EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG am 23 - ic

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EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG am 23 - ic
EINLADUNG ZUR
HAUPTVERSAMMLUNG
am 23. August 2011
ISIN DE 000 5632160
Einladung zur Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie herzlich ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
der IC Immobilien Holding AG
am Dienstag, den 23. August 2011
um 10:30 Uhr
am Sitz der Gesellschaft in
85716 Unterschleißheim, Ohmstraße 4,
Edisonpark Haus C, 3. Etage.
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IC Immobilien Holding AG
I. Tagesordnung
der ordentlichen Hauptversammlung der
IC Immobilien Holding AG am 23. August 2011
am Sitz der Gesellschaft in 85716 Unterschleißheim,
Ohmstraße 4, Edisonpark Haus C, 3. Etage
1.Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. 12. 2010,
des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für die IC Immobilien Holding AG sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 28. 06. 2011 festgestellt und den Konzernabschluss
entsprechend §§ 172, 173 AktG gebilligt. Somit entfällt eine
Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung.
Jahresabschluss, Konzernabschluss, Konzernlagebericht und Bericht des Aufsichtsrates sind der Hauptversammlung zugänglich
zu machen, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf.
2.Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu
erteilen.
3.Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung
zu erteilen.
4.Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die Dr. Kleeberg &
Partner GmbH, München zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen.
Einladung zur Hauptversammlung
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5. Wahl von drei Mitgliedern des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der IC Immobilien Holding AG besteht gemäß
der am 16. 05. 2006 geänderten Satzung sowie der §§ 95 und 96
AktG aus drei Mitgliedern, die von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt wurden.
Herr Prof. Dr. Kalscheuer, Herr Dr. Jung-Senssfelder und Herr Dr.
Heck wurden von der Hauptversammlung vom 16. 05. 2006 bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 beschließt, in den
Aufsichtsrat gewählt.
Die Hauptversammlung vom 24. 05. 2007 hat unter TOP 7 die Satzung dahingehend geändert, dass sich der Aufsichtsrat zukünftig aus sechs Mitgliedern zusammensetzt. Außerdem wurde die
satzungsgemäße Amtszeit auf vier Jahre geändert. Unter TOP 8
der Hauptversammlung vom 24. 05. 2007 erfolgte dann die Zuwahl von Herrn Hertel, Herrn Bartels und Herrn Lamothe in den
Aufsichtsrat. Herr Hertel, Herr Bartels und Herr Lamothe wurden
bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2010 beschließt.
Die Hauptversammlung vom 18. 06. 2009 hat eine weitere Satzungsänderung beschlossen, mit der die Zahl der Mitglieder des
Aufsichtsrats wieder auf drei reduziert wurde. Aus diesem Grund
haben Herr Hertel, Herr Bartels und Herr Lamothe ihre Ämter als
Aufsichtsräte niedergelegt.
Der Aufsichtsrat der IC Immobilien Holding AG besteht somit seit der Hauptversammlung vom 18. 06. 2009 aus drei Mitgliedern, nämlich aus den Mitgliedern Prof. Dr. Kalscheuer, Dr.
Jung-Senssfelder und Dr. Heck. Aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 16. 05. 2006 endete die Amtszeit dieser
drei Herren mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2009 beschließt. Diese Hauptversammlung fand am 24. 06. 2010 statt. Auf dieser Hauptver-
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IC Immobilien Holding AG
sammlung erfolgte allerdings keine Neuwahl des Aufsichtsrats.
Zum damaligen Zeitpunkt ging die Verwaltung davon aus, dass
mit der am 24. 05. 2007 beschlossenen Satzungsänderung, mit
der die Amtszeit des Aufsichtsrats auf vier Jahre erweitert wurde,
auch konkludent die von der Hauptversammlung am 16. 05. 2007
festgelegte Amtsdauer dieses Aufsichtsrats abgeändert wurde.
Aufgrund einer durchgeführten eingehenden rechtlichen Prüfung konnte die Verwaltung nicht ausschließen, dass die Amtszeit dieser drei Herren mit Ablauf der Hauptversammlung vom
24. 06. 2010 endete.
Die IC Immobilien Holding AG hat daher im Herbst 2010 beim
zuständigen Registergericht München vorsorglich beantragt, die
bereits von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder Prof.
