Arbeit in Forstunternehmen
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Arbeit in Forstunternehmen
Forstunternehmer Edgar Kastenholz Arbeit in Forstunternehmen In einer Studie für die Hans-Böckler-Stiftung zeigt der Autor, dass Forstunternehmer und ihre Beschäftigten vielfach unter schlechteren Bedingungen arbeiten als Regiearbeiter in großen Forstbetrieben. Dazu kommt, dass sie in der Regel keine formalen betrieblichen Mitbestimmungsrechte wahrnehmen. Für die Gewerkschaften, die Unternehmerverbände und die Forstliche Arbeitsforschung sieht der Autor daher einen dringenden Handlungsbedarf. E rwerbsarbeit in der Forstwirtschaft durchläuft einen tiefgreifenden Veränderungsprozess. Motormanuelle Arbeit wird immer mehr durch hochmechanisierte Holzerntesysteme ersetzt. Parallel dazu sinkt die Zahl der Beschäftigten. Möglich wurde dies neben der technischen Rationalisierung neuerdings auch durch organisatorische Rationalisierung. Einen weiteren tiefgreifenden Einfluss auf die Arbeitsbedingungen in der Forstwirtschaft hat die immer mehr voranschreitende Verlagerung der Waldarbeit von Regiearbeit auf forstliche Dienstleistungsunternehmen. Vor allem hochmechanisierte Holzernte wird heute bereits überwiegend von Dienstleistungsunternehmen ausgeführt. Diese werden damit immer wichtigere Partner der Waldbesitzer und der Holzindustrie. Dennoch sind sie nach wie vor mit einem Stigma behaftet, das Peter Poschen, der Forstexperte der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aus Genf, so beschreibt: „Das Auftreten von Forstunternehmern wurde von Beginn an mit gemischten Gefühlen begleitet. Für die einen sind sie ein Wahrzeichen für Effizienz und zeitgemäße Arbeitsorganisation. Aus der Sicht anderer sind sie die Aschenputtel, denen es überlassen ist, die forstlichen Erbsen aus der Asche zu sammeln, und für wiederum andere sind sie schlicht Übeltäter, denen die Prädikate ´unsicher, unqualifiziert, schlechte Arbeitsqualität´ angeheftet werden. ...“ [9] Ob es sich hierbei nur um Vorurteile handelt, kann bisher nicht verlässlich beantwortet werden. Es deutet aber vieles darauf hin, dass die Arbeitsbedingungen in Forstunternehmen deutlich kritischer zu bewerten sind als in den großen Forstbetrieben [7]. Auf der Basis von Experteninterviews wird die Situation in Forstunternehmen im fol- 16 Forst & Technik 6/2003 genden diskutiert. Arbeitsbedingungen werden am Beispiel von Arbeitssicherheit, Arbeitszeiten, Alleinarbeit und sozialer Verarmung sowie Formen betrieblicher Mitbestimmung in Forstunternehmen beschrieben. Kriterien für die Arbeitsbedingungen Arbeitssicherheit. Besonderes gegenüber Kleinstunternehmen ohne dauerhaft beschäftigtes Personal bestehen nach wie vor starke Bedenken innerhalb der forstlichen Praxis, dass die Standards der Arbeitssicherheit schlechter sind als bei der Regiearbeit in großen Forstbetrieben. Auch in öffentlichen Forstbetrieben werden nach Aussagen von Experten immer wieder Unternehmen eingesetzt, in denen die Mindeststandards sicherer Arbeit nicht eingehalten werden. Da es sich hierbei um geduldete Normverstöße handelt, werden Informationen darüber meist nur hinter vorgehaltener Hand weitergegeben. Mitunter werden aber Einzelfälle auch öffentlich wahrgenommen. So berichtet ein interviewter Gewerkschaftsvertreter von einem Fall, bei dem die Zollbehörden die Arbeit ausländischer Unternehmerbeschäftigten eingestellt haben. Sie waren illegal und unter desolaten Sicherheitsbedingungen tätig. Die Dunkelziffer ist wohl extrem hoch, da es aufgrund der abgelegenen und wechselnden Arbeitsorte für Arbeitsschutzaufsichtsorgane schwierig ist, Unternehmen ausfindig zu machen, die gegen geltende Normen verstoßen. Arbeitszeiten. Arbeit in Forstunternehmen ist durch sehr lange tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten gekennzeichnet [5]. Dies gilt vor allem im Vergleich zu Forstbetrieben oder größeren Serviceunternehmen, wo die Arbeits- organisation an Tarifen oder Betriebsvereinbarungen ausrichtet ist. Besonders bei Arbeitsspitzen erbringen Unternehmer und ihre Beschäftigten immense Leistungen. Zum Beispiel waren bei der Windwurfaufarbeitung im Jahr 2000 nach dem Sturm Lothar nach Aussage eines interviewten Maschinenführers tägliche Arbeitszeiten von 12 bis 13 Stunden die Regel, und dies – zumindest zu Beginn – bei einer Siebentage-Woche. Aber auch im Normalbetrieb sind Arbeitszeiten selten reguliert und richten sich nach der Auftragslage und nicht nach vertraglichen Vereinbarungen. Nach Aussagen von interviewten Unternehmern aber auch von selbständigen Maschinenführern wird dies von Mitarbeitern in der Regel als betriebliche