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STADTANZEIGER
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar • 07/05 • 14. Jahrgang • 23.04.2005
Flugzeugbau in Wismar
Die norddeutschen Dornierwerke
Am Freitag, dem 29. April 2005, um 19.30 Uhr wird im Stadtgeschichtlichen Museum
„Schabbellhaus“ eine neue Ausstellung unter dem Titel „Flugzeugbau in Wismar – Die
norddeutschen Dornierwerke“ eröffnet.
Wer die Begriffe „Dornier“
und „Flugzeugbau“ hört, denkt
vermutlich nicht zuerst an
Wismar, sondern viel eher an
legendäre Flugboote wie den
Do-Wal oder die Do X sowie
an den genialen Flugzeugkonstrukteur Claude Dornier und
sein Flugzeugwerk in Friedrichshafen.
Tatsächlich gründete Claude Dornier 1933 die Dornier
Werke Wismar GmbH, die
1938 zusammen mit Werken
in Berlin und Lübeck den
Dornier-Nordkonzern bildeten. Die Zentrale dieser Norddeutschen Dornierwerke, bei
denen zeitweise fast 9000
Menschen beschäftigt waren,
befand sich bis 1945 in Wismar. Doch bis heute fehlt eine
Übersicht über die Geschichte
dieser Flugzeugwerke.
Warum gründete Dornier ein
Zweigwerk in Norddeutschland und warum gerade in
Wismar? Wo befanden sich die verschiedenen
Werke des Dornier-Nordkonzerns? Was wurde
dort produziert? Wer hat dort gearbeitet und was
wurde aus den Werksanlagen nach dem 2. Weltkrieg? Diesen Fragen geht die neue Ausstellung
im Schabbellhaus nach, die am 29. April 2005 eröffnet und bis zum 31. Oktober präsentiert wird.
Viele Akten, die die Wismarer Dornierwerke betrafen, gingen in den letzten Tagen des 2. Weltkrieges und den ersten Nachkriegsjahren verloren. Auf dem Firmengelände bestand aus Geheimhaltungsgründen ein Fotografierverbot, das
für offizielle Aufnahmen oder bei besonderen Anlässen gelockert wurde. Um die Geschichte der
Norddeutschen Dornierwerke heute zu erzählen,
stehen daher heute vor allem die Berichte der ehe-
maligen Dornier-Mitarbeiter
zur Verfügung.
Für die Ausstellung haben
Zeitzeugen ihre Erinnerungen
aufgeschrieben und erzählt.
Die Besucher der Ausstellung
können diese in Hörstationen
erleben. Historische Filme führen die Flugzeuge vor Augen.
Leihgaben aus den Nachlässen
wichtiger Dornier-Mitarbeiter
in Wismar wie dem Leiter der
Norddeutschen Dornierwerke
Schulte-Frohlinde und dem
Chefeinflieger Robert Förster
sowie von ehemaligen Lehrlingen, Bordtechnikern oder
Bürokräften geben einen einmaligen Einblick in das Innenleben der Norddeutschen
Flugzeugwerke. Das Historische Unternehmensarchiv der
Dornier GmbH hat die Ausstellung ebenso mit Leihgaben unterstützt wie die Familie Silvius Dornier.
Nach den Ausstellungen zum Waggonbau und zum Schiffbau in den vergangenen Jahren vervollständigt das Stadtgeschichtliche Museum mit der aktuellen Präsentation zum Flugzeugbau in
Wismar die Überlieferung zur städtischen Industriegeschichte, die weit über
die Stadtgrenzen hinausstrahlte.
Die Ausstellung ist vom 30. April bis
31. Oktober 2005 dienstags bis sonntags von 10.00 bis 20.00 Uhr geöffnet.
Kostenfreie Führungen und Veranstaltungen für Gruppen jeden Alters
nach telefonischer Terminvereinbarung (0 38 41 / 28 23 50).
In dieser Ausgabe lesen Sie:
❒ Bürgerschaft (Seite 2)
❒ Theaternachrichten / Volkshochschule (Seite 4)
❒ Sprechtag der Bürgerbeauftragten von M-V /
Ausschreibung / Forum-Kino (Seite 5)
❒ Ladenschlussgesetz / Pfingstmarkt 2005 (Seite 6)
❒
❒
❒
❒
❒
Wildschadenausgleichskasse (Seite 10)
Bundespreis für Handwerk – Denkmalpflege (Seite 11)
Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar (Seite 12)
Unesco-Brief – Ausgabe 2/2005 (Seite 13, 14)
Bauleitplanungen der Hansestadt Wismar (Seite 15)
STADTANZEIGER / 23. JUNI 2001
Nachgehakt
Neugestaltung
Spielplatz Neustadt
Nun ist es soweit, der Spielplatz in der Baulücke Neustadt 14 – 20 wurde fertig
gestellt.
Die Kinder verschiedener
Altersgruppen können sich
über den Neuzugang an Geräten freuen.
Ein separater Sandspielbereich für Kleinkinder mit
Rutsche, Schaukel, Tischtennisplatte und zwei Drehkreiseln komplettieren den
Bereich um das vorhandene
Kletterhaus.
Im vergangenen Herbst
pflanzten die Anwohner bereits aus dem eigenen Garten bereitgestellte Sträucher
und Stauden, und das Bauamt sorgte für die Einzäunung und Abgrenzung zur
Straße an der Neustadt.
Eine weitere Aufstellung von
Spielgeräten erfolgte vor Ostern an der Marienkirche.
Dort sind die von den Kindern beliebten und umlagerten Drehkreisel aufgestellt
worden.
Diese sind schon seit einiger Zeit Anziehungspunkt
in der Fußgängerzone und
erfreuen nicht nur die Kleinen.
Apropos …
... Nach der langen Winterzeit ist die Technikschau im Bürgerpark
seit Anfang April wieder
dienstags bis sonntags
von 10.00 bis 17.00 Uhr
geöffnet.
STADTANZEIGER
Die nächste Ausgabe erscheint am
7. Mai 2005.
1
BÜRGERSCHAFT
10. Sitzung der Bürgerschaft
der Hansestadt Wismar
(Wahlperiode 2004–2009)
am Donnerstag, dem 28. April 2005,
um 17.00 Uhr, Rathaus, Bürgerschaftssaal
TAGESORDNUNG:
1. Begrüßung durch den Präsidenten
der Bürgerschaft
2.
Bürgerfragestunde
3.
Eröffnung/Feststellung der Beschlussfähigkeit
4.
Personelle Veränderungen in den Ausschüssen
5.
Genehmigung des Protokolls
6.
Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft
7.
Mitteilungen der Bürgermeisterin
8.
Zwischenbericht des Ehrengremiums
der Bürgerschaft
9.
Anträge der Bürgermeisterin
9.1
Drucksache 0111-10/05
Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren
im Gebiet der Hansestadt Wismar
Drucksache 0112-10/05
Individueller Behindertenfahrdienst für behinderte Bürger
der Hansestadt Wismar im Stadtgebiet der Hansestadt
Wismar (Bürgerschaftsbeschluss vom 16.12.1993, Nr. 1338/44)
Drucksache 0113-10/05
Bildung einer gemeinsamen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in der Hansestadt Wismar
und dem Landkreis Nordwestmecklenburg
9.2
9.3
10.
Anträge der Fraktionen
10.1
Drucksache 0120-10/05 – Fraktionen CDU, PDS,
Liberale Liste-FDP, Die Neuen GBJ
Effektiver Einsatz der Kräfte und Mittel der Feuerwehren
der Hansestadt Wismar
Drucksache 0121-10/05 – Liberale Liste – FDP-Fraktion
Gemeinsamer Stellplatz für Stadtrundfahrten
10.2
11.
Anfragen
12.
Nicht öffentliche Sitzung
12.1 Bericht der Bürgermeisterin zum Städtischen Krankenhaus
12.1.1 Drucksache 0119-10/05
Städtisches Krankenhaus
12.2 Anfragen und Anträge in nicht öffentlicher Sitzung
12.2.1 Drucksache 0115-10/05
Vergabe der Bauleistung „Sanierung des Abwasserpumpwerkes An der Koggenoor,
Los 3 – Wasserhaltung/Tiefbauleistungen“
12.2.2 Drucksache 0116-10/05
Modernisierung/Instandsetzung Badstaven 7a und 7b
12.2.3 Drucksache 0117-10/05
Modernisierung/Instandsetzung Mecklenburger Str. 36 c 2-f
12.2.4 Drucksache 0118-10/05
Berufung eines Ärztlichen Direktors des
Städtischen Krankenhauses Wismar
13.