Dr. Kalscheuer, Dr. Jung-Senssfelder und Dr. Heck zu Aufsichtsratsmitgliedern zu bestellen. Das Registergericht München hat
daraufhin die von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder
Prof. Dr. Kalscheuer, Dr. Jung-Senssfelder und Dr. Heck zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt, deren Amtszeit mit Ablauf der
Hauptversammlung am 23. 08. 2011 endet.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
• Prof. Dr. Hans-Dieter Kalscheuer
Herr Prof. Dr. Kalscheuer, Jahrgang 1936, ist Vorstand i.R., zuletzt als stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes bei der
Nestlé Deutschland AG sowie als Président directeur général
bei der Nestle Waters S. A. in Frankreich. Er gehört seit 2003
dem Aufsichtsrat der IC Immobilien Holding AG als dessen
Vorsitzender an. Er hat weitere Aufsichtsrats-/ Beiratsmandate
in folgenden Gesellschaften mit gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
– Mack und Schühle AG (Aufsichtsratsvorsitzender)
– Langmatz GmbH (Aufsichtsrat)
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• Dr. Jan Peter Heck
Herr Dr. Heck, Jahrgang 1961, ist Rechtsanwalt und Vorstand
der Bayerische Beamten Lebensversicherung a. G., der BBV
Holding AG, der Bayerische Beamten Versicherung AG, der
Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG, sowie der
BBV Grundstücksentwicklungs-AG. Er hat keine weiteren Aufsichtsrats-/Beiratsmandate.
• Dr. Oscar Kienzle
Herr Dr. Oscar Kienzle, Jahrgang 1947, ist seit 2003 Vorstandssprecher der IC Immobilien Holding AG. Zuvor war er seit 1988
Geschäftsführer der IC Immobilien Consulting- und Anlagegesellschaft mbH. Er hat weitere Aufsichtsrats-/Beiratsmandate
in folgenden Gesellschaften mit gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
– Fair Value REIT-AG (Mitglied des Aufsichtsrats)
– REAL Grundbesitz AG (Aufsichtsratsvorsitzender)
Herr Dr. Kienzle hat sein Mandat als Vorstand der IC Immobilien Holding AG mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung
am 23. 08. 2011 niedergelegt. Er hat desweiteren seine Funktion als Geschäftsführer der IC PropertyOne Consulting GmbH
mit Wirkung zum 15. 07. 2011 niedergelegt.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die neu gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sind gemäß § 9 der
Satzung bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung bestellt,
die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr 2011, in
dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
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IC Immobilien Holding AG
II. Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung
am 23. August 2011
Bericht an die Hauptversammlung am 23. 08. 2011 über die bisherige Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2006/I und die Gründe
für den Ausschluss des Bezugsrechts bei Ausgabe neuer Aktien:
I. Teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2006/I am
14. 09. 2010
Nach § 4 Abs. 2 der Satzung der IC Immobilien Holding AG, Unterschleißheim, war der Vorstand der IC Immobilien Holding AG
durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. 05. 2006, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes München, HRB
147593 am 12. 06. 2006, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum
15. 05. 2011 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder
Sacheinlagen um bis zu € 955.581,00 durch Ausgabe neuer, auf
den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2006/I).
Der Vorstand war ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden, wenn die Kapitalerhöhung
gegen Sacheinlagen erfolgt und die Sacheinlagen in Unternehmen, Teilbetrieben oder Beteiligungen an Gesellschaften, die Unternehmen betreiben, bestehen.
Der Vorstand der IC Immobilien Holding AG hat am 14. 09. 2010
von der ihm in § 4 Abs. 2 der Satzung eingeräumten Ermächtigung teilweise Gebrauch gemacht und mit Zustimmung des
Aufsichtsrats vom 14. 09. 2010 (bestätigt durch Beschluss vom
02. 12. 2010) beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft
durch Ausgabe von 190.400 neuen, auf den Inhaber lautenden
nennwertlosen Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital
von € 1,00 je Aktie (die „neuen Aktien“) auf 2.990.400 Aktien zu
erhöhen.
