 2.1.6.2 Chancengleichheit und soziale Eingliederung .................................................18 2.1.6.3 Innovative Projekte und transnationale bzw. interregionale Aktivitäten ....................................................................................................19 2.1.6.4 Partnerschaftsvereinbarungen.......................................................................23 2.2 Angaben zur Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht ........................................24 2.3 Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen ..................25 2.4 Änderungen der Durchführungsbedingungen des operationellen Programms..........................................................................................................25 2.4.1 Makroökonomischer Kontext, Gebiet und Bevölkerung.....................................26 2.4.2 Beschäftigungssystem ...................................................................................26 2.4.3 Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Beschäftigten .......................27 2.4.4 Humankapitalentwicklung ..............................................................................27 2.4.5 Arbeitslosigkeit .............................................................................................30 2.4.6 Soziale Eingliederung ....................................................................................32 2.5 Wesentliche Änderung gemäß Art. 57 der Verordnung (EG) 1083/2006...................32 2.6 Komplementarität mit anderen Instrumenten ........................................................33 2.7 Begleitung und Bewertung ...................................................................................33 2.7.1 Begleitgremien..............................................................................................33 2.7.2 Programmcontrolling und -bewertung ............................................................33 3. Durchführung nach Prioritätsachsen ..............................................................35 3.1 Prioritätsachse A ..................................................................................................35 3.1.1 Ergebnisse und Fortschrittsanalysen...............................................................35 3.1.2 Wesentliche aufgetretene Probleme ...............................................................39 3//79 3.2 Prioritätsachse B ..................................................................................................39 3.2.1 Ergebnisse und Fortschrittsanalysen...............................................................39 3.2.2 Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen .......................................................................................43 3.3 Prioritätsachse C ..................................................................................................43 3.3.1 Ergebnisse und Fortschrittsanalysen...............................................................43 3.3.2 Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen .......................................................................................47 4. Kohärenz und Konzentration...........................................................................47 5. EFRE- und Kohäsionsfonds-Programme: Großprojekte..................................48 6. Technische Hilfe ..............................................................................................48 7. Information und Öffentlichkeitsarbeit ............................................................49 Anhang ...................................................................................................................56 Anhang 1: Angaben über die Finanzmittel (ESF) in den Kategorien der Durchführungsverordnung....................................................................................57 Anhang 2: Angaben zu den Teilnehmenden an ESF-Projekten gemäß Anhang XXIII VO (EG) 1828/2006.....................................................................................59 Anhang 3: Das Begleitsystem zum ESF-Programm ........................................................60 Anhang 4: Überblick über die Programmumsetzung gemäß der output- und Ergebnisindikatoren des ESF-Programms...............................................................74 Anhang 5: Angaben zu den Teilnehmenden an ESF-Projekten der Prioritätsachse A gemäß Anhang XXIII VO (EG) 1828/2006 ....................................77 Anhang 6: Angaben zu den Teilnehmenden an ESF-Projekten der Prioritätsachse B gemäß Anhang XXIII VO (EG) 1828/2006 ....................................78 Anhang 7: Angaben zu den Teilnehmenden an ESF-Projekten der Prioritätsachse C gemäß Anhang XXIII VO (EG) 1828/2006 ....................................79 4//79 1. Kenndaten Tabelle 1 Operationelles Programm Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (Ziel 2) Nordrhein-Westfalen Referenznummer des Programms: CCI 2007DE052PO008 Bezeichnung: Operationelles Programm zur Umsetzung des ESF in NRW in der Förderphase 2007 – 2013 Jährlicher Durchführungsbericht 2009 Datum der Genehmigung des Berichts durch den Programmbegleitausschuss: 29.06.2010 2. Übersicht über die Durchführung des Operationellen Programms Die nachfolgende Übersicht zeigt die Struktur des nordrhein-westfälischen ESF-Programms der Phase 2007 – 2013 nach Prioritätsachsen, spezifischen Zielen und Förderprogrammen bzw. -instrumenten. 5//79 Übersicht 1 Prioritätsachse A: Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen Spezifisches Ziel Förderprogramm bzw. -instrument Steigerung der Weiterbildungsund Innovationsaktivität von Beschäftigten und Unternehmen Verbreitung innovativer und produktiverer Formen der Arbeitsorganisation Unterstützung betrieblicher Restrukturierungsmaßnahmen und des Personaltransfers Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Ausbildungsqualität Arbeitszeitberatung Innovative Projekte Prioritätsachse A Potentialberatung Transfergesellschaften 3. Weg in der Berufsausbildung Betriebliche Ausbildung im Verbund Eintopf Fortführung Sonderprogramm Ausbildung 2006 Kooperative Ausbildung in DSK-Regionen B: Verbesserung des Humankapitals Verbesserung der Ausbildungsreife Verbesserung der beruflichen Integration von langzeitarbeitsC: Verbesserung losen Jugendlichen Verbesserung der beruflichen des Zugangs zu Integration von behinderten und Beschäftigung (schwer-) behinderten Mensowie der sozialen Eingliederung schen von benachteiligWeiterentwicklung der zielgrupten Personen penorientierten Arbeitsmarktpolitik 2.1 Bildungsscheck Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung Verbesserung des Zugangs zur Ausbildung D: Technische Hilfe Beratung von Unternehmen in der Krise Sonderprogramme Ausbildung Starthelfer Teilzeitberufsausbildung (TEP) Betrieb und Schule (BUS) Grundbildung (MSW) Innovative Projekte Prioritätsachse B Programmbegleitung (MSW) Qualifizierung für pädagogische Einrichtungen (MSW) Startklar Weiterbildung geht zur Schule (MSW) Werkstattjahr Jugend in Arbeit Stützlehrerinnen und Stützlehrer Ausbildung für behinderte Jugendliche Projekte für behinderte Menschen Innovative Projekte Prioritätsachse C Projektentwicklung Kombilohn/JobPerspektive Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Kontrolle Evaluierung und Studien, Information und Kommunikation Ergebnisse und Fortschrittsanalyse Der vorliegende Bericht basiert auf einer Auswertung der Monitoringdaten mit Stand vom 5. März 2010. 2.1.1 Angaben über den Stand der materiellen Abwicklung des Programms Für das ESF-Programm 2007-13 für NRW wurden keine „Kernindikatoren“ im Sinne des Anhang XVIII der VO (EG) 1828/2006 definiert. 2.1.2 Finanzielle Angaben In der Gesamtbetrachtung des Zeitraums 2007 bis 2009 zeigt sich, dass das ESF-Programm in Nordrhein-Westfalen mit einem Bewilligungsvolumen Ende des Jahres 2009 von rund 308 Mio. Euro inzwi- 6//79 schen gut umgesetzt wird (vgl. Tabelle 2) und der verzögerte Anlauf der Programms infolge der Nutzung der Mittel der Förderphase 2000-06 in den Jahren 2007 und 2008 weitgehend aufgeholt wurde. Tabelle 2: Bewilligungen nach Prioritätsachsen und spezifischen Zielen Bewilligte Fördermittel (ESF- und Landesmittel) Summe Anteil Spezifisches Ziel Prioritätsachse A Prioritätsachse B Steigerung der Weiterbildungs- und Innovationsaktivität von Beschäftigten und Unternehmen Verbreitung innovativer und produktiverer Formen der Arbeitsorganisation Unterstützung betrieblicher Restrukturierungsmaßnahmen und des Personaltransfers Gesamt Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Ausbildungsqualität Verbesserung des Zugangs zur Ausbildung Verbesserung der Ausbildungsreife Prioritätsachse C Prioritätsachse D 40.048.170,36 € 13,0% 11.875.954,53 € 3,9% 4.150.270,03 € 1,3% 56.074.394,92 € 18,2% 35.361.763,04 € 11,5% 72.948.853,62 € 23,7% 83.450.989,21 € 27,1% Gesamt Verbesserung der beruflichen Integration von langzeitarbeitslosen Jugendlichen Verbesserung der beruflichen Integration von behinderten und (schwer-) behinderten Menschen Weiterentwicklung der zielgruppenorientierten Arbeitsmarktpolitik Gesamt 191.761.605,87 € 62,3% 15.120.768,11 € 4,9% 13.576.417,16 € 4,4% 12.986.509,02 € 4,2% 41.683.694,29 € 13,5% Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Kontrolle Evaluierung und Studien, Information und Kommunikation Gesamt 12.078.589,03 € 3,9% 6.443.735,05 € 2,1% Gesamt 18.522.324,08 € 6,0% 308.042.019,16 € 100,0% Der Großteil der bewilligten Fördermittel entfällt mit 62,3 % auf die Prioritätsachse B „Verbesserung des Humankapitals“, die gemäß der Programmplanung den Schwerpunkt des nordrhein-westfälischen ESF-Programms darstellt. Annähernd jeweils ein Viertel der gesamten finanziellen Mittelbindungen entfallen hier allein auf die spezifischen Ziele „Verbesserung des Zugangs zur Ausbildung“ sowie „Verbesserung der Ausbildungsreife“. Eine herausragende Bedeutung hat dabei das Förderprogramm „Werkstattjahr“ mit einem Bewilligungsvolumen von allein 56,1 Mio. Euro. Mit diesem Förderprogramm wird die Zielgruppe der Jugendlichen mit besonderen Problemen auf dem Ausbildungsmarkt angesprochen. Das Werkstattjahr zielt auf die Herstellung bzw. Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen in den Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungsverhältnis an den Berufskollegs. Die Jugendlichen sollen die für eine Ausbildung wichtigen Schlüsselkompetenzen auf- und ausbauen, ihre praktischen Fähigkeiten verbessern und bei der weiteren beruflichen Orientierung unterstützt werden, womit letztlich der Einstieg in die Berufswelt erleichtert werden soll. Auf die Prioritätsachse A „Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen“ entfallen 18,2 % bzw. rund 56 Mio. Euro der Mittelbindungen. Innerhalb der Prioritätsachse A wurden rund 40 Mio. Euro für das Förderprogramm Bildungsscheck im spezifischen Ziel „Steigerung der Weiterbildungs- und Innovationsaktivität von Beschäftigten und Unternehmen“ bewilligt, das hier den Kern der Förderaktivitäten darstellt. 13,5 % der bewilligten Fördermittel wurden innerhalb der Prioritätsachse C „Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen“ gebunden. Die Bewilligungen sind in etwa gleich stark auf die drei spezifischen Ziele „Verbesserung der berufli- 7//79 chen Integration von langzeitarbeitslosen Jugendlichen“, „Verbesserung der beruflichen Integration von behinderten und (schwer-) behinderten Menschen“ sowie „Weiterentwicklung der zielgruppenorientierten Arbeitsmarktpolitik“ verteilt. Anteilsmäßig haben hier die Förderprogramme „Jugend in Arbeit plus“ mit rund 12,5 Mio. Euro sowie die „Projekte für behinderte Menschen“ mit rund 9,2 Mio. Euro bewilligter Fördermittel die größte Bedeutung. Die in den Jahren 2007 bis 2009 tatsächlich verausgabten finanziellen Mittel belaufen sich insgesamt auf rund 341 Mio. Euro. Seitens der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen wurden in diesem Zeitraum rund 218 Mio. Euro an die Träger der Projekte ausgezahlt. Nordrhein-Westfalen hat bis Ende 2009 einen Vorschuss zum ESF-Programm in Höhe von 51.299.728 Euro und Ausgabeerstattungen in Höhe von 42.103.012 Euro erhalten. Prioritätsachse Tabelle 3 Verausgabungen und Erstattungen nach Prioritätsachsen (In NRW bestehen weder Regionen mit Übergangsunterstützung, noch wurde im OP ein „Cross-Financing“ vorgesehen) A B Spezifisches Ziel Steigerung der Weiterbildungs- und Innovationsaktivität von Beschäftigten und Unternehmen Verbreitung innovativer und produktiverer Formen der Arbeitsorganisation Unterstützung betrieblicher Restrukturierungsmaßnahmen und des Personaltransfers Gesamt Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Ausbildungsqualität Verbesserung des Zugangs zur Ausbildung D 84.114.992 34.127.501 49.987.491 35.605.201 39.811.263 16.967.325 8.232.734 8.734.591 9.386.696 8.281.276 13.919.286 115.001.603 3.717.268 46.077.503 10.202.018 68.924.100 2.875.433 47.867.330 676.250 48.768.789 81.034.014 41.343.322 39.690.692 20.615.949 9.440.253 Von der Kommission insgesamt getätigte Zahlungen*** 50.417.998 35.469.425 14.948.573 50.780.556 11.942.669 51.236.700 6.421.985 62.922.708 14.798.284 Gesamt Verbesserung der beruflichen Integration von langzeitarbeitslosen Jugendlichen Verbesserung der beruflichen Integration von behinderten und (schwer-) behinderten Menschen Weiterentwicklung der zielgruppenorientierten Arbeitsmarktpolitik 189.110.697 128.049.447 61.061.251 134.319.213 36.181.205 8.642.338 6.959.042 1.683.296 9.315.413 2.190.817 11.211.354 9.862.083 1.349.272 9.829.805 2.311.793 12.219.063 10.367.518 1.851.544 9.158.655 2.153.950 Gesamt Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Kontrolle Evaluierung und Studien, Information und Kommunikation 32.072.755 27.188.643 4.884.112 28.303.873 6.656.559 2.443.034 2.239.064 203.970 4.352.879 1.023.718 2.749.574 2.185.024 564.550 3.284.557 772.468 Gesamt 5.192.608 4.424.088 768.520 7.637.436 1.796.187 341.377.664 205.739.681 135.637.983 218.127.851 93.402.740 Gesamt * ** *** Entsprechende öffentliche Beteiligung** Private Ausgaben Ausgaben, die von der mit den Zahlungen an die Begünstigten beauftragte Stelle getätigt wurden 57.658.686 Verbesserung der Ausbildungsreife C Ausgaben der Begünstigten, die in den an die Verwaltungsbehörde übermittelten Zahlungsanträgen enthalten sind* gesamte förderfähige Kosten gesamte öffentliche Finanzierung, einschließlich ESF-Mittel einschließlich Vorschuss (Der Vorschuss wurde proportional gemäß Auszahlungen aufgeteilt) 8//79 2.1.3 Angaben über die Verwendung der Fondsmittel1 Dimension 1 Tabelle 4: Angaben über die Finanzmittel (ESF) in den Kategorien der Durchführungsverordnung Code Vorrangiges Thema Steigerung der Weiterbildungs- und Innovationsaktivität von Beschäftigten und Unternehmen Verbreitung innovativer und produktiverer Formen der Arbeitsorganisation Unterstützung betrieblicher Restrukturierungsmaßnahmen und des Personaltransfers 62 63 64 33.482.559,68 € 8.038.520,55 € 1.828.711,79 € 71 Verbesserung der beruflichen Integration von benachteiligten Personen 14.197.359,19 € 72 Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Ausbildungsqualität 13.608.492,85 € 73 Verbesserung des Zugangs zu Aus- und Weiterbildung und Verbesserung der Ausbildungsreife 65.640.834,00 € 85 Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Kontrolle 1.713.647,56 € 86 Evaluierung und Studien, Information und Kommunikation 1.309.014,64 € Gesamt 139.819.140,26 € * Bisher vorliegende Verausgabungsmeldungen Dimension 2, Finanzierungsform Es wird ausschließlich „nicht rückzahlbare Unterstützung“ gewährt. Dimension 3, Art des Gebiets Im ESF-Programm Nordrhein-Westfalen nicht spezifiziert. 1 ESF-Betrag* S. auch Anhang 1. 9//79 Dimension 4, Wirtschaftszweig (s. Tabellen 5 und 6). Tabelle 5: EU-Code 62 nach Wirtschaftsabschnitten und ESF-Mittelanteilen Code 62 Wirtschaftsabschnitt Anteil in % ESF-Mittel Land- und Forstwirtschaft 0,4 146.268,08 € Fischerei und Fischzucht 0,0 6.834,96 € Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 0,2 56.046,65 € 21,1 6.945.683,34 € Energie- und Wasserversorgung 0,7 243.324,47 € Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern Gastgewerbe 5,9 1.932.925,84 € 6,1 2.009.477,37 € 0,9 280.233,23 € Verkehr und Nachrichtenübermittlung 0,7 232.388,54 € Kredit- und Versicherungsgewerbe Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 0,6 202.314,73 € 15,7 5.159.025,56 € 0,0 15.036,90 € Verarbeitendes Gewerbe Erziehung und Unterricht Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen Private Haushalte und Hauspersonal Exterritoriale Organisationen und Körperschaften Gesamt Tabelle 6: 4,8 1.563.838,17 € 23,6 7.767.245,17 € 19,2 6.326.436,23 € 0,0 16.403,90 € 0,0 10.935,93 € 100,0 32.914.419,08 € EU-Code 63 nach Wirtschaftsabschnitten und ESF-Mittelanteilen Code 63 Wirtschaftsabschnitt Anteil in % ESF-Mittel Land- und Forstwirtschaft 1,3 91.706,29 € Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 0,0 2.958,27 € Verarbeitendes Gewerbe 34,7 2.520.443,98 € Energie- und Wasserversorgung 0,1 8.874,80 € Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern Gastgewerbe 9,6 698.151,15 € 14,3 1.041.310,19 € 2,8 204.120,46 € Verkehr und Nachrichtenübermittlung 2,3 165.662,98 € Kredit- und Versicherungsgewerbe 0,4 26.624,41 € 14,7 1.064.976,33 € Immobilien, Vermietung, sonstige wirtsch. Dienstleistungen Erziehung und Unterricht 1,6 118.330,70 € Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 9,9 718.859,02 € 8,3 603.486,59 € 0,0 2.958,27 € 100,0 7.268.463,44 € Gesamt Dimension 5, Gebiet Die Projekte werden in Nordrhein-Westfalen durchgeführt 10//79 2.1.4 Unterstützung, aufgeschlüsselt nach Zielgruppen2 In den Jahren 2007 bis 2009 sind insgesamt rund 276 Tsd. Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die verschiedenen Maßnahmen des ESF-Programms in Nordrhein-Westfalen eingetreten (vgl. Tabelle 7). Analog zur Verteilung der bewilligten Fördermittel erfolgten auch die meisten Eintritte in die Förderprogramme der Prioritätsachse B „Verbesserung des Humankapitals“; ihr Anteil an den Eintritten insgesamt beträgt 61,5 %. Der Frauenanteil an den gesamten Teilnehmenden beträgt 40,2 %. In hohem Maße, mit einem Anteil von 59,9 % wurden Frauen in der Prioritätsachse A erreicht, wofür maßgeblich das Förderprogramm „Bildungsscheck“ verantwortlich ist, das Frauen insbesondere über den so genannten individuellen Zugang berufliche Weiterbildungsoptionen eröffnet, die auch unabhängig von der Unterstützung ihres Arbeitgebers genutzt werden können. Des Weiteren bleibt auch die Erkenntnis der vorangegangenen Jahre bestehen, dass mit einem nachfrageorientierten Förderinstrument wie dem Bildungsscheck eine breite Mobilisierung von Beschäftigten in Hinblick auf ihre berufliche Weiterbildung möglich ist. Tabelle 7: Prioritätsachse A B C Gesamt Teilnehmende nach Geschlecht und Alter Teilnehmende Davon Gesamt Frauen Anzahl Anteil 93.393 59,9% 169.409 29,5% 12.649 38,1% 275.451 40,2% Davon 15 bis 24 Jahre Davon Gesamt Frauen Anzahl Anteil 7.318 64,1% 160.162 28,1% 10.163 38,1% 177.643 30,2% Davon 55 bis 64 Jahre Davon Gesamt Frauen Anzahl Anteil 4.774 55,0% 890 86,6% 118 23,7% 5.782 59,2% Der unterschiedlichen Betroffenheit von Frauen und Männern hinsichtlich der Ausbildungsreife und einem erschwerten Übergang in Ausbildung entsprechend, richten sich die Maßnahmen der Prioritätsachse B in stärkerem Maße an junge Männer. Der geringere Frauenanteil von 29,5% in Prioritätsachse B ist insofern Ausdruck der Tatsache, dass die schulisch durchschnittlich besser qualifizierten jungen Frauen das breit aufgestellte schulische Ausbildungs- und Qualifizierungssystem in höherem Maße nutzen können als die jungen Männer (siehe die unmittelbar daran anknüpfenden Programme „Betrieb und Schule“: 35,8%, „Werkstattjahr“: 34,7%). Darüber hinaus unterstützt das teilnehmerstarke Förderprogramm „Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung“ schwerpunktmäßig Ausbildungsbetriebe des Handwerks, in dem der Frauenanteil an den Auszubildenden traditionell recht gering ist – im Jahre 2009 betrug dieser nach Angaben des Westdeutschen Handwerkskammertages lediglich 23,3 %. Jugendliche im Alter von 15 bis unter 25 Jahren haben nahezu einen Anteil von zwei Drittel (64,5 %) an allen Teilnehmenden, die in Maßnahmen des nordrhein-westfälischen ESF-Programms eingetreten sind. Erwartungsgemäß ist ihr Anteil innerhalb der Prioritätsachse A mit 7,8 % eher gering, weil Jungendliche zu Beginn ihres Erwerbslebens nicht zur zentralen Gruppen von beruflichen Weiterbildungsteilnehmenden zählen. Der Anteil an jüngeren Teilnehmenden ist innerhalb der Prioritätsachse C mit mehr als vier Fünfteln (80,4 %) sehr hoch, weil hier von der Anzahl der Teilnehmenden das Förderprogramm „Jugend in Arbeit plus“ dominiert, mit dem langzeitarbeitslose Jugendliche in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. 