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung
gefassten Beschlüsse
Termine der planmäßigen Sitzungen
der Ausschüsse und der Bürgerschaft
im Monat Mai 2005
Ausschuss für Kultur, Sport und Bildung
2. Mai, 16.30 Uhr, Volkshochschule, Badstaven 20
Verwaltungsausschuss
2. Mai, 18.00 Uhr, Rathaus, Raum 28
Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
3. Mai, 17.00 Uhr, Rathaus, Raum 28
Betriebsausschuss für den
Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
3. Mai, 18.00 Uhr, Rathaus, Raum 28
Bauausschuss
9. Mai, 17.00 Uhr, Rathaus, Raum 28
Ausschuss für Gesundheit und Soziales
9. Mai, 19.00 Uhr,
Städtisches Krankenhaus Friedenshof, Sitzungsraum
Finanz- und Liegenschaftsausschuss
11. Mai, 18.15 Uhr, Rathaus, Raum 28
Sanierungsausschuss
12. Mai, 18.00 Uhr,
BauGrund, Beratungsraum, Hinter dem Chor 9
Rechnungsprüfungsausschuss (nicht öffentlich)
19. Mai, 17.00 Uhr, Schulungsraum 301, Hinter dem Rathaus 6
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
23. Mai, 19.00 Uhr, Rathaus, Raum 28
11. Sitzung der Bürgerschaft
26. Mai, 17.00 Uhr, Rathaus, Bürgerschaftssaal
Notwendige Änderungen entnehmen Sie bitte der Tagespresse.
Die Tagesordnungen der Ausschüsse finden Sie im Internet auf den Seiten der Hansestadt
Wismar/Bürgerschaft.
Sprechzeiten der Fraktionen
der Bürgerschaft
SPD-Fraktion
Rathaus Raum 306 – Telefon: 251-1240
Sprechzeiten: Dienstag, 11.00 – 17.00 Uhr
CDU-Fraktion
Rathaus Raum 309 – Telefon: 251-1241
Sprechzeiten: Dienstag, 14.00 – 18.00 Uhr
PDS-Fraktion
Rathaus Raum 311 – Telefon: 251-1242
Sprechzeiten: Dienstag, 13.00 – 15.00 Uhr
Fraktion Liberale Liste – F.D.P.
Rathaus Raum 308 – Telefon: 251-1243
Sprechzeiten: Dienstag, 19.00 – 20.00 Uhr
Fraktion Die Neuen GBJ,
Rathaus, Raum 310 – Telefon: 251-1244
Sprechzeiten: Dienstag, 16.00 – 18.00 Uhr
Dr. Gerd Zielenkiewitz, Präsident der Bürgerschaft
2
STADTANZEIGER / 23. APRIL 2005
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Volkshochschule
Theaternachrichten
„Der flotte Dreier“
Ausstellungseröffnung
Von Comedy bis Kabarett
Gastspiel der
„Berliner Stachelschweine“
Am 3. Mai 2005 um 16.00 Uhr wird in der Volkshochschule
Wismar, Badstaven 20 die Ausstellung „Rosa Luxemburg –
Leben und Werk“ eröffnet.
Begrüßung: Dr. Jörn Schütrumpf, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Berlin und
Dr. Michael Herms, Regionalbüro Mecklenburg-Vorpommern
Die Ausstellung kann vom 3. bis zum 31. Mai 2005 gebührenfrei besichtigt
werden.
Bitte melden Sie sich bei Interesse bis zum 2. Mai 2005 in der Volkshochschule an.
Ohne Atempause beleuchten Dirk
Bublies, Jörg Büttner und Alexander G. Schäfer aktuelles aus Politik, Sport und der Welt der Prominenten … und was morgens in der
Zeitung steht, wird abends schon
mit einem Augenzwinkern auf der
Bühne aufs Korn genommen.
Die drei Schauspieler aus Berlin
nehmen sich in Sketchen, Parodien
und Songs alle vor – von Biolek bis
Bohlen, von Schröder bis Stoiber
und von der Steuerreform bis zur
DDR-(N)ostalgie.
Samstag, 23. April, 19.30 Uhr
Fremdsprachen
Englisch Business
Die englische Sprache im Kontext des beruflichen Geschäftslebens.
Für Tätigkeiten im Sekretariat, in der Assistenz, Sachbearbeitung und
Kundenbetreuung.
Voraussetzung: Solide Sprachkenntnisse und Kommunikationsfähigkeit
A 2 B 2 B 1a
Termin:
„Die Nachtigall“ von Hans Christian Andersen
Verlauf:
Puppentheater mit Beatrice Ehrler
Sonntag, 24. April, 16.00 Uhr und Montag, 9. Mai, 9.30 Uhr
„Zuviel Sex ist gar nicht gesund...“
Lehrwerk:
Leitung:
Inhalt:
„Scheibe“ und die „Lonely-Heart-Combo“
Musik-Comedy der Spitzenklasse –
wenn Singles oder solche, die es einmal waren, einen witzigen, niveauvollen Abend erleben wollen, findet
man diesen in Jan-Christof Scheibes
musikalischer Kontaktanzeige.
In seiner Bühnen-Show singt, popt,
stand upt und gagt Scheibe mit der
Lonely-Heart-Combo über seine Erlebnisse mit Angebeteten und Verflossenen.
Samstag, 30. April, 19.30 Uhr
Berufsbezogende Bildung
A 1506
„Umgangsformen im Alltag“
Termin:
Verlauf:
20. / 21. Mai 2005
1 Wochenendveranstaltung à 12 UE
Freitag, 18.00 bis 21.15 Uhr, Samstag, 10.00 bis 17.15 Uhr
Ingeborg Mayfarth
– Einführung unter dem Thema „Benimm ja – Drill nein“
– Allgemeine Grundregeln:
Das Vorstellen und Bekanntmachen – Die private Einladung – Das Restaurant – Das berufliche Miteinander –
Die Kleidung
Leitung:
Inhalt:
„Vorsicht Bommel“ – Edno Bommels Radio-Show
Das Knallbonbon aus Sachsen – Comedy-Show
Bekannt geworden ist Edno Bommel
durch seine irrwitzigen Spaßanrufe
für Radiostationen.
Mit unglaublicher „Charmanz“ zieht
der „Tiger aus Glauchau“ das Publikum auf seine Seite, wenn er etwa
das Hamsterfutter mit dem Müsli
verwechselt hat und jetzt die Frau
am Info-Telefon zur Rechenschaft
heranzieht...
Subversiver Nonsens mit hohem Unterhaltungswert – und spätestens vor
dem Finale, wenn Bommel sich per
Telefon von seinem festgefahrenen
Nasenhaarschneider befreien lässt,
möchte man ihn einfach nur streicheln...
Sonntag, 1. Mai, 19.30 Uhr
Bildungsreisen
A 2106
Das hauptstädtische Berlin „Spezialangebot“
Termin:
Treffpunkt:
Leitung:
Verlauf:
Leistungen:
8. Juni 2005
Wismar, ZOB
Klaus Herrmann
Tagesfahrt
– Fahrt im modernen Reisebus
– Historisches Berlin zu Fuß (ca. 1 bis 2 Stunden)
– Schiffstour, Spreefahrt nach Charlottenburg
Die Wiege Berlins zu Fuß: Alexanderplatz – Nikolaiviertel
– Moltkemark – Fischerinsel – Märkische Ufer
Fahrt auf der Spree: Märkische Ufer – Schleuse Mühlendamm – Regierungsviertel – Moabiter Spreebogen –
Hansaviertel – Spreekreuz – Schloss Charlottenburg
Anschließend Freizeit am Kurfürstendamm – Tauentzien
Inhalt:
„Dia-Vortrag“
SOS-Reportage eines Wiederanfanges mit Axel Brümmer
Mittwoch, 4. Mai, 19.30 Uhr
Karten für diese Veranstaltungen erhalten Sie im Theater, PhilippMüller-Straße, im Bürger-Büro im Rathaus sowie in der Tourist-Information am Markt.
4
13. / 14. Mai 2005
20. / 21. Mai 2005
2 Wochenendveranstaltungen à 15 UE
Freitag: 10.00 bis 17.00 Uhr, Samstag: 10.00 bis 17.00 Uhr
Materialsammlung
Natalia Zhelesnyak
– Grundfertigkeiten für Begrüßungsund Vorstellungsgespräche
– Empfang von Kunden
– Darstellung von Situationen im Geschäftsleben
– Telefonieren
– Umgang mit Kunden
– Verfassen und Beantworten von E-Mails, Faxen, Memos
– Geschäftsbriefe
Anmelden können Sie sich in der Volkshochschule
Badstaven 20, 23966 Wismar
Tel.: (03841) 32 67 0 Fax: (03841) 32 67 16
E-Mail: [email protected]
Web: www.vhs-wismar.de
und im Bürger-Büro – Rathaus, Am Markt 1
Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr,
Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr
STADTANZEIGER / 23. APRIL 2005
BEKANNTMACHUNGEN / AUSSCHREIBUNG / DIT & DAT
Sprechtag
der Bürgerbeauftragten des Landes
Mecklenburg-Vorpommern in Wismar
Die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern kommt nach
Wismar. Jeder Bürger kann ihr am Dienstag, dem 10. Mai 2005, seine Anliegen mündlich vortragen. Der Sprechtag findet im Rathaus Wismar, Am
Markt, statt. Die Bürger werden um telefonische Anmeldung an das Büro der
Bürgerbeauftragten, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin, Telefon
(0385) 5 25 27 09, gebeten.
Die Bürgerbeauftragte unterstützt die Bürger in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber der Landesregierung und den sonstigen Behörden
und Ämtern im Land.
Zu ihren Aufgaben gehören auch die Beratung in sozialen Fragen und die
Wahrnehmung der Belange der Behinderten, Ausländer und Aussiedler.
