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G.I.B.-Report 2015 G.I.B.-Report 2015 Herausgeber: G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Im Blankenfeld 4 46238 Bottrop [email protected] www.gib.nrw.de Autor: Mai 2015 2 Manfred Keuler G.I.B.-Report 2015 Inhaltsverzeichnis Vorwort ...................................................................................................................... 5 1. Jugend und Beruf................................................................................................... 6 1.1 Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ – Fachliche Begleitung der Kommunalen Koordinierungsstellen .................................... 6 1.2 Modelle und Projekte zum Übergang Schule – Beruf ................................................. 8 1.3 Jobmappe NRW ................................................................................................... 9 1.4 Jugend in Arbeit plus .......................................................................................... 10 1.5 Landesprogramme Werkstattjahr und Produktionsschule.NRW ................................ 11 2. Integration Benachteiligter in den Arbeitsmarkt – Wege in Arbeit .................... 12 2.1 Initiativen zur Integration von Menschen mit Behinderungen................................... 12 2.2 Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in Integrationsunternehmen............................. 13 2.3 Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren ........................................... 14 2.4 Sozialraumbezogene Arbeitsmarktpolitik ............................................................... 15 2.5 Integration durch Qualifizierung – IQ Netzwerk NRW ............................................. 16 2.6 Modelle und Projekte zur Integration benachteiligter Personen ................................ 18 3. Flankierung des SGB II in NRW ........................................................................... 19 3.1 Umsetzung des SGB II in NRW ............................................................................ 19 3.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung (ögB) ............................................................. 23 4. Arbeitsgestaltung und -sicherung ....................................................................... 24 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 Fachkräfteoffensive der Landesregierung .............................................................. 24 Modelle und Projekte zur Arbeitsgestaltung ........................................................... 25 Landesprogramm Potentialberatung ..................................................................... 27 Beratung zur beruflichen Entwicklung ................................................................... 28 Landesprogramm Bildungsscheck ......................................................................... 29 Online-Beratungsportal Weiterbildung ................................................................... 30 Modelle und Projekte zum Beschäftigtentransfer .................................................... 30 Projekt Faire Arbeit ............................................................................................. 31 5. Arbeitsmarktpolitisches Monitoring und Evaluation ........................................... 32 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 ESF-Programmbegleitung .................................................................................... 32 Monitoring und Evaluation der Förderprogramme ................................................... 33 Arbeitsmarktmonitoring ....................................................................................... 33 Unterstützung der SGB II-Umsetzung ................................................................... 34 Regionales Monitoring......................................................................................... 35 3 G.I.B.-Report 2015 6. Zielübergreifende Arbeiten .................................................................................. 35 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 Initiativen zur Berufsrückkehr und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ............... 35 Rechtliche Grundsatzfragen ................................................................................. 36 Koordination der Regionalagenturen ..................................................................... 36 Förderung von Projekten zur länderübergreifenden Kooperation .............................. 37 Weiterentwicklung der Beschäftigungsförderung .................................................... 38 Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................................ 39 Fortbildung arbeitsmarktpolitischer Akteure ........................................................... 40 Leitbild der G.I.B. …………………………………………………………………………….…...41 Organisationsplan der G.I.B. zum 01.05.2015 …………………….…...………….………44 4 G.I.B.-Report 2015 Vorwort Die G.I.B. – Innovative Beschäftigungsförderung für Nordrhein-Westfalen Als landeseigene Gesellschaft richtet die G.I.B. ihre Arbeit darauf aus, die Landesregierung Nordrhein-Westfalens bei der Verwirklichung ihrer Ziele der Beschäftigungsförderung und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu unterstützen. Dabei orientieren sich die innovativen Programme und bewährten Instrumente der nordrhein-westfälischen Arbeitspolitik an drei Schwerpunkten: Die zielgruppenbezogenen Programme flankieren die Maßnahmen der Arbeitsagenturen und SGB II-Träger und erproben neue Wege in Arbeit für Menschen, die besondere Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden. Besondere Akzente bei der Integration von behinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt setzt die Landesinitiative „Integration unternehmen!“, die sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen in Integrationsunternehmen schaffen will. Das Land Nordrhein-Westfalen unternimmt – unterstützt durch die Akteure des Ausbildungskonsenses NRW – erhebliche Anstrengungen, um die Ausbildungssituation Jugendlicher zu verbessern und insbesondere benachteiligte Jugendliche beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf zu fördern. Als erstes Flächenland führt NRW einen systematischen Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf sowie eine flächendeckende Berufsorientierung an allen Schulen ein. Die Arbeitspolitik des Landes erreicht auch die Beschäftigten in den Betrieben. Im Mittelpunkt stehen die Themen Fachkräfteentwicklung, faire Arbeit, Gesundheit und Arbeitsbedingungen. Die Landesregierung hat 2011 die „Fachkräfteinitiative NRW“ und 2013 die Landesinitiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ gestartet. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten mit der „Potentialberatung“ Hilfen zur Modernisierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, die bei den Beschäftigten ansetzen. Der „Bildungsscheck“ ist ein besonders erfolgreiches Beispiel für die Förderung beruflicher Weiterbildung. Mit ihrem Konzept zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit leistet die Landesregierung zugleich einen arbeitspolitischen Beitrag zur Standortstärkung und -sicherung der Wirtschaft in NRW. Die G.I.B. übernimmt mit ihrer fachlichen Begleitung von Landesprogrammen und -initiativen eine Scharnierfunktion zwischen Land und Regionen. Regionale Entscheidungsträger und Multiplikatoren werden bei der Umsetzung von Landesprogrammen unterstützt, Unternehmen und Träger bei der Realisierung von Vorhaben begleitet, Projekte und Programme einem qualitativen Controlling unterzogen. Umgekehrt bündelt die G.I.B. die Erfahrungen und Wünsche der regionalen Akteurinnen und Akteure gegenüber dem Land. Beispiele dieser Arbeit finden Sie im G.I.B.-Report 2015. Bernward Brink Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH, Geschäftsführer 5 G.I.B.-Report 2015 1. Jugend und Beruf Das Land Nordrhein-Westfalen unternimmt – unterstützt durch die Akteure des Ausbildungskonsenses NRW – erhebliche Anstrengungen, um die Berufs- und Studienorientierung aller Schüler und Schülerinnen zu systematisieren und den Übergang von jungen Erwachsenen in Ausbildung und Studium zu verbessern. Als erstes Flächenland führt NRW mit dem Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf NRW“ seit 2012 einen flächendeckenden Ansatz zur Verbesserung der Berufs- und Studienorientierung, eine Systematisierung und Verschlankung des Übergangssystems, Aktivitäten zur Attraktivitätssteigerung der dualen Berufsausbildung sowie die Funktion der kommunalen Koordinierung ein. Die G.I.B. unterstützt das Arbeitsministerium NRW bei der Umsetzung des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ und begleitet verschiedene Landesprogramme im Themenfeld „Übergang Schule – Beruf“ fachlich. 1.1 Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ – Fachliche Begleitung der kommunalen Koordinierungsstellen Nordrhein-Westfalen führt als erstes Flächenland seit dem Schuljahr 2012/13 einen landesweiten und systematischen Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf ein. Darauf haben sich die Partner im Ausbildungskonsens NRW im Jahr 2011 geeinigt. Begonnen wurde das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW“ (KAoA) Anfang 2012 zunächst in sieben Referenzkommunen (den Städten Bielefeld, Dortmund, Mülheim, der StädteRegion Aachen, den Kreisen Borken, Siegen-Wittgenstein sowie dem Rheinisch-Bergischen Kreis). Inzwischen sind alle 53 nordrhein-westfälischen Kreise und kreisfreien Städte aktiv in den Umsetzungsprozess eingebunden. Die kommunalen Koordinierungsstellen, gefördert mit Landes- und ESF-Mitteln, vernetzen die Akteure vor Ort, bündeln die Aktivitäten und koordinieren die Prozesse für einen effektiven Übergang von der Schule ins Berufsleben. Die 53 kommunalen Koordinierungsstellen werden fachlich von der G.I.B. begleitet. Ziel ist es dabei, die Kommunen bei der Etablierung und Wahrnehmung ihrer Koordinierungsfunktion zu unterstützen, die beteiligten Akteure über den Stand der Umsetzung auf Landesebene zu informieren sowie fachliche Beiträge für die Akteure wie für die interessierte Fachöffentlichkeit zu leisten. Im Einzelnen hat die G.I.B. dazu die folgenden Aufgaben wahrgenommen: Die G.I.B. unterstützt den Aufbau und die Arbeit aller kommunalen Koordinierungsstellen durch Beratungs- und Informationsgespräche vor Ort und nimmt bei Bedarf an Aktivitäten und Abstimmungsgesprächen auf kommunaler Ebene teil. Ergänzend zu dieser bilateralen Begleitung moderiert die G.I.B. die geschlossene Gruppe „Kommunale Koordinierung“ auf der Internetplattform qualiboXX. Die qualiboXX-Gruppe hat sich als wichtiges Instrument zum schnellen Austausch von Informationen und zur Vorbereitung von Veranstaltungen etabliert und wird von ca. 250 Mitgliedern genutzt. 6 G.I.B.-Report 2015 Um den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den kommunalen Koordinierungsstellen bzw. zwischen den kommunalen Koordinierungsstellen und der Landesebene (vertreten durch das MAIS) zu ermöglichen, bietet die G.I.B. vierteljährlich sogenannte Regionaltreffen in den Regionen Westfalen, Rheinland und Ruhrgebiet an. Um einen vertiefenden Fachaustausch im Anschluss an die Regionaltreffen zu einzelnen Themen zu ermöglichen, führt die G.I.B. darüber hinaus verschiedene themenspezifische Veranstaltungen durch, zum Beispiel zur Rolle und Aufgabe der kommunalen Koordinierungsstellen bei der Implementierung und dem Betrieb von Online-Portalen für betriebliche Praxisphasen. Außerdem veranstaltete die G.I.B. mehrere Praxisworkshops für kommunale Koordinierungsstellen, zum Beispiel zum Thema „Einverständniserklärungen zur Datenweitergabe im Rahmen der Potenzialanalysen“. Die Ergebnisse dieser eintägigen Praxisworkshops werden anschließend über die Reihe „Materialien für kommunale Koordinierungsstellen“ in der qualiboXX-Gruppe „Kommunale Koordinierung“ veröffentlicht und auf diese Weise sowohl allen kommunalen Koordinierungsstellen als auch für die Diskussion auf Landesebene zur Verfügung gestellt. Als neues Format der G.I.B. startete im Mai 2014 die Entwicklungswerkstatt „Qualitätsentwicklung und -sicherung als Aufgabe der kommunalen Koordinierung am Beispiel der Umsetzung der Standardinstrumente Potenzialanalyse und Berufsfelderkundung“, bei der die kommunalen Koordinierungsstellen gemeinsam mit weiteren Akteuren konkrete Handlungsempfehlungen entwickeln. Als Qualifizierungsangebot für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Koordinierungsstellen ist im Oktober 2014 die Fortbildungsreihe der G.I.B. mit dem Einstiegsmodul für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Koordinierungsstellen gestartet. Im Dezember 2014 sind die Fortbildungsmodule Jugendhilfe als Umsetzungspartner sowie Schule als Umsetzungspartner des Landesvorhabens KAoA jeweils zweimal durchgeführt worden. Die Fortbildungsreihe umfasst insgesamt sechs Module und wird im Jahr 2015 fortgeführt. Zentrale Aktivitäten der G.I.B. waren auch auf die Identifizierung von Umsetzungsproblemen und zusätzlichem Unterstützungsbedarf der Kommunen gerichtet sowie auf die Berichterstattung zum Umsetzungsstand in den Kommunen gegenüber dem MAIS und dem Ausbildungskonsens NRW. Regelmäßig fanden Abstimmungen zum weiteren Vorgehen mit dem MAIS statt. Eine von der G.I.B. gepflegte Datenbank dokumentiert die Umsetzung und stützt intern die Qualitätssicherung der fachlichen Begleitung. Auf Landesebene arbeitete die G.I.B. im Arbeitskreis Ausbildungskonsens NRW sowie den Unterarbeitsgruppen Studien- und Berufsorientierung, Systematisierung des Übergangs und Kommunikationsstrategie mit. Die G.I.B. beteiligte sich an der Konzeption und Entwicklung eines landesweiten Monitorings der Umsetzung der Standardelemente und war an entsprechenden Abstimmungsprozessen auf Ebene des Landes einbezogen. Die bereits im Jahr 2013 begründete Kooperation mit dem Projekt „GenderKompetent NRW“ wurde fortgeschrieben und vertieft. 7 G.I.B.-Report 2015 Zur stärkeren Verankerung des Querschnittthemas Kultursensibilität im Rahmen der Landesinitiative KAoA hat die G.I.B. Kooperationsgespräche mit der landesweiten Koordinierungsstelle der kommunalen Integrationszentren (LaKI) geführt und gemeinsame Aktivitäten realisiert, die auf eine stärkere Verankerung des Themas und eine kontinuierliche und enge Kooperation der beiden Einrichtungen „Kommunale Koordinierungsstelle“ und „Kommunales Integrationszentrum“ auf lokaler/regionaler Ebene abzielen. Zur Information der Fachöffentlichkeit stellt die G.I.B. auf der G.I.B.-Internetseite grundlegende fachliche Informationen zum Landesvorhaben bereit. Über die konkrete Umsetzung des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ aus Sicht der Akteure und Praxisbeispiele aus den Kommunen berichtet die G.I.B. regelmäßig im G.I.B.