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Die neuen Aktien sind mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab
dem 01. 01. 2010 ausgestattet. Der Bezugspreis wurde auf € 1,00
je neuer Aktie festgesetzt, der Gesamtausgabebetrag beläuft sich
somit auf € 190.400,00. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen, da die Aktien wie folgt gegen Sacheinlagen ausgegeben wurden:
Gegenstand der Sacheinlage sind 25.344 von 25.600 Geschäftsanteilen (99 %) der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main HRB 43151 eingetragenen PropertyOne GmbH mit
Sitz in Frankfurt. Übergangsstichtag war der 30. 09. 2010. Die
Gesellschaft zahlte zusätzlich zu der Ausgabe der Aktien für die
Übertragung der Geschäftsanteile einen Kaufpreis von insgesamt
€ 340.000,00. Die Geschäftsanteile wurden mit Wirkung zum
30. 09. 2010 auf die Gesellschaft übertragen.
Cerberus Capital Management L.P. hat im Zuge der Umsetzung
als Sacheinlage die Geschäftsanteile der Property One GmbH mit
den laufenden Nummern 1 bis einschliesslich 10.098 mit einem
Nennbetrag von jeweils € 1,00 mit Wirkung zum Übergangsstichtag 30. 09. 2010 auf die IC Immobilien Holding AG übertragen.
Die IC Immobilien Holding AG erhielt zudem das Recht, beginnend ab 01. 01. 2014 von Cerberus Capital Management L. P. den
Verkauf und die Übertragung der Geschäftsanteile der Property
One GmbH mit den laufenden Nummern 10.099 bis einschließlich
10.200 zu verlangen (Call-Option), bzw. im Fall der Verschmelzung der PropertyOne GmbH die als Surrogat für die genannten
Geschäftsanteile an deren Stelle tretenden Gesellschaftsanteile.
Cerberus Capital Management L.P. erhielt neben den neuen Aktien eine Barzahlung in Höhe von insgesamt € 135.456.
Ahab Opportunities L.P. hat als Sacheinlage die Geschäftsanteile
der PropertyOne GmbH mit den laufenden Nummern 10.201 bis
einschliesslich 19.110 mit einem Nennbetrag von jeweils € 1,00
mit Wirkung zum Übergangsstichtag 30. 09. 2010 auf IC Immobilien Holding AG übertragen. Die IC Immobilien Holding AG
erhielt zudem das Recht, beginnend ab 01. 01. 2014 von Ahab Op-
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IC Immobilien Holding AG
portunities L.P. den Verkauf und die Übertragung der Geschäftsanteile der PropertyOne GmbH mit den laufenden Nummern
19.111 bis einschliesslich 19.200 zu verlangen (Call-Option), bzw.
im Fall der Verschmelzung der PropertyOne GmbH die als Surrogat für die genannten Geschäftsanteile an deren Stelle tretenden
Gesellschaftsanteile. Ahab Opportunities L. P. erhielt neben den
neuen Aktien an der Gesellschaft eine Barzahlung in Höhe von
insgesamt € 119.544.
Herr Guido Beddig hat als Sacheinlage die Geschäftsanteile der
PropertyOne GmbH mit den laufenden Nummern 19.201 bis einschließlich 25.536 mit einem Nennbetrag von jeweils € 1,00 mit
Wirkung zum Übergangsstichtag 30. 09. 2010 auf die IC Immobilien Holding AG übertragen. Die IC Immobilien Holding AG erhielt zudem das Recht, beginnend ab 01. 01. 2014 von Herrn Guido
Beddig den Verkauf und die Übertragung der Geschäftsanteile
der PropertyOne GmbH mit den laufenden Nummern 25.537 bis
einschliesslich 25.600 zu verlangen (Call-Option), bzw. im Fall der
Verschmelzung der PropertyOne GmbH die als Surrogat für die
genannten Geschäftsanteile an deren Stelle tretenden Gesellschaftsanteile. Herr Guido Beddig erhielt neben den neuen Aktien an der Gesellschaft eine Barzahlung in Höhe von insgesamt
€ 85.000,00.
Übt die IC Immobilien Holding AG die Call-Option aus, so beträgt der Kaufpreis für sämtliche unter der Call-Option zu erwerbenden Anteile von Cerberus Capital Management L. P., Ahab
Opportunities L. P. und Guido Beddig insgesamt € 10.000,00.
Die Gesellschaft und die Sacheinleger haben hierzu zur Urkunde
615/2010 des Notars Dr. Nikolaus Hensel am 14. 09. 2010 einen
entsprechenden Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag
abgeschlossen.
§ 205 AktG sieht vor, dass bei Ausgabe der Aktien gegen Sacheinlagen eine Prüfung durch einen oder mehrere Prüfer stattzufinden hat.