Die Bürgerbeauftragte kann dem Landtag, der Landesregierung sowie den
Kommungen Vorschläge der Bürger unterbreiten. Nicht eingreifen darf sie in
Gerichtsverfahren und in privatrechtliche Streitigkeiten. Jedermann hat das
Recht, die Bürgerbeauftragte in Anspruch zu nehmen.
Ausschreibung
Verkauf eines Einfamilienhauses
St.-Georgen-Kirchhof 8
in der Altstadt,
ca. 500 m vom Marktplatz entfernt,
allgemeines Wohngebiet,
leer stehend und sanierungsbedürftig
Wohnungsfläche: ca. 100 m2
Grundstücksgröße: ca. 81 m2
Gemarkung Wismar, Flur 1,
Flurstück 535/1
Kaufpreis: 24.130,00 €
In dem Kaufpreis sind die Ingenieurleistungen Phase 1 bis 3
und die Baugenehmigung, aber nicht die Anschlussbeiträge
zur Abwasserbeseitigung enthalten.
Weitere Auskünfte und Vereinbarung
eines Besichtigungstermins über:
Sanierungsgesellschaft Hansestadt Wismar
St.-Georgen-Kirchhof 5 • 23966 Wismar
Frau Kaphingst • Telefon: (03841) 28 20 29
Öffentliche Versteigerung
von Fundsachen
Am Sonnabend, dem 28. Mai 2005, 10.00 Uhr, findet auf dem Gelände des
Ordnungsamtes der Hansestadt Wismar, Dr.-Leber-Straße 2, eine öffentliche
Versteigerung von Fundsachen (div. Fahrräder und Kleinartikel) statt.
Empfangsberechtigte haben die Möglichkeit, ihre Rechte innerhalb einer
Frist von zwei Wochen nach Erscheinen der öffentlichen Bekanntmachung
geltend zu machen.
Hansestadt Wismar – Der Bürgermeister
– Ordnungsamt –
Forum-Kino
Landesfilmzentrum, Bürgermeister-Haupt-Straße 51 – 53
„Wenn der Richtige kommt“
Schweiz/Deutschland 2003
„Paula ist Putze in Mannheim und führt, nun ja, ein ganz normales
Leben mit Feudel und Kanari. Mit dem türkischen Wachmann Mustafa
kommt Schwung in ihren versponnen Alltag. „Das ist der Mann meines Herzens!“, denkt sie – und verwechselt Höflichkeit mit Liebe.
Als dann Mustafa eines Tages nicht mehr zur Arbeit kommt, geht sie
ihn suchen – und stürzt in das größte Abenteuer ihres Lebens. Vom
Glauben an eine Wunde beseelt, folgt sie Mustafa in die türkische
Millionenstadt Adana“.
Wenn die Richtigen vor der Kamera stehen und der Richtige filmt, dann kann
auch ein Film ohne Drehbuch zur großen Überraschung werden.
Den Regisseuren Oliver Paulus und Stefan Hellebrand jedenfalls ist eine
solche mit ihrer Improvisationskomödie und etwas anderen schönen Lovestroy gelungen.
Montag bis Mittwoch, 25. bis 27. April 2005, 19.30 Uhr
„Die Frau auf der Brücke“
Frankreich 1999
„Adéle ist das Leben leid und will sich von einer Brücke stürzen. Da
taucht ein Mann auf, der sie von ihrem unsinnigen Unternehmen abbringen kann. Tatsächlich überredet Messerwerfer Gabor sie sogar
dazu, mit ihm zusammenzuarbeiten, denn niemand eignet sich als
Zielscheibe besser, als eine Frau, die mit dem Leben abgeschlossen
hat. So bilden die beiden bald ein perfektes Team. Da Privates aber
außen vor bleibt, trifft Adéle bald eine Fehlentscheidung“.
Regisseur Patrice Leconte erzählt die Geschichte wie ein Märchen, das seiner
eigenen Logik folgt. Und obwohl „Die Frau auf der Brücke“ in schwarz-weiß
gedreht ist, spiegelt der Film die unterschiedlichsten Gefühlsschattierungen
zweier Verliebter wider. Ein Leckerbissen für Cineasten.
Montag und Dienstag, 2. und 3. Mai. 19.30 Uhr
Ausstellung im Baumhaus
Noch bis zum 22. Mai kann die Ausstellung von Lauenburgern Künstlern im Baumhaus am Alten Hafen
besichtigt werden.
Anliegen der Ausstellungsgemeinschaft ist die Durchführung von Gemeinschafts-Gruppen-Ausstellungen, um somit ein Angebot verschiedener Kunstauffassungen und
Techniken zu präsentieren.
Die 10 Mitglieder aus Ratzeburg,
Geesthacht, Lübeck, Bad Oldesloe,
Progeez und Escheburg zeigen verschiedene Kunstrichtungen wie Malerei, Collagen, Grafiken, Objekte,
Bleiverglasungen bis hin zu Fotografien.
Die Ausstellung ist dienstags bis sonntags von 10.00 bis 18.00 Uhr
geöffnet. Der Eintritt ist frei.
Blutspenden rettet Leben
Spenden Sie wenigstens einmal im Jahr Blut.
Besser noch – werden Sie Dauerblutspender.
Ihr kleines Opfer kann für einen anderen
Menschen das Leben bedeuten!
15 € Aufwandsentschädigung – bitt Ausweis mitbringen)
Städtisches Krankenhaus Wismar
Standort: „Am Dahlberg“
Montag
14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch
15.00 – 19.00 Uhr
Donnerstag
07.30 – 13.00 Uhr
Ich bin der
Blutspen
Terminänderungen werden Ihnen
rechtzeitig im „Stadtanzeiger“ mitgeteilt.
STADTANZEIGER / 23. APRIL 2005
5
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG / DIT & DAT
Amtliche Bekanntmachung des
Wirtschaftsministeriums
Mecklenburg-Vorpommern
Ladenschlussgesetz
Blumenverkauf am 8. Mai 2005
(Muttertag)
Aufgrund des § 23 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der
Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 ( BGBl. I S. 745) erteile ich für den
8. Mai 2005 (Muttertag) eine Ausnahmebewilligung von den Vorschriften des § 3 des Gesetzes über den Ladenschluss.
Danach dürfen Verkaufsstellen, in denen in überwiegendem Umfang
Blumen feilgehalten werden, von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffnen.
Darin eingeschlossen sind die Öffnungszeiten, die gemäß der Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom
21. Dezember 1957 (BGBl. I S. 1881), zuletzt geändert am 30. Juli 1996
(BGBl. I S. 1186), möglich sind.
Auflagen
zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen analog § 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss nur während der zugelassenen Öffnungszeiten beschäftigt werden. Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten sind in
diese Zeit einzubeziehen bzw. dürfen insgesamt weitere 30 Minuten nicht
übersteigen.
2. Arbeitnehmern, die aufgrund dieser Ausnahmebewilligung am 8. Mai 2005
über die Dauer von zwei Stunden hinaus beschäftigt werden, ist innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei
Wochen ein Ersatzruhetag zu gewähren (§ 11 Abs. 3 ArbZG).
3. Die Vorschriften der §§ 3 bis 5 des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni 1994
(BGBl. I S. 1170), zuletzt geändert durch Artikel 4 b des Gesetzes vom
24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3002) über die Dauer der werktäglichen
Arbeitszeit, der Ruhepausen und Ruhezeiten sowie weitergehenden
Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in
anderen Gesetzen sind zu beachten und einzuhalten.
4. Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden (§ 17 JArbSchG).
5. Werdende und stillende Mütter dürfen nach § 8 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes i. d. F. der Bekanntmachung vom 20. Juni 2002 (BGBl. I
S. 2318) nicht beschäftigt werden.
6. Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Aufzeichnung der über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 des Arbeitszeitgesetzes hinausgehenden
Arbeitszeit (§ 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz) und zur Führung eines Verzeichnisses über Namen, Tag, Beschäftigungsart und -dauer der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und über die diesen als
Ersatz für die Beschäftigung gewährte Freizeit (analog § 21 des Gesetzes
über den Ladenschluss) bleiben unberührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden.
Für Klagen aus den Hansestädten Greifswald und Stralsund, der kreisfreien
Stadt Neubrandenburg sowie aus den Landkreisen Demmin, MecklenburgStrelitz, Müritz, Nordvorpommern, Ostvorpommern, Rügen und UeckerRandow ist das Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald, örtlich zuständig.
Im Übrigen ist das Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Straße 323,
19055 Schwerin, örtlich zuständig.
Schwerin, 11. April 2005
Im Auftrag
gez. Walber
Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
6
Mercedes-Benz-Sternfahrt 2005
70 Oldtimer am 28. April
auf dem Wismarer Marktplatz
Vom 27. April bis zum 1. Mai werden
die Straßen Deutschlands wieder zur
„Rallyestrecke“ für Oldtimer-Fans.
Die Mercedes-Benz-Sternfahrt wird
mit 225 Liebhaberstücken drei Routen im Osten Deutschlands befahren.
Von Rostock, Leipzig und Dresden
geht es für die Fahrer in mehreren
Tagen nach Magdeburg.