Erfordernis mitgetragen. Alleinarbeit und soziale Vereinsamung. Auch wenn es eine Vielzahl von praxiserprobten Konzepten zur Erhöhung sozialer Interaktion gibt [6], ist es nach wie vor die Regel, dass Maschinenführer ihren gesamten Arbeitstag alleine verbringen. In Gesprächen mit Maschinenführern ermittelte Lidén, dass diese rund zwei bis drei mal pro Woche Kontakte mit anderen Personen am Arbeitsplatz haben. Den Rest der Zeit verbringen sie alleine auf der Maschine im Wald, und die Kontaktmöglichkeiten zur Außenwelt sind auf das Mobiltelefon und Radio reduziert [6]. Vor dem Hintergrund, dass Kommunikation, Interaktion und Teamarbeit sowie Partizipation zunehmend als wichtige Kriterien guter Arbeitsbedingungen gewertet werden, sind solche Bedingungen nahezu katastrophal. Dennoch scheinen sich Maschinenführer mit dieser Realität zu arrangieren, denn befragte Maschinenführer machen nahezu stereotyp die Aussage: „Mir macht das nichts aus!“ Und auch Lidén bekam bei Diskussionen mit Maschinenführern zu hören: „Wer allein arbeitet kann sich die Arbeit selbst einteilen. Man hat die volle Kontrolle über das Geschehen und muss keine lästigen Kollegen aushalten. Dazu bekommt man selbst die ganze Anerkennung – wenn die Arbeit gut läuft.“ [6] Zudem scheinen die sozialen Bedürfnisse von Menschen, die sich bewusst für das Tätigkeitsfeld Forstmaschinenführer entscheiden, so zu sein, dass sie nicht oder wenig unter Alleinarbeit leiden und der Alleinarbeit positive Seiten abgewinnen. So beschreibt ein Interviewpartner seine Kollegen in Forstunternehmen mit: „Das sind alles Individualisten.“ Auch aus Eignungstests für Forstmaschinenführer ergeben sich Hinweise, dass es sich bei den Interessenten vielfach um „introvertierte, naturverbundene Individualisten“ handelt [4]. Und manches deutet darauf hin, dass diese Tätigkeit in der Tat nur für Personen geeignet ist, die eine entsprechende Persönlichkeitsstruktur haben. Andererseits gibt es wohl es eine Vielzahl von Personen, die genau aus diesem Grund relativ rasch die Tätigkeit als Maschinenführer wieder aufgeben. So beschreibt ein interviewter Maschinenführer: „Viele junge Leute, die aus Interesse an der Technik angefangen haben, werfen schnell das Handtuch, weil sie nicht damit klarkommen, den ganzen Tag alleine im Wald zu sein.“ Auch wenn sich das Thema Alleinarbeit nicht abschließend bewerten lässt, ist dennoch festzuhalten, dass sich die Waldarbeit mit zunehmender Bedeutung der Maschinenarbeit drastisch verändert. Maschinenarbeit ist von einem Tätigkeitsfeld mit hoher sozialer Integration viel weiter entfernt ist als es die traditionelle Waldarbeit ist. Andererseits aber bietet Maschinenarbeit ein hohes Maß an Autonomie, Vielfältigkeit und Verantwortung für die Planung, Durchführung und Kontrolle der eigenen Arbeit. Mitbestimmung im Forstunternehmen In Forstunternehmen gibt es im Gegensatz zu großen Forstbetrieben, wo Personal- und Betriebsräte sich intensiv zum betrieblichen Geschehen artikulieren, wenn überhaupt, dann nur eine sehr gering ausgeprägte Mitbestimmung. Wie bekannt, ist der forstliche Dienstleistungssektor sehr heterogen strukturiert. Es überwiegen kleine und kleinste Unternehmen. Vielfach handelt es sich um Einpersonen- oder Familienbetriebe. Die Zahl der nichtselbstständig Beschäftigten ist meist gering und schwankt zudem in Abhängigkeit von der Auftragslage. Im Durchschnitt sind in Forstunternehmen in Deutschland rund drei bis vier Personen beschäftigt. Vielfach wird bei temporärem höheren Auftragsvolumen mit ausländischen Saisonarbeitskräften gearbeitet, die in der Regel als Subunternehmer eingesetzt werden. In Kleinstbetrieben werden daher allein aufgrund der geringen Beschäftigtenzahlen keine Betriebsräte eingerichtet. Aber auch in größeren Betrieben sind Betriebsräte zur Wahrnehmung und Vertretung von Beschäftigteninteressen wohl nur in Ausnahmefällen zu finden. Selbst bei einer Rückfrage auf Bundesebene der Forstunternehmernehmerverbände konnte nur ein Unternehmen mit Sicherheit benannt werden, bei dem ein Betriebsrat eingerichtet ist. Dieses Unternehmen mit derzeit rund 60 Beschäftigten, ist aber sowohl hinsichtlich seiner Größe als auch seiner Entwicklungsgeschichte – als junge Ausgründung aus iner Landesforstverwaltung – eine Ausnahme. Aber es gibt auch in anderen Unternehmen eine verfasste Mitbestimmung, aber dies sind nach Aussage eines Fünf Beispiele für Mitbestimmung in Forstunternehmen (1) Ein großes mittelständische Unternehmen Es handelt sich mit ca. 60 Beschäftigten um ein größeres Unternehmen im forstlichen Dienstleistungssektor. Es wurde vor wenigen Jahren aus einer Landesforstverwaltung