2 Eine Gesamtdarstellung zu den Teilnehmenden gemäß Anhang XXIII der VO (EG) 1828/2006 findet sich in Anhang 2 11//79 Ältere Teilnehmende im Alter von 55 bis 64 Jahre zählen nicht zu einer der zentralen Zielgruppen des nordrhein-westfälischen ESF-Programms. Dementsprechend ist ihr Anteil an den Teilnehmenden insgesamt mit 2,1 % niedrig. In absoluter Betrachtung finden sich ältere Personen vor allem beim Förderinstrument Bildungsscheck mit einer Anzahl von etwa 4.800 Teilnehmenden. Prioritätsachse Tabelle 8: A B C Ges. TN Gesamt Anzahl 93.393 169.409 12.649 275.451 Teilnehmende nach Erwerbsstatus und Geschlecht Davon Erwerbstätig Davon Gesamt Frauen Anzahl 92.228 6.575 119 98.922 Davon nicht erwerbstätig Arbeitslos Gesamt Davon Frauen Anzahl Anteil Anteil 59,7% 71,9% 36,1% 60,5% 0 5.732 10.533 16.265 -/40,2% 39,4% 39,6% Sonstige Nichterwerbstätigkeit Davon langzeitarbeitslos Gesamt Anzahl 0 3.480 3.063 6.543 Davon Frauen Anteil -/41,6% 38,8% 40,3% Gesamt Davon Frauen Anzahl Anteil 900 157.098 1.980 159.978 98,9% 27,3% 31,4% 27,7% Davon in Ausbildung Gesamt Anzahl 0 154.934 1.481 156.415 Entsprechend der Schwerpunktsetzung im nordrhein-westfälischen ESF-Programm im Bereich der Verbesserung des Humankapitals bzw. Jugend und Beruf werden mit den verschiedenen Förderinstrumenten überwiegend nicht erwerbstätige Personen – insbesondere Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende – erreicht; ihr Anteil an den Teilnehmenden insgesamt beträgt 56,8 %. Erwerbstätige Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden insbesondere in den Förderprogrammen „Bildungsscheck“ sowie „Beschäftigtentransfer“ in der Prioritätsachse A „Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen“ aufgenommen. Der Anteil der Erwerbstätigen an den Teilnehmenden (bezogen auf die eingelösten Bildungsschecks) insgesamt beträgt 35,9 %. Der Anteil an weiblichen Erwerbstätigen ist sowohl in Prioritätsachse A als auch Prioritätsachse B sehr hoch (59,7 % bzw. 71,9 %). Dies resultiert zum einen, wie bereits oben berichtet, aus dem hohen Frauenanteil beim Förderinstrument „Bildungsscheck“ in Prioritätsachse A als auch zum anderen aus dem hohen Frauenanteil (86,6 %) beim Förderprogramm „Qualifizierung von Beschäftigten der Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen und Weiterbildungseinrichtungen“ in Prioritätsachse B, das in Zuständigkeit des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird und zur qualitativen Verbesserung von Aktivitäten der Berufsvorbereitung beitragen soll. Mit den entsprechenden Maßnahmen werden Personen mit einem Tätigkeitsbezug zu einer Tageseinrichtung für Kinder, Schule oder Weiterbildungseinrichtung angesprochen. Neben Personen, die zum Träger der Einrichtung in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, gehören dazu zum Beispiel auch Honorarkräfte, neben- und ehrenamtlich Tätige, Tagesmütter und Tagesväter, Berufsrückkehrer/-innen, geringfügig Beschäftigte sowie Personen, die eine Mehraufwandsentschädigung erhalten oder unentgeltlich tätig sind. Da der Frauenanteil in diesen Berufsfeldern überproportional hoch ist, spiegelt sich dies auch in der Struktur der Teilnehmenden wider. 12//79 Davon Frauen Anteil -/27,1% 30,9% 27,1% Tabelle 9: Teilnehmende nach Bildungsstand und Geschlecht Prioritätsachse Teilnehmende gesamt Anzahl A B C Gesamt 93.393 169.409 12.649 275.451 An- und Ungelernte, max. Realschulabschluss (ISCED 1+2) Davon Gesamt Frauen Anzahl Anteil 1.487 59,4% 163.373 27,6% 6.741 34,9% 171.601 28,2% Mit betrieblicher oder schulischer Ausbildung (ISCED 3) Gesamt Anzahl 52.302 5.993 5.561 63.856 Davon Frauen Anteil 66,8% 78,5% 41,4% 65,7% Mit Fachschulausbildung (ISCED 4) Gesamt Anzahl 12.244 0 102 12.346 Davon Frauen Anteil 33,4% -/50,0% 33,5% Mit (Fach-) Hochschulausbildung, Promotion (ISCED 5 +6) Davon Gesamt Frauen Anzahl Anteil 27.095 57,7% 36 50,0% 245 47,3% 27.376 57,6% Die programmatische Schwerpunktsetzung des nordrhein-westfälischen ESF-Programms wirkt sich ebenfalls auf die Struktur der Teilnehmenden in Bezug auf den Bildungsstand aus. Da es bei den meisten Förderprogrammen der Prioritätsachse B darum geht, Jugendliche bzw. junge Erwachsene bei ihrem Übergang von der allgemeinbildenden Schule in das Ausbildungssystem zu unterstützen, handelt es sich bei der Mehrheit der Teilnehmenden des ESF-Programms insgesamt (62,3 %) um An- und Ungelernte, die maximal einen Realschulabschluss erworben haben; innerhalb der Prioritätsachse B beträgt ihr Anteil 96,4 %. Personen mit Fachhochschul- oder Hochschulausbildung finden sich zu einem größeren Anteil (29,9 %) als Teilnehmende der Prioritätsachse A beim Förderinstrument „Bildungsscheck“. Da der Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen auf eine breite Weiterbildungsmobilisierung von Erwerbstätigen zielt und daher als nachfrageorientiertes Instrument gestaltet worden ist, spiegelt sich insofern im Bildungsscheck die unterschiedliche Nähe und Bereitschaft zur beruflichen Weiterbildung der verschiedenen Bildungsgruppen. Tabelle 10 Teilnehmende nach arbeitsmarktpolitischen Zielgruppen und Geschlecht TN Gesamt Prioritätsachse Anzahl A B C Gesamt 93.393 169.409 12.649 275.451 Migrantinnen und Migranten Davon Gesamt Frauen Anzahl Anzahl 4.451 57,6% 24.224 36,7% 3.068 35,7% 31.743 39,5% Menschen mit (Schwer-) Behinderung Davon Gesamt Frauen Anzahl Anzahl 20,5% 210 35,9% 131 37,4% 1.543 ----- Zu den am Arbeitsmarkt benachteiligten Bevölkerungsgruppen zählen Migrantinnen und Migranten sowie Menschen mit (Schwer-) Behinderung. Migrantinnen und Migranten wurden mit dem nordrheinwestfälischen ESF-Programm insgesamt mit einem Anteil von 11,5 % erreicht.3 In der Prioritätsachse 3 Während das Merkmal Migration den eigenen als auch den elterlichen Geburtsort außerhalb Deutschlands mit einbezieht, wurden im Rahmen des nordrhein-westfälischen ESF-Monitorings mit dem Stammblattverfahren bis Ende des Jahres 2009 lediglich die Merkmale Nationalität und Spätaussiedlung abgefragt. Dies führt dazu, dass die hier ausgewiesenen Anteile das tatsächliche Erreichen von Teilnehmenden mit Migrationshintergrund unterschätzten dürften. Seit Beginn des Jahres 2010 wird in Nordrhein-Westfalen für För- 13//79 A ist ihr Anteil mit 4,8 % deutlich geringer, was zum größten Teil auf die überproportionale Vertretung einfacherer Bildungsgruppen unter den Migrantinnen und Migranten und deren spezifischem Weiterbildungsverhalten (Bildungsscheck) zurückzuführen sein dürfte. Deutlich überproportional wurden Menschen mit Migrationshintergrund mit den Förderprogrammen der Prioritätsachse C erreicht; ihr Anteil beträgt hier nahezu ein Viertel aller Teilnehmenden (24,3 %). Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die Förderinstrumente „Stützlehrerinnen und Stützlehrer“ sowie „Innovative Projekte“. Mit den „Stützlehrerinnen und Stützlehrern“ erfolgt die Förderung berufsbezogener Allgemeinbildung für Teilnehmende in Jugendwerkstätten. Die Zielgruppe dieser Maßnahmen sind junge Menschen, die Schwierigkeiten beim Übergang von der Schule zum Beruf haben und ohne Hilfestellung und Förderung absehbar und auf Dauer keine geeignete Ausbildung bzw. Arbeit finden werden. Die Jugendwerkstätten bieten sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten Jugendlichen Hilfestellung beim Übergang von der Schule zum Beruf sowie bei der Entwicklung einer für sie realistischen Lebensplanung. Ziele dabei sind die Stabilisierung der Persönlichkeit, das Erlernen von Schlüsselqualifikationen (Pünktlichkeit, Lernbereitschaft, Problemlösungsstrategien), das Erkennen der eigenen Kompetenzen, Lebensweltorientierung sowie Berufs- und Arbeitsmarktorientierung.4 (Schwer-) behinderte Menschen wurden vor allem in der Prioritätsachse C mit den beiden Förderprogrammen „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene“ sowie „Integration (schwer-) behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt“ erreicht. Gegenüber dem Anteil der arbeitslosen schwer behinderten Menschen an den Arbeitslosen von 5,1% (Bund, Oktober 2009) beträgt ihr Anteil in Prioritätsachse C 12,1%. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in Prioritätsachse C auch das teilnehmerstarke Förderprogramm „Jugend in Arbeit plus“ umgesetzt wird, mit dem langzeitarbeitslose Jugendliche in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Altersgemäß weisen nur wenige dieser Teilnehmenden das Merkmal (Schwer-) Behinderung auf (der Anteil der schwer behinderten Menschen steigt in den Alterskohorten von 15 bis 30 Jahren von 1,4% auf 2% an). Letzteres gilt auch für die Prioritätsachse B, die sich nahezu ausschließlich an Jugendliche richtet. Zu Prioritätsachse A können keine belastbaren Aussagen zum Anteil der schwer behinderten Menschen getroffen werden, weil für das teilnehmerstarke Programm „Bildungsscheck“ das Merkmal grundsätzlich nicht erhoben wird. Der Anteil der Menschen mit Schwerbehinderungen im ESF-Programm wird daher systematisch unterschätzt. Generell gilt zu beachten, dass auch dort, wo das Merkmal „Schwerbehinderung“ erhoben wird, die Angaben angesichts unterschiedlicher Schweregrade der Behinderung und Auskunftsbereitschaft der Betroffenen mit großer Vorsicht zu interpretieren sind. Aus diesen Gründen wird auf die Angabe einer Gesamtzahl teilnehmender (schwer) behinderter Menschen verzichtet.5 2.1.5 Zurückgezahlte oder wieder verwendete Unterstützung Im Jahr 2009 wurden keine Streichungen von Fördermitteln vorgenommen. derprogramme mit Individualdatenerhebung der tatsächliche Migrationshintergrund der Teilnehmenden abgefragt, sodass zu diesen Förderprogrammen entsprechende Informationen in Zukunft verfügbar sein werden. 4 Vgl. hierzu Landschaftsverband Westfalen-Lippe & Landschaftsverband Rheinland (2001): Rahmenkonzeption für den Unterricht in Jugendwerkstätten gemäß Landesjugendplan NRW Pos. VIII 5 Aus dem gleichen Grund: fehlende Möglichkeit einer verlässlichen Erhebung, erfolgen hier keine Ausführungen zu den Kategorien „Minderheiten“ und „sonstige benachteiligte Menschen“. 14//79 Das Volumen der Wiedereinziehungen betrug gemäß dem Bericht der Bescheinigungsbehörde vom 31.03.2010 gemäß Art.20 Abs.2 der Verordnung (EG) 1828/2006 1.386,66 €. Dies betraf 3.372,32 € Gesamtausgaben. Die Berichtigungen erfolgten jeweils projektbezogen. Die berichtigten Beträge wurden nicht wieder in den jeweils betroffenen Projekten eingesetzt, sondern für andere Projekte des ESF-Programms. 2.1.6 Qualitative Analyse 2.1.6.1 Beitrag der Interventionen zum Lissabon Prozess und zur Europäischen Beschäftigungsstrategie Die gesamte Umsetzung des ESF-Programms (mit Ausnahme der Technischen Hilfe) trägt zu den festgelegten EU-Prioritäten gemäß der Ausgabekategorien zu Art. 9, Abs. 3 der VO 1083/2006 bei (s. Tabelle 4). Im Hinblick auf das in der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) vereinbarte Ziel der „Vollbeschäftigung“ mit einer Beschäftigungsquote6 von 70 % im Jahre 2010, wurde in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2008 eine Quote von 68,8 % erreicht. Die Beschäftigungsquote in Nordrhein-Westfalen nähert sich damit in den letzten vier Jahren kontinuierlich dem gesetzten Zielwert. Die Beschäftigungsquote von Frauen hat sich im Jahre 2008 ebenfalls positiv, auf einen Wert von 61,6 % verbessert und damit den Zielwert von 60 % bereits überschritten. Noch deutlicher – um 2,2 Prozentpunkte gegenüber dem Jahre 2007 - ist die Beschäftigungsquote älterer Erwerbsfähiger (55 bis 64 Jahre) gestiegen, die im Jahre 2008 einen Wert von 51,6 % erreichte (2007: 49,4 %) und damit ebenfalls den Zielwert (50 %) überschritten hat. Vor dem Hintergrund der kritischen wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten Monaten stellt sich für die nächsten Jahre die Herausforderung, dieses Niveau zu halten. 6 Die Beschäftigungsquote ist der Anteil der erwerbstätigen Personen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren an der Gesamtbevölkerung derselben Altersklasse. 15//79 Abbildung 1: Allgemeine und geschlechtsspezifische Beschäftigungsquoten in NordrheinWestfalen 80% Beschäftigungsquote 60% 40% 20% 0% 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Beschäftigungsquote insgesamt 63,2% 64,0% 63,5% 62,8% 62,2% 64,4% 65,9% 67,5% 68,8% Männer 72,5% 72,7% 71,7% 70,3% 69,4% 71,3% 72,6% 74,2% 75,9% Frauen 53,8% 55,2% 55,3% 55,3% 54,9% 57,5% 59,1% 60,7% 61,6% Quelle: IT.NRW; Quotenbildung: Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung im Alter von 15 bis 65 Jahren (Basis: Mikrozensus) Im Folgenden wird der Beitrag des nordrhein-westfälischen ESF-Programms 2007 – 2013 zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union dargestellt. Die untenstehende Übersicht zeigt den jeweiligen Bezug der einzelnen Prioritätsachsen zu den verschiedenen Leitlinien. Die Ergebnisse wurden für den Zeitraum 2007 bis 2009 zusammengefasst. Übersicht 2: Beitrag des nordrhein-westfälischen ESF-Programms zu den Beschäftigungspolitischen Leitlinien nach Prioritätsachsen 17 18 19 21 23 24 Beschäftigungspolitische Leitlinien Vollbeschäftigung, Steigerung der Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität und Stärkung des sozialen und territorialen Zusammenhalts Förderung eines lebenszyklusorientierten Ansatzes in der Beschäftigung mit den Schwerpunkten Ausbildungs- und Berufsperspektiven für Jugendliche, Vereinbarkeit von Familie und Beruf Arbeitssuchende und benachteiligte Menschen besser in den Arbeitsmarkt integrieren durch Erschließung zusätzlicher Beschäftigungspotenziale Flexibilität und Beschäftigungssicherheit in ein ausgewogenes Verhältnis bringen und die Segmentierung der Arbeitsmärkte verringern mit den Schwerpunkten Erschließung vorhandener Wettbewerbs- und Beschäftigungspotenziale in Unternehmen – Förderung innovativer Arbeitsorganisation, Arbeitsplatzqualität und -produktivität, Gesundheit bei der Arbeit, betriebliche Weiterbildung Investitionen in Humankapital steigern und optimieren Die Aus- und Weiterbildungssysteme auf neue Qualifikationsanforderungen ausrichten PA A PA B X X X X X X X X (X) Quelle: Operationelles Programm zur Umsetzung in Nordrhein-Westfalen in der Förderphase 2007 – 2013 16//79 PA C X Leitlinie 17: Vollbeschäftigung, Steigerung der Arbeitsplatzqualität und Produktivität und Stärkung des sozialen und territorialen Zusammenhalts Im spezifischen Ziel „Steigerung der Weiterbildungs- und Innovationsaktivität von Beschäftigten und Unternehmen“ wurden mit dem Förderinstrument „Bildungsscheck“ rund 90.000 Beschäftigte erreicht, die ihre berufliche Qualifikation weiter entwickeln konnten. Insgesamt haben vom „Bildungsscheck“ rund 15.600 kleine und mittelständische Unternehmen profitiert, die zur Qualifizierung ihrer Beschäftigten beraten wurden und Zuschüsse zur Finanzierung der beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten haben. Im spezifischen Ziel „Verbreitung innovativer und produktiverer Formen der Arbeitsorganisation“ wurden im Rahmen der Förderprogramme „Potentialberatung“ und „Arbeitszeitberatung“ rund 1.700 Beratungen realisiert; insgesamt konnten in den mit Potentialberatung unterstützten Unternehmen rund 860 Arbeitsplätze geschaffen werden (vgl. Nr. 3.1.1); in nahezu allen beratenen Unternehmen (91,3 %) wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation eingeleitet. Im spezifischen Ziel „Stärkung betrieblicher Strukturmaßnahmen und des Personaltransfers“ wurden rund 3.100 Beschäftigte aus Unternehmen in wirtschaftlichen Krisen mittels der Flankierung von „Transfermaßnahmen“ beraten. Im spezifischen Ziel „Verbesserung der beruflichen Integration von langzeitarbeitslosen Jugendlichen“ wurden mit dem Förderprogramm „Jugend in Arbeit plus“ rund 8.200 Jugendliche erreicht. Im spezifischen Ziel „Verbesserung der beruflichen Integration von behinderten und (schwer-) behinderten Menschen konnten mit den Förderprogrammen „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene“ sowie „Projekte für behinderte Menschen“ rund 1.400 Personen erreicht werden. Leitlinie 18: Förderung eines lebenszyklusorientierten Ansatzes in der Beschäftigung mit den Schwerpunkten Ausbildungs- und Berufsperspektiven für Jugendliche, Vereinbarkeit von Familie und Beruf Im spezifischen Ziel “Verbesserung des Zugangs zur Ausbildung“ wurden durch die Umsetzung verschiedener Förderprogramme, wie die „Fortführung des Sonderprogramms Ausbildung“, „3. Weg in der Berufsausbildung“ und „Betriebliche Ausbildung im Verbund“ insgesamt rund 6.900 Teilnehmende erreicht. Im spezifischen Ziel „Verbesserung der Ausbildungsreife“ wurden mit den Förderprogrammen „Betrieb und Schule“ (BUS) sowie „Werkstattjahr“ insgesamt rund 28.900 Teilnehmende erreicht. Wie bereits oben zur Leitlinie 17 berichtet, wurden im spezifischen Ziel „Verbesserung der beruflichen Integration von langzeitarbeitslosen Jugendlichen“ mit dem Förderprogramm „Jugend in Arbeit plus“ rund 8.200 Jugendliche erreicht. Leitlinie 19: Arbeitssuchende und benachteiligte Menschen besser in den Arbeitsmarkt integrieren durch Erschließung zusätzlicher Beschäftigungspotenziale Wie schon oben zu den Leitlinien 17 und 18 dargestellt, wurden im spezifischen Ziel „Verbesserung der beruflichen Integration von langzeitarbeitslosen Jugendlichen“ mit dem Förderprogramm „Jugend in Arbeit plus“ rund 8.200 Jugendliche erreicht. Im spezifischen Ziel „Verbesserung der beruflichen Integration von behinderten und (schwer-) behinderten Menschen konnten mit den Förderprogrammen „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene“ sowie „Projekte für behinderte Menschen“ zusammen rund 1.400 Personen (davon rund 530 Frauen) erreicht werden Leitlinie 21: Erschließung vorhandener Wettbewerbs- und Beschäftigungspotenziale in Unternehmen – Förderung innovativer Arbeitsorganisation, Arbeitsplatzqualität und – produktivität, Gesundheit bei der Arbeit, betriebliche Weiterbildung Im spezifischen Ziel „Verbreitung innovativer und produktiverer Formen der Arbeitsorganisation“ wurden im Rahmen des Förderprogramms Potential- und Arbeitszeitberatung rund 1.700 Beratungen realisiert; insgesamt konnten in den Unternehmen, die eine Potentialberatung genutzt hatten, rund 860 Arbeitsplätze geschaffen werden. 17//79 Leitlinie 23: Investitionen in Humankapital steigern und optimieren Im spezifischen Ziel „Steigerung der Weiterbildungs- und Innovationsaktivität von Beschäftigten und Unternehmen wurden mit dem Förderinstrument Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen rund 90.000 Beschäftigte erreicht, die Maßnahmen zur Verbesserung ihrer beruflichen Qualifikation ergriffen haben. Insgesamt haben von diesem Förderinstrument etwa 15.600 kleine und mittelständische Unternehmen profitiert, die in diesem Zusammenhang zur Qualifizierung ihrer Beschäftigten beraten wurden und Zuschüsse zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen erhalten haben. Im spezifischen Ziel „Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Ausbildungsqualität“ wurden mit dem Förderprogramm „Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung“ rund 20.500 Lehrgänge gefördert, womit die Ausbildungsaktivitäten von rund 44.000 Unternehmen unterstützt wurden. Im spezifischen Ziel „Verbesserung des Zugangs zur Ausbildung“ wurden durch die Umsetzung verschiedener Förderprogramme, wie die Fortführung des „Sonderprogramms Ausbildung“, „3. Weg in der Berufsausbildung“ und „Betriebliche Ausbildung im Verbund“ insgesamt rund 6.900 Teilnehmende erreicht. Im spezifischen Ziel „Verbesserung der Ausbildungsreife“ wurden mit den Förderprogrammen „Betrieb und Schule“ (BUS) sowie „Werkstattjahr“ insgesamt rund 28.900 Teilnehmende erreicht. 2.1.6.2 Chancengleichheit und soziale Eingliederung In Bezug auf den für die Förderphase 2007 – 2013 erweiterten Chancengleichheitsbegriffs sind die in den Prioritätsachsen B und C geförderten Programme im Wesentlichen insgesamt auf die Unterstützung Benachteiligter ausgerichtet und unterstützen damit die Chancengleichheit am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Darüber hinaus werden insbesondere im Rahmen innovativer Projekte auch Ansätze zur Förderung Benachteiligter umgesetzt. Hinsichtlich der geschlechterbezogenen Chancengleichheit ist festzustellen, dass mit dem ESFProgramm insgesamt 40,2 % Frauen erreicht werden. Dieser Durchschnittswert ist unterschiedlich zu interpretieren: während in Prioritätsachse A der Benachteiligung von Frauen in Bezug auf die berufliche Weiterbildung durch den hohen Frauenanteil am Bildungsscheck erfolgreich entgegengewirkt wird, entspricht der niedrigere Frauenanteil in Prioritätsachse B, „Jugend und Beruf“ der Problemanalyse im Feld „Übergang in Ausbildung und Beruf“, die in diesem Bereich eine stärkere Fokussierung auf junge Männer erfordert. Des Weiteren enthalten die allgemeinen Bewertungskriterien zur Auswahl innovativer Projekte differenzierte Kriterien zur Anwendung des Gender Mainstreaming. Ebenso werden frauenspezifische Ansätze, wie etwa besondere Projekte zur Umsetzung des Gender Mainstreaming, gefördert. In Bezug auf die Förderung der Berufsausbildung von Alleinerziehenden ist das Förderprogramm „Teilzeiberufsausbildung“ (TEP) hervorzuheben, mit dem junge Mütter (und Väter) bei der Suche nach einem betrieblichen Ausbildungsplatz in Teilzeitform unterstützt werden. Im Rahmen des Programms wird ihnen Hilfestellung gegeben, um Familie und Ausbildung miteinander zu vereinbaren. Die Teilnehmenden werden gecoacht, qualifiziert und beruflich vorbereitet und während der ersten Ausbildungsmonate individuell begleitet. Ebenso werden die ausbildenden Betrieben darin beraten, eine Ausbildung in Teilzeit zu vereinbaren und umzusetzen. Die Unterstützung im Rahmen von TEP war in eine Vorbereitungsphase von maximal fünf Monaten und eine anschließende siebenmonatige Begleitphase gegliedert. Seit April 2009 konnten 199 Eintritte verzeichnet werden (davon vier Männer); die Teilnehmenden waren durchschnittlich 24 Jahre alt und rund 30 % hatten einen Migrationshintergrund. Bei fast zwei Drittel der Teilnehmenden (63,5 %) handelt es sich um Alleinerziehende; nahezu die Hälfte der Teilnehmenden (47,9 %) waren vor Beginn der Maßnahme arbeitslos. Die Verbleibszahlen nach Austritt aus der Vorbereitungsphase zeigen, dass rund zwei Fünftel der Teilnehmenden (38,0 %) eine Berufsausbildung beginnen konnte; insgesamt hatten etwa 76 % der Teilnehmenden eine berufliche Anschlussperspektive (einschließlich Beschäftigung und sonstiger Qualifizierung) gefunden. 18//79 Migranten sind insbesondere Zielgruppe in innovativen Projekten (s. Abschnitt 2.1.7). Von diesen Projekten werden Hinweise erwartet, mit welchen Ansätzen und Methoden die Zielgruppe breitenwirksam hinsichtlich der Teilnahme am Erwerbsleben gefördert werden kann. In diesem Zusammenhang wurde weiter oben bereits darauf hingewiesen, dass die hier in Abschnitt 2.1.4 ausgewiesenen Ergebnisse für das Erreichen von Migrantinnen und Migranten unterschätzt sind, weil im Rahmen der Datenerhebung bislang ausschließlich die Merkmale Nationalität und Spätaussiedlung, nicht jedoch der tatsächliche familiäre Migrationshintergrund der Teilnehmenden erfasst wird. Zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen wird das Programm „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene in Nordrhein-Westfalen“ 2009/2010 fortgesetzt. Darüber hinaus wurden 54 Projekte bewilligt, die explizit auf die Zielgruppe der behinderten Menschen ausgerichtet sind. Auch ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass das Begleitsystem zur ESF-Programmumsetzung ausschließlich eine etwaige Schwerbehinderung der Teilnehmenden erfasst, nicht jedoch eine Behinderung, die unterhalb dieser Definitionsschwelle liegt. Der tatsächliche Anteil der mit dem ESF-Programm erreichten behinderten Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfte demnach deutlich höher sein, als oben dargestellt (s. Abschnitt 2.1.4). 