Tipps und Tricks - Informationen f\374r - IGBCE

Transcription

Tipps und Tricks - Informationen f\374r - IGBCE
Informationen für Schichtmitarbeiter/Innen
Der Manteltarifvertrag der Chemischen Industrie regelt für Arbeiten, die in der Nacht, am
Sonntag oder an einem Feiertag anfallen, verschiedene Zuschläge. Nachfolgend möchten wir
häufig gestellte Fragen näher erläutern. (mehr…)
Wann gibt es Nachtzuschläge:
Werden Arbeiten zwischen 22.00 – 6.00 Uhr ausgeführt, zahlt der Arbeitgeber
20% Nachtzuschläge. Diese Zuschläge sind steuerfrei.
Wann gibt es Sonntagszuschläge:
Werden Arbeiten am Sonntag zwischen 00.00 – 24.00 Uhr ausgeführt, zahlt der Arbeitgeber
60% Sonntagszuschläge, wovon 50% steuerfrei sind.
Wann gibt es Feiertagszuschläge:
Für Arbeiten die an Feiertagen zwischen 00.00 – 24.00 Uhr anfallen, werden Zuschläge, die
bis zu maximal 125% steuerfrei sind, wie folgt bezahlt:
Feiertag
Neujahr
Hl. Drei Könige
Karfreitag
Ostersonntag
Ostermontag
1.Mai
Himmelfahrt
Pfingstsonntag
Pfingstmontag
Fronleichnam
Tag der dt. Einheit
Allerheiligen
1.Weihnachtsfeiertag
2.Weihnachtsfeiertag
Heiligabend ab 13.00 Uhr
Zuschlag: Mo-Sa
150%
150%
150%
150%
150%
150%
150%
150%
150%
150%
150%
150%
100%
Zuschlag So
150%
60%
150%
150%
150%
60%
60%
150%
150%
100%
Welche Zuschläge gibt es am Sonntag zwischen 00.00 -06.00 Uhr bzw. 22.00 -24.00 Uhr?
Sonntagszuschlag von 60% + 20% Nachtzuschlag
Welche Zuschläge gibt es an einem Wochenfeiertag zwischen 00.00 -06.00 Uhr bzw.
22.00 -24.00 Uhr?
150% + 20% Nachtzuschlag
Wie werden die S-F-N-Zuschläge berechnet:
Für die Berechnung von Nachtarbeits- und Sonntagsarbeitszuschlägen bleibt die
Schichtzulage außer Betracht. Feiertagszuschläge werden hingegen auch von der
Schichtzulage berechnet.
Beispiel:
Mitarbeiter verdient E 5 nach 6 Jahren, 50 € freiwillige Zulage,
150 € Gruppensprecherzulage, 50 € Erschwerniszulage + 385 € Schichtzulage.
Berechnung Nacht- / Sonntagszuschlag:
2191 € + 50 € + 150 € + 50 € = 2441 €
Das errechnete Entgelt (2749 €) wird durch die monatliche Sollarbeitszeit (163,16 Std.)
geteilt. Der berechnete Stundenlohn wird anschließend mit dem jeweiligen Zuschlag
(20% oder 60%) und den angefallenen Stunden multipliziert.
Berechnung Freiertagszuschlag:
2191 € + 50 € + 150 € + 50 € + 385 €= 2826 €
Das errechnete Entgelt (3134 €) wird durch die monatliche Sollarbeitszeit (163,16 Std.)
geteilt. Der berechnete Stundenlohn wird anschließend mit dem Feiertagszuschlag und den
angefallenen Stunden multipliziert.
Wie wird die Schichtzulage berechnet:
Beim Tarifabschluss 2002 ist eine wesentliche Verbesserung bei der Berechnung der
Schichtzulage erzielt worden:
Für die Entgeltgruppe E5 –E8 wird nicht mehr das Anfangsgehalt (z.B. E6) der jeweiligen
Gruppe genommen, sondern die tatsächliche Einstufung (z.B. E6 nach 6 Jahren).
Beispiel:
Ein Vollkonti-Mitarbeiter der Entgeltgruppe E6 nach 6 Jahren erhält nach der neuen Regelung
387 € Schichtzulage. Nach der alten Berechnung würde er 45 € weniger bekommen!
Weitere Informationen können Sie aus der Gesamtbetriebsvereinbarung „Schicht“
Nr. 8.5.6 entnehmen.
Was möchten wir verbessern?
Die Vertrauensleute der IG BCE haben im Oktober 2001 beim Gewerkschaftskongress vier
Ziele beschlossen:
•
•
•
•
Aufnahme einer Schichtzulage für die Früh- und Spätschicht
Zusatzurlaub für Mitarbeiter in teilkontinuierlicher Schichtarbeit
Bezahlte Pausen für Mitarbeiter in teil- und vollkontinuierlicher Schichtarbeit müssen
angestrebt werden.
Die Gleichbehandlung von Schichtmitarbeitern gegenüber „Nichtschichtmitarbeitern“
bei Arbeiten an Wochenfeiertagen
Ob es uns bei der derzeitigen politischen Situation gelingt unsere Ziele durchzubringen,
bleibt eine Frage der Ausdauer und der politischen Kraft, die wir haben.
Ein weiteres heikles Thema an dem wir dran bleiben ist die Besteuerung der Nacht-,
Sonntags- und Feiertagszuschläge. Hier müssen wir gemeinsam dagegenhalten, dass
Menschen einen angemessenen Ausgleich erhalten, wenn sie zu gesundheitlich belastenden
Zeiten arbeiten müssen.
Deshalb brauchen wir Kollegen, die für Ihre Interessen einstehen und uns bei der Erreichung
unserer Ziele und dem Schutz vor einer weiteren Benachteiligung des/der Arbeitnehmer/in
unterstützen!
WERDEN AUCH SIE MITGLIED IN DER IG BCE,
DENN GEMEINSAM ERREICHEN WIR MEHR
IG BCE – Der Mensch im Mittelpunkt
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie uns über die Rubrik: „Kontakt“ erreichen