ausgegründet, mit dem Ziel, Waldarbeitern, die aus der Landesforstverwaltung aus betrieblichen Gründen entlassen wurden, neue Arbeitsplätze zu bieten. Das Unternehmen bietet Leistungen in der ganzen Palette forstwirtschaftlicher Arbeiten an, von der motormanuellen Holzernte bis hin zur Landschaftspflege und im Naturschutz. Bereits kurz nach der Unternehmensgründung wurde ein Betriebsrat gewählt. Die Initiative hierzu ging nach Aussage des Geschäftsführers von der Betriebsleitung aus, da dies für einen Betrieb dieser Größenordnung für selbstverständlich gehalten wurde. Der Geschäftsführer hebt die Vorteile der institutionalisierten Arbeitnehmervertretung für einen guten Betriebsablauf hervor. Vor allem erleichtere ihm der Betriebsrat die Kommunikation mit den Beschäftigten, da diese in der Regel in kleineren Gruppen an vielen unterschiedlichen Einsatzorten arbeiten. Auch existiert ein Haustarif- vertrag, der die Beschäftigten nach Aussage des Geschäftsführers besser stellt als der Tarifvertrag der Landesforstverwaltung. Vom Betriebsleiter werden die Initiativen der Betriebsräte als willkommene Unterstützung der Unternehmensführung angenommen. Die Möglichkeiten der Beratung mit den Betriebsräten – auch über Verlohnungsfragen – erleichtern es immens, den betrieblichen Frieden zu erhalten. Die Betriebsräte beteiligen sich überwiegend aktiv an betrieblichen Entscheidungen. (2) Ein weiteres mittelständisches Unternehmen Dieses Unternehmen, das eine breite Palette an Dienstleistungen anbietet, hat rund zwanzig Beschäftigte. Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf der hochmechanisierten Holzernte, aber auch forstliche Sachverständigentätigkeiten, vor allem Betriebsinventuren, gehören zum Leistungsangebot. Hier existiert ein Betriebsrat, allerdings „nur auf dem Papier“. Gegründet wurde dieser, als die Unternehmensleitung aufgrund nicht weiter ausgeführter Probleme die Notwendigkeit hierzu sah. In der betrieblichen Praxis wird der Betriebsrat von der Unternehmensleitung nicht konsultiert. Vielmehr werden betriebliche Entscheidungen generell ohne weitere Beratung mit den Personalvertretern vom Unternehmensinhaber gemeinsam mit dem im Betrieb vorhandenen akademischen 6/2003 Forst & Technik 17 Forstunternehmer Verbandsvertreters ebenfalls Ausnahmefälle. Konservative Führungsstrukturen Forstunternehmen weisen in der Regel konservative paternalistische Führungsstrukturen auf. Anhand der im Kasten auf den Seiten 17 bis 19 vorgestellten Unternehmen wird dies deutlich. Die Beobachtungen legen nahe, dass die Beschäftigungsverhältnisse hier auf Treue, Zuverlässigkeit, Fleiß und Leistungsbereitschaft basieren, sowie darauf, dass Mitarbeiter in das Unternehmen „hineinpassen“. Potenzielle Konflikte mit Mitarbeitern werden daher von vornherein vermieden, indem im Zweifelsfall lieber mit Subunternehmen gearbeitet wird, als mit Mitarbeitern, bei denen man nicht weiß, ob „man gut miteinander auskommt“. Angestellte in Dienstleistungsunternehmen, die den Loyalitäts-, Leistungs-, und Qualitätsanforderungen gerecht werden, sind sich ihrer Rolle durchaus bewusst. Die „Einzelnen“, die sich wie im Fallbeispiel drei, dem mittleren Holzernteunternehmen, „verkaufen“, kennen ihren Marktwert, und erwarten im Gegenzug für ihre Leistung und Loyalität soziale Fürsorge von seiten des Unternehmens. Dies gilt übrigens nicht nur für die nichtselbstständigen Beschäftigten in den Unternehmen. Auch selbstständige Maschinenführer sind in diese Strukturen eingebettet. Angestellte und (schein) selbstständige Mitarbeiter identifizieren oder arrangieren sich mit den jeweiligen ökonomischen und auftragsbedingten Sachzwängen. Darum sind Beschäftigte und „freie Künstler“ bereit, die von Unternehmern geforderte Leistung zu erbringen. Selbstverständlich wird zum Beispiel von einem Mitarbeiter erwartet, über seine normale Arbeitszeit hinaus bereitzustehen, wenn eine Maschine am Abend zu einem neuen Arbeitsort umgesetzt werden muss. Solche Bedingungen scheinen aber andererseits – neben den bereits angesprochen Arbeitsbedingungen wie Alleinarbeit und Arbeitsbelastungen – ein wesentlicher Grund dafür zu sein, dass manche, durchaus interessierte und leistungsmotivierte Menschen, bereits nach kurzer Zeit „wieder das Handtuch werfen“. Es ist daher nicht nur das Fehlen von Betriebsräten, was der Wahrnehmung formaler betrieblicher Mitbestimmungs- Leitungspersonal getroffen. Allerdings werden, nach Aussage des Interviewpartners, von der gewählten Belegschaftsvertreter auch keinerlei Mitwirkungsrechte eingefordert. (3) Ein mittleres Holzernteunternehmen Insgesamt arbeiten in und mit diesem