Landratsamt Mühldorf, Abfallinfo 2016
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Landratsamt Mühldorf, Abfallinfo 2016
An sämtliche Haushalte des Landkreises Mühldorf a.Inn AbfallInformation des Landkreises Mühldorf a.Inn 2016 Grußwort des Landrats Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, eine saubere Umwelt ist eine der Grundlagen für unsere schöne Region, in der wir leben. Die Müllgebühren werden auch 2016 auf dem gleichen niedrigen Niveau bleiben. Darüber hinaus liegt es dem Landkreis am Herzen, den Service der Abfallwirtschaft ständig zu erweitern und zu verbessern. So wurden im Jahr 2014 an allen Wertstoffhöfen die kostenlose Sammlung von Druckerpatronen und Tonerkartuschen, sowie die Elektrokleingerätesammlung an 20 Wertstoffinseln erfolgreich eingeführt. Seit dem letzten Jahr werden Akkus und Hochenergiebatterien an allen Wertstoffhöfen getrennt von den handelsüblichen Trockenbatterien gesammelt. Auch in diesem Jahr wird der Service am Bürger wieder erweitert. Ab Juli 2016 wird die vom Gesetzgeber geforderte Getrennterfassung von Bioabfällen, wie Küchenund Speisereste, mit der Sammlung an 35 Bioabfallsammelstellen umgesetzt. Im Rahmen der Klimaschutztage 2015 wurde die Bedeutung des Themas »Abfalltrennung als sinnvoller Beitrag zum Klimaschutz« beleuchtet. Bei den täglichen Abfällen bleibt das bewährte Trennen und Sammeln trotz neuer Rückgewinnungsmethoden das A und O. Ein weiterer Schwerpunkt ist auf das Vermeiden von Abfall zu legen, denn der beste Abfall ist und bleibt jener, der gar nicht entsteht. Ich bitte Sie daher weiterhin durch Müllvermeidung und -trennung Ihren täglichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und für eine saubere und lebenswerte Umwelt im Landkreis Mühldorf a. Inn zu sorgen! www.engelhardt-atelier.de; Titelfoto: Matthias Ettinger, kwerbild.de Ihr Landrat Georg Huber und das Team der Abfallwirtschaft am Landratsamt Mühldorf a. Inn Fotografie: Andreas Hasak Abfallgebühren Restmüll Die Abfallgebühren bleiben gleich. Wie hoch sind die Gebühren ab 2016? Grundgebühr pro Grundgebühreneinheit (GGE) und Monat 1,20 EUR Gebühr pro 80 l-Tonne pro Leerung 3,90 EUR Gebühr pro 120 l-Tonne pro Leerung 5,90 EUR Gebühr pro 240 l-Tonne pro Leerung 11,80 EUR Gebühr pro 1.100 l-Container pro Leerung 54,00 EUR Gebühr pro Restmüllsack Gebühr pro t selbstangelieferter Abfall Gebühr pro Sperrmüllscheck 3,40 EUR 199,90 EUR 15,00 EUR Beispielrechnung: Haushalt mit 80 l-Restmülltonne, mit der Mindestentleerungszahl von zehn Entleerungen. Grundgebühr: 12 × 1,20 EUR 14,40 EUR Leistungsgebühr: 10 × 3,90 EUR 39,00 EUR Müllgebühr gesamt /Jahr 53,40 EUR Die Jahresendabrechnung der Abfallgebühren für 2015 wird Ende Januar 2016 versandt. Sie enthält auch die Vorauszahlungsbeträge für das Jahr 2016 mit den Zahlungsfälligkeiten im Februar, Mai, August und November. Bitte teilen Sie uns Änderungen, wie Eigentümerwechsel, Gewerbean- und abmeldungen, Adressänderungen oder Änderungen der Bankverbindung mit. , die Restmülltonne Bitte achten Sie zukünftig darauf ehälter soll mit nicht zu überfüllen, d.h. der Abfallb zur Abfuhr bereitvollständig geschlossenem Deckel eise einmal mehr gestellt werden. Fällt