TOURISMUS IN SLOWENIEN

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TOURISMUS IN SLOWENIEN
Netzwerk der Europäischen
Verbraucherzentren
TOURISMUS IN SLOWENIEN
Diese Broschüre bietet Ihnen Informationen über den
Tourismus in Slowenien. Sie beinhaltet praktische
Tipps und wichtige Informationen über gesetzliche
Hintergründe zu allen Bereichen. Wir haben uns
bemüht, alle relevanten Informationen, die die Reise
nach Slowenien und Ihren Aufenthalt dort betreffen,
hinzuzufügen. Bitte beachten Sie, dass dies keine
wortwörtliche Darlegung der Gesetze ist, sondern eher
als Ratgeber dienen soll.
Ankunft
Grenzkontrollen
 Jeder (auch EU/EWG-Bürger), der in die Republik Slowenien einreisen
möchte, unterliegt Grenzkontrollen. Die Grenzkontrollen werden an
Staatsgrenzen organisiert und werden nur an gekennzeichneten
Grenzübergängen durchgeführt.
 Unabhängig von Einreise- und Aufenthaltsgrund können EU-Bürger
mit einem gültigen Ausweis oder Pass nach Slowenien einreisen. Dies
ist an manchen Flughäfen wichtig, da die Fluggesellschaften darauf
bestehen, Ihren Ausweis oder Pass zu kontrollieren.
 Alle anderen Ausländer, die in die Republik Slowenien einreisen
möchten, benötigen einen gültigen Pass und ein Visum oder eine
Aufenthaltsgenehmigung, sofern dies durch Gesetz oder ein
internationalen Abkommen nicht anders festgelegt wurde.
Zollbestimmungen
 Es gibt keine Beschränkungen dazu, was Privatpersonen während einer
Reise innerhalb der EU kaufen und mit sich führen dürfen, solange die
Produkte für den persönlichen Gebrauch und nicht zum Wiederverkauf
bestimmt sind – mit Ausnahme neuer Transportmittel. Die Mehrwertsteuer
sowie andere Gebühren (z.B. Verbrauchssteuer auf Tabak, Alkohol…) sind
im Kaufpreis der Produkte im Mitgliedsstaat enthalten und es können in
keinem anderen Mitgliedstaat weitere Steuerzahlungen anfallen.
 Allerdings
gelten für Waren, die der Verbrauchssteuer unterliegen,
spezielle Regeln, z.B. für alkoholische Getränke und Tabakprodukte. Falls
eine Privatperson solche Produkte in einem Mitgliedsstaat kauft und in
einen anderen Mitgliedsstaaten überführt, müssen nur dann keine
Verbrauchssteuern im Einreiseland bezahlt müssen, wenn die Waren für
den persönlichen Gebrauch des Reisenden gedacht sind und von ihm
selbst transportiert werden.
 Um festzustellen, ob diese Produkte für den persönlichen Gebrauch des
Reisenden gedacht sind, müssen alle relevanten Faktoren in Betracht
gezogen werden. Diese beinhalten:
 den kommerziellen Status des Produktbesitzers und seine Gründe
für deren Besitz;
 den Ort, an dem die Produkte sich befinden oder, falls
angemessen, die Beförderungsart, die dafür benutzt wird;
 jegliches Dokument, das sich auf die Produkte bezieht;
 sowie die Beschaffenheit und Menge der Produkte.
Werden die folgenden empfohlenen Mengen überschritten, müssen Sie
nachweisen, dass die Waren für Ihren persönlichen Gebrauch sind:
 Zigaretten: 800 Stück
 Zigarillos (Zigarren unter 3 Gramm pro Stück wiegen): 400 Stück
 Zigarren: 200 Stück
 Rauchtabak: 1kg
 Spirituosen: 10 Liter
 Alkoholische Getränke bis zu 22% Alkoholgehalt: 20 Liter
 Wein (darunter maximal 60 Liter Schaumweine): 90 Liter
 Bier: 110 Liter
 In Staaten, die schon vor der EU-Erweiterung Mitglied der Europäischen
Union waren, können spezielle Übergangsregelungen für Reisende aus
EU-Mitgliedsstaaten gelten, die der EU am 1. Mai 2004 beigetreten sind.