Holzernteunternehmen mit Schwerpunkt hochmechanisierter Holzernte insgesamt 24 Personen. Hiervon sind allerdings nur rund 10 feste Angestellte. Mehrere „Mitarbeiter“ arbeiten als selbstständige Maschinenführer „auf Umsatz“ – nach Aussage des Befragten, wird dies auf ausdrücklichen Wunsch der Maschinenführer so praktiziert. Eine wie auch immer geartete gewerkschaftliche Einflussnahme gibt es nach Aussage des Betriebsleiters nicht. Er sieht es als charakteristisch für die Branche an, dass Löhne und Arbeitsvertragsbedingungen individuell mit jedem einzelnen Beschäftigten ausgehandelt werden. Dies sei erforderlich, da die Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Maschinenführern sehr groß seien. Insgesamt sieht der Betriebsleiter in seinem Unternehmen ein „ausgeglichenes Kräfteverhältnis“ zwischen Betriebsleitung und Beschäftigten. Gearbeitet wird in kleinen Gruppen. Die Arbeitsorganisation wird als sehr informell beschrieben und „erfolgt auf Zuruf und Abstimmung.“ Keine Probleme und Konflikte werden hinsichtlich der Arbeitsplatzgestaltung gesehen. Es sei eine Selbstverständlichkeit, dass die Arbeitsplätze und hier vor allem die Maschinenarbeits18 Forst & Technik 6/2003 rechte entgegensteht. Vielmehr deuten die beobachteten Strukturen auf Unternehmenskulturen hin, in denen Mitwirkung keine Tradition hat. Dennoch werden auch hier Mitarbeiter nicht selten an Unternehmensentscheidungen beteiligt. So werden Maschinenbeschaffungen in vielen Fällen gemeinsam mit Beschäftigten getroffen. Auch bei der Arbeitsplanung werden Mitarbeiter eingebunden. Und wie im fünften Fallbeispiel skizziert, gilt dies auch für selbstständige Maschinenführer. Aber es gibt auch Unternehmen, deren Inhaber alle Entscheidungen selbst treffen oder auf einen kleinen Kreis von Betriebsangehörigen beschränken. Dort wäre aber auch die Existenz eines Betriebsrates kein wirkungsvoller Beitrag zur Mitarbeiterbeteiligung, wie es im Fallbeispiel zwei deutlich wird. Damit ist die Führungskultur das entscheidende Kriterium für eine meist informelle und personenabhängige Beteiligung von Mitarbeitern an betrieblichen Entscheidungen und Abläufen. Vieles deutet darauf hin, dass in forstlichen Dienstleistungen autoritäre und patriarchalische Betriebsleiterpersönlichkeiten das Bild bestimmen. Zusammenarbeit zwischen Unternehmern, Beschäftigten plätze nach dem Stand der Technik und Ergonomie ausgestattet seien. Sonst sei es auch nicht möglich, gute Maschinenführer zu halten. Die Auswahl und Beschaffung der technischen Ausstattung erfolgt nach den Kriterien – und in dieser Reihenfolge – Preis, Leistung und Ergonomie. (4) Ein Kleinunternehmen Hier haben wir es mit einem Unternehmen zu tun, das mit einem Vollernter und einem Forwarder arbeitet. Unternehmensinhaber sind zwei Verwandte, die bereits seit vielen Jahren gemeinsam mit der jeweils modernsten Technik arbeiten. Sie selbst bedienen den Harvester und bei Bedarf den Forwarder im Schichtbetrieb und haben einen Angestellten, der ausschließlich den Forwarder fährt. Büroarbeiten werden von einer der Ehefrauen der Betriebsinhaber ausgeführt. Der Angestellte gehört dem Unternehmen bereits seit rund 20 Jahren an. Er wird in alle entscheidenden Auftrags- und Arbeitsablaufplanungen einbezogen, und bei Auftragsplanungen werden beispielsweise seine Urlaubswünsche und persönlichen Zeitplanungen berücksichtigt. In der Regel hat dieser Angestellte einen weitgehend normalen 8- bis 9-Stunden-Tag. In jüngster Vergangenheit hat das Unternehmen versucht einen weiteren Mitarbeiter zu beschäftigen. Zwei Einstellungswünsche wurden jedoch abgelehnt. In einem Fall hatte ein junger Maschinenführer nicht die von den Unternehmern erwartete und Subunternehmern basiert auf eingespielten sozialen Praktiken und informellen Strukturen, und somit auf einer kleinbetrieblichen Arbeitsrealität, die auch das Handwerk prägt [1]. Sie basiert jedoch nicht, oder nur selten, auf einer verfassten und davon ausgehend inhaltlich definierten Mitbestimmung. Gestaltung von Arbeitsbedingungen Wegen starker ökonomischer Zwänge aber auch wegen der Gefahr einer immer stärkeren Verlagerung von Risiken auf die Schwächsten, besteht ein drängender Handlungsbedarf zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen im forstlichen Dienstleistungssektor. Der vorhandene arbeits-, sozial- und arbeitsschutzrechtliche Gestaltungsrahmen bietet eine hohe Regelungsdichte. Wenn alle dort vorgeschriebenen Normen in der Praxis umgesetzt würden, wären die Probleme der Forstunternehmen deutlich geringer. Allerdings ist der Rechtsrahmen in seiner Wirksamkeit beschränkt. Aufsichtsorgane können die an wechselnden