2.1.6.3 Innovative Projekte und transnationale bzw. interregionale Aktivitäten Innovative Projekte Mit Mitteln der Förderphase 2007 – 2013 wurden bis Ende 2009 30 verschiedene innovative und Einzel-Projekte im Rahmen des nordrhein-westfälischen ESF-Programms bewilligt. Die Schwerpunkte der Aktivitäten liegen in Prioritätsachse A mit 13 Projekten sowie in Prioritätsachse C mit 15 Projekten. Zur Förderung der Umsetzung von innovativen Projekten wurde im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eine AG Innovation gegründet, die vom Leiter der Abteilung Arbeit geführt wird. Mitglieder der AG Innovation sind u. a. die Gruppenleiterinnen bzw. Gruppenleiter und Referatsleiterinnen bzw. Referatsleiter der Förderreferate, der Geschäftsführer und die Abteilungsleiterin bzw. Abteilungsleiter der G.I.B. mbH, sowie der Leiter der ESF-Verwaltungsbehörde und LIGA. Zur Beurteilung von innovativen Projektvorhaben wurden im Rahmen der AG Innovation „operationalisierte Bewertungskriterien“ entwickelt, die sich sowohl auf übergeordnete Aspekte, wie Innovationsgehalt, Nachhaltigkeit, regionaler Bedarf und Gender Mainstreaming beziehen, als auch auf allgemeine Bewertungskriterien, wie Plausibilität von Zielen und Realisierungschancen, Kompetenz des Trägers, Beteiligung relevanter Akteure, Betriebsnähe und Beteiligungsorientierung. Die AG Innovation hat am 9. Oktober 2009 ein Konzept zur fachlichen Begleitung verabschiedet, in dem die Zielsetzungen der fachlichen Begleitung von innovativen Projekten sowie der Verfahrensablauf geregelt sind. Die fachliche Begleitung innovativer Vorhaben erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem zuständigen Fachreferat im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, den Regionalagenturen und der G.I.B. bzw. dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA.NRW)7. Die Zielsetzung der fachlichen Begleitung besteht darin, auf der Basis eines regelmäßigen Dialogs mit den Projektverantwortlichen den Verlauf und den Fortschritt der Projekte verbindlich nachzuhalten, bei Problemanzeigen frühzeitige Unterstützung anzubieten sowie Ergebnisse und Produkte für einen landesweiten Transfer zu sichern. Die fachliche Begleitung erfolgt im Kern anhand der drei Schritte (1.) Startgespräch nach Bewilligung, (2.) Umsetzungsbegleitung durch Statusgespräche sowie (3.) Abschlussgespräch. Die Ergebnisse dieser Gespräche werden auf dem BSCWServer der G.I.B. auf der Basis einheitlicher Vorlagen dokumentiert; eine Vorgehensweise, die allen Beteiligten einen zeitnahen Überblick über die Eckdaten des Projektvorhabens und deren Umsetzung 7 LIGA.NRW berät und unterstützt die Landesregierung, die Behörden und Einrichtungen sowie die Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen in Fragen der Gesundheit, der Gesundheitspolitik sowie der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in der Arbeitswelt (vgl. www.liga.nrw.de). 19//79 ermöglicht. Nach Abschluss der Projekte werden die Ergebnisse sowie die Verwertungs- und Transferempfehlungen durch die G.I.B. bzw. LIGA und in Abstimmung mit der Regionalagenturen für die Fachreferate des MAGS NRW zusammengefasst und aufbereitet. Nachfolgend werden drei innovative Projekte beispielhaft vorgestellt: Prioritätsachse A: PIA – Pflege-Innovation in der Gesundheitsregion Aachen Das Projekt hat eine Laufzeit vom 1. Mai. 2009 bis zum 30. April 2011. Der Träger des Projekts ist die MA&T Sell & Partner GmbH, eine Beratungsgesellschaft mit Sitz in Würselen. Bei dem Projekt PIA geht es darum, Innovationen im Bereich der Pflege und unter Beteiligung von Pflegekräften in der Region Aachen zu unterstützen. Dabei sind Modelleinrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Pflegedienste beteiligt. Wesentliche Arbeitsfelder des Projekts PIA sind einrichtungsinterne Analyse-, Konzeptions- und Umsetzungsprojekte, überbetriebliche Analysen, Erfahrungsaustausch und Arbeitskreise, einrichtungsspezifische und einrichtungsübergreifende Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit und die Vorbereitung einer regionalen und landesweiten Nachhaltigkeit. Der Innovationsgehalt des Projekts PIA ergibt sich aus der aktiven Einbeziehung des Modernisierungspotenzials der Beschäftigten als eine zentrale Dimension „guter Arbeit“, die aktiv für die Unternehmensentwicklung nutzbar gemacht werden soll. Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang liegt in der systemischen Verknüpfung pflegebezogener Bedarfe und betrieblicher Modernisierungsstrategien mit der Steigerung individueller Innovations- und Beschäftigungsfähigkeit. Im Ergebnis soll das Projekt eine neue „Qualität der Arbeit“ durch die Überwindung „reaktiver Innovationsorientierung“ zugunsten einer Stärkung „prospektiver Innovationsorientierung“ im Arbeitsprozess zeigen. Als Ergebnis werden Strategien zur Beförderung beteiligungsorientierter Modernisierungsansätze in der Gesundheitswirtschaft und passgenaue Instrumente der Innovationsbegleitung für die beteiligten Einrichtungen und Unternehmen erwartet, die auch in spezifischen Weiterbildungsansätzen einfließen sollen. Des Weiteren sollen Innovationsbiographien der Einrichtungen als Beispiele guter Praxis dokumentiert werden. Prioritätsachse B: Förderung der beruflichen Integration von türkischen Hauptschülerinnen und Hauptschülern durch Verbesserung der Berufswahlorientierung und Schaffung von Ausbildungsplätzen Das Projekt wurde am 23. November 2009 bewilligt und hat zunächst eine Laufzeit vom 1. Dezember 2009 bis 15. Dezember 2010; bei erfolgreichem Abschluss der ersten Projektphase können die Laufzeit verlängert und die Aktivitäten auf weitere Regionen ausgedehnt werden. Der Träger des Projekts ist das ESTA-Bildungswerk, das bereits seit mehr als 25 Jahre existiert und im Jahre 1982 die Anerkennung des Kultusministers als staatlicher Bildungsträger nach dem nordrhein-westfälischen Weiterbildungsgesetz erhalten hat. Die Zielgruppe des Projektes sind Jugendliche mit türkischem Migrationshintergrund in den Abschlussklassen der Haupt-, Gesamt- und Förderschulen, Jugendliche ohne Berufsausbildung. Mit dem Projekt werden vier zentrale Zielsetzungen verfolgt: Erstens geht es darum, dass die zur Zielgruppe zählenden Jugendlichen und ihre Eltern über Ausbildungsmöglichkeiten beraten werden, so dass zunächst bestehende Informationsdefizite abgebaut werden. Zweitens sollen zusätzlich 200 Praktika und 100 Ausbildungsplätze für die Jugendlichen geschaffen werden. Drittens sollen auch türkische Eltern, Familien und Verbände nachhaltig in die Aktivitäten des Projekts zur Verbesserung der Ausbildungssituation von türkischen Jugendlichen eingebunden werden und schließlich sollen viertens auch die türkischen Gemeinden mit in die Umsetzung des Projektes einbezogen werden, so dass ihr Einfluss genutzt werden kann. Aufgrund der erst kurzen Laufzeit können für dieses Projekt noch keine Ergebnisse präsentiert werden. Die erste Durchführungsphase von Januar bis April 2010 beinhaltete Aktivierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sowie verschiedene Beratungen. Erwartet wird, dass in den Durchführungsorten 20//79 Bielefeld, Duisburg und Essen ein Informations- und Beratungsdienst für türkische Jugendliche und deren Eltern eingerichtet und nachhaltig etabliert wird, in deren Rahmen die oben beschriebenen Zielsetzungen verfolgt werden. Prioritätsachse C: Förderung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaften durch familienintegrative Qualifizierungs- und Betreuungsansätze in Lünen, Selm und Hamm Das Projekt wurde am 15. Oktober 2008 bewilligt, ist inzwischen abgeschlossen, hatte eine Laufzeit vom 27. Oktober 2008 bis 26. Oktober 2009 und wurde sowohl in Hamm als auch in Lünen/Selm durchgeführt. Der Träger des Projekts ist die Umwelt Werkstatt gGmbH Lünen und Selm, eine gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft. Die Zielgruppe des Projekts waren marginalisierte Familien und andere Lebensgemeinschaften mit mehrfachen arbeitsmarktbezogenen Vermittlungshemmnissen im SGB II-Bezug. Die Zielsetzung des Projektes besteht darin, eine dauerhafte gesellschaftliche Ausgrenzung der Betroffenen zu verhindern. Die erwachsenen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften sollten dazu befähigt werden, ihren Lebensunterhalt auch ohne staatliche Transferleistungen zu sichern. Kinder und Jugendliche ab 15 Jahren aus den Bedarfsgemeinschaften wurden beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützt. Der besondere innovative Gehalt des Projektes bestand darin, dass das Problem des generationenübergreifenden Verbleibs im SGB II erstmalig im Rahmen eines umfassenden familiensystemischen Ansatzes bearbeitet wurde. Durch die verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit der Elterngeneration war die Arbeitsmarktintegration der jungen Erwachsenen häufig bereits beim Übergang von der Schule in den Beruf be- oder gar verhindert. Die isolierte Arbeit mit nur einzelnen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft ist erfahrungsgemäß wenig erfolgversprechend, da sich resignative Verhaltensmuster der beteiligten Generationen oft gegenseitig verstärken. Vor diesem Hintergrund sollte der familiensystemische Ansatz des Projektes greifen, der sowohl an den individuellen Verläufen der erwachsenen Hilfebedürftigen und der über 15 Jahre alten Kinder ansetzte, wie auch an dem „Verstrickungsmuster“ untereinander. Dabei wurden bekannte Instrumente und Arbeitsweisen, wie Assessment, Profiling, Berufswegeplanung, passgenaues Matching, Praktika oder auch Qualifizierung, die in einer Region vorhanden sind, erstmalig mit Methoden der systemischen Familienberatung kombiniert. Die eingesetzten Familiencoaches verfügten über beide Kompetenzen und verbanden somit arbeitsmarktpolitische Integration, begleitende Hilfen und individuelle Problemlösungen miteinander. Die Durchführung des Projektes war in drei Phasen gegliedert: In Phase I erfolgte die Auswahl der Familien und die Erarbeitung eines familienintegrativen Entwicklungsplans gemeinsam mit den Fallmanagerinnen bzw. Fallmanagern und den persönlichen Ansprechpartnern der SGB II-Träger. In Phase II wurde ein Micro-Assessment mit allen erwachsenen Hilfebedürftigen durchgeführt und ein Integrationsplan erstellt. In Phase III, der Hauptphase mit einem Umfang von mehr als 10 Monaten, erfolgte das systemische Familien- und Job-Coaching. Neben der Arbeit mit den einzelnen Mitgliedern (z. B. Vermittlung in Qualifizierung oder Beschäftigung und einer intensive Begleitung während dieser Phase, individuelle Beratungsgesprächen, Eingliederung der Jugendlichen über berufsvorbereitende Instrumente,) wurden Beratungsgespräche mit der gesamten Bedarfsgemeinschaft sowie Gruppenangebote (z. B. zu den Themen Gesundheit, Selbstmanagement oder Mobilität) durchgeführt. Darüber hinaus wurde eine Kinderbetreuung organisiert. Es erfolgte schließlich ein Austausch mit allen relevanten Institutionen, wie Schule, psychosoziale Dienste oder Schuldnerberatung. Das Projekt wurde von der Sozialforschungsstelle Dortmund, einem Institut der Technischen Universität Dortmund, wissenschaftlich begleitet; der Abschlussbericht liegt bereits vor. Die Gutachterinnen kommen in diesem Bericht zu folgendem Schluss: „Mit Blick auf das formulierte vorrangige Ziel des Projektes, die teilnehmenden Familien 'in Arbeit und Ausbildung zu integrieren, an Fortbildungen/ Qualifizierung heranzuführen und in der Entwicklung ihrer persönlich-sozialen Kompetenzen nachhaltig zu fördern', war das Projekt erfolgreich. Die avisierten Vermittlungs- resp. Erfolgsquoten (40% neh- 21//79 men eine Arbeit auf, beteiligen sich an Qualifizierung) sind erreicht worden. Fast alle Beteiligten haben sich auf den Weg gemacht: Als Erfolge können neben der erreichten Vermittlung in Arbeit oder Qualifizierung auch – manchmal zunächst kleine – Entwicklungsschritte, ein Mehr an persönlicher, sozialer und beruflicher Kompetenz beschrieben werden, die neue (berufliche) Perspektiven eröffnet haben – für den/die Einzelne/n, wie auch für die gesamte Familie. Die Unabhängigkeit von Transferleistungen ist eine andere Sache. Ein großer Teil der Familien bleibt abhängig von Leistungen, weil eine Integration in Arbeit (noch) nicht gelungen ist oder aber die aufgenommene Arbeit den Lebensunterhalt nicht deckt (Aufstocker)“.8 Transnationale und interregionale Aktivitäten Das ESF-Programm für NRW hat kein Budget für transnationale Maßnahmen festgelegt. Die Förderung transnationaler Aktivitäten in NRW erfolgt kontinuierlich im Zuge der Programmumsetzung. Im Rahmen des Projekts „Transnationale Aktivitäten“ der technischen Hilfe bei der G.I.B. wurden durch Einsatz einer halben Vollzeitstelle durch Recherchen, Information, Veröffentlichungen und Beratung die Voraussetzungen für das transnationale Engagement der nordrhein-westfälischen Akteure der Arbeitspolitik verbessert. Unterhalb der Ebene einzelner geförderter Projekte wurden vielfältige Aktivitäten unterstützt, wobei besondere Schwerpunkte in den Feldern Innovation, Lebenslanges Lernen, betriebliche Weiterbildung Jugend und Beruf, benachteiligte Zielgruppen, Behinderte und Kompetenzbilanzierung und Kompetenzanerkennung lagen. Im Rahmen des Operationellen Programms zur Umsetzung des ESF wird darüber hinaus das Querschnittsziel verfolgt, Innovationen in der Arbeitsmarktpolitik mit Hilfe von transnationalen Kooperationen zu stärken. Z.B. wird in einer transnationalen Projektkooperation mit drei beteiligten Projektpartnern die aktive Teilnahme am Joint Call des ERA-NET Projektes WORK-IN-NET unterstützt. Dies beinhaltet das Lernen an Beispielen guter Praxis im Themenfeld "Förderung der Beschäftigungsfähigkeit", Teilnahme an der Netzwerkarbeit, ggf. Aufbau neuer Netzwerke, bilaterale Kooperationstreffen mit europäischen Partnern auch außerhalb der zentral - innerhalb von WORK-IN-NET - organisierten Projektveranstaltungen sowie den Transfer der dabei gewonnenen Erkenntnisse und der daraus abzuleitenden Empfehlungen an das Arbeitsministerium. Die Ergebnisse sind ein Beitrag zur Weiterentwicklung arbeitspolitischer Förderangebote für die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere die Förderung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Das Arbeitsministerium unterstützt i.W. den multilateralen Erfahrungsaustausch. Im Rahmen der innovativen Modellprojekte ist ein Vorhaben im Themenschwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit bewilligt worden, das transnationale Aktivitäten zum Kern hat. Hierbei handelt es sich um das Projekt INTERKOMP - Betriebliches Fachkräftemanagement im transnationalen Austausch mit europäischen Partnern, das im ESF-Durchführungsbericht 2008 bereits näher dargestellt wurde. Diese Projekt wurde initiiert, um gute Beispiele betrieblicher Praxis des Personalmanagements in Skandinavien zu identifizieren und in Unternehmen in NRW zu transferieren. Umfangreiche Erfahrungen konnten auf diese Weise in den Themenfeldern Innovationsstrategien, Managementmodelle für KMU, Personalrekrutierung und -entwicklung, Betriebliche Weiterbildung, Diversity Management, Unternehmenskultur sowie soziale Kohäsion gesammelt und ausgetauscht werden. Mit dem Projekt „FutureFood.NRW - Employability und Innovationen in Unternehmen der Ernährungsindustrie“ werden derzeit konkrete Erfahrungen im Bereich Innovation und Beschäftigungsfähigkeit gesammelt. Projektziel von FutureFood.Nrw ist die Entwicklung, Erprobung und Verbreitung neuartiger Beratungs-, Entwicklungs- und Qualifizierungsprozesse für ein beteiligungsorientiertes Innovationsma- 8 Klein, Birgit; Kühnlein, Gertrud: Innovationsprojekt "Förderung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaften durch familienintegrative Qualifizierungs- und Betreuungsansätze in Lünen, Selm und Hamm". Sozialforschungsstelle Dortmund, Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung 22//79 nagement der Ernährungsindustrie in NRW. Kernpunkt ist die Verbesserung der Innovationsfähigkeit durch Verbesserung der Kompetenzen der Mitarbeiter. Mit Hilfe der am Projekt beteiligten KMU werden konkrete Umsetzungsmodelle sowie konkrete Handlungshilfen für viele KMU der Branche in NRW entwickelt. Auf der Ebene der Beschäftigten geht es darum, mittels Qualifizierungen, aktivem Einbringen in die Arbeits- und Organisationsgestaltung und einem möglichst ausgewogenem Verhältnis von Arbeit und Privatleben (Work-Life-Balance) die individuelle Beschäftigungs- und Innovationsfähigkeit zu verbessern. Die Aktivierung von Beschäftigten, ihre bessere Positionierung im Unternehmen und für den Arbeitsmarkt sowie Interessenausgleich zwischen Beschäftigten einerseits und Betrieb andererseits ist zentraler Gegenstand des im Projekt verwendeten Employability Konzeptes. Mit dem Projekt Integration der Arbeitsfähigkeit für KMU in bestehenden Beratungsstrukturen („intakt!“), soll versucht werden erstmalig in Deutschland ein Beratungsangebot zu schaffen, das die Vielfalt der einzelnen Beratertätigkeiten und –schwerpunkte bündelt und damit einen ganzheitlichen Zugang zur Arbeitsfähigkeit gewährleistet, der neben der individuellen Gesundheit auch die Arbeitsinhalte, die Arbeitsorganisation und Führungsfragen sowie die individuelle Kompetenzentwicklung miteinbezieht; das integrative Konzept der Arbeitsfähigkeit sowie der neuen Arbeitsfähigkeitsberatung sowie Unternehmensberatern in NRW vorstellt und im Denken und Handeln der Akteure verankert. In zwei Beratungswellen wird ein solches neues ganzheitliches Beratungsangebot in ca. 30 KMU in NRW vom Projektpartner gemeinsam mit Gesundheits- und Potenzialberatern erarbeitet, erprobt und in ein Qualifizierungskonzept für Berater erprobt. Im Mittelpunkt steht dabei die Gestaltung von „Tandemberatungen“, in denen Gesundheits- und Potenzialberater gemeinsam einen Beratungsprozess in einem Pilotunternehmen durchführen. Über diese intensive Zusammenarbeit sollen die unterschiedlichen Kompetenzen beider Berater zusammengebracht und für ein neues ganzheitliches Konzept zur Arbeitsfähigkeitsberatung genutzt werden. Dieser Prozess wird dabei durch einen intensiven Erfahrungsaustausch zwischen den beteiligten Betratern sowie vielfältige Maßnahmen zur Multiplikation und Transfer der Ergebnisse begleitet. Eine nachhaltige Integration des neuen Ansatzes in bestehende Strukturen soll damit ermöglicht und gestärkt werden. Neben der Dokumentation des Beratungskonzepts in einem Beratungshandbuch, der Aufbereitung des wirtschaftlichen Nutzens einer solchen Beratung über Fallstudien sowie Vorträgen und Veröffentlichungen in der Fachöffentlichkeit, stellt die Teilnahme am Jonit Call im Rahmen von WORKIn_NET einen wichtigen Aspekt der Transfer- und Multiplikationsaktivitäten dar. Auf diese Weise werden die Projekterfahrungen in eine transnationale europäische Kooperation eingebracht und die Erfahrungen verwandter Projekte anderer EU-Staaten auf arbeitspolitische Förderangebote im Themenfeld „Beschäftigungsfähigkeit“ in NRW transferiert. 2.1.6.4 Partnerschaftsvereinbarungen Nordrhein-Westfalen weist als Flächenland regional unterschiedlich verteilte Problemlagen auf, die für einen optimierten Einsatz der Fördermittel entsprechender Schwerpunktsetzungen bedürfen. In diesem Sinne wird in Nordrhein-Westfalen die Vertiefung des partnerschaftlichen Ansatzes auf die regionale Ebene fortgesetzt, der so unter Einbezug der Wirtschafts- und Sozialpartner und Nichtregierungsorganisationen die Kompetenzen und Kenntnisse vor Ort bei der Umsetzung arbeitspolitischer Programme in möglichst großem Umfang einbindet und damit eine an den regionalen Problemlagen bestmöglich ausgerichtete Nutzung des Förderangebots gewährleistet. Daraus ergibt sich für Nordrhein-Westfalen, dass der partnerschaftliche Ansatz zur Umsetzung des ESF auf zwei Ebenen verfolgt wird: - An der Steuerung des Gesamtprogramms wirken die Wirtschafts- und Sozialpartner und Nichtregierungsorganisationen durch ihre Beteiligung im Begleitausschuss gemäß Artikel 11 der allgemeinen Strukturfondsverordnung VO (EG) 1083/2006 mit. 23//79 - An der regionalen Steuerung, der konkreten Projektauswahl und Umsetzung wirken die Wirtschafts- und Sozialpartner und Nichtregierungsorganisationen durch ihre Beteiligung in den regionalen Gremien, den Lenkungskreisen und Facharbeitskreisen mit. Seit 2008 gibt es in NRW zweimal jährlich so genannte Kooperationsgespräche in den Regionen. Ziel der Gespräche ist es, mit den regionalen Gremien die Umsetzung der Ziele und Instrumente der ESFkofinanzierten Landesarbeitspolitik zu erörtern. Themen der Gespräche sind Schwerpunkte und Besonderheiten der regionalen Arbeitsmarktentwicklung sowie die Umsetzung der Förderprogramme der (Landes-) Arbeitspolitik in der Region. Dabei geht es auch darum, die bereitgestellten Finanzmittel sinnvoll einzusetzen und Lösungen für spezifische regionale Problemlagen zu erarbeiten. So können arbeitspolitische Maßnahmen in ein Gesamtkonzept regionaler Entwicklung eingebettet werden. Die Regionalagenturen sind dabei Partner und Mittler des Landes in der Region. Die Kooperationsgespräche zwischen MAGS, Regionalagenturen und arbeitspolitischen Akteuren in der Region dienen der Förderung einer lebendigen Kooperationskultur. Gesprächspartner sind diejenigen, die die Arbeitspolitik vor Ort koordinieren und umsetzen. Dazu gehören neben den Trägern der Regionalagenturen, die Vorsitzenden der Lenkungskreise bzw. der für die Arbeitspolitik des Landes relevanten Gremien und die Leitungen der Regionalagenturen. Darüber hinaus sind Sozialpartner, Kammern Arbeitsagenturen und Grundsicherungsträger eingeladen. Die Kooperationsgespräche bieten auch die Gelegenheit, zukünftige Handlungsfelder und – schwerpunkte zu besprechen. Als Gesprächsgrundlage dienen die Regionalberichte der GIB und die Arbeitsplanungen der Regionalagenturen. 