-Info. 1.2 Modelle und Projekte zum Übergang Schule – Beruf Im Rahmen des Landesvorhabens „STAR – Schule trifft Arbeitswelt“ soll ein flächendeckendes Konzept für die berufliche Integration der Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler mit schweren Behinderungen entwickelt werden. Mit der Umsetzung sind die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe beauftragt worden. Seit der zweiten Jahreshälfte 2013 erfolgt im Rahmen einer 3. Förderphase bis Ende 2015 die flächendeckende Implementierung der bis dahin modellhaft erprobten Instrumente der vertieften Berufsorientierung für die beteiligten Schülerinnen und Schüler. Beim Auf- und Ausbau der dafür notwendigen Netzwerkstrukturen bildet die Kooperation mit den kommunalen Koordinierungsstellen im Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW“ (KAoA) den zweiten wichtigen Schwerpunkt. Die Aufgaben der G.I.B. beziehen sich im Wesentlichen auf den Erfahrungs- und Wissenstransfer zwischen den verschiedenen Umsetzungsschwerpunkten im Rahmen des Landesvorhabens KAoA und der Konzeption von STAR, die mittelfristig in die Strategie des Gesamtsystems des Landes eingebunden werden sollen. Weitere Aufgaben liegen in der fachlichen Begleitung auf der regionalen Umsetzungsebene. Hier steht insbesondere die Vernetzung der Angebote von STAR mit den Aktivitäten im Rahmen der kommunalen Koordinierungsstellen im Vordergrund. Fragen der konzeptionellen und fördertechnischen Entwicklung bearbeitet die Steuerungsgruppe auch im Rahmen von thematischen Workshops, die von der G.I.B. unterstützt werden. Bearbeitet werden dabei zum Beispiel Fragen zur zielgruppenadäquaten Berufsorientierung unter Finanzierungsbedingungen nach der Modellphase sowie zu Aufgaben der Landschaftsverbände, die regelhaft nach Abschluss des Modellprojekts bei den Landschaftsverbänden verbleiben werden. Einen weiteren thematischen Schwerpunkt bildet die strukturierte fachliche Verzahnung von KAoA und STAR sowie die Konzipierung der inklusiven Gestaltung von Angeboten der Berufs- und Studienorientierung. Mit der Übernahme des 3. Wegs durch die BA endeten auch die wesentlichen Aufgaben der fachlichen Begleitung der umsetzenden Träger durch die G.I.B. Die entsprechenden Informationsangebote auf der G.I.B.-Internetseite stehen aber weiterhin zur Verfügung. 8 G.I.B.-Report 2015 Die G.I.B. begleitet konkrete Modellvorhaben und Projekte zum Übergang Schule – Beruf fachlich. Dazu gehört das Programm des MAIS zur modellhaften kooperativen Berufsausbildung bei der TÜV-NORD GmbH (ehemals RAG-Bildung). Dabei geht es um die Förderung außerbetrieblicher Ausbildungsstellen an ehemaligen Kohlestandorten als Ersatz für wegfallende betriebliche Ausbildungsplätze im Bergbau. Ziel ist es, spätestens nach dem ersten Ausbildungsjahr einen Übergang der Auszubildenden in eine betriebliche Ausbildung zu ermöglichen. Die G.I.B. begleitet fachlich die Vorbereitung und Durchführung der halbjährlich stattfindenden regionalen „Runden Tische“ an den ehemaligen Kohlestandorten unter Beteiligung des Projektträgers TÜV-NORD, der Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Starthelfenden der Kammern, Arbeitgeberverbänden und kommunalen Koordinierungsstellen, die durch die jeweils zuständige Regionalagentur moderiert werden. Darüber hinaus erfolgt die Unterstützung des MAIS bei Planungs- und Abstimmungsgesprächen mit dem Projektträger. 1.3 Jobmappe NRW Jugendliche auf dem Weg in Ausbildung und in die Berufstätigkeit sollten ihre Stärken kennen und brauchen vielfach Unterstützung bei der systematischen Feststellung ihrer Kompetenzen. Die G.I.B. hat deshalb im Jahr 2008 die Jobmappe NRW als Ergänzung zum Berufswahlpass entwickelt und begleitet seitdem die Einführung in den Programmen bzw. Initiativen des Landes zur Förderung der beruflichen Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Der Bezug der Jobmappe NRW ist kostenfrei. In Partnerschaft mit der Regionaldirektion NRW der BA und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung wird die Jobmappe NRW seit Herbst 2010 landesweit zur Verfügung gestellt und auch in aus SGB II-, SGB III- und SGB VIII-finanzierten Maßnahmen für Jugendliche eingesetzt. Sie hat sich als Instrument der individuellen Förderung in den beteiligten Landesprogrammen und diversen Fördermaßnahmen erfolgreich etabliert. Im Zeitraum August 2008 bis Dezember 2014 wurden insgesamt ca. 200.000 Jobmappen NRW ausgeliefert (davon im Jahr 2014: 35.300). Mit der Umsetzung des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW“ (KAoA) wird die Arbeit mit Portfolioinstrumenten an allen allgemeinbildenden Schulen zum Standard in der Berufs- und Studienorientierung. Die Jobmappe NRW ist ein geeignetes Portfolioinstrument für den Einsatz in der Berufsvorbereitung am Berufskolleg und unterstützt die individuelle Förderung von jungen Erwachsenen – das ist das Ergebnis einer modellhaften Erprobung an über 30 Berufskollegs in den Jahren 2011 bis 2012. Die Ergebnisse und Empfehlungen der modellhaften Erprobung sind zusammengefasst in den G.I.B.Arbeitspapieren 46 „Die Jobmappe NRW – ein Portfolioinstrument zur individuellen Förderung in der Berufsvorbereitung am Berufskolleg. Arbeitshilfe für Lehrkräfte“. Die Arbeitshilfe wurde erarbeitet von einem Qualitätszirkel, an dem sich unter Leitung der G.I.B. Vertreterinnen und Vertreter von 6 Modell-Berufskollegs und das Schulministerium beteiligten. 9 G.I.B.-Report 2015 Die Herausgabe dieser Arbeitshilfe 2014 und die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit dem MSW hat die Einführung der Jobmappe NRW in den berufsvorbereitenden Bildungsgängen an weiteren Berufskollegs im Schuljahr 2014/2015 sehr unterstützt. Aufgrund der starken Nachfrage nach dieser Arbeitshilfe wurde im September 2014 eine aktualisierte zweite Auflage der Broschüre gedruckt. 1.4 Jugend in Arbeit plus Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium hat 1998 das Programm „Jugend in Arbeit plus“ ins Leben gerufen. Bis heute ist das Programm ein wichtiger Bestandteil des Landes zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Unterstützung Jugendlicher beim Einstieg in den Beruf und zur Integration in eine passgenaue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Seit Beginn ist die G.I.B. für die fachliche Begleitung zuständig. Die landesweite Weiterentwicklung des Programms sowie die Koordination der Umsetzung zählen hierbei ebenso zu den Aufgaben wie die Information der Akteure an den regionalen Runden Tischen vor Ort. Die Beraterinnen und Berater bereiten die Jugendlichen auf eine Beschäftigungsaufnahme vor. Fachkräfte der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern werben parallel dazu geeignete Arbeitsplätze ein und sorgen für eine passgerechte Vermittlung. Bei der Erfüllung von rechtlichen Voraussetzungen durch die Jugendlichen kann die Arbeitsaufnahme durch einen Eingliederungszuschuss der Arbeitsagenturen bzw. der Grundsicherungsstellen unterstützt werden. Die Zahlen und Ergebnisse des Monitorings sind ein Indiz für die jahrelange erfolgreiche Umsetzung des Programms. In mehreren aufeinander folgenden Jahre weisen die Jahresberichte „Jugend in Arbeit plus“ einen kontinuierlichen Anstieg der Beratungs- und Vermittlungszahlen aus. Im Jahr 2014 sind 3.936 Jugendliche in den Beratungsprozess des Programms eingetreten. Im selben Jahr gingen 1.814 Jugendliche in eine Erwerbstätigkeit über. Zentrales Thema der Diskussionen in den letzten Jahren war die Anpassung der Beratungsleistungen. Die G.I.B. unterstützte das Arbeitsministerium dabei mit der Entwicklung von möglichen Finanzierungsalternativen der bestehenden Beratungspauschalen für einzelne Beratungsschritte. Diese dienten dem MAIS NRW als Grundlage für Diskussionen um eine Stellenfinanzierung der Beraterinnen und Berater. Mit der neuen ESF-Förderphase erarbeitete das MAIS auch neue Förderrichtlinien für das Programm „Jugend in Arbeit plus“. Diese beinhalten, dass die Finanzierung von einzelnen Pauschalen für Beratungsschritte einer Stellenfinanzierung weicht. Zum 01.10.2015 wird diese Umstellung vollzogen. 10 G.I.B.-Report 2015 1.5 Landesprogramme Werkstattjahr und Produktionsschule.NRW Seit 2005 fördert die Landesregierung NRW mit dem Werkstattjahr ein Förderprogramm für die Zielgruppe der Jugendlichen mit besonderen Zugangsproblemen zum Ausbildungsmarkt. Für die Auslaufphase des Werkstattjahres 2014/2015, das im August 2014 startete, wurden vom MAIS in NRW Fördermittel für insgesamt 1.200 Teilnehmerplätze zur Verfügung gestellt. Aufgabe der G.I.B. ist es, die an der Umsetzung des Werkstattjahres beteiligten Akteure, insbesondere die Regionalagenturen, die Bildungsträger, Berufskollegs, Agenturen für Arbeit und Jobcenter bei der Umsetzung des Programms zu beraten und zu informieren. Diese Aufgaben werden mit dem Auslaufen des Programms Werkstattjahr zum August 2015 eingestellt. Mit dem Programm Produktionsschule.NRW etabliert das MAIS einen neuen Typ einer niedrigschwelligen Berufsvorbereitungsmaßnahme in Nordrhein-Westfalen, der konzeptionell der Zielgruppe, die weitgehend mit der des Werkstattjahres identisch ist, besser gerecht wird. Voraussetzung für die Umsetzung des Programms Produktionsschule.NRW ist eine finanzielle Beteiligung der Rechtskreise SGB III, II und VIII. Insbesondere das Fachkonzept BvB-Pro der Bundesagentur für Arbeit bietet im Rechtskreis SGB III die Möglichkeit zur Kofinanzierung dieses neuen niedrigschwelligen, produktionsorientierten Berufsvorbereitungsangebots. Seit Herbst 2012 unterstützt die G.I.B. das MAIS bei der Umsetzung des neuen Förderansatzes im Rahmen ihrer fachlichen Begleitung. Zur Vorbereitung eines neuen Maßnahmejahres 2014/2015, bei dem das Ziel verfolgt wurde, ein flächendeckendes Angebot an Produktionsschulen zu implementieren, wurde im Januar 2014 eine landesweite und rechtskreisübergreifende Bedarfsermittlung für Maßnahmen im Rahmen der Produktionsschule.NRW durchgeführt, bei der die G.I.B. die damit beauftragten kommunalen Koordinierungsstellen und die Regionalagenturen beratend unterstützte. Anschließend unterstützte die G.I.B. das MAIS bei der Planung und Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens für Bildungsträger, die an der Durchführung des Programms interessiert waren. Hierzu gehörte auch die fachliche Beratung der beteiligten regionalen Akteure, insbesondere der Regionalagenturen, kommunalen Koordinierungsstellen, Jobcenter und interessierten Bildungsträger. Im September 2014 wurden insgesamt ca. 1.700 neue Teilnehmerplätze eingerichtet, die zu zwei Dritteln durch Fördermittel des MAIS und zu einem Drittel durch Fördermittel des SGB III, SGB II oder SGB VIII finanziert werden. Informationstransfer, Erfahrungsaustausch, Beratung und Monitoring der Umsetzung gehören weiterhin zu den Dienstleistungen der G.I.B. für das MAIS und die beteiligten regionalen Akteure. 11 G.I.B.-Report 2015 2. Integration Benachteiligter in den Arbeitsmarkt – Wege in Arbeit Im Mittelpunkt des Aufgabenspektrums der Abteilung „Wege in Arbeit“ stehen benachteiligte Zielgruppen, die besonders von Arbeitslosigkeit und Ausgrenzung betroffen sind. Hier geht es um Langzeitarbeitslose, um Alleinerziehende und Berufsrückkehrerinnen, um Menschen mit Migrationshintergrund und behinderte Menschen sowie um langzeitarbeitslose Jugendliche. Die G.I.B.-Abteilung begleitet und koordiniert die unterschiedlichen Aktivitäten des Arbeitsministeriums NRW in diesem Bereich. Darüber hinaus ist die Abteilung im bundesgeförderten IQ Netzwerk NRW aktiv. Zu den Dienstleistungen gehören die fachliche Begleitung von Landesprogrammen und die Unterstützung der Projektentwicklung und -umsetzung. Dies geschieht über Informationsangebote und Fachveranstaltungen sowie über Projektberatung zu den Vorhaben der Landesarbeitspolitik. Kunden sind regionale Akteure, die Agenturen für Arbeit, die Jobcenter sowie Träger von arbeitsmarktpolitischen Angeboten. 2.1 Initiativen zur Integration von Menschen mit Behinderungen Das Arbeitsministerium NRW fördert seit Jahren Projekte zur Integration benachteiligter Zielgruppen in den Arbeitsmarkt. Darunter sind insgesamt rund 130 Projekte, die sich an die Zielgruppe behinderter oder schwerbehinderter Menschen richten. Für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene ist es weiterhin eine große Herausforderung, einen Ausbildungsplatz am ersten Arbeitsmarkt zu finden. Mit der Förderaktion „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene“ stellte das MAIS in Kooperation mit der Regionaldirektion NRW der BA auch 2014 ein ergänzendes Ausbildungsangebot für junge Rehabilitanden und Rehabilitandinnen in Erstausbildung bereit. In den nunmehr acht Aktionen fungieren heute fünf Berufsförderungswerke und neun Berufsbildungswerke als Ausbildungsbetriebe. Für alle gilt die Vorgabe, mehr als 50 % der Ausbildungsinhalte über Kooperationen mit Betrieben des ersten Arbeitsmarktes zu vermitteln, um so den behinderten jungen Erwachsenen zu einer möglichst wirtschaftsnahen Ausbildung zu verhelfen. Im Rahmen der Ausbildungsaktionen sollen nicht nur die Einrichtung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen und der erfolgreiche Berufsabschluss ermöglicht, sondern es soll auch der Übergang an der zweiten Schwelle, also eine anschließende Beschäftigung im erlernten Beruf, nachhaltig von den Trägern unterstützt werden. Grundlage der Umsetzung ist ein mit Unterstützung der G.I.B. entwickeltes, zwischen MAIS und der Regionaldirektion NRW der BA als gemeinsame Programmgeber vereinbartes Förderkonzept. Zu Beginn des Jahres 2014 unterstützte die G.I.B. die Träger bei der Implementierung der inzwischen siebten Förderaktion. Dabei standen wieder die bedarfsgerechte (Um-)Verteilung der vom Land zu fördernden Platzkontingente unter den beteiligten Trägern, die Einrichtung der Ausbildungsverhältnisse und die Akquisition von Kooperationsbetrieben im Vordergrund. 12 G.I.B.-Report 2015 Zudem boten die beiden Erfahrungsaustausche im Jahr 2014 neben dem Austausch über den aktuellen Umsetzungsstand auch die Gelegenheit, sich über die aktuellen Herausforderungen und über die Rolle der Förderaktion im Portfolio der Berufsfortbildungs- und Berufsbildungswerke auszutauschen. Die Auswertungen der Teilnehmenden-Datenbank waren Ausgangspunkte zu Diskussionen über den Verbleib der Teilnehmenden nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildungsaktion. Ferner stellte die G.I.B. den Teilnehmenden im ersten der beiden Trägertreffen die „kollegiale Beratung“ als Methode des fachlichen Austauschs vor. Die zweite Veranstaltung bot den Programmgebern u. a. die Gelegenheit, über Inhalte und Verfahren der für das Folgejahr neu aufgelegten Aktion 100 zu informieren. Darüber hinaus unterstützte die G.I.B. die Bezirksregierung Düsseldorf bei der Planung und Umsetzung einer Veranstaltung, um die Träger der Förderaktion über die Veränderungen bei ABBA und der ESF-Förderung zu informieren. 