Sie gelten so lange, bis die neuen Mitgliedsstaaten das Mindestniveau der
Versteuerung auf Zigaretten und anderen Tabakprodukten erreicht haben.
 Bargeld: Der Rat der Europäischen Union hat am 12. Juli 2005 eine
Verordnung (EG-Verordnung 1889/2005) verabschiedet, die darauf abzielt,
Bargeldüberführung innerhalb der EU sowie von außerhalb zu
kontrollieren. Die Anordnung ist im Dezember 2005 in Kraft getreten und
ist seit Juni 2007 in allen Mitgliedstaaten anzuwenden. Demnach müssen
Reisende, die mit einem Geldbetrag von oder über 10.000 € (oder der
entsprechende Betrag in anderen Währungen oder leicht umzurechnendes
Kapital wie Schecks, die von einer Drittperson ausgestellt wurden) in die
EU ein- oder aus ihr ausreisen, bei den Zollbehörden eine Erklärung
abgeben.
 Medikamente: Passagiere dürfen nur die Menge an Medikamenten
mitbringen, die sie für den persönlichen Gebrauch benötigen. Falls es
eine Kontrolle gibt, kann es sein, dass Sie Ihr Rezept vorlegen müssen,
daher sollten Sie es mit sich führen.
 Neue Transportmittel: Wenn ein neues Transportmittel (Auto, Boot
etc.) in einem anderen Mitgliedstaat gekauft wird, muss die
Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat, in welchem dieses zugelassen wird,
zum dortigen Steuersatz gezahlt werden.
Ein Transportmittel wird unter den folgenden Bedingungen als neu
bezeichnet:
 Schiffe, die weniger als 3 Monate vor Einfuhr erstmals zugelassen
wurden oder die nicht mehr als 100 Stunden gesegelt sind;
 Flugzeuge, die weniger als 3 Monate vor Einfuhr erstmals
zugelassen wurden oder die weniger als 40 Stunden geflogen sind;
 Landkraftfahrzeuge, die 6 Monate vor Einfuhr zum ersten Mal
zugelassen wurden oder die nicht mehr als 6.000km gefahren sind.
Dies bedeutet, dass zum Beispiel ein 2 Jahre altes Auto, das nur 4.000km
gefahren wurde bezüglich der Mehrwertsteuer noch als neues Auto gilt.
Gleichermaßen gilt ein 4 Monate altes Auto, das 6000km gefahren wurde
bezüglich der Mehrwertsteuer auch noch als neu.
 Für weitere Informationen rufen Sie bitte die Homepage des
slowenischen Zollamtes auf: http://www.carina.gov.si/en/ (auf Englisch)
oder schreiben Sie eine Email: [email protected]
Nützliche Telefonnummern und Links
Polizeinotruf (Policija)
Feuerwehr (gasilci) /
Medizinischer Notruf – Erste Hilfe (Prva pomoč)
Europäische Notrufnummer
AMZS – Slowenischer Automobilclub:
113
112
112
1987
Interaktive Landkarten Sloweniens:
 http://zemljevid.najdi.si/?q=
 http://www.slovenia.info/de/Slovenia-Map/Regionen-undOrte/0/Landkarte.htm?_ctg_regije_in_destinacije=0&srch=1&srcht
ype=map&xgk=0&ygk=0&level=1&iditem=0&catname=_ctg_regij
e_in_destinacije&lng=3
Interaktive Stadtkarte von Ljubljana:
 http://www.ljubljana.si/en/maps/default.html
Offizieller Reiseführer des slowenischen Fremdenverkehrsamtes:
http://www.slovenia.info/?lng=3
Polizei (auf Englisch) http://www.policija.si/en/
Slowenische Regierung mit einigen wichtigen Links (auf Englisch):
http://www.gov.si/
Taxis: Taxiliste des slowenischen Fremdenverkehrsamtes:
http://www.slovenia.info/?lng=3
Verlust oder Diebstahl…
 … Ihrer Ausweispapiere: Melden Sie den Diebstahl / Verlust umgehend
bei der nächsten Polizeistation, wo man Ihnen einen Verlustanzeige
aushändigen. Kontaktieren Sie dann Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat.