2.2 Angaben zur Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht Die Durchführung der Förderung im Jahre 2009 war mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Entsprechend Artikel 9 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates müssen die aus dem ESF finanzierten Vorhaben den Bestimmungen des EG-Vertrags und den aufgrund des Vertrags erlassenen Rechtsakten entsprechen. Insbesondere muss die Umsetzung der ESF-Mittel vereinbar sein mit den Regelungen zur Beihilfenkontrolle in den Artikeln 87 bis 89 EG-Vertrag, dem Umweltrecht, dem Vergaberecht- sowie der Gleichstellungs- und Chancengleichheit und zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in den Artikel 158 und 159 EG-Vertrag. Nach dem Prinzip der geteilten Verwaltung für den Bereich des Europäischen Sozialfonds fällt die Auswahl und Überwachung der ESF-geförderten Interventionen in den Zuständigkeitsbereich der ESF-Verwaltungsbehörde des Landes NRW. Um eine effiziente und ordnungsgemäße Durchführung der ESF-Interventionen zu gewährleisten, hat sich das Land NRW Verwaltungs- und Kontrollsysteme eingerichtet, um Ausgaben zu dokumentieren sowie Unregelmäßigkeiten zu verhüten, aufzudecken und zu korrigieren. Maßgeblich Verordnungen für die Umsetzung des ESF sind über die vorgenannten Bestimmungen hinaus: 24//79 Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/ 1999. Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999. 2.3 Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen Im Jahr 2009 sind keine wesentlichen Probleme bei der Durchführung des operationellen Programms aufgetreten 2.4 Änderungen der Durchführungsbedingungen des operationellen Programms Gemessen an den verfügbaren zentralen sozioökonomischen Indikatoren hat sich die Lage im Bundesland Nordrhein-Westfalen im Jahre 2009 gegenüber dem Jahre 2008 nicht grundlegend verändert. Gleichwohl hat sich die Wirtschaftskrise bemerkbar gemacht und die bis dahin andauernde dreijährige Konjunktur beendet. Hervorzuheben ist jedoch, dass sich die Krise bislang nicht in dem Maße auf den Arbeitsmarkt negativ ausgewirkt hat, wie es zum Teil erwartet wurde: „Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise war trotz der vergleichsweise starken Exportausrichtung der nordrhein-westfälischen Wirtschaft am Arbeitsmarkt bislang kaum zu spüren. Weder ist die Arbeitslosigkeit dramatisch angestiegen, noch ist das Beschäftigungsniveau nennenswert eingebrochen. Vielen Betrieben ist es gelungen, ihr Personal trotz spürbarer Umsatzeinbrüche zu halten. Zahlreiche Betriebe haben auch in der Krise neue Arbeitsplätze geschaffen. Als vergleichsweise krisensicher hat sich vor allem der Bereich personennaher Dienstleistungen wie z. B. das Gesundheits- und Sozialwesen erwiesen… Dass der Arbeitsmarkt bislang verhaltener auf die Krise reagierte als prognostiziert, dürfte auch in der Nutzung von Kurzarbeit liegen. Wenngleich nur von einer Minderheit genutzt, war dieses Instrument nicht ohne Bedeutung für das stark exportabhängige verarbeitende Gewerbe. Zusammen mit dem Abbau von Überstunden und dem Abschmelzen angesammelter Plusstunden auf Arbeitszeitkonten hat sie vermutlich wesentlich dazu beigetragen, dass befürchtete Personalanpassungsprozesse in größerem Umfang bislang verhindert oder zumindest hinausgezögert werden konnten.“9 Gegenwärtig gibt es Hinweise, wie etwa die Frühindikatoren Auftragseingänge oder ifoGeschäftsklimaindex zeigen, dass sich die deutsche Wirtschaft von der Krise erholt und wieder stabilisiert. Zu betonen ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass das Produktionsniveau des Jahres 2008 nach wie vor erheblich unterschritten wird: „Dies und die Tatsache, dass Ende September 2009 etwa eine Viertelmillion Arbeitnehmer in Kurzarbeit sind, zeigen die Risiken, mit denen der NRW- 9 IAB-Betriebspanel – Beschäftigung in der Krise. Ausgewählte Ergebnisse der nordrhein-westfälischen Stichprobe der Arbeitgeberbefragung 2009, hrsg. vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, April 2010, S. 16f. 25//79 Arbeitsmarkt in das zweite Jahr der Krise startet.“10 So haben viele Unternehmen in der Krise Gebrauch von flexiblen Arbeitszeiten – wie etwa den Abbau von Überstunden – gemacht, die häufig Personalentlassungen verhindert haben. Die technischen und personellen Kapazitäten sind in den Unternehmen derzeit jedoch so stark unterausgelastet, dass Forschungsinstitute für das Jahr 2011 trotz eines moderaten Wirtschaftswachstums von einem „jobless growth“ ausgehen, einem schwachen Wachstum, das nicht zu mehr Beschäftigung führt.11 2.4.1 Makroökonomischer Kontext, Gebiet und Bevölkerung Auf der Bundesebene war ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von 2008 auf 2009 um minus 5,0 % zu verzeichnen; Nordrhein-Westfalen war von dieser Entwicklung mit einem Wert von minus 5,8 % überproportional stark betroffen. Lediglich in Baden-Württemberg sowie im Saarland hatte die Wirtschaftskrise eine noch negativere Auswirkung gehabt. Abbildung 2: Veränderung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland insgesamt sowie in den Bundesländern 2009 gegenüber 2009 BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH D 0 -0,7 -1 -2 -1,9 -2,1 Veränderung 2009 gegenüber 2008 -2,3 -3 -3,4 -3,2 -4 -3,8 -4,3 -4,3 -4,7 -5 -4,7 -5,0 -5,0 -6 -5,0 -5,8 -7 -7,4 -8 -7,9 -9 Quelle: Arbeitskreis VGR, Bruttoinlandsprodukt – preisbereinigt, verkettet Berechnungsstand: August 2009/Februar 2010 2.4.2 Beschäftigungssystem Von 2005 bis 2008 war in Nordrhein-Westfalen – gemessen an der Zahl der Erwerbstätigen –eine positive Beschäftigungsentwicklung zu verzeichnen. In 2009 ist es aufgrund der Wirtschaftskrise zu einer Kehrtwende gekommen, indem erstmalig wieder eine (wenngleich bislang nur leichte) Abnahme der 10 Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Düsseldorf (2010): Der Arbeitsmarkt in NordrheinWestfalen – Ein Jahr Krise. Januar 2010 11 Vgl. Fuchs u. a. (2010): Entwicklung des Arbeitsmarktes 2010 – Die Spuren der Krise sind noch länger sichtbar. In: IAB-Kurzbericht 3/2010 26//79 Erwerbstätigkeit um 0,6 % festgestellt werden musste.12 Dass dieser Rückgang nicht noch stärker ausgefallen ist, liegt insbesondere daran, dass viele Unternehmen – wie oben bereits angesprochen – von den Möglichkeiten der Kurzarbeit und anderen personalpolitischen Flexibilisierungsinstrumenten Gebrauch gemacht haben. Die Wirtschaftskrise hat sich ebenfalls auf das Angebot an offenen Stellen auf dem Arbeitsmarkt ausgewirkt. Die Zahl der jahresdurchschnittlich gemeldeten offenen Stellen ist in Nordrhein-Westfalen von 2008 auf 2009 um rund 16.000 bzw. minus 13,8 % zurückgegangen und betrug zuletzt 101.148, womit sich der negative Trend aus dem Vorjahr (minus 5,9 % gegenüber 2007) verstärkt fortgesetzt hat. 2.4.3 Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Beschäftigten In Hinblick auf das lebenslange Lernen ist die Beteiligung von Erwerbspersonen an Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung von zentraler Relevanz. Aktuell liegen keine neuen Referenzzahlen für das Land Nordrhein-Westfalen vor, auf die im vorliegenden Bericht Bezug genommen werden könnte. Nach wie vor wird in Nordrhein-Westfalen das Förderinstrument Bildungsscheck von den Beschäftigten und den Unternehmen gut angenommen. Einschließlich der Fördermittel der Phase 2000 – 2006 wurden seit Januar 2007 rund 225 Tsd. Bildungsschecks bewilligt. Um das zur Verfügung stehende Fördermittelbudget nicht zu überziehen, wurden im Herbst 2008 Anpassungen an den Richtlinien vollzogen, die in einem Rückgang der Bewilligungen zum Ausdruck kommen. Trotz der Einführung des „Prämiengutscheins“ auf Bundesebene wird das Land Nordhrein-Westfalen auch weiterhin am Bildungsscheck festhalten. Ein zentraler Grund hierfür ist, dass über den betrieblichen Zugang des Bildungsschecks in Nordrhein-Westfalen auch Unternehmen hinsichtlich ihrer Weiterbildungsaktivitäten beraten werden können. 2.4.4 Humankapitalentwicklung Die Situation im System der Allgemeinbildung hat sich in den letzten Jahren in Nordrhein-Westfalen sowie in Westdeutschland verbessert. Waren zu Beginn des Jahrzehnts die Anteile der Absolventen mit Hochschulreife zum Teil noch rückläufig und die Anteile an Absolventen ohne Abschluss ansteigend, so hat sich diese Entwicklung seit dem Jahre 2003 umgekehrt. Zuletzt, d. h. im Jahre 2008 betrug der Anteil der Schulabgänger mit Hochschulreife in Nordrhein-Westfalen 29,2 % – was einer Steigerung um 1,9 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr entspricht – und der Anteil der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss 6,4 % – was einen Rückgang um 0,1 Prozentpunkte bedeutet. Allerdings bleibt festzustellen, dass in Bezug auf den Anteil der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss der Rückgang in Nordrhein-Westfalen deutlich geringer war, als im früheren Bundesgebiet insgesamt mit einem Wert von nur minus 0,5 Prozentpunkten. Allerdings ging die Entwicklung hier von einem höhern Niveau als in Nordrhein-Westfalen aus (7,0 vers. 6,5 %). 12 Es ist davon auszugehen, dass sich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung analog zur Erwerbstätigkeit entwickelt hat; Zahlen für das Jahr 2009 lagen hierzu zum Zeitpunkt der Berichtslegung jedoch noch nicht vor. 27//79 Tabelle 11 Abiturientenquoten sowie Abbrecherquoten 2003 bis 2006 Nordrhein-Westfalen Jahr Westdeutschland Mit Hochschulreife Ohne Hauptschulabschluss Mit Hochschulreife Ohne Hauptschulabschluss 2003 25,7 6,9 22,8 8,4 2004 25,8 6,9 21,9 7,9 2005 25,9 6,9 23,1 7,8 2006 27,2 6,6 24,1 7,4 2007 27,3 6,5 24,8 7,0 2008 29,2 6,4 26,2 6,5 Quelle: Statistisches Bundesamt, Allgemeinbildende Schulen, Schuljahr 2008/09, Fachserie 11, Reihe 1 Für die Jahre 2006 und 2007 konnte noch eine deutliche Belebung auf dem Ausbildungsstellenmarkt festgestellt werden. Nach dem starken Einbruch der Zahl von abgeschlossenen Ausbildungsverträgen im Jahre 2005 wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2006 4,0 % und im Jahre 2007 sogar 14,1 % mehr Ausbildungsverträge als im jeweiligen Vorjahr abgeschlossen. Der Zuwachs von 2006 auf 2007 war dabei in Nordrhein-Westfalen so stark wie in keinem anderen westlichen Bundesland. Zu dieser Entwicklung hat das mit Fördermitteln des ESF unterstützte „Sonderprogramm Ausbildung“ einen wichtigen Beitrag geleistet. Im Ausbildungsjahr 2006/2007 wurden in Nordrhein-Westfalen auf diesem Wege 3.000 zusätzliche Ausbildungsplätze mit Fördermitteln der Phasen 2000 – 2006 sowie 2007 – 2013 zusätzlich eingerichtet. Abbildung 3: Abgeschlossene Ausbildungsverträge in Nordrhein-Westfalen 135.000 130.000 132.032 131.902 2007 2008 128.640 126.069 125.000 120.000 115.987 115.513 115.671 115.000 111.190 111.046 110.000 105.000 100.000 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Berichtsjahr Quelle: Bundesagentur für Arbeit Trotz der Wirtschaftskrise haben Unternehmen und Betriebe auch im Ausbildungsjahr 2008/2009 mit 131.902 abgeschlossenen Ausbildungsverträgen fortgesetzt in hohem Umfang ausgebildet; der Rück- 28//79 gang gegenüber dem Vorjahr beträgt lediglich minus 0,1 %. So ist auch die Anzahl der Jugendlichen, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben – so genannte unversorgte Bewerberinnen und Bewerber – gegenüber dem Vorberichtsjahr von 4.459 auf 2.937 gesunken, was einem Rückgang um 34,1 % entspricht. Zu berücksichtigen ist hierbei jedoch auch, dass aufgrund des demografischen Wandels die Anzahl der gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber ebenfalls deutlich, um 7,0 % zurückgegangen ist. Abbildung 4: Entwicklung der Angebots-Nachfrage-Relation auf dem Ausbildungsstellenmarkt in Deutschland sowie in Nordrhein-Westfalen 102 Angebots-Nachfrage-Relation in % 100 98 96 94 92 90 88 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 NRW 99,9 99,9 99,0 97,1 95,1 94,7 93,6 96,3 99,2 2009 99,5 Deutschland 100,3 100,6 99,1 96,6 95,0 95,3 94,6 97,8 100,8 101,3 Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung, Erhebung zum 30. September Ein zentraler Indikator zur Beurteilung der Verfassung auf dem Ausbildungsstellenmarkt ist die Relation von Angebot und Nachfrage, wobei ein Wert von 100 % den rein rechnerischen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage darstellt.13 Der Abbildung ist zu entnehmen, dass sich die Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt nach dem Tiefpunkt in 2006 in den letzten Jahren sukzessive verbessert hat. Gleichwohl lag der Wert für Nordrhein-Westfalen stets deutlich unter dem vom Bundesgebiet insgesamt und konnte auch in den letzten beiden Jahren die 100 %-Marke nicht überspringen. 13 Aufgrund von regionalen Disparitäten in Bezug auf Angebot und Nachfrage bedeutet dieser rechnerische Ausgleich jedoch nicht, dass sich die Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt „entspannt“ darstellt. 29//79 Abbildung 5: Entwicklung der Anzahl von unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern für einen Ausbildungsplatz in Nordrhein-Westfalen 35.000 31.007 30.000 26.712 25.000 24.041 20.000 Unversorgte Bewerber ohne Alternative 15.000 Noch zu vermittelnde Bewerber insgesamt 10.532 9.456 10.000 9.135 8.092 7.057 5.230 5.000 4.548 4.938 4.459 2.936 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Quellen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Erhebung zum 30. September; Bundesagentur für Arbeit (Ausbildungsmarktstatistik) ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger Seit dem Jahre 2007 weist die Bundesanstalt für Arbeit die Angebots-Nachfrage-Relation nun auch nach einer erweiterten Definition aus, bei der die noch zu vermittelnden Bewerber insgesamt, d. h. auch diejenigen mit einer Alternative14, berücksichtigt werden. Nach dieser erweiterten Definition betrug die Angebots-Nachfrage-Relation im Jahre 2009 in Nordrhein-Westfalen 85,0 % und im gesamten Bundesgebiet 89,9 %. Bezogen auf die Anzahl der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber für einen Ausbildungsplatz stellt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) nach dieser Definition im Jahre 2009 rund 24.000 Unversorgte in Nordrhein-Westfalen fest. Diese Zahlen zeigen, dass die Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt gegenwärtig immer noch als angespannt zu bewerten ist. Auch unter dem Druck der wirtschaftlichen Krise sind hier weiterhin besondere Anstrengungen notwendig, um Jugendliche an der ersten Schwelle des Arbeitsmarktes zu unterstützen. 2.4.5 Arbeitslosigkeit Parallel zum Rückgang der Erwerbstätigkeit ist in 2009 auch die Arbeitslosigkeit in NordrheinWestfalen wieder angestiegen. Im Jahre 2009 waren rund 802 Tsd. Personen bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet, was einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 5,6 % entspricht. Die Wirtschaftskrise hat sich in Nordrhein-Westfalen damit stärker auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit ausgewirkt als im Bundesgebiet insgesamt, wo von 2008 auf 2009 eine Zunahme der absoluten Arbeitslosigkeit um 4,8 % zu verzeichnen war. 14 Zu diesen Alternativen zählen z. B. Schulbildung, Berufsgrundschuljahr, Berufsvorbereitungsjahr, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Einstiegsqualifizierung oder Wehr- bzw. Zivildienst (vgl. Bundesagentur für Arbeit (2010): Arbeitsmarkt in Zahlen – Statistik zum Ausbildungsstellenmarkt, „Nationaler Ausbildungspakt“, Januar 2010). Für diese Jugendlichen mit Alternative laufen die Bemühungen der Berufsberatung zur Vermittlung in eine Berufsausbildung weiter. 30//79 Abbildung 6: Entwicklung der Arbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen 1.200.000 1.057.642 1.012.773 1.000.000 Anzahl der gemeldeten Arbeitslosen 879.964 898.807 855.504 812.464 800.000 777.746 766.351 2000 2001 802.421 759.564 600.000 400.000 200.000 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Quelle: Bundesagentur für Arbeit Erstmalig seit 2005 sind nun auch wieder die Arbeitslosenquoten – gemessen am Anteil der Arbeitslosen an den abhängig zivilen Erwerbspersonen – gestiegen, in Nordhrein-Westfalen von 9,4 % im Jahre 2008 auf 9,9 % im Jahre 2009. In der Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer stieg die Arbeitslosenquote von 2008 auf 2009 um 0,9 Prozentpunkte auf einen Wert von 23,4 % und in der Gruppe der Jugendlichen im Alter von 15 bis unter 25 Jahre um 1,2 Prozentpunkte auf einen Wert von 8,7 %. Dass Jugendliche von der Wirtschaftskrise stärker betroffen sind als die Beschäftigten insgesamt, dürfte sich daraus erklären, dass sie zu Beginn ihres Berufslebens häufiger befristet beschäftigt sind oder sich am Übergang von der Berufsausbildung in den Arbeitsmarkt befinden. Durch Verzicht auf Übernahmen nach der Ausbildung oder durch die Nichtverlängerung von befristeten Arbeitsverträgen können Arbeitgeber Personalanpassungen vornehmen, ohne Kündigungen aussprechen zu müssen. 31//79 Abbildung 7: Entwicklung der Arbeitslosenquoten insgesamt sowie die für jüngere Personen im Alter von 15 bis unter 25 Jahre und Ausländerinnen bzw. Ausländer 35 29,0 30 27,8 24,3 25 22,7 23,4 23,0 22,5 Arbeitslosenquote in % 21,4 19,7 19,9 20 15 13,2 10,9 10,1 9,6 12,6 11,2 10,6 10,1 9,9 9,4 11,9 10 11,1 9,0 9,3 9,2 8,5 9,1 8,7 8,5 Arbeitslosenquote insgesamt 7,5 5 Ausländer/-innen 15 bis unter 25 Jahre 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf, Datenstand: Dezember 2009 (DZ/AM), Arbeitslosenquote bezogen auf abhängige zivile Erwerbspersonen Wirtschaftskrisen wirken sich in der Regel erst nach einer gewissen Zeit auf das Ausmaß der Langzeitarbeitslosigkeit aus, da die unmittelbar betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst nach einem Jahr Verbleib in den Status der Langzeitarbeitslosigkeit überwechseln. Der Rückgang des Anteils der Langzeitarbeitslosen an den Arbeitslosen in Nordrhein-Westfalen insgesamt von 2008 auf 2009 um 5,9 Prozentpunkte auf den Wert von 33,1 % ist insofern auch als statistischer Effekt (Anstieg der Arbeitslosenzahl) zu interpretieren. Mit zunehmender Dauer der Wirtschaftskrise werden jedoch negative Veränderungen im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit zu erwarten sein. 2.4.6 Soziale Eingliederung Im Dezember 2009 waren nach Information der Bundesagentur für Arbeit in Nordrhein-Westfalen 831.369 Bedarfsgemeinschaften mit 1.643.239 Personen registriert. Gegenüber dem Vorjahresmonat bedeutet dies eine Zunahme um 5,2 %. Der Anteil Nordrhein-Westfalens an den Bedarfsgemeinschaften im westlichen Bundesgebiet ist dabei leicht gestiegen, und zwar von 35,3 % im Dezember 2008 auf 35,4 % im Dezember 2009. Jugendliche und junge Erwachsene bis unter 25 Jahren sind in erheblichem Ausmaß von den Nachteilen, die sich aus der Hilfebedürftigkeit ergeben, betroffen. Im Dezember 2009 betrug ihr Anteil an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach SGB II 19,5 %; gegenüber dem Vorjahresmonat ist dieser Wert konstant geblieben. Die Bildungspolitik in Nordrhein-Westfalen steht hier also nach wie vor vor der großen Herausforderung, die Benachteiligungen, die sich für die Jugendlichen durch einen starken Zusammenhang von sozialer Herkunft, Kompetenzerwerb und Arbeitsmarktchancen ergeben, zu kompensieren. 2.5 Wesentliche Änderung gemäß Art. 57 der Verordnung (EG) 1083/2006 Die Bestimmungen des Artikel 57 der VO (EG) 1083/2006 treffen auf die im Rahmen des ESFProgramms Nordrhein-Westfalen geförderten Maßnahmen nicht zu. 32//79 2.6 Komplementarität mit anderen Instrumenten Die Umsetzung des ESF-Programms Nordrhein-Westfalen wird kontinuierlich mit den Verantwortlichen für das ESF-Bundesprogramm und für das EFRE-Ziel2-Programm Nordrhein-Westfalen abgestimmt und zwar: - mindestens halbjährliche Bund-Länder-Besprechungen hinsichtlich der ESF-Umsetzung in Deutschland sowie - wechselseitige Mitgliedschaft in den Begleitausschüssen des EFRE, des ELER und des ESF der jeweiligen fondsverwaltenden Ressorts. Bei gegebenem Anlass erfolgen darüber hinaus bilaterale Gespräche mit den jeweiligen Verantwortlichen; so wurde die Einführung der Flexibilitätsregelung für das EFRE-Programm (Nutzung von EFREMitteln im Interventionsraum des ESF) intensiv zwischen MAGS und EFRE-Verwaltungsbehörde abgestimmt. Im Ergebnis wurde zwischen dem Wirtschafts- und dem Arbeitsministerium in allen Fällen arbeitspolitischer Förderinhalte bei EFRE-Vorhaben eine enge Abstimmung vereinbart. Bei Wettbewerbsvorhaben mit Qualifizierungsinhalten gibt das Arbeitsministerium vor den Jury-Entscheidungen eine Stellungnahme ab, die der Jury zur Kenntnis gegeben wird und somit in die Jury-Entscheidung einfließt. Bei allen anderen Vorhaben außerhalb von Wettbewerbsverfahren ist die fachliche Stellungsnahme des Arbeitsministeriums Bestandteil der Förderentscheidung. Dabei besteht grundsätzlich Vorrang der bestehenden Regelinstrumente insb. nach dem SGB II und III, sowie der ESFFörderangebote für die berufliche Qualifizierung. Damit ist sichergestellt, dass keine Doppelförderung zwischen EFRE und ESF erfolgt. Anlassbezogen erfolgen Abstimmungen mit dem ELER und dem Fischereifonds. Aus den Tabellen 5 und 6 ist erkennbar, dass im Rahmen der ESF-Umsetzung in NRW die Wirtschaftszweige „Land- und Forstwirtschaft“ sowie „Fischerei und Fischzucht“ praktisch nicht beteiligt sind und daher bereits auf dieser sehr allgemeinen Ebene relevante Risiken ausgeschlossen werden können. 2.7 Begleitung und Bewertung 2.7.1 Begleitgremien Im Jahr 2009 wurden zwei Sitzungen des Begleitausschusses durchgeführt. Hinsichtlich der Programmbegleitung wurden in der Sitzung am 03.06. der Entwurf zum Durchführungsbericht 2008 diskutiert, sowie ein Projekt des Förderprogramms „Potentialberatung“ und eine Beratungsstelle im Rahmen des Förderprogramms „Bildungsscheck“ präsentiert. In der Sitzung vom 26.11. wurde der Halbjahresbericht 2009 zur Programmumsetzung vorgelegt, sowie erste Ergebnisse aus der Evaluation der G.I.B. zum Förderprogramm „Potentialberatung“ präsentiert. Darüber hinaus wurde der Begleitausschuss über den Stand der Ausschreibung der externen Evaluation des ESF-Programms informiert. Die 2008 eingeführten Kooperationsgespräche mit den Regionen wurden 2009 fortgesetzt (s.2.1.6.4). 2.7.2 Programmcontrolling und -bewertung Für das Programmcontrolling wird weiterhin das im ESF-Programm Nordrhein-Westfalen 2007 – 2013 beschriebene Begleitsystem eingesetzt (s. Anhang 3). 