2.2 Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in Integrationsunternehmen Die Inklusion von Menschen mit Behinderung und deren volle und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Sinne der UN-Menschenrechtskonvention ist Ziel der nordrheinwestfälischen Landesregierung. Als Bestandteil des Aktionsplans „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ unterstützt das Landesprogramm „Integration unternehmen!“ (LIU!) dieses Ziel. Gemeinsam mit den beiden Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe setzt die Landesregierung das Landesprogramm um und fördert die Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze in Integrationsunternehmen. Nach einer dreijährigen Pilotphase, in der die vorgegebenen Ziele des Landes erreicht wurden, hat sich die Landesregierung NRW im Jahr 2011 entschlossen, das Landesprogramm „Integration unternehmen!“ fortzusetzen und in eine Regelförderung zu übernehmen. Sowohl die Anzahl der Projekte als auch die Anzahl der Beschäftigten mit schweren Behinderungen nimmt weiterhin stetig zu. So wurden im Jahr 2014 Fördergelder für ca. 300 Zielgruppenarbeitsplätze bewilligt. 24 Integrationsprojekte wurden neu bewilligt, davon 11 nicht gemeinnützige bzw. privatwirtschaftliche. Die G.I.B. begleitet das MAIS bei der Umsetzung dieses Landesprogramms. Dabei übernimmt sie im Rahmen eines Netzwerkes Aufgaben der Akquisition, Information und Erstberatung gründungswilliger Organisationen und Unternehmen, begleitet öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und Veranstaltungen zum Transfer und unterstützt das MAIS bei der Entscheidung zu Förderanträgen sowie bei der weiteren Programmumsetzung und -weiterentwicklung. Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit der G.I.B. liegt in der Akquisition, Information, Beratung und Begleitung potenziell gründungswilliger Organisationen und Unternehmen. Im Fokus steht hierbei die Ansprache von Unternehmen und Kommunen mit dem Ziel der Gründung von Integrationsabteilungen. Die Beratung erfolgt als Einzelberatung oder als Gruppenberatung im Rahmen von regelmäßig angebotenen Einstiegsseminaren. 13 G.I.B.-Report 2015 Die G.I.B. setzte ihre Angebote zum Aufbau regionaler und überregionaler Kooperationen fort und referierte z. B. am 11.04.2014 auf der Fachtagung „Schnittstellen zwischen Arbeitsförderung und Behindertenhilfe“ der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e. V. Durch gemeinsame Aktionen mit den Regionalagenturen wie etwa die Durchführung einer Busreise zu Integrationsunternehmen in den Regionen MEO und Niederrhein im März 2014 und in der Region Emscher-Lippe im Herbst 2014 versuchte die G.I.B., Aufmerksamkeit für LIU! bei Vertreterinnen und Vertretern von Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Kammern, Unternehmen, Beratungseinrichtungen, regionaler Presse, Arbeitsagenturen und Jobcentern zu erzielen. Die G.I.B. hat zusammen mit den Landschaftsverbänden eine NRW-weite MonitoringDatenbank aufgebaut. Diese erfasst alle landesgeförderten Integrationsprojekte. Sie wird von der G.I.B. kontinuierlich gepflegt und vom MAIS und den Landschaftsverbänden zur Auswertung und Dokumentation der Programmumsetzung genutzt. Darüber hinaus stellt die Datenbank die Datenbasis für das Förderprogrammcontrolling des MAIS bereit. An der Erstellung des Jahresberichts 2013 für das Landesprogramm „Integration unternehmen!“ durch BMSConsulting war die G.I.B. maßgeblich beteiligt. Neben LIU! begleitet die G.I.B. zwei ESF-Programme, die die Inklusion von Menschen mit Behinderungen unterstützen. Das Programm „Teilhabe an Arbeit – 1.000 Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen“ unterstützt die Schaffung von Außenarbeitsplätzen für WfbMBeschäftigte bei privatwirtschaftlichen bzw. öffentlichen Arbeitgebern. Das Programm wird von den Landschaftsverbänden umgesetzt. Ziel des Programms ist es, über Außenarbeitsplätze Arbeitgeber dafür zu gewinnen, Werkstattmitarbeitern nach dieser „Probephase“ einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz anzubieten. Das ESF-geförderte Modellprojekt „MIAR – miteinander arbeiten“ setzt bei den Jobcentern an. Die an dem Modellprojekt beteiligten Jobcenter Aachen, Unna und Wuppertal entwickelten im Rahmen des Projektes Handlungsstrategien für eine verbesserte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. In beiden Fällen unterstützte die G.I.B. die Projektträger mit Beratung und einem regelmäßigen Austausch im Rahmen von Statusgesprächen. 2.3 Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) fördert seit 2011 die Arbeit von Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren mit einem neuen Landesprogramm. Mithilfe des Programms soll erwerbslosen Personen eine trägerunabhängige und qualitätsgesicherte Beratung und Begleitung ermöglicht werden. Zielgruppe des Förderangebotes sind insbesondere erwerbslose Menschen im ALG II-Bezug, Erwerbslose nach dem SGB III, ältere Erwerbslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, Berufsrückkehrende sowie Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen. Im Jahr 2014 wurden 72 Arbeitslosenzentren und 73 Erwerbslosenberatungsstellen gefördert. 14 G.I.B.-Report 2015 Die G.I.B. unterstützt die Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren bei der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Dazu gewährleistet die G.I.B. einen regelmäßigen Informations- und Beratungsservice sowie die Organisation und Durchführung von Erfahrungsaustausch- und Fortbildungsveranstaltungen. Das MAIS setzt das Landesprogramm in enger Zusammenarbeit mit den 16 Regionalagenturen um. Die fachliche Begleitung der G.I.B. ist deshalb auch darauf ausgerichtet, diese zu unterstützen. Neben einem regelmäßigen Informations- und Beratungsservice beteiligt sich die G.I.B. an regionalen Gesprächsrunden („Runde Tische“) zur Programmumsetzung und nimmt themenbezogen an den Arbeitstreffen der Regionalagenturen teil. Da auch die Spitzenorganisationen der freien Wohlfahrtspflege sowie die Kirchen sich seit vielen Jahren mit eigenen Unterstützungsangeboten engagieren, um das Profil der Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren weiterzuentwickeln, beteiligt sich die G.I.B. an einem regelmäßigen Dialog mit den engagierten Organisationen. Darüber hinaus bietet die G.I.B. verschiedene Workshops für Berater und Beraterinnen an. Inhaltliche Schwerpunkte liegen hier insbesondere im rechtlichen Bereich und in der Vermittlung von Beratungskompetenzen und -methoden. Zur Workshop-Reihe „Selbstvermittlungscoaching in der Arbeit mit erwerbslosen Personen“ (SVC) ist ein Praxisleitfaden zur Einführung der SVCMethodik in Erwerbslosenberatungsstellen entstanden, der im zweiten Halbjahr 2014 veröffentlicht wurde. Außerdem bietet die G.I.B. einen direkten Informations- und Beratungsservice für die geförderten Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren an. Hier steht die Klärung von fachlich-inhaltlichen Einzelfragen im Vordergrund. Um die Arbeit der Beratungsstellen und Arbeitslosenzentren besser einschätzen zu können, führt die G.I.B. regelmäßig Trägerbesuche durch. 2.4 Sozialraumbezogene Arbeitsmarktpolitik Das von der G.I.B. mit entwickelte Förderprogramm „Aktiv für Arbeit im Stadtteil – arbeitsmarktpolitisches Netzwerkcoaching in städtischen Problemgebieten“ soll den Aufbau strategischer Netzwerke von arbeitsmarkt- und zielgruppenspezifischen Strukturen in städtischen Problemgebieten befördern. Sozialraumbezogene Arbeitsmarktpolitik will stadtteilbezogene Synergien schaffen sowie neue, auf die Bedarfe der arbeitslosen und Arbeit suchenden Menschen im Stadtteil und der dort ansässigen Betriebe ausgerichtete Maßnahmen initiieren und umsetzen. Der Förderansatz wird seit 2013 in zehn Referenzprojekten in acht Kommunen für zwei Jahre erprobt und von der G.I.B. fachlich begleitet. Dazu zählt die umfassende Beratung der beteiligten Kommunen zur Entwicklung qualifizierter Projektanträge, die Begutachtung eingehender Anträge sowie die Organisation des Know-how-Transfers und des Erfahrungsaustausches der Projektträger untereinander. Die G.I.B. nimmt an stadtteilbezogenen „Runden Tischen Arbeit“, Fachveranstaltungen sowie an der Projektsteuerung im Rahmen von örtlichen Steuerungsgremien oder Beiräten teil. 15 G.I.B.-Report 2015 Ein wesentlicher Bestandteil der fachlichen Begleitung im Jahr 2014 waren die Weiterentwicklung des programmbezogenen Evaluationskonzepts sowie die Durchführung erster Befragungen und Expertengespräche mit Multiplikatoren und anderen für das Projekt relevanten Akteuren. Im weiteren Verlauf des Evaluationsprozesses wurde eine Entscheidung für die Auswahl vertiefender Fallstudien für die Netzwerkcoach-Projekte in Aachen, Oberhausen und in Dortmund-Clarenberg getroffen. Die Projekte enden im Mai 2015. Der Evaluationsbericht wurde im April 2015 fertig gestellt und wird derzeit in den Fachgremien im MAIS NRW erörtert. 2.5 Integration durch Qualifizierung – IQ Netzwerk NRW 2011 übernahm die G.I.B. die Koordinierung des nordrhein-westfälischen Landesnetzwerks im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“. Das Förderprogramm des Bundes zielt auf die Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von erwachsenen Migrantinnen und Migranten. Es liegt in der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und wird in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) durchgeführt. Die Umsetzung in NRW erfolgt in enger Zusammenarbeit mit operativen und strategischen Partnern sowie im Dialog mit vielfältigen Akteursgruppen aus der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik. Auch in der neuen IQ-Förderphase 2015 bis 2018 sind das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW und die Regionaldirektion NRW der BA strategische Partner auf der Landesebene. Im Förderzeitraum 2012 bis 2014 waren 18 arbeitsmarkt- und integrationspolitische Teilprojekte mit unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten in das IQ Netzwerk NRW eingebunden. Arbeitsmarktpolitische Angebote in folgenden drei Handlungsfeldern wurden umgesetzt: 1. der Aufbau von landesweiten, das neue Anerkennungsrecht flankierenden Fachberatungsangeboten für Menschen, die ihren Berufsabschluss im Ausland erworben haben, 2. die Durchführung von Fortbildungen zur Förderung interkultureller Kompetenz in der Arbeitsverwaltung und bei weiteren arbeitsmarktpolitischen Akteuren, 3. die Verzahnung von regionalen arbeitsmarktpolitischen Förderangeboten im Sinne der IQProzesskette. In den drei IQ Teilregionen Bonn/Rhein-Sieg, Duisburg und OstwestfalenLippe (Bielefeld, Kreis Lippe, Kreis Paderborn) wurden diese Angebote mit besonderer Intensität durchgeführt. Im fachlichen Schwerpunkt „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ ging es im Jahr 2014 um den weiteren Ausbau der Fachberatung sowie um die Verzahnung der Angebote des IQ Netzwerks NRW zur Anerkennungsberatung mit dem NRW-Förderprogramm „Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE)“. Eine Erstinformation und Verweisberatung zu im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen ist seit Jahresbeginn 2013 Bestandteil des Regelangebots aller mittlerweile über 120 BBE-Beratungsstellen. 16 G.I.B.-Report 2015 Die „IQ Servicestelle Berufliche Anerkennung NRW“ unterstützte mit ihrem Berater- und Trainerteam die anerkennungsspezifische Einarbeitung der BBE-Berater und ergänzte bei Bedarf die Angebote der BBE-Beratungsstellen. Der weitere Ausbau der Anerkennungsberatung im Förderprogramm BBE zu einer nachhaltigen und flächendeckenden Fachberatung wird durch die G.I.B. fachlich begleitet und durch IQ NRW unterstützt. Sieben Modellprojekte, die Anfang 2013 ihre Arbeit aufnahmen, konzentrieren sich auf die weiteren fachlichen Schwerpunkte. Diese sind Kompetenzfeststellung, berufsbezogenes Deutsch, interkulturelle Öffnung von Betrieben im Gesundheits- und Pflegebereich, Entwicklung von Qualifizierungsangeboten im Handwerk sowie die Förderung von Arbeitsmarktlotsen in Migrantenorganisationen in den 16 NRW-Arbeitsmarktregionen. Die Ergebnisse aus den Modellprojekten zu den Themen anwendungsorientierte Kompetenzfeststellung und berufsbezogenes Deutsch (individuelles Sprachcoaching) sollen künftig ebenfalls mit den Angeboten der BBEBeratungsstellen verzahnt werden. Zur Information über die in diesem Modellprojekten gemachten Erfahrungen und zur Unterstützung ihres landesweiten Transfers führte die G.I.B. im Rahmen der fachlichen Begleitung Fachveranstaltungen und Workshops durch und begleitete die Projekte im Rahmen von regelmäßigen Statusgesprächen. Die Aufgabe der G.I.B. als Koordinierungsstelle im IQ Netzwerk NRW lag vor allem in der fachlichen Steuerung und Weiterentwicklung der Arbeitsschwerpunkte. Die koordinierenden Aufgaben umfassten dabei die Zusammenarbeit mit der Bundesebene (v. a. BMAS, BMBF, BA, IQKoordinierungsstelle Bund sowie diverse Fachstellen), die fachliche Begleitung der Modellprojekte sowie der Projekt- und Netzwerkarbeit in den drei Teilregionen in NRW und den Aufbau landesweiter Angebote zur Anerkennungsberatung in NRW. Zu diesen Aufgaben gehörten – zusätzlich zu den Angeboten für die Beratungsstellen des NRW-Förderprogramms „Beratung zur beruflichen Entwicklung“ – die Entwicklung und Durchführung von Fortbildungen zur Anerkennungsberatung für Beratungsfachkräfte in Jobcentern und Agenturen für Arbeit wie auch die Koordinierung des Monitorings, der Öffentlichkeitsarbeit und die gesamte finanz- und verwaltungstechnische Projektabwicklung aller 18 Teilprojekte im IQ Netzwerk NRW. Das Förderprogramm IQ ist seit 2015 um einen aus dem ESF-kofinanzierten Teil erweitert worden. Damit erhöht sich das Jahresbudget für die Finanzierung des IQ Netzwerks NRW erheblich. Die G.I.B. beendete mit dem Auslaufen des Jahres 2014 ihre Aufgabe als Gesamtantragstellerin und Koordinierungsstelle des IQ Netzwerks NRW. Die Trägerschaft des IQ Netzwerks NRW wird seit dem 01.01.2015 vom Westdeutschen Handwerkskammertag e. V. (WHKT) wahrgenommen. Die G.I.B. wird in der Förderphase 2015 bis 2018 Teilprojektpartner für die „Fachliche Begleitung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung“ sowie den Aufgabenbereich „Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Öffnung in Jobcentern in NRW“ sein. 17 G.I.B.-Report 2015 2.6 Modelle und Projekte zur Integration benachteiligter Personen In der laufenden ESF-Förderphase werden innovative Vorhaben und seit Ende 2011 auch arbeitspolitisch bedeutsame Einzelprojekte für benachteiligte Personen am Arbeitsmarkt gefördert. Die G.I.B. begleitet die Entwicklung und Umsetzung von Vorhaben über alle Arbeitsschritte, von der Projektentwicklung vor der Antragstellung über Stellungnahmen zur Entscheidungsvorbereitung bis zur fachlichen Begleitung in der Umsetzung. Zur Arbeit der G.I.B. gehört auch, die Ergebnisse der innovativen Vorhaben auszuwerten, um einen überregionalen Wissens- und Erfahrungstransfer für NRW organisieren zu können. Zur Umsetzung des von der AG Innovation im Jahr 2009 beschlossenen Fachkonzepts zur Begleitung von Innovationsvorhaben hat die G.I.B. regelmäßige Start-, Status- und Auswertungsgespräche mit allen innovativen Projekten im Bereich Zielgruppen geführt. Dazu arbeitet die G.I.B. bei regionalen Projekten eng mit den Regionalagenturen zusammen. Zur fachlichen Begleitung gehört zudem der landesweite Transfer der Ergebnisse und Produkte. 