ausnahmsw tlich zugelassenen Müll an, kann dieser mit einem am der Restmülltonne Restmüllsack am Abfuhrtag neben r-Restmüllsack bereitgestellt werden. Der 70-Lite dt- bzw. Gemeindekostet 3,40 EUR und ist in den Sta tsamt erhältlich. verwaltungen, sowie dem Landra Das Abfallgebührensystem des Landkreises Mühldorf a.Inn stellt eine Kombination aus Grund- und Leistungsgebühr dar. Die Abfallgebühren setzen sich zusammen aus der Grundgebühr, die pro Monat und pro Grundgebühreneinheit erhoben wird und der Leistungsgebühr, die abhängig vom Behältervolumen und von der Entleerungshäufigkeit berechnet wird. Grundgebühr Die Grundgebühr richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten oder sonstigen Nutzungseinheiten (z.B. Gewerbe) auf dem Grundstück. Leistungsgebühr Die Leistungsgebühr richtet sich nach der Anzahl und dem Volumen der auf dem Grundstück bereitstehenden Behälter (80 l, 120 l, 240 l Restmüllbehälter/»graue Tonne« oder 1,1 cbm Container) und nach deren Entleerungshäufigkeit, registriert über das Chip-Erfassungssystem. Dieses System ist ein elektronisches Erfassungssystem, das seit 2001 im Einsatz ist. Die Entleerung Ihrer Restmülltonne wird elektronisch und automatisch registriert. Die Anzahl der Leerungen wird am Jahresende abgerechnet. Um illegale Müllbeseitigungen zu vermeiden und aufgrund von Hygieneaspekten ist eine Mindestanzahl von zehn Leerungen pro Abrechnungsjahr erforderlich. Die Mindestentleerungen können über das Jahr verteilt werden. Wer mit zehn Entleerungen zurechtkommt, bezahlt auch nur zehn. Die Restmüllabfuhr findet für die 80 l,120 l, 240 l Behälter 14-tägig statt, d.h. 26 Leerungen pro Jahr sind möglich. Die 1,1cbm Restmüllcontainer werden wöchentlich entleert, d.h. hier sind 52 Leerungen pro Jahr möglich. Es wird die Entleerungshäufigkeit Ihres Restmüll-Behälters gezählt. Keine Verwiegung des Restmülls oder der einzelnen Tonnen. Den aktuellen Stand Ihrer Entleer ungen können Sie gerne beim Team der Abfallwirtscha ft erfragen. Bioabfallsammlung im Bringsystem Ab dem 1.Juli 2016 werden im Landkreis Mühldorf a.Inn an 35 Sammelstellen Bioabfälle im Rahmen eines Probeversuchs eingesammelt. Die Bioabfallsammelstellen befinden sich dann an jedem Wertstoffhof, außer in Heldenstein, hier wird die Sammelstelle vor der Grüngutsammelstelle in Lauterbach errichtet. an jeder Grüngutsammelstelle, außer in Jettenbach, hier wird die Sammelstelle vor der Kläranlage errichtet. in Taufkirchen und Oberneukirchen an der Wertstoffinsel. in Mühldorf a. Inn und Waldkraiburg werden jeweils zwei zusätzliche Sammelstellen an Wertstoffinseln eingerichtet. Die genauen Standorte werden frühzeitig vor Beginn der Bioabfallsammlung über die örtliche Presse bekannt gegeben. An der Bioabfallsammelstelle können zum Beispiel folgende Abfälle aus der Küche abgegeben werden: Obst- und Gemüseabfälle Speisen Gekochte und ungekochte Verdorbene Lebensmittel Kaffeefilter, Teebeutel Fleisch- und Wurstreste Eier- und Nussschalen, Obstkerne Käse-, Quark- und Joghurtreste Nichtmineralischer Tierstreu Rechtzeitig vor Beginn der Bioabfallsammlung zum 1.Juli 2016 erhalten alle Haushalte im Landkreis eine ausführliche Information per