2009 wurde mit der Umstellung der Potentialberatung auf ein Scheckverfahren ein dem Verfahren beim Bildungsscheck ähnliches Online-Verfahren implementiert, über das auch relevante Begleitdaten gewonnen werden. Ebenso wurde die Befragung der Unternehmen nach Ende der Potentialberatung auf ein Online-Verfahren umgestellt. Im Januar 2009 wurde eine AG Evaluation im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter Leitung des Referats II 1 mit der Zielsetzung eingerichtet, die Umsetzung des ESF-Evaluationsplans zu koordinieren. Mitglieder der AG Evaluation sind Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fachreferate sowie 33//79 des Arbeitsbereichs Monitoring und Evaluation der G.I.B. Arbeitsschwerpunkte der AG 2009 waren die Vergabe des Auftrags zu einer externen Evaluierung des ESF-Programms (Meta-Evaluation), sowie die Steuerung der begleitenden Evaluierung durch die G.I.B. zu Prioritätsachse A. Mit der externen Programmevaluation wurde Ende 2009 die ISG – Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH beauftragt. Die Gutachter haben ihre Arbeit im Januar 2010 aufgenommen und konzentrieren sich im Jahre 2010 auf die Untersuchung der Prioritätsachse A. Planmäßig wird im Jahre 2011 die Begutachtung der Prioritätsachse B folgen. Zur Begutachtung der Prioritätsachse C wird zu einem späteren Zeitpunkt ein gesonderter Auftrag ausgeschrieben. Im Rahmen der begleitenden Evaluierung einzelner Förderprogramme durch die G.I.B. führte diese im Auftrag der AG Evaluation eine Befragung der Unternehmen durch, welche die Potentialberatung genutzt haben. Erste Ergebnisse dieser Untersuchung wurden auf der Sitzung des ESFBegleitausschusses am 26. November 2009 vorgestellt, ein Bericht ist für Mitte 2010 geplant. Darüber hinaus wurden neben dem Regel-Begleitsystem durch die G.I.B. zusätzliche Bewertungsaktivitäten durchgeführt zu den Förderprogrammen - „Jugend in Arbeit“, Berichte zum Stand der landesweiten Umsetzung - „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche“, Berichte unter http://www.gib.nrw.de/service/monitoring/programmmonitoring/arbeitsmarktintegration?darstellungsart=themen. Die zentralen Ergebnisse wurden im ESF-Begleitausschuss am 27.05.10 präsentiert. - „TEP“ (Teilzeitausbildung), Auswertung vertiefter Begleitdaten - „BuS“: noch laufende Studie zur betrieblichen Perspektive auf die Lernortkooperationen zwischen Schulen, Bildungsträgern und Betrieben. 34//79 3. Durchführung nach Prioritätsachsen Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die erreichten Ergebnisse sowie auf die realisierten Outputwerte gemäß der Vereinbarung im Operationellen Programm des Landes NordrheinWestfalen. Um die Umsetzung des Programms überschaubar darstellen zu können, wurden die Zahlen für die Jahre 2007 und 2008 zusammengefasst und die Output-Zielwerte dementsprechend umgerechnet. Eine Gesamtdarstellung mit Einzeldaten zu den Jahren 2007 und 2008 findet sich in Anhang 4. 3.1 Prioritätsachse A Die Prioritätsachse A umfasst Förderprogramme bzw. Förderinstrumente, die auf die Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen abzielen. 3.1.1 Ergebnisse und Fortschrittsanalysen Mit dem Förderinstrument Bildungsscheck wurden insgesamt rund 90 Tsd. Teilnehmende (rund 55 Tsd. Frauen) erreicht (bezogen auf die eingelösten Bildungsschecks), die an mehr als 101 Tsd. Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Die operativen Zielvorgaben des ESFProgramms wurden damit deutlich übertroffen. Bezogen auf den Ausgangswert von 960 Tsd. Teilnehmenden an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung landesweit, der seinerzeit bei der Formulierung des ESF-Programms zu Grunde gelegt wurde, wurde der Ergebnis-Zielwert von 3,0 % mit 3,1% p.a. leicht übertroffen. Die Output-Ziele in Bezug auf die Anzahl von durchzuführenden „Potential- und Arbeitszeitberatungen“15 im spezifischen Ziel „Verbreitung innovativer und produktiverer Formen der Arbeitsorganisation“ wurden bis Ende 2009 scheinbar unterschritten. Tatsächlich wurden 2007-09 weiterhin etwa 1.600 Beratungen jährlich umgesetzt. Die hier dargestellten Bewilligungsdaten der Phase 2007-13 geben dies nicht wieder, weil 1. Potentialberatungen erst seit der zweiten Hälfte 2008 aus der Phase 2007– 13 finanziert wurden und 2. die Umstellung auf ein Scheckverfahren 2009 bedeutet, dass eine für die materielle Umsetzung irrelevante mehrmonatige Bewilligungslücke entstand. Analog hierzu erreicht auch die Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze im Rahmen des Programms „Potentialberatung“ noch nicht die Zielplanungen, wobei zusätzlich zu beachten ist, dass das Jahr 2009 erheblich durch die Wirtschaftskrise geprägt war. Sehr positiv ist festzustellen, dass in mehr als 90 % der im Rahmen von „Potentialberatung“ beratenen Unternehmen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation ergriffen und damit die Zielsetzungen deutlich eingelöst wurden. Mit dem Förderinstrument „Beschäftigtentransfer“ wurden bis Ende 2009 rund 3.100 Beschäftigte (rund 1.200 Frauen) beraten, um sie im Rahmen von betrieblichen Personalanpassungen auf den externen Arbeitsmarkt zu orientieren. Das Output-Ziel von 5.360 Beratungen wurde damit unterschritten, was sich ebenfalls aus dem zeitversetzten Einsatz der Fördermittel der laufenden Phase ableiten lässt. Im Jahre 2009 lag bereits die Anzahl der realisierten Beratungen über dem jährlichen OutputZiel. Insgesamt ist es im Jahre 2009 in Nordrhein-Westfalen aufgrund der wirtschaftlichen Krise zu einer starken Zunahme von Transferaktivitäten gekommen, wie regelmäßige Befragungen der Träger von Maßnahmen zum Beschäftigtentransfer durch die G.I.B. zeigen. Insofern ist für das kommende Jahr eine starke Zunahme an Beratungen zu erwarten. Der Zielwert von 50 % Übergängen in neue Beschäftigung konnte mit 58,6 % im Zeitraum 2007/2008 erreicht bzw. überschritten werden; in 2009 wechselten etwas mehr als ein Viertel der Teilnehmenden (26,2 %) im Anschluss an eine Transferbe- 15 Anzumerken ist, dass das früher eigenständige Förderprogramm „Arbeitszeitberatung“ inzwischen thematisch in die „Potentialberatung“ integriert wurde. 35//79 ratung in neue Beschäftigung über. Der Grund für den starken Rückgang der Integrationsquote dürfte dabei in den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu finden sein.16 16 Für eine Darstellung der Umsetzung in Prioritätsachse A hinsichtlich der Merkmale der Teilnehmenden gemäß Anhang XXIII der VO (EG) 1828/2006 s. Anhang 5 36//79 Tabelle 12 Ergebnisse zur Prioritätsachse A Spezifisches Ziel Indikatoren 2007 bis 2008 Ergebnisse Steigerung der Weiterbildungs- und Innovationsaktivität von Beschäftigten und Unternehmen Verbreitung innovativer und produktiverer Formen der Arbeitsorganisation Förderprogramme Potentialberatung und Arbeitszeitberatung Erreichter Output Beteiligung von KMU-Beschäftigten an organisierter beruflicher Weiterbildung Förderprogramm Bildungsscheck Anzahl geschaffener Arbeitsplätze in beratenen Unternehmen; Anteil der Beratungen, in deren Anschluss Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation ergriffen wurden Zielwert: Steigerung der Beteiligung von KMUBeschäftigten an organisierter betrieblicher Ausbildung um 3 % Zielvorgabe Output 2007-2013 42.000 Unternehmen, 210.000 Teilnehmende, davon 110.000 Frauen Ausgangswert 960.000 Teilnehmende Ergebnisse Zielvorgabe Output 2007-2013 Ausgangswert Jährliche Zielvorgabe Output Zielwert: 4.500 geschaffene Arbeitsplätze in beratenen Unternehmen Zielwert: 90 % Beratungen, in deren Anschluss Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation ergriffen wurden Erreichter Output 8.000 Beratungen Jährliche Zielvorgabe 0 37//79 2009 1,7 % p.a. 2007 bis 2009 6,15 % 3,1 % p.a. 38.366 Teilnahmen (rund 32.000 Teilnehmende, rund 19.000 Frauen) Rund 8.200 betriebliche Beratungen (rund 4.700 Unternehmen) 62.658 Teilnahmen (rund 59.000 Teilnehmende, rund 36.000 Frauen) Rund 16.000 betr. Beratungen (rund 12.200 Unternehmen) 101.024 Teilnahmen (rund 90.000 Teilnehmende, rund 55.000 Frauen) Rund 24.200 betriebliche Beratungen (rund 15.600 Unternehmen) 60.000 Teilnehmende, ca. 31.400 Frauen 12.000 Unternehmen 30.000 Teilnehmende, ca. 15.400 Frauen 6.000 Unternehmen 90.000 Teilnehmende, ca. 47.000 Frauen Rund 18.000 Unternehmen 207 649 856 92,5 % 90,4 % 91,3 % 823 Beratungen 858 Beratungen 1.681 Beratungen ca. 2.300 Beratungen ca. 1.150 Beratungen Ca. 3.400 Beratungen Spezifisches Ziel Indikatoren Ergebnisse Förderaktivität: Innovative Vorhaben zur Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik Unterstützung betrieblicher Restrukturierungsmaßnahmen und des Personaltransfers Förderprogramm Beschäftigtentransfer -/- Zielvorgabe Output 2007-2013 Ausgangswert Ergebnisse Anteil des Übergangs in neue Beschäftigung Spezifische Bewertung entsprechend der jeweiligen Maßnahmeinhalte Erreichter Output 150 innovative Projekte Jährliche Zielvorgabe 2007 bis 2008 2009 2007 bis 2009 -/- -/- -/- 6 Projekte 6 Projekte 12 Projekte ca. 43 Projekte ca. 21 Projekte ca. 64 Projekte 0 Zielwert: 50 % Übergänge in neue Beschäftigung* Erreichter Output Zielvorgabe Output 2007-2013 12.500 Beratene, 5.000 Frauen Ausgangswert 47 % Jährliche Zielvorgabe 58,6 % 26,2 % 43,7 % 824 Beratene Rund 580 Frauen 2.304 Beratene Rund 470 Frauen 3.128 Beratene Rund 1.150 Frauen Rund 3.600 Beratene Rund 1.400 Frauen Rund 1.800 Beratene Rund 700 Frauen Rund 5.400 Beratene Rund 2.100 Frauen * Berechnet auf Basis der regulär sowie vorzeitig ausgetretenen Beratenen. Übergänge in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt (einschließlich Minijobs, betriebliche Ausbildung, Selbstständigkeit sowie Qualifizierungsmaßnahmen einschließlich außerbetrieblicher Ausbildung. 38//79 3.1.2 Wesentliche aufgetretene Probleme Im Jahr 2009 sind keine wesentlichen Probleme bei der Umsetzung der Prioritätsachse A aufgetreten. 3.2 Prioritätsachse B Die Prioritätsachse B umfasst Förderprogramme bzw. Förderinstrumente, die auf die Verbesserung des Humankapitals ausgerichtet sind. 3.2.1 Ergebnisse und Fortschrittsanalysen Der Indikator „Erhalt eines konstanten Angebots an betrieblichen Ausbildungsplätzen im Handwerk“ bezieht sich auf das Förderprogramm „Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung“ (ÜLU). Bis Ende 2009 wurden mit ÜLU rund 20.000 Ausbildungslehrgänge in rund 44 Tsd. Unternehmen unterstützt. Die Ergebnisse liegen hier in Bezug auf die Anzahl der Lehrgänge noch deutlich unter Plan, was im Wesentlichen daraus resultieren dürfte, dass in 2007 noch keine Förderung mit Mitteln der Phase 2007 – 2013 stattgefunden hat. Dies gilt auch für die Zahl der erreichten Unternehmen, die sich 2009 allerdings dem Zielwert deutlich angenähert hat (34.000 zu 42.000). Als Ergebnis-Zielwert wurde ferner eine Anzahl von 92.000 Ausbildungsplätzen im nordrhein-westfälischen Handwerk festgelegt. Diese Zahl wurde nach Auskunft des Westdeutschen Handwerkkammertages in den Jahren von 2007 bis 2009 deutlich überschritten. Der Indikator „Verringerung der Zahl unvermittelter Lehrstellenbewerberinnen und -bewerber“ bezieht sich auf die Förderprogramme „3. Weg in der Berufsausbildung“, „Betriebliche Ausbildung im Verbund“, „Sonderprogramme Ausbildung“, „Kooperative Ausbildung im Verbund“ sowie „Teilzeitberufsausbildung“ (TEP). Mit diesen Programmen wurden bis Ende 2009 6.870 Teilnehmende, davon rund 2.200 Frauen erreicht, womit die Output-Zielmarke von 9.600 Teilnehmenden gemäß Operationellem Programm noch unterschritten ist. Auch hier erklärt sich dies daraus, dass im Jahre 2007 nur in sehr geringem Umfang Projekte mit Mitteln der neuen Förderphase unterstützt wurden. Allein auf das Jahr 2009 bezogen, wurde die Output-Zielvorgabe bereits überschritten. Der Ergebnis-Zielwert ist bei diesem Indikator identisch mit dem Output-Zielwert. Für Programme zur Verbesserung der Ausbildungsreife, “, bei denen die praxisorientierte Verknüpfung von Allgemeinbildung und beruflicher Praxis für Schülerinnen und Schüler im Vordergrund steht, wurde dort, wo entsprechende Erhebungen möglich sind („Betrieb und Schule“ (BUS), „Grundbildung mit Erwerbswelterfahrung“) der Indikator „Übergänge in Ausbildung oder Beschäftigung definiert. Die Output-Ziele wurden für den Indikator „Übergänge in Ausbildung und Beschäftigung“ Ende 2009 mit mehr als 28 Tsd. Teilnehmenden (davon rund 11 Tsd. Frauen) bereits weit überschritten17. In Bezug auf die Übergänge in Ausbildung oder Beschäftigung bzw. auf den erreichten Schulabschluss lagen zum Zeitpunkt der Berichtslegung noch keine Ergebnisse vor. Der Indikator „Übergänge in Ausbildung oder Beschäftigung“ wurde ferner auch für das Förderprogramm „Werkstattjahr“ (dualisierten Berufsvorbereitung für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz) festgelegt. Das Werkstattjahr zielt auf die Herstellung bzw. Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen in den Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungsverhältnis an den Berufskollegs. Die Output-Ziele wurden bis Ende 2009 mit rund 12.700 Teilnehmenden (davon rund 4.400 Frauen) nahezu erreicht. Der Ergebnis-Zielwert mit einem Anteil von 35,0 % Über- 17 Die Angaben zu diesen Projekten basieren noch zu weiten Teilen auf Planzahlen, die ggf. im weiteren Verlauf der Programmumsetzung auf der Basis der realen Umsetzungszahlen noch anzupassen sind. 39//79 gängen in Ausbildung oder Beschäftigung wurde 2009 mit einem Wert von 31,9 % fast erreicht18. Perspektivisch ist anzumerken, dass im Zusammenhang mit einer ab dem Durchgang 2008/2009 vorgenommenen Zielgruppenschärfung im Programm Werkstattjahr stärker auf Jugendliche mit noch schwierigeren Ausgangsbedingungen (Förderschüler/innen, Jugendliche ohne Schulabschluss) abgestellt wird. Diese Jugendlichen benötigen vielfach insgesamt einen längeren Zeitraum – auch über die Maßnahmezeit Werkstattjahr hinausgehend - um Ausbildungsreife zu erlangen. Der Indikator „Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung“ ist insofern sehr restriktiv, weil für diese Zielgruppe auch der Übergang in eine anschließende weitergehende Berufsvorbereitung nach dem Werkstattjahr als positiver Anschluss zu werten ist. So betrachtet gelingt es durch das Werkstattjahr, für etwa die Hälfte der Teilnehmenden berufliche Anschlussperspektiven zu eröffnen. Des Weiteren trägt zur Verbesserung der Ausbildungsreife z.B. das Programm „Startklar“, das 2009 eingeführt wurde, bei. „Startklar“ ist ein Angebot für Haupt- Gesamt- und Förderschulen in NordrheinWestfalen und zielt insgesamt auf die systematische Stärkung der Lernkompetenz und damit auf die Ausbildungs- und Berufswahlreife von Jugendlichen in den Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 der allgemeinbildenden Schulen ab. Zur Zielgruppe zählen insbesondere Schülerinnen und Schüler, die den direkten Übergang in eine Ausbildung anstreben und zusätzlichen – auch sonderpädagogischen – Unterstützungsbedarf haben. Die vertiefte Berufsorientierung umfasst Lerneinheiten in der Schule und an außerschulischen Lernorten. Im Rahmen des nordrhein-westfälischen ESF-Programms werden hiervon Trägerpraktika für Schülerinnen und Schüler in den Klassen 8 an Haupt-, Gesamt- und Förderschulen mit dem Ziel der Einweisung und Information über allgemeine Inhalte auf dem Stand der Technik in mindestens drei Berufen über einen Zeitraum von mindestens 80 Zeitstunden sowie flankierende Maßnahmen zur Umsetzung der Trägerpraktika unterstützt. 19 18 Der Wert von 19,1% für 2007/08 ist dazu nicht direkt vergleichbar, weil er zeitlich bedingt in hohem Maße durch Teilnahmeabbrüche bestimmt ist. 19 Für eine Darstellung der Umsetzung in Prioritätsachse B hinsichtlich der Merkmale der Teilnehmenden gemäß Anhang XXIII der VO (EG) 1828/2006 s. Anhang 6 40//79 Tabelle 13 Ergebnisse zur Prioritätsachse B Spezifisches Ziel Indikatoren 2007 bis 2008 Ergebnisse Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Ausbildungsqualität Förderprogramm Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung Verbesserung des Zugangs zur Ausbildung* Erreichter Output Erhalt eines konstanten Angebots an betrieblichen Ausbildungsplätzen im Handwerk Verringerung der Zahl unvermittelter Lehrstellenbewerber/innen Zielvorgabe Output 2007-2013 100.000 Lehrgänge, 42.000 beteiligte Unternehmen p.a. Ausgangswert 91.400 p.a. (Jahr 2005) Ergebnisse Zielwerte: Jeweils Reduzierung um 3.200 p. a. Zielvorgabe Output 2007-2013 Ergebnisse Förderprogramme Betrieb und Schule (BUS), Grundbildung und Startklar Übergänge in Ausbildung oder Beschäftigung (Praxisorientierte Verknüpfung von Allgemeinbildung und beruflicher Praxis für Schüler) Jährliche Zielvorgabe Output Erreichter Output Ausgangswert Verbesserung der Ausbildungsreife Zielwert: 92.000 22.400 TeilJährliche nehmende, Zielvorgabe davon 6.700 Output Frauen Jeweilige jährliche Zahl unversorgter Lehrstellenbewerber zum 30.09. Zielwerte: 35 % Übergänge in Ausbildung oder Beschäftigung; 45 % erreichter Schulabschluss Erreichter Output Zielvorgabe Output 2007-2013 30.000 Teilnehmende, davon 10.000 Frauen Ausgangswert 30 % bzw. 40 % Jährliche Zielvorgabe Output 41//79 4.014 Lehrgänge Rund 28.600 Lehrgänge 98.714 (2008) 9.077 Unternehmen 84.000 Unternehmen 2009 2007 bis 2009 97.250 16.462 Lehrgänge 34.507 Unternehmen Rund 14.300 Lehrgänge 42.000 Unternehmen 97.716 (Durchschnittswert) 20.476 43.584 UnLehrgänge ternehmen Rund 42.900 Lehrgänge 106.000 Unternehmen 2.290 Teilnehmende p.a. 2.748 Teilnehmende 4.122 Teilnehmende 2.748 Teilnehmende Davon rund 690 Frauen 4.122 Teilnehmende Davon rund 1.600 Frauen 6.870 Teilnehmende Davon rund 2.300 Frauen Rund 6.400 Teilnehmende Davon rund 2.000 Frauen Rund 3.200 Teilnehmende Davon rund 1.000 Frauen 9.600 Teilnehmende Davon rund 2.900 Frauen 19,8% in betriebliche Ausbildung oder Beschäftigung 51,6% erreichen Hauptschulabschluss Rund 11.000 Teilnehmende Davon rund 4.200 Frauen Rund 17.000 Teilnehmende Davon rund 6.800 Frauen Rund 28.000 Teilnehmende Davon rund 11.000 Frauen Ca. 8.600 Teilnehmende Davon ca. 2.900 Frauen Ca. 4.300 Teilnehmende Davon ca. 1.400 Frauen Rund 12.900 Teilnehmende Davon ca. 4.300 Frauen Spezifisches Ziel Indikatoren 2007 bis 2008 Ergebnisse Verbesserung der Ausbildungsreife Förderprogramm Werkstattjahr Übergänge in Ausbildung oder Beschäftigung (dualisierte Berufsvorbereitung für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz) Zielwert: 35 % Übergänge in Ausbildung oder Beschäftigung Erreichter Output Zielvorgabe Output 2007-2013 32.000 Teilnehmende, davon 11.000 Frauen Ausgangswert 27 % Jährliche Zielvorgabe Output 2009 19,1 % 2007 bis 2009 31,9 % 29,9 % 6.046 Teilnehmende Davon rund 2.200 Frauen 6.016 Teilnehmende Davon rund 2.200 Frauen 12.062 Teilnehmende Davon rund 4.400 Frauen Rund 9.100 Teilnehmende Rund 3.100 Frauen Rund 4.600 Teilnehmende Rund 1.600 Frauen Rund 13.700 Teilnehmende Rund 4.700 Frauen * Förderprogramme „3. Weg in der Berufsausbildung“, „Betriebliche Ausbildung im Verbund“, „Sonderprogramme Ausbildung“, „Kooperative Ausbildung im Verbund“ sowie „Teilzeitberufsausbildung“ (TEP) 42//79 3.2.2 Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen Im Jahr 2009 sind keine wesentlichen Probleme bei der Umsetzung der Prioritätsachse B aufgetreten. 3.3 Prioritätsachse C Die Prioritätsachse C umfasst Förderprogramme bzw. Förderinstrumente, die auf die Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Gruppen ausgerichtet sind. 3.3.1 Ergebnisse und Fortschrittsanalysen Der Indikator „Verbesserung der beruflichen Integration von langzeitarbeitslosen Jugendlichen“ wird mit dem Förderprogramm „Jugend in Arbeit plus“ abgedeckt, das seit mehr als 10 Jahren umgesetzt wird. Mit „Jugend in Arbeit plus“ wird das Ziel verfolgt, langzeitarbeitslose Jugendliche in ein sozialversicherungspflichtiges, tariflich bzw. ortüblich entlohntes Arbeitsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Seit dem 01.01.2008 wird die Initiative als flankierendes Instrument zu Lohnkostenzuschüssen des Bundes eingesetzt, d.h. der ESF-geförderte Lohnkostenzuschuss lief bis zum 30.06.08 aus. In der Folge ergab sich in Prioritätsachse C eine verminderte Mittelbindung. die im Zurückbleiben hinter dem Bindungssoll der Finanzplanung erkennbar ist. Die Teilnahme an der Initiative erfolgt über eine Zuweisung durch die Arbeitsagenturen sowie den Trägern der sozialen Grundsicherung. Voraussetzung für die Jugendlichen ist, dass sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein Vermittlungshemmnis aufweisen oder sechs Monate arbeitslos sind und zum Zeitpunkt der Zuweisung an keiner geförderten arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnehmen. Nach der Zuweisung in die Initiative werden die Jugendlichen in einen auf die Höchstdauer von neun Monaten begrenzten Begleitprozess durch Beraterinnen und Berater vor Ort aufgenommen. Parallel hierzu akquirieren Fachkräfte der Industrie- und Handelkammer sowie der Handwerkskammern geeignete Stellen auf dem Arbeitsmarkt. Der Umsetzungsstand (output) bis Ende 2009 mit 8.244 Teilnehmenden (davon rund 3.300 Frauen, 1.800 Migrantinnen und Migranten) ist nicht mehr direkt mit den angegebenen output-Zielen vergleichbar (s. 3.3.2). Der Indikator „Verbesserung der beruflichen Integration von (schwer-) behinderten Menschen bezieht sich auf die beiden Förderprogramme „ 100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene“ sowie „Projekte zur Integration von (schwer-) behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt“. Die Output-Ziele wurden mit rund 1.427 Teilnehmenden (davon rund 530 Frauen) noch nicht ganz erreicht. Lediglich die Anzahl von 420 Jugendlichen liegt bei diesem Indikator über dem Soll. Daten zur Ermittlung des Ergebnisses, gemessen an der Integration in Ausbildung oder Beschäftigung, sechs Monate nach Maßnahmeende, lagen für die beiden Programme noch nicht vor. Im Bereich innovativer Vorhaben zur Weiterentwicklung der zielgruppenorientierten Arbeitsmarktpolitik mit den Schwerpunkten Berufsrückkehrende und Arbeitslose mit Migrationshintergrund wurden bis Ende 2009 14 Projekte begonnen, womit der Output noch deutlich unter dem gesetzten Ziel von 80 Projekten liegt. Die Bewertung innovativer Projekte erfolgt spezifisch, entsprechend der jeweiligen Projektkonzeption. Ausführungen zum Verfahren der Initiierung, Begleitung und Bewertung innovati- 43//79 ver Projekte im Rahmen des nordrhein-westfälischen ESF-Programms sowie ausgewählte Fallstudien zu den drei Prioritätsachsen finden sich in Abschnitt 2.1.7. 