2014 begleitete die G.I.B. eine Reihe von Einzelprojekten (wie z. B. Quali:Web, Neu-Start, Aktiv in Schule und Beruf, Achtung! Fertig! Los!, SprInt). Hierbei wurden Träger bei der Erfüllung von Auflagen im Rahmen der Projektumsetzung unterstützt oder Informationen über den Projektfortschritt aufbereitet und den beteiligten Akteuren zur Verfügung gestellt. Außerdem unterstützte die G.I.B. die Regionalagenturen durch die Bewertung eingereichter Projektskizzen ebenso wie durch Beratungsgespräche mit den beteiligten Akteuren vor Ort. Die G.I.B. nahm zum Jahresbeginn den fachlichen Dialog mit den Pilotprojekten zur Arbeitsmarktintegration für Zugewanderte aus Südosteuropa auf. Vor dem Hintergrund der vielen Schnittstellen zum Rechtskreis des SGB II erfolgt die fachliche Begleitung der Pilotprojekte durch eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe. Gemeinsam mit der Abteilung „Monitoring und Evaluation“ wurde ein Monitoringbogen zur Projektevaluation erarbeitet und den Pilotkommunen zur Verfügung gestellt. Eine erste Auswertung liegt vor. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der G.I.B. wurden die Pilotprojekte im G.I.B.-Info 3/2014 gewürdigt. Die G.I.B. organisierte im Jahr 2014 drei interkommunale Erfahrungsaustauschtreffen der sieben Pilotkommunen. Sie dienten dem organisierten und systematischen Austausch über die Umsetzungserfahrungen unter den Trägern bzw. zwischen den Trägern und dem MAIS NRW sowie der gemeinsamen Qualitätsentwicklung der sieben Pilotprojekte. Die Kommunen Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hamm, Köln und Wuppertal erhielten nach der Entscheidung der AG Einzelprojekte eine zweijährige Förderung für die Durchführung von Modellprojekten. Nach den Startgesprächen begannen die Projektstandorte 2014 mit der konkreten Umsetzung. Der durch die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürger und -Bürgerinnen aus Bulgarien und Rumänien zu Jahresbeginn 2014 vielfach erwartete überproportionale Anstieg an südosteuropäischen Zuwanderern ist nach Darstellung der besonders betroffenen Kommunen nicht eingetreten. Dennoch verzeichnen sie einen stetigen Zuwachs an südosteuropäischen Zuwanderern und deren häufige Konzentration auf bestimmte Stadtteile. 18 G.I.B.-Report 2015 3. Flankierung des SGB II in NRW Die G.I.B. unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen und die Jobcenter in NRW seit 2005 bei der Umsetzung des SGB II. Einen besonderen Schwerpunkt bilden dabei Unterstützungsangebote, die dazu beitragen sollen, die gesetzlich vorgesehenen und vereinbarten Ziele bei der Umsetzung des SGB II zu erreichen. 3.1 Umsetzung des SGB II in NRW Mit dem neuen Steuerungssystem im SGB II haben sich Rolle und Handlungsmöglichkeiten des Landes deutlich erweitert. Durch die Ausweitung der zugelassenen kommunalen Träger (zkT) in NRW um acht auf 18 erhält dies ein zusätzliches Gewicht. Das Land unterstützt die Jobcenter und kommunalen Träger in NRW insbesondere durch Angebote zur Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit bei der Umsetzung des SGB II. Die Arbeitsmarktpolitik des Landes verfolgt zudem das Ziel, trotz der beim Bund angesiedelten Zuständigkeit für das SGB II, Spielräume für qualitative Ergänzungen und quantitative Ausweitungen von Leistungen zur Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsbeziehender im SGB II in Form von Programmen, Initiativen und Modellvorhaben zu nutzen. Die G.I.B. unterstützt diese Strategien und Schwerpunkte des Landes durch die Bereitstellung einer fachlichen Begleitung der Akteure und Prozesse, Programme und Projekte. Die Dienstleistungen der G.I.B. beziehen sich zum einen auf Angebote für die Jobcenter in NRW zur Verbesserung der Leistungsprozesse im SGB II, zum anderen auf die Entwicklung, Initiierung und Umsetzung von Programmen und Projekten, die den erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden im SGB II zugutekommen. So war die G.I.B. 2014 an der Erarbeitung eines Jahresprogramms des MAIS zur Unterstützung der Jobcenter und kommunalen Träger in NRW beteiligt. In Abstimmung mit dem MAIS hat die G.I.B. eine Konzeption für eine Entwicklungswerkstatt mit Jobcentern mit dem Ziel einer besseren Integration von „Jugendlichen mit multiplen Problemlagen“ entwickelt, an der sich die Jobcenter Essen, Minden-Lübbecke, Mülheim und Steinfurt (alle zkT) beteiligen. Entlang der vier Handlungsfelder Personalentwicklung, regionale Kooperation, Instrumentenentwicklung und Organisationsstrukturen/Leistungsprozesse im Jobcenter soll die Entwicklungswerkstatt mithilfe der JC-eigenen Expertise, der Hinzunahme von externer Beratungsunterstützung (Beratungsunternehmen), der fachlichen Begleitung durch die G.I.B., der Nutzung externer Expertise (gute Praxis, Wissenschaft) und des fachlichen Austausches der JC untereinander verbesserte und/oder neue Wege, Verfahren, Instrumente und Prozesse entwickeln und umsetzen. Neben den inhaltlichen und prozessbezogenen Zielsetzungen soll auch das Format „Entwicklungswerkstatt“ als eine mögliche zukünftig einzusetzende Unterstützung für Jobcenter erprobt werden. 19 G.I.B.-Report 2015 Die Jobcenter stehen vor der Herausforderung, einer wachsenden Zahl von insbesondere jungen Menschen mit gesundheitlichen sowie psychischen, psychosozialen und psychosomatischen Problemen und Erkrankungen eine berufliche und gesellschaftliche Integration zu ermöglichen. Die G.I.B. hat in einer abteilungsübergreifenden Zusammenarbeit das Thema aufgegriffen und 2014 einen Arbeitskreis für Jobcenter zum Thema Gesundheit und Rehabilitation im Kontext des SGB II gegründet. Ziel des Arbeitskreises ist es, innovative Ansätze vorzustellen und dabei die Erfolgskriterien und Umsetzungsschritte zu diskutieren und zu analysieren. Die Ergebnisse sollen mittelfristig weiteren interessierten Jobcentern vorgestellt werden. Durch die beschlossene Initiierung von Modellprojekten zum Aufbau von Dienstleistungsketten und Produktionsnetzwerken durch das MAIS sollen Jobcenter darin unterstützt werden, verbindliche Kooperationsstrukturen zwischen unterschiedlichen arbeitsmarkt-, sozial- und bildungspolitischen Akteuren aufzubauen. Ziel ist eine systematische Verzahnung von Unterstützungs- und Hilfeangeboten der unterschiedlichen Leistungsträger für ein bedarfsgerechtes, ganzheitliches und besser aufeinander abgestimmtes Unterstützungsangebot für hilfebedürftige Leistungsbeziehende im SGB II. Insbesondere sollen im Rahmen der Netzwerkarbeit arbeitsmarktpolitische Instrumente mit sozialintegrativen kommunalen Unterstützungsleistungen nach § 16 a SGB II besser verzahnt und diese Strukturen in der Umsetzungspraxis erprobt werden. Die G.I.B. begleitete diesen Entwicklungsprozess fachlich-inhaltlich und erstellte ein Konzept zur flankierenden Begleitung und Weiterentwicklung der pilotierten Projekte im Rahmen einer Transferphase. Das Vorhaben stellt hohe inhaltliche, organisatorische und personelle Anforderungen an die Jobcenter, Kommunen und beteiligten Einrichtungen. Die Umsetzung an vier Pilotstandorten in der bisherigen Implementationsphase sowie in der 2015 laufenden Umsetzungsphase ermöglicht wertvolle Einblicke in die Arbeit und Strukturen vor Ort und gibt Hinweise, wie das Zusammenwirken unterschiedlicher Leistungsträger vor Ort für eine ganzheitliche und umfassende Betreuung von Langzeitleistungsbeziehenden weiterentwickelt werden kann. Auf Initiative des Jobcenters Herne entwickelte die G.I.B. bereits im Jahr 2011 in Abstimmung mit dem MAIS und der Regionaldirektion NRW der BA ein Modellprojekt zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsbeziehender in den Arbeitsmarkt auf Basis des „Work First“-Ansatzes. Im Rahmen des modellhaften Ansatzes wird eine Erweiterung des Dienstleistungsspektrums der Jobcenter vorgenommen. Neben den originären Aufgaben der individuellen Beratung und Vermittlung begleiten Beratungsfachkräfte der Jobcenter eine Gruppe von erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden bei der Stellensuche. Mittlerweile setzen 26 Jobcenter in NRW diesen Ansatz um, weitere Jobcenter haben ihr Interesse an der Umsetzung bekundet. Die G.I.B. hat im Rahmen ihrer fachlichen Begleitung die Aufgabe übernommen, die an der Umsetzung beteiligten Beratungsfachkräfte durch regelmäßige Erfahrungsaustauschtreffen sowie die beteiligten Jobcenter durch ein Coaching-Angebot zu unterstützen. Darüber hinaus wertet die G.I.B. die Umsetzungserfahrungen aus und stellt den beteiligten Jobcentern und der Fachöffentlichkeit Ergebnisse und Praxisempfehlungen zur Verfügung. 20 G.I.B.-Report 2015 Zwei Lohnhallengespräche der G.I.B. beschäftigten sich 2014 mit der Umsetzung des SGB II. Anfang 2014 wurde eine Bewertung der zweijährigen Projektumsetzung des „Work-FirstAnsatzes“ vorgenommen und Perspektiven einer konzeptionellen Weiterentwicklung des Ansatzes präsentiert. Im Rahmen eines weiteren Lohnhallengesprächs, das in Kooperation mit dem Jobcenter Köln durchgeführt wurde, präsentierten vier Jobcenter aus NRW innovative Beratungs- und Eingliederungsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene im SGB II. Die G.I.B. unterstützte beim Jobcenter Köln den Organisationsentwicklungsprozess bei der Einrichtung einer einheitlichen Beratung selbstständiger Leistungsberechtigter und führt den Arbeitskreis Arbeitgeberservice der Jobcenter in NRW mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten durch. Zudem hat die G.I.B. die fachlich-inhaltliche Begleitung des Arbeitskreises der Selbstständigenberater und -beraterinnen Markt und Integration der Jobcenter übernommen. In Bezug auf den in NRW in der Grundsicherung für Arbeitsuchende für 2014 gesetzten Schwerpunkt „Langzeitleistungsbezieher aktivieren und Integrationschancen verbessern“, führte die G.I.B. im Handlungsfeld „Verbesserung der Übergangschancen von Migranten in den Arbeitsmarkt“ die im Jahr 2013 angestoßenen Aktivitäten fort und stimmte sich dabei mit dem MAIS und der Regionaldirektion NRW der BA sowie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ab. Zu den Hauptaktivitäten zählten die fachliche Begleitung der Umsetzung von vier mit ESF-Landesmitteln geförderten Modellprojekten der berufsbezogenen Deutschförderung im Kontext des SGB II sowie die Planung und Durchführung eines Austausch-Workshops für die Jobcenter-bE (besondere Einrichtungen/zkT) in NRW mit dem BAMF zum Thema „Berufsbezogene Sprachförderung“. Die vier Modellprojekte starteten wie geplant zum 1. Januar 2014. Die G.I.B. begleitet die Umsetzung der Modellprojekte in Abstimmung mit dem MAIS NRW. Drei der Modellprojekte waren seit April 2014 vom zeitweiligen Aussetzen der Förderung durch das ESF-BAMF-Programm „Berufsbezogene Deutschförderung“ unmittelbar betroffen. Die G.I.B. unterstützte die Modellprojektträger und kooperierenden Jobcenter dabei, gemeinsame Ideen zum Umgang mit dem Förderstopp zu entwickeln. Im Mai 2014 lief die Förderung des ESF-BAMF-Programms – mit einem reduzierten Mittelansatz – für die auslaufende ESF-Förderperiode 2007 – 2013 wieder an. Im September 2014 präsentierten sich die vier Modellprojekte im Rahmen eines von der G.I.B.-Koordinierungsstelle des IQ Netzwerks NRW organisierten Lohnhallengesprächs zum Thema „Berufsbezogene Sprachförderung für Migrantinnen und Migranten – modellhafte Ansätze in NRW“. Teilnehmer/-innen der Veranstaltungen kamen aus Jobcentern und weiteren Einrichtungen der Landesarbeitsmarktpolitik und der Migrationsarbeit. Die Förderung der vier Modellprojekte wird Ende September 2015 auslaufen. Im Rahmen der Förderlinie „Einzelvorhaben“ begleitete die G.I.B. im Jahr 2014 die beteiligten Jobcenter Wuppertal, Aachen und Unna bei der Umsetzung des Modellprojektes MIAR zur Entwicklung von modellhaften Ansätzen zur Integration von Menschen mit Behinderungen und erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen im SGB II-Bezug. 21 G.I.B.-Report 2015 Im Mittelpunkt stehen hierbei die modellhafte Entwicklung eines inklusiven regionalen Arbeitsmarktes durch Netzwerkarbeit, arbeitgeberbezogene Ansprachekonzepte, regionale Fördersysteme sowie der Aufbau eines Inklusionsmonitorings. Erkenntnisse sollen zudem generiert werden hinsichtlich der Verbesserung der Beratungskompetenz und Beratungsprozesse in den Jobcentern und des Aufbaus von Dienstleistungsketten mit externen Partnern anderer Rechtskreise. Die G.I.B. begleitete die Modellstandorte im Rahmen eines fachlichen Austauschs unter Einbezug des MAIS, durch Teilnahme an Fachveranstaltungen sowie in einer beratenden Funktion bei der Entwicklung von Transferansätzen für andere Jobcenter in NRW. Darüber hinaus wurden zwei weitere Einzelvorhaben, zum einen das Projekt „UP“ zur beruflichen Qualifizierung von Aufstockenden und zum anderen das Projekt „Zweiter Anlauf“ zu betrieblichen Einzelumschulungen, fachlich begleitet. Fortgeführt wurde im Jahr 2014 der quartalsweise stattfindende Arbeitskreis Arbeitgeberservice der Jobcenter in NRW. Die inhaltlichen Schwerpunkten lagen bei Themen wie der Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit, der Umsetzung abschlussbezogener Qualifizierung/Teilqualifizierung, der Nachbetreuung, der Arbeit des IQ Netzwerks, der Nutzung sozialer Medien, der neuen ESF-Förderperiode und der Qualifizierungsberatung von KMU. Zudem hat die G.I.B. die fachlich-inhaltliche Begleitung des Arbeitskreises der Selbstständigenberater/-innen Markt und Integration der Jobcenter übernommen. In diesem Rahmen findet zweimal jährlich ein fachlicher Austausch und Wissenstransfer zu rechtlichen und betriebswirtschaftlichen sowie methodischen und organisatorischen Fragestellungen und Herausforderungen im Kontext der leistungsberechtigten Selbstständigen statt. In Bezug auf die in NRW in der Grundsicherung für Arbeitsuchende für 2014 gesetzten Schwerpunkte „Nachhaltige und existenzsichernde Integrationen“ und „Langzeitleistungsbezieher aktivieren und Integrationschancen verbessern“ führte die G.I.B. im Handlungsfeld „Stärkung der Berufs- und Erwerbsorientierung von Frauen und Erhöhung der Erwerbsbeteiligung“ die im Jahr 2013 begonnenen Aktivitäten fort. Dazu zählten die Planung und Durchführung von Veranstaltungen als Teil des Jahresprogramms 2014 der Unterstützungsangebote des MAIS für die Jobcenter in NRW. Hierzu gehörte u. a. ein Workshop für die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) und für Beschäftigte der Arbeitgeberservices der Jobcenter mit dem Titel „Unternehmensansprache zum Thema „Familie und Beruf“. Ein Ziel der Veranstaltung bestand darin, Unternehmen für Familienfreundlichkeit zu gewinnen und dadurch die Integrationschancen von Alleinerziehenden bzw. arbeitslosen Müttern zu verbessern und so letztlich mehr Chancengleichheit am Arbeitsmarkt zu erzielen. In Kooperation mit den beiden Landschaftsverbänden bzw. den Landesjugendämtern Rheinland und Westfalen-Lippe wurden von der G.I.B. zwei Workshops organisiert und durchgeführt, die zum Transfer erfolgreicher Ansätze aus dem mit ESF-Landesmitteln geförderten Projekt „Neue Wege NRW“ beitragen sollten. Durch die Workshops wurden Erfahrungen vermittelt, die zum Aufbau von Kooperationen zwischen Jobcentern und Jugendämtern sowie Jobcentern und Familienzentren dienen sollen, um zu einer verbesserten Zusammenarbeit vor Ort zu motivieren. 