Start der ersten Tour ist am 27. April
die Hansestadt Rostock. Von Rostock
geht es über Wismar und Schwerin
nach Waren an der Müritz.
Zwischenstopp ist am 28. April in
der Hansestadt Wismar. 70 prachtvolle Oldtimer und zeitlose Klassiker aller Marken werden in der Zeit von
11.30 bis ca. 13.00 Uhr auf dem Wismarer Marktplatz zu bestaunen sein.
Bereits zum dritten Mal findet die von Daimler-Chrysler initiierte Veranstaltung statt. Bei den „Kulturstopps“, einer ist die Hansestadt Wismar, haben
die Teilnehmer die Möglichkeit, die Sehenswürdigkeiten der Städte und
besonders reizvolle touristische Attraktionen kennen zu lernen.
Pfingstmarkt am Bürgerpark
vom 5. bis 8. Mai 2005
Der Wismarer Pfingstmarkt öffnet am Donnerstag, dem 5. Mai, um 14.00 Uhr
seine Pforten und lädt auf dem Festplatz am Bürgerpark zum Besuch ein.
28 Schausteller werden mit einer Vielzahl von Los-, Ballwerf- und Schießbuden, mit Kinderkarussell, Kettenkarussell, Elektro-Autos, Autoscooter,
Trampoline, Ausschankgeschäften sowie kulinarischen Spezialitäten für gute
Stimmung sorgen. Sicher wird für jeden etwas dabei sein.
Am Freitag, dem 6. Mai, ist Familiennachmittag mit ermäßigten Preisen für
alle Besucher.
Der Pfingstmarkt ist täglich von 14.00 bis 22.00 Uhr geöffnet.
Fußballturnier
Im Rahmen der 1. Woche der Gemeindepsychiatrie
in der Hansestadt Wismar
vom 23. Mai bis 17. Juni 2005 wird durch
den Verein „Das Boot“ Wismar e.V.
ein offenes Fußballturnier
durchgeführt.
Das Turnier findet am 3. Juni 2005
von 10.00 bis 16.00 Uhr auf dem Kunstrasenplatz am Kurt-Bürger-Stadion statt.
Mitmachen können Vereine, Firmen,
Schülermannschaften aus der Region.
Jede Mannschaft stellt bei Anmeldung
fünf Spieler und einen Torwart.
Ansprechpartner für Anfragen und Anmeldungen (Teilnahme nach Bestätigung) ist Herr Koch – Mitarbeiter im Psychosozialen Wohn- und Übergangsheim – unter Telefon: 60 21 49 Fax.: 60 21 63
Anmeldeschluss für dieses Turnier ist der 2. Mai 2005.
Eine Startgebühr von 1 € je Spieler wird am Turniertag erhoben.
Für die Mannschaften liegen ein selbst gestalteter Pokal, Medaillen und
Urkunden bereit.
Geboten wird u. a. ein buntes Rahmenprogramm mit Verkaufs- und Infoständen, Musik und Imbiss.
STADTANZEIGER / 23. APRIL 2005
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Aker Ostsee stark im Containerschiffbau
Von den Aker Ostsee Werften wurde vor wenigen Tagen
das zweite Containerschiff des Typs Baltic CS 2500 an die
Hamburger Reederei Thomas Schulte GmbH & Co. KG abgeliefert. Zuvor wurde das über 207 m lange Schiff mit einer
Tragfähigkeit von 33900 Tonnen und einer Containerstellplatzkapazität von 2478 TEU auf den Namen „Julia Schulte“
getauft. Auf den Weltmeeren verkehrt es jedoch unter dem
Charternamen „P & O Nedlloyd Savannah“.
Dieses neue Schiff ist ebenso wie zwölf Vorgängerschiffe
der Typen Baltic CS 2500 sowie MTW 2500 und 2700 in
geteilter Fertigung zwischen beiden Standorten von Aker
Ostsee entstanden.
Während die vorausgerüsteten Vorschiffe in Warnemünde
gefertigt werden, entstehen die Achterschiffe in Wismar.
Ebenfalls erfolgt die Montage der beiden Schiffshälften zum
kompletten Schiff sowie die Endausrüstung, Inbetriebnahme
und Erprobung in unserer Wismarer Werft.
Das vorausgerüstete Vorschiff wird im Baudock in Warnemünde aufgeschwommen und nach dem Ausdocken mit Schleppern nach Wismar
verholt. Bereits vor dem Ausdocken wird für diesen Vorgang mittels Ballastwasser ein größerer Tiefgang erzeugt, um die Stabilität des Schiffsteils
zu gewährleisten.
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Im Wismarer Baudock wird das Vorschiff zunächst diagonal zum Achterschiff vertäut, damit die Schlepper das Dock wieder verlassen können. Anschließend wird das Dockaußentor eingesetzt, um Wasser abzupumpen. Das
Zusammenschwimmen beider Schiffshälften erfolgt ohne Schlepper mittels
starker Stahltrossen, die über Winden geführt werden. Danach wird erneut
Wasser aus dem Dock abgepumpt.
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sind, werden beide Schiffshälften unmittelbar zusammengeführt. Danach
werden beide Schiffshälften zum kompletten Schiff verschweißt, das etwa
19 bis 23 Arbeitstage später das Dock in Richtung Ausrüstungskai verlässt.
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Optische Fahrzeugaufbereitung – Trafas GmbH als Dienstleister
Die optische Fahrzeugaufbereitung ist einer der Dienstleistungen der Trafas GmbH. Dabei geht es
nicht nur um die Aufbereitung für Großkunden, wie z. B. regionale Autohäuser, sondern man will
auch die privaten PKW-Nutzer ansprechen.
Seit 1997 wird die optische Fahrzeugaufbereitung fachgerecht und professionell durch Klaus
Nigriny und Martina Lorenz sowie weitere Mitarbeiter, je nach Auftragslage, durchgeführt. Diese
langjährige Erfahrung wird in das Serviceprogramm integriert und es werden laufend innovative
Ideen für den Kunden mitverarbeitet.
Die zu bearbeitende Fahrzeugpalette reicht vom LKW bis zum Kleinwagen und das Team um
Klaus Nigriny steht den Kunden täglich zwischen 6.00 und 15.00 Uhr im Gewerbegebiet Wismar
West zur Verfügung. Die äußerst gute Verkehrsinfrastruktur in Verbindung mit dem großzügigen
Firmengelände lässt für den Kunden kaum Wünsche im Bereich der optischen Fahrzeugaufbereitung offen. Er bekommt eine fachgerechte Beratung und vor Auftragserteilung erhält er sofort
das finanzielle Angebot. Dafür kann der Kunde einen umfassenden Service erwarten, der von der
Innen- und Außenreinigung bis zur Lackpflege und Motorwäsche reicht, um nur die häufigsten
Auftragswünsche zu nennen.
Ergänzende Leistungen sind die Beseitigung von Brandlöchern und von unangenehmen Gerüchen
durch eine Ozonbehandlung. Die sauberen Wasch- und Reinigungsräume sind ideal dafür, das
Fahrzeug optisch wie neu erscheinen zu lassen. Natürlich kann der Kunde kleine Servicearbeiten wie Reifendruck oder Ölkontrolle erwarten, wenn er es wünscht. Ebenso nach Wunsch
wird der PKW abgeholt und wieder zum Kunden gebracht.
Klaus Nigriny bei der Abnahme eines PKW
So erweist sich die Trafas GmbH neben ihren speziellen
Aufgaben als Transportunternehmen mit diesem Service
auch für den Einzelkunden als guter Dienstleister.
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Telefax: 03841 727263
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Tel.: 03841 727257
Fax: 03841 727255
BEKANNTMACHUNGEN
Information zum Landesprogramm
Wohnraumförderung 2005
durch die Vorprüfstelle der Hansestadt
Wismar – Amt für Jugend und Soziales
Am 17. März 2005 wurde das diesjährige Landesprogramm zur Wohnraumförderung durch das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung
erlassen.
Schwerpunkt der Förderung ist die Modernisierung und Instandsetzung des
Wohnungsbestandes unter verstärkter Berücksichtigung städtebaulicher und
strukturpolitischer Komponenten zur Gewährleistung stabiler Wohnungsmärkte und intakter Stadtstrukturen.
Voraussetzungen für die Förderung sind jedoch jeweils Vorlagerechte, die
bis zum 30. April 2005 bei der Bewilligungsstelle, dem Landesförderinstitut, beantragt werden müssen. Dort wird dann über die Aufnahme in das
diesjährige Programm im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel entschieden.
Die Vordrucke für die Förderanmeldungen und entsprechende Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten sind in der für die Hansestadt
Wismar zuständigen Vorprüfstelle, Amt für Jugend und Soziales, Scheuerstraße 2, zu den üblichen Sprechzeiten erhältlich.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Formulare über das Internet vom
Landesförderinstitut unter www.lfi-mv.de (Wohnungsbauförderung) herunterzuladen.
Für folgende Maßnahmen sind Förderanmeldungen bis zum 30. April
erforderlich:
1. Förderung der Schaffung von altengerechten Miet- und Genossenschaftswohnungen mit Betreuungsangebot im Bestand.
Hierbei ist eine Bestätigung durch die Belegenheitsgemeinde (Hansestadt Wismar) erforderlich.