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Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 21. 09. 2010 die
Dr. Kleeberg & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft München gemäß § 205 Abs. 5 AktG
i.V. mit § 33 Abs. 2 AktG zum Prüfer der Kapitalerhöhung mit
Sacheinlagen bestellt.
Die Prüfungsgesellschaft hat bestätigt, dass der Wert der Sacheinlage von 99 % der Geschäftsanteile an der PropertyOne GmbH,
Frankfurt am Main, den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden 190.400 Aktien zuzüglich der baren Zuzahlung erreicht.
Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 24. 02. 2011 in
das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
II.Teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2006/I am
18. 04. 2011
Vorstand und Aufsichtsrat haben am 18. 04. 2011 beschlossen, das
Grundkapital aus dem genehmigten Kapital gegen Bareinlagen
um bis zu € 747.600,00 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde nicht ausgeschlossen. Im Rahmen des Bezugsangebotes konnten die Aktionäre die neuen Aktien in der Zeit vom
21. 04. bis 05. 05. 2011 im Verhältnis 4:1 beziehen. Der Bezugspreis
betrug € 3,50 pro Aktie. Bis zum 05. 05. 2011 wurden 21.264 neue
Aktien platziert. Die neuen Aktien sind mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 01. 01. 2011 ausgestattet.
Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 13. 05. 2011 in
das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Durch die beiden Kapitalerhöhungen erhöhte sich das Grundkapital auf € 3.011.664. Die auf den 15. 05. 2011 befristete Ermächtigung auf Erhöhung des Grundkapitals aus Genehmigtem
Kapital 2006/I ist damit erloschen.
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IC Immobilien Holding AG
III. Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung
Von den insgesamt ausgegebenen 3.011.664 Stückaktien der Gesellschaft, die je ein Stimmrecht gewähren, sind zum Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung 3.011.664 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung
des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Stimmrechte sind gemäß § 16 der Satzung der IC Immobilien Holding AG nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nachweisen. Für die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in
Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch
das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also
auf den 02. 08. 2011, 00:00 Uhr beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der
Gesellschaft unter folgender Adresse oder der angegebenen Faxnummer oder E-Mail-Adresse
bis spätestens am 16. 08. 2011, 24:00 Uhr
zugehen:
1) per Post an BADER & HUBL GmbH
HV IC AG 2011
Wilhelmshofstraße 67
74321 Bietigheim-Bissingen
Einladung zur Hauptversammlung
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oder
2) per Telefax an
07142 / 7 88 66 711
oder
3) per E-Mail an
[email protected]
Freie Verfügbarkeit der Aktien
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
nicht blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch
nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch
durch Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Auch dann
sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform,
es sei denn, es wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine gemäß § 135 Abs. 8 und § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs.
5 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt. Kreditinstitute, Vereinigungen von Aktionären oder andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen können grundsätzlich formlos
bevollmächtigt werden. Da diese jedoch verpflichtet sind, die erteilte
Vollmacht nachprüfbar festzuhalten, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu
erfragen sind. Für die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen
untenstehende Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur
Verfügung.
Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte.
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IC Immobilien Holding AG
Wir bitten Sie Verständnis dafür zu haben, dass wir jedem Aktionär
nur bis zu zwei Eintrittskarten zuschicken können. Zugleich bitten
wir Sie, ohne Ihr Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu wollen, sich frühzeitig und nur dann anzumelden, wenn
Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung ernsthaft beabsichtigen. Sie erleichtern damit die Organisation der Hauptversammung.
Daneben bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall
Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne
Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht insgesamt
ungültig. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen
abzustimmen. Diejenigen Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, benötigen hierzu ein Vollmachtsformular,
das zugleich die Erteilung von Weisungen ermöglicht. Dieses Formular wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt.
Der Aktionär hat das Vollmachts-/Weisungsformular auszufüllen und
der Gesellschaft unter folgender Adresse bis zum 19. August 2011
bis 24:00 Uhr zukommen zu lassen:
BADER & HUBL GmbH
HV IC AG 2011
Wilhelmshofstraße 67
74321 Bietigheim-Bissingen
Telefax: (07142) 7 88 66 711
E-Mail: [email protected]
Später eingehende Weisungen werden nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter lediglich für die Wahrnehmung der Stimmrechte der
Aktionäre zur Verfügung stehen. Aufträge für z. B. Wortmeldungen
oder das Stellen von Anträgen können nicht entgegengenommen
werden.