Post. Hier wird über die richtige Sammlung der Bioabfälle, sowie über die saubere und hygienische Sammlung mittels der von der Abfallwirtschaft kostenlos zur Verfügung gestellten Vorsortiereimer mit passenden kompostierbaren Bioabfallsäcken für Zuhause informiert. Die Eigenkompostierung im eigenen Garten für pflanzliche Küchenabfälle bleibt weiter zulässig und ist die sinnvolle Ergänzung zur neuen Bioabfallsammlung. Bioabfälle tierischen Ursprungs, wie Fleisch- und Wurstreste, sind hingegen weder zur Kompostierung im eigenen Garten geeignet, noch für die Restmülltonne gedacht und müssen daher zur Bioabfallsammelstelle gebracht werden. Neues Elektrogesetz seit 24. Oktober 2015 Bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten durch private Haushalte ist folgendes zu beachten: Elektrogeräte bestehen aus ca.1.000 verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei oder Quecksilber. Deshalb ist die Entsorgung von Elektrogeräten über die Restmülltonne unzulässig. Elektroaltgeräte sind ausschließlich an den Wertstoffhöfen, Depotcontainerstandorten oder Rücknahmesystemen des Handels abzugeben. Altbatterien und Akkus, die nicht vom Gerät umschlossen sind, müssen vom Letztbesitzer vor der Abgabe am Wertstoffhof/Wertstoffinsel entnommen werden und der gesonderten Batteriesammlung am Wertstoffhof zugeführt werden. Der ordnungsgemäße Abbau sowie die ordnungsgemäße Verpackung von asbesthaltigen Nachtspeicherheizgeräten ist Voraussetzung für eine kostenlose Abgabe an der Übergabestelle der kommunalen Abfallwirtschaft (derzeit Beauftragter Fa. SMR GmbH). Photovoltaikmodule von Privathaushalten können ab 1. Februar 2016 an der Übergabestelle der kommunalen Abfallwirtschaft (derzeit Beauftragter Fa. SMR GmbH) kostenlos abgegeben werden. Nur die Annahme einzelner defekter Module (nicht Komplettrückbau) durch den Eigentümer der privaten Aufdachanlage wird akzeptiert. Der Letztbesitzer hat eigenverantwortlich die personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten, wie Handys oder Tablets zu löschen. Keine Garantie für Datenschutz. Batteriebetriebene Elektro-Kleingeräte, bei denen eine Vorabentnahme der Batterie nicht möglich ist, werden ab 1.Februar 2016 getrennt von den anderen Geräten in einem eigenen Behältnis am Wertstoffhof gesammelt. Recycling! iedene Fraktionen – Elektroaltgeräte werden in versch . getrennt und wie Metalle, Glas, Kunststoffe u.a zurückgeführt. so in den jeweiligen Stoffkreislauf iger Ressourcen Entsprechend müssen weitaus wen en in Anspruch für die Herstellung von Primärstoff Umwelt enorm genommen werden. Damit wird die entlastet. Entsorgungskalender, Gelber Sack, Papiertonne Entsorgungskalender Der Entsorgungskalender 2016 wurde im Dezember 2015 an sämtliche Haushalte im Landkreis verteilt. Hier sind alle Termine für die Abholung der Restmülltonne, der Papiertonne und des Gelben Sackes enthalten. Außerdem sind die Feiertagsverschiebungen, die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und die Problemmülltermine eingetragen. Die Entsorgungskalender 2016 sind auch über das Internet unter www.entsorgungskalender.lra-mue.de abrufbar. Zudem liegen die Kalender in den Gemeindeverwaltungen und dem Landratsamt Mühldorf a. Inn aus. Für Menschen mit Sehbehinderung drucken wir den Entsorgungskalender 2016 gerne in vergrößerter Form aus. Bitte anrufen! Gelber Sack Zuständig und verantwortlich für die Abholung der Verpackungsmaterialien, d.h. der Gelben Säcke ist die »Der grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH«, Augsburg. Diese hat die Fa. Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG aus Neuötting seit Januar 2015 damit beauftragt. Alle Fragen zum Gelben Sack unter der kostenfreien Service-Hotline der Fa.Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG Telefon 0800-0785600 Papiertonne Die Papiertonne hat sich gut bewährt, die Entleerung erfolgt wie bisher im vierwöchigem Rhythmus. Hartkunststoff – stoffgleiche Nichtverpackungen An allen Wertstoffhöfen können Haushaltsgegenstände aus PE-/PP- und PS-Kunststoff kostenlos abgegeben werden. Unter die sogenannten »stoffgleichen Nichtverpackungen» fallen viele sperrige Kunststoffgegenstände. Was kann alles abgegeben werden? Schüsseln Küchensiebe Kanister Eimer tonnen Wäschekörbe Gießkannen Blumenkästen Fässer Blumentöpfe Klappboxen Wannen Regen- Pflanzenschalen Aufbewahrungsboxen Getränkekisten Sonnenschirmständer Kinderspielzeug ohne elektronische Bauteile Gartenmöbel Haushaltsgegenstände/Teile (keine Verkaufs- verpackungen), die mit PE, PP oder PS gekennzeichnet sind. In haushaltsüblichen Mengen! Damit die Hartkunststoffabfälle recycelt werden können, müssen sie frei von Verunreinigungen oder Fremdstoffen sein! Die Wertstoffhofmitarbeiter sind angewiesen, andere Abfälle zurückzuweisen! Was kann nicht abgegeben werden? Artikel aus Hart-/Weich PVC Rollläden Plansch- und Schwimmbecken Bälle folien Agrar- und Silofolien Artikel aus Gummi Artikel aus Acryl Bedachungen Skischuhe material Schreibtischunterlagen WC-Deckel Mouse Pad Plexiglas Kindersitze für Auto/Fahrrad Ski/Snowboards Video-/Musikkassetten Kunststoffordner Hartschalenkoffer Schaumstoffe aus Polyrattan Zelte Abdeckplanen und Transport- WC-Brille Skateboards Tonerkassetten und Taschen Kabelkanäle Schlauchboote Schulranzen Styrodur Disketten Rucksäcke Styropor Teppich und -leisten Isolier- Gartenmöbel Hängeschränke mit/ohne Spiegel Über die Entsorgungswege hierzu berät Sie gerne die Abfallberatung am Landratsamt. Kennen Sie schon de n Tonnenalarm? Kostenloser Benachric htigungsservice: Lassen Sie sich an die Entsorgungstermine für Restmüll, Altpapier, Ge lben Sack oder Problem müll per E-Mail oder SMS eri nnern ! Anmelden unter www.tonnenalarm-m ue.de oder über die Internets eite des Landkreises. Bauschutt Grüngut Bauschutt Die kostenlose Bauschuttannahme an den Wertstoffhöfen ist für kleinere Umbaumaßnahmen, Renovierungsoder Ausbauarbeiten in privaten Haushalten gedacht. So können bis zu 100 l pro Anlieferung und Tag abgegeben werden. Was kann abgegeben werden? Kleinmengen von rein mineralischem Bauschutt in Form von: Beton Mauerresten Mörtelresten Porzellan WC-Becken Ziegeln Pflastersteinen Fliesen Keramik Steingut Dachziegeln Putz- und Natur- und Gartensteinen Kacheln Tontöpfen Wasch- und Sand Kies Damit der Bauschutt umweltgerecht entsorgt werden kann, darf er keine Verunreinigungen