2. Förderung der Instandsetzung und Modernisierung von Miet- und
Genossenschaftswohnungen. Hier werden vorrangig diejenigen Wohnungseigentümer berücksichtigt, die sich aktiv am Stadtumbau durch
Rückbau von Wohnungen beteiligen.
3. Förderung der Instandsetzung und Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen in innerstädtischen Altbauquartieren zur Revitalisierung der städtebaulich wertvollen Innenstädte. Hierbei ist eine
Bestätigung durch die Belegenheitsgemeinde (Hansestadt Wismar) erforderlich.
Mitgliederversammlung
der Wildschadenausgleichskasse
Nordwestmecklenburg
Auf der Grundlage des § 27 des Landesjagdgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LJagdG M-V) vom 22. März 2004 (GVOBl. M-V S. 126) in
Verbindung mit dem § 7 der Hauptsatzung der Wildschadenausgleichskasse Nordwestmecklenburg vom 26. Oktober 2000, zuletzt geändert am
10. April 2002, wird die Mitgliederversammlung der Wildschadenausgleichskasse NWM einberufen.
Mitglieder der Kasse sind die jeweils im Kassengebiet befindlichen
• Jagdgenossenschaften,
• Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes,
• die Pächter eines Jagdbezirkes
• und die Landwirte, die eine Nutzfläche
von mindestens 75 Hektar bewirtschaften.
Die Mitgliederversammlung findet am
18. Mai 2005 um 19.00 Uhr,
im „Jägerhof Ostsee“ in Holm bei Dassow
statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bestätigung der Tagesordnung
3. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
4. Bericht der Rechnungsprüfer
5. Beschluss über die Entlastung des Vorstandes
6. Wahl der Rechnungsprüfer
7. Verabschiedung des Haushaltsplanes
8. Sonstiges
9. Schlusswort
Der Kassenvorstand
10
3. Änderung der Hauptsatzung
der Wildschadenausgleichskasse
Nordwestmecklenburg
Auf der Mitgliederversammlung der Wildschadenausgleichskasse Nordwestmecklenburg am 17. Mai 2004 wurden folgende Satzungsänderungen mit
einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen:
Änderung des § 1 Abs. 2 der Hauptsatzung
Die Kasse hat ihren Sitz in 23936 Grevesmühlen, Vielbeck 4 und ist eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Änderung § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung
Die Mitgliederversammlung wird mit Monatsfrist unter Angabe der Tagesordnung durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt des Landkreises Nordwestmecklenburg und im „Stadtanzeiger“ Wismar einberufen.
1. Änderung der Beitragssatzung
der Wildschadenausgleichskasse
Nordwestmecklenburg
Änderung des § 3 der Beitragssatzung
§ 3 wird Folgendes hinzugefügt:
f) Mähen von Schneisen bei größeren Maisschlägen
g) Ausbringen von Vergrämungsmittel
Der Vorstand der Wildschadenausgleichskasse kann Ersatzleistungen ganz
oder teilweise ablehnen, wenn Sachleistungen nach diesem Paragrafen nicht
oder unzureichend erbracht worden sind.
§ 4 Absatz 4 wird der Satz:
Für Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirke, die im Folgejahr einen Schaden zulassen, verdoppelt sich der Schadensbeitragssatz, im weiteren Folgejahr verdoppelt sich der Schadensbeitragssatz noch einmal.
In:
Für Jagdgenossenschaften bzw. Pächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes und Eigenjagdbezirke, die im Folgejahr einen Schaden zulassen,
verdoppelt sich der Schadensbeitrag. Im weiteren Folgejahr erhöht sich der
Schadensbeitrag um 5 Prozent und im darauf folgenden Jahr erhöht er sich
nochmals um 5 Prozent. Bleiben Jagdgenossenschaften bzw. Pächter eines
gemeinschaftlichen Jagdbezirkes und Eigenjagdbezirke ein Kassenjahr schadensfrei, wird im Folgejahr kein Schadensbeitrag erhoben.
Hansestadt Wismar – Der Bürgermeister
– Ordnungsamt –
Impressum
Herausgeber:
Hansestadt Wismar · Die Bürgermeisterin · Pressestelle
Redaktion: Frank Junge, Petra Steffan
Rathaus, Am Markt, PF 1245 · 23952 Wismar
Tel.: 251-9032 · Fax: 251-9037 · E-Mail: [email protected]
Erscheinungsweise: 2 x monatlich
Auflage: 27.000
Verlag und Anzeigenverwaltung:
AnzeigerVerlag Wismar
Mecklenburger Straße 28a · 23966 Wismar
Tel.: 0 38 41 / 28 76 00 · Fax: 0 38 41 / 28 76 01
Anzeigenverkauf und Verlagsvertretung: Brunhild Fillbrandt
Tel.: 0 38 41 / 63 86 23 · Fax: 0 38 41 / 63 86 24
Satz: Verlag „Koch & Raum“ Wismar OHG
Druck: Hanse-Druck Wismar GmbH
Verteilung: Verteileragentur Ralf Dunker
Schweriner Straße 65 · 19205 Gadebusch
Tel./Fax: 0 38 86 / 71 57 42
Der STADTANZEIGER wird innerhalb der Stadt Wismar
an alle erreichbaren Haushalte und Firmen kostenlos verteilt.
Er kann auch per Abonnement über den AnzeigerVerlag
bezogen werden.
Die aktuelle Ausgabe liegt im Bürger-Büro im Rathaus und
in der Tourist-Information aus.
STADTANZEIGER / 23. APRIL 2005
BEKANNTMACHUNG
Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege
des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Allgemeine Vergaberichtlinien
1. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die Deusche
Stiftung Denkmalschutz (DSD) verleihen einen Denkmalpflegepreis
für beispielhafte Leistungen in der Baudenkmalpflege in den einzelnen
Bundesländern. Dabei handelt es sich sowohl um Geldpreise als auch um
ideelle Preise.
Mit Auslobung und Verleihung des Denkmalpflegepreises soll die breite
Öffentlichkeit auf das Anliegen und die kulturelle Notwendigkeit der Denkmalpflege aufmerksam gemacht werden, die Originalsubstanz unwiederbringlicher Baudenkmäler als Zeugnisse einer abgeschlossenen Kulturepoche so zu erhalten, dass sie in einem bestmöglichen Erhaltungszustand an die nächstfolgende Generation weitergegeben werden können.
Private Denkmaleigentümer sollen auf die Qualität und Leistungsfähigkeit handwerklicher Betriebe in der Denkmalpflege hingewiesen und
in die Lage versetzt werden, diese Qualität einzufordern.
Handwerker sollen auf das vielfältige und in jeder Weise lohnende Aufgabengebiet der Denkmalpflege aufmerksam gemacht und motiviert
werden, sich an den eigens dafür eingerichteten handwerklichen Fortbildungszentren für denkmalpflegerische Aufgaben zu qualifizieren.
1.1 Geldpreise werden als Zuschuss zur Förderung von prämierten Restaurierungsmaßnahmen ausschließlich an private Bauherren verliehen. Voraussetzung ist, dass an einem denkmalwürdigen Objekt in den vergangenen fünf Jahren beispielhafte Sanierungsarbeiten abgeschlossen wurden, zu deren Ausführung Handwerksbetriebe beauftragt worden sind.
1.2 Ideelle Preise – Urkunden, im Regelfall vom Ministerpräsidenten des
Landes, dem ZDH-Präsidenten und dem Vorsitzenden der DSD unterzeichnet, können getrennt nach Sparten an Handwerksbetriebe der
jeweiligen Bundesländer für hervorragende Leistungen in der Baudenkmalpflege in Form eines Bundespreises verliehen werden.
2. Der Denkmalpflegepreis wird jährlich für jeweils zwei Bundesländer
ausgelobt, sodass alle Bundesländer in gleichmäßigen Abständen berücksichtigt werden. Die Reihenfolge wird von der Deutschen Stiftung
Denkmalschutz und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks
einvernehmlich festgelegt.
3. Vorschlagsberechtigt sind Handwerksbetriebe, Architekten, Restauratoren und die amtliche Denkmalpflege aus dem jeweiligen Bundesland. Private Bauherren können sich mit Objekten in dem jeweiligen
Bundesland bewerben.
4. Vorschläge und Bewerbungen sind, an den Zentralverband des Deutschen
Handwerks zu richten. Bei mehr als zehn Vorschlägen kann dieser eine
Vorauswahl treffen.
5. Ausstattung des Denkmalpflegepreises
5.1 Je Bundesland sollen nach Möglichkeit jeweils erste, zweite und dritte
Geldpreise sowie ideelle Preise verliehen werden.
5.2 Geldpreise werden mit maximal 15.000 Euro je Bundesland ausgestattet.
Die Verteilung der Geldpreise an private Denkmaleigentümer wird im
Regelfall wie folgt vorgenommen:
ein erster Preis
7.500 Euro
ein zweiter Preis 5.000 Euro
ein dritter Preis
2.500 Euro
Kann sich die Preisjury auf die Vergabe entsprechender Preisplatzierungen nicht einigen, so ist die Vergabe von beispielsweise
• zwei ersten Preisen und keinem zweiten und dritten Preis
oder
• keinem ersten Preis, dafür zwei zweite Preise und einem dritten Preis
oder
• einem ersten Preis und drei dritten Preisen etc.
möglich. Die Preisausstattung obliegt der Jury, wobei die Preissumme
von insgesamt 15.000 Euro nicht überschritten werden kann.