Lassen Sie niemals Ausweispapiere in Ihrem Auto zurück. Wir empfehlen
Ihnen, dass Sie Kopien der Originaldokumente machen, diese bei sich
tragen und die Originale an der Hotelrezeption verwahren lassen.
…
Mit Ihren Haustieren reisen:
 Ein Mitgliedstaat kann es genehmigen, dass Sie mit Ihrem Hund, Ihrer
Katze oder Ihrem Frettchen einreisen, der/die/das nicht älter als 3
Monate ist und nicht gegen Tollwut geimpft ist, wenn das Tier
1. einen Pass besitzt und nicht mit wilden Tieren in Kontakt kam, die
der Infektion mit Tollwut ausgesetzt gewesen sein könnten oder
2. von seiner Mutter begleitet wird, von der es noch abhängig ist.
Ihrer Schlüssel und oder anderer Gegenstände: Melden Sie den
Diebstahl/ Verlust umgehend bei der Polizei und fragen Sie dort nach, wie
Sie das Fundbürodienst der Stadt kontaktieren können, in der Sie sich
befinden.
Allerdings kann sich der Mitgliedstaat dazu entschließen, eine solche Reise
nicht zu genehmigen.
 … Ihres Auto: Die Polizeistation nimmt Ihre Beschwerde entgegen oder

Für Tiere, mit denen Sie innerhalb der Europäischen Union reisen
wollen, unterliegen folgenden Auflagen:
leitet Sie an den Abschleppdienst weiter, falls Sie falsch geparkt haben und
Ihr Auto abgeschleppt wurden.
 … Ihrer Kreditkarte: Lassen Sie Ihre Kreditkarte so schnell wie möglich
sperren und machen Sie dann eine Aussage bei der Polizeistation. Rufen
Sie Ihren Bankdienst an oder kontaktieren Sie den Kartenaussteller, je
nach Kartentyp:

Eurocard-Mastercard:
http://www.mastercard.com/de/personal/de/privatkunden/unseres
ervices/notfall-servicenummern/index.html

Visa:
http://www.visaeurope.com/personal/ivelostmyvisa/main.jsp?src=
home_page


Diners club: 24/7 Telefon: 386 1 5896 - 133; Fax: 386 1 5896 -
148; E-mail: [email protected]
American express:
http://www.americanexpress.com/slovenia/homepage.shtml?locati
on=globalsplash Tel. +386 1 56 80300
 … Ihres Tieres: Kontaktieren Sie den Tierschutzdienst von Ljubljana
unter: +386 41 751 722
 Identifikation (Tätowierung oder Mikrochip)
 Impfung gegen Tollwut
 Europäischer Heimtierausweis, der von einem offiziellen Tierarzt
Ihres Landes ausgestellt wurde und folgende Details enthält:
 Geburtsdatum/ Alter des Tieres
 Mikrochipnummer, Einpflanzungsdatum und -stelle
 Produktnummer der Impfung
 Chargennummer der Impfung
 Ein Reisender kann bis zu fünf Tiere mit sich führen, die die oben
genannten Bedingungen erfüllen.
 Für weitere Informationen bezüglich der Reise mit Tieren, kontaktieren
Sie das slowenische Veterinäramt unter [email protected]
Einkaufen in Slowenien
Öffnungszeiten
 Die allgemeinen Öffnungszeiten der Einkaufszentren: montags bis
freitags von 9 bis 21 Uhr, samstags von 9 bis 15 Uhr, sonntags von 9 bis
15 Uhr; an Feiertagen geschlossen. Andere Geschäfte: montags bis
freitags von 8 bis 19 Uhr, samstags von 8 bis 13 Uhr, an Sonn- und
Feiertagen geschlossen. In größeren Städten gibt es einige kleinere
Geschäfte, die rund um die Uhr geöffnet haben. An einigen Tankstellen,
die rund um die Uhr geöffnet haben, kann man auch Lebensmittel kaufen.
Sie haben meist rund um die Uhr geöffnet, auch über die Mittagszeit.