20 20 Für eine Darstellung der Umsetzung in Prioritätsachse C hinsichtlich der Merkmale der Teilnehmenden gemäß Anhang XXIII der VO (EG) 1828/2006 s. Anhang 7 44//79 Tabelle 14 Ergebnisse zur Prioritätsachse C Spezifisches Ziel Indikatoren 2007 bis 2008 Ergebnisse Verbesserung der beruflichen Integration von langzeitarbeitslosen Jugendlichen Erreichter Output Verbesserung der beruflichen Integration von behinderten und (schwer-) behinderten Menschen Zielvorgabe Output 2007-2013 9.000 Jugendliche, davon 3.000 Frauen, 1.800 Migrant/innen Ausgangswert 70 % Ergebnisse Zielwert: 35 % Integration in Ausbildung oder Beschäftigung sechs Monate nach Maßnahmeende Jährliche Zielvorgabe Erreichter Output s. links Zielvorgabe Output 2007-2013 4.200 behinderte Teilnehmende, davon 1.400 Frauen, 600 Jugendliche Jährliche Zielvorgabe Ausgangswert 45//79 2009 2007 bis 2009 34,5% mit Lohnkostenzuschuss SGB II bzw. SGB III in Arbeit vermittelt 3.568 Jugendliche Davon rund 1.600 Frauen, 820 Migrant/innen Ca. 2.600 Jugendliche Davon ca. 900 Frauen, ca. 500 Migrant/innen s. links Förderprogramm Jugend in Arbeit plus Förderprogramm „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche“ sowie Projekte für behinderte Menschen Zielwert: 75 % Integration in Ausbildung oder Beschäftigung sechs Monate nach Maßnahmeende 4.676 Jugendliche Davon rund 1.800 Frauen, 1.000 Migrant/innen Ca. 1.300 Jugendliche Davon ca. 450 Frauen, ca. 250 Migrant/innen 8.244 Jugendliche Davon rund 3.312 Frauen, 1.800 Migrant/innen Rund 3.900 Jugendliche Davon ca. 1.300 Frauen, ca. 750 Migrant/innen Ergebnisse liegen noch nicht vor 597 behinderte Teilnehmende Davon rund 210 Frauen, 160 Jugendliche 830 behinderte Teilnehmende Davon rund 320 Frauen, 260 Jugendliche 1.427 behinderte Teilnehmende Davon rund 530 Frauen, 420 Jugendliche 1.200 behinderte Teilnehmende Davon rund 400 Frauen, ca. 200 Jugendliche 600 behinderte Teilnehmende Davon rund 200 Frauen, ca. 100 Jugendliche 1.800 behinderte Teilnehmende Davon 600 Frauen, ca. 250 Jugendliche Spezifisches Ziel Indikatoren Ergebnisse Weiterentwicklung der zielgruppenorientierten Arbeitsmarktpolitik 2009 2007 bis 2009 -/- -/- -/- Spezifische Bewertung entsprechend der jeweiligen Maßnahmeinhalte Erreichter Output Zielvorgabe Output 2007-2013 Ausgangswert 2007 bis 2008 180 Projekte Jährliche Zielvorgabe 0 46//79 9 Projekte 5 Projekte 14 Projekte Ca. 50 Projekte Ca. 25 Projekte Ca. 75 Projekte 3.3.2 Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen Im Jahr 2009 sind keine wesentlichen Probleme bei der Umsetzung der Prioritätsachse C aufgetreten. Die unter 3.3.1 beschriebene Veränderung in der Umsetzung des Programms „Jugend in Arbeit plus“ (Wegfall der ESF-Förderung des Lohnkostenzuschusses) führt zu einem verminderten Mittelbedarf in Prioritätsachse C, der unter der Perspektive der Programmstrategie in den nächsten Monaten verstärkte Beobachtung erfordert. Wesentlich wird dabei sein, wie die Umsetzung des SGB II zukünftig gestaltet wird und welcher Rahmen damit für die strategische Aufstellung des ESF-Programms unter Berücksichtigung eines grundsätzlichen Vorrangs der Förderung durch vorhandene Regelsysteme gesetzt wird. Ein weiteres Ergebnis der veränderten Umsetzung des Förderprogramms „Jugend in Arbeit plus“ ist, dass die in Tabelle 14 aufgeführten Indikatoren zum Ziel „Verbesserung der beruflichen Integration von langzeitarbeitslosen Jugendlichen“ nicht mehr anwendbar sind, weil sich diese auf die Förderung des Lohnkostenzuschusses bezogen haben. Bis zur Aktualisierung der Indikatoren wird wie folgt berichtet: - output: statt ‚Teilnehmende mit Lohnkostenzuschuss’ werden ‚Teilnehmende im Beratungs- und Vermittlungsprozess’ angegeben - Ergebnisse: statt ‚Verbleib nach Ende der geförderten Beschäftigung’ wird der Anteil der Teilnehmenden angegeben, der nach Ende des Vermittlungsprozesses in ein gemäß SGB II bzw. SGB III gefördertes Beschäftigungsverhältnis vermittelt wurde. Die neuen Werte weichen notwendig von den Zielwerten ab, die sich auf den ESF-geförderten Lohnkostenzuschuss bezogen haben. 4. Kohärenz und Konzentration Grundsätzlich gilt, dass die Einbindung des ESF-Programms Nordrhein-Westfalen in den Nationalen Strategischen Rahmenplan Deutschlands strukturell dadurch sichergestellt ist, dass die Struktur des ESF-Programms Nordrhein-Westfalen aus der Struktur des Nationalen Strategischen Rahmenplans (NSRP) abgeleitet ist. Der Nationale Strategische Rahmenplan dokumentiert gemäß Art.27, Abs. 1 der VO (EG 1083/2006 die Kohärenz zwischen dem Nationalen Reformprogramm, NRP, den Strategischen Kohäsionsleitlinien und den Integrierten Leitlinien für Wachstumund Beschäftigung. Entsprechend wird die Kohärenz der Fördermaßnahmen untereinander, zwischen den Fonds, mit dem Europäischen Fonds für ländliche Entwicklung und dem Fischereifonds, mit der nationalen Wirtschafts- und Sozialpolitik sowie den Gemeinschaftspolitiken dargelegt. Hinsichtlich des „Nationalen Reformprogramms Deutschlands 2008 – 2010“ tragen die Maßnahmen des ESF-Programms Nordrhein-Westfalen zu den folgenden Prioritäten bei: II. Wissensgesellschaft und Innovation voranbringen - Steigerung des Qualifikationsniveaus durch Unterstützungsmaßnahmen, die sowohl beim Übergang von der Schule in Ausbildung oder Beruf ansetzen als auch i.S. des lebenslangen Lernens die Teilhabe an beruflicher Weiterbildung insgesamt verbessern sollen. VII. Arbeitsmarkt auf neue Herausforderungen ausrichten – demografischen Veränderungen begegnen - Präventive Maßnahmen für Unternehmen und Beschäftigte zur Erhaltung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit durch Unterstützung der beruflichen Weiterbildung und Beratungsangebote für Unternehmen, die Mitarbeiter- und beschäftigungsorientiert die Ausschöpfung der betrieblichen Potentiale erleichtern sollen. Dies betrifft unter dem Stichwort „gute Arbeit“ insb. 47//79 auch Fragen der Arbeitsorganisation, der Personalentwicklung und gesundheitsverträglicher Arbeitsbedingungen. - Mit Prioritätsachse B setzt das ESF-Programm für NRW einen Schwerpunkt bei der Integration von jungen Menschen in Ausbildung und Beruf. Dies betrifft Maßnahmen zur Abwendung des Schulabbruchs („BuS“), zum Nachholen des Hauptschulabschlusses („Grundbildung mit Erwerbswelterfahrung) wie allgemein zur Steigerung der Ausbildungsreife („Werkstattjahr“). Darüber hinaus zielen verschiedene Förderprogramme auch die direkte Integration junger Menschen in Ausbildung („Verbundausbildung“, „3. Weg der Berufsausbildung“, „Sonderprogramm Ausbildung“), auch unter Berücksichtigung spezifischer Lebenslagen („TEP“ - Teilzeit-Berufsausbildung für junge Menschen mit Familienverantwortung). Zu diesem Ziel trägt auch das Programm „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene“ aus Prioritätsachse C bei. - Beschäftigungschancen für Schwerbehinderte Menschen werden neben dem vorgenannten Programm zur Ausbildungsförderung durch Einzelprojekte zur Integration schwerbehinderter Menschen in Arbeit erhöht - Hinsichtlich der beruflichen Weiterbildung ermöglicht die Gestaltung des Förderprogramms „Bildungsscheck“ mit einem betrieblichen und einem individiuellen Ansatz eine weit überproportionale Förderung beschäftigter Frauen, sodass durch dieses Förderprogramm ein relevanter Beitrag für die Steigerung der Beschäftigungschancen von Frauen erfolgt. Ebenso zeigt sich empirisch, dass durch das Förderprogramm „TEP“ (Teilzeit-Berufsausbildung für junge Menschen mit Familienverantwortung) v.a. alleinerziehende junger Frauen unterstützt werden können. - Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch das Förderprogramm „TEP“ (TeilzeitBerufsausbildung für junge Menschen mit Familienverantwortung) Aufgrund der primär arbeitsmarktpolitischen Ausrichtung des ESF trägt das ESF-Programm NordrheinWestfalen zur Verbesserung der sozialen Eingliederung im Sinne der in den Prioritätsachsen B und C verfolgten Unterstützung der Integration in Ausbildung bzw. Erwerbsarbeit bei. Der Beitrag der Programmumsetzung zur Europäischen Beschäftigungsstrategie wurde in Abschnitt 2.1.5 dargestellt. 5. EFRE- und Kohäsionsfonds-Programme: Großprojekte Unzutreffend. 6. Technische Hilfe Zum Stand 31.12. 2009 wurden 10,8 Mio.€ an ESF-Mitteln für Projekte der Technischen Hilfe bewilligt; dies entspricht 4,4 % des ESF-Bewilligungsvolumens. Schwerpunkte des Einsatzes der Technischen Hilfe waren wie bisher - die Strukturen zur partnerschaftlichen Umsetzung in den Regionen (Personal- und Sachkostenförderung für die 16 Regionalagenturen), - die fachliche Begleitung und Evaluation der Umsetzung der Prioritätsachsen A bis C insb. durch die G.I.B, sowie flankierende Leistungen der G.I.B. (regionale Koordinierung, ESFÖffentlichkeitsarbeit) einschließlich der Unterstützung des ESF-Programmcontrollings. - die Weiterentwicklung und Pflege der ESF-Datenbank BISAM, der Trägersoftware ABBA und spezifischer EDV-Lösungen wie z. B. „Bildungsscheck online“ als Grundlagen der administrativen ESFProgrammumsetzung sowie Berichterstattung und Abrechnung gegenüber der Europäischen Kommission, 48//79 - die Finanzierung von ESF-Personalstellen in der Verwaltungsbehörde, der Bescheinigungsbehörde und der Prüfbehörde, - die ESF-Öffentlichkeitsarbeit des MAGS und der Regionalagenturen 7. Information und Öffentlichkeitsarbeit Der von der Europäischen Kommission genehmigte ESF-Kommunikationsplan des Landes NordrheinWestfalen bildete die Grundlage der Öffentlichkeitsarbeit, mit der im Jahre 2009 Transparenz über die Fördermöglichkeiten und über die Antrags- und Verfahrenswege sowie über die mit Mitteln des ESF erreichten arbeitsmarktpolitischen Erfolge hergestellt wurde. Das Operationelle Programm, das „Verzeichnis der Begünstigen“, die EU-Verordnungen und alle weiteren relevanten Dokumente wurden veröffentlicht. Der ESF-Begleitausschuss wurde über die Ziele und eingesetzten Medien umfassend informiert. Die ESF-kofinanzierte Öffentlichkeitsarbeit wurde 2009 jedoch nicht nur der kontinuierlichen Information der Arbeitsmarktakteure in Nordrhein-Westfalen über die Förderangebote der laufenden Förderphase gewidmet. Auch die sogenannte „breite Öffentlichkeit“ wurde über den Europäischen Sozialfonds informiert. Das Landesfest „NRW-Tag“ wurde im Juni 2009 dazu genutzt, den vielen tausend Besucherinnen und Besuchern einen Eindruck zu vermitteln, wie der Europäische Sozialfonds „in Menschen investiert“. Der große und weithin sichtbare ESF-Stand mit seinen vielen Attraktionen war an beiden Tagen von dichten Besuchertrauben umringt. Herr Minister Laumann ließ es sich nicht nehmen, den ganzen Tag über Rede und Antwort über die ESF-kofinanzierte Landesarbeitsmarktpolitik zu stehen. Alle wichtigen Themen und Informationen der ESF-kofinanzierten Arbeitsmarktpolitik des Landes Nordrhein-Westfalen sind ab dem 09.09.2009 leichter und übersichtlicher verfügbar – die zuvor auf mehreren Internetseiten verteilten Informationen sind zu einem kompakten Angebot unter der Adresse www.arbeit.nrw.de zusammengefasst worden. Die neue Internetseite des Arbeitsministeriums bündelt alles Wissenswerte zu den Bereichen Beschäftigung und Ausbildung unter einem Dach und enthält Hinweise zur Unterstützung der Landesarbeitspolitik durch den Europäischen Sozialfonds (ESF). Veranstaltungen Im Jahre 2009 wurde eine Vielzahl unterschiedlicher Veranstaltungen durchgeführt. Im Mittelpunkt stand eine großangelegte Aktion zur Bekanntmachung des Europäischen Sozialfonds für die „breite Öffentlichkeit“ (zugleich „jährliche größere Publizitätsaktion“ gemäß Publizitätsverordnung), mit der das Land Nordrhein-Westfalen den Europäischen Sozialfonds und seine große Bedeutung für die Menschen in Nordrhein-Westfalen vorstellte. Darüber hinaus gab es Transferveranstaltungen, Workshops und Seminare zu den Themen der ESF-kofinanzierten Arbeitspolitik: 49//79 Übersicht 3: Veranstaltungen Thema/Projekt Der Europäische Sozialfonds in NordrheinWestfalen Der Europäische Sozialfonds und die regionalisierte Arbeitsmarktpolitik in NRW JobPerspektive in NRW – Arbeit mit Perspektive MAGS-Veranstaltungsreihe „Moderne Arbeit – Wettbewerbsfähige Betriebe“ Brücken bauen in den Beruf – Berufsrückkehr für Frauen mit Handicap Brücken bauen in den Beruf – Berufsrückkehr von Alleinerziehenden fördern G.I.B.-Informationsveranstaltungen für Arbeitsmarktakteure in Nordrhein-Westfalen Know-how-Transferveranstaltungen des Zeitbüros Regionale Aktivitäten Aktivität Große Präsentation des ESF im Rahmen des Landesfestes „NRW-Tag“ in Hamm Mehrteilige Veranstaltungsreihe zum 20jährigen Jubiläum der regionalisierten Arbeitsmarktpolitik unter Beteiligung von Herrn Minister Laumann MAGS-Fachtagung für Arbeitsmarktakteure Fortsetzung der Veranstaltungsreihe mit zwei Veranstaltungen in den Regionen, unter Beteiligung von Herrn Minister Laumann MAGS/G.I.B.-Tagung für Arbeitsmarktakteure MAGS/G.I.B.-Tagung für Arbeitsmarktakteure 111 Veranstaltungen/ Fortbildungen/ Workshops zu Förderangeboten der ESFkofinanzierten Landesarbeitsmarktpolitik Sieben Veranstaltungen zum Bereich Potentialberatung und Arbeitszeitgestaltung Diverse Informationsveranstaltungen und Workshops der Regionalagenturen zur ESFkofinanzierten Landesarbeitsmarktpolitik Medienarbeit Die Medienarbeit zur ESF-Förderung wurde durch Pressemitteilungen und -konferenzen unterstützt, welche die laufenden Projekte begleiten und neue Projekte und Initiativen des Landes vorstellen. Übersicht 4: Medienarbeit Thema/Projekt MAGS-Pressemitteilungen Pressemitteilungen der Regionalagenturen Medienarbeit der Regionalagenturen Medienarbeit des Zeitbüros Aktivität 14 Pressemitteilungen des MAGS zur ESFkofinanzierten Landesarbeitsmarktpolitk Diverse Pressemitteilungen aus der Arbeit der Regionalagenturen u.a. Anzeigen in regionalen Tageszeitungen, Radiointerviews, Werbung im ÖPNV (Bus/Bahn) bzw. in U-Bahnhöfen Verschiedene Interviews in TV und Radio Informationsmaterialien Mit einer Reihe von neuen und bewährten Informationsmaterialien wurden Arbeitsmarktakteure, potenzielle Antragsteller und ausgewählte Zielgruppen (sog. Letztbegünstigte) über die Angebote, Verfahrenswege und Ergebnisse der ESF-kofinanzierten Landesarbeitsmarktpolitik informiert. Übersicht 5: Informationsmaterialien Thema/Projekt Europäischer Sozialfonds. Operationelles Pro- Aktivität Veröffentlichung des Operationellen Pro- 50//79 gramm zur Umsetzung in Nordrhein-Westfalen in der Förderphase 2007 – 2013 Durchführungsbericht 2008 zum ESF-Programm Nordrhein-Westfalen Verzeichnis der Begünstigten Europäischer Sozialfonds in NRW Potentialberatung Arbeitszeitgestaltung Beschäftigtentransfer BildungsScheck JobPerspektive Jugend in Arbeit plus Jugend und Berufsausbildung Plakatserie „Jugend und Beruf“ Informationsmaterialien der Regionalagenturen Informationen zur ESF-kofinanzierten Landesarbeitsmarktpolitik für Arbeitsmarktakteure in Nordrhein-Westfalen gramm Veröffentlichung Veröffentlichung Handreichung zur Öffentlichkeitsarbeit für Zuwendungsempfänger - Flyer Potentialberatung - G.I.B.-Arbeitspapiere 18 „Potentialberatung“ - G.I.B.-Arbeitspapiere 29 „Potentialberatung – Leitfaden für Beratungsstellen“ - Flyer Arbeitszeitberatung (bis März 2009) - Zeitbüro Nordrhein-Westfalen: TemporaJournal für moderne Arbeitszeiten - Broschüre „Flexible Arbeitszeiten – Informationsbroschüre für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen“ - Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben - G.I.B.-Arbeitspapiere 14 „Beschäftigtentransfer“ - G.I.B.-Flyer mit Erstinformationen - Flyer „Bildungsscheck“ in deutscher, türkischer und russischer Sprache sowie für Berufsrückkehrerinnen. - Plakate zum Bildungsscheckprogramm - Bildungsscheck Bilanzbroschüre Flyer in deutscher und türkischer Sprache - Flyer für Jugendliche - Broschüre für Unternehmer - Halbjahresberichte der G.I.B. zu „Jugend in Arbeit plus“ - Flyer Verbundausbildung - Infoblatt „Unterstützte Ausbildung“ – Informationen zu „ 100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene in NordrheinWestfalen“ - BUS – Betrieb und Schule – neue Chancen für Ausbildung und Beschäftigung - Werkstattjahr: Mach dich fit. Mach mit. - Job-Cards „Zweijährige Berufe“ - G.I.B.-Arbeitspapiere 28 und 31 „Förderaktion 100 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Behinderung“ Plakate zu den Förderangeboten Werkstattjahr, 3. Weg und „Betrieb und Schule“ u.a. Jahresberichte, Informationsblätter, Flyer, Plakate, Banner, Rollup Quartalszeitschrift G.I.B.-Info 51//79 Internetauftritte Die bestehenden Internetauftritte wurden intensiv genutzt und weiterentwickelt. Übersicht 6: Internetauftritte Thema/Projekt www.arbeit.nrw.de Aktivität Kontinuierliche Information über den Einsatz des Europäischen Sozialfonds in NRW; E-Mail Newsletter Jugendportal Kurze Informationen zum ESF in NRW mit Links auf arbeit.nrw.de 16 Homepages mit Informationen zur Umsetzung des ESF in Nordrhein-Westfalen Umfangreiche Informationen zur Umsetzung des ESF in Nordrhein-Westfalen www.jaau.nrw.de www.mags.nrw.de Internetauftritte der Regionalagenturen Internetauftritt der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) Sonstige Öffentlichkeitsarbeit Schwerpunkte in 2009 bildete die Intensivierung der regionalen Öffentlichkeitsarbeit durch die Regionalagenturen. Übersicht 7: Sonstige Öffentlichkeitsarbeit Thema/Projekt Betriebsurkunden bzw. Dankschreiben für Unternehmen Öffentlichkeitsarbeit in den Regionen - Aktivität Werkstattjahr 3. Weg Betrieb und Schule Workshops zur Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit der Regionalagenturen Das Verzeichnis der Begünstigten ist unter http://www.arbeit.nrw.de/pdf/esf/operationelles_programm_beguenstigtenverzeichnis_barr.pdf auf der Website für die Arbeitspolitik des Landes NRW eingestellt. Indikatoren für Öffentlichkeitsarbeit und Erreichung der Zielwerte Im Kommunikationsplan sind die Indikatoren für die Erreichung der Zielwerte aufgelistet. So werden Produkte und Teilnehmerzahlen erhoben und ausgewertet. Im Folgenden soll dies am Beispiel der Internetseite www.arbeit.nrw.de, die am 9.9.2009 online gegangen ist, näher erläutert werden. Die monatlichen Zugriffe und Downloads werden von IT NRW (statisches Landesamt NRW) erhoben und von einer Redaktionsgruppe entsprechend ausgewertet. Da es sich bei der Seite www.arbeit.nrw.de um eine Unterseite der Ministeriumsseite handelt, setzen wir die Zugriffszahlen in Beziehung zu den MAGS-Zahlen. Anbei ein Beispiel für die Zugriffszahlen im September/Oktober 2009: 52//79 Anzahl Anzahl Anzahl Anfragen angeschauter („klicks“) Seiten pro Tag pro Tag pro Tag Monat September 32.061 5.003 1.746 38.415 Oktober 26.808 4.993 1.622 50.309 September 116.429 41.695 3.229 96.879 Oktober 100.967 37.265 3.002 93.072 Besuchende Anzahl Besuchende Arbeit MAGS Da www.arbeit.nrw.de am 9.9. online gegangen ist, spiegeln die Septemberzahlen den Monat nur anteilig. Die insgesamt niedrigeren Zugriffszahlen im Oktober erklären sich durch die Herbstferien. Im Vergleich zu den Zahlen der MAGS-Seite erscheint die Anzahl der Besuchenden relativ hoch, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das MAGS vier Fachabteilungen hat. Pro Tag gab es im Oktober 1.622 Besuchende auf der Seite. Die Nutzer besuchten ca. 3 unterschiedliche Seiten, die des MAGS hingegen ca 12 Seiten. Das lässt darauf schließen, dass unsere Nutzer relativ genau wissen, was sie suchen und gezielt diese Seiten anklicken. MAGS-Besucher surfen eher durch die Seiten und schauen nach unterschiedlichen Themen. Ähnlich verhält es sich mit den Anfragen oder sog. Klicks. Hier klicken arbeit.nrw.de-Seiten-Leser ca. 16 mal, MAGS-Besuchende hingen doppelt soviel (ca. 33 klicks pro Besucher). 