6. Jury
6.1 Die Preisträger werden von der Jury ermittelt.
Die Jury setzt sich nach Möglichkeit zusammen aus Vertretern
• des Landesamtes für Denkmalpflege, zu benennen durch den Landeskonservator,
• der Architektenkammer, zu benennen durch den Präsidenten der jeweiligen Landesarchitektenkammer,
• der Handwerkskammern, zu benennen durch den Präsidenten der jeweiligen Landesvereinigung der Handwerkskammern bzw. im Einver
nehmen der jeweiligen Handwerkskammern,
• der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, zu benennen durch den
Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Stiftung Denkmalschutz,
• des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, zu benennen durch
den Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks.
6.2 Die Jury bereist gemeinsam die einzelnen Objekte und stimmt mit einfacher Mehrheit über die Preiswürdigkeit ab. Die Entscheidung der Jury
ist nicht anfechtbar.
7. Die Preisverleihung wird nach Möglichkeit durch den Ministerpräsidenten des jeweiligen Bundeslandes, den ZDH-Präsidenten und den
Vorsitzenden der Deutschen Stiftung Denkmalschutz vorgenommen,
wobei der Öffentlichkeitsbeteiligung größter Wert beigemessen wird.
Die Preisträger werden einzeln der Presse vorgestellt.
8. Organisation und Vorbereitung des Denkmalpflegepreises werden von
den Preisstiftern gemeinsam durchgeführt. Die Geschäftsführung obliegt
dem Zentralverband des Deutschen Handwerks, die finanzielle Ausstattung übernimmt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz.
Berlin, 15. Januar 2003
Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege 2005
Zentralverband des Deutschen Handwerks • Referat Kultur
Mohrenstraße 20–21 • 10117 Berlin
ANMELDUNG
Anmeldeschluss für Mecklenburg-Vorpommern: 10. Juni 2005
Anmeldeschluss für Schleswig-Holstein:
17. Juni 2005
1.Vorgeschlagenes Objekt:
Bezeichnung (wie Wohnhaus, Scheune etc.) .................................................
Entstehungszeit: Baujahr.......................... oder Epoche ................................
Straße:............................................. PLZ: ........... Ort: ..................................
Stadtteil:....................................................
........ Mecklenburg-Vorpommern*
........ Schleswig-Holstein*
2. Eigentümer/Bauherr
Name: ......................................................... Telefon: .....................................
Straße: ..........................................................Ort: ...........................................
3. Es handelt sich um eine bis zum 1. Juni 2005 abgeschlossene*
.......... Gesamtsanierung*
.......... Teilsanierung*
saniert wurde(n): (z. B. Anbau, Turm, Erker etc.)..........................................
4. Zeitraum der Sanierungsarbeiten
Beginn:
Datum ...........................................
Beendigung: Datum ...........................................
5. Beigefügte Unterlagen:*
.......... Kurze Beschreibung über Art und Umfang der durchgeführten
Sanierungsarbeiten auf einem gesonderten Blatt
.......... Liste der mit Sanierungsarbeiten beauftragten Handwerksbetriebe
.......... Dokumentationen (Kopie) Anzahl ......................................
.......... Planunterlagen (Kopie)
Anzahl ......................................
.......... Farbfotos
Anzahl ......................................
.......... Farbdias
Anzahl ......................................
.......... Sonstiges .................................................................................
6. Es ist mir/uns bekannt, dass
• Anmeldungen, die nach dem 10./17. Juni 2005 (Poststempel) beim Zentralverband des Deutschen Handwerks eintreffen, nicht mehr berücksichtigt werden können,
• das Urteil der Preisjury über die Verteilung der Preise entscheidet,
• der Rechtsweg ausgeschlossen ist,
• der Auslober sich vorbehält, die eingereichten Unterlagen u. U. einzubehalten und zu veröffentlichen,
• nur Objekte, die sich in privatem Besitz befinden, berücksichtigt werden
können.
7. Der Anmelder ist*
.......... Eigentümer
.......... Architekt
.......... Nutzer
.......... Denkmalpfleger
.......... Handwerker
......... ..........................
9. Die Allgemeinen Vergaberichtlinien sind mir/uns bekannt und
werden mit der geleisteten Unterschrift anerkannt.
Ort, Datum
Unterschrift (Stempel)
* Zutreffendes bitte ankreuzen
STADTANZEIGER / 23. APRIL 2005
11
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar
für das Haushaltsjahr 2005
Auf Grund des § 47 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft
vom 27. Januar 2005 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
4. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme
in der Ausgabe
auf 76.806.300,00 €
auf 91.896.000,00 €
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme
in der Ausgabe
auf 42.507.200,00 €
auf 42.507.200,00 €
festgesetzt.
§2
Es werden durch die Bürgerschaft
festgesetzt:
Veränderungen im Rahmen
der rechtsaufsichtlichen
Genehmigung vom 31. März 2005
1. der Gesamtbetrag
der Kredite
für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 8.317.000,00 €
davon für
Zwecke der
Umschuldung 6.302.000,00 €
8.102.000,00 €
·/·
215.000,00 €
6.302.000,00 €
2. der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen auf 2.160.000,00 €
–
·/· 2.160.000,00 €
–
3. der Höchstbetrag der
Kassenkredite
auf 21.000.000,00 € 17.000.000,00 € ·/· 4.000.000,00 €
Durch die vorstehend genannten Veränderungen im Zuge der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde wird sich das Haushaltsvolumen
des Vermögenshaushaltes vermindern.
§3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B)
auf 300 v. H.
auf 390 v. H.
2. Gewerbesteuer
Für den Wirtschaftsplan des Städtischen Krankenhauses werden festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
die Erträge
die Aufwendungen
der Jahresgewinn
der Jahresverlust
57.975.000,00 €
57.973.500,00 €
1.500,00 €
–
2. im Vermögensplan
die Einnahmen
die Ausgaben
6.734.600,00 €
6.734.600,00 €
3. der Gesamtbetrag der Kredite
für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
1.800.000,00 €
11.500.000,00 €
9.900.000,00 €
8.600.000,00 €
§5
Für den Wirtschaftsplan des Städtischen Alten- und Pflegeheimes werden
festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
die Erträge
die Aufwendungen
der Jahresgewinn
der Jahresverlust
7.058.000,00 €
7.058.000,00 €
–
–
2. im Vermögensplan
die Einnahmen
die Ausgaben
1.630.000,00 €
1.630.000,00 €
3. der Gesamtbetrag der Kredite
für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
–
4. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen
–
5. der Höchstbetrag
der Kassenkredite
383.469,00 €
§6
Für den Wirtschaftsplan des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes werden
festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
die Erträge
die Aufwendungen
der Jahresgewinn
der Jahresverlust
16.913.000,00 €
16.822.400,00 €
90.600,00 €
–
2. im Vermögensplan
die Einnahmen
die Ausgaben
14.960.800,00 €
14.960.800,00 €
3. der Gesamtbetrag der Kredite
für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
auf 380 v. H.
§4
12
4.000.000,00 €
5. der Höchstbetrag der Kassenkredite
wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde
befristet bis zum 30. Juni 2005
in Höhe von
und ab dem 1. Juli 2005
bis zum 30. September 2005
in Höhe von
und ab dem 1. Oktober 2005
in Höhe von
genehmigt.
4. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen
5. der Höchstbetrag
der Kassenkredite
4.985.300,00 €
–
1.680.000,00 €
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 31. März 2005 erteilt.
Wismar, den 8. April 2005
Dr. Rosemarie Wilcken
Bürgermeisterin
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2005 kann im Amt für Finanzen und
Wirtschaft der Hansestadt Wismar, Abteilung Stadtkämmerei, Mecklenburger Straße 10, Speicher Schatterau, in der Zeit vom 25. April bis zum
5. Mai 2005 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
STADTANZEIGER / 23. APRIL 2005
INFORMATIONSBRIEF DER HANSESTÄDTE STRALSUND UND WISMAR
AUSGABE 02/2005 (April – Juni)
Die nächste Ausgabe erscheint
Mitte September. Natürlich gehen wir weiterhin den Welterbeschätzen in Kirchen, Klöstern
und Museen auf den Grund, stellen einen berühmten Stralsunder
Bürger vor, geben Ihnen interessante Literaturtipps, empfehlen
Ihnen ein besonderes Restaurant.
Wir stellen Ihnen eine weitere
deutsche Welterbestätte vor,
schauen Denkmalpflegern bei
ihrer Arbeit über die Schulter,
öffnen Ihnen Türen historischer
Stralsunder Häuser und berichten
von den Projektaktivitäten der
Deutschen Stiftung Welterbe.