22 G.I.B.-Report 2015 Gemeinsam mit MAIS NRW und RD NRW ist die G.I.B. an der Konzeption von Veranstaltungen und fachlichen Austauschen für die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Jobcenter in NRW beteiligt. Die nächste Veranstaltung dieser Art ist für die zweite Jahreshälfte 2015 vorgesehen. 3.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung (ögB) Seit Januar 2013 fördert das Land im Rahmen der EU-kofinanzierten Arbeitspolitik zur Teilhabe und Integration besonders benachteiligter und arbeitsmarktferner Zielgruppen im SGB II Modellprojekte im Rahmen „Öffentlich geförderte Beschäftigung“. Parallel dazu wurde im Laufe des Jahres 2013 eine Förderrichtlinie sowie eine begleitende Förderkonzeption „Öffentlich geförderte Beschäftigung“ entwickelt. Die Förderung von Projekten „Öffentlich geförderte Beschäftigung NRW“ steht in direktem Zusammenhang der drastischen Kürzungen von Angeboten öffentlich geförderter Beschäftigung im Rahmen der Instrumentenreform im April 2012 bei gleichzeitig anhaltend hohen bzw. stetig steigenden Zahlen erwerbsfähiger Männer und Frauen im Langzeitleistungsbezug des SGB II. Zu den Förderbausteinen des Landes NRW zählen Kompetenzfeststellung, individuelles Coaching, eine arbeitsbegleitende individuelle Qualifizierung der Beschäftigten sowie die Koordination der Projekte. Die Jobcenter beteiligen sich im Rahmen der Finanzierung individueller Minderleistungsausgleiche (max. 75 %), Kommunen beteiligen sich durch die Einbringung flankierender kommunaler Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II sowie durch eingesparte Kosten der Unterkunft. Mindestens 25 % der Lohnkosten werden von den Arbeitgebern/Trägern eingebracht. Die fachliche Begleitung sowie das Monitoring der Projekte erfolgen durch die G.I.B. Zu den Aufgaben im Rahmen der fachlichen Begleitung zählen u. a. Projektberatungen in der Entwicklung von ögB-Projekten, die Begutachtung und Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen im Rahmen der konkreten Projektbeantragung sowie die kontinuierliche Begleitung der Projekte in der Umsetzungsphase. Das beinhaltet regelmäßige Vor-Ort-Besuche, die Initiierung landesweiter Erfahrungsaustausche, die Entwicklung von Workshop-, Informations- u. Fortbildungsangeboten, die Teilnahme an regionalen Arbeitskreisen und Fachgesprächen sowie Krisenintervention. Ebenso zählen dazu regelmäßiger Austausch und Abstimmungen mit dem Fachreferat des MAIS NRW, die Zusammenarbeit mit der Fachabteilung Monitoring der G.I.B. sowie Berichterstattungen und Öffentlichkeitsarbeit. 2014 erfolgten erste Vor-Ort-Gespräche bei den im Januar 2014 gestarteten ögB-Projekten sowie umfangreiche telefonische Beratungen im Rahmen des Projektstarts. Alle ögB-Projekte wurden mit Kontaktdaten und ersten Basisinformationen auf der Webseite des MAIS unter www.arbeit.nrw.de eingepflegt. Weitergehende Informationen und aktuelle Handouts zu ausgewählten Projekten wurden auf der Webseite der G.I.B. veröffentlicht. 23 G.I.B.-Report 2015 Außerdem stand die fachliche Begleitung der G.I.B. 2014 deutlich unter dem Aspekt, interessierte Regionen bzw. Träger bei der Entwicklung und Konzipierung von Projekten im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung auf Basis der im Herbst 2013 veröffentlichten Richtlinie zu beraten. Dabei gestaltete sich die Projektentwicklung im Laufe des Jahres 2014 aufgrund der auslaufenden ESF-Förderphase zunehmend komplizierter. Hier galt es Lösungen zu finden, bei denen die Intention der öffentlich geförderten Beschäftigung in NRW (mittelfristiger Integrationsansatz bei mindestens zweijähriger Förderung der Beschäftigten durch die Jobcenter) in Einklang zu dem beschränkten ESF-Förderzeitraum (bis maximal 30.09.2015) zu bringen war. Seit ca. Mitte 2014 wurden die Träger auf die neue ESF-Förderphase orientiert, die wieder eine einheitliche Förderdauer aus ESF- und Jobcentermitteln gewährleistet. Anfang Juli 2014 wurde ein landesweiter Erfahrungsaustausch für die ögB-Coachs der Modellprojekte durchgeführt. Insgesamt werden im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung nunmehr 51 Projekte durch das Land NRW gefördert (26 Modellprojekte, 25 Projekte auf Basis einer Richtlinie) und 1.184 Arbeitsplätze in unterschiedlichen Beschäftigungsfeldern für besonders benachteiligte Zielgruppen vorgehalten. 4. Arbeitsgestaltung und -sicherung Die G.I.B. unterstützt das Landesarbeitsministerium vor allem bei der Umsetzung der Instrumente Potentialberatung, Bildungsscheck, Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE), Beschäftigtentransfer und bei der Umsetzung der Initiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“. An der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Instrumente müssen die Umsetzungsakteure „Beratungsstellen Potentialberatung“, „Bildungsscheckberatungsstellen“, „Beratungsstellen zur beruflichen Entwicklung“ und Regionalagenturen wie auch Unternehmensberatungen und Transferträger beteiligt und an die gestiegenen Anforderungen herangeführt werden. Die Verbesserung der Beratungsqualität zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit hat deshalb eine hohe Priorität. 4.1 Fachkräfteoffensive der Landesregierung Die „Initiative zur Fachkräftesicherung“ und die aus dem Programm geförderten Projekte werden seit 2011 von der G.I.B. fachlich begleitet. Da die möglichen Handlungsfelder der Fachkräfteoffensive fast alle Themen- und Zielbereiche der G.I.B. betreffen, wurde eine interne Arbeitsgruppe eingerichtet, in der alle Abteilungen der G.I.B. vertreten sind. Die Einreichung von Projektvorhaben zum Fachkräfteprogramm war letztmalig zum Stichtag 31.01.2014 möglich. Insgesamt 10 Projekte wurden bis dahin durch die G.I.B. bewertet. Inzwischen sind im Rahmen der fachlichen Begleitung mit 67 Projekten Start-, Status- und/oder auch bereits Abschlussgespräche geführt worden. Auch in der neuen Förderphase der Strukturfonds ist ein weiteres Programm zur Fachkräfteinitiative geplant, das diesmal sowohl aus EFRE- als auch aus ESF-Mitteln gespeist werden soll. Über Themen- und Branchenschwerpunkte sowie mögliche Fördermaßnahmen fanden seit Herbst 2014 bereits ressortübergreifende Austausche statt, um möglichst ab dem dritten Quartal 2015 einen neuen Aufruf starten zu können. 24 G.I.B.-Report 2015 Die Evaluatoren des Fachkräfteprogramms (SÖSTRA und Lawaetz-Stiftung) wurden durch aufbereitetes Datenmaterial der G.I.B. sowie bei der Vorbereitung der Tagung zur Präsentation der Zwischenergebnisse der Evaluation im MAIS unterstützt. Zudem startete die G.I.B. eine Auswertung der Fachkräfteprojekte, um wichtige und gute Projektergebnisse für einen landesweiten Transfer nutzen zu können. Die für die regionalen Fachkräfteanalysen relevanten Arbeitsmarktdaten, die die G.I.B. auf dem eigens dafür entwickelten Internetportal zur Fachkräfteinitiative zur Verfügung stellt, wurden aktualisiert. Dort finden sich auch die von den Regionen eingestellten Projektbeispiele. 4.2 Modelle und Projekte zur Arbeitsgestaltung Das vom BMAS geförderte Modellprogramm „UnternehmensWert:Mensch“ wurde im August 2014 planmäßig beendet. Die G.I.B. setzte dieses Programm gemeinsam mit zehn Beratungsstellen Potentialberatung (darunter acht Regionalagenturen und zwei IHK) in NRW um. Zur Koordinierung der Programmumsetzung führte die G.I.B. im Mai 2014 ein Informations- und Austauschtreffen für die Beratungsstellen in NRW durch. Neben fachlichen und bewilligungstechnischen Abstimmungsprozessen zwischen dem BMAS, dem Bundesverwaltungsamt, der G.I.B. und den Beratungsstellen befasste sich die G.I.B. mit der Entwicklung von Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und der Identifikation von Beispielen guter Praxis. Das BMAS hat sich entschlossen, den im Modellprojekt entwickelten Ansatz in ein neues Förderprogramm „UnternehmensWert:Mensch“ zu überführen. Voraussichtlicher Start des Förderprogramms ist der August 2015. Nachdem zwischen dem MAIS und dem BMAS im Rahmen der Kohärenzverhandlungen zu den jeweiligen operationellen Programmen entschieden wurde, dass „UnternehmensWert:Mensch“ in NRW nur für kleine Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigten angeboten werden soll (Förderung in Höhe von 80 % der Beratungskosten), kommt zukünftig die Potentialberatung für Unternehmen ab zehn Beschäftigte (Förderhöhe 50 % der Beratungskosten) in Betracht. Da das Bundesprogramm zukünftig bundesweit und flächendeckend zum Einsatz kommen soll, galt es, auch für NRW eine flächendeckende Lösung zu entwickeln. Die G.I.B. hat deshalb eine gemeinsame Interessenbekundung mit Potentialberatungsstellen aus dem Kreis der Regionalagenturen und der Industrie- und Handelskammern vorbereitet. Eine Entscheidung über die eingereichten Interessenbekundungen wird im Mai 2015 erwartet. Zur Professionalisierung des Personals in der Weiterbildungsberatung bietet die G.I.B. kontinuierlich die im Rahmen des Regionalen Qualifizierungszentrums RQZ NRW entwickelte Basisqualifizierung „Bildungsberatung und Kompetenzentwicklung“ (120 Stunden) an. Diese Fortbildung richtet sich insbesondere an Weiterbildungsberaterinnen und -berater und bietet damit auch den Bildungsscheckberatungsstellen die Möglichkeit der vertiefenden Qualifizierung. 25 G.I.B.-Report 2015 Die 2012 entwickelte zweitägige Bildungsberatungslotsenschulung erfreut sich großen Interesses. Sie zielt darauf ab, Mitarbeitende aus Beratungsstellen im Gesundheits- und Sozialbereich zu befähigen, Klienten mit Bildungsfragen und -problemen über die Möglichkeit von Bildungsberatung aufzuklären und an entsprechende Bildungsberatungsstellen in der Region weiterzuverweisen. Das Projekt zur Förderung der arbeitsplatzorientierten Grundbildung „Strategien zur Weiterentwicklung und Nutzung bestehender Beratungsangebote zur Förderung von arbeitsplatzorientierter Grundbildung in NRW – ein Beitrag zur Stärkung von Beschäftigten und Unternehmen (SESAM)“ wurde fortgesetzt. Dieses Projekt wird vom BMBF im Rahmen der nationalen Alphabetisierungskampagne gefördert. Das Ziel des Verbundprojektes SESAM ist es zu erkunden, ob und wie es möglich ist, Unternehmen mit grundbildungsbedürftigen Beschäftigten zu identifizieren und für arbeitsplatzorientierte Grundbildung zu sensibilisieren, zusammen mit der Unternehmensleitung grundbildungsbedürftige Beschäftigte zu identifizieren, anzusprechen und Grundbildungsangebote durchzuführen, auf Basis gewonnener Erfahrungen für die Politik auf Bundes- und Landesebene Empfehlungen zur Weiterentwicklung der entsprechenden Förderprogramme zu erarbeiten. Für die Kontaktaufnahme mit den Unternehmen arbeitete SESAM mit Unternehmensberatungen (Potentialberatung), Bildungsberatungsstellen (Bildungsscheck NRW) und Transferträgern (Beschäftigtentransfer) zusammen und konzentrierte sich auf kleine und mittelständische Unternehmen. Das Projekt SESAM kooperiert u. a. mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW, dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, dem Landesverband der Volkshochschulen NRW und ist Mitglied im alphanetz-nrw.de. Das Projekt zeigt, dass insbesondere solche Unternehmen an dem Thema interessiert sind, die Gruppen von geringqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschäftigten und bei denen sich in der Leitungsebene (Geschäftsführung, Personalleitung) interne Treiber fanden, die das Thema proaktiv in ihrem Unternehmen befördern wollten. Eines der wesentlichen Hemmnisse bei der Umsetzung von Maßnahmen zur arbeitsorientierten Grundbildung sind fehlende Finanzierungsinstrumente. Um strukturell den Grundbildungsbedarf zu decken und die Zahl funktionaler Analphabeten und Analphabetinnen zu senken, bedarf es daher entsprechender Strukturen und Förderinstrumente. Kernelement einer breitenwirksamen Anreizstruktur wären Regelförderinstrumente, die verlässlich auf Dauer für arbeitsorientierte Grundbildung bereitstehen und flächendeckend verfügbar sind. 26 G.I.B.-Report 2015 4.3 Landesprogramm Potentialberatung Kundenorientierung, Sicherung der Qualität, Erschließung neuer Märkte – der Veränderungsdruck auf die Unternehmen wächst. Gerade kleine und mittlere Unternehmen finden im Alltagsgeschäft kaum die Gelegenheit, strategische Entwicklungsprozesse in ihren Betrieben zu planen und einzuleiten. Die Potentialberatung soll Unternehmen und deren Beschäftigte dabei unterstützen. Aufbauend auf der Analyse der Stärken und Schwächen der Unternehmen werden Maßnahmen entwickelt, die zur Modernisierung und damit zur Stärkung der Wettbewerbsund Beschäftigungsfähigkeit der Unternehmen beitragen. Um dieses Instrument im ganzen Land flächendeckend verfügbar zu machen, informiert und berät die G.I.B. die Beratungsstellen und stellt Informationsmaterial zur Verfügung. Auf Fortbildungsveranstaltungen der G.I.B. können Beraterinnen und Berater Beispiele aus der Praxis kennen lernen und sich zu Beratungsmethoden und Erfahrungen aus der Beratungspraxis austauschen. Zur Verbesserung der Beraterqualität setzte die G.I.B. die Workshop-Reihe „KMUBeratung kompakt“ fort. Ziel dieser Reihe ist es, Ansätze, Methoden und Modelle zur Beratung von KMU vorzustellen und zu diskutieren, die den besonderen Beratungserfordernissen von KMU zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere auch im Kontext des Fachkräftemangels Rechnung tragen. Im Mittelpunkt steht der Erfahrungsaustausch über Beratungsansätze von KMU vor dem Hintergrund von Praxisbeispielen. Diese Workshops fanden zweimal statt. Die fachliche Begleitung zur Potentialberatung umfasste 2014 im Wesentlichen Maßnahmen zur Festigung des Qualitätsmanagements und zur inhaltlichen Ausgestaltung des Förderprogramms in der nächsten ESF-Förderphase ab 2015, auch in Abgrenzung zum geplanten Bundesprogramm „UnternehmensWert:Mensch“. Das 2013 zur Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit in den Regionen eingeführte Datenbankkonzept zur Präsentation von Beispielen guter Praxis wurde weitergeführt und in Kooperation mit den zuständigen Regionalagenturen um weitere Unternehmensbeispiele ergänzt. Diese Datenbank ist so konstruiert, dass sie auch auf den Internetseiten der Regionalagenturen und der Potentialberatungsstellen implementiert werden kann. Im Rahmen der Qualitätssicherung hat die G.I.B. „Runde Tische Potentialberatung“ zur regionalen Abstimmung zwischen den Beratungsstellen und den zuständigen Regionalagenturen organisiert und in den Regionen fachlich begleitet. Die „Beraterdatenbank Potentialberatung“ wurde um neu hinzugekommene Beratungsunternehmen ergänzt. Damit wird den Beratungsstellen und den Unternehmen ermöglicht, nach Orten, Branchen und Themenschwerpunkten Beratungsunternehmen zu recherchieren. In der Datenbank sind ausschließlich Unternehmensberatungen aufgeführt, die mindestens eine Potentialberatung durchgeführt haben und die mit der Veröffentlichung ihrer Daten einverstanden sind. Inzwischen enthält die Datenbank ca. 1.400 Beratungsdienstleister. 