53//79 Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Anfragen für die beliebtesten Seiten: Top 10 von 1246 URLs - September 2009 Anfragen URL 15.860 /arbeit/erfolgreich_arbeiten/angebote_nutzen/bildungsscheck/ 10.687 /arbeit/erfolgreich_arbeiten/themen_anpacken/arbeitsgestaltung/ 3.760 /arbeit/erfolgreich_arbeiten/ 2.968 /arbeit/wege_in_arbeit_finden/beschaeftigtentransfer/ 1.678 /pdf/service/instrumentenreform.pdf 1.505 /arbeit/wege_in_arbeit_finden/beschaeftigtentransfer/transferdienstleister/liste/ 1.484 /pdf/arbeit/potentialberatung_leitfaden.pdf 1.418 /pdf/esf/esf_programm_nrw_2007_2013.pdf 1.418 /pdf/esf/operationelles_programm_beguenstigtenverzeichnis_barr.pdf 1.417 /arbeit/wege_in_arbeit_finden/jobperspektive/ Die Zugriffszahlen verteilen sich folgendermaßen auf die Wochentage: bzw. Uhrzeiten: 54//79 Daraus ziehen wir die Schlussfolgerung, dass es sich bei unseren Nutzern um gezielt Suchende handelt. Es sind vor allem Arbeitsmarktakteure, Zuwendungsempfänger, Antragstellende, Beratungsstellen für den Bildungsscheck und die Potentialberatungen usw. Neben den präsentierten Zahlen zeigen das auch unser Adressverteiler des newsletter. Es gibt daneben zwei weitere große Gruppen: • Nutzer des Bidungsschecks • Besuchende der Seiten „arbeitsgestaltung“. Das ist die alte Seite „Arbeitszeiten“ und hier gibt es Personalverantwortliche aus Unternehmen (bundesweit) und Betriebsräte. Auch das lässt sich aus den newsletter-Adressen ableiten Die Ergebnisse für die Internetseiten und die vom MAGS vertriebenen Broschüren, Flyer etc. werden in einer Redaktionsgruppe ausgewertet und diskutiert. Die Gruppe setzt sich zusammen aus Vertretungen der Fachreferate, des Vertreters für die Öffentlichkeitsarbeit des Hauses, der GIB und der Publizitätsbeauftragten. Anhand der vorliegenden Zahlen und Daten, aber auch der Erfahrungen des Pressereferates, der Fachreferate und der GIB werden neue Produkte, Vertriebswege usw. erarbeitet. Die Produkte der Öffentlichkeitsarbeit der Regionalagenturen sind von den Agenturen in den BSCWServer einzustellen. Eine Auswertung erfolgt jährlich durch die GIB. Die Ergebnisse sind 2009 im Rahmen eines Workshops zur Öffentlichkeitsarbeit diskutiert worden. Inhaltlich bildete in 2009 die Auswertung der Internetseiten der Regionalagenturen einen Schwerpunkt. Zudem gab es eine Absprache zur qualitativen Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit der Regionalagenturen. Abgeleitet aus den Handlungsfeldern und angepasst an regionale Gegebenheiten sollen von den Regionalagenturen im Rahmen der Arbeitsplanung Zielsetzungen erarbeitet werden. Bei der Umsetzung der Arbeitsplanung stellt sich die Frage nach dem einzusetzenden Instrumentarium. Die Antworten darauf sind oftmals Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit. Verabredet wurde daher, dass die Öffentlichkeitsarbeit ab 2010 Bestandteil der Arbeitsplanung werden muss. 55//79 Anhang 56//79 Anhang 1: Angaben über die Finanzmittel (ESF) in den Kategorien der Durchführungsverordnung Ziel RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE Vorrangiges Thema 62 62 62 62 62 62 62 62 62 62 62 62 62 62 62 62 62 62 62 62 62 62 62 63 63 63 63 63 63 63 63 63 63 63 63 63 63 63 63 63 63 63 63 63 63 Finanzierungsform 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 Gebiet 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 57//79 Wirtschaftszweig 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 Gebiet DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA Zugewiesene Gemei schaftsbeteiligung 568140, 146268, 6834, 0, 0, 0, 6945683, 56046, 243324, 0, 0, 232388, 1932925, 2009477, 280233, 202314, 5159025, 15036, 1563838, 7767245, 0, 0, 6353776, 770057, 91706, 0, 0, 0, 0, 2520443, 2958, 8874, 0, 0, 165662, 698151, 1041310, 204120, 26624, 1064976, 0, 118330, 718859, 0, 0, RCE RCE RCE RCE RCE RCE RCE 63 64 72 73 71 85 86 01 01 01 01 01 01 01 00 00 00 00 00 00 00 58//79 22 00 00 00 00 00 00 DEA DEA DEA DEA DEA DEA DEA 606444, 1828711, 13608492, 65640834, 14197359, 1713647, 1309014, Anhang 2: Angaben zu den Teilnehmenden an ESF-Projekten gemäß Anhang XXIII VO (EG) 1828/2006 2007 Eingang Personen Indikator Gesamtzahl der Teilnehmer Angestellt davon selbständig Arbeitslos Davon Langzeitarbeitslose Nicht erwerbstätig davon in Ausbildung/Weiterbildung Junge Menschen (15-24 Jahre) Ältere Menschen (55-64 Jahre+B2078) Migranten Minderheiten Menschen mit Behinderungen Sonstige benachteiligte Menschen Grundbildung und Sekundarbildung Unterstufe (ISDEC 1 and 2) Sekundarbildung Oberstufe (ISCED 3) Zweitausbildung nicht tertiäre Stufe (ISCED 4) Tertiäre Bildung (ISCED 5 und 6) insg. 2008 Ausgang Personen dav. insg. Frauen Übertrag Personen Eingang Personen dav. dav. insg. Frauen Frauen insg. 2009 Ausgang Personen dav. Frauen insg. dav. Frauen Übertrag Personen insg. dav. Frauen Eingang Personen Kumulierte Werte seit Ausgang Personen Übertrag Personen dav. Frauen insg. 5.629 182.141 2.819 65.504 0 0 1.834 5.648 77.718 40.976 0 2.209 169.395 60.799 0 5.323 71.555 27.046 37.824 9.664 0 0 2.165 4.801 insg. dav. Frauen insg. dav. Frauen Eingang Personen Ausg s dav. Frauen insg. insg. 1.572 90 0 620 536 32 0 175 693 45 0 217 252 16 0 71 879 45 0 403 284 91.738 16 33.590 0 0 104 10.011 32.599 78.317 18.980 28.676 0 0 4.076 5.938 156 862 58 329 78 431 29 165 78 431 29 4.908 164 48.137 2.042 3.307 9.543 43.703 1.378 8.731 1.679 4.865 693 1.483 976 110.989 538 34.533 1.900 103.273 774 1.262 31.566 12.581 457 6.547 3.943 159.988 2.638 5.28 44.405 147.40 0 0 0 0 0 0 46.784 8.899 42.095 8.004 4.689 895 109.637 33.547 102.260 30.749 12.065 3.693 156.421 42.446 144.35 1.277 479 639 240 638 240 60.637 15.907 52.292 13.290 8.983 2.856 115.729 37.183 108.070 34.449 16.642 5.591 177.643 53.569 161.00 0 244 0 0 91 0 0 122 0 0 46 0 0 122 0 0 1.704 45 12.297 0 0 896 1.404 5.288 10.272 0 0 750 4.414 0 300 2.147 0 146 919 0 4.078 19.202 0 2.529 7.170 0 3.772 17.823 0 2.326 6.813 0 606 3.526 0 349 1.276 0 5.782 31.743 0 3.425 12.549 0 5.17 28.21 13 5 6 3 7 3 466 148 203 60 271 91 3.321 907 2.220 529 1.372 469 3.800 1.060 2.42 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1.356 466 585 217 771 249 50.504 8.129 45.636 7.370 5.639 1.008 119.741 39.732 109.064 216 67 108 34 108 33 27.254 17.645 20.967 14.156 6.395 3.522 36.386 24.233 0 0 0 0 0 0 4.414 1.378 3.701 1.145 713 233 7.932 0 0 0 0 0 0 9.564 5.193 8.012 4.364 1.552 829 17.812 59//79 27.255 14.300 16.177 4.959 0 0 2.346 4.476 11.792 275.451 110.853 248.40 5.970 99.184 59.988 89.52 0 0 0 1.878 16.279 6.460 11.47 35.187 16.316 5.553 171.601 48.327 155.28 36.026 23.616 6.755 4.139 63.856 41.945 57.10 2.762 7.435 2.570 1.210 425 12.346 4.140 11.13 10.575 16.640 9.788 2.724 1.616 27.376 15.768 24.65 Anhang 3: Das Begleitsystem zum ESF-Programm 7.3 Das System für die Begleitung und Bewertung 7.3.1 Grundkonzept der Programmbegleitung und -bewertung Die Anforderung der Programmbegleitung gemäß VO (EG) 1083/2006, Art.66 und Art.67 ergibt sich folgerichtig aus dem Prinzip einer ergebnisorientierten strategischen Programmplanung und dem Ziel einer effektiven und effizienten Programmumsetzung. Über die Darstellung der finanziellen Umsetzung hinaus obliegt es daher der Programmbegleitung, inhaltliche Daten zum Mitteleinsatz bereitzustellen, anhand derer der bisherige Verlauf der Umsetzung und deren Ergebnisse dargestellt und bewertet werden können. Während die unmittelbaren Umsetzungsdaten (Teilnehmerzahlen u. Ä.) für die direkte Programmsteuerung bezogen auf die Programmplanung (Controlling) genutzt werden, bilden die Ergebnisdaten die Grundlage für die strategische Diskussion und Bewertung der Programmumsetzung in den betreffenden Begleitgremien und die mittelfristige Programmsteuerung. Dieser Verwendungszusammenhang erfordert, dass neben der fachwissenschaftlichen Fundierung der Informationen und deren inhaltlicher Relevanz die Aktualität der verfügbaren Informationen als Voraussetzung ihrer Steuerungsrelevanz mitberücksichtigt werden muss. NRW setzt vor diesem Hintergrund für das Konzept zur Programmbegleitung und –bewertung seinen Schwerpunkt bei einem anspruchsvollen Programm-Controlling, das hinreichend leistungsfähig ist, um über zentrale Ergebnisse der Programmumsetzung berichten zu können und damit bereits in den Bereich der Evaluation hineinreicht. Dabei werden die Informationsbedarfe der fachlichen Steuerung einzelner Förderinstrumente weitestgehend mit einbezogen. Der Einsatz der darüber hinaus gehenden begleitenden Evaluierung wird somit auf jene Bereiche konzentriert, wo steuerungsrelevante Informationen im Rahmen des Regel-Begleitsystems nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand gewonnen werden können. Themenfelder können z.B. sein: - vertiefende Analysen zum Teilnahmeerfolg, die über Ergebnisindikatoren des Regelsystems wie erreichte Abschlüsse und Verbleibsergebnisse hinausgehen – insb. dort, wo z.B. wie im Zielgruppenbereich deren Aussagefähigkeit eingeschränkt ist - Vergleich des Maßnahmeerfolgs unterschiedlicher Teilnehmergruppen in einem Förderprogramm - übergreifende Vergleiche des Erfolgs ähnlicher Förderprogramme - vertiefende qualitative Studien z.B. zu innovativen Projektansätzen - branchenspezifische Analysen zur Nutzung und zum Erfolg von Förderprogrammen - Wirkungen von Förderprogrammen auf der Makroebene, wo hinreichende Abdeckungsquoten wie z.B. beim Bildungsscheck gegeben sind. Solche speziellen Informationsbedarfe, die nicht oder nur eingeschränkt im Rahmen des Regel-Begleitsystems erfüllt werden können, lassen sich nur bedingt vorab festlegen und sollten auf konkrete Probleme der Programmumsetzung bezogen werden. Die entsprechenden Evaluierungsvorhaben werden daher im Zuge der Programmumsetzung definiert werden. Sie werden gemäß Art. 47, Abs. 3 der VO (EG) 1083/2006 zum einen durch einzelne Evaluie- 60//79 rungsprojekte der G.I.B. und zum anderen durch externe Evaluatoren realisiert. Letzteres gilt insbesondere für vertiefende Untersuchungen zu relevanten Programmen. Der Begleitausschuss wird zur Erfüllung seiner Funktion bei der Begleitung und Bewertung des OP regelmässig über die Umsetzungsstände und wesentliche Ergebnisse des Monitorings informiert. Er erhält Auskunft über laufende Evaluationsvorhaben und deren Ergebnisse und kann Fragestellungen für Evaluationen vorschlagen. Die dargestellte Programmbegleitung im Sinne eines weit reichenden ProgrammControllings, erfordert neben entsprechenden personellen Ressourcen und den zugehörigen organisatorischen Strukturen ein operativ-inhaltliches Konzept zur Erhebung und Nutzung definierter Daten sowie eine technische Infrastruktur, in deren Rahmen die Erhebung, Speicherung und Auswertung der benötigten Daten zuverlässig möglich ist. In organisatorischer Hinsicht trägt die ESF-Verwaltungsbehörde die Gesamtverantwortung für das ESF-Begleitsystem, legt dessen Grundkonzept fest, definiert die zu erhebenden Daten und die Erhebungsverfahren einschließlich der entsprechenden EDV-Strukturen und koordiniert die Gesamtumsetzung. Für diese Aufgaben sind in der ESF-Verwaltungsbehörde personelle Ressourcen im Umfang von etwa 3 Stellen vorgesehen. Die ESFVerwaltungsbehörde wird dabei unterstützt - durch einen externen IT-Dienstleister (Entwicklung, Einrichtung und Pflege der ITSysteme, Auswertungen) - durch die landeseigene Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (Mitwirkung an der Konzeption des Begleitsystems, Datenpflege, Datenauswertungen und Berichtlegung, begleitende Evaluation). - durch die Bewilligungsbehörden (Mitwirkung bei der Gestaltung des Begleitsystems, operative Umsetzung des Begleitssystems, Erstprüfung der Datenplausibiltät) Aufgrund des Gesamtkonzepts zur Programmbegleitung basiert die Datenerhebung für das ESF-Monitoring und –Controlling zentral auf Daten, die im Verlauf der Projektbewilligung (Antragsdaten) und -umsetzung (Datenlieferung der Zuwendungsempfänger, i. d. R. über ABBA, s. u.) gewonnen werden – die Zuwendungsempfänger wirken somit in erheblichem Umfang am ESF-Monitoring mit. Insbesondere die Abfrage individueller Teilnehmerdaten ermöglicht weitgehende Prüfungen der Plausibilität der Trägerangaben, die in Verbindung mit entsprechenden Rückkopplungsprozessen im Verlauf der Förderphase 2000-06 zu einer höheren Datenqualität geführt haben. Die Erfahrungen der Förderphase 2000-06 zeigen, dass auf der Grundlage von Individualdaten selbst in Bezug auf den Teilnahmeerfolg Datenerhebungen über Projektträger zu vergleichbaren Ergebnissen wie Erhebungen externer Evaluationen führen – bei höherem Datenrücklauf und erheblich schnellerer Datenverfügbarkeit. In inhaltlicher Hinsicht ergibt sich das Begleitsystem aus dem dargestellten Konzept eines leistungsstarken Programm-Controllings. Es basiert auf dem für NRW angepassten und erweiterten Stammblattverfahren der Förderphase 2000-06 und wurde hinsichtlich der Anforderungen für die Förderphase 2007-13 - insbesondere auch der Anhänge III, X und XXIII der VO (EG) 1828/2006 – überarbeitet. Dabei hat sich die Strukturierung der Förderdaten in: 61//79 Projektstammblatt, Unternehmensstammblatt und Teilnehmerstammblatt21 bewährt. Dies gilt insbesondere für die im Rahmen des Teilnehmerstammblatts zusammengefassten Individualdaten, die insgesamt entscheidend zu einer Verbesserung der Qualität und der Nutzungsmöglichkeiten der erhobenen Daten beigetragen haben. Ebenso soll gemäß dem Verhältnismäßigkeitsprinzip der allgemeinen Strukturfondsverordnung, VO (EG) 1083/2006, Art.13, die Differenzierung der Intensität der Datenerhebung entsprechend dem jeweiligen Projektinhalt und dem betreffenden Finanzvolumen beibehalten werden. Weiterhin wird daher v. a. ein Bagatellstammblatt vorgesehen, das auf die Erhebung von Individualdaten verzichtet und dann eingesetzt werden kann, wenn den Teilnehmenden eines Projektes weniger als 60h an Qualifizierung, Coaching o. Ä. angeboten werden. Zentrale Informationen zu den Teilnehmenden werden in diesen Fällen in aggregierter Form im Projektstammblatt erfasst. Unter 6.3.2 wird das Konzept für die zu erhebenden Daten und Indikatoren näher erläutert. Das beschriebene Monitoring-System ist nur auf der Grundlage eines leistungsfähigen EDVSystems umsetzbar. NRW wird dazu in der Förderphase 2007-13 weiterhin die Datenbank BISAM als zentrale Förderdatenbank nutzen, die für die Umsetzungsdaten durch die Software ABBA für die Zuwendungsempfänger ergänzt wird. Je nach Förderinstrument werden darüber hinaus spezifische EDV-Lösungen eingesetzt werden, um die ESF-Programme und das ESF-Monitoring zuverlässig und effizient umzusetzen. Die EDV-Struktur zur Abwicklung des ESF-Programms wird unter 6.4 beschrieben. 7.3.2 Indikatorensystem Ausgangspunkt für die Erhebung der relevanten Daten für die Begleitung und Bewertung bildet die Festlegung von Indikatoren, anhand derer der finanzielle und der materielle Verlauf der ESF-Interventionen sowie deren Ergebnisse und Wirkungen dargestellt werden können. Ähnlich wie in der vergangenen Förderphase werden hierfür sechs Gruppen von Indikatoren bzw. Daten unterschieden (vgl. Tabelle 19). Sie werden von der amtlichen Statistik, durch das ESF-Monitoring oder im Rahmen ergänzender Erhebungen erfasst und mit unterschiedlichen Methoden ermittelt. Die Ausprägungen der Kontextindikatoren werden aus der amtlichen Statistik gewonnen, während die Informationen zu Plan- und Zielwerten den Plandokumenten für den Einsatz des ESF in NRW, also vor allem dem operationellen Programm, entnommen werden. Die Ausprägungen von Input-, Finanz-, Output- und Ergebnisindikatoren werden durch die Erfassung von Finanz-, Projekt-, Unternehmens- und Teilnehmerdaten mittels ABBA und durch ergänzende Erhebungen gewonnen. Wirkungsindikatoren ergeben sich nur aus der statistischen Weiterverarbeitung von Rohdaten, die darüber hinaus häufig nur im Rahmen ergänzenden Erhebungen ermittelt werden können. 21 Die Inhalte dargestellt. der verschiedenen Stammblätter 62//79 werden in Kapitel 4.5.2 ausführlich Tabelle 19: Indikatorensystem für die Begleitung und Bewertung Art der Indikatoren Erhebungsebene Quelle/Datengewinnung 1. Kontextindikatoren Sozioökonomische Makrodaten Amtliche Statistik 2. Plan- und Zielwerte Prioritätsachsen Plandokumente Handlungsfelder 3. Finanzindikatoren Projekt Erfassung durch das Begleit- und Berichtssystem ABBA Projekt Erfassung durch das Begleit- und Berichtssystem ABBA und durch Erhebungen (Input) 4. Outputindikatoren Teilnehmer 5. Ergebnisindikatoren Projekt Erfassung durch das Begleit- und Berichtssystem ABBA und durch Erhebungen Teilnehmer 6. Wirkungsindikatoren Je nach Ansatz: - Projekt / Teilnehmer Erfassung durch Erhebungen und durch statistische Analysen - Makrodaten Über die Festlegung der Erhebungsverfahren hinaus wurden für die Begleitung und Bewertung des ESF in der Förderperiode 2007-2013 für jede Indikatorengruppe spezifische Größen, Differenzierungen und Datenquellen bestimmt, die im Folgenden näher erläutert werden. Alle Daten des ESF-Begleitsystems in NRW (ohne Kontextindikatoren) werden nach Prioritätsachse, Handlungsfeld (Code gemäß Durchführungsverordnung) und Aktion (Förderprogramm) differenziert ermittelt. 7.3.2.1 Kontextindikatoren Anhand von Kontextindikatoren können die zentralen Rahmenbedingungen beschrieben werden, innerhalb derer die Umsetzung des ESF-Programms erfolgt. Sie liegen entsprechend auch der im Kapitel 1 vorgenommenen sozioökonomischen Analyse und der daran anschließenden SWOT zugrunde. Kontextindikatoren werden in absoluten Größen und als Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ausgewiesen und beruhen im Wesentlichen auf Angaben der amtlichen Statistik, die den in Tabelle 20 genannten Quellen entnommen werden können. Die Überprüfung der Entwicklung der Kontextindikatoren soll in der Programmperiode 2007-2013 jährlich erfolgen. Tabelle 20: Kontextindikatoren Indikator Bevölkerung Differenzierung Geschlecht, Alter 63//79 Datenquellen Mikrozensus Indikator Differenzierung Datenquellen Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahr, BIP pro Einwohner, BIP pro Erwerbstätigen Volkswirtschaftliche Gesamtrechung des Bundes und der Länder Produktivität Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahr Volkswirtschaftliche Gesamtrechung des Bundes und der Länder Bruttowertschöpfung (BWS) Wirtschaftssektoren Volkswirtschaftliche Gesamtrechung des Bundes und der Länder Erwerbstätige Geschlecht, Alter, Wirtschaftsektoren Mikrozensus; Volkswirtschaftliche Gesamtrechung des Bundes und der Länder Erwerbstätigenquote Geschlecht, Alter Mikrozensus Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Geschlecht, Alter, Ausländer, Berufsausbildung, Bundesagentur für Arbeit Bruttoinlandsprodukt preisbereinigt) (BIP; Teilzeitbeschäftigte Selbständige und Selbständigenquoten Geschlecht Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW Geringfügig Beschäftigte Geschlecht, Art der geringfügigen Entlohnung (ausschließlich oder im Nebenjob) Bundesagentur für Arbeit Arbeitszeit Geschlecht, Qualifikation Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW Arbeitsvolumen Geschlecht Volkswirtschaftliche Gesamtrechung des Bundes und der Länder Arbeitslose Geschlecht, Alter, Ausländer, Aussiedler, Gesundheitlich Beeinträchtigte/ Schwerbehinderte, Berufsausbildung Bundesagentur für Arbeit Arbeitslosenquote Geschlecht, Alter, Ausländer Bundesagentur für Arbeit Langzeitarbeitslose Geschlecht, Alter Bundesagentur für Arbeit Anteil der Erwachsenen, die am lebensbegleitenden Lernen teilnehmen Weiterbildungsquoten Beschäftigten der Eurostat Geschlecht, Alter, berufliche Stellung, Erwerbstätigenstatus Berichtssystem Weiterbildung Weiterbildungsaktivitäten der Unternehmen Wirtschaftszweige, Betriebsgröße IAB Betriebspanel Innovationsaktivitäten Unternehmen Wirtschaftszweige¸ Betriebsgröße IAB Betriebspanel; Statistisches Bundesamt; Deutsches und europäisches Patentamt der 64//79 Indikator Differenzierung Datenquellen Schulabgänger und Abbrecherquoten Geschlecht Statistisches Bundesamt, Kultusministerkonferenz Ausbildungsplätze Nachfrage, Angebot, AngebotsNachfragerelation, Geschlecht (nur für Nachfrage) Bundesagentur für Arbeit, Bundesinstitut für Berufsbildung Unversorgte werber Geschlecht Bundesagentur für Arbeit, Bundesinstitut für Berufsbildung Lehrstellenbe- Neu geschlossene Ausbildungsverträge Geschlecht; außerbetrieblich betrieblich/ Bundesagentur für Arbeit, Bundesinstitut für Berufsbildung Ausbildende Unternehmen Wirtschaftszweige, Betriebsgröße IAB Betriebspanel SGB II-Quote Geschlecht, Alter, allein erziehend/ nicht allein erziehend; erwerbsfähig/ nicht erwerbsfähig Bundesagentur für Arbeit Da die Kontextindikatoren das sozioökonomische Umfeld beschreiben, das in den meisten Fällen aufgrund des geringen quantitativen Gewichts der ESF-Interventionen nicht oder nicht direkt beeinflusst werden kann, ist der kausale Zusammenhang zwischen dem Einsatz der ESF-Mittel und Veränderungen der Ausprägung von Kontextindikatoren kaum herstellbar. Insofern sind die Kontextindikatoren auch nur in Ausnahmefällen geeignet, um den Beitrag der Programmumsetzung zur Europäischen Beschäftigungsstrategie oder den Lissabon-Zielen abzubilden. 7.3.2.2 Plan- und Zielwerte Plan- und Zielwerte sind nicht Indikatoren im engeren Sinne, jedoch als Bezugsgrößen zur Orientierung im Hinblick auf den Stand der Programmumsetzung bzw. einzelner Handlungsfelder (Soll-Ist-Vergleich, Controlling) unverzichtbar. Zu unterscheiden sind finanzielle (geplante Mittelverteilung auf die Prioritätsachsen) von inhaltlichen (z. B. angestrebte Teilnehmerzahl) Werten. Die Plan- und Zielwerte für die ESF-Umsetzung in NRW in der Förderphase 2007-2013 nach Prioritätsachsen werden im vorliegenden operationellen Programm in den Kapiteln 5.1 bis 5.3 und 7.1 beschrieben. Darüber hinaus werden in ergänzenden, verwaltungsinternen Programmplanungsdokumenten Planwerte für einzelne Förderprogramme (Aktionen) festgelegt, die im Rahmen des verwaltungsinternen Programmcontrolling regelmäßig überprüft werden. Tabelle 21: Plan- und Zielwerte Indikator Geplante Finanzmittel Differenzierung Art der Mittel (ESF-Mittel, Landesmittel, sonstige öffentliche und private Kofinanzierungsmittel) Geplante Teilnehmerzahl 65//79 Datenquelle Plandokumente 7.3.2.3 Input- bzw. Finanzindikatoren Im Kontext des ESF-Berichtswesens kommt ein vereinfachtes Input-Output-Modell zum Einsatz, bei dem die Produktionsfaktoren (Lehrpersonal, Sachmittel, Gemeinkosten, Humankapital der Teilnehmer etc.), die zur Erzeugung bestimmter Ergebnisse (z. B. zusätzliches Humankapital, operationalisiert z. B. als Zahl der erreichten Zertifikate) eingesetzt werden, anhand der eingesetzten Finanzmittel (Verausgabungen) und der eingetretenen Teilnehmer bzw. der beteiligten Unternehmen dargestellt werden. Darüber hinaus dienen Finanzindikatoren auch dazu, den finanziellen Verlauf der Umsetzung des Programms insgesamt zu überwachen und werden daher regelmäßig im Rahmen des verwaltungsinternen Programmcontrollings durch Soll-Ist-Vergleiche überprüft. Datenquelle sind die Bewilligungsdaten und die Angaben aus dem Begleit- und Berichtssystems ABBA. 66//79 Tabelle 22: Input- und Finanzindikatoren Indikator Differenzierung Datenquelle Zahl der eingetretenen Teilnehmer s. Teilnehmerstammblatt im Anhang Teilnehmerstammblatt, Begleit- und Berichtssystem ABBA Zahl der beteiligten Unternehmen s. Unternehmensstammblatt im Anhang Unternehmensstammblatt, ABBA Bewilligte Mittel Ausgezahlte Mittel Verausgabte Mittel Erstattete ESF-Mittel Art der Mittel (ESF-Mittel, Landesmittel, sonstige öffentliche und private Kofinanzierungsmittel) Art der Mittel (ESF-Mittel, Landesmittel) Art der Mittel (ESF-Mittel, Landesmittel, sonstige öffentliche und private Kofinanzierungsmittel) Prioritätsachsen Förderdatenbank BISAM Förderdatenbank BISAM Finanzdatenblatt in ABBA, Formular zur Mitteleinsatzbestätigung Erstattungsmeldung KOM der 7.3.2.4 Outputindikatoren Outputindikatoren spiegeln den materiellen Verlauf der ESF-Umsetzung in NRW wider (vgl. Tabelle 23). Sie werden vom Monitoring auf Grundlage der unterschiedlichen Stammblätter über das Begleit- und Berichtssystems ABBA erhoben und ermöglichen Soll-Ist-Vergleiche mit den angestrebten Zielwerten im Förderzeitraum. Der Teilnehmerinput spaltet sich dabei im Output in jene Teilnehmer auf, welche an einer Maßnahme vollständig teilgenommen haben und jene, welche eine Teilnahme vorzeitig abgebrochen haben (Abbruchsindikator). Tabelle 23: Outputindikatoren Indikator Anzahl begünstigter Personen Anzahl der Abbrecher Anzahl begünstigter Unternehmen Differenzierung Datenquelle s. Teilnehmerstammblatt im Anhang Zeitpunkt des vorzeitigen Maßnahmeaustritts; Austrittsgründe s. Unternehmensstammblatt Anhang im Projektstammblatt bzw. Teilnehmerstammblatt, ABBA Teilnehmerstammblatt, ABBA Unternehmensstammblatt, ABBA Anzahl umgesetzter Projekte Je nach fachlicher Fragestellung Projektstammblatt, ABBA Anzahl entwickelter Konzepte Je nach fachlicher Fragestellung Projektstammblatt, ABBA 67//79 7.3.2.5 Ergebnisindikatoren Ergebnisindikatoren messen die unmittelbaren Effekte, die durch eine Aktion bei den Begünstigten ausgelöst werden. Sie werden bereits seit der vergangenen Förderperiode vom Programm-Monitoring einzelfallbezogen für die begünstigen Personen und Unternehmen erfasst. Dabei werden für personenbezogene Aktionen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zum einen Indikatoren erhoben, die sich auf die individuellen Ergebnisse im Maßnahmeverlauf beziehen, zum anderen werden Indikatoren erfasst, mit denen die individuellen Ergebnisse gemessen werden, die im Anschluss an die Durchführung der Maßnahme auftreten (vgl. Tabelle 24). Individuelle Ergebnisse im Maßnahmeverlauf werden mit dem Erfolgsindikator gemessen. Der Erfolgsindikator gibt Aufschluss darüber, wie viele Teilnehmer die Maßnahme erfolgreich absolviert haben, z. B. indem sie einen Schul- oder Berufsabschluss erreicht bzw. eine Prüfung bestanden haben. Zudem wird erfasst, um welche Art des erreichten Abschlusses es sich handelt. Tabelle 24: Ergebnisindikatoren für personenbezogene Aktionen Indikator Ergebniszeitraum Erhobene Informationen Datenquelle Erfolgsindikator Im Maßnahmeverlauf Art des erreichten Abschlusses/ der bestandenen Prüfung Teilnehmerstammblatt, ABBA Übergangsindikator Bis vier Wochen nach Maßnahmeende Status des Verbleibs differenziert nach vorzeitigen und regulären Austritten Teilnehmerstammblatt, ABBA Verbleibsindikator Sechs Monate nach Maßnahmeende Status des Verbleibs differenziert nach vorzeitigen und regulären Austritten Teilnehmerstammblatt, ABBA Individuelle Ergebnisse im Anschluss an die Durchführung personenbezogener Aktionen werden durch den Übergangs- und den Verbleibsindikator ermittelt. Sie erheben die Beschäftigungssituation bzw. den Verbleib der Teilnehmer im Anschluss an die Maßnahme zu den Zeitpunkten bis vier Wochen und sechs Monate nach Maßnahmeende. Sie werden in der Förderperiode 2007-2013 differenziert für Personen, die vorzeitig die Maßnahme verlassen haben und für Personen, die bis zum Ende eine Maßnahme teilgenommen haben (regulärer Austritt), erfasst. Die Ergebnisse der Beratungsmaßnahmen für Unternehmen werden im Begleit- und Berichtssystem ABBA durch den Indikator der Beschäftigungsveränderung ermittelt. Hierzu wird die Anzahl der Beschäftigten, differenziert nach Geschlecht, zu Beginn und zum Zeitpunkt bis vier Wochen nach Maßnahmeende erhoben. 