Einladung zur Hauptversammlung
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Ergänzungsanträge zur Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 150.583 Stück Aktien) erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 29. 07. 2011
zugegangen sein. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
Gesellschaft zu richten. Bitte verwenden Sie dazu folgende Adresse:
IC Immobilien Holding AG
Vorstand
Ohmstraße 4
85716 Unterschleißheim
Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 142 Abs.
2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten
vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und
dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstandes über den
Antrag halten.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden nach
Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt
gemacht. Sie werden außerdem unter www.ic-group.de im Bereich
Investor Relations unter der Rubrik Hauptversammlung veröffentlicht. Mitveröffentlicht werden der Name des Aktionärs, eine etwaige Begründung sowie eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Anträge von Aktionären zur Hauptversammlung im Sinne von § 126
AktG („Gegenanträge“), und Vorschläge von Aktionären zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern gemäß
§ 127 AktG bitten wir ausschließlich an folgende Postanschrift zu
senden:
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IC Immobilien Holding AG
IC Immobilien Holding AG
Anträge zur HV 2011
Ohmstraße 4
85716 Unterschleißheim
Telefax: 089/55 22 7 - 355
Anderweitig eingehende Anträge und Wahlvorschläge werden für
die Zugänglichmachung nach § 126, 127 AktG nicht berücksichtigt.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die
spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also am
08. 08. 2011 bis 24:00 Uhr bei o. g. Adresse eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.ic-group.de im Bereich Investor Relations unter
der Rubrik Hauptversammlung veröffentlicht.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der
in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung
erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. 12. 2010, der
Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns sowie der Bericht des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 liegen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Sie können im Internet unter
www.ic-group.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik
Hauptversammlung heruntergeladen und in den Geschäftsräumen
der IC Immobilien Holding AG, Ohmstraße 4, 85716 Unterschleißheim eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage
auch kostenfrei zugesandt.
Einladung zur Hauptversammlung
Unterschleißheim, im Juli 2011
IC Immobilien Holding AG
Der Vorstand
Dr. Oscar Kienzle
Oliver Priggemeyer
Dr. Hans Volkert Volckens
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IC Immobilien Holding AG
Anfahrt
IC Immobilien Holding AG
Edisonpark, Haus C
Ohmstraße 4 · D-85716 Unterschleißheim
Telefon +49 (0) 89 55 22 7 - 0 · Fax +49 (0) 89 55 22 7 - 355
E-Mail: [email protected]
www.ic-group.de
Einladung zur Hauptversammlung
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A: Anfahrtswege mit dem Auto
Vom Flughafen München – Franz Josef Strauß: Die A92 in Richtung Stuttgart fahren. Bei Ausfahrt Unterschleißheim die Autobahn
verlassen und an der Ampel links abbiegen. An der nächsten Ampel
rechts in die Landshuter Straße ins Gewerbegebiet abbiegen. Nach
ca. 1.000 m auf der Linksabbiegerspur in die Ohmstraße fahren. Ca.
200 m dem Straßenverlauf folgen und vor der Weggabelung rechts
in den Hof Edisonpark abbiegen.
Von der Stadtmitte München (via Autobahn): Die A9 Richtung
Nürnberg fahren – am Autobahnkreuz Neufahrn Richtung Stutt­gart
A92. Bei Ausfahrt Unterschleißheim die Autobahn verlassen und
an der Ampel links abbiegen. An der nächsten Ampel rechts in die
Landshuter Straße ins Gewerbegebiet abbiegen. Nach ca. 1.000 m
auf der Linksabbiegerspur in die Ohmstraße fahren. Ca. 200 m dem
Straßenverlauf folgen und vor der Weggabelung rechts in den Hof
Edisonpark abbiegen.
Von der Stadtmitte München (via Bundesstraße): Auf der Ingolstädter Straße stadtauswärts. Rechts auf die B13 Richtung Ingolstadt abbiegen. Ca. 8 km geradeaus, bis Sie links die Ausschilderung
„Gewerbegebiet Unterschleißheim“ sehen. An der Ampel links abbiegen, nach ca. 1.000 m auf der Linksabbiegerspur in die Ohmstraße
fahren. Ca. 200 m dem Straßenverlauf folgen und vor der Weggabelung rechts in den Hof Edisonpark abbiegen.