27 G.I.B.-Report 2015 Die Beratungsstellen zur Potentialberatung erhalten halbjährlich eine Kurzübersicht über die Entwicklung des Einsatzes von Potentialberatungen landesweit sowie speziell in ihrer Region. Auf Anfrage werden Sonderauswertungen erstellt. Bis Mitte des Jahres 2014 hatten knapp 21.500 Unternehmen mit insgesamt rund 700.000 Beschäftigten in NRW eine Potentialberatung in Anspruch genommen. Die stabile Nachfrage seitens der kleinen und mittelständischen Unternehmen ist ein Indiz für die zunehmende Erkenntnis, dass durch betriebliche Modernisierung Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung wirksam gesichert werden können. Dies gilt für die traditionell stark vertretenen Bereiche der Metall- und Elektroindustrie ebenso wie für die Gesundheitswirtschaft und den Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen. 4.4 Beratung zur beruflichen Entwicklung Der Bedarf an Beratung zur beruflichen Weiterentwicklung wächst. Doch die meisten Beratungsangebote sind teuer und oft nur für Menschen mit höherem Einkommen finanzierbar. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) hat deshalb mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds das Förderangebot „Beratung zur beruflichen Entwicklung“ aufgelegt. Damit haben insbesondere auch Personen in beruflichen Veränderungsprozessen, die sich keine teure Beratung leisten können, die Möglichkeit zu einer professionellen Laufbahnberatung. Ziel der Beratung ist es, die Entscheidungskompetenz der Ratsuchenden im Hinblick auf ihre berufliche Entwicklung zu stärken, ihre berufliche Handlungskompetenz zu fördern, eine Bilanzierung der persönlichen Kompetenzen vorzunehmen sowie kurz- und langfristige Ziele für die berufliche Entwicklung zu finden. In Abstimmung mit dem MAIS hat die G.I.B. das Interessenbekundungsverfahren inhaltlich und formal vorbereitet und ist beteiligt an der Auswahl der Berater und Beraterinnen, der ein mit dem MAIS abgestimmtes Qualifikationsprofil zugrunde liegt. Dazu wurde das Curriculum für eine verpflichtende dreitägige Einführungsfortbildung für alle BBE-Beratenden sowie ein Reader für diese Veranstaltung erarbeitet, die von der G.I.B. organisiert und fachlich begleitet wurde. Außerdem unterstützt die G.I.B. die Öffentlichkeitsarbeit für das Förderprogramm. Ende 2014 gab es 116 BBE-Beratungsstellen mit insgesamt 176 akkreditierten Beraterinnen und Beratern, die das geforderte Qualifikationsprofil erfüllen. Zur Sicherung der Qualität im Förderprogramm pflegt die G.I.B. in Form von Arbeitskreisen, angeleiteten Gruppen, Praxistreffen und Kurz-Workshops einen engen Kontakt mit den Beraterinnen und Beratern. Als neues Beratungsfeld wurde das Thema „Anerkennungserstberatung zu im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen“ in das Programm Beratung zur beruflichen Entwicklung integriert. Hintergrund ist das Interesse des Landes NRW, eine flächendeckende Beratungsstruktur für dieses Themenfeld in NRW aufzubauen. Die Implementierung erfolgte in Abstimmung mit dem Netzwerk IQ NRW. 28 G.I.B.-Report 2015 Das IQ Netzwerk bietet eine zweitägige Einführungsschulung zur „Anerkennungserstberatung zu im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen“, die alle zugelassenen BBE-Beratende verpflichtend besuchen. Seit Mai 2014 haben sich ca. 34 BBE-Beratungsstellen als Intensivberatungsstellen für den Bereich Anerkennungsberatung spezialisiert. 4.5 Landesprogramm Bildungsscheck Mit dem Bildungsscheck verfolgt die Landesregierung seit 2005 das Ziel, die Weiterbildungsbeteiligung der Beschäftigten an beruflicher Weiterbildung zu erhöhen. Gleichzeitig soll aber auch die Bereitschaft und das finanzielle Engagement der Unternehmen zur Weiterbildung ihrer Beschäftigten erhöht werden, weshalb das Bildungsscheckprogramm im Unterschied zur Weiterbildungsförderung in anderen Bundesländern neben dem individuellen Zugang zum Programm auch einen besonderen Zugang für Unternehmen geschaffen hat. Mit dem „Sonderprogramm Bildungsscheck NRW Fachkräfte“ wurden die Zugänge und Förderkonditionen noch einmal deutlich verbessert, um gezielt dem in einigen Branchen sich abzeichnenden Fachkräftemangel zu begegnen und z. B. Maßnahmen zum Nachholen von Berufsabschlüssen besser zu ermöglichen. Mit dem Auslaufen des Sonderprogramms zum 31.10.2014 waren umfangreiche Aufgaben, insbesondere die konzeptionelle Neuausrichtung des Bildungsschecks für 2015, verbunden. So war die G.I.B. zum einen in die konzeptionelle Entwicklung, in deren technische Umsetzung und beim Pretest zum Onlineverfahren eingebunden. Zudem überarbeitete die G.I.B. die Merk- und Hinweisblätter sowie die FAQ-Listen, um sie den neuen Regelungen anzupassen. Die fachliche Begleitung der G.I.B. konzentrierte sich weiterhin auf die Unterstützung der Bildungsscheckberatungsstellen beispielsweise durch einen Telefonservice und hatte auch 2014 einen besonderen Schwerpunkt bei der Umsetzung und der Weiterentwicklung des Programms. Die Verbreitung des Bildungsschecks erfolgt über rund 240 Beratungsstellen, die flächendeckend in ganz NRW mit etwa 440 Beraterinnen und Beratern das Instrument umsetzen. Die G.I.B. schulte und informierte die Beteiligten u. a. über einen neu erstellten, modular aufgebauten „Beratungsleitfaden Bildungsscheckberatung NRW“ und über das „Bildungsscheck-Info“ und trug hierdurch zu einheitlichen Qualitätsstandards bei. Die Beratungsstellen wurden per EMail über laufende Veränderungen im Bildungsscheckverfahren informiert. Die Teilnahme an den „Runden Tischen Bildungsscheck“ in den Arbeitsmarktregionen des Landes wurde von der G.I.B. genutzt, um Erfahrungen und Anregungen der Bildungsscheckberatungsstellen und zunehmend auch die der Beratungsstellen zur beruflichen Entwicklung in die Abstimmungsgespräche mit dem MAIS einfließen zu lassen. Über das qualitative Monitoring zum Bildungsscheck verfolgt die G.I.B. die aktuellen Entwicklungen der Programmumsetzung. Die Auswertungen werden regelmäßig den verantwortlichen Akteuren im MAIS, den Regionalagenturen sowie den Bildungsberatungsstellen zur Verfügung gestellt bzw. präsentiert. 29 G.I.B.-Report 2015 4.6 Online-Beratungsportal Weiterbildung Das Internetportal „Weiterbildungsberatung in NRW“ ist im Oktober 2010 ans Netz gegangen (www.weiterbildungsberatung-nrw.de). Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern in NRW einen Überblick zum Beratungsangebot im Themenfeld Weiterbildung, Beruf und Beschäftigung zu ermöglichen. Mit dem Portal unterstützt die G.I.B. die Strategie der Landesregierung, die Weiterbildungsbeteiligung der Beschäftigten zu erhöhen. Mehr als 3.500 Beratungsfälle wurden bisher von den rund 30 aktiven Onlineberaterinnen und -beratern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der G.I.B. bearbeitet. Bei einer Mehrzahl der Beratungsfälle führte die Onlineberatung zu einer persönlichen Beratung vor Ort; dabei handelt es sich vor allem um Förderprogramm-Beratungen oder um den Eintritt in eine Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE). Die Daten der rund 260 erfassten Beratungsstellen mit ca. 620 Beraterinnen und Beratern für die berufliche Weiterbildung werden ständig überprüft und aktualisiert. Neue Beratungsstellen werden per Netz-Recherche und über die Kontaktaufnahme zu regionalen Netzwerken akquiriert. Die Zahl der Nutzer des Beratungsportals ist ständig gestiegen und lag 2014 bei rund 35.000 monatlich. 2014 wurde für das Portal ein Relaunch ausgeschrieben. Die Neuprogrammierung wird die Nutzerführung und die technischen Möglichkeiten optimieren. Der Start der neuen Version ist für Februar 2015 geplant. 4.7 Modelle und Projekte zum Beschäftigtentransfer Transfergesellschaften für KMU, insolvente oder von Insolvenz bedrohte Unternehmen sowie Unternehmen, die sich nachweislich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, können nach den Richtlinien des Landes NRW im Bereich der Overheadkosten, das heißt für Beratung und Administration, gefördert werden. Die G.I.B. unterstützt Projektträger aus dem Bereich Beschäftigtentransfer zu diversen Fragen der Projektgestaltung und Förderung. Personaldienstleistungsunternehmen werden von der G.I.B. beraten, um für den Aufbau und zur Entwicklung des Geschäftsfeldes „Beschäftigtentransfer“ Informationen zu erhalten. In allen Fällen der Landesförderung wird das „Vermittlungsorientierte Projektkonzept mit Zielprognose“ als Vorbedingung für eine Förderung eingesetzt. Gemeinsam mit den Regionalagenturen und den Bezirksregierungen führt die G.I.B. bei allen geförderten Projekten Status- und Endgespräche durch und dokumentiert die Ergebnisse. Auf dem jährlichen Trägerforum, an dem auch das MAIS, die Regionaldirektion und Expertinnen und Experten der jeweiligen thematischen Schwerpunkte teilnehmen, werden den Trägern relevante Informationen vermittelt und ein Forum zum Erfahrungs-und Gedankenaustausch gegeben. Themen waren der Wegfall der ESF-BA-Förderung zum 1.7.2014 und alternative Finanzierungswege für Qualifizierungen in Transfergesellschaften sowie Grundbildung für Transferbeschäftigte. 30 G.I.B.-Report 2015 Die gute Kooperation mit dem IQ Netzwerk NRW zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wurde fortgeführt. Hier wurde in der ersten Jahreshälfte 2014 gemeinsam eine Checkliste zur Strukturierung der ersten Beratungsschritte im Hinblick auf die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erstellt und in die Praxis der Transferträger eingebracht. 4.8 Projekt Faire Arbeit Die G.I.B. unterstützt und begleitet die Landesinitiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“. Dazu zählen die Mitarbeit in den Gremien (Projekt- und Steuerungsgruppe), die Weiterentwicklung der Arbeitsplanung sowie die Vorbereitung und Durchführung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen. Ziel der Initiative ist es, einen Paradigmenwechsel hin zu fairer Arbeit und fairem Wettbewerb in der Arbeitswelt in NRW anzustoßen. Im Zusammenhang mit der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns hat die G.I.B. das WSI in der Hans-Böckler-Stiftung mit einer Studie zum Thema „Umsetzung und Kontrolle von Mindestlöhnen – europäische Erfahrungen und was Deutschland von ihnen lernen kann“ beauftragt und veröffentlicht. Zum Thema „Missbrauch von Werkverträgen zum Lohndumping“ hat die G.I.B. einen Arbeitskontakt zu dem Arbeitsrechtler Prof. Dr. Peter Schüren hergestellt. Das Gutachten wurde am 17.03.14 in Berlin vor der Bundespressekonferenz und im Rahmen einer Fachtagung präsentiert. Gemeinsam mit der „Hotline Zeitarbeit“ der TBS NRW und dem Modellprojekt „Zeitarbeit – eine Brücke in den Arbeitsmarkt!?“ hat die G.I.B. ein Lohnhallengespräch zum Thema „Vermittlung in faire Zeitarbeit“ für die Teamleitungen und Arbeitsvermittler der NRW-Jobcenter „ durchgeführt. Ebenfalls gemeinsam mit der TBS organisierte die G.I.B. das zweite Erfahrungsaustauschtreffen „Betriebsräte und Leiharbeit“ mit Betriebsräten aus Verleih- und Entleihbetrieben, Vertreterinnen und Vertretern der Zeitarbeitsbranche und gewerkschaftlichen Akteuren. Im Mittelpunkt des Treffens standen die aktuellen Entwicklungen in der Leiharbeit sowie die Möglichkeiten für Betriebsräte, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Leiharbeit beizutragen. Die G.I.B. verantwortet die redaktionelle Betreuung der Internetseite www.landderfairenarbeit.nrw.de. Die G.I.B. berichtet kontinuierlich über alle Aktivitäten im Rahmen der Initiative auf der Internetseite und veröffentlicht aktuelle Meldungen sowie Hintergrundberichte zu den Themen der Initiative. Die monatlichen Redaktionssitzungen, an denen auch Vertreter des MAIS teilnehmen, werden durch die G.I.B. koordiniert und geleitet. Im Zusammenhang mit dem „Equal Pay Day“ 2014 wurde für die Internetseite ein Trickfilm konzipiert, erstellt und veröffentlicht. Im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit der Kunsthochschule für Medien in Köln wurden durch Studierende der Hochschule sechs „Social Spots“ zu den Themen der Initiative entwickelt und gedreht, die 2015 veröffentlicht werden sollen. Darüber hinaus verantwortet die G.I.B. die Facebook-Seite „Arbeit? Gut und schön ...“ und bewirbt darüber auch die Themen und Aktivitäten der Initiative. 31 G.I.B.-Report 2015 Zu den Aufgaben der G.I.B. zählte auch die fachliche Begleitung der Modellprojekte „Evaluation der Projekte zur Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“ und „Zeitarbeit – Brücke in den Arbeitsmarkt!?“ sowie des Projektes „Einzelhandel der Zukunft“. 5. Arbeitsmarktpolitisches Monitoring und Evaluation Monitoring und Evaluation von Förderprogrammen sowie die kontinuierliche Beobachtung des Arbeits- und Ausbildungsmarkts gewinnen zunehmend an Bedeutung im Hinblick auf die Steuerung von Prozessen, Maßnahmen sowie Programmen der Arbeitsmarkt- und Ausbildungspolitik. Die Ergebnisse dienen der Optimierung und Entscheidungsfindung wie auch der Rechenschaftslegung. Der Arbeitsbereich Monitoring und Evaluation in der G.I.B. hat folgende Arbeitsschwerpunkte: ESF-Programmbegleitung Monitoring und Evaluation einzelner Förderprogramme Arbeitsmarktmonitoring Unterstützung der SGB II-Umsetzung Regionales Monitoring Die Ergebnisse bzw. Produkte dieser Arbeitsschwerpunkte werden insbesondere in Form von Berichten und Präsentationen den jeweiligen Akteuren zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden sie in der Regel auf den Internetseiten der G.I.B. veröffentlicht. 5.1 ESF-Programmbegleitung Eine zentrale Aufgabe ist hier die Begleitung und Bewertung der Umsetzung des ESFProgramms in NRW. Im Auftrag der ESF-Verwaltungsbehörde wird die Vorlage für den jährlichen Durchführungsbericht zum ESF in NRW erstellt, in dem der Fortschritt bei der Umsetzung des ESF-Programms dokumentiert wird. Ein weiterer regelmäßiger Bericht ist der Halbjahresbericht für die Akteure im ESF-Begleitausschuss. Zudem war die G.I.B. unterstützend tätig bei der Anpassung der Begleitsysteme im Zusammenhang mit dem Einsatz neuer Förderinstrumente und bei der Weiterentwicklung der Erhebungsinstrumente. 2014 setzte die G.I.B. ihre Aktivitäten im Zusammenhang mit der Vorbereitung der neuen Förderphase 2014 – 2020 des ESF in NRW fort. Im Mittelpunkt stand die Unterstützung der Verwaltungsbehörde bei der Erstellung des neuen operationellen Programms mit dem Schwerpunkt der Entwicklung von Indikatoren. Die neue EU-Verordnung wurde bzgl. der Anforderungen zur Öffentlichkeitsarbeit analysiert und es wurden Anregungen zur konkreten Ausgestaltung der zukünftigen „Kommunikationsstrategie 2014 – 2020“ formuliert. Außerdem unterstützte die G.I.B. die inhaltliche Planung und organisatorische Durchführung der NRWAuftaktveranstaltung zur neuen ESF-Förderphase. 