68//79 Ggf. werden im Verlauf der Programmumsetzung Anpassungen, Verfeinerungen oder fallweise Ergänzungen des Indikatorensystems erfolgen, um die Darstellung der Programmumsetzung und die Möglichkeiten ihrer Bewertung zu verbessern. 7.3.2.6 Wirkungsindikatoren Wirkungsindikatoren beschreiben die Auswirkungen, die durch die ESF-Förderung über die unmittelbaren Effekte hinaus erzielt werden. Sie können auf drei Ebenen erhoben werden: auf der Ebene der geförderten Teilnehmer und beteiligten Unternehmen (Mikroebene), auf der Ebene der Prioritätsachsen und Querschnittsziele (Meso-Ebene) und auf der Kontextebene (Makroebene). Die Feststellung von Wirkungen ist nicht Aufgabe des ESF-Berichtswesens, sondern der Programmevaluation. Dabei bieten die Daten des ESF-Berichtswesens eine Grundlage, die ggf. durch spezifische Datenerhebungen ergänzt wird. In NRW besteht eine langjährige Erfahrung mit begleitenden Untersuchungen, die problembezogen und damit nachfrageorientiert die Ergebnisse aus dem ESF-Berichtswesen ergänzen und vertiefen. Diese Praxis begleitender Evaluation soll v. a. hinsichtlich operationeller Fragen der Programmumsetzung fortgeführt werden und die Bedeutung der Handlungsfelder im Rahmen des Operationellen Programms angemessen berücksichtigen. Die entsprechenden Wirkungsindikatoren werden je nach Anlass und Fragestellung definiert. 7.3.3 Inhalte der Stammblätter Wie unter 7.3.1 und 7.3.2 beschrieben, werden die Input, Finanz-, Output und Ergebnisindikatoren nahezu vollständig über das ESF-Monitoring auf der Grundlage des Stammblattverfahrens erhoben. Dabei wird die Grundstruktur der Stammblätter aus der Förderphase 200006 beibehalten. Tabelle 25: Inhalte der Stammblätter Projektstammblatt Angaben zum Projektträger, -inhalt, -zielgruppen und finanzieller Abwicklung Angaben zum Projekt gemäß Durchführungs-VO, Annex II und III Planwerte zur Projektumsetzung Angaben zur Zahl beteiligter Unternehmen Sofern keine Einzeldaten erhoben werden: Angaben zu den Teilnehmenden Unternehmensstammblatt Angaben zu den beteiligten Unternehmen, neben Adressdaten insb. Beschäftigtenzahl, Beschäftigungsentwicklung, Branchenzuordnung Teilnehmerstammblatt Individualdaten auf Grundlage des Annex XXIII der Durchführungs-VO und zu Teilnahmeergebnissen (Abschlüsse, erwerbsbezogener Verbleib nach Maßnahmeende) 69//79 7.4 EDV-System und Datenaustausch mit der Europäischen Kommission 7.4.1 EDV-Systeme für die Programmabwicklung und -begleitung Sowohl die formal-administrative Abwicklung der ESF-Programme wie auch ihre inhaltliche Begleitung erfordern leistungsfähige und flexible EDV-Systeme. Dies betrifft zum einen die verwaltungsinternen Abläufe (Projektabwicklung von der Antragsannahme bis zur Verwendungsnachweisprüfung, Ergebnisse der Finanzkontrollen, Routineauswertungen etc.) wie auch die Anforderungen an Verwaltungsexterne, insb. die Zuwendungsempfänger. Verwaltungsseitig hat NRW schon 1997 die Förderdatenbank „BISAM“ (BasisInformationsSystem für die ArbeitsMarktpolitik) eingeführt. In der Förderphase 2000-06 wurde diese Förderdatenbank kontinuierlich angepasst, inhaltlich und funktionell erweitert und hinsichtlich ihrer internen Prüfmechanismen verbessert. In Richtung der externen Partner wurde die Software „ABBA“ (Automatisiertes Berichts- und Begleitsystem für die Arbeitsmarktpolitik) entwickelt, mit Hilfe derer Projektträger Daten zur Projektumsetzung erfassen und an die Bewilligungsbehörden übermitteln können. Die Förderdatenbank BISAM Mit BISAM lässt sich der Gesamtprozess der Projektabwicklung von der Antragsannahme/erfassung bis hin zum Verwendungsnachweis abbilden, indem das System den Benutzern in den Bewilligungsbehörden die Erfassung sämtlicher Projektdaten ermöglicht, d. h. der vollständigen Antragsdaten eines Förderfalles, der Bescheiddaten einschließlich haushaltsmäßiger Zuordnung durch Titelfestlegung und Verwaltung der Auszahlungen durch eine elektronische Haushaltsüberwachungsliste, der materiellen und finanziellen Verlaufsdaten und der abschließenden Verwendungsnachweise. Dabei werden Datenqualität und Datenaktualität durch prozessgebundene Plausibilitätsprüfungen sichergestellt. Mit der permanenten Aktualisierung der Datenbank ist fortlaufend ein aktueller Überblick zum Stand der einzelnen Projekte wie bestimmter Förderbereiche bzw. der Umsetzung ganzer ESF-Programme gewährleistet. Darüber hinaus wurde BISAM neben den zentralen Modulen Antragsbearbeitung und – Abwicklung um weitere Module wie Adressverwaltung, Finanzkontrolle und Budgetverwaltung ergänzt: Die Adressverwaltung ermöglicht durch kontinuierliche Aktualisierung einen landesweiten Überblick über die Zuwendungsempfänger arbeitspolitischer Förderung in NRW. Die Adressdatenbank enthält neben den Adressdaten auch weitergehende Informationen (z. B. Ansprechpartner) die bei der Projektabwicklung unterstützen. Das Finanzkontrollmodul wurde speziell für die Abwicklung und Bearbeitung der Prüfberichte im Rahmen der „5%-Prüfung“ entwickelt. Neben der Erfassung der Beanstandungsarten werden u. a. Informationen zum Eingang, Verlauf (Termine), Abschluss der Beanstandung und eventuelle finanzielle Auswirkungen erfasst. 70//79 Die Budgetverwaltung wurde für das MAGS zur Erfassung und Verwaltung der durch den Haushaltsplan gesetzten Budgets entworfen. Ein Einsatz ist auch in der Bezirksregierung Münster geplant, so dass zukünftig eine elektronische Übertragung der Mittelzuweisungen an die Bezirksregierung realisiert werden kann. Technisch handelt es sich bei BISAM um ein verteiltes Datenbanksystem auf der Grundlage eines Client-/Server-Datenbankmanagementsystems (ORACLE V 8.1.7) bei der beliebig viele Nutzer mit einem Client (PC) arbeiten und mit einem oder mehreren Servern kommunizieren. Die Datenbanken verteilen sich räumlich auf die einzelnen Bewilligungsbehörden, das Landesversorgungsamt Münster als Mittelbehörde sowie das MAGS. An jedem dieser Standorte steht ein Oracle Enterprise Server zur Verfügung. Abbildung 16: Schematische Darstellung der derzeitigen Systemarchitektur Wie der obigen Abbildung beispielhaft zu entnehmen ist, wird derzeit für jede Bewilligungsbehörde eine komplette Kopie des BISAM-Systems angelegt. Die in den Bewilligungsbehörden lokal gespeicherten Daten werden wöchentlich auf die Datenbanken der Mittelbehörde und des MAGS übertragen. 71//79 Vor dem Hintergrund einer möglichen Veränderung der Organisationsstruktur der Bewilligungsbehörden ist eine zentrale Datenbanklösung (Oracle-Application-Server) geplant. Damit wird die Systembetreuung deutlich effizienter, weil die benötigten Softwaresysteme nur noch zentral, statt an vielen Einzelplätzen einzurichten und zu pflegen sind. Die Erfassungssoftware ABBA Mit Hilfe der Software ABBA können Zuwendungsempfänger alle finanziellen und inhaltlichen Angaben zum Projektverlauf elektronisch erfassen und an die Bewilligungsbehörde übermitteln. Dabei werden bei Projektbewilligung schon in BISAM vorhandene zentrale Daten in die projektspezifische‚ ABBA-Datei für den Zuwendungsempfänger übernommen und die Datenanforderungen für das jeweilige Projekt in ABBA durch eine Initialdatei spezifiziert. Die Datenerfassungssoftware ABBA steht den Zuwendungsempfängern auf der ESFWebsite in NRW frei zum Herunterladen zur Verfügung. Durch eine bei der Projektbewilligung erzeugte Initialdatei, die der Zuwendungsempfänger unter seiner Kennung ebenfalls herunterladen kann, erhält er eine auf das jeweilige Projekt angepasste ABBA-Oberfläche, in die zentrale Informationen aus BISAM schon übernommen und für das konkrete Projekt unzutreffende Erfassungsfelder ausgeblendet wurden. Beim erstmaligen Speichern der Projektdaten wird die Projektdatei erzeugt. Diese Projektdatei ist während der gesamten Laufzeit der Maßnahme fortzuschreiben, d. h. für die Datenübermittlung zu den festgelegten Stichtagen ist die Datei zu öffnen und die gewünschten Daten sind hinzuzufügen. Die Projektdatei wird lokal auf dem Arbeitsplatzrechner des Projektträgers abgespeichert. Zur Übersendung an die Bewilligungsbehörde wird ein spezieller Server verwendet (governikus), mit dem die Datensicherheit während der Übermittlung gewährleistet werden kann. Die folgende Grafik veranschaulicht den Datenaustausch zwischen Endempfänger und Endbegünstigtem. 72//79 Berichte und Auswertungen Grundgedanke von BISAM ist die Entwicklung und Einführung eines integrierten Fördermittelmanagementsystems, das ausnahmslos alle Aktivitäten im Kontext der Fördermittelvergabe unterstützt und alle an diesem Prozess beteiligten Akteure wie Träger, nachgeordnete Behörden und externe Partner z. B. Evaluatoren einbindet. Ein weiteres Ziel ist es, neben der Unterstützung der operativen (Bearbeiter-)Ebene bei allen Aufgaben des Tagesgeschäftes auch die Leitungsebenen und insbesondere die dort für Haushalt/Mittelsteuerung und Projekt- und Förderprogrammcontrolling Verantwortlichen softwaretechnisch einzubinden, um sie bei ihren Aufgaben zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurde neben dem Bearbeitungssystem auch ein intranetbasiertes Informationssystem auf der Basis von BusinessObjects (BO-BISAM Portal) aufgebaut, mit dem alle Beteiligten von der Fach- und Führungsebene bis zur Sachbearbeiterebene Informationen in dem der Aufgabe entsprechendem Detaillierungsgrad abrufen können. Insbesondere werden Standardberichte aus BO eingesetzt zur Erstellung der Zahlungsanträge und der Standardtabellen für die Durchführungsberichte. 73//79 Anhang 4: Überblick über die Programmumsetzung gemäß der output- und Ergebnisindikatoren des ESF-Programms Ergebnis für das Geschlecht Jahr 2007 Indikator A11 - Unternehmen berufliche Weiterbildung Ergebnis Ergebnis für das Jahr 2008 0 4700 Ergebnis für das Jahr 2009 Insgesamt 12200 Ziel 15600 42000 Ausgangswert A12 - Teilnehmer berufl Weiterbildung Ergebnis M 0 13000 23000 Ziel 35000 100000 Ausgangswert A12 - Teilnehmer berufl Weiterbildung Ergebnis W 0 19000 36000 Ziel 55000 110000 Ausgangswert A21 - beratene Unternehmen Ergebnis 0 823 858 Ziel 1681 8000 Ausgangswert A22 - Innovative Projekte Ergebnis 0 6 6 Ziel 12 150 Ausgangswert A31 - Beratene Ergebnis M 0 244 1834 Ziel 2078 7500 Ausgangswert A31 - Beratene Ergebnis W 0 580 470 Ziel 1050 5000 Ausgangswert B11 - Lehrgänge Ergebnis 0 4014 16462 Ziel 20476 100000 Ausgangswert B12 - beteiligte Unternehmen Ergebnis Ziel 0 9077 34507 42000 42000 42000 554 1504 2522 43584 Ausgangswert B21 - Teilnehmer in Ausbildung Ergebnis M Ziel 4580 15700 Ausgangswert B21 - Teilnehmer in Ausbildung Ergebnis W 200 490 1600 Ziel 2290 6700 Ausgangswert B31 - Schüler in Ausbildungsreife Ergebnis M 0 6800 10200 Ziel 17000 20000 Ausgangswert B31 - Schüler in Ausbildungsreife Ergebnis W 0 Ziel 4200 6800 11000 10000 Ausgangswert 74//79 B34 - unvermittelte Jugendliche in Ausbildungsreife Ergebnis M 262 3584 3816 Ziel 7662 21000 Ausgangswert B34 - unvermittelte Jugendliche in Ausbildungsreife Ergebnis W 157 2043 2200 Ziel 4400 11000 Ausgangswert C11 - Teilnehmer Integration Jugendliche Ergebnis M 0 1968 2876 Ziel 4844 6000 Ausgangswert C11 - Teilnehmer Integration Jugendliche Ergebnis W 0 1600 1800 Ziel 3400 3000 Ausgangswert C21 - Teilnehmer Integration Behinderte Ergebnis M 0 387 510 Ziel 897 2800 Ausgangswert C21 - Teilnehmer Integration Behinderte Ergebnis W 0 210 320 Ziel 530 1400 Ausgangswert C31 - innovative Projekte Ergebnis 0 9 5 Ziel 14 180 Ausgangswert A13 - Beteiligung berufl. Weiterbildung Ergebnis 0 32000 59000 Ziel 27% Ausgangswert A23 - Umsetzung Beratungen 24% Ergebnis 0 761 773 Ziel 80% Ergebnis 0 483 423 Ziel B22 - Reduzierung unvermittelter Ausbildungsuchender 906 50% Ausgangswert B13 - betriebliche Ausbildungsplätze im Handwerk 1534 90% Ausgangswert A32 - Übergang in Arbeit 90000 47% Ergebnis 98526 98714 97250 Ziel 92000 92000 92000 Ausgangswert 91400 887 2748 4122 3200 3200 3200 0 2178 2197 Ergebnis Ziel Ausgangswert B32 - Quote Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung Ergebnis Ziel 35% Ausgangswert B33 - Quote Schulabschluss 4375 30% Ergebnis 0 Ziel 5676 5464 11140 45% Ausgangswert 40% 75//79 B35 - Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung Ergebnis 0 1105 1987 Ziel 35% Ausgangswert C12 - Übergang in Beschäftigung 27% Ergebnis 0 1231 1248 Ziel 2479 75% Ausgangswert C22 - Übergang in Beschäftigung 3092 70% Ergebnis 0 Ziel 0 0 35% Ausgangswert 76//79 Anhang 5: Angaben zu den Teilnehmenden an ESF-Projekten der Prioritätsachse A gemäß Anhang XXIII VO (EG) 1828/2006 2007 Eingang Personen 2008 Ausgang Personen Übertrag Personen Ausgang Personen Übertrag Personen Eingang Personen dav. Frauen insg. dav. Frauen insg. dav. Frauen 0 32.095 18.501 27.281 15.726 4.814 2.775 61.298 0 32.002 18.415 27.202 15.653 4.800 2.762 60.488 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Ausgang Personen Übertrag Personen insg. dav. Frauen 37.609 56.917 34.743 9.195 36.802 56.215 34.044 9.073 0 0 0 0 Ausgang Personen dav. Frauen insg. dav. Frauen insg. Gesamtzahl der Teilnehmer 0 0 0 0 0 Angestellt 0 0 0 0 0 davon selbständig 0 0 0 0 0 0 Arbeitslos Davon Langzeitarbeitslose 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Nicht erwerbstätig 0 0 0 0 0 0 93 86 79 73 14 13 810 807 702 699 122 121 903 893 781 davon in Ausbildung/Weiterbildung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2.999 1.495 2.549 1.271 450 224 4.319 3.196 4.121 2.941 648 479 7.318 4.691 6.670 4.21 insg. dav. Frauen Eingang Personen insg. insg. dav. Frauen Kumulierte Werte seit Beginn Indikator Junge Menschen (15-24 Jahre) Ältere Menschen (55-64 Jahre+B2078) dav. Frauen Eingang Personen 2009 insg. insg. dav. Frauen insg. dav. Fraue 5.641 93.393 56.110 84.198 50.46 5.520 92.490 55.217 83.417 49.69 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 77 0 0 0 0 0 0 1.641 880 1.395 748 246 132 3.133 1.746 2.909 1.616 470 262 4.774 2.626 4.304 2.36 Migranten 0 0 0 0 0 0 1.578 1.045 1.341 888 237 157 2.873 1.519 2.679 1.448 431 228 4.451 2.564 4.020 2.33 Minderheiten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Menschen mit Behinderungen 0 0 0 0 0 0 53 5 45 4 8 1 2.073 431 1.770 367 311 65 2.126 436 1.815 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 587 396 499 337 88 59 900 487 853 473 135 73 1.487 883 1.352 81 0 0 0 0 0 0 17.769 11.425 15.104 9.711 2.665 1.714 34.533 23.513 32.018 21.700 5.180 3.527 52.302 34.938 47.122 31.41 0 0 0 0 0 0 4.341 1.341 3.690 1.140 651 201 7.903 7.369 2.537 1.185 412 12.244 4.089 11.059 3.67 0 0 0 0 0 0 9.396 5.121 7.987 4.353 1.409 768 17.699 10.513 16.453 9.704 2.655 1.577 27.095 15.634 24.440 14.05 Sonstige benachteiligte Menschen Grundbildung und Sekundarbildung Unterstufe (ISDEC 1 and 2) Sekundarbildung Oberstufe (ISCED 3) Zweitausbildung nicht tertiäre Stufe (ISCED 4) Tertiäre Bildung (ISCED 5 und 6) 77//79 2.748 37 Anhang 6: Angaben zu den Teilnehmenden an ESF-Projekten der Prioritätsachse B gemäß Anhang XXIII VO (EG) 1828/2006 2007 Eingang Personen 2008 Ausgang Personen dav. insg. Frauen Übertrag Personen Eingang Personen dav. dav. insg. Frauen Frauen Ausgang Personen dav. Frauen dav. Frauen dav. Frauen 107.334 4.131 4.566 3.774 490 0 0 0 0 218 0 0 538 139 0 0 332 943 108.258 33.127 102.230 889 108.168 33.096 102.028 1.282 104.939 31.703 99.840 653 245 653 32 45 16 45 16 1.588 565 1.474 525 159 57 4.897 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Arbeitslos Davon Langzeitarbeitslose 354 129 177 64 177 65 5.378 2.175 5.017 2.022 538 156 58 78 29 78 29 3.324 1.390 3.070 1.280 332 Nicht erwerbstätig 862 329 431 165 431 164 47.982 9.433 43.615 8.654 4.798 0 0 0 0 0 0 46.770 8.892 42.093 8.003 4.677 1.277 479 639 240 638 240 53.946 12.824 49.189 11.781 5.395 davon in Ausbildung/Weiterbildung Junge Menschen (15-24 Jahre) Ältere Menschen (55-64 Jahre+B2078) Migranten Sekundarbildung Oberstufe (ISCED 3) 1.218 113.155 dav. Frauen insg. dav. Frauen insg. 3.726 169.409 49.921 158.093 413 6.575 4.728 6.085 0 0 0 0 0 218 0 0 5.732 2.304 5.732 139 0 0 3.480 1.448 3.480 30.757 10.826 3.313 157.102 42.889 146.276 30.676 10.817 3.310 154.938 41.988 144.121 29.815 10.494 3.170 160.162 45.006 149.668 insg. 34.749 11.316 dav. Frauen Ausgan son 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 890 771 801 694 89 77 890 771 801 91 122 46 122 45 9.601 3.792 8.763 3.458 960 379 14.379 5.007 13.901 4.885 1.438 501 24.224 8.890 22.786 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6 3 7 3 118 42 113 40 12 4 0 0 12 4 0 0 131 47 131 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 37.172 106.718 34.205 11.311 3.717 163.373 45.091 152.062 13 5 Sonstige benachteiligte Menschen Grundbildung und Sekundarbildung Unterstufe (ISDEC 1 and 2) insg. Eingang Personen 244 Minderheiten Menschen mit Behinderungen Übertrag Personen 37.258 490 90 davon selbständig Ausgang Personen insg. 1.306 11.201 5.495 Kumulierte Werte seit B dav. Frauen Gesamtzahl der Teilnehmer 12.173 50.106 insg. Eingang Personen insg. 245 54.948 insg. Übertrag Personen Indikator Angestellt insg. 2009 1.090 420 545 210 545 210 49.171 7.499 44.799 6.959 4.917 750 113.112 216 67 108 34 108 33 5.777 4.638 5.307 4.207 578 464 0 0 578 464 0 0 5.993 4.705 5.993 Zweitausbildung nicht tertiäre Stufe (ISCED 4) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Tertiäre Bildung (ISCED 5 und 6) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 36 18 32 16 4 2 36 18 32 78//79 Anhang 7: Angaben zu den Teilnehmenden an ESF-Projekten der Prioritätsachse C gemäß Anhang XXIII VO (EG) 1828/2006 2007 Eingang Personen Indikator Gesamtzahl der Teilnehmer insg. 2008 Ausgang Personen dav. insg. Frauen Übertrag Personen Eingang Personen dav. dav. insg. Frauen Frauen insg. 2009 Ausgang Personen dav. Frauen insg. dav. Frauen Übertrag Personen Eingang Personen insg. dav. Frauen 328 3.991 dav. Frauen insg. Kumulierte Werte seit B Ausgang Personen Übertrag Personen dav. Frauen insg. insg. dav. Frauen Eingang Personen dav. Frauen insg. Ausgan son insg. 266 46 40 7 226 39 4.695 1.925 930 1.636 7.688 2.851 5.144 2.063 6.535 2.424 12.649 4.822 6.114 Angestellt 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 119 43 18 6 101 37 119 43 18 davon selbständig 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 266 46 40 7 226 39 4.633 1.901 921 324 3.938 1.616 5.648 2.209 4.785 1.947 4.801 1.878 10.547 4.156 5.746 98 1.346 Arbeitslos Davon Langzeitarbeitslose 0 0 0 0 0 0 1.584 652 238 554 1.483 538 1.568 635 1.261 457 3.067 1.190 1.806 Nicht erwerbstätig 0 0 0 0 0 0 62 24 9 4 53 20 1.921 599 341 110 1.633 509 1.983 623 350 davon in Ausbildung/Weiterbildung 0 0 0 0 0 0 14 7 2 1 12 6 1.469 451 232 74 1.249 383 1.483 458 234 Junge Menschen (15-24 Jahre) 0 0 0 0 0 0 3.692 1.588 554 238 3.138 1.350 6.471 2.284 4.109 1.693 5.500 1.941 10.163 3.872 4.663 Ältere Menschen (55-64 Jahre+B2078) 0 0 0 0 0 0 63 16 9 2 54 14 55 12 62 16 47 10 118 28 71 Migranten 0 0 0 0 0 0 1.118 451 168 68 950 383 1.950 644 1.243 480 1.658 547 3.068 1.095 1.411 Minderheiten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Menschen mit Behinderungen 0 0 0 0 0 0 295 101 44 15 251 86 1.248 476 438 157 1.061 405 1.543 577 482 Sonstige benachteiligte Menschen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 74 634 199 5.729 2.073 1.493 509 4.870 1.763 6.741 2.353 1.871 237 3.152 1.345 1.853 720 3.430 1.453 1.575 612 5.561 2.302 3.986 Grundbildung und Sekundarbildung Unterstufe (ISDEC 1 and 2) 266 46 40 7 226 39 746 234 338 Sekundarbildung Oberstufe (ISCED 3) 0 0 0 0 0 0 3.708 1.582 556 Zweitausbildung nicht tertiäre Stufe (ISCED 4) 0 0 0 0 0 0 73 37 11 6 62 31 29 14 66 33 25 12 102 51 77 Tertiäre Bildung (ISCED 5 und 6) 0 0 0 0 0 0 168 72 25 11 143 61 77 44 155 68 65 37 245 116 180 79//79