Waldorten arbeitenden Unternehmen kaum kontrollieren. Nur so ist es zu erklären, dass Rechtsverstöße äußerst selten bekannt werden, fast jeder forstliche Praktiker aber von einer Vielzahl von Regelwidrigkeiten zu berichten weiß. Daher erscheint es erforderlich, die gesetzlichen Normen durch tarifvertragliche, privatrechtlichen und brancheninterne Vereinbarungen und Regelungen zu unterstützen. Im folgenden wird beispielhaft skizziert, welche Gestaltungsinstrumente derzeit genutzt werden. Tarifvertragliche Regelungen. Seit Beginn der 1990er Jahre sind Vertreter von Verbänden forstlicher Dienstleistungsunternehmen bemüht, Tarifverträge für den Geltungsbereich ihrer Mitglieder ins Leben zu rufen. Insbesondere Hans-Jürgen Narjes von der AfL Niedersachsen hat immer wieder darauf hingewiesen, dass es zu der Professionalisierung einer Branche untrennbar dazugehört, als Tarifpartner Handlungsfähigkeit zu beweisen. Bereits 1992 wurde der erste Rahmen- und Lohntarifvertrag für den Geltungsbereich der Arbeitsgemeinschaft forstwirtschaftlicher Lohnunternehmer in Niedersachsen vereinbart. Im Januar 2002 wurde vom Deutschen Forstunternehmer-Verband (DFUV) mit der Industriegewerkschaft Bauen-AgrarUmwelt ein Rahmentarifvertrag abge- Geschicklichkeit und Leistungsfähigkeit, in einem anderen Fall erkannten die Unternehmensinhaber und der junge Kollege nach einer Probephase, dass sie diesem nicht zumuten wollten, dauerhaft weit entfernt von seiner Heimat und seinem Lebensmittelpunkt zu arbeiten. Die Unternehmensinhaber sind nicht abgeneigt, einen geeigneten qualifizierten Maschinenführer einzustellen. Allerdings fühlen sich die Inhaber in der Lage, die Auslastung des Gesamtmaschinensystem durch „Springen“ zwischen den beiden Maschinen annähernd zu optimieren. Darüber hinaus bestehen keine Bestrebungen, das Unternehmen in nennenswertem Umfang zu erweitern. Die Betriebsinhaber arbeiten beide gerne selbst als Maschinenführer, und sehen für ihr Unternehmen keinen nennenswerten Vorteil darin, Aufträge für mehr Maschinen zu akquirieren und einen höheren Verwaltungsund Buchführungsaufwand zu betreiben. Da im Moment ein größeres Auftragsvolumen vorhanden ist, beschäftigt das Unternehmen einen Subunternehmer mit eigenem Forwarder, der wiederum diesen Auftrag „sehr gut brauchen kann, da ihm das Wasser bis zum Hals steht.“ (5) Ein selbstständiger Maschinenführer Der befragte Unternehmer hat neben seiner Maschinenführerarbeit in der Forstwirtschaft mehrere weitere berufliche Qualifikationen und Tätigkeitsfelder. Wenn bei einem größeren Unternehmen, das drei Harvester betreibt, Nachfrage besteht, arbeitet er als schlossen. Dieser ersetzt den bereits im Jahr 1998 von der Vorgängerorganisation des DFUV, der Bundesarbeitsgemeinschaft forstwirtschaftlicher Lohnunternehmer (BAfL), beschlossenen Vertrag und hat bisher Gültigkeit in acht deutschen Bundesländern. Mit diesem Bundesrahmentarifvertrag besteht somit bereits seit einigen Jahren ein Gestaltungsrahmen, der den Vergleich mit den traditionsreichen Tarifen für Waldarbeiter in großen Forstbetrieben nicht scheuen muss. Während der Rahmentarifvertrag in den Mitgliedsverbänden des Deutschen Forstunternehmerverbands (DFUV) mittlerweile breite Akzeptanz gefunden hat, bestehen aber in vielen Landesverbänden noch Umsetzungsprobleme bei Lohntarifverträgen. Lediglich in Niedersachsen und Hessen besteht derzeit ein gültiger Lohntarifvertrag. Nach Auskunft von Vertretern einzelner Verbände gelingt es den jeweiligen Landesvorständen in den übrigen Mitgliedsverbänden des DFUV (noch) nicht, Verständnis für die tarifliche Regelungen von Lohnstandards zu gewinnen. Die Reichweite der bestehenden Tarifverträge ist allerdings sehr begrenzt, da der Organisationsgrad der Forstunter- Maschinenführer. Das ihn beauftragende Unternehmen hat zwei festangestellte Mitarbeiter und einen freien Mitarbeiter, nämlich den hier beschriebenen Unternehmer. Er beschreibt, dass er weitgehenden Einfluss auf seine Arbeit hat. Wenn ein Auftrag ansteht, besichtigt er den Hiebsort und entscheidet ausgehend von den Bedingungen, ob er diesen Auftrag annimmt. Faktisch arbeitet er zu einem vorab vereinbarten Stundensatz, pro forma wird allerdings der Stundenlohn, quasi im Sinne einer Nachverakkordierung über Stückleistungen verrechnet. Damit existiert formal ein Werkvertrag. Als Ursache dafür, dass er als freier Mitarbeiter Aufträge erhält und auch Einfluss auf seine Arbeit nehmen kann, vermutet er, dass es auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor einen Mangel an gut qualifizierten Mitarbeitern gebe, denn viele junge Forstwirte, die sich für die Maschinenarbeit interessieren, springen nach einer kurzen Weile der Arbeit wieder ab, da sie erkennen, dass ihnen diese Art der Arbeit nicht liegt. Er ist mit seiner Situation sehr zufrieden und schließt aus seiner Einschätzung der Gesamtlage, dass insgesamt wohl alle momentan ganz zufrieden seien. Vor allem spielt hierbei das hohe Auftragsvolumen bei der Sturmwurfaufarbeitung nach dem Orkan „Lothar“ eine Rolle: „Nach dem Sturm ging es allen sehr gut, das wird sich aber ändern, denn es gibt zu viel altes Holz“... aber ... „Alle haben in den letzten zwei Jahren so viel gearbeitet, dass sie nicht unglücklich darüber sind, dass es momentan etwas ruhiger läuft.