32 G.I.B.-Report 2015 5.2 Monitoring und Evaluation einzelner Förderprogramme Das Monitoring zu einzelnen Förderprogrammen bzw. Förderinitiativen des Landes stellt einen weiteren Schwerpunkt des Arbeitsbereichs dar. Zum Förderinstrument Bildungsscheck wurden regelmäßig Berichte erstellt, die als Quartalsberichte veröffentlicht werden. Sie beinhalten Daten zu den Beratungen, zur Ausgabe und Einlösung von Bildungsschecks, zu den Anteilen der verschiedenen Fachgebiete der Weiterbildung, der Beteiligung von Frauen, jüngeren und älteren Personen, der Beteiligung von Unternehmen nach Branchen und Größenklassen sowie zum gesamten Umfang der Bewilligungen. In ähnlicher Form wurden Quartalsberichte zum Förderinstrument Potentialberatung erstellt, die ebenfalls den an der Umsetzung beteiligten Akteuren präsentiert werden. Für das Werkstattjahr, die Produktionsschule.NRW, die Programme: Teilzeitberufsausbildung, „Jugend in Arbeit plus“ und „öffentlich geförderte Beschäftigung“ basiert das Monitoring auf eigenen Datenbanken zu Teilnehmerinnen und Teilnehmern und Umsetzungsstrukturen. Die Daten wurden regelmäßig ausgewertet und entsprechende Berichte für unterschiedliche Zwecke erstellt. Im Bereich Evaluation wurden 2014 in Absprache mit der AG Evaluation im MAIS folgende Projekte begonnen oder fortgeführt: Die Untersuchung des Programms Teilzeitberufsausbildung mit einer Vollerhebung bei den Projektträgern und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern und einer Befragung einer Stichprobe der Ausbildungsbetriebe. Die wissenschaftliche Begleitung zum Programm „Beratung zur beruflichen Entwicklung“. Im Zentrum der empirischen Untersuchungen stehen neben der Weiterentwicklung der Beratungsinfrastruktur insbesondere die Beraterinnen und Berater sowie die Ratsuchenden. Die wissenschaftliche Begleitung zum Programm „Aktiv für Arbeit im Stadtteil – arbeitsmarktpolitisches Netzwerkcoaching in städtischen Problemgebieten“. 5.3 Arbeitsmarktmonitoring Seit 2007 werden die wichtigsten Arbeitsmarktzahlen zu einem quartalsmäßig erscheinenden Arbeitsmarktreport NRW aufbereitet, der auf der Internetseite des Ministeriums „arbeit.nrw.de“ und auf der Internetseite der G.I.B. veröffentlicht wird. Er zeigt zentrale Arbeitsmarktentwicklungen in Nordrhein-Westfalen auf und bietet eine Orientierung für Entwicklungstrends und inter- und innerregionale Unterschiede. In Ergänzung zu den Quartalsberichten werden zu bestimmten Zielgruppen und Themenschwerpunkten Sonderberichte erstellt, in denen detaillierter auf Landesentwicklungen und interregionale Unterschiede eingegangen wird, beispielsweise zur Struktur und Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sowie zum Thema Migrantinnen und Migranten auf dem Arbeitsmarkt. 2014 und 2015 wurden die Sonderberichte „Struktur und Entwicklung der Beschäftigung mit dem Schwerpunkt: atypische und Niedriglohn-Beschäftigung“ und „Frauen am Arbeitsmarkt“ bearbeitet und veröffentlicht. 33 G.I.B.-Report 2015 Im Zusammenhang mit der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ hat die G.I.B. den 2013 erstmals veröffentlichten Bericht „Wege in die Berufsausbildung in NRW“ auf der Basis der Daten der integrierten Ausbildungsberichterstattung 2014 zum zweiten Mal bearbeitet und veröffentlicht. Der Bericht ermöglicht eine Darstellung des Übergangsgeschehens Schule – Beruf auch auf der kommunalen Ebene. Die im Zusammenhang mit der Gestaltung der landesweiten Fachkräfteinitiative eingerichtete Internetplattform mit dem Bereich „Fachkräftemonitoring“ umfasst für die Fachkräfteentwicklung relevante Rahmendaten und Strukturkennziffern, die für die Jahre ab 2006 abgerufen und in Form von Schaubildern visualisiert werden können. Die Daten wurden entsprechend den Veröffentlichungsrhythmen der zugrunde liegenden Statistiken von der G.I.B. aktualisiert. 5.4 Unterstützung der SGB II-Umsetzung Erstmalig wurde im Februar 2013 ein neues Berichtsformat zu den Kennzahlenergebnissen der Jobcenter in NRW veröffentlicht. Der SGB II-Report wird von der G.I.B. erstellt und gemeinsam vom Arbeitsministerium und der RD Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Er erscheint einmal im Quartal. Der Bericht nutzt die monatlich auf den Seiten des BMAS veröffentlichten Kennzahlen, die die Arbeit der Jobcenter abbilden sollen. Aufgrund der regional stark unterschiedlichen Rahmenbedingungen in Nordrhein-Westfalen werden diesen Kennzahlenergebnissen weitere Indikatoren zu den SGB II-spezifischen Arbeitsmarktbedingungen und zur Zusammensetzung der Arbeitsuchenden aus dem SGB II gegenübergestellt. Weitere Aktivitäten bezogen sich auf die Bereitstellung von Informationen u. a. für die Zielsteuerungsdialoge mit den 53 Jobcentern. Auf Basis der Zielwerte der nordrhein-westfälischen Jobcenter wurden 2014 regelmäßig Berichte zur Zielsteuerung erstellt, die neben dem Soll-IstVergleich auch Daten zu den externen Rahmenbedingungen der Jobcenter enthalten. Neben der regelmäßigen Berichterstattung hat die G.I.B. 2014 die Projekte zu qualitativen Analysen der SGB II-Umsetzung fortgesetzt. Die Untersuchung zum Umfang und zu Ursachen des Langzeitleistungsbezugs und die Analyse zur Erwerbstätigkeit im SGB II-Bezug einschließlich Fragen zur Höhe von Ausstiegslöhnen wurden 2014 veröffentlicht. 2014 wurde eine Analyse zur Situation junger Menschen im SGB II-Leistungsbezug bearbeitet. Datengrundlage sind u. a. vom IAB zur Verfügung gestellte Befragungsdaten. Zudem wurde auf Basis leitfadengestützter Interviews die Inklusionskompetenz in den Jobcentern in kommunaler Trägerschaft untersucht. 34 G.I.B.-Report 2015 5.5 Regionales Monitoring Zur Unterstützung der regionalen Umsetzungsstrukturen werden jährlich 16 Regionalberichte erstellt, die ein spezifisches Bild der ESF-Umsetzung in den einzelnen Regionen des Landes liefern und den zuständigen Akteuren als Informationsbasis für die Bewertung und Entwicklung ihrer arbeitsmarktpolitischen Strategien dienen. Schwerpunktthemen im Jahr 2014 waren vor allem die Weiterentwicklung regionaler Aktivitäten zur Aktion „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ und der überregionale Austausch zu möglichen regionalen Aktivitäten und die Auswertung des Fachkräfteprogramms mit Blick auf die Perspektive für die neue EU-Förderphase 2014 – 2020. 6. Zielübergreifende Arbeiten Das Querschnittsziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Innovationen durch transnationale Kooperation und die Kooperation mit den Regionalagenturen waren zielübergreifende Eckpfeiler bei der Umsetzung der arbeitspolitischen Programme in NRW. 6.1 Initiativen zur Berufsrückkehr und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf Vorrangige Themen für die fachliche Begleitung der G.I.B. im Handlungsprogramm des MAIS für Berufsrückkehrende „Brücken bauen in den Beruf“ waren 2014 Entgeltgleichheit, Berufsrückkehr, Gewinnung von jungen Frauen als Fachkräfte und Ausbildung in Teilzeit. Außerdem wurden ESF-Einzelvorhaben für Alleinerziehende (Projekt: Mit Kind in Arbeit – MIKA) und zum Thema „Stille Reserve“ (Projekt „Neue Wege NRW“) über Statusgespräche, Mitarbeit in Beiräten und bei Tagungen von der G.I.B. unterstützt. Die Aktivitäten zum Thema „Entgeltgleichheit“ wurden 2014 fortgesetzt. Hier unterstützte die G.I.B. die Veranstaltung des MAIS rund um den Equal Pay Day im März 2014 in Unna. Die G.I.B. war außerdem beteiligt an der Entwicklung eines Handlungsplans „Logib-D“ (Lohngleichheit im Betrieb – Deutschland) für den öffentlichen Dienst, der vom MAIS umgesetzt werden soll. Fragen zum Thema Berufsrückkehr wurden einerseits – wie in den Vorjahren – über die Online-Beratung (KomNet Berufsrückkehr, Forum W: www.wiedereinstieg.nrw.de) beantwortet, zum anderen wurde BBE-Beratern und -Beraterinnen ein Workshop zum Thema „Mit Familienpflichten neu starten, Erst- und Wiedereinstieg von Erziehenden/Alleinerziehenden und Ratsuchenden in Elternzeit“ angeboten. Zum Bereich „Umdenken“ im Handlungsprogramm „Brücken bauen in den Beruf“ wurde die Werkstattreihe „Brücken bauen in den Beruf“ fortgesetzt: einmal zum Thema „Netzwerke professionalisieren“, die sich vor allem an Vertreter und Vertreterinnen der regionalen Netzwerke zur Teilzeitberufsausbildung richtete, um regionale und bundesweite Zusammenarbeit effektiver und besser zu machen. 35 G.I.B.-Report 2015 Zum anderen wurden mehrere Projekte zur Berufswahlverbreiterung zum Thema „Junge Frauen in MINT-Berufen“ vorgestellt, um den Transfer guter Praxis zu befördern und den fachlichen Austausch von landes- und bundesgeförderten MINT-Projekten sowie eines Projektes aus der NRW-Fachkräfteinitiative zu verbessern. Der Start der sechsten Förderrunde des Landesprogramms „Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen“ wurde begleitet. Die G.I.B. führte dazu landesweite Erfahrungsaustauschtreffen für die 39 neuen Projekte durch sowie Workshops zur fachlichen Weiterentwicklung. Die G.I.B. wirkte bei Fachveranstaltungen für Unternehmens- und Kammervertretungen mit und beriet Teilzeitberufsausbildungsnetzwerke. Die Weiterentwicklung des TEP-Programms wurde mithilfe einer ausführlichen Programmevaluierung vorgenommen, auf deren Grundlage die Änderungen für eine weitere Programmdurchführung konkretisiert wurden. 6.2 Rechtliche Grundsatzfragen Ein Arbeitsschwerpunkt in diesem Tätigkeitsfeld der G.I.B. war die Beratung zur Umsetzung des BMAS-Förderprogramms Netzwerk IQ in NRW hinsichtlich der Vereinbarkeit zuwendungsrechtlicher Rahmenbedingungen mit der Implementierung neuer Steuerungsinstrumente auf Bundesebene. Bei der fachlichen Begleitung zur Umsetzung des SGB II in rechtlichen Fragen wurden vonseiten der Jobcenter Beratungsanfragen an die G.I.B. gerichtet. Dabei spielten Nachfragen zur Abgrenzung des Verwaltungskostentitels zum Eingliederungstitel, zur Selbstvornahme von Eingliederungsmaßnahmen, zum konkreten Ablauf von Vergabevorhaben und zur Zertifizierung und Akkreditierung von Eigenvornahmen eine vorwiegende Rolle. Im Juni 2014 fand zum Thema „Vergaberecht für Zuwendungsempfänger“ speziell für TEPProjekte in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Arnsberg eine eintägige Fortbildung in Dortmund statt, bei der auch die Novellierungen der EU-Förderung hinsichtlich der Dokumentation und Abwicklung mit Pauschalen behandelt wurden. 6.3 Koordination der Regionalagenturen Die regionale Umsetzung von Förderprogrammen und zentralen Landesthemen erfolgt mit Unterstützung der regionalen Lenkungskreise und der Regionalagenturen. Die G.I.B. unterstützt die Regionalagenturen bei ihrer Aufgaben- und Profilentwicklung. Dabei steht die Umsetzung bzw. die aktuelle Weiterentwicklung der laufenden Landesinitiativen und Programmlinien im Mittelpunkt. 36 G.I.B.-Report 2015 Die Auseinandersetzung mit der Aufgaben- und Rollenklärung von kommunaler Koordinierung bei der Neugestaltung des Übergangssystems Schule – Beruf in NRW „Kein Abschluss ohne Anschluss“ und der regionalen Begleitung landespolitischer Initiativen durch die Regionalagenturen wurde fortgesetzt. Konkreter Anlass war die landesweite Umsetzung von Produktionsschule.NRW und die in diesem Zusammenhang notwendige Abstimmung zwischen den Regionalagenturen und den kommunalen Koordinierungen. Weiterhin bestand Unterstützungsbedarf bei der regionalen Umsetzung des Fachkräfteprogramms und der gemeinsamen fachlichen Begleitung und Auswertung der regionalen Einzelprojekte. Informationen zum aktuellen Stand der Vorbereitungen des operationellen ESF-Programms (2014 – 2020) in NRW waren regelmäßig Gegenstand bei den Arbeitstreffen. Einen besonderen Schwerpunkt bildeten dabei die strukturfonds-übergreifenden Aufrufe aus ESF, EFRE und ELER: REGIO.NRW, Fachkräfteaufruf und der Aufruf zur präventiven und nachhaltigen Entwicklung von Quartieren/Armutsbekämpfung. Mit dem BSCW-Server stellt die G.I.B. eine internetbasierte Arbeitsplattform zur Verfügung, die einem geschlossenen Nutzerkreis (Land, Regionalagenturen, Bezirksregierungen, G.I.B.) das Einstellen und Abrufen von Richtlinien, Arbeitshilfen, aktuellen Informationen und Diskussionsbeiträgen erlaubt. Über den Informationstransfer hinaus wurden Angebote zur Unterstützung bei der landesweiten Koordination und Strategieentwicklung der regionalisierten Landesarbeitspolitik organisiert sowie Arbeitstreffen, Workshops und Fortbildungen durchgeführt. Schwerpunktthemen im Jahr 2014 waren vor allem die Weiterentwicklung regionaler Aktivitäten zur Aktion Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb und der überregionale Austausch zu möglichen regionalen Aktivitäten und die Auswertung des Fachkräfteprogramms mit Blick auf die Perspektive für die neue EUFörderphase 2014 – 2020. Die Kompetenzentwicklung der Regionalagenturen wurde weiterhin mit Fortbildungsangeboten unterstützt. Insbesondere für neue Beschäftigte in den Regionalagenturen wurde eine Fortbildung zum Monitoring der ESF-kofinanzierten Landesprogramme und zu den damit verbundenen Auswertungsmöglichkeiten angeboten, um die Aufgabe der Qualitätssicherung der regionalen Projekte wahrnehmen zu können. 6.4 Förderung von Projekten zur länderübergreifenden Kooperation Recherchen im europäischen Ausland zur Ermittlung innovativer arbeitsmarktpolitischer Ansätze, Verfahren und Instrumente, guter Praxis sowie der Möglichkeiten für weitergehende Kooperationen gehören zu den kontinuierlichen Aktivitäten der G.I.B. Sie pflegt ein Netzwerk mit ausländischen Expertinnen und Experten und verfolgt das Ziel, vor dem Hintergrund aktueller Arbeitsmarktdebatten und zentraler Themenstellungen in NRW ausländische Praxis zu identifizieren und aufzubereiten, die impulsgebend sein und/oder konkrete Beiträge für die Diskussion und Entwicklung in NRW liefern kann. 37 G.I.B.-Report 2015 Die G.I.B. greift Anregungen und Wünsche nach Recherchen, aufbereiteten Informationen und Kontakten zu ausländischen Expertinnen und Experten auf und liefert zeitnah Ergebnisse, vornehmlich in Form schriftlicher Berichte und Expertisen. Die G.I.B. berichtet zudem in ihren Medien über die Arbeitsmarktpolitik des Auslands und präsentiert ausländische Praxis in ihren Veranstaltungen. Ihre Aufgabe als Evaluatorin des Leonardo-Projekts „PEC – Europäische Plattform für Cleantech-Berufe“ hat die G.I.B. abgeschlossen. Die deutsche Projekt-Partnerin „Stadt Herten“ beabsichtigt, ihre im Projekt begonnenen Aktivitäten im Cleantech-Sektor fortzusetzen und strebt den Aufbau eines Cleantech-Qualifizierungszentrums an. Die Kooperation mit dem bulgarischen Arbeitsministerium wurde fortgesetzt. Im Rahmen eines Studien- und Austauschbesuches von vier G.I.B.