 Die allgemeinen Öffnungszeiten der Banken: montags bis freitags von 8
bis 12.30 und 14 bis 17 Uhr; samstags von 8.30 bis 11/12 Uhr, an Sonnund Feiertagen geschlossen.
 Die allgemeinen Öffnungszeiten der Postämter in größeren Städten:
montags bis freitags von 8 bis 18/19 Uhr, samstags von 9 bis 12 Uhr. Nicht
alle Postämter haben samstags geöffnet.
1. November
Allerheiligen
23. November
Rudolf-Maister-Tag
25. Dezember
Weihnachten
26. Dezember
Tag der Unabhängigkeit und der Einheit
Es wird in Euro gezahlt; die meisten Geschäfte nehmen Kreditkarten an:
AMERICAN EXPRESS, DINERS, MASTER CARD, EUROCARD und VISA.
Mehrwertsteuer
In Slowenien gibt es zwei Mehrwertsteuersätze. Der Basissatz liegt bei
20 % und der reduzierte Satz) liegt bei 8,5 % (vor allem für Kulturelles
und Lebensmittelprodukte). Auf manchen Produkten, wie bestimmte
Medikamente, liegt keine Mehrwertsteuer.
Käuferrechte
Feiertage
1. und 2. Januar
Neujahr
8. Februar
Prešeren Day (Tag der Kultur)
Ostersonntag und Ostermontag
27. April
Tag des Widerstands
1. und 2. Mai
Maifeiertag
Pfingsten
25. Juni
Slowenischer Nationalfeiertag
15. August
Mariä Himmelfahrt
17. August
Tag der Vereinigung mit Prekmurje
15. September
Tag der Eingliederung der Region Primorska
31. Oktober
Reformationstag
 Falls Sie es im Nachhinein bei einem Produkt, das Sie in einem
slowenischen Geschäft erworben haben, zu Problemen kommen sollte, gilt
grundsätzlich das slowenische Gesetz. Dabei gibt es mehrere
Lösungswege.
 Falls das Produkt einen Defekt aufweist oder nicht mit der Bestellung
übereinstimmt (“stvarna napaka”), kann der Verbraucher laut Art. 37-37.č
des Verbraucherschutzgesetzes die Reparatur oder den Ersatz der Ware
verlangen bzw. eine Teil- oder Kompletterstattung. Der Defekt oder der
Fehler müssen schon vor dem Verkauf bestanden haben. Der Defekt muss
das Produkt für den normalen Gebrauch oder den beabsichtigten Gebrauch
(wenn diese Absicht dem Verkäufer bekannt war) unbrauchbar machen.
Der Verbraucher muss den Defekt oder den Fehler innerhalb von 2
Monaten nach dem Zeitpunkt, zu welchem er den Defekt oder Fehler
entdeckt hat, und innerhalb von 2 Jahren, nachdem er die Ware gekauft
hat, melden.
Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler nachweisen, dass die
gelieferte Ware tatsächlich der Bestellung entspricht bzw. normal
verwendet werden kann. Der Verkäufer muss innerhalb von 8 Tagen auf
die Forderungen des Verbrauchers bezüglich des Defekts oder Fehlers
antworten,
ansonsten
kann
er
von
der
slowenischen
Marktaufsichtsbehörde laut Artikel 78 des Verbraucherschutzgesetzes mit
Strafen für ein kriminelles Vergehen belegt werden.
 Falls das Produkt einen Schaden verursacht, da es defekt ist (Art. 4-10
des Verbraucherschutzgesetzes), ist der Händler verantwortlich für
jeglichen Schaden, der durch einen Defekt seiner Ware verursacht wurde.
Dabei ist nicht von Belang, ob dem Käufer oder einer dritten Person ein
Schaden zukam. Im Falle eines Schadens aufgrund eines defekten
Produktes hat der Verbraucher das Recht auf eine Behebung aller
erlittenen Schäden.
 Für Händler besteht die Möglichkeit, aus Kulanz zusätzliche
Garantien zu geben, z.B.: „Wenn Sie nicht zufrieden sind, können Sie die
Artikel zurückgeben und bekommen die Kosten zurückerstattet.“ Sinnvoll
ist, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kaufvertrages zu lesen
oder im Geschäft nachzufragen. Falls der Händler spezielle Bedingungen
zu Umtausch oder Rückerstattung in seiner Reklame angeführt hat (auf
Plakaten im Geschäft, auf der Rechnung etc.), muss er sich daran halten.