“ 6/2003 Forst & Technik 19 Forstunternehmer nehmer und ihrer Beschäftigten immer noch sehr gering ist. Auch haben die Tarifverträge natürlich keinerlei Gestaltungswirkung für die vielen Arbeitsbeziehungen, die nicht auf Arbeitsverträgen sondern auf (Schein-)Werkverträgen basieren. Letztere scheinen auch bei organisierten Unternehmen ein Instrument zu sein, mit dem tarifliche Verpflichtungen nicht selten unterlaufen werden. Ein auch von Gewerkschaftsvertretern sehr positiv bewertetes Beispiel sozialpartnerschaftlicher Arbeit ist der auf einem Tarifvertrag mit den UnternehmerLandesverbänden in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt basierende Qualifizierungsfonds Forstwirtschaft QfF, der unter anderem die Erschließung und Sicherung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätzen in Forstunternehmen durch Qualifizierung zum Ziel hat. Der QfF finanziert sich aus Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ist in Niedersachsen allgemeinverbindlich erklären worden und damit auch für nicht organisierte Unternehmen und Beschäftigte wirksam. Kooperation. Neben den formalen tarifrechtlichen Instrumenten gibt es eine Vielzahl informeller Strukturen, die indirekt zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen beitragen. Vor allem sind dies Kooperationen zwischen Unternehmen. Häufig anzutreffen ist es, dass ein Unternehmen bei einer großen Auftragslage ein weiteres Unternehmen formal als Subunternehmen beauftragt. Nicht in jedem Fall handelt es sich dabei um Abhängigkeitsbeziehungen, bei denen ein starker Partner einen schwächeren zu ungünstigeren Konditionen beauftragt. Vielmehr ist es weit verbreitet, dass zwei gleich starke Unternehmen sich wechselseitig Aufträge erteilen. Eine etwas weitergehende Kooperationsform kann in Sachsen-Anhalt beobachtet werden, wo sich acht Unternehmen mit einer Maschinenflotte von insgesamt 17 Harvestern und 25 Rückemaschinen zur Interessengemeinschaft Fläming-Altmark-Holz organisiert haben. Dies ist ein lockerer Zusammenschluss, der primär zum Ziel hat, das in Selbstwerbung geerntete Holz gemeinsam zu vermarkten [2]. Und auch im Sauerland existiert mit dem Holzkontor Sauerland (HKS) eine Kooperation zur Holzvermarktung. 20 Forst & Technik 6/2003 Die Entwicklung von Kooperationen zwischen Forstunternehmen aber auch darüber hinaus mit Waldbesitzern und Betrieben der Holzindustrie ist in Bewegung gekommen. Darin können Chancen zur wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit kleiner Unternehmen gesehen werden. Es wird dabei auch deutlich, dass die Zukunft der Branche nicht alleine auf der Holzernte – also der klassischen Dienstleistung – liegt, sondern dass die Vermarktung als weiteres Standbein an Bedeutung gewinnt. Zertifizierung. Die Zertifizierung von Waldprodukten nach wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Standards erscheint mittlerweile als ein hilfreiches Mittel zur Umsetzung sozialer und gesellschaftlicher Anforderungen beim Unternehmereinsatz. Durch die Einbindung sozial und arbeitspolitischer Themen und Probleme in die weltweit intensiv und teilweise kontrovers diskutierte Waldzertifizierung ist eine Chance entstanden, die arbeits- und sozialpolitische Dimension der Waldbewirtschaftung in das Bewusstsein zumindest der forstfachlichen Öffentlichkeit zu bringen. Damit gibt es jenseits gesetzlicher Normen Instrumente der Selbstverpflichtung von Kunden forstlicher Dienstleistungen zum Einsatz von Unternehmen, die Sozialstandards einhalten. Da auch Kleinstunternehmen, die von nationaler Gesetzgebung gegebenenfalls nicht ausreichend berücksichtigt werden, unter die Normen der Zertifizierung fallen, bringt Waldzertifizierung neben steigenden Anforderungen vor allem neue Chancen für Forstunternehmen. So werden Schwachstellen der staatlichen Aufsicht gegenüber der heterogenen und kleinstrukturierten Dienstleistungsszene durch Selbstverpflichtungen ergänzt, die dann aber einer unabhängigen Kontrolle durch Zertifizierer