oder Fremdstoffe enthalten! Die Wertstoffhofmitarbeiter sind angewiesen, andere Abfälle zurückzuweisen! Was kann nicht abgegeben werden? Baustellenabfälle und Baumischabfälle wie: Mineralwolle (Glas- und Steinwolle) Schamottsteine Gasbetonsteine (Ytong) Gipskartonplatten (Rigips) Heraklithplatten Asbesthaltige Materialien wie (Well)Eternitplatten, Fassadenverkleidungen Teerpappe, teerhaltiges Material, bituminöses Isoliermaterial Vermischte Baustellenabfälle, z.B. Bodenbeläge, Kehricht, Kunststoffverschnitte, ausgehärtete Farben, Lacke und Klebemittel, Glas (Fensterglas, Glasbausteine) Über die Entsorgungswege hierzu berät Sie gerne die Abfallberatung am Landratsamt. Grüngut Grünabfälle können Sie wie bisher bis max. 2 cbm kostenlos an den Wertstoffhöfen anliefern. In einem Großteil der Gemeinden, in denen kein Wertstoffhof mehr besteht, steht während der Grüngutsaison ein Grüngutcontainer. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Presse oder erfragen Sie in Ihren Gemeindeverwaltungen. Zum Grüngut gehören: Gras Zweige Schnittblumen Äste Heckenschnitt Laub Topfblumen Nicht zum Grüngut gehören: Obst- und Gemüseabfälle tierkot Straßenkehricht Wurzelstöcke Asche Haus- und Klein- Sperrmüll Sperrmüll Der Sperrmüllscheck ist der »Verkaufsschlager« der Abfallwirtschaft. Mit ihm ist es möglich, den Sperrmüll kostengünstig zu entsorgen. Viele Anfragen am Abfallberater-Telefon betreffen dieses Thema. Deshalb haben wir in einer eigenen Broschüre »Sperrmüll-Information 2016« viele Details zur Sperrmüllentsorgung zusammengestellt. Diese Broschüre können Sie gerne im Landratsamt anfordern, ebenso wie eine Entrümpelungs- und Räumungsliste. Wenn Sie Sperrmüll entsorgen wollen, benötigen Sie den Sperrmüllscheck. Mit diesem Sperrmüllscheck haben Sie zwei Möglichkeiten der Entsorgung: Variante 1: Abholung an Ihrem Anwesen (12-mal jährlich Sammeltour auf Ihre Anforderung hin für max. 3 Kubikmeter) oder Variante 2: Selbstanlieferung an der Müllumladestation in Mühldorf /Altmühldorf, Siemensstraße 16 (Scheck vorher kaufen und bei der Anlieferung beim Wägemeister melden) für 300 kg. Die Öffnungszeiten der Müllumladestation sind: Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 12 Uhr und 12.30 bis 15.45 Uhr Freitag: 7.30 bis 12 Uhr und 12.30 bis 14.30 Uhr Am 1. Samstag des Monats für Privatanlieferungen: 10 bis 12 Uhr Der Sperrmüllscheck ist erhältlich in den Gemeindeverwaltungen an der Kreiskasse des Landratsamtes in der Kfz-Zulassungsstelle in Mühldorf a.Inn an der Nordtangente 10b in der Außenstelle des Landratsamtes, Färberstraße 1, Altmühldorf in Waldkraiburg zusätzlich in der Kfz-Zulassungsstelle, Teplitzer Straße 21, Öffnungszeiten Mo bis Do, 7.30 bis 15.30 Uhr, Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr. Der Sperrmüllscheck kostet 15 Euro. Unter Sperrmüll fallen sperrige bewegliche Gegenstände aus Privathaushalten, die nicht als Wertstoff am Wertstoffhof entsorgt werden können und die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Restmülltonne passen. Sperrmüll ist das, was üblicherweise bei einem Umzug mitgenommen wird. Abfälle aus Baumaßnahmen (z.B. Fensterstöcke, Dachpappe und Jalousien) zählen nicht