VERSCHWUNDENES DUBÍ 7

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VERSCHWUNDENES DUBÍ 7
VERSCHWUNDENES DUBÍ 7. Teil
Sokolovna (Volkshaus)
Den Bau des Volkshauses in der gegenwärtigen Straße U Hřiště vergab der Allgemeine ArbeiterTurnverein in Eichwald (Dělnický tělocvičný spolek v Dubí) im Jahr 1928. Es wurde schon damals
als ein multikulturelles Center konzipiert, das über einen Saal (eine Turnhalle) mit Bühne,
Garderoben, Gästezimmer, eine Küche, einen Imbiss mit Bierlokal, Toiletten und einen
Außensportplatz verfügte.
Erste Überlegungen zum Bau einer Turnhalle auf diesem Standort gab es aber schon im Jahr 1923.
Entwurf der Hausvorderseite v. 1923…
Blick von Norden…
Längsschnitt…
Grundriss vom Erdgeschoss…
Der weitere Entwurf der Hausgestaltung stammt aus dem Jahr 1928.
Wir erinnern uns aber eher an ungefähr solches Gebäudebild.
Die Baukonzession für Eichwald und Umgebung bekam der Allgemeine Arbeiter-Turnverein am 16.
Dezember 1929.
Gleichzeitig wurden Auflagen festgesetzt, die der Bau erfüllen muss.
1/ das Gebietsrecht für die Zwecke der Straße, in der sich das Haus befindet, ist aufrechtzuerhalten;
2/ der Anschluss an die Straßentrinkwasserleitung kann nach der Gemeindeverordnung durchgeführt
werden;
3/ die Hauswasser- und Abwasserleitung darf nicht an den Straßenkanal angeschlossen werden, an der
Sammelgrube muss eine geschlossene Kläranlage zur Reinigung des Schmutzwassers gebaut werden.
Weiter ist es streng verboten, die Abfallleitung in den anliegenden Bach auszuführen;
4/ die anschließende Senk- und Sammelgrube muss mit einem Abstand zu der Außenwand von 25 cm
gebaut und mit einer 25 cm starken Wand getrennt und abgedichtet werden; die Senkgrube mit
eigener Abfallleitung ist von oben zu entlüften; das Spülklosett muss über eine Senkgrube mit einer
zweiten Kammer für direkte Abwasserreinigung verfügen;
5/ das WC muss mit einer entsprechenden Belüftung zur Sicherstellung eines ständigen Luftwechsels
des Raumes versehen und gut beleuchtet werden; der Zugang zum WC aus dem Saal ist vor jeglicher
Einsicht Dritter zu sichern;
6/ der Saal muss über eine gut funktionierende Entlüftungsanlage verfügen; gem. der
Baugenehmigung muss er einen Notausgang haben und alle vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen
erfüllen;
7/ die Breite des Eingangs, der Eingangstreppe sowie der Türenöffnung gegenüber dem Saaleingang
und -ausgang sowie die eigene Türenöffnungsform sind vorgeschrieben; das alles muss unbedingt
eingehalten werden;
8/ die jeweiligen Brandschutz- und Sanitärbestimmungen der geltenden Bauordnung sind in allen
Hinsichten einzuhalten;
9/ alle planmäßigen Punktlagen der geregelten Straßenlinie müssen in der bisherigen Abgrenzung
beibehalten werden;
Nach dem zweiten Weltkrieg war hier kurz die Turnbewegung Sokol (dt. Falke) tätig. Danach nutzte
das Gebäude der Sportverein TJ Baník Dubí-Cínovec. Der beantragte im Jahr 1954 eine
Baugenehmigung für die Erweiterung des Außensportplatzes um eine Laufbahn, mit der Begründung,
dass es weder in Dubí, noch in Teplice und sogar im ganzen Kreis Teplice eine reguläre Laufbahn
gebe. Der Sportplatzausbau war für die Jahre 1954 bis 1956 eingeplant.
Zum Schluss noch ein Blick auf das gegenwärtige Gebäude.
Der bestehende Brizolit-Putz stammt aus dem Jahr 1968 und das ganze Gebäude ist seitdem praktisch
unverändert geblieben.
Jiří Veselý, PhDr. Jiří Šiller
Dieser Artikel sowie alle anderen bisherigen Teile der Serie „Verschwundenes Dubí“ sind auf der
Website www.dubi.cz unter dem Link „FOTOGALERIE A HISTORIE“ zugänglich.