unterzogen werden. Das Söldnerphänomen S elbstständige Maschinenführer, die sich als „Unternehmer“ für mehr oder weniger kurze Arbeitsperioden bei einem Unternehmer verdingen, sind ein spannendes Phänomen innerhalb der Branche. Dies sind in der Regel gut qualifizierte bzw. sehr leistungsfähige und leistungsbereite Maschinenführer, die ihre Arbeitskraft europaweit anbieten. Es liegt der Verdacht nahe, dass es sich bei diesem Unternehmertypus um eine Ausnahmeerscheinung handelt, um einen hochqualifizierten Individualisten, der dann Aufträge annimmt, seine Arbeitskraft, Kompetenz und Leistungsfähigkeit auf dem Markt anbietet, wenn es in seine individuelle Arbeits- und Lebensplanung hineinpasst. Einige solcher freien Maschinenführer stammen aus den nordischen Ländern. Sie verbringen einige Wochen oder Monte im Jahr im Ausland und arbeiten bei wechselnden Auftraggebern. Die Motive sind ganz unterschiedlicher Art. Eines ist jedoch ganz entscheidend: Sie werden im Vergleich zu einheimischen Maschinenführern gut bezahlt. Vor allem die Windwurfaufarbeitung nach „Lothar“ hat eine Reihe dieser Maschinenführer nach Mittelund Westeuropa geführt. Nach Aussage eines größeren Forstunternehmers sind diese „freien Künstler“ eine Stütze des Betriebes. Es sind aber nicht nur die leistungsfähigen und gut oder besser bezahlten „Söldner“ unter den Maschinenführern, die auf unternehmenseigenen Maschinen als Subunternehmer fahren. Vage Schätzungen gehen davon aus, dass in manchen Regionen bis zu 50 % der Maschinenführer formal in Werkverträgen arbeiten (Aussage eines Verbandsvertreters). In vielen Fällen wird dies nicht praktiziert, weil die Selbstständigen es so wollen, sondern weil die Maschineneigentümer dadurch Kosten reduzieren und Auslastungsrisiken auf den Subunternehmer verlagern können. „Häufig sind das wohl Leute, die Pleite gegangen sind, und das aus der Not heraus machen.“ „Einem Unternehmer kann ja nichts besseres passieren, als solche Selbstständige zur Verfügung zu haben. Er spart einen Haufen Lohnnebenkosten und hat keine Probleme damit, Arbeit für ihn zu suchen, wenn es mal nicht so gut läuft.“ Am Beispiel für einen „(schein)selbstständigen Forwarderfahrer“, der zu untragbaren wirtschaftlichen Konditionen für einen Unternehmer arbeitet, beschreibt HERZ [3] eine in der Dienstleistungsszene wohl nicht unübliche Praxis der Selbstausbeutung, die mit einer positiv zu wertenden unternehmerischen Freiheit nicht mehr viel gemein hat. Folgerungen für die forstliche Praxis Die Entwicklung und der Erhalt qualifizierter und überlebensfähiger Arbeitskräfte und akzeptabler Arbeitsbedingungen können nicht alleine durch das Kräftespiel auf freien Märkten für Dienstleistungen und Arbeit erreicht werden. Es gibt zahlreiche Beispiele in der forstlichen Praxis, wo durch unregulierte Marktverhältnisse Versicherungsund Arbeitsschutznormen unterlaufen werden, Minilöhne gezahlt werden, Schwarzarbeit geleistet wird oder Arbeitskräfte illegal beschäftigt werden. Nicht nur, dass dies den Wertvorstellungen und Rechtsnormen in unserer Gesellschaft zuwider läuft. Dort wo solche Verhältnisse von Aufsichtsorganen geduldet und von auftraggebenden Forstbetrieben zur kostengünstigen Produktion genutzt werden, haben Dienstleistungsunternehmen, die mit gut qualifiziertem Personal, unter Einhaltung aller Rechtsnormen und mit moderner, umweltfreundlicher Technik arbeiten, keine Chance zu überleben. Daher besteht für alle Akteure und politische Entscheidungsträger in der Forst- und Arbeitspolitik ein dringender Handlungsbedarf zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen im forstlichen Dienstleistungssektor. Verbände forstlicher Dienstleistungsunternehmer. Forstunternehmerverbände leiden heute – mit regionalen Ausnahmen – unter einem sehr geringen Organisationsgrad. Dies erschwert es, den forstlichen Dienstleistungssektor als wichtigen Faktor für die Waldbewirtschaftung offensiv zu repräsentieren und politisch Einfluss zu nehmen. Neben der dringend erforderlichen Einbindung bisher nichtorganisierter Unternehmen müssen aber auch gemeinsame Ziele innerhalb der Verbände besser vermittelt werden, damit die Interessen der Unternehmen mit einer Stimme gegenüber den deutlich stärkeren und besser organisierten Marktpartnern vertreten werden. Industriegewerkschaft Bauen-AgrarUmwelt. Die IG BAU kann nach wie vor als die Vertretung der Beschäftigten in großen Forstbetrieben beschrieben werden. Die weit überwiegende Zahl der Gewerkschaftsmitglieder ist dort zu finden, und es ist die berechtigte Erwartung der Mitglieder, dass sich ihre Vertretung für ihre Interessen einsetzt. Dazu gehört natürlich