Aus Richtung Salzburg – A8: Auf der A8 Richtung München bis
zum Kreuz München-Süd (Brunnthal-Dreieck). Ab hier die A99 Richtung Flughafen/Nürnberg bis Kreuz München-Nord. Ab hier die A9
bis Autobahnkreuz Neufahrn. Am Autobahnkreuz Neufahrn Richtung Stuttgart A92. Bei Ausfahrt Unterschleißheim die Autobahn
verlassen und an der Ampel links abbiegen. An der nächsten Ampel
rechts in die Landshuter Straße ins Gewerbegebiet abbiegen. Nach
ca. 1.000 m auf der Linksabbiegerspur in die Ohmstraße fahren. Ca.
200 m dem Straßenverlauf folgen und vor der Weggabelung rechts
in den Hof Edisonpark abbiegen.
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IC Immobilien Holding AG
Aus Richtung Nürnberg – A9: Auf der A9 Richtung München bis
zum Autobahnkreuz Neufahrn. Am Autobahnkreuz Neufahrn Richtung Stuttgart A92. Bei Ausfahrt Unterschleißheim die Autobahn
verlassen und an der Ampel links abbiegen. An der nächsten Ampel
rechts in die Landshuter Straße ins Gewerbegebiet abbiegen. Nach
ca. 1.000 m auf der Linksabbiegerspur in die Ohmstraße fahren. Ca.
200 m dem Straßenverlauf folgen und vor der Weggabelung rechts
in den Hof Edisonpark abbiegen.
Aus Richtung Stuttgart – A8: Auf der A8 Richtung München bis
Dreieck München / Eschenried. Hier auf die A99 Richtung Nürnberg /
Flughafen / Salzburg. Am Autobahndreieck M-Feldmoching auf die
A 92 Richtung Deggendorf / Nürnberg / Flughafen. Bei Ausfahrt
Unterschleißheim die Autobahn verlassen. An der Ampel geradeaus.
Nach ca. 1.000 m auf der Linksabbiegerspur in die Ohmstraße fahren. Ca. 200 m dem Straßenverlauf folgen und vor der Weggabelung rechts in den Hof Edisonpark abbiegen.
Aus Richtung Lindau – A96: Auf der A96 Richtung München bis
zum Autobahndreieck mit Auffahrt auf die A99 Richtung Nürnberg /
Salzburg / Flughafen. Der A99 ca. 20 km folgen und am Autobahndreieck M-Feldmoching auf die A92 Richtung Deggendorf / Nürnberg /
Flughafen. Bei Ausfahrt Unterschleißheim die Autobahn verlassen.
An der Ampel geradeaus. Nach ca. 1.000 m auf der Linksabbiegerspur in die Ohmstraße fahren. Ca. 200 m dem Straßenverlauf folgen
und vor der Weggabelung rechts in den Hof Edisonpark abbiegen.
Einladung zur Hauptversammlung
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B: Anfahrtswege mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Von der Stadtmitte München (via S-Bahn): Mit der Linie S1 in
Richtung Freising / Flughafen bis Unterschleißheim. Dann mit dem
Bus S 219 B bis Ohmstraße fahren (Haltestelle vor dem Haus) oder
mit dem Taxi (ca. Euro 8). Alternativ bis zur S-Bahnhaltestelle Lohhof (ca. 15 Min. Gehweg: In Unterführung links laufen; 1. Str. links;
nächste Str. rechts; nächste links; dann ca. 800 m geradeaus bis Edisonpark)
Vom Flughafen München – Franz Josef Strauß: Mit der Linie S1 bis
Unterschleißheim. Danach Vorgehensweise wie oben in Gegenrichtung.
Vom Flughafen erreichen Sie uns auch sehr schnell mit dem Taxi.
Der Empfang ist im 3. OG des Hauses C im Edisonpark. Bitte den
Aufzug vorne am Haupteingang benutzen.
Parkplätze: Hofeinfahrt Ohmstraße; 20 m geradeaus; Einfahrt Garage links neben Eingang Haus C; rechte Rampe hochfahren; rechts um
die Ecke zu den freien Parkplätzen mit der Beschriftung IC.
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IC Immobilien Holding AG
IC Immobilien Holding AG
Ohmstraße 4
85716 Unterschleißheim
Telefon +49 (0) 89 55 22 7 - 0
Fax +49 (0) 89 55 22 7 - 355
www.ic-group.de