zum Sperrmüll. Sperrmüll Problemmüll Das gehört zum Sperrmüll: Lattenrost (Kunststoff) Matratze Polstermöbel Spiegel, Schranktür mit Spiegel Teppich Altholzmöbelstücke (nur bei Abholung) Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Problemmüll Die Tour des Problemmüllmobils durch sämtliche Gemeinden im Landkreis findet weiterhin zweimal jährlich statt. Die erste Sammeltour startet im März und die Herbsttour im Oktober. Außerdem gibt es je zwei Zusatztermine in Mühldorf a. Inn und Waldkraiburg. Hier kann Problemmüll in haushaltsüblichen Mengen (ca. 30 l) abgegeben werden. Zum Problemmüll gehören z. B.: Lacke Holzschutz- und Abbeizmittel Abfluss- und Rohrreiniger Verdünner Spiritus Pflanzenschutzund Schädlingsbekämpfungsmittel Spraydosen Quecksilberhaltige Abfälle wie Thermometer Feuerlöscher bis 20 kg Altöle, Autobatterien und Druckgasflaschen geben Sie bitte an der Verkaufsstelle, bzw. beim Händler zurück. Diese Abfälle werden bei der Problemmüllsammlung nicht angenommen. Dispersions- und Wandfarben enthalten keine Lösungsmittel mehr und sind daher unbedenklich. Diese sind deshalb über die Restmülltonne zu entsorgen (bitte vorher eintrocknen lassen oder mit Sägemehl binden). Altmedikamente sind über die Restmülltonne zu entsorgen. In der Müllverbrennungsanlage werden sie rückstandslos verbrannt. Nur Zytostatika aus der Krebsbehandlung und Medikamente in Spraydosen gehören zu den gefährlichen Abfällen und deshalb zum Problemmüllmobil. Wir halten auch eine Broschüre zum Thema Problemmüll für Sie bereit. Rufen Sie uns an! en? Haben Sie noch Frag lefon persönlich unter der Te Wir beraten Sie gerne r eMail 44. Sie erreichen uns pe nummer (08631) 699-7 ernet lra-mue.de. Auch im Int ft@ ha sc irt lw fal ab ter un chaft lra-mue.de/abfallwirts finden Sie unter www. onen. viele weitere Informati Wertstoffhöfe Wertstoffhof-Standorte: Ampfing Aschau a. Inn Haag i.OB Heldenstein Neumarkt-Sankt Veit Polling Buchbach Gars a. Inn Kraiburg a. Inn Niedertaufkirchen Rechtmehring Reichertsheim Mühldorf a. Inn Oberbergkirchen Schwindegg Waldkraiburg Angenommen werden: Altglas Grünabfälle Altmetall Altholz Altkleider Elektrokleingeräte (Kaffeemaschinen, Bügeleisen, Boiler bis 10 l, Elektrowerkzeug, PCs ohne Bildschirm, Radio etc.) Leuchtstoffröhren/Energiesparlampen CDs und DVDs Stoffgleiche Nichtverpackungen patronen/Tonerkartuschen Bauschutt Altspeiseöle und -fette Trockenbatterien Drucker- Hochenergie- batterien und Akkus Elektrogroßgeräte (Kühl- und Gefriergeräte, Fernsehgeräte, Waschmaschinen, PC-Bildschirme, Elektroherde etc.) können kostenlos abgegeben werden in: Ampfing Buchbach Kraiburg a. Inn Polling Gars a.Inn Mühldorf a.Inn Schwindegg Haag i.OB Neumarkt-Sankt Veit Waldkraiburg Die Öffnungszeiten Ihres Wertstoffhofes finden Sie auf dem Entsorgungskalender und im Internet. Sie sind neu zugezogen und wissen nicht, wo der Wertstoffhof liegt? Im Internet finden Sie einen genauen Lageplan mit dem Standort. Landratsamt Mühldorf a. Inn Kommunale Abfallwirtschaft Färberstraße 1 (Außenstelle) 84453 Mühldorf a. Inn Telefon (08631) 699-744 Telefax (08631) 699-781 [email protected] www.lra-mue.de/abfallwirtschaft Landkreis Mühldorf a.Inn