Ansonsten macht er sich der irreführenden Werbung schuldig.
 Wenn eine Ware fehlerhaft ist, muss diese explizit als fehlerhaft
ausgewiesen sein. Wenn ein Verbraucher solch eine Ware kauft und
darüber informiert wird, dass und inwiefern die Ware fehlerhaft ist, dann
ist der Händler für diese Defekte nicht haftbar zu machen. Falls Sie
fehlerhafte Waren erwerben, ohne gewarnt zu werden, gelten Ihre Rechte
bezüglich Defekten und Nicht-Übereinstimmung weiterhin.
Schlussverkäufe
 In welchen Zeiträumen Schlussverkäufe stattfinden dürfen, schreiben
die Regelungen für Saisonschlussverkäufe auf Textilwaren und Schuhe vor.
Diese Regelung wird von der slowenischen Handelskammer
herausgegeben. Die Schlussverkäufe dauern zwei Wochen im Juli und
im Januar.
 Es gibt keine Beschränkungen bezüglich der Verantwortung des
Händlers für defekte oder nicht übereinstimmende Waren, die während der
Schlussverkäufe verkauft werden. Der Verbraucher verfügt über dieselben
Rechte wie gewohnt (s. oben).
 Im Geschäft muss reduzierte und nicht reduzierte Ware für den
Verbraucher deutlich zu unterscheiden sein.
 Die folgenden Preisdetails sollten deutlich auf dem Etikett
auftauchen:
-
vorheriger Preis
-
neuer Preis
 Auf jeden Fall sollten Sie immer vorsichtig sein, wenn Sie
während des Schlussverkaufs einkaufen, und die Ware stets
gründlich überprüfen!
Post, Telefon und Fax
Telefon und Fax
 Die internationale Vorwahl für Slowenien ist +386; die Vorwahl für
internationale Telefonate in Slowenien ist 00.
 Die meisten Telefonzellen akzeptieren mittlerweile Telefonkarten. Diese
können Sie in Postämtern und Tabakläden kaufen. Sie können auch vom
Postamt aus Telefonate führen.
 Slowenien wird von verschiedenen Mobilfunkanbietern abgedeckt.
Informieren Sie sich bei Ihrem eigenen Anbieter, welcher slowenischen
Anbieter für Sie am günstigsten ist.
Die Post
Briefkästen: In Slowenien sind die Briefkästen gelb und man kann sie
entlang der Straße und in jeder Postfiliale sowie in jedem Bahnhof finden.
Wann sie geleert werden, ist auf den Kästen angegeben.
Briefmarken: Sie können in jeder Postfiliale und bei bestimmten
Tabakhändlern Briefmarken kaufen. Die Portokosten variieren je nach
Gewicht
Ihrer
Postsendung
und
deren
Zielort.
Unter
http://www.posta.si/indexen.aspx?lang=EN sind alle Tarife (auf Englisch)
angegeben.
Lieferzeiten: Nationale Sendungen werden in der Regel am Folgetag
geliefert, bei internatioalen Sendungen müssen Sie mit 3 bis 10 Tagen
rechnen.
Internet
 Internetcafés findet man in den meisten größeren Städten innerhalb
Sloweniens. Die Tarife variieren; es wird immer die Zeit berechnet, die Sie
am Computer verbracht haben. Um ein Internetcafé zu finden, fragen Sie
beim örtlichen Fremdenverkehrsamt nach oder sehen Sie die Liste unter
http://e-tocke.gov.si/index.php?id=49 ein.
Falls Sie sich als ausländischer Verbraucher von einer slowenischen
Geschäfts-person hintergangen fühlen, helfen Ihnen die Europäischen
Verbraucherzentren (EVZ) gerne dabei, eine gütliche Einigung im Streitfall
zu finden:
EVZ Slowenien (Slowenisch/Englisch) +386/ 1 432 30 35
Weitere Informationen und eine Liste aller EVZ finden Sie unter:
http://europa.eu.int/comm/consumers/redress/ecc_network/index_en.htm