-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern in Sofia standen konkrete Arbeitsmarkt-Integrationsinstrumente und die Notwendigkeit einer wirkungsvollen Administration als wesentliche Handlungsfelder der Arbeitsmarktpolitik in Bulgarien im Mittelpunkt. Im Herbst 2014 wurde eine bulgarische Besuchsdelegation in NRW empfangen und in einem 4,5-tägigen Besuchsprogramm vor allem mit landesarbeitsmarktpolitischen Ansätzen und Projekten für besonders benachteiligte Zielgruppen vertraut gemacht. Außerdem besuchten eine ägyptische, eine südafrikanische und eine chinesische Besuchergruppe NRW und lernten arbeitsmarktpolitische Ansätze, Verfahren und Instrumente kennen. Ein Studienbesuch für eine Delegation aus dem Großraum London, gefördert aus Erasmus+-Mitteln zum neuen Übergangssystem und zur dualen Ausbildung wurde verabredet und vorbereitet. Der Besuch findet im März 2015 statt. Die Beteiligung der G.I.B. am Expertennetzwerk zur „social business initiative“ der EUKommission wurde fortgesetzt. Dabei standen die Messbarkeit der Erfolge und Ergebnisse sozialer Unternehmen und die Möglichkeiten der Nutzung der neuen EU-Vergaberichtlinie für soziale Unternehmen im Zentrum. Weiterhin befasste sich das Expertennetzwerk mit den Möglichkeiten privater Finanzierung von öffentlichen Aufgaben über „social impact bonds“. Hier finanzieren private Geldgeber eine klar definierte soziale Leistung, die nachweislich zu Einsparungen öffentlicher Haushalte führt. Das private Investment wird, ggf. mit einer Rendite aus diesen Einsparungen, zurückgezahlt. Das finanzielle Risiko trägt der private Finanzier. 6.5 Weiterentwicklung der Beschäftigungsförderung Die G.I.B. ist Mitglied in zahlreichen Gremien auf Landesebene, die sich der Weiterentwicklung der Beschäftigungsförderung widmen, begleitet diese fachlich und führt regelmäßig gemeinsam mit verschiedenen Partnern Workshops und Entwicklungswerkstätten zu Themen wie der demografischen Entwicklung und dem Fachkräftebedarf oder der Revitalisierung der regionalisierten Arbeitsmarktstrukturen durch. 38 G.I.B.-Report 2015 Die G.I.B. ist: Mitglied im Arbeitskreis Ausbildungskonsens NRW und in seinen Unter-Arbeitsgruppen „Berufs- und Studienorientierung“, „Kommunikation“ sowie „Monitoring des neuen Übergangssystems“. Im Beirat des „Gütesiegelverbundes Weiterbildung“ vertreten, der aus einem Projekt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zur Qualitätsentwicklung bei Weiterbildungsanbietern hervorgegangen ist. Der Beirat setzt als Fachaufsicht und Zertifizierungsstelle die fachlichen Standards für das Qualitätsmanagement-System und das Zertifizierungsverfahren nach Gütesiegelverbund Weiterbildung. Mitglied im „Steuerkreis Demografie“. Dort werden unter Federführung des MAIS mit Vertretern der Sozialpartner landesweite Aktivitäten entwickelt und gebündelt. Kooperationspartner des Gender-Netzwerk NRW. Mitglied in der Gesellschaft für Evaluation e. V. (DeGEval) und nutzt in dem Zusammenhang die Möglichkeiten des fachlichen Austauschs und der Fortbildung zum Themenfeld Evaluation. In der AG Evaluation unter der Leitung der ESF-Verwaltungsbehörde ist die G.I.B. an der Entwicklung und Planung von Evaluationsvorhaben zum ESF in NRW beteiligt. Mitglied im Gender-Netzwerk NRW, zusammen mit 16 Vertreterinnen und Vertretern, die in der Erwachsenenbildung, der politischen Bildung, der Jugendhilfe, in Gewerkschaften, Kirchen, Forschung und Sport sowie in arbeitsmarkt- oder strukturpolitischen Landesprogrammen zur Implementierung von Gender Mainstreaming arbeiten. 6.6 Öffentlichkeitsarbeit Die G.I.B. unterstützt die Landesarbeitspolitik durch Publikationen und digitale Medien: Das vierteljährlich erscheinende kostenpflichtige G.I.B.-Info informiert über Förderprogramme und -initiativen und Beispiele guter Praxis. Jede Ausgabe behandelt aktuelle Schwerpunktthemen und enthält ausführliche Hintergrundinterviews. In der Reihe G.I.B-Arbeitspapiere veröffentlichen wir Studien, Berichte und Arbeitshilfen zu Initiativen und Programmen der Landesarbeitspolitik. Die Internetseite www.gib.nrw.de hat sich in den letzten Jahren mit ihren Portalen www.gibinfo.de und www.fachkraefteinitiative-nrw.de immer weiter differenziert. 1.800 Download-Dokumente, eine umfassende Veranstaltungsdatenbank und wechselnde Themenschwerpunkte gehören zum Onlineangebot der G.I.B., das durchschnittlich von 22.000 Menschen pro Monat genutzt wird. 39 G.I.B.-Report 2015 Erste Erfahrungen mit Social Media konnten durch die G.I.B.-Facebook-Seite „Arbeit? Gut und schön …“ gesammelt werden, die über 3.000 Personen „gefällt“ und mit einzelnen, gezielt beworbenen Beiträgen bis zu 25.000 Menschen erreichte. Ein kurzer Trickfilm zum Thema „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, produziert für die Kampagne „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“, wurde auf YouTube 3.000-mal aufgerufen und bundesweit auf zahlreichen Facebook-Seiten am Equal Pay Day (21.03.2014) weiterempfohlen. Der G.I.B.-Newsletter erscheint vierzehntägig und hat ca. 7.000 Abonnentinnen und Abonnenten – Tendenz weiter steigend. Die ESF-geförderte Landesarbeitspolitik wird vom Arbeitsministerium NRW durch eine Förderinstrumente übergreifende Öffentlichkeitsarbeit flankiert, die im ESF-Kommunikationsplan des Landes festgelegt wurde. Ziel ist eine umfassende Information der potenziellen Antragsteller, der Begünstigten und der breiten Öffentlichkeit über Förderkonditionen, Verfahrenswege und Ergebnisse der ESF-kofinanzierten Landesarbeitspolitik. Die G.I.B. unterstützt das Ministerium bei der Umsetzung des ESF-Kommunikationsplans, insbesondere bei der Redaktion der arbeitspolitischen Internetseiten www.arbeit.nrw.de des Arbeitsministeriums NRW, der konzeptionellen Planung und Texterstellung von Printmedien zur Arbeitspolitik sowie der Berichterstattung zum ESF-Kommunikationsplan. Die Internetpräsentationen „Kein Abschluss ohne Anschluss“ des MAIS und eine neue eigenständige Internetpräsentation zur Fachkräfteinitiative des Landes NRW werden von der G.I.B. konzeptionell weiterentwickelt und redaktionell und technisch realisiert. Außerdem hat die G.I.B. an der konzeptionellen Planung und Entwicklung eines neuen News-Dienstes zur NRWArbeitspolitik mitgewirkt 6.7 Fortbildung arbeitsmarktpolitischer Akteure Mit ihrem offenen Fortbildungsangebot unterstützt die G.I.B. arbeitsmarktpolitische Akteure aus dem engeren Umfeld der Landesarbeitspolitik. Diese Angebote erweitern die geschlossenen Angebote, etwa für Beschäftigte der Regionalagenturen, der kommunalen Koordinierungsstellen oder der Bildungsberatungsstellen. Sie werden kostendeckend angeboten und teilweise auch von der Belegschaft der G.I.B. in Anspruch genommen. Der dritte Durchgang der Fortbildungsreihe „Moderieren – Beraten – Vernetzen“ hat im Juni 2014 begonnen. Hierbei handelt es sich um fünf Module, die jeweils dreitägig abwechselnd in Münster und Düsseldorf stattfinden. Die Fortbildungsreihe richtet sich an Menschen, die beruflich mit der Moderation, Beratung und Vernetzung von Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen zu tun haben. Sie stellt eine methodische Grundausbildung für Menschen dar, die ihre beruflichen Begegnungen mit Auftraggebern und Kundinnen und Kunden professionalisieren wollen. Sie bietet auch die Möglichkeit unter bestimmten Bedingungen ein Gesamtzertifikat zur/zum Organisationsberaterin/Organisationsberater zu erhalten. Die Fortbildungsinhalte sind für viele berufliche Felder von Bedeutung. 40 G.I.B.-Report 2015 Die in den einzelnen Modulen herangezogenen Fälle und Beispiele aus der Praxis werden vorrangig aus dem Feld der „Arbeits- und Ausbildungspolitik“ entnommen. Bisher nutzten zahlreiche externe Kundinnen und Kunden, wie z. B. Beschäftigte der Regionalagenturen und der kommunalen Koordinierungsstellen dieses Angebot. Im April 2014 hat die G.I.B. ein Lohnhallengespräch zum Thema „Diversity: Wege zu einer offenen und wertschätzenden Gesellschaft“ organisiert, mit Beiträgen internationaler und nationaler Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen der Universitäten Melbourne, Stanford, Siegen und Dortmund, Referentinnen und Referenten aus den Städten Köln, Aachen, Hamburg und Toronto sowie Repräsentanten und Repräsentantinnen von Ford Germany/Europe, vom BMAS und MAIS und von Migrantennetzwerken. Die „Sommerakademie“ der G.I.B. im zweiten Halbjahr 2014 bot zum Thema „Wie wollen wir in Zukunft arbeiten“ wieder zahlreiche Workshops mit internen und externen Expertinnen und Experten und war erneut gut besucht. 41 Das Leitbild der G.I.B. Unser Selbstverständnis Arbeit und Ausbildung spielen im Leben der Menschen eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen die individuelle Teilhabe an der Gesellschaft und sind damit entscheidende Faktoren für ein selbstbestimmtes Leben und für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Arbeitslosigkeit und Armut zu bekämpfen, den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und faire Arbeitsbedingungen in zukunftsfähigen Betrieben für alle Menschen in NRW zu schaffen, sind die Ziele der Landesregierung. Als Beschäftigte einer landeseigenen Gesellschaft fühlen wir uns diesen Zielen verpflichtet. Unsere Dienstleistungen Seit 1986 unterstützt die G.I.B. die Akteurinnen und Akteure in NRW bei der Umsetzung arbeitspolitischer Initiativen und Programme und der Entwicklung innovativer Konzepte und Projekte. Wir arbeiten in enger Abstimmung mit dem Arbeitsministerium des Landes. Dabei erbringen wir unsere Dienstleistungen als Unternehmen selbstständig und eigenverantwortlich. Wir tun dies, indem wir den arbeitspolitischen Akteuren auf der Landesebene, in den Kommunen und Projekten vor Ort Information, Beratung und Fortbildung anbieten. Wir begleiten Programme und Initiativen von der Ideenentwicklung bis hin zur Bewertung ihrer Ergebnisse. Unsere Eigenständigkeit bei gleichzeitiger Nähe zur Landesregierung, der intensive Austausch mit den arbeitspolitischen Akteuren in den Regionen und eine internationale Perspektive erlauben es uns, gute Praxis in der Arbeitsmarktpolitik zu identifizieren und eigene arbeitspolitische Vorschläge zu entwickeln. 42 Mit unserer Arbeit tragen wir dazu bei, die Wirksamkeit arbeitspolitischer Interventionen zu verbessern. Das kommt einerseits den Menschen zugute, die beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf benachteiligt sind, die Schwierigkeiten haben, faire Arbeit zu finden und deren Arbeitsplätze zukunftsfähig gestaltet werden müssen. Andererseits profitieren die Betriebe, deren Wettbewerbsfähigkeit auf qualifizierten und motivierten Beschäftigten aufgebaut ist. Unsere Erfahrungen in diesem Prozess spiegeln wir zurück an die Landesregierung. So entsteht eine umfassende arbeitspolitische Perspektive, in die unterschiedliche Sichtweisen von Politik und Verwaltung, von Regionen und Kommunen, von Verbänden, Wirtschaft und Gewerkschaften einfließen. Qualität unserer Arbeit Unser Ziel ist, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Dienstleistungen anzubieten, sowohl für unsere Kunden und Kundinnen, als auch innerhalb der G.I.B. Deshalb kontrollieren wir systematisch die Qualität aller Dienstleistungen und Produkte und befragen regelmäßig unsere Kunden und Kundinnen. Bei unserem Handeln sind wir dem Grundsatz des wirtschaftlichen und sparsamen Umgangs mit den Ressourcen verpflichtet. Miteinander in der G.I.B. Eine wesentliche Voraussetzung für wirkungsvolle Dienstleistungen und Produkte ist eine gute Gestaltung unserer Arbeitsbedingungen. Durch Personalentwicklung, flexible Arbeitszeiten und betriebliches Gesundheitsmanagement schaffen wir den organisatorischen Rahmen, unsere Fähigkeiten und Fertigkeiten optimal einsetzen und weiterentwickeln zu können. Vielfalt betrachten wir als eine Stärke unserer Belegschaft. Wir schätzen die Verknüpfung unterschiedlicher Erfahrungen mit neuen Sichtweisen und Impulsen. Wir lernen voneinander und miteinander. Dazu entwickeln wir gemeinsam verbindliche Formen der Zusammenarbeit und gehen kollegial, wertschätzend und respektvoll miteinander um. 43 Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH, G.I.B. Organisationsplan zum 01.05.2015 Zentrale Aufgaben Andrea Bosch (Tel. -106) Geschäftsführung Bernward Brink (Tel. -100) Personalentwicklung Claudia Thierfelder (Tel. -169) Heidrun Kordges (Tel. -101) Übergang Schule – Beruf SGB II-Begleitung Friedel Damberg (Tel. -150) Sabine Roes (Tel. -115) Übergang Schule – Beruf Sören Ellerbeck (Tel. -171) Dörthe Koch (Tel. -114) Thomas Lindner (Tel. -276) Richard Osterholt (Tel. -153) Albert Schepers (Tel. -255) Christiane Siegel (Tel. -205) Elisabeth Tadzidilinoff (Tel. -244) Sandra Toschek (Tel. -241) Wege in Arbeit Veröffentlichungen Detlev Brum (Tel. -158) Manfred Keuler (Tel. -152) Barbara Hordt (Tel. -250) Monitoring und Evaluation Dr. Maria Icking (Tel. -273) Arbeitsgestaltung und -sicherung Peter Schäffer (Tel. -200) Jeannette Pielsticker (Tel. -108) Barbara Weinert (Tel. -155) Brigitte Müller (Tel. -103) Integration benachteiligter Zielgruppen in Arbeit Ulla Böcker (Tel. -203) Gustav Bölke (Tel. -212) Anne Gollenbeck (Tel. -251) Jürgen Kempken (Tel. -154) Benedikt Willautzkat (Tel. -204) Programm-Monitoring und Evaluation Simone Adelt (Tel. -102) Julia Mahler (Tel. -175) Josef Muth (Tel. -156) Dr. Georg Worthmann (Tel. -246) Frauenförderung Karin Linde (Tel. -257) Verena Schäfer (Tel. -119)** Veneta Tsoneva (Tel. -119) IQ Netzwerk NRW Lars Czommer (Tel. -254) Dr. Ulrich Sassenbach (Tel. -210) Ute Soldansky (Tel. -256) Sachbearbeitung Martina Ginz (Tel. -104) Andreas Meeßen (Tel. -117) Bahram Vojdani (Tel. -163) Arbeitsmarktmonitoring Trainee Katharina Czudaj (Tel. -160) Grundsicherung für Arbeitsuchende in NRW: Fachliche Begleitung und Monitoring Jochen Bösel (Tel. -253) Helmut Kleinen (Tel. -208) Dr. Frank Nitzsche (Tel. -157) Roland Golding (Tel. -243) Inge Lütkehaus (Tel. -258) Oliver Schweer (Tel. -252) Koord. Regionalagenturen Ute Mankel (Tel. -159) Dr. Kirsten Irle (Tel. -277) Transnationale Projekte Dr. Hildegard Logan* (Tel. -149) Verwaltung Thomas Hofmann (Tel. -111) Gestaltung von Arbeit, demografischer Wandel, Gesundheit bei der Arbeit Andreas Bendig (Tel. -206) Dr. Uwe Höfkes (Tel. -274) Dr. Friedhelm Keuken (Tel. -272) Heike Ruelle (Tel. -214) Walter Siepe (Tel. -275) Finanzen Sabine Gebert (Tel. -109) Melisande Lange (Tel. -112) Emilie Pregowski (Tel. -118) Yvonne Steinberg (Tel. -110) Berufliche Weiterbildung, Bildungsschecks Annette Buschmann (Tel. -113) Ursula Wohlfart* (Tel. -240) Empfang/Schreibdienst/ Telefonzentrale Petra Doffing (Tel. -199) Marita Himpel (Tel. -166) Cornelia Schilling (Tel. -107) Beschäftigtentransfer Susanne Marx (Tel. -201) Faire Arbeit/Fairer Wettbewerb Arnold Kratz (Tel. -209) Personal Inge Kollwer (Tel. -105) IT/Internes Controlling Frank Backhaus (Tel. -116) Detlef Reich (Tel. -161) in Ausbildung Jonas Roesner Jan Amonn (Tel. -162) Pauline Blumental (Tel. -807) Im Blankenfeld 4 • 46238 Bottrop Telefon: 02041 767-0 • Telefax: 02041 767-299 www.gib.nrw.de • [email protected] (1. Buchstabe [email protected]) * Beschäftigte des MAIS in der Projektgruppe „Fachliche Begleitung berufliche Aus- und Weiterbildung“ **Elternzeit 44