zwangsläufig eine Verteidigung der Arbeitsplätze gegen Outsourcing und auch gegen eine voranschreitende Rationalisierung und den daraus folgenden Arbeitsplatzabbau. Aber die Arbeitswelt in der Forstwirtschaft hat sich drastisch verändert. Die Zunahme von Dienstleistungsunternehmen und die Abnahme der Regiearbeit werden mittlerweile von der IG BAU sehr ernst genommen. Dies wurde bei der Bundeskonferenz Forst und Naturschutz am 22./23. März 2001 zum Ausdruck gebracht: „Die IG BAU sowie die frühere GGLF haben sich fast einseitig für die Interessen der staatlichen Forstwirtschaft eingesetzt. In den Gremien und Arbeitskreisen der Bundes- und Landesvertretungen sind i.d.R. nur Kolleginnen und Kollegen aus der staatlichen Forstwirtschaft zu finden. Die Bundesvertretung wird künftig, soweit möglich, alle Besitzarten und Unternehmen der Forstwirtschaft in ihre Arbeit integrieren. So kann zukünftig sichergestellt werden, dass die Belange der Kolleginnen und Kollegen im Privat-, Kommunal- und Bundesforst sowie in den Forstunternehmen mit gleicher Qualität behandelt werden.“ [8] Bei dieser Konferenz wurden auch die eindeutigen Veränderungen der Mitgliederentwicklung in der Forstwirtschaft thematisiert. Es wird ein Gegensteuern und Mobilisieren des Potenzials der Unorganisierten durch gezielte Werbemaßnahmen gefordert, insbesondere im Angestelltenbereich, bei den Forstunternehmen und im Naturschutz. In solch deutlicher Form wurde wohl erstmalig eine Öffnung der gewerkschaftlichen Arbeit in Richtung der Beschäftigten bei den privaten Forstunternehmen gefordert. Es ist nun die Aufgabe der IG BAU, diese Forderungen praktisch umzusetzen. Vor allem bedeutet dies einen verstärkten Dialog mit Unternehmern in allen forstpolitischen Gestaltungsfeldern. Schließlich bestehen nicht nur bei Gewerkschaftsmitgliedern nach wie vor alte Feindbilder, auch ein Vertreter eines Forstunternehmerverbands betonte: „Viele unserer Mitglieder sagen: Zum Glück haben die Gewerkschaften bei uns nichts zu sagen.“ Arbeitswissenschaftliche Forschung. Zunehmend stellt sich auch die Arbeitsforschung den Fragen nach der Gestaltbarkeit einer deregulierten und entgrenzten Arbeitswelt, die sich von gesetzlich und kollektivvertraglich normierbaren Arbeitsbedingungen immer weiter entfernt. In diesem Zusammenhang stellen auch die strukturellen Umbrüche in der Forstwirtschaft neue Ansprüche an die forstliche Arbeitswissenschaft, die sich bisher überwiegend mit Fragen der Verfahrensgestaltung, Arbeitssicherheit und Ergonomie beschäftigt hat. Literatur [1] BRÜGGEMANN, B.; RIEHLE, R. (1995): Umweltschutz durch Handwerk? Frankfurt und New York: Campus. [2] GABRIEL, O. (2001): Den Holzverkauf bündeln. Forst & Technik, Heft 10, S. 32–34. [3] HERZ, I. (2000): Selbstausbeutung der freien Forwarderfahrer. Forst & Technik, Heft 9, S. 26–27. [4] JACKE, H. (2000): Introvertierte, naturverbundene Individualisten? Forst & Technik, Heft 9, S. 10–13. [5] LIDÉN, E. (1995): Forest machine contractors in Swedish industrial forstry. Sveriges lantbruksuniversitet, Institutionen för Skogsteknik, Rapport nr 195, Garpenberg. [6] LIDÉN, E. (2001): Der einsame Maschinenfahrer. Forst & Technik, Heft 4, S. 17–18. [7] LIDÉN, E.; KASTENHOLZ, E. (1999): Zukünftige Entwicklungen der Arbeitsbedingungen von Waldarbeitern in forstlichen Dienstleistungsunternehmen in Deutschland. Hrsg.: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Frankfurt/M. [8] PANKAU, K.; DALIBOR, J.; BLÖCHER H.-U. (2001): Geschäftsbericht zur Bundeskonferenz Forst und Naturschutz 22./23.3.2001 in Magdeburg. Forstliche Mitteilungen 54 (4): 114–116. [9] POSCHEN, P. (2001): Dienstleistungsunternehmer in der europäischen Forstwirtschaft. In: KASTENHOLZ, E. (Red.): Erster Europäischer Forstunternehmertag. KWF-Bericht Nr. 30/2001, Bd. 2, S. 9-11, Groß-Umstadt. Dr. Edgar Kastenholz ist Inhaber des Büros für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung in Sölden, Generalsekretär des ENFE (European Network of Forest Entrepreneurs) und Lehrbeauftragter am Institut für Forstbenutzung und Forstliche Arbeitswissenschaf der Universität Freiburg. Der vorliegende Artikel ist eine gekürzte Fassung der Studie „Auswirkungen von Outsourcing und Rationalisierung auf Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und Mitbestimmung in der Forstwirtschaft“, die Dr. Kastenholz (Büro für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung) im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung erstellt hat. Der Bericht kann beim IG BAU Bundesvorstand, Vorstandsbereich V, Jörg Dalibor, Olof-PalmeStr. 19, 60439 Frankfurt/M. angefordert werden. 6/2003 Forst & Technik 21