LIEBE LESER,
Stralsund und Wismar – die beiden Hansestädte im Norden Mecklenburg-Vorpommerns bestechen durch maritimes Flair und ihre mittelalterlichen Stadtanlagen. Farbenfrohe Giebelhäuser sowie imposante
Kirchen, Klöster und Rathausbauten spiegeln ein geschichtsträchtiges
Bild der Hanse- und Schwedenzeit wider. Grund genug, diese Besonderheiten der Welterbestädte vorzustellen. Die Hansestadt Stralsund
hat deshalb im März dieses Jahres ein neues Magazin mit dem Titel
„Welt-Kultur-Erbe“ herausgegeben.
Zweimal jährlich lädt die Publikation zu einem Streifzug durch das
historische, architektonische, kulturelle, künstlerische, maritime und
kulinarische Stralsund ein und wirft dabei natürlich ebenfalls einen
Blick auf die Welterbe-Schwester Wismar. Erhältlich ist das Magazin
unter anderem in den Tourismuszentralen beider Städte.
Cover des neuen Magazins
RÜCKBLICK
WELTERBE UND SCHULE: DIE OWHC-PROJEKTGRUPPE
DES HANSA-GYMNASIUMS ZU GAST IM RATHAUS
Das Jugendprojekt „Youth on the Trail of World Heritage“ der Organization of Worid Heritage Cities (OWHC) ist in die zweite Phase
eingetreten. Nachdem sich die teilnehmende Schülergruppe des Hansa-Gymnasiums mit dem eigenen Familienerbe und dessen Bedeutung auseinander gesetzt hat, geht es in der nächsten Phase darum,
die eigene Welterbestätte kennen zu lernen. Am 23. Februar 2005
hatten die Schüler Gelegenheit, eines der bedeutendsten Denkmäler
der Stadt – das Stralsunder Rathaus – zu besichtigen. Wissenswertes
über Geschichte und Sanierung erfuhren die Jugendlichen in der einstündigen Führung mit Denkmalpfleger Gunnar Möller.
Anschließend führte UNESCO-Managerin Steffi Behrendt in einem
Vortrag in das Welterbe Stralsunds und Wismars ein. Die Ergebnisse der ersten OWHC-Projektphase sind übrigens unter der Rubrik
„Lebendiges Erbe – Jugendprojekte“ auf der Welterbe-Internetseite
www.stralsund-wismar.de zu finden.
WELTERBE-BEIRAT MIT SCHULVERTRETERN
AM 2. MÄRZ 2005 IM GESPRÄCH
„UNESCO-Welterbe in den Schulen“: Mit diesem Thema setzte sich
der Welterbe-Beirat der Hansestadt Stralsund in seiner Sitzung am
2. März 2005 auseinander. Vertreter aus 15 Schulen waren eingeladen, um sich über die Erfahrungen in der Vermittlung des WelterbeThemas auszutauschen. Erfreut konnte zur Kenntnis genommen
werden, dass das Thema bereits auf vielfältige Weise Einzug in die
Unterrichtsräume gefunden hat. Dennoch bleibt es auch für die Zukunft eine wichtige Aufgabe, junge Stralsunder über ihre Heimatstadt
und deren wertvolles Erbe aufzuklären.
Stralsund-Stand auf der ITB
UNESCO-Welterbestätten
Deutschland e.V.
WELTERBE UND TOURISMUS:
ITB IN BERLIN VOM 11. BIS 15. MÄRZ 2005
Stralsunder Rathaus
Auch in diesem Jahr war die Hansestadt Stralsund auf der weltweit
größten Tourismusmesse in Berlin mit einem eigenen Messestand der
Werbegemeischaft vertreten. Die ITB wurde außerdem genutzt, um
das neue Magazin „Welt-Kultur-Erbe“ auf der Pressekonferenz der
Tourismuszentrale Rügen vorzustellen. Darüber hinaus war Stralsund
am Stand des UNESCO-Welterbestätten Deutschland e.V. vertreten
und warb gemeinsam mit den anderen deutschen Welterbestätten um
kulturinteressierte Gäste aus aller Welt.
STADTANZEIGER / 23. APRIL 2005
13
AKTUELLES
WAS TUT SICH BEI DER
DEUTSCHEN STIFTUNG WELTERBE?
LANDESAUSSTELLUNG „ARCHÄOLOGIE UNTER DEM
STRASSENPFLASTER“ IN DER ST.-GEORGEN-KIRCHE
IN WISMAR VOM 24. MÄRZ BIS 31. OKTOBER 2005
Die Deutsche Stiftung Welterbe kann dieses Jahr bereits auf einige
erfreuliche Erfolge zurückblicken: Ausstellung auf dem 1. Stiftungstag Mecklenburg-Vorpommern in Rostock, Mitgliedschaft in der
Deutschen UNESCO-Kommission, internationale Anerkennung im
Newsletter des Welterbezentrums, Einladung zur Präsentation der
Stiftung als Modell für eine Welterbestiftung in Südafrika – und vor
allem natürlich die laufenden Projekte sowie einige neue Projektpartnerschaften, z. B. in der russischen Welterbestätte „Komi Forest“
und den „Grotten von Dimba und Ngovo“ in der Demokratischen
Republik Kongo. Und auch in Rumänien ist ein Projekt angelaufen,
das wir hier kurz vorstellen möchten:
Durch den Bauboom der vergangenen fünfzehn Jahre wurden in zahlreichen Städten Mecklenburg-Vorpommerns Ausgrabungen ausgelöst. Die dabei entdeckten Reste aus den Schichten „unter dem Straßenpflaster“ haben unser Wissen über das städtische Leben während
der vergangenen Jahrhunderte erheblich erweitert. Eine Vielzahl von
Informationen zur Geschichte der Städte wurde bei den Ausgrabungen ans Licht gebracht. Diese „Neuigkeiten aus der Vergangenheit“
stehen vom 24. März bis 31. Oktober 2005 im Mittelpunkt der Landesschau in der Wismarer St.-Georgen-Kirche.
Auf mehr als 1.400 m2 Fläche wird die Ausstellung eine große Anzahl
interessanter und außergewöhnlicher archäologischer wie historischer Gegenstände zeigen, darunter viele Prunkstücke. Historische
Raritäten ersten Ranges wie etwa venezianische Glasbecher der Zeit
um 1300 nach Christi setzten in einer Atmosphäre von kulturhistorischer Authentizität Glanzlichter. Außer der Darstellung der mittelalterlichen Geschichte zeigt die Ausstellung ebenso die Entwicklung
des städtischen Gemeinwesens und das alltägliche Leben in der Form,
wie sie die Archäologie anhand von Bodenfunden nachzeichnen kann.
Neben den Küstenstädten Wismar, Rostock, Stralsund und Greifswald wurden wichtige Erkenntnisse in den kleinen Städten im Binnenland gewonnen. Neubrandenburg, Pasewalk, Ribnitz, Anklam,
Ueckermünde – sie und zahlreiche weitere werden im Jahre 2005 mit
ihren reichen Ergebnissen in der Landesausstellung vertreten sein.
Insgesamt sind acht Themen als Lebens- und Aktivitätsbereiche innerhalb der Stadt in Szene gesetzt, die in einem funktionalen Zusammenhang stehen, womit für den Besucher das damalige Stadtgefüge
erlebbar sein wird.
Dorf-Hauptstraße in Viscri
Kirchenburg
(befestigte Kirche) von Viscri
Ausstellungsort St. Georgen in Wismar
In Siebenbürgen stehen „sieben Dörfer mit befestigten Kirchen“ auf
der Welterbeliste der UNESCO, darunter auch das Dorf Viscri, das
im Mittelalter von deutschen Einwanderern, den so genannten „Siebenbürger Sachsen“, gegründet wurde.
Die Deutsche Stiftung Welterbe fördert in Viscri ein Projekt zur Wiederherstellung der traditionellen Struktur der Dorf-Hauptstraße. Noch
sind die Böden gefroren, aber im Frühjahr werden die ursprüngliche
Befestigung (Kopfsteinpflaster) und die Gräben an den Straßenseiten
sowie die Brücken von den Häusern über die Gräben erneuert bzw.
ausgebessert. Dadurch kann verhindert werden, dass die Gebäude
zu beiden Seiten weiter durch Verschlammung und Feuchtigkeit
Schaden nehmen. Um außerdem die Funktion der Straße als Dorftreffpunkt neu zu beleben, ist auch geplant, die hier so typischen
Obstbäume wieder anzupflanzen und einige Bänke aufzustellen, die
derzeit in lokalen Tischlereien gefertigt werden.
Das Projekt in Viscri ist ein Pilotprojekt, das letztes Jahr auf einer
großen Konferenz in Rumänien zusammen mit den Partnern vor Ort
präsentiert wurde und von dem wir hoffen, dass es in vielen der etwa
230 Dörfer in Siebenbürgen Nachahmer finden wird.
AUSBLICK
WUSSTEN SIE EIGENTLICH…
MITGLIEDERVERSAMMLUNG DES
UNESCO-WELTERBESTÄTTEN DEUTSCHLAND E.V.
...dass die Flut in Südostasien auch Stätten des Welterbes getroffen hat? Angesichts der unermesslichen Zahl an Toten und
Verletzten ist dies zwar nur eine kleine Randnotiz, das Welterbezentrum in Paris berichtete jedoch über unschätzbare Schäden
an Kultur- und Naturdenkmälern in der Krisenregion.
Beschädigt wurden unter anderem die alte Festungsstadt von
Galle in Sri Lanka, der Sonnentempel von Konarak, die Tropenwälder an den Küsten Sumatras oder der Nationalpark Ujing Kulong in Indonesien. Erfreulicherweise ergaben genaue Untersuchungen der Stätten durch Fachleute der UNESCO in den letzten
Wochen geringere Schadensausmaße, als zunächst befürchtet.
Vom 14. bis 15. April 2005 findet die alljährliche Mitgliederversammlung des UNESCO-Welterbestätten Deutschland e.V. in Dessau
statt. Vertreter aus Stralsund und Wismar sind dabei, wenn über die
weiteren Aktivitäten des Vereins und Schwerpunkte der Arbeit diskutiert wird.
AUSSTELLUNGSERÖFFNUNG: BALTISCHES ORGEL
CENTRUM E.V. UND WELTERBE IM ERDGESCHOSS
DES STRALSUNDER RATHAUSES IM JUNI 2005
Im Juni öffnet sie ihre Türen, die Ausstellung des Baltischen OrgelCentrums e.V., die derzeit im Erdgeschoss des Rathauses eingerichtet
wird. Eingebettet in das Thema UNESCO-Welterbe Stralsund, das
anhand von Schautafeln und Exponaten einführend dargestellt wird,
liegt der Schwerpunkt jedoch auf den bedeutenden drei Orgeln.
Neben zum Teil noch bespielbaren Orgelinstrumenten, einzelnen
Orgelteilen und typischen Orgelbauwerkzeugen wird über die Geschichte, die Bedeutung und den Sanierungsfortschritt der drei großen
Orgeln Stralsunds informiert. Nach der Eröffnung ist die Ausstellung
täglich ab 10.00 Uhr zu besichtigen.
14
STADTANZEIGER / 23. APRIL 2005
BEKANNTMACHUNGEN
Bauleitplanung
der Hansestadt Wismar
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 37/94
„Erschließung Gewerbegebiet Wismar West“
1. Änderung
Hier:
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37/94 wird wie folgt
begrenzt:
im Norden: durch den Schiffbauerdamm (Planstraße A)
im Osten:
durch den Holzdamm
(Planstraße C sowie Fuß- und Radweg)
im Süden:
durch die Lübsche Straße
im Westen: durch die westliche Begrenzung Planstraße B
Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen.
Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar vom
30. März 2005 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37/94 „Erschließung Gewerbegebiet Wismar West“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
bekannt gegeben.
Wismar, den 23. April 2005
Bauleitplanung
der Hansestadt Wismar
Betrifft:
45. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Hansestadt Wismar
– Umwandlung von Gewerbefläche
in Wohnbaufläche und Grünfläche
im Bereich des Geländes Zuckerfabrik
Hier:
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Straße – Zum Siedehaus –
im Osten:
durch das GE(e) 2 und bis zu 160 m östlich
der Straße – Zum Siedehaus –
im Süden:
durch die Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG
im Westen: durch die Straße – Zum Kandisplatz –
Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen.
Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar vom
31. März 2005 zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt
Wismar – Umwandlung von Gewerbefläche in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich des Geländes Zuckerfabrik – wird hiermit gemäß § 2
Abs. 1 BauGB bekannt gegeben. Der gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmte Entwurf der 45. Änderung
des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung liegt in der Zeit
vom 27. April 2005 bis einschließlich 4. Mai 2005 im Bauamt, Abt. Planung,
Kopenhagener Straße 1, 1. OG, öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Wismar, den 23. April 2005
Hansestadt Wismar – Der Bürgermeister
– Bauamt, Abt. Planung –
Hansestadt Wismar – Der Bürgermeister
– Bauamt, Abt. Planung –
Bürger-Büro ist die erste Adresse in der Stadtverwaltung
• Sie finden uns im Rathaus, Am Markt 1, Zimmer 007
• Sie erreichen uns unter den Telefonnummern:
03841/251-9033, 251-9034, 251-9035, 251-9038
• Unsere Sprechzeiten sind:
Mo. bis Fr. 8.00 bis 17.00 Uhr, Sa. 9.00 bis 13.00 Uhr
• Sie können Ihre Zeugnisse und Unterschriften im
Bürger-Büro amtlich beglaubigen lassen.
• Ob Sie von der Rundfunkgebührenpflicht befreit
werden, erfahren Sie bei uns.
• Eine Dienstleistung des Bürger-Büros für Sie:
– Verkauf von Busfahrkarten und -plänen,
– Verkauf von Veranstaltungskarten
• Sie möchten sich bei einem Kurs der Volkshochschule
anmelden? Kein Problem – das erledigen wir für Sie.
• Bei Fragen zur Unterhaltssicherung für Wehr- und
Zivildienstleistende können Sie sich jederzeit gern
an das Bürger-Büro wenden.
• Sie können bei uns Ihren Hund an- bzw. abmelden.
STADTANZEIGER / 23. APRIL 2005
15
Einblicke in die Integrative Kindertagesstätte „Plappersnut“
Vor wenigen Tagen wurde
die völlig neu gestaltete Integrative Kindertagesstätte
„Plappersnut“ den jüngsten Hanseaten übergeben,
siehe Stadtanzeiger 6/05,
Seite 4.
Auf diesen Seiten in der
neusten Ausgabe erhalten
Sie nun erste Bildimpressionen von der „Plappersnut“. Des Weiteren möchten sich die am Bau beteiligten Unternehmen mit
ihren Leistungsangeboten
empfehlen.
Die Integrative Kindertagesstätte „Plappersnut“, die seit ihrer Wiedereröffnung im völlig neuen Outfit auch
12 Plätze für Krippenkinder anbietet, hat sich auf die Arbeitszeiten der Eltern ihrer Kinder eingestellt und ist
von Montag bis Freitag von 6.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Erzieherin
Angelika Teubert
heizt mit den
Kindern den
Backofen im
Außenbereich
der Kindertagesstätte an.
Das selbst
gebackene frische
Brot schmeckt den
Kindern einfach
super.
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Tel.: 03841 / 643645
Die am Bau
beteiligten
Firmen danken
für die gute
Zusammenarbeit
und gratulieren
dem Bauherrn
zur
Neueröffnung.
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100 Jahre Juwelier Schütz & Kruse
2. Trauringmesse zum Jubiläum
Im Außenbereich der Kindertagesstätte gibt es acht Spielecken, hier beschäftigt die Erzieherin Angelika Teubert Vorschulkinder der Einrichtung.
Das Juweliergeschäft Schütz & Kruse begeht zwar erst am 5. Oktober 2005 sein 100-jähriges Jubiläum, bietet jedoch seinen Kunden
schon jetzt verschiedene Angebot-Aktionswochen.
Brautpaare, aber auch lang Vermählte, die gemeinsam ein einmaliges Zeichen ihrer Liebe und Treue suchen, können vom 2. bis zum
7. Mai bei der großen 2. Trauring-Messe in diesem Jahr mit über
200 Ringpaaren im Hause „Schütz & Kruse“ sicherlich etwas Passendes finden.
Weiterhin folgen Wochen der Schweizer Uhren, des Diamantschmucks
sowie der Perlen. Speziell für die jüngere Generation wird es eine
Mode- und Trendschmuck-Aktion geben.
So ein besonderes Jubiläum lädt natürlich ein zur Rückschau.
Vor 100 Jahren kauften die Großeltern des jetzigen Firmenchefs
Jürgen-Bernhard Kruse das Haus in der Altwismarstraße 20 und
eröffneten dort den „Paul und Berta Schütz Juwelier“. Ihre Tochter
Paula, die 1924 ihren Karl Kruse heiratete, führte seitdem mit ihm
gemeinsam das Geschäft weiter. So führte der jetzige Geschäftsinhaber das Unternehmen bis zum Tode seines Vaters im Jahre
1980 mit ihm gemeinsam und danach in dritter Generation allein.
Der Erfolg von „Schütz & Kruse“ ist eng verbunden mit Weitsichtigkeit und Flexibilität. In diesem Familienbetrieb wurde über 100 Jahre
der Beruf des Goldschmiedes erlernt. Und auch Jürgen-Bernhard
Kruse hat in diesem Sinne vorausgeplant.
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Bahnhofstraße 25 · 23992 Neukloster
Telefon: 038422 58050 · Fax: 038422 58070
Zum 100. Firmenjubiläum am 5. Oktober erfolgt die Übergabe an
die 4. Generation, an seinen Neffen Axel Kruse.
Seit der Gründung betreibt „Schütz & Kruse“ in Wismar zur Zufriedenheit der anspruchsvollen Kunden den Handel mit hochwertigem
Schmuck. Kompetenz und Qualität spiegelt sich in der Schmuckkollektion führender internationaler Schmuckhersteller und den individuell gestalteten Unikaten der Goldschmiede wider.
Und Glück bringt der Schmuck ebenfalls, denn das kleine „K“ in
meinem dünnen Ehering bringt mir im 100. Jubiläumsjahr von
„Schütz